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Cement:
Schiefer:
1886
28124
8 267
12*
36 403*
1886
3 719*
2 013
154
5 886*
1885
30 115*
11 367
28
41 510*
1885
3 053*
1637*
583
5 274
1884
27 685
8 288
130*
36 103 h
1884
1 925*
845
219*
2 990
Dacbpappe
Bearbeitete
1886
75*
88
20
183*
Steine
1885
80
96*
20
196*
1886
3 777
252*
370*
4 400
1884
84*
64
80
22a*
1885
4 483*
320
185*
4 989
Erde
1884
2 326
326*
475
2 127 J
1886
22 221*
5 849*
1692
29 263
Gebrannte
1885
29 956
5 196*
9044
36 057
Steine
1884
2 477
5 392*
641
8 510*
1886
27 1 10*
4415J
2 565
34 091
Kalk
1885
27 382
4 626*
2 932
34 940)
1886
11 199
2
377
11578
1884
4 089*
2 736
1608
8 433)
1885
9 054
2
686*
9 742*
Theer und
1884
1210
110
1 320
Asphalt
Thonrohreu
1886
8 937*
1 677*
359
10 974
1886
361*
525*
39*
926 \
1835
8 464
3 763
361*
12 5&H
1885
417*
350*
20
788
1384
2 297
1 103*
219
3 619J
1884
44*
444
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Archiv fiir Eisenbahnwesen
Prussia (Germany). Ministerium der Offentlichen
Arbeiten, Germany. Reichsverkehrsministerium, ...
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HERAUSGEC4EBEN
IM
KDNIGLICH PREUSSISCHEN MINISTERIUM DER DFFENTLICHEN ARBEITEN.
ZEHNTER JAHRGANG.
1887.
BERLIN.
CARL H EYM A N N S VE R L A d.
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INHALT8VERZEICHNIS8.
A. Abhandlungen.
Wohlf&hrtseinrichtungen fur die Lobnarbeiter der preussischen Staatseisenbahnverwal-
tung. Von W. Hof f 1. 639
Zur Gescbicbte des russiscben Eisenbabnweseus 50
Konstante und variable Eisenbabnbetriebskosten. Von Regierungsbaumeister Sympber
nebst einem Nacbwort von W. t. Nordling 67
Die bayerischen Staatsbabnen im Jabre 1884 98
Der Guterrerkehr der deutscbeu Wasserstrassen. Yon Regierungsrath Todt . . 154. 402
Die Cboleragefabr uud die Eisenbahnen. Von Regierungsrath Seydel 201
Die Eisenbahnen der Erde 1881-1885 213
Die neuesten Gesetzentwurfe fiber die Erweiterung und Vervollstandigung des preussi-
scben Staatseisenbahnnet7.es 218
LVber tjeuere Scbriften und Anschauungrn betreffend die Bestimmung der Gutertarife.
Vom Geheimen Regierungsrath So hu bier 247
Die unter koniglicb sachsischer Staatsverwaltung stehenden Staats- und Privateisen-
bahncn des Konigreicbs Sacbsen im Jabre 1885 266
Die Eisenbabneo in Elsass-Lotbringen uud die Wilbelm-Luxemburg-Babn .... 272
Die Gottbardbahn im Jabre 1885 276
Das neue amerikanische Bundeseisenbabngesetz 333
Die Frage der Eisenbabnverstaatlichung in Scbweden 347
Dentscblands Getreideernte in 1885 und die Eisenbahnen. Von C. Thame r . . 353
Die Guterbewegungsstatistik in kartographiscber Darstellung. Von Rorig . . . . 374
Nocb ein Wort uber konstante und variable Eisenbabnbetriebskosten. Von W. v. Nord-
ling, nebst Erwiderung vom Geheimen Regierungsrath Schubler 392
Zur Eisenbahnfrage in Russland 407
Die rechtliche Natur und das Recht der Privatanschlussgeleise. Vom Geheimen Ober-
Regierungsrath Gleim 457
Die Guterbewegung auf deutscben Eiseubabneu im Jahre 1886. Von C. Thame r . . 490
Die Eisenbahnen Deutschlands und England** in den Jabren 1883, 1884 und 18S5 . 542
Die Eisenbahnen im Kaiserreich Russland. Mit einer (Jebersichtskarte 554
Die Eisenbahnen im Grossherzogtbum Baden im Jahre 1885 ... 574
Die Eisenbahnen der Scbweiz in den Jahreu 1883, 1884 und 1885 581
Zur Nebenbabnfrago in Oesterreicb. Von S. Sonnenschein 688. 775
Die wurttembergischen Eisenbahnen im Rechnuugsjahre 1885/86 711
Die Eisenbahnen der osterreichisch-ungarischen Monarchic in 1884 721
t'eber Bremsen bei Eisenbahnzugen von Baron Gostkowski und Regierungsrath Dr.
Zimmermann 804
t'eber eine einheitliche zweckmassige Stuckgutbeforderung 816
Die belgiscben Eisenbahnen im Jahre 1885 ... 825
Die Nebeubahneu in Belgien im Jahre 1886 *35
Die Eisenbahnen in Spanien in 1884 839
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IV Inbaltsverzeichniss.
B. Notizen.
Deber die Anzahl der Bremsep ig Eisenbahnzugen 5S9
Afrika. Die Eisenbahnen in Algier und Tunis am 31. Dezeinber 1885 S47
Amerika. Die Spunvcite der Ei.>enbahneti in Nordamerika 115
— Major Georg Washington Whistler 415
— Ausdehnung des EisenbabnueUes in den Vereinigten Staaten von Amenka. (Mit
einer grapbischen Darstellung.) 51*3
— Die Eisenbahnen in Argentiuien 293
— Die Eisenbahnen in Hra.Mlien I 1 T
Pu- Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Columbia 295
— Die Eisenbahnen ant' der lnscl Cuba . . , . -JSS
— Die Eisenbahnen der Republiken San Domingo und Haiti ....... 291
— Die Eisenbahnen der Republik Ecuador .... 292
Die Eisenbahnen in Paraguay 4J.:>
— Die Eisenbahnen in Peru 4*2 i
— Die Eisenbahnen auf der losel Portoriko 292. "ifU
— Die Eisenbahnen in Venezuela '21)4
Asien. Die Eisenbahnen in Britiseh-Ostindien in 1885/8G . 419
— Die Eisenbahnen der Insel Ceylou ...... 422
— Die Eisenbahnen auf der Insel Java 742
— Ueber einigc Eisenbahnlinien in Kleinasien 594
— Eisenbahnen in den Malayischen Staaten 594
— Der Bau einer Eiseubahn durch Kleinasien 852
A ustralien. Eisenbahnen und Trambahnen in der Kolonie Neu-Sud-Wales im J dire 1884 120
— Die Eisenbahnen in der Kolonie Queensland 296
Kelgien. Billetrevision in Belgien 845
Deutschland. Statistischea von den deutcben Eisenbahnen . . . 123. 282. 595. 742
— Verkehr zwiscben Deutschland und Italieu 285
— Die oldenburgischen Eisenbahnen 126
— Sicherheitskuppelungen an preussiseheu Staatsbalm nagen "> '.">
Fra-nkreich. Die franzosischen Kanalbauten 106
— Die Staatseisenbahnen Frankreichs 591
— Die Eisenbahnen in den franzusischen Kolonien am ,'U. DezeniU-: 1SS5 .... VjQ
< t r i e c h e u 1 a n < I . Die Eisenbahnen in <me dienland . . . , . . , , : . 7 ;■>,''>
Grossbritannien und Irland. Die Kmwicklung des Eiscnbahnnetzes in Knglavi H>7
— Eisenbahntarifgesetzgebung in Grossbritannien 281
— EteenhahngeseUgehung in England 413
Italien. Per Verkehr zwisrhen Deutschland und Italie.n . . . : , , , . 285
— Die Koheinnahtnen der italienisrhen Eisenbahnen 285. 591** S,y.>
— Eisenbahnhaiiten in Kalien 286
— Der Zutritt zn den Perrons der B.ihnhofe 84T>
Niederlande. Die Eisenbahnen im Kmiigreich der Xiederlande in 1885 . . . .417
— Die Tiambahnen in den Niederlanden . , , , . : . : : : : . . 419
Norwegen. Die Eisenbahnen in Norwegen im Jabre 1884/85 112
Itusslaud. Russiscbe Eisenbahnbauten in 1886 114
— Ausstellung in Jekaterinburg 287
— Das Stantspiminhahnnetz in Finnland , . , , , , , , . , . , . . 287
— Russisch-schwedisoher Verkehr • ' 592
— Betriebsergebuisse tier russis'lien Eisenbahnen T35. SV'i
>o<iie
Inhaltsverzeichniss. V
Russl a nd. Auszug aus der Ucbersicht fiber den auslandiscben Handel Russlands fur 1885 736
— Die Uebemahme der Nikolaibahn in Staatsberrieb S44
Sebweden. Die Eiseobahnen in Sebweden 10S
— Russisch-schwedischer Verkehr 592
C. Rechtsprechung uud Gesetzgebung.
Rechtsprechung.
Raupolizei. Polizeiliche Bauerlaubniss. Endurtheile des Oberverwaltungsgericbts vom
18. Januar 1886 und vom 18. Mirz 1886 G09
Beamten verhiltnisse. Wirkliche Staatsdiener geboren nicht zu den ausserordent-
Hchen und einstweiligen Gehulfeu in den Bureaus der Staatsbehorden im Siune
des § 11 des Geseizes vom ll.Juli 1822. Urtheil des Oberverwaltuugsgericht.s
vom 17. Mai 1887 745
Krachtrecht. Nacbpriifuug einer Auslegung des Betriebsregleraents iu der Revisions-
inetanz ist zulissig. Bei vorschriftsmassiger Verpackung und Deklaratiou des
Guts kanu eine Entldndung von tier Haftpflicht des Fraclitfiihrers aus § 48 des
Betriebsregleinents nicht eritnommen worden. Die Vermutbung in Absatz 2 des
Art. 424 des Handels-Gesetz-Buches greift nur dann Platz, wenn das Gut wegen
seiner eigentbumlichen naturlicben BescbuflVnheit der besondern Gefahr des Ver-
derbens ausgesetzt war — Erkenntniss des Reichsgerichts vom 13. Februar 1886 131
— Ueber die Verpflicbtung des Abseuders zum Ersatze des durch das Gut auf deiu
Transport verursachteu Schadens koinineu die Bestiinmungen des burgerlicben
Rechts in Anwendung. Das Eisenbahnbetriebsreglemeut bat nichi die Natur eiues
Polizeigesetzes. Erkenntniss des Reicbsgericbts vom 6. Marz 1886 132
G e we r beo rd u ung. Inhalt der dem Unternehmer durch § 120 Abs. 3 der Gewerbe-
ordnung auferlegten Verpflicbtuugen. Folgen der Verletzuug derselben. Erkennt-
niss des Reicbsgericbts vom 16. Dezeraber 1886 599
Haftpflicht. Nicbteinrechnung einer dem durch Unfall Verletzten aus ciner Unter-
stutzungskasse zustebenden Pension auf die zufolge des Haftpflichtgesetzes ibm
gebubrende Entscbadigung. Erkenntniss des Reicbsgericbts vom 18. Oktober 1886 429
— Arbeiten, welche zur Einricbtung einer Fabrik dienen, sind zum Fabrikbetrieb im
Sinne des § 2 des Haftpflichtgesetzes nicht zu recbnen. Erkenntniss des Reichs-
gericbts vom 17. Mai 1886 <'-<)3
— Durch § 5 des Haftpflichtgesetzes worden nur solche Vertrage zum Vortheil des
Unternehmers fur unwirksam erklart, welche vor Einiritt des Unfalls abgescblossen
sind. Erkenntniss des Reichsgerichts vom l.Jnni 1886 t!03
— Zeitweilige Eotbehrung des fruheren Einkommens ist Vermogensnachtbeil im Sinne
des § 3 No. 2 des Haftpflichtgesetzes. Die Bebauptung, dass der Verletzte such
ohne Unfall nach einer beslimmteu Zeit nicht raebr vol I erwerbsfabig sein wurde,
ist bei Bestimmuug der Rente zu berficksichtigen. Erkenntniss des Reichsgerichts
vom 8. November 1886 603
— Haftpflicht fur den beim Betriebe einer Dampfstrassenbabn durch Scheuwerden vou
Pferden eingetretonen Unfall. Begriff der hoheren Gewalt. Erkenntniss des Reichs-
gerichts vom 5. Januar 1887 . 856
Krankenversicberung der Arbeiter. Endurtheile des Oberverwaltungsgericbts vom
25. Marz 1886 und vom 29. April 1886 610
Kreis- uud Kom munalabgaben. Heranziehung der Staatsdiener zu den Gcmeinde-
lasten. Eudurtheil des Oberverwaltungsgericbts vom 18. Februar 1886 .... 605
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Iubaltwerzeicbniss.
Kreis- und Kommunalabgaben. Heranziebung der bei der Staatseisenbabnverwal-
tung beschaftigten Regierungsbaumeister und Regierungsbaufuhrer zu den Gemeinde-
lasten. Endurtbeil des Oberverwaltungsgerichts vom 28. Januar 1886 .... 605
— Staatsdienereigenschaft und Steuerprivilegiutn der bei der Ausfuhrung von
Staatseisenbabnbauten beschaftigten technischen Hulfsarbeiter. Endurtbeil des
Oberverwaltungsgerichts vom 26. Fehruar 1885 G06
— Gebaude itn Sinue des § 30 des Einkommensteuergesetzes vom 1. Mai 1851. End-
urtheil des Oberverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1886 606
— Die „Bestimmung zu offenilichen und gemeinnut/.igen Zwecken" im Sinne der die
fMreiuntr gewisser Grundstucko von den Gemeindcabgaben regelndeu Gesetze.
Endurtbeil des Oberverwaltungsgerichts vom 28. April 1886 607
Or.Iigationenrecht. Voraussetzungen der Haftbarkeit juristiscber Pcrsouen fur Hand-
lungen oder Unterlassungen ihrer Vertreter. Erkenntniss des Reichsgerichts vom
20. Januar 1886 299
— In wie welt ist fur den Umfang der vertragsmassi? ubeinomuenen Verpflichtung.
einem andern den ihm aus einer Anlasje etwa kuuftig entstehenden Schaden zu
erset7en, eine splitf re Veranderung der zur Zeit des Vertrajrsabschlusses bestehenden
Verbaltnisse von Einfluss? Erkenntniss des Reichsgerichts vom 11. Februar 1886 427
Oeffentliche s Recht. Raurauiiir von Gruben, Privatflus*en u. s. w. Endurtheile des
Oberverwaltungsgerichts vom 25- Miirz 1886 und vom 24. Juni 1886 609
Prozessrecht. Kuntien Beamte einer fiskaliscben Behorde in einem von dieser ge-
fuhrten Prozessc zur Vernchmuug als Sacbverstindi^e zugezogen werden? Ein-
waud der Verjahrung bei Scbaileusfrsatzklagen. Legitimation des Fiskus zur
Erbelning von Schadensersatiklagen als Vertreter eines ibra lediulich zum Betriebe
und zur Verwaltung ubertragenen Eisenbahnunternebmens. Eikenntniss des Reichs-
gerichts vom 7. Juni 1886 128
— § 39 des preussiscben Ausfubrungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgcsetz. Erkeont-
niss des Reichsgerichts vom 12. Jamjar 1887 604
Straf recht. Grenzen der Wahrnebmung berechti^ter Interessen bei Besprechung
vermeintlicher Uebelstamie durch die Presse. Erkenntniss des Reichsgerichts vom
5. November 1886 301
-- Verantwortlichkeit fui Zeitungsbericbte iiber Verhandlungen des Reicbstages. Er-
kennmi'-s des Reichsgerichtes vom 5. November 1886 306
— Missbriucbliche Benutzung eines fur einen audereu bestimraten, unubertragbaren
Fahrbillcts. Erkenntniss des Reichsgerichts vom 7. Februar 1887 433
— Anbiet* n von Geschenken an Beamten. Erkecntniss des Reichsgerichts vom 17. De-
zembcr 1885 fi03
— ^ 315 und 316 des Str.-G.-B. tindet auch auf Lokomotiveisenbahnen, welche zu
industriellen Zwecken im Privatinteresse betrieben warden, Anwendung. Erkennt-
niss des Reichsgerichtes vom 2. Miirz 1886 604
— Unrichtigo Waarendeklaration gegenuber Beatuteu eines ausserhalb des deuischen
Gebietes belegenen deutscben Zollamtes. Zur Abweudung dor Defraudationsstrafe
bei unrichlitjer Zolldeklaration genusjt der Nachweis, dass der Deklarant seiner-
seits eine Zollhimerziel.ung nicht btabsichtigt habe. Erkennlniss des Reichsge-
richts. vom 19. Marz 1886 604
— Durch die thatsachliche Fesbtellung, dass in dein Augeublickc, in welchem ein
Eisenbabnzug auf ein Hinderniss stiess. der Transport nicht gefahrdet war, wird
He Annahme einer Gefabr fur einen Eisenbahntranaport nicht ausgeschlossen.
trkennluiss des Reichsgerichts vom 18. Mai 1886 604
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Inhaltsverzeicbniss. VII
Strassen- und Wegebau. Vertheilung der Wegebaulast in der Provinz Hannover.
Endurtheil des Oberverwaltungsgericbts vom 31. Mai 1866 t>07
— Anlage neuer Strassen; Pflichten der Aulieger. Endurtbei! des Oberverwaltungs-
gericbts vom 12. April 1886 607
- I'mfang der Wejrebaulast. Endurtheil de« Oberverwaltungsgericbts votn 5. Juni 1886 608
- Krrichtung von Stacheldrahtzaunen an uffeutlichen Wegen. Endurtheil des Ober-
verwaltungsgerichts vom 21. April 1886 608
Onfall versic berung. Zuliissigkeit des ordentlichen Rechtsweges bei Erstattungs-
acspriicheu der Krankeiikassen, welohe auf Grund der ihnen oblieirenden Vei-
pflicbtung Unterstutznng gewahrt hiiben, gegen die Berul'sgenossenscbaften . . . 862
GesetzgebiniQ.
I'inemark. Konigliche Verordnung vom 29. September 1886, betreffend die Ei -
setzuDg erne* Eisenbabnraths 133
Prankreich- Erlass des Ministers der offcntlichen Arbciten vom 29. December 18S6,
betreffend die Lieferfri>ten fur Frachtgut 43'»
- Verordnung des Prasidenten der Republik vom 7. September 1887, betreffend die
Neugestaltunp des Berathenden Eisenbabn-Ausschnsses 870
Italien. Kr>niglicher Erlass vom 19. September 1886. betreffend den Bau und Betrieb
zweier Seilbahnen in Neapel 135
- Koniglicher Erlass, betreffend Bau und Betrieb der Eisenbahn Padua-Chioggia. Ver-
offentlicht den 20. Oktober 1886 135
- Koniglicher Erlass vom 3. November 1886, betreffend die Staat-aufsioht uber d 0
Eisenbahnen ;>11
— Koniglicher Erlass vom 16. November 1886, betreffend die Ausgabe von Eiseubalm-
obligationen 311
— Verordnung vom 27. Januar 1887, betreffend die Gescbattsordnung fur den oberrn
EUenbabnausschuss 441
- Koniglicber Erlass vom 13. Marz 1887, betreffend den Sanitatsdienst bei den Eisei -
bahneu 613
- Verordnung vom 17. Marz 1887, betreffend Abandeninn der Vorschriften uber das
RoUmaterial der Eisenbahnen 613
— Gesetzentwurf, betreffend die Eisenbabnneubauten 613
— G:setz vom 24. Juli 1887, betreffend die Eisenbabnneubauten 751
Oeste rrei c b - C ngar n. Verordnung des Bandelsmiiiisteriums vom 10. Dezember 1886,
betreffend die Guitigkeitsdauer von Frachtbegunstigungen auf Eisenbahnen . . . 308
KGnigreich Ungarn. Statut des Lehrkursus zur Heranbildung von Eisenbahn-
beamten. Erlassen Anfang 1887 435
Oesterreich. Gegetz vom 19. Marz 1887, betreffend die Etwerb- und Einkommeu-
steuerpflicbt der Staatseisenbabnen 612
Preussen. Entwurf eines Geselzes, betr. den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen
for den Staat 308
— Entwurf eines Gesetzes, betr. die weitere Herstellung neuer Eisenbaholinien fur
Rechnung des Staates und sonstige Bauausfuhruugen auf den Staatseisenbabnen 30S
Russland. Verordnung vom 15. Oktober 1886, betr. Maassnahmen zur Verbutntig
der Verbreitung der Viehseucben 136
— Verordnung vom 20. Oktober 1886, betr. die in jedem Herbst vorzunehmende Unter-
sucbung des baulicnen Zustaodes der Privatbahnen 13 6
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VJII Inbaltsverzeichniss.
Russland. Kaiserlicber Erlass vom 24. November 1886, betr. die Konversion des
Obligationenkapitals der Kursk-Kiewer Eisenbabngesellschaft 31 f
— Verordnung vom 30. November 1886, betr. die Kontrolstationen 3 1 if
— Verordnung vom 30. November 1886, betr. die auf Eisenbahnstationen fur die Rei-
senden hestimmten Raume und die Ausstattung derselben 312
— Verordnung des Ministers der Verkehrswe^e fiber das Tabakrauchen auf den Eisen-
bahnstationcu und den Eisenbahoziigen und uber Rauehwagen und Rauchkupees
bei den Personcnzugen. Veroffentlicht den 2. Dezember 1886 313
— Kaiserlicher Erlass vom 5. Dezember 1886, betr. die Vertbeilung der Reineinnahmc
der Schuja-Jwanowoer Eisenbahn 412
— Kaiserlicher Erlass vom 19. Dezember 1886, betr. die Befreiung der der Gesell-
scbaft der Stidwestbahneu von der Haftbarkeit bezuglich der gegen sie wegen
Zuruckzahlung zu viel erbobener Gebtihrcn angestrengten Elagen 412
— Kaiserlicher Erlass vom 12. Januar 1887, betr. Besteuerung der Einnabmeu aus
Eisenbahnaktien 313
— Kaiserlicher Erlass vom 22. Jauuar 1887, betr. nacbtragliche Genehmigung der von
der Moskau-Jaroslawer Eisenbabngesellschaft in 1869 eingeffihrten Tarifo uod all-
geroeine Bestimmung uber die Gultigkeit der von Eisenbahngesellscbaften fruher
eingefiibrten Tarife 443
— Kaiserlic her Erlass vom 26. Januar 1887, betr. die Fortsetzung der transkaspischen
Eisenbahn bis Samarkand 444
— Kaiserlicher Erlass vom 3. Februar 1887, be'r. die Erbobung der Leistungsfabigkeit
der Weicbselbahn 444
— Kaiserlicher Erlass vom 16. Februar 1887, betr. die Erbohung des Obligationen-
kapitals der JwangorodDombrowoer Eisenbahn 444
— Verordnung vom 17. Februar 1887, betr. das Aushangen privater Bekanntmachungen
auf Eisenbabnen 444
— Verordnung vom 9. Marz 18S7, betr. Sorraalsfitze fur Gewichtsverlust bei den auf
Eisenbahnen beforderten Gutern 614
— Verordnung vom 11. Marz 1887, betr. die Recbte und Pilichten der bei der
Beaufsicbtigung der Privatbahnen beschaftigten Unterinspektoren 615
— Verordnung vom 20. Marz 1887, betr. die Prufung der mineraliscben Leuchtole und
die bei Beforderung und Aufbewahrung der als feuergefahrlieh erkannten Oele
dieser Art zu beachtendcn Vorsicbtsmaassregeln 61")
— Verordnung vom 26. Marz 1887, betr. Abanderung der Bestimmungen fiber die An-
nahme von Gepack und Gutern mit Werthvcrsicberung 616
— Kaiserlicher Erlass vom 30. Miir/. 1887, betr. Unterstutzung der Uralbahn-Gesellschaft 7") I
— Kaiserlicher Erlass vom 14. April 1887, betr. die Aulage von Neben- (Anschluss-)
Biibnen ... 752
— Kaiserlicher Erlass vom 14. April 1887, betr. die Erhohung des Vorraths an Breni.
materiality auf der Mo*kau Brester Babn 753
— Kaiserlicher Erlass vom 23. April 1887, betr. den Erwerb der Uralbahn durch den
Staat 752
— Verordnung vom 8. Mai 1887, betr. die Aulage von Militar-VerpflegungsansUllen
an Eisenbabnen 616
— Kaiserlicber Erlass vom 12. Mai 188", betr. Erlmhung der Leistungsfabigkeit der
Eisenbahn St. Petersburg- Warsehau 753
— Kaiserlicber Erlass vom 12. Mai 1887, betr. Obligationsanleihe der Lodzer Fabrikbabn 753
— Kaiserlicher Erlass vom 19. Mai 1887, betr. das Eoteignungsverfahren .... 872
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Inhaltsverzeicbniss. IX
fiossland. Kaiserlicher Erlass vom 15. Juni 1887, betr. die Staatsaufsicbt uber die
Tbatigkeit der Eisenbabngesellschaften in Bczug auf Tarifwesen 872
- Kaiserlicher Erlass vom 26. Juni 1887, betr. die Verpflichtung der Eisenbahogesell-
scbaften zur Vorlage ihres Betriebsetats 87r;
Scbweiz. VoIIziehungsverordnuug zu den Bundesgesetzen uber polizeiliche Maassregeln
gegen Viebseuchen vom 8. Februar 1872, 19. Juli 1873 und 1. Juli 1886; vom
17. December 1886 3O0
- Buodesjjesetz vom 26. April 1887, betr. die Ausdehnung der Uaftpflicbt und
die Ersiinzung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1881 749. 8W
- Verordnun? des Bundesraths vom 16. August 1887, betr. Zollbefreinng fur Schienen
mr ersten Anlage von Eisenbabnen 8(59
K'.nigreich Wurttemberg. Gesetz vom 24. Mai 1887, betr. die B^scbaffung von
Geldmitteln fur den Eisenbahnbau sowie fur atisserordentliche Bedurfnisse der
Eisenbabnverwaltung in der Finaozperiodc 1887/89 611
D, BUcherschau.
Besprechungen.
\i:-uui de Ntatistique grapbique de 1885 762
\t*eisung zur Ausfuhrung von Linieninstandsetzungsarbeiten (IJ.>
['.mho Id, K. Wabrnehmungen bei der Entwickluug der Transportmittel . . . .143
B. decker. Die Wirkungen zwischen Rad und Schiene 447
Borodine, A. Recherches expcrimeutales sur l'emploi des enveloppes de vapeur et
du fonctionnement du compound dans le8 locomotives 446
banter, 0. Der technische Telegraphendienst 44.0
Cohn, G. Nationalokonoraiscbe Studien .315
Comer, C, und Tesch, J. Katecbismus fur die PrSfung zum Babumeister der
Staatseisenbahnen 447
Engelmann's Kalender for Eisenbahnverwaltungsbeamte fur 1887 141
Eheobabnkalender fur Oesterreich-Ungarn fur 1887 141
Forster (FHster), C. Taschenkalender fur Eisenbahnexpeditionsbeamte fur 1887 . . 141
Oecius, G. Bestimroungen uber die Tagegelder, Reise- und Umzugskosten der preussi-
schen Staatseisenbabnbeamten u. s. w 880
Gelmi. L. La cassapensioni delle ferrovic dell'AIta Italia 704
Grierson, J. Railway rates: English and foreign G17
Holzbecber, E. und Tesch, J. Katecbismus fur die Prufung zum Lokomotivheizer,
Dampfkesselheizer und Lokomotivfubrer der Staatseisenbahnen 142
Barlimann, H. Dr. Die EidgenGssiscbe Eisenbahngesetzgebung 317
Jannascb, R. Dr. Die deutsche Handelsexpedition 1886 750
Jeans, J. S. Railway problems (520
J. W.. Zeiger der Fabr- und Frachtengebuhren zu dem Militartarif fur Eisenbabnen 882
»on Kirchenbeim, Dr. A. Lebrbuch des deutschen Staatsrechts 754
Krause, R. Friedricb List und die erste grosse Eisenbahu Deutschlands .... 878
Lange, A. Handbucb des gesammten Verkehrswesens des Deutschen Reic^es . . 321
Lehmann's, C, Eisenbahnkarte der Bahngebiete Mittel-Europas 628
Love, F. Der Schienenweg der Eisenbabnen 140
Musterbucb far Eisenkonstruktionen von C. Scharowsky 144
SchGnberg, G. Dr. Handbucb der politischen Oekonomie 137
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Inhaltsverzeichniss.
Schreiber, J. F. Die Eisenbahnen als offentlicbe Verkebrsanstalten unci ihrc Tarifpolitik 877
Seydel, F. Das Gesetz uber die Entcignung von Grundeifzentbum vom 11. .Tuni 1874 31f>
Seknndar-Ei senbabnen des Kunigreiohs Sachsen f.27
Tescb, J., und Comer, C. Katechismus fur die Putting zum Bahnroeister der
Staatseiseubabnen 447
Tescb, .!., und Holzbecher, E. Katechismus fur die Prufunp zum Eokomotivbeizer,
Datnpfkesselheizer und Lokomotivfuhrer der Staatseisenbnhnen 142
Umpfen bach. Dr. K. Lebrbuch der Finanzwisseuschaft 757
Waring, Charles. State-Purchase nf Railways 874
Zimmermann, F. Sammlung der Bestimmungen ubcr <iio Tagegelder und Reisekosteu
der Beamten der Staatseisenbahnverwaltung 8T'.>
Uebersirht Her neuesten Hauptwerkc uber Eisenbahnwesen und aus
verwaodten Oebieten 145. 322. 448. 629. 7GG. 884
Zeitschriften 145. 324. 448. G30. 768. 885.
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Wohlfahrtseinrichtungen
for die
Lohnarbeiter der Preussischen Staats-Eisenbahnverwaltung.
I. Die Krankenkassen.
Von W. Hoff, Oebeimer exp. Sekretar im Ministerium der offentl. Arbeiten.
A. Einleitung und Geschichtliches.
Das Dienstpersonal einer Eisenbahn besteht zu einem nicht geringen
Theile aus Lobnarbeitern. Abgesehcn von den Eisenbahn- N en b ante n,
bei welchen nnter Anfsicht nnd Leitnng weniger Banbeamten fast aus-
schliesslich Lohnarbeiter verwendet werden, giebt es auch im Betriebe
einer Eisenbahn, bei der Verladung der Gutermassen, der Unterhaltung,
Er^aaznng nnd Ernenernng der Bahnanlageo, der Instandhaltnng der Ge-
baolichkeiten, der Unterhaltung und Ernenernng der Betriebsmittel u. s. f.,
eine ansserordentlicb grosse Menge von Verrichtungen fur Lohnarbeiter.
Aach im Bereiche der prenss. Staatseisenbabnverwaltnng sind demgeraass
von ibrem Anfange an neben dem Beamtenpersonale Lohnarbeiter in erheb-
licher Zahl beschaftigt worden, deren Verhaltnisse sich nicht wie die-
jenigen der Beamten nach dienstpragmatischen Bestimmnngen regelten, viel-
mehr scbon bald nacb dem Beginn des Banes und nach dem Erwerbe von
Eisenbahnen dnrch den Staat das Bedurfniss fur Wohlfahrtseinrichtungen,
insbesondere zur Sicherstellung der Arbeiter gegen die ihnen dnrch Krank-
heiten nnd Ungluckstalle und dnrch das Alter drohenden Gefahren er-
kennen liessen. Der Regelung dieser Frage ist unausgesetzt besondere
Aufmerksamkeit zugewendet worden, so dass zur Zeit des Inkrafttretens
des Reichsgesetzes, betreffcnd die Krankenversicherung der Arbeiter, vom
15. Jnni 1883, fur den weitaus grossten Theil des Arbeiterpersonals
Krankenkassen bestanden nnd fur einen nicht geringen Theil auch die
Alters- und Hinterbliebenenversorgung geregelt war.
ArchW for Riaeob«bo««t«o. 1887. j
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2 Wohlfabrtseinrichtuugen fur die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-Eisonbahnverwaltung.
Fur die beim Ban von Eisenbahnen bescbfiftigten Handarbeiter war
bereits durch die Verordnung vom 31. Dezember 1846 (G. S. 1847 S. 21)
allgemeio die Errichtung von Krankenkassen vorgeschrieben worden,
welche; „jedem Erkraokten freie arztliche HQlfe, freie Arzenei, ein
massiges, fur den Mann nnd Tag bei der Baho gleichmassig festgesetztes
Verpflegungsgeld" zn verabreichen batten. Daoeben konnten anf Grand
der Allerb6cbsten Kabinetsordre vom 16. November 1850 io den Staats-
bahn-Baufonds Mittel znr Gewahrung vorubergehender Unterstutznngen
an nnverschnldet erkrankte oder verletzte Banarbeiter nnd deren Hinter-
bliebene berelt gestellt werden.
Dem nachsten Bedurfniss znr Bewilligung ahnlicher Unterstutznngen
an die im Betriebsdienste der Staatseisenbahnen dauernd beschaftigten
Arbeiter war vorerst auf Grand der AllerhSchsten Kabinetsordre vom
21. Marz 1855 durch Aoswerfung etatsmassiger Mittel Recbnung getragen,
zngleich aber die Errichtung von Kassen in's Auge gefasst worden,
welcbe aus Beitrfigen der Mitglieder nnd einem Staatszuschass unter-
halten werden und nicht nur sammtlicheo Mitgiiedern freie arztliche Be-
handlang, einen Beitrag zu den Eosten der Arzneien and Heilmittel, ein
Krankengeld und ein massiges Sterbegeld, sondern auch den festbeschaftigten
Arbeitern nach dem Eintritt dauernder Arbeitsunfahigkeit Invalidenpension
und deren Wittwen und Waisen Wittwenpensionen und Erziehungsgelder
gewahren sollten. Zwar war die ursprungliche Absicht, diese Kassen
sammtlicben Arbeitern der Staatsbabnen zogaaglich za machen, nicht
znr Ausfubrung gelangt, weil eine gesetzliche Grundlage fur die Errichtung
von Unterstutzungdkassen durch die Verordnung vom 9. Februar 1849
(G.-S. S. 93) und das Gesetz vom 3. April 1854 (G.-S. S. 138) nur
bezuglich der Gewerbsgehulfen und Fabrikarbeiter gegeben war, und weil
desbalb die Staatsregierung Anstand nehmen mnsste, gegenuber den
Unterstutzuogska88en, welche aach andere, als diese Arbeiterklasseo um-
fassen sollten, dauerode Verpflichtungen zur Leistung von Staatszascbussen
im Verordnungswege zu ubernehmen Dagegen war es, wenngleich den
Staatsanstalten eine Verpflichtung durch die Bestimmungen im § 76 der
Verordnung vom 9. Februar 1849 nicht auferlegt war, doch fur unbedenk-
lich erachtet worden, mit Rucksicht auf das diesen Bestimmungen zu
Grunde liegende Prinzip in gleicher Weise auch fur die bei den Staats-
bahnen beschaftigten Gewerbsgehullen und Fabrikarbeiter, d. h. fur die
Werkstattenarbeiter, Unterstfitzungskassen uoter Gewahrung von
Staat8ZU8chu88en zu errichten. Bereits zum Beginne der sechziger Jahre
hatte man demgemass, nachdem durch die Allerhocbste Kabinetsordre vom
31. August 1859 genebmigt worden war,
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WoblfahrUeinrichtungen for die Lohoarbeiter der Preuss. Staats-EUenbahnverwaltung. 3
dass bei den Staatseisenbahnen zur Gewahrung von Unter-
stutzungen an die bei ibnen beschaftigten Gewerbsgehulfen and
Fabrikarbeiter, deren Wittwen und Kinder unter Zugrundelegung
allgemeiner Normen besondere Kassen erricbtet wfirden, and dass
zn diesen Kassen die Halfte dessen, was die Mitglieder derselben
entrichten, aas den Betriebsfonds der betreffenden Staatseisen-
bahnen beigetragen wurde,
anf der Grandlage der vereinbarten, allgemeinen Normen mit der ErrichtuDg
von Unterstfltznngskassen fur Werkstattenarbeiter begonnen. War es
ann anch gelongen, eine geordnete Krankenpflege nnter Zuscbuss-
leistunj? des Staates ffir die Werkstattenarbeiter fast aller Eisenbahn-
yerwaltung8bezirke einzurichten, so hatte doch, wiewohl die Dorcbfuhrung
der als augemessen and notbwendig eracbteten Maassnahme unaus-
fijesetzt im Aage bebalten war, bei dem selbst dnrcb Arbeitseinstellang
kundgegebenen Widerstreben der Betbeiligten die Alters- and Hinter-
bliebenen versorgung zunfichst nnr fur die Werkstattenarbeiter weniger
Bezirke geregelt werden kdnnen. Erst im Jahre 1879 war die An-
gelegenbeit so weit vorgescbritteo, dass von diesem Zeitpnnkte ab, ab-
gesehen von einem Verwaltnngsbezirke, fur die Werkstattenarbeiter der
sammtlichen Staatsbabnen sowohl die Krankenpflege als auch die Alters-
and Hinterbliebenenversorgang im Wesentlicben nach gleicben Gesicbts-
pankten als geregelt zn bezeicbnen war. Fur die aasserbalb der Werk-
statten beim Betriebe der Staatseisenbahnen beschaftigten Arbeiter
waren, wie bemerkt, Dnterstutzungskassen , zu welchen der Staat Baar-
zuschfis8e leistete, mangels gesetzlicher Grundlagen nicht zu Stande ge-
kommen. Dnrcb Gewahrung von Unterstfltzungen, deren Mittel seit Anfang
der siebziger Jahre mit Zustimmung der Landesvertretungnicbt allein fQr
bedurftige, noch in der Arbeit befindliche, sondern anch fur arbeitsunf&hig
gewordene und ffir die Hinterbliebenen verstorbener Arbeiter bestimmt
waren, hatte man dem nothwendigsten Bedflrfniss nach Moglichkeit Rech-
nung getragen. Daneben hatten die EisenbahnbehOrden nicht versaumt,
die Bildung von Krankenkassen fQr Betriebs- und Bahnunterhaltungs-
arbeiter anzuregen und deren Errichtung und Erhaltung durch kostenlose
Wabrnehmung der Kassengeschafte durch die Dienststellen und Beamten
der Verwaltung zu begunstigen und zu fordern. Die gleicbe Vergunstigung
war den Kassen aueh dann zn Theil geworden, wenn sie fur Beamte und
Arbeiter gemeinschaftlich erricbtet waren.
Fur das Arbeiterpersonal bei den vom Staate fur Recbnung von
£i«enbabngesell8chaften verwalteten, inzwischen vom Staate erworbenen
Eisenbahnen waren im Wesentlichen gleicbe Einrichtnngen getroflfen. Im
Bereiche der Bergisch-Markischen Eisenbahn war jedoch an Stelle der
1*
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4 Wohlfahrtseinricbtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnverwaltung.
Pensionskasse ein sogenannter Unterstfitzungsfonds fur laDggediente Arbeiter
lediglich ana Mitteln der Gesellschaft gebildet, aus welcbem ao daaernd
arbeitsunf&hige Arbeiter des Werkstatten- nod des Betriebsdienstes and
an Wittwen und Waisen langgedienter Arbeiter Unterstfitznngen in Form
laufender Pensionen, Wittwen- nnd Erziebungsgelder gewahrt warden. Im
Bereicbe der Oberschlesischen Eisenbabn umfassten die Pensionskassen-
einrichtongen sowobl die Werkstatten- als anch die Betriebsarbeiter.
Bei deojenigen im letzten Jahrzebnt vom Staate erworbenen Eisen-
bahnen, welche vorher von Gesellschafts-Direktionen verwaltet wnrden,
batten die Arbeiternnterstutznogskassen sich nacb den Verbaltnissen ver-
schiedenartig herausgebildet, je nacbdem sie ans eigenem Antriebe der
Eisenbabnverwaltungen nnd ibres Dieostpersonals oder, soweit Werkstatten-
arbeiter in Betracht kamen, anf Veranlassung der Aufsichtsbehdrden anf
Grand der Verordnnng vom 7. Febrnar 1849 oder endlich in Folge von
Verpflichtnngen zn Stande gekommen waren, welche den Eisenbahn-
gesellschaften seit dem Jahre 1856 bei der Konzessionirung neuer Bahn-
lioien n.s.w. dahin anferlegt warden, nacb den bei den Staatsbahnen geltenden
Grnnd8atzen Arbeiter -Unterstutznngs- nnd Pensionskassen zo errichten
nnd zn denselben Zuschnsse in gleicber Weise zn leisten. Die errichteten
Kassen erstreckten sich moistens nnr anf das Arbeiterpersonal nnd waren
zur Gewabrnng eines Krankengeldes , freier arztlicher Behandlung, zum
Theil anch ganz oder theilweUe freier Arznei, eines Sterbegeldes nnd
vielfach anch einmaliger Unterstfitznngen innerhalb der verfugbaren
Mittel bestimmt. Bei einzelnen Kassen bestand die Einrichtnng, dass aus
den Mittelo, welche znr Befriedignng der dnrch Erankheit herbeigefflhrten
Bedurfoisse nicht erforderlich waren, danernd arbeitsnnfahig gewordenen
Mitgliedern und den Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder nach bestimmten
Grnndsatzen lanfende Unterstfitznngen gewahrt werden konnten. In
einzelnen Bahnbezirken war fur die als Gesellschaftsbeamte angestellten
Bediensteten und fur die Arbeiter eine gemeinscbaftliche Erankenkasse
gebildet, in anderen Bezirken die Einrichtnng getroffen worden, dass
Arbeiter unter gewissen Voraussetzungen an den fur Gesellschafts-
beamte bestehenden Pensionskassen Theil nehmen konnten.
Die Zahl der Lohnarbeiter, welche an den auf die beschriebene Weise
zn Stande gekommenen Kranken-, Unterstutznngs- und Pensionskassen im
Bereicbe der znr Zeit des Iokrafttretens des Erankenversicherungsgesetzes
fur Staatsrechnung verwalteten Eisenbahnen Theil nahmen, belief sich auf
rund 85 000 Personen, worunter das gesammte Arbeiterpersonal des
Werkstattendienstes sich befand. Etwa 22 000 Arbeiter waren bei den
Kassen zur Sicherung der Krankenunterstutzung und der Alters- und Hinter-
bliebenenversorgung betheiligt, wahrend etwa 32 000 Arbeiter, und unter
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Wohlfahrtseinrichtungen far die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 5
diesen die rund 1 1 000 betragende Zahl der Arbeiter der Bergisch-
Markischen Eisenbahn, fur welcbe die Altersversorgnng darch den er-
wahnten Arbeiterunterstutzungsfonds verwirklicht wnrde, an Kassen
Tbeil nahmen, die nur Krankenversicherungszwecken dienteo. Zu den
Kassen beiderlei Arten leistete die Eisenbahnverwaltnng BaarzuschQsse,
deren Hone meistens anf die Halfte der Summe der Mitgliederbeitrage
bemesseo war. Endlich gehorten etwa 31 000 Arbeiter solchen Kranken-
ood Unterstfitzungskassen an, welcben ein Baarzuschuss nicbt gewahrt,
jedoch unentgeltliche Wahrnehmung der Kassengescbfifte darch die Dienst-
•teUen der Eisenbahnverwaltnng zn Theil wnrde. Die sammtlichen hierbei
in Betracht kommenden Kranken- nnd UnterstQtzungs- sowie Arbeiter-
pensionskaasen verfugten uber den ansehnlichen VermOgensbestand von rnnd
6425000 Jt, von welchem Betrage indess eine Snmme von 712 100 JC
lediglich anf die betbeiligten Beamten entfiel.*)
Bernbten nnn die WohlfahrtseinrichtnDgen , namentlich diejenigen,
welche im Bereiche der alten Staatsbabnen bestanden, im Allgemeinen
aof gesonden Grundlagen, so war es doch bei der raschen Entwicklung
nnd Ausdehnung der Staatseisenbahnen nicht mOglich gewesen, die
Kassen in wunschenswerther Weise nach einheitlichen Gesicbtspunkten
zu gestalten. Es trat hinzn, dass das Krankenversicherungsgesetz, welches
oberdies eine Verbindung der Fflrsorge fur die Krankenpflege mit der-
jenigen fur die Altersversorgnng verbietet, ancb anderweit mannigfacbe
Aenderungen in den statutmassigen Festsetznngen der Kassen erforderlich
macbte. Mit Rucksicht hierauf wnrde der Plan gefasst, unter AuflOsung
der gesammten seitherigen Kasseneinrichtungen nnd uoter Trennung
der anf die Krankenpflege gerichteten Zwecke von denjenigen der Alters-
und Hinterbliebenenversorgang in Ausfuhrung des Krankenversicberungs-
gesetzes fur den gesammten Staatsbahnbereich neue Krankenkassen zu
errichten. Gleichzeitig wnrde in Aussicht genommen, fur das Werkstatten-
*) Der Betrag von 712 100 M ist zum Tbeil den als Beam ten- Krankenkassen
mit freiwilliger Betheiligung fortbestebenden Anstalten uberwiesen, zum Tbeil zur Bilduog
tines sogenannten Beamten sterbegeldfonds in cinem Verwaltungsbezirke, in welchem fruher
eine gemeinschaftlicbe Beamten- and Arbciter-Rrankenkasse bestaod, bestimmt worden.
Im Uebrigen sind rund
1072 200 M den neuen Eisenhahn-Betriebs- und Werkstatten-Krankenkassen, sowie
S59S800 „ den einbeitlicben Pensionskassen fur Eisenbahn-Betriebs- und Werkst&tten-
arbeiter uberwiesen, und
1 041 900 „ aus den Vermogensbestanden solcher Kasseneinrichtungen herriihrend, welche
nicht als Pensionskasseu eingerichtet waren, wobl aber laufende Unter-
stuizungen nach feststehenden Grundsatzen bewilligten, zur Erbaltung dieser
Unterstutzungszwecke den seitherigen Mitgliedern gegenuber bereit gestellt
worden.
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6 Woblfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnverwaltung.
arbeiterpersonal der sammtlichen Staatsbahn- Verwaltungsbezirke eine ein-
heitliche Pensions", Wittwen- and Waisenkasse in das Leben zq rufen
und mil dieser Kasse die seither in den alteren Staatsbabnbezirken ver-
folgten Zwecke der Alters-, Wittwen- nnd Waisenvereorgung zu ver-
binden, sodann aber auch von Nenem zn erwagen, ob es unter Wurdi-
gung der verfinderten Zeitverhaltnisse nnd zngleicb znr FOrdernng der
Bestrebnngen der Reicbsregiernng sich empfehle, nnnmehr anch dem
zahlreichen Betriebsarbeiterpersonale der Staatseisenbahnverwaltung die
Wobltbaten einer geordneten Altersversorgung nnter Betheiligung des
Staates dnrch Leistnng eines Baarzuschnsses in HOhe der H&lfte der
Mitgliederbeitr&ge zn Tbeii werden zu lassen. Daok einestbeils
den Mitgliedervertretnngen der seitberigen Kassen, welcbe in wohl
veretandenem Interesse der Arbeiter den Planen der Eisenbahnverwaltung
theils znstimmten, theils wenigstens nicbt entgegen wirkten, anderntheils
den betheiligten Zentralbehdrden nnd der Landesvertretnng, mit deren
Einverat&ndnisse die erforderlichen Baarzuschusse des Staates verfOgbar
gemacht werden konnten, ist es gelungen, in verhaltnissmftssig knrzer
Zeit die schwierigen Anfgaben zn lOsen; noch vor der gesetzlich auf den
1. Dezember 1884 festgesetzten Frist, vielfaeh bereits znm 1. Jnli 1884
traten die nenen Krankenkassen in Wirksamkeit, w ah rend die gemeinsame
PensionBkasse fur das gesammte Werkstattenarbeiterpersonal der Staats-
Eisenbahnverwaltnng am 1. Oktober 1885 in's Leben treten konnte nnd
schon ein balbes Jahr sp&ter ancb der fernere Wnnsch der Eisenbahn-
behOrden, die Errichtnng einer gemeinsamen Pensionskasse fur das Be-
trieb s arbeiterpersonal in Erfullung ging.
In den Betriebssetats der Staatseisenbaboen fur das Jahr vom 1. April
1886 bis dahin 1887 sind die Baarzuschusse zn den Arbeiter- Kranken-
kassen anf rnnd 890 000 tAC und zn den Arbeiterpensionskassen, deren
Mitgliederkreis, da die bereits in der Beschftftignng vorhandenen Arbeiter
znm Beitritt nicht gezwnngen sind, sich noch nicht anf alle Arbeiter
erstreckt, auf 670 000 zusammen auf den ansehnlichen Betrag von
1 560 000 JC, d. i. fur jeden Tag des Jahres auf rnnd 4274 Ji be-
messen worden. Dabei sind die ZuschOsse zu den Krankenkassen fur
Eisenbahn-Neubauarbeiter auseer Betracht gelassen nnd ferner diejenigen
Vortheile unberucksichtigt geblieben, welche den Arbeiter-Kranken- nnd
Pensionskassen dadurch, dass seitens der Beamten nnd Dienststellen der
Eisenbahnverwaltnng die unentgeltliche Fflhrung der gesammten Bnch-,
Kassen- nnd Rechnungs-Geschafte bewirkt wird, mittelbar zn Theil werden
nnd unbedenklich anf mindestens einen Betrag beziffert werden kOnnen,
welcber hinter der Halfte jener Baarzuschusse nicht erheblich zuruckbleibt.
An diese znm Beaten der Arbeiter zu bringenden finanziellen Opfer reihen
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Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnverwaltung. 1
sich Doch diejenigen Anfwendnngen an, welche der Staatseisenbahn-
▼erwaltung in Folge der Onfallversichernngsgesetze, sowie dadarch er-
wachsen, dass von derselben znr UnterstQtzang nnverschuldet in Noth
gerathener Arbeiter nnd hfilfsbedfirftiger Hinterbliebenen von Arbeitern
alljlbrlich ganz ansebnlicbe Sommen verbraneht werden.*) Mogen die
Wohlfahrtseinrichtnngen zum Zwecke der Sicherung and Verbesserang der
rozialen Lage der Arbeiter segenbringend wirken, gleicbzeitig aber anch
ffir die Erbaltnng eines arbeitefrendigen, leistungsfahigen nnd zuverlassigen
Arbeiterpersooals, welches gerade fur die Eisenbahnverwaltung bei der
Schwierigkeit ihrer Betriebseinrichtungen von besonderem Werthe ist, von
Nutzen sein.
Der ansserordentlicbe Umfang der Staatsbahnbetriebe nnd die grosse
Zahi der betbeiligten Pereonen werden eine nahere Betrachtnng nnd
ErOrtening der Einricbtnngen znr Regelnng der Krankenversichernng,
der Alters- nnd Hinterbliebenenversorgnng, sowie aach der Dnrchf&hniQg
der Unfallversichernng rechtfertigeo. In Nachfolgendem sind die Grand-
zuge der Regelnng des Krankenkassenwesens nnd die Ergebnisse der
Krankenkassen im Jahre 1885 dargestellt. Es bleibt vorbehalten, in einem
zweiten nnd dritten Tbeile eine Bescbreibnng der Arbeiter-Pensionskassen
and der Darchfuhrang der Unfaliversicbernng folgen zn lassen.
B. Grundzuge der neuen Krankenkassen.
Nach § 60 f. des Krankenversicherungsgesetzes sind Unternebmer
grosserer Betriebe berecbtigt, sich von der Betbeilignng an Orts- (Berufs-)
Krankenkassen ansznscbliessen nnd ffir ibre Arbeiter Betriebs- (Fabrik-)
Krankenkassen zn erricbten. Von dieser BerechtigODg, sowie von der
ferner im § 84 a. a. 0. fur Betriebe des Reicbs nnd eines Bnndesstaats
ertheilte Ermachtigung, die Befngnisse nnd Obliegenbeiten der Anfsichts-
behorden nnd der hob ere n VerwaltnngsbehOrden den den Betrieben vor-
gesetzten Dienstbehdrden zn ubertragen, ist fur den Bereich der Staats-
Eisenbahnverwaltnng Gebrancb gemacbt worden, so dass, da anf Grand
des § 69 daselbst ancb die Verpflichtung znr Errichtnng von Eisenbahn-
baa-Krankenkassen fur jede Bauausfuhrung angeordnet ist, die Regelnng
der Krankenversichernng giinzlich unabhfingig von den anf anderen Gebieten
des gewerblichen Lebens zn treffenden Einrichtungen erfolgen konnte.
Die Krankenversichernng erstreckt sich anf den gesammten Betrieb der
Eisenbahnverwaltnng einscbliesslicb der Nenbauverwaltnng. Ersterer ist
seit dem Bestehen der Staatseisenbahnen in den eigentlichen Eisen-
*) Der far das Etatsjahr 1886/87 roraussichtlich zu Unteratutzungen an Arbeiter
nnd rieren Uinterbliebene aufzuwendande Betrag belauft slcb auf ruud 264 000 JC.
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8 Wohlfabrtseioricbtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung.
bahnbetrieb einschliesslich der Bahnunterhaltung und den sich als
unentbehrliches Hulfsgewerbe desselben darstellenden Werkstattenbetrieb
unterschieden worden. An dieser Uoterscbeidaog ist bei der Errichtung
der Krankenkassen festgehalten worden, znmal die gesammten Lebens-
verhftltnisse, die Beschaftigungsart, die Hohe der Lohnsatze, die Zahl and
Art der Erkraukuugen nnter den Arbeitern der beiden Dienstzweige sich
nicht unwesentlich unterscheiden nnd es somit an derjenigen Gemeinsam-
keit der Interessen fehlt, welche als eine wesentiiche Vorbedingung fur eine
ordnungsmassige KassenverwaltuDg angesehen werden darf. Die ferner
bei der Errichtnng der Eisenbahn-Krankenkassen hervorgetretene Schwierig-
keit, dass das zahlreiche Personal der einzelnen grossen selbst-
stfindigen Verwaltungs-(Direktions-)Bezirke nicht, wie es im Gesetze als
Regel angenommen, an einem Orte oder an wenigen Orten zusammen-
gedr&ogt, sondern fiber viele politische Bezirke hinaus an hnnderten von
Orten zerstrent wohnt, ist dadnrch uberwunden, dass nicht die Direktions-
bezirke als Eassenbezirke gewahlt sind, sondern vielmehr far jeden
kleineren Verwaltnngs- d. i. Betriebsamtebezirk eine Krankenkasse far
Betriebsarbeiter, knrz: nBetriebs- Krankenkasse" genannt, nnd far
jede Hanptwerk8tatte nebst den zngeh5rigen Neben- und Betriebswerk-
statten je eine Krankenkasse fflr Werkstfittenarbeiter, kurz: v Werk-
statten-Krankenkasseu genannt, in das Leben gerufen ist, wahrend
^Bau-Krankenkassen" in der Regel eine einzelne Bauausfuhrung, wenn
diese besonders umfangreich ist, nur eine Abtheilung davon (Sektioo),
umfassen sollen. Damit ist zugleich der Erwagung Rechnung getragen,
dass bezuglich der Krankenversichernng im Gegensatze zu Pensions-,
Wittwen- und Waisenkassen*) eine Beschr&nkung der Eassenbezirke auf
eine nicht allzu erhebliche Anzahl von Mitgliedern als rathsam zu be-
zeicbnen ist, weil nach der Natnr dieses Versicherungszweiges zu einem
genugenden Ausgleich der Belastungsverbaltnisse schon eine geringere
Zahl von Personen auszureichen pflegt, und weil tiberdies besonderer
Werth darauf zu legen ist, dass mOglichst eoge Beziehungen unter den
Mitgliedern einer Kasse zu einander besteben, damit die zur Verhutung
von Simulationen nothwendige Ueberwachung der Erkrankten mit Erfolg
geQbt werden kann. Demgemass bestehen gegenwartig im Bereiche der
Staatseisenbahnverwaltung einschliesslich je einer Betriebs - Kraoken-
*) Far diese Kasseo erscbeinen grosse Bezirke mit Rdcksicbt darauf vortbeilbaft,
dass dieselben nach der Natur der Alters- und Hinterbliebenenversorgung mit der Aos-
debnung des Eassenverbandes an Sicberbeit und Leistungsfabigkeit gewinnen, indem die
durcb die Zufalligkeiten des Eintritts der Arbeitsunfabigkeit und des Ablebens bediogten
Schwankungen in der Kassenbelastung umsomehr zum Ausgleich kommen, je grosser die
Zahl der versicherten Personen ist.
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Woblfahrtseinrichtungen far die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 9
kasse far die Berlin - Dresdener and die Oberlansitzer Eisenbahn
77 Betriebs - Krankenkassen and 57 Werkst&tten - Krankenkassen. Das
Bedurfhiss znr Errichtung von Baa - Krankenkassen im Bereicbe der
Staatseisenbahnverwaltung, bei weleher Baatea nicht gewerbsmassig
betrieben werden, ist nach dem jeweiligen Umfange der Bauthatigkeit
(Baa neaer Eisenbahnlinien , grosse Dm- and Erganzungsbauten , welche
nicht aus den lanfenden Betriebseinnahmen, sondern aas besonderen Fonds
bestritten werden,) verschieden.
Die Gesichtspunkte, nach denen die Krankenkassen der Eisenbahn-
Verwaltung errichtet siod, siod fur alle Kassen einheitlich in der Form
je eines Normal 8 tatnts fur Eisenbahn - Betriebs- , Werkstatten- und
Bau-Krankenkassen im Einzelnen ausgearbeitet and zasammengestelit*).
Dass^lbe setzt fur alle Kassen einen einheitlichen Beitragssatz and
als niedrigste Kassenleistuugen innerhalb der gesetzlich zulassigeu Grenzen
diejenigen Krankenanterstutznngen and Sterbegeldsatze fest, fur welche
nach den auf dem Gebiete des Krankenkassenwesens gemachten Erfabrungen
bei jener Beitragsleistung jede Kasse voraussichtlich ausreichende Mittel
besitzen wird. Es bezeichnet gleichzeitig diejenigen Erweiterangen and
ErhOhungen der Kassenleistuugen, denen die Eisenbabnverwaltnng im Falle
des Vorhandenseins der Mittel bei den einzelnen Kassen zuzustimmen
beabsichtigt, bevor sie einer Ermassigung der Beitrfige zustimmt oder
eine solche anregt. Das Normalstatut fur Betriebs- und dasjenige fur
Werkstattenarbeiter siod fast gleichlautend ; das Normalstatut fur Baa-
Krankenkassen enthalt bingegen wegen der eigenartigen Verhaltnisse der
Eisenbahn-Bauaasfuhrungen , sowie mit Rficksicht darauf, dass bei diesen
Kassen neben der Eisenbahnverwaltung auch Baaunternehmer als Arbeit-
geber in Betracht kommen, in einzelnen Punkten abweichende Fest-
setzungen, aaf welche, soweit sie von Bedeutung sind, in der nachstehen-
den Aafzahlung der Grnndbestimmungen des Normalstatuts hingewiesen ist.
1. Allgemeine Einrichtungen and Bezirke der Kranken-
kassen. Umfang der Mitgliedschaft. Die Krankenkassen sind
telbst&ndige Korperschaften mit den Rechten juristischer Personen; sie
baben voile Selbstverwaltuag. Die gesetzliche Beaufsicbtigung wird
durch dieEiBenbahnbetriebsftmter, Hauptwerkstattenvorstande, Eisenbahnbaa-
Kommissionen, Abtheilungsbaumeister als Aufsichtsbehdrden and darch
die Eisenbabndirektionen als hdhere Verwaltungsbebdrden ausgeubt.
Die Bezirke der einzelnen Krankenkassen decken sich mit dem
Bezirke der Eisenbahnbetriebsamter, der Eisenbahn - Hauptwerkstatten,
*) Daa Normalstatut iat dem Wortlaute nach im Eisenbahn-Verordnungsblatt 1884
S. 165 ff. abgedruckt
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10 Wohlfabrtseinricbtungen far die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung.
der Eisenhahnbaoten oder Bauabtheilungen, fur welcbe sie errichtet sind.
Innerhalb der Eassenbezirke sind alle seitens der Bisenbahnbetriebs- und
Bauverwaltnng sowie seitens der Baunnternehmer im Arbeiterverb<niss
beschaftigten Personen, sofern nicht ihre Beschaftigung ibrer Natur nach
eine vorfibergeheode oder im Voraus auf weniger als eine Woche beschr&nkt
ist, and solche gegen Tagesbezuge besch&fligte Beamte and Hiilfsbeamte,
sowie Angestellte von Unternehmern , deren Diensteinkommen 62/s *M
fur den Tag nicht ubersteigt, znm Beitritt zn deo Kassen v er pflichtet.
Alle tibrigen im Eisenbabndienste oder bei Eisenbahnneubanten der be-
treffenden Bezirke beschftftigten Personen sind znm Beitritt berecbtigt.
Verpflichtete Personen bleiben anf ibren Antrag vom Beitritt befreit, wenn
sie Iunungs-Krankenkassen, Knappschaftskassen oder Hfilfskassen angehOren,
welche den Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes (§§ 73. 75.)
enteprecben.
2. Kasseneinnabmen. Dieselben besteben ans:
a) einem massigen Eintrittsgelde;
b) dem lanfenden Eassenbeitrage in HObe von 3 pCt. des
Lohn- oder Diensteinkommens, soweit dieses 4 jfC fur den
Arbeitstag nicht ubersteigt, fur jedes Mitglied. Ein Drittel dieses
Beitrags tr> fur alle verpfliehteten Kasseamitglieder die Eiaen-
bahnverwaltnng, wahrend zwei Drittel, also 2 pCtM von den
Kassenmitgliedern geleistet werden.*) Baannternehmer haben fur
die von ihnen beschaftigten Kassenraitglieder die Beitrage
einzuzahlen, sind aber berechtigt, dieselben bis za zwei
Dritteln von den verpfliehteten und bis zum vollen Betrage von
den nnr berechtigten Mitgliedern wieder einznzieben. Der Beitrag
wird bei den Betriebs- nnd Werkstatten-Erankenkassen von dem
wirklicben Arbeitsverdienste, bei den Ban - Erankenkassen von
dem durchschnittlichen Tagelohnsatze bestimmmter Lobnklassen
bereebnet,**) er wird nicht erhoben fiir die Tage der Erwerbs-
*) Der von den verpfliehteten Personen beiznsteaernde Satz von 2 pCt. des Lobn-
einkommens entspricht dem von der Mehrzabl der frnberen Kasseneinrichtuogen der
Eisenbabnverwaltung erhobenen Beitrage und wird von dem far seia und seiner Angehorigen
Wobl besorgten Arbeiter als eine ubermassige Belastung nicht betrachtet werden. Dagegen
ist es aber auch nicht als rathsam angeseben, die Arbeiter obne Grund fiber dieseti Satz binaus
in Anspruch zu nebmen, weshalb die Vertreter der Eisenbabnverwaltung in den General-
versammlungen so lange einer Erhohung des Beitrages nicbt zustimmen, als dieses nicht
etwa zur Bestreitung der gesetzlicb von jeder Kasse zu gewahrenden Mindestleistungen
nothwendig werden mochte.
**) Das der Beitragsberechnung zu Grunde gelegte Einkommen btldet zugleicb den
Mnassstab far die Hohe des Krankengeldes. Es ist als angemessen und dem Wunscbe der
Arbeiter am Meiaten entsprecbend eracbtet worden, das Krankengeld thunlichst so wie den
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Woblfahrtaeinricbtungen far die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. H
nnfahigkeit and der Regel nach aach nicht far die Sonntage.
Dagegen ist den Generalversammlnngen freigestellt , zn be-
scbliessen, dass:
„der lanfende Beitrag fur jeden Tag der Erhebungsperiode
und zwar fur diejenigen Mitglieder, welcbe an den Sonntagen
beschaftigt werden oder dienstbereit sein mussen and der
Regel nach fur diese Tage gelOhnt werden, mit Einschluss,
ffir die fibrigeD Kassenmitglieder mit Anschluss der Sonntage
berechnet wird;"*)
c) den Zinsen vorhandener Bestande, soweit dieselben nicht un-
mittelbar dem Reaervefonds zufliessen;
d) den Geldstrafen, welche gegen die im Arbeiterverhfiltniss be-
schaftigten Personen von den vorgesetzten Behorden nnd gegen
Kassenmitglieder vom Vorstande verhftngt werden;
e) sonstigen Znwendungen, zn welchen bei den Betriebs- nnd
Werkstatten-Krankenkaesen insbesondere aucb die nicht ander-
weit verwendbaren Bestande geschlossener Ban - Krankenkassen
gehdren, nnd
f) den nnter gewissen Umstanden (S. 15) seitens der Eisenbabn-
verwaltnng nnd der Baunnternebmer zn leistenden ansser-
ordentlicben Zuschussen.
3. Die Kassenleistungen.**) Die Eisenbahnbetriebs- nnd Werk-
Taffesrerdienst abzustufen. Dies ist bei den Arbeitern des Betriebs- und Werkstatten
dienstes anganglicb, bei den Bau-Krankenkassen jedoch nicbt durcbfnbrbar erschienen,
veil nicbt abzusehen war, ob bei dem Babnbau mit seinen Unregelmissigkeiten eine so
geordnete Buchfuhrung stattfindet, wie sie eino Veranlagung nach dem wirklicheu Verdienste
voraussetzt.
*) Die Aufnabme einer derartigen Vorscbrift, welche zur Folge bat, dass in den
bezeiebneten Fallen auch far die Sonntage das Krankengeld gezahlt wird, ist als gesetzlich
zulassig eracbtet worden, weil ffir solche Aibeiter auch der Sonntag als: „Arbeitstag" im
Sinne des § 6 Abs. 2 des Krankenversicberungsgesetzes anzuseben ist (Drucksachen des
Reichstags 1885/86 6. Legislaturperiode Nr 147).
*•) Bei der Bemessnng der Eassenleistungen ist, insbesondere im Hinblick auf die
Ergebnisso der frnher in Wirksamkeit gewesenen Eiseubahnkrankenkossen davon aus-
peganfren, dass bei den unter Nr. 2 aufjjezablten Einnabmen jede einzelne der Betriebs-
und Werkstatten-Krankenkassen, znmal dieselben Ton den Verwaltnngskosten fast ganzlicb
befreit sind, im Stande sein werde, mebr zu gewahren, als das Oesetz im § 20 als Mindest-
leistung einer jeden Kasse Torschreibt. Namentlich ist die bei den Eisenbahnen altbewahrte
Eiorfchtung, die Ausdehnung der Wohltbaten einer geordneten Krankenpflege auf die
Familieoangeborigen des Arbeiters, die Beihnlfe bei Todesfallen in seiner Familie, soweit
Miches nach § 21 des Oesetzes zulassig ist, beibehalten worden. Die Ausgaben, welche
hierdurcb den Kassen erwachsen sind, sind nach den wetter unten gemachten Mit-
tbeilangen wegen der grossen Zabl der Betheiligten nicbt unbedeutend, werden aber
tin angemessenes Verb<nias nicht nbereteigen und jedenfalls durch den Nutzen reichiich
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12 Wohlfabrtseinrichtungen fur die Lohuarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwalt ung.
stfitten-Erankenkassen sollen — fiber die gesetzlichen Mindestleistnngen
hinaos and innerhalb der gesetzlichen Hflchstleistangen — nach dem
Normalstatnt mindestens gewahren:
a) freie arztliche and wundarztliche Behandlnng dnrch die
vom Eassenvorstande bestellten Eassenarzte, freie Arznei nnd
Heilmittel fur Eassenmitglieder anf die Daner von 13 Wochen,
freie arztliche nnd wnndarztliche Behandlnng, sowie znr Halfte
freie Arznei nnd Heilmittel an Familienangehorige (die Ehefran oder
an deren Stelle den Haushalt ffihrende Tochter, Matter oder
Schwester, Kinder unter 15 Jabren, altere gebrechliche Kinder,
erwerbslose Eltern nnd Schwiegereltern) anf gleiche Daner, einen
Beitrag zn den Eosten arztlicber Geburtshfilfe bei den Entbindnngen
der Ehefranen der Eassenmitglieder bis zn 10 JC. Anch die
Eosten ffir die nothwendige Znziehnog von Heilgehfilfen sind von
den Eassen zn tragen;
b) ein Erankengeld*) an erwerbsnnfahige**) Mitglieder vom dritten
aufgewogen wcrden, welcben diese Maassnahme dem Arbeiter bringt, da die Gewabrung
freier Erankenpflege und eines Erankengeldes wabrend der eigenen Erankbeit nicht vor
der durch Krankbeit und Todesfalle in der Familie verursacbten Notb schutzen kann. Die
Einbeziehung der Familienangehorigen in die Kraokenpflege ist bei den Eisenbahn-Kranken-
kassen um so notbwendiger, als ein grosser Theil ibrer Mitglieder an Orten wobnt, an
welcben ein Arzt sich nicht befindet. Ware der Eassenarzt, d. i. der Arzt des Hannes und
Vaters, nicht zugleicb der Arzt der Familie, so wurde den Arbeitern vielfach die arztliche
Hnlfe fur ibre Familien Kosten verursacben, welcbe zu erschwingen ibnen ofter kaum
moglich sejn wurde. — Dass im Uebrigen die Bemessung der Eassenleistungen im
Normalstatut eine zutreffeude gewesen ist, wird durch die Ergebnisse des Jahres 1886
bestatigt
*) D. i. das auf Grund des Erankenversicherungsgesetzes zu gewahrende Eranken-
geld. Wird ein in die Unfallfursorge einbegriffener Eisenbabnarbeiter in Folge eines
Betriebsunfallcs erwerbsunfihig, so erhalt derselbe vom Beginn der funften Wocbe nach
Eintritt des Unfalles bis zum Ablauf der dreizehnten Woche ein Erankengeld in Hohe
von zwei Dritteln des Arbeitsverdieustes. Die Erbohung von einem Secbstel des Arbeits-
Terdienstes wird indess der Kraukenkasse aus dem Eisenbabn-Betriebsfonds oder von Bau-
unternehmern erstattet.
**) Staatsbeamte mit Jabres- oder Monatsbesoldung , welcbe an den Krankenkassen
Tbeil nebmen, erhalten in Erkrankungsfallen , da sie das Diensteinkommen weitergezablt
erbalten und daher als erwerbsunfihig nicht anzusehen sind, kein Erankengeld. Ueberdies
wird dem weitaus grossten Tbeile der Beamten der Staatseisenbahnverwaltung, nimlich
mit Ausnahme des Bureaudienstes den Beamten aller Dienstzweige sowie auch den Familien-
angeborigen dieser Beamten mit Rucksicbt auf die Schwierigkeiten und Gefahrlichkeiten
des Eisenbahnbetrtebes, die meistentheils ungunstigen ortlicben Verbaltoisse u. s. w.
arztliche Behandlnng durcb die sogenannten Bahnarzte auf Eosten des Eisenbahubetriebs-
fonds zu Theil. Fur freiwillig an den Eassen Tbeil nebmende Beamte wird aus diesen
Grunden verwaltungsseitig eine Beitragsleistung nicbt ubernomuien; dieselben baben viel-
raebr den vollen 3 prozentigen Beitrag aus eigenen Mitteln zu leisten.
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Woblfabrtseinrichtungen for die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnvcrwaltung. 13
Tage*) nach dem Tage der Erkrankung ab anf die Daoer von
13 Wochen in Hdbe der Halfte des Tagesverdienstes fur jeden
Arbeitstag, and an solcbe Mitglieder, welche Familienangehdrige
besitzen nnd ia Erankenh&usern nntergebracbt aind, in Hdbe von
einem Viertel des Tagesverdienstes,
c) den Kassen angeh5rigen weiblicben Personen im Falle der Nieder-
knnft eine Wocbne rinnen-Unterstiitznng anf die Daner
von 3 Wocben in Hdhe der Halfte des Tagesverdienstes;
d) an Stelle freier arztlicber Behandlnng, Arznei nnd Heilmittel
nnd des Krankengeldes erkrankten Mitgliedern freie Kur nnd
Verpflegnng in einem Erankenbanse , einer Angenklinik, Irren-
oder sonstigen Heilanstalt nnd daneben fur Eassenmitglieder mit
Familie das erwabnte ermassigte Erankengeld;
e) ein Sterbegeld beim Tode eines Kassen mitglieds in Hohe des
dreissigfachen Betrages des von den zustandigen BehOrden fest-
gesetzten ortsublicben Tagelohnsatzes gewOhnlicber Tagearbeiter,
beim Tode der Ehefran einea Mitglieds in H6he von zwei Drittel
nnd beim Tode eines Kindes eines Mitglieds in HOhe von einem
Drittel des Sterbegeldsatzes des Mitglieds.
Fur Ban-Krankenkassen sind in dem Normalstatut uberall nnr die
gesetzlichen Mindestleistungen als Kassenleistnngen vorgesehen**), abgesehen
von der einen wichtigen Bestimmnng, dass die Eassenvorstande berechtigt
sind, anf Eosten der Eassen an den geeigneten Orten Lazaretbe ein-
znricbten nnd zn nnterhalten.
Soweit bei den Betriebs- nnd Werkstatten-Erankenkassen die Mittel
ansreicben, sind die Vertreter der Eisenbahnverwaltnng ermachtigt, im
Verein mit den Vertretern der Eassenmitglieder zn beschliessen , dass***)
*) Wahrend im Uebrigen im Normalstatut von der Einfuhrung gewisser zulassiger
Karenzzeiten abgesehen ist, ist die dreitagige Karenzzeit far den Bezug des Krankengeldes
als der ausdrucklichen Vorscbrift im § 6 Abs. 2 des Krankenversicherungsgesetzes ent-
sprecbeod beibebalten worden. Die Beseitigung dieser Karenzzeit ist von den Mitglieder-
Tertretangen mebrfacb beantragt.
*•) Mit Rocksicbt auf die verbaltnissmassig kurze Dauer des Bestebens der Eisenbahn-
bau-Krankenkassen bedarf es einer besonders vorsichtigen Bemessung der Leistungen;
dagegen liegt es wiederum in der Natur der Sacbe, bei Bau - Krankenkassen nicht etwa
grosse Bestande anzusammeln, sondern vielmebr Erhohuugen und Erweiterongen der Kassen-
leistuogen«herbeizufuhren, sobald die Mittel dies anganglich erscbeinen lassen. Von der
Bildung eines Reservefonds win! daber auch allgemein abgesehen. Ueber die Ergebnisse
der Ban-Krankenkassen siud am Scblusse dieser Arbeit einige Mitthoilungen entbalten.
***) Durch diesen Rabmen ist dasjenige Maass von Kassenleistungen bezeicbnet, welches
bei Aufstellung des Normalstatuts im Allgemeinen als ansreicbend fur eine geordnete Kranken-
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14 Wohlfabrtseiorichtungen far die Loboarbeiter der Preuss. Staats-EisenbahnTerwaltung.
f) die Dauer der Gewahrung freier arztlicher Hulfe , Arznei nnd
Heilmittel, des Erankengeldes and der freien Kur and Verpflegung
bis aaf 26 Wochen, der W5chnerinnenunterstutzung bis auf 6 Wochen
verlangert wird,*)
g) die Eosten der Arzneien and Heilmittel fur FamilienangehOrige
der Eassenmitglieder bis zu drei Vierteln ihres Betrages, der arzt-
licben Geburtshulfe bei der Ehefraa eines Mitglieds bis zam Be-
trage von 15 Jl, sowie der Behandlnng darch Specialfirzte a us
Mitteln der Easse bestritten werden,
b) aach dem in einem Erankenhanse nntergebrachten erkrankten
Mitgliede ohne Familienangehorige ein Erankengeld bis zu eineui
Achtel des Arbeitsverdienstes gewahrt wird,
i) das Sterbegeld beim Tode eioes Mitglieds bis zam vierzigfachen
Betrage des ortsublichen Tagelobns, bemessen wird and entsprechend
die Sterbegeldsatze beim Tode von FamilienangehOrigen erbobt
werden.
Die Eosten fur Badereisen and sonstige grOssere Euren sollen
den Eassen niemals zar Last fallen. **)
4.. Reservefonds. Erbaltung des Gleichgewicbts zwischen
den Einnahmen und Ausgaben der Eassen. Die Betriebs- undWerk-
statten-Erankenkassen baben einen Reservefonds im Mindestbetrage einer
in der Regel nacb dem Ergebuiss der letzten drei Jabre berecbneten durcb-
scbnittlicben Jahresausgabe und im Hdcbstbetrage de9 Doppelten dea
Mindestbetrages anzusammeln als Hulfsqaelle fur ausserordentliche Falle
(Seuchen a. dergl.), in denen aassergewOhnlicbe Anspruche an die Eassen
nerantreten. Das daruber hinaus der Easse zar VerfQgung stehende Ver-
m6gen soil zu den statutmassigen Easseozwecken, welche in solchen Fallen
pflege angeseben worden ist. Inwieweit bei den eiozelnen Kassen scbon bis zum Schlusse
des Jabres 1885 Erweiterungen der bezeichneten Arten in das Statut aufgenommen werden
konnten, ist weiter unten angegeben.
*) Dagegen ist im Normalstatut eine Erbohung des Krankengeldsatzes nicht vor-
gesehen. Aucb die Krankeokasseo, welche f ruber im Bereicbe der Staatseisenbahoterwal-
tung bestanden, gewahrten fast ausnabmslos ein Kraokengeld in Hohe der Halfte des Ver-
dienstes.
*•) Wenn derartige Zuwenduogen zu den regelm&ssigen Kassenieistungen gehorten,
wurden die Kassen Gefahr laufen, zu sehr in Ansprucb genommeu zu werden, ausnabms-
weise Zuwenduogen dieser Art, sowie die Gewahrung von Uuteretutzui-gen sind aber bei
Zwangskassen tbunlichst zu vermeiden, diirften aucb mit dem Gesetze kaum in Einklang
8tehen. Ueberdies werden, wie oben bereita bemerkt ist, durcb die Betriebsetats der Staats-
Eisenbahnverwaltung recht erbeblicbe Unterstutzungsfonds bereit gestelit.
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Wohlfshrtseinrichtungen far die Lohnarbeiter der Preuss. Staats- Eisenbahnverwaltung. 15
onter Umstanden in der beschriebenen Weise zu erweitern sein wflrden*),
verwendet werden. Eine Ermassigung oder Herabsetzung der Eassen-
leistungen, erforderlicbenfalls bis auf die gesetzlichen Mindestleistungen
ist herbeizufuhren, weon die Easseneinnahmen sub als uozureicbend er-
weisen. Reicben die Einnahmen einer Easse aacb zar Deckung der gesetz-
lichen Miodestleistangen nicht aus, so siud die Beitrfige bis zn einem
BMstbetrage von 4V2 pCt. des Lohn- und Diensteinkommens zn erbOben,
und falls aoch dann die Einnabmen nocb unzureicheod sein sollten, die
fehlenden Betrage von der Eisenbahnverwaltung, bei Ban - Erankenkassen
von der Baaverwaltang and den Bannnternebmern znzusebiessen.
5. Die Verwaltung der Eassenangelegenheiten erfolgt nacb
Maassgabe der statutenmassigen Festaetzangen darcb den Vorstand, im
Uebrigen dorch die General veraammluag. Die Generalversammlung
be8teht aas 10 bis 20 Vertretern, welcbe die Kassenmitglieder aas ibrer
Mitte wahlen, and ans einem von der Dienstbehdrde, fur deren Bezirk die
Easse errichtet ist, bezeicbneten Beamten als Vertreter der Eisenbahn-
verwaltung, dem ein Drittel der Stimmen aller von den Eassen gewahlten
Vertreter zusteht.**) Der Vorstand vertritt die Easse gerichtlich and aasser-
gerichtlich, ordnet alle Vereinnahmungen und Veraosgabuogen zu Gunsten
and za Lasten der Easse und Mitglieder an, fuhrt und legt Recbnung und ist
den Mitgliedern gegeniiber fur die gesammte Eassenverwaltung verantwort-
lich. Er besteht aus drei von den Vertretern der Eassenmitglieder ge-
wahlten Mitgliedern und einem von der DienstbebOrde zum Vertreter der
Eisenbahnverwaltung bestellten, den Vorsitz im Vorstande fuhrenden Mit-
gliede. Bebufs wirksamer Abwendung von Benachtheiligungen der Eassen
sind dem Vorstande mebrfacb Strafbefugnisse ubertragen. Er kann
•) Sofern auf diesem Wege bei einer Betriebs- oder Werkstatten-Kraukeokasse sammt-
liche oben unter No. 3f bis i erwahnten Erweiterungen Berficksichtigung gefunden babea
and auch alsdann noch die Mittel der Easse nicht erschopft werden, wdrde fiber das Ver-
balten des Vertreters der Eisenbahnverwaltung bei den zu fassenden Beschlussen die Zentral-
stelle Entscbeidung treffen.
**) Nach § 38 dee Krankenversicberuogsgesetzes ist die Vertretung der Arbeitgeber
and der Kassenmitglieder in der General versammlung und im Vorstande nach dem Ver-
biltaiss der Beitragsleistang so zu bemessen, dass dem Arbeitgeber nicht mehr, als ein
Drittel aller Stimmen (der Vertreter der Arbeiter und des Arbeitgebers) eingeraumt wird.
Es ist im Normal statu t nur ein Drittel der Stimmen der fur die Generalversammlung ge-
wihlten Mitgliedervertreter und ein Drittel der Zahl der von den Mitgliedervertretern ge-
vahlten Vorstaodsmitglieder der Eisenbahnverwaltung und den Bauunternehmern zugestanden,
veil freiwillige Kassenmitglieder den laufenden Beitrag zum vollen Betrage aus eigenen
fttteln zu ltisten baben. Dass nach dem Verbaltniss der Beitragsleistung eine noch ge-
riogere Zahl anf die Eisenbahn- und die Bauunternehmer entfillt, ist als ausgescblossen
ingenommen worden. Diese Aunahme hat sicb nach den Ergebnissen des Jahres 1885 als
tollig zutreffend erwiesen.
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16 Wohlfahrtseinrichtungen for die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnverwaltung.
u. A. Kassenmitglieder, welche die Anmeldung eioer Doppelversicherung
unterlassen, Erkrankte, welche den Anordnungen des Arztes zuwider-
handeln oder dieselben vernachlassigen, aus der Besch&ftigung ausgeschie-
dene Kassenmitglieder, welche die ihretwegen erlassenen Kontrollvorschriften
nicht beach ten, u. s. f. mit Geldstrafen belegen, Kassenmitgliedern , welche
sich die Krankheit vors&tzlich, durch schaldhafte Betheiligaog bei Schlage-
reien oder Raufh&ndeln, darch Trunkf&lligkeit oder geschlechtliche Aus-
schweifaogen zagezogea haben, das Krankengeld ganzlich oder theilweise
entziehen. Die Vorstandsmitglieder und die gewahlten Mitgliedervertreter
sind berechtigt, darch Krankenbesuche von dem Zustande der als erkrankt
gemeldeten Personen sich za uberzeugen; auch kann der Vorstand geeig-
nete Kassenmitglieder mit der Kontrolle der Erkrankten betrauen.
Bei Bau-Krankenkassen ist auch fur Batiunternehmer eine Vertretang
in dem Vorstande und in der Generalversammlnng vorgeseben.
6. Behnfs der Rechnungsfuh rung und Rechnungslegung, fur
welche der Vorstand veraotwortlich ist, sind demselben seitens der Eisen-
bahnverwaltung die erforderlichen Arbeitskrafte , Arbeitsraume , Druck-
sachen, zur Verfiigung zu stellen, wahrend die Kassen- und Buch-
fuhrung, d. i. die Erhebung, Zahlung und Verbucbung aller Kassenein-
nahmen und Kassenausgaben durch die KCniglichen Eisenbabnkassen un-
entgeltlich bewirkt wird. Nur die Kosten, welche durch Reisen*) der
Mitgliedervertreter und der von ihnen gewahlten Vorstandsmitglieder in
Angelegenheiten der Kasse, durch die der Generalversammlnng vorbehaltene
Prufung der Jahresrechnungen, durch Herstellung lediglich fur Mitglieder
und Mitgliedervertreter bestimmter Drucksachen und dergl. verursacht
werden, fallen den Kassen zur Last. Vertreter der Eisenbahnverwaltung
erhalten aus Mitteln der Kranken kassen keinerlei Vergutung.
7. Statutaband erungen werden von der Generalversammlnng be-
schlossen. Betreffen sie die ErhOhung der Beitr&ge oder der Kassen-
leistungen, so haben die Vertreter der Kassenmitglieder einerseits und
die Vertreter der Eisenbahnverwaltung, der Bauverwaltung und Bau-
unternebmer andererseits getrennt fur sich abzuatimmen. Sie sind ange-
nommen, wenn beiderseits die Mehrheit dafur gestimmt bat. Sonstige
Statutabanderungen werden mit einer Mehrheit von vier Funfteln der
in der Generalversammlung vertretenen Stimmen bescblossen. Abfinderungs-
beschlQsse bedurfen der Genehmignng seitens der betreffenden Eisenbahn-
direktion, als der hoheren VerwaltungsbehOrde. Die Genehmignng ver-
•) Aucb bicrin wird den Kassen noch eine Erleichterung gewitbrt, indem for alle der-
artigen Reisen freie Kisenbabnfahrt bewilligt wird.
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Wohlfahrteeinricbtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-EisenbahnverwaUung. 17
sagende Bescheide kSnnen in denjenigen Landestheilen, in denea das
Gesetz fiber die allgemeine Landesverwaltang in Kraft ist, von den Be-
zirksansscbussen , im Debrigen von den Eisenbahndirektionen ertbeilt
werden. Dieselben sind nach den Vorschriften des Gesetzes anfechtbar.
C. Die Ergebnisse der Krankenkassen ini Jahre 1885.
Nach Maassgabe des auf diesen Grundzugen aufgestellten Normalstatuts
wnrde, wie bemerkt, seit dem Monat Juli 1884 mit der Einricbtung von
Eiaenbahn-Krankenkassen vorgegangen. Bereits Ende des Monats Oktober
desselben Jahres waren die Betriebs- nod Werkstatten-Krankenkassen ffir
sammtliche Betriebsamts- und Hauptwerkstfittenbezirke in Wirksamkeit
getreten.
Die ersten statistischen Aufzeichnnngen fiber die Verhaltnisse and
Ergebnisse der Krankenkassen bezieben sich anf das Jahr 1885. Die
Beilage A. enthalt eine gedrangte Uebersicbt fiber die Zahl der Mitglieder,
j? Erkrankungsfalle and Krankheitstage, sowie fiber die Einnahmen , Ansgaben
and VermOgensbest&nde bei jeder einzelnen der in Wirksamkeit gewesenen
Eisenbahn - Betriebs- and Werkstfitten - Krankenkassen, w&hrend die Bei-
^ lage B. eine vergleichende Uebersicbt fiber die Verhaltnisse and Ergebnisse
/ der sammtlichen Betriebs- and Werkstatten - Krankenkasse der einzelnen
Bisenbahndirektionsbezirke bietet. Hierbei, sowie auch in den nach-
folgenden Mittheilnogen sind die Betriebs- and die Werkstatten-Kranken-
kassen aaseinandergehalten worden, weil es wfinschenswerth erscbieo, neben
dem Gesammtfiberblick aach einen Einblick in die Ergebnisse der Kranken-
kassen ffir die nebeneinander bestehenden selbst&ndigen Gruppen der Be-
triebs- and Werkstfittenarbeiter zu gewinnen. Die Aafzeichnungen sind
aas Cebersichten entnommen, welche sich im Allgemeinen an die gemass
der Anordnnng des Bandesraths dem Statistischen Amte vorzalegenden
Cebersichten anschliessen. Hervorgehoben wird, dass in den Uebersichten die
gesammten, beim Beginne des Jahres 1885 vorhandenen Vermogensbestande
ohne Dnterscheidnng, zu welchen Betr&gen dieselben etwa dem Reserve-
fonds gebuhrten, einschliesslich aller Ueberweisnngen ans frfiberen Kassen-
einrichtangen anter den „Einnahmen aas den Vorjahren" aafgeffihrt
sind. Dagegen ist es zweckm&ssig erschienen, soweit angfinglicb, die-
jenigen Aafwendangen, welche den Krankenkassen bei Erkrankungen and
Sterbefellen in den Familien der Kassenmitglieder erwachsen sind, besonders
ersichtlich za machen. Soweit in Folge von Veranderungen in den Eisen-
bahnverwaltongsbezirken Betriebs- oder Werkstatten-Krankenkassen erst
im Laafe des Jahres 1885 an Stelle aufgel5ster Kassen errichtet sind,
ist dieses in der Beilage A. vermerkt. Die Gesammtergebnisse der
Arthi* fir Ei.enb*hD**8«n. 1887. 9
1
!
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18 Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preusa. SUats-Eisenbabnverwaltung.
Krankenversicherung fur die betheiligten Eisenbaha - Direktionsbezirke in
der Beilage B. warden durch diese Maassnahmen nicht wesentlich
beeinfluast.
Die in Wirksamkeit gewesenen Eisenbahnbau - Krankenkassen sind in
den Debersicbten unberfieksichtigt geblieben, weil die Verhaltnisse und
Ergebnisse dieser Kassen wegen ibrer Unbestandigkeit zu allgeroeioen
Schlussen nicbt geeignet erscbeinen. Die Gesammtergebnisse Bind am
Schlusse kurz erOrtert.
Der Umfang der Betheiligung bei den Betriebs- und Werkst&tten-
Krankenkassen der Staatseisenbahnverwaltung war ein derartig grosser,
dass demselben derjenige irgend einer anderen Betriebsverwaltung auch
nicbt annfthernd gleichkommen wird. Dnter Berucksichtiguog der im Laufe
des Jabres neu eingetretener Mitglieder nahmen uberhaupt an
77 Betriebs - Krankenkassen . . . 160 495 Personen
57 Werkstfitten - Krankenkassen . . 42 917 „
zusamraen: 203 412 Personen
Theil, so dass, da bei 31 Bau - Kran-
kenkassen 46 752 „
betbeiligt gewesen sind, die Gesammt-
betbeiligung bei den sfimmtlichen sei-
tens der Staatseisenbahnverwaltung
errichtet gewesenen 165 Kranken-
kassen sich auf 250 164 Personen
bei a lift.
Die Zabl der den Betriebs- und Werkstfitten - Krankenkassen ange-
hOrigen weiblic hen Personen betrug 1125, diejenige der freiwillig be-
theiligten Personen 1927.
Es entfielen durchschnittlich auf jede Betriebs-Krankenkasse
1526 und auf jede Werkstatten-Krankenkasse 631 Mitglieder. Mehr als das
Doppelte dieser Durchschnittsziffern betrug die Mitgliederzahl bei den
Betriebs - Krankenkassen fur die Betriebsamtsbezirke Hannover - Rheine
(4254), Wittenberge-Leipzig (3419), Kattowitz (3290), Essen [reehtsrh.]
(3274), Breslau - Sommerfeld (3182), und bei den Werkstfitten - Kranken-
kassen zu Breslau [Direktionsbezirk Breslau] (3307), Witten (1902),
Nippes (1668) und Leinhausen (1479). Am niedrigsten war die Mitglieder-
zahl bei den Betriebs-Krankenkassen fur die Oberiausitzer Bahn (366)
und fur die Betriebsamtsbezirke Berlin-Dresden (446), Flensburg (447)
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Woblkbrtseinrichtungen fur die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnverwaltung. 19
nnd Glogau (556), and bei den Werkst&tten-Krankenkassen zu Eberswalde
(208), Berlin [Direktionsbezirk Magdeburg] (211), Greifswald (216),
Dentz (251) und Gaben (253). Dass die Kassen mit einer verhaltniss-
massig geriogen Mitgliederzahl weniger gunstige Ergebnisse erzielten, als die
KasseD mit grOsserer Mitgliederzahl, ist im Allgemeinen nicht wahrgenommen
wordeo.
Der Eintritt and Anstritt von Kassenmitgliedern in die nnd aus
denKassen wird durch die nacbstehenden Ziffern veranschaulicht. Im Laufe
des Jahres sind:
eingetreten:
ausgetreten:
bei den Betriebs-
Kraokenkassen .
bei den Werkst&tten-
Krankenkassen^
Zusammen .
uberhaupt
In Hundert
beiten
der Durch-
schnltts-
betheiligung
uberhaupt
in Hundert-
beiten
der Durch-
schnitts-
betheiligung
da\
pestorben
on
in Hnndert-
beiten
der Dnrch-
sebnitts-
betheiligung
46 677
7 044
39,66
19.56
38 906
6 791
3305
18^c
1596
491
1,36
kl6
53 721| 34,95
| 45 697
29,7S
2087
1,86
Im mittleren Jahresdnrchscbnitt belief sich die Betbeilignng anf
153 704 Personen. Diese Zabl bleibt fainter der dnrcbscbnittlichen Gesammt-
zah] der bei den Betriebs- nnd Werkst&ttenverwaltungen der Staatsbabnen
beschaftigten , der Krankenversichernngspflicbt unterliegenden Personen
nicht wesentlich zuruck, so dass die Zabl derjeoigen Personen, welcbe
anf Grnnd ihrer AngehOrigkeit zu freien HGlfskassen ihre Freilassnng
m der Theinahme an den Eisenbahn-Krankenkassen beantragt haben,
nor nnerheblich gewesen sein wird.
Betriebsarbeiter haben nach vorstehender Tafel erheblich hftnfiger als
Werkstattenarbeiter in der Beschaftignng gewechselt. Eine Erklarung
bierfar wird vomebmlicb darin zn sncben sein, dass der Bedarf an Arbeiter-
personal im Betriebsdienste in Folge der starken Schwankungen des
Verkehrs sowie vermOge des Einflusses der Witterungsverhaltnisse anf
die Bahnunterhaltung Ofter nnd in hdherem Maasse, Verfinderungen unter-
liegen wird, als im Werkstattenbetriebe.
Die S terblichkeit ergiebt bei beiderlei Kassen eine gleiche Dnrcb-
sohoittsziffer. Sie war am stftrksten im Eisenbahndirektionsbezirk Brom-
berg, welcher znm grossen Theile aus alteren Staatsbahnlinien besteht,
2*
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20 Wohlfahrtseinrichtunpen fur die Loboarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnverwaltung
demgemass auch eine verhaltnissmassig grosse Anzahl laDggedienter Ar-
beiter zfthlen wird.
Zu verschiedenartigen Durchschnittsziffern fuhrt hingegeo eine Ver-
gleichung der Zahl der Erkrankungsfalle und Krankheitstage.
Es betrng die Zahl der:
bei den Betriebs-
Krankenkaasen . .
bei den Werkstatten-
Krankenkassen . .
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2 539
0,03 il 830 332 5,40
17,44 | 54 695
0,36 |
21,54
Die Krankheitsgefahr und die Krankheitsdauer war demnach bei
den Werkstfittenarbeitern erheblich grdsser, als bei den Betriebsarbeitern.
Nacb der Beilage B ergab sich ein gleicbes Verhaltaiss fast fur jeden ein-
zelnen Direktionsbezirk, wahrend nach der Beilage A nnr einige wenige Werk-
statten-Krankenkassen die Durchschnittsziffer fur Betriebs-Krankenkassen
nicbt uberschritten, hingegen bei einem Tbeile derselben sich dnrchscbnittlich
fur jedes Mitglied sogar mehr als eine Erkranknng ergab. Als Ursachen
der zahlreicheren Erkrankungsfalle nnter den Werkstattenarbeitern sind in
erster Linie die ungunstigen Wohnungsverhaltnisse der meistens in grossen,
industriereichen Stadten wohnenden Werkstattenarbeiter bezeichnet. Ferner
ist hervorgeboben , dass ein Theil dieser Arbeiter in den alteren Staats-
bahnbezirken sich bereits in vorgeschrittenem LebensaJter beBndet, in
welchem hanfiger Krankheiten der Athmungs- und Verdauungsorgane vor-
kommen. Nicbt ohne EinHuss wird auch die ungesundere und gefabr-
lichere Beschfiftigung in den fabrikartigen Werkstatten gegenaber der
gesunderen Beschaftigung der Betriebsarbeiter, welche znm nicht geringen
Theile in landlichen Gegenden wohnen, auf die Zahl der Erkrankungsfelle
geblieben sein. Auch der Umstand wird in Betracht kommen, dass bei
den Werkstatten-Krankenkas8en mit zahlreichen Mitgliedern in grossen
Stadten die Kontrole Erkrankter weniger wirksam ausgeubt werden kann.
Dass auch Doppelversicherungen auf die Zahl der Krankheitstage nicht
ganz einflusslos geblieben seien, wurde bei einer dieser Kassen ver-
muthet, bei welcber nahezu die Halite der Mitglieder auch bei freien
Hulfskassen betheiligt war, durchschnittlich auf ein Mitglied 1,44 Er-
krankungsfalle und 11,57 Krankheitstage entfielen und daher die Kassen-
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Wohlf&hrtieinrichtungen far die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnverwaltung. 21
leiatungen in ansserordentlichem Maaase in Anspruch genommen warden.
Doppelversicheniogen sollen dem besser gesinnten Arbeiter Gelegenheit
geben, in gesanden Tagen fur die Tage der Krankheit in umfassender
Weise Fiirsorge za treffen; eiaem minder redlicb gesinnten Arbeiter kano
der Bezng seines vollen Tagesverdienstes als Krankengeld neben freier
arzUicher Bebandlnng und Arznei immerhin Veranlassung bieten, anf die
Abkurzung seiner Krankheitszeit, wahrend welcher der Kegel nach die
grSssere Leistung derEisenbnhn-Krankenkasse znfallen wird, nicht sonderlich
bedacbt zn sein. Uebrigens sind als Mittel, welche geeignet seien, der
Neigung zam VorschQtzen von Krankheiten entgegenzuwirken , folgende
bezeichnet:
1. Das Krankengeld ist in m5glicbst knrzen Zeitabscbnitten zn zahlen,
so dass die Erkrankten genOtbigt sind, sich haufiger dem Arzte
vorzustellen.
2. Die Krankenbesnche seitens der Vorstandsmitglieder oder Mit-
gliedervertreter oder sonstigen Beauftragten habea in bestimmten
Zeitabscbnitten zn erfolgen.
3. In grossen Arbeitsraumen mit zablreichem Arbeiterpersonale sind
die Namen der Erkrankten dnrch Ausbangung sogenannter Krankec-
tafeln znr Kenntniss aller Kassenmitglieder zn bringen, damit
dnrch alle gemeinsam eine wirksame Kontrole stattfindet.
4. Soweit tbnnlich, ist dem Kasseoarzt nicht fur jeden Besuch zn
bezahlen, sondern mit demselben ein Panschbetrag fur jedes
Mitglied zn vereinbaren.
Im Allgemeinen haben im Uebrigen die oben nnter Abschnitt B No. 5
erwahnten, znr Verhutnng von Benachtheiligungen der Kassen getroffenen
Einrichtungen sich als ansreicbcnd erwiesen. Eine erfolgreicbe Thatigkeit
baben dabei bei einer grossen Anzahl von Eassen die Vertreter der Kassen-
mitglieder entwickelt, deren Mitwirkung bei der Kassenverwaltung aber-
hanpt vielfach eine rege und erspriesslicbe war.
Bei den Einnahmen der Betriebs- nnd Werkstatten-Krankenkassen
ist in Betracbt zn Ziehen, dass zn den sammtlichen Eassen der gleiche
Beitragssatz von 3 pCt. des Arbeitsverdienstes der Kassenmitglieder er-
boben wird, welcher von den nicht verpflichteten Personen zum vollen
Betrage zn zahlen ist, von den verpflichteten aber nnr zn zwei Drittel ein-
gezogen wird, wahrend ein Drittel die Eisenbahnverwaltung beisteuert.
Werdeo die gesammten aus den Vorjahren herrQhrenden Einnahmen
aasser Betracht gelassen, so ergiebt sich die nachstehende Uebersicht:
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2*2 Wohlfahrtseinrichturjgen fur die Lohoarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltunp
Bezeichnung
der Einnahmen:
Betriebs-
Kraokenkassen
I in
uberbaupt
Uundert-
hoiien
der
Jabres-
elu-
nahmeu
M
Werkstatten-
Krankenkassen
in
uberbaupt
Uundert-
hot ten
der
Jahrea-
ein-
nahmen
M
Insgesammt
uberbaupt
in I
Hundert-"
heiten i
fur
Jedes
der
Jebre*-
ehi- ! mitgtled
nebmen 1
M I M
Zinsen
31697
1?46
8585
0,99 .
40282
1>82
0,26
Eiotrittsgelder . . .
26 720
1,28 1
4440
0,51
31160
1,02
0,20
Laafende Beitrfige der
Mitglieder ....
1379609
63,44
556820
64,03
1936429
63.61
12,59
Desgl. der Eisenbabn-
verwaltung . . .
674066
31,oo:
278016
31-98
952082
31,28
6,21
Ersatzleistongen far
gewabrte Kranken-
i
1
untersttitzungen . .
11246
0.52
1630
0,19
12876
0,48
0,08
Sonstige Einnahmen .
51213
2-85
20038
2.80
71251
2-84
0,46
Ueberhanpt fur das
laufende Jahr . .
2174551
100
869 529
100
3044080
100
19*o
Werden zu der Gesammtjabreseinnahme von 3 044 080 Jt noch die
ana den Vorjahren herrQbrenden (1 137 847 Jt -f 349 575 Jt =)
1 487 422 Jt hinzugezahlt, bo ergiebt sich, (lass bei den sammtlichen
Krankenkassen bis Ende des Jahres 1885 die Summe von 4 531 502 Jt
vereinnahmt worden ist.
Der Gesammtbetrag der von den Kassenmitgliedern erhobenen
Beitrage einschliesslich des Eintrittsgeldes beziffert sich auf fast
1970000 Jt oder rnnd 64,6 pCt. der Gesammtjahreseinnahme, der seitens
der Eisenbabnverwaltung beigesteuerte Baarznschuss anf mehr als
952000^*) oder 31,3 pCt. jener Einnahme. Auf jedes verpflichtete
Kassenmitglied entfiel durchschnittlich ein Jahresbeitrag von 11,72 Jt
bei den Betriebs-, 15,47 Jt bei den Werkstatten-, 12,59 Jt bei sammt-
lichen Krankenkassen, wovon zwei Drittel das Mitglied and ein Drittel die
Verwaltung getragen bat. Da der Beitragsbemessang der wirklicbe Arbeits-
verdienst za Grande gelegt wird, so ergab sich nach Beilage B fur die
verschiedenen Verwaltungsbezirke eine verschiedene Darchscbnittsh5he.
Am hocbsten war der Dnrchschnittsbeitrag bei den Werkstatten -Kranken-
*) Die von der Eisenbahnverwaltung baar beigesteuerten Betrage einschliesslich der
nicbt genau zu beziffernden Baarzuschusse zu den Bau- Krankenkassen beliefen sich auf
nabezu 1 Million M ', ganz abgesehen von den der Verwaltung durch die Kassen- und
Rechnungsffihrung erwachsenen Kosten.
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Wohlfabrtseinricbtungcn fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnverwaltung. 23
kassen in den Direktionsbezirken Erfurt, Berlin nnd Coin (liuksrb.), am
niedrigsten bei den Betriebs - Krankfenkassen in den Direktionsbezirken
Breslau nnd Bromberg.
Von den 12 876 </# betragenden Ersatzleistungen fur gewahrte
Krankenunterstutzungen kamen allein 12380^ anf die Eisenbahnverwal-
tung nnd nnr 496 *4t anf dritte Personen. Unter den sonstigen Eiu-
uahmen finden sich 29 999 jfC Geldstrafen, wabrend der Rest sich ans
Ueberweisungen ans aufgeldsten Eisenbahnbau-Krankenkassen, Kursgewin-
oen nnd dergl. znsammensetzt.
Bei einer Vergleichung der Ansgaben der Kassen ist vor Allem zn
berficksichtigen , dass die statutmassigen Leistnngen a Her Eisenbahnbe-
triebs- und Werkstatten-Krankenkassen ohneAnsnahme fiber die gesetz-
liehen Mindestleistongen hinausgingen, indem 50 Betriebs- nnd 40 Werk-
statten-Krankenkassen, die oben unter Abschnitt B No. 3a bis e aufgezahlten
Kassenleistungen gewahrten, 27 Betriebs- nnd 17 Werkstatten-Kranken-
kassen aber mehr oder minder weit auch fiber ditse Leistungen noch
bioansgingen. In der letzten Spalte der Anlage A ist ersichtlich gemacht, in
welcher Weise bei den einzelnen Krankenkassen diejenigen Leistungen,
welcbe vorzugsweise auf die Hflhe der Ansgaben von Einfluss sind, fest-
gesetzt waren. Die Gesammtausgabesammen, sowie diejenigen Durch-
scbnittoziffern , welcbe sich bei der Zurfickfuhrung der Auegabesummen
anf je ein Kassenmitglied, je 100 jft der Gesammtjahreseinnahme nnd
der Gesammtausgabe ergeben, sind in der nachfolgenden Tafel zusammen-
gestellt:
Bcieichnung
der
Ansgaben.
Betrag der Ansgaben.
Einheitssatz der Ausgaben.
Betriebs-
Kranken-
kassen.
M
Werk-
statten-
kranken-
kassen.
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709 346
194 002
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5154
199 993
96 152
52 343
8 447
909339
290 154
164 274
0,08
6,03
1,65
0,95
0,15
32,63
8,33
5,15
0,19
40,95
11,01
6,36
0,14
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6,02
0,70
27,03
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0,06
0,93
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0,37
29,87
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36,34
11,59
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24 Wohlfabrtseinrichtuugeu fur die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-EisenbahnTerwaltung.
Betray tier Ausgabcn.
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100|l6,.jS 82.L.)
100
Nach dieser Ueberaicht erscheinen die Aasgaben fur arztliche
Behandlung, sowie filr Arznei nod Heilmittel im Vergleich za den
Aafwendungeu an Kran ken geld anffallend boch. In dem Kranken-
versichernngsgesetze ist bekanntlich als Werth der arztlicben Behandlung
und Arznei die Halfte des Krankengeldes angenommen worden. Auch
in dem Falle, dass man die auf Familienangeb5rige der Mitglieder zu
recbnenden Antheile an den Kosten fur arztliche Behandlung mit zwei
Drittel der Gesammtaufwendung von 909 339 also mit 606 226 ^
ausser Betracht lasst, wurde sich immer noch ein Betrag ergeben, welcher
hinter der Gesammtausgabe an Erankengeld nicht erheblich zurtlckbleibt.
Hervorzubeben ist ferner der Unterschied zwiscben den durchschnittlichen
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ffohHahrtMinrichtungen for die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 25
Anfwendungen fur arztliche Behandlung and an Krankengeld bei den
Betriebs- and Werkstfitten- Krankenkassen. Es waren bei den Betriebs-
Kr&okenkassen die Anfwendnngen fur firztliche Behandlang angleicb h5her,
diejenigen an Krankengeld nngleich niedriger als bei den Werkstatten-
Krankenkassen. Einestbeils wird dies darin begrundet sein, dass, obwobl
den Kassen&rzten innerhalb ibrer Bezirke freie Eisenbahnfahrt gewfihrt
wird, docb die denselben zu leistenden Vergutungen im Allemeinen
bei den Betriebs - Krankenkassen , deren Mitglieder sich aaf eine
weit grossere Anzahl von Orten vertheilen als diejenigen der Werkstatten-
Krankenkassen, hober sind, als bei den letzteren Krankenkassen. Andern-
theils kommt fur die durcbscbnittlicb aaf ein Mitglied entfallende habere
Aufwendang an Krankengeld bei den Werkst&tten-Krankenkassen in Be-
tracht, dass ancb der Tagesverdienst der Mitglieder dieser Kassen den-
jenigen der Betriebsarbeiter nicbt unerheblich fibersteigt*), and dass fiber-
dies die Erkrankungsfalle and Krankbeitstage unter den Werkstatten-
arbeitern hanfiger sind, als unter den Betriebsarbeitern.
An Kosten der ftrztlichen Behandlang warden bei s&mmtlichen
Eisenbahn- Betriebs- and Werkst&tten-Krankeo kassen durchschnittlich rund
6 & fur jedes Kassenmitglied aufgewendet. Hoher als die Durehschnittsziffer
stellte sich die Arztvergfitung fast bei s&mmtlichen Erankenkassen in den
westlichen and sfidlichen Direktionsbezirken Coin (linksrh. and rechtsrh.),
Elberfeld, Frankfurt und Erfurt, sowie bei den Krankenkassen der vor-
maligen Braunschweigischen Eisenbahn. Bei drei dieser Kassen, der
Werkstatten-Krankenkasse zu Braunschweig uud den Betriebs-Kranken-
kassen zu Dessau and fur die Oberlausitzer Babn ergaben sicb sogar
Durchschnittssfitze von fiber 8 jfU bei der Werkstatten-Krankenkasse
2u Tempelbof Ton nabezu 9 jfi fur jedes Mitglied. Es wird angenommen,
dass bei diesen Kassen aussergewObnlicbe Verbaltnisse vorlagen, welcbe die
QQverb<nissm&ssig bohen Aufwendungen rechtfertigten. — Allen von den
Eisenbahn- Krankenkassen bestellten Kassen&rzten, aucb den Spezial-
(Augen- u. b. w.) Aerzten wird seitens der Staatseisenbahnverwaltung freie
Eisenbabnfahrt innerhalb des Arztbezirks gew&hrt.
AnArzneikosten fur Kassenmitglieder wurden durchschnittlich mehr
als 3 <AC fur jedes Mitglied seitens der Werkst&tten-Krankenkassen der
Direktionsbezirke Erfurt, Coin (linksrh. und rechtsrh.) sowie Elberfeld
aofgewendet. Die Ausgaben ffir Arzneien fur Familienangehorige der
Kassenmitglieder ergaben bei den Werkstfitten-Krankenkassen im Direktions-
hezirke Breslau die h5chsten Durchschnittsziffern.
*) Aas demselben Grande ist auch der durchschnittlich auf ein Mitglied entfallende
Jihresbeitrag bei den Werkstatten-Krankenkassen grosser, als bei den Betriebs-Kraukeu-
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26 Wohlfabrtseinrichtungen fur die Lohnarbeitor der Preuss. Staata-Eisenbahnverwaltung.
Ffir Ear and Verpflegung erkrankter, in Erankenhausern, Augen-
kliniken and sonstigen Heilanstalten untergebrachter Mitglieder warden
bei den Betriebs-Erankenkassen 0,50 bei den Werkstatten-Eranken-
kassen 0,77 oil, uberbaupt 0,56 jfi im DQrchschnitt fur jedes Eassen-
mitglied anfgewendet. Dass bei den letzteren Eassen sich ein wesentlich
h5herer Durchschnittssatz ergab, wird daranf zuruckzuffihren sein, dass
einestheils, wie bereits bemerkt, bei den Werkstattenarbeitern in den
grossen, gewerbreichen S tad ten die Wohnungsverhaltnisse zn wfinschen
ubrig lassen, anderentheils aber denselben die Krankenhauser naher ge-
legen nnd leicbter zuganglich sind. Bei den Erankenkassen der in Berlin
befindlichen Hauptwerkstatten ergab sich eine durchschnittliche Anfwendnng
von 1,74 Jt, also mehr als das Dreifache des fur alle Eassen ermittelten
Dnrcbschnittssatzes.
An Sterbegeld wnrde die erhebliche Summe von 315 330 <At ver-
ansgabt, davon 111351 JC beim Tode von Eassenmitgliedern nnd fast
das Doppelte dieses Betrages, namlich 203 979 Jt beim Tode von Ehe-
franen nnd Eindern der Eassenmitglieder. Dabei verdient hervorgehoben
zu werden, dass das Bedfirfniss fur eine moglichat bohe Sterbegeld-
vereicheruog nnter den EassenangehOrigen augenscheinlich vorherrscht, da
bereits bei 24 Eisenbahn-Erankenkassen der Bchon im Normalstatut Qber
die gesetzliche Mindestleistnng hinaus auf den dreissigfachen Betrag des
ortsublichen Tagelohnsatzes bemessene Sterbegeldsatz noch erhOht ist nnd
mebrfach sogar fiber die im § 21 des Gesetzes gezogene Grenze hinans
beantragt wnrde, mehr als den vierzigfachen Betrag des Tagelohnes zu
gewahren und nicht allein beim Tode von Ehefrauen nnd Eindern der
Eassenmitglieder, sondern auch beim Tode anderer Angehdrigeo, insbesondere
beim Tode von Eltern und Scbwiegereltera der Eassenmitglieder ein
Sterbegeld zu zahlen. Bemerkt sei noch, dass das Sterbegeld allgemein
auch beim Tode solcher Mitglieder gezahlt wird, bei denen etwa im
Verlauf einer langwierigen Erankheit der Anspruch ant die sonstigen
Eassenleistungen anfgehdrt hat.
An Verwaltnngskosten gelangten insgesammt 14 856 <M, d. i.
durch8chnittlich fur jedes Mitglied der geringffigige Betrag vou nicht voll
10 a& zur Verausgabuog, wabrend die gesammten Eosten der Eassen-
nnd RechnuugsffihruDg von der Eisenbahnverwaltung bestritten wurden.
Der bei den Erankenkassen verbuchte Betrag setzt sich aus Reiseent-
scbftdigungen der Vertreter der Eassenmitglieder und dergl. (vgl. oben Ab-
schnitt B No. 6) zusammen.
Unter den sonstigen Ausgaben sind Eursverluste, welche beim
Verkauf und bei Ausloosungen von Werthpapieren entstanden sind, und
dergl. gebucht. Dass der Betrag der sonstigen Ausgabeu verhfiltniss-
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WohMabrtseinrichtungen far die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnverwaltung. 27
massig nicht nnerheblich ist (41 400 *AC oder 0,27 J( durchschnittlich
far jedes Mitglied) bat vornehmlich darin seinen Grand, das 8 bei
roehreren Eassen Aufwendungen za den „sonstigen Ausgaben" gerecboet
sind, welche, wie z. B. ffir Befdrderang erkrankter Mitglied er von den
Arbeitsstellen nach ibrer Wohnung oder nach Erankenh&UBern , ffir Be-
fdrderang von Aerzten aaf Drasinen, an Erstattongen von Fubrkosten der
Aerzte, ffir Bestellung der Aerzte and Beschaffuog der Arznei, fur Zu-
7iebang von Heilgehfilfen a. s. f. ricbtiger anter den Eosten der arztlichen
Bebandlung oder der Arzneien and fleilmittel oder aach anter den Ver-
pflegnngskosten mit za berflcksicbtigen gewesen waren.
Die Gesammtansgabe, jedoch ausscbliesslich der zu deo Reserve-
fonds zuruckzulegenden Betrfige, betrag bei den
Betr.-Krankenkassen 1762415 M od. 14,97^ f. jed. Mitgl. u. 81,05 pCt. d. Jahreseinnahme,
Werkstatten- , 739880 . , 20,55 85,09 . „
also uberhaupt . . 2502 295 M od. 16,28 M f. jed. Mitgl. u. 82,20 pCt. d. Jahreseiunabme.
Der Ueberschuss
der laofenden Jahres-
Einnabmen fiber die
Gesam m lausgaben
belief sich danach fur
alle Kassen zuaam-
men auf . . . . 541785 „ , 3,52 „ , „ , „ 17,80 . .
Hierbei ist jedoch zu bemerken, dass bei zwei Werkstatten-Eranken-
kassen die Gesammteinnahmen hinter den Gesammtausgaben am 1873 <Ai
+ 2180 zasammen am 4053 <AC zuruckblieben and bei ffinf
Krankenkassen des Direktionsbezirks Elberfeld and drei Erankenkassen
des Direktionsbezirks Coin (recbtsrb.) Ueberschusse ans den laufenden
Jahreseionabmen nicht erzielt warden, vielmehr, allerdings nnr geringfugige
Betrage aos den Einnahmen aas den Vorjahren mitverwendet werden
niussten. Ueberbaapt waren die Ueberschflsse aus dem Jabre 1885 bei
sammtlicben Erankenkassen des Direktionsbezirks Elberfeld und bei den
Werkstatten- Erankenkassen der Direktionsbezirke Erfurt, Coin (recbtsrb.)
and Frankfort a. M. verbaltnissmassig gering, wahrend ffir alle Eassen
des Staatsbabnbereichs zasammengereebnet der Ueberschuss bei den
Betriebs-Erankenkassen 18,95 pCt. und bei den Werkst&tten-Eranken-
kassen 14,91 pCt. des Jahresbetrags der laufenden Beitrage, bei den
Betriebs-Erankenkassen mithin fast das Doppelte, bei den Werkstatten-
Krankenkassen nabeza das Andertbalbfache der statutroassig zum Reserve-
fonds, so laoge derselbe den Mindestbetrag nicht erreicht, zu raachenden
Jabresrucklage betrag.
Die Ergebnisse der Erankenversicherung fur das Jahr 1885 sind
hiernach im Allgemeinen als vollig zufriedenstellende zu bezeiebnen und
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' 28 Wohlfahrtseinrichtungen far die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnyerwaltung.
zwar nm so mehr, als es sich una das erste Betriebsjahr handelt und
daber erwartet werden kann, dass bei den wenigen Kassen, welche zu
einer ausreichenden Rficklage zom Reservefonds noch nicht im Stande
waren, sich nach Klarung der Verhaltnisse ebenfalls gunstigere Ergebnisse
einstellen werden.
Mit Ansnahme der zwei bereits erwahnten Werkst&tten-Krankenkassen,
welche mit einem unerheblichen Fehlbetrage abschlossen, verffigten alle
Kassen am Schlnsse des Jahres 1885 fiber einen Verm o gen sbestand.
Die 6e8ammth0he der VermCgensbest&nde s&mmtlicher Kassen setzt sich
ans den oben nacbgewiesenen Ueberschussen
des Jahres 1885 mit 541 785 Jt,
und den aus den Vorjahren herruhrenden Betrfigen mit
(1 137 847 Jt + 349 575 Jt =) 1 487 422 ,
zasammen, bezifferte sich demgemass auf 2 029 207 ,At
oder durchschnittlich 13,20 Jt fur jedes Kassenmitglied nnd 81,09 pCt.
der Jahresansgaben s&mmtlicher Krankenkassen. Dabei sind die den
Kassen gehOrigen Wertbpapiere znm Tageswertbe vom 31. Dezember 1885
berecbnet.
In diesen Gesammtvermogensbest&nden sind die in der Beilage B
nnter No. 11 nacbgewiesenen Best&nde der Reservefonds am Schlnsse
des Jahres 1885 mitenthalten. Eine TreoDuog erscbien nicht zweckmassif?,
weil die Rucklagen, welche den Reservefonds aus den Ergebnissen des
Jahres 1885 gebuhren, grOsstentheils auf Schatzungen der Kassen-
^orstande betahen und daher die Angaben fiber die H5he der Reservefonds
auf unbedingte Zuverlassigkeit einen Anspruch nicht erheben konnen.
Einestbeils fallt namlich das Rechnungsjabr der Eisenbahn-Krankenkassen
nicht mit dem Kalenderjahre , sondern mit dem Etatsjahre des Staats-
haushalts zusammen, so dass fur den 31. Dezember 1885 ein Kassen-
ab8chluss nicht aufgestellt ist, und anderntheils hat sich vielfach die
Abwicklung der aus der AuflOsung fruherer Kasseneinricbtungen ent-
spriogenden Geschafte so lange hingezogen, dass die verbliebeuen, den
neuen Kassen gebuhrenden VermOgensbestaude erst im Jahre 1886
endgfiltig festgestellt und Qberwiesen werden konnten. Zieht man die ge-
sammten VermOgensbestande der einzelnen Kassen ohne Unterscheidung,
ob und inwieweit dieselben dem Reservefonds tbatsachlich uberwiesen waren
oder gebfihrten, in Betracht, so ergiebt sich, dass das VermOgen
bei 10 Krankenkassen mehr als das D op pelt e der Gesammtjahresausgabe
betrug,
bei 30 Krankenkassen mindestens dem vollen Betrage und
bei 53 Krankenkassen mindestens der Halfte des Betrages der Gesammt-
jahresausgabe gleithkam,
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Wohlfahrtseinrichtungen far die Lobaarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 29
bei 38 Krankenkassen sich anf mehr als ein Zehntel der Jahressnmme
der laufenden Beitrage der Mitglieder and der Eisenbahnverwaltung
belief, nur
bei 1 Krankenkasse weniger als dieses Zehntel betrng, wahrend
bei 2 Krankenkassen, wie bereits erwfihnt, sich ein geringer Fehlbetrag
heransstellte.
Die Abschlusse der im Bereicbe der Staatseisenbabnverwaltnng im
Jabre 1885 in Wirksamkeit gewesenen 31 Ban-Krankenkassen kftnnen
ebenfalls als znfriedenstellende bezeichnet werden.
Beim Beginne des Jahres bestanden 18, beim Schlusse 23 Ban-
Krankenkassen; 13 Ban-Krankenkassen wnrden mit dem Beginne der
betreffenden Banausfubrungen im Lanfe des Jahres errichtet, hingegen 8
□ach Vollendung der Bauausfuhrungen, fur deren Umfang sie bestanden,
aofgelost. Den Bau- Krankenkassen gehOrten znm Beginne des Jahres
5 485
Mitglieder an. Es traten im Lanfe des Jahres ein 41 267
Personen, so dass die Gesammtbetheilignng sich anf .... 46 752
darunter 266 weibliche and 9 nicht versichernngspflichtige Personen
belief. Da im Lanfe des Jahres 42 450
Personen, darnnter 87 dnrch Tod, wieder ansschieden, so z&hlten die Kassen
am Schlusse des Jahres noch 4 302
Mitglieder. Ergiebt sich ans diesen Ziffern einerseits der grosse Umfang
der Eisenbahnbanansfuhrnngen , so ist andererseits anch dentlich zn er-
kennen, dass der Wechsel der Kassenmitglieder ein ansserordentlich h&nfiger
ist, mithin von einer Bestandigkeit der Kasseneinrichtungen nnd des
Vereicherungsverhaltnisses nicht die Rede sein kann, daher anch die
Znrnckfahrung der Einnahmeu nnd Ansgaben anf ein Kassenmitglied ein
zotreflfendes Bild nicht geben wurde.
An Erkranknngsf&llen wnrden 4327, an Krankheitstagen
57 395 gez&hlt, darnnter 200 Erkraoknngsfftlle nnd 4227 Krankheitstage
in Folge von Betriebsnnfallen. Anf jeden Erkranknngsfall kamen durch-
schnittlich 13,26 Krankheitstage.
Vereinnahmt wnrden:
aas den Vorjahren 2 495 J(
ao Zinsen 58 „
Uebertrag . 2 553 Jt
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30 Woblfahrtseinrichtungen fur die Lobnarboiter der Preuss. Staatj-Eisenbahnverwaltung.
Uebertrag . 2 553 Ji
an Beitragen der Mitglieder and der Verwaltang sowie der
Baunnternebmer 153 560 „ *)
an Ersatzleistungen fur gew&brte Krankenunterstutzungen 95 „
an sonstigen Einnahmen 493 „
insgesamrot 156 701 JC
Dagegen warden verausgabt:
inUundert-,
inHundert-
Bet rag.
beiten der
Jabres-
heiten der
Jahres-
M
einnahme
Ji
ausgabe
Ji
107
0,06
0,09
29 045
18,54
23,24
14 021
8,95
11-22
27 627
17,63
22,n
an Verpflegangskosten, an Krankeogeld .
43 397 \
+ 436/
27.97
35.08
an Ersatzleistungen ffir gewahrte Kranken-
2 973
1,90
2,38
237
3 167
0,15
2. 02
0,19
2,54
an sonstigen Ausgaben
3 946
2 53
3.i5
Qberhaupt . . .
124 956
i 79-75
100
Znr Bestreitnng der lanfenden Ansgaben der Bau-Krankenkassen
warden dauach fast 80 pCt. der Gesammteinnahmen verwendet. Dieser
Prozentsatz kommt dem far die Eisenbahnbetriebs- and Werkstfttten-
Krankenkassen ermittelten Prozentsatze (82,20 pCt.) fast gleiob, obwohl
der Beitragssatz fur alle Kassen gleichmassig auf 3 pCt. des Lohnein-
kommena festgesetzt, bingegen die Leistangen der Baa-Krankenkassen, wie
oben bereits erflrtert, nngleich niedriger, als bei jenen Kassen, nam] i eh
lediglich aaf die gesetzlicben Miadestleistangen bemessen sind. In ausser-
ordentlichem Maasse haben za der Hdhe der Ausgaben der Bau-Kranken-
kassen angenscbeinlicb die Anfwendnngen fur Enr and Verpfleguug
erkrankter Kassenmitglieder in Krankenanstalten heigetragen. Za den in
der vorstehenden Uebersicht aufgefuhrten Verpflegungskosten von 27 627 €4C
*) Der Beitragssatz betrug uberall 3 pCt. des durcbschnittlicben Lobnsatzes der
Kassenmitglieder. Da nur 9 nicht verpflichtete Persooen an den Kasseu Theil nnhmen,
so bezifferten sicb die Beitrage der BauTerwaltung und der BauuDternebmer auf mindestens
51 120 M.
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Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohoarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 31
tritt noeh der weitaus gr5sste Theil der „sonstigen Ausgaben*, welche
im Wesentlichen far die Einrichtung, Ausrustung and Instandhaltuag von
Lazarethen an geeigneten Baustellen, fur die BefOrderung Erkrankter von
den Baustellen zo den Krankenanstalten, fur die Verpflegung Erkrankter
aosserhalb der Krankenanstalten nnd Lazarethe nnd dergl. aufgewendet
sind, hinzo, sodass nahezn 20 pCt. der Einnahmen nnd 25 pCt. der
Aasgaben anf die Kosten freier Kur and Verpflegung entfallen, wohin-
gegen bei den Betriebs- nnd Werkst&tten-Krankenkassen zn dem gleicbea
Zwecke darchschnittlich nnr 2,85 pCt. der Einnahmen und 3,47 pCt. der
Aasgaben anfgewendet wnrden. Die verh<nissm&ssig hOberen Auf-
wendnngen der Bau-Krankenkassen erklaren sich darans, dass der grOsste
Theil der bei Bauansffihrungen beschaftigten Arbeiter nicbt zn der an-
sassigen Bevdlkernog gehOrt, in sehr vielen Fallen es an Krankenanstalten,
Aerzten nnd Apotheken in der Nahe der Baustellen feblt nnd anch im
Uebrigen den Kassen wegen ihrer Unbest&ndigkeit mancbe Vortheile,
welche far daaernde Einricbtungen za erlangen aind, nicbt zu Theil werden.
Von den Einnahmen der Ban-Krankenkassen wnrden 31 745 Jt
oder 20,25 pCt. zar Bestreitung der Ansgaben nicbt verwendet. Als ein
wirklieher Ueberschuss wird diese Summe jedoch nicht anznseben sein,
da bei dem h&afigen Wecbsel der Mitglieder Forderangen an die Kassen
nicht selten noch nachtr&glich geltend gemacht za werden pflegen. Uebrigens
kommen thatsachlich erzielte Ueberscbusse nach Aaflosung einer Baa-
Erankenkasse in erster Linie bedurftigen Personen, welche bei der Kasse
betheiligt gewesen sind, and bedurftigen Hinterbliebenen ehemaliger Mit-
glieder za Gate.
Fasst man nan noch diejenigen Ziffern znsammen, durch welche der
Cmfang and die Bedentnng der Krankenversicbernng im Bereicbe der
Staatseisenbahnverwaltung w&hrend des Jahres 1885 veranscbanlicht
wird, so ergiebt sich, dass bei den s&mmtlichen 165 Eisenbabnbetriebs-,
Werkstatten- nnd Ban-Krankenkassen im Gauzen 250 164 Personen be-
theiligt waren, welche rund 2 039 000 Jt Beitrage zu den Kassen leisteten,
wibrend die BaarzuschQsse der Eisenbahnverwaltaog , der Bauverwaltung
and Bauunternehmer sich auf mindestens rund 1 004 000 Jt beliefen, dass
femer in nahezu 52 000 Erkrankungsfallen mit fast 900000 Krankheits-
tagen allein fur erkrankte Mitglieder — abgesehen von den zahlreichen
Erkrankungsfallen in den Familien der Mitglieder — die Leistungen der
Kassen in Anspracb genommen und insgesammt seitens der Kassen etwa
2 600 000 Jt ^r Krankenpflege, KrankenunterstQtzung und Begrabniss-
geid aufgewendet wurden.
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32 Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung.
Uebersicht fiber die Mitglieder, Erkrankungsfalle, Krankheitstage, Eii
statten-Krankenkassen im Bereiche der preussische
(Ersts
Laufende Nr.
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DezeicDuung
der
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•) Die unter Nr. 31 aufgefubrte Kmic i»t tou» 1. Oktober 1Mb «b
crricbtet wordon. *') Die unter Nr. SO »ufg*fl
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Woblfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnvenvaltung. 33
lahtnen, Ausgaben und Yermogensbestande bei den Betriebs- nnd Werk*
Staatseisenbahnverwaltung wahrend des Jahres 1885.
Tbea.) Beilage A.
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Krankheits-
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34 Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltuug.
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42 Wohlfahrtseinricbtungen far die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnverwaltung.
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Die onter Ud. No. 117. 118. 190 bi» 1S3. 125 bis 127 aufgefiihrten Kasscn sind vom 1. April 1885 ab errirbUt word*
) In i Folg* erbebliehar Verinderongen in den Beiirktabgrensiingan «lnd too I. April 188S ab die bU dahio i
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44 Wohlfabrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuas. Staats-Eisenbahnverwaltung.
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46 Wohlfahrtseinricbtungen far die Lohnarbeiter der Preuw. Staate-EisenbahuTerwaltung.
c) laufende Beitrage
der Mitfflieder Jl
in % der Einnahme
durch«dm.fJ«<LMlt«l.
d) laufende Beitrape
derBahnven»altuDg
in % der Einnahme
dnrchscbn. fur Jedes
versicherungs-
pfllchtlge Mitgitod
e) Ersatzleistungm .
in •/«. der Einnahme
f) andere Einnabmen
in */0 der Einnahme
g) insgeaammt (ein-
schl. der Vorjahre)
b) iusgesammt(aus
scbl. der Vorjahre)
7. A. Ausgnben aus
denYorjahren M
B. Aus£aben im
Jatare 1885
a) fur arztlicbe Be
handlong . . M
in % der Einnahme
in % der Aasgabe
(IM. No. *) . . .
dnrchscbn. fJed.Mit^l
b) far Arznei und
Heilmitteld.Mitgl.
in % der Einnahme
in */0 der Ausgabe
r) fur Arznei und
Heilmittel der Fa
milienangeborigen
in o 0 der Elnnahi
in °;0 der Ausgabe
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d) Verpflegungskost
in % der
in
dnrcbschn. fJed-MitgL
e) Krankengeld M
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Verpflegung . M
ubcrhaupt. . M
in % der Einnahme
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der Ausgabe
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Wohlkhrtseiarichtungen for die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnverwaltung. 47
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b) Sterbegeld beim
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in % der Ausgabe .
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in % der Ansgabe .
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in % der Ausgabe .
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in % der Ei an ah roe
in % der Ansgabe .
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8. Gesammtaiisgabe
in °/0 der Einnahtne
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9. Ueberschuss aus
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10. GesammtYermo-
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in % der Ausgabe .
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11. Bestand der Be-
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in °/0 der Ausgabe .
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50
Zur Geschichte des russiscben Eisenbahnweseos.
Zur Geschichte des russischen Eisenbahnwesens.
Als Geburtstag der russiscben Eisenbahnen wird in Russland der
15/27. April 1836 angesehen, da an diesem Tage darch eine Verordnung
des regierenden Senats zur Offentlichen Kenntniss gebracht wnrde, dass
der Kaiser Nikolaus I. die Genehmigung zum Baa der ersten russischen
Eisenbabn — der Linie von St. Petersburg fiber Zarskoe-Selo nach Paw-
lowsk — ertheilt babe. Der Yerlanf eines halben Jahrhnnderts seit dem
genannten Tage wnrde deshalb anch am 15/27. April 1886 in Rassland
festlich begaogen nnd gab Veranlassnng zn Ruckblicken anf die Entstebnngs-
nnd Entwickelnng8ge8cbicbte der russischen Eisenbahnen, welche anch in
der russischen Fachpresse*) veroffentlicht sind. Diesen Quellen ist die
folgende Darstellung entnommen.
1. Die erste russtsche Eisenbahn.
Die erste Anregnng znr amtlichen Er5rternng der Frage des Eisen-
bahnbanes in Rnssland wnrde durch den im J. 1834 zur Begntachtnng
von Bergwerksaiilagen nach Russland berufenen Ritter Franz Anton
•) Die in St. Petersburg als Organ der VIII. (Eisenbahn ) Abtheilung der Kaiserlich
Russiscben Tecbnischen Gesellscbaft in russischer Sprache erscheinende Wochenscbrift „Das
Eisenbahnwesen" veroffentlichte zur Feier des 15/27. April 1886 eine besondere Festnuromer,
welche Bildnisse des Kaisers Nikolaus I., des Grafen Bobrinsky und des Ingenieur Gerstner,
eioen Hoben- und Lageplan der Eisenbabn Petersburg- Pa wlowsk, Abbildungen der zur
Erinnerung an die Feier geschlagenen Denkmunzen und dergleichen, sowie die Vortr&ge
entbielt, welche bei der von der Kaiserl. Russ. Tecbn. Gesellscbaft veranstalteten Feier
cehalten wurden. Aus diesen auf amtlichen Grundlagen bernhenden Veroffentlichungen sind
die nacbsteheuden Mittheilungen grosstentbeils entnommen.
Digitized by Google
Zur Gesclrichte des russiseheu Eisenbahnweseus.
51
fou Gerstner**) von Prag gegeben. Dieser darch mehrfachen Aufenthalt in
England mit den Eisenbahnen bekannt gewordene Ingenienr legte im Januar
1835 dem Zaren Nikolans I. einen allgemeinen Pian fur den Ban eines
Eisenbahnnetzes in Russland vor, nacb welchem zun&chst hauptsachlich
Eisenbahnlinien zwischen St. Petersburg, Moskau und Nischni-Nowgorod,
sowie zwischen Moskau und Odessa oder Taganrog zur Ausffihrung kommen
soil ten. Gerstner sprach bei Vorlage dieses Planes die Bitte aus, dass
ihm bezuglich des Baues der in demselben bezeicbneten Bahnlinien ge-
wisse Vorzugsrechte auf die Dauer von 20 Jabren einger&umt werden
mochten.
Zar Nikolaus ubergab die Gerstner'schen Vorechl&ge alsbald einem
besonderen, aus boben Staatsbeamten zusammengesetzten Ausschusse zur
Prufung; er befahl ferner die Absendnng eines russischen Ingenieurs behafs
Einziehung zuverlassiger Nachrichten fiber die Eisenbahn Budweis-Linz und
ordnete Untersuchungen fiber die Frage an, ob und in welcher Weise
Handel und Gewerbe des Landes aus den Eisenbahnen Nutzen Ziehen
kOnnten. Durch diese Maassnahmen, sowie durcb haufige persSnliche Tbeil-
nabme an den Sitzungen des Eisenbahn- Ausschusses bezeugte der Zar
sein grosses persQnlicbes Interesse an der Frage des Eisenbahnbaues. In
dem Ausschusse aber, wie in der dffentlichen Meinung Russlands wurden
vielfache Bedenken gegen die Eisenbahnen laut, in gleicher Weise, wie dies
zur Zeit der Einfubrnng der Eisenbahnen auch in anderen L&ndern, in
Deutschland, England, Frankreich, Belgien u. s. w. der Fall war. Zu den
aaeh anderweitig laut gewordenen Bedenken, dass durch die Eisenbahnen
unheil voile Verschiebungen und Aenderungen der Erwerbs- und geaell-
*•) F. A. Ritter von Gerstner, geb. 11. Mai 1793 zu Prag, Sohn des Direktors des
polytechn. Institute daselbst und Wasserbaudirektors von Bobmen, Franz Josef Ritter von
Gerstner, wurde 1818 Professor der praktiscben Geometrie am polytechn. Institut zu Wien
und reiste 1822 nacb England, um die Eisenbahnen kennen zu lernen. In den Jabren
1824 und 1825 betheiligte er sicb bei der Ausfubrung der zunachst fur Pferdebetrieb ein-
gericbteten Eisenbahn Budweis-Linz, deren Zustandekommeu hauptsachlich seinem Vater zu
dan ken war. Nach wiederholtem Aufentbalt in England, sowie in Russland reiste er 1838
tacb Nordamerika, wo er 1840 starb. Er war, ebenso wie sein Vater, auch schriftstellerisch
thatig. Die von Gerstner in Nordamerika gesammelten sehr reichbaltigen Nacbrichten uber die
■iamaJs dort vorbanden gewesenen Eisenbahnen und Wasserstrassen sind von seinem Begleiter,
dem Civilingenieur L. Klein, im J. 1842 veroffentlicbt worden. Das betreffende zwei starke
Binde umfassende und for die Geschichte der Verkehrswego sebr interessanle Werk fuhrt
den Titel: ,Die inneren Communicationen der Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Von Franz Anton Ritter von Gerstner, Landstand im Kouigreich Bohmen, emer. Professor
der Mathematik am k. k. polytechnischen Institut in Wien, Hitglied mehrerer gelebrten
Gesellschaften. Nach dessen Tode aufgesetzt, redigirt und berausgegeben von L. Klein,
Civihngenienr. Wien. L. Forster's artistiscbe Anstalt. 1842."
4*
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Zur Geschicbte des russischen Eisenhahnweseus.
schaftlichen Verhaltnisse, sowie wegen der hohen Ban- und Betriebskosten
finanzielle Schwierigkeiten herbeigefuhrt werden wurden, trat in Russland
noch die BefQrchtnng, dass das Klima, insbesondere der starke Winter-
frost und die Menge des fallenden Schnees, den regelm&ssigen Betrieb der
Eisenbahnen unmoglich machen werde. Es kam daher vor allem daranf
an, dnrch ein Beispiel zu zeigen, dass Ban und Betrieb der Eisenbahnen
auch bei den besonderen Verhaltnissen Russlands wobl mdglich sei.
Gerstner entwarf deshalb den Plan fur eine Eisenbahn von St. Petersburg
nach dem 22 Werst (23 Km.) von da entfernten kaiserlichen Lustschloss
Zarskoe-Selo (Kaisersdorf) mit Fortsetzang nach dem noch 3 Werst weiter
entfernten Orte Pawlowsk*). Durch Vermittelung des Grafen Alexei
Alexeewisch Bobrinsky**), Stallmeister am Hofe der Grossfurstin Olga Nikola-
jewna wurde der Zar fur den gewissermassen versucbsweisen Ban der
Eisenbahn St. Petersburg-Pawlowsk gewonnen. Gerstner erbielt, nachdem
der Zar die von ihm aufgestellten Plane einer persSnlichen Prufung unter-
zogen und bezuglich der F fib rung der Linie einige Aenderungen angeordnet
batte, am 21. Dezember 1835 die Berechtigung zur Bildung einer Aktien-
gesellschaft fur den Ban und Betrieb einer Eisenbahn von St. Petersburg
nach Pawlowsk. Die Gesellschaft wurde denn auch alsbald mit einem
Aktienkapital von 3 Millionen Rubel in Assignaten gebildet; in den Vor-
stand desselben traten neben Gerstner noch der vorerw&hnte Graf Bo-
brinsky sowie die Petersburger Eaufleute Benedikt Kramer und Iwan
Plitt. Die Verfassung der Gesellschaft wurde durch kaiserlichen Erlass
vom 21. Marz 1836 genehmigt und dieser Erlass, wie bereits erwahnt,
am 15. April 1836 durch Verordnung des regierenden Senate in der
ublichen Form zur Cffentlichen Kenntniss gebracht. Hiermit waren alle
Vorbedingungen fQr den Ban dieser ersten russischen Eisenbahn gegebeu
und Gerstner nahm nunmehr auch alsbald die Ausfuhrung in AngrifF.
Was die Bedingungen betriflft, unter denen seitens der Regierung Baa
and Betrieb der Eisenbahn von St. Petersburg fiber Zarskoe-Selo
nach Pawlowsk, oder, wie sie gewohnlich bezeichnet wird, der „Zarskoe-
selo'er Eisenbahn" der von Gerstner gebildeten Gesellschaft flbertragen
wurden, so waren dieselben fur letztere sehr gunstig. Zwar ubernahm die
Regierung keine Zinsgewahr fur das vOn der Gesellschaft aufzubringende
*) Pawlowsk, wo sich ebentalls ein kaiserlicbes Schloss mit grossem Park befindet, ist
im Somtner ein Hauptvergnogungsort fur die Bewohoer von St. Petersburg. Es war desbalb
far die Eisenbahn auf einen starkca Personenverkebr von voraherein zu recbnen.
**) Graf Bobrinsky, welcher sp&ter auch Mitglied des Ausschusses fur den Bau der
Eisenbahn St. Petersburg - Moskau war, bat sich um Russland noch durch die Einfuhrung
der Rubenzuekerfabrikation verdient gemacht.
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Zur Geschichtc des russischeo Eisenhah nwesens.
53
Anlagekapital, letzterer warden dafur jedoch sehrwesentlicheanderweitigeVor-
theile zugestanden, wie sie keiner spateren Gesellschaft gewabrt worden
sind. Die Dauer der Konzession wurde aaf unbeschrftnkte Zeit festgesetzt
und die Gesellschaft erhielt das Recht, die Hohe der Tarifsatze lediglich
nach eigenem Ermessen zu bestimmen.
Die BauausfGhrung der im Ganzen 25% Worst (27 Km) langen Linie
wnrde von Gerstner persOulich geleitet, dem dabei 17 Ingenieure and
30 Aufsichtsbeamte zur Seite standen. Unter diesea Ingenieuren and
sonstigen Beamten waren der LandesangehOrigkeit nacb Russen, Deutsche,
Eoglander, Italiener and Belgier vertreten. Bei der AasfQhraog der Erd-
arbeiten waren neben 2500 Zivil-Arbeitern 1400 Soldateo beschaftigt.
Der Entwarf fur die Fuhrung der Linie war, wie bereits erwahnt,
schon Tor Ertheilung der Konzession von Gerstner aufgestellt and vom
Zaren persOnlich gepruft and festgestellt worden. Diesem Entwarfe ent-
sprechend warde die Bahn nach dem Austritte aas dem Bereiche der
Stadt St. Petersburg aaf eine Aasdehnang von 22 Werst bis za ihrem
Endpaokte Pawlowsk iu schnargerader Linie gefuhrt. Da das durch-
sehnittene Land eben ist and ziemlich gleichmassig von St. Petersburg
bis Pawlowsk im Ganzen am 25 m, also durchschnittlich etwa mit 1:1000
ansteigt, so konnten anch die Neignngsverb<nisse der Bahn sehr gunstig
gestaltet werden. Zur Vermeidung der Schneeverwehungen wurden Ein-
schnitte vermieden und die Bahn durchgangig auf einem Damme angeordnet.
Ffir die Spurweite dieser ersten russischen Eisenbahn setzte Gerstner
das Maass von 6 Fuss englisch (1,82 m) feat, weil ihm das von Stephen-
son angenommene Maass von 4 Fuss S^sZoll engl. (1,435 m) zu klein
erschien, urn dabei Lokomotiven bauen zu kOnnen, welche fur starken Ver-
kehr genflgend kraftig waren und bei rascher Fahrt mOgiichst wenig
sehwankten. Als fernerer Grund fur die Wahl dieser grdsseren Spurweite
worde von Gerstner noch der Umstand angefuhrt, dass sich bei derselben
far die Wagen ein gfinstigeres Verhaltniss der Nutzlast zur todten Last
erzielen liess.
In den Konzessionsbedingungen war der Gesellschaft die Verpflichtuug
aaferlegt worden, alle fur die Eisenbahn erforderlichen Gegenstande aus
Eisen von russischen Gewerbtreibenden zu beziehen, sofern solche sich
verpflicbten wurden, die betreffenden Gegenstande in der erforderlichen Art
und Gfite innerhalb der za bestimmenden Fristen und zu einem Preise zu
liefern, welcher den Preis der gleicben, aus dem Auslande bezogenen
Gegenstande am hOchstens 15 pCt ubertraf. Da indessen zu jener Zeit
in Rossland sich noch keine Fabriken fanden, weiche die Lieferung der
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54 Zur Geschichte des russischen Eisenbahnweseos.
Schienen, des zngehftrigen Kleineisenzeags sowie der Lokomotiveo and
Wagen batten ubernehmen kdnnen, so warden diese Gegenst&nde s&mmt-
lich im Auslande — vorzugsweise in England — bestellt. Far die Ein-
ffihrung dieser Gegenst&nde in Rassland war der Gesellschaft Befreinng
vom Zolle gewflhrt.
Mit welchem Eifer Gerstner die Bauarbeiten nnd die Bescbaffnng der
erforderlichen Materialien betrieb, geht aas dem Umstande bervor, dass
bereits am 27. Aogast 1836 das Legeo des Oberbaaes an mehreren
Stellen begonnen and Ende desselben Jahres beendet werden konnte,
wobei allerdings die Schwellen zonacbst nicht anf einer Kiesbettung, sondern
anmittelbar anf dem geschfitteten Damme verlegt warden. Die Erfiffnung
des Betriebes aaf der ganzen Linie, welche von Gerstner nrsprunglich
fur Herbst 1836 in Aassicht genommen worden war, erfolgte indessen
erst am 30. Oktober 1837. Diese Verschiebung der ErSffnung scheint
veranlasst worden za sein dnrch versp&tete Lieferang der im Auslande be-
stellten Lokomotiven and Wagen, sowie durch erforderlich gewordene Nacb-
arbciten an der so rasch gebanten Bahn. In der ersten Zeit warden in-
dessen nicht regelmassig Lokomotiven, sondern abwechselnd auch Pferde
znm Ziehen der Wagen verwendet. Letzteres geschah besonders dann,
wenn die Zahl der zu bemrdernden Reisenden nicht fiber 40 betrog, sodass
also nur ein Wagen erforderlich war. Vom 4. April 1838 an erfolgte
der Betrieb ausschliesslich mit Lokomotiven.
Das arspruogliche Anlagekapital der Gesellschaft, welches nach dem
von Gerstner aofgestellten Voranschlage anf 3 Millionen Rubel Assignaten
festgestellt and darch Aasgabe von 15000 Aktien zaje 200 Rbl. bescbafft
war, reichte znr Bestreitnng der Bankosten nicbt bin and warde im Jaai
1837 darch Aasgabe von 2500 weiteren Aktien za je 200 Rabel aaf
3 500 000 Rbl. Assignaten erhoht, welche spater aaf 1 050 000 Rbl. Silber-
fnss festgesetzt warden. Aach dieses erhOhte Kapital reichte zar Decknng
der Bankosten noch nicbt aas. Die Gesellschaft mosste deshalb noch
weitere Mittel darch Ausgabe von Obligationen beschaffen. Am 1. Jannar
1884 betrag das Anlagekapital der Gesellschaft aasser den vorerw&hnten
1 050 000 Rbl. (Silberfass) 1 800 000 Metallrabel in Obligationen. Im
Jabre 1873 ist die Babn mit einem zweiten Geleise ausgerustet worden.
Der Verkehr, welcher dieser Eisenbahn alsbald nach der Betriebs-
erOfFnung zastrOmte, fibertraf die gehegten Erwartungen. W&hrend
Gerstner bei seiner Rentabilitatsberechnung angenommen hatte, dass j&hr-
lich 300 000 Reisende za befSrdern sein wurden, betrag die Zahl der im
Jahre 1838 befdrderten Reisenden 597 665 and das von letzteren gezahlte
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Zur Geschichte des rnssischen Eisenbabnwesens. 55
Fahrgeld 768 891 Rbl. Iin Jabre 1883 warden im Ganzen befdrdert
1 161 096 Peraonen (ungerechnet die in Extrazfigen beforderten) und
1 698 998 Pud Gfiter. Es ist bierbei zn berficksichtigen, dass die Zarskoe-
selo'er Eisenbahn fiber Pawlowsk hinaus keine Fortsetznng erbalten hat
nod deahalb, sowie ancb wegen ibrer Spurweite, welche von der der ubrigen
russischen Eisenbahnen abweicht, lediglich anf den Ortlichen Verkebr an-
gewiesen ist.
2. Die Nikolaibahn (St. Petersburg-Moskau).
Obgleich die Zarskoeseloer Eisenbahn sich sowohl fur den Verkehr,
als fur die Aktion&re vortheilhaft erwies nnd natnentlicb anch den Beweis
lieferte, dass das russische Klima dem Ban nnd Betrieb der Eisenbabnen
keine unfiberwindlichen Hindernisse entgegenstelle, vergingen doch mehrere
Jabre nach ErSffnung dieser ersten Bahn, bevor der Ban einer zweiten in
Angriff genommen wnrde. Diese zweite Bahn war die von St. Petersburg
nach Moskau, welche spater nach dem Zaren Nikolans den Namen „Niko-
lai-Bahn" erhalten hat.
Die Verbindung der beiden Residenzstfidte St. Petersburg und Moskan
durch einen Schienenweg hatte, wie vorher erwahnt, bereits Gerstner in
seinen, dem Zaren im Januar 1835 vorgelegten Eisenbahnplan aufgenommen,
welchem letzteren indessen auch nach dem gfinstigen Erfolge der gewisser-
maassen versuchsweise hergestellten Zarskoeseloer Bahn eine weitere
Folge nicht gegeben worden ist. Ein neuer Plan fur eine Eisenbahn von
St Petersburg nach Moskan wnrde dem Zaren im Jabre 1838 von dem
Staaterath Aggei Abasa vorgelegt. Nach diesem Plane sollten 2 Geleise
angelegt werden, eines fur den Schnellverkehr mit Lokomotiv betrieb, das
andere ffir den langsamen Verkehr mit Pferdebetrieb. — Der Zar liess
anch diesen Plan durch einen von ibm eingesetzten Ausschuss prfifen.
Dieser Ausschuss sprach sich fiber den Plan dahin aus, dass zwar der
Kutzen, welcher aus der Erleichterung des Verkehrs durch die Anlage
einer Eisenbahn zwischen St. Petersburg nnd Moskau sich ergeben werde,
nicht zu verkennen sei, dass es jedoch in hohem Grade zweifelhaft sei,
ob dieser Nntzen in richtigem Yerhaltnisse zu den fur die Eisenbahn-An-
lage erforderlichen GeldanfwendnDgen stehen werde und dass deshalb dem
Plane nicht zngestimmt werden kdnne.
Im Dezember 1838 wnrde die Aufmerksamkeit des Zaren wiederholt
tof den Plan einer Schienenverbindung zwischen den beiden Residenz-
siadten hingelenkt und zwar durch eine Denkschrift des Staatssekretars
Morawiew. In dieser Denkschrift, in welcher Murawiew ausser der Eisen-
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56
Zur Geschichte des russischen Eisenbahnwesens.
bahn St. Petersburg-Moskau auch eine Eisenbahn von St. Petersburg nach
Rybinsk (an der Wolga) befurwortete, wnrde besonders anch darauf hin-
gewiesen, dass es im Offentlichen Interesse liege, die Eisenbahnen lediglich
von Staatswegen zu banen and dieselben nicht der Privatindnstrie zn fiber-
lassen, insbesondere aucb, wie es in der Denkschrift heisst, „damit der
Handel mit Eisenbahnaktien verhQtet werdeu. Die Eisenbahn von
St. Petersburg nach Moskan sollte nach dieser Denkschrift wegen ihrer
hervorragenden Bedeutang fur den Verkehr Rnsslands in grossartiger
Weise angelegt werden; sie sollte 3 Geleise fQr Pferde- and 3 Geleise fur
Dampfbetrieb erhalten.
Der Zar liess die in der Mnrawiew'schen Denkschrift gemachten Vor-
schlage dnrch die Minister prfifen and er&ffnete hiernach dorch Erlass vom
13. April 1839 dem Verfasser, dass zur Zeit eine endgultige Entscheidung
fiber die vorgeschlagenen Eisenbahnbaaten nicht getroffen werden kdnne.
Dabei wnrde mit Bezng anf den Plan eiaer Eisenbahn von St. Petersburg
nach Rybinsk bemerkt, dass „fiberall da, wo eine beqneme WasBerverbin-
dang vorhanden ist, dieser der Vorzug vor einer Verbindnng dnrch eine
Eisenbahn zn geben sei.u Gleicbzeitig ordnete der Zar behnfs Einziehung
weiterer Nachrichten fiber das Eisenbahnwesen die Absendnng zweier
rnssischer Ingenienre — Oberst Kraft und Oberetlientnant Melnikow*) —
nach Nord-Amerika an.
Nachdem noch im Jabre 1839 die Verbandlungen wegen eines von
Leipziger Bankhansern bezuglich des Banes einer Eisenbahn von St. Peters-
burg nach Moskau gemachten Angebotes obne Ergebnis verlanfen waren,
scheint die Eisenbahnfrage in Russland bis zur Rflckkehr der nach Nord-
Amerika entsendeten Ingenieure geruht zu haben. Die von letzteren er-
statteten Berichte, welcbe fiber den Nutzen der Eisenbahnen sehr gunstig
lauteten, veranlassten den Zar en, die Frage des Eisenbahnbaues und ins-
besondere des Banes einer Eisenbahn von St. Petersburg nach Moskau
wiederholt einem besonderen Ausschusse, zu welchem auch s&romtliche
Minister gehBrten, zur Prufung vorzulegen. Mit Ausnahme dreier Mit-
glieder — des Grafen Bobrinsky, des Herzogs von Leuchtenberg und des
Grafen Eleinmichel — sprach sich, soweit bekannt geworden, auch dieser
Ausschuss allgemein gegen den Ban von Eisenbahnen in Russland und ins-
besondere gegen den Ban einer Eisenbahn von St. Petersburg nach Moskau aus.
Als Grunde fur diese ablehnende Haltung wurden besonders angegeben
die schon bei der ersten Besprechung der Eisenbahnfrage in Russland
•) Mduikow war spiter (1862 bis 1869) rusaischer Minister der VerkebrsansUlten.
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Zur Geschiehte des russischen Eisenbahnweseus.
57
(1835) ebenso wie in anderen Lander n laat gewordenen Bedenken bezug-
lich der Wirkungen der Eisenbahnen aaf die gewerblichen and gesell-
schaftlichen Verhaltnisse des Landes, ferner die beim Ban der Eisenbahnen
aaf Staatskosten zu befGrchtende Erschutterung des Staatskredits. Anch
wards von dem Minister der Verkehrsanstalten, Grafen Tol, darauf bin-
gewiesen, dass bei der Bodengestaltnng des zwiscben St. Petersburg und
Moskau zn durchschneidenden Landestheils, namentlich aber wegen der
notwendigen Ueberschreitnng des Waldaigebirges nnd wegen der SGmpfe
im Gouvernementsbezirke Nowgorod die Ausfiihrbarkeit des Bahnbaues
zweifelbaft erscheine, dieser aber jedenfalls mit sehr hohen Kosten ver-
knfipft sein werde.
Der Zar, welcher mehrfach den Sitznngen dieses Ansschnsses beige-
wobnt hatte, erklarte in der am 1. Febrnar 1842 stattgehabten letzten
Sitznog desselben, dass er fur seine Person von dem Nntzen nnd der
Moglichkeit einer Eisenbahnverbindung zwiscben St. Petersburg und Mos-
kau uberzeugt sei und befahl, dass die Ausfuhrung derselben auf Staats-
kosten alsbald in AogrifT genommen werden solle.*) Dabei sprach der
Zar die Ansicbt aus, dass „fur jetzt" die Anlage weiterer Eisenbahnen
in Russland nicht erforderlich erscheine. Da B&mmtliche Minister sich
gegen den Bahnbau ausgesprochen hatten, so befahl der Zar zugleich die
Einsetzung eines besonderen Ansschnsses fur die Ausfuhrung seines Be-
fehls. Zum Vorsitzenden dieses Ausschusses, welchem die erforderlichen
Baotechniker beigegeben wurden, wurde der Thronfolger, Grossfurst
Alexander Nikolaewitsch ernannt.
Mit der unmittelbaren Leitung der Bauausfuhrung wurden die schon
genannten Ingenieure Kraft und Melnikow betrant, denen eine grosse Zahl
von Hulfskraften beigegeben wurden/*) Als „berathender Ingenieur" wurde
von der Kegiernng noch der nordamerikanische Ingenieur Major Whistler***)
berufen, welcher im Juli 1842 in St. Petersburg eintraf. Nach dem mit
die&em Ingenieur getrofFenen Uebereinkommen sollte derselbe fQr die ganze
•) Der wesentliche In bait des hiernach veroffentlicbten Erlasses ist im Archiv 1885
Seite 74 wiedergegeben.
**) Die Mittbeiluogen aber die Einleitung der Bauausfuhrung der Nikolaibabn sind
tinem Aufsatxe im Januai-Heft 1886 der im Ministerium der Verkehrsanstalten in St. Peters-
burg herausgegebenen Monatsscbrift „Der Ingenieur" entnommen.
**•) Im Russischen werden fremde Eigennamen so geschrieben, dass der russiscbe
L«er dieselben ebenso ausspricbt, wie sie in der fremden Spracbe tauten. Da der Name
ties amerikaniachen Ingenieurs im Russischen nUistleru geschrieben ist, so erecheint es
"ahrM-beinlich, dass derselbe sich Whistler schrieb.
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58
Zur Geschichte des russischen Eisenbahuwesens.
Dauer des Banes der Nikolaibahn in Rossland bleiben, er erbielt da-
fur monatlich 1000 Dollars and ftir Hin- and Rfickreise je 2000 Dollars.
In Bezug auf die Fuhrung der Eisenbahn von St. Petersburg nach
Moskau kam neben der geraden Verbindung dieser beiden Stadte insbe-
sondere noch die vielfach gewQnschte nnmittelbare Beruhrung der westlich
von der geradlinigen Verbindung liegenden Stadt Nowgorod*) in Betracbt.
Es wurden deshalb anch Vorarbeiten fur eine Linie von St. Petersburg
fiber Nowgorod nach Moskau gefertigt, diese Linie aber spater wegen der
zu gros8en Abweicbung von der geraden Richtung verworfen und eine
Linie zur Ausfuhrung gebracht, welcbe von der geradlinigen Verbindung
St. Petersbnrg-Wuscbny Wolotschek-Twer-Moskau nur insoweit abweicht,
als es durch die Bodenbeschaffenheit — die Wahl gunstiger Flussubergange,
Vermeidung tieferer Sumpfe u. s. w. — bedingt wurde.
Fur die Spur we ite der Nikolaibahn war von dem fur den Baa
dieser Bahn eingesetzten Ausschusse anfaoglich das von Gerstner bei der
Zarskoeseloer Eisenbahn angenommene Maass von 6 Fuss engl. (1,82 m)
in Aus8icht genommen nnd dieses Maass auch bei Aufstellung der ersten
Plane und Eostenberechnungen zu Grande gelegt wordeo. Der Ausschuss
theilte die Ansicht Gerstners, dass die von Stephenson eingefuhrte Spur-
weite von 3 Fuss 8^2 Zoll engl. (1,^ m) nicht genQge, um fur starkeren
Verkehr genugend leistungsfahige Lokomotiven zu bauen und dass bei
einer breiteren Spur auch die Standfahigkeit der Lokomotiven und Wagen
und damit die Sicherheit des Betriebes namentlich bei ErhOhung der Fahr-
geschwindigkeit wesentlich vergrOssert werde. Der Ausschuss berief sich
hierbei besonders auch auf das Beispiel anderer Lander — England, Irland,
Amerika, Baden a. s. w. — in denen zu jener Zeit ebenfalls Bahnen mit
grosserer, als der Stephenson'schen Spurweite zur Ausfuhrung gebracht
wurden.**) Der berathende Ingeniear, Major Whistler, stimmte dem Aus-
schusse zwar darin bei, dass er ebenfalls die Stephenson'sche Spurweite
fur zu eng hielt, am bei Anwendang derselben den bezuglich der Schnellig-
keit and Sicherheit des Betriebes, sowie bezuglich der Leistangsfahigkeit
*) Nowgorod , Hauptstadt des gleichnamigen Gouvernementsbezirkes, eine der
altesten Stadte Russlands, war fruber Hauptstadt eines selbstandigen Grossfurstenthuws und
bedeuteode Uandelsstadt. Gegenwartig ist diese Stadt, welche 1882 otwa 21,000 Einwobner
tablte, durch eine 68 Werst lange Zweigbabn in Tschudewo an die Nikolaibahn ange-
scblossen.
•*) Der Spurweitenkampf war in England hauptsacblich angeregt worden durch den
Ingenieur Brunei, welcber bei der Great Western Eisenbahn eine Spurweite von 7 Fuss
ongl. (2,is m) in Anwendung bracbte.
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Zur Geschichte des russischen Eisenbahnwesens.
59
der Lokomotiven zu stelJenden Anfordernngen zu genugen, dagegen halt
er die Erhdhung dieses Maasses auf das von Gerstner angenommene fur
zu weit gehend, erachtete vielmehr das Maass von 5 Fnss engl. (1,524 m)
fur vollst&ndig ansreichend. Whistler ffihrte nnter den fur seine Ansicht
vorgebrachten Griinden n. A. an, dass die Leistungsfahigkeit der Lokomo-
tiven und die Fahrgeschwindigkeit der Zfige ans verschiedenen Griinden
doch stets innerhalb gewisser Grenzen bleiben mussten und dass nament-
lich eine gr5ssere Fahrgeschwindigkeit als 30 bis 35 engl. Meilen (48 bis
56 km) in der Stunde nicht warden zngelassen werden kOnnen. Der
Ausschoss trat schliesslich der Ansicht Whistler's bei und das von diesem
empfoblene Maass von 5 Fuss engl. (1,534 m) kam hiernach sowohl bei der
Nikolaibahn, als auch bei den spater in Russland gebauten Eisenbahnen
zur Anwendnng. Bine Ausnahme hiervon bildeo ausser einigen kleineren
schmalspurigen Bahnen von nur Ortlicher Bedeutung nur die auf dem
linken Weichselufer gelegenen Warscbau- Wiener und Warschau-Bromberger
Linien.
Ebenso wie die Spurweite wurde auch der Oberbau der Nikolaibahn
in welchem eine in je 3 Fuss (0,9 m) durch Querschwellen unterstiitzte
Schiene mit breitem Fusse von 30 kg fur das Meter Gewicht zur An-
wendnng kam, nach den Rathschlfigen Whistlers angeordnet. Schienen so-
wohl, als Kleineisenzeug mussten, ebenso wie Lokomotiven und Wagen
aus dem Auslande bezogen werden, obschon die Regierung im Interesse
der russischen Industrie bereit war, fOr diese Gegenstande Inlftndern hdhere
Preise zu gewahren, als Auslandern. Die russische Industrie war in jener
Zeit noch zu wenig entwickelt, um diese Eisenbahnbedfirfnisse liefern zu
kOnnen.
Der Ban der im Ganzen 609 Werst (649 km) langen Nikolaibahn
nahm verhaltnissmassig lange Zeit in Anspruch. Die erste 24 Werst lange
Theilstrecke von St. Petersburg bis Kolpino wurde am 7./19. Mai 1847,
die ganze Linie am 1./13. November 1851 erOffnet. Die Ursache dieser
langen Dauer der Bauausfuhrung, welch e 1842 mit grossem Eifer in An-
griff genommen worden war, ist aus den vorliegenden Quellen nicht ersicht-
lich. Ebenso gebt aus denselben auch nicht hervor, aus welchen GrQnden
im Jahre 1868 der Betrieb der bis dahin vom Staate betriebenen Nikolai-
bahn der Grossen Russischen Gesellschaft ubertragen wurde*).
*) Die Bediogungea, uoter denen der Betrieb der Nikolaibahn an die Grosse Russ.
Eisenbabn-Gea. fibertragen wurde, sind nie offentlich bekannt jteworden. Vergl. Hoch, Erster
Versucb einer Losung der Eisenbabntariffrage in Russland. St. Petersburg 1885 (Besprochen
im Archrr 1886. S. 580).
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Zur Geschichte des russischen Kisenbahnweseus.
Das Anlagekapital der Nikolaibahn iat in der russ. amtlichen Eisen-
bahnstatistik fQr 1883 zu 144437 500 Rabel angegeben, wonacb die Werst
Bahnl&nge aaf Gber 237000 Rabel (das Km etwa 500000 Mk.) zu stehen
kommt. Das Anlagekapital ist also ein ausserordentlich hohes.
3. Warschau-Wien und Warschau-Bromberg.
Darch Erlass des Zaren vom 22. Oktober/3. November 1843 wnrde
eine Direktion fur den Ban des anf rnssiscbem Gebiete liegenden Theiles
der Waracban- Wiener Eisenbahn eingesetzt. Von dieser, anf Kosten des
rnssischen Staates erbanten, mit der deutsehen Normalspurweite (1^35 m)
ansgefiihrten Bah a wnrde die erste, 30 km lange Theilstrecke von War-
schan bis Grodzisk am 3. Jani 1845 er&ffnet, w&brend die ganze 307 km
lange Lime von Warschau bis znm Anschluss an das Osterreichische Eisen-
bahnnetz (Kaiser Ferdinands Nordbabn) bei Graniza am 1. April 1848 in
Betrieb geoommen wurde. Von der an die Warscban- Wiener Eisenbahn
in Skernewize anscbliessenden Linie nach Alexandrowo und Bromberg wnrde
die 21 km lange Theilstrecke Skernewize-Lowitsch am 1. November
1845, die Reststrecke Lowitsch-Alexandrowo aber erst am 20. Dezember
1862/1. Januar 1863 erOfinet. Der Betrieb dieser Bahnstrecken wnrde
ursprunglich vom Staate gefuhrt, in Folge Erlasses des Zaren vom 28.
September/10. Oktober 1857 aber am 1./13. November 1857 einer Privat-
gesellschaft anf die Daner von 75 Jabren fibertrageu.
4. Weitere rnssische Eisenbahnbanten.
Ansser den im Vorhergebenden bezeichneten Babnbauten kam in
Rnssland bis zu dem im Februar 1855 erfolgten Tode des Zaren Nikolaus
nur noch die am 1. November 1853 erdffnete 42 Werst lange Eisenbahn
von St. Petersburg nach Gatschina (kaiserliche Sommerresidenz) zur Aus-
fuhrnng, so dass das grosse rnssische Reich am Schlusse des Jahres 1855
erst 1045 km Eisenbahnen im Betriebe hatte, wfthrend zu derselben Zeit
in Grossbritannien schon 13419, in Deutschland 7826, in Frankreich 5529
km Eisenbahnen dem Verkehre dienten. Nach den im Vorhergebenden
dargestellten Verhandlungen aber den Ban der Zarskoeseloer und der
Nikolaibahn hat Zar Nikolaus sich augenscheinlich zwar lebhaft fQr die
Eisenbahnfrage interessirt, doch hat er, ebensowenig wie seine Rathe, die
Bedeutung der Eisenbahnen namentlich auch fur die Landesvertheidigung
richtig erkannt. Diese Bedeutung der Eisenbahnen trat der rnssischen
Regiernng aber besonders lebhaft wabrend des Krimkrieges (1853—56)
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Zur Geschichte des russischen Eisenbahnwesens.
61
vor Augen. Alexander II. beschloss deabalb alsbald nach seiner Thron-
besteigung die niilit&rische und wirthscbaftliche Kraft des russischen Reiches
durch die Herstellung eines nmfassenden Eisenbahnnetzes zn erhOhen. Die
in Folge des Krieges zerrutteten Staatsfinaozen, sowie die bei der Nikolai-
bahn in Bezng anf die Langsamkeit und die bohen Kosten des Banes ge-
machten Erfahrnngen liessen es indessen rathsam erscheinen, von dem
weiteren Ban anf Staatskosten abznsehen nnd sich an die Privatindustrie
zn wenden. Die Regiernng trat desbalb mit in- nnd auslandischen Kapi-
talisten in Verhandlung, in Folge deren im Jahre 1857 baaptsachlich dnrch
franz5sische Bankhauser die „Grosse Rnssische Eisenbahn-Gesellschaft"
gegrundet warde, welcbe den Ban von etwa 4000 Werst Eisenbabnen
nbernahm. Die nachstehende aoszogsweise Wiedergabe des kaiserlichen
Erlasses vom 26. Jannar/7. Febrnar 1857, dnrch welchen der genannten
Gesellschaft die Konzession ertheilt wurde, erscheint von Interesse fur die
Geschichte des rassischen Eisenbahnwesens. Es heisst in dem Erlasse:
„In Unserer unablassigen Fursorge fQr das Wohl des Vateriandes haben
Wir seit langer Zeit erkannnt, dass dasselbe bei seinen reichen Natur-
schatzen and bei seiner grossen Aasdebnang vor allem gater Verkehrs-
wege bedarf. Diese Erkenntniss wnrde noch bestarkt darch die person-
lichen Beschfiftigungen, mit welchen wir von Unserem Vater betraut warden,
iodem Letzterer Uns znm Vorsitzenden des Aasschasses ernannte, welchem
die Prufong der den Ban der Eisenbahn von St. Petersburg nach Moskau
betreffeoden Angelegenheiten, sowie verschiedener anderer Eisenbahn plane
oblag. Der Baa der obengenannten Eisenbahn, welcbe mit Recht jetzt den
Namen „Nikolaibahna fuhrt, zeigte aafs deatlichste den Natzen dieses
neuen Verkebrsmittels nnd seine Cnentbehrlichkeit sowohl fur Friedens-,
als fur Krieg8zeiten und gegenwartig werden die Eisenbabnen, fiber deren
Nothweudigkeit vor 10 Jahren bei Vielen noch Zweifel bestanden, allge-
meio als ein dringendes Bedurfniss fur das Reich angeseben. Wir haben
deshalb alsbald nach Beendigung der Feindseligkeiten befohlen, dass er-
wogen werde, dnrch welche Mittel dieses dringende Bedurfniss am besten
befriedigt werden kdnne. Bei sorgfaltiger Prufong der Frage ergab sich,
dass es zweckmassig sei, nach dem Beispiele anderer Lander sich wegen
des Banes der Eisenbabnen vorzngsweise an die Privatindastrie za wenden
and zwar sowohl an die einheimische, als an die ansl&ndische, an die
letztere besonders auch deshalb, urn die im westlicben Europa bei dem
Baa vieier tausend Werst Eisenbabnen bereits erlangte Erfahrung aaszu-
iiotzen. In Folge ergangener AnfTorderuog sind anch verschiedene Aner-
bietaogen gemacht worden, welche vom Minister- A naschasse in Unserer
Gegenwart eiogehend gepruft wurden. Als das vortheilhafteste Angebot
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62
Zur Geschichte des russischen Eutenbahawesens.
erschien dabei dasjenige, welches von einer Gesellschaft russischer and
fremdlandischer Kapitalisten, an deren Spitze Cnser Bankier Stieglitz
steht, gemacht worden ist. Dieses Anerbieten haben Wir deshalb an-
genommen and die daran geknQpften Bedingangen genehmigt Nach diesen
Bed in gungen ist die Gesellschaft verpflichtet, ein ihr zu bezeichnendes Netz
von etwa 4000 Werst Eisenbahnen anf ihre Rechnang and Gefahr binnen
10 Jabren zu erbanen nnd hiernach 85 Jahre lang zu unterhalten und zu
betreiben, wogegen die Regierung die Burgschaft far 5 pCt. Zinsen auf das
fur den Bau aufgewendete Kapital ubernimmt. Nach Ablauf der an-
gegebenen Zeit fallt das gebaute Netz unentgeltlich der Krone zu. Durch
den Abschluss dieses Veitrages hat die Regierung die sonst erforderlich
gewesene alsbaldige Aufwendung grosser Geldopfer vermieden, und ledig-
lich durch die Kraft des Kredits, welch er dadurch, dass die finanziellen
Verpflichtungen des Staates auch wahrend der schweren Kriegsjahre punkt-
licb erffillt worden sind, gestarkt worden ist, es moglich gemacht, dass
nunmehr Russland ein erstes Eisenbahnnetz erh<. Dieses Netz soli sich
ausdehnen von St. Petersburg nach Warschau und an die Preussiscbe
Grenze, von Moskau einerseits nach Nischnei-Nowgorod, andererseits fiber
Kursk nnd den unteren Dnjepr nach Feodossia und endlich von Kursk
oder Orel fiber Dunaburg nach Libau. In dieser Weise wird eine ununter-
brochene Schienenstrasse 3 Residenzstadte, unsere wichtigsten schiffbaren
Flfisse, den Mittelpunkt unseres Getreide-Ueberflusses und zwei fast wahrend
des ganzen Jahres offene Hftfen am Schwarzen und am Baltischen Meere
verbinden."
Die Erwartungen, welche Alexander II. an die Grundnng der
„Grossen Russ. Eisenbahn-Gesellschaft" geknupft batte, sollten nicht in
Erfullung gehen, wenigstens nicht, ohne dass die Regierung schlimme Er-
fahrungen machte. Der Gesellschaft wurde zunftchst der Bau der Linien
St. Petersburg- Warschau und Moskau-Nischnei Nowgorod ubertragen. Aber
schon im Jahre 1858, als der Bau der genannten Linien kaum in Angriflf
genommen war, war das durch Aktienzeichnnog aufgebrachte Kapital von
75 Millionen Rubel auch schon verausgabt und es mussten, damit der Bau
fortgesetzt werden konnte, 35 nnd bald darauf weitere 2% Millionen Rubel
durch Ausgabe von Obligationen bescbafft werden. Doch auch diese Hulfs-
mittel waren bald erschopft und die Regierung war genOthigt, bedeutende
Vorschusse zu gewahren, um die Fortsetzung des Banes nnd Betriebes der
der Gesellschaft konzessionirten Linien zu sichern. Die hauptsachlich
unter dem Einflusse fremdlandischer Bankhauser stehende Verwaltung und
Betriebsfuhrung der Gesellschaft gab zu vielen Klagen Veranlassung und
nOthigte die Regierung mehrfach zum Einschreiten gegen die Gesellschaft
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Zur Geschichte des russischen Eiseabahnweseus.
63
behufs Wahmng der Rechte des Staates and der verkehrtreibenden Be-
™lkenmg.
Die „Grosse Russ. Eisenb.-Ges.u betreibt gegenwartig einacbliesslich
der dem Staate gehOrigen Nikolaibabn ein Netz von 2273 Werst Eisen-
bahnen. Am 1. Januar 1884 hatte sie nach der amtlichen russischen
Eiseababnstatistik ein Anlagekapital von 75 Millionen Rnbeln in Aktien nnd
50 506 000 Rnbeln in Obligationen. Fur Aktien sowohl als Obligationen
bat der Staat Zinsburgschaft ubernommen. Die Sum me, welche die Gesell-
schaft der Regiernug an geleisteten Garantiezahlungen, sowie fur Vor-
Bchfisse n. s. w. schuldete, hatte am 1. Jannar 1884 die HOhe von 138 525 280
Rubel erreicht.
Trotzdem hiernach die Erfahrungen, welche mit der „Grossen Russ.
£isenb.-Ges.u gemacht wurden, nicht als gunstige bezeichnet werden
kdnnen, blieb die russische Regiernug doch bei dem weiteren Ausbau des
Eisenbahnnetzes bis in die neueste Zeit bei dem Systeme der Zinsgewabr
fur das zum Zwecke des Eisenbahnbaues aufgewendete Anlagekapital.
Seit dem Jahre 1866 trat hierbei nur insofern eine Aenderung ein, als
die Regiernng die Beschaffung der Baumittel nicht mehr ausschliesslich
den Aktiengesellschaften nberliess, sondern selbst Anleiben machte nnd die
hierdurch gewonnenen Mittel den Eisenbahngesellschaften nach Bedurfniss
fiberwies. Unmittelbar auf Staatskosten gebaut wurden bis zum Jahre
1881 ausser den Eisenbahnen im Grossherzogtbum Finnland, nnd den im
Vorhergehenden naher bezeichneten Linien noch die im Jabre 1867 eroff-
nete Eisenbahn Moskau-Kursk, sowie verschiedene andere Linien von un-
wesentlicher Ansdehnung. Mit Ausnahme der 57 Werst langen schmal-
spurigen Eisenbahn von Liwnu nach Werchowje wurden aber diese letzteren
Linien sammtlich alsbald nach ihrer Fertigstellung oder nachdem sie kurze
Zeit von der Regiernng betrieben worden waren, an Privatgesellschaften
abgetreten. Seit dem Jabre 1881 hat die rnssische Regiernng wegen der
vielen Unzutraglichkeiten, welcbe der Privatbetrieb mit sich brachte, sich
^eranlasst gesehen, einerseits wieder den Ban und Betrieb von Eisenbahnen
selbst in die Hand zu nehmen, andererseits auch ihren Einfluss auf die
Beiriebsfuhrung der Privatgesellschaften zn vergrossern.#) Es sind seit-
dem verschiedene Privatbahnen in den Besitz und den Betrieb des Staates
iibergegangen eine Reihe von neuen Bahnlinien ist unmittelbar vom
Staate gebaut worden. Die zur Zeit im Ban befindlichen Eisenbahnen
sind fast ansschliesslich Staatsbahnen. Einen bosonders wichtigen Fort-
•) Vgl. wDie Staatseisenbahnen in Russland" Archiv 1885 S. 314.
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(J4 Zur Geschichte des russischen Eisenbabnwesens.
scbritt im russischen Eisenbahnwesen bezeichnet ferner das am 12. Juni 1885
erlassene, sowohl fur Staats- als fur Privatbabnen gultige allgemeine
russische Eisenbahngesetz*), durcb welches besonders eine einheitliche
Regelang des Personen- und Guterverkehrs auf den russischen Eisenbahnen
bezweckt wird. Durch dasselbe Gesetz wurde ein „Eisenbahnrath" einge-
setzt, welchem alle wichtigeren auf Ban, Betrieb und wirtbschaftliche Ver-
haltnisse der Eisenbahnen bezugliche Angelegenheiten zur PrQfung und in
bestimmten Fallen zur Entscheidung vorgelegt werden mussen. Die Ein-
setzung dieses Eisenbahnraths, wie der Erlass des allgemeinen Eisenbahn-
gesetzes uberhaupt, bezweckt, dass bei alien, die Eisenbahnen betreffenden
Maassnahmen in erster Reihe das allgemeine Landesinteresse BerQck-
sichtigung finde.
5. Uebersicht
der Entwicklung des russischen Eisenbahnnetzes.
Im Betrieb waren
Zuwachs
Ende
des
Jabres.
Km
la den
riujaen
Km
1838
27
27
1844
27
1845
144
117
1850
500
356
1853
1044
544
1856
1044
1860
1 590
546
1865
3 926
2 336
Bezeicbnung
der in den einzelnen Zeitrfiumen eroftneten
wichtigeren Bahnlinien.
St. Petersburg-Pawlowsk.
Warschau-Skernewize-Rogow u. Sk erne wize- Low itsch.
Rogow-Czenstochow-Graniza, St. Petersburg- Kol pi no
und Wuschnij Wolotschek-Twer (Nicolaibahn).
Nicolaibahn vollst&ndig, St. Petersburg- Gatechina.
St. Petersburg-Peterhof, Gatschina-Pskow-Diinaburg,
Sombkewize-Sosnowize ( Warschau- Wien).
DOnaburg-Kowno-Wirballen, Landwarowo-Warschau,
Riga-Dunaburg, Moskau-Nischnij Nowgorod,
Ealat8ch-Zarizin,Helsingfor8-Tavastehus,Mo8kau-
Rj&san, Moskau-Sergijewo (Moskau-Jaroslawl).
Lowitsch - Alexandrowo, Gruscbewska - Aksai
( Woronesch - Rostow), Peterhof - Oranienbaum,
*) Vgl. „das allgemeine russische Eisenbahngesetz vom 12. Joni 1885". Archi? 1885
Seite 643.
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Zur Geschichte des russiscben Eiseubalmwesens.
Im B«trieb w&ren
Zuwscb*
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Ende
km
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dfir in dftn ftin/plnon ZfMtriinmpn prnffnpton
des
Jahres
Z«it-
riaman
| km
wichtigeren Bahnlinien.
Odessa-Rasdelnaja-Birsula-BaltaundRasdelnaja-
Entschurgao.
1870
11243
7 317
Dunaburg-Witebsk-Orel-Easaki (Orel-Grjasy), Kol-
jnschki-Lodz, Balta- Jelissawetgrad- Poltawa,
Karsk-Charkow-Rostow, Aksai-Rostow, Moskau-
Orel-Eursk-Eiew, Riga-Mitau, Rjasan-Eozlow-
Woronesch - Liski (Richtung nach Rostow),
War8chau-Brest Litewsk, St.Petersburg-Wiborg-
Riihimaki , Eatschargan - Terespol , Riajsk-
Morschansk, Orel-Grjasy-FUonowo (Richtung auf
Zarizin), Nowki - Iwanowo, Eozlow - Tambow-
Umet (Richturig auf Saratow), Sergiewsk-
Jaroslawl (Theil von Moskau - Jaroslawl),
Birsula-Schmerinka-Eiew, Baltischport-Tossna
(Station der Nicolaibahn), Moskau- Smolensk,
Rybinsk-Bologoje.
1875
19 547
8 304
Smolensk-Brest Litewsk, Tschudowo (Nicolaibahn)-
Nowgorod, schmalspnrig, Werschowje (Orel-
Grja8y)-Liwnu>chmalspurig,(Wilna)Eoschedary-
Libau, Filonowo-Zarizin (Schlussstrecke von
Orel-Zarizin), Jaroslawl- Wologda, schmalspnrig,
Poti-Tiflis, Mitau-Moscheiki, Ealknny-Radsiwi-
lischki, Grajewo - Brest Litewsk - Berditschew,
Snamenka-Nicolaiew, Wileika (ueiWilna)-Romny,
HangOudd-Hyvinka (Finnland) , Morschansk-
Ssysran, Rjaschsk-Tala-Wjasma, Uslewaja-Jelez,
Losowaja - Sewastopol , Rostow -Wladikawkas,
Eischinew-Ungeni.
1880
23 403
3 856
o
Abo-Tojata nod Tavastehus-Tammersfors in Finnland,
Lukow-Iwangorod, Fastow-Snamenka, Dorpat-
Taps, Batraki - Orenburg Eowel -Warechan-
Mlawa, Eischinew- Bender, Nowgorod-Staraja
Rosea, schmalspnrig, Strecken der Donetz-Eohlen-
bahn,Tschu8sowaja-Bere8niki(0ralbahn),Bender-
Galatz, Mnrom-Eowrow.
ArekiT for EfcenbahmreMii. 1887. 5
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G6
Zur Geschichte des russischeu Eisenbahnwesens.
Im Bett
Ende
des
Jahres
ieb waren
Km
Zuwacbs
in den
tstora
Zeit-
riamtn
Km
Bezeichnung
der in den einzelnen Zeitriiamen eroflneten
wichtigeren Bahnlinien.
1885
27 079
3 676
Strecken der Donetzbahn, Basknntschak (Salzeee)-
Wladimirowka, Tammersfors-Nicolaistadt, Tiflis-
uaku, L>aniLreaz-D<iLiinj, >» lina-ivowno, ocndDiiiKa.-
Homel, Dolinskaja-Jekaterinoslaw, Sinelnikowa-
Jassinowataja, Strecken von Jekaterinbnrg-
Tumen , Jwangorod - Dombrowo, Kolnschki-
Ostrowetz, transkaspische Eiaenbahn.
H. Clans.
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Konstaute und variable Eisenbahn Betriebskosten.
67
Konstante und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
Von
Regierungsbaumeister Sjmpher in Kiel.
Mit einem Nachwort
tod
TVilhelm von Nordling, k. k. Generaldirektor des osterreicbischen Eisenbahnwesens a. D.
Ira vorigen Jahrgange des Archiv fur Eisenbahnwesen (S. 45 ff.)
giebt Herr Sektionschef v. NOrdling einige Zahlenbeispiele, welche die
▼erbaltnissmasaige Verminderung der Eisenbahn - Betriebskosten bei zu-
nehmendem Verkehr in dem Umfange zn bestatigen soheioen, welchen
der Herr Verfasser bereits in einem fruberen Werke*) nachznweisen ge-
socht hat. Die der Statistik entnommenen Zahlen fuhren dabei zn Schlussen,
deren Besprechung von einem anderen Standpankte als dem des Herrn
t. Nordling nnter gleicbzeitiger Erganzung der statistischen Grundlagen
hier gestattet sein mOge. Das Wagniss, diese Frage vor einem rein eisen-
babofacblicben Leserkreise zn behandeln, muss ich allerdings zunacbst aus
der Ehre ableiten, dass Herr v. NOrdling zu seinem Anfsatze durch eine
von mir ansgegangene Besprechung**) seines fruheren Werkes fiber Selbst-
kosten des Eisenbahntransportes veranlasst wurde.
Da die Vorgange an verscbiedenen Stellen zerstrent siod, nnd ander-
weite, dringende Arbeiten mich verhindert haben, anf den v. Ndrdling'schen
*) W. t. Nordling;. Die Selbstkosten des Eisenbabntransportes und die Wasser-
rtrawenfrage in Frankreich, Preussen und Oesterreicb. Wien, Alfred Holder, 1885.
"*) Sebmoller's Jabrbuch fur Geselzgebung u. s. w. Jahrgang 1885 4. Heft, sowie
Antwort und Gegenantwort im Jabrgang 1886, 1. Heft. Leipzig, Duncker und Humblot.
5*
i
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08
KonsUnte und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
Aufsatz im Januarhefte des Archiv sogleich zu erwidern, so mag es
gestattet sein, in kurzen nod nach Bemuben unparteiischen Worten Veran-
lassung und Stand der bisherigen Anseinandersetznngen zn kennzeichnen.
Herr v. NOrdling verOffentlichte anfangs 1885 sein Werk fiber Trans-
portkosten mit dem ausgesprochenen Zweck, Oesterreich von der Anlage
nener Kanale znruckzubalten, and sncbte deshalb nachzuweisen, dass die
bestehenden Eisenbahnen im Stande seien, den den erst zn erbanenden
Wasserstrassen znfallenden Verkehr billiger, als die letzteren zu befordern.
Dabei wurde der wissenschaftlich zutreffende — jedoch selten oder nie in die
Wirklichkeit fibersetzbare — Schlnss gezogen, dass unter der obigen Vor-
anssetzung bei dem Kaoal die vollen Kosten fur Betrieb und Verzinsung
des Anlagekapitals, bei der Eisenbahn aber nur dieZuwachskosten,
welcbe der vermehrte Verkehr verursacht, in Rechnung zu stellen seien.
Ueber die Bestimmung dieser Zuwachskosten schreibt Herr v. N5rdling
ausfuhrlich das Folgende und zwar wesentlich mit Bezng anf die in ganzen
Zug- oder docb Wagenladungen zur Versendung kommenden Guter:
c) Eigentlicbe Selbstkosten.
„Wenn man Eisenbabn-Betriebsrechnungen eingehend betraehtet, so uberzeugt
.man sicb sehr leicht, dass die Ausgaben mit dem Verkehr durcbaus nicht in
„geometrischer Proportion wachsen. Nor ein Tbeil der Ausgabsrubriken befiodet
„sich, wenigstens annahernd, in letzterem Falle, so z. B. der Verbrauch an
„Feuerungsmaterial , wabrend andere, wie s. B. die Erhaltung des Unterbaues,
„von der Intensitat des Yerkebrs fast ganz unabhaogig sind und als eine kon-
„stante Grosse behandelt werden konnen. Wieder andere Robriken nahern sich
„mehr oder weniger der einen oder der anderen dieser beiden Grenzen. Die ge-
„nauen Gesctze des Wachsthums der verschiedenen Ausgaben oder, um uns
„mathematisch auszudrucken , die Terscbiedenen Ausgabenkurren als Funktion des
.Verkebrs zu ermitteln, bietet so erheblicbe Scbwierigkeiten, dass wir auf jeden
nVersuch verzichten und uns darauf beschranken, an die Kurve der Gesarnmt-
„ausgaben eine approximative Tan Rente zu fubren. Zu diesem Rebufe werden
„wir die verechiedenen Ausgabsrubriken entweder als ganz konstant behandeln,
„oder als dem Verkehre proportional. Wenn auf diesem Wege die Gesammt-
„ausgaben in zwei Theile getheilt sind, den konstanten und den variablen d. i.
„proportiona)en, und wenn man dann die letztere Summe durch die Zabl der
„faktisch geleisteten Tonnenkilometer dividirt, dann fiadet man, wenigstens an-
nahernd, die Selbstkosten des Tonneukilometers, d. h. diejenige Summe, welcbe
,die Betriebsverwaltung weDiger verausgabt batte, wenn ein Tonnenkilometer
„weniger geleistet worden ware, und welche sie hatte weiter voransgaben mussen,
.wenn sie eine weitere Tonne ein Kilometer weit batte transportiren wollen."
In der weiteren Folge ermittelt der Verfasser dann die ,,eigentlichen
Selbstkosten" oder Zuwachskosten fur die Theissbahn, fur die Gesammtheit
der dsterreichisch-ungarischen Bahnen und fur die Kaiser-Ferdinands-Nord-
bahn. Hierbei ist zu bemerken, dass trotz des fur neuere Kanale fast
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Konstante und variable Eisenbabn-Betriebskosten.
69
stete in Anssicht genommenen Frachtenumlaufs (Zirkulation, kilometrischer
VeTkehr) von 1 — 2 Millionen Tonnen, die zum grOssten Theil als Verkehrs-
vermehrung vorausgesetzt werden, auf Zinsen fur Ausdehnuog der ban-
lichen Anlagen nnd Betriebsmittel der Eisenbahnen nicht gerficksiehtigt ist.
Id der Berechnnng der Zuwachskosten bezeichnet Herr v. Ndrdling nnn einen
Theil der Betriebsausgaben als konstant, den anderen als variabel nnd
ermittelt den letzteren zn 52,2 — 55,5 pCt. der gesammten Betriebsaus-
gaben. Diese 52,2 — 55,5 pCt. werden nunmebr den weiteren Vergleichen
mit den Schiffahrtskosten gegenubergestellt nnd dabei verschwindet
jede vorher angedentete Rucksicht darauf, dass aucb die als
„ konstant" ansgeschiedenen Betrage bei nennenswertbem Verkehrszuwachs
zunehmen.
Gegen diese Rechnungsweise wandte ich micb in der sehr begrundeten
nnd in der Folge anch bewahrheiteten Besorgniss, dass dieselbe von
preussischen Eanalgegnern aufgenommen nnd gegen die neuen, bei una
beabsichtigten Wasserstrassenanlagen verwendet werden wurden. Ich scbrieb
also, nachdem ich der reichen Vorzuge des v. NOrdling'schen Werkes ein-
gehend gedacht, in der Besprecbung fur Schmoller's Jahrbuch:
„Es erubrigt schliesslicb nur nocb, einen Blick auf die von Herro v. Nordling auf-
gestellte Betriebskostenberechnung der Eisenbabnen zu werfen. Bei der
eingangs gegebenen Inbaltsbesprechung war bereits erwabnt, dass der Verfasser den
mit der Eanalbeuutzung verbundenen Kosten, welche sicb aus Betrieb und Kapital-
verzinsung zusammensetzen, bei einer bestehenden Eisenbahn nur die Mehrkosten
des vergrosserten Betriebes gegenuberstellL Dies ist an sicb durcbaus
xutreffend, allein die bierunter zu recbnenden Betrage scheinen unserer Ansicbt nach
fur die Eisenbabn allzugunstig bestimmt zu sein. Da zweifelsobne viele Kaoal-
gegiier sicb bei diesem Puokte auf die Autoritat des Verfassers beziehen werden so
baben wir versucbt, das Unbaltbare der Nordling'sehen Beweisfuhrung, soweit
es sich um Preussen bandeln konnte, klarzustellen. Derr v. Nordling
behauptet namlicb, dass ein grosser Theil der Betriebsausgaben sich mit wachseudein
Verkebre nicht oder doch so unbedeutend erhohe, dass derselbe in der
Rechouog als konstant angenommen werden konne. Bei den bobandelten Bcispielen
sol lea die konstanten Kosten 45 — 48 pCt. der gesammten Betriebsausgaben betragen,
das heisst so viel: jeder Verkehrszuwachs kann ohne Schaden fur etwa
die Halfte der jetzigen Betriebskosten oder bei den meisten Bahnen
fur etwa den vierten Theil der bisherigen Gesammtkosten, einschliesslich
Verzinsung des Anlagekapitals, befordert werden.
Wir baben nun in der dem Scbluss des Aufsatzes beigefiigten Tabelle und
grapbischen Darstellung nachzuweisen versucbt und zwar nach den Augaben der
Tom Reichs- Eisenbabn- Amte far das Jabr 1882—83 berausgegebenen Statistik, dass,
>oweit zunachst die preussischen Staatbabnen in Betracbt kommen, mit dem Ver-
kehrszuwachs aucb die von Her rn v. Nordling als konstant bezeichneten
Betrage erheblich zunehmen. Dass eine stark frequentirte Bahn auch in den
reinen Betriebskosten billiger arbeitet, als eine wenig benutzte, ist einleucbtend und
wird niemals bestritten werden, aber bei einer Bahn mit mittlerem oder starkem Ver-
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70
Konstante und variable Eisenbahn-Retriebskosten.
kebr fast die Halfte alter Unkosten als gleichbleibend zu bezeicbnen, ist viel zu
weit gegriffen. Den sicbersten Schluss bieruber wurde eine lange Reihenfolge von
BetriebsergebnisseD eines and desselben Bahnnetzes geben, wenn man alle Neben-
umstande geborig in Rucksicbt ziebt und insbesondere ancb darauf Bedacbt niromt,
nicbt die in eiuem Jabre entstandenen Unkosten mit dem gleichzeitigen Verkehr in
unmittelbaren Vergleich obne Verbesserung der Ausgabebetrige zu stellen. Mancbe
Abnutzungen mac hen sicb erst in den Aufwendungen spate re r Jahre bemerklich;
Unterbaltung und Erneueruog vertheilt sicb oft nacb ganz anderen Rucksichten, als
nacb denen des zur Zeit stattfinden Verkehrs; das Beam ten personal ist nicht immer
auf eine aussergewobnlicbe, aber durch reicbe Ernte oder dergleichen doch plotzlich
eintretende Vermehrung der Transportmengen bemessen, muss aber ausnabmsweise
doch eine erbobte Arbeitslast auf kurzere Zeit ertragen etc.; kurz, das Bet re ten
dieses zweifelsobne richtigsten Weges ist nur mit genauer Kenntniss der speziellen
Verbaltnisse und mit weitlaufigen Umrechnungen der statistischen Zablen moglich.
Fur Preussen war eine ahulicbe Betrachiuug deswegen nicht leicht aazustellen, wei
die bet Kanalfragen zun&cbst in Betracht kommenden Eisenbahndirektionsbezirke
erst seit dem 1. April 1881 eine neue Abgrenzung erfabren baben, ein Zuruck-
geben auf eine l&ugere Reibe von Jahren daher nicbt stattfinden konnte. Es ist
deshalb der zwar ebenfalls mit Mangeln behaftete, aber doch zu einem ungefahren
Bilde fubrende Weg bescbritten, die Betriebsergebnisse sammtlicber preussischer
Staatsbabndirektionsbezirke im Jabre 1882 —83 nebeo einander zu stellen und daran
zu teben, ob bei den starker benutzten Babnen der von Herrn v. Nordling als konstant
bezeichnete Tbeil der Betriebskosten wirklicb, unter BerGc ksichtigung einiger ein-
flussreicben Nebenumstande. uberall ziemlich gleiche Hobe zeigt."
Ohne die beigegebene Uebersicht and zeichnerische Darstellang bier
nocbmals vorzufilhren, war nach Obigem meine haaptsachlichste Absteht,
naehzuweisen, dass die von Herrn v. Ndrdling als konstant bezeicbneten
Theile auch nicht annftherungsweise konstant seien, sondern dass sie sich
ganz erbeblich, wenn anch in gewisser Beziehnng sprnngweise oder ab-
weichend von einem geradeu Verhftltniss aodern. Gegen Ende der bezQg-
lichen Betrachtungen fugte ich daher hinzn:
„Eine Tonne kann zwar leicht mit den yon Ndrdling bestimmten Eosten
„mehr beffirdert werden, aber nicht eine Million Tonnen bei einer bereits
„aask5mmlich beschaftigten Bahn."
Anf die Antwort des Herrn Sektionschefs v. N5rdliog im 1. Hefte
1886 des Schmoller'scben Jahrbnches nnd anf die ebendaselbst abge-
drackte, anf Ersuchen des Herrn Heransgebers verfasste knrze Gegen ant-
wort mag hier nnr hingewiesen werden. A as dem Obigen ergiebt sich
bereits so viel, dass aber denGrandsatz, nach welchem bei zunehmen-
dem Verkehr die Betriebskostsn fur die Transporteioheit abnebmen, ein
Unterschied der Anschaunngen nie bestanden hat, and dass der Satz
v. Nor d ling's in seinem Archiv-Aafsatze, Seite 49:
„Hoffentlich wird der Lehrsatz von der grOsseren Wohlfeilheit
„des Verkehrszawachaes nanmehr naangefochten bleiben,"
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Konstante und variable Kisenbahn-Betriebskosten.
71
io einer gegen mich gerichteten Schrift nothwendigerweise za irrthumlicben
and ungunstigen Anffassangen fiber meine eigenen Ansichten in der Frage
hat fuhren mussen.
Was nan den Hauptpunkt, die Zunahme der „konstanten" Kosten,
betrifft, so weist die von Herrn v. NOrdling nnnmehr fur Oesterreich-
CDgarn ermittelle Betriebskostenknrve ein solcbes Wachsthum der „kon-
stanten" Kosten auf, dass meine nrsprungliche Bebanptnng bezfiglich der
preussischen Staatsbabneo nnr bestatigt wird. Die „konstantenu Kosten
oehmen bis zn dem letzten, berechneten Pnnkte A. fast gen an so
Tiel zu, wie die „variablen" Kosten, so dass es keineswegs gestattet
ist, diese Tbatsache recbnerisch zu vernachlassigen. Wenn es sicb nm
Hnoderttausende und Millionen von Tonuen handelt, kann von einer Be-
rofung auf die Differentialrecbnung nicht die Rede sein, und w&re wohl
die genauere Bezeichnung der „gewissen Grenzen", in denen eine in ihrer
Ausdehnung neue Theorie Geltung haben soil, von Anfang an nicht fiber-
flfissig gewesen. Was nutzen abnliche Vorbehalte und Sicherungen, wenn
sis in der Recbnung zu keinem zahlenmassigen Ausdruck gelangen?
Wenn der geehrte Herr Gegner und ich nunmehr und eigentlich also
schon frfiher in dem bisber hauptsachlich angegriifenen Punkte fiberein-
summen, so kOnnte es scheinen, als sei damit ein Ausgleich und die Er-
zielnng eines gemeinsam anerkannten Ergebnisses fiber die voraussichtliche
Hohe der Zuwachs-Betriebskosten moglich. Das ist jedoch keineswegs
der Fall, nacbdem Herr v. NO rd ling in jenem Archiv-Aufsatze zu einer
Beweisfuhrnng gegriffen bat, die wesentlieh von der bisher von ibm be-
folgten abweicbt, aber die mit der letzteren erzielten Endergebnisse zu
retten sucht
Was haben z. B. die in der Betriebskurve der Oesterreich-Ungariscbeu
Bahnen auf der Y-Axe abgeschnittenen „konstantenu Betriebskosten mit
jenen wkonstantena Betriebskosten zu thun, welche Herr v. N. in seinem
Werke nach einzelneo Positionen ausgeschieden und in zahlenmassiger
Hohe bestimmt hat? Nehmen die „konstantena Ausgaben, wie es nach
der Betriebskostenknrve den Anschein hat, in Wirklichkeit in um so
Bt&rkerem Verhfiltniss zu, je mehr Verkehr gewonnen wird? Immer grosser
werden nach der v. NOrdling'schen Zeichnung die Ordinatenznnahmen auf
der Abscissenaxe, wenigstens bis zu der berechneten Grenze A. Ist das
,koDstant"? Ist das nicht vielmehr eine Zunabme, die nach dem ersten,
1600 Gulden, betragenden Grundstock starker wachst, als der Verkehr?
Bleiben ferner die in der Kurve durch die Tangentenneigung ausgedrfickten
Einheits-Betriebskosten innerhalb der durch die vorausgesetzten Kanaltrans-
portmengen gesteckten Grenzen aucb nar annahernd sich gleich, wie es
das v. NOrdling'sche Werk voraussetzt? In welchem Zusammenhange
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72
KoMfante und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
stehen die der Betriebskskostenkurve zu entnehmenden „variablena Kosten
mit denjenigen, ebenfalls nach Positionen der Betriebsausgabenstatistik
ermittelten „variablentt Kosten der fruheren Transportkostenschrift?
Beide von Herrn v. NOrdling eingeschlagene Wege, die Zawachskosten
der Eisenbahnen za ermitteln, konnen unter ge wise en Voraussetzungen za
ricbtigen Ergebnissen fubren, aber von vorn herein ist zn betonen, dass
zwischen beiden Rechnongsarten ein solcher Unterscbied besteht, dass eine
Gleichstellnng der dortigen und hiesigen Begriffe der „konstantenK and
„variablena Kosten im allgemeinen ausgeschlossen ist nnd nnr fur einzelne
Falle zutreffen kann.
Wie verhalt es sich nunmehr mit der Richtigkeit des neuerdings
gewahlten Rechnungsganges? Bekanntlich grundet der letztere sich auf
folgende Betrachtung:
Wenn eine gewisse Bahnlinie vor n Jahren einen kilometrischen
Verkebr (Umlauf, Zirkulation) von a Einheiten bei einer kilome-
trischen Betriebsausgabe von b Mark hatte, und die bezQglichen
Werthe heute auf A uod B aogewachsen sind, so betragen die
Kosten des Zuwachsverkehrs fur die Transporteinheit:
k = BA_b Mark.
Dieser Schluss ist allerdings sehr einleuchtend und wflrde auch all-
gemein zutreffend sein, wenn das Verhaltniss des heutigen Transportein-
heitspreises zn demjenigen vor n Jahren iediglich durch die Ver-
kehrsentwicklung bedingt ware. Das ist aber keineswegs der Fall.
Ich habe desbalb schon in dem mehrerwahnten und auszugsweise mit-
getheilten Aufsatze in Schmoller's Jabrbuch der Ermittlung der „konstantentt
Kosten nicht dieselbe Bahn und eine l&ngere Reihe von Jahren, sondern
verschiedene Bahnen derselbenVerwaltung in ein und demselben Jahre
zu Grunde gelegt. Auch dieser Weg hat seine Mfingel, jedoch mehr be-
zuglich der Ermittlung der „variablenu als der „konstantena Kosten, da
letztere bei ahnlich verwalteten Direktionsbezirken in vielen Positionen ver-
haltnissmassig geringe Abweichungen aufweisen. So z. B. enthalten die von
Herrn v. NOrdling als „konstant" bezeichneten Betrage einen hohen Antheil
von Beamtengehaltern, welche fur s&mmtliche Direktionen des preussischen
Staates einheitlich geregelt sind.
In Wirklichkeit haben nun gerade wahrend des von Herrn v. Ndrdling fur
seine Berechnungen in Betracht gezogenen Zeitraumes so erhebliche Preis-
schwankungen und zwar ein so bedeutender Preisrflckgang auf fast
alien wirthschaftlichen Gebieten stattgefnnden, dass zum grossen Theil
hierin die geringe H6he der hinter der eingetretenen Verkehrszunahme
wesentlich zuruckgebliebenen Betriebskosten zu suchen ist. Wir konnen
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Konstante und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
73
aof fast alien Gebieten von der Mitte der siebziger Jahre bis
znm Anfang der achtziger Jahre ein Weichen der Preise fest-
stellen; wir sind nach den ubereinstimmenden Anzeicben bei vielen Bahnen
wahrend der Jahre 1881 and 1882 aaf einem Minimam der
Betriebsansgaben angelangt gewesen, and alle Vergleiche, welche
zwischen jener Zeit and den vorliegenden 6—8 Jahren gezogen werden,
k5nnen nar za leicht zu der Tftaschnng verleiten, als habe der
wahrend dessen eingetretene Verkehrszuwachs ausserordentlich
niedrige Mehrkosten des Betriebes erfordert. Auch jetzt scheint
ein normaler Zastand noch nicbt wieder erreicht, wenngleich die letzten
Jabre wieder ein Ansteigen der Preise and der Eisenbahn-
betriebskosten answeisen.
Hierfar m5gen einige Belftge beigebracht werden, so spftrlich aach die
Bahnlinien sind, an denen die neneste Kechnangsweise des Herrn v. NOrd ling
gepr&ft werden kann. Bereits in Schmoller's Jabrbacb habe ich die-
*elbe fur eine sehr schwierige, wenn nicht nnmOglicbe erklfirt. Die za
betrachtenden Linien oder Bahnbezirke m&ssen n&mlich einer Reihe von
Bedingungen genugen, welche in der jetzigen Entwicklnngszeit des Eisen-
bahnwesens selten zasammen angetroffen werden. Die hanptsftchlichsten
die8er Bedingungen sind:
1. Ein nicht zu kleiner Betriebsbezirk.
2. Bestand des Betriebsbezirkes, far weichen die Betriebsergebnisse
getrennt angegeben sein mussen, wahrend einer langen Reihe von
Jahren in derselben oder annahernd derselben Ausdehnung. Dieser
gleiche Bestand muss jedenfalls schon vor dem Beginn des grossen
Aufschwunges und Preistreibens der ersten siebziger Jahre vor-
banden gewesen sein.
3. Starker Verkehr, der thanlichst eine stets ansteigende Tendenz
gehabt bat.
4. Starke Verkebrszunahme, damit die Zuwachskosten deutlich zam
Aasdrack kommen konnen.
Wie entsprechen zunachst die von Herrn v. NOrdling gew&blten
Zahlenbeispiele
1. Kaiser-Ferdinands-Nordbahn,
2. Aussig-Teplitzer Bahn,
3. Dux-Bodenbacher Bahn
den obigen Anforderungen?
1. Die Kaiser-Ferdinands-Nordbahn wird den Bedingungen 1, 3 und
^ gerecbt, erfullt aber nicht die sehr wichtige za 2. Herr v. NOrdling
v«rgleicht nar die Jahre 1879 und 1883, weil nor wahrend dieser kurzen
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74
Konstante und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
S panne Zeit die Betriebslange nnverandert geblieben ist. Icb werde im
Folgenden bis auf das Jabr 1876 znruckgehen, da von 1876 — 1883 die
Betriebslange sich nur von 677 anf 688 km vermehrt hat nnd sich dann
wenigstens annahernd ein Bild der Erscheinnngen ergiebt, welche auch
andere Babnen in den siebziger Jabren anfweisen.
2. Die Aussig-Teplitzer Bahn entspricht den Bedingungen 3 nnd 4,
aber sehr wenig denen zn 1 nod 2. Sie besitzt in den betrachteten Jahren
von 1876—1883 nnr eine Betriebslange fttr den offentlichen Verkehr von
94—97 km, erscheint also als Beweisgegenstand sehr nnbedentend nnd
besitzt die weitere Unbeqoemlichkeit, dass sie noch etwa 60 km nicht
dffentlicher Schleppbabnen betreibt, deren Verkebr in den Eiaenbahn-
statistiken nicht gerechnet, deren Betriebs- und Unterhaltnngskosten jedoch
anscheinend ganz oder theilweise in die anfgezeichneten Betriebsansgaben
mit einbezogen sind. Ans diesem Grande ergaben sich wabrscbeinlich
auch die besonders hohen kilometrischen Betriebskosten, die Herr
v. NOrdling erwabnt. nnd die in ihrer Auffalligkeit allein stntzig machen,
eine derartige Bahn als Beweismittel zn benntzen.
3. Die Dux-Bodenbacher Bahn entspricht keiner der obigen Bedingungen
ganz. Ihr Verkehr scbwankt mehrfach in nicht nnerheblichen Grenzen;
eine maassgebende Betrachtnng kann nnr wahrend der Jahre 1874*) — 1883
stattfinden und die Betriebslange betragt nnr 86—89 km.
Dass namentlich die Bahnen zn 2 nnd 3 sehr nogeeignet sind, eine
stark bestrittene Zuwachskostenberechnnng zn stfitzen, dfirfte hiernach und
nach Betrachtnng der folgenden Znsammenstellnngen der Betriebsergebnisse
ersichtlich sein. Ich habe mich demnach bemubt, noch einige andere
Bahnbezirke zn finden, welche zn diesen Untereuchnngen bessere Gelegen-
heit bieten. Unter alien dentschen Bahnen — die Osterreichisch-ungarischen
sind nicht naher untersucht, da sie meiner Beurtheilung ferner liegen —
habe ich nur zwei gefnnden, die alien Anfordernngen thnnlichst gerecht
werden, wenngleich ich Anstand nehmen wQrde, auf die ermittelten Er-
gebnisse selbst dieser Linien eine eigene Theorie aufzubanen. Im Gegen-
theil zeigen die Betriebskostenknrven dieser Babnen, dass es ziemlich
nnmOglich erscheint, den v. NSrdling'schen Rechnungsgang z. Z. auf die
Wirklichkeit anznwenden. Die Bahnen sind:
1. Die Breslau-Posen-Gloganer Eisenbahn.
Dieselbe hatte 1864 eine Betriebslange von 210, 1883 eine solche
von 212 km. Ibr kilometrischer Verkehr ist mit einigen Schwankungen von
*) Im Jabre 1872 betrug die Betriebslange im Jahresdurchschnitt nur 52 km,
nicht 85 km, wie es uach Herrn v. N. vielleicht erscheinen konnte, daher erkl&rt sich for
dieses Jahr eine Abweichung in den beiderseitigen Zahlen.
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Konstante und variable Eiseubahn Betricbskosten.
75
363 000 auf rand 1 400 000 Einheiten gestiegen. (Ala Einheit ist der
Einfachheit wegen stets 1 Personen-Kilometer = 1 reiner Tonnen-Kilo-
meter gesetzt; franzBsischer Schlfissel.)
2. Die Rechte-Oder-Uf er-Eisenbahn.
Dieselbe hatte 1864 eine Betriebsl&nge von 76, 1871 eine solcbe von
305, 1883 aber tod 318 km; ihr kilometrischer Verkehr ist von 124 600
Einheiten in 1864 anf 331 400 in 1871 nnd anf 947 100 in 1883 gestiegen.
Wenigstens in der Zeit von 1871 bis 1883 ist auch diese Babn daher zu
allgemeineren Betrachtungen ziemlich geeignet.
Endlich soli noch an dem Beispiel der Eisenbahndirektion Coin, rechts-
rheinisch, nachgewiesen werden, dass die anch bei den fibrigen Beispielen
zu Tage tretende Ansteignng der Betriebskostenkurve seit Anfang der
achziger Jahre eine allgemeine zu sein scheint.
Die Betriebsergebnisse der verschiedenen Bahnen sind sowohl in
Zahlenzasammenstellungen, als in Zeichnnngen anschanlich gemacht. Die
Angaben sind ffir die Osterreichisch-ungarischen Bahnen den „Statistischen
Nachrichten fiber die Eisenbahnen der Osterreichisch-ungarischen Monarchieu,
fur die dentschen Bahnen der „Deutschen Eisenbahnstatistik", sp&ter den
„Statistischen Nachrichten von den Eisenbahnen des Vereins deutscher
Eisenbahnverwaltungen*4 entnommen. Fur genanere Rechnnngen mfissen
die Zahlen der Statistik noch von einer Reihe Zuf&lligkeiten befreit werden;
derpleichen Aenderungen sind immerhin nnr nnvollkommen mOglich and
in diesem Falle einestheils an der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn bezuglich
der Eohlenpreise nnd der Erhaltnng der Fahrbetriebsmittel, weU'he sammtlich
each dem Verhftltniss von 1879 nmgerechnet warden, anderentheils an dem
rechtsrheinischen Direktionsbezirk bezuglich der vom Personen- and Guter-
verkehr anabh&ngigen Einnahmen and der Erneaernng bestimmter Gegen-
stande versacht worden. Hierdarch werden die Betriebsergebnisse der
einzelnen Jabre, wenn anch nicht frei von mancherlei Zafalligkeiten, doch
zu gegenseitiger Vergleichung geeigneter. Anch bei der Breslau-Posen-
Glogauer und der Rechte-Oder-Ufer-Bahn ist insofern anf eine Ansscheidung
von Unregelmassigkeiten Bedacht genommen, als neben der Kurve der
gesammten Betriebsausgaben anch diejenige der fraglichen Kosten, ahzttglich
der sebr wechselnden Betrage, welche aus Reserve- and Erneuerangsfonds
bezahlt warden, gezeichnet ist. Am Schlnss der Zusammenstellungen sind
noch einige Angaben fiber Ausnutzung der Wagen and Antheil der Massen-
guter gemacht, welche von einem gewissen, wenn auch nicht immer za
berechnenden Einflasse auf die H5he der Betriebskosten sind.
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76
Konstante und variable Eisenbahn-Betriebskosetn.
Kaiser- Fer
Bezeich-
nung
der
Einheit.
Spalte der
StatUtiacben
Nachrichten
sowie
Bechnangs-
verfahren.*)
1876
Betriebslange im Jahresdurchschnitt
Kilometriscber Verkehr
a. Personen
b. Guter
c. ZusammeD, Verkehrseinheiten
Betriebsausgaben
a. im Ganzen
b. fur das Kilometer Betriebslange
Kosten der Verkehrseinheit
(Personen- km, bezw. Guter-tkm)
Feueruugsmaterial
(1 cbm Holz = 1 t Kohle oder Kokes) . . . .
Kosten des Feuerungsmaterials
a. im Ganzen
b. der Einheit (1 cbm Holz = 1 t Kohle) . .
Zuschlage zu den Kosten des Feuerungsmaterials, urn
Gleichheit mit dem Preise von 1879 zu erzielen
a. fur die Einheit
b. im Ganzen
Geleistete Wagenacbskilometer
a. Personenwagen
b. Lastwagen
c. zusammen
Erbaltung der Fabrbetriebsmittel
Diesel be uach den Kosten fur 1879 im Verhaltniss
der geleisteten Wagenacbskilometer umgerechnet .
Demnacb Zuscblag zu der Erbaltung der Fahrbetriebs-
mittel.um gleiche Verhaltnissewiein 1879 zu erzielen
Verbesserte Betriebsausgaben nach Verbaltniss von 1879
a. im Gauzen
b. fur das Kilometer Betriebslange
c. fur die Verkehrseinheit
Verkehrszuwachs gegen 1876, fur das km Betriebslange
Kosten dieses Verkebrszuwachses
a. fur d.ts Kilometer Betriebslinge
b. fur die Verkehrseinheit
Verkehrszuwachs gegen 1879, fur das km Betriebslange
Kosten dieses Verkebrszuwachses
a. fur das Kilometer Betriebslange
b. fur die Verkehrseinheit
Verkehrszuwachs gegen 1881, fur das km Betriebslange
Kosten dieses Verkebrszuwachses
a. fur das Kilometer Betriebslange
b. for die Verkehrseinheit
Ausnutzung
a. der Personenwagen-Sitzplatze
b. der Lastwagentragfabigkeit
Antbeil an den Verkebrseinbeiten
a. Personen
b. Frachtguter (ausschliesslich Koblen) . . . .
c. Koblen
km
Stuck
t
fl
fl
15
703
786
703 + 786
894
834
15"
Ansatz ~r
664 — 668
677
231 6<
926 6(
11
11
11
fl
069
!
Achskm
fl
fl
fl
fl
fl
kr
641
642
887
Ansatz 10 — 9
Ansatz
3a4-74-ll
12*
I "
2*JL
f
1 158 2
8 409 0
12 4
1,07
100 7
547 1
5*
4-0,3
4-300
44 230 0
307 897
352 127
1 178 0
1 142 0
— 36 0
8 403 0
12 4
l,o:
24,*
41, ST
20.0
35^
44,:
*) Die Spalten entsprechen den Angabon der .SUtistischen Nachrichten von den OsterreichUch-aogarUc
fl
kr
Elnheiten
fl
kr
Einheiten
fl
kr
%
>
%
%
%
Ansatz
Ansatz
14
13 a
15
16 a
Ansatz »
713
788
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Konstante und variable Eisenbabn-Betriebskosten. 77
luds-Nordbahn. Znsammensteilong L
•- — — ______
Betriebsergebnisse in den Jahren
1>T7
1878
1879
1880
1881
1882
1883
fT4
676
*
689
688
688
688
688
_ 1014 900
233 600
1 028 100
226 800
1 054 500
230 600
1 119 200
245 800
1 19S 700
260 700
1 275 200
268 700
I 405 200
J&040O
1 261 700
1 281 300
1 349 800
1 444 500
1 535 900
1 673 900
'448000
12534
8 371 000
12 383
8 467 000
12 280
8 668000
12 5M9
8 791 000
12 778
9 091 000
13 214
9 633 000
14 001
iTt \J\J I
U
0,96
0,93
0,M
0*6
:0O376
104 601
108586
104 103
1 14 530
117 081
122 465
^2 876
514 408
4,9
617 912
5,7
595 556
5,7
639 361
5,6
565 677
4*
576 061
4,7
-**
-90 000
+ 0,fr
-f- 63 000
0
0
0,i
11000
0,9
105 000
l,o
122 000
43573000
si unm
45 613 000
331 947 000
44 880 000
335 463 000
45 200 000
343 665 000
44 852 000
358 479 000
46 304 000
391 595 000
47 636 000
404 K86 000
1293000
377 5*0 000
1 267 000
380 343 000
1 336 000
388 865 000
1 234 000
403 331 000
1372 000
437 899 000
1 332 000
452 322 000
1352 000
136000
1 225 000
1 261 000
1 308 000
A WW VW
1 42 1 000
1 467 000
* *V • Www
-&00OO
— 42 000
— 75 000
— 64 000
4-89 000
4- 115 000
I »:^000
12267
U
8 392 000
12414
O.os
8 467 000
12 289
0,96
8 593 000
12 490
0,93
8 738 000
12 701
0,88
8 285 000
13 496
0,88
9 870 000
14 346
0.86
-*2200
-U5
4- 103 500
+ 3
0
4- 123 100
4- 123
\er*t Emebnlfm
4- 191 600
4-78
4-0.O4
4-68 500
+ 286 300
4-289
4-0,io
4- 163 200
4- 377 700
4-1084
-h 0,99
4-254 600
4- 515 700
4-1934
0*8
392 600
i
I
4-20!
4- 0,as
4-412
0,35
4- 1 207
0,47
4 91 400
4-2 057
4- 0,53
4- 229 400
4-795
+ 0,w
4-1645
4-0,73
23l96
44,,9
23,«
44*3
23,68
47,03
25,09
46,35
25,46
44,63
25,67
46,54
17,7
37,4
44,9
16,,
37,4
46,5
2*&>itax^«, Jahrging 1876.
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78
Konstante und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
Aussig-T
Arjsatz
Bezeich-
nung
der
Einheit.
Spalte der
Statistischen
Nachweisangen
sowie
Becbnungs-
verfatarea.*) .
1876
15
(VO
1 79 fv
786
491 8i
703 + 786
664 4'
894
894
15
1 182 9
12 5
Ansatz £
1*9
713
19,90
788
43.65
1.
2.
3.
4.
5.
Betriebslange im Jabresdurchscbnitt
Kilometrischer Verkehr:
a. Personen
b. Outer
c. Zusammen, Verkehrseinheiten
Betriebsausgaben
a. im Ganzen
b. fur das Kilometer Betriebslange . . . .
Kosten der Verkebrseinheit (Persouen-km bezw. Guter-
tkm)
Ausnutzung
a. der Personenwagensitzplatze
b. der Lastwagentragfahigkeit
km
Stuck
t
fl
fl
kr
%
%
*) Die Spalten entsprechen den Angaben der .Statistischen Nacbricbten Ton den osterreich
Dux-Boc
l.
2.
3.
5.
Betriebslange im Jabresdurcbschnitt . . .
km
15
52
Si
Kilometrischer Verkehr
Stuck
703
59 000
91
t
786
127 700
179
c. Zusammen, Verkehrseinheiten . .
703 -f- 786
186 700
271
Betriebsausgaben
fl
894
234 940
3S4
b. fur das Kilometer Betriebsl&nge
fl
804
15
4 518
4
Kosten der Verkebrseinheit (Personen-km bezw.
kr
Ansatz ?,b
24.
u
Ausnutzung
■
a. der Personenwapcnsitzplatze . . .
%
713
14,0)
18,.
b. der Lastwageutragfabigkeit ....
%
788
38.M
42,
•) Die Spalten entsprechen den Angaben der „Statistiscben Nacbricbten von dan osterreich
Digitized by Google
ber Bahn.
Konslante und variable Kiscubabn-Botriebskosten.
79
/usftmtiif nstolhinET 2.
Betriebse rgebnisse in .len Jabreu
1878
1879
1 880
* -
1 88 I
1882
1883
'17
97
0 7
«.' <
97
m too
148 600
152 700
164 700
1 60 700
168 4 GO
177 500
50? "CO
538 oao
673 700
74') 60O
795 000
S70 800
967 °oo
tfcaoo
686 600
726 400
9lO;;<>0
955 700
1 031) 200
1 144 700
1 177 459
1 336 471
1 351 83S
1 332 717
1 377 637
1 538 039
cos
12 526
14 133
15 938
13 739
1 4 202
15 856
1,
1.9S
1 ..17
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25,u:i
22.41
21. v..
22:,
48.«
4. _),:o
47,'ji
47.,-,i
47,72
Eisenb&hnen", Jahrgang 1876.
/i^ammenstellun:? 3.
Botrie bserj;c b » i s so in don Julm>u
1876
1877
1878
187'.!
1
|SSO ISM
18S-J
1SS3
86
86
80
SK
89 89
S9
so
88 400
614 1 00
67 100
524 800
69 200
567 700
71 ItOO
4'.i5 000
71 70:) 72 300
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72 OOO
621 000
76 500
69* 000
JBIM
702 500 591 900 636 9uO 500 90O ,591 000 657 400 6'.'6 t,00 774 500
949 146
11 037
964 06.5
11211
16.75
45,*
658 0-.'O i',sl'7:;7 694 313
7 SOI
10 992
1.71
17,|&
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7 715
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7 671
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7 960
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19.7:;
46 ii-j
■T-ahw Eisenbabnen", Jahrgang 1876.
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80 Konstante und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
Breslau-Pos
Bezeich-
Spalta der
Ansatz.
nung
SUtutUctaen
Nach rich ten
der
Einheit.
iowie Rechnnny*-
verfahren.*)
m
1.
2.
3.
Betriebslange fur offentlichen Verkehr im Jahresdurch-
Kilometrischer Verkehr
Personen und Outer aller Art, ausscbliesslich fracbt-
freier Dienstguter; 1 Person = 1 Nettotonne als
Betriebsausjfaben, elnschliessllch der Betrige aus
Reserve- und Erneuerungsfonds
km
Kinheiten
MM
M
M
12,4
355 + 869 a, b
4- 273 a, b
Ansatz n\
3631
2 0601
91
4.
5.
Betriebsausgaben , aasschliessllch der Betrige der
Reserve- und Erneuerungsfonds
h fiir (i.'is Kilnmpfpr RpfriphslnnorA
4
M
Ansatz V
255
Ml
2,:o
1513<
75
6.
7.
8
Kosten der Betriebssteinkoblen fur die Tonne . . .
Ausnu t?unif
4
Jt
*/o
Ansatz
136c
140
146 b
ab 1865
U
ll,i
Ansatz.
Bezeich-
nung
Spslt* d«r
SUtistitchen
Nachrlchteti
der
Einheit
sowlo Rechnunps-
TerfabreiL
1874
1.
2.
3.
Betriebslange fur offentlichen Verkehr im Jahresdurch-
Kilometriscber Verkehr
Personen und Guter aller Art, ausscbliesslich
frachtfreier Dienstguter; 1 Person = 1 Nettotonne
Betriebsausgaben , elnschliesslich der Betrige aus
Reserve- und Erneuerungsfonds
b. fur das Kilometer Betriebslange
km
—
M
12,4
255 -+- a b
+ 273 a, b
Ansatz u,«
2
9170
5 2790
25 2
4.
5.
Betriebsausgaben, aasschliessllch der Betrige aus
Reserve- und Erneuerungsfonds
M
Ansatz 2 V
255
2,75
4 362 0
20 8
6.
7.
8.
Kosten der Verkebrseinbeit
Kosten der Betriebssteinkohlen fur die Tonne . . .
Ausnutzuog
i
Ansatz *ab
136c
140
146 b
ab 1865
2,28
6,0
29,w
49.M
*) Die Spalten entsprcchen den Angaben der ,Deutschen Eisenbahnstatistik*, spiteren .Statistiscl
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Konstante und variable Eisenbahn-Betriebskftsten. 81
Moaner Eisenbahn.
/uHaranu'usteliuii? 4.
Betriebsergebnisse in den Jahren 1864—1883.
m
1866
1867
1868
1869
1870
1871
1872
1873
■no
210
210
210
210
210
210
209
2011
550 800
497 200
592 100
577 20O
589 300
626 800
672 400
816 900
■
:.^000 2 687 000
>m 12 795
3 055 000
14 548
3 538 000
16 848
3 670 000
17 476
3418000
16 276
3 606 000
17 171
4 589 000
21 957
5 257 000
25 15.".
2,3,
2,93
*> —
>
q
0,03
i,76
2,74
a
3,17
■>
0,08
::UM 1889 000
"376 8 995
2 191000
10 433
2 579 000
12 281
2 664 000
12 686
2 546 000
12 124
2 845 000
13 548
3 409 000
16311
3 893 000
18 627
'•A
6a
2,io
6,o
2 07
6.4
2,*o
7,o
2,06
7*
2,16
7,8
2,43
11.8
2,38
130
1
*•«
4V.-,
■
41,03
46*6
33.7i
47^7
29,69
49,68
29,43
48,M
33 as
53,33
33,83
55,43
33.&3
49^
28,m
61,80
'" —
Betriebsergebnisse in den Jahren 1864—1883.
.<:.i
1876
1877
1878
1879
1880
1881
1882
1883
209
209
211
211
211
211
212
212
xJOO
924 900
877 600
818 600
922 400
1 088 500
1 154 400
1 258 000
1 391 500
4^!>jo
4 304 000
20 593
4 215 000
20 167
3 457 000
16 384
3 494 000
16 559
3 543 000
16 791
4 282 000
20 294
4 393 000
20 722
4 868 000
22 962
'•'
'2.13
2,30
2,oo
lso
1,76
1*6
l.«
•'<71S
3 836 000
18 354
3 563 000
17 048
3 286 000
15 573
3 102 000
14 700
3 495 000
16 564
3 812 000
18 066
3 936 000
18 566
4 868 0(H)
23 071
8.
1 93
6,8
1,90
6,!
-
1,59
54
1,53
5.5
1,57
6,
1,48
6..
1 «v,
o,«;
•>
28^8
29 55
5U |
32,66
65,7t
30,88
75:8i
24 86
48,33
25,io
50,i5
25,74
49,m
26 30
50 r.
r' ton den Eisenbabnen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltumjen* .labrgatt:; IjmU.
^' Eli«tb«hnwes«n 1887.
Digitized by Google
82
Konstante uod variable Eisenbabn-Betriebskosteo.
Rechto-Ode
Bezeich-
r\i 1 r i> d<ir
•
nung
«Mau>w>cueu
t\ 115(11/.
" ■
der
.sonic i been uu n^>
1864
Einbeit
verfahren.*)
1.
Betnebslange fur oflentlicneu Verkebr lm Jabres-
durclischnitt • . .
km
12*
76
2.
Kilometrischer Verkehr, Personen und Guter aller Art,
ausscbliesslicb frachtfreier Dienstguter; 1 Person =
Einhelten
124 60
».
Betriebsausgaben, einschliessHch der Betrage aus
Reserve- und Erneueruu^sfonds
255 4- 273 a, b
31 1 00
M
Ansatz ^b
4 09
4.
Kosten der Verkehrseinheit
3,*
5
Betriebsausgabon, ausschliessllch der Betrage aus
Reserve- und Erneuerungftfonds
M
ore
M
255
Ansatz 'i
3 32
2*7
7.
Kosten der Betriebssteinkoblen fur die Tonne
M
136,c
7.ao
8.
Ausnutzung
140
146.b
ab 186T)
%
Bezeich-
Spalte der
nung
der
StatiMischen
Ansatz.
Nacbriehten
sowic R«chnnnps
Einheit.
verfabrcn.'J
1874
1
BetriebslSnge fur offentlicben Verkehr im Jahres-
309
km
12,4
2.
Kilometrisrher Verkehr, Personen uud Guter aller Art,
ausschlieslich frachtfreier Dienstguter? 1 Person =
Einhoitcn
070 0
3.
Betriebsausgabeu, einschllessllch der Betrage aus
Reserve- uud Erneuerungsfond*
.//
255 + 273 a, b
5 282 (
M
Ansatz ft\
17C
4
-4
Ansatz 2?
*+*
5.
Betriebsausgabon, ansscliliesslieh der Betrage aus
Reserve- und Erneuerungsfonds
.U
255
3 821 C
M
Mi
W.«
6.
4
Ansat/. — *,b
Kosten der Betriebssteinkohlen fur die Tonne . . .
M
136,c
14.70
s.
A usnutzung
%
140
24,n|
ab*1865
4e-
*) Die Snalten entaprerhen den Angaben der nDeutschen Eisenbahnstatistik* spateren .Statistic
Digitized by Google
fffer-Bahn.
Konstante und variable Eisenbahn-Betriebskosten. 83
Zosammenstellang 5.
Hetriebsergebnisse in den Jabren 1864—1883.
1865
"j
JS66
1867
1868
1869
1870
1871
1872
1873
76
76
92
210
269
305
308
308
•
W70O
132 400
159 000
192 200
249 900
240 900
331 400
485 000
619 400
315 000
4118
390 OOO
5 132
357 000
4 697
525 000
5 707
1 198 000
5 700
1 662 000
6 178
2 366 000
7 757
3 321 OOO
10 782
4 283 OOO
13 906
2,96
2*7
2,M
2*6
2,34
2,n
2,35
-'71 000
5*0
t>74 OOO
3 605
312 000
4 105
468 000
5 087
1 120 000
5 333
I 605 000
5 967
2 243 000
7 354
2 8(51 000
9 288
3 567 000
11 581
U>
9,7<l
2,58
10,30
2,e.s
10,90
2,13
10,90
2,48
13,70
2,w
14,io
l.M
16,io
1,87
15,w
24jc
46^-
26,3*
51**
26,78
66,10
21.50
51,40
24.64
38.U
31,98
41.43
23,95
45,79
20.99
1 54,3i
25,i9
47 06
N
1575
SIX
B* t r i ebf ergebnisse io den Jahren 1864—1883.
1876
317
1877
C74 700 716 400
!* 572 0 00 5 393 000
17 802 17 013
2.« 2.37
320
656 600
1878
320
712 400
5 003 000 3 914 000
15 634
2*9
1879
320
1880
1881 1882
I
320
320
743 700 791 400 :
3 913 000
12 231 12 228
1,71 1 64
4 206 000 4 184 000
13 144 13 075
3^1000 4 427 000 4 033 000 ui
12 751 13 965 12 603
1.99
9,80
I*.
1?*
I*»
10.30
4\»
25.84
47^u
24,»
47.65
10 691
1,50
7 oo
27*9
48*
3 471 000
10 847
1,46
7*o
26,06
48*o
1 66
3 661 000
11441
1,45
7,80
1,58
3 655 000
11 422
320
843 800
4 258 000
13 306
lw
3 804 OOO
11888
1*«
8.J0
1,41
8,00
26.
27.77 28,63
49,93 48,69 I 48*9
1883
318
947 100
4 422 000
13 906
4 001 000
12 582
1>33
7*o
29,05
51*7
Ton den Eiwntobnen des Vereins deutscher Ei^enhahnverwaltunjren" Jahrgang 1864.
6*
Digitized by Google
84 Konstante und variable Eisenbahn Betriebskosten.
Zusai
Eisenbahn-Direktion Colo, rechtsrheiuisch.
Betriebsergebnisse in den Rechnungsjabren 1881/82— 1884 '85
engtellangr 0.
Ansatjc.
Be-
zeich-
nung
der
Eiubeii
Anlage i Sprite
der .Bericbtc
ttber die
Betriebs
ergobnissc'
u. s. w.**)
1881/82
1882/83
1883/84
1884/85
Betriebslange lur offent-
licben Verkebr im
Jahresdurcbscbnitt .
Kilometriscber Verkehr
a. Personen . . .
b. Guter . . . .
c. Vieh . . . .
d. Zusammen, Ver-
kebrseinlieiten
Betriebsausgaben , un-
verandert
a. im Ganzen . .
b. fur das Kilometer
Betriebslange
Ko><ten der Verkebrs-
einbeit . . . .
Bet r ichsausgaben , ver-
a. im Ganzeu . .
b. fur das Kilometer
Betriebslange
Kosten iler Verkehrs-
cinbeit
Verbaltniss der ver-
bosserten Betriebs-
Emheitskosten zu
einander . . . .
Hcforderi sind nach
Ausnahm^tarifen in
Wageuladungcn zu
10 t; Prooente des
g^ammten Waarcn-
veikebrs . . . .
1 Wagenachskilometcr
ba' Verkehrseinheitcn
bcfordcrt ....
km
Stuck
i
t
M
4
M
M
Kinlioit.
1
19
fi
49
7
87
7
98
1,
19
5
25
5
2f,
1742
169 004
829 700
2 974
1727
i
178 330
874 121
4 350
1 001 678 1 056 801
30 331 08433 821 118
1706
184 784
936 208
5 854
1817
186 167
914 952
4 732
Ansa'z
3,b
1A
17415
1,765
19 580
berecbiift
Ansatz \R
Ansatz jjj
berccbnet
29 316 54132 644 189
16 829 18 902
I, -or.
1 BIS
106
1 126 846
29 283 593
23 024
2,071
35 657 396
20 901
1.870
80
(82,t) 77,7
2,45
2,40
1 105 851
38 995 825
21 458
1 VO.1
35 635 374
19612
1
7W
110
105
79.,
2,«
79.,
4J
•) An den im „Bericht fiber die Ergebnisse des Betriebes der fur Recbnung des preuss.
Stiates verwalteten Eisenbabnen" Anlage 5 Spalte 25 angegebenen Betriebsausgaben ist in so fern
eine Verbesserung vorgenommen. als zunacbst die rom Personen- und Guterverkebr unabbangigen
Einnahmen tbeilweise in Abzug gebracbt sind, und als ferner die Kosten fur „Erneuerung be-
stim inter Gegenstande" nicht nacb dem zufAlligen Ausgabebetrage des betreffenden Jabres, sondern
nach der wirklich stattgehabten Abnutzung eingefubrt wurden. Ueber den bezuglicben Rechnungs-
gann vergl. Sympber, Transportkosten, Seite 26—31.
M) Die Angabeu uber die Nummern der Anlagen und Spalten der J,Betriebsberichte'4 eut-
s pre ben den Aufzeichnungen des Berichtes Tom Jabre 1881/82.
Digitized by Google
KoDstanto und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
85
Die Betrachtung der Betriebskurven der einzelnen Bahnbezirke ergiebt
duo das Folgende:
1. Ziemlich allgemein und in grosser Oebereinstimmung bozfiglich der
beiden vergleichsfahigsten preussischen Bahnen zeigen die Kurven ein
starkes Wachsen der Betriebsansgaben vom Anfang bis zur Mitte der
siebziger Jabre, zusammenfallend mit dem uberall vorhandenen, raschen
wirthschaftlichen Aufschwunge. Gerade wie der letzere fiber das Ziel
hinausging, uberscbritt auch das Maass der Betriebskosten die naturliche
\ a
Grenze : eine nacb der Formel k = ^ — - angesteilte Rechnuag wurde fur
den aZawacbsverkehr" ganz ausserordentliche, den bisherigen Darchschnitt
weit nbersteigende Einheitskosten ergeben; die durchschnittlichen Einheits-
aasgaben wacbsen erheblich, warend sie bei zunehmendem Verkebr unter
gew5hnlichen Verhaltnissen abnehmen soil ten.
2. Nach der Mitte der siebziger Jahre tritt em tiefer Sturz der Be-
triebskosten ein, das getreue Spiegelbild der ubrigen wirthschaftlichen
Zustande. Die dsterreicbische Statistik steht mir bier leider nicbt voll-
standig, z. B. fur die Dux-Bodenbacher Babn, znr Verfugung, auch f&llt
in diese Zeit eine Aendernng in der Art der Anfzeichnnngen der statisti-
schen Nachweisungen fur die Eisenbabnen Oesterreich-Dngarns. Immerhin
zeigt aber anch die Dnx-Bodenbacher Betriebskurven das schnelle Auf-
steigen and Fallen. Das Zeichen dieser Zeit ist unverhaltnissmassig starkes
Sinken der Eisenbahnbetriebskosten ; die gesammten Betriebsansgaben fallen
aos9erordentlich , wahreod die Verkehrsmengen stellenweise noeb zunehmen.
Hier die erwftbnte Formel zur Ermittlung der Znwachskosten anzustellen,
dfirfte Niemand fur zntreffend erachten oder gar verlangen.
3. Seit dem Anfang der achtziger Jahre beginnt allmahlich, aber immer
kraftvoller ein ernentes Ansteigen der Betriebskostenkurve, das allem An-
whein nach mit dem Jahre 1883 noeh nicht sein verhaltnissmassiges Maximum
erreicht hat. Wiederum die Debereinstimmung mit unserer wirthschaftlichen
Bewegung, die langsam und mit manchen Unregelmassigkeiteo, aber doch
raversichtlich eine Besserung erfahren hat nnd noch erfabrt.
Ana den so gemachten Beobachtnngen lassen sich nun folgende
Schlusse ziehen:
Es ist unzulassig, znr Bestimmung der Znwachskosten des Betriebes
Beziehnngen zu suchen zwiscben den hentigen Ansgaben nnd denen fruherer
Jabre, welche von der Flotwelle des letzten grossen Anfschwunges beein
flosst wnrden. Bei den starken Konvexen, welche die Betriebskostenkurven
seit etwa 1874 gegen die X-Achse und gegen die jeweilige Dnrchschoitts
kostenlinie (0 — A) einnehmen (die v. Nflrdling'sche mittlere Knrve wendet
der X-Achse die konkave Seite zu), giebt jede Vergleichung zweier Jahr-
Digitized by Google
86
Konstante und variable Eisenbalm-Betriebbkosten.
gange geringere Zawachskosten , als z. Z. wirklich entstehen and nament-
lich in nachster Zeit entstehen werdeo. In der Zeichnnng stellt sich dies
so dar, dass die gezogenen Sehnen Oacher geneigt sind, als die Tangente
an dem heutigen Endpankt der Kurve. Zam sprecbendsten Ausdrack ge-
langt dies, wenn wir etwa die Jahre 1874 and 1883 an den beidea
preassischen fiabnen vergleichen: trotz erheblichen Zuwachses an kilome-
triscbem Verkehr baben die kilometrischen Betriebskosten erheblicb abge-
Dommen; nacb der obigen Formel
mus8te k negativ werden, da A^a ist, aber B b. Im Verfolg der
neuen Zawacbskostentbeorie mflsste man daraus weiter scbliessen konnen : Jeder ,
der der Bann uber die bisberigen Verkehrsmengen hinaus Guter zar Be-
fOrderang aafgiebt, hat nichts zu zahlen, sondern bekommt noch etwas
heraus. Bedarf es erst dieses aussersten Hinweises, am den Rechnungs-
gang des Herrn v. NOrdling als bedenklieh zu bezeicbnen angesichts der vou
der H6he des Verkehrs nnd seiner Zanahme ganz nnabhangigen Umstande,
welche im Lanfe der letzten 15 Jahre die Betriobsaasgaben beeioflussten?
Mit Hulfe dieser Betriebskostenknrven kann man fast jede beliebige Hohe
fur die Znwachskosten bereehnen, je nachdem man die zu vergleichenden
Jahre wahlt.
Nacb meiner nnmaassgeblichen Meinung mass man zunachst wenigstens
die Entwicklnng abwarteo, weicbe die Betriebskostenkarve wfthrend der
nficbsten 10 Jahre annehmen wird. Za dem Zweck ware es ansserordent-
lich erwunscht, wenn die Aafzeichnnngen fur einige geeignet erscheinende
Linien, z. B. die oben angefuhrten der Breslau-Posen-Glogauer and der
Rechte-Oder-TJfer-Babn, auch ferner getreont fur den nrsprunglicben Umfang
gefuhrt werden kOnnten. Uaben wir dann wenigstens noch einen Hdchstbetrag
der Betriebskosten erlebt, so lassen sich vielleicht eher Schlusse anf deo
Verlaaf einer mittleren Betriebskostenkarve ziehen und a us dieser dann
ein Gesetz uber die Kosten des „Zawacbsverkehrs" ableiten. Vor allza
grossen Schwankangen werden insbesondere die Bahnen in Landern mit
reinem oder vorwiegendem Staatsbahnsystem bewahrt and werden daher
deren Linien, wenn sie recbnnngsmassig genQgend getreont gehalten werden,
den besten Anbalt fur weitere Betrachtungen geben. Ob diese aber trotz
alledem brancbbar sein werden, h&ngt noch wesentlich von den technischen
nnd administrativen Vervollkommnungen ab, welche sich fortwahrend im
Eisenbahnwesen vollziehen, welche aber in ihrem ersparenden Nutzen zum
Theil wieder von den hOheren Ansprucben aafgewogen werden, die an die
Sicberheit, Schnelligkeit and sonstigen Einrichtnngen nnd Eigenschaften
des Bahnbetriebes immer steigend gestellt werden. Schwierig nnd bedenk-
Digitized by Google
Konstaiite und variable Eisenbahn-Betriebskostcu.
87
lieh bleibt die hier besprochene Rechnungsweise also auch unter sonst
gfinatigen Verhaltnissen, die aber zur Zeit keineswegs vorhanden sind.
Ich enthalte mich angesicbts der hervorgehobeoen Schwierigkeiten
jeder Zeichnung eine mittleren Betriebskostenkurve; fur einzelne Bahnen,
deren Verh<nisse genau bekannt sind, aus denen man alle Zufalligkeiten
entfernen, and bei denen man den Einfluss der sonstigen wirthschaft-
lichen Zustande abschatzen oder vernachlassigen kann, vermag man sich
allerdings ein ungefiihres Bild von den angenblicklicben „Znwachskoaten"
zu macben. So babe icb z. B. geglaubt, dieselben fur den Direktions-
bezirk Coin (rechtsrheinisch) bei einer fruheren Gelegenheit*) gleich den
Durchschnittskosten der Jabre 1881 — 83 setzen zn k5nnen und zwar um
so eher ohne Ueberscbatzung, a)s die Dnrcbscbnittskosten der folgenden
Jabre trotz zunehmenden kilometriscben Verkebrs nocb gewachseu sind.
Diesen Umstand zeigen die Znsammenstellung (S. 84) and die Zeichnung,
welche hier fiber die Betriebsergebnisse der rechtsrheinischen Bahn beige-
fugt sind. In diesen Darstellungen ist die ansteigende Tendenz der Be-
triebskostenkurven wahrend der letzten Jabre zum deutlichsten Ausdruck
gebracht; dieseibe uberschreitet sogar das tbeoretisch zulassige Maaas, da
die Einheitskosten bei wachsendem Verkehr nicht abnehmen, sondern sogar
geatiegen sind. Zum Theil wird diese uberraschende Erscheinung in den
wahrend dieser Zeit vorgenommenen vielfacben GehaltserbOhungeu fur
Beamte seinen Grund baben.
Nach dem, was oben bezGglich der Zahlenbeispiele der drei angefubrten
Osterreichischen Bahnen geaagt ist, bedarf es kaum der Erwahnung, dass
auch den weiteren Scblussen aus der im Strahlenbundel aller Saterreichisch-
Qogarischen Bahnen freibandig gezogenen Betriebskostenkurve des Herrn
v. Nordling ein beweisender Werth nicht beizumeasen sein durfte. lus-
besondere aber durften die Zuwachakosten einer Bahn von 1 500 000 Ein-
heiten kilometriscben Verkehrs — mit 0,40 kr. (0,r>9 Pf.) fur das reine Tonneu-
kilometer aller GGter — erbeblicb zu niedrig gesebatzt Bein, zumal, wie be-
reits erwahnt, Bahnerweiterungen und Betriebsmittelvermebrungen ganzlicb
UDberGcksichtigt gelassen sind. Die Verzinsung der hierfur aufzuwendeu-
den Betrage belastet den Zuwachsverkehr indess nicht unwesentlich und
wird bei der Bemessung der niedrigst m5g)ichen Frachtsatze nicht uber-
seben werden durfen.
Wenn im Vorstehenden der Versueh gemacht ist, die v. Nfirdling'sche
Selbatkostentheorie als mit den wirklichen Verhaltnissen nicbt ganz im
Eioklang zu erweisen, so mag im Folgenden noch kurz auf die Ausfuhrungen
•) Sympher, Transportkosten auf Eisenbahnen und Kanaleu. 1885. 2. Auflagc
Ernst & Korn, Berlin.
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Konstante uud variable Eisenbahn-Betriebskosten.
dcr Ab8chnitte 3 und 4 des Archivaufsatzes des geehrten Herrn Gegners
eingegangen werden. Gegenuber den „zur Abwehr" geschriebenen Aus-
stellungen an meiner fruheren Besprechnng kann ich theils anf das Obige,
theils auf die angegebenen Qaellen in Schm oiler's Jahrbnch verweisen,
in denen diese Anstande bereits einmal im Fur und Wider besprochen sind. Ich
babe mich bemuht, mdglichst genau den von Herrn v. Ndrdling selbst an-
gegebenen Rechnungagang zu verfolgen. Wenn ich nach der Ansicht meines
geehrten Herrn Gegners darin gefehlt, so mag das zum Theil seine
Entschuldigung darin finden, dass ich mich weniger an die beschGtzenden
Worte als vielmebr an die Zahlen nnd Rechnungen gehalten habe, auf
denen in letzter Linie der Beweis der ganzen Theorie beruht.
Der Vorwurf endlicb, statt einer Babn in verscbiedenen Zeitraumeo
inehrere Bahnen in demselben Jahre in Vergleich gezogen za haben,
verhindert nicht, dass Herr v. Ndrdling auch diesen Rechnungsgang zur
Begrundung seiner Theorie verwerthet, obgleicb ich schon in Schm oiler's
Jahrbnch 1886, 1. Heft, Seite 256, 5. darauf hingewiesen habe, dass es
weit weniger angangig ist, auch die „variablena Betriebskosten verscbiedener
Direktionsbezirke in Vergleich zu stellen. Auch darf man nicht einze In e
Bezirke herausgreifen und an ihnen etwas beweisen, was mit dem Bilde,
welches sammtliche Bahnen bieten, im Widerspruch steht. So z. B.
verglich Herr v. jNordling in seiner Entgegnung in Schmoller's
Jahrbnch 1886, 1. Heft, Seite 255 die Anhaltische Bahn mit der Direktion
Elberfeld und Magdeburg mit Coin (rechtsrheiniscb), sowie neuerdings wieder
Anhaltische und ThuringiscbeBabn mit Coin (linksrheinisch), Berlin und Elber-
feld. Magdeburg, Anhalt und Thuringen sind nun aber gerade die aller-
theuersten Bezirke, was nicht nur in dem geringen Verkehr, sondern
noch in einer Menge Nebenumstanden seinen Grand hat, auf die ich ge-
legentlich der fruheren BesprechuDgen bereits hingewiesen habe. Herr
v. Nflrdling giebt im Archiv u. A. folgendes Beispiel:
„Vergleichung zwischen Anhalt und Elberfeld:
Zirkulation. Kilometrische Kosten.
„Elberfeld 2 313 000 Roh-t 23 223 JC
„ Anhalt 1 105 000 „ 15 508 „
„Zuwachs 1 208 000 „ 7 715 JC
„Ein zuwacbsendes Roh-Tonnenkilometer kostet somit
7 715
" 1 208 000 ~~ ** ^
wahrend der Einkeitspreis fur Anhalt 1^ ^ betragt. ~— = 47.5 pGt.
1>41
Die variablen oder Zuwacbskosten scheinen demnach nur 47t6 pCt. der
bisherigen Gesammtbetriebsauagaben zu betragen. Ein solcher einzelner
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KonsUnte und variable Eisenbabn-Betriebskosten. $9
Vergleich ist jedoch nur mit Berucksichtigung der beeinflassenden Neben-
nmstande angangig; z. B. ist der Yerkebr auf der Elberfelder Babn eio
wesentlich mehr Massengut enthaltender, ale derjenige auf der Anbalter
Bahn. Dort machen die Kohlentransporte 53,5 pCt., hier nur 34.8 pCt.
des gesammten Gfiterverkehrs aus; dort kostete die Tonne Betriebskohlen
im Vergleicb8jahre 1882/83 nur 5,74 JC.y hier dagegen 15,40 JC.\ auch
die Ausgaben fur Erneuerung bestimmter Gegenstande scheinen dort ver-
b<nissmassig geringer gewesen zu sein, ale hier. Diese und ahnliche
Cmstande drucken sich naturgeinass weit mehr in den solchergestalt be-
stimmten sZnwachs-tt als in den Durchschnittskosten aus.
Aehnlich liegen die Verhaltnisse bei einem Vergleich zwischen der
Direktion Elberfeld und der Thuringer Bahn, dort 53,6 pCt, bier nur
32}1 pCt. Kohlentransporte; dort kostet die Tonne Betriebskohlen 5,74 J( ,
hier 10,57 JCy wahrend die Verkebrsmengen sich fast wie 5:1
stellen, stehen die Erneuerungskosten wie 3:1, sind also fur die Thuringer
Babn verhfiltnissmassig in dem gerade betrachteten Jahre hOher, ohne dass
dies allein seinen Grand in der verschiedenen H5he des Dmlaufs h&tte.
Man sieht aus dem Vorhergehenden, mit welchen Schwierigkeiten und
UBgenauigkeiten der Vergleich einzelner Betriebsergebnisse verbunden
ist, und dass es durchaus nothwendig ist, zur Begrundung einer in ibrer
Ausdehnung nenen Theorie wenigstens thunlichst das auszuscheiden oder
zu verbessern, was, durch Zufalligkeiten beeinflusst, ein Bild ergiebt, welches
die Tendenz der Gesammtheit unzutreffend darstellt.
Wenn Herr v. NOrdling wirklich unparteiisch verfabren wollte, so
musste er auch die Verhaltnisse betrachten, wie sie sich im Ganzen
boten. Da ergiebt denn allerdings ein Vergleich der verkehrsarmsten
(Kottbus-Grossenhain) mit der verkehrsreicbsten (Elberfeld) Direktion, dass
der Betriebskostenpreis fur das Roh-Tonnenkilometer bei der letzteren
(l*o 4) n^ner ist als bei der ersteren (0,90 /©; sehen wir aber von
deo aussergewOhnlicb billigen Betriebsverhaltnissen der kleinen Kottbus-
Grossenhainer Direktion ab und vergleichen den nachat verkehrsarmen
fiezirk Bromberg mit dem verkehrsreichsten Elberfeld, so ergeben sich die
Zowachskosten wie folgt:*)
Zirkulation. Kilometriscbe Kosten.
Elberfeld 2 313 000 Brntto-t 23 223 *4L-
Bromberg 944 000 „ 10 287 ,
Zuwachs 1 369 000 12 936 ,4L
*) V«rgl. Scbnollers Jahrbucb 1885, H«ft 4, Tabello.
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Koostante und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
Ein zuwachsendes Roh-Tonnenkilometer kostet demnach
12 936
1 369 000 ^ ~~ 0:94 4l
wahrend der Einheitspreis fur Bromberg 1,09 ^ betragt.
Die variablen oder Zuwachskosten betragen in diesem Falle
A** = 86 pCt. der Gesammtbetriebsausgaben,
1)09
wobei die ungunstigeren Verhaltnisse Brombergs bezuglich des Preises der
Kohlen (14,23e/# die Tonne gegen 5,74 JC) n. s. w., sowie der verhaltnissm&ssig
geringeren Massenfrachten (der Kohlentransport betragt z. B. 21, 0 gegen 53.5
pCt. des Gfiterverkehrs) noch nicht berucksiehtigt sind. Mit solchen Zahlen
durfte man der Wahrheit naher kommen, als mit Zuwachskosten, die 47.5 oder
60 pCt. der jetzigen Betriebskosten betragen. Die prenssisehe Mittellinie,
welche Herr v. Nor d ling sich gebildet, mag ungefahr einigen fur die
Zwecke des beabsichtigten Beweises gunstig gelegenen Direktionen ent-
sprechen, ein zutreffendes Bild der anwachsenden kilometrischen Betriebs-
kosten in Berficksichtigung der gesammten Verhaltnisse giebt sie nicht.
Was die absolute Hohe der von v. NOrdling fur Preussen ermittelten
Betriebskosten fur eine Babn von 1000000 Tonnen Zirkulation betrifft (1,2
fur das Netto-Tonnen kilometer), so kdnntc man derselben etwa znstimmen>
wenn sie fur gauze Wagenladungsguter, grdssere Entfernnngen und auch
fur verkehrsreicbere Bahnen gultig sein sollte. Das ist jedoch nach dem
Schlusssatze des beregten Archivaufsatzes nicht der Fall, sondern es wird
ahnlich, wie bei der osterreichischen Bahn, bei starkerem Omlauf eine
stetige Ermassigung vorausgesetzt. Da uber das Maass derselben jedoch
nicbts gesagt ist, so erscheint eine Besprecbung gegenstandslos. Ich
selbst habe die Betriebskosten der Eisenbahndirektion Colo (rechtsrheioiscb)
fur ganze Wagenladungen wfibrend der Jahre 1881 — 83 zu rnnd I.qo 4$ fur
das Netto-Tonnenkilometer -f 60 4$ Expeditionskosten fur die Tonne be-
rechnet, ohne indess wegen der damals sehr niedrigen Preise fur weiteren
Zuwachsverkehr einen Abzug zu machen.
Wenn ich hiermit diese Abhandlung schliesse und voraussichtlich
eiDstweilen auch von jeder weiteren absehe, so geschieht dies zunachst, um
die Leser des Archivs nicht mehr, als die Sache unbedingt zu erfordern
schien, mit diesem trockenen und keineswegs spruchreifen Gegenstande
aufzuhalten, dann auch, weil eine anderweite fernabliegende Thatigkeit
mich von dem hier verfolgten Gebiete einstweilen abziehen wird, nnd endlich,
um noch fur einige Zeilen Ranm zu gewinnen, auf denen ich mein Be-
dauern daruber aussprechen mOchte, dass ich durch die Lage der Ver-
hatnisse und die Gefahrdung einer wicbtigen Sache gezwungen war, einem
Manne gegeniiberzutreten, den alle Ingenieure mit Stolz zu den Ihrigen
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Konstante und variable Eisenbuhn Bctrietakosten.
1)1
zahleo, and (lessen hohe Verdienste darcb die Gegnerschatt eines jungeren
Facbgenossen wegen eines einzelnen Fragepnnktes nicbt im Geringsten
berfihrt werden kOnnen. In diesem Sinne bitte icb aucb, die vorstehendeu
Ausfuhrungen aafzanebmen.
Berlin, im September 1886. Sympher.
Die verbindlichen Scblussworte kOnnen mich nicbt abhalten, an meinen
sebrecklichen Gegner, der immer lieber verneint als behauptet, der, wenn
er verneint, meist nur halb verneint nnd das, was er an einer Stelle balb
eiogeracmt, an einer andern wieder zuruckzunehmen scheint, — die Frage
zu ricbten: Was ist der langen Rede knrzer Sinn?
Icb behanpte: Die Kosten eines znwacbsenden Tonnen-
kilometers seien — naturlicb caeteris paribus — stets merk-
licb geringer, als die Dnrcbsehnittskosten. Anstatt diesen einzig
wichtigen Hauptlehrsatz za bekfimpfen oder ricbtig zu stellen, gefallt sich raein
geebrter Herr Gegner in dem nebensachlichen, wabrbaft metapbysischen
Streite fiber die konstanten und variablen Betriebskosten.*) Er meint:
(Seite 71) ich hatte in meinem Arcbiv-Aufsatze zu einer ganz anderen
BeweisfGhrung gegriffen, als in meinem Buche, und die von den Tangenten
meiner Kurve auf der Y-Achse abgeschnitteuen konstanten Betriebskosten
kOnoten unmSglicb mit jenen etwas gemein haben, die ich in meinem
Bucbe ziffermassig ausgeschieden. — Nun! Beide Methoden unterscheiden
sich allerdings wesentlich dadurch : 1) dass die eine theoretiscb undbisaufeinen
gewissen Grad aprioriscb, die andere aber empirisch d. b. ausscbliesslicb
aof Erfabrungsresultate gestutzt ist; 2) dass die eine aritbmetisch, die
andere grapbiscb ist. Beide erlantern sich aber gegenseitig und sind iden-
tiseh in ibrem Wesen und Gegenstande, so zwar, dass die fraglicben
TaDgentenabscbnitte nacb GrOsse und Bedeutung genau die theoretiscb-
apriorischen Ziffern darstellen, falls diese nur ricbtig berechnet waren, und
za deren Ricbtigstellung dienen kOonen, falls sie scblecbt berechnet sind.
Was mich — warum sollte ich ea nicht aussprechen? — als eine nicbt
immer erreichbare Eleganz meines Doppelbeweises erfreute, ist also offen-
bar meinem geehrten Gegner gaoz unverstandlich geblieben, was sich
vielleicht aus dem Umstand erklart, dass derselbe die Anschaunog zu
*) Es ware vielleicht deutlicher gewesen , wena ichstatt von variablen Ausgabeu uberall
*on proportionalen gesprochen hatte, wio es gemeint war und wie ich gerecbnet. Wena der
Verkehr, — so fiand ich — sagen wir una Ye zunimmt, so wachst nur ungefnhr die Dalfte
<1« Betriebsauslagen una '/e, wabreod die andere IJalfte unvcrandert (konstant) bleibt.
Wenn man es vorziebt zu sagon, alio Betriebsauslagen wacbsen — urn Vw» s<> ist das
Resultat duselbe. Aber urn vom letzteren Verhaltniss sprechen zu konnen, musste es be-
kannt seio und ich suchte es erst.
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Konstante unci variable Eisenbahn-Botriebskosten.
hegen scbeint (Seito 71), die Methoden der Differentialrechnung aeien
nur auf kleine GrOssen anwendbar.*)
Aas diesem Grunde werde ich es auch unterlassen, mich hier fiber
die „gewi8sen Grenzen" weiter zu verbreiten. Es wurdedas in die Lehre
von den Variablen ersten, zweiten, dritten . . . Grades hinfibergreifen nnd
die Leser des Archivs anf das Gebiet der reinen Diflferentialrecbnnng
ffihren.
Dass die Zinsen fflr etwaige Erweiterungsbauten bei der Auf-
stellnng der eioschlagigen Tarife zn berficksicbtigen seien, habe ich selbst
betont; aber Tarife nnd Selbstkosten sind zweierlei. Anch durfle es etwas
voreilig sein, die allfalligen Erweiterungsbauten sofort fur Verkehrszuwacbse
von 2 Millionen Tonnen auszuffihren, denn es kannja anch der Fall ein-
treten, dass die erhofFten zwei Millionen sich, wie auf dem franzOsischen
Kanal im Osten, in Wirklichkeit anf 100 bis 150000 Tonnen reduziren.
Doch genng des Nebensachlichen!
Nicbt obne Vorbedacbt habe icb in obige Fassnng meiner These den
Vorbehalt caeteris paribus anfgenommen , denn das ist ja klar and
selbstverstfindlich, dass ausser der GrOsse der Zirkulation anch noch eine
Menge Nebenumstande auf die HOhe der Betriebskosten Einfluss uben,
dass aber da, wo diese Nebenumstande ganz unver&ndert geblieben, bei ab- oder
znnehmender Zirkulation die Betriebskosten graphisch eine stetig fliessende
Knrve (worunter als spezieller Fall auch eine Gerade zn snbsumiren)
bilden muss en, nnd nmgekehrb: dass da, wo die Betriebskostenknrve
Zacken oder Auswuchse zeigt, stOrende Nebenumstande die Oberhand ge-
habt haben mussen. Ganz a priori die Gestalt der fraglichen reinen
Betriebskostenknrve zn bestimmen, ware ein Ding der UnmOglichkeit.
Wenn aber der, wie ich glanbe, von alien Fachm&nnern anerkannte Er-
fahrnngssatz gilt: dass frequente Bahnen billiger arbeiten, als wenig be-
nutzte, so ist die Kluft schon uberbruckt. Denn dieser einfache Satz in
matbematische Sprache ubersetzt, lautet: die Betriebskostenknrve ist
konvex! Sobald aber die Betriebskostenknrve konvex ist, so ist der Selbst-
kostenpreis des znwachsenden Tonnenkilometers niedriger als der Durch-
scbnittspreis — quod erat demonstrandum. Und es ist das — wenn nur
der als Pramisse dienende Erfahrungssatz richtig ist — eine ebenso un-
umstOssliche, nicht nnr theoretisch, sondern anch praktisch gultige Schluss-
folgerung wie 2X2 = 4.
*) Die Hauptsache ist, aich klar zu werden, dass d. b. die Tango nte an die
Betriebskostenkunre je fur die entaprechende Abscisse (Zirkulaxion) den Pre is des m-
wachsenden Tonnenkilometers darstellt.
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Konstanle und variable Eisenbabn-Betriebskosten
93
Nun bandelt es sich nur mebr darum , ziffernmassig das Ausmaass der
Kostenabnahme zu bestimmen. Dazu bieten sich die beiden vorerwahnten
Wege, der ibeoretisch-aprioriscbe and der statistisch - empirische.
Den ersteren babe ich in meinem Bache betreten und dabei nnter den
von der Verkehrsintensit&t unabbangigen d. b. konstanten Ausgabsposten
n. a. die Erhaltnng des Unterbaus aufgefuhrt. Lasst mein geebrter
Gegner wenigstens diesen Posten gelten? Es scheint nicht! Denn oben
(Seite 70) beisst es: „Dass die von mir als konstant bezeichneten Tbeile
„auch nicht annaherungsweise konstantseien;" und in Schmoller's Jahrbuch
. (Anm.: Seite 189) „dass die nacb v. Nordliog konstanten Betriebsausgaben
„sich genau in demselben llaasse findern, wie die nach v. NOrdling init
„der Transportmeoge variablen Betriebskosteo." — Denjenigen geehrten
Lesern, welcbe nocb nicbt im Reinen sein sollten, mdchte ich empfehleo,
die letzte Jahresrechnung ihrer eigenen Bahn in die Hand zu nehmen und
selbst nach ihrem Ermessen und Gcf able konstante und proportionaleAusgaben
zo durchdenken und zu siebeo. Auf diesem Wege koramt wohl jeder ara
ebesten zu einer subjektiven Ueberzeugung.
Freilicb ist eine solcbe subjektive Ueberzeugung nicht ubertragungs-
fabig, und ich durfte micb deshalb nicht wundern, weno das von mir an
der Theissbahn ennittelte Verhaltniss, wonach der Zuwachspreis nur unge-
fabr die Halfte des Durchscbnittspreises betrug, Ueberraschung erregte und
den Einwand hervorrief: diese theoretische Formel bedurfe erst
noch der Bestatigung durcb die Statistik, eine Best&tigung, die icb
schnldig geblieben sei.
Ich gestehe es often: von alien mir von Herrn Regierungsbaumeister
Sympher gemachten Einwurfen faod ich den vorsteheodeo ana meisten
?erechtfertigt und will davon abseheo, dass der fragliche Nachweis nun-
raehr als.ein sehr schwieriger, wenn nicht unmOglicher erklart wird. Ich
bemuhte micb also optima fide, der Forderung nacbznkommeo, iodem icb
io meinem Archiv-Aufsatze den zweiten Weg, den empiriscben oder stati-
stischen betrat. Ich babe aber, wie ich sehe, mit meinen drei statistischen
Beispielen bei meinem geehrten Gegner wiederum keine gate Aufnahme
gefunden.
Gegen die K.-F.-Nordbahn wird eingewendet, die von mir ins Auge
gefasste 5jahrige Betriebsperiode 1879 — 1883 sei zu kurz. Letztere wird
deshalb urn 3 Jahre nach rfickwarts ausgedehnt. Uiergegen babe ich zu
beroerken, dass die Jahre 1876—78 sich schon einer Periode nabern, wo
die K. F. Nordbahn sehr freigebig verwaltet wurde, ferner aber, dass das
solchergestalt hinzukommende statistische Material gar keine wesentliche
Aenderung mit sich bringt (Vergl. d. graph. Darstellung) ja dass diese
Aenderung zu Gunsten m einer Theorie (geringere Zuwachskosten) ausfftllt
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Konstante und variable Eisenbabn-Betriebskosten.
Die Aussig-Teplitzer Bahn wird als zu kurz zurGckgewiesen !
lbre 97 km sind ungenugend, die] zulfissige Betriebslange beginnt erst
mit 210 km (Breslau-Posen-GIogau) ! Warum dean? Doch wobl nicht,
weil auf kurzen Bahnen die Betriebskosten verhaltnissmiissig hoch sind?
Denn es handelt sich ja fur uns nur um den Gruadsatz des Fallens der
Zawachskosten bei zunehmendem Verkehr, und dieser Grnndsatz muss sich
bestfitigen auf kurzen wie auf langen Bahnen, selbst auch wenn Schlepp-
bahnen einbezogen sind, wofern Bich nur wahrend der ins Auge gefassten
Verkehrszunahme der sonstige Status quo nicht andert, d. b. caeteris paribus.
Die Dux-Bodenbacher Bahn wird gleichfalls als zu kurz zuruck-
gewiesen und uberdies in 2 weiteren Punkten bemangelt. £rstens hat die
von mir fQr das Jabr 1872 zu Grunde gelegte Betriebslange zwar am
Schlusse , nicht aber (wie icb irrthflmlich angenommen) wahrend des ganzen
J ah res 1872 bestanden. Daraus ergiebt sich eine, jedoch nur unwesent-
liche Eorrektur. Denn lasst man das ErOffhungsjahr 1872 ganz bei Seite,
}>o finde ich als Zuwachspreis fur 1873 — 74 0,95 Kr., wahrend ich irrthiim-
lich fur die Periode 1872—74 l,oi Kr. gefunden hatte. — Zweitens werden
Ton der Gegenseite 3 weitere Jahre, die Jahre 1876—78, mit ausserordent-
lich hohen Betriebsauslagen einbezogen. Letztere erklaren sich aus dero
Umstande, dass die Dux-Bodenbacher Gesellschaft nach ErschBpfung ihres
knappen Anlagekapitals und Kredits ibre Linie ausserst unvollstandig
ausgerustet hatte und beim Eintritt des fiber Erwartung gfinstigen Auf-
bluhens der Dnternehmung die BetriebsQberschusse der Jahre 1876—78
dazu verwendete, bedeutende Erweiterungsbauten zu Lasten der Betriebs-
rechnnng durchzuffihren. Aus diesem Grnnde hatte ich mich auf die
Jahre 1872—75 und 1879—83 beschrankt und die Jahre 1876—78, welche
im gegnerischen Graphikon als eine bedrohliche Wasserhose erscheinen.
einfach ausgelassen.
Ob soiche Ausnahmsjahre, in denen vom Caeteris paribus nicht
die Rede sein kann, besser ubergangen oder den von der Gegenseite mehr-
fach vorgenommenen „Yerbessenmgena und (bis auf die Kohlenpreise sich
erstreckenden) „Richtigstellungena unterzogen werden, mOchte ich vorlfiufig
als eine offene, nur von Fall zu Fall lOsliche Frage bezeichnen.*)
*) Dem aufmerksamen Leser durfte cs nicht entgehen, dass dieselbeo statistischen
Ziffern, angeblicb beiderseils derselben amtlichen Quelle eotnomnen, unter meiner und
meines geehrteo Gegners Feder fast nirgends ubereinsttmmen. Nur ein Beispiel! S. 47
meines ersten Aufsatzes bezifferte ich fur die K.-F.-Nordbahn 1879 die kilometrischen Kosten
mit 12,115 fl. In der vorliegenden Zusammenstellung 1, S. 76/77, Ansatz 3. b. heisst es:
12,239 fl., und da lelztere Ziffer iomitten einer jedenfalls mit Tieler Muhe zusammengestellton
Tabelle vorkoramt, so konnte sie der Leser fur die richtigere balten. Dem ist jedocb nicht
so! Nach Seite 460, Spilte 893 der ost.-uog. Statistik fur 1879 ist meioe Ziffer die ami-
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Konstante und tariable Eisenbahu-Betriebskosten.
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Nicht genug mit dec speziellen Einwfirfen gegen meine drei Beispiele
let aoch noch von „eioer Fluthwelle des letzten grossen Aufscbwunges"
die Rede, von einem Preistreiben in den 70 er Jahren, das erst 1875 sein
Eode erreicht habe. Bei solcher Bewandtniss sollte aber mein geehrter
Gegner nicht verlangen (S. 73, Pankt 2), dass das statistiscbe Beweisma-
terial gerade aber jene Sturmperiode hinuber, bis an die 70 er Jahre zuruck-
erstreckt werde. In Oesterreich hat ubrigens meines Wissens ein Aus-
nahmszustand in gleichem Maasse nicbt bestanden nnd jedenfalls mit dem
Krach 1873 seinen Abschlass gefnnden. Icb verstehe aber uberhaupt
nicht den aogeblichen Zusararaenhang, wonach eine Besseruug der wirth-
schaftlicben Bewegnng ein Ansteigen der Betriebskostenknrven, d. b. eine
Verschlechterung der Betriebsresultale ergeben soil nnd nmgekebrt (Seite 85)
Weoo dem so ware, so kdnnte es sich nnr dnrch die nnten aufgeffibrte,
far jeden Praktiker nnsionige dritte Alternative erkl&ren.
Solange meiner Ssterreicbischen Kurve keine wnchtigeren Scbarten
beigebracht werden, kann icb dieselbe immerbin dem Leser vertrauensvoll
empfehlen. Sie ist bona fide anfgestellt, und wenn sie anch nnr annabernde
Richtigkeit beanspruchen kann, ist sie doch uberaus geeignet, die allge-
meinen Anschaunngen za klSren.*)
lirb-autbentiscbe. — Derartige nebensichliche Differenzen baben nur eine sicbere Wirkung :
dra L«ser wirr ru roachen.
*) Far Matbematiker, welcbe versucht sein konnten, die empirische Kurve durcb eine
nine zu ereetzen, mag bier beigeffigt werden, dass nacbstehende 2 Versucbe diesem Zweck
oehr mioder entsprechen.
Parabel, y3 = 100 x Hyperbel, 27 500 y3 = 1 600 000 x + x3
Im Vergleicb zu den Ordinaten der empirischen Kurve geben diese Formeln nach-
«ehende Resultate:
Ordinaten
empirische! Parabel I Ilyperbel
250 000
500 000
750 000
1000 000
1 250 000
1 500 000
1 750000
4 100
6 300
8 300
10 100
11700
13 000
14 000
5000
7 071
8 660
10 000
11 180
12 247
13 229
4101
6 179
8 006
9 723
11 382
13 004
14 601
Da bei der Parabel die Subtangente bekanntlicb = 2 x, so ware bei einer rein paraboliscben
Btt'iebskostenkurve der Znwacbspreis stcts genau gleich der Ilalfte des Durcbschnittspreises.
Bei der byperbolischen Betriebskostenkurve ware das Verbaltoiss:
Zuwachspreis = xdy ^ x 4- 800 000
Durchschnittspreis ~ ydx x -h 1600 000
b. am Anfangspunkte ware der Zuwacbspreis gleich der Halfre, bei unendlich grossem
Verkebre gleich dem Ganzen des Durchscbnittspreises.
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96
Konstante und Tariable Eisenbahn-Betriebskosten.
Was die von meinem geehrten Gegner beigegebenen Betriebskosten-
kurven, oder richtiger Betriebskosteo- Polygons anbelangt, so m5chte ich
bier einfliessen lassen, dass sie haupts&chlich desbalb ein so abenteuer-
liehes, mit Vorsprfingen nnd Ueberhangen behaftetes Gesicht zeigen, weil
ihr Verfasser die Polygonseiten nicht nach der Reihenfolge der Abscissen,
sondern nach der Reihe der Jahre ansgezogen bat, obwohl nicht die Jahre,
sondern die Verkebrsmengen die Abscissen bilden.
Speziell in Betreff der anf prenssische Bahnen bezugiichen Betriebs-
karven kann ich mich am so eher einer eingehenden Beartheilang ent-
balten, als bei denselben in auffalliger Weise das Caeteris paribus so wenig
eingebalten erscheint, dass ihr Verfasser selbst die Ergebnisse ad absurdum
fuhrt (Seite 86) nnd sich entschliessen will, zehn Jahre anf zuver-
lassigere Daten zn warten. —
Nachdem ich im Vostehenden m ein en Standpnnkt wiederholt erlantert
und gewabrt babe, mnss ich mir erlanben, auf die Eingangs gestellte Frage
znriickzukommen : Was ist der Gegenrede knrzer Sinn? Zn welchem
Credo bekennt sich mein geehrter Gegner?
Nach meinem Verstandniss giebt es Gberhaupt nor drei A I tern a -
tiven, welche ich in nachstehendem Schema charakterisire.
Ich babe mir darin den Ausdruck ^Betriebskosten-Profil" statt Be-
triebskosten-Kurve gestattet, damit nicht unter 2 eine „geradlinige Kurve"
heranskomme, die mir mOglicherweise eine neue Znrechtweisnng, strenger
als fur Bauwacbsende Konstanten", zogezogen hatte. Mit „Durchschnitts-
preis-Linie", als gleichbedeutend mit Radius vector, bezeichne ich jede ge-
rade Linie vom Nullpunkt (Koordinaten-Ursprung) an einen beliebigen
Punkt der Betriebskosten-Kurve.
Alter-
llir
tivcu
Durchschnitts-
Preis
Durcb-
schuitts-
Preis-Liuie
Z u w a c h s - P r e i s
Gestalt des Betriebs-
koBten-Profils
1
Lt ei luuehmeiidcin
VeTkelir
abnehuiend
unter
dciii l'roiil
niedriger f a) fort uD«i fort
air. Dunh . ^ ibnebtiipml
sichtiittsi.reif, ' by koaxtant
Konvexe Karvc
Ueber Nun ic^DQen<ie Gerade
konstant
kongrueut
tuit I'roEl
gleicb <h-m Uimhiiittspreis
Von Xnll .u^ebende Gerade
3
zunelmiend
fiber
deiD Profil
h6her als Dimhschn.tUpreU
Konkave Kurve
Ich — brauche ich es zu wiederholen? — bekenne mich zn der Al-
ternative la. Lasst auch mein geehrter Gegner sie gelten?
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Kou>tante uad rariable Eisoobahn-Betriebskosten.
97
Man konnte es glaoben, denn wir lesen:
(Seite 69, unten): sDass eine stark frequentirte Babo aucb in den
,reinen Betriebskosten billiger arbeitet, als eine wenig benutzte, ist ein-
„leocbtend nod wird nieuals bestritten werden*.
(Seite 70) : „Das8 uber den Grundsatz, nach welchem bei zunehmendem
„Verkebr die Betriebskosten fur die Transporteinheit abnehmen, ein Unter-
,schied der Anschauungen nie bestanden bat*.
Allein es beisst weiter:
(Seite 71, mitten): „Es konnte scbeinen, als sei damit ein Ausgleicli
,ond die Erzielnog eines gemeinsam anerkannten Ergebnisses fiber die vor-
saas$uhtliche H5he der Zuwachsbetriebskosten ni5glich. Das ist jedoch
„keineswegs der Fall!"
Also zu meiner Auifassung ist niein geebrter Gegaer nicbt bekebrt
Sonst batte er ja wobl auch seine vorliegende Entgegnung fiberhaupt nicbt
geschrieben.
Bekennt sich derselbe nun etwa zu der Alternative 2? Nach den von
mir obcn (Seite 93) beigebrachten Zitaten ware es nicbt ausgeschlossen,
aber andere Stellen (S. Seite 95) scbeinen anch zn Gunsten der Alterna-
tive 3 zu sprechen.
Mein geehrter Gegner allein kann diese Zweifel lGsen! Wenn er aber
eine kategoriscbe Antwort ablehnt und sich vorerst noch eine lOjahrige
Bedenkzeit ausbedingen will, so wird nicht jedermann in der Lage sein
sie demselben zu gewahren:
Ich fur meine Person nicht, weil icb zu alt bin;
Die) Bahnbetriebsmanner nicht, weil an sie tagtaglich. Verwaltungs-
atiil Tarif-Angelegenheitenherantreten, indenendieSelbstkostenfrage mitspielt ;
endlicu
Die Staatsverwaltungeu nicbt, weil man in der Zwischenzeit von ibncn
huoderte von Millionen begehrt — fur Eanalbanten! —
Zum Schluss muss ich urn Entschuldigong bitten, wenn ich mir
Wiederholnngen zu Scbulden koramen liess. Bei solchen recbtsanwaltlichen
Repliken nod Dnpliken sind sie schwer zu vermeiden.
Paris, am 25. November 1886.
, ; W. v. NbriUirig.
Arrln, Mr KL5*Db*hr>*Men.
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89
Die bayerischen Staatabahcen im Jahre 1834.
Die bayerischen Staatsbahnen im Jahre 1884.
Nach dem „Statiati8chen Bericht fiber den Betrieb der Kftnigl. bayerischen
Verkebrsanstalten im Verwaltomgsjahre 1884."*)
I. L&nge.
Das konigl. bayerische Staatseisenbahnnetz bestand Ende 1884 ana:
Hanptbahnen 38 69 ,oi km
Babnen untergeordneter Bedeatuog .... . . 524.<8 „
Eigentbumslange zasammen . . 4393,49 km
Die Lange der Hanptbahnen bat sich gegen 1883 um 5 1,50 km ver-
ringert, da eine Strecke von dieser Ausdehnuog unter die Bahnen von
untergeordneter Bedentung eingereiht nnd keine neue Hanptbahnstrecke
erOffnet worden ist.
Von der oben angegebenen L&uge lagen
im Konigreiche Bayern 4346,26 km
in Oe8terreich 47,23 r
Von der Geaammtlange waren zweigeleisig. . . . 285,85 „
Zar Er5ffnung gelangte im Lanfe des Jab res 1884 die 27,gi km
lange Lokalbahn Gemfinden — Hammelbnrg.
Ffir den Betrieb
gehen ab: als verpacbtet 103 os km
nnd kommen hinzn: fremde Strecken als gepachtet 41,os r
Gesammt-Betriebslange am Ende 1884 . . . 4331,46 «
nnd zwar fur Personenverkebr 4310.0s r
„ Gfiterverkehr 4331,46 „
Die Betriebslauge im Jahresdurchschnitt war
fur Personenverkehr 4296 25 km
„ Gfiterverkehr 4317,68 *
Von der Eigentbumslange im Kflnigreich Bayern mit 4346,26 km eutfallen
anf je 100 qkm Flachenraum . 6,215 km \ durchscbnittliche
„ „ 10000 Einwohner . . . „ J Bahnlange.
♦) Vgl. Archiv 1885. S. 597 ff
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*
Die bayerischen Staatsbabnen im Jahre 1884.
no
Das Gesamnitnetz — in Lange von 4393.49 km — umfasste:
I. eigentliche Staatseisenbahnen mit 3893,74 km
II. von Gemeinden oder Privaten gebaote, jedoch
sofort nach Vollendung vom Staate endgaitig
ubernommene Bahnen mit 304 6* „
III. Vizinalbahnen mit 167t30 *
IV. Lokalbahn Gemunden— Hammelburg .... 27,81 „
zusammeo . . 4393,49 km
Ausserdem sind im Betrieb:
69,^2 km Anschla38babnen fur nicht OfFentlichen Verkehr, da von
mit Dampfkraft betrieben
von der Bahnverwaltnng 14.35 km normalspuria;
» Privaten 19.8, „
II. liaukosten.
Die Gesammt-Baukosten betrngen:
-
a) lur die vom Staate selbst gebauten nod
vom Staate erworbenen Bahncn:
! ■
Lfioge
_kra
Anlagckosten
im Ganzen 1 fiir das km
M Jt
I. eigentlicbe Staatsbabnen . . .
1 3893,74
893 758 461
229 537
II. Vizinalbahnen
167,}o
15 455 611
92 383
III. Lokalbahn Gemunden-Haromcl-
27.81
1 353 027
48 653
zusammen
4088,85
910 567 099
222 695
1») fur die von Gemeinden oder Privaten
iibernommenen Babnen
304.64
34 028 571
111 701
Insgesammt . .
4393.49
944 595 670 214 99!)
Die 36 463 654 Jt (353 741 Jt fur das km) betragenden Bankosten
der fur Rechnung der bayerischen Eisenbahnverwaltung gebauten, aof
bayerischem Gebiete liegenden, aber an fremde Bihnferwaltungen ver-
pachteten Babnlinien (103,os km) sind in obiger Summe von 944 595 670 J(.
mit einbegriffen.
Dagegen sind die Bankosten der nicht auf bayerischem Gebiete liegea-
den, von fremden Bahnverwaltungen oder Staaten gebanten Bihnlinien =
41:03 km, welche von den Eigenthumern an die bayerische Bihnverwaltnni;
verpachtet sind, rait 18 121 575 Jt (=441 451 J( fur das km) in obiger
Summe nicht enthalten. . . ,
- r
7"
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100
Die bayerischen Staatsbabnen im Jahre 1884.
III. Betriebsmittel and deren Leistungon.
Besciiaffungskost en
St uc kzab 1
T*
a) Bestand
! im Ganzeu
am 31. Dezember 1884:
!
1. Lokomotiven . . .
~To37
860
2. Personenwagen . . .
2 610
Platze
97 750
3. Gepack-u.Dienstwagen
589
4. Guterwagen ....
16 220
5. Sonstige Wagen . .
674
6. Bahnpostwagen . .
248
zusamraen . .
anfjelOkm
Iktriebs-
linge
Stack
zu.Sdintncn
49257 732
17191705
56320451
1 670 81*7
fur du
Stuck
47 500
6 587
3 351
6 737
auf je 10 km
Betrlebs-
M
113 721
39 887
130 026
3 877
124440785| 287 295
b) Lei stun gen:
Die Lokomotiven haben zuruckpelpgt:
im Gauzen 22 562 084 Nutzkiloraeter
durchsehnittlieh jede Lokomotive . 21 884 „
Die Personenwagen dgl. . . . 152 106 736 Wagenachskilometer
„ Gepack-, Heiz- und Gfiter-
wagen dgl 649 630 439
„ Bahnpostwagen dg). . . . 27 033 884 :
zusammen . . 828 771 059 Wagenaubskiloineter
Auf lkm der durchscbnittlicben Betriebslaoge koramen Zugkilometer:
wahrend des Jahres 4912
durcbschnittlich auf 1 Tag 13,4]
Anzabl der im Jahre abgefertigten Zuge 229 796.
Die dnrcbschnittliche Starke der Zuge betrug:
bei den Schnellzugen 18 Achsen
Personenzugen 21
Gflterzugen mit Personen 50
» * » obne „ 72
Materialzugen 47
„ sammtlichen Zugen
Tounenkilometer wurden geleistet:
im Ganzen 5 275 692 275
durcbschnittlich fttr 1 km Betrieb9iange ... 1 221 895
„ auf 1 Nutzkilometi r .... 234
1
r>
y
39 Achs» n
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Die bayeriscben Staatsbahnen im Jahre 1884. 101
IV. Yerkehrs-Ergebnisse.
a) Personenverkehr.
Personcn
Persouen-
| Ji-de
Person
Kinnahm^n
kilometer
1 durch-
auf
fuhr
1 Per
Anzahl
in %
dari-h
fihcrii.iupl
in »i.
1 Per
sonen
iiborhaup,
in »/.,
! schnitt-
son
kilo
I km
1 -
mpt.rr
M
A
L Klasse . .
103 72-2
0,.v,
17 (',57 306
2,74
17(>,»4
1 556 533
6,6*
15,oi
8,82
H. Klasse .
2 lOH 377
11,46'
1 53 266 685
23,7*
72.76
8 326 102
35.71
3,95
5.4:}
III. Klasse . .
15 684 651
85,34 1
441 270 329
68,47
28 n
12 941 762
55,5t
0,83
2,<J3
Milir&rbillette etc.
485 219
32 275 674
5,01
488 820
2. to
1,01
1,51
zusammen |
18 379 9C9
- i
G44 4C9 994
-
35,06
23313 217
1 •>:
3,02
Die Einnabmen aus dem Personen- and Gep&ckverkebr betrngen:
1884
L
1883
im Ganzea
! 24 669 194,79 Ji
24 544 396,09 Jt
id Prozenten der Gesammteinnahme . s; 29^ °/0
28,92 °/o
aaf 1 km der durchschnittlichen Be-
triebslange fur den Personenverkehr
5742 „
5786 „
auf 10OO Acbskilometer der Pereonen-
123 „
123 „
b) Gfiterverkehr.
Tonacn
I
TonncnkiLometer j Jed*
Tonne
durcli-
Eionahmcn
I Eil- u. Express
gut
II Fra'btjrtjt . . .
ML Portent ....
lv Militirgut. . .
* Viebterkebr .
V; Eisenbahnbau-
rhl . . .
I
7 542 081
10 123
265 439
64 618
Anzahl | in '/„ I Qberhaupt
55 673 ! 0,70 |j 8 598 098
1 132 788 225
7
95,01
0,13 I
3,34!
0,«
i" °/o
fuhr
durch
0,73 ! 154,44
ttberhaupt
Jt
in0/.
1 871 872 3,39
759 242
23 076 078
5515719
96,76! 150,20 51 076 329 92,M
0,07 75,oo
90 765
1., 86,94 1 963 774
0,47! 85,36 f 169 884
0,16
3:56
auf
I Tonne
M
auf
1
Tonnon
km
1
33)61 I 21,77
6,77 4,51
8,97
7.40
0,3, 2,«3
ll,*
8,&i
3,08
RfZiesendungen
In^saromt
7 937 934
529 176
93 75 j
6,as [
1 170 737 362
80 794 592
93,54 |
6,16 ;
147,49 j| 55 172 624
152,37 '1
IOO.00
•
6,»
■
4,7.
•
8 467 110
lOO^o j
1 251 531 954 | lOO^o j 147,8, j 55 172 624
100,oo
6,95
4,7,
■
Digitized by Google
102
Die bayerischen Staatsbabneu im Jahrc 1884.
Die Einnahme aus dem Gfiter
NebengebQhren betrug:
uberhaopt
in Prozenten der Gesaramteinnahme
auf 1 km durchschnittliche Betriebs-
lange fur den Guterverkehr . .
anf 1000 Aebskm der Guterwagen
durchschnittl. (ohne Nebenertrage)
beladen
durchschnittl. bei alien Fabrten (be-
laden und leer)
ii
etc. Verkehr, einschliesslieh der
1884 1883
56 265 408,82 J(
67
13 032
94
161
92
17%
57 483 545;89 J(.
67,72 °/0
13 483
95
164
94
lm Nachfolgenden sind die Hauptstationen nach der GrOsse des auf
sie entfallenden Gesammtguterverkehrs (ohne Regiesendungen) geordnet:
Tonnen
Munchen (Zentralbahnhof) 727 179j80
Nurnberg 571 577,46
Augsburg 390 100,64
Muochen (Ostbahnbof) . 334 002.68
Regensburg 206 933!68
MQnchen (Sudbahnhof) . 191 743)02
Touucn
Haidhof 145 948.7o
Furtb 136 702,«
Passau 131 928 90
Bamberg 114 310,66
Kulmbach 109 834,99
Hof 100 024,9o
Wurzburg 183 210,72 Erlangen 90 471r94
Lindau 155 906,83
Von den Gesammt-Transporteinnahmen — 80 934 603.Gi JC —
entfielen:
auf den August (HOchstbetrag) 8 099 162.1 » c/£
„ „ Januar (Mindestbetrag) 5 728 G67.oe *
Als Durchschnittsverhftltniss ergeben sich:
durchschnittliche Einnahraen
fiir
1884
den Tag 221 132,80 ,1i
auf 1 km Babnbetriebslange . . { 18 745,15 „
1883
224 734,09 ./^
19 240 2fi „
An Prozenten treffen vod den Gesammt-Transporteinnahmen:
1884
1883
^8-81 %T
28,26 °/o
1:68 °/0
1-62 °/o
• • •]
2 47 °/0
2,76 %
und zwar
67-09 °/o
07l86 %
47,27 %
45,73 °/o
38,89 °/o
38,75 °/o
i
41
13;84 °/o
15,52 r
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Die bayeriscben Staatsbabnen im Jahre 1881.
10H
Die Gesammt-Transporteinnahmen betrugen fur nachstehende Haupt-
statiooen:
Munchen (Zentralbahnhof) 9 715 980 l8 t #
Nurnberg 6 784 737,56 „
Augsburg 3 621 919,78 «
Lindau 2 603 850,6i „
Wurzburg 2 420 71L03 *
Munchen (Ostbabnhof) 2 284 383,07 „
Regensburg 2 122 627.13 „
Ffirth 1 632 8829, „
Munchen (Sadbahnhof) 1 470 99;i5? »
Bamberg 1 400 713,46 „
Hof 1 029 732,,r, „
Y. Finanzielle Ergebnisse.
Debersicht der Betriebseinnahmen:
Aus dem Personen- und Gepackverkehr
„ „ Gfiterverkehr
Soostige Einnahme
1884
M
1883
Ingesammt
Betriebsausgaben:
Allgemeine Verwaltung
Babnverwaltung
Transportverwaltung
Zusammen
Es betrug hiernach:
der Ueberschuss
in Prozenten der Einnahme . . .
, „ „ Baukosten im Jahres-
durchschnitt (942 909 201 Jt) . . .
auf 1 km durchschnittlicbe Eigenthums-
lange (4 379,66) km
24 669 194,79 24 544 396,o<,
56 265 408.82 ; 57 483 545.89
4 287 437,04 4 096 046.09
85 222 040:65
3 561 591!68
11 536 871.67
30 981 899,95
86 123 988,07
7;73 °/o
25-04 „
67,2H „
46 080 363,25
39 141 677.40
45,93
4,15 %
8 937
Von obigen Betriebsausgaben entfallen nach Abzug der Kosten fur
erhebliche Erganznngen, sowie fur Vergfttung fur gepachtete Bahnstrecken
(mit 1 106 178^95 <M) auf die einzelnen Verwaltungszweige :
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104
Die bayerischen Staatsbahnen im J ah re 1884.
B.
All
g«meine
Bahn- '
1. nach dem Vertaalmiss der Ge-
samrotausgabe
2. nach dem Verhaltniss der Betriebs-
eionabme (83 769 131 ,«> JC) . .
3. auf 1 km durcbschnittlicbe Be-
triebslange (4 3l7,as km) . . .
4. auf 1000 Nutzkm. bei (22562084)
5. auf 1000 Wagena-hskilometer
(bei 828 771 050)
6. auf 1 Tag
7. , 1 Tag und 1 km Betriebslange
C.
Verwaltung
| 7,w°/0 23,i.%!68.»0;u
: !
i 4,*% 12^°/o!36.w«/o
i i
1825 .// 2 416 M 7 175 Ji\ 10 416 M
Gesammtbetrajj
in
1884
100 %
53,6* °/o
158
13
1 373 „
37 „
1993 „
54 ,
122 880 „
2S.M Jt
1883
53^ %
10 56 1 .//
2 032 „
54 „
123 372 „
28tW M
VI. Unfiille.
auf frcierBabn
in Stationen
zusammen
a) Entgleisungen
10
85
95
b) Zusammenstdsse ...
30
30
c) SoDstige Unfalle
144
743
887
Im Ganzen . .
154
858
1 012
Bei saramtlichen Unf&llen verangluckteo:
ausserdem
getudtet
verletzt
Selbstmorder
getiidtet
verletzt
Reisende
3
9
Bahnbedienstete and Bahoarbeiter
,.
1
496
bei Nebenbeschaftigungen . . .
2
312
2S
35
11
3
Ira Ganzen . .
48
852
11
3
900
14
Ausser Dienst (fern von der Eisenbahn) Bahn-
bedienstete
Im Werkstfittenbetrieb, Bahnbedienstete und Werk-
stattenarbeiter
Durchschnittlich kamen auf je 1 Million Reisende . .
getodiet
verletzt
•
246
1
400
TOdtungcn
Wrlrtzungen
0-16
0-49
0,01
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Die bayerischen Staatsbabnen im Jah e 1884
105
VII. Betriebsergebnisse der Yiainal- und Lokal-Eisenbahnen.
A. Vizinalbabnen:
Betriebslaoge 167,80 km
Gesammt-Banaafvr/and, Ende 1884 .... 15 455 61 1,18 JC
befordert
In 1884 warden
Periooeo Zahl
Reisegepfick kg
Fihrzenge StQck
Thiere %
Hater kg
Sonstige Einnahmen
Zusammeo
Ansgaben
mithin Ueberscbnss
594 143
1 334 145
20
7 207
288 859 920
eingenomtnen
JC
309 503!26
9 570.51
155,40
9 159l69
411 223,06
8 917.78
748 529,7o
474 919,17
— I 273 6 10.5s
B. Lokalbahnen.
Gemunden - Hammelbarg aeit 1. Juli 1884 in Betrieb befOrderte auf
der 27:81 km langen Strecke bis 31. Dezember 1884:
1 8 765 Personen mit . . . . 1 1 537.87 JC Einnahme
15 590 kg Reisegepack
793 Stuck Tbiere
9 475 350 kg Guter
im Oebrigen
zusammen
gegenuber von
231
SO r>
496.84 ,
16 882-9,i „
595 go „
29 744,84 JC Einnnhrae
12 IIO.05 y> Ausuahen
17 634,79 *4C
mithin Ueberscbnss
Der Gesammt-Bauanfwand fur die 27^ km lange Baho betrug
1 387 179,76 c4:
VIII. Personal der Staateeisenbahnen.
Generaldirektor
Pragmatische Beamte . . .
Statusm&ssiges Personal . .
Kicbt statusmassiges Personal
Bau- I Betriebs-
Abtbeilunj
zusammen
1 (fur beide)
29
703
49
10715
180
1 006
1*2 4 24
12 683
Digitized by
Notiico.
N o tize n.
Die frnnzosischen Kanalbaoten, Die Regiernngsvorlage, betreftend
den franzOsischen Staatsbausbalt fur 1887, welche seit November 1886
in der Deputirtenkammer in Verhandlung stent, liefert interessante Auf-
schlfisse beziehangsweise Bestfitigungen fiber den dermaligen Stand der
Kanalbauten in Frankreicb.
Der Kanal im Osten, obwobl scbon im Jahre 1882 erOffnet, er-
scheint noch in dem Bauetat. Unter den noch auszufubrenden Arbeiten
verdient Erwahnung die Reparatur des znr Speisung der Schei'elhaltung
angelegten Sammelteiches bei Bouzay, welcher durch eine 480 m. lange,
ein Seitenthal qner absperrende Mauer gebildet wird. Der Sammelteich
soli bei einer StauhOhe von 13 m. 5 Millionen cbm. fasBen, konnte
aber bisber nur auf rnnd 3 Millionen geffillt werden, weil ein Theil der
Mauer eine aaffallige seitlicbe Verschiebung erlitt nnd man es seither nicht
wagte, die Stauung weiter zu treiben. In Folge dessen ist die Speisung
des Eanals nm so weniger gesichert, als ursprunglich ein Fassangsraam
von 7 Millionen beabsichtigt war. Schliesslich wird der Bananfwand des
Kanals im Osten fiber 280000 Franken das km., anstatt der ursprunglich
vorgesehenen 137000 Franken bet rage u.
Was die ubrigen nenen Kanale anbelangt, so ist die Seite 95 des
v. NDrdling'schen Werkes fiber die Wasserstrassenfrage enthaltene Ueber-
bicht immer noch richtig, insofern seitdem keinerlei neue Kanale in
Angriff genommen worden sind.
Aucb fur den, 1883 erOffneten, 21 km. langen Zweigkanal von
Saint-Dizier nach Wassy wird noch ein kleiner Restbetrag begebrt.
Seine kilometrisehen Baukosten werden sich auf 243000 Fr. statt der ver-
anachlagten 229000 Fr. belaufen.
Ffir den, 25 km. langen Seitenkanal von Havre nach Tan-
carville werden Ende des laufenden Jahres 17,5 Millionen verausgabt,
und noch 2G50000 Fr. zu verausgaben sein. Die Gesammtkosten dieses,
mit etwas grusserem Querschnitt ausgeffihrten Eanals wfirden demnach iur
das Kilometer 806000 statt der ursprunglich veranschlagten 780000 Fr.
betragen. Die ErSfTnang ist frfihestens fur 1888 in Aussicht zu nehmen.
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Notizen.
107
Die Vollenduog des Oise-Aisne-Scheitelkanais wird gleicbfalls
noch fur 1888 erhofft. Dieser, 47 km. lange, auf dem Verkehrswege
vod den ndrdlichen Kohlengruben nach Chalons-sur-Marne gelegene Kaoal
bezweckt die Beschiffung der beiden vorbenannten Flfisse bis zq ihrem
Znsammenfluss and den damit verbundenen Umweg zu vermeiden. Sein
Baa ist namentllich in dem Scheiteltunnel auf gauz unerwartete Scnwierig-
keiten gestossen, in Folge deren sich die Gesammtkosten von 15 Millionen
aof 30 nnd die kilometrischen Kosten von 319000 auf 638000 Franken
steigera sollen.
Fur die zwei weiteren, noch im Ban begriffenen Kan&le kann der
VolIendnng8termin nocb nicht voransbestimmt werden, da auch dort ganz
betr&chtliche unvorhergesehene Scbwierigkeiten eingetreten sind.
Fur den, 82 km. laogen, Doubs-Saone-Scheitelkanal, von
Mompelgard nach Conflandey, werden Ende 1886 erst 7 Millionen veraus-
gabt sein nnd 1,5 Millionen fflr 1887 begehrt. Die Gesammtkosten Bind
Donmebr mit 35 Millionen d. b. 426000 Fr. das km., anstatt urspriing-
licb 268000 Fr. eingestellt.
Fur den Maine-Sadne-Scbeitelkanal, von Donjeux nacb Pon-
tailler, 151 km. lang, werden Ende 1886 49 Millionen veransgabt sein
and fur 1887 1,8 Millionen beansprucht. Da die Gesammtkosten nun-
mehr auf 66 Millionen veranscblagt werden, so wurden also noch
15,2 Millionen auf spatere Jabre zu entfallen haben und die kilometrischeo
Kosten statt der ursprunglichen 291000 Fr. deren 437 000 betragen.
All dies bei dem kleinen franzOsischen Kanalprofil und — falls nicht
weitere Nachtragsforderungen entstehen.
Weon man sicb daran erinnert, wie ubereifrige Kanalfreunde alien
Ernstes versicherten, dass alle diese, ubrigens erst im Jahre 1879 be-
schlossenen Kan&le schon 1878 er6ffnet worden seien, so sieht man aus
dem Vorstehenden, dass sie sich um mindestens 10 Jahre geirrt haben.
Dabei erscheint das Tempo des Kanalbaues in Frankreich als ein so lang-
sames, dass man glauben mOcnte: waren die fraglicben Biunen-
Kanale nicht langst begonnen, sie wurden nicht mehr in An-
griff genommen werden! —
Die Eutwicklung des Eisenbahnnetzes in England in den Jahren
1854 bis 1885 ist aus der nacbstebenden , einem amtlichen englischen
Berichte*) entnommenen Zusammenstellung ersichtlich. Die Zusammen-
stelloDg bezieht sich auf die gesammten Eisenbahnen im „Vereinigten
Konigreich", also in Eogland, Wales, Schottland und Irland.
•) Railway Returns for England and Wales, Scotland and Ireland for the year 1885.
Presented to both houses of parliament by command of Her Majesty. London 1886.
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108
Notizen.
lebersicht d«r BahnlMtigen, des Anlagekapltals, des I'ersonenverkehrfs, der Rohelnnahm
fUr difi Ji
Hetriebslangc
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1883
1884
0 103 10.10
0 1.13 '2182
OOOo 3743
7503 5780
80.13
s:tr
10-133
i32*o
ir>
o too-
17
276 000.777 !»2 IW3 731 308 3*4
280 028 0J1 01 :V13 34") 374 071
208 OS.', 142 10*) 72'.' 08T, 300 414
432 889 24:. 143 102 418 77G 201 003 2t0 .%« 1%
I
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I IV.) 00.1442
11(0 700 807
000
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0 803 S130
1)873 ^302
10044 8413
10107 8.770
10230 802.7
033 500 248 O10
181 7">
1.8 4.77
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Osl 11 1 34'.
1^8.-, 10 1 50 -723 to 100 080 333 8.;:.
437 003 372 l.'.s 21.1010 .100 17*
'.100 023 187 87.1 07.1 717 77.1
i 20170.13,1.1 802 014
017 008.701 213 128 7.11 831 127
0.13 001 110 224 101880 877 711
071 8! <0 4 1 '.7 233 001 074 04)4 0.71
23S041 Os.-. 020 100
241 300 1.13 027 713
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111
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7.103.10H4 02
283 .174 028 02,
21K5 437 100 04
208 083 440 0.1
0<> 302 2.14 7.1: i oc
10 377 0:..' 70 000
.12 8 IH 020 7:. 101
07 873 84(> si 88s
124 203 47.1 07 821
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012 311 V! 1281 OHO 40 120
004 031 ls.1010 783 18 728
070 503 i'»2 ss'i om 17 070 030. t07 .147 o7* 741 728
03.1 01) 201 1 1 1 0.18 17 <U2 0.70 172 233 111 707
072 823 -20.1 >S8 108 1;, ;(23 .10.1 180 .100 080 7 M V>1
003 013 2t".1 M''' 234 14 703 420 ISO 271 014 sill 464
021 411 212 107 71'' 13 350 s7.7 102 117 2>8lls>
I
'28('. 008
>84
.140 7.770 874 348 13-1
007 13 70.137.7 4.11 478
77!) .11 220(^.0 .120 ;hi8(
7.V1 l2UX>8 0M0:t>i223<
12 J 103 030 207 72- 310 1
*) 1 Mile = 1,«b km.
1 Lstr. = 20 M.
Die Ausdebnnng der englischen Eisenbahnen ist hiernach io der Zeit
von 1854 bis Ende 1885 von 8 053 Meilen auf 19 169 Meilen (30 843 km),
also om 11 116 Meilen oder 138% gewachsen. la derselben Zeit ist
Die Eisenbahnen in Schweden. Im Anschlnsse an die im Arebiv
1885 S. 671 n. flgd. enthaltenen Mittheilnngen bringen wir im Nachstehenden
nach amtlichen VerOffentlichungen*) weitere anf die Verhaltnisse der schwe-
dischen Eisenbahnen in den Jahren 1884 und 1885 bezQgliche Arjgaben.
Im Betriebe waren fur den Offentlichcn f
Gebraaeb bestimmte Lokomotiv-Eisenbahnen !
und zwar:
Knde deg Jabres
1883
1884
188.7
Kilometer
Staatsbabnen
Privatbahnen
2 299
4103
Zusammen
2 3*5
4 505
6 402 6 600 6 890
*) Bid rag till Sverigea offioiela statistik. L., Statens jernvagstrafik. Trafik Styrelsens
undertaniga berattelse for ar 1884. Stockholm 1885 und diesolbe Veroffentlichung fur das
Jahr 1885, in Stockholm 1886 erschienen. Ferner Allroan avensk jernvagsstatis'ik
for ar 1884 jemte nagra uppgifter am jernvag^traliken ar 1885 ufgifven of trafik Styrelsen.
Stockholm 1886. .
£*1
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Noiizen.
109
m kb 1*3*.
urn! Reiueiiiuiibnien der Eiseiibahiiun in UroiiHbritaniiien und IrUnd
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32 7*17 -17
das aaf die Eisenbahnen verwendete Kapital, als welches das ^eingezahlte
Kapital" anzaBehen sein dttrfte, von 286 068 794 £ auf 815 858 055
aUo um 529 789 261 £ oder 185 °/0 gewachsen.
lm Durchschnitte kamen Ende 1885 auf je 10 000 Einwohner 1 4,g4
and aaf je 100 qkm Flfiche 1,56 km Eisenbabn. Am dichtesten ibt das
Eiseobahnnetz im Regierung6Dezirk (Lfin) MalmOhus, in welchero zu der
augegebenen Zeit aaf je 100 qkm 8,3o km Eisenbahn kamen. Die Regierungs-
bezirke Nordbotten und Westerbotten waren noch obne Eismbahnen.
Die Spurweite ist bei sammtlichen Staatsbahnen 1,435 ro^ v0° den
Privaibahnen batten Ende 1885 3069 km ebenfalls die Spurweite von
1.435 m, w&brend die ubrigea H 36 km 6 verschiedene kleinero Spnrweiten
(zwischen lt3i7 und 0,8oa m) hatten. Am meisten vertreten ist die Spur-
weite von 0,89i m, welcbe bei 771 km Bahnlftnge in AnwenduDg ist;
biernaeh folgt die Spurweite von 1,M7 m bei 222 km Bahnen.
Die Baukosten der im Betrieb befindlicben Staatsbahnen beliefen si«h
Knde 1885 auf 229 442 291 Kronen (258 122 577 Jt)> Von den Privatbahnen
kosteten 63 Linien von zusammen 3 685 km L&nge, fur welcbe besondere
Angaben gemacht sind, zusammen 217 697 057 Kronen. EinschliessHch der
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110
Notizen.
ubrigen im Betrieb gewesenen Privatbahnen wird das gesammte Anlagekapital
der letzteren fur Ende 1884 zq 242 Millionen nod fur Ende 1885 zu
248 Millionen Kronen (279 Millionen jfC) berecbnet. Bei den Staatsbahnen hat
im Darch8chnitt das km 97 000 Kronen, bei den normalspurigen Privatbahnen
66 000 nnd bei den schmalspurigen 36 000 Kronen gekostet. Am thenersten
kam das km Bahn zu stehen bei der 98 km langen, mit 1,435 m Spurweite ans-
gefuhrten Linie Frdvi — Ludvika, namlich 119 322 Kronen, wahrend die
billig8te Bahn die 30 km lange, mit 0.g9i m Spurweite hergestellte Linie
Vintjern — Jadraas war, welche 20 734 Kronen fur das km erforderte.
Dnter Hinzurecbnung dee Betriebskapital?, der Rficklagen u. s. w. berecbnet
sich das gesammte Anlagekapital fur Ende 1885 fur die Staatsbahnen
zu 259 nnd fur die Privatbahnen zu 258, im Ganzen also zu 517 Millionen
Kronen (581,6 Millionen JC).
An Staatsunterstutzung waren Ende 1885 fur 2673 km Privat-
eisenbahnen znsammen 47 425 795 Kronen gewahrt.
An Betriebsmitteln
Staatsbahnen : Privatbahnen Zusammen
317
717
8 144
41
357
766
0 025
34
674
1 483
17 169
< >
71 600 76 400 148 000
31.
waren
Eode 1884 vorbanden:
Lokomotiven
Personenwagen
Guterwagen
Postwagen
Tragfahigkeit der Guterwagen im
Ganzen t
Tragfahigkeit der Guterwagen fur das
km Bahn lange t
Darcbschoittliche Tragfahigkeit eioes
Guterwagens t
Geleistet wurden von den Betriebs-
mitteln im Jahre 1884:
Zugkm 7 099 300 7 500 700 14 600 O0<>
Wagenkra 127 783 737 —
Nacb den fflr die Staatsbahnen vorliegenden Mittheilungen hat sich
im Laufe des Jahres 1885 der Bestand an Betriebsmitteln nur unwesentlich
verandeTt.
Die finanziellen Ergebnisse der Staatsbahnen in den Jahren
1880 bis 1885 ergeben sicb au9 nachstehender Uebersicht:
s
07
80
17,32
8,4C,
22,
8
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Nottzen.
Ill
Btlrieb^lanpp im Jahresdurch-
jeboi't km
Eianabme aus dem Perwnen-,
Post- und Reisege-
packverkehr . . Kr.
aus dem Kilgutver-
kehr . . . . Kr.
aus dem allgemeinen
Fraebtgutverkehr Kr.
aus der Gnterbefor-
derung far Rechnung1
der Staatsverwaltung
aus der Beforderung
Ton Fabrzeagen, le-
ben den Tbieren u.
dergl Kr.
Terkehr . . . Kr.
aussonstig.Quellen .
1885
1884
1883
1882
1881
. — -
1 380
2 370
2 300
2 246
2 212
2 012
1945
7 648 982
7 552 222
7 423 028
7 241 794
6 801 668
6 325 316
703 958
633 047
625 406
625 707
■
588 682 466 517
10 009 818 9 004 959
>
0 oiz lov
in C7Q coo
t 1 AOA 1 a a
1 1 020 14b
in A AO t|Q(l
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A n Q 4 A
41> 044
Ol 401
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37 295
50 956
540 763
623 372
636 534
i
1
1
596 010
456 440
44.J 779
70 250
182 213
69 907
201 470
70 634
174 209
70 269
140028
64 348
114 622
57 736
140 737
Ge*ammt-Robeinnabme Kr. I|20 060 987 19 808 494;20 001 408 19 154 692, 18 072 873 16 490 000
Die Robeinnabme ist hieroach in 1885 zwar im Ganzen gegen 1884
etwas gestiegen, jedoch nicht entsprechend der Zanahme der Betricbslaoge.
For das km Babnlange berechnet, erreicbt die Einnahme vielmehr kaum
deo Stand von 1880, wie aus nachstebender ZasammeDstellang hervorgebt.
1885
Roheinnabme bat betragen ^ o £0
fir das Babnkilometer . Kr. '° 8'464
. - ZUg y, « f» , 2^8
. „ Wagen w . „ 0,is
fi* Betr iebsaasgabe hat
betragen
in Ganzen Kr. 12 993 417
fir da* Babnkilometer . „ 5 482
- • Zug „ . j, 1,74
. . Wagen » . Ore 9,a
?rt iltniss der Ausgaben zur
Einnahme H/o 64,77
B«riet»snberscbuss
1834
1883
8612
8 905
,79
,1C
2,88
0,16
1882
8 659
2^j
0,io
1881
1880
12 127 320 12 158 568 10 985 304
5 273 5 413 4 966
1,71 | 1,75 1,64
9,7
9!5
61,n
60,79
ftr das Babnkilometer . „
in Prozenten des Ban-
kapitals %
Kr. 7 067 570 7 681 174 7 842 840
2 9*2
3 330
3 492
3*5
9,t
57^5
8 169 38S
3 693
3,H4
8 983
2,16
0,17
8 478
0,i«
10 501 382 9 983 205
5 220 5 133
1,66 ! 1,6!
9,7 9,7
58
60.ii
7 570 991 6 506 795
3 763 3 345
3*
3^2
3,io 3^
Die Robeinnabme der gesammtea Privatbaboen wird fur 1884 auf
ubcr 19 Millionen Kronen berecbnet. Von den 66 eiazeloen Privateisen
>1
r 7
J' If'
LV
/Mr
112
Notizen.
bahnen, ffir welche genanere Angaben io der amtlichen Statistik gemacht
sind, batte die 15 km lange, mit 1 ,2i7 m Spnrweite ansgefubrte SSderhamns-
Bahn die bOchste kilometrische Einnahme mit 19 403 Kronen, bei einer
k ilometrischen Betriebsausgabe von 8031 Kronen, sodass sich bei dieser
Bahn ein Reinertrag von 11 372 Kronen fur das Bahnkm, von 15.02 Prozeut
des Anlagekapitals ergab. Die geringbte kilometrische Einnahme batte
die nnr dem G6ter?erkehr dienende 30 km lange, mit 0^91 m Spnrweite
hergestellte £isenbabn Vintjern — Jadraas, n&mlich [983 Kronen bei einer
Betriebsausgabe von 372 Kronen. Der Betriebsfiberschnss dieser letzteren
Babn betrng biernaeh fQr das Kilometer 611 Kronen oder 2,95 Prozent des
Anlagekapitals. Die Betriebsansgabe der sammtlichen Privatbahnen wird
auf 9,9 Millionen Kronen berechnet, fur das km durchscbnittlich 2404 Kronen,
oder 51 9 Prozent der Einnahme.
Die Eisenhahnen in Norwegen I in Jahre 1884/86*). Im Rechnung-
jahre vom 1. Jali 1884 bis zura 30. Juni 1885 hat die Ausdehnung des
norwegiseben Eisenbabnnetzes keine Aendernug erfabren and waren daher
am Schlus8e des Rechnnngsjahres wie im Vorjahre 1562 km Eisenbahueo
im Betrieb, wovon 592 km mit 1,435 m nnd 970 km mit ll067 n» Spnrweite.
Voo den 1562 km Eisenbabnen gehOrten 1494 km 13 verschiedenen
^Staatsbahninteresseoten-Gesellschaften* , (!. h. Verbindangen des Staates
mit Gemeinden nnd Privaten, welche Beitrage znr Anlage der Eisenbabnen
gcgeben baben. Die Verwaltnng dieser Bahnen erfolgt ansscbliesslii-b
darcb Staatsbeamte. Die ubrigen 68 km bilden die „norwegiscbe Haupt-
bahntf, welche vom Staate in Verbindnng mit einer englischen Unternehmer-
Gesellschaft in Gemassheit eines Vertrags vom 17. Dezember 1850 her-
gestellt wnrde. Die Direktion dieser letzteren Babn setzt sich zusammen
aus 3 Staatsbeamten nnd 3 von der Privatgesellschaft gewahlten Direktoren
Das gesammte bis znm 30. Jnni 1885 anf die norwegischen Eisen-
bahnen verwendete Anlagekapita 1 bat betragen:
fur die Bahnanlage 113 367 792 Kronen**)
„ , Betriebsmittel . 12 988 918
zusammen . . 126 356 7 10 Kronen
•) Vgl. Archiv 1885 S. 674. Die rorstebenden Mitibeilungen siod dem von der
norwegiseben Rtgierung teroffentlichten Betriebsberichte far das Jabr 1884/85 entnommen.
(De offeutlige Jernbaner. Beretning om de Norske Jernbaners Drift i terminen 1. Jali
1884 — 30. Juni 1885. AfgWat til det Kgl. Nor»ke Regjerings De parte me nt for de
offentlige arbeider fra Styrelsens for statsbanerne. Kristiania 1886.
**) 1 Krone = 1,im M.
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Notizen.
113
oder fur das km Bahnlange dnrchschnittlich 80 892 Kronen. In dem
Anlagekapital Bind einbegriflfen 6 089 996 Kronen, welcbe fQr Erweiterungs-
anlagen wfthrend des Betriebes vorausgesetzt sind. Das km Bahnl&nge
kostet bei den normalspnrigen Eisenbahnen etwa 107 000 Kronen, bei den
schmalspurigen etwa 65 000 Kronen.
Von dem verwendeten Anlagekapital sind beschafft:
dnrch Ansgabe von Aktien 117 240100 Kronen
„ Anleihen 6 914 929 „
„ Betriebsuberschusse 2 201 681 n
Zusammen . . 126 356 710 Kronen
Von dem gesammten Anlagekapital wnrden dnrch den Staat etwa
92 Va Millionen Kronen oder 79 Prozent anfgebracbt. Der Rest dnrch
Gemeinden and Private.
An Betriebsmitteln waren am 30. Jnni 1885 vorbanden:
T0ll-
scbroal-
spurige Eisenbahnen
50
65
14
5
«» J» 8 » »
1
znsammen Lokomotiven . .
64
71
9
64
Anf 1 Lokomotive kommt Bahnl&nge km ....
9-3
13,6
448
695
Anzahl der Sitzplatze in den Personenwagen . . .
7 064
8 861
Anzahl der Sitzplatze in den Personenwagen fur das
11.9
2 620
Tragfahigkeit der Guterwagen im Ganzen . . Tons
14 734
7 928
Tragfahigkeit der Guterwagen fur das km Bahniange „
24,8
8.2
16
27
*) Am Scblussc der Mittheilungen fiber die norwegischen Bahnen im Archiv 1885 S. f>78
i*t das Wort .^cbseD- binter den Worten n Personenwagen, Guterwagen, Postwagen" zu
<-rganzen.
ArtbiT fur Ris«nbahnwMCD. 1887. $
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H4 Notizeu.
Finanzielle Ergebnisse im Rech- 1
nungsjahr 1884/85:
Staatsbahnen
_ .
Norwegiscbe
naupioann
Zusammen
Einnahmen ana dem Personenverkehr,
gin- J
schliesslich Gepack- und Postverkehr
im Ud.ll/Cll
Kr
2 832 196
330 770
3 162 966
Iui (las Kill DC\ii icusiau^c ^
rt
1876
4 864
2 004
w 18 » lcUVcrKctir Jill VJa.u/,(3ii
r>
2 805 355
909 724
3 715079
fi*i«> Aoa Lr m Rot ri i «l 1 1 1 ft n rr f>
IUI Ua8 KID DculcUblttll^c . .
r>
1858
13 378
2 354
on 12 BAfiutirron Oil<>llPI1
94 656
50 967
145 623
{jQSdlUUllQiUUdllinti
r>
5 732 207
1 291 461
7 023 668
I ^ n «-»-v 4 y-\ i n wi r\ m /I Tilt* H 1 Q L* \ r~\ £i _
iiesatniBteinnanruG iur uas mij dc-
T" 1*1 /*kWfl 1 i \ ff~1
n
3 796
18 992
4 451
Pfloo »yi m t ainnn limp in Prft7Pntpn mPR
\3TCol»UllIJ LwlUlllUlUJ v 111 X vivo
Anlagekapital8
J>
4,86
12-87
0,49
Betriebsausgabe im Ganzen . .
4 670 626
685 674
5 356 300
fur das km Betriebsl&nge . .
»
3 093
10 083
3 394
Verhaltniss der Ausgabe zur
%
81,5
53a
76,s
Betriebsuberschuss im Ganzen . . .
Kr.
1 061 581
605 787
1 667 368
fur das km Betriebsl&nge . .
»
703
8 909
1057
in Prozenten des Anlagekapitals
0,90
6,oi
l,so
Die Gesammteinnahme im Rechnungsjahr 1883/84 betrug 7 251 519
Kronen, dieseibe ist daher in 1884/85 um 227 851 Kronen gesunken.
Der Ausfall war am starksten bei dem Personenverkehr. —
Russische Eisenbahnbauten in 1886. Einer Ver5ffentlichung der
im russischen Ministerium der Verkehrsanstalten beransgegebenen Zeitschrift
»Der Ingenieur" entnebmen wir die nacbsteheode Uebersicht der im
europ&ischen Russland im J. 1886 im Ban gewesenen Eisenbahnlinien.
I. Unmittelbar von der Regiernng warden gebaat:
1. Samara-Ufa, von der Station Kinel der Eisenbahn
Samara-Orenburg bis Ufa 454,64 Werst.
2. Baranowitscb-Bjalostock 196,40 „
3. Brest-Eholm 106,95 „
4. Sjedletz-Malkin 62,18 ,
Cebertrag . 820,02 Werst.
*) Die Babnlinge ist im Vorhergebenden zu 1562 km angegeben, die Betriebsl&nge
berechnet sich unter Berucksicbtigung der gemeinschaftlicb betriebeneo Strecken unddesgl.
zu 1578 km.
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Notiien. 115
Uebertrag . 820j02 Werst.
5. Homel-Brjansk 256,oo „
6. Romny-KrementBchug 21 1,M „
7. Pskow-Riga mit Abzweigung nach Dorpat .... 375,36 „
8. Rsebewo-Wjasma 115,25 «
9. Tbeilstrecke der Suram'schen Umgehungslioie in der
transkaukasischen Eisenbahn 13,37 »
zusammen 1791, 53 Weret.
II. Von Privatgesellschaften warden gebaut:
10. Ticborezkaja-Noworossisk (Zweiglinie der Eisenbahn
Rostow-Wladikawkas*) 258,4t Werst.
11. Jaroslaw-Kostroma*) 93,10 „
12. Tbeilstrecke der in der transkankasischen Eisenbahn
bei Snram herznstellenden Umgehungsbahn*) . . . 8,33 »
zusammen 359,89 Werst.
Im Ganzen waren hiernach im Jahre 1886 im Ban 2151,43 Werst =
2295 km.
Die Spurweite der Eisenbahnen in Nordamerika, welche seither
Crosse Verschiedenheiten anfzeigte, wird immer einheitlicher gestaltet. Von
d«-Q Bahnen der Vereinigten Staaten hatten nach dem letzten Zensns am
1. Jnli 1880 66.3 pCt. die als „normalett bezeichnete Spurweite von 4 Fuss
8V2 Zoll englisch (1,435 m) und ll,4pCt. eine Spurweite von 4 Fuss 9 Zoll
(1,443 m). Da in Amerika bei der Spurweite eine Abweichung von 1/2 Zoll
(1,25 cm) nicht als ein Hinderniss ffir den dnrchgehenden Verkehr betracbtet
wird, so hatten im Jahre 1880 schon 77,7 pCt. der gesammten Eisenbahnen
der Vereinigten Staaten ffir praktische Zwecke die gleiche Spurweite.
Weitere ll^pCt. hatten eine Spurweite von 5 Fuss (1, 525 m). Die Bahnen
mit dieser letzteren Spurweite lagen hanpts&chlich in den Sud staaten und
zwar in dem Gebiete, welches im Norden vom Ohio und im Westen vom
Missouri begrenzt wird. Die in diesem Gebiete liegenden Bahnen bil-
deten dadurch, dass sie ihre eigene, von der „normalena abweichende Spur-
weite hatten, ein abgesondertes Verkebrsgebiet fur sich. Im Verkehr fiber
die Grenzen dieses Gebietes hinaus mussten alle Giiter umgeladen oder
dieWagen auf andere Radgestelle gesetzt werden. Die hierdurch bewirkte
Erschwerung des das gedachte Gebiet nmfassenden Verkehrs gab den
Dampfschiffslinien zwischen den Hafen der ostlichen Staaten und denen der
•) Vgl. die den Bau dieser Strecken betreffenden kaiserl. Erlasse im Archir 1885 ,
S. 509 und 1886, S. 707 und 846.
8*
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116
Notizen.
Sudstaaten einen grossen Einfluss auf die Tarifbildung. Die Erkenntniss,
dass es notfawendig sei, ununterbrocbenen Yerkehr zwiscben dea Eisen-
babDen in dea Sudstaaten und denen der fibrigen Staaten zu ermdglicben,
ffihrte im Februar d. J. auf einer Zusammenkunft der grossea sudlicben
EiseDbahDgesellscbaften den Bescblass berbei, in der Zeit vom 31. Mai bis
zum 2. Jnni d. J. dieSpnrweite von etwa 14000 engl. Meilen (22 526 km)
von 5 Fuss anf 4 Fuss 9 Zoll (das sogenannte „Vermittelung$8purmaasstt,
compromise gauge) berabzumindern. Dieser Bescbluss ist in der angegebenen
Zeit aucb zur Ausfuhrung gebracht worden nnd zwar in solcber Weise,
dass eine in Betracht koramende Stockung des Verkehrs dadurch nicbt
verursacht worden ist. Die Kosten dieser Aenderung der Spurweite wer-
den einschliesslich der Kosten der dadurch nothwendig werdenden Aen-
derungen an den Betriebsmittelo, an BrOcken, Werkzeugen u. s. w. anf
etwa 150 Dollars fur die englische Meile Geleis (etwa 400 JC fur das Kilo-
meter) berechnet.
Die nach Abzug der Eisenbahnen mit norroaler und mit 5 Fuss Spur-
weite nach dem Zodsus von 1880 noch verbleibeoden lO.gpCt. der Eisen-
bahnen der Vereinigten Staaten bestanden haupts&chlich aus Bahnen von
6 Fuss (l.gs m) und solchen von 3 Fuss (O.915 m) Spurweite. Die Bahnen
mit 6 Fuss Spurweite sind inzwischen fast sammtlich in solcbe mit nor-
maler oder annahernd normaler Spurweite nmgebaut. Die Umwandlnng
der schmalspurigen Eisenbahnen in normalspurige dagegen durfte, abge-
sehen davon, dass sie mit grosseren Kosten verknupft ist, als die Um-
wandlung von breitspurigen, dadurch verz5gert werden, dass viele der
schmalspurigen Eisenbahnen sich in finanziellen Schwierigkeiten, zum Theil
sogar unter gerichtlicher Verwaltung befinden. Die Toledo, Cincinnati und
St. Louis Railroad beabsichtigt, wenn es ihr gelinat, sich aus den gegen-
wfirtigen Verwicklungen zu befreien, ibre 777 Meilen (1250 km) Schmal-
spurgeleiae in normalspurige nmzuwandeln. Die Texas und St. Louis
Railroad hat diese Veranderung fur ihre 373 Meilen (699 km) Geleise schon
ffir die nachste Zeit in Aussicht genommen. Von wichtigen Schmalspur-
bahnen bleibt dann, wenn von den schmalspurigen Bahnen in Florida ab-
gesehen wird, nur die Denver und Rio Grande Railroad ubrig, deren Spur-
weite (lurch den gebirgigen Character des von ihr durchschnittenen Landes-
theils begrundet sein durfte.
Die Eisenbahnen in der englischen Kolonie Kanada haben gegenwartig
bis auf unwesentliche Ausnahmen die Spurweite von 4 Fuss 8V2 Zoll.
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Notiien.
117
Die Eisenbahnen in Brasilien.*) In der Zeit vom Ende des Jabres
1884 bis zum Juli 1886 sind in Brasilien 1320 km nene Eisenbahnen
eroffnet worden. Hiernach betrng die Ausdebnung des im Betrieb befind-
lichen Bahnnetzea zn letztgenannter Zeit 7435 km. Im Ban waren zn
dereelben Zeit 2164 km, w&hrend fur weitere 5000 km die technischen
Vorarbeiten gefertigt wnrden. Das gesammte Netz vertheilte sich auf
65 verschiedene Linien, von denen 32 ganz im Betrieb, 27 theils im Betrieb,
theils noch iui Baa und 6 noch ganz im Ban begriffen waren. Die Spur-
weite war bei 5631 km Eisenbabn 1 m, mit welcber Spnrweite anch fast
simmtliche nene Babnen ausgefubrt werden. Bei 1354 km ist die Spnr-
weite l,co m, bei 338 km 1,10 m, bei 283 km 0,95 m. Der Rest der
Babnen hat Spurweiten von 1,40 m, l,2o m, 0,76 und 0,66 m.
Von den Aofangs des Jabres 1886 im Betrieb gewesenen 7062 km
Eisenbabn waren nach dem von der brasilianischen Regierung der Landes-
vertretung fur 1885/86 erstatteten Verwaltungsberichte**)
ira Besitz des Staates 1717 km
vom Staate garantirt 2202 „
Eigenthum der Provinzen, von denselben garantirte
Privatbahnen und ungarantirte Privatbahnen . . 3143 „
7062 km
Das vom Staate mit Zinsgarantie versehene Anlagekapital betrng ffir
3714 km Eisenbabn, von denen 2202 km im Betriebe, der Rest sich noch
im Baa befand, 407 982 226 wahrend das Anlagekapital der im
Betriebe befindlicben 1717 km Staatseisenbahnen sich auf 305 626 755 t^
berechoete. Bei diesen Staatsbahnen betrng im Jahre 1885
die Einnahme 26 689 200 JC
die Ausgabe 16 028 310 „
der Ueberschuss . . 10 GGO 890 J(
oder etwa 3*/-2 Prozent des Anlagekapitals.
Ueber die finanziellen Ergebnisse des gesammten Netzes der Privat-
bahnen liegen Angaben nicht vor. Von einzelnen wichtigeren Privatbahnen
sind die Angaben fiber Anlagekapital, Einnahme und Ausgabe fur das
Mr 1885 nach dem vorerwahnten amtlichen Berichte nachstehend zu-
sammengestellt.
*; Vergl. Archiv 1886 S. 247.
*') Relatorio apresentado a Assemblea geral na priineira sessao da vigesima legislature
pelo Mioistro e secretario de estado dos negocios da agriculture, commercio e obras publicas
Antonio da Silva Prado. Rio de Janeiro. 1886.
**•) 1 Milreis ist bei der Umrechnung zu 2 M angenommen.
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118
Notizen.
Eisenbahn
Spur-
weitc
km
Iro
n<-
rieb
ho-
mi-
chf>
i,
Anlape-
kapital
18 8 5
Einuahroe
Ausgabe
Uebcrschu.'is
040
berw.
J-Vhlbctran
( 0
M
Bcmeikunpfn
Natal— Nova Cruz . .
Conde d'Eu-Babn nebst
Pilao-Zweigbabn .
Von Recife nach Palmares
Von Recife nach Limoeira
nebst Zweigbahn nach
Timbauba (96 km im
Betrieb, 46 km im Ban)
Von Maceio nach Impera-
triz
Von Bahia nach Alago-
inhas
Zentralbahn von Bahia
unci Zweigbahn von
Santa Anna ("291 km
im Beirieb, 11 km im
Ban)
Macahe — Campos . .
Santo Antooio de Padua
Babn
Von Campos nach Caran
golla (188 km im Be
trieb, 136 im Ban)
Von Santa Isabel nai h
Rio Preto . .
Von San Paulo nach Rio
Von Sautos nach Juti'liah)
['aulista-Buhn . . .
Ituana-Bal.n . .
.o
1.0
0
21
22
lo
96
1.0
I,*
88
123
1,0
O.K.
l.oo
1.
291
96
93
188
l:o
1.6
.0
231
13!)
243
237
4 222 222
2 000 000
4 351 363
5 075 000
9 106 000
32 000 000
26 000 00O
>G 197 43
12 000 000
600 00<
1 330 01
47 tl 1 70O
40 000 0O0
10 805 392
136 983
212 605
451 135
519 0S5
1 954 232 1 425 045
317 152|1'"r 10W2104.* An
lagekBpifal simt
vom ^tjatv 7%'/in
s<;u srirantirt.
306 4SO| l)cr ^Uat hat
Rcsammte Anlatu'
kapital 7 % ZiJiscn
i?arnntirt.
529 1S7|D,r Staat nat flir
und fur 863399-».«
5"/, Ziehen garau
tirt.
719 701 752 234
249 089
962 421
278 539
961 179
— 32 53
| Fur 10 Millionea
Aulagekapital bac
iter Staat 7% Zin
sen garantirt.
888 375
3 070 004
863 137
1 717 232
— 29 450 h°;.» StaaUgarai.'u-.
- 1 75S
25 238 Dcgl.
h 1 352 772| Anlajrekapital bt
n i c bt garantfrt.
1359 5751 770 327 0- 589 24 M StaaUgarantu .
262 249 253 150
9 099| " 0 Vinson seitcus
dcr Frovini Kio .)e
Janeiro garantirt.
1 469 25 1 1 979 .57 1 \- 489 6S0| 7 ".'0
Staate
2 349 483 5 565 561 -Hi 783 922| i"**'-
i_ 1 *,f)4 3. 01 Anl u:clc.ipilal
nicbt «arantirT.
■i- 258 802|l^r 4 115 592.* Am
la^ckapital hat<lie
t'rovinz S. Paul*
2 734 169
709 590
1 139 869
450 7S8
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Notizen.
119
In
18 8 5
.Spur
li.
Iricb
Anlage-
l CborscLuss
(+)
bezw.
Eisenbahn
weite
be.
find-
kapital
Einnabme
Ausgabe
Bemerkungen
llche
Fehlbetrag
(-)
km
km
M
M
Jt
Magjana-Bahn (368 km
im Betrieb, 271 km im
Bau)
1*
368
40 700 000
1 HOI 9fi1
Oil *!»«/
lO^ Milliouen An-
lagckapital siud
von dor Provinz
San Paulo in It 7°/0
Zinsen garantirt,
14 Millioneu 't
vom Staate mit G%
b Muiionen
slnd nn garantirt.
Im Claw- Bah n (174 km
Anlagekapital nlcbt
garantirt.
im Betrieb, 87 im Bau)
1*0
174
10 000 000
859 059
415 829
+ 44:'. 230
ISSHBDarmnil LOO r. i; 1
im Betrieb, 70 im Bau)
L,
lob
I b UIMJ < IUU
653 925
415 408
4- 238 517
Fur 11 Millionan
V Fil ii t'k t ti i t A 1 c i tn 1
. \ 11 1 ~ " M*l ^111"
von der Proviuz
S. Paulo 7% Zin-
sen garantirt.
ton Paranagua. nacb hu-
- 35 501
1 1 1
A ^ Art | aOC
22 984 085
677 102
712 603
70, atafttlirho Zins-
garantie.
I'.Thereza Christina-Babn
liO
117
11 218516
86 88:5
393 355
— W6 472
Desgl.
Von Rio Grande nacb
Bage (281 km im Be-
trieb, 3 km im Bau)
1,0
281
27 042 906
1 198 861
1 120 355
+ 78 506
r> igi
Mioas uod Rio-Babn . .
u
170
30 990 506
890 889
745 825
4- 145 064
l)e.«gl.
Uopoldina - Bahn nebst
Abzweigungen (590 km
im Betrieb, 284 km im
Bau, 121 km geplant)
lo
590
40 000 000
4 805 813
2 529 582
4-2 276 261
Fur 80881335
Anlagekapital hat
die Provinz lOatl
<«eraes 70/0 Ainsen
km Kcwihrt die-
It.. Pf Atlnf pillt*
kilonittrische Un-
terstutiusg vo»
1H 000 M
ommercio una Kio nas
Flores-Babn ....
u
3G
1 400 000
175 097
135 201
4- 3'.) 89f>
Anlagekapital nicht
garantirt.
In'lo Valenciana - Bahn
1.10
63
3470502
434 088
322 368
4-111 720
DeagL
Saof Anna-Bahn (39 km
im Betrieb, 22 im Bau,
&*p'a°0 • • •
1,0
39
1 200 000
117 379
107 727
9 652
i
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120
Notizen.
E i » e n b a h n
Spur-
vu-ito
k...
ltD
H<--
iriob
],».
6rul
lie In-
k in
Anlasro-
kapita!
1 8 S 5
Remerkuiigoti
Dinnahme
Ausgabe
leberscbujs
l-ehlbaiap
(-)
Rezemii- urul Arvus-Hahn
(28 km iiii Ketritib, 31
geiilaiu'
O 1
2S
4 400 000
96 249
126 K3G
-- 30 387
Dif Proviuz Km <|r
Janeiro but fu
■J40U<WU .H \u
L.i^eK;tjuiai i"v/,m
sou utnl au>scrtli'Mi
fiii ■>»; km due k:
loniclrisclif L'nw-:
^tutzung vo ii 18 On .
.H gowtihrl.
Uoter den Staatsbahnen ist die mit 1,6 m Spurweite gebaute Eisen-
bahn Dom Pedro II besonders wichtig, von welcher Anfangs 1886 725 km
ira Betriebe waren. Diese Bahn fuhrte von der Hauptstadt des Landes
nach der Provinz Minas Geraes, sowie mittelst Abzweignngen nach Sao
Paulo, Porto novo do Cnnha, Santa Croz n. 8. w. Die Anlagekosten dieser
Bahn betragen am 31. Dezember 1885 im Ganzen 191 303 922 JC oder
fur das km 263 900 Ji.
Das finanzielle Ergebniss der Dom Pedro II-Bahn in den Jabren
1881 bis 1885 war:
Jahr
Lange
km
Roheinnahme*)
M
Ausgabe**)
M
Ueberschuss
at
Vertaaltniss der
Ausgabe zar
RobeiDDAhm«
Frozent
1881
648
26 135 822
11211 531
14 924 291
42,9»
1882
682
24 858 638
12 964 680
11 893 958
52,is
1883
682
23 100 202
12 961088
10139 114
5G,io
1884
725
23 005 122
13 006055
9 999 067
56,53
1885
725
24 425 910
12 736 992
11 688 918
52,, 4
Eisenbahnen and Trambahnen in der fiolonie Neu-Sud -Wales
im Jahre 1884.*)
1. Eisenbahnen.
Das Eisenbabnnetz der Kolonie, welches Ende 1883 1320,5 engl.
Meilen Bahnen umfasste, erhielt im Jahre 1884 einen Zuwachs von
•) Ks sind lediglich die reiuea Betriebseionabmeo angegeben mit Ausscbluss der
„soustigen Einnabmen*.
•) Mit Ausschluss der Kosten der Zentralverwaltung.
•) Vgl. die Statistik fur 1883 Arcbiv 1886 S. 239 u. fed. Die vorstehenJen Mit-
tbeiluugen sind eutnomraen aus dem, dem Parlainente vorgelegten „Report by ihe Com-
missioner fjr Railways for tbe year 1884". Sydney 1885.
Digitized by Google
Notizen.
121
297,5 Meilen nen erOffoeter Lioien, so dass Ende 1884 1618 engl. Meilen
(2603 km) Eisenbahn im Betriebe waren. In der Zeit vom 1. Januar bis
1. Joli 1885 warden weitere 38 Meilen Bahn erSffnet, so dass am 1. Juli
1885 1 656 Meilen E seobahn im Betriebe waren. Im Bau waren an dem
letzteren Tage 445 nnd znr Ansfuhrung genehmigt weitere 1324 engl.
Meilen Eisenbahn. Die durcbscbnittliche Betriebslange fur das Jahr 1884
betrog 1432 Meilen. Sammtliche Eisenbahnen der Kolonie sind Staats-
bahnen und werden anch vom Staate betrieben.
Das gesaramte Anlagekapital betrug fur die Ende 1884 im
Betrieb gewesenen Eisenbahnen £ 20 088 240
Pur die zu derselben Zeit noch im Ban befindlichen Eisen-
bahnen waren veransgabt „ 1 965 0H5
Im Ganzen waren danacb Ende 1884 fur Eisenbabnanlagen
veransgabt £ 22 053 25(>
Ende des Jabres
Ad Rollmaterial war vorhanden:
1884
1883
_ 336
296
776
695
6 938
6 386
An Eisenbabnmaterial warden in 1884 aaf 175 Schiffen 45 984 t. im
Werthe za 507 165 £ eingefubrt An Fracbt wnrden daffir gezablt 35399 £,
and an Versichernngsgebfihr 4160 £ . Unter den eingeffihrten Gegenstan-
den befanden sich 44 Lokomotiven von znsammen 2124 t. Gewicht and
38 7 45 t. Oberbaumaterial.
Die Einnahme hat betragen
ans dem Personen- and Gep&ckverkehr . .
1881
1883
£
745 665
661 751
n
1 340 572
1 269 713
znsammen Betriebseinnahme
n
2 086 237
1 931464
y>
1 301 259
1 177 788
T>
784 978
753 676
„ fur die Meile Bahnlange . .
■n
548
579
„ „ „ Zngmeile .... Pence
29^
30,46
Prozentverhaltniss der Roheinnahme znm
Prozentverhfiltniss der Reineinnahme znm
%
ll,n
i
4,20
4,48
Der Ruckgang in der Verzinsung des Anlagekapitals wurde verursacht
(torch den bedcutenden Umfaog der im Jahre 1884 nen eroffneten, in noch
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122
Notizen.
spfirlich bevOlkerten Bezirken liegenden und daher znnachst nicht renti-
renden Linien und darch die Ungnnst der Witterung, welche die Leistungs-
fahigkeit der Kolonie in Bezog auf landwirthschaftliche Erzeugnisse in
hohem Maasse beeintrachtigte,
Unfalle beim Eisenbahnbetriebe.
1884 1883
Es warden
vh r !pit#
V "I I cit If
ohne eigenes Verschulden:
2
4
6
Bedienstete der Eisenbahn nnd der bei der- j
selben beschaftigten Unternehmer . .
4
3
2
8
in Folge eigenen Verscholdens nnd Unvor-
sichtigkeit:
3
5
3
ft
Bedienstete der Eisenbahn und der bei der-
selben beschaftigten Unternehmer . .
7
17
6
23
7
<
»
5
zusammen . .
23
36
22
48
Die Zahl der von der Eisenbahnverwaltung im Jahre 1884 gew&hrten
Freifahrten betrog 18 167. Davon wurden gewahrt: 7996 an Freiwilligc,
welche sich im Dienste befanden, 7635 an Arbeiter, welche Arbeit im
Lande sucbten, 1483 an Answanderer, 360 an Vertreter der Presse, 277
an Besncher yon angesehener Stellung, 123 an Offiziere nnd Mannschaften
der britischen Kriegsflotte, der Rest an Theilnehmer an Versammlungen,
welche gemeinnfitzige Zwecke verfolgen n. dgl.
II. Trambahnen.
Die von der Kolonial-Regierang betriebenen Dampftrambahnlinien
batten am 31. Dezember 1884 zusammen 35 engl. Meilen Lange gegen
32Va Meilen am 31. Dezember 1883. Das auf die Herstellung dieser
Linien, die Ansrustung derselben mit Betriebsmitteln, sowie fur den Ban
zugehoriger Werkstatten verwendete Anlagekapital betrug am 31. Dezember
1884 686 402 <£. Die Einoabmen der Trambahnen mit Ausschlnss der
71/? Meilen langen Linie von Campbelltown nach Camden hat in 1884
219 942 £ betragen, um 29 243 £ mehr als im Vorjahre, die Ansgabe
215 167 so dass nnr ein Ueberschnss von 4 775 £ oder 0,7$ Prozent des
Anlagekapitals verblieb gegen 2.22 Prozent im Vorjahre. Als U reach en
dieses nngunstigen finanziellen Ergebnisses des Trambabnbetriebes werden
die niedrigen Fabrpreise, der wegen dor bergigen Bodengestaltung sehwierige
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Notizen.
123
Betrieb, hohe Arbeitslflhne u. s. w. bezeichnet. Die 7!/2 Meilen lange
Trambahnlinie von Campbelltown nach Camden hattc in 1884 3 512 £ Ein-
nahme, 2 480 £ Ausgabe, 1 032 £ Reineinnahme. Das 43 291 £ betragende
Anlagekapital dieser Linie verzinste sich hiernach rait 2,8< Prozent.
Dnrch Unffille
wnrden bei den
1884
1883
Trambahnen
getodtet
verletzt
getodtet
verletzt
Reisende ....
6
4~
15
Trambabnbedienstete
9
1
6
8
19
6
19
zusammen . ,
14
46
n
40
Statistlsches yon den deutschen Eisenbahnen. Aub den amtlichen
Verftffentlichungen des Reichs-Eisenbahn-Amtes far die Monate Jnli
August und September 1886 entnebmen wir Folgendes fiber die
Betriebsergebnisse, Zogverspatungen nnd Betriebsunfalle anf den deutschen
(ausschliesslich der bayeriscben) Eisenbahnen:
a. Betriebsergebnisse.
Linge
Kilometer
Einnabme im Monat
in M
im Ganzea
for das
km
Einoabmen Tom Begin n
des Etatsjabrs
▼om 1. April
1886 ab
vom 1. Januar
1886 ab
I. Jnli 1886.
A. Hauptbahnen.
1. Staatsbabnen etc
gegen 1885
• Privitbabnen inStaatSTerwaltung
gegen 1885
•1 Privatbabnen in eigener Ver-
v<ung
gegen 1885 . . . . .
28 483,&i
4- 277,37
210,oi
4- 0
| 2 376,40
76 1 83 263 2 675 , 245 046 445
-t- 1417 275 4- 24! 4- 2 721 994
419 603 19981 1405 034
4- 47 256 14-225 4- 171 396
3 568 921 f 1 502
64 159 411
— 672 945
393 240
4- 1 1 907
64'
303 544 21 031 227
993 — 1 982 252
Summe A. . .
gegen 1885
n- Bahnen ontergeordneter
Bedeatung
gegen 1885
31 069,99
4- 285,37
1 424.69
4- 175,,0
80 171 787
4- 1358 884
917 768
4- 182 573
2 580
4- 20
644
4- 56
246 755 023
4- 2 892 397
1 495 811
+ 234 610
85 583 878
- 2 643 290
2 612 509
4- 257 056
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124
Notizen.
Lange
Kilometer |
Einnabme in M
im Ganzen
fur das
km
Einuahnien vom Beginn
des Etatsjahrs
vom 1. April vom 1. Januar
1886 ab 1886 ab
II. August 18S6.
A. Hauptbabaen.
1. Staatsbahnen etc
gegen 1885
2. PrivatbahueninStaatsverwaltung
gegen 1885
3. Privatbabnen in eigener Ver-
waltung
gegen 1885
28 546,*,
4- 326,w -r-
210,01
4 o ; +
2 376,*0
4- 8,oo
76 488 948119 030
943 589 4 67
430 733 2 051 :
43 928 +209
3 705 995
- 108 847
1559
- 52
311 365 717 75 230 070
4- 3 790 316 — 98 925
1 774 795 I 456 905
4- 214 755 4 12 2N5
408 406
— 3 193
24 695 9i><;
- 2 067 KM
Siimmo A
31 133 t-
80 625 676
2 594
313 548 918
1 00 383 06 1
gegen 1885
4 334,j9
4- 878 670
+ ••.
4- 4 001 878
- 2 153 74 3
13. Bahnen untergeo rd n eter
i
Bedeutuog 1886 ....
1 424,lV.»
903 844
634
1 899 404
3 126 05'.>
4- 175*0
4- 177 793
4 53
4- 303 424
4- 379 701
in. September 1886.
\
A. Hauptbahnen.
\
28 572,57
76 572 795
2 685
378 754 713
85 828 081
4- 352,18
4- 418 061
- 14
4- 5 553 509
4- 102 84(1
2. PrivatbahneninStaatsverwaltung
210*1
408 518
1945
2 122 989
520 457
4- 0
4- 30 141
+ 143
4- 238 897
4- 22 615
3. Privatbahueu in eigener Ver-
2 501,94
3 743 616
1496
489 832
28 608 684
gegen 1885
4- 133,54
— 1 744
— 85
— 3 456
— 1 847699
Summa A. . .
31 284^j
80 724 929
2 585
381 367 534
1 14 957 222
gegen 1885
4- 486,03
4- 446 458
- 22
4 5 788 950
- 1 722 23*
B. Babnen untergeordneter
1312*,
756 610
576
2 267 914
3 361086
4- 63,i3
+ 54 595
+ H
4 333 634
+ 251 794
b. Zugversp&tungen.
Beforderte Zuge
fabrplanmassige
ausserfahrplanmassige
Jnti 1886 .
August 1886
Betriebsliinge
Kilometer.
32 070,09
32 153,04
September 1886 . 32 195,53
Personen-
u. gemischte
216 301
217 834
210154
Guter-
zuge.
115 005
115 077
113 649
Personeu-
u. gemischte
4 25;>
4 713
4 334
Guter-
zuge.
24 149
24 720
23 674
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Notizen.
125
Verspitungen der fahrplanm&sftigen
Personeniuge im
Jnli 1886. August 1886. September 1 886.
Fm Ganzen 2597 3366 2816 Zuge
Davon dorch Abwarten verspateter An-
echliisse 1212 1606 1267 „
Also dorch eigenes Verscbulden . . . 1385 1760 1549 ZOge
oder 0.wpCt. O gipCt. 0,74 pCr.
c Betriebsunfalle.
Zabl der
Fahreode Zuere
a. Juli 1886.
Cnfclle
Keim Ranjjiren
Eotgleisungen 7
23
Zuaammen-
*Wsse . . . —
16
Sa. 7
Sa.
39
Soostige . . 117
b. August 1886.
EnUleisnngen 4
12
Zusammen-
stosse ... —
12
Sa 4
Sa.
24
SoDstise . . 134
c.Septemberl886.
Entgleisuogen 4
22
Zasammen-
stCsse ... 5
15
Sa. 9
Sa.
SonMige . . 149
Zahl der getodteten uud verletiten Personen.
getodtet verletzt
Reisende 6 6
Bahnbeamte u. Arbeiter .20 67
Post-, Steuer- etc. Beamte — 2
Fremde n f;
Selbstmdrder n i
Sa. 48 82
130
Reisende _ 4
Bahnbeamte u. Arbeiter .24 77
Post-, Stener- etc. Beamte I 1
Fremde 12 12
SelbstmOrder n j
Sa. 4S
96
144
Reisende ....
2
15
! Bahnbeamte u. Arbeiter .
Post-, Stener- etc. Beamte
• Fremde
30
15
92
1
12
2
Selbstmftrder
17
Sa.
64
] 22
186
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126
Notizcn.
Die Oldenburgischen Eisenbahnen. Nach dem von der Gross-
herzoglich Oldenburgischen Eisenbahn-Direktion herausgegebenen Jahres-
bericht fiber die Betriebsverwaltung der oldenburgischen Eisenbahnea fur
das Jahr 1885*).
Am Jahresschluss 1885 waren im Betrieb der oldenburgischen Staats-
eisenbahnverwaltung 369,82 km
Davon lagen
1. anf oldenburgischem Gebiet 266,0-2 km
2. „ preassischem „ 94, 58 „
3. „ niederl&ndischem Gebiet .... 0,88 „
4. „ Gebiet der freien Hansestadt Bremen 8.34 „
369.82 km
Ausserdem war noch im Betrieb die schmalspurige, 7;00 km lange,
eiuer Gesellschaft gehSrende Lokalbahn Ocholt-Westerstede.
Au Betriebsmitteln waren vorhanden:
66 Lokomotiven und 32 Tender,
150 Personenwagen mit 6244 Sitzplatzeo,
26 Gepfickwagen,
771 Gfiterwagen, darunter 212 bedeckte,
106 Erdtransportwagen,
3 Torfwagen,
2 Wagen zum Wassertransport.
Das Anlagekapital fur die sammtlichen unter oldenburgischer Ver-
waltung stehendenBahnen (ausschliesslich Ocholt-Westerstede) berechuet
sich auf 42 679 729
Davon entfallen auf die Oldenburg gehOrenden Bahnen 32 763 157 „
„ „ » „ Babn Oldenburg-Wilhelms-
baven :
a) direkt von Preussen verwendetes Baukapital 5 223 195 „
b) Beitrag zu den Anlagekosten des Bahnhofes
Oldenburg und zu dem von Oldenburg be-
Bchafften Betriebsmaterial 1 924 800 „
Ferner Baukapital des von Bremen erbauten Theiles der
Oldenburg-Bremer Bahn 2 003 577 „
Aulagekapital des von den Niederlanden erbauten Theiles
der Strecke lbrhove-Neuschanz 765 000 „
zusammen 42 679 729 „
♦) Vergl. Archif 1886, S. 104 ff.
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No'izin.
127
Der fOr 1885 zu verzinsende Betrag dos oldenburgischen Anlage-
kapitals berechnet sich nach Abzag der von Preussen hergegebenen Sub-
vention von 3 000 000 JC zn 27 756 753 JC-
Die wesentlichsten Betriebsergebnisse in den Jahren 1885 nnd
1884 sind nachstehend zusammengestellt:
[
1885
1884
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fur das Tonnenkilometer . . .
Stuck
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-5UO 1 *? 1
1 04 OOZ
mit einem Frachtbetrag von . .
JC
qnj ARQ
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iyo lOu
OOl
OOo
97 9fi£
z f zoo
Z4 uzy
1 4ai 4U4
1 ZOO O i o
durchschnittfich taglieb Zuge . .
74,76
65,83
3 938
3 524
auf das Kilometer Babnl&nge Durchscbnittszuge
: 10,79
9,66
Die Gesammtkosten der Zugkraft betrugen:
fur 1000 Nutzkilometer ....
. . JC
353 is
358,84
„ „ Lokomotivkilometer . .
275,75
277,6i
, „ Acbskilometer ....
»
13.86
13,39
, die Eilometertonne Roblast
T5
0,002
0,002
„ „ „ Reinlast
0-009
0,009
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128
Rechtsprechung und Gesetzgcbutig.
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rechtsprechung.
Konnen Beamte einer flskalischen Behorde in einera von dieser gefiihrten Prozesae zur
Vernehmung als Sachverstandige zugezogen werden?
Einwand der Verjahrung bei Schadensersatzklagen.
Legitimation des Fiskus zur Erhebung von Schadensersatzklagen als Vertreter einea ihm
lediglich zum Betriebe und zur Verwaltung iibertragenen Eisenbahnunternehmens.
Urtbeil des Reichsgerichis (V. Zivil-Senat) vom 7. Juli J 886.
Aus den Entscheidungsgrunden.
Der Kl&ger verlangt von der Beklagten Erstattung von Kosten
welche ihm angeblich erwachsen sind durch die Reparatur einer bestimmten
Eisenbahnstrecke.
Als Verpflicbtnngagrnnd wird der von der Beklagten betriebene
Bergban bezeicbnet, dnrch welchen anf der Strecke Senknngen entstanden
sein sollen, deren Beseitigung den Gegenstand der Reparatur gebildet babe.
Der erste Ricbter hat die bei der Klagefordernng berechoeten Frachi-
satze gekurzt nnd mit dieser Position, aowie mit dem Ansprnch anf
Zahlang von 5 pCt. Verwaltungskosten den Klager abgewiesen, im Debrigeo
nach dem Antrage vernrtheilt. Die dagegen eingelegte Berufang der
Beklagten ist zurfickgewiesen, anf die Anschlnssberufnng des Klagem
diesem anch die Halfte der geforderten Verwaltungskosten zaerkannt
wordeo.
Die dagegen eingelegte Revision der Beklagten konnte nicht fur be-
grundet erachtet werden.
1. Die Entscheidung beruht, soweit es sich um die Ursache des
Schadens und dessen Umfang, aowie die Zeit seines Entstehens handelt,
wesentlich anf eioer Wurdigung der Gotachten, welche Beamte des K lagers
abgegeben haben, namlich die K5niglichen Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
Inspektoren K. und P., zugleich standige Hulfsarbeiter des Konig-
lichen Betriebsamts zu E., durch welches der Klager in diesem Prozesse
vertreten wird.
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Rechtsprecbuug und Gesetzgebuog.
129
Der Berufangsrichter befindet, es wurde ihre Vernehmung als Gut-
achter nur dann unzulassig gewesen sein, weon sie als Vorstaudsmitglieder
gesetzliche Vertreter der klagenden fiskalischen Behorde waren, das set
iber voa der Beklagten nicht behauptet, auch biete sich sonst keia Aohalt
far eine solcbe Annabme. Besondere thats&cbliche Momente, welche die
Cnbefangenheit der Gutachter zweifelhaft machen kflnnten, seien nicht
vorhanden, ibre Eigenschaft als Beamte des Klagers scbliesse das Ver-
trauen nicht aas, welches der Berafangsrichter in die Objektivitfit ihres
Gutachtens setze.
Die Revision wirft dem Berufangsrichter vor, er babe nicht erwogen
and uberhaopt nicht ergrfiodet die den Gutachtern beiwohnende Eigenschaft
von standigen Hulfsarbeitern, eine Eigenschaft, welche in der Revisions-
teantwortuDg als vorhanden anerkannt wird. Nach der Organisation der
Verwaltung der Staatseisenbabnen und der vom Staate verwalteten Privat-
eisenbahnen, wie sie durch den Allerb5chsten Erlass vom 24. November
1879 geregelt worden, wfirden die Eisenbahnbetriebsamter mit einem
Betriebsdirektor und der erforderlichen Anzahl von Hulfsarbeitern besetzt
von denen Einer mit der standigen Vertretung des Direktors betraut soi.
Dass dem einen oder andern der Gutachter eine solche Vertretung obliege,
wird auch jetzt nicht behauptet. Nur dies wurde aber nach § 371 der
Zivilprozessordnung die abgegebenen Gotachten an sicb binfallig machen.
Ausserdem ist es Sache der Partei, die betreflfenden Grunde namhaft zu
machen, aus welchen die Ablebnung eines Gutachters begrundet werden
soil. Eine Veranlassung fur den Richter fiber die im § 360 a. a. 0. vor-
geschriebenen allgemeinen Fragen hinaus, ohne Anregung von Seiten der
Farteien, die Sachverstandigen fiber den fraglichen Punkt zu befragen, kana
im vorliegenden Falle als vorhanden nicht zugegeben werden. Es ist
auch weiter mit der Revision nicht anzunehmen, dass der Berufungsrichter
bei Bcme8sung der Glaubwurdigkeit derselben Sachverstandigen auf deren
Stellung als stfindige Hfilfsarbeiter als scbwachendes Moment Gewicbt
^elegt baben wfirde. Denn er hat ihre Stellung als Beamte derjenigen
Behflrde, welche den Klager vertritt und zu deren Geschaftskreis die Instand-
baltong der beschadigten Eisenbahn gehSrt, im Allgemeinen erwogen und
«enn er bemerkt, besondere tbatsachliche Momente, welcbe die Unbefangen-
heit der Sachverstandigen verd&chtigen kOnnten, seien nicht vorgebracht,
so verstebt er unter diesen Momenten nicht eine besondere Art und Aul-
gabe der amtlichen Geschaftstbatigkeit der Sachverstandigen, sondern
Verdachtsgrunde , welche ausserbalb der amtlichen Beziehung zu der
klagenden Behdrde liegen wurden.
2. Die Beklagte batte der KlageforderuDg den Einwand der drei-
jihrigen Verjahrung ausserkontraktlicher Ansprficbe entgegenge6tellt mit
Artkir fur Ei*enbahnw«*en. 1887. 9
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130
RechtsprechuDg and GesetzgebTrog.
Rflcksicht darauf, dass Senkungen an dem betreffenden Theile des Bahn-
kOrpers schon vor dem 6. April 1880, dem Tage, weleber drei Jahre vor
Erhebung der Klage zurfickliegt, sicbtbar gewesen seien, nod dass Klager
auch schon frfiher deren Ursache gekannt habe.
Der Bernfongsrichter hat diesen Einwand au8 folgenden Grfinden
verworfen: Er stellt fest, dass die Senkungen, welcbe den Gegensiand
der Elage bilden, nach dem Gntachten der genannten beiden Sach-
verst&ndigen als eine Folge des Bergbaubetriebs der Beklagten nicht batten
vorausgesehen werden kOnnen; es bestebe zwischen diesen Schaden aus
der Zeit vom 1. Januar 1880—82 nnd den fruher 1876/77 aafgetretenen
eine Ruhepause, welche ein sicheres Erkennen weiterer Scbadignogen aus-
geschlossen habe. In der Zeit vom 1. Januar bis 6. April 1880 babe
man dieselben ibrem Wesen nnd ibrem Umfange nach uberhanpt noch
nicht wahmehmen kOnnen. Mit Rucksicht anf diese Feststellung erklart
der Bernmngsrichter die Eideszuschiebung daruber fur nnzul&ssig, dass
der Klager bezw. dessen Rechtsvorgfinger schon vor langer als drei Jahren
von Erhebung der Klage znruckgerechnet, Kenntniss von der Ursache
nnd dem Dasein der Schaden gehabt babe.
Auch hier kann dem Berufungsricbter der Vorwurf einer Gesetzes-
verletzung mit Grand nicht gemacht werden. Der Plenarbescbluss des
fruheren preussiscben Obertribunals vom 20. M&rz 1846 (Entscheidungeo
Band 13 Seite 19) fuhrt aus, es treffe die dreijahri»;e Verjahrung des
Ansprucbs auf Ersatz eines ausserbalb des Falles eines Kontrakts erlitteneo
Scbadens das ganze Recbt auch in den Fallen, wo der aus einer Handlung
entstehende, dem Bescbadigten bekannt gewordene Schaden so bescbaffeo
ist, dass er, obwohl im wechselnden Umfange, sicb auch in der Zukunft
erneuert. Aber derselbe Gericbtsbof bat in jungeren Erkenntnisseo
(vergl. Striethor8t Archiv Band 61 Seite 316 und Band 76 Seite 46)
diesen Grundsatz mit Recht dahin prazisirt, dass er Anwendung finde anf
spatern Schaden nur dann, wenn deren Eintritt aus der fruheren Be-
scbadigung mit Sicherheit vorauszusehen war. Der Berufungsrichter hat
aber aus den Gntachten von P. und K. v fur vollstandig erwieseu
angenommen, dass ein solches Voraussehen in Bezug auf die von
der Klage befassten Schaden nicht mdglich war und dieser Feststellung
gegenuber ist die Zuriickweisung des Eidesbeweises nach § 411 der Zivil-
prozessordnung urn so mehr gerechtfertigt, als die Thatsache, uber welche
der Eid zugeschoben ist, sich ibrem Wesen nach nur mittels sachverstandiger
Kenntniss feststellen lasst.
3. Auch im Uebrigen lasst die augegriffene Entscheidong einen Rechts-
irrtbum in der Grundlage derselben nicht erkennen. Was namentlich die
Aktivlegitimation des Klftgers angeht, so mag es dahin gestellt bleiben,
Digitized by Google
Rechtsprechung und Gesetzgcbung.
131
ob derselbe im Sinne des § 7 des Allgemeinen Landrechts Theil I Titel 7
mit den Vorderrichtern als vollst&ndiger Besitzer bezeichnet werden kann
gegenfiber der von ibnen festgestellten Thatsache, dass nach dem Vertrage
zwischen dem Kl&ger nod der Rb. Eisenbahngesellscbaft, aus
welchem das Klagerecht hergeleitet wird, der letzteren das Eigentbum
belassen ist. Aber dieser Vertrag giebt dem Kl&ger solche Rechte, dass
daraus die Berechtigung zur Erhebung des Klageansprnchs zutreffend ge-
folgert ist, selbst wenn der Klager dec Willen des Eigenth&mers nicht
haben kann. Schon darin, dass dem Kl&ger auf ewige Zeiten der Betrieb
and die Verwaltung des ganzen Unternebmens ohne irgend welche Be-
schr&nkung ubertragen ist, ebenso der Besitz des ganzen YermOgens, liegt
Recbt und Pflicht, die Gegenst&nde des Betriebs zn erbalten und sie gegeo
Bescbadigungen Dritter zu bewabren.
Rechtsgrunds&tze aus den Entscheidungen des Reichsgerichts.*)
Eisenbahnfrachtrecht.
A. d. H. G. B. Art. 424. Betriebsreolement fiir die Elsenbahnen Deatsehlands §§ 48, 67.
Erkvnutniss des Reichsgerichts vom 13. Februar 1886. (Entscb. Nr. 30, S. 146—152.)
Die Nachpr&fung einer Auslegung des Betriebsreglements in der Re-
Yisionsinstanz ist zul&ssig; das Betriebsreglemeot ist eine abstrakte Norui,
welcher, als solcher, die den Frachtvertrag abschliessendeD Theile sicb
octerworfen haben.
Sofern bei Aufgabe eines der in Anl. D. zum § 43 des Betriebs-
reglements verzeicbneten Gutes den daselbst enthaltenen Vorschriften fiber
Verpackung und Deklaration entsprochen ist, kann eine Entbindung von
der Haftpflicbt des Frachtffihrers aus der Bestimmung des § 48 des Be-
triebsreglements nicht entnommen werden. .d ...t
Die Bestimmungen des Art. 424 A. D. H. G. B. beruhen auf der Erwagang,
dass die Eisenbahnverwaltung auch bei der grdssten Sorgfalt nicht im
Siaode ist, gewisse Arten von Gutern wegen ihrer besonderen Beschaffenheit
gezen gewisse Besch&d?*ungen auf dem Transporte zu sicbern, dass sie also,
') Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsacben. Herausgegeben von den Mitgliedern,
•1« GerichUbofes. Band XV. Leipzig, Veit <fc Comp., 1886. (Vgl. zuletzt Archiv 1886
704 ff.) Das in diesein Bande veroffentlichtc Erkenutniss vom 14. October 1885 (Nr. 2
S. 5—8) betr. die rechtliche Stellung der Generalsaldirungsstolle des Vereins deutscher
Eisenbabnterwaltungen ; vom 25. November 1885 (Nr. 21, S. 95— 101) betr. die Rechte der
bividendenscheininbaber und vom 19. Januar 1886 (Nr. 24, S. 114, 115) betr. Reichs-
hiftpflichtgesetz sind bereits im vorigen Jabrgang des Archivs und zwar S. 425 — 429,
S. 559, 560, u. S. 567 vollinbaltlicb abgedruckt uad daher in obiger Zusammenstellung
nkbt berncksichtigt.
9*
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132
Kucberscbau.
wenn sie sich von der Haftuog fur solche Beschadigungen nicht freizeichnen
durfte, einen reinen casus flbernehmen musste, wofur sie in der ErhOhung
der Fracht ein Aequivalent zu sucben gendthigt ware.
Ibre wesentlich praktische Bedeutung erhalt diese Bestimmuog erst
durch die in Absatz 2 des Art. 424 aufgesteilte Vermutbung. Hieraus
erklart sich aucb, warum in Abs. 1 Nr. 4 des Artikels die Freizeichnung
von Unfallen miterwahnt wird, fur welcbe die Eisenbahn nach dem Ge-
setze gar nicht zu haften hat, wie fur inneren Verderb.
Diese Vermutbung ist aber nicht betreffs solcher Guter aufgestelit,
bei welchem — beispielsweise — die blosse MOglichkeit einer Selbst-
entzundung vorliegt, sondern sie greift nur dann Platz, wenn das Gut
wegen seiner eigenthumlichen naturlicben Beschaflfenheit der besonderen
Gefahr der Selbstentzundung ausgesetzt war.
Dnter dem allgemeinen Bcgriff der in § 67 Nr. 1 im Anfange
bezeichneten Guter fallen solche Gegenstande nicht, welche bei ausserer
Beruhrung mit Fener leicht entzundbar sind; denn gegen diese Gefahr das
Gut zu scbutzen, ist die Eisenbahn sebr wohl im Stande, eine besondere
Transportgefabr ist durch diese Eigenschaft nicht bedingt.
Der Umstand, dass der Frachtfiihrer durch das Gut oder durch ein
infolge der besonderen Beschaflfenheit desselben eingetretenes Ereigniss
Scbaden erlitten hat, gewahrt demselben an sich keinen Ersatzanspruch
gegen den Absender. Ein solcher Anspruch ist nur dann begrundet, wenn
die Entstehung des betr. Ereignisses oder seine schadigende Wirkung auf
ein Verscbulden des Absenders zuruckzufuhren ist.
Betriebsreglement f. d. Eisenbahnen Deutschiands §§ 48. 50.
Erkenntniss des Reichsgericbts vom 6. Marz 1886. (Entscb. Nr. 31 S. 152—156).
Ueber die Verpflichtung des Absenders zum Ersatze des durch das
Gut auf dem Transporte verursachten Schadens enthalt das Handelsgesetz-
bucb keine Bestimmung; es kommen daher die Bestimmnngen des burger-
lichen Rechts zur Anwendung.
Das Eisenbahnbetriebsreglement hat nach keine r Richtung hin die
Natur einer zwingenden Vorscbrift, indem namlich die Eisenbahnverwal-
tungen durch den Bundesrath angewiesen werden, ihre Frachtvertrage nach
den im Betriebsreglement formnlirten Bedingungen abzuschliessen. Allein
diese Vorschrift ist nur an die Eisenbahnverwaltungen gerichtet, nicht an
die mit diesen in Vertragsverhaltniss tretenden Personen. Das Eisenbahn-
betriebsreglement hat also nicht die Natur eines Polizeigesetzes.
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Recbtsprechung und Gesetzgebung.
13
Fur die den Frachtvertrag abschliessenden Personen haben die Be-
8timmungen des Betriebsreglements fiber die Befordernng von Gutern nnr
die Bedentnng einer abstrakten lex contractus, welche dadurcb, dasB der
einzelne Fracbtvertrag auf Grand desselben abgeschlossen wird, znr kon-
kreten Vertragsnorm wird. Dies ergiebt sicb insbesondere ans der itn
Eiogang des Betriebsreglements den Eisenbahnverwaltnngen beigelegten
Befagniss, Frachtvertrfige abznschliessen, welcbe dem Pnbliknm gunstigere
Bedingnngen gew&hren, eioe Bestimmung, die nnmOglich wfire, wenn es
sich am Vorschriften bandelte, welcbe von einer StaatsbehSrde im Inter esse
der allgemeinen Sicherheit anfgestellt sind.
Gesetzgebung.
Danemark. Ednigliche Verordnnng vom 29. September 1886 be-
treffend die Einsetznog eines Eisenbabnratbs.
Veroffentlicbt unter No. 113 der Lovtidenden No. 38 von 1886.
Mit Ruckskht auf § 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1880, betreffend die staatliche (Jeber-
cahme der der Seelandischen Eisenbabngesellschaft gehorendeii Eisenbabnen nebst Zubebor*),
«ird Folgendes angeordnet:
§ 1. Durcb Vermittelung des Ministers des Innern wird ein Eisenbaburath eiogesetzt
bebnfs berathendeo Zusammenwirkens mit der Dircktion der Staatsbabnen bei der Behand-
lung wicbtiger, den Staatseisenbahnbetrieb betrefTenden Fragen, besonders solcber, welche
die Fahrplane, Tarif- und Beforderuogsvorscbriften angeben.
$ 2. Der Eisenbahnratb soli aus 23 Mitgliedern besteben, niimlich:
5 Vertretern der Landwirthschaft,
5 „ des Handels,
5 „ der Industrie und des Handworks,
2 der Fischerei,
2 „ des Gart- nbaues, .sowie
3 anderen Miigliedern,
und ausserdem aus Ersatzmanoern.
Sammtliche Mitglieder des Rathes und ibre Ersatzmanner werden von dem Minister
des Innern ernannt; der Prasident und die letztgenannte Gruppe von Mitgliedern, sowie
ein Ersatzmann fur jedes Mitglied dieser Gruppe nach freier Wabl des Ministers; die
abrigen Gruppen unter Mitwirkung des Koniglicben landwirtbscbaftlichen Vereins, der ge-
oeinscbaftlicben Representation fur das Zusammenwirkeu zwischen deu Vertretern des
diniscben Handelsstandes . der gemeinscbaftlicben Reprisentation fur Industrie und Iland-
werk, des danischen Fiscbereiexportvereins und des danischen Gartner- Vereins. Zu diesem
Zweck wird diesen Vereinen aufgetragen, fur jedes Mitglied, welches in die betreffende
Gruppe aafgenommen werden soli, drei Manner zu wablen, welche die erforderliche Be-
flhigung besitzen, urn einen Sitz im Rathe einzunebmen (s. 8 4); von den auf diese Weise
gewahlten Mannern wird ein Mitglied und ein Ersatzmann fur dasselbe ernannt Sollten
einige der vorgedacbten Vereine nicht geneigt seiu, die gedaehte Wahl vorzunebmen, oder
anfboren zu besteben, oder es nach Ansicht des Ministers des Innern nicbt fur wunscheus-
Vgl. Archiv 1880 S. 188 ff.
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134
Recbtsprecbung und GeseUgebung.
werth eiachtet werden, ibre Mitwirkung zu benutzen, so stebt es dem Minister frei, 7.11 be-
stimmen, dass entweder eine andere Vertretung an Stello des betrefienden Gewerbes trete,
oder die Betreffenden nacb eigener Wabl zu ernennen. For den Fall einer zeifweiligen
Verbinderung eioes Mitgliedes oder dessen Austritt aus dem Rathe, beruft der President
dessen Ersatzmann. Um im Bebinderungsfalle fur den Prasidenten zu fungiren, hestellt
der Minister des Innern ein anderes Mitglied zum Vizeprfisidenten.
§ 3. Die Mitglieder des Rathes und deren ErsatzmSnner werden fur einen Zeitraum
von 3 Jahren ernannt, konnen aber nach Ablauf dieses Zeitraums aufs Neue angealellt
werdeu.
Der Minister des Inuern trifft bei Zeiten die notbigen Anstaltcn zur Erneuerung des
Rathes. Tritt vor Ablauf von 3 Jahren eiu Mitglied sowohl, vie dessen Ersatzmann aus,
so wird eine neue Wahl fur die ubrige Zeit unter Beobarhtung der im § 2 enthalteneu
Vorscbriften vorgenommen.
§ 4. Mitglieder von Direktioneu fur Beforderungsunternebmen, oder Manner, die an
der Direktion von solcben Tbeil nebmen, welcbe in Wettbewerb mit den Staatsbabuen treteu
konnten, sowie Personen, welcbe verfugungsunfabig sind oder durch Uriheilsspruch einer
in der offentlicben Meinung entehrenden Handlung schuldig befunden worden sind, konnen
keinen Sitz im Ratbe eionebmco. Die Frage daruber, iuwiefern cin Mitglied auf CJrund
dieser Bestimmungen austreten musse, wird vom Ratbe eutschieden, von dessen Beschhns
jedocb an den Minister des Innern appellirl werden kanu.
§ 5. Der Generaldirektor fur den Staatsbahneubetrieb nimmt an deu Verhandluneen
des Rathe* Theil. Diejenigen Eisenbahnbeamten, deren Mitwirkung dem Generaldirektor im
Allgemeinen oder in einzelnen Fallen erforderlich erscheint, baben gleichfalls Zutritt zu deu
Verbandlungen. Der President kanu, weun von Mitgliedern des Ratbcs oder vom General-
direktor der Wunscb danach ausgesptochen wird, auch andere Sacbverstandige znzieben,
um Aufklaruug uber die zur Verhandlung kommendeu Sachen zu ertheilen.
§ 6. Die Ansicht des Eisent>abnrathes soil in alien wichtigerm Frageu, welcbe die
Veranderung in den bestehenden Fahrplanen oder Tarif- und Beforderungsvorsebriften be-
treffen, eingeholt werden. Der Generaldirektor hat bei Zeiten dem Prasidenten des Ralbes
die erforderlichen motivirten Vorscblage zuzustellen. Die Mitglieder konnen Vorscblage zu
Antragen an die Staatsbabndirektionen seitens des Rathes in der gedachten Richtun? ein-
bringen. solcbe Vorscblage aber solleo, bevor sie im Ratbe bebandelt werden, vom Prasi-
denten dem Generaldirektor zur Erklarung vorgelegt werden.
Ausser den gedacbten Sacben konnen aucb andere wicbtige, den Stnatsbahnenbelrieh
betreffende Fragen dem Ratbe zur Bebandlung vorgelegt werdeu, gleichwie derselbc auch
auf Vorschlag seiner Mitglieder solcbe Fragen in Erwagung zieben und diescrhalb mit An-
tragen bervortreten kann, nacbdem eine Erklarung des Generaldirektors uber diese Vor-
scblage vorber eingeholt worden ist.
§ 7. Der Rath kann aus seiner Mitte cinen standigen Ausschuss ernennen, um die-
jenigen Sachen, die im Rathe bebandelt werden sollen, vorzubereiten. Der Pr5nd<nt des
Ratbes tritt in den Ausschuss ein als dessen Vorsitzender.
§ 8. In drirgenden Fallen kann die Staatsbahndirektion in Sacben der im ersten
Absatze des § 6 gedacbten Art Entscheidung treffen, obne dass die Erklarung des Eisenbahn-
ratbes vorher eingeholt worden ist; in solcben Fallen aber hat der Generaldirektor uber
die getroffene Entscheidung dem Piasidenten des Rathes eine Mittbeilung zu macben*
welcher dieselbe alsdann zur Kentitniss des Rathes zu bringeu baben wird.
§ 9. Der Eisenbahnrath triit wenigsteus einmal im Jahr nach naherer Verabredung
zwischen dem Prasidenten desselbeu und dem Generaldirektor fur den Staatsbabnbetrieb
zu Sitzungen zusammen.
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RechUprecbuog und GeseUgebuug.
135
Der Yersammlungsort ist Kopenbagen.
Die Mitglieder des Rathes werden todo Prasidenten desselben zur Sitzung geladen.
Die Einberufung soli rait einer Frist von wenigstens 14 Tagen stattfinden, und zugleich
mit derselben wird deu Mitgliedern ein Verzeicbniss derjenigen Sacben zugestellt, welche
rar Verbar,dlung kommen solleu. Wet,n ein Mitglied des Rathes verhindert ist zu er-
scbeinen. so bat es dies dem Prasiden ten sofort anzuzeigen.
§ 10. Ein gultiger Beschluss kann nur im Eisenbabnratbe und dessen standi gen
Ausschuss gefasst werden, wenn fiber die Halfte der Mitglieder anwesend sind. Die Beseblusse
werden durch Stimraenmebrbeit gefasst.
Der President giebt nur in Fallen von Stimmengleicbbeit seine Stimme ab. Uebri^ens
setzt der Eisenbahnrath und der Ausscbuss aelbst seine Geschaftsordnung feat, welche jedoch
an den Minister des Innern znr Billigung einzusenden ist.
§ II. Ueber die Verhandlungen des Ratbes wird ein Protokoll gefuhrt, in welcbem
tbeils ein Auszug aus den Verbandlungen selbst, tbeils die ton dem Rathe gefassten Be
'cblusse Aufnabme finden.
Eine Abschrift des Protokolls wird dem Reicbstage, dem Ministerium des Innern, dem
Generaldirektor des Staatsbahnenbetriebes und sammtlichen Mitgliedern des Rathes und
dessen Ersatzmannern zugestellt.
§ 12. Deu Mitgliedern des Eisenbabnrathes wird freie Reiae auf den Staatabahnen
zo und ton den Sitzungen des Rathes und des standigen Ausscbusses und 10 Kronen
DiiUn an den Sitzungstagen, die Reisetage miteinbegriffen, zngestanden.
Der President kann zu seiner Unterstutzung bosoldete Mithalfe annebmen.
§ 13. Die Kosten des Eisenbabnrathes werden aus den Betriebscinnabmeu derStaats-
bahnen bestritten.
Italien. KGnigl. Erlass vom 19. September 1886, betr. den Ban und
Betrieb zweier Seilbahnen in Neapel.
Veroffentlicht im Mon. d. Str. ferr. vom 27. Oktober 1886.
Die Koozession fur den Bau und Betrieb zweier far Personen- und Postbeforderung
bettimmter Seilbahnen — von denen die eine von der Piazza Montesanto, die andere von
San Pasquale a Cbiaja in Neapel nach der Hocbflache von Vomero fuhren soil — wird der
Stadtgemeinde Neapel ertheilt. Den Staatsbeamten, welche vom Minister der orient lichen
Arbeiten mit der Beaufsicbtigung des Baues und Betriebes der Seilbahnen beauftragt werden,
bat die Konzessionarin freie Fabrt auf beiden Seilbahnen zu gewabren. Ausserdem sind
zur Deckung der Kosten der Staatsaufsicbt jabrlich 100 Lire an die Staatskasse zu ent-
riebten. Die Konzession ist auf die Dauer von 90 Jabren verliehen.
KOnigl. Erlass, betr. Bau und Betrieb der Eisenbabn Padua-Cbioggia.
Veroffentlicht im Mon. d. Str. ferr. vom 20. Oktober 1886.
Die Konzession fur den Bau und Betrieb einer normals-purigen Eisenbabn von Padua
aber Piove nach Cbioggia (am adriatiscben Meere) wird der Provinz Padua ertheilt. Die
Fertigstellung dieser Linte soil binnen 3 Jabren erfolgen. Der Staat gewSbrt auf die Dauer
von 35 Jabren vom Tage der Betriebseroffnung ab einen jabrlicben Zuschuss von 1000 Lire
for jedes Kilometer der Lange der Babn, soweit solche einen besonderen Babnkorper hat
(nicht andere Bahnen benutzt, oder auf Strassen u. s. w. liegt).
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136
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rassland. Verordnnng vom 15. Oktober 1886, betr. Maassnahmen zar
Verhutung der Verbreitang der Viehsenohen.
Veroffentlicht im Verordaungsblatt des Min. der Verkehrsanstalten vom 2 1 Ok-
tober 1886.
Auf Eisenbahnstationen, welcbe innerhalb der Gouvernementsbezirke Woronesch, Je-
katerinoslaw, Poltawa-Chakow und des Don'scben Gebietes liegen, dutfen grosses flornvieh
und Scbafe zur Verladuog nur zugelassen werden, nachdem dieses Vieh durch die zustandigen
Veterinarbeamten untersucht und ein Zeugniss daruber dero Stationsvorstande ubergeben
worden isl. In den ubrigen Landestheilen des Reiches ist die Ausladung vou Hornvieb
und Scbafen nur auf denjenigen Eisenbahnstationen gestattet, fur welcbo die ortlichen Be-
horden dies zulassen.
Verordnnng vom 20. Oktober 1886, betr. die in jedem Herbst vor-
znnehmende Dntersucbung des baulicben Znstandes der Privatbahnen.
Veroffentlicht im Verordnungsbl. d. Min. d. Verk. vom 28. Oktober 1886.
Im Anschluss an bezugliche frubere Verordnuneen werdon Vorschriften fur das Ver-
fahren bci der in jedem Herbst durch die zustandigen Regiorungsinspektoren unter Zu-
ziehung der Babnverwaitungen vorzunehmenden Untersuchungen des baulicben Zustandes
der Privatbahnen gegeben. Das Ergebniss dieser Untersuchung, welches in einer Ver-
bandlung niederzulegen ist, soil hauptsachlicb die Unterlagon fur die Beurtbeilung und
Feststellung der von den Verwaltuogen der Privatbahnen aufgestellten Etatsentwurfe fur
das kommende Jahr liefern.
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i
I
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Burherschau.
137
BUcherschau.
Besprechungen.
Schonberg, G. Dr., ordentlicher Professor der Staatswissensohaften an
der Universitat Tubingen, Handbuch der politischen Oeko-
nomie. Zweite, stark vermehrte Anflage. 3 Baode. Tubingen
1885. 1886. Laupp'sche Bnchhandlnng.
Es ist eine anf dem deutschen Bfichermarkte seltene Erscheinung,
dass ein wissenschaftliches Werk von dem Umfange nnd dem entsprechenden
Kaafpreise des vorstehenden Uandbnchs in der kurzen Zeit von drei Jahren
eine zweite Anflage erlebt. Zn Gnnsten der ersten, im Sommer 1882
beransgegebenen Anflage nabm es sogleich ein, dass das Bnch als Ganzes,
and nicht, wie die meisten Sammelwerke aus anderen Gebieten der Wissen.
schaft, in nnr zn oft unregelmassigen Liefernngen erschien. Der Leser
wnsste also sofort, was er an dem Bnche hatte. Diese Art der Heraus-
gabe batte indessen den Nachtheil, dass die Mitarbeiter an dem Werke
nicht uberall Fuhlung mit einander gewinnen konnten, dass es dem Leiter
des Cnternehmens aber ebenso nicht mOglich war, gewisse Ungloichmassig-
keiten zn beseitigen nnd einzelne sich widersprechende Ansichten der
Mitarbeiter untereinander wenigstens in Beziehung zn setzen. Auch eine
Aeusserlicbkeit, der verschiedene Umfang der beiden Bftnde der ersten Anf-
lage, scbien daranf hinzndenten, dass im Verlanf der Arbeit die Einhaltung
des ursprunglichen Planes nicht uberall mOglich war.
Diese Mangel sind nnn — Dank dem schnellen Verkanf der ersten
Anflage — beseitigt, nnd die zweite Anflage konnte unbedenklich in Lie-
fernngen ansgegeben werden, weil fiber den Inhalt nnd die Bedeutnng des
Bathes jetzt voile Klarheit herrschte. Diese Ende 1886 abgeschlossene
Anflage ist daher nicht nnr eine stark vermehrte (aus den zwei Baoden
mit 1877 Seiten der ersten Anflage sind 3 Bande mit 2783 Seiten in der
zweiten Anflage geworden), sondern auch eine wesentlich verbesserte.
Die ans8ere Eintheilnng des Werkes ist unver&ndert geblieben. Band
1 nnd 2 enthalten die Volkswirthschaftslehre, Band 3 die Finanzwissen-
sohaft nnd die Verwaltungslehre. Von den Mitarbeitern der ersten Anflage
ist ansgeschieden Prof. Brentano, neu hinzngetreten sind Prof. Conrad
(Halle), Prof. Lorey (Tubingen), Bezirksprfisident Frh. von Rei tz en stein
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138
Bucherscbati.
(Freiburg) und Prof. Seydel (Mfinchen). Einzelne der neuen Abachnitte
des Werkeaaind voq dieaen bearbeitet, von Conrad der dritte Theil der Land-
wirthachaftalehre (Volkawirthachaft, Absehnitt XIV a. Band II. S. 225 ff.), von
Lorey das Jagdweaen (daaelbat Absehnitt XV a. Band 11. S. 317 ff.), von
Frh. von Reitzenstein der besonders wichtige, in Lehrbfichem bisher kanm
behandelte Absehnitt fiber das kommunale Finanzwesen (Finanzwiaaenschaft
Abachnitt XI. Band III. S. 559 — 686) von Seydel fiber die Sicherheitspolizei
(Verwaltungawesen, Absehnitt IV. Band III. S. 759 — 804). Ancb die alteren
Mitarbeiter haben neben den bisherigen Arbeiten neue geliefert, insbe-
aondere Guifken den letzten Absehnitt des zweiten Bandes (S. 943 bis
Schluss) fiber Bev&lkerungspolitik, Answanderang and Kolonisation , G.
Meyer den einleitenden Absehnitt Band III. S. 687 ff. fiber die Grundbegriffe,
das Weaen und die Anfgabe der Verwaltnngalehre nnd Jolly den
letzten Abachnitt dieser Abtheilung (S. 937 bis Schluaa) betr. das Unter-
richtaweaen. Die Bearbeitung der gewerblichen Arbeiterfrage hat an Stelle
Brentano'a Schdnberg selbat ubernommen.
Ea iat nicht meine Absicht, nnd wfirde ausserhalb des Rah mens der
dem Arehiv fur Eisenbahnweaen zugewie8enen Anfgabe liegen, auf den
Inhalt dea Werkes im Einzelnen einzugehen. Dieae Anzeige verfolgt viel-
mehr den hauptsachlichen Zweck, auch die EisenbahnbehOrden auf das
Erscheinen der neuen A ullage des hochbedentenden Werkes aufmerkaam
zu machen. Der steta zunehmende Einfluss der Eisenbahneu auf unser
ge8ammtes wirthschaftlicbes Leben bedingt gerade ffir den Eisenbahnver-
waltungsmann eine besonders eingehende, grundliche Eenntniss aller Lehren
der Volkswirthschaft; auf alien Gebieten deraelben mua8 er Bescheid
w is8 en. Bei dem grossen VVandel, welehen diese Wissenschaft in den
letzten beiden Jahrzehnten durcbgemacht hat, ist aber ein zuverlaaaiger
Wegweiaer nicht nur fur die Lernenden, sondern aueh fur die inmitten des
praktischen Berufslebens stehenden Beamten unentbehrlicb. Und ein aolcher
iet hier durch das Zuaammenwirken zahlreicher unserer eraten Krafte ge-
sehaffen; auf alle wichtigeren Fragen findet der aufmerksame Leaer die
Antwort einea vollkommen sachveratandigen Blannes, dessen Rath in
Zweifelsfallen einzuholen, Niemand versaumen sollte.
Das Handbueh aber ist insbesondere auch keine Parteischrift. SeineVer-
fa88er gehSren zwar durchweg der sog. neueren Richtung der Volkswirth-
8chaft an, aber ihre Darstellung iat fiberall weit entfernt von Einaeitigkeit,
die altere Richtung, die Bedeutung deraelben ffir da8 Leben und die Ent-
wicklung der Wissenschaft wird voll berficksichtigt und gewurdigt.
Dem Eisenbahnwesen begegnen wir ausfuhrlich an zwei Stellen
dea Handbuchs. In Band I, Abscbn. IX (S. 503—580) befindet sich die
Darstellung des Transport- und Kommunikationsweaene von Prof.
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Bucherschau.
139
Emil Sax iu Prag, dem Verfasser des grundlegendea Handbachs fiber
die Verkehrsmittel in Volks- and Staatswirthscbaft. Ausserdem wird iu
dem dritten Abschnitt der Finanzwissenschaft (Band HI S. 61 ff.) betr. die
Brwerbseinkunfte des Staates, die finanzielle Bedeatung der staatlicheo
Transportunternehmungen (darnnter der Eisenbahnen S. 94—104) von
Geh. Ratb v. Scbeel (Berlin) besonders erOrtert. Beide Abbandlungen zu-
sammen bilden die m. W. jungste Gesammtdarstellnng der Lehre von den
Yerkehrsmitteln, insbesondere den Eisenbahnen nacb ihrer volkswirthscbaft-
lichen Bedentnng. Es ist dabei eine erfreolicbe Wahrnehmung, wie der
privatwirthscbaftliche Gesichtspunkt bei dieser Darstellung mehr nnd mehr
znrucktritt. Vergleicbt man z. B. die §§ 52. 53 (S. 564—570), in welchen
Sax die Streitfrage: Staata- oder Privatbahnen? erortert mit der Behand-
laog dieses Themas in dem vorerw&hnten Handbuche desselben Verfassern,
so lasst sich eine fortschreitende Hinneigung desselben zn dem Staatsbahn-
system gar nicbt verkennen, selbstverstandlich in dem Sinne, dass bei einer
praktischen EinfubruDg des Staatsbahnsystems in einem bestimmtem Lande
die besonderen Verhaltoisse desselben den Ansschlag geben muss en. Sax
erklart dabei aasdrucklich (S. 570), dass er sich bier in voller Ueber-
einstimmnog mit der bekanDten prenssiscben Deokschrift befinde, welcbe
die erste der sog. Verstaatlichungsvorlagen im Winter 1879/80 begleitete.
Noch entscbiedener nimmt v. Scheel seinen Standpunkt anf dem Boden
des Staatsbahnsystems ein. Derselbe sagt z. B. S. 97 Band III: „Dass
die Staatsbahnen nicht nnr wegen der mindesteos gleichen Befahignng
zq Ban nnd Verwaltnng von Eisenbahnen, welcbe den Staatsorganen denen
von Aktiengesellscbaften gegenuber zukommt, berechtigt, sondern anch
als Theile der dem Staate zustehenden, von ibm am unparteilichsten nnd
biiligsten zn besorgenden 5ffentlicben Verkehrsorganisation nothwendig
seien, wird .... als erwiesen angenommeo." — Die Vertreter des reinen
Frivatbahnsystems scheinen ans der Wissenschaft ganzlich verschwnnden
zq sein; denn anch die Gegner des Staatsbesitzes nnd der Staats verwaltnng
verlangen ein kraftiges Eingreifen der Staatsgewalt gegenuber den Eisen-
bahnen, da nur hierdnrch ein den Bedurfnissen des allgemeinen Verkebrs
eotsprechende Ordnung des Eisenbahnwesens herbeigefuhrt werden kOnne.
Anch alle ubrigen wichtigeren Seiten des Eisenbahnwesens werden in
den vorliegenden beiden Abschnitten des Handbncbs nnter Znziehnng der
beaten nnd nenesten Materialien knrz nnd erschdpfend in sachlichster
Weise erdrtert. Dieselben scheinen mir besonders geeignet znr Einfuhrung
in das Stndinm des Eisenbahnwesens, fur welches sie eine vortreffltche
Grnndlage bilden. v. d. L.
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140
Bucherscbau.
Lowe, Ferdinand, Professor der Ingenieurwissenschaften an der kg].
bayerischen technischen Hochschule zu Mfinchen. Der Schienen-
weg der Eisenbahnen.
Slit 142 Abbildungen. Wien, Post, Leipzig. A. Hartleben's Verlajr 1887.
Das vorliegende Werk bildet den achten Band der von der genannten
Verlagsbucbhandlung nnter dem Titel „Bibliothek des Eisenbabnwesens"
heransgegebenen Sammlung eisenbahnwissenschaftlicher Schriften*). Die
Aufgabe, welche der durch anderweitige literarische Arbeiten bereits be-
kannte Verfasser**) sich bei Abfassung dieser Schrift gestellt hatte, oder
welche ibm gestellt worden war, hatte ihre besonderen Schwierigkeiten in
Folge der Bedingung, dass das za schreibcnde Bach sowohl den Stadirenden
tecbnischer Hocbschalen nnd den im praktischen Leben stehenden gereiften
Fachleuten, als anch einem grdsseren Kreise von Gebildeten dienen sollte,
welche sich aus irgend welehen Gruoden uber eisenbahntechnische An-
gelegenheiten za anterrichten wfinschen. Um diesen verschiedenen Zweckeo
za genfigen, ist eine Trennang des Stoffes in der Weise vorgenommen
worden, dass solche Entwicklangen, deren Verstandniss ein b6heres Maass
mathematischer Vorkenntnisse erfordert, in einem besonderen Anbange
ubersichtlich znsamraengestellt worden sind. Das Bach giebt hiernach in
seinem ersten Theile aaf 66 Seiten Allgemeines aus der Erdbaukunde and
uber die Konstruktion des Unterbanes, insbesondere uber die Anlage der
BOschungen der Damme and Einschnitte and fiber die Gleichgewichts-
bedingungen bei Erdbauwerken. Im zweiten Theile werden auf 230 Seiten
der Oberbau and die Geleisverbindangen (Weichen, Kreuzungen, Dreh-
scheiben, Schiebebuhnen) behandelt. Die im Anhange zusammengestellten
eingehenderen mathematischen Entwicklungen fiber das Gleichgewicht der
Erdmasscn, Untersuchungen fiber die Beanspruchung der Schienen und
dgl. fallen weitere 79 Seiten. Das Werk giebt in gedrSngter Darstelluog
eine gute Uebersicht fiber die vielfachen beim Schienenweg der Eisenbahnen
in Betracht kommenden Fragen. Die geschichtliche Entwicklung ist dabei
fiberall bis auf die neueste Zeit verfolgt. Im Einzelnen wfirde sich za
dem auf Seite 145 behandelten „exzentrischen Stosse" bemerken lassen,
dass derselbe einen praktischen Werth nicht zu habea scheint (rgl
Centralbl. d. Bauverw. 1881 S. 60) and dass in der auf Seite 146 er-
w&hnten Frage der „verwechselten St5sse" dor Standpunkt der Facb-
manner in Nordamerika und England von dem der dentschen abzuweichen
scheint (vgl. Centralbl. d. Bauverw. 1885 S. 26). H. C.
•3 Vgl. Archiy 1885 S. .361 und S. 630.
") Vgl. u. A. Archi* 1884 S. 59.
Digitized by Google
Bucherscbau.
141
Engelmann's Kalender ffir Eisenbahnvei waltungsbeamte. V. Jahr-
gang, ]887. Berlin. Verlag von Julius Engelmann. 2 Theile.
Preis JC 2.
Eisenbahnkalender fur Oesterreich-Ungarn. X. Jahrgang 1887. Wien.
Selbstverlag der HerausReber. (Kommissionsverlag Moritz
Per lea. I. Bauernmarkt 11).
Forster (Flister) Carl, kgl. Eisenbahnbetriebssekret&r, Taschenkalender
fur Eisenbahnexpeditionsbeamte im deutscben Reiche auf das
Jahr 1887. IV. Jahrgang. Berlin, Franz Siemenroth. Preis
vit 1)60-
Die beiden ersteren Kalender sind den Lesern des Archivs durch die
Anzeigen fruberer Jahrgftnge*) bereits bekannt.
Der neue Jahrgang von Engelmanns Kalender druckt einen
Tbeil der im vorigen entbaltenen Gesetze und Verordoungen nicht wieder
ab and bringt an deren Stelle andere Verordnungen und Erlasse, haupt-
>aehlich die auf die Organisation und Verwaltung ,des Deutscben Reichs,
•lea preussi8chen Staates und der preussischen Staatseisenbahnen beziig-
licben. Es liegt in der Absicbt der Herausgeber, die verschiedenen Jahr-
s&nge des Kalenders allm&hlich zu eiocm vollstftndigen Hand- und Nach-
scblagebucb fur die Eisonbahnverwaltungsbeamten zu machen. An statisti-
sehen Nachrichten uber die Eisenbahnverhaltnisse des Deatschen Reichs
ist dagegen wiederum wenig in dern neuen Jahrgang entbalten. Die Bemer-
knngen (Tb. I. S. 1 13) uber die Organisation des Ministeriums der Sffentl.
Arbeiten sind ungenau und stimmen auch nicht uberein mit den richtigen
Angaben im Tbeil II, S. 2. Die Ausstattung Ifisst, wie in fruheren
Jabren, nichts zu wunschen ubrig. In dem Inhaltsverzeichniss unter No.
2. 3. und 4. und in dem Monatskalender S. 2-5 hatte an Stelle des
lateinischen Wortes „prott besser das deutsche Wort „fura gebraucht
werden sollen.
Der Eisenbahnkalender fur Oesterreich-Ungarn ist auch
in seinem zehnten Jahrgange nach denselben, bew&hrten Grundsatzen be-
arbeitet wie in den fruheren Jahrgaugen. Er ist eben ein wirklicher Ka-
lender, bringt also das fur jedes Jahr Wissenswerthe aus dem gesammten
Gebiete des Osterreichischen Eisenbabn- und Verkebrswesens in einer ge-
drangten, ubersichtlichen Darstellung; also vornehmlich auch die Bestim-
iDQDgen uber Post- und Telegrapbenwesen , Postsparkassen , Chek- und
Clear ingverk eh r, einen kurzen Auszng aus den Satzungen der Stiftungen
and der Vereine fQr Eisenbahnbeamte, die wichtigeren Personalien fflr die
•) Vgl. Arcbiv 1886 S. 130. 131.
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U2
Buchersohau.
Osterreicbischen and die ungariscben Eisenbahnen, and die, each roeioem
Dafurhalten besonders dankenswerthen Uebersichten fiber die wicbtigsten
Vorkommnisse auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens fiberbaupt, die dster-
reichischen nod ungarischen Eisenbahngesetze, Verordnungen nod eisenbahn-
recbtlichen Entscheidungen, sowie die Eisenbahnliteratur des letzten Jahres.
— Der Ertrag des Jahrganges ist wieder ffir woblth£tige Zwecke be-
stimmt. Die Herausgeber theilen mit, dass sie seit dem Bestehen des
UDternehmens bereits 13 000 Gulden ffir diese Zwecke, insbesondere den
EisenbahnunterstQtzungsfonds, abgeliefert haben. Das Format des Kalenders
ist ein besonders handliches, die Ausstattung got, wie in fruheren Jahren.
Der gleichfalls lobenswerth ausgestattete Kalender von FCrster wendet
sich an einen kleineren Kreis der Eisenbabnverwaltungsbeamten und bringt in
seiner zweiten Halfte eine vollstandige Sammlnng aller der gesetzlicben
und reglementariscben Bestimmungen, welcbe fur die Expeditionsbeamten
von Interesse sind und alltaglicb von denselben angewendet werden; also
bauptsacblich das Betriebsreglement, die allgemeinen Tarifvorscbriften, die
Normaltarifsatze aller deutscben Babnen, die Bestimmuogen fiber Liefer-
frist, Haftung der Eisenbahnen, Berecbnnng der Eonventionalstrafen u. s. w.
Der Zweck, ffir diese Beamtenklasse ein nutzliches Handbucb za bilden,
scbeint durch den Kalender in vollem Umfange erreicht zu werden.
Das wiederholte Erscbeinen der drei Kalender beweist wobl am besten,
dass dieselben sich in den Kreisen derjenigeu Beamten, fur welebe sie be-
stimmt sind, bereits eingeburgert haben. v. d. L.
J. Tesch und E. Holzbecher. Kateehismus fur die Prufungen zura
Lokomotivheizer, Dampf kesselbeizer und Lokomotiv-
fuhrer der Staa ts- Eisenbahnen. Berlin, Franz Siemenroth,
1886.
in dem vorliegenden VVerke haben sich die Verfasser die Aufgabe
gestellt, ffir die Dampf kesselheizer, Lokomotivheizer und Lokomotivfubrer
der preussischen Staatseisenbahnverwaltung einen thunlichst vollstandigen,
die samratlichen Zweige des Betriebs-Maschinendienstes umfassenden Leit-
faden zum Selbststudium und zur Vorbereitung auf die Prufungen zu
liefern. In der knappsten Form von Frage und zugehOriger Antwort
werden hier die in Frage kommenden Dienstvorschriften, die Signalordnung
und das Bahnpolizeireglement fur die Eisenbahnen Deutschlands erlautert,
und die Bearbeitung der im Maschinenbau Verwendung findenden Metalle
und Hulzer, die Eigenscbaften und die Verwendung der Lokomotiv-, Heiz-,
Scbmier- und Beleuchtungsmaterialien und die Konstruktton der Dampf-
kessel und der Lokomotiven, sowie deren Behandlung im kalten und ge-
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Bucherschau.
143
heizten Zustande in leicht verstandlieher Weise vorgefuhrt. Fur diejenigen
Ad wirier des Betriebs-Maschinendienstes, welche an den Uoterricbts- nod
lostniktion88tQnden nicht theilnehmen konnen, wird daher bier ein geeig-
netes Mittel geboten, sich die erforderlichen Kenntnisse in der leichte-
sten Weise anzueignen und anf die Prufaogen vorzubereiten.
Die beigegebeoen 7 Tafeln bringen die Konstrnktion der hauptsacb-
lichsten TheiJe der Lokomotive zur Anscbauung nod erleicbtero dadurch
das Veratandniss der Konstrnktion der letzteren. M.
Barthold, Karl. Wahrnebmnngen bei der Entwicklnng der
Transportmittel. Berlin 1886. Verlag von Leonhard Simion.
Unter diesem eigenthflmlichen Titel werden zu einigen Paragraphen
im dritten Bande von Roscber's System der Volkswirthschaft Randglossen
veriffentlicht, welche Roscber's Darstellung des Verkehrswesens (Eisen-
bahn- nnd Postwesen) theils erganzen sollen, tbeils von derselben abweichen.
Wenn ich den Grnndgedanken des Verfassers richtig verstehe, so ist
ihm Roscher zu sehr Theoretiker, wahrend seine eigcnen Wahrnehmuugen
aus thats&cblichen Erinnerungen geschOpft sind. Wurde aber Herr
Barthold etwas mebr in der wissenschaftlichen Literatur Bescbeid wissen.
— er scheint ausser Roscber nur Lehr nnd Michaelis zn kennen —
so wurde ihm vielleicht nicht unbekannt geblieben sein, dass das Meiste
von dem, was er sagt, bereits von anderer Seite bebauptet, aber auch
von wieder anderer Seite widerlegt, und vielleicht aus diesem Grunde voii
Roscber ubergangen ist.
Ueber die wirklicben Ansicbten des Verfassers bleibt der Leser gleich-
fails oft im Unklaren. So will Barthold bei der Frachterstellung an
einer Stelle streng individualisiren, d. h. den Transportpreis in jedem ein-
zelnen Falle genau nacb dem Wertbe der einzelnen Leiatung fur die Trans-
portgeber bemessen; an einer anderen Stelle ist er wieder fur eine Generali-
sing d. h. 6trenge Durchfuhrung des Einbeitstarifs nach Tonne und Kilo-
meter unter Beseit;gung alter Aus?iakmetarife. Als Probe von der Sach-
kenntniss und zugleich dem Stile des Verfassers m5ge folgender Satz
(S. U3) dienen: „Ein Kapital von 9055 Millionen Mark stellen die Eisen-
bahnen Deutscblands dar, das, den derzeitigen Ertrag als Zins und Amorti-
sation, nicbt ganz 41/2°/o, gerecbnet, jabrlich annabernd 4000 Millionen
Mark erfordert. Dazu uber 5000 Millionen Mark Betriebskosten. Die
Bedeutung solcher Summen auf das ganze Wirthschaftsleben leuchtet ein.
l°/o Differenz macht nahezu 100 Millionen jabrlich aus." v. d. L.
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Bucherschau.
Musterbuch fur Eisen - Konstruktionen. Herausgegeben vom Verein
Deutscher Eisen- uod Stablindastrieller and bearbeitet von
C. Scbarowsky, Zivilingenieur in Berlin. Leipzig nnd Berlin,
Verlag von Otto Spam er. 1887. Preis der ersten Lieferung: 1,50^.
Das Musterbuch fur Eisenkonstruktionen soli in swei vollst&ndig ge-
trennten nnd von einander unabhangigen Tbeilen erscbeinen, .deren erster
die Einzelkonstrnktionen fur eine Reibe bestimmter, regelmfissig wieder-
kebrender Falle mit genauer Angabe der erforderlichen Abmessungen uod
Gewichte in vier Lieferungen vorfuhren wird. Die vorliegende erste Liefe-
rung enthalt die Angaben fur Saulen und Stutzen aus Schweisseisen und
Gusseisen. Die drei folgenden Lieferungen Bollen die Decken, Dacber,
Treppen und kleineren Briicken umfassen. Der zweite, ebenso wie die
einzelnen Lieferungen fur sich verkauflicbe Theil dea Werkes wird voll-
standige Entwurfe von Bauwerken zur Darstellung bringen, bei denen das
Eisen vorberrschend verwendet ist.
Das Buch seheint hauptsachlieh darauf angelegt zu sein, solchen
Bautecbnikern, die mit dem Entwerfen von Eisenkonstraktionen weniger
vertraut sind, als Rathgeber zu dienen; wenigstens ist in der Einleitung
die Erwartung ausgesprochen, daas es mit Hulfe des ersten Tbeiles z. B.
audi Maurermeistern und Zimmermeistern auf dem Lande oder in kleineren
Stadten keinerlei Mube und Scbwierigkeiten mebr bereiten werde, bei
ihren Entwiirfen das Eisen in zweckmassiger Form anzuwendeo. Abgeseben
davon, dass das mechaniscbe Arbeiten „nach Rezeptena immer etwas
Missliches bat, erscheint die vorliegende erste Lieferung des Werkes wohl
geeignet, die gestellte Aufgabe zu lOsen. Auf zebn Tafeln findet sicb eine
grosse Auswahl von Saulen und Stutzenanordnungen mit genauer Angabe
aller Verbindungen und ZubebOrstucke. Hie und da batte vielleicht —
urn Missverst&ndnisse aucb fur das weniger geubte Auge auszuscbliessen
— der Massstab der Zeicbnungen etwas grftsser oder der Druck etwas
seharfer sein durfen. Der erklarende Text ist sehr knapp gehalten. Da-
gegen nehmen die Tragfabigkeitstabellen fttr Saulen verscbiedener Quer-
schnittsform einen bedeutenden Raum ein; sie durften den wertbvollsten
Tbeil des Heftes bilden, obgleicb sie nacb der Formel von Schwarz be-
recbnet sind, die bekanntlicb mebrere willkurliche GrQssen euthalt und auf
Voraussetzungen beruht, die theoretiscb anfechtbar sind. Trotzdem werden
diese Tabellen auch denjenigen Konstrukteuren, die die.Formel von Euler
bevorzugen, als bequemes Hulfsmittel zur ersten Auswahl passender Quer-
schnitte willkommen sein. — n.
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Buiherschau.
UEBERS ICHT
der
nene.4teii Haiiptworke fiber EisenUahuivesen mid ans rorwrnidteii
Gebieten.
Braaii, F. Die Pensionirung der Staatsheamteu und die Fursorge fur die Wittwtu und
Waisen derselben. Saarbrucken. 1885. .// 1,40.
IHffert, A. de. Gedanken fiber Nationalokonotnie, Politik, Philosophic. Heidelberg. M 1,80.
Swann,John. An investors notes on American Railroads. New- York and London. 1886. *//6,00.
Zeitschriften.
Allfemeine Bauzeitong. Wien.
1886. 12. Heft. Die Donaubracke der Wieuer Verbindungsbahn.
Annalen des ponts et chaussees. Paris,
lugoat 1886.
Note sur la reduction des courbes et dts aligno(ueut> droits interme'Maires en
pay6 accidents. Note sur le calcul des ponts suspcmlus rigides. Observations
sur une formule de la tension maxima par unite a admettre pour uue pie< e
metallique. Note sur le remplacement du pout su^pendu de Morannes par un
pout metallique en acier.
Bajerbche Haudelszeitang. Munchen.
So. 44 bis 48. Vom 30. Oktober bis 27. November 1888.
(No. 44:) Die Konkurrenz des ostindiscben Weiztns. (No. 48:) Tfnkhclie
Babnen in Kleioasien.
Bulletin dn minister* des trayaux publics. Paris.
September 1886.
G&rantie d'interets aux Compagnies de chemins de fer (Situation au 31 deVoinbre
1885). Recettes de l'exploitation des cbemins de fer fran<*ais d'iuteiot general :
(lcr semestre des annees 1885 et 188G). Longueurs des lignes de cbemins de
fer ouvertes a l'exploitation (Septembre 1886). Situation des chemins de fer de
I'Europe au 31 decembre 1885 et ouvertes en 1885.
Oktober 1886.
Circulaire relative aux mesures destineos a assurer aux voyageurs en chemiu do
fer de nouvelles garanties de protection contre les tentative* criminelles Situation
generate du reseou des cbemins de fer au 31 deeem'»re 1883. Inde anglais.
(ResultaU d'exploitation des chemins de fer en 1884.) Le droit international
des ebemins de fer.
Axctu. /ur Bis<obftbnwe»ea. 1687. 10
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146
Bucherscbau.
llajerWbe Verkehr*blatter. Muncheu.
No. 8 uiid 9. August und September 1886.
Vorscblage zur Vereinfacbuug des Oiiterabfertigungsdienstes. Zu den Eiseubahn-
unfallen in jangster Zeit.
Centralblatt der Banverwaltauig. Berlin.
No. 47—50 (vom 20. November bis II. Dezcmber 1886).
(No. 47:) Selbsttbutiger Scbneezaun. Die Kiuzigthalbabn. (No. 48 u. 49:) Knall-
signale im Eisenbahnbetriebsdienst. (No. 48:) Zur Frage wasserdichter und
gerauschloser Fahrbabnen auf Eisenbahnbrucken. (No. 50:) tiutcrschuppen mil
Holzcementdacbern. Heizungs- und Beleuchtungsvorkehruugen in amerikanischeu
Eisenbabn-Personeuwagen.
Central blutt fQr Eisenbalmen and Dampfschiffahrt. Wien.
Die No. 124 Ids 148 (torn 26. Oktober bis 16. Dezember 1886) eutbalteo ausser deu
offiziellen Bekanntmachungen und den Mittheilungen fiber In- uud Ausland nach-
stebende Aufsatze:
(No. 125:) Stand der Bau- und Projectirungsarbeiten auf den k. k. osterr. Staats-
bahuen mit Ende des III. Quartals 1886. Zur Frage der Wiener Stadtbabu.
(No. 126:) Neue Organisation der kgl. ungariscben Staatsbabnen. (No. 128:)
Staatseiseubahuratb. (No. 129 und 130:) Zum funfzigjihrigen Jubilaura des
osterr.-ungar. Lloyd. (No. 131:) Die Ueberwacbung der eiserneu Bracken bei
Lokomotivbabnen. (No. 132:) Engliscbe und deutsche Konkurrenz. (No. 133:)
Dr. Emil Lange von Burgenkron f. (No. 134:) Die engliscbe Railway and
Caual traffic bill. (No. 135:) Bericbt uber die finanziellen, Verkebrs- und
Betriebsverhiiltnisse der in fremdcm Betriebe gestandeneu k. k. Staatsbabneu im
Jabre 1885. (No. 136:) Privatpostanstalten iu Deutschlaud. (No. 137 und 138:)
Staatseisenbahnrath. (No. 140:) Dienstinxtruktion und Dienstpraxis. (No. 142:)
Internationale Kouferenz zur Vereinbarung eines einheitlichen Eisenbahu-
transportrecbts.
Der Cirilingenieur. Leipzig.
Heft 7. 1886. Ucher die Ausfuhruug von sogenanntcn Eisenbahn-Prazisionsuivellerneut*
in Freussen.
Deutsche Bauzeitung. Berlin.
No. 87. (Vom 30. Oktober 1886.)
Zur Frage der Ueberlastung des Potsdamer Bahnbofs in Berlin.
L'ticonomiate francals. Paris.
No. 48 und 44. (vom 23. und 30. Oktober 1886).
(No. 43 und 44:) Les finances et Ics grands travaux publics. (No. 44:) Le
Metropolitan
Engineering. London.
No. 1086—1093. (Vom 22. Oktober bis 10. Dezember 1886.)
(No 1086:) The Forth Bridge Railway. (No. 1087:) Six-ton tip wagon. Con-
tinuous brake returns. (No. 1088:) Locomotive on tbe Belgian State Railways.
(No. 1089:) Tbe transportation and refinement of petroleum. Tbe development
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Bucherschau.
147
of the Railway system. (No 1090:) Caledonian and North British Railways-
rolling stock. (No. 1090, 1092, 1093:) Ceylon government Railways. Boiler
legislation. (No. 1091:) Dangers ou foreign Railways. (No. 1092:) The Railway
department of New South Wales. The cost of coal carriage. Chilian Railway.
(No. 1098:) Express locomotive: Caledonian Railway. Railway rolling stock.
XejrfriHCAopoxuoe a*JO (Eisenbabnwesen). St. Petersburg.
Die No. 35 bis 42 des Jahrgangs 1886 enthalten:
Ueber tragbare Eisenbabnen. — Die Prnfung des Stahls fur Schienen und Rad-
reifen. — Ueber Querschwellen, welche aus mehreren Theilen zusammengesetzt
werden. — Die fioanziellen Ergebnisse der Sekundarbahnen in Frankreich. —
Der internationale Vertrag uber die technische Einbeit ira Eisenbahnwesen. —
Ueber das internationale Eisenbahnrecht. — Das crste Invalidenhaus fur Eisen-
bahnbedienstete und die ErofTnung der ersten Abtheilung desselben. — Ein
neues Verfabreu fur das Abdrehen der Radreifen. — Ueber die gegenwartige
Lage der Eisenbabnen.
^laser's Annalen fllr Gewerbe and Bnawesen. Berlin.
Heft 9. 1. November 1886.
Die Ermittelung des Bremsweges uod der Bremsdauer fur Eiscnbabnzuge mit
durchgehender selbsttbatiger Luftbremse. Kurvenlokouiotive mit radial lenkbaren
Kuppelachsen. Lokomotiveu aus A. Borsig's Kabrik in Berlin. Tunnelprojekt
zwischen Schottland und Irland.
Heft 10. 15. November 1886.
Die Radreifen befestigungen der Eisenbabnfahrzeuge. Transpoi (abler Dampfwasser-
Ableiter .Patent Klein" fur Dampfbeizungen in Eisenbabuzugen. Patentirter
Kontrol-Billetverkaufsscbraok und patentirte Kontroldatumpresse. Versuchsfahrt
der Luftaaugebremse der Vakuum-BrakeCornpany.
Heft 1L 1. Dezember 1886.
Betracbtungen fiber amerikanisches Eisenbahnwesen , insbesondere die Eiu-
richtuugen far Personenbeforderung. Die Radreifenbefestigungen der Eisenbabn-
fahrzeuge. Eine Eisenbahnoberbau-Ausstellung. Ostindiscbe Eisenbabnen. Die
Ermittelung des Bremsweges und der Bremsdauer fur Eisenbahnzuge mit durch-
gehender selbstthatiger Luftbremse.
Heft 12. 15. Dezember 188G.
Gebuhren fur Dampfkesseluntersurhungen in Preussen.
Uiixeueprb. (Ingenieur). Herausgegeben im Ministerium derVerkehrsanstalten in St. Petersburg.
Heft 7 und 8 (Juli und August 1886):
Protokolle des Eisenbabnrathes. — Versuch ciner geschicbtlichen Darstellung der
Fortscbritte im Bau und Betriebe der Eisenbabnen in den Hauptstaaten Europas :
Belgien. — Neue Beit rage zur Frage uber den Worth der Schlagprobe bei der
Prufuotf von Radreifen und Schienen. — Uebersicht des Eisenhahnwageu und
I.okomotivbauen in Ruasland. — Kostenberocbuuug kurzer Tunnelbauten. — Die
*«eite iuteruationale Konfereuz in Bern, betreffeud die techuische Einbeit im
Eisenbahnwesen. — Die englische Gesetzgebung iu Betreff der Traosportfrageu
und die Eisenbabnen in Poljesje.
10*
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148
Bu>herscbau.
IIiixeHep'B (Ingenieur) Kiew.
No. 11 (Novi-mber 1886); Wasserkrahn nach System Ringland. — Mittheilungen des
iue<haniscben Laboratoriums der Sudwestbahnen. — Versu»*he mit Compound -
Lokomotiven. — Das Scbraieren dos Rollmaterials der Eisenbahnen.
No. 12 (Dezember 1886): Versuebe mit Corupoumi-Lokomotivcu- — Wiederberstelluug
stablerner Heizrobren in Lokomotivkesseln. — Nicbt einfriercnder Wassei kiabn.
— Die Cnrven der Eisenbahnen.
Journal dew chemin» de fer. Paris.
Xo. 4» bis 4». :Vom 23. Oktober bis 4. Dezember 1886.)
(No. 43:) Un argument <:ontre Pexploitation des chemins <!e fer par PEtat.
(No. 44 und 45:) Le cinquantenaire des eliemins de fer fran^ais. Le Metropoli-
tan de Paris. ^No. 45:) La demission de 91. Ba'thaut. (No. 46:) La discussiou
generale du budget et les grandes compaguies de cbemins de f«r. (No. 47 )
Une nouvelle commission des tarifs de cbemins de fer. (No. 19:) Le reseau des
• heroins de fer de PBtat.
Monttore delle strade ferrate. Torino.
No. 42 bis 50. Vom 20. Oktober bis 15. Dezember 1886.
(No. 42:) Ferrovia Padova-Cbioggia. Ferrovie Sarde (linee oomplementari).
(No. 43:) Le ferrovie del Mediterraneo. Ferrovie funicolari a Napoli (No. 44:)
Le ferrovie e la concorrenza. II .onsorzio di mutuo soccorso fra gli agouti delle
ferrovie ex Alta Italia. (No. 45:) Le ferrovie del Mediterraneo. Ferrovia Treviso
Itelluno. Gli uccideuti ferroviari in Francia nel 1884. (No. 46:) Prodotti fer-
roviaiie (esercizio 1885/86). Ferrovie del Mediterraneo (servizio interno mum-
lativo italiano). (No. 46, 49, 50). Tariffe ferroviarie. Le feriovie del S»ttimo,
Spluga e Maloggia-Landeck. (No. 48:) Societa Italiana per le strade ferrate del
Mediterraneo. (No 48, 49, 50:) Societa Italiana per le strude ferrate della
Sicilia. (No. 49:) Cronaca parlamentare ferroviaria. La concorrenza ilelle
ferrovie negli Stati Uniti. (No. 50:) La ferrovia marmifera di Carrara.
Organ fllr die Fortschritte des Eisenbahnwesen!*. Wiesbudfn.
18H6. Heft «.
Ueber Leistungsfahigkeit «les Ol>er>>aues mit breitfiissigeu S< bicuen und holzer en
Vuerscliwellcn. Bedeck te Guteiwagen der Eiseubahndirektion zu Erfurt mit Eiu-
richtung zur Personen- uud Verwuudelen-Beforderung. Selbstthatige Vorkebrung
zum Narbstellen <ier Bremsklotze fur Bremsen an Riderfahrzougen. Sicberung
Kegen das votzeiiige L'mstellen der Weicben bei zentralen Weichenstellungeu.
Die Grosse der Lokomotivcylinder. Mittheilungen uber die Dauer der Schicnen.
Explosion eiues LokomotivkesseK Bei Luftbremsen entstaudene Beti iebsstCnmgeu
auf den engli>cben Ei*enbahnen.
OeHterreifhUche EUenbahnzeltuii?. Wien.
No. 44-."»2. Vom 31. Oktober bis 26. Dezember 1886.
(No. 44:) Das Budget der osterreichiscben Staatsbabnen. Die Eiun.ihmen der
.jsterreitdiisch-ungari^lien Kisenbahtien in den ersten 8 Monaten 1886. Die
Statiou. (No. 44 u 45:) Die Pensions-Institute der usterreicf>is< h-unguriselien
Eisenbahnen. (No. 45:) Die ueue Festsetzung der Bremsenanzabl in den Xugen.
Organisations- Entwurf fur die Eisenbabnfaehschole in Budapest. Staatseisenbabuiatb.
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Bucherschau.
149
(No. 46:) Ongarigche Staatsbahnen. Latowski's Dampflautewerk fur Lokomotiven.
(No. 47:) Oesterreich-Ungarn und Rumanien. Ueber Neuerungen beim Tele-
graphen-Betiiebe. (So. 48:) Uusere Tramway. (No. 48, 49, 50:) Zur
Bremsenfrage. (No. 49:) Die Sekundarbabueu in Sachsen. Italieniscbe Mittelineer-
babn. (No. 50:) Oesterreichiscb-ungarisebe Abonnements -Verbandskarten. Dor
Verband der Bedieusteten auf den englisoben Eisenbahnen. (No. 51:) Die Tram-
ways in Grossbritannieu. Die Eisenhahn-Zentral-Abrechnungsbureaus in Oester-
reicb uud in Ungaro. (No. 51 und 52:) Der Beruer Entwurf eines interuatio-
nalen Eisenbahnfracbtrechtes. Schlussprotokoll der III. Konferetiz zur Ausar-
beitung eines internationalen Uebereinkommens uber den Eisenbahnfrachlverkehr-
(No. 52:) Ueber Ersparnisspramien in der Erbaltung der Fabnteuge.
Riilroad Gazette. New- York.
Xn. 42. 15. Oktober 1886.
Compound locomotive, von Borries system, Karnes automatic car brake valve.
Trunk Line through freight movement in September. Good practice in bridge
building.
No. 4*. 22. Oktober 1886.
The Edison phonoplex. Flat wheele and ijood running order. Silver Creek
reflections. The roadmasters convention. Profit and loss in oars. General time
convention. The proposed new train rules. Brotherhood of locomotive en-
gineers. Roadmasters association of America. The brake test diagrams.
Xo. 44. 29 Oktober 1886.
This year's grain crops. The proposed uniform general rules. Dividing the
Pennsylvania Railroad surplus. September accidents. Comparing the earnings
of Northwestern Railroads. The Town of Pullmann. Au extraordinary surveying
paiiy. Official record of stops Burlington brake tests.
Xo. 45. 5. November 1886.
The Monte Carlo disaster. Passenger stations by U. H. Richardnon. Baltimore
and Ohio mogul freight locomotive. The Rio disaster. The Pat is Railroad exposition.
The Master car-builders' new standards. International Railroad exposition in
France. Report of the Georgia Railroad commissioners. German practice in ballast*
Recent progress in Germany in securing safety in Railroad operation.
Xo. 47. 19. November 1886.
Johnson's car door fastener. Portable rails for the Michigan Central. Double track one-
armed draw bridge. Combination dimension planing machine. Rapid freight
movement and bow it may be accomplished. The first locomotive for America*
Master mechanic's association circulars. The revised rules for the inter-
change of cars.
Xo. 48. 26. November 1886.
Stations on the Philadelphia, Gerinantown and Chestnut mil Railroad. A re-
invented snow fence. The effect of velocity to reduce grades. Possible effects
of a direct Duluth-Montreal Line. The first loo . motive with a truck. The St.
Lawrence Bridge. A visit to the Forth Bridge. The Western Railway dub on
the interchange rules. The care of paint ou passenger cars. A Boston view
of the Cauadian Pacific.
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150
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No. 49. 3. Dezember 1886. The elevation of curves. The late Leander Garey. The
late William Woodcock. The late Walton W Evans. The late Gilbert C. Breed
Cracking of paint and varnish on cars. New-York tunnel-, terminals and Railroad
connections. The impediments to good practice in laying out a Railroad.
No. 50. 10. Dezember 1886.
Bridge diagrams. Boiler Seam, Brooks locomotive works. The Erie report. True
economy in bridge building. The expression and arrangement of train rules.
Comparisons with English Railroad statistics. The cost of locomotive power on
Railroads of different countries. Oar accountants association.
The Railway News. London.
No. 1190—1197. Vom 23. Oktober bis II. Dezember 1886.
(No. 1190:) Railway continuons brakes. (No. 1191:) Railway working expenses.
English and American Railroads compared. (No. 1192:) Railways v. canals. The
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Heme coniinereiale, diplomatique et contMlatre. Rruxelles.
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August 1886.
Notes sur quelques grandes gares de TAIIcmagne. Note sur lea appareils d'inter-
cotnmunication electrique montes sur le materiel de la Compagnie d'Orleans,
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Chronique: (Les chemins de fer d'interet local et a voie etroite eu France. Dis-
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Cni, au 31 decembre 1885. Locomotive express, a roues libres, du Manchester,
Sheffield et Linconlshire Railway).
September 1886.
Correspondances t'dectriques installeVs dons les cabines d'euclencbement de la
gare de la Compagnie des chemins de fer de I'Est a Paris. Note sur le reverbage
d'une locomotive renverse'e dans un ruisseau, au has d'un talus de 4m de hauteur.
It»gletiient du 30 novembre 1885, sur la police des chetnius de fer de I'Alle-
magne. Longueur des chemins de fer de PEurope au 31 decembre 1885 et
accroissemeut de longueur eu 1885. Statistique des chemins do fer de l'ltalie pour
fannie 1864.
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Biicherschau.
151
Oltober 188«.
Note sur le renouvellement des Toies eu for en rails d'acier. Diverges modifications
appliquees par M Ricour anx locomotives des chemios de fer de PEtal. Con-
ferences sur ('administration et le droit administratis Statistique des cbetnins de
fer de la Belgique pour l'annee 1884.
Sffcweixerische Bauzeitung. Zurich.
No. 21 und 22 vom 20. und 27. November 1886.
Das Expertengutarhten fiber die Moratoriumsliuien dor schweizerischen Nordost-
babn.
Ifochenblatt fllr Baukunde. Berlin.
No. 95 bis 104. Vom 26. November bis 28. Dezember 1886.
(No. 95:) Heisenotizen von der Strecke Strasshurg— Muuclieu. (No. 101 u. 103:)
Das System Abt in Oertelsbruch.
Wochenschrift des feterreichiachen Ingenieur- and Architekten-Vcrelns. Wieu.
No. 49. Vom 3. Dezember 1886.
Lartigue's Eisenbabn.
Keitochrift fur Transporter esen and Strassenbau. Berlin.
Xo. 31 bis 86. Vom 1. November bis 20. Dezember 1886.
(No. 31:) Oberbau Ausstellung des Stahiwerkes Osnabruck. Ueber die Dampf-
strassenbahnen. Preasluft for Trambahnen. (No. 32:) Die Eroffnung der
Strassenbabn Strassburg- Markolsbeim. Die Einfubrung elektriscber Lokomotiven
auf den Strassenbabnen Londons. (No. 32 und 33:) Anlage und Betrieb von
Vizinalbabnen (System Rowan). Schmalspurpferdebahn in Frankfurt a. M. (No.
34 und 35:) Der elektrische Strassenbabnbetrieb. (No. 34:) Die Trarobabn-
lokomotiven von Krauss & Com p. nach dem Antwerpener Wettbcwerb. (No. 35:)
Lartigue's einschienige Eisenbahn. (No. 36:) Franzosische Trambahnen. Lokal-
bahn Wien - Neudorf.
/eituug des Vereins Deutscher Eiscnbaharerwaltungen. Berlin.
Die Nunimern 85 bis 101 vom 30. Oktober bis 29. Dezember 1886 enthalten ausser
den regelmibsigen Nacbrichten aus dem Deutscben Reicb, Oesterreicb - Ungarn etc.,
Prajudizien, offiziellen Anzeigen und dergleichen, Dachstehende Abbandlungeu:
(No. 85:) Der Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen und seine Entwickeluug
als mitteleuropaiscber Eisenbabn verein. Die Uuterbewegung zwiscben Deutschland,
der Schweiz und Italien. Die Sekundarbahnen des Konigreicbs Sachsen. Enquete-
verhandlungen, betr. die Wiener Stadtbabo. Zum Telephonrecht. (No. 86:) Die
Betriebssicherheit auf Strassenbahnen. Eisenbabnamt in Neu-Sud-Wales. (No. 86,
90, 92, 93, 94, 95:) Die Sekundarbahnen des Konigreicbs Sacbsen. (No. 87
und 88:) Der Niedergaiig von Riga's Handel in den letzten 10 Jabren. (No. 87:)
Edison's Phonoplex. Elsass-Lothringiscbe und Wilbelin- Luxemburg Eisenbahnen.
(No. 88:) Strassenbahnen mit Seilbetrieb. (No. 89:) Die Kinzigibalbahn.
Auf8tellung der Fahrplane. (No. 90 und 91 :) Der netie Zentralbabnhof in
Frankfurt a/M. (No. 90:) Japaniscbe Eisenbahnen. (No. 91:) Die Simplon-
bahn. Rentabilitat einzelner Linien des sacbsiscben Staatsbahnnelzes im Jahre 1885.
(No. 93:) Portugiesische Eisenbahnen. (No. 94:) Maassnahmen gegen die
Cholera. Verstaattichung der schweizeriscben Eisenbahnen. Der Verkebr auf der
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Bucherschaii.
New-Yorker Hochbahn. (No. 95:) Beseitigung von Austeckuugsstoffeu bei Vieh-
beftrderungen. Die Pferdecisenbahncu Berlins. Bayerischo Siaatsbalmen. (No. 96:)
Eiseubahnbauteu in Rumanien. Eisenbahnen der Balkanbalbinsel. Aus deui
elektrolecbnischenVerein. (No. 97.) Die Tagespresse und die Eisenbahnen. Slatuten-
enlwurf fur die Eisenbahu-Zentralabrechnuugsbiireaus in Oesterreich und in Ungarn.
Einschienige Bahu nach dem System Lartigue. (No. 98, 100, 101:) Mechaiiischer
Betrieb auf den Strassenbahnen. (No. 98:) Werner Siomeus. Eine Gefahr fur
Dainen beim Aussteigen aus Persoueuwagen. Reiseerinnerungen aus England-
(No. 99:) Ueber elektrische Akkumulaloren. Die Eutwickluug der schwedischeu
Staatsbabuen Aus dein Landeseisenbahuratb. Das 25jabrige Jubilauin der Eisen-
bahn Luttich Mastricht. (No. 99, 100:) Einbeitlicue Betriebsvorscbriften auf den
nordamerikanischen Eisenbahnen. (Nr 100, 101:) Die k. k. 6stem ichischen
Siaatsbamien im Geschaftsjabro 1885. Militartarif fur Eisenbahnen. Aus den
(jescbaftsberichten doutscber Eisenbahnen. Italiens Batmen. Russlands auswartiger
Handel. (No. 101:) Die Danisehen Eisenbahnen im Betriebsjabre 1885/86.
Heraiiigtgeben im An ft rage dcj Kdotgllcbcri Mini»t«riums der 6f7cntlicben Arbctton.
Ctrl Hejnunns VerUg. Berlin W. - Qedruckt bei Julius Sittenfeld, Berlin W.
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Dux - BodenbacW
Bahn
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tST3 97/OPO
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I
Der Gilterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
Von
Regieningsrath Todt in Koln.
I.
Die bevorsteheode Ausfuhrung des Rhein-Emskaoales, der verbesserten
Verbindung zwischen Oder und Spree mit tbeilweiser Kanalisirung der
letzteren, des Nordostseekanales haben die allgemeine Aufmerksamkeit
in erhohtem Maasse deojenigen Planen zugewendet, welche auf den weiteren
Ausbau der Wasserstrassen Deutschlands abzielen. Die Fahrbarmachung
der Mosel fur den regelmassigen Verkehr grosser Gfiterschiffe, die Ver-
bindung des Niederrheins mit der Maass, die Kaoalisiraog der Ruhr, die
Fortfuhraog des Rhein - Emskanales bis Ruhrort und Duisburg, die Ver-
tiefung des Rheinbetts aufwarts bis K5ln, die Verbindung des Rheins mit
der Weser und Elbe, die Regulirung der Oder von der NeissemQnduiig
aafwart8 bis Kosel: alle diese umfangreichen und kostspieligen Projekte
werden mit Bebarrlicbkeit in den politiscben und Fach-Pressen , in wirth-
schaftlichen Vereinen, in Flugschriften verfolgt, ibre Ausfuhrung auf Kosten
des Staates als eine dringende wirthschaftliche Nothwendigkeit bezeichnet.
Bei dem Ruck gang der Preise fur den grossten Tbeil der Erzeugnisse yon
Landwirthschaft und Industrie ist in den biervon betroffenen Ereisen die
Meinang weit verbreitet, dass die Ermassigung der Herstellungs- und
Absatzkosten der Gfiter wesentlich dazu beitragen wflrde, die deutsche
Produktion in dem scharfen Wettbewerb der KulturvOlker zu kraftigen
and zu unterstfitzen. Diese Verminderung der Kosten aber ware — wenn
man Lobnberabsetzungen vermeiden wolle — fast nur nocb bei den, einen
wichtigen Tbeil der Preisbildung ausmachenden BefOrderungskosten der
Rohmaterialien und Halbfabrikate, unter Dmstanden auch der fertigen
Erzeugnisse zu suchen. Es bliebe deshalb, und da die Frachtgebuhren der
meist im Staatsbesitz befindlichen Eisenbahnen unter ihren gegenwartigen
ArehW «r Ei!«nb»linw«»en. 1887.
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154
Der Gutervcrkebr der deutschen Wasserstrasseu
Betrag wesentlich nicht raehr herabgesetzt werden konnten, ohne die Ver-
zinsung der Staatseisenbabnschuld in Frage zu stellen, nur ubrig, auf Aus-
dehnung der Wasserstrassen Bedacht zu nebmen. Die Selbstkosten der
Wasserbefflrderung waren soviel niedriger, wie diejenigen des Eisenbahn-
transports, dass mit Hulfe der Scbiffahrt die angestrebten Ermassignngen
ohne Scbwierigkeiten vielfach zu erlangen sein, und die deutsche Guter-
erzeusung in den Stand gesetzt werden wurde, billiger zu arbeiten.
Dainit dieser Zweck aber mflglichst vollstandig erreicht werde, mfisse man
sich nicht auf die Fahrbarmachung der naturlichen Wasserlaufe beschranken.
vielmehr in Verbindung mit denselben und zu ihrer Erganzung ein aus-
gebreitetes kfinstliches Netz herstellen und auf diese Weise einen moglichst
grosaen Theil der inlandischen Arbeit an den Woblthaten billiger Verkehrs-
wege theilnehmen lassen.
Dem naheliegenden Ein wand, dass die gewunschten Anlagen die
deutschen Staaten in doppelter Weise belasten wurden, einmal durch die
Zinsen und Tilgungsbetrftge der aufgewendeten Kapitalien, sodann durch
die Entwerthnng des Eisenbahnbesitzes, sucht man durch den Einwand zu
begegnen, dass die den Wasserstrassen zufallenden Transportmengen ent-
weder neue Werthe sein werden, welche vorher unbenutzt oder nicht ge-
hOrig ausgenutzt im Schosse der Erde, in den Waldern, auf den Feldern
dagelegen hatten, oder dass sie, auf den Wasserweg Qbergeleitet, die
Eisenbahn von der verh<nissmassig kostspieligen Beforderung gering-
werthiger und niedrig tarifirender Robmaterialien entlasten, den Eisenbahn-
betrieb wohlfeiler gestalten und ihn in den Stand setzen wQrden, sich
seinen ubrigen Aufgaben — der BefBrderung von Personen und hOher-
werthigen Gutern — mit grdsserer Liebe, Sorgfalt und finanzieller WirkuDg
zu widmen.
Solrhe Ansichten, vielfach mit Geschick vorgetragen, mussen besonders
bestechend wirken, wenn sie durch den zahlenmassigen Nachweis der ge-
waltigen Verkehrssteigerung unterstutzt werden, welche in den letzten
Jahrzehnten auf den deutschen Wasserstrassen stattgefunden hat. Herr
Regierungsrath Lehmann hat in seinem im Archiv fur Eisenbahn wesen
(1886, S. 188 ff.) erschienenen Aufsatz uber die Verkehrsbedeutung der
Wa88erstras8e des Rheins die Entwicklung des Rheinverkehrs seit dem
Jahre 1840 naher dargestellt; der Durchgang der Guter an der Emmericher
Zollstelle hat darnach von 381 000 Tonnen in letzterem Jahr auf 41/* Mil-
lionen Tonnen im Jahre 1883 zugenommen. Der Verkehr Hamburgs
nach und von der Ober-Elbe ist von 500 000 Tonnen im Durchschnitt der
Jahre 1857/60 auf 2 400 000 Tonnen im Jahre 1885 gestiegen. Berlin,
das von jeher und namentlich auch vor Entwicklung des deutschen Eisen-
bahnnetzes einen bedeutenden Wasserverkehr besessen hat, empBng und
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Der Guterverkehr der deutscbeQ Wasserslrassea.
155
versendete im Jahre 1840 1 050 000 t, im Jahre 1884 fiber 3*^ MilHonen
Tooneo auf dem Wasserwege; dabei war Berlins Eisenbahngfiterverkehr
im ersteren Jabr so gut wie Null, im letzteren ziemlich so gross wie der
Wasserverkehr. Der Oderverkehr bei Breslau, dessen Entwicklung erst
in jiingster Zeit mit der fortschreitenden Verbesserung des Fahrwassers
der Oder stattgefanden hat, betrng im Jahre 1880 120 000, im Jahre
1885 475 000 Tonnen und fibertriftt den Rheinverkebr Kolns bereit*
am 60 pCt.
Rhein, Elbe and Oder baben fur die Guterbewegung Deutschlands
hiernach steigende Bedeutnng gewonnen und nngeachtet der Ausdehnung
des Eisenbahnnetzes und des Verkehrs auf demselben den Wettbewerb
mit diesera gewaltigen Nebenbuhler kraftig und muthig ausgehalten. Diese
Tbatsache giebt naturlich den Kanalfreunden eine hOchst erwunschte Stutze
fur ihre Bestrebungen und ffibrt ihren Bemuhungen fortwabrend neue
eioflussreiche Freunde zu.
Gleichwohl herrscht im Allgemeinen wenig Elarheit fiber den Umfang
des Verkebrs der deutschen Wasserstrassen , fiber die hauptsachlichsten
Beforderungsgegenstande und fiber das Verhaltniss des SchiftV zu dem
Eisenbahngfiterverkehr. Seitdem in der Statistik der Guterbewegung auf
deutschen Eisenbahoen (berausgegeben im Kdnigl. Preussischen Ministerinm
der Offentlichen Arbeiten*) neben der von dem Reicbseisenbahnamt be-
arbeiteten deutschen Eisenbahnstatistik eine vorzfigliche Zusammenstellung
des deutschen Eisenbahnguterverkebrs, nach Verkehrsbezirken und Haupt-
gegenstanden geordnet, vorhanden ist und ffir den Verkehr der deutschen
Wasserstrassen von dem statistischen Bureau des Reiches Zusammen-
stellungen geliefert werden, ist die Mftglicbkeit gegeben, solche Vergleiche
zwischen der Guterbewegung der Wasserstrassen und Eisenbahnen Deutsch-
lands anzustellen.
Freilich entbehren die Notizen fiber den Wasserstrassenverkehr der-
jeoigen Vollstandigkeit und Zuverlassigkeit, auf welche die Statistik der
Eisenbahngfiterbewegung Anspruch machen muss. Wabrend bei dieser
der Weg, den jede Tonne Gut zwischen zwei BahnhCfen zuruckgelegt hat,
genau feststeht und sowohl die befOrderten Gesammtmengen, als die durch.
schnittliche Lange des von ibnen zuruckgelegten Weges richtig angegeben
werden, vermag die Statistik des Verkehrs der Wasserstrassen zur Zeit
nur diejenigen Gfiter aufzuschreiben , welche an gewissen Hauptorten an-
gekommen und von denselben abgegangen sind. Der Zwischenverkehr der
*) Berlin. Carl Hermanns Verlag. Es liegen bis jetzt die Jabrgange 1883 bis 1885
und die beiden ersten Vierteljahrgange 1886 Tor.
11 *
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156
Der GaterverkeLr der deutschen Wassorstrassen.
kleineren Orte fehlt, nicbt minder dio Angabe der L&nge des Weges, der
Herkuoft and Bestimmung bei deo Durchgangsgulern. Aach ist die Auf-
schreibong bei den einzelnen Flfissen von sehr verschiedenem Werth. An
dem Rhein und der Elbe wird nngleich mebr aufgeschrieben, als an der
Oder; dort sind die grOsseren Verkehrsplatze vollstandig anfgenommen
nnd nnr einige allerdings auffallende Lficken bei den kleineren Orten vor-
handen. An der Oder dagegen fehlen selbst Orte wie Stettin, Frankfart
a./0.; andere wie Breslan sind nnr mit einem Theil des Verkehrs aufge-
nommen.
Es ist daher die Entscheidnng nicht ganz leicht, wie man die bei den
einzelnen Flfissen ermittelten Zahlen benntzen soil, um einen Ueberblick
fiber den Omfang des Verkehrs und sein Verhaltniss zu dem Eisenbahn
verkehr zn gewinnen. Rechnet man die an saramtlichen Aufschreibestellen
gesammelten Zahlen einfach zusammen, so kommt man augenscheinlich
zn einem unrichtigen Ergebniss. Denn wenn beispielsweise Ruhrort
einen Versand von IV2 Millionen Tonnen angiebt, so erscheint dieser
wieder nnter dem EmpfaDg von Mainz, Mannheim, Koblenz und bei dem
Onrchgang zn Thai in Emmerich; man wurde also in der Gesammtsumme
diesen Verkehr doppelt erhalten, einmal als abgegangen bei Rnbrort nnd
nnd dann als Empfang oder Dnrchgang der ubrigen Aufschreibungsorte
Jedenfalls kommt man der Wahrheit naber, wenn man die erhaltene Ge-
sammtsumme halbirt und die Halfte als wirkliche Gesammt- Verkehrs-
raenge annimmt. Genau sind ja anch diese Ziffern nicht, weil eben nicht
sSmmtliche Versand- nnd Empfangsorte in den Anfschreibuogen enthalten
sind. So fehlen in der sonst ziemlicb vollstandigen Statistik des Rhein-
verkehrs die sammtlichen Orte zwischen K5ln und Koblenz, obwohl von
denselben nicht gerioge Mengen von Steinen (Basalt, Tracbyt, Sandstein
von KOnigswinter, Oberkassel, Dollendorf, Mehlem, Andernacb u. a.), Thon
(Vallendar, Urmitz), Trass, Obst, Mineralwasser zur VerschifFung gelangen.
Diese Mengen erscheinen in der Statistik nur ein Mai und zwar als
EmpfaDg bei den verschiedenen Eropfangsorten oder als Dnrchgang bei
der Ausfnhr nach den Niederlanden. Halbirt man gleichwohl diese Zahlen,
so wird der nur ein Mai aufgefuhrte Verkehr mit getheilt und die Ge-
sammtsumme zu niedrig. Hierdurch wird die Genauigkeit des Ergebnisses
nicht unwesentlich beeintrachtigt, jedoch nicht entfernt in der Weise, als
wenn man die ungetheilten Summeu einstellt.
II.
Mit diesen durch die Unvollstaodigkeit der Statistik gebotenen E«n-
schrankungen weist der Verkehr der dentscben Wasserstrassen im Jahre
1884 folgende Mengen nach.
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Der Gutenrerkehr der deutscheu Wasserstrassen.
157
Es sind befordert Tausend Tonnen (zu 1000 kg)
davon iu
> iu Schiffen Dampf- Flossholx zusammen
schiffen
aof den ost- und westpreussi-
schen
Gewassern
Pregel, Passargc, Weic
bsel) . .
( 76)
1 o26
Stromgebie
696
C ot)
1 DO
Q£ 1
OOl
«
ri Elbe
• . • •
7 477
(206)
290
7 767
r>
„ Weser
• . . .
194
24
218
n
n Ems
176
( 42)
176
y»
des Rheins
» . . »
7 170
(312)
395
7 565
Bo' leasee
338
(255)
338
115
( 95)
95
210
deatsche Gewaxser(einschlie*slieh der
kleineren Kustenflfisse n.
derHaffe) 17 067
(1 023)
2 295
19 362
Voran steht das Stromgebiet der Elbe, dann erst folgt der Rhein.
Das Bild wurde auch wohl kein wesentlicb anderes werden, wenn dera
Rhein die Niederlande, der Elbe Bohmen zugerechnet wird. Der nieder-
liodische grosse Verkehr ist in dem Durchgang von Emmerich (zn Thai
- Ausfohr - 2 702 000, zu Berg — Einfnbr — 1 958 0C0 t, zusammen
4 660 000 t oder 2 330 000 t Antheil an dem Gesammtverkehr) enthalten.
Bei der Elbe entfallt auf den Durchgang Schandau eine Menge von
1821 000 t = 910 500 t Antheil, auf den Hamburger Verkehr 2 630 000
= 1 315 000 t Antheil. Ziebt man den Verkehr mit dem Anslande und
bei der Elbe ausserdem denjenigen mit Hamburg, als entsprechend dem
Austauscb mit den niederlandischen Hafen auf dem Rhein ab, so bleiben
fur das
Elbgebiet (Guter ohne Flossholz) . . 5 252 000 t
Rheingebiet „ „ „ . . 4 840 000 „.
Das Verhaltniss beider Gebiete stellt sich dagegen wesentlich anders, wenn
man nur den Verkehr der Hauptstrome ohne ihre Nebenflusse in Betracht
zieht. Es verbleibt alsdann eine Bewegung von (ohne Flossholz)
3 712 000 t fur die Elbe
5 960 000 t „ den Rhein.
Die Nebenflusse der Elbe bewaltigen somit ein^n grCsseren Verkehr1
als der Hauptstrom selbst, namlich 3 765 000 t, wahrend auf den Neben-
llussen des Rheins nur 1 140 000 1 befOrdert worden sind. Berlin mit
seinem Wasserverkehr von 3*/s Millionen Tonnen (3 085 000 t Empfang
and 273 000 t Versand, aosserdem 365 000 t Durchgang), welcher sogar
denjenigen der grossen Rheinhafen und Hamburgs an Umfang ubertrifft,
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158
Der Gfitenrerkebr der deutscbea Wasserstrassen.
giebt dea Nebenflussen der Elbe, namentlich der Havel und Spree, das
Uebergewicht fiber den Hauptstrom.
Gegenuber dem Schiffsverkehr der Elbe and des Rheins will die Be-
wegang aaf den ubrigen Flussen wenig bedeuten; auf jene beiden StrOme
entfallen 87 pCt. der Gfiterbewegung in Schiffen uberhaupt, aaf sammtikhe
ubrigen Wasserstrassen nur 13 pCt. Bedeatung hat bei letzteren nnr der
Flossholzverkehr, von welcbera allein aaf die ost- and westpreassischen
Gewasser 56 pCt. kommen. Weser, Ems and Donaa nehraen den antersten
Rang ein ; verhaltnissmassig erheblich ist die Bewegang auf dem Bodensee,
doch muss maa berficksicbtigen, dass dieselbe lediglich als eine Fort-
setzung der anschliessenden Eisenbahnbetriebe erscheint and zu ihnen
etwa in demselben Verhaltniss steht, wie ein Flnssubergaog zu dem Ver-
kehr der angrenzenden Uferstrassen. Von den ost- und westpreussischen
Gewassern baben Memel und Weichsel bedeutende Lange and k5nnten fur
den Verkehr sehr viel mehr leisten, als die Statistik erkennen lasst. Doch
ist der Lauf beider Strome im Inlande nur kurz, dus augreozende Ausland
aber steht in seiner kulturellen und wirthschaftliehen Entwicklung noch
zu weit zuriick, am im Stande zu sein, die fur die Regulirung und
ordnungsmassige Instandhaltung der Regulirungswerke erforderlicben grossen
Summen aufwenden zu kOnncn. Die ubrigen Flnsslaufe der Ostprovinzen
sind von zu geringer Lange und eignen sich schon deshalb wenig fur
einen erheblicheren Guterverkehr. Die Bewegung auf der Oder endlich
erscheint in der Statistik geringer, als sie in Wirklichkeit ist, weil, wie
bemerkt, wichtige Ufer-Platze dem Wasserverkehr ihre Aufmerksamkeit
nicht zugewendet habeu.
Ganz unverhaltnissra&ssig bevorzugt ist bei dem Wasserverkehr die
nOrdliche Halfte von Deutschland, auf welche von den beforderten Mengen
entfallen :
Stromgebiet der Memel, Weichsel, Tausend Tonnen
Passarge, des Pregels 900, (rait Flossholz) 2 227
der Oder .... 696, „ „ 8G1
„ Elbe .... 7 477, „ „ 7 767
„ „ Weser und Ems 370, „ 394
zusammen 9 443, „ „ 11249,
wahrend Suddeutschland zufallen
der Bodensee mit 338, (mit Flossholz)
das Stromgebiet der Dooan . . 115, „ „ 210
459, „ „ 548.
Der Verkehr des Rheingebiets muss zu etwa 2/3 dem n5rdlichen und
zu 1/8 dem sudlichon Deutschland zugerechnet werden. Der Niederrbein
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Der Guterverkebr der deutscben Wasserstrassen.
159
abwarts von Bonn umfasst gegen 5 Millionen Tonnen, das Stromgebiet
anfwarts Bonn 2V2 Millionen Tonnen. Der Niederrhein mit den Hafen
Ruhrort, Dnisburg nnd Hochfeld sowie dem DarchgaDg nach nnd von den
Xiederlanden beherrscht den uberwiegenden Theil der Rbeinschiffahrt;
die sudlichen Rheinhafen — Mainz, Gustavsburg, Mannheim, Ludwig9hafen —
treten an Verkehrsumfang zurfick, ebenso die der sudlichen Halfte des
Stromgebietes angehftrigen grossen Nebenflfisse wie Mosel, Main, Neckar.
Gr5sseren Wasserverkehr haben von den Nebenflussen nnr die Saar
(1 Million t), nnd der Rhein-Marnekanal (722 000 t); der Mainverkehr
(etwa 500 000 t) bestand bisber hauptsachlich aus FlCssereibetrieb. Im
Stromgebiet des Rheins ist kein Nebenfluss oder Eanal vorhanden, welcher
sich an Verkehrsumfang mit der Havel oder Spree messen kfmnte.
Von der Gesammtmenge des Wasserstrassen verkehrs wfirden also
11.5 -f- 5 = 161 ,.> Millionen Tonnen Norddeutschland und etwa 3 Millionen
Sfiddeutschland zuzureehnen sein. Bei der Vertheilung nach Osten und
Westen dagegen wurden auf den Osten, die ost- und westpreussischen
Gewasser, Oder nnd Elbe mit beioahe 11 Millionen Tonnen, auf den
Westen, Weser, Ems, Rhein, Donau, Bodensee mit 8V2 Millionen Tonnen
entfallen. Auch bei dieser Vertheilung wiirde der Nordosten uberwiegen,
obwohl die vollkommenste der dcntschen Wasserstrassen, der Rhein, dem
Westen angehSrt.
Die starkere Betheiligung des Nordens und Ostens von Deutschland
an dem Wasserverkehr eutspricht der grdsseren Ausdehnung der scbiff-
baren Wasserstrassen jener Theile, welche wiederum auf die fur die
Scbiffahrt gunstigen Gefallverhaltnisse der norddeutschen Tiefebene zuruck-
znfijhren ist. Sfiddeutschland mit der Donau und ihren grossen Neben-
flussen, mit der sudlichen Halfte des Rheingcbietes gehOrt sicherlich zn
den gut bewasserten Landern, hat aber fur den Schiffsverkehr keine Be-
deutung erlangt, weil die stark geneigten Wasserlaufe den Betrieb zu sebr
erschweren und nicht genugende Wassertiefe aufweisen.
Wenn Karl v. Scherzer in seinem lehrreichen Buch „das wirth-
schaftliche Leben der V6lker" die Lange der schiffbaren Kan&le und
Flusse Deutschlands auf 3 416 geographische Meilen = 25 600 km angiebt,
$0 hat diese Ziffer wobl nur einen akademischen Werth und uuitasst audi
alle diejenigen Wasserlaufe, welche zwar zu den sogenannten schiffbaren
gebdren, in Wirklichkeit aber regelmassig wenigstens nicht befahren
werden und fur den Guterverkebr im Gruhde genommen bedeutungslos
sind. Berucksichtigt man nur die dem regelmassigen Verkehr dienenden
Strecken, welche fiber 9/io der Gesammtbeweguug umfassen, so ist die
Ausdehnung derselben verhaltnissmassig gering, und betrfigt etwa
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160
Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrasseu.
bei den ost- nod westprenssischen Gewassern
„ dem Oderstromgebiet
„ „ Elbestromgebiet
„ „ Weserstrom gebiet
„ „ Emsstromgebiet
n „ Rheinstromgebiet
„ „ Donaustromgebiet . . . . . .
600 km
800 „
1400 „
450 „
300 „
1 500 „
400 „
zusammen 5 450 km.
Was neben diesen Strecken befahren wird, hat fur den Verkebr nnr unter-
geordnete Bedeutung und kommt allenfalls noch fur die Flflsserei in BetrachL
Auch unter jenen 5 - 6000 km befinden sich umfangreiche L&ngen, welche
dem Gesammtverkehr geringe Mengen zuffihren. Von den 19,5 Millionen
Tonnen des deutschen Wasaerverkehrs entfallen 17—18 Millionen Tonnen auf
ein Floss- und Kanal-Netz von hOchstens 4 000 km Ausdehnung, n&mlich:
600 km ost- und westpreussische Gewasser
600 „ Odergebiet
1 400 „ Elbegebiet
1 200 y, Rheingebiet
3 800 „
Im Gebiet der Elbe und des Rheins ist ein Verkehr von 13 Millionen
Tonnen sogar auf eine Ausdehnung von etwa 1 600 km (400 km im Rhein,
1 200 km im Elbgebiet) zusammengedrangt.
Ceber den Schiffsbestand und das Verhaltniss der Segel- zur Dampf-
schiffahrt giebt die Reichsstatistik insofern keinen erschOpfenden Aufschluss,
als die auslandiscben, auf den deutschen Gewassern verkehrenden Fahr.
zeuge nicbt mitgezablt sind. Dadurch wird das Bild ein verzerrtes, indem
bei dem Rhein die Niederlande und Belgien mit ihrer grossen Zahl von
den Rhein regelmassig befahrenden Scbiffen ansfallen. An deutschen
Schiffen sind im Jabre 1882 vorhanden gewesen:
Segelschiffe
Zahl
Tragfahigkeit
(Tonnen)
uberhaupt . .
insbesondere Strom-
gebiet Weicbsel
Stromgebiet Oder
„ Elbe
Hhein
17 885 1 625 000
675
2 904
9 000
2 500
(4 767
58 000
240 000
760 000
426 000
870 000
Trag-
fahigk.
des Setoffs
90
86,6
88.8
84,4
171
180
Dampfschiffe
Trag- Trag-
Zahl fahigk. fahigk.
(Tonnen) desSchiffs
33 000 53
830
43
102
338
199
467
1 800
2 600
13 250
10 876
20 000*)
44
30
52
76
*) Diese Reihe entbalt die Oesammtziffern fur den Rhein einscbliesslicb der fremden
(niederlandischen und belgischen) Fabrzeuge.
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Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
HJ1
Die Gesammttragfahigkeit der deutschen Binnenschiffahrtsflotte von
1658 000 t (zn 1000 kg) = 1242 000 Registertonnen kommt derjenigen
der deutschen Seescbiffahrtsflotte gleich, welche im Jahre 1882 1 194 000,
1885 1 294 000 Registertonnen Tragfahigkeit besass. Dagegen zablte die
Seeschiffahrt hieninter 1882 251 000, 1885 413 000 DampfertonneD,
wahrend die Flussdampfschiffahrt nnr 33 000 t nachweist. Setzt man eine
Dampfschiffstonne gleich 4 Segelschiffstonnen, was nicht zu boch gerechnet
sein wird, so wGrde die deutsche Seeflotte
der deutschen Binnenschiffahrts6otte. Der Vergleich leidet jedoch an zwei
Unvollkommenheiten, zunachst smd der letzteren die sammtlichen Haff-
QDd Kustenschiffe von mindestens 10 t = 7V2 Reg.-Tonnen Tragfahigkeit
zugerechnet, sodass der Schiffsbestand grosser erscheint, als bei Be-
scbrankung auf die eigentliche Flussschiffahrt der Fall sein wfirde.
Andererseits sind die Dampfschiifsleistungen der Fluss- und Seeschiffahrt
nicht gut mit einander zu vergleichen. Das Flussdampfschiff, soweit es
znm Schleppen verwendet wird, entwickelt ungleich bedeutendere Leistungen,
als ihm nacb seiner Tragfahigkeit zukommen. Der Antheil der Fluss-
dampfschiffahrt an der Gesammtleistung der Binneoschiffahrt ist deshalb
ein sebr viel grSsserer, als nach vorstehenden Ziffern erscheint.
Immerbin lassen diese erkennen, ein wie bedeutendes Material der
deutschen Binnenschifffabrt selbst im Vergleich mit der Seeschiffahrt zu
Gebote steht. Nach Zahl der Schiffe und Tragfahigkeit derselben steht
das Stromgebiet der Elbe weit voran; mit Hinzurecbnnng der auslandischen
Fahrzeuge bleibt die Elbe wobl bezuglicb der Zahl an der Spitze, vielleicht
auch bezuglich der Tragfahigkeit, nicht aber hinsichtlich der Leistungs-
fahigkeit, welcbe dem Rhein wegen des Uebergewichtes der Dampfschiff-
fahrt den Vorrang sichert. Es stellt sich der Bestand an Dampf-
schiffen fur den Guterverkehr (und zwar eigentliche Gfiterdampf-
schiffe, Schleppdampfer und Tauer) auf den deutschen Stromgebieten
folgendermassen:
1882 1 947 000 Reg.-Tonnen Tragfahigkeit
1885 2 535 000 „
besessen haben gegenuber
1882 1 300 000 „
Zahl der Guterdampfschiffe
far den Gaterverkehr
indizirtc Pferdekrafte
uberhaupt
1 442
4 025
22 429
37 251
fur das Fahrzeug
Weicbsel
Oder
. . 205
. . 132
21
75
70
53
109
280
Elbe .
Rhein .
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1G2
Der Gdterverkebr der deutscben Wasserstrassen.
An Zahl der Pferdekrafte iiberwiegt der Rheio, bei Hinzurechnung
der auslandischeo Fahrzeuge wfirde dies in erhOhtem Masse der Fall sein,
weil auf dem Rheio eine grossere Zabl von auslandischen Dampfern ver-
kehrt. als auf der Elbe. Bei dem Rheio tritt ferner die Grosse tind
Leistungsfahigkeit der Dampfer besonders hervor. Es entfallen durch-
schnittlich auf eine Pferdekraft:
625 Tonnen befSrdertes Gat bei der Weichsel,
170 „ , „ „ Oder,
333 „ „ „ „ „ Elbe,
190 B » » » dem Rhein.
Die hohe Ziffer der Oder bat wegen der Unvollstandigkeit der
Statistik gerade bei diesem Strom keinen Werth. Das Verhaltniss der
Zuhlen fur Elbe und Rhein weist dagegen auf einen starken DampfscbifTs-
verkehr des letzteren Stromgebietes bin.* Auf dem Rheio selbst wird nur
ein kleiner Theil der Giiter ohne Dampfkraft bewegt, hauptsaclich zu Tbal
gehende Steioe und Erze. Auf der Elbe sind es scbon grossere Mengen,
die sich den Dampfbetrieb bei der Thalfahrt versageo; auf den
Nebenflussen der Elbe, Havel und Spree, iiberwiegt der Segel- uod
Ruderbetrieb.
Nach den hauptsachlichen Beforderungsgegenstanden vertheilt
sich der Wasserverkehr folgendermassen. (Siehe die nebenstehende Tabelle,
Seite 163 oben.)
Die grosste BefOrderungsmenge stelleo Koblen nod Kokes, 28,5 pCt.
Auf dem Rhein nehmen sie fast die Halfte des gesammten Verkehrs ein
(3600 000 t), prozentual stark sind sie auf der Oder vertreten (240 000 t
= 27 pCt.), in hoher Gesaramtziffer (UOO 000 1 = 18 pCt.), wenn aucb in
nicht so starkem Prozentverhaltniss auf der Elbe. Holz ist der n&chst
bedeutende Artikel, dessen Wicbtigkeit im Allgemeineo von Osten nacb
Westen und von Suden nach Norden abnimmt. Steine und Stein-
waaren werden besonders stark im Elbgebiet bef6rdert, der Bedarf Berlins
an Mauersteinen, Dachziegeln, ThonrOhren bestimmt den Umfang dieses
Verkehrs, wie denjenigen der Artikel Kies, Erde, Lehra, Cement, Kalk.
Getreide, Hulsenfriichte, Oelsaaten werden im Elbe- und Rheingebiet in
sehr bedeutender Menge befordert, Zucker, Melasse nod Syrup ist auf
der Elbe hervorragender Artikel. Metal Iwaaren (Roheisen, verarbeitetes
Eisen, sonstige rohe und verarbeitete Metalle) gelaogen — ebenso wie
Erze — vorzugsweise auf dem Rhein, demnachst auf der Elbe, prozentual
stark auch auf der Oder (Zink) zur Beforderung. Petroleum, mineralische
und vegetabilische Oele aller Art, sowie Fette werden am meisten im Elbe-
gebiet befordert.
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Der Guterverkehr der deutschen Wasseretrassen.
163
Tausend
Tonnen:
•
USl- illiU
we st-
pr eug-
s i sc h e
Gewasser
der
Oder
Str
der
Elbe
omgebiet
| der u b -
"es 1 rigeu
Rheins Ge-
wasser
zu
samroen
(2—6)
Prozente
der Gesammt-
menge u. zwar
ein- |aus-
scbliesslich
des Flos&satzes
1.
—
2.
4. 5.
7 | 8
9.
a) Stein- und
Braunk oble n .
rvokps
A^^L V/ I* %J • • •
220
240
1 416
3600
24
5 500
28
32 k
b)Holz . . .
1200
260
850
730
225
3265
16 Q
5 1
•■) S t e i n 6
fBrnch-, ge-
brannte, bear-
be itete"), audi
Steinwaaren
128
63
1 400
530
1 'iA
1 £00
11 K
13,Q
-1) Getreide,
<
Hulsenfruchte ,
Oelsaateo,Kar-
torTeln .
143
35
oUU
1 993
1 1
1 *-8
e) E r z e .
—
2
o
V
Quo
8
412
0
0
QEisen (roh
und verarbei-
teO sowie an-
dere r o h e M e -
talle
31
58
310
31
635
0 s
g) Petroleum
u. andere mine-
ralische Oele,
Fette aller
17
27
230
93
14
381
2
2,3
h) Cem e nt,
Kalk (gebr.),
Erde, Kies,
Lehra, Sand
17
8
720
293
27
1 065
5-5
6,3
i)Zucker, Sy-
rup, Melasse .
16
32
489
54
6
597
34
3.5
zusammen
1778
725
6119
6893
594
16109
| 83.3
8I.0
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1(34
Der Guterverkehr der deutscbcn Wasserstrassen.
In Prozents&tzen der in den einzelnen Flussgebieten befOr-
derien Men gen vertheilen sich vorgenannte Artikel folgendermassen :
Ost-
und West-
It l
Odor
Elbe
Rliein
lO.i
27
' 18
47
b) Holz
53
30
10,9
9,6
5,7
7;3
18
7
6.4
4
10,3
11,7
0,2
0,12
5,2
1,4
6,7
2,6
4
g) Petroleum etc
0,7
3„
3
0,7
b) Cement, Kalk, Erden
0,8
1,7
8,3
3,1
0,7
3,7
7
0,7
Die ost- nnd westpreussischen Gew&sser einerseits, der Rhein anderer-
seits baben je einen Artikel von ganz uberwiegender Bedeatang fur ihren
Verkehr: dort das Holz, hier die Kohlen. Auf der Oder haben Holz
und Kohlen annahernd die gleiche Bedeutung. Auf der Elbe dagegen
theilt sicb der Verkehr in eine grdssere Zabl wichtiger Artikel: Holz,
Kohlen, Getreide, Steine, Erden, Zucker. — Im Allgemeinen steigt der
Werth der Befarderungsgegenstande mit dem Umfang des Verkehrs; Rhein
und Elbe befordern ausser einer grossen Menge geringwerthiger Artikel
auch solche von erbeblicherem Werth, wie Getreide, Hulsenfrfichte , Sa-
mereien, Petroleum, Oele und Fette, Zucker, Eisenfabrikate; die Oder und
die preussischen Gewasser stehen hierin erheblicb nach.
Von anderen als vorstehend aufgefiihrten Gegenstanden haben noch
nennenswerthe Bedeutung fur den Wasserverkehr Mehl und Muhlenfabrikate
(im Elbgebiet 110000 t), Kolonialwaaren (Kaffee, Reis, FarbhOlzer), Theer
Pech, Harze aller Art, Asphalt, Heringe, Spiritus, Wolle (letztere beiden
im Elb- und Odergebiet).
Stein- und Braunkohlen, Holz, Steine, Getreide, Erde und Kies, Kalk
und Cement (a, b, c und i der Uebersicht) umfassen fiber % sammtlicher
Mengen, 14,5 Millionen Tonnen = 75 pCt. Nimmt man den Flossverkehr
aus, so verbleiben fur diese Artikel 12 Millionen Tonnen = 71 pCt. Von
dem Rest von 29 pCt. entfallen gegen 10 pCt. auf Eisen und sonstige
Metalle (einschliesslich der daraus gefertigten Gegenstande), Petroleum und
Fette, Zucker.
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Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
165
III.
Dem gegeniiber zeigt der deutsche Eisenbahn-GGterverkehr
des Jahres 1884 folgendes Bild:
Tausend Tonnen.
a. Stein- und Braunkoblen,
Kokes 51888 = 48,5 °/o der uberhaupt befOrder-
ten Gutermengen.
b. Holz 6220 „ 5,8 „ U. Zwar Tausend Tonnen
a) 2558Nutz- u. Werk-
b) 3862 Rand-, Brenn-
holz, Schwellen.
r. Steine 8101 „ 7,5 „ a)7600Bruch-,gebrannte,
b) 330 bearbeitete
c) 168Thon-u.Cement-
rOhren
d. Getreide, Hulsenfruchte,
Oelsaaten, Kartoffeln, . 6704 „ 6,2 „ davon 902 Kartoffeln,
5802 Getr. etc.
e. Erze 4376 „ 4 „ o. zwar 3894 Eisen-,
482 sonst.Erze.
f. Eisen 6766 „ 6,s „ „ „ 3273 Roheisen,
3493 Eisenfabri-
kate.
Sonstige Metalle ... 292 „ 0,27 » * * 158 Zink,
134 Blei.
h. Petroleum und andere
Oele, Fette 700 „ 0,65 „ „ „ 435 Mineralole,
265 Fette, vege-
tabilische Oele.
t. Cement, Erden, gebr.Kalk 4085 „ 3,8 „ „ , 600 Cement,
2471 Erde,Kies,
Lehm,
1014 gebr.Kalk.
k. Zucker, Syrup, Melasse. 1537 „ 1,4 „ „ „ 1352 Zucker q.
Syrup,
185 Melasse
90669 84,7%.
Der ^esaramte deutsche Eisenbahnguterverkehr hat 1884 107 Millionen
Tonnen, also ungefahr das 5x/2^acne des Wasserverkehrs und mehr, wie das
Sfache des Scbiffahrtsverkehrs betragen. K. v. Scherzer in seinem
tereits erwahnten Buch „das wirthschaftliche Leben der V6lkera giebt den
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166
Der Guterverkebr der deutschen Wasserstrassen.
Verkehr der Binnenkanale Englands, welche etwa J/e der Lange der Eisen-
bahnen hatten, aof 30—35 Millionen Tonnen = l\1 des Eisenbahnguter-
verkehrs, den Kanalverkehr der Vereinigten Staaten von Amerika auf 25 bis
30, Frankreichs auf 20 Millionen Tonnen an. Hiernaoh wurde das Verhalt-
niss des Wasser- zuin Eisenbahnguterverkehr in Deutschland gunstiger sein als
in England, der deutscbe Wasserverkebr ab?olut demjenigen von Frankreich
entsprechen. Die Lange der Kanale giebt von Scherzer fur England aaf
4800 km, fttr Frankreich anf 4 500 km an. Da es sich hierbei jedenfalls
nnr nm brauehbare, von grSsserera Verkehr befahrene Strassen handelt, so
wird man znm Vergleich deutscherseits auch nur die regelmassig befahrenen
Fluss- und Kanalstrecken gegenuberstellen kOnnen, welche sich auf etwa
4000 km mit miodestens 18 Millionen Tonnen Verkehr belaufen. Anf das
laufende Kilometer Wasserstrasse wurde etwa entl'allen
in England ein Verkehr von 6000 t
„ Frankreich „ „ „ 4500 t
„ Deutschland „ „ „ 4500 t
Anf deu deutschen Eisenbabnen und Wasserstrassen zusammen sind
107 -+- 19.5 = 126.5 Millionen Tonnen verfrachtet, mithin 84 8 % der Ge-
sammtmenge auf den Eisenbabnen, 15,2% aQf Wasserstrassen. Kin
sehr erheblicher Theil dieser Mengen hat beide Verkehrswege benutzt.
Fast der gesammte Kohlenverkehr der Wasserstrassen (5.5 Millionen Tonnen)
hat zunachst langere oder kurzere Eisenbahnstrecken zurucklegen mussen,
um zum Wrasser zu gelangen; nur an der Saar sind bedeutendere Mengen
ohne Beruhrung der Eisenbabnen in's Schiff verladen. Von der Eisenbahn-
befdrdemng der bohmiscben Braunkohlen, deren Einfuhr auf dem Wasser-
wege gegen 2 Millionen Tonnen betragt, bis zu den Verladestellen an der
Elbe haben die deutschen Eisenbahnec allerdings keine Vortheile gehabt;
diejenigen Mengen aber, welche nach der Wasser beforderung auf den Eisen-
bahnweg iibergegangen sind, werden nicht bedeutend sein. — Haufig kommt
der Fall vor, dass die Wasserbef5rderung sich zwischen zwei Eisenbahn-
befOrderungen befindet: die Kohle wird auf der Eisenbahn dem nfichsten Fluss-
hafen zugefuhrt, in das Schiff flbergeladen, eine Flussstrecke befftrdert und
wieder der Eisenbahn zur WeiterbefOrderung ubergeben. Ira Verkehr vom
Ruhrreviere nach Suddeutschland ist diese umstaodliche BefOrderungsweise
nicht selten und wird namentlich seitens derjenigen Versender gewahlt,
welche Eohlengrubenbesitzer und Rbeder in einer Person sind. — Der
Verkehr der Rheinbafen bietet eine grosse Zabl von Beispielen fur den
lebhaften Uraschlag zwischen Eisenbahn und Schiffabrt. Rnhrort nnd Duis-
burg haben im Jahre 1884 gftgeu 250 000 Tonnen Getreide, Hulseofrfichte
und Oelsaaten zu Wasser, und nur 4000 Tonnen mit der Eisenbabn em-
ptangen, dagegen 236 000 Tonnen babnwarts versandt. Dieselben H&fen
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Der Gaterverkebr der deutschen Wasserstraswn.
167
and Hochfeld haben 1884 3 650 000 Tonnen Steinkohlen ond Kokes mit der
Bahn erhalten, and etwa 8000 Tonnen auf demselben Wege, 3 150 000 Tonnen
aber zu Wasser verschiekt. Mannheim nnd Ludwigshafen erhielten za Wasser
365 000 Tonnen, mit der Bahn 16 000 Tonnen Getreide u.s. w. nnd verfrach-
teten davon bahnwarts 275 000 Tonnen. zu Wasser nur 3—4000 Tonnen.
Dieselben Hafen empfingen
622 000 Tonnen Steinkohlen nnd Kokes zu Wasser (Rhein),
1 00 000 „ „ „ mit der Eisenbahn,
722 000 Tonnen nnd versandten
392 000 Tonnen bahnwarts,
45 000 „ den Neckar aufwarts.
Der Umschlagsverkehr von Magdeburg, Dresden, Breslan weist zahl-
reiche ahnliche Beispiele auf. Man wird daher gewiss nicht zu hoch greifen,
venn man den Verkehr, weleher sich der Eisenbahnen nnd der Wasser-
strassen bedient, auf mindestens die Halfte des gesammten Schiffahrtsver-
kehrs oder 8 — 9 Millionen Tonnen s^hiitzt. Am Rhein allein wird dieser
Umschlagsverkehr gegen 5 Millionen Tonnen betragen. —
Zur Vergleichung des Eisenbahn- nnd Wasserstrassenverkehrs sind
die oben aufgefuhrten Hauptgruppen von BefOrderungsgegenstanden in nach-
stebender Uebersicht cegenGber gestellt.
t -it TEs entfallea von der Oe-
^ammtbeforderuug i rJbMil-
Istruaen-
Ki*r nhahn
Beforderung
lionen t) auf die
Wasser- ; Eisenbahn-
Bcforderung
Zu-
sammen
1. Steinkohlen, Braun-
kohlen ond Kokes . .
2. Holz
3.8teine
4. Get re i de,Hulsenfrflchte,
Oelsaaten, Kartoffeln .
5. Brze
6 Eisen, roh u. verarbeitet,
sonstige rohe und ver-
abeitete Metalle . . .
7. Petroleum, Oele, Fette
8. Cement, Kalk, Erden
9. Zocker, Syrup, Melasse
51 888
6 220
8 101
6 704
4 376
5506
3 265
2 255
1993
412
635 7 058
381 , 700
1065| 4 085
597 ! 1 537
4*5 °/o ;
2,59 w/o
1,79 °/0
1,55 °/0
0,S2 °/0
0,50 °/0
0,30 °/0
0,84 °/0
0 47 °/0
41,18 °/o
4,93 °/0
6,48 °/0
5,82 %
3,47 %
5,60 °/o
0,55 °/0
3-24 %
1.21 %
45,58 °/o
7,52 %
8,22 °/0
6,90 °/o
3,79 %
6,io °/o
0,85 %
4 08 %
1,68 %
16 110(90669 ! 12,74°/o •
83,8% 84,7o/0
der
Wasser- Eisenbabn-
BefBrderung.
71.93% 184,67 %
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168
Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
Die Hauptsummen enthalten eine werkwfirdige Uebereinstimmung der
Prozentzahlen. Vorstehende 9 Grnppen von BefOrderungsgegenstanden um-
fassen 83,3 % des Wasser- and 84,7 0 o des Eisenbahnverkehrs. DieBe
Uebereinstimmung setzt sich fort bei den Grnppen 1 — 4 Kohlen,
Holz, Steine, Getreide, welche zusammen 86 Millionen Tonnen = 68 °/o
der Beforderung darstellen. Im Eisenbahnverkehr entfallen davon 72,9 Mil-
lionen — 68 % der Eisenbahnbeforderung uberhaupt, im Wasserverkehr
13 Millionen Tonnen = 67,6 % der WasserbefOrderung. — Innerbalb der
einzelnen Grnppen dagegen herrscht eine grosse Verschiedenheit der Ver-
haltnisszahlen and eine sehr erheblicbe Abweichnng von dem Durchschnitts-
verh<niss des Wasser- zam Eisenbahnverkehr (etwa 15 : 85 = 1 : 5,7).
Unter Berficksichtignng dieses Verhaltnisses erscheint die Wasserbeforde-
rung stark bei Holz (1 : 2), Steinen (1 : 23/4), Getreide (1 : 3V2), Petro-
lenm u. s. w. (1 : 1,8), Erden, Kies n. s. w. (1 : 4), Zucker (1 : 2V2); da-
gegen schwach bei Kohlen (1 : 9V2), Erzen (1 : 10), Eisen und sonstigen
Metallen, roh nnd verarbeitet (1: 11). Von diesen Gegenstanden gehOren
die Grnppen Holz, Steine, Erden (2, 3,8) in diejeuigen Tarifklassen,
welche bei dem Eisenbahnverkehr die niedrigsten regelmassigen Satze ge-
wahren, in die Spezialtarife II nnd III nnd in den allgemeinen Ansnahme-
tarif A (fur Holz); Petroleum, Fette, Oele, welche mit besonderer Vorliebe
den Wasserweg suchen, fallen unter die hdchsttariflrten Artikel, die allge-
meinen Wagenladungsklassen A und B, Zucker ebendahin und in deo
Spezialtarif I, wenn es sich um Roh- oder Exportzucker handelt, — was
bei den auf dem Wasserwege beforderten Mengen meist der Fall sein
wird, — Getreide in den Spezialtarif 1. Von deojenigen Artikeln, in
welcben der Eisenbahnverkehr stark uberwiegt, tarifiren Kohlen und Erze
meist niedriger, als die billigste regelmassige Tarifklasse (Spezialtarif III)?
von den Eisenartikeln gehOrt die eine Halfte, Roheisen, dem Spezialtarif
III, die andere den Spezialtarifen 1 und II, uberwiegend aber dem letzteren
an. Ein grosser Theil der Eisenwaaren wird zu Ausnahmesatzen befOrdert,
welche nennenswerthe Ermassigungen enthalten, sodass die sammtlicben
Eisensendnngen im Durchschnitt Frachten entrichten, welche sich zwiscben
den Spezialtarifen II und III halten, aber mehr nach dem letzteren als nach
dem ersteren hinneigen.
Die von den Eisenbahnen beforderten Mengen von 107 Millionen
Tonnen vertheilen sich auf ein Netz von 35 500 km; auf das Kilometer
Bahnlange entfallen im Durchschnitt 3000 Tonnen beforderten Gutes. Der
Fluss- und Kanalverkehr von 19,s Millionen Tonnen, auf 5450 km Lange
der Wasserstrassen vertheilt, ergiebt 3500 Tonnen fur das Kilometer. Jede
Tonne Gut ist auf den deutschen Eisenbahnen im Durchschnitt etwa 140
Kilometer weit befordert worden; die Gesammtleistung betragt im Guter-
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Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
169
verkehr 15 Milliard en Tonnenkilometer, fur das Kilometer Bahnlange 42 250
TonneD. Die Statistik des Wasserstrassenverkehrs lasst nicht erkennen,
wie gross die Beforderungsstrecken der Gfiter desselben gewesen sind,
doch ist die Vermuthung gerechtfertigt, dass die BefOrdernngslangen des
Wasserverkehrs uber diejenigen des Eisenbahnverkehrs erheblich hinaus-
gehen. Der grosse Massenverkehr auf dem Rhein lasst sich ziemlich genau
nbersehen nod in seinen Transportlangen schfttzen. Er zerfallt in den
Verkehr zwischen den niederlandiscben Hafen nnd Dentschland, zwischen
dem dentschen Niederrhein nnd dem Mittel rhein nnd endlicb in den
Zwischenverkehr der kleinen Orte. Letzterer, an sich nnbedentend, kann
ansser Betracht bleiben. Der Verkehr zwischen den Niederlanden nnd
den dentschen Rheinhafen nmfasst fiber 41/2 Millionen Tonnen, welche mit
der Halfte = 21/* Millionen in der Gesammtziffer en thai ten sind. Die
geringste Strecke, welche diese Transporte dnrchlanfen haben, ist die
zwischen Rnhrort-Dnisburg und Rotterdam = 214 km, grosse Mengen
sind von Rotterdam nach Mannheim nnd Mainz nnd nmgekehrt gegangen
(566 nnd 493 km) — so der grosse Getreideverkehr von Mannheim nnd
Lndwigshafen (365 000 t) — , auch der an sich nicht hervorragende Kdlner
Verkehr (300 000 t) besteht znm fiberwiegenden Theil ans Sendnngen von
and nach Rotterdam (300 km). Der Versand der niederrheinischen Hafen
?on 37i Millionen Tonnen ist znr einen Halfte nach den niederlandiscben
nnd belgischen Platzen (200 — 300 km), znr anderen Halfte nach Mainz,
Gnstavsbnrg, Mannheim, Lndwigshafen (280—350 km) gegangen, die
Zwischenorte Koln, Koblenz n. s. w. haben nnr geringe Mengen erhalten.
— Die grosse Masse der Gflter anf dem Rhein hat also Transportstrecken
▼on 200 — 560 km, im Dnrchschnitt sicherlich von fiber 300 km, zoruck-
gelegt, wovon gegen 200 km anf die dentschen Strecken entfallen werden.
Der Gegensatz gegen die Bef5rdemngsstrecken der anschliessenden Eisen-
bahnen erscheint hier besonders scharf. Die 3]/4 Millionen Tonnen Stein-
kohlen, welche ans den Hafen Rnhrort, Dnisbnrg nnd Hochfeld 1884 ab-
gefahren sind, setzen sich znsammen ans 1,75 Millionen t fur die Nieder-
iande (70 km dentsche Wasserstrecke), 800000 t fur Mainz nnd Mann-
heim (dnrchscbnittlich 320 km) n. s. w. nnd stellen eine Dnrchschnitts-
transportlange der dentschen Wasserstrecken von ann&hernd 200 km dar.
Die Eisenbahnen dagegen haben diese Massen anf Strecken von 8 — 50
km, im Dnrchschnitt von 20 km Lftnge befordert.*)
') Ans dem Geschaftsbericht der AktiengeselUcbaft far Tsuerei and Schleppschiffabrt
in Rahrort, welche eine bedeutende Zabl grosser Raderboote besitzt, geht hertor, dass die
DorchschaittsbeforderuDgslaDge der stromaufwarts gescbleppten Gater 1885 430 km bet rag t; auf
dieser Linge sind von der Gescllschaft fiber 450000 t gescbleppt worden. Es massen Torwiegend
Gfiter Ton den niederlindischen Hafen nach Mainz, Mannheim, Ludwigsbafen gewesen sein.
ArekH far Eiaeobftbnwtaen 1887. ]2
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170
Der Guterverkehr der deutscben Wasserstraxseu.
Auf der Elbe liegen die Verhaltnisse nicht weniger gunstig fur den
Wasserverkehr. Von der deutsch-Osterreichischen Grenze bis Hamburg
hat die Elbe eine Lange von 650 km; die Entfernung Hamburg- Dresden
betragt 580 km, Hamburg-Magdeburg 300 km, Hamburg-Berlin 400 km. Der
Verkehr der Orte der deutsch-osterreichischen Grenze (Durchgang nach und
von Oesterreich), Dresden, Magdeburg, Hamburg umfasst 3*/4 Millionen
Tonnen, welche zum nicht unerheblichen Theil die ganze Strecke von
der Grenze bis Hamburg zurflckgelegt haben (z. B. Zucker 100000 t), im
Durchschnitt aber scbwerlich Strecken von weniger als 300 km. Von
den Braunkohlen, die auf der Elbe aus B5hmen eiogefuhrt sind,
warden 266 000 t bis Magdeburg (350 km), 211000 t bis zur Havel
(400 km und mehr) gebracht. Der Versand von Hamburg (1 400 000 t)
ist fiberwiegend nach Berlin und weiter bis zur Oder, nach Magdeburg,
Dresden und Bohmen gegangen. — Rurze Strecken dagegen hat ein be-
traehtlicher Theil des Verkehrs der Havel und Spree zurflckgelegt. Der
Empfang Berlins an Baumaterialien (1 800 000 t) ruhrt grdsstentheils von
den an der Spree und Havel belegenen Ziegeleien und Kalkbruchen her
mit Entfernungen von 40 — 140 km; auch die umfangreichen Holztrans-
porte (165 000 t Brenn-, 210 000 t Nutz- und Speckholz) Bind nur
tbeilweise aus entfernteren Landschaften gekommen. Ueberwiegend ist dies
wiederum der Fall bei dem Empfang Berlins an Getreide, Hulsenfrochten,
Oelsaaten (250 000 t), Steinkohlen und Koks (150 000 t) u. s. w.
Unter Berucksichtigung dieser Verhaltnisse wird man die durch-
schnittlichen Transportlangen der im Elbgebiet verfrachteten Guter auf
wenigstens 200 km ansetzen mussen und fur das Odergebiet keioenfalls
auf geringere Zahlen kommen, da sich hier der Hauptverkehr zwischen
Breslau und Stettin (uber 500 km), Breslau- Elbgebiet und Stettin -Berlin
(210 km) abwickelt.
Fur den Wasserverkehr wird daber eine mindestens doppelt so
grosse Durchschnittstransportlange der Guter in Anspruch zu nehmen sein,
als fur den Eisenbahnverkehr, wobei noch auf die Eigenthumlichkeit des
ersteren hiozuweisen ist, dass die grdsseren Laogen vorzagsweise der Be-
fOrderung hOherwerthiger Guter zu Gute kommen. Fur den Stuckgutver-
kehr auf dem Rhein und der Elbe, fur die Bef5rderung von Getreide,
Petroleum, Oelen und Fetten, Zucker zur Ausfuhr trifft dies in voilem
Masse zu. Von den geringwerthigen Gutern legen hauptsachlich Steine
und Braunkohlen grSssere Laogen auf den Wasserstrassen zaruck, wogegen
Artikel wie Sand, Erde, Kies, Kalksteine, Mauer- und Bruchsteine, Brenn-
holz, Torf meist kurzere Strecken gefahren werden.
Unter Berucksichtigung der laogeren Befdrdernngsstrecken ist der
Wasserverkehr in Dentschland betrachtlicher, als er nach der blossen An-
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Der Gaterverkebr der deutechen Wasserstrassen.
171
gabe der befdrderten Tonneo uberhaupt and im Verhftltniss zu der Eisen-
bahnbeforderung erscheint. Wenn daber bei der Einschr&nkung der
Wasserbeftrderung auf wenige Hauptstrassen die Gutermenge fur das Kilo-
meter Wasserstrasse schon nach der gefahrenen Tonnenzahl grosser ist,
als for das Kilometer Eisenbahnweg, so wird dies in erhfthtem Maasse der
Fall sein bei der Vertbeilaog der beiderseits bewegten Tonnenkilometer
aaf das Kilometer Floss- und Kanalweg einerseits and Eisenbahnweg
andererseits. Bei der Unsicherheit der Scb&tzungen der auf den Wasser-
wegen fortgeschafften Tonnenkilometer ist es indessen nicbt angangig,
dieses Verbfiltniss zifferm&ssig festzustellen.
Ueber das Verhaltniss beider Bewegangearten an einigen grftsseren
Orten giebt folgende Uebersicht Aufscbluss:
Zah) der Kisenbabn- Wasser- auf
Fiuwohner Verkebr Zusammen den Kopf
(Tonnen) Tonnen
Berlin .... 1 200 000 3 504 000 3 348 000 6 852 000 5,7i
Breslau .... 270000 1 237000 350000 1 587000 5,88
Hamburg . . . 410 000 1 191 000(?)3 221 000*) 4 422 000 10,7
Magdeburg(einschl.
Backau und Neu-
stadt) . . .
Dresden . . .
Bremen . . .
Rheinh&fen (Ruhr-
ort , Duisburg,
Hochfeld) . etwa 70 000 5 427 000 4 107 000 9 554 000 136
K6ln mit Deutz . 160 000 1 320 000 314 000 1 634 000 10
Mannheim undLud-
wigsbafen . etwa 75 000 1 776 000 2 041 000 3 817 000 50
Leipzig .... 160000 1675000 — 1675000 10
Hannover mit Linden 150 000 912 000 — 912 000 6
Munchen .... 230 000 1 252 000 — 1 252 000 5,4
Lasst man die eigentlicben Umschlagsplatze, wie die Rheinhafen
Rabrort, Duisburg, Hochfeld, Mannheim, Ludwigshafen ausser Acbt, bei
denen der weit fiber das Durchschnittsmaass binausgehende Verkebr zum
grossen Theil blosser Durchgang ist und in nngleicb starkerem Verhalt-
niss, als bei den fibrigen Platzen beide Betdrderungsarten benutzt bat, so
165 000 1 650 000 1 118 000 2 768 000 16,7
220 000 1411 000") 534 000 1 945 000 8,8
1 12 000 776 000 184 000***) 960 000 8,5
*) Obne den Seeverkehr, dessen Tonnenzahl ungefahr so gross sein wird, wie die-
j«nige dea Flussverkebrs.
••) Obne den Empfant* und Versand der Berlin-Dresdener Eisenbahn.
••*) Ohne SeeTerkebr.
12*
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172
Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
siod die verhaltnissmiissigen Unterachiede der Gesammtbewegung bei der
Mebrzabl vorstehender Orte nicht auffallend gross. Magdeburg ragt hervor,
weil auch bier der Umscblagsverkehr von Bedeutung ist, die Qbrigen Pl&tze
ha ten sich zwischen 5 and 10 t auf den Eopf. Inabesondere kann man
nicht sagen, dass die ausschliesslich oder fiberwiegend anf den Eisenbahn-
weg angewiesenen Orte, wie Hannover, Leipzig, Mfinchen, Bremen in Bezug
anf den Umfang des Verkehrs ungunstiger gestellt sind, als diejenigen
Platze, welcbe ansserdem noch gunstiger Wasserverbindnngen sich er-
frenen. Leipzig fibertrifft sogar Berlin, Breslan, Dresden an verhaltniss-
massiger Starke der Gfiterbewegung, Mfinchen steht nnr unerheblich zurfick,
Hannover kommt Berlin nnd Breslan mindestens gleich.
IV.
Als Ergebniss der Vergleichung des Eisenbahn- nnd Wasser- Verkehrs
ist zunachst festznstellen, dass beide Befdrderungsarten, was die Beschaffen-
beit, insonderbeit den Werth der Guter anlangt, keioe wesentlichen Ver-
schiedenheiten zeigen. Bei beiden uberwiegt die Massenbeftrderung der
geringwerthigen Guter, bei den Eisenbahnen wahrscheinlich sogar in hOherem
Maasse, als bei den Wasserstrassen. Letztere sind dnrchans nicht so ge-
nugsam in der Wahl ihrer Transportartikel, wie man im Allgemeinen wobl
anzunehmen geneigt ist, sie verhalten sich gegen die Bewegung der Stuck-
guter oder hCherwerthigen Massengiiter keineswegs ablehnend. Ans der
Statistik ist mit Sicherheit zn entnehmen, dass die Betheilignng der
SchifTahrt an der BefOrdernng der theaeren Guter in stetem Wacbsthnm
begriffen ist. Der Verkebr an Getreide, Hulsenfruchten, Muhlenfabrikaten,
Oelsaaten, also dnrchweg Artikeln des Spezialtarifs I des deutschen Eiaen-
bahn-Giitertarifs, ist auf dem Rhein von 156000 t im Jahre 1872 auf
810 000 t im Jahre 1883 gestiegen (vgl. Lehmann, Betheilignng des
Rheins am Guterverkehr). Wenn auch der Bedarf an jenen Gegenstanden
in diesem Zeitraum gewachsen iat, so wurde sich hierdurch doch nnr ein
Verkehrszuwachs von etwa 50 pCt. rechtfertigen, da es sich um Artikel
des Verzehrs handelt, weiche in erster Linie von der Bevdlkerung, ihrer
Zunahme, Beschaftigung nnd ihrem Wohlstand abh&ngig sind. Die Zunahme
der BevOlkerung in den vom Rhein durchschnittenen Industriegegenden
mag in den 11 Jahren 20 pCt. betragen baben, der Wohlstand nnd damit
die Verbraucbsfahigkeit der arbeitenden BevOlkerung hat in jeoer Zeit
gleichfalls eine Steigerung erfahren. Wenn diese Ursachen einen Verkehrs-
zuwachs von 50 pCt. immerbin als recht betrachtlich erscheinen lassen
wurden, der Rheinverkehr aber um mehr als das Zehnfache gestiegen ist,
so weist dies deutlich auf eine Verschiebung der Wege bin, weiche die
Mengen eingeschlagen haben. Auch der Hamburger Verkebr zeigt, dass
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Der Guterverkchr der doutschen Wasserstrassen.
173
seiche Verschiebungen bei werthvolleren Gutern stattgefunden haben. Im
Durchschnitt der Jahre 1851/60 sind mit der Oberelbe
io Hamburg angekommen:
206 000 t Guter, davon 18 700 t - 9 pCt. Stuckguter
Ton Hamburg abgegangen:
300 000 t Guter, „ 56 000 t = 18,2 „
Zosammen angek.
and abgegangen 506 000 t davon 74 700 t 14,7 „ „
Im Jahre 1885 dagegen sind
aDgekommen 1 234 000 t, davon 666 000 t — 54 pCt. Stftckgut
abgegangen 1 180 000 t, „ 474 000 t — 40 „ „
zn8ammen 2 414 000 t, davon 1 140 000 t 47 pCt. Stfickgnt.
Der Hamburger Guterverkehr nacb und von der Oberelbe ist also
in dreissig Jabren auf ann&hernd das Fimffacbe, die Stuckgutbewegung
aber auf das mebr als Ffinfzebnfache gestiegen; der Antheil der letzteren
an der GesammtbefOrderung ist jetzt bereits urn mehr als das Dreifache
grosser, als vor dreissig Jahren. Wenn auch der Begriff Stfickgut bei dem
WasBerverkehr eine umfassendere Bedeutung hat, als bei dem Eisenbahn-
Terkehr, so wird man doch den uberwiegenden Theil dieser Mengen zu
den hOberwerthigen Gutern rechnen mussen.
Im Odergebiet wird eine jahrlich wachsende Menge von Kolonial-
^aaren die Oder aufwftrts, und von Metallen stromabwarts geschaflFt. Der
Blei- und Zinkversand von Oberschlesien nach Stettin und Hamburg
(1885 52 000 t) gent mit etwa */6 (41 000 t) auf dem Eisenbahnwege
bis Breslao. und von da weiter zu Wasser, und nur mit Vs (U Q
direkt mit der Babn nach jenen Hftfen.
Fur den Versand von Petroleum war Bremen viele Jahre der erste
Handelsplatz Dentschlands, ja des europaischen Festlandes. Unter dem
virksamen Einflnss der Elbschiffahrt, welcher Bremen kein gleichwerthiges
Verkehrsmittel gegenuberzustellen vermag, bat sich der Versand von
Petroleum und anderen mineralischen OeleD mehr und mehr nach
Hamburg hingezogen und stellt sich bereits im Jahre 1884 ein Deberge-
wicht des letzteren Platzes heraus.
In diesem Jahr hat versandt
Hamburg 155 000 t auf der Elbe,
16 500 t mit der Eisenbahn,
171500 t,
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174
Der Oaterverkebr der deutschen Wasserstrassen.
Bremen und die ubrigen Weserhafen (Bremerhafen, Geestemiinde, Vege-
sack, Nordeoham etc.)
150 110 t mit der Eisenbahn,
4 300 t „ „ Weser,
154410 t, also weniger 17 000 t. Nach Bdhmen nnd dein
Qbrigen Oesterreich sind von Bremen noch nicht 5 000 t verschickt, von
Hamburg anf dem Eisenbahnweg 2000—3000 t, anf dem Wasserweg 22000 t.
Mit dem Uebergewicht Hambnrgs fur den Versand dieses hochwerthigen
Artikels gebt Hand in Hand eine immer starker bervortretende Bevor-
zngnng des Wasserweges nnd ein allmahliches Verlassen der Eisenbahn-
beftrderung nach Or ten, welche beqnem mit der Wasserstraese zn er-
reicben sind.
Berlin hat 1884 empfangen
Petroleum nnd andere mineralische Oele 7 400 t anf dem Eisenbahrjwege,
36 500 t n „ Wasserwege.
Dem Eisenbahnempfang Berlins an Getreide, Hulsenfruchten, Oel-
saaten von 150 000 t steht ein solcher von 250 000 t auf dem Wasser-
wege gegenfiber; selbst so hochwerthige Artikel wie Reis und Kaffee ge-
langen nach Berlin in grOsseren Mengen auf dem letzteren, als mit der
Eisenbahn (Reiszufuhr 1885 760 t auf der Bahn, 2400 t zu Wasser).
In dem Verkehr der eigentlichen Umschlagspl&tze tritt dieses Ueber-
gewicht der Wasserstrasse in der BefOrderung einzelner werthvollerer
GQter noch mebr hervor. In Mannheim-Ludwigshafen betrug 1884 der
Eisenbahnempfang an mineralischen Oelen 5000 t, der Wasserempfang
24 000 1; der Reisempfang mit der Bahn 200, mit dem Rhein 4500 t. Sogar
die Zufuhr von Eisenwaaren, welche sonst, wie die Mehrzahl der Fabri-
kate, vorwiegend den Eisenbahnweg benutzen, ist in Mannheim-Ludwigshafen
ziemlich gleichm&ssig auf beide Beforderungsarten vertheilt, 36 000 t Eisen-
bahn-, 34 000 t Wasserzufuhr. Freilich kommt dieser starke Wasserverkehr
der Umschlagspl&tze der Eisenbahnabfuhr wieder zu Gnte, aber nur dem Ver-
sand dieser Vermittlnngshafen, nicht dem Eisenbahnverkehr uberhaupt.
Dem letzteren sind die Transporte bereits entzogen, wenn sie den Wasser-
weg aufsuchen, und verlassen diesen erst wieder, wenn er nicht mehr im
Stande ist, die weitere Transportleistung zu ubernehmen.
Diese Beispiele liessen sich noch durch zahlreiche andere vermehren;
die vorstehenden Angaben werden genugen, um zu erbfirten, dass
1) die Wasserstrassen im Gegensatz zu der landl&ufigen Meinung in
nicht geringera Umfang an der BefOrderung hOherwerthiger
Guter betbeiligt sind;
2) dass die Betheiligung bisher in steigendem Maasse stattgefanden hat;
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Der Gatenrerkehr der deutscben Wasaeretrasseti.
175
3) (lass sie nicht allein darch die Steigerung des Verkehrs im All-
gemeinen, sondern aach darch Verschiebungen desselben auf
Kosten der Eisenbahobeforderung zu erklaren ist;
4) dass die auf Kosten der Eisenbahnbeforderung vor sich gehende
Verkehrsverechiebung vorwiegend diejenigen Gegenstande betrifft,
welcbe langere BefOrdernngsstrecken zuruckzulegen haben.
Die Ursacheo der wachsenden Betheiligung der deutscben Wasser-
strassen an der GesammtgQterbewegung liegen tbeils in dem Verhalten
der staatlicben Gewalten, tbeils in natfirlichen Entwicklungsverh<nissen.
Die staatliche Thatigkeit hat sich nach zwei Richtnngen in einer dem
Wasserverkehr gunstigen Weise geanssert: in den Arbeiten zur Verbesserang
and Regutirung der Stromlaufe, and in der Schaffung von Hafen- and
WerftanJagen an gewissen Verkehrsknotenpankten. Die Oder ist erst in
Folge ibrer Regalirang za einem fur den regelmassigen Verkebr branch-
baren Weg geworden, welcher von Breslan ab bis Stettin eine Lange
too 500 km hat. Die Elbe, streckenweise insbesondere anf dem nnteren
Laaf eine naturliche Strasse von grossem Werth, ist dem dnrchgehenden
Verkehr von der dentsch-Osterreichiscben Greoze ab bis Hamburg (650 km)
erst darch Verbesserungsarbeiten zuganglich gemacbt. Selbst fur den
Rhein haben diese Arbeiten bedeutenden Erfolg gehabt und bewirkt, dass
die Rheinscbiffahrt sich der Verwendaug von Fahrzeagen grosser Trag-
iahigkeit (bis 1200 t) zuwenden und dadnrch nennenswerthe ErmasBigangen
der Beforderungskosten erzielen konnte. Die Verbesserungen des Fahr-
wassers fubrten zur Verwirklichung des Gedaokens, zwischen EOln und
London eine direkte Schiffabrtsverbindung durcb Einstellung sogenannter
Rhein-Seedampfer einzurichten. Dieselben haben bei einer Belastung von
400—500 1 einen Tiefgang von wenig fiber 2 Meter, welcher wahrend der
Seefahrt dnrch Einnahme von Wasserballast auf 2)7 m erhOht wird, und
vermogen in einem Jabr gegen 20 Doppelreisen zuruckzulegen.
Die vielen Millionen, welche die deutscben Staaten, voran Preussen,
seit den letzten ffinf Jahrzehnten auf die Stromregulirungen verwendet
haben, sind fur die Entwickiung der Schiffahrt von um so grGsserem
Vortheil gewesen, als von einer Verzin9ung und Tilgung jener Betrage
durch Erhebnng von Schiffahrtsabgaben von vornberein abgesehen, diese
Gebuhrenfreiheit durch die verschiedenen Schiffahrtsakte und durch die
Reichsverfassung (Artikel 54) vielmehr ausdriicklich sicher gestellt wurde.
Die Tragfabigkeit der Binnenschiffahrtsflotte hat sich in dem kurzen Zeit-
raam von 1877 bis 1882 von 1377 000 1 auf 1 658000 t geboben#), die
•) Frohere zuverlassige Angaben liegen nicht vor.
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176
Der Guterferkebr der deutechen Wasserstrassen.
Zahl der Dampfschiffe von 463 im Jahre 1872 auf 830 im Jahre 1882.
Die durchschnittliche Tragfahigkeit der Segelschiffe betrag:
1872 1882
auf der Oder 77 89 Tonnen
n • E^e 75 84 „
„ dem Rhein 130 171
Den Rhein befahren weitaus die grdssten Fahrzeuge; die verh<niss-
massig geringe Tragfahigkeit der Schiffe im Elbgebiet erklart sich dorch
den stark en Antheil, welcben die Nebenflusse, namentlich Havel and Spree,
mit kleineren Fabrzengen an der Schififahrt daselbst haben.
Nicht geringer darf der Einflnss gesch&tzt werden, welchen die zur
Erleichternng des Ein- and Ansladens der Giiter and des Ueberganges
derselben von den Eisenbahnen auf die Wasserstrassen und umgekehrt
geschaffenen Einricbtungen ansgeubt haben. Frflher war die Ent- and
Beladang der Fahrzeuge uberaus zeitraubend und deshalb kostspielig.
Es mangelte sowohl an ausreichenden Zufahrtsstrassen zu den Flussen als
auch an zweckmassigen Anlegeplatzen. Der Schiffer musste den grOssten
Theil seiner Zeit mit dem Warten auf Einnahme und Abgabe der Ladung
zubringen. Es vergingen oft viele Tage, bevor es ihm fiberhaupt gelang.
an den Anlegeplatz heranzukommen, und dann gehOrte nicbt geringerer
Zeitaufwand dazu, die Ladung zu ldschen. Mechanisehe Vorrichtungen zu
diesem Zweck fehlten entweder ganz oder waren sebr unvollkommen.
Speicher- und Niederlage - Raumlichkeiten in der Nahe der LOschpIatze
waren selten in ausreicbendem Umfange vorbanden. Diesen Verhaltnissen
entsprechend bildeten sich an den grOsseren Plfitzen lange Liegezeiten
aus, die die Schiffer ohne Entschadigung inne zu halten verpflichtet waren.
Der steigende Verkehr, der Wettbewerb der Eisenbahnen drangten
zu anderen Einricbtungen, namentlich dort, wo Eisenbahn- und Schiffs-
verkebr zusarnmentraf. Der Umschlagsverkehr musste sich von vornherein
mit kurzen Ladefristen und gedrangten Anlagen beheifen, welche mit
Speichern, Niederlagen, Krahnen nicht zu sparsam ausgerustet waren.
Auf diese Weise entstaoden, zunachst am Rhein, die Hafen- und Werft-
Anlagen in Ruhrort, Duisburg, welchen Mannheim, Ludwigshafen , Mainz
mit Gustavsburg, Hocbfeld, in der neuesten Zeit Frankfurt a./ Main folgten.
Die drei Hafen des Niederrheins, Rubrort, Duisburg und Hochfeld be-
sitzen eine Werftlange von fiber 15 000 m, sind mit Ueberladevorrich-
tungen, Dampfkrahnen, Kohlentrichtern und Kippern reichbch ausgestattet,
und bewiltigen jahrlich einen Verkehr von 4— 4V2 Millionen Tonneu.
An der Elbe befindet sich eine grOssere Zahl von Platzen, welche mit
Hafen- und Werft- Einricbtungen ausgestattet sind, wenn auch von sehr
viel geringerer Ausdehnung als am Rhein. Dresden, Riesa, Wallwitz-
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Der Guterverkehr der deutsclien Wasserstrassen.
177
hafen, Magdeburg, Hamburg besitzen derartige Anlagen mit nnmittelbarer
Eisenbahnverbindung. In Hamburg, dem wichtigsten Elb-Umschlagsplatz,
kommt allerdings vorzugsweise die Vermittelung zwiscben See- und Fluss-
echiftahrt in Frage, welche andere Bedurfnisse hat, als der Dmschlag
zwischen Eisenbahn und Schiffahrt; dort werden mit Geleisen ausgestattete
Werftanlagen fur den Fiussverkehr in geringerem Umfang erforderlich sein
QDd moglichst ausgedehnte Schuppen und Speicherraume, unmittelbar
am Wasser gelegen, an ihre Stelle treten. — Auflfallend durftig und
unzureiehend sind dagegen die Anlegepl&tze und Werften in Berlin.
Auch an der Oder ist bereits Manchea gethan, urn dem Wasser-
ferkehr feste Stfitzpunkte, insbesondere durch Anschluss an die Eisen-
bahoen zu geben. Die fur den Verkehr bedeutendste Anlage befindet sich
bei Breslau, woselbst bereits Kippvorrichtungen nach dem Muster der
Rheinhafen thatig sind.
Alle diese Einrichtungen sind entweder vom Staat hergestellt — so
die grossartigen Robrorter Anlagen — oder von Gemeinden, sei es allein,
set es mit Unterstutzung des Staates, oder endlich von Privatgesellschaften.
Dagegen ist ein weiteres Belebungsmittel des Schiffahrtsverkehrs lediglich
der Privatthatigkeit zu verdanken — die EinfuhruDg des Dampfbetriebes,
dorcb welchen die Vortheile, welche Flussregulirungen, Hafen und Werfte
dem Wasserverkehr brachten, erst voll und nachdrucklich ausgenutzt werden
konnten. So lange die Schiffahrt von der Gnnst und Ungunst des Wetters
abhangig war, die Ladungen wochenlang unterwegs blieben, feste Liefer-
fristen nicht innegehalten werden konnten, vermochte die WasserbefOr-
derung gegen den Eisenbahnverkehr nicht anfzukommen. Nur wo die
Schnelligkeit der BefOrdernng ganz ausser Acht gelassen wurde und
lediglich die Billigkeit der Transportpreise entschied, batte der Wasserweg
das Uebergewicht. Dies war meist der Fall bei den geringwertbigsten
Rohmaterialien, welche der Schiffahrt auch dann verblieben, als der Eisen-
bahnbetrieb grOssere Ausdehnung genommen hatte. Auf dem Rhein sind
diese Verhfiltnisse Ungst uberwunden und der Dampfbetrieb nicht nnr fur
die Berg-, sondern auch fur die Thalfahrt die Regel. Der Stuckgut-
verkehr wird von Guterdampfschiffen besorgt, der Versand der Massen-
guter erfolgt in Lastschiffen, welche von besonders kraftigen Dampfern
geschleppt werden. Die Lieferfristen, welche bei diesen Bef5rderungsarten
innegehalten werden kOnnen, wurden denen der Eisenbahnen wenig nach-
rtehen, wenn nicht die Ansammlung der Gfiter zu einer Schiffsladung
mitunter zu lange Zeit in Anspruch n&hme. Bei dem alten Segelschiff
wird man die durchschnittliche tag lie he Vorwartsbewegung, Berg- und
Thalverkehr zusammengerechnet und unter BerQcksichtigung des h&ufigen
Stillliegens in Folge ungunstigen Windes, auf hOchsten 30 km veranschlagen
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178
Der Guterverkebr tier deutschen Wa.sserstrassen.
kOnnen. Der Dampfschleppzug legt auf dem Rbeio in der Stande 5 km
zu Berg uad 10 km za Thai, im Darchschnitt 7^2 km and bei 15stfindiger
Eabrt taglich 100 — 115 km znruck, also drei bis vier Mai mehr, als das
Segelschiff. Das Guterdampfschiff erreicht eine Durchscbnittsgeschwindig-
keit von 10 km za Berg, 15 km za Thai, im Mittel 12^2 km in der
Stande, and von 180 — 200 km taglich. Vergleicht man den Schleppzug
mit einem gewobnlichen Gfiterzug, das Guterschiff mit einem Eilgfiterzag,
so stehen die Schnelligkeiten der Schiffe ja bedeatend hinter denjenigen
der Eisenbahnzfige znruck; selbst ein schwerer Giiterzag durcbfabrt in
24 Stunden 3—400 km, ein Eilguterzug die doppelte Lftnge. Die vollen
im Betriebsreglement festgestellten Lieferfristen der Eisenbahnen werden
desbalb fur die BefOrdernng selten in Anspruch genommen. Immerhin hat
die Schiffahrt insofern mit ungleich gunstigeren Verhaltnissen zu rechnen
als der Eisenbahnbetrieb , weil jene auf wenige verkehrsreiche Haupt-
strassen zusammengedraogt ist, and aach hier der Verkehr sich vorzugs-
weise zwischen einer geriugen Zahl grosser nod ziemlich entfernt gelegener
Orte abwickelt, die Schleppzuge and Guterschiffe daher, abgesehen von
den Uebernachtnng8aufenthalten, nnterwegs selten oder gar nicht anznlegen
brauchen. Anders der Eisenbahnbetrieb. Selbst auf den verkehrsreichsten
Strassen mussen haufige Aafentbalte auf Unterwegsstationen genommen
werden, sei es um Guter ein- nnd auszaladen, Wagen ein- and aus-
znsetzen, sei es aus Betriebsrucksichten zom Maschinen- and Personal-
wechsel, Wasser- oder Eohiennehmen, nm nachkommenden Personenzugen
anszaweichen a. s. w. Dadarch wird die Fahrt aach darchgehender Zuge
erheblicb verlangsamt. Der Transport der GGter bewegt sich nnn aber
nicht allein fiber wenige Hauptrouten, sondern fiber ein vielverzweigtes
Eisenbahnnetz mit zahlreicben Uebergangen von einer Route auf die audere
and mit den dadurch nothwendig gebotenen Aufenthalten von mehr oder
weniger Dauer. Bei diesen verwickelten and vielgestaltigen Verhaltnissen
hat der Eisenbahnguterverkehr in Bezug auf Schnelligkeit der Beforderaug
doch nicht diejenige Ueberlegenheit fiber den Dampfschiffahrtsbetrieb,
welche ihm bei der grOsseren Geschwindigkeit der Fortbewegung an sich
zukommen musste. Es wird der Schiffahrt sogar nnter besonders gunstigen
Umstanden mOglich sein, nicht nur dieselben Maximal-, sondern sogar die
thatsachlichen Lieferfristen innezuhalten, welche die Eisenbahn erfahrnngs-
massig anwendet. Im Thai verkehr Mannheim -Rotterdam (560 km) kann
ein Guterschiff eine Lieferfrist von 3 — 4 Tagen ubernebmen, welche die
Eisenbahn ffir den regelmassigen Frachtgutversand nur zu unterbieten
vermag, wenn sie besondere Einrichtungen trifft, welche immerhin einige
Kosten verursachen und nur im Falle eines starken Verkehrs lohnend
sein wflrden.
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Der Gnterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
179
Diese dem Verkehr anf den grossen natOrlichen Wasserstrassen be-
senders gQcstigen Verhaltnisse haben za dem Aafscbwaog der Dampf-
schiffahrt wesentlich beigetragen und mit za Wege gebracbt, dass die
Schiffahrt durch den Mitbewerb der Eisenbahnen nicht nnr nicht erdruckt
ist, sondern diesen sogar einen betr&chtlichen Theil der Sendungen ab-
genommeo hat. Die znnehmende Verwendung dee Dampfes als Fort-
bewegungsmittel hat der Schiffahrt anf dem Rhein nnd anf der Elbe zn
ibrer gegenwartigen Bedeutung verholfen, sie giebt anch dem Oderverkehr
seit einigen Jahren einen grossen Anfschwnng. Wo noch die Segel- nnd
Rnderschiffahrt in grOsserem Maassstabe stattfindet, wie anf der Spree
nod Havel, da handelt es sich vorwiegend nm geringwerthige Gegen-
stande, wie Erde, Eies, rohe nnd gebrannte Steine, Kalksteine und
dergleichen, Artikel, welche ancb anf dem Rhein im Thalverkebr hente noch
meist ohne Hulfe des Dampfes befBrdert werden.
Nicht allein an Schnelligkeit, Regelmassigkeit nnd Stetigkeit hat aber
die Schiffahrt dnrch den Dampfbetrieb gewonnen, sondern anch an Billig-
keit. Die sehr viel grSsseren Kotten, welche dieser sowohl fur die erste An-
lage, als for die lanfende Dnterhaltung, Zinsentilgnng erfordert, vertbeUen
sich anf eine nngleich grOssere Leistnng, sodass das befdrderte Dampf-
scbiffs-Tonnenkilometer weniger Anfwand beansprucht, als das Segeischiffs-
Tonnenkilometer. Bei der Benntzuog der Dampfkraft kann das Fahrzeng
die doppelte bis dreifache Zahl von Fahrten zurQcklegen und bedeutend
grosser gebaut werden. Die gesteigerte Leistnngsfahigkeit in Verbindnng
mit der beschlennigten Be- nnd Entladung hat die BefOrderungskosten anf
die Halfte bis ein Viertel gegen frflher ermassigt. Bei der Seeschiffahrt
valten ganz gleiche Verhaltnisse ob. Der Seedampfer besitzt bei etwa
den dreifachen Kosten eine vier bis funf Mai grOssere Leistnngsfahigkeit,
als das Segelschiff, widersteht den Gefahren nngleich besser, als dieses
and kann bestimmte Fahrzeiten inne halten. Daher sind die Seefracbten
seit der Vermehrnng der Dampfschiffe wesentlich ge fallen; die Ueberpro-
daktion an Fortbewegnngsmitteln , welche inzwischen ziemlich gleicbzeitig
mit einem allgemeinen Stillstand der wirthschaftlichen Verhaltnisse einge-
treten ist, hat die Preise allerdings anf einen tieferen Pnnkt herabsinken
lassen, als an sich gerechtfertigt ware. Die tagltchen Kosten einer Netto-
Tonne Tragfahigkeit sind bei dem grdsseren Seedampfer anf etwa 0,50
anznnehmen; da dieser taglich 8 — 400 km znrucklegt, so betragen die
eigentlichen BefOrdemngskosten fur das Tonnenkilometer Last etwa V7 Pfg.
and werden sich durch die Aufenthalte in den Hafen anf etwa V4 Pfg- er-
bOhen. Zwischen Nord-Amerika nnd Dentschland (5—6000 km) wird
Getreide mit 10 JC ffir die Tonne berordert, was einem Einheitssatz von
V5 Pfg- entsprechen wurde; vor wenigen Jahren betrug die Fracht noch
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180
Der Guterverkebr der deutschen Wasserstrassen
das Doppelte. Je langer die Beforderungsstrecke, urn so niedriger der
Einheitssatz, weil die Liegezeit einen verhaltnissmassig kleineren Theil der
gesammten Fahrtdauer beansprucht. Die Kohlenfracht zwischen England
und den deutschen Nordseeh&fen (englische Ostkfiste 700 km, WestkQste
1 400 km) betragt 4—5 jfC = 0,5-— 0,7 Pfg. fur das Tonnenkilometer,
zwischen letzteren und den preussischen und russischen Ostseehiifen (1 300
und 2300 km) meist 5 J = 0,2 — 0,* Pfg. fur das tkm (ffir Segelschiffe).
Mit so niedrigen Einheitssatzen vermag nun die Flussschiffahrt
nicht aufzutreten, immerhin ermOglicht ihr der Umstand, dass sie im Gegeo-
satz zu den Eisenbahnen, die Fahrstrassen unentgeltlich benutzt und nur
die Fortbewegung8mittel zu stellen hat, eine erheblich biiligere Berechnung
der Frachtsatze, als sie die Eisenbahnen zu leisten vermftgen, von denen
als selbstverstandlich vorausgesetzt wird, dass sie die Zinsen und Tilgung
des Aktienkapitals herauswirthschaften. Mit den Seefrachten hat die Fluss-
schiffahrt den Umstand gemein, dass die Frachtpreise bei weiteren Ent-
fernungen im Allgemeinen auf wesentlich niedrigeren Einheiten beruhen, als
bei kurzeren Transportstrecken, dass die MSglichkeit der raschen Be- uod
Entladung auf die Frachtsatze von grossem Einfluas ist, und dass endlich
die blosse Aussicht auf Ruckladung die Frachtpreise bedeutend herabdruckt.
Der Frachteneinheitesatz wird daher am niedrigsten zwischen zwei ver-
kehrsreicben Platzen steben, deren Guteraustausch sich in beiden Rich-
tungen, berg- und thalwarts, bewegt und durch gute Hafen- und Werftanlagen
unterstutzt wird. Fur die Schiffahrt ist eben die Zeit maassgebend, welcbe
zum Transport der Guter, einschliesslich des Einnehmens und LOschens der-
selben erforderlicb ist, und der Zeitaufwand regelt den Frachtpreis. Bei
dem Dampfbetrieb ist die Zeit eine feststehende, weshalb auch die Dampter-
Tarife fest normirt sein kOnnten. Abgeseben von dem freien Wettbewerb
der Schiffahrt unter sich und den hierdurch sowie durch den Wechsel von
Angebot und Nachfrage entstehenden Schwankungen, ist hauptsachlich die
Aassicbt auf Ruckfracht ffir die vielfachen Verschiedenheiten maassgebend,
welche die Frachtpreise auch der Daropfscbiffabrt zwischen bestimmten
Orten aufweisen.
Eine fernere Eigenthumlichkeit haben See- und Flussschiffahrt bei
Feststellung der Frachtpreise gemein: die geringere Rucksichtnahme auf
den Werth der BefDrdernngsgegenstande. M6glichste Ausnutzung des
Schiffsraumes ist der maassgebende Gesichtspunkt, ob dies durch Stein-
kohlen oder Getreide und Zucker geschieht, ist fur die Frachtberechnong
von geringem Belang. Die Gefilhrlichkeit der Guter, welche beim See-
transport eine grosse Rolle spielt und trotz der Versicherung die Fracht-
satze wohl beeinflusst, ist bei der Flussschiffahrt nur von untergeordneter
Bedeutung. Steinkohlen, die ffir lange Seereisen eine gefahrliche, zur
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Der Gntmerkehr der deutschen Wasserstrasscn
181
Selbstentzundung neigende Ladang bilden, sind fur den Flusstransport
gerade so ungef&hrlich wie fur die Eisenbahnbefdrderung, Petroleum sogar
noch weniger. — Wenn die Flussschiffahrt ffir manche hoherwerthige
Guter, deren Beforderung im Uebrigea durchaus bequem ist, bobere Fracht-
preise ansetzt, so geschieht dies lediglich aus kaufmannischer Berechnung.
Mau bat es eben nicht nOthig, urn diese Transporte an sich zu Ziehen, be-
sondere Zugestandnisse bezuglieh der Hohe der Frachtsatze zu macben;
die konknrrirenden Eisenbahnen ndthigen hierzu nicht, und die Schiffahrt
nimmt die Gelegenheit gem mit, fQr die Gewahrung besonders biliiger
Fracbtpreise aa Massengiltern bei anderen Gegenstanden einen Ausgleich zu
snchen und zu finden. — Abgesehen von diesen besonderen Rttcksichten
keoot die Flusschiffahrt im Grossen und Ganzen nur drei Hauptunter-
schiede in den Frachte&tzen :
a. Bef^rderung in besonderen Gfiterdampfschiffen — das Gegenstuck zu
der Eilgutbeforderung der Eisenbahnen;
b. Befdrderung mittelst Schleppdampfer in Schleppschiffen ;
c. Segelscbiffsbefdrderung.
Die erstere ist im DurchBchnitt wohl zwei bis vier Mai theurer, ais
die zweite; die SegelschifFsbeforderung, d. h. die Vorwartsbeweguog ohne
Hulfe der Dam pfk raft, wird theils biliiger, theils theurer seio, als die
Scbleppschiffbeforderung. Biliiger dann, wenn es sich um den Thalverkehr
geringwerthiger Guter auf nicht zu langen Strecken handelt, wo der Dampf-
betrieb nicht lohnt, die an sich grflssere Billigkeit desselben wegen der
kurzen Strecken der Thalbef5rderung, der ungflnstigen Ldschvorrichtungen
nicht zur Erscheinung kommt; theurer aber stets, wo der Verkehr sich
bergwarts bewegt.
Von Einfluss auf die Fracbtpreise ist bei der zweiten Befdrderungsart
noch die Beschaffenheit und der Zustand der Schleppschiffe: ob gross oder
klein, ob von Holz oder Eisen, ob mit einfachem oder doppeltem Boden.
Die eisernen Schiffe bedingen wegen ihrer festeren und zuverl&ssigeren
Eaoart hohere Preise, als die bdlzernen; sie sind auch meist zweckmassiger
fur die Ent- und Beladung eingerichtet, als die alten Holzschiffe. Die
GrOsse der Schiffe ist fur die Hdhe des Schlepplohnes von Wichtigkeit.
Je besser die Dampfkraft ausgenutzt werden kann, um so niedriger ver-
mag der Entgelt flir dieselbe bemessen zu werden. Wenige grdssere
Fabrzeuge gestatten aber die Entwicklung einer grOsseren Leistungsfahig-
keit, als die Verwendung einer betrachtlicheren Zahl kleinerer Schiffe.
Bin eisernes Lastschiff von 500 t Tragfahigkeit zahlt fflr das Tonnenkilo-
meter hOcbstens 2/s derjenigen Schleppgebuhr, welche ein hOlzernes Schiff
von 100 t zu entrichten hat. Hiernach wurde sich folgendes Schema fur
die Tarifberecbnung der FlussschiflFahrt ergeben:
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182
Der Guterverkehr der deutschon Was9erstrassen.
1. Befdrderang in Gfiterdampfechiffen . . erster Satz;
2. „ vermittelat Scbleppdampfer
a) in eisernen SehleppschifFen zweiter „
b) in hdlzernen Kahnen . . dritter r
2 a and 2 b wechseln ausserdem
DachderGrdsse derFahrzeage;
3. „ in Segelschiffen .... vierter „ .
Als Kegel fflr die Frachtpreise der weitaus fiberwiegenden Beforderungs-
art zu 2 kann man anf dem Rhein and aaf der Elbe einen Pfennig fur
das Tonnenkilometer ansehen. Im Einzelnen bewirken die angedeateten
Umst&nde ein fortwfihrendes Aaf- and Niederschwanken der Frachtsatze.
Zwiscben Ruhrort, dem verkehrreichsten rheiniscben HafeD, and den ver-
scbiedenen Platzen des Nieder- and Mittelrheins ergiebt sich etwa folgende
Frachtberechnung fur BefOrderang von Massengatern (Steinkohlen, Getreide,
Petroleum, Roheisen) in Schleppschiffen :
Fracht fur das
Kilometer einschl. Toonen-
von Rabrort nach Rotterdam Schlepplohn kilometer
and Dortrecht .... 210—220 1,70 Ji fur die Tonne, = 0,8 4
yon Rabrort nach KOln . . 92 2 „ „ n „ , = 2.2 „
„ „ „ Koblenz .187 2 „ „ „ „ , = l,i „
« y> r> Mainz . . 279 3 »»» * , = 1 »
n » Mannheim . 352 3,6 „ „ , „ , = 1 »
Rabrort — Rotterdam bat die niedrigsten Einheitssfitze, was einestheils
in der Thalrichtung der Transporte, anderntbeils in dem Umstande be-
grundet ist, dass in Rotterdam vielfach Gelegenheit zar Einnahme von
Ruckladung vorhanden ist. Im Jabre 1884 sind von Ruhrort, Duisburg
nnd Hochfeld fiber 1 900 000 Tonnen za Thai, also uberwiegend nach den
bollandischen Hafen, zu Berg dorthin 550 000 t befordert worden. Die
bohen Einheitssfitze fur den Verkehr mit Koln dagegen sind veranlasst
durch die kurze Transportstrecke und mangelnde Gelegenheit znr Ruck-
fracht. Mannheim nnd Mainz mit ihren regelmassigen grossen Bezugen
and ihren grossen Entfernungen von Rubrort haben trotz der Bergfobrt
wieder niedrige Satze ; dem Bergempfang von 1 654 000 t steht ein Tbal-
versand von 450 000 t gegenuber.
Auch auf der Elbe kann man im Verkehr zwischen Hamburg einer-
seits und Berlin and Magdeburg andererseits fur Getreide, Petroleum, Roh-
eisen and ahnliche Massenartikel mit einem Einbeitssatz von 1 A fur das
Tonnenkilometer recbnen, im Verkehr nach weitergelegenen Orten wie
Dresden and Laube, sowie im Thalverkehr sogar mit noch etwas niedrigeren
Einheiten. Stuckgut tarifirt etwas hOher, 1,2 — 1.5 4J. Aaf der Oder sind
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Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrasseo.
183
die Satze im Allgemeinen hoher; die kQrzere Schiffahrtsdauer, die
Docb nicht hinreichend entwickelte Dampfschiffahrt, die geringere Trag-
ftbigkeit der Fahrzeuge, ifare l&ngere Umlaufszeit auch in Folge un-
zoreichender Hafen- and Werftaalagen erklaren diese Thatsache zur Genuge.
Im Verkehr Breslau-Stettin recbnet man auch bei der Tbalfabrt mit Ein-
heitss&tzen von 2 4 f. d. tkm fur Stfickgut, 1,4 £ fur Spiritus, l,i— l,a4
fur Getreide und Rohzucker, 1 4 fur Steinkohlen und Zink.
Bis vor wenigeo Jabren waren die Fracbtpreise erbeblicb hoher. Ein
Schlepplohntarif der Ruhrorter Aktiengesellschaft ffir Tauerei und
Schleppschiffahrt aus dem Jabre 1880 verOffentlicht Satze fur das Schleppen
von Kohlen, welche, fur LaduDgen von 100 Tonnen, Einheitss&tzen von
2 4}, von 500 Tonnen solchen von 1,5 entsprecben. Hiervon kommen
allerdings hochstens % zur wirklichen Erhebnng, f&r Sendungen in grossen
eisernen Schleppk&hnen sogar weniger als die H&lfte, und Abonnenten
warden weitere Nacblasse gewahrt. Die Mindestbetrftge fur grosse Massen-
sendangen beiiefen sich auf 0,6 — 0,8 4 f- d. Tonnenkilometer. Nach dem
Bericht derselben Gesellschaft fur das Geschaftsjahr 1885 bat die Schlepp-
lobneinnahme aber nur 0,4 4 fflr das tkm betragen, sodass in diesen
Jahren ein erheblicher RQckgang stattgefunden hat. Dasselbe ist bei der
Kahnmiethe der Fall.
Man kann im Allgemeinen fur den Rhein und die Elbe Einheitssatze
von 0,8—1,5 4J fur das Tonnenkilometer als zutreffend annehmen und zwar
fiir den Transport von Massengutern aller Art in durch Dampf bewegten
Scbleppzugen. Fur Stuckguter in besonderen Guterscbiflfen kommen zwei
bis vier Mai habere Satze zur Anwendung. Zu den Satzen muss man
regelmassig noch die Versicherungsgebuhr rechnen, welche bei der Schiffs-
beforderung nicht zu umgehen ist. Um ferner gegenuber den Eisenbahn-
tarifen den richtigen Vergleicbsstandpunkt zn gewinnen, ist nicht zu uber-
sehen, dass die Wasserstrassen wegen des gewundenen Laufes der StrSme
in der Regel nicht unerheblich laoger sind, als die Eisenbabnwege zwischen
denselben Endpunkten. Die Entfernung Breslau - Stettin auf der Oder
betragt 500 km, mit der Eisenbabn 350 km, auf ersterem Wege also
beinah 50 pCt. mehr.
(Erslere mitbin mehr) pCt.
Entfernung Hamburg-Berlin 400 km zu Wasser, 285 km p. Bahn (44)
„ Magdeburg 300 „ „ „ 250 „ „ „ (20)
„ Dresden 585 „ „ , 470 „ „ „ (24)
, Rotterdam-Ruhrort 215 „ „ „ 200 „ „ „ ( 7)
„ Mannheim 560 „ „ „ 520 „ „ „ ( 7)
Ruhrort - Mainz 280 „ „ „ 250 „ „ „ (12)
Mannheim 350 „ „ „ 320 „ „ „ ( 9)
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184
Der Gutetrerkehr der deutschen Wasserstrassen.
Versicherungsgebubr, Entfernungsunterechiede, Werft- and Liegegelder
erhdhen die Einheitss&tze der Schiffisfracht im Vergleich zor Eisenbahnfracht
am 10 — 20 pCt. Eine weitere Erh&hnng tritt ein, wenn es sich nicht am Be-
nutzung naturlicher Flusslaufe mit gatem Fahrwasser sondern am Kanale oder
kanalisirte Strassen handelt. Einmal sind bier die Gebuhren ia Rucksicht
za ziehen, welche fur die Befahrang erboben werden; dieselben sind in
der Regel gering bemessen, weil sie nicht den Zweck haben, die Ver-
zinsang der Herstellungskosten za sichern, sondern nar die laafenden
Unterhaltangskosten decken sollen. Sodann aber nnd vorzagsweise kommen
die Betriebserschwerni88e in Betracht, welche aach der besteingerichtete
Kanal gegenuber dem freien Fluss mit sich bringt. Die Durchschleusungen
verlangsamen die BefOrderung in hOherem Grade als dies die Strdmung
der Flfisse bewirkt, and zwar wird sich dieses um so mehr bemerkbar
machen, je starker der Verkehr ist. Wenn anch die Abmessnogen des
Kanals die Verwendong grosser Fahrzeage and die Benutzang der Dampf-
kraft gestatten sollten, so wird letztere doch nicht annahernd mit
der Wirkung znr Geltnng kommen kOnnen, wie dies bei dem Fluss-
verkehr der Fall ist. StOrungen der Schiffahrt darcb Hochwasser and
mangelnden Wasserstand sind bei dem Eanal allerdings nicht so nach-
haltig wie bei dem offenen Fluss, doch wird dieser Vortheil darch die Be-
triebseinstellungen ausgeglichen, welche die Instandhaltungen der Schleusen
und sonstigen Bauwerke erforderlich machen. Auch wird der Frost den
Kanalbetrieb in der Regel langer unterbrechen, als die Schiffahrt des
offenen Flosses.
Alle diese Umstande machen die KanalbefOrderung zweiffellos schwer-
falliger, langsamer, hindern den raschen Umschlag der Betriebsmittel und
vertbeuern den Betrieb. Alle Gfiter, bei welchen die Scbnelligkeit der
Befdrdernng eine gewisse Bedeutung bat, werden daher dem Eanal fern
bleiben, oder ihn doch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen auf-
suchen. Bei kurzen Kanalstrecken werden diese Uebelstande keine dem
Wasserverkehr nachtheilige Wirkung aussern, um so mehr wird dies aber
bei langeren Eanalstrecken der Fall sein. Die hierdurch eintretenden Er-
hflhungen der Frachtpreise, welche die Kanalschiffahrt gegenuber der Fluss-
schiffahrt ansetzen muss, lassen sich in Ermangelung von Erfahrungen,
welche fur die Befahrang grosser durchgehender Kanal- und kanalisirter
Flussstrecken in Dentschland vorliegen, im Voraus mit Sicherheit nicht
berechnen, doch wird man nicht fehlgehen, wenn man die Kosten der
KanalbefOrderung am 20 — 50 pCt hSher veranschlagt, als diejenigen der
Flussschiffahrt. Der Unterschied wird sich noch hOher stellen, wenn die
Kanalgebuhren auch die Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals decken
sollen.
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Der Guterverkehr der deutschen Wasserstmssen.
185
Soweit es bei der fortwabrenden Bewegung, in welcber sicb die Schiff-
fahrtefrachten befinden, uberhaupt zulassig ist, von einem Tarif derselben
zu sprechen, wurde etwa folgende Skala deo gegen wart i gen Verhaltnissen
angemessen sein, wobei — da es bier vornehmlich auf die Vergleichang
mit den Eisenbabnfrachten ankommt — den Satzen die Zuschlage fur
Umwege, Versicherung, Werftgeld, Kanalgebuhr zugerechnet sind. Es be-
tragt der durchscbnittliche Einheitssatz fur die BefOrderung von
a) Massengutern aller Ant, d. h. von Gutern, welche in ganzen Scbiffs-
ladnngen aufgegeben nnd dnrch Dampfkraft in Schleppzugen fortbewegt
werden, 1— 1,6 Pfg. fur das Tonnenkilometer; b) fur StQckguter, welche
solchen Schleppzugen beigeladen werden, 0,3— 0,5 Pfg. mehr, mithin 1,8— 2
Pfg. f.d. Tonnenkilometer, c) fur StQckguter, welche in besonderen Guter-
scbiffen zur Vereendnng kommen (eilgutmassige BefOrdernng) 2—5 Pfg.
Anf Kanalen nnd kanalisirten Flussen wird man fur die Beforderung zn
a 1>2 — 1»8j b 1^ — 2,5 Pfg. rechnen kOnnen, die dritte Art wird bei
diesen Wasserlaufen nicht haufig stattiinden. — Die Segelschiffahrts-
befdrderung kann wegen ihrer immer mehr abnehmenden Bedentnng, nnd
da sie uberdies den Transport einer sehr beschrankten Zahl von Artikeln
anf kurze Strecken vermittelt, hier ausser Betracht bleiben.
Gegenfiber diesem einfachen Schiffstarif mit seinen 2 bis 3 Satzen ist
der deutsche Eisenbahngutertarif schon durch die Zahl der Tarifklassen
verwickelt; ausser den regelmassigen Klassen fur Eil- und Stuck-
gut, zwei allgemeine und vier besondere Wagenladungsklassen bat jede
Bahn eine Zahl von Ausnahmetarifen. Die Einheitssatze des regelmassigen
Tarifs scbwanken zwischen 2,2 nnd 22 Pfg. fur das Tonnenkilometer, sind
alao zwei bis vier Mai so hoch als die Schiffsfrachten. Die durchscbnitt-
liche Einnahme der deutschen Eisenbahnen aus der Guterbeforderung
bat 1884 4 Pg. fur das Tonnenkilometer betragen, sicherlich mindestens
drei Mai mehr als die Schiffahrt sich fur dieselbe Einheit herauszurecbnen
vermag. In den einzelnen Tarifklassen scbwanken die Einnahmen zwischen
12,j9 Pfe. fur das Tonnenkilometer (Stuckgut) und 2,97 Pfg. (Ausnahme-
tarife fur Wagenladungen von 10 Tonnen und daruber), verbalten sich also wie
1:4, wahrend bei der Schiffahrt die Fracht fur Stuck- und Massenguter
in Schleppzugen hOchstens ein Verhaltnias von 1:2 zeigen wird. Was
der letzteren in tarifarischer Hinsicht aber besondere Ueberlegenbeit ver-
schafft, ist der Um stand, dass sie im Grossen und Ganzen dem Werth
der GQter keinen Einfluss anf die H5he des Frachttarifes zugesteht. Es
werden Guter, wie Roheisen, Erze, Kohlen, Getreide, Petroleum im Wesent-
iicbeo zu denselben Satzen bef&rdert, wahrend bei den preussiscben Eisen-
bahnen fur diese Artikel Abstufungen von 2,2 — 6 Pfg. fur das Tonnen-
kilometer bestehen.
Arcbi» fir Biaenbabnwes«n. Itf67. 13
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186
Der Gdterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
Rechnet man demgegenuber fur Massenguter (einschliesslich Stuck-
gat in grOsseren Mengen) auf Flusssn 1— 1,5 Pfg., auf Kanalen and kana-
lisirten Flussen 1,2— 2 Pfg., so ist nicbt zn ver wander n, dass der Verkehr
der hoherwerthigen Guter auf den Wasserstrassen verbal tnissmassig starker
ist, als auf den Eisenbahnen. Der Transport der billigen Massenguter ist
auf jenen imDurchschnitthOchstens balbsotheuer, wie auf den Eisenbahnen, die
Beforderung von Gfitern dagegen, welche diese zu den Satzen der allgemeinen
Wagenladungsklassen (wie Petroleum, raffinirten Zucker, Stfickgut in
Sammelladungen) oder des Spezialtarifs I (Getreide) ubernehmen, ist auf
dem Flu8s drei bis vier Mai so billig. Die kunstliche Wasserstrasse be-
ftrdert geringwerthige Massenguter etwa zu 2/8, hOherwerthige zu ein halb
bis ein Drittel der regelmassigen Eisenbahnfrachtsatze. Ueberall, wo die Ver-
halfcnisse dem Wasserwege einigermassen gunstig sind, wird sich dieser
deshalb mit besonderem Erfolge auf die BefCrderung der hoherwerthigen
Guter werfen; der Massen verkehr von Getreide anf dem Rhein, von Blei
und Zink auf der Oder, von Petroleum und Zucker auf der Elbe bestfitigen
dies. Ein Umstaud tragt dazu bei, das Uebergewicht der Eisenbahnen
in der Bewaltigung geringwerthiger Transportmassen, der Wasserstrassen
beim Verkehr h6herwerthiger Guter noch scharfer hervortreten zu lassen. Die
zahlreichen Ansnahmetarife, welche im Eisenbabnverkehr bestehen, una-
fassen ganz uberwiegend Guter des Spezialtarifs III, der niedrigsten regel-
massigen Tarifklasse, namentlich Kohlen, Erze, Roheisen, Steine; Gflter
der hOheren Klassen werden hauptsachlich nur im Verkehr nach den See-
hafen zu niedrigeren Satzen gefahren. Der Einheitssatz, dem jene Massen-
guter bei den Eisenbahnen unterliegen, ist der zahlreichen Ausnahme-
tarifirung wegen mithin niedriger, als der oben angegebene von 2,2 Pfg-
Der Unterschied der Frachtsatze des Schiffs- und Eisenbahnverkehrs wird
hierdurch fur die geringwerthigen Guter nicbt unerheblich abgeschw&cht,
wahrend bei den werthvolleren Gutern diese Milderung der Gegensatze
nur in sehr geringem Umfange eintritt.
Die Billigkeit der Schiffsbef5rderung wird durch einen Umstand beein-
trachtigt. Bei dem Wasserverkehr ist die Zufuhr unmittelbar zur Ver-
branchsstelle die Ausnahme, Regel vielmehr, dass dem Wassertransport ein
Eisenbahn- oder sonstiger Landtransport vorhergegangen ist oder nachfolgt.
Bei der EisenbahnbefOrderung ist gerade das umgekehrte Verhaltniss die
Regel. Es kann heut ein industrielles Werk grOsseren Umfaoges, eine
Eisenhutte, eine chemische Fabrik, namentlich aber ein Kohlenwerk, nicht
wohl bestehen, wenn dasselbe nicbt mit der Eisenbahn verbunden und im
Stande ist, unmittelbar in den Eisenbahnwagen zu ver- und aus demselben
zu entladen. Und dies ist so sehr Nothwendigkeit, dass auch die Lage
am Wasser von dem Anschluss an das Eisenbahnnetz nicht befreit. Mit
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Der Guterverkehr der deutachen Wasserstrassen.
187
der Eisenbabn kann so ziemlich uberall hin and za jeder Zeit verfrachtet
werden, wahrend Bezugs- und Absatzgebiet der Wasserwege nur beschr&nkt,
die Benutzung derselben zeitweise Zufalligkeiten unterworfen ist, die bei
der Eisenbahnbeftrderung nicht vorkommen. Die grdssere Zuverlassigkeit
der letzteren, die MOglicbkeit, auf dem Eisenbahnwege bis in die Fabrik-
b6fe, mitten in die Stadte, zn gfinstig gelegenen Lagerplatzen za gelangen,
wird eine Bevorzugung dieser Beforderungsart auch dann vielfach zur
Folge haben, wenn ansserdem ein braacbbarer Wasserweg mit geringeren
Gesammtfrachten zur Verffigung steht. Dies ist beispielsweise bei dem
Kohlenverkehr von der Ruhr nach den Niederlanden der Fall. Haaptziel-
paokte desselben sind Platze, welche mit der Schiffahrt bequem erreicht
verden kOnnen, insbesondere Rotterdam, Amsterdam, Dordrecht u. a. mit
ihrem starken Verbrauch fur den Seeverkehr. Die Schiffabrtssatze sind
niedrig und ergeben einschliesslich der Eisenbahnfrachtkosten Gesammt-
frarhten von etwa 3 JC fur die Tonne; die Eisenbabnsatze betragen im
Dnrchschnitt mindestens 4 JC und sind an erschwerende Bedingungen
geknOpft. Gleichwobl bewegt sich ein grosser Theil dieses Verkehre auf
dem EiseDbahnwege, welcher durch seine PQnktlichkeit insbesondere fur
die zur Seeausfuhr bestimmte Kohle zweckmassiger ist.
V.
Die naturlichen Flusslaufe, welche den gr5ssten Theil des J ah res hin-
darch genugende Wasserfulle besitzen, um die Verwendnng grosserer
Dampf- und Schleppschiffe zu gestatten, sind den Eisenbahnen in Bezug
anf die Billigkeit der tbatsacblichen Befttrderung unzweifelhaft bedeutend
fiberlegen und zwar um so mehr, je grSsseren Werth die zu befordernden
Gfiter haben und fiber je weitere Streckeo sich die Sendung bewegt. Bei
den kunstlichen Wasserstrassen (Kanalen und kanalisirten Flussen) ist
diese Ueberlegenheit in eingeachrankterer Weise vorhanden. Sie wird auch
dadarcb nicht wesentlich beeintr&chtigt, dass die Theaerung des Eisen-
babntransports weniger durch die absolut hQheren Selbstkosten, als viel-
mehr dadurch verschuldet wird, dass die Eisenbahnen auch nach Ueber-
ping in das Staatseigenthnm sich nicht damit begnugen dfirfen, die blossen
Betriebskosten herauszuwirtbscbaften, sondern auch die zar EinziehuDg und
Tflgung des Anlage- and Ankaufs-Kapitals nOthigenSummen abwerfen roussen.
Der Personenverkehr ist ein kostspieliger Zweig der Eisenbahnverwaltung und
giebt nur einen geringeu Ueberschuss fiber die Kosten, auf dem Guter-
verkehr lastet vorzugsweise die Aufgabe, jene Snmmen zu decken. Die
dentschen Eisenbahnen haben ein Kapital von etwa 10 Milliarden erfordert
be inane eine balbe Milliarde jahrlich ist zur Verzinsung and Tilgung noth-
wendig. Auf das Tonnenkilometer Gat entfallt ein Beitrag von annahernd
i3»
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188
Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
2 Pf. oder etwa die Halfte der Einnahmea fur diese Einheit. Die reinen
Beforderangskosten des Guterverkehrs betragen im Darchschnitt gegen
2 Pf. fur das Tonnenkilometer und sind nicht viel h5her ala die bei der
Bewegung auf deu kunstlichen Wasserstrassen erwachsenden Kosten. Auf
dem Flu8s wurde, auch bei Herabsetzung der Eisenbahngutertarife auf die
Selbstkosten, die Beforderung erbeblich billiger sein, alsdann jedoch aaf
den Austausch zwischen dem Bedarf und dem Ueberfluss der unmittelbar
an deu Wasserstrassen belegenen Stadte und Gegenden beschrankt bleiben,
wahrend der umfangreiche zusammengesetzte Eisenbahn- und Wasserverkehr
sicb meist als unlohnend erweisen und die EisenbahnbefOrderung die aus-
schliessliche werden wurde.
Eine derartige Annahme bat keinen praktiscben Werth, weil die Staats-
wirtbscbaft auf die Ueberscbusse der Eisenbahnverwaltuog nicht verzichten
kann. Dieselbe RGcksicht verhindertf erner eine Aenderung des bestebenden
Gulertarifsysteros in der Richtung, dass die Werthabstufungen der Guter-
klassifikation fallen gelassen oder nach dem Vorbild der Schiffahrt erheb-
lich eingeschrankt werdeD. VVollte man lediglich die Betriebskosten fur
die Tarifirung bestimmend sein lassen, so wurde man sich mit vier regel-
rnassigen Elassen: Eilgut, Stfickgut, Ladungen in bedeckten und Ladungen
in oflfenen Wagen begniigen kOnnen, und daneben als Ausnahmetarifirung
vielleicht noch die Bef6rderung in gr5sseren Mengen (Extrazugtarife) und
zwar entweder fur einmalige oder far in gewissen Zeitabschnitten regel-
massig wiederkebrende Sendungen zuzulassen braucheo. OhneEinnahme-Aus-
fiille wfirde ein derartiges System indess undurchfuhrbar sein, wenn nicht die
Tarifsatze fur die geringwerthigen Massenguter(Specialtarif III und Ausnahme-
tarife) erhOht werden, welche jetzt 80 pCt. der bef&rderten Mengen und
57 pCt. der Einnahme aus der Guterbeforderung umfassen. Eine solcbe
Maassnahme wurde sich aus volkswirthschaftlichen Grunden verbieten, die
ErhOhung der Satze fur die hOherwerthigen Guter (Eil- und Stuckgut, und
allgemeine Wagenladungsklassen) ausserdem aus Rucksichten aul den Kon-
kurrenzverkebr der Wasserstrassen, welche den Eisenbahnen dann noch
erfolgreicher Transporte entziehen wurden, als dies jetzt schon der Fall
ist. Die in jenen Tarifklassen befdrderten Mengen sind verhaltnissmfissig
nicht erheblich und betragen nur 10—11 pCt. der Gesaramtbewegung, die
Einnahmen daraus flbersteigen aber 26 pCt. und haben sich allein in der
Stuckgutklasse auf 102,7 Millionen Jt = 15,59 pCt. der Einnahmen aus
der Guterbeforderung belaufen.
Auf Seiten der Eisenbahnen sind mithin Aenderungen des Tarif-
systems und der Tarifsatze, welche die BefOrderungspreise denjenigen der
FlussschifTahrt anzunahern vermSchten, vorlfiufig kaum in Aussicht zu nehmen.
Auch die etwaigen Ersparnisse, welche durch eine durchgreifende Reform
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Der Guterverkebr der deutschen Wasserstrassen.
189
der Personengeldtarife zu erzielen wEren, und welche eine theilweise Ent-
lastung des Guterverkehrs von der Verzinsung und Tilgung bezweckten,
wurden scbwerlich so gunstige Ergebnisse liefern, dass davon eine zur
Bescbrankung der Flussscbiffahrt fuhrende Ermassigung der Gutertarife
erwartet werden kOnnte. Ebensowenig wfiren naturlich Maassnahmen zn
empfehlen, welche anf eine Verthenernng des Schiffabrtsbetriebes der
offeoen Flfisse dnrch Auferlegang von Gebuhren und Lasten abzielten.
Bei den beiden Hauptstrassen, dem Rbein nnd der Elbe, sind solche Auf-
lagen dnrch die bestefoenden Staatsvertrage ohnehin ansgescblossen , sie
anderwarts einznfuhren, wflrde ebenso nngerecbt wie zwecklos nnd ausser-
dem ein gewaltsamer Eingriff in Verh<nisse sein, welche dnrch Jahr-
zehnte lange nnnnterbrochene Uebung historische nnd sachliche Be-
recbtignng gewonnen haben. Dagegen konnte es sich wohl fragen, ob die
ton so vielen nnserer inlandischen Prodnktion nahestehenden Seiten dringend
befurwortete Ansdehnnng des Wasserstrassennetzes dnrch Erbanung von
Kaoalen nnd dnrch Kanalisirnng von Flusslaufen in der That mit derartigen
wirthschaftlichen Vortheilen verknupft ware, dass die Ausfuhrung dieser
Projekte ans Grunden des allgemeinen Wohles nutzlich erscheint, nod dass
bei Bemessnng der Gebuhren fur die Benntzung der hergestellten Kunst-
strassen von einer Verzinsung and Tilgung der Baukosten abgesehen
werden konnte. —
Die Transportkosten stellen einen wichtigen Theil der Preisbildung
dar. Fur die Industrie kommen sie sowohl bei der Herstellung, als bei
dem Absatz, vorwiegend bei ersterer, ffir die Land- und Forstwirthschaft
besonders bei dem Absatz in Betracht. Einer der wichtigsten Materialien,
das Roheisen, beansprucht in Deutschland 20 bis 30 pCt. seiner Herstel-
ungskosten fur die Ueranschaffnng der Kohle, der Erze, des Kalksteine*,
obwohl diese Industrien nur in der Nachbarscbaft von Steinkoblenlagern
der von Erzfeldern gedeihen k5nnen. Die Kohle, das wichtigste und
nnentbehrlichste Uulfsmittel der gesammten gewerblicben Tbatigkeit, muss
haufig auf Entfernuogen verschickt werden, welche ihren Werth an der
Fund s t^t te um das zwei- bis dreifacbe ubersteigen. Dieser Werth, fur
die Tonne deutscher Steinkoble im Durchscbnitt mit 5 </ft angenommen,
wird durch die Eisenbahnfrachtkosten bereits bei einer Beforderungsstrecke
von 175 km erreicht; bei 300 km betragen die normalen Tarife 7,8 JC,
bei 500 km 12,2 JC. Strecken von 5—600 km hat die Steinkohle in
Deutschland haufig zuriickzulegen ; Berlin ist sowohl von Oberschlesien als
von dem Rubrgebiet weit entfernt; der grOsste Theil des Absatzes der ober-
sehlesischen Kohle in Deutschland bat mit Entfernungen zu rechnen, auf welchen
die Befordernngskosten hOher sind als der Grubenwerth der Kohle. Da die
Gesammtprodnktion Deutschlands an Stein- und Braunkohlen gegen 72 Mil-
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Der Guterverkehr der deutscheu Wasserstrassen.
lionen Tonnen betrSgt, die Food- nnd Verbrauchsstatten aber hfiufig weit
von einander entfernt sind, so ist klar, dass die Beforderung dieser Erzeng-
nisse eine ebenso wicbtige and nmfassende wie dankbare nnd schwierige
Anfgabe bildet — schwierig wegen der ricbtigen Anpassnng der BefOrde-
rungspreise an den Werth des Gegenstandes nnd wegen des Wettbewerbs
des Auslandes, namentlich Englands fQr die Stein-, nnd Bdhmens fur
die Braunkohlen. — Getreide erzengt der dunnbev5lkerte Osten von
Dentschland mehr, als er gebraucht, der dicbtbev5lkerte Westen and
Suden dagegen weniger, als den Bedarf. Hier wurde also die naturlicbe
Gelegenheit zn einem lebhaften Guteraustausch gegeben sein. Der Hanpt-
konsument, der Niederrhein, bat bis zu den Getreide spendenden Provin-
zen Entfernnngen von 500 bis 1000 km, im Durchschnitt 7 — 800 km
zuruckzulegen. Die Eisenbahntarifsatze betragen fur diese Strecken 43
bis 50 JC fur die Tonne, der durchschnittliche Werth von Brotgetreide
am Erzeugungsort 150 <M\ die Transportpreise wurden diesen hoch-
wertbigen Artikel anf jene Entfernnngen mithin nm etwa 30 pCt. erbdben.
Bei den Gutern der ailgemeinen Wagenladnngsklassen sinken diese Prozent-
sfitze, bleiben fur weitere Entfernnngen aber immer noch erbeblich genng.
FQr einen Artikel, welcher einen Verschickungswerth von 300 jfi fur die
Tonne hat, wurde die Wagenladungsfracht anf 600 km Entfernnng 48 <Ai
= 16 pCt. betragen.
Man sollte daher meinen, dass eine Vermindernng der BefBrdernngs-
preise nnter alien Umstanden ein wirthscbaftlicher Vortheil von grosser
Tragweite nnd in hOchstem Grade erst rebens werth sei. Dies trifft jedocb
in der Wirklicbkeit nicbt unbedingt zu. Zunachst fragt es sich, ob der
mit der FrachtermSssignng verbundene Vortheil allgemeiner Natur ist nnd
der gesammten oder doch einem uberwiegenden Theil der inlftndischen
Wirthschaft zu Gute kommt. Ist dies nicht der Fall, bat nicht die All-
gemeinheit, sondern nnr einzelne Gruppen, Kreise, Gegenden den Gewinn,
so wird in der Kegel der Vortheil des einen durch den Nachtheil des
anderen anfgehoben, ein volkswirthschaftlicher Gewinn nnr in beschrank-
tem Maasse erzielt werden. Mitnnter kOnnen die Nachtheile uberwiegen
nnd die mit Frachtermassignngen verbnndenen Produktions- nnd Absatz-
Verschiebnngen fur einzelne Kreise verheerende Wirknngen haben, die
ansser Verhaltniss zu dem Gewinn anderer stehen. — Sodann ist bei
der beutigen Wirthschaft das Verhaltniss zn dem Auslande von der ein-
schneidendsten Bedeutung. Die in den Industriel&ndern herrschende Zn-
vielerzeugung hat uberall einen Ansfuhrdrang geschaffen, welcher die Preise
der meisten landwirthschaftlichen und gewerblichen Erzeugnisse zum Sinken
gebracht hat. Die Seeschiffabrt bat sich der ailgemeinen Ueberprodnktion
willig angescblossen nnd ist dadurch genothigt, anf hohen, dem Risiko
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Der Gaterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
191
dieses Gewerbezweiges entsprecbenden Gewinn zu verzichten and sich
mit Fracbtpreisen von Die dagewesener Billigkeit zu begnGgen. Die
niedrigen Seefrachten anterstutzen wieder die Ausfuhrfahigkeit der
lndustrielander, welche nun mit ibren Erzeugnissen die Absatzmarkte
fiberschwemmen, dort in der nacbdrucklicbsten Weise urn den Vorrang
kampfen und die fremden YOlker in den Stand setzen, ibren Bedarf haufig
billiger zu decken, als die ausfuhrenden Nationen selbst. — Die vorwiegend
Land- und Forstwirthschaft treibenden VOlker sind diesem Beispiel der
Indu8trie8taaten gefolgt und fuhren letzteren ihren Ueberschuss an KOrner-
fruchten, Fleisch, Holz in einem den Bedarf ubersteigenden Umfang zu,
drucken sich gegenseitig die Verkaufspreise und bereiten der Land- und
Forstwirthschaft der Industriestaaten eine veriustbringende Konkurrenz. —
You diesen Gesichtspunkten ans kann die Vermindernng der Trans-
portkosten unter Umstanden mebr Schaden als Nntzen stiften. Fur Deutsch-
land bat sie den Nachtheil gehabt, dass die auf wirksameren Schntz der
inlandischen Arbeit gericbteten Absicbten der Wirthschaftspolitik zum Theil
dnrchkreuzt worden sind, obwohl sicb die Verkebrspolitik der dentschen
Eisenbahnen durchaus in Uebereinstimmung mit diesen Zielen befindet.
Der Verkehr suchte in erhObtem Maasse die Wasserstrassen auf und wurde
trotz der Dmwege, welche er zum Theil hierbei einschlagen musste, noch
billiger als fruher von den Eisenbahnen bedient, weil sowohl See- als
auch Flusschiffahrt sich beeilten, die fur sie gunstige Wendung mOglichst
aaszubeuten, das Transportmaterial ausserordentlich vermehrten und znr
genugenden Beschaftigung desselben mit den Frachtpreisen auf das ausserste
Maass beruntergingen. Stellt man die auf dem Rhein, der Elbe und der
Oder ein- und ausgefubrten Mengen gegenuber, so wird man sich scbwer
der Ueberzeugung verschliessen kdnnen, dass der Verkehr der Wasser-
strassen einen nicht geringen Theil seiner Erfolge dem Gegensatz zu den
Zielen jener Politik verdankt. Im Jahre 1884 sind in den Zollverein
uberhaupt eingefuhrt 2775000 Tonnen Weizen, Roggen, Gerste, Hafer,
Mais, HulsenfrQchte.
davon auf dem Rbein, der Elbe nnd Oder uber Emmerich, Hamburg, Harburg,
Finow-Kanal, Schandau 1575000 1 = 56 pCt. der Einfuhr (Rhein 850000 1
Elbe 725000 t),
ausgefuhrt 104000 t
davon 46000 1 = 44 pCt. uber den Rbein und die Elbe.
Nach dem im Abschnitt III mitgetbeilten Verhaltniss hatte der
Wasserstrassenverkehr dieser Artikel h5chstens Vs* der Eisenbahnverkehr
2/s betragen mussen und die Wasserstrassen etwa 930000 t der Einfuhr
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192
Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
befdrdern diirfen. In Wirklicbkeit werden sie (einschliesslich Weichsel,
Pregel, Memel, Oder) das Doppelte eingefuhrt haben.*)
An Baa- and Nutzholz sind 1884 in das Zollvereinsgebiet
eingefQhrt 1946000 t, ausgefflhrt 593000 t.
Der Antheil der Wasserstrassen an diesem Verkebr istans der Statistik
nicht unmittelbar zn entnehmen, da von den aof diesem Wege einge-
gangenen Mengen ein Theil nnr Durchfahrgut ist. Es sind anf dem
eingegangen 1126000 t, ansgegangen 218000 t.
Die Hanpteinfnbr hat anf der Weichsel (524000 1) nnd anf dem
Memel (500000 1) stattgefnnden, der Hanptausgang anf dem Rhein(124000t)
and der Elbe (68000 t). Der Memel hat vorwiegend Darchfubrgnt befordert,
die Weichsel hat den grdssten Theil dem Inlande zagefuhrt, da der Brom-
berger Kanal einen Bergverkehr von 330000 1 aafweist, welcher jedenfalls
von der Weichsel d. h. von Polen and Galizien herriihrt and nar in geringen
Mengen in Stettin and Hamburg wieder zar Aasfahr gelangen. Die Wasser-
strassen werden an der Gesammteinfahr von 1,9 Millionen t mit etwa 1/s
betheiligt sein, wahrend der Rest grdsstentheils zar See, mit der Eisenbahn
nor 300000 t angelangt sind. Die Flusse haben mithin etwa das Doppelte
der Eisenbahntransporte eingeffihrt, wahrend nach dem allgemeinen Ver-
haltniss der Holzsendungen anf den Eisenbahnen and den Flussen (6220:
3265 Millionen t) die Betheilignng beider Verkehrswege gerade die um-
gekehrte hatte sein mussen.
Der Kohl en- and Kokes-Verkehr weist folgende Zahlen nach. Es
sind 1884
Tansend Tonnen:
davon durcb die
eingefuhrt auagefuhrt Bahn Flussschiffabrt
a. b. a. b. a. b.
Steinkohlen 2296 8816 \ su 6662 \ 942 2262
Kokes 123 670 1 !
Braankohlen 3 — 1533 — 1300? —
5885 9486**) 1907**) 6662**) 1242**) 2262
*) Freilich befindet sich unter den auf dem Rhein eingegangenen Mengen auch aus
dem Inlande (Ost- und Westpreussea, Pommeru) berruhrendes Getreide, welches indess
hochstens '/« bis '/s der gesammten Einfubr an Getreide auf dem Rhein betragt.
**) In diesen Zablen wie uberhaupt bei der Ein- und Ausfuhrstatistik ist Luxemburg
als Zollvereinstaat zu dem Wirthscbaftsgebiet des deutschen Reiches gerecbneL, wahrend
die EisenbabnTerkehrsstatistik Luxemburg in das Ausland verweist, dagegeu die Zollaus-
schlfisse der Hansastadte dem deutschen Verkebr cinverleibt. Daher decken sich die
Zahlen, welche die allgemeine Ein- und Ausfuhr angeben, nicht mit den Ziffern, welche
diese Bewegung auf den Eisenbahnen und Wasserstrassen nachweisen.
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Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
193
Auch bier tritt wieder eine ungewohnlich starke Betheiligung der
Flussschif&hrt an der Einfuhr hervor. Die Eisenbahnen haben im
Allgemeinen beinahe lOmal soviel Kohlen and Kokes befOrdert, als die
Flusse (51,8 gegen 5,5 Millionen Tonnen); an der Einfuhr sind letztere
da^egen mit ll242 Mill, t = 40 pCt., die Eisenbahnen mit 1,907 Mill, t =
60 pCt. betheiligt. Dabei sind diese Zahlen bezoglich des Wasserverkehrs
wahrseheinlich unvollst&ndig. Von den eingefuhrten 3V2 Millionen Tonnen
Braunkoblen — fast durchweg aus Bohmen stammend — sind 1 533000 1
mit der Eisenbahn angekommen, der Rest von etwa 1900000 t muss den
Wasserweg eingeschlagen haben. Die Statistik des Wasserverkehrs weist
als Eingang bei Schandau nur 1300000 t auf, in Wirklichkeit werden es
600000 1 mehr gewesen sein, so dass dann die Kohlen -Einfuhr auf
dem Wasserwege genau so gross, wie die Eisenbahnzufuhr und zehnmal
j^r&88er gewesen ware, als sie nach dem allgemeinen Verbaltniss des Eohlen-
verkehre auf den Eisenbahnen und Wasserstrassen hatte sein durfen. Die
Ausfuhr haben mit fiber 75 pCt. die Eisenbahnen, mit 25 pCt. die Flusse
und Kanale besorgt. Die Einfuhr der Stein kohlen hat vorzugsweise
aof der Elbe und Oder (Elbe 240000 t, Oder 430000 t), Weichsel (170000 1),
dem Memel und Pregel, die Ausfuhr im Rheingebiet (Emmerich 1725 000 1,
Goar 467 000 t) stattgefunden.
Von Artikeln der Eisenindustrie sind 1884
Eisenerze Roh-u.Brucheisen verarbeitetes Eisen aller Art
eingefuhrt Tausend Tonnen
a) flberhaupt 980#) 264') 83
b) auf Eisenbahnen 604 338 38
c) aufWasserstrassen 443 323 12
ausgefuhrt
a) iiberhaupt 1898*) 274 759
b) auf Eisenbahnen 133 217 670
c. auf Wasserstrassen — 26 128
Die Wasserstrassen haben fur die Ausfuhr von Roheisen eine ganz
geringfugige, fur die Ausfuhr der Fabrikate eine massige Bedeutung. Das
Roheisen ist zu 9/io» die Eisenfabrikate sind zu 5/6 von den Eisenbahnen
in das Ausland geschafft, an der Einfuhr von Erzen und Roheisen dagegen
haben sich die Wasserstrassen hervorragend betheiligt.
Bei einer Reihe der wichtigsten Gegenstande vermitteln die Wasser-
strassen in ungleich hOberem Maasse die Einfuhr als die Ausfuhr und
*) Die erheblichen Differenzen zwischen den Bin- und Ausfuhrziffern uberbaupt
uad denjenigen der einzelnen Strassen erklareo sich grosstentheils durch die verschiedene
Behandlung von Luxemburg als Zollvereins inland bezw. als Verkebrsausland
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194
Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
stiften, vom Standpunkte des Schutzes der inlandischen Wirthschaft be-
trachtet, mebr Schaden als Nutzen. Bei anderen Industriezweigen haben
die Wasserstrassen gunstiger fur die Ansfohr gewirkt. Die Zuckerindustrie
benatzt fur ihren Versand nacb dem Ausland (1884 671000 1) zu etwa gleichen
Theilen die Wasserstrassen und Eisenbahnen, wobei sie allerdings den Nach-
theil bat, dass die bOhmische Ausfuhr mit nocb gr5sserem Vortheil sicb der
Elbe bedient. Die Blei- and Zinkindastrie haben sicb fur den Auslandsverkehr
gleiehfalls mit Vorliebe den Wasserstrassen zugewandt. Und so wird es
noch manchen Industriezweig geben, dem die Billigkeit der Wasserbefor-
derung und die giinstige Lage an einem Flusslauf in dieser Zeit des
scharfen Wettbewerbs helfend zur Seite steht. Nicht minder sieht sich
der Handel in seinen Bestrebungen gern durch eine ausgedehnte and
brancbbare Wasserstrasse uuterstutzt und weiss von derselben den vor-
theilhaftesten Gebrauch zu macben, wovon die bluhenden Umschlagsplatze
am Rhein und an der Elbe Zeugniss ablegen.
Gleicbwohl wird man sich nach den oben angefuhrten Zahlen der
Ueberzeugung nicht verschliessen kOnnen^ dass die Offentliche Meinung bei
der Beurtheilung des Werthes der Wasserstrassen fur unsere Gesammt-
wirthschaft zum Theil von unrichtigen Voraussetzungen ausgebt und diesem
Verkehrsmittel sowohl fur die Giitererzeugung als fflr die Steigerung
unserer Absatzfahigkeit nach dem Auslande haufig eioe durch die Thatsachen
nicht begrundete Werthscbatzung bcimisst. Eine gewisse Einseitigkeit der
Auffassung tritt namentlich bei Erorterung uber die Vortheile der zahlreich
gewunschten Kan&le hervor, welche theils die Herstellungs- theils die Ab-
satzkosten der Guter billiger, als es die Eisenbahnen vermOgen, macheu
und dadurch die inl&ndische Gewerbthatigkeit heben sollen. Der Rhein-
Ems- in Verbindung mit dem Nordostsee-Kanal, nicht minder auch der
Oder-Spree-Kanal wird solche Wirkungen haben, ohne erhebliche inlindische
Interessen zu beeintrachtigeu. Durch jenen erhftlt das Ruhrrevier eine ge-
steigerte Absatzfahigkeit nach den deutschen Kustenplatzen , nach den
russischen und skandinavischen Hafen und fur die Gberseeische Ausfuhr;
die Vermitteluog des Ein- und Ausfuhr- Verkehrs des Ruhrgebiets wird
zum Theil von den aoslandischen Hafen auf die deutschen Seeplatze fiber-
tragen werden. Der Oder-Spree-Kanal, die naturliche Fortsetzung der
Oder-Regulirung, giebt der entlegenen oberschlesischen Industrie den lang
ersehnten brauchbaren Schiflfahrtsweg nach Berlin und — wenn erst die
Wasserstrassen in und um Berlin in zweckentsprechender Weise ausgebaut
sind — nach Hamburg. Dagegen durften die Vortheile, welche man von
der Ausfuhrung mancher anderen Scbiffahrtsstrasse erwartet, in dem er-
hofften Umfange kaum vorhanden sein oder durch wirthschaftliche Nach-
tbeile so sehr beeintrachtigt werden, dass es fraglich ist, ob die Ausfuh-
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Der Gfiterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
195
rung solcher Projekte im Interesae der Gesammtheit liegt and mit staat-
licben Mitteln anzustreben iat. Zu einer Prufung nach dieser Richtung
regt beiapieUweiae der lebbafte Wunach der Ruhrindustrie nach Kanalisi-
rtrng der Mo a el von Metz bis zu ibrer Mundang an. Bezweckt wird hier-
mit, den meiat an Waaserm angel leidenden Fluaslauf zu einer auch fur
die grdaseren Rheinfahrzeuge von 500 bis 1000 Tonnen Tragfahigkeit uud
IV2 bi8 2 Meter Tiefgang brauchbaren Waaaeratraaae umzuwandeln, was
durch eine gr58sere Anzabl von Stauwerken bewirkt werden soil. Den
Stananlagen wurden eben 80 viel Schiffahrtaschleusen entaprechen, im
Ganzen etwa 32 fur die rund 300 km lange Strecke. In der wegen Aus-
ffihrang des Projekts an die Staatsbehorden gericbteten Petition wird die
sichere Erwartung ansgesprochen, dasa sebr bald ein Thalverkehr von
1 Million Tonnen Erz und 260 000 Tonnen Eiaenfabrikaten, und ein Berg-
verkehr von 900000 Tonnen Kohlen und Kokea, und 100000 Tonnen anderen
Gutern zu erwarten sein, dieae Summen aber in Wirklichkeit eine rascbe
Steigerung erfahren wurden. Die durch Bef5rderung der 2V4 Millionen
Tonnen zu erzielende Frachteraparniss wird auf 4 Millionen Mark ange-
geben = l3/4 JC fur die Tonne. Der Vortheil 80II eineraeita der Ruhr-
induatrie zu Gute kommen, welcbe durch den billigen Bezug luxemburgi-
seher und lothringischer Erze in den Stand gesetzt wurde, ihre Eiaen-
erzeagniase dem Weltmarkt unter gunatigeren Bedingnngen zuzuffihren;
andererseits der Induatrie Luxemburgs und Lothringena, welche dnrch die
MOglicbkeit, Kohle und Kokea zu niedrigeren Prei8en von der Ruhr zu er-
halten und die Fabrikate billiger abzuaetzen, eine wirksame Hulfe erhalten
wurde. Von Seiten der Ei8eninduatrie an der Saar, Sieg ond Lahn wird
das Projekt bekampft, weil von der Ausfuhrung deaaelben eine aolche
Ueberlegenheit der RuhriDdustrie befurchtet wird, dasa Bowohl der Hutten-
betrieb als der Bergbau jener Gebiete zum Erliegen kommen wiirde.
Die Hoffnnngen und Befurchtungen durften ubertrieOen sein, die VVahr-
beit wird in der Mitte zwiacben beiden liegen. Der durchschnittlicbe
Eisenbahnfrachtaatz fur Steinkohlen und Kokes, fur Eisenerze und Roheisen
zwiacben Luxemburg - Lotbringen und der Ruhr betragt 8 bis 8V2 <4t fur
die Tonne, die Entfernung 300—350 km. Der Wasserweg ist 100 bis
150 km weiter. Um ihn zu erreichen, ist anf beiden Seiten, an der
Mosel und am Rbein, fur den grOssten Theil der Werke eine, wenn auch
kurze Eisenbahnatrecke zu befabren. Die Eisenbahnfracht von den luxem-
bargischen Erzfeldern bis zur Mosel und von den Rheinhafen bis zu den
Werken an der Ruhr betragt 2—3 <M; die Schiffsfracht die kanalisirte
Mosel entlang (gegen 300 km) wurde mindeatens 3, den Rbein entlang
bis Ruhrort-Duiaburg (187 km) mindeatena 1 die Kosten fur zwei-
maligea Ueberladen, Veraicherung, Hafengelder u. dergl. nicht unter 0,m JC
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Der Guterverkehr der deutschco Wasserstrassen.
betragen. Die Gesammtbeforderung stellt sich mithin auf mindestens
6,50—7,60 Ji, die Ersparniss gegen die Eisenbahnfracht auf 0,50— l,so <Jt,
im Darchschnitt auf 1 Jt fur die Tonne. Die Ansatze fur die Schiffs-
fracht sind dabei sehr niedrig genommen; mit 1 Pf. fur das Tonnen-Kilo-
meter werden die Fahrzeuge auf der kanalisirten Mosel schwerlich aus-
kommen konnen, da die Zugkraft sich uogleich theurer, als auf dem freien
Fluss stellen wird, wenn auch noch so geringe Gebuhren fur die Be-
nutzung der Kanalstrecke zur Erhebung gelaogen wurden. Einen nennens.-
werthen Gewinn wurden daher fast nur die besonders gunstig am Wasser
belegenen Werke haben, welche die Eisenbahnfracht ganz oder zum Theil
ersparen und dann mit 5 — 6 jfc die Frachtkosten bestreiten kOnnten.
Nun ist jetzt bereits die MOglichkeit vorhanden und wird auch eifrig be-
nutzt, mit theilweiser Umgehung der Eisenbahn die luxemburgischen Erze
nach der Ruhr zu beziehen; sie gehen bis Oberlahnstein mit der Eisenbahn
und von dort rhcinabwarts in Schiffen. Es werden hierbei 150 km Eisen-
bahnfahrt erspart und die ausserst billige Thalfabrt des Rheins auf etwa
200 km benutzt. Die am Rhein belegenen Werke gewinnen hierdurch
beinahe 2 jit gegen die direkte Eisenbahnfahrt, die nicht zu weit von
demselben entfernten Werke bei Oberlahnstein, Mulheim a/Ruhr u. a. noch
V2 bis 1 JC Im Jahre 1885 sind auf diesem Wege an 100 000 Tonneu
von Luxemburg nach der Ruhr geschafft worden. Was mit der Mosel-
kanalisirung erstrebt wird, ist daher fur den Thalverkehr bereits vorhanden.
In der umgekehrten Richtung ist dieser Weg allerdings mit Erfolg nicbt
zu beschreiten, weil die Schiffsfracht rheinaufwarts bis Oberlahnstein von
der ersparten Eisenbahnfracht wenig ubrig lassen, dieser Rest auch durch
die zu umstandliche Ueberladung aus dem Schiff in den Eisenbahnwagen in
Anspruch genommen wiirde. Die Ersparniss durch die h5here Schiffsfracht
fur die Bergstrecke des Rbeins wurde aber auch die Kanalfahrt in voliem
Umfange treffen und vertheuern, zumal diese trotz der durch den Stau
gemilderten StrOmung bergwSrts hohere Kosten beansprnchen wird, als
thalwarts. Die Bergfahrt wurde daher fur die grosse Mehrzahl der Transporte
wahrscheinlich gar keine Ersparnisse gegen die direkte EisenbahnbefOrde-
rung aufweisen, der Kohlen- und Kokesbezug Luxemburgs und Lothringens
insbesondere dem Eisenbahnweg verbleiben. Indem ferner der in Aussicht
ge8tellte Hauptgegenstand des Bergverkehrs entf&llt, koiinen auch die Thal-
frachten nicht besonders niedrig gestellt werden, die Fahrzeuge haben
meist nur in der einen Richtung Frachten, welche auch die Kosten der
Leerfahrt decken mussen.
Die Erwartungen, welche die Ruhrindustrie an die Moselkanalisirung
knupft, durften daher wenig Berechtigung haben. Bei dieser Zweifel-
haftigkeit des Erfolges wurde die Staatsregierung emstlich zu prufen haben,
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Der Guterwkehr der deutschen Wasserstrassen.
ob die Staatsfinanzen mit den Kosten der Ausfuhrung einer solchen be-
lastet werden durfen. Der Bezag einer Million Tonnen Erze von Luxem-
burg- Lothringen nach der Ruhr bedeutet einen Absatzverlust von wenig-
stens der Hfilfte dieser Menge fur den Bergbau an der Sieg und Lahn,
welcher einen grossen Tbeil seiner FCrderung nach der Ruhr ver-
kauft und eine solche Verminderung seines Absatzes schwer wurde ver-
winden k5nnen. Den Vortheilen fur das eine Gebiet wfirden noch
grossere Nachtbeile fur das andere gegenuber stehen, die Kanalisation
also nicht der Gesammtheit zu Gnte kommen, sondern die Interessen-
gegens&tze mehrere Bezirke verscharfen und den Staat nOthigen, dass be-
oachtheiligte Gebiet in irgend einer mit erheblichen Opfern verkniipften
Weise schadlos zu halten.
In dem Gesetz vom 9. Juli 1886, betreffend den Bau neuer Schiff-
fahrtsstrassen und die Verbesserung der vorhandenen Wasserstrassen, ist
der Verbindnng des Rheins mit der Mosel und Elbe, sowie der Ver-
besserung der Schiffahrt auf der Oder oberhalb Breslau gedacht. Bei
dem ersteren Plane handelt es sich darum, abzweigend von dem Rhein-
Kmskanal etwa in der Gegend von Munster, eine Kanalverbindung mit
Bremen und Hamburg und von dieser wieder etwa unterhalb Osnabruck
ausgehend eine Strasse fiber Hannover nach der Elbe etwa bei Magdeburg
zu scbaffen. Im Gegensatz zu der Moselkanalisirung, welche sich an die
naturlichen Steigungsverh<nisse anlehnt und sie nur im Interesse der
Schiffahrt guustiger gestalten will, wurde der Rhein-Elbekanal fast in
seiner ganzen Ausdehnung senkrecht zu den Stromlaufen sich erstrecken
and eine ganze Reihe von Wasserscheiden und Flussen uberschreiten mussen.
Fur unsere hochentwickelte Technik bietet die L5sung dieser Aufgabe
gewiss keine unuberwindlichen Schwierigkeiten; auch werden die Kosten
bei der grOsstentheils geringen Hdhe der Wasserscheiden und massigen
Tiefe der zu uberbruckenden Flussthaler keine ubermassigen sein und kein
Hinderniss der Ausfuhrung bilden. Ganz anders wird sich dagegen die
Betriebsfrage stellen. Wenn ein von der Ruhr nach Hamburg durch-
gehendes Fahrzeug mehrere Schleusentreppen uberwinden muss, so werden
die Betriebskosten der Schiffahrt verhaltnissm&ssig hoch sein; kann die Zahl
der Treppen gering gehalten werden, so wird die Speisung des Eanals
grossere Kosten verursachen und die H5he der Kanalgebuhren ungunstig
beeinflussen. Die Transport kosten sehr massig mit 1,5 4 ^ur ^as Tonnen-
kilometer veranschlagt, wurden betragen fur die Strecke
Ruhrrevier-Bremerhafen (300 km) 4,5 Jt fur die Tonne Massengut
n Hamburg (fiber 300 „ ) 4,5 „ , „ n „
Hannover (240 „ ) 3.6o » » » x »
8 Magdeburg (380 ^ ) 5,70 „ „ „ „ „
Berlin (570 „ ) 6,70 „ n » . a
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Der Guterverkebr der deutschen Wasserstrasseo
Der grossere Theil der Transportraengen wurde noch eine kurze Eisen-
bahnstrecke zurucklegen mfissen, um zam Kanal zn gelangen; hierfur
sowie fur Ueberladen und sonstige Nebenkosten ist ein Betrag von minde-
stens 1 Jl fur die Tonne in Ansatz zu bringen. Es stellt sich also fur
Kohl en die Kanalbeforderung
Rnhrrevier-Bremerhafen anf 5,5 Jt gegen 4,7— 6,3 Ji Eisen-
„ Hamburg „ 5,5 „ „ 5,5 — 6,3 „ bahn-
Hannover „ 4,go „ „ 6,5 „ fracht
Magdeburg „ 6,70 >i ,» 9,75
„ Berlin „ 8,70 „ „ 11,5 ,1
Die EisenbabDfracht wurde nach Bremerhafen zum Theil und zwar
gerade bei dem grdssten Verbrauchsobjekt, der Schiffsbeizkohle, billiger
bleiben, wie der Kanal, nach Hamburg theils ebenso billig, theils nur
wenig hoher, nnd nnr nacb Hannover, Magdeburg und Berlin erheblich
theurer sein, als die Eanalfracbt. Nun soil aber der Hanptzweek des
Kanals die Verdraogung der englischen Eohie aus Hamburg und den
Biunenplatzen des Elbgebietes durch die Ruhrkohle und ferner die Stei-
gerung der Ausfuhrfahigkeit derselben sein. Dieser Zweck wurde durch
den Kanal kaum erreicht werden, zumal bei dem Absatz nach Hamburg
die Beschaffenheit der Kohle von Wichtigkeit ist und diese durch das mit
der WaaserbefOrderung verbundene Sturzen in die Schiffe leidet.
Bessere Aussichten wurde der Eanal far die Ausfuhr von Eisenwaaren
gewfihren. Roheisen zahlt auf der Eisenbahn vom Ruhrrevier nach Bremer-
hafen 7 — 8, nach Hamburg 8—9 <M, Stabeisen, Schienen, Draht 8 bezw.
9 JC> feinere Eisen- und Stahlwaaren 10—12 Jt* Gegen diese Satze
wurde die Kanalschiffahrt mit Erfolg konkurriren und den Ausfuhrver-
kehr zum Theil von den hollandischen und belgischen Hafen nach den
deutschen Seepiatzen lenken. Letztere wurden uberhaopt am meisten
gewinnen, mdem ihnen auch die Einfuhr nach den westlichen Industrie-
gebieten erleichtert werden wurde.
Die Verbesserung der Schiffabrt auf der Oder oberhalb Breslau durfte
in der Kaualisirung der Strecke von Breslau bis Kosel (etwa 150 km)
bestehen. Das oberscblesische Indnstriegebiet wurde der Schiffahrtsstrasse
um 120 km naher geruckt werden (Oberschlesien-Breslau 160 — 190 km,
Oberschlesien-Kosel 40 — 70 km). Die Eisenbahn vorfracht bis Kosel wfirde
im Durchschnitt 2,20 bis 4,20 JC (Spezialtarife und Klasse B) betragen,
wahrend bis Breslau 5 bis 11,5 Ji fur die Tonne zu zablen sind. Die
Wasserfracht von Kosel bis Breslau ist mit Rucksicht auf die zahlreichen
Schleusen, welche zu durchfahren sind, auf die ungunstigen klimatischen
Verhaltnisse, welche die SchifTahrt durchschnittlich drei Monate im Jahre
behindern, auf die ungenugende R&ckfracht, mit wenigstens 2 /$ fur das
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Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
199
Tonnenkilometer zu veranschlagen = 3 fur die Tonne, dazu treten
Nebenkosten (Ueberladekosten, Hafengebuhren n. dgl.) mit 0,50 <Jt. Die
Kohlenfracht bisBreslau wurde sich daher auf 5,70 belaafen, w&hrend die
direkte Eisenbahnfracht 5 — 5,50 J{. betragt. Dagegen wurden Eisenwaaren,
wie Schieoen, Stab- und Winkeleisen, ferner Zink and Blei billiger ant
dem Wa89erwege, ah auf dem Eisenbahnwege nach Breslau gelangen.
Von den weiteren Bestimmungsorten kommen vornebmlich Stettin und
Berlin in Frage. Nach Stettin bestehen anf dem Eisenbahnwege niedrige
Satze fur Kohle, Eisen nnd Zink, welche zur Zeit nur fur letzteren Artikel
eine wirksame Konkurrenz der Wasserwege aufkommen lassen. Hieran
wurde durch die Ausdehnung der Wasserstrasse bis Kosel wenig geandert
werden. Auch im Verkehr nach Berlin wurde der verlangerte Wasserweg
forzngsweise den hOherwerthigen Gubern, wie Eisen, Zink nnd Blei zn
Gute kommen. —
Die Wirkung der Eanalisirnng schrnmpft bei n&herer Betrachtung
eehr znsammen: fur den Hauptverkehrsartikel, Kohlen, (Fdrdernng gegen
13 Millionen Tonnen) geringe Ermassigungen gegen die bereits vorhan-
denen Eisenbahn- nnd SchiflFahrts- Satze, fur Eisen und Zink Er-
massigungen im Verkehr nach Breslan, wo keine Konkurrenz zu bekampfen
ist, und nach Berlin, wo hauptsachlich der Wettbewerb anderer deutscher
Prodnktionsgebiete, namentlich Rheinlands und Westphalens, in Frage kommt.
Der Hauptgewinn wQrde in der Verringerung der Befdrderungskosten fur
Zink im Verkehr nach Stettin uud Hamburg bestehen, welche der Ans-
fohr zu Gute kame. Vortheil wurde ferner die Einfuhr hochwerthiger
6uter, wie Petroleum, haben, welche mit Umgehung von Breslau bis
Kosel gefahren werden kOnnten. Moglicherweise wurden auch manche
auslandische Guter, welche gegenwartig zn den Elbumschlagsplatzen an
die dentsch-bOhmische Grenze geheo, zur Oderstrasse herangezogen werden
and ebenso nmgekehrt, Sendungen nach Galizien, Dngarn, Mabren von der
Elbe anf die Oder ubergehen.
Soweit die kunstlichen Wasserstrassen nicht kurze Verbindungs-
glieder natiirlicher Flusssysteme sind, wie die Verbindungen der Oder
mit der Spree nnd Havel, sondern selbstandige grdssere Strassen,
k5nnen sie nicht mit der Billigkeit der Befdrdernng auf den Fl&ssen
wetteifern, auch wenn der Staat sich daranf beschrankt, durch die
Gebuhren fur die Benntzung lediglich die Kosten der lanfenden Unter-
haltnng zn decken. Die Mangel der Natur in Bezug anf Verkehrswege kann
man ferner durch kiinstliche Wasserwege nur in viel beschrankterer Weise
verbessern, als dnrch Eisenbahnen ; jene besitzen eine nngleicb grdssere
Schwerfalligkeit sich den gegebenen Verhaltnissen anznpassen als diese.
Gerade die Hauptqnellen des Verkehrs, die Industriegebiete rait ihrem
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Der Guterverkebr tier deutschen Wasserstrassen.
Kohlen- und Erzbergbau, sind der unmittelbaren Einffihrung der Wasser-
strassen raeist wenig gunstig. Der Wasserverkehr neigt deshalb zu un-
gleich gr5sserer Konzentration als der Eisenbahnbetrieb, welcber sein weit-
verzweigtes Netz fiber das ganze Land erstreckt and vor den Hemmnissen
der Alpen so wenig zurfickschreckt wie vor der kostspieligen Oeber-
brficknng grosser StrOme. — Vor alien Dingen wird bei der Vorliebe fur
Kan&le und Flnssregnlirungen ein Umstand zu wenig beachtet: die Wir-
knngen solcber nenen Wege anf nnsere Gesammtwirthschaft nnd die ein-
zelnen Theile der wirthschaftlichen Thatigkeit. Die gunstigen Einwirkun-
gen anf die Hebong der Volkswirthschaft treten vielfacb zaruck gegen die
Verschiebaagen, welche die Prodnktion der einzelnen Gebiete desselben
Laodes erfahrt, die Guteraosfnhr wird in der Regel eine geringere Er-
leichterung erfahren als die Einfnbr. Beide Umstande, ansreichend gewur-
digt, werden den wirthschaftlichen Werth mancher lebhaft gewunschten
Wasserstrasse nicht unwesentlich beeintrfichtigen. —
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Die Choleragefahr and die Eisenbahnen.
201
Die Choleragefahr und die Eisenbahnen.
Mit Benutznng amtlichen Materials.
Von
Regierongsrath Seydel in Hannover.
Wenn beim Anftreten der Cholera in benachbarten L&ndern oder an
eiozelnen Stellen des Inlandes die Gefahr einer Einschleppong der ge-
furchteten Krankheit in bisher nocb anberfihrte Gebiete droht, so mass
sicb die Aufmerksamkeit vorzngsweise anf die MOglichkeit einer Weiter-
verbreitnng derselben mittels der Eisenbahnen richten. Namentlicb dorch
die den internationalen Verkehr vermittelnden dnrchgehenden Schnell- nnd
Korirzuge kann in wenigen Standee ans raumlich weit entfernten Ge-
genden der Rrankheitsstoff mitten in das eigene Land getragen and daher
einer Ansbreitnng der Senche in bedenklicher Weise Vorechub geleistet
werden. Demgemass ist denn anch bei der in den letzten Jahren regel-
massig wiederkehrenden Choleragefahr seitens der Sanit&tspolizeibehorden
gerade der Eisenbahnverkehr in den zunachst bedrohten Gegenden einer
besondere sorgfaltigen Ueberwachnng unterworfen werden.
Der Erfolg derartiger Maassnahmen wird in alien Fallen ein nm so
sicherer sein, wenn die erforderlichen Vorsichtsmaassregeln nicht erst beim
onmittelbaren Eintritt der Gefahr getroffen, sondern wenn dieselben
each Anleitnng der von den obersten Verwaltangsstellen gegebenen Graad-
satze*) scbon vorsorglich, thunlichst im wechselseitigen Benehmen zwischen
Sanitatspolizei- and Eisenbahnbehtirden, vorbereitet werden. Dies liegt
zudem anch im eigenen Interesse der Eisenbahnverwaltnng. Denn nur
auf diesem Wege wird es mOglich sein, nnvermittelte and fur das Ver-
kebrsleben in der Kegel hdchst empfindliche EingrifFe der Sanit&tepolizei-
behorden in den Eisenbahnbetrieb zu vermeiden oder doch anf die aller-
*) Entsprechende allgemeine Vorscbriften sind for Preuasen in dem, mit den Er-
jebnissen der Berathnngen einer seitens des Reichskauzlers im Frubjahr 1884 berufeneu
Cholera-Kommission im Einklange stehenden Erlass des llinisterinms der geistlichen, Un-
terricbts- nnd Medizinal- Angel egenbeiten vom U. Juli 1884 gegeben. Diese Vorscbriften
sind aneb im Nachstebenden zum Anbalte genommen.
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202
Die Choleragefahr und die Eisenbahnen.
dringlichsten Falle beschrankt zn seheo. Geht man weiterhin davon aus,
dass die Eisenbahnverwaltnng in vorkommenden Fallen grunds&tzlich nicht
erst das Einschreiten der Sanitatspolizeibeh5rden abwarten and die seitens
der letzteren getroffenen Anordnungen lediglich fiber sich ergehen lassen
soli, sondern dass ihr, als einer dffentlichen Verkehrsanstalt, wenigstens
die moralische Verpflichtung obliegt, uberall da, wo es Noth that, selb-
st&ndig einzagreifen nnd den berufeaen Sanit&tspolizeibebdrden in die Hand
zu arbeiten, so wird man die Nothwendigkeit anerkennen mussen, dass
anch die Eisenbahnverwaltnng innerhalb ihres fiessorts alle Einrichtnngeo,
welche ndthig sind, nm der Choleragefahr zn begegnen, soweit dies durch-
ffihrbar ist, im Voraus trifft, vor Allem aber diejenigen ihrer Organe,
welche in erster Linie mit der ZugbefOrderung zn than haben, also dag
Stations- nnd Zngpersonal, mit den erforderlichen Verhaltungsmaassregeln
versieht.
Wie sich die Eisenbahnverwaltnng dieser Nothwendigkeit gegenuber
in Berficksichtignng der seitens der Sanitatspolizeibeb5rden nnmittelbar zn
treffenden Maassnahmen zn verbalten nnd welche Anweisnngen dieselbe
ihren Organen fur vorkommende Falle zn ertheilen hat, soil im Nach-
foigenden naher erOrtert werden.
I. Eine unmittelbare Mitwirknng der Eisenbahnverwaltnng findet
znnftchst, wenigstens der Regel nach, nicht statt bei der sanitatspoli-
zeilichen Deberwachung des Grenz verkehrs.
Im Falle einer Annaherung der Cholera an die dentsche Grenze soli
dem Eisenbahn-Grenzverkehr an deojenigen Orten, an denen ein erheblicher
Zutritt von Reisenden ans dem von der Cholera ergriffeoen Lande statt-
findet, besondere Anfmerksamkeit zngewandt werden. Es sollen seitens
der SanitatspolizeibehOrden Aerzte mit der Anfgabe betrant werden, die
Reisendeo in den Eisenbahnwagen einer Besichtignng zn nnterziehen nnd
Personen, welche an der Cholera erkrankt oder der Erkranknng verdachtig
sind, von der Weiterreise ansznschliessen. In aholicher Weise soil ver-
fahren werden. wenn die Cholera in irgend einem Theile des Inlandes ans-
gebrochen ist; indem fur diesen Fall seitens der Sanitatspolizeibeh5rde
eine gleiche Ueberwachnng des Gesnndheitszustandes der Reisenden auf
alien wichtigeren Knotenpnnkten der Eisenbahnen in den bedrohten Be-
zirken angeordnet wird, nm einer weiteren Verschleppung der Krankheit
vorzobengen. •)
Die Auswahl der Eisenbahnstationen, anf denen jene Ueber-
wachnng auszufuhren ist, geschieht znnachst durch die zustfindigen
•) Siehe den obeo angefubrten Erlass des preussiscben Mioisteriams der geist-
lichen a. s. w. Angelcgenheiten vom 14. Juli 1884.
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Die Choleragefahr und die EUenbabnen.
•203
Sanitatspolizeibehorden. Die gesundheitspolizeilichen Interessen weiseu
darauf hin, diese Dnter suchungsstati onen thunlichst nahe der Landes-
grenze oder der Grenze des von der Cholera befallenen inlfindischen Be-
zirkes einzurichten, dam it Cholerakranke oder Verd&chtige so wenig weit
als moglich in's Land gelangen. Ausserdem kommt es bei der Aaswahl
des Ortes darauf an, ob daselbst ffir Aerzte gesorgt werden kaon, und ob
sich Gelegenheit ffir eine angemessene Unterbringnng K ranker vorfindet oder
doch leicbt beschaflen lasst. Vom Standpunkte der Eisenbabnverwaltung ist
Wertb darauf zu legen, dass bei Auswahl der Untersuchnngsstationen die
Interessen des offentlichen Verkehrs, namentlich die planmassige Darchfflhrung
der Zuge, moglichst wenig beeintr&cbtigt werden. Von diesem Gesicbtspnnkte
aas wurden daher thnnlicbst nnr solche Stationen in's Ange zn fassen sein,
auf denen alle fabrplanmassigen Personenzuge obnebin einen Anfentbalt
haben, und anf welchen uberdies die planmassige Haltezeit so beraessen
ist, dass die Untersuchnng innerhalb oder doch wenigstens ohne eine er-
bebliche Ueberschreitung derselben vorgenomraen werden kann. Bei nicht
zu starken Zfigen werden zu der Untersuchnng, wenn sich nichts Ver-
dachtigea bei den Reisenden bemerken lasst, ffinf Minuten ausreichen,
andernfalls aber mindestens zehn Minuten erforderlich sein.
Bei Annaherung der Choleragefahr ist es fur die Eisenbabnverwaltung
rathsam, sich mit den berufenen Sanitatspolizeibehorden (Landesregierungen,
LaodespolizeibebOrden u. s. w.), sofern diese nicht, wie es allerdiugs iu der
Kegel der Fall sein wird, hierin die Initiative ergreifen, ungesaumt fiber
die Answahl geeigneter, thunlichst den beiderseitigen Interessen ent-
sprechender Untersuchnngsstationen in's Benehmen zu setzen. Zu berfick-
sichtigen ist hierbei, dass es der grftsseren Sicherheit wegen, da mdglicher
Weise die Krankheit bei einem Reisenden sich erst bemerkbar niacht, nach-
deua er die Grenz-Untersuchungsstation fiberschritten hat, nicht immer bei
der Errichtung von Grenz-Untersuchungsstationen auf den betreffenden
Linien das Bewenden bebalten wird, unter Umstanden vielmehr das Be-
durfoiss eotsteben kann, noch weitere Untersuchnngsstationen landeinwarts
namentlich an Eisenbahnknotenpunkten anzuordnen. Ist die Eisenbahn-
verwaltung von voruherein davon in Kenntniss gesetzt, wo eintreU-nden
Falles Untersuchnngsstationen eiogerichtet werden, so kann sie aucb reoht-
zeitig diejenigen Anordnnngen treifen, welche vom Standpunkte des Betriebes
erforderlich sind, nm die in Folge der sanitatspolizeilichen Ueberwachung
des Verkehrs nicht immer zu vermeidenden Storungen in der Regelmassig-
keit der Zugbeforderuug nach Mogliehkeit wieder auszugleiehen. Die ffir
die Untersuchnng eingerichteten oder in Aussicht g^nommenen Stationen sind
sammtlichen Stationen der betreffenden Bahnstrecke, auch den Nachbar-
verwaltungen behufs Unterweisung ibres Personals, alsbald mitzutheilen.
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204
Die Cboleragefahr and die Eiseubabuen.
Die Ausffihrung der Untersuchung anf den Stetionen ist alleio
Sacbe der SanitatspolizeibehOrden, sowie der von denselben damit beanf-
tragten Aerzte. Zar Ermittelnog von Cholerakranken oder der Cholera
verdachtigen Reisenden werden sich dieselben vor Allem bei dem Zog-
fuhrer and den Schaflfnera erkundigen, ob ihnen in Beziehnng aui den
Gesundheitszustand der Reisenden etwas anfgefallen ist, and diejenigen
zun&chst besicbtigen, bei denen dies der Fall war. Ansserdem werden
sie den Zug entlang gehen, am sich darch den Aagenschein zn fiberzeugen,
ob an einzelnen Reisenden etwas Verdachtiges ;zu bemerken ist and
gleichzeitig etwaige Mittheilungen der letzteren fiber Beobachtnngen ent-
gegennehmen, die sie fiber das Verhalten der Reisegefahrten gemacht
haben. Eine genaaere arztliche Untersachang der einzelnen Reisenden
findet nicht statt.
Da es weder nothwendig noch zalassig ist, die Reisenden behufs der
Ermittelung von Cholerakranken oder Verdachtigen anssteigen zu lassen
and in einem besooderen Raume za versammeln, die Besichtignng der-
selben vielmehr in dem Zuge stattfindet, so hat die Eisenbahnverwaltung
daffir zn sorgen, dass die einzelnen Wagenabtheile des Znges so lange ge-
scblossen bleiben, bis die arztliche Besichtignng stattgefnnden bat.
Zn einer raschen and sacbgemassen Erledigong der Untersachang
wird es wesentlich beitragen, wenn das Eisenbahnpersonal, welches
die aas den versenchten Gegenden kommenden Zuge begleitet, verpflichtet
wird, dem reisenden Publikum seine besondere Aafmerksamkeit zuzn-
wenden nnd seine Wahrnehmnngen sofort bei Anknnft aof der Unter-
suchnngsstation dem anwesenden Arzte zn melden. Das Zngbegleitpersonal
wird meist schon wabrend der Fahrt Mittheilnng von den Reisenden
erhalten, wenn Jemand nnterwegs von der Cholera oder einem der-
selben ahnlichen Leiden befallen werden sollte; aber ancb die eigenen
Beobachtnngen (Vernnreinigong eines Wagens im Innern oder an der
Aussenseite mit erbrochenen Massen, haufiges Aufsachen des Abortes
seitens einzelner Reisenden) kOnnen ihre Aufmerksamkeit erregen. Wenn
ein Reisender an Durchfall and Erbrechen oder auch nor an beftigein
Dnrchfall erkrankt ist, so mnss derselbe von dem Zugpersonal bis anf
Weiteres als choleraverdachtig angesehen werden. Es mussen daher ohne
Anfsehen oder Bennruhignng der Mitreisenden dnrch Aeussernngen fiber
die mdgliche Natnr der Krankheit diejenigen, welche sich mit dem Eranken
in demselben Wagenabtheil befinden, sofern sich vor Anknnft anf der
Untersncbnngsstation hierzn die Gelegenheit bietet, womOglich in einem
anderen Abtbeil nntergebracht werden. Auch hat das Zugpersonal thun-
lichst schon wabrend der Fahrt in geeigneter Weise festzustellen, wer der
Erkrankte ist, woher er kommt nnd welches das Ziel seiner Reise ist.
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Die Choleragefahr und die Eisenbahnen.
•205
Weno MitreiseDde von den Entleernngen des Kranken beschmutzt sind, so
sind 8ie hierauf aufmerksam zu machen, damit sie sich reinigen.
Wird auf der Untersuchungsstation ein an der Cholera oder an einem
den Verdacht der Cholera erregenden Leiden Erkrankter vorgefunden, so
wird derselbe in der Regel dnrch die 9anitatspolizeibeh5rde anch gegen
seinen Willen von der Weiterfahrt ansgeschlossen werden. Sache
des Arztes nnd der Polizeibehdrde ist es alsdann, das Weitere seinet-
wegen zu besorgen. Ist jedoch der Eranke dem Ziel seiner Reise bereits
nahe, an demselben heimisch nnd gestattet sein Znstand es, so kann ihm
anf seinen Wunsch nnd nnter ZostimmuDg des Arztes die Weiterreise
gestattet werden, falls die nothwendige Absondernng des Eranken in dem
Wagenabtheil, in welchem er sich befindet, ansfubrbar ist. Sache der
Eisenbahnverwaltnng ist es alsdann, den Kranken weiterhin von anderen
Reisenden getrennt zu halten und dafur zu sorgen, dass der betreffende
Wagen alsbald ans dem Zuge gesetzt und bis nach Desinfektion ausser
Betrieb gelassen wird.
Znr vorlanfigen Unterbringung der im Zuge vorgefnndenen
Kranken hat die Eisenbahnverwaltnng anf den Untersnchnngsstationen
thunlichst die erforderlichen Ran me zur Verfflgung zn stellen. Die
Aoswahl solcher Ranme wird zu gescbehen haben, sobald die Be-
stimmung der Untersnchnngsstationen dnrch die Sanitatspolizeibehorde
erfolgt ist. Ein solcher Raum kann ziemlich klein sein, da er in
der Regel kaum mehr als eine oder zwei Personen und zwar fur
knrze Zeit aufzunehmen hat. Er ist moglichst so ansznw&hlen, dass
er nach seiner eigentlichen Zweckbestimmnng weder der Benutznng dnrch
das Publikum offensteht noch anch von den Beamten und Arbeitern der
Eisenbahnverwaltnng behnfs dienstlicher Verrichtungen oder zu Aufenthalts-
zwecken benutzt zu werden braucht, vielmehr von der Benntzung dnrch
dritte Personen vollkommen abgescblossen werden kann. Einer besonderen
Einrichtung bedarf es gew5hnlich nicht; nnr wird ein Lager beschafft
werden roussen. das nOthigenfalls sofort in demselben aufgestellt werden
Unn, sowie Gef&sse zur Aufnahme von Entleerungen des Kranken.*)
Ansserdem mnss der Fussboden so beschaffen (gedielt, zementirt n.s.w.) sein,
dass er eine grnndliche Reinignng nnd Desinfektion gestattet. 1st ein
geeigoeter Raum nicht vorbanden und anch nicht leicht herzustellen, so
ist es zur Noth ausreichend, den Wagen, in welchem sich der Kranke
*) In Preussen stellt nach einem Uebereinkommen zwischou der Eisenbabn- und der
Medirinalverwaltung die erstere die erforderlichen RSume auf den Babnbofen, soweit ge-
eignete vorbanden sind, zur Verffigung; dagegen werden etwaige Rosten der Einrichtung
w»d Unterhaltung derselben nicbt von der EisenbabuTerwaltung bestritten.
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20H
Die Cboler&gefabr und die Eisenbabnen.
befindet, aus dem Znge auszasetzen nod auf ein Nebengeleise za fuhreo,
sodass der Kranke in demselben bleiben kann, bis er nach der Kranken-
anstalt gebracht wird.
Da auf den Untersuchungsstationen die Ortspolizeibehorden angewiesen
werden, rechtzeitig fur BereitBtellung einer Krankenanstalt zur end-
gultigen Unterbringung der Kranken sowie ffir Transportmittel zur Ueber-
ffihrung derselben nach der Krankenanstalt Sorge za tragen,*) so wird
letztere in kfirzester Frist erfolgen kOnnen, namentlich wenn die Polizei
behOrde vorher davon benachrichtigt ist, dass die Ankunft eines Kranken
mit einem bestimmten Znge zn erwarten sei. Um dies zn ermOglicben,
werden die Organe der Eisenbahnverwaltung, zunachst das Zugpersonal,
anznweisen sein, allemal dann, wenn ein Reisender in dem Znge an ver-
dachtigen Erscheinungen erkrankt ist, and wenn der Zog vor Ankanft
auf der Untersuchungsstation noch eine Zwischenstation berfibrt, auf der
er za balten hat, sofort beim Eintreffen auf der letzteren dem dienst-
habenden Stationsbeamten Anzeige zu erstatten. Der letztere hat sofort der
nachsten Untersochungsstation telegrapbische Meldung davon za
machen, dass mit dem Zuge ein verdftchtiger Kranker eintreffen werde.
Dem Voretande der Untersuchungsstation obliegt alsdann, unges&umt der
OrtspolizeibehOrde oder dem auf dem Bahnhofe befindlichen Pol izeib earn ten
und dem fur die Besichtigung der Reisenden bestellten, anwesenden oder
zu erwartenden Arzte, die erforderliche weitere Mittheilung zu machen .
II. Selbst bei sorgfaltigster Ueberwachung des Reiseverkehrs wird
es nicht immer zu verhuten sein, dass bei den aus den verseuchten
Gegenden kommenden Reisenden erst nachtraglich, nachdem sie die ge-
sundbeitspolizeiliche Kontrole und den Bereich der von den Sanitatspolizei-
behOrden eingerichteten Dntersuchungsstationen passirt haben, die Krauk-
heit ausbricht, und damit die MOglichkeit einer Weiterverbreitung derselben
entsteht. Nicht minder besteht die MOglichkeit, dass erkrankte Reisende
schon, bevor der von ihnen benutzte Zug die nachste polizeiliche Unter-
suchungsstation erreicht, auf einer Zwischenstation den Zug verlassen und
einer unmittelbaren sanit&tspolizeilichen Ueberwachung nicht unterworfen
werden konnen.
In solchen Fallen tritt besonders an die Eisenbahnverwaltung
und deren Organe die Aufgabe heran, aus eigener Entschliessung Maass-
nahmen zu treffeo, um der drobenden Gefahr schnell und grundlicb entgegen-
zutreten, bis es geluogen ist, die Sanitatspolizeibeh5rden, denen alsdann
das Weitere uberlasssn bleibt, heranzuziehen. Demgemass bedarf es ge-
*) So wenigsUns in Preussen. Vergl. Verordnung vom 8. August 1885, betr. »ani-
tatspolizeiliche Vorschriflen bei wsteckenden Krankheiten.
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Die Choleragefabr und die Eisenbahnen.
207
rade far diese F&lle einer besonderen Unterweisung des Stations- and des
Zugbegleitungspersonals.
A. Zunachst ist der Fall in Betracht zu ziehen, dass ein Reisender
an cboleraverdfichtigen Erscheinungen erkrankt aaf dem Zielpankte
seiner Reise eintrifft oder wegen eingetretener Erkrankung aas
eigenem Antriebe seine Reise aaf einer fruberen Station nnterbricbt and
bier den Zag verlasst.
Wenn aaf dem Bahnhofe oder in dessen anmittelbarer Nftbe eine
anlasslich der Choleragefabr eingerichtete besondere Polizeiwache, (welcher
der Reisende sogleich zu uberweisen sein wfirde), nicbt vorbanden ist, so
mass die Station, sobald sie dorcb das — in solcben Fallen zar Anzeige zu
verpflichtende — Zugpersonal oder aaf Grand eigener Wahrnehmungen von
der eingetretenen verd&chtigen Erkrankung Kenntniss erh<, gehalten sein,
den Reisenden zu ersucben, vorl&ufig bis zum Eintreffen arztlicher Hulfe
auf dem Bahnhofe zu verbleiben. Weigert derselbe sich dessen, so er-
ubrigt in Ermangelung entsprechender Zwangsbefugnisse der EisenbahD-
verwaltung nur, Namen und Wobnort, Absteigequartier sowie die Her-
kunft des Reisenden festzustellen und unges&umt unter Angabe der naberen
Cmstande der Polizeibehorde mitzutbeilen, damit diese die erforderlichen
weiteren Maassnabmen treffen kann. In dieser Weise warde die Station
aoch dann verfahren massen, wenn der erkrankte Reisende an dem Sta-
tion8orte nacbweislich seinen Wobnsitz bat, da dann in der Regel kein
Grand vorliegt, denselben aaf dem Bahnhofe zuruckzuhalten.
Verbleibt der Kranke, sei es in Befolgung des an ihn gerichteten
Ersuchens oder durch seinen Znstand genOthigt, auf dem Bahnhofe, so
ist far eine vorl&ufige geeignete Unterbringung desselben zu sorgen.
Da ein Bedurfniss hierzu anf jeder einzelnen Station der mit den ver.
seachten Gegenden in Verbindung stehenden Bahnlinien jeder Zeit eintreten
kaoo, so ist es nothwendig, dass beim Auftreten der Cholera in den an-
grenzenden Verkehrsgebieten uberall, nicht nur auf den von der Sanit&ts-
polizeibebOrde aogeordneten Untersuchungsstationen auf Bereitstellung der
erforderlichen R¨ichkeiten vorsorglich Bedacbt genommen wird. Wenn
auf kleineren Stationen ein besonderes Gelass nicbt verfugbar gemacht
werden kann, so wird es genugen, einen geeigneten Raum auszuwahlen,
welcher im Bedurfnissfalle sofort behufs Aufnahme von Kranken geraumt
werden kann. Schlimmsten Falles genfigt Aufstellung besonderer Eisen-
bai)nwagen (Gaterwagen) auf abseits gelegenen Geleisen.
Die Station, auf welcher ein choleraverdftchtiger Reisender vorlfinfig
nntergebracht wird, hat scbleunigst die Ortliche PolizeibehOrde zu be-
nacbrichtigen und ftrztlicbe Hulfe herbeizuholen. Die Polizei-
behorde hat, wenn em Cholerafall oder Verdacht der Cholera fest-
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Die Choleragefahr und die Eisenbahnen.
gestellt wird, gemasa der ihr — wenigstens in Prenssen*) — als
solcher obliegenden Verpflichtnng fur Fortschaffang, Unterbringong and
Verpflegang des Kranken nunmehr allein Sorge zu tragen. Da eine
moglichst bescbleanigte Entfernnng des Kranken ans dem Bereiche des
Bahnhofes scbon mit Rucksicht anf das dort verkehrende Pnbliknm im
allgemeinen Interesse dringend geboten ist, so ist es, nm eine rascbe
Durchfuhrnng der erforderlichen Maassnahmen zn sichern, zweckmassig,
sich scbon im Vorans — geeignetenfalls durcb Vermittelung der Aufsichts-
beh6rden (LandespolizeibebBrden) — mit den PolizeibehSrden am Sitze
der Stationsorte in Benehmen zn setzen nnd sicb diejenigen Stellen oder
Personen bezeichnen zn lassen, an welche vorkommenden Falles die er-
forderliche Anzeige zn erstatten ist. Urn eine mSglichst schlennige Heran-
ziehnng der Polizeibeb5rde zn ermdglichen, ist es dringend geboten, wenn
der Krankheitsfall bereits vor Ankunft des Reisenden anf der Zielstation
eintritt nnd bemerkt wird, schoo von der nachst vorhergehenden Station
aus, anf welcher der Zng anhalt, der Zielstation telegraphische Nachricht
zngeben zn lasseD, damit diese ungesanmt Vorbereitungen treffen kann.
Der Wagenabtbeil, in welchem sich ein cholerakranker oder -verdack-
tiger Reisender befnnden hat, darf vor Desinfektion nicht wieder benntzt
werden. Es ist daher nothwendig, dass derselbe, wenn der Kranke ihn ver-
lassen hat, verschiossen gehalten, nnd der Wagen, sobald sich dazn die
Gelegenheit bietet, u. U. anf der n&chstvorliegenden polizeilich eingerich-
teten Untersuchnngsstation, ans dem Znge ansgesetzt nnd anf ein ent-
legenes Nebengeleise geschoben wird, wo er desinfizirt werden mass. Der-
artige Wagen sind vielleicht zweckmassig bis znr Desinfektion mit einer
Bezettelnng zn versehen.
B. Ein anderer Fall ist es, wenn ein Reisender, nachdem der Zng
bereits den Bereich der Untersnchnngsstationen verlassen hat, nachtr&glich
unterwegs, fern von seinem Reiseziele, im Znge an verd&ch-
tigen Erscheinnngen erkrankt.
Wenn derselbe nicht ans eigenem Antriebe seine Reise nnterbricht
nnd anf einer Zwischenstation den Zng verl&sst, in welchem Falle, wie
nuter A. angegeben, zo verfahren ist, so wird es vor allem daraof an-
kommen, alsbald feststellen zn lassen, ob der Krankheitsfall die Anwen-
dnng besonderer Maassnahmen erfordert. Dies wird nnn aber mangels der
erforderlichen Einrichtongen and im Uebrigen anch ohne erhebliche Beein-
trachtignng der planm&ssigen Durchfuhrung eines Znges nicht anf jeder
beliebigen Zwischenstation m5glich sein. Es erscheint deshalb nothwendig^
den Kranken, mOglichst getrennt von sonstigen Reisenden, znnachst im
Znge zn belassen nnd bis nach einer vorliegenden grSsseren Station mit-
*) Vergl. die oben bereits angefahrte Verordnung vom 8. August 1835.
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Die Choleragefahr und die Eisenbahnen.
209
zatuhren*), auf welcber die erforderlichen Aerzte and sonstigen sanitaren
Einrichtungen vorbanden sind, and auch die Aufenthaltszeit des Zuges zur
Vornahme der nothigen Untersuchung ausreicht. Da in vorkommenden
Fallen die Auswahl derartiger Stationen nicbt wohl den Vorstanden der
Stationen uberlassen werden kann, so wird sich fur die Eisenbahnverwaltung
empfehlen, bei eintretender Choleragefahr — neben den von den Sanit&ts-
polizeibehOrden besonders eingerichteten (polizeilichen) Untersuchungs-
stationen (zn I) — fur die einzelnen Eisenbabn - Verwaltungsbezirke im
Beoehmen mit den Landespolizeibebdrden von vornherein auch die ffir die
bier in Frage stebenden Falle geeigneten Stationen auszuwahlen und diese
alsdann sogleich nach Artjener ersteren (polizeilichen) Untersuchungsstationen
einzurichten und zu behandeln. Im Allgemeinen werden hierzu die meisten
Schnellzugsstationen, mit Ausschluss etwa viel besuchter Badeorte u. dgl.
geeignet seio. Die ausgewahlten Untersuchungsstationen w&ren alsdann
sammtlichen Stationen des engeren Verwaltungsbezirks mitzntheilen.
Findet sich in einem Zuge ein verdacbtiger Eranker vor, so muss
derjeoigen Station, auf welcher der Zug zunachst anhalt, seitens des Zug-
personalssofortMeldung biervon gemacbt werden. Der diensthabendeStations-
beamte hat alsdann ungesaumt der n&chstvorliegenden, als Untersuchungs-
station in dem bier angegebenen Sinne bezeichneten Station telegraphisch
mitzntheilen, dass in dem Zuge ein verdacbtiger Eranker sich befindet.
Wenn die Station, auf welcber der Erankheitsfall zuerst entdeckt oder ge-
meldet wird, selbst eine solche Dntereuchungsstation ist, so wurde sie in
der Regel auch die Obliegenheiten einer solchen zu ubernehmen haben.
Wenn indessen eine Heranziehung des Arztes und der PolizeibehSrde bier
innerhalb des fahrplanmassigen Aufenthalts oder ohne erhebliche Ueber-
schreitung desselben nicbt moglich ist, so wurde es unter Dmstanden,
wena es sicb nicbt etwa schon um einen schweren Erkrankungsfall handelt,
nieht ansgeschlossen sein, zur weiteren Behandlung des Eranken erst die
nachste Untersuchungsstation in Anspruch zu nehmen und den Reisenden
bis dahin mitzufahren. Die fragliche Station wurde alsdann nur die Pflichten
der sonstigen Zwischenstationen zu erfullen haben.**)
*) Nach S 13 des Betriebsreglements fur die deutscben Eisenbahnen konnen Per-
tonen, welcbe wegen einer sichtlichen Krankbeit oder ans anderen Grunden durcb ibre
Nachbarscbaft den Mitreisenden augenscbeinlich lastig werden, sofern kein besonderes Kupee
trzahlt nnd bereitgestellt werden kann, nacbtraglich von der Weiterbeforderung ausge-
Kblo88en werden. Wenn es sich indessen um die Moglichkeit einer Erkrankung an der
Cholera handelt, durfte diese Vorschrift einerseits aus Humanitatsrucksichten, andererseits
aber auch, weil sonst leicbt einer Ausbreitung der Kraokbeit Vorscbub geleistet werden,
koonte, auf den nicht als Untersuchungsstationen vorgesehenen Zwischenstationen nur im
aussereten Noth falle zur Anwendung zu bringen sein.
**) Wenn die nachste Untersuchungsstation ausnahmsweise so nahe belegen ist, dass
<s zweifelhaft ist, ob bis zur Ankunft des Zuges daselbst der Arzt zur Stelle sein kann,
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210
Die Choleragefahr und die Eisenbahnen.
Die von dem Erkrankungsfalle telegraphisch benachrichtigte Unter-
snchungsstation bat ohne Verzug die Polizeibehdrde za benachrichtigen und
far arztliche Hulfe za sorgen. In der Regel wird derjenige Arzt herbei-
zaholen sein, welcher von der PolizeibehOrde mit der Vornahme der-
artiger Untersuchungen besonders bet rant and der Eisenbahnverwaltnng
als solcher bezeicbnet iBt. Im Uebrigen ist in derselben Weise zn ver-
fahren, wie anf den ordentlichen(polizeilichen)Untersuchung88tationen (s.oben
aoter I). Jedenfalls ist der Kranke bis zur Ankunft des Arztes in dem
Wagenabtheil, in welcbem er eingetroffen ist, zu belassen, und dieser
verschlossen za balten. Die weiteren Anordnnngen hat alsdann der Arzt
zu treffen.
Der Wagen ist demnachst ans dem Zage auszusetzen and so zu be-
bandeln, wie obeo unter A. a. E. angegeben ist.
C. Fur die mit dem Kranken in demselben Wagenabtheil
befindlicben Mitreisenden sind besondere Maassregeln nicht erforderlich.
Nur sind dieselben allemal thoolichst in einem anderen Wagenabtheil
nnterzabringen, and, falls sich erkennen lasst, dass sie von den Ent-
leerungen des Kranken beschmatzt sind, hierauf aofmerksam za machen,
damit sie sich reinigen. Selbstverstandlicb stent nichts entgegen, dass An-
gehorige oder Bekannte des Erkrankten, welche zu seiner Unterstutzung
bei ibm bleiben wollen, aach bei ibm gelasseo werden.
Bei Ankunft aaf der Untersuchungsstation sind in alien Fallen die-
jenigen Personen, welche sich mit dem Kranken in demselben Wagenab-
theil befonden haben, seitens des Zugpersonals sofort dem Arzte za be-
zeichnen, damit dieser denselben die nOtbigcn Weisungen ertheilen kann.
III. Eine besondere Wichtigkeit ist uberall der strengsten Beach-
tang der bestehenden .Desinfektionsvorschriften*) auch durch
die Organe der Eisenbahnverwaltnng beizumessen. Wenn aach die Des-
infektion der Eisenbahnwagen und der sonst mit den Ausleernngen eines
Kranken in Beruhrung gekommenen Gegenstande auf den von den Sanitats-
polizeibehOrden eingerichteten Untersacbnngsstationen (za I.) in der Regel
darch die PolizeibehOrden oder durch die von denselben mit der Ueber-
wachung des Reiseverkehrs betraaten Aerzte unmittelbar veranlasst werden
wird, so k5nnen doch Falle eintreten (s. unter II.), in denen die Organe
so wurden zweckmassig sogleich die be id en nacbstvorliegeuden derartigea Stationen zu
benachrichtigen sein, damit nothigenfalls erst die zweite derselben die Obliegenheiten einer
solcheD ubernehmen kann.
•) Mit dem Eingangs erwahnten Erlasse des preussischen Ministeriums der geist-
licbeu u. s. w. Augelegenbeiten vom 18. Juli 1884 ist eine besondere „Instruktion fur Vornahme
der Desinfektion" herausgegeben. Die darin gegebenen Vorschriften sind im Folgenden mit-
benutzt.
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Die Choleragefabr und die Bisenbahnen.
211
der Eisenbahnverwaltnng aus eigenem Antriebe die erforderlichen Maass-
oabmen treffen mussen, wenn nicht die Gefahr einer Weiterverbreitung der
Krankbeitskeime eintreten soil. £s ist desshalb nothwendig, die Eisen-
bahnstationen einerseits mit den erforderlichen Desinfektionsmitteln
(100 prozentiger Karbolsaure, acidum carbolicnm depuratnm) auszurusten,
aodererseits aber sie fiber die Anwendung derselben, sowie fiber die sonst
zu treffenden Vorsichtsmaassregeln genan zn belehren. Hierbei ist vorzugs-
weise Folgendes zu berficksichtigen:
1. Znr Desinfektion der von einem Kranken benntzten Eisenbahn-
wagen ist es erforderlicb nnd ausreichend, dieselben ausser Ge-
braaeh za setzen und vierzehn Tage laog an einem warmen,
trockenen, thonlichst vor Regen geschfitzten Orte anfznstellen nnd
ausluften zn lassen. Weitere Maassnahmen sind anch znr Des-
infektion der verunreinigten Wagenpolster, Matratzen n. s. w. nicht
erforderlicb.
2. Mit den Ansleerangen der Kranken vernnreinigte Fussboden,
Mobel, Holz- oder Metalltheile n. s. w. sind mit trockenen Lappen
wiederholt nnd grundlich abznreiben, letzere aber zn verbrennen.
3. Mit Ansleernngen bescbmntzte Leib- nnd Bettwasche muss sofort
in eine Earbols&nre-LOsnog, die dnrch Anfidsnng von 1 Tbeil
sogenannter 100 prozentiger Karbolsanre in 18 Theilen Wasser
uDter hanligem Umruhren bergestellt wird, hineingelegt nnd zum
Zweck der Desinfektion 48 Stnnden in derselben eingeweicht
bleiben, sodann aber mit Wasser gespult werden.
4. Die Ansleernngen der Kranken sind wom5glich sofort in einem
Gefasse anfznfangen, in welchem eine KarbollOsnng (wie zn 3)
enthalten ist. Die Menge der znr Desinfektion der Ansleernngen
zn verwendenden Karbolsanre-Ldsnng mass mindestens den ffinften
Tbeil der ersteren ansmachen.
5. Kleidnng8stucke, fflr welche die unter 3 angegebene Behandlnug
nicht angangig ist, sowie Betten nnd andere Effekten mussen,
wenn sie dnrch Ansleernngen vernnreinigt sind, sofort ausser
Gebranch gesetzt und demnachst von sachkundiger Hand mit
heissen Wasserdampfen behandelt werden. Gegenstande von ge-
ringerem Werthe sind wenn thunlich, statt sie einer Desinfektion
zu unter werf en, zn verbrennen.
6. Alle Personen, welche mit dem Kranken oder seinen Effekten in
Berubrung gekommen, namentlich aber von den Ansleernngen des-
selben beschmntzt sind, haben sich, bevor sie wieder mit Men-
schen in Verkehr treten oder etwas geniessen, grundlich zu reini-
gen und die Hande mit der vorerwahnten KarbollOsung zu waschen.
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212
Die Choleragefabr und die Eisenbahnen.
IV. Allgemein muss es den betheiligten Organen der Eisenbahnver-
waltnng, dem Stations- nod Zogbegleitungspersonal, zur unbedingten Pflicht
gemacbt werden, den seitens der PolizeibehOrden und der beanfsichtigenden
Aerzte im Interesse einer raschen und sachgemfissen Durchf&hrnng der an
sie ergehenden Anforderungen, soweit es in ibren Kraften steht nnd nacb
den dienstlichen Verbaltnissen ausfuhrbar ist, nnbedingte Folge zn leisten,
nnd anch obne besondere Anfforderung denselben alle erforderlichen Mit-
theilnngen zn machen. Im Uebrigen mnss das Eisenbahnpersonal beim Vor-
kommen verdachtiger Erkrankungen mit der grOssten Vorsicht nnd Ruhe
zn Werke gehen, damit alles vermieden wird, was zu einer Panik nnter
den Reisenden oder bei dem sonstigen Pnblikum Anlass geben kOnnte.
Die fur das Eiseobahndienstpersonal bestimmten Dienstanweisnngen
mussen den betheiligten Beamten, wenigstens soweit es sicb um allge-
raeine Vorschriften handelt, also etwa vorbehaltlich der jedesMal den Ort-
licben Verbaltnissen anzopassenden besonderen Bestimmnngen, rechtzeitig
nnd nicht erst in der letzten Stnnde mitgetheilt werden, damit die Be-
amten sich mit denselben uberall vertrant macben und eintretenden Falles
ohne langes Besinnen mit Umsicht nnd Thatkraft darnach verfahren
konnen.
Um ein fortgesetztes Zusammengehen der Organe der Eisenbahnver-
waltnng mit denjenigen der Sanit&topolizeibehorden aucb in der Ans-
fuhrnng nach MOglichkeit zu sichern, wird es sich aucb empfehlen, von
alien solchen Dienstanweisnngen sowie anch von den auf Grund gegen-
seitiger Verstftndignng oder sonst seitens der BehOrden getroffenen Ein-
richtungen und Anordnungen jedes Mai den dabei in Frage kommendeo
SanitatspolizeibehOrden alsbald Mittheilung zu machen. —
Wenn beim Herannahen der Choleragefahr die zur Abwehr derselben
zu treflFenden Maassnahmen, insoweit die Eisenbabnverwaltung dabei in
Betracht kommt, so zeitig als mdglicb zwischen den SanitatspolizeibehOr-
den und den BehSrden der Eisenbabnverwaltung vereinbart und von den
letzteren entsprechend vorbereitet werden, uud wenn ferner das Eisen-
babn- Stations- und Zugbegleitongspersonal rechtzeitig und eingehend fiber
besonderen Pflichten nnterwiesen und mit den erforderlichen Verhaltungs-
massregeln versehen wird, so wird in vorkommenden Fallen nicbt nnr
eine Weiterverbreitung der Cholera durch die Eisenbahnen nach Mdglich-
keit verhindert, sondern es werden zugleicb auch etwaige nnvermittelte,
die Interessen des OfFentlichen Verkehrs mehr als nOthig schadigende Ein-
griflfe der SanitfitspolizeibehOrden in die Verhaltnisse des Eisenbahn-
betriebes in der Kegel vermieden werden.
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Die Eisenbahnen der Erde.
213
Die Eisenbahnen der Erde.
1881 bis 1885.
Im Anschluss an die in den fruheren Jahrg&ngen en thai ten en Mit-
theilungen*) uber die Entwicklnng des Eisenbahnnetzes der Erde bringen
wir im Nacbstehenden eine Uebersicht der Entwicklnng der Eisenbahnen
der Erde in dem Jahrfunft von 1881 bis 1885 nnd des Verhaltnisses der
Ende 1885 im Betrieb gewesenen Eisenbabnlange zum Flacheninhalt nnd
zor Volkszahl der einzelnen Lander. Die in dieser Uebersicht enthaltenen
Zablen sind wiedernm zum grossten Theile amtlichen Qnellen entnommen,
nach welcben anch einzelne der in den fruheren Uebersichten enthaltenen
Zahlenangaben berichtigt werden konnten.
Das Eisenbahnnetz der Erde hat nacb dem Ergebnisse der Zusammen-
?t el long in der Zeit von Ende 1881 bis Ende 1885 im Ganzen einen Zu-
wachs von 93872 km erhalten und somit zu letzterem Zeitpunkte eine
Ansdehnnng von 487 740 km erlangt. Die starkste Zunahme zeigt Amerika,
deaaen Eisenbahnnetz in dem bezeicbneten Zeitranme um 59698 km oder
am 31,3 pCt. gewacbsen ist, und mit 250663 km erheblich mehr Eisen-
bahnen besitzt, als die ubrigen vier Welttheile zusammengenommen. Das
Eisenbahnnetz Europas ist in dem Jahrfunft nur nm 22325 km oder 12,9 pCt.
gewacbsen. Die verhaltnissmassig starkste Zunahme zeigt sich in
Australien, dessen Eisenbahnl&nge um 53 pCt. zugenommen bat.
1 Vergl. xuletzt Archiv 1886 S. 289.
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214
Die Eisenbahnen dcr Erde.
Uebersicht der Entwieklnng des Eisenbahnnetzes der Erde vom Schlusse
der Eigenbahnlangen zur Flachengrosse und
3. 4.
Linge der im
2.
Lander
5.
6. 7.
befiodlichen Eisenbahnen
am Ende des Jabres
1881 | 1882 j 1883 [ 1884
is*;.
I.
Deutschland:
Preussen
Bayern
Sac h sen
Wurttemberg
Baden
Elsass-Lothringen
Uebrige deutsche Staaten . .
Zusammen Dentscbland
Oesterreich - Ungarn , einscbliesslich
Bosnien u. 8. w
Grossbritannien und Irland . . .
Fraokreich
Russland einschl. Finnland . . .
Italien
Belgien
Niederlaude einschl. Luxemburg .
Schweiz
Spanien
Portugal
Danemark
Norwegen
Scbweden
Serbien
Rumanien • - ,
Griecbenland
Europ. Turkei, Bulgarien, RunHk-n
Zusammen Europa .
.11. Amerika.
Vereinigte Staaten von Amerika .
Britisoh Nord-Amerika . . . .
Mexico
Vereinigte1 Staaten von Colombien
Cuba
Venezuela
Republik San Domingo . . .
Brasilien
Argeutmische Republik . . . .
Paraguay . ,
Uruguay
Chili
Peru
Bolivia
Ecuador .
Amerika .
Kilometer
20 061
4 874
2 045
1448
1312
1 222
3 29 )
34 257
18 889
29 262
27 618
23 896
8 893
4 182
2 360
2618
7 794
1 219
1 620
1 115
6 174
1430
11
1 894
20 453
4 948
2 070
1 550
1329
1240
3 360
21039
5 040
2 124
1 560
1329
1 293
3 425
34 950
19 696
29 531
28 880
24 452
9182
4 240
2 400
2 733
7 848
1 482
1 750
1 500
6 300
1 470
11
1 394
35 810
20 598
29 890
29 688
25 121
9 450
4 302
2 520
2 797
8 251
1 492
1 790
1 550
6 400
1500
22
1 394
21680
5 068
2 216
1 560
1 329
1 300
3 567
36 720
22 073
30 370
31 216
25 767
10 1.18
4319
2 654
2 797
8 281
1 527
1 900
1 562
6 600
244
1 602
175
1 394
172 732
163 118
12 000
2 500
250
1 500
90
80
3 900
2 500
72
430
1 800
2 600
56
69
177 792
181 326
13100
3 580
265
1600
90
80
4 850
2 650
72
430
1 800
2 600
56
69
190 965 212 568
191 356
14 200
4 840
265
1 600
128
80
5 100
3 500
72
470
1 800
2 600
56
69
226 136
201 735
15 000
5 200
265
1 600
138
80
6 115
4 100
72
470
1 800
2 600
56
69
22 342
5 142
2 232
1 560
I 331
1361
3 567
37 535
22 613
30 843
32 491
26 483
10 354
4 410
2 800
2 797
9 185
1 529
1 942
1562
6 892
241
1660
3?3
1 394
182 575 189 116 195 057
207 508
17 500
5 600
265
1 600
153
80
7 062
5 484
72
500
2 100
2 600
70
69
239 350 | 250 663
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Die Eisenbahnen der Krde.
215
des Jahres 1881 bis znm Schlnsse des Jahres 1885 and das Yerhaltniss
Berolfceruiigszahl der einzelnen Lander.
8.
9-
10.
u.
12. 1
13.
2.
hi einzelnen Liindern
Es trifft Elide
1885
IRS 1 -
Bahnlangeaufje
Lander
im
in
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Gauen
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100
10000
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8.100
s
qkm
rung*tabl
qkm
Blnw.
Kilometer
Kilometer
1. Earopa.
Deutschland:
2 281
11,4
348 331
28 313 833
6,4
268
5,5
75 863
5 416 180
/*
9,s
i>ayern.
187
9>i
14 993
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14,9
7*
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112
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1 994 849
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7*
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19
15 081
1 600 839
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139
11*
14 509
1 563 145
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272
7*
52 313
4 772 573
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uenrige ueuiscne oiaaten.
3 278
Q
540,o94
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8,0
Zusammen Deutschland.
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40 495 396
5*
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1581
5*
314 951
36 681 749
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8,4
urussoniannien unu inaiiu.
4 873
17,8
528 572
37 405 290
6,1
8,7
r r <i ii k rt icq.
2587
10,8
5 389 628
87 438 572
0.5
3*
Kiis^iaiKi einsctii. riiiniann.
1461
I64
28a 172
29 362 335
3.6
3,5
T,_|. _ _
itanen.
228
5*
29 457
5 784 958
15,0
7,6
Beltrien.
440
1 ft *
10,6
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7,9
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179
41 390
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6,8
9.7
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1.8
5*
Spanien.
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1,7
3*
Portugal.
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5,,
9*
Danemark.
147
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0,5
8,1
Norwegen.
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1 1,6
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14,8
Schweden.
044
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Serbien.
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1 0,1
1 947
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1,3
3,!
Rumanion.
312
2 018 97ft
Griechenland.
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22 325
12,9
—
Zusammen Eurona.
II Amprikn
44 390
27,2
9 187 360
57 000 000
2,2
36,4
veretnipte Muatoti »on AraeriKa.
5500
45,8
8 301 503
4 324 810
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1 946 292
10 447 974
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5,4
Mexiko.
15
6,0
ft 30 793
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0,9
Voretnigte Staaten von Oolumbien.
100
6,7
112 190
1 424 649
1.4
11,*
v una.
63
70*
1 639 398
2 121 988
0,7
v eueiueia.
23911
550 000
0,3
1*
Republik San Domingo.
3162
81,,
8 337 213
13 002 978
0,1
5.4
Brasilien.
2 984
119*
2 835 969
2 942 000
0*
18,6
Argentmische Republik.
238 290
476 048
1,5
Paraguay.
70
16,3
169 822
520 536
0*
9,6
Uruguay.
300
16,7
675 993
2 4bo».21
0*
8.6
Chili.
1 072 496
3 000 00' >
03
8,7
Peru.
14
25*
1 222 250
2 303 000
0,3
Bolivia.
650 938
1 500 O00
0,5
59 698 31,3
-
-
-
Zusammen Amerika.
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210
Die Eisenbahnen der Erde.
1.
2.
3.
1 4.
! 5.
! 6.
7.
Lau-
fen-
da
Lander
L&nge der im Betriebe beiindlichen Eisenbahnen
am Eade dss Jabres
No.
1881
| 1882
| 1883
| 1884
1885
III. Aslen.
K i
1 o m e t
e r
34
oo
36
O 1
38
39
( V vlrm
Kleinasieo
i\u^Ms>cnes transKaspiscues ueoiei .
15 800
200
372
600
! 120
16 200
260
872
231
990
120
16 650
260
372
231
1 100
298
18 100
260
372
231
1 150
426
19 308
289
372
500
1 150
559
Zus3.mrn©n Asicn .
17 092
18 173
18911
20 539
22178
IV. Afrika.
40
41
42
43
44
Natal
Mauritius, Reunion, Senegalgebiet .
1 500
1400
1 400
120
200
1 500
1 740
1 559
120
250
1 500
1 779
1 952
158
250
1 500
1900
2 487
158
270
1 500
1950
2 793
160
492
Zusammea Afrika . . .
4 620
5 169
5 639
6315
6 895
46
48
50
51
V. Australian.
X~ v u - v 1 1» ii u . » . • , • , ■
Victoria
Sud-Australien
Tasmania
West-Australicn
2 150
1 915
1 593
1 100
1 280
277
144
2 252
2 168
2 030
1 300
1 350
144
2 313
2 400
2 126
1 500
1 600
277
144
2 527
2 676
2 715
1 704
1 942
999
2 662
2 697
2 860
1 711
2 308
4.13
296
Zusammen Austral ien . .
8 459
9 521
10 360
12 134
12 947
Wiederholung.
I.
II.
III.
IV.
V.
Euro pa
Australien . .
172 732
190 965
17 092
4 620
8 459
177 792
212 568
18173
5169
9 521
182 575
226 136
18911
5 639
10 360
189 116
239 350
20 539
6 315
12 134
195 057
250 663
22 178
6 895
12 947
Zusammen auf der Erde 1
393 868
423 223
443 621
467 454
487 740
Werden zur Ermittelung des auf die Eisenbahnen der Erde verwen-
deten Anlagekapit&ls die Einheitss&tze fur das Kilometer Bahnlftnge an-
genomrnen, welche im vorigen Jabrgange des Arcbivs S. 296 ans den
gr&sstentheils amtlichen Quellen entoommenen Angaben fiber das Anlage-
kapita) von Eisenbahnen in verschiedenen L&ndern ermittelt warden, nam-
lich 298283 JC fur die europ&ischen nnd 156864 Jt fur die ausser-
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Die Eisenbahnen der Erde.
217
8.
Ztiwachs tod
1881-1865
im
7-8
Kilometer
3 508
89
500
550
439
im
Prosenten
8-100
22*
44,5
91,7
365.*
5 086
- I
550
1393
40
29,7
39,s
33,3
146,o
10. | 11.
In einzelnen Landeru
12. f IS.
Es trifft Ende
1885
Bahnlange auf je
qkm
Uor61ke-
mngszahl
100
'item
10000
Kinw.
4111 619 258118 449
63 998 2 764 384
50<> 710 000
- HI 36 700 118
1021354
677 220
6 817 265
1 674 319
Kilometer
0,6
0,s
0,i
0,,
0*
0*
0,7
1,4
7*
0,2
2,1
17*
2 275
512
782
1267
611
1028
136
152
49,,
23*
40,9
79*
55,«
80,s
49,i
105:6
4 m 53
•22 3-25
12,9
58 698
31,3
5086
29,t
2 275
49*
4 488
53.,
93 872
23*
270 392
608 401
1/)
229 078
860067
l,t
799 139
739 385
0,4
985 720
267 573
0,3
1 730 721
226 077
0,i
68 309
130 541
0,6
2 527 283
29 019
I 1 1 1 1 1
-i-
" 1
43,8
31*
38,7
63,'j
102,i
31,6
102,o
Lander
III.
Britisch-Indien.
Ceylon.
Kleinasien.
Russisches transkaspisches Gebiet.
Niederlindischlndien.
Japan.
Zusammen Asien.
IV. Afrlka.
Epypten.
Airier und Tunis.
Kapkolonie.
Natal.
Mauritius, Reunion, Senegalgebiet
V. Australlen.
Neuseeland.
Victoria.
Neu-Sud-Wales.
Sad-Australien.
Queensland.
Tasmania.
West-Australien.
Europe.
Amerika.
Asien.
Afrika.
Australien.
i Australien.
Wiederholang.
Zusammen aaf der Erde.
eorop&ischen Eisenbahnen, so ergiebt sich das Anlagekapital fur die Ende
1885 im Betrieb gewesenen Eisenbahnen
fur Europa zu 58182187131 JC
fur die ubrigen Erdtheile zn 45911426112 „
zusammen also zu 104 05)3 61 3 243 J(,
Arthif fir EUcnbabn«<?8<50. 1887.
15
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218
Die neuesten Gesetzentwurfe uber die Erweiterung und
Die neuesten Gesetzentwiirfe iiber die Erweiterung und
Vervollstandigung des preussischen Staatseisenbahnnetzes.*)
Dem preussischen Landtage sind auch in diesem Jabre wichtige Eisen-
bahnvorlagen zugegangen. In den beideo mit AllerhOcbster Ermachtigung
vom 7. Febraar eingebrachten, und durch Beschlass des Hauses der Ab-
geordneten vom 12. Februar — der eine einer besonderen, der andere
der Budgetkommission zur Vorberathnng fiberwiesenen — Gesetzentwurfen**)
ist einerseits eine Erweiternng des Staatseisenbahnnetzes durch den Er-
werb mehrerer Privateisenbahnen und die Herstellung neuer Eisenbahn-
linien, andererseits eine Vervollstandigung des Staatseisenbahnnetzes durch
verschiedene Bauausfuhrungen (Herstellung von zweiten Geleisen, Umbau
nnd Erweiternng von BahnhOfen u. s. w.) in Aussicht genommen.
A. Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes.
I. Dnrch den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen.
In dem Gesetzentwnrf Nr. 41 der Drncksachen soli die Staats-
regierung nnter Genehmigung der mit den betreflfenden Gesellschaften ab-
geschlossenen Vertrage zur kauf lichen Uebernahme:
1. der Berlin-Dresdener Eisenbahn rund 181 km
2. der Nordhausen-Erfnrter Eisenbahn „ 159 „
3. der Oberlansitzer Eisenbahn „ 122 „
4. der Aachen -Julicber Eisenbahn „ 40 „
5. der Angermunde-Schwedter Eisenbahn .... „ 23 „
zu 1, 3 und 5 bereits nnter Staatsverwaltnng.
znsammen 525 km
und zugleich zur Wiederverausaerung der Strecke Dres-
den-Elsterwerda der Berlin-Dresdener Eisenbahn . . 54 „
an das Konigreich Sachsen ermachtigt werden, sodass
also rund 471 km
in das Eigenthum des preussischen Staates ubergehen werden.
•) Vgl. Archiv 1884 S. 115ff., 1885 S. 152 ff., 1886 S. 332 ff.
**) Betreffend: a) den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen fur den Staat. (Nr. 41
der Druck&acben des Hauses der Ageordneten) ; b) die weitere Herstellung neuer Eisen-
babnlinien fur Recbnung des Staates und sonstige Bauausfuhrungen auf den Staatseisen-
bahnen. (Nr. 44 der Drucksachen.)
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Verrollstindigung des preussischen Staatseisenbahnnetzes.
219
1339285,71 Mark,
FQr die Ueberlassung ibrer Unternehmungen bietet der Staat unter
Uebernahme der Prioritatsanleihen und sonstigen Schulden der Gesell-
schaflen den Aktionaren folgende AbfindnDgen an, and zwar den Aktionaren :
a) der Berlin-Dresdener Eisenbabn-Gesellschaft fur
je 7 Stammaktien zn 300 Mark 3V2 prozentige
Staatsschuldverschreibungen znm Nennwerthc
von 500 <M, also fur 15750000 JC Stammaktien 3 750000 Mark,
fur je 7 Stammprioritatsaktien zn 600 Mark
3^2 prozentige Staatsschuldverschreibungen zum
Nennwerthe von 2400 Mark, also ffir 15750000
Mark Stammprioritatsaktien 9000000 „
zusammen 1 2 750000 Mark;
0) der Nordhausen-Erfurter Eisenbahn-Gesell-
schaft fur je 7 Stammaktien zu 300 Mark
3J/2 prozentige Staatsschuldverschreibungen
zum Nennwerthe von 750 Mark, also fur
3750000 Mark Stammaktien
fur je 7 Stammprioritatsaktien zu 300 Mark
3J/s prozentige Staatsschuldverschreibungen
zum Nennwerthe von 2250 Mark, also fflr
4500000 Mark Stammprioritatsaktien . .
zusammen 6 160714,28 Mark;
c) der Oberlausitzer Eisenbabn-Gesellschaft fur
je 7 Stammaktien zu 300 Mark 3*/2 pro-
zentige Staatsschuldverschreibungen zum
Nennwerthe von 300 Mark, also fur 7200000
Mark Stammaktien
fur je 7 Stammprioritatsaktien zu 600 Mark
3^2 prozentige Staatsschuldverschreibungen
zum Nennwerthe von 4000 Mark, also fur
10800000 Mark Stammprioritatsaktien . . 10285714,29 „
zusammen 1 1 314285,72 Mark;
d) der Aachen- Julicher Eisenbabn-Gesellschaft
fur je 7 Stammaktien bezw. Stammprioritats-
aktien zu 600 Mark 3l/j prozentige Staats-
8choldverschreibungen zum Nennwerthe von
6000 Mark beziehungsweise fur je 7 Stamm-
aktien zu 1200 Mark 3^2 prozentige Staats-
schuldverschreibungen zum Nennwerthe von
15*
4821428,57
1028 571,43 Mark,
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220
Die neuesten Gesetzentwdrfe fiber die Erweiteruog und
6857142,86 Mark,
2571428,57
9428571,43 Mark;
122142,86 Mark,
12000 Mark nebet einer baaren Zuzahlung
von 3 Mark fur jede Stammaktie zu 600 Mark
oder von 6 Mark fur jede Stammaktie zu
1 200 Mark und von 36 Mark fur jede Stamm-
priorit&tsaktie zu 600 Mark, also fur 4800000
Mark Stammaktien
und fur 1 800000 Mark Stammprioritatsaktien
zusammen
(ohne die aus den Reserve- oder Erneue-
rungsfonds ' zu zahlende Baarabfindung
von zusammen 132000 Mark)
e) der Angermunde-Schwedter Eisenbahn-Ge-
sellschaft fur je 7 Stammaktien zu 300 Mark
31/? prozentige Staatsschuldverschreibungen
zum Nennwerthe von 300 Mark, also fur
855000 Mark Stammaktien
fur je 7 Stammprioritatsaktien zu 600 Mark
3^2 prozentige Staatsschuldverschreibungen
zum Nennwerthe von 1600 Mark, also fur
855000 Mark Stammprioritatsaktien . . .
zusammen
Zur Abfindung der Aktionare fur den Umtausch
ihrer Aktien zum Nennwerthe von 66060000 Mark_
sind hiernach an Staatsschuldverschreibungen erfor-
derlich im Ganzen 40101428,58 Mark
(fur die Aktien der bereits erworbenen Privatbahnen 1994266 133,75 Mark,
zusammen also 2034367562,33 „ )
Hierzu treten die vom Staate selbstschnldoerisch zu ubernehmenden
Prioritatsanleihen in dem Ende 1885 und J 885/86 noch im Umlauf be-
findlichen Betrage:
a) der Berlin-Dresdener Bahn von
b) der Nordhausen-Erfurter Bahn .... „
c) der Oberlausitzer Bahn „
d) der Aachen-Jiilicher Bahn „
e) der Angermunde-Schwedter Bahn ... „
:)25714.29 „
447857,15 Mark.
20546900 Mark
4621800
1495200
3600000
48000
zusammen 30 31 1 900 Mark.
Unter Hinzurechnung des an die Stamm- und Stammprioritatsaktionare
der Aachen- Julicher Eisenbahn - Gesellschaft zu zahlende Baarabfindung
von znsammen 132000 Mark, welche aus den dem Staate zufallenden
Fonds bestritten werden sollen, stellt sich der Gesammtaufwand fur den
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Venrollstandigung des preussischen Staatseisenbabnnetzes.
221
Erwerb der bezeichneten Eisenbahnnnternebmungen anf 70545328.58 Mark,
and der zar Verzinsung dieser Summe — unter Berucksichtigung der mit
hoheren Zinsen belasteten Priorit&tsobligationen der Gesellschaften — jahr-
licb erforderlicbe Betrag anf 2768203,50 Mark.
An unbegebenen Prioritatsobligationen befanden sicb Ende 1885 and
1885/86 noch in Verwabrnng:
a) der Berlin-Dresdener Eisenbahn-Gesellschaft:
4J/2 prozentige Obligationen 2 160000 Mark
b) der Nordhausen-Erfurter Eisenbahn-Gesellschaft:
4V2 prozentige Obligationen 292 100 „
c) der Oberlansitzer Eisenbahn-Gesellscbaft:
4 prozentige Obligationen 244500 „
zusamraen 2 696 600 Mark,
welch e ffir die landeshenrlich festgesetzten Zwecke verwendet and an deren
Stelle nacb Maasscjabe des Bedfirfnisses Staatsschaldverscbreibnngen veraus-
gabt werden Mranen (§ 5 des Gesetzentwurfs.)
Unerledigte Konzessionen zum Ban neuer Bahnen sind nnr bei der
Aachen- J ttlicher Eisenbahn-Gesellschaft vorhanden, welche die Eonzession
zum Ban nnd Betriebe einer Eisenbahn nntergeordneter Bedeutung von
der Station Morsbach der Aachen- Jfilicher Eisenbahn nach der Station
Kohlscbeid der Aachen- Dfisseldorfer Eisenhabn unter dem 5. Juli 1886
erbalten hat. Die Gesellscbaft beabsichtigte die im Baufonds Ende 1885
Doch vorhandenen Mittel von 758000 Mark zn dem Ban dieser Bahu
zu verwenden.
Der Gesetzentwnrf nnd die beigeffigten Erwerbsvertrage entsprechen
nach Anlage nnd Fassnng im Wesentlichen den in fruheren ahnlichen
Fallen vorgelegten Gesetzentwurfen nnd Vertrftgen.
Danach sollen die sammtlichen oben bezeichneten Unternehmungen
sofort kaoflich fibernommen nnd die betreffenden Gesellschaften am ersten
des zweiten anf die Perfektion der Vertr&ge folgenden Monats aufgelost
werden. Die Liquidation der Gesellschaften erfolgt fur Rechnnng des
Staates. Der Uebergang des Eigentbnms findet bei den bereits nnter
St&atsverwaltung stehenden Unternehmnngen der Berlin-Dresdener, Ober-
lansitzer nnd Angermfinder-Schwedter Eisenbahn mit der Perfektion der
betreffenden Vertrage statt, die Nordhansen-Erfnrter nnd Aachen- Jfilicher
Eisenbahn werden am 1. des zweiten anf die Perfektion der Vertrage
folgenden Monats ubergeben. Die Verwaltnng sfimmtlicher Unternehmnngen
geschieht jedoch schon von Beginn des lanfenden Rechnnngsjahres (1. Januar
nnd 1. April 1887) ffir Rechnnng des Staates.
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222
Die neuesteu Gesetzentwurfe uber die ErweiUrung und
Mit dem Erwerb der Bahnen fallen dem Staate anch die Aktivfonds
der Gesellschaften zn, welche nach dem Oebergange ibrer Unternehmungen
auf den Staat fur die bisherigen Zwecke der Privatverwaltung entbehriich
warden. Die Hohe e&mmtlicher Fonds beziffert sich nach dem Rechnungs-
abschlnsse 1885 nnd 1885/86 nach Abzng der an die Gesellschafts-
direktoren zn zahlenden Abfindnngen nnd der an die Garanten der Nord-
ic ausen- Erf urter Eisenbahn-Gesellschaft zn leistenden Entschadigung*):
a) bei der Berlin-Dresdener Eisenbahn auf . . . 1850619 Mark,
b) bei der Nordhau9en-Erfnrter Eisenbahn anf . . 10500 „
c) bei der Oberlausitzer Eisenbahn auf ... . 977331 „
d) bei der Aachen- Julicher Eisenbahn auf . . . 273991
e) bei der Angermunde-Schwedter Eisenbahn anf 62 300 „
zusammen: 3174741 Mark.
Ansserdem soil nach dem Gesetzentwurf (§ 3)
die bereits oben erwahnte baare Zuzahlung an die
Aktionare der Aachen -Julicher Eisenbahn-Gesellschaft
im Betrage von 132000
ans den Fonds entnommen werden, so dass noch . . 3042 741 Mark
znr Verfugung bleiben.
Die Verwendung dieses Betrages ist gesetzlicher Bestimmung vorbe-
halten. Dieselbe ist hinsichtlich der Fonds der Nordhausen- Erfurter,
Oberlausitzer, Aachen -Julicher und Angermunde-Schwedter Eisenbahn-
GeBellschaften im Gesammtbetrage von 1 192 122 Mark in dem oben er-
wahnten Gesetzentwurf uber die weitere Herstellung neuer Eisenbahnlinien
fur Rechnnng des Staates nnd sonstige Banansfuhrungen auf den Staats-
eisenbahnen (Nr. 44 der Drucksachen) vorgesehen (§ 2), wahrend die
Verwendung der Reserve- and Erneueruogsfonds der Berlin-Dresdener
Eisenbahn-Gesellschaft, bezuglich welcher noch eine Auseinandersetzung
zwischen Prenssen und Sachsen vorbehalten ist, durch ein spateres Gesetz
erfolgen soli.
Ueber die Verhaltnisse der einzelnen Dnternehmnngen und ihre Be-
dentnng fur den Staat, als Eigenthflmer des grossen Verkehrsnetzes, ent-
nehmen wir ans der dem Gesetzentwurf beigefugten allgemeinen Begrundung
und den Denkschriften Folgendes:
*) Die Furstlich Schwarzburg - Sondershausen'sche Regieruog, die Stadtgemeiode Nord-
hausen, der Furstlich Schwarzburgische Bezirk Sondershauseo und der Kreis Weinensee
haben auf Grand einer von ihnen ubernommenen Zinsgarantie Vorschusse im Gesammt-
betrage Ton 1 500 000 Mark an die Gesellschaft gezahlL Nach einem mit den Garanten
abgeschlosseuen , dem Gesetzentwurf beigedruckten Vergleich verpflichtet sich die Gesell-
schaft — im Falle der Perfektion des Verkaufs ihres Unternebmens an die preussiscbe Re-
gierung und vorbehaltlicb der Zustimmung der letzteren — denselben 15 Prozent der ge
zahlten Vorschusse, also 225 000 Mark zu erstatten.
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VerYollBtandi&ung des preussischen Sta&tseisenbahnnetzes.
223
Wie schon oben erw&hnt, befinden sich die UQternehmungen der
Berlin-Dresdener, der Oberlausitzer and der Angermunde-Schwedter Eisen-
babn-Gesellschaften bereits unter Staatsverwaltung.
Die Berlin-Dresdener Eisenbabn, welche die Reichshauptstadt mit der
Haaptstadt des KOnigreichs Sachsen anf dem kurzesten Wege verbindet,
wird z. Z. auf Grand des mit der Geaellschaft im Jahre 1877 abge-
sehlossenen Vertrages, durch welchen der Staat uuter Uebernahme der
Zinsgarantie fur eine Gesellschaftsanleihe im Betrage von 22940000 Mark
sich zugleich den Betrieb hat Qbertragen lassen, far Rechnaog der Gesell-
schaft verwaltet. Nach diesem Vertrage steht dem Staate das Recht zu,
?om 1. April 1892 ab die Uebertragung des Eigenthnms der Bahn gegen
Uebernahme sammtlicher Schulden der Gesellschaft and Zahlang des fanf-
faehen Betrages eines etwaigen Betriebsuberschasses der letzten funf Be-
triebsjahre za verlangen.
Acs mehrfachen, meist in dem bestehenden Vertragsverbaltniss be-
grundeten Rucksichten ist der Verstaatlichnng des Unternehmens schon
jetzt n&her getreten.
Die Berlin-Dresdener Bahn liegt mit rand 48 km auf s&chsiscbem
Gebiete, and die sachsische Regierung hat sich in dem Staats vertrage
vom Jahre 1872 das Recht des Erwerbes der in ihrem Gebiete belegenen
Strecke nach Maassgabe der Bestimmungen des preussischen Eisenbahn-
gesetzes vom Jahre 1838 vorbehalten. Da der sachsischen Regierung nach
einem fruheren Scbiedsspruche des Oberappellationsgerichts za Lubeck die
Aasubung dieses Rechts auch im Falle des Erwerbes der Bahn durch
Preussen auf Grand des oben erwahnten Vertrages vom Jahre 1877 zu-
steht und unter den verfinderten Verhftltnissen die Erwftgungen nicht mehr
ratreffen, welche bei dem Abschlusse des Vertrages vom Jahre 1877 be-
stimmend waren, Betrieb und Verwaltung der ganzen Bahn in die Hand
des preussischen Staates za bringen, ist fur den Fall des Ueberganges
der Berlin-Dresdener Eisenbahn auf den preussischen Staat zugleich die
Wiederveraus8erung der sachsischen Strecke , jedoch, — da die
preussisch - sachsische Landesgrenze auf freier Bahn liegt — der Strecke
tod Elsterwerda bis Dresden, an Sachsen gegen entsprechende Betheiligtmg
den preassischerseit8 zu tragenden Erwerbskosten und unter Verab-
redong angemessener Bestimmungen hinsichtlicb der einheitlichen Betriebs-
leitung in Aussicht genommen. Der dem Gesetzentwurf beigefiigte Vertrag
mit Sachsen vom 24. Januar 1887 enthalt die erforderlichen Abmachungen
bierfiber. Danach soil die Berlin-Dresdener Bahn bis znm 1. April 1888
in der bisherigen Weise von Preussen verwaltet und zu diesem Zeitpunkt
die Strecke Dresden - Elsterwerda (ausscbliesslich des Bahnhofes Elster-
werda) an Sachsen abgetreten werden. Falls dieser Vertrag die gesetz-
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224
Die neuesten GeseUentwarfe fiber die Erweiterung und
liche Genebmigung erhS.lt, verzichtet die sachsische Regierang auf das
ibr zostehende Recht des Erwerbes des in Sachsen belegenen Theiles der
von Preus8en im Jahre 1884 angekauften Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn.
Die Oberlausi tzer Eisenbahn, welcbe mit ihrer Hauptstrecke Kohl-
fart — Falkenberg die gewerbreichen Provinzen Schlesien und Sacbsen auf
dem kurzesten Wege verbindet and fur die Vermittlnng des Verkehrs
zwiscben Schlesien and den angrenzenden ausserdentscben Landero
(Ungarn, Galizien, Russland and Polen) einerseits and dem Westen des
Landes andererseits, wie auch fur den Verkehr mit dem Eonigreich
Sachsen, insbesondere mit Dresden and Leipzig, sowie dem westlichen
sachsischen Indostriebezirk and daruber hinans mit Bdhmen and Bayern
ein wichtiges Glied bildet, ist im Jabre 1882 mit dem Debergange der
Cottbus-Grossenbainer and der Berlin -Anhaltischen Eisenbahn aaf den
Staat aaf Grand der zwischen den betreffenden Eisenbahngesellschaften
im Jahre 1878 geschlossenen Vertrage in den Pachtbesitz des Staates
fibergegangen. Die Vertrage gelten, vom 1. Januar 1878 gerechnet, 60
Jahre, also bis zum 31. Dezember 1937. Da die anschliessenden und die
Bahn kreuzenden Linien im Staatsbesitz sich befinden, — sie wird von der
Cottbus-Grossenbainer Bahn in Rahland, von der Berlin -Dresdener Bahn
in Elsterwerda durcbschnitten und schliesst in Falkenberg an die Halle-
Sorau-Gubener Eisenbahn an — so ist mit Rucksicbt auf die Interessen
des allgemeinen Verkehrs wie im Ioteresse einer einheitlichen Verwaltung
die Verstaatlichung der Bahn in Aussicht genommen worden.
*
Die Angermfinde-Schwedter Eisenbahn, welche zur Zeit nur eine
5rtlicbe Bedeutung hat, ist mit dem Berlin-Stettiner Eisenbahnunternehmen
aaf den Staat ubergegaogen. Der mit der Angermuode - Schwedter und
der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft im Jahre 1873 abgescblossene
Betriebsuberlassungsvertrag ist wiederbolt, zuletzt bis Ende Dezember 1889,
unter Verabredung einer festen Pachtsumme von j&hrlich 33 000 Mark
verl&ngert worden.
Von den beiden noch nicht unter Staatsverwaltang stehenden Eisen-
bahnen, der Nordhausen-Erfurter und der Aachen-Julicher Eisen-
bahn, bildet erstere mit der Stammbahn in einer Lange von mod 70 km
eine werthvolle Verbindungslinie zwischen den im Staatsbesitz befindlichen
Linien der fruberen Thuringischeo Hauptbahn und der Halle - Easseler
Bahn. Sie fubrt auf kurzestem Wege von Erfurt nach der gewerbreichen
Stadt Nordhausen und findet bier Anschluss nicht nur an die Halle-Kasseler
Bahn, sondern auch an die wichtige Staatsbahnlinie, welche von Nord-
hausen fiber Nortbeim die Provinz Sacbsen mit den westlichen Industrie-
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YerTollst&ndigung des preussischen Staatseisenbahnneties.
225
bezirken verbindet. Darch die nahezn 53 km lange Zweiglioie der fruhe-
ren Saal-Unstrut-Bahn ist in Grossheringen ein zweiter Anschluss an die
Hanptlinie der Thuringischen Staatsbahn und zngleich die Verbindnng mit
der' von Siiden dort einmfindenden Saal-Eisenbahn gewonnen. In Sdmmerda
wird die Zweigbahn von der Staatsbahnlinie Sangerhausen-Erfort gekrenzt.
Das eigene Verkehregebiet der Babn, welche mit 21 km das Grossherzog-
thnm Sachsen-Weimar nnd mit nahezn 34 km das Furstentbum Schwarz-
barg-Sondershausen berubrt, liegt in einem fruchtbaren nnd landwirthschaft-
lich hoch entwickelten auch in gewerblicher Hinsicht anfstrebenden Bezirk.
Da der Erwerb der Bahn im Hinblick anf die Lage ihrer Linie znm
Staatsbahn net z im Interesse einer einheitlichen Verkehrsleitnng sehr er-
wunscht erscheint nnd aneh in Folge der Vereinignng des Betriebes anf
den Anschlussbabnbdfen, namentlich in Erfurt nnd Nordhausen nicht nur
Ersparnisse an den Betriebsausgaben, sondern auch werthvolle Erleichterun-
geo fur den allgemeinen Verkehr herbeifuhren wird, ist der Gesellschaft die
nach erstmaliger Ablehnung nunmehr angeoommene Abfindung angeboten
worden.
Die in Rothe-Erde, Stolberg und Julich an das Staatseisenbahnnetz
aageschlossene Aachen- Jul icher Eisenbahn vermittelt hauptsachlich den
Verkehr von Steinkohlengruben und bedeutenden indnstriellen Werken des
Aachener Bezirks, deren Verkehrsbeziehungen sich indessen nicht anf das
Gebiet der Aachen - Julicber Eisenbahn beschr&nken, sondern mit in das
Staatseisenbahnnetz und fiber dieses hinaus erstrecken. Ein Theil der an
die Aachen - Jfilicher Eisenbahn angeschlosseoen Werke steht gleicbzeitig
mit den dicht benachbarten StaatsbabnbOfen in Verbindung. In Folge des
Wettbetriebs der Aachen-Julicher Eisenbahn mit den Staatsbahnen, welche
mit alien Einrichtungen znr unmittelbaren Bef5rderung des Verkehrs von
nnd nach den Werken versehen sind, tritt eine Zersplitterung des Ver-
kehrs und in Folge der Umstandlichkeit der Uebergabe von der einen zur .
anderen Babn eine Verz5gerung in der Bef&rderung neben einer Erbdhung
der Beforderungskosten ein. Die Verstaatlichung der Aachen-Julicher Eisen-
bahn, welche als eine naturliche Erganzung des Staatseisenbahnnetzes sich
darstellt, erscheint daher aus wirthschaftlichen Rucksichten geboten.
II. Durch die Herstellung neuer Eisenbahnl i nien.
In dem Gesetzentwurf No. 44 der Drucksachen wird im § 1 unter
No. I die Ermachtigung nachgesucht, zum Ban nachstehender Eisenbahnen :
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226
Die neuesten Gesetzentwurfe uber die Erweiterung and
1. von Tilsit nach Stallup5nen 5414000 Mark,
2. von Terespol nach Schwetz 370000 „
3. von Montwy nach Krnschwitz 597 000 „
4. von Meseritz nach Reppen 4540000 w
5. von Reichenbach i. Schles. nach Langenbielan . 412000
6. von Neusalz a. 0. fiber Freistadt einerseits nach
Sagan, andererseits nach einem in der Nahe von
Reisicbt belegenen Pnnkte der Linie Liegnitz-
Sagaii 5800000 „
7. von Forst i. L. nach Weisswasser 1883000 „
8. von Bergen a. Rugen einerseits nach Crampas-
Sassnitz, andererseits nach Lanterbach. . . . 2125000
9. von Gldwen nach Havelberg 460000
10. von Pratan oder einem in der Nahe belegenen
Pnnkte der Linie Wittenberg-Halle nach Torgau 2800000
11. von COthen oder einem in der Nahe belegenen
Pnnkte der Linie COthen-Dessan nach Aken . 646 000
12. von Jerebeim nach Nienhagen 2390000 „
13. von Zella-Meblis oder einem in der Nahe belegenen
Pnnkte der Linie Erfurt - Ritschenhausen fiber
Schmalkalden nach Eleinschmalkalden .... 4880000 „
14. von Flensbnrg (Nordschleswig'sche Weiche) nach
Niebfill oder einem in der Nahe belegenen Pnnkte
der Linie Heide-Ribe 1400000
15. von Dillenburg nach Strassebersbach .... 1100000 „
16. von Bensberg nach Immelkeppel 1640000 „
17. von Euskirchen nach Mfinstereifel 1136000 „
18. von Dulken nach Bruggen 900000
19. von Lindern nach Heinsberg 850000
znsammen 39 343 000 Mark,
und ffir Betriebsmittel (15000 Mark fur das
Kilometer) 8 595000 „
insgesammt 47938000 Mark
zn verwenden.
Sammtliche vorbezeichneten Eisenbahnen sollen nach den ffir Eisen-
bahnen nntergeordneter Bedentnng maassgebenden Bestimmnngen gebant
und betrieben werden. Es ist daher anch die Herstellnng dieser Babneo,
den seither bei dem Ban vou Nebenbahnen beobachteten Grundsatzen ent-
sprechend, von einer aDgemessenen Betheilignng der Interessenten abhangig
gemacht nnd demgem&ss nnter Berucksichtignng, einerseits der Leistnngs-
fahigkeit der Interessenten, andererseits der fur sie ans der Bahnanlage
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VerToUst&ndiguag des preuasischen Sta&tseisenbahnnetzes. 227
za erwartenden Vortbeile and endlich der H5he der Grnnderwerbskosten
Folgendes bestimmt worden:
1. Far s&mmtliche Liniea ist, nebeo der Einrfiumung des Rechts zar
aaentgeltlichen Benatzaag der Gbaasseen and sonstigen 5ffent-
lichen Wege fttr die Daaer des Bestehens and Betriebes der
Bahnen in dem von der AufsichtsbehOrde fftr zal&ssig erachteten
Umfange, der erforderliche Grand and Boden in der Each den
landesgesetzlichen Bestimmangen der Enteignang anterworfenen
Ausdebnung unentgeltlich berzngeben.
2. Aasserdem ist nocb ein anverzinslicher, nicht rfickzablbarer
Zaschass za leisten za dea Baakosten der Linien:
a) Terespol-Scbwetz (No. 2) von 60000 Mark,
b) Reicbenbach-Langenbielau (No. 5) von . . 35000 „
c) Glowen-Havelberg (No. 9) von 90000 fl
d) COthen-Aken (No. 11) von 60000 „
e) Zella-Mehlis — Kleinschmalkalden (No. 13) von 20 000 „
f) Flensburg-Niebull (No. 14) von 300 000 „
da in diesen Fallen die Tragong der Grnnderwerbskosten als eine aus-
reichende Betheiligang der Interessenten nicht angesehen werden konnte.
Fur die Linie Zella - Mehlis — Kleinschmalkalden ist der geforderte
Baarzuschuss von 20000 Mark von den Interessenten des Herzogthnms
Sachsen-Cobarg-Gotba aafzabringen, welche aach noch fur den Fall, dass
za dem Baa der Theilstrecke Schmalkalden - Kleinschmalkalden Grand
nnd Boden innerhalb gotbaischen Gebiets uberhaapt nicht erforderlich
werden sollte, an die preussischen Interessenten za den alsdanndenselbenallein
zor Last fallenden Grnnderwerbskosten dieser Strecke einen unverzinslichen,
nicht riickzahlbaren Baarbeitrag von 5000 Mark za entrichten haben, da
aach in diesem Falle gothaischen Gebietstheilen, insbesondere dem zum Theil
in Gotha belegenen Orte Kleinschmalkalden Vortheile von der Bahn
erwachsen.
Die Gewahrung von Staatsznschussen zu den Grnnderwerbskosten
ist in dem Gesetzentwnrf nicht in Aussicht genommen.
Von den zu erbauenden Bahnlinien liegen die unter No. 11 (COthen-
Alken), 12 (Jerxbeim-Nienhagen) und 13 (Zella-Mehlis — Kleinschmalkalden)
bezeichneten zum Theil in fremden Staatsgebieten. Ueber die Bedingungen
des Baues and Betriebes sind entsprechende Vereinbarungen mit den
Herzoglichen Regierungen zu Dessau, Braunschweig und Gotha getroffen
and dem Gesetzentwnrf im Abdruck beigefugt.
Ueber die einzelnen Projekte und ihre wirthschaftliche Bedeutung ist
ana den Denkschriften des Gesetzeutwurfs Folgendes anzufuhren:
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228
Die neuesten Gesetzentwurfe fiber die Erweitemng und
Die nngefahr 76,2 km lange Bahn Tilsit-Stalluponen ist znr Er-
schliessung deB entwicklungsfahigen , nngefahr 3000 □km grossen Land-
strichs der Provioz Ostprenssen bestimmt, welcher, im Westen von der
Tilsit - Insterburger Eisenbahn, im Norden von dem Memelstrom und im
Sflden von der Bahnlinie Insterburg-Eydtkuhnen begrenzt, sich bis nacb
der deutach-rnssischen Grenze erstreckt. Sie beriihrt, bei der Station Tilsit
von der Linie Insterburg-Memel abzweigend, anf eine Lange von etwa
7,5 km den Kreis Tilsit, durcbschneidet dann die Kreise Ragnit und Pill-
kallen nnter Beriihrnng ihrer Hauptst&dte gleichen Namens anf eine Laoge
von 34,6 und 24,5 km, nm nach einem Lanfe von etwa 9,6 km im
Kreise StallupGnen bei der Station StallupOnen in die Strecke Insterburg-
Eydtkuhnen einzumunden.
Das zu erechliessende Verkehrsgebiet umfasst etwa 1600 Qkm und
ist von ungefabr 85 000 Menscben bewohnt, welche meist in dem Betriebe
der Landwirthschaft ihren Erwerb finden. Besondere Vortheile steben fur
die ausgedebnten fiskalischen Domanen (znm Theil mit Remontedepots
verbunden) und Forsten in Aussicht, von denen uber 9000 ha zn
dem engeren Verkehrsgebiet der Bahn gerechnet werden k5nneo. Beruhmt
ist die Pferdezncbt in den Kreisen PiDkallen und StallnpOnen. Die den
Interessenten znr Last falleoden Grunderwerbskosten betrageo etwa 370000
Mark, die kilometriscben Bankosten mnd 71000 Mark.
Dnrch die ungefabr 6,2 km lange, von der Station Terespol der Linie
Bromberg-Dirscban abzweigende Zweigbabn Terespol-Schwetz soil die
auf dem linken Dfer der Weichsel in der Provinz "Westprenssen belegene
Hanptstadt des Kreises Schwetz (6300 Einwobner), welche bei Herstellung
der Linie Bromberg-Dirschan nicht bat berficksichtigt werden kdnnen, mit
ihrer fruchtbaren Dmgegend an das grosse Verkehrsnetz angeschlossen
werden. Das Verkehrsgebiet der neuen Bahn umfasst etwa 90 Okm mit
nngefahr 14000 Einwobnern.
Die den Interessenten ausser dem Baarzuscbuss von 60000 Mark
(etwa 10000 Mark fur das Kilometer) znr Last fallenden Grunderwerbs-
kosten sind anf 48000 Mark veranscblagt , die kilometrischen Bankosten
betragen rund 69400 Mark.
Zur Erschliessnng des fruchtbaren und gewerbreichen sudlichen Theiles
des Kreises Inowrazlaw (Provinz Posen), des jetzigen nngefahr 614 Okm
grossen und von 31000 Menscben bewohnten Kreises Strelno ist eine Fort-
setzung der auf Grund der AllerhOchsten Konzession vom 15. August
1881 seitens der vormaligen Oberscblesischen Eisenbahn-Gesellschaft ans-
gef&hrten, znr Zeit nur dem Guterverkebr dienenden Flugelbahn Iaowrazlaw
— Montwy bis Kruschwitz und die Nutzbarmachung der gaozen Linie
Inowrazlaw- Kmschwitz fiir den Personenverkehr in Aussicht genommen.
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Vervollstaodigung des preussischen Staatseisenbahnnctees. 229
Beaonders gunatigen Einflu88 wird die neue Bahn auf das Verkehreleben
der Gegend dnrch Befestigung der Handelsbeziehungen uben, welche bebafs
Austausches der beiderseitigen Landeserzengnisse mit den russischen Grenz- .
bezirken unterbalten we r den
Die den Interessenten zur Last fallenden Grunderwerbskosten der nn-
gefahr 9,4 km langen Bahn betragen etwa 70000 Mark, die kilometrischen
Baukosten rand 63 500 Mark.
Dnrch den Ban der von Meseritz fiber Zielenzig nnd Drossen nach
Repp en geplanten Meiiorationsbahn soil den langjahrigen Wunschen der
Bewohner des westlichen Theiles des nOrdlich der ehemaligen Markisch-
Posener Eisenbahn belegenen nnd von den Bahnlinicn Reppen-Custrin,
Ctistrin-Kreuz nnd Erenz-Posen begrenzten Landstrichs entsprochen werden,
nachdem dnrch die Gesetze vom 21. Mai 1883 nnd 19. April 1886 der
Ausban der Eisenbahnlinien Bentschen-Meseritz nnd Meseritz-Rokietnica*)
zur Erschliessnng des mittleren nnd Ostlichen Theiles dieses Landstrichs
genehmigt worden.
Die nngefahr 65,4 km lange Linie beruhrt, bei Meseritz einerseits an
die bereits im Betriebe befindliche Stichbahn Bentschen-Meseritz, anderer-
seits an die znm Ban vorbereitete Linie Meseritz-Rokietnica anschliessend,
auf etwa 13,4 km den Kreis Meseritz der Provinz Posen nnd anf nngefahr
27 and 25 km die Kreise Ost-Sternberg nnd West-Sternberg der Provinz
Brandeuburg. Das der nenen Bahn zufallende Verkehrsgebiet, von zahl-
reichen, nach alien Ricbtnngen hin fnhrenden Knnststrassen nnd gnt er-
baltenen Wegen dnrcbschoitten, nmfasst rnnd 1 160 □ km mit 50000 Ein-
wohnern, welche sich meist mit dem Betriebe der Laodwirthschaft anf dem
im Dnrchschoitt gnten Mittelboden beschaftigen. Von der HerstelluDg der
nenen Bahn, dnrch welche zngleich in Verbindnug mit der znr Ansfuhrnng
geaehmigten Bahn Meseritz-Rokietnica eine neue werthvolle Verbindung
zwi8chen wichtigen Linien des Staatseisenbabnnetzes gewonnen wird, ist
ein erhebiicber Anfschwnng der Land- nnd Forstwirthschaft nnd eine Er-
weiterung des Absatzgebietes der zwischen Drossen nnd Schmagorei nnd
bei Zielenzig beflndlichen machtigeo Braunkohlenlager zn erwarten.
Die den interessenten znr Last fallenden Gronderwerbskosten sind
auf 360 000 Mark, die kilometrischen Baukosten auf rund 69 400 Mark
veranschlagt.
Dnrch den Ban der nngefahr 7,1 km langen, von der Linie Konigszelt-
Frankenstein abzweigenden Stichbahn Reichenbach - Langenbielau
kann der Staat nach dem Erwerb des Breslau-Schweidnitz-Freiburger
Eisenbahnunternehmens auch dem sudlich von Reichenbach in Schlesien
♦) Vgl. ArchiY 1883 S. 188, und 1886 S. 332.
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230 Die neuesten Gesetzentwurfe uber die Erweiteruog uod
am Abhange des Eulengebirges im Ereise Reichenbach belegenen und von
13200 Menscben bewohnten gewerbreichen und dorch seine bochentwickelte
Textilindustrie bekannten Orte Langenbielau die bisher vergeblich eretrebte
SchienenverbiDdnng gewahren. Das Verkebrsgebiet der nenen Bahn, zn
welchem ancb der uber2000 Einwobner zablende Ort Weigelsdorf gehort,
umfasst ungefahr 70 Qkm mit 17000 Einwohnern.
Die Grunderwerbskosten , welcbe nebst dem Baarznscbnss von
35000 Mark (etwa 5000 Mark fur das Kilometer) den Interessenten zur
Last fallen, betragen ungefahr 57000 Mark, die kilometriscben Bankosten
rund 63000 Mark.
Die von Neusalz a/0, uber Freistadt einerseits nacb Sagan,
andererseits nach Reisicht oder einem in der Nahe belegenen Pnnkte
der Linie Liegnitz-Sagan in Anssicht genommeoe Bahn bezweckt die Er-
scbliessnng des zwiscben den Eisenbahnlinien Liegnitz-Amsdorf-Gassen
nnd Raudten-Glogau-Rotbenburg belegenen entwicklungsfahigen Landstricbs
der Provinz Schlesieo. Die ungefahr 39,8 km lange Linie Neusalz- Frei-
stadt-Sagan zweigt bei Neusalz von der Linie Raudten-Rothenburg ab,
durchschneidet mit etwa 18,8 km den Ereis Freistadt und mit etwa 21 km
den Ereis Sagan, um bei Sagan, wo die Bahnen von Berlin, Breslau, Glogau,
Soran und Hansdorf zosammenlaufen, in die Hanptbahn einzumunden. Die
ungefahr 61,8 km Bahn Freistadt-Reisicht zweigt bei Freistadt von der
Linie Neusalz-Sagan ab, beruhrt mit etwa 16,9 km den Ereis Freistadt, mit
ungefahr 27,5 km den Ereis Sprottau, uberschreitet die Linie Glogau- Hans-
dorf in der Nabe von Waltersdorf, durchachneidet demnachst mit etwa 14,8
und 3,1 km die Ereise Luben und Goldberg-Haynau und schliesst sich in
der Nahe der Station Reisicht an die Linie Liegnitz-Sagan an. Dem Wunsche
der Stadt Sprottau, die Bahn nicht bei Waltersdorf, sondern bei Sprottau
fiber die Linie Glogau - Hansdorf zu fuhren, konnte nicht entsprochen
werden, weil alsdann die Eosten der Bahn wegen der Mehrlange und der
erforderlichen Dnrchschneidung eines ausgedehnten und ffir den Babnbau
ausserst ungunstigen Bruch- und Moorlandes zwischen Sprottau und Prim-
kenau sich erheblich erhohen und auch bei Wahl dieser Linie die Intereasen
des Ereises Freistadt nicht die wunschenswertbe FOrderung erfahren wurden.
Das Verkehrsgebiet beider Bahnlinien umfasst ungefahr 636 □ km
mit 45 000 Einwohnern. Landwirthschaft und Viehzucbt stehen bei
grosser Fruchtbarkeit des Bodens in Bluthe. in Neusalz (Stapelplatz fur
die Oder8chiflfahrt), Freistadt, Sagan, Neustadtel, Primkenau und Eotzenau
sind anch gewerbliche und indnstrielle Anlagen vorbandeo. Durcb die
Linie Nensalz-Sagan wird die Domane Schonbrunn, durch die Linie Frei-
stadt-Reisicht der ausgedehnte Primkenauer und Eotzenauer Forstbezirk
erschloasen.
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Vervollstandigung des preussischen Staatseisenbabnnetzes.
231
Die von den Intereasenten zn tragenden Grunderwerbskosten fur die
imGanzen 101,6 km langen Bahnstrecken berechnen sicb anf etwa 470 000
Mark, die kilometrischen Bankosten aaf rand 57 100 Mark.
Darch die von Forst i/Lausitz nacb Weisswasser geplante Bahn-
verbindung soil dem langjahrigen Wunsche der Bewohoer des zwischen den
Eisenbahnlinien Cottbus-Sorau-Kohlfurt and Cottbas-Horka- Kohlfurt bele-
genen Landstrichs Befriedigung verscbafft werden. Die Babn zweigt von
der Station Forst der Halle- Sorau -Go bene r Eisenbabn ab and schliesst
bei der Station Weisswasser an die Berlin-Gorlitzer Eisenbahn an. Sie
durchschneidet bei einer L&nge von etwa 29,8 km die zar Provioz
Brandenburg gehOrenden Kreise Sorau and Spremberg mit etwa 17,6
and 3,5 km und den in der Provinz Schlesien belegenen Ereis Rothen-
bnrg mit ungefthr 8,7 km. Die Bahn erschliesst ein Verkehrsgebiet
▼on rund 240 □ km mit 17 000 Einwobnern und stellt zugleich
eiue wunschenswerthe Verbindung zwischen vorhandenen Staatsbahn-
linien her. Die Ausfuhrung des Projekts bezweckt in erster Reihe den
Attfscbluss der ausgedehnten Brannkoblenlager, welche sich nicbt nur
dnrch ihre Machtigkeit, sondern auch durch gute Beschaffenheit der Kohle
auszeichnen, dann aber auch die FOrderung der schon jetzt lebhaft be-
triebenen Glasindustrie und die bessere Ausnutzung der umfangreichen
ThoD lager. Hierza treten noch die Vortheile, welche den in das Verkehrs-
gebiet der Bahn entfallenden Forsten von 15 000 ha Flacheninhalt er-
wachsen werden.
Die von den Interessenten zn ubernehmenden Grunderwerbskosten sind
anf 207 000 Mark, die kilometrischen Bankosten auf rund 63 200 Mark
veraoschlagt.
Durch den Ban der Bahn von Bergen nach Crampas-Sassnitz und
each Lauterbach soli die dnrch Gesetz vom 25. Februar 1881 zur
Ansfubrung genehmigte, im Betriebe befindliche sogenannte Rugenbahn
Stralsund — Bergen eine zweckmassige Fortsetzung zur weiteren Er-
schliessung der Insel Rugen in der Provinz Pommern erhalten. Der neu
anzuschliessende, ebenfalls durch Fruchtbarkeit des Bodens ausgezeiebnete
Gebietstheil, in welchem etwa 3 700 ha Forsten — darunter 2 700 ha im
Staatsbesitz — belegen sind, umfasst mit Ansschluss der Stadt Bergen
and ihrer nftheren Umgebung etwa 270 Qkm mit rund 15000 Ein-
wohnern, welche sich meist vom Betriebe der Landwirthschaft nahren.
In gewerblicher Beziehung kommt vornehmlich die Kreidegewinnung in
den zahlreichen Bruchen der Halbinsel Jasmund in Betracht. Die etwa
22,5 km lange Strecke Bergen nach Crampas-Sassnitz zweigt vom Bahn-
hof Bergen der Linie Stralsund- Bergen ab, ffihrt am Jasmunder Bodden
entlang, flberschreitet die den letzteren mit dem grossen Bodden verbindende
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232
Die neuesten Gesetzentwurfe uber die Erweiteruog and
Meerenge unter Benatzung des Korpers der daselbst vorhandenen Cbaussee,
urn bei Lietzower F&hre die Halbiosel Jasmund zu erreichen and fiber
Sagard in den bei den bekannten Badeorten Crampas and Sassnitz ange-
nommenen Endbabnhof einzulaafen. Die Lage des Bahnhofes ist so ge-
wahlt, dass im Falle demnacbstiger Anlage eines Hafens, welcher fur die
Verbessernng der Dampfschiffverbindongen mit Schweden von Wichtigkeit
sein wfirde, die Herstellung eines Hafengeleises oboe Scbwierigkeiten be-
wirkt werden kano.
Die nngefahr 12,6 km lange Strecke Bergen-Lauterbach fuhrt fiber
Pntbns nach Lauterbacb, woselbst der Endbahnhof and, mit Rficksicht
aaf den zu erwartenden Umschlagsverkehr , ein kurzes Hafengeleis vor-
geseben ist.
Die Vortheile der neuen Bahn werden auch dem nordostlichen Theile
der durcb besondere Frucbtbarkeit ausgezeicbneten Halbinsel Wittow inso-
fern zu Gnte kommen, als die Bewohner derselben kunftig das Eisenbahn-
netz scbon bei der Station Sagard werden erreichen kdnnen, wabrend sie
jetzt aaf die etwa 15 km weiter gelegene Station Bergen angewiesen sind.
Die den Interessenten zur Last fallenden Grunderwerbskosten betragen
etwa 176000 Mark, die kilometrischen Baukosten rund 60500 Mark.
Die nngefahr 8,9 km laoge, durcbweg im Ereise Westpriegnitz der
Provinz Brandenburg belegene Stichbahn G15 wen-Havelberg zweigt
von der Berlin - Hamburger Babn bei Glowen ab and erschliesst ein vor-
nehmlich dem sQd5stlichen Theile des genannten Ereises angehOrendes
Verkehregebiet von etwa 80 Qkm mit fiber 17000 Etnwohnern. Den
Verkehrsmittelpunkt der Gegend bildet die Stadt Havelberg mit naheza
7000 Einwohnern and lebhaftem Getreide- and Viehhandel. Die auf dem
linken Cfer der Havel and Elbe belegenen and schon zar Provinz
Sachsen gehOrenden Stadte Sandau und Werben werden von der neuen
Linie zwar nicbt direkt beruhrt, es werden jedoch von der Herstellung
derselben auch diesen Orten wesentliche Verkehrserleichterungen erwachsen.
Die Granderwerbskosten, welche nebst dem Baarzuschuss von 90000
Mark (rund 10000 Mark fur das Kilometer) den Interessenten zur Last
fallen, sind aof 40000 Mark, die kilometrischen Baukosten auf rund 61800
Mark veranschlagt.
Durch den Ban der von Pratau (an der ehemaligen Berlin - An-
haltischen Strecke Wittenberg-Halle) nach T organ an der Linie Falken-
berg-Eilenburg geplanten, nngefahr 41,9 km langen Nebenbahn, wird
langjahrigen Wunschen der betheiligten Kreise Befriedigung verschafft.
Die Babn, welcbe gegenuber eincr in Frage gekommenen mehr Ost lichen
Linienfuhrung durch die entwicklungsfahige Elbau gefuhrt werden soil,
durchschneidet mit etwa 27,6 und 14,3 km die Kreise Wittenberg und
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Vervollstiindipung des preussiachen Staatseisenbahnnetres.
233
Torgau der Provinz Sachsen. Ihr Verkehrsgebiet umfasst rand 400 Qkin
mit etwa 30000 Einwohnern, welche sich meist mit dem Betriebe der
Landwirthschaft and den mit derselben verbundenen Nebengewerben be-
schaftigen. Die Gegend voq Schmiedeberg und Dommitzsch ist reich an
Braonkohlenlagern, bei Splau und Dommitzsch sind bedeutende Tbon-
waarenfabriken vorhanden; die fiber 1000 ha groese Domane Pretzsch
befindet sich im fiskalischen Besitz.
Bei der Wahl der Linie ist auf die demnachstige Herstellung einer
Verbindnng von einem geeigneten Punkte der Babn Pratau - Torgan nach
Eilenburg und fiber Duben nach Bitterfeld Rficksicht genommeo.
Die deo Interessenten zar Last fallenden Grnnderwerbskosten sind
aaf 300000 Mark, die kilometrischen Baakosten auf rund 66800 Mark
veranschlagt.
Die ungefahr 13,3 km lange Babn GOthen-Aken zweigt in der
Nahe von Cothen von der ehemaligen Berlin -Anhaltischen Linie COthen-
Dessau ab und beruhrt mit etwa 8,6 km aohaltisches und mit rund
4,7 km preussisches Gebiet (Ereis Galbe a. S., Provinz Sachsen). Das
Verkehrsgebiet der Bahn umfasst etwa 120 Qkm und rond 26000 Ein-
wohner, welche in dem Betriebe der Land- und Forstwirthschaft, des
Berg banes und der Industrie beschaftigt sind. Die Babn bezweckt haupt-
sachlich den Anschluss der Stadt Aken mit 5600 Einwohnern und nicht
unbedeutendem Schiffsbau. Nach dem Projekt ist zugleich die Herstellung
ewes Verbindongsgeleises von Aken nach der Sommerladestelle an der
Elbe in Aussicht genommen, um den Austansch der Guter zwischen
Schiff und Eisenbahn zu ermdglichen. Bei einem etwaigen spateren Aus-
bau des sogenannten Hornhafens zum Handelshafen wurde die Anlage
geeigneter Schienenverbindangen obne Schwierigkeiten mOglich sein.
Die den Interessenten zur Last fallenden Grnnderwerbskosten sind
aof 85000 Mark (49000 Mark fur die anhaltische und 36000 Mark fur
die preussiscbe Theilstrecke), die kilometrischen Baukosten auf rund 53 100
Hark veranschlagt. Der ausserdem noch von den Iuteressenten zu lei-
stende Baarzoschuss von 60000 Mark (nahezu 5000 Mark fur das Kilo-
meter) ist in Hdhe von 35 000 Mark neben der unentgeltlichen Hergabe
des im anhaltischen Gebiet erforderlichen Bauterrains von der Herzoglichen
Kegierung in dem oben erwahnten Staatsvertrage ubernommen und in
seinem Restbetrage von 25000 Mark von den preussischen Interessenten
aufzubringen.
Die zur Erschliessung des durch hervorragende Fruchtbarkeit des
Bodens ausgezeichneten zwischen den Eisenbabnlinien Bdrssum - Oschers-
leben, Oschersleben-Halberstadt, Halberstadt-Vienenburg nod Vienenburg-
Boresum belegenen Landstriches geplante ungefiihr 32,2 km lange
A rebiT for Eisenbahn weaeu. 1887. ifi
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234
Die neuesten GeseUentwurfe fiber die Erweiterung und
Nebenbaho Jerxheim - Nienhagen Hegt von Jerxheim aus mit etwa
l,8 Kilometer im braunschweigischen Ereise Uelmstedt and mit dem
ubrigen Tbeil von 30,4 km im preussischen Ereise Oschersleben
(Provinz Sachsen). Sie erschliesst ein Verkehrsgebiet von rund
326 Q km mit 20000 Einwohnern. In den vorbandenen Zucker-
fabrikea werden jabrlich fiber 100000 1 Ruben verarbeitet und dazu
etwa 80000 1 Braunkohlen verbraucht. Aus techniscbea und wirthschaft-
licben Rficksichten — insbesondere auch wegen einer im Ange zn bebaltenden
Fortsetzung nacb Egeln — masste dem Anschluss bei Nienhagen vor dem
von anderer Seite beffirworteten Anschluss bei Halberstadt der Vorzug
gegeben werden.
Fiskalische Domanen und Forsten werden von der neuen Bahn etwa
im Dmfange von fiber 3000 ha erschlossen.
Die Grunderwerbskosten, welche von den preussischen Interessenten
allein zu tragen sind, da in dem mit Braunschweig abgeschlossenen
Staatsvertrage wegen des untergeordneten Interesses Braunschweigs an
der nur auf eine ganz kurze Strecke das Herzogthum berfihrenden Bahn
Zusicherungen in dieser Beziehung nicht zu erlangen waren, sind auf
455000 Mark (darunter 14000 Mark fur die braunschweigisehe Theil-
strecke), die kilometrischen Baukosten auf rund 74200 Mark veranschlagt.
Die von der Station Zella-Mehlis der durch Gesetz vom 9. Marz IB 80
zur Ausfuhrung genehmigten und bereits im Betriebe befindlichen Eisen-
bahn Erfurt-Ritschenhausen fiber Schmalkalden nach Kleinschmal-
k aid en geplante Nebenbahn ist zur Erechliessung der von Sachsen-
Meiningen, Sachsen - Weimar und Sachsen-Coburg-Gotha eingeschlossenen
preussischen Enklave bestimmt, welche aus dem fruheren kurhessischen,
jetzt zur preussischen Provinz Hessen-Nassau gehdrigen Ereise Schmal-
kalden und dem zur Provinz Sachsen gehdrigen Ereise Schleusingen gebildet
wird. Dieselbe ist am Sfidwestabhaoge des Thuringer Waldes belegen,
gebirgig, grossen TheiJs mit Wald bedeckt und arm an gutem Kultur-
lande. Die zahlreiche BevOlkerung lebt vorzugsweise von gewerblicher
Arbeit, insbesondere von der Eleineisenindustrie, die hauptsachlich in
Steinbach - Hallenberg und in Schmalkalden (Schmalkaldener Artikel)
betrieben wird. In Folge der Ausbreitung der Eisenbahnen einerseits
und der Vervollkommnung von Maschinen andererseits — insbesondere der
unlangst gemachten Erfindung von Maschinen zur Anfertigung der Huf-
nagel — ist in den fruheren gfinstigen Erwerbsverhaltnissen im Stein-
bacher Grunde eine nachtheilige Aenderung eingetreten. Die neue
Schienenverbindung soil den Landstrich von seiner abgeschlossenen Lage
befreien und durch die Ermdglichung billigerer Frachten in dem Wett-
betriebe mit gfinstiger belegenen Industriestatten unterstfitzen.
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VerTollstandiguDg des preussischen Staatseisenbahnnetzes. 235
In dem von der Bahn zu erschliessenden Verkehrsgebiet von 235 []km
mit ungefahr 36 000 Einwohnern, wovon 200 Qkm mit rund 30000 Ein-
wohnern in Prenssen und 35 □ km mit rand 6 000 Einwohnern in Cohurg-
Gotba belegen sind, besitzt der Staat ausgedehnte Forsten von uber
6 400 ha Fl&cheninbalt, etwa 2 360 ba stehen im Besitz von Gemeinden
nnd fiber 9 000 ha im Besitz des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha. Die
Linie ist nngef&hr 35,g km lang nnd durchschneidet mit etwa 3,6 km
gothaisches nnd mit etwa 32,2km preussisches Gebiet (den Ereis
Sehleusingen mit 7,5 km, den Ereis Schmalkalden mit 24j km.)
Die Grnnderwerbskosten, welche nebst dem von Gotha nach dem
mit der Herzoglichen Regiernng abgeschlossenen nnd dem Gesetzentwnrf
beigefugten Staatsvertrag zn leistenden Baarznschnss von 20 000 Mark
(nabezn 6000 Mark fur das Kilometer) von den Interessenten zu tragen
sind, betragen 255 000 Mark (darunter 20 000 Mark fur die gothaische
Theilstrecke), die kilometrischen Baukosten rund 136 900 Mark.
Nach dem staatsseitigen Erwerb der scbieswigschen Eisenbahnen ist
znr Er8chliessung der dicht bevOlkerten nnd frnehtbaren Tondernschen
Marscben an der Westkuste des Herzogthums Schleswig nnd znr Er-
leichternng nnd Befestignng der Verkehrsbeziebnngen mit der Stadt
Flensburg die Anlage einer Querverbindung von der Nordschleswigschen
Weiche uber Leek nach Niebull von der staatiich unterstutzten, im
Ban begrifienen Linie Heide-Ribe der Holsteinschen Marschbabn in Aus-
sicht genommen. Den Mittelpnnkt der Gegend bildet der sogenannte Korn-
koog, dessen Bewohner vornehmlich Ackerbau und Viehzncht betreiben.
Die Linie ist ungeffihr 38,i km lang nnd durchschneidet die Kreise
Flensburg nnd Tondern der Provinz Schleswig-Holstein mit etwa 19,7
bezw. 18,4 km. Das Verkehrsgebiet der Bahn umfasst etwa 383 Qkm
mit rund 13 000 Einwohnern (ausschliesslich der 33 300 Einwohner
zahlenden Stadt Flensburg.) Die den Interessenten ausser dem Baar-
znschnss von 300 000 Mark (oahezu 8000 Mark fur das Kilometer) zur
Last fallenden Grnnderwerbskosten sind auf 165 000 Mark, die kilome-
trischen Baukosten anf rund 44 600 Mark veranschlagt.
Die zur Erschliessung des oberen Dietzholztbales im Dillkreise der
Provioz Hessen-Nassan geplante ungefabr 15,3 km lange Nebenbahn
Dillenbnrg-Strassebersbach zweigt von der Station Dillenburg der
Deutz-Giessener Bahn ab nnd erschliesst ein Verkehrsgebiet von 140 □ km
mit 9 000 Einwohnern (abgesehen von den 3 800 Einwohnern der Stadt
Dillenburg.) Sie soil die Erzindustrie im Dillkreise, welche durch den
gesteigerten Wettbetrieb benachbarter Bezirke zu leiden hat, vor dem
Niedergange bewahreo. Die von den Interessenten zu ubernehmenden
16*
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236 Die neuesten Gesetzentwurfe fiber die Erweiterunj? und
Grunderwerbskosten sind anf 88 000 Mark, die kilometrischen Baukosten
auf rnnd 71 900 Mark ermittelt.
Die zwischen Bensberg and Immekeppel geplante ungefahr 16,2
km lange Schienenverbindung, die sogenannte Siilzthalbahn, bildet die
Fortsetzung der von der vormaligen Bergisch-M&rkischen Eisenbahngesell-
schaft auf Grund der Allerh5chsten Konzession vom 27. September 1867
ansgefuhrten Zweigbahn Mulheim am Rhein— Bensberg. Ihr Verkehrsgebiet,
dem Kreise Mulheim am Rhein der Rheinprovinz angehSrend, umfasst etwa
168 □ km mit rund 12000 Einwobnern, welche sich mit dem Betriebe
der Land- und Fortswirthschaft und der Eisenindustrie, vornehmlicb aber
mit Bergbau und Aufbereitungsarbeiten beschaftigen. Bei Bensberg, Vol-
berg, Eschbach und Immekeppel befinden sich Blei-, Zink-, Silber- und
Kupfererz- sowie Spatheisenlager , von denen die ersteren beiden von
bedeutender Machtigkeit sind.
Der von der neuen Babn auf mod 4,i km durchschnittene fiskalische
Wald „K6nigsforst" von 2200 ha Umfang besitzt einen grossen Reichthum
an Brenn-, Gruben-, Ban- und Nutzholz.
Die Grunderwerbskosten, welche die Interessenten zu ubernebmen
haben, sind auf 124000 Mark, die kilometrischen Baukosten auf rund
101200 Mark veranschlagt.
Die geplante Bahn Euskirchen-Munstereifel bezweckt, wie die
durch Gesetz vom 15. Mai 1882 zur Ausfuhrung genehmigte und theil-
weise bereits dem Betriebe ubergebene Liriie Ahrweiler-Adeoau, den Auf-
scbluss der Osteifel und zwar des oberen Theiles des Erftthales von Eus-
kircben bis Munstereifel mit seinem bis in den Kreis Adenau sich er-
streckenden Hinterlande.
Die in Aussicht genommene ungefahr 13,8 km laoge Linie zweigt in
der Nahe der Station Euskirchen ab, woselbst die Bahnen von Duren,
Coin, Boon und Trier zusammenlaufen, und durchschneidet die Kreise
Euskirchen und Rheinbach der Rheinprovinz mit ungefahr 2,g und 10,5
km. Ihr Verkehrsgebiet, in welchem der ungefahr 185 ha umfassende
fiskalische Forst „die Haardt" auf dem rechten Ufer der Erft und der fiber
4000 ha grosse an Eichen- und Buchenholz reiche Flammersheimer Ge-
meindewald belegen ist, erstreckt sich zugleich auf Tbeile der Kreise
Schleiden und Adenau und umfasst etwa 217 □ km mit — ausschliesslich
der 8100 Einwohner der Stadt Euskirchen — fiber 11000 Einwohner.
Die den Interessenten auferlegten Grunderwerbskosten betragen etwa
144000 Mark, die kilometrischen Baukosten rund 85400 Mark.
Die unmittelbar nur den Kreis Kempen der Rheinprovinz berubrende
ungefahr 15 km lange Bahn Dulken-Bruggen erschliesst ein zum Theil
auch dem Kreise Erkelenz angehorendes Verkehrsgebiet von etwa 64
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VervolUtandigung des preussischen Staatseiseubahoneties.
237
□ km mit rand 18000 Einwohnern. Sie bez-weckt voraehmlich die Unter-
stutzung der Hausweberei, welche zum geringerea Tbeile als Leinenweberei
mit dem Mittelpunkte Burgwaldniel, zam grosseren Tbeile als Sammet- und
Seidenweberei mit den Mittelpunkten Bruggen, Elmpt, Ober- and Nieder-
krfichten and A mem betrieben wird. Von den in Frage gekommenen
Linienfubrungen M. Gladbach-Bargwaldniel-Brfiggen-Bracht-Kaldenkirchen
einerseits and Dulken- Bargwaldniel -Niederkruchten-Dalheim andererseits
modste der geplanten Verbindang zwischen Dulken nnd Bruggen der Vorzug
gegeben werden, da dieselbe den wirthschaftltchen and Verkehrsverh<nissen
der Gegend am meisten entspricht und zur Erreichung des vorgezeichneten
Zweckes als besonders geeignet erkannt worden ist. Sie zweigt bei dem
Bahnhofe Dulken der Linie Viersen-Kaldenkircben ab, erreicht demnachst
Bargwaldniel, um bei Bruggen an der Scbwelm za enden. Mit Ausschluss
derjeoigen Orte, welche bereits durch die vorhandenen Bahnlinien er-
scblossen sind, befinden sich uber 4000 Handwebestuhle in der Gegend.
Die den Interessenten zur Last fallenden Granderwerbskosten sind
aaf 196000 Mark, die kilometrischen Baukosten auf rund 60000 Mark
veranschlagt.
Die in der Nfihe der Station Lindern der Linie Neuss- Aachen ab-
^eigende ungefahr 12,2 km lange Stichbahn Lindern -Heinsberg
briogt den Kreia Geilenkirchen , besonders aber den Kreis Heinsberg der
Hheioprovinz, welcher durch die bereits bestehenden Linien der vormaligen
Bergiscb-M&rkischen Eisenbahn-Gesellschaft Neuss- Aachen und M. Glad-
bach-Dalheim theilweise dem Eisenbahnverkehr erschlossen ist, mit seiner
flauptstadt und ihrem Hinterlande zum Aufschluss. Sie liegt mit etwa
i2 km im Kreise Geilenkirchen und mit 8 km im Kreise Heinsberg. Ihr
Verkehrsgebiet ist auf etwa 180 □ km mit rund 23000 Einwohnern an-
zunebmen. Letztere betreiben auf dem fruchtbaren und gut kultivirten
Boden vornebmlich Landwirthschaft. In ausgedehntem Umfange wird
der Aobau von Korbweiden gepflegt, ffir welche Boden und Klima sich
besoDders eignen. Als Hausindustrie wird die Herstellung von Holzschuhen,
»owie die Leinen-, Sam met- und Seidenweberei betrieben.
An Grunderwerb8kosten werden die Interessenten voraussichtlich etwa
103000 Mark zu ubernebmen haben, die kilometrischen, Baukosten sind
aaf rund 69700 Mark veranschlagt.
Die Gesammtl&nge der geplanten Nebenbahnen, welche ein Yerkehrs-
gcbiet von nahezu 6500 Qkm mit uber 500000 Einwohnern erschliessen,
betragt 573 km. Von dem zum Ban der Bahnen erforderlichen
Grand und Boden befinden sich etwa 30 ha, im Werthe von ungefahr
K2000 Mark, im dora&nen- und forstfiskalischen Besitz, deren Hergabe
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238
Die neuesten Gesetzentwurfe uber die Erweiterung und
za dem verwendeten Verwendungszweck wiederum cntachadigungslos er-
folgen soli.
Nach dem Ergebniss der uber die voraussichtliche Rentabilitat der
einzelnen Linien aogestellten voreichtigen Ermittelungen lasst sich an-
nehmen , dass die unmittelbaren Ertragnisse der meisten Linien voraussicht-
lich 8chon in den ersten Betriebsjahren eine massige Verzinsnng der
staatsseitig aufzuwendenden Banmittel zulassen nnd voraussichtlich schon
binnen knrzer Zeit noch erheblichere Beitrage znr Verzinsnng liefern
werden. Die gunstigen Entwickluugsbedingnngen des kunftigen Verkebrs
der Linien Meseritz-Reppen (No. 4), Reich enbach-Langenbielan (No. 5),
Forst- Weiss wasser (No. 7) nnd COthen-Aken (No. 11) lassen erwarten, dass
die Betriebsuberschu88e schon alsbald eine der vollen Verzinsnng des
staatsseitig erforderlicben Bankapitals sich nahernde Rente abwerfen werdeo.
Dnrch den in Aussicht genommenen Erwerb von 471 km Privat-
bahnen nnd die geplante Herstellnng von 573 km nener Eisenbahnen
erfahrt das Staatseisenbahnnetz eine Erweiterung von insgesammt 1044 km.
Das Staatseisenbahnnetz umfasst im laufenden Rechnungsjahre — ein-
schliesslich der in Betrieb genorameuen und noch in Betrieb zu nehmenden
Nenbanstrecken — nach dem Stande vom 15. Mai 1886:
a) fur eigene Rechnung verwaltete Strecken .... 21814 km.
b) mitbetriebene Strecken 3 „
c) fur fremde Rechnung verwaltete Strecken . . 247
zusammen 22064 km.
hierzu verpachtete Strecken . 116*),,
insgesammt 22180 km.
Darunter zu a bis c:
a) zwei- und mehrgeleisige Vollbahnen 8329 km.
b) eingeleiBige Vollbahnen 9707 „
c) Nebenbahnen (einschl. Vollbahnen mit Nebenbahn-
betrieb) . 4028
22064 km.
hierzu die ansserdem noch im Bau befindlichen und
zum Bau vorbereiteten Strecken mit . 2i>55
insgesammt 24319 km.
Die Zahl der zum Theil im Staatsbetrieb befindlichen Anschlussbahnen
fur nicht Offentlichen Verkehr betrfigt 2230 mit 1480 km.
•) Ohne die verpachteten 116 km Schmalspurbahnen im oberschlesiscben Bergwcrk«-
und Huttenbezirk.
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Vervollstandigung des preussischen Staatseisenbahnnetzes.
239
An Bahnhflfen sind vorhanden . . 2107
„ Haltestellen t 523
„ Haltepankten . . . . 474
zusammen Stationen 3104.
Unter Privatverwaltung stehen im laafenden Rechnnngsjahre nocb
2670 km Betriebs- and 236 km Baustrecken, zusammen 2906 km.
Die Staatsbahnen werden von 1 1 Direktionen, 76 Betriebsfimtern nnd
213 Bauinspektionen verwaltet. An Werkstatten sind vorbanden:
a) Hauptwerkst&tten ... 58
b) Nebenwerkstatten ... 25
c) Betriebswerkstatten . 162
zusammen 245.
Im Rechnnngsjahre 1887/88 wird sich das Verhftltniss nnter Berfick-
sichtignng der in den beiden Gesetzentwiirfen vorgesehenen Erweiternngen
wie folgt stellen:
I. Staatsbahnen :
a) fQr eigene Rechnung . . 22 780*) km.
b) im Mitbetrieb .... 3 „
c) fur fremde Rechnung . 70 „
zusammen 22853 km.
Hierzu verpachtete Strecken .... 116**) „
insgesammt 22 969 km.
Darunter zu a bis c:
a) zwei- und mehrgeleisige Vollbabnen 8335 km
b) eingeleisige Vollbahnen 9703 „
c) Kebenbahnen (einschliessl. Vollbahnen mit Nebenbabn-
betrieb) . 4815 »
22853 km
Hierzu die ausserdem noch im Ban befindlichen und
znm Ban vorbereiteten Strecken (einscbl. der 573 km
des neuen Nebenbahngesetzentwurfs) .... . . 2158 »
insgesammt: 25011 km
2282***) Anschlussbahnen fur nicht Sffentlichen Verkehr mit 1418kmf).
*) Einscbliesslich der 54 km langen Strecke Dresden - Elsterwerda , welche erst am
1- April 1888 an Sachsen abgetreten werden soil.
**) Ohne die verpacbteten 116 km Schmalspurbahnen im oherschlesischen Bergwerks-
und Hattenbezirk.
**) Ausschliesslich der an die Nordhausen - Erfurter und Aachen - Julicher Eisenbahn
aosebliessenden Zweigbahnen fur nicht offentlichen Verkehr.
t) Die gegen das Vorjabr angenommene geringere Lange beruht auf einer anderweiten
^tatistischen Berechnung, nacb welcher die Anschlussgeleise auf den Babnbofen zu der>
Nebengeleisen der letzteren gerecbnet sind.
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240
Die neueslen Gesetzentwurfe fiber die Erweiterung und
BahnhOfe 2069
Haltestellen » 663
Haltepnnkte . . . . 503
zusammen Stationen: 3235*)
Unter Privatverwaltung stehende Privatbahnen:
a) Betriebsstrecken 2437 km
b) Nenbaustrecken 102 „
zasammen: 2539 km
Da fiber die Verwaltung der in Staatsbetrieb fibergehenden Privat-
bahnen Bestimmung noch nicht getroffen ist, lassen sicb hinsichtlich der
Zahl der BehOrden und Dienststellen fur das Rechnungsjahr 1887/88 An-
gaben z. Z. nicbt machen.
Znr BetriebserOffnung sind im Rechnnngsjahre 1887/88 in Anssicbt
genommen**):
1. Eisenbahn-Direktionsbezirk Altona:
Neostadt a./D.-Meyenburg-Landesgrenze . . . 63,72 km
Schwarzenbek - Oldesloe . 36.20 »
99,92 km
2. Eisenbahn-Direktionsbezirk Berlin:
LOwenberg-Templin 32,90 km
Stralsund- Rostock 71,8o »
Velgast- Bartb . II.20
115,90 km
3. Eisenbahn-Direktionsbezirk Breslau:
Oppeln-Neisse mit Schiedlow - Leipe 75,07 km
*) Gleiwitz-Orzesche . 21,8i ,
96,88 km
4. Eisenbahn-Direktionsbezirk Bromberg:
Allenstein-Hohenstein 25,78 km
Gnesen-Nakel 73,20
Dt. Krone -Callies 45,io »
PoBen-Wreschen 42>6o «
Strasburg-Soldau 55,50 »
Wreschen - Strzalkowo . 19,oo »_
261,18 km
*) Ausschliessl. der durch den Erwerb der Nordhausen-Erfurter und Aachen-Jolicber
Bahn hinzutretcnden Statiouen.
**) Die mit *) bezeichneten Strecken waren bereits zur Betriebseroffaung far 1886/87
in Aussicht genommen, ihre Langen sind daber bei den obigen Zahlenangaben far dieses
Rechnungsjahr mit entbalten. Die Linie Garnsee- Lessen 13*6 km, welche xur Betriebs-
eroilhung im Jabre 1886/87 nicht yorgeseben war, ist am 15. Dezember 1886 dem Betriebe
fibergebon worden.
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Vervollstandigung des preussischen Staateeiaenbahnnetxes.
241
5. Eisenbahn-Direktionsbezirk Kdln (linksrheiniseher):
#) Eupen-Raeren 8,00 km
•) Altenahr-Adenau 17,2o »
Stolberg-Mfinsterbusch 2,70 „
Weismes-St. Vith . 17l00 „
44,90 km
6. Eisenbahn-Direktionsbezirk KMn (rechtsrheinischer):
Altenkirchen-An 12,50 km
*) Ruoderoth-Derscblag . 14,20 »
26,70 km
7. Eisenbahn-Direktionsbezirk Elberfeld:
*) Kirchen-Freodenberg 13,60 km
Saalbausen-Scbmallenberg • 9,90 „
*) Vohwinkel-Wald . . 8,93 »
32.43 km
8. Eisenbahn-Direktionsbezirk Frankfort a./M.:
Teutschenthal-Salzmunde . 9,.i0 km
9,20 km
Insgesammt: 687,n km
Auf die Provinzen bezw. fremden Staatsgebiete vertheilen sich die Be-
triebsstrecken des preussischen Eisenbahnnetzes im Rechnnngsjahre 1887/88
wie folgt:
A. PreuBsen:
J
- —
Staatsbabnen
Privatbahnen
km
kin
1 128,64
322,i8
1 200,78
117,29
2 468,oi
226,58
1 254,6S
154,33
1 352,92
12,82
3 035,57
75,80
2 003,07
51,49
6 1 8,92
600,99
1 899,70
253,61
1 191,87
198.45
2 018,5«
1 o8,31
2 951,16
175,22
8O.57
Preussen znsammen:
21 123,s4
2 427,59
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242
Die neuesten .Gesetzentwurfe fiber die Enreiterung und
B. Ausserpreussische Staatsgebiete:
Staatsbaboen Prmtbahnen
km km
1.
y-> 1 Til*
U,92
2.
on
3.
19^:06
4.
ill
111,82
5.
Mecklenburg- Schweria
in j
124,h
6.
TO
73,75
7.
156,12
8.
ET
57,77
9.
o or*
339,99
10.
31,83
2,90
11.
A
U,98
12.
117
13.
247,57
14.
1 A
14,84
15.
49,50
16.
17.
16*86
lO.
Srhnn mhnrc- T.innp
31,69
_
ll/i
29,80
—
20.
o o
08,91
21.
25,50
6,56
22.
24,65
23.
9,07
Ausserpreussische Staatsgebiete zusammen:
| 1 729,96
Hierzu Summa A
I 21 123,84
2 427.59
22 853,8o
2 437,05
Zur theilweisen Deckung der zum Bau der neuen Nebenbahnen er-
forderlichen Mittel von 47938000 Mark sollen die dem Staate mit dem
Erwerb der Nordhausen -Erfurter, Oberlausitzer, Aachen - Julieher und
Angermunde - Scbwedter Eisenbahn zur Verfugung stehenden Aktivfonds
verwendet werden.
(Ueber die Fonds der Berlin-Dresdener Bahn muss die Verfugung, wie
bereits erwahnt, rait Rucksicht auf die Abmachungen mit Sacbsen vorbe-
halten bleiben.)
Die verwendbaren Fonds berechnen sich vorbebaltlich endgiltiger
Feststellung nach Abrecbnung der Betrfige, fiber welche bereits in dem
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Vervollstandigung des preussiscben Staatseisenbabnnetzes. 243
Gesetzentwnrf and den betreffenden Erwerbsvertrfigen verfugt ist, auf
rand 1192122 Mark.
Nach Abzug dieses Betrages von dem Banbedarf von 47938000 Mark
sind daher noch 46745878 Mark erforderlich und darch Ansgabe von
Staatsschnldverschreibungen anfzubringen. Es wird daher anch nur in
Hohe desjenigen Betrages, welcher in Staatsschuldverschreibnngen auszu-
geben isttnm jene Bausumme von 46745878 Mark zu beschaffeo, dnrch den
Ban der neuen Nebenbahnen eine Vermehrung der Staatsschuld herbeigefubrt.
Znr Vervollstandigung der in dem letzten Jahre mitgetheilten Deber-
sichten folgt nachstehend eine nene Znsammenstellnng der seit dem Jabre
1880 fur den Ban oeuer Eisenbahoen gesetzlich bewilligten Mittel:
A. Znm Ban von Linien
fur Rechnnng des Staats:
Laoge
UtJr OtlllllClJ.
km
—
aufzuwendender
Betrag.
Mark
1. Gesetz
2. .
vom 7. Mfirz 1880 . . . .
9. Marz 1QCA
• 18.Dezbr. 1880 • ' • ■
db,o
4845l
1 600 000
50 550 350
„ 25. Febrnar 1881 . . .
475,o
37 285 500
*• .
„ 28. Marz 1882 ....
17,o
5 000 000
i. ,
„ 15. Mai 1882 ....
537,8
47 038 000*)
6. ,
„ 21. Mai 1883 ....
457?8
54 760 000
'>■ .
„ 4. April 1884 ... .
759,3
69 947 000**)
8. ,
„ 7. Mai 1885 ....
587,4
49 484 000
9. „ , 19. April 1886 ....
10. Gesetzentwnrf vom 7. Febrnar 1887 .
603?1
573,o
52 907 000
47 938 000
Zusammen
45b0,2
416 509 850
B.
Znm Ban von Linien
nnter Betbeilignng des Staates:
1. Gesetz
vom 9. Marz 1880 ....
238,s
2 288 000
2. ,
„ 23. Febrnar 1881 . . .
181,6
2 755 000*
3. „
„ 21. Mai 1883 ....
38 200
4. „
„ 4. April 1884 ....
131,o
2 999 700
5. „
„ 17. Mai 1884 ....
44.5
360 000
6. ,
„ 19. April 1886 ....
44,7
550 000
7. Dnrch
den Etat
12,o
120 640
Zusammen
1 659,!
9 111540
Hierzu Sum ma A
4 530.2
416 509 850
Sura ma Summarora
5 189.3
! 425 621 390
') Abznglich der in der vorjabrigeu Nacbweisutig zugerechneten Mebrkosten far den
'n eine frubere Zeit fallenden Bau der Bahn Bebra-Friedland von 300000 Mark.
**) Zuzuglich der in die vorjabrige Nacbweisung nicht aufgeuommeQen Mebrkosten
far den Bau der Nebenbahn Walburg-Grossalmerode im Betrage von 120000 Mark.
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244 Die neuesteo Gesettentwurfe fiber die Erweiterung und
Hiervon entfallen auf:
a) Vollbahnen.
Lange
der Bahnen.
km
Vom Staate
aufzuweadender
Hark
1.
226,o
51 633 800
2.
Privatbahnen mit Staatsbetheiligung .
If J HCUCliUcllJliOIi.
214,o
5 299 700
1.
Staatsbahneu
4 304,3
364 876 050
2.
Privatbahnen mit Staatsbetheiligung .
445,!
3 811 840
Summa wie oben
5 189,3
425 621 390
Die zur Decknng der Gesammtaufwendung fur neue Eisenbahnlinien
von 425621390 Mark zur Verfugung stehenden Aktivfonds betragen unter
Berucksichtigung einerseits der bei denselben eingetretenen Aenderungen,
andererseits der durch den neuen Verstaatlichnngsgesetzentwurf hinzu-
tretenden Fonds rund 180918490 Mark.
Nach Abzug dieses Betrages von 425621390 Mark sind daher nor
noch 244702900 Mark durch Staatsschuldverschreibungen zu beschaffen,
wahrend die Lange der zor Ausfuhrung genehmigten 145 Linien (darunter
129 fur Rechnung und 16 unter BetheiliguDg des Staats) im Ganzen
nahezu 5200 km betragt. Das preussische Eisenbahnnetz hat daher, wie
von dem Minister der 5ffentlichen Arbeiten bei der ersten Lesung des
neuen Nebenbahngesetzentwurfs bemerkt wurde, seit dem Jahre 1880 auf
Kosten sowie mit Unterstatzung des Staate9 eine Erweiterung am nicht
weniger als 33Vs Prozent erfahren.
B. Vervollst&ndigung des Staatseisenbahnnetzes durch verschiedene
Bauausfuhrungen.
Im § 1 unter Nr. II. und III. des Gesetzentwurfes (No. 44) sind zur
Vervollstandigung des Staatseisenbahnnetzes vorgesehen:
1. znr Anlage des zweiten, dritten und vierten
Geleises und za den dadnrch bedingten Er-
g&nzungen und Geleisver&oderung auf den
BahnhOfen der Strecken: Berliner Ringbahn
zwischen der Landsberger Allee und Bahnhof
Wedding (Anlage des dritten und vierten
Geleises), Berlin - Zeblendorf (desgleichcn),
Prittitz-Zeitz-Crossen, Siegen-Niederschalden,
Herbern-Mersch, Kettwig-Werden .... 8669000 Mark,
2. fur die Vereinigung der Oberschlesischen mit
der Recbte-Oderafer Eisenbahn auf der Strecke
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Vervollstandigung des preussischen Staatseisenbahnnetzes.
245
Taraowitz-Beuthen O./Schl., Erweiterung der
Eisenbahnanlagen in Neufahrwasser and Her-
stellung einer Schienenverbindnng derselben
mit dem Bahnhofe in DaDzig (Oiivaer Thor),
Verlegung der Berlin - Stettiner Eisenbahn
zwischen Berlin und Pankow, Erweiterung der
Bahnhofe Potsdam und Aschersleben, des Ber-
liner Bahnhofes in Hamburg, des Bahnhofes
Altona (Ottensen), Anlage einer Hafenbahn zu
Apenrade, Erweiterung des Bahnhofes EOnigs-
dorf, Einfuhrung der Bahn von Neuss fiber Neer-
sen nach Rheydt-Morr in den Bahnhof Rheydt
der Linie Dfisseldorf- Aachen , Erricbtung von
Dienstwohngebfiuden fur das Bahnbewachungs-
personal 14 727 000 Mark
zusainmen 23 396 000 Mark,
welche durch Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen bescbafft wer-
den sollen.
Die gesammte Kreditsurame des Gesetzentwurfes betrftgt hiernach
71334000 Mark.
Vou diesen Anlagen verdient besonders die Errichtung von Dienst-
wobngebauden fur das Bahnbewachungspersonal hervorgahoben zu werden,
wofur nicht weniger als 6600000 Mark vorgesehen sind. Es sollen damit
etwa 1436 Dienstwohnungen errichtet werden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf entspricht nach Anlage und Fassung
im Allgemeinen den fruheren Gesetzen. Nur im § 4 ist wegen der Ver-
anssernng der auszufuhrenden Eisenbahnen und sonstigen Bahnanlagen
zur Beseitigung der Unzutraglichkeiten, welche in Folge der Auslegung der
bisherigen Vorschriften seitens der Gerichte entstanden sind, mit ruck-
wirkender Kraft fur frfihere Gesetze die Bestimmuog vorgesehen, dass
die Genehmigung des Landtages zu derartigen Verausserungen nicht
erforderlich sein soil, wenn nach dem Befinden der Eisenbahnaufsichts-
behOrde durch die Verfiusserung der Zweck, welchen die betreffende
Eisenbahn oder der Eisenbahntheil dienen soil, nicht beeintrachtigt wird.
Im § 5 soil die Regierung ermachtigt werden, zum Ausgangspunkt fur
die durch Gesetz vom 4. April 1884 zur Ausfubrang genehmigte Zweig-
bahn nach Simmern anstatt der Station Bretzenstein einen nOrdlich
derselben in der Nahe der Station Langenbensheim belegenen Punkt der
Rhein-Nahebahn zu w&hlen, da nach dem Ergebniss der Ermittelungen bei
der besonderen Bearbeitung des Projekts der Aufschluss des Kreises Simmern
auf diese Weise voraussichtlich noch besser erreicht werden wird.
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246 Di6 neuesten Ges>et7.entwurfe uber die Erweiterung des preuss. Staatseisenbabnnetzes.
180918000 Mark,
Eine Erhohung der fur die Zweigbahn bewilligten Kreditsumme trilt
hierdurch ein.
Der § 6 soli endlich die durch Gesetz vom 28. Marz 1882 aus-
gesprochenc Kreditbewilligung zum Bau der Baho Eichicht - Probstzella-
bayerisch-meiningen.sche Landesgrenze dahin erweitern, dass aus diesem
Kredit noch fur 250000 Mark Betriebsmittel beschafft werdea kOnnen.
Zur Befriedigung der ausserordentlichen Geldbedurfnisse der Eisen-
babnverwaltung sind — wie znr Erganzung der im vorigen Jahre rait-
getheilten Uebersicht bemerkt wird — seit dem Jahre 1879/80 bewilligt
bezw. beantragt:
a) durcb das Extraordinarium des Etats . . . 81161520 Mark
b) durch besondere Kredite . 620754750 „
zusammen 701 916270 Mark.
Diesen Bewilligungen stehen gegenuber:
1. die dem Staate anheimgefallenen Aktiv-
foods in HShe von rund ....
2. die ReinuberschQsse der Eisenbahnver-
waltung:
a) vor dem Inkrafttreten des Garantiegesetzes
vom 27. Marz 1882 rund
b) nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bis Ende
1887/88*) ruud
3. die zur Amortisation von Priorit&tsan-
leihen und sonstigen Darlehen der ver-
staatlichten Bahnen sowie zur Amorti-
sation von Aktien solcher Bahnen bis
Ende 1887/88 verwendeten und vor-
geseheuen Betrage (obne die neu zu
verstaatlichenden Bahnen) rund . 100662000 Mark,
zusammen 618 725000 Mark.
Eine Vermehrung der Staatseisenbahnkapitalschuld tritt also durcb
die vorbezeichueten Erweiterungen und Vervollst&ndigungen tbatsachli^h
nnr in Hohe von ruud 83191270 Mark ein. Nicht mit eingerechnet sind
hierbei die fur Erganzungsanlagen aus dem Ordinarium des Etats bis
Ende 1887/88 verwendeten und vorgesehenen Betrage von insgesammt
uber 33 200000 Mark. Dr. M.
69254000 Mark,
267 891000 Mark,
•) 1886,87 und 1887/88 nach der Etatsveranschlagung , jedoch ohne die Betriebs-
ergebnisse der zu verstaatlichenden Babnen. Die vorjabrigen Angaben S. 351 enthielten
nur die Ergebuisse bis Ende 1885/86.
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Oeber neuere Scbriften und Anschauungen betr. die BestimmuDg der Gutertarife. 247
Ueber neuere Schriften und Anschauungen betrefFend die
Bestimmung der GUtertarife.
Von
Regierungsrath A. Sehllbler in Strasaburg i. Elsass. '
Dem Bestreben von Handel, Industrie and Landwirtbschaft nacb Er-
niassignng der Eisenbahngutertarife wird vielfach entgegengehalten,
tass solcbe Maa88nabmen ein allmahliches Sinken des Reinertragnisses der
Eisenbahnen bedingen wurden. Dies Bedenken trifft nnr in den Fallen
zn, in welchen dnrch Tarifermassigungen bestimmte Transportmengen
too einer Linie anf eine andere ubergeleitet oder aus handelspolitischen
oder volkswirthschaftlichen Grunden so bedentende Tarifermassigungen
zewaart werden, dass die eigentlichen Betriebskosten kanm oder nicbt
vflllig gedeckt sind.
Anders liegen die Verhaltnisse jedoch dann, wenn in Folge von Fracht-
ermassigungen die Transportmengen sich wesentlicb erhdhen und dabei
der erzielte Ueberschuss trotz der anf das Tonnen kilometer eintretenden
Vermindentng sich im Ganzen fQr die betreffenden Transporte oder
Waarengattungen eher vermehrt als vermindert, der Art, dass das In-
tere88e der Eisenbahnverwaltung und die AnsprQche des Verkehrs gleich-
zeitig befriedigt sind. Dieses Ziel kann durch die Begunstignng ein-
zelner Bahnstrecken oder Landesgegenden anf die Dauer nicht wohl
erreicht werden, da die hierbei unausbleiblichen Sch&dignngen anderer
nod die hierdurch veranlassten Berufungen in der Kegel ander-
weitige Tarifermassigungen nnd im Gefolge derselben thatsachlicbe Ein-
bnssen der Eisenbahnverwaltnngen ergeben d&rften. Man wird so natur-
?emass auf ein systematisches Vorgeben hinsicbtlich weiterer Herab-
setzuogen der Fracbten hingewiesen, wobei insbesondere Tarifangleichheiten
thunlichst zu vermeiden sind, ganz entsprechend den Bestrebungen der
preassiscben Eisenbahnverwaltung. Die grossen Schwierigkeiten, welche
sich hierbei ans den Beziehungen der einzelnen deutschen Babngebiete
unter sich und zn fremdlandischen Verwaltungen, sowie aus den sehr
verschiedenartigen Anfordernngen ergeben, welche ans Interessenten-
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248 Ueber neuere Scbriften und Anscbauungen betr. die Bestimmung der Gotertarife.
kreisen und in don Landes- nnd Bezirks-Eisenbabnrfithen gestellt werden,
durften sicb wesentlieb vermindern, wenn fur diejenigen Eisenbahntrans-
porte, welcbe fur Handel, Industrie nnd Landwirthschaft von besonderer
Bedentung sind, je nach der Fracbtgattang, nach der Transportl&nge and
nach dem Umfange der Sendnngen ganz allgemein diejenigen niedrigsten
S&tze festgestellt wurden, bei welcben noch ein der Transportf&higkeit der
Guter entsprecbender Ueberschuss erzielt wird, eine Bedingung, wodurch
der Eisenbahnverwaltung die fQr die Erfullung ibrer mannigfacben Auf-
gaben nothwendige Selbstandigkeit erhalten bliebe.
Ebe wir auf nabere Darlegnngen Qbergeben, sollen zunachst zwei
neuere Werke — wdie Selbstkosten des Eisenbahntransports und die
Wasserstrassenfrage von dem k. k. Sektionschef Wilhelm von NOrdling"
und „das Eisenbahntarifwesen von Regierungsrath Franz Dlricb" — zar
Gewinnung von allgemein gultigen Erfahrungssatzen und neuen An-
scbauungen benutzt werden.
Das Buch des Herrn v. Ndrdling hat den ausgesprochenen Zweck,
vor den Illusionen zu warnen, welche von vielen Seiten an die Herstellnng
von kunstlichen Wasserstrassen geknQpft werden. Indem wir uns auf die
Besprechung des Buches auf Seite 626 des Jahrganges 1885 des Archive
beziehen, ktinnen wir uns bier auf die fur den Zweck des Aufsatzes be-
sonders wichtigen Einzelheiten bescbranken.
Was zunachst die Notizen uber Wasserstrassen betriflt, so ist in
Fraukreich, welches seit Napoleon I wiederholte Anstrengungen zur Ge-
winnung eines umfassenden Kanalnetzes gemacbt bat, der j&hrliche Frachten-
umlauf (d. h. die auf einer bestimmten Strecke durchschnittlich sicb be-
wegende Tonnenzabl) auf den meisten Wasserstrassen ziemluh uubedeuteod.
Nur die kanalisirte Seine von Monterau bis Rouen und die von Pans nach
Belgien fflhreuden Kanalverbindungen baben einen Umlauf von uber
500 000 Tonnen (namlich 700 000 und 2 000 000 Tonnen) und auch auf
iliesen belebtesten Wasserstrassen ist der Frachtenverkehr nur halb so
gross, als auf den dieselbe Riehtung bedienenden Eisenbabnen. iusbeson-
dere gehen die von Belgien kommenden Steinkohlen mehr als zur Halfte
auf der Eisenbahn, welche somit auch hinsichtlich der Massentransporte
<len Wettbewerb mit Erfolg gegen eine durchaus leistungsfabige Wasser-
strasse aufnebmen kann, obgleich auf den franzOsischen Staatskanalen
*eit 1867 fur Gflter II. Kl. nur 0,2 Cts. fur das Tonnenkilometer Wasser-
uiauth eingezogen wurden, welche Qberdies auf diesen Eanalen im J ah re
1881 mit auffalliger Raschbeit gfinzlich beseitigt worden ist. Die Schiffs-
i'racht wurde ausschl. Wassermauth von der wahrend der Jahre 1871/77
ciDgesetzt gewesenen Enquete-Kommission fur den Kanal vom Pas de
Calais bis Paris auf 2,0 Cts., im Allgemeinen aber zu 1,5 Cts. = 1,2 Pf.
angegeben.
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Ueber neuere Scbriften und Anschauungen betr. die Bestimmung der Gfitertarife. 249
Gegenuber den ungunatigen Ergebnissen, welehe im Allgemeinen bei
Herstellang and Verbesserung der franzOsischen Wasserstrassen erzielt
worden sind, werden die preassisehen Wasserstrassen in wesentlich vor-
theilhafterem Lichte dargestellt. Die nacb Norden fliessenden dentschen
Flfisse, insbesondere Rhein, Elbe, Oder, baben anf einem grossen Tbeil
ihres Lanfes sebr geriBge Gefalle, wie sie sich in Frankreich nnr bei der
Seine wiederfinden. Ferner sind die Fluss-Wasserstande in Dentscbland
sowobl fur die Hauptstrftme als fur deren wicbtigere Nebenflusse weit
gleichmassiger, der Wassermangel viel seltener als in Frankreich, wahrend
ailerdings die Dnterbrecbnngen wegen Frosts weitaus hOher anznscblagen sind.
Fur das Jahr 1880 gibt Herr v. NOrdling den jahrlichen Frachten-
amlauf aaf dem Rhein bei Emmerich zu 3674000, bei Mannheim (ohne Lud-
wigshafen) zu 725000, im Mittel zn 2200000 (richtiger 2300000)Tonnen,so-
mit noch hoher an, als fur die von Belgien nach Paris fuhrende Wasserstrasse
oben angefuhrt worden ist. Die Elbe hatte in demselben Jahre oberhalb Ham-
burg 1 536 800, bei Schandau (oberhalb Dresden) 1 275 000, somit im Mittel
Qngefahr 1400000 Tonnen Jahresumlauf. Hinsichtlich der niedrigsten Scbiffs-
frachten wird angegeben, dass nach genanen Notizen, welche bei der
Elbe-Dam pfschiffahrtgesellschaft fur das Jahr 1883/84 erhoben werden
konnten, fur die Strecke Hamburg-Laube (640 Eilometer) der mittlere
Frachtsatz za Berg fur Roheisen 1,2 Pf., zn Thai fur Getreide 0,92 Pf.
far das Tonnenkilometer betragen hat. Ueber die Frachten anf dem
Rbeine macht Herr v. Ndrdling keine Angaben, es kann aber nach ander-
weitigen Erhebnngen bemerkt werden, dass die Steinkohlenfracht zn Berg
von Ruhrort nach Mannheim in den Jahren 1885/86 fur das Tonnenkilo-
meter sich anf etwa 1,0 Pf. berechnete. Auch mag die Notiz beigefugt
werden, dass nach den Mittheilnngen des Bergraths Jordan fiber „Absatz-
verhftltnisse der Saarbrucker Steinkohlengruben" die Schiffsfracht von Saar-
brucken nach Mfilhausen anf 265 Kilometer Entfernnng von 1874—1883
dorchschnittlich 4 Mark betragen hat, nnd zwar im Jahresdnrchschnitte
zwischen 3,30 nnd 4,60 Mk. wechselnd, wahrend anf den elsass-lothringischen
Kanalen seit 1873 ein Kanalgebuhr nicht mehr erhoben wird.
Wahrend nach vorstehenden Angaben fiber franzosische nnd dentsche
Schiffsfrachten fur Massentransporte aach nnter BerficksichtigunR der
bei den nenen Kanalbanten beabsichtigten Verbesserungen ein Dnrch-
schnilts-Satz von 1,0 Pf. fur das Tonnenkilometer ansschliesslich Wasser-
raauth als nicht zn hoch gegriffen*) erscheint, will Herr v. NOrdling fur
•) Dass bei der Vorlage fiber den Dortmund- Ems- Kanal eine Gesammtfracht yon
2*o Mark einschliesslich Kanalgebuhr bei 247 Kilometer Transportlange fur Ruhrkoblen in
Aossicht gestellt worden ist, stebt hiermit keineswegs im Widerspruch. Denn wenn fur diesen
Kanal in der Scbrift des Herro Sy mpher aber Transportkosten auf Eisenbabnen und Kanalen
Arebiv for Bi»enb»hnwe«en. 1887. 17
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250 Uebcr neuere Schriften und Auschauungen betr. die Bestimmung der Gutertarife.
seine Eostenvergleichungen die von den Eanalfreanden aufgestellten niedri-
geren Angaben zu Grande legen und ausschliesslich Eanalgebuhr nor
0,5 Ereuzer oder 0,85 Pf» Schiffsfracht annehmen, er glanbt aber auf Grand
der franz5sischen Erfahrungen die fur den Ei 8 en bah n transport bestehende
Vorliebe zu mindestens 25 % anschlagen zu mussen und schatzt hiernach
die Gebfihr bei welcher die Eisenbahn den Wettbewerb mit einem noch
so leistungsfahigen Kanale aufnebmen kOnnte, auf l,0s Pf. fur das Tonnen-
kilometer. Diesen Satz glanbt er nnn dadurcb einbalten zu konnen, dass
er die mit der Schiffsfracht konkurrirenden Eisenbahntransporte von den
sogenannten konstanten, ohnedem vorhandenen Betriebskosten befreit und
dieselben nur mit den variablen, d. h. direkt durch den Transport be-
dingten Eosten belastet. Nach den Betriebsergebnissen der Theissbahn
vom Jahre 1875 rechnet er fur jedes Tonnenkilometer Fracht — Stuck-
gut and Wagenladungen durcheinander — 0,86 Ereuzer = 1,45 Pf.
einschliesslich Expeditionskosten. Fernerhin vertheilt er die anf den
Frachtenverkehr trefFenden Eosten auf die reine Last und das Wagen-
gewicht und findet fur den Fall, dass bei Massentransporten die Wageu
leer zuruckgehen mussen, einen Selbstkostenbetrag von 1,8 Pf-, welcher
aber, da hierbei die reine Last and das Wagengewicht gerade gleich gross
angenommen und keinerlei Znschlage angebracht sind, vietleicht ebenso
gut auf den Durchschnitt sammtlicher ganzen Wagenladungen passen, also
als ein Mittelwerth sich darstellen mochte. Dieser Selbstkostenbetrag
wird schliesslich fur den Durchschnitt sammtlicher oesterreichisch-unga-
rischen Bahnen unter Uebertragung der fur die Theissbahn erhaltenen
Verh<nisszahlen auf 0,62 Ereuzer oder 1,05 Pf. ermittelt, somit auf den-
selben Betrag, welcher oben hlr die Tonne und das Eilometer ffir die
Eanalschiffahrt einschliesslich des 25 prozentigen Zuschlages angenommen
ist. In beiden Fallen ist von dem Anlagekapital gleichmftssig abgesehen
und wurde somit — die Richtigkeit der Rechnung und die Annehmbar-
keit der Vorschlage vorausgesetzt — kein Grand vorliegen, hunderte und
wieder hunderte von Millionen fur neue Binnenkanale aufzuwenden, viel-
mehr durften nur solche Ean&le gebaut werden, welche zur besseren Aus-
nutzung vorhandener Wasserstrassen erforderlich sind.
S. 71 — 75 eine Fracbtberecbnung angegeben wird, bei welcher bei einer Fracbt Ton 2^o Mark
mdglicberwcise noch O^o Mark oder rund 0,s Pf. fur das Tonnenkilometer zur Unterhaltune
und n. U. theilweisen Verzinsuog des Anlagekapitals der Kanalanlage nbrig bleiben sollen,
so ist hierbei die Voraussetzung gemacht, dass Dampfbetrieb unter Anwendung sehr grosser
Kahne stattfinde, dass mindesteos 1 Million Tonnen Koblen jabrlich zum Meere gefubrt
werden, und dass die Riickfabrt unter hoherer Tarifirung der in dieser Richtuog gehenden
(iuter gleichfalls ihre Kosten decke, — lauter Bedingungen, welche den vorliegenden Fall
als eioen besondereo, in gewissem Sinne als Versuch dienenden erscbeinen lassen.
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Ueber neuere Scbriften und Anschauungen betr. die Bestimmung der Gutertarife. 251
Wir mussen gegea die vorstehend erl&uterte Art der Selbstkosten-
rechnung einige Bedenken geltend machen. Zunacbst bedarf die Ausschei-
dnng des konstanten and des variablen Theils der Betriebskosten (Seite
12—13 des Baches) insofern einer Bericbtigang, als die fur die Dienst-
zweige B— D angesetzten Zentralleistungskosten sich auf die einzelnen
Positionen, welcbe theils den konstanten, theils den variablen Ausgaben
zugetheilt sind, offenbar gleicbmassig vertheilen, so dass nach entspre-
chender Berichtignng, — wobei auch die allgemeioen Verwaltungskosten
vertheilt werden mussen — auf den konstanten Theil nur 37,6 %, aof
den variablen Theil aber 62,5 % der Betriebsausgaben fallen nnd die
Teranderlichen Kosten una etwa 13 Prozent hOher anzunehmen sind. So-
dann aber wurde gegen die Eiogaugs dieses Aufsatzes gestellte Bedingung,
dass Tarifungleichheiten thunlichst zu vermeiden sind, ganz auffallig ge-
feblt werden, indem ja nur die nea hinzutretende Transportmenge oder
nor die a. U. dem Wassertransport anheim fallenden Frachten mit den
geringsten Satzen bedacht wurden, w&hrend fur alle andere Guter die
seitherigen Frachtpreise bestehen blieben, wobei fiberdies keine Gewahr
gegeben ware, dass neben den neuen, besonders billig auszufubrenden
Transporten die Gesammtheit des ubrigen Frachtenverkehrs seine seit-
herige H6he beibehalten werde.
Hiernach kGnnen wir der Art der Beweisfuhrung, welche allerdings
nor den anssersten Fall eines dnrch anderweitige Vortheile zu rechtferti-
genden ausnahmsweisen Mindestpreises ins Auge fasst, nicht zustimmen.
Man wird nach unserer Meinung uberhaupt nicht umhin kdnnen, bei Be-
rechnung der fur Massen-Transporte zulassigen geringsten Satze die Frachten
nach Stuckgutern, gewShnlichen Wagenladungsgfltern und Massengutern zu
trennen, wobei fur letztere nur dann besonders niedrige Selbstkosten er-
halten werden kdnnen, wenn die Transporte in geschlossenen Zugen oder
enter Verhaltnissen bewirkt werden, welche eine annahernd ebenso gun-
stige Aasnntzung der Zugkraft nnd des Zugpersonals ermOglichen.
Im Uebrigen ist der von Herrn v. NOrdling geltend gemachte Satz,
dass man bebufs Gewinnnng weiterer Transporte von bedeutendem Um-
fange erhebliche Tariferraissignngen ohne Nacbtheil einfiihren kdnne, in-
soweit ganz ricbtig, als die sogenannten konstanten Betriebskosten nnd
insbesondere die fur die Verzinsnng des Anlagekapitals erforderlichen
Geldbetrage sich bei Vermehrung der Frachten auf eine grdssere Trans-
portmenge vertheilen. Man verfahrt daher richtig, wenn man fur Gegenstande,
welche sehr ins Gewicht fallen, wie Erze, Steine, Kohlen, thunlichst niedrige
Frachten ansetzt und dadurch die Transportmenge bedeutend hebt, oder
wenn man fur Guter, welche eiuen weiten Transport ertragen konnen, die
Satze fur grttesere Entfernungen wesentlich ermassigt, da durch solche
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252 Ueber neuere Schriften und Anschauungen betr. die Bestimmung der Gutertarife.
weiten Transporte der darchschDittliche Guterumlauf der Bahn bedentend
gehoben wird. Eine Reihe von Beispielen, welcbe Herr v. N5rdling zu
Gunsten der Differentialtarife anfuhrt, lassen sich nach Vorstehendem
naturgemass erklaren, und der Satz: „jedes Gut soli so viel zablen, als
es ertragen kanna (S. 25 und 210 des Buches) ist recht gut mit einer
einheitlichen Tarifirung in Einklang zu bringen.
Anf einem wesentlich abweichenden Wege kommt Herr Ulrich, der
Verfasser des zweiten der obenerwahnten Werke, zu theilweise ahnlichen,
theilweise allerdings verscbiedenen Ergebnissen. Herr Ulrich, welcher wie-
derholt fur den staatlichen Betrieb der Eisenbahnen eingetreten ist, ver-
langt an Stelle der fruher ublichen privatwirthschaftlichen Tarifgestaltung
eine durchaus gemeinwirthschaftliche, welcbe manche in dem sogenannten
naturlichen oder Wagenraumsystem zu finden glaubten. Nachdem Ul-
rich die reformatorische Bedeutung dieses, die sammtlichen Wagen-
ladnngen gleichmassig behandelnden Systems eingehend erlautert, sagt
er mit Recbt, dass dasselbe in seiner ursprunglicben Gestalt die von
Industrie und Landwirthschaft fur einzelne Frachtgattnngen verlangteo,
besonders nicdrigen Tarifsatze unmdglich gewabren konne, solange das in
den Eisenbahnen angelegte Eapital entsprechend verzinst werden soil.
Er will iiberhaupt die bei zunebmendem Verkebr eintretende Verminderung
der Sel'nstkosten den minder transportfabigeu, sowie den den kilometrischen
Umianf stark mehrenden langeren Transporter! zn Gute kommen lassen.
Wahreod er ein entschiedener Gegner von alien willkurlicheu, nieht etwa
durch ganz besondere Omstande veranlassten Differentialtarifs&tzen ist,
anerkennt er anderseits die Werthklassiflkation, sofern sie eine einheit-
licbe ist, als durchaus zulassig (vgl. S. 151) und eroptiehlt im Einklange
mit den soeben ausgesprocbenen Grundsatzen die in andern Landern
(z. B. in Belgien und Frankreich) vielfach angewendete fallende Skah»,
die sogenannten Staffeltarifc. Er hebt ferner besonders hervor, dass
Gleichmfissigkeit und Stetigkeit der Tarife fur Handel und Industrie
ebenso wk-hlig sind, als Frachtermassigungen.
Weitere Betrachtungen knupft Herr Ulrich an die Eintheilung der
Betriebsausgaben in konstante nnd variable, indem er darlegt, dass gerade
die konstanten Betriebsausgaben den verfinderlicben Tariftheil bildeo,
wahrend die von der Transportmengo abhangigen variablen Ausgaben
liir das Tonnenkilometer annahL-rnd gleiche DurchschniUsbetrage ergeben,
somit einen mehr oder weniger festen Tariftheil darstellen. Iodem er
(ohne naheren Nachweis) annimmt, dass die konstanten und variablen
Ausgaben ziemlich gleich seien, also je die Halfte der Betriebsausgaben
bilden, und ferner anfubrt, dass die Verzinsung des Anlagekapitals —
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Ueber neuere Schriften und Anscbauungen betr. die Bestimmung der Gutertarife. 253
welche er den konstanten Ausgaben hinzufugt, — den Betriebsausgaben
etwa gleich sei, kommt er za dem eigenthfimlichen Scblasse, dass der
von der Transportmenge abb&ngige sogenannte feste Tariftheil nnr l\i der
Selbstkosten des Eisenbabnbetriebs darstelle und somit bei der Tarif-
bildnng ziemlich nebensachlich sei.
Wir baben schon oben dargelegt, dass nacb der erganzten Rechnung
des Herrn v. N Or d ling die konstanten Ausgaben der Theissbahn 37,5, die
veranderlicben Ausgaben 62,s Prozent betragen baben. Es ist aber klar,
dass bei den deutscben Babnen, welcbe im grossen Durchschnitt einen
raebr a)s doppelt so starken kilometrischen Gfiterverkehr haben, die ver-
anderlichen Ausgaben jedenfails einen hoheren Betrag, etwa 65 bis 70 pCt.
der Gesammtausgaben ausmachen. Ferner ist jedem erfabrenen Eisenbahn-
fachmanne bekannt, dass bei starker Vermehruog der Transporte nicht nur
die Betriebsmittel vermebrt, sondern auch die Werkstatten und Locomotiv-
stationen erweitert werden mussen. Diese in der Regel aus ausserordentlichen
Mitteln bestrittenen Erganzungen, welche entschieden eine Vermehrung des
Anlagekapitals verursachen, werden aber jeweils durch die (von Herrn
v. NO rd ling besonders bervorgebobenen) neu hinzutretenden Transporte
veranlasst, welcbe die betreffende Zinslast allein tragen mfissten. Ganz
derselbe Erfolg wird aber dadurch erreicbt, dass man das ganze fur Be-
triebsmittel und deren Unterbringung, sowie fur die Reparaturwerkstatten
verwendete Anlagekapital auf die Gesammtheit der Transporte vertheilt,
d. b. diesen wenigstens 25 pCt. betragenden Tbeil der Kapitalverzinsung
zq den variablen Betriebsausgaben hinzurechnet. — Die Schlussfolgerung
ist, dass bei ricbtiger Rechnung die variablen Ausgaben einschliesslich
der Verzinsung des Anlagekapitals den konstanten Ausgaben annahernd
gleich sind.
Von besonderer Wichtigkeit ist aber, dass der aus den konstanten
Ansgaben sich ergebende verfinderliche Tariftheil selbstredend in einem
Bchwankenden Verhaltniss zu dem sogenannten festen Tariftheil steht, der
Art, dass bei alien niedrig tarifirten Frachten der veranderliche Tariftheil
bei weitem nicht die Halfte, sondern grossentheils nur etwa Vs der durch-
scbnittlichen Selbstkosten betragt, ganz entgegengesetzt der Ulrich'schen
Darstellung, wonach dieser Theil ganz allgemein s/4 der Selbstkosten aus-
machen boII. Damit werden aber auch alle Bemerkungen fiber den ge-
ringen Werth der Selbstkostenberechnungen und fiber die Nutzlosigkeit
der BestrebuDgen, solche anzustellen, hinfallig. Es ist ja richtig, dass bei
bochtarifirten Gutern die Zugk rafts kosten verh<nissmassig wenig Einfluss
babeo, und dass man deshalb bei solchen Frachtgutern bis zu einem ge-
*issen Grade Tarifherabsetzungen und willkurliche Instradirungen (bis
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254 Ueber ncuere Schriften und Anscbauungen betr. die Bestimmung der GuterUrifc.
' 25 % Mebrlange) ohne nachweisbare finanzielle Schfidigung anwenden kano.
Je niedriger aber die Taxen werden, desto grdsser ist der Einflass der
eigentlichen Transportkosten, welcbe scbliesslich hinsichtlich der Selbst-
kosten der Massenguter in erster Linie and nach Umst&nden fast allein
in Betracbt kommen. Je wichtiger diese letzteren Transporte fur das
Verkehrsleben werden, je mebr man insbesondere anf tbonlichste Billig-
keit derselben hingewiesen wird, desto mebr wird man auch gezwungen
sein, bei den Gutertarifen anf die Zugkraftskosten, sowie anf die Stei-
gungsverhaltnisse der Bahnen Rucksicht zn nehmen. Es ist gerade die
einheitliche, gemeinwirthschaftliche Tarifbildung, welche in letzterer Hin-
sicht bohere Anforderungen stellen mus?, wahrend bei der fruheren Be-
handlnng des Tarifwesens jede Verwaltung ihr Hauptangenmerk daranf
ricbtete, mOglichst viele Transporte anf ihre Linien uberzuleiten. (Zn
vergleicben S. 135/136 des Buches).
Indem. wir nnnmebr anf die Nntzan wendungen ubergehen, beginnen
wir mit den Betriebskosten, welche bei v. NOrdlingund Dlrich in kon-
stante nnd veranderliche eiogetheilt werden. Wie schon hervorgehoben,
darf die Verzinsnng des Anlagekapitals nicht vollstandig den konstanteu
Ansgaben zngezablt werden. Dasselbe ist vielmehr, soweit es sich nm
Beschaffung, Unterbaltnng nnd Unterbringnng des Betriebsmaterials handelt,
den veranderlichen Ansgaben hinznznfugen. Unter dieser Voranssetznng
hat der Verfasser dieses Anfsatzes in der Schrift flber Selbstkosten nnd
Tarifbildung der deutschen Eisenbahnen (1879) nach dem Ergebniss der
preussischen Staatseisenbahnen vom Jahr 1874 fur die vollen Wagen-
ladungen zu 10 Tonnen unter Ausscheidung der Stationskosten die kon-
stanteQ Betriebsausgaben — das Bahngeld — zu 0,97 Pfennig (worunter
0,62 Pfg. Verzinsnng des Anlagekapitals) die veranderlichen Ansgaben —
die eigentlichen Transportkosten — zu 1,35 Pfennig (worunter 0,25 Pfg-
Verzinsnng) somit die Gesammtkosten zu 2,32 Pfennig fur das Tonnen-
kilometer berecbnet, worunter 0;62 -f 0,25 = 0,87 Pf. Verzinsnng des Anlage-
kapitals, 0,35 + l,io = 1>45 Pf. r©iQe Betriebsausgaben. Um diese Betrfige
anf die Gesammtheit der deutschen Eisenbahnen und das Jahr 1883/84
zu ubertragen, haben wir Anlagekapital , Betriebsausgaben und Gesammt-
verkehr der beiden Jahre und Bahnnetze miteinander zu vergleicben. Fur
den Verkehr nehmen wir nach Maassgabe der in vorerwahnter Schrift*)
*) Diese Angaben sind genauer als der sogenaonte franzosiscbe Scbldssel (1 Personen-
kilometer = 1 Tonnenkilome(er) und mussten im vorliegenden Falle deshalb angewecdet
werdeo, weil die Terhaltuissmassige Menge der Wagenladungsguter von 5—10 Tonnen im
Jabre 1874 weitaus grGsser war, als im Jabr 1883/84.
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Ueber neuere Schriften und Anschauungen betr. die Bestimmung der Gutertarife. 255
angegebenen Kostenbetrfige 1 Personenkilometer und 1 Tonnenkilometer
der Wagenladungen von 5 bis 10 Tonnen je gleich dem l,4fachen eines
Tonnenkilometers der ganzen Wagenladangen, 1 Tonnenkilometer Stuck-
nnd Eilguter gleich dem drei- nnd sechsfachen derselben Einheit. Da
hiernach die dentscben Eisenbahnen im Jahr 83/84 znsammen 5,7 mal
mehr Verkehr, fernerbin aber nnr 5,i mal mehr Betriebsausgaben zeigen,
als die prenssischen Babnen im Jahre 1874 gehabt haben, so erbalten
wir fur das erstere Bahnnetz fur das Tonnenkilometer einen Ausgabebetrag
von 1,45 = rnfld 1,3 Pf. — Die hiernach erzielten Betriebsersparnisse
vertheilen sich zwar auf konstante und variable Ausgaben insofern gleich-
m&ssig, als Verbesseruogen nnd Einschrfinkungen uberall gleichmfissig
angebracht worden sind, es muss jedoch berucksichtigt werden, dass im
Jahre 1883/84 die L&nge der deutschen Bahnen 9 mal grosser war, als
die der prenssischen im Jahre 1874, somit der spezifische Verkehr der
deutschen Bahnen 1883/84 nur 63 pCt der prenssischen des Jahres 1874
betragen hat, and wenn man auch annehmen darf, dass unter den ersteren
weitaus mehr nntergeordnete, mit geringeren konstanten Kosten behaftete
fiahnstrecken sich befunden haben, so soil doch der geringeren spezifischen
Frequenz des Jahres 1883/84 dadurch Rechnung getragen werdeo, dass
die Minderkosten ausscbliesslich von den variablen Ausgaben abgezogen
werden, welche sonach fur das Tonnenkilometer von 1,k> auf 0,95 Pf. her-
absinken. — Das Anlagekapital ist fur die Gesammtheit der deutschen
Bahnen des Jahres 1883/84 etwa 9 mal so gross gewesen, als das der prens-
sischen Bahnen des Jahres 1874, so dass der Antheil an den Kosten eines
Tonnenkilometers Wagenladungsguter im Jahre 1883/84 0,87 — !>87>
»>,7
oder in Rucksicht anf die bedentende Verminderung des Zinsfusses etwa
1,20 Pf- betragen hat. — Da ferner das ganze auf die Betriebsmittel ver-
wendete Anlagekapital, wie auch die Zahl der Lokomotiven der deutschen
Bahnen 1883/84 gegen das Anlagekapital nnd die Zahl der Lokomotiven
der preassischen Babnen des Jahres 1874 sich ohngef&hr ebenso verhalten
haben. wie die beiderseitigen Verkehrsmengen (fur das Jahr 1883/84 nur
wenig mehr), so muss die ganze Erhohung des Zinsantheiles den konstanten
Ausgaben hinzugefugt werden. — Das Ergebniss ist, dass fur das Gesammt-
oetz der deutschen Eisenbahnen des Jahres 1883/84 fur das Tonnen-
kilometer als konstante Ausgaben 0,95 Kapitalzinsen und 0.35 Betriebsans-
gaben, znsammen 1,30 Pf., nnd als variable Ausgaben 0,25 fur Zinsen und
0,95 Betriebsansgaben, somit znsammen l,2o Pf., im Ganzen 2,50 gegen
2,32 Pf- des Jahres 1874 erbalten werden. — Inwieweit diese Gesammt-
Transportkosten mit den thatsfichlich vereinnahmten Frachtsatzen uberein-
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256 Ueber neuere Schriften und Anschauungen betr. die Bestimmung der Gutertarife.
Btimmen, kann aus der Statistik des Reichs-Eisenbahn-Amts insofern nicht
direkt ersehen werden, als der fur das Tonnenkilometer der Wagenladungs-
sich begreift. Es lasst sich aber die durchscbnittliche Transportlange der
Wagenladungsgfiter, welche in der genannten Statistik fur die einzelnen
gfiter erhobene Durchscbnittsbetrag von 3,24 Pf. die Expeditionsgebuhr in
Direktionsbezirke abgesondert angegeben ist, somit die wirkliche, grossen-
theils auf verschiedenen Bahngebieten durchlaufene Entfernung nicht er-
kennen lasst, aus den statistischen Nacbrichten des Yereins der deutschen
Eisenbabnen deshalb ermitteln, weil daselbst ffir die einzelnen Verwal-
tungen zwischen Binnenverkehr, direktem Verkebr und Durcbgangsverkehr
unterscbieden ist, von welchen der letzere gar nicbt, der direkte Verkebr
nur zur Halfte bei Erbebung der Expeditionsgebuhr betbeiligt ist. Ilieraus
findet man, dass im Jahre 1883/84 die durchscbnittliche Transportweite
der Wagenladungsgfiter, welche fur die einzelnen Bahngebiete zu 79 Kilo-
meter angegeben ist, innerhalb des Gesammtnetzes der deutschen Eisen-
bahnen 152 Kilometer betragen bat, somit 1,93 mal grosser war. Nacb
dem Durchschnitte der normalen Expeditionsgebuhr von rund l,x Mark fur
die Tonne ergiebt dieselbe fur das Tonnenkilometer ~ = 0,73 Pf. ; dies
von obigen 3,24 Pf. durchschnittlicher Einnahme abgezogen, giebt als mitt-
leren Streckensatz rund 2,60 Pf., was init den oben angegebenen Selbst-
kosten von 2,50 Pf. genau iibereinstimmt.
Indem wir nach den obigen Ermittelungen den durchschnittlichen
Betrag des sogenannten festen Tarifbestandtheils zu 1,20 Pf. fur das Tonnen-
kilometer ausschl. Stationsko8ten annebmen, stellen wir in Tabelle A. den
Umfang, die durchschDittliche Lange und das Ertragniss der Wagenladungs-
transporte des Jahres 1883/84 nacb den einzelnen Tarifklassen geordnet
ffir die Gesammtheit der deutschen Eisenbahnen dar. — Es sind hierbei
die Angaben der Statistik des Reicbs-Eisenbabn-Amts beibehalten und nur
die Transportweiten innerhalb des deutschen Reiches durch Multiplikation mit
der oben erlauterten Zahl 1,93 bestimmt worden. Auf der rechten Seite der
Tabelle sind sodauu die dermalen gultigea Streckensatze des preussischen
Reform-Tarifs eingetragen, sowie auch die ermassigten Satze, welche in
Folge von Vereinbarungen fiber die Leitung der Transporte und die dadurch
veranlassten Umwege haufig entstehen. Hierbei ist ffir beide F&Ile der
veranderliche Tariftbeil angegeben, welcher durch Abzug des festen Durch-
schnittsbetrages von 1,20 Pf- sich ergiebt.
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Debar neuere Schriften and Anschauungen betr. die Bestimmung der Gutertarife. 257
Tabelle A.
Wagenladnngs-Verkehr der dentschen Eisenbahnen
im Jahre 1883/84.
f.Wagenladungen
zu 10 Tonnen .
vunit sammtlicbe
Wagenladungen
tu 10 Tonnen .
Tonnen-
Kilometer.
G»n*cn
I
Tausen-
den.
479674
1045032
527085
III. 3220788
Tarife
in
Prozent
ton
GfittT-
Verkchrs
3*
3*
20,«
8134687 51,e«
13407266 85,i4
lurch nitt I
Beforde-
riadi
Kilometer
inner- limier-
i.iltnl. halliil.
clnz. duut
Dir. : solion
nath
Taus-n-
deii
M
Kinnahmen.
! f ii r das
I Tnnu<"ii
1U
I'rojcnt.
kilo-
meter
1 de< w
. 'Mtl-
.saiuiiiteti . ,.
1 Krsch
tvtl-
r-rkehrs
Expedi-
t i t> t> m -
117
226
31394
4,™
6,54"J
88
170
52521
7,116
J;03
86
166
21384
3,a,
4 ,o»
68
131
105694
I6;(.;t
3,'js
80
154
241 85 1
36,fi;
2,7
79
152
452844
6S,(-,b
3,.«")
Sire -keusitze fur das
Toniienkilomoter
nach dom dos?l bci
Ref.-Tarif 25%Umw.
Gaiiz.
ilar-
untcr
dar-
V,-T' Can- I ver-
in 1 ii ndl- • iindl.
o (T«rif- zen 'Tarif-
6,o
4, s
4,80
3,:^
4,80
3,60
'J, 5 2,30 2;eo
12,e 1 ,4m 2,08
|2.|>*) 1,00 1.76
3,60
2,40
1,450
Aqs der Tabelle A. ersieht man znnfichst, welche grosse Bedeutung
der Wagenladangsverkebr and insbesondere derjenige hat, welcber nacb
Spezialtarif III. nnd nacb Aasnabmstarifen gefabren wird. Man sieht
aber auch, dass die boher tarifirten Guter anf die gr5sseren Ent-
fenrangen gefabren werden, weil sie dies trotz der hdheren Einheits-
titze noch ertragen konnen. Insbesondere aber ersiebt man, dass scbon
fur die Spezialklasse III. bei alien langeren Transporten nnd uberhanpt
in alien denjenigen Fallen, wo erbebliche Umwege zugelassen werden,
der sogenaante feste Tariftheil grdsser ist, als der ver&nderliche Theil,
welcber bei dieser Klasse bis anf 0,w Pf. berabsinkt. Wenn hierbei
noch ansserdem in Folge nnguostiger Steignngsverhaltnisse der feste Tarif-
theil nur um 20 pCt. sich erhOht, so bleibt fur den verfinderlichen Tariftheil
ein so geringfugiger Betrag, dass kaum noch die Unterhaltung nnd Be-
wachnng der Bahn gedeckt wird, eine Theilnahme an der Verziosnng des
Anlagekapitals aber nicht mehr stattfindet. Bei dieser Sacblage ist man,
•) Der Satz tod 2,s Pf. gilt fur alle Transporte des Speiiallarifs III, deren Lange
oehr als 100 Kilometer betragt.
**) Die far das Tonnenkilometer berecbneten Einnabmen der einzeluen Tarif-
Uassen sind far die prenssischen Staatsbabnen durchgangig um 2 Prozent niedriger. —
We normalen Streckensatze der preussiscben Staatsbabnen sind fur einen grossen Tbeil der
•aderen Babnen gleicbformig angenommen, die andern Bahnen haben nur wenig abweichende
and in die«en Fallen ctwas hohere Streckensatze.
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258 Ueber neuere Schriften und Anscbauungen betr. die Bestimraung der Gutertarife.
ganz abgeseben von einzelnen noch niedrigeren Ausnahmesatzen, jetzt schon
an dem Punkte angelangt, dass weitere Erm&Bsigungen der unteren Tarif-
klaasen auf manchen Bahnstrecken nur unter erheblichen Opfern sich
darchfuhren liessen.
Ein einfaches Mittel, die Steigungsverh<nisse entsprechend za
berucksichtigen nod dadureh die einheitliehe Durchfiihrang aach fur die
niedrigen/ und niedrigsten Streckens&tze zu erm5glicheo, besteht in der
EinfGhrung von virtnellen Tarifl&ogen. Nach der Darlegung, welche der
Verfasser dieses Aufsatzes in No. 29 des Centralblattes der Bauverwaltung
vom Jahre 1884 gegeben bat, gescbieht die Entwicklung der virtnellen
Tarifl&ngen in der Weise, dass der sogenannte feste Tariftbeil (die eigen-
licben Transportkosten) nach den mit den Steigungsvcrhaltnissen wech-
selnden Selbstkosten bemessen und hierzu der durchschnittliche Betrag
des ver&nderlichen Tariftheils (das Babngeld) zugez&hlt wird, indem die
Gesammt-Anlagekosten sftmmtlicher Bahnen, sowobl der tbenern als der
billigeren, auf die Gesammtzahl der Brnttotonnenkilometer gleichm&ssig ver-
theilt werden. Die so gewonnenen Verh<nisszahlen geben virtuelle Tariflfin-
gen, welche fur den Durchschnittbetrag der Streckensatze dem beabsicbtigten
Zwecke vollstandig entsprechen, aber auch stets hinreichend genau sind,
wenn die ver&nderlichen Tariftheile, wie bei den niedrigeren Klassen, von
dem Dnrchschnitte nur wenig abweichen oder wenn, wie bei den Massen-
gutern und Stuckgutern, beide Tariftheile gleichm&ssig niedriger oder hOher
sind. Es kann nun allerdings zweifelbaft erscheinen, ob fur die hoheren
Wagenladungsklassen, bei welchen der nach dem Durchschnitt bemessenen
virtnellen Verl&ngerung keine entsprechenden Mehrkosten gegenuber steheo,
dennoch dieselben Tariflangen znlfissig sind. Hierauf ist zu erwidern,
dass bei kurzeren Transportstrecken die ErhOhung des Streckensatzes ffir
die fraglichen Guter wenig zu bedeuten hat, wfihrend bei langeren Strecken
die durchschnittliche virtuelle Verlangerung dem .Gesammt - Durchschnitt
stets mehr oder weniger nahe kommt, also wiederum unbedenklich ist.
Ein weiterer Einwurf, welcher gegen die Einfuhrung virtueller Tarif-
lftngen gemacht werden kann, bezieht sich auf die gefurchtete Umstand-
lichkeit der Berechnungen. Diese Umstfindlichkeit ist aber tbats&chlich
nicht vorhanden, indem die allein zeitranbende Bestimmung der durch-
schnittlichen Steignng sSmmtlicher Einzelstrecken fur andere Zwecke, z. B.
fur Erhebungen uber Schienenabnutzung, Dampfverbrauch, fur Bemessung
der Fahrgeschwindigkeit u. s. w. ohnedies erforderlich ist. Sind aber die
virtnellen Tariflangen einmal berechnet und angenommen, so wiirden sie
in dem ganzen Guterverkebr an Stelle der wirklichen L&ngen, oder der
seither giiltigen Tariflangen treten, somit fur die bei der Guterabfertigung.
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Ueber nenere Scbriften und Anschauungen betr. die Bestimmung der Gutertarife. 259
der Kontrole und dem Tarifwesen besch&ftigten Beamten keinerlei Mebr-
arbeit bedingen.
Wir konnen nunmehr im Hinblick auf die eingangs gestellte Aufgabe
dazu ubergehen, fur die bei minderwerthigen Gegenstftnden nnd Massen-
transporten zulassigen niedrigsten Sfitze und fur die bei grOsseren Be-
f&rderungsweiten allgemein zulassigen Tarifermftssigungen bestimmte An-
gaben nnd Vorsehlfige zn machen.
Was die zulassigen geringsten Frachta&tze betriflft, so nehmen wir an,
dass in Rucksicht auf deren einheitliche Durchfuhrung die soeben te-
Bprocbenen virtuellen Tariflangen eingefuhrt werden, wodurch der zu l,2o Pf-
angegebene durcbschnittliche Betrag des festen Tariftbeiles auf etwa Pf.
berabgemindert wird. Der veranderliche Tariftheil kann bei einer neu ein-
zofuhrenden Spezial-Klasse IV. auf etwa 0,6 Pf. herabgesetzt werden, so
dass fur diese Klasse, welche z. B. die mineralischen DfingstofFe, Erze,
Kies, Schotter und dergleichen enthalten wurde, nnter den gemachten
Voranssetzungen ein Streckensatz von hOchstens 1,8 Pf. zulaaaig erscheint.
Derselbe Satz scheint aber auch far Guter hOheren Werths, wie Stein-
koblen nnd Roheisen, welcbe vielfach in sehr grossen Mengen verbraucht
werden, fur die betreffenden Industrien erwunscht und bei grOsseren Ent-
fernnngen noch einer weiteren Herabminderung fahig zn eein, wie eine
Bolche beispielsweise fur die Steinkoblentransporte von Scblesien nach
den Ostseebafen und von den westfalischen Kohlenbezirken nach den
Nordseebafen zugestanden worden ist. — Bei derartigen Massentrans-
porten kann aber aucb, sofern sie regelmassig und in genugend grossen
Mengen anfgegeben werden, die Zugkraft and das Zugpersonal viel besser
aosgenutzt werden, a Is sonst durchschnittlich gescbiebt.
Nach dem oben angezogenen Anfsatz im Centralblatt (No. 29 des
Jahrganges 1884) kCnnen fur solche Massentransporte die eigentlicben
Transportkosten, der sogenannte feste Tariftheil, fur einen in beiden Rich-
ttrngen gleich starken Verkehr auf 0.8— 0,85, fur einen einseitigen Verkehr
auf 10 Pf. bis Los Pf > bei ganz gewOhnlichen Verb<nissen herabsinken.
Ks darf daher unter BerUcksichtigung der oben nacbgewiesenen allgemeinen
Vermindernng der Transportkosten als ein fur die Tarifirung brauchbarer
Mittelwerth*) etwa 0,9 Pf. angenommen werden. Ferner darf bei Trans-
*) Wenn 30 Prozent der ganzen Wagenladungen statt mit U Pf. mit 0,» Pf. be-
reehnet werdeo, ergiebt sicb fur die ubrigen 70 Prozeot ein Satz von 1,3 Pf. — In dem
neuesten Hefte der Annalen fur Handel und Gewerbe (1887) bat llerr v. Borriea fur „or-
jrantiirte JJas-entransporte" — bei Anoahme einer auf das Jahr »icb ziemlicb gleicbmassig
vertheilenden Versendung und einer Zugtt&rke von 1 10 vollbeladenen A.'bsen bei 1 : 313
Maximalsieipung — einen Transportkostenbetrag von 0,73 Pf* berechnet, wobei die etwas
n niedrige Annahme der Kosten fur Wagenreparatur, BahnnnterbaltuDg und Bewachnng
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260 Ueber neuere Scbriften und Anscbauungen betr. die Bestimmung der Gutertarife.
porten, welcbe bei grOsseren Entfernungen uur bei sebr niedrigen Taxen
moglich sind, der veranderlicbe Tariftheil auch fur Guter von etwas
hOherem Werthe (wie Steinkohlen, Robeisen) je nach der Transportweite
aaf 0,8 — 0,5 Pf. berabgesetzt werden, so dass fur l&ngere Transports ein
niedrigster Streckensatz von 1,5—1,6 Pf- fflr da» virtnelle Tonnenkilo-
meter sich ergiebt, allerdings uater der Voranssetznng, dass es sich um
regelmassig verkebrende geschlossene Zuge oder solche Transports handelt,
welche unter aholichen Umstanden sich vollziehen. Es ware Sache der
naheren PrOfung oder des praktischen Versuches, welche Erfordernisse an
die Gewabrung dieses Massentransportsatzes zn stelien sind, wobei neb3n
der Mindestzahl der gleichzeitig anfzugebenden Wagen die Regelmassigkeit
des Bezngs einzeloer Empfanger oder eine auf grSssere bestimmte Ent-
fernnngen versandte Jahresmenge einzelner Verfrachter in Betracht kom-
men durften.
Mit einem Streckensatz vod 1,5 bis 1,6 Pf. fur das virtnelle Kilo-
meter wird man zwar im Allgemeinen der Rheinschiffahrt bis Mannheim
oder der Elbschiffahrt fur lfingere Massentransporte keine gleichstehende
Konknrrenz machen kOnnen, dieser Streckensatz wurde aber vollstandig
ausreichen, wenn es sich um die Konknrrenz mit einem Kanal handelt,
dessen Anlagekapital wenigstens znr Halfte verzinst werden soil. Deno
in dem letzteren Fall wurde zn der oben angegebenen Schiffsfracht von
l,o Pf. wenigstens 0,8— 0,* Pf. Kanalgebfihr treten. Wena man dann noch
25 pCt. fur die zn Gnnsten der Eisenbahntransporte bestehende Vbr-
liebe recbnet, so wurden sich etwa 1,7 Pf. fur das Tonnenkilometer
ergeben. Da zndem der von den Eisenbabnen erhobenen Expeditions-
gebuhr die bei der Wasserfracht hinznkommenden Nebenkosten, wie
Ueberfubrungsgebuhren, Umladekosten u. s. w. gegenuber steben, so
wurde der Wettbewerb nnter ziemlich gleichen Bedingnngen insofern er-
folgen, als es sich heutzutage oflfenbar nur nm Kanale im Flachlande
bandeln kann, wo bei der konkurrirenden Eisenbahn die virtnelle Tarif-
lange mit der wirklichen Lange ziemlich ubereinstimmt. Hiernach ist
nnser Ergebniss von dem des Herrn von Ndrdling binsichtlich der fur neae
Kanalbauten gebotenen Vorsicht nicht zn sebr verschieden, obgleich wir
fQr die neu hinzutretenden Bihntransporte dieselbe verbaltuissmassige
Rentabilitat verlangen, wie fur den ubrigen Eisenbahnverkehr.
Ebenso wie die allmahliche Herabsetznng der Streckensatze der gegen-
wartigen Spezialklasse III. die Transportmassen bedeutend vermehrt nod
durcb die iobegriffenen gleichfalls niedrigen Stationskosten, welcbe in unserer Berechauog
nicbt aufgenommen sind, etwa ausgeglichen sein mochte, wabrend wir die angegebene
Acbsenzahl als Durch<cbnitt zu hoch erachten.
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Ueber neuere Schriften und Anschauungen betr. die Bestimmung der Gutertarife. 261
den Eisenbabnen neue Einnahmequellen er5ffnet hat, kann die Menge der
hOher tarifirten Guter dadarch geboben werden, dass die Frachten fur
grSssere Entfernungen in erheblichem Maasse herabgesetzt und dadurch der
Absatz der Waaren und der Bezug der Ganz- und Halbfabrikate auf einen
ungleuh grOsseren Umkreis ausgedehnt werden. Dies geschieht, wie schon
oben besprochen, am zweckm&ssigsten dureh sogenannte Staffeltarife.
Wenn die hdheren Tarife staffelftrmig so herabgesetzt werden, dass man
z. B. bei 600 Kilometer Transportweite nicht mehr zu bezablen bat, als
seitber bei 450 Kilometern, so wird — da mit der Zunabme der aufge-
gebenen Frachten auch deren durcbscbnittlicbe Transportweite sich erhoht
und in Anbetracht der geringen Kostenermassigung der kiirzeren Trans-
porte — die durchschnittliche Einnabme fur die aufgegebene Tonne nur
wenig abnehmen, so dass die bei diesen Tarifklassen erzielte Roheinnahme
nabezu nach Maassgabe der vermebrten Anzahl der aufgegebenen Tonnen
zunehmen wird, wahrend bei diesen hdher tarifirten Gutern die Vermehrnng
der Betriebsausgaben eine verhaltnissmassig geringe ist. — Die Vermehrnng
der Tonnenzahl der hftheren Tarifklassen — welche dureh Staffeltarife
ohne Zweifel erreicht wird — ubt selbstredend auf die Ertr&ge der Bahnen
einen weit grOsseren Einfluss, als eine gleich grosse Vermehrnng der in
den untern Klassen aufgegebenen Frachten. Einen anderen ebenso wich-
tigen Vortheil erblicken wir aber darin, dass dureh diese Staffeltarife
maoche Differentialtarife ersetzt werden kdnnen. Denn bei diesen letzteren
handelt es sich doch meist urn grosse Transportweiten, urn Herbeiziehung
von Waaren oder Produkten aus grosser Entfernung. Die Staffeltarife
geben ahnliche Erleichterungen nach alien Richtnngen, und begunstigen
dabei die innerbalb des Gesammtnetzes gelegenen Orte gegenuber gleich
weit entfernten Orten des Auslandes.
Bei den niedriger tarifirten Gutern haben die Staffeltarife zwar nicht
dieselbe grosse Bedeutung, wie bei den hOheren Tarifklassen, da die Ent-
fenrongen bei den ersteren weniger gross sind und die stufenweise Ab-
minderung der Streckensatze sich in engeren Grenzen bewegen muss.
Andererseits kommt es bei mancher Industrie doch sehr auf verhaltniss-
massig kleine Frachtunterschiede an und ist desshalb auch hier die An-
wendung von Staffeltarifen entschieden vortheilhaft.
Nach den hiernach sich ergebenden Grundzflgen ist in der folgenden
Tabelle B ein Schema fur Staffeltarife skizzirt, wobei die gegenw&rtigen
Streckensfitze zu Grunde gelegt, aber in RQcksicht auf die gleichzeitige
Einfuhrung von virtuellen Tariflfingen ermassigt worden sind. An Stelle
eines grossen Theils der Ausnahmetarife ist fur minderwerthige Guter
eine Spezialklasse IV, sowie eine weitere Klasse fur Massenguter der
Spezialklassen III nnd IV getreten. Der Einfachheit halber ist hierbei
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262 Ueber neuere Scbriften und Anschauungcn betr. die Bestimmung der Gutertarife.
angenommen, dass eine staffelf5rmige Abminderung der Streckentaxe IV
nur dann eintritt, wenn diesen Transporten der Charakter von Massen-
gfitcra zuerkannt werden kann.
Tabelle B.
Streckensfitze fur Wagenladungen fur das virtuelle Tonnenkilo-
meter, sowie entsprecbende Expeditionsge buhr.
Streck ensatze in Pfennigen
Expedi-
Zaischen
Zwiscben
Zwischen
Ueber 400
lioiisgebnhr
fQr aUe
bis 100 Ki-
100 u. 203
200 u. 400
Kilometer
Eutfernun-
lometer.
Kilometer.
Kilometer.
gen ia Jt
AUgemeine Wagenklasse 13. . .
5.4
4,o
3,,
2,:
1,0
U
3,6
3,o
2,4
0,9
3,,
2,8
2,4
u
0*
Spezialklas-o III. ......
2.4
U
1,8
U
Spezialklasso IV
1.*
o*
Masse:i«uter dor Spezialklassen III.
und IV
1,*
U
1.4
1,3
0,6
Bei dieser Tabelle ist vorausgesetzt, wie bei Staffeltarifen ublich, dass
fQr jede Entfernuiigsstaffel die Satze stets dieselben bleiben und z. B. fur
Spezialklasse I bei 400 Kilometer Entfernung 100 Kilometer mit 4,2 bo-
dann 100 Kilometer mit 3,6 und die letzten 200 Kilometer mit 3,o Pf.,
somit durcbschnittlich 3,45 Pf. gereebnet werden, was bei Benutzung geeig-
neter Tabellen keinerlei Zeitverlust bedingt und auch die Vertheilung auf
verschiedene Verwaltungen nicht erschwert. Wie auch in dem Ulrich'schen
Bnche Seite 71 befOrwortet, soil die Expeditionsgebiihr nur fur die an den
Anfang- und Endstationen entstehenden Selbstkosten erhoben werden, indem
die auf Zwischenstationen entstehenden Ausgaben besser auf die Strecken-
taxe geschlagen werden. Ferner ist angenommen, dass die Expeditions-
gebuhr fur die verschiedenen Klassen verschieden sei, da auch sie in Ruck-
sicht auf Anlage und Unterbaltung der Stationen in einen festen und einen
veranderlichen Tariftheil zerfallt. Insbesondere kOnnen Masseoguter, bei
welchen u. U. mebrere Wagen mit einem Frachtbrief aufgegeben und alle
Manipulationen in gleiehmassiger Weise ausgefuhrt werden, einen erheblich
niedrigeren Satz beanspruchen. Selbstredend ware es Sache der Aus-
fuhrung, die im Schema angedeuteten Grundsfitze den Verhaltnissen aozu-
passen, wobei zunacbst wobl darauf zu sehen ware, dass bei durchschnitt-
lichen Steigungsverhaltnissen gegenuber dera dermaligen Zustande bei
den Lokaltarifen nirgends eine PreiserhShung eintritt, bei den Verbands-
und Ausnahmetarifen moglichste Erhaltung des Bestehenden erzielt wird.
Die Hauptsatze, welche im Vorstehenden erortcrt worden sind, lassen
sich etwa folgendermassen aussprechen:
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Ueber neaere Schriften und Anscbauungen betr. die Bestimmung der Gntertarife. 263
1. Ein einheitliches nod stetiges Tar ifsy stem ist fur Handel und
Industrie ebenso wichtig, als Frachtermassigungen. Diese letzeren
sollen daber thnnlichst aof alle Linien des Gesammtoetzes gleich-
massig angewendet werden.
2. Bei dem ungemein grossen und segensreichen Einfluss, welchen
die Eisenbahnen auf den Volkswohlstand, die Bildung und die
Leistungsfahigkeit jedes Landes seither geubt haben und ffir die
Zukunft in ebenburtiger Weise nur dann leisten kSnnen, wenn an
der Erweiterung und Vervollkommnung des Eisenbahnnetzes ohne
Unterbrechung fortgearbeitet wird, erscheint die vollstandige Ver-
zinsung des in den Eisenbahnen angelegten und noch anzulegenden
Kapitals als ein besonders wichtiges Erforderniss.
3. Die unter 1 und 2 gestellten Anforderungen kOnnen nur dann
mit den auf weitere Tarifermassigungen gerichteten Wfinschen ver-
einigt werden, wenn ffir die Eisenbahntransporte eine genaue Er-
mittelung der Selbstkosten stattfindet. Hierbei hat eine Trennung
der Ansgaben in konstante und veranderliche stattzufinden, wobei
die Verzinsung des Anlagekapitals, soweit es fur die Betriebsmittel
und die zugeh5rigen Anlagen erforderlich ist, den ver&nderlichen
Ansgaben, im Debrigen aber den konstanten Ansgaben hinzuzu-
rechnen ist. Diese letzteren, welche den veranderlichen Tariftheil
bilden, sollen nach einer der Transportfahigkeit der Guter ent-
sprechenden Klaasifikation vertheilt werden.
4. Die Staffeltarife sind bestimmt, die Transporte auf grOssere Ent-
fernungen mOglich zu machen oder zu erleichtern, gieicbzeitig
aber auch den Verkehr nach und von den einzelnen grosseren
Handels- und Indnstrieplatzen zu begunstigen und dadurch die
Differentialtarife thnnlichst einzuschranken. Die Staffeltarife haben
ihre grOsste Bedeutung ffir die hSheren Tarifklassen , sie konnen
aber auch fur die niedrigeren Tarifklassen in der Regel zweck-
massig Anwendung fiaden. Umgekehrt haben die virtuellen Tarif-
langen ihren Hauptwerth fur die niedrigen und niedrigsten Tarif-
klassen, sie konnen aber auch unbedenklich in unveranderter Weise
fur alle hoheren Tarifklassen beibehalten werden. Beide, Staffel-
tarife und virtuelle Langen sollten gieicbzeitig eingefuhrt werden.
5- Besonders niedrige Tarife ffir Steinkohlen, Roheisen, Bausteine und
dergl. sind unter den im Vorstehenden gemachten Voraussetzungen
nor dann zu gewahren, wenn diese Gegenstande in geschlossenen
Zogen oder unter Verhaltnissen befOrdert werden, welche an-
nahernd dieselbe Ausnutzung der Zugkraft in regelmassiger Weise
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264 Ueber neuere Schriften uud Anschauungtn betr. die Bestimmung der Gutertarife.
gestatten. Die hierbei fur Massenguter mOglichen Mindestsatze
gestatten eine gleichstehende Konknrrenz mit alien Binnenkanalen,
deren Baukapital-Zinsen und Unterhaltnngskosten wenigstens zur
Halfte durch die Schifffahrtsabgaben aufgebracht werden sollen. —
Die anf Seite 67—79 des lanfenden Jahrgangs des Archive enthal-
tenen Anfs&tze von Sympber und v. Nfirdling fiber das Verbaltniss zwiscben
konstanten nnd variablen Eisenbahnbetriebskosten, anf deren Inhalt wir
im Uebrigen Bezag nehmen, geben uns noch zn einigen Bemerkungen
Anlass. Wenn Herr Sympher glanbt, dnrcb den nach 1874/75 einge-
tretenen Rfickgang aller Geschfifte die seitdem beobachteten Ermassigungen
der Selbstkosten erklaren nod desbalb eine sp&tere ErhOhung der letzte-
ren ale wahrscbeinlich bezeicbnen zn durfen, so lasaen sich diese Folge-
rungen aus den von ihm anfgestellten ersten ffinf Tabellen nicht ableiten,
da bei den von ihm betrachteten 5 Bahnen die anf das Tonnenkilometer
berechneten Betriebsausgaben von 1877 bis 1884 bei annahernd konstan-
ten Lohnsatzen und etwas schwankenden, aber keineswegs anhaltend sin-
kenden Materialpreisen fast ausnahmslos eine der Verkehrsvermehrnng ent-
sprechende Verminderung zeigen. Ferner kOnnten die in den Jabren 1872
bis 1875 theilweise eingetretenen Selbstkostenerhohungen, soweit sie sich
anf Preisverhfiltnisse grQnden, zn Gunsten der ursprunglichen Bebauptung
eines gleichmassigen Anwacbsens der konstanten nnd der variablen Ans-
gaben schon desbalb nicht verwerthet werden, weil sich die LChne nnd
Materialpreise vorzugsweise bei den letzteren geltend machen, somit das
gegenseitige Verh<niss der beiden Ausgabetheile eher in umgekehrtem
Sinne beeinflussen. Gegenuber dem scheinbar widersprechenden Ergebniss
der sechsten Tabelle (K6ln rechtsrheinisch), wonach in den 4 letzten Jahren
neben einer schwachen Verkehrsvermehrnng eine merklicbe Erhohung der
Selbstkosten sich zeigt, ist zn bemerken, dass im Jahre 1883/84, welches
gegen 1881/82 die gr5sste Abweichnng zeigt, bedentend mehr ffir Erneue-
rungen ausgegeben worden ist (4,8s gegen 2,2 Millionen Mark) und dass
der Rest der kilometrischen Mehrausgaben anf Personalkosten fallt, welche
alle Betriebszweige, sowie auch die allgemeine Verwaltnng betreffen nnd
anscbeinend meist iu GehaltserhShungen begrundet sind, deren finanzielle
Vortheile sich gleichfalls erst allmahlich zeigen.
Man kann Sympher zngeben, dass die Differenzen der von Jahr
zn Jahr nach den Gesammtbetriebskosten ermittelten Selbstkostenbetrage
nicht allein von den Aendernngen des Verkehrsnmfanges , sondern auch
von anderen Umstanden abhaDgen. Die durch letztere veranlassten Ab-
weichuDgen mfissen anf den Betrag der bei gleichzeitiger Vermehrung des
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Ueber neaere Schriften and Anschauungen betr. die Bestimmung der Gutertarife. 2H5
Verkehrs zawachsenden Betriebsausgaben, auf welche v. NO rd ling einen
Theil seiner Betrachtnngen grGndet, einen verhaltnissmassig grosseren
Einflass uben, als anf die Gesammtbeit der betreffenden JabresausgabeD.
Wenn man diese letzteren einschliesslich der Kapitalverzinsnng ins
Auge fasst, nnd die Stationskosten ausscheidet, so kann man sich jeder-
zeit leicht uberzeugeo, dass die Verzinanng, Unterbaltnng nnd Bewachung
der Transportbahn fur ein bestimmtes Bahugebiet von Jahr zn Jabr an-
nahernd dieselben Ansgaben erfordern, wahrend die fibrigen Transport-
kosten sowie die Unterhaltuog der Fahrschienen ceteris paribus ziemlich
gleicbm&ssig mit dem Umfange des Verkehrs wachsen. Diese That-
sacben bilden die Grundlage fur einen grossen Theil der in dem vor-
liegenden Aufsatze empfohlenen Tarifeinrichtungen, bei deren folgerichtiger
Durchfubrnng anch ohne Zuhilfenahme der NOrdling'schen Theorie von
den Kosten der zuwachsenden Traosporte eine zu weit gehende Ausdeh-
nung der Kanalbauten sollte vermieden werden konnen.
Arrhlv fur BU«ob«bnwe««n. 18S7. 13
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266
Die unter konigl. sachsischer Staatsverwaltung stebenden Staats-
Die unter konigl. sachsischer Staatsverwaltung stehenden Staats-
und Privateisenbahnen des Konigreichs Sachsen im Jahre 1885.*)
(Nacb dem tod dem Konigl. Sacbs. Finanzministerium fur das Jabr 1885
herausgegebenen statistischen Berichte.**)
1. Langen.
Ende 1885 war die Betriebsl&nge der kg], sacbs. Staatseisenbahnen
anf 2208,23 km angewachsen, nachdem im Jahre 1885 zwei schmalspnrige
Eisenbahnstrecken von zusammen 25 km Lange erOffnet wordeo waren.
Von der gesammten Betriebslfinge waren Eigenthum der
kgl. sachs. Staatsverwaltung 2 177,0i km
eingeleisig waren 1 441,28 km (= 65,27 °/o) und zwar
1 310,87 „ normalsporig,
130,4i r» schmalspurig,
zwei- u. mehrgeleisig 766,95 * (= 34,78 °/0).
Im Vollbetriebe waren 1 627,87 „ (= 73,72 °/o).
Im Sekundftrbetrieb 580,86 „ (= 26,28 %).
Unter kgl. s&chs. Staatsverwaltung stehen ansserdem noch 126,os km
normalspnrigen Privateisenbahnen, sodass die Gesammtl&nge der nnter
dieser Verwaltnng stehenden Eisenbahnen sich anf 2 334,26 km beziffert.
For Bergbau-, land- nnd forstwirtbschaftliche Zwecke sind ferner an das
Staatseisenbahnnetz noch 133 km Privatgeleise angeschlossen.
Im Kooigreich Sachsen befinden sich mithin noch 208,g6 km Bahnen, welche
unter fremder Verwaltnng stehen.
2. Bau- nnd Anlagekapital.
Am Schlusse des Jahres 1885 betrng:
das Baukapital im Ganzen 652 061 674,09 Jt
(einschliesslich 96913899,55 </ft fur Transportmittel),
mithin bei 2 177,oi km Eigenthnmslange fur das
Kilometer Bahnlange 299 521,67 *
•) Verfjl. Statistik far 1884, Arcbiv 1886. S. 222.
••) Statistiscber Bericbt uber den Betrieb der unter konigl. sachsischer Staatsrer-
waltung stebenden Staats- und Privatbabnen mit Nachricbten uber Eisenbabnneubau im
Jahre 1885. (Bierzu eine Debereichtskarte vom Bahnnetz, sowie eine desgleichen mit be-
sonderer Markirung der im Sekundarbetriebe befindlichen Linien.
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uod Privateisenbabnen des Koriigreicbs Sachsen im Jabre 1885.
267
das Anlagekapital ergiebt sich za
d. i. fur das Kilometer Balm
(gegen 276 689,06 JC im Vorjahre.).
Mittleres Anlagekapital
d. h. fQr das Kilometer eigenthumlicher Bahnlange
im mittleren Jahresdurchschnitt (= 2 165,2i km)
(gegen 284 639,6i JC im Vorjabre).
Fur die von der Staatsverwaltnng auf Rechnung betrie-
benen Privateisenbabnen betr>:
das Anlage- (Aktien-) Kapital
„ Baukapital
davon fur Transportmittel
Als thenerste Linie ergiebt sich:
Bodenbach- Dresden A. mit
als billigste die schmalspurige Linie Mosel-Ort-
mannsdorf mit
fur das km.
601 859 493,n Jt
276 461,52 „
601 521 187,3S „
277 811.94 „
19 260 000 ff
22 406 513,12 „
3 906 422.3! „
591 213,77 »
28 880.60 r
3. Transportmittel nnd deren Leistnngen.
Am Schlusse des Jahres 1885 waren vorhanden:
a) bei den Staatsbahnen:
750 Lokomotiven,
555 Tender,
2 124 Personenwagen mit 87 234 Pl&tzen,
20 288 Gaterwagen mit 176 455 Tonnen Tragfahigkeit.
b) bei den Privatbahnen in Staatsbetrieb:
8 Lokomotiven,
6 Tender,
15 Personenwagen mit 588 Pl&tzen,
562 Guterwagen mit 5 610 Tonnen Tragfahigkeit.
Geleistet warden
a) von den Lokomotiven:
Nntzkilometer
Lokomotiv- nod Raogirkilometer
b) von den Wagen:
anf der eigenen Bahn Achskilom.
„ fremden Babnen:
dnrcb ei gene Personenwagen „
Guter
Staatsbahnen
17411 176
25 340 542
629 591 346
6 723 968
147 654 204
Privatbahnen
(io Staatsbetrieb)
449 606
684 776
13 523 938
235 448
11 389 916
18*
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268
Die unter konigl. sachsbcher Staatsverwaltung stehenden Staats-
4. Finanzielle Ergebnisse.
A. Staatseisenbahnen:
Die Gesammteinnahme derselben betrng in 1885:
6 7 7 7 2 961,36 M, and zwar
aus dem Personen- und Gepackverkehr 20 546 099,55 Jt (= 30,8i6 %)
„ „ Guterverkehr: 43 768 292*4 Jt (= 64.581 %)
durchschnittlich fur das km Bahnlange = 30 856 Jt
„ „ Nutzkilometer = 3,892 „
„ „ Wagenachskilometer = . . . . O.ios
Die Ausgaben — (= 58.228 °/o der Roheinnahme) — haben betragen
im Gaozen 39 462 617.25 Jt,
durcbscbnittlich fur das km Bahnlange = 17 967 Jt
Nutzkilometer = 2,267
0.
063
4.706 °/0
4-842 v
12 889 JC
1,626 »
0 045 »
„ „ Wagenachskilometer = . . . .
Der Deberschuss ergab 28 3l0 344,n Jt,
in % d08 mittleren Anlagekapitals =
„ „ „ zum Bahnbau aufgewendeten Kapitals = . .
durchschnittlich fflr das km Bahnlange =
„ „ Nutzkilometer =
„ „ Wagenachskilometer = . . . .
B. Von der Staatsverwaltung betriebene Privatbahneo.,.
Gesammteinnahme = . . . . 2 158 612,93 JC
Gesammtausgabe = .... 1 277 682.33 m
Ueberschuss = 880 930,71 „
5. Verkehr.
lm Jahre 1885 warden befordert:
Reisende Anzahl
G titer (Eil- und Frachtgut) . . . Toonen
Die Reisenden legten zuruck:
Per8onenkilometer
durchschnittlich jede Person Kilometer . . .
Die Fracht- undEilguter haben zuruckgelegt:
Tonnenkilometer
durchschnittlich jede Tonne Gut Kilometer
Die Gesammteinnahme aus dem Personen- und Gepackverkebr
betrng bei den Staatsbahnen:
20 538 146,41 Jt mit
19 870 369,30 „ Billeteinnahme,
ii Staatsbahnen
1
Privatbahnen
in StMtsbetrteb
23028599
802 893
11801036.3
1 067 333j6
5839852 :>5
10 842 414
25.36
848122715
22 100 173
! 72,87
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und Privateisenbabneo des Konigreicbs Sacbsen im Jahre 1885.
269
auf jede Person 0.m JC
„ jedes Personenkilometer 3.40o „
Die Zunahme gegen das Vorjahr betragt:
fur die Personenzahl -|- 6,60 %
„ „ Personengeldeinnahme . . . -|- 4,34 „
„ Personenkilometerzahl -f- 5.37 ,.
„ „ Gesammteinnahme . . . . -f 4,36 „
Bei den Privatbabnen im Staatsbetrieb ergab sich eine Gesammt-
einnahme aus dem Personen- und Gepackverkebr von 370640)27 JC>
Fur den Guterverkehr der Staatseisenbahnen ergaben sich nacb-
folgende Zablen:
Frachteinnahme (nacb Abzng von Restitutionen, Rebatten etc.)
40 974 610,80 c^,
dnrcbscbnittlich fur die Tonne Gut = 3)46 j(
„ das Tonnenkilometer = 4,79
Die Privatbahnen (im Staatsbetrieb batten im Guterverkehr uberhanpt
eine Frachteinnahme von
1 240 99],86 Ji.
Hinsichtlich der Monatslrequenz der Staatsbahnen ergab sich im
Personenverkehr:
die stfirkste Personenfrequenz (2 418 560) der Monat Mai
„ niedrigste „ (1 390 887) „ „ Februar
„ s tar k ste Billeteinnahme (2 420 403,82 c^O ^ » JQli
„ schwachste „ (1 066 494,73 „) „ „ Februar
Im Guterverkehre kam
das grosste befdrderte Gewicbt (1 136 985,7 t) \ . ir _ w ,
j j. .. . tj. , /•onorlo»T-r yyvl auf Monat Oktober
und die grosste Einnahme (3 980 677.85c^)/
das niedrigste befdrderte Gewicht (891 041,o t) „ „ April
die „ Einnahme (3 130 311,81*^0 „ „ Dezember
Die Gesammteinnabme aller Transporte (nach Abzug der Restitutionen)
betrug 62 417 375-oe JC
dnrcbscbnittlich fur den Tag . . 171 006,5i <M
Ceber den Gesammtkohlenverkehr auf den unter sachsischer
Staatsverwaltung stehenden Bahnen im Jahre 1885 finden sich nach-
stehende Angaben:
Gesammttransport = 1 262 834 Wagenladungen oder
6 314 170 Tonnen und zwar
54,64 % Steinkohlen
45,36 »» Braunkohlen,
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*270 Die unter konigl. sachsischer Staatsverwaltung stehenden Staats-
Darunter ans Sachsen 27,33 °/o Steinkohlen
„ BOhmen 17.g2 „ Braunkohlen
nod 49,85 „ Kohlen fiberhaopt.
Die grOsste Monatsfreqaenz (125 770 Wagenladangen) ergab
der Mooat Oktober,
„ kleinste „ (84 897 WagenladuDgen)
der Monat Mai.
Durchschnittlich fur den Monat = 105 236 Wagenladangen
„ „ Tag = 3 460
Dem Vorjahre gegenuber sind
die Steinkohlentransporte um 4.99 °/0
„ Braunkohlentransporte „ 12,jg
„ Kohlentransporte uberhaupt um .... 8,13 » gestiegen.
Das Gewicht der auf den s&chsischen Staatsbabnen allein im Jahre
1885 beforderten Kohlen betrng 5 883 023 Tonnen, welche anf diesen
Bahnen 404 061 365 Kilometer zurQckgelegt babeo.
6. Unfaille.
Im Ganzen warden ■ be.chadigt getodtet
unverschuldet:
Reisende
I
Babnbeamte nod Arbeiter .... 2
dritte Personen 1
durch eigene Schuld der Betroffenen:
Reisende —
Bahnbeamte nod Arbeiter .... 7
dritte Personen 4
20
5
Zusammea . . 14 26
Von den auf denStaatsbahnenstattgefandeoen 276 Schienenbrucben kamea
33,696 °/o auf die Sommermonate
66,304 » v i> Wintermonate.
7. Beamte.
Allgemeine Verwaltang 332 = 3)76 °/o
Babnanterhaltang 2106 = 23.82 „
Transportverwaltaog 6207 = 70.2i „*)
Maschinenhauptverwaltung 177 = 2,oo »
Bei den unter der kdnig). Generaldirektion stehenden
Bauten . . 19 = 0,21 „
Zusammen Beamte.
•) Davon 36,si 0 0 Statioasdienst
0,26 yj Telopraphendicnst
33^4 „ Fabr- und Maschinondienst.
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and Prmteisenbahnen des Konigreichs Sachsen im Jahre 1885. 271
Es kamen durchschnittlich auf jeden Beamten
der Bahnunterhaltnng .... 1,972 km Geleisl&nge
des exekntiven Maschinendienstes 21 176 Lokomotiv- und Rangirkilom.
des Fahrdienstes (Zugbegleitungs-
personal) 391 427 Wagenachskilom.
Von den Beamten der Stationen nnd Haltestellen kamen dnrcbscbnittlich
auf jedes km Bahn 1,4 Beamte
„ jede Station 14.52 .,
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272 Die Eisenbahnen in Elsass-Lothriogen und die Wilbelm-Luxemburg-Babnen.
Die Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und die Wilhelm-
Luxemburg-Bahnen*)
im Rechnungsjahre vom 1. April 1885 bis 31. Marz 1886.
(Nach dem Verwaltungsbericbt der Kaiserlicben General-Direktion der Eisenbahnen in
EUass-Lothringen.)
1. Die Ausdehnung der Bahn.
Am SchlQsse des Rechnungsjahres 1884/85 betrag die Betriebslange
des gesammten Bahnnetzes, einschliesslich der gepachteten Linien nod
nach Abzug der an die kdniglich preussische Staatseisenbafanverwaltung
verpachteten Strecke Saargemund-Grenze 1 488,s km
Hierzu traten im Rechnungsjahre 1885/86:
a) am 5. Oktober 1885 die Schiltigheimer Zweig-
bahn mit 0,8 „
b) am 1. November 1885 die Strecke Lutterbach-
Mulhausen-Nord . . 3,g -
Mithin Betriebslange am Schlusse des Berichtsjahres 1 492,9 km
Davon sind Eigenthum der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbabngesellschaft
im Ganzen 185,0 km. Die ausserdem dieser Gesellschaft gehOrige 6,8 km
lange Strecke Esch— Deutsch-Oth— Redingen wird von der Reichseisenbahn-
verwaltnng gegen Erstattung der Selbstkosten fur Rechnuog der Eigen-
thfimerin betrieben.
Im Nebenbahnbetriebe befanden sich 13 Strecken mit einer Gesammt-
lftnge von 182,8 km; zweigeleisig waren 553 km.
Die mittlere Betriebslange betrag 1 478,i km fur den Personenverkehr
nnd 1490,s km fur den Gfiterverkebr.
2. Anlagekapital.
Bis znm Schlnsse des Bericbtsjabres sind auf die im Betriebe befind-
lichen Eisenbahnen in Elsass - Lothringen vom Reiche im Ganzen
467978617 <.4t verwendet worden. Zu Zwecken der vergleicheuden Sta-
tistik ist von dieser Snmme ein Betrag von 91 433 428 Jt, um welcheo
•) Vergl. Archiv 1836 S. 231 ff.
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Die Eisenbabnen in Elsass-Lothringen und die Wilhelm-Luxemburg-Bahnen. 273
der Kaufpreis fur die gemass des Friedensvertrages vom 10. Mai 1871
erworbenen Eisenbabnen deren Herstellungskosten Gbersteigt, in Abzug zu
bringen. Als Eosteo der Anlage ergiebt sich sodann eiii erniassigter Ka-
pitalbetrag von 376 545 189 JC.
3. Betriebsmittel und deren Leistungen.
Am 31. Marz 1886 waren vorbanden:
514 Lokomotiven, darunter 97 Tenderlokomotiven,
899 Personenwagen mit 33 456 Sitzplfitzen,
11901 Gepack- und Guterwagen und
540 Arbeitswageo.
Von Lokomotiven (eigenen und fremden) wurden 1885/86 anf eigener
Babo zariickgelegt :
vor Scbnell-, Personen-, Giiter- und Arbeitszfigen
11847 451 Zugkilometer,
ferner im Vorspanndienste . . 246 700 Kilometer,
zusammen . . 12094 151 Nutzkilometer; ~~
auaserdem in Leerfahrten . . 367 041 Kilometer,
somit uberhaupt (ohne die Lei"
stungen im Rangirdienste) . . 12461 192 Lokomotivkilometer
gegen 12 627 835 in 1884/85.
Mit der vorbandenen Zugkraft wurden an Wagenachskilometern (aus-
sebliesslich der Postwagen-Achskilometor) geftrdert: 456 635 700 gegen
467 586 229 in 1884/85.
Die Kosten der Zugkraft betrugen Gberhanpt 6263941 J(, auf 1000
Nutzkilometer 527 J(.
, 4. Verkehr.
a) Personen- und Gepack verkehr.
r
1
I. Wagenklasse . .
II. 7>
HI. . • •
Militar
Zabl der
beforderten
Personen
Zurii'-kgclegte
Personen-
kiloroeter
Jede Peraon ist
durcUschnittlich
gefahren
km
Die Einnahme
betrug
Jt
260842
2082 366
9588458
&14 685
14437 338
63012902
208957884
14 786 387
55.35
30,W
21,79
46.99
1168005
3178547
5 543047
217190
Zusammen . .
Im Vorjahre . . i
12246351
12 000226
301 194511
294575217
24,S9 j! 10106789
24.5-i 9973004
Die durchBchnittliche Einnahme fur das Personenkilometer betrug
3,s6 A (1884/85: 3,39 4$), fur das Achskilometer der Personenwagen 13}91
(1884/85: 13*0 4).
An Gepack wurden befOrdert 25619 Tonnen mit einer Einnahme von
622 035 Jt.
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274 Die Eiseubabnen in EIsass-Lothringen und die Wilbelm-Luxemburg-Babnen.
b) Guterverkehr.
Beforderte
Totmen
Zuruckgelegte
Tonnenkiloraeter
Jede Tonne
ist durch-
scbnittlieh
befordert
km
Die Einnahme
betrug
M
r il— rind K v n rP< smi t
=====
Jilt) OOJ
ooq 079
v CO O 1 £i
Stuckgut
363966
26 987 996
74,o
3462498
Wagenladun«s»utcr . .
8693106
775092 769
89.o
—
25576940
Militar-, Baa- nod Dienst-
g*t
499349
31353079
62l8
46803
Zasammen
Im Vorjahre .
9599925
9 920003
838849733
866455 796
87.4 '
87.3
30009613
31440894
verietzt \ getodtet
Von der fur 1885/86 nachgewiesenen Einnahme entfallen auf jede
mit Frachtberechnung befOrderte Tonne darchscbnittlich 3,29 JC (1884/85:
3^37 c//<0, aaf jedes Tonnenkilometer 3,7! 4 (fte£ea 8,77 .1} in 1884/85)
und auf das Achskilometer der Giiterwagen 9,02 4 (1884/85: 9.21
Befordertes Vieh: 31 473 Achsen mit 422 775 «^ Einnahme.
5. Unfalle.
Irn Ganzen warden
uuverschaldet:
Reisende
Bahnbeamte und Arbeiter . .
sonstige Personen
in Folge eigener Dnvoreichtigkeit:
Reisende
Bahnbeamte und Arbeiter . .
sonstige Personen
Zusammen
Ansserdem: SelbstmOrder . . .
6. Finanzielle Ergebnisse.
4
3
21
6
2
3
7
6
43
2
18
12
auf das
auf 1 Loku-
auf ein
iu Prozeu-
K i 11 u a lime u n d A us^'a b e.
im (ian/oii
Kiluiiu'lur
Betrieb^lj:.
UQ0ltVUUt7.-
kilotneter
Wageu-
arbskilotu.
ten der (ie-
sainmtein-
.//
.//
.//
nahme
Kiimabme ausdem lVrsoiu-uvfrkHir
7 212
0.8,
Miunubme aus dem Utiter verkohr .
nl 281 4:14
20 WO
2,;,,
fin,3
(iesarmnte Veiktjbi semnahme
42 02SW2
2f> 202
.'' 4S
9,1
93 t
.Sonstige Kumabmen (aus Verausse-
ruugen c\c )
:', on:;
2 07C
0,
Suinme alk'r KiimaluiR'ti .
1') 5i;>
.".0 27 S
''.73
9h
100 (.
Die ^es.itnmten Au<Lrahfin hotniifon
•js ii'i io;;
IS 870
2 13
6,i
62,3 b
Mitfiin ist irebers.-l.us> verhliebci. 1 1 7 < K_H 1 V> \\ 10*
u,
3,7
37.
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Die Eisenbabnerj in Elsass-Lothringen und die Wilhelin-Luxemburg-Bahnen 275
Voa dem Ueberschuss entfallen auf die Eisenbahnen in Elsass-Lothrin-
gen 15989876 JC und auf die Wilhelm-Lnxemburg-Bahnen 1011236
Das auf die Reichseisenbahnen verwendete Anlagekapitel hat sich
verzinst:
a) das voile (die Kosten des Erwerbs) mit 3,6s pCt.
b) das herabgesetzte (die Kosten der Anlage) mit 4,52 pCt.
Den grossten Reinertrag lieferte die Strecke Strassburg- Basel. Die-
selbe brachte fur das Kilometer einen Einnahme - Ueberschuss von
37643 auf und verzinste ihr voiles Anlagekapital mit 6,2, ihr herab-
gesetztes mit 8.0 pCt.
Wie die Betriebsergebnisse des Rechnungsjahres 1885/86 sich zu den-
jenigen der vorhergehenden Jabre stellen, ist aus der nachfolgenden Zu-
*amrnenstellnng ersichtlich:
Etata-
Mittlere
Voiles
Herab-
Einuahme
ubcr- i aaf das
Ausgabe
uber- aaf das
a £
0 a
aber-
Ueberschuss
auf das in l>r<>zcn<-
jabr
Retriebs -
Anlagekapital
haupt
Kilo-
haupt
Kilo-
it «)
M S
haupt
Kilo- ;
vollen
lii-iab
geseU-
lingo
in
iu
in
meter
in
meter
0 a
in
meter
1
ten
km
1000 M
1000 M
1000 Ji
M
vmM
Jt
a~
1000 M
i.4t
Anlage-
kiipitals
Ifc7v79
1290 s
3114 520
304 544
36 170
28 020
25 418 ID 691 70,3
10 752
8 329
2,73
353
1*79/80
1293,i
412 711
322 718
37 489
28 992
25 233
19 514 67,3
12 256
9 478
2,97
3,80
IN* 81
1308^
423 498
333 488
40 103
30 649
25 841
19 749
64r4
14 262
10 900
3,37
4,18
1881/82
1347.5
444 423
352 990
43 539
32 311
27 424
20 352
63,o
16 115
1 1 959
3,63
4,57
mm
1415,7
452 799
361 365
44 660
31547
28 177
19 903
63,i
16 483
11 644
3,64
4,66
1462,4
462 519 371 086
45 899
31 387
29 392
20 099
64,o
16 507
1 1 288
n
0,57
4.45
1478,7
466 472 375 038
46 729
31 602
28 908
19 550
61,9
17 821
12 052
3,85
4,75
1885.86
1490,3
467 <J79 376 545
45 122
30 278
28 121
18 870
62,3
17001
11408
3,63
4*3
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276
Die Gotthardbatm im Jahre 1885.
Die Gotthardbahn im Jahre 1885.*)
Die wesentlichsten Betriebsergebnisse der Gottbardbabn fur das Jahr
1885 sind nach dem vierzehnten Geschaftsberichte der Direktion and
des VerwaltuDgsrathes der Gottbardbabn folgende:
1. Bahnl&nge.
Die fur die Betriebsrechnung in Betracht kommende
Lange betrng in 1885 wie in 1884 266 km.
2. Anlagekapital.
Das Anlagekapital der Gottbardbabn betragt 244 250 279 Frcs,
Davon entfallen anf Subventionen . 1 1 9 000 000 Frcs.
Aktienkapital 34 000 000 „
Obligationskapital 90 532 000 „
Banfonds . . . 718 279 „
244 250 279 Frcs.
Anf den Ban der Bahn waren verwendet am 31. De-
zember 1884 230 767 373 Frcs.
Im Jahre 1885 kamen hinzu 1 460 913 „
mithin am 31. Dezember 1885 232 228 28 fi „
An flfissigen, noch nicht verwendeten Kapitalien war
am 31. Dezember 1885 ein Bestand vorhanden von 1 1 303 7 1 4 Frcs.
3. Finanzielle Ergebnisse.
Die Verkehrseinnahme ist durcb die in Sudfrankreich nnd Italien aus-
gebrochene Choleraepidemie auch in den ersten Monaten des Jahres 1885
noch ungunstig beeinflusst worden. Es haben betragen:
Die Einnahraen
w „ Gepack , ...
„ „ BefOrderung von Thieren . . .
„ „ „ Gutern aller Art
1885
Krcs.
1884
Frcs.
3 607 437
389 733
174 679
6 002 556
3 33T95F
349 880
171 678
5 828 811
zDsammen ans dem Beffirderuogsdienste
ans verscbiedenen sonstigen Quellen
10 174 405
357 475
9 682 320
858 938
Im Ganzen . .
10 531 880
10 541 258
Fur das Bahnkilometer ....
38 250
36 400")
7 TMT
v 7> un y> ....
6-ir,
6,28
27 875
26 454
*) Vergl. „Die Gottbardbabn im Jabrc 1884", Archiv 1886, S. 235 ff.
") Die Zahlen weichen von den fruheren Anpaben etwas ab.
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Die Gotthardbahn im Jabre 1885.
277
DieEinnahme aus dem Guterverkehr ist in 1885 um 173745 Frcs.
gegen 1884 gestiegen; die Einnahme aus dem Personenverkehr ist
am 275 486 Frcs. in die HOhe gegangen.
Nach den Monatsergebnissen war die Einnahme
im Spnfpnihpr am crrAaaton
nil ocJHcllJUci alU ^lUf<&iOil
— 1 01 1 QfJ
Fn-s
ilanuar kleinsten
= 672 763
«
1885
1884
Aasgaben:
k I
Fret
\ 1 1 from Ai i ii * k Vanvo H nnfr
OOl UO£,
Oil I 04
•ililMt IJL UUU UlJLt-'riJclll. Ucr Da 11 LI .
1 1 A1 1 Qfi
OA! 1 1 A
Stations- RxnpHitiorm- urul Znfdiprmt
1 098 929
1 050 821
1 565 730
1 635 256
870 412
833 000
Zasammen . . .
5 0G0 222
4 854 945
Fur das Bahnkilometer ....
19 023
18 252
„ r Zugkilometer ....
3 0626
3'1486
„ „ Nutzkilometer ....
2,6650
2,7092
In Prozenten der Transportein-
49,78 °/0
50,h °/0
Der Betriebsfiberscbuss betrug
in 1885 ... 5471 659 Frcs.
in 1884 . . . 5 686 313 „
Zn diesem Ueberscboss treten fur die Betriebsrechnung nocb binzu:
der Aktivsaldo von 1884 mit 86 795 Frcs. nnd ein Zuschnss aus dem
Reservefonds fur Erneuerang des Oberbaues, des Betriebsmaterials und fur
icsserordentliche Unfalle mit 1 067 738 Frcs., sodass der rechnungs-
raissige Deberschuss sich auf 6 626 192 Frcs. stellt.
Dieser Ueberschuss wurde verwendet:
fur Provisionen (Kosten der EinlOsung von Titeln nod
Coupons) 16 224 Frcs-
,B,n . , A . (59175000 Frcs. zu 4 °/0i O01.._n
zorVerzmsnngderAnleihen: (3U870()0 ^ ^^= 3 814 572 „
zar Einlage in den Reservefonds fur Erneuernng des
Oberbaues, des Betriebsmaterials und fur ausserordent-
liche Unfalle 823 820 „
rar Kapitaltilgung 130 000 ,
wr Dividende fiir die Aktien (34000000 Frcs. zu 31/? °/0) 1 190 000 „
zu Abscbreibungen und ErhShung des Baufonds . . . 173 304 „
Ausserordentlicher Saldo-Vortrag auf das Jahr 1886 . 276 249 „
Ordentlicher Saldo-Vortrag auf 1. Januar 1886 . . . 202023
6 626 192 Frcs.
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278
Die Gotthardbahn im Jahre 1885.
4. Kollmateriul und (lessen Leistun^en.
An Rollmaterial war vorhanden am 31. Dez.
Lokomotiven ....
Personenwagen . . .
Sitzplatze in denselben
Gepackwagen ....
Guterwagen ....
Tragkraft der Guterwagen
1885
1884
81
195
7 156
37
732
8 305
81
195
7 156
37
677
7 620
Abzuglich der Leistungen fur die Materialzuge und anf der Strecke
iweizer Grenze" bis Luioo wui
Extrazugen auf der eigenen Linie:
„Schweizer Grenze" bis Luino wnrden geleistet mit fahrplanmassigen uod
Zugkilometer
Achskilometer . .
Roh-Tonnenkilometer
Rein- „
Hiernacb bat in 1885
1885
1 647 768
60 544 336
287 117 844
; 88 355 553
durchscbnittlicb die Zahl der
1884
1 540 787
48 706 147
274 903 236
79 748 912
Diensttage einer Lokomotive 202,
die Leistung derselben fur den Tag 76,2 km betragea.
Die Zabl der auf der eigenen Linie geleisteten Lokomotivkilometer
(einschliesslich Leerfabrten, Verschubdienst- und Materialzuge) betrug
in 1885 = 2 186 024
in 1884 = 2 072 807.
Die geringere Leistung der Lokomotiven in 1885 bat in der in Folge
der Choleraepidemie schwacheren Besetzung der ScbnellzQge ihren Grund.
5. Yerkehrsverhftltnisse.
Zahl der befOrderten Personen . . .
Davon in I. Klasse
„ II. Klasse
» »I. ,
Zabl der gefabrenen Personen- Kilometer
Davon in I. Klasse
II.
III
Reisende auf jedes Personenzugs-Kiloineter . .
Im GepSck verkehr wurden:
befijrdert t
geleistet Tonnenkilom.
Zabl der befOrderten Thiere
Gewicht der „ „ t
Im V iehverkehr wurden geleistet Tonnenkilom.
1885
1884
983 386
933 479
7.0.1 °/o
5.96 %
28,i2 m
25,8i „
64 85 n
68-23 iy
45 097 657
44 074 615
14.79 °/0
12.15 °/o
40..% .,
34-75 »»
44 85 m 53.J0 »•
42.09 i,
42,87 «
4453
3990
519 179
466 004
57 131
56 67.3
10 351
9584
743 388
763 093
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Die Gotthardbahn im Jabre 1885.
279
Im Guterverkebr warden:
1885
1884
541 149
503 315
geleistet . Tonnenkilom.
87 092 986
78 519 815
Von den bef&rderten Waarengattangen sind in Bezag anf die Menge
die wichtigsten:
1885
~T884~
156 141
142 759
117 263
106 250
35 839
33 204
103 735
107 522
37 330
36 131
Hinsicbtlicb der Gesammteinnahmen einzelner Stationen ergaben
sicb fur das Betriebsjabr 1885 nacbfolgende Zahlen:
Cbiasso
mit 2 303 850
Ere
Brnnnen
V
1 453 253
ii
Luzern
11
771 372
Lngano
'1
596 632
»
Bellinzona
*1
479 895
'«
Pino transit
11
426 883
ii
Rothkrenz
11
309 915
«■
Locarno
11
262 570
Fluelen
11
188 134
i>
GOscbenen
"1
135 194
ii
Airolo
11
77 303
ii
Eine vergleicheude Debersicht der Betriebsergebnisse der Gotthard-
bahn fur die Jabre 1875, 1880, 1883, 1884 u. 1885 ergiebt nacbfolgende
Zasammenstellang:
, 1875*) '
1880 j 1883
" 1884 "
1885
Durchs^hoittlirhe im Betrieb be- !
296
findlicbe Babnlange . km
67
266
266
Auf das Bahnkilometer kommen:
161 174
125 741
207 055
165 694
169 540
Guter t
12 295
32915
278 677
295 187
327 417
Gesammteinnabmen . . Frcs.
9 750
11 717
43 559
39 629
39 594
^triebsausg-aben „
10 587
6 561
19 621
18 252
19 023
dgl. for das Zugkilometer „
2,89
2,27
3 13
3.15
3,06
., Nutzkilom. „
2,96
2,67
2,71
2,66
„ ., „Wagenachskm. „
0,1833
0,1368
0 1089
0,0996
O.iooo
Gegammtaasgaben far den
Fahrdienst: .... Frcs.
319 847
125 367
1 996 U2
1 841 808
1 750 426
for das Lokomotivkilom. Cls.
1 123,064
65,309
87,085
86,337
77,677
•» „ Acbskilometer „
7,953
3,673
4,048
3,663
3.350
». „ Rohto nnen km. „
1 7748
0.8018
0,7685
0,6504
0,5895
Leistuogen der Locomotiven :
Lokomotivkilometer. . . .
259 920
191 963
2 292 292
2 135 784
2 253 471
Wagenachskilometer . . .
4 021 126
3 413 778
49 313 213
50 281 467
5 > 257 605
Robtoonenkitometer . . .
18 019 825
15 457 352
259 861264
283 171 247
296 904 804
*) eioscbl. Dezember 1874.
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280
Dio Gotthardbahn im Jahre 1885.
6. Unfalie.
Im Laafe des Berichtsjabres haben nachfolgende Unfalie statt-
gefunden :
a) Entgleisungen : 5 and zwar:
auf Stationen 4
„ freier Bahn 1
b) ZusammenstOsse: keine.
c) TSdtungen und VerletzuDgen von Menschen: 8,
get5dtet warden: 6, wovon
Bahnbedienstete : 3,
Fremde Personen: 3.
Verletzt sind: 2 Bahnbedienstete.
7. Personalbe8tand.
An Beamten and Angestellten waren vorhanden Ende des Jabres:
1S85
1884
103
103-
2. Bahnaafsichts- and Unterhaltnngsdienst . .
643
629
3. Stations-, Expeditions- and Zagdienst . . .
595
592
244
247
206
214
Zusammen
| 1791
1785
aaf das Bahnkilometer
6,73
6,70
4,23
4.20
2,50
2-50
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Notizen.
281
Notizen.
Eisenbahntarifgesetzgebung in Grossbritannien. Die parlamen-
tarische Untersuchung fiber das englische Eisenbahnwesen in den Jahren
1881 nnd 1882 hat, wie dies den Lesern des Archivs ans den Aufs&tzen
Gustav Cohns fiber die englische Eisenbahnpolitik der letzten zehn Jahre*)
bekannt ist, wiedernm die zahlreicbsten Beschwerden fiber die Tarife zn
Tage gefordert. Ein im Fruhjahr 1886 von der Regiernng eingebrachter
Gesetzentwurf**), welcher u. A. die Beseitigung dieser Beschwerden znm
Gegenstande batte, ist uber Berathungen im Unterhanse nnd einem Aus-
schnsse nicbt hinansgekommen. Das Parlament, welchem er vorlag, wnrde
aufgeldst, nnd dem neugewahlten Parlament ist der Entwurf bis jetzt nicht
wieder zngegangen.
Am 23. August 1886 ist von einer Anzahl Mitglieder***) im Unter-
hauae ein anderer Gesetzentwurf eingebracht, welcher wenigstens einer
der am haufigsten hervortretenden Beschwerden Abhulfe schafFen sollte,
dem Missstande, dass anf den englischen Bahnen haufig die Erzengnisse
fremder Lander zu billigeren S&tzen gefahren werden, ale die gleicbartigen
nlandiscben Erzengnisse. f) Der Gesetzentwurf ff) bestimtnte daher, dass
es den grossbritanniscben Eisenbahnen verboten sein soli, den ninlan-
dischen Darstellern, Handlern, Eigenthumern oder Besitzern von Gutern,
Vorrathen, Erzeugnissen, lebendem Vieh, Fleisch, Kohl en, Erzen, Getreide,
Mehl oder anderen Gegenstanden, welche der Ernahrnng oder dem Handel
dienen", hohere Frachten oder BefDrderungskosten zu berechnen, als fur
•) Vgl. insbes. Archiv 1883. S. 91 ff.
•*) Vgl. Archiv 1886. S. 430. 431.
•*•) Colonel Nolan, Mr. Coneybeare, Mr. Richard Power, Mr. Marum.
t) Vgl. Conn. a. a. 0. 8. 99.
ft) A Bill to secure equal rights of Railway freight to the agriculturists, manu-
iicturen and others of Great Britain and Ireland.
AietiT fur EUenbahnwweti. 18*7. 19
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282
Notizen.
ahnliche auslandische oder koloniale Erzeugnisse. Zuwiderhandlangen
gegen dieses Verbot werden mit einer Geldstrafe von £ 5 {JC 100) f&r
die Wagenladung geabndet. Derselben Strafe unterliegt es, wenn eine
Eisenbahn auf irgend einer ihrer Strecken bOhere Satze fur heimische Er-
zeugnisse erhebt, als aaf einer anderen Strecke fur die gleichartigen aus-
landischen oder kolonialen Erzeugnisse erbobeo werden. — Auch dieser
6e8etzentwnrf, weJcher bereite am 1. Januar 1887 in Kraft treten sollte,
ist nicbt vollstandig dnrchberathen worden and daher Entwnrf geblieben.
Die Vorgange beweisen aufs Neue, mit welcben Schwierigkeiten es in
England verknupft ist, gesetzgeberische Maassregelo, welche den loteresseo
der machtigen Privatbabnen entgegenstehen, zar Einffihrung zn bringen.
Statistisches von den deutschen Eisenbahnen. Aus den amtlichen
YerOffentlicbungen des Reichs-Eisenbahn-Amtes fur die Monate Oktober,
November nnd Dezember 1886 entnehmen wir Folgendes fiber die
Betriebsergebnisse, Zugverspatungen nnd Betriebsunfalle auf den deutschen
(ausschliesslich der bayerischen) Eisenbahnen:
a. Betriebsergebnisse.
Linge
Einnahme im Monat
in M
i
Einnahmen toos Beginn
des Etatsjabrs
Kilometer
im Ganzen
far das
km
Tom 1. April
1886 ab
▼om 1. Januar
188G ab
I. Oktober 1886.
A. Hauptbahnen.
28 677,oi
79 374 329
2 773
448 350 346
96 623 493
gegen 1885
-f- 387,M
4- 1997 675
4- 35
4- 7 741 098
4- 543 994
2. Privatbabnen inStaatsverwalttiDg
210/),
400 771
1908
2 483 517
577 928
4- o
-f- 86 708
4- 174
4- 279 789
.4- 19 031
3. Privatbabnen in eigener Ver-
waltung
gegeu 1885 . . . . .
2 520*4
4- 152*4|
3 832116
1 520
562 909
32 440 980
96 279
— 139 j
4- 4 219
- 1896 961
Surame A. . .
31 407*«
83 607 216
2 667
451 896 772
129 642 40!
gegen 1885
4- 540*9
4- 1938 104
4- 19
4- 8025 106
- 1333 93t.
B. Bahnen untergeordneter
Bedeutung
1 311,t5
803 612
613
2 660116
3 777 803
4- 62*.
4- 75008
4- 30
4- 379 537
4- 275 407
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Notizen.
283
Lunge
Einnabme im Monat
in M
im Ganzen
for das
km
Einnahmen vom Beginn
dea Etatsjahrs
1. April
1886 ab
1. Januar
1886 ab
H. November 1886.
1 Hauptbabnen.
1- Stiatebahaen etc
gegen 1885
1 PriwtbahneninStaatsverwaltung
gegen 1885
I Priwtbalmen in eigener Ver-
waltang
ijesrpn 1885
28 769*i
+ 370,io
210*1
+ 0
Surame A.
gegen 1885
Babnen untergeordneter
Bedeutung
gegen 1885
2 520,M
+ 152^4
31 500,i6
4- 522,64
1312,35
4- 60,73
UI. December 1886.
A- Hauptbabnen.
1.
1885
PriTatbahneninStaatsverwaltung
gegen 1885
J- Pritatbahnen in eigener Ver-
• • *
gegeu 1885 . .
Summa A.
gegen 1885
R. Babnen untergeordneter
Bedeutung
£egen 1885
72 335 509
- 3 091 048
376 820
7 914
8 470 632
62 873
2 518
4- 77
1794
- 37
1 377
— 115
513 326 455
+12 645 979
2 822 971
+ 285 387
620 139
4- 15 863
106 898 631
4- 1 128 546
640 638
4- 24 713
35 951435
— 1 935 508
76 182 961
- 3 020 261
740034
- 65 471
2 422! 516 769 565
+ 58j4-12 946 729
28 834*5
4- 384*3
210*,
+ 0
2 520*4
4- 152,54
66 897 944
- 1 031 104
362 173
- 14 123
3 157 736
14 749
564
+ 25
3 010 175
4- 411448
142 990 704
- 782 249
4 175 556
h 315 669
2 324 573 567 628
4- 8 +14 864 828
1725 3 156 552
— 67 + 260262
1258
- 74
31 565*o
+ 537,37
1 337,I7
+ 85*5
70 417 853
+ 1031730
690 352
+ 44 076
2 235
— 2
519
+ 3;
697 665
+ 39 371
577 421 845
4- 15 164 461
3 345 439
+ 451 633
115 347 476
+ 1 226 068
699 399
+ 33 772
39 105 789
— 1 913 737
155 152 664
- 653 897
4 537 664
+ 327 804
Oktober 1886
November 1886
b. Zagversp&tungen.
Betriebslange
Kilometer.
32 358,66
32 497,82
Beforderte Zuge
fahrplanmassige ausserfahrplanmassige
Personen- Guter-
u. gemischte zuge.
207 843 125 877
201 771 122 669
Personen-
u. gemischte
2 274
2 226
Guter-
zuge.
23 522
21670
19*
Digitized by Google
284
NotizeD.
Verspatungen der tahrplanmassigen
Personenzuge im
Oktoberl886. Novemberl886.*)
Im Ganzen 2224 1429
Davon dnrch Abwarten verspftteter An-
schlusse
816
462
Also dnrch eigenes Verschulden . . . 1408 967
oder 0,68 pCt. 0,48 pCt.
c. Betriebsunfftlle.
Zahl der Dnfalle
Fahrende Zuge
Beim RaDgiren
Zahl der getodleten und verletzten Persooea.
getodtet Terietzt
Reisende 1 8
Babnbeamte u. Arbeiter . 25 96
Post-, Steuer- etc. Beamte — 2
Fremde 22 10
Selbstmorder . 11 —
Sa. 59 118
175
Reisende 7 12
Babnbeamte n. Arbeiter . 28 76
Post-, Steuer- etc. Beamte — 2
Fremde 17 13
SelbstmOrder . 7 1
Sa. 59 104
163
Reisende 2 15
Babnbeamte u. Arbeiter . 39 98
Post-, Steuer- etc. Beamte 2 3
Fremde 17 10
SelbstmOrder . 7 —
8a. 67 126
193
a. Oktober 1886.
Entgleisungen 7
Zusammen-
stOsse ... 5
. . 29
25
Sa. 12
Sa.
54!
Sonstige . . 152
b. November 1886.
Entgleisungen 11
24
Zusammen-
stosse ... 1
20
Sa. 12
Sa.
44
Sonstige . . 144
e. Dezember 1886.
Entgleisungen 15
34
Zusammen-
stOsse ... 3
34
Sa. 18
Sa.
68
Sonstige . . 155
*) Bei Schluss dieses Heftes iagen die Mittheilungen fiber die Zugrerspitangen im
Dezember nocb nicbt tor.
Digitized by Google
Notizen.
Der Terkehr zwischen Deutschland und Italien*) fiber die Gotthard-
iinie hat sich nach einer, dem Berichte des italienischen Eonsnls in Basel ent-
nommenen Mittheilung des Mod. d. str. fer. in den Jabren 1882 bis 1885 in
Bezug auf einige den Hanptbestandtheil dieses Verkehrs aasmachende
Waarengattungen, wie folgt entwickelt:
Ans Deutschland warden in
1882
1883
1884
1885
Italien eingefuhrt:
. . - .
. . — .
Koble .... Wagenladungen
3102
7 808
9 561
9 864
Eiseo .... „
2 222
10169
8 823
8 327
Aas Italien warden in Deutsch-
land eingefuhrt:
Getreide . . . Wagenladongen
167
120
93
119
Banmwolle . . „
130
498
478
287
Wolle .... „
48
70
59
3
Hanf .... „
130
279
283
271
Eier und sonstige
Lebensmittel . a
520
1571
1621
1334
Oel ... .
41
273
150
126
Zusammen Einfuhr in Deutschland
aus Italien . . Wagenladungen |
1036
2811
2 684
2140
Vor der Eroffhnng der Gotthardbahn kostete die Tonne Steinkohlen
in Mai land 45 Lire, in 1886 in Folge der Herabminderung der Fracht-
kosten nur 30 Lire. Jeder Ermassigung der Frachten auf den deutschen
und schweizerischen Eisenbahnen folgte stets eine entsprechende Er-
massignng der Fracbtsatze fur Steinkohle von Cardiff nach Genua, sodass
die englisehe Kohle in einer sich bis Mailand erstreckendeu Zone die
deoteche Kohle besiegte, wahrend Como von Deutschland aus versorgt
wird.
Die Roheinnahme der italienischen Eisenbahnen**) hat uach
einer amtlichen VerOffentlichung im Giornale del Genio Civile in der
Zeit vom 1. Juli 1885 bis zum 30. Juni 1886 im Ganzen 216 220 871
Lire gegen 208 816 446 Lire im Vorjahre betragen. Die Lange der
im Betrieb befindlichen Eisenbahnen ist dabei von 10 389 km in 1884/85
auf 10 939 in 1885/86, also urn 550 km gestiegen. Fur das km Bahn.
lange betrug die Roheinnahme durchschnittlich in 1885/86 20 570 Lire
gegen 20 908 Lire in 1884/85. Wahrend die Gesammteinnahme in 1885/86
•) VgL Archit 1884 S. 553.
**) Ygl. Robeinnahme der ital. Eisenb. in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezbr. 1885.
ArthiT 1886 S. 550.
Digitized by Google
286
biernach um 7404425 Lire gegen 1884/85
8cbnittliche kilometrische Einnahme um 338
Anf die einzelnen Bahnnetze vertbeilt
1. Eisenbahnen, welche in Gemassheit des
Gesetzes vom 27. April 1885 von Privat-
gesellschaften betrieben werden:
a) mittellandiaches Netz ....
b) adriatisches Netz
c) sizilisches Netz . . . . .
Zosammen
2. von der Societa Veneta betriebene Staats-
bahnen
3. sardinische Eisenbahnen
4. sonstige Eisenbahnen . . ______
Zasammen
gestiegen ist, iat die durch-
Lire gefallen.
sicb die Einnahme, wie folgt:
1886
1885
Lire
107 218 370
92 405 701
7 466 891
99 750 078
93041887
7 825 447
207 090 962
1 402 142
1512193
6 215 574
I 216 220871
200617 412
1215 079
1 421 824
5 562131
208 816 446
Far Eisenbahnneubauten warden im Etat des Konigreichs Italien
far das Rechnungsjahr vom 1. Jnli 1886 bis 30. Jnni 1887 im Ganzen
102 Millionen Lire (81,6 Millionen Mark) vorgesehen, wovon der Betrag
von 2164000 Lire demnachst von Provinzen and anderen bei den Bahn-
banten betheiiigtea Korperschaften and Privaten dem Staate zuruck-
znerstatten ist. Von dem angegebenen Betrage von 102 Millionen Lire
aollen verwendet werden:
fur den Baa von Bahnea der 1. Kategorie 49 782 057 Lire
»»»» » »2. „ 11622 284 „
» » » n » » 3. „ 12 964 720 „
» j> » r, » n 4. „ 2 338 075 „
Zasammen fur eigentliche Neubauten . 76 707 136 Lire.
Fur Beachaffung von Betriebsmitteln (Lokomotiven und Wagen) aind
8 Millionen Lire vorgesehen. Der Restbetrag (17 292 864 Lire) soil
verwendet werden zu Zahlungen (etwa 8 Millionen Lire) an verechiedene
Korper8chaften (Provinzen u. s. w.), welche in Gemassheit des Gesetzes
vom 27. April 1885 frfiher zu Babnbauten geleistete Beitr&ge zuruck-
zuverJangen berechtigt aind, ferner zur Berichtigung von Anspr&chen des
allgemeinen Staatsschatzes an die Eisenbahnfonds (etwa 8 Millionen Lire)
und ffir ruckst&ndige Zahlungen fur angekaufte Babnlinien.
Die italienischen Dampftrambahnen*) batten nach einem von der
italienischen Regierung der Landesvertretung vorgelegten Berichte am
•) Vgl. Arcbiv 1886 S. 420.
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Notizen. 287
30. September 1886 eine Ausdehnung von 2667 km erlangt. Davon
waren zu der erwahnten Zeit 2170 km im Betrieb, 497 km im Bau. Das
Netz dieser Dampftrambahnen besteht aus 111 einzelnen Linien. Die
laogste derselben ist die 98,7 ^m lang6» noch im Bau befindliche Trambahn
Pescia-Ponteidera; danach folgt die im Betrieb befindliche Trambahn
Mantua- Brescia mit 70 km. Die karzeste Lioie ist die 1,250 km lange
Bahn Colonne-Giugliano.
Ausstellung in Jekaterinburg. In der am Ostsanme des mittleren
Ural inmitten der reichsten Erzlagerst&tten gelegenen, znm Gouvernements-
bezirke Perm gehOrigen Kreisstadt Jekaterinbarg soil nach einer Ver-
Offentiichung im Verordnungsblatte des rnssischen Ministerinms der Ver-
kehrsaostalten im Sommer des Jahres 1887 eine natnrwissenschaftliche
and gewerbliche Ansstelinng stattfinden. Diese Ausstellung, deren Zu-
staodekommen dnrch die am 9^0J^t 1886 erfolgte Eroffnung der Eisenbahn
Jekaterinburg- Tjumen wesentlich erleichtert wird, hat besonders zum
Zweck, die Erzengnisse des Uralischen Bezirks, insbesondere die der
dortigen Berg- und Huttenindustrie, in Russland und Sibirien bekannter
zu macben, als sie es zur Zeit sind. Der Minister der Verkehrsanstalten
fordert in der vorerwahnten VerOffentlichung die Ei sen bahn verwaltungen
aaf, die durch diese Ausstellung gebotene Gelegenheit, die Erzengnisse
des Dralgebietes kennen zu lernen, zu benutzen und hiernach zu erwftgen,
in wie weit von diesen Erzeugnissen im Interesse der FOrderung des
rnssischen Gewerbes fur die Zwecke der Eisenbahnen Gebrauch gemacht
werden konne. Zugleich theilt der Minister mit, dass auch die Staats-
bahnverwaltung sich an der Ausstellung betheiligen werde.
Der Staatseisenbahnnetz in Finnland*) hat einen Zuwachs er-
halten durch die im Herbst 1886 erfolgte ErOffnung der 316 Werst langen
Eisenbahn von der an der Linie Tammersfors-Nikolaistadt gelegenen Station
Oestermyra fiber Gamla, (Alt-) Earleby nach Ule&borg und dem noch 4
Werst ndrdlicher gelegenen Toppila (am Toppila-Sunde). Dieses Netz be-
steht nunmebr aus folgenden Linien:
1. St. Petersburg -Wiborg-Riihimaki 346 Werst
2. Zweigbahn von Simola nach Wilmanstrand 11 „
3. Helsrogfore-Hyvinge-Riihimfiki-Tavastehus 100 „
4. Hang6-Hyvinge 139 „
5. Abo-Toiala 119 „
*) Vgl. „Die Staatseisenbahnen in Finnland" im Archiv 1885 S. 687.
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288
Notizcn.
6. TavastehuB - Toiala - Tammersfors - Oestermyra - Nikolaistadt
(Wasa) .362 Werst
7. Oestermyra-Gamla Karleby-Uleiborg-Toppila . . . . . 316 »
Zusammen . . 1393 Werst.
Ausser diesen Staatsbahnen befindet sich im Grossherzogthum Finn-
land noch die 31 Werst lange Privatbahn Kerwo-Borgi, sodass daselbst
zur Zeit im Ganzen 1414 Werst (1508 km) Eisenbahnen im Betriebe sind.
In Anssicbt genommen ist der Ban einer von der Station Eaipiais an
der Linie Wiborg-Riihim&ki in nOrdlicber Richtnng fiber St. Michel nach
Kuopio fuhrenden Eisenbahn.
Auf der Strecke Oestermyra- Uleiborg verkebren nach dem zur Zeit
gultigen Fahrplan in jeder Richtnng 2 Zfige nnd zwar ein „Post- und ge-
mischter Zugtt nnd ein „Guterzug mit 3. Klassett. Der letztere Zng
durchf&hrt indessen nicbt tfiglich die ganze Strecke, sondern geht von
Oestermyra jeden Dienstag, Donnerstag nnd Sonnabend bis nach dem von
da 125 Werst entfernten Gamla Karleby nnd von letzterer Station weiter
nach Ule&borg jeden Mittwoch, Freitag nnd Sonntag. In gleicber Weise
geht in der entgegengesetzten Richtnng der „Gfiterzug mit 3. Klasse" von
Uleaborg jeden Montag, Mittwoch nnd Freitag bis Gamla Karleby nnd von
da jeden Dienstag, Donnerstag nnd Sonnabend weiter nach Oestermyra.
Die Fahrgeschwindigkeit des Postznges betragt anf der Strecke dnrch-
schnittlich etwa 22 Werst (23 km) in der Stnnde, die des Guterzuges nur
etwa 16,i Werst (17 km). Bei den Verkehrsverh<nissen in dem durcb-
schnittenen Landestheile wurde es nicht lobnen, Zuge mit gr&sserer Ge-
schwindigkeit zn fahren, nm die sehr bedentenden Entfernnngen zwischen
den Endpnnkten an einem Tage znruckznlegen. Da ferner das Rlima des
Landes wahrend des grdsseren Theiies des Jahres eine Nachtfahrt zwischen
zwei Tagfabrten fur die Reisendeo uDzutrfiglich macht, die E ins tell ang
von Schlafwagen aber zn thener sein wurde, so hat die Staatseisenbahn-
verwaltnng den Fahrplan so angeordnet, dass einzelne Zuge anf bestimmten
Stationen fiber Nacht bleiben. Auf diesen Stationen sind seitens der Ver-
waltung Gasthauser eingerichtet, in welcben die Reisenden Unterkunft
finden kdnnen. Die den Pftchtern dieser Gasthauser von den Reisenden
zn zahlenden Preise siod von der Staatseisenbahnverwaltung festgestellt,
der Betrieb wird von derselben oeanfsichtigt und die Reisenden sind all-
gemein mit der getroffenen Einrichtung zufrieden.
Die Eisenbahnen anf der Insel Cuba, Auf der 112190 qkm nm-
fassenden Insel Cuba, deren Einwohnerzahl im Jahre 1880 auf 1424649
Personen angegeben wurde, befanden sich Ende des Jahres 1885 im Ganzen
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Notizen.
289
etwa 1600 km Eisenbahen im Betriebe. Sammtliche Eisenbahnen Cuba's
siod im Besitz von Privatgesellschaften oder Privatpersonen. Der gesetz-
liciien Verpflichtung, nacb Schlnss eines jedon Gescbaftsjahres einen Be-
ricfat fiber die Betriebsergebnisse and die finanzielle Lage za verOffentlichen,
wird nor in unvollkommener Weise genugt, sodass die Kenntniss dieser
Verhaltnisse eine mangelhafte ist. Im Nachstehenden sind die eiozelnen,
das cubanische Eisenbahnnetz bildenden Linieo, ihre Spurweite, Ans-
dehnaDg nnd ihr nngefahrer Werth (nach Schatzang), soweit hieruber An-
trabea vorliegen, zusammengestellt.
A. Eisenbahnen mit 1<44 m Spurweite.
No.
Bezeichnung
der einzelnen Babnlinien.
Bahnlfinge
im Jabre
1881 1885
km
km
Schatzuogswerth
de8 Bahneigentbums
im Jabre 1885
fur das
im Ganzen
Dollars.
Kilometer
Babnlinge
Dollars.
Habana-Bahn, von Habana nach
MataDzas, Union, Batabaao und Gua-
najay fuhrend
Westbahn, vom sfidlichen Ende der
Meeresbucht, an welcher Habana liegt,
zuerat in sudlicber, dann in west-
licher Ricbtung nacb Pinal del Rio
fuhrend
Bahia-Babn, Ton Regla am Ostafer
der Bucbt too Habana fiber Jaruco
und Matanzas nach Bemba fuhrend
Matanzas-Bahn, Matanzas— Union—
Navajas— Colon mit Abzweigung von
Navajas nach Jaguey Grande . . .
Cardenas- und Jucaro-Bahn, von
Cardenas an der Nordkfiste der Insel
in einer Linie fiber Bemba nach Na-
vajas, in einer zweiten in sudostlicher
Ricbtung nacb Aguada fuhrend. Eine
wicbtige dritte Linie ffihrt von Bemba
fiber Colon, Macagua und Sto. Do-
mingo nacb Esperanza
Sagua-Babn, von Concha an der Nord-
kusta der Insel fiber Sagua, Sitiecito
and Sto. Domino nach Las Cruces
mit Abzweigung Ton Sitiecito nach
Encrucijada
Cieofuegos-Bahn, von Cienfuegos an
der Sfidkuste der Insel fiber Las
Cruces nach Sta. Clara
288
133
142
175
288
279
112
69
154
142
175
316
112
10 494 915
5 796 262
3 500 000
4 856 012
7 829 1580
2 538 102
2 284 933
36 410
37 710
24 640
27 830
24 810
22 610
33 110
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290
Notizen.
Sch&tzungswerth
Bahulange
des Bahneigenthums
No.
Bezeicbnung
im Jahre
im Jabri
> 1885
lur qas
der einzelnen Bahnlioien.
1881
1 1885
im Gan^en
Kilometer
Babnlinge
km
km
Dollars.
Dollars.
8
Caibarien-Bahn, von Puerto do Cai-
barien an der Nordkoste der Insel
in sudlicher Richtung Dach Sto. Espi-
niu
54
61
1 538 684
25 220
I nnidad-Babn, von dern Hafenorte
Casilda an der Sudkuste der Insel
aus fiber Trinidad in norddstlicber
Richtung uacb Fernandez fuhrend
(Fortsetzung dieser Bahn nach Sto.
Espiritu ist in Aussicht genommen)
?
31
10
Tunas -Bab d, von dem Hafouorte Tunas
an der Sudkaste der Provinz Santa
■
Clara nach Sto. Esmritu . . .
?
40
—
—
11
Marianao-Bahn, von Habana nach
dem OrteHariaoao und demSeebade
?
14
12
Zaza-Bahn, verbindet Caibarien mit
dem Ingenio (Zuckerfabrik) Zaza
?
36
Zusammen Eisenbahnen mit l^m
1438
B. Eisenbahnen mit 0,75 m Spurweite.
Scbatzungswerth
Bezeichnung
•
Bahulange
des Babneigenthums
im J
ahre
im Jahre
1885
No.
for das
der einzelnen Bahnlinien.
1881
1885
im Ganzen
Kilometer
Bahnlange
km
km
Dollars.
Dollars.
13
La Prueba-Babn, von Regla bei Ha-
bana nach Guauabacoa (gebort der
Dampfer-Gesellschaft „Primera Com-
pania de Vapores de la Bahia de la
Habana*, unter deren Aktiven diese
Bahn mit einem Werthe von 49 926
?
4
14
Alfonso XII.- Bahn, verbindot Union
de Reyes mit dem Ingenio Alfonso XII
?
11
15
Sagua'er West-Eisenbahn, verbin-
det Sagua la Grande mit Chinchilla
?
8
Zusammen Eisenbahnen mit 0,75 m 1
Spurweite - 1
23
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Notiten.
291
Sodann liegt aut Cuba nocb die im Jahre 1840 erbaute, etwa 50 km
iaDge Eisenbahn, welcbe die Binnenstadt Puerto Principe mit dem Hafen-
orte Nuevitas im Nordosten der lose! verbiodet. Ueber die Spurweite,
sowie die sonstigen Verhaltnisse dieser und einiger weiteren, in der
Provinz Santiago de Cnba befindlichen kleineren Eisenbahnlinien ist nicbts
angegeben.
Anaser den vorerwahnten, fur den Offentlichen Verkehr bestimmten
Eisenbahnen befinden sich auf Caba noch eine grflssere Zahl knrzer,
schmalspuriger Anschlussbahnen, welche zur BefBrderung des Zuckerrohrs
mcq deo Ingenios und der Erzeugnisse der letzteren nach den benach-
bartea Eisenbahnatationen und Scbiffahrtsplatzen dienen.
Ueber die kilometrischen Roheinnahmen und Ausgaben der bedeuten-
deren cubanischen Eisenbahnen sind uachstebende Angaben zu macben.
Robeiunahme
A u s g
aben,
far das
einscbl. der Zinsen der Au-
No.
B a h n 1 i n i e.
Kilometer
leihen far das km
jahrl. Mittel
jahrl. Hittel
far die 5 Jahre
im Jahre 1885
fur die 5 Jabre
im Jabre 1885
1881-1885
1881—1885
G o 1 d p e so s.*)
1
Habana-Bahn . .
4440,84
3405,74
3643,08
2977,84
2
Westbabn . . .
3750,87
3116,09
3046,60
2449,90
3
Babia-Bahn . .
5120^
4671,*
4017,75
2931,00
4
Matanzas-Bahn
4868,63
4554,8i
3236,67
2860,20
5
Cardenas- Bahn .
4717,9o
3964,62
2060,27
1997,09
6
Sagua-Bahn . .
4841,86
4387,52
3643,17
3602,08
7
Cienfuegos-Bahn .
5311:88
4255,72
3275,72
2648,49
8
Caibarien-Babn .
4720,07
4182.80
3233,75
2857,82
Durcbschnittlich
4721,56
4067,82
3244,6i |
2790,42
Eisenbahnen der Republlken San Domingo and Haiti. In San
Domingo iat eine Eisenbahn, die von Samana nach Santiago, im Ban,
von welcher Ende 1886 etwa 80 km von Samana aus gebaut und im
Betriebe waren. In Haiti sind noch keine Eisenbahnen vorhanden. Im
August des Jahres 1886 ertheilte die Landesvertretung der Republik die
Genehmignng zn einem seitens der Regierung wegen des Banes und Be-
triebes einer Eisenbahn von Gonalves (an der WestkQste der Insel Haiti)
nach Gros Morne in der Ricbtung auf Port de Paix (Nordkuste) mit
eioem Unternehmer abgeschlossenen Vertrage. Hiernach verpflicbtet sich
•) Soweit aoa vorliegenden Quellen ersicbtlicb, ist 1 Goldpeso = 1 Dollar = 4,» M.
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292
Notizen.
letzterer, die Eisenbahn mit einer Spurweite von 1 m, mit Stei-
gnngen von h6chstens 3 pCt. und mit Krfimmungen von mindestens
80 m Halbmesser berzustellen, den Ban spatestens 10 Monate nacb
erfolgter Genehmignng des Vertrags in Angriff zn nehmen nnd die
Babn biernacb in langstens 18 Monateu betriebsfahig fertig zn stellen. Ffir
die PersonenbefOrdernng sollen 2 Wagenklassen eingerichtet werden, die
Fahrgeschwindigkeit soli einschliesslich der Anfenthalte mindestens 20 km
in der Stnnde betragen. Die Regiernng gewahrt dem Unternehmer keine
Geldunterstutzung nnd keine Zinsgew&hr ffir das Anlagekapital , gesteht
ihm aber neben anderen Vergunstigungen, wie zollfreie Einfuhrung der
Eisenbahnbedurfnisse nnd dergleichen, das Recht zn, die anf den Staats-
landereien in einem Streifen von je 10 km Breite anf beiden Seiten der
Bahnlinie befindlichen Walder anszubenten. Die Konzession wird anf die
Daner von 50 Jahren nacb Erdffnung der Linie ertheilt, nach welcher
Zeit die Babn mit allem Znbebdr in den Besitz des Staates flbergeht.
Nach Ablanf der ersten 20 Jabre nach Ertheilnng der Konzession stent
der Regiernng jederzeit das Recht zn, die Babn k&nflich zn erwerben.
Der Kanfpreis soil in diesem Falle, nach Maassgabe des Reinertrages in
den vorhergegangenen letzten 7 Jahren festgestellt werden.
Anf der zn Spanien gehdrigen Insel Portorico (Puerto -Rico),
welche mit den zugehOrigen kleinen Inseln znsammen etwa 9144 qkm
umfasst nnd im Jahre 1880 754 313 Einwohner zfthlte, befindet sich znr
Zeit (Anfang 1887) noch keine Etsenbahn. Nach einem k5niglichen Er-
lasse vom 17. Dezember 1886 ist indessen der Ban eines 547 km um-
fassenden Eisenbahnnetzes in Anssicht genommen, dessen flerstellnngs-
kosten anf 49645000 Frcs. veranschlagt sind. In dem erw&hnten kOnig-
lichen Erlasse ist anf den 20. April 1887 ein Termin anberanmt, in wel-
chem seitens der spanischen Regiernng Angebote bezfiglich der Ueber-
nahme des Banes nnd Betriebes der sammtlichen anf Portorico herza-
stellenden Eisenbahnen entgegengenommen werden sollen. Die Regieruog
will fur das anf dem Wege der Verdingung festznstellende Anlagekapital,
welches keinenfalls die vorangegebene Snmme ubereteigen soli, 8 Prozent
Zinsen gewahrleisten.
In der Bepublik Ecuador befand sich Ende 1886 nur eine Eisen-
bahnstrecke von 69 km Lange in Betrieb, welche von dem Flecken
Yagnachi an dem gleichnamigen Nebenflusse des Guayas in westlicher
Richtnng bis zn dem Flecken Puente de Chimbo am rechten Ufer des
Flusses Chimbo fuhrt. Der Ban dieser Bahnstrecke, welche in Yagaacbi
an die nach dem Hafenorte Guayaquil fuhrende schiflfbare Wasserstrasse
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Notizen.
293
anschliesst and haaptsachlich der Ausfuhr der Landeserzeugnisse — Kakao,
Zucker, Kaffee, Banmwolle — dient, wurde unter der Regierang des
Prasidenten Garcia Morenos in AngrirT genommen und im Jahre 1876
vollendet. Nachdem im letzteren Jahre der genannte President ermordet
worden, nnterblieb die von ihm beabsichtigte Fortffihrung der Strecke nach
der Haaptstadt Quito. Erst in neneater Zeit ist die Fortaetznng aof der
Strecke Chimbo — Sibambe (82 km) in Angriff genommen worden and
Eode 1886 waren von dieser Strecke etwa 10 km im Ban fertiggestellt.
Yagnachi, der Anfangspunkt der mit einer Spnrweite von 0,98 m —
Ton Schienenmitte zn Schienenmitte gemessen — ausgefuhrten Eisenbahn,
liegt 10 m, Cbimbo etwa 345 no nnd Sibambe etwa 2740 m fiber dem
Meeresspiegel. Die Steigungen der Bahn betragen auf der Strecke Yagnachi
Cbimbo l,g0 bis 3,ao pCt.; aof der far Rechnang der Regierang von
einem Generalnnternehmer (einem Englander) zn baaenden Strecke Chimbo-Si-
bambe soil die Steignng nach dem Bauvertrage hOchstens 3 pCt., der
kleinste Krfimmungshalbmesser 60 m betragen. Nnr an einzelnen Stellen
ist die Anwendnng eines Krfimmungshalbmessers von 40 m nnter der
Bedingong zagelassen, dass an diesen Stellen die Steigung entsprecbend
ermassigt werde.
Die Regierang von Ecuador hat ferner in 1886 an nordamerikaniscbe
Unternehmer die Eonzession fur den Ban and Betrieb einer Eisenbahn
von San Lorenzo in der Kfistenprovinz Esmeraldas nach der Stadt Ibarra
in der Provinz Imbabura ertheilt.
Die Eisenbahnen in Argentinien, fiber deren Umfang and Entwick-
laog im Archiv von 1885 S. 489 and 691, von 1886 S. 107 anter An-
gabe der einzelnen Linien berichtet wnrde, hatten im Herbste 1886 nach
einer ausffihrlichen Mittheilung im deutschen Handelsarchiv*) eine L&nge
too uberbaupt 5484 km mit einem Kapitalwerthe von fiber 129 Millionen
Pesos (529000000 JC). Hiervon entfielen auf die SUatsbahnen 1841 km,
die Provinzialbahnen 892 km and die Privatbahnen 2751 km, von
welcben sicb fiber 2500 km zum gr5ssten Theil in englischen Handen be-
fanden. Die meisten Privatbahnen sind ohne Staatszuschnss gebaut, da-
gegen ist ihnen meist eine Verzinsung des Anlagekapitals zn 7 pCt. staats-
seitig verburgt worden. Im Baa begriffen waren ausserdem 1280 km,
geplant and theilweise schon genebmigt 6 149 km Bahnen. Zn den gross-
artigsten Unternehmnngen gehOrt die Ueberscbienang der Anden, welche
an drei Pnnkten geplant wird nnd zum Theil bereits ausgefuhrt ist. Die
Hicbtung dieser drei Ueberlandbabnen ist die folgende:
•) Jahrgaog 1887. J»nuarbeft S. 19—22.
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294
Notiien.
1) von Mendoza, als Fortsetzung der Pacificbahn fiber den Uspallata-
pass nach Santa Rosa in Chile znm Anschluss an die Baha nach
Valparaiso.*)
2) von Buenos-Ayres nnd Babia Blanca zwischen den 37. nod 38.
Grad sudl. Breite fiber den Pichachen-Pass nach Yombel in Chile
znr Einmfindnng in die nach dem Hafen Talcahuano fuhrende
chilenische Bahn nnd
3) von der Mfindnng des Ghnbnt in Patagonien fiber einen niedrigen
Gebirgspass nach dem chileniscben Hafen Valdivia.
Die Eisenbahnen in Venezuela befinden sich sammtlich in den
H&nden von Privatgesellschaften. Seitens der Regiernng werden den Unter-
nebmern Zinsbfirgschaften (meist 7°/0 des Anlagekapitals) nnd andere
Vergunstigungen eingerfiumt, als zollfreie Einfnhr des Ban- nnd Betriebs-
materials, unentgeltliche Deberlassnng von Grand nnd Boden, freier Holz-
schlag in den Staatswfildern. Die Konzessionen erstrecken sich meist
anf 99 Jahre, nach deren Ablauf die Bahn mit allem Znbeb5r Staats-
eigenthnm wird.
Die einzige Bahn, welche in ihrer ganzen Ansdehnnng ffir Personen-
nnd Gfiterverkehr im Betriebe steht, ist die im Jahre 1883 erdffnete
einueleisige, 38 km lange, scbmalspurige Gebirgsbahn von La Guaira nach
Caracas.**) Dieselbe bat von Anfang an gnte Ertrage geliefert. Fur das
Jahr 1885 konnten, nach Decknng der Betriebskosten nnd der Zinsen fur
die Obligationen, noch anf das Aktienkapital von £ 320000 sieben Prozent
Dividende gezahlt werden.
Die Bahn von Aroa nach Tucacas, 90 km lang, von der Gesellscbaft
der Kupferminen von Aroa znr Beftrderung ihrer Erzengnisse an die
Meereskfiste erbant, sowie die Eisenbahnverbindnng von La Guaira mit
Maiquetia und Macnto (10 km lang), von Caracas mit Antimano (10 km)
nnd mit El Valle (5,5 km) dienen nur bescbr&nkten drtlicben Zwecken.
Im Ban oder in der VorbereituDg befinden sich folgende Bahn-
nnternehmen :
von Puerto Cabello nach Valenzia;
die Venezolanische Zentralbahn von Caracas in sudOstlicher Richtung
nach Santa Lnzia, dann westlich nach Victoria nnd Valenzia;
von Pnerto Carenero nach Rio Chico;
von Puerto Cabello nach San Felipe -Arcune mit Ansblick auf der-
einstigen Weiterbau bis an den Orinoko;
•) vergl. Archir 1885 S. 691.
*•) Vgl. auch ArcbiT 1886 S. 100, 101.
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Notizen.
295
von Gojoro Dach Maracaibo und
von Barcelona nach Soledad.
Anssicbt auf Verwirklichung in absehbarer Zeit hat wohl die Bahn
von Gnacipati nach Guayana vieja am Orinoko.
Die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Columbien, bisber
nor von Privatunternehmern erbaut, sind von geringer Ausdehnung nnd
stehen onter sich in keiner Verbindong. Die einzelnen Bab n en waren
im Jabre 1886:
1. die Isthmusbahn von Panama nach Colon, 77 km lang, mit
Spnrweite von 5 Fnss englisch and eingeleisig, ist in den Jahren
1850 bis 1855 fur $ 7 407 553 erbant; die Bahn gehort z. Z.
der Panama-Kanal-Aktiengesellscbaft;
2. die Bolivar bahn von Barranquilla zum Seehafen Savanilla,
28 km lang mit 1 m Spurbreite and eingeleisig, in den Jahren
1870 and 1871 fur 650 000 bis 700 000 $ Silber erbaut;
3. die Gucutabahn von Villamizar am Flusse Zulia nach Aqua
Blanca, 36 km lange Theilstrecke der seit 1878 im Bau be-
grifFenen Bahn nach Cucnta (nach Vollendung 54 km lang), mit
1 m Spurweite und eingeleisig; Anlagekapital 700 000 $ Silber;
4. die Antioquiabahn von Puerto Berrio, am linken Ufer des
Magdalenenstroms, in westlicher Richtung, Theilstrecke der Bahn
nach Medellin, seit 1875 im Bau, 39 km lang, mit Spurweite von
3 Fuss englisch und eingeleisig; Anlagekapital 1 400 000 S Silber.
Der Betrieb ist oft unterbrochen ;
5. die Dora tab ah n bei Honda am linken Ufer des Magdalenen-
stroms zur Umgehnng der Stromschnellen in einer Lange von
25 km mit Spurweite von 3 Fuss englisch, eingeleisig, fur
598 000 $ Silber erbaut;
6. die Girardotbahn*) von Girardot am rechten Ufer des Magda-
lenenstroms nach Portillo, angeblich Theilstrecke der im Archiv
von 1882, S. 243 erwahnten Bahn nach Bogota, 33 km lang, mit
Spurweite von 3 Fuss englisch, eingeleisig, fur 695 000 $ Silber
erbaut; es fahren zur Zeit 2 ZQge wochentlich;
7. die Caukabahn von Buenaventura am Stillen Ocean in Ostlicher
Richtung; 27 km lange Theilstrecke der Bahn nach Cali; seit
1878 im Bau mit Spurweite von 3 Fuss englisch und eingeleisig;
Anlagekapital 1 200 000 S Silber.
*) vgl. auch Archiv. 1882. S. 243.
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Notizen.
Die Eisenbahnen in der Kolouie Queensland (Australian).*)
Die erste in dieser Kolonie in Betrieb genommene Eisenbahn war
die am 31. Joli 1865 eroffnete 21 engl. Meilen lange Linie Ipswich-
Grandchester. Die hiernach erfolgte Entwicklung des Eisenbahnnetzes
der Kolonie, ist in der nachstehenden Uebersicbt dargestellt, in welcher
ancb das verwendete Anlagekapital, sowie Einnahme, Ausgabe and Ueber-
schuss des Eisenbahnbetriebs angegeben sind.
Liuise Jcr
am Jahres-
ReiueicnabuiP
1 ■ ~
Vog der Einoahme
auf den
Anlage-
kapital
in Pro-
komtnen
Jahr
schlusse
ira Betrieb
Einnahuae
Ausgabe
zentendes
rerwen-
deten
Peraotien-
tmd
Gfiter-
Eiseu-
A q lace-
Gepack-
bahnen
kapit&ls
Verkehr
PDgl. Meil.
£
£
£
£
%
£
£
1S65
21
268 172
5 Gfi3
3 58S
2 075
0,773
3 738
1925
1870
206
2 192 537
71 509
68 541
2 968
0.l3i
17014
54 495
1875
263
2 929 539
161 044
92 085
68 959
2.J53
63 902
97 142
1880
633
4 995 360
307 727
166 083
141 644
— iH'Sh
88 323
219 404
1881
801
5 789 832
348 590
195 279
153 311
2, -.47
113 490
235 100
1882
897
6 244 682
464 160
242 131
222 029
3,555
151 163
312 997
1883
1035
7 092 973
590 551
291 347
299 201
4,-JlH
171 381
419 170
1884
1 203
8 031 539
682 179
357 535
324 644
4,<W2
223 133
459 046
Die Ge8ammtan8dehnung der am 31. Dezember 1884 im Betrieb ge-
wesenen Eisenbahnen, auf welcbe sich die vorstehenden Angaben fiber
das Anlagekapital u. s. w. beziehen, ist bier zu 1203 engl. Meilen, an
einer anderen Stelle zu 1207 Meilen (1942 km) angegeben. Auf je 1000
Einwohner kamen Ende 1884 3,g9 Meilen (6,26 km) Eisenbahn, wahrend
die Aniagekosten fur den Kopf der BevSlkerung sich auf 26 £ (520
berechnete. Bis zum Ende des Jab res 1885 war nach dem Bericbte des
Regierungsstatistikers der Kolonie Victoria vom 1. November 1886 die
Ausdehnung der Eisenbahnen in der Kolonie Queensland auf 2308 km
gewachsen.
Die mittlere Betriebs lange bereebnet sich fur das Jahr 1884 zu
1123 Meilen.
Die Spurweite der Eisenbahnen betragt 3 Fuss 6 Zoll engl.
(1,067 m).
Fur die Bahnlinien, welche Ende 1884 noch im Ban begriffen waren,
sowie fur Vorarbeiten zu weiteren Bahnbauten waren ferner ausgegeben
850 742 £, sodass sich das gesammte bis Ende 1884 fur Eisenbahn-
zwecke verausgabte Kapital auf 8 882 281 £ belief.
*) Vgl. Archiv 1883, S. 379. Die bier gebrachten Mittbeilungeu sind entnommen aui
dem ton der Regierung dem Parlamente Torgelegten Bericbte fiber das Eisenbahn wesen
der Kolonie Queensland im Jahre 1884. Annual report of the Commissioner for Railways
for the year 1884. Presented to both Houses of Parliament by command. Brisbane, 1885.
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Nottzen.
297
Das geBammte vom Parlamente ffir Eisenbahnzwecke bewilligte
Kapital betnig Ende 1883 9 708 487 £. Im Jahre 1884 warden far
denselben Zweck weitcr bewilligt 6 917 000 £, wonach eine bedeutende
Aosdehnang des Eisenbahnbanes in Anssicht genommen ist. Von der
frfiher beabsichtigten Uebertragnng von Eisenbahnbanten an Privatonter-
nehmer*) scheint vollstandig Abstand genommen zn sein.
An Betriebsmitteln waren vorhanden:
i 1 ■ =*=
1883
1884
97
125
Uo
142
43
73
590
779
!!
76
Wagen ffir Befftrderung von Schafen ....
64
67
134
189
101
203
296
478
Zusammen . . ; 1 507 (2 132
Die Vermehrnng der Betriebsmittel ist hiernacb im Jahre 1884 eine
sehr betrachtliche gewesen.
Der Ankanfswerth der in der Eolonie im Jahre 1884 ans Gross-
britannien eingefuhrten Betriebsmittel, Theile von solchen, Scbienen und
sonstigen Eisenbahnbedurfnisse beziflferte sich anf 208 259 £. An Schiffs-
fracht wnrde fur diese Gegenstande gezahlt 49 095 nnd an Versicherongs-
gebfihr 2 952 £, sodass der gesammte Kostenbetrag in der Eolonie sich
wtf 260 306 £ berechnete.
Freifahrtscheine warden ansgegeben:
1883 j
1884
5 094
5 697
- Polizeibeamte (police)
3 740
5 053
„ entlassene Gefangene
196
172
s Arrae and Kranke (benevolent and hospital
361
427
„ EiBenbahn-Bedienstete and Arbeiter . . .
11 105
11 652
* Staatsbeamte ans verschiedenen Dienstzweigen .
1 349
2 142
1 141
645
673
937
Znsammen . .
| 23 659
26 725
') Vgl. Arehiv 1883, 8. 379.
tafah ftr EbenUhnwesen. 1887. 20
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298
Notizen.
Die an Mitglieder der beiden H&nser des Parlaments abgegebenen
Freifahrtkarten sind hierbei nicht mitgerechnet.
Bezuglich der Betriebsergebnisse in den Jahren 1883 nnd 1884 sind
noch die nachstehenden Angaben zn machen.
Zagmeilen warden geleistet
Far die Zngmeile betrng die Einnahme ....
Ffir die Zngmeile betrng die Ansgabe ....
Verbfiltniss der Betriebsansgaben zn den Ein-
nahmen °/0
An Gutern wnrden befOrdert tons
Zahl der an Reisende abgegebenen Fahrscheine .
Zahl der bef5rderten Ballen Wolle
r — " ■ -
1883
18M
1 698 482
2 192 454
6sbll72d
6 sh2«/4<»
3sh 51/ 4?
3sh3l/4<i
49,83
52,41
350 451
408 635
756 581
1 025 552
75 982
85 610
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rechtsprechung.
Obligationenrecht.
§ I d es Deichgesetzes vom 28. Januar 1848.
Urtheil del Reicbsjjerichtii, (V. Zivil-Senat) Tom 20. Januar 1886.
Vorauaaetzungen der Haftbarkeit Juristiacher Peraoaea fOr Handlungen oder Unterlaasungen
Hirer Vertreter.
Aus den E ntsche idungsgrunden.
Die far den Revisionsrichter bindenden thatsftchlichen Grundlagen
des Berufungsurtheils sind folgende: Der Baa einer Brttcke fiber die Lohe
in den Jahren 1882 und 1883 war von der Oberschlesischen Eisenbahn-
gesellscbaft (an deren Stelle jetzt Beklagter getreten ist) dem Regierungs-
banmeister S. nnd dem BanfOhrer H. aufgetragen. Emzelne Maarerarbeiten
hatte ein Uoternebmer R. ubernommen. Die beiden gedachten Baabeamten
haben die Ausfuhrung des ganzeo Banes geieitet. Ibnen ist auch die Ab-
grabung des Lohedeiches dnrcb £. bekannt gewesen. Sie haben jedocb
die Genehmignng des Bezirksratbes zn der Abgrabnng gem&ss § 1 des
Deichgesetzes vom 28. Januar 1848 und § 121 des Zustandigkeitsgesetzes
vom 26. Joli 1876 nicht eingeholt. Am 18. nod 19. Juni 1883 haben
die Gew&sser der Lohe den abgegrabenen nod damals noch nicht wieder-
hergestellten Deich durchbrochen, nnd die Landereien der K lager be-
schadigt Fur diese Beschadignng halt der Berufangsrichter die Ober-
schlesische Eisenbahogesellschaft, resp. den Eisenbahnfiskus, verantwort-
licb, weil deren Beamte durch Nichteinholen der Geoehmigung zur Ab-
grabung schuldbarer Weise gegen das im § 1 des Deichgesetzes gegebene
polizeiliche Verbot gehandelt haben.
Die von dem Beklagten gegen diese Entscheidung eingelegte Revision
ist unbegrfindet.
Der Angriff des Beklagten ist vorzngsweise gegen die Anoahme des
Berufungsrichters gerichtet, dass hier ein Fall, in welchem jnristische
Pereonen fur Handlongen oder Unterlassungen ihrer Vertreter haften, vor-
liege. Das Allgemeine Landrecht hat diese Haftung allerdings nicht gene-
rail geordnet. Die konstante Praxis sowohl des fruheren Obertribunals,
20*
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300
Rechtsprechong und Gesetzgebung.
als des fruheren Reichs-Oberhandelsgerichts und jetzt des Reichsgerichts
nimmt jedoch an, dass jnristische Personen und insbesondere anch der
Fiskns fQr die Handlnngen ibrer Vertreter baften:
1. bei kontraktlicben Verpflichtnngen, nnd
2. bei den durch spezielle Gesetze ihnen auferlegten positiven Verbind-
lichkeiten.
(Vergl. das Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivil-Senat, bei
Gruchot, Beitrage Band 29 Seite 871 und die dortigen Citate.)
Yon dieser rechtlichen Grundlage geht auch der Berufungsrichter bei
seiner Entscheidung aus. Die Frage, was unter einer durch spezielle Ge-
setze auferlegten Verbindlichkeit zu versteben sei, wird von den Instanz-
richtern verschieden beantwortet Der erste Richter nimmt an, der Fall
trete nur ein, wenn eine der juristiscben Person durch spezielles Gesetz
auferlegte Verbindlichkeit verletzt werde. Mit Recbt bezeichnet jedoch der
Berufungsrichter diese Auffassung als zu beschrftnkt. Eines Spezialgesetzes
fOr jnristische Personen bedarf es nicht. Der Sinn des von der Jodikatur
zum Ausdruck gebrachten Recbtsgrnndsatzes geht vielmehr dahin, dass
Verpflichtnngen, welche aus polizeilichen Grunden, also z. B. behnfs Siche-
rung des Verkehrs, Schutz gegen Unglucksfalle u. s. w. bestimmten Per-
sonen auferlegt werden, von diesen selbst erfullt werden mussen, und
dass es ihnen nicht erlaubt ist, diejenigen, welche durch Nichtbefolgung
solcher Vorschriften verletzt sind, an ihre Beauftragten, Vertreter oder Be-
amte zu verweisen. In Anwendung dieses Grundsatzes sind in einer Reihe
von Fallen jnristische Personen, wenn sie als Eigenthumer von Grund-
stucken, Bauunternebmer oder Gewerbetreibende von dem polizeilichen Ge-
bote betroffen wnrden, beijVerschuldung ihrer Vertreter fur selbst haftbar
erklart worden. Ein solcher Fall liegt auch hier vor. Es unterliegt zu-
nachst keinem Bedenken, dass § 1 des Deichgesetzes ein polizeiliches Ge-
bot enthalt, vor der Aenderung von Deichen oder Dammen die behOrd-
Hche Genehmigung einzuholen. Gegen dieses Gebot hat E. gehandelt, in-
dent er einen Theil des Lohedammes obne behdrdliche Genehmigung abgrub
und die so gewonnene Flache, wie der Berufungsrichter feststellt, zum
Bauplatz nahm. Wenn die mit der Baaleitung betrauten Beamten dies
sahen und duldeten, ohne die Genehmigung der zustandigen BehOrde
nachzusuchen, so liegt darin eine schnldbare Vernachlassignng der gesetz-
lichen Anordnung. Durch die Behauptung, es hatten die Deich- oder
Polizeibeamten die Anzeige erstatten mfisseo, kann der Beklagte das
schuldvolle Benehmen seiner Vertreter nicht entkr&ften. Denn das Gesetz
verpflichtet zunachst diejenigen, welche die verbotene Handlung vorge-
nommen haben. FQr sie bildet es keine Entscbuldtgung, dass vielleicht
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Recbtsprechung und Gesetigebung.
301
aoch noch and ere Beamten ibrer Pflicht nicht nacbgekommen sind. Der
Berufungsrichter hat deshalb mit Recht angenommen, dass hier ein Fall
vorliegt, in welchem juristische Personen ffir schuldbare Handlungen ihrer
Beamten haften.
Strafrecht
Urtheil des Reichsgerichts (II. Straf-Senat) vom 5. November 1886 in der Strafsache gegeu
den Redakteur Dr. Z. zu B. wegen Beleidigong.
Bremen der Wahrnehnnng bereohtigter Intereaeen bei Besprechung vermelntlicher Uebel-
stande durch die Prease.
Strafgesetzbuch % 193.
Grttnde.
Nach dem ErofFnungsbeschluss ist der Angeklagte beschuldigt, dnrch
den im Abendblatt des von ihm redigirten 8. Tageblatts vom 16. Marz
1886 enthaltenen Artikel „Ist die Tortnr abgeschafft?" den Ersten Staats-
aowalt in H. flffentlicb mittels der Presse beleidigt zn haben.
Der Beschlnss ist anf Grand der §§ 185, 194, 200, nicht des § 186
des Strafgesetzbachs, wie das angegriffene Urtheil im Eingange seiner
Grande mittheilt, ergangen und erwagt, dass der Artikel eine Beleidigung
enthalte nnd aus seiner Fassnng die Absicht zu beleidigen entnommen
werden kOnne.
Das Urtheil stellt fest, dass der fragliche Artikel unter Beiffigung
selbstandiger Bemerkungen eine vom Abgeordneten H. im Reichstage ge-
haltene Rede reproduzire, in welcher wahrheitswidrige, den Vorwurf eines
achweren Amtsvergehens gegen den Vorsteher des Gef&ngnisses in H. (den
Staatsanwalt S.) involvirende, denselben in der Offentlichen Meinung herab-
wwurdigen und verachtlich zu machen geeignete Behauptungen und dem-
gemass der Thatbestand des Vergehens der Beleidigung nach § 186 des
Strafgesetzbuches in Betreff des H. enthalten, wenn dieser nicht nacli § 11
des Strafgesetzbuchs straflos ware.
Das Urtheil gelangt zur Freisprechung des Angeklagten, indem es
davon ausgeht:
1) dass den Angeklagten bei dem objektiv beleidigenden Charakter
der reproduzirten Rede auf Grund des § 20 des Pressgesetzes als verant-
wortlichen Redakteur die Strafe des Th&ters treflFen wiirde, wenn ihm die
Absicht zu beleidigen innegewohnt hatte;
2) dass die Absicht einer Beleidigung nicht als vorhanden angenommen
werden kOnne, da es dem Verfasser lediglich um den Hinweis auf ein im
Gffentlichen Leben zur Sprache gekommenes beunruhigendes Vorkommniss
ood um Herbeif&hrung der Aufklarang daruber von zustandiger Seite za
than gewesen, das Tageblatt durch die ihm zustehende rtickhaltlose sach-
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302
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
liche Besprechnng eines vermeintlich zn Tage getretenen Uebelstandes nnr
ein berechtigtes InterBase im Sinne des § 193 dee Strafgesetzbnchs wahr-
genommen habe, durch den beim NicbtvorbaDdensein einer anderweit
zn entnehmenden beleidigenden Absicbt die Strafbarkeit aosgeschlossen
werde.
Diese Begrundung ist allerdings rechtsirrtbumlich nnd verstdsst gegen
die von der Revision als verletzt bezeichneten §§ 185, 186, 193 des Straf-
gesetzbnchs. Denn sie lauft daranf hinaus, dass der Tbatbestaod der §§
185, 186 des Strafgesetzbnchs entweder allgemein oder, wenn ein Redak-
tenr der Thater, die Absicbt zn beleidigen erfordert, nnd dass die Wahr-
nebmnng berecbtigter Interessen das Vergehen gegen die §§ 185, 186 des
Strafgesetzbnchs straflos mache, weil dadnrcb die AbBicht zn beleidigen
anegescblossen werde. Beides ist falscfa,
Alles dies wurde znr Anfbebnng des Urtheils ffihren, selbst wenn es
richtig ware, dass ein Fall der Wahrnehmnng berechtigter Interessen im
Sinne des § 193 des Strafgesetzbnchs vorliegt. Aber anch in dieser Be-
ziehnng kann der Strafkammer nicht beigetreten werden.
Sie geht davon ans, dass wie jedem Einzelneo, so anch der Presse
das Recht znsteht, vermeintlich zn Tage getretene Uebelstande ruckhalt-
los sacblich zn besprechen, nnd dass die Presse in Wahrnehmnng eines be-
rechtigten allgemeinen Interesses handelt, wean sie von dieser Befngniss
Gebranch macht. Richtig in diesem Satze ist, dass das Recht der Be*
sprechnng der Presse wie jedem Einzelnen znsteht, d. h. in demselben
Maass nnd demselben Umfange; denn dass die Presse als solche kein
anderes, mehreres Recht hat, als der einzelne Staatsbfirger, ist rechtlieh
nnbedenklich. Richtig ist anch, dass der Presse wie dem Einzelnen das
Recht der Besprechnng selbst vermeintlicher, d. h. angenommener, aber in
Wahrheit nicht bestehender Uebelstande znsteht. Aber ans beidem folgt
fur den vorliegenden Fall nicbts.
Nach dem, was das Urtheil feststellt, reproduzirt der fragliche Artikel
mit der Rede des Abgeordneten H. ubertriebene, entstellte nnd nnwahre
Tbatsachen von ehrverletzendem Charakter der schwersten Art. Die Straf-
kammer nimmt an, dass die Rede den Thatbestand des § 186 des Straf-
gesetzbnchs erfflllt, nnd mnss danach davon ansgehen, dass anch der Artikel
den Thatbestand des § 186 des Strafgesetzbnchs erfullt, da sie keine be-
sonderen Umstande feststellt, ans denen zn folgern, dass die Wiederholung
der in der Rede enthaltenen nnwabren, ehrverletzenden Behanptnngen nicht
nnter dem § 186 des Strafgesetzbnchs fallt. Die am Schlnss des Urtheils
angeregte Frage, ob die Wiedergabe der Rede nicht nach § 12 des Straf-
gesetzbnchs straflos, brancht anch hier nicht erOrtert zn werden, weil das
Urtheil nichts feststellt, worans zn entnehmen, dass der inkrimirte Artikel
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
303
eio Bericht im Sinne des § 12 a. a. 0. ist, der fiberdies hier fiberhanpt
nicht in Betracht kommt, da er sich anf Berichte fiber Verbandlangen
sines Landtages oder eiaer Rammer eines Bundesstaats bezieht, nicht anf
Berichte fiber Reichstagsverhandlungen, die der Artikel 22 der Reichsver-
fassong scbfitzt.
Wenn aber die Strafkammer den Satz, dass die Presse wie jeder
Einzelne berechtigt sei, zn Tage getretene vermeintliche Uebelstande rfick-
haltlos zn besprecben, nnd in Ansfibnng dieses Recbts sich in Ausfibang
berechtigter Interessen im Sinne des § 193 des Strafgesetzbnchs befinde,
anf den vorliegeoden Fall anwendet nnd darans, dass es sich nm Be-
sprechnng eines yermeintlichen Uebelstandes im allgemeinen Interesse ge-
handelt, die Straflosigkeit des objektiv eine Beleidignng enthaltenden
Artikels folgert, so gewinnt der Satz die Bedentnng, dass die Presse nnd
jeder Einzelne berechtigt, nnwahre ehrenruhrige Thatsachen in Beziehnng
aof einen andern zn behanpten oder zn verbreiten, wenn dies znm Zwecke
der Besprechnng im allgemeinen Interesse geschieht. Es liegt anf der
Hand, dass ein solcher Grnndsatz in seiner Konsequenz dabin ffihren wurde,
die Ehre des Einzelnen der Presse nnd jedem Dritteo schntzlos preiszn-
geben. Der Grnndsatz folgt weder ans dem Begriff der Wahrnehmung
berechtigter Interessen noch ans dem Sinne nnd der Bedentnng des § 1 93
des Strafgesetzbnchs uberhaupt.
Der § 193 des Strafgesetzbnchs bernht daranf, dass die ansserlich sicb
als Nichtachtung fremder Personlichkeit darstellende Handlnng nicht straf-
bar, weil nicht rechtswidrig ist, wenn sie in Ausfibung eines Rechts er-
folgt, welches neben oder fiber dem Recht anf Achtnng der Person stent,
weil nnd insoweit in solchem Falle die Handlnng sich nnr finsserlich gegen
die Person richtet, ihrem ioneren Wesen nach aber nicht gegen die Person,
sondern anf die Ansfibnng des Recbts gerichtet ist. Der Grnndgedanke
des § 193 ist derselbe, welcher die Straflosigkeit des Handelns in der
Nothwehr nnd im Nothstande begrfindet, nnd Misshandlnng, Freiheitsbe-
ranbnng, Hausfriedensbruch als straflos, weil nicht rechtswidrig, erscheinen
lasst, wenn sie in Ansfibnng eines Zfichtignngsrechts, eines Rechts znr Ver-
baftnng, Dnrcbsnchnng erfolgt oder znr Abwehr eigner oder fremder Ge-
hhr. Yon diesem Gedanken ans lasst der § 193 die Vorhaltnngen nnd
Rosen Vorgesetzter gegen Untergebene, dienstliche Anzeigen nnd Urtheile,
tadelnde Kritik von Leistnngen, welche znr Kritik bestimmt, nnd Aensse-
rangen znr Aasfubrnng oder Vertheidigung von Rechten straflos, weil nnd
insoweit in alien diesen Fallen ein Recht (der Kritik, der Rfige, der Vor-
haltnng, Anzeige) ansgefibt wird oder geschutzt werden soil. Von diesem
Gedanken ans ist anch die allgemeine Kategorie der ahnlichen Falle im
§ 193 zn bestimmen nnd der Fall der Aeussernng „znr Wahrnehmnng be-
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Rechtsprechung and Gesetzgebung.
rechtigter Interessen" za beurtheilen. Das Gesetz stellt nicht die Wahr-
nehmang jedes Interesse gleichwerthig neben die Ausubung eines Rechts
oder die Ausfuhrung oder Vertheidigung von Rechten, sondern fordert die
Wahrnehmung eines berechtigten Interesses. Damit ist nicht bloss ausge-
druckt, dasB der Wahrnebmende subjektiv znr Wahrnehmung des Interesses
befagt sein muss, sondern anch der Ereis der vom Gesetz berucksichtigten
Interessen objektiv begrenzt. Objectiv berechtigte Interessen sind aber nur
solche, welche das Recht anerkennt, nnd zwar anch gegenuber dem Recht
anf Achtnng der Person anerkennt. Diese Beschr&nkung ergiebt aich als
notbwendig ans dem oben entwickelten Sinne and der Bedentang des § 193.
Ob ein objektiv berechtigtes Interesse in diesem Sinne vorliegt, ist in jedem
einzelnen Falle zu prufen, aber nicht bloss Sache thatsachlicher, sondern
auch rechtlicher Priifnng, da der Begriff des berechtigten Interesses im
Sinne des § 193 ein Rechtsbegriff ist.
Von vorstehenden Gesichtspunkten ans ist die oben mitgetheilte Aus-
fuhrnng des angegriffenen Drtbeils unbaltbar.
Das Recht der Presse, vermeintlich zn Tage getretene Uebelst&nde
*ruckhaltlosa, wie das Urtheil betont, zn besprechen, ist nichts anderes, als
das Recht jedes Einzelnen, seine Meinnng darch Worte, Schrift, Drnck nnd
bildliche Darstellang frei zu &ussern, welches der Artikel 27 der prenss.
Verfassung jedem Preussen garantirt. Dass aus diesem Recht der freien
Meinungsausserung kein Recht zu Aeusseningen folgt, welche das Recht
auf Achtung der Person verletzen, bedarf kaum weiterer Darlegung.
Solcbes Recht ist weder dem Einzelnen noch der Presse gegeben, vielmehr
ricbten sich gerade dagegen die Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs wie
des Pressgesetzes. Am allerwenigsten folgt aus jenem Recht der freien
Meinungsausserung ein Recht auf Bebaupten oder Verbreiten erweislich
nicht wabrer ehrenruhriger Thatsachen. Die Presse hat so wenig wie der
Einzelne ein Recht, vermeintlich zu Tage getretene Uebelst&nde ruckhalt-
los zu besprechen, in dem Sinne, dass sie zum Zwecke solcher Besprechung
vermeintliche, d. h. in Wahrheit nicht bestehende Uebelst&nde, bebaupten
and dabei durch Bebaupten oder Verbreiten unwahrer Thatsachen die Ehre
des Einzelnen kranken kann. Solcbes Recht folgt weder aus ihrem Rechte
zur freien Meinungsausserung, noch ans dem von der Strafkammer ange-
nommenen Recbt der Wahrnehmung allgemeiner, sittlicher, Offentlich-recht-
licher oder ahnlicher Interessen. Es kann dahingestellt bleiben, wie weit
das Recbt des Einzelnen und der Presse geht, wahre Thatsachen, aus
denen ein Uebelstand sich ergiebt, im Interesse aller offeotlich bekannt zu
machen und zur Besprechung zu bringen, auch wenn dadurch die Ehre
einer Person beruhrt wird. Aber wenn sie unwahre Thatsachen, aus denen
ein vermeintlicher, in Wahrheit nicht bestehender Uebelstand zu folgern,
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
305
Sffentlich bekannt macht und bespricht, so thut sie dies ebeoso wie der
EiDzeloe auf ihre Gefahr. Denn es besteht uberbaapt kein and am aller-
wenigsten ein objektiv berechtigtes, vom Recbt anerkanntes allgemeines
sittlicbes oder ftffentlich-rechtliches loteresse an der Aufdeckung und Be-
sprechung nicbt bestehender Uebelstande. Das Recht auf Acbtung der
Person steht hdher, als das Recbt auf Besprechung solcber vermeintlichen
Uebelsande. Der Einzelne hat das Recbt, Handlungen, die er fur strafbar
halt, oder von deoen er in gutem Glauben annimmt, dass sie strafbar be-
gangen, der zur Verfolgung berufenen BehSrde anzuzeigen; er handelt da-
mit subjektiv berechtigt und in Wahrnehmung eines objektiv berecbtigten
Interesses, das der Einzelne wie die Gesammtbeit daran hat, dass straf-
bare Handlungen nicbt unverfolgt bleiben, auch wenn nur der Verdacht
besteht, dass sie begangen. Die Bestimmungeu der Strafprozessordnung
§ 152, 156, 201 erweisen, dass das Gesetz dies Interesse als ein solches
objektiv berechtigtes anerkennt, neben welchem das Recht des Einzelnen
aaf Acbtung seiner Person zarucktritt. Darum bleibt nach § 193 des
Strafgesetzbuchs straflos, wer der BehSrde Tbatsacben mittheilt, aus denen
sich eine strafbare Handlung eines anderen ergiebt, auch wenn sie nicht
erweislich wabr, sobaid er in gutem Glauben gehandelt; die Anzeige ist
straflos, auch wenn der beleidigende Verdacht den Angezeigten zu Unrecht
trifffc. Dagegen besteht weder ein subjektives Recbt, noch ein objektiv be-
rechtigtes Interesse, nicht erweislich wahre Thatsachen in Beziehung auf
eioen anderen Offentlich zu behaupten und zu verbreiten, und zu be-
eprechen. Das Recht ruckhaltloser sachlicher Besprechung, von dem
die Strafkammer ausgeht, ist eben in Wahrheit, wie bereits hervorgehoben,
nichts als das Recht der Meinungsausserung, welches das objektive Recht
nicht fiber oder neben das Recht des Einzelnen auf Acbtung seiner Person
stellt, sondern durch seine Strafvorschriften geradezu durch dieses letztere
Recht bescbrankt. Dieses Recht der freien Meinungsausserung besteht nur
outer der Voraussetzung der Beachtung der allgemeinen Strafgesetze. Und
darin steht die Presse nicht anders, als jeder Einzelne; sie handelt wie
der Einzelne bei ihren Meinungsaussernngen auf ihre eigene Gefahr. An-
zaerkennen ist, dass der § 193 Platz greifen kdnnte, wenn die Umstande
so liegen, dass die Anrufnng der zustandigen Beborde nntzlos erscheint
oder in gutem Glauben fur nutzlos, die OfTentlicbe Besprechung als der
einzige geeignete Weg erachtet wird, Uebelstande zur allgemeinen Kennt-
W88 zu bringen und dadurch ihre Abhulfe herheizuftihren. Aber davon ist
▼orliegend nichts festgestellt und offensichtlich nicht die Rede.
Yon diesen Gmndsatzen ist der Senat im Wesentlichen bereits in
seinem in den Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsacben Band 5
S. 239 verOffentlichten Urtheile ausgegangen, in welchem er das Recht der
Presse verneint hat, vermeintliche Uebelstande Offentlich zu rugen.
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306
Rechtsprecbung und Gesetzgebung.
Das angegriffene Urtheil verletzt danach anch den § 193 des Straf-
gesetzbnchs, indem es ihn aaf eioen Fall anwendet, fur den er nicht zutrifft.
Aas die sen Grfinden musste das Urtheil sammt seinen Feststellungen
aufgehobeo and die Sacbe znr aoderweiten Verhandlang and Eotscheidang
gemass §§ 393, 394 der Strafprozessordnung in die Instanz zurfickge-
wiesen werden.
Urtheil des Reichsgerichts (II. Straf-Senat) vom 5. NoTember 1886 in der Strafsache gegen
den Redakteur B. tu B.
VerantwortlichkeK fur Zeitungsberichte iiber Verhaodlungen des Reichatagea.
Reichaverfaaaung Art. 22.
Grfinde.
Nach den Urtheilsgrunden ist am 16. Marz 1886 in der unter der
verantwortlichen Redaktion des Angeklagten erscheinenden, periodischen
Zeitschrift „Freisinnige Zeitung" ein Artikel verOffentlicbt, welchen der
Angeklagte zwar nicht verfasst, aber vor der VerOffentlichung gekannt hat.
Dieser Artikel beginnt mit den Worten: „Eine schwere Beschuldigung gegen
die prenssische Justizpflege, insbesondere gegen den Staatsanwalt S. in H.
erhob der sozialdemokratiscbe Reicbstagsabgeordnete H. in der Reichs-
tagssitznDg vom 12. Mfirztt, theilt dann den Wortlant der von U. in der
Reiebstagssitznng gehaltenen Rede mit and schliesst mit den Worten: „£s
erscbeint nOtbig, dass die Sacbe bebufs der Uotersacbnng im preassischen
Abgeordnetenbaase znr Sprache gebracht wird. Der prenssische Justi?-
Minister darf nicht dnlden, dass Justizbeamte von Gefangenen Gest&ndnisse
zn erpressen sucheu. Sollten sicb H.'s Angaben als richtig heraasstellen,
so musste eine Anklage gegen den Staatsanwalt anf Grnnd des § 343 des
Deutschen Strafgesetzbnchs erhoben werden, welcher lantet etc." In jeuer
Rede hatte H. die anwabre Thatsache behanptet, dass der Staatsanwalt
S. gegen ihn Zwangsmittel znr Erpressnng eines Gestandnisses ange-
wendet babe.
Der erste Richter stellt hiernach fest, dass der Angeklagte als ver-
antwortlicher Redakteur der vorerwahnten Zeitung in Beziehnng auf den
Staatsanwalt S. offentlich nicht erweislich wahre Tbatsachen behauptet and
verbreitet habe, welche geeiguet sind, den S. verachtlicb zu machen and
in der Offentlichen Meinaog herabzasetzen, nimmt an, dass dem Angeklagten
der § 193 des Strafgesetzbnchs nicht znr Seite stehe, and straft dem ge-
mass den Angeklagten auf Grund des § 186 a. a. 0. und des § 20 des
Gesetzes fiber die Presse vom 7. Mai 1874 wegen offentlicher Beleidignng.
Die Rfige, dass das Urtheil den Art. 22 der dnrch das Gesetz vom
16. April 1871 verOffentlichten Reichsverfassnng verletze, ist nnbegrundet.
Die Vorschrift des Art. 22, dass wahrheitsgetreue Berichte fiber Verband-
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RechtsprechuDg und Gesetzgebung.
307
loogen in 5ffentlichen Sitzungen des Reichstages von jeder Verantwortlich-
keit frei bleiben, ist eine Ausnabmevorschrift and lasst als eine solche eine
aosdebnende Auslegung nicht zu. Ibr liegt der gesetzgeberische Gedanke
zo Grande, dass bei der gesetzlicb stattfindenden Oeffentlichkeit der Reichs-
tagsverhaodluogeo keine Veranlassung vorliegt, deren wabrheitsgetrene Ver-
breitnng darch den Drnck zu verhindern, dass es vielmebr dem Geiste der
Reicbsverfassung entsprieht, niemanden fiber das, was in den dffentlichen
Sitznngen des Reichstages verbandelt ist, in Unkenntniss zn lassen. Daraus
ergiebt sich, dass der Artikel 22 nur Berichte im Auge hat, welche sich
anf die wabrheitsgetrene Mittheilung dessen, was in den Sitzungen des
Reichstages Offentlich verbandelt ist, bescbranken, jedenfalls aber nicht
Berichte, welche den Inhalt einer von einem Reicbstagsabgeordneten ge-
haltenen Rede nicht nur wiedergeben, sondern anch, wie der erste Ricbter
bezuglich des in Rede steheoden zutreffend hervorhebt, oiner Besprechnog
unterwerfen. Von diesem Standpunkte aus ist es gleicbgultig, dass der
erste Ricbter die strafbare Beleidigung in dem Inhalte der mitgetheilten
Rede und nicbt in den dieser beigeffigten Bemerkungen gefunden bat Eot-
scbeidend ist es, dass der fragliche Bericht, weil er die mitgetheilte Rede
zum Gegenstande der Besprechung macht, einen wesentlich andern Charakter
tragt,- als diejenigen Berichte, auf welche sich der Art. 22 a. a. 0. bezieht,
and deshalb diese Bestimmung bier nicht in Fra^e kommt. Damit ist
nicbt ausgesprochen, dass jeder Zeitungsartikel, welcber das in einer Oflfent-
lichen Reicbstagssitzung Verhandelte wahrheitsgetreu mittheilt, schon des-
halb als ein wahrheitsgetrener Bericht im Sinne des Art. 22 a. a. 0. nicht
anznsehen ist, weil dem Berichte einleitende und schliessende Worte hin-
zagefugt sind, auch weon die binzugeffigteu Bemerkungen eine ErOrterung
des in der Reicbstagssitzung Verhandelten nicht enthalten. Um einen
solchen Artikel handelt es sich hier nicht; denn der erste Ricbter stellt
fest, dass der inkrimioirte Artikel den von H. dem Staatsanwalt S. ge-
machten Vorwurf nicht nur wiedergiebt, sondern auch bespricht, und dass
er der H.'schen Rede in Bezug auf diese selbstandige Bemerkungen vor-
aasscbickt und mit solchen schliesst, Es liegt auch ein Zeitungsartikel
nicht vor, welcber unter Bezugnahme auf den an einer anderen Stelle ver-
5ffentlichten, wahrheitsgetreuen Bericht fiber eine Oifentliche Reichstagsver-
bandlnng das Verhandelte einer Besprechung unterwirft, so dass zu ent-
scheiden ware, ob eine solche jedenfalls nicht unter den Art. 22 a. a. 0.
fallende Besprechung deshalb eine strafbare Beleidigung entbalt, weil in
dem in Bezug genommenen Bericht Aeusserungen vorkommen, welche ob-
jektiv beleidigend sind. In Rede stent ein einheitlicher Zeitungsartikel, bei
*elchem die Frage, ob die darin entbaltene Beleidigung strafbar ist, von
der Beantwortung der Vorfrage abhangt, ob derselbe den Charakter eines
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308
Rechtsprecbung und Gesetzgebung.
Berichtes hat, welcher nach Art. 22 a. a. 0. von jeder Verantwortlichkeit
frei ist, und diese Vorfrage muss verneint werdeu.
Gesetzgebung.
Preussen. Entwurf eines Gesetzes, betr. den weiteren Erwerb von
Privateisenbahnen fur den Staat.
Dem Abgeordnetenhause am 7. Februar 1887 vorgelegt und in erster Lesung
an eine Kommission zur Vorberathung fiber wiesen.
Entwurf eines Gesetzes, betr. die weitere Herstellung neuer Eisen-
bahnlinien fur Rechnung des Staates und sonstige Bauausfubrungen
auf den Staatseisenbahnen.
Dem Abgeordnetenhause am 7. Februar 1887 vorgelegt und in erster Lesung
an die Budgetkommission zur Vorberathung uberwiesen.
Der Inhalt der beidcn vorstehenden Gesetzentwfirfe wird in dem Aufsatze S. 218 bis
246 dieses Heftes dargestellt.
Oesterreich-Ungarn. Verordnung des Handelsministeriums vom 10. De-
zember 1886, betreffend die Gultigkeitsdauer von Frachtbegunsti-
gungen auf Eisenbahnen.
Abgedruckt in dem am 10. Dezember 1886 ausgegebenen LIII. Stficke des R.-G.-BI. unter
No. 170.
Im Nachhange zu der in Erganzung der Verordnuogen vom 12. Marz 1879 (R.-G.-
B). No. 38) und vom 31. Dezember 1879 (R.-G.-BI. No. 3 ex 1880) ergangenen Verord-
nung vom 15. Mai 1886 (R.-G.-BI. No. 73*) wird Nachstebendes verfugt:
§ 1. Von der im § 2 ersten Absatz, der Verordnung vom 15. Mai 1886 enthaltenen
Anordnung, wonach Frachtbegunstigungen ohne Bedingung eines Minimalquantums steta
„bis auf Widerruf* oder „bis auf Weiteres" und in der Regel mit dem Maximal-Gal tig-
keitstermioe bis zum Schlusse des jeweilig laufenden Kalenderjahres zu publiziren sind^
wird neben den bereits im obigen § 2, zweiter und dritter Absatz, vorgesebenen Ausoahmen
noch eine weitere Ausnahme zugelassen, dahin gehend, dass die in der Zeit zwischen
1. Oktober und 31. Dezember eines Jahres ohne Bedingung eines Minimalquantums in
Wirksamkeit tretenden Frachtbegunstigungen mit der Gultigkeit bis zu Ende des nachsten
Kalenderjahres zur Veroffentlichung gelangen durfen.
§ 2. Die gegenwartige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmacbung in Wirk-
samkeit.
Der kgl. ungariscbe Minister hat fur die ungarischen Eisenbahnen eine Verorduung
gleiohen Inhalts erlassen.
•) Vgl. Arcbiv 18S6, S. 570, 571.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
309
Srhweiz. Vollziehnngsverordnang za den Bandesgesetzeh fiber polizei-
licbe Maassregeln gegeo Viehsenchen vom 8. Februar 18721), 19. Juli
18732) and 1. Jali 18868); vom 17. Dezember 1886*).
Abschn. 5. Yiehverkehr anf Eisenbahnen and Abschn. 6. Deslnfektion
der Eisenbahnwagen.
5. Viehverkebr auf Eisenbahnen.
Art 88. Zur Verbutung der Eioschleppung und Verbreitung ansteckender Krankheiten
and der Viehsenchen uberbaupt beim Eisenbahnverkehr werden die nacbfolgenden Bestim-
mungcn aufgestellt:
a) Hit ansteckenden Krankbeiten behaftete oder derselben verdachtige Thiere sind
vom Verkehr ausgeschlossen ; hiervon ausgenommen sind die unter Litt. / be-
zeichneten Fille.
b) Thiere des Rindviehgescblechts jeden Alters, sowie Schafe, Ziegen und Schweine
durfen auf Eisenbahnen nur verladen werden, wenn sie tod dem vom Gesctze
und von der vorliegenden Verordnung vorgescbriebenen Gesundbeitsscbeine be-
gleitet sind. Thiere des Pferdegescblecbts durfen obne Gesundbeitsscbeine auf
Eisenbahnen verladen werden.
e) Schafe und Schweine durfen nicbt gleichzeitig mit Thieren des Rindviebgeschlechts
in einem und demselben Wagen transportirt werden.
d) Frische Haute sind in Wagen unterzubringen , welcbe kein Vieh enthalten. Sie
sind derart zu verladen, dass Blut und andere in ihnen enthaltene flussige Stoffe
nicbt auf die Bahn ausrinnen konnen.
e) Die kantonalen Sanitatsbeborden und der eidgendssische Oberpferdearzt konnen
die Eisenbahnen zum Transport infizirter und namentlich solcher Tbiere benutzen,
welcbe for die Scblachtbank bestimmt sind. In jedem Falle werden dieselben die
Bedingungen, unter welcben der Transport zu erfolgen hat, zum Voraus feststellen.
f) Die zum Scbutze des Viehs auf den Babnhofen bestimmten Schuppen, die Rampen
und die znm Viehtransport bestimmten Wagen sind von den Eisenbahngesell-
scbaften bestindig in reinetn Zustande und frei von ansteckenden Stoffe n zu er-
balten. Sie sind nach jedem Viebtransporte und nacb jedem Transporte von
frischen Hauten zu reinigen und zu desiniiziren.
Art. 89. Die Eisenbahnverwaltungen baben auf jeder Station eine Kontrole aufzulegen,
in wekhe die austreladenen Stucke Gross- und Klein vieh, mit Angabe der Nummern der
'jesundheitscbeine oder der Passirscheine und des Wagens, mit welcbem dieselben trans-
portirt word en sind, eingetragen werden sollen.
Diese Kontrole ist jederzeit den mit der Ueberwachung des Viebverkehrs auf Eisen-
oifanen beauftragten Personen zur Verfugung zu stellen. Die Eisenbahnverwaltungen sind
far die Ausfuhrung dieser Vorschriften verantwortlich.
Art 90. Die kantonalen Behorden treffen auf Grundlage des Gesetzes und der vor-
fgenden Verordnung innert der Grenzen ibres Gebiets die nothwendigen Maassnahmen zur
Aasdbong einer wirksamen Kontrole des Viehverkehrs auf Eisenbahnen. Sie ernennen in
kr Person eioes diplomirten Thierarztes den Experten , welcher auf einer oder mehreren
') Eidgen. Gesetzsamml. Bd. X S. 1029.
*) Eidgen. Gesetzsamml. Bd. XI S. 211.
^ Eidgen. Gesetzsamml. n. F. Bd. IX S. 274.
*) Stlmpflische Bucbdruckerei in Bern.
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310
Rechtsprecbung und Gesetzgebung.
Stationen die Reinigung und Desinfektion der Wagen, Quais, Rampen, Schuppen, Platzeu. s. w.,
sowie die schleunige Entfernung der bierbei abfallenden Dung- und Abgangstoffe zu kon-
troliren bat.
Art. 91. Die Bestimmungen fiber den Viehverkebr auf Eisenbabnen gelten aucb fur
die dem offentlichen Verkebre dienenden Schiffe, mit Ausnabme der Fahren.
Der Bund ordnet eine einbeitliche Ueberwachung der Ton den Kantonen ausgefibten
Kontrole an. Ein Doppel der von den letztern in Ausfuhrung der gegenwartigen Bestim-
mungen gefassten Beschlfisse ist dem schweizerischen Landwirtbschaftsdepartement zu uber-
mitteln.
6. Desinfektion der Eisenbabnwagen.
Art. 92. Fur die Desinfektion der Eisenbabnwagen gelten folgende Vorschriften:
1. Alle Eisenbabnwagen, in welchen Pferde, Maultbiere, Esel, Rindvieb, Ziegeo, Scbafe,
Schweine oder friscbe Haute transportirt worden sind, sowie alle Geratbe und Werkzeuge,
die zur Futteruog, Tr&nkuog, zum Anbinden oder zu andern Zwecken beim Transport von
Vif h genannter Gattungen benutzt wurden, mussen vor ihrer neuen Verwendung im Verkehr
einem Reinigungs- (Desinfektions-) Verfahren unterworfen werden, welches geeignet ist, die
Ansteckungstoffe vollsiandig zu zerstoren.
Die Werkzeuge und Geratbe, welche bebufs Durcbfuhrung der Desinfektion benutzt
wurden, sind jeweilen gleichfalls zu desinfiziren. Beim Auftreten der Rinderpest haben sicb
die bei der Desinfektion der Transportgerathe verwendeten Personen einer Reinigung zu
unterziehen.
Rampen und Quais, von welcben aus die Thiere verladen werden, sind nacb jedem
Gebrauch sorgfaitig zu reinigen.
Es ist also die Desinfektion nicbt bloss in dem Falle vorxunehmen, wo Eisenbabnmaterial
durcb Tbiere verunreinigt wurde, die an einer ansteckenden Krankbeit litten, sondern in
alien Fallen, wo Tbiere vorgenannter Gattungen und friscbe Haute transportirt wurden.
2. Jeder zum Viehtrausport verwendete Wagen ist unmittelbar nacb der Entladung
durch einen, auf einer der beiden Laugsseiteu des Wagens augebracbten weissen Zettel,
welcber die grossgedruckten Worte: „zu desin6zirentt entbalt und auf welcbem auch Tag
und Stunde der Entladung unter Beifugung des Stationstempels zu bemerken ist, kenntiicb
zu machen.
Nach der Desinfektion ist unter dem weissen Zettel ein gelber Zettel aufzukleben,
welcber das grossgedruckte Wort .desinfizirt" entbalt und auf welcbem aucb der Tag and
die Stunde der Beendigung der Desinfektion nebst dem Stationstempel anzubringen ist.
Die Desinfektion hat, weun moglicb, auf der Ausladestation oder dann auf der n&cbsten
Hauptstation in geeigneter Entfernung vom Verladungsplatz stattzufinden.
Bevor die desinfiarten Wagen getrocknet und geluftet worden sind, ist deren Verwen-
dung untersagt.
3. Der Desinfektion der zum Viehtransport benutzten Wagen und Schiffe hat eine
grundliche Reinigung voranzugeben. Die vorbandenen Abfalle, Streuematerialien und Kx-
kremente werden beseitigt und mit dem balben Gewicbt ungeloschten Kalk vermengt oder
mit verdunnter Scbwefel»aure (1 Theil Scbwefelsaure auf 20 Tbeile Wasser) ubergossen.
Der Boden, die Wande und Tbnren werden mit steifen Bursten oder stumpfen Besen unter
Ab^pulen mit Wasser ausgefegt, die zum Transport benutzten Geratbe ebenfalls mit Wasser
gewascben. Bei Frost ist heisses Wasser zu verwenden, um angefrorene Unreinigkeiten
besser loszubringen.
4. Die Desinfektion der Wagen und Schiffe muss bewirkt werden entweder
a) durch auf mindestens 110° C. uberbitzte Wasserdampfe, die auf alle Tbeile im
Innenraume des Wagens geleitet werden, oder
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Rechtsprochung und Gesetzgebung.
311
b) durch heisses Wasser ton mindestens 70° C, dem ein haloes Prozeat kalzinirter
Soda oder Pottascbe zugesetzt ist, womit alio Tbeile des Wagens und der Schiffe
bis zum Verscbwinden des tbieriscben Gerucbea zu waschen sind ;
e) durch grundliche W as c hung mit (bei Frost beissem) Wasser, in dem 2% Karbol-
siare oder 10°/o Chlorkalk aufgelost worden rind.
5. Die Geratbscbaften, welcbe wahrend der Beforderung der Tbiere zum Tranken und
Pattern benutzt warden, sind ausschliesslich entweder durcb Abbruhen mit beissem Wasser-
dampf (wie oben unter a) oder mit beisser Lauge (wie oben unter b) zu desinfiziren.
6. Sind Transportmaterial , Quais und Rampen mit Vieh io Beruhrung gekomroen,
dis besonders seucheverdicbtig ist, oder das verseucbt war und auf Anordnung tod Sanitats-
bebordeu transportirt wurde (Art. 88, f.). so bat die Desinfizirung unter thierarztlicber Ueber-
wschung mittelst l°/oo Quecksilbersublimatlosung zu geschehen.
Italien. Roniglicher Erlass vom 3. November 1886, betr. die Staats-
aufsicht fiber die Eisenbahnen.
Veroffentlicht im „Mon. d. Str. ferr." vom 22. Deiember 1886.
Im Anschluss an den Erlass vom 22. Oktober 1885 *), durch welchen eine besondere
dem Minister der offentlichen Arbeiten unterstellte Beborde far die Ausubung der Staats,
wfsicht uber die Eisenbahnen eirgesetzt wurde, wird bestimmt, dass zur Hulfeleistung bei
Erlfdigung der Geschafte dieser Behorde Inspektoren Tom Civilgeniekorps — bochsteus
jedoch etwa 6 — nebenamtlich zugezogcn werden konnen.
K5nigl. Erlass vom 16. Novbr. 1886, betr. die Ausgabe von Eisen-
bahnobligationeD.
Verdffentlicht in der Gazsetta Ufficiale vom 24. Septbr. 1886.
Nacb dem Gesetze vom 27. April 1885**), betr. deo Betrieb des inittellandischen, dee
idriatiachen und des sizilischen Eisenbahnnetzes und den Bau der Erganzungsbahnen, steht
der Regierung das Recht zu, die Betriebsgesellschaften zur Ausgabe von Obligationeo zu
ermichtigen, for welcbe der Staat eine ZinsgewShr nberoimmt. In dem Torliegenden Er-
iaase werden die Bedingungen angegeben, unter welchen gegebeuen Falles von dieser
Ermacbtigung seitens der Regierung Gebraucb gemacht werden soil, und Bestimmungen
iber die staatlicbe Konirole der durcb die Betriebsgesellschaften zu bewirkende Ausgabe
too Obligationen getroffen. Der Staat ubernimmt die Gewabr far 3°/o Zinsen, welcbe in
b&lb lhrlichen Raten gezahlt werden. Die Tilgung der Obligation ist binnen 90 Jabren zu
bewirken. Die einzelnen Stucke lauten auf 500 und auf 2500 Lire in der Regel auf den
iobaber. Auf Antrag des Inhabers konnen jedocb Stucke aucb auf Nam en ausgestellt,
wch die auf Namen lautenden Obligationen auf Verlangen wieder in auf den Inbaber
Isutende umgewandelt werden.
Rossland. Kaiserlicber Erlass vom 24. Novbr. 1886, betreffend
die Kod version des Obligationen kapitals der Kursk -Kiewer Eisen-
babngesellschaft.
Veroffentlicht im amtlichen Theile der im Ministerium der Verkehrsanstalten
berausgegebenen Zeitschrift 1887 S. 29.
•) Vgl. Archiv 1886 S. 122.
'*) Vgl. Archiv 1886 S. 141 IT.
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312
Recbtsprechung and Gesetzgebung
Die Kursk -Kiewer Eisenbahngesellschaft wird ermachtigt, eine Obligationenanlethe im
Nennwertbe von 67286500 deutscber Reicbsmark bebufs Rackkaufs aller ibrer nocb im
Umlauf befindlichen Obligationen vom Jahre 1867 zu raachen. For diese neue Anleihe
ubernirnmt der Staat eine unbedingte Gewahr for 49/o Zinsen and far die Tilgung bis zam
Ablauf der der Qesellscbaft ertbeilten Konzesston. Aucb sollen diese Obligationen befreit
sein von der in Gemassheit der Verordnung vom 20. Mai 1885 von den Einnahmen aus
Kapitalvermogen zu zahlenden Abgabe. Die Kursk-Kiewer Eisenbahngesellschaft Terpflicbtet
sich dagegen, far alle Eisenbahnbedurfnisse ansschliesslich russische Erzeugnisse za Ter-
wenden, ferner an die Regieruog 1fa0lo der Roheinnahme for die Deckung der durcb die
Ausubung der Staatsaufsicht entstebeoden Kosten zu zablen, sowie aucb die Eo3ten der
Eisenbahn-Gendarmerie dem Staate zu ersetzen, 15 Rubel jahrlich fur jede Werst-Bahnlaage
zur Unterhaltung der Eisenbahnschulen beizutragen und Ifilitar, Geschutze und sonstiges
Kriegs^erilth, Munition u. s. w. zu ermassigten Preisen zu befordern.
Verordnung vom 30. Novbr. 1886, betr. die auf Eisenbahnstationen
fur die Reisenden bestimmten R&ume und die Ausstattung der-
8elben.
Veroffentlicht im amtlichen Theile der Zeitschrift des Ministeriums der Ver-
kehrsanstalten 1887 S. 10.
In Gemassheit des Art. 168 des allgemeinen russiscben Eisenbabogesetzes vom 12. Juni
1885*) werden Vorschriften uber die auf den verschiedenen Elasseo der Eisenbahnstationen
fur die Reisenden einzurichtenden R&ume — Wartesale, Speisezimmer, Waschr&ume
u. s. w. — , sowie uber die Ausstattung, Heizung und Beleucbtung derselben erlassen.
Danacb mussen mit Wasserklosets in Verbindung stehende Waschraume (Toiletten) fur
Damen bei alien zu den ersten 4 Klassen geborigen Stationen vorhanden sein, far Manner
nur bei den Stationen der 1. und 2. Elasse. Auf Stationen der ersten 4 Klassen mussen
Yorbanden sein in jedem Wartesaal 3. Klasse: ein Heiligenbild, ein Fahrplan, Holzbanke,
ein Pult fur das Beschwerdebucb nebst Scbreibgerath , Tische, Trinkwasser und Beleucb-
tungseinrichtunpen; in jedem Wartesaal 1. und 2. Klasse: ein Heiligenbild, eine Wanduhr,
ein Fabrplan, eine Karte der russischen Verkehrswege, ein Thermometer, Divans, Stable,
Tische, eine Vorrichtung far die Reinigung des Triokwassers nebst Glasern, Beleuchtungs-
vorricbtung, ein Pult fur das Beschwerdebucb u. s. w. Auf den Perrons der Stationen
aller Klassen sollen vorbanden sein: eine Glocke, Laternen, ein Thermometer und im
Sommer ein Bottich mit Wasser und Trinkgefasse.
Verordnung vom 30. Novbr. 1886, betr. die Kontrolstationen.
Veroffentlicht im amtlichen Tbeile der Zeitschrift des Ministeriums der Ver-
kebrsanstalten 1887 S. 12.
Nach Art. 23 des allgemeinen russiscben Eisenbahngesetzes vom 12. Juni 1885 wird
die von einem ohne Fahrschein im Zuge betroffenen Reisenden zn erhebende Geldstrafe
nach der Strecke berechnet, welcbe der Zug von der letzten „Kontrol station" bis zu der
auf den Ort, an welcber das Feblen des Fahrscheins bemerkt wurde, unmittelbar folgenden
Station zuruckgelegt bat. Durch die vorstebende Verordnung wird ein Verzeicbniaa der
als „Kontrol8tationen" goltenden Eisenbahnstationen veroffentlicht und angeordnet, dass ein
solcbes gedrucktes Verzeicbniss in den Wartes&len auszuhangen ist.
*) Vgl. Archiv 1885 S. 643.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung. 313
Kaiserlicher Erlass vom 12. Januar 1887, betr. Besteuerung der
Einnahmen aus Eisenbahnaktien.
Veroffentlicht im amtlichen Theile der Zeitschrift des Ministeriums der Ver-
kebrsanstalten 1887 S. 48.
Yon den aus den Aktien der Eisenbabngesellschaften entspringenden Einnahmen ist
«ne Steuer an den Staat zu zahlen und zwar im Betrage yon 5% for die staatlich ver-
burgten Einnahmen und im Betrage von 3% fur die staatlicb nicht verburgten Einnahmen.
Befreit von dieser Steuer sind die Aktien folgender Eisenbahngesellscbaften: Warschau-Brom-
herg, Warscbau- Wien, Warscbau -Terespol, Dunaburg- Witebsk, Kursk -Kiew, Lodz, Orel-
Witebsk, Tambow - Koslow, Zarskoeselo, sowie die der grossen russiscben Eisenbabngeseil-
schaft for die Petersburg- Warscbauer und die Nischegorodskoer Linie. Wegen Zahlung der
Steuer von den Einnahmen, welcbe die Aktionare der letztgenannten Geseilschaft aus dem
Betrieb der Nikolaibabn bezieben, bleibt Bestimmung vorbebalten.
Verordnung des Ministers der Verkehrswege uber das Tabak-
rauchen anf den Eisenbahnstationen und den Eisenbahnzugen und
fiber Rauchwagen und Rauchkupees bei den Personenzugen.
Abgedruckt in der Nummer 49 des Verordnungsblattes des Verkehrsministeriums vom
-- Dezember 1886.
14.
Regeln uber das Tabakraucben auf den Eisenbahnstationen und
Eisenbahnzngen.
I. Das Tabakraucben ist verboten auf den Eisenbahnstationen und Eisenbahnzugen;
a) in den Damenzimmern und an den allgemeinen Speisetischen der Stationsbuffets ;
b) in den Gepackabtbeilungen;
c) in den Packbausern und Magazineo;
d) anf den Waarenplattformen;
e) auf den Bau- und BrennhoUhofen und den Lagern von Hineral-Brennmaterialien.
II. In den Eisenbahnzugen ist das Rauchen verboten:
a) in alien Personenwagen und Rupees, ausser denen, in welcben laut Anschlag
zu rauchen gestattet ist;
Anmerkung. In nicbt far Raucher bestimmten Wagen und Rupees
ist das Raucben selbst auch bei allgemeiner Zustimmung der in dense! ben
befindlichen Personen untersagt;
b) in Gepack wagen, in Wagen mit Pferden und anderen Thieren und in Equi-
pagen auf offenen Plattformen, bei denen Begleiter Oder Passagiere zugelassen sind.
III. An alien Orten auf den Eisenbahnstationen und an den Speisetischen , wo das
Rmcaen verboten ist, mussen dementsprecbende Anschl&ge (Punkt I) angebracht sein.
Die dem Punkt II entsprechenden AnscbJage werden in den nicht fur Raucher be-
stnomten Wagen und Rupees angebracht.
IV. Auf Erfallung dieser Regeln habeu zu achten, abgeseben von den Beatnten der
Gendarmerie-Polizei-Verwaltung: in den Passagierraumen — die Stationsbeamten ; auf den
Waarenhofen, in den Packbausern, auf Brennmaterialienlagern — diejenigen Personen, deren
Archl» far Eiteobahowuen. 1887. 21
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314
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Aufeicbt dieselben unterstellt sind; in den Eisenbahnzugen — die Scbaffner und Ober-
scbaffner.
Anmerkung. Die Angestellten der Eisenbahnen baben, wenn sie sich in
Raumen befinden, in denen das Rancben verboten ist, die allgemeinen Regeln
zu beachten.
Regeln fiber Raucbwagen und Raucbkupees bei den Eisenbahnzogen.
1. In jedem aus mehreren Wagen einer Klasse oder mebreren Wagen verecbie-
dcner Klassen bestebenden Eisenbahnzuge ist far Raucber zum mindesten ein Wagen jeder
Klasse und nicht mebr als die Halfte der Gesamtntzahl der Wagen einer Klasse einiu
riiumen.
2. Falls im Personen- oder gemischten Zuge sich nur ein Wagen einer oder der
anderen Klasse befindet, so ist in diesem Wagen ein Kupee fur Raucher einzurichten.
Falls in einem Zuge, statt der Wagen beider Klassen nur ein gemischter Wajen dieser
Klassen ist, so findet sich ein Rauchkupee in solchem Wagen nicht tor.
3. Die Rauchwagen und Kupees sind durcb entsprecbende Anscblage sowobl inner-
halb als ausserbalb zu bezeicbnen.
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Buchersrbau.
315
Biicherschau.
BesprechungeiL
Cohn, Gustav, ordentlicher Professor der Staatswissenschaften in Gflt-
tingen, NationalOkonoraische Studien. Stuttgart, Ferdinand
Enke 1886.
Die Weiterarbeit an seinem System der National5konomie, dessen
erster Band im vorigen Jahrgang dieser Zeitschrift angezeigt ist#), hat
Gustav Cohn durch Herausgabe einer zweiten Sammlnng seiner Anfsatze
nnterbrochen. Die erste Sammlnng derselben erschien nnter dem Titel:
Volkswirthschaftliche Anfsatze (Stuttgart, Cotta'scher Verlag) im Jahre
1882. Die jetzt, nnter obigem Titel, vorliegende bringt acht, meistens
recbt umfangreiche Arbeiten ans den Jahren 1883 bis 1886. Denselben
sind eine Anzahl Kritiken englischer nnd dentscher Schriften, Schriftsteller
and Zust&nde angefugt, uber deren erste Erecheinungszeit nichts mitge-
theilt wird.
Die SammlnDg erOffnet der Vortrag: „ Politik nnd Staatswissenschafttft
welchen Cohn beim Antritt des Lehrstuhls fur Staatswissenschaften im
Mai 1885 an der Universitat Gflttingen gehalten hat. Cohn legt hier
gleichsam ein Glanbensbekenntniss fur die Wissenschaft ab, die zu lehren
er berufen ist. Er wlderlegt in glanzender Weise die Angriffe der sog.
Praktiker gegen den Werth der wiasenschaftlichen Theorien. Id der Mehr-
zabl der ubrigen Anfsatze werden solche wirtbscbaftliche nnd wissenschaft-
licbe Fragen erSrtert, welche gerade auf der Tagesordnung stehen: die
Borsenstener. (Aufaatz VIII.: Ein Wort zur BOrsensteuer), die Gewerbe-
freiheit. (Aofsatz IV.: Das Grundrecht der Gewerbefreiheit), der Normal-
arbeitstag. (Aufsatz V. : Die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit im Deut-
scben Reich), die Vorzuge nnd Mangel des Genossenschaftswesens (Auf-
satz III.: Ideen nnd Thatsachen im Genossenschaftswesen) , die Reform
des juristischen und staatswissenschaftlichen Studinms. (Aufsatz II.: Ueber
das staatswissenschaftliche Studium der preussischen Verwaltungsbeamten).
Der letztere Aufsatz ist den Lesern des Arcbivs bereits bekannt. Er er-
♦) Arcbiv 1886 S. 124 ff.
21*
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316
Bucherscbau.
schien zaerst im Jahrgang 1885 (S. 252 fT.) unserer Zeitschrift, ist aller-
dings in seiner jetzigen Gestalt, wie die Mehrzahl auch der fibrigen Auf-
satze, umgearbeitet and erweiterr. Vor allem ist die gerade fiber diese
Frage nach seiner ersten VerOffentlichung erschienene reicbhaltige Literatur
sorgfaltig berficksichtigt. Es gewinnt beinahe den Anschein, als ob Cohn's
Aufsatz den Anstoss dazu gegeben h&tte, dass anch von anderer Seite
dieser, fur die Zukunft unseres Beamtenthnms so wicbtigen Frage einmal
wieder ernstlich zn Lei be gegangen ist.
In den Aufsatzen erfrent man sich von Nenem an dem klaren Blick,
dem selbstaodigen Urtheil, dem nnerschrockenen Freimntb, mit welcbem
der Verfasser den Anscbaanngen nicbt nur seiner Gegner, sondern auch
seiner Gesinnnngsgenossen , da, wo er von denselben abweicht, ofTen ent-
gegentritt. „Es ist nothwendig, dass man die Dinge sieht, nicht weil sie
schfln, sondern weil sie wabr sind. Den Thatsachen des sozialen Lebens
muss man ins Ange schauen, wenn man soziale Reformen will, welcbe
im Leben wurzeln". Dieses Wort (S. 170 in dem Aufsatz fiber Genossen-
schaftswesen) konnte Cohn alien seinen Arbeiten als Sinnsprnch voran-
schreiben. — In den Aufsatzen fiber Genossenschaftswesen , fiber die Ge-
werbefreibeit und den Normalarbeitstag verwerthet ubrigens Cohn beson-
ders die Erfahrnngen, welche er in der Schweiz gemacht hat. Bei den
gesetzgeberischen Arbeiten auf diesen Gebieten im Deutschen Reiche ver-
dienen dieselben besondere Beacbtnng. Die schweizerischen Verh<nisse
werden ausschliesslich erOrtert in dem sechsten und umfangreichsten Auf-
satze: Die Steuerreform im Kanton Zurich und der Bundeshaushalt der
Schweiz, ein Aufsatz, welcher mit seinem reichen thatsachlichen Material,
seiner eingehenden Betrachtung bestehender Verhaltnisse vielleicht am
meisten die Bezeichnung einer Studie verdient, und zwar einer Studie
fiber die Frage der direkten und indirekten Steuern und dem, was damit
zusammenbangt. Fur die Leser des Archivs durfte von ganz besonderem
Interesse der siebente, im Sommer vorigen Jahres in Scbmollers Jahr-
bfichern zueret erschienene Aufsatz sein: ErSrterungen fiber die finanzielle
Behandlung der Verkehrsanstalten. Cohn pruft in demselben die Frage,
ob es denn wirklicb wahr ist, was, ich m6chte sagen unbesehen, in zahl-
reichen Kreisen unserer BevOlkerung als eine ebenso unanfechtbare, wie
selbstverstandliche Wahrheit hingestellt wird, dass jede Ermassigung der
Bef5rderungspreise unserer Verkehrsmittel (Post, Telegraphie, Eisen-
bahnen) einen wirthschaftlichen Fortschritt bedeute, der ffir die Allge-
meinheit unbedingt vortheilhaft sei? Cohn antwortet darauf — und es
ist ihm dies selbstverstandlich von manchen Seiten fibel geoornmen wor-
den — , dass es ihm denn doch zweifelhaft sei, ob ein solcher Fortschritt
unbedingt anerkannt werden konne, ob nicht die Vortheile derartiger
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Bucherschau.
317
Preisherabsetznngen io erster Linie, ja fast ausschliesslich der besitzen-
den Elasse zu Gate k&men und die unausbleiblichen Nachtheile, also in-
sonderheit die finanziellen Einbussen — welcbe die Allgemeinheit der
Steuerzahler treffen — , grosser seieo, als die vermeintlichen Vortheile.
Die finanziellen Einbussen werden allerdings in einzelnen Landern und
bei einzelnen der Verkehrsanstalten der allgemeinen Eenntniss dad arch
beinahe entzogen, dass ein sebr wesentlicher Theil der Ausgaben z. B.
der Post, von einer anderen Verwaltung (der der Eisenbahnen) getragen
wird, and auch bei diesen selbst recbnnngsmassig regelmassig nicht zur
Erecheinung kommt. Gohn denkt ubrigens nicht daran, eine Wiederer-
bohung der geltenden Gebuhrensatze zn empfehlen. Er warnt nnr vor
einem weiteren, allzu schleunigen Fortschreiten anf dem bisherigen Wege,
vor Allem vor dem abenteuerlichen Vorscblage des wPersonenportoa.
So findet sich auch in diesem, gescbmackvoll, ja vornehm ausge-
slatteten Bande wieder eine Ffille von Anregong und Belehrung. Nebenbei
aber kann man nur staunen fiber die Arbeitskraft des Verfassers, der
oeben der Thatigkeit an seinem grossen Werke noch die Zeit zu so sorg-
faltigen und grundlichen Studien fiber wichtige Einzelfragen gefunden hat.
v. d. L.
Hurlimanii H. Dr. Die EidgenOssische Eisenbahngesetzgebung
mit Angabe der Quellen fur die Eenntniss der darauf bezfiglichen
Praxis der BandesbehSrden. Ein Hulfsbuch fur praktische und
theoretische Zwecke. Zurich. Verlag von Or ell Fussli u. Co.
1887.
Die Schweiz nimmt in Betreff der Eisenbahngesetzgebung unter den
Kaltnrstaaten eine besondere, man darf vielleicht sagen, bevorzugte Stellung
ein. Kaam ein anderer Staat hat eine in gleichem Maasse systematische,
ubersichtliche und erschOpfende gesetzliche Regelung der Verhfiltnisse seiner
Eisenbahnen aufzuweisen; nur in einzelnen Landern entspricht die Eisen-
bahngesetzgebung, wie die der Schweiz, dem gegenwartigen Bedurfniss.
Ihre Erklarung findet diese Erscheinung vorzugsweise darin, dass mit
Aosnahme des nicht ausschliesslich fur Eisenbahnen erlassenen Enteignungs-
gesetzes sammtliche zur Zeit geltenden Eisenbahngesetze erst der dem
Jabre 1871 folgenden Zeit ihre Entstehung verdanken und daher die
reichen Erfahrongen, welcbe die Entwicklung der Eisenbahnen in der
Schweiz selbst und anderwarts damals bereits an die Hand gaben, ver-
werthen konnten. Ganz ohne gesetzliche Regelung waren die Verh<nisse
der Bahnen zwar auch frflher nicht. Das Eisenbahngesetz vom 28. Juli
1852 ordnete das Konzessionswesen und die gegenseitigen Beziehungen
der einzelnen Eisenbahnen zn einander in verscjiiedenen Richtungen.
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318
Bucherschau.
Allein die Grundlage dieses Gesetzes war eine von dem jetzt geltenden
Gesetze v5llig abweichende; das Recht des Banes und Betriebes von
Eisenbahnen und folgeweise anch das Recht, Eisenbahnen zn konzessioniren,
stand nach der damaligen Bundesverfassung den Kantonen zn. Dem
Bnnde war dies Recht nnr fQr den Fall vorbehalten,1 dass das Interesse
der ganzen Eidgenossenschaft oder eines grossen Theils derselben den
Ban oder die Unterstfitzung von Eisenbahnen dnrcb den Bnnd erf or dem
sollte. Die von den Kantonen ertheilten Konzessionen bednrften zwar
der Genehmignng der Bundesversammlang, die Versagnng war jedoch nnr
wegen Gefahrdnng der militarischen Interessen statthaft. Der bundes-
gesetzlichen Regelnng war das Eisenbahnwesen nnr insoweit nnterworfen,
als es sich nm die Sicherung einer Einheitlichkeit in technischer Beziehnog
handelte. Das Bnndesgesetz fiber den Ban nnd Betrieb der Eisenbahnen
anf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 23. Dezember
1872 fibertrug die Konzessionirung sammtlicher Eisenhahnen anfSchweizer
Gebiet dem Bnnde, nnd dnrch Art. 26 der Bnndesverfassung vom
29. Mai 1874 ging anch die gesammte Gesetzgebnng fiber den Ban nnd Betrieb
der Eisenbahnen auf denselben fiber. Die Bnndesgesetzgebnng hat nan-
mehr anf dem hierdnrch ihr erschlossenen Gebiete in der Form von
Gesetzen, Verordnungen nnd Bnndesrathsbeschlfisaen eine sehr frnchtbare
Tb&tigkeit entwickelt. In Erganzung nnd in Ansffihrnng der grnndlegenden
Bestimmnngen des Eisenbahngesetzes vom 23. Dezember 1872, in Betreff
des Konzessionswesens and des einheitlichen BanundBetriebs derEisenbahnen
ist am 1. Febrnar 1875 eine Verordnnng zn diesem Gesetze ergangen,
welche die Vorarbeiten ffir die Konzessionsgesnche nnd fur die Bauarbeiten
sowie die nach Vollendnng des Banes von dem Dnternehmer zn erbringenden
Nachweise betrifft, nnd der Betrieb im engern Sinne hat seine Regelnng
dnrch das Gesetz, betreffend Handhabung der Bahnpolizei vom 18. Febrnar
1878, die Verordnnng, betreffend Vorlage, Prfifung nnd Genehmignng der
Eisenbahnfahrtenplane vom 6. Jannar 1879 nnd das Reglement fiber den
Signaldienst vom 30. Marz 1886 erfahren. Das Transportwesen ist
geordnet dnrch das Transportgesetz vom 20. Mfirz 1875, das Transport-
reglement vom 1. Jnli 1876 nnd die allgemeinen Tarifvorschriften der
Reformbahnen. Dem Gebiete der eigentlichen Verwaltnng geh&ren an die
Bnndesrathsbeschlfisse vom 17. Marz 1875, betreffend die Portofreiheit
der Eisenbahnen nnd die Benntznng der Bahntelegraphen, nnd das Gesetz
fiber das Rechnnngswesen der Eisenbahngesellschaften vom 21. Dezember
1883. Die Privatrechtsverh<nisse der Eisenbahnen betreffen das Gesetz
fiber die Verpfandnng nnd Zwangsliqnidation der Eisenbahnen vom
24. Jnni 1874 nebst der nnterra 17. September 1874 hierzn erlassenen
Pfandbnchordnnng und das Haftpflichtgesetz vom 1. Juli 1875. Dnrch
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Bucherschau.
319
ein besonderes Gesetz vom 19. Dezember 1874 sind endlich die Rechts-
ferhftltnisse der Verbindungsgeleise zwischen Eisenbahnen und gewerblichen
Anstalten geordnet.
Die fibereichtliche Zusammeostellung dieser Gesetze und der in
anderen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen, welcbe sich anf Eisenbahnen
beziehen, und die Erl&uterung derselben in einem gewissen Sinne hat sich
der Verfasser der eingangs bezeichneten Schrift zur Aufgabe gemacbt.
Die £ r lan te rang besteht nicht sowohl in eingebenden Ausffihrungen, als
vielmehr in mehr oder minder knrzen, jedoch genauen Hinweisungen auf
die Motive und die Verhandlungen der gesetzgebenden Organe, wie auch
&of die bundesgericbtliche Rechtsprechnng und die Verwaltungspraxis,
wodurch es dem Leser ermoglicht wird, durcb eigne Einsicht der Quellen
das ricbtige Verstandniss der Gesetze zu gewinnen. Die Schrift ist deshalb
nicht nur fur die zur praktiscben Anwendung der schweizerischen Eisenbahn-
gesetze Berufenen, sondern insbesondere auch fur diejenigen von Wertb,
welcher sich fiber das Eisenbahnrecht der Eidgenossenschaft umfassend
oder nur in einzelnen Beziehungen unterrichten wollen. Das vorgedruckte
Verzeichniss der in der Sammlung enthaltenen Gesetzesbestimmungen und
ein sehr ausffihrliches und genaues alphabetisches Sacbregister sind dazu
bestimmt und geeignet, die Uebersicbt fiber dies Gebiet und das Zurecht-
finden in demselben wesentlich zu erleichtern. Die Aufgabe, welcbe sich
der Verfasaer gestellt hat, ein Hulfsbuch ffir praktische und theoretische
Zwecke zu liefern, ist daher in dankenswerther Weise gelost. Q.
Seydel, F., Regierungsrath. Das Gesetz fiber die Enteignung von
Grundeigenthum vom 11. Juni 1874. Mit Benutzung der
Akten des Koniglichen Ministeriums der 5ffentlichen Arbeiten fur
den praktischen Gebrauch erOrtert Zweite neu bearbeitete Auf-
lage. Berlin. Carl Heymanns Verlag. 1887.
Der zwischen dem Erscheinen der ersten und zweiten Auflage vor-
bezeichneter Schrift liegende, kaum ffinfj&brige Zeitraum ist ffir die Ent-
wicklung des preussischen Enteignungsrechts von nicht unerheblicher
Bedeutung gewesen. Sowohl die ffir das Enteignungsverfahren, als die
ffir die Bemessung der Entschadigung maassgebenden Vorschriften des Ent-
eignungsgesetzes sind in dieser Zeit durch Entscheidungen der bdchsten
bstanzen, der Ministerialinstanz und des Reichsgerichts, in vielen und
wichtigen Beziehungen gekiart worden. Auf anderen, in das Enteignnngs-
recbt eingreifenden Gebieten, insbesondere in Betreff des Rechts der Offent-
Hchen Wege sind zahlreiche Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts
ergangen, welche die im Enteignungsverfahren von der Enteignungsbehftrde
2Q treffenden Anordnungen wesentlich beeinflussen. Nicht minder sind
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320
Burherschau.
auch durch eine Reihe allgemeiner Verwaltungsverfugungen der Ent-
eignungsbehOrde in verschiedenen Richtungen Direktiven fur das Ver-
fahren gegebe nworden. In ibrer ursprunglichen Gestalt konnte daher
die Schrift ihrem Zwecke, dem praktischen Gebranche an dienen, nicht
mehr in dem erwunschten Maasse genugen, nnd man wird dem Ver-
fasser Dank wissen, dass er sicb zn einer, man darf sagen, nenen Be-
arbeitnng des Enteignungsgesetzes entschlossen hat. Eine nene Bearbeitnng
muss die jetzt erscbienene zweite Anflage genannt werden, nicht nnr wegen
ihres wesentlich veranderten Dmfang8, welcher sich in der von 152 auf
256 vermehrten Seitenzahl kennzeichnet, sondern anch wegen des vOllig
veranderten Inhalts der in der ersten Anflage sicb findenden Erlanternngen.
Voran geht dem eigentlichen Kommentar des Gesetzes eine Einleitung,
welche die rechtliche Natnr der Enteignnng erOrtert, sich fiber die Ent-
stehnng, den Inhalt nnd die Handhabung des Gesetzes im Allgemeinen
verbreitet nnd die Qaellen and Litteratnr verzeichnet, soweit diese ffir das
Verstandniss des Gesetzes von Bedentung sind. Die Erlanternngen selbst
mnsBten schon durch die nach dem Erscbeinen der ersten Auflage ergangenen
vorerwahnten Entscheidnngen nnd Verwaltungsverfugungen, welche sammt~
lich Beruck8ichtigung gefnnden haben, erbeblicbe Aendernngen erfahren.
Beispielsweise mag hervorgehoben werden, dass in den an den § 14 des
Gesetzes sich anknupfenden Er&rterungen, deren UmfaDg mehr als ver-
doppelt ist, die gerade im Laufe der letzten ffinf Jahre anf dem Rechts-
gebiete der offentlichen Wege vom Oberverwaltungsgericht getroffeoen, grand-
satzlich sehr wichtigen Entscheidnngen verarbeitet sind. Ferner waren die
neneren Gesetze, insbesondere das Verwaltnngsorganisations- nnd das Zn-
standigkeitsgesetz in mancherlei Beziehnngen anch fur das Enteignungs-
recht von Einflnss, worQber die nene Anflage ebenfalls Aufschlnss giebt.
Endlich hat der Verfasser in einigen wenigen Pnnkten unzntreiFende Auf-
fassungen, welche in der ersten Auflage zum Ausdruck gekommen sind,
berichtigt. Als Anlagen sind dem Kommentar die ffir das Enteignnngs-
recht in Betracht kommenden Bestimmnngen des Znst&ndigkeitsgesetzes,
des Bauflnchtengesetze8, der Hinterlegungsordnung und des Gesetzes fiber
die Abl&suug der Reallasten und die Regulirung der guteherrlichen nnd
banerlichen Verhaltnisse, sowie mehrere die Abwendung der Feuersgefabr
von Gebauden und Materialien in der Nahe von Eisenbahnen betreffende
Polizeiverordnungen beigefugt. Den Abschluss der Schrift bilden eine
Nachwcisung der angefuhrten Gesetze, Verordnungen , Reskripte und
Entscheidnngen und ein aiphabetisches Sachregister.
Das reiche Material, welches der VerfaBser bietet, die sorgf<ige Be-
arbeitnng und die ubersichtliche Anordnnng desselben verleihen der Schrift
vor Allem einen grossen Werth fur den praktischen Gebrauch. Sowohl
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Bucherschau.
321
die zur Leitung des Enteignungsverfahrens berufenen Beamten, als auch
die Unternehmer und Expropriaten werden sich daraus unschwer fiber die
Lage der fur die Enteignung nnd das Enteignungsverfabren ia Betracbt
kommenden Gesetzgebung, die zu dem Gesetze gegebenen Verwaltungs-
verfugungen nod die Auslegung des Gesetzes, soweit die dasselbe be-
treffenden Landtagsverhandlungen, die bisherige Rechtsprechung und Litte-
ratar Mittel an die Hand geben, zurechtfinden konnen. Es soli aber hiermit
nicht behauptet werden, dass ihr Werth hierauf beschr&nkt ware. Auch
ffir theoretiscbe Stadien anf dem Gebiete des preassiscben Enteignungs-
rechts wird sie, zumal sie die genaae Angabe der Belegstellen ent-
bilt, eine sehr willkommene Unterstutzung gewahren. Wenn, wie kanm zn
bezweifeln ist, die erste Anflage des Komraentars den EnteignungsbehOrden
ibre Anfgabe nicht unerheblich erleichtert hat, so l&sst sich dies in noch
hflherem Grade von der zweiten Anflage erwarten, welche eine wesentlich
vermehrte and auch verbesserte ist. O.
Lange August, Handbuch des gesammten Verk ebrswesens des
Deutschen Reichs. Vierte, vollst&ndig neu bearbeitete Anf-
lage. (Abgescblossen am 8. August 1886.) Gr&fenhainichen
(Bez. Halle) 1886, Druck und Verlag von C. H. Schulze u. Co.
Preis, gebunden 8 Mark.
Der zweite Titel dieses Handbuchs, welcher zugleich als Inhalts-
angabe dienen mOge, lautet: „Verzeichniss sftmmtlicher Verkehrswege
and Verkehrcanstalten sowie sammtlicher Eisenbahn-, Post-, Telegraphen-
nod Schiffahrtsstatiooen , Zoll- und Steuerstellen sowie Gerichtssitze.
Cnter genauer Angabe der postalischen Bezeichnung, Einwohnerzahl,
Landes- und Verwaltungsbezirks - ZugehOrigkeit, der im Orte befindlichen
Verkehrsanstalten, Gerichtsstellen, Zoll- und Steueramter — bezw. der
bestellenden Postanstalt, der nachstgelegenen Bahnstation (mit Entfernnngs-
ao^abe) und des zustandigen Amtsgerichts. — Nebst einem Verzeichniss
s&mmtlicher Eisenbahnen, schiffbaren Flusse, Eanale und Seen und der
Reichsbaokstellen. Mit einer nach den Taxquadraten der Post ein-
getheilten Kurskarte behufs Zonenberechnung nach und von jedem Orte
mit Postanstalt."
Nach dem Vorworte enth< das Werk etwa 39000 Ortsnamen.
Dasselbe bat einen Umfang von 378 Seiten. Dass ein so reicher Inhalt
wf einem so kleinen Ranm, bei deutlichem und gutem Druck zusammen
gedrlngt ist, hat der Verfasser durch bedeutende Abkilrzungen in alien
den Angaben erreicht, welche den einzelnen Orten beigefugt sind. Die
Verstandlichkeit dieser Angaben wird hierdurch allerdings mehr oder
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322
Bucherscbau
weniger beeintrachtigt, and in den meisten Fallen wird der Schlfissel zn
diesen Abkfirzungen (S. V — VIII) zn Rathe gezogen werden mussen.
Von dem ruhmlich bekannten, alljahrlich regelmassig erscheinenden,
zuletzt in 17. Anflage im Herbst 1886 verdffentlichten Eisenbahnstations-
verzeichni88 von Dr. Koch unterscbeidet sich das Lange'sche Handbncb
dadurcb, dass es fur das Deutsche Reich erheblich mehr (also insbesondere
auch alle Orte ohne Eisenbahnstationen), entbalt, dagegen die ubrigen
Lander Europas nicht berQcksichtigt, und hinsichtlich der Angaben fiber
dis Eisenbahnverhaltnisse weniger ausfuhrlich ist. Wenngleich daher ffir
die Eisenbahnverwaltungen das Koch'sche Stationsverzeichniss nach wie
vor ein unentbehrliches Nachschlagebuch bleiben wird, so dfirfte doch auch
das Lange'sche Handbuch sich als ein nfitzliches Hulfsmittel erweisen.
Fur seine Brauchbarkeit spricht wohl auch das Erscheinen einer vierten
Anflage. Znm 1. Juli 1887 wird ein, alle im Laufe des Jahres statt-
flndenden Veranderungen umfassender Nachtrag angekundigt.
UEBERSICHT
der
neuesten Hauptwerke fiber Eisenbahnwesen und aus verwandten
Gebieten.
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Le defaut de la vision cbez les employes de chemins de fer.
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Eisenbahnpolitisches.
Bayerbche YerkehrsbUtter. Munchen.
No. 10 und 11. Oktober und November 1886.
Zu den Vorschlagen fiber Vereinfachung des Gfitcrabfertigungsdienstes. Reise-
erinnerungen aus England. Kreuzuogsverlegungeo. Vergleicbeode Zusammen-
stellung der Frequenz und Einoahmen in den Jahren 1880 — 85 aus dem Per-
sonenverkebr der kgl. bayerischen Staatseisenbahnen. Die Tagespresse und die
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Amerikauisches Eisenbahnvresen, insbesondere die Einrichtungen fur Personenbe-
forderung Vorscblag fiber ein veraudertes Fracbtbriefformular. Zur Tarif- und
Speditionsreform des Outer verkehrs.
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pagnies francaises de chemins de fer soit avec des administrations de chemin de
de fer etrangers, soit avec des entreprises de navigation. Circulaire du 4 no-
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tation des chemins de fer a voie unique. Documents statistiques concernant lei
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tation des cbemins de fer en 1885) Pays - Bas. (Resultats d'exploitation des
cbemins de fer en 1884). Egypte. (Resultats d'exploitation des cbemins de
fer 1877 a 1885.)
Dezember 1886.
Documents statistiques concernant les cbemins de fer francais d'interet general au
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cais d'interet local au 31 deeembre 1883. Longueurs des lignes de cbemins de
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tation des cbemins de fer en 1884; Resultats d'exploitation des tramways en
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Bucberschau.
325
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Note sur la legislation de.s chemins de fer au Bresil.
Central blatt der Bauverwaltnng. Berlin.
No. 1 bis 8. Vora 1. Januar bis 19. Februar 1887.
(No- 1:) Ueber Schneeschutzanlagen. (No. 2:) Schmalspurbabnen im Staate
Colorado. (No. 3:) Haassnahinen znr Erhobung der Sicherheit des Eisenbabnbe-
triebes. (No. 5 a:) Ueber Eisenbabnvorarbeiten. (No. 6:) Die Berliner Stadt-
bahn im ersten Jahrfunft. (No. 7:) Scbutzmittel gegeo Scbneeverwehungen. Die
tragbaren Bahnen auf der Weltausstellung zu Antwerpen. Erweiterung des preuasi-
scben Staatseisenbahnnetzes und Anlage neuer Eisenbahnen untergeordneter Be-
detitung. Ueber Scbneeverwehungen und Schneeschutzanlagen auf Eisenbahnen
(No. 8:) Schneeschutzanlagen an den Schleswigschen Bahnen. Brucke fiber den
Sorocobafluss im Zuge der Botucatubahn, Prov. S. Paulo, Brasilien.
Centralblatt fttr Eisenbahnen and Dampfsehiffahrt. Wien.
Ifo. 144 bis 20 (vom 18. Deezember 1886 bis 17. Februar 1887) enthalten ausser
offfziellen Bekanntmachungen und den Mittheilungen fiber In- und Ausland nach-
stebende Aufsatze:
(No. 146, 147:) Statistische Nacbrichten fiber die Eisenbahnen der osterreichiscb-
ungarischen Monarchie fur das Betriebsjahr 1884. (No. 148:) Das belgische
Nebenbabnwesen. (No. 1 :) Zum neuen Jabre. Die Erbohung der ungarischen
Transportsteuer. (No. 2:) Die neue Rhonebahn. (No. 6:) Eisenbahnthatigkeit
Ungarns im Jahre 1886. Oberstes Komite der italienischen Eisenbahnen.
CNo. 7:) Ilolzriesen und Babnbetrieb. (No. 6:) Ueber Eisenbrucken. (No. 9:)
Italieniscber Tarifrath. Erbohung der Transportsteuer in Ungarn. (No. 10:)
Stand der Bau- und Projektirungsarbeiten auf den k. k. oster. Staatsbahnen Ende
1886. (No. 11, 12, 13:) Hauptergebnisse der osterreichischen Eisenbahnstatistik
im Jahre 1885. (No. 14:) Berechtigung zur und Vorgang bei Ertheilung von
Tarifbegunstigungen im Personen- und Giterverkebre der Eisenbahnen. (No. 18:)
Die Weltzeit vom kommerziellen Standpuukt betrachtet. (No. 16:) Nachweisung
der Betriebsergebnisse der Bosniscben Eisenbahnen. (No. 20:) Stand der Fabr-
betr iebsmittel auf den osterreichischen und gemeinsamen Eisenbahnen mit Ende
des ersten Semesters 1886.
Dannbins. Wien.
No. 2. (Vom 13. Januar 1887.)
Konstante und variable Eisenbahnbetriebskosten.
Deutsche Bauieitung. Berlin.
No. 1—16. (vom 1. Januar bis 19. Februar 1887).
(No. 5:) Zapfeudrehbrucke fiber den Eldefluss im Zuge der Mecklenburgiscbon
Sudbabn. (No. 15:) Erweiterung des preussischen Eisenbahnnetzes.
L'Eeonomiste francs. Paris.
No. l-«. (Vom 1. Januar bis 5. Februar 1887).
(No. 2:) La concurrence de la navigation interieure et le traffiic des chemins de
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326
Btlcberschau.
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No. 1094—1102. (Vom 17. Dezember bis 11. Februar 1887.)
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ways (No. 1098 und 1099:) The Eastern and Midlands Railway extension to
Cromer. (No. 1099:) Western Australia. American Locomotivs. (No. 1100:)
Permanent way inspector's carriage. The Eastern and Midlands Railway ex-
tension to Cromer. Four-cylinder locomotive for the Mexican Central Railway.
(No. 1102:) The interchangeable automatic brake.
2Keji43HOAopo:Kuoe AtAO (Eisenbahnwesen). St. Petersburg.
Die No. 43 bis 48 dcs Jahrgangs 1886 enthalten:
Die Prufung des Schienen- und Radreifenstahls. — Der Bau des Zentralbabnbofs
der belgischen Staatsbahn iu Mecheln in seiner Beziehung zum Rollmaterial. —
Ueber den Eisenbabnoberbau in verschiedenen Landern. — Die Eisenbahnen
nach Uleaborg und naeh Jalta. — Die Eisenbahnen in der englischen Kap-
kolonie. — Bemerkungen uber Ruckfracbten und Tarife.
Giornale del Genio Civile. Rom.
1886. No. 11— 12. ( November - Dezember.)
Notizie sopra alcune molalita di esercizio sulle ferrovie svizzere, tedescbe e
belghe; estratto di una relazione dell' ing. Comm. A. Billia al Consiglio d'ammini-
strazione delle ferrovie sicule.
Glaser's Annalen ftir Gevrerbe und Bauwesen. Berlin.
Heft 1. 1. Januar 1887.
Ueber die Frachtkosten auf Eisenbahnen und Kanalen. Die elektrische Beleu <h-
tung des scblesischen Bahnhofs zu Berlin. Die Ermittelung des Bremsweges und
der Bremsdauer fur Eisenbahnzuge mit durchgeheuder selbstthatiger Luftbremse.
Heft 2. 15. Januar 1887.
Die Pilatusbahn. Die praktische Ausbildung der Eleven und Regierungs - Bau-
fuhrer des Mascbinenbaufacbes in Preussen.
Heft 3. 1. Februar 1887
Etat der Eisenbahnverwaltung fur das Jabr 1. April 1887 88. Beitrag zur Be-
stimmung des Eigenwiderstandes arbeitender Lokomotiven Konstruktion fur
Feld- und Iudustrie - Eisenbahnen. Die beweglicben Industrie- und Feldeisen-
bahnen in Preussen. Explosion einor Lokomotive.
Heft 4. 15. Februar 1887.
Die Eisenbahnen auf einer Tour um die Erde Konstruktion fur Feld- nnd In-
dustrie-Eisenbahnen. Zu: Die Ermittelung des Bremsweges und die Bremsdauer
fur Eisenbahnzuge mit durchgehender selbstthatiger Luftbremse.
HHaseHept (Ingenieur) Kiew.
1887. Heft 1. (Januar.)
Die Wiederinstandsetzung der Rader der Eisenbahnfahrzeuge. — Ueber die Eigen-
sohaften des Eisens alter Lokomotivkesselbleche. — Ueber den kaufmannischen
Tbeil des Eisenbahnwesens.
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r
Bacherschau.
327
UaxeRGpi,. (Iogenieur). Herausgegeben im Ministerium derVerkehrsanstalten in St. Petersburg.
Heft 9 und 10 (September and Oktober) 1886:
Protokolle des rusMschen Eisenbahnrathes. — Vereucb einer geschichtlicben Dar-
stellung der Fortsebritte im Bau und Betrieb der Eisenbabnen in den Haupt-
staaten Euro pas — Trockenlegung dea Bahnplanums anf einer Strecke der Eisen-
babn Tambow-Saratow. — Ueber die Trinkung der Eisenbabnsehwellen mit
Cblorzink. — Ueber die von der russiscben Technikerversammlung im Jahre 1886
vorgeachlagenen Vorschriften fur die Prufung der Stahlschienen. — Ueber die
Aufstellung von Bedingungen fur die Abnabme von Stahlschienen.
Journal of the Association of Engineering societies. Boston-
November 1886.
Cable Railways and discussion.
Journal des chemins de fer. Paris.
No. 1 bi« 7. (Vom 1. Januar bis 12. Febraar 1887.)
(No. 1 :) Le cinquantenaire des cbemins de fer. Chemins de fer des Etats-Unis.
(No. 2:) L'annee 1886. Le nouvel album de statistique graphique. (No. 5:)
Faut-il-reviser les conventions de 1883. Le cinquantenaire des chemins de fer
(No. 6:) Les chemins de fer beiges. Le Metropolitan. (No. 7:) Re"tablissemenl
de Fimpot sur la petite vitesse. Le rapport de M Prevet. Le cinquantenaire
des chemins de fer francais.
Monitore delle strade ferrate. Torino.
No. 51—7. (Vom 22. Dezember 1886 bis 12. Februar 1887.)
(No. 51:) Comitato superiore delle strade ferrate. Societa Italiana per le strade
ferrate della Sicilia. Tariffe ferroviarie. Le galerie dell Gottardo e dell' Arlberg.
(No. 1:) La Ferrovia del Monte Gcneroso. II traffico del Gottardo In difesa
dello Spluga. (No. 2 und 4:) Le Obligazioni ferroviarie. (No. 3 und 6:) Fer-
rovia Geno»a-Ventimiglia. Le staziooi ferroviarie di Torino. Liquidazioni ferro-
viarie. U Bilancio dci Lavori Publici. Traforo del Sempione. (No. 4:) Ancora
della galleria della ferrovia succursale dei Giovi. Forniture di materiale ferro-
viario. (No. 6:) Le tramvie italiane. I treni-tramways sulle ferrovie. (No. 7:)
Le costruzioni ferroviarie. La ferrovia del Sempione.
Organ fllr die Fortsebritte des Elsenbahnwesens. Wiesbaden.
1887. I. Heft.
Ueber Geleisverwerfungeo, ihre Ursachen un 1 die Mittel zu ihrer Bekampfunsr.
Scblafplatzwagen I. Klasse der Gebruder Gastell in Mainz. Bruch einer Bessemer-
stahlschiene in 17 Stucke durch einen dieselbe uberfahrenden Schnellzug. Personen-
wagen der Hollandiscben Ei.<enbahn mit Drebgestell. Radreifen-Starkemesser.
Scbauwecker's neueste patentirte Oeltropfvorrichtung fur Schieber und Kolben
der Lokomotiven. Studien uber die Wirkung der Eisenbabnwagenbrerosen.
Compound - Lokomotiven. Ueber die Feststcllung der Joy'scben Steuerung bei
gegebener Fullung. Die Wortbington- Pumpe.
Oesterreichlsche Eisenbahnseitnng. Wien.
No. 1—8. (Vom 2. Januar bis 20. Februar 1887.)
(No. 1 :) Die osterreichischen Eisenbabnen im Jahre 1886. Der Panamakanal
im Jahre 1886. Trans ports teuer in Ungarn. (No. 1 und 2:) Scblussprotokoll
der III. Konferenz zur Ausarbeitung eines internationalen Uebereinkommens uber
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328
Biicherschau.
■
den Bisenbahnfrachtverkehr. (No. 2:) Die Nebenbahnen in ihren Beziehungen
zu den Hauptbabnen. Statistik der Kurse der Transportaktien an der Wiener
Borse. (No. 2, 3 and 5:) Eicbenschwellen und Waldsubstanz. (No. 3:) Ueber
die Erkrankungsverhaltnisse der Beamten auf den Vereinsbahnen. Eine inter-
nationale Ausstelluog fur Eisenbabnen. (No. 4:) Die Oekonomie der Etsen-
schwelle. Konversion der ungarischen (Eisenbabnprioritaten. (No. 5 und 6:)
Statistik der osterreichischen Eisenbabnen far das Jabr 1885. (No. 5:) Tram
ways in Oesterreich. (No. 6:) Querschwellen-Oberbau aus alten Eisenschieuen.
Der Fahrpark der Vereinsbahnen und dessen Entwicklung innerbalb der Jabre
1864/84. Abonnementskarten nacb dem Kilometersystem bei \ier osterreichisch-
ungariscben Staatseisenbahngesellschaft. (No. 7:) Das neue Eisenbahngesetz
der Vereinigten Staaten von Atnerika. Die Einnabmen der osterreichisch-ungari-
scben Eisenbahnen im Jabre 1886. (No. 8:) Die ungarische Transportsteuer
und die Dooauvertrage. Dicnstunfahigskeits- und Sterbens - Statistik bei dem
Beamtenpersonal der Babnen des Vereins deutscber Eisenbabnverwaltungeu in
1885. Zentralabrechnungsbureau der osterreichisch-ungariscben Eisenbahnen.
Railroad Gazette. New -York.
No. 51. (17. Dezember 1886.)
Worn rail from track of Manhattan Elevated Railroad. Morrow's car brake.
Mogul passenger locomotive with wootten fire-box. The Portb bridge. Advan-
tages of interlocked signals. Profit and loss in cars. The conference comittees
interstate commerce bill. Steel-tired cab wheels. Triangulation and measurement
of the Forth bridge. Car mileage and cost of repairs.
No. 52. 24. Dezember 1886.
Transportation principles and legislation. Going back to flag. Growth of flour
exports at Baltimore and Boston. Boiler joints. Notes of the Michigan Central.
Boston passenger traffic. Locomotives built Schenectady. Master car painters
association.
No. 58. 31. Dezember 1886.
The year. Traffic statistics. Calling in the flagman. November accidents.
Railroad washouts. Throw of eccentrics. The full text of the interstate com-
merce bill. Car shop notes. Italian Railroad construction.
No. 1. 7. Januar 1887.
The discussion at the general time convention. The Abt rack-rail system. Safety
on the New-Tork Elevated Roads. Trial of an electric freight brake. The iron
trade of the United States in 1886. Notes at Aurora. The park electric freight
train brake. The Abt system of Railroads for steep inclines. The composition
of high explosive.
No. 2. 14. Januar 1887.
Large universal radial drill. The attempt to prohibit pools. The car coupler
question. The Hoosac tunnel consolidation. West -bound shipments in 1886.
The Baltimore and Ohio collision. A German view of American Railroads. Why
do angle bars break? The Abt system of Railways for steep incline. New- York
Railroad Commission. Railroads in Michigan.
No. 8. 21. Januar 1887.
Martin's anti-fire car heater. The Sonat and the Railroads. The long aud
short haul clause. Car heatiog. Tbe Mittenague accident The railjoint of the
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329
future. The Sherwin Williams paint works. August Borsig and German locomotive
building. The prevention of boiler incrustation. American society of civil en-
gineer's annual meeting.
Ho. 4. 28. Januar 1887.
Passenger locomotive, Caledonian Railway. Slack and elastic couplings. Onion
Pacific legislation. Torpedoes and distant signals. The Burlington experiments
on slack. Lighting passenger cars. Dressed beef and cattle traffic. The Massa-
chusetts Railroad Commission report. New Railroads built in 1886. Train
lighting by electricity. Experiments of effects of rail -joints in bridge strains.
Early American inquiry into the value of Railroads. Railroads in Equador.
No. 6. 4. Februar 1887.
The Ht Pilatus Rack Railroad. Express refrigerator car, Wickes patent. The
car coupler tribunal. The Norris locomotive. The eyesight of Railroad men.
Trunk line through shipments. Muir on the details of Railroad working. Western
Railway club. New-York Railroads in 1886. Maine Railroad Commission. Working
single track Railroads. American engineers in Japan.
H«. 6. 11. Februar 1887.
Derailment of steam-heated cars at Fredonia. N. Y. Steam inspection car. Are
independent wheels desirable? Railroad taxation in New Jersey. High speed
locomotives. The white river disaster. Railroad competition and New York
trade. The handling of Railway supplies. The interstate commerce bill reviewed.
Freight train brakes.
The Railway News. London.
No. 1198-1206. (Vom 18. Dezember 1886 bis 12. Februar 1887.)
(No. 1198:) Christmas holiday Railway arrangements. (No. 1199.) North
Eastern Railway. The Wabash Railway. Tramways in the United Kingdom.
A deserving charity. Railway law. Railway season ticket traffic. Scandinavian
Railway News. Railway Guides. The Railway rates bill. (No. 1199 und 1201:)
Railway employes in France. (No. 1200;) The weather and the Railways. The
past half- year's traffic returns. The revenue and net receipts of Tramways.
(No. 1201:) The new-year and the Railways. Electric lighting and the act of
1882. Coal traffic by Railway to London. (No. 1202:) Russian Railways
Purchase of Prussian Railways by the State. Oil on Railways. Railway pro-
blems. (No. 1203:) The interstate commerce bill. (No. 1204:) Mr. Grierson on
American Railway legislation. Railway rates in Mexico. (No. 1205) Scandina-
vian Railway notes. Clifford's history of private bill legislation. (No. 1206:)
American Railroad legislation. Railways in Ecuador. A new mode of working
points.
Rene commerciale, diplomatique et consulaire. Bruxelles.
8 — 10. Lieferung. Vom 15. Januar bis 5. Februar 1887.
(No. 8, 9 und 10:) Les tarifs interieurs italiens. (No. 9 und 10:) Les chemins
de fer, postes, telegrapbes et marine de Belgique en 1885. Le percement du
Simplon. (No. 10:) Congres international des chemins de fer francais en 1887.
Arehlv Ifir Elsenbahuwescn. 1S77. 09
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330
Bncherscbau.
Revue generate des cheinins de fer. Paris.
Heft 5. November 1886.
Note sur Impropriation du materiel dit aroericain au service de certains trains
express des reseaux europeens. Note sur: 1. I'emploi des scies sans fin pour le
travail des tnetaux dans les ateliers des cbemins de fer du Midi. 2. une nou
velle machine a essayer les reports, construite dans les memes ateliers. Note
sur le pont tournaut, a Pepaule de 17 m de longueur en usage a la Compagnie
du Nord. Resultats obtcnus en 1885 sur les reseaux des six compagoies prin-
cipales des cbemins de fer francaix. Resume d'uue etude sur le chemin de fer de
la ville de Berlin. Locomotive-tender, a deux bogies, systeme Fairlie, des cbe-
mins de fer secondares de TKtat Saxon a vojd de 0,75 m.
Heft tt. Deiember 1886.
Note sur le soutcrraiu de Pbilippeville. Application de l inducteur Postel- Vinay
'au services des cloches electriques Les locomotives compound et les experiences
de M. Borodine. Statistique de cbemins de fer allemands pour l'exercise 1884.
Sehweizerlsche Ranxeitnng. Zurich.
No. 25 bi> 7. Vom 18. Dezeraber 1886 bis 12. Februar 1887.
(No- 25:) Eisenbalmbauten in Rumanien. (No. 1 und 2=) Simplon- Bahn. Die
hydraulische Fernbatriebsanlage itn ncuen Zentralbahnhof zu Frankfurt a./M.
(No. 2 und 3:) Die kontinuirlicbe Bremse. (No. 4 und 5:) Dreigekuppelte Per-
soneuzuglokotnotivc der Schweizer - Nordostbabn. (No. 4=) Schmalspurbahn am
Sudahhange des Jura. (No. 5 und 6:) Die Strassenbahn Kriens - Luzern. Draht-
seilbahn auf den Burgeustock. (No. 6 und 7:) Seilbabn Lugano. (No. 7:)
Ueber den Bau grosser Tunnels vermittelst Verwendung komprimirter Luft.
Wochenblntt fOr Baukunde. Frankfurt a./M.
No. 18 bis 15. Vom 11. bis 18. Februar 1887.
(No. 13:) Ueber Ausfuhruugen von Kunstbauten bei Eisenbahnen. (No. 18:)
Ueber Betriebssicherheit.
Wochenschrift des osterreichischen Ingenieur- und Architekten-Yereins. Wien.
No. 6. Vom 11. Februar 1887.
Neuere Kuppclungsvorricbtungeu fur Eisenbahnfahrzeuge.
Zeltechrift des Architekten- and Ingenieur- Verelns. Hannover.
1887 Heft 1.
Der Schiflsverkehr auf dem Rheine an der Ruhrmundung.
Zeitschrift fur Baunesen. Berlin.
1887. Heft 1-8.
Ueber den Transport und das Verladen der Steinkohlen. Berechnung des Eisen-
bahn-Oberbaues.
Zeitachrift fllr Lokal- nnd Strasscnbahnwesen. Wiesbaden.
1886. Heft 8.
Strassen - Kisenbahnbauten in Berlin. Die Bilanz der Strasseneisenbabnen uach
dem heutigeu Aktienrecht, Betriebsresultate der Schmalspurbahnen. Elektrischer
Stt assenbahnwagen - Betrieb Beispiele ausgefubrter Betriebsmittel und inter -
essanter Einrichtungen.
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Bucherschau.
331
Zeitschrift fHr LokomotlvfBhrer. Hannover.
Heft 8. (Januar 1887.)
Lokomotivtypen. Die Arlbergbahn. Die Ilarzer Zahnradbahn.
Zeit&chrift des Ssterreiehischen Ingenienr- end Architekten-Yereins.
1886. Heft 3.
Die Donaukanal - Kettenbrficke der Wiener Verbindungsbabn.
MypHAJD MHHECMBH nymen; cooGircenifl. (Zeitschrift des russischen Ministeriums der Ver-
kehrsaustalten.)
Diese seit 1. Januar 1887 wdcbentlich erscbeinende Zeitschrift enthalt ausser amt-
iichen Yeroffentlicbungen , Protokollon des Landeseisenbabnraths und kleineren Mit-
theilungen in den No. 1 — 4:
Mittheilungen fiber Bau und Betricb der Nikolaibahn in der ersten Zeit. — Der
(Jrundsatz ties staatswirtbscbaftlichen Nutzens in seiner Anwendung auf Tarif
fragen und Veretaatlichung der Eisenbabnen. — Das Verladen von Kohlen im
Rotterdamer Hafen. — Das Kisenbahnnetz Europas am 1. Januar 1886. — Eisen-
bahnschwellen aus alten Schienen.
Zeitschrift fflr Trangportwesen and Strasaenbau. Berlin.
No. 1—6. (Vom 1. Januar bis 20. Febniar 1887.)
(No. 1 :) Eiuige Beitrage zur Frage der Schmalspurbabnen. Die Tramways in
(Jrossbritannien. (No. 2:) Elektriscbe Strasseneisenbahnen. Entwicklung des
Sekundarbahnwesens im Konigreich Sacbsen. (No. 3, 4 und 5:) Die New-Yorker
Hochbahnen. (Nr. 3, 4, 5 und 6:) Die Organisation des belgischen Nebenbahn-
wesens. (No. 3:) Transportable Bahnen in Frankreich. (Nr. 6:) Taubabnen in
New York.
Zeitnng des Vereins Denteeher Eisenbahnverwaltungen. Berlin.
Die No. 1—15 vom 5. Januar 1886 bis 23. Februar 1887 enthalten ausser den regel-
massigen Nacbricbten aus dem Deutscben Reicb, Oesterreich-Ungarn u.s.w., Prajudizien.
offiziellen Anzeigen und dergleichen, nacbstehende Abhandlungen :
(No. 1:) Zuro neuen Jabr. Betriebseroffnungen in 1886. Ueber Wassergas-
beleucbtung. Eine Koukurrenz Frankreicbs gegen die Qottbardlinie. (No. 2:)
Die Simplonbabn. Statistik der Rundreisebilletle. Gefabr fur Damen beim Aus-
steigen aus Personenwagen. K. K. osterreicbiscbe Staatsbabnen 1885. Sudbahn-
Geschaftsbericbt 1885. Oesterreicbiscb - ungariscbe Staatsbabngesellschaft. Rigi-
babn. Eine Eisenbahn fiber den Septimer oder fiber den Splfigen nach Landeck?
Die Kongobabn. Aus dem elektrotechniscben Verein. (No. 3.) Die Ohrenerkran-
kungen der Eisenbahn bed ienste ten. Schlafwagenbetrieb auf der Strecke Berlin-
Breslau-Oderberg. (No. 3 und 4:) Eicbenschwelle und Waldsubstanz. (No. 4:}
Internationales Eisenbahnfracbtrecht. (No. 5:) Scbneeverwebungen der Eisen-
bahneu. Praktiscbe Ausbildung der Eleven und der Regierungs - Bauffihrer des
Maachinenbaufacbes in Preussen. Maassnahmen zur Erhohung der Sicberbeit des
Eisenbahnbetriebes. Vorrichtung zur Trennung eines fabrenden Zuges in mehrere
Theile. Das niederlandische Eiseubabnnetz. Zur Geschicbte der danischen Eisen-
babnen. (No. 6:) Aus dem Etat der preussischen Staatsbahnen fur 1887/88.
Aus den Gescbaftaberichten deutscber Sekundarbahnen. Das australiscbe Verkebra-
wesen (No 7:) Die Erkrankungsverbaltnisse der Beamten auf den Vereins-
22*
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332
Bucherschau.
babnen im Jabre 1885. (No. 8:) Orientalische Anscblussbabnen. Internationale
Ausstellung fur Eisenbahnen in Paris. (No. 9:) Das Eisenbahutarifwesen.
Eisenbahnunfall auf der Berliner Dampfstrassenbahu. Das Simplonprojekt nnd
die Betheiligung Italiens. (No. 10 0 Zur Frage der Uebertragbarkeit der Retour-
billets. (No. 11:) Tecbniscbe Einbeit im Eiaenbahnwesen. Die Berliner Stadt-
bahn im ersten Jahrfunft. (No. 12:) Die Kilometer-Abonnements der pririlegirten
osterreicbiscb-ungariscben Staatseisenbabngesellschaft. Preussischer Qesetzentwurf
betreffend den weitern Erwerb von Priyateisenbabnen fur den Staat. Preussischer
Oesetzentwurf betreffend die weitere Herstellung nener Eisenbabnlinien fur Rech-
nung des Staates und sonstige Bauausfubrungen auf den Staatseiseubahnen.
Zentralabrecbnungsbureau der osterreicbiscb-ungariscben Eisenbabnen. Spaniscbe
und portugiesiscbe Eisenbabnen im Jahre 1886. Die egyplischen Eisenbabnen in
den Jahren 1877 — 1885. (No. 13:) Versucbslegungen eiserner Querscbwellen.
Vertrag zwischen Preussen und Sacbsen, betreffend die anderweite R eg e lung der
Verhaltnisse der Beriin-Dresdener Eisenbahn. Die internationale Ausstellung fur
Eisenbahnen in Paris. Die Finnlandiscben Eisenbahnen. (No. 14:) Die Eisen-
bahnen im Gr088herzogthum Baden. Brennmaterialienfrequenz der Stadt Berliu
fur das Jahr 1886. Personal der englischen Eisenbahnen. !(Nr. 15:) Der deutache
Eisenbahn -VerkebraTerband. Schneewehen und Eisenbahnen. Die Eisenbabnen
Nord-Amerikas im tahre 1886.
Draekfehlerberichtiininv.
Seite35 No. 16 in Spalte „Gesamtntausgabe" muss es heissen: 12337 .4/ statt 22337.
Seite 132 Zeile 32 von oben muss es heissen einer statt keiner.
H«rausg«geb«o im Aaftrag* dM KSniglichen Minlstenu tn* der offentlicben Arbfiten.
Carl H«ym»nna V«rl««, Berlin W. - Gedruckt b«i Julian Slttenfold, Berlin W.
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Oas neue amerikanische Bundeseisenbahngesetz.
Der nach steh end abgedruckten Uebersetzang des fur das Gebiet der
Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Gesetzes vom 4. Februar
1887, betr. die Regelnng desVerkehrs (sog. Interstate Commerce
Law), schicken wir einige Worte zur Erl&uternng vorans. Das Gesetz ist das
Ergebniss Jahre lang fortgesetzter Bestrebungen in beiden H&usern des
Kongresses der Vereinigten Staaten, einen gewissen Einflnss der Bnndes-
gewalt anf die immer m&chtiger heranwachsenden grossen Eisenbahnge-
sellschaften za gewinnen. Das Eisenbahnwesen nnterstand in den Ver-
einigten Staaten bisher nahezu ansschliesslich*) der Gesetzgebung der
Einzelstaaten. Den ans der unumschrankten Freibeit der Eisenbahnen
in Ban, Verwaltung nnd Betrieb erwachsenen argen Missstanden (darnnter
vor allem die vOllige Unsicherheit nnd Ungleichmassigkeit der Tarife, die
maasslose Ausdehnung der heimlicben Begunstigungen einzelner Versender,
die wilde Speknlation in Eisenbahnwerthen, die von Jahr zn Jabr in
grdsserem Umfange hervortretende Bildnng von Verkehrsmonopolen in den
Handen weniger Privatpersonen) konnte zun&chst nur gestenert werden
durch gesetzgeberische Maassnahmen der Einzelstaaten. Von diesen bat
denn aoch nach nnd nach die Mehrzabl Eisenbahngesetze erlasseo,
Gesetze allerdings mit ganz verschiedenem Inhalte, nnd mit Geltnngskraft
nnr far die innerbalb des Einzelstaates belegenen Strecken der Eisenbahnen
and den ansschliesslich anf diesen sich bewegenden Verkehr. Im Jahre 1886
stand die Sacbe so, dass von den 39 Staaten nnd 7 Territorien der Union
(ansscbl. Alaska), 16 fiberhaupt keine Eisenbahngesetze hatten.**) Von
den ubrigen 30 hatten 5 (Nevada, Nord Carolina, Oregon, Texas nnd das
Territorinm Montana) gesetzliche Bestimranngen fiber die Regelung der
Eisenbahnverb<nisse getroffen, die ubrigen 25 ausserdem ancb BehSrden
*) Nur zweima), am 15. Juli 1866 und am 1. Oktober 1873 hat der Eongress
knrze Bestiramungen fiber den zwischenstaatlichen Eisenbahnverkehr erlassen.
**) tergl. Report of the Senate Select Committee on Interstate Commerce. (1886)
S. 64 ff.
ArthiY far Ei»«nb»howeien. 1887. 90
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334
Das neue amerikaniscbe Bundeseisenbahngesetz.
eingesetzt, welchen die Ausffihrung der Gesetze und die Beaufsichtigung
der £i8enbahnen innerhalb der Grenzen der Gesetze obliegt. Die Staaten,
in welchen derartige Behdrden — Railway Commissions — be-
stehen, sind: Alabama, California, Colorado, Connecticut, Dacota, Georgia,
Illinois, Jowa, Kansas, Kentucky, Maine, Massachusetts, Michigan, Minnesota,
Mississippi, Missouri, Nebraska, New Hampshire, New York, Ohio, Rhode
Island, Sfid Carolina, Vermont, Virginia und Wisconsin. — Soweit aber
der Verkehr der in diesen Staaten belegenen Eisenbahnen die Grenzea
derselben uberschritt, und sich durch zwei oder mehrere Staaten oder
Territorien bewegte, — und dies trifft fur den Verkehr gerade der grossten
und wichtigsten Eisenbahnen am ersten zu — war derselbe einer Be-
schrftnkung durch Gesetze fiberhaupt nicht unterworfen, seine Regelung
der freien WillkQr der Eisenbahnen flberlassen.
Diesem Zustande konnte nur durch ein Bundesgesetz ein Ende
gemacht werden. Die Berechtigung der Bundesgewalt znm Eriass eines
solcben wird aus der Bestimmung in Art. 1 § 8 der Verfaasungsurkunde
hergeleitet, wonacb „der Eongress die Befagniss hat, Bestimmungen zu
treffen fiber die Regelung des Verkehrs mit fremden Landern, zwischen
den verschiedenen Staaten und mit den Indiaoerstammen". Seit
langer als 10 Jahren besch&ftigt sich der Eongress mit dieser Angelegen-
heit. Nach wiederholten vergeblichen Anlaufen wurde im Winter 1877/78
ein Gesetzentwurf fiber den Gegenstand im Reprasentantenhause vom Abg.
John H. Reagan (Texas) eingebracht und damals in diesem Hause ange-
nommen, vom Senate abgelebnt. In den folgenden Jahren brachte Reagan
abnliche Entwurfe ein, welche in Ausschfissen vorberathen, durch Entwfirfe
anderer Abgeordneter gefindert und erganzt worden sind, ohne dass sich
der Eongress fiber die Annahme eines Entwurfs schlussig machen
konnte. Erst eine vom Senator fur Illinois, S. M. Cullom, dem Senate
gegenfiber ausgebende Anregung gab der Sache eine gunstigere Wendang.
Auf seinen Antrag fasste der Senat am 17. Mfirz 1885 den Bescbluss,
einen besonderen Ausschuss zur Untersuchung der Verhaltnisse des Ver-
kehrs zwiscben den Einzelstaaten einzusetzen. Der Ausschuss wnrde am
21. Marz 1885 ernannt, und erstattete nach eingehender Untersncbung
einen ausfuhrlichen Bericht,*) welcher am 18. Januar 1886 dem Senate
zngleich mit einem neuen Gesetzentwurf — der sog. Cullom Bill —
znging. Dieser Eotwnrf wurde vom Senate mit einigen Aenderungen am
12. Mai 1886 angenommen, gelangte an das Reprasentantenbaus, welches
auf einen unter dem 22. Mai 1886 erstatteten Bericht hin aber einen
anderen, wiederum vom Abg. Reagan ausgehenden Entwurf annahm.
Die Angelegenheit gelangte nunmehr an den, aus Mitgliedern beider Hauser
•) Der Bericht bildet nebst Anhangen 2 starke Bande vou zusammcn 1952 Seiten.
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Das neue amerikanische BundeselseDbahngesetz. 335
bestehenden Vermittlungsausschuss (Conference Committee), welcher sich
onter Znstimmnng beider Antragsteller fiber einen gemeinsamen Entwnrf
einigte, und denselben am 15. Dezember 1886 dem Senate vorlegte. Der
Senat hat diesen Entwnrf am 14. Jannar mit 43 gegen 15 Stimmen, das
Reprasentantenhaus am 21. Jannar mit 219 gegen 41 Stimmen unver-
andert angenommen, der President der Repnblik das Gesetz am 4. Febrnar
1887 vollzogen.
Die Bestimmungen der 24 Paragrapben des Gesetzes sind zweierlei
Art; sie betreffen theila das materielle Eisenbahnrecht, insbesondere
die Eisenbahntarife, theils die Einsetznng eines Bnndesamta ffir den
zwischenstaatlichen Verkehr (Interstate Commerce Commission). § 1
entbalt die Festsetznng, dass das Gesetz sicb nnr anf den zwischen-
staatlichen Verkehr bezieht, nnd dass alle Fracht- nnd Gebubrens&tze ffir
den Personen- und Guter verkehr vernfinftig nnd billig (reasonable and
just) sein mussen. Im § 23 werden die Geldmittel fur die Ansffibrung des
Gesetzes angewiesen, im § 24 der Zeitpnnkt seines Inkrafttretens fest-
gestellt,
DasBnndesamt (§§ 9, 11 bis 21) besteht ans ffinf vom Prasidenten der
Vereinigten Staaten nnter Znstimmnng des Senates anf die Daner von je 6
Jahren ernannten Mitgliedern.*) Die Amtsdauer der zneret ernanntenMitglieder
i«t eine entsprecbend kfirzere, so dass schon nach zwei Jahren regelmassig
alljahrlich ein Mitglied ausscbeidet. Der Sitz des Amts ist die Bnndes-
haaptstadt Washington. Die Mitglieder beziehen eine feste Besoldnng; sie
dfirfen an der Verwaltung einer Eisenbahn nicht betheiligt sein, anch
keinerlei Eisenbahnaktien- oder Prioritaten besitzen. Die Befugnisse des
Amtes bestehen im wesentlichen in dem Rechte der Einsicht in die Ge-
seh&ftsfuhrnng der Eisenbahngesellscbaften, der Einfordemng von Jahres-
berichten seitens derselben, fur welche bestimmte einheitliche Formen vom
Amte festgestellt werden k5nnen, nnd der Entgegennahme nnd Unter-
suchung von Beschwerden fiber die Eisenbahnen. Das Amt hat Vorschlage
mr BeseitignDg der zn seiner Kenntniss kommenden Missst&nde zn machen,
nnd, soweit das Gesetz solche vorschreibt, Straffestsetzongen gegen die
Eisenbahnen zn treffen, deren An sf fin rung, den ordentlichen Gerichten ob-
liegt Die Entscheidnngen des Amtes sind in der Kegel schriftlich aufzu-
setzen und anf Verlangen der Betheiligten zn veroffentlichen. Alljahrlich
hat das Amt fiber seine Thatigkeit einen zur Vorlage an den Kongress
be8timmten Bericht zn erstatten.
Von den materiellen Bestimmnngen ist wohl die wichtigste die, dass
die Eisenbahnen verpflichtet werden, alle ihre im zwischenstaatlichen Ver-
Die Ernennung der Mitglieder ist am 22. Marz d. J. erfolgt. Vorsitzeuder ist
der frfibere Oberbundesrichter Coo ley, auch die vier anderen Mitglieder sind Joriaten.
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336
Das neue amerikaniscbe Bundeseisenbahngesetz.
kehr geltenden „vernunftigen and billigen" Tarife za verdfFentlichen und
fur das Publikum znr Kenntniss aufzolegen, auch Exemplare derselben
dem Bundesamte einzureichen. In Znknnft mussen Tariferhdhungen 10
Tage vor ihrem Inkrafttreten verOffentlicht werden. Fur Tarifermassigungen
ist eine solche Frist nicht vorgeschrieben. Die Anwendang nicht ver-
offentlichter Tarife, sei es ermassigter, sei es erhOhter, ist nntersagt; sie
berechtigt den hierdurch Geschadigten znr Forderung von Schadenersatz,
die znwiderbandelnde Eisenbabn macbt sich ansserdem eines Vergehens
schuldig, fur welches in jedem einzelnen Falle eine Geldbusse bis anf
Hohe von 5 000 Dollar (21 250 J£) festgesetzt werden kann. Tarifer-
massignngen far Offentliche, far wohlth&tige, far religiose Zwecke, sowie
die Ansgabe von ermassigten Abonnementsbillets n. dergl. fallen jedoch
nicht nnter dieses Verbot. Eine Umgehung dieser Bestimmnngen durch
kunstliche Unterbrecbnng der zwischenstaatlichen Transports an den
Grenzen der Einzelstaatea ist verboten nod strafbar.
Wahrend die vorstebendcn Bestimmnngen des neuen Gesetzes in der
letzten Zeit anch von Seiten der Eisenbahnen nnr vereinzelt angefochten
sind, baben die §§ 4 und 5 noch wahrend der Berathnngen des Kongresses
einen so lebhaften Widersprnch eriahren, dass es eine Zeit lang den An-
schein gewann, als ob das Znstandekommen des Gesetzes an diesen beiden
Paragraphen scheitern werde. Der erstere Paragraph (Short banl clause
genannt) bestimmt, dass nnter wesentlich gleichen Verhaltnissen nach einer
vorliegenden Station einer Strecke nicht mehr an Gesammtfracht erhoben
werden darf, als nach einem daruber hinans liegenden Bestimmungsorte.
Ansnahmen von dieser Regel darf das Bundesaufsichteamt gestatten. Der
§ 7 (die sogenannte Anti pooling clause) erklart Verbftnde der in Wett-
bewerb stehenden Eisenbahnen uber Verkehrstheilnngen (Pools) far verboten
and strafbar. Die Strafe betragt bis zn 5 000 Dollar fur jeden Tag, an
welchem ein soldier Verband fortdanert.
Das letztere Verbot, welches erst im Lanfe der Berathnngen des
YermittluDgs-Ansschusses auf Antrag des Abgeordneten Reagan and im
Widersprnch mit der Auffassung des Untersuchungsansscbnss des Senates
aufgenommen ist, berubt auf der Abneigaug des verkehrtreibenden Publi-
kums gegen die sogenannten Pools. Man befurchtete vielfach, dass dieselben
eine ErhOhung der Frachten — in Folge der Beseitigung des Wettbe-
werbs — und eine Starkung der Monopolneigungen zur Folge haben wur-
den, Befurchtungen, welche durch die Erfahrungen mit den zur Zeit be-
stehenden derartigen Verbanden bis jetzt allerdings nicht gerechtfertigt
scheinen. Die Verbande haben vielmehr im Allgemeinen eine wohlthatige
Wirkung ausgeubt, insbesondere zur Verminderung von Tarifkriegen und
znr Herbeifuhrung einer grdsseren Stetigkeit und Oeffentlichkeit der
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Das neue amerikanische Bundeseiaenbabogesetz.
337
Frachten nnd Beseitigung von Refaktien beigetragen. Die Eisenbahnen
befurchten von einer strengen Durchffihrung dieses Verbotes ein Wieder-
aafleben verheerender Tarifkriege, and sinnen anf Mittel nnd Wege, sich
mit demselben abznfindeo.
Bezuglich des § 4 glanbt man schon jetzt sich davon fiberzeugt zn
baben, dass derselbe fur die Eisenbahnen unschadlicb sei, sie in der Tarif-
freibeit nicbt zn sehr beschrfinke. Die Worte „unter wesentlich gleicben
Umstanden nnd Bedingungen" (under substantially similar circumstances
and conditions) gewahren allerdings der Ansleguog einen sehr freien
Spielraum, nnd fur Nothfalle steht es, wie bemerkt, dem Amte zu, ooch
weitere Ausnahmen von der Regel zu gestatten.
Eine wesentliche Besserung der Eisenbahnzustande in den Vereinigten
Staaten wurde es — dies muss man zugeben — zur Folge haben, wenn
in Veranlassung des neuen Gesetzes die Tarife fur den durchgehenden
Verkehr in der That veroffentlicht, wenn das Refaktienunwesen beseitigt
oder auch nur wesentlich eingeschrankt werden sollte. Eines bescheidenen
Zweifels, ob dies gescbieht, wird man sich aber nicht erwehren konnen.
Sollte es einem einzigen, aus ffinf Mitgliedern bestehenden Amte, wirklich,
aoch bei Aufwendung ungewdhnlichen Geschicks und ubermenschlicher
Arbeitskraft, mOglich sein, eine einigermaassen wirksame Aufsicht fiber
ein Bisenbahnnetz von jetzt rnnd 220 000 km, fiber 1 500 bis 1 600 ver-
Behiedene Eisenbahn-Aktien-Gesellschaften auszufiben? Nach den in euro-
paischen L&ndern mit der Staatsaufsicht fiber die Eisenbahnen ge-
macbten Erfahrungen wird man diese Frage nur vern einen kOnnen.
Cnter diesem Gesichtspunkte wird es auch verstandlich, dass die mftch-
tigen Eisenbahngesellschaften , die allgewaltigen EisenbahnkOnige in den
Vereinigten Staaten, dem Erlass dieses Bundesgesetzes neuerdings keinen
nachdrficklicheren Widerstand entgegen gesetzt haben. Die gegen ihr Ge-
bahren anfs Aeusserste gereizte Offentliche Meinung verlangte immer stfir-
mischer ein solches Gesetz. Sie wird sich einstweilen beruhigen, das Ge-
setz zu besitzen, und, wenn die Eisenbahnen einigermaassen geschickt vor-
gehen, wird es immerhin einige Jahre dauern kOnnen, bevor es jedermann
Mar wird, dass ungeachtet des Gesetzes auch in den Vereinigten Staaten
— wie in England nach der Regulation of Railways Act von 1873 —
alles im Eisenbahnwesen im wesentlichen beim Alten geblieben ist.
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338
Das neue amerikanische Bundeseisenbahngesetz.
Das Gesetz vom 4. Februar 1887 lautet in wortgetreuer Deber-
setznng, wie folgt:
Gesetz vom 4. Februar 1887, betreffend die Regelung des Yerkehrs.
§ 1. Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle gemeinen Fracbtfuhrer („Commou
Carriers"), welche Personen oder Guter, sei es ausschliesslich auf Eisenbabnen, oder theils
auf Eisenbahnen und tbeils auf Wasserstrassen unter gemeinsamer Verwaltung darcbgehend
von einem Staate oder Territorium der Union oder dem Bezirke Columbia nach einem
anderen, oder von einem Orte in den Vereinigten Staaten nach einem Nachbarlande, oder
Ton einem Orte in den Vereioigten Staaten durcb ein Nachbarland nach einem andera
Orte in den Vereinigten Staaten befordern oder verschiffen, ferner auf die gleicbartige Be-
forderung von Gutern von einem Orte in den Vereinigten Staaten nach einem fretnden
Lande, welcbe zunacbst von dem gedachten Orte nach dem Verscbiffungshafen gefabren,
oder umgekebrt von einem fremden Lande nach den Vereinigten Staaten verschifft und von
dem Einfubrhafen nach einem Orte in den Vereinigten Staaten oder einem Nachbarlande
gefahren werden.
Dagegen findet das Gesetz keine Anwendung auf die Beforderung von Personen oder
Frachtgutern sowie die Cebergabe, Ablieferung, Aufbewahrung oder sonstige Behandlung
von Frachtgutern, soweit solche lediglich innerhalb der Grenzen eines einzelnen Staates und
nicbt zwiscben einem Staate oder Territorium und einem fremden Lande erfolgt.
Das Wort ^Eisenbahn" schliesst in dieaem Gesetze alle Brucken und Fahren ein,
welche in Zusammenbang mit einer Eisenbabn benutzt oder betrieben werden, ebenso auch
die von einer Eisenbahn betriebenen, gepachteten oder sonst ihr geborigen Babnen. Dai
Wort „ Beforderung* begreift alle Maassnabmen in sich, welcbe zur Verladung oder Fortbe
wegung dienen.
Alle Gebubren, welcbe fur solche Beforderung und in Verbindung damit fur Empfau^
und Ablieferung, fur Aufbewahrung und Verladung berecbnet werden, mussen vernunftig
und billig sein. Die Erhebung ungerechter und unangemessener Satze ist gesetiwidrig und
verboten.
§ 2. Falls ein gemeiner Fracbtfuhrer mittelbar oder unmittelbar durch besondere
Frachtsatze, Nachlasse oder Ruckvergutung irgend einer Person fnr geleistete Beforderung
grossere oder geringere Kosten berechnet, als einer anderen fur den gleichen gleichzeitig
bei Beforderung derselben Giiterart unter ahnlicben Umstanden geleisteten Dienst in Rech-
nung gestellt werden, so ist er einer ungerecbten und gesetzwidrigen Bevorzugung schuldig.
§ 3. Es ist gesetzwidrig, wenn ein gemeiner Fracbtfuhrer irgend einer Person, Gesell-
scbaft, Handlung, Korperschaft oder Oertlichkeit , oder irgend einem besonderen HandeU-
zwcige in irgend eiuer Weise einen ungebubrlicben oder unangemessenen Vorzug einraumt,
ebenso, wenn er denselben einen ungebubrlicben oder unangemessenen Scbaden oder Nach-
theil zufugt.
Alle den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfenen gemeinen Fracbtfuhrer sind nacb
Maassgabe der ihnen zustehenden Befugnisse verpflichtet, alle vernunftigen, geeigneten und
gleichmassigen Erleichterungen fur den Verkebr zwiscben ibren Linien, sowie fur den
Empfang, die Beforderung und die Ablieferung von Personen und Gutern nach und von
ibren Strecken und Anschlussbabnen zu gewahren, und den letzteren dieselbeu Frachtsatze
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Das neue amerikanische BundeseisenbahDgesetz. 339
uod Gebfihren zu berechnen, wekhe sie fur ihre eigenen Strecken erheben; jedoch sind
die gemeinen Fracbtfuhrer nicht verpflichtet, anderen, das gleiche Gescbaft betreibenden
Frachtfohrera die Benutzung ibrer Schienen und ibrer Bahnhofsanlagen zu gestatten.
§ 4. Es ist gesetzwidrig, wenn ein den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfener
gemeiner Fracbtfuhrer for die Befdrderuog von Reisenden oder von Frachtgutern gleicber
Art unter wesentlich gleicben Cmstanden und Bedingungen for eine kfirzere Strecke einen
boberen Gesammtfrachtsatz berechnet oder empfangt, als fur eine langere Strecke auf der-
selben Linie, iu derselben Ricbtung und vorausgesetzt, class die kfirzere Strecke eioen Tbeil
der langeren Strecke bildet.
Diese Bestimmung soil aber nicht so gedeutet werden, als ware ein gemeiner Fracbt-
fohrar berecbtigt, fur eine kurzere Strecke eine ebenso bobe Vergutung zu berechnen und
tu empfangen, wie fur eine langere. Er ist indesseo berecbtigt, bei dem durcb dieses
Gesetz eiogesetzten Bundesamte in besonderen Fallen , nacb Untersuchung durch das Amt,
fur die Befdrderuog von Reisenden und Gfitern auf langeren Strecken geringere S&tze zu
berechnen, als fur kurzere.
Das Amt hat von Zeit zu Zeit festzustellen , bis zu welchem Dmfange ein derartiger
gemeiner Fracbtfuhrer von der Beachtung der Bestimmungen dieses Paragrapben entbunden
werden kann.
§ 5. Es ist gesetzwidrig fur die den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfenen
gemeinen Frachtffibrer, mit anderen Frachtfuhrern einen Vertrag, eine Vereiobarung oder
sine Uebereinkunft zu schliessen fiber Verkebrsgemeinschaften (poolings) zwischen ver-
tcbiedenen und mit einander in Wettbewerb stebenden Eisenbahnen > sowie fiber eine Ver-
tbeilnng der gesammten Rob- oder Reineinnahmen , oder eines Tbeiles derselben unter die
•inzeluen liabnen. Im Falle gleicbwobl derartige Vereinbarungen abgeschlossen werden,
bildet jeder Tag der Fortdauer derselben eine besondere Uebertretung.
§ 6. Alle den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfenen gemeinen Frachtffibrer
sind verpflichtet, Tabellen zu drocken und zur offentlichen Einsichtnahme bereit zu balten,
sus welchen die Frachtsatze und sonstigen Gebfihren fur die Beforderung von Personen
und Gfitern zu ersehen siud, welche der Frachtffibrer aufgeetellt hat, und welche zur Zeit
auf den, diesem Gesetze unterworfenen Eisenbahnen (vgl. § 1) in Geltung stebeo. Diese^
vie vorbemerkt ged ruck ten Tabellen mfissen deutlich die Eisenbabnstationen bezeicbnen,
ivischen welchen Guter und Reisende befdrdert werden, sie mussen die auf der Eisenbatin
geltende Guterklassifikation enthalten und getrennt davon die Bahnhofsgebuhren und Fest-
Ktzungen, welche in irgend einer Weise die Berechnung der Gesammtfracht oder eines
Theils derselben, sowie der Gebfihren, andern, beeinllussen oder bestimmen. Die Tabellen
lind deutlich mit grossen Schriftzeichen , mindestens von der Grosse der gewobnlichen
Cicero-Schrift, zu druckeu, auch mussen auf jedem Bahnhofe und an jeder Station der
tetreffendeu Eisenbahnen Exemplare for das Publikum an solchen Orten aufliegen, an
velcben dasselbe von den Tabellen bequem Einsicbt nebmen kann.
Alle den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfenen gemeinen Frachtfuarer, welcbe
in den Vereinigtep Staaten Frachtgiiter annehmen zur Beforderung durch ein fremdes
Laud an einen anderen Platz in den Yereinigten Staaten, sind verpflichtet, in derselben
Weise ibre Frachtsatze zu drucken und zur offentlichen Einsicbt an alien Bahnbofen, an
velcben derartige Guter angenommen werden, aufzulegen. Die Fracbttabellen mussen die
dorcbgehenden Frachtsatze nach alien den jenseits des Auslandea belegenen Platzen der
Yereinigten Staaten enthalten, nach welchen Guter zur Beforderung angenommen werden;
Wis die durcbgehenden Frachtsatze ffir solcbe Gfiter in dieser Weise nicht veroffentlicht
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Das neue amerikanische Bundeseisenbahngesetz.
sind, so sind die Guter, wenn sie vom Auslande wieder in die Vereinigten Staateo ein-
treten, zollpflichtig gleich auslandischen Erzeugnissen. AUe dieser Bestimmung entgegen-
stebenden Gesetze werden hiermit aufgeboben.
Erbohungen der in Gemassheit der vorstehenden Bestimmungen anfgestellten und ver-
offentlicbten Fracbt- und Gebfibrensatze konnen erst nacb Torberiger zebntagiger Veroffent-
licbung eingeffihrt werden. In der Veroffentlicbung mussen deutlich sowohl die Aenderungen
der geltenden Frachtsatze, als die Zeit, zu welcber sie in Kraft treten sollen, aopegeben
werden. Die Aenderungen siDd zu bewirken 'durcb den Druck von neuen Tabellen oder
durch deutliche Vermerke auf den in Geltuug stehenden und zur offentlichen Einsicbt auf-
iegenden Tabellen. Ermassigungen in den Fracbt- und Gebfibrensatzen konnen obne
vorherige Veroffentlicbung eingefubrt werden, doch sind dieselben sofort offentlich bekannt
zu macben und die Aenderungen in derselben Weise ausserlicb zu bemerken, wie dies fur
Erbohungen vorgeschrieben ist.
Hat ein gemeiner Frachtffibrer seine Gebfibren- und Frachtsatze in der vorgescbriebeoen
Art vorschriftsmissig offentlich bekannt gemacbt, so gilt als gesetzwidrig , wenn er fur
irgend jemand hohere oder gerinpere Vergutung fur die Beforderung Ton Reisenden oder
Gfitern in Rechnung stellt, verlangt, einzlebt oder empfangt, als in den veroffentlichten zur
Zeit in Geltung stebenden Frachttabellen entbalten aind.
Jeder den Hestimmungeu dieses Gesetzes unterworfene gemeine Frachtfuhrer ist ver-
pflicbtet, dem nachstebend erwahnten Amte Exemplars der in Gemassheit Torstehender
Bestimmungen anfgestellten und veroffentlichten Fracbt- und Gebfibrentabellen einzureicben
und dem Amte unverzfiglicb alle Aenderungen derselben anzuzeigen. Ebenso sind dem-
selben einzureichen alle Vertrage, Yereinbarungen und Uebereinkunfte mil anderen gemeinen
Fracbtffihrern in Bezug auf irgend einen der durch dieses Gesetz betroffenen Verkebre oder
eioen Tbeil derselben.
In Fallen, wo Reisende oder Gnter fiber zusammenbanpende Strecken befordert werden,
welcbe von mebr als einem gemeinen Frachtfuhrer betrieben werden und die einzelnen
Inhaber der Terschiedenen Strecken gemeinsame Fracht- und Gebuhrensitze fur solche
zusammenhfmgende Strecken aufstellen, sind Exemplare dieser gemeinscbaftlicben Tarife in
derselben Weise dem gedachten Amte einzureichen. Anf Anordnung des Amtes sind der-
artige ihm eingereichte Verbandstarife, soweit es dies fur erforderlich erachtet, gleichfalls
durch den gemeinen Frachtfuhrer zu veroffeotlichen ; das Amt bat von Zeit zu Zeit An-
ordnung zu treffen, in welchem Cmfange und an welchen Platzen diese offentlichen Be-
kanntmacbungen stattfinden mussen. Kein an einem solchen Verbandstarife betheiligter
Frachtffibrer ist verantwortlich daffir, wenn ein anderes der zu dem Vorstande gehorigen
Hitglieder von den vereinbarten und veroffentlicbten Frachtsatzen sich Abweichungen zu
Scbulden kommen lasst.
Falls irgend ein gemeiner Frachtffibrer es unterlasst oder sich weipert, seine Gebuhren-
oder Frachtsatze nacb den Vorschriften dieses Gesetzes zu veroffentlichen , so ist er (zu-
suizlich zu den anderen in diesem Gesetze vorgesebenen Strafen), vor das Kreisgericht
innerbalb des Gericbtsbezirkes, in welchem sein Hauptbetriebsamt liegt oder in welchem
eine solche Uebertretung begangen ist, und wenn der gemeine Frachtfuhrer ein Auslinder
ist, vor das Kreisgericht, in dessen Bezirk er Gfiter annimmt und einen Vertreter ffir sein
Gescbaft bat, vorzuladen und zur Erf 61 lung der gesetzlicben Bestimmungen anzuhalten. Sine
solche Vorladung ergebt im Namen des Volks der Vereinigten Staaten und auf den Bericht
des in diesem Gesetze eingesetzten Amtes. Nichtbeachtung der Vorladung ist als Verachtung
des Gerichtsbofes ( — contempt of court — ) strafbar.
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Das ueue amerikaniscbe Bundeseisenbabngesetz.
341
Das Amt kano aasserdem als Bescbwerdefuhrer toii irgend einem Gerichtshof der
Vereinigten Staaten einen Arrestbefehl gegen den beklagten gemeinen Fracbtfahrer erwirken,
in velcben demselben die Annahme und die Beforderung yon Gutern zwischen den Staaten
and Territorien der Union oder zwischen den Vereinigten Staaten und dem angrenzenden
Auslande oder zwischen den Verschiffungs- und Eingangshafen der yerschiedenen Staaten
and Territorien der Union (vgl. § 1 des Gesetzes) verboten wird, so lange, bis Ietzterer
ach den gesetzlichen Vorschriftenf unterworfen bat.
§ 7. Es ist gesetzwidrig, wean ein gemeiner Frachtfubrer einer Vereinigung beitritt,
eineo Vertrag scbliesst oder eine Verabredung trifft, welche ausgesprocheoermaassen oder
rtillscbweigend den Zweck yerfolgt, durch Aenderung des Fahrplaaes, durch Wagenwechsel,
oder sonst irgendwie die durcbgehende Beforderung yon Fracbten zwischen Ausgangs- und
Bestimmuogsort willkurlicb zu yerhindern. Ungeachtet einer etwaigen Umladung, eines
Aufenthalts oder einer Unterbrecbung gilt eine derartige Beforderung von Gutern als eine
ununterbrocbene, wenn nicbt die Umladung, der Aufenthalt oder die Unterbrechuug in gotem
Glauben za irgend eioem nothwendigen Zwecke und ohne die Absicht bewirkt war, einen
onaoterbrochenen Transport zu vermeiden oder unnotbiger Weise zu unterbrechen oder die
Bestimmungen dieses Gesetzes zu umgehen.
§ 8. Wenn ein den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfener gemeiner Fracht-
fohrer irgend eine Handlung begeht oder begeben lisst, welcbe durch dieses Gesetz yer-
boten ist, oder far ungesetzlich erkiirt wird, oder wean er unterlasst, eine Handlung zu
begeben, welcbe dieses Gesetz yorscbreibt, so baftet der Fracbtfahrer den durch diese
Handlung oder Unterlassung geschadigten Pereonen zum vollen Betrage des ibnen erwacbsenen
Schadens und aasserdem far einen entsprechendeo Tbeil der Anwaltsgebuhren , welcber
torn Gericbtsbofe in jedom Falle als ein Theil der Prozesskosten festzusetzen ist.
§ 9. Die durch einen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfenen Frachtfubrer
?*>chadigten Personen baben das Recbt, Klage aozustellen entweder vor dem in diesem
Gesetze eingesetzten Amte oder yor einem zur Entscheidung dieser Angelegenbeiten zastan-
digenBezirks-oderKreisgericht der Vereinigten Staaten; diese be id en Rechtsmittel koonen aber
nicbt gleichzeitig in Anwendung gebracht werden; es ist vielmehr in jedem Falle die Wahl
xwischen einem yon beiden zu treffen. Der zustandige Gerichtshof hat das Recbt, die
Ihrektoren, Beamten, Verwalter, Bevollm&chtigten oder Agenten der beklagten Bahn zu
rvingen, yor ibm zu erscheinen und Zeuguiss abzulegen, auch die Yorlage der Bucber und
Crknnden der Eisenbabn oder einer anderen am Prozess betbeiligten Gesellscbaft zu er-
xwiogen.
§ 10. Wenn ein den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfener gemeiner Fracht-
fihrer, oder wenn derselbe eine Gesellscbaft darstellt, ein Direktor oder Beamter derselben
oder ein Verwalter, Beyollmicbtigter, Pachter, Agent oder sonstiger Angestellter derselben,
tllein oder in Gemeinscbaft mit anderen absicbtlicb irgend eine Handlung begeht oder
begeben lisst, oder duldet oder gestattet, welcbe in diesem Gesetze als ungesetzlich yerboten
ist, oder wenn er daran mithilft oder dabei bebarrt: oder wenn er eine durch dieses Gesetz
T&rgeschriebene Handlung absicbtlicb nicbt ausfuhrt oder unterlasst, oder absicbtlicb duldet,
dass eine yorgescbriebene Handlung nicbt geschiebt, oder sicb an dieser Unterlassung be-
'heiligt, oder dabei yerharrt; oder wenn eine der yorbezeichneten Personen sich einer Ueber-
frrtung dieses Gesetzes schaldig macht, an einer solcben hilft oder dabei bebarrt, so ist
dieselbe eines Vergehens (misdemeanor) schuldig und wird, falls sie desselben yor einem
zustindigen Gerichtsbofe der Vereinigten Staaten uberfnhrt wird, mit einer Geldbusse bis
5000 Dollar fur jeden einzelnen Uebertretungsfall bestraft.
r
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Das neue amerikanische Bundeseisenbahngesetz.
§ 11. Es wird biermit ein Bundesamt eingeaetzt, welches die Bezeichnung: „Inten-
state-Comroerce Commission4' fubrt und aus 5 Mitgliedern besteht, welche vom Prasidenten
der Vereinigten Staaten unter Beirath und Bestatigung des Senates ernannt werden.
Die ersternannten Mitglieder dieses Amtos bieiben 2, 3, 4, 5 and 6 Jabre im Amte,
gerecbnet vom 1. Januar 1887 ab. Die Amtsdauer fur jeden Einzelnen ist vom Prasidenten
zu bestimmen. Ihre Nachfolger werden regelmassig auf je 6 Jabre ernannt Im Falle ein
Mitglied an die Stelle eines anderen ausgeschiedenen tritt, so dauert sein Amt so lange,
wie dasjenige des Mitgliedes, in dessen Stelle es eingetreten ist.
Mitglieder, welcbe ibre Pflicbten vernachlassigen oder ungenugend erfollen, konnen
vom Prasidenten ibres Amtes entboben werden.
Es durfen jedesmal nicbt mehr als 3 Mitglieder des Amtes der gleichen politiscben
Partei angehoren.
Bcamte allgemeiner Verkebrsanstalten im Sinne dieses Gesetzes, oder Personen, welcbe
in unmittelbaren Beziehungen zu solcben steben, Aktien oder Obligationen derselben besitzen
oder sonst irgendwie finanziell an denselben betbeiligt sind, durfen nicbt in das Amt berufea
werden. Seine Mitglieder durfen kein eigenes Gesch&ft betreiben oder sonst eine Berufuii?
oder Anstellung annehmen. Der Austritt eines Mitglic des beeintrachtigt die ubrig bleibenden
Mitglieder in keiner Weise an der vollen Ausubung ihrer Befugnisse.
§ 12. Das in dieser Weise gebildete Amt hat die Befugniss, in die Gescbaftsfuhrang
aller der diesem Gesetz unterworfenen gemeinen Fracbtfuhrer Einsicbt zu nehmen nnd sich
uber die Art und Weise ibres Betriebes in alien Einzelheiten soweit zu unterrichten, als
dies zur ▼ollstiindigen Erfullung aller ibm ubertrageneu Aufgaben erforderlicb ist. Zn
diesem Zwecke ist dasselbe ermachtigt, Zeugen vorzuladen und auch zu vernehmen, und die
Vorlage aller Bucher, Urknnden, Tarife, Vertrage, Vereiubarungen und sonstigen Schrift-
stucke zu verlangen, welcbe zur Aufklarung notbig sind; zur Mitwirkung und (Jnteretutzung
bei dieser Beweiserhebung aucb die Beihulfe eines Gericbtsbofes der Vereinigten Staaten an-
zurufen. Das Kreisgericbt, vor welcbem eine solche Untersucbung anh&ugig gemacht wird,
hat das Recbt, falls irgend ein den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfener gemeiner
Fracbtfuhrer oder eine andere Person einer vou dem Amte an ibn ergangenen Aufforderung
oder Vorladung nicbt folgt oder Folge zu leisten weigert, den Befebl zu erlassen, dass der
Fracbtfuhrer oder die andere Person vor dem Amte erscheint (auf Verlangen seine Bucher
und Orkunden vorlegt) und den von ihm verlangten Beweis antritt. Unterlasst er, diesem
Befebl zu gehorchen, so wird dies bestraft als Verachtung des Gericbtsbofes. Die Bebaup-
tung, dass ein solches Zeugniss oder Urkundenbeweis dazu fuhren konne, die Zeugniss
ablegende Person einer strafbaren Handlung zu bezichtigen, ist kein Grand zur Zeugniss-
verweigerung ; docb soli ein solches Zeugniss oder Urkundenbeweis in einem Strafprozesse
nicht gegen die betreffende Person benutzt werden.
§ 13. Einzelne Personen, Gescbafte, Korperschaften, Handels-, Ackerbau- und Ge-
werbevoreine und politiscbe oder Gemeinde-Verbande konnen, wenn sie in irgend
einer Weise durch Handlungen oder Unterlassungen eines gemeinen Frachtfu brers einen
Verstoss gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes begangen glauben, sich unter kurzer
Feststellung des Tbatbestandes beschwerdefubrend an das Amt wenden. Dieses hat dann don
Beklagten aufzufordern, dem Beschwerdefuhrer Genuge zu leisten oder sich schriftlich binnen
einer von dem Amte festzustellenden angemessenen Frist zu verantworten. Wenn der
Fracbtfuhrer innerhalb der gestellten Frist den angegebenen Scbaden beseitigt, so wird der
Verstos8 gegen die gesetzlichen Bestimmungen als gesuhut angesehen. Befriedigt er da-
gegen die Beschwerdefuhrer in der angesetzten Frist nicht, oder liegt sonst ausreicbender
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Das neue amerikanische Bundeseisenbahngesetz,
343
Grand vor, eine nabere Untersuchung der Beschwerde einzuleiten, so bat das Amt eine
solche Untersuchuog in der ibm geeignet erscbeinenden Art und Weise zu veranstalten.
In gleicher Weise soil das Amt aacb alle von den Eisenbahn-Aufsichtsamtern der
Bandesstaaten oder Territorien rorgebracbten Beschwerden auf Ersucben derselben prfifen
und eriedigen.
Dasselbe kann aber auch, obne dass ein solcher Antrag vorliegt, seinerseita auf
eigene Entscbliessuag bin Dntersucbungen anstellen.
Jeder Beschwerde ist Folge zu geben, aucb wenn eine unmittelbare Schadigung des
Beichwerdefuhrers uicht vorliegt.
§ 14. Wenn das Amt eine Untersucbung anstellt, so ist es seine Pflicht, uber dieselbe
einen scbriftlicben Bericbt zu erstatten und die Tbatsachen anzugeben, auf denen das Ton
ibm gefandene Urtbeil sich grundet, zugleicb aucb seine Vorschlage daruber zu macbeu, in
welcher Art und Weise die Tom Frachtfuhrer dem Beschwerdefuhrer zugefugte Schadigung,
wean eine sol r he vorliegt , auszugleicben ist. Derartige Urtbeile bilden sp&terbin, in alien
ferichtlichen Prozessen, vorlauflgen Beweis hinsicbtlich der festgeslellten Tbatsachen.
Die Untersuchungsbericbte des Amtes sind zu sammeln und in jedem einzeloen Falle
itm Klager und alien Beklagten abschriftlich mitzutheilen.
§ 15. Wenn im Laufe einer von dem Amte angestellten Untersucbung aus der
Zeogenaussage oder anderen Beweismitteln hervorgeht, dass irgeud eine Handlung oder
Cnterlassung vorliegt, durch welche dieses Gesetz, oder ein anderes Ton dem Amte auszu-
fihrendes Gesetz durch einen Frachtfuhrer verletzt ist, oder dass die Beschwerdefuhrer oder
andere Personen durch einen Frachtfuhrer geschadigt sind, so ist es die Pflicht des Amts,
einen Auszug aus dem Bericbte uber diese Angelegenheit dem Frachtfuhrer mitzutheilen und
demselben gleicbzeitig eine angemessene Frist zur Beseitigung des Scbadens oder Leistung
von Schadensersatz, oder zu beidem zu stellen. Kommt der Frachtfuhrer dieser Aufforderung
rar Zufriedenheit des Amtes oder der geschadigten Personen nacb, so bat das Amt dies in
wine Bficher einzutragen, und der Frachtfuhrer ist sodann von einer weiteren Haft- und
Schadensersatepflicht befreit.
§ 16. Falls ein den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfener gemeiner Fracht-
fuhrer sich weigert, den gesetzlich und ordnungsmassig an ibn ergehenden Anoninungen
des Amtes nachzukommen , so hat dasselbe oder eine andere an der Angelegenheit mitbe-
theiiigte Person sich an das zustandige Kreisgericbt der Vereinigten Staaten mit summa-
ruchen Antragen, in welch en der Ungehorsam und die Recbtsverletzung nach Lage der
Sache darzustellen sind, zu wenden- Das Gericbt bat demuachst die Sacbe zu verbandeln
und zu entscbeiden, nachdem es dem Beklagten, seinen Beamten, A gen ten oder Angestellten
tine kurze Nachricht in der ibm geeignet erscbeinenden Form bat zugeben lassen. Die
Verbandlung und Entscheidung erfolgt im abgekurzten (schiedsrichterlichen) Verfahren ohne
die sonst vorgeschriebenen prozessualischen Formen, auch bat das Gericht das Recht, alle
weiteren ibm zur Aufklarung der Sacbe nothwendig scheinenden Maassnahmen zu treffen.
Der Bericbt des Amtes bildet bei derartigen Untersuchungen vorlaufigen Beweis. Falls das
Gericht findet, dass die gesetzliche Anordnung des Amtes verletzt oder missachtet ist, so
hat es den Beklagten durch einen Arrestbefehl vou der weiteren Missacbtung der Anordnung
abiuhalten uud denselben zum Gehorsam gegeu dieselbe aufzufordern. Im Falle fortdauernden
UDgeborsams hat das Gericbt gegeu den Frachtfuhrer, oder, wenn derselbe eine Gesell-
•chaft bildet, gegen einen oder mehrere Direktoren, Beamte, Agenten, oder gegen den
Kigeothumer, Pichter, Verwalter oder andere widerspenstige Personen, die Beschlagnahme
n verhangen, und wenn es dies fur geeignet halt, gegen denselben ausserdem eine Geldstrafe
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Das neue amerikanische Bundeseisenbahngesetz.
bis zu 500 Dollars for jeden Tag des Ungeborsams yon dem in dem Befeble genannten
Tage an bis znr Einstellung des gesetzwidrigen Verfahrens festzustellen. Diese Geldsumme
ist nacb dem Belieben des Gerichts entweder an die beschwerdeffibrende Partei, oder an das
Gericht bis znr endgaltigen Auslragung der Sache, oder an die Staatskasse zuzahlen. Die
Geldsummen sind in der gewobnlichen gericbtlicben Art und Weise zwangsweise beizu-
treiben.
Wenn es sich bei einem einzelnen Beschwerdefall una eine Angelegenbeit im Werthe
▼on mehr als 2000 Dollars handelt, so steht beiden Parteien Berufung beim Oberbundes-
gericbte zn. Diese Berufung bat keine aufscbiebende Wirkung, und das Gericht bat in
jedem Falle Festsetzung fiber die Hohe der gerichtlichen und aussergericbtlichen Kosten und
Gebnhren zu treffen. Wenn eine Berufung von dem Amte ausgeht, so bat der Staatsan wait
unter der Oberleitung des Generalstaatsan waits der Vereiuigten Staaten dieselbe zu ▼erfolgen,
und die Kosten und Auslagen sind Ton der Staatskasse zu tragen. Fur Zwecke dieses
Gesetzes, abgesehen you seinen Strafbestimmungen, mussen die Kreisgericbte der Vereinig-
ten Staaten jederzeit in Thatigkeit treten.
§ 17. Das Amt bat fur sein Verfahren eine zur Erledigung seiner Geschafte zweck-
massige Geschaftsordnung festzustellen. Die Mebrheit seiner Mitglieder genngt zur Beschluss-
fabigkeit. Kein Mitglied darf an einem Verbor oder einer Verbandlung tbeilnebmen, an
denen es selbst irgend ein Geldinteresse bat. Das Amt hat von Zeit zu Zeit Regeln und
Beslimmungen cber das Ton den Parteien vor ihm zu beachtende VerfahreD, einschliesslich
der Formen der Vorladungen und ihre Zustellung festzustellen und zu andern. Diese Be-
stimmungen sollen sich thunlichst den fur die Gerichtshofe der Vereinigten Staaten in
Geltung stehenden anschliessen.*.
Jede Partei kann yor dem Amte erscheinen und muss gehort werden, ob sie selbst
erscheint, oder sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lasst
Jede Abstimmung und jede amtliche Handlung des Amtes ist schriftlich aufzuzeichnen
und die Verhandluugen zu ▼eroffentlicben, sobald eine der betbeiligten Parteien es ▼erlangt.
Das Amt hat ein Amtssiegel, welches gerichtlicb einzutragen ist.
Jedes einzelne Hitglied des Amtes ist befugt, Eide und eidesstattlicbe Versicherungen
abzunehmen.
§ 18. Jedes Mitglied des Amtes bezieht ein Jabresgebalt you 7500 Dollars, welcbes
in derselben Weise bezablt wird wie die Gehulter der Richter der Vereinigten Staaten.
Das Amt bestellt einen Schriftfuhrer mit einem in derselben Weise zablbaren Jabresgebalt
▼on 3500 Dollars, und kann sonstige fur den Dienst erforderliche Beamte nach eigenem
Krmessen, aber unter Zustimmung des Staatssekretars des Ionern anstellen. Der Staats-
sekretar weist ibm eine Kanzlei an, welche mit den erforderlichen Gerathscbaften ausxn-
statten ist Die you dem Amte vernommenen Zeugen erhalten dieselben Tagegelder und
Reisekosten, wie die yor den Gerichten vernommenen. AHe Ausgaben des Amtes, ein-
scbliessficb der seinen Mitgliedern oder Beamten erwachsenen Beforderun^skosten bei Unter-
sucbungen an anderen Platzen, als in Washington, werden angewiesen und bezahlt anf
Anweisungen hin, welche Ton dem Vorsitzenden des Amtes und dem Staatssekret&r des
Innern zu vollzieben sind.
§ 19. Die Hauptgeschaftsstelle des Amtes ist Washington, wo auch seine regel-
m8s»igen Sitzungen stattfinden. Doch konnen im Allgemeinen oder im Interesse der be-
tbeiligten Parteien und urn Verzogerung oder grossere Kosten zu ▼ermeiden, auch besondere
Sitzungen an irgend einem anderen Orte der Vereinigten Staaten stattfinden. Auch kann
das Amt eines oder mebrere seiner Mitglieder an irgend einen anderen Platz in den Ver-
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Das neue amerikanische Bundeseisenbahngesetz
345
einigten Staaten entsenden, falls dies zur pflichtmassigen Untersuchutig von Angelegenheiten
od«r Geschafts?erhaltnissen eines den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfenen Fracht-
fdhrers erforderlieh crscheint.
§ 20. Das Amt ist erm&chtigt, Ton alien gemeinen Fracbtffihrern im Sinne dieses
Ges«tzes Jahresberichte einzufordern, die Zeit far die Vorlage und die Art and Weise, wie
tie aufzustellen sind, festzusetzen, und ihnen besondere Fragebogen fiber alle Punkte,
welcbe das Amt klar gestellt zu sehen wunscht, TOreulegen.
In den Jabresberichten ist im Einzelnen anzugeben: das ausgegebene Aktienkapital,
der daffir gezablte Betrag und die Art und Weise, wie dieses aufgebracbt wurde, die ge-
tablten Gewinnantheile, die etwaigen Ricklagen, die Zahl der Aktionare, die festen and
schwebenden Schulden, und die Zinsen, welche dafur gezablt werden, die Kosten und der
Werth der Anlagen nebst Betriebsmaterialien und allon erworbeuen Vorrechten, die Zahl
der Angestellten und ibre Gehalter, die jedes Jabr fur Verbesserungen aufgewendeten Be-
Wge, die Art dieser Ausgaben und die Bescbaffenheit der Verbesserungen, die Eiunahmen
and Ertrage aus jedem einzelnen Zweige der Verkehrsanlage und des Unternehmens im
g&nzea, die Betriebs- und anderen Ausgaben, eine Gegenuberstelluog von Gewinn und Ver-
lust und eine vollstandige Uebersicbt fiber im Verlauf des Jahres Torgenommene Finanz-
geschifte einscbliesslich einer Jahresbilanz.
Diese Bericbte mfissen zugleich die Ton dem Amte fur nothig eracbteten Mittheilungen
uber die Fracbt- und GebfihrensiUe, fiber Verst&ndigungen, Vereinbarungen oder Vertrage
mit anderen gemeinen Frachtffihrern entbalten.
Das Amt kann, falls es dies zur besseren Erffillung dieses Gesetzes fur zweckmaasig,
aacb eine gleichmassige Form und Bebaodlung ffir alte solcbe Rechnungen fur praktisch
durebfubrbar erachtet, eine Frist festsetzen, nach deren Ablauf alle gemeinen Fracbtfubrer
bei Auistellung ibrer Jahrcsrechuungen und Bericbte thunlicbst die gleicbe Form uod das
gleiche Verfabren anzuwenden baben.
§ 21. Das Amt bat bis spatestens zum 1. Dezember jeden Jahres dem Staatssekretar des
Innern einen Recbenschaftsbericht zu erstatten, welchen dieser dem Koogress vorzulegeu
and in Abdrucken zur Vertheilung zu bringen bat.
Dieser Bericht muss alle von dem Amte gesamraelten Auskfinfte und Angaben ent
halten, velebe fur die Entscheidung von Fragen fiber Handel und Verkebr von Werth sind,
nnd zugleich von Vorschlagen zur Erg&nzung der Gesetzgebung auf diesem Gebiete be-
gleitet sein, soweit das Amt solche fur erforderlieh halt.
§ 22. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf unentgeltlicbe
oder zu ennassigten Satzen erfolgende Beforderung, Lagerung oder Verladung von Gfitern,
velebe ffir die Bundesregierung, fur die Regierung eines Einzelstaates, fur st&dtische Ver-
valtungen, ffir mildthatige Zwecke oder far Messen und Ausstelluagen bestimmt sind, auch
nieht auf die Ausgabe von Meilenkarten , sowie Personenfahrkarten fur Ausflfige oder
Abonnementsfabrkarten. Ferner ist es keinem gemeiuen Frachtffibrer verwebrt, Fabrpreis-
frmassiguagen ffir Gcistlicbe zu gewahren.
Auch ist den Eisenbahnen nach wie vor gestattet, ihren eigenen Beamten und Angestellten
freie Fahrt auf ibren Linien zu gewahren und mit anderen Bahnen fur die beiderseitigen
Beamten nod Angestellten Freifahrtkarten auszutauschen.
I^Die bereits gesetzlicb in Bezug auf Nacblasse in der Fahrpreisberechnung bestehendon
Bestimmungen werden fiberhaupt durcb dieses Gesetz in keiner Weise bescbrankt oder
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346
Das neue amerikaniscbe Bundeseisenbabngesetz.
abgeandert, rielmebr nur erganzt, soweit es sich nicht una bereits anhiingige Rechtsstreitig-
keiten handelt
§ 23. For das mit dem 30. Juni 1888 ablaufende RecbnuDgsjahr und die demselben
Torausgehende Zeit wird fur Ausfahrung dieses Gesetzes die Summe tod 100 000 Dollars
bewilligt.
§ 24. Die Bestimmungen der §§11 und 18 dieses Gesetzes, betreffend die Ein-
settling und Organisation eines Bundeseisenbabnamtes, treten sofbrt in Kraft, die ubrigen
Bestimmungen 60 Tage nach seiner Yerkundigung.
■
i
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Die Frage der Eisenbabnverstaatlichung in Schweden.
347
Die Frage der Eisenbahnverstaatlichung in Schweden.
Im KBnigreich Schweden waren Ende 1885 im Ganzen 6 890 km
Eisenbahnen*) im Betrieb. Hiervon waren 2 385 km Staats- nnd 4 505
km Privatbahnen, welche letztere nnter etwa 70 verschiedenen Verwaltungen
stehen. Die Netze der Staats- nnd Privatbahnen sind nicht von einander
getrennt, sondern dnrchkreuzen sich vielfacb. Die Spnrweite der Eisen-
bahnen ist ansserdem keine gleiche. Wahrend s&mmtlichen Staatsbahnen
and 3 069 km Privatbahnen die voile Spnrweite 1,435 cm haben, sind
1 436 km Privatbahnen, welche zwischen den ubrigen Bahnen zerstrent
lie°;en, mit 6 verschiedenen kleineren Spnrweiten ausgefuhrt. Ein grosser
Theil der Privatbahnen hat Unterstutznngen seitens des Staates nnd be-
theiligter Gemeindeverbftnde in Form von theils ruckzahlbaren, theils nicht
ruckzahlbaren Znscmlssen, Uebernahme von Aktien nnd Zinsburgschaften
erbalten.**) Das Anlagekapital der Ende 1885 im Betrieb gewesenen
4 310 km Privatbahnen betrng im Ganzen 257 328 449 Kronen.***) Hier-
von waren 4 962 005 Kronen als nicht ruckzahlbare nnd 33 022 332 Kronen
vom Staate als ruckzahlbare Zuschfisse gewfthrt. Durch Ansgabe von
Aktien waren 94 892 918 Kronen, durch Ansgabe von Obligationen
92 433 966 Kronen beschaflft. Ueber die Bescbaffuog des Restes des An-
lagekapitals (etwa 32 Millionen Kronen) liegen Nachrichten nicht vor.
Von Gemeindeverbanden waren 19 796 900 Kronen zu dem vorangegebenen
Aktienkapitale einbezahlt nnd ansserdem Zinsburgschaft fur 11 631 680
Kronen ubernommen worden. Die Roheinnahme der schwedischen Privat-
bahnen hat in 1885 im Ganzen 17 331 210 Kronen, die Ansgabe 8 943 885
Kronen, der Ueberschuss also 8 387 325 Kronen betragen.
In Folge vielfacher Klagen der Handel- nnd Gewerbetreibenden fiber
die Hohe der Frachtsatze war die Direktion der schwedischen Staats-
f M
•) Vergl. „Die Eisenbabneo in Schweden" Arcbiv 1887 S. 108.
**) Vergl. Koefoed, L., Ingenieuroberst, Danemarks, Norges og Sverrigs Jernbaner.
Kjobenhaven 1884 S. 320 u. ft.
*M) 1 Krone = M.
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348
Die Frage der Eisenbahnverstaatlichung in Schweden.
eisenbahnen dorch kOniglichen Erlass vom 18. Dezember 1885 aufgefor-
dert worden, sich daruber zu aussem, ob mit R&cksicht auf die schwierige
Lage der Landwirthschaft nod anderer Gewerbe eioe Ermassigang der
Frachtsatze far Getreide and andere wichtigere Beforderungsgegenstfinde
angemesseii nnd angangig erscheine. Die genannte Direktion war der An-
sicht, dass unter den Verhaltnissen des schwedischen Eisenbahnwesens
eine wirksame Ermassigang der Frachtsatze nur unter Betheiligong der
Privatbahnen werde herbeigeffihrt werden k5nnen, and wandte sich deshalb
mit Schreiben vom 15. Jannar 1886 an die Privatbahnverwaltungen mit
dem Ersnchen, Vorschlage daruber zu machen, in welcher Weise ihrer-
seits zur Verwirklichung der vom KCnige in dem letzterwabnten Erlasse
bezfiglich der Ermassigung der Frachtsatze ausgesprochenen Absichten
beigetragen werden kOnne.
Die hieranf eingegangenen Antworten der Privatbahnverwaltungen
lauteten dnrchans ablebnend. Die Privatbahnen hatten eben so sehr, wenn
nicht noch mehr, als die anderen Gewerbe unter der Ungunst der wirth-
schaftlicben Verhaltnisse zu leiden. Bei ihnen kdnne daher eine Er-
massigung der Frachtsatze nur eintreten, wenn dieselbe fur die Privat-
bahnen selbst von Nutzen sein wurde. Ob diese Voraussetzung zutrefFe,
miisse fur jeden einzelnen Fall der Beurtheilung der Privatbahnverwaltangen
vorbehalten bleiben. Es wurde weiter darauf bingewiesen, dass der Staat,
welcber seither dnrch Konzessionirung und Gewahrung von DnterstGtzungen
die Privatbahnen so gefordert habe, dass sie ihre gegenwartige Ausdelinung
erlangen konnten, nunmehr auch die Pflicht habe, von solchen Maassnahmen
abzusehen, aus welchen Naohtbeile fur die Privatbahnen hervorgehen
k5nnten. Der Staat durfe daher auch nicht einseitig auf seinen Eiseo-
bahnen Frachtermassigungen einfuhren, sofern diese zur Folge haben
kOnnten, dass Frachten von den Privatbahnen abgelenkt wurden oder
letzteren in anderer Weise Schaden erwachse. Die Privatbahnen seien
zum Theil den Anspriichen der Verkehrtreibenden bereits dadurch ent-
gegengekommen, dass sie mit den Staatsbabnen Vereinbarungen wegen
des direkten Verkehrs getroffen und dabei nicht unerhebliche Opfer ge-
bracht hatten, da diesen Vereinbarungen die niedrigeren Tarifsatze der
Staatsbahnen zu Grunde gelegt seien. Weitere Zugestandnisse kOnnten
von den Privatbahnen nicht gemacht werden, ja es wurden die wegen
des direkten Verkehrs bestehenden Vereinbarungen gekundigt werden
mussen, wenn in Folge einer Ermassigung der Staatsbahn-Tarifsfitze die
Grundlage der Vereinbarungen geandert werde.
Eine Mitbetheiligung der Privatbahnen bei der gewQnschten allge-
meinen Frachtermassigung und besseren Regelung des Verkehrs war nach
dieser Antwort der Privatbahnen ausgeschlossen.
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Die Frage der Eiseobabnvertftaatlichung in Schweden.
34'.)
Durch kdniglichen Erlass vom 19. Mfirz 1886 war inzwischen ein
ans 11 sachkundigen Maunern bestehender Ausschuss mit der Erorterung
der Frage beaultragt worden, welche Maassnahmen seitens der Regierung
zur Besserung der wirtbschaftlichen Verhaltnisse des Landes zu treffen
seien. Dieser Ausschuss gelangte bei seinen Berathungen nach dem von
ihm unter dem 19. November 1886 erstatteten ersten Berichte*) za dem
Schlasse, dass nor darch die Eisenbabnen, insbesondere durch Ermassigaog
der Fracbts&tze and die dadarcb ermOglichte Erweiterung der Absatz-
gebiete in karzer Frist eine Besserung herbeigefahrt werden koone. In
Bezng auf die vorerw&hnten, seitens der Privatbahnen gegen eine Herab-
mioderung der Frachts&tze der Direktion der Staatsbahnen gegenuber ge-
machten Einwendangeo warde von dem Ausschusse anerkannt, dass Ver-
eiDbarnngen wegen des direkten Verkehrs zwischen 57 Privatbahnen nnd
den StaatsbahoeD, sowie mit 2 mit letzteren ebenfalls in direkten Verkebr
steheoden norwegischen Bahnen getroffen wurden, nnd dass die anf Grand
dieser Vereinbarungen gefOrderte Gutermenge eine sehr betrachtliche sei.
Von der im Jahre 1885 auf den Staatsbahnen gegen Frachtzahlung be-
forderten Gutermenge von zusaramen 2 169 380 Tonnen waren abzuglich
der nur im Durchgangsverkehre bef5rderten Guter 940 237 Tonnen oder
43* Prozent im direkten Verkehr mit den Privatbahnen empfangen nnd
versandt worden. Der Ausschuss bemerkte hierzu, dass das Entgegen-
kommen der Privatbabnen hinsichtlich des direkten Verkehrs nicht allzu
hoeh angeschlagen werden dflrfe, da dieselben durch diese Vereinbarungeu
in Folge des dadurch gesteigerten Verkehrs selbst unmittelbaren Nutzen
gebabt und bei Berechnung der Frachts&tze allerdings zwar die Einheits-
satze der Staatsbahnen zu Grunde gelegt worden seien, die einzelnen
Privatbahnen aber von den ibr Gebiet berubrenden Sendungen noch be-
sondere Zuschlagsgebuhren erhOben, bo dass also thats&chlich trotz der
Vereinbarungen die Privatbahnen i'iir gleiche Leistungen hdhere Vergutung
erhalten, als die Staatsbahnen. Da die Privatbahnen sich nicht in der
Lage sahen, weitere Zugestandnisse zu machen, die Regierung dagegen
gewillt scbien, die Tarifsatze der Staatsbahnen, welche ohnedies schon
niedriger waren, als die der Privatbahnen, noch weiter herabzuminderu, so
*) Bet&nkande I. Den 19. November 1886. Af Komiten for afgifvande af forslag till
itgirder i syfte att uppbjelpa den ekonomiska stallningea i landet. Stockholm 1886. —
Der Aosschust erorterte znerst die Frage der Erleichteruog der Kreditgewahrang far Land-
*hthe nnd sonstige Gewerbetreibende, sah aber davon ab, alsbald Vorschlage in dieser Be-
iiebong zu machen, da bei der Vielseitigkeit der in Betracbt kommenden Verb<nisse
loreret noch eine eingehendere, langere Zeit in Anspruch nebmende Prufuug stattfinden
ffius«<e und von etwaigen Maassnahmen nicht die erwfinschte rasche Wirkung erwartet werden
konnte.
Archly Ar BUeobahiiwMen. 1887. 24
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350
Die Frage der Eisenbahnverstaatlichung in Schweden.
dr&ngte sich dem Ausschusse die Frage auf, wober es komme, dass die
Staatsbahnen besser, als die Privatbahnen, 5ffentlichen Bedurfnissen ent-
gegenkommen kOnnen. Die Beantwortung dieser Frage wurde darin ge-
funden, dass ftir die Verwaltung der Staatsbahnen uberhaupt nar die
Rucksicht auf das Beste des Landes maassgebend sei und fur sie keine
VeraDlassuDg vorliege, einen hdheren Gewinn, als zur Deckung der Be-
triebskosten und der landesublichen Verzinsung und Tilgung des
Baukapitals erforderlicb ist, ans dem Betriebe herauszuscblageo, wahrend
bei den Privatbahnen die Erzielung einer m5glichst hohen Verzinsung des
aufgewendeten Kapitals der Hauptzweck sei. Bei der weiteren Erorteruns*)
der gestellten Frage kam der Ausschnss zu der Scblussfolgerung, dass
bei aller Anerkennung der goten Dienste, welche die Privatbahnen auf
alien von den Eisenbahnen beeinflussten Gebieten geleistet haben, doch
nach Lage der gegenwartigen Verbaltnisse fur Schweden dem Staats-
bahnsystera vor dem Pri vatba hnsystem unbedingt der Vorzug
gegeben werden musse. So lange das Eisenbahnwesen eines Landes
noch wenig entwiekelt ist, die einzelnen Eisenbabniinien noch vielfach von
einander getrennt, obne Verbindung sind, so lange sei auch die Frage,
„Staats- oder Privatbahnen?" von geringerem Interesse, da der Verkehr
alsdann mehr einen nur 5rtlicben Charakter trage, und die Regelung dieses
Verkehrs auch den Ortlichen Verwaltungen uberlassen bleiben kOnne. So-
bald aber das Eisenbahnnetz eines Landes ein ausgedehnteres, mehr ge-
schlossenes und dadurch der Verkehr zwischen alien Theilen des Landes
ermoglicht wird, so treten an die Eisenbahnen auch immer mehr Fragen
heran, deren LOsung vom Standpunkte der allgemeinen Staatsinteressen aus
erfolgen musse und nicht dem Ermessen der einzelnen Eisenbabnverwal-
tungen, welche naturgemass nur ihre Privatinteressen im Auge haben
werden, uberlassen bleiben kOnne. Diese Erwagungen fuhrten aber mit
Nothwendigkeit zu dem Schlusse, dass die Verfugnng Qber die Eisen-
bahnen — soweit diese nicht lediglich ortlichen Zwecken dienen — sich
in den Handen des Staates befinden musse, wenn die allgemeinen Inter-
essen des Landes, soweit sie von den Eisenbahnen beeinflasst werden,
gefordert werden sollen.
•) B. i diesen Erorterungen sind nach dem Berichte des Ausscbusses neben den schwe-
dischen Eisenbabnverbaltnissen aucb die des Auslandes, insbesondere Eaglands, Deutscb-
lands, Frankreicbs und Oesterreich-Ungarns, vergleicbsweise in Betracbt gezogen worden.
Als wicbtigste von dem Ausscbusse benutzte Quellen far die Renntniss dieser Verbaltnisse
werden in dem Bericbte bezeicbnet: mebrere in Preussen von der Regierung dem Ahge-
ordnetenbause vorgelegte Entwurfe fur Gesetze, betreffend den Aokauf von Privatbahnen
fur den Staat, nebst zugeborigen Motivea, ferner das Arctaiv far Eisenbahnwesen und Cohn
„iur Beurtbeilung der englischen Eisenbahnpolitik", Berlin 1875 und „die Entwicklung der
Eisenbahngesetzgebung in England" Leipzig 1874.
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Die Frage der Eisenbabnverslaatlichung in Schweden.
351
Abgesehen von den allgemeinen Vortheileo, welche der Erwerb sammt-
licher wichtigen Privatbahnen seitens des Staates und die hiernach m5g-
liche Verwaltung des gesammten Eisenbahnnetzes des Landes nach einheit-
licben, das Beste der AUgemeinheit bezweckenden staatswirthschaftlichen
Gesichtspunkten fur das Land mit sich bringen werde, bezeichnet der
Ausschuss als besondere Vortheile, welche sich ana der Verstaat-
lichnng der Privatbahnen fur Schweden ergeben wfirde, noch: Bestftndigkeit,
Ordnang, Uebersichtlichkeit nnd vollkommene Oeffentlichkeit des ganzen
Tarifwesens, sowie Beseitignng des Refaktienwesens. Eine Ermassigung
der Frachts&tze werde sich alsbald nach erfolgter Verstaatlichnng der
Privatbahnen dadnrch ergeben, dass anf diesen die niedrigeren Sfttze der
Staatsbahnen znr EinfOhrung gelangen; eine weitere Ermassigung werde
dann noch obne Schaden fur die Staatskasse stattfinden kOnnen, da der
Staat die Verwaltung der jetzt von eioer grossen Zahl verschiedener Ge-
sellschaften betriebenen Bahnen vereinfachen, also die Verwaltung billiger
fohren und ansserdem das Geld zu geringerem Zinsfusse beschaffen konne,
als die Gesellschaften. Ferner werde der Erwerb der Privatbahnen durch
den Staat auch eine Erleicbterung des Geldmarktes herbeifuhren und eine
mehr oder weniger vollstandige Freimachung der seitens der Gemeinden
io den Privateisenbahnen angelegten Kapitalien, welche meist durch An-
leiben gegen habere Zinsen bescbaffl wurden, m5glich machen und so eine
Eotlastung der Gemeinden bewirken.
Nacb alien diesen Erwftgungen spricht der Ausschuss seine Ansicht
scbliesslich dahin aus, dass „Pri vatbahnen, welche eine mehr als
lediglich drtliche Bedeutung haben, vom Staate erworben
werden mussen, wenn dies zu einem annehmbaren Preise ge-
Kchehen kann nnd der Erwerb auch im Uebrigen fur das
Gemeinwesen vortheilbaft ist, sowie dass Maassnahmen
zu diesem Behufe so bald wie mOglich getroffen werden
mussen."
Nur ein Mitglied des Ansschusses hat geglanbt, dieser Ansicht nicht
vollstandig beipflichten zu kOnnen. Auch dieses Mitglied ist, soweit aus
den von ibm der Denkschrift des Ansschusses beigefugten besonderen aus-
fuhrlichen Erklarnngen ersicbtlicb, kein grundsatzlicher Gegner der Eisen-
bahnverstaatlicbung, er ist indesseo der Meinung, dass die Verstaatlichnng
der Privatbahnen in Schweden mit Schwierigkeiten verbunden sein
and, wenn durchgefuhrt, nnter den bestehenden Verhaltnissen doch die daran
geknGpften Hoffnungen nicht in dem erwarteten Maasse erfttllen werde, so-
wie dass namentlich die sehr hohen Anspruche der Interessenten auf Er-
massigung der Frachtsatze nicht wQrden befriedigt werden kOnnen. Ferner
halt dieses Mitglied den Erwerb der Privatbahnen zur Zeit in finanzieller
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35*2
Die Frage der Eisenbabnveretaatlichung in Scbweden.
Beziehung fur den Staat nicht fur vortheilhaft, da letzterer ffir diejenigen
Privatbahnen, welcbe ihren Aktionaren uberhanpt eine Rente abwerfen,
jedenfalls einen zu hoben, nach Maassgabe der bei den jetzigen hoheo Ta-
rifen der Privatbahnen erzielten EinDahmen bereuhneten Kaufpreis wurde
zablen mussen nnd nacb dem Erwerb bei der in Aussicbt genommenea
bedeutenden Erniassigung der Tarife — die Einnabme ans denselben Babnen
sicb we8entlich verringern werde; Ein beatimmter anderweitiger Vorschlag
wird von dem, seine abweichende Meioung anssprechenden Mitgliede
indessen nicht gemacht.
Ob nnd in wie weit die kOniglich schwedische Staatsregierung gewillt
nnd in der Lage sein wird, dem ihr von dem Ausschnsse bezflglich der
Verstaatlichung der Privatbahnen gemachten Vorschlage Folge zu gebeu,
entzieht sich unserer Beurtheilung. Dem Vernehmen nach ist die Re-
gierung inzwischen trotz der Ablebnnng der Betheiligung seitens der Privat-
bahnen mit einer Ermassignng der Frachts&tze fur eine Reihe wichtigerer
BefOrderungsgegenstande anf den Staatsbahnen vorgegangen. Diese Er-
massignng soil zwischen 10 nnd 30 Prozent der bisherigen Satze betragen
nnd insbesondere eintreten fur Getreide, Mehl, kunstliche Dungangsstoffe,
Gegenstande der Eisenindnstrie, Holzkoblen, Thon, Kalk, Ziegelsteioe,
Drainrohren, Eis, Zundholzchen, Holzmasse, sonstige Gegenstande der flolz-
indnstrie n. s. w.
Die im Vorstehenden dargestellten Vorgange in Schweden geben
eioerseits einen nenen Beleg fur die hohe Bedentung der Rolle, welcbe
die Eisenbahnen im wirthschaftlichen Leben der Staaten spielen nnd welcbe
dazn fuhrt, dass anch die Heilung wirthschaftlicher Nothstande in erster
Reihe von den Eisenbahnen erwartet wird. Andrerseits sind diese Vor-
gange aber anch ein Beleg fur das weitere Fortschreiten der Erkenntnis*,
dass die Eisenbahnen ihre Anfgabe im Interesse der Allgemeinheit nur
dann voll erfullen k6nnen, wenn der Einfluss des Staates anf sie ein
m5glicb8t grosser ist, d. h. wenn sie vSllig in den Handen des Staates
sind.
H. C
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Deutschlanda Getreideernte in 1885 und die Eisenbahnen.
353
Deut8chlands Getreideernte in 1885 und die Eisenbahnen.
Von
C. Thamer.
Wie Seite 165 des Archivs fur 1885 Deutschlanda Getreideernte
in 1883 und Seite 311 des Archivs fur 1886 die Ernte von 1884 und
deren Austauscb zwischen den einzelnen Yerkehrsbezirken mittelst der
Eisenbahnen betrachtet worden sind, so wird im Nachstehenden eine
gleicbe Zusammenstellung der Getreideernte Deutscblands im Jahre 1885
nod der wahrend des Zeitraumes vom 1. Juli 1885 bis 30. Juni 1886 auf
den Eisenbahnen bef5rderten Getreidemassen geliefert. Ebenso wie fru-
her, sind nach Anleitung der VerGffentlichungen des Kaiserlichen Statisti-
schen Amtes in Band 20 und 22 der „Neuen Folge" die wahrend des
Jahres 1885 mittelst der See- und Binnenschiffahrt beffirderten Getreide-
nod Mehlmengen nachrichtlich aufgefGhrt worden.
Einen Vergleicb der Gesammt-Ernteertrage mit den Ziffern des Ge-
sammt - Eisenbahnverkehrs in den Erntejahren 1883/84, 1884/85 und
1885/86 liefert die nachstebende Uebersicht.
Tonnen
Weiren Roggen Gerste Hafer Mehl Samma
lm J. 1883/84 Ernte 2 797 655 5 600 070 2 131 203 3 718 469 — 14 247 397
Ge sam ra t - E i se u bahn-
wrkehr . . . .1526 016* 1 132 858 766 167 706 764 1438154* 5 569 960
Im J. 1884/85 Ernte 2 959 458 5 450 992 2 229 598 4 236 664 - 14 876 712
(lesammt-EiMnbmhn-
Terkebr . . . . 2 076 973* 1 384 925* 1 043 1 19 663 076 A 1 769 679 6 937 773*
Im J. 1885/86 Ernte 3 065 7 17 5 820096 2 260 637 4 342361 — 15 488 813
Gesammt-Eisenbahn-
mkehr . . . .1 813 068 1058 021 960 844 613 408* 1 744 087* 6 189 429
Der Gesammt-Eisen-
bahnTerkehrbetrug
(derGesammt-
also in Proz. der
ernte)
Ernte in 1883/84
55
20
36
19
(10)
39
, in 1884/85
70
25
47
16
(12)
47
, in 1885/86
59
18
42
14
(ID
40
durcbschnittlicb
61
21
42
16
(11)
42
Im Uebrigen ist der Eisenbabnverkehr der deutschen Seehafen und
der Rheinbftfen wegen seiner nahen Beziehungen zu dem Schiffahrtever-
kehr, da sich die betreffenden atatistischen Aufzeicbnungen hinsichtlich des
Zeitranmes nicht decken, bei den nachstehenden Ermittelungen ausser
Betracht gelassen und nur in so weit in BerQcksichtigung gezogen, als
dereelbe in dem Empfang oder Versand der ubrigen deutschen Verkehrs-
bezirke wiederkehrt.
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354 Deutschlaods Getreideernte in 1885 und die Eisenbahnen.
Der Verkelirsbezirkc
No. B e ?. e i <• h n u n p
Ernte
in
1885
Weiie
II. Halbjahr l«
Verkehr
innorhalb
der
eiuzehieti
Vcrkflits-
bcrirko
Versuid
Empfang
M o ti r -
Vorsai id jEmpfanj
ul>eihaupt
3
13
158 948
5419
j
1038s?
1 Provinz Ost- und \Ve.stpreussen
2 0>t- ui,d westpreussisehe Hafen
3 I'rovinz I'ommern
-I Pommersche Hafen .
5 (»ros.sher/.02tri.Mecklonbtirp etc
6 Hafeu Rostock, Lubeck, Kiel .
7 Provinz Sebleswip- Holstein etc.
8 Elbhafen. . ."
9 Weserhafen
10 j Emshafen
11 J Hannover, Brauusrhweip, Olden-
burp und Lippe-Schaiimburp
12 Provinz Posen
13 | Rep.-Bez. Oppeln
14 . Stadt Breslau
15: Rep. ■ Bezirke Breslau und
I.iognitz
It; Berlin ........
17 1 Provinz Brandenburc .
18 Rep. - Be/.. Magdeburg und
Anhalt
IS* Rep.-Bcz. Merseburp und Thfi-
, r rinpen
20 | Konipreiob Sachsen ....
21 I I'rovinz II e*sen - Nassau, Ober-
lifsseu etc
22 | Ruhrrevier (Wcs(falen) . . .
24 ' Provinz Wotfaleu, Wal ieck .
23 Ruhrrevier (Rheinprovinz) . .
25 Hheinprovinz r. des Rbeins etc.
2(3 Rlieinprovitiz 1. des Rheins etc.
und Birkcnfeld
27 Saarrevier etc
28 Duisburp, Iliuhfeld. Ruhrort .
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Deutschlands Getreideernte in 1885 und die Eisenbahnon.
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Deutschlands Getreideernte in 1885 und die Eisenbahnen.
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Piovinz Pommern
Pomimrsche Hiifen ....
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Provinz S' hloswig-llokteii) etc.
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Wc>erhaf'n
Kmsbiifen
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Provittz Post'u
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Hep. - Bez. Ma^deburp und
At halt
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Koiii^rcieh Sachsen .
Provinz Hossen-Na.ssau, Obcr-
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Rinrrevier (Rheinproun/.) . .
H h'MKprovin/ r des Rheins etc.
Htusnproviuz 1. des Rheins etc.
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Lothiingen
Kls:is.s
Bay erisehe Pfa'z
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'iros-dierzogtlium Baden .
Mannheim und Budwi^shafen .
Kotit-ireieh Wurttembcrt' und
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Konigreich Bayern . . . .
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21010 : 142 422
21010
T
121412
73 723 425 533
I 351810
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360
Deutschlands Getreideernte in 1885 und die Eisenbahnen.
No.
Dor Verkebrsbezirke
Bozeichnunp
Erutc
in
1885
Guterbeweeungsstatistik vom
Verkehr
inuerhalb
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flnzelnen
Vcrkehrs-
bezirkn
Vers and
Empfang
H. HalbjahrJI
Mehr-
Versand
1 Provinz 0«t- mid Westpreusseu
2 0>t- und westpreussiscbe Hafoti
3 Provinz Pommern ....
4 Pomroer.M'Le II fife u . . .
5 Grosshorzotrth. Mecklenburg etc
6 Ilafen Rostock, Buberk, Kiel
7 Provinz 6 c h 1 s w i - Tl i.i I > t e i u etc
8 Elbhiifen
9 \\\serhitfen ......
10 Emshaten
11 H;iimo\ t r, Hr.mnschweij:, Olden
burp und Bippe Sehaumburg
12 | Provinz Posen
18 ; R«H'.-Uez. Oppelu ....
14 j Sta-it Breslau .....
If) Rvl\ - Bezirke Breslau und
Liegnitz
10 Berlin
17 1 Provinz Brandenburg . .
18 Ko^r.-Bcz. Magdeburcr und
Anlult
19 Reg.-Bez. ilerseburp und Thu
ringe ii
20 Konign-Kh Sachseti . . .
21 Provinz IB'ssou-Nnssau, Ober
hessfn etc
22 Ruhrrevier (Westfalen) . .
21 Provinz Westfalen, Waldeck
23 Buiirrevier (Rheinprnvin/) .
2.') Kheinprovinz r. des Rbeins elc
26 Ubeinprovinz ]. des Rbeins etc
und Bitkenfeld ....
27 Saarrevier
28 Duisburg, Hochfeld. Rubrort
29 Lofhrinyen
30 Elsasis
31 B;iyeris<9ie. Pfalz ....
32 (Irossherzogthum He«sen
33 (irnssberzopthum Baden .
3-1 Mannheim und Ludwigsbafen
35 KVitiigreich Wurttemberg und
IIolienzMltern
Koiiigreioti Bayeru . . . .
Summe . .
314 969
I
I
J 221 845*
\ 24 f. sr,r>/
I I
l 267 954 {
!
353 530)
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15S
178 415
129 349
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245 5f>3
170 S04
t 179 469 i
314 997
107 024
2H 780
37 870
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j 77 874 1
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7 0(51
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19 366
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13 932 !• 10 018!
5 9H4! 4 617!
7004! m 3oo'
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18 319! 7 188!
24 839!
12 058 !
2915!
6 018V,
4 824 l,.
3 236
12 224
6424
342
6 445
4 211
1 230 ,
1 059
7 154 V
276
4 473!
7 632
1 685
6 658!
2 414
5 043
3 495!
61
35 537 !
8 114!
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1 013
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Deutscblands Getreideernte in 1885 und die Eisenbahnen. 361
fer (Tonne n)
mi 1. Halbjahr 1886
Mebr-
Versaad Empfang
□it Ausscbluss der
See- und Rheinhafeu
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in 1885
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•
•
•
•
•
•
•
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•
•
•
•
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•
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•
•
•
1 228
•
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•
•
1 188
1518
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•
•
•
23 248
•
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•
•
70 782
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1 184 022}
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31 541
56 725
138 760
56 725
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166 496
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3<?2
Deutschlands Getreidecrnte in 1885 und die Eisenbahnen.
No.
Der Verkeh rsbezirke
Bezeichnung
M e h 1 , Mahler
Guterbewegungsstatistik vom II. Halbjahr 185
Verkebr
innerbalb
der
einzelnen
Verkchrs-
bezirke
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Mehr-
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1
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7
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14
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16
17
18
19
20
21
22
24
23
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
I
I
Provinz Ost- und Westpreussea . .
Ost- und westpreussiscbe Hafen . .
Provinz Pommern
Pominerscbe Hafen
Grossherzngthum Me<klenburg etc. .
Hafen Rostock, Luberk, Kiel . . .
Provinz Schleswig-Holsteiu etc. . .
Elbbfifen
Weserh&fen
Emshafen
Hannover, Braunschweig, Oldenburg
und Lippe Schaumburg ....
Piovinz Posen
Re?.-B*»z. Oppeln
Stadt Breslau
Reg -Bezirke Breslau und Liegnitz .
Berlin
Provinz Brandenburg
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt
Rog.-Bez. Mcrseburg und Thuringen
Konigreich Sachsen
Provinz Hes»en - Nassau, Ober-
hesaen etc
Ruhrrevier (Westfalen)
Provioz Westfalen, Waldeck . . .
Ruhrrevier (Rheinprovinz) . . . .
Rheinprovinz r. des Rheins etc. . .
Rheinprovinz 1. des Rheins etc. und
Birkenfeld
Saarrevier etc
Duisburg, Hochfeld, Ruhrort . . .
Lothriogen
Esass
Bayerische Pfalz
Grossherzogthtim Hessen . . . .
Grossherzogthum Baden
Mannheim und Ludwigshafen . . .
Konigreich Wdrttembt-rg und Hoben-
zollern
Konigreich Bayern
Sum me
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1 4:>2£
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18 4594
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1 112
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12 5214
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59 5124
32 806
40 417
65 440
22 568
20 2924
39 1054
6 299 A
4 516|
21 131
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21 762
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9 881 1
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13 999
25 724 A! 38 5164
\S ,r)3'
18 594
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7 065 A
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1 205
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27 309
17 896
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10 1494
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Deutscblands Oetreideernte in 1885 und die Eisenbabnen.
363
bri k a t e , Kleie (Tonnen)
^Dl I. Halbjahr 1886
Mehr-
y Versand | Empfan?
mit Aasscbluss der
j S-e- und Rbeinhafen
Seeschiffahrfs-
verkehr
Versand
EropfaDg
Binnenscbiffabrts-
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Empfang
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Empfang
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80
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28 494
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4 721
57 302
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32 5154
30 9fi3i
264 8744 262 319,1
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364
Deutscblands Getreideernle in 1885 und die Eisenbahnen.
Werden von dem vorstehend nachgewiesenen Versand und Empfang
der s&mmtlicben deutschen Verkehrsbezirke der Versand und Empfang
der deutschen See- nod Rheiuhafen (Verkehrsbezirke 2, 4, 6, 8, 9, 10, 28
und 34) abgesetzt, so bleibt
Verkehr innerhalb
der einzelnen Versand Empfang Mebr-Empfang
Verkehrsbezirke
T o n n e n
bei Weizen und Spelz . . 701 350*/2 5(59 048 283 466 140 498
gegen 1884/85 (684 813) (471 500\V (871 2071/2)(399 707)
gegen 1883/84 (436 023) (725 751) (289 728)
„ Roggen 391 856^2 421 740^2 530 897 109 156^2
gegen 1884/85 (439 893) (442 352V2)(7U 755l/2)(269 403)
gegen 1883/84 (378 907) (683 707) (304 800)
„ Gerste 386 902 291 354 V2 499 989 208 634 V2
gegen 1884/85 (400 39072)(275 77372)(534 109) (258 335*0
gegen 1883/84 (277 006) (417 779) (140 773)
„ Hafer 238 841 248 786l/» 307 300 58 513^2
gegen 1884/85 (241 415) (225 887i/2)(328 174) (102 286^)
gegen 1883/<*4 (217 302) (414 102) (196 800)
„ Mehl, Muhlenfabrikate,
Kleie 775 356V2 755 165 830 2961/* 75 131
gegen 1884/85 (779 515Va)(778 665 V2)(845 494) (56 82 S\)
gegen 1883/84 (694 201) (769 120) (74 609 )
Dieser Mehrempfang entspricht den Mengen, welcbe vom Ausland
fiber die Landgrenze eingefuhrt warden.
Im Jahre 1885 wurden in ganz DeuUchland geerntet:
Der Verkehr
innerhalb der einzelnen
der
Tonnen
Verkehrsbezirke
der Versand
Mehr-Empfang
betragt
in Prozenten der
Ernte
Weizen und Spelz
3 065 717
23
19
5
gegen 1884
(2 959 458)
(23)
(16)
(14)
gegen 1883
(2 797 655)
5 820 096
7
7
2
gegen 1884
(5 450 992)
(8)
(8)
(5)
gegen 1883
(5 600 070)
2 260 637
17
13
9
gegen 1884
(2 229 598)
(18)
(12)
(U)
gegen 1883
(2 131 203)
4 342 361
6
5
1
gegen 1884
(4 236 664)
(5)
(5)
(2)
gegen 1883
(3 718 469)
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■
Deutochland* Getreideernte in 1885 und die Bisenbahnen. 365
Ad Weizen nod Spelz haben geerntet:
1885
1884
Tonneo
1883
Vbz. 36 (Bayern r. d. Rheins) . . .
530 937
531 405
504 223
r
35 (Wfirttemberg u. Hohenzollern) 260 450
276 896
252 199
->
11 (Hannover, Braunschweig,
Oldenburg* Lippe etc.) . .
192 625
178 189
193 318
»
1 (Ost- und Westpreussen) . .
190112
m. mm /*\ m* f\, mm
178 507
172 193
19 (Rbz. Merseburg u. Thuringen)
186 705
17o 547
156 919
23, 25, 26, 27 (Rheinprovinz) .
185 308
170 674
154 103
*
14, 15 (Rgbze.Breslauu.Liegnitz) 157 013
146 362
128 459
33 (Baden)
146 169
4 m a F9 r\ S~h
148 796
145 000
-
18 (Rbz. Magdeburg und Anhalt) 127 090
124 334
1 ^ f\ A A /*
119 446
116891
4 m*i a a a s\
106 986
A f\ A J d
99 944
113 525
■m a a a m A
106 858
122 237
21 (Hessen-Nassau, Oberhessen) 110 836
99 948
88 921
*
105 788
106 168
_ AA AAA
100 002
22, 24. (Westfalen und Waldeck)
99 829
£\ A A m
93 391
A A «
92 173
93 531
90 914
82 999
7 (Schleswig-Holstein) . . .
93177
89 465
81 559
20 (Konigreich Sacbsen) . . .
80 595
mm j mm M m
74 741
66 802
7!
79 576
76
64 408
16 und 17 (Brandenburg) . .
62 950
60189
, 55 961
*
54 042
49 522
31 (Pfalz)
41 070
38 433
38 767
32 (Grhrzth. Hessen ohne Ober-
hessen)
33 6415
31 279
28 503
Mehr versandt als empfangen haben
•
•
Vbz.
1 (Ost- und Westpreussen)
68 944
60 201 72
45 464
18 (Magdeburg u.Hzgth. Anhalt)*)
64 31972
62 32272
45 686
y
35 794
22 714
14 829
36 (Bayern r. d. Rheins) . .
29 239
— 4 052
21 501
5 (Mecklenburg)
21 680 73
16 839
18 448
1 1 (Hannover , Braunschweig ,
Oldenburg, Lippe etc.)
20 166
— 1 125
25 627
19 (Rbz. Merseburg u. Thfiringen)
16 523
3 655
— 6 884
*
8 95172
1 820
3 089
-
4 05372
— 12 553
— 5 343
3 93l72
1 793
- 3 570
-
14, 15 (Rbz. Breslau und Liegnitz)
1 48972
- 20 857
— 11 476
*) Unter dem Versand ist das im ElbscbiffabrUverkehr nach Magdeburg und Wall-
*itzhafen beforderte und mit der Eisenbahn weiter versandte Qetreide mitentbalten.
ArthlT far Biienh«bnw«s«o. 1887. 25
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366
Deutscblaods Getreideerntc in 1885 und die Eisenbahnen.
Mehr enipfangen als versandt baben:
1885 1884 1885
ToDoen
Vbz. 20 (Konigreich Sacbsen) . . .114 72372 111 2561/-2 73 927
„ 33 (Baden) 71 80472 91 285 80718
„ 35 (Wurttembergu.Hohenzollern) 59 662 86 624 89 060
„ 30 (Elsass) 40 428l/2 55 681V2 37 834
„ 22, 24 (Westfalen und Waldeck) 36 994 55 54672 40 291
„ 23, 25, 26, 27 (Rheinprovinz) . 32 64872 37 205 36 751
„ 16, 17 (Brandenburg) .... 30351 30053V2 30563
» 31 (Pfalz) 23 31072 34 397 23 297
„ 7 (Schleswig-Holstein) ... 2959 7 010V* 11011
„ 21 (Hessen-Nassau, Oberhessen) 1 409 22 602 14 317
„ 32 (Grossherzogth. Hessen ohne
Oberhessen) 1 '2997s + 119672 + 670
Wird der Bedarf der einzelnen Verkehrsbezirke nacb vorstebendeu
Uaterschieden bemessen, so bat die Ernte in Prozenten des Bedarfs be-
tragen im: 1 im Durch.
1885 1884 1883 d^ffi„
1888-85
Vbz. 18 (Rbz. Magdeburg und Herzogth. Anhalt)*) 203 201 162 189
„ 12 (Posen) 162 133 122 139
„ 1 (Ost- und Westpreussen) 157 151 136 148
„ 5 (Mecklenburg) 123 119 123 122
„ 11 (Hannover, Braunschweig, Oldenburg,
Lippeetc.) Ill 99 115 105
„ 19 (Rbz. Merseburg und Tburiagen) . . .110 102 96 102
„ 29 (Lotbringen) 109 102 103 105
„ 13 (Rbz. Oppeln) 108 81 90 93
„ 36 (Bayern r. d. Rheins) 106 99 104 103
„ 3 (Pommern) 105 102 95 101
„ 14 und 15 (Rbz. Breslau und Liegnitz). . 101 88 92 94
„ 21 (Hessen-Nassau und Oberhessen) . . 99 82 86 89
„ 7 (Schleswig-Holstein) 97 93 88 93
„ 32 (Grossberzogtb. Hessen ohne Oberhessen) 96 104 102 101
„ 23, 25, 26, 27 (Rheinprovinz) 85 82 81 83
„ 35 (Wurttemberg und Hohenzollern) ... 81 76 74 77
„ 30 (Elsass) 74 66 76 72
„ 22 und 24 (Westfalen und Waldeck) . . 73 63 70 <>7
n 16 und 17 (Brandenburg) 67 67 65 66
*) Vergl. Aomerkung auf Seite 865.
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Deutsch lands Getreideernte in 1885 und die Eisenbahnen.
367
im Durcb
1885 1884 1888
Vbz.33 (Groaaherzogthum Baden) 67 62 64 64
si 31 (Pfalz) 64 53 62 60
, 20 (Konigreich Sachsen) 41 40 47 43
Ad Roggen babeo geerntet:
1885 1884 1883
Tonnen
Vbz. 36 (Bayern r. d. Rheina) ... 601 307 600 893 570 345
, 1 (Oat- und Weatpreuaaen) . . 591 126 620 912 599 595
11 (Hannover, Brannachweig, Olden-
burg, Lippe etc.) . . . .529 754 452 495 617 872
16 nnd 17 (Brandenburg) . . . 463194 462 323 499 957
, 12 (Poaen) 400 255 391 626 366 707
- 14 n. 15 (Rbz. Brealan nnd Liegnitz) 373 127 357 898 326 859
» 3 (Pommern) 361 878 338 793 310 789
» 19 (Rbz. MeraeburgundThuringen) 333 658 320 775 302 756
„ 5 (Mecklenburg) 318 274 262 402 299 733
, 23, 25, 26, 27 (Rheinprovinz) . . 302 116 264 404 240 213
* 20 (Konigreich Sacbaen) .... 282 579 263 767 248 860
„ 22 nnd 24 (Weatfalen und Waldeck) 269 636 258 209 275 974
„ 18 (Rbz. Magdeburg und Anhalt) . 201 538 197 002 214 039
, 7 (Scbleawig-Holatein) . . . .201 147 180 047 193 214
, 13 (Rbz. Oppeln) 170 853 166 314 154 847
, 21 (Heaaen-NaaaauundOberhessen) 158 555 115 521 142 049
, 32 (Ghztb. Heaaen obne Oberhesaen) 68 140 44 595 56 901
, 31 (Pfalz) 58 381 40 593 54 436
„ 33 (Baden) 50 757 36 063 47 116
, 35 (Wurttemberg und Hohenzollern) 44 278 42 135 36 845
, 30 (Elaaaa) 24 452 20 702 26 404
„ 29 (Lothringen) 15 091 13523 14599
Mehr veraandt ala empfangen baben:
1885 1884 1883
Tonnen
Vbz. 12 (Posen) 102 417 120 299V2 62 291
• 1 (Oat- und Weatpreuaaen) . . 60 5431/« 70 252 V2 31 089
„ 3 (Pommern) 31 609\<2 10 403 — 10 578
, 18 (Rbz. Magdeburg und Anhalt) . 26 836 32 862 56 491
, 5 (Mecklenburg) 26 365 8 242V2 10 665
, 32 (Ghzth. Hessen ohne Oberheaaen) 10 015V3 15 128V3 10 421
„ 29 (Lothringen) 1 102 — 4 837 — 488
25*
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368 Deutschlands Getreideernte in 1884 und die Eisenbabnen.
Mebr em p fan gen als versandt haben:
1885 1884 1883
Tonaen
Vbz. 20 (KSnigreich Sachsen) .... 90 452 90 127V2 89 974
„ 11 (Hannover, Braunschweig, Olden-
burg, Lippe etc.) .... 60229 114 74lV2 51 604
yj 14 u. 15 (Rbz. Breslau und Liegnitz) 42 O68V2 55 369V2 64 728
22 u. 24 (Westfalen und Waldeck) 38 441V2 55 113 59 218
22, 25, 26, 27 (Rheinprovinz) . . 33 546 48 345 59 609
13 (Rez. Oppelo) 8O8I8V2 47 39lV2 56 778
„ 19 (Rbz. Merseburg und Thuringen) 28 087 35 1 59 44 364
33 (Baden) . . 9 673 9 208 6 943
21 (Hessen-Nassau and Oberhessen) 8 886 24 163V2 14111
16 und 17 (Brandenburg) . . . 6 5007? 3 860 +11 964
„ 7 (Schleswig-Hobtein) .... 6 I86V2 11 249 15689
„ 31 (Pfalz) 5 746 13 950V2 10 603
„ 36 (Bayern r. d. Rheins) ... 4217 9 659V2 4049
„ 35 (Wurttemberg and Hohenzollern) 1 788 2 498 2 420
„ 30 (Elsass) ........ 1405V2 918V2 + 395
Wird der Bedarf der einzelnen Verkehrsbezirke nacb vorstehenden
Unter8cbieden bemessen, so bat die Ernte in Prozenten des Bedarfes
betragen in:
1885 1884 1883 ?rei jlhre
1
Vbz. 12 (Posen) 134 144 120 133
32 (Ghztb. Hessen obne Oberhessen) . 117 151 122 130
18 (Rbz. Magdeburg and Anhalt) ... 115 120 136 124
1 (Ost- und WestpreuBsen) . . . . Ill 113 105 110
a 3 (Pommero) 109 103 97 103
„ 5 (Mecklenburg) 109 103 104 105
„ 29 (Lothringen) 108 74 97 93
„ 36 (Bayern r. d. Rheins) 99 98 99 99
„ 16 u. 17 (Brandenburg) 99 99 102 100
7 (Schleswig-Holstein) 97 94 92 94
35 (Wurttemberg and Hohenzollern) . . 96 94 94 95
21 (Hessen-Na9saa und Oberhessen) . . 95 83 90 89
„ 30 (Elsass) 95 96 102 98
„ 19 (Rbz. Merseburg und Thuringen) . . 92 90 88 90
„ 31 (Pfalz) 91 74 84 83
„ 11 (Hannover, Braunschweig, Oldenburg,
Lippe etc.) 90 80 92 87
„ 14 u. 15 (Rbz. Breslaa und Liegnitz) . 90 87 83 87
n
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DeutsehUnds Getreideernte in 1885 und die EUenbahoen.
36!>
im Durch-
1885 1884 1883 Xjfl?tg£
Vbz.23, 25, 26, 27 (Rheinprovinz) 90 85 80 85
, 22, 24 (Westfalen und Waldeck) .... 88 82 82 84
, 13 (Rbz. Oppeln) 85 78 73 79
„ 33 (Baden) 84 79 87 83
„ 20 (Kgrch. Sachsen) 76 75 73 75
An Gerste haben geerntet:
1885 1884 1883
TonDen
Vbz. 36 (Bayern r. d. Rheins) . . .437 463 450 835 414 010
„ 19 (Rbz. Merseburgu.Thuringen) . 279 258 261 335 280 364
18 (Rbz. Magdeburg u. Anhalt) . 159 328 158 064 157 159
35 (Wurttemberg und Hohenzollern) 147 383 149 853 138 790
, 1 (Ost-u. Westpreussen) . . . 141 058 137 592 141 587
„ 14 u. 15 (Rbz.Breslau u.Liegnitz) . 118 050 117 032 112 682
„ 33 (Baden) ........ 89 847 90 862 82 863
„ 16 u. 17 (Brandenburg) .... 81 021 80492 74330
, 11 (Hannover, Braunschweig, Olden-
burg, Lippe etc.) .... 77 587 73943 76 517
, 7 (Schleswig-Holstein) .... 75640 71 156 63 174
12 (Posen) 71 162 73 792 71 156
30 (Elsass) 70 175 70 789 68 468
, 32 (Ghzth.HessenohneOberbessen) 69 055 65 060 57 522
„ 3 (Pommern) 68 577 64 519 59 554
, 13 (Rbz. Oppeln) 63 995 61 475 61 989
» 21 (Hessen-Nassau u. Oberhessen) 63 312 60 157 52 775
* 20 (Kgrch. Sachsen) 57 351 61 141 55 923
„ 23, 25, 26, 27 (Rheinprovinz) . 53 214 49 733 45 416
31 (Pfalz) 45 212 46 431 39 816
5 (Mecklenburg) 41261 36 186 30 552
22 u. 24 (Prov. Westfalen u. Waldeck) 33 1 62 32 060 28 708
29 (Lothringen) 17 526 17 091 17 748
Mehr versandt als empfangen haben:
1885 1884 1883
Tonnen
Vbz. 18 (Rbz. Magdeburg u. Anhalt)*) . 48 322 51 619 40 258
» 19 (Rbz. Merseburg u. Thuringen) 31 924!/2 17 558Va 53 369
, 1 (Ost- und Westpreussen) . . 13 265l/2 9 22i1/2 6 337
j> 13 (Rbz. Oppeln) 4 021 — 863 6 646
•) Vergl. Annaerkung S. 365.
n
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370 Deutscblaods Getreideernte in 1885 uud die Eisenbahnen.
loo*
T o n n e n
1 8<i^
lovVJ
Vbz. 32 (Gbzth. Hessen ohne Oberhessen) .
3 699l/2
3 404
2 823
12 (Posen)
3 26572
7 018
2 972
3 (Pommern)
2 90072
— 210V2 —
2 431
30 (Elsasa)
96772
4 052 72 —
5 472
5 (Mecklenburg)
62372
— 6047a —
1923
n
29 (Lothringen)
58472
1 lot 12
3 109
14 u. 15 (Rbz. Brealaa and Liegnitz)
23672
ft 103
978
Mehr empfangen als versandt haben:
1885
1884
T 0 n n e 0
1888
Vbz. 22 n. 24 (Westfalen n. Waldeck) .
50 34872
52 227V2
51 366
20 (Kgrcb. Sachsen)
49 2767a
47 825
11 530
-«
36 (Bayern r. d. Rheins) . . .
39 58472
57 273
4 908
r>
1 1 (Hannover, Braunschweig, Olden-
38 90372
50 525 Vi
37 908
n
23, 25, 26, 27 (Rheinprovinz)
35 69672
39 676Va
50 051
16 u. 17 (Brandenburg) . . .
31 940
34 44IV2
37 843
35 (Wfirttemberg und Hohenzollern)
25 66672
19 957
17 889
21 (Hessen -Nassau u. Oberhessen)
21 078
20 741 l/a
16 891
12 696
6 248
6 312
75
7 (Schleswig-Holstein) ....
7 43272
8 602
12 324
31 (Pfalz)
5 823
5 068
2 417
Wird hiernach der Bedarf der einzelnen Verkebrsbezirke erraessen, so
bat die Ernte in Prozenten des Bedarfs betragen im:
im Dnrch-
*chuirtdtr
1885
1884
1883
drei Jkhrt
18SS-85
Vbz. 18 (Rbz. Magdeburg und Anhalt)*) . .
, 145
149
134
143
„ 19 (Rbz. Merseburg und Thuringen)
. 113
107
124
115
. 110
107
105
107
107
99
112
106
„ 32 (Ghztb. Hessen ohne Oberhessen) .
107
105
105
106
. 105
111
104
107
. 104
99
96
10<>
. 103
98
94
98
. 103
107
121
110
. 101
106
92
100
„ 14 u. 15 (Rbz. Breslau und Liegnitz) .
. 100
94
103
99
. 92
89
99
93
Vergl. Anmerkung S. 060.
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Deutscblands Getreideernte in 1885 ami die Eisenbabnen.
371
*
im Dnrch-
1885 1884 1883
1883 -85
Vh*. 7 (Schleswig-Holstein) 91 89 84 88
„ 31 (Pfalz) 89 90 94 91
„ 33 (Baden) 88 94 93 92
, 35 (Wurttemberg and Hohenzollern) . . 85 88 89 87
„ 21 (Hessen-Nassau und Oberhessen) . . 75 74 76 75
„ 16 u. 17 (Brandenburg) 72 70 66 69
„ 11 (Hannover, Braunschweig, Oldenburg,
Lippe etc.) 67 59 67 64
23, 25, 26, 27 (Rheinprovinz) .... 60 56 48 55
20 (Kgrcb. Sachsen) 54 56 83 64
22 n. 24 (Westfalen und Waldeck) ... 40 38 36 38
An Hafer haben geerntet: 1885 1884 1883
Tonneu
Vbz. 36 (Bayeru r. d. Rheins) . . . 500 054 509 100 510167
„ 11 (Hannover, Braunschweig, Olden-
burg, Lippe etc.) .... 353 530 329 336 260 869
„ 23, 25, 26, 27 (Rheinprovinz) . . 314 997 287 183 226 903
„ 1 (Ost- und Westpreussen) . . 314 969 318 895 330 849
„ 19 (Rbz. Merseburg und Thuringen) 310 335 308 748 269 694
7 (Schleswig-Holstein) .... 267 954 254 494 205 916
5 (Mecklenburg) 246 866 221 770 134 822
„ 20 (Kgrch. Sachsen) 245 563 284 549 254 373
, Uu.15 (Rbz. Breslau und Liegnitz) 224 891 237 826 223 725
„ 3 (Pommern) 221 845 208 966 183 554
„ 35 (Wurttemberg und Hohenzollern) 186 679 168 912 174 892
22 u. 24 (Westfalen und Waldeck) 179 469 169 452 126 408
16 u. 17 (Brandenburg) . . . . 178 603 182 950 140 383
21 (Hessen-Nassau u. Oberhessen) 170 804 1&6 004 120 447
18 (Rbz. Magdeburg u. Anhalt) . 129 349 132 617 105 749
, 13 (Rbz. Oppeln) 118 754 117 335 107 085
„ 29 (Lothringen) 107 024 93 322 99 693
„ 12 (Posen) 97 120 99 962 93 670
n 33 (Baden) 77 874 69 476 65 050
„ 31 (Pfalz) 37 870 34 067 32 909
, 32 (Ghzth. Hessen ohne Oberhessen) 29 031 26 449 23 719
„ 30 (Elsass) 28 780 25 251 27 502
Mehr versandt als empfangen haben:
Vbz. 3 (Pommern) 30 786J/2 12 595 — 1 184
n 35 (Wurttemberg u. Hohenzollern) 23 9591/* 18 690 23 725
»
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O 1 C
Deutschlands Getreideernte in 1885 und die Eisenbahuen.
1885
1884
Tonnen
19 688 V2
1883
> DZ.
1 (Ost- nnd Westpreussen) . .
23 643
1U OZO
n
5 (Mecklenburg)
18 747
9 516
Q Kf\A
O OU4
r>
36 (Bayern r. d. Rheins) . . .
10 338
12 224
7 364V2
3 263
0 977
y>
7 275
— 1 112V2
— 6 o«"
y>
12 (Posen)
1395
mm f\ ft
— 728
7 hC\i\
i
21 (Hessen- Nassau u. Oberhessen)
1 112
- 6 006
1 3 510
n
888
3472
— 750
Mehr empfangen als versandt haben:
1885
1884
Tonnen
55 982 72
1883
Vbz. 16 u. 17 (Brandenburg) ....
66 682
00 lzb
22 n. 24 (Westfalen nnd Waldeck)
34 74472
41 505 V*
OO 40b
23, 25, 26, 27 (Rheinprovinz) . .
24 55972
27 17272
dO 005
18 649
+ 2 91572
+ 13 565
12 303V2
15 88172
12 869
14 n. 15 (Rbz. Breslau u. Liegnitz)
7 391
+ 2 3447a+ 2 390
32 (Ghztb. Hessen ohne Oberhessen)
7 06672
4 51472
2 472
18 (Rbz. Magdebnrg nnd Anhalt)
4193
+ 5 848
+ 2 449
19 (Rbz. Mersebnrg und Thuringen)
4016
15 8917a
23 791
11 (Hannover, Braunschweig, Olden-
3 499
16 191
*28 471
31 (Pfalz)
80372
1685
1333
7 (Schleswig-Holstein) ....
115
2 735
13 526
Wird biernach der Bedarf der einzelnen Verkehrsbezirke bemesseD, so
hat die Ernte in Prozenten des Bedarfs betragen im:
Im Durch-
1885
1884
1883
schnittder
drei Jabr-
IS88-8S
Vbz.
116
106
99
107
n
35 (Wurttemberg und Hohenzollern) . .
115
112
116
114
n
109
105
94
103
r>
1 (Ost- nnd Westprenssen) . . . .
108
107
103
106
y>
107
104
106
106
106
100
96
101
102
102
104
103
12 (Posen)
101
99
93
98
21 (Hessen-Nassau und Oberhesseo) . .
101
96
90
96
101
100
99
100
100
99
94
98
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Deutschlands Getreideernte in 1385 und die Eisenbahnen.
373
im Durcli
1885 1884 1883 tfgf^
Vbz. II (Hannover, Braunschweig, Oldenburg,
99
96 90
95
19 (Rbz. Merseburg und Thuringeu)
99
95 92
95
T!
31 (Pfalz)
98
95 96
97
•n
14 u. 15 (Rbz. Breslau und Liegoitz) . .
97
101 101
100
V
18 (Rbz. Magdeburg und Anhalt)
97
105 102
101
»
93
101 106
100
23, 25, 26, 27 (Rheinprovinz) / .
93
91 87
94
22 u. 24 (Westfalen und Waldeck)
34
80 79
81
*
32 (Ghztb. Hessen ohne Oberhessen) . .
80
85 91
85
J)
73
77 67
72
30 (Elsass)
70
61 68
66
An Mehl, Muhlenfabrikaten und Eleie
haben mehr versandr.
als empfangen:
1885
1884
1883
Vbz. 11 (Hannover, Braunschweig, Olden-
Tonnen
bnrg, Lippe etc.) ....
36 159l/->
44 415
56 267
»
35 (Wurttemberg u. Hohenzollern)
28 366%
29 145
35 272
16 u. 17 (Brandenburg) . . .
18 81372
27 59572
27 346
18 147
13 004 —
20 955
20 (Kgrch. Sachsen)
13 66OV2
26 745 V9
3 148
14 u. 15 (Rbz. Breslau u. Liegnitz)
12 654 7-2
13 522Va —
1 943
r>
8 095
448 V2
4 056
3 (Pommern)
7 845
1 283 —
2 011
1 (Ost- und Westprenssen) . .
7 348
9 405
4 254
5 030
2 364
4 467
2 062
20472
- 855
Mehr empfangen als versandt haben:
Vbz. 23, 25, 26, 27 (Rheinprovinz)
66 26372
59 580
59 420
*
32 (Ghzth. Hessen ohne Oberhessen)
32 01572
32 2187a
23 427
36 (Bayero r. d. Rheins) . . .
30 9631/*
39 364
22 608
19 (Rbz. Merseburg u. Thuringen)
24 835
28 4407a
17 305
25 2737a
21 142
21 (Hessen-Nassau u. Oberhessen)
23 0627»
30 331
26 867
11 524
2 300
4 059
*
31 (Pfalz)
8 0147-2
7 85672
4 503
18 (Rbz. Magdeburg und Anhalt) .
7 268
10 9047a
12 681
22 u. 24 (Westfalen und Waldeck)
4 721
8 5027a +
8 174
7 (Schleswig-Holstein) ....
1 3027>
2 805
2 827
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374 Die Gaterbewegungs-Statistik in kartographischer Darstellung.
Die Giiterbewegungs-Statistik in kartographischer Darstellung.
Von
Obcr-Goterverwalter Rfirigr in Erfurt.
L
Die Kftniglicbe Eisenbahndirektion zo Erfurt bat im Aoftrage des
KSnigl. Preussischen Ministers der dffentlichen Arbeiteo vor Karzem eine
„Graphi8che Darstellung der Bef&rderung einiger Fracht-
artikel io den Verkehrs bezirken der Statistik der Guterbe-
wegung auf deutschen Eisenbahnen fur das Jabr 1885" be-
arbeitet nnd herausgegeben. l) Bevor diese in ihrer Art ganz neue Form
der grapbischen Darstellung hier naher erortert wird, verlohnt es sich, aaf
die Entstebnng sowie Fortbildung der Eisenbahn-Guterbewegungsstatistik
einen kurzen Rfickblick zu werfen. 2)
Nachdem im Jahre 1861 von der Kolner Generalversammlnng des
deutschen Eisenbahnvereins die Kommission fur Angelegenheiten des
G titer verkehres beauftragt worden war:
„eiu gleichfOrmiges von alien Vereinsverwaltungen zu beobachten-
des Waarenverzeicbni8s aufzustellen und der Generalversammlnng
zur Annahme vorznlegen, gleicbzeitig sich daruber zu aussero, io
welcher Weise ohne Aufwendung ubermassiger Arbeitskrafte sich
in den Waarenstatistiken der Herkunfts- und der Bestimmungs-
ort der bewegten Guter nachweisen lassen wurde",
wnrde von jener Kommission ein Schema mit 33 Hauptrubriken
vorgelegt, welche jede Verwaltung in den von ihr zu verOffentlichenden
Jahresberichten auszufullen hatte. Die in diesen Hauptrubriken vorge-
sehenen besonderen Rnbriken fur einzelne nambafte Artikel sollten je nach
den Verhaltnissen der einzelnen Bahnen, sowie dem Maasse der Wichtig-
keit, welche diesen Gegenstanden beizulegen, nur theilweise oder gar nicht
ansgef&llt werden. Ueber die Herkunft und den Bestimmungsort der beftr-
derten Guter wurde, wie die Kommission annahm, bei den meisten Ver-
waltongen ein Nachweis nicht zu erlangen sein; indess erachtete man es
') Im Kommiasions-Verlag bei F. A. Brockhaus in Leipzig.
Im Archiv ist wiederhnlt von der Guterbewegungsstatistik die Rede gewesea;
Tergl. Jahrgang 1882 S 491, 1883 S. 561, 1884 S. 491 sowie die Auszuge aus der amt-
lichen Statistik Jahrgang 1884 S. 312, 1885 S. 165 nnd 423, 1886 S. 311 und 597.
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Die (iQterbewegungs-StatUtik in kartograpbischer Darstellung. 375
for wQnschenswertb, dass von den einzelnen Verwaltungen, nach den Haapt-
rabriken des vorgedachteo Waarenverzeicbnisses getrennt:
1. der Versand einer jeden Endstation einer Babnverwaltang nach
jeder Endstation;
2. der Versand jeder Endstation nach alien Nichtendstationen (in
einer Somme) und
3. der Versand im direkten Verkehre (Verbandverkehr) von alien
Verbaodstationen fiber die Endstation der betreffenden Babn hinans
zusammengeatellt and veroffentlicht werde.
Dieser Antrag der Kouimission wurde von der (1862 in Amsterdam
abgehaltenen) Generalversaramlung zwar nicht zora Bescblnsse erhoben,
aber einstimmig den Vereinsverwaltnngen zom Versnch empfohlen.
Der Versnch wnrde indess nicht bei alien Verwaltungen gemacht;
den Ermittelnngen and Uebersichten, welche von eiozelnen derselben ibren
GeschafLsberichten beigegeben warden, konnte daber far den beabsich-
tigten Zweck eine grOssere Bedentnng nicht beigelegt werden.
Diese ersten unvollkommenen Versnche bezeichnen den Anfang einer
Reihe von weiteren Vorschlagea, Antragen and Bescblussen, mit denen die
folgenden Vereinsversammlungen das Richtige aaf diesem Gebiete der
Eisenbabnstatistik za treffen hofften.
Aach der international statistische Kongress, welcher sich (1863 in
Berlin) mit diesem schwierigen Thema befasste, hatte daranf hin-
gewiesen, dass die Aufzeichnnngen statistischer Notizen, der von ihm in
fruheren Beschlfissen gegebeuen Anregung folgend, zwar theilweise statt-
gefonden, den Gegenstand jedoch keineswegs erschopften, namentlich aber
nicht genugten, nm die Guterbewegnng aaf den Eisenbahnen klar dar-
zastellen. Aus diesen Eisenbahnstatistiken waren nur die Jahressummen
der fiberbaapt bewegten Gflter, and zwar der Eilgfiter, der Postgater, der
Frachtguter der Normalklasse aad der ermassigten Klassen, letztere mit be-
soaderem Nachweis der Koblen- and Kokesbefdrdernng, ersichtlich, wobei
sodann nar noch zwischen Gutern des Binnen- nnd des direkten Verkehres
unterschieden warde. Mit Recht bezeichnete der Kongress das Ergebniss
ciaer solchen sammarischen Anfzeicbnnng nar als eine Leistang der ein-
zeloen Eisenbahn aaf diesem Gebiete, als einen Nachweis, welcher wohl
vom Staadpankte der Eisenbahn, nicht aber den volkswirthschaftlichen
Erfordernissen genagen kdnne.
Von dieser Annahme aaggehend, bezeichnete es der von der vorbe-
rathenden Sektion an den Kongress erstattete Bericht1) fur erforderlich,
bezuglkh der statistischen Aafzeichnnngen folgende Eintheilung zn treffen :
') Ala Verfasser dieses Bench tea sowie als Referenten bezeichnen die Kongressver-
kandlungen Herm Geh. Regierungsratb Maybacb (den jetzigen Minister der offentlicben
Arbeiten).
: \ ^'pigitizea by Google
376
Die Guterbewegungs-Statistik in kartograpbischer Darstellung.
a) im Binnenverkehr aufgegeben (and aDgekommen) . . . Ztr. Sen-
dangen t welche zwischen den Endpunkten einer Bahn beginnen
and end i gen;
b) im direkten Verkehr aufgegeben . . . Ztr., vom Versender den
eignen Stationen ubergeben nnd fur Stationen fremder Babnen be-
stimmt, mit Angabe, an welche fremde Bahn;
c) im direkten Verkebr aDgekommen .... Ztr., Sendnogen you
fremden Bahnen, mit Angabe, von welcher fremden Bahn, an die
Stationen der eignen Bahn zur Abgabe an den Empf&nger;
d) im Dnrcbgang8- Verkehr bef5rdert .... Ztr., Sendungen, welche
an der einen Bahngrenze fibernommen nnd an der and em
Bahngrenze unver&ndert weiter gegeben werden.
Um den Weg des Guts verfolgen zu kOnnen, erschien es erforderlich,
jede der vier Rubriken zu theilen und die in jeder Wegrichtung der Babn
bef5rderten Mengen beaonders aufzufflhren.
Die Durchfuhrung dieses Vorschlages vorausgesetzt, sollte demnachst
der Frage naher getreten werden, wie die vom volkswirthschaftlichen
Standpunkte daraus hergeleiteten Ergebnisse am zweckmassigsten zu ver-
oftentlichen seien.
Es ist bemerkenswerth, dass der die Bescblusse des Kongresses vor-
bereitende Bericbt schon damale die Ansicht zum Ausdruck brachte, dass
eine grapbische Darstellung einzelner Hauptartikel des Eisenbabnverkebres,
welche schon im Eingange des Berichts als sehr interessant bezeichnet
wurde,1) obne erhebliche Schwierigkeiten (nach dem Master der Kohlen-
produktionskarte von Prenssen) auszufuhren sein wflrde, wenn erst die
dazu vorliegenden statistischen Notizen von sammtlichen betheiligten
Eisenbahnen vorl&gen.
Der Eongress selbst fasste bierauf im Sinne des sehr erscbdpfenden
Berichtes folgenden Beschluss:
l) Als solcbe wurden u. A. folgende Fracbtartikel bezeichnet, welche im Jabre 1861
auf dem 360,M Meilen umfaaaenden EisenbahnneUe in den Proviozen Schlesiea, Posen,
Pommern, Preussen uod Brandenburg in Mengen von je fiber '/« Million Zentner (xu-
sammen fiber 88 Millionen Zentner) zur Beforderung katnen: Steinkohlen (29 931 845 Ztr ),
Feld- und Oartenerzeugnisse (18 571 594 Ztr.), Eiaen- und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren
(4 658 160 Ztr ), Holz und HoUwaaren (4 077 846 Ztr.), Stein-Erden, Cement (3 272 768 Ztr.),
Kalk nnd Kalkascbe (2 497 913 Ztr.), Manufakturwaaren (1 810080 Ztr.), Mfihlenfabribate
( 1 759 200 Ztr), Zink ( 1 396 289 Ztr.), Spiritus und Spirituosen ( 1 276 629 Ztr.), Game : Baum wolle,
Lein und Wolle (903 508 Ztr.), Droguen, Apothekerwaaren, Cbemikalien und Farbstoffe (879212
Ztr.), Baumwolle, roh (670 813 Ztr.), Braunkohlen (631 836 Ztr.), Zucker, rob und raffinirt
(607 777 Ztr.), Wolle, thierische (602 410 Ztr.), Heringe (598 735 Ztr.), Haute, Felle, Leder,
Pelzwerk (583 046 Ztr ), Oel (566 450 Ztr.), Kaffee (563 378 Ztr.), Oelkuchen und -Mehl
(517 344 Ztr.), Maschinen und Maacbinentheile (503 687 Ztr.), Lumpen (502 464 Ztr.).
Am nacbsten io der Reibe standen dann; Kokes (428 562 Ztr.), Flacbs, Hanf, He«le.
Werg (428 922 Ztr.), Tabak und Tabaksfabrikat (408 874 Ztr.) und Wein (358 436 Ztr.).
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Die Guterbew«gungs-Statistik in kartographischer Darstellung.
377
1. Es ist fur die Statist! k des Verkehres von grosser Wichtigkeit*
dass uber die Bewegung der Gfiter auf deo Eisenbahnen —
wenigstens fur die wichtigsten Artikel — zur Feststellnng dereo
Ursprang8- (ersten Aufgabe-) and Bestimmuogsortes thanlichst
genaue Erhebuogen gepflogen werden. Unter Anerkennung des
aaf diesem Gebiete von den Eisenbahnverwaltongen bereits Ge-
leisteten, halt der (Congress dafur, dass Einrichtungen, welche die
Gflterbewegnng so vollkommen veranscbaulichen, als ob alle Eisen-
bahnen, mindestens diejenigen eines Landes, ein Ganzes aus-
machten, ein erstrebenswerthes Ziel bilden.
2. Znr Anbahnnng des vorgedachten Zweckes erscheint es wiinschens-
wertb, dass seitens der Eisenbahnverwaltongen
a) mindestens jahrliche statistische Notizen gesammelt werden uber
die Bewegung folgender im internationalen Verkehr hervor-
ragend wichtiger nnd einer gleichm&ssigen internationalen
Nomenklatur sich erfrenender Artikel: Blei, rohe Baumwolle,
Banholz, Erze, Eisen (fabrizirt), FarbhOlzer, Getreide (aller
Art), Game aller Art (Twiste), Harze, Haute nnd Felle, Kaffee,
Manufakturwaaren aller Art, Masehinen und Maschinentheile,
Oele aller Art (Thran), Roh- oder Gusseisen, Steine, Erden,
Cement, Steinkohlen und Kokes, Wein, Wolle (roh), Tabak,
Zink, Zucker;
dass ferner
b) diese Notizen sich auch auf die Richtung der Bewegung — unter
Annahme einer allgemeinen Bezeichnung fur die erstere —
ausdehnen.
In Folge dieses Beschlusses wurde vier Jahre spater, im Jahre 1867,
von der Kflniglichen Direktion der Ostbahn im Auftrage des Handels-Mi-
Disteriums der Antrag beim Verein der deutschen Eisenbahnverwaltongen ge-
stellt: Die Einfuhruug einer „Statistik der Guterbe wegung* innerhalb
des Vereins anzustreben.
Die Generalversammlung des Vereins, welche im Juli 1867 in Mainz
tagte, fasste demgemass folgenden Beschloss:
1. Jede Vereinsverwaltung ist gehalten, den auf jeder ibrer Anschluss-
stationen nach und von den Anschlussbahnen ubergehenden Ver-
kehr in einer ihren Jahresberichten beizugebenden Nachweisung
in der Weise znr Darstellung zu bringen, dass mindestens er-
sicbtlich ist:
a) welche Durchgangstransporte uber die eigne Babn von jedem
Anschlusspunkte nach jedem andern Anschlusspunkte in beiden
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378
Die GuterbewegungsStatistik iu kartographUcber Darstelluog.
Transportrichtungen, ohne Rttcksicht auf etwaige Umkartirungen
unterwegs, stattgefunden haben, nod
b) welche Transporte vod Gutern, die auf den Stationen der eigoeu
Bahn zur Befdrderung nach Bestimmungsorten an fremden
Babnen oder umgekehrt im Bereicbe fremder Bahnen zur Be-
fftrderung nach Stationen der eignen Babnen aufgegeben sind,
auf jedem Anschlusspunkte, einschliesslich der dort nmkartiiten
Sendungen, in jeder Richtung im Ganzen ubergegangen sind.
2. Diesen Nachweisungen ist die durch die Amsterdamer General -
Versammlnng erapfohlene Benennnng der Transportartikel zu Grunde
zu legen, nnd es verbleibt dabei, dass jede Verwaltung mindestens
die Hauptrnbriken dereelben zu berucksichtigen hat, wohingegen
die Benutzuog und beliebige Vermehrung der Unterrubriken der
Wahl jeder Verwaltung uberlassen bleibt.
Obwohl die Beschlusse der Generalversammlungen zu Coin (1861)
und Amsterdam (1862), sowie der eben erwahnten zu Mainz (1867), welche
sicb mehr oder weniger mit der Einfuhrung einer Guterbewegungssta-
tistik bescbaftigt batten, zur Annahme gelangt waren, so Hess docb die
Ausfuhrung derselben viel zu wunschen, da bei verschiedenen Verwaltungen
wohl der Umfang der mit der Aofstellung der Guterstatistik verbundenen
Arbeit bedenklicb sein mocbte, uberdies aber auch die bisberigen Guter-
transportQbersicbten , welche sicb lediglich auf die Wiedergabe der Ge-
wichtsmengen nach den bestebenden Tarifklassen und einzelner Spezial-
artikel besohrankte, einem Theil der Verwaltungen fur die Beurtheilung
der eignen Verkehrsverh<oisse ausreichend erschien. Aber auch das,
was einzelne Verwaltungen an statistiscbem Material in grdsscrem Umfange
brachten, liess trotz der darauf verwendeten erheblichen Arbeit eine ein-
beitliche Gestaltung und jenen Grad von Zuverlfissigkeit vermisseo, welche
fur die Zwecke der Guterstatistik unerlasslich ist.
Die Mangelhaftigkeit der Aufschreibungen fubrte zu dem Antrage, die
statistischen Arbeiten einem zu bildenden „Zentralbureau fur die Statistik
der Guterbeweguug auf den dentscben Eisenbahnen" zu ubertragen, welcher
zwar die Billigung der Berliner General versammluug (1871) faud, auch
behufs Prufung der technischen Ausfuhrbarkeit, besonders aber der oko-
nomiscben Seite, einer Kommission uberwiesen, allein von dor Frankfurter
Generalversammlnng (Januar 1873) wieder abgelehnt wurde. Die Er-
mittelungen der Kommission ergaben u. A. das uberrascbende Resultat,
dass die Einrtchtung und Unterhaltuog jenes nZentralbQreausu einen jahr-
licben Kosteoaufwand von nngef3.hr 400 000 Tblr. verursachen wurde.
Schon im September desselben Jahres beschaftigte sicb die General-
versammlnng des dentscben Eisenbahnvereins abermals mit der Frage und
kam zu dem, dem Kommissionsantrage entgegengesetzten Beschlusse:
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Die Guterbewegungs-Statistik in kartograpbischer Darstellung. ;}79
„in eine nochmalige Berathung fiber die Einfuhrung einer Statistik
der Gfiterbewegung auf den Eisenbahnen nieht einzutreten",
indem man von der Ansicht ausging, dass das Reichs-Eiseobahn-Amt sich
voraussichtlich mit Einffihning gleichm&asiger Eisenbabnatatistiken uber-
haopt beschaftigen werde, nod dass es sonach zweckm&ssig erscbeioe, fur
jetzt vod weitereo Berathungen in dieser Frage innerhalb des Deutschen
Eisenbahnvereins Abstand zu nehmen.
Im Jahre 1876 warden demnachst durch einen preuasiachen Miniaterial-
erlass an die Stelle der vom Verein deutscher Eisenbahnen (1. Januar 1868)
aDgenomraenen Waarengattungsstatistik fur die preussiscben Staats-
babnen einfacbere Erbebungen geaetzt; in einem weiteren Reskript (vom
8. Marz 1878) wurde angeordnet, dass in einer Konferenz der preussischeu
Staatsbabnen die bei Ftthrung der vereinfacbten Statistik gewonnenen Er-
fahrungen erdrtert wurden and fernet darQber za be rathe n sei, ob das
angcwandte Verfahren als Grundlage einer gemeinschaftlichen Verkehrs-
statistik der dents chen Bahneu empfohlen werden kdnne. Diese
Konferenz entscbied sich in wiederholten Berathungen (1879 und 1881)
dabio, dass die im Jahre 1876 eingefflhrte Statistik, bei welcher die Be-
wegung der Guter im Wesentlicben nnr verkehrsweise zur Darstellung
kommen konnte, als ausreichend nicht anzuseben sei. Nacbdem Versucbe
ergeben hatten, dass die von der Kommission zur Vorberatbung einer
Waarenstatistik far die Reichs- und preussischen Staatsbabnen zur Ein-
fuhrung empfohleneu Vorschriften fur die Aufstellung einer Statistik der
Guterbewegung zur allgemeinen Durchfuhrung sich eignen, wurden die
, Vorschriften fur die Aufstellung eiuer Statistik der Guter-
bewegung" mittelst Ministerialerlasses vom 22. September 1882 festge-
stellt und vom 1. Januar 1883 ab zur Eiotuhraug gebracht.
In dieser Statistik ist das Deutsche Reich in 36, das Ausland in 15
Verkebrsbezirke eingetheilt worden; die Guter werden nach Gewicht
nnter 70 verschiedene Nummern, die lebenden Thiere nach Stuckzabl und
5 Gattungen aufgeschrieben. Da nach diesen Aufzeichnungen die Bewegung
innerhalb des ganzen Deutschen Reichs dargestellt werden sollte, so musste
Werth darauf gelegt werden, dass demnachst aucb die ubrigen deutschen
Eisenbabnen der neu geachaffenen Einricbtung beitraten. Schon im ersten
Jahre schloss sich auch eine Reibe anderer deutscher Eisenbahnver-
waltungen (45 an Zahl) derselben an, deuen im Jahre 1884 weitere
Bahoen — darunter namentlich die bayeriachen and s&chsischen Staats-
babnen — folgten, aodass z. Z. (1887) nur noch 9 Bahnen,1) allerdings
*) u. zw.: Brohlthalbabn, • Krefelder E., Onoien-Teterower E, Gustrow - Plauer E.,
Hiriwburg-illawkaer E., Mechernicher Bergwerksbabo, Niederliod.-Rheio. E , Peine-Ilseder
bahn. Wismar-Rostocker E.
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380 Die Goterbewegungs-Statistik in kartograpbiscber Darstellung.
-
zura grossen Tbeil von untergeordneter Bedeatung nod mit einer Gesammt-
lange von etwa 700 km, sich an der gemeinaamen Arbeit statiatiscber
Aufschreibungen noch nicbt betheiligen.
Anf die gewonnenen statistiachen ' Ergebnisse derjenigen Bahnlinien
des Deutschen Reichs, welche dem Uebereinkommen beigetreten sind, wird
indess die Nichtbetheiligung jener nocb feblenden Strecken kanm von er-
heblichem Einfluaa aein, da eratere ein Verkehrsgebiet von etwa 37 700 km
umfassen, die feblenden LiDien daher nnr einen geringen Bruchtheil (1.86 o/0)
ausmachen.
Die Entwicklungsgeschichte der Guterbewegnngsatatiatik, wie sie
in Voratebendem dargestellt ist, lasst die Schwierigkeiten erkenneo,
welche sich der Ausrahrung dieses fur die Kenntniss der wirth-
schaftlichen nnd finanziellen Bedentnng der deutschen Eiseobahnen hoch-
wichtigen Werkes entgegenstellten. Dass die Dnrcbfuhrnog desselben trotz
der inzwischen erfolgten ansserordentlichen Entwicklung des Babnnetzes
endlich gelang nnd Anfschreibongen liefert, deren Umfang nnd Genauigkeit
weit fiber das nraprunglicb gesteckte Ziel hinausgeht, ist wesentlich dem
Umstand zn danken, dass die Verstaatl ichnngen der prenssischen Privat-
babnen einen Rest von widerstrebenden EinflQssen beseitigten.
Ob die jetzige Gfiterbewegungsstatistik, anf welche seit den vier
Jabren ihres Bestehens viel Sorgfalt, Mube nnd K oaten verwendet worden,
im Schema, in der Abgrenznng der Verkehrsbezirke, in der getroffenen
Answahl der Frachtartikei, sowie in der Methode der Aufschreibungen
einer Verbessernng bedarf, nnd ob die Ergebnisse der Ermittelungen den
gesteigerten Anfordernngen an diesen Tbeil der EisenbahnBtatistik noch ge-
uugen, kann erst die weitere Erfahrnng entscheiden.
Ans dem reichen Zahlenmaterial, welches dieses Werk in seinen
letzten Jahrgfingen in ubergrosser Ffille bietet, fur einzeloe wichtige
Frachtartikei bestimmte Verhaltnisse zu ermitteln, die BefOrderungsmengen
im eigenen Bezirk, sowie im Wechselverkehr mit den anderen Verkehrs-
hezirken des Deutschen Reiches nnd des Anslandes in ein anschaulichea
Bild zn bringen, endlich aber auch noch festzustellen, in welchem Umfange
der Eisenbahnverkehr jener Artikel der Erzeugung, der Einfuhr ans dem
Auslande nnd der Ausfuhr in dasselbe gegenubersteht,*) ist der Zweck
der Eingangs erwahnten „Graphischen Darstellungu. Iodem dieselbe
die im koniglich prenssischen Ministerinm der Offentlichen Arbeiten
heransgegebene „Statistik der Guterbewegung"**) bezQglich derjenigen
•) Diese Angaben sind den „Monatsscbriften der Statistik des Deutschen Reichs*
(Berlin, Verlag von Puttkammer und Mublbrecbt) entnomnoen.
**) Erscheint in Vierteljabrsbanden in C. Heymann's Verlag in Berlin.
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Die Guterbewegungs-Statistik in kartographischer Daratellung. 381
Frachtartikel za erganzen sucht, welche zunachst in dieser karto-
graphischen Darstellnng behandelt worden sind: Braunkohlen, Stein-
koblen, Weizen, Roggen und Men), — giebt sie (far je einen Artikel aaf
einem Kartenblatt) fiber die von den einzelnen Verkebrsbezirken abgesandten
nod dort angekommenen Mengen in arithmetisch geordneten Ziffern ein
obersichtliches Bild. Diese Ziffern erscheinen in folgenden Gruppirnngen :
I. In den Verkebrsbezirken des Deutschen Reichs
1. die Snmme der im Verkehrsbezirke verbliebenen, also nur
innerhalb desselben beftrderten Gewichtsmengen (in den
Karten mit V. i. B. — Verkehr im Bezirk — bezeichnet);
2. die Gewichtsmenge des Versandes nach den andern nnd des
Empfanges ans den andern Bezirken (in den Karten mit
V in rother nnd mit E in schwarzer Schrift bezeichnet):
a) insgesammt,
b) bezirksweise.
II. In den Verkebrsbezirken des Anslandes:
die Gewichtsmenge des Versandes nnd Empfanges, welche auf
den Eisenbahnen in das Deutsche Reich ein- nnd von dort
ansgeffihrt worden ist:
a) insgesammt,
b) bezirksweise.
Die aufgeffihrten Ziffern geben die Gewichtsmengen dnrchweg in
Tonnen (1 t = 1000 kg) an, dergestalt, dass bei den vorsteheud outer
1 2 b and lib, nm eine Ueberfullung der Karten zn vermeiden, die Mengen
von weniger als 100 t, welche fur die allgemeine Betrachtung eine geringere
BedeutuDg haben, weggelassen sind.
Endlich sind diejenigen Bezirke, welche im Rahmen des geographischen
^eaammtbildes die Eintragung der Zahlen wegen Raummangels nicht ge-
statteten, am Rande der Karte in vergrOssertem Maassstabe besonders zur
Darstellnng gebracht.
Im Vorwort zu dieser kartographischen Darstellnng wird eine
weitere Vervollstandigung dieser Karten, sowie der denselben aufgedruckten
erlauternden Uebersichten in der Weise ins Auge gefasst, dass nicht allein
aos den Materialien far die Guterbewegungsstatistik jene Uebersichten
dnrch Mittheilungen fiber den Versand und Empfang einzelner besonders wich-
tiger Orte beigeffigt, sondern auch thunlichst znverlassige Angaben fiber
die Beforderung anf Flussen und Kanalen sowie auf dem Seewege heran-
^ezogen werden. Auf die Wichtigkeit dieser letzteren Erganznng batte
die Sektion des internationalen volkswirthscbaftlichen Kongresses bereite im
Jahre 1863 aufmerksam gemacht.
ArtkW fir «li«obahnwe»ee. 1887. 26
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382
Die Guterbewegungs-Statistik in kartograpbischer Darstellung.
„Obgleichu, so heisst es in deren Berichte „der Landtransport gegeo-
wartig znra grfissten Theile dorch die Eisenbahnen ausgeffihrt wird, so ist
doch nicht zu uberseheo, dass auch die Wassertransporte auf den Flusseo,
Kanalen, Seen and Meeren einen wichtigen Faktor im Verkehrsleben
der Volker bilden. Die Statistik des Guterverkehrs sowohl auf den Eisen-
als auf den Wasserstrassen in einen innern organischen Zusammenhaog
zn bringen, das ist gleichfalls eine Anfgabe des statistischen Kon-
gresses. Der Ldsnng dieser Anfgabe wurde erheblich naher getreten
werden, wenn der Kongress eine nicht bloss fur den Eisenbahn-, sondern
anch fur den Wassertransport giltige Waarennomenklatnr feststellte udcI
letztere dann allentbalben in Anwendnng gelangte."
Die kartographiscb dargestellten Ergebnisse der Guterbewegongs-
statistik und die zugleich in Betracht kommenden, mit Erlauterungen
versehenen Uebersicbten uber Produktion, Ein- und Ausfuhr von zwei*) der
behandelten Frachtartikel sollen, soweit dieselben besonders hervortreten,
nachstebend geschildert werden.
II.
Das erste Blatt bringt eine Darstellung der Braunkohlen- Bewegung
and lasst zunachst im Versande dieses Fracbtartikels vier grOssere Ver-
kehrsgruppen erkennen, deren (roth gedrnckte) Ziffern grOssere Gfiter-
mengen in den Verkebrsbezirken
Nr. 19 — Reg. - Bez. Met seburg und Erfurt und Thuringische
Staaten ;
Nr. 54 — Bdhmen;
Nr. 18 — Reg.-Bez. Magdeburg und Herzogthum Anhalt;
Nr. 17 — Provinz Brandenburg
aufweisen.
Bebufs Gewinnung einer besseren Uebersicht uber die Ausbreitung
der Braunkohlen sind in der nachfolgenden Tabelle (s. Seite 000) die Ver-
kebrsbezirke zu 5 geographisch und wirthscbaftlich naher zusammen-
hangenden Gebieten vereinigt. Aus dieser Uebersicht geht hervor, dass
1. der GesammUersand der oben bezeichneten 4 Verkehrsbezirke in
die 5 geographisch geordneten Verkehrsgebiete (I. — V.) einschl.
des eignen (Lokal-) Verkehrs, und zwar aus den ProduktionsgebieteD
des Bezirkes Nr. 19 2 484 212 t = 34,i pCt.
Nr. 54 2 188 239 „ = 30,, ,
Nr. 18 1 953 778 „ 26,9 .
„ „ Nr. 17 . . . . . 648 708 „ = 8,9 „
zusammen also 7 274 937 t betrug, und
') Bezuglich der drei andereo Artikel auf Blatt 3 bis 5 (Weizen und Spelz, RoggeQ,
Uebl u. s. w.) Terweisen wir auf den Aufsatz S. 353 ff. dieses Heftes.
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Die Guterbewegungs-Statistik in kartographischer Darstellung. 383
2. von diesen Gewichtsmengen
I. nach Nordwestdeutschland . . . 280 t = 0,0 pCt.
II. „ Sfiddeutschland 376 570 „ = 5,2 „
III. „ Norddeutechland . . . . . 3 572 975 „ = 49,x „
IV. „ Mitteldeutschland . . . . 3 229 099 „ = 44,4 „
V. „ Ostdeutschland 96 013 „ = 1,8 »
betordert warden. Der Verbranch von Braunkohle von sammtlichen Pro-
duktionsplatzen hat sich mithin wesentlich anf das nord- nnd mitteldeutsche
Gebiet nnd zwar in diesen beiden wieder hanptsachlich nur anf die Ver-
kehrsbezirke Nr. 17, 18 nnd 19 beschrankt, denn von den in denselben
znr Beforderung kommenden Mengen einheimischer Kohle (zns. 5 086 698 t)
verblieben in jenen Bezirken allein 3 494 803 t, also 68,7 pCt, welche fiber
die Grenzen der eigenen Bezirke nicht hinansgingen.
Die ans den bfthmischen Brannkohlenrevieren eingefuhrten 2 188 239 t
gingen hanptsachlich mit
1 202 769 t = 55,o pCt nach dem Konigreich Sachsen (Verkehs-
Gebiet IV. Mitteldentscbland) ;
386 479 „ = 17,7 „ nach Norddentschland (Verk.-Gebiet III.)
nnd fast gleiche Mengen:
375 553 „ = 17,i » nach Suddeutschlaud bezw. nach Bayern
(Verkehrs-Gebiet II.), wahrend den Rest
mit
72 243 „ = 3,3 „ die Reg.-Bez. Liegnitz nnd Breslau
aofaahmen.
Eine Verfrachtung der bdhmischen Braunkohle nach dem nordwest-
lichen Dentschland and einer Reihe von Verkebrsbezirken S&ddentschlands
(and hiernach nicht statt.
Hinsichtlich der Braunkohlen-Prodnktion, welche sich anf 15 289 543 t
belief, ist hervorznheben, dass hiervon 12 348 295 t = 80^ pCt. auf
Prenssen (davon 11 385 500 t anf den Oberbergamtsbezirk Halle), der
Rest anf die fibrigen deutechen Staaten kommt. Von den geforderteu
Kohlen gelangten 5 699 668 t = 37,3 pCt. (h iervon allein 5 638 731 t in
Prenssen) znr Bef5rdernng auf den Eisenbahnen. Die mit 3 647 777 t an*
gegebene Einfuhr zu der oben bezeichneten ProdnktionszitTer hinzuge-
rechnet, ergiebt eine Verbrauchsmenge von 18 937 320 t, von welcher
7 890 645 t = 41,7 pCt. anf dem Bahnwege bef&rdert warden, so dass
11046 675 t = 58,3 pCt. dnrch Landfuhrwerk, anf Flflssen nnd Kanalen
befordert, anf Lager verblieben oder in eignem Bedarf an den FOrderungs-
puben verwendet wurden.
*26*
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384
Die Guterbewegungs-Statistik in kartographischer Darstellung.
Versand des Verkehrsbezirks
t
Ver sand
No. 54 ;
No. 19 |
No. 18
No. 17
ty
D AST .Rm
Provinz
nach den
Merseburg
Reg.-Bez.
- *
«Q
Rohmen
u. Erfurt
Branden-
*c
Virlahrck«7i r U A I)
und die
Magdeburg
burg
e>
Inuring.
Staaten
i V/\«*<lu'a<itlif>hA^ Itpntarhlnnd.
It ilOiUn tiSUlvilvS iicuiotmauw
26
Rbemprovinz links des Kbeins ....
—
—
—
—
25
Rheinprovinz rechts des Rbeins ....
—
—
—
—
24
Prov. Westpbalen (ausscbliesal. d. Rubrrev.)
Ffirstenth. Lippe-Detmold u. Waldeck .
—
—
—
—
23
RuhrreTier der Rheinprovinz
—
—
■
22
Rubrrevier der Provinz WesUlen . . .
28
Ruhrort, Duisburg und Hocbfeld . . .
—
—
10
Emshafen: Papenburg, Leer, Emden . .
130
_
9
Weserbafen: Bremen, Bremerbafen u. s. v/.
150
—
im Ganzen: 280 t
280
_
_
II middentafhland.
2S»
—
—
—
—
27
Saarrevier ton Neunkircben bis Trier . .
—
—
—
—
,8 1
740
—
—
—
32
Grossherzogth. Hessen, auascbl. der PrOT.
—
—
—
—
34
Ludwigahafen und Mannheim
—
—
30
33
Grossberzogtbum Baden
1 110
35
Kngr.Wurttemberg u.HobenzolleracheLande
886
_
36
372 817
1 017
-
im Ganzen: 376 570 t
1 017
HI Vnf*<1alAIl t«f 111 All (1
8
Elbhifen; Altona, Hamburg u. s. w. . .
—
437
130
— _
11
Prov. Hannover, Kr. Rinteln, H. Braun-
scbweig, Oldenburg ausscbl. Hafen . .
3 643
27 422
153 339
127
18
Rgb. Magdeburg u. H. Anhalt ....
29 600
409 222
•1 686811
4 495-
7
Prov. Schleswig-Holstein und Furs ten tbum
Lubeck ausscbl. Hafen
190
—
—
6
Ostseebafen: Rostock, Wismar, Lubeck, Kiel
1010
455*
5
Grossherzogth. Mecklenburg-Schwerin und
Strelitz ausscbl. Hafen
1 291
280
330
19 603
4
OetanaViafan • StPtlin Swinpmilllde 11 « W
5 304
570
4 01 5>
Prov. Pommeru ausschl. Hafen ....
1 002
330
7 569
•>
lf»
146811
148 735
12 820
125 387
17
198 825
136 154
3 676
•443 389
im Ganzen: 3 572 975 t
386 479
724 350
1 857 106
605 040>
• Versanti und Kmpf&ng im ctgenen Beiirk (Lokalverkehr).
-
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Die Gfiterbewegungs-Statistik in kartographiscber Darstellung.
385
*J8
3
19
20
21
Ve r sand
nacb den
Verkehrsbezirken.
1
2
12
15
U
IS
IT. Mitteldentechland.
Reg.-Bez. Merseburg u. Erfurt u. Thuring.
Staaten
Konigreich Sachsen
Pro?. Hessen-Nassau, Kr. Wetzlar u. Prov.
Oberhessen
im Ganxen: 3 229 099 t
V. Ostdeutschland.
Prov.Ost- u. Westpreussen, ausschl. Hafen
0stseehafen:Memel,K6oigsberg,Danzig u.s.w
Provinz Posen
Rgb. Liegnitz undBreslau, ansscbl.derStadt
B real an
Stadt Breslan
Reg -Bet. Oppeln . . .
im Ganzen: 96 013 t
Versand des Verkehrsbezirks
No. 54
No. 19
No. 18
No. 17
Bobmen
Re>r.-Bez.
Merseburg
u. Erfurt
und die
Thuring.
Staaien
Reg.-Bez.
Jlil£i IL*[)U1 £
Provinz
Branden-
burg
146 672
•1 364 603
96 381
5 152
1 202 769
390 217
120
15 326
<i i ft'i
O 1 00
Ill
1 353 964
I 757 985
96 672
20 478
■
—
100
—
130
—
—
683
206
71091
120
22 984
229
330
140
z
72 243|
580
23 190
2 188 239|
2481212
1 953 778| 648 708
5 086 698
7 274 937 •
Id Betreff der Braunkohlen-Ausfuhr ist bemerkt worden, class die
to den „Monatsheften zur Statistik des Deutschen Reiches" nacbgewiesenen
Ziffern (14 122 t) die ausgefQhrten Briquets nicht enthalten, wahrend in
den Gewichtsmengen (46 275 t), welche nach der Guterbewegungsstatistik
^ Eisenbabnverkehr in das Ausland befordert wnrden, beide Fracht-
aftikel ohne Trennung der Gewichte nachgewiesen warden. Das Verhalt-
liss der Betheiligung des Bahntransportes an der Gesammtausfuhr konnte
daher nicht aogegeben werden.
Das zweite Blatt enthalt eine Darstellung des Steinkohlen- und
Kokes-Verkehrs. Auch hier finden wir besonders bervortretende Zahlen
ttuppen, welche auf bedeutende Verkehrsverhaltnisse schliessen lassen.
& sind die Bezirke:
Nr. 22/23 — Ruhrreviere der Provinz Westfalen und der Rhein-
provinz;
• Versand uud Empfang im cigeneu Bezirk (Lokalverkebr).
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386 Die Guterbewegungs-Statiatik in kartographiscber Darstellung.
Nr. 27 — Saarrevier;
Nr. 13 — Reg.-Bez. Oppeln (sog. oberschlesisches Kohlenrevierj
Nr. 15 — Reg.-Bez. Breslau and Liegnitz (sogen. nieder-
schle8i8che8 Kohlenrevier);
Nr. 20 — KOnigreich Sachsen,
welche erkennen lassen, wie weit die Bewegungen dieses wichtigen Fracht-
artikels, dessen Produktionsbezirke theils ini W eaten, theils im Osten des
Deutschen Reiches liegen, reichen.
Hier mOge die nachfolgende Tabelle ebenfalls zur Erleichterung der
allgemeinen Cebersicht beitragen, aus welcher zunachst hervorgeht, dass
1. der Gesammtversaod jener 6 Verkebrsbezirke io andre Bezirke
einBcbl. des eignen (Lokal-) Yerkebrs aus den Produktionsgebieten
des Bezirkes Nr. 22/23. ... 23 368 775 t = 56,i pCt.
Nr. 27 4 977 910 , = 12,0 ,
Nr. 13 8 146 424 „ = 19,6 ,
„ Nr. 15 2 113 682 „ = 5,0 ,
Nr. 20 . . . . . 3 089 841 „ = 7.4 ,
zusammen also 41 696 632 t = 100 pCt.
betrug. £s kamen hiernach aaf
die westlicben Bezirke 28 346 685 t = 68,i pCt.;
, Gstlichen , 13 349 947 , = 31,9 » ;
and dass
2. von diesen Gewichtsmengen
I. nach Nordwestdeutschland
II. „ Suddeutschland . .
HI. „ Norddentschland
VI. „ Mitteldeatschland .
V. „ Ostdentschland . .
I.— V. = 35 284 391 t = 84,6 pCt.
sowie
IV. „ dem Anslande .... 6412241 „ = 15,4 »_
zusammen (wie oben) 41 696 632 t = 100 pCt
befOrdert wurden.
Von den ans dem Ruhr- nnd Saar - Revier im Lokal-, sowie im fo-
und Auslands-Verkehre verfrachteten Mengen (28 346 685 t) kommeo
1. auf Nordwestdentschland 15240535 t
2. „ Suddeutschland 4 532 911 „
3. „ Norddentschland 2 957 118 „
4. „ Mitteideutschland 1 880 470 n
5. „ Ostdentschland 1 540 ,
znsamraen 24 612 574 t
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15 240 535 t = 36,5
4 861963 „ = 11,6 ,
4 728 821 „ = 11,3 •
4 732 013 „ = 11,4 »
5 721 059 „ = 13,8 „
Die Goterbcwegungs-Statistik in kartographischer Daretellung.
387
6.
and
das Ausland
3 734 111 t
28 346 685 t
wahrend von den Verfrachtungen ans dem ober- und niederschlesischen,
sowie den sacbsisehen Revieren
1. auf Nordwestdeutschland
2.
3.
4.
5.
Sud dentschland .
Norddentschland
Mitteldentscbland
Ostdeutschland .
— t
329 052 ,
1 771 703 „
2 851 543 „
5719519 „
znsammen 10 671 817 t
6.
nnd
das Ausland
2 678 130
im Ganzen also 13 349 947 t
kommen.
In welchem prozentnalen Verhaltnisse die Beftrdernng der ans den
verschiedenen Revieren stammenden Steinkohlen in die einzelnen Gebiete
des Deutschen Reichea nnd dee Anslandes erfolgte, ist aus der nachsteben-
den Tabelle ersichtlicb.
Aus dem Kohlengebiele
1
! der
Ruhr
der
Saar
in
Ober-
schle-
sien
in
Nieder-
scMe-
sien
im
Kdnigr.j
sen |
1
men
I. Nordwe8tlicbe8 Dentschland
99,x
0,9
_
100 pCt
II. SQddentscbland ....
18,6
74,6
6:8
»
III. Norddeutschsand ....
62,6
0,0
29,9
6,8
0,7
IV. Mitteldentscbland ....
37,9
1,9
1,2
u
57,4
n
0,o
81,9
18,!
0,o
n
40,9
17,3
31,o
10,6
0,2
n
Hiernach beherrschte die Ruhrkohle fast ansschliesslich das nordwest-
liche Dentschland; sie fand uberwiegenden Absatz in Norddeutscbland nnd
im Anslande, wahrend das Saarrevier den grftssten Theil Suddeotschlands
versorgte. Die Steinkohlen des ober- and niederschlesischen Revieres ver-
breiteten sich hauptsachlich im ostlichen Dentschland, wogegen die sftcb-
siscben Kohlen im mitteldentschen Gebiet, nnd zwar vorzngsweise im
KOnigreich Sachsen selbst, Abnahme fanden.
Digitized by
Die Guterbewegungs-Statistik in kartographischer Daretellung.
• 4)
>•=
>- %>
~ z
*1
Yersaod
nach den
Verkebrsbezirkeu.
22/23
Des Verk
27
ehrsbezir
13
ks Nr.
15
20
Ruhrrevier
Saar-
revier
Reg.-Bez.
Oppeln
Reg.-Bez.
Breslau u
Lietrnitz
Konigreich
Sachsen
26
25
24
23
22
28
10
9
29
27
31
32
34
30
33
35
36
8
11
18
7
6
I. NordwestHches Dentschland
(Gebiet links der Weser).
Rheinprovinz links des Rheins .
Rheinprovioz rechts des Rheins .
Provinz Westfalen (ausschl. des
Rubrreviers) Furstenth. Lippe-
Detmold und Waldeck . . .
Ruhrrevier der Rheinprovinz . .
Ruhrrevier der Provinz Westfalen
Rubrort, Duishurg und Hocbfeld
Emsbafen : Papenburg, Leer,Emden
Weserbafen: Bremen, Bremer-
2 037 114
1 398 716
2 032 646
^ e mo qoq*>
/ 5 019 929 ;
4 177 954
52 597
371 377
149 571
631
—
—
1 1 1 1 1 1 II
—
zusammen: 15240535 t
n. SnddentBchUnd
Saarrevier yon Neunkirchen bis
Bayrische Pfalz
Grossberzogtbum Hessen, ausscbl.
der Provinz Oberbessen . .
Ludwigshafen und Mannheim
Grossherzogtbum Baden . . .
Konigreich Wdrttemberg und
Hohenrollernscbe Lande . .
Konigreich Bayern
zusammen: 4861963 t
III. Norddeutschland
(nordliches Gebiet zwischen Weser
und Oder).
Elbbafen: Altona, Hamburg u.s.w.
Provinz Hannover, Kreis Rinteln,
Herzogthum Braunschweig u.
Oldenburg ausschl. Hafen
Reg.-Bezirk Magdeburg und Her-
zogthum Anbalt
Prov. Schleswig-Holsteiu und Fur-
stenth. Lubeck ausscbl. Hafen
Ostseehafen: Rostock, Wismar,
Lubeck, Kiel
1 5 090 333
150 202
293 950
6 550
21 316
183 971
18 590
24 340
76 735
77 061
204 029
487 745
1411 974
459 656
73 725
67 010
340 745
367 993
315 821
101 700
—
—
—
2 060
326 992
906 542
3 G26 369
32:> Q5-2
356 263
1817019
424 185
139 722
64 655
5 468
2 046
t
1 10
22 109
•) In dieser fcahl l>t der Ei«en-(Lok*l-)Verkchr der Bezirke Nr. 22 und bww. A sowie der V.«rs»nd »ui
Uem Veriebrs-Bezlrk Nr. 22 iu Nr. 23 und umgekehrt euthtlteu.
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Die Guterbewegungs-Statistik in kartograpbischer Darstelluog. 389
Versand
nach den
Verkehrsbezirken.
22 n
bes Verkehrsbezirks Nr.
27 13 15
Ruhrrevier
Saar-
re*ier
20
Ref?.-Bez.
Oppeln
Reg.-Hez. K5nij?reich
Breslau u
Liegnitz
Sa-hsen
4
i:
u
IS
f
il
52
»
55
■37
58
61
64
Grossberzogtb.Mecklenburg-Schwe-
rinund Strelitz ausschl. Hafen
Osteeehafen: Stettin, Swinemunde
u. s. w
Prorinz Pommern ausschl. Hafen
otadt Berlin
Prorinz Brandenburg . .
zusammen: 4728821 t
IT. Mitteldeutschland.
R«g.-Bezirk Merseburg und Erfurt
und Thuringiscbe Staaten
Kanigreicb Sacbsen
Prorinz Hessen - Nassau, Kreis
Wetzlar und Pror. Oberhessen
zusammen: 4732013 t
Y. Ostdentschland.
Prorinz Ost- und Westpreussen,
ausschl. Hafen
Oitseehafen: Memel, Konigsberg,
Danzig u. s. w
ProTinz Posen
Reg.-Bez. Liegnitz und Breslau,
ausschl. der Stadt Breslau .
Stadt Breslau
Reg. Bezirk Oppeln
zusammen: 5721059 t
TI. Ausland.
Konigreich Polen
jalizien, Bukowina und Moldau .
I'ngarn, Wallachei, Serbien, Bul-
garien u. s. w
Bohmen
Das ibrige Oesterreich ....
Schweu
Italien
r'nmkreich
Luxemburg
Selgien
....»•••
zusammen: 6412241 t
Summe I— VI
20 970
1 470
950
79 957
51 797
130
11 564
138 130
126 179
723003
408 188
881 -
18 889
13919
149 293
140 359
8610
2 955
2 956 988
595 336
86 643
1 109 679
130 1 414 578 323 341
27 453
33 434 ,
1 472
74 194
88 812 ; —
33 784
525 810
2 189 180
1 791 658
88 812
60 887
75 666
2 714 990
150
442 737
2 138
110
71 569
827 386
18 591
>
587
1280
1 039 888
583 550
1 721 058
889 436
97 869
24 710
1 540
4 686 18S 1032 744
587
1 580
2 370
41 116
34 880
258 680
425 860
326 320
1 528 408
2 500
270 343
166 402
i
137 991
i 317 930
11 460 1 092 105
490 949 —
55 715
500 642 -
53 631 -
•JO 946
3 937
606 111
50 937
10 928
500
984 771 681 931
428
23 368 775 ; 4 977 910 8 146 424 1 2 113 682 [ 3 089 841
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390
Die Guterbewegungs-Statistik io kartographischer Darstellung.
Was den Verkehr mit dem Auslande betrifft, so gingen
1. ausschliesslich Ruhr- und Saarkoblen and Kokes in Mengen
a) von 1 528 408 t nach Holland;
b)
759 322 t
Frank reich;
<0
532 065 t
»
der Schweiz;
d)
479 491 t
Tl
Luxemburg;
e)
326 320 t
r>
Beigien;
0
n
90 595 t
Italien ;
(0
2 500 t
n
Danemark;
dagegen
2. ausschliesslich schlesische nod sachsische Kohlen and Kokes in
Mengen
a) von 291 289 t nach Polen ;
b) „ 166 402 t „ Galizien etc.
c) „ 141 928 t „ Ungarn etc.;
wahrend
4. sammtliche obengenannte Koblenreviere von West- und Ost-
deutscbland gemeinschaftlicb an der Beforderang
a) von 936 549 t nach BOhmen,
b) „ 1 057 372 t „ dem ubrigen Oesterreich
betheiligt waren.
Die Gesammtausfuhr aus dem Deatschen Reicbe wird aaf
9 589385 t augegeben, wo von aaf demBabnwege 6 833 093 t = 71,2pCt.
(einschliesslich derjenigen Mengen, welche auch noch von andern als den
oben behandelten Bezirken henruhren) fiber die Grenze befordert warden,
wahrend die Gesammteinfohr aaf 2527029 t, davon 298 985 t = 11,8 pCt.
aaf dem Bahnwege befordert, beziffert wird.
Die Pro dak ti on betrag 58 293 873 t, wovon aaf Preussen (and
zwar in den Oberbergamtsbezirken Dortmund 28 970 323 t, Breslau
15 785 786 t, Bonn 7 634 306 t u. s. w.) 52 879 004 t = 90,8 pCt., and
aaf Sachsen 4 124 000 t = 7,7 pCt. entfallen. Von der geforderten Menge
gelangten zor Beforderung 45 925 694 t = 78,7 pCt. (davon auf Preussen
40 969 581 t = 89,2 pCt. und auf Sachsen 3 089 951 t = 6,7 pCt).
Produktion und Einfuhr ergaben einen Gesammtvorrath von
60820902 t, wovon
a) auf den Bahnweg 46 224 679 t = 76 %
b) lediglich durch Landfuhr, auf Flussen und
Kanalen u. s. w. befdrdert wurden, bezw.
im eigenen Bedarf an den Fdrderungsgroben
verwendet wurden 14 596223 t = 24%.
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Noch cin Wort fiber konstante und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
391
Noch ein Wort Uber konstante und variable Eisenbahn-
Betriebskosten .*)
Von
Wllhelm ton NOrdllng.
Nach den wiederholtea Aaseinandersetzaogen uber konstante and
variable Betriebskosten J) mfissen wir furchten, dass dieses Them a bei den
Le8ern des Archive noch grOsserer ErmGdnng begegne, als bei dessen
Mitarbeitern. Wir bitten deshalb um Entschuldigung, wenn wir nns dnrch
die so beachtnngswerthe and gewiss viel beachtete jfingste Abhandlung
des Herrn Geheimen Regierangsrathes A. Sch ttbler hinreissen lassen, noch
einmal die Feder zn ergreifen. £b geschieht, theils nm eine Entkrftftnng
der gegen nnsern Standpunkt erhobenen „Bedenkenu, theils am eine Klar-
stellung za versuchen, die nns nicht ganz leicht geworden ist und viel-
leicht ancb einigen Leeern erwunscht sein dorfte.
Wird man nns gestatten, mit einem Gleichniss za beginnen?
Gesetzt: Herr Sch Abler babe 18792) nicht die Selbstkosten der
deutechen Eisenbahnen, sondern die Jahresrechnang eines Familienhaashaltes
analysirt and mit HOlfe seiner Theilaagsschlussel gefunden, dass anf den
Hansvater j&hrlich x, aaf die Haasfraa jeden der Sonne endlich aaf die
einzige Tochter t Mark entfallen ; and ee sei nan die Rede davon, eine arme
Nichte als zweite Tochter in das Haus aufzunehmen, vor der Entscheidang
aber die wirklichen Mehrkosten za veranschlagen, die diese Anfnahme ver-
•) Die Redakiion bat im EinverstSndniss mit dem Herrn Verfasser diese Entgegnung
Herrn Geheimen Regierungsratb Sch fi bier mitgetbeilt, dessen Brwiderung am Scbluss
S. 397 ff. abgedrackt ist Sie benutzt die Oelegenbeit auch zur Aufkl&rung der in der
Anmerkung Seite 94 des Arehivs 1887 berdhrten Verschiedenheit in den von den Herren v.
N«»rdling und Sympher mitgetheilten, derselben amtlicben Quelle entnommenen Zahlen.
Es beziebt sicb die Ton Herrn v. Nordling der amtlicben Statistik richtig entnommene
Zabl (1211511.) auf dieKosten for das Kilometer Ba hnlange, die Zabl des Herrn Sympher
(12 289 fl.) dagegen auf das Kilometer Betriebslange im Jahresdurcbschnitt.
Die Redaktion des Archiv fur EisenbabnweseD.
') Arcbiv 1886 S. 45. 1887 S. 67 und 247.
*) A. Schubler. Stuttgart 1879.
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392
Noch ein Wort fiber konstante und variable Eisenbahn-Betriebskosteo.
ursachen wurde. — Mit Rucksicht darauf, dass Raam znr Aufstellang
eines zweiten Bettes vorhanden ist , dass die Erzieberin ebenaowobl zwei
Madchen unterrichten kann, ala eines, dasa Heizung and Beleuchtung un-
ver&ndert bieiben a. s. w., betrachten wir die einachlftgigen Aaagaben fur
Wohonng, Unterricht, Bedienung, Beleuchtung, Heizang als konatant, d. b.
wir laaaen dieaelben bei Bemeaaung des dorch den NeuankSmmling ver-
uraachten Mebraufwandes auaaer Spiel and finden aolchergeatalt einen
Mehrkoatenbetrag von weit unter (Mark. Herr Schubler lS.sst dieseRecb-
nung nicht gelten; er will dem AnkBmmling einen aliquoten Antheil an
den fraglichen „konatanten" Koaten anlaaten and findet 80 zwar auch nicbt
den vollen Betrag t, aber doch eine viel geringere Ermasaigong al8 wir.
In der That lesen wir (Seite 251): „dass man behnfs Gewinnuog
„weiterer Transporte ohne Nacbtheil Tarifermaaaigongen einfuhren kflnne,
„inaoweit ala die aogenannten konatanten Betriebako8ten and inabeaondere
„die fur die Verzinaang dea Anlagekapitala erforderlichen Geldbetrfige sich
„bei Vermebrung der Frachten auf eine grd8aere Tran8portmenge
„vertheilen."
Dieaer abweicbende Standpankt dea Herrn Schubler erklart sich
aus dem Umstande, dass er die Tariffrage von der Frage der Selbstkosten
nicht zu trennen vermag, and dass er, weil z. B. die Eohle in einunddem-
selben Verkehre fuglich nicht verachiedenartig tarifirt werden k5nne, sich
gem uberreden mftchte, dass auch die aufgegebene millionste Tonne Koble
nahezu die gleichen Selbstkoaten veruraacht, wie die tauaendste, obwohl
daa Gegentheil durch die beigebrachte Betriebakostenkurve l) erhartet zu
aein scheint.
Bei der Theissbahn, meint Herr Schubler, batten die nicht unbe-
trachtlichen Zentralleitungakosten unter die konatanten und die proporzionaleo
Betriebakosten vertheilt werden mfiasen.2) Wir glauben, dem entschieden
widersprechen zu kSnnen. Die Direktionen der verschiedenen Dienstzweige
waren namlich bei der Theissbahn 1875 so kr&ftig organisirt, dass sie
ohne nennenswerthe Steigerung fQr einen mehr als doppelten Verkehr aus-
gereicht hatten.
Dass eine aus Erweiterungsbauten oder Fahrpark vermebrung etwa
erwachsende Zinaenlaat bei der Aufatellung der Tarife fur den Transportzu-
wachs zu berucksichtigen sei, wurde nie beatritten; eine enteprechende
Zinsquote jedoch zum Voraus und far alle F&lle den Selbstkosten zuzu-
echlagen, dafur liegt bei Aufstellung eines Grenzwerthes um so weniger
ein Anlass vor, als ja docb auch der Fall eintreten kann, dass die neu zu
•) Archiv 1886 S. 50.
9) Arcbiv 1887 S. 251, 253.
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Nocb ein Wort fiber konstante und variable Eisenbabn-Betriebskosten. 393
Rewinnenden Guter als Ruckfracht oder zu einer Jahreszeit zu befOrdern
siod, wo der vorhandene Fahrpark dazn voliauf ansreicht, insbesondere
wenn von vornherein die Gflltigkeit des ermfissigten Frachtsatzes auf ge-
wisse Jahreszeiten eingeschrankt wfirde.
Uebrigens ware es Dacbgerade an der Zeit, die fur die Theissbabn
a priori anfgestellten and deshalb immerhin anfechtbaren Rechnungen
weoiger in den Bereicb der Eritik zu Ziehen nnd sich mehr an die seit-
dem beigebracbten bestatigenden Erfahrungsresuitate zu balten, dnrcb
welche die fruheren Rechnnngen in den Hintergrnnd gedrangt werden.
Wir wenden uns nnn den von SchObler Belbst anfgestellten Rech-
QQngen zn.
Herr Schubler bekennt sich als Feind der Willkur und sucht der-
selben uberall durch Aufstellung von Grunds&tzen zu entgehen, scheint
uos aber zu fibersehen, dass die anfgestellten Grundsfitze selbst zum Theil
anf Willkur beruben
1st es nicht Willkur, fur die Eisenbahn voile, fur die Kanale nur
halbe Verzinsung zu verlangen? Und die Art und Weise der Einbeziehung
nod Yertbeilung der Zinaen des Anlagekapitals unter die Rabriken der
Betriebeausgaben, ist sie nicht willkiirlich ? Warum recbnet er anderseits
fur die preussischen Babnen 5 pC. Zinsen, wenn doch die Darlehen zu
4 pCt. aufgenommen wurden? Durch die Tilgungsquote *) ist der Unter-
sehied nicht genugend begrundet. Und wozu uberhaupt die muhsame Ver-
tbeilung, wenn nach tragi ich herausgerechnet und einbekannt werden mass,2)
dass die so berecbneten Selbstkosten durch die faktischen Einnahmen nicht
gedeckt wurden, dass sich das Kapital in Wirklicbkeit im Personenverkebr
nur zu 3^7 und im Frachtenverkehr zu 3,79 pCt. verzinst habe? Die Ein-
beziehung der Zinsen lasst sich nicht einmal als Mittel zu der (von der
Selbstkostenberechnung sehr verSchiedenen) Tarifbildung allgemein recht-
fertigen, denn nicht selten gelangt man auf diesem Wege zu Tarifs&tzen,
die sich schlechterdings nicht einheben lassen; so insbesondere bei den-
jenigen Bahnen, welche Jahrzehnte lang mit den Betriebskostenabgangen
kampfen, d. h. nicht nur gar keinen Reinertrag erzielen, sondern nicht ein-
mal die eigentlichen Betriebskosten aus den Einnahmen zu decken ver-
mOgen. Die „vollstandige Verzinsung des Kapitals" ist gewiss ein be-
rechtigter Wunscb, aber durch blosse Einrechnung der Zinsen in die Selbst-
kosten schwerlich zu erzielen. Und wenn der vorhandene Verkehr
nicht 5 pCt. des Anlagekapitals abwirft, so ist dies ein Grand mehr, sich
bei einem zu gewinnenden Zuwachsverkehr auch mit 3 oder 2 oder
*) Scbubler 1879 S. 8.
*) Ebendort S. 44 und 45.
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Noch ein Wort fiber koostante und variable Eisenbabn-Betriebskosten.
gar 1 pCt. zu begnugen, denn durch den kleineren Reinertragszawacbs bessert
sich doch immerhin das 6nanzielle Gesammtergebniss. J)
Wenn der Verfasser anderseits darauf verzichtet, das Baukapital der
einzelnen Linie eines Bahnnetzes zu ermitteln, und sich darauf beschrankt,
die Gesammtsumme kilometrisch zu vertheilen, so stimmen wir diesem
Vorgange gern bei, meinen aber, Herr Schubler k5nnte dann aucb noch
einen Schritt weiter geben uod auf seine virtuellen Betriebslangen ver-
zichten. Die starken Steigungen und die scharfen Kurven, denen die
virtuellen Langen Recbnung tragen sollen, hatten ja in den meisten Fallen
dnrch hOhere Bankosten vermieden oder eingeschr&nkt werden kOnnen. So-
lange also das Baukapital als gemeinsame Last bebandelt wird, sollte
auch von virtuellen Langen nicht die Rede seio, znmal sie einen neuen
Zankapfel bilden und fur jede der beiden Verkehrsrichtungen einen ver-
schiedenen Wertb ergeben. Nur wenn es sich nm Verkehrstheilungen
zwischen konknrrirenden Babnverwaltungen oder urn lastradirungen inner-
halb des eigenen Bahnnetzes handelt, betrachten wir die Aufstellung und
Berucksichtigong der virtuellen Langen als nutzlich. Znr Bemessung der
Frachtgebfihren halten wir sie fur entbehrlich.
Die Betriebskosten einschliesslich Zinsen aus dem Anlagekapital ver-
theilt Herr Schubler in 3 HaupttheileT namlich:
1. Kosten fur Bahnanfsicht und Bahnerhaltung ausschliesslich Schienen-
abnutzuog; Kosten, welche als konstant bezeichnet werden und, durch die
Zahl der Tonnenkilometer dividirt, das Bahngeld oder den verander-
lichen Tariftheil bilden sollen;
2. Eigentliche Transportkosten (Schienenabnutzung, Wagendienst, Zog-
kraft), welche als veranderlich bezeichnet werden und, durch die Zahl
der Tonnenkilometer dividirt, den f est en Tariftheil ergeben sollen.
Zusammen bilden diese zwei ersten Posten die Ausgaben fur den
„Streckendiensta im Gegensatz zu
3. Bahnbofdienst (fieaufsichtigung und Erhaltung von Stationen,
Wagenverschieben, Expediren), dessen Kosten durch Expeditionsgebuhr ge-
deckt werden sollen.
In den Bahnbofdienst sind die Zinsen aus dem betreffenden Baukapital
eiogerechnet, dessen Ermittelung uns einigermassen in Verlegenheit setzen
wurde, u. a. auch desbalb, weil die Wahl der Lage der Stationen nicht
selten die Trasse und ibre Kosten beeinflusst und umgekehrt.
Das Wagenverschieben ist ganz zu dem Bahnhofdienst (Expeditions-
gebuhr) geschlagen, wahrend ein oft betrachtlicher, auf die Zweigbahnhdfe
entfaltender Antheil, unseres Eracbtens, in die Transportkosten gehOreo
wurde.
') Arcbiv 1887 S. 260 und 263.
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Noch em Wort fiber konstante und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
395
Dasselbe gilt fur das Stationspersonal, welches nicht nar in den Zweig-
hahnbofen, Boodera anch in den Zwischenstationen vielfach von dem durch-
gebenden Verkehr in Ansprnch genommen ist.
Diese wenigen Bemerknngen nnr znm Beweis, wie alle derartigen
Vertheilnngen meist nnr ihren Urheber ganz befriedigen nnd der Anfech-
toog ansgesetzt bleiben.
Noch bedenklicher aber erscheint nns der zur Vertheilung der Eosten
zwischen Personen- nnd Guterverkehr angewandte Schlussel der beider-
seitigen VerkehrseinnahmeD. Die gaoze Schubler'sche Selbstkostenauf-
stellong hat den ansgesprochenen Zweck, einen „festen Grand" znr Tarif-
bildung zn gewinnen, nnd nnn werden die mittelst der zufallig bestehendeo
Pereonen- nnd Frachtentarife erzielten Einnahmen znm TheiluDgsschlussel
der Selbstkosten gewahlt! 1st das nicht eine petitio principii?
Sei dem, wie ihm wolle, anf den von ihm eingeschlagenen Wegeu
hat Herr Sch abler fur voile Wagenladungen nachstehende Ergebnisse
gefunden:1)
a) ffir die preossischen Staatsbahnen 1874:
Fur das Tonnenkilometer
Eigentl. t
Zinsen
Zu-
Pro-
Austraben
samtnen
zeute '
A
4
0.35
0.62
0.97
33 %
„Konst. Ausg."
2. Transportkosten . .
1.10
0.25
1.35
46 „
Zqs. Streckendienst . .
1.45
0.87
2.32
79 %
3. Bahnhofdienst2) . .
0.63
n n
2.95
100 °/o
b) fur die Gesammtheit der deutschen Bahnen 1883/84:
1. Babngeld
0.35
0.95
L30
40%
„Konst. Ausg.«
2. Transportkosten. .
0.95
0.25
120
37 „
Zns. Streckendienst . .
1.30
1.20
2.50
* 77%
3. Bahnhofdienst . . .
0.73
23 w
3 23
100 %
Obwohl die betreffenden Antheile im Vorstebenden nicht ausgeworfen
sind, bestehen doch anch die Ziffern fur den Bahnhofdienst ans eigent-
liebeo Betriebsansgaben nnd ans Zinsen. Diese mehrfache Zersplitternng
') Da in Tab. VII S. 41 (1879) = 0.27 so mussten *ir den Bahnhofdienst
mnihernd mit 2.32 X 0.27 = 0.63 Pf. beziffern, obwohl una nicht entgeht, dass diese
buthscbnittsziffer sicb nicbt speziell auf Wagenladungen bezieht.
i.*) Arcbiy 1887 S. 254—256.
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396 Noch ein Wort fiber konstante und variable Eisenbabo-Betriebskostea.
erschwert die Uebersicht fiber die konstanteu and variablen Kosten,
welche sicb uberdies ganz verschieden gestalten mfissen, je
nachdem man als Eintheilungsgrund die wechselnde Trans-
portdistanz (welche Herrn Schubler vorzusch webeo scheint)
oder aber einen Zirkula tionazu wachs d. h. eine weitere Tonne
(wie wir) ins Ange fasst.
Prinzipiell konnen beide Resultate nicht stimmen. So abweichend aber
die beiderseitigen Standpunkte sind, so findet (nach obiger Zusaromen-
stellung) doch auch Herr Schubler, dass die konstanten Auslagen 33 bis
40 pCt. der Gesammtkosten betragen, und diese Ziffern stimmen nicht ubel
mit den von uns aufgestellten, *) soweit dies in Ermangelung der ent-
sprechenden Zirkulationen, welche leider nicbt angegeben sind, beurtheilt
werden kann. Der von Herrn Schfibler weiter in Vorschlag gebrachte
Streckensatz von 1.5— -1.6 Pf.2) kflnnte also fur zuwachsende Frachten
ndtbigenfalls auf 0.9—1.0 Pf. herabgesetzt werden, wenn man sicb nor
entschliessen wollte, von dem „ System* abzuweichen.
Oh ! wir begreifen vollkommen, dass Bahnverwaltungen uberhaupt und
Statsbahnverwaltungen insbesondere von dem Wunsche beseelt sind, ihre
Tarife in ein System zu bringen und womOglich daran festznhalten. Denn
wo immer ausnahmsweise eine Harte oder eine Begfinstigung bervortritt
oder zu treten scheint, da wetteifern alle betheiligten Kreise, von den
Privaten an aufwarts bis zu den Landesvertretungen , in den Versucheo
einestheils die Hftrten von sich abzuwftlzen und anderntheils der Begunsti-
gungen auch theilhaftig zu werden. Mit einem „ System" sind derartige
Bestrebungen noch am ebesten zuruckzuweisen. Die Schwierigkeit ist nur
die, ein solches, vom Standpunkte des Offentlichen Nutzens und aller son-
stigenlnteressenerspriesslichesund unanfechtbares System zu entdecken. Man
will dabel einen Gegensatz linden zwischen privatwirthscbaftlicher uud ge-
meinwirthschaftlicher Tarifgestaltung; so lange aber die Herren Finanz-
imnister die Scbmalerung der Staatsbabnertragnisse sich verbitten mfissen,
mdgen wir einen grossen Unterschied zwischen beiden nicht zu erkennen.
Es ist fur uns auch nicht erwiesen, dass der hSchste Reinertrag noth-
wendig gegen die gemeinwirthschaftlichen Interessen verstosse.
lm Uebrigen erkennen wir gerne an und haben es ja auch weitlftnfig
auseinandergesetzt,8) dass es nicht immer leicbt sei, niedrige Tarife ffir zu-
wachsende Verkebre aufzustellen, ohne scbadigende Ruckwirkungen hervor-
zurufen. Aber ausgeschlossen sind solche F&lle doch nicht, insbesondere
') ArcbiT 1886 S. 51.
*) Arcbiv 1887 S. 260.
*) N6rd)ing. Wien 1885 S. 23.
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Nocb ein Wort fiber konstante und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
397
bei Absendangen nach solchen Verbrauchsorten, wohin bis dahin noch keine
oder nur wenige bestanden. Die richtige Form zu finden, um Rfickwir-
kaogen bintanzuhalten , ist Sache der Tarifmanner, nicht der Betriebs-
manner d. b. nicht eiue Frage der Selbstkosten. Wenn es den ersteren
auch in den wohl nicht allzn hau6gen Fallen, wo in der That ein wichtiges
gemeinwirthschaftliches Interesse in Frage steht, nicht gelingen sollte, eine
Tarifform zq findeD, nm die dem Verkehrszuwachse entsprechende Abnahme
der Selbstkosten im Sinne der Verbilligang der Massentransporte zu ver-
werthen, dann freilich wird der Ruf nach Kaualen sobald nicht verstum-
men, so trugerisch er sich auch meist erweisen dfirfte. Trugerisch! weil
die Zinsen aus deo Kaualanlagekosten oft hOber sein werden, als die ge-
furchteten Ruekwirkungen. Trugerisch aber auch, weil, wenn man dabei
beharrt, von den Eisenbahnen voile, von den Raoalen aber nur halbe oder
gar keine VerzinsuDg zu verlaDgen, der Schein der Billigkeit kunstlich
anf diese Gattung Wasserstrassen geworfen wird, und weil dann die unter
der Firma der neuen Kanale in irgend einer Provinz ausnahmsweise ge-
schaffienen niedrigsten Frachtsatze in alien ubrigen Provinzen die Lustern-
heit nach ahnlicben Kanalen wecken werden, oder — falls diese nicht ge-
wihrt werden kOonten oder wollten — als Ersatz, den Ruf nach Herab-
aetzung der Bahntarife, die dann Gefahr laufen wird, eine systematische,
d. b. allgemeine zu werden, also finanziell viel schadigender, als die par-
lielle, der man durch den lokalen Eanalbau zu entgehen trachtete.
Wollte man den jakobinischen Grundsatz der Gleichberechtigung auf-
kommen lassen, so konnte auch einmal der VVunsch laut werden, die Weser
in deo Rhein oder die Elbe verwandelt zu sehen.
Paris am 22. Marz 1887.
Nach freundlichst gestatteter Dnrchsicht des vorstehenden Aufsatzes
finde ich, dass Herr v. NOrdling die Bedeutung der aof Seite 263 des
Archivs ausgesprochenen Satze doch etwas einseitig beartheilt, wes-
balb auch mir die Anfahruog eines Beispiels gestattet sein m5ge. — Die
VerwaltuDg der Reichseisenbahnen hat mit ganz wesentlicher Mithulfe des
Landes und der betheiligten Gemeinwesen und Privaten die 70 km
laoge Eisenbahnlinie Diedenhofen-Vdlklingen erbaut, wodurch die Ent-
fernuDg Diedenhofen-Saarbrucken von 113 km auf 81 km eingeschrankt
ist. Da die neue Linie mehrere laogere Steigungen von 1 : 100 e nth alt,
so stellen sich die BefSrderungskosten nach dieser Richtung ungefahr eben
so hoch, als auf der alteren, fiber Metz fuhrenden Linie und hat deshalb
die Abkurzung sowohl fur die Eisenbahnverwaltung, als fur die Eisen-
industrie genau die Bedeutung einer der Minderlange entsprechenden
ArtWT for BiseabahovMen. 1887. 97
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398 Noch ein Wort uber koustante und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
Tariferm&ssigung gehabt. Ea hat aich anf der neuen Linie bei ganz ge-
ringem Lokalverkehr alsbald eine ganz bedeutende Guterbewegung Jent-
wickelt, welche grossentheils ala neu 'hinzutretende deahalb anzusehen
iat, weil der Verkehr der alteren Strecke, ehe die franzdsische Oatbahn
dorcb Begunatigung der belgiscben Koble die Saarkoble zuruckgedrangt
hat, sich nicht entsprechend vermindert hatte nod der spezifische Gfiter-
verkehr beider Linien zusammen im Jabre 1884/85 etwa 1 900 000 t be-
tragen hat, gegenflber 1 650 000 t im Jahre 1882/83 auf den alteren
Strecken allein, letzteres einschliesslich deB Verkehrs der frubzeitiger vollen-
deten, gleichfalla gegen Metz angeschlossenen Theilatrecke Teterchen-
Vfllklingen. — Nach Herrn v. N5rdling hatte deraelbe Erfolg darch
eine den zwiachen Diedenbofen nnd Saarbrucken gebenden Erz- mid
Kohlentransporten gewahrte Tarifermaasigung erreicht werden kdnnen, was
aber nach dieaseitiger Anffaasnng ana mebrfachen Grunden nicht durch-
fuhrbar geweaen ware. Dagegen eracbeint ea wohl angfingig, fur derartige,
eine regelmaaaige Ananntzung der Zugkraft geatattende Maasentranaporte
unter naher zn beatimmenden BedinguDgen ganz allgemein eine gleich-
maaaige Tarifermaaaignng dann zn gewahren, wenn die Steigung8verbalt-
niaae genugend beruckaicbtigt werden, eine Bedingnng, welche nmaomehr
zn atellen ware, ala bei aolcben nicht beaonders weiten Tran8porten eine
Anagleicbnng zwiacben flacheren nnd 8teileren Strecken in der Regel nicht
atattfindet. Eine allgemeine Beguostigung der Maasenguter wflrde in den
verachiedenaten Laodeagegenden nene, seither nicht mOgliche Transporte
veranlaaaen, waa durch Differentialtarife achon deshalb nicht erreicht
werden kann, weil die nen sich bildenden Geschaftaverhaltnisae znm Vor-
ana gar nicht bekannt aind. Dnrcb gleichzeitige Einfubrnng \ou Massen-
gnttaxen nnd von tbnnlich weit ansgedehnten Staffeltarifen wfirde der
dnrchschnittliche Jahresumlanf de8 deutachen Eisenbabnnetzea, zndem aoch
der Uebnng des Personenverkebra neuerdings mehr Aufmerkaamkeit ge-
widmet wird, wohl bald anf diejenige H5he kommen k5nnen, welche die
prenasischen Staatababnen im Jabre 1874 zeigten. Hiermit ware ganz
abgeaehen von der beasern Ausnntzuog der Zugkraft eine unmittelbare Er-
maaaignng der durchachnittlicheo Selbatkoaten um etwa 15 Prozent ver-
bunden. Die8e bedeutenden Minderkosten 8tanden fur die voransgeaetzten
TarifermaasiguDgen zur Verfugung, was nicht der Fall ware, wenn fur
einen groaaen Theil de8 Frachtenzuwachaea ein viel zu geringes oder gar
kein Bahngeld angerechnet wurde.
Herr v. Ndrdling ist wohl deahalb kein Freund der virtnellen Tarif-
langen, weil dieaolben die Tariffreiheit zu beachranken acheinen, im
Debrigen glaubt deraelbe, dasa ein neuer Zankapfel hereingeworfen und
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Noch ein Wort fiber konstante und variable Eisenbahn-Betriebskosten.
399
for jede Verkehrsrichtung eine verschiedene Lange berecbnet werden
musste. Letzteres bat nach meiner Meinung nicht zu geschehen, vielmebr
w&re fur die Tarifirung die Gleichwerthigkeit der beiden Riehtungen anzu-
nehmen nnd die virtuelle Tariflange obne Rucksicht auf den Verkebrs-
umfang zn bestirnmen, w&hrend bei steilen Sticbbabnen mit entschieden
einseitigem Verkebre Ansnahmen gemarht werden kSnnten. — Dass Hen*
t. Ndrdling die Anwendung von virtuellen Langen fur Verkebrstheilungen
zwischen konknrrirenden Babnverwaltnngen nnd fur Verkehrsleitungen inner-
halb des eigenen Bahnnetzes als nutzlich anerkennt, erlanbe ich mir nnter
Hioweis anf meine Ausfuhruugen anf Seite 303 des Zentral Mattes der
Bauverwaltnng vom Jahre 1884 mit Befriedignng festzustellen.
Nothwendig erscheint es mir ferner, einige angebliche Mangel meiner
Schrift fiber Selbstkosten nnd Tarifbildnng vom Jabre 1879 klar zn legen.
Dasjenige, was anch von anderer Seite an der Vertheilung der Selbst-
kosten zwischen Personen- nnd Guterverkehr beanstandet worden ist, be-
ziebt sich nicbt anf die eigentlichen Bef5rderungskosten, sondern aus-
8chliessHch anf den sogenannten konstanten, hauptsachlich von den Anlage-
kosten abbangigen Eostenanfwand. Fur die Vertheilung dieses letzteren
bot — nach Ansscheidung der besonders behandelten Babnbewachungs-
kosten — die wesentlich anch znr Verzinsnng des Anlagekapitals dienende
Robeinnabme einen sichern, anf andere Weise nicht wobl zn gewinnenden
Maassstab, wie anch im ferneren Verlaufe der Rechnung das gegenseitige
Verh<niss zwischen koostanten und veranderlichen Ausgaben fur beide
Verkehrszweige keinen auffallenden Unterechied, fur Stfickguter und Per-
sonen sogar vollstandige Gleichbeit zeigt. — Dass ich im Jahre 1878 eine
funfprozentige Verzinsnng angenommen, entsprach dem Ertragnisse der
preussischen Staatsbabnen in den Jahren 1875 — 1878, welcbe der Ans-
arbeitung meiner Sehrift znnachst lagen. Der seitdem erfolgten Ermassigung
des Zinsfusses ist dadurch Rechnung getragen, dass in meinem Aufsatze S
255 des Archivs der fur 1884/85 auf das Tonnenkilometer Wagenladungs-
guter ausscbliesslich Bahnbofskosten ausgerecbnete Zinsantheil von 1,87/4
anf ^20 4 ermassigt worden ist, was einem Zinsfuss von 4*/s pCt. ent-
spricht. — Dass auch die Bahnbofskosten sich in konstante und ver&nder-
liche eintheilen, ist in meiner Schrift vom Jahre 1879 von Anfang an
durchgefahrt (z. B. geben fur Wagenladungen zu 10 Tonnen die Angaben
anf Seite 42 in Verbindung mit der Tabelle HI genane Auskunft),
im Uebrigen gebe ich gerne zu , dass die Berechnungen heute
etwas eleganter entwickelt werden kdnnten, als vor 8 Jahren. Das
Ergebniss durfte aber z. B. fur den Wagenladungsverkehr des Jabres
1883/84 nicht wesentlich anders werden, als in der vorstebenden von
27 •
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400 Noch ein Wort uber konstante und variable Eisenbabn-Betriebskosten.
Herrn v. NOrdling zu sam men gestellten Tabelle angegeben ist, abgesehen
von einer voraussichtlich sich empfehlenden Aenderung. Ich babe namlicb
fur das Jahr 1874 die sammtlichen Bahnhofskosten der Expeditionsgebtihr
gegenfibergestellt, weil dieselben bei den ganzen Wagenladaogen gerade
mit dem damals gultigen Betrage der letztern (l,2o <M fur die Tonne)
ubcreinstimmten, und deshalb auch die ubrigen Befarderungskosten mit
den durchschnittlichen Streckensatzen nnmittelbar verglichen werden
konnten. Es ist aber schon unf Seite 68 jener Scbrift auf die arjf den
Zwischenstationen entstehenden Bahnhofskosten nnd eine dadnrch gerecht-
fertigte Ermassigung der Expeditionsgebuhr hingewiesen, wie dies auch in
meinem letzten Aufsatze geschehen ist.
Auf einem Versehen durfte es beruhen, dass llerr v. NOrdling die in
der soeben erwfihnten Tabelle als konstante Selbstkosten des Strecken-
dienstes angegebenen 33 und 40 Prozent mit denjenigen Zahlen vergleicht,
welche auf Seite 51 des Archivs von 1886 in der 8. Spalte der dortigen
Tabelle verzeichnet sind. Wenn man namlicb, wie hier geschehen, von
der Verzinsung des Anlagekapitals absieht, so finden sich nach meiner
Rechnung °- und °'35 oder 24 und 27pCt. derBetricbsausgaben alskonstant.
1.45 1»30
Letztere Zahlen stimmen mit der Nordling'schen Tabelle auf Seite 51 des
vorjahrigen Archivs insofern gut uberein, als daselbst fiir Jahresbewegungen
von 500 000 — 750 000 t wie sie dem Verkehr der Gesammtheit der
deutschen Eisenbahnen von 1874 — 1883*) entsprechen, etwa 28 pCt. der
Betriebsansgaben als konstant angegeben sind, noch etwas weniger, als
ich Herrn Ulrich gegenuber als H6chstbetrag bezeichnet hatte. An meinen
znr Vergleichung gestellten Zahlen wfirde durch nachtr&gliche Einrechnung
der Bahnhofskosten nur wenig ge&ndert, da ja die letzteren gleichfalls in
konstante und veranderliche sich eintheilen.
Hinsichtlich der Bedenken, welche gegen die Anlage von neuen Binnen-
kanalen zu erheben sind, glaubte ich von Herrn v. NOrdling nicht allzusehr
abzuweichen, und die gelegentliche Anrechnung der halben Kosten der An-
lage nnd Unterhaltung der Kanale kann mir nicht wohl als eine unfrei-
willige BefOrderung der Kanalbestrebungen vorgeworfen werden. — W enn
die Kanale unter gfinstigen Verhaltnissen und gegenuber der Anwendung
von allgemein gultigen Eisenbahngiitertarifen selbst dann nicht im Vortheile
*) Fur Bewegungen von i'/'a— 2 Millionen Tonnen erscheint die hier auf wenige
Zablen begrundeto Kurve der Gsterreichischen Betriebskosten auf S. 51 des Archivs von
1886 insofern zweifelhaft, als die uberdies ziemlich rasche Zunahme des konstanten Antheils
in Spalte 8 nicbt wahrschcinlicb ist.
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Noch ein Wort fiber konstante und variable Eisenbabn-Betriebskosten. 401
sind, wenn nur die Hiilfte ihrer Anlagekosten verzinst werden soil, so
scheiut mir eine Rechnung, bei welcher die gesammten Anlage- und Unter-
haltangskosten des Kanals in Betracht gezogen werden, vollstandig fiber-
flussig. *)
Strassbnrg, den 13. April 1887.
A. Schubler.
*) Seite 264 Zeile 9 von unten (im vorigcn llefte des Arcbivs) musste anstatt „kiIo-
metrischeu" genauer gesagt sein „auf das Tonnenkilometcr berecbneten". Hierzu soil nocb
bemerkt werden, dass die Mehrkosten der Krneuerungen sicb durcb Nebenkosten, ios-
besondere Tagelobne wesentlich erhohen.
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402
Der Guterverkebr der deutscben Wasserstrassen.
Der Gtiterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
Von
Regie rungs rath Todt in Koln.
Nachtrag.
Nach Veroffentlichung des Aufsatzes Seite 154 bis 200 des Archivs
ist der Band 22 neae Folge der Statistik des Deutscben Reiches er-
schienen, welch er den Verkehr der deatscheo Wasserstrassen im Jabre 1885
enth<. In der Einleitung ist ein Ruekblick aaf die Entwicklang desselben
in den Jahren 1876 bis 1885 geworfen. Die bierbei mitgetheilten Zahlen
umfassen zwar nicbt die gesammte Guterbewegung und sind fur einzelne
Stromgebiete, namentlich fur die Oder, wegen ibrer Unvollstandigkeit wenig
braucbbar; sie geben indess von dem Aufschwung des Verkehrs auf dea
bedeutendsten Strdmen, der Elbe und dem Rhein, ein bOchst anscbauliches
Bild und erganzen die Ausfuhrungen jenes Aufsatzes vielfacb in treffender
Weise. In Nachfolgendem sollen die Hauptzablen wiedergegeben werden.
Der vergleichende Ruekblick erstreckt sieh auf den Verkehr von
14 Aufschreibungsstellen, von welchen je eine den Durchgangsverkehr des
Memelstromes, der Weichsel, des Bromberger Kanals, der Oder, der
Weser, der Ems, der Saar, des Rhein-Marne-Kanals, drei den Durch-
gangsverkehr auf der Elbe (zwei bei Hamburg, eine bei Schandau), eine
den Durchgang bei Emmerich und zwei die Zufuhr Berlins und den Orts-
verkehr von Mannheim umfassen. Die Aufschreibuogen fur die Oder bei
Ohlau haben keinen Werth, da der Hauptverkehr auf der Oder erst unter-
halb Breslau beginnt, und soli deshalb hier unberucksichtigt bleiben.
Der Verkehr an den ubrigen 13 Aufschreibungsorten hat betragen
Guter- Flossholz- zu.sammen
Verkehr
Tonnen (zu 1000 kg).
1876 9 046 000 1 637 000 10 685 000
1885 15 455 000 1 984 000 17 439 000*)^
mithin 1885 mehr 6 409 000 347 000 6 754 000
70 pCt. 17 pCt. 62 pCt
•) Der Gesammt verkehr der deutscben Wasserstrassen ist im Arcbiv Seite 157
fur 1884 bereebnet mit
Goter- Flossholz- zusammen
Verkehr Tonnen
17 067 000 2 295 000 19 362 000
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Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen. 403
Die deutschenJEisenbahnen umfassten
1876 [28400kmmitein.Verk.v.etw.72MilU==2530t| f5r djts
1885 37300 . „ , „ , ,111 , t — 3000t J Kilometer
nuthto 1885 mehr 8900km rait 89 Mill. t= 470 1 J Bahnl&nge
- + 32 pCt. 54 pCt. 18,5 pCt.
Der Guterverkehr der Wasserstrassen an den angegebenen 13 Stellen
hat sich sonach
1876 anf 12 pCt. des dentschen Eisenbahnguterverkehrs
1885 „ UpCt. „ n
belaufen.
Da der Flnssverkehr schon wegen der Witterungseinflfisse in den
einzelnen Jahren grdsseren Schwankangen ansgesetzt ist, als der Eisen-
bahnverkebr, so sind in der Statistik des Dentschen Reiches die Durch-
schnittsergebnisse mehrerer Jahre in Vergleich gezogen. Danach weist
der Verkehr folgende Zahlen anf
Durchscbnitt der Jabre (Tonnen)
1876/78 1883/85 mithin 1883/85
Guter mehr
9 930 000 15 344 000 5 414 000 54 6 pCt.
Flossbolz
1 989 000 2 155 000 1 66 000 — 8,4 pCt.
zusammen 11 919 000 17 499 000 5 580 000 = 46;8 pCt.
Die Zunahme fallt fast ansschliesslich dem Elbe- nnd Rheingebiet
zq. Memel nnd Wetchsel zeigen sogar eine Abnahme der Guterbefordernng,
Weser nnd Ems nnr eine geringe Znnahme derselben. Es hat betragen
der Guterverkehr des
1876/78 1883/85, mithin 1883/85
mehr
Elbegebiets [4 568 000 t 7 377 000 t, 2 809 000 t 61r5 pCt.
Rheingebiets 4 180 000 t 6 740 000 t, 2 560 000 t^ 61 pCt.
zusammen 8 748 000 t 14 117 000 t, 5 369 000 t 61 pCt.
Far die Elbe nnd den Rhein allein, also ohne den Verkehr von
Berlin einerseits, der Saar nnd des Rhein-filarne-Kanals andrerseits ergeben
sich folgende Zahlen
Durchschnitt der Jahre
1876/78 1883/85 mithin 1883/85
mehr
Elbe 1637 000 t 4 245 000 t, 2 608 000 t — 159 pCt.
Rhein 3 418 000 t 5 779 000 t, 2 361 000 t - 69 pCt
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404
Der Guterverkehr der deutscben Wasserstrassen.
Schon bei diesen ZifFern fallt die gewaltige Steigerung des Elb-
verkebrs auf; der Durchgaog bei
Durchscboitt der Jabre
1876/78 1883/85
Hamburg iat von 986000 t an f 2526000 t, mithin nm 1 539000 t = 156 pCt.
Schandau „ „ 651 000 t „ 1719000t, „ „ 1 067 000t= 163pCt.
gestiegen und es bleiben
Durch sch ni tt
187678 1883/85, mithin 1883/85 mehr
Emmerich mit 2 864 000 t 4 550 000 t, 1 685 000 t 58 pCt.
Mannheim „ 694 000 t 1 380 000 t, 686 000 t 98 pCt.
hinter der prozentnalen Zanahme des Elbeverkehrs bedeutend zuruck.
Die Verbesserungen des Fahrwassers der Elbe sind in diesem Jahrzehnt
erst fur die Schiffahrt, namentlich fur den Dampfbetrieb recht wirksam
geworden, wahrend die naturlichen Vorzuge des Fahrwassers des Rheins
schon fruher eine bessere Ausnutzung durch Verwendung grOsserer Fahr-
zeuge in Verbindung mit der Dampfkraft gestatteten.
Die Verkehrssteigerung macht sich, wie dies bereits hervor-
gehoben, bei den hSher werthigen Gegenstaoden und bei der Einfuhr
besonders bemerkbar. Die Ober-Elbe bei Hamburg haben durchfahren
Einfuhr
Roggen
in das
Petroleum
Zollvereins- ]
Oele, Fette
gebiet
Steinkohlen
Zucker, Me-
Ausfuhr
lasse, Syrup
ans dem
Spiritus
Zollvereins-
Salz
gebiet
Steine nod
Steinwaaren
(Tonnen)
1876
' 1885
1885 mehr
10 744
156 000*), 145 000*)
1 350 pCt.
3 723
151 000,
147 000
3 950
»
6 000
69 000,
63 000
1 050
r
109 000
150 000,
41 000 —
37
r-
49 000
433 000,
384 000 -
780
8 000
41 000,
33 000
410
70 000
178 000,
108 000
154
31 000
97 000,
66 000
212
den Durchgang Schandau Tonnen
1876 1885, mithin 1885 mehr
Braunkoblen 481 000 1 180 000, 699 000 145 pCt
Einfuhr Zucker 10 000 77 000'*), 67 000 670 „
Getreide 3 500 60 000, 56 500 ^ 1 614 „
Die verhaltnissmassig gerioge Ausfuhr (1876 25 700 t, 1885 171 667 t)
hat vornehmlich in Roh- und Brucheisen, Petroleum, fetten Oelen, Reis
und Baumwolle bestanden.
*) 1884 239 000 t = 228 000 t mehr.
*•) 1884 100 000 t = 900 pCt. mehr als 1876.
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Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
405
Einfahr
Getreide, Petroleum, fette Oele, Kolonialwaaren, Braun- und Stein-
koble Bind die hervorragendsten Einfuhr-, Zucker und Spiritas die be-
deutendsten Ausfuhrgegenst&nde des Elbeverkebrs; je hOher der Werth
dieser Gegenstande — desto starker im Allgemeinen die Verkehrszunahme.
Bei Emmerich sind auf dem Rhein folgende Mengen durcbgegangeu
Tonnen
1876 1885, 1885 mehr
Steinkohlen . 1 258 000 1 830 000, 572 000 = 45 pCt.
Steiae and
Ausfuhr Steinwaaren . 281 000 296 000, 15 000 = 5,s „
verarbeitetes
Eisen . . . 75 000 137 000, 62 000 = 83
Getreide und
Hulseofruchte 325 000 647 000*), 322 000 99
Petroleum . 9 600 72 000, 62 400 — 650
Eisenerz . 71 000 363 000, 292 000 = 410
1885 weniger
I Roheisen . 2 1 7 000 1 05 000, 1 1 2 000 — 5 1 ,6
1m Mannheimer Verkehr haben zugenommen
1876 1885, mithin 1885 mehr
Steinkohlen von 285 000 t auf 607 000 t, 322 000 t — 113 pCt.
Getreide „ 92 000 t „ 228 000 t, 136 000 t — 147 „
Petroleum „ 7 000 t „ 26 000 t, 19 000 t 270 „
Auf der Saar ist die Steinkohlenausfuhr von 512 000 t im Jahre 1876
■
auf 702 000 t 1885, mithin um 37 pCt. gestiegen.
Yerhaltnissmassig gering ist in dem zebnjahrigen Zeitraume die Zu-
nabme des Berliner Verkebrs gewesen. Die Zufuhr Berlins auf dem
Wasserwege hat sich von
2 871 000 t im Jahre 1876 auf 3 426 000 t im Jabre 1885,
also um 550 000 t — 19 pCt. gehoben, wovon 50 000 t 2,86 pCt.
auf den Bergverkehr (Richtung von der Havel), 504 000 t 69 pCt. auf
den Thalverkehr (Richtung von der Oberspree) entfallen. Im Durchschnitt
der drei Jabre 1876/78 und 1883/85 ist die Steigerung noch geringer,
namlich von 2 931 000 t auf 3 132 000 t oder um 201 000 t = 6,9 pCt
Der Bergverkehr hat nach der Durchschnittsrechnung sogar um 188 000 t
= 8,5 pCt. ab, der Thalverkehr hat dagegen um 389 000 t = 53,6 pCt.
zugenommen; letzterer ist von 25 pCt. der Gesammtzufuhr im Jahre 1876
auf 36 pCt. derselben in 1885 gestiegen. Die absolut gr5sste Zunahme hat
die Steinzufuhr (1876 1 765000 1, 1885 2 232 000 1~ 467 000 1 oder 26 pCt.
•) 1884 850000 t = 525000 t oder 167 pCt mehr als 1876.
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406
Der Guterverkehr der deutschen Wasserstrassen.
mebr), die relativ erheblichste Steigerung die Zufuhr von 'Nahrungsraitteln
(hauptsachlich Getreide) nod von Raufmannsgfitern erfabren (eretere von
158 000 anf 427 000 t, om 269 000 t — 170 pCt, letztere von 118 000 t
anf 172 000 t, nm 54 000 t 45 pCt). Wie sich der Mehrempfang
anf die einzelnen Verkehrsrichtungen vertheilt, ist aus den Mittheilungen
nicht zu entnehmen; im Jahre 1885 fallt dem Bergverkehr der iiber-
wiegende Theil des Empfangs an Nahrungsmitteln (Getreide, Hfilsenfruchte,
Mehl, Obst, Fische u. s. w.) nnd Ranfmannsgutern, dem Tbalverkehr der
Empfang von Erde, Ries, Sand, Ralk nnd Cement, Steinen in vorwiegendem
Maasse zu. Mauersteine kommen mit uber 2/3 zu Berg, mit noch nicht Vs
zu Thai, Steinkohlen mit fast 9/10 zu Berg.
Die verhaltnissmassig geringe Znnahme des Berliner Gesammtverkehrs
dentet daranf bin, dass die nnzureicbenden Losch- und Ladevorrichtungen
Berlins die Verkehrsentwicklung beeintrachtigen. Der Anfschwung des Thai
verkebrs lasst die bevorstehende Regulirung der Oberspree nnd die
Ausfuhruog der besseren Yerbindung der Spree mit der Oder als eine
besonders glucklicbe und den Interessen des Berliner Verkehrs heilsame
Maassnahme der Staatsregierung erscheinen. Ihre voile Wirkung fur die
Hauptstadt wird sie jedoch nnr zu fiussern vermOgen, wenn die Stadt-
verwaltung sich entschliesst, den ankommenden Massen eine leichte, be-
qneme und rasche Entladung und Abfuhr durch HersteDnng ausreichender
Werftanlagen zu sichern.
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Zur Eisenbabnfrage iu Russland.
407
Zur Eisenbahnfrage in Russland.
In der russischen Eisenbahnpolitik trat die erste Wendnng in der Zeit
des Krimkrieges (1853 — 1856) ein.*) Wahrend die vor diesem Kriege in
Russland gebauten Eisenbahnen (zusammen 1044 km) mit Ausnabme der
27 km langen, gewissermaassen nor als Versuchsstrecke hergestellten ersten
Eisenbabn (St.-Petersbarg — Zarskoeselo) sammtlich vom Staate gebaut
waren and von diesem auch betrieben warden, glaubte die Regierung fur
die nach jenem Kriege als nothwendig erkannte baldige Herstellung eines
ausgcdehnten Eisenbahnnetzes die Vermittelung von Privatgesellschaften
nicht entbehren zu kOnnen. Sie ubertrug solchen desbalb den Baa and
Betrieb von Eisenbahnen, wobei den meisten bestimmte Zinsen fur das
von ihnen aufgewandte Kapital verburgt and auch anderweitige Vortheile
gewahrt warden. Da die Unzutraglichkeiten, welche dieses System mit
sich brachte, sich immer mehr hauften, and namentlich die Zahlungen,
welche in Folge der ubernommenen Zinsburgschaften vom Staate geleistet
werdeu mussten, immer mehr wuchseo, trat seit dem Jahre 1880 eine neue
WenduDg in der russischen EisenbahDpolitik ein. Seit dem letztgenannten
Jahre hat die russische Regieruug wieder selbst den Neubau von Bahnen
in die Hand genommen und nur solche Linien an Privatgesellschaften
fibertragen, welche als Erweiterungen der denselben gehdrigen Netze
anzosehen waren. Ausserdem hat die Regieruug seit jener Zeit auch drei
Bahnen ihren frflheren Eigenthumern abgekauft und in eigene Verwaltung
fibernommen.**)
•) Vergl. die Aufsatze „Zur Gescbicbte des russischen Eisenbabnwesens" Archiv 1887
S. 50 fS.) und „Die Staatseisenbabncn in Russland" (Archiv 1885 S. 314 ff.). Es moge
noch bemerkt werden, dass bei der vorstehenden Erorterung der russischen Eisenbabn-
Teik<nisse die Eisenbabnen im Grossberzogtbum FinnJand, welche fast ausschliesslich
SUatsbahnen sind, nicht in Betracbt gezogen sind.
*•) Ende 1886 waren in Russland (ausschliesslich Finuland und des transkaspiscben
Gebiets) im Ganzeu 25 979 km Eisenbahnen im Betrieb, wovon 3615 km Slaals- und
22 364 km Privatbahnen waren. Letztere waren im Besitz und in Verwaltung von 43 ver-
schiedcnen Gesellschaften.
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408
Zur Eisenbahufrage in Russland.
Wenn (larch diese Maassnahmen audi der Uebernahme weiterer Ver-
pflichtongen des Staats gegenuber Privatgesellschaften eine gewisse Grenze
gesteckt wurde, so wachsen doch die finanziellen Lasten, welche fur den
Staat durch das bisherige Privatbahnsystem herbeigetflhrt warden, in hohem
Maasse und bilden in Rassiand den Gegenstand vielfacher Erorterungen in
der Tagespresse and in besonderen Schriften. Einige Mittheilungen aus
einer der letzteren*) durfte von Interesse sein.
Der Verfasser stellt zunachst nach den Angaben der vom Ministeriam
der Verkehrsanstalten verOffentlichten statistischen Xachrichten Goer die
russischen Eisenbabnen die in den Jabren 1879 bis 1882 vom Staate an
die Privatgesellschaften in Folge der fibernommenen Zinsburgschaft gezahl-
ten Betrage, sowie die bis dahin aufgelaafenen Schalden der Privatbabnen
zasammen and zieht hieraus Schlusse fur das Maass des weiteren An-
wachsens der vom Staate zu leistenden Zablaugen and der Schalden der
Gesellschaften.
Jahr
Von der Regieruug!
geleistete Zablung
fur ubernommene
Burgschaft fur
Verzinsung und
Tilgung von
Aktieu und Obli-
gationen
Ausfall boi der
Verzinsung uud
Tilgung von
Obligationen,
welche
die Regierung
behalten bat
Zinsen
(zu 5','a pCt.),
web he die
Gesellschaften
der Regierung
fur die auf-
gelaufene Scbuld
zablen musstcn
Zusammen
von der
Regierung
for die
Privatbabnen
gelcistet
1879
1880
1881
1882
Durchchnittl.in
1 Jahr . . .
Wic
wesens"*
14 630 589
21 147 403
19 886 093
16 410 738
32 509 820 |' 29 152 750
33 818 009 j 32 642 036
29 985 676 I 34 600 300
29 515 972
40 815 963
76 293 159
87 607 448
84 472 069
86 742 673
83 877 837
49 476 074
in dera Aofsatze „Zur Geschichte des russischen Eisenbahn-
) erwabnt, uberliess die rassische Regierang seit dem Jahre 1866
die Beschaffong der Baumittel nicht mehr ausschliesslich den Gesellschaf-
ten, sondern sie machte selbst Anleiben and uberwies die dadarch ge-
wonnenen Mittel den bauenden Gesellschaften nach Bedurfniss. Solche An-
leihen sind selbstverstandlich, soweit ihre Zinsen nicht durch die Ein-
*) rDie russischen Eisenbahnen und ihre scbwachen Sciten". Von Ingenieur N. P.
Dobrynin. Kiew 1886. Iter Verfasser dieser (in russischer Sprache geschriebenen) Sebrift
hat na.-h deu Bcsprechutijren derselben in der russischen I'resse fruher das Amt eines
Kegierungs lnspektors der Eisenbabnen bekleidet und wird als Kenner des
Ei«enbabnwesens bezcicbnet.
••) Arcbif 1887 S. 63.
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Zur Eisenbahnfrage in Russland.
409
n ah men aus dem Eisenbahnbetriebe gedeckt werden, vom Staate zu ver-
zinsen. Fur die Betrage, welche die Gesellschaften der Regierung schulden,
sollen nach den Konzessionsbedingungen zwischen 4 and 5 pCt. Zinsen
berechnet werden; in der vorstehend gefuhrten Rechnnog sind aber 5V2
pCt. in Rechnung gestellt, weil der Staat thatsacblieh fur seine Anleihen
so viel zahle, indem die 5pro/entigen Anleihtn nur zum Knrse von 90 ver-
a assert wurden.
Das Anwachsen der Schnlden der Eisenbahngesellschaften an die
Regierung in den Jahren 1879 bis 1883 gebt aus nachstehender Ueber-
sicht bervor. Die Schnlden bezifferten sich:
Am
1. Januar
des
Jahres
Fur Zahlungen,
welcbe seiteus der
Regierung in Folge
der ubernommenen
Zinsbtirgscbaft fur
die von denOesell-
scbaften veramser- j
ten Aktien und
Obligationen
geleistet siud
Fur
ruckstandige
Zahlungen
auf die der
Regierung
verbliebenen
Obligationen
Fur
Anleiben,
Vorscbusse,
uberlassene
Bahnstrecken
und
Arbeiten
Im
Ganzen
Kreditrubel
1879
187 434 300
143 730 490
1880
212 116 422
170 835 112
1881
237 995 937
226 261 260
1882
265 759 863
268 562 034
1883
288 229 684
323 296 864
198 885 220
210 540 011
164 839 159
207 786 523
221 344 275
530 050 010
593 491 545
629 096 356*
742 108 420
832 870 823
Von den im Vorstehenden mitgetheilten statistischen Angaben aus-
gehend, berechnet der Verfasser der in Rede stehenden Schrift die H5he,
welche im Lanfe der nacbsten Zeit die von der Regierung fur die Eisen-
bahngesellschaften jfthrlich zu leistenden Zahlungen und der Schuldbetrag
der Gesellscbaften voraussicbtlich erreichen werden, wenn kein Wandel in
der seitherigen Eisenbahnpolitik eintritt. Unter der, seiner Meinung nach
fur den Staat gunstigen Voraussetzung, dass die j&hrliche Zubnsse der
Regierung zu derVerzinsung and der Tilgung der Aktien und Obligationen dem
Durchschnittsbetrage fur die 4 Jahre 1879 bis 1882 (49476074 Rubel)
*) Der Zuwachs im Jabre 1880 erscheint verbaltnissmassig gering, weil in diesem
Jahre die Schulden verscbiedener Bahnen mit zusammen 41 669590 Rubel dem Obligationen-
kapital zugerechnet wurden. — In den Angaben fur 1882 und 1883 sind die Schuldbetrage
der inzwischen *om Staate ubernommenen Bahnen Tambow-Saratow und Charkow-Nikolajeff
einbegrifien.
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410
Zur Eisenbabnfrage in RusRlaud.
gleich bleibt, nnd dass die j&brlichen Leistungen desStaates und die Schulden
der Gesellschaften sich allj&hrlich ntir am jenen Betrag nnd die Zinsen der
bereits aufgelaufenen Schuld vergrOssern, ergebe sich, dass der Staat
beispielsweise im Jahre 1890 ansser den obigen 49 476 074 Robel noch
89131531 Rnbel an ansfallenden Zinsen einbGsse, im Ganzen also
138607605 Rubel fur die Privatbahnen zn leisten baben wGrde. Am
Schlnsse des genannten Jabres wurde also die Scbnld der Eisenbahngesell-
schaflen auf den Betrag von 1 759 140 887 Rnbel angewachsen sein. Im
Jabre 1900 wurde die Leistnng der Regiernng an baaren Znschuasen
nnd ausfallendeo Zinsen sich anf 236758178 Rnbel belanfen nnd die
Scbnld am Scblnsse dieses Jahres auf 3 641 887 335 Rnbel anwachsen.
Wird die Rechnnng in gleicher Weise bis znm Jahre 1905 fort-
gefubrt , so ergiebt sich , dass die Regiernng in diesem Jahre
309 432 857 Rnbel fur die Privatbahnen zn leisten haben wurde nnd das?
die Schuld dieser letzteren am Schlusse dieses Jabres sich auf eine Hfthe
von 5 035 919 824 Rnbel, also von mehr als 5 Milliarden Rubel steigern
wurde. Derartige Zahlen machen es verstandlicb, dass der Verfasser
UDserer Scbrift im Interesse des Landes dringend Maassnabmen fordert,
dnrch welche die fur die Eisenbahnen zn leistenden Staatszahlungen,
wenn nicht ganz beseitigt, so doch wesentlich herabgemindert werden.
Derselbe untersucht dann weiter die Ursachen, dnrch welche diese
Verh<nisse herbeigefuhrt worden sind. Die wesentlichste dieser Ursachen
wird in dem bei der Konzessionirung der Eisenbahnen befolgten System
gefunden. In Folge der Gewahruog der Zinsburgschaft fur das aufzuwen-
dende Kapital seitens des Staates batten die Gesellschaften kein nnmittel-
bares Interesse daran, dnrch sparsame nnd doch solide Baaausfuhruog
einerseits auf thunlichste Beschrankung des Anlagekapitals, andererseits
auf Erleichterung des Betriebs nnd Herabminderung der Unterhaltungs-
nod Erneuerungskosten hinznwirken. Im Gegeotheil trachteten die Gesell-
schaften danacb, das Aktien- und Obligationenkapital so hoch wie moglicb
zn schrauben, davon aber so wenig wie mOglich fur den eigentlichen Zweck
— den Bahnbau — zn verwenden. War die Bahn dann glQcklich im
Betrieb und zeigten sich die Mangel in der Bauausfuhrung nnd in der
Bescbaffung der erforderlichen Betriebsmittel, so wurden die fur die Be-
seitigung dieser Mangel erforderlichen Gelder ans den Betriebseinnahmen
entnommen und soweit diese hierfur und fur die Deckung der Zinsen des
hohen Anlagekapitals nicht reichten, in Folge der ubernommenen Burg-
schaft vom Staate „vorgeschossena.
Die durch Regierungsbeamte fiber die Privatbahnen geubte Aufsicht
hat sich diesen Missbriiuchen gegenuber als nnwirksam erwiesen. Es batte
dies einerseits seinen Grnnd darin, dass nach den gultigen Bestimmungen
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Zur Eisenbahnfrage in Russland.
411
die Tb&tigkeit der Regierungsbeamten sicb fast ausscbliesslich auf die
Prafang der formellen Richtigkeit der Rechenschaftsberichte, sowie auf die
allgemeine Beaufsicbtigung in technischer Beziehung beschrankte, anderer-
seits aber scheint aach vielfacb gegen das Gesch&ftsgebahren der Gesell-
schaften eine recbt weitgebende „Nacbsichtu geubt worden zu sein. Der
Verfasser theilt in dieser Beziehung viele Tbatsachen nach den Berichten
amtlicber Untersachnngskommissionen mit and verlangt, wie Tins scheint
mit Recht, vor allem eine strengere Handhabung der Staatsaufsicht uber
die Privatbahnen. Ob freilicb die znm Tbeil sebr einscbneidenden Maass-
nahmen, welche er zn diesem Zwecke befurwortet, ricbtig nnd durchfuhrbar
flind, das mOchten wir nicht ohne Weiteres zngeben. Einzelne werden sich nicht
oboe AenderuDg der den Einflass der Regiernng beschr&nkenden Bestim-
maDgen der Statuten vieler Gesellschaften ausfuhren lassen. Wie weit
diese Beschrankang geht, ist z. B. aus dem in der vorliegenden Schrift
mitgetheilten Auszuge aus dem im Jab re 1878 genehmigten Statut der
Gesellscbafl der Sadwestbahnen ersichtlich, dessen Bestimmungen den
Regierungsbeamten nocb grOssere Vollmachten geben sollen, als die in
den 60er und anfangs der 70er Jahre genehmigten Statuten anderer Gesell-
schaften. Nach dem Statut der Sudwestbahnen unterliegen diejenigen
Beschlusse des Gesellscbaftsvorstandes und der Generalversammlungen,
welche den allgemeinen Gesetzen, dem Statut oder den bezuglicb der
Aktiengesellscbaften und der Eisenbahnen erlassenen Bestimmungen wider-
sprechen und gegen welche von den Regierungsvertretern Einsprnch erho-
ben worden ist, der Entscbeidung des Verkehrsministeriums. Dagegen hat
bezuglich solcber Beschlusse und Maassnahmen der Gesellschaftsverwaltung,
gegen welche zum Schutz der Vortheile der Gesellschaft Einsprnch erhoben
wird, die nachste Generalversammlung der Aktionare endgultig zu ent-
scheiden.
Der Verfasser befurwortet ausserdem Ersparnisse im Ban und Betrieb
sowohl fur Privat- als fur die bereits gebauten und zu bauenden Staats-
bahnen. In wie weit mit diesen Maassnahmen — Herabminderung des
Lokomotiv- und Schienengewichts, vermehrte Anwendung des Holzes anstatt
der Steine und des Eisens beim Bau von Durchlassen und dergleichen,
Einffihrnng von gemischten Zflgen an Stelle der besonderen Personen- und
Guterzuge und Beschrankung der Zabl der Zuge, Ermassigung der Fahr-
geschwindigkeit auf 15 bis 20 Werst in der Stunde u. s. w. — in ausge-
dehnterer Weise ohne Schadigung der im Interesse des Verkehrs von den
Eisenbahnen zu fordernden Leistungsfahigkeit vorgegangen werden kann,
vermogen wir ebenfalls nicht zu beurtheilen.
Man fragt sicb, warum die Regierung die Bahnen, fflr welche sie
Zinsburg8cbaft ubernommen bat und so bobe Zahlungen leisten muss, nicht
y
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412
Zur Eisenbabnfrage in Russland.
in eigenen Besitz and Verwaltung fibernimmt? In Beantwortung dieser
Frage sagt der Verfasser, dass die Verstaatlichung der betretfenden Bahnen
durch die Konzessionsbedinguugen in hohem Grade erscbwert nod fur den
Staat finanziell unvortheilhaft gemacbt werde. Die Bestimmungen be-
znglich des Kaufpreise8, wekhen der Staat im Falle des Ankaufes einer
Bahn zn gewahren bat, lauten meist dabin, dass der durchschnittliche
Gewinn, welcben die Aktionare ans dem Unternehmeo io den letzten
sieben Jabren nach Ansscbeidnng der beiden ungunstigsten Jabre gezogen
habeo, zn Grunde gelegt werden soli. 1st der in dieser Weise ermittelte
durchschnittliche Ertrag indessen geringer, als der Ertrag des letzten der
in Betracbt gezogenen sieben Jahre einscbliesslich der Summe, welcbe von
der Regiernng in Folge der ubernommenen BGrgscbaft fur die Verzinsnng
and Tilgung der Aktien und Obligationen etwa hat gezahlt werden mussen,
so sind diese letzteren Betrage ffir die Berechnung der den Eigenthumern
der Bahn zn gewahrenden Entschadigung in Rechnung zn stellen.
Die jetzige rnssische Regiernng hat hiernach bei der Regelung der
Eisenbahnverhaltnisse ihres Landes mit vielfachen, ans fruherer Zeit uber-
nommenen Schwierigkeiten zn kfimpfen. Die in den letzten Jabren ge-
troffenen gesetzgeberischen Maassnabmen, fiber welcbe im Arcbiv lanfende
Mittheilung gemacht wordcn, zeigen aber anch, dass man in Russland
stetig bemubt ist, den Einfluss des Staates anf die Privatbabnen zn starken
und zn erweitern — ob mit Erfolg, das muss die Zukunft lehren. H. C.
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Notizen.
413
Notizen.
-
Eisenbahngesetzgebung in England, Der im Fruhjahr 1886 von
der englischen Regierung dem Unterhause vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend
den Eisenbabn- und Kanalverkehr (Railway and Canal Traffic BU), ist
in Folge der AuflOsung des Parlaments nicht zar Verabschiedung gekommen.
Am 28. Febrnar 1 887 bat der President des englischen Handelsamts, Lord
Stanley of Preston, dem Oberbanse einen Gesetzentwurf nnter dem-
selben Titel and von wesentlich gleichem Inhalte vorgelegt. Wir bebalten
ana vor, anf diesen Entwnrf imEinzelnen einzngehen, sobald fiber das Schicksal
desselben endgultig entschieden sein wird, mdchten aber schon jetzt unserq
Legem die wesentlicben Aendernngen des bestehenden Rechtszustandes rait-
tbeilen, welcbe der Entwnrf vorschlagt. Der erste Tbeil desselben (§§ 2 — 23)
betrifft Einsetznng eines nenen Eisenbahn- nnd Kanalgerichtshofes (Rail-
way and Canal-Commission) welcher an die Stelle der dnrch Eisenbahn-
gesetz vom 21. Jnli 1873 (Regnlation of Railways Act*) bestellten Rail-
way Commissioners treten soil. Die letzteren waren ursprfinglich nnr anf
funf Jahre eingesetzt, so dass die Geltungsdaner des Gesetzes von Zeit
zd Zeit verlangert werden musste. Fur die nene BehOrde ist eine solche
zeitiiche Bescbrauknog nicht vorgeseben (§ 37). Die Zahl der Mitglieder
ist von drei anf sechs erhOht. Drei sind festangestellte Beamte (Per-
manent Commissioners), der Eine (u. zw. der Vorsitzende) muss Jurist,
zwei in der Regel Eisenbahnsachverstandige sein. Die drei anderen Mit-
glieder treten nnr zeitweise in Thatigkeit (Ex officio Commissioners).
Es wird namlich je ein Mitglied des hdchsten Gerichtshofes fur Eoglaud,
fur Schottland nnd fur Irland zn dem Zwecke ernannt, urn auf Verlangeu
des Vorsitzenden des Amts, sowie regelmassig, sofern es sich nm Ent-
scheidung schwieriger Rechtsfragen in dem Gebiete, ffir welches das be-
treffende Mitglied ernannt ist, handelt, den Vorsitz in dem Gerichtshofe zu
ubernebmeo. Dem neuen Gerichtshofe sind alle die Befngnisse des znr
Zeit bestehenden Gerichtshofes in Eisenbabnsachen nnd ausserdem folgende
•) Vgl. den Inhalt dieses Gesetzes Archi* 1883. S. 346 ff.
ArtiW ffir EUeobtbnweaen 1867. 28
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414
Notizen.
wesentlicheren neuen Befagnisse fibertragen: 1. Derselbe kann auch auf
Leistung vonSchadensersatz erkennen; 2. nicht nur geschadigte Privat-
personen oder Eisenbahngesellschaften t sondern auch eine Anzahl 5ffent-
licher and sonstiger Korperschaften, sofern es sich am Fragen allgemeioer
Natar handelt, konnen ate Klager vor ihm aoftreten; 3. die Berufung gegen
seine Entscheidungen findet nur nocb bei Rechtsfragen statt. Dieselbe
gebt zunachst an den hOchsten Gerichtshof dee betreffenden Landestheila,
von diesem an das Oberhaus.
Der zweite Theil des Entwarfs (§§ 24—30) betrifft die Tarife
der Eisenbahnen, and zwar ausschliesslich die Guter tarife, nicbt aach,
wie der Entwnrf von 1886, die Personentarife. Die Eisenbabnen werden
verpOichtet, innerhalb Jabresfrist nach dem — fur den 1. Januar 1888 in
Aussicht genommenen (§ 44) — Inkrafttreten des Gesetzes, dem Handels-
amt eine neue Gfiterklassifikation nebst Maximaltarifsatzen , vorzuiegen.
Das Handelsamt pruft die Vorschlage and die etwa gegen dieselben
erbobenen Einwendungen, und, wenn dasselbe sich mit der Eisenbahn-
gesellschaft verstandigt, so werden die Klassifikation und die Satze vorlaufig
in GeltuDg gesetzt und dem Parlament zur endg&itigen Genehmigang vor-
gelegt. Gelingt eine solche Verstandi^ang nicht, so stellt das Handelsamt
seinerseits eine Klassifikation nebst Maximaltarifen fest, welche vorlaufig
in Kraft tritt, demnacbst aber im Parlamente unter Zuziebung der Eisen-
babnen gepruft und endgultig festgestellt wird. (§ 24.) In § 25 wird
das Verfahren gegen Eisenbabnen bei ungebfihrlichen Bevorzugungen
(undue preferences) neu geregelt. Bei Gewahrnng verechieden bemessener
Fracbten fur dieselben Gegenstande an verschiedene Personen, oder fur
verechiedene Platze u. dgl. spricht die Vermuthungfurdas Vorhanden-
sein einer ungebuhrlichen Bevorzugung. Die Eisenbahn hat, im Falle
deswegen Beschwerde fiber sie gefuhrt wird, zu beweisen, dass die vor-
liegenden besonderen Umstande die verschiedene Behandlung rechtfertigen.
Des Weiteren wird bestimmt (§ 26), dass es erlaubt ist, ffir verschiedene
Orte des gleichen Gebietes dieselben Frachtsatze — ohne Rucksicht aut
die Entfernung der einzelnen Orte — zu erbeben (sog. group rates).
Beschwerden fiber die Eisenbabnen in Tarifangelegenheiten gehen an das
Handelsamt. (§ 27), die bestehenden Vorschriften fiber die Erstattung
von Jahresbericbten, Veroflfentlichung der Tarife und Gebuhrensatze, fiber
die Befngnisse des Handelsamts gegenfiber den Eisenbabnen, werden neu
zusammengefasst und hie und da verscharft (§§ 28 — 30). Der dritte
Theil des Gesetzentwurfes (§§ 31—36) bescbaftigt sich rait den Kanal-
gesellschaften , welche insbesondere in Bezug auf die Tarife u. s. w. den
Eisenbabnen im Wesentlichen gleichgestellt werden. In dem vierten Theil
(§§ 37—46) sind die in englischen Gesetzen ublichen vermischten Be-
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Notizen. 415
stimmungen fiber das Verh<niss des Gesetzes za fruheren Gesetzen, das
Iokrafttreten desselben, Begriffsfeststellang verechiedener Ausdrucke, das
Verfahren vor den einzelnen Behorden u. dgl. enthalten.
Das Oberhaus hat fiber den Entwurf in zweiter Lesung am 14. M&rz
berathen und denselben in der Spezialberathung der einzelnen Artikel am
29. Marz nnd 1. April mit allerdings wesentlichen Aendernogen gerade
der wichtigsten Bestimmungen angenommen. So sind die Befagnisse des
Eisenbahn- nnd Kanalgerichtsbofs wieder abgeschwacht, bezuglich der nea
einznreicbenden Maximaltarife ist bestimmt, dass dieselben den zar Zeit
bestehenden gleich sein dOrfen, die Beschrankungen der Differenzialtarife
and znm Theil wieder beseitigt, ja sogar die Verpflichtung der Bahneo
znr VerOffentlichong ihrer Gutertarife ist nnr mit wesentlichen Ein-
schrfinknngen stehen geblieben.
Major Georg Washington Whistler, welcher sich nm die Einffihrong
der ersten Eisenbahnen in Rnssland grosse Verdienste erworben hat *) war
each einem von Prof. G. L. Vose am 15. Sept. 1886 in einer Versammlnnsj
des Vereins der Zivilingenienre zu Boston gehaltenen Vortrage**) ein hoch-
gebildeter Mann von ausgezeichneten Charaktereigenscbaften. Geboren am
19. Mai 1800 zn Fort Waine, Indiana, als Sohn des Major John Whistler,
welcber zu jener Zeit Kommandant dieses Ortes war, kam er im Alter
von 14 Jabren anf die Kriegsschule der Vereinigten Staaten za West-Point
nod wnrde am 1. Jnli 1819 znm Sekondlieutenant in der Artillerie der
Vereinigten Staaten ernaont. Bei dieser Waffe diente er indessen nnr
korze Zeit, da er bald beim Topographendienst verwendet wnrde nnd auch
eioige Zeit als Hilfslehrer an gedachter Kriegsschnle wirkte. In seiner
Eigenschaft als Topograph nahm er in den Jabren 1822 bis 1826 an der
Feststellnng der Grenze zwischen den Vereinigten Staaten nnd Eanada Theil.
Da in jener Zeit Zivilingenienre in Amerika nnr in sehr geringer Zahl
vorbanden waren, wandten sich KOrperschaften nnd Privatunternehmer,
welcbe grtssere Banten — Strassen, Kanale nnd spfiter Eisenbahnen -
aaszufuhren beabsicbtigten, an die Kegiernng wegen Zuweisung von Militar-
ingenienren, nnd die Regiernng kam diesen Gesnchen im Interesse der Fdr-
derung der Banthatigkeit bereitwillig nach. So wnrde auch G. W. Whistler
im Jahre 1828 zur Uebernahme einer Beschaftigung bei den Vorarbeiten
znm Ban der Baltimore- und Ohio-Eisenbahn beurlaubt. Im Auftrage der
Verwaltung dieser Bahn besuchte er in der Zeit vom November 1828 bis
•) Vgl. Archiv 1887 S. 57.
**) Der Vortrag ist veroffentlicht iu dem Dezember-Hefte 1886 des „Journal of the
Associatioa of Engineering Societies". Transactions and proceedings. Boston. St. Louis.
Chicago. Cleveland. Minneapolis. St. Paul.
28 •
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416
Notizen.
Mai 1829 mil mehreren anderen amerikanischen lngenieuren England, nm
sich mit dem dort schon weiter entwickelten Eisenbahnwesen bekannt zn
macben. Whistler war hiernach fortgesetzt bei Eisenbahnbauten thstig,
schied Ende 1833 ans dem Milit&rdienste aus nnd leitete in der Zeit von
1834 bis 1837 die Lokomotivwerkst&tten zu Lowell. Im Jabre 1836
wurde er bei den Vorarbeiten fur die Westbabn in Massachussets zn Rathe
gezogen. Der Ban dieser Bahn, welcbe von Worcester fiber Springfield
and Pittsfield nach Albany fuhren sollte, bot wegen der dabei n6thigea
Ueberschreitung der Wasserscheide zwischen dem Connecticut nnd dem
Hudson fur die damalige Zeit grosse Schwierigkeiten. Whistler stellte
in dem von ibm fiber die beste Fuhrung dieser Bahn abgegebenen Got-
achten in sehr zutreffender Weise den Einflnss der Krfimmungen nnd Stei-
gungen auf die Betriebskosten dar nnd veranlasste dadnrch die bauende
Gesellschaft ffir den Betrieb gunstigere, wenn auch wesentlich theuerere
Linien auszuffihren, als anf&nglich beabsichtigt war. Die Westbahn, deren
oberste Banleitnng seit 1840 sich in den Handen Whistler's befand,
wnrde auch von den vom Zaren Nikolaus znm Studium des Eisenbahn-
wesens im Jahre 1839 nach Amerika gesandten Ingenieuroffizieren Mel-
nikow nnd Erafft besucht, auf deren Yeranlassnng Whistler im Jahre
1842 behufs Mitwirknng beim Ban der Eisenbahn St. Petersburg - Moskau
nach Russland berufen wnrde. Der Einfluss, welchen er hier auf die Gestal-
tang desEisenbahnbauesausubte, war ein sehr bedeutender, insbesondere wnrde
anch die Spnrweite der russischen Bahnen nach dem von ihm abgegebenen Gat-
achten auf 5 Fuss engl. (1,524 m) festgestellt*). Das letztere Gntachten soil nach
der nns vorliegenden Quelle ein besonders beredtes Zengniss von dem nm-
fassenden Wissen Whistler's ablegen. Er habe in derselben eine voll-
standige Gescbichte der Spurweitenfrage, in welcher damals die Meinungen
der Eisenbahntecbniker sehr getheilt waren (the battle of the gauges) ge-
geben nnd alle Umstande, welcbe ffir die Bestimmung der Spnrweite in
Betracht kommen, in eingehendster und klarster Weise erOrtert. Zar Ni-
kolaus, welcher Whistler noch bei verschiedenen anderen offentlicben
Bauten zn Rathe zog, zeichnete ihn mehrfach aus. Als Whistler im
November 1848 trotz der herrschenden Choleraepidemie in gewohnter Weise
seinen dienstlichen Verpflichtnngen nachging und die im Bau begriffene
Bahn besichtigte, erkrankte er an der Cholera und starb am 7. April 1849
in St. Petersburg. Seine Leiche wurde nach Amerika gebraeht nnd in
Stonington beigesetzt. In Anerkennnng seiner hervorragenden Verdienste
nm die Entwicklnng des Eisenbahnwesens wurde ihm von amerikanischen
Facbgenosseu im Jahre 1850 auf dem beruhmten Greenwood Kirchhof in
Brooklyn (New- York) ein Denkmal gesetzt.
*) Vgl. Archiv 1887 8. 57.
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Notizen.
417
Die Eisenbahnen ini Konigreich der Niederlande in 1885.*)
Innerhalb der Reichsgrenzen warden am Schlusse des Jabres 1885 nach
dem amtlichen statistischen Bericht**) im Ganzen 2 392 km Eisenbahnen
(gegen 2 247 km am Schlusse des Jabres 1884) von 14 verscbiedenen
Unternehmungen betrieben. Die bedeutendste Unternehmung ist die der
„Ge8ellschaft fur den Betrieb von Staatsbahnen", welcbe Ende 1885 ein
Netz von 1 283 km Eisenbahnen (gegen 1 230 km Ende 1884) betrieb.
Hiernach folgen: die „Hollandische Eisenbabngesellscbaft" mit 539 km
(gegen 446 km Ende 1884), die „Niederlandische Rheinbahn-Gesellschaft"
mit 228 km (ebenso wie alle fibrigen unverandert gegen 1884), die
„Niederlandische Zentralbahn-Gesellschaft" mit 101 km, die „Nordbrabant-
Deutsche Eisenbahn-Gesellschaft" mit 52 km, die „Grande Central Beige"
mit 103 km. Die flbrigen 8 Dnternehmnngen betreiben Linien, deren
Lange zwischen 23 and 1 km betragt. An Betriebsmitteln waren
Ende 1885 anf den niederlandischen Eisenbahnen vorhanden: 869 Loko-
motiven, 674 Tender, 2 071 Personenwagen mit znsammen 90 225 Sitz-
platzen, 4 316 bedeckte nnd 11025 ofFene Guter- and Viehwagen. Be-
fordert wurden 23 171 146 Reisende, darnnter 19 937 691 im Binnen-
verkehr, 2 888 570 im direkten and 344 885 im Darcbgangsverkehr. Im
Gfiterverkehr warden befOrdert: 101 134 t Bestellguter (bestelgoederen),
76 990 t Eilgflter, 4 680 631 t Stflckguter, 6 175 499 t Wagenladangs-
guter, 718 808 t Dienstguter, zasammen 11 753 062 t BefSrderte Fahr-
zeage und Vieh sind in dieser Zahl nicht einbegriffen.
Die vorstehend gemachten Angaben beziehen sich anf die innerhalb
der Grenzen des KBnigreicbs befindiichen Eisenbahnen. Unter
diesen befinden sich verschiedene Bahnlinien, welche zu auslandischen
Eisenbahn-Unternebmungen (Prenss. Staatsbahnen, Oldenbarger Staats-
bahn, Central Beige a. s. w.) gehdren nnd im Zasammenhange mit diesen
betrieben werden, wesbalb anch die vorangegebenen anf den Verkehr
o. s. w. bezugtichen Zahlen sich nicht aasschliesslich aaf niederlandische
Eisenbahnen beziehen. Um ein Bild von den eigentlich niederlandischen
Eisenbahn-Verhaltnissen nnd der Entwicklung derselben zu geben, werden
in der von der niederlandischen Regierung herausgegebenen Statistik die
oben zuerst genannten 5 grOsseren Eisenbahn-Unternehmangen ffir sich
betrachtet, wobei die zu diesen Unternehmungen gehdrigen und von den-
selben betriebenen, im Auslande gelegenen Strecken einbegriffen werden.
Die auf diese 5 Unternehmungen bezflglichen wichtigsten statistischen An-
•) Vergl. Mdie Eisenbahnen in den Niederlanden im Jahre 1884" Archir 1876 S. 544.
**) Statistiek van bet vervoer op de spoorwegeo en tramwegen over bet jaar 1885.
Citgegeven door bet Department van Watersta.it, Handel en Nijverheid.
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418
Nottzen.
gaben fur die Jabre 1.884 und 1885 sind im Ansehlusse an die im vorigeu
Jahrgang des Archivs S. 546 enthaltene Uebersicht fur die Jahre 1878
bis 1884 im Nacbstehenden zueammengestellt.
1884
1885
Lfinge der am Jabresscbluss im Betrieb ge-
wesenen Bahnlinien km
2 196
2 341
Lange der im Jabresdurcbschnitt im Be-
2 103
2 249
Von der Lange am Jahresschluss waren
1546
1641
Von der Lange am Jahresschluss waren
650
700
610
634
„ „ „ Personenwagen ....
f 9 * 9 ft
1588
1 625
„ „ Guter- und Viehwagen . |
* J If 7 7 v#
7 674
7 668
16 766 896
16 645 764
An Gutern (Gepack-, Eil-, Stuck-, Wagenladungs-
Guter und Vieh) warden befordert . . . t
6 450 747
6519 111
Unter den beforderten Gutern befanden sich
425 043
486 208
Die Einnabme bat betragen:
aus dem Personen-Verkehr .... Gulden
13 822 392
13 546 528
„ ' „ Gepack-, Guter- und Vieh-
10 373 014
10 490 598
zusammen Einnahme aus dem Verkehr „
24 195 406
24 037 126
Fur das km Bahnlange wurden eingenommen:
aus dem Personen-Verkehr .... Gulden
6 372
6 024
„ „ Gepack-, Guter- und Vieh-
* *
4 782
4 665
zusammen aus dem Verkehr ... „
11 154
10 689
Durchschnittliche Einnahme:
fur 1 Reisenden „
<W
0,81S
„ 1 Personen-Kilometer .... „
0;025
0-OJ5
„ 1 Tonne befordertes Gepack, Guter
1,608
1>60»
„ 1 Tonnen -Kilometer beftrdertes
Gepack, GGter und Vieh . . „
0,02
0-019
Die kilometriscbe Verkebrseinnahme ist biernach bei
den nieder-
landischen Eisenbahnen in 1885 urn 465 Gulden gegen 1884 zuruck-
geblieben.
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Notizen.
419
Die Trambahnen in den Niederlanden") batten am Schlnsse des
Jahres 1885 eine Ausdehnnng von 711 km, wovon 669 km ein- and 42
km zweigeleisig waren. Die Spnrweite dieser 38 verscbiedenen Unter-
nehmuDgen war bei 312 km gleich der Normalspurweite der deutscheu
Eisenbahnen (1,435 m), bei 300 km = l^ m, bei 59 km nahezn gleich
der normalen (1^ nnd lj43 m), bei 35 km = 0,75 and bei 5 km = 1>0 m.
Far den Betrieb verwendeten 23 Unternehmnngen mit 428 km Trambahnen
aasschliesslich Lokomotiven, 12 Unternehmnngen mit 131 km ansschliess-
lich Zngthiere and 3 Dnternehmangen mit 152 km theils Lokomotiven,
theils Zngthiere. Im Ganzen warden far den Betrieb verwendet 167
Lokomotiven, 688 Pferde, ferner 715 Personen- and 374 Guterwagen.
Die Zahl der anf den Trambahnen im Jahre 1885 beforderten Reisenden
war ungefahr 25 616 264, wobei indessen 4 Unternehmongen mit zasammeu
105 km Trambahn, fur welche bezflgliche Angaben nicht vorliegen, nicht
einbegriffen sind. Der Guterverkehr aaf den Trambahnen ist in 1885
gegen 1884 stark gestiegen, es wnrden befordert in 1885: 357 057 t
gegen 88 295 t in 1884; ansser der angegebenen Menge warden in 1885
noch befordert: 24 460 Gepfickstucke (colli), 2 455 Wagenladangen Fracht-
gut und 2 798 Stuck Vieh. Die Einnahme der Trambahnen hat in 1885
betragen: aos dem Personen verkehr 3 113 548 Golden, aas dem Giiter-
verkehr 184 156 Golden, im Ganzen einschliesslich der aos sonstigen
Qaellen geflossenen Einnahmen 3317 421 Gulden (1 Gulden holl&nd. =
Die Eisenbahnen in Britisch-Ostindien in 1885/86.**) Die Aus-
dehnung der im Betrieb behndlichen Eisenbahnen betrug am 31. Mftrz
1886 12 376 engl. Meilen (19 913 km), nachdem im Laafe des Rechnungs-
jahres 1885/86 376 Meilen erOfihet worden waren. Im Ban waren zu
der angegebenen Zeit noch weitere 3 700 Meilen. Von letzteren wnrden
bis zom 1. Juni 1886 noch 149 Meilen eroffnet, so dass an letzterem Tage
im Ganzen 12 525 Meilen (20 153 km) im Betrieb waren.
*) Vergl. „die Trambahnen in dea Niederlanden in 1884" im Archiv 1886 S. 547.
Die vorstehend gemachten Angaben sind einem amtlichen niederlandischeu Be rich te ent-
aommen (Statistiek van het verve- er op de spoorwegen en tramwegen over bet jaar 1885.
Uitgegeven door bet Departement van Waterstaat, Handel en Nijverheid.)
•*) Vgl. Archiv 1886 S. 802: „Ueber die Eisenbahnen in Britisch-Ostindien in
1884/85." Die gemachten Angaben sind entnommen aus dem amtlichen Jahresberichte der
britiseh-ostindiscben Eisenbabn-Behorde: Administration Report on the Railways in India
for 1885/86, by Colonel F. S. Stanton, R. E., Director General of Railways. Lon-
don 1886.
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420
Notixen.
Von den am 31. Mfirz 1886 im Betrieb gewesenen Eisenbabnen waren:
f
im Ganzen
davon zwei-
geleisig
engl. Hetlea
liaiserucue otaatsDannen im i nvatDetneo
3 4861/,
4708/4
„ „ „ Staatsbetrieb . .
2 073
Provinziale Staatsbahnen im Privatbetrieb . .
105
—
„ j» « otaatiiDetrieD
1 448V4
408V4
Unterstfitzte (assisted) Privatbahnen ....
Eisenbabnen einheimiscberStaaten im Privatbetrieb
6457*
7%
2503/4
ji n n v Staatsbetrieb
437
Znsammen . . .
! 12 376
882
Von der Znnahme, welche das Eisenbabnnetz in 1885/86 erfahren,
treffen auf:
die Eaiserlicben Staatsbahnen 114 Meilen
„ Provinzial- „ 153 „
„ Privatbahnen mit Zinsburgschaft . . 85 „
„ Staatsbahnen einheimischer Staaten . 24 »
= 376 Meilen.
Das 691 Meilen umfassende Netz der Sind-, Punjab- nnd Dehli-Eisen-
babn-Gesellschaft, deren Anlagekapital eine staatliche Zinsburgschaft ge-
noss, ist am 1. Jannar 1886 in den Besitz des Staates ubergegangen nnd
von letzterem fur den Betrieb mit der Indnsthalbahn , der Nord-Pnnjab-
und anderen Bahnen zu einem „Nordwestnetzett vereinigt worden, welches
am 31. Marz 1886 ausscbliesslich der zngehdrigen Zweigbahnen 1 7918/4
Meilen im Betrieb befindlicher Eisenbahnstrecken nmfasste. Dieser, sowie
der weitere Umstand, dass die in 1885/86 nen erSffneten Bahnstrecken
znm gr&ssten Theil ebenfalls Staatsbahnen sind, dfirften daranf hinweisec,
daSB bei der beabsichtigten Erweiternng des indischen Eisenbahnnetzes der
Privatindustrie nnr ein beschrankter Spielranm gelassen werden wird*).
Die Spurweite ist bei dem grSssten Theile (etwa 12 000 km) der
Eisenbabnen in Britisch-Ostindien = 5 Fuss 6 Zoll engl. (1^7 m), da-
neben findet sich noch in grOsserer Ausdehnung (fiber 7 000 km) die Spur-
weite von 3 Fuss 38/8 Zoll (1,0 m). Spurweiten von 4 Fuss (l,w m), 2
Fuss 6 Zoll (0,75 m) una* 2 Fuss (0,6i m) sind nur auf kflrzeren Streckeo
vorhanden.
•) Vgl. „die englische Eisenbahnpolitik in Ostiodien". Von Gusta* Cohn. Archi*
1886 3. Iff.
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Notfeen.
421
Fur den Oberbau sind grSsstentheils hOlzerne Querschwellen ver-
weodet. Von den einschliesslich der zweiten nnd der Nebengeleise im
Gaozen vorhandenen 14 993 Meilen (24 124 km) Geleis sind 9 750 Meilen
rait bolzernen, 4 521 Meilen mit gusseisernen, 335 Meilen mit Stahl-
Querschwellen, der Rest (387 Meilen) in verschiedener anderer Weise (mit
eisernen Glocken, flachen eisernen Schwellen nod dergl.) bergestellt.
Der Bestand an Lokomotiven nnd Wagenwar bei sammtlicfaen
Babnen znsammengenommen:
Lokomotiven
Wagen fur den Personenverkebr
Guter wagen
Bremswagen
Gesammtzahl der Wagen . .
An Brennstoffen wnrde anf den indischen Babnen in 1884 nod
1885 verbrancht:
1
fur die Spurweiten von
5 Fuss 6 Zoll
far die kleinen Spur-
weiten
am 31. 1
)ezember
1884 | 1885
1884 ; 1885
! 1 943
2 068
811
906
4 785
4 958
2 585
2 999
34 925
36 103
13 964
16 114
1 608
1 599
526
632
] 41 318
42 660
17 075
19 745
Kohle aus
England | Ostindien
Kokes
Patent-
Brennstoff
Holz
. tons
225 721
476277
10439
23117
255 178
197 342
436 804
12 805
18 657
216 443
im Jahre 1885
* * 1884 .
Das Ergebniss der schon frfiber aogestellten nnd im Jahre 1885 fort-
gesetzten Bobrungen anf Petroleum (bei Khatun) l&sst auf dauernde Er-
giebigkeit der erbohrten Quellen schliessen. Die wegen Verwendung dee
gewonnenen Oels als Heizmittel ffir Lokomotiven angestellten Versuche
haben ein gunstiges Ergebniss geliefert.
Das bis zum 31. Dezember 1885 auf die indischen Eisenbahnen,
einschliesslich der im Ban befindlichen, verwendete Anlagekapital wurde
zn 166 146 651 £ berechnet.
Die wesentlicbsten Betriebsergebnisse waren in den Jahren 1883
bis 1885:
BefrietoUnge im Jabresdurchscbnitt
engl. Meilen
Zabl der beforrferten Reisenden
Beforderte Gnter tons
Zurockjrelegte Personeumeilen ...*..
Im Gaterrerkehr geleistete Tonnenmeilen
Roheinnahme M**)
Betriebsausgabe „
»»
| 1883
1884
1885*)
10 409
11 114
12091
65 098 953
73815 119
80 864 779
16 999 264
16 663 007
18 925 385
3018 897 913
3355 746 323
3640 337 596
2970 703 599
2761 518 023
3319 574 447
325 595 050
319 526 512
357 610 370
157 563 890
161 252 926
175 403 924
168 031160
158 273 586
182 206 446
•) Zwei Eisenbahnen von ztuammen 59 Meilen Lange sind ausgeschlossen , da An-
gaben far dieselben nicht rorlagen.
*♦) Bei der Umrechnung ist 1 Rupie = 2 M gerechnet.
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422
Notiien.
In dem Berichte wird an anderer Stelle angegeben, dass das auf
die indischen Eisenbahnen verwendete Anlagekapital im Jahre 1885 sich
zn 5,84 °/o ▼erzinst babe, gegenuber 5,27 °/o m 1884. Hiernach wftrde sich
das Kapital, welches anf die vorstehend ffir 1885 in Betracht gezogeneo
12 091 Meilen verwendet worden ist, soweit es fur die Berechnung der
Verzinsnng in Rechnnng gestellt wird, za etwa 3 120 000 000 oder fur
die Meile anf etwa 258 000 JC (161 000 JC fur das Kilometer) berechnen.
Die Zahl der Eisenbahnbediensteten, sowie die Stammeszuge-
hOrigkeit derselben war:
am 30. Sept. 1884
„31.Detbr. 1885
Zusammen
Bedienstete
197 748
215 866
Ausdehnuug
der im Be-
trieb befind-
iichen Eisen-
bahnen
Zahl
der
Stationen
11 1303/4
12 200Vj
1 526
1 716
189 429
206 893
Die Bediensteten sind hiernach zu etwa 96°/0 aus den Eingeborenen
entnommen.
Die Zahl der Zngnnf&lle betrng anf je 1 000 Zngmeilen in 1885
0,07, ebensoviel wie in 1884. GetGdtet wnrden dabei in 1885 vier
Reisende ohne eigenes Verschnlden, so dass eine Todtung anf 2OV5 Millionen
befftrderter Reisenden kommt. Verletzt warden 33 Reisende oder durch-
schnittlicb einer von 22/s Millionen befOrderter Reisenden.
Die Ansgabe fQr Eisenbahnbedarfs-Gegenstande, welche im
Jahre 1885 fur die ostindischen Staatseisenbahnen in England angekauft
wnrden, hat 1 895 778 £ betragen. Davou kamen auf Oberbaumaterialien
1 129 457 £, anf Lokomotiven nnd Wagen 443 217 £ nnd auf eiserne
Brucken 234 410 £. Bei der Beforderung dieser in England angekauften
Gegenstande (znsammen 187 886 tons) nach Indien waren 332 Schiffe
betheiligt.
Die Weizenansfuhr der drei wichtigsten ostindischen Hafen war:
1883
1884
1885
488 096
376 834
565 376
405 891
130 004
213 759
„ Knrrachee
217 348
193 000
325 981
Znsammen . .
1111335
699 838
1 105 116
Die Eisenbahnen auf der Insel Ceylon. Deber die Eisenbahnen
anf der zn Grossbritannien geh5rigen 63 998 qkm umfassenden und nach
einer anfangs 1881 stattgehabten Zahlnng von 2764384 Menschen bewohn-
ten Insel Ceylon entnehmen wir der Zeitschrift Engineering u die nach-
stehenden Angaben.
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Xotizen.
423
Die Eisenbahnen Ceylons sind sammtlich Eigenthum des Staates und
werden auch vom Staat betrieben. Ihre Ausdehnung betrng anfangs 1886
I8OV4 engl- Meilen (289 km), die Spurweite ist bei alien 5 Fuss 6 Zol)
eoglisch (1,676 m). Ueber die einzelnen Linien, welche das Eisenbahn-
oetz der Insel zusammensetzen, uber die Anlagekosten, Neigungs- und
Krammungsverhaltnisse ist folgendes zu bemerken:*)
Lfde.
Nr.
Bezeicbnung
der einzelnen Linien.
Lange
km
Ursprunglicbe
Anlagekosten
furdas km
Bahn lange
M
im banzen
M
Starkstea
Steigungs-
verhalt-
niss.
Kleinste
Krum-
mungs-
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Colombo-Kandy
Kamly-Matale
Peradeniya (Station der Babn
Colombo-Kandy, 6 km *or
Kandy) — Nawalapitia
Nawalapitia-Nanuoya . . .
Colombo-Ealtura (Kfistenbabn)
Zweigbahn (ton Colombo Kan-
dy) nach den Mahara-Stein-
bruchen
Werftbahn in Colombo . .
120
28
27
65
44
4
1
34 769 660
6 783 904
5 349 254
14 188 338
4 384 424
289 747
242 282
198121
218 582
96 646
1 : 45
201
1 : 44
100
289
Das Innere der Insel ist gebirgig. Der Bahnbau war daber bier mit
Schwierigkeiten verbanden, deren Ueber windung, obgleicb starke Steigungen
und scharfe Krummungen znr Anwenduog kamen, bedeutende Kosten ver-
arsachte. Die ursprunglichen Anlagekosten bezeichnen, soweit ans der
Mittheilung des Engineering hervofgeht, die den Bauunternehmern gezahl-
ten Betrage. Bei der nnter Nr. 4 genannten Babn sind das Eisenwerk
der Brficken, die Telegrapheneinrichtungen, sowie die Betriebsmittel von
der Regiernng nnmittelbar beschaffl worden. Die dnrcb diese Bescbaffnng
entstandenen Kosten sind in dem angegebenen Betrage des Anlagekapitals
nicht enthalten. Ob und inwieweit bei den fibrigen Bahnen, fur welche
*) Fur die Umrechnung in deutscbes Haass und Geld ist angenommen: 1 englUcbe
ileile = 1 609 km, 1 chain = 20 m, 1 Rupie = 2 ,4C Der Werth der letzteren ist nacb
einer Bemerknng im Engineering vielfachem Wecbsel unterworfen, im Dezember 18S5 haben
13,» Rnpien den Werth eines englischen Sovereign gebabt. Hiernach wurde ein Rupie =
I s* M sein. Im Verkehr mit den Eingeborenen habe die Rupie indeasen einen festen
Werth. In den amtlichen Berichten fiber die Eisenbahnen in Britisch-Ostindien wird, so-
*«it nicbt in den Vertragen der Regierung mit den Eisenbahn-Gesellschaften eine ander-
vettige Feststellung getroffen, bei der Umrechnung der indischen Wahrung in engliscbe 1
ftupie = 2 Shilling, also etwa = 2 M gerechnet. Vergl. Administration Report on tbe
Railways in India for 1885/86 S. 51.
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424
NoiUen.
die Kosten sich angegeben finden, etwa ebenfalls noch Beschaftangen un-
mittelbar von der Regierung gemacht sind, ist aas den Mittheilungen des
Engineering nicbt zn ersehen.
Der Oberbaa der Bahn Colombo-Kandy and deren Fortsetzungen
besteht aus 36 kg auf das laufende Meter wiegenden Stablscbieneo,
welche auf Holzschwellen, deren Entfernnng von Mitte zn Mitte 76 cm
betragt, gelagert sind. Die 2,7 m langen, 27 cm breiten nnd 13 cm
starken Scbwellen sind theils ans kreosotirtem baltischem FOhrenholz (baltic
fir), tbeiis aus harten einheimischen Hdlzern hergestellt. Als Bettung wird
meist Steinschlag verwendet. Auf der Kustenbabn Colombo-Kaltura, auf
welcber nnr gemiscbte Zuge von geringer Fabrgeschwindigkeit verkehren,
wird eine Scbiene von 30 kg Gewicht auf das Meter verwendet.
An Fahrbetriebsmitteln waren vorhanden: 56 Lokomotiven, 164
Personen- nnd 508 Guterwagen. Im Jahre 1884 wurden damit im Ganzen
€10 198 Zugmeilen geleistet, wobei Kieszuge nnd Leerfahrten der Loko-
motiven nicht eingerechnet sind. In demselben Jahre betrug die Gesaromt-
Einnahme 2 544 585 Rupien, (916 878 aus dem Personen-, 1 597 717 aus
dem Guter- und Viehverkehr, 29 989 aus sonstigen Quellen). Die Ans-
gabe betrug 1 359 102 Rupieo, also 53,4 Prozent der Einnabmen.
Die auf den Eisenbahnen Ceylons befdrderten Ziige werden in
Schnell-, gemiscbte und Guterzuge eingetbeilt. Schnellzuge (Express
Passenger Trains) werden anscheinend nur auf der Hauptlinie Colombo-
Kandy und Peradeniya-Nanuoya befBrdert, wobei die 206 km lange Strecke
Colombo-Peradeniya-Nanuoya einschliesslicb 14maligen Aofenthalts in 7
Stunden 56 Minuten durchlaufen wird, was einscbliesslich der Aufenthalte
eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 26 km in der Stunde ergiebt. Auf der in
dieserLinie liegenden nach der Hocbebene fuhrenden steilen Rampe zwischeo
Rambukenna und Kadugannawa wird die Fahrgeschwindigkeit fur alle Zuge
auf 19 km in der Stunde herabgemindert Guterzuge fahren auf den we-
niger steilen Strecken mit 21 km in der Stunde. Die gemischten Zuge
auf der flaches Land durchschneidenden Kustenbahn durchfabren die ganze,
44 km lange Strecke bei Hmaligem Anfentbalt in l3/4 bis 2 Stunden, also
mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 22 bis 25 km in der Stunde.
Das Personal der Eisenbahnen Ceylons besteht fast ausschliesslich aus Ein-
geborenen. Nur die obersten Steilen sind mit Europaern besetzt.
Eisenbahnen in der Repnblik Pern waren am Schlusse des Jabres
1886 im Ganzen 1309 km*) im Betrieb und 38 km im Ban. Die Spur-
*) Hieraach ist »ucb die in der Zusammenstellung der Eisenbahnen der Erde im
Archiv 1887 S. 214 in Bezug auf Peru fur die Jabre 1881 bis 1885 eingtstellte Zaht zu
berichtigen. Dieselbe (2600 km) ist einer aus fruberer Zeit (1878) stammenden Mittheilnnff
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Notizen.
425
weite dieser Bahnen war bei 1189 km = m, bei 158 km = 0,914 m
Zwei Linien mit zusammen 38 km Lange sind Privatbahnen, die fibrigen ge-
hdreo dem Staate. Die Herstellnng dieser letzteren ist durch Generalunter-
nehmer erfolgt, welchen zam grGssten Theile anf Grand der mit der Re-
gieraog abgescblossenen Vertr&ge auch das Recht der Betriebsfuhrung noch
fur l&ogere oder kfirzere Zeit zusteht, wahrend von der Regierung selbst
zar Zeit nur die 37 km lange Staatsbahn Lima— Ancon betrieben wird.
Die pernani8chen Bahnen fubren in 10 verschiedenen Linien von der
Kfiste dee Stillen Meeres nach dem Innern. Die bedeutendste ist die
522 km lange Bahnlinie, welche von fiiollendo am Stillen Meere fiber
Areqnipa nach Pnno am Titicaca-See und von da in nordwestlicher Ricbtnng
oach Santa Rosa fubrt. Diese Babn erhebt sich mit Steignngen bis 1 : 25
von der Kfiste, wo sie 1,33 m fiber dem Meeresspiegel liegt, bei Areqnipa
anf eine HObe von 2301 nnd bei Pnno anf 4470 m fiber dem Meere. Die
Fortsetzung der Bahn von Santa Rosa bis Cnzco wnrde im cbilenischen
Kriege zerstort nnd ist noch nicht wieder in Betrieb genommen worden.
Die zweitgrosste Linie ist die 140 km lange Strecke, welche von Callao
fiber Lima ins Innere nach San Mateo ffihrt, wo sie mit Steignngen bis
zn 1 : 25 eine Hdhe von etwa 4000 m erreicht. Die Fortaetznng dieser
Baho, welche fruher bereits in Angriff genommen wnrde, aber liegen ge-
blieben ist, wurde nach Cerro de Pasco, dem an mineralischen Sch&tzen
reichsten Bezirke Perns, fubren.
In der ein Gebiet von 238 290 qkm nmfassenden sfidamerikanischen
Repnbllk Paraguay ist znr Zeit nnr eine 72 km lange Eisenbahn im
Betrieb, welche von Asuncion, der Hauptstadt des Landes, in sfiddstlicher
Richtnng nach Paraguary fubrt. Der Ban dieser Bahn, welche l,so m
Sparweite nnd als stfirkstes Steigungsverh<niss 1 : 75 hat, wurde im
Jabre 1864 von der Regierung der Republik in Angriff genommen, wurde
dana aber in Folge des Krieges mit Brasilien, Argentinien und Uruguay
vom Jabre 1865 bis 1870 unterbrocben. Nach der Fertigstellung wurde
sie bis znm Jabre 1877 vom Staate betrieben, im letzteren Jabre einer
Privatgesellschaft ubertragen, welcher sie von der Regierung im Jahre 1885
wieder abgekauft wurde. Bei der Ausffihrung der Bahn waren eDglische
*ntnomtDen. In dieser Zahl waren anscbeinend einige dawals im Bau bcfiodlicho Babn-
streckcu mit einbegriffen, deren Fertigstellung in Folge der danach eingetretenen politischen
Wirren, insbesondere in Folge des Krieges mit Chile (1879 bis 1883) unterblieb. Wihrend
<lw letzteren Krieges wurden auch einzelne Linien, welche bereits in Betrieb waren, zer-
stort, welche bis jetzt noch nicht wieder in Betrieb genommen sind (etwa 400 km). Feroer
befanden sich auch auf dem Gebiete, welches uach den FriedensbedinguDgeu im Jabre 1883
*a Chile abgetreten wurde, Eisenbahnen.
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426
Notizeu.
Ingenieure thatig und die Oberbaumaterialien, Betriebsmittel u. s. w. wur-
den ana England bezogen. Fur den Oberban warden drei verschiedene
Arten eiserner Schienen verwendet: fQr 12 km n f5rmige (sogenannte
Omegaschienen), fur 10 km breitbasige (Vignol-) und fQr den ubrigen Tbeil
der Strecke Stuhlschienen. An Betriebsmitteln waren im Jahre 1886
7 Lokomotiven, 6 Personen- und 50 Guterwagen vorbanden.
Die Betriebseinnabme betrug im Durchschnitt monatlich im Jabre
1878 2410 $ (Pesos fuertes)*), im Jahre 1881 5250 $, im Jahre 1885
7752 $. Im Ganzen wurden eingenommen im Jahre 1885 93027 $ gegen
88 451 $ in 1884. In den ersten drei Monaten des Jahres 1886 wurden
29 949 $ eingenommen gegen 23 722 $ im gleichen Zeitraum des Vor-
jabres. Die Betriebsausgaben beliefen sich in 1885 auf 64 947 $, so
dass sich fur dieses Jahr ein Ueberschuss von 28 080 $ ergeben bat
BefOrdert wurden in 1885 118 943 Personen gegen 95 762 in 1884.
Der Buchwerth der Bahn ist in der von der Eisenbahnverwaltung ver-
«ffentlichten Statistik fur das Jahr 1885 zu 1 223 910 $ angegeben.
Der Bau einer Fortsetznng dieser Eisenbahn von Paragnary in suddst-
licher Richtung nach Villa Rica ist in Aussicht genommen.
*) 1 Peso fuerte ist tu ungefabr 4 M zu rechnen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
427
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rechtsprechung.
Obligationenrecht.
Ii wie welt let fUr den Umfang der vertragsmassig iibernommenen Verpflichtung, einem
andern den ihm aue einer Anlage etwa kiinftlg entatehenden Schaden zu ersetzen, eine
spitere Verinderung der zur Zeit dee Vertrageabschluases bestehenden Verhiltnisse von
Elnfluse?
Urtheil des Reichsgerichts (V. ZiTil-Senat) ?om 11. Februar 1886.
Aus den Entscheidungsgrunden.
Der Streit uater den Parteien betrifft die rechtliche Bedeutung des
am 25. April 1874 zwischen der Firma E. and S. einerseits, der M.-H.-
Eisenbahngesellscbaft andererseits abgesoblossenen Vertrages. Lant des-
selben hat die bezeichnete Firma der genannten Eisenbabngesellschaft
gegen&ber die Haft fur die Schaden jeder Art ubernommen, welcbe ans
dem Eisenbahnbetriebe anf einer Geleisanschlnssanlage, deren Hersteilnug
der Firma E. nnd S. von der Eisenbabngesellschaft gestattet worden war,
eoUteben wiirde. In diesem Vertrag ist durch spatere Rechtsakte an die
Stelle der mehrgenannten Firma die Beklagte, an die Stelle der raehrge-
nannten Eisenbahngesellschaft der Kliiger (Fiskns) getreten. Anf Grand
des Vertrages hat der Klfiger von der Beklagten Erstattang dessen, was
er an den bei dem Bahabetriebe aaf der Geleisanschlassanlage am 2.
November 1882 kSrperlich verletzten and hierdarch danernd erwerbsun-
fahig gewordenen damaligen Zagfubrer D. aaf Graad des mit demselben
am 21. Oktober 1884 abgeschlossenen Vergleichs za zahlen habe mit
jahrlich 1467 JC gefordert. Dieser Betrag setzt sich laat des Vergleichs
zasammen
a) ans 525 welcher Betrag die dem D. als Mitglied der Pensions-
kasse fur die Beamten der ehemaligen M.-C.-H.-L.-Eisenbahngesell-
schaft znstehende jabrliche Pension darstellt,
b) ans dem aaf Grand des Haftpflichtgesetzes znr Erganzang des bis-
berigen Diensteinkommens des D. za zahlenden Znschusse vou 942 JC
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428
Recbtsprechang und GeseUgebung.
Die Beklagte will nur zur Zahlang des Zuschusses von 942 JC ver-
pflichtet sein, weil die Verpflicbtung zur Zahlang der 525 jfC^, welche der
Klager an D. als Mitgtied der Pensionskasse zn zahlen habe, sich nicht
unter den Begriff des Schadens bringen lasse, den der Klager „nach dem
Yertrage vom 25. April 1874" zn tragen babe. Der Klager dagegen halt
sich fur berechtigt, die Erstattung auch der 525 JC j&brlich zu fordern,
weil die Pensionskasse als solche nicht mehr bestehe, vielmehr nach dem
dnrch den Vertrag vom 4. Marz 1876 und das Gesetz vom 7. Juni 1876
erfolgten Erwerbe der M.-H.-Eisenbahn seitens des preussischen Staats in
das Staatsvermogen ubergegangen sei, die 525 Ji daher dem D. aus dem
StaatsvermOgen gezahlt werden. Der gegenwartige Prozess betrifft nur
diese 525 JC.
Beide Vorderricbter haben den Klager mit dem Erstattungsanspruche
abgewiesen, das Berufungsgericht, indem es ausfOhrt, dass, da beim Ab-
scblusse des Vertrages vom 25. April 1874 fur die Bahnbeamten der
Zwang des Beitritts zur Pensionskasse bestanden habe, die Firma E. und
S. bei einer Beschadiguog des Personals immer nur fur denjenigen Betrag
zu haften gehabt babe, welcher der aus der Pensionskasse zu zahlenden
Pension auf Grund des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 zuzulegen ge-
wesen sei, und dass die nach Uebernahme der Bahn durch den Staat er-
folgte Aufhebung der Pensionskasse die Recbtslage der Firma E. nod S.
und der an deren Stelle getretenen Beklagten nicht ungunstiger gestalten
kOnne.
Gegen diesen Entscheidungsgrund macht der Klfiger geltend, es komme
fir die Frage, worin sein Schaden bestehe, auf die Verh<nisse zur Zeit
des Eintrittes des Schadens, nicht auf die Verh<nisse zur Zeit des Ver-
tragsabschlusses an, und die Schadensersatzpflicht kOnne nicht auf die
Nachtheile bescbrankt werden, welche eingetreten sein wurden, wenn ent-
weder der Unfall sich vor dem Abschlusse des Vertrages vom 4. Marz 1876
ereignet hfitte, oder dieser Vertrag uberhaupt nicht abgeschlossen worden w&re.
Es sei dies ebensowenig zul&ssig, wie es dem Klager zustehen wurde,
Ersatz fur Nachtheile zu fordern, welche er zwar durch den Unfall nicht
erlcide, die er aber erlitten haben wurde, wenn der Unfall sich zur Zeit
des Abschlusses des Vertrages vom 25. April 1874 ereignet h&tte.
Die Revisionsbeklagte hat die Revision mit der Ausfuhrang bekampft,
dass die Entscheidung auf einer der Nacbprufang des Revisionsgericbtes
entzogenen Auslegung des Vertrages vom 25. April 1874 beruhe.
Dieser Annahme der Revisionsbeklagten lasst sich indess nicht bei-
treten. Das Berufungsgericht leitet aus dem unstreitigen Inhalte des Ver-
trages rechtliche Folgerungen her, ohne festzustellen, dass der Wille
der Vertragschliessenden dahin gegangen sei, dieselben eintreten zu lassen.
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Recbtsprecbuag nnd Gesetzgebung.
429
Die Folgeraogen stellen sich in dem den eigentlichen Entscheidnngs-
grand bildenden Satze dar, dass die Verbindiichkeit der Firma E. and S.,
wie sie znr Zeit des Vertragschlnsses bestand und sich dem in Rede
stehenden Unfalle gegenuber, wenn derselbe sich znr Zeit des Vertrag-
schlusses ereignet hatte, gestaltet haben wurde, dnrch die spateren,
vom Klager selbst herbeigefGhrten Vorkommnisse, welche anf den Erwerb
der Eisenbahn dnrch den Klager folgten, ohne Znstimmung der mehr-
bezeichneten Firma oder der Beklagten nicht habe vergrOssert werden
konnen. Dieser Satz reicht znr Begrnndnng der erkannten Abweisnng der
Klage nicht hin.
Bei Bestimmnng der Haftnng desjenigen, der sich znm
Ersatze des Schadens verpflichtet, welcher einem andern ans
einer Anlage kfinftig entstehen mochte, ist nicht nothwendig
and begriffsmassig die Berucksichtignng des Schadens aus-
geschlossen, welcher nicht entstanden sein wfirde, wenn die
Verh<nisse, nnter denen die Schadensersatzpflicht nber-
oommen worden ist, dieseiben geblieben w&ren, wie znr Zeit
dieser Uebernahme. Anch der Satz hat keinen Ansprnch anf
allgemeine Geltnng, dass eine jede von dem Ersatzpflichtigen
ansgegangene, durch dessen freie Handhabnng bewirkte Ver-
anderong der Verh<nisse, dnrch welche die Schadensersatz-
pflicht znm Nachtheile des Verpflichteten sich erweitern
wfirde, bei Bestimmnng dieser Ersatzpflicht ansser Betracht
bleiben musse Da aber das Bernfnngsnrtheil ausschliesslich anf jenem
Entscheidnngsgrnnde beruht und dasselbe sich anch nicht ans einem
aoderen Grande aufrecht halten lasst (§ 526 C. P. 0.), so unterliegt es
der Anfhebnog.
Reichshaftpflichtgesetz.
1'rtbeil des Reichsgerichts (VI. Zivil-Senat) vom 18. Oktober 1886 in Sachen des koniglich
praassiscben Eisenbahnfiskus, Beklagten und Revisionsklager, wider den Obersteiger H. tu B.,
Klager und Revisionsbeklagten.
Nichteinrechnung einer dem durch Unfall Verletzten aua einer Unteratfltzungskasae
zostehenden Pension auf die zufolge des Haftpflichtgesetzea ihm gebiihrende Entachadigung.
Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871 §§ 3, 4.
Entscheidungsgrunde.
Der Klager ist in der Nacht vom 19./20. Jannar 1884 dnrch einen
Eisenbahnunfall erwerbsunfahig geworden. Der Beklagte bat die ihm als
Dnternehmer obliegende Haftpflicht anerkannt, nnd die Parteien haben sich
uber die dem Klager als Entachadigung zn zahlende Rente bis anf einen
Pnnkt verst&ndigt. Es ist namlich nnter ihnen streitig geblieben, ob der
Arrhlv Mr Eitenbahnwe««n. 18S7. 29
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430
Rechtsprecbung und Gesetrgebung.
Klager auf die ihm sonst zu gew&brende Rente sich eine Pension anrechnen
lassen musse, welcbe er ans der Pensions- and Unterstiitzungskasse der
Beamten der B.-S. Herrschaften beanspruchen kann. Mitglieder dieses
Pensions- nnd Unterstutznngsvereins konnen nnr die zn den betreffenden
Beamten gehorenden Personen werden. Die Dienstherrscbaft hat im Jab re
1857 nach Grundung des Vereins die Verpflichtung ubernommen, jedem nea
anznstellenden Beamten den Beitritt zum Verein znr Bedingting zn macben.
Die Mitglieder des Vereins haben S1^ pCt. von dem fur sie versicherten
Diensteinkommen beizatragen, ansserdem leistet die Dienstherrscbaft einen
Zusehuss von IOV2 pCt. des versicherten Diensteinkommens. Der K lager
ist Mitglied des betreffenden Vereins gewesen nnd hat als Invalidc Anspruch
anf die dem Statut entsprechende Pension. Wie Kl&ger behauptet, Be-
klagter aber bestreitet, bezieht er thats&chlieh die Pension niebt, indem er
von einer im Statnt des Vereins ihm freigelassenen Befugniss, aktives Mit-
glied des Vereins zu bleiben, Gebraueh gemacht habe. Von Seiten des
Beklagten wird nun insbesondere geltend gemacht, dass dem Klager nach
dem HaftpQichtgesetze nur der VermOgensnacbtheil ersetzt werden solle,
welehcn er durch den Verlust oder die Verminderung seiner Erwerbsfahig-
keit erleide, und dass, wenn der Klager neben seiner Pension die voile
Entschadigung fur den Verlust, beziehungsweise Verminderung seiner
ErwerbsfShigkeit erhalte, seine Verm5genslage sich in Folge des Unfalls
verbessern wiirde.
Es ist zuzngeben, dass es im Allgeraeinen nicht in der Absicht des
Reichshaftpflichtgesetzes liegt, den Verletzten in eine bessere Vermogens-
lage zu bringen, als diejenige, in welcber er sich be fin den wiirde, wenn
der Unfall nicht eingetreten ware. Allein die Frage ist, ob dieser allge-
meine Grundsatz aach fur einen Fall der vorliegenden Art als entscheidend
anzosehen ist. Hier ist uber die Einbusse, welche der Klager in Folge
des Eisenbahnunfalls in seinem Erwerbe erlitten bat, kein Streit; und
ebenfalls stebt es fest, dass der Beklagte zur Entschadigung far den vollen
Betrag dieser Einbusse verpflichtet sein wiirde, wenn der Klager nicht aus
einem andern, mit dem Unfalle nicht im Zusammenhang stehenden Ver-
haltnisse zum Theil einen Ersatz erhielte. Es entsteht nun das Bedenkeo,
dass, wenn man den oben erwabnten Grundsatz zur Anwendnng bringen
wollte, es an einem Grund fehlen wurde, warum der Betriebsunternehmer
aus einem solchen, ihm ganz fremden Verhaltnisse einen Vortbeil Ziehen
solle; dieses Bedenken tritt namentlich hervor, wenn die anderweitige Deckung
des Verlustes nicht eine zufallige ist, sondern wenn der Verletzte selbst hier-
fur durch eigene Geld- und Arbeitsleistungen Sorge getragen hat. Schon
die Motive zu dem dem Reichstage vorgelegten Entwurfe des Haftpfiicht-
gesetzes stehen auf dem Standpunkte, dass eine derartige anderweitige
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Recbtsprecbung und Gesetzgebung.
431
Deckung des Verlustes nicht ohne Weiteres den Entscbadigungsanspruch
gegen den haftpflichtigen Unternehmer vermindere, also dem letzteren zu
Gate komme. Denn es heisst in denselben zn § 5 : „Als selbstverstandlich
darf vorausgesetzt werden, dass der Ricbter bei Abschatzung des Schadens
anch daranf werde Rflcksicht zn nehmen haben, ob etwa dem Verletzten
oder den Hinterbliebenen der GetSdteten, insbesondere auf Grnnd von
Leistnngen der Ersatzpflichtigen Pensions- oder sonstige EntschadigUDgs-
anspruche znr Seite stehen. Nur die Schadloshaltung, nicht die Bereichernng
der Bescbadigten kann das Gesetz im Ange haben." Der § 4 des Gesetzes
hat nun abweichend von dem dem Reichstage vorgelegten Entwnrfe eine
ausdrucklicbe Bestiromung uber die Anrechnung derartiger Anspruche auf
die Eatscbadigung getroffen. Es heisst hier: „War der Getodtete oder
Verletzte unter Mitleistung von Pramien oder anderen Beitragen durch deu
Betriebsuoternehmer bei einer Versicherungsanstalt, Knappschafts-, Unter-
stutzungs-, Kranken- oder abnliche Easse gegen den Unfall versichert, so
ist die Leistung der letzteren an den Ersatzberechtigten auf die Entscha-
digung anzurechnen, wenn die Mitleistung des Betriebsunternebmers nicht
uoter einem Drittel der Gesammtleistnng betrSgt." Dieser Paragraph bezieht
sich auf das Verhaltniss des Arbeitsgebers zu einem verletzten Arbeiter
oder zu den Hinterbliebenen eines getddteten Arbeiters. Einen derartigen
Fall hat der Paragraph wenigstens vorzugsweise im Auge; es kann hier
dahingestellt bleiben, ob die Yoraussetzuogen desselben auch noch sonst
vorkommen k5nnen, jedenfalls findet er nur Anwenduog, wenD derjenige,
welcher mindestens ein Drittel der Gesammtleistung zu den Pramien und
Beitragen an die Kasse beigetragen hat, der haftpflichtige Betriebsunter-
nehmer ist. Die Zahlungen einer Versicherungsanstalt, Knappschafts-,
Unterstutzangs-, Kranken- oder ahnlichen Kasse sollen sonach nur dann
auf die von dem Betriebsunternebmer zu leistende Entschadigung ange-
rechnet werden, wenn der Betriebsunternebmer mindestens ein Drittel von
der Gesammtleistung ubernommen hat. Sonst findet eine solche Anrech-
nang nicht statt. (Entscheidungen des Roichsgerichts Bd. 11 S. 22.)*)
Hieraus ergiebt sich, dass das Gesetz es als Regel unterstellt, dass die
Leistnngen der im § 4 des Gesetzes erwahnten Kassen im Allgemeinen
auf die zu gewabrenden Entschadigungen nicht angerechnet werden, und
dass von dieser Regel nur eine Ausnabme unter den besonderen Voraus-
setzungen des Paragraphen gemacht worden ist. Man kOnnte den Einwurf
machen, dass die Vorschrift des angefuhrten§4bezwecke, eine Versicherung der
Arbeiter gegen Unfalle auf gemeinschaftliche Kosten der Arbeiter und der
Arbeitgeber zu befOrdern, und dass zu diesem Zwecke auch eine im Ver-
•) Auch Arcbiv 1885 S. 221 ff.
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432
Rechtsprechung und Gesetzgebung,
haltniss zu der allgemeinen Kegel dem Arbeitgeber ungunstige Bestimmang
getroffen sein k5nne, in der Weise, dass, w&hrend der Kegel nach die
Leistnngen aus den erwahnten Rassen anf die Entschadignngen anznrechnen
seien, eine derartige Anrecbnung ausnahmsweise im Verhftltnisse zwischen
Arbeitgeber nod Arbeiter ausgeschlossen sein solle, wenn ersterer sicb
nicht bei den Beitragen zn der Kasse oder zn der Versicherung in dem
vorgeschriebenen Maasse betheiligt habe. Allein die Entstehungsgeschichte
des § 4 ergiebt in keiner Weise, dass man es als Regel, geschweige
denn als nnzweifelbafte Kegel, deren ausdruckliche Erw&hnnng im Gesetze
entbehrlich sei, angesehen habe, dass die Leistnngen aus Kassen der frag-
lichen Art anf die Entschadignngen anznrechnen seien; im Gegentheile, es
ist bei der Berathnng der Bestimmnngen des Paragraphen znm Theil
sogar eine Unbilligkeit gegen den Arbeiter darin gefunden, dass die Leistnng
der Kasse zn ihrem vollen Betrage zn Gnnsten der Arbeitgeber angerechnet
werden solle, anch wenn der Arbeiter den hauptsachlichsten Antheil von
den Beitragen getragen habe. Man muss daher annehmen, dass das Ge-
setz davon ansgegangen ist, die Leistnngen ans den im § 4 erwahnten
Kassen seien im Allgemeinen nicht, sondern nnr ansnahms weise nnter
den Voranssetznngen des Paragraphen anf die Entschadignngen anznrechnen.
Nnn handelt es sich bei der fraglichen Pension nm eine Leistnng aas
einer „Unterstutznngs- oder fthnlichen Kasse*' im Sinne dieses Paragraphen,
denn die Pensions- nnd Unterstutznngskasse der Beamten der Besitzer der
B.-S. Herrschaften ist nnter anderem anch bestimmt, den Beamten in
Invalidit&tsfallen eine Unterstutznng nnter dem Namen einer Pension zn
gewahren, nnd die fur die Kasse erforderlichen Geldmittel werden in
ahnlicher Weise, wie der Bedarf der im § 4 erwahnten Kassen, durch
Beitrfige der Mitglieder nnd der Dienstherrschaft aufgebracht Es kann
also der beklagte Fiskus eine Anrechnnng der Pension anf die von ihm
zn leisteode Entschadignng nicht beansprnchen, denn er hat Beitrfige zu
der Kasse nicht geleistet Unerheblich ist es, ob die von der Dienstherr-
schaft zu der Pensions- nnd Unterstutznngskasse geleisteten Beitrfigejals
freiwillige oder als auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhend anznsehen
sind. Bei der Berathnng des Haftpflichtgesetzes im Reichstage war von
dem Abgeordneten Hansmann die Aufnahme folgender Bestimmung in
das Gesetz beantragt:
„Beziehen derVerletzte oder die Erben des Getodteten aus Veranlassong
des Unfalls irgend eine Pension, so ist diese von der leistenden Gesammt-
entschadignng abzuziehen."
Bezuglich dieses Antrags wnrde von einem Bundesbevollmftchtigten
bemerkt, dass die Aufnahme einer derartigen Bestimmnng wohl nicbt
erforderlich sei, da dasjenige, was jemand in Folge des Unfalls oder uni
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Rechtsprecbung und Gesetzgebung. 433
des Unfalls willen anderwarts an Entscbadigung bekomme, schon nach
dem Grundsatz des § 3 auf die von dem haftpfiichtigen Betriebsunter-
oehmer zu leistende Entscbadigung anzarecbnen sei. Mit Rucksicbt auf
diese Erkl&rung zog der Abgeordnete Hausmann seinen Antrag zuruck.
(Stenograpbische Berichte uber die Verhaudlungen des Reichstages 1. Session
1871, Bd. 1 S. 605, 616, Bd. 3 S. 296.)
Welche Bedentnng man diesen Verhandlungeo auch fur die Auslegung
des Gesetzes beilegen will, jedeofalls wQrde hieraus bezuglich der Leistungeu
aos den § 4 des Gesetzes erwahnten Kassen nichts bergeleitet werdeu
konnen, weil hierfiber eine besondere, mit dem Antrage nicht iiberein-
stimmende Vorscbrift im Gesetze getroffen ist. Uebrigens ist anch bereits
durch die Entscheidang des Reichsgerichts vom 11. Juli 1883*) anerkannt,
dass auf die einer Wittwe auf Grund des § 1 des Haftpflicbtgesetzes wegen
Tddtuog ihres Ehemannes gebuhrende Entscbadigung die Wittwenpension,
welche ihr Ebemann ibr dnrch seiue Beitrage bei der Preussiscben allge-
meinen Wittwenverpflegungsanstalt gesicbert batte, nicbt anzurecbnen sei.
Die Revision ist biernacb nicht begrundet.
Strafrecht
Urtheil des Reichsgerichts (1. Straf-Senat) vom 7. Februar 1887.
Missbrauchliohe Beautzung eines fflr elnen aoderen bestimnteo, unUbertragbaren
Fahrbllleta.
StrafgesetzbHOh $ 263.
G r u n d e.
Die Revision des wegen Betrugs im wiederholten Ruckfalle unter
Anoahme mildernder Umstande zu 3 Monaten Gefangniss verurtheilten
Aogeklagten W. rugt Verletzung des § 263 Strafgesetzbucbs, da weder die
Recht8widrigkeit des VermOgensvortbeils, nocb Tauschnngshandlungen, noch
Vermogensbeschadigung der Eiseobahnverwaltung vorliege. Die Bescbwerde
ist unbegrfindet; das Instanzgericht stellte fest, dass der Angeklagte W.
am 14. September v. J. den mitverurtheilten TaglOhner T. von K. gegen
Zahlung von 20 4 veranlasste, das von letzterem fur die Eisenbahn-
strasse KOnigsbach — Pforzheim und zuruck gelOste Arbeiterwocbenbillet,
welches unubertragbar war, ihm zur Benutzung fur die Fahrt nach Pforz-
heim zu uberlassen, und dass W. mit diesem Billete, welches er dem
kontrolirenden SchafFner vorzeigte, die Fahrt auch wirklich machte; das
Instanzgericht fuhrte hierbei aus, dass der auf dem Wochenbillet aufge-
drockte Vermerk : „nicht Gbertragbar" ein durchaus statthafter sei, da kein
*) Vgl. Archiv 1884 S. 481.
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434
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Gesetz der Bahnverwaltung verbiete, in dieser Richtnng Bedingungen der
Eisenbahnbenutzung aufzustellen und auf den Billeten zam Aosdrack zq
bringen nnd der Empf&nger eines in solcher Weise gekennzeichneten Billets
sich dnrch dessen Annahme den Bedingungen unterwerfe, dass ferner jeder
Dritte aus dem Billet die Benutzungsbeschrankung entnehmen kOnne nnd
musse, nnd anch in der ganzen Gegend allgemein die Strafbarkeit der
Billetbenntznng dnrch Dritte bekannt sei, nnd dass insbesondere W., wie
ans seinem Verhalten im Vorverfabren, in welchem er die Benotznng des
Billets leugnete, zn folgern sei, der Rechtswidrigkeit des von ihm im
Betrage von 20 /$ erstrebten VermOgensvortheils sich wohl bewusst war;
die Taxe fur ein einfaches Billet III. Elasse anf dieser Strecke ist namlich
40 4$; das Instanzgericht nahm aber anch an, dass eine Beschadignng der
Bahnverwaltnng dnrch Erregnng eines Irrthnms vorliege, da W. die Babn-
strecke Eonigsbach— Pforzheim thatsachlich benutzte, die Bahnverwaltnng
somit einen Ansprnch anf das Fahrgeld von 40 /$ gegen ihn erlangte, die
Verwirklicbnng dieser Fordernng aber dnrch das Verhalten des Angeklagteo,
das Vorzeigen des fflr einen andern, nicht fur ihn giltigen Billets vereitelt
worden sei, wobei gleichgiltig sei, dass die Bahnverwaltung von einer Ver-
pflichtung gegen den rechtmfissigen Besitzer des Billets entbunden nnd dass
bei Nichtuberlassung des Billets jener Ansprnch gegen W. angeblich nicht zur
Entstehnng gekommen sein wurde, da er die Fahrt alsdann nnterlassen
h&tte. Hiernach sind die sammtlichen Bemangelnngen der Revision schon
von dem Instanzgericht, bei welchem sie anch bereits vorgetragen wurden,
widerlegt. Die Rechtswidrigkeit des vom Angeklagten erstrebten, wenn
anch unbedeutenden VermOgensvortheils ist objektiv nnd snbjektiv fest-
gestellt, ohne dass ein Rechtsirrthnm ersichtlich w&re; insbesondere schlagen
die Ansfuhrnngen des in der Revision zitirten Aufsatzes, abgeseben von
der Richtigkeit derselben, nicht an, da hier von einem Irrthom uber die
Dnubertragbarkeit der Wochenbillete nnd der Anwendnng des § 59 Strafgesetz-
bnchs keine Rede sein kann; nach den bestehenden Vorschriften ist das die
Berechtigung znr Fahrt gewahrende Billet vor Abgang des Znges zn lflsen
nnd anf Verlangen beim Einsteigen vorznzeigen (vergleiche Entscheidungen
Baud 4 S. 295, Band 8 S. 409); in dem Vorzeigen eines von einem Dritten
fur sich genommenen nnubertragbaren, also fur den Angeklagten ung<igen
Billets durch letzteren liegt somit die Vorspiegelnng der nnwahren That-
sache, dass der Vorzeigende das Billet fur sich gelOst, dass er der berech-
tigte Inhaber und auf Grund desselben beziehungsweise der geleisteten
Zahlnng der Taxe befugt sei, die Fahrt zu raachen; nicht allein dnrch
Aens8erungen, sondern anch dnrch konkludente Handlnngen konnen nnwahre
Thatsachen vorgespiegelt werden; das Vorweisen des Billets an den kon-
trolirenden SchaflFner ist die Tauschungshandlung, welche ansreicht, wenn
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Rechtsprecbuog und Gesetzgebung.
435
auch kein Wort dabei gesprochen wurde; dass der Angeklagte den Willen
nicbt gebabt, zu tauschen, verstGsst gegen die Feststellung des Bewusst-
seins der Rechtswidrigkeit der Billetbenutzung; auch die Vermogensbescha-
digang der Bahnverwaltung durch die TfiuBchung ist einwandfrei ange-
nommen; das VVochenbillet berechtigte, eben weil es unubertragbar war,
nor den T., welcher dasselbe gelOst, zu den betreffenden Abonnements-
fahrten; dieses Rechtsverhaltniss beruhrt den Angeklagten W. nicht; wenn
der Angeklagte W. die Strecke KSoigsbach— Pforzheim befahren wollte,
hatte er von der Bahnverwaltung zuvor durch BilletlOsen die Berechtigung
bierzu zu erwirken; er hat nun aber in dem zweiseitigen BefOrderungs-
vertrag seinerseits nicht geleistet, und die Gegenleistung, auf welche er
keinen Anspruch hatte, dnrch Irrthumserregung erwirkt; die Erwirkung
dieser Gegenleistung ohne vorberige Zahlung des Fabrgeldes enth< die
Beschfidigung der Eisenbahnverwaltung. Hiernach war die Revision zu
verwerfen.
Gesetzgebung.
Konigreich ITngarn. Statut des Lehrkursus zur Heranbildung von
Eisenbabnbeamten.
Erlassen Anfaog 1887.
§. 1. Der konigl. ung. Minister for offentliche Arbeiten und Kommunikationen
errichtet unter Zustimmung der Eisenbahnunternebmungen in Budapest einen Lebrkurs zur
Heranbildung von Eisenbuhubeainteu, dessen Zweck und Aufgabe die tbeoretische Aus-
bildung jener Individuen ist, welche bei Eisenbahnunternebmungen im Verkehrs- odor
kommerziellen Dienste als Beamte Unterkommen zu finden wunschen.
§. 2. Der Lehrkurs steht unter direkter Leitung und Aufsicht eines — unter
Presidium des Staatssekretare des Miniateriums for offentliche Arbeiten und Kommunikationen
— aus einem Sektionschef des genannten Ministeriums, aus dem Leiter der betreffenden
Fachabtheilung des Ministeriums, aus einem Delegirten des Kultus- und Unterricbts-
Ministeriums und der konigl. ungar. Eisenbabn-General-Inspektion, schliesslich aus je einem
Delegirten der einzelnen Betriebs- Direktionen zusammengesetzten Komites, welches die
Modalit&ten der Leitung und Beaufsichtigung des Lehrkursus durch ein vom konigl. ungar-
Minister far offentliche Arbeiten und Kommunikationen bestatigtes Verwaltungs-Reglement
selbst feststellt.
§. 3. Organe des Aufsichts - Komites sind: Der Direktor des Lehrkursus und sein
Sekretar, wie aucb die fungirenden Professoren und event. Supplenten, welche demzufolge
insgesammt dem Aufsichts-Komite* unterstehen.
Als Professoren konnen, — ausgenommen fur die unter Puokt 5, 6, 7, 8 und 9 des
nacbfolgenden §. 7 angefuhrten Gegenstande , — nur solche Personen verwendet werden,
welche bei zur direkten Beaufsichtigung der Bahnen berufenen Behorden und bei vater-
liodiscben Unternehmungen im aktiven Dienste steben.
§. 4. Den Direktor des Lehrkursus, welcher jedenfalls aus den Professoren zu
wahlen ist, sowie auch die Professoren und Supplenten, ernennt auf Grund Vorschlages des
Anfsichts-Komites der Minister fur offentliche Arbeiten und Kommunikationen, wogegen er
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
den Sekretar eben aus dem unter Leitung des konigl. ungar. Ministers fur offentlicbe
Arbeiten und Komtrmnikationen stehenden Beamtenstande bestellt.
Sowobl der Direktor, wie die Professoren ubernebmen durch die Annahme der Er.
nennungs-Dokumente die Verpflichtung, dass sie in der gleichen Eigenschaft mindest durcb
drei Lehrkurse (Jabre) wirken werden.
Auf Grund motivirten Vorscblages kann dagegen sowobl der Direktor, wie die
Professoren von ibren Stellen durcb den konigl. ungar. Minister fur offentlicbe Arbeiten
und Eommunikationen wann immer entboben werden
§. 5. Den Recbts- und Wirkungskreis des Direktors und des Sekretars, wie aucb
die Recbte und Pflichteu der Professoren und deren Verhaltniss zum Direktor stellt das
Aufsicbts-Kotnite" in einem besonderen Normativ fest.
§. 6. Die Unterrichtsspracbe des Lehrkurses ist die ungarische und konnen die
Prufungen nur in der ungariscben Spracbe abgelegt werden.
§. 7. Im Lebrkurse werden nachfolgende obligatorische Gegenstande vorgetragen u. r.
1. Eisenbahu-Technologie,
2. Telegraphen-Dienst,
3. Verkehrs-Dienst,
4. kommerzieller Dienst,
5. Eisenbahn-Geograpbie,
6. Eiseubahn-Gesebichte,
7. Eisenbahnrecbt und Gcsetzkunde, besonders mit Rucksicht auf die vaterlandischeu
Verfassungen und die Organisation der Staatsverwaltung,
8. kaufmannisches Rochnen und Eisenbahn-Buchfuhrung,
9. kaufm&nniscbe Waarenkuude.
Als nicbt obligatorische Gegenstande werden vorgetragen:
1. die deutscbe Spracbe und
2. die franzosische Sprache.
Den Maassstab und Umfang der vorzutragenden Gegenstande stellt das Aufsichts-
Koraite' auf Grund Vorscblages des Professorenkorpers in einem vom konigl. ungar. Minister
fur offentlicbe Arbeiten und Kommunikationen zu genebmigenden Lebrplane fest.
§. 8. Borer des Lehrkurses sind:
a) offentliche ordentliche Borer,
b) Privathorer und
c) offentlicbe ausserordentliche Borer.
Oeffeutliche ordentliche Borer sind in ereter Linie solcbe, welche von den betheiligten
Eisenbahnverwaltuugen als solche zur Aufnahme empfoblen werden, in zweiter Linie aber
jene, welche sicb in den Lehrkurs freiwillig einschreiben lassen und die Vortrage durcb das
ganze Lehrsemester regelmassig anboren.
Im Fatle die von den betheiligten Eisenbahnverwaltungen empfoblenen offentlichen
Ordentlicben Borer in grosserer Anzabl als durch den Lehrplan festgestellt , angemeldet
werden sollten, kann deren Aufnahme durch das Aufsichts-Komite nach Verhaltniss des
Kostenaufwandes bescbrankt werden.
Privathorer sind jene, welche entweder als Betriebs - Aspiranten oder als Diuroisteo
bei den Eisenbahnverwaltungen scbon aktiv im Dienste stehen und zu Beginn des Lehr-
kurses oder im Laufe dessclben bei der Direktion des Lehrkurses durch die vorgesetzte
Eisenbabn-Direktion behufs Zulassung zur Schlussprufung aus den Gegenstanden des Lehr-
kurses angemeldet werden.
Oeffentliebe ausserordentliche Borer sind jene, welche auch schon aktiv im Eisen-
bahndienste stehen und nur bebuf* Vermebrung ihrer Kenntnisse obne Verpflichtung rur
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
437
Ablegung der Prufung nacb ibrem Belieben zu wahlende Gegenstande horen wollen. Diesen
konnen am Schlusse des Lebrkurses Frequenz-Zeugnisse ausgefolgt werden.
Sowohl als ofTentliche ordentliche Horer, wie als Privatborer konnen nur jene auf.
jenommen werden, welche die durch die bestehenden Verordnungen fur die Eisenbabn-
beamten vorgescbriebene Scbulvorbildung besitzen und welcbe ausserdem das 18- Lebens-
jahr zorfickgelegt haben und ihre korperlicbe Eignung zum Eisenbahndienste durch ein vom
Cbefarzt einer Eisenbahnverwaltung ausgestelltes Zeugniss nachweisen.
Die zur Aufnahme in den Lehrkurs sicb meldenden offentlichen ordentlicbeu Horer
und Privatborer baben eine Aufnabmsprtifuug abzulegen, deren Gegenstande und Modali-
titen das Aufaicbts-Komite durch ein spezielles Normativ feststellen wird.
Yon der Ablegung der Aufnabmsprufung sind jene befreit, welcbe am Obergymnasium
Oder Oberrealscbule die Maturitats- und an der hoberen Handelsakademie die SchJuss-
prafung mit Erfolg abgelegt haben.
Von der Aufnabmsprufung sind ferner befreit, die im k. und k. Ileere und bei der
konigl. uogar. Landwehr im aktiven Stande gedient und die Offiziersprufung mit Erfolg
aucb abgelegt haben, vorausgesetzt, dass sie der ungariscben Sprache im gehorigen Maasse
much tig sind.
§. 9. Der Lehrjahrgang beginnt immer am 1. September und dauert ununterbrocben
durch 10 Monate.
Nach Scbluss des Lehrjabrganges werden jene offentlichen ordeutlichen Horer, welcbe
den Lehrkurs mit entsprecbendem Fleisse und Erfolge absolvirt und hieruber von Seite
der Direktion des Lebrkurses Zeugniss erlangt baben, behufs Aneignung praktischer Kennt-
uisse zur Vollstreckung der Probedienstleistung im Wege des Aufsichts-Ko mites bei den
betheiligten Bahnverwaltungen eingereicbt.
Derlei Probedienstleistung ist mindestens durch drei Monate ununterbrocben zu
Terricbten und konnen die ordentlichen offentlichen Horer erst dann zur Bef&higungs-
prufung zugelassen werden, wenn von der betreffenden Eisenbahnverwaltung die Voll-
streckung der Probedienstleistung durch ein gutes Zeugniss bekraftigt wird.
Die auf Anempfehlung der betheiligten Babnen aufgenommeuen offentlichen ordent-
lichen Horer, welcbe unmittelbar vor Einschreibung in den Lebrkurs mindestens durch drei
Monate im praktischen Dienste gestanden sind und dies durch Erhalt eines guten Zeugnisses
▼on Seite der betreffenden Eisenbahnverwaltung nachweisen, konnen sofort nach Scbluss
des Lehrkurses zur BefEbigungsprufung zugelassen werden.
Privatborer dagegen konnen erst mindestens nach 13 Monaten aktiven Dienstes zur
Beftbigungsprufung zugelassen werden.
Zur Vollziehung der Prufung wird unter Presidium eines vom Minister fur offentliche
Arbeiten und Kommunikationen von Fall zu Fall zu delegirenden Organes, eine aus einem
Organe der konigl. ungar. General-Inspektion, aus zwei Organen des Aufsicbta-Komites und
dem vortragenden Professor, — als ordentlichen Mitglicdern — bestehonde Kommission
Mmittirt.
Insofern ein Angestellter irgend einer betheiligten Eisenbabn der Prufung zu unter-
aeben ist, hat der im Aufsichts-Komite sitzende Vertreter der betreffenden Eisenbahn als
Pfifangs-Mitglied zu fungiren.
Jeder betheiligten Eisenbahnverwaltung wird ausserdem das Recht vorbebalten, dass
*i* sich in den Prufungs - Kommissionen , insofern ibre eigenen Angestellten der Prufung
nnterzogen werden, durch zwei besondere Delegirte vertreten lasse, welche an den der
Prufung zu unterxiehenden Horer resp. Studirenden nicht nur Fragen stellen konnen,
amdern auch bei Konstatirung des Prufungs - Resultates insoweit Stimmrecbt besitzen, dass
*enn zwiscben dem an der Prufungs -Kommission tbeilnebmenden ordentlichen Vertreter
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
der betreffenden Eisenbahn und den zwei besonders Exmittirten, zwei das Resultat der
Pruning der eigenen Angestellten fur nicht befriedigend fanden, in diesem Fall* der zu
Prufe*nde als fur nichtbefahigt zu klassifiziren ist.
Die anderen Mitglieder des Auftichts-Komites konnen iramer bei den Prufungen an-
wesend sein und konnen an den der Prufung unterzogenen H6rer, bezw. Studirenden Fragen
ricbten, konnen aber in der Prufungs-Kommis6ion das Stimmrecbt nicbt ausuben.
Jene offentlicben ordentlichen Borer, bezw. Privatstudirende, welche bei der Be-
fihigungsprufung in alien oder einzeinen Gegenst&nden gcfalleu sind, konnen mit Genebiniguag
des konigl. ungar. Ministers fur offentlicbe Arbeiteu und Kommunikationen zur nochmaligen
Profung aus alien, bezw. einzeinen Gegenst&nden zugelassen werden. Derlei Wiederholungs-
Prufung findet aber nur einmal statt.
Das Prufungs-Regulativ im Uebrigen stellt das Aufsichts-Komite fest, welches Re-
gulativ behufs Genebmigung dem konigl. ungar. Minister for offentlicbe Arbeiten und
Kommunikationen zu unterbreiten ist.
§. 10. Die durch die Prufungs-Kommission uber die erfolgreicbe Ablegung der
Hefahigungsprufung ausgestellten Zeugnisse, sind von den am Territorium der ungarischen
Krone befindlicben Eisenbahnverwaltungen als recbtsgultig anzuerkennen und zwar mit der
Rechtskraft:
1. dass Personen, welcbe diese Art Befabigung erlangt haben, von den eiozelnen
Eisenbahnunternebmungen zur Ablegung der bisher ublicben Telegraphen-, Ver-
kehrs- und kommerziellen Fachprufungen nicht mehr verpflichtet werden konnen;
2. dass vom 1. Oktober 1889 angefangen, bei den im § 1 angefuhrten Dienst-
fachern zu Beamten nur solche Personen ernannt werden konnen, welcbe ein
solches Befuhigungszeugniss erlangt haben.
Den Eisenbabnunternehmungen wird inzwischen das Recbt vorbebalten, dass sie
einerseits sich von der praktischen Verwendbarkeit der die Befabigung erlangten Organe,
durch mindestens dreimonatlicben unter Beaufsichtigung zu versehenden Dienst Ueberzeugung
verschaffen, und dass sie andererseits diese Organe, binsicbtlich deren Versirtheit in den —
in Bezug auf die abweichenden Verbaltnisse der eigenen Bahn — bestebenden Instruktionen
und Normen, auch prufen konnen.
Die Gegenstande dieser erganzenden Prufungen sind dem Aufsichts-Komite aazu-
melden, ebenso der Ort und die Zeit deren Abbaltung, aus dem Grunde, damit das Auf-
sichts-Komite sich bei diesen Prufungen vertreten lassen konne.
Die Eisenbahnunternebmungen stellen mit 1. Oktober 1888 die bisher ublicheo
Betriebs-Aspiranten- (Telegraphen-, Verkehrs- und kommerziellen) Prufungen ein.
§. 11. Den Professoren und Horern des Lehrkurses wird die Bibliothek des konigl.
ungar. Ministeriuros fur offentlicbe Arbeiten und Kommunikationen zur Vorfugung und
Benutzung gestellt und ausserdem wird fur den Lehrkurs eine besondere Fachbibliotbek
und Museum aufgestellt werden.
Fur das Museum uberlasst der konigl. ungar. Minister fur offentlicbe Arbeiten und
Kommunikationen jene Lebrmittel und Instrumente, Apparate, Modelle, Bucber, Zeicb-
nungen u. a., welche fur den bisher bestandenen Eisenbahn - Facbkurs angeschafft wurden
und derzeit unter Obhut der Budapest'er Handels-Akademie steben. Weiter werden einer-
seits der konigl. ungar. Minister fur offentlicbe Arbeiten und Kommunikationen, anderer-
seits die Eisenbabnunternehmungen dafur sorgen, dass solche vorratbigen Instrument^
Modelle, Plane u. s. w., welcbe das Ministerium, bezw. die Eisenbahnen zu eigenen Zwe«ken
nicht mehr benothigt, zur Benutzung dem Lebrkurse, eventuell unter Aufrecbtbaltung des
Eigentbumsrechts, dem Museum des genannten Lehrkurses uberlassen bezw. dahin ober
fuhrt werden.
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Recbtsprechung und Gesetzgebung.
439
Ausserdem wird es Aufgabe des Aufsichts-Komites sein, mit den Budapester Stationen
und den mit Werkstatten versehenen Eisenbabiiunternehmungen in der Hinsicbt nocb
besondere Uebereinkunft zu treffen, damit die Borer des Lehrkurses unter Fubrung der
Professoren durcb Aneignung praktischer Kenntnisse und dirckte Beaugenscbeinigung
praktische Erfabrungeo sammeln, indem sie in den Stationen und Werkstatten praktische
Uebungen vornebmen und den Dienstgang verfolgen konnen.
§. 12. Die offentlichen ordentlicben Horer sowie auch die ausserordentlicben Horer
baben an Einschreibe- und Lehrgebiibr 70 fl. zu entrichten, welcber Betrag zum Zwecke
des Lehrkurses zu verwenden ist.
An Prafungstaxe, welcbe zu gleicben Theilen zwischen dem Prasidenten der Prfifungs-
Kommission und den ordentlichen Mitgliedern zu vertbeilen ist, wird fur jeden zu Prfifenden
mit 10 fl. festgesetzt.
§. 13. Sammtliche — nacb Abzug der aus den Lehrgebubren einfliessenden Geldern
verbleibenden Auslagen des Lehrkurses, wie das Honorar des Direktors, der Professoren,
eventuell deren Stellvertreter, sowie jenes des Sekretars, Erhaltung der Lokalitaten, Reinigung,
Beheizungs- und Beleuchtungskosten — uberhaupt alle Personal- und sonstigen Auslagen
des Lehrkurses tragt das konigl. ungar. Ministerium fur offentlicbe Arbeiten und Kommuni-
kationen gemeinscbaftlicb mit den interessirten Eisenbahnnternehmungen — einbezogen
die konigl. ungar. Staatseisenbabnen.
Der auf die Eisenbabnen entfallende Kostenantheil wird unter diesen im Verhaltnisse
der Lange der in ihrem Betriebe stebenden Linie vertheilt
Der jabrliche Kostenbedarf des Lehrkursus wird fiber Vorscblag des Aufsichts-
Komites durcb den konigl. ungar. Minister fur offentlicbe Arbeiten und Kommunikationen
von Jahr zu Jahr vorher festgestellt ; die betheiligten Eisenbahnunternehmungen sind
Terpflichtet, die auf sie entfailenden Kostenquoten in einvierteljahrigen Raten an die
Badapest-Franzstadter, konigl. ungar. Staatskassa yorhinein einzuzablen.
Am Scblusse des Lehrsemesters ist fiber die Auslagen eine detaillirte Recbnung —
in welcber die betheiligten Eisenbahnunternehmungen Einsicbt nehmen konnen — zu-
sammenzustellen und ist der aus der Bilanz resultirende Ueberscbuss oder Abgang an die
Grander des Lehrkurses verhaltnissmassig ruckzuerstatten, bezw. von denselben verhaltniss-
massig zu ersetzen.
Frank reich. Erlass des Ministers der offentlichen Arbeiten vom
29. Dezember 1886, betreffend die Lieferfristen fur Frachtgut.
Angesichts der Lastenbefte der Eisenbahokonzessionen , insbesondere des Artikels
der Lastenhefte, welcher den Hochstbetrag der Beforderungsfrist fur Tbiere, Lebensmittel,
Waaren und sonstige Gegenstande bei Beforderung als Frachtgut auf 24 Stunden fur je
angefangene 125 Kilometer festgesetzt;
angesichts des Artikel 50 der Verordnung vom 15. November 1846;
angesichts des Ministerialerlasses vom 12. Juni 1886, betreffend die Expeditious-,
Beforderungs- und Uebergabefristen auf den Eisenbabnen von allgemeinem Interesse, und
besonders des Artikel 8, welcber ffir jedes Netz diejenigen Linien bezeichnet, auf welchen
die Beforderungsfrist auf 24 Stunden ffir je aogefangene 200 Kilometer verkfirzt ist for
lebende Tbiere und die Gfiter 1. und 2. Klasse der allgemeinen Tarife jeder Gesellschaft ;
angesichts des Erlasses vom 15. Mare 1877, welcher auf eine grosser© Zahl von
Linien den Vortheil dieser Lieferfrist-Verkurzung ausgedehnt hat;
in Erwigung, dass es statthaft ist, einestbeils neue Linien denjenigen binzuzuffigen,
welcbe in den vorbezeicbneten Erlassen genannt sind, anderentheils die Frist von 24 Stunden
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440
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
far 200 Kilometer nicht nur auf die Guter der 1. und 2. Elasse anzuweuden, sond*m
aucb auf die der 3. und 4. Elasse der Elassifikation von 1879 ;
nach Anhorung der Eisonbabngesellscbaften ;
entsprechend dem Bescbluss des Eisenbabnratbs vom 3. November 1886 :
auf den Bericht des Direktors der Eisenbabnen;
wird folgendes bestimmt:
Einziger Artikel. Der Artikel 8 des Ministerialerlasses vom 12. Juni 1876 wird
folgendermaassen abgeandert und erganzt:
Auf den nachfolgend bezeichneten Linien und NeUestbeilen wird in beiden
Ricbtungen, sowobl im Durchgangs- als im ortlichen Verkebr die Beforderungsfrist
fur je augefangene 200 Kilometer auf 24 Stungen verkurzt fur lebende Tbiere
und die Guter der ersten 4 Elasseu der Elassifikation von 1879 in den allge-
meinen Tarifen der Eisenbabngesellschaften , sowie fur alle Guter, Lebensmittel
und sonstigen Gegenstande der niedrigern Elassen, welcbe auf Verlangen des
Aufgebers zu den Preisen der 4. Elasse befordert werden.
Nordbabn.
Linie von Paris nacb Boulogne.
„ „ Paris nacb Calais.
„ „ Paris nacb Dunkircben.
„ n Paris nach Lille und Mouscron.
y, „ Paris nach Lille und Baisieux.
„ „ Paris nach Valenciennes und Quievraiu.
„ Paris nach Erqueliues.
„ Paris nacb Cambrai und nach Somain.
„ „ Paris nacb Arras, nach Bethune und nach Hazebrouck.
„ „ Rouen nach Lille.
r. „ Amiens nach Ormoy, uber Estrees-Saint-Denis.
fi r Paris nach Anor.
, „ Amiens nach Laon.
0 s t b a b n.
Linie von Paris nach Igney -Avricourt.
„ „ Paris nach Pagny-sur-Moselle.
„ „ Paris nach Belfort.
„ r Paris nacb Givet.
„ „ Laon nacb Gray.
„ . Givet nach Nancy.
„ Laon nach Is-sur-Tille.
Westbahn.
Linie von Paris nacb Havre.
, „ Paris nach Cherbourg.
„ Paris nach Brest.
n Paris nach Grand ville.
„ Paris nach Dieppe, uber Pontoise.
m „ Serquigny nach Rouen.
„ Mans nach Mezidon.
„ Mans nach Angers.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
441
Orleansbabn.
Linie von Paris nacb Bordeaux (Bastide, Saint-Jean oder transit).
„ , Paris nacb Agen.
„ Paris nach Saincaize.
, Paris nach Nantes und nacb Saint-Nazaire.
„ Paris nach Toulouse.
„ . Paris nach Montlucon.
„ Mans nach Bordeaux.
„ „ Mans nach Saincaize.
, „ Mans nach Gannat.
. Nantes nacb Saincaize.
„ Nantes nach Gannat.
„ Bordeaux nach Gannat.
„ „ Bordeaux nacb Toulouse, fiber Perigueux.
. Montlucon nacb Moulins.
Paris - Lyon - Mittelmeerbahn.
Linie von Paris nach Marseille und nach Nizza.
, - Paris nacb Nimes uber Clermont
. Saint-Germaiu-des-Fosses nach Lyon, uber Tarare und fiber Saint-
Etienne.
„ . Paris nacb Genf.
. - Paris nach Modane.
. Paris nacb Belfort.
. Tarascon nacb Cette.
„ Paris nach Grenoble.
. Dijon nach Pontarlier.
, . Vesoul nacb Lyon, uber Besancou.
- Lyon nach Nimes, auf dem recbten Rhone- Ufer.
S u d b a h n.
Linie too Bordeaux (Bastide oder Saint-Jean) nach Iran.
Bordeaux (Bastide oder Saint-Jean) nach Cette.
, Narbonne nach Port-Bon.
Staatsbahn.
Linie von Tours nach Sables-d'Olonne.
. Nantes nacb Coutras, uber CHsson.
. Paris nach Bordeaux, fiber Cbateau-du-Loir und Saumur.
- Poitiers nach La Rochelle und nach Rochefort.
Jtalien. VerordnoDg vom 27. Janoar 1887, betreffend die Geschafts-
ordnaog fur den oberen Eisenbahnausschuss.
Veroffentlicht im amtlicben Tbeile des „Giornale del Genio Civile" 1887
No. 1—2 S. 25.
Im Anschluss an die konigliehen Erlasse vom 22. Oktober 1885 (vgl. Archiv 1886
s. 122) und vom 3. November 1886 (vgl. Archiv 1887 S. 311) wird eine Geschaftsordnung
fur den oberen Eisenbabnausschuss (Comitato superiore delle Strade ferrate) erlassen.
Dieser Ausschus* zerfillt in 3 Abtbeilungen. Der ersten fallen alle Angelegenheiten zu,
velcb« sich auf den Bau, den Betrieb nod die Konzessionirung der Eisenbabnen beziehen,
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
der zweiten die Angelegenheiten, welcbe sich auf Tarife und Beforderungsbedingungen
beziehen, soweit dieselben nicht der Begutachtung . des Ratbs fur Tarifangelegenheiten
(consiglio delle tarifle) unterliegen, der dritten die Angelegenheiten, welcbe sicb auf die
Eiurichtung der Geschaftsfubrung und das Personal der Bezirksaufsichtsamter beziehen.
Alle wicbtigeren Angelegenheiten sollen in gemeinscbaftlichen Sitzungen der 3 Abtbeilungeu
berathen werden.
Russlaud. Kaiserlicher Erlass vom 5. Dezember 1886 betr. dieVer-
theilung der Reineinnahme der Schaja-Jwanowoer Eisenbahn.
Veroffentlicht im amtlichen Theile der Zeitschr. d. Min. d. Verk. 1887 No. 9.
Die unter dem 10. Juli 1870 konzessionirte Scbuisko-Jwauowoer Eisenbahngesell-
scbaft besitzt und betreibt die 171 Werst lange, von Nowki (Station der Linie Moskau-
Niscbnij Nowgorod) nach Knieschma (an der Wolga) fubrende Eisenbahn. Nacb der amt-
lichen russiscben Statistik bestand das Aktienkapital dieser Gesellschaft am l.Jaouar 1834
aus 1 593 250 Rubel, fur welche die Regierung 5*ja pCt. Zinsen verburgt batte und aus
weiteren 1 500 000 Rubel, fur deren Yerzinsung keine Gcwihr ubernommen war. Das
Obligationenkapiial der Gesellschaft betrug 5 711 300 Rubel, wovon 3 162 500 Rubel, deren
Verzinsung mit 5*/<5 pCt. von der Regierung verburgt worden, von der Gesellschaft und
2 548 800 Rubel vom Staate bescbafft waren. Die Gesellschaft scbuldete der Regieruug
zu dem angegebenen Zeitpunkte 2 725 854 Rubel fur Zahlungen, welche die Regierung in
' Folge der ubernommeuen Zinsburgschaft eeleistet und 1 848 542 Rubel nicht bezahlte Zin-
sen fur das vom Staate beschafite Obligationonkapital. Nach dem vorliegenden Erlass soil
unter Aufbebung der bezuglichen im Statut der Gesellschaft getroffenen Bestimmungen die
von letzterer erzielte Reineinnahme vom 1. Januar 1886 ab iu folgender Weise vertbeilt
werden: 2 pCt. werden zunacbst dem Reservefouds zugeschrieben, hieruach wird der Betra?
(242 014 Rubel) entnornmen fur die Yerzinsung des Aktien- und Obligationenkapitals, fur
welches von der Regierung 54;45 pCt. Zinsen verburgt sind; von dem ubrig bleibendeu
Betrage sollen zunacbst die Mittel entnornmen werden fur die Yerzinsung des ubrigen
Aktien- und Obligationenkapitals mit 5*/*5, bezw. 5Vio pCt.; von dem hiernacb etwa noch
verbleibenden Rest erhalt die Gesellschaft V3, die Regierung 9/s; sind die Scbulden der
Gesellschaft getilgt, so erhalt dieselbe den letzteren Betrag ganz.
Die Gesellschaft ubernimmt nach dem Erlasse zugleich die Yerpflichtung, alle Eisen-
bahnbedarfsgegenstande kunftig ausschliesslich aus russischen Fabriken zu entnehmen und
unterwirft sicb alien Kontrolmaassnabmen, welche die Regierung fur erforderlich eracbtet.
Auch gesteht die Gesellschaft der Regierung das Recht zu, jederzeit die auf der Schuja-
Jwanowoer Fisenbahn gultigen Tarife fur Personen- und Guterverkehr einer Prufung zu
unterzieben und dieselben, sofern es fur erforderlich eracbtet wird, abzuandern.
Kaiserlicher Erlass vom 19. Dezember 1886, betr. die Befreiung
der der Gesellschaft der Sudwestbahnen von der Haftbarkeit be-
zuglich der gegen sie wegen Zaruckzahlung zu viel erhobenerGe-
buhren angestrengten Elageo.
Veroffentlicht im amtlichen Theile der Zeitscbrift des Min. d. Verk. 1887
Nr. 5.
Dieser Erlass ist nacb einer Besprechung desselben in der russiscben Zeitscbrift
*Das Eisenbabnwesen" nicht nur fur die Sudwestbahnen, sondern fur sammtliche russische
Eisenbabnen von weittragender Bedeutung. Nach Artikel 137 des allgemeinen mssischen
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Recbtsprechung und Gesetzgebung.
443
Eiseubahngesetzes torn 12. Jnni 1885 (Tergl. Archiv 1886 S. 664) sollen Kiagen gegen
Eisenbahnen, welche aus dem Verkebre entspringen, binnen eiuem Jabre verjabren, wenn
nicbt binnen dieser Zeit der Ansprucb bei der Eiseobahn oder dem Gerichte geltend gc-
macbt wird. Es wurden hiernach aucb alle aus frfiherer Zeit staramenden Anspruche an
die Eisenbahnen binnen einem Jahre nach Veroffentlichung des Eisenbahngeset7.es verjahrt
geweaen sein, und sebr viele Kiagen wurden deshalb bald nacb dieser Veroffentlichung
gegen Eisenbahnen bei den Gericbten au ban gig gemacbt. In ciaem grosseu Theile dieser
Kiagen handelt es sich urn die Ruckerstattung von Beforderungsgebiihren, welche nach der
Behauptung der Klager von den Eisenbuhnen zu Unrecbt erhoben worden sind. Diese Be-
hauptung grfindet sich theils darauf, dass der Betrag der erhobenen Gebiihren — ins-
besondere der Gebohren fur Be-, Ent- und Umladen von Gutern — nicbt den zu den be-
treffenden Zeiten fur die Bemessung dieser Gebiihren gultig gewesenen allgemeinen Bestim-
mungen entsprocben babe, tbeils darauf, dass die von den Eisenbahnen erhobenen Satze
debt die zu ihrer Gfiltigkeit erforderlicbe ininisterielle Genehuaigung erhalten hatten und
deshalb die fruber gultig gewesenen niedrigeren Satze batten zur Auweudnng komuien
mussen. Seitens der Eisenbahnen wurde dagegen bebauptet, dass bei der Feststellung der
angefocbtenen Betrage den gesetzlicben Bestimmungen entsprechend verfahren worden sei,
and dass die von ibueu aufijostellten Tarifsatze auch dem Miuisterium der Verkehrsaustalten
Torgelegt worden seien. Wenn hiernach von letzterem keiue ausdruckliche Genebmigung
ertbeilt worden sei, so seien doch auch Einwendungen geuen die gemachten Vorlageu
seitens des Miuisteriums nicbt erfolgt und die betreffenden Satze daher als zu Recht be-
stebend anzusehen. Diese Anschauung der Eisenbahnen wir<l nach dem Vorliegendeu im
Wesentlichen als zutreffend anerkaunt, indem fur eine Reihe von tarifarisehen Beslimmun-
gen, welche zu verschiedenen Zeiten seit 1871 eingefuhrt worden, nachtrtiglich die Ge-
nebmigung mit nick w irk en der Kraft ertbeilt und zugleich allgeinein bestimmt wird, unter
welchen Voraussetzungen fruber eingefuhrte Tarifbestimmungen, fur welche einc ausdruck-
Hobe ministerielle Genebmigung nicbt ausgesprocben worden ist, als zu Recht bestehend
angeseben werden sollen.*)
Kaiserlicher Erlaas void 22. Januar 1887, betr. nachtraglicbe
Genebmigung der von der Moskau - Jaroslawer Eisenbabngesell-
schaft in 1869 eingeftihrten Tarife und allgemeine Bestimmung
fiber die Gultigkeit der von Eisenbabugesellschaften friiher einge-
fuhrten Tarife.**)
Veroffentlicht im amtlichen Theile der Zeitschrift des Min. d. Verkehrsanst.
1887 Nr. 8.
Die Verwaltung der Moskau-Jaroslawer Eisenbahn richtete an den Minister der Ver-
kehrsanstalten die Bitte, sie von den Nacbthoilen zu befreien. welcbe ihr aus den wegen
Ruckerstattung des zwiscben den Tarifen von 1864 und 1869 bestehenden Unterschiedes
g«gen sie angestrengten Kiagen erwachsen. Nach Prufung dieses Gesuchs im Ministei-
Ausscbuss wurden durch den vorliegenden kai»erlichen Krlass die von der Verwaltung der
M «kau-Jaroslawer Eisenbahn dem Ministerium der Verkebrsanstalten am 5. September 1869
vorgelegten Tarifbestimmungen fur recbtsgultig erklart und gleichzeitig allgemein bestimmt.
dass alle Tarifbestimmungen als zeitweilig von der Regieruug genebmigt augesehen werden
sollen, welcbe unter geuauer Beacbtung der Statuten der betreffenden Eisenbabngesell*
*) Vergl. aucb den nachstehenden kaiserlicben Erlass vom 22. Januar 1S87.
M) Vergl. auch den vorstehenden kaiserlicben Erlaas vom 19. Dezember 1886.
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Rechtsprecbung und Gesetzgebuog.
>cbaften dem Ministerium der Verkebreanstalten vorgelegt, und gegen welche inzwischen
Einwendungen seitens des genannten Ministeriums nicht gemacbt worden sind. Ala
Zeitpankt der Genebmigung soil der Tag des Inkrafttretens der betreffendea Tarif-
bestimmungen angesehen werden.
Kaiserlicher Erlass vom 26. Janoar 1887, betreffend die Fort-
setzuog der transkaspischen Eisenbaha bis Samarkand.
Veroffentlicbt im amtlicben Theile der Zeitschrift des Ministeriums der
Verkehrsanstalten 1887 S. 107.
Nachdem die Fortseizung der transkaspiacben Militarbahn fiber die Grenze des russi-
scben Reiches hinaus bis zur Stadt Samarkand bescblossen ist, wird der Kriegsminister
angewiesen, wegen der Enteignung der fur dieeen Bahnbau zu benutzenden Liegenscbaften
und der Entsch&digung der seitberigen Besitzer das Erforderlicbe nacb den fur die Ueber-
nafame von Privat- in Kronbesitz gultigen Bestimmungen zu veranlassen.
Kaiserlicher Erlass vom 3. Febraar 1887, betr. die ErhOhang der
Leistangsfahigkeit der Weichselbahn.
Veroffentlicbt im amtlicben TheUe der Zeitscbrift des Min. der Verk. 1887
S. 119.
Der Weicbselbahn-Gesellscbaft wird die Bescbaffnug eines Erganzungg-Obligationea-
kapitals im Betrage von 1 122 000 Rubel zur Ausfubrung verscbiedener, im Interesse der
Erbohung der Leistungsfibigkeit der Bahn erforderlicben Arbeiten gestattet.
Kaiserlicher Erlass vom 16. Febraar 1887, betr. die ErhShong
des Obligationenkapitals der Jwangorod-Dombrowoer Eiseobahn.
Veroffentlicbt im amtlicben Theile der Zeitscbrift des Min. der Verk. 1887
S. 120.
Der Jwangorod-Dombrowoer Eisenbahngesellschaft wird gestattet, zur Deckung der
Kosten, welcbe durcb die Ausfubrung der zur osterreichischen und preussischen Grenze
und zu den Dombrowoer Steinkohlengruben fuhrenden Zweigbahnen, sowie der von der
Uilit arret waltung als erforderlich bezeicboeten Ergauzungsanlagen entstehen, ihr Obliga-
tionenkapital urn den Betrag von 1 518 215 Rubel zu erhohen. Die Regierung uberninimt
fur dieses Kapital die Burgschaft fur 4^prozentige Verzinsung und fur die Tilgung
nach den in der Konzession der Gesellscbaft festgesteilten Bedingungen.
Verordnung vom 17. Febrnar 1887, betr. das Aashangen privater
Bekanntmachungen aof Eisenbahnen.
Veroffentlicbt im amtlicben Theile der Zeitscbrift des Min. der Verk. 1887
Nr. 8.
Private Bekanntmachungen alter Art dtirfen auf den Stationen u. s. w. der Eisen-
bahnen nur mit ausdrucklicber Genehmigung der ortlicben Polizeiverwaltung ausgehing
werden.
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Bacherschau.
BUcherschau.
Besprechungen.
Canter, 0., Eaiserlicher Telegraphen - Inspektor. Der technische
Telegraphendienst. Lehrbuch fur Telegraphen-, Post- and
Eisenbahnbeamte. Dritte Auflage. Breslau. J. U. Kern's
Verlag (Max Mull er). 1886.
Wshrend die fruheren Auflagen dieses Werkes in Briefform abgefasst
waren, ist in der vorliegenden dritten Anflage fur die Behandlnng des
uberwiegend wissenschaftlichen Stoffes die rein wissenschaftliche Form
gewahlt worden. Von den elf Abschnitten, in welche das Buch eingetbeilt
ist, enthalten die drei ersten eine kurze Znsammenstellnng der bekannten
Grundgesetze des Magnetismus, der Reibnngselektrizit&t and des Galva-
nismus. Die Abscbnitte 4 — 7 betreffen die Anwendang dieser Gesetze
auf die Bildang der galvanischen Elemente, sowie aaf die Erzeagung and
Fortpflanzang der verschiedenen Arten elektrischer StrOme; es wird ein-
gehend nachgewiesen, wie die Leitungswiderst&nde durch Rechnnng and
durch mannigfacbe Messungsmethoden ermittelt werden kOnnen, and wie
sicb danach die Stromst&rke bestimmt Die Abscbnitte 8 — 11 endlich
beziehen sich auf die eigentlicbe Telegrapbie; es wird eine kurze Ent-
wicklungsgescbichte vorangescbickt and dann besonders der Morse-
Telegraph und der von Hughes erfundene Typendruckapparat nebst
den dazu gehorigen Uulfsapparaten — Galvanoskop, Blitzableiter,1 Relais,
Wecker, Regulirvorrichtungen u. s. w. — ausffihrlich beschrieben, auch
der Fernsprecber in seinen verschiedenen Wandlungen dargestellt. Daran
schliesst sich die Beschreibung der Stromwender and Umschalter in ibrer
praktischen Anwendang aaf die einzelnen Arten von TelegraphenSmtern,
sowie eine Abhandlung fiber die Storungen im Telegraphenbetriebe and
deren Ursachen. Zum Schluss wird die Kabeltelegraphie in ibrer geschicht-
lichen Entwicklung und in Bezug auf Bildung der Eabel und auf den
Betrieb in Kabelleitungen n&her besprochen.
Die Darstellung ist durchweg klar and ubersichtlich; die in den Text
eingeschalteten 175 Uolzschnitte erleicbtern das Verstfindniss in erwiinschter
Archl? fir Elwnb&bnwesen. 1887. 30
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Buctaerschau.
Weise, namentlich auch dadurcb, dass die tbeilweise sebr verwickelten
Apparate perspektivisch wiedergegeben sind. Die Ausstattung ist vor-
trefflich. Das Werk kann daher fur den in seinem Titel angeffihrten Zweck
nur bestens empfohlen werden. 0.
Borodine, A. Recherches expe>imentales sur l'emploi des
enveloppes de vapeur et do fonctionnement da com-
pound dans lea locomotives. Paris. Baudry et Cie.
1887.
Das vorliegende Heft enth< eine Darstelinng der auf der russischen
Sfidwestbahn in den Jahren 1881 bis 1885 stattgebabten vergleichenden
Versuche fiber die Anwendung der Dampfmantel nnd des Compound-
systems bei den Lokomotiven. Zu diesen Versuchen wurde eine Compound-
Lokomotive Mallet' scber Konstrnktion benutzt, welcher eine gewOhnliche
Lokomotive von sonst gleicher Konstrnktion gegenfibergestellt wnrde. An
beiden Lokomotiven waren die Cylinder mit Dampfm&nteln ausgerfistet,
welche nnmittelbar von den Lokomotivkesseln gespeist warden and so
eingerichtet waren, dass der Dampfzntritt beliebig abgesperrt werden konnte,
so dass die einzelnen Versuche abwecbselod mit and ohne Benatzang
derselben vorgenommen werden konnten. Die Versuche fanden zunachst
in einer hierzu besonders eiogerichteten Abtheilung der Reparaturwerkst&tte
zu Eiew nnd alsdann mit besonderen Versuchszfigen auf der 62 Werst
langen Bahnstrecke von Kiew nach Falstow statt, hierbei wurden die
erforderlichen Ermittelungen fiber den Verbrauch an Wasser, Dampf und
Brennmaterial aogestellt, sowie die zur Feststellung der von den Loko-
motiven dabei geleisteten Arbeit erforderlichen Indikatordiagrarame auf-
genommen.
Da ein niheres Eingehen auf den Verlauf der Versuche an dieser
Stelle zu weit fuhren wurde, so sei nur bemerkt, dass nach Ausweis der
in den mitgetheilten Tab'ellen zusammengestellten Versuchsergebnisse durch
die Anwendung der Dampfmantel und des Compoundsystems recht erheb-
liche Dampf- und Brennmaterial-Ersparnisse erzielt wurden. Wenn auch
im gew5hnlichen Betriebe auf eine gleich grosse Dampf- und Brennmaterial-
Ersparniss wegen der auftretenden Zuf&lligkeiten und der weniger sorg-
faltigen Bedienuog der Lokomotiven nicht zu rechnen sein wird, so werden
dieselben jedoch immerhin noch gross genug sein, um dem Compoundsystem
auch bei den Lokomotiven weiteren Eiugang zu verscbaflfen.
Ffir die Anstellnng abnlicher Versuche durften die in der vorliegeoden
Arbeit niedergelegten Erfahrungen, sowie die Beschreibung der fur die
stattgebabten Versuche getrolTenen Einrichtungen sich als recht nutzlich
erweison. M.
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Bucberschau.
Tench, Johannes, and Comer, Caspar, Regieruogsbaumeister. Katechis-
mus fur die Prufungen zum Bahnmeistcr der Staats-
eisenbahnen. Unter Berucksichtigung der neuesten bezuglichen
Bestiramungen bearbeitet. Mit 14 lithogr. Tafcln. Berlin 1886,
Fr. Siemenrotb, SW. Wilhelmstrasse 25. Preis geheflet 7V2»
gebnnden 8V2 <At>
Mit dem vorliegenden Werk soil den Anw&rtern fur Bahnmeisterstellen
im Bezirke der koniglicb preussiscben Staatseisenbahnverwaltung ein Huifs-
buch fur die Vorbereitnng zu der von ibnen abzolegenden Prufung an die
Hand gegeben werden. Dasselbe zerffillt in einen administrativen nnd
einen technischen Tbeil. Der erstere, 162 Seiten umfassend, entb<
gesetzliche, mit dem Eisenbahnwesen in Beziehung stehende Bestimmongen
and von der Staatseisenbahnverwaltung erlassene Vorschriften, wie die
Bestimmongen fiber die Organisation der Staatseisenbahnverwaltung, die
gemeinBamen Bestimmongen fur alle Beamten im Staatseisenbahndienst,
das Freifahrtreglement, das Gesetz, betreffend die Pensionirong der on-
mittelbaren Staatsbeamten, das Gesetz, betreffend die Fursorge ffir Wittwen
and Waisen der onmittelbaren Staatsbeamten, die Dienstanweisung fur die
im Staatseisenbahndienst beschaftigten Bahnmeister, das Bahnpolizei-
reglement, die Normen fur die Konstruktion ond Aosriistong der Eisen-
babnen Deutschlands and dergleiehen mehr. Wenn der Werth der fur die
Behaadlang dieses Stoffes gew&hlten Form — Frage and Antwort — im
AJlgemeinen zweifelhaft erscheint, so mfissen wir dieselbe in dem vor-
liegenden Falle fur dnrcbaos ungeeignet erachten. Die Uebersichtlichkeit
wurde jedenfalls wesentlicb gefOrdert and das Erfassen des Stones erleich-
tert werden, wenn die betreffenden Gesetze and Bestimmungen, soweit sie
fur den beabsichtigten Zweck von Interesse sind, einfach ihrem Wortlaote
nach angegeben nnd, wo n6thig, ErlSnteraogen beigefugt wfiren.
Der zweite, 224 Seiten nmfassende teehnische Theil des Werkes be-
bandelt Gcometrie, Geodasie, Baukonstruktionslehre, sowie den Eisenbahn-
Gnter- and Oberbaa. Dieser Theil ist mit Sachkenntniss bearbeitet. H. C.
Hiidecker, Kontglicher Eisenbahn-Bau- nnd Betriebs Inspektor. Die
Wirknqgen zwischen Rad and Schiene nnd ihre Einflusse
aaf den Laaf and den Bewegangswiderstand der Fahrzeoge in
den Eisenbabnzugen. Nach eigener Theorie ans der Konstruktion
der Fahrzeuge nnd mit Rficksicht anf die Lage des Geleises er-
mittelt. Mit 44 Holzschnitten and 2 lithographirten Tafeln.
Hannover. Hahn'sche Bucbhandlung. 1887.
Fur die Beantwortung vieler fur das Eisenbahnwesen sehr wichtiger
Fragen, wie der Frage nach dem Widerstande, welcher beim Fortbewegen
30*
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448
Bacherschau.
der anf den Scbienen stehenden Fahrzenge zu fiber winden ist, nach der
Abnntznng der Scbienen und der Radreifen, der Wirknng der B rem sen,
der Bewegungen der Geleise nnd dergleiehen mebr ist die Kenntniss der
Wecbselwirknngen, welche zwischen der Scbieoe nod dem Rade des Fahr-
zeuge8 stattfioden, erforderlich. Fur die Bestimmnng dieser Wecbsel-
wirkungen liefert die vorliegende, 113 Seiten nmfassende Scbrift einen
Bchatzbaren Beitrag. Der Werth der Schrift fur den Eisenbahntecbniker
ist dadnrcb nocb erhoht, dass die allgemeinen Ergebnisse der Unter-
sucbnngen anf praktische Beispiele angewendet werden, denen die Normal-
konstrnktionen der Betriebsmittel der prenssiscben Staatsbahnen zn Grande
liegen. H. C.
UEBERSICHT
der
nenesten Hauptwerke fiber Eisenbahnwesen nnd ans verwandten
Gebieten.
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Herrfurth, G. Das gesainmte preussische Etats-, Kassen- und Recbnungswesen einschl.
der Rechtsverhaltnisse der Staatsbeamten. Berlin. M 10,—.
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Zeitschriften.
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Desember 1886.
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Bucherschau.
449
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No. 14 vom 9. April 1887.
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verband. Berlin- Munchener Schnellzugs?erbindungen.
Bayerisehe Verkehrsblltter. Munchen.
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Bulletin dn minister© des travanx publics. Paris.
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la construction des lignes concedes aux compagnies de cbemins de fer de la
Mediterranee, de PAdriatique et de la Sicile. Grande Bretagne et Ireland: Acci-
dents survenus dans Pexploitation des cbemins de fer en 1885. Note sur Porgani-
sation militaire des cbemins de fer allemands.
Februar 1887.
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1S86. Concessions et declaration d'utilite publique des chemins de fer francais,
algeriens et coloniaux pendant Pannee 1S86. Elements comparatifs concernant
les cbemins de fer francais d'interet general et d'interet local et les cbemins de
fer algeriens au 31 decembre 1883. Longueurs des lignes de chemins de fer
ouTertes a Pexploitation pendant le mois de ftvrier 1887. Valeurs maxima et
minima des actions des grandes compagnies de chemins de fer francais pour Pannee
1886. Valeurs maxima et minima des obligations des grandes compagnies de cbemins
de fer francais pour Pannee 1886. Autriche-Hongrie. Resultats d'exploitation
des chemins de fer en 1884. Les cbemins de fer de PAustralie et de la Nouvelle-
Zelaude.
Centralblatt der Banterwaltung. Berlin.
No. 9 bis 17 vom 26. Februar bis 23. April 1887.
CNo. 9:) Schneepfluge auf den nordischen Eisenbahnen. Maassstab zur Prufung
der Zuggeschwindigkeit auf den mil Radtastern ausgerusteten Strecken. (No. 10:)
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450
Bucherschau.
Die Gestaltung der Schneeschutzanlagen. (No. 11:) Scbutzmittel gegen Rutschungen
auf der Unter-Westerwaldbahn. (No. 11a:) Statistik der Eisenbahnen Deutsch-
lands im Betriebsjabre 1885/86. Die Anwendung von Neigungsmessern bei
Eisenbahnvorarbeiteu. (No. 12:) Die Berecbnung des Eisenbahnoberbaues.
(No. 14:) Die Wiscber'scho Zugschranke. Verdriickung im Tunnel ton Rondo
auf der Hfilfslinie der Giovi-Bahn. (No. 15:) Prufgestell far das Normalprofil.
(No. 16:) Viadukt fiber den Eckfluss bei Whitby in England. Dampfbeizung in
amerikaniscben Eisenbahnwagen.
Centralblatt fllr Eisenbahnen nnd Dampfschiffulirt* Wien.
No. 22 bis 44 vom 22. Febrnar bis 19. April 1887.
(No. 22:) Der Lufttelegrapb Edison. Zur Frage der Wiener Stadtbahn. (No. 23:)
Konzessionsertbeilung fur an die im Privatbetriebe stebenden osterreichiscbeii
Eisenbahnen anscbliessenden Scbleppbahnen im Jabre 1886. Jahres-Abonnements-
billets nacb dern Kilometertarif. Italiens Eisenbahnen im Jahre 1885/6. (No. 25:)
Das ffinfzigjahrige Jubilaum der franzosiscben Eisenbahnen und ihre Geschicbte.
(No. 26:) Elektrische Waggonbeleuchtung. (No. 27:) Die Widerstaude der
Lokomotiven und Bahnzfige. (No. 28:) Stand der Fabrbetriebsmittel der unga-
rischen Eisenbahnen am 30. Juui 1886. Blocksignalanlagen auf den oster-
reichiscben Eisenbahnen. (No. 33:) Unfalie auf den osterreichischen Eisenbahnen
im I. Semester 1886. (No. 34:) Ein neues Eisenbahnverkebrsgesetz in Amerika
(Interstate Commerce Bill). (No. 36:) Transportable Brficken. (No. 37:) Bericbt
fiber die Ergebnisse des Belriebes der fur Rechnung des preussiscben Staates
verwalteten Eisenbahnen im Betriebsjabr 1885/6. Mexikanische Tarife, (No. 38:)
Russische Eisenbahnaktiensteuer. (No. 41:) Die transkaspische Babn. (No. 42:)
Eroffnung neuer Eisenbahn4recken in Oeiterrcich-Ungarn im Jahre 1886.
Der CivMngenieur. Leipzig.
Heft 2. 1887.
Schneewehen und Schneewehren im Eisenbahnbetrieb, mit besonderer Bezug-
nahme auf Sachsen.
Deutsche Baazeltung. Berlin.
No. 17—82 vom 26. Februar bis 20. April 1887.
(No. 17:) Noch Einiges fiber die Beanspruchutig der Bruckenpfciler durcb
starkes Bremsen der Zuge. (No. 22 u. 23:) Die Uleaborgs - Bahu in Pinulanii.
(No. 31 u. 32:) Neuere Oberbausysteme auf den Berliner Strasseueisenbahneu.
L'EeonomiHte f ran gals. Paris.
No. 8—18. Vom 19. Februar bis 26. Marz 1887.
(No. 8:) L'inaugutation des chemins de fer en France: sa veritable date.
(No. 17:) Les chemins de fer de 1'Etat et le budget.
XojfcraoxopoxHoe a*jo (Eisenbahnwesen). St Petersburg.
1887. No. 1 bis 18.
(No. 1:) Ueber Vorzuge und Mange) der Staats- und Privatbabnen. Ueber die
jfihrlichen Rucklagen zuf Bildung eines Erueuerungsfonds far Betriebsmittel bei
der Eisenbabn Rybinsk-Bologoje (fortgesetzt in No. 3). Versucb der Aufstellung
von Namen ffir die Kosten des Bahndienstes (fortgesetzt in No. 5, 9, 10 u. 13).
Die Eisenbahnen in Britisch - Ostindien in 1885/86. (No. 2:) Bericht fiber die
in der VIII. Abtbeilung der kais. russ. techn. Ges. stattgebabte Prufung der
Frage wegen Eiufubrung der Strecken-Glockensignalisirung auf den Sudwestbabuen
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Bueherschau.
451
(fortgesetzt in No. 4). (No. 3:) Explosion eines Lokomotivkessels. Ueber
oeuere Anwendungen der Elektrizitat bei den Eisenbahnen (fortgesetzt in No. 6
u. 11—12). (No. 5:) Versucb mit Anwendung eines Dampfmotors bei der
Eisenbahn System Lartigue. Die Arbeiterkrankenkassen bei den preussischen
Staatsbahnen. Georg de Laveleye fiber die belgischen Staatsbahnen. (No. 7— 8:)
Typen fur die allgemeine Anordnung der Eisenbahnstationen (fortgesetzt in No. 9).
Die grossbritannischen Eisenbahnen in 1885/86. Besondere Beilage: Ueber die
in Vorscblag gebrachte Reform der Einfahrtarife. (No. 9:) Elektrische Akku-
mulatoren auf Trambabnen (fortgesetzt in No. 10). (No. 10:) Die Tbatigkeit
der internationalen Kommission fur die Organisation der zweiteu Sitzung des
Eisenbahnkongresses (fortgesetzt in No. 13). (No. 11 — 12:) Die Bewahrung des
Holzes vor der Zerstorung durch Insekten und durch Faulniss. (No. 13:) Die
Gesundbeitsverhaltnisse der Bediensteten der deutschen Eisenbahnen in 1885.
Engineering. London.
No. 1108-1111. Vom 18. Februar bis 15. April 1887.
(No. 11030 Continuous brakes. (No. 1104:) Swivel Bogie locomotive. Railway
companies as manufacturers. The Hawkesbury bridge. New system of heating
Railway carriages. (No. 1105:) The Railway and Canal traffic bill. (No. 1106:)
Electrical transmission of power by Brown's dynamos. The Hawkesbury bridge.
Recent Railway accidents. (No. 1107:) Erection of the Forth bridge ^ Poi table
Rail-bending machine. Locomotives for New -South -Wales. James B. Eads.
(No. 1109:) The American 'society of civil ingineers. Drawbridge over the
Harlem river. (No. 1110:) The economics of great Railways. The Hawkesbury
bridge. „ Leviathan" floating crane. (No. 1111:) Locomotive for the Adelaide
and Hurray bridge Railway.
flutter's Annalen fOr Gewerbe and Bauwesen. Berlin.
Heft 5. 1. Mirz 1887.
Etat der Eisenbahnverwaltuog 1887,88. Ueber Scbneeverwehungen. Konstruk-
tionen fur Feld- und Industrie- Eisenbahuen. Eisenbabnoberbau mit Keilunter-
lagen. Lieferungen fur die ilalienischen Eisenbahnen. Die Dampftrambahnen in
Iialien. Eisenbahn zum Monte Generoso. Japanische Eisenbahnen.
Heft 6. 15. Man 1887.
Ueber Scbneeverwehungen. Die technische Einbeit im Eisenbahowesen. Der
Zirkularerlass vom 27. Dezember 1886 und das Gesetz, bet re fiend die Kranken-
versicbernng der Arbeitcr vom 15. Juni 1883. Uebergangsbcstimmungen zu
den Vorschriften uber Ausbildung und Prufuug fur den preussischen Staats-
dienst im Baufacb.
Heft 7. 1. April 1887.
Strasseiibabnen mit Seilbotrieb in Nordamerika. Geleisehebebock. Die Eisen-
bahnen der Erde.
Heft 8. 15. April 1887.
Die elektrische Beleuchtung der Eisenbahnzfige. Untersuchungen uber das
Farbenerkennungs- und Farbenunterscbeidungsvermogen. Bestimmung der Maxi-
malentfernung zweier Wasserstationen. Ueber Dampfkesselexplosionen. Ameri-
kanische Urtheile fiber Wasserdruckproben fur Dampfkessel. Die Weicben der
preussischen Staatsbahnen.
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452
Bucherschau.
Hnxeuep'B (Ingenieur) Kiew.
1887. Heft 2. (Februar.)
Die elektriscbe Beleuchtung des Bahnbofs Wusoko-Litowsk der Sodwestbahnen
zur Zeit der Herbstmanndver 1886. Die Ergebnisse des Ersparnisspramien-Systems
im Betriebsdienste der Sodwestbabnen (in Heft 3 fortgesetzt). Die Wiederin-
standaetzung der Rider der Eisenbahnfahrzenge (in Heft 4 fortgesetzt).
Heft 8. (Man.)
Die Belastung der ausseren Rader der Eisenbahnfahrzenge in Krummungsstreckeo.
Heft 4. (ApriJ.)
Warum wollen die russischen Eisenbahnen die Giockensignale einfuhren?
Apparat zum Messen der Starke der Radreifen und der Flantschen nnd des
Grades der Abnutzung dieser letzteren. Der kaufmaunische Theil des Eisenbahn-
wesens.
Journal des chemins de fer. Paris.
No. 8 bU 14 vom 19. Februar bis 2 April 1887.
(No. 8:) Chemins de fer fraocais. Le reseau de l'Etat Le ciuquantennaire des
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Monltore deUe strode ferrate. Torino.
No. 8 bis 16 vom 19. Februar bis 1G. April 1887.
(No. 8, 9, 10, 12:) Deliberazioui del I a 3a conferenza di Berna per la convent i one
interoazionale pei trasporti di merri su strade ferrate. (No. 8:) Le costruzioni
ferroviarie. (No. 9:) II congresso ferroviario. Spluga e Seinpione. (No. 9, 10,
11, 14, 15, 1G:) Le strade ferrate negli Stati Uniti d'Ameriea. (No. 10:) Le
nuove costruzioni delle rete del Mediterraneo. (No. 12:) Congresso ferroviario.
(No. 13:) Sulle condizioni geologiche dei terreui attraversati della Galleria
Succursaie dei Giovi. (No. 14:) Strade ferrata centrale e tram vie del Canavese.
(No. 15 und 16:) Genova ed il Gottardo. (No. 15:) La ferrovia dello Spluga.
Una gara tra il vapore e l'elettricita. (No- 16:) Tariffe ferroviarie.
Organ fflr die Fortsehritte des Eisenbahnwesens. Wiesbaden.
1887. Heft 12.
Ueber Geleisverwerfungen, ibre Ursachen und die Mittel zu ibrer Bekampfuog.
Studien fiber die Wirkung der Eisenbahnwagen-Bremsen. Verbesserter Staub-
verschluss fur Achslager. Selbsttbatige Vorkehruug gegen das vorzeitige Um-
stellen der Weichen von Zimmermano und Buchlob. Die Kegelform der Rai-
reifen der Eisenbahnfahrzeuge als Ursacbe des Zugwiderstandes und des Wan-
derns der Schienen. Beitrag zur Untersuchung der Erdleitungen. Guterzug-
lokomotive der Pennsylvaniabahn. Registri render Gescbwindigkeitsmesser mil
zwangliiutiger Bewegung. Selbsttbatige aichfahige Vorkehruug zum Abdrucken
des Ergebnisses der Wagungen. Versorgungsstutten fur dienstuntaugliob <?e-
wordene fiisenbahnbeamte in Russland.
Oesterreichisehe Eisenbahnzeltnng. Wien.
No. 0 bis 17 vom 27. Februar bis 24. April 1887.
(No. 9 u. 10:) Die Kranken- und Unterstutzungskassen der osterr.-ungar. Eisen-
bahnen. (No. 9:) Das neue Eisenbabngesetz der Vereiuigten Slaaten von Aroerika.
Stand der Eisenbahnbetriebsmittel der osterr. Eisenbahnen zu Ende des I. Se-
mesters 1886. Dieustunfahigkeits- und Sterbens-Statistik bei dem Beamten-
personal der Babnen des Vereins deutscher Eiseubabnverwaltungeo tur 1885
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Bacherschau.
(No. 10.) In welches Jabr fallt das 50jabrige Jubilaum der franzosiscben Eisen-
babnen? Die Eionabroen der osterreich-ungarischen Eisenbahnen im Jabre 188<j.
Die Eisenbahnfacbscbule in Budapest. (No. 11:) Billiger Eisenbahnbetrieb. Der
Simploodurcbsticb. (No. 11 n. 12:) Das Kapital und die Eisenbahnen. (No. 11:)
Staud der Fahrbetriebsmittel der ungarischen Eisenbahnen Ende des I. Semesters
1886. (No. 12:) Qualitatsproben mit Eisenbabnmaterialien. Die Eisenbahnen
der Erde. (No. 13:) Der neue engliscbe Eisenbahngesetzentwurf. Ueber Be-
prlanzunu von Babndammen und Anlagen mit Hecken aus schwedischem Box-
dona. (Nr. 13 u. 14:) Ueber einen Irrtbnm in der Bremsfrage. Ein- und Aus-
fahrtsversicherungsanlage in Lubeck. (No. 14:) Die Betnebsergebnisse der secbs
franzosiscben Hauptbahnen im Jahre 1885. Unftlle auf den osterreicbischen
Eisenbahnen im I. Semester 1886. (No. 15:) Der auswartige Handel der oster-
reicbisch-ungarischen Monarchic im Jahre 1886. Ueber Accumulatoreu. Betriebs-
ergebnisse der preussischen Staatsbabnen in 1885/86. Geschaftsberichte der oster-
reich-ungarischen Eisenbahnen. (No. 16:) Die Goliath-Schiene. Das neue eng-
lische Eisenbahngesetz. Eisenbabneroffnungen in Oesterreich-Ungarn in 1886.
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car coupler. Smith and Owen heater. Passenger locomotive: Old Colonie Rail-
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Fire extinguishers on locomotives. The St Clair River tunnel. Sub-aqueous
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commissioners report. Commissioner Fink on Interstate Commerce. Heating and
ventilating cars.
No. 9. 4. Mara 1887.
Star portable forge. Boston and Albany standard splice on rail section. Sleeper's
piston-road packing. Brake test apparatus. Safety appliances for fast trains.
Long and short hauls. Tbe law of tickets and time tables. Car heating. The
St. Mary's Falls Canal. Dowling car coupler. Transcaspian Railway.
No. 10. 11. Mara 1887.
Erecting a pier of the Forth bridge. Compact fire-proof baker beater. Schwartz-
kopf gauge glass. Accidents and legislation. Baltimore and Ohio and Richmond
terminal. Tbe position of draughtsmen. Signals at crossings. Heating and
lighting cars by legislation. Remarks upon Mr. Fink's interpretation of the
Interstate Law. Freight classification and rates. Discriminating against private
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No. 11. 18. Mara 1887.
.lames Buchanan Eads. The extinguisher actuated by derailment brake. Derail-
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Die Dampferzeu^utigsoruane der Lokomotivfuhrer und ihre Vervollkommnung.
Zeitschrift fUr Transport vvesen and Strassenbau. Berlin.
No. 7—12 vom 1. ilarz bis 20. April 1887.
(No. 7:) Tramways in Oesterreich. Die Organisation des belgischen Nebeu-
babnwesens. Transportable Bahncn. (No. 8:) Signaivorricbtungeu der Strassen-
babnwagen. Erwei'erung des preus.sischen Kisenbabnnetzes. Die bewe^licben
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Bucherschau.
Industrie- und Feldeisenbabnen in Preussen. (No. 9:) Field's elektriacher Tram
wagen. Tramwayzuge. Seilbabn in Lugano. (No. 10:) Entvmrf zu einem
Trambabnnetz fur das Montmartreviertel in Paris. Tramwaylokomotive der Ma-
scbinenfabrik Esslingen. (No. 10 u. 11:) Die schmalspurige Kreiseisenbabn
Flensburg-Kappeln. (No. 12:) Hocbbahn, System ileiggs. Scbmalbahnen und
deren Bau in der Remscbeid-Solinger Oegend.
Zeitung des Verelns Dentseher Elsenbahnverwaltungen. Berlin.
No. 16—32 vom 26. Februar bis 27. April 1887
(No. 16:) Sebneewehen und Eisenbabnen. (No. 16, 17, 21, 22 u. 24:) Die Eisen-
babnen der australischen Kolonieen. (No. 17 u. 18:) Grundzuge fur den Bau und
Betrieb der Nebeneisenbabnen (No. 18.) Deutsche Militartransportordnung fur
Eisenbabnen im Kriege. Seilbabn in Lugano, Niederlandische Tramways in 1885.
(No. 19:) Arbeiterpensionskassen der preussiscben Staatseiseubahoverwaltung.
Babnsteig und Abtbeil. Der Fernsprechverkehr in Berlin. Oesetzgebung, betr. den
zwiscbeustaatlichen Verkebr in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Sudameri-
kanische Eisenbahtien. (No. 20:) Das Hebesystem Gonin. Badische Dampfschiffabrt
auf dem Bodensee. (No. 21 :) Kartographische Darstelluog der Gu terbeweguugsstatislik.
Verbandlungen uber Einfubrung von Ruudreiseanw^bungeu in Frankreicb. Der
grosse Tunnel von Ronco. Italieos Tramways. (No. 22 u. 23:) Das preussisebe
Gesetz vom 3. November 1838 ist auf die Staatseisenbahnen nicht anwendbar.
(No. 22:) Wurtteinberg-bayerischer Staatsvertrag vom 10. Februar 1887. Die
griecbiscben Eisenbabnen. (No. 23:) „Babnsteig". (No. 23 u. 25:) Die sechs
grossen franzosiscben Privateisenbabngesellschaften. (No. 24 :) Ein WetUvwerb
zwiscben Dampf und Elektrizitat. Bericbt uber die Bauausfubruugen und Be-
scbaffungen der preussiscben Staatseisenbabnverwaltung. (No. 25. 26, 27:) Die
Ergebnisse des Betriebes der fur Recbnung des preussischen Staates verwalieten
Eisenbabnen im Betriebsjahr 1885/86. (No. 27:) Jubilaura der erstcn Lokoinotiv-
fahrt auf der Strecke Leipzig- Althen. Strassenbahn Kriens-Luzeru. (No. 28:)
Ausbildung von IJandwerkslebrlingen in den Werkstatten der preussiscben Staats-
eisenbabnverwaltung. Die Wasserdruck-Betriebsanlage des neuen Zentralbalmhofs
zu Frankfurt a. M. (No. 29:) Kiloraeterabonnements. (No. 30, 31 u. 32:) Statistik
der Eisenhahnen Deutsehlands fur das Betriebsjabr 1885/86. Das Reicbsgtricbt
uber die Frage der Ueberira<,rh:irkeil der Retourbillets. Voreiuslenkacbsen. Ka-
pitan James B. Eads f. (No. 31 :) Einrichtungeu zur Beforderung der Spar-
samkeit bei den Beamten und Arbeitern der preussiscben Staatsbabnen. Pfalzisohe
Eisenbabnen. Die Pariser Stadtbabn. Rekonstruktion der Preislokomoiive Rocket.
(No. 32:; Das neue Wagenubereinkomtneu. Deutscber Eisenbabnverk^hrsverband.
Behandlung der Eisenbabn-Personeu- und Schlafwasren bei Cboleragofahr.
Drackfehlerberichtlgang.
Archiv 1886. S. 900, Spalte 1, letzte Zeile H. , muss beissen 11. Juli. Das be-
treffende Erkenutniss wurde ricbtig auf S. 901 hinter dem Erkenutniss vom 6. Juli 1S83 steben.
Arobiv 1887. S. 169 Zeile 1 von oben anstatt 42 250 muss es 422 500 beissen.
S. 247 Zeile 25 von unten ist statt „nur" zu lesen „!»l!erding*".
S. 256 Zeile 5 von oben gebort zwischen Zeile 2 und Zeile 3 von oben.
H«r«a»ReK«ben im Auftr»ic« des Koniitlichen Mlniiteriura* d«r offentlicbeo Arbeiten.
Curl Heyminm Verla*, Berlin W. - Gedruekt bei Juliw. Sfttenfcld, Berlin W.
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Die rechtliche Natur und das Recht der Privatanschlussgeleise.
Von
(>leim, Geheimer-OberregieruDgarath in Berlin.
Die eigenartige Natur der Eisenbahnen bedingt auch eine eigenthum-
liche Regelung ihrer rechtlichen Verbaltnisse. Kein anderes Gebiet dea
wirtbacbaftlichen Lebens bat eine in gleicbem Maasse umfassende gesetz-
licbe and reglemeotarische Regelang erfabren ; kaum auf einem andern Ge»
biete ist die Rechtsgestaltang in gleicbem Maasse das Ergebniss einer
wecbselseitigen Einwirkung nnd gegenseitigen Durchdringnng Offentlicb-
rechtlicher and privatrechtlicher Nor men. Die eminente Bedentong der
Eisenbahnen fur das nationale Leben in alien seinen Beziehuogen erbeischt
fur den Staat den Vorbebalt viel weitergehender Rechte, als ihm solche in
Betreff irgend eines anderen Verkehrsgebietes zustehen. Ibre Zweckbe-
stimmnng ist nor gesichert, wenn dies el ben mindestens bis za einem ge-
wissen Grade dem Privatrechtsverkehr entzogen sind. Die Nacbtheile,
welche die Eisenbabnanlage, and die Gefabren, welcbe der Eisenbahnbetrieb
in vielen Ricbtongeo mit sich bringen, machen es notbwendig, den Eisen-
babnnnternehmern Verpflichtnngen besonderer Art aufzuerlegen. Diese and
oocb andere bier nicht weiter za erOrternde Verhfiltnisse haben zn einer
Bechtsbildnng gefflbrt, welche sowohl die Begrundung and Herstellang der
Eisenbahnen, als auch die voliendete Bahnanlage and ihren Betrieb einer
besonderen Regelang unterzogen und dadurch ein wirkliches Eisenbahn-
reeht geschaffen hat. Der Erwerb des Rechts zur Anlage und zum Betriebe
der Eisenbahnen, die Herstellung der gesammten Eisenbahnanlage, welche
Offentliche und Privatinteressen in sehr weitgehendem Maasse in Mitleiden-
sehaft zieht, die Rechtsverhaltnisse des Babneigenthums sind in besonderer,
Ton dem Rechte der fibrigen Verkehrsgebiete abweichender Weise geordnet.
For den Betrieb der Eisenbahnen gelten Grundsatze, welche fur keine
andere wirthschaftliche Th&tigkeit zur Anwendung kommen. Dahin gehSrt
▼or allem die dem Eisenbabnanternehmer obliegende Pflicht, die Eisenbahn
zn betreiben, welche wiederum die Quelle zahlreicher besonderer Ver-
pflichtnngen ist, und insbesondere Veranlassung geben masste, auch die
ArehW fur EUeiibabnwweo. 1887. Qi
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Die recbtliche Natur und das Recht der Privatanschlusageleise.
Art des Betriebes, die Bedingungen der Beforderung von Personen und
Gutern in eingehender Weise za regeln. Die grossen Gefahren, welche mit
dem Eisenbahnbetriebe verbnnden sind, erfordern eine weit intensivere
polizeiliche Regelung nnd Ueberwachung desselben, als es deren fur andere
Verkehrsmittel bedarf. Mit Rucksieht anf das vom Staate verliehene werth-
volle Konzessionsrecht ist der Vorbehalt verschiedener Recbte im Interesse
einzelner staatlicber Verwaltungen, insbesondere der Militar-, Post- and
Telegraphenverwaltung fur gerechtfertigt erachtet werden. In vollem Om-
fange gilt das Eisenbahnrecht, dessen Inhait bier nor in seinen hauptsach-
lichsten grnndlegenden Normen angedentet ist, allerdings nnr fur Privat-
bahnen, wabrend es ffir Staatsbabnen einer gesetzlichen Regelung ihrer
Beziehungen zum Staate selbstredend znm grossen Tbeile nicht bedarf.
Immerbin bieten aucb Staatsbabnen sowohl binsicbtlicb ihrer Begrundung
als auch des Betriebes in weiterem Umfange zu einer gesetzlichen Regeluog
Anlass, in nocb hOberem Grade da, wo, wie im Dentschen Reiche den
Staaten, welche als Inhaber der Staatsbabnen in Betracht kommen, nicht
auch das voile Gesetzgebungsrecht auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens
zusteht.
Angesichts der hiernach sehr weitgreifenden Bedeutung des Eisenbahn-
rechts ist die Begrenzung des Begriffs der Eisenbahnanlage, wie auch des
Eisenbahnbetriebes von grosser Wichtigkeit. Gehoren zur Eisenbahn im
rechtlichen Sinne alle Anlagen, welche r¨ich oder wirthschaftlich mit
derselben im Zusammenhange stehen? begreift der Eisenbahnbetrieb eine
jede Thatigkeit, welche mehr oder weniger unmittelbar dem Zweck der
Eisenbahn dient?
In beiderlei Beziehungen entstehen Zweifel nach den verschiedensten
Seiten bin. Sind diejenigen Anlagen als integrirender Theil der Eisen-
bahn anzusehen, welche der Bahnunternebmer zur Beschaft'ung der Be-
durfnisse seines Betriebes errichtet oder erworben hat, wie z. B.
Wagen- und Maschinen - Ban und Reparatur-Werkst&tten, Impragniran-
stalten, Gasanstalten auf BahnhOfen, Kiesgrnben? Ist ihr Betrieb Theil
des Eisenbahnbetriebes? Begreift die Eisenbahnanlage auch diejenigen
Anlagen und der Eisenbahnbetrieb auch diejenigen Thatigkeiten, welche die
Befdrderung von Personen oder Gutern fiber die Grenzen der dem Sffent-
lichen Verkehr dienenden Eisenbahn und ihrer Stationen hinaus, be-
zwecken, moge diese in der Abholung von Gutern von der Behausnng
des Absenders oder in der Zubringung nach der Behausnng des Em-
pfangers durch Rollfuhrunternehmer, oder auf besonders zu diesem
Zwecke hergestellten Geleisen, oder in der BcfOrderung mittelst Trajekt-
anstalten uber Flusse und Meeresarme bestehen? Die Beantwortung dieser
Fragen ist keineswegs leicht, die Antwort selbst wird auch meist keine
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Die recbtliche Natur und das Recht der Privatanschlussgeleise.
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einfach bejahende oder verneinende sein konnen. Jedenfalls bedarf es fur
jede derselben einer besonderen Untersuchung, ob and inwieweit aaf die be-
treffenden Einrichtungen die eisenbahnrechtiicben Normen Anwendung
finden. Hier soil nur der Erage eine nahere Betrachtung gewidinet werden,
ob und inwieweit die von Eisenbahnen abzweigenden Geleise, welche
anderen als Offentlichen Verkehrszwecken dienen, in rechtlicher Hinsicbt als
Eisenbahnen anznsehen nnd zn behandeln sind.
Bevor in die ErCrternng dieser Frage eingetreten wird, bedarf zun&chst
der Gegenstand, d. h. der Kreis der hierunter begriffenen Anlagen, der Pra-
zisirnng. Im Wesentlichen ist diese Begrenznng bereits durch die Frage
selbst gegeben, welche Bich nur anf Geleise bezieht, die nicht dem Offent-
lichen Verkehr dienen, aber von einer dem Offentlichen Verkehr dienenden
Eisenbabn abzweigen. Es kommt deshalb nur darauf an, festznstellen, um
welche einzelnen Gattuogen von Geleisen es sich hierbei handelt.
Dass alle diejenigen Geleise nicht znm Gegenstand dieser Betrachtung
gehSren, welche in irgend einer Weise fur den Betrieb der Eisenbabn
nothwendig sind, wenn sich auch auf ihnen nicht der eigentliche Zug-
verkehr vollzieht, wie z. B. Rangir-, Aufstellnngs- , Ver-, Entladegeleise
u. s. w. bedarf wohl kaum der besonderen Erw&hnnng. Alle derartigen
Anlagen kdnnen far den ordnungsm&ssigen Betrieb der Eisenbabn nicht
entbehrt werden. Hier kommen nnr solche Geleise in Frage, welche fur
den Betrieb der Eisenbabn nicht nnbedingt erforderlich sind. Die Zweck-
bestimmnng derselben kaun eine sehr verschiedene sein, niit den Interessen
der Eisenbahn mehr oder weniger zusammenhangend. Die Geleise konnen
auch dem Betriebe der Eisenbahn dienen, ohne jedoch ein nothwendiges
61i«d des gesammtea Betriebsapparats zu bilden; sie kOnnen ferner zwar
Verkehrszwecke verfolgen, aber nicht Onentlichen, sondern nnr Privat-
verkehr vermitteln; sie kOnnen endlich auch fur einen Offentlichen Zweck,
jedoch nicht fur den Offentlichen Verkehrszweck bestimmt sein. Es sind
demnach drei Gattnngen von Geleisen, welche in den Kreis unserer Be-
trachtung fallen:
J. Die ffir Betriebszwecke der Eisenbahnen angelegten Geleise, welche
ohne Gefahrdung einer ordnungsmftssigen und prompten Betriebsfuhrong
auch entbehrt werden kdnnten. Hierher gehoren insbesondere solche Geleise,
welche von den Eisenbahnen abgezweigt sind, um selbst hergestellte oder
selbst zu Tage gefdrderte Gegenstande, welche bei dem Eisenbahnbetriebe
zur Benutzung oder zur Verzehrung kommen, an die Bahn heranzuschaffen.
Alle diejenigen Gegenstande, welche bei dem Eisenbahnbetrieb zur Ver-
wendung kommen mussen, die Bestandtbeile des Oberbaus, das gesammte
Betriebsinventar, die Fabrbetriebsmittel, die Betriebsmaterialien im engeren
Sinne u. s. w. sind zwar nothwendige Bedurfnisse des Betriebs, sie sind
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Die rechtlicbe Natur und das Recbt der Privatanschlussgeleise.
aber im Allgemeinen Gegenstand des Handels, der Bahnunternehmer ist
daher in der Regel nicht genOthigt, selbst fur ihre Herstellung und ihre
Zufuhrung zur Bahn Sorge za tragen, er wird vielmehr meist in der Lage
sein, durch Vertrage mit Privatnnternehmern sich die rechtzeitige Lieferang
dieser Gegenstande za sicbero. Soweit diese Voraussetzung zatrifft nod
die Anfabr aaf der Eisenbahn mdglich ist, kann auch die Anlage and der
Betrieb von Abzweigungsgeleisen zar HeranscbufTaag dieser Gegenstande
nicht als ein nothwendiges Erforderniss des Betriebs gelten. Gleichwohl
erachten es die Bahnunternehmer zaweilen aas Okonomischen Rucksichten
far zweckmassig, selbst Anlagen zur eignen Beschaffung dieser Bed&rfnisse,
z. B. Kiesgruben, Koblengrabea za erwerben oder Anstalten zar eignen
Herstellung derselben z. B. Wagen- and Maschinenbananstalten zn er-
richten and darch Geleise mit der Bahn zu verbinden. Diese Geleise
konnen ebensowenig, wie die dadarch angeschlossenen Anlagen und An-
stalten, als integrirende Theile der Eisenbabnen and der Betrieb aaf den-
selben als integrirender Tbeil des Eisenbahnbetriebes in rechtlicher Be-
ziehung angesehen werden, weil sie fur den flffentlichen Verkehrszweck
nicht nothwendig sind. Eine andere Beartheilang mass selbstredend in-
soweit Platz greifen, als wegen der besonderen Natur des erforderlichen
Gegenstands oder aus andern Grunden die eigene Beschaffung durch die
Bahnunternehmer znr Aufrechterhaltung eines ordnungsmassigen Betriebs
unentbehrlich ist. Wenn derartige Grunde vorliegen, erscheinen die be-
treffenden Anlagen nebst den dieselben mit der Eisenbahn verbindenden
Geleisen als wesentliche Glieder des gesammten Betriebsapparats und
scheiden daher aus dem Ereise der hier za betrachtenden Anlagen aas.
Geleise, welche die von den Eisenbabnen angel egten and betriebenen Re-
paraturwerkstatten mit den dem Verkehr der laafenden Zuge dienenden
Geleisen verbinden, werden deshalb als integrirende Theile der Eisenbabnen
anzusehen sein. Denn ein prompter Eisenbabnbetrieb wurde nicht ge-
sichert sein, wenn der Bahnunternehmer zur Beseitigung der Beachadi-
gangen seiner Fahrbetriebsmittel auf fremde Htilfe angewiesen and damit
der Gefahr aasgesetzt ware, bei VerzOgerung ihrer rechtzeitigen Rfick-
liefernng im Augenblick des Bedurfnisses daruber nicht verfugen za kOnnen.
2. Die zweite und weitaus wichtigste Gattung der hier in Betracht
kommenden Geleise bilden diejenigen, welche nur Privatverkehr, aber nicht
Offentlichen Verkehr vermitteln. Eisenbabnen im Sinne des Eisenbahurechts
sind nur diejenigen, welche dem Offentlichen Verkehr dienen. Der Eisen-
babnbetrieb wird ranmlich im Allgemeinen durch den Bezirk des Bahn-
gebiets begrenzt. Zweck und Aufgabe der Eisenbahnen ist in der Regel
nur die Befordernng von Personen and Sachen von and bis zu den Halte-
punkten der den Verkehr vermittelnden Zuge, den Stationen im weiteren
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Die recbtlicbe Natur und das Recbt der Privatanschlussgeleise.
461
Sinne, mogen dieselben End- oder nur Zwischenpunkte eioer Eisenbahn
sein. Den Passagieren bleibt es uberlassen, fur ihre Befdrderung von nnd
zn diesen Haltepunkten selbst Sorge zu tragen, den Befrachtern nnd
Frachtempf&ngern, die Guter von ihrem Lagerungsorte nach den#Halte-
pankten sowie von denselben nach ihrem Bestimmungsort (Behaasang des
Empfangers n. 8. w.) zn schaffen. Das Verkehrsbedfirfniss hat aber in
letzterer Beziehnng zn Einrichtungen gefuhrt, welche mebr oder minder
mit dem Betriebe der Eisenbahnen im Zusam men hang stehen. Wahrend
die Eisenbahnen anf zahlreichen Stationen die Stuckguter dnrch Rollfuhr-
nnternehmer von den Absendern abholen nnd den Eropf&ngern znfahren
lassen, sind haufig in der Nahe der Bahnen befindliche gewerbliche oder
sonstige Anstalten, welche der betreffenden Bahn in grdsserem Maasse
Guter znfflhren oder solche mit der Bahn erhalten, mit der benachbarten
Station, seltener mit der freien Strecke, dnrch Geleise verbnnden, welche
lediglich den Zweck haben, die An- and Abfnhr der Guter zwischen den
Eisenbahnen nnd diesen Etablissements zn vermitteln. Es handelt sich
danach immer nur nm bestimmte einzelne Anstalten, welche dnrch den
Betrieb anf diesen Geleisen bedient werden; die letzteren dienen daber nicht
dem orTentlichen, sondern nnr dem Privatverkehr.
AUe diesem Zweck gewidmeten Verbindnngsgeleise fallen in den Kreis
nnserer Betracbtung, wie verschieden im Uebrigen anch ihre rechtlichen
nnd wirthschaftlicben Verh<nisse gestaltet sein mogen, and fur wessen
Privatzwecke dieselben anch bestimmt sind. Es soli hiermit nicht gcsagt
sein, dass diese Verschiedenheiten, welche eine Unterscheidung verschie-
dener Arten dieser Bahngeleise bedingen, ganz ohne Einflnss anf ihre
rechtliche Natur seien. Die weitere Untersnchung wird zeigen, dass die
verschiedenen Arten derselben anch in einzelnen wichtigen Beziehungen
einer verschiedenen rechtlichen Behandlnng nnterliegen. Der Grnnd-
charakter dieser Bahngeleise ais privater Verkehrsmittel bleibt aber da-
von unberuhrt.
Die Verschiedenheiten in den Rechtsverhaltnissen der einzelnen An-
schlussgeleise bernhen im Wesentlichen darauf, dass die Frage des Eigen-
thnm8, der Unterhaltnng nnd des Betriebs verschieden geregelt ist. Ent-
weder sind dieselben von dem Eisenbahnunternehmer, in dessen Bahn sie
einmnnden, fiir seine eigne Rechnnng angelegt nnd werden von ihm nnter-
halten nnd betrieben, d. h. die fur die WeiterbefOrderung anf der Eisen-
bahn bestimmten Transporte der angeschlossenen Anlage werden
von ihm dort abgeholt, die mit der Eisenbahn fur dasselbe ankommenden
Transporte dahin befSrdert, beides gegen eine von dem Inhaber des be-
treffenden Etablissements zn entrichtende Transportvergutung. Oder das
Anschlussgeleise wird von dem Inhaber des betreffenden Etablissements
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Die rechtliche Natur and das Recht der Pritatanschlussgeleise.
oder doch fur seine Rechnnng angelegt, nnterhalten und betrieben, iodem
derselbe die auf der angeschlossenen Eisenbahnstation fur ihn ange-
kommenen beladenen Wagen dort abholt und die fur die Weiterbef5rderung
auf dor Eisenbahn bestimmen Guter auf seinem Etablissement in Wagen
der Eisenbahn verladet und auf die Station befordert. H&ufig werden
aber auch dem Inhaber des Etabiissements geh6rige Anschlussgeleise von
dem EisenbahnuDternebmer nnterhalten nnd betrieben oder nur betrieben,
wahrend die Unterhaltung vom Eigenthumer besorgt wird.
Die Frage, welcher wirthschaftliche Betrieb durch das Anschlussgeleise
mit der Eisenbahn in Verbindung gesetzt wird, ist deshalb nicht ohne
Bedeutung fur die rechtliche Beurtheilang, weil ffir einzelne der sich hier-
durch ergebenden Arten der Anschlussgeleise nach einzelnen Gesetzgebungen
besondere Grundsalze gelten. Jeder Betrieb, welcher Art er auch sei,
kann dnrch solche Anschlussgeleise mit einer Eisenbahn in Verbindung
gesetzt werden, wenn ein Bedurmiss hierfur vorhanden ist und die ©rtlicben
Verhftltnisse nicht hindernd im Wege stehen. Thats&chlich finden wir
solche Verbindungen meist zum Anschlusse Ton industriellen Etabiissements,
Bergwerken, HQtten, Steinbruchen und Foreten, womit nicht gesagt sein
soil, dass dieselbe nur auf diese Betriebe beschr&nkt seien. Inwieweit hier-
durch die Unterscheidung verschiedener Arten yon Anschlussgeleisen fur
ihre rechtliche Betrachtung geboten ist, wird die weitere ErOrterung
ergeben.
3. Der dritten und letzten Gattung gehOren diejenigen Anschluss-
geleise an, welche zwar auch Offentlichen Zwecken, aber nicht dem dffent-
lichen Verkehrszwecke dienen. Es handelt sich demnach hier um Geleise,
die fur andere staatshoheitliche Interessen hergestellt und betrieben werdeo.
1st es z. B. zum Transport von Armeebedurfnissen oder Truppen erforder-
licb, militfiri8che Etabiissements an eine Eisenbahn anzuschliessen, oder
im Interesse der Zollverwaltung, die Zollabfertigung in besonderen, von
den Eisenbahnanlagen getrennten R&umen oder Plfitzen vorzunehmen und
die letzteren behufs ZufQhrung der mit Gfltern beladenen EisenbahnwageD
mit der Eisenbahn durch Geleise zu verbinden, so sind diese auch einem
Offentli'chen Zwecke, im ersteren Falle der Landesvertheidigung, im letzteren
der Finanzverwaltung gewidmet. Da sie aber nur Transporte fur die
Militar- und Zollverwaltung, dagegen keinen OfFentlichen Verkehr vermitteln,
kommt ihnen die Natur von Eisenbahnen im rechtlichen Sinne nicht zu.
Eiu anderes Beispiel bietet die in Berlin befindliche sog. Markthallenbabn,
welche den Bahnhof Alexanderplatz der Berliner Stadtbahn mit der diesem
benachbarten Zentralmarkthalle verbindet. Der Betrieb auf diesem Geleise
wird lediglich im Interesse der Markthallenverwaltung gefuhrt. Nur an
ihre Adresse gerichtete Transporte wurden anf&nglich darauf nach der
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Die rechtliche Natur und das Recbt der PriYatanschlussgeleise.
463
Markthalle, nor Transporte, fur welche die Markthallenverwaltung Absender
war, nach der Stadtbahn befBrdert. Die Markthallenbahn diente demnach
oicht dem ftffentlichen Verkehr, sondern nur dem Marktverkehr und zwar
auch nicht allgemein, sondero vielmehr derart beschrfinkt, dass nur eine
einzige Person, die Markthallenverwaltung, mittelst derselben Guter
empfangen und versenden kann. Spater ist in den Verhaltnissen dieser
Babn insofern eine Aenderung eingetreten, als nicht nur die Markthallen-
verwaltung, sondern auch alle diejenigen Personen, welche die erstere zu
die8em Zweck bezeichnet, unter ihrem Namen mittelst der Babn Giiter
absenden und empfangen kdnnen. Die rechtliche Natur der Markthallen-
bahn wird hierdurch nicht beriihrt. Wenn auch an Stelle des einen
Versenders und Empfangers eine Mehrheit von Personen getreten ist,
kann doch von einem ftffentlichen Verkehr keine Rede sein, da der Kreis
der zur Befdrderung berechtigten Personen ein ganz beschrankter, lediglich
vom Ermessen der Markthallenverwaltung abhangiger ist.
Die hier in Frage stehenden Geleise sind selbstredend auf die bei-
spielsweise erw&hnten Interessen nicht beschrankt Auch anderweite
staatshoheitliche, z. B. polizeiliche Interessen kOnnen mOglicherweise die
Anlage eines solchen Geleises erfordern. Voraussetzung der Zagehdrigkeit
zu dieser dritten Gattung ist aber immer, dass sie einem staatshoheitlichen
Zwecke dienen. Sind sie nur zur Forderung Gskalischer Interessen be-
stimmt, wie z. B. Anschlussgeleise der Staatsbergwerke oder Staatsforsten,
so gehflren sie nicht dieser, sondern der vorerwahnten zweiten Gattung an.
Auch die Rechtsverhaltnisse der Geleise dieser dritten Gattung kdnnen
im Einzelnen verechieden gestaltet sein. Es gilt in dieser Beziehung das
zn 2 Gesagte. Dieselben kdnnen fur Rechnung der Eisenbahn, in welche
sie einmfinden, oder fur Rechnung der betreffenden Verwaltung angelegt
nnd betrieben, oder endlich von der letzteren zwar fur ihre Rechnung
angelegt, aber von der Eisenbahn betrieben werden. Fur ihre offentliche
Zweckbestimmung ist dies ohne Einfluss, wenn auch ihre rechtliche Be-
urtheilung in einzelnen Beziehungen deshalb verschieden ausfallen sollte.
Es sind hiernach Geleisanlagen sehr verschiedener Art, welche uns
bescbaftigen sollen. Gemeinsam sind ihnen nur die beiden Momente, dass
sie an Eisenbahnen ansehliessen und nicht fur den Offentlichen Verkehr
bestimmt sind. Gerade diese Momente sind es aber, welche za Zweifeln
fiber ihre rechtliche Natur und die auf sie anzuwendenden Rechtsgrund-
s&tze Anlass geben. Insbesondere ihr Anschluss an Eisenbahnen und die
dadarch in huherem oder niederem Maasse bedingte Gemeinsamkeit der
Anlagen und des Betriebs mit den Eisenbahnanlagen und dem Eisenbahn-
betriebe regen die Frage an, ob diese auch eine gewisse Gemeinsamkeit
des far sie geltenden Rechts zur Folge habe.
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Die rechtliche Natur und das Recht der Privatanschlussgeleise^
Eine gemeinschaftliche feststehende Bezeichnung hat sich fur die hier
zu betrachtenden Geleise noch nicht herausgebildet. Hanfig werden die-
selben nach der mittelst des Geleises angeschlossenen Anlage oder dem
angeschlossenen wirthschaftlichen Betrieb, Zechen-, Gruben-, Hfltten-, In-
dustrie-, Forst-, Eiesbahnen u. s. w. genannt. Mit der gebrfiuchlichen
Benennung „ Privatanschlussgeleise" hat man in der Kegel nnr die der
zweiten Gattnng angehorigen im Auge. Es ist aber durcbaus nicht un-
zulassig, die Geleise der ersten Gattnng als Privatanschlussgeleise der
Eisenbahnen selbst und diejenigen der dritten Gattnng als Privatanschluss-
geleise der betreffenden flffentlichen Verwaltung anzusehen und demnach
unter dieser Bezeichnung die Geleise sammtlicher Gattungen zu begreifen.
Die prakti8che Bedeutung dieser Einrichtung veranscbaulicht die An-
zahl der im Betriebe befindlichen Privatanschlussgeleise. Nach der vom
Beichseisenbahnamt verSffentlichten Statistik der im Betriebe befindlichen
Eisenbahnen Deutschlands (Tabelle 35) waren im Betriebsjahre 1885/86
3 212 solche Geleise mit einer Gesammtgeleislange von 3 132 Kilometer
an deutsche Eisenbahnen angeschlossen, und zwar an die Reichs- und
preussischen Staatsbahnen 2 242 mit einer Geleisl&nge von 2 420 Kilo,
meter. Die Zahl der in den Eisenbahn-Direktionsbezirken Elberfeld und
C6ln (rechtsrheinisch) vorhandenen Privatanschliisse betrug je 367. Wie
sich diese Zahlen auf die bezeichneten drei Gattungen vertheilen, ist aus
der Statistik nicht ersichtlicb. Der mit den Verhaltnissen der Eisenbahnen
Vertraute kann aber daruber nicht im Zweifel sein, dass die Zahl der
der ersten und dritten Gattnng angehOrigen Privatgeleise eine verhaltniss-
massig sehr geringe ist. Man wird daher nicht fehlgreifen mit der An-
nahme, dass die Zahl der Privatgeleise der zweiten Gattnng nicht erheb-
lich von der angegebenen Gesammtzahl abweicht.
Die Untersuchung der rechtlichen Natur sammtlicher Privatanschlnss-
geleise muss von dem Begriffe der Eisenbahnen ausgehen, welcher aber
hier nnr in einer Richtung namlich der Zweckbestimmung fur den Offent-
lichen Verkehr in Betracht kommt. Nnr eine fur den Offentlichen Verkebr
bestimmte Babn ist eine Eisenbahn im rechtlichen Sinne. Ein fur Privat-
verkehr bestimmtes Anschlussgeleise kann daher als eine Eisenbahn nicbt
gelten. Das will aber nnr besagen, dass demselben nicbt die Natur einer
selbstandigen Eisenbahn zukommt. Es folgt daraus noch nicht mit
Nothwendigkeit, dass ein solches Geleise nicht vielleicht wegen seiner
Verbindung mit einer wirklichen Eisenbahn als Theil oder als ZubehOr
derselben in Betracht komraen und in dieser Eigenschaft ganz oder doch
zum Theil dem fur die Eisenbahnen geltenden Rechte unterworfen sein
konne.
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Die rechtliche Natur und das Recht der Privatanschlussgeleise. 465
Die Anlage und der Betrieb von Privatanschlussgeleisen ist fast niemals
Gegenstaod eines besonderen selbst&ndigen Unternehmens. Von sehr
seltenen, ganz aussergewfthnliche Verh<nisse voraussetzenden Ausnahmen
abgeseben steben sie immer in Verbindnng mit einem andern Unternehmen,
and zwar entweder mit einer Eisenbahn, wie die der ersten Gattnng und
derjenigen der zweiten Gattnng angehorigen Geleise, welche von einer
Eisenbahn angelegt nod betrieben werden, oder mit einem andern Privat-
unternehmen oder Privatbetriebe, wie die ubrigen unter die zweite Gattnng
fallenden Geleise, oder mit Einricbtungen, welche einem Staatshoheitszwecke
dienen, wie die Geleise der dritten Gattnng, welche von der zur Ansubung
des betreffenden Hoheitsrechts berufenen Verwaltung betrieben werden. In
alien diesen Fallen, ist eine wirthschaftliche Verbindnng mit einem andern
Betriebe vorhanden, entweder mit einem Eisenbahnbetriebe oder einem
gewerblichen, berg- oder land- oder forstwirthschaftlichen Betriebe oder
mit einer, allerdings nnr in einem weitern Sinne als Betrieb zu bezeichnen-
den staatlichen Verwaltung. Dieser Umstand hat jedenfalls die Folge, dass
der Betrieb des Anschlussgeleises alien denjenigen gesetzlichen Bestimmungen
gegenfiber als integrirender Theil des Hauptbetriebs gelten muss, welche
gewisse rechtliche Wirkungen an den wirthschaftlichen Betrieb eines Unter-
nehmens obne Rucksicht auf die Beschaffenheit der einzelnen Zweige dieses
Betriebs knupfen. Fur die Steuern, welche von dem Betriebseiukommen
eines Eisenbahnunternehmers, eines Bergbautreibenden, des Inhabers eines
gewerblichen Etablissements, eines Forstbesitzers zu entrichten sind, wird
daber das Gesammteinkommen des Betriebs, mitbin einschliesslich des-
jenigen, welches durch den Betrieb des mit dem Hauptbetriebe verbundenen
Anschlussgeleises erzielt ist, maassgebend sein. Ebenso ist es ffir die
Unfallversicherungspflicht dieser Betriebsunternehmer und der betreffenden
Berafsgenossenschaften gleichgfiltig, ob der Dnfall bei dem Hauptbetriebe
oder bei dem Betriebe des Anschlussgeleises eingetreten ist. Anders ver-
halt es sich mit der Haftpflicht und den sog. Haftpflichtgesetzen, insofern
in denselben, wie im deutschen Reichsgesetze vom 7. Juni 1871 die
Entsch&digungspflicht nach der verschiedenen Natur der Betriebe verschie-
den geregelt ist. Hier ist lediglich die Frage entscheidend, ob der Betrieb,
bei welchem der Schaden eingetreten ist, seiner Eigenart nach den Vor-
aussetzungen entspricht, welche die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes
erfordern, und es andert hieran der Umstand nichts, dass dieser Betrieb
wirthschaftlich mit einem andern Betriebe vereinigt ist, fur welchen
nach dem Haftpflichtgesetz andere Grunds&tze zur Anwendung kommon.
Die hier berflhrten Gesetze gehdren aber nicht dem eigentlichen Eisen-
bahnrechte an. Es handelt sich hierbei nicbt um die prinzipielle Regelung
ier Rechtsverhftltnisse derjenigen Eisenbahnen, welche der besonderen
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Die rechtliche Natur und das Recht der Privatanschlussgeleise.
Eisenbahngesetzgebung — in Preussen dem Eisenbahngesetze vom
3. November 1838, im Deutscben Reiche den Art. 41 ff. der Reichs-
verfassung — uoterworfen sind. Das Eisenbahnrecbt bat den Inhalt and
die recbtlicbe Natar des Eisenbahnunternehmangsrecbts, die Art seiner
Ausubung, sowobl bei Herstellang der Bahn, als beim Betriebe, in alien
denjenigen Ricbtongen zn regeln, deren Ordnnng oben als die wesentliche
Anfgabe dieses Recbtsgebiets bezeicbnet worden ist. Dorch diese Regelang
wird die Eisenbahuanlage zn einem Rechtsobjekt eigenartiger rechtlicher
Natnr, der Eisenbabnbetrieb zn einer rechtlicb ganz eigenthumlich gestalteten
wirthschaftlichen Thatigkeit, und es entsteht die Frage, ob nnd eventnell
inwieweit die hier zn betrachtenden Anschlussgeleise in Folge ihrer Verbin-
dnng mit der Eisenbabn ebenfalls dieser ibrer besonderen Rechtsnatnr theil-
haftig werden nnd ferner ob die Verbindnng des Betriebs der Anschlnssbahn
mit dem der Eisenbabn eine solche Wirknng babe.
Fur die zunachst zu erdrternde Frage, ob der Zusammenhang eines
Anschlussgeleises mit einer Eisenbahn auch eine ganzliche oder theilweise
Rechtsgemeinschaft mit dieser bedinge, ist das Rechtsverh<niss, in welchem
das erstere zu dem letzteren stebt, entseheideod. In dieser Beziebung ist
ein Dreifaches denkbar: Das Anschlussgeleise konnte rechtlich Theil oder
ZubebOr der Eisenbahn sein oder in keinem rechtlichen Verhaltnisse zu
derselben stehen. Im ersten Falle wurde von etwaigen auf besondern
Grunden beruhenden Ausnahmen abgesehen auch das Anschlussgeleise dem
fur die Eisenbahn geltenden Rechte unterworfen, im letzten Falle wurde
keinerlei Rechtsgemeinschaft vorhanden sein; wie weit im zweiten Falle
das Recht der Hauptsache auch fur die Pertinenz maassgebend sein wurde,
bedarf einer besonderen Untersucbung.
Die Prufung, welche dieser drei Alternativen zutreffe, muss davon
ausgehen, dass eine Eisenbabn eine Sachgesammtheit, eine universitas
rerum darstellt, aus der Vereinigung einer grossen Anzahl theils kdrperlich
zQsammenbangender, theils nicht zusammenbangender Gegenstande besteheod.
Ihre Entstehung sowohl als ihren Fortbestand verdankt diese Gesammtheit
dem Zwecke, welchem die Einzelsachen in ibrer Vereinigung dienen sollen;
der Zweck bestimmt daher auch den Kreis der zur Sachgesammtheit ge-
hdrigen Einzelsachen, mit andern Worten alle Gegenstande, welche zur Er-
reichung dieses Zwecks nothwendig und deshalb mit dem Dnternehroen
vereinigt sind, gehflren der Sachgesammtheit als ihre Theile an. Es kommt
deshalb fur nnsere Frage vor allem darauf an, den Zweck einer Eisenbahn genau
festzustellen. In dieser Beziehung ist bereits erwahnt worden, dass eine
Schienenbabn, urn als Eisenbahn im Sinne des Eisenbahnrechts zu gelten, dem
Offentlichen Verkehr dienen muss. Die Zweckbestimmung der Eisenbahn ist
daher die Vermittelung des Offentlichen Verkehrs zwischen bestimmten Orten.
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Die rechtliche Natur und das Recht der PriYatanscblussgeleise. 467
Alle Anlagen, welche fur diese Zweckbestimmnng nothwendig sind,
mfissen daher als Tbeile der Eisenbahn angesehen werden. Entscheidend
f6r die Theileigenscbaft ist aber nur die Zweckbestimmnng. Es ist
oicht unbedingt erforderlich, dass die einzelne Anlage thatsachlich fur
diesen Zweck schon benutzt wird. Eine rationelle Baudisposition beruck-
sichtigt nicht nur das augenblickliche, sondern auch das voraussichtliche
erweiterte Bedfirfniss. Anlagen zum Aufstellen von Wagen oder Maschinen,
Geleise zum Rangiren werden in der ersten Zeit des Betriebes zuweilen
nocb gar nicht benutzt, ohne deshalb die Eigenschaft als Theil der Eisen-
bahn einzubussen. Einzelne Anlagen, insbesondere Geleise, kftnnen des-
halb auch, so lange das Bedfirfniss ihrer Verwendung fur den Offentlichen
Verkehr noch nicht hervorgetreten ist, fur private oder doch fur andere
als 6fTentliche Verkehrszwecke benutzt werden. Wenn sie bestimmt sind,
bei eintretendem Bedfirfnisse dem Offentlichen Verkehr zu dienen, sind sie
gleichwohl als Theil der Eisenbahn anzusehen.
Die uns beschafligende Frage, welche Privatanschlussgeleise Theil
der anschliessenden Bahnen seien, ist demnach dahin zu beantworten, dass
our denjenigen mit dem Eisenbahnunternehmen vereinigten Anschluss-
geleisen diese Eigenschaft zukommt, welche, obwohl zur Zeit nur einem
Privatverkehr dienend, doch fur den Offentlichen Verkehr bestimmt sind.
Die Vereinigung mit dem Eisenbahnunternehmen liegt uberall da vor, wo
der Eisenbabnunternehmer das betreffende Geleise ffir seine Rechnung und
nicht als selbstandiges Unternehmen angelegt hat, sei es, dass die Anlage
auf Grund des ihm in Betreff der Hauptbahn verliehenen Rechts erfolgt
ist oder auf Grand einer ihm zu diesem Zweck zwar besonders, je-
doch ausdrficklich mit der Maassgabe, dass die Anschlussbahn einen inte-
grirenden Tbeil des Hauptunternehmens bilden solle, ertheilten Berech-
tigung. Die Zweckbestimmnng fur den Offentlichen Verkehr wohnt alien
deojenigen Anschlussgeleiseu inne, welche in Ausubung eines Eisenbahn-
iinternehmungsrechts — bei Privatbahnen einer Eisenbahnkonzession, bei
Staatebahnen Willensausserung der zustandigen staatlichen Orgaoe — her-
gestellt Bind. Auch bier macht es keinen Unterschied, ob das Recht be-
sonders fur das betreffende Anschlussgeleise ertheilt ist oder ob die Her-
Btellung auf Grund des fur die Hauptbahn ertheilten Rechts stattgefanden
bat. Denn das letztere ist nur auf ein dem Offentlichen Verkehr dienendes
Coteroehmen gerichtet Fuhrt der Unternehmer Anlagen aus, deren Her-
stellung ihm nicht ohne besonderes Recht freisteht, so kdnnen dieselben,
wenn er nicht eine besondere Berechtigung dazu erworben bat, nur in
Ergftnzung des dem Sffentlichen Verkehr dienenden Hauptunternehmens
vorgenommen sein.
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468 Die rechtliche Natur und das Recht der Privatanscblussgeleise.
Alle diese dem Eigenthumer der Hauptbabn gehdrigen, der Zweck-
bestimmung fQr den Sffentlichen Verkehr unterworfenen, nur bis zam Eiutritt
des dffentlichen Verkehrsbedurfnisses lediglich Privatzwecken dienenden
Anschlussgeleise sind daher Theile der Eisenbahnen, mit welchen sie ver-
bnnden sind, und nnterliegen als solcbe dem fur diese geltenden Rechte.
Es gilt dies unbedingt von denjenigen Rechtsnormen, welche die Anschluss-
anlage selbst, insbesondere die Herstellung, die rechtliche Natur derselben,
ihr Recbtsverhaltuiss anderen Bahnen gegenfiber (Gestattung des Anschlusses
nener Bahnen u. s. w.) betreffen. Von denjenigen Normen, welche zur
Regelung des Betriebs bestimmt sind, bleiben nur diejenigen fur die Dauer
der lediglich privaten Benutzung suspendirt, welche wie z. B. die Publi-
kation der Tarife, nur fur die thatsachliche Benutzung fur den Offentlichen
Verkehr Bedeutung haben.
Nicht als Theile der Eisenbahnen, an welche sie angeschlossen sind,
kOnnen daher die nur fur den Verkehr eines oder mehrerer wirthschaft-
licher Anlagen oder Betriebe bestimmten Geleise angesehen werden, auch
wenn sie von dem Eisenbahnunternehmer angelegt und ibm eigen sind.
Dagegen wird nicht in Zweifel gezogen werden konnen, dass diesen Geleisen.
sofern sie dem Eisenbahnunternehmer gehflren, die Eigenschaft von Zube-
bOrungen, Pertinenzstucken der betreffenden Eisenbahnen zukommt. Denn
das Anschlussgeleise steht mit der Eisenbahn, an welche es angeschlossen
ist, in einer fortw&hrenden Verbindung nnd in wirthschaftlichem Zusammen-
hange, es dient mindestens mittelbar den Zwecken des Eisenbahnunter-
nehmers, indem dadurch das Transportgesch^ft der Eisenbahn geftrdert
wird. Die Begriflfsmerkmale der Pertinenzqualitfit sind daher sowohl nach
ROmischem, wie auch nach Preussischem Landrechte vorhanden und es
findet demnach auch der fur die Pertinenzstiicke nach beiden Rechten geltende
Grundsatz, dass alle privatrechtlichen Verfugnngen fiber die Hauptsache
ohne Weiteres sich auch auf das Pertinenzstuck mit erstrecken, unbe-
schrankte Anwendung. Die Verpf&ndung, die Verftusserung einer Eisen-
bahn begreift auch die dem Eigenthumer derselben gehOrigen Privatan-
schlussgeleise, wenngleich dieselben in dem Pfand- oder Verftusserungs-
vertrage nicht ausdrucklich als Gegenstand dieser Rechtsgesch&fte aufge-
fuhrt sind. Auf die hierdurch begrundete Recht sgemeinscbaft der subjektiven
Rechte ist aber die Rechtswirkung der Pertinenzeigenschaft der Anschluss-
geleise beschrankt, insoweit nicht einzelne Bestimmungen die Offentliche
Eisenbahn einschliesslich ihrer ZubehOrungen zum Gegenstande haben. Es
kann dahin gestellt bleiben, ob und in wie weit die ZubehOrungen von
Sachen andrer Gattungen auch dem fur diese Sachen geltenden objektiven
Rechte untersteben; fur die ZubehOrungen der Eisenbahn tritt diese
Rechtswirkung jed onfalls nicht schon lediglich wegen ihrer Pertinenzeigen-
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Die recbtliche Natur and das Recht der Privatanschlussgeleise.
469
scbafb ein. Das objektive Recht der Eisenbahnen baairt aaf ibrer Oft'ent-
lichen Zweckbestimmung, ibrer eminenten Bedeutung ffir das offentliche
loteresse und aaf der eigenthumlichen Natur des Eisenbahnbetriebes,
welcber, um den damit verbundenen Gefahren tind Nachtheilen in physischer
and wirthschaftlicher Beziehung zu begegnen, einer besondern Regelaog ia
den verschiedensten Richtungen bedarf. Hieraus ist ein Recht eigner Art
erwachsen, in welchem sich Grundsatze des Offentlichen nnd des Privat-
rechts gegeoseitig durchdringen, wie wir dies in gleichem Maasse bei
keinem andern Spezialrechte finden. Deshalb ist aber das Eisenbahorecht
ein Recht exzeptioneller Natnr. Die Eisenbabuanlage ist bis zn einem
gewiasen Umfang dem freien Privatverkehr entzogen, das dem Eisenbahn-
onternehmer zustehende Recht ist ein Privilegium, begrQndet durch eine
lex specialis, deren Wesen gerade darin besteht, dass sie eine Ansnahme
von der lex generalis schafft; der Eisenbahnbetrieb ist bis zn einem Grade
rechtlich gebunden, wie das bei keinem andern wirthscbaftlichen Betriebe
anch nnr annahrend der Fall ist. Hiermit ist aber die Nothwendigkeit
der Beschrankung des objektiven Eisenbahnrechts anf die Eisenbahn im
eigentlichen Sinne, in ihrem wesentlichen Umfang gegeben. Nnr dasjenige,
was als nothwendiger Bestandtheil der Eisenbahn anznsehen ist, unter-
steht dies em Ansnahmerechte. Seine Anwendung anf Anlagen, welche
der Eisenbahnunternehmer ans Grunden, die nicht anf dem objektiven
Bedurfntsse des Eisenbahnbetriebes, sondern anf besondern snbjektiven
Interessen bernhen, mit der Bahnanlage in Verbindnng gebracht hat, wfirde
aaf eine willkurliche nnd deshalb unznlassige Ansdehnnng dieses Spezial-
recbts, welches aber nnr fur ein durch seine Zweckbestimmang nnd seine
besoadere Natur begrenztes Unternebmen bestimmt ist, hinaus kommen.
£8 kann daher auch kein Zweifel daruber bestehen, dass Anschlussgeleise,
welche der Eisenbahnunternehmer nur fur seine oder zugleich auch fur
die Privatzwecke bestimmter anderer Personen angelegt hat, obwohl sie
ZnbehOrungen seiner Eisenbahn sind, an dem fur diese geltenden objektiven
Rechte nicht ohne Wei teres Theil nehmen.
Die weder dieser noch der vorher besprochenen Kategorie zugehOrigen
Anschlussgeleise stehen mit den Eisenbahnen in keinem weiteren Zusammen-
bang, als dass sie in diese einmunden. Eine Rechtsgemeinschaft mit
denselben wird hierdurch in keiner Richtung begrundet. Wohl aber kann
eine solche mit derjenigen wirthschaftlichen oder OflFentlichen Anlage be-
stehen, welche durch das betreffende Geleise an eine Eisenbahn angeschlossen
wird. Ist dadarch ein Bergwerk oder ein industrielles Etablissement an-
geschlossen, so wird dasselbe als Theil oder als Zubehcr der Bergwerks- oder
der industriellen Anlage anzusehen sein. Die Entscbeidung der Frage, ob
&ls Theil oder als Zubehdr, hat nur fur den Fall, dass auf Anlagen dieser
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470 D'e rechtliche Natur unci das Recht der Prmtanscblussgeleise.
Art ein Spezialrecht Anwendung findet, wie dies z. B. in betreff der Berg-
werke fast allenthalben der Fall ist, Bedeutung. Alsdann h&ngt diese
Entscheidnng davon ab, ob nach den Bestimmnngen des betreffenden Spezial-
rechts das Anschlussgeleise als ein wesentlicber oder nnr als onwesentlicber
Be8tandtheil der Gesammtanlage zn betracbten ist. Erstern Falls erstreckt
sich die Rechtsgemeinscbaft anf das objektive and sabjektive Recht, letztern
Falls nnr anf das sabjektive Recht der dnrch das Geleise angeschlossenen
Anlage. Die der oben bezeichneten dritten Gattnng zngeh5rigen Anschlnss-
geleise kdnnen ebenfalls Theil oder ZnbehOr derjenigen Offentlichen Anlage
sein, fur deren Zwecke sie angelegt sind. Die Geleise, welche eine Kaserne,
einen Exerzier- oder Schiessplatz mit einer Eisenbahn in Verbindnng
setzen, werden m in des ten 8 als ZubehOr der Kaserne, des Exerzier- oder
Scbiessplatzes , die von der Zollverwaltnng fur ihre Zwecke angelegten
Geleise mindestens als ZubehOr der betreffenden Verzollungsraume zu be-
tracbten sein, and in demselben Verbaltnisse steht die Markthallenbahn
zu der Markthalle, fur deren Verkehr sie bestimmt ist. Der Beantwortung
der Frage, ob Theil- oder Pertinenzqualitat begrundet sei, bedarf es aber
betreffs dieser Geleise nicht, weil das fur sie geltende objektive Recht
schon dnrch den Umstand bestimmt wird, dass ihre Anlage in Ausubuog
des Staatshoheitsrechts erfolgt ist. Dieser Ursprong and Zweck hat die
Wirknng, dass sie demselben objektiven Rechte unterworfen sind, wie die
dem gleichen Rechte und gleichem Zwecke ihr Dasein verdankenden
offentlichen Anlagen, welche sie mit einer Eisenbahn verbinden.
Es bleibt nunmehr noch die zweite der oben erwahnten Fragen za
beantworten, ob die Verbindnng des Betriebs eines Anschlnssgeleises mit
dem Betriebe der Eisenbahn, in welches das letztere einmundet, eine Rechts-
gemeinschaft beider in irgend einer Richtnng znr Folge babe. Bedeutung
hat diese Frage nnr fur diejenigen Anschlnssgeleise, welche gar nicht fur
den Offentlichen Verkehr bestimmt sind. Denn die fur den Offentlichen
Verkehr bestimmten und nnr vorlaufig lediglich dem Privatverkehr dienenden
sind nach dem Ergebnisse der vorhergehenden ErOterungen wirkliche
Eisenbahnen, beziehnngsweise Theile von andern Eisenbabnen und unterliegen
deshalb in dem oben bezeichneten Umfange dem fur diese geltenden
objektiven Rechte. Insbesondere gilt dies anch fur die Betriebsausubung
und zwar auch dann, wenn der Betrieb anf dem betreffenden Geleise nicht
von dem Eisenbahnunternehmer, sondern von dem Inhaber des ange-
schlossenen Etablissements gefuhrt werden sollte. Fur die ubrigen An-
schlnssgeleise, welche demnach hier allein in Betracht kommen, ist die zn
beantwortende Frage ohne Weiteres dahin einzuschranken, ob die Gemein-
schaftlichkeit des Betriebes auch eine Gemeinschaftlichkeit des Betriebs-
rechts znr Folge baben, bb insbesondere auch fur den Betrieb anf der
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Die rechtlicbe Natur und das Recht der Privatanscblusageleise. 471
Anschlussbahn die fur den Betrieb auf der Haaptbabn maassgebenden
Sicheruugsvorschriften, die Grundsatze fiber die Beaufsichtigung des Betriebs
a. 3. w. maassgebend sind. Denn dass das fur das Anschlussgeleise als
Sache geltende objektive Recht, das Sacheurecht der Eisenbahnen nicht
zur Anwendung kommen kdnne, haben die vorhergehendeo Betrachtungeu
ergebeo. Auch in dieser Beschrankung ist die bezeichnete Frage uberall
da zu verneineo, wo nicbt durch gesetzliche Vorschrift auch die nicht fur
den Offentlichen Verkehr bestimmten Anschlussgeleise dem die Sicherheit
des Betriebs betreffenden Theile des Betriebsrechts der Eisenbahnen unter-
atellt sind.
Weder der Betrieb fiberhaupt, noch der Betrieb einer bestimmten
wirthschaftlicben Thatigkeit ist ein allgemein verwerthbarer Rechtsbegriff.
Ein Betrieb umfasst eine grossere oder geringere Zahl einzelner Hand-
lungen, welche zum grossten Theil gar keine Rechtshandiungen sind.
Der Umfang des Betriebs, d. h. der Kreis der darin begriffenen Hand-
rangen ist allgemein objektiv nicht zu begrenzen; der einzig mflgliche
Maassstab fur seine Begrenzung, der Betriebszweck, ist zu unbestimmt,
um auch rechtlich als allgemeiner Maassstab gelten zu kOnneo. In der
Gesetzgebung der Neuzeit spielt allerdings auch der wirthschaftliche Be-
trieb als Rechtsbegriff eine Rolle, so namentlich in den Gewerbeordnungen,
den Haftpflicht- und Unfallversicbernngsgesetzen und den Spezialrechten
einzelner wirthschaftlicher Zweige, wie z. B. der Eisenbahnen und des Berg-
baus. Sein Inhalt ist aber fast in alien diesen Gesetzen ein verschiedener ;
die Feststellnng und Begrenzung desselben muss ffir jedes Gesetz, seinen
Bestimmungen und seiner Absicht entsprechend, besonders erfolgen, m. a. W.
nicht der allgemeine Begriff des Betriebs ist maassgebend fur den Umfang
der Anwendung des Gesetzes, sondern der Inhalt des Gesetzes ist maass-
gebend ffir den Begriff und Umfeng des Betriebs. Wenn hiernach ein all-
gemeiner objektiver Rechtsbegriff des Betriebs nicht existirt, so kann auch
im Allgemeinen nicht von Therlen oder Zubehdrungen des Betriebs nacb
Analogie der Sachen, ibrer Theil-Pertinenzen die Rede sein; es kann nur
allenfalls die Frage aufgeworfen werden, was als Theil oder ZubehOr des
Betriebs im Sinne eines bestimmten Gesetzes anzusehen ist. Im Eisen-
bahnrecht ist nun der Begriff des Betriebs ebenso wie der Begriff der
Eisenbahn selbst durch dfe Bestimmung fur den Offentlichen Verkehr
gegeben. Nur die zu diesem Zweck nothwendigen Verrichtungen sind
Theile des Eisenbahnbetriebs im Sinne dieses Rechts, nur sie unterliegen
den zur ordnungsmassigen Durcbffihrung des Betriebs getroffenen Bestim-
mungen. Ffir ihre Ausdehnung auf Handlungen und Verrichtungen, welche
ausserhalb des Offentlichen Verkehrszwecks liegen, insbesondere auf den
Betrieb von PrWatgeleisen, fehlt es an jeder rechtlichen Grundlage.
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472
Die recbtlicbe Natur und das Recbt der Privatanschlussgeleise.
Die bisherige Betrachtung bezweckte lediglich, aus dem Begriflfe
nod der recbtlichen Natar der Eisenbahnen zur Beantwortnng der
Frage za gelangen, ob die Privatanscblnssgeleise den eisenbabnrechtlichen
Norm en unterworfen seien. Die Antwort lautete in verneinendem Sinne.
Damit ist aber nur nach der oegativen Seite das Recbt dieser Geieise da
gekennzeichnet, wo nicht durch ausdruckliche gesetzliche Bestimmangen
die Regelung ihrer Verhaltnisse erfolgt ist. Zur vollstaodigen LOsung
unserer Aufgabe bedarf es daher noch der Untersnchang, ob and inwieweit
durch Gesetz die Privatanscblnssgeleise etwa den eisenbabnrechtlichen
Normen nnterstellt sind, and ferner, welcher recbtlichen Beartheilang and
Behandlang sie nach der positiven Seite unterliegen. Selbstredend kann
diese Untersnchang nar an der Hand der Gesetzgebnng jedes einzelnen
Staats vorgenommen werden. Hier soli dieselbe anf Preussen and nach
dem Maasse des za Gebote stehenden Materials anf Oesterreich, Frank-
reich, die schweizerische Eidgenossenscbaft nod England erstreckt werden.
Die preu8sische Gesetzgebnng enthalt, abgesehen von einer ein-
zigen, nachher zn erwabnenden Ausnahme, keinerlei besondere Bestim-
mungen fur Privatanscblnssgeleise nnd dasselbe gilt von der anch fur die
preussischen Eisenbahnen maassgebenden Gesetzgebnng des Dentschen
Reichs. Ferner bestebt anch darQber kein Zweifel, dass sowohl die preussi-
schen wie die Reichs-Eisenbahngesetze fast uberall lediglich die fur den
offentlichen Verkehr bestimmten Bahnen zum Gegenstand haben, nnd es
moss Bonacb die ans der vorstebenden allgemeinen Betrachtung gewonnene
Auftassung mit ihren rechtlichen Folgen anf die im preussischen Gebiete
belegenen Anschlnssgeleise in vollem Maasse Anwendung finden, soweit
nicht einzelne Bestimmungeu der Eisenbahngesetze anch anf diese Geieise
bezogen werden mfissen. Hiermit in Einklang stent anch die Verwaltangs-
praxis, and es ergiebt sich daher fur die Anschlnssgeleise die folgende recht-
liche Gestaltung:
Die Eigenschaft der Eisenbahnen im rechtlichen Sinne kommt nur
den fur den dffentlichen Verkehr bestimmten Anschlussbabnen za, welche
nar vorlaafig ffir Privatzwecke betrieben werden. Dieselben sind integri-
rende Theile der Eisenbahnen, in welche sie einmunden, wenn sie in Aus-
ubong des fur diese Bahn verliehenen Eisenbahnanternehmungsrechts herge-
stellt and demnach fur den dffentlichen Verkehr bestimmt sind. Hierzu gehdren
die von Privatbahnen auf Grund einer besonderen oder der fur ihr Cnter-
nehmen uberhaupt ertheilten Konzession angelegten Anschlnssgeleise. Als
auf Grand dieser Konzession angelegt mussen auch diejenigen gel ten,
welche ohne ausdrucklicbe Bestimmung fur den Offentlichen Verkehr and
ohne thatsachliche Benutzung fur den Offentlichen Verkehr unter Anwen-
dung der mit dem Konzessionsrechte verbundenen Rechte, insbesondere
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Die rechtliche Nttur und das Recbt der Privatanschlussgeleise. 473
des Bnteignungsrecbts hergestellt sind. Fur jede dieser Entstehungsarten
kdnnten zahlreiche Beispiele aufgefQhrt werden. Id ersterer Beziehang
mag nur an die der vormaligen Bergiscb-Markischen Eiseobahogesellscbaft
?om 18. September 1871 ertheilte Konzessioo far eioe Eisenbahn durch
das Emscherthal und in demselben erinnert werden, anf Grnnd deren
zahlreiche, znr Zeit nocb lediglich dem Privatverkehr dienende Anschlnss-
geleise angelegt sind. Dieser sowie namentlich der Oberschlesischen Eisen-
bahngeseUschaft sind aber ancb zahlreiche Eonzessioneo znr Anlage ein-
zelner Anschlnssbahnen znr Verbindnng bestimmter gewerblicher Anlagen
mit derBabn verliehen, alle mit dem ausdrficklichen Bemerkeo, dass die-
selben eine Erweiterung des Dnternehmens der Gesellschaft bilden nnd
onter Gew&hrung des Enteignuogsrechts. Die Herstellnng von Anschlnss-
bahnen aeitens der Staatseisenbabnverwaltnng erfolgt wohl kaum jemals
mit ausdrucklicher Bestimmung derselben fQr den oflfentlichen Verkehr.
Diese Zweckbestimmung wird daher, wenn sie nicht in Wirklichkeit fur
den offentlichen Verkehr benntzt werden, nnr ans solchen begleitenden
Umstftnden entnommen werden konoen, welcbe die Schlnssfolgernng recht-
fertigen, dass sie anf derselben Rechtsgmndlage, wie die Staatsbahnen
selbst bernhen. Als ein solcher Umstand ist anch hier namentlich die
Auefibung des Enteignungsrechts anzusehen, sei es, dass dasselbe in dem
Gesetze, dnrch welches die Mittel zum Ban der Anschlnssbahn bewilligt
sind, ausdrucklich ertheilt ist, oder dass das Geleis ans hierzn bereiten
Mitteln nnter Anwendung des fQr die Hanptbahn verliehenen Enteignungs-
rechts hergestellt ist.
Anf alle diese Anschlussgeleise kommen die anf die Anlage der Eisen-
bahnen bezfiglichen Normen in vollem Umfang znr Anweodnng, nnd zwar
sowohl die reichsrechtlichen Bestimmnngen der Reichsverfassnng, des Bahn-
polizeireglements, der Normen fur die Anlage nnd Ausrustung der Bahnen,
als auch die landesrechtlichen Vorschriften betreffend die Behandlnng der
Baoprojekte, insbesondere die landespolizeiliche Prufnng, die Genehmignng,
die landespolizeiliche nnd eisenbahntechniscbe Abnahme der fertig ge-
steUten Babn, ebenso anch die Bestimmnngen, welche die Eisenbabn-
verwaltungen verpflichten, sicb den Anschluss nen angelegter Eisenbahnen
gefallen zn lassen (Art. 41 der Reichsverfassnng; §. 45 des prenssiscben
Eiseobahngesetzes vom 3. November 1838). Die Anschlussanlage ist in
derselben Weise, wie die Hanptbahn in Betreff der privatrechtiichen Ver-
filgnngen beschrftnkt and theilt in jeder Beziehnng deren Natur als Rechts-
objekt. Auch die far den Eisenbahnbetrieb bestehenden Vorschriften
baben an sich far diese Anschiussgeleise Gfiltigkeit. Da aber die Betriebs-
pmcht nicht dergestalt eine absolute ist, dass die Eisenbahnaufsichts-
bebdrde nicht zeitweise g&nzlich oder theilweise von ihrer Erfailnng ent-
Arrhlv far EU«nbabn«e*en. 1887. oi>
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Die rechtliche Natur und das Recht der Privatanschlussgeleise.
binden kOnnte, so kann diese auch gestatten, dass bis zum Eintritt des
offentlichen Verkehrsbedurfnisses das Anachlussgeleis nur' im Interesse
eines oder mehrerer Privaten betrieben werde. Selbstredend ist die Eisen-
bahnaufsichtsbehOrde befugt, die Einfuhrung des Offentlichen Transport-
betriebs zu verlangen, sobald sie das Bedurfniss hierfur fur gegeben er-
acbtet. Bis dahin ist kein Betrieb vorhanden, anf welchen die lediglich
fur Offentlichen Betrieb gegebenen gesetzlichen und reglementarischen Vor-
schriften Anwendung finden, kein Betrieb, welcher als solcher der Beauf-
sicbtigung der Eisenbahnaufsichtsbeh5rde untersteht. Die Fnnktionen der
letzteren in Betreff der Anschlussanlage rohen auch zu der Zeit des
Privatbetriebs nicht; insbesondere ist es ihre Pflicht, fortwahrend daruber
zu wachen, dass dieselbe in einem Zustande erbalten werde, welcher die
jederzeitige Aufnahme des Offentlichen Betriebs im Falle des Bedurfnisses
gestattet.
Alle nicht dem Offentlichen Verkehr dienenden Anschlussgeleise haben
das mit einander gemein, dass sie nicht Theile von Eisenbahnen, und da-
her abgesehen von der oben erw&hnten Ausnahme weder in Betreff der
Anlage noch auch des Betriebes dem Eisenbahnrechte unterworfen sind.
Insbesondere kann far sie nicht das Recht des Anschlusaes an eine Eisen-
bahn beansprucht werden. Im freien Belieben des Eigenthumers der
letzteren stent es, den Anschluss zu gewahren oder zu versagen, und even-
tnell die Gewahrung von den ihm geeignet erscheinenden Bediogungen ab-
hangig zu machen. Die Prufung des Projekts fur die Einmundung in die
Eisenbahn anf deren Terrain ist, auch in alien diesen Fallen, da es sich
hierbei um Anlagen einer wirklichen Eisenbahn handelt, Sache derjenigen
BehOrde, welcher die Prufnng der Eisenbahn projekte zukommt. Auf den-
jenigen Anschlussgeleisen dieser Art, welche von dem Unternehmer der
Eisenbahn, in welche sie einmunden, selbst fur ihre Rechnung angelegt
sind und betrieben werden, greift allerdings die Eisenbahnanfsicht
auch uber den Privatbetrieb Platz, jedoch aus einem andern Grande. Die
Bestimmung des § 46 des prenssischen Eisenbahngesetzes, derzufolge zur
Ausubung des staatlichen Aufsichtsrechts uber das Eisenbahnunternehmen
ein bestandiger Kommissarius ernannt werden soil, wird dahin aufgefasst,
dass hierdurch das gesammte Unternehmen mit alien seinen ZubehOrungen
ohne Rucksicht darauf, ob diese unmittelbar dem Offentlichen Verkehr
dienen und als Offentliche Anlagen anzusehen seien, deren besondere Auf-
sicht babe unterstellt werden sollen, da nicht wohl angenomtnen werden
kOnne, dass es Absicht des Gesetzes gewesen sei, die Aufsicht uber ein
in Anlage und Betrieb einheitliches Unternehmen zu zersplittern. S. auch
Circ. Rescr. des Ministers der Off. Arb. vom 17. Juni 1887. Hiernach er-
streckt sich die Eisenbahnanfsicht auf sammtliche Anschlussgeleise, welche von
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Die rechtliche Natur und das Recht der Privatanschlussgeleise.
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den Eisenbahoeigentb&mern fur ibre Rechnung angelegt and betrieben
werden und deshalb als Zubeb6rungen dieser Babnen anzusehen sind,
mdgen sie fur den Offentlichen, oder nnr fQr Privatverkebr bestimmt sein,
und mag im letzteren Falle das Privatinteresse des Eisenbahneigenthumers
selbst oder aber einer oder mehrerer anderer Pereonen zn der Anlage des
Anschlussgeleises Veranlassung gegeben haben. Es gilt dies daher audi
von den im Folgenden nunmebr zu betrachtenden Arten von rein privaten
Anschlussgeleisen, insofern sie fur ZubehOrungen von Eisenbahnen zu er-
achten sind. Im Uebrigen gelten fur diese Anscblussgeleise die allgemeinen
Recbtsgrundsatze, nnr zwei Gattungen derselben haben in einzelnen Rich-
tungen eine besondere rechtliche Gestaltung, namlich die einem auderen
offentlichen Zwecke und die den Zwecken des Bergbaues dienenden An-
scblussgeleise.
Fur die erstere lassen sich allgemeine Grundsatze nicht aufstellen.
Das fur sie geltende Recht regelt sich nach dem 6ffentlichen Zwecke, fur
welchen sie bestimmt sind. Das Enteignungsrecht kann dafur verliehen
werden, wenn der betreffende OrTentliche Zweck dies rechtfertigt; es kann
obne weiteres dafur ausgefibt werden, wenn dasselbe fflr diesen Zweck etwa
allgemein durcb Gesetz gegeben sein sollte. Einer Genebmigang darch andere
als die ausffibrenden Behdrden bedurfen diese Anscblussgeleise nicbt. Ihre An-
lage und ihr Betrieb unterliegen, abgeseben von den Anschlusseinrichtungen auf
dem Eisenbabnterrain, nur der Einwirkung der allgemein zur Wahrnebmnng
der Ban-, Sicherheits-, Feuer- etc. Polizei berufenen BehOrden, so fern fQr
den betreffenden Offentlichen Zweck nicht besondere Polizeibehorden be-
steben; die Eiscnbahnpolizei erstreckt sich auf diese Geleise nicht. Ihre
rechtliche Natnr wird ebenfalls durch den dffentlichen Zweck, welchem sie
ihre Entstehung verdanken, bestimmt; insbesondere kann nur danacb be-
urtheilt werden, ob und inwieweit sie als Offentliche Sachen dem Privat-
rechtsverkehr entzogen sind.
Die einzige, fur Privatgeleise bestebende gesetzlicbe Bestimmung be-
trifft die im Interesse des Bergbanbetriebs aogelegten Geleise. Nach § 135
if. des Allgemeinen Berggesetzes fur die preussischen Staaten vom 24.
Juni 1865 (G.-S. S. 705) ist derjenige Grund und Boden, welcher fur
Eisenbahnen, die im Ioteresse des Bergbaubetriebes hergestellt werden, er-
forderlich ist, von dem Eigenthumer oder Nutzungsberechtigten gegen Ent-
schadigung abzutreten, und die Abtretung darf nur aus uberwiegenden
GrGnden des dffentlicben Interesses versagt werden. Da diese Geleise als
Tbeile der gesammten Bergbauanlage, und der Betrieb auf denselben als
Theil des gesammten Bergbaubetriebes angesehen werden, so wird die Be-
stimmung des § 67 des Berggesetzes, demzufolge der Betriebsplan des
Bergbautreibenden der Prufung der BergbehSrde unterliegt, auch auf die
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Die recbtlicbe Natur und das Recht der Privatanschlussgeleiae.
Bauprojekte ffir diese Geleise, und die Bestimmung des § 196 daselbst,
welcber die polizeiliche Aafsicht fiber den Bergbaa den BergbehOrden uber-
tragt, aucb aof den Betrieb aaf diesen Geleisen angewendet. In Betreff
des § 196 ist die Berechtigung dieser Auffassung in einem Zirkularreskript
des Ministers der offentlichen Arbeiten vom 4. Jnni 1886 (Eisenbahn-
Verordn.-B). 1886, S. 377) ausdrucklich anerkannt werden. Hierans er-
giebt sich ffir die rechtliche Gestaltung der sog. Zechenbahnen, d. h. der in
Gem&88heit des § 135 ff. des Berggesetzds im Interesse des Bergbanes
bergestellten Geleise Folgendes:
Die Zechenbahnen sind dem Privatrechtaverkehr nicht entzogen. Sie
baben keine offentlicbe Zweckbestimmung nnd sind mit einer einzigen Aus-
nahme den fur Privateigenthum gfiltigen Rechtsnormen unterworfen. Die Aus-
nahme betrifft nur die MOglichkeit der Enteignung fur derartige Anlsgeo.
Das Gesetz gew&hrt das Enteignungsrecht ffir dieselben, nicbt etwa des-
halb, weil es sicb dabei urn OfTentliche Anlagen bandelt, sondern wei! dem
Bergbau an sich keine solche Bedeutung ffir das Offentliche Interessse zu-
erkannt wird, dass im Falle einer Kollision das Privateigenthum dagegen
zurficktreten mfisse; wie auch andererseits mit Rficksicbt auf diese Be-
deutung ffir das dffentliche Interesse der Bergwerksbesitzer znm Betriebe
seines Bergwerks verpflichtet ist, wenn der Unterlassung oder Einstellung des-
selben uberwiegende Grunde des offentlichen Interesses entgegenstehen, § 65
daselbst. Wenn nun auch die Enteignungsberechtigung der mittelst derselben
hergestellten Zechenbabn nicht den Charakter einer Privatsache benimmt. so
hat sie doch die Wirkung, dass der Bestand der Zechensache gegen Rechtsan-
griffe anderer Personen, welche zu einer Beseitigung der Anschlussaniage
oder zur Einstellung des Betrieb s anf derselben ffihren kdnnten, gesichert
ist, da einem jeden der art i gen Angriffe durch einen bezuglichen Antral
auf Enteignung des verletzten Recbts die Wirksamkeit entzogen werden
kann. Einer besonderen Genehmignng zur Anlage einer Zechenbabn bedarf
es nicbt. Dagegen unterliegt der Bauplan ffir dieselbe ausschliesslich der
Anschlassweiche der Prfifung durch die BergbehDrde, da er, wie bereits er-
wfthnt, als Theil des gesammten, nach § 67 des Berggesetzes durch diese
Behorde zu prfifenden Betriebsplans anzusehen ist. Diese Prfifung ist aber
nur eine polizeiliche und auf diejenigen Gesichtspunkte beschraokt, anf
welche der § 196 dieses Gesetzes die polizeiliche Aufsicht der Bergbehorden
flberhaupt beschrftnkt. Auch der Betrieb steht unter der polizeilicheo
Aufsicht der Bergbehftrden, welche ebenfalls durcb die Vorechriften des
§ 196 angefuhrten begrenzt ist. Der Eisenbahnpolizei und der Eisenbahn-
aufBicht unterstehen die Zechenbahnen und zwar auch dann nicht, wenn ibr
Betrieb durch den Unternehmer der Hanptbahn, an welche sie anschliessen,
erfolgt.
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Die recbtliebe Natur uad das Recbt der Privatanscblussgeleise.
477
Hiermit sind die fur einzelne Gattungen von Privatgeleisen in Betracht
kommenden besonderen Rechtsnormen erechCpft. Alle ubrigen Privatgeleise
siDd, abgesehen von der Eisenbahnaufsicht fiber die EisenbabnzubehSrungen,
lediglich dem allgemeinen Rechte unterworfen, and es finden auf sie alle
diejenigen Bestimmnngen und Grundsatze Anwendnng, welche allgemein
for Anlagen dieser Art nod fur die Benutzung des Privateigenthums gelten.
Im Einzelne q gestaltet sich biernach das Recht dieser Privatgeleise in
folgender Weise:
Soweit dieselben nicht das Terrain und die Betriebsanlagen einer
Offentlichen Eisenbahn benptzen, sind sie nur privatrechtlicher Natur. Das
Recbt, sie anzulegen, ist ein Ausflnss des Eigenthumsrechts; einer be-
sonderen Genehmigung bedarf die Anlage nur insofern, als solche vermOge
ibrer besonderen Lage oder Bescbaffenheit nach den einscblagenden Be-
stimmnngen, z. B. des Deichgesetzes oder der Baupolizeiverordnnngen er-
forderlich ist. Das fur die Babn, in welche sie einmunden, verliehene Ent-
eignungsrecht kann zum Erwerb des ffir diese Geleise zu benatzenden
Grand nod Bodens nicht ausgeubt werden. Aucb die besondere Verleihung
dieses Rechts fur derartige Geleise ist in der Regel nicht gerechtfertigt.
Nur in dem Falle, dass ffir den Betrieb einer bestimmten wirthschaftlichen
Anlage ein erhebliches Cffentliches Interesse anzuerkennen, und der Betrieb
von dem Anschlusse dieser Anlage an eine Eisenbahn abhangig sein sollte,
wird die Ertheilung des Enteignungsrechts unbedenklich sein. Die Anlage
hat demnach in der Regel zur Voraussetzung, dass der Unternebmer des
Privatgeleises selbst Eigenthfimer der bendthigten Flachen ist, oder von
dem Eigenthfimer die Befagniss zur Verwendung seines Eigenthums erwirbt.
Dies gilt aucb von der Benutzung Offentlicber Wege, deren Kreuzung oder
sonstige Inanspruchnahme nur soweit erfolgen kann, als die Wegepolizei-
behorde hierzu ihre ausdruckliche Einwilligung erklart hat. Der Bauplan
bedarf weder der laudespolizeilichen Prufung, noch gewahrt ihre Vornahrae
die Garantie fur den gesicherten Bestand des Anscblussgeleises, wenn da-
dorch Reohte Dritter verletzt sein sollten, mit welchen der Fortbestand
der Anlage oder der Betrieb auf derselben nicht vereinbart sein sollte.
Auch der technischen Prufung nnterliegt der Bauplan gesetzlich nur inso-
weit, als dabei Anlagen zur Ausfubrung kommen, fur welche eine solche
durcb die allgemeinen gesetzlichen Bestimmnngen vorgeschrieben ist, und
dasselbe gilt von der technischen Abnabme des Anscblussgeleises nach
seiner Vollendang. Der Unternebmer des letzteren hat nicht die Pflicht,
aoderen Eisenbabnunternehmungen den Anschluss an sein Geleise zu ge-
statten, wie er andererseits auch nicht das Recht bat, den Anschluss des
letzteren an eine Eisenbahn zu verlangen. Er ist daher auf eine freie
Vereinbarung mit dem Eigenthfimer dieser Bahn wegen Gestattung des
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478
Die recbtliche Natur und das Recbt der Prhalanscblussgeleise.
An3cblasse8 hingewiesen, and der letztere ist somit in der Lage, die Ge-
stattung von Bedingungen, welche ibm in seinem Interesse erforderlicb
erscheinen, abhangig za machen. Insbesondere wird er sich fur den Fall,
dass sein Betriebsmaterial anf das Anscblussgeleise ubergeht, was aucb
der Anscblnssinbaber nicbt za fordern berecbtigt ist, vertragsmassig
eine gewisse Einwirkung oder eine Kontrole der Bauansfabrung, entweder
eigene Ausfubrung des Banes oder Prfifnng des Planes ansbedingen. Fur
den Bereich der preussischen Staatseisenbabnverwaltung sind durch die
Zirkularreskripte des Ministers der 5ffentlichen Arbeiten vom 25. Novem-
ber 1885 lib. 18394 und vom 12. Mai 1887 lib 5688 Normalbedingungen
ffir die Gestattung von Privatanschlussen festgesetzt worden.
Fur den Betrieb auf den Anschlussgeleisen kommen nicht die den
Eisenbahnbetrieb regelnden Bestimmungen, sondern nur die allgemeinen
Gesetze und Polizeiverordnungen, oder die besondera fur diese Geleise etwa
erlassenen Polizeiverordnungen zur Anwendung. Zum Erlasse der letzteren
sind an sicb die ordentlichen Polizeibeh5rden befugt. Der Zusammenbang
der Anscblussgeleise mit den Eisenbabnen und des Betriebes der ersteren
mit dem Betriebe der letzteren, und anderntbeils der Umstand, dass den
EisenbabnpolizeiaufsicbtsbehOrden vorzugsweise in dieser Beziehong Sach-
kenntniss und Erfabrung innewohnt, machen es jedocb sehr rathsam, der Mit-
wirkung der letzteren beim Erlasse solcher Polizeiverordnungen sich zu
bedienen. Das in Bezug auf den Betrieb Gesagte gilt aucb fur das Trans-
portgeschaft. Wird die Beforderung von dem Unternehmer der Eisenbabn
ausgefubrt, so sind die Bedingungen des Transportvertrages Sacbe freier
Vereinbarung. Auch die Bestimmung des § 52 Abs. 2 des Eisenbahn-
betriebsreglements, welche den Eisenbahnunternehmer zur VerOftentlichung
der fur die Abbolung von der Bebausung und die Ueberfuhrung dabin za
entrichtenden Vergutungen verpfiichtet, findet bier keine Anwendung, weil
dieselbe ebenfalls einen Offentlichen Verkehr dieser Art zur Voraussetzung bat.
Die Aufsicht sowohl uber diese Anschlussanlagen selbst, als aucb
fiber den Betrieb ist nur eine polizeilicbe und kommt den ordentiicben
PolizeibehOrden zu. Die EisenbahnaufsichtsbehOrde ist hierfur selbst in
dem Falle nicht zustandig, wenn das Anschlussgeleise von dem Unter-
nehmer der Eisenbabn betrieben wird (cf. auch die Zirkularerlasse des
Ministers der Offentlichen Arbeiten vom 22. Dezember 1882 im Eiseob.-
Verordn.-Blatt 1883 S. 1M vom 9. Februar 1886 im E.-V.-Bl. S. 291 und
vom 4. Juni 1886 im E.-V.-Bl. S. 377). Dass sich dagegen die Eisen-
bahnaufsicht auf diejenigen Anscblussgeleise erstreckt, welcbe Zubeh6run-
gen von Eisenbabnen sind, ist oben bereits erwahnt.
Die Frage, ob auf die beim Betriebe eines Privatanschlussgeleises
eingetretene kOrperliche Verletzung oder TOdtung von Menachen die Be-
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Die rechtlichc Natur und das Recht der Pmatanschlussgeleise.
479
stimmnngen des Reichshaftpfliehtgesetzes vom 7. Jani 1871 Anwendang
finden, ist in den neuen Entscheidnngen des Reicbsgerichts (s. insb. die
Entscheidnng vom 16. Mai 1882 in Bd. 7 S. 40 der Entscheid. des
Reicbsgerichts in Zivilsachen) in bejahendem Sinne beantwortet worden.
Es erubrigt bier, anf eine weitere Er6rtercmg dieser Frage einzugehen, da
hierfQr nicht die Grundsatze des Eisenbahnrechts, sondern die des Haft-
pflichtrechts maassgebend sind.
In Oesterreich ist die Anlage nnd der Betrieb der dort „Schlepp-
bahnen" genannten Privatanschlussgeleise in vielen Beziehungen gesetzlich
geregelt. Die den betreffenden Gesetzen zn Grande liegende Auffassung,
dass die Schleppbahnen keine Eisenbahnen im rechtlichen Sinne nnd daber
an sich der Eisenbahngesetzgebnng nicbt nnterworfen sind, stimmt mit der
in Prenesen maassgebenden uberein; Rucksichten der Zweckmassigkeit
ha ben aber dahin gefuhrt, dieselben einzelnen der fur Eisenbahnen gelten-
den Bestimmnngen zn nnterwerfen, oder anologe Bestimmnngen fur dieselben
zn treffen.
Den Begriff der Schleppbahnen ergiebt der § 35 der Verordnnng des
Handelsministerinms vom 25. Januar 1879, betreffend die Yerfassnng der
anf Eisenbahnen bezuglichen Projekte nnd die damit zusammenhangenden
Amtshandlnngen (R.-G.-Bl. Nr. 19), wonach daranter die in Offentliche
Bahnen einmundenden Bergwerks- oder Indnstriebahnen mit oder ohne
Lokomotivbetrieb zn verstehen sind. Dass die Indnstriebahnen hier einen
weitern Sinn baben nnd insbesondere anch Forstbahnen in sich schliessen,
geht ans den §§ 20 ff. der Ministerial verordnnng vom 29. Mai 1880
(R.-G.-B1. Nr. 57) hervor.
Znr Anlage einer Schleppbahn lediglich zn eigenem Gebrauche anf
eigenem Grand nnd Boden oder nnter der vorlanfig nachznweisenden
Zustimmnog des Grnndeigenthumers bedarf es keiner eigentlichen Kon-
zession, sondern nnr des nach den Gesetzen erforderlichen polizeilichen
Bankonsenses, welcher nnr ertheilt werden soil, nachdem Eisenbahnban-
verstandige mit ihrem Gntachten gehort worden sind. (§ 1 der Verord-
nnng des Ministerinms fur Handel n. s. w. vom 14. September 1854,
R.-G.-Bl. Nr. 238.)
Der Bankonsens wird ertheilt vom Handelsministerinm im Einver-
standnisse mit dem Ackerbanministerinm, wenn diese Bahnen mit gleicher
Spnrweite in 5ffentlicbe Babnen derart einmunden, dass ein Uebergang von
Fahrbetriebsmitteln stattfindenkann. Andernfalls nnterliegen derGenehmignng
des Handelsministerinms nnr die dnrch die Ansmundnng der Schleppbahn
an der Offentlichen Bahn hervorgernfenen banlichen Ver&nderangen (§§ 21,
23 nnd 24 der Ministerialverordnnng vom 29. Mai 1880; Haberer, Das
osterreichische Eisenbahnrecht S. 270). Die Baubewilligung darf, wenn
480
Die rechtliche Natur und das Recht der Privatanschlussgeleise.
darcb die Anlage die LandverkehrsverhaltnisBe oder die Wasserlaufe oder
Bergwerke beeinflusst werden, oar nach der politischen Begehung (landes-
polizeilichen Prftfung) ertheilt werden. Trifft diese Voraussetzung nicht zq,
so kann die Baubewilligung ohne Weiteres erfolgen, sofern Enteigoungen
nicht erforderlich sind. 1st dies der Fall, bo muss zuvor das zur Fest-
stellung des Gegenstands and Um fangs der Enteignung vorgeschriebene
Verfahren in Gemassheit des § 21 des Enteignangsgesetzes vom 18. Febraar
1878 (R.-G.-Bl. Nr. 30) eingeleitet und durchgefiihrt werden (§ 24 der
Ministerial verordnung vom 29. Mai 1880, § 18 der Ministerial verordnung
vom 25. Januar 1879).
Das Enteignungsrecht ist gesetzlich allgemein ffir die zum Bergbau-
betriebe nothwendigen Schleppbahnen begrundet (§§ 98 und 131 des all-
gemeinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854, R.-G.-B1. Nr. 146). Fur Schlepp-
bahnen anderer Art kann dasselbe nur insoweit in Anspruch genommen
werden, als die Gemeinnfitzigkeit des Unternehmens von der hierzu beru-
fenen staatlichen VerwaltungsbehOrde anerkaunt ist (§ 1 des Eoteignungs-
gesetzes vom 18. Februar 1878; Haberer, Das Osterreichische Eisenbaho-
recbt S. 46, 47).
Der KoDsens zur ErOfthung einer Schleppbahn oder zur Benutzuog
einzelner Theile derselben wird durch die Generalinspektion der oster-
reichischen Eisenbahnen ertheilt. Ihrem Ermessen ist es uberlassen, ob
sie einen vorherigen Lokalaugenschein fur nothwendig halt (§ 24 der
Ministerial verordnung vom 29. Mai 1880, § 32 der Ministerialverordnung
vom 25. Januar 1879).
Die auf den Betrieb der Eisenbahnen bezQglichen Vorscbriften kommen
auf Schleppbahnen insoweit nicht zur Anwendung, als der Verkehr, fur
welchen dieselben erlassen siod, auf den Schleppbahnen nicht stattfindet.
Die den Personenverkehr betreffenden Bestimmungen entfallen daher
gRnzlich, die auf den Guterverkehr bezuglichen insoweit, als sie einen
Cffentlichen Guterverkehr voraussetzen. Die ubrigen Betriebsvorschriften,
insbesondere diejenigen, welche lediglich Sicherheitszwecke verfolgen, sind
aucb auf Schleppbahnen anwendbar. Dabei eotsteht nur die Frage, ob die
fOr Hauptbahnen oder die fur Lokal- (Sekundar-, Normal- u. s. w.) Bahnen
erlassenen maassgebend sind. Nach einer Entscheidung des Handels-
ministeriuras fallen die Privatzwecken dienenden, nur fur Gflterverkehr
bestimmten Schleppbahnen, welche eigentlich nur ein Annex der Bahn sind, in
welche sie einmfinden, strenge genommen nicht unter den Begriff der
Lukalbabnen; es soil jedoch mit Rucksicht auf die ausserst geringe Fabr-
geschwindigkeit und die einfachen Verkehrsverh<nisse von derlei Schlepp-
bahnen kein Anstand erhoben werden, und es wird sogar der Konformitftt
wegen fur wunschenswerth erklart, wenn die Grundzuge der Vorschriften
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Die rechtliche Natur und das Recht der PrivataQSchlussgeleise.
481
fflr den Betrieb von Lokalbahnen per analogiam auf Schleppbahnen thnnlicb
angewendet wurden, selbstverst&ndlich aber nur insoweit, als dies mit dem
Cbarakter der Scbleppbabn nod insbesondere rait dem Mangel des Personeri-
verkehrs vereinbarlich ist, and insoweit nicht eioe nicbt beabsicbtigte Er-
schwerniss der bisher als zulassig erachteten Verkebrsmodalit&ten eintreten
wurde (Reskript des Handelsministerinms vom 26. November 1883 bei
Roll, Oesterreichische Eisenbahngesetze S. 559 nnd 560).
In die zufolge des Gesetzes vom 19. Mai 1874 (R.-G.-Bl. No. 70)
aogelegten Eisenbahnbucber sind oach Aosicbt des Handelsministerinms
die einer Offentlichen Eisenbahn gehOrigen, lediglich zn Privatzwecken
dienenden Indostriegeleise nnd Scbleppbahneo nicbt eiozntragen, weil der
§ 1 dieses Gesetzes die Eisenbahnbficber nnr fur die dem Offentlichen
Verkehr dienenden Eisenbahnen bestimmt. Zirk.-Erlass des Handels-
Miuisteriums bei Roll a. a. 0. S. 252 nod 253.
Dass das Gesetz vom 5. Marz 1869, betrcffend die Haftpflicht der
Eisenbabnunternehmungen fur die beim Verkehre sich ereignenden kOrper-
licben Verletzungen nnd TGdtungen sich anch auf Unfalle bezieht, welche
beim Betriebe auf einer Scbleppbabn eintreten, wird nicbt bezweifelt.
Reskript des Handels-Ministeriums vom 16. Oktober 1878 bei Roll 8. a.
0. S. 440 und 441.
In Frankreicb hat das Recht der Anschlussgeleise eine wesentlich
aodere Grnndlage. Diese Geleise, cbemins de fer industriels und in ihrem
Verb<nisse zu der Hauptbahn, in welche sie einmfinden, embranchements
genannt, werden als wirklicbe Eisenbahnen angesehen; sie sind Theil des
domaine public und mit einigen, noch zn erw&bnenden Modifikationen den-
jenigen Normen unterworfen, welche fur die grande voirie gelten. Unter
den Eisenbahnen nehmen sie nur in sofern eine Ausnahmestellung ein, als
sie, solange das Bedurfniss des Offentlichen Verkehrs noch nicht eingetreten
ist, nur den Privatzwecken des dadurch an die Eisenbahn aogeschlossenen
Etablissements dienen und deshalb solange auch denjenigen Bestimmungen
nicht unterstehen, welche einen Offentlichen Betrieb zur Voraussetzung haben.
Die Verpflichtung der Eisenbahnen, diesen Industriegeleisen den An-
schluss an ihre Linie zu gestatten, ist in den den ereteren ertheilten
Konzessionen begrundet. In den Konzessionsbedingnngen, cahier des
charges, fur die Eisenbahnen d'interet general wie auch d'interet local
ist der Staatsverwaltung das Recht vorbehalten, Qber AntrSge der Eigen-
thumer von Bergwerken oder indnstriellen Anlagen auf Gestattung
von AnschluBsen mangels einer Vereinbarung der Betheiligten Entschei-
dung zu treffen, und zugleich die naheren Modalitaten fur den Ban und
Betrieb derselben, soweit das Verhaltniss zwischen Eisenbahn und
Anschlusseigenthumer in Frage kommt, festzusetzen. Art. 61 des modele
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482
Die recbtliche Natur und das Recht der Privatanschlussgeleise.
de cahier des charges bei Fleury Code annote des chemin de fer en
exploitation S. 122. Das Recht zum Bau and Betriebe einer indu-
striellen Anschlnssbahn wird dorch staatsseitige Eonzession erworben.
Zustandig znr Konzessionsverleihnng sind diejenigen Staatsorgane, welchen
diese Befngniss in Betreff der Eisenbahnen fiberhaupt zusteht; das ist nach
dem Gesetze voni 27. Juli 1870 das Gouvernement, wenn die Bahnlfinge
nicht fiber 20 Kilometer betragt, andernfalls die gesetzgebende Gewalt.
Konzessionen fur Bergwerksbahnen werden ohne Rficksicht auf ihre Lange
stets von dem Gouvernement ertheilt. Art. 44 des Gesetzes vom 27. Juli
1880. Bulletin des lois. 2. Semester de 1880 S. 140. Die Dauer der
Eonzession wird in der Kegel auf 90 Jahre bestimmt. Die Ronzessions-
bedingungen stimmeo, abgesehen von den durch den vorlaufigen privaten
Betrieb gebotenen Moditikationen im Wesentiicheu mit den fur die Babnen
d'intdret gGndral maassgebenden uberein, enthalten aber den Vorbehalt ffir
die Staatsverwaltung, die Einrichtung des dffentlichen Personen- und Guter-
verkehrs zu verlangen, sobald nach ihrem Ermessen ein Bedurfniss hierffir
eintreten sollte. Die Voraussetzung fur die Enteignungsberechtigung ist
die in den gesetzlichen Formen erfolgte Erklarung der zustandigen Staats-
organe, dass die betreffende Bahn von Sffentlichem Nutzen sei. Art. 1 und
2 des Gesetzes fiber die Enteignung vom 3. Mai 1841 Bulletin des lois
1841 1. Semester S. 601. Diese Erklarung ist ffir Industriebahnen vom
Staatsrath abzugeben. Fur Bergwerksbahnen, welche sich innerhalb eines
perimetre bewegen und nicht mit einer Veranderung der Niveau verhaltnisse
verbunden sind, kann die Enteignungsbefugniss vom Prafekten verliehen
werden. Art. 43 des bezeichneten Gesetzes vom 27. Juli 1880.
Als Theil der grande voirie sind die Industriebahnen dem Privatrechts-
verkehr entzogen: sie konnen weder freihandig veraussert, noch enteignet
werden. Alle fur das domaine public geltenden Rechtsgrundsatze finden
auch auf diese Bahnen Anwendung. Insbesondere sind sie den Be-
stimmungen des fur die Bahnen d'interet general maassgebenden Gesetzes
vom 15. Juli 1845 in Betreff der Konstruktion der Bahn und deren
Sicherungsanlagen unterworfen. Die fur Bahnen von lokalem Interesse
erlassenen Gesetze vom 12. Juli 1865 und 11. Juni 1880 sind auf die
Industriebahnen bis auf die Bestimmung, dass der Prafekt die Befngniss
hat, von der Einfriedigung der Bahn ganzlich oder theilweise und von der
Anlage von Barrieren bei Niveaufibergangen nicht frequenter Wege zu
dispensiren (Art. 8 des Gesetzes vom 12. Juli 1865 und Art. 22 des Ge-
setzes vom 11. Juni 1880), nicht anwendbar. Der Bauplan ffir Industrie-
bahnen bedarf nach Inhalt der Konzessionsbedingungen der Genehmigung
des Ministers der 5ffentlichen Arbeiten.
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Die rechtliche Natur und das Recht der Privatanscblussgeleise.
483
Zur Betriebsfuhrung auf der Indnstriebabn ist der DnterDehmer der
Haaptbahn nicht verpflichtet, sondern nach Art. 62 des cahier des charges
nnr gehalten, die fur das betreffende Etablissement ankommenden Wagen
bis zur Anschlussweiche zu bef&rdern, die von demselben zur Versendnng
kommenden da abzubolen. Die Unterbaltang der Indastriebahn and ihr
Betrieb ist dem nach Sacbe ibres Eigentb timers. Der Unternehmer der
Hauptbahm muss jedoch seine Wagen zur Entladung und zur Beladung auf
die Indnstriebabn ubergehen lassen. Die Rucklieferung muss binnen 6
Stunden erfolgen, wenn das Anscnlussgeleise die Lange eines Kilometer
nicht ubersteigt; fur jedes weitere Kilometer tritt eine halbe Stunde hin-
zu. Die Nachtzeit wird dabei nicht mitgerechnet. Bei Ueberschreitung
dieser Zeit ist die fibliche Wagenstrafmiethe zu entricbten. Fur die Be-
nutzung seiner Wagen auf der Indnstriebabn kann der Unternehmer der
Hauptbahn eine Vergutung von 12 centimes fur die Tonne fur das erete
Kilometer und bei grosserer Lange des Anschlussgeleises von 4 centimes
far jedes weitere Kilometer und fur Beschadigung derselben auf dem An-
acblussgeleise Schadensersatz fordern. Nicht voll beladene Wagen werden
dabei als voll berecbnet. Art. 62 des cahier des charges.
Die fur den Betrieb der Eisenbabnen geltenden Normen, insbesondere
aucb das durch kOnigliche Ordre erlassene Reglement d'administration
publique sur la police, la surete" et l'exploitation des chemins de fer vom
15. November 1846 (Fleury a. a. 0. S. 13 ff.) finden auf Industriebahnen
in ihrem technischen Theil Anwendung. In seiner wirthschaftlichen Seite
ist der Betrieb dieser Geleise dem freien Ermessen ibrer Eigenthumer
uberlassen.
In technischer Beziehung unterstehen die Industriebahnen der Aufsicht
der Eisenbahnaufsichtsbeh5rden. Mit Rucksicht auf das Interesse des
Unternehmere der Hauptbahn an der ordnungsmftssigen Unterbaltung der
Indnstriebabn und der ordnungsmassigen Verwendung seiner auf dieselbe
ubergehenden Wagen kommt auch ihm Befugniss zu einer Aufsicht in
diesen Richtungen zu. Art. 62 cahier des charges. Wegen Vernachlassigung
der dem Eigenthumer der Industriebahn obliegenden Pflicbten kann die
Einstellung ihres Betriebes vom Pr&fekten vorbehaltlich des Rekurses an
die hOhere Instanz verfugt werden. ebenda. Vergl. wegen der gesammten
Darstellung: Aucoc, Confe'rences sur Tadministration et le droit adminis-
tratis Tome. HI. 2. Auflage. Paris 1882. S. 906 ff.
Fur die schweizerische Eidgenossenschaft ist das Recht der
Privatanschlussgeleise durch ein Bundesgesetz fiber die Rechtsverhaltnisse
der Verbindungsgeleise zwischen dem schweizerischen Eisenbahnnetz und
gewerblichen Anstalten vom 19. Dezember 1874 geregelt. Hiernach kommt
diesen Geleisen der Charakter eigentlicher Eisenbahnen zwar nicht zu;
•
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Die recbtliche Natur und das Recht der Privatanschlussgeleiae.
dagegen ist den ffir die Eisenbahnen gegebenen Normen in verscbiedenen
Richtungen auch fur die Verbindungsgeleise Gultigkeit verliehen. Dies
gilt zun&chst von der Verpflichtung des Kisenbahneigenthumers, den za
einem gewerblichen Etablissement irgend welcher Art ffihrenden Schienen-
geleisen zu keinen schwereren, als den nacb dem Gesetze statthaften Be-
dingungen, den Anschluss an seine Babn zu gestatten, und deren Be-
triebsmaterial mit Ausschluss der Lokomotiven auf seiner Babn zirkulirea
zu lassen, soweit dies obne Geffihrdung des offentlicben Betriebs geschehen
kann. Dieseibe Verpflichtung bat der EigentMmer eines Verbiudungs-
geleises den Eigenth&mern anderer neben- oder binterliegender Etablisse-
raent8 gegenuber, welcbe an dessen Geleise anschliessen wollen; fur die
Zirkulation des fremden Betriebsmaterials auf seinem Verbindungsgeleise
kann er jedoch eine Entechadigung fordern, welche nothigenfalls durch
das Bundesgericht bestimmt wird. Art 1 des Gesetzes.
Der Antrag auf Gestattung des Anschlusses ist an den Bundesrath
zu richten, welchem die Entscheidung hieruber, ebenso wie die Fest-
stellung der Bauplane zustebt. Art. 2 das. Der Bundesrath kann
aber die Aenderung oder Beseitigung eines mit seiner Genehmigung
bergestellten Verbindungsgeleises verlangen, wenn veranderte Bau-
oder Betrieb8verhaltni8se der Hauptbabn dies erfordern, oder wenn der
Besitzer des Verbindungsgeleises dnrch beharrliche Zuwiderhandlung gegen
bestehende Vorschriften den Betrieb oder die Sicherheit der Hauptbabn
gef&hrdet. Art. 4 das. Das Enteignungsrecht kann fur die Anlage von
Verbindongsgelei8en auf Grund des Bundesgesetzes, betreffend die Verbind-
licbkeit znr Abtretung von Privatrechten vom 1. Mai 1850 nicht in An-
spruch genommen werden. Vielmehr ist fur die Frage, ob Enteignuog
zulassig sei, die Gesetzgebung des betreffenden Eantons maassgebend.
Art. 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 1874. Sowohl die Ban-, als auch
die Unterhaltungsarbeiten, soweit sie auf dem Terrain der Hauptbahn
auszufubren sind, ist der Eigenthumer der letzteren berechtigt, auf Kosten
des Unternebmers des Verbindungsgeleises selbst vorzuoebmen. Art. 5 das.
In Betreff des Betriebs beschrftnken sich die Verpflichtungen des Unter-
nehmers der Hauptbabn auf die und zwar unentgeltliche BefOrderung der
zum Transport nach oder von dem Verbindungsgeleise bestimmten Wagen
von der Anschlussstation bis zur Anscblussweiche und umgekebrt, wabrend
der Dnternehmer des Verbindungsgeleises dieselben dort abzuholen und
dahin zu schaffen hat; Art. 6 und 10 das.; ferner auf die Gestattung des
Uebergangs und der Zirkulation der Wagen — nicht der Lokomotiven —
des letzteren auf der Hauptbahn Art. 1 das., und auf die Gestellung seiner
Wagen zur Ent- oder Beladung durch den Unternehmer des Verbindungs-
geleises. Die beiden letztgedachten Verpflichtungen fallen hinweg, wenn
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Die rechtlicbe Natur nod das Recbt der Privatanscblussgeleise.
485
in Folge ausserordentlicher Ereignisse der Transport unmGglich ist oder
die Transportmittel in Folge einer aus ausserordentlichen Umstanden her-
vorgegangeoen Geschaftsuberhaufung unzulanglich sind. Die dem Unter-
nehmer dee Verbindnngsgeleises znr Be- oder Entladung ilberlaasenen
Wagen sind bei Meidung der Zahlang einer Entsch&digung von 3 Frcs. fur
den Tag nnd der von der betreffenden Bahn fremden Verwaltungen gegen-
uber wegen verspfiteter Rficklieferung ibrer Wagen berechneten Conventio-
nalstrafe binnen 10 Stonden zurfickzuliefern. Art. 7 nnd 8 das. Ffir die
gegenseitige Benutzung der Gfiterwagen der Uanptbabn nnd des Ver-
bindnngsgeleises sind die im Verkebr der schweizerischen Bahnen unter
sich fiblichen Vergutungen zn leisten. Art. 9 das.
Auf die Gfitertransporte, welche der Onternebmer der Hanptbahn fur
den Eigenthumer des Verbindnngsgeleises ausfQhrt, kommen die ffir den
Transportbetrieb geltenden bundesgesetzlicben Bestimmnngen znr Anwen-
dnng mit der Maassgabe, dass dem Ersteren dabei die Vergfinstigungen
zn Statten kommen, welcbe ihm das Gesetz oder das Transportreglement
gegenuber dem das Auf- nnd Abladen selbst besorgenden Absender und
Emplanger einr&umt. Der Besitzer des Verbindnngsgeleises kann jedoch
auf seine Eosten die Anwesenbeit eines Angestellten der Hanptbahn bei
der Entladung verlangen. Geschieht dies und erfolgt die Entladung der
Wagen ohne Verzug, so gilt die Ablieferung und Empfangnahme mit Voll-
endung der Entladung, andernfalls scbon mit der Uebergabe der Wagen
an der Anschlassweiche vollzogen. Art. 11 das.
Die Aufsicht fiber den Ban und Betrieb der Verbindungsgeleise ubt
der Bandesrath ans, welchem das Recht zustebt, die ndtbigen Weisnngen zu
ertheilen. Anch der Eigentbfimer der Hanptbahn kann die Einsicht von
alien Theilen des Verbindnngsgeleises verlangen. Art. 2 Abs. 2 das.
Ffir Bescbadigungen der Hanptbahn ist der Besitzer des Verbindnngs-
geleises verantwortlich, wenn dieselben bei Bedienung dieses Geleises durch
ihn selbst, durch seine Angestellten oder durch die nngehorige Beschaffen-
heit des Verbindnngsgeleises oder des Betriebsmaterials derselben verur-
sacbt ist. Art. 12 daB. Wegen Verletzungen oder Todtungen, die beim
Ban oder Betriebe von Verbindungsgeleisen vorkommen, kommen in Be-
treff der Haftpflicht des Unternebmers die fur Eisenbahnen geltenden Be-
stimmungen zur Anwendung. Art. 13 das.
Das englische Recht gestattet jedermann, sei er Eigenthumer
oder Pachter des an eine Eisenbahn angrenzenden Terrains, auf
seinem eigenen oder mit Genehmigung des Eigentbfimers auf fremdem
Terrain Anschlfisse an die Eisenbahn herznstellen, und verpflichtet den
Eigenthumer der letzteren, an einer Stelle, an welcher ffir den Betrieb der
Hanptbahn dadurch keine Gefahr oder Storung erw&chst, die Anschluss-
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Dio rccbtlicbe Natur und das Recht der Privataaschlussgeleise.
weiche auf Kosten des Anschlus9unternehmers herzustellen. Das Anschluss-
geleise darf jedoch nicht parallel der Hauptbahn angelegt werden. Der An-
schlass kann nicbt verlangt werden an solchen Punkten, an welchen der
Eisenbabneigenthumer ein Spezialwerk herzastellen beabsichtigt, an nicbt
horizontalen Flachen, auf BrQcken and Tannels. Die Anschlassweiche
mass von Zeit zu Zeit nach den Dispositionen des Eisenbabneigenthumers
und unter seiner Leitung erneuert werden. Art. 76 der Railways Clauses
Consolidation Act vom 8. Mai 1845. 8 und 9 Vict. cap. 20.
Fur die Anscblussgeleise kommen nach dieser Gesetzesvorschrift ferner
die Bestimmungen der Railway Regulation Act vom 30. Juli 1842. 5 und
6 Vict. cap. 55 zur Anwendung. Hiernach bedarf es auch zur Eroffnung
des Betriebs auf diesen Geleisen einer vorgangigen Anzeige an das Handels-
amt (Board of Trade) behufs Prufung der Anlage und etwaiger Ge-
nehmigung des Betriebs. Zur Betriebsfflbrung auf dem Anschlussgeleiae
ist der Unternehmer der Hauptbahn nicht verpflichtet. 1st von dem Be-
triebe des Anschlusseigenthumers Gefabr fur das die Hauptbahn be-
nutzende Publikum zu befurchten, so kann das Handelsamt bestimmeo,
dass dieser Betrieb nach den Weisungen des Unternebmers der Hauptbahn
gefuhrt werde.
Die Bestimmungen in Betreff der Niveauuberfuhrung der Eisenbabnen
fiber 5ffentliche, Privatwege und Tramways finden auch auf Anscbluss-
geleise Anwendung.
Die Vergleichung der vorstehend dargestellten Gesetzgebungen zeigt,
dass in den s&mmtlichen hier in Betracbt gezogenen Staaten, mit alleiniger
Ausnahme Preussens, besondere Vorschriften bestehen, weiche die ord-
nungsm&ssige Herstellung der Anscblussbahnen und in grdsserem oder
minderem Maasse auch einen ordnungsmassigen Betrieb auf denselben zu
sichern bestimmt sind, mit anderen Worten, dass in diesen Staaten eine
besondere gesetzlicbe Regelung des Rechts dieser Bahnen nach ihrer tech-
nischen Seite fur nothwendig erachtet worden ist. Ebenso besteht auch
insofern Uebereinstimmung, als eine rechtliche Ordnung der wirthschaft-
lichen Verhaltnisse dieser Geleise wenigstens fur die Dauer ihrer Benutzung
im Privatinteresse einzelner Personen nirgends stattgefunden bat. Im
Uebrigen weichen aber diese Gesetzgebungen sehr erheblich von einander
ab. Wahrend das franzOsische Recht alle Anscblussgeleise als Eisenbahoeo
im rechtlichen Sinne ansieht und abgesehen davon, dass die nur auf einen
offentlichen Betrieb anwendbaren Bestimmungen fur die Dauer des Privat-
betriebs ausser Wirksamkeit bleiben, auch als solche behandelt, beruhen
die Gesetze der anderen Staaten auf der Auffassung der Anschlussgeleiae
alsAnlagen privatrechtlicher Natur. Dem entspricht es, dass die letzteren
zur Anlage solcher Geleise wenigstens prinzipiell nicht das Euteignungs-
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Die recbtliche Nattir uud das Recbt der Privatanschlussgeleis*.
487
recht gewahren, w&hrend in Frankreicb nach der in den gesetzlichen For-
men erfolgtea Erklarung des Sffentlichen Natzeas die Ausubang des Ent-
eignungsrechts za diesem Zwecke keinem Bedenkea unterliegt. Unerachtet
der Festbaltung des privatrechtlichen Cbarakters dieser Babnen verpflichtet
sowohl das schweizeriscne, wie das englische Recht die Eigenthfimer der
benachbarten Eisenbahnen, die Einmiindnng in ibre Babnen zn gestatten.
Die Verpflichtung des Unternehmers der Hanptbahn, seine Wagen zar
Be- nnd Entladnng aaf die Aoschlnssbaha Gbergehen zn lassen, besteht
nnr nach dem franz6sischen nnd dem schweizerischen Rechte. Endlich
weichen anch die Rechte der betreffenden Staaten anch in der Art, in
welcher far die sichere Konstraktion nnd den sicheren Betrieb der An-
sgfilussgeleise Fursorge getroffen ist, wesentlich von einander ab. Iq
Frankreich hat die Anffassung dieser Geleiae als wirklicher Eisenbahnen
folgerichtig dahin gefuhrt, dieselben den in dieser Beziebung fur die Eisen-
bahnen geltenden Bestimmnngen materieller Natur zn nnterwerfen. In
Oesterreich werden auf sie als fur Annexe der Hauptbahnen die fur
diese geltenden Betriebsbestimmnngen angewendet. Das englische Recht
bat einzelnen dieser Bestimmnngen Gultigkeit fur die Anschlnssgeleise
znerkannt. In der Schweiz besteht die Ffirsorge fur eine ordnnngsmassige
Konstrnktion deraelben in der Prufung des Projekts, in Oesterreich anch
der fertig gestellten Bahn durch sachverstandige Behorden, deren Geneh-
mignng es znr Banansfuhrnng nnd znr Inbetriebnahme bedarf.
Schon der Umstand, dass in den Gesetzen der sammtlichen hier in
Betracht gezogenen ansserdentscben Staaten die Regelung des Banes nnd
Betriebes der Privatanschlnssgeleise nach der technischen Seite bis zn einem
gewissen Grade fur angezeigt erachtet worden ist, weist daranf hin, dass
ein Bedfirfniss hierfur anznerkennen sein mOcbte. Und in der That
sprechen verschiedene Grunde dafur, derartige Anlagen nnd ihren Betrieb
nicht nnr derjenigen Kontrole zn Qberlassen, welcher alle anderen wirth-
schaftlichen Anlagen nnd Betriebe nnterstellt sind. Es soil keineswega
behauptet werden, dass es erforderlicb oder anch nnr zweckmassig sei,
diese Geleise den in dieser Richtnng fur die Eisenbahnen gegebenen Vor-
schriften, den Babnpolizeireglements, den Normen fur die Konstrnktion der
Eisenbahnen u. 8. w., allgemein zn nnterwerfen. Die Gefahren, welche ihr
Betrieb mit sich bringt, treten gegen die Gefahren des Betriebs der Eisen-
bahnen so sehr znruck, dass eine solcbe Maassnahme weit fiber das Ziel
hinausschiessen nnd diesen Anscblnssgeleisen eine unndthige nnd nach
andern Richtnngen schadlich wirkende Fessel anferlegen wurde. Gleich-
wohl ist aber nicbt zn verkennen, dass ihr Znsammenhang mit den Eisen-
bahnen, die Benntzung des Betriebsmaterials der letzteren auf den Anschluss-
geleisen nnd die ans dem Lokomotivbetrieb immerhin erwachsenden Ge-
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488 Die rechtlicbe Natur und das Recht der Privatanscblussgeleise.
fahren es rathsam erscheinen lassen, die PrufuDg der Bauprojekte vor der
Bauausfuhrnng and die Revision der vollendeten Anschlussanlage vor der
Inbetriebnahme durch eioe eisenbahnsachverstandige Be horde voroehmen zu
lassen, ebenso auch die Beaufsichtignng des Betriebs dieser Geleise den
EisenbahnaufsichtsbehGrden zn ubertragen. Das Bedfirfniss einer derartigen
Regelnng ist auch in Preussen in gleichem Maasse wie anderwarts hervor-
getreten. Wenn roan gleichwohl ohne eine bezugliche gesetzliche Regelang
bisher auskommen konnte, so erklart sich dies nnr daraus, dass die Ver-
waltung derjenigen Eisenbabnen, an welche der Anschluss erfolgen sollte,
bei Gestattang desselben sich eine Einwirkung anf die Anlage and den
Betrieb der Anschlassgeleise wenigstens im Wege des Vertrages sicherten.
Hierdarch wird aber nnr den Interessen der Hauptbabnen and auch nnr
in unvollkommener Weise Rechnung getragen. Die weitergehenden Offent-
lichen Interessen erfahren hierdarch gar keine Berucksichtigung.
Mit einer derart beschrankten gesetzlichen Regelang der Anlage and
der Beaafsichtigung des Betriebes der Anschlassgeleise dfirfle dem prak-
tischen Bedurfnisse genugt sein. Die Verleihung des Enteignungsrechts
fur alle Anschlassgeleise, wie solche in Preussen fur die Bergwerksbahnen
erfolgt ist, wurde sich flberdies gar nicht rechtfertigen lassen, da dieselben
nor Privatzwecken dienen, und nicht behauptet werden kann, dass fur den
Betrieb der dadurch angeschlossenen Etablissements so erhebliche Offent-
liche Interessen sprechen, dass dagegen die Privatrechte zuruckzutreten
batten. Anders verhalt es sich in dieser Beziehung mit der Verpflichtung
des Eisenbahneigenthumers, den Anschluss einer wirthschaftlichen Anlage
an seine Babn zn gestatten und dem Unternehmer des hergestellten An-
schlussgeleises seine Wagen zur Be- und Entladung auf dem letzteren zu
uberlassen. Es mag dahingestellt bleiben, ob es gerechtfertigt erscbeine,
die Verpflichtung zur Gestattung der Einmundung in die Eisenbahn dem
EigenthQmer der benachbarten wirthschaftlichen Anlage gegenuber mit der
Wirkung zu begrunden, dass dieser nun ohne Weiteres den Anschluss zu
verlangen und erforderlichen Falls zu erzwingen in der Lage sei, wie dies
nach dem in England und in der Schweiz geltenden Rechte geschehen
kann. Jedenfalls lassen sich nicht unerhebliche Grunde gegen die Er-
theilung eines so absoluten Rechts an den Anschlusssucher geltend
macben. Dagegen wurde ein Vorbehalt in der dem Eisenbahnunternehmer
zu verleihenden Konzessionen dahin, dass dieser zur Gestattung derjenigen
Anschlusse verpBichtet sei, welche staatsseitig fur zweckmassig und aUs-
fuhrbar erachtet werden sollten, kaum einem ernstlichen Bedenken begegnen.
Denn zweifelsohne wird der Zweck der Eisenbabnen in umso hoherem
Maasse erreicht, je grosser der Ereis derjenigen ist, welche von ihnen
Gebrauch machen konnen, und wurde sich daher eine Konzessionsbedingung
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Die rechtliche Natur und das Recht der Privatanschlussgeleise.
489
des bezeichneten Inhalts innerbalb des Rahmens der durch den Verkehrs-
zweck der Eisenbahnen gebotenen Konzessionsverpflichtungen des Unter-
nehmer8 bewegen. Ein praktisches Bedfirfniss fflr einen solchen Vor-
behalt lasst sicb jedoch kaom behaupten. Nach den in Prenssen ge-
wonnenen Erfahrungen sind von den Privatbahnverwaltnngen obne eine
konzessionsmassige Pflicht Privatanschlusse eber in zn grosser, als zn
geringer Anzahl angelegt nnd gestattet worden, und das sehr er-
hebliche Interesse, welches gerade die Eisenbahnen an der Gewinnung der
Transporte von nnd nach alien wirthschaftlichen Anlagen ibres Verkehrs-
gebietes haben, wird dieselben anch in Znknnft bestimmen, den Anschluss
derselben an ibre Geleise nicbt zu hemmen, sondern zn fdrdern. Bei der
Begrundung von Staatseisenbahnen kann ja von einem solchen Yorbehalte
ohnedies nicht die Rede sein.
Wenn hier fur Prenssen die gesetzliche Regelung der Verhaltnisse der
Privatanschlussgeleise in einem besch rank ten Umfange befurwortet ist, so
soil damit der Werth einer solchen Regelung durchaus nicht ubersch&tzt
werden. Es handelt sich dabei nicht etwa darnm, die Existenzbedingungen
solcher Geleise zu erleicbtern oder gar erst zu scbaffen, sondern vielmehr
im Wesentlichen nur um eine zweckmassigere und einheitlichere Regelung
der polizeilicben Aufsicht fiber ihren Baa nnd Betrieb. Dass aber eine
solche durch ein wirkliches praktisches Bedfirfniss geboten ist und namentlich
anch zur Beseitigung zahlreicher, zur Zeit bestehender Zweifel beitragen
wflrde, wird ein jeder, welcher vermoge seiner Interessen oder seines
Berufes bei der Anlage oder dem Betriebe dieser Geleise in irgend einer
Weise betheiligt ist, schon erfahren haben.
ArchiT fur Eittenbahuweseo.
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490
Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1886.
Die Giiterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1886
im Vergleich zu der in den Jahren 1885 und 1884.
Von
C. Thamer.
Die jetzt vorliegenden 20 B&nde der Statistik der Gfiterbewegung um-
fassen den Verkehr auf den deutschen Eisenbahnen in den 4 Jahren 1883
bis 1886. Die Ergebnisse des Jahres 1883 Bind, weil damals noch
mehrere grOssere Bahnverwaltnngen sicb an der Statistik nicht betheiligten,
in mancher Rich tang noch luckenhaft. Ein Vergleich derselben mit den
Ergebnissen der spateren Jahre wurde daher zn irrigen Schlussfolgerungen
fuhren. Da im Jahre 1884 mehrere grOssere Bahnverwaltnngen nicht im
Beginne, sondern erst im Laufe des Jahres der Statistik beigetreten sind,
so ist zwar anch das Ergebniss dieses Jahres nicht ganz vollst&ndig and
zu zuverlassigen Vergleichnngen geeigoet, doch sind die Differenzen im
Ganzen nicht erheblich. Bei den wenigen, in der Anmerkuug anf S. 597
des Archivs far 1886 namhaft gemachten Verkebrsbeziehungen, fur welche
die Statistik des Jahres 1884 nicht den Verkehr des ganzen Jahres um-
fasst, wird im Nachstehenden durch Vorsetzen des Zeichens * vbr die be-
treflfende Zahlenangabe auf die gedachte Anmerkang Bezag genommeo
werden. In den Jahren 1885 und 1886 hat, abgesehen von dem Hinzu-
tritt einiger kleineren Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung and dem
Ausbau neuer Strecken, eine wesentliche Veranderung in dem Geltungs-
bereich der Statistik nicht stattgefanden.
1. Gesammtverkehr
1886 1885 1884
To n nen
Der gesammte Guterverkehr umfasste . . . .113 614 975 11 1 200 231 M07 074 927
OiervoD entfielen auf den Verkehr:
im Inlaude ^96 624 535 93 460 4561 91 047 4124
mit dem Auslande 16 990 440 17 739 774* _1§027 514^
Von dem Inlandsverkehr blieben im engeren Lokal-
▼erkebr der einzelnen Verkebrsbetirke . . 38 514 150 37 418 200* #36 450375£
uod wurden im gegenseitigen Austausche der Ver-
kebrsbedrke befordert 58 110 385 56 042 256 54 597 037
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Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jabre 1886
491
1886 1885 1884
Tonmn
Void Auslandsverkebr kamen
aof den direkten Verkehr zwischen Deutech-
land und dera Auslande 15 479 676al 16 285 113$ M5 496 423
auf die Durcbfuhr von Ausland zu Ausland 1 510 763$ 1 504 661 * 531 091 $
Aus Deutschland ausgefuhrt wurden 9 513 464 9 772 281$ 9 801479$
Nach Deutschland eingefuhrt wurden .... 5 966 212 6 462 832 *5 694 943$
Bei Berucksicbtigung des Umstandes, dass
der Verkehr mit den Seebafen zu einem grossen
Theil den Verkehr mit dem uberseeischen Aus-
lande daretellt, und dass der bier nacbgewiesene
Empfang mit der Eisenbabn sich vielfach als Aus-
fnbr aus Deutecbland, der Versand mit der Eisen-
babn sicb als Einfuhr nacb Deutschland cbarakte-
risirt, betragt:
der Wecbselverkehr zwischen den deutscben Ver-
kehrsbezirken (mit Ausscbluss der Seebafen) 52 050 714 50 365 957 A 48 583 9544
der Verkebr der deutscben Verkebrsbezirke (aus-
schliesslicb der Seebafen) mit dem Auslande
(einschliesslicb der Seebafen):
in der Ausfubr:
a) Versand des deutschen Binnenlandes nach
dem Ausland 9 230 925 9 487 249 9 516 879
b) Empfang der Seebafen aus dem deutscben
Binnenland . . 3 601 147$ 3 239 114 3 127 837 £
zusaminen = 12 832 072£ 12 726 363 12 644 716$
in der Einfuhr:
a) Empfang des deutschen Binnenlandes aus
dem Ausland 5 560 899 5 751 501 5 144 892%
b) Versand der Seebafen nacb dem deutscben
Binnenland . . 2 458 523$ 2 437 184| 2 885 245
zusammeu 8 019 422$ 8188 685$ 8030 137^
die Durcbfuhr von Ausland zu Ausland, sowie
zwischen dem Auslande und den deutscben
Seebafen :
a) Durcbfuhr von Ausland zu Ausland . . 1510 763$ 1 504 661 *531 091$
b) Versand der Seebafen nacb dem Auslande 282 539$ 285 032$ 284 600$
c) Empfang der Seebafen aus dem Auslande 40^ 3 1 3 711 331 550 051
zusammen = 2 198 616 2 501 024$ 1 365 748
Bei den spateren AnsfuhrrjDgen wird der Verkehr der Seeh&fen io
der ebengedaebten Weise berficksichtigt werden.
Nach den befOrderten Mengen ordnen sich die eiozelnen Verkehre-
bezirke wie folgt:
33*
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No.
20
18
22
13
36
11
19
26
15
23
27
17
21
24
35
1
29
12
33
25
32
30
31
7
3
5
28
9
2
8
16
4
34
14
6
10
Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbabnen im Jabre 188G.
1. Lokalverkebr.
ueb veraenrsDezir as
Beforderte Mengen
in
Bezeichnung
1886
1885
Todikmi
1884
•> 351 179
%f OO I 1 IJ
4 414 1941
t tit 1 *»t £
•3 281 3171
O *OI vl if
Regierungsbezirk Magdeburg und Anbalt
« 490 907 i
1 4^C A%\ I
1 471 9*17
0 *t 1 1 JO 1
Rubrrevier der Provinz Westfalen . •
1 lfi7 ^841
q 17^ IRl
0 x 1 0 101
0 7QS
9 Q9R 9 IS1
^ 074 777
Konigreich Bayern, recbts des Rheins
9 ft 17 9HQ
<! OK £\)u
9 fil 1 7Q9 y
9 ^99 0/59 i-
Provinz Hannover, Braunschweig, Olden-
burg, Lippe (ausser den Hafen) . .
9 V7*» H71 I
0 <iQ «i 7C9 1
Regierungsbezirk Merseburg undTburingen
9 *»09 R7R
£ 0\J£ O 1 O
- 0.7.7 Ui?y j
9 4R1 RiO
Rbeinprovinzl.d. Rheins (ausser Saarrevier)
9 04 *» 2131
£ v* o £ i o 6
1 938 048
1 44^ 1901
Regierungsbezirke Breslau (ausser Stadt
1 894 7fil i
1 R7fi 909
l OIU £\J£
1 917 fi'W
Rubrrevier der Rheinprovinz ....
1 R79 'inM
I Of £ JUJfi
1 RQft OCA
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1 RQ*\ C0 1
1 Of O li£ l
1 40=1 71QI
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1 S10 1 97
1 ^9^ 4791
1 OHO t 1 i7{
Provinz Brandenburg (ausser Berlin) . .
1 108 888 A
1 1 V/O OOO 2
1 044 241
1 VHn £tO
1 071 721
Provinz Hessen-Nassau , Oberheasen und
988 220
1 021 212 1
1 081 979
Provinz Westfalen (ausser Ruhrrevier)
und Waldeck
Q70 lOR >
1 UUn O4o
f UO OifO
Konigreich Wurttemberg und Hobenzollern
Q99 7Q41
7J££
fifVi C7R
004 O lO
R71* R9Ci
Provinzen Osl- und Westpreussen (ausser
GQ9 796,1
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OcV* UU4 j
70ri IItI
IUcI 1U«I{
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COR 991 I
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*>82 191
V-tQ 1
JOJ OJOj
fi4R0711
OtO U( 1 J
Grossberzogthum Baden (ausser Mannheim)
UlO OUUn
4Cfi IRfil
400 loo .j
41 => 414
tOJ nit
Rheinprovinz recbts des Rheins (ausser
Rubrrevier, Rheinbafen und Kreis
149 9^R
O'ki £oo
9Q7 1 <»1
9QR RC7L
£»30 Ov 1^
Grossberzogthum Hessen (ausser Ober-
339 596
321 752$
•2^3 4191
£00 Y 1 4*9
327 288
297 502
£JO Ot^Y
Bayerisohe Pfalz (ausser Ludwigsbafcn)
313 846$
313 687%
"ti.1 7R1
O* l 1 00
Prov. Schleswig-Bolstein (ausser d. Hafen)
269 805
264 403
977 R71
Provinz Pomtnern (ausser den Hafen)
187 890 A
177 471
1 CQ 017'
Grhzgtb. Meckleuburg (ausser den Hafen)
178 067
187 613
1 CR i.'ili
1DP *Ot>§
Rheinhifen Duisburg, Ruhrort, Hocbfeld
152 497
132 950*
144 <>0O
100 295$ 99 190|
RR Q7R1
Ost- und westpreussiscbe Hafen . . .
70 378
90 705$
63 812$
28 658
30 386$
25 313$
28 1G6
28 397
8 617$
25 368$
13 522
9 241
Mannheim und Ludwigshafen ....
14 2864
16211$
12 884's
12 204$
9 6421
3 996%
Rostock, Liibeck, Kiel, Flensburg etc. .
8 096$
5 494
6 172$
7 744
4 152
5 444$
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Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1886.
493
2. Inland -Wecbsel verkehr (mit Aasschluss der Seehfifen).
No.
22
23
13
27
19
24
11
15
20
18
17
25
21
28
26
29
36
34
1
32
12
31
33
35
16
3
14
5
30
7
Des Verkehrsbezirks
Bezeichnun?
Im Yersand.
Rubrrevier der Provinz Westfalen . . .
„ „ Rheinprovinz . . . .
RegieniDgsbezirk Oppeln
Saarrevier
Regierungsbezirk Merseburg und Thuringen
Provinz Westfalen (ausser Rahrrevier) und
Waldeck
ProviDZ Hannover, Braunschweig, Olden-
burg, Lippe etc. (ansser den Hafen)
Regierungsbezirke Breslau (ausser Stadt
Breslau) and Liegnitz
Konigreicb Sscbsen
Regierungsbezirk Magdeburg und Anbalt
Provinz Brandenburg (ausser Berlin) . .
Rbeinprovinz rechts des Rbeins (ausser
Rubrrevier, Rheinh&fen und Kreis
Wetzlar)
Provinz Hessen-Nassau, Oberbessen und
Kreis Wetzlar
RbeiobSfen Duisburg, Ruhrort, Hochfeld
Rbeinprorinz links des Rbeins (ausser
Saarrevier)
Lotbringen
K5nigreicb Bayern recbts des Rbeins
Mannheim und Ludwigsbafen . . . .
Protinzen Ost- und Westpreussen (ausser
den Bafen)
Grossherzogthum Hessen (ausser Ober-
bessen) ....
Provinz Posen
Bayerische Pfalz (ausser Ludwigsbafen) .
Grossberzogtbum Baden (ausser Mannheim)
Konigreicb Wurttemberg uDd Hobenzollem
Stadt Berlin
Provinz Pommern (ausser den Hafen)
Stadt Breslau
Grossherzogthum Mecklenburg (ausser den
Hafen)
Elsass
Provinz Schleswig-Holstein
Beforderte Mengen
in
1886 i 1885 1884
12 769 462
6 914 437%
5 489 412*
2 826 485
2 553139%
2 318 098
1 920 5274
1 729 231%
1713 001
1 594 3224
12 668 8464
6 890 681
5 287 683
2 749 819
2 455 87 U
2 378 851*
1 597 897
1 705 664.J
1 564 007
12 251 563|
6 659 721
4 959 211
2 738 965
2 266 277%
2 303 778
1 747 6852l 1 814 309 «
1 603 9184
1 565 346%
1 536 224
1 502 931
1 299 499%
1 228 466
1 458 503%
1331907|
1317 821%
1410 637
1 274 896
1321104
1 206 475
1 425 883
1 102 9434
1 197 1304
1 192 813
1 171744
1 061 487
1 139 127
1080 137%
1 140 297
1004 868
1 052 386%
1 006 028
1096 57U
1002 393%
672 285
547 506*
530 408%
658 503 J
653 880
587 3824
581 6364
511369
503 402%
464 7424
314 073^
636 594$
582 105
534 899%
524 529
487 556A
496 621
390 347i
303 267
539 780%
563 929
537 681%
475 375%
498 919
546 482%
311327
286 4974
220 703
205 2414
185 383
178 4744
185 2644
171 484
157 220
184 6224
147 740%
I-
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494
Die GuteTbewegung aaf deutschen Eisenbahuen im Jabre 1886.
Des Verkehrsbezirks
Beforderte Mengen
in
No.
Bezeichnung
1 Qac
lOOO
lOOO
Tonnen
1 oo»
Im Empfang.
28
Rheinhlfen Duisburg, Rubrort, Hochfeld
4 985 2364
4 822 8394
4 24 1 484
23
Ruhrrevier der Rbeinprovinz ....
3 882 758A
3 719 1784
8 607 142
24
Provinz Westfalen (ausser Rubrreyier) and
3 373 067
3 332 831
3 354 1234
*
11
Provinz Hannover, Braunschweig, Olden-
burg, Lippe etc. (ausser den Hafen)
3 361 956
3 429 511*
3 483 580
26
Rheinprovinz links des Rheins (ausser
Saarrevier)
3 329 925^
3 196 1154
3 257 3364
16
3 310 4571
2 837 221
2 699 819
22
Ruhrrevier der Provinz Westfalen . . .
2 808 2864
2 781 764
2 736 4064
19
Regierungsbezirk Merseburgund Thuringen
2 428 440
2 382 963
2 282 468^
20
Konigreich Sachsen
2 399 374i
2 225 187
2 008 039
21
Provinz Hessen - Nassau , Oberbessen und
Kreis Wetzlar
2 253 016*
2 226 3044
2 131033k;
25
Rbeinprovinz rechts des Rheins (ausser
Ruhrrevier, Rbeinb&fen u. Kr. Wetzlar)
2 173 364
2 276 1284
2 359 213
15
Regierungsbezirke Breslau (ausser Stadt
1 927 3614
1 836 6924
1 780 711
18
Regierungsbezirk Magdeburg und Anbalt
1 894 725
1 906 714
1 988 3204
17
Provinz Brandenburg (ohne Berlin) . •
1874 455
1 691 244*
-
1 684 3704
36
Konigreich Bayern recbts des Rheins
1 532 127
1 499 807
1 347 765^
33
Grossherzogthum Baden (ausser Mannheim)
1 410 237
1 400 2724
1 354 4584
14
1 335 882
1 310 695
1 209 629
35
Konigreich Wurttemberg und Hobenzollern
1 249 087
1 162 646
1 113813
12
1 246 761 4
1 247 519
12406884
29
1 107 1104
1 072 9844
1 026 4284
30
966 285
991 205*
1 046 172
27
965 916*
882 7394
778 766
1
Provinzen Ost- und Westpreussen (ausser
907 298
859 490i
962 4054
31
Bayerische Pfalz (ausser Ludwigshafen) .
900 277
881 101
848 097
32
Grossberzogtbum Hessen (ausser Ober-
719 000
715 3294
724 840
34
Mannheim und Ludwigshafen ....
629 110*
592 2434
559 725
7
Provinz Scbleswig-Holstein (ausser den
523 088i
505 914
5510544
3
Provinz Pommern (ausser den Hifen)
409 070
382 584
447 272
13
365026*
400 5544
414 347
5
Grossberzogtbum Mecklenburg (ausser den
240 5364
2334114
264 690
Digitized by Google
Die Outer be wegung auf deutschen Eiaenbabnen im Jab re 1886. 495
3. EUenbahnverkehr der Seebafen.
No.
Des Verkehrsbezirks
Bezeichnung
Beforderte Mengen
in
1886 | 1885 | 1884
Tonnen
6
6
9
4
2
10
8
9
4
2
6
10
4.
Versanti* (Einfubr nacb Deutschland).
Rostock, Lubeck, Kiel, Flensburg etc. .
Ost- und westprenssiache Hafen . . .
Enipfaug (Ausfuhr aus Deutscbland).
Ost- und westpreussische Hafen . . •
Rostock, Lubeck, Kiel, Flensburg . . .
Wecbsel verkehr mit dem Ausla
720 043%
500 707$
497 768$
356 086
299 969
83 949
1208 069
785 043
565 090%
550 135
378 605
114 205
nde (mit A
708 898
477 8234
547 391
325 818
298 412
78 842
1 093 734%
688 934
505 845%
468 802
372 377%
109 420$
usschlass de
8038144
507 462$
611 473$
490 613$
396 893%
74 987 i
1 073 713$
675821
442 6604
456 320$
370 544$
108 777%
r Seebafen).
No.
Des Verkehrsbezirks
Bezeichnung
Beforderte Mengen
1886 | 1885 | 1884
Tonnen
13
22
27
15
23
26
29
36
34
30
20
33
it
21
35
25
Im Versandder deutscben Verkebrsbezirke.
RubrreTier der Provinz Westfalen . . .
Regierungsbezirke Breslau (ausser Stadt
Breslau) und Lie go it z
Hubrrevier der Rheinprovinz . . .
Rheinprovinz links des Rbeins (ausser
Konigreich Bayern rechts des Rheins
Mannheim und Ludwigsbafen ....
Elsass
Konigreich Sachsen
OroBsherzogtbum Baden (ausser Mannheim)
t^rovinz w esiiaien i&usser ivunrreTier^ uiiu
ProTinz HessenNassau, Oberbessen und
Kreis Wetzlar
Konigreich Worttemberg und Hobenzollern
Rheinprovinz rechts des Rheins (ausser
Ruhrrevier,Rbeinhafenund Kr.Wetilar)
2 344 103
2 213 052$
1 037 619
744 403^
541 176
487 683$
391 977%
242 693
165 274
159 443
124 201$
119 273
106 132
92 668%
75 3204
57 248$
i
2 218 577
2 264 595
1 162 470$
751 803$
706 538
533 868
392 432$
231 871$
130884$
162 219
131 132$
120 413
123 543*
80 863
70145
87 677
2 115 604$
2 172 389
1 179 162
751 281%
717 505
609 881$
379683
250125
161 553
188 057$
124 076
124 356
122 682$
79893%
72 1964
87 300
Digitized by Google
496 Die Guterbewegung auf deutscben Eisenbabnen im Jabre 1886.
No.
ues verae nrsoez i r k s
Bczeichoung
Befdrderte Mengen
in
1886 | 1885 | 1884
Tonnen
11
Provinz Hannover, Braunschweig, Olden-
burg, Lippe etc. (ausser den Hifen) .
55 2824
54 1824
77 5494
18
Regierungsbezirk Magdeburg und Anbalt
50174%
48 234
50 9014
31
• a r% * • m v ft a • * \
Bayensche Pfalz (auaser Ludwigshafen) .
44 583
42 794
49 2224
28
Rheinh&fen Duisburg, Rubrort, Hocbfeld
35 8294
35 904
41 640
19
V% * ft • ft 1 ft • •
Regierungsbezirk Mereeburg und Thurmgen
35 592
28 694
43 339
14
25 642
33 987|
29 107
32
Grossherzogth. Hessen (auaser Oberbessen)
22 508
17 213
20058
16
20 344 A
21 095|
23 680
1
Provinzen Ost- und Westpreussen (ausser
17 756%
17 0085s
15 015*
12
Provinz Posen
8 620%
9 451
19 007
17
Provwz Brandenburg (ausser Berlin) . .
7 464|
4 767J
5 7824
7
Provinz Schleswig-Holstein (ausser den
4 622
4 417%
5 2274
3
Provinz Pommern (ausser den Hafen)
185%
443%
401
5
Grossberzogthum Mecklenburg (ausser den
51
23
2014
im rjUijuaiiir uer aeuiscnon > orKenrs-
DezirKe.
20
1 672 479
1 593 343
•1 099 9574
36
* am mi ft ■ a
Konigreich Bayern reehts des Rheins . •
845 8594
814 567
749 7784
26
ft t • ft ft «v a ft s <•
Rheinprovinz links des Rheins (ausser dem
431 426
429 958
a * a sw\a
441409*
22
Ruhrrevier der Pronnz Westfalen . . .
279 629$
366 235
345 243
13
W • ft. * ft 1
264 271^
271 247
271 057%
16
244 83 1|
244 840
235 0074
17
Provinz Brandenburg (ausser Berlin) . .
216 056%
207 734
179 111
19
t\ ft i • ft ma t i m* *■ *
RepierungsbezirkMerseburg und Thurmgen
205 881
183 294%
152 819
30
186 275%
205 053
/>AJftj AAA
223 809
23
RubrreTier der Rheinprovinz
178 7524
268 756
2o3 2754
29
T il *
150079
192 747
182 1204
15
W> • I • ft tt ft t A» • ft. i
Regiorungshezirke Breslau (ausser Stadt
Breslau) und Liegnitz
138 557 '
145 634
161 8794
11
102 9934
113 100
126 1054
21
Provinz Hessen-Nassau, Oberhessen und
ftrt> • «rr ft
Kreis Wetzlar
102 2084
116 3544
73 445
35
WT •» • • a rm-r - 1 ft vw a a a
Konigreich Wurttemberg und Hohenzollern
83 2464
64 0404
62 552|
i ji
14
65 441%
9O3O0i
98 375
11
Provinz Hannover, Braunschweig, Olden-
burg, Lippe etc. (ausser den H&fen) .
56 191
50 749
36 662
18
Regierungsbezirk Magdeburg und Anbalt
47 019
43 726
21 792
1
Provinzen Ost- und Westpreussen . . .
43 2924 1
45 1874 ;
60 991*
Digitized by Google
Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbabnen im Jabre 1886. 497
No.
Dos Ye rkehrsbozirks
Bezeichnung
Beforderte Mengen
in
1886 1885 1884
To line n
24
Provinz Westfalen (ausser Rubrrener)
43 234
41 063
39 177
33
Grossherzogthum Baden (ausser Mannheim)
49 870
48 306 A
59 M2\
32
Grossherzogthum Hessen (ausser Ober-
bessen)
31 236
40 491
67 647%
34
Mannheim und Ludwigsbafen ....
29 822*
48 717*
54 477%
25
Rbeinprovinz rechts des Rheins (ausser
* >
Ruhrrevier, Rheinhlfen und Kreis
Wetzlar)
26 666*
29 404%
33 014
28
Rheinhafen Duisburg, Rubrort, Hochfeld .
24 267
37 601
43 205*
31
Bayeriscbe Pfalz (ausser Ludwigsbafen) .
22 195
35 501
41547
12
19 993
18 256
25 704
7
Provinz Scbleswig-Holstein (ausser den
2 913
3 778%
3 235*
5
Grossherzogthum Mecklenburg (ausser den
Hafen)
1 739
1 322%
1074*
3
ProTinz Pommem (ausser den Hafen) . .
1471%
1 193
1 376
5. Eiseubahnverkehr der Seeh&fen mit dem Auslande.
No.
Des Verkehrsbezirks
Bezeichnung
Beforderte Mengen
in
1886 | 1885 1884
Tonnen
Yeraand (Kin- bezw. Durchfuhr).
2
Ost- und Westpreussische Hafen . . .
128 607
127 648
103 297
9
65 690
65 577*
74 044*
8
59 329
66 219*
74 3414
4
Pommerscbe Hafen
24 282*
20 912*
2781U
6
Rostock, Labeck, Kiel, Flensbarg etc.
3 724
4 000*
4 401*
10
907
674*
704^
Empfang (Aus- bezw. Durchfuhr).
2
Ost- und Westpreussische Hafen . . .
284 004*
604 501*
440 047
8
71 283
60 944
68 772
4
28 186
23 849
18 8724
9
14 781
14 032
14 859*
6
Rostock, Lnbeck, Kiel, Flensburg etc. .
4 441*
5 710.1
5 766
10
2 617
2 294
1734
Digitized by Google
498 Die Goterbewegung auf deutscheu Eisenbahnen im Jabre 1886.
6. Vereand des Aaslandes.
Des Verkehrsbezirks
Beforderte Meugen
in
INO.
isezeicnnuni?
1886
1885 1 1884
Tonnen
64
2 977 557 *
2 750 093
2 163 855
59
597 4444
664 944
574 219*
61
440 555
578 3624
586 704*
60
434 107$
489 010
504 696
55
Oesterreicb (obne Bobmen, Galizien,
328 485*
365 562
380 362
51
279 787
292 210
226 780*
50
236 550
580 8884
490 207
52
198 533*
208 559*
218 838
53
177 334 *
213 138*
216 641*
58
149 613*
169 6904
188 454
56
89 20$
88 343
88 344*
57
v 1
43 312
44 142
40 4984
64
12 821
15 879
13 941
bo
553*
1545*
811
62
349
464
560*
7. EmpfaDg des
Anslandes.
Des Verkehrsbezirks
Beforderte Mengen
in
No.
Bezeicbnung
1886
1885
Tonncii
1884
61
2 058
1 991 654
1 879 382
55
Oesterreicb (obne Bobmen, Galizien,
1 511 327*
1422 891^
1 392 657*
54
1 199 848
1 208 248
1 205 755
56
1 020 977*
978 238*
1 052 332*
58
1011 797
1 177 010
1 346 335*
60
872 187*
1 035 092*
1 095 213
59
593 925
747 441
676 247
51
550 922
545 883
514 938
*w
oz
221 864
214 305
173089
57
186 285
174 523*
181 538*
53
179 3084
167 050
163 299
50
73 841
65 042
76 414*
64
30 562*
42 180
38 328*
62
1 5404
2 305
5 569*
63
242*
417*
380*
Digitized by Google
Die Gnterbewepung auf deutschen Eisenbahnen im J&hre 1886.
499
Die einzelnen Artikelgruppen des Waarenverzeichnisses (s. S. 343 ff.
des Archive von 1884) ordnen sich nach den beftrderten Mengen des
Geaammtverkehrs :
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Abgekurzte Bexeichnong.
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16
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58
45
18
2
29
Beforderte Mengen
in
1886 1 1885 | 1884
Ton u en
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358 041
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500 Die Guterbewegung auf dentschen Eisenhahnen im Jahre 1886.
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Die Gilterbewegung auf deatschen Eisenbahnoa im Jahre 1886. 501
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Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1886.
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1884
2 795 964
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1886
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1885
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1886
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1884
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1 241 421
1 518 045
Der st&rkste Vers and (nach den anderen deutschen Verkehrsbezirken
einschliesslich der Seebafen) fand statt:
an Weizen: 155 594 t (gegen 183 00372 t in 1885 und 244 776 t in
1884) aus V-B. 34 (Mannheim und Ludwigshafen), 93 01872 1 (gegen
68 9761/2 t in 1885 und 61 135^2 in 1884) aus V.-B. 1 (Ost und
Westpreussen) und 75 870^2 t (gegen 70 785 und 67 634) aus V.-B.
18 (Reg.-Bez. Magdeburg etc.);
an Roggen: 109 723 t (111289 und 100398) aus V.-B. 12 (Provuu
Posen), 77 991V2 t (62 7287a und 64 511) aus V.-B. 1 (Ost- und
Westpreussen) und 67 3257a t (62 1041/2 und 84 723) aus V.-B. 28
(Duisburg, Ruhrort, Hoehfeld);
an Hafer: 34 793 t (41 840 und 56 806 Va) aus V.-B. 28 (Duisburg,
Ruhrort, Hochfeld), 33 472 t (21 2907a und 6 95672) aus V.-B. 3
(Provinz Pommern) und 32 713 t (62 7287a und 64 511) aus V.-B. 1
(Ost- und Westpreussen);
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Die Oaterhewegunfj auf deatscben Eisenbahnen im Jahre 1886.
503
an Gerste: 56 072 t (42 898 und 49 4747? aus V.-B. 19 (Reg.-Bez.
Merseburg und Thuringen), 54 7287s t (6317172 ™d 52 950) aus
V..B. 18 (Reg.-Bez. Magdeburg etc.) und 398377s t (38 9087s ^
32 268) aus V.-B. 28 (Duisburg, Ruhrort, Hochfeld);
an Mais und Hulsenfrfichten: 45 1517s t (39 691 und 37 07*72) aus
V.-B. 19 (Reg.-Bez. Mereeburg und Thuringen), 30 810V2 t (35 8277s
und 31 0537s) aus V.-B. 18 (Reg.-Bez. Magdeburg etc.) und 23 3087s t
(HOOIV2 and 19 452V2) aus V.-B. 1 (Ost- und Westpreussen) ;
an Leinsaat: 18 4497a t (16 97872 und 15 2041/2) aus V.-B. 34 (Mann-
heim und Ludwigshafen), 10 956 t (9 367 und 9 7727a 0 aus V.-B. 1
(Ost- und Westpreussen) und 10 366 t (10 9127a und 9 4247a) »us
V.-B. 5 (Mecklenburg);
an Samereien: 7 491 t (6 8097a und 9 7697s) aus V.-B. 18 (Reg.-Bez.
Magdeburg etc.), 7 47972 t (5 763 und 4904) aus V.-B. 14 (Stadt
Breslau) und 5 2547a (5 285 und 6 7117a) aus V.-B. 19 Reg.-Bez.
Merseburg und Thuringen);
an Mublenfabrikaten: 85 1987* t (76 2057a und 87 5667a) aus V.-B.
11 (Provinz Hannover etc.), 67 505 t (68 6837a und 59 0037a) aus
V.-B. 20 (K5nigreich Sachsen) und 62 959 t (73 009 7'2 und 80 87272)
aus V.-B. 16 (Berlin);
an Kartoffeln: 117 128 t (118 018 und 99 969) aus V.-B. 18 (Reg.-Bez.
Magdeburg etc.), 95 553 t (91 780 und 105 537) aus V.-B. 17 (Provinz
Brandenburg) und 59 692 Va t (33 168 und 35 171) aus V.-B. 12
(Provinz Posen);
an Spiritus: 63 912 t (66 8547a und 70 8927a) aus V--B- 1? (Provinz
Brandenburg), 52 5417a t (44 1767a und 36 4837a) aus V.-B. 12
(Provinz Posen) und 33 516 t (31 7471 2 und 28 7987s) aus V.-B. 19
(Reg.-Bez. Merseburg und Thuringen);
an Ruben: 54 813 t (50 194 und 96 521) aus V.-B. 19 (Reg.-Bez. Merse-
burg und Thuringen), 53 074 t (57 8437s und 55 493) aus V.-B. 18
(Reg.-Bez. Magdeburg etc.) und 41 2961/2 t (43 526 und 53 806 72)
aus V.-B 15 (Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz);
an Rubensyrup: 21 38072 t (219887s und 17 411) aus V.-B. 19 (Reg.-
Bez. Merseburg und Thuringen), 20 029 t (12 563 und 12 3627s) aus
V.-B. 18 (Reg.-Bez. Magdeburg etc.) und 12 6757s (16 1377s und
121707s) aus V.-B. 11 (Provinz Hannover etc.);
an Rohzucker: 146 318 t (111 573 und 151 353 aus V.-B. 11 (Provinz
Hannover etc.), 83 348 t (90 9177, und 105 223Vs) aus V.-B. 19
(Reg.-Bez. Merseburg und Thuringen) und 45 7917s t (39 6947s und
42 8417s) aus V.-B. 1 (Ost- und Westpreussen);
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504 Die Guterbeweguog auf deutscben Eisenbabneu im Jabre 1886.
an raffinirtem Zucker: 54 051 t (53 785 und 55 608) aus V.-B. 18
(Reg.-Bez. Magdeburg etc.), 33 495 t (31 317Va and 28182) aus V.-B.
31 (Pfalz) und 30 0491 2 (26 830 und 22 846) aus V.-B. 15 (Reg.-Bez.
Breslau und Liegnitz);
an Dungemitteln: 158 522 V2 t (154 004*0 und 147 362 V2) aus V.-B.
18 (Reg.-Bez. Magdeburg etc.), 58 0861 2 t (49 239V'2und 49 182) aus
V.-B. 11 (Provinz Hannover etc.) und 52 533 t (60 020 und 59 967)
aus V.-B. 16 (BerliD);
an Pferden: 27 140 St. (31 260 und 29 651) aus V.-B. 16 (Berlin),
26 377 St. (32 175 und 32 608) aus V.-B. 1 (Ost- und Westpreussen)
und 15 530 St. (17 745 und 14 586) aus V.-B. 11 (Provinz Hannover etc.);
an Rindvieb: 160914 St. (144 172 und 140 552) aus V.-B. 11 (Provinz
Hannover etc.), 118 954 St. (108 729 und 105 231) aus V.-B. 1 (Ost-
und Westpreussen) und 110 894 St. (103 611 und 103 262) aus V.-B.
17 (Provinz Brandenburg);
an Schafen: 345 596 St. (282 951 und 261 846) aus V.-B. 16 (Berlin),
275 017 St. (236 755 und 238 306) aus V.-B. 1 (Ost- und West-
preussen) und 202 099 St. (145 791 und 152 315) aus V.-B. 12
(Provinz Posen);
an Schweinen: 608 212 St. (569 134 und 574 869) aus V.-B. 11 (Pro-
vinz Hannover etc.), 588 518 St (623 126 und 618 837) aus V.-B. 1
(Ost- und Westpreussen) und 354 680 St. (380 477 und 384 642) aus
V.-B. 12 (Provinz Posen);
an Geflugel: 847 650 St. (691 186 und 558 210) aas V.-B. 1 (Ost- und
Westpreussen), 693 658 St. (563 124 und 417 931) aas V.-B. 12
(Provinz Posen) und 321 858 St. (228 780 und 229 089) aus V.-B. 16
(Berlin).
Der starkste Empfang von den anderen deutscben Verkehrsbezirken
einschliesslich der Seebafen fand statt:
an Weizen: 95 722 t (80 772V2 und 68 783) im V.-B. 20 (Konigreich
Sachsen), 81461 t (83 122 und 90 23lV2) im V.-B. 33 (Baden) uud
72 533Va t (84 m1,, und 93 519) im V.-B. 35 (Wurttemberg etc.);
an Roggen: 99 471,/2 t (86 170 und 85 195 im V.-B. 20 (KOnigreich
Sachsen), 06 347 t (86 3921 /, und 94 420) im V.-B. 11 (Provinz
Hannover etc.) und 43 734 t (43 399^ und 32 238V2) in V.-B. 14
(Stadt Breslau);
an Hafer: 78 699]/2 t (57877 und 37 856) im V.-B. 16 (Berlin), 22 7801 2 t
(22 702 l}2 und 27 507 1/2) im V.-B. 22 (westf. Ruhrrevier) und
21 042 7', t (19 048V2 and 23 335V2) im V.-B. 23 (rhein. Ruhrrevier);
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Die Goterb«wegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1886. 505
an Gerste: 45539 t (48 065 and 49 3237a) im V.-B. 11 (Provinz Han-
nover etc.), 28 295V2 t (29 193,/2 and 28 692) im V.-B. 22 (westf.
Rnhrrevier) nnd 25 457 t (25 909 and 16 902) im V.-B. 35 (Wurttem-
berg etc.);
an Mais und Htilsenfruchten: 36 3941/2 t (88 559 und 37 358 im
V.-B. 11 (Provinz Hannover etc.), 21 043l/2 t (19 874 nnd 16 963V2)
im V.-B. 24 (Provinz Westfalen) nnd 20 197 t (19 013 nnd 17 7197a)
im V.-B. 22 (westf. Rnhrrevier);
an Leinsaat: 9 321,/2 t (9 5987a und 8«2l72) im V.-B. 35 (Wurtiem-
berg), 9 071 t (8 40772 nnd 7 972) im V.-B. 17 (Provinz Brandenburg)
und 8 864 72 t (9 354 und 7 785l/2) >u V.-B. 33 (Baden etc.);
an Samereien: 3 361 t (2 221 und 2 5127a) »n V.-B. 15 < Reg.-Bez.
Breslau und Liegnitz), 3 354 t (3 6041/2 und 4 330) im V.-B. 11 (Pro-
vinz Hannover etc.) und 3 020 t (5 23373 und 3 261) im V.-B. 14
(Stadt Breslau);
an Muhlenfabrikaten: 65 2047a t (67 256 nnd 58 9497a »» V.-B. 19
(Reg.-Bez. Merseburg uud ThQringen), 61 237,/2 t (60 99972 und
61 37172) <m V.-B. 16 (Berlin) und 50 770 t (46 983 und 40 9437a)
im V.-B. 36 (Kflnigreirh Bayern);
an Kartoffeln: 96085 t (92 3797a und 85 9937a) im V.-B. 23 (rbein.
Rnhrrevier), 92 1277-2 t (82 2657a und 68 215) im V.-B. 16 (Berlin)
und 72 951 t (55 131l/2 47 094) im V.-B. 17 (Provinz Branden-
burg);
an Spiritus: 54 176 t (55 6887'2 uud 50 04572) im V.-B. 16 (Berlin),
38 478V2 t (38 9487a nnd 31 9481;2) im V.-B. 14 (Stadt Breslau)
und 29 5857a t (27 91272 und 26 81172) im V.-B. 19 (Reg.-Bez.
Merseburg und Thfiringeii);
an Ruben: 64 3987a t (66 189 und 70 923) im V.-B. 11 (Provinz Han-
nover etc.), 43 1377a t (43 144 und 65 711) im V.-B. 18 (Reg.-Bez.
Magdeburg etc.) und 39 80072 t (43 144 uud 65 711) im V.-B. 19
(Reg.-Bez. Merseburg und Thuringeu);
an Rubensyrup: 18 8987a t (24 931 und 23 462) im V.-B. 18 (Reg.-Bez.
Magdeburg etc), 17 41572 t (9 095 und 8 620) im V.-B. 11 (Provinz
Hannover etc.) und 11 451l/2 t (7 7787a u. 8 932) im V.-B. 33 (Baden);
an Rohzucker: 84 4607a t (90 817 und 125 4997a) im V.-B. 18 (Reg.-
Bez. Magdeburg etc.), 49 9347a fc (46 6117a und 36 9527a) im V.-B.
31 (Pfalz) und 36 2817a (28 494V2 und 29 417) im V.-B. 26 (Rbein-
provinz links des Rheins);
an raffinirtem Zucker: 33 431 t (32 245 und 27 7877a) im V.-B. 36
(Bayern), 23 256 t (21 052 und 20 532) im V.-B. 20 (Kftnigreich
Sachsen) und 15 2737a t (12 7487a und 15 7307a) im V.-B. 16 (Berlin);
Archit fur BU«b*uow«««. 1887. 34
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506
Die Guterbewegung auf deutacben Eisenbahnen im J ah re 1886.
an Dungemitteln: 102 873V2 (98 77072 und 109 765) im V.-B. 11
(Provinz Hannover etc.), 84 474 t (89 37272 ™d 83 8O8V2) im V.-B.
17 (Provinz Brandenburg) und 75 927 t (74 40572 und 86OI972) im
V.-B. 19 (Reg.-Bez. Merseburg und Th&ringen);
an Pferden: 36 657 8t. (38 660 und 37 383) im V.-B. 16 (Berlin),
17 093 St (16 288 und 15 497) im V.-B. 11 (Provinz Hannover etc.),
15 178 (12 224 und 11 879) im V.-B. 19 (Reg.-Bez. Merseburg und
Thuringen);
an Rindvieh: 306 036 St (277 262 und 262 845) im V.-B. 16 (Berlin),
114 185 St (95 984 und 89 726) im V.-B. 23 (rhein. Ruhrrevier) und
92 420 St (73 428 und 69 046) im V.-B. 20 (KOnigreich Sachsen) ;
an Schafen: 749 799 St. (643 354 und 664 731) im V.-B. 16 (Berlin),
327 114 St. (273 508 und 268 832) im V.-B. 26 (Rheinprovinz links
des Rh.) und 136 959 St. (104 360 und 69 020) im V.-B. 20 (KOnig-
reich Sachsen);
an Schweinen: 762 434 St (773 523 und 785 922) im V.-B. 16 (Ber-
lin), 422 892 St. (415 590 u. 341 242) im V.-B. 17 (Provinz Branden-
burg) und 279 039 St (282 824 u. 283 352) im V.-B. 23 (rbein.
Ruhrrevier) ;
an Geflflgel: 1 112 002 St (981 138 und 753 957) im V.-B. 16 (Berlin),
501716 St (334 596 und 306 639) im V.-B. 17 (Provinz Branden-
burg) und 151 536 St (91 064 und 73 278) im V.-B. 20 (KOnigreich
Sachseu).
Der st&rkste Lokalverkehr (Verkehr innerhalb eines einzelnen Ver-
kehrsbezirkes) fand statt:
an Weizen: 97 8467., t (112 635 und 101 870) im V.-B. 36 (Bayern),
85 417V2 t (87 3%72 und *65 76572) im V"B- 20 (KOnigreich Sachsen)
und 63 50972 t (54865 und 50 050) im V.-B. 11 (Provinz Hannover etc.);
an Roggen: 86 982 t (95 04072 und *78 74472) im V-'B- 20 (KOnig-
reich Sachsen), 32 387 t (29 689 und 29 638) im V.-B. 1 (Ost- und
Westpreussen) und 32 28972 t (30 697 und 32 469) im V.-B. 11 (Pro-
vinz Hannover etc.);
an Hafer: 34 207 t (37 513 u. 36 757) im V.-B. 36 (Bayern), 29 12772t
(28 06772 und • 19 43372) im V.-B. 20 (KOnigreich Sachsen) und
26 121 t (24 04772 und 18 531) im V.-B. 11 (Provinz Hannover etc.);
an Gerste: 119 49472 t (107 664 und 119 42772) im V.-B. 36 (Bayern),
74 71272 t (58 66272 und 52 942) im V.-B. 18 (Reg.-Bez. Magde-
burg etc.) und 65 885 t (60 030Vs und 61 191) im V.-B. 19 (Reg..
Bez. Merseburg und Thuringen);
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Die Gnterbewegung auf detitschen Bisenbabnen im Jahre 1886.
507
an Mais und Htilsenfruchten: 23 862V2 t (26 147V2 und * 153167?)
im V.-B. 20 (Konigreich Sachsen), 17 406 t (17 548 und 15 699V2)
im V.-B. 19 (Reg.-Bez. Merseburg and Thfiringen) und 16 910 t
(25 494V2 und 17721) im V.-B. 36 (Bayern);
an Leinsaat: 16 927 t (15 485 und 11 929) im V.-B. 26 (Rheinprovinz
links des Rheins), 11 709V2 t (12 17972 und 11 272V2) im V.-B. 32
(Grossherzogthum Hessen etc.) and 6 416 t (7 402 und *5 294) im
V.-B. 20 (Konigreich Sachsen);
an Samereien: 3 26372 t (3 214 und 3 6IIV2) im V--B. 18 (Reg.-Bez.
Magdeburg etc.), 2 550 t (3 1387'2 und 3 356) im V.-B. 19 (Reg.-Bez.
Merseburg und ThQringen) und 2 478 t (2 683 und 1 70772) im V.-B.
12 (Provinz Posen);
an Muhlenfabrikaten: 165 38772 1 (160 600 und M08 089) im V.-B. 20
(KBnigreich Sachsen), 79 392 t (81 753 und 80 53372) im V.-B. 36
(Bayern) nnd 70 39772 t (70 407 und 69 550) im V.-B. 11 (Provinz
Hannover etc.);
an Kartoffeln: 65 952 t (51 749V2 und 64 79872) im V-B- 17 (Provinz
Brandenburg), 33 126 t (20 66472 und 28 807) im V.-B. 12 (Provinz
Posen) und 29 17272 (24 396 und 20 64l7'2) im V.-B. 20 (Kdnigreich
Sachsen) ;
an Spiritus: 27 102 t (29 89072 und 30 829) im V.-B. 19 (Reg.-Bez.
Merseburg und Thuringen), 24 844V2 t (22 447 und 16 53972) im
V.-B. 12 (Provinz Posen) und 15 853 t (14 884 und s10 52972) im
V.-B. 20 (Kdnigreich Sachsen);
an Ruben: 290 979 72 t (342 348 und 442 508 72) im V.-B. 18 (Reg.
Bez. Magdeburg etc.), 278 36lV2 t (269 032 72 und 343 907) im V.-B.
15 (Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz) und 277 363V2 t (235 967 und
293 701) im V.-B. 26 (Rheinprovinz links des Rheins);
an Rubensyrup: 35 10072 t (39 499 und 32 06972) im V.-B. 18 (Reg.-
Bez. Magdeburg etc.), 28 111 t (27 47279 und 29 760) im V.-B. 11
(Provinz Hannover etc.) und 11 156 t (12 69472 und 9 952) im V.-B.
15 (Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz):
an Rohzucker: 194 596V2 t (192 29372 und 181 76972) im V.-B. 18
(Reg.-Bez. Magdeburg etc.), 37 77672 t (54 0077? und 52 2227?) im
V.-B. 11 (Provinz Hannover etc.) und 34 765 t (30 9627? nnd 22 2397?)
im V.-B. 26 (Rheinprovinz links des Rheins);
an raffinirtem Zucker: 15 69372 t (16 58172 u°d 20 2437?) im V.-B.
18 (Reg.-Bez. Magdeburg etc.), 9 860 t (9 169 und 8 993) im V.-B.
15 (Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz) und 9 1937? t (8 432 und 7 024)
im V.-B. 11 (Provinz Hannover etc.);
34*
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508
Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jabre 1886.
an Dungemitteln: 252 846 t (277 872Vs nnd 251 789 72) im V.-B. 18
(Rejf.-Bez. Magdeburg etc.), 74 459 t (72 553l/2 und 64 472V2 im
V.-B. 21 (Provinz Hessen-Nassau etc.) und 56 640 !/« t (56 022 und
70 777V2) im V--B- 11 (Provinz Hannover etc.);
an Pferden: 22 176 St. (20768 und 21921) im V.-B. 36 (Bayern),
11 872 St. (11154 nnd 9 684) im V.-B. 11 (Provinz Hannover etc.)
und 11 496 St. (10 765 und 12 670) im V.-B. 1 (Ost- und West-
preussen).
an Rindvieh: 456 758 St. (435 297 und 444 480) im V.-B. 36 (Bayern),
171 975 St. (163 779 und 171 920) im V.-B. 35 (Wurttemberg etc.)
und 131391 St. (125 736 und * 82 101 im V.-B. 20 (KOnigreich
Sachsen) ;
an Schafen: 89 772 St. (73 549 und 83 12(J) im V.-B. 36 (Bayern),
60 532 St. (43 528 und 38 937) im V.-B. 11 (Provinz Hannover etc.)
und 50 904 St. (37 963 und 39 918) im V.-B. 18 (Reg.-Bez. Magde-
burg etc.);
an Scbweinen: 535 352 St. (558 845 und 423265) im V.-B. 46 (Bayern),
269 441 St. (251 957 und * 164 558) im V.-B. 20 (KOnigreich Sach-
sen) und 237 321 St. (220 961 und 172 488) im V.-B. 1 (Ost- und
Westpreussen);
an Geflugel: 307 958 St. (233 142 und M80412) im V.-B. 20 (KOnig-
reich Sachsen), 257 953 St. (272 229 und 184 858) im V.-B. 36
(Bayern) und 149 164 (121 321 und 140 502) im V.-B. 1 (Ost- und
Westpreussen).
Der Verkehr zwischen den deutschen Verkehrsbezirken (ausschl.
der Seehafen) und dem Auslande (einschl. der deutschen Seehafen) war
in der Ausfuhr:
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1884
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18 949:
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3 621.1
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Die Guterbewegung auf deutschen EUenbahnen im Jahre 1886.
509
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Haisund Hul-
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Leinsaat
Samereien
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kate. .
Kartoffeln
Spiritus .
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Zucker .
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Versand
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Empfang
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Zu-
Starkster Versand nach dem Auslande
(Empfang und Versand dor deutschen Seebafeu
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Auslande
mis
Deutsrb-
land
sainmen
1 ftft<?
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1884
aus dem
Verkehrsbezirk
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Bezeichnung
1886
4 440.J
39 184
43 624 h
1 A 1 A 1
1 414.1
1 1Q1 I
1 133
Bayern
1885
3 82l!
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1884
8 250!
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Rbeinprovim 1.
1886
17 286!
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48 902
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5 190
M
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1885
12 337
25 282. l.
37 619!
1 552!
1 077!
2 4234
M
Bayern
1884
13 475
28 509.1
41 984.1
1 1 OA
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1 203
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WQrttemberg
1886
1 524 !
26 577. V
28 102
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14
Breslau'
1885
1 344
25 166.1
26 510.1
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Tburingen
1884
1311
25 176
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1886
7 642
11657
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Magdeburg
1885
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1884
7 893
11 OOli
18 894.1
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Hessen
1886
19 591
66 866A
86 457.;
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6 386
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1885
14 sm
64 720
79 5371
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1 451
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Hannover
1884
16 5872l
69 412!
86 000
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614 i 2*
Westfalen
1886
54 230
82 854
137 084
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4 919
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Kbeinprovtnz 1.
1885
27 449.1
69 644 .V
97 094
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1884
36 693J
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1886
10 408 A
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Breslau
1885
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Sachsen
1884
11 202\
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1 91 .
Kbeinpru\iui 1.
1886
13 630
12 538
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7 898!
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4 888!
1H
Magdeburg
1885
14 955
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1 500
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1884
16 006
7 680
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1 211£
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2 863!
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1886
2 790
5 173.1
7 963!
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1885
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1884
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Hannover
1885
9 326.1
170007!
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1 922!
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13
Reg.-Bet. Oppeln
1884
40 671
224 614
265 285
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2 989!
6 613
Rbeinprovlnx 1.
1886
20 837.1
52 657
73 494!
8 275
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M
Pfali
1885
17 726!
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58 764
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Rbeiuprovinc L
1884
27 636
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83 780!
1 370
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Baden
1886
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16 733!
14 754
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18
Magdeburg
1885
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6 543
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Reg.-Bei. Oppeln
1884
47 174
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78 140!
S t u
32 105
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2 287
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1886
6 723
25 382
1 095
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Rbelnprovinz L
1885
6 383
31 608
37 991
1 569
1 640
2 851
11
Hannovar
1884
6 391
25 952
32 343
743
1388
188
Si
rhein. Ruhrrevler
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510
Die Guterbewegung auf deutscben Eisenbabnen im Jahre 1886
Rindvieh
Scbafe .
Schweine
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Jahr
Versaod
nach dem
Auslande
Empfang
der
Ne»hafen-
stationen
aus
Deutsch-
1
Zu-
sammen
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(Empfang und Vert
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1886 | 1885
Stuck
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dem Auslande
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Stuck
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Bezeichnuug
1S86
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W&rttemberg
188t
19 454
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2 289
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Rheinprovinx 1.
1884
31204
125 471
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678
1 585
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33
Baden
18 St.
761 736
346 843
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355 056
326 917
oo4 774
26
Rbetaprovinz L
608 103
338 556
114 185
53 395
Oil EOT
35
Wurttemberg
18R4
846 769
428 157
70 203
32 057
OO coo
11
Hannover
1886
8 323
423 781
432 104
2 597
7 314
7 218
33
Badeu
1885
12 660
472 630
485 290
2 263
1 136
12 012
26
Rheinprorinc 1.
1884
26 474
610 620
637 094
833
758
739
35
Wii rttemberg
1886
31054
56 722
87 776
15 821
20 428
38494
35
Wurttemberg
1885
76 420
55 378
131798
10 373
18 846
7 684
11
Hannover
1884
53 147
60 614
113 761
1 804
2 071
1
32
Hotsen
Die Einfuhr nach Deutscbland betrng:
Versand
Empfang
der
Zu-
Starkster Empfang aus dem Auslande
Seehi/en-
(Veraand und Empfang der deunchen tipehifen
Jahr
aus dem
atattonea
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Kesrhloaaen
)
Auslande
n*eh
Deutech-
sammen
nach dem
land.
1886
1885
1884
Verkebrsbezirk
Tonnea
T o a a ea
*
Bezeichnunif
vy eizen
1886
58 9184
36 989*
95 908
30304
27 308*
46 099
36
Bayera
1885
103 247*
54 749
157 996*
16 319
39 325
24 624
20
Roggen . .
1884
147 738*
72 565
220 303*
2 821*
5 695
7 892
26
RaeinproTlaz L
1886
55 342
56 596
111938
40 266*
35 597*
57 070
13
Reg-Bea. Oppria
1885
81 508*
91419
172 927*
4 877
10 190*
20098
26
RaelaproTias L
1884
126 741*
136 619*
263 361
3 589
12 821
8 561*
29
Lothrin^ea
Hafer . . .
1886
22 056
41 342
63 398
8 932
12 235*
2 632*
20
Sacheea
1885
46 839*
40516*
87 356
3315
7 799*
13 982
16
Berlin
Gerste . . .
1884
56 389*
90 592
146 981*
2 155
6 792*
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Brealaa
1886
151 938*
39111*
191 050
73 924
90 099
70 997*
36
Bayera
1885
202 595*
42 140*
244 736
32 539
34 191
24 830*
20
1884
167 266*
55 977*
223 244
15 143*
22 544
23 369*
16
Berua
Mais und Hul-
senfruchte .
1886
103453
60 880 \
164 333*
23 707*
21038
18 711
36
Bayera
1885
101 493*
65 902
167 395*
12 921*
17 096*
11 785
16
Berlin
1884
116 571
65050
181 621
11763
13 279
8490
20
Sachaea
Leinsaat . .
1886
18 469*
15 916*
34 386
4 877
5197*
10 331*
U
Brealau
1885
22 341*
14 262
36 603*
4 430*
6 844*
9 271*
26
RbtinproTiaa L
1884
33 994
17 588*
51 582*
3 245*
2 651
2 273
20
Sachaea
Samereien
1886
11 898*
6 881
18 279*
3 710*
2 337
3 596
U
Brealao
1885
10 278*
6 436
16 714*
1 158
933
653
80
Sacbiea
1884
11 877*
12 211
24 088*
1098
1303*
1372
36
Bayera
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Die GuterbeweguDg auf deutscben Eisenbahnen im Jahre 1886. 51 1
Jahr
Empfang
aus dem
Auslande
Veraand
der
Soehafen-
•tationen
nach
Deutscb-
land
Zu-
aammen
Stftrlf^tpr Rmnfincr »nc *
(Versand and Empfang der de
ausgeechlosaen
1886 | 1885 | 1884
em Auslande
utachen 8oehafen
)
nach dem
Verkehrsbezirk
d
BezeicbnunR
Miiblenfabri-
kate . .
1886
82 848 A
62 3214
145 170
16 364 A
10 320i
8 194
26
Rheinprovlna I
1885
67 995
61 613
129 608
10097
7 6674
6076
1
Oat- u. Weatpr.
1884
76 950
63 0914
1400414
9 3164
6 1714
4 109
12
Poien
Kartoffeln . .
1886
8 208|
3 829
12 0374
3 381
5 401 A
5 414
26
Rbeinprorint L
1885
16 0444
2 737
18 7814
1 159
974
8804
36
Bayern
1884
14 79oj
2 836
17 626A
939
3 232
4170
23
rhein. Ruhrrerier
Spiritus
1886
4 2274
46 1554
50 383
1 8724
9344
1824
U
Bre»Uu
1885
3 525
82 468
oo wo
1 237
456 1
180
1
Oit- u. Westpr.
1884
18744
25 7544
27 629
3214
5554
538
26
*
RhciuproTina L
Ruben . . .
1886
5 6924
3 549
9 2414
1 631
528
1 2944
20
1885
8 5664
4 018
12 5844
1 470
2 655
1 1294
35
Wurttemberg
1884
8 992
3 091
12 083
6204
964A
550
33
Baden
Rubensyrup .
1886
103
7804
8834
60
554
30
26
Rbeinprovins L
1885
1544
19424
2 097
15
834
*
23
rhein. RnhrreTier
1884
5484
1 166
17144
11
28
30
EUa«
Rohxncker .
1886
44 1804
2 624
46 8044
42 9854
33 824
42 7154
20
Saehsen
1885
44 9204
3816
48 7364
1020
9 4024
30 418
32
Hessen
1884
73 2874
3 7864
77 074
107
1595
74
36
Bayern
Raffinirter
Zucker . .
1886
5614
3 141
3 7024
166
1894
221
30
Elsas*
1885
952
2 461
3 413
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222
29
Lothringen
1884
1664
3 694
5 358
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13
Reg.-Bea. Oppalo
Duogemittel .
1886
57 726
222 324
280 050
9 644
9 9194
10 8054
26
RheinproTlna L
1885
59 4924
196 1424
255 635
8 0924
9 038
8 4584
20
8achaen
1884
54 607
234 4114
289 018A
7 156 1 4 5714
8 t fi c k
5 7044
13
Reg.-Bea. Oppaln
Pferde . . .
1886
28 677
23 504
47 181
9 040
4 915
4 195
26
KbeiuproTini 1.
1885
18 257
24 719
42 976
3 978
3 699
3 059
23
rhein. RnhrreTier
1884
19 574
19 355
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1878
2 009
1 643
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BerUn
Rindvieh . .
1886
44 190
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1885
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1886
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1885
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1884
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512
Die Guterbcwegung auf deutschen Eisenbabnen im Jahre 1886.
Ceber die Durchfuhr von Ansland zu Ansland nnd zwischen dem Aus-
lande nnd den dentschen Seeh&fen giebt die nachstehende Ueber8icht Aufschluss.
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Die Guterbewegung auf deutschea Eisenbabnen im Jahre 1886.
Der starkste Vers and nach den deutschen Verkehrsbezirken (einschl.
der Seeh&fen) fand statt
in den Auslands -Verkehrsbezirken:
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Schweiz
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Schweiz
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Luxemburg
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Holland
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Schweiz
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Polen
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Belgien
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Schweiz
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4 365
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Schweiz
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Belgien
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Oesterreicb, ohne Galizieo, Ungarn, Bohmen
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Polen
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Oesterreicb, ohne Galizien, Ungarn, Bohmen
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157 991
150 609
60
Belgien
132 489
62 533
54 826
61
Holland
Schweine ....
27 320
1094
45 580
60
Belgien
3 466
7 697
7 840
56
Schweiz
Geflugel ....
2 137
2 271
1 447
59
Luxemburg
12 693
28 762
13 750
61
Holland
7 018
26 802
20 842
60
Belgien
5 810
15165
6 321 | 58
Frankreicb
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516
Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbabnen im Jahre 1886.
3. Erzeugnisse der Forstwirthschaft.
Es wurden befordert
Jabr
Uebcrhaupt
Davon entfallen auf den
Verkebr
mil dem
im InlanJe
Auslande
Im en Keren
Lokalverkehr
der einzeluen
Verkchrs-
bezirke
Im
Wechselverkehr
der dtuUrben
Yerkehrghezirkc
mit AuMcbluM
der S««hafrn
T o n n c n
1886
1 539 187A
1 346 465
192 722.1
1885
1 650 737 h
1 395 897
254 8404
1874
1 596 438
1 402 684
193 754
1886
2 474 915A
2 227 337
247 578%
18S5
2 466 441
2 152 423
314018
1884
2 357 930
2 020 632.1
337 297.1
1886
2 501 274
2 280 194
221 080
1885
2 378 1S3£
2 164 629
213 554A
1884
2 266 774 J
2 068 421 .J
198 353
1886
140 837. \
89 648
51 1894
1885
139400 \
90 570%
48 830
1884
V>d G06%
85 083$
41523
Rundholz
Nutzholz
Brennbolz, Gruben-
bolz, Schwellcn .
Borke
766 2295
777 3874
758 763%
812 9884
828 317
783 9564
1 140 545%
1 089 438
1 056 619.1
42 876
44 999
43 6074
506 265!
545 145%
586 339.1
1 106 101 i
1 018 282
964 581
1 033 197
961 046%
920 448.\
42 868 »
40 885 A
36 271*
Der Btfirkste Versand nacb den anderen deutschen Verkehrsbezirken
(einschliesslich der Seehfifon) fand statt:
an Rundholz: 150 358 72 t (gegen 152 528 in 1885 nod 155 015V.2
in 1884) aus V.-B. 36 (Bayern), 36 1461 2 t (46 1891 2 ™d 67 605)
aus V.-B. 35 (Wurttemberg etc.) nnd 34 039V2 t (40 1941/2 uud
34 956) aus V.-B. 19 (Reg.-Bez. Merseburg und Thuriogen);
an Nutzholz: 315 350 t (308 575 und 314 7831/«>) aus V.-B. (Bayern),
100 335 72 t (76 37972 und 66 28772) aus V.-B. 1 (Ost- und West-
preussen) und 96 P69 t (87 701 und 86 3261/2) aire V.-B 35
(Wurttemberg etc.);
an Brennholz, Grubenholz und Schwellen: 293 481 t- (304 795
und 271 00972) aus V.-B. 24 (Prov. Westfalen etc.); 125 80512 t
(120 700 und 114 8607a) aus V.-B. 11 (Provioz Hannover etc.) und
75 489 t (76 74672 untl 53 310V2) aus V.-B. 17 (Prov. Brandenburg):
an Borke: 10 921 t (11 89872 und 9 145) aus V.-B. 36 (Bayern),
8 59472 t (6 54672 and 5662) aus V.-B. 26 (Rheinrrovinz 1. d. Rh. etc.)
und 4 895 t (4 697 uod 4 0931/2) aus V.-B. 33 (Baden).
Der starkste Empfang von den anderen deutschen Verkehrsbezirken
(einschliesslich der Seehateo) fand statt:
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Die Guterbewegung auf deutscben Eisenbabnen im Jabre 1886. 517
ao Rnndholz: 89 097V2 t (91 776V2 and 85 98172) im V.-B. 20
(KOnigreicb Sachsen), 73 6791 2 t (67 851 nnd 78 389 im V.-B. 35
(Wurttemberg etc.) nnd 38 567V2 t (39 977 nod 34 246V2) im
V.-B. 22 (westfHlisches Rnhrrevier);
an Nutzholz: 127 053 t (98 418l/2 nnd 81 998V2 im V--B. 16 (Berlin),
110 710 t (98 968 nnd 97 963V2) im V.-B. 34 (Mannheim nnd
Ludwigshafen) nnd 84 205l/2 t (79 263V2 nnd 76 517) im V.-B.
26 (Rbeinprovinz 1. d. Rb.);
au Brennholz, Grubenholz nnd Schwellen: 320 804 t (310 324
nnd 288 051) im V.-B. 22 (westfal. Rubrrevier), 123 520 t (131 348V2
nnd 129 615) im V.-B. 23 (rheinisch. Rnhrrevier) und 62 5407a t
(55 613 and 65 0467a) im V.-B. 27 (Saarrevier) ;
an Borke: 6 49772 t (7 1391/2 nnd 5 437) im V.-B. 35 (Wurttem-
berg etc.), 5 016 t (4 182l/2 and 3 291) im V.-B. 19 (Reg.-Bez.
Mersebnrg und Thuringen) und 4 516 t (4 818 und 3 85572 im
V.-B. 32 (Grossherztb. Hessen).
Der st&rkste Lokal verkehr (Verkehr innerhalb eines einzelnen Ver-
kebrsbezirks) fand statt:
an Rnndholz: 205 573V2 t (187 048 und 190 435l/2) im V.-B. 36
(Bayern), 95 766\2 t (109 719l/2 and 98 2557a) im V.-B. 35
(Wurttemberg etc.) und 91 948\'2 t (97 314 und 76 0181/2) im
V.-B. 20 (K5nigreich Sachsen):
an Nutzholz: 175 966 t (185 869 and 188 766 im V.-B. 36 (Bayern)
II88HV2 t (131 9701;2 and 105 694) im V.-B. 20 (Kdnigreich
Sachsen) und 61 858 t (60 522^2 and 53 978) im V.-B. 19 (Reg.-
Bez. Merseburg und Thuringen);
an Brennholz, Grubenholz und Schwellen: 233 336 t (230 182
□nd 244 469) im V.-B. 36 (Bayern), 92 7241 2 t (85 953 und
84 259V2) im V.-B. 35 (Wurttemberg etc.) und 87 7331/2 t (98 341
nnd 99 264) im V.-B. 13 (Rejr.-Bez. Oppeln);
an Borke: 7 278 t (8 7991/, und 8 39572) im V.-B. 36 (Bayern),
6 418 t (6 09472 and 5 9861/2) im V.-B. 26 (Rheinprovinz 1. d. Rh.)
und 4 695 t (4 877 und 5 069) im V.-B. 35 (Wurttemberg etc.).
Der Verkehr zwischen den deutschen Verkehrsbezirken (ausschl. der
Seehafen) mit dem Auslande (einschl. der deutschen Seeh&fen) war in
der Ansfuhr:
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518
Die Guterbewogung auf deutscben Eisenbabnen im Jahre 1886.
Versand
nach dem
Auslande
der
Ke.-hafen-
aua
Deulich-
Zu-
sammen
T o n d e n
St&rkster Versand nacb dem Auslande
(Empfang und Veraand der
ansgeachloMen) :
1886 1 1885 1884
aus dem Verkehrsbezirk
No. Bezeichnung
Rundbolz:
1886 .
1885 .
1884 .
Nutzbolz :
1886 .
1885 .
1884 .
Brennholz, Gruben-
bolz u. Scbwellen:
1886 .
1885 .
1884 .
Borke:
1886 .
1885 .
1884 .
49 721
64 522
75 7424
85 3474
97 331*
123 398&
112 468$
1 18 253
141 367
1470
1 582
2 3824
52 461
48 0034
35111
99 958
93 194
85 155
102 182
112 5251
110
305^ 22
5251 21
185
190
208 553% 17
11 107
10 900
853Ml0 065i
15
7
13
22 733% 25
23
238 18
74 670 187 138%
73 1454 191 398%
56 4894 197 856^ 10
2 5504
2 769
2 663
4 0201,
4 351
5 0454
31 5784 26
26 3874122
6714 13
661%
217;
121
0764
590
499
7014
713%
628 \
773
218
630
1
27 677
5 815
12 219
34 244%
28 396
22 231
26 220
29 288
14 6454
26
Kheioprorim 1. d.Rh.
36
Wurttei
33
Baden
36
Bayern
33
Baden
30
Klaus
066% 1086
138%| 90
40 I 216
33 Baden
36 Rbelnprorint L d. 1
35 Wurttemberg
29 | Lotbringen
33 ] Baden
IS
Die Einfuhr Each Deutschland betrng:
Empfang
aus dem
Auslande
Versand
der
Seehafen-
stationeD
nai'h
DeuWcb-
land
T o n n e n
Zu-
sammen
Slarkster Empfang aus dem Auslande
(Venand and Empfang der deutacben Seebifea
ausgeerblos»en) :
' 1 nach d. Verkehrsbezirk
No. | Bezeichnung
1886 1885 1884
T o n n e n
Rundholz :
1886 .
1885 .
1884 .
Nutzbolz:
1886 .
1885 .
1884 .
Brennholz, Gruben-
bolz u. Scbwellen:
1S86 .
18S5 .
1884 .
Borke:
1886 .
1885 .
1884 .
129 759%
178 018%
112 471
111 367
168 178%
156 7724
81 919%
73 174%
48 530%
44 085%]
42 084%
39 034%
21 509
25 360%
27 470
208 229
212 630
186 940
31 781%
40 999
34 864
1 353
1 917
2 542
151 2684
203 379
139 941
60 2224 54 713| 34 973% 20
36 655 '76 8404 32 632^
11 443A 19 7744 18 807
319 596
380 8084
343 712% 11
20 419
12613
185%
113 701
114 173% 20
83 394%
51 968
085
3 430
45 438%
44 00;
41 567%
7 3221
6 2021
37 865A
17 480%
10 896
25 8374
19 7754
17 2514
7 8391
5 059
5339 I 4 1754
13
15
20 923
24 888%
11458 1
20
13
22 6604
5 591
100611
5 7174
4 U84
4 498
13
20
14
30
K6nigr. 8acb»en
Reg.-Bez. Oppeln
, Bmlm n. Litjmiw
Konlgr.
Beg.-Be*. Oppele
, Memburgu. Tbir.
Beg.-Be*. Oppelo
Konigr. Sacbten
Stadt
Rbeinprorlnt L d. Ba.
35 I Wurttemberg etc
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Die Guterbewcguni? auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1886. 519
Ueber die Durchfuhr von Ausland zu Ausland und zwischen dem
i
Auslande und den deutschen Seehafen giebt die nacbstebende Uebersicht
Aufschluas.
Tnhr
Jam
Durchfuhr
von Ausland
zu Ausland
Versand | Empfang
der deutschen Seehafen
nach von
dem Auslande
Zusammen
T o n o e d
loot)
3 766}
190
9 285
13 241}
Iftftl
looO
7 569
195}
4 535}
12 300
4 762
150
628}
5 540}
1886
22 8524
698
27 313}
50 864
1885
21 171
1 0104
26 326}
48 508
1884
45 729i
1634
9 754
57 12G}
Brennholz, Grubenholz und
1886
16 103
13
10 576
26 692
1885
15 161
32
6 934
22 127
1884
3 621
69 }
4 765
8 455}
1886
2 938
599
2 097
5 634
1885
1906}
443
2 814
5163}
1884
502
180}
2 423} 1 3 106
Der starkste Vera and nach den deutschen Verkehrsbezirken (einschi.
der Seehafen) fand stait
in den Auslands -Verkehrsbezirken:
1886
1885
T o n n o n
1884
No.
Der Verkehrsbezirke
Bezeichuung
Rundholz ....
63 642}
63 047
48 767}
54
Bohmen
36 492}
78 399. \
30 867
51
Polen
12 450}
18 203
11240}
55
Oesterreich ohne Galizieo, Ungarn, Bohmen
NuUholz ....
47 982}
61 973
56 700*
55
Oe9terreich ohne Galizien, Dngara, Bohmen
23 559
23 094. J
25 678.}
52
Galizien
18 537}
23104A
11 582}
50
Russland ohne Polen
Brennholz, Gruben-
holz, Schwellen
27 850}
15 346}
15 522
51
Polen
27 586
13 331 i
8 061
52
Galizien
20 961
18 568A
7 844}
54
Bohmen
Borke
13 395}
13 572
15 951
53
Ungarn
11438
10 426
7 958
58
Frankreicb
8 582}
7 919*
1
6 559}
55
Oesterreich obne Galizien, Ungarn, Bohmen
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520 Die Gnterbewegung uuf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1886.
Der starkste Em p fang aus den dcutschen Verkehrsbezirken (einschl.
der Seebafen) fand statt:
in den Auslands- Verkehrsbezirken :
1886
1885
Tonnen
| 1884
No.
Der Verkebrsbezirke
Bezeichnung
R und hoi z ....
14 204)
18616)
17 543)
58
Frankreich
11 648
17 217
29 383)
60
Belgien
9 874
8 969)
11868
56
Schweiz
Nutzholz ....
37 958
46 456 )
54 670
58
Frankreich
18 976
21 924 A
33 782
56
Schweiz
7 352
8 635
9 719
61
Holland
Brenuholz, Gruben-
bolz und Schwellen
41 071%
44 973)
53 375)
60
Belgien
40 186
38 532)
41 516
56
Schweiz
15136
17 745
25 728)
58
Frankreich
Borke
581)
382)
159
51
Polen
507
580
422 1
58
Frankreich
205*
527
702 i
59
Luxemburg
4. Erzengnisse des Berg- und Huttenwesens.
Es wurden befordert
Jahr
Ueberhaupt
Davon entfa
Verl
im Inlande
ten auf den
tehr
mit dem
Auslaode
Im engeren
Lokalverkebr
der eiozelnen
Verkebrs-
bezirke
Ini
Wechselverkehr
d«r dcutschen
Verkebrsbetirke
mit Ausschluss
der Seohafeo-
st&tioueu
T o u a o d
Stcinkohlen . . .
1886
47 122912)
40 095 734
7 027 178)
12 406 635
26 330 795%
1885
46 273 341
39 092 605)
7 180 735)
11 643 763
26151 153)
1884
43 964 064)
36 907 598
7 056 466)
10 768 772
24 880 739)
Braunkohlen . . .
1886
8 148 422)
5 676 892
2 471 530)
3 832 712
1 826 393%
1885
7 914 956
5 653 394
2 261 562
3 854 728
1 785 494
1884
6 886 550
5 295 912
1 590 638
3 663 270
1 621 552%
Eisenerz
1886
4 147 507)
2810410
1 337 097)
844 164
1 948 954
1885
4 461 234
2 832 913
1 628 321
885 139)
1 929 410)
1884
3 894 350)
3155 953
738 397)
1 029 065)
2 087 727
Robeisen ....
1886
3 377 001
2 723 393)
653 607)
1 028 181
1630 861)
1885
3 129 523
3 547 720
581 803
972 050)
1 507 163)
1884
3 237 361
2 676 887
560 474
1 013 379)
1 526 433%
Eisen und Stahl . .
1886
1 461 174)
1 214 700
246 474)
286 413)
805 771
1885
1 360 597
1 118 270
242 327
269 185%
745 125
1884
1 382 8451
1 153 424)
229 421
270 618%
773 928)
Eisenbahnschienen .
1886
614 132
500415*
113717
143914)
336 480
1885
590 988
443 122)
147 865)
134 673%
278 263*
1884
581 240
412 579)
168 660*
126 104%
2C3 444
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Die Guterbewegung auf deutseheD Eisenbahnen im Jabre 1886. 521
Davon entfallen auf den
Im engeren
Lokalverkehr
Im
Wechselverkahr
Verkebr
der deuUcb«D
Ueberbaupt
der einzelnen
Verkehrsbezirke
Es w ur< Ion bcfordert
Jahr
im Inlands
mit dem
Auslande
Verkehrs-
bezirke
mit Aus-chlasa
der SfehafeD-
sUtlonen
T o n n e d
Eiserne Ei*enbabn-
schwellen . . .
1886
102 396
94 311}
8 084}
32 518}
60 557$
1885
113 643
102 608 }
11 034$
33 350
66 645
1884
113 765$
99 041}
14 724
26 783
68 713%
Eiserne Acbsen . .
1886
87 193
64 8624
23 330$
13 501$
46 494$
1885
88 116
68 361}
19 754 J
11363
52 289}
1884
99 283
76 774 $
22 508%
12 461}
59 450%
Eiseroe Dampfkessel .
1886
384 835%
305 126$
79 709
96 926
168 049$
1885
419 500$
327 692 !.
91808
100 632}
177 439$
1884
452 004
343 226
108 778
102 060$
184 908
Eiserne Rohren . .
1886
186 433
165 790*
20 642}
33 729
122 120}
1885
163 108%
139 529%
23 579
29 082
101 108}
1884
182 985}
163 982
19 003}
36 892$
118511}
Eisen- u. Stahldrabt .
1886
311 918
188 968%
122 949$
35 161
121 622}
1885
294 842 }
167 09 1}
127 751
33 095
107 964
1884
289 178
164 708
124 470
34 604
101 592}
E sen- u. Stablwaaren
1886
428 824%
360 608
68 216$
116431
196 047
1885
407 784$
337 574}
70 210
105 014}
187 9:>0}
1884
394 531
333 006
61 525
101 346
187 967%
Rohe Erze ....
1886
503 484}
400 438,}
94 046
92 620
284 670
1885
534 867
419 981
114 886
90 749}
299 506
1884
482 478%
419 542
62 936}
99 509 A
301 407
1886
134 815,}
113 1404
21675
50 824}
54 397}
1885
131 799
107 092
24 707
49 053
52 574
1884
134 178%
100 762}
33 416
48 216}
47 553
1886
183 133 \
151 640
31 493$
41 492}
90 893$
1885
179 377}
149 235
30 142}
41 155
92 481
1884
158 310
130 785
27 525
39 664$
76 352}
454 534%
1886
1 005 096
972 457%
32 638%
445 194 A
1885
889 266
852 168
37 098
369 085}
429 3G4
1884
855 220
804 254
50 966
333 952}
418 466
Der starkste Versand nach den anderen deutschen Vcrkehrsbezirken
(^inschliesslich der Seebafen) fand start:
an Steinkohlen: 11563726V2t (segen 11636058 in 1885 a. 11 171851
in 1884) aus V.-B. 22 (westfal. Rahrrevier), 5 792 359 t (5 818 O28V2
and 5 517 289Va) aus V.-B. 23 (rhein. Rahrrevier), 4 616 508 t
(4 440 631 nnd 4 148 322V2) aas V.-B. 13 (Rbz. Oppeln), 2 482 501 t
(2 453 659 72 and 2 453 363) aas V.-B. 27 (Saarrevier), 875 889 t
(889 326V2 oad 8OOOI2V2) a™ V.-B. 20 (KdDigreich Sacbsen),
616 768 t (542 383 and 555 530^2) a™ V.-B. 15 (Rbzk. Breslaa
ArehlT tit BitenbahnweMn. 1887. 35
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522
Die GuterbeweguDg auf deutschen Eisenbabnen im Jabre 1886.
und Liegnitz), 462 293 t (434 621 trod 392 6471/2) aus V.-B. 34
Mannheim and Ltidwigshafen) und 306 925 t (347 009 and 371 518)
aus V.-B. 24 (Prov. Westfalen);
an Braunkohlen: 1 144 453 t (1 120278 und •9607041/2) aus V.-B. 19
(Rbz.MerseburgundThuringen), 255 966 t (205 49372 undl8684272)
aus V.-B. 17 (Prov. Brandenburg), 225 822 t (267 174,/2 and 285 430)
aus V.-B. 18 (Rbz. Magdeburg etc.) und 132 171 t (144 279 und
147 460) aus V.-B. 11 (Prov. Hannover);
an Eisenerz: 507 517 t (479 320 und 598 375 72) aus V.-B. 29
(Lothringen), 474 251 t (448 426J/2 and 410 607»/2) aus V.-B. 21
(Provinz Hessen-Nassau etc.) und 388 393!/2 t (343 052V2 and
389 464V2) aus V.-B. 25 (Rheinprovinz rechts des Rheins) ;
an Koheisen: 240 81372 t (244 546 und 237 8041/2) aus V.-B. 25
(Rheinprovinz r. d. Rh.), 216 98172 t (200 66072 und 182 36572)
aus V.-B. 28 (Duisburg, Ruhrort, Hochfeld), 202 374!/2 t (127 624
und 150 529 V2) aus V.-B. 29 (Lothringen) und 184 673 t (179 749
und 160467) aus V.-B. 24 (Provinz Westfalen);
an Eisen und Stahl: 153 144 t (123 656y2 und 120 978) aus V.-B. 27
(Saarrevier), 136 937!/2 t (127 113V2 und 131 211T/2) aus V.-B. 13
(Rbz. Oppeln) und 133 772 t (118 089V2 und 129 362l/2 aus V.-B. 22
(westfal. Ruhrrevier);
an Eisenbahnschienen: 115 9501/2 t (101 383 und 95 753V2) aus
V.-B. 22 (westfal. Ruhrrevier), 86 3221/2 t (76 982V2 und 66 555J/2)
aus V.-B. 23 (rhein. Ruhrrevier), 21 126V2 t (16 127 und 21 421\/2)
aus V.-B. 28 (Duisburg, Ruhrort, Hochfeld);
an eisernen Eisenbahnschwellen: 23 729 t (19 040 und 28 659)
aus V.-B. 22 (westfal. Ruhrrevier), 6 604 72 (5 636 und 5 353l/2)
aus V.-B. 29 (Lothringen) und 5 952 t (9 064 und 8 364) aus
V.-B. 23 (rhein. Ruhrrevier);
an eisernen Achsen: 14 430 t (15 0417a und 17 15672) aus V.-B. 23
(rhein. Ruhrrevier), 14 308 t (17 20772 und 18 816) aus V.-B. 22
(westfal. Ruhrrevier) und 5 79672 t (7 359 und 7 88672) aus V.-B. 28
(Duisburg, Ruhrort, Hochfeld);
an eisernen Darapf kesseln: 26 790 t (27 672 und 25 0727a) aus
V.-B. 20 (KSnigreich Sachsen), 13 5917a t (12 937 und 20165)
aus V.-B. 18 (Rbz. Magdeburg etc.) und 13 56172 t (16 284 und
20 66972) aus V.-B. 16 (Berlin);
an eisernen Rdhren: 41 388 t (36 97lV2 und 41 24072) aus V.-B. 23
(rhein. Ruhrrevier), 21 05072 t (14 396 und 18 2087a) aus V.-B. 27
(Saarrevier) und 11 963 t (8 481 und 9 761 V2) aus V.-B. 26
(Rheinprovinz 1. d. Rh.);
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Die Guterbewegung auf deuuchen Eisenbahaen im Jahre 1886.
523
an Eisen- und Stahldraht: 96 04272 t (77 24072 and 61 87272)
aus V.-B. 22 (westfel. Ruhrrevier), 26 7191/2 t (23 664 and 24 622)
aus V.-B. 24 (Prov. Westfalen) und 9 596V2 t (9 398 und 14 646)
aus V.-B. 23 (rhein. Ruhrrevier);
an Eisen- und Stahlwaaren: 31218 t (31 230 und 31 744) aus
V.-B. 24 (Prov. Westfalen etc.), 29 961 t (25 604 und 26 757) aus
V.-B. 22 (westfel. Ruhrrevier) und 26 48IV2 t (25 783Va und 25 110)
aus V.-B. 23 (rhein. Ruhrrevier);
an rohen Erzen: 96 28072 t (99 17872 and 121 3257s) aus V.-B. 24
(Prov. Westfalen etc.), 35 57672 t (47 13472 und 34 461) aus
V.-B. 25 (Rheinprovinz r. d. Rh.) und 31 993V2 t (17 067V2 und
15 778) aus V.-B. 21 (Prov. Hessen-Nassau) ;
an Blei: 14 784 t (13 389 und 7 925V2) aus V.-B. 13 (Rbz. Oppeln),
14 45472 t (12 199 und 10 889) aus V.-B. 26 (Rheinprovinz links des
Rheins) und 10 760V2 t (11 684 und 13 14672) aus V.-B. 11 (Prov.
Hannover);
an Zink: 66 178 t (67 322 und 56 657) aus V.-B. 13 (Rbz. Oppeln),
11 771 t (13 78272 und 11 043 V2) aus V.-B. 23 (rhein. Ruhrrevier)
uad 7 796 t (7 86172 und 4 634) aus V.-B. 22 (westfel. Ruhrrevier);
an Salz: 168 917 t (140 08972 und 130 267) aus V.-B. 18 (Rbz.
Magdeburg etc.) 72 177Va t (58 11772 und 57 785) aus V.-B. 11
(Prov. Hannover etc.) und 66 6691/2 t (71 68472 und 70 670) aus
V.-B. 19 (Rbz. Merseburg und Thuringen).
Der starkste Empfang von den anderen deutschen Verkehrsbezirken
(einscbliesslich der Seehafenstationen) fand statt:
an Steinkohlen: 4261603 t (42330437s und 3672942) im V.-B. 28
(Ruhrort, Duisburg, Hochfeld), 2 212 711 72 t (2 198 20272 und
2 242 50072) im V.-B. 26 (Rheinprovinz 1. d. Rh.), 2 032 470 t
(2 045 51572 und 1 992 16872 im V.-B. 24 (Prov. Westfalen) und
1 959 69672 t (1 923 898 und 1 886 624 72) im V.-B. 11 (Prov.
Hannover etc.),
an Braunkohlen: 515 718 t (557 34772 und 504 466) im V.-B. 18
Rbz. Magdeburg etc.), 420 1661/* t (405 875 und 306 046) im
V.-B. 20 (Kdnigreich Sachsen) und 387 443 t (300 86972 und
273 800) im V.-B. 16 (Berlin);
an Eisenerzen: 503 2177s t (444 109 und 384 486) im V.-B. 27
(Saarrevier), 431 260 t (359 909 und 405 675 72) im V.-B. 22
(westfel. Ruhrrevier), 306 418 t (313 911 und 353 61872) im V.-B. 24
(Prov. Westfalen) und 300 5197s t (367 357 und 429 9957s) im
V.-B. 23 (rhein. Ruhrrevier);
35*
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524
Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbabneo im Jabre 188G.
an Roheisen: 378 53072 t (316 636 and 312 57372) im V.-B. 23
(rhein. Ruhrrevier), 336 076 t (349 81072 and 364 373V2) imV.-B. 22
(westfal. Ruhrrevier) and 138 8367a t (123 350V2 and 105 4131/2)
im V.-B. 28 (Ruhrort, Daisburg, Hochfeld);
an Eisen und Stahl: 80 601 t (67 5O6V2 und 68 712V2) im V.-B. 16
(Berlin), 68 IIIV2 t (61 720 und 61 56OV2) im V.-B. 20 (KOnigreich
Sachsen) und 51 641 t (48 974 und 44 756 im V.-B. 36 (Bayern);
an Eisenbahnschienen: 83 38772 t (46 634 und 38 68472) im
V.-B. 28 (Ruhrort, Duisburg, Hochfeld), 24 421 t (18 141 und
11 6I0V2) im V.-B. 19 (Rbz. Magdeburg etc.) und 18 029 t (9 20l72
und 1103872) im V.-B. 21 (Prov. Hessen-Nassau);
an eisernen Eisenbahnschwellen: 8 408 t (7 738 und 4 911, 2)
im V.-B. 28 (Ruhrort, Doisburg, Hochfeld), 6 91972 t (4 383 und
6 51073) im V.-B. 21 (Provinz Hessen-Nassau etc.) und 5 836 t
(3 57672 und1 1 145) im V.-B. 34 (Mannheim und Ludwigsbafen) ;
an eisernen Achsen: 3 86872 t (2 816 und 2 365) im V.-B. 15
(Rbz. Breslau und Liegnitz), 3 7811/-* t (4 655 und 5 929) im V.-B. 26
(Rheinprovinz L d. Rh.) und 3 2607, t (3 35772 und 2 445) im
V.-B. 22 (westfal. Ruhrrevier);
an eisernen Dampf kesseln: 13 520^ t (11719 und 13 208) im
V.-B. 19 (Rbz. Merseburg und Thfiringen), 12 683V2 t (13 954 und
12 82072) im V.-B. 20 (KOnigreicb Sachsen) und 11 20472 t (11 6231 2
und 10 019) im V.-B. 36 (Bayern);
ao eisernen Rohren: 15 81472 t (12 13072 und 16 107Va) im V.-B. 16
(Berlin), 10 943 t (8 7561/2 und 8 577) im V.-B. 22 (westfal. Rahr-
revier) und 10 660 t (9 265 und 13 80972) im V.-B. 36 (Bayern);
an Eisen- und Stahldraht: 29 802 t (29 122 und 24 158) im V.-B. 24
(Prov. Westfalen), 25 056 V2 t (11 477 und 9 274) im V.-B. 28
(Ruhrort, Duisburg, Hochfeld) und 18 614 t (19 772 und 18 316)
im V.-B. 25 (Rheinprovinz r. d. Rh.);
an Eisen- und Stahlwaaren: 23 872 t (21 404 und 20 187) im
V.-B 16 (Berlin), 20 9691/2 t (21 2301/2 und 19 904) im V.-B. 22
(westfal. Ruhrrevier) und 16 2081/2 t (16 67872 und 15 0377'a) im
V.-B. 19 (Rbz. Merseburg und Thuringen);
an rohen Erzen: 56 291 t (59 66772 und 59 65672) im V.-B. 26
(Rheinprovinz 1. d. Rh.), 41 001 t (26 505 und 36 861) im V.-B. 23
(rhein. Ruhrrevier) und 37 68672 t (43 049 und 42 32572) im
V.-B. 21 (Prov. Hessen-Nassau);
bn Blei: 10 330 t (11 191 und 5 862) im V.-B. 14 (Stadt Breslau),
8 563 t (7 208 und 7 268) im V.-B. 25 (Rheinprovinz r. d. Rh.) und
5 39572 t (6 3521/2 und 8 505 V2) im V.-B. 18 (Rbz. Magdeburg);
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Die Guterbewegung auf deutecheu Eisenbahnen im Jahre 1886.
525
an Zink: 35 276 t (40 152 und 25 90672) im V.-B. 14 (Stadt Breslau),
6 597V2 t (5 427 und 4 058) im Y.-B. 16 (Berlin) and 5 92lV2 t
(6 009 72 und 5 391) im V.-B. 20 (Konigreich Sachsen);
an Salz: 37 506 t (36 061 und 32 5921 2) im V.-B 21 (Prov. Hessen-
Nassau), 36 842V2 t (37 749 und 36 41lVa) im V.-B. 20 (Kdnig-
reich Sachsen) und 36 2621 2 t (36 412l/2 33 105Va) im V.-B. 36
(Bayern).
Der stSrkste Lokalverkehr (Verkehr innerhalb eines einzelnen
Verkehrsbezirkes) fand statt:
an Steinkohlen: 3 067 320 t (2 189 I8OV2 uud * 1 559 481) im V.-B. 20
(Kdnigreich Sachsen), 2 154 326 t (2 178 603 und 2 112 433) im
V.-B. 22 (westf. Ruhrrevier), 17006037a (1 721 058 und 1 726534V2)
im V.-B. 13 (Rbz. Oppeln) und 1 276 604 t (1 411 974 und 1 474 112)
im V.-B. 27 (Saarrevier) ;
an Braunkohlen: 1 664 746V2 t (1 686 811 und 1 651 474) im V.-B. 18
(Rbz. Magdeburg etc.), 1 316 3427 a t (1 364 603 und 1 246 3197a)
im V.-B. 19 (Rbz. Merseburg und Thuringen), 466 9491/2 t (443 389
und 452 877 7^) im V.-B. 17 (Prov. Brandenburg);
an Eisenerzen: 144 831 t (184 8847a und 238 454*/a) im V.-B. 13
(Rbz. Oppeln), 140 541 t (139 305 V'a ™d 137 896Va) im V.-B. 24
(Prov. Westfalen etc) und 135 921 t (171 3737 a nnd 243 675) im
V.-B. 21 (Prov. Hessen-Nassan);
an Roheisen: 278 041 t (256 556V* und 272 856) im V.-B. 22 (westfal.
Ruhrrevier), 164 506 t (142 644 nnd 161 529) im V.-B. 13 (Rbz.
Oppeln) und 72 207V2 t (66 9867a und 61 700) im V.-B. 29
(Lothringen);
an Eisen und Stahl: 46 2077, t (45 743 und 45 0327'a). im V.-B. 22
(westfal. Ruhrrevier), 34 132 t (28 139 und 32 0257a) im V"B- 13
(Rbz. Oppeln) und 27 011 t (27 174 and 314187a) im V--R- 36
(Bayern);
an Eisenbahnschienen: 22 553*2 (23 5067a und 15 35972) im
V.-B. 22 (westfal. Ruhrrevier), 15 091 t (17 2707'2 und 13 878) im
V.-B. 13 (Rbz. Oppeln) und 14 159V2 t (9 003 und 9 8117a) im
V.-B. 20 (Konigreich Sachsen);
an eisernen Eisenbahnsch wellen: 6 867 t (6 1367a ana* 3 575)
im V.-B. 22 (westfal. Ruhrrevier), 5 6917a t (6 262 und 3 8377'8)
im V.-B. 35 (Wfirttemberg) uod 5 502 Va t (1 952 und 1 2477a im
V.-B. 23 (rhein. Ruhrrevier);
an eisernen Achsen: 3 2467a * (3 0037a t>nd 3 088) im V.-B. 22
(westfal. Ruhrrevier), 1 927 t (290 und 1281 2) im V.-B. 20
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526
Die Guterbewe^ung aaf deatscbeu EiseobabDen im Jahre 18S6
(Konigreich Sachsen) und 1 2147s t (1 177 und 683) im V.-B. 35
(Wfirttemberg etc.);
an eisernen Dampfkessela etc.: 19 27172 t (19 065 und 15 026)
im V.-B. 20 (Konigreich Sachsen), 9 739l/2 t (10 2357s und 9 1161 2)
im V.-B. 36 (Bayern) und 8 363 t (7 123 und 9 114) im V.-B. 18
(Rbz. Magdeburg etc.);
an eisernen Rohren: 9 025 t (5 87472 und 7 383) im V.-B. 20
(Konigreich Sachsen), 3 18472 (1 206Va und 571) im V.-B. 22
(westfal. Ruhrrevier) und 2 793 t (2 367 V2 und 4 8951/2) V--B. 11
(Prov. Hannover etc.);
an Eisen- und Stahldraht: 17 353 t (15 727 und 16 933 im V.-B. 24
(Prov. Westfalen), 4 999 t (4 468 und 4 036V2) im V.-B. 22 (westfal.
Ruhrrevier) und 4 2617s t (3 9737s and 4 231 70 im V.-B. 23
(rhein. Ruhrrevier);
an Eisen- und Stahlwaaren: 19 162 t (18 02172 und 17 578) im
V.-B. 22 (westfal. Ruhrrevier), 13 821 t (11 490 und 9 757 72) im
V.-B. 36 (Bayern) und 9 825 1/2 t (8 574 und 6 118) im V.-B. 20
(Konigreich Sachsen);
an rohen Erzen: 13 99472 t (12 82072 und 12 515) im V.-B. 24
(Prov. Westfalen), 13 606 t (13 37072 und 14 465) im V.-B. 23
(rhein. Ruhrrevier) und 12 22972 t (3 08272 und 18317s) im
V.-B. 11 (Prov. Hannover etc.);
an Blei: 28 373 t (29 280 und 26 732) im V.-B. 26 (Rheinprovinz
1. d. Rh.), 7 9517s t (8 1677s und 8 546) im V.-B. 11 (Prov.
Hannover etc.) und 5 853 t (4 2637s und 5 924V2) im V.-B. 13
(Rbz. Oppeln);
an Zink: 15 217 t (12 924 und 12 40472) im V.-B. 23 (rhein. Ruhr-
revier), 7 57372 t (8 175 und 8 149) im V.-B. 26 (Rheinprovinz
1. d. Rh.) und 6 55472 t (9 20972 und 8 774) im V.-B. 13
(Rbz. Oppeln);
an Salz: 248 255 72 t (177 799 und 153 9427j) im V.-B. 18 (Rbz,
Magdeburg etc.), 44 00772 t (44 110 und 42 942) im V.-B. 36
(Bayern) und 25 7167s t (25 393 und 25 25672) im V.-B. 19
(Rbz. Merseburg und ThQringen).
Der Verkehr zwischen den deutschen Verkehrsbezirken (ausschliesslich
der Seehafen) mit dem Auslande (einschliesslich der deutschen Seehafen)
war in der Ausfuhr:
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I
Die Guterbewegung auf deutechen EUenbabnen im Jahre 1886. 527
Versand
Kiupfaug
-
Sta
rkster Versand nach dem Auslande
dvr
S(>rli.i(o»-
Zu-
(Empfang und Versand der deutschen Seeh&feu
Janr
nach detn
stAtiorn-ti
,n amnion
ausgescblossen)
Auslande
aus
DtM.tsclii.-irKi
1886
1885
1884
Der Verkehrsbezirke
T u n n f n
T o n n e n
i
Bezeicbnun?
itfinloblen
1886
6 602 038
1 136 383
7 738 421
2 1 18 669 A
1 984 772*
1 874 250
M
Rbz. Opfxiln
1885
6 828 144
1 105 821
7 933 965
2 052 405
2 068 366*
1 953 718
2J
WMtiil. Ruhrrorier
1884 1
6 657898*
1 053 660
7 711 558}
97 1 825
1 112 423
1 129 994
S7
S«arrev1er
Biuokohlen .
1886
49 954*
11434*
61389
45 099
44 0344
38 157 A
26
RbeinproTiniLd.Bb.
1885
4o i<6
10 425
56 701
4 01
ft vlv
629
98
15
Bb*3resl»a a. Llegnitm
1884
39 684
9 8964
49 580*
681
786
'.M
Heuftn-NuiMu
1886
144 906
816<
145 722*
73 404
105 079*
83 120
2^
Lothringen
Hmea-Nuua
1885
169 171
730
169 901
34 722
21 651
21 382*
21
1884
132 838%
348
133 186*
28 732
28 263
19 9564
36
Bayern
Rbi. Oppeln
1886
207 686 \
27 168%
234 855
63 662 A
47 146%
48 036
13
1885
203 666
17 173
220 839
42 044*
39 601
25 2044
23
Lothringen
&*nu.Stahl.
1884
210 670
17 320
227 990
14 046
14. ^9.81-
1 J. 9 1 91
34
Mannheim u. Ldbshfn.
1886
207 767 A
105 975*
313 743
in q i nl
43 764*
49 773%
29
Lothringen
1885
201 733
86 938
288 671
32 531
23 581
20 304*
27
SaarreTicr
EseobahD-
1884
200 296
90486
290 782
31 789i
31066
35 8844
13
Rbi. Oppeln
*iieoen . .
1886
110817%
16 337%
127 155
36 1294
60 362
85 975
22
1 88 *>
139 518%
24 287%
163 806
32 281
46 065
47 165}
23
rhein. Kuhrrevier
tuerne Risen-
1S84
160 686
17 196%
177 882*
•
16 985*
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2»
Lothringen
1886
8000
1 162*
9162*
2 6114
3 886*
2 304 l,
22
wentfiL Rubrrevier
1885
10 938
2 554*
13 492*
2 41'Ah
4 7194
:h
Mannheim a. Ldhahfn.
-*:neAcbsen
1884
14 236A
2 468*
16 705
1 <W>4
2 483
27
8avreTier
1886
21220*
4 467*
25 688
8084
5 868
5 408
23
1885
16 146
3 846*
19 992^
5 785^
3 3104
4 8-^Oi
22
weatfal. Ruhrrevler
kerne
1884
20 811*
4 375*
25 187
O OOJ;.
2.
Lothringen
-lapfkessel .
1886
47 889
23 091*
70 980*
1 1 9941
10 145
11 903
20
Konigreich Saehaen
1885
53366*
25 200*
78 567
9 030
10 167
14011
30
Blaaas
ft
knneRohwn
1884
60 936
28 882*
89 818*
* O IV/
9 99<*
2G
Rhelnprorins L 4. Rh.
1886
18 149%
8 487
26 636%
12 691*
9 073
23
rhein. BuhrreTler
1885
20 880$
7 831
28 711*
2 O^Si
1 653
1 6504
2fi
Rbelnprovina 1. d. Rh.
1884
15 985*
6 867
22 852*
1 972
1516
1895
25
RheinproTina r. <L Rh.
foen- and
?Uhldrabt .
1886
122 039*
31 442*
153 482
56 59 Si
66 309
55 200
22
westfiL Rnhmrier
1885
127 083
23 944*
151 027%
28 203*
23 721
20 375*
26
Rheinpru vina L d. Rh.
own- und
1884
123 623%
25014*
148 638
11990
15 615*
20 967
24
ProT. Weat/alen
Stahlwaaren .
1886
60 721
37 714
98 435
18 268*
18 167*
10 764*
23
rhein. Ruhrrerier
1885
60 585*
33 967
94 552*
10377
9 144
9 838
24
Prev. Westtelen
1884
54 652%
32 296*
86 949
10171*
9118
12 283
"'
weatAL RuhrreTier
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528 Oie Guterbewegung auf deutschen Eisenbabnen im Jabre 1886.
Jahr
Versand
uacb dem
Auslande
Empfang
der
8e«hafen-
statlonen
aus
Deutsehland
Zu-
sammen
Starkster Versand nacb dem Auslande
(Empfang und Versand der deutschen Seehafen
ausgeschlossen)
1886 | 1885 | 1884 j Der Verkehrsbezirfc
T o n n e n
Bezeicbnung
none ISrze . .
loob
14 596
2 643*
17 239*
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9 381
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Prov. Wettfalra
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23 291
1 820
25 111
2 597*
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6 185
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Rgbt. Oppeln
1884
21 286*
2 036
23 322*
1 739*
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35*
14
St. Brealau
K161
1 oof 1
19 693
7 308*
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13 955*
16 492*
21 017
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Bheinpr. L d. Ra.
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4 778*
27 417*
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4 119
8 221
U
Bgb*. Oppela
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31 140
4 369
35 509
479*
585
436*
20
KgT. 8ach»eu
1 QOC
1885
26 715
26 383*
18 584
15 051
45 299
15 016*
7 970
15 837}
6 977*
14 946
6 304*
ia
Rgbt. Opp«ln
Bheinpr. 1. d. Ba-
41434*
1884
23 854*
14 315
38 169*
1976
1 932*
1 123
J3
rbel n. Bubrwier
Salz
1886
26 030
48 986
75 016
7 407
9 712*
11314
is
Bgbi. Magdeburg
1885
30 291
29 204
59 495
5 316*
4 505*
5 731
•jy
Lothringen
1884
39 902*
22 384*
62 287
2 691
5 565
15 118
12
I'roT. Pojen
Die Einfuhr riach Deutscbland betrag:
Empfang
aus dem
Auslande
Versand
Starkster Empfang aus dem Auslande
der
Seehafen-
Zu-
(Versand und Empfang der deutschen Seehafen
Jahr
•tatlonen
narti
sammen
ausgeschlossen)
Deotachland
1886
1885
1884
Der VerkehrsbeiirV*
T o n n e ii
T o u n e n
Bezeichnung
Steinkohlen . .
1S86
296 888*
221 920.1
518 809
180 639*
164 855*
236 061
Bayeru
18S5
298 976*
191 868
490 844k;
59 513
65 763*
59 986
Lotbringen
1884
374 114
204 426*
578 540*
35 939*
39 209
38 636*
Klsaa,
Braunkoblen .
1886
2 391 492*
6 352
2 397 844*
1 303 536*
1 202 865
*80 1 231
Kgr. Sachsan
1885
> 185 574
2 747
2 188 321
430 085
375 029
227 351
.v,
Riy eru
1884
1 530 065*
1 193
1 531 258*
202 395
198 828
170 736
17
Prov. Brandeobau
Eisenerz . . .
1886
468 335
16 475*.
484 810*
209 868*
306 366
286 072
12
weetf. RahrreTier
1885
700 461
17 633
718 094
70 849
84 170
93 380
27
S&arrerier
1884
604 620
38 812A
643 432k,
68 405*
148 993*
193 153*
23
rheln. Buhrrerier
Robeisen . . .
1886
392 087
37 182*
429 269*
165 015*
148 780
139 029
Rbeinpr. L d. Ka.
1885
349 199*
51 333
400 532*
49 417
51 372*
43 801*
23
rhein. Knbrwner
1884
338 100^
119 754
457 854*
47 660}
29 728
36 329*
:-i
weelf. Buhrrerier
Eisen und
Stahl ....
1886
9 493. J
16 540
26 033*
1 697*
2 432*
3 416*
3o
KUass
1885
10 640
17 021*
27 661*
1 258*
457*
1 271
i'7
.Saarrevier
1884
10 783
18 39l|
29 174*
1 160*
911*
803*
"
Biyern
Eisenbahn-
scbienen. . .
1886
471
3 683
4 154
175
12*
40*
2<*
Kgr. Sacfaten
1885
657
5 898
6 555
100
186
74
.if,
Bajrern
1884
708*
5 834k.
6 543
72
197*
49*
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Die Guterbewegung auf deutschcn Eisenbabnen im Jahre 1886. 529
Empfang
Versand
Y
Starkster Empfang aus dem Auslaude
der
Seehafen-
Zu-
p
(Versand und Empfang der deutschen Seebafen
Jahr
aus dem
Auslande
stationen
naeb
| sammeu
ausgescblossen.)
Deutschtaod
1
1886
[ 1885
| 1884
Der Verkehrsbezirke
T o n u e ii
?.
Bezeicbnung
Eiarne Eisen-
bahjuehwellen
1886
10
73
83
1 A
10
—
—
22
westfil. Ruhrrevier
1885
26
59
65
—
—
1884
80
1 076 A
1 156±
—
—
Eiswne Achsen
1886
599
399
998
rtO A
199 A
32V
2i)
Rheinprovint J. d. Rh.
1885
528
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1 390V
131
53V
1094
Bayern
1884
970
487
1 457
108
631
■Mi
EUass
Eii«rneDampf-
Lrsaci • , • ■
1886
12 283 A
17 059 A
29 343
3 004A
3 639
4 298
26
Rheinproviui 1. d. Rh.
1885
15 392
24 420
39 81 >
1 TOO I
1 723J
2 189
2 231
-10
1884
18 471
27 375
45 846
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1 637
2 320
1265
:i*5
Bayeru
EiserneRobren
1886
888
1 454
2 342
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134
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EJ»a»$
1885
1 149
1 508
2 657
106
12
1094
3C
Bayern
1884
1 207
1 711
2 918
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:^832L
83
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Eisen- and
SfabJdrabt . .
1886
48 1
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1 223 A
159
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14
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1885
365
2 088
2 453
104
1344
157*
2G
RhoinproTiux L d. Rh.
1884
616
3 497
4 113
20
83
25
Rheinprovinz t. d. Rb.
Eij«a* and
*
1886
3 789
10416
14 205
949 A
1 179
1 149*
30 Elsaw
1885
5 119Jt
10 642 1
15 762
66a
1 944
856
26; Rheinproviui L d. Rh.
1884
3 872
1 1 396
15 268
0O8A
29
11
1:1
Rba. Oppeln
k«be Erze . .
1886
39 997A
29 505
69 502.J
18 220
19 778
16 693
S6
Rbeinprovtna L d. Rb.
1885
97 Qfi^L
69
vu too**
6 393
3216
5 966*
13
Rbt. Oppeln
1884
38 5634
16 m\
55 153*
2 727
3 278V
341*
21
llesten-Na»sau
fca
1886
1 299
610
1 909
35oA
5522L
932*
2i<
Rbeinprovins 1. d. Rh.
1885
1 484
G86V
2 170J
277V
21 5 A
192
2'J
Lothrtogen
1884
1 843
624
2 467
147
227
146*
36 ' Baycrn
ZjlJf . • .
1886
2 666£
670A
3 337
1433
883V
758*
20
Rheinprovinz 1. d. Rh.
1885
2 273
548
2 821
482
272
165
2i)
Konigreich Sachien
1884
2 637
453
3 090
140V
109A
54*
2i>
Lothringen
^2 . * • • •
1886
4684
23 7422l
24 211
122
100
335
26
Rheinprovinz L d. Rh.
1885
1062
24 5144
25 576 A.
80
1
3*
27
Saarrevier
1884
2 237
29 451
31 688
74*
73A
274* ^
,1.)
Elaasa
Ueber die Durchfuhr von Ausland zu Ausland und zwischen dem Ausland e
und den deutschen Seehafen giebt nachstehende Uebersicht Aufschluss:
Digitized by Google
530
Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1886.
j anr
Durchfuhr
von
Ausland
zu
Ausiana
j
Versand [ Empfaog
der deutschen
Seebafen
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12414
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141
197
1144
39 452<4
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1914
174
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*1 586
1 1954
305
3 0864
1886
3554
2764
51
683
1885
4774
854
21
584
1884
298
75
60
433
Ubelasb
•hn mil dcm A
tBtUnde, tow<
it «r deotaeb*
* G«bi«t nicbt
Stoinkohlen
Braunkohleu
. . •
Eisonerz
Roheisen
Eisen und Stahl
Eisenbabnschienen ....
Eiserne Eisenbahnschwellen .
Eiserne Achsen
Eiaerne Dampfkessel . . .
Eiserne Robren
Eisen- und Stahldraht . . .
Eisen- und Stahlwaaren . .
Robe Erze
Blei
*) D«r Vcrkehr der Lueml
b«rubrt«, Ut in der StatUUk Ton Ji
1884 nJcbt beriickMchtigt.
Digitized by Google
Die Gdterbewegung auf deutscben Eisenbahnen im Jahre 1886. 531
Jahr
Durclifuhr
von
/YUM ail U
ZU
AusUnd
Versan 1 Kmpfaog
dor deutsclien
See La fen
nach von
lieni Auslande
Zu-
sainmen
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lS8f.
77
1 266 J-
2 112
1SS5
•S074
1 486
1 884
8!
651 i
1 033 i
1SS»;
5 052 J
t ost
3i
6 140
1885
4 867
sr.6
12
5 745
1884
6 ;t')G
I V.6
4i
8 826 i
Der stark6te Versand nach
den
deutschen Verkehrsbezirken (eiuschl.
der Seeb&fen) fand statt
in den Auslands-Verkehrsbeiirken:
1886
1885
1884
Der Verkebrsbezirke
No.
Bezeichnung
Steinkoblen .
182 287
173 045
245 636
54
Bobmen
82 233
85 841
81 326
60
vv
Rp Irian
25 296
31 519*
30 865
58
Frankrpirh
Braunkohlen .
2 394 094 A
2 188 344A
•1531036
54
R<"ihinpn
3 801
2 390
0 ion
04
uesierreicrj, onne uaiizien, Ungaru, oonmen
196
10
CO
53
Ungarn
Eisenerze . .
^40 9131
345 588
61
Holland
1 70 ROt
1 (O OOO
^O-i 100
QAA OC7
oy
Luxemburg
20 z084
0"J Ai K
27 045
19 542
51
Polen
Roheisen . .
•
OOI I lift
OOI 10U
QQQ QOK1
00 »» 9«Oy
318 188*
59
Luxemburg
4 727*
2 966
9 224
61
Holland
3 913
4 778
8 846*
60
Belgien
Eisen und Stab!
3 803
4 703
3411
59
Luxemburg
2 019*
2 236
1 707*
60
Belgien
1 665*
248
1 610*
51
Polen
Eisenbabn-
acbienen
•
180
24
77
54
Bohmeu
159*
413*
228
60
Belgien
47*
22
18
58
Frankreicb
eiserneEisenbabn-
scbwellen .
•
10
24
1
61
Holland
eiseroe Acbsen
•
367
223
239*
60
Belgien
168*
165*
477
58
Frankreicb
m
49*
119*
56
Schweit
eiserne Darnpf-
maacbinen .
•
4 603
6 560
5 339*
60
Belgien
2 807
3 606
2 330
56
Schweiz
2 145
2100*
3127
61
Holland
Digitized by Google
532
Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jabre 188G.
Der starkste Versand nach den deutscben Verkehrsbezirken (einschl.
der Seehafen) fand statt
in den Anslands -Verkehrsbezirken:
1886
1 1885
1
T o n d © n
1884
Der Verkehrsbezirke
l-C A T ill 1"* 11 Y~l 1 1 Y~\ tT
fjUitl'IlllUIlJ^
eiserne Rohren .
332*
322
2124
60
Belgien
188
1624
58
i
Frankreicb
138
1054
794
61
Holland
Eisen- und Stahl-
draht . . .
340
184
2944
60
Belgien
80
• —
150
51
Polen
59
714
70
61
i Holland
Eisen- und Stahl-
waaren . . .
1 392|
1787
18284
58
Frankreich
1011
4724
486
55
Oesterreich ohne Galizien, Ungarn, Bohmen
5614
1 751
7514
60
Belgien
Robe Erze. . .
18 2144
20 0584
19 0004
60
Belgien
5 8734
80994
4 6194
55
Oesterreich ohne Galizien, Ungara. Bohmen
3 280
5 9994
1 6374
61
Holland
6244
2684
216+
60
Belgien
323
947
1 3114
54
Bobmen
212
51
113 J
55
Oesterreich ohne Galizien, Ungarn, Bohmen
Belgien
Zink ....
1 783
9984
1 1604
60
1 4234
1 126
1 232
52
Galizien
302
3554
1604
54
Bohmen
Salz
1824
132 1
448
60
Belgien
1014
217
1 019
58
Frankreicb
54
51 1
273
55 Oesterreich ohne Galizien, Ungarn, Bobmen
Der starkste Em p fang von den deutschen Verkehrsbezirken (einschl. der
Seebafen) fand statt
in den Auslands -Verkehrsbezirken:
1886
1885
T 0 n n e 11
[ 1884
No.
Der Verkehrsbezirke
Bezeichnung
Steiukohlen . .
1 685 681
1 584 460
1 430 4674
61
Holland
1 280509J
711 9054
1 166 5384
1 096 5784
55
Oesterreich ohne Galizien, Ungarn, Bohmen
835 019
943 6234
58
Frankreich
Braunkoblen . .
23 9644
28 6404
24 2614
61
Holland
15 2214
11 415
11656
56
Schweiz
5 1204
3 410
1 894
58
Frankreich
Eisenerze . . .
100 085
118 8234
93 870
59
Luxemburg
27 9564
28 2254
20 272
54
Bohmen
5 3654
5 488
1 917
55
Oesterreich ohne Galizien, Ungaru, Bohmen
Roheisen . . .
84 620
57 582
53 328
51
Polen
57 863
65 2504
59 630
60
Belgien
22 824
25 1544
19004 1
56
Schweiz
Digitized by Google
Die Guterbewegung auf deutscben Ei'senbahnen im Jabre 1886. 533
Der st&rkste Empfang von den deutscben Verkehrsbezirken (einscbl. der
Seehafen) fand atatt
in den Auslands-Vekehrsbezirken:
1S86
1885
Tonnm
1884
i
No.
Der Verkehrsbezirke
Bezeichnnng
EUen und Stahl .
71 845*
67 006*
60 319
60
Belgien
36 662
46 614*
40 083
61
Holland
30 776*
22 653*
26 252*
57
Italien
Eisenbahn-
•
schienen . .
42 4794.
70 240*
90 678
61
Holland
41 866*
35 811
25 770*
60
Belgien
9 816*
8 568
15 297*
56
Scbweiz
*i<f>me Eisenbahn-
scbwellen . .
4 521
4 923
6 333*
56
Scbweiz
2 054
1 703*
1 968*
60
Belgien
911
3 228*
4 726*
61
Holland
e;^rne Achsdll .
6 153*
1 770
4 432*
57
Italien
4 339
3 790
5 081
61
Holland
3 874*
2 981
3 620*
60
Belgien
therne Dampf-
maschinen . .
8 945
10 029*
15 252*
58
Frankreicb
7 185
7 916
8 920
54
Bobmen
6711*
6 283
4 505J
57
Italien
eiserne Robren .
5 755*
4 4G8
3 403*
60
Belgien
3 264*
3 308*
2 454*
56
Scbweiz
2 408
5 427*
2 090
61
Holland
Eisen- und Stahl -
draht
63 382
61 553
57 852*
60
Belgien
42 464*
48 868*
51 707
61
Holland
3 017*
6 478
6 759
16 773
58
60
Fraukreich
K sen- und Stabl-
ffaaren .
24 252
22 298*
Belgien
15 075*
16 597
16 852*
61
Holland
4 038*
3 003*
3 136
57
Italien
Robe Erze
4 299*
6 591*
6 564*
60
Belgien
3 510*
4 644
2 986*
55
Oesterreich obne Galizien, Ungarn, Bobmen
2 670*
2 746
4 207*
54
Bobmen
BLei ....
7 283
10 288
12 969*
58
Frankreich
5 846*
5 622
7 459*
60
Belgien
2 717*
3 304
2 575*
51
Polen
Zink ....
8 103
8 400
8 322*
55
Oesterreich ohne Galizien, Dngarn, Bobmen
4 623
5 172
3 449*
52
Galizien
4 345*
3 487*
1 894*
61
Holland
Sili
8 934
9 538
7 869*
60
Belgien
•
4 123*
9 071
20 347*
51
Polen
3 644
2 535
3 950
54
Bobmen
Digitized by Google
534 Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbabnen im Jahre 188G.
5. Bediirfnisse des Bauwesens.
Es wurden befordert
Jabr
Ueberbaupt
Davon entfallen auf
den Verkehr
. . . . f mit dem
,mIn,ftDde|Auslande
Im engeren
Lok&lverkehr
der etnzelneu
Verkehrs-
bezirke
Im Wechsel-
verkehr der
deutschen Ver-
kehrsbezirke
mit Ausschluss
der Seehtfea-
T o n d o n
Cement
1 O
689 567
583 634
105 933
208 571
271 111$
1885
648 809$
522 872$
125 937
189 541
258 853
1884
599 8654;
493 301$
106 564
177 430
23*1 115
Dacbpappe ...»
1886
46 177
44 205$
1 971$
15 660$
20 859 A
1885
43 935$
41 730
2 205$
13 396
20 981
1 OA i
li)84
44 183
41468$
2 714$
13 472$
19 540$
Ciruc ......
« i"» /*
l.SSb
2 681 7824.
2 468 426$
213 356
1 148 929$
1 238 245$
-
1885
2 570 324$
2 348 531$
221 793
1 081 440
1 188 744
1884
2 471 878
2 296 004$
175 873$
1 095 684
1 126 148$
1886
1 204 827
1 098 287
106 540
399 688
657 635
1885
1 129 792$
1 036 977$
92 815
384 529
621 201$
1884
1 014 185
931 540$
82 644$
344 638
555 340$
Thonrobren . . .
ISSh
149 217$
145 105$
4 112
70 800$
64 944
1885
153 026
148 889$
4 136$
69 979
67 663 i
1884
168 475
164 303$
4171$
85 223
67 448
1886
151 122$
122 121
29 001$
39 678
68 529$
1885
147 306$
118 679$
28 627
43 011$
62 253$
1884
141 247
118 820
22 427
45 435
60 559$
Bearbeitete Steine .
1886
344 371
314 083$
30 287$
163 158$
138 844
1885
388 017$
359 054*
28 963
192 044
156 983
18M
329 938$
295 466
34 472$
164 429$
121 446
Gebrannte Steine . .
1886
8 110 910$
7 878 126
232 784$
4 395 150$
3 277 329
1885
7 667 983$
7 429 861
238 122$
4 320 967$
2 929 182
1884
7 601 014
7 360 727
240 287
4 388 675
2 780 601
Tbeer, Asphalt etc .
1886
265 189$
220469$
44 720
56 731
124 221$
1885
256 527$
204 201
52 326$
57 904
108 437
1884
250 207
.
204 808$
45 398$
53 370$
109 213
Der starkste Versand nach den anderen deutschen Verkehrsbezirkeu
(einschl. der Seehafenstationen) fand statt:
an Cement: 77 266 t (56 029 und 58 179V2) aua V.-B. 11 (Prov.
Hannover), 43 05172 t (39 447 Va und 32 503) aus V.-B. 13 (Rbz.
Oppeln) und 30 9781/2 t (30 56lVa and 25 532 Va) aus V.-B. 24
(Prov. Westfalen);
an Dachpappe: 4 030 t (3 9C01/2 und 3 092) aus V.-B. 17 (Prov.
Brandenburg), 3 673 t (3 7547a und 4 449l/a) aus V.-B. 16 (Berlin)
und 2 784Va t (2 453 und 2 49lVa) aus V.-B. 14 (Stadt Breslau);
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Die Guterbewegung auf deutscben Eisenbahnen im Jahre 1886. 535
an Erde: 218 619 t (235 463,/2 nod 224 5057a) aus V.-B. 28 (Rnhr-
ort, Duisburg, Hochfeld), 178 1817a t (156 9967a nnd 141 839)
aus V.-B. 25 (Rheinprovinz rechts des Rheins) nnd 123 78972 t
(149 307 nnd 144 276) ana V.-B. 26 (Rheinprovinz links des Rheins) ;
an Kalk: 244 505 t (232 959 nnd 221 842) ans V.-B. 13 (Rbz. Oppeln),
172 627 t (157 659 nnd 136 306) ans V.-B. 24 (Prov. Westfalen)
nnd 70 2417a t (78 9317a nnd 65 4987a) ans V.-B. 23 (rheiniscbes
Rnhrrevier);
an Thonrohren: 179597a t (21 4657a and 209127a) aus V.-B. 19
(Rbz. Mersebnrg nnd Thuringen), 8 8677a t (7 539 nnd 10 111) ans
V.-B. 15 (Rbz. Breslan nndLiegnitz) nnd 8 456 t (8 215 nod 8 115)
aas V.-B. 33 (Baden);
an Schiefer: 32 4337a t (28 133 nnd 27 9587a) ans V.-B. 19 (Rbz.
Mersebnrg nnd Thuringen), 14 184 t (13 448 nnd 11 7627a) ans
V.-B. 26 (Rheinprovinz links des Rheins) nnd 6 586 t (5 396 nnd
4 288) aus V.-B. 24 (Prov. Westfalen);
ao bearbeiteten Steinen: 32 9327a t (34 369 nnd 26 4267a) aus
V.-B. 31 (Pfalz), 21 623 t (310917a nnd 19 5737a) aus V.-B. 15
Rbz. Breslan nnd Liegnitz) nnd 18 96l72 t (15 05072 nnd 10 6857a)
aus V.-B. 36 (Bayern);
an gebrannten Steinen etc.: 410 8397a 1 (453 9447a nnd 364 0827a)
aus V.-B. 24 (Prov. Westfalen), 281 086 78 t (239 735 nnd 265 65672)
aus V.-B. 15 (Rbz. Breslan nnd Liegnitz) 263 593 t (£09 222 nnd
181 598) im V.-B. 25 (Rheinprovinz rechts des Rheins);
an Theer, Asphalt etc.: 30 647 t (28 581 nnd 31 683) aus V.-B 11
(Prov. Hannover etc.), 14 278 t (11 411 nnd 14 1137a) aus V.-B.
16 (Berlin) nnd 8 665 t (7 228 nnd 7 1617a) aus V.-B. 34 (Mann-
heim nnd Ludwigshafen).
Der starkste Empfang von den anderen deutschen Verkehrsbezirken
(einscbliesslich der Seehafen) fand statt:
an Cement: 31 390Va t (23 7651/2 nnd 21 04372 im V.-B. 20
(Konigreich Sachsen), 29 019 t (27 567 nnd 23 616) im V.-B. 36
(Bayern) und 23 8597a t (21 749 nnd 213197a) im V.-B. 26
(Rheinprovinz links des Rheins);
an Dachpappe: 2 968 t (3 00772 und 3 25372 im V.-B. 1 (Ost- und
Westpreussen), 2 157 t (2 147 72 und 2 017) im V.-B. 3 (Prov.
Pommern) und 2 1437a t (2 495 und 2 3317a) im V.-B. 17 (Prov.
Brandenburg) ;
an Erde: 322 0317a t (321 9347a und 296 312 im V.-B. 22 (west-
falisches Rnhrrevier), 274 873Va t (249 473 und 230 882) im V.-B.
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536
Die Guterbewegung auf deutscben Eisenbabnea im Jab re 18S6.
23 (rheini8che8 Ruhrrevier) and 73 639 t (60 042 and 95 119) im
V.-B. 24 (Prov. Westfalen);
an Kalk: 87 8511/2 t (90 447l/2 nnd 83 839^2) im V.-B. 22 (west-
felisches Ruhrrevier), 70 5581/-! t (71 074 und 67 167V2) im V.-B.
15 (Rbz. Breslau und Liegnitz) and 63 971!/2 t (64 476 and 59 690)
im V.-B. 26 (Rheinprovinz links des Rheins);
an ThonrOhren: 7 054t (6 505 Vs nnd 6 53lV2) im V.-B 36 (Bayern),
6 391V2 t (9 551 und 9 074) im V.-B. 16 (Berlin) und 4 6511/2 t
(2 599V-2 nnd 2 766) im V.-B. 18 (Rbz. Magdeburg etc.);
an Schiefer: 29 055 t (28 211l/2 und 27 448V2) im V.-B. 20 (KOnig-
reicb Sachsen), 8 234,/2 t (2 808 nnd 1 843) im V.-B. 36 (Bayern)
and 6 005 t (5 886V2 nnd 4 921) im V.-B. 23 (rheiniscbes Ruhr-
revier);
ac bearbeiteten Steinen: 24 518 t (26 230 und 12 478) im V.-B.
21 (Prov. Hessen-Nassau etc.), 18 368V2 t (16 243^2 nnd 11 7461/,)
im V.-B. 16 (Berlin) und 11 703V* t (9 752 und 9 560) im V.-B.
34 (Mannheim und Ludwigshafen):
an gebrannten Steinen: 456 4301 2 t (412 802 und 357 646'/^ im
V.-B. 22 (westfalisches Ruhrrevier), 338 300V2 t (208 443 und
171 672) im V.-B. 16 (Berlin) und 245 523 t (232 7091 2 nnd
158 453V2) im V.-B. 23 (rheinisehes Ruhrrevier);
an Theer, Asphalt etc.: 13 6I2V2 t (10 462l/2 nnd 10 141) aus
V.-B. 22 (westmiisches Ruhrrevier), 12 6571 ._> t (10 649V2 nnd
16 5591 2) im V.-B. 11 (Prov. Hannnover etc.) uud 12 524 V* t
(12 957 und 11641) im V.-B. 17 (Prov. Brandenburg).
Der starkste Lokalverkehr (Verkehr innerhalb eiues einzelnen
Verkehrsbezirks) fand statt:
an Cement: 46 5021/.' t (29 3l31/2und 29 618) im V.-B. 36 (Bayern),
41 875 t (41 8961/2 und 36 773) im V.-B. 35 (Wurttemberg etc.)
und 32 081V2 t (40 5621/, und 31 902 V2) im V.-B. 11 (Prov. Han-
nover etc.);
an Dachpappe: 2 539 t (2 109V2 nnd 2 211) im V.-B. 20 (KOnigreich
Sachsen), 2 499 Va t (2 2331/2 und 2 708) im V.-B. 12 (Prov. Posen)
und 1 755 t (1 340 Va und 1 204) im V -B. 17 (Prov. Brandenburg);
an Erde: 137 939»/2 1 (IO88I7V2 nnd 129 7281/-*) im V.-B. 11 (Prov.
Hannover etc.), 120 245,/2 t (125 775 uud 138 070V2) im V.-B. 26
(Rheinprovinz links des Rheins) und 117 503 t (96 6231/2 nnd 84 134)
im V.-B. 23 (rheinisehes Ruhrrevier);
an Kalk: 61 819 t (58 905 V* und 49 58;V/2) ira V.-B 13 (Rbz. Oppeln),
55 386V2 t (51 852 nnd 53 011) im V.-B. 11 (Provinz Hannover
etc.) und 46 968V2 t (40 549 und 37 039) im V.-B. 36 (Bayern);
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Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1886.
537
an Thonrohren: 15 288 t (14 436 uad 10 286Y2) im V.-B. 20 (Konig-
reich Sachsen), 6 120l/a t (6 169 and 5 38672) im 'V.-B. 19 (Rbz.
Merseburg trod ThSringen) und 6 053 t (7 073 und 9 6467a) im
V.-B. 12 (Prov. Posen);
an Schiefer: 9 28572 t (9 176 and 9 012) im V.-B. 21 (Prov. Hessen-
Nassau), 7 250 t (7 247 und 7 277) im V.-B. 20 (Konigreieh Sach-
sen) nod 6 239V2 t (6 256 Va nod 6 2557a) im V.-B. 19 (Rbz.
Meraeburg and Thuringen);
an bearbeiteten Steinen: 31 586 t (47 2237a and 26 9457*) im
V.-B. 20 (KOnigreich Sachsen), 31 494 t (32 867 and 27 88570 im
V.-B. 36 (Bayern) and 13 4247a t (15 6837a and 11 3937a) im
V.-B. 33 (Baden);
an gebrannten Steinen: 543 253 t (505 005 aad 364 5727a) im
V.-B. 20 (Rbz. Sachsen), 4918587a t (504 0087a and 410 437) im
V.-B. 36 (Bayero) aad 468 505 t (462 8807a and 444 46272) im
V.-B. 11 (Prov. Hannover etc.);
an Theer, Asphalt etc.: 12 32672 t (12 10l72 und 8 910) im V.-B.
20 (Kflnigreich Sachsen), 5 784 t (6 2737a and 6 235) im V.-B. 11
(Prov. Hannover) und 5 6567a t (5 8907* und 5 420) im V.-B. 36
(Bayern).
Der Verkehr zwischen den deutschen Verkehrsbezirken (ausschliess-
lich der Seeh&fen) mit dem Anslande (einschliesslich der deutschen See-
hafen) war in der Ansfiihr:
Jahr
Versand
□acb dem
Auslande
Empfang
der
Heebafen-
sutioncn
But
D«ot*ch-
land
Zu-
saramen
Stark ster Versand nach dem Anslande
(Empfang und Versand der deutschen Seebafen
au8gescblossen)
1886 j 1885 | 1884 | Der Verkehrsbeiirke
t 0 n n * n 1 Bezeicbnung
T 0 n n 0 n
Cement . .
1886
58 403
66 345
124 748
28 469
36 751
33 2154
n
Rba. Oppeln
1885
72 081
88 9414
1110224
13 1704
21 126
10 7404
:ig
Bayero •
1884
61 7324
36 980}
98 713
5 7224
4 4144
6 305.]
:u
Maanhalm «. Ludwgb.
Pachpappe
1886
1563
2 270
3 833
2484
2484
311
20
Konigreieh 8acb»«n
1885
14734
2 180
3 6534
2334
1424
185
n
Rba. Oppeln
1884
1 794
2304
4 098
2244
383
371
H
Stadt Brealau
Erde
1886
108 500
47 066
155 566
33 8724
32 3344
28 498
15
Rbz.Brealau a. Llegnitz
1885
104 860
44 208
149 068
28 783
27 9244
30132
iff.
Rheioprovins L d. Rh.
1884
94 918
39 407
134 3254
11717
10 361
4 8204
21
HtMrn-NlMW
Kalk . . .
1886
26 089
38 7444
64 8334
20 269J
24 760
33 735
i:t
Rbz. Oppeln
1885
31 621
29 5924
61 2134
3 2194
3 513
1 948
:iG
Bayero
1884
39 737
29 6834
69 4204
1 489
1 6604
1 877
24
Prov. Westfaltn
Thonrfibren .
1886
2 864
5 255
8119
069
328
7414
15
RbaJlraalaa o.Liegnitt
1885
2 819|
5 953
8 7724
383
964
122
33
Baden
1884
3 064}
5 626
8 6904
369
2244
1654
27
Saarrevler
ArchlT fiir EUenbabowesen. 2,6
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538
Die Guterbeweguog auf deutschen Eisenbahnen im Jabre 1886.
Jahr
Vers and
nacb dem
Auslando
Empfang
<Ur
•Utionen
mug
Denuch-
Zu-
Stirkster Versand nach dem Auslande
(Empfang und Versand der deutschen Seehafen
ausgeschlossen.)
Der Verkehrsbezirke
1886 | 1885 | 1884
Bezeichnung
Scbiefer . .
bcarb. Stein o .
gebr. Steine .
Tbeer, Asphalt
1886
1885
1884
1886
1885
1884
1886
1885
1884
1886
1885
1884
14 680
10 2181
11009*
10 446
10 070$
14 369}
151 108
154 898$
179 052
14 982
18 805$
21 696$
1 107
1248$
824
9 209$
6 271$
5 777$
137 086
108 480
87 937
16 332
10 617$
16 114
15 787
11467
11833$
19 655$
16 342
20 147
288 194
263 378$
266 989
31814
29 423
37 810*
4 550
4 452$
4057$
2 857
2 527
855$
3811
2 663
2 053
555$
3 344
2 218$
20 736$' 18 477
17 817 i22 764
16 446
2 859
2124$
1878
15849$
5 559
1747
1366
1 886 'is
4 037$>o
2 788
5 555$
1 169
872$
26 851
28 597$' 2€
16 499$S9
5 294$'30
2 536$ m
9K4$'jo
RbtBrMliu u. Heroin
Konigreich 8tcb»ea
Ubi. Memcbg. n.Tbur.
Bayera
Rbi.HrwUu u. Liegnitx
Bayern
RheinproTin« 1. d. Bh.
Loth ring™
Rh«inproTiaz I. d Rii
Die Einfuhr nach Dentsohland befcrug:
Jahr
Empfang
aus dem
Auslaude
Versand
tier
.Soehefftn-
ittlionen
Zu-
Starkster Empfang aus dem
(Versand und Empfang der deutschen Seehifen
ausgeschlossen)
18S6 1 1885 ' 1884 Der V,
T n n n « n
Bezeichnnng
Dachpappe
Krde
Kalk . .
Thonrohren
Schirfer
1886
1885
1884
1886
1885
1884
1886
1885
1884
1886
1885
1884
188G
1885
1884
1886
18S5
1884
11 126$
12 345 J
8 728
225
535$
692
75 593
80 876
72 4444
68 873
51 4511
41 587.1
3214
529
618J
8 435
13 1344
8 427*
37 606$
35 537
47 776
5 4151
5 173
6 151$
34 185.J
34 1391
34 765
2 219.1
I 654$
I 8781
4 106
5 29 1
6 0061
12 806*
16 166
12 0011
48 733
47 8821
56 504
5 640$
5 7081
6 843.1
109 778$
115 0154
107 209 J
71 0921
53 106
43 466
4 4271
5 823
6 625
21 241$
29 3001
20 429
6 051 I 6
3 029$| 3
1 238 1
165
44
14 352$ 11
12 219 , 9
8 660 9
33 123 25
14 944.J! 9
13 725$, 10
74 |
"1 I
70*|
1 997
1 878
1 005
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Die Guterbewegung auf deutschen Eisenbahnan im Jahxe 1886. 539
Jabr
Empfang
aus dem
Auslande
Versand
der
Seehafen-
•Utlooen
nach
Dentacn-
land
Zu-
Starkster Empfang at
(Versand und Empfang d
ausgeschlc
1886 j 1885 | 1884
as dem Auslande
er deutschen Seehafen
ssen.)
Der Verkehrsbezirke
Tonnen
Tonnen
o
z;
Bezeichnung
Bearb. Steine •
1886
15 4414.
2871*
18 313
3 357*
2 541
3 570
23
Ehelnlach. Rnhrrevier
1885
18 9031
3 756
17 659*
2 634*
2 326
3111
36
liayarn
1884
16 975*
3 813
20 788*
1867
1648
2 105
25
Kheitiprorln* r. d. tth.
Gebr. Steine .
1886
47 585^
68 560*' U6 146
11 4354
9 929
10 412
n
Rhetnprovina L d. Rh,
1 0<J<)
48 283*
71 231*1119 515
7 768*
8 804*
8 873
20
1884
52 801*
103 514
156 315*
3 942
4 331
8 307
as
Theer, Asphalt
1886
18 764
23 185
41 949
3 746*
3 943
5 470
30
Elaaaa
1885
20 932*
21 962*
42 895
3526*
4 215*
3 514
34
Mannheim u. Lndwgsh.
1884
20082*
26 111
46 193*
2028
1919*
859
35
Wurttomberg
Ueber die Durchfuhr von Ansland zu Ansland und zwiscben dem Auslande
und den deutschen Seehafen giebt nachstehende Uebersicht Aufechluss:
Durchfuhr
Versand !
Empfang
Durchfuhr
Versand ! Empfang
Ton
der deutschen
von
der doutacben
Ausland
Seehafen
Ausland
Seehafen
1
m
Ausland
nach |
dem Ai
von
lslande
IU
Ausland
nach
.aland?
T o n n * a
Tonnen
Cement:
Schiefer :
1886
28 124
8 267
12j
36 4034
1886
3 719*
2 013
154
5 886*
1885
30 115*
11367
28
41 510*
1885
3 053*
1637*
583
5 274
1884
27 685
8 288
1304
36 103 »
1884
1 9254
845
219*
2 990
Dachpappe
Bearbeitete
1886
75*
88
20
183*
Steine
1885
80
96*
20
196*
1886
3 777
2524
370*
4 400
1884
844
64
80
228*
1885
4 483*
320
185*
4 989
1884
2 326
3264
475
2 1274
1886
22221*
5 349. V
1 692
29 263
Gebraunte
1885
29 956
5 1961
9044
36 057
Steine
1884
2 477
5 3924
641
8 510*
1886
27 1 104
4 415*
2 565
34 091
Kalk
1885
27 382
4 6264
2 932
34 9404
1886
11 199
2
377
11 578
1884
4 0894
2 736
1608
8 4334
^.1885
9 054
2
6864
9 7424
Theer und
mL 1884
1210
110
I 320
Asphalt
Taonrohreu
1886
1886
8 9374
1 6774
359
10 974
361*
5254
:*JJ
926',
1885
8 464
3 763
361*
12 588*
1885
417*
350*
20
788
1884
2 297
11034
219
3 619*
444
4884
36'
1
Digitized by Google
540
Die Goterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 18S6.
Der starkste Versand nach den deutschen Verkehrsbezirken
der Seehafen) fand statt
Bezeicbnuog
1886
1885
T <i D D 0 D
in den A
1884
usla
N„ 1
Mo.
nds-Verkebrs
Der
6 112
6 433*
2 740*
55
Oesterreich
3 144*
3 668
4 413
58
Frankreich
951
1090*
891
61
Holland
Dachpappe ....
244
—
364
—
414
—
54
—
Bohmen
—
28 265
—
24 759
22 550
—
54
Bohmen
•
19 722*
23 187*
17 254
60
Belgien
6 582*
7 413*
10 462
58
Frankreich
45 091
33 912*
26 902
60
Belgien
16 950*
10 389
8 571
54
Bohmen
■
3500
3174
2 473
58
Frankreich
Tbonrohren . . .
95*
115
107
56
Scbweiz
91
190*
200
60
Belgien
72
113
116
54
Bohmen
3 406*
7 182
3 250
58
Frankreich
2 024*
3 173*
2 913
60
Belgien
1 135*
1 151
1001*
56
Schweiz
Bearbeitete Steine .
6 237*
4 555
6 439*
60
Belgien
3 601 1
3 727
a j a O 1
4 442*
57
I ! alien
1 504
1 012
1 288
58
Frankreich
Gebrannte Steine
13526*
12 831*
19 582
60
Belgien
12 730
13 985
12 136*
54
Bohmen
7 681*
7 731
6 759
59
Luxemburg
Theer und Asphalt .
12 416*
14 619$
8 913*
56
Scbweiz
1 643
1 083*
2 658
58
Frankreich
1578
1436
2 176
60
Belgien
' ■ " " : —
Der starkste Empfang von den deutschen Verkehrsbezirken (einachl.
der Seehafen) fand statt
in den Auslaods- Verkehrsbezirken:
1886
1885 !
Tonnen
1884
Ho.
Der Verkehrsbezirke
Bezeicbnung
19 267*
26 277
18 334
55
OeBterreich oboe Galizien, Ungarn, Bohmen
14 706*
12 538
13 193
52
Galizien
9 823
8 266
10 767
56
Schweiz
Dachpappe ....
700*
625
740
54
Bohmen
203
371
393*
55
Oesterreich oh tie Galizien, Ungarn, Bohmen
166
152
228*
52
Galizien
Digitized by Google
Die Gfiterbewegung auf deutschen Eweubabaen im Jahre 1886. 541
Der starkste Empfang von den deutschen Verkehrsbezirken (einscbl.
der Seeb&fen) fend statt
in den Auslands -Verkehrsbezirken:
1886
1885 |
1884
No.
Der Verkebrsbezirke
Bezeichnung
33 9144.
24 180*
16 846*
54
Bohmen
27 880
27 777
23 167*
60
Belgien
12 923
17 975
23 476*
55
Oesterreich ohne Galizien, Ungarn, Bohmen
19 308
23 481*
32 633*
55
Oesterreich oboe Galizien, Ungarn, Bohmen
4 108*
4 476
2 482*
54
Bohmen
1 5624
1938
761*
2 072*
569*
61
Holland
Thonrohren . . .
978*
56
Schweiz
446*
836*
1039
55
Oesterreicb ohne Galizien, Ungarn, Bohmen
437*
358*
358*
*
54
Bohmen
Schiefer ....
8 250
6 740*
6 034
54
Bohmen
7 423
3 626
4 326*
55
Oesterreich ohne Galizien, Ungarn, Bohmen
■
462|
756*
707*
53
Ungarn
Bearbeitete Steine
2 825
3198*
957
55
Oesterreicb ohne Galizien, Ungarn, Bohmen
2 641*
1 352*
3152*
59
Luxemburg
1 739
1 750*
997*
54
Bohmen
Gebrannte Steine
27 590*
27 158*
35 393
54
Bobmen.
t
I
25 982
27 137*
28 458*
58
Frankreich
24 157
26 800*
31267
55
Oesterreich ohne Galizien, Ungarn, Bohmen
Theer, Asphalt . .
2 9054
8 694
10121*
58
Frankreich •
■
2 561
2182*
1712
54
Bohmen
2 445
2 628
3 329*
60
Belgien ...
I
Digitized by Google
542 Di« Eisenbahnen Deutsehlands nod Englands in den Jahren 1883, 1884 und 1885.
Die Eisenbahnen Deutsehlands und Englands in den
Jahren 1883, 1884 und 1885.*)
Im Anschluss an die entsprechenden fruheren Mittheilungen dieser
Zeit8chrift soli im Nachstehenden ein Vergleich der wichtigsten, den
1. Ansdehnnng und
Vergleichende Zasammenstellung der Langenverhaltnisse und des Anlagekapitals
Deutscbland
■
1883/84
1884/85
1885/86
Lange der im Betrieb befindliehen Eisen-
35 824
o/» too
36 538
0*7 0*71
Daton doppel- oder mehrgeleiaig . . km
10 589
10816
10 947
Anf je 10000 Einwohner kommt Bahn-
7,79
7,90
7^4
Auf je 100 qkm Fl&che kommt Babn-
6,61
6,74
6**
LSnge der im Betrieb befindliehen , dem
offentlichen Verkebre dienenden schmal-
spurigen Eiseobahoen .... km
250
323
382
9 459 527 092
9 612 297 502
9 722 106 530
Anlagekapital far das Kilometer Babn-
264 497
263 620
261 355
Von dem verwendeten Anlagekapital sind
beschafft:
bei den Staatsbahnen:
durcb Staatsanleihen and aus extra-
ordinaren Fonds . . . . Jt
8 301 632 391
8 757 402 833
8 847 971 142
bei den Privatbahnen:
darch Ausgabe Ton Aktien JC
572 083 701
523 746 343**
535 358 636**
m m n Obligationen ,
312 257 680
287 561 094
287 064 418
„ schwebende Scbulden . „
81 914 640
34 533 771
4 1 555 057
„ Anleihen nnd Scbulden Ooans
aod debenture stocks) JC
*) Vgl. zaletzt Archit 1886, S. 637 ft".
**) Ansserdem sind in der deatschen Statistik noch far 1884/85 — 10053 461 .« und fur
1885/86 10157 277 M aufgeffibrt, ohne dass die Art der Beschaffung uaher angegeben ist.
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Die Eisenbahnen Deutschlands und Englands in den Jabren 1883, 1884 und 1885. 543
Bestand und die Betriebsergebnisse der deatschen and eoglischen Eisen-
bahaen betreffenden statistischen Angaben fur die Jahre 1883, 1884 und
1885 aufgestellt werden. A Is Quellen fur die statistischen Angaben sind
ebenso, wie in den Vorjahren, bezuglich der deatschen Eisenbabnen die
betreffenden Jafargiinge der im Reichs-Eisenbahn-Amt bearbeiteten „Statistik
der im Betriebe befindlichen Eisenbahnen Deutschlands tt and hinsichtlich
der englischen Eisenbahnen die dem Parlamente vorgelegten Bericbte
des Handelsamte8 (board of trade) benutzt worden.
Anlagekapital.*)
der deatschen and englischen Eisenbahnen in den Jabren 1883, 1884 and 1885.
r
England
Zunabme oder Abnahme in 1885 gegen
1883
Dentsehland
England
1883
low
1RJU
f fiOK
Betrag
io Pro-
zenten
Betrag
in Pro-
r
30 076
16 269
30 371
16 485
30 862
16 818
4- 1447
+ 358
4- 4,o
4- 0,4
4- 786
4- 54y
4- 2,6
8.53
8:€3
8,41
•
+ o,l5
4- 1,9
4- 0,13
9,56
9,80
4- 0,*
+ J
;
4- O45
15698 426 2 40
16 029 287 340
16 317 161 100
4-
+ 132
262 579 438
4- 52,8
+ 2.»
4- 618 734 860
4- 3,9
521 950
527 783
528 714
3 142
- l,a
+ 6 764
4- U
4-
546 338 751
4- 6,6
i
5868 742 1 20
5911220420
5 979 668 920
6 028 256 940
6 045095 180
6162 583 260
36 725065
25 193 262
40 359 583
- 6,4!
- 8,,|
- 49,3
4- 170 353 060
4-251 362 840
4- 3,o
+ 4*
3918 46.3 700
4 021361480
4 109 482 660
4- 191 018 960
4- 4,9
') For die Umrecbnung des englischen Maasses und Geldes sind nachstehende Verbaltniss-
zaJden gebraucbt: 1 mile = l,6i km, 1 £ = 20
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544 Die Eisenbahnen Deutechlauds und Euglands in den Jahren 1883, 1884 und 1885.
Das Eisenbahnnetz Deutschlands ubertraf hiernach am Ende des
Jahres 1885 dasjenige Englands in der Ausdehnung am 6409 km.
Die Zunahme in den 3 Jahren 1883 — 1885 betrug
in Deutschland 1447 km oder 4,0 °/o
i> England 786 „ „ 2,6 ».
Bezuglich der zweigeleisigen Strecken war in dem in Betracht
gezogenen Zeitranme die Zunahme
in Dentscbland 358 km oder 3,4 %,
„ England 549 „ „ 3,4 „.
Die fur die Langen der deutschen Eisenbahnen eingesetzten Zablen
bezeichnen, wie bisher, nach der vom Reichs-Eisenbahn-Amt bearbeiteten
Statistik die „Eigenthum8langentt, fur welche die Lange der im Eigen-
thnm der einzelnen Verwaltungen stehenden durchgehenden Geleise, von
Mitte za Mitte der Stationsgebfiude gemessen, maassgebend ist. Ans
dieser „Eigenthumslangea ergiebt sich die nBetriebslangett durch
Hinzurechnung der von andern Verwaltungen gepacbteten und der in Mit-
betrieb genommenen Strecken, unter Abrechnung der verpachteten, von
der Verwaltung nicht betriebenen eigenen Strecken.
Diese Betriebslange ergiebt fur die
gesammten deutschen Eisenbahnen:
am Jahresschlusse
im Jahresdurchschnitt
von dieser durchscbnittlichen Betriebslange
waren benutzt:
gemeinschaftlich fur Personen und Gfiterverkehr
aus8chlie8slich Jur Personenverkehr ....
„ „ Guterverkehr
Hinsichtlich der Langen der engliachen Eisenbahnen ist aus der
englischen Statistik nicht ersichtlich, ob dieselben Eigenthums- oder
Betriebslangen sind.
Fur die deutschen Eisenbahnen beziehen sich die angegebenen
Langen nur auf die vollspurigen, fur den Offentlichen Verkehr be-
stimmten Eisenbahnen, neben welchen
Deutschland noch im Betriebe waren:
Anschlussbahnen fur Privatzwecke . .
Schmalspurbabnen
Betreffs der Langenangaben fur die englischen Eisenbahnen ist ans
den vorliegenden Qnellen nicht ersichtlich, ob Anschlussgeleise fur Privat-
zwecke, sowie 8chmalspurige Eisenbahnen miteinbegriffen sind oder nicht
36 058
35 542
34 878
63 |
601 |
1884/85
km
36 782
36 454
35 797
61
596
1885/86
km
1*7 511
37 199
36 547
65
587
in
1883/84
_ktn
1 783"
250
1884/85
km
1885/86
km
1 896
323
1 983
382
Digitized by Google
Die Eisenbabnen Deutschlands unci England* in dea Jahreu 1883, 1884 uud 1885. 545
Yon den deutachen Bahnen warden
1883/84
1884/85
1885/86
betrieben:
km
km
km
als Vollbahnen nach Maassgabe der Bestim-
mungen des Bahnpolizei-Reglements . .
30 539
30 440
30 612
als Bahnen nntergeordneter Bedeutung
nach Maassgabe der „Bahnordnung ftir
deutsehe Eisenbahnen, nntergeordneter j
5 285
6 098
6 659
35 824
36 538
37 271
In England besteht keine derartige Unterscheidung der Eisenbahnen.
Sammtliche Eisenbahnen in England sind in Privateigenthnm
and werden aach von Privaten betrieben.
Dagegen waren von den deutschen
Eisenbahnen:
Staatsbahnen nnd aaf Rechnang des Staats
verwaltete Privatbahnen ......
Privatbahnen unter Staatsverwaltong . . .
* „ Privatverwaltung . . .
1883/84
km
1884/85
km
1885/86
km
30 050
32 045
32 568
648
464
463
| 5 126
4 029
4 240
i 35 824
36 538
37 271
Das in der vorhergehenden Nachweisung angegebene Anlagekapital
der deutschen Eisenbahnen bezeichnet das fur die Verzinsung in Betracht
kommende, von den gegenwartigen Besitzern auf die Bahnanlage verwen-
dete Kapital. In der deutschen Statistik ist daneben noch die Gesammt-
Baaaufwendnng angegeben. Dieselbe ergiebt sich dadurch, dass von den
eigentlicben Baukosten (den durch die Bahnanlage verorsachten AusgabeD)
die Ueberschusse aus dem Betriebe von Strecken fur Rechnang des Baufonds,
RQckeinnahmen, Kursgewinne, Verwendungen aus Betriebseinnahmen, Bei-
hulfenT Zahlungen a fonds perdu and Bonstige Einnahmen abgezogen werden.
Diese Gesammt-B auauf wendung fur die deutschen Eisen-
bahnen hat betragen:
1883.84
M
im Ganzeo
for das km Eigenthumsliinge
die von den Baukosten in
gebrachten, seitens Dritter ge-
leisteten Beihulfen und verlorenen
Beitrage haben betragen . . .
9170 236116
256 408
1884/85
M
1885/86
9 346 602 691
256 333
>0 754 879
9 449 226 274
254 020
61 412 690
57 762 328 \
Die gen an ere Bedeutung der Zahlen fur das Anlagekapital in der
engliachen Statistik ist aus der vorliegenden Unterlage nicht ersichtlich.
WahrBchoinlich stellen dieselben den Nennbetrag der Aktien und Obli-
gationen der Eisenbahn-Gesellscbaften, sowie der von letzteren gemachten
Anleiben und Schulden dar.
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546 Die Eisenbahnen Deutecblands und Englands in den Jahren 1883, 1884 und 1885.
2. Betriebsmittel and
|
D e
utscbland
1884/85
1885/86
I. B ©stand.
11726
12 098
12 450
3,as
3,»
3,*
Beschaffungskosten der Lokomotiven
(einscbl.
M
570 439 823
581097 313
588551 463
21684
22 145
22 735
M
164 020477
168 493 204
174642 008
Sitz- und Stehplatie in den Personenwagen
•
932 841
952 102
976 594
48 732
49 586
50 680
1 368
1 389
1 414
Gepack-, Gnter* und sonstige Wagen .
•
• •
241 634
246 588
250 313
Zabl der Acbsen dereelben . . . .
•
• •
493 236
503 223
510 560
2 337 433
2 393 773
2 439 931
M
714 528 794
727 494 712
736 548 llo
II. Leistungen.
Die eigenen und fremden LokomotiYen leisteten
auf den eigenen Betriebsstrecken:
a) Lokomotivkilometer (Nutz-, Leerfabrt-
und
Rangirkilometer) zusammen . .
4M OTA OtO
OOY 370 oio
375 971422
384 172 906
auf 1 km der durcbscbntttlkhen Betriebs-
10068
10 327
10 525
OilO AA1 OOQ
JAi 447 ana
254 004 795
258 205 544
AnWagenachskilometern sind anf dei
leig
enen
Betriebsstrecken geleistet:
▼on Personenwagen im Qanzen . .
1 658 579 351
1753 105 492
1789 020 773
, Gepack- und Gfiterwagen desgl.
•
• •
7 716 394 486
7 903 606 971
mm f\ i A mm m j-m mm —
7 837 167 153
, Poatwagen ,
•
•
206 458 621
* •
210112 392
215116 416
zusammen von den verscbiedenen
Wagen-
9 576 432 408
9 866 824 855
9 841 304 342
auf 1 km der durchschnittlichen
Betriebs-
269 785
271 038
269 614
•) In der vorliegenden eoglischen Statistik sind Angaben fiber Sitzplitze, Tragftbigkoit,
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Die Eiteubabnen Dentscblanda nnd Eoglands in den Jabren 1883, 1884 und 1885. 547
deren Leistungen.
England
Zunahme oder Abnahme in
gegen 1883
1885
1883
1884
1885
Deutschland
England
Betrag
in Prozent
Betrag
in Prozent
1 A AC<A
14 827
15 196
+ 724
4- 6*
4- 727
4- 5,o
4
"1 an
4- Ojn
1
4- 0,u
4- 18111640
4- 3,a
32 304
33 031
33 658
1 1 AR1
~t~ 1 vOi
1 A _
4,8
-4-
"7" 00**
+ 10 621531
4- 6*
-4- 43 753
+ 4,7
4- 1948
4- 4,o
4- 46
4- 3,4
458 357
479 695
488 887
4- 8 679
4- 3*
4- 30530
4- 6,7
4- 17 324
4- 3j
4- 102 498
4- 4,4
—
—
—
—
4- 22 019 321
+ 3,
-
—
—
4- 7 &
+ 457
4- 4*
—
—
4- 15 758146
4- 6.5
—
—
+ 135 441 422
4- 8,3
4- U \
4- 120772 717
4- 8 657 795
4- 4,3' |
4- 264 871 934
4- 2*
- 171
- 0,i
Kosten and Leistungen der Betriebsmittel nicbt enthalten.
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548 Die Eisenbahnen Deutschlands and England's in den Jabren 1883, 1884 and 1885.
3. Finanzielle
Zusammenstellnng der Einnahmen, der Ausgaben and des Ueberechnsses der
in den Jabren 1883,
Deutscbland
1000/04
1004/00
1000 o t>
Einnabme aus dem PersonenTerke b
r.
M
1 1 »)oo ft')^
1 4 QUA 41 4
lo JoU <_>10
1 4 1
10 4ZZ 1JO
74 7QC 700
7.4 1171 'iQO
14 5(1 ovo
7 Si AO ft IMA
(O UZO OZo
3. „
10Q OQrt OCC
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141 ftW 774
10 1 UOZ i t o
OO <0Z 40U
47 ILI7 *7ftl
oi 041 (01
OO Dl* Jfl
w
1 Q4«i 7£A
tt 1 01 7
o iyo zi i
3. Klas8« uod Parlamentszuge
n
Abonnementsbillets (periodical tickets) . .
Nebeneinuahme aus dem PersonenYerkebr .
«/ 030 i OD
•j 4*4 ZUO
Ge8ammteinnabti)e aus dem Personenverkehr
n
OCO .A£4 QAO
ZD/ 400 5UZ
OCQ CIO 40^
zoy oiz ozo
070 Q.)0 ii'i)
& to .'-0 ij^y
7 KOI
7 Ozl
7 0*9
7 iQI
Einnabme aus dem Guterverkehr.
M
10 143 829
19 388 344
a. iy uuu *x x x
19 825 884
n
608 174 746
611 799 622
598 723 048
it
2 251 518
2 286 579
2 200 157
»
1 061 667
1 083 488
1 289 048
»
7 332 066
8 770 309
8 605 631
»»
23 784 729
22 718 629
21476065
n
AUgemeine Gater (general merchandise) . .
w
—
n
18 596 576
19 006 309
17 888 263
Gesainmteinnahrne aus dem Guterverkehr .
»
uOv 0*0 101
f\*i4 oftn
OOO UOO ZoU
£70 008 Otfli
■
19 201
19 383
18065
59 492 096
57 634 293
50580329
" i
1 002 291029
1 012 299 896
994511785
28 237
27 770
26 768
»
4134
3 985
3 852
Einnabme aus dem Personen- und
Guterverkebr zusammen ....
942 798 933
954 665 603
943 931456
n
26 318
26 128
25326
»
3 889
3 758
3656
Auf 1000 Zugkilometer
Betriebsausgaben.
AUgemeine Verwaltuug:
58 065 197
M
54 925 836
55 415406
1547
1520
1 5b3
»
227
218
225
Digitized by Google
Die Eiaenbabnen DentseMands nnd England* in den Jabren 1883, 1884 nnd 1885. 549
Betriebsergebnisse.
Einnahmen fiber die Ausgaben bei den dentachen uud englischen Eisenbahoen
1884 und 1885.
E n p I a n d
Zunalmie oder A b n a h m e in 1 8 S 5
p e s e n 18 8 3
1883
1884
1885
Deutschland
K n p 1 a i) d
Be trap
in Prozent
Bftrap
in Prozent
I
73 400 000
69 620 000
64 860 000
f> , > A A 1 fc A A
8ko
- 6,o
8 .,40 000
— 11,(5
66 600 000
62 100 000
58 620 000
4-
1 226 606
+ 1.7
i 980 000
- 12,0
>
■ —
-
—
-. -
7 762 507
+ 6,3
- -
—
-
2 862 531
— 8,o
r _
—
—
—
-:.
454 384
~ 7,:
341 000 000
352 120 000
351 780 000
4-
10 *80 000
4- 3,7
33 840 000
35 2(50 000
36 440 000
4-
2 600 000
4- 7,7
75 320 000
81 500 000
S3 760 000
4-
24 199
4- O.s
4-
8 440 000
4- 11,7
590 160 000
600 60!) 000
595 460 440
4-
1 1 469 :>:>$
4- 4.4
4-
5 300 440
4- 0,<.
19 622
19 776
19 294
."-0
— 0.4 .
328
— 1.:
—
+
682 055
4- 3.o
—
—
1 -
1- ' I ' >~o
1 __
- 2<3
—
—
■
—
11 i or> 1
4- 21,4
—
—
— ■
—
—
1 273 56",
+ 17,4
—
23 448 000
24 756 000
24 856 000
2 308 664
- 9,7
4-
1 40S 000
6,o
325 108 000
310 573 000
304 925 000
- ■
20 183 000
- 6,7
424 970 000
417 600 000
407 643 000
17 327 000
— 4,1
500 380
482 840
14 1>00
708 3 1 3
o
— ** 9
48 t 480
97,o
774 026 380
753 411 840
737 438 900
10 337 035
— 1.5
36 587 480
- 4.7
25 736
24 807
23 895
1 136
- 5,,
1 841
— 7,1
57 044 360
56 432 020
58 216 140
8 911 767
— 15,o
: 4-
1 171 780
4- 2,t
1421 245 400
1 410 4.V2 860
1 391 115 480
7 779 244
— 0.7.
30 129 920
- 2,,
47 255
46 440
45 075
1 46!)
2 180
- 4*
282
— G.e
1364 201 040
1 354 020 800
1 332 899 300
4-
1 1 32 523
4- 0,t
31 301 740
- 2,3
45 358
44 583
43 1S<
992
■ — -
2 169
- 4.,
233
— 6.D
h
3 151
1
3 083
3 012
139
- 4,4
3 139 361
4- 5.7
+
16
4- l,o
2
- 0.,
Digitized by Google
550 Di* Eisenbahnen Deutschlands und Euglauds in den Jabren 1833, 1S34 und 1855.
Deutschland
1883/84
1884/85
1885/86
Bahnverwaltnng:
M
161 162 607
154 763 592
154 193 056
auf 1 km Betriebslange
ft
4 540
4 246
i i PA
4 150
res.
bUn
Transport verwaltung:
M
346 276 428
354 370 934
343 421840
auf 1 km Betriebslange ......
9 755
9 721
9 378
n
1 428
1 395
1 349
Gesammte Betriebsausgabe ....
dl
562 364 871
564 549 932
560 680093
n
15 843
15 487
15091
— M f |AAA XIiitvlrilAmAtAr
-
2 320
2 223
2171
-—l 1AAA 7t«i«ltilAM.4a.
Gesammtausgabe in Prozenten der
fii>>immt°innahma
°/n
10
56 ti
Die Betriebaauagaben fur je 1000 Zugkilo-
meter setxten sich wie folgt zuaammen:
Rahn n n tpr h*l tn nc
» *■
—
—
n
—
—
»
r>
—
—
—
—
—
—
ft
m
ftDUcoaaigungen lor i ereonenverietzungen .
_
Entacbadigungen fur Guterbescbadigung . .
_
Rechtsbci stand und Parlamentskosten . . .
—
—
—
n
—
—
—
Ueberschuss der Einoabme fiber die Aos-
427 764 744
433 545 497
423 103 948
auf das km Betriebslange
»
12 394
12 282
11676
m
1775
1763
1630
n
Der Ueberschuss betrigt in Prozenten des
%
4*
4*
Aqs der vorstehenden Znsammenstellang geht hervor, dass die
Gesammtsnmme in 1885 gegen 1883 bei den deatschen Eisenbahnen
Digitized by Google
Die Eisenbahnen Deutschlands und Englands in den Jahren 1883, 1884 and 1885. 551
England
Zunahme
oder A b nab. m e in
gegen 1883
1885
1883
18S4
1885
Deutscbland
England
Betrag
in Prozent
Betrag
in Proient
- 6 969 551
- 4,,
|
—
—
—
—
— 390
- 8*
—
—
—
—
—
- 68
— 10,>
—
•f" 2145412
-1- 0,7
—
—
—
—
— 377
— 79
- 3,9
- 5,5
- 0,3
747 371 240
744 343 940
735 759 140
- 1684778
— 11612100
- u
24 849
24 508
23 808
— 752
— 4,8
— i 041
— 4,j
— 149
— 6,4
1665
1635
1601
— 64
— 3 j>
52,7
53,o
53,i
4- 0,j7
4- 0*
311
301
283
—
- 28
— 9*
430
432
424
—
— 6
~ 1,4
153
155
158
—
—
+ 5
4- 3,3
517
513
510
7
i — i
r.
A, 4
75
75
74
—
—
- 1,3
86
88
91
4- 5
4- 5*
36
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* nil r fur Knxl jmi
16*
11
UUI 1UI ijUl^ldUU
8
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—
—
- 5
- 45*
9
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8
- 11,.
1 7
1 1
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1 1
—
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- 35,3
20
at
21
20
«73874160
666 108 920
665 356 340
- 4 660 796
- 1,1
— 18 517 820
- 2,7
22 406
21932
21269
- 718
- 1187
- 5,,
- 95
— 5,3
1 486
1448
1411
- 75
— 5,o
4,rc
4,i«
4,o»
+ 0,oi
— 0,37
om 7 779 244 JC = 0,78%, bei den englischen Eisenbahnen um
30 129 920 = 2,! % gefallen ist
Digitized by Google
552 Die Eisenbahnen Dentschlands and England* in den Jahren 1883, 1884 nnd 1885.
Abgeseben von den „sonstigen Einnahmen", unter welch en sich viel-
fache rait dem eigeotlichen Verkehrsdienste nieht nnmittelbar zusammen-
hangende EinDabmeposten befinden nnd welche deshalb anch in der
englischen Statistik far die Berechnung der Einnahmen anf das Zng-
kilometer ausser Betracht bleiben, ergiebt sich for die Einkttnfte im
Jahre 1885 gegen 1883
bei den deutschen Babnen eine Zanahme von 1 132 523 Ji ~ 0,i °/o,
bei den englischen Bahnen eine Abnahme von 31 301 740 jft — 2^ %.
Die kilometrische Einnahme aus dem Personen- nnd Gfiterverkehr
znsammen ist in 1885 gegen 1883
bei den dentscben Bahnen urn 3,8 °/o,
bei den englischen Bahnen nm 4# % gefallen.
Dieses Ergebniss ist fur Deutschland anf die Ansdehnnng der in den
Jahren 1883—1885 nen erOffoeten Bahnlinien mit ibrera zun&cbst fast
ausnahmslos geringeren Verkehre zuruckznfflbren.
Die Einnahme aus dem Personen verkehr im Ganzen ist in
1885 gegen 1883
bei den deutschen Bahnen nm 11 469 558 JC = 4,4%,
bei den englischen Babnen nm 5 300 440 JC = 0,9 % gestiegen.
Hinsichtlich des Ertragnisses der verschiedenen Klassen ist bemerkens-
werth, dass die Einahme aus der I. Klasse sicb verringert hat, nnd zwar
bei den deutschen Bahnen nm 860 669 JC = 6,0°/o,
bei den englischen Bahnen nm 8 540 000 JC = H,6°/o-
Das Ertragniss ans der II. Klasse hat dagegen
bei den dentscben Bahnen um 1 226 606 JC = 1,7 % zugenommen,
bei den englischen Bahnen nm 7 980 000 JC = 12,0 % abgenommen.
Fur die Steigerung der Einnahme aus dem Personenverkehr haben
daber, abgesehen von den Nebeneinnabmen,
bei den deutschen Bahnen vorwiegeod die III. u. IV. Klasse,
bei den englischen Babnen ausscbliessUch die III. Klasse nnd die
billigeren Parlamentszfige beigetragen.
Die durch&chnittlicbe Verzinsnng des Anlagekapitals ist in der Zeit
von 1883 bis 1885
bei den deutschen Bahnen um 0,oi °/o gestiegen,
bei den englischen Bahnen nm 0,27 °/o gefallen.
Von den dentscben Privatbahnen wurde in 1885 die hOchste Dividende
fur die Stammaktien erzielt:
fur die Ludwigs-Eisenbabn (Nurnberg-Furtb) mit 21,oo°/o»
fur die Mecklenburg-Friedrich-Franz-Eisenbahn mit 7,75 %.
Die preussiscben Staatsbahnen ergaben in 1885/86 durchscbnittlich
4»89°/o au* das verwendete Anlagekapital.
Digitized by Google
Die Eisenbahnen Deutschlaads und Englands in den Jahreo 1883, 1884 und 1885. 553
Die Verzinsung des in den englischen Eisenbahnen angelegten Kapitals
fur das Jahr 1885 ergiebt sich ans der nachstebenden Uebersicht:
Garantirtes
Prioritats
Anleiheu i
lid
Stammaktien
Kapital
Obligationen
Schulden
Prozentsatz
Betrat?
f,
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Betrag
I
■O x
Betracr
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- — 'i-1
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Betrag
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i> *-
5? /■ Z
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.ft
go*
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Cm
Seine Zinsen
wurrlen
962 800 080
15,^>
3 303 800
0.2
252 497 600
5,
1 1 726 880
0,3
lic-bt ilber 1% Zinsen auf
46 067 180
0,8
2 721 400
0,i
fon 1— 2 „
308 001 620
5,
2 023 600
0,
6 298 380
o„
3 026 400
o.,
- 2 3 n
323 642 080
5.3
—
—
38 327 720
0,1*
31 391 660
0!H
. 3- 4 ,
-
i
1 068 543 720
17.:
I 075 2S3 900
56.1,
2 286 046 240
53,«
2 823 666 380
68,:
. 4- :» „
i
820 090 580
13,,
756 i:>4 040
39,4
I 573 572 540
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1 173 268 160
28 i
. 5— 6 *
-
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1 631 129 180
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82 391 600
4.3
78 591 100
1/.
66 179 180
l,r.
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i
748 340 880
12,4
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71 556 000
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224 000
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960 000
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29 816 240
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1 000 000
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Oo
3 300 000
0,t
Insgesamrot
6 045 095 180
1 920 428 280
4 242 154 980
4 109 482 660
Im Mittel betrag
die Dividende der Stammaktien 4,04 °/o
„ „ des garantirten Kapitals . . . 4,4! °/o |
„ der Prioritats-Obligationen . . 4,oe °/o J 4,17
der Zinsrass fur Anleihen und Schulden .... 4,is °/o
Im Durchschnitt 4,18 %
In den Jahren 1879 bis 1885 verzinste sich das Anlagekapital der
englischen Eisenbahnen wie nachstehend angegeben:
Stammaktien
%
Garantirtes Kapital
und Prioritats-
Obligationen
%
Auleiben und
Schulden
%
Insgesaromt
%
1879
4,oa
4,30
4,3,
4.17
1880
4,:2
4,ar.
4.w
4,40
1881
4,cf,
4
4, '.''j
4.41
1882
4,73
4,;>8
4,51
4.43
1883
■Us
4,2,:
4,31
4,4!
1S84
4,34
4..>4
4,-.'!
4.J7
1885
4,14
4,,:
4.1 B
4,u
Die Verzinsung war hiernach in 1885 geringer als in einem der
Vorjahre seit 1879.
Archlv far Klsenb&huwesen. 1887.
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Die Eisenbahnen im Kaiserreich Russlaud.
Die Eisenbahnen im Kaiserreich Russland.
(Hierzu eine Uebersichtskarte.)
Das Archiv ist wiederholt in der Lage gewesen, nach zuverlassigen
Quellen die Eisenbahnverh<nisse anderer Lander eingebend darstellen za
kdnnen. Die nacbstehende Schildernng der rassiscben Eisenbahnen dfirfte
fur die Leser von besonderem Interesse sein, weil diese Bahnen mit den
deutschen an 5 Pnnkten — in Eydtkuhnen, Prostken, Illowo, Alexandrowo,
und Sosnowice — in nnmittelbarer Berfihrung stehen, wodurch mannig-
fache Wechselbeziehungen zwischen den Eisenbahnnetzen der beiden Lander
hervorgerufen werden, nnd ibre Kenntniss daher, abgesehen von dem rein
wissenscbaftlichen von praktischem Werthe ist Im Nachstehenden sollen
hienach im Anschluss an fruhere Mittheilungen*) die Ausdehnung des
russischen Eisenbahnnetzea, das auf dasselbe verwendete Anlagekapital,
die Ausrustung mit Betriebsmitteln und Personal, sowie die finanziellen
Ergebnisse des Betriebes nacb amtlichen russischen Quellen**) dargestellt
werden. Am Schlusse wird sodann eine Uebersicht der Hauptergebnisse
der russischen Eisenbahnen fur die Jabre 1875 bis einschliesslich 1885
gegeben werden. —
1. Ausdehnung des russischen Eisenbahnnetzes Ende 1886.
Am Schlusse des Jabres 1886 waren im russischen Reiche im Ganzen
26 642 Werst (28 400 km) Eisenbahnen fur den Cffentlichen Verkehr im
Betriebe. Davon liegen im europaischen Russland 25 637 Werst (27 329 km),
im asiatischen Russland — die unter Militarverwaltung stehende trans-
kaspiscbe Eisenbahn***) 1 005 Werst (107Q. km). Staatsbahnen waren
von den im europaischen Russland befindlichen Eisenbahnen 4 508 Werst,
•) Vgl. Archiv 1886 S. 353.
**j Als Quellen sind benutzt: 1. Die vom russischen Ministerium der Verkchrsaustalteo
veroffeutlichteu Monatsnacbweisungen fiber Ausdehnung der russischen Eisenbahnen und
Kobeiunahmen derselben; 2. die von derselben Behorde herausgegebenen atatistiscben Be-
ricbte fiber die Verkehrsanstalten fur die Jabre 1884 und 1885; 3. die von der „provi-
sorischen Direktion der Staatsbahnen" herausgegebenen Betriebsberichte fur die Jabre
1884 und 1885.
Vgl. Archiv 1886 S. 695.
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Die Eisenbahueu im Kaiserreicb Russlaud.
555
wovon 1 098 Werst im Grossherzogthum Finn] and liegen, Privatbahnen waren
21 129 Werst, davon 31 Werst im Grossherzogthum Finnland (Linie Borgo-
Kerwo). Von den 43 verschiedenen Gesellschaften, welche die Privatbahnen
betreiben, sind — nach dem Umfange des von ihnen betriebenen Babn-
netzes — die wicbtigsten:
1. Die Gesellschaft der russischen SQdwestbahnen. Das Netz
derselben umfasst 2 297 Werst Bahnlange. Diese Gesellschaft
hat eine ununterbrochene Schienenverbindnng im Betrieb, welche
von Odessa fiber Schmerinka, Kasatin, Rowno, Brest Litowsk nnd
Bjelostock nach Grajewo an der prenssiscben Grenze zum An-
schluss an die Ostpreussiscbe Sfidbahn ffihrt. Von dieser grosser]
dnrchgehenden Linie ffihren Zweiglinien in Ostlicher Richtnng nach
Elisabetgrad nnd Kiew, in westlicher Richtnng bei Reni nnd Dngheni
an die rnmfinische, bei Wolotschisk nnd Radsinilow an die Oster-
reicbische Grenze.
2. Die Grosse Rnssische Eisenbahngesellschaft. Ausdeh-
DQDg des Netzes 2 273 Werst, wovon 640 Werst — die Nikolai-
bahn nnd die Petersbarger Hafenbahn — dem Staate gehOren.
An eigenen Linien betreibt die Grosse Rnssische Eisenbahn-
gesellschaft die von St Petersburg fiber Pskow (Pleekau), Dfina-
burg, Wiloa, Landwarowo nnd Kowno nach Wirballen an der
prenssiscben Grenze, wo sie an die prenssische Ostbahn in Eydt-
knhnen anschliesst. Von der Linie St. Petersburg- Wirballen zweigt
in Landwarowo eine fiber Grad nnd Bjelostock nach Warschan
ffihrende Babn ab. Ferner besitzt nnd betreibt die Grosse
Rnssische Eisenbahngesellschaft noch die von Moskan fiber Wladimir
nach Niscbni-Nowgorod ffihrende Eisenbahn.
3. Die Liban - Romnyer Eisenbahngesellschaft mit 1 207 Werst
Bahnlange, welche die beiden dnrch eine 71 Werst lange Strecke
der Linie St. Petersburg- Wirballen von einander getrennten Linie
Wileiskaja- (bei Wilna)- Minsk- Gomel-Bachmatsch-Romny nnd Libau-
Radsiwilischki-Eoschedary nebst einer von Radsiwilischki nach
Kalkuny bei Dfinaburg ffihrenden Zweiglinie betreibt.
4. Die Moskau-Brester Eisenbahngesellschaft mit 1 028 Werst
Bahnlange. Die Linie Moskau-Brest ffihrt von Moskau fiber
Wjasma, Smolensk, Minsk und Baranowitschi nach Brest Litowsk.
5. Die transkaukasische Eisenbahngesellschaft mit 940 Werst
Bahnlftnge. Die von dieser Gesellschaft betriebene Eisenbahn fBhrt
von den Hafenplfttzen Poti und Batum am Schwarzen Meer nach
*) Vgl. Archiv 1886 S. 695.
37*
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556
Die Eisenbahnen im Kaiserreieb Russland.
Baku am Easpischen Meere. Die Linie von Batam vereinigt sicb
bei Samtredi, 61 Werst ostlich von Poti mit der Linie Poti-Tiflis.
6. Die Eoslow-Woronesch-Rostow'er Eisenbahngesellschaft mit
780 Werft Bahnl&nge. Die Stadt Rostow, von welcher diese
Bahnlinie in nordlicher Ricbtnng fiber Gijasy nach Eoslow, dem
Endpunkte der Eisenbahn Rj&san-Eoslow, fuhrt, ist ein am Dom,
in der N&he der Mundung desselben gelegener wichtiger Hafen-
platz.
7. Die Kursk-Charkow- Asow'sche Eisenbahngesellschaft mit
763 Werst Bahnl&nge. Die von dieser Geseilschaft betriebene
Bahnlinie ffihrt von Eursk fiber Charkow nnd Losowaja nach
Taganrog am Asow'schen Meere nnd von da nach Rostow.
8. Die Grjfisy-Zariziner Eisenbahngesellschaft mit 698 Werst Bahn-
l&nge. Der an der Wolga liegende Endpunkt Zarizin ist als
Binnenhafenplatz von Bedeutung.
9. Die Donetz- Stein kohlen-Eisenbahngesellschaft mit 660 Werst
Bahnl&nge. Das Netz dieser Geseilschaft besteht ans mehreren,
das sQdlich von Charkow befindliche. 27 300 qkm umfassende
Donetz - Eohlenbecken nach verschiedenen Richtnngen dnrch-
schneidenden Linien nnd einer von diesem Becken nach dem
Hafenorte Mariupol am Asow'schen Meere fuhrenden Linie.
10. Die Wladikawkas'sche Eisenbahngesellschaft mit 652 Werst
Bahnlange. Die von dieser Geseilschaft betriebene Bahnlinie fuhrt
von Rostow am Don nach Wladikawkas am Nordabhange des
Eankasns.
11. Die Losowo-Sewastopoler Eisenbahngesellschaft mit 644 Werst
Bahnl&nge. Die Ansgangsstation Losowaja liegt sfidlich von
Charkow an der Linie Eursk-Charkow-Asow'sches Meer.
12. Die Moskan - Enrsker Eisenbahngesellschaft mit 512 Werst
Bahnlange.
13. Die Orenburg'sche Eisenbahngesellschaft mit 508 Werst Bahn-
lange. Die von dieser Geseilschaft betriebene Linie fuhrt von dem
am rechten Wolganfer gelegenen Endpunkte Batraki der Morschans-
Sysraner Eisenbabn nach dem am linken Wolganfer gelegenen
Samara und von da nach dem am Ural gelegenen Orenburg.
14. Die Orel-Witebsk^sche Eisenbahngesellschaft mit 488 Werst
Bahnlange.
Die Linien des russischen Staatseisenbabnnetzes liegen mit Ansnahme
der 1 098 Werst umfasseoden finnl&ndischen Staatsbahnen zwischen den
Privatbahnen zerstreut. Den bedeutendsten zusammenhangenden Theil der
Staatsbahnen bildet das Netz der sogenannten Polassze- d. h. der „durch
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Die Eisenbahnen im Kaiserreich Russland.
557
Waldgegenden fuhrenden" Eisenbahnen, welches Ende 1886 1 153 Werst
umfasste. Zn diesem Netze gehdren die Linien Wilna-Baranowitschi-
Luninetz-Rowno (Station der Eisenbahn Kasatin-Brest Litowsk) Scbabinka
(Station der Eisenbahn Brest in Litowsk-Minsk) — Luninetz-Gomel (Station
der Linie Wilna-Romny) end Baranowitschi-Bjelostock. Das nachstgrosste
Staatsbahnnetz wird durch die 830 Werst umfassende Charkow-Nikolajewer
Bahn gebildet. Dieselbe setzt sich znsammen ans den Zweigen: Charkow-
Ljubotin-Krementschug-Snamenka-Dolinskaja-Nikolajew (Hafenplatz an der
Mundang des Bag in das Schwarze Meer), Merjefa-Ljnbotin-Woroschba und
Snamenka-Elisabetgrad. An die Charkow-Nikolajewer Bahn schliesst sich
die von der Staatsverwaltnng erbante, am 18. Mai 1884 (a. St.) er-
offnete 471 Werst lange Eatharinenbahn.*) Diese Bahn besteht ans 2,
durch eine 42 Werst lange, znr Losowo-Sewastopoler Eisenbahn gehdrige
Strecke getrennten Zweigen: Dolinskaja-Jekaterinoslaw mit einer Brficke
fiber den Dnjeper bei letzterer Stadt und Sinelnikowa (Station der Linie
Losowo-Sewastopol) — Jassinowataja (Station der Donetzbahn). Die 360
Werst laoge Eisenbahn von Tambow nach der an der Wolga gelegenen
Stadt Saratow ging 1882 aus dem Besitz einer Privatgesellschaft in den
Besitz und die Verwaltung des Staates fiber. Die auf der Ostseite des
Urals gelegenen, die Bergwerksbezirke dieses Gebirges mit den sibi-
rischen Wasserstrassen in Verbindung setzende, 347 Werst lange Eisen-
bahn Jekaterinburg-Tjumen, wurde vom Staate gebaut und im Jahre 1886
in ganzer Ausdehnung eroffnet.
Im Ban befanden sich Ende 1886 folgende Staatsbahniinien:
1. Von Samara nach Ufa, 488 Werst.
2. Von Romny nach Krementschug, 198 Werst Nach der voraus-
sicbtlich in kfirzester Frist bevorstehenden Fertigstellung dieser
Bahn wird eine nnnnterbrochene Schienenverbindung zwischen den
Haien Libau an der Ostsee und Nikolajew am Schwarzen Meere
hergestellt aein.
4. Brest Litewsk-Cholm, 110 Werst.
5. Sjedlez-Malkin, 63 Werst.
Die Eroffhung der beiden letztgenannten Strecken wird voraus-
sichtlich im Sommer 1887 erfolgen.
6. Pskow-Riga, 289 Werst, mit der 65 Werft langen Abzweigung
Werro-Dorpat.
7. Gomel-Brjansk, 259 Werst.
8. Rschew-Wjasma, 115 Werst.
•) Die Bezeicbnung „K*tharinenbabnB wurde dieaer, froher als die „Kriworog'sche
Eisenbahn" bezeicbneten Babnlinie durch kaiserlicben Befebl vom 18. Februar 1882 beige-
\ legt, „zum Gedicbtniss der weisen Regierung der Kaiserin Katbarioa II."
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558
Die Eisenbahnea im Kaiserreich Rnssland.
Im enropaischen Rnssland sind hiernach 1 522 Werst oeuer Staats-
bahnen im Ban. Hierzn tritt im asiatischen Rnssland noch die Fortsetznng
der transkaspischen Eisenbahn.*)
An Privatbahnen sind im Ban: eine 258 Werst lange Linie, welche
von der Station Tichoretzkaja an der von Rostow nach Wladikawkas fiber
Jekaterinodar nach dem am Schwarzen Meere gelegenen Hafenpiatze
Noworossisk fQhreo soil.**) Diese Bahn wird mit Unterstutznng der Re-
giernng von der Wladikawkaser Eisenbahngesellschaft gebant. Ferner sind
noch etwa 23 Werst Anschlnssbahnen der Iwangorod-Dombrowo'er Eisen-
bahn an die Stationen Sosnowize nnd Graniza der Warschau -Wiener
Eisenbahn nnd an die Dombrower Steinkohlengrnben,***) sowie eine 93 Werst
lange Eisenbahn von Jaroslawl nach Kostromaf) im Ban.
II. Aniagekapital.
a) Staatsbahnen.ff)
In den Betriebsberichten der „provisorischen Direktion der Staats-
bahnen" ffir 1884 nnd 1885 finden sich far das Aniagekapital der rassi-
schen Staatseisenbahnen die nachstehenden Angaben:
Lange
Aniagekapital
am Scblusse des Jahres
Ende
1885
1884
im
f. d. Werst
im
f.d. Werst
! 1885 1 1884
i — _ — ! . „
Gmzen
Bahnl.
Ganzen
BahDl.
Werst
Kreditrubel
Cbarkow - Nikolajew . . .
Katbarineababn
Tambow-Saratow ....
Baskuotscbak'sche Eisenbahn
Schabinska-Pinsk ....
Liwnybabn (Spnrw. 1^7 m)
Muromscbe Bahn I 106
ekosten der/bei*
830
471
365
72
57
' 830
471
360
72
138
57
I -
71 842 739
31 942 450
44 850 104
3 140 000
1 524 835
5 762 600
86 558 71838 120|
67 819 31 943OO0|
122 877 44 774 579
43 611 3 133 254
4 170 001
I 524 835
26 751
54 364
Die Anlagekosten der/beiJen ersten Eisenbahnen kind fQr
86612
67 819
124 374
43 517
30 217
26 751
1 1*885
urn
geringe Betrage niedriger acgegeben, als fflr 1884. Der Grund hierfur ist
♦) Vgl. Arcbiv 1886 S. 695.
Vgl. Arcbiv 1885 S. 509.
•*•) Vgl. Archiy 18S6 S. 270.
t) Vgl. Archi? 1886 S. 707.
ft) Unter ^Staatsbahneu" sind im Nacbstebenden stets nur die in Verwaltung der
„proTisoriBcben Direktion der Staatseisenbahnen* stebenden Linien verstanden. Von den im
Vorhergehenden aufgefuhrten nwsischen SUaUbahnen sind der genanuten Beborde nicht
unterstellt: die finnlandischen Babnen und die transkaspische Eisenbahn. Anf diese lettteren
Babnen beziehen sich daher auch die nacbstebenden Angaben uicbt.
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Die Eisenbahnen im Kaiserreicb Russlaod.
559
aus den vorliegenden Quellen nicht ersichtlich, wahrscheinlich ist der Un-
terschied nur dnrch anderweitige rechnungsmassige Feststellung hervorge-
rnfen worden.
Von den PolSssje-Eisenbahnen (Wilna-Rowno nnd Pinsker Eisenbahn)
waren Ende 1885 znsammen 666 Werst ira Betrieb. Ein Betrag fur die
Anlagekosten dieser Bahnen ist in dem Berichte der „provisorischen Di-
rektion der Staatsbahnen" fur 1885 nicht angegeben, weil dieser Betrag
noch nicht festgestellt sei.
Die Murom'sehe Eisenbahn (Kowrow- Murom) gebflrte einer Privatge-
sellschaft nnd wurde am 1. Oktober 1885 vom Staate ttbernommen.*)
Das in der obigen Uebersicbt nach dem russischen Berichte angegebene
Anlagekapital ist nach dem Nennwerthe der Aktien nnd Obligationen der
fruheren Privatgesellscbaft berechnet. Die L&nge der Muromschen Eisen-
bahn ist mit dem Uebergang in Staatsbesitz von 100 anf 106 Werst ge-
wachsen dnrch Hinzutritt der am 1. Oktober 1885 erOffneten von Murom
znm Oka-Flusse fuhrenden Zweigbahn.
b. Pri vatbahnen.*')
In dem «statistischen Berichte des Ministeriums der Verkehrsanstalten"
fur 1885 finden sich uber die fioanziellen Verhaituisse der russischen Pri-
vatbahnen die nachsteheuden Augabeo:
Am 1. Januar 1885 waren fur 20 744 Werst im Betrieb befindliche
nnd 53 Werst im Ban begriffene, noch nicht erOffhete Privateisenbabnen
ausgegeben:
Aktien im Nennwerthe zu
Obligat. „
im Ganzen
Von diesem Anlagekapitale
gehOrte der Regiernng
an Aktien
„ Obligationen ...
Meiall-
Kredit-
Rubel
Zusammen
Kredif")
284 215 194
149 608 521
575 931 312
1 020 604 745
8 010 858
1 538 917 975
1 304 819 939
157 619 379
2 114 849 287
4 298 375
3 327 500
9 775 062
681 094 787
5 454 858
1 027 097 038
i 685 393 162
8 782 358
1 036 872 100
A-
1,1
znsammen j
*) Vgl. den bezuglichen kaiserlichen Erlass im Arcbiv 1885 S. 510.
**) Bei den nacbstebenden Angaben ist uberall die im Grossherzogtbum Finnland
bt-findlicbe Privatbabn nicbt einbetrriffen.
***) In der russischen Statistik sind die Kapitalien, wie vorstehend, nacb der Valuta
aogegebeo, in welcber die Bescbaffung erfolgt ist. Fur die Umrechnung ist dabei , soweit
in denStatuten einzelner Gesellsebaften nicbt ein anderweitiges Verhaltniss zwischeu Kredit-
und Metallrubel festgesetzt ist, 1 Rubel Metall = 1V2 Rubel Kredit gerechnet.
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560
Die Eisenbahnen im Kaiserreicb Russland.
Von der Regierung war Zinsgarantie gewahrt
fur Aktien im Nennwertbe zu . . . .
„ Obligationen, welche von den Ge-
sellscbaften verauasert vrorden, im Be-
trage zu ■ . ■
zusammen fur
Der Hochstbetrag, mit welcben die Regie-
rung far die ubernommene Zinsbdrgschaft fur
das Jahr 1884 in Anspruch genommen wer-
den konnte, war
far Aktien
„ Obligationen . . .
Metall-
Kredit-
Rubel
zusammen
Kredit
254 783 907
100 674 940
482 850 801
278 921 029
418 381 544
533 704 936
100 674 970
901 232 345
11 159 740
1 13 247 453
5 109 212
21848 822
19 871 180
|, 24 407 193 |
5 109 212
41 720 002
3.
zusammen
Die finanzielle Betheiligung der russischen Regierung bei den Privat-
bahnen ist nach den vorstehenden An gab en eine sehr bedeatende. Von
dem im Ganzen*) nabeza 2 115 Millionen Rubel betragenden Anlagekapitale
der Privatbahnen waren etwa 1 037 Millionen von der Regierang direkt
beschafft nnd den Gesellscbaften uberwiesen; fur 901 Millionen Rubel,
welche von den Gesellschaften selbst bescbafft wnrden, hatte die Regierung
Zinsburgschaft ubernommen nnd konnte dafur bis znm Betrage von 41 720000
Rnbel fur das Jahr 1884 in Anspruch genommen werden. Die Regierung
war also mit 1 938 Millionen Rubel oder mit 91,6 pCt des gesammten am
1. Januar 1885 in den russischen Privatbahnen angelegten Kapitals un-
mittelbar betbeiligt.
Gezahlt wnrden von der Regierung auf die von ihr geleistete Zins-
burgschaft fur Eisenbahn-Aktien und -Obligationen
in 1884 9 486 000 Rubel
„ 1883 13 316 000 „
1882 16 411738 „
1881 19 886 093 ,
1880 21 147 403 „
Diese von der Regierung zu leistenden jahrlicben Zahlungen nehmen
hiernach seit 1880 stetig ab, was als ein Erfolg der wegen besserer Be-
/
—a*
n
r?
*) Im Archiv 1886 S. 358 ist als Anlagekapital der russischen Privatbahnen far den
1. Januar 1883 ein boherer Betrag — 2210 Millionen Rubel — angegeben. Es bat dies
seinen Grund in dem Umstande, dass in der letzteren Summe das Anlagekapital der in-
zwischen im Staatsbesitz ubergegangenen Eisenbahnen, sowie konzessionirtes Kapital fur
noch nicht eroffnete Privatbahnstrecken mit enthalten war, wahrend im Vorstehenden nur
das Kapital der am 1. Januar 1885 im Betrieb gewesenen Privatbahnen angegeben ist.
ZW
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i
I
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Die Eiseiibahnen im Kaiscrreich Russland.
561
aufsichtigung der Geschaftsfuhrung derPrivatbahnen getroffenenMaassnakmen
anzusehen sein dfirfte.*)
Zu den im Vorstehenden angegebenen Betragen, welche seitens der
russischen Regierung zur Deckung der Zinsen fur die im Privatbesitz be-
findlichen Aktien und Obligationen in den angegebenen Jahren gezahlt
worden sind, tritt als Staatsleistung far die Privatbahnen nocb der jahr-
liche Ansfall bei der Verzinsung des vom Staate aufgebrachten Tbeils des
Aktien- mid Obligationenkapitals. Da dieser Theii am 1. Jannar 1885
1 037 Millionen Rabel betrng, wiirde die Verzinsang zn 5 pCt. gerechnet,
fur 1884 etwa 52 Millionen erfordert haben. Wieviel hiervon vom Staate
wirklich bat gedeckt werden mussen, gebt ans den vorliegenden Qnellen
nicbt hervor. Nach den finanziellen Eisenbahnbetriebsergebnissen dee Jahres
1884 ist jedoch anzunehmen, dass der Staat ffir dieses Jahr den berech-
neten Betrag, wenn nicbt ganz, so doch znm fiber wiegenden Theile, hat
ubernehmen mfissen.
Die Scbnld der Eisenbahngesellschaften, welche dnrcb die ans der
Reichskasse geleisteten nnd von den Gesellschaften nicht znruckerstatteten
Zin8zahlungen, sowie dnrch Gew&hrnng von Vorschussen, fiberlassene Bahn-
strecken n. s. w. entstanden ist, hat betragen:
am 1. Jannar 1885 . . . 897 112 728 Rubei Kredit
„ 1. „ 1884 . . . 870 321 314 „
„ 1. 8 1883 . . . 782 888 880 n
n 1. „ 1882 . . . 720 982 868 ,
Diese Schnld ist hiernach von 1882 bis 1885 nm mehr als 176
Millionen Rnbel gewachsen, wobei noch zu berucksichtigen ist, dass die
Schnlden der inzwischen verstaatlichten Privatbahnen in dem fur 1885 an-
gegebenen Scbnldbetrage nicht mehr einbegriffen sind.
Getilgt waren:
am 1. Jannar 1885 an Aktienkapital . 13 662 212 Rnbel
„ Obligationskapital 22 435 100 „
, 1. „ 1884 w Aktienkapital . 12 024 276 „
, ObUgationskapital 19 433 068 ,
An Reservekapi tal waren vorhanden:
am 1. Jannar 1885 ... 9 768 280 Rnbel
„ 1. „ 1884 . . . 9 837 780 „
•) Vgl. den Aufsatz: „Zur Ewenbahofrage ia Ruasland" Archiv 1887 S. 407 u. ff.
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582
Die Eisenbabnen im Kaiserreich Russland.
III. Betriebsmittel nnd deren Leistnngen.
a) Bestand am 31. Dezember.
Staats-
Prirat-
Zusammen
Kisenh
ah non
10o4
looo
1 OA 1
looo
1 CO 1
loot
loo J
Kahnlftiige, auf welche sich
die nachstebenden Angaben
bezieben .... Werst
2 295
1471
20 744
20 744
23 039
22 215
Betriebslfmge im Jahresdurcb-
schoitt .... Werst
1788
1379
20 744
20 522
22 532
21 901
Lokomotiven im Ganzen . .
386
324
5 703
5 642
6 089
5 966
„ fur die Babnwerst
0,17
0,99
0,27
0,97
0.36
O^rr
Unler der Zabl der Lokomo-
tiven befinden sich Tender-
5
8
175
141
180
149
Zabl der Personenwagen
490
413
6 602
6 637
7 092
7 050
Zabl der Personenwagen-Achs.
1360
1 191
19 338
19 403
20 698
20 594
Zabl derPersonen wagen-Achs.
fur die Babnwerst .
0,S9
0,61
0,3
0,94
0,90
0,83
Zahl der Sitzplatze in den
Personenwagen ....
16 356
14 117
245 791
249 703
262 147
263 820
Zabl der Sitzplatze in einem
Personenwagen durcbschn.
33.38
34,is
37,»
37,m
36,96
37,42
Zabl der Sitzplatze fur die
Bah n werst ....
7,13
9,60
11,84
12,04
11,37
11,88
Zahl der Guterwagen • • .
7 794
6 768
111530
111 359
1 19 324
118127
Zahl der Guterwagen-Achsen
im Ganzen
15 622
13 534
227 004
226 354
242 626
239 888
Zabl der Guterwagen- Acbsen
fur die Babnwerst . . .
6,81
9,20
10,94
10*i
10*3
10*0
Tragkraft der Guterwag. Pud*)
4 601 800
4 040 400
67 446 087
66 430 443
72 047 887
70 4 70 843
M ittlere Tragkraft eines Guter-
wagens Pud
59043
596,99
604,73
596:54
603,80
596>M
Durchscbnittliche Tragkraft
der Guterwagen fur 1 Babn-
werst Pud
2 006,03
2 746,70
3 251,36
3 202.39
3 126,78
3172,9*
Zahl derEisenbabn-Postwagen
24
21
205
207
229
228
la dem vorstehend angegebenen Bestande an Betriebsmitteln sind auch
diejenigen, welche seiteos der Regieraog einzelnen Gesellschaften aas dem
der Krone gehOrigen Bestande zur st&ndigen Benutznng gegen Anrech-
nnng der Bescbafrangskosten ubergeben worden sind. Es waren dies im
Ganzen
•) 1 Pud = 16,3« Kg.
Digitized by Google
563
Lokomotiven ....
Personeowagen ....
Guterwagen
Tragf&higkeit der letzteren
Postwageo
Pad
Dass hiernach Ende 1 884 weniger Lokomotiven and Guterwagen aas
dem Kronbestande an Gesellscbaften verliehen waren, als Ende 1883,
ruhrt wahrscheiDlich daher, dass im Lanfe des Jahres 1884 einigen Ge-
sellscbaften die ErhOhuog ibres Obligationenkapitals gestattet worden ist,
wobei der Regierang der Bescbaffangspreis der Betriebsmittel zurflck-
erstattet warde and letztere in das Eigentham der betreffenden Gesell-
schaften nbergingen.
Die Ausstattang der einzelnen wichtigeren Eisenbabnnetze mit Be-
triebsmitteln am Scblasse des Jahres 1883 aod 1884 ist aas nacbstehen-
der Zugammenstellung ersicbtlich:
1 a!
^ =» t
B I
& A
Wrrst
Lokoiuolivrii
^- It
l'crsoiu-nwagvu
Achsen
.Ska
■1 !i2~
Guterwagen
Achscn
Zahl
Oauzfii
if .
!!!
Sudwestbahnen . . . ISS3
1881
Grosse niss. Eiseiibabng.sell-
scbaft
a) St. Petersburg- Mot-kau
(Nikolaibahn) . 1883
1884
b) St.Petersburg-Warschftu
188:'.
1881
c) Moskau-Nisdini^Tod
1883
1881
Moskau-Brest . . . 188.".
1881
„ -Kursk . . . 1883
188-1
. . 1^8:;
1884
2 297
718
717
0;31
892
880
609
1 207
410
1 028
:>12
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21:;
40 1 , O.7.-
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278
278
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254 0,«
254 0,34
21 G 0,43
216 O43
103 ' 0,42
103 | 0,43
:;o9
309
374
376
222
222
303
303
327
327
113
142
2 583
2 562
1,13
1.10
13 862
13 663
27 915
27 676
1 2,ib
12,04
1 191 1:«5
1 I90j 1[W
1 126 0,93
1 128; 0.t»3
10 221 1 22 382 37, or,
10 22l| 22 382 37,o&
666
666
909
909
981
981
378
377
l.«2
1,-2
0,S8
0. w
1. r,o
l.,o
5 976
5 974
3 6C2
3 663
3 844
3 844
4 367
4 367
2 167
2 167
12 057
12 044
9,9*
9.,:
7 3CS 17.07
7 370, 17,9-
7 726, 7w.i
7 726 7
8 320 17.53
8S20 17.53
4 336
4 336
17,
| 17;
■
Digitized by Google
564
Die Eisenbahuen im Kaiserreicb Russland.
11
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lJrrsou«>w.igcu
Gutcrwayon
a
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Achscti
Achscti
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3 400
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1 508
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153
0,16
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572
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2 533
5 066
5,33
1 1
170
0,1H
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5 084
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1 714
3 442
6,7.
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17(5
1,27
558
1 346
9,75
1*84
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0.2.i
(55
176
1?27
558
1 346
9,T5
b) Leistangen der Betriebsmittel in den Jahren 1883 and 1884.
Jahr
Staats-
Bab
Privat-
n e n
Zusammen
Lokomotiven habea vor Zagen zuruck-
1883
1884
4 519 004
4 834 600
103 621 606
102 204 122
108 140 610
107 038 722
Digitized by GoogI
Die Eisenbahnen im Kaiserreich Russland.
565
Staats-
Privat-
Zusammen
Jahr
Babnen
Davon warden mit 2 Lokomotiven ge-
1883
200 9 lb
5 402 06O
5 603 276
1884
a a a a a a
233 336
a a a a i-vA i
4 998 081
not a t *r
5 231 417
Lokomotfren fubren leer, im Rangir-
1883
1 910 977
40 457 947
42 368 924
1884
1 99 < 240
f
39 344 061
41 341 801
Zusammen Leistungen der Lokomo-
1883
6 429 981
144 079 553
150 509 534
1884
6 83 1 840
141 548 183
148380023
Ei gene Personenwagen haben auf der
eigenen und auf fremden Babnen zu-
ruckgelegt Acbswerst
looo
So 7 <4 000
837 31 1 000
1884
42 670 000
840 278 000
882 948 000
Durchschnittlich die Achse . . Werst
1883
30037
43 154
42 395
1884
31375
43 449
42 659
Fremde Persononwagen haben auf der
eigenen Babn zuruckgelegt Achswerst
1883
444 000
50555 000
50 999 000
1884
1034 000
34 750 000
35 784 000
Von eigenen und fremden Personenwagen
zusammen sind auf der eigenen Babn
zuruckgelegt worden . . Achswerst
1883
35 591 000
/> j j aa a /v/"va
844 280 000
879 871 000
1884
42 525 000
844 110 000
886 635 000
Von eigenen Guterwagen sind auf der
eigenen und auf fremden Babnen zu-
ruckgelegt worden . . Acbswerst
1883
18o 714 000
3 868 220 000
4 053 934 0(Hj
« aa *
1884
nin nQT
212 037 000
Q OQO ilt) flAA
O 883 4 1 1 000
4 095 449CKK)
DurchschnitUich bat 1 Achse zuruok-
1883
13 723
17 089
16 899
1884
i Q r,7Q
13 o<o
1 7 1
1 1
16 880
Von fremden Guterwagen wurden auf der
eigenen Babn zurackgelegt Achswerst
1883
106 208 000
2 253 545 000
2 359 753 000
1884
119 571 000
£■ ooa me Ayv\
2 332 125 000
A A * * AAA AAA
2 451 696 000
Zusammen wurden von eigenen und
fremden Guterwagen auf der eigenen
Babn gelewtet .... Achswerst
1883
1 C. J 1 QTl rvui
lot JOvUW
4 044 495 000
?t VTT Ivv vvV
4 198 biD OOO
1884
1 OQ9 Qn4^ DOO
*| •JO*? wv
A Oftft Q7R noo
Eipene und frerade Postwagen haben
auf der eigenen Bahn zuruckgelegt
Acbswerst
1883
2 693 000
42 427 000
45 120 000
1884
3 260 000
39 044 000
42 304 000
Ueber jede Werst Babnlange sind im
Durchschnitt von eigenen u. fremden
Personen-, Guter- und Postwagen ge-
fabren worden .... Achswerst
1883
139 529
240 289
233 944
1884
1 19 576
239 882
230 591
*) 1 Stnnde Kangirdlenst eiuer Lok emotive 1st - - 8, und 1 Stuude Wartedienst untcr Dampf — -
1 Werst Fahrt gerechnet worden.
Digitized by Google
566
Die Eisenbahnen im Kaiaerreich Kussland.
Zum Vergleich der aus den vorstehend zuletzt angegebenen Zahlen
ersichtlichen spezifischen Freqaenz auf den russischen Bahnen ist zu be-
merken, dass die Zahl bei den deatschen Eisenbahnen im Betriebsjahr
1885 der durchschnittlich auf 1 km Betriebsl&nge 266 344 Personen-,
Gepack-, Guter- and Post- Wage uachskm. geleistet warden.
Yon den bei russischen Staats- and Privatbahnen im Ganzen ge-
leisteten Lokomotivwerst (148 380 023 in 1884, 150 509 534 in 1883)
kamen auf
1884
1883
Verkebrszuge von grosser and mittlerer Gesehwindig-
keit %
24,75
24,5i
Verkebrszuge von geringer Geschwiadigkeit . . „
44,45
44,40
0-45
0,50
Dienstzuge (im Interesse der Bahnunterhaltung u. s. w.)
0/0 1
2,49
2,44
27^6
28,15
Zusammen . .
IOO.00
100,00
Die Feuerung derLo- [ 18g4
1883
komotiven erfolgte
im Ganzen | in %
Lokomotivwerst
im Ganzen
in %
Lokomotivwerst
mit Holz bei . . . . \]
66 886 402
45.08
71 334 729
47,40
mit mineralischen Brenn- 1
81 493 621
54,92
7!) 174 805
52,6o
An mineralischen Brennstoffen warden verwandt:
1884
1883
1882
1881
Lokomotivwerst
Anthrazit bei . . .
6 924 799
8 738 536
8 825 329
7 729 508
Eigentliche Steinkohlen
bei ; 64 709 327
63 482 808
63 270 853
55 807 874
Briquets bei . . . .
2 913 878
3 232 938
3 520 409
9 515 324
Kokes bei
62 803
63 533
19 864
Torf bei
1 276 794
1 328 508
1 725 191
2 244 880
Xaphta bei . . .
5 667 923
2 329 212
83 420
63 846
j 81 492 721
79 174 805
77 488 735
75 381 296
Aus der letzteren Zusammenstellung ist za ersehen, dass die Verwen-
dung von Naphta in der Lokomotivheizung in bedeutendem Maasse zuge-
nommen hat.
Digitized by Google
Die Eisenbabnen im Kaiser reich Russland.
567
IV. Finanziello Betriebsergebnisse.
Die nachstehenden Angaben beziehen sich aaf
bahnen des europaischen Russlands mit Aasschluss
die Staats-
Finnlands.
und Privat-
1"
1884
1883
1882
1881
netneosiangc .
iTTi Jalirflssrhluss . Werst 1
23 054
22 215
21 593
21 962
im Jabresdurchschnitt „
22 507
21900
21 321
21 232
im ( inn7An Rhl
229 765 817
231 875 496
215 162 891
9 ()0 840 088
«w ovvf wo
fnr din W erst Bahnlintre
10 209
10 588
10 092
9 4fiO
far die Zucr-Werst . . Kop. '
226
226
222
215
ml 4% V
im Gauzeo . • - • Rhl .
143 512 853
147 437 307
144 772 444
145 126 071
far die Werst Babnl&oge „
6 376
6 732
6 790
6 836
fur die Zug- Werst . . Kop.
141
144
149
155
Vertailtniss der Auspabe zur
& i mi A U UIQ • • • au X Ivfc.
62 AA
63 «
67 «a
Ueberschuss:
OO ZO£ 304 _
81 1H» 1 Oil
04 405 1!J\J
0J / 14 017
far die Werst Bahnlinge „
38331
3 856
3 302
2 624
far die Zag-Wewt • Kop.
85
82
72
60
Verhaltniss des Ueberscnusse*
zur Einnabme . . in Proz.
37,m
36,49
32,71
27,7«
In der vorangegebeneu Rob-
*
einnabme ist cuttialten:
die Linnahme aus dem rer-
sonen - v erienr mil . kdi.
40 Ub zUl
■ • iqi cnn
4Z <>yO Odd
die Linuatime aus aem uuter-
Verkehr mit . . . Rbl-
178 343 282
180 016 148
164 344 518
151021 982
Auf die Werst Kahnlauce wurde
eingeoommen :
ausdemPeraonen-Verkehr Rbl.
2 005
2 089
2 119
2 020
aus (Jem Guter-Verkebr (au8-
schliesslich der Poet) Rbl.
6 798
7 103
6 649
6 131
Far eine im Outer- Verkehr ge-
/* **• •/~ /L^
leistete Pud - Werst wurde
darchschnittlich eingenommen
Kop.
0,057
0,0*
0.039
0,030
Desgleicbea fur eioe Personen-
' i.i\HS6
i,»
1,»
1,»
1,33
*) Die SUatssteuer, wdche in Gemlbsheit eiues Kaberl. Erlasses vom 26. Dezember 1878 aus dem
Personen-, Gepack- und EilgutYorkebr erhoben wird, ist in den augegebenen Finnahmebetr&gcn nicht
einbegriffcB.
: t-rttt* t'OooS nit*
Digitized by Google
568
Die Eisenbahnen im Kaiserreich Russlaud.
Die Roheinnahme, welche im Jabre 1883 gegen die beiden Vorjahre
sowohl im Ganzen, als anch fur die Werst Bahnlange nnd far die Zug-
Werst gestiegen war, ist im Jahre 1884 gegen 1883 wieder zuruckgegangen,
beziehnngsweise fQr die Zugwerst sich gleich geblieben. Dagegen ist in
1884 die Ausgabe wesentlich herabgemindert worden, sodass sich in 1884
im Ganzen ein hoherer Ueberschnss, far die Werst Bahnlange ein nur
wenig niedrigerer als in 1883 ergeben hat. Das 1881 eiogetretene
bedeutende WachBen des Ueberschasses — am mebr als 30 Millionen
Rnbel — durfte in der seit jener Zeit stattgehabten strengeren Hand-
habnng der Staatsanfsicht fiber den Betrieb and die Gesehaftsgebabrnng
der Privatbabnen seinen Grand haben. Bebnfs Vergleicbs sind im Nach-
stehenden die wesentlichsten finanziellen Ergebnisse des Betriebes der
rnssischen Eisenbahnen in 1883 and 1884 mit den entsprechenden Ergeb-
nissen der deatschen Eisenbahnen in den Betriebsjahren 1883/84 nnd
1884/85 znsammengestellt.
Auf 1 km Bahnlange bat betragen:
Deutsche | Russische
Eisenbahnen
1883/84 [ 1884/85
1883
1884
28 237
27 770
22 330
21531
15 843
15 487
14 196
13 447
12 394
12 283
8 134
8 084
Verhaltniss der Ausgabe zar Einnahme
in Prozenten
56,n
55,77
63,58
62,46
In der vorangegebenen Roheinnahme
ist entbalten die Einnahme ans dem
Personenverkehr mit . . . . J(
7 521
7 529
4 405
4 229
die Einnahme ans dem Gaterverk. m. CJ(
19 201
29 383
14 980
14 337
Beamte and Arbeiter im Jahre 1884.
Die nachstehenden Angaben uber den Bestand der rnssischen
bahnen an Beamten and Arbeitern and die an dieselben an Gehalt, Neben-
bezugen and Lohn gezahlten Geldbetr&ge beziehen sich anf die im enro-
paiscben Russland mit Ansschlass von Finnland befindlichen Staats- and
Privatbabnen. Die Zahl der Beamten and standigen Arbeiter ist nach dem
Stande am Jahresschlasse angegeben, w&hrend die Zahl der durchschnitt-
lich beschaftigten Tagearbeiter dadurch erhalten wurde, dass dieGesammt-
zahl der Arbeitstage durch 300 dividirt warde. In den angegebenen Zahlen
sind nicht inbegriffen die Beamten der Regierungsinspektionen nndDirek-
tionen, der Eisenbabn-Gendarmerie nnd der dem Ministeriam der Verkehrs-
anstalten nnmittelbar nnterstellten Eisenbahnschnlen, sowie die von Unter-
nehmern beschaftigten Arbeiter.
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Die
im Kaiserreich Russland.
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1887.
38
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570
Die Eisenbahnen im Kaiserreich Russland
Bei den Staats- und Privatbahnen ZQsammen waren im Jabre 1884
hiernach 157 821 Beamte und st&ndige Arbeiter nebst 57 015 Tagearbeiter
besch&ftigt. An diese Beamten und Arbeiter wurde an Gehalt, Nebenbe-
zflgen (ReisekoBten n. dergl.) nnd Lobn 69 133 544 Rabel gezahlt. Im
Dnrchschnitt s&mmtlicher Bahnen kommen anf die Weret Bahnl&nge 6,gs
Beamte nnd standi ge Arbeiter (6,4 anf das km) nnd 2^8 Tagearbeiter
(2,82 anf das km), znsammen 9,81 beschftftigte Pereonen (8,72 anf das km).
Der an Beamte nnd Arbeiter an Gehalt, Nebenbezugen nnd Lohn ge-
zahlte Betrag berechnet sich fQr 1 km Bahnl&nge fur das Jabr 1884 auj
6 478 Mark, bei den deutschen Bahnen fur das Jahr 1884/85 auf 8 313
Mark, ausachliesslich der Kosten der Werkstfittenverwaltung, welche in der
Angabe fiir die rnseiachen Bahnen anscheinend einbegriffen sind.
Unter der Zahl der voranfgefuhrten in 1884 bei den rnssischen Eisen-
bahnen besch&ftigten Beamten und Arbeitern befanden sich:
Staats- j Privat-
Bahnen.
Zusammen
Lokomotivfiihrer und Gehulfen derselben . .
444
7 574
8 018
77
2 736
2813
452
10143
10 595
Weichensteller
548
10 625
11 173
Beim Rangirdienst besch&ftigte Pereonen . .
98
1887
1 985
1 1162
18 182
19 344
VI. Unfalle in den Jahren 1883 und 1884.
Lange am Jabresschlass (Staats- und Prmtbannen
dea europaiscben Russ-
1883
1884
22 215
23 039
21 901
22 507
Es fanden statt:
134
108
173
143
15
18
95
46
287
256
212
180
436
382
::::::::
480
369
Get5dtet wurden beim Eisenbahnbetriebe in 1884 420, in 1883 439
Pereonen, verletzt in 1884 654, in 1883 717 Pereonen.
1883
1884
Gesammtxabl der beforderten Reisenden .
37 561107
37 799 147
Von den Reisenden wurden zuriickgelegt
. Personenwerot
3 829 482 000
3 748 167 000
„ * Zugeu „ „
. . Zugwerst
1 102 537 334
101807 305
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Die Eisenbabnen im Kaiserreicb Russland. 571
1883
1884
ver-
ge-
▼er-
toatet
letzt
todtet
letzt
Bei Bewegung der Zuge wurden Reisende
24
78
25
85
1
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Ausserbalb des eigentlicnen hisenbabnbetrienes,
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uci t>aun rut? noil uuu utsrg juilucii wurueii i r r^uiieu .
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12
215
17
181
In Folge von UnRllen, welcbe mit dem Eisenbabn-
belriebe nicht im Zusam men hange steben, wie
plotzliche Todesftlle, Blitzscblag, Verbrechen gegen das
Leben und dergleicben wurden auf den Eisenbabnen
l 97
22
•
101
39
38*
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572
Die Eisenbahnen im Kaiserreich Russland.
TI. Uebersicht der Hauptergebnisse der russischen Eisenbahnen
fur die Jahre 1875 bis einschliesslich 1885.
Die nachstehende Uebersicht giebt in abgernndeten Zahlen ein Bild
der Entwicklung der russischen Eisenbahnen in Bezug anf Roheinnahme,
Ansgabe nnd Ueberschnss. Die Angaben beziehen sich ebenso, wie die
vorhergehenden, anf die Eisenbahnen des europaischen Rnsslands mit Aus-
schlnss Finnlands. Die Angaben far die Jahre 1875 bis 1884 sind den
vom Mini8terium der Verkehrsanstalten herausgegebenen statistischen
Nachrichten, die anf das Jahr 1885 bezuglichen Angaben einer Mittheilnng
der in Kiew erscheinenden Monatsschrift „Der Ingenienr" entnommen.
Diese letzteren Angaben durften indessen ebenfalls anf amtlicher Grnnd-
lage bernhen.
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Liinge am
Jahres-
8chlu8S
Tausend
Werat
Roh-
Ausgabe
Ueber-
schuss
Der
Ausgabe
Verhalt
Roheii
Des Ueber-
achusses
niss zur
inahme
MUUonen Babel
Prozent
1875
1876
1884
17,7
18*
19,5
20)5
21, t
21*
21*
21*
22, s
23,i
142,4
147,7
193*
221,7
213*
193*
200*
215,s
231*
229*
93*
100*
121,7
145,7
152,7
151,7
145a
144*
147*
143*
48*
47*
71*
76*
60*
41*
55,7
70*
84*
86.3
65*
68*
62*
65,7
71,7
78*
72*
67*
63*
62*
34*
32*
37*
34*
28*
21*
27*
32,7
36*
37.6
Mittel der 10 Jahre . . .
20*
198*
134,6
64*
67*
32 j
24,o
233*
140*
93*
60*
40*
Prozentua.es Verhaltniss des
Ergebnisses ton 1885
a) imVergleicb turn Mittel
der 10 vorhergehenden
Jahre
+ 16*
4-17*
+ 4*
+ 45*
- 7*
+ 7*
b) im Vergleich zu 1875
-1-36*
+ 63*
+ 69*
+ 90*
- 5,7
+ 5,7
Die Einnahme sowohl, als die Ausgabe sind hiernach seit 1875 in
starkerem Maasse gewachsen, als die Ausdehnung des Bahnnetzes. Be-
sonders gunstig zeigt sich die seit 1882 eingetretene Ermassignng der
Ausgaben und die hierdurch sowie durch die gleichzeitig eingetretene Er-
hohung der Roheinnahme hervorgerufene Steigerung des Ueberscbusses.
Letzterer hat im Jahre 1885 sowohl in seinem Betrage, als im Verhalt-
niss zur Roheinnahme eine bis dahin noch nicht dagewesene Hohe er-
reicht. Dieses gunstige Ergebniss durfte wohl vorzugsweise in der seit
1882 eingetretenen Verscharfung der Staatsaufsicht seinen Grand baben.
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Die Eisenbabnen im Kaiserreich Russland.
573
Die nachstehende Uebersicht zeigt noch die Bntwicklnng der aaf die
Werst Bahnl&nge und die Zugwerst bezogenen finanziellen Brgebnisse an.
Roheinnahme
Ausgabe
Ueberschuss
J a h r
auf die
auf die
auf die
fur die
auf die
auf die
Werst
Babnlange
Zusr • Werst
Werst
Babnlange
Zng-
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Werst
Werst
Bahnlange
Zug -Werst
Rubel
Kop.
Uubel
Kop.
RuN-1
Kop.
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204
5 394
134
2816
70
8 312
208
5 653
142
2 659
66
10201
217
6 414
136
3 787
81
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1884
10 209
226
6 375
141
3 834
85
Mittel der 10 Jahre . . .
9 772
216
6611
146
3161
70
10097
227
6 066
136
4 031
91
Prozentaales Verbaltniss des
Ergebnisses des J. 1885
a) imVergleiah zum Mittel
der 10 Jahre . . .
4- 3*
4 5*
- 8,,
-4,t
4-27*
4-41*
b) im Vergleich zu 1875
+ 22*
4-11*
-1-12*
+ 1*
4-43,1
4 29,7
Auf die Werst Bahnl&nge berechnet, ist die Einnahme in 1885
am nahezu 23 Prozent, die Ausgabe aber nar um etwa 12 Prozent ge-
stiegen. Anf die Zngwerst berechnet, ist die Einnahme am 11, die Aas-
gabe nur am 1^ Prozent gewachsen. Das finaozielle Ergebniss der rassi-
schen Eisenbahnen entwickelt sich hiernach in den letzten Jahren in sehr
gunstiger Weise. ^ ^
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574
Die Eisenbahnen im Grossherzogthum Baden im Jahre 1885.
Die Eisenbahnen im Grossherzogthum Baden im Jahre 1885. *)
1. Langen.
Dem Vorjahre gegenuber ist die Betriebslange nur durch die am 26.
August fur den Nebenbahnbetrieb erdffhete eingeleisige Privatbahn8trecke:
Ettlingen Bahnhof-Ettlingen Stadt am km vermehrt worden, eodass am
31. Dezember 1885 im Betrieb waren:
I. Badische Staatsbahnen ....
II. gepachtete Strecken ....
III. mitbetriebene Strecken ....
IV. Privatbahnen
Im Ganzen
km
davon als Nebenbahn
betrieben.
km
1185^
24,48
4,89
104,66
107,„
49,S4
Zusammen
1319,09
156,M
Doppelgeleisig waren davon . . .
396,36
Im Jahresdnrchschnitt waren im Betrieb
fur den Personenverkehr (abzfiglich 12,oo km) . 1 305,92 km
„ „ Gfiterverkehr (abzuglich ll80 km) . . . 1317,29 «
Die voile Eigenthnmslange der Staatsbahnen betrng
(zuzuglich von 1,M km verpachtete Strecke) ... 1 186,7o „
Die Gesammtlange des Eisenbahnnetzes anf badischem Gebiete
ergiebt sich hiernach nach Abzug der anf anderen Staatsgebieten (Pr ens-
sen, Bayern, Wurttemberg, Hessen-Darmstadt nnd Schweiz) liegenden ba-
dischen Eisenbahnen nnd Hinznrechnnng der anf badischem Gebiete liegen-
den ausw&rtigen Bahnen einschliesslich der verpachteten 1,64 km nnd der
badischen Strecke der Main-Neckarbahn (38,78— 0,m = 38,28 ZQ 1330,64 km.
*) Vergl. die Statistik der badischen Bahnen fur 1S84 ArcbiY 1886 S. 658 ff. Die
nacbstehenden Angaben sind dem Ton der Grossherzogl. Generaldirektion der bad. Staats-
bahnen herausgegebenen ,,Jahresberichte fiber die Eisenbahnen nnd die Dampfschiffahrt im
Grossherzogthum Baden for das Jahr 1885'* (Karlsruhe 1886) entnommen.
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Die Eisenbahneo im Grossheraogthura Baden im Jahre 1885.
575
2. Betriebsmittel und Leistungen derselben.
Am Schlusse des Jahres 1885 waren vorhanden:
439 Lokomotiven and
383 Tender,
aaf das Kilometer Bahnlange hieroach 0,838 Lokomotiven.
1 091 Personenwagen mit ... 2 223 Achsen
7 059 Lastwagen „ . . . . 14 224 „
znsammen 8 150 Wagen mit 16 447 Acbsen.
Aof 1 km Bahnlftnge entfallen:
0,837 Personenwagen mit ... . l,^ Achsen
5,s5i Guterwagen „ . . . . 10,78,s
im Ganzen 6,n8 Wagen mit 12,468 Achsen.
Mit Westinghonse-Bremse nnd iDterkommnnikationssignal waren Ende
1885 476 Gepack- and Personenwagen versehen,
mit Westmghonse-Bremsleitung and InterkommnnikationBsignal 235
Personenwagen.
Geleistet warden:
von den 439 Lokomotiven znsammen 12 706 211 km,
anf 1 Maschine 28 944 „
die gleiche Leistung wie im Vorjahre.
Von den 8 150 badischen Wagen (mit 16 447 Achsen)
anf badischen Bahnen . . . 206 538 952 Achskilometer
„ auswartigen „ ... 77 965 824
znsammen 284 504 776 Achskilometer.
dnrcbschnittlich fur 1 Achse 17 298 „
Die Ausnutzung der Personenwagen betrng fur jedes Achskilometer
derselben
in 1885 = 4,2i Personen
„ 1884 = 4,i6 m
3. Anlagekapital.
Am Jaliresschlusse 1885 betrng das Anlagekapital:
bei den Staatsbahnen 403 085 525,35 oft
„ Privatbahnen 11 080 349,42 „
znsammen 414 165 874,67 JC
also far 1 km Eigenthumslange:
bei den Staatseisenbahnen (1 186,70 km) = 339 669 JC
„ „ Privatbahnen (im Staatsbetrie^ 104l66 km) . . = 105 870 „
znsammen (1 291,86 km) = 320 721 Jt
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576 Die Eiaenbahnen im Grossherzogthum Baden im Jahre 1886.
Das der Renteberechnung zq Grande liegende Anlagekapital bezifFert
sich auf 412 208 216*0 Jt-
4. Beamte und Arbeiter.
Die Zahl der Beamten und Arbeiter betrng im Jahre 1885:
etatsmassige | diatariache
Beamte
Arbeiter
im
Jahresdurchachnitt
A. Allgemeine Verwaltnng ....
282,i9
18
15,70
856
10,50
1 219,15
B. Transport- Verwaltnng :
a) ausserer Bahnhofsdienst .
1 344
2,05
707,7o
b) Expeditionsdienst . . . .
668
52,70
530,10
c) Zugbegleitungsdien8t . . .
540
24,80
502,80
d) ZugbeforderuDgsdienst . . .
690
527,50
zn8ammen . .
4 380,19
107,S5
3 502,96
Werkstatten- Verwaltnng
85
14
1 614.M
Im Ganzen . .
! 4 465,ia
121,55
5 1 1 7 ™
5. Verkehr und fluanzielle Betriebsergebnisse.
_ _ . _ _
1885
1884
BefOrderte Personen
• • •
13 001 095
11 526 778
Gflter (gegen Fracbtzahlung) . .
. . t
5 210 912
5 274 339
304 303
260 935
Einnnahmen:
11453 047
10 979 001
18 671 990
20110 511
„ „ Verkehr fiberhanpt . .
31 774 640
32 664 122
im Ganzen einschliesslich deraus eons
34 520 639
35 605 318
auf 1 km Bahnlange
26 193
27 029
Ausgaben:
21 692 425
22 258 877
16 459
16 897
in Prozenten der Roheinnahme . .
. . pCt.
62,8i
62,53
Einnahmefiberschuss :
12 257 171
12 834 020
„ Privatbahnen
571 043
512 421
12 828 214
13 346 441
Digitized by Google
Die Eisenbabnen im Grossherzogtbum Baden im Jahre 1885.
577
1885
1884
auf 1 km Bahnl&nge
■
\ 9 734
10 132
in Prozenten des Anlagekapitals . . .
pCt.
•3.07
1 Person hat durchschnittlich durchfahren .
km
23,40
24,72
"I it
1 Tonne Got desgl.
75,18
75.65
Transporteinnahme anf 1 km im Dnrchschnitt:
3,76
3,85
4,98
5,04
Im Vergleich mit dem Yorjahre bat
die Zahl der Personen urn 12,79 pCt. zugenommen,
1,20
abgenommen,
»
3,05
»»
2,54
,*
3.86
das Anlagekapital zur Rentenberechnang .
>»
0,91
17
zngenommen.
Von der durcbscbnittlichen Anzahl Platze eines Zuges waren besetzt:
1885
1884
pCt.
11,22
10,22
22,09
20,78
III- „
it
24*s
2362
im Ganzen
23,10
21,97
1885
1884
Yon der gesammmten Robeinnahme mit jfl
34 520 639
35 605 318
entfallen auf die Staatsbahnen . .
• •
7,
33 135 019
34 239 319
,»
1 385 620
1 365 999
Der den Privatbaboen vom Staat in
Form
von eingeranmten Vergtinstigungen geleistete Be-
triebatiberschoss bezifferte sicb anf .
• •
239 204
271 288
Yon den Roheinnabmen mit .
• ♦
34 520 639
35 605 318
entfallen anf Personenbeforderung .
35,88 pCt.
32,88 pCt.
„ Gfiterverkehr . . .
56,94 »
59,i3
„ sonstige Qnellen . .
• •
• •
i 7,78 »
8,04
1885
1884
£s entfallen:
Ein-
Aus- 1
Jeber-
Ein-
Aus-
Ceber-
nahme
gabe
scbusa
nahme
gabe
scboss
M
M
M
M
jU
M
2,71
1^01
1,8S
1,09
2*
1,34
3,89
2,43
1,46
26 193
16 460
9 733
27 029
16 897
10132
Digitized by Google
578
Die Eisenbahnen im Grossherzogthum Baden im Jahre 1885.
Hinsichtlich des Personen- and GQterverkehres ergaben sich fur 1885
nachfolgende Hauptstationen:
Stationen
Verkaufte Fabrscfaeine
Jahres-Odterrerkebr
(Tonnen)
1885
1884
1885
18S4
424 625
387 062
1 104 617
1 169 410
248 325
233 391
323 535
396 200
Karlsruhe (Bahnhof) . .
600 516
518 139
175 569
172 210
Heidelberg (Bahnhof) • •
370 493
330 732
171 643
159 833
Freiburg
281 993
257 228
165 459
158 028
72 066
70140
94 988
101 540
93 187
103 243
Die Einnahmen betrugen bei obigen Hauptstationen in 1885:
im
fur:
Guterrerkehr
M
5 006 317,90
3 924 943,23
1 378 328,94
843 900,33
1 316 726,58
1 065 781,46
289 447,76
M
Mannheim 798 512,99
Basel 692 422,99
Karlsruhe (Bahnhof) 1 180 039,72
Heidelberg (Bahnhof) 649 010,95
Freiburg 636 901,29
Eonstanz 254 487l06
Rheinau —
Bei einer Vergleichung des Verkehrs der Jahre 1885 und 1884 nach
der amtlichen Waarenstatistik ergiebt sich, dass von der Gesammt-
beforderung von 3 575 000 t entfallen:
auf Steinkohlen pCt
Holz
Getreide
Steine
EiBen und Stahl
Salz
11
also im Ganzen pCt. |] 78,96
Dem Vorjahre gegenfiber ergiebt sich fur 1885 eine Verkehrsabnahme
von rund 200 000 t, wovon auf Getreide 43 pCt. der Abnahme entfallen.
Hinsichtlich der Monatsfrequenz ergiebt sich die hftchste Einnahme
im Personenverkehr:
in 1885 im August mit . . . . 1 651 262 JC
1884 „ „ .... 1 561 140 „
Digitized by Google
Die Eisenbahnen im Grossberaogtiram Baden im J&bre 1885. 579
im Gftterverkehr:
in 1885 im Oktober mit . . . . 2 008 853 Jt
Die durch8chnittliche Monatseinnahme betrug ia 1885 :
im Per8oncnverkehr 1 016 393 JC
„ Gttterverkehr 1 692 534 „
Fur das P ers onenkilometer beziffern sicb die Einnahmen:
in 1885 auf 3,76 /i£(=33,i8pCt. derGesammtroheinnahmeimPersonenverkehr)
„ 1884 „ 3,85 »(= 30,84 „ n i» » » )
6. Unfalle.
Ea haben 14 Entgleisungen und Zusammenstosse anf Stationen statt-
gefanden.
GetOdtet wnrden :
8 Bahnbedienstete nnd 8 fremde Personen (6 dnrch Selbstmord).
Verletzt sind:
60 Bedienstete nnd 9 andere Personen.
Darch ei genes Verscbnlden (einscnl. Selbstmord) erlittea den Tod :
8 Bedienstete nnd 8 sonstige Personen.
Verletzt wnrden:
60 Bedienstete, 2 Reisende nnd 4 sonstige Personen.
Ohne Verschnlden, bei Ansfibnng des Dienstes oder in Folge von
Unfallen erlitten Verletznngen :
1 Reisender, 2 sonstige Personen.
1885
1884
zusammen :
i getodtet
verletrt
getodtet
verletzt
1 8
60
12
44
3
8
6
9
13
II 16
69
21
57
7. Main-Neckarbahn.
Vom badischen Antheil der Main - Neckarbahn betrug fur das
Jabr 1885:
das Anlagekapital (Ende 1885 nnd im Jahresmittel) 8 182 389,74 JC
der Einnahmeaberschnss 607 429,i0 „
Es rentirte sich daher das Anlagekapital :
in 1885 zn . . 7,42 pCt.
„ 1884 „ . . 6,94 „
Digitized by Google
580
Die Eisenbahnen im Grossherzogthum Baden im J&hre 1885.
8. Eutwickluug der badischen Eisenbahnen in derZeit yon 1840 bis 1885.
Nachfolgende Zasammenstellang giebt einen Ueberblick fiber die
Hauptergebnisse der Jahre 1840 bis 1885.
Rptn'ohslanffA:
1840/41
1845
| 1855
1
1865
1875
1885
im Ganzen . . km
1 Q
18,67
224,93
o e (i
289,63
564,m
1 150,68
1 O 1 o
1 319,09
im Jahresdurch-
scbmtt . . „
18,67
186,06
.288,73
e I* i
561^3
1 150^9
1 317,91
An lagekapitai:
im Ganzen . . Ut
> O A OA OftO"
I 430 202,
qa ii c& Q/*4*
30 455 lH>b
42 t 04?T 04*4*
bO 267 9bb
<ni CTfc COO
134 575 589
dob 307 008
iii 1 4*e o*yc
414 165 875
aui i Km rsanii"
lange (Kigen-
thumslinge) . „
1 QO 1 4*4*
130 1Gb
1 OC 1 A O
loo 408
OOC A Of
225 427
238 516
298 592
AAA TO 1
320 721
befurderte rersonen
A » kl
Anzabl
OOO 14A
333 <40
1 OOO *Qr
1 838 48G
i Tee j jo
1 755 443
c qco ate
o Ob/ yib
1 A TOO OAO
10 732 202
1 O A/11 ftflt
13 001 09o
iieioruerte uuter I
C7 ne?
oan coo
290 boo
0 z81 I1U
o *iu yia
Einnabmen :
Im Ganzen . . M
OTA
193 870
o 4*to i A4*
2 679 I9b
6,313 962
1* yob oio
OO T , 4* 1 O 1
29 716 181
nr 1TC QIO
35 175 812
auf 1 km Babn-
lauge . . . ,,
1 A OO A
10 084
1 A i <TW"k
1 4 400
21 ob <
20 100
OR OOI
25 86 1
04* 4*OA
26 690
Ausganen :
Im Ganzen . . M
132 982
1 ACO OOO
1 083 883
4 469 114
b 0/1 ooy
18 477 585
21 692 42j
aut 1 km i>aun~
hinge ii
T 1 oo
7 123
0 825
15 478
ii oiy
lb UbJ
1 <? i4*A
lb 4bO
inProzenten der
Kobe inn a time pL-t.
68,59
40,46
70,78
Ov»M
b 45,18
bl,6T
schuss:
im uanzen . . *4*
bO 888
1 090 olo
1 0.4.4 flifi
1 844 048
4? ACA Z\A
D 4D4 014
1 1 Zoo Ovb
10 400 OO 1
aut l km Kaon-
1 r, ,, if n
lauge . . . „
9. 9C1
O /Ol
ft ^71
o O <0
O OOif
H OIO
Q 7fi<i
•7 1 O J
10 9*11
in Prozenten des
A nlagekapitals pCt.
1*4
2*83
4^6
3,40
3,37
Durcblaufene
Kilometer:
▼on 1 Person . .
17,5,
25,86
85,19
24,39
25,i9
23^o
„ 1 Tonne Gut
103,70
104,81
73,,9
76,«
75,,«
Ei nnahmeauf 1 km:
auf 1 Person . ^
3,t4
3,49
3,69
3,76
,i It Gut (eioscbl.
Nebenertrage) 4
11,43
10,»
7,43
6,17
4,93
Digitized by Googl
Die Eiaenbatanen der Schweiz in den Jabren 1883, 1884 und 1885. 581
Die Eisenbahnen der Schweiz in den Jahren 1883, 1884 und 1885/)
(Nach den Ton dem schweizerischen Post- uod Eisenbabn-Departement herausgegebcnen
schweizerischen Eisenbahnstatistiken.)
1. Lftngen.
der
Bahnen
1883
Bau- | Betriebs-
l&ngen
km km
Am 31. Dezember
1884
Bau- j Betriebs-
langen
km km
1885
Ban- | Betriebs-
langen
km km
a) Normal bahnen mit Loko-
motivbetrieb
b) Spezial bahnen de8gL(scbmaI-
spur., Zabnrad- etc. Babnen)
c) Drab tseil bahnen . . . .
d) Tramways
e) Bahnstrecken auslandischer
Unternehmungen in der
Scbweiz
Davon for Doppelstrecken . .
Hiervon sind im Anslandgelegen
Insgesammt fur die Scbweiz
Darunter doppelgeleisig . . .
2 668,994
81,7
30
• >.386
25,397
57^30
2 785*90
83,563
o
*.714
25,958
63,487
2 667,359
90,599
3,548
25,358
57,530
2 784,99*
92,994
2,876
25,959
63,487
2 667,359
90*99
3,853
25,396
57.s
2 836,957
9.
2 960,349
74,096
2 886,946
12,841
2 844,,«
9,
13d
2 827,,as
2 873,4«
285-661
2 835,999
2 968,915
74,096
2 894,, 19
12,401
2 844,467
9,135
2 784,999
92,994
2,981
25,957
63,487
2 9(?8,3i8
74,096
2 894,999
12,401
2 881,7,8
285,991
2 835,339
2 881,891
286,975
Die im Ausland gelegenen und fur Rechnung auslandischer Eigen-
thumer theilweise oder ganz durch schweizerische UnternehmuDgen be-
triebenen und befahrenen Strecken werden nicht zum schweizerischen
Bahnnetz gerechnet.
Die Staatsbahn Bern-Luzern wird seit 1. Januar 1882 gegen Zahlung
eines festen Pachtzinses von den Jurabahnen auf ihre Recbnung betrieben.
Alle ubrigen Bahnen gehoren Aktiengesellschaften und Btehen im
Privatbetrieb.
•) Vgl. Arcbiv 1884 S. 367 ff. u. 1885 S. 80.
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582
Die Eiaenbabnen der Schweiz in den Jahren 1883, 1884 und 1885.
Die in die Betriebsrechnongen einge&tellte Betriebslange der schweize-
rischen Bahnen betrng:
Bezeichnung
1883
18
84
18
85
der
am Jahres-
im Jahres-
am Jahres-
Im Jahres-
am Jabres-
im Jahros-
Bahnen
schluw
durchschnitt
schluss
dorohscbnitt
schluss
durchschnltt
km
km
km
km
km
Normalbahnen . . .
2 797
2 758
2 795
2 795*
2 795
2 795
Spezialbabnen . . .
86
86
95
89,*
95
95
zusammen . .
2 883
2 844
2 890
2 884,»
2 890
2 890
Davon doppelgeleisig .
287
287
287
2. Anlagekapital.
Das einbezahlte Kapital betrng am Jahresschlnsse:
1883
Frcs.
1884
Frcs.
1885
Frcs.
353
692
784
355
914
446
353
359
016
Konsolidirte Anleihen . . .
570
380
816
571
305
816
571
720
313
122
020
105
122
131
370
121
591
934
Amorfi8irte8 Kapital n. Bau-
fonds aas Betriebsertrfigen
580
404
1
796
957
1
956
339
Insgesammt . .
1 046
674
109
1051
148
589
1 048
627
602
Davon entfallen auf:
1029
129
109
1033
166
679
1030
918
277
Die Ban ko s ten der im Betriebe stehenden eigenen Linien habeo
beiragen:
I 8 S 3
i fiir iJas
zusnmmcn •B:ihllUm
Frcs. ; Frt s.
1 8 8
zusammen
I" r^s.
4
Itiv <)as
Balm km
Frcs
1 8 8
y.Ui-ainmcn
Frcs.
5
fiir dl5
Hft hn km
Frc«.
Fiir Anisic und Ausru.stu:^
der Fisenluhn ....
Fur Nusdiaffung des Rull-
Fiir Anla-jo und Ausrustunjj
der Werkst-ktten . . .
853 490 993
88 0.89 .*>37
8 S0:» 749
310 300
30 280
3u27
803 182 151
80 912 18!
7 830 344
291 223
29 472
2 841
ft
798 201 027
87 0044 10
7 880 862
289439
29 634
2 85S
zusammen
Davon entfallen auf:
Nortnalbahnon
951 052 279
933 059 700
343 007
347 715
S97 930 070
880 504 887
323 530
328 020
393 140 899
■ • *i
875 881 955
326 419
Hierbei sind die kilometriscben Eosten fur Anlage nnd Ausrustnng
der Eisenbahn anf die Banlange der eigenen Babn bezogen, dagegen warde
den Durchschnitten, betreffend Bescbaffung des Rollmaterials, nnd Anlage
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Die Eisenbahuen der Scbweiz in den Jabren 1883, 1884 und 1885. 583
and Ausrustnng der Werkst&tten die Betriebsl&nge derjenigen Linien za
Grande gelegt, welche durch das entsprecbende Rollmaterial oder die
Werkstatten bedient werden.
3. Betrieb8mittel und deren Leistnngen.
Am 31. Dezember waren im Bestand:
1 O Q
18 8
o
188 4
1885
Im Ganxen
fur das
Hahnkm
im Ganzen
fur d&s
Hahnkm
im Ganzen
far das
Bahnkm
615
0,310
619
0,jio
623
0,91*
(580)*>
(0,«w)
(583)
(0,**)
(587)
(0,307)
1 786
1807
1 810
(1 707)
(-)
(1 724)
(-)
(1 725)
(-)
Zabi der Sitzpl&tze derselben . .
79 403
27a,
80 245
27*1
80 337
27,36
(76 454)
(26,89)
(77 120)
(27,os)
(77 199)
(27,,7)
8 972
9 031
9 088
(8 862)
(-)
(8 913
(-)
(8 970)
(-)
Tragkraft derselben . . . . t
92 463*
31,5T
93 020,0
31,54
93 902,5
31 98
(91 826*0
(32,3o)
(92 337^))!(32^)
(93 218*)
(32*0
Die eigeDen Lokomotiven haben dnrchfahren anf eigener und
fremder Bahn: 1883 | 1884 | 1885
Lokoraotivkilometer
Vor Arbeitszngen, bei Leerfabrten
14 692 820
2 714 018
14 687 186
2 704 499
15 063 493
2 752 370
zusammen . .
Durcbschnittlich fur das Jahr und
Von den Personenwag
17 406 838
(17 154 860)
28 739
(30 112)
Bn wnrden gefc
17 391 685
(17 120 188)
28 229
(29 477)
ibren :
17 815 863
(17 515 366)
28 666
(29 915)
1883 1884 1885
Achskilometer
Durchscbnittl. fur das Jahr u. die Acbse
Von den Lastwagen sic
96 964 084
(95 855 113)
22 108
(22 794)
id gefabren:
94 274 174
(93 211 015)
20 916
(21 566)
97 232 486
(96 032 838)
21 478
• (22 163)
-. . . , •
1883 1884 1885
Ach8kilometer
Durcbsehnftil. for das Jahr u. dieAchse
201 075 794
(200 516 860)
11321
(11431)
204 172 434
(203 523 329)
11 312
(11419)
201 690 740
(200 947 951)
11 134
(11 240)
*) Die hier and im Nacnstehendcn in Elammern eingesetzten Zahlen beziehen slch anf die
Normalbabnen allein.
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584 Di« Eisenbabnen tier Schweiz in den Jahren 1883, 1884 und 1885.
Die Gesammtzahl der Zogkilometer betrog:
1883
1884
1 1885
13 747 649
13 888 000
14 204 732
Davon auf Normalbahnen . . . .
(13496 074)
/ 1 O Q 1 a QOQ1
Es ergaben sich ferner fur:
1883
loot
1 ri
Durchschnittliche Zusammen-
setzung der Zuge:
1,055
1 r\ j t
*i045
*>04B
(1,066)
(\ rue1!
25,38
25 3U
25 «
24,06
91 OA
94.
(24*5)
(91 „1
(24
^**.4U
Tigliche Zuge fiber die Babn:
13*4
1 "\ It
10,15
1«J,4T
(13,4!)
(IHm)
^,10*47
Durchschni ttlich far das
Bahnkilometer:
4 834
4814
4 915
(4 893)
(4 874)
(4 980)
5 102
5 032
5 152
(5 170)
(5 098)
(5 223)
122 684
121 968
123 989
(125 900)
(125 251)
(127 500)
An Kilometertonnen (todtes nod Nutzgewicht) aind befordert:
1883
1884
1885
2 165 811013
2 193 675 245
2 251472 871
(2 158 453 729)
(2 186 132 471)
(2 242 974 174)
Far das Bahnkilometer ....
761 537
760 399
779 056
(782 616)
(781 998)
(802 495)
149*
151*
15I,i
(151,3)
(153,4)
(153,7
Davon eotfallen (in Proxenten
des Gesammtgewichta):
20,7
20*
21,o
(21,o)
(Ha)
79*
79,i
79,o
(79j)
(79.o)
(78,9)
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Die Eisenbahnen der Scbweiz in den Jabren 1883, 1884 und 1885. 585
4« Terkehr.
Es wurden befordert:
1888
1884
1885
24 047 487
23 488 640
24 182 156
(23 368 910)
i (22 842 544)
(23 450 134)
568 721 363
521357 623
539 672 509
(564 012 281)
(516 932 667)
(534 554 537)
Jeder Reisende legte durcbscbnittlicb
23,te
22,90
22,39
(24,1!)
(22.63)
(22,6o)
Die mittlere Ausnutzung der Sitz-
32.S7
30,7
30,7
(32,95)
(30,7)
(30,T)
Gesammtgewicht alter Guter (ein-
scbliesslich Gepack u. Tbiere) t
7 088 105
7 344 500
7 492 797
(7 047 020)
(7 292 157)
(7 429 224)
Zabl der Tonnenkilometer:
im Ganzen
406 339 259
420 251 207
433 334 198
(406 055 489)
(419 921 708)
(432 901 391)
142 911
145 673
149 943
•
(147 228)
(150 213)
(154 884)
Jeda Tonne Gut durchfuhr . km
57,S3
57,99
57,83
(57*9)
(57*9)
(58,97)
Die mittlere Ausnutzung der Trag-
kraft ergab °/o
33,i3
33,3
33,»
(33*)
(33,3)
(33,s)
Hinsichtlich der Natur dea Gfiterverkehre entfielen:
1883
1884
1885
»uf Lebens- u. Genussiuittel . o/o
28,oe
27,67
27.36
1 28,o;)
(27,7o)
(27,«)
» Brennmaterialien . . . . „
19,50
20,03
21.07
(19,47)
(20,09)
(21,oO
* Baumatcrialien . . . . „
1959
16,54
17.03
(19,64)
(16,38)
(16*»)
. Metallindustrie . . . . „
11,83
10,45
9,70
(11,88)
(10,60)
(9,76)
» Textilindustrie . . . . ,
535
5,34
5,37
(5 35)
(5,35)
(5,38)
Archiv fQr Eisenbabnwesen. 1«S7. 39
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586 !>•« Eisenbahnen der Schweiz in den Jahren 1883, 1884 und 1885.
5. Finanzielle Ergelmisse.
1883
1884
1885
Frcs.
Frcs.
Frcs.
Betriebseinnahmen:
aas dem Personenverkehr . . .
30 894 933
27 728 265
28 950 766
in Prozenten (der Transportein-
43,83
40^3
41,78
(43,u)
(40«)
(41,ii)
ans dem Guterverkehr (einschliessl .
Gepiick u. s. w.)
39 592 764
40 184 601
40 340 747
in Prozenten (desgl.) . . .o/o
56,i7
59,i7
58,sa
(56*5)
(59,77)
(58*)
aus verscbiedenen Quellea . .
3 765 882
3 732 364
4 445 899
in Prozenten (der Gesammtein-
5.07
5,«
6,08
(5,oi)
(5.ifl)
(5,99)
Insgesammt . .
74 253 579
71 645 230
73 737 412
(73 008 658)
(70 558 669)
(72 447 823)
far das Bahnkilometer
26 109
24 834
25 515
(26 472)
(25 240)
(25 920)
5,19
4,81
4.96
i
(5,u)
(4,»)
(4,96)
Oaij$
0,ao»
0,2058
(0,3103)
(0,aoi s)
(0,*«)
1,38
1,18
1,80
(1,»)
(Its)
(l,t»-
„ das Personenkilometer . .
0,0543
(W
0,0536
(Om)
(0,osti)
(0,06*)
„ , Tonnenkilometer ....
0,0974
0,0956
0,0931
(0,0971)
(0,0953)
(0,09*7)
Betriebsausgaben:
Im Ganzen Frcs.
39 250 967
38 534 915
39 577 625
(38 502 071)
(37 773 390)
(38 750 899)
Reine Betriebskosten
34 945 150
s 34 192 231
34 546 288)
(34 311601)
(33 530 898)
(33 837 125)
Davou entfallen:
auf Allgeroeine Verwaltung . . .
6.95 %
6.44 °,0
6,56 o/o
(6,16) „
(6,37) .
(6 w) „
„ Unterhaltuug und Aufsicht der
29,07 r>
28,37 „
28,84 »
(29,17) „
(28,46) .
(28,,«) „
„ Expeditions- und Zugdienst .
29,64 ,
30,43 *
30^o -
(29,8o) „
(30*) „
(30,67) ,
35,04 „
34,76 »
34.7o *
(34*) „
(34,55) „
(34*) .
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Die Eisenbabaen der Scbweiz in den Jabren 1883, 1884 und 1885. 587
lOOO
io<y±
1 <*R1
lOOU
Die reinen Betriebskosten
betragen:
in Prozenten der Gesammtansgaben
89,03 °/o
88,73 °/o
87,w °/o
(89,n) „
(88,77) ,
(87^i) „
in Prozenten der Gesammt-Trans-
r\Ar t Ai n n a K ma vi
ov^, „
4y,8« „
Die Gesammtausgaben ergaben:
(W,n; „
(4J,6e; „
fur das Rahnkilnmptpr Frea
1 3 801
13 367
13 695
(13 960) .
(13 512)
/•A rt /* J \
(13 864)
„ „ Nutzkilometer . . . „
2,71
2,65
2,88
(2,70)
(2,65)
(2,65)
, Acbskilometer . . . Cents
11,*
10,%
11,05
(11,09)
(10,79)
(10,87)
in Prozenten der Gesammtein-
J«>86
vO,79
00,67
W*i7*;
Ueberschuss:
35 002 612
33 110 315
34 159 787
in Prozenten der Gesammteinnabme
47,u °/o
46,91 o;0
46,33 %
(47,a«) „
(46*7) . .
(46,m) .
Ertrag in Prozenten des Kapitals .
2,83 .
2,83 n
2,w „
•
(2,83) -
(2ms)
6. Unfaile.
_'_
1883
1884
1885
55
40
60
(50)
(33)
(51)
17
14
23
(17)
(U)
(23)
153
138
129
(152)
(133)
(128)
zusammen .
225
192
212
(219)
(180)
(202)
Die Gesaromtzahl der
Vemngluckten betragt:
1883
getodtet | verletzt
1884
getodtet | verletzt
1885
getodtet | verletzt
(4)
(9)
(5)
(11)
(2)
28
(26)
Bahnbedienstete , . .
Dritte Personen . . . .
;
(19)
(18)
(50)
(14)
(20)
25
(22)
47
(46)
(16)
28
(27)
(15)
61
(52)
(11)
zusammen .
(41)
(73)
50
(47)
74
: (73)
45
(44)
100
1 (89)
(114)
124
(120)
145
(133)
39'
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588 Die Eisenbahnen der Scbweiz in den Jabren 1883, 1884 and 1S85.
Ausserdem :
Selbstmorde oder Selbst-
mordversuche . . . .
1883
1884
1885
1 getodtet | verletzt
getodtet
verletzt
getodtet [ verletzt
'I' 10 , -
1 (9) ! (-)
(13)
(i)
(17) | (1)
10
<»)
(14)
(18)
Es kommen Tddtungen
1883
1884
1885
and Verletzungen :
getodtet
verletzt
getodtet
verletzt
getodtet verletzt
auf 1 000 000 Reiaeode .
0,17~
0,87
0,08
1)16
(0„7)
(-.38)
(o.«)
(0,48)
(0,09)
(l-ll)
anf lOOOOOLokomotivkilom.
Bahnbedienstete . . .
O.ii
0.29
0,12
o..>7
0,16
Oss
(0,n)
(0-29)
(0,12)
(0,27)
(0,16)
(0,30)
auf 100 fiahnkilom., dritte
0,63
0-49
0,84
0-56
0,52
0,38
(0,70)
(0-6,)
(0,79)
(0,57)
(0,54)
(0-S9)
7. Personal.
Bezuglich dee im Betriebsdienste verwendeten Personals ergiebt sich
nachstehende Debersicht :
1883
1884
1885
Allgemeine Verwaltung ....
769
759
(743)
788
(764)
(772)
Unterhalt. u. Beaufsicbtig. der Babnen
4 901
4 748
4 792
(4 778)
(4 626)
(4 666)
Expeditions- und Zugdienat . . .
6 252
6 424
6 3S9
(G 175)
^6 341)
(6 310)
Fabr- und Werkstatteodienst . .
3 364
3 809
3 760
(3 288)
(3 728)
(3 687)
zusammen*) .
15 28G
15 740
15 729
(14 995)
(15 438)
(15 435)
18G
( 182)
217
233
(229^
Gesammtpersonal .
15 472
15 957
15 962
(15 177)
(15 651)
(16 664)
*) Davon kointnen auf:
Beamte und Angestellte ....
9 563
9 680
11 227
(9 350)
(9 451)
(11 013)
5,30
5,45
5,44
(5,se)
(b»)
10 000 Frcs. der gesammten Be-
2,06
2,19
2,13
(2-05)
(249)
(2,13)/
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Notiren.
581)
N o t i z e n.
Ueber die Anzahl der Bremsen bei Eisenbahnzfigen bat der
durch mehrfache VerSffentlichungen fiber diesen Gegeostand bekannte
Generaldirektionsrath der flsterreichiscben Staatsbahnen, Roman Baron
Gostkowski neaerdings im osterreichischen Ingenieur- and Architekten-
Verein einen Vortrag gehalten. Nach dem in Nr. 21 der Wochenschrift
dieses Vereins erstatteten Bericbt stelit der Genannte n. A. auch die
Bebauptung auf, dass die Annahme, die Bremswirkung bange von dem Ge-
wicht des zu bremsenden Wagens ab, mit dem physikalischen Gesetze von
der Erhaltung der Energie im Widerspruch stehe and schon aus diesem
Grnnde nnhaltbar sei. Der Redner sucht dies mit folgenden Worten zu
beweisen: „lch bitte, einen leeren Wagen sicb vorzustellen. Der Bremser
sitzt oben nnd weiss nicbt, ob sein Wagen beladen oder leer ist. Anf das
gegebene Signal treibt er seine Bremskurbel an. Ich nehme an, die Kraft
des Bremsers reiche gerade aus, am mit Rucksicht anf das beatehende
Hebelubersetzungsverhaltniss die Rader dieses leeren Wagens in jenen Zu-
stand zu versetzen, in welchem die rollende Bewegung in die gleitende zu
fibergehen beginnt. Es ist dies bekanntlich jener Moment, in welchem die
grdsste Bremswirkung erreicbt wird. Durch Antreiben der Bremskurbel
hat der Bremser eine gewisse Arbeit geleistet, er hat nam I ich bewirkt,
dass jede Tonne des Gewichtes seines Wagens eine Reibung von k Kilo-
gramm auf der Schiene erzeugt und diese Reibnng wabrend der ganzen
Dauer des Laufes der gebremsten Wagen bestanden bat. Wog der leere
Wagen W Tooneo, so hat der Mann durch Aufwand seiner pbysischen
Kraft eind Reibung von kW Kilogramm w&hrend der Auslaufdauer des
gebremsten Wagens erzeugt. Nan belade ich den Wageo. Der Bremser
weiss nichts hiervon, er weiss also nicht, dass durch die Einlageraug von
a Tonnen Fracbt in das Innere des Wagens, dessen Gewicht nunmehr auf
(W + a) Tonnen angeschwollen ist. Er treibt seine Kurbel mit derselben
Kraft wie fruher an, verausgabt sonacb keinen grdsseren Kraftaufwand,
und doch soil, nach der These von der grtisseren Wirkung eines schweren
Bremswagens, diesmal eine grdssere Wirkung, namlich die Reibung voo
(W -|- a) k Kilogramm auf der Schiene erzielt werden. Die obige These
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590 Notizen.
setzt also voraus, dass eine Reibung von a.k Kilogramin ohne jedweden
Auf wand von Kraft, also aus nichts, entstanden ist. Die Herren seben
also, dass der Satz von dem Zusammenhang der Bremswirknng mit dem
Gewicht des gebremsten Wagens unhaltbar ist, da aus nichts eine Arbeit
nicbt entstehen kann."
Das Verstandniss dieser Ausfuhrungen wird dadurch, dass der Herr
Redner wiederholt die Ausdrucke „Kraftc und wArbeit* wie gleichwerthige
Begriffe gebrancht, wahrend es doch ganz verschiedene Dinge sind, einiger-
maassen erschwert. Trotzdem ist leicht einzasehen, dass diese Art der
Beweisffihrung auf den Trugscblass hinauslauft, als hatte der Bremser
die Arbeit zn liefern, welche den Zug znm Stillstand bringen soil. Das
ware ungeffihr so, wie wenn gesagt wQrde, der Lokomotivfuhrer leiste mit
dem Oeffoen des Regulators seiner Mascbine die Arbeit, die den Zug in
den Gang bringt. Wollte man aber hiergegen einwenden, es sei nicbt die
A rbeitsleistung des Bremsers gemeint, sondern dieGrOsse der Kraft
mit welcher er die Bremsklotze an die Rader driickt, so entfallt jede
Mogliehkeit einer Bezugnahme auf das „Gesetz der Erhaltung der Energie",
denn Energie ist Arbeit, nicbt Kraft; und die ganze Frage, urn die es sich
dann nocb drebt, betrifft lediglich das UebersetzuDgs verh<niss.
Wie wenig die — nicht Bremsarbeit schaffende, sondern nur einen
Widerstand einschaltende — Tbatigkeit des Bremsers mit der Grdsse
der Bremswirknng durch ein unwandelbares Gesetz verbunden ist, kann
man sich am leicbtesten klar machen, indem man annimmt, es seien auf
den Acbsen des Bremswagens Sperrrader und am Wagengestell Klinken an-
gebracht, die der Bremser nor mit einer Bewegung des Zeigefingers ein-
zuwerfen brancht, um sofort die Acbsen festzustellen. Dann ist die ReibuDg
(W -j- a) k vorhanden ohne irgend eine nennenswerthe Arbeit von Seite
des Bremsers/)
Der vorgebrachte Beweis fur die Fehlerbaftigkeit der gebr&uchlicben
Bemessung der Bremsenzahl ist also nicht stichhaltig. Aehnliches lfisst
sich von einem anderen Beweisversuch desselben Fachmannes zeigen, der
sich darauf stutzt, dass die Lange des Auslaufes fur einen festgebremsten
beladenen Wagen dieselbe sei, wie fur einen leeren Wagen. Angenommeo,
dies ware in aller Streoge richtig, so folgt daraus doch gar nichts, was
gegen die fragliche Berechnnugsweise sprache. Denn in einem Eisenbahn-
zuge sind im Allgemeinen leere und beladene Wagen gleichzeitig vor-
handen, und nor insofern dies der Fall ist, bat der ganze Streit einen
Sinn; dass aber die Auslauflftnge zweier verbundener Wagen, von deuen
•) Hiermit soli eiue derartige Vorrlehtung naturlich nicht als zweckmissig bezeichnet
werden.
Digitized by Google
Notizen.
591
der eine leer, der andere beladen ist, dieselbe bleibe, gleicbgaitig, ob man
nur den leeren oder nur den beladenen Wagen bremst, das behauptete
selbst Herr Gostkowski nicht, and darauf kommt es doch gerade an.
Ricbtig ist allerdings — and fast selbstverstandlich — -, dass die hdbere
Anrechnnng der beladenen Acbsen zn Tauschungen fuhren kann, wenn die
znr VerfQgnng stehenden Bremsen die vollstandige Auanutzung des grOsaeren
Raddrnckes nicht gestatten. Das ist dann aber ein Mangel der Brems-
einrichtung nnd begrundet nicht ohne weiteres einen Vorwurf gegen
die Berecbnnngsweise. Die Ausffihrungen Go stkow ski's balten diese
beiden Seiten der Frage nicht genugend anseinander and verlieren dadnrch
an Klarheit and an Wirkung. Denn es ist nicht nur im Absatz (2) des
§ 13 des Bahnpolizeireglements fiir die £isenbahnen Dentscblands vor-
geschrieben, dass bei Ermittlung der zu bremsenden Raderpaare eiocs
GQterzuges bezuglich der Gesammtzahl der Achsen wie der Bremsachsen
eine nnbeladene Achse als balbe Acbae gerechnet werden soli, sondern es
ist anch im Absatz (1) des § 28 der Normen fur die Konstrnktion nnd
Ausrustung der Eisenbahnen Dentschlands bestimmt, dass die Bremsen
der Fahrzenge so beschaffen sein mussen, dass mit denselben eine
annahernde Feststellnng der Achsen erreicht werden kann.
Da hier ohne Zweifel die beladenen Achsen eingeschlossen sind, so be-
ruhen die Aogriffe gegen die erstere Regel — wenigstens soweit die
dentschen Eisenbahnen in Betracht kommen — anf der Voranssetznng,
dass die andere Vorschrift nicht erfullt sei. Es ware wohl richtiger und
zweckdienlicher gewesen, wenn Herr Gostkowski sich darauf beschrankt
hatte, nachzuweisen, in wieweit die vorhandenen Bremseinrichtungen jener
Vorschrift nicht entaprechen, und welche Abanderungen getrofFen werden
mussen, damit der Raddruck der beladenen Wagen fur die Bremswirkung
vollstandig ansgenutzt werden kann. ~ „ „.
Dr. H. Zimmermann.
Die Staats-Ei8enbahnen Fraukreichs batten am Schluss des Jahres
1886 eine Gesammtlange von 2 494 Kilometer, einschliesslich der 88 Kilo-
meter langen Strecke von Chartres nach Paris, welche der Staat von der
Westbahn gepachtet hat, um den Staatsbahn-Personen- und Guterverkehr
bis nach Paris durchzuftthren. Im Laufe deB Jahres 1887 sollen 124
Kilometer Neubaustrecken dem Betriebe Qbergeben werden, so dass am
Schluss des Jahres 1887 das gesammte Staatsbahnnetz Fraukreichs 2 618
Kilometer umfassen wird.
Das Gesammt-Anlage-(Erwerbs-)Kapital fur die vorbezeichneten Bahn-
strecken wird sich, wie wir dem Berichte der Budgetkommission der
franzdsischen Kammer entnehmen, Ende 1887 auf ungefahr 850 Millionen
Francs stellen. Nach der Etatsveranschlagung betragen:
Digitized by Google
592
Notizen.
die Betriebseinnahmen 30 084 370 Francs
die Betriebsausgaben 25 203 227
der BetriebsQberschuss 4 881 143 Francs
Darans ergiebt sich, dass die Staatseisenbabnen das Budget der franzfl-
sischen Repnblik mit einer Summe von 30 bis 35 Millionen Francs jahr-
lich fur Verzinsung des Anlagekapitals nnd Amortisation des Betriebs-
materials belasten.
Dies ungunstige Ergebniss musste der Budgetkommission die anch
anderweit vielfach erorterte Frage nahelegen, ob es sich nicht empfehle,
das Staatseisenbahnnetz an eine Privatgesellschafc zn verpachten. Es ver-
dient hervorgeboben zn werden, dass diese Frage nach eingehender Er-
Orterung nnter Hinweis anf die erbeblichen Vortheile des Staatsbahn-
systems fur die Lebensinteressen von Handel nnd Industrie mit Ent-
scbiedenheit verneint wurde. Io dem Kommissionsbericbt wird anerkannt,
dass die Eisenbahnen vermSge ibrer eigeothumlichen mooopolistiscben
Natur auf alle anderen indostriellen Unternebmnngen nod das allgemeioe
Staatswohl einen fiberwiegenden Einfluss ausuben, weicben man der Aus-
nntznng ftir private Interessen nicht uberlassen darf. Der Staat muss
dnrch den eigeoen Besitz von Eisenbahnen in der Lage sein, sich den ihm
gebuhrenden Einfluss auf das Verkebrs- nnd Erwerbsleben zu sichern und
dnrch sein Beispiel denVViderstand beseitigen, welchen nothwendigeReformeu
bei den privaten Verkehrsanstalten finden. In dieser Hinsicht hat auch
bereits die Staatseisenbahnverwaltung die Initiative ergriffen nnd zahl-
reiche Verbesserungen eingefuhrt, welchen die Privatbabn-Gesellschaften
in grCsserem oder geringerem Umfange zu folgen gendthigt waren. Nament-j
lich in der Tarifstellung ist die Staatsbahnverwaltung mit Erleichterungen
vorgegangen, welche, ohne die Staatseinkunfte zu schmalern, dem Handel
und Verkehr zn grossem Segen gereichen. Ein Staatsbahnnetz neben den I
bestehenden grossen Privateisenbahnen ist daher als ein nothwendiges |
Gegengewicbt gegen diejenigen Interessen zu betrachten, welche im Privat-
bahnsystem ihre Vertretung finden. In finanzieller Beziehung sind die Er-
gebnisse der Staatseisenbahnverwaltung lediglich deshalb wenig befriedigend,
weil es derselben an einer durchgehenden Hauptverkehrslinie fehlt. Aber
trotz der nnguustigen Finanzlage sind die Staatseisenbahnen in der Lage,
wichtige Dienste fur die Offentliche Wohlfabrt zu leisten, und es wurde
einen Mangel staatsmannischer Auffassung nnd Voraussicht beweisen, wenn
man im Ernste an die Verausserung derselben denken wollte. D.
Russisch - Schwedischer Yerkehr. Die kSniglich schwedisch - nor-
wegische Regierung hat mit der Dampfschiff-Gesellschaft ^Vestervik-Libau4*
im Jahre 1886 einen Vertrag abgeschlossen, wonach die genannte Gesell-
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Notireo.
5U3
schaft sich verpflichtet, vom 21. November 1886 ab auf 5 Jubre einea
regelm&ssigen Dampfscbiffsdienst zwiscben Vestervik (an der Ostkuste
Scbwedeos sudlich von Stockholm) einznrichten. Die hierzu zq benutzen-
den Dampfer sollen ungefahr 200 t Tragfahigkeit baben, Personen, GQter
uud die Post befOrdern und das ganze Jabr hindorcb allwdcbentlich an be-
stimmten Tagen und zu bestimmter Stunde verkehren. Die sehwedisch-
norwegische Regierang leistet der Gesellscbaft eine jahrlicbe Beihulfe von
45 000 schwedischen Kronen (50 625 Mark), und Qbernimmt ausserdem
eine Burgschaft fur etwaige Verlnste bis zum Betrage von 25 000 Kronen
(28 125 Mark) jahrlich. Die kaiserlieh rassische Regierang bat sicb nach
einer Ver6flfentlichung im amtlichen Theile der Zeitschrift des Min. d. Ver-
kehrsanst. bei diesem Unternehmen in der Weise betheiligt, dass sie sicb
durch Vertrag vom 14./26. Januar 1887 verpflichtet hat, der schwedisch-
norwegischen Regierang alljabrlich den Betrag von 10 000 schwed. Kronen
(11 250 Mark) als Beitrag za der von letzterer gewahrten Beihulfe zu
zahlen.
Ausdehnung des Eisenbaunnetzes in den Vereinigten Staaten
von Amerlka. Der ^Railroad Gazette" vom 18. Februar d. J. entnehmen
wir die diesem Hefte beigefugte Darstellung, welcbe in anschaulicher Weise
einen Ueberblick uber die Eutwicklung des Eisenbahnbaues in den einzelnen
nach 6 Gruppen geordoeten Staaten der Union gewfihrt. Die Schnitt-
punkte der mit Jahreszahlen bezeichneten Linien mit den die Meilenzahl
vorstellenden Theilnngen geben die Gesamratlange der am Schlnsse des be-
trefFenden Jahres in jedera einzelnen Staate und Territorium vnrhandenen
Bahnen an. So ergiebt sich beispielsweise fur den Staat Illinois, der mit
seinen 9 600 engl. Meilen bei Ablauf des Jahres 1886 an der Spitze stebt,
dass sich dort, wo 1870 nur 4 850 engl. Meilen ausgebaut waren, das
Babnnetz seither nahezu verdoppelt hat. Die dem Jahre 1870 znkommende
Scbaulinie ist von den ubrigen durch stfirkeren Druck hervorgeboben, weil
dieses Jahr das erste war, in welchem fur alle 6 Gruppen zugleich ein
Aufschwung im Eisenbabnbau auftritt. Unter den sonstigen Aufschlussen,
welcbe diese bildlicbe Darstellung giebt, ist besonders bemerkenswerth,
dass der Staat Texas, welcher bis zum Jahre 1870 weniger Eisenbahuen
batte als Maine, New- Hampshire oder Maryland, im Jahre 1886 ein Babn-
netz, welches dem des Staatcs New- York an Ausdebnung nahezu gleich-
kommt, also eine mebr als lOfache Zunahme binnen 16 Jahren aufweist.
Ebenso lehrreich ist es, zu verfolgen, wie sicb der Einflass der Handels-
krise vom Jahre 1857 und des Burgerkrieges gefiussert bat. Wahrend der
Dauer des Krieges ist in alien Staaten ein Stillsiand wahrnehmbar, nnr
Pennsylvanien erfahrt eine erheblich Ausdebnung seiner Eisenbahnen, eioe
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594
Nolizen.
Erscheinung, die vornehmlich durch die Erschltessung seiner Petroleum-
Bezirke urid den darch die Kriegstarife begunstigten Aufschwung im Be-
trieb seiner Eiaen- and Kohlenbergwerke sich erkl&rt. H.
Eiseubahnen in Portorico (Puerto- Rico). Die Notiz S. 292 (Heft 2
1887) des Arc-hivs bedarf der Berichtigung. Aaf der Insel sind zwei
schmalspurige Eiseubahnen: Die bedentendere derselben fuhrt von der
Banptstadt San Jaan nach Rio Pedras, 1st 12 km lang nnd hat eine
Spnrweite von 76 cm. Sie ist Eigenthum eines Privatmannes. Die zweite
Bahn fuhrt von Bayamon nach Catano, ist 6V2 km lang and hat eine
Spnrweite von 1 m. Sie gehOrt einer Aktiengesellschaft.
Ueber einige Eisenbahnlinien in Kleinasien bemerken wir im An-
schluss an die im Arehiv fur 1882, S. 292 ff. insbesondere S. 303 ff. enthaltene
Mittheilung, dass die Bahn Smyrna-Aidin-Kuyudschak inzwischen durch die
das Maanderthal weiter verfolgende Strecke Kuyudschak-SaraikiO — 44,68 km
— imJuli 1882 verlaogert ist, w&hrend im Juli 1883 eine bei der Station
Turbali abzweigende, im Thalo des Kaistros uber Baindir nach Tireh
fuhrende Nebenlinie von 47,90 km Lauge dem Verkehre ubergeben wurde.
Die Gesammtlange der im Betriebe stehenden Haupt- und Nebenstrecken
betr> jetzt etwa 279 km. Eine Weiterfuhrung der Hauptlinie von
Saraikio bis Dineir — 123 km, und der Zweiglinie von Tireh bis Ode-
misch — 24 km, wird geplant, doch fehlt dazu noch die staatliche Ge-
nehmigung. Die Betriebseinuahmen der Bahn haben bis jetzt zur Be-
streitung der Betriebaausgaben und Kapitalzinsen sowie zur planmassigen
Tilgung der Prioritatsschulden nicht genOgt. Die Seite 298 des Archiv fur
1882 genannte Eisenbahn Smyrna-Cassaba hat dagegen fur das Jahr
1885 bereits eine Dividende von 7 Prozent ihren Aktionftren eingebracht.
Die Verlangerang dieser Bahn von Alaschehr uber Afion nach Karahissar
sowie der Ban von Zweiglinien von Magnesia nach Soma und von Menemeu
nach Bergama (Pergamon) ist in Aussicht genommen.
Eiseubahnen in den Malayischen Staaten.*) Seitens der englischen
Regierung ist in den letzten Jahren mit dem Ban von Eisenbahnen in den
unter ihrer Schutzherrschaft stehenden malayiachen Staaten der Anfang
gemacht. In den Jahren 1884 und 1885 wurde im Staate Perak eine
Eisenbahn von Thaipeng nach Port Weld mit einer flafenbahn an letzterem
*) Vgl. Further Correspondence respecting the Protected Malay States. (Parlaments-
drucksache. C. 4958.) London 1887.
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Notizei.
595
Orte gebaut. Die Lfioge derselben betragt rand 13 km, ibre Kosten be-
liefen sich auf ungef&hr 87 000 Mark fur das km. Id den ersten Monaten
waren die Betriebsergebnisse sehr befriedigende.
Eine zweite Bahn wurde im Staate Selangor im Jahre 1884 begonnen,
und im Sommer 1886 vollendet. Dieselbe geht von Knala Lumpnr nach
dem am Klang-Flusse belegenen Orte Bukit Kuda. Ihre Laoge betragt
rand 32 km. Eine Fortsetzung bis zu dem 3,2 km weiter entfernten Orte
Klang ist in Anssicht genommen. Die Bahn wnrde am 15. September
1886 feierlich in Gegenwart des englischen Gouverneurs und der Spitzen
der einheimischen BehOrden erOffoet.
Nachweisung der am 1. April 1887 anf den preussischen Staats-
nnd Tom Staate verwalteten Privateisenbahnen mit Sicherheits-
kuppelaugen an Stelle der mit Nothketten ausgerusteten Eisenbahnwagen.*)
Direktions-
Beiirk
Anzab! der am 1. April 1887
vorbandenen Wagen
Stuck
a. t
Stk.
Stk.
Gutcr- in-
wagen
Stuck
sanimen
stack
Von den aui 1. April 1887
vorhandeuea Wageu waren
mit Sicberbcitskuppelungen
ausgcrustet
S *
Stk.
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Stk.
"5 Z (i uter-
is w
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Stuck
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Stuck
Es bleibea nocb mit
Sicherheitskuppelungen
auszurdsten.
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Stk.
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a.SP
4) If
Stk.
Gutcr-
wagen
StOck I St&ck
Berlin
Brombcrg . . . ,
5 Hannover
4 Frankfurt a. M. ,
5; Magdeburg . . . ,
6: Coin (linksrh.)
7i Cftln (recbtsrh.)
6 Dberfeld ....
» Brftirt
1 Brealau ....
a
2217 ,
1 512 i
999 :
l soft '
1 212
833
698
1078
1068 1
678
130
85
24
419
385
451
228
140 , 3181
80 3361
465
305
211
343
148
.V.
77
00
17116
14819
131*56
.1693
14 786
16784
27434
23369
8468
19403
5238
19882
16801
15939
6 1M6
16646
18412
28789
24428
9634
20904
6064
1 467 86
114«| 41
1486i 38
994 23
1230: Hi
1 152 80
607 33
698 56
887, 52
808 78
157: -
275 '
209|
428 i
228'
278
310
:$93
305
168
262
4966
4924
5977|
4491
4843
7314
14632
12465
23441
7693
463
6794
6320
7931
5 736
6495
8856
15663
13524
3451
8841
647
750
366
5
166
60
226
44
44
6
1
•>
24
191 25
-•Co ; 12
521 -
144
176
23
40
26
72
43
81
121
12 150
9895
7979
1204
9943
9470
12802
10904
6124
11710
4775
13088
10481
8008
1210
10151
9556
18 124
10904
6383
12063
5417
Sunima
13 179 789)3609 167068
1S4IH5
10 ISM ' 631 .'28*1 70 112 84260 2545: 158 ; 726 96956
100 3S»
Statistisehes yon den deutschen Eisenbahnen. Aus den amtlichen
Ver5ffentlicbungen des Reichs-Eiseobahn-Amtes fur die Monate Dezember
1886, Januar, Marz, April 1887 entnebmen wir Folgendes fiber die
Betriebsergebnisse, Zugverspatnngen nnd Betriebsunfalle auf den dentschen
(ausschliesslich der bayerischeo) Eisenbabnen:
•) Vgl. Archiv 1880, S. 192; 1882, S. 401; 1885, S. 484: 1886, S. 543.
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596 Notixen.
a. Betriebsergebnisse.
1
j Einnahme im
Jlonat
Einnahmeu
vom Begioo
Lanee
iu M
des Etatejabre
Kilometer
im Ganzeu
fur daa
km
torn 1. Apnl
loon an
Tom 1. Janaar
1QB7 .k
loo/ an
1* januar ioof»
A. Hauptbahnen.
9 ft QQQ
ZO 009,01
bO U4b fbl
Z ZOO
632 518 604
8 689 102
(TMran 1 ftfifj
ge^ei! loou
4- 391 S9
4- 2 563 808
4- 61
4-19 703 816
4- 483 133
2 Privatbahnen inStaatsverwaltune
210^oi
348 496
1 659
3 472 983
56 216
cregen 188G ....
-h 0
4- 10 453
4- 49
4- 269 585
4- 5 164
3 Privatbahnen in ei?ener Ver-
2 520,»«
2 824 695
1 120
758 657
2 763 558
4- 152*4
4- 145 437
HI
4- 53 505
4- 131 158
Sum me A. . .
31 569,9e
68 219 958
2 163 j
bob <OU
1 1 408 orfb
gegeu 188fi
4- 544,06
4- 2 719 698
4- 52
i on non qru;
-r**U U-b UUO
biy 4jj
B. Bahnen unte rgeordneter
1 367 c;
654 333
478
0 bo 1 /Of
30* 3ol
gegen 1886
4- 81,67
4- 38 072
— 1
1 AIH Q79
4" -v •'oO
II. Februar 1887.
Ill * wm l*m»m\ *v^\^w»
A. Hauptbahnen-
I Cl*l>t<>kAkttAtt At/I
Oft ftfil ~,
OO lO 1 JJ3
9 IRQ
688 648 089
16 910 838
trpcpn 1886
4- 4 1 7.ir
4- 3 223 153
4- 84
4-23 793 373
4- 825 451
2. Privatbahnen in Staatsverwaltung
210,oi
341 890
1 627
3 756 784
109 470
eetren 1886
4- o
4- 16 160
4- 77
■ Ofa^ CCA
4- 297 550
4- 7 4Uo
3. Privatbahnen in eicener Ver-
2 520,*
2 729 219
1083
816 953
5 4323I2
gegeu 1886 . . ■ . ♦
+ 152,5*
4- 137 489
11
4- 53 696
4- 266 287
Summe A.
31 595,m
66 202 708
2 097 1
b30 1 02b
n 40* D3v
gegen 1886
4- 570.cs .
4- 3 376 802
4- 73
1 1 nop ui
B. Babnen uutergeordneter
1
1
1 367,67 j
622 669
455
0 340 000
bO« Uii
gegen 1886 j
4" 81,67
4- 31313
— 5
i JOT OQl^
4- 4y7 Joo
-f- 00 w
III. Man 1887.
A. Hauptbahnen.
1. otaatsbaanen etc
£0 Ob4,97
I 1 1 IU OOU
9 A fir.
- 4b0
751 981 229
26 104 37 <
eetren 1886
-4- 406.M
4- 3 354 854
I v w a
4- 85
4-27 707 827
4- 1 571 377
2. Privatbahnen in StaaisverwaUuncr
210,01
366 520
1 745
4 111 613
« /% % Oil
161 811
ceeen 1886
4- 27 941
+ 133
4- 352 367
4- 13 10o
3. Privatbahnen in eieener Ver-
waltung
' 2 520,94
3 176 715
1 260
883 718
8 547 142
gegen 1886
4- 152,54
1 4- 194 977
i+ i
4- 42 t:>4
+ 474 50G
Summe A. . .
31 595,99
74 653 565
2 364
| 756 976 560
34 813 330
gegen 1886
! 4- 559,06
• 4- 3 577 772
4 75
4- 28 102 948
+ 2 058 988
B. Bahnen untergeordneter
1 055 927
1 367*7
720 960
527
4 307 071
4- 81,67
4- 42 058
- 1
,4- 522 485
4. 57 792
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Notizeo.
597
b. Zugverspatungen.
Beforderte Zuge
fahrplanmassige ausserfabrplan massige
Betriebslinge
Personen-
Guter-
Personeu-
Guter-
Kilometer.
u. gemischte
zuge.
u. gemischte
zuge.
Dezember
1886 .
32 564,67
205 860
118311
2 728
17 977
Januar
1887 .
32 564,67
210116
121 064
1 962
16 640
Februar
1887 .
32 598.30
190 424
111465
1 848
15 139
Mftrz
1887 .
32 598.30
211 688
123 938
2 056
22 301
Verspatungen der fabrplanmassigeo
Personeozuge im
Derember 1886. Januar 1887. Februar 1887. Marz 1887.
Im Ganzen 4 720*) 1 706 877 970 Zuge
Davon durch Abwarten ver-
spateter Anschlusse . 1 824 647 292 344 „
Also durch eigen.Verschulden 2 896 1 059 585 626 Zuge
oder 1,41 pCt. 0.5o pCt. 0.3l pCt. 0,3o pCt.
c. Betriebsun falle.
Zahl der Unfclle
fahrende Zuge
beim Rangiren
Zahl der getodteten und verletzten Personen.
a. Januar 1887
Entgleisungen 8
Zusammen-
stosse ... 2
Son&tigt
Sa. 10
. 135
b. Februar 1887
Entgleisungen 9
Zngammen-
stflsse ... 1
Sa. 10
. 136
24
11
19
Sa. 35
Sa. 28
getodtet Terletzt
Reisende 1
Bahnbeamte und Arbeiter 25
Post-, Steuer- etc. Beamte —
Fremde 14
SelbstmOrder 6
6
85
Sa.
46
97
Reisende
1
143
5
Bahnbeamte und Arbeiter
21
81
Post-, Steuer- etc. Beamte
U
6
7
3
Sa.
40
135
95
•) Ausserdem sind in Folge von ScbDeeverwebuogen 2 716 Zuge ganz, 711 Zuge
streckenweise ausgefallen und 2426 Anscbluase ▼ersaumt wordeo.
Digitized by Google
598
Notizea.
Zabl der
fabrende Zuge
Unfalle
beim Rangiren
Zabl der getodteten und Yerletzten Personen.
c. Marz 1887.
Entgleisuogen 6
Zusammen-
8t0886 ... 1
ba. 7
Sonstige . . 122
14
7
oa. 21
Bahnbeamte nod Arbeiter 18 72
Post-, Stener- etc. Beamte 1 —
Fremde 9 8
SelbstmOrder 13 1
Sa. 41 87
128
Robeinnahmen der italienischen Eisenbahnen in den Ualbjabreo
Joli-Dezember 1885 and 1886.
L a nee
Rolieinnabme in dein Ualbjabr vom
31. .luli bis 31. Dezember
Hctricbs!;iULre
lm Mittel des
am
ma
1885
31. r>ozcuiher
ma ; is«f)
2. Halhjahips
18S6 1885
1U1
Gan?en
fur das
km
itn
Ganzen
far da<
Kilometer
L i
r e
I. Lisenbahuen, wi'lcbe
in Gi-rofisslteii des Ge-
J
set/es vom 27. April
l?sr> von Privatgo-
.si'ilschiifton tietriebt-n
■
1. Miticlrneer - .Vl/ . .
4 47K
4 2*:>
4 J 1-2
4 2l:t
30 :>23 3;is
12 IfOl
33 936 900
12 781
2. Adriatisi Ik;.-. _ . .
4 t2<>
1 t'\U\
4 3s<;
48 337 21 1
K» 537
49 7O0 045
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3. Smlisohcs
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11)33.",
112 1G1 177 | JO 69 1
*) Nacli oiner amllichen Veroffentlichung im Giornale del Genio Civile 1887, S. 100. Di<
Robeinnaliuien fur das Jabr 1885/86 vrI. Archiv 1887, Seite 285.
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Rechtsprecbnng und Gesetzgebuog.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rechtsprechung.
Gewerbeordnung.
Urtbeil des Reichsgericbts (VI. Zivil-Senat) Tom 16. Dezember 1886.
Inhalt der dem Unternehmer duroh § 120 Aba. 3 der 6ewerbeordnung auferiegten Ver-
pfliohtungen. Folgen der Verletzung dereelben.
Aus den GrGnden.
Der Klager bat der Beklagten die Aufstellung eines Signal- and
Weichenstellapparats anf der Eisenbahnstrecke von B. nach S., wobei
nnmittelbar neben den Schienen Kanale ffir Rdhrenziige anszawerfen waren,
mit der Bestimmung verdungen, dass durch die dazu erforderlichen Arbeiten
keine StOrnng des Eisenbabnbetriebes berbeigeffihrt werden durfe.
Der Arbeiter H. ist im Dienste der Beklagten bei der Ansfuhrung
der letzteren dnrch einen EisenbahDzng des Klagers Gberfahren und getodtet
und der letztere im Vorprozess der Wittwe H. nach § 1 des Haftpflicht-
gesetzes vom 7. Juni 1871 zum Ersatz von entzogenem Unterhalt u. s. w.
rechtskraftig verurtheilt.
Der Regressanspruch , welchen der Klager gegen die Beklapjte anf
Liberirnng von dieser Verpflicbtnng und Erstattung der gezahlten Betrage
erhebt, kann, wie der Berufungsrichter zutreffend annimmt, anf die Fiktion
einer Zession der Entscbadiguogsfordernng, welche angeblich der Wittwe H.
gegen die Beklagte zusteht, nicht gestutzt werden. Denn eine solche Fiktion
wurde nur auf eine besondere gesetzliche Vorscbrift gestutzt werden konnen.
Das Haftpflichtgesetz enthalt eine derartige Vorscbrift nicht. Nach
§ 9 desselben bleiben die Landesgesetze unberuhrt, nach welchen eine
andere Person als der Unternehmer einer in den §§ 1 nnd 2 bezeichneten
Anlage, insbesondere wegen eigenen Verschuldens, fur den beim Betriebe
der Anlage entstandenen Schaden haftet. Die Moglichkeit einer Haftung
anderer Personen neben derjenigen des Betriebsunteroehmers ist also durch
diese Bestimmung besonders ins Ange gefasst. Es batte dauach nahe
gelegen, mit derselben die Vorschrift, dass die gegen einen Dritten be-
stehende Entschadigungsforderung auf den in Anspruch geuommenen
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Rechtsprechung uod Gesetzjjebung.
Betriebsunternehraer von selbst Qbergehen solle, za verbindeo, wenn deren
Uebergang aaf den letzteren beabsichtigt ware. Gleichwohl ist solches
nicht gescbehen.
Der § 98 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juni 1884, auf dessen
Analogie die Revision verweist, schreibt allerdings vor: die Haftang Dritter,
in den §§ 95 and 96 nicht bezeicbneter Personen, welche den Unfall
vorsatzlich herbcigefuhrt oder darch Verschnlden verursacht baben, be-
stimmt sich nach den bestebenden gesetzlichen Yorschriften , jedocb geht
die Fordernng der Entschadigungsberechtigten an den Dritten aaf die
Geaossenschaft insoweit uber, als die Verptiichtung der letzteren zur Ent-
schadigung darch dieses Gesetz begruodet ist. Anch wird in fihnlicber
Weise der Uebergang von Entsebadigungsforderuogen in § 10 des Gesetzes,
betreffend die Fursorge fur Beamte and Personen des Soldatenstandes in
Folgc von Betriebsunfallen, vom 15. Marz 1886 ausdrucklich vorgeschrieben.
Allein, dass aach bei Erla*s des Haftpflichtgesetzes von 1871 eine gesetz-
liche Zession der betreffenden Fordernngen gegen Driite beabsichtigt sei,
kann bieraus nicht gefolgert werden, und selbst wenn eine solche Absicbt
der Verfasser desselben etwa anzunehmen ware, so wurde dies doch recbt-
lich bedeatangslos sein, weil dieselbe jedenfalls in dem Gesetze selbst
keinen Ausdruck gefunden bat.
Ferner btsruft sieh die Revision mit Unrecht darauf, dass nach § 46
Theil I Titel 16 des Allgemeinen Landrechts der, welcher eine freinde
Schuld zahlt, regelmassig aach ohne ausdruckliche Zession in die Rechte
des bezahlten Glaubigers trete, dass aber der Klager dorch Erfullung der
ihra in dera Urtheil des Vorprozesses anferlegten Verpflichtung eine Schold
der Beklagten zahle. Denn das letztere ist unrichtig, da die nach § 1
des Haftprli* htgesetzes begrundete Entschadigungspflicht des Betriebsunter-
nehmers als eine eigene, von konkurrireuden gleicben Verpflichtungen dritter
Personen unabhangige Verbindlichkeit desselben sich darstellt, wenngleich
(lurch Erfullang der letzteren auch die ersteren, weil diese dadurch gegen-
standslos werden, erloschen.
Ganz abgeseben hiervou ist bei der Heranziehung des § 46 a. a. 0.
nicht beachtet, dass darnach der Zahlende nur die Rechte des Glaubigers
auf Zahluug geltend zu rnachen befugt ist, dass dagegen ein Anspruch auf
Liberirung von Verptlichiungen nicht auf denselben gestutzt werden kann.
Eine andere Frage ist es, ob Dicht dem Klager wegen der ihm durch
das Urtheil des Vorprozesses anferlegten Verpflichtungen ein selbstan-
diger Regressauspruch zusteht.
Das liattpriichtgesetz eutscheidet bieruber nicht. Vielmebr bleibt es,
wie bereits auderweit zutreffend hervorgehoben ist, nach dem sonstigcn
Recht zu wurdigeu, welches Rechtsverhaltniss zwischen dem Betriebsunter-
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Rechtsprechung and Gesetxgebung.
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nehmer, der nach § 1 entschadigen muss, und dem schuldigen Urheber,
sei dieser nun einer seiner Leute oder ein Dritter, wegen des Regresses
entsteht. (Vergleiche Endemann, Haftpflicht [3. Anflage], Seite 48).
Vor allem fragt es sich daher, ob der Rlageansprnch nicht schon nach
den allgemeinen Vorschriften des Titels 6 Tbeil I des Allgemeinen Land-
rechts in Verbindung mit § 120, Absatz 3 der Gewerbeordnung gerecht-
fertigt ist.
Der Kl&ger macht geltend, dass die Beklagte der durch die letzt-
gedachte Vorschrift begrundeten Verpflichtung zuwider die mit Rficksicht
anf die besondere BeschafFenheit ihres Gewerbebetriebes nod der fur die
fraglichen Arbeiten bestimmten Betriebsstatte unmittelbar neben dem
Eisenbahngeleise nothwendigen Einricbtungen zur thunlichsten Sicherbeit
gegen Gefabr fur Leben und Gesundheit, wozu insbesondere Wachtposten,
welche die Arbeiter auf herannahende Zuge aufmerksam gemacht hfttten,
gehOrt baben warden, nicht bergestellt und unterhalteo, und dass sie hier-
durch die T&dtung des H., also auch den ihm aus seiner Verurtheilung
im Vorprozess erwachsenen Schaden verschuldet habe.
Der Berufungsrichter nimmt nun zwar mit Recht jene Verpflichtung
der Beklagten nach § 120 a. a. 0. an, lasst aber unentschieden, ob diese
Vorschrift von ihr verletzt sei, weil dieselbe nur das Rechtsverhfiltniss
zwischen dem Gewerbeunternehmer und seinen Arbeitern beziehungsweise
den Beschadigten regele, daruber aber nichts bestimme, dass und unter
welchen Voraussetzungen der von einem Beschadigten oder dessen Rechts-
nachfolgern in Anspruch Genommene seinen Regress an denjenigen nehmen
durfe, welchen er fur den mittelbaren Urheber des Schadens balte.
Diese Auffassung erscheint als rechtsirrthfimlich.
Der § 120 der Gewerbeordnung enthalt nach der ihm durch das
Gesetz vom 17. Jnli 1878 gegebenen Fassung eine allgemeine Zwangs-
vorschrift fur die Gewerbeunternehmer zur Sicherung von Leben und
Gesundheit anderer Personen, sowohl ihrer Arbeiter als Dritter. Die
privatrechtlichen Folgen, welche sich aus einer Verletzung dieser Vorschrift
ergeben, regeit derselbe allerdings nicht. Diese aber sind nach den be-
zuglichen Bestimmungen des Privatrechts, im vorliegenden Falle nach
Titel 6 beziehungsweise 3 Theil I des Allgemeinen Landrechts zu be-
urtheilen.
Nach § 12 Theii I Titel 6 des Allgemeinen Landrechts haftet, wer
auch nur aus massigem Versehen einen anderen durch eine Handlung oder
Unterlassung beleidigt, fur den daraus entstandenen wirklichen Schaden.
Ob daher der letztere durch eine Handlung oder durch eine Unter-
lassung verursacht ist, macht hierbei, wenn die letztere als Unterlassung
einer Zw an gspflicht sich darstellt, (vergl. §9 das.), keinen Unterschied.
Archiv lur Eisenb&hawesen. 1887. m
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Recbtsprechung und GeseUjjebung.
Auch ist es fur den Ersatz des darcb eine Handlung oder Unterlassung
bewirkten Scbadens an sich gleichbedeutend, ob dieser daraus anmittelbar
oder nur in Verbindung der Handlnng oder Unterlassung mit einera andern,
von ihr verschiedenen Ereignisse (als mittelbarer Schaden) entstanden
ist. Vergleiche § 2 und 3 daselbst, §§ 4 und 5 Tbeil I Titel 3 des
Allgeroeinen Landrecbts. Auch die unmittelbaren Folgen einer Handlung
oder der Unterlassung einer Zwangspflicht, welche bei Anwendung der
schuldigen Aufmerksamkeit undSachkenntniss vorausgesehen werden konnten,
sind von dem Schuldigen zu vertreten. Vergleiche § 10 Tbeil I Titel 3
des Allgemeinen Landrecbts.
Wenn die Tftdtung des Arbeiters II. durch eine schnldbafte Nicht-
erfullung der nach § 120 der Gewerbeordnung begrundeten Zwangsver-
pflichtung der Beklagten verursacbt ist, so erscheint der der Wittwe des
Getodteten erwachsene, im Yorprozess dem Klftger zur Last gelegte Schaden
als ein unmittelbarer, der dem letztern durch die Verurtheilung zu dessen
Erstattung zugefugte Schaden aber als ein unmittelbarer wirklicher Schaden
aus jener Unterlassung, welcben die Beklagte nach den bezeichneten Vor-
schriften ihm als dem Beschadigten zu ersetzen bat.
Es kann dagegen auch nicht eingewendet werden, dass eine Verletzung
der gesetzlichen Pflicht der Beklagten nicht die Ursache des eingetretenen
Unfalls bilde, weil dieser durch den Eisenbahnbetrieb des Klagers verur-
sacht sei. Denn hierdurch wird der ursachliche Zusammenhang des Un-
falls mit einer Pflichtverletzung der Beklagten nicht ausgeschlossen, vielmehr
ist dieser auch dann vorbanden, wenn der Unfall durch eine solche
Pflichtverletzung nur mit veruraacht wurde, also ohne dieselbe nicht
eingetreten ware.
Ebensowenig wird dadurch geandert, dass der Klageanspruch als
Regressanspruch sich darstellt, insofern Klager Ersatz des im Vorprozess
gegen ihn Beanspruchten fordert, wie umgekehrt, wenn zunachst die Be-
klagte zum Schadenersatz verurtheilt ware, ein bezuglicher Erstattungs-
anspruch gegen Klager ebenfalls als Regressanspruch zu bezeicbnen ware.
Denn diese Bezeicbnung betrifft nur das Verhaltniss der Anspruche zu
einander, beruhrt aber nicht deren rechtliche Natur.
Uiernach bedarf es noch der Feststellung, ob die Beklagte mindestens
aus massigem Versehen ihre Verpflichtung aus § 120 der Gewerbeordnung
unerfullt gelassen hat, und ob oboe diese Unterlassung der Unfall nicht
eingetreten sein wurde. Denn in diesem Falle haftet die Beklagte dem
Klager fur den Ersatz seines mittelbaren Schades, wenn nicht etwa seine
Haftung durch ein konkurrirendes Versehen des Klagers bei Abwendung
desselben als ausgeschlossen anzns ehen ist. Vergleiche § 18 ff. Theil I
Titel 6 des Allgemeinen Landrechts.
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Recbtsprechung und Gesettgebung.
Rechtsgrundsatze aus den Entscheidungen des Reich sgerichts.*)
Reichshaftpflichtgesetz.
S 2
Erkenntniss des Reich sgerichts vom 17. Mai 1886. Entscb. Nr. 5, S. 19—23.
Arbeiten, welche zar Einrichtung and Ausstattung einer Fabrik mit
den erforderlichen Gerathschaften dienen, sind znm Fabrikbetriebe im
Sinne des § 2 des Reicbshaftpflichtgesetzes nicht zu rechnen.
I 5.
Erkenntniss des Reichsgericbts vom 1. Juni 1886. Entscb. Nr. 8, S. 30 — 32.
Durch den § 5 des Reicbshaftpflichtgesetzes werden nor solche Ver-
trage znm Vortheil des Unternehmers fur nnwirksam erklart, welche vor
Eintritt des Dnfalles abgeschlossen worden; dagegen nicht solche Vertrage,
welche nach dem Unfalle, aber vor recbtskraftiger Eutscheidung fiber den
Anspruch aus demselben eingegangen sind.
S 3 Nr. 2. § 7.
Erkenntniss des Reichsgerichis vom 8 November 1886. Entsch. Nr. 17, S. 80—84.
Unter den nach § 3 Nr. 2 des Reicbshaftpflichtgesetzes zu ersetzen-
den VermOgensnachtheil fallt auch der Schade, welcher dem Verletzten
darch zeitweilige Entbehrang seines fruheren Einkommens erwachsen 1st.
(Id dem der Entscheidnng zu Grande liegenden Falle handelte es sich tun
Zahlnng von Verzugszinsen von den eiDzelnen Vierteljahrestheilen des
fruheren Diensteinkommens des Verletzten, deren Forderung als berech-
tigt anerkannt wurde.)
Auf die Behauptung, dass der Verletzte auch obne den Unfall nach
Ablanf einer bestimmten Zeit den fruheren Erwerb nicht mehr hatte er-
zielen kdnnen, ist bei Festsetzung der znm Ersatze fur den zukunftigen
Erwerb bestimmten Rente Rucksicht zu nehmen.
Strafrecht.
Strafgesetzbuch §§ 331 bis 333.
Erkenntniss des Reicbsgerichts vom 17. Dezeraber 1885. Entscb. XIII Nr. 58, S. 181/182.
Wer einem Beamten (im vorliegenden Falle einem Eisenbahnschaffher)
obne die Absicht, denselben zu einer pflichtwidrigen Handluog zu be-
*) Entscheidungen des Reicbsgerichts in Zivilsacben. Band XVI. (Vgl. zuletzt
Arcbiv 1887, S. 131 ff.) In Strafcachen Band XIII. XIV. (Vgl. zuletzt Arcbiv 1886, S.
568.) Herausgegeben von den Mitglicdern des Gerichtshofes. Leipzig. Veit & Comp.
1886/1887. — Das in Band XIII der Strafsachen Nr. 63, S. 193 ff. abgedruckte Erkennt-
niss vom 23. December 1885 befindet sich bereits im Archiv 1886, S. 561, der Rechts-
gruodsatz aus dem Erkenntniss vom 17. September 1885 (Band XIII Nr. 76 S. 243 ff.) im
Archiv 1886 S. 121. Diese beiden Erkenntnisse sind daher in obiger Zusammenstellung
nicht berncksicbtift.
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Rechtsprecbung und Gesetztrebunff.
stimmen, ein Gescbenk angeboteD, versprochen oder gewahrt hat (cedd
ebenso wenig wegen Theilnahme an dem im § 332 Str.-G.-B. vorgesehenen
Vergeben, als wegen aktiver Bestechong bestraft werden.
Strafgesetzbuch §§ 315, 316.
Erkenntniss des Reicbsgerichts vom 2. Marz 1886. Entsch. XIII. Nr. 113, S. 380—383.
Die §§ 315, 316. Str.-G.-B. finden auch auf Lokomotiveisenbahnen
Anwendong, welcbe za industriellen Zwecken im Privatinteresse betrieben
werden (es bandelte sich nm eine Lokomotiv - Rubenbahn) nnd dem
Pablikum nicht zugftnglicb sind.*)
Strafgesetzbuch §§ 4, 6. — Vereioszollgesetz vom 1. Jull 1869. §§ 16. 135, 136 Nr. 1.
137. — 8taatsvertrag roit Oesterrelcb-Ungarn vom 2. Marz 1887 betr. Herstellung einer
Eisenbahn von Altwasser nach Cbotzeo. Art. 13, 15.
Erkenntniss des R«icbsgericbts vom 19. Marz 1886. Entscb. XIII. Nr. 123, S. 410—421.
Eine auf einer Grenzstation gegenuber dem Beamten eines ansserhalb
der deutschen Grenze belegenen dentschen Zollamts erfolgte unrichtigeWaaren-
deklaration unterliegt dem inlandischen Gesetze anch dann, wenn die znr
Einfuhr bestimmten Waaren die deotsche Grenze noch nicht erreicht baben.
Zur Abwendnng der Defraudation sstrafe bei nnricbtiger Zolldeklaration
geniigt der Nachweis. dass der Deklarant seinereeits eine Zollhinterziehnug
nicht beabsichtigt babe. Der Deklarant brancht nicht nachzoweisen, dass
eine solcbe Absicht Qberhaupt nicbt obgewaltet hat.**)
Strafgesetzbuch §§ 315, 316.
Erkenntniss des Reicbsgerichts vom 18. Mai 1886. Entscb. XIV, Nr. 36, S. 135 — 137.
Durch die thatsachliche Feststellung, dass gerade in dem Angenblick,
in welcbem ein Eisenbahnzng anf ein Hinderniss stiess, der Transport
nicbt gefahrdet war, wird die Annahme einer Gefahr fur einen Eisen-
bahntransport nicbt ausgeschlossen.
Prozessrecht.
§ 39 des Preuss. Ausfflhningsgesetzea zntn Gerlchtsverfassungsgesetz.
Erkenntniss des Reicbsgerichts vom 12. Januar 1887.***)
Fur die Klage aus einem direkt gegen den Staat als Fracbtfubrer
begrGndeten privatrechtlichen Ansprnche ist die ansscbliessliche Zastandig-
*) Vergl. auch Erkenntniss des Reicbsgerichts vom 16. Mai 1882. Entscbeidoagen in
Zivilsachen VII. S. 40 ff. Arcbiv 1883. S. 186.
**) Vgl. aucb das Erkenntniss vom 29. Januar 1883. Archiv 1884. S. 376.
***) Abgedruckt in den Entscbeidungen des Reicbsgerichts, besondere Beilage zum
Reichsanzeiger 1887, Nr. 3 S. 182-184.
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Recbtsprechung und Gesetzgebung.
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keit des LaDdgerichts aus § 39 Nr. 2 des preuss. Ausfuhran^sgesetzes
zum Gericbtsverfassungsgesetz nicht zu begrunden.
Rechtsgrundsatze aus den Entscheidungen des Ober-
verwaltungsgerichts •)
Zusammengestellt von F. Seydel, Regierungsrath in Hannover.
I. Kreis- und Konimunalabgaben.
Heraiuiehuog der Staatsdiener zu den Gemelndelaaten.
Endurtbeil (II) vom 18. Pebruar 1886. Entscbd. Bd. 18. S. 115 ff.
Gesetz vom 11. Juli 1822 (G.-S. S. 184).
Weon ein, einer bestimmten Bebdrde angehoiender Beamter znr
korara issarischen Beschaftigung bei einer an einem anderen Orte
domizilirten BehOrde einbernfen worden ist, nnd zn diesem Behufe nnter
Aafgabe seiner fruheren hauslicben Wirthschaft seinen Umzug nach dem
letzteren Orte bewirkt hat, so kann derselbe, beim Vorhandensein der
sonstigen gesetzlichen Erfordernisse, an seinem nenen Wohnorte zu den
Gemeindeabgaben herangezogen werden. Dass ein Staatsdiener neben
seinem sogen. Dienstdomizil zngleich einen zweiten Wohnsitz mit privat-
recbtlichen nnd oftentlich-rechtlichen Wirknngen an dem Orte seiner
kommissariscben Beschaftigung zn begrunden vermag, unterliegt keinem
Zweifel. Der Um stand, dass der so Beschaftigte jeden Angenblick wieder
abbernfen werden kann, nnd sein Anfentbalt also in diesem Sinne kein
danernder ist, trifft auch bei alien den Reichs- nnd Staatsbeamten zn, die
nach der Natnr ihres Amtes jeder Zeit eine Versetznng ohne oder auch
wider ihren W'illen zn gewartigen habeo, nnd bildet fur sich allein kein
Hinderniss, uberhanpt einen „ Wohnsitz" zn begrunden nnd zn haben. Ob
letzteres der Fall ist, entscheidet sich nach den objektiv vorliegenden that-
sachlichen Verhfiltnissen.
Heranziehung der bei der Staatseisenbahnverwaltung beschaftigten Regierungsbaumeister
und Regierungsbaufuhrer zu den Gemeindelasten.
Endurtbeil (II) vom 28. Januar 1886, Entscbd. Bd. 13 S. 122 ff. und vom 12. Oktober
1886, Entscbd. Bd. 13 S. 128 IT.
Geseti vom 11. Juli 1822 (G.-S. S. 184) § 11.
Die Regierungsbaumeister und RegierungsbaufQhrer erlangen mit
ihrem Eintritt in die Staatseisenbahnverwaltung der Regel nach die
Eigenschaft von Staatsdienern, und zwar ohne Unterschied, ob ihre
Einbernfung durch den Minister der Offentliehen Arbeiten oder — in die
*) Fortsetzunsr der Zusatnnienstellungen im Arcbiv fur Eisenbahnwesen 1879, S. 119
ff., 1880, S. 125 ff., 1881 S. 126 ff., 1883 S. 73 ff., 1884 S. 42 ff. und S. 572 ff., 1885
S. G98 ff. 1886 S. 810 ff.
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Rechtsprecbung und Gesetzgebung.
Stellung eines Regterungsbaufuhrers — durcb eine Beh6rde der Staats-
eisenbahnverwaltung — erfolgt ist. Sie haben demgemass auch einen An-
spruch auf das Steuerprivilegium aus dem Gesetze vom 11. Juli 1822.
Ob dieselben ausnahmsweise nur als „ausserordentliche und einst-
weilige Gehulfen" im Sinne des § 11 des angezogenen Gesetzes ange-
nommen sind und daber unter die Ausnahmebestimmung dieses Paragraphen
fallen, entscheidet sich nacb den thatsachlichen Verhaltnissen des einzelnen
Falles. Jedeofalls ist dies zu verneinen, wenn der betreffende Baubeamte
in einer S telle beschaftigt wird, welche fortdauernd beibehalten werden
muss; er wurde dann, selbst wenn er als „einstweiligera Gehulfe zu be-
trachten sein mfichte, jedenfalls kein „ausserordentlicher" Gehulfe sein.
Staatsdiener-Eigenschaft und Steierprivileglum der bel der AusfOhrung von StaaU-
eisenbahnbauten beschaftigten technischen Hiilfsarbeiter.
Endurtheil (II.) vom 26. Februar 1885, Entschd. Bd. 13 S. 134 ff.
(ioseu vom 11. Juli 1822 (G.-S. S. 184) § 11.
Erlass des Ministers der offentlichen Arbeiten void 16. Oktober 1877 (E.-V.-Bl. 1878 S. 9).
Den bei der Ausfuhrung von Staatseisenbahnbauten beschaftigten
technischen Hulfsarbeitern sollen bestimmungsmassig — vergl. Erlass des
Ministers der offentlichen Arbeiten vom 16. Oktober 1877 — nur in dem
Falle die Eigenschaften von Staatsbeamten beigelegt werden, wenn die-
selben nicbt allein fur die Zeit des betreffenden Banes, sondern in der Ab-
sicht dauernder Beibehaltung angenommen werden. Um die Eigenschaft
als Staatsdiener zu erlangen, muss dieselbe hiernach dem betreffenden
Hiilfsarbeiter besonders „beigelegtu sein. Die Annahme in der Absicht
dauernder Beibehaltung, welche mOglicher Weise einen irgendwie erkenn-
baren Ausdrnck zwar nicht findet, genugt hierzu ebenso wenig, wie die
Bewilligung monatsweise fixirter Remunerationen, welche nur bei vor-
handener Absicht der dauernden Beibehaltung geschehen darf. Fehlt es
an einer besonderen Verleihung der Beamten-Eigenschaft, so kann der
Hiilfsarbeiter auch nicht die den Beamten in dem Gesetze vom 11. Juli
1822 gewahrten Rechte fur sich in Anspruch nehmen.
„Gebaude" im Sinne des § 30 des Einkommensteuergeeetzes vom 1. Mai 1851.
Endurtheil (II) vom 7. Januar 1886, Entschd. Bd. 13 S. 38 ff
Gesetz vom 1. Mai 1851 (G.-S. S. 193), § 30.
Unter den im § 30 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes vom 1.
Mai 1851 erwahnten „Gebauden", fur deren jahrliche Abnutzung bei der
Steuerveranschlagung die ubliche Absetzung stattfinden darf, sind Gebaude
im weiteren Sinne des Wortes, bauliche Anlagen, Bauwerke jeder Art, bei
welchen uberbaupt eine zu einer Erneuerung fuhrende Abnutzung in Frage
kommen kann, zu verstehen.
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Rechtsprecbung und Gesetzgebung.
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Oie „Bestimmung zu offentllcbea oder gemeinniitzlgen Zwecken" in Sinne der die
Befrelung gew laser Grundstticke von den Gemeindeabgaben regelnden Gesetze.
Endurtheil (I) vom 28. April 1886, Entschd. Bd. 13 S. 222 ff.
Allerhochste Kabinetsordre vom 8. Juui 1834 (G.-S. S. 87).
Unter den Grundstucken, welch en wegen ihrer „ Bestimmnng zu offent-
lichen oder gemeinnutzigen Zwecken" die Befreinng von Steuern zusteht,
kOnnen nnr solche verstanden werden, welche diesen Zwecken unmittel-
bar dienen. Nnr diese unmittelbare Bestimmnng, nicht aber das
Eigenthums- and Besitzverhaltoiss ist das Maassgebende, also auch
nicbt das Eigenthum solcber PeraoDen oder Korporationen , welcbe
„5ffentliche und gemeinnutzige Zwecke" verfolgen.
II. Strassen- and Wegebau.
Vertheilung der Wegebaulast in der Provinz Hannover.
Endurtheil (II) vom 31. Mai 1886, Entscbd. Bd. 13 S. 53 ff.
Hannoversches Gesetz iiber Gemeindewege und Land strassen vom 28. Juli 1851, § 35.
Abauderungsgesetz vom 12. Marz 1868 (G.-S. S. 225).
Die ausserhalb eines Wegeverbandes wohnenden Besitzer von im Ver-
bande belegenen Grundstucken gehOren nicht zu den von den persdn-
lichen Steuern zu den Wegelasten beitragspflichtigen wEingesessenenu
im Sinne des § 35 des Hannoverschen Gesetzes iiber Gemeindewege und
Landstrassen vom 28. Juli 1851. Diese Grundbesitzer kOnnen dagegen
nach der Grund- bezw. Hausersteuer zu den Wegeverbandslasten
berangezogeo werden. Das Wort „Eingesessene" in der angezogenen Ge-
setzesbestimmung bezieht sich nur auf die persOnlichen direkten Steuern,
nicht auf die Grund- und Hausersteuer.
Anlage neuer Strassen; Pfliohten der Aniieger.
EndurtheU (II) vom 12. April 1886, Entschd. Bd. 13 S. 161 ff.
Gesetz, betr. die Anlegung und Veranderung von Strassen etc., vom 2. Juli 1875
(G.-S. S. 561), § 15.
1. Bei der Anlegung einer neuen oder bei der Verlangerung einer schon
bestehenden Strasse im Sinne des § 15 des Gesetzes vom 2. Juli 1875
bilden die Grunderwerbakosten einen Theil der zur „Freilegung" der
ueaen Strasse erforderlichen Kosten. Aus der Bestimmnng im § 14 des
Gesetzes kann das Gegentheil nicht hergeleitet werden, weil die §§ 13 und
14, welche von der Entschftdigung wegen Entziehung oder Beschranknng
des durch die Festsetzung neuer Fluchtlinien betroflfenen Grundeigenthums
handeln, ausser allem Zusammenhange mit § 15 stehen.
2. Durch Ortsstatut kann festgestellt werden, dass auch der Werth
der von einem angrenzenden Eigenthumer unentgeltlich hergegebenen
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Rechtsprechung und Geseugebung.
Strassenflachen nach dem Durchschnittspreise der entgeltlich uberlassenen
Flachen jenen Kosten beigerechnet, dann aber von dem Gesammtkosten-
beitrage jenes Eigenthumers wieder abgesetzt werde.
3. Auch in Ansehung der bereits bei Anlegung einer neuen Strasse
(theilweise) bebanten Grundstucke konnen die angrenzenden Eigenthumer
zam Ersatze der Kosten des Grnnderwerbes, sobald sie Gebaude an der
Strasse errichten, verpflichtet werden. Fur die Annahme, dass der § 15,
nur nnbebaute GrnndstQcke betreffe, bietet der Wortlaut keinen Anbalt;
als einzige Voraussetzung fur eine Heranziehung der „ angrenzenden Eigen-
thfimer" stellt das Gesetz die Thateache hin, dass „8ie Gebaude an der
nenen Strasse errichten*; ein Gebaude kann aber an der neuen Strasse
auch dann errichtet werden, wenn das Grundstfick bereits (theilweise) mit
Gebauden besetzt ist.
Umfang der Wegebaulast.
Endurtbeil (I) *om 5. Juni 1886, EnUchd. Bd 13. S. 307 ff.
Die Wegebaulast in Betreff aller Arten der Offentlichen Fahrwege be-
greift in der Regel die Verpflichtung in sicb, dem Bedurfnisse des Ver-
kehrs entsprecbend den Weg, ingleicben auch die fur denselben erforder-
licben Entwasserungsanstalten, Durchlasse, Brucken und Fahren fiber Ge-
wasser, soweit sie nicbt schiffbar sind, Baompflanzungen, Schutzgelander
und Wegeweiser anznlegen, zu unterhalten, und, wo es n5tbig ist, zu ver-
breitern, bezw. zu verlegen, sowie Gegenstande, welche den Verkehr
bemmen, zu beseitigen.
Die Wegebaulast schliesst demnach grundsatzlicb auch die Be-
schaffung des zu dem Wege und seinem Zubehor erforderlichen
Grund und Bodens in sicb.
Auch das Pflanzen von B&umen oder das Setzen von Pfahlen
an den Kommunikationswegen, sofern hierzu ein Bedurfniss besteht, gehOrt
zur Wegebaulast.
Errichtung von Stacheldrahtzaunen an offentlichen Wegen.
Endurtheil (I) vom 21. April 1886, Entschd. Bd. 13 S. 420 ff.
Die Befugniss des Eigenthumers eines an einen Offentlichen Weg
grenzenden Grundstfickes zum Scbutze des letzteren gegen das Betreten
der Passanten ist bezuglich der Wahl der Schutzmittel nicht lediglich da-
durch beschrankt, dass diese den Verkehr auf dem Wege selbst nicbt
gefahrden; vielmehr reicht diese Bescbrankung so weit, dass die Schutz-
mittel auch nicbt Leben, Gesundheit und Eigenthum derer in Gefabr
bringen durfen, welche von Wegen abkommen, ohne diese Gefabr bewusst
oder leichtsinnig herauszufordern.
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Recbtsprechung und Gesetzgebung.
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Wenn daher die 5fFentlicbe Sicherheit darch die Erricbtang eines
Stacheldrahtzaunes an einem offentlichen Wege gefahrdet wird, indem die
Mitglieder de8 Publikums auf dem Wege durch Herantreten an die Grenze
desselben oder darch geringes Abweichen von demselben fiber die Grenze
bioans in die Gefahr der Yerletzung ihres EOrpers oder ihrer Kleidnng
geratheD, so ist die PolizeibehOrde die Eotfernang eines derartigen Zannes
zn fordern berechtigt.
III. Bauangelegenheiten.
Polizeiliche Bauerlaubniss.
a. Endurtbeil (II) vom 18. Marz 188G, Entecbd. Bd. 13 S. 389 ff.
Eine polizeiliche Bauerlaubniss ist nichts anderes, als die Erklarung
der zustandigen Behorde, dass dem beabsichtigten Bane Hindernisse in dem
Offentlichen Rechte nicbt entgegenstehen.
Durch einen derartigen Ansspruch kann an sich nicbt daruber be-
funden werden, inwieweit der Bauunternebmer befugt sein wurde, den Bau
etwa auch in anderer als der zuerst projektirten Weise auszufuhren. Der
Mangel einer besonderen polizeilichen Erlaubniss zu dem abweicbend von
dem ursprunglich vorgelegten Projekte ausgefuhrten Bau bewirkt daher
noch nicht ohne Weiteres einen uostatthaften, von der Polizeibehorde ab-
zustellenden Zustand; ein solcber ist vielmehr erst dann vorhanden, wenn
die Anlage gegen das bestehende, dem Schutze der Polizeibehdrde anver-
traute 6ffentiiche Recht verstOsst und also die Anlage im Offentlichen
Interesse nicht zu dulden ist.
b. Endurtheil (II) vom 18. Januar 1886, Entschd. Bd. 13 S. 397 ff.
Wenn eine bauliche Anlage nach dem bestehenden Srtlichen Rechte
baupolizeilich unzulassig ist, so kann hierauf noch nicht ohne Weiteres die
Befugnis8 der Polizeibehdrde gegrundet werden, eine vMligeBeseitigung
derselben zu verlangen. Bei dem Vorhandensein eines polizeilich unzu-
lassigen Bauwerkes hat sich vielmehr das polizeiliche Einschreiten zunSchst
nur auf eine Umanderung des Baues in einen den bestehenden Vor-
scbriften entsprechenden Zustand zu ricbten, wahrend die Beseitigung des
ganzen Bauwerkes erst fur den Fall gefordert werden darf, wenn die Un-
moglichkeit vorliegt, den Bau in einen dem Gesetze entsprechenden Zu-
stand zu versetzen.
IT. Andere Entscheidungen.
Raumung von Graben, Prlvatfl ussen u. a. w.
a. Endurtbeil (II) vom 25. Marz 188ti, Entschd. Bd. 13 S. 310 ff.
Vorfluthgesetz vom 15. November 1811 (G.-S. S. 352).
Die Wasserpolizeibehorde ist als solche nicht berechtigt, an den zur
RSumung eines Grabens nicht verpflichteten Adjazenten des letzteren das
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610
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Verlangen zu stellen, dem R&umungspflichtigen das zur Ablagerung der
ausgehobenen Stoffe erforderliche Land (Schutzstreifen) bereit zu stellen.
Eine dahin gebende VerfQgung ist nicht als eine „Anordnung wegen
Rauraung von Graben" im Sinne des § 66 des Zustandigkeitsgesetzes vom
1. Angnst 1883 zu erachten.
b. Endurtbeil (II) vom 24. Juni 1886, Entschd. Bd. 13 S. 323 ff.
Yorfluthgesetz vom 15. November 1811 (G.-S. S. 352) § 10.
Gesetz uber die Benutzung der Privatflusse vom 28. Kebruar 1843 (G.-S. S. 41) § 7.
Stebt jemandem das aasscbliessliche Eigentham an einem Privatflusse
zu, so liegt ihm in den Grenzen seines Eigenthnms die gesetzlicbe Pflicht
zur Raumung des Flusses auch da ob, wo er nicbt zugleich Uferbesitzer ist.
Krankenversicherung der Arbelter.
Endurtbeil (II) vom 25. Marz 1886, Eotacbd. Bd. 13 S. 374 ff. — und vom 29. April
1886, Entschd. Bd. 13 S. 379 ff.
Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883 (R.-U.-Bl. S. 73) 28, 57 Abs 2.
Reichsgesetz fiber den Unterstutzungswohnsitz vom 6. Juni 1870, § 28.
1. Wenn eine Stadtgemeinde in ihrer Eigenscbaft als Ortsarmenverband
anf Grund des Gesetzes fiber den Unterstutzungswohnsitz vom 6. Juni 1870
ein Mitglied eiuer Krankenkasse in einem Krankenhause hat verpflegen
lassen und von der betreffenden Krankenkasse demn&chst die £rstattung
der ihr daraus erwachBenen Kosten beansprucht, so kann die Krankenkasse
die Erstattung nicht aus dem Grunde ablehnen, weil nach ihrem Statute
nur auf besonderen Antrag des Kassenarztes und Verf&gung
des Vorstandes freie Kur und Verpflegung in einem Krankenhause
trete,*) in dem betreffenden Falle aber die Aufoahme in das Krankenhaus
ohne solchen Antrag bezw. Anordnuog des Vorstandes erfolgt sei. Nach
§ 57 Absatz 2 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 kann die Gemeinde
zwar nur denienigen Anspruch gegen die Kasse geltend machen, welcher
dem von ihr verpflegten Kasseumitgliede gegen die Kasse zusteht; sie muss
also ndthigenfalls nachweisen, dass die von ibr erhobene Forderung sich
innerhalb der Grenzen des dem Unterstutzten statutenm&ssig gebuhrenden
Anspruches halt. Wenn und soweit aber die Forderung der Gemeinde
innerhalb dieser Grenzen bleibt, so ist es unerheblich, ob die betreffenden
Kosten durch Verpflegung im eigenen Hause oder in einer Krankenanstalt
*) Nach § 11 der Normalstatuten fur Krankenkassen im Bereiche der
preussischen Staatseisenbahnverwaltung vom 28. Marz 1884 gew&brt die Kasse
ao Stelle der regelmassig vorgesehenen Leislungen (§§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1) freie Kur
und Verpflegung in einem Krankenhause, wenn nach dem Gutacbten des Kassenarztes
oder eines anderen seitena der Eisenbahnverwaltung oder eiuer Eisenbahn-Krankenkasse be-
stellten Arztcs und mit Zustimmung oder auf Verlangen des Kassen vorstandes
cin erkranktes Mitglied in einem Krankenhause untergebracht wird.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
611
entstanden sind. Denn die Vorschriften des Statutes sind fur die Ge-
meinde bei der Erfullung der ihr gesetzlich ah Ortsarraenverband obliegeo-
den Pflichten nicht bindend.
2. Aus § 57 Absatz 2 des Krankenveraicherungsgesetzes vom 15. Juni
1883 ist eine Klage auf Ersatz etwaiger zukunftiger Unterstutznngen
unzulassig.
3. „ Kassenmitgiieder, welohe erwerbslos werden" (§ 28 des
Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883) sind solche erwerbslos werdenden Per-
sooen, welcbe bis zum Eintritte ihrer Erwerbslosigkeit Mitglieder der
Kasse gewesen sind. Dieselben haben nacb § 28 a. a. 0. nicht auf die-
jenigen Leistnngen der Kasse, welcbe statutarisch regelmassig den
Mitgliedern gewahrt werden, sondern nur auf die „gesetz lichen
Mindestleistungen" (§§ 6, 7, 8, 20, 64, 72 a. a 0.) Anspruch. Ihnen
ist, wenn sonst die Voraussetzungen des § 28 a. a. 0. vorliegen, die
Erankenunterstutzung in dem angegebenen Umfange nicbt etwa nur bis
zum Ablaufe der im § 28 erwahnten drei Wochen, sondern wabrend der
ganzen Dauer der Krankheit, jedoch nur bis zum Ablaufe von dreizehn
Wochen zu gewahren.
4. Die Vorschrift im § 28 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 um-
fasst auch den Fall, wenn ein bisheriges Kassenmitglied bei Beendigung
derjenigen Beschaftigung, auf welcher seine Kassenmitgliedschaft be-
ruhte, erwerbslos wird. Nach der Absicht des Gesetzes sollen die beim
Ausscheiden aus dem Arbeitsverhaltnisse erwerbslos werdenden bis-
herigen Mitglieder fur eine bestimmte Dauer der Erwerbslosigkeit ihre
Anspruche an die Kasse — obschon nur auf die gesetzlichen Mindest-
leistungen derselben — behalten. Es ist nicht etwa Voraussetzung hier-
fur, dass von dem betr. Mitgliede die im § 27 a. a. 0. bezeichneten Be-
dingungen (Anzeige u. 8. w.) erffillt werden. Denn der besondere, von den
Vorschriften des § 27 unabhangige Anspruch aus § 28 — far den Fall
der Erwerbslosigkeit — ist an derartige Bedingungen nicht geknupft.
Gesetzgebung.
Konigreich Wurttemberg. Gesetz vom 24. Mai 1887, betreffend die
Beschaffung von Geldmitteln fur den Eisenbahnbau sowie fur ausser-
ordentliche Bedurfnisse der Eisenbahnverwaltung in der Finanz-
periode 1887/89.
Veroffentlicht in Nr. 67 des Amtsblattes der konigl. wurttemberg. Verkehrs-
anstalten. S. 309 ff.
Art. 1. Neben vollstandiger Herstellung der Babul inien Bietierbeira-Hessenthal und
Heiibroun-Eppingen, sowie der Bahn \on Freudeustadt nacb Scbiltach, welcbe durcb Art 1
Ziff. 3 und Art. 2 Ziffer 1 des Gesetzes vom 11. Juni 1876 (Reg.-B). S. 185), beziehuogs-
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612
Recbtsprecburg und Gesetzgebung.
weise durch Art. 3 des Gesetzes vom 25. August 1879 (Ree.-BI. S. 315) zur Ausfubrung
bestiromt wurden, ist in dor Finanzperiode 1887/89 eine lokale Zweigbabn von Schramberg
nacb Schiltach in Angriff zu uebmen und sowcit moglich deni Ausbau entgegenzufuhren.
Zur Vollendung der genannten fruher scbon zur Ausfubrung bestimmten Bahnen und
zur Ilerslelhing der Babn von Schramberg nacb Scbiltacb werdeu fur die Finanzperiode
1887/89 1 000 000 Mark besliromt.
Art 2. Fur Erweiterungen und Verbesseningen an den im Betrieb befindlicben
Eisenbabnlinien kommen 1310 000 Mark
und fur die Verraebrung des Betriebsmaterials der Staatsbabnen . . . 450 000 „
zusammen 1 7G0 000 Mark
zur Verwendung.
Art. 3. An den Kosten der in Art. 1 und 2 erwahnten Bauten sind die Kaufschillinge
fur die Bauplatze der erforderlicben Gebaude, sowic fur die Gruudflachen der Bahnbofe
und Slationen, wie bisber, von der Grundstocksverwaltung zu bestreiten.
r Zur Deckung des wciteren Aufwands nacb Art. 1 und 2 sind Staatsanlehen bis zum
Betrage von 2 760 000 Mark uuter moglicbst gunstigcn Bedingungcn aufzunebmen. Der
hierdurcb, sowie durch die Leistungen der Interessenten ungedeckt bleibende Theil des
Auswandes fur den Bau einer Zweigbabn von Schramberg nach Schiltach im Betrage von
190 000 Mark ist aus verfugbaren Mitteln der Restverwaltung zu bestreiten.
Oesterreich. Gesetz vom 19. Marz 1887, betreffend die Erwerb- und
Einkoramensteuerpflicht der Staatseisenbahnen.
VerGffentlicht im XV. Stuck des Reichsgesetzblattes fur die im Reichsrathe
vertretenen Kouigreiche und Lander. S. 179 f.
§ 1. Die im Eigentbum des Staates befindlicben Eisenbahncn sind der Erwerb- und
Einkommensteuer*) zu unterzieben.
Soweit denselben eine zeitliche Steuerbefreiung nacb § 2 nicht zukommt, bat die
Steuerpflicht fur die bisher ganz steuerfrei gebliebenen Bahnen mit dem Zeitpunkte des
Aufhorens der Steuerbefreiung (§ 2) fur die aus dem Privatbesitze erworbenen, bereits
steuerpflichtig gcwesenen Babneu rait dem Zeitpunkte der Eigentbumserwerbung durch den
Staat zu beginnen.
§ 2. Den im § 1 bezeichneten Staatseisenbahnen hat jedoch eine zeitliche Befreiung
von der Erwerb- und Eiakommeusteuer, sowie von jeder neuen, an deren Stelle tretendeo
direkten Steuer, welcbe etwa durch kunftige Gesetze eingefuhrt werden soilte, zuzukommeD,
und zwar:
a) den vom Staate selbst gebauten Eisenbabnen und Trajektanstalten auf die Dauer
von dreissig Jabren, vom Tage der Betriebseroffnung auf der ganzen Linie der
betreffenden Balm;
b) den vom Staate aus dem Privatbesitze in seiu Eigenthum erworbenen Eiseubabnen
fur die Dauer der mit dem Zeitpunkte der Eigeuthumsuhernabme der bezuglichen
Bahn noch nicht abgelaufenen Fiist der derselben roittelst der Kouzessionsurkuude
gewabrten Steuerbefreiung.
§ 3. In Bezug auf die nach § 1 vorzunehmende Steuervorschreibung sind die da-
selbst bezeichneten Staatseisenbahnen, welche vom Staate selb>t betrieben werden, als eine
einbeitliche Unternebuiung zu bebandeln, wobei im Siune der mit der Verordnuug des
Handelsministeriums vom 23. Juni 1884 (R.-G.-Bl. Nr. 103) kundgemacbten Organisation
•) Die Steuer wird zu Gunsten der einzelnen Kronlaoder erhoben.
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Rechtsprechnng und Gesetzgebung.
613
der Staatseisenbahnverwaltung in den im Reicbsratbe vertretenen Konigreichen und Land era
als Sitz der obersten Geschaftsleitung Wien anzunehmen ist.
Die Ermittelung des der Einkommensteuer zu unterziebenden Reineinkommens ist auf
Grand des von der Staatseisenbahnverwaltung mit dem Recbnungsabschlusse vorzulegenden
Eiukommeusbekenntnisses den bestehendcu Gesetzen gemass vorzunebmen.
Die Ausscheidung des nach § 2 von der Steuerbemessung freizulassenden Rein-
einkommens der daselbst bezeicbntten Staatseisenbahnen, beziebungsweise die Ermittelung
des nacb § 1 der Besteuerang zu uuterziebenden Reineinkommens bat nach Maassgabe der
in dem betreffenden Jabre auf die steuerfreien Linien einerseits und auf die steuerpflichtigen
anderseits entfallenden Bruttotonnenkilometer zu erfolgen.
Im Uebrigen hat die Steuervorscbreibung fur die Staatseisenbabnen in Anwendung
des Gesetzes vom 8. Mai 1869 (R-G.-BI. Nr. 61), betreffend die Bemessung, Vorscbreibung
und Einhebung der Erwcrb- und Einkommensteuer von Eisenbahnunternebmungen, in den
Landesbauptstadten zu erfolgen.
§ 4- Dieses Geselz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit.
§ 5. Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes sind die Minister der Finanzen und des
1 1 an dels beauftragt.
It alien. KOniglicher Erlass vom 13. Marz 1887, betreffend den Sani-
tatsdienst bei den Eisenbahnen.
Veroffentlicht im Giornale de Genio Civile 1887 S. 80.
Fur die Bearbeitung der Sanit&tsangelegenbeiten und zur Ueberwacbung des Sanitats-
dienstes der Eisenbahnen soil im koniglicben Eisenbaho-Inspektorat ein Oberiuspektor fur
das Sanitatswesen angestellt werden.
Verordnung vom 17. Marz 1887, betreffend Abandoning der Vor-
schriften uber das Roll mate rial der Eisenbahnen.
Veroffentlicht im Giornale del Genio Civile 1887 S. 89.
Kacbdem die italieniscbe Regierung den Beschlussen der Berner Ronferenz fur die
Einffihrung der tecbniscben Einheit im Eisenbabnbetriebe vom 15. Mai 1886 beigetreten
ist, werden die fur die italieniscben Eisenbahnen gultigen, das Roll material betreffenden
Vorschriften vom 14. April 1878, soweit sie mit jenen Beschlussen nicbt fibereinstimmen,
abgeandert. _______
Gesetzentwurf, betreffend die Eisenbahn-Neubauten.
Von der Regierung der Landesvertretung vorgelegt am 18. April 1887, mit-
getbeilt im Monitore delle Strade ferrate vom 30. April 1887 S. 283.
Durch Gesetz vom 29. Juli 1879 wurde der Bau von 6 020 km Eisenbahnen ge-
nehmigt, deren auf 1200 Millionen Lire veranscblagte Eosten vom Staate unter Beihutfe
von ortlicben Interessenten bestritten werden sollten.*) Nachdem nunmehr ein Theil der
in jenem Gesetz vorgesehenen Eisenbahnen ganz Oder nahezu fertig geitellt ist, zeigt sicb,
dass die veranscblagten und der Regierong zur Verfugung gestcllten Betrago zur Deckung
der bereits entstandenen und noch eotstebenden Rosten nicbt ausreichen. In der Begrun-
dung des vorliegenden Gesetzentwurfs wird fur 19 auf Grand des erwahnten Gesetzes ge"
baute Babnen die nacbstebeude Uebersicbt fiber die veranscblagten und die wirklich ent-
standenen Kosten gegeben.
*) Vergl. Archiv 1880 S. 264 und 1882 S. 357.
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614 Reebtsprechung und Gesetzgebung.
No.
B a b n I i n i e n.
Lauge
Km
Baukostcu
(init Ausschluss der Betriebsojittel)
nach den
Voranschlag
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Lire
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Sondno-Colico-Chiavenna ....
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8 447 572
10 300 000
1 852 428
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15 000 000
6 389 79(1
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2 870 070
5 500 000
2 629 93d
u
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Adria-bhioggia
OU.flO
3 444 084
7 400 000
3 955 916
Linien der 3. KUsse.
9
Novara-Varallo
53,50
5 603 000
8 900 000
3 297 000
10
19,oo
1 703 312
2 000 000
296 688
11
72,oo
6 275 3(50
7 800 000
1 524 640
12
Airasca-Cavallermaggiore
32,oo
2 868 736
4 800000
1 931 264
13
Mantua-Legnago .
32^»
3 872 793
5 700 000
1 827 207
14
Viterbo-Attigliatio
31,oo
4 751 344
7 300 000
2 548 656
15
4,io
645 466
800 000
154 534
16
2 510 144
3 500 000
989 856
17
35,oo
2 689 440
3 400 000
710 560
18
4 392 752
7 600 000
3 207 248
19
Von Gallarate zur Linie Pino-Novara
31,oo
5 827 120
13 500 000
7 672 880
losgetneiu sind nuch zu rechnen
6 061 753
6 061 753
Zusatnmen . .
739,40
120 461 753
241 461 753
121000 000
Im Ganzen werden die Mebrkosten der nach dem Gesetze von 1879 zu baueoden
Eisenbahtien fiber die daselbst bewilligten Retrage auf 220 Millionen Lire berecbnet. Durcb
das Gesetz, dessen Entwurf der Landesvertretung nunmebr vorgelegt wurde, soli Bestiramung
wegen Deckuug dieser Mebrkosten getroffeo werden.
Femer soli die Regierung durcb dieses Gesetz ermachtigt werden, den fur gewisse
Eisenbabnlmicu staitlicherseits zu gewibrenden Betriebszuscbuss Ton 1000 Lire fur das
Kilometer und Jahr bis auf 3000 Lire zu erbohen und die Dauer, auf welcbe dieser Zu-
scbuss gewabrt wird, von 35 bis auf 70 Jahre fostzusctzen.
Rnssland. Verordnung vora 9. Afarz 1887, betreflend Norroalsatze fur
Gewicbtsverlast bei den anf Eisenbahnen befOrderten Gutero.
Verr.ffentlicbt im amtlicben Theile der Zeitschrift des Ministcriums der Ver.
kehrsanstalten 1887, S. 169.
In Gemassbeit des Artikel 106 des allgemeinen russiscben Kisenbabogesetres vom
12. Juni 1885 werdeo, zunacbst fur die Dauer oioes Jahres, die Normalsatze furGewiehts-
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Rechtsprechuug und Gesetzgebung.
615
verluste der auf Eisenbabnen beforderten Outer festgestellt. Dieser Normalsatz soli be-
tragen: tur trockene Guter 1%, fur fliissige oder in rohem Zustaude von der Bahn ange-
nommene Guter (wie alle Arteu Bau- und Nutzholz, Farbholz, Rinde, Tabak, Fette, friscbe
Fruchte, Felle, Pelze. Thierflecbsen, Homer, Hufe, Knochen. Hopfen, Hanf u. s. w.) 2%;
fur Salz, Erze, Duugmittel, Erde, welche iu vollen Wagenladungen befordert werden, 3%.
VerordouDg vom 11. Marz 1887 betreffend die Rechte and Pflichten
der bei der Beaufsichtigung der Privatbahnen beschaftigten Unter-
inspektoren.
Veroffentlicbt im amtlichen Theile der Zeitscbrift des Mioisteriums der Ver-
kebrsanstalten 1887. S. 131.
Durcb kaiserlichen Erlass vom 14. Juui 1885 wurden an Stelle der frnberen „Gebulfenu
der mit der Beaufsicbtigung der Privatbahnen betTauten Regierungsinspektoren „Unter-
inspektoren" eingesetzt, welcbe rait der Beaufsicbtigung je eines Theiles des detn lnspektor
ubertragenen Bezirks beauftragt warden. Durcb die vorliegende Verordnung werden die
Hechte und Pflicb'en dieser Uuterinspektoren, sowie deren dienstliches Verbaltniss zu den
Verwaltungen der beaufsicbtigten Privatbahnen festgestellt. Danach haben die Untcr-
inspektoren innerhalb des ihneu zur Beaufsichtigung uberwiesenen Privatbabnbezirkes nach
Anweisung des Regierungsinspektors, wekhem sie unterstellt sind, auf die Sicherheit und
Ordnuug des Betriebes, sowie auf ordnungsmassige Unterbaltung und Erneuerung der Bahn-
anlagen zu acbten. Bemerkt der Unterinspektor io Bezug auf den Zustand oder den Betrieb
der ibm ubertragenen Strecke eine Verlelzung der besteheuden gesetzlichen Bestimmungen
und ministerielleu Verordnungen, so setzt er biervon den zustaodigen ortlichen Beamten der
Eisenbabngesellschaft schriftlicb in Kenntniss und berichtet zugleich daruber an den ln-
spektor und zwar, je na<h der Dringlichkeit der Sache schriftlicb oder telegrapbisch. Im
Uebrigeu geht der Schriftwechsel des Unteriuspektors mit der Privatbahnverwaltuog durcb
die Hand des Inspektors. Dem Unteriuspektor steht das Recht zu, von der VVrwaltung der
Eiseababngesellscbaft und den Bediensteten derselben mundliche Auskunft uber Angelegen-
beiten seines Gescbaftskreises zu fordern, sowie die von der Verwaltung gefuhrten Geschafts-
bucher aller Art eiuzuseben. Er muss mindestens dreimal jahrlicb die ibm ubertragene
Strecke mit alien Gebaudeo, sowie die Betriebsmittel einer eingebenden Prufung unterziehen
und fiber das Ergebniss an den lnspektor berichten. Ausserdem hat er nach Bedurfniss
nocb weitere besondere Prufungen vorzunebmen, um sich stets in genauer Kenntniss uber
den Zustand der Bahnanlagen zu erhaltcn. Er hat ferner darauf besonderes Augenraerk
zu ricbten, dass etwaige auf Stationen eingetretcne Stockungen in der Guterabfertigung
beseitigt werden, dass die im Bctriebsdienst beschaftigten Personen die erforderlicbe Be-
fihigung baben, ferner dass die von deti Babnhofsrestaurationen verabreicbten Speisen und
Getranke gut sind, und die Preise derselben dem genebmigten Preisverzeichnisse entsprechen
u. s. w. Fur seine Jnspektionsreisen kann der Unterinspektor alle auf der Strecke fahrendeu
Zugc benutzen, ferner mussen ihm dafur im Bedurfnissfalle Draisiuen, Reservemaschinen
und auf Verlangen des iDspektors Extraziige zur Verfugung gostellt werden. Von vor-
gekommenen Unfallen muss dem Unterinspektor von den Betriebsbeamten stets sofortige
Mittbeilung gemacht werden.
Verordnung vom 20. Marz 1887, betreffend die Prufung der
mineralischen Leucbtole und die bei Beforderung und Aufbewab-
rung der als feuergefahrlich erkannten Oele dieser Art zu be-
achtenden Vorsichtsmaassregeln.
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616
Recbtsprechung und Gesetzgebung.
Veroffentlicht im amtlichen Theile der Zeitschrift des Min. der Verk. 1887
S. 209 u. ff.
Alle Destillationsprodukte des Petroleums (Napbta), deren Dampfe bet einem Baro-
meterstande von 760 mm bei einer Temperatur von weniger als 28° Celsius (22,4° Reau-
mur) sicb entzunden, sind als feuergefabrlich anzuseben. Zum Bestimmen des Ent-
flammungspunktes ist der Abel-Pensky'sche Apparat zu verwenden. Solche Produkte durfen
nur in starken Metallgefissen oder in email! irten, mit eiseroen Reifen versehenen Holz-
fassern befordert werden. Nur kleinere Mengen, bis zu 1 Pud, durfen in umflochtenen
Glasgefassen befordert werden. Auf alien Gefasseu, welche solcbes Petroleum enthalten,
muss die Aufschrift „Feuergefahrlicb" angebracht und der Name des Produzenten oder dea
versendeoden Grosshandlers angegeben sein. Fur die Untersuchung des Petroleums und
die Ausfibung der staatlicben Aufsicht bezuglicb der Beacbtung der far die Aufbewahrung
und Versenduog des Petroleums gegebenen Vorschrifteu wird in Baku eine Behdrde ein-
gesetzt. Diese Beborde, welcber fur die Bearbeitung der den Eisenbabntransport betreffen-
den Fragen der Betriebsleiter der transkaspiscben Eisenbahn beigeordnet ist, hat jeder
Petroleumsendung ein Zeugniss beizuffigen, in welchem Ursprung, Entflammungspunkt,
spezifisches Gewicht u. s. w. des betreffenden Oeles angegeben sind. (Vergl. deutechea
Reicbsgesetz fiber den Verkebr mit Petroleum vom 24. Februar 1882, sowie Betriebsregle-
ment §. 48. Anl. D. No. XXI. Petroleum wird als .feuergefabrlich" angeseben, wenn der
Entflammungspunkt bei 21 0 C. liegt.)
Verordnung vom 26. M&rz 1887, betr. Abandoning der Bestim-
muDgen fiber die Anuahme von Gepack und Gutern mit Wertb-
versicherung.
Veroffentlicht im amtlicben Tbeile der Zeitschrift des Min. der Verk. 1887
S. 234.
Nach der Verordnung vom 30. Marz 1886 (Vergl. Arcbiv 1886 S. 844) fiber die An-
nabme von Gepack und Gutern, bei welchen seitens des Abseuders ein hoherer Worth an-
gegeben wird, als im Art. 97 des Eisenbabngesetzes ?orgesehen ist, sind von den Eisan-
bahnen an Versicherungspramie zu erbeben fur je 100 Rubel angegebenen Werthes und
100 Werst Weg ffir Gepack l\'a Kopeken, fur Guter '/a Kopekeu. Diese Satze sollen aucb
nacb der vorliegenden Verordnung im Allgemeinen in Gfiltigkeit Uleiben, es werden aber
erhoht die Satze fur solche Gegenstande, welche dem Verderben ausgesetzt sind, als Ess-
waaren, Fruchte, Fiscbe u. s. w., sowie fur solcbe, welche leicbt beschadigt werden konnen
wie Gemalde, Spiegel, Eunstwerke und dergleichen. Werden derartige Gegenstande als
Fracht bef6rdert, so sind ffir je 100 Rubel angegebenen Werthes und 100 Werst Weg 5
Kopeken; werden dieselben als Reisegepick befordert 15 Kopeken zu zahlen.
Verordnung vom 8. Mai 1887, betr. die Anlage von Militar-Ver-
ptleguDgsanstalten an Eisenbahnen.
VerOffentlicbt im amtlichen Tbeile der Zeitschrift des Min. der Verkehreanst
1887 S. 214.
Vorscbriften fur die bei Anlage von Militar-Verpflegungsanstalten voreuaehenden Eia-
richtungen — Kficben, Backerei, Vorrathsraume, Aborte u. 8. w. — werden den Eisen-
babnbehorden und den Verwaltungen der Privatbahnen zur Nacbachtung mitgetheilL
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Bocherschau.
617
BUcherschau.
Bespreohungen.
Grierson, J., General Manager of the Great Western Railway. Railway
rates: English and Foreign. London: Edward Stanford 1886.
Das vorliegende Bach ist eine Vertheidignng der englischea Privat-
bahnen gegen die bei Gelegenheit der Untersnchnng von 1881/82 nnd der
im Jahre 1886 eingebrachten Gesetzentwfirfe*) erhobenen Beach werden fiber
die englischen Tarife. Die Vertheidignng ist nicht nnr sachverstandig,
wie man es von dem Verfasser, einem hervorragenden praktischen Eisen-
bahnmann erwarten konnte, aondern im Allgemeinen auch maassvoll nnd
geschickt. Der Verfasser lengnet nicht, dass Uebelstande im englischen
Tarifwesen bestehen, er will nnr zeigen, dass von den gegen die Tarife
der Privatbahnen erhobenen Beschwerden einige irrig, einige fibertrieben,
viele bestritten nnd zweifelhaft sind; dass von den beklagten Uebelstanden
einige nicht von den Eiseubahnen geschaffen sind nnd auch von ihnen nicht
geandert werden k5nnen, andere sicb fiberhaupt nicht beseitigen lassen,
ohne der Allgemeinheit Schaden zuzufugen.
Im Einzelnen fuhrt er aus, wenn man die englischen Batmen anklage,
die Tarife anfs Gerathewobl nnd nach Willkuhr festznsetzen, so mfisse
man Grnndsatze angeben, wonach sie festgesetzt werden sollten. Das sei
aber bis jetzt noch nicht geschehen nnd praktiscb nndnrchfahrbar. Die
vielfach geforderte Festsetznng nach den Selbstkosten sei nicbt ansffihrbar
nnd wurde nnr zn grdsseren Uebelstanden ffihren, als die jetzige Tarif-
festsetznng. Dabei bezeichnet der Verfasser als einen anf den Selbst-
kosten beruhenden Tarif den Wagenranmtarif, wozu er auch die zur Zeit
in Dentschland nnd den Niederlanden geltenden Tarifsysteme rechnet. Ab-
gesehen davon, dass man diese Tarifsysteme nicbt als einen anf den Selbst-
kosten bernhenden Wagenranmtarif bezeichnen kann, zeigt Grierson in
seiner weiteren Darstellung eine Unwissenheit fiber die Grnndsatze dieser
Tarife, die nm so nnbegreiflicher ist, als er in Anhang III. dieselben ganz
richtig wiedergiebt. Er stellt namlich S. 11 die Sache so hin, als ob
*) Vgl. Archiv far Eisenbahnwesen 1887 S. 281.
ArchiT fBr Eiseubahnwesen. 1887. 41
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618
Rurherschau.
nacb dem deutschen and niederl&ndischen Tarif die Eisenbahnverwaltuogen
nur Wagenladangen zur BefOrderung ubernahmen, wer weniger verfrachten
wolle, mfisse sich an einen Sammelspeditenr wenden nod zahleD, was dieser
verlange. Anf eioen solchen Zustand, wie er in England vor 1844 be-
standen habe, zuruckzugehen, erklart er, set doch nicht mdglicb and gegea
das Interesse aller kleinen Verfrachter. Dass im jetzigen deutschen and
niederl&ndischen Tarif, ebenso wie frflher im elsass-lothringischen Wagen-
ranmtarif, eine Stuckgutklasse besteht, nach deren S&tzen Sendnngen jeden
Gewichts von der Eisenbahnverwaltung befordert werden, nnd dass der
Sammelspeditenr desbalb mit seinen Uebernahmes&tzen nnter der Stuck-
gntfracht bleiben mass, wenn er Transporte erbalten will, wird einfacb
verschwiegen. Es wird also hier, wie haufig, der Sammelspeditenr ge-
wissermaassen als Popanz gebrancht and die Bedeatang der Sammelladangen
gewaltig ubertrieben, obgleicb in solchen thatsachlich nur ein kleiner Tbeil
des Stuckgats Beforderung findet.
Nachdem er so die Tarifbildung anf Grand der Selbstkosten abgethan,
sucht der Verfasser anch den Grnndsatz der Bildnng der Tarife nach
gleichen Einbeitssatzen als unrichtig zn widerlegeo, aber mit sebr schwachen
Grunden. Zunachst ffihrt er die Verschiedenheit der Anlagekosten and der
Selbstkosten des Transports dagegen in das Feld, wahrend er vorber selbst
dargelegt hat, dass dieselben fur die Bildnng der Tarife nicht maassgebend
seien; dann schildert er die nachtheiligen Folgen insbesondere die Ver-
schiebnng aller bestehenden wirthschaftlichen Verhaltnisae, die eine Fest-
setzong der Tarife nacb gleicben Einheitssatzen fur den Verkehr herbei-
fahren werde, indem er verschweigt, dass bei einem Uebergang za einer
derartigen Tarifbildung die bestehenden besonderen wirthschaftlichen Ver-
haltnisse recht gat berucksichtigt werden kOnnen und Aasnahmen von
dem Grnndsatz der gleichen Einheitssatze sehr wohl zulassig sind. Warm
tritt er dagegen fur die unbeschrankte Anwendung von Differentialtarifen
und den bekannten privatwirthschaftiichen Grnndsatz einer Tarifbildung
nach den Bedurfnissen des Verkehrs nnd des Wettbewerbs ein and sacht
in geschickter Weise darzuthnn, dass die Interessen der Privatbahnen and
der Allgemeinheit die gleichen nod in den Handen der Privatbahnen voll-
kommen gewabrt seien. Wenn bie and da einzelne Verkehrtreibende oder
Bezirke durch Festsetzung ihrer Tarife sich geschadigt fuhlten z. B. dadurcb,
dass sie hohere oder ebenso hohe Frachten zahlen mussten als andere,
weiter gelegene Bezirke, and sich fiber Verschiebung der naturlichen geo-
graphischen und wirthschaftlichen Verhaltnisse beklagten, so sei das in
der That nichts als eine weise Ffirsorge der Privatbahnen fur das Wohl
der grossen, die Guter verbrauchenden Mehrzahl, indem so der Wettbewerb
der entfernter gelegenen Erzeugnngsgebiete ermOglicht and die Preise der
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Bucherschau.
619
Gfiter zum Besten der Verbraucher ermassigt wurden. Raum and Zeit
auszugleichen , sei die Aufgabe der Eisenbahnen und Niemand babe ein
Recht auf seine geographische Lage, oder auf ein sich daraus ergebendes
wirth8chaftliche8 Monopol.
Man weiss, was sich hinter diesen sch5nen Redensarten von der
Uebereinstimmung der Interessen der Allgemeinheit und der Privatbahnen,
von der Fureorge der letzteren fur das Allgemeinwohl verbirgt. In Wirk-
lichkeit ist es lediglich die eigennfltzige Sorge fur ihren Geldbeutel,
welcbe die Privatbahnen zu derartiger Tarifstellung treibt, und ihre Ffir-
sorge fur das Allgemeinwohl erstreckt sich genau soweit, als solche Tarif-
maassregeln ihnen Geld einbringen. Verlangt man dagegen von ihnen Er-
massigungen, welche wohl der Allgemeinheit nfttzen, aber den Privatbahnen
nichts einbringen oder gar Opfer in Aussicht stellen, so ist es mit der
Uebereinstimmung der Interessen und der Fursorge fur das Allgemeinwohl
zu Ende, und man wird einfach abgewiesen.
Eher kann man sich mit dem befreunden, was Grierson bezflglich
der Nothwendigkeit der Guterklassifikation und der terminals (Expeditions-
und Stationakosten) anfuhrt, zumal er das Bedflrmiss zugiebt, durch eine
einheitliche Guterklassifikation, einheitliche Festsetzung der Maximalsatze
nnd angemesaene Festsetzung der terminals seitens der Eisenbahnkommission
den in England herrschenden Tarifwirrwarr etwaa aufzuhellen und den
Verkehrtreibenden wenigstens die Mflglichkeit zu gewahren, zu prflfen, ob
die Eisenbahnen nicht hOhere Satze erheben, als sie nach ihrer Eonzession
und den Tarifen durfen, was bis jetzt in den meisten Fallen ganz oder
nahezu unmoglich ist Wie Grierson angiebt, sind die englischen Privat-
bahnen zu einer derartigen Reform bereit uud haben einen dabin zielenden
Gesetzentwurf bereits in der Session von 1885 vorgeschlagen.
Sodann wendet er sich gegen die Bebauptung, dass die englischen
Tarife hOber, als die festlftndischen seien und deshalb ermassigt werden
mfissten. Selbst wenn die erstere Behauptung richtig sei, was nicht ein-
mal ganz zutrafe, (in Anlage L giebt er einige Ausstellungen gegen die
in der Schrift des Parlamentsmitgliedes B. Sam nelson: A report on the
Railway goods tariffs of Germany, Belgium and Holland, compared with
those of this Country, enthaltenen Zablen), so sei die daraus gezogene
Schlussfolgerung unrichtig, weil nicht berucksichtigt sei, dass die englischen
Privatbahnen die einzigen der Welt seien, welche ohne jede staatliche
Unteretutzung lediglich durch privates Kapital hergestellt seien, weil sie
iiberdies die hOchsten Anlagekosten und Betriebskosten hatten. An letzterer
Thatsache, welche zur Folge habe, dass die durchschnittliche Dividende der
englischen Privatbahnen bei den jetzigen Tarifen nur pCt. betrage,
seien aber gerade diejenigen Schuld, welche jetzt eine Herabsetzung der
41*
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620 Bucberscbau.
Frachten verlangten: Die Regierung, welche durch das kostspielige Ver-
fahren bei der Konzessionsertheilung einen besonderen sonst unbekannten
und nicht unbedeutenden Tbeil der Anlagekosten (die sogen. legal expenses)
verureacht nnd darch die Konzessionirung zablreicher unnfitzer Parallel-
und Wettbewerbsbahnen das zu verzinsende Anlagekapital ausserordentlicb
erhoht, auf der andern Seite aber nicht einmal die MOglichkeit der Ent-
eignung der zum Bahnban erforderlicben Grundstucke gew&hrt babe; die
Grundbesitzer, welche letzteres benntzt bfitten, nm nngehenre Preise Mr
ihr Land den Bahnen abzupressen; die Verkehrtreibenden endlich, welche
die weitestgehenden Anforderungen an die Schnelligkeit der Beforderung
n. s. w. stellten and dadurch einen wirthschaftlichen Betrieb, insbesondere eine
bessere Zng- und Wagenausnutzung hinderten. Im Uebrigen, wenn auch
die britischen Bahnen znm Theil habere Einheitss&tze hfitten, als die des
Festlandes, seien doch die wirklichen Frachten wegen der geringeren
Entfernungen, welche in Grossbritannien insbesondere fflr die Ausfuhr in
Betracht kamen, erheblich niedriger als die festlandischen, insbesondere die
deutschen Frachten, wie an Beispielen (S. 144 — 148) dargethan wird.
Und wenn gar behanptet wurde, dass die zn hohen Frachten der britischen
Bahnen an dem allgemeinen Ruck gang von Handel, Industrie nnd Land-
wirthschaft Schuld seien, nnd deshalb eine Herabsetznng gefordert w&rde,
so sei daranf zn erwidern, dass die Ursache dieses RQckgangs wesentlicb
die Zuvielerzengnng sei, welche durch Tarifermassigungen nur noch ge-
fordert werde.
In alien diesen Punkten kann man Grierson nicht Dnrecht geben.
Und wenn man auch mit den eingangs erdrterten allgemeinen Grnnds&tzen
des Tarifwesens der britischen Privatbahnen nicht ubereinstimmt, so wird
man doch anerkennen mussen, dass solange die jetzigen Eisenbahnverbalt-
nisse in Grossbritannien bestehen und nicht etwa eine Verstaatlichung der
Bahnen erfolgt, hierin sich wenig andern lfisst, und die einzig praktische
- Reform die ist, welche Grierson vorschlfigt: einheitliche Klassifikation,
einbeitliche Festsetzung der Maximalsfttze und angemessene Festsetzung
der terminals. Hierdurch wurde wenigstens eine formelle Tarifeinheit
herbeigeffihrt werden, und dies ganz der Entwicklung entsprechen, welche
das Eisenbahntarifwesen schon in andern L&ndern, z. B. Deutschland,
Oesterreich-Ungarn und Frankreich genommen hat. U.
Jeans, J. 8., Fellow and Member of Council of the Statistical Society.
Railway problems: An Inquiry into (he Economic Conditions of Rati-
way working in different Countries. London, Longmans, Green
and Co. 1887.
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Bucherschau.
621
Das Werk ist von einem Statistiker und wesentlich vom statistischen
Standpunkt ana geschrieben. Die Absicht desselben ist, wie in der Ein-
leitung gesagt wird, die wirthschaftJichen Verhaltnisse der Eisenbahnen in
den Hanptlftndern der Erde zn nntersuchen; sie zn vergleichen in Bezug
auf ihre Entwicklung, ihren Verkehr, ihre Einnahmen, ihre Betriebskosten,
ihre gegenwartige finanzielle Lage und ihre kunftigen Aussichten. Diese
Absicht ist verwirklicht insofern, als in der That die Eisenbahnverhalt-
nisse in alien wichtigen Landern in dem Werke besprochen werden, aber
allerdings in einem sehr verechiedenen Umfange nnd mit einem sehr ver-
schiedenen Maasse von Sachkenntniss. Von den Verh<nissen der fest-
landischen europaischen Eisenbahnen nnd von der festl&ndischen Eisenbahn-
literatnr nnd Statistik kennt der Verfasser anscheinend nicht viel, seine
Mittheilnngen hieruber sind im Wesentlicben aus der internationalen Eisen-
bahnstatistik entnommen. Was er sonst fiber die festlandischen Eisenbahn-
verhaltnisse giebt, ist durftig, znm grossen Theil veraltet nnd nnrichtig.
Dagegen zeigt er sich uber die Verhaltnisse der Eisenbahnen des briti-
schen Reichs nnd seiner Kolonien, sowie Nordamerika's wobl nnterrichtet
nnd das, was er hieruber briogt, ist nicht nnr der Hauptinhalt, sondern
auch der werthvollste des Bucbes. Er scbildert nnd benrtheilt die briti-
schen Eisenbahnen von nnparteiischem Standpnnkte nnd man kann an-
nebmen, dass er in seiner Darstellung die Ansichten der grossen Mebrzahl
des englischen Volkes uber die dortigen Eisenbahn verh<nisse wiedergiebt.
Dabei bringt er eine Menge interessanter statistischer Thatsachen nnd
Zahlen uber die britiscben Eisenbahnen, die freilich ebenso wie die ver-
gleicbenden Zahlen aus anderen Landern znm Theil mit Vorsicht genossen
werden mussen. Es ist ja bekannt, dass bei alien dergleichen statistischen
Vergleichungen haufig eine Ziffer fur das eine Land eine ganz andere Be-
dentnng bat, als fur das andere, obgleich sie anscheinend dieselbe That-
sache betrifft, es kommt aber hinza, dass der Verfasser nicht selten sicb
dnrch gewagte Annahmen nnd Berechnungen Zahlen verschafft, die ihm
fehlen, insbesondere fur die britischen Eisenbahnen, deren Statistik ansser-
ordentlich viel zn wunschen fibrig lasBt nnd weit fainter der der fest-
landischen Eisenbahnen znruckstebt, was der Verfasser mehrfach beklagt.
Indem ich diese Schwachen des Bucbes erwabne, liegt es mir fern,
den Werth desselben irgendwie herabzusetzen. Ich halte es vielmehr fur
eine sehr beachtenswerthe Bereichernng der Eisenbahnliteratnr und bekenne
gem, dass icb vielfache Belehrung und Anregung aus demselben geschOpft
babe. Und da wobl nur ein kleiner Theil der Leser des Archivs das nm-
fangreiche Werk lesen wird, sei es mir gestattet, eine Uebersicht des In-
halts nnd einiges besonders Bemerkenswerthe aus der reichen Fulle des
Stoffs hier mitzutheilen, wodnrch vielleicht anch dem einen oder anderen
Anregung zn naherem Studium geboten wird.
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■
622 Bocherscbau.
Nach einer Einleitung behandelt Kapitel 1 die geschichtliche Ent-
wicklung der Eisenbabnen, Kap. 2 das in den Eisenbahnen angelegte
Kapital, Kap. 3 die Anlagekosten der Eisenbabnen, Kap. 4 die Eisenbabnen
als Kapitalanlage in Bezng anf ihren Ertrag, Kap. 5 giebt eine knrze
Uebersicbt der englischen, Kap. 6 der Eisenbahngesetzgebnng der ubrigen
Hanptlander. Kap. 7 werden die Rob- nnd Reineinnahmen, Kap. 8 die
Betriebskosten, Kap. 9 Leistnngen der Lokomotiven, Kap. 10 Kosten der
Lokomotivheiznng er5rtert, wobei interessante Vergleicbnngen zwisehen den
Leistnngen nnd Kosten der Lokomotivkrafte der britischen nnd nord-
amerikanischen Bahnen angestellt werden.
Kap. 11, Kosten des Bahnk5rpers, bringt MittheUnngen fiber die er-
beblicbe allmahliche Vermindernng dieser Kosten bei den englischen Eisen-
babnen in den letzten 10 Jabren. Danach waren die Kosten der Unter-
haltnng nnd Ernenernng des Bahnkftrpers anf den Eisenbahnen des Ver-
einigten Konigreichs im Jabre 1884 am 22 Prozent ffir die Zngmeile nnd
10 Prozent anf die Babnmeile geringer, als im Jahre 1875, was hao.pt-
sachlich zuruckgefuhrt wird anf die geringeren Kosten und grOssere Halt-
barkeit des Oberbaues, insbesondere Einfuhrung der Stahlschienen an Stelle
der Eisenschienen. Kap. 12 behandelt die Bestenernng der Eisenbahnen,
Kap. 13 die Vertbeilnng nnd Kosten der Arbeit In letzterem finden sich
werthvolle Unterenchnngen nnd Vergleichungen uber den Personalbedarf
der Eisenbahnen, insbesondere wird dnrch eine Vergleichnng des Personals
der englischen Bahnen in den Jahren 1860 nnd 1884 dargethan, wie sehr
dnrcb die in dieser Periode erfolgte Verschmelznng der vielen kleinen zn
grossen Netzen an Personal, insbesondere in den h5heren Stellen gespart ist.
Ans Kap. 14, rollendes Material, ergiebt sich, dass die Zahl der
Privatwagen anf den britischen Eisenbahnen eine noch weit hdhere ist, als
man gewflhnlich annimmt. Dieselben sollen sogar die eigenen Wagen der
Babn an Zahl ubersteigen, indem 1884 nach Angabe von Jeans 454 945
eigene nnd 582 000 Privatwagen vorhanden waren. Jedoch bernht die
letztere Ziffer anf Schfitzung, da eine znverlassige Statistik daruber nicht
besteht.
Kap. 15 behandelt die Verkebrsansgaben (traffic charges), was etwa
nnseren Kosten der Transportverwaltnng, mit Ansnahme jedoch der eigent-
lichen Zngf6rdernngskosten, entspricht, Kap. 16 Ansdehnnng nnd Wesen
des Personenverkehrs. In letzterem finden sich interessante Angaben fiber
den Personenverkehr der verschiedenen Lander, worans einige Zahlen in
nachfolgender Tabelle znsammengestellt sind:
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Biieberschau.
623
Zabl der Reisenden
Einnahme
auf
sb.
auf die
(englische)
Rahntiif-ile
auf
1 Ein-
wohner
37 OOO
19
! 13,8
Q
9,8
5,9
12 045
5,5
7,6
10 571
5,i
5,4
3 632
1,2
2,6
6. Vereinigte Staaten von Amerika . . .
3 070
5,4
1 lu
2 658
0,4
1,7
In Kap. 17, finanzielle Ergebnisse des Personenverkehrs, giebt der
Verfasser einige Zahlen fiber das Anwachsen des Verkehrs III. Klasse in
England, welche ah Erklftrung dienen zn der ana vorstehender Tabelle
sich ergebenden Thatsacbe, dass der Person enverkehr des Vereinigten
Konigreichs den aller andern Lander, sogar des dichter bevolkerten Belgiens,
so erbeblicb ubertrifft. Danach betrng im Jahre 1874 die Zahl der Reisen-
den III. Klasse 325 655 000 mit einer Einnahme von 10 523 000 £, im
Jahre 1884 dagegen 537 582 000 mit einer Einnahme von 15 207 000 £,
hatte sich also um mehr als 50 pCt. vermehrt. Der Verfasser ffihrt dies
daranf znrfick, dass die britischen Eisenbabnen in den letzten 10 Jahren
die III. Klasse in Bezng anf Ansstattnng and namentlich Einstellnng in
die schneUen Zfige wesentlich verbessert nnd dadurch einen ganz neuen
Verkehr herangezogen hatten.
Eap. 18 erOrtert die Betriebskosten des Personenverkehrs; in Eap. 19,
Gfiter verkehr, giebt der Verfasser wieder interessante statistische Znsammen-
stellnngen fiber den Gfiterverkehr, worans ich Folgendes wiedergebe:
Verkehr
in Toonen
auf die
Einnabme
in
Pfd.Sterl.
infichilling
auf die
(englische)
Babnmeile
anf die
(englische)
Bahnmeile
(englische)
Zugmeile
1.
14 376 i
2033
5,9
2.
V
14 132
1936
6,1
3.
Dentscbland
• !■
8 447 i
1511
4.
5 840 i
1824
10,9
5.
•J"
•I"
5 138
1448
12,8
6.
Vereinigte Staaten von Amerika .
3 321 i
948
8,9
7.
3 098
1848
12
8.
1975
737
8,1
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624
Bncherschau.
Die Zahlen sind den Ergebnissen des Jahres 1883, niir bei den
Yereinigten Staaten denen des Jabres 1880 entnommen, weil spfttere nicht
znr Verf&gung standen.
In Eap. 20, Eisenbahntarife, bezeichnet der Yerfasser nnnmwnnden die
Eisenbahntarifverhaltnisse in dem Yereinigten KOnigreich als nnbefriedigend
nnd verbesserungsbedurftig, die Frachten im Durchschnitt hOher als auf
den Eisenbahnen des europaischen Festlandes nnd der Vereinigten Staaten
von Amerika.
In Eap. 21, amerikanische Eisenbahnen, werden die vielfach yon den
Eisenbahnen der alten Welt so abweichenden Verb<nisse dieser Batmen
durch eine Reihe statistischer Thatsachen nnd Zahlen beleuchtet. Das
ungeheure nnd so rasche Wachsthnm derselben bernht ansser in ver-
schiedenen andern Grunden in den gegenfiber den europaischen Eisenbahnen
ausserordentlich niedrigen Anlagekosten der amerikaniscben Bahnen, welche
durchschnittlich fur die englische Meile 11 092 £ betragen, gegen durch-
schnittlich 24 950 £ der ersteren. Hierans erklfirt sich anch die MOglich-
keit niedrigerer Tarife. Dennoch konnten die znm Theil ganz ausser-
ordentlichen Frachtherabsetzungen, welche ein Theil der Bahnen der
Yereinigten Staaten in den letzten 20 Jahren haben eintreten lassen, nicht
ohne eine wesentliche Yerminderung der Betriebskosten erraOglicht werden.
Beispielsweise hatte die New-York-Central- and Hndson-River-Bahn:
;
Ron -Ein nab rue
auf die
(englische)
Bahnmeile
Dollars
1865
1870
1875
1880
1883
li
13 681
17015
17 899
22 176
20 284
Ausgabe
auf die
Tonnenmeile
Cents
Rein-
3,46
1)27
0,87
0,91
auf die Tonnenmeile
Cents
2,58
1*16
0,90
Cents
0,91
0,71
0,37
0,S3
0,28
&1
(Cr-o.lO- " 1 ' Aehnliche Ermassigungen der FraclAen und Betriebskosten haben
p~-~;*.< Jeans auf den andern Cstlichen Hauptbahnen stattgetunden, wahrend aller-
dings die westlichen Bahnen nnd Nebenlinien bei weitem hOhere Frachten
und Betriebskosten haben.
Als die wesentlichsten Ursachen der ausserordentlichen Verminderung
der Betriebskosten bezeichnet der Yerfasser folgende:
1 . die ErhOhung der Tragfahigkeit und der dnrchschnittlichen Nutzlast
derWagen gegenfiber dem todten Gewicbt,
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Bucherschau.
625
2. die ErhOhung der durchschnittlichen Zugladung,
3. die erb&hten Leistungen der Lokomotiven.
4. die bessere Herstellung der Fahrbahn und in Folge dessen Erspar-
niss an Ausbesserungen.
Im Einzelnen wird dies unter anderem mit folgenden Thatsachen be-
grfindet:
Bis vor 10 Jahren etwa war die dnrchschnittliche Tragfahigkeit der
Guter wagen 9 t, seitdem ist sie aui 12 nod neaerdings vielfach aaf 18
bis 20 t erhoht worden, wobei an todtem Gewicbt ausserordentlich gespart
wurde. So betrug bei der Pennsylvania-Eisenbahn bei bedeckten Wagen
das Gewicht die Tragfahigkeit
1870 20 500 Pfd. (engl.) 20 000 Pfd. (engl.) - ?}
1881_ 22 000./£_^ 40 000^ „ - ist,-jt
^uf der Pittsburg, Fort Wayne und Chicago-Eisenbahn betrog "die Mj. - "/*
dnrchschnittliche Nutzlast eines Wagens 1867 7,98 t, 1881 10,65 t, die
dnrchschnittliche Nutzlast eines Guterzuges 1867 102,8 t, 1881 171,53 t,
aaf der Philadelphia und Erie-Eisenbahn die dnrchschnittliche Nutzlast
eines Guterzuges 1867 118 t, 1881 275 t. Auf derselben Bahn machte
im Jahre 1870 eine Lokomotive durchschnittlich 19 880 (engl.) Meilen,
1881 29 297 Meilen, wahrend sich die Eosten der Ausbesserung der Loko-
motiven verminderten von 16,45 Doll, fur 100 Lokomotivmeilen in 1865 auf
9,u Doll, in 1870 und 6^j Doll, in 1881. Das sind in der That sehr
beachtenswerthe Ergebnisse, die auch fur den enropaischen Betriebs-
techniker Stoff zur Erwagang abgeben kOnnen. Insbesondere die Frage
der Vergrdsserung der Tragfahigkeit der Wagen scheint mir wohl der
Pruning werth. Bekanntlich ist man in Deutschland von einer Tragfahigkeit
von unter 5 1 im Anfang des Eiseobahnbetriebs zu einer solchen von 10 t seit
linger als 10 Jahren gelangt. Sollen wir hierbei stehen bleiben? Wenn in
der That bei Wagen grSsserer Tragfthigkeit das todte Gewicht sich so
stark vermindert, wie in dem obigen Beispiel der Pennsylvania-Eisenbahn,
ohne dass, was zu untersuchen ware, anderweite Nachtheile entgegenstehen,
so ware es doch sehr wirthschaftlich, zu Wagen grosserer Tragfahigkeit
mindestens fur Massengnter wie Kohlen und Erze fiberzugehen, wo die
grfoseren Empf&nger ohnedies mehr als 10 000 kg beziehen und die Er-
sparnisB an todtem Gewicht von erheblichem Einfluss auf die Beforderungs-
kosten sein wurde.
Nachdem er in Eap. 22 interessante Mittheilnngen uber die Eisen-
bahnen der englischen Kolonien gemacht hat, kommt der Verfasser in
Eap. 23, die englische Eisenbahnverwaltung, auf die eben er&rterten Fragen
znrQck und betont mit grossem Nachdruck die Nothwendigkeit fur die
englischen Eisenbahnen, ihre Betriebsausgaben durch Verminderung der
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026
Bocberschau.
todten Last gegenuber der Natzlast zu ermassigen. Die britischen Eisen-
bahneD, ffihrt der Verfasser aus, batten zwar die hochsten Anlagekosten
andererseits aber auch den dichtesten Verkehr und die h5chsten Tarife,
and wenn ihr Ertrag wenig zufriedenstellend sei, sie vielmehr die niedrigsten
Einnahmen anf die Zugmeile batten (vgl. die Tabelle bei Kap. 19) so liege
die Schuld wesentlich an der schlechten Ausnutzung ihrer Wagen, Zuge
und Mascbineo, die sich in dem letzten Jahrzehnt nicht verbessert, sondern
verscblecbtert babe. Nacb der Schatzung von Grierson, General Manager
der Great Western-Eisenbahn, seien die Gnterwagen mit 6 — 7 t Trag-
tahigkeit dnrcbscbnittlich nnr mit 21/2 — 3 t, die Zuge dnrcbscbnittlich
nnr mit 70 — 100 t beladen. Es sei dies am so unverzeihlicher, als nahezu
70 pCt. des Gfiterverkehrs in die Mineralienklasse gehore, die eine voile
Ausnutzung der Wagen nod Zflge zulasse. Ebenso wflrden im Personen-
verkehr viele ganz oder fast leere Ziige gefahren, anch die erste Klasse
koste mehr als sie einbringe. Nocb mebrmals, insbesondere ancb in Kap. 31,
erdrtert der Verfasser diese Fragen anf das Eingebendste nod empfiehlt
den englischen Bahnen, das Beispiel der amerikanischen Bahnen nachzu-
ahmen. Nacb seinen Mittheilnngen ist anzunehmen, dass die Frage des
Abgehens von dem gegenwartigen Betriebssystem der engliscben Bahnen,
welche das Haoptgewicht anf die Schnelligkeit der Befdrdernng legen and
viele, aber scblecht ansgenntzte Zuge fabren, jetzt vielfach erortert wird.
In den Kap. 24 und 25 wird fiber die schottischen und irischen
Eisenbahnen gehandelt und ihre Yerscbiedenheiten von den englischen Bahnen
erdrtert, in Kap. 26 der Wettbewerb der Kanale und Eisenbahnen, wobei
die nabezn vollstandige Lahmlegung der englischen und nordamerikanischen
Kanale durch die Eisenbahnen bestatigt wird. In Kap. 27, Ausdehnung
und Verhaltnisse des Binnenverkehrs, kommt der Verfasser in Anknupfung
an den erfolgreichen Wettbewerb der Eisenbahnen gegen die Kanftle auf
den Wettbewerb der britischen Eisenbahnen gegen die Kustenschiffahrt zu
sprechen und erklftrt, dass die ernste Gefahr bestehe, dass auch dieser
heilsame und fflr den Verkehr so wichtige Wettbewerb von den Eisen-
bahnen beseitigt werde, indem sich dieselben allmahlich in den Besitz der
wichtigsten Hafen und Rheden setzen und dies benutzen, urn den Vekehr
soweit mOglich, von dem Seeweg auf ihre Linien abzuleiten. Dass dies
keine ubertriebenen Befurchtungen sind, dafur spricht das mitgetheilte Ver-
zeichniss der wichtigen Hafen, in deren Besitz sich die Eisenbahnen be-
reits gesetzt, oder welche sie ihrem Einfluss vollstandig unterworfen haben.
In Kap. 29 werden die hohen Anlagekosten der englischen Eisen-
bahnen zum Gegenstand der Untersuchung gemacht und die Hauptgrfinde
in den hohen Kosten der Konzessionsertheilung, des Grunderwerbs und
der Bahnhofe namentlich in den grossen Stadten gefunden. Besonders die
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Bucberschau.
627
letzteren sind die Ursache, weshalb die Anlagekosten auch der alteren
Bahoen in dem letzten Jahrzehnt oocb erheblich gewachsen sind.
Es ist gewiss bemerkenswerth, dass in Kap. 30, Eisenbahnen als
StaatBeigenthnm, der Verfasser, welcber anf einem nnparteiischen nnd den
Privatbahnen keineswegs unfreundlichen Standpunkt stent, sich entschiedcn
fur die Notbwendigkeit des staatlichen Erwerbs der britischen
Eisenbahnen ansspricht. Und zwar ist ihm der Hanptgrnnd der, dass
die Eisenbahnen des Festlandes uber knrz oder lang in Staatsbesitz gelangen
nnd nach Tilgnng des Anlagekapitals in der Lage sein warden, ihre Tarife
anf die Betriebskosten deckende Betrfige herabznsetzen, dann aber die
britische Industrie nnd der britiscbe Handel bei den jetzigen Eisenbahntarifen
nicht mehr in der Lage sein wurden, den Wettbewerb anf dem Weltmarkte
zn bestehen. In Kap. 31 behandelt der Verfasser die Betriebskosten und
Einrichtungen in verschiedenen Landern und in Kap. 32 ganz kurz einige
der schwierig8ten und wiehtigsten Eisenbahnprobleme, die ihm aber
weniger gelfiufig zu sein scheinen, n&mlich die Guterklassifikation, die Ex-
peditioDsgebflhren (terminals), den Wettbewerb und die Kartelle, endiich
die Differentialtarife der Eisenbahnen. Bei Er5rterung des Wettbewerbs
und der Kartelle stellt der Verfasser den seine Kenntniss der festlfindischen
Eisenbahnverhaltnisse kennzeichnenden Satz anf, dass ein Wettbewerb
unter den Eisenbahnen des Festlandes in nennenswerthem Umfange nicht
vork&me, weil selten mehr als ein Transportweg vorhanden sei. (!)
Am Schlnsse ist ansser mehreren statistischen Tabellen und einem
Inhaltsverzeichniss als Anhang noch eine zeitlicbe Uebersicht der eisen-
bahngeschichtlichen Thatsachen und der Eisenbahngesetzgebung im Ver-
einigten Konigreich beigefugt. Z7.
Die Sekundiir- Eisenbahnen des Konigreichs Sacbsen. Berlin. Druck
von H. S. Hermann.
Das zu den dichtbevftlkertsten und industriereicbsten Landern Europas
zahlende Kftnigreich Sachsen besitzt neben Belgien das dichteste Eisenbahn-
netz der Erde.*) Eine grdssere Zahl der Liuien, welche das vielverzweigte,
sachsische Netz bilden, dient nicht dem grossen Durchgangsverkebr, sondern ;
der Befriedigung Ortlicher Verkehrsbedurfhisse, welche, wenn an sich auch i
verhaltcissmassig nur geringfugig, docb aus Rucksicht auf die BevOlkerung
der betreffenden Gegenden und im Interesse der Entwicklung der Gewerb- t
thatigkeit des Landes nicht vernachlassigt werden durften. Dm diesen
Verkehrsbedurfnissen zu genflgen, ohne dem Staate zu hohe Opfer auf-
*) Vergl. Archiy 1887 S. 213 u. ff. ,Die Eisenbahnen der Erde" und S. 266 u. ff.
„Die unter kouiglich sachsischer SUatsterwaltung stebenden Staats- und Privateisenbabnen."
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I
ftOft Bocherschau.
zuerlegen, konnte Anlage und betriebliche Aasrustong dieser Linien nicht
nach dem Master der dem grossen Verkehre dienenden Hauptbahnen
erfolgen, sondern es mnssten sowohl Baa- als Betriebskosten den beaon-
deren Verbaltnissen jeder einzelnen Linie entsprechend herabgemindert
werden. Welche Anordnangen far diesen Zweck getroffen worden, ist in
der vorUegenden, offenbar unter Benotzong der beaten Qaellen abgefassten
Schrift darge8tellt. Dieaelbe behandelt nach einem geachichtlichen Ueber-
blick fiber die Entwicklung dea Seknndarbahnwesens im AUgemeinen and
in Sach8en im Beaondern die Konatruktiona- and Anlageverhaltnisse von
8 verschiedenen, 8eit dem Jahre 1880 erbauten Sekundarbahnen, namlich
der Linien Pirna-Berggieashfibel, Johanngeorgenstadt-Schwarzenberg, Wilkau-
Saupersdorf, Hainsberg-Eipsdorf, Oachatz - DSbeln, Radebeul - Radeburg,
Elotzache-EOnigabruck and Zittaa-Markeradorf. Die beiden ersteren aind
nonnal8parig, die fibrigen mit 0,75 m Spurweite hergestellt. Weiter finden aich
Mittheilungen fiber das aaf dieae Bahnen verwendete Ban- and Anlagekapital,
die besondero beschafften Betriebamittel , die ffir die Vermittelang de«
Gfiterverkehrs zwischen den Schmal- and Normal8purbahnen dienenden
Umladevorrichtongen, die Verwaltnng8formen nnd Einrichtongen ffir den
Guter-, Peraonen- nnd Gepackverkehr, welche ebenfalla den beaonderen
VerhaltnisBen der einzelnen Bahnen angepaest sind. Schliesalich werden
noch statiatiache Mittheilungen fiber die Ergebnisae dea Peraonen- and
Guterverkehre, sowie fiber die jSnanziellen Ergebniase im Jahre 1884 be-
zuglich der 4 oben zaerat genannten, vor dem letztgenannten Jahre erOff-
neten Bahnlinien gemacht Daaa dieae Ergebnisse als gunstige bezeicbnet
werden konnen, obgleich die Bahnen erst seit aehr knrzer Zeit im Betriebe
atehen, darf wohl als ein Beweis far die Zweckmassigkeit der bezuglich
der Anlage nnd des Betriebes dieser Bahnen getroffenen Anordnungen
angeaehen werden.
Die mit Lage- and Hohenplanen, Zeichnnngen von Betriebamitteln and
Geb&aden, sowie graphisch-statistischen Darstellnngen reich ansgestattete
Schrift iat ein werthvoller Beitrag zur Beurtheilang dea Sekundarbahn-
weaena. H. C.
C. Lehmann's Eisenbahn-Karte der BahngeMete Mittel-Enropas. Be-
arbeitet von Schnltz nnd Eoch. Berlin. Verlae von J alius
Springer. 1887. — Prei8 1,50 M., aaf Leinwand gezogen and in
Leinwanddecke 3,50 M.
Unter den zahlreichen Eisenbahnkarten verdient die Lehmann'sche
schon wegen des Umstandes Beachtung, dass dieaelbe bereita in elfter
Anflage vorliegt. Sie nmfasst anaser den Bahngebieten Dentachlands auch
einen groaaen Theil von Oesterreich-CJngarn, der Schweiz, Oberitalien, den
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629
Qatlichen Theil von Frankreich bis Paris and Lyon, Belgien and Holland.
Die verschiedenen Bahngebiete Bind direktioosweise durch verschiedene
Farben gekennzeichnet. Durch beigesetzte Nummern and ein entsprechen-
des Verzeichniss anf der Earte und in einem besonderen Anhang wird die
Auffindnng der ZngehOrigkeit der einzelnen Bahngebiete erleichtert. Der
Anhang enthalt ausaerdem eine Aufz&hlnng der zn jedem Direktionsbezirk
gehorenden einzelnen Bahnstrecken, bei den preuasiachen Staatabahnen
nach der gegenw&rtigen Eintheilung der verschiedenen Betriebaamter.
Die dentlich gezeicbnete nnd angemessen auageatattete Earte durfte
vielleicht demnachat noch eine Vervollstandigung dahin erfahren konnen,
daaa auch die in nnmittelbarem Zuaammenhang mit Eisenbahnzugen be-
stehenden Dampfschiffsverbindnngen nach England, Schweden nnd Dane-
mark angedeutet werden. Anch fallt es anf, dass ansser der recht noth-
wendigen Spezialkarte fur die Umgegend von Dfisseldorf nnr noch solche
ffir die Umgegend von Aachen nnd Frankfurt a./M. beigefugt sind; Spe-
zialkarten Mr die Umgegend von Berlin, Hamburg, Leipzig, Brealan, Mun-
chen, Wien nnd anderen gr5sseren Eisenbahn-Enotenpnnkten durften theil-
weiae wichtiger fur die Orientirung sein.
Anweisung zur Ansfuhrnng der Liuieninstandsetzungs - Arbeiteu.
Berlin 1887. R. v. Deckers Verlag. Preis 1 Mark.
Dieser sauber nnd gut ausgefuhrte Abdrnck iat den im Telegraphen-
nnterhaltnngsdienst beschaftigten Eisenbahnbeamten bestens zn empfehlen.
UEBERSICHT
der
ne ue 8 ten Hauptwerke fiber Eisenbahnwesen und aus verwandten
Gebieten.
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der Eisenbahn-Materialien. Getreideverkebr in Russland. Ueber Eisenbahn-
vorarbeiten. (No. 22:) Eine neue selbsttbatige durcbgehende Bremse und ibre
Bedeutung fur den Durcbgangsverkebr. Die Kuppelnng der Fabrzeuge auf Zahn-
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ernes Eisenbahndarames als Niederungsscbutzdeicb. (No. 26:) Prufung der Fahr-
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No. 46 bis 69. Vom 21. April bis 18. Juni 1887.
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1881 bis zum Scblusse des Jahres 1885. (No. 47:) Stand der Ban- und Pro-
jektirungsarbeiten auf den k. k. osterr. Staatebahuen mit Ende des I. Quartals
1S87. (No. 48:) Die Vorschriften , betreffend das Betreten der Babnanlagen.
(No. 52:) Erprobungen und Revisionsdruckproben von Lokomotivkesselo im
Jahre 1886. Lokomotivprofungen in 1886. (No. 54:) Eine neue Weltlinie.
(No. 55:) Das einachienige Bahnsystem Lartigue. (No. 56:) Lehrkurs zur Heran-
bildung von Eisenbabnbeamten in Ungarn. (No. 58:) Die Railway- und Kanal-
Traffik-BHl. (No. 59:) Die Eisenbabnen Deutschlands und Oesterreicb-Ungarns
im Jahre 1885. (No. 60:) Staatseisenbabnratb. (No. 65 u. 66:) Die Kaiser-
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Der CiTilittgenieur. Leipzig.
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Die sacbsische Staatsbahn MeblLheuer-Weida und der eiserne Pendelviadukt uber
das Obschutzbacbtbal. Was heisst Mas chine und was ist des Wortes Urbedeutung ?
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Anwendung auf die Tariffragen und Verstaatlicbung der Eisenbahnen. — Ueber
sicbt des Eisenbahnwagen- und Lokomotifbaues in Russland. Bau- und Betrieb-
Skizzen aus der ersteu Zeit der Nikolaibahn. (No. 15:) Zur Frage der Ein-
fuhrung eiserner Querschwellen auf den russischen Eisenbabnen. Ueber Berecb-
nung der Belastung der Eiseobahnbrocken. Entwurf eines endlosen Zuges. —
(No. 16:) Die Betriebsergebnisse der Staatseisenbahnen in 1885. Ueber Spurer-
weiterung und Geleiseuberhobungen in den Kunren. — (No. 17:) Bau eines
Durchlasses auf der Luniastrecke der Uraler Bergwerkseisenbahn. — (No. 18:)
Die April -Zusammenlranft der Vertreter der Eisenbahnen 3er Gruppe zur Be-
rathung der direkten Tarife. — (No. 19:) Voruntersuchungen fur eine Eisenbabu
zwischen der Station Inkerman der Losowaja-Sewastopoler Babn und der Stadt
Zialta. — (No. 20:) Der Tunnelausbau. Gusseiserne Durcblassrohren.
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vor Zerstorung durcb Insekten und Fiulniss. — (No. 16 u. 17:) Zum inter natio-
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von Normalkoaten fur den Beforderungsdienst — (No. 17:) Die international©
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(No. 17:) De la necessite de modifier et de ralentir les travaux de chemins de fer
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(No. 1112:) The Hawkesbury River bridge. (No. 1113:) Boiler explosions in 1886
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Achsbucbsen mit Schalen aus Pergamentpapier. Eombination elektrischer Block-
apparate mit mechaniscber Verscblussvorrichtung zur Herstellung einer Abhangig-
keit zwischen entfernt liegenden Gefahrpunkten. Fahrbetriebsmittel fur Sekundir-
bahnen. Ueber Dampfkessel-Explosionen. Stand der Fahrbetriebsmittel der
osterr. Eisenbahnen Ende des I. Semesters 1886. Die Brficke fiber den Indus
bei Sukkur in Ostindien. Ueber Strassenbahnen mit Seilbetrieb in Nord -Amerika.
Der Blitzzug Coin -Basel. Westfalische nnd englische Kohlen zum Lokomotiv-
betrieb. Lokomotivkesselexplosionen in den Vereinigten St&aten. Sicherung der
Personenbeforderung. Die Eisenbahnen Sud-Amerikas. Lokomotivfeuerung.
Heft 10. 15. Mai 1887.
Ueber Unfallgesetzgebung. Die Pariser Stadtbahn. Yersuche mit Dampfhemden
und Verbundlokomotiven auf der russiscben Sudwestbabn. Amerikanische Brems-
versuche. Die Benennung der einzelnen Bisenbabntfige. Scbmids Schraubenrad-
Bremse mit Reibungsapparat. Bau einer Eisenbahn bei elektrischer Beleuchtung.
Der Einfluss des Schwefels auf Kessel.
Heft 11. 1. Juni 1887.
Einheitlicbe Anordnung fur die Weichen der preussischen Staatseisenbahnen.
Ueber Unfallgesetzgebung. Die Frage der Personenwagenheizung in Amerika.
Heft 12. 15. Juni 1887.
Mittheilungen fiber Farbenblindheit der Beamten des ausseren Eiaenbahndienstes.
Mittheilungen fiber die erste russische Eisenbahn. Die Radreifenbrucbe auf dea
deutschen Eisenbahnen im Jahre 1886.
JlnxeHept (Ingenienr) Kiew.
1887. Heft 5. (Mai.)
Ofen fur das W&rmen der Bandage*. — Dreischenkliger Zirkel ffir das Messen
der Durchmesser der Bandagen und Radsterne. — Ueber nicht einfrierende
Wasserkrahne. Der kaufmanniscbe Theil des Eisenbahn wesens. (Fortsetzung
aus Heft 4.)
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Bucherschau.
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Heft 6. (Juni.}
Die weseiitlicbsten Ergebnisse des Betriebes der russischen Staatsbahncn iu 1885
Entgleisungen in Bahnkrummungen. Mittheilungen des chemiscben Laboratoriums
der Sudwestbabnen. Ueber daa Wiegen der Lokomotiven. Ueber das Recbuungs-
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Radreifenstarkenmesser der danischen Staatsbabnen. Hauptabmessungen und
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April 1887.
Butiinent des voyageurs de la gare de St. Etienne. Note sur les locomotives
des Etat-Unis. Note sur les accouplements metalliques pour les conduites des
freins continus automatiques a air comprime. Locomotives compound du North-
Eastern Railway, types Worsdell. Recettes de fexploitation des chemins de fer
francais d'interet general, pendant les annees 1886 et 1885. Statistique des
chemins de fer de la Belgique pour Pannee 1885.
Schneizerische Banzeltnng. Zurich.
No. 21 bis 24. Vom 21. Mai bis 11. Juni 1S87.
Die Scbneebeseitigung auf der Gotthardbabn. (Xo. 23 u. 24.) Ueber den Bau
des Arlbergtunnels.
Volkswlrthschaftliche rYocheuschrift. Wien.
Xo. 181 und 182. Vom 16. nnd 23. Juui 1887.
Die Staatsgarantie und die Situation der Lemberg-Czernowitz- Jassy-Eisenbahn-
Gesellscbaft.
Woclienblatt fUr Baukunde. Frankfurt a./M.
Xo. 48 bis 45. Vom 24. Mai bis 3. Juni 1887.
Betriebskrafte fur Strassenbabnfabrzeuge.
Wochenhchrift des osterrelchUchen Ingenieur- and Architekten-Yerelns. Wien.
Xo. 21. Vom 27. Mai 1887.
Leber die Anzahl der Bremseu bei Eisenbabnzugen. (No. 23:) Bebeizung der
Eisenbahnwagen mittelst Elektrizitat.
Zoltsehrift fUr Lokomotivftlhrer. Nordstemmen.
Bd. Vn. Heft 10.
Die Dampferzeugungsorgane dor Lokomotive und ihre Vervollkommnung. Die
Damp far beit der Lokomotive.
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Bucberschau.
637
Zeitachrift dea Archltekten- and Ingenleur-Yereiiu. Hannover.
Heft 4.
Ueber neuere Scbienenstosse auf amerikaniscben Bahnen. Rinfache Formeln zur
Ermtttelung der Leistungen von Lokomotiven.
Zeitachrift fUr Lokal- and Strasgenbahnwesen. Wiesbaden.
1887. 1. Heft
Allgemeine Uebersicht. Reisenotizen fiber Lokal- und Strassenbabnwesen in den
Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. Betracbtungen fiber die Anweuduog des
§ 1 des Baftpflicbtgesetzes vom 7. Juni 1871 auf Strassen- und Pferdebahnen-
Mittoeilungen aus dem Betriebe mit Strassenlokomotiven. Scbinalspurbabu Gem-
rode-Harzgerode. Die neuesten Schmalspurbabnen in Sachsen.
Zeitachrift des osterreichisehen Ingenieur- and Architekten-Yereins.
1887. Heft 1.
Ueber den okonomischen Werth der Sebwellenimpragnirung. Projekt ffir die
Erweiterung des neuen Bafens in Triest und die Erganzung der Betriebsein-
richtungen.
Zeitschrlft fur Transportnescn and Strassenbaa. Berlin.
No. 18-18. Vom 1. Mai bis 20. Juni 1887.
(No. 13:) Hocbbabn, System lleiggs. Zur Yerkebrsstatistik des Strassenbabn-
wesens. (No. 14 :) Eisenbahnbetriebsfragen. Ueber elektrische Akkumulatoren,
Wiener Stadtbahn. (No. 14. 15. 16. 17. 18.:) Der elektrische Betrieb vou
Trambabnen. (So. 15:) Die erste Schmalspurbabn in China. Yersucbe auf
amerikaniscben Strassenbabnen. Millers Strassenseilbabn in New- York. (No. 16 :;
Ueber die Entwicklung des Oberbaues der Strasseneisenbahnen in der Zeit von
1880 bis 1887. Schmalbabnen. (No. 17:) Luxemburger Sekundarbahneu. Re-
gelung des Lokaleisenbabnwesens in Oesterreich-Ungarn.
Zeltnng det^Vereins Deutaeher EUenbahnverwaltnngen. Berlin.
No. 88—49. Vom 30- April bis 29. Juni 1887.
(No. 33:) Aus der Denkschrift betr. Vervollstandigung des deutscben Eisenbabn-
netzes iin Iuteresse der Landeswtbeidigung. (No. 34:) Denkscbriften zur Er-
innerung an die Scblusssitzungen des Ausschusses der Berlin-Hamburger, bezw.
des Verwaltungsratbes der Altona-Kieler Eisenbabngesellscbaft. Eroffnung fran-
zosiscber Bahnen wabrend des Jahres 1886. (No. 34 u 360 Statistik der
Jjaenbabjjen Deutsch lands far das Betriebsjahx 1885/86^ (No. 35:) Die Pariaet-
Stadtbahn. Ueber die Sicberung von Perronstellwerken. Riga- Dunaburger und
Riga-Bolderaa Bisenbabn. Rotterdamer-Tramwaygesellscbaft. (No. 37:) Ffinfzig-
jabriges Jubilaum der Eroffnung der ersten sacbsicben Eisenbahnstrecke Leipzig-
Althen. Amerikaoiscbes Eisenbahnwesen. (No. 37. 38.:) Die Eisenbabnen Nieder-
landisch lndiens 1885. (No. 38:) Die Londoner Untergrundbabn in Rohrentunneln.
Die Entwicklung des sacbsiscben Lokalbahnwesens. Luxemburger Sekundar-
bahnen. Aus dem elektrotechnischen Verein. Neues Nebelsignal. (No. 39:)
Strassenbabnen mit Seilbetrieb in Nonlamerika. Apparat zum selbsttbatigen Rich-
ligstellen der Eisenbabnstatiousuhren. (No. 40:) Die Zentralmarkthalle und die
Stadtbahn. Projektirte Eisenbabn auf der Westknste Sumatraa. (No. 4 1 :) An-
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638
Burherschau.
wendbarkeit tier sogen. amorikamschen Wagen fur den Scboellzugdienst in
Europa. Eisenbabn-Zentralabrechnungsbureau in Budapest. (No. 42:) Die Rhone-
bahn. Die Hollenthalbahn von Freiburg nach Neustadt. Gericbtsverbandlungen
fiber den Eisenbahnunfall bei Wurzburg am I. Juli 1886. (No. 43:) Die Grund-
steinleguug zum Nordostseekanal. (No. 43 u 440 Die Eisenbahnen der fran-
zusiscben Kolonieen und Schutzlander. (No. 44. 45. 46. 48.:) Statistische Nach-
tichten von den Eisenbahnen des Vereins deutscber Eisenbahn-Verwaltungen fur
das Rechnungsjahr 1885. (No. 44. 45. 46. 47:) Aus Geschafisbericbten deutscber
Eisenbahnverwaltungen. (No. 45:) Eisenbahnen in China. (No. 46:) Schreib-
mascbineu. (No. 47:) Das neue osterreicbische Lokalbabngesetz. Die belgiscben
Eisenbahnen in 1885. Die Stadtbahnen von New- York. (No. 49 :) Gepackscbein-
befte. 32. Sitzuug der standigen Tari f It om mission der deutschen Eisenbahnen.
I. Spezialkonfereuz der am Eisenbabn-Zentral-Abrecbuungsbureau in Oesterreich
betheiligten Verwaltnngen.
f
H<>rauiM;eK^lifn im Auftrn^e il.-s KoniKli< hen MiniKteruiin* der nireiitlichen ArMten.
Carl 1 1 ma ii m VerUK, Berlin W. — Gedruclu bei Julius NiiteuMd. Berlin W.
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Wohlfahrtseinrichtungen
fur die
Lohnarbeiter der Preussischen Staats-Eisenbahnverwaltung .*)
n. Die Pensionskassen.
Von W. Hoff, Geheimer exped. Sekret&r im Ministerium der offentl. Arbeiten.
Seit dem Besteben der Eisenbahnen ist die Staats-Eisenbahnverwal-
tung bestrebt gewesen, far die daaernd arbeitsunfahig gewordenen and die
aitersschwachen Lohnarbeiter, sowie far die Wittwen nnd unversorgtea
Kinder verstorbener Arbeiter eine geregelte and ansreichende Fursorge zn
treffen. Fur die Losung dieser Frage boten sich zwei Wege: die Bereit-
stellnng von Unterstutzungsfonds aas den Betriebseinnahmen nnd die
Bildnng von Versorgnngskassen nnter Betheilignng der Arbeiter dnrch
Beitrage nnd der Eisenbahnverwaltnng dnrch regelmassige Zuschusse ans
den Betriebseinnahmen.
Obwobl die Eisenbahnverwaltnng erhebliche Snmmen an Geraeinde-
Einkommenstenern zahlt, bat sie es nicht als aogemessen erachtet, die
Arbeiter, welche ihre Krafte im Eisenbahndienste verbrancht haben, nnd
die hulfsbedurftigen Arbeiterfamilien als Almosenempfanger an die 6e-
meinden zn verweisen. Es sind vielmebr alljahrlich ans den Betriebs-
einnahmen Unterstutzangsfonds bereit gestellt worden, aas welchen die
Eisenbahnbeh5rden Pensionen, Wittwen- nnd Erziehungsgelder an erwerbs-
unfahige Arbeiter and an die Hinterbliebenen verstorbener Arbeiter in der
Form von Unterstutznngen gewahren. Dieses Verfahren bietet in mancher
Beziehung nicht zn unterschatzende Vorzuge. So wird vor Allem dem
Arbeiter die Beitragsleistung, der Eisenbahnverwaltnng, welche allerdings
die Unterstutzungen voll ans ihren Einnahmen zn bestreiten hat, die kost-
spielige Buch- and Rechnungsfuhrung, welche die Verwaltung besonderer
Versorgnngskassen verursacht, erspart. Die Verwaltung hat es in der
Hand, die Pensionen- nnd Hinterbliebenenbezuge in jedem Falle nach dem
*) Vgl. Archiv 1887. S. 1—49.
Archly fur Eisenbahnwesen. 1887. 43
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640 Wohlfabrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnverwaltung.
Grade der Bedurftigkeit und Wfirdigkeit zu bemessen, sie kann den Urn-
fang der ubernommenen Leistungen stets voll nnd klar uberseben.*) Da-
gegen werden andererseits die Bewilligungen aus derartigen Unterstutzungs*
fonds jedenfalls nicbt mit derjenigen Befriedignng angenommen, welcbe
der Bezng eines festen, nach bestimmten Regein zn beansprnchenden
Ruhelobnes gewahrt. Es ist fur das wirthschaftliche Lebeu, fur die FSr-
derung des Ordnungssinns nnd der Selbstachtnng der Lohoarbeiter zweifel-
I08 von grosser Bedeutung, wenn sie von ihrem Yerdienste einen wesent-
lichen Beitrag zn der ihnen nnd ihren AngehDrigen in spateren Tagen zn
Tbeil werdenden Hulfe leisten nnd mit der Arbeitgeberin, der Eisenbahn-
verwaltuDg, welche ibre Fursorge dnrch Znschussleistnngen bethatigt, die
Verwaltung der Versorgnngsanstalten ausuben. Anch besteht wohl mit
Recht die Meinung, dass, solange dem Lobnpersonal nicht ein Ansprncb
auf die Altersversorgnng zusteht, die nicbt mehr leistungsfahigen Arbeiter
vielfach znm Scbaden des Dienstes nnd noch weniger znm Nutzen der
Arbeiter selbst aus Billigkeitsrucksichten bis zur vollstandigen ErscbSpfung
der Krafte in der Beschafbigung belassen werden, wahrend die Arbeiter,
wenn ihnen ein Recht anf Versorgnng zusteht, selbst die verdiente Rnhe
nachsuchen werden.
Die Staats-Eisenbahnverwaltung hat die Bereitstellnng von Arbeiter-
unterstiitzungsfonds nnr als einen Nothbehelf betrachtet nnd als eigent-
liches Ziel der beh6rdlichen Fursorge stets die Errichtung von Versor-
gnngskassen im Ange behalten. Das Vorgehen anf diesem Gebiete konnte,
wie frflher bemerkt, nnr schrittweise geschehen. Eine allgemeine Regelung
der Versorgnng arbeitsnnfahiger und altersschwacher Arbeiter und der
Hinterbliebenen verstorbener Arbeiter trat ein, als in Folge des Kranken-
versicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 die Fursorge fur die Erkrankten
fur sich geordnet werden musste. Die im Laufe der Zeit fur eine Anzahl
von Verwaltungsbezirken eingerichteten Versorgungskassen wurden zn je
einer Pensionskasse fur die Betriebsarbeiter nnd fur die Werkstattenarbeiter
vereinigt, die beiden nenen Kassen auf den gesammten Staatsbahnbereich
ansgedehnt und denselben das Gesammtvermogen der frfiherenEinricbtungen,
*) Bei der fruber vom Staate fur Privatrechnung verwalteten Bergisch-Markiscben
Eisenbabn bestand die Einricbtung, dass alljahrlicb ein bestimmter Betrag aus den Betriebs-
eianabmen ganzlicb ausgescbieden und als Arbeiteruuterstutzuogsfonds besonders ver-
waltet wurde, aus velchem die Beborde den langgedienten Arbeitern uud den Hinterbliebenen
▼on Arbeitern Pension, Wittwen- und Waisengeld im Wesentlichen nach denjenigeu Gesicbts-
punkten gewahrte, nach denen die Leistungen der im damaligen Staatsbahnbereich in Wirk-
samkeit befindlicben Arbeiterpensionskassen bemessen waren. Soweit die alljahrliche Summe
nicht zur Verausgabung gelangte, wurde sie einem Resenreunterstiitzungsfonds uberwiesen.
welcber als Hulfsquelle in den Zeiten aussergewohnlicher Inanspruchuahme dienen sollte.
Die Einricbtuug soli sich namentlich wegen ibrer Einfacbheit gut bewabrt haben.
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Wohlfahrtseinrichtungen far die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 641
insgesammt rund 3 600 000 <AC fiberwiesen. Die Pensionskasse fur die
Werkstattenarbeiter trat am 1. October 1885, die Pensionskasse ffir die
Betriebsarbeiter am 1. April 1886 in Wirksamkeit.
In dem Nachfolgenden aind die wesentlicbsten Grundzuge der Satznngen
der beiden nenen Pensions kassen, ferner die Ergebnisse dieser Kassen fQr
das Jahr 1886 nnd im Anschluss hieran zugleich auch die Ergebnisse der
Eran ken kassen fOr dasselbe Jahr dargestellt. Bei der ErSrterung der
Grundzuge, nach denen die Alters- und Hinterbliebenenfursorge ihre
Regelung gefunden hat, sind ausser den Statuten der Pensionskassen*)
mehrfache AusfQhrungsvorschriften , sowie die wichtigsten Bestimmungen
der inzwischen ergangenen ersten Statutnachtrfige (Eisenbabn-Verord-
nungsblatt 1887 S. 275 ff.) berucksichtigt worden. Die nfihere Darlegung
dieser Grundzuge erscheint auch im Hinblick darauf von Interesse, dass
jeder Vorgang auf dem Gebiete der Fursorge fQr die arbeitende BevOlke-
ruog anregend auf weitere Kreise zu wirken pflegt, und dass die Ein-
richtungen der Versorgungsanstalten bei der Staats-Eisenbahnverwaltung
namentlich fur andere Eisenbabnverwaltungen , denen das Wohl ihrer
Arbeiter am Herzen liegt, besonderen Werth haben. Dabei wird ubrigens
bemerkt, dass bei der Staats-Eisenbahnverwaltung vielfach Umstande und
Verbaltnisse vorgelegen haben, welche bei anderen Betrieben nicbt in
gleichem Maasse zutreffen, zum Theil vielleicht uberhaupt nicht bestehen
werden. Die Gesichtspunkte, von denen bei der Ausarbeitnng der Satzungen
ausgegangen ist, werden daher nicht ohne Weiteres auf andere Verhaltnisse
ubertragen werden k5nnen.**)
A. Die Grundzuge der Pensionsk assen.
Die Grundzuge fur die Regelung des Erankenkassenwesens enth<
das ErankenversicheruogBgesetz vom 15. Juni 1883. Fur die Alters-,
Wittwen- und Waisenversorgungskassen der Arbeiter der Eisenbahnver-
waltung fehlt es gegenwartig noch an den gesetzlichen Grundlagen. A Is
Vorbilder bei der Einrichtung der neuen Pensionskassen haben daher in
*) Das Statut der Pensionskasse fur die Werkstattenarbeiter der Staats-Eisenbabn-
verwaltung ist im Jahrgang 1885 S. 207 ff, das Statut der Pensionskasse fur die Betriebs-
arbeiter der Staats-Eisenbabnyerwaltung im Jahrgang 1886 S. 305 ff. des Eisenbahn-Verord-
nuogsblattes dem Wortlaute nach abgedruckt.
•*) Fur den Bereicb der Reichs-Eisenbahnverwaltung in Elsass-Lothringen ist nach
dem Amtsblatte der Kaiserlichen Eisenbahnverwaitung in Elsass-Lothringen No. 17 vom
21. April 1887, vom 1. April 1887 ab die fruher bestandene Werkstattenarbeiter-Unter-
stdtzungs- und Pensionskasse umgeformt und fur die Betriebsarbeiter eine Pensions-,
Wittwen- und Waisenkasse erricbtet worden, deren Satzungen im Wescntlichen denjenigen
der Pensionskassen fur die Arbeiter der Preussischen Staats-Eisenbahnverwaltung entsprechen
(▼gl. auch S. 649).
43*
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642 Wohlfabrtseinrichtungen for die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung.
erster Linie die fruher im Bereiche der Staats-Eisenbahnverwaltung nod
zwar meisthin nach dem Master der nach den berggesetzlichen Vorechrifteo
errichteten Knappschaftskasaen in Wirksamkeit gewesenen Altersversorgunga-
kassen gedient. Dabei haben die Grundzuge dieser Einrichtungen mehr-
fache Verbesserungen erfabren, welcbe sich theils ana den weiteren Er-
fahrnngen anf dem Gebiete des Versicherungswesens uberhaupt, sowie
insbesondere der BehOrden und Kassenvertretungeu ergaben, theils im
Hinblick anf die ueueren Vorgftnge anf dem Gebiete der Fursorge far
die Staatsbeamten und deren Hinterbliebene als zweckmfissig erwiesen.
Wie bei den Krankenkassen, so sind aach bei der Regelnng der
Alters- nnd Hinterbliebenenversorgung die beiden selbst&ndigen Gruppen
der Betriebs- nnd Werkst&ttenarbeiter anseinander gebalten worden, indem
fQr eine jede Grnppe eine besondere Kasse besteht. Die Grundzuge der
Satznngen beider Kassen stimmen indess in alien wesentlichen Pnnkten
uberein. Es ist vorerst anf Gmnd bisheriger allgemeiner Beobachtnngen ange-
nommen worden, dass trotz mehrfacher Verschiedenheiten in der Be-
schaftigungsart nnd in den Lebensgewohnheiten der beiden Gmppen sich
die Arbeitsunf&bigkeits- und Sterblichkeitsverhaltnisse gleichwohl im Grossen
und Ganzeo decken werden.
1. Der Umfang der Kassen nnd die Gliedernng der Selbst-
verwaltung. Die Lebensfahigkeit einer Pensionskasse beruht vornehmlich
darauf, dass die der Bemessung der S&tze fur die Einnahmen und far die
Leistungen der Kasse zu Grunde liegendeo Ermittelungen fiber die wahr-
scheinlichen Wertbe dieser Einnahmen nnd Leistungen der Wirklichkeit
moglichst nahe kommen. Hierfur bieten derartige Ermittelungen die
grusste Gewabr, wenn einerseits die Zahl der Betheiligten eine m5glichst
grosse ist, andererseits aber die Theilnehmer nur Gewerben und Standen
mit annahernd gleichen Lebensverhaltnissen angeh5ren. Die beiden
Arheiterpensionskassen der Staats-Eisenbahnverwaltung umfassen jede fQr
sich innerhalb ibrer Arbeitergruppe das ganze preussische Staats-
bahngebiet, erstrecken sich also wie dieses uber den ganzen Staat nod
vielfach uber seine Grenzen hinaus.
Dessen ungeachtet ist die Verwaltung der Pensionskassen ungemein
einfacb. Die Kassenbezirke sind namlich in 134 ortliche Verwal-
tungsbezirke derart eingetheilt, dass die letzteren mit den Bezirken der
Eisenbahn -Betriebs- und Werkstatten-Krankenkassen znsammenfallen. Fur
jeden ortlichen Verwaltungsbezirk ist ein Bezirksausschuss bestelH,
welcher der Regel nach aus dem Vorstande der betreffenden Krankenkasse
besteht. Dem Bezirksausschusse obliegt die Wahrnehmnng aller Geschfifte
der Pensionskasse , welche einen Ortlichen Verwaltungsbezirk betreffen
insbesondere auch die Feststellung und Anweisung der Mitgliederbeitrago,
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WoWfahrtseinrichtungenf fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 643
and der Leistungen der Pensionskassen. An der Spitze einer jeden
Pensionskasse befindet sich ein Vorstand zar Wabrnehmung der den ge-
s am m ten Eassenbezirk betreffenden Gesch&fte, welcber ans funf von den
Vertretern der Krankenkassenmitglieder in der Generalversammlnng ge-
wahlten Kassenmitgliedern nnd ans zwei Beamten der Eisenbahnverwal-
tung besteht. Der Generalversammlnng, welche sich ans den seitens
der Bezirksausschfisse gewahlten Vertretern der Kassenmitglieder nnd auB
^ den Vertretern der Eisenbahnverwaltung znsammensetzt, ist ausser der
Bestellung des Vorstandes insbesondere die Bescblussfassung fiber die
Statatanderungen , sowie die Prfifuug nnd Abnahme der Recbnnngen vor-
behalten. Die Kassen sind selbst&ndige Korperscbaften nach dem Vor-
bilde der anf Grand des Erankenversicbernngsgesetzes errichteten Eranken-
kassen. Die gesetzliche Beanfsicbtignng wird durch die EOnigliche
Eisenbahn-Direktion zn Erfurt ansgeiibt, da die Kassen in Erfnrt ibren
Sitz baben.
2. Die Mitgliedschaft bei den Pensionskasseo. Die Wohl-
thaten der Pensionskassen sind thnnlichst alien standig beschaftigten
Lobnarbeitern znznwenden. Erfabrnngsm&ssig ist aber die Zahl der
Arbetter, welche die sittliche nnd wirtbschaftlicbe Kraft nnd den gnten
Willen zur freiwilligen Betheilignng an den Versorgungskassen nicht
besitzen, nicht gering. Namentlich feblt es nicht selten den jngendlichen
Arbeitern an dem nothwendigen Sparsinn. Zum Nutzen der Eassen-
einrichtungen nnd iosbesondere der Arbeiter selbst empfiehlt es sich daher,
die nen in die Beschaftignng eintretenden Arbeiter zom Beitritt anznhalten.
Die Arbeiter-PensioDskassen der Staats-EiaenbahnverwaltuDg sind wie
die gesetzlichen Erankenkassen Zwangskassen, nnd zwar fur das gesammte,
zor Erledigung danernder Geschafte standig erforderliche Lohnarbeiter-
personal; sie erstrecken sich mithin anf die nnr vorfibergehend ange-
nommenen Lohnarbeiter bei den Nenbanten gegeuwartig noch nicht. Alle
nicht im Beamtenverbaltnisse zn beschaftigenden Bediensteten werden bei
der Anfnahme in die Beschaftignng (durch den Arbeitsvertrag) zum
Beitritt verpflichtet; sie treten aber erst ein, nachdem sie sich ein Jahr
aU Eisenbahnarbeiter, oder ein balbes Jahr in wichtigeren Hulfsstellnngen
bewabrt baben. Ansgeschlossen sind solche Personeo, welche ihrer Militar-
pflicht nicht genugt haben, nnd weder der Ersatzreserve erster Klasse fiber-
wiesen, noch anch militarfrei sind. Vorgeschrittenes Lebensalter bildet keinen
Grand fur die Ausscbliessung; auch findet eine Untersuchung des Gesund-
heitszustandes des Eintretenden nicht statt. MitRucksicht anf die Betheilignng
bei anderen Versorgungsanstalten kann die Freilassnng von der Theil-
nahme an den Pensionskassen der Eisenbahnverwaltung nicht gefordert
werden.
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644 WoblfahrtMinrichtttngen far die Lohnarbeiter der Preuss. StaaU-EisenbahnierwaltuDg.
Auf die zur Zeit der Erriehtung der Kassen vorhandenen Arbeiter,
soweit dieselben nicht schon den fruheren Pensionskassen angehorten, ist
der Beitrittszwang nicht ausgedehnt worden; es ist ihnen aber der Beitritt,.
mehrfach nnter Gestattung von Beitragsnachzahlungen bebafs Anrechnang
fruherer Dienstzeit bei der Pensionirnng, freigestellt worden. Yon dieser
Berecbtignog bat erfrenlicherweiae eine recht erbeblicbe Anzabl alterer
Arbeiter Gebrancb gemacht.
Nacb dem Ansscheiden der nicht beigetretenen alteren Arbeiter werden
die Pensionskassen das gesammte Lobnarbeiter-Personal umfassen, welches,
wenn ancb der Auf- nnd Niedergaog des Verkebrs RQckwirknngeo anf die
Zabl der Lobnarbeiter ausfiben nnd die Vereinfachungen der Betriebs-
einricbtnogen Menschenkrafte entbehrlich machen mSchten, dennoch als
Stamm danernd wird vorbanden sein mussen.*)
3. Das AufbSren der Mitgliedschaft nnd die Ruckgewahr
von Beitragen. So laoge der Arbeiter gegen Lohn bei der Eisenbahn-
verwaltung bescbaftigt wird, bleibt er Mitglied der Pensionskassen. Wechselt
ein Betriebsarbeiter seine seitherige Besch&ftigung mit derjenigen in den
Werkstatten oder Gbernimmt nmgekehrt ein Werkstattenarbeiter eine Be-
schftftignng im Betriebe, so tritt er mit den geleisteten Beitragen, sowie mit
alien Rechten nnd Pflichten ans der einen Pensionskasse in die andere fiber.
Mit dem Ansscheiden ans der Bescbfiftignng bei der Eisenbahnver-
waltnng erlischt die Mitgliedschaft von selbst. Unter welchen Voraus-
setzangen im Falle der Arbeitsunfabigkeit nod nach dem Ableben des
Mitgliedes die Leistnngen der Kassen eintreten, ist weiter nnten nnter
Ziffer 4 erdrtert. Ist das Ansscheiden die Folge des Uebertritts in das
Staatsbahn-Beamtenverh<niss oder der freiwilligen L 5 sung des Arbeits-
verh<nisses seitens des Arbeiters oder der Entlassung, so verliert der
Ansscheidende alle AnsprQche an die Kassen. Nnr far solche in die
Staatsbahn-Beamtenstellnngen ubertretende Arbeiter, welche mindestens zehn
Jahre Mitglied gewesen sind, bleibt der Ansprnch bestehen, bis sie eine
zehnjahrige Beamtendienstzeit znruckgelegt haben oder vor diesem
Zeitpnnkte eine Staatspension erhalten. Eine Uebertragbarkeit der An-
spruche der ans der Besch&ftigung bei den Staatsbahnen ansscheidenden
Mitglieder anf die in anderen Betrieben nnd Gewerben etwa bestehenden
Versorgnngsanstalten nnter Ueberfuhrung der geleisteten Beitrage ist vor-
*) Die Bestimmuug der Oreuze far die Alters- uod Hinterbliebenenversorgung der
Arbeiter ist schwierig. Bei den Staats beam ten erstreckt sie sich — abgesehcn von der
Unfallfursorge, welche alle Beatnte umfasst — nur auf die etatsmassig angestellten,
nicht auch auf die ausaeretatsmassig im Vorbereitungsdienste u. s. w. beschaftigten Beamten.
Damit stebt es im Einklange, wenn denjenigen Arbeitern, welche aich st&ndig einer
Berufsstellung gewidmet haben, die Fursorgepflicht erleichtert wird.
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Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lobnarbeiter der Preuas. Staats-Eisenbahnverwaltung. 645
laufig noch nicbt vorgesehen; doch ist dem Freizfigigkeitedrange der Ar-
beiter in der Weise Rechnnng getragen, dass den nnter dem Verluste des
Anspruchs austretenden Mitgliedern ein angemessener Theil der gezahlten
Beitrage erstattet nnd dadnrch die Thellnahme an anderen Versorgungs-
anstalten erleichtert wird. Unfreiwillig, nicht znr Strafe Ansscheidende
erbalten den vollen Betrag, die sonstigen Auscheidenden die U&lfte des
Betrages ibrer Beitrage zuruck, soweit diese nicht nacb einer uberschlag-
licben Schatzung den Pensionskassen far die aufgewendeten Unkosten
(Verwaltnngskosten) nnd die Aofgabe ibrer Anspruche anf die Weiter-
leistung der Beitrage gebuhren. Die Rfickgewahrsumme belauft sich danach
fur die nnfreiwillig, nicht znr Strafe Ansscheidenden im ersteo, zweiten,
dritten Mitgliedsjahre anf 70, 72, 74 flundertbeiten der eingezahlten
Beitrag88umme ohne Zinsen n. s. f., bis sich fur die nach funfzehn Mit-
gliedsjahren Ansscheidenden die voile Beitragssumme ohne Zinsen ergiebt.*)
4. Die Leistnngen der Pensionskassen. Die Arbeiterpensions-
kassen der Staats-Eisenbahnverwaltung sind nicht nur Pensionsanstalten
fur die Arbeiter selbst, sondern auch Versorgnngsanstalten fur ihre
Wittwen und Waisen, ebenso, wie die FamilienangehOrigen der Arbeiter
nach dem Normalstatut fur die Eisenbahn-Betriebs- nnd Werkstatten-
Krankenkassen in die Krankenffirsorge nnd nach den Dnfallversicherungs-
gesetzen in die Unfallfursorge einbegriffen sind. In denjenigen Fallen, in
welchen auf Grand der Unfallversichernngsgesetze oder anderer Gesetze
Ersatzleistungen zn beansprnchen sind, fallen die Leistungen der Pensions-
kassen in der Hflhe der Renten fort.
Die HOhe der Leistnngen einer Pensionskasse ricbtet sich ebensowohl
each dem anznnehmenden Bedurfnisse, als anch nach der Leistuogafahig-
keit der Kassenmitglieder und den danach bemessenen Beitragen der Mit-
glieder nod der Arbeitgeber.**) Die Leistnngen der Arbeiter-Pensionskassen
der Eisenbahnverwaltung sind bei massigen Beitragen recbt ansehn*
liche. Den Pensionskassen kommt zu Gate, dass die Unfallrenten der
*) Auch die Lebensversicherungsgesellscbaften pflegen, wenn der Versicherte das
Verhaltniss losen will, die Versicherung zuruckzukaufeo, d. b. den Versicherten fur die
Aufgabe seiner Anspruche abzufinden. Bei den Pensionskassen worde eine allzu reicbliche
Ruckgew&hr, namentlich in den Fill en des freiwilligen Ausscbeidens und der strafweisen
Kntlassung, sich schon desbalb widerratbeo, dam it die Eassen nicht als Hulfsquellen far
Arbeitseinstellungen missbraucbt werdeo. Staatsbeamten, welcbe bei ibrem Ausscheiden des
Anspruchs verlustig geben, wird bekanntlich, mogen sie zur allgemeinen Wittwenverpflegungs-
anstalt oder auf Grand des Ilinterbliebenenfursorgegesetzes vom 20. Mai 1882 die Beitrage
entricbtet haben, nicbts erstattet
*•) Soil das Beste nicbt der Feind des Guten sein, so muss eben das zun&chst Er-
reiebbare genugen. Manche Versorgungskassen baben sich nicbt als lebensfabig erwiesen,
weil man es nicbt verstaoden hat, in den Anforderungen an die Anstalten Maass zu balten.
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646 Wohlfahrtseinrichtungen far die Lobaarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung.
im Betriebe VerunglQckten und ibrer Hinterbliebenen, sowie die Kosten der
gesammten Bach- und Rechnungsfuhrung von der Eisenbahnverwaltung
getragen, nod uberdies die geleisteten VerwaltungszuschQsse fur alie unter
Beitragsruckgew&br ausscheidenden Mitglieder nicht zariickgefordert werden,
vielmehr den Kassen verbleiben. Die Leistungen sind folgende:
a) Eine Pension erhalten die nach zehnjahriger Mitgliedschaft
oder in Folge einer mit der Arbeit im ZuBammenhange stehenden
Krankheit oder Verletzung vor dem Ablanf von zehn Jabren er-
werbsunf&hig gewordene Kasseumitgliedern;*) sie betragt im Min-
desten funfzehn, nach elfjahriger Mitgliedschaft secbszehn, nacb
zwdlfjahriger Mitgliedschaft siebzehn Hundertheiten, nnd so weiter
mit der Beitragsdaner steigend bis nach funfunddreissigjahriger
Mitgliedschaft, mit welcher der Hdchstbetrag, vierzig Hnndertheiteo
des letzten rechnnngsmassigen Jahres-Lohneinkommens (Ziffer 5)
fur das Jahr, erreicht wird.
b) Ein Wittwengeld wird den Wittwen der pensionsberechtigten
Kassenmitglieder und der Pensionare gewahrt, falls die Ebe vor
der Pensionirung geschlossen ist; es betragt zwei FQnftel der
Mannespension. Im Falle der Wiederverheirathung erhalt die
Wittwe einen doppelten Jahresbetrag als Abfindung.
c) Ein W a is en geld erhalt bis zum vollendeten funfzehnten Lebens-
jabr jedes Kind eioes verstorbenen maonlichen, pensionsberechtig-
ten Mitgliedes in Hdhe eines Drittels und, wenn auch die Mutter
nicht mebr lebt, in Hbhe der Halfte des Wittwengeldes.
Die BezQge fur alle Hinterbliebenen zusammen (b und c) sollen
jedoch nicht mehr als die Mannespension (a) betragen**).
d) Ein Sterbegeld im Betrage von dreissig Mark wird beim Tode
der Pensionare, ihrer Ehefrauen, sowie der Wittwengeldempfange-
rinnen gezahlt als Erganzung der Leistungen der Betriebs- und
Werkstatten-Krankenkassen, welche beim Tode derArbeiter und
ihrer Angeh5rigen ein Sterbegeld gewahreo.
e) Unterstutzungen sollen bis zu dreissig Mark im J ah re an
hulfsbediirftige Pensionare und Hinterbliebene von Kassenmitgliedern
*) Eine zehajahrige Wartezeit gilt auch fur den Eintritt des Anspruchs auf Pension,
sowie Wittwen- and Waiseageld fur die Staatsbeamten und ihre Hinterbliebenen. Auch far die
Arbeiterpensiooskassen erscheiot eiue Wartezeit, wean die Fftlle des fruheren Eintritts der
Arbeitsunfahigkeit oder des Todes in Folge von Krankheiten oder Verletzungen, welche mit
der Bescbiftigung im Zosammenbaoge steben, ausgenommcn werden, gereobtfertigt und
uberdies im Hinblick auf die Erbaltung der Leistungsfuhigkeit der Kassen nothwendig.
••) Die Abstufung der Kassenbezuge an Peusion sowie Wittwen- und Waiseageld ent-
spricbt den Gruodgedanken, nach welchen die Pensionen der Staatsbeamten und die Beifige
der Wittwen und Waisen derselben abgestuft sind.
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WohlfahrtseinrichtuDgen far die Lohnarbeiter der Preass. Staatfl-Eisenbahnrerwaltung. (J47
gezahlt werden kOnnen, sobald und soweit die Vermo'genslage der
Eassen die Auswerfnng hierfur bestimmter Mittel gestattet.
Die oachstehende Tafel giebt einen Auszug aus der Abstafung der Pen-
sionen, Wittwen- und Waisengeldbetrftge fur die drei weiter unten unter
Ziffer 5 naher bezeichneten Lohnklasseo. Die Jahresbetr&ge sind spitz be*
rechnet; in Folge der Anfroodung ergeben sicb in Wirklicbkeit nocb nm
einGeringes hBhere Betrfige. Das Waisengeld gilt fur vater- nnd matter-
lose Kinder; fur Kinder, deren Matter lebt, ergeben sicb am ein Sechstel
verminderte Betrftge.
Jahresbetrag
Dauer der Beitrags-
der
Pension in
des Wittwengeldes
des Waisen-
der
in der
geldes in der
leistung:
Lobnklasse
Lohuklasse
Lobnklasse
!i
2
3
1
2
3
i
i
M
M
.//
M
M
M
Zehn Jabre ....
180
150
112,5
72
60
45
| 36
30
22,5
Zwanzig Jabre . . .
300
250
187,5
120
100
75
1 60
50
37,5
Dreissig Jabre . . .
420
350
262,5
168
140
105
j 84
70
52,5
Funfunndreissig and
mehr Jabre . . .
480
400
300
192
160
120
\ 96
80
60
5. Die Einnahmen der Pensionskassen, die lanfenden Mit-
gliederbeitrftge. Die Einnabmen der Pensionskassen bestehen in einem
vonjedem beitretenden Mitgliede zn entrichtenden Eintrittsgelde von 1,50^,
einem laofenden Mitgliederbeitrage, einem baaren Zuschasse der Eisenbabn-
verwaltnng in Hohe der Hftlfte der Mitgliederbeitrage, den Zinsen des
VermSgens, den Ersatzleistangen und in etwa vorkommenden sonstigen
Zuwendungen.
Die Frage, ob die Arbeiter an der Beitragsleistung uberhaupt zu
betheiligen seien, ist, wie oben bemerkt, bejaht worden. Die Art der
Beitragsleistung ist eine andere, als bei den Krankenkassen. Bei diesen
giebt es nur einen fur alle Mitglieder ohne Unterscbied des Lebensalters
gleichen Einbeitssatz, nach welchem der Beitrag von dem wirklichen Ver-
dienst zu entricbten ist, wbrend zu den Pensionskassen ein nach dem
Lebensalter der eintretenden Mitglieder abgestufter Satz von dem
rechnungsmassigen Lohneinkommen erboben wird. Ffir die Pensionskassen
ist das Lebensalter der Mitglieder zur Zeit des Beitritts nogleich wichtiger,
als fQr die Krankenkassen; jede Altersklasse stellt gleichsam eine beson-
dere Kasse dar, von deren Mitgliedern nach den Grunds&tzen der Wahr-
scheinlichkeitsrechnung beatimmte, von jeder auderen Altersklasse ab-
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648 Woblfabrtseinricbtungen far die Lobnarbeiter der Preuss. Siaats-Eisenbahnverwaltung.
weicbende Einnahmen and Ausgaben zu erwarten sind, so dass ein nach
dem Beitrittslebensalter abgestnfter Beitragstarif nicht alleio zur Sicherung
der Leistungsfahigkeit der Pensionsanstalten wesentlich beitrfigt, sondern
auch ao8 Rucksichten der Gerecbtigkeit, insbesondere gegen die in jfingerem
LebenBalter Beitretenden, empfehlenswerth erscheint*).
Zwischen den verheiratheten nnd nnverbeiratheten Mitgliedern wird
bei der Beitragsbemessung nicht unterschieden, wiewohl die Arbeiter-
pensionskassen, wie angefuhrt, auch fur die Wittwen nnd Waisen Fursorge
treffen**).
Die Kassenmitglieder sind in drei Lohnklassen mit einem beitrags-
pflichtigen nnd pensionsfahigen Jahres-Lohneinkommen von 1200 Jt,
1000 J(, nnd 750 JC eingetheilt, je nachdem ihr durchschnittlicher Wochen-
verdienst mehr als 21 18 bis 21 JC oder weniger als 18 JC betragt.
Bei der Werkstattenarbeiter-Pensionskasse ist angenommen worden, dass
die Lohnklassen sich mit den drei Arbeiterklassen, den Vorarbeitern, den
Haudwerkern und den gewdhnlichen Handarbeitern, decken***). Der im
Eisenbahn-Verordnnngsblatt 1885 S. 225 nnd 1886 S. 326 abgedrnckte Bei-
tragstarif giebt die Jahresbeitragsaumme an, welche sich fur jedes Eintritts-
lebensalter in jeder der drei Lohnklassen bereehnet. Der dreihundertste
Theil des Jahresbeitrags ist von jedem Mitgliede fur jeden Tag mit Aus-
nahme der Sonntage und der Tage der dnrch Krankheit nnd Verletzung
herbeigefiihrten Erwerbsunfahigkeit zu zahlen. Mitglieder, welche in eine
hdhere Lobnklasse Gbertreten, zahlen nach dem Tarif der hSheren Klasse,
jedoch in der Weise, dass fur das seitherige Einkommen das Eintrittsalter,
fur die LohnerhGhung das Uebertrittsalter maassgebend ist.
*) Auf denselben Grundlagen berubt auch das Rechnungswesen der Lebensversicherungs-
gesellscbaften, sowie aucb dasjenige einer Reihe der seither im Bereiche der Eisenbahu-
verwaltung in Wirksamkeit gewesenen Beamtenpensionskassen. Gegen den abgestuften
Beitrag ist die Einfacbheit der Berecbnung eines einheitlicben Satzes angefuhrt worden.
**) Bei einem Theile der vorhin erwahnten Beamtenpensionskassen sind die Zwecke
der Alters- und Hinterbliebenenversorgung insoweit von einander getrennt, als sogenannte
Pensionsbeitrage und daneben von den Verheiratheten besondere Wittwenkassenbeitrage, die
letzteien meistbin auch von den Pensionaren erboben werden, und in der Kegel fur den An-
spruch auf die Hinterbliebenenfursorge besondere Wartezeiten nach der Verheiratbung fest-
gesetzt sind. Andere Kassen kennen nur einen Mit^iederbeitrag fur beiderlei Zweeke;
sie erheben keinen Beitrag von den Pensionaren und baben den Ansprucb auf die Ointer-
bliebenenfursorge nur davon abbangig gemacht, dass der Ehemann zur Zeit des Todes
pensionsberecbtigt war. Diesem letzteren Verfahren, welches im Allgemeinen aucb bei den
fruheren Arbeiterpensionskassen der Staats-Eisenbahnverwaltung angewendet ist, ist bei der
Errichtung der neuen Arbeiterpensionskassen der Vorzug gegeben worden.
**•) Unter einer Gruppe von 42 072 Eisenbabn-Werkstattenarbeitern befanden sich 823
{1*4%) Vorarbeiter, 28 717 (68,96° o) Uandwerker und 12 532 (29,79%) gewohnliche Hand-
arbeiter.
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Woblfahrtseinrichtungen for die I-ohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 649
Die Tarifsatze ergeben fur die erste nnd zweite Lohnklasse eine
ungefahr gleich hohe, fur die unterste Lohnklasse eine am ein Geringes
Dtedrigere Einheitsziffer vom Hondert gerechnet, so dass den wirthschaft-
lich am wenigsten guostig gestellten Arbeitern der Eisenbabnbetrieba-
zQschas8 in etwas hoherem Maasse, als den besser gestellten Arbeitern zn
Gate kommt. YOllig gleicb kann der Prozentsatz in den drei Lohnklassen
nicht sein, weil — abgesehen von der Abrnndnng anf voile Pfennige —
das Sterbegeld sich nicht nach dem Lohneinkommea abstnft, sondern io
alien Lohnklassen gleich hoch ist. Dagegen geniessen die in hohere
Lohnklassen fibertretenden Mitglieder den Vortheil, dass die Wartezeit nur
fiir die ganze Mitgliedzeit, nicht anch fur das Verweilen in jeder Lohn-
klasse gilt. Werden diese nnerheblichen Unterschiede ausser Betracht
gelassen, so ergiebt sicb, dass der Beitrag fur die mit achtzehn Jahren
beigetretenen Mitglieder nicht voll 1%% des Lohneinkommens betr>,
fur die in hoherem Lebensalter beigetretenen allmahlich steigend den hOchsten
Satz von stark 37s °/o fur die mit siebenundvierzig Lebensjahren beige-
tretenen erreicht nnd von da ab fur jede weitere Altersklasse wieder
abnimmt. Wurden Personen in sehr hohem Lebensalter noch beitreten,
so wurden sie von Beitragen fast ganzlich befreit sein, weil bei ihnen die
Wahrscheinlicbkeit des Ablebens vor dem Ablauf der zehnjfthrigen Warte-
zeit sehr gross ist. Wird nach den weiter nnten (S. 655) angestellten
Ermittelungen das Durchschnittslebensalter der eintretenden Mitglieder auf
achtundzwanzig Jahre angenommen, so ergiebt sich ein Durchscbnitts-
beitrag fur die Mitglieder aller Lohnklassen von etwa 2,4% nnd ein
durchscbnittlicher Baarzuschnss der Eisenbahnverwaltung von etwa 1,2 %,
znsammen also eine Beisteuer von 3,6% des rechnungsmfissigen Lohn-
einkommens der Kassenmitglieder.*)
Fur die Anfstellnng des Beitragstarifs hat es, abgesehen von der
einen bekannten GrOsse: der UOhe der statutenmfissig festgesetzten BezQge,
an nnbedingt sicheren Grnndlagen noch gefehlt. Die bisher bei den Staats-
*) Bet der Werkstattenarbeiter-Penaionskasse der Reichs-Eisenbahnen (S. 641) wird
ein einbeitlicher Beitragssatz von 2% dea Lohneinkommens neben eiaem Eisenbabnbetriebs-
zuscbusse Ton 1% erhoben, die Pension nach der Snmme der eingezablten Beitrage bis
hocbstens 270 JC.t das WittwengeKi auf die Halfte der Pension und das Waisengeld nach
festen Satzen bemessen und Sterbegeld und Unterstutzung uberbaupt nicht gew&hrt. Das
Statut der Betriebsarbeiter-Pensionskasse der Reichs-Eisenbahnen befindet sich in alien
wosentlicben Punk ten mit dem preussischen Statut in Uebereinstimmung, jedoch mit der
Maa&sgabe, dass der Hocbstbetrag der Pension auf 800 M festgesetzt, Sterbegeld und
Unterstutzung nicht vorgeseben und dementsprecbend der abgestufte Beitragstarif verhaltniss-
massig niedriger bemessen ist, und zwar vornehmlich fur die erste und zweite Lohnklasse,
weil bei diesen KJassen die Voraussetzungen fur die Anwendung jener ziffennassigeu Grenze
am ebesten eintreten.
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050 Wohlfabrtseinrichtungen fur die Lobnarbeiter der Preuas. Staats-EitenbibnTerwaltung.
eisenbahnen errichtet gewesenen Arbeiterpeosionskassen waren fGr die
Anstellang von Beobachtungen noch zu neu.*) Es sind deshalb bei deo
Bereehnungen einige Zahlenreihen, welche ans den Ergebnissen von anderen
Arbeiterversorgnngskassen fiber die Arbeitsunfakigkeit vorliegen, in Ver-
hiodang mit den statistischen Zasammenstellangen des Vereins Deatscher
Eisenbahnverwaltangen fiber die Dienstnnf&higkeit nnd Sterblichkeit der
Eisenbabnbeamten za Grande gelegt, sowie ferner die in der Denkschrift
znr Begrfindang des Entwarfs des Unfallversichernngsgesetzes (Anlage zn
No. 19 der Reicbstagsdracksachen von 1882/3) mitgetheilten Zifiern in
Betracht gezogen. Die Denkschrift enthalt u. A. ansffibrlicbe Darstellungen
uber die Wahrscheinlicbkeit des Verheiratbetseios and des Vorhaodenseins
von Kindern, fiber den voranssicbtlicben Werth der Dnfall- and Hinter-
bliebenenrenten sowie der Sterbegeldansprfiche. Die Ermittelangen des
Wertbes der in Aassicbt genommenen Kassenleistongen kdnnen daber nor
als Naberongswertbe and die Beitragssfitze nocb nicbt als zweifellos
zutreffend angesehen werden. Mindestens alle ffinf Jahre sollen neue
Wabrscbeinlicbkeitsberecbnangen aafgestellt and erforderlichenfalls danach
die Maassnabmen znr Wiederherstellung des Gleicbgewichts zwischen den
Einnahmen aad den Aasgaben der Pensionskassen getroffen werden. Za
diesem Zwecke sind schon jetzt von den Kassenvertretungen die ein-
gebend8ten Aafzeichoongen fibar die Verhaltnisse der Mitglieder, sowie
der Pension&re and der Wittwen and Waisen za ffihren. Mflgen deshalb
solche Wahrscheinlichkeitsrechnungen ffir die Folge mit verbaltnissmassig
mehr Sicherheit, als dies bisher mBglich war, angestellt werden, so bleiben
sie doch Wahrscheinlichkeitsrechnongen, aafgebaut auf einer ganzen Reihe
von Voraussetznugen, deren Eiotreten and Zusammentreffen nach den
Erfabrangen der Vergangenheit mehr oder weniger zatreffend gescb&tzt
wird. Der Beitrittszwang and die Anlehnang der Arbeiterpeosionskassen
an eine grosse Staats-Betriebsverwaltang allein schon gew&hren den Theil-
nehmern eine sichere Burgschaft fur die Leistungsffihigkeit der Anstalten,
denen mithin die Arbeiter ihre Ersparnisse — als solche sind die Beitrage
anzasehen — obne Sorge anvertrauen kftnnen.
6. Von den sonstigen wichtigeren Statntvorschriften werden
noch folgende erwabnt:
*) Auf Grand allgemeiner Beobachtungen besteht die Ansicbt, dass seither die
Arbeitsunfabigkeitsverbaltnisse bei den Eisenbabnarbeitern nicbt wesentlicb anders als die
DienstunfFtbi^keitsverbaltnisse bei den Eisenbabnbeamten gewesen siud. Ob nnd inwteweit
kunftig diese Verhaltnisse durcb das Recht auf den Bexug des Rubelohnes beeinflusst
werden, wird erst beurtheilt werden konnen, wenn die Kassen aus der Entwicklungsxeit
berausgetreten sind. Die Sterbensmhaltnisse sollen (Dr. Zimmermann, Beitrage sur Dienst-
unfahigkeits- und Sterbensstatistik, II. Heft 1887, S. 62 f.) bei den Arbeitern ungunstiger
sein, als bei den Beamten.
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Woblfahrtseinricbtungen far die Lohnarbeiter der Preass. Staats-EisenbahnTerwaltung. 651
Die den Pensionsanspruch begrundende Arbeitsunf&higkeit muss
darch ein Zeugniss des Arztes and des Dienstvorgesetzten nacbgewiesen
werdeo. Die Mitglieder, welche das ffinfundsechszigste Lebensjahr erreicht
haben, sind, sofern sie funfundvierzig Jahre lang Mitglieder der Pensions-
kassen gewesen sind, ohne Weiteres pensionsberechtigt. Ueber das Vor-
handeosein der Voraussetzungen der Arbeitsunfahigkeit entscbeidet die
DienstbehOrde, fiber die Hohe der Anspruche an die Pensionskasse die
Kassenverwaltung, d. i. der Bezirksausschuss und auf Berafong gegen
dessen Festsetzung, der Vorstand.
Die wieder arbeitsfahig werdenden Pensionare erleiden eine
Kurzang der Pension, insoweit diese mit dem Entgelt der wieder auf-
geoommenen Beschaftignng mebr betr>, als das Lohneinkommen vor der
Pensionirnng. Wird solchen Personen eine geeigoete Beschaftignng bei
der Eisenbahn angeboten, so sind sie zu deren Annahme verpflichtet.
Ansserdem kommt der Pensionsansprnch nnr in Wegfall, wenn die Arbeits-
nnfahigkeit vorsatzlich, dnrch schnldhafte Betheilignng bei Schlagereien
oder Raufhandeln oder dnrch geschlechtliche Ansschweifnngen herbeigefubrt
ist; anch in diesen Fallen kdnnen indess Theilpensionen bewilligt werden.
Sonstige Ausschliessnngsgrunde, wie z. B. die Vernrtheilnng zn Gefangniss-,
Zncbtbausstrafen, den Verlust des deutscben Helmathsrechts u. s. f., kennen
die Satznngen nicht.
Weibliche Personen — nnverheirathete oder Wittwen — , welche
dauernd nnd in selbstandigen Stelinngen im Eisenbahndienste thatig
sind, konnen an den Pensionskassen Theil nehmen. Sie entrichten einen
Kassenbeitrag in der Hdhe von 60% des Beitrags mannlicher Kassen-
mitglieder desselben Eintrittsalters und derselben Lohnklasse nnd erwerbeo,
wis die maonlichen Mitglieder, einen Anspruch auf Pension fur ihre
Person, jedoch nicht auch auf Waisengeld fur die etwa hinterbleibendeu
Kinder.
Den zu den militftrischen Uebnngen oder zum Kriegsdienste
einberufenen Eassenmitgliedern bleiben ohne Beitragsleistung alle Anspruche
gewahrt; die Zeit der Uebnngen nnd des Kriegsdienstes ist pensionsfiihig.
Die gesammte Buch- und Rechnungsfuhrung obliegt deu kOnig-
lichen Kassen der Eisenbahnverwaltnng und den Rechnungsbearnten,
welche den Bezirksausschussen und dem Eassenvorstande seitens der
Eisenbahnverwaltnng unentgeltlich zugetbeilt sind. Die Pensionskassen
selbst tragen daher nur die geringfugigen Verwaltungskosten fur die Reisen
der Mitgliedervertreter, denen ubrigens freie Eisenbahnfahrt gewahrt
ist, und fur die Drncksachen, welche lediglich fur die Mitglieder der Kassen
bestiramt sind.
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652 Wohlfahrtseinrichtuogen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung.
Die Aenderungen der Satzungen sind von der Generalversamm-
lung mit zwei Drittel Stimmenmehrheit zu beschliessen; die gefassten
BeschlQsse bedurfen der Genehmigung seitens der zustandigen Zentral-
behOrden.
B. Die Ergebnisse der Pensionskassen im Rechnungs-
jahre 1886/87.
Die Beilage A bietet eine gedrfingte Uebereicht uber die Verbaltnisse
and die Ergebnisse der beiden Pensionskassen fur die Betriebsarbeiter nod
fur die Werkstattenarbeiter der Staats-Eisenbahnverwaltung in der Zeit
vom 1. April 1886 bis 31. Marz 1887 fur die einzelnen Eisenbahu-
Direktionsbezirke.
Im ganzen Staatsbahnbereich betrug die Zahl der Theilnehmer:
bei der Pensionskasse
ins-
der
Betriebs-
Werkst&tten-
gesammt
arbeiter
arbeiter
9 253
17 798
27 051
24 877
3 978
28 855
auf je 100 der Durcbschnittebetheiligung . . . J
123,3i
21,99
74.«
3033
2 200
5 233
auf je 100 der Durcbschmttsbetbeiliguog . . .
15,03
11,77
13,47
Es betrug mithin die Hitgliederzahl :
31097
19 576
50 673
e) im Jabresdurcbschnitt . j
20 175
18 687
38 862
34 130
21776
55 906
Die Pensionskassen umfassten hiernach nur einen massigen Theil des
gesammten Arbeiterpersonals der Eisenbahnverwaltung. Dies ruhrt daber.
dass, wie oben bemerkt, denjenigen Lohnarbeitern, welche zur Zeit der
Errichtnng der nenen Anstalten sicb bereits in Beschaftigung bei der
Eisenbahnverwaltung befanden, nicht wie den neu in die Beschaftigung
eintretenden Arbeitern die Verpflichtnng zum Beitritt auferlegt, sondern
vielmehr die Berechtigung eingeraumt ist, innerhalb einer gewissen Frist
den Pensionskassen beizutreten. Yon dieser Berechtigung bat etwa ein
Drittel des betheiligten Personals Gebrauch gemacht; uberdies ist neuer-
dings auf den Wunsch vieler Arbeiter eine weitere Frist fur den frei-
willigen Beitritt festgestellt worden, so dass fur das folgende Recbnungs-
jabr auf eine weitere erhebliche Zunahme der Mitgliederzahl zu rechnen ist.
Die auffallig hohe Zahl der in die Pensionskasse der Betriebsarbeiter
neu eingetretenen Mitglieder ist darauf znrfickzufuhren , dass diese
Kiisse erst zum Beginne des Rechnungsjahres neu errichtet ist und
daher als Bestand nur die Mitglieder friiherer Eassen aufgefuhrt sind.
Da der Beitritt des grOssten Theils der neu eingetretenen Mitglieder ver-
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Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 653
muthlich schon zum Beginne des Rechnungejahres erfolgt ist, so erscheint
die ermittelte Durchschnittebetheiligung zur Berechnung zatreffender Durch-
schnittsergebnisse kaum geeignet. Aus den Ziffern fiber die ausge-
schiedenen Mitglieder and aus den Aafzeichaangen fiber den Eintritt nnd
das Ausscheiden von Mitgliedern bei der Pensionskasse ffir die Werk-
stattenarbeiter ergiebt sich indess, dass der Wecbsel der Mitglieder bei den
PeDsionskassen hinter demjenigen bei den Erankenkassen (vgl. Abscbnilt C.)
erbeblich znruckbleibt. Ea erscheint danach die An nab me gerechtfertigt,
dass die Zahl der die Besch&ftigung bei der Eisenbahnverwaltung wecb-
selnden Personen sich vermindert, je mehr die Zahl der Mitglieder der
Pensionskassen znnimmt. Von den ana dem Kassenverbande ausgeschie-
denen (3 033 -f 2 200 =) 5 233 Personen sind 302 (10°/0) + 194
(8j8°/o) = 496 (9,5%) mitTode abgegangen, 167 (5,5%) + 46 (2,!%) = 213
(4,i%) pensionirt worden nnd 962 (31,7%) + 304 (17%) = 1 266 (24,2%)
in die Stellnngen von Staats-Eisenbahnbeamten ubergetreten. •)
Die Zahl der Pens ion are belief sich beim Beginne des Jahres:
bei der Pensionskasse
fur die
zu-
Betrieb*-
Werkstitten-
sammen
arbeiter
arbeiter
252
157
409
Im Laufe des Jabres traten in den Pensionsgenuss
178
47
225
50
19
69
Personen aus dem Pensionsgenuss ausscbieden, so dass .
380
185
565
316
171
487
Pensionare vorbanden waren.
Die Zahl der im Beznge von Wittwen- nnd Waisengeld befindlichen
Wittwen nnd Waisen stieg bei den Wittwen von 351 + 288 = 639
auf 664 + 333 = 997 nnd bei den Waisen von 335 + 251 = 586
auf 706 + 293 == 999; im Jahresdurcbschnitt betrng demnach die Zahl
der berechtigten Wittwen 508 + 310 = 818 and diejenige der betheiligten
Kinder 520 + 272 = 792. Diese Ziffern sind im Verh<nisse zu dem
Umfang der Pensionskassen noch gering, weil erst eine noch nicht grosse
Anzahl von Mitgliedern die zehnjahrige Wartezeit erfullt hat nnd daher
die Leistnngen der Kassen vorerst nnr bei den aus frfiheren Kassen fiber-
nommenen Mitgliedern nnd deren Hinterbliebenen nnd ferner in denjenigen
•) Der weitaus grosste Theil der zahlreichen etatsmassigen Stellen fur die Unter-
beamten der Staats-Eisenbahnverwaltung wird, da zivilversorgungsberechtigte Militarpersonen
sicb nur in ausserst geringer Zabl far diese Stellen zu melden pflegen, durcb Personen
besetzt, welcbe aus dem Arbeiterstande bervorgeben. Ilierdurch erfabren, da die Beamteu
Ansprucb auf Staatspension erwerben, die Arbeiterpensionskassen eine wesentliche Entlastung.
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$54 Woblfabrteeinricbtungen fur die Lohnarbeiter der Preuas. Staats-Eisenbahnverwaltung.
Fallen eintreten, in denen die vor dem Ablauf der Wartezeit eingetretene
Arbeitsunffihigkeit oder der Tod die Folge einer aus der Arbeit herruhrenden
Krankbeit oder Verletzung ist. In den Ziffern sind jedoch diejenigen Ver-
unglUckten and deren Hinterbliebene nicht enthalten, welche eine Pension
oder ein Wittwen- nnd Waisengeld aus den Pensionskassen nicht gezablt
erhalten, weil ibnen ein Anspruch anf die gesetzliche Cnfallrente zusteht.
Ueber das fur die Pensionsanstalten besonders wichtige Lebensalter
der Mitglieder nnd der Pensionare geben die Beilagen B. nnd G.
nahere Ansknnft. Nach diesen Uebersichten, welche ubrigens nicht fur
das Rechnnngsjahr (vom 1. April 1886 bis 31. Marz 1887), sondern fOr
das Kalenderjahr 1886 anfgestellt sind nnd daher in ihren Endergebnissen
nicht genan zn den in der Beilage A
betrng bei der Pensionskasse fur die
mitgetheilten Gesammtzahlen fuhren,
Betriebs-
arbeiter:
Jahre
14
Werk-
stitten-
arbeiter:
Jahre
17
66
29,7
70
33,32 Jahre
a) das Lebensalter der jfingsten im Jahre 1886 ein-
getretenen Mitglieder 16
b) desgl. der ftltesten eingetretenen Mitglieder ... 73
c) das dnrchschnittliche Lebensalter aller im Lanfe
des Jabres eingetretenen Mitglieder 32
d) das dnrchschnittliche Lebensalter aller am Jabres-
scblnsse vorhandenen Mitglieder
e) desgl. der im Lanfe des Jahres verstorbenen
Kassenmitglider j 31.5
f) desgl. der im Lanfe des Jahres in den Pensions-
genuss getretenen Personen 53.62
g) desgl. der im Lanfe des Jahres verstorbenen
Pensionare I 59.40 „
Das fur die H5he der lanfenden Mitgliederbeitrfige maassgebende
Lebensalter der Mitglieder zur Zeit ihres Beitritts zn den
Pensionskassen wurde sich hiernach bei der Betriebsarbeiter- Pensions-
kasse auf durchscbnittlich 32,44 Jahre, bei der Werkst&ttenarbeiter- Pensions-
kasse auf durcbschnittlich 29,70 Jahre stellen. Es durften beide Ziffern,
die erstere erheblich, fiber dasjenige Dnrchschnittsalter hinansgehen, welches
sich ergeben wird, wenn die Fristen fur die Beitrittserklarnngen der
bereits vor der Errichtung der Pensionskassen vorhauden gewesenen Ar-
beiter abgelaufen sind nnd nnr noch die neu in die Beschaftignng bei
den Eisenbahnen eintretenden Arbeiter in die Pensionkassen neu aufge-
nommen werden. Nach uberschlaglicher Schfitzung wird alsdann das
durchschnittliche Lebensalter der eintretenden Mitglieder sich anf h&chstens
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Wohlfahrtseinrichtungen far die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-EisenbahnYerwaltung. 655
28 Jahre stellen. Bei der Betriebsarbeiter-Pensionskasse war diese Alters-
klasse und bei der Werkstftttenarbeiter-Pensionskasse sogar die Alters-
klasse von 26 Jahren am Stfirksten von alien Altersklassen bei dem
Eintritt betheiligt.*)
Die ermittelten Ziffern fur das dnrchscbnittliche Lebensalter
der Kassenmitglieder uberhanpt erscheinen nm deswillen niedrig, weil
in dem Lebensalter bis zn vierzig Jabren das Ausscheiden ans dem
Kassenverbande, namentlich in Folge des Wecbsels der Bescbfiftigung, so-
wie ansserdem anch die Sterblicbkeit sehr boch zn sein pflegt. Uebrigens
wird das durchschnittliche Lebensalter sich steigem, je mehr, wie zn er-
warten steht, der freiwillige Austritt abnimmt. Vergleicht man das Lebens-
alter der Mitglieder der Arbeiterpensionskassen der Staats-Eisenbahnver-
waltung am Schlusse des Jahres 1886 mit demjenigen der standigen
Mitglieder satnmtlicher Knappschaftsvereine im preussischen Staate am
Schlnsse des Jahres 1885**), so ergiebt sich die nachstehende Uebersicht:
1000 M 750 .//
*) Unter Zugrundelegung des 28. Lebensjabres als durcbschnittliches Eintrittsalter
der Mitglieder der Eisenbahnarbeiter- Pensionskassen stcllt sicb die durchschnittliche
Bei tragsleistung dieser Mitglieder zum Zwecke der Versicherung:
a) von Pension, Wittwen- und Waisengeld, sowie eines Sterbegeldes far die Todes-
falle nach dem Aufboren der Mitgliedschaft bei den Krankeokassen, und
b) einer ordnungsmassigen Krankenpflege fur sich selbst und far ihre Familien-
angeborigen sowie eines Sterbegeldes nach Maassgabe des Krankenversicherungs-
gesetzes, und zwar bei
einem Jahreseinkommen yon ! 1200 . //
etwa wie folgt:
Beitrag zu den Pensionskassen nach dem
abgestuften Beitragstarif fur die Tage
der Erwerbsf&bigkeit auf rund . . . M
Beitrag zu den Krankeukassen mit 2 vom
Bundert des Arbeitsverdienstes far die
Tage der Erwerbsfahigkeit auf rund . .//
Zusammen auf rund . . M
fur das Jahr, oder — bei 300 Arbeits-
tagen — auf rund Pf.
far jeden Arbeitstag.
Dazu tritt die Beitragsleistung der Eisenbahnverwaltung, welcher ausserdem
die unentgeltliche Bncb- und Rechnungsffihrung obliegt, in Bobe der Balfte der
gesammten Mitgliederbeitrage.
Zu den Kosten der Unfallversicberung wird bekanntlicb seitens der Arbeiter
uberhaupt nicht beigesteuert.
**) Vergl. Zeitschrift far das Berg-. Butten- und Salinenwesen im preussischen Staate,
1888 Band XXXIV.
For dieErlangnng der st&ndigen Mitgliedschaft bei den Knappschaftsvereinen besteheu
im Oroasen und Ganzen dieselben Voraussetzungen, welche bisber auch fur die Erlangung
der Mitgliedschaft bei den Pensionskassen der Eisenbahnarbeiter rnaassgebend gewesen sind*
ArehlT fur Eisenbahnwe*«n. 1887. ±±
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f>56 Wohlfabrtseinrichtunpen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-EisenbahnTenraltun?.
Lehensaiter dor Mitslk'dor
Ktiajipscbaftswreinc
Zahl <ler Humlcrl-
Mit^lictirT iicii
Eis? nt>ahiiarbeiter-
Peusionskasseu
Zahl tier Handert-
□ titer ll> Jahron ....
0.._»:
35
0«7
von K; bis 25 Jahivn .
33 432
is.,.
7 (U6
10.14
„ -Ji; .. 35 „ . .
fi7 703
37.,,
25 740
51,iti
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50 34 7
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tung zfihlten je 14 Lebensjahre, wahrend von den beiden altesten Mit-
^liedern das eine 78, das andere sogar 85 Lebensjahre zuruckgelegt hatte.
Das durchscbnittliche Pensionsalter d. i. dasjenige Lebensalter,
in welcheui die im Laufe des Jahres nnter Gewfihrnng einer Pension in
den Ruhestand getreteuen Mitglieder zar Zeit ihrer Pensionirung standen,
ist auf 53,62 Jabre und das durchscbnittliche Sterbensalter der Pen-
sion a re anf 59,40 Jabre, mithin am etwa 58/4 Jabre hoher als das
Pensionirungsalter ermittelt worden, wahrend bei den Knappschaftsvereinen
sich in den letzten drei Jabren das durchschnittliche Lebensalter beim
Eintrittc der ganzlichen Arbeitsunfahigkeit (Ganzinvaliditat) auf 48,5, 48.*
und 48,6 Jahre fiestellt hat und, da im Durchschnitt der letzten zebu
Jabre alljahrlich 7.ni vom Hundert der jeweilig vorhanden gewesenen Zabl
der Pension&re durch Tod ausgescbieden sind, eine dnrchscbnittlicbe Lebens-
dauer im Ganzinvalidenstande von 14,27 Jabren ermittelt ist.
Die Jahreseinnahmen der Pensionskassen werden durch die naeh-
stebende Znsammenstellung veransehaulii'ht:
Pensionskasse
der
Pensi
onskasse der
Bezeicbnuug
Betriebsarbeil
er
Werkstattenarbeiter
Insg
esam
der
Einuahraen
Betrag
der
Einnabrae
* —
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Betrag
der
Ein-
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sill
Betrag
der
Einnahme
2 9m
■s-sl
til!
fill
M
•«
%
M
Zinsen der Ver-
mogenbestande . .
61 190
3,(13
5,*,
96 542
5,17
11,9*
157 732
Eintrittsgelder ....
36 537
1,«
3,[4
5 515
o.»
42 052
1.*
t:.
Laufende Mitglieder-
beitrage
G98 265
34x.
60.04
470 743
25.19
58,07
I 1G9 008
30 09
:>:'.!.
Laufende Zuschussed.
Eisenbabnverwaltg.
349 133
17^o
30,03
235 373
12.60
29, 04
584 506
15,04
.-.
Ersatzleistungen . . .
323
0,05
0,03
323
Om
I'>
Wieder eingez. Beitr.
197
0*1
. O.oi
501
0.03
<W
698
.1
Andere Einnahmen .
17 193
O.K.
1,49
1 717
D.ir.i
0,32
IS !>10
0.4*1
I), 'v
Gesammt-Einnabme
1 162 838
57,*
100 |810 391 43.37
100
1 973 229
50,:,
1-M
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Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 657
Dnter den sonstigeu Einnahmen sind bei der PensionskasBe der Be-
triebsarbeiter 17088 <M Beitrage von den fruheren Mitgliedern der vor-
maligen brannschweigischen Eisenbahnarbeiter-Pensionsanstalten enthalten,
zu welchen ein Zuschuss aus den Betriebseinnahmen der Eisenbahnver-
waltung nicht geleistet wurde, and bei der Pensionskasse der Werk-
stattenarbeiter 1476 JC Eisenbahnbetriebszuschusse zu nacbgezablten Mit-
gliederbeitragen mitaufgefubrt. Die fur jedes Mitglied ermittelten Durch-
sehnittsbetrage k5nnen namentlich bei der Pensionskasse der Betriebs-
arbeiter nicbt als maassgebend angeseben werden, weil aus den bereits
angefuhrten Grfinden die im Jahresdurchschnitt betheiligt gewesene Mit-
gliederzahl fur das erste Rechnungsjahr noch nicht zntreffend hat ermittelt
werden konnen. Dagegen kann den Durchschnittsergebnissen bei der Pen-
sionskasse der WerkstSttenarbeiter mit der Einschrankung mebr Werth
beigelegt werden, dass ancb bei dieser Kasse das durchschnittliehe Lebens-
alter der eintretenden Mitglieder und daber aueh die durchschnittliche
Beitragsleistung der Mitglieder voraussichtlich sich fur die Folge um ein
Geringes niedriger, als im Jahre 1886, stellen wird.
Die Jahresausgaben der Pensionskassen waren naturgemass im
Verhaltniss zn den Einnahraen uoeh geriog, da bei derartigen Versorgungs-
anstalten der voile Umfang der Belastung erst geraume Zeit nach der
Errichtnng der Anstalten in die Erscheinung tritt. Die folgende Tafel zeigt
die einzelnen Ausgaheposten:
Bezeichnung
der
Ausgaben
Pensionskasse der
Betriebsarbeiter
a a B
Bet rag -S-§ t_
Ausgabe ~x 2 « =;2 So
2l
Pensionskasse der
Werkstattenarbeiter
Betrag
der
Ausgabe
M
ssSS
0
I nsgesam m t
Betrag g
der
Ausgabe
M
2 a e a
"<5
go S-5
Ms 5 =
_%_
Pension
Wittwengeld (einschl.
512 M. und 435 M.
einmalige Ab6n-
dungen)
Waisengeld
Sterbegeld
Zuruckgezahlte Bei-
trage:
an die in Beamten-
stellungen uberge-
tretenen Mitglieder
an die sonstigen Aus-
gescbiedenen . . .
Verwaltungskosten . .
Zusainmen . .
89 677
56 076
21 751
1 154
5 056
12 246
1 1 759
45,36
28,36
11,00
0,59
8,76
5,94
7,7,
4,85
1,87
0,,0
45 090
31 169
10 702
1 255
35,«
24,49
8,41
0,99
1,«
1,01
17 273J
21 569)
194
30,53
5,56
3,85
1,32
0,is
4,79
0,1 S 0,02
197 719 100 ■ 17,oo
127 252 | 100
15,70
134 767
87 245
32 453
2 409
41,47
26.84
9,95,
0,74
6^3
4,41
1,66
0,12
22 329
33 815
11 953
17,M
3,63
2.84
324 971
100
44 "
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658 Woblfabrtseinricbtungen fur die Lohnarbeiter der Preuas. Staats- Eisenbahnverwaltung.
Die Pension arbeitsunf&higer nnd altersschwacher Eassenmitglieder
stellte sich fBr jeden Pensionar auf durchschnittlich 276,7 JC, das Witt-
wen geld fur jede berechtigte Wittwe auf durchscbnittlich 106,7 JC und
das Waisengeld fur jedes betheiligte KiDd anf durchscbnittlich 41,o JC.
Ueberhanpt warden an die Pensionare und die Hinterbliebenen von Eassen-
tnitgliedern aus den Mitteln der Pensionskassen rund 257 000 ^ gezablt.
Hiervon entfielen 135000 Ji auf die Pensionare und 122000 JC auf die
Hinterbliebenen, so dass die' Aufwendungen fflr diese letzteren sich auf
etwa elf Zwdlftel der Zahlungen fflr die Pensionare beliefen.*)
Der Betrag der Beitragsruckgewahr ergab im Durchschnitt fur
jedes inFolge des Uebertritts in eine Staatsbeamtenstellung ausgeschiedene
Mitglied etwa 18 Jt und fur jedes anderweit ausgeschiedene Mitglied etwa
10V2 JC.
Die verhaltnissmassig erheblichen Verwaltungskosten bei der Pen-
sionskasse fur die Betriebsarbeiter ruhren daher, dass die Ausgaben fur
die Herstellnog der auf mebrere Jahre fur die neu eintretenden Eassen-
mitglieder bestiramten Statuthefte zum volleu Betrage in die Rechnung des
ersten Jahres eingestellt sind. Im Uebrigen sind die Eosten der Eassen-
und Rechnuagsfuhrung nicbt aus den Mitteln der Pensionskassen, sondern
von der Eisenbahnverwaltung bestritten worden.
Die Gesara mtausgabe betrug nach der vorstehenden Tufel 16,47 pCt.
der Jahreseinnahme. Von derselben kamen durchschnittlich auf jedes Mit-
glied 9,«o JC bei der Peusionskasse der Betriebsarbeiter, 6,90 JC bei der
Pensionskasse der Werkstattenarbeiter und 8,40 JC fur den Umfang beider
Der Ueberschuss der Einnahmen fiber die Ansgaben bezifFerte sich:
uberhaupt auf Jt
durchscbnittlich fur jedes Eassen-
mitglied auf 0fC
bei der Pensionsbasse der
Betriebs
Werkstatten-
insgesammt
arbeiter
arbeiter
965 119
683 139
1 648 258
47.8
36,6
42,4
*) Ausserdem wurden iu solchen Fallen, in denen den arbeitsunfahig gewordenen
Arbeitern und den Hinterbliebenen von Arbeitern ein Anspracb auf die Leistungen der
Pensionskassen nocb nicbt zustand, aus den Mitteln der Eisenbahnverwaltung etwa 200 000
und aus verscbiedenen, zu diesem Zwecke aus den Vermogensbest&nden alterer Ver-
sorgungsanstalten ausgescbiedenen und besonders verwalteten Halfsfonds etwa 146 000 M
Unterstutzungen gewahrt, wahrend ein weiterer Betrag von etwa 65000 Ut aus den Mitteln
der Eisenbahnverwaltung zur Unterstutzung solcber noch in der Beschaftigung befindlicber
Arbeiter verwendet wurde, welche in Folge von Krankbeitsfallcn und dergl. in eine bulfa-
bedurftige Lage geriethen.
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Woblfabrtseinrichtungen far die Lobnarbeiter der Preass. Staats-Eisenbahnverwaltung. 659
Unter Einrechnung der am 1. April 1886 vorhanden gewesenen Ver-
mOgenabestande betrug hiernaeh am 31. Marz 1887, die Werthpapiere
der Peasionskasae der
Betriebs-
Werkstitten-
zusammen
arbeiter
arbeiter
2 341 62$
3 189 036
5 530 664
116,1
170,7
142,7*)
uberhaupt ,/ft
darchschnittlich ffir jedes Eassen-
mitglied JC
C. Die Ergebnisse der Betriebs- and Werkstatten-Eranken-
kassen im Jahre 1886.**)
Die auf Grand des Erankenversicherungsgesetzes und nach Maassgabe
von Muster8tatuten, welche von der Zentralbehorde aufgestellt sind, im
Bereiche der Staats-Eisenbahnverwaltung errichteten Betriebs- nnd Werk-
statten-Erankenkassen haben sich auch im Jahre 1886 gnt bewahrt. Eine
grosse Anzabl von Eassen war in der Lage, ohne eine Erhohnng der
Satze der Mitgliederbeitrage nnd VerwaltungszuschfisBe ihre Leistnngen,
welche iibrigens bei alien Krankenkassen ohne Ausnahme fiber die gesetz-
lichen Mindestleistungen erhebiich hinansgiogen, zn erweitern. Nnr bei einer
Krankenkasse, deren satzungsmassigen Leistnngen von vornherein verhaltniss-
massig sehr hoch bemessen worden sind, reichten die Mittel znr Decknng der
Jahrausgaben nicht ans, indem ein geringer Vorschass verblieb. Die Mit-
wirkung der Vertreter der Eassenangehorigen bei der Eassenverwaltnng
und namentlich bei der Ausffihrung der znr Verhutung von Benachtheili-
gongen der Eassen getroffenen Anordnnngen war auch in diesem Jahre
vielfach eine rege und erspriessliche.
Die Beilage D bietet eine vergleichende Uebersicht fiber den Umfang
und die Ergebnisse je der sammtliehen Betriebs- und Werkstatten-Eranken-
kassen der einzelnen Eisenbahn-Direktionsbezirke. Dieselbe ist wie im
Vorjahre anf Grund von Nachweisungen aufgestellt, welche sich im Allge-
*) Die Betriebs- uud Werkstatten-Krankenkassen der Staats-EisenbahnTerwaltung ver-
fugten am Scblussc des Jabres 1886 bei 155 272 Mitgliedern uber ein Vermflgen von
2 507 962 so dass — abgesehen von den Bau-Krankeukassen, welche uaturgemass nur
geriugfugige Bestande aufweisen — das Gesamintvuruoogen der Pensions- und Kranken-
kassen der Staats-EisenbahnTerwaltung schon jetzt nach Terbaltnissmassig kurzer Zeit des
Bestehens der Anstalten bei 50 673 Mitgliederu der Pensionskasseu und 155 272 Mitgliedern
der Krankenkassen 8 038 626 M betrug.
Das Vermogen der samuitlichen Knappschaftsvereine in Preussen, welche sowohl die
Invaliden- und llinterbliebenen-, als auch die Krankenfursorge bezwecken, belief sich am
Schluase des Jabres 1885 bei einer Betbeiligung Ton 180 902 standigen und 153 651 un-
standigen Mitgliedern, zusammen also bei 334 553 Genossen auf 25 913 980 M.
•*) Vgl. die Ergebnisse im Jahre 1885, ArcbiT 1887. S. 17 ff.
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660 Wohlfahrteeinrichtungen far die Lohnarbeiter der Preusa. Staats-Eisenbahnverwaltung.
meinen an die auf Anordnung des Bundesraths dem Statistiscben Amte
seitens der Eassenverwaltungen vorzulegeoden Nachweisungen anscbliessen.
Sie beziehen sich auf da9 Kalenderjahr 1886. GrOsBere Bezirksverande-
rungen, dnrch welche die Durcbschnittsergebnisse fur die einzelnen Eisen-
babnverwaltungsbezirke beeinflusst waren, haben nicht stattgefunden.
Fur den gesammten Staatsbahnbereich belief sich der Dmfang der
Betheiligung bei den
77 Betriebs-Krankenkasssen auf 158 674 Personea,
57 Werkst&tten-Erankenkassen auf .... 41 027 „
zusammen also auf 199 701 Personen.
Werden hierzu noch diejenigen 48 193 „
gerecbnet, welche nach dem Abschnitte D den
bei den Eisenbahn-Neubauten in Wirksam-
keit gewesenen 39 Bau-Erankenkassen ange-
hort haben, so ergiebt sich bei uberhaupt
173 Erankenkassen eine Gesammtbetbeiligung von 247 894 Personen.
Die Zahl der den Betriebs- nod Werkstatten - Erankenkassen ange-
hSrigen weiblichen Eassenmitglieder betrug 1256, diejeoige der frei-
willig betheiligten Personen 1988.
Den Eintritt und Austritt von Eassenmitgliedern in die and aas
den Kassen und zugleich den Wechsel der Lohnarbeiter in der Bescbafti-
f?ung bei den Eisenbahnen sowie die Sterblichkeit veranschaulichen die nach-
stehenden Ziflfern. Im Laufe des Jahres sind:
eingetreten :
au9getreten :
in Hun-
derthei-
ten der
Durch-
schnitts-
betheili-
gung.
%
in Hun-
derthei-
ten der
Durch-
schnitts-
betheili-
gung.
dann gestorbeo:
bei den Betriebs -Eran-
uber-
haupt
Mitgl.
uber-
baupt
Mitgl.
uber-
haupt
Mitgl.
in Hundert-
heiten der
Durcb-
scbnitts-
betheiligun;.
kenkassen ....
1 37 568
31,21 ,
39 031
32,42
1 630
1-S5
bei den Werkstatten-
Erankenkassen . .
5 247
14 70 '
5 398
15.i,
470
1,32
zusammen
142 815
27,43
! 44 429
I 28,47
2 100
1-35
Danaeh haben die Betriebsarbeiter ungleich baufiger als die Werk-
stattenarbeiter in der Beschaftigung gewecbselt. Neben dem Umstande,
dass die Schwankungen des Verkehrs und die Witterungsverhaltnisse aof
den jeweiligen Bedarf an Hulfskraften im Betriebsdienste von besonders
grossem Einflusse sind, mag hierfur auch in Betracht kommen, dass bereits
ein verbaltnissmassig grosser Theil der Werkstattenarbeiter (etwa drei
Ffioftel) der Werkst&ttenarbeiter-Pensiooskasse angehort, wahrend der bei
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WohJfabrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabmerwaltung. 661
der Betriebsarbeiter-Pensionskasse betheiligte Bruchtheil des Lohnpersonals
vorerst nur etwa ein Viertel betrug.
Da beim Beginne des Jahres 156 886 Mitglieder bei den Kassen be-
theiligt waren, so belief sich die Mitgliederzahl im Jahresdurch-
schnitt auf 156 083 (120 376 bei den Betriebs-Krankenkassen nnd 35707
bei den Werkstatten-Krankenkassen). Wird von der Gesammtdurchschnitts-
zahl die Zabl der nicht versicherungspBichtigen Kassenmitglieder (1988)
abgezogen, so verbleiben im Jahresdurchschnitt 154 100 versicherungs-
pflichtige Kassenmitglieder. Diese Ziffer deckt sich nach anderweiten
rechneriscben Aufzeichnungen mit der Gesammtzahl der bei den Betriebs-
und Werkstattenverwaltuogen der Staatsbahnen im Jahresdurchschnitt be-
sehaftigt gewesenen, der Krankenversicherungspflicht unterliegenden Per-
sonen, worans folgt, dass seitens der Eisenbahnarbeiter von der Berecbti-
gung, auf Grund der Angehorigkeit zn freien Hiilfskassen die Freilassung
von der Theilnahme an den Eisenbahn-Krankenkassen zn beantragen, im
Allgemeinen kein Gebrancli gemacht wird.
Auf jede Betriebs-Krankenkasse entfielen dnrchschnittlich 1563, auf
jede Werkstatten-Krankenkasse dnrchschnittlich 625 Kassenmitglieder. Es
zaUlten mehr als 3000 KassenangehOrige die Betriebs-Krankenkassen fur
die Eisenbahn-Betriebsamtsbezirke Breslau-Sommerfeld, Hannover- Rheine,
Wittenberge- Leipzig nnd Essen (rechtsrheinisch), sowie die Werkstatten-
Krankenkasse zn Breslau (Eisenbahn-Direktionsbezirk Breslau), bingegen
weniger als 300 Kassenangeh5rige die Werkstatten-Krankenkassen fur die
Hauptwerkstatten in Eberswalde, Greifswald, Breslau (Freiburg), Berlin
(Lehrte), Betzdorf, Deutz und Siegen. Dass der verhaltnissmassig ge-
ringere Umfang einzelner Kassen einen ungunstigen EinOuss auf die Er-
geboisse ansgeubt hatte, ist im Allgemeinen nicht wabrznnebmen ; vielmehr
stellen sicb bei einer Anzahl solcber Kassen bei recht ansehnlichen Lei-
stungen die Vermogensverhaltnisse gunstig.
Die Sterblichkeitsverhaltnisse unter den Mitgliedern der Be-
triebs- und Werkstatten-Krankenkassen haben eine wesentliche Aenderang
gegenuber dem Vorjahre nicht erfahren; fur sammtliche Kassen kamen
aafje 100 Mitglieder 1,35 Sterbefalle gegen 1,36 imJahrel885. Die hdchsten
Sterblichkeitsziflem ergaben sich wiederum fur den Eisenbahn-Direktions-
bezirk Bromberg, die geringsten fur den Eisenbahn-Direktionsbezirk Erfurt.
Als Erkrankungsfalle und Krankheitstage sind geraass dem
Beschlusse des Bundesraths*) nur diejenigen Falle und Tage gezahlt, fur
welche die Krankenkassen Aufwendungen an Krankengeld, Verflegungs-
kosten oder Ersatzleistungen anderweit gewahrter Krankenuoterstutzung
gemacht haben, wahrend im Vorjahre fast allgemein alle Krankheitstage,
•) Centra) blatt f. d. deutscbe Keich 1887. S. 5.
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I
662 Woblfabrtseinrichtungen fur die Lobnarbeiter der Preoss. Staats-EisenbahnTerwaltung.
welche innerhalb der satzungsmassigen Dauer der Bewilligmig von Kassen-
leistungen (freier arztlicher Behandluug tj. s. f.) lagen, also namentlich auch
die drei ersten Krankheitstage gezahlt wareo. Fur den ganzen Staats-
bahnbereich betrng die Zabl der
KrkraukunpsfiUh
T
Krankheitstage
L.
~T
ID
- —
(lavoniiiFol-
!<e von Ht-
trifbfuritallou
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Bet ricbsu nf alien
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•j::-t 171
Ili.M
47,..,S
17.r,
j.i;. | 'J 7 »?;ts
Die Krankheitsgef ab r und die Krankheitsdauer war biernach
bei den Werkstiittenarbeitern erbeblicb grosser, als bei den Betriebaarbeitern.
Uebrigens haben bei jener Arbeitergruppe die auf je 100 Mitglieder und
jeden Erkrankungsfall entfallenen Durchschnittsziffern sieh gegenuber dem
ersten Rechnungsjahre erfreulieherweise merklich verringert, so dass auch
bei den Werkstfitten-Krankenkassen diejenigen Durchschnittsziffern (0,5 Er-
krankungsfalle fur ein Mitglied und 6,6 Krankheitstage fur einen Erkrankungs-
fall) nicht uberscbritten wurden, welche sieh bei alien Betriebs-Kranken-
kassen im deutschen Reiche im Jahre 1885 ergeben haben.*) I'm preuss.
Staatsbahnbereiche stellten sieh nach der Beilage D die Durchschnittszifferu
am hochsten bei den Werkstatteu-Krankeukassen des Eisenbahu-Direktions-
bezirks Erfurt, namlieh auf 5,42 Erkrankungsfalle fur je 100 Mitglieder und
8,02 Krankheitstage fur jeden Erkrankungsfall. Bei einer dieser Kassen,
der Werkstatten-Kraukenkasse zu Tempelhof, bei welcher auch im vorigeu
Jahre auflallige Verhaltnisse vorlagen, ergaben sieh bei durchschnittlich
828 Mitgliedern sogar 802 Erkrankungsfalle und 7 706 Krankheitstage.
Besonders hoeh war ferner die Zabl der Krankheitstage (6623 bei Dureh-
sehnittlich 760 Mitgliedern) bei der Werkstatten-Krankeokasse zu Crefeld.
Dabei wurden bei beideu Kassen die Kraukenunterstutzungen nur auf die
Dauer von 13 Wochen gewahrt, wahrend bei einer grossen Anzahl vod
Ei8enbahn-Krankenkassen , z. B. bei den s&mmtlichen Krankenkassen des
Eisenbabn-Direktionsbezirks Breslau, die Dauer der Gewahrung der Kassen-
leistungen auf 26 Wochen, bei andern Kassen auch auf 20 und 18 Wochen
bemessen war. Ueberhaupt wurde, wie sieh aus dea weiter unten bei deii
*) Vgl. Drucksachen des Reichstages I. Session 1887. No. 176 S. 14.
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Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eiseubahnverwaltung. 663
Ausgaben mitgetbeilten Erhebungen ergiebt, wahrgenommen, dass die
Zahl der Erankheitstage bei denjenigen Eassen, welche die Erankenunter-
8tutzaBgen auf die Dauer von 26 Wochen gewahren, nur unerbeblich hoher
war, als bei denjenigen Kassen, deren Leistungen nur auf die Dauer von
13 Wochen bemessen waren.
Die Zabl der in Folge von Betriebsunf alien eingetretenen Er-
krankungen und der hierauf enttallenen Erankheitstage hat sich gegen-
uber dem Vorjahre nahezu verdoppelt; eine hdhere Belastung scheint indess
hierdarch den Krankenkassen keineswegs erwachsen zu sein, da anderer-
seits die Summe der Ersatzleistungen fur Erankenunterstutzungen, welche
der Eisenbahn-Betriebsfonds den Erankenkassen zuruckvergutet hat, fast
auf das Dreifache der vorjahrigen Summe gestiegen ist.
Die Einnabmen der Betriebs- und Werkstatten-Erankenkassen haben
zu den in der nachsteheuden Tafel zusammengestellten Gesammtbetragen
und Einheitsziffern gefuhrt.
Bezeichnung
Betriebs-
Krankenkassen
Werkstatten-
Krankenkasse
Insgesammt
der
EiDoabmen
Bet rag
der
Einnahme
o-S-j; a
•2*1 J
- = a «
° £ •« a
" a> « —
CaO «
Betrag
der
Einnahme
K S a
Betrag
der
Einnahme
mi
fur ein
Mit-
glied
M
Ji
%
.*
%
M
Aus dem Vorjahre .
1827
0,oe
1592
0,18
3419
0,u
0,O2
Aus dem laufenden
Jahre:
61019
2,6!
17 952
1,97
78 971
2,40
0,51
Kintrittsgelder . .
22 067
0,95
2 850
0,31
24 917
0,77
0,16
Laufende Beit rage:
a) der Mitglieder .
1 451 819
62.25
568 785
62,47
2 023 604
62.3i
12,*:
b) der Eisenbahn-
verwaltung . .
716 628
30,66
283 903
31,6
1 000 537
30,si
6,41
Ersatzleistungen fur
gewahrte Eranken-
unterstutzungen .
24 169
IM
10 337
1.13
34 506
1,06
0,22
Sonstige Einnabmen
56 570
2,43
2o 132
2.-k
81 702
2,54
0,52
Zusammen .
Bagegen Einnahme
in 1885 . . .
2 337 099
2 174 551
100
910 557
869 529
100
3 247 656
3 044 080
100
20*i
19.80
Bei den sammtlichen Betriebs- und Werkstatten-Erankenkassen wurde
ein einheitlicher Beitragssatz von 3 vom Hundert des Tagesverdienstes
jedes Mitglieds erhoben. Dieser Beitragssatz war von den nicht ver-
sicberungspflichtigen Mitgliedern zum vollen Betrage beizasteuern, von deu
versicherungspflichtigen Mitgliedern hingegen nur zu zwei Drittel zu tragen,
wahrend ein Drittel die Eisenbahnverwaltung aus ihren Betriebseinnabmen
beisteuerte. Nach diesem Verhaltnisse sind die Beitragasummen in der
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664 Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preoss. Staats-Eisenbahnverwaltung.
Tafel unterschieden worden. Obwohl der erwahnte Beitragssatz auch im
Vorjahre erhoben wurde, so ergiebt sich gleichwohl fur das Jahr 1886
eine Steigerung der wirklich aufgekommenen Beitrage der Mitglieder and
der Verwaltang und zwar iusgcsammt von 18,8o JC auf 19,88 JC fir ein
Mitglied, woraus zn folgern ist, dass im Allgeraeinen eine Aufbesserung
des Arbeitsverdienstes nnter den Kassenraitgliedern eingetreten ist. Der
Durchschnittsbetrag von 19,s8 JC ubersteigt nm fast 3 JC deojenigen
Satz, welcher sich im Jahre 1885 bei alien Betriebs-Krankenkassen des
Reiches als Dnrchschnittsziffer ergeben hat. Von dem Gesammtbetrage
der von den Mitgliedern beigesteuerten laufenden Beitrage (2 023 604 JC)
entfielen 32 530 JC auf die den Kassen ohne Verpfliehtung angehOrigen
1 988 Mitglieder, von denen danach durcbschnittlich jedes Mitglied etwa
16,5 JC beizutragen hatte. Von den versicherungspflichtigen Mitgliedern
wurden flberhaupt 1 991 074 JC laufende Beitrage oder von jedem Mit-
gliede durcbschnittlich 12,9 JC fur das Jahr, d. i. etwa 4 Pfg. fur jeden
Arbeitstag erhoben. Da der Beitragsleistung uberall der wirkliche Arbeits-
verdienst des Mitgliedes zu Grunde gelegt ist, so crgab sich nach der
Anlage D. eine verschiedene Durchschnittshdbe fur die einzelnen Eisen-
bahn-Verwaltungsbezirke. Am hOchsten waren die Durchschnittsbeitrage
bei den Werkstatten-Krankenkassen der Eisenbahn-Pirektionsbezirke Erfurt,
Coin linksrh., Berlin und Altona, am niedrigaten bei den Betriebs-Kranken-
kassen der Eisenbahn-Direktionsbezirke Bromberg und Breslau.
Der Betrag der Ersatzleistungen fur die von den Krankenkassen
fur andere Rechnung, insbesondere fur diejenige des Eisenbahnbetriebsfonds
gewahrten Erankenunterstutzungen hat sich, wie bereits bemerkt, gegen
das Vorjahr fast verdreifacht. Es wird dies im Wesentlicben daraaf
zuruckzufuhren sein, dass die Unfallversicherungsgesetze auf die vorjahrige
Rechnung nur wahrend des letzten Vierteljahres einen Einfluss ausuben
konnten. — Unter den sonstigen Einnahmen sind neben 27 421 JC
Geldstrafen der KassenangehOrigen, vornehmlich die aus den aufgelOsten
Baukrankenkassen uberwiesenen Vermogensbestande, sowie Kursgewinne
bei dem Verkehr mit den im Besitze der Krankenkassen befiodlichen Werth-
papieren nachgewiesen.
Fur die Vergleichung der Ausgabeu der Eisenbahu-Krankenkassen
kommt vornelimlich in Betracht, dass die satzungsmassigen Leistungen
von 13 Betriebs- und 10 Werkstatten-Krankenkassen wiederum haben er-
hobt oder erweitert werden k6nnen, so dass wfibrend des Jahres 1886
flberhaupt 37 Betriebs- und 30 Werkstatten-Krankenkassen die bei der
Eisenbahnverwaltung uberhaupt in Aussieht genommenen Leistungen*) ge-
*) Auch diese, im Arcbiv 1887 S. 12 ff. aufjjezahlten Krankenunterstutzuiigen uber
steigen die gesetzlicbeu Mindei>tleistuiigcn, so dass alle Betriebs- und Werkstatten-
Wohlfahrtseinricbtungen fur die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 665
wahrten, 40 Betriebs- nnd 27 Werkst&tten-Krankenkassen — also die Halfte
der Ge8ammtzabl der Eisenbahn-Krankenkassen — aber mehr oder
weniger erheblicb noch fiber diese Leistnngen hinansgingen. Die Ge-
$ammibetr&ge der einzelnen Ausgabeposten, sowie die naeh den Gesammt-
einnahmen nnd Gesammtansgaben berechneten Verh<nissziffern and die
Durchschnitt8anfwendungen fur ein Eassenmitglied ergeben aicb ans der
folgenden Cebersicbt:
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Ausgaben
Hetrae der Ausjjaben.
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Krankeiikassen
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Krankenkassen der Staats-Eiseubabnverwaltung ohne Ausnahme mehr als die gesetzlich vor-
geschriebenen Mindestunterstutzungen leisteten.
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666 Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eiseubabnverwaltung.
Botrag dor AusL'aben
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Die Ausgaben stelltea sich hieruach sowohl in ihreu Gesamrat-
snmmen als aach ia den auf je ein Mitglied entfallenen Einheitssatzen
hoher, als im Vorjabrc und stiegen von 82,20 auf 85.go Handertheiten der
JubreseiDnahme. Diese Steigerung ist, da eine ErhOhung der Arztvergutnn-
gen im Allgemeinen nicht eingetreten ist, aach die Aufwendaogen fur
Arzneien nnd Heilmittel nicht erheblich zugenommen baben, im Wesent-
licben den Kassenangebdrigen zu Gate gekomrneu.
Die Aofwendungen fur die arztliche Bebandlung der erkraokten
und verletzten Kassenmitglieder nnd der erkrankten FamilieDangeb5rigen
der Kassenmitglieder haben, wie bemerkt, im Allgemeinen eine Steigerun?
nicbt erfahren, so dass fur sammtliebe Kassen zusammengenommen das
Verhaltniss dieser Aulwendungen zu den Ansgaben an Krankengeld,
welcbe sich hingegen erheblich erhOht haben, sich weniger uugunstig als
im vorigen Jahre gestaltete. lmmerhin waren auch die im Jahre 1886 ge-
machten Aufwendungen an Arztvorgutungen noch als hoeh zu bezeicbneu.
8ie betrugen fur alle Eisenbahn-Krankenkassen zusammen dan hschnittliih
rund 6 M. lur ein Mitglied. Hoher als auf diese Durchscbnittszifter stellte
sich die Arztvergutung nach der Beilage D fur die Eisenbahn-Direktions-
bezirke Coin (linksrheinisch) Erfurt, Frankfurt, Elberfeld und Coin (reoht"
rheinisch), obwohl in den drei erstgenannten Bezirken mehrere Kranken-
kassen, im Elberfelder Bezirke alle Krankenkassen und im rechtsrheinisrhen
Bezirke alle Krankenkassen mit Ausnahme einer Kasse die freie arztli<be
Behandlung nur auf die Dauer von 13 Wochen gewahren, wohingecen
raehr als die Halfte sammtlicher Eisenbahn-Krankenkassen solche Mr
18 oder 20 sowie 26 Wochen bewilligen. Mehr als das Anderthalbfache
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Woblfabrtseinricbtungen fur die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-EisenbahnYerwaltung. g(37
des Durchschnittssatzes ergaben sich bei einer Leistnngsdaner von nur 1 3
Wocbeo bei der Betriebs-Erankenkasse zu Coblenz, welche neben einem
Betrage von 4 684 <AC an Erankengeld die Summe von 12 419 JL an
Arztvergutung verausgabte. Da die Zabl der Erankheitstage bei dieser
Kasse 4 140 betrng, so eDtfiel auf jeden Erankheitstag eine Arztver-
gutung von 3 jfty wahrend bei alien Eisenbahn-Erankenkassen zasammen
nocb nicht 1,14 ^ Arztkosten anf jeden Erankheitstag kamen. Ausser-
ordentlicb hoch waren die Eosten der arztlichen Behandlnng ferner bei der
Betriebs-Erankenkasse zn Neuwied. Ueberhanpt ist es eine auffallige Er-
scheinuog, dass bei denjenigen Betriebs- nnd Werkstatten-Erankenkassen,
welche nor fur eine kurzere Zeitdaner freie arztiiche Behandlnng nnd
Erankengeld gewabren, die Eosten der arztlichen Behandlnng nicht etwa
geriDger waren, sondern vielmehr habere Durchscbnittsbetrage ergaben, als
bei anderen Erankenkassen mit wesentlich langerer Leistnngsdaner. Bei-
spielsweise entfielen bei 25 Betriebs- nnd 25 Werkstatten-Erankenkassen,
bei denen freie arztiiche Behandlnng nnd Erankengeld anf die Daner von
nur 13 Wochen gewahrt wurde, auf jedes der im Jahresdurchschnitt be-
theiligt gewesenen 50 061 Mitglieder:
Krankbeits-
tage
A
for arztiiche
Behandlung
M
usgabe
an Kranken-
geld
M
n
uberhaupt
M
bei den Betriebs-Eranken-
kassen
4-81
6,5.3
17,60
bei den Werkstatten-
Erankenkassen . . .
5,70
6.46
6,32
21,50
zusammen
5.Q4
6-49
4-G5
1 8-68.
Dagegen kamen bei 21 Betriebs- nnd 16 Werkstatten-Erankenkassen,
welche jene Leistnngen auf die doppelte Zeitdaner (26 Wochen) gewahrten,
auf jedes der im Jahresdurchschnitt betheiligt gewesenen 48 818 Mitglieder:
Krankheits-
tage
Ausgaben
fur arztiiche
Bebandlung
M
an
Erankengeld
M
i
iiberbaupt
Jt
bei den Betriebs-Eranken-
kassen
bei den Werkstatten-
Erankenkassen . .
4,86
6,90
5,33
5,23
4,04
8,88
15,74
22,78
znsammen
5.88
5,30 5,28
17,50
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668 Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Slaats-EisenbahnverwaltuiJ*.
Nach diesen Tafeln war zwar die Zahl der Krankheitstage und die
Ausgabe an Krankengeld bei den Krankenkassen mit einer kurzeren Lei-
stungsdauer niedriger, als bei den Kassen rait einer langeren Leistungsdauer;
dagegen stellte sich die Arztvergutung und ungefahr in demselben Verhftlt-
nisse die Gesammtausgabe bei jenen Kassen hOher als bei diesen. Es
scheint danacb vielfach bei denjenigen Krankenkassen, welcbe noch nicht
in der Lage waren, ihren Mitgliedern die Krankennnterstiitzungen uber
die Dauer von 13 Wochen hinaus zuzuwenden, zur Bestreitung der Kosten
der arztlichen Behandlung ein verhaltnissmassig reichlicber Theil der Ein-
nahmen verwendet zu werden. — An Krankengeld, welches flberall auf
die Halfte dee Tagesverdienstes bemessen war, ergaben sieh sowobl bei
den Betriebs-, als anch bei den Werkstatten-Krankenkassen hOhere Durch-
schnittsbetrfige fur ein Mitglied, als im Vorjahre. Auch der Einheitssatz
fur jeden Krankheitstag hat sich von 0,81 Jt auf 0,96 Jt im Durchschnitt
erhOht. Diese den erkrankten Kassenmitgliedem zu Gute gekommene
ErhOhung der Krankenunterstutzung hat vornehmlich darin ihren Grnnd,
dass bei einer Anzabl von Kassen, wie bereits bemerkt, die Dauer der
Bewilligung des Krankengeldes hat verlangert werden kflnnen, und das*
iiberdies der Tagesverdienst der Kassenmitglieder sich in mehreren Bezirken
erhoht hat. Auch der Umstand wird hierbei in Betracht kommen, dass
es fur gesetzlich zulassig erachtet ist, solchen Kassenmitgliedem, welohe
nicht allein an den Werktagen, sondern auch an den Sonntagen besehaftigt
werden oder dienstbereit sein raussen, falls sie fur die Sonntage ihren
Beitrag zur Kasse entrichten, fur diese Tage auch das Krankengeld zahlen
zu lassen. Die h5chsten Durchschnittsziffern erreichte das Krankengeld
bei den Werkstatten-Krankenkassen im Eisenbahn-Direktionsbezirke Erfurt,
namlich 11,40 *M fQr e»n Mitglied und 1,50 Jt fur einen Krankheitstag.
Die Kosten der Arzneien und Heilmittel werden nicht alleiu
fur die Kassenmitglieder, sondern auch zu einem bestimmten Theilbetrage
(meisthin zur Halfte) fur die Famiiienangehdrigen der Kassenmitglieder
von den Krankenkassen getragen. Den hdchsten Durchschuittssatz —
mehr als 3 Jt fur sin Mitglied — erreichten diese Kosten fur die Mit-
glieder bei den Werkstatten-Krankenkassen der Eisenbahn-Direktionsbezirke
Coin (linksrh.), Erfart und Hannover, fur die Famiiienangehdrigen bei den
Werkstatten-Krankenkassen im Eisenbahn-Direktionsbezirke Frankfurt a./M.
Die Aufwendungen fur freie Kur und Verpflegung der in den
Krankenbausern, Augenkliniken und sonstigen Heilanstalten anf Kosten der
Krankenkassen untergebrachten erkrankten Mitglieder sind im Gesaramt-
hetrage und in den Durcbscbnittssalzen massig gestiegen. Sie waren ver-
haltnissmassig am Hdchsten bei den Werkstatten-Krankenkassen des Eisen-
bahn-Direktiousbezirks C5ln (rechtsrh.).
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WoblfahrUeiorichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 669
Die verbal tnissmassig hohen Ausgabeo an Sterbegeld versiche-
rnngen riihren daher, dass einem allgeineinen Wunsche der Kassenange-
h5rigen entsprechend, bei einer grossen Anzabl von Kassen wiederam
nennenswerthe ErhShuogen der Sterbegeldsatze sowohl fur den Todesfall
der Mitglieder als auch fur die Todesfalle in den Familien der Mitglieder
eingetreten sind, so dass bereits mebr als der dritte Tbeil sammtlicher
Eisenbahn-Krankenkassen die gesetzlich festgesetzten HSebstbetrage des
Sterbegeldes gewahrt. Die Summe der bei den Todesf&llen in den Familien
der KassenangehOrigeu gezahlten Sterbegeldbetrage belief sich auf etwa
das Doppelte der Gesammtaufwendung bei den Todesfallen unter den
KassenangehOrigen selbst.
Die gesammten Anfwendnngen an Krankheitskosten uberhaupt
(Kosten der arztlichen Behaodlnng, der Heilgebiilfen, Arznei und Heil-
mittel, Kur nnd Verpflegnng, Krankengeld, Sterbegeld uud Ersatzleistungen
fur die anderweit gewahrten Krankenunterstutzungen) beliefen sich unter
Einrechnung eines bei den sonstigen Ausgaben nachgewiesenen Betrages
von etwa 30 000 , ft fur die Ueberfuhrung erkrankter Mitglieder in ihre
Wohnungen oder in Krankenanstalten, fur die Bestellung und Besehaffung
des Arztes nod der Arznei, fur die Ausrustung von Rettungskasten und
dergl. auf rund 2 703 000 JC, oder durchschnittlich auf 17.3 JC f«r ein
Mitglied, 57,2 JC fur eineu Erkrankungsfall und 3,34 JC fur einen Krankheits-
ta£, wahrend irn Jahre 1885 bei den siimmtliehen Betricbs-Krankenkassen
des Reiches an Krankheitskosten durchschnittlich 14,o Ji f&r ein Mitglied,
27,2 JC fur eineu Erkrankungsfall und 2,2 JC f&r einen Krankheitstag auf-
gewendet sind. Die hoheren Aufwenduogen der Krankenkassen der Staats-
Eisenbahnverwaltung ruhren daher, dass ihre satzungsmassigen Leistungen,
insbesondere auch bezuglich der Krankenfursorge fur die Familienangehdrigeu
der Ka88enmitglieder, verbaltnissmassig hoeh bemessen sind und im Debrigeu
der Arbeitsverdienst der Mitglieder nnd daher auch das Krankengeld zum
Mindesten binter den in anderen Betrieben ublichen Satzen nicht zuruck-
bleiben wird.
An Ver waltungskosten wurdeu, da die gesammten Kosten der
Buch- und Rechnungsfubrung aus den Betriebseinnahmen der Eisenbahn-
verwaltung bestritten werden, nur die Reisekosten und Lohnausfalle der
Vertreter der Kassenmitglieder bei den Versammlungen und Sitznngen und
ahnliche Ausgaben zu Lasten der Krankenkassen verbucht. Unter den
sonstigen Ausgaben sind ausser dem oben bereits erwahnten, zu den
eigentlichen Krankheitskosten zu rechnenden Betrage vornehmlich die beim
Ankauf von Werthpapieren entstandenen Unterschiedsbetrage zwischen dem
Nenn- und dem Tageswerthe der Werthpapiere nachgewiesen.
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670 Wohlfabrtserorichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbabnferwaltung.
EiDschliesslich der Verwaltungskosten nod der sonstigen Ansgaben,
jedoch ansscbliesslich der Rucklagen znm Reservefonds betrngen im Jahre
1886 die Gesammtausgaben:
bei den Betriebs-Erankenkassen .
bei den Werkst&tten-Erankenkassen
bei alien Erankenkassen . . .
Es verblieben mithin als Deber-
schuss der Einnahmen aber die
Ansgaben :
bei den Betriebs-Erankenkassen . .
bei den Werketatten-Erankenkassen .
bei alien Erankenkassen ....
durcbscbnitt-
licb far eia
Mitglied
M
1 977 553
802 349
2 779 902
359 546
108 208
467 754
Hiernach ergaben sich nnter Einrecb-
nung der aus dem Vorjahre uber-
norcmenen Vermogeusbestande als
Gesammtvermdgen am Schlnsse
des Jahres 1886
bei den Betriebs-Erankenkassen . . 1 900 054
bei den Werkst&tten-Erankenkassen . || 607 908
22,47
17,81
2,98
3.08
in Hundert-
heiten der
Jahres-
einnahme
84.62
88.12
85.
60
1538
11,88
3,00
15,78
17.02
14,40
in Hundert-
beiten der
Jahres -
ausgabe
%
96,08
75.77
bei s&mmtlichen Erankenkassen . . || 2 507 962 [ 16.07 90,w
Dieses Gesammtvermogen gebuhrt ansschliesslich den Reserve fonds,
weil die Erankenkassen der Eisenbahnverwaltung uber Betrage, welche
nach einer ErlSuternng des Bundesraths als StamravermOgen anznsehen
waren*), nicht verfugen. Das Gesammtvermogen stieg im Jahre 1886 von
13,20 auf 16,07 *M fur jedes Mitglied nnd von 81,09 anf 90,M Hnndert-
heiten der Gesammtansgabe, erreichte mithin fast denjenigen Betrag,
welcher sich ergeben wiirde, wenn der Reservefond bei alien Eranken-
kassen bereits in der erforderlichen HOhe angesammelt ware. In Wirklich-
keit waren indess die einzelnen Erankenkassen an dem Gesammtvermdgen
in verschiedener Hohe betheiligt. Nach den Rechnnngsabschlussen der
einzelnen Eassen ergiebt sich, dass das VermOgen
*) Vgl. Centralblatt f. d. D. Reich 1887 S. 5. Danach ist als Stammyermogen nur
das aus Stiftungen, Vermachtnissen und dergl. herrfihrende
Grundstock bestimmungsraassig unangetastet bleiben sol!.
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Wohlfahrtaeinrichtungen for die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung 67]
bei 5 Krankenkasseii (gegen 10 im Vorjabre) mehr als das Doppelte
der Gesanimtjabresaasgabe betrag,
„ 55 Krankenkassen (gegen 30) mindestens dem vollen Betrage and
„ 48 Krankenkassen (gegen 53) mindestens der Half te des Betrages
der Gesammtjahre8ausgabe gleichkam,
„ 24 Krankenkassen (gegen 38) sich anf mehr als ein Zehntel der
Jahresanmrae der lanfenden Beitrftge der Mitglieder und der Eisen-
bahnverwaltung belief,
„ 1 Krankenkasse (gegen 1) weniger als dieses Zehntel betrug,
w&hrend
„ 1 Krankenkasse (gegen 2) ein geringer Vorschnss verblieb.
Dass die Zahl der Kassen mit einem den doppelten Jahresbetrag der
Ansgabe, d. i. den gesetzlichen HOchstbetrag des Reservefonds ubersteigenden
VermBgen sich vermindert bat, ruhrt daher, dass mebrere dieser Kassen
ihre satznngsm&ssigen Kraokeounterstutzongen erweitert haben. Im Uebri-
gen zeigen die mitgetheilten Ziffern dnrchweg eine gunstigere Gestaltnng
der VermOgensverhaltnisse der Kassen. Nnr einige wenige Werkstfttten-
Krankenkassen waren — nicht sowobl wegen ungunstiger Verhaltnisse
nberbanpt oder wegen Mangel in den getroffenen Einrichtnngen, als viel-
mehr in Folge der bei den Krankenkassen naturgemass zeitweise starker
hervortretenden Bedurfnisse — nicht in der Lage, dem Reservefonds die
vorgescbriebene Rucklage znm vollen Betrage zuznfuhren. Eine Kranken-
kasse, die Werkst&tten-Krankenkasse zn Fulda, sebloss ohne VermOgen
ab, indem sich ein Vorschnss von 2655 JC heransstellte. Anch bei dieser
Kasse werden kfinftig die Verhaltnisse sich giinstiger gestalten, da in-
zwischen dieVsatznngsm&ssigen Leistnngen, welche bei der Errichtung ver-
haltnissmassig sehr hoch bemessen waren, geringe EinschranknDgen er-
fahren haben.
D. Die Ergebnisse der Ban-Krankenkassen im Jahre 1886*)
Von den 22 Ban-Krankenkassen, welche beim Beginne des Jahres
1886 far die Eisenbahn-Nenbanten bestanden, waren 14 das ganze Jabr
hindnrch id Wirksamkeit, wahrend im Lanfe desselben 8 anfgelost warden ;
17 Baa-Krankenkassen traten fur nen in Angriff genommene EisenbabD-
Baaausffihrungen hinza, so dass fiberhanpt 39 Eisenbahn-Baukrankenkassen
im Jahre 1886 in Wirksamkeit waren.
Es betrug:
•) Vgl. die Ergebnisse im Jabre 1885, Archiv 1887 S. 29 ff.
Arcbiv fur Eiienbabnwescn. 1887. 45
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672 WohlfahrteeinrichtuDgen far die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung.
die Zahl der Mitglieder beim Beginne des Jahres 4 302,
„ „ der im Jahre eingetretenen Mitglieder 43 891.
so dass uberhaupt 4% 193
Mitglieder, daranter 211 weibliche and 20 nicht versicherungs-
pflichtige Personen, Theil nahmen.
Es schieden im Jahre (einscbliesslich 105 durch Tod) . . . 41 608
Mitglieder wieder ans, and verblieben mithia am Schlusse des
Jabres 6 585
Mitglieder.
Der UmfaDg der Eisenbahn-Neubauten war hiernach zwar ein ganz
bedeutender; gleichwohl konnen jedocb die Verbaltnisse und Ergebnisse
der Eisenbahn-Bau-Krankenkassen als regelmassige nicht angesehen werden,
weil der Wechsel der Rassenmitglieder ein ausserordentlich haufiger and
die Wirksamkeit der Kassen nur auf verhaltnissmassig kurze Zeit be-
messen ist.
Ad Erkrankungsfallen warden 5 194, an Erankhei tstageo
71 205 gez&hlt, darunter 309 Erkranknngsfalle und 7 192 Krankheitstage
in Folge von Betriebsunfallen. Anf jeden Erkranknngsfall kamen danach
darchschnittlich 13,7 Krankheitstage gegen 14,7 Tage bei alien Bau-Kranken-
kassen des Deutsches Reiches im Jahre 1885. Die dnrch die Betriebs-
unfalle herbeigefflhrteo Erkranknngsfalle stiegen von 200 anf 309 ; weit
erbeblicher war indess noch die Steigernng (von 95 <AL auf 1095 <4C) des
Betrages der Erstattungen, welche an die Bau-Krankenkassen fur gewShrte
KrankeDunterstutzung seitens der Bauverwaltung und der Banunternehmer
zu leisten waren.
Die Ein nahmen betrngen:
ans den Vorjahren 18 788 ^
ans dem Jahre 1886:
an Zinsen 153 »
„ Beitragen der Kassenmitglieder, der Bauverwaltung und
Banunternehmer 190 218 *
„ ausserordentlichen Zuschussen (3 726 JC) und an Vor-
schussen (1 095 JC) der Bauverwaltung und Banunter-
nehmer 4 821 r
„ Ersatzleistungen fur gewahrte KrankenunterstQtzung . . 1 095 „
„ sonstigen Einnahmen . . 704 „
mithin insgesaramt . . 215 779 JL
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Wohlfahrtaeinrichtungen fur die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnverwaltung. 673
Hingegen betrugen die Ausgaben:
in Hundertheiten der
uberhaupt
Gesammt-
Finnahmp
Aua^auc
M
°/o
ans den Voriahren
120
0-06
0,07
an 8 dem laufenden Jahre:
fur arztliche Behandlung ....
36 249
lo.80
20.1C
Ar/enei und Heilmittel ....
19 656
10,95
an Veroflecunirskosten an Krankeu-
anstaltc-n ........
45 548
iO,34
60 550
28 nr.
33 (j7
_ Sterbe^eld
3 086
1.72
_ Ersatzleistungen fur gewahrte
i
1
Krankenunterstutzungen ■
557
0.26
0,31
„ Verwaltungskosten
2 809
1«80
1-56
„ sonstigen Ausgaben
11 192
5,io
6.22
znsammen
179 767
83,31
100
Dagegen betrugdie Ansgabe in 1885 .
124 956
79,75
Zur Bestreitnng der Ausgaben wnrden danach die Einnahmen fast
in gleicher H5he wie bei den Betriebs- and Werkst&tten-Krankenkassen in
Ansprach genommen, obwobl die Bau-Krankenkassen, abgesehen von dem
Eintrittsgelde, welches uberhaupt nicht gezahlt wnrde, einen gleich hohen
Beitragssatz erboben, bingegen nnr die gesetzlicben MindestunterstQtzungen
gewahrten. Bei drei Bau-Krankenkassen reichten die Jahreseinnahmen
znr Bestreitnng dieser MindestunterstQtzungen nicht aas, so dass gemass
§ 65 Aba. 3 des Erankenversicbernngegesetzes die Mehraasgabe seitens
der Bauverwaltung and der Baaanternehmer aas eigeuen Mitteln za decken
war. Mehreren nea errichteten Bau-Krankenkassen, an welche sofort.
grSssere Anforderungen herantraten, massten Vorschusse gew&hrt werden,
mit deren RQckzablang eine Kasse am Scblasse des Jahres noch im Ruck-
stande war. — Verbaltnissmassig erhebliche Aafwendangen verursachte
die Verpflegang der erkrankten Mitglieder in den Krankenh&usern and
Lazarethen, welche mehrfach an entlegenen Banstellen eingericbtet werden
mussten. Da anch die sonstigen Ausgaben zum weitaus grdssteo Theile
auf die Herstellung, Ausrustung und Unterhaltung solcher Lazarethe, so wie
auf die Kosten fur die UeberfQbrung Erkrankter vou den Baustellen zu
den Krankenanstalteu and dgl. entfielen, so kdnnen auf die Kosten der
Verpflegang etwa 24 Hundertheiten der Einnahmen nod 30 Hundertheiten
der Ausgaben gerechnet werden, wfthrend bei den Betriebs- und Werk-
45*
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674 Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnyerwaltuog.
stfitten-Krankenkassen sich nur 3,is und 3,72 Hundertheiten ergeben baben.
Die Kosten der arztlichen Bebandlang haben im AUgemeinen eine Steige-
rong nicbt erfabren.
Die gesammten Krankbeitskoste n betrugen rand 171 000 ^
oder 32,95 fur einen Erkrankungsfall und 2,40 JC fur einen KrankheiU-
tag, wahrend die Gesammtausgabe uberhaupt sich darchschnittlich aaf
34r6i JC fur einen Erkrankungsfall und 2,52 JC fur jeden Krankheitstag
stellte, gegen 28,9 JC und 2,0 JC bei alien Bau-Krankenkassen des Deut-
schen Reiches im Jahre 1885.
Der Ueberscbuss der Einnahmen fiber die Ausgaben belief sich
auf 36 012 JC oder auf 16,69 Hundertheiten der Jahreseinnnahmen. Dieser
Betrag ist, soweit er auf die aufgelG sten Bau-Krankenkassen entfallt, fur die
Unterstutzungsbewilligungen an bedQrftige Pereonen, welche bei den Kasseo
betheiligt gewesen sind, und an deren Hinterbliebene bestimmt Die
Theilbetr&ge, welche zu diesem Zwecke nicht zur Verwendung kommeo
fallen denjenigen Betriebs- und Werkstatten-Krankenkassen zu, deren Be-
zirken die neuen Bauwerke, fur welche die Kassen errichtet waren, ein-
verleibt werden.
Werden die wesentlichsten Ergebnisse der seitens der Staatseisenbaho-
verwaltung in das Leben gerufenen Arbeiter-Pensions- und Krankenanstalteo
im Jabre 1886 zusammengefasst, so ergeben sich folgende Ziffern: Bei
den beiden Pensionskassen waren uberhaupt 55 900 und bei den sammt-
Die Ergebnisse der Pensionskassen fur die Betriebsarbeiter und die 1
vom 1. April
Berliu
Brombertf
Hannover
Frankfurt a. M.
Magdebur:
Betrieb
: Werk-
J statten
„ . ' Werk-
Betneb;
j statten
Betrieb
Work-
station
Betrieb
Werk-
statten
Betrieb
ffert
1 stitt*
i
1. Zatal der Mit-
glieder.
a) beim Beginne tics
b) im Jabre einpolreten
c) uberhaupt
d) im Jahre ausgetret.
da?ou gestorben . .
„ petisioiiirt . .
3 462
3 462
232
19
2791
407
3 198
369
31
2
446
2 778
3 224
297
30
4
693
399
1092
139
15
2
2 009
2 009
124
11
6
3 387
268
3 655
334
23
11
665
665
29
4
1708
93
1801
187
12
1 767
2 924
4 691
739
42
15
11|
1
■
■
•
„ in Beamten-
stelluntreetr.
e) am Jahre>srhlusse
f) im Jabresdurcb-
55
3 230
1615
16
2 829
2 810
50
2 927
1 687
9
953
823
49
1885
942
114
3 321
3 354
3
636
318
41
1 614
1661
514
3 952
2 859
■
■
1
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Wohlfanrtseinrichtungen far die Lohnarbeiter der Preuss. Staats-EisenbahiiYerwaltung. 675
lichen 173 Betriebs-, Werkstatten- and Bau-Krankenkassen uberhaupt
247 900 Mitglieder betheiligt. Dieselben leisteten ana ihren Mitteln an
einmaligen und lanfenden Beitragen rund 1 210 000^ zum Zwecke der
Fursorge fur die Zeit der danernden Erwerbsunfahigkeit nnd fur die der-
einstigen Wittwen nnd Waisen und mud 2 175 000 JC zum Zwecke der
Kranken- nnd Sterbegeldversicherung, w&hrend die Eisenbahnverwaltung
und bei den Nenbauten die Banverwaltung nnd die Bauunternehmer ausser
den Kosten der Buch- nnd Rechnungsfuhrung an BaarzuschGssen rnnd
586 000 JC zu den Pensionskassen nnd rund 1 068 000 Ji zn den Kranken-
kassen, znsammen 1 654 000 Jt beisteuerten. Die Zablnngen der Pensions-
kassen an die Pensionare, sowie an die Wittwen nnd Waisen von Mitgliedern
bezifferten sich anf rund 257 000 Ji neben einer ans den Betriebsein-
oahmen der Eisenbahnverwaltung und ans sonstigen znr Verfugung ste-
henden Fonds alterer Einrichtungen entnommenen Snmme von rund
411 000 Ji und neben den anf Grand der Haftpflicht- und der Unfalher-
sicherungsgesetze ans den Eisenbahnbetriebs- und Baufonds zu zahlenden
Renten. Von den Krankenkassen, deren Leistungen fur 52400 Erkrankungs-
falle und fast 900 000 Krankheitstage allein seitens der Kassenmitglieder
selbst — abgesehen von den Krankheitsfallen in den Familien der Mit-
glieder — in Anspruch genommen wurden, waren rund 2 87 5 000 JC fur
die Krankenpflege und an Kranken- und Begrabnissgeld aufzuwenden. Am
Schlus8e des J ah res verfugten die Anstalten uber ein Gesammtvermogen
von mehr als 8 Millionen Mark.
Bnarbeiter der Staats-Eisenbahnverwaltung wiihrend des Kechnnngsjahres
I Marz 1887.
ktions-Bezi r
ktions-
B e z i r
k
Insgesamtnt
Coin (r.)
Elberfeld
Erfurt
Breslau
Altona
i
Betrieb
Werk-
statteo
Betrieb
Werk-
statten
Betrieb
Werk-
statten
Betrieb
Werk-
statten
Betrieb
Werk-
stalten
Betrieb
Werk-
stitteu
1
<
i
>
2 338
2 338
155
17
1 464
345
1 809
242
16
3 909
3 909
500
30
2
981
681
1 662
159
22
1
2 123
2 123
126
10
748
480
1 228
130
8
7 040
1 144
8184
566
123
137
3 465
372
3 837
322
45
27
1 275
1275
130
6
• 309
414
723
83
2
9 253
24 877
34 130
3 033
302
167
17 798
3 978
21 776
2 200
194
46
»
17
2 183
10
i 1567
154
3 409
13
1503
6
1 997
12
1098
40
7 618
60
3515
6
1 145
<
640
962
31097
304
19 576
I
1092
1516
1 704
1 242
999
923
7 329
3 490
573
474
20 175
18 687
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676 Wohlfabrtseinricbtungen fur die Lohnarbeiter der Prcuss. Staats-Eiscnbabnyerwaltung.
E i s e n b
Ber
hn
Brora
berg
Hannover
Frankfurt a.M.
Magdeburg
l-C 1\ f • 1 A 1 ■
neirie u
Work-
netrien
Werk-
Betrieb
Werk-
Betrieb
Werk-
Betrieb
Werk-
station
statten
stattcn
statten
statten
2. Zahl der Pensions-
empflnger.
be i m Begin n d . Ja h re «•
_
2
9
1
25
—
155
—
am Jabresschlusse .
4
12
1
6
36
—
—
155
—
3. Zahl derWittwen-
Seldempfang-e-
rlnnen.
beimBeginnd.Jabres
3
15
—
252
—
am Jahresschlusse .
3
4
18
1
6
22
53
1
1
267
1
4. Zahl der Walsen-
geldcnipfanger.
beimBegiun d.Jahres
—
6
15
—
o
70
195
am Jabresschlusse .
2
6
46
1
7
r
0
4
5. Unter Erbaltung der
An sprue he iu Be-
amtensleilung uber-
petretene Mitglieder
—
—
2
—
505
Einnahmen.
6. Zinsend.Bestand..//
—
—
_
7. Eintrittsgeld . . .7/
5 070
500
4 109
569
2 901
318
QQ1
Wo
ICQ
8.LaufendeMit-
glieder-Bei-
trage //
84 574
67 929
69 061
21 272
46 814
76 833
13 296
37 203
114414
22 488
9. Eisenbabn-
D6iri6D9ZU-
x c h n x « a /J
42 287 34 308
9 4 HQ 1
o4 061
iA nod
1U obj
23 170 38 527
6 648
18 602
48 900
11731
.-
iu. J.rsai/.i©i»tungeri .
11. Wieder einge*
caui\c oeiiragc . ,tt
27
100
39
56
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12 AnHpreKinn*hm //
23
25
8
15
- -'
13 ( t f» s n m m t - .1 it h-
reseinnahme . .//
131 958
102860
107 701
32 567
72 893
115749
20 935
55 923
167 496 34 693 f
Ausgaben.
214
537
1 258
1 1 1
925
5 628
—
—
47 326
•
ID. vr mw engeiu . . »//
161
255
1 431
1 o
4 J
322
3 603
42
25
25 648
40
16. Waisengeld . . . M
47
155
/05
14
80
1 995
—
41
7 781
55
i
17. Sterbegeld
—
60
120
644
i
18. Zuruckgezahlte Bei-
trage:
a) andieinBeamten-
i
stellungeD uberge-
tret. Mitglieder*^/
553
1 569
104
1 Wt
385
7 885
14
2 297
234
b) an sonstige Aus
3 352
gca<.UICUCUC . • It
519
4 852
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494
519
3 747
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2 901
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32
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m
167
17
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24
45
2
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h
20. Gesammt-Jab-
resausgabe . Jl
1 526
7 370
6 149
782
2 372
23 002
202
5 266
85 261
454
21. Ueberschass. . M
i
22. GesamnitvermSg.
i
1
am Jabresschlusse .
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WohJfahrtseinrichtungen for die Lohnarbeiter der Preuss. Staate-Eisenbahnverwaltung. 677
rektions-
Bezirlc
Insgesammt
)
Coin (r.)
Elberfeld
Erfurt
Breslau
Altona
Betrieb
Werk-
st&tten
Betrieb
Werk-
statten
Betrieb
Werk-
statten
Betrieb
Werk-
statten
Betrieb
Werk-
statten
Betrieb
Werk-
statten
38
19
87
73
252
157
40
—
18
—
—
—
—
205
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—
380
185
TO
24
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141
351
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1
28
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—
1
—
365
173
1
—
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3
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—
—
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—
2
—
—
1
—
15
2
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—
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96 542
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26 337
139 328
78 984
28 495
22 290
715 353
470 743
135
f
24 314
19 431
35 505
20 752
25 256
13 169
69 664
299
39 492
14 247
24
11 150
—
349133
323
236 849
—
3
7
4
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—
20
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—
197
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7
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Ho
76 394
58 326
112 286
72 792
140 139
136765
211304
119134
44 539
34 034
1 162 838
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2 787
38
427
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17 273
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197 719
127 252
965 119
683139
-
2 341 628
3189036
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678 Wohlfahrtseinricbtungen fur die Lobnarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahnterwaltong.
Uebersicht ttber die Mitglieder und die Pension&re der Pen-
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Jahres eingetretenen Verandernngen bei den Mitgliedern und Penslonirungen mitberftcksichtigt-
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Woblfahrtseinrichtungen fur die Lohuarbeiter der Preuss. Staats-Eisenbahoverwaltung. 679
sionskasse der Eisenbahn-Betriebsarbeiter im Jahre 1886.
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J&bres eingetretenen Ver&ndernngen bei den Mitgliedern and Pensionirnngen mitberucksicbtigt.
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Wohlfahrtseinricbtungen far die Lotanarbeiter der Preuss. Staats-EUenbahnverwaltung. 681
kasse der Eisenbiihn - Werkstattenarbeiter im Jahre 1886.
Beilage C.
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Wohlfahrtseinrichtungen fur die Lohnarbeiter der Staats-Eisenbafanverwaltung. 683
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688 Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
Zur Nebenbabnfrage in Oesterreich.
Von
Sigmond Sonnenscbein in Wien.
Fur die Beurtheilung der Fortschritte, welche sich ia den wirthscbaft-
lichen Verhaltnissen Oesterreichs seit einigen Jahren vollzogen haben.
kann man sich kaum einen geeigneteren Maasstab denken, 1 als die sicht-
baren Veranderuogen, wie sie in der Entwicklung des Eisenbahnwesens
zum Ansdrucke gelangen. Wahrend noch vor wenigen Jahren einer wirk-
samen Ausubung des Eisenbahnhoheitsrechtes vielfach die Rucksicht aof
die Rechtsverh<nisse der Privatbahnen entgegenstand, wodurch die Er-
fullung der Staatszwecke 8ehr erschwert wurde, ist der flsterreichische
Staat heute im Besitze eines Eisenbahnnetzes, das sich von der sachsischen
bis znr bayerischen, schweizerischen nnd italienischen Grenze erstreckt,
in dessen Verkehrsgebiet durch die jfingst erfolgte Eroffnung der Eisen-
bahnlinie Triest-Herpelje der erste Seehandelsplatz der Monarchie einbe-
zogen wurde und welches demnacbst in Folge des vertragsmassig sicher-
gestellten Mitbenutzungsrechtes auf den Strecken der Staatsbahngesell-
schaft uod der Ferdinands- Nordbahn seine selbst&ndige Yerbindung mit
den Osttichen Staatsbahnen erhalten wird. Innerhalb eines kurzen Zeitraumes
hat die Osterreichische Staatsverwaltung einen fruher nicht geahnten Ein-
fluss auf die Tarifpolitik der Privateisenbahnen gewonnen, dessen Folgen
sicb allenthalben in einer gflnstigen Veranderung der VerkehrsbediDgungeu
geltend machen und wohlthatig auf die durch den Niedergang der Preise
in Mitleidenschaft gezogene Produktion einwirkeo. Allein neben den
Opfern, welche der Staat fflr den Erwerb von Privatbahnen gebracht hat,
war seine Aufmerksamkeit auch auf die Vervollstandigung des Eisenbahn-
netzes gerichtet, und in dieser Beziehung erwiesen sich diejenigen legis-
latorischen Maassnahmen von bestimmendem Einfluss, welche die FOrderun^
des Nebenbahnwesens zum Zwecke batten. Obwohl Oesterreich eines der
ersten Lander war, in welchen Bahnen dieser Art ausgefflhrt wurden —
die schmalspurige Linie Lambach-Gmunden wurde im Jahre 1855 erbant
— und Prof. A. Th. Michel in einer im Jahre 1866 verOffentlichten, noch
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Zur Nebenbabnfrage in Oesterroicb.
heute beachtenswerthen Studie*) zu dem Schlusse gelangte, „das, was dem
Kaiserstaate jetzt wahrbaft noth thue, wfire die Anlegung von Nebenbatinen,
welcbe, von schon fertigen Eisenbahnen abgrenzeod oder selbe unter ein-
ander verbindend, in Gegenden fuhren, deren Bodenwirthschaft, Industrie
und Handel obne Anschlnss an die Hanptverkehrsadern nicht gedeiheu
und aufbluhen konnen", so mussten doch alle derartigen Bestrebnngeu
angesicbts der vorherrschenden Auflfassung zurucktreten, dass der Staat
vor allem seine ganze Kraft anf die Herstelluog der noch fehlenden Haupt-
verkehrsadern richten musse.
Ueber die Stellung, welche man dem Staate zu dieser Zeit in Bezug
anf das Eisenbahnwesen zugewiesen haben wollte, giebt wobl am besten
der ebenfalls im Jahre 1866 vora Ministerialrathe im Finanzministerium
Dr. Gobbi verSflfentlichte Gesetzentwurf Aufscbluss, welcher dahin abzielte,
den Ban der Hauptbahnen der Staatsverwaltung zu Obertrageo, wfthrend
der Ban der Nebenbabnen gfinzlich der Privatunternehmung uberlassen
bleiben sollte. ThatsUchlich bat das System der Nebenbahnen keioe Fort-
schritte gemacbt, denn die PrivatunternehmuDg hatte ihr Hauptaugenmerk
den Hauptbahnen zugewendet, welche fur ihre spekulativen Zwecke viel
geeigneter erschienen und wurde hierin, da dem Staate eine selbstftndige
Thfttigkeit mit RQcksicht auf dessen finanzielle Verhaltnisse unthunlich
Rchien, von Regierung und Parlament krSftigst unterstutzt. Erst als unter
dem Eindrucke der B6rsen- und Finanzkrise von 1873 die Privatthfitigkeit
im Eisenbahnbaa vollst&ndig ins Stocken gerieth, sah sich die Regierung
in die Lage versetzt, nunmehr selbst dem Eisenbahnbaa ihre Aufmerksam-
keit zuzuwenden. Um diese Zeit ist eine ganze Reihe Nebenbabnen
theils auf Recbnung des Staates, theils unter Mitwirkung des Privatkapitals
auf Grund von Spezialgesetzen zu Stande gekommen.**) Wenn man aber
erwartet hatte, dass das Parlament diesen Anlass benutzen werde, um den
Bedingungen far eine ausgedehnte Entwicklung des Nebenbahnwesens in
Oesterreicb n&her zu treten, so gab man sich einer TSuschung hin, denn
die betreffenden Regierungsvorlagen gaben nur zu einer allerdings nicht nn-
wichtigen Streitfrage Anlass. Der damalige Leiter des dsterreichischen Eisen-
bahnwesens, Herr v. NSrdling, trat namlich fur die schmalspurige Anlage
*) Ueber die Mittel zur Venrollstandigung des osterreichiscben Eisenbabnnetzes,
Oesterr. Revue 1866.
**) Auf Recbnung des Staates wurden folgende Sekundarbahnen gebaut: Dalmatiner
Staatsbahncn (105 km), Kriegsdorf-Romerstadt (14 km), Erbersdorf-Wurbentbal (21 km),
Murzzuscblag-Xeuberg (11 km), Unterdrauburg-Wolfsberg (38 km); ferner als Privatbabnen:
Elbogen-Neusattel (5 kra), Lcobersdorf-St. Polten (75 km), Leobersdorf-Gutenstein (33 km),
Pocblarn-Gaming (38 km), Czaslau-Zawratctz (19 km), Bozen-Meran (32 km), Wien-Aspang
(80 km), Cbodau-Neudek (14 km).
46*
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690
Zur Nebenbahnfrage in Oesterreicb.
ein, w&hrend das Parlament zunachst von der Normalspar nicht abweichen
wollte and dieser auch zum Siege verhalf. AUein das Bedurfniss each
Entwicklung eines lebhafteren Eisenbahnbaues war in stetem Wachsen
begriffen, nod zwar war es jetzt nicht das unternehmongslustige Kapital,
sondern die Interessenten selbst, welche die Initiative in dieser Richtung
ergriffen. Man gab sich in diesen Kreisen keinem Zweifel daruber hin,
dass es nicht angebe, in der Weise, wie bisher, Bahnen in Oesterreich
zu banen, weil nnter den bisherigen Voranssetzungen — bei manchen
Bahnen beziflferten sich die Finanzirungskosten nnd Banzinsen auf 50 Prozent
des Aniagekapitals — die lokalen Bedurfnisse anf eine Befriedigung
nicht rechnen durften. Wie allgemein die Erkenntniss von der Un-
haitbarkeit des gegenwartigen Znstandes war, geht darans hervor, dass
gleich nach dem Zusammentritt des nen gewahlten Abgeordnetenhauses
am 14. Oktober 1879 von 30 Abgeordneten ein Antrag eingebracht wurde:
Die Regiernng mOge in einem Gesetzentwnrf die Bedingnngen feststellen,
nnter denen der Staat alien denjenigen Gebieten, die dnrch den Ban von
Sekundarbahnen dem wirthschaftlicheo Niedergang entrissen wurden, die
llerstellnng solcher Bahnanlagen ermdglicben kdnnte. „ Nicht bloss vom
finanziellen Standpnnkte", hiess es in der Begrunduog zn diesem Antrag*
„auch vom Standpnnkte der Gerechtigkeit sei die Herstellung von Lokal-
bahnen nothwendig, denn es wurde dem Ssterreichischen Reichsgedanken
dadnrcb der richtige Ansdrnck gegeben, dass in dieser Angelegenheit alle
Theile des Reiches eine gleiche wohlwollende Behandlung erfahren". Die
Anfhahme, welche dieser Antrag seitens der Regiernng fandf war eine
sehr freundliche, nnd als der Gegenstand bald daranf im Eisenbahnaus-
schnsse des Abgeordoetenhanses zur Sprache gebracht wurde, konnte der
Handelsminister Freiherr v. Korb-Weidenbeim die Erklarung abgeben, dass
die Regiernng vollstandig anf dem Standpnnkte des Antrages stehe nnd in
der allern&chsten Zeit ein ^Konzessionsgesetz" einbringen werde, welches
alle Zugestandnisse enthalten werde, die der Staat bei dem Ban von
Nebenbahnen nach Auffassung der Regiernng einzuraumen in der Lage
sei. Von dem richtigen Gesichtspunkte ausgehend, dass die znnaenst in
Anssicht genommenen Linien sich als integrirende Theile des grossen
flauptnetzes darstellten, erklarte der Handelsminister, sich nicht fur ein
bestimmtes System entscheiden zu kunnen, indem er die Nothwendigkeit be-
tonte, entwicklungsfahige Linien gleich von vorne herein nach einem solchen
Systeme zu banen, welches auch die n5thige Erweiterung nnd Entwicklung
derselben moglich machen wurde, womit den vorzeitigen Bestrebungen,
der Schmalspur Geltung zu verschaffen, der Boden entzogen werden sollte.
Man war sich aber auch daruber klar, dass bei der dermaligen Finanzlage
des Staates von einer finanziellen Betheiligung an dem Bau abgesehen
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
691
werden musse, und wie die Folge zeigte, gab man sich keiner Tauscbung
hin, wenn man annahm, dass weitergehende tecbnische Begunstigungen,
sowie die Gew&hrnng der Stenerfreibeit fur eine langere Reihe von Jahren
sich als genugend erweisen wurden, nm eine Anzahl von Nebenbahnen
dnrcb die Initiative der Interessenten ins Leben zn rnfen. Diese von der
Kegierung kandgegebene Absicbt wurde von der BevOlkerung mit grosser
Befriedignng anfgenommen. Schon die Anssicht anf das Zustandekommen
des Gesetzes hatte genugt, nm eine Anzahl von Eisenbafcmprojekten, an
deren Ausfubrung man kanm mehr zn denken gewagt, lebensfahig zn ge-
stalten, so zwar, dass binnen knrzer Zeit ans einem Eronlande (BOhmen)
allein fiber hnndert Konzessionsgesuche bei der Regiernng einiiefen. Die
Hofftrang, dass das nene Gesetz anf die Wiederbelebnng der Industrie nnd
Landwirthschaft von gunstigem Einflusse sein werde, liess es begreiflich
erscheinen, dass man der Erfullung des von der Regierung gegebenen Ver-
sprechens erwartungsvoll entgegensah.
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Durch den Gesetzentwurf, welchen der Handelsminister Freiherr v. Korb
im Abgeordnetenhause am 29. November 1879 einbrachte und dessen
Grundbe8timmungen bis zum heutigen Tage ffir die gesetzliche Regelung
des dsterreichischcn Nebenbahnwesens maassgebend geblieben sind, solite
die Regierung ermaehtigt werden, bei Konzessionirung neuer Lokalbahnen
(Sekundarbahneo, Vizinalbahnen u. dgl.) nicht nur in Bezug anf den Bau
und die Ausrustung alle thunlichen Erleichtemngen zu gew&hren, sondern
auch in Bezug anf den Betrieb von den in der Eisenbahnbetriebaordnung
vom 16. November 1851 und den einschlagigen Nacbtragsbestimmungen
vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen insoweit Umgang zu nehmen,
als dies mit Rucksicht auf die besonderen Verkehrs- und Betriebsverhftltnisse,
insbesondere die festgesetzte ermftssigte Fahrgeschwindigkeit nach dem
Ermessen des Handelsministeriums zulftssig erscheint; feroer sollte die
Regierung ermaehtigt werden, Lokalbahnen von der in der Eisen-
bahnbetriebsordnang sowie im Eisenbahnkonzessionsgesetze ausge-
sprochenen Verpflichtung zur unentgeltlichen Befordernng der Post zu
entheben. Gleichartige Erleichtemngen in Bezug auf Bau und Betrieb
sollten nach dem Ermessen des Handelsministeriums auch fur schon
be8tehende Eisenbahnen zugestanden werden, wenn auf denselben oder
einzelnen Zweig- oder Verbindungslinien der Lokalbahnbetrieb mit er-
massigter Fahrgeschwindigkeit eingefuhrt wird. Die Benutzung der Reichs-
strassen sollte gestattet werden, insoweit nicht durch den Bahobetrieb die
Sicherheit des Strassenverkehrs gefahrdet wfirde, und zwar unter folgenden
Voraussetzungen: Die Zulassigkeit und die Bedingungen der Strassen-
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692
Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
benutzung siod darch die Strassenverwaltang im Einvernebmen mit der
Eisenbahn-AufsichtsbehOrde festzustellen. Jedocb ist, unbescbadet der aus
deni Bestand des Mautbgefalles erwacbsenden Verbindlichkeiten, fur die
StrasBenbenutzung ein besonderes Entgelt nicht zu entrichten. Die
Kosten der ordnungsraassigen Erhaltnng des benutzten Strassentheils,
sowie etwaige darch die fragliche Benutzung veranlasste Mehrkosten der
Strassenerbaltung uberhaupt, desgleichen die Kosten der zur Hintanhaltung
einer StOrung oder Gefahrdung des Strassenverkehrs erforderlichen beson-
deren Vorkehrangen treffen die Lokalbahn - Unternehraungen. Andere
6ffentliche Strassen kOonen mit Zustimmung der zur Erhaltnng ver-
pflichteten Strassenverwaltungen znr Anlage von Lokalbahnen in Ansprnch
genommen werden.
Ausser diesen Zugestandnissen beantragte die Regierung, im Falle der
KoDzessionsertheilnng nachstehende Begunstigungen zn gew&hren:
1. Die Befreiong von den Stempeln nnd Gebiihren ffir alle Vertriige,
biicherlichen Eintragungen, Eingaben nnd sonstigen Urknnden znm
Zwecke der EapitalsbeschafTung nnd Sicherstellnng der Kapitals-
verzinsnng nnd des Betriebes bis znm Zeitpnnkte der Betriebs-
erOffnnng, sowie fur Vertrage, betr. den Grunderwerb, Ban nnd
die Ansrflstung der Bahn bis znm Schlnsse des ersten Betriebs-
j ah res;
2. die Befreiung von den Stempeln nnd Gebfihren far die erste
Ansgabe der Aktien nnd Prioritatsobligationen mit Einschlnss der
Interimsscheine nnd fur die bucherliche Eintragnng der Prioritats-
obligationen ;
3. die Befreiung von der Erwerb- and Einkommensteuer, von der
Entrichtung der Couponstempelgebfihren, sowie von jeder neuen
Steuer, welche etwa darch kunftige Gesetze eingefuhrt werden
sollte, auf die Dauer von dreissig Jahren vom Tage der Kon-
zessionsertheilung an.
Inwiefern f&r einzelne Lokalbahnen etwa weitergehende finanzielle
Dnterstutzungen seitens der Staatsverwaltung durch Gewabrnng eines
Beitrages aus Staatsmitteln oder anf sonstige Weise zuzugestehen waren,
sollte in jedem einzelnen Falle besonders bestimmt werden.
Mit der Vorlage dieses Gesetzentwnrfes verfolgte die Regiernng
einerseits den Zweck, den Ban von Nebenbahnen in der alleraachsten
Zeit zu ermdglichen, andererseits aber sollten auf Grundlage dieses Gesetzes
Erfahrungen zur Schaffung eines entgultigen Nebenbahngesetzes gewonnen
werden.
Da der Gesetzentwurf im Wesentlichen keine anderen Begunstigungen
enthielt, als solche, welche schon bisher fur den Ban von Nebenbahnen
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Zur Nebeobahnfrage in Oesterreich.
693
gewahrt warden, so blieben seine Vortheile darauf beschrankt, dass nun-
mehr die Ausfuhrung jedes einzelnen Projektes nicht an ein Spezialgesetz
gebanden sein sollte. Hierdarch glanbte man mit Recht das Zustandekommen
von Nebenbabnen zu ffirdern, wetl der schwerfallige legislative Apparat
dieselben haafig der Gefabr aussetzte, gerade den fur die Inslebensetzaog
des Unternebmens gunstigen Moment zn versaumen. So einig man aber
bisher daruber war, mit tbunlichster Rascbheit die notbwendigen Voraus-
setzongen fur eine Wiederaufnabme des Eisenbahnbaues zn schaften,
so scbien es doch, als ob das Zustandekommen des Gesetzentwurfes durcb
die parlamentarische Bebandlung eine VerzOgerung erfabren sollte.
Der zum Bericbterstatter bestellte Dr. Rieger, einer der Fiihrer der
Mehrbeit8partei, legte einen selbstfindigen Gesetzentwurf vor, welcber sich
von der Regiernngsvorlage in einigen wicbtigen Punkten unterschied. Er
beantragte,dieKonzessionirungfurNebenbahnen,welche dieGrenze einesLandes
nicbt uberschreiten uod sich nicbt in Grcnzbezirken bewegen, sowie vom Staate
keinerlei finaozielle Unterstfitzung beansprncben, mfige nicht von Seite der
Regierung und des Parlamentes, soadern von Seite der Statthalterei im
Einvernehmen mit dem Landesausscbusse ertheilt werden. Im Falle fur
eine solche Babn eine finanzielle Unterstfitzung ans Landesmitteln gewahrt
wQrde, sollte die Konzessionirung nur durch ein Landesgesetz erfolgen
kOnnen, wahrend dem Ministerinm in alien Fallen das Einspruchsrecht
gewahrt bliebe. Den Gemeinden und Bezirksvertretungen sollte zum
Zwecke der Unternehmung nnd Forderung des Baues von Nebenbahnen
die Freiheit in Bezug auf die Verfugung fiber ihr VermOgen und ihren
Kredit gewahrt werden; der Landesgesetzgebung sollte es ferner vo.rbe-
halten bleiben, zu bestimmen, ob und in welchem Maasse die Gemeinden
zur Beschaffung des Grundes oder zu sonstigen Leistungen fur einen sie
treffenden Bahnbau herangezogen, bis zu welchem Maasse Bezirks- und
Gemeindevertretungen im Interesse eines Bahnbaues belastet werden kOnnen.
Endlich sollte es der Landesgesetzgebung vorbebalten bleiben, einen im
Verbaltnisse zu dem Eatastralreinertrage bemessenen Maximalpreis fur
zum Ban von Nebenbabnen zu enteignende Grundstucke festzusetzen.
Dieser Entwurf, welcher ein wichtiges Zugestandniss an das autonomistische
Prinzip bedeutete und fruher oder spater von demselben Uebelstande
begleitet gewesen ware, wie das Gesetz vom Jahre 1865 in Frankreicb,
wo eben der weitgehende Einfluss der Departements- und der Generalrathe
eine Anzahl Jebensunfahiger Linien hervorrief, welche dann der Staat
ubernehmen musste, begegnete so heftigem Widerspruch, dass nacb langeren
Berathungen und nachdem der Referent seinen Entwurf zuruckgezogen
und das Referat niedergelegt hatte, die Regiernngsvorlage vom Eisenbahn-
ausschusse zur Grundlage der Spezialdebatte angenommen wurde.
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694
Zur Nebenbabnfrage in Oesterreich.
Als der Gesetzentwurf am 6. Mfirz in die Plenarberathnng des Ab-
geordnetenhauses gelangte, warde derselbe abermals tod mehreren Seiten
bekampft; vor Allem war es der Mangel einer Definition des Begriffes
„Lokalbahn", welcher zu lebbaften Erftrterungen Veranlassung gab. Der
Gesetzentwurf wurde als ein Kuriosom bezeicbnet, weil derselbe einen
Verzicht der Pr&rogative der gesetzgebenden Kdrper zu Gunsten der
Regiernng enthalte. Dem gegenuber war es fur den Berichterstatter,
R. v. Kozlowski ein Leicbtes, nachzuweisen, dass ein solcher Verzicht geleistet
werden musse, wenn die Regierung fiberhaupt etwas Zweckmassiges zu
Stande bringen solle. Eine Begriffsbestimmung sei grundsfitzlich ver-
mieden worden, weil man bei einer solchen leicbt Anlass geben konnte,
dass alles nach der Scbablone behandeh werde, und dass das, was in
dieselbe nicht hineinpasst, von der Begunstigung des Gesetzes ausge-
schlossen werde. Dem Ausschuss babe aber der Gesichtspunkt vorge-
schwebt, dass, das Gesetz uberall da Anwendung finde, wo die Verhaltnisse
die Anwendung gestatten. Das Parlament konnte sich endlich dieser
Erwfigung nicht verschliessen, und der von der Regierung vorgelegte
Gesetzentwurf gelangte mit der Giltigkeitsdauer bis Ende des Jahres 1882
beinahe unverandert zur Annahme. Am 25. Mai 1880 erlangte das Ge-
setz*) die kaiserliche Sanktion und trat am 5. Juni als am Tage seiner
Kundmachung in Kraft, nachdem es fruher noch durch die Verordnung des
Handelsministeriums vom 29. Mai 1880, womit Erleichterungen hinsicht-
lich der Verfugung und kommissionellen Behandluug der Projekte fur
Lokal- und Schleppbahnen eingefuhrt wurden, eine zweckmassige Erganzung
erhalten hatte.**)
II.
Die Erwartungen, welche man an das Gesetz „betreffend die Zuge-
standnisse und Begunstigungen fur Lokalbahnena geknupft hatte, waren
nicht unberechtigt; denn bald entwickelte sich eine ausgedehnte Bau-
thatigkeit, welche nicht nur beim inlandischen , sondern auch beim aus-
landischen, namentlich deutschen Kapitale kraftige Unterstfitzung fand.
Wabrend im Jabre 1880 101 Kilometer Eisenbahnen konzessionirt wurden,
belief sich im Jahre 1881 diese Zahl auf 500 Kilometer, und 1882 wurden
322 Kilometer konzessionirt. Es erwies sich daher als nothwendig, die
Geltungsdauer des Gesetzes vom 25. Mai 1880 auf zwei Jabre (bis Ende
1884) zu verlangern. Bald jedoch trat schon ein Ruckschlag ein, indem
im Jahre 1883 nur noch 146 Kilometer zur Konzessionirung gelangten.
Dieses Ergebniss konnte immerbin als ein befriedigendes bezeichnet werden.
•) Siehe Anlage A.
*•) Siebe Anlage B.
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Zur Nebenbahnfrage io Oesterreich.
695
Far die Minoritat des Abgeordnetenbanses aber, welcbe inzwischen wieder-
holt Vorwiirfe gegen die Regierang erhoben hatte, das Gesetz nicht richtig
angewendet zu haben, war der Ruckgang iui Eisenbahnbau ein wiilkommener
Anlass, nm auf die Beseitigung des bisherigen Provisorioms and aaf die
SchafTang eioes endgultigen Lokalbahngesetzes hinzuwirken. Die Regierang,
von derselben Absicht beseelt, war indess weit entfernt davon, ihre
Befagnisse einschr&nken zu lassen, and richtete ihr Bestreben vielmehr
dabin, eine periodische Verlangerung der ihr ertheilten Vollmachten in
Znknnft za verraeiden and diese aaf anbegrenzte Daaer za erlangen.
Die Wendung, weiche die Nebenbahnfrage hiermit in Oesterreich ange-
nommen hat, lag keineswegs im Interesse der auf bestem Wege begriffenen
Fortentwicklang des Eisenbahnwesens, allein sie erscheint von solcher prinzi-
piellen Bedeutung, dass es gestattet sein mftge, aaf dieselbe naher einzugehen.
Wie die Entwicklang des Nebenbahnwesens im Allgemeinen lange
Zeit enter der Unklarheit des durch dasselbe za befriedigenden Bedurfnisses
za leiden hatte, so mussten sich in Oesterreich besondere Schwierigkeiten
von dem Angenblicke an ergeben, in welchem man die staatliche Einfluss-
nabme aaf das Nebenbahnwesen von einer gesetzlicben Definition des
Begriflfes einer „Lokalbahna, unter welcher Bezeichnang man in Oesterreich
seit dem Jahre 1875 sammtlicbe Arten von Nebenbahnen zusammenfasst,
abh&ogig machte and dadarch die Nebenbahnfrage za einer Kompetenzfrage
gestaltete. Ueberblickt man die allgemeine Tendenz der Gesetzgebung
fiber die Nebenbahnen, so findet man, dass fast in alien Staaten nor die
Regelnng ihrer finanziellen Verhaltnisse in Betracht gezogen wird, wahrend
die dem steten Fortschritt nnterworfenen technischen Bestimmangen der
Verwaltang Qberlassen bleiben. Ein gleicher Vorgang ware mit RuckBicht
auf den Stand der Eisenbahngesetzgebung auch in Oesterreich moglich
gewesen; denn das Eisenbahnkonzessionsgesetz vom 14. September 1854
uberlasst es im § 10 dem Ermessen der Staatsverwaltang, „einer Eisen-
babnanternehmang nach den obwaltenden besonderen Verhaltnissen eine
oder die andere Verbindlichkeit za erleichtern". Aacb hat die Regierang
anangefochten bis zum Jahre 1880, das ist dem Zeitpankte, in welchem
das Lokalbahngesetz in Wirksamkeit getreten ist, ban- and betriebspoli-
zeiliche Vorschriften fur Eisenbahnen erlassen. Es sei hier insbesondere
auf den Handelsministerialerlass vom 19. April 1875 hingewiesen, durch
welchen eine Reihe wesentlicher Erleichterungen fur den Baa and Betrieb
von Sekandfirbahnen bewilligt wurden. Die Kompetenz zur Konzessionirung
von Nebenbahnen, so wie zur Gewahrung von Begfinstigungen, stand also
schon vor dem Lokalbahngesetze ausser jedem Zweifel und die Regierang
konnte mit diesem Gesetze nor eine allgemeine Regelung der finanziellen
Verhaltnisse von Lokalbahnen im Auge haben. Das Gesetz hat daher
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G96
Zur Nebenbahnfrago in Oesterreic^.
auch den Titel erhalten: „Gesetz, betreflfend die Z ages tandnisse und Be-
gunstiguugen fur Lokalbahnen." Indem aber in das Gesetz tecbnische
Bestimmungen aufgenommen warden, and Handelsminister Freiberr v. Eorb
dasselbe einmal als ein „Konzessionsgesetztt bezeichnete, ist Raum fur
die irrthumliche Auffassung entstanden, dass das Recbt der Regierung,
eine Linie als Lokalbabn zu bestimmen, erst darcb das Lokalbahn-
gesetz begrundet worden sei. Hieraas ergab sich dann weiter die
MOglichkeit, bei Beurtheilang einer jeden einzelnen Eonzession, ja
sogar schou bei Vorkonzessionen eine Kontroverse fiber die Frage
hervorzurafeu, ob diese oder jene Lioie wirklich outer den Begriff einer
Lokalbabn falle oder ob die Regierung nicbt ibren Wirkungskreis uber-
scbritten habe. Nan k5nnte man glauben, dass vielleicht die im Lokal-
babngesetze festgestellten finanziellen Begunstigangen die Befagnisse der
Regierang ausserordentlieh erweiterten und dass dieser Dmstaud die
Notbwendigkeit einer Bestimmung des Begriffs einer Lokalbahn begrunde,
weil man sich sagen konnte, dass das Parlameut die Steuerbegfinstigung
nur fur solcbe Linien bewilligt sehen wollte, welche nach seiner Aaffassang
als Lokalbahnen anzuseben sind. Eine solcbe Auffassung erscheint aber
nicht gerechtfertigt, denn das Parlament hat die Steuerbegfinstigungen
nicbt ertbeilt, um sich einen Einfluss auf die Bestimmung, ob eine Linie
als Lokalbabn zu konzessioniren sei oder nicbt, zu sichern, sondern es
konnte hierbei nur von der Erwagung ausgegangen sein, dass die Steuer-
begunstigungen als ein Minimalausmaass anzuseben sind, welches fur
EiseDbahnen und speziell fur Sekundarbahnen in den dem Lokalbabngesetz
vorangehenden Jahren stets bewilligt wurde. In der Tendenz des
Gesetzes hatte es ja von Anfang an gelegen, dadurch, dass
die bisber ublichen Zugestandnisse nunmehr im Allgemeinen,
je nach dem Ermessen derRegierung zur Anwendung gelangen
soil ten, fOrdernd auf die Entwicklung des Nebenbahnwesens einzuwirken.
Eine Praventivmaassregel gegen die Konzessionirung von Linien, welche
nach Ansicht des Parlamentes fiber den Rahmen einer Lokalbahn hinaus-
gehen, kann aber in dem aus der Steuerbegunstigung etwa abzaieitenden
Einflasse des Parlaments schon deshalb nicht erblickt werden, weil
gegebenen Falls solche Linien auch ohne Steuerfreiheit gebaut werden
konnen, in welchem Falle die Konzessionirung auf Grand des Eisenbahu-
konzessionsgesetzes vom Jabre 1854 erfolgen wurde. Von einer Ver-
kurznng des Rechtes der Gesetzgebung kann daher nicht die Rede sein,
weil ihr Einfluss ja doch nur ein beschrankter ist, ein Einfluss, der sich
nicht auf das Konzessionsrecht erstreckt, sondern nur auf die zu ertheilende
Steuerbefreiung and in der Verordnang des Handelsministeriams vom
29. Mai 1880 im § 1 ausdrucklich festgestellt warde, dass die Bestimmung,
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Zur Nebenbahnfrage io Oesterreich.
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ob einer projektirten Eisenbabn die Eigenschaft einer Lokalbaho zakomme,
— - insoweit daruber nicht ein Gesetz entschieden hat — vom Handels-
ministerium im Einvernehmen mit den betheiligten Ministerien schon bei
ErtheiluDg der Vorkonzession, also io einein Stadium, wo die Regierung
zur Frage der Stenerbegunstigung noch gar nicbt Gelegenheit hat, Stellang
zu nehmen, getroffen wird, ohne dass diese Verordnung je erne Anfechtung
erfahren batte. Das Lokalbabngesetz bietet somit in dieser Richtuug
keinen Schutz, und es ist nicht ricbtig, wenn gesagt wird, dass durch
dieses Gesetz der Regierang ein wichtiges Vertrauensvotum ertheilt werde,
nachdem schon das Eisenbahnkonzessionsgesetz die wichtigsten Vollmacbten
in die Hande der Regierung gelegt hat. Es ergiebt sich aus dem Vorher-
gesagteo, dass, wenn auch das Gesetz vom 25. Mai 1880 ausser Steuer-
nnd Gebfibrenfreiheiten noch andere, das Wesen einer Lokalbahn bestimmende
BegQnstigungen aufgeuommen hat, diese scbon in dem Eiscnbahnkonzessions-
gesetz vom Jahre 1854 begrundet sind und aus diesem der Uebersicht-
lichkeit halber herQbergenommen warden.
Es erscheint umso wichtiger, den Einfluss, welcher dem Parlamente
anf die Konzessioniruug von Eisenbahnen zusteht, klar zulegen, weil es
bedauerlich und der Entwicklang des Osterreiehischen Eisenbuhnwesens
gewiss nicht zutraglich ware, wenn fur die Frage, ob eine Linie als Haupt-
oder als Nebenbahn za bauen sei, etwaige fiuanzielle BegQnstigungen und
nicht die jeweiligen Verkehrsbedflrfnisse maassgebend waren. Geht doch
das englische Gesetz vom 31. Juli 1868 fiber die „ Light Railways" so
weit, dass es die Rogierung ermacbtigt, nach ihrem Ermessen jede der
vom Parlamente als Hauptbahn konzessionirten Linien als Nebenbahn
bauen und betreiben zu lassen, eine Bestimraung, deren Zweckmassigkeit
gerade in Oesterreich, wo heute viele als Hauptbahnen ins Leben gerufene
Linien als Nebenbahnen betrieben werden, einleuchten sollte. Untersucht
man die Berechtigung der fur die Nothwendigkeit einer Begriffsbestimmung
der Lokalbahn vorgebrachten Argumente an sich, so waren es vornehmlich
solche Linien, denen die Eigenscbaft einer Lokalbahn bestritten wurde,
welche eine Verbindung zweier Hanptbahnen darstellen. Hat aber die
Erfabrung nicht gezeigt, dass gerade diesen Linien im Nebenbahnverkehr
eine grosse Rolle zugewiesen ist? Freycinet hat sogar in seinem Eisen-
bahnprogramm vom Jahre 1878 den Grundsatz aufgestellt, dass eine
der wesentlichsten Funktionen der Nebenbahnen darin bestehen musse, die
grossen Bahnen an geeigneten Orten unter einander zu verbinden. Die
Verbindungslinien sind auch in der Regel einer besonderen Berucksichtigung
wurdig, und es ist nur dank bar zu begrussen, wenn das Zustandekommen
solcher Linien dadurch begflnstigt wird, dass sie auf einen gewissen
Durchzugsverkebr zfihlen kOnnen. Mit Konkurrenzbefurchtungen kann
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreicb.
man auch zu weit gehen. Der Verwaltungsgerichtshof hat anlasslich der
Beschwerde einer Hauptbahn gegen die Konzessionirung einer Verbindungs-
bahn ausgefGhrt, „dass bei der geringen Lange des durch die Lokalbahn
aufzuschliessenden Gebietes es nicht zweifelhaft sein kOnne, dass die
projektirte Bahn fur sich allein nur einen Lokalverkehr vermktelu kOnne,
und dass sie fur einen fiber das Lokalinteresse hinausgebenden Verkehr
auf die betreffende Hauptbahn angewiesen ist". Das Verkehrsgebiet
der Hauptbahnen wird ganz von selbst mit der Entwicklung des Eisen-
bahnwesens eingeengt, wfihrend die Ueberlegenheit der Haupt-
bahnen naturgemass in der Ausdehnung ihrer Linien erblickt werden
muss.
Wenn aber die Unmdglichkeit einer gesetzlichen Begriffsbestimmung
nach der geograpbischen Lage einer Linie dargethan ist, so kann dem
Versuche, eine solche Bestimmung vom Standpunkte der Verwaltung aufzn-
stellen insoweit dieBelbe ihre ban- und betriebspolizeilichen Maassnahmen dem
vorhandenen Verkehrsbedurfnisse anzupassen bestrebt sein muss, eine
gewisse Berechtigung nicht abgesproehen werden.*)
Im Allgemeinen wird man aber an der Ansicht festhalten musaen,
dass es fur die Klassifikation der Eisenbabnen keinerlei entscheidende
Kriterien gebe, indem die Zahl der Mischungen, in der ihre Verkebrs-
und Eonstruktionseigenschaften erscheinen mussen, wenn sie ihrem jedes-
raaligen Zwecke entsprechen sollen, so vielfaltig sind, wie die Bedurfnisse,
denen sie zu dienen haben.
III.
Die Regieruog mag wohl von ahnlichen Erwagungen geleitet gewesen
sein, als sie am 14. Marz 1884 eine neue Vorlage betreffend die Zuge-
st&ndnisse und Begunstigungen fur Nebenbahnen einbrachte, welche sich
in ihren Grundzugen an die bisherige Vorlage anlehnte, aber einige
wesentliche Ergaozungen enthielt. Die neue Vorlage wurde damit begrfln-
•) Der Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen nnterscbeidet nach den Bescblussen
der vom 28. bis SO. Juli 1886 in Salzburg abgebaltenen Tecbnikerversammlung des Verein*:
1. normalspurige Nebenbahnen (Spurweite = 1435 mm), welche r.war in ibrem
Oberbau im Wesentlichen mit den Hauptbahuen ubereinstimmen , auf welche dahor sowobl
Lokomotire, als auch Wagon der Hauptbahnen ubergehen konnen, bei welchen aber die
Fahrgescbwindipkeit von 40 km i. d. St. an keinem Punkte der Bahn uberschritten werden
darf, und fur welche, dem auf ihnen zu fubrenden Betriebe entaprechend, erleicbternde
Bestimmungen Platz greifen durfien;
2. normal- oder scbmalspurige Lokalbahnen, welche dem offentlichen Verkehre,
jedoch vorwiegend dem Loka 1 verkehre zu dieoen haben, mittelst Dampfkraft durch
Adhasionsmaschinen betrieben werden, bei welchen ferner der grosste Kaddruck in der
Regel nicht inchr als 5000 kg betriigt und die Fahrgeschwindigkeit von 30 km i. d. St.
an keinem Punkie der Bahn uberschritten werden darf.
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreicb.
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det, dass bei sorgfaltigem Studium der eioschlagigen Verhaltnisae anf
Grand der bis dahin gemachten Erfahrungen die Ueberzeugung gewonnen
worden sei, dass die derzeit in Kraft stehenden gesetzlicheo Normen im
Allgemeinen vollkommea ausreichen, am Eisenbahnen minderer Ordntmg
aller Art in zweckmassiger nnd Okonomischer Weise sicherzustellen.
Die bi8herigen gesetzlichen Normen batten gerade wegen ihrer Allgemein-
heit uod des Fehlena schablonisirender tecbnischer nnd sonstiger Einzel-
bestimmungen bei sachgemasser nnd zngleich mftglichst konlanter Dnrch-
fiihrung von Seite der zustandigen VerwaltungsbehOrden aich als vorzugs-
weise geeignet erwiesen, bei der Konzeseionirnng nener Bahnen fdrdernd
einznwirken. Die Abanderungen, welche die nene Regierongsvorlage
enthielt, lassen sich in nachstehenden Pankten znsammenfassen : Im
Art. 1 wnrde in der Parenthese, in welcher, wie im Gesetze vom
25. Mai 1880 die flblichen Bezeicbnnngen von Eisenbahnen minderer OrdnuDg
angefuhrt wnrden, auch die BezeicbnnDg „Dampftramwaya anfgenommen.
Die Dauer der Mr Lokalbahnen zn gewahrenden Befreiung von Steuern
and Gebfihren, welche im Gesetze vom 25. Mai 1880 anf dreissig Jabre
festgesetzt war, sollte aaf zwanzig herabgesetzt werden. Neu war ferner
die Bestimmang betreffend die Umwandlnng der im Gesetze vom 13. De-
cember 1862 festgesetzten Stempelgebuhr von den Personenfahrkarten in
eine mit 3% des Fahrpreises sammt Agioznschlag zn bemessende Prozentnal-
gebnhr. Hierhlr waren folgende Erwagnngen maassgebend: Durch die
besteheude Vorschrift uber die Stempelpflichtigkeit der PersonenfahrkarteD,
wonacb die einzelne Personenfahrkarte unbeacbadet der nach dem Gesetz
vom 11. Mai 1871 tflr lokale Verkehrannternehmungen zagestandenen
bedingten Gebuhrenbefreinug, bei einem Fahrpreiae bia znr H5he von
50 Kr., ohne Rnckaicht anf die thataachlich erhobene Fahrtaxe der Stempel-
gebuhr von einem Kreuzer nnterliegt, wird die Anwendung dea anderwarts,
inabeaondere bei den oberitalienischen Tramwaya, mit Erfolg in Uebnng
stehenden nnter Dmstanden mit besonderen Vortheilen fur die Okonomische
Darchffihrnng dea Personenverkebres verbundenen Billet8ystems, wonach
nur eine, dem Minimalfahrpreise entaprechende Art von Personenfahrkarten
besteht nnd dem eine langere Strecke (mehrere Zonen) zurucklegenden
Fahrgast nicht eine anf einen hOheren Betrag lantende Fabrkarte, sondern
die den dnrchfahrenen Zonen entaprechende Anzahl aolcber Fahrkarten
ausget'olgt wird, erheblich erschwert, oder bei Festsetzang kurzer, einem
geringen Minimalfahrpreise entsprechender Zonen dnrch die in diesera
Falle aich ergebende nnverbaltnissmassige Belastnng anch ganz nnmoglicb
gemacht. (Bei Annahme eines Zonenbillets znm Fahrpreise von 5 Er.
wurde z. B. die Stempelgebuhr bei einem Gesainmtfahrpreise von 50 Er.
schon 10 Kr., also 20% der der Bahnunternehmung verbleibenden
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Zur Nebenbabnfrage in Oesterr«ich.
Bruttoeinnahme, bei Zonenbillets zam Preise von 10 Kr. fur den gleichen
Gesammtfahrpreis von 50 Kr. aber noch immer 5 Kr., oder 10°/0 der
Brnttoeinnahme betragen.) Ueberdies bedingt die bestehende Vorschrift
Qber die Erhebung der Stempelgebuhr von den Personenfabrkarten eine
nngerechtfertigte Ueberlastnng derjenigen Lokalbahnnnternebmnngen,
inBbesondere der Dam pf tram ways, deren Rentabilitat vorzugsweise auf den
lokalen Personenverkehr gegrundet ist, and ansserdem die Nothwendigkeit
einer ziemlich eingehenden, in mebrfacher Beziehuog lastigen and anch
mit Kosten verbnndenen Eontrole von Seiten der FinanzbehCrden. Allen
diesen Uebelst&nden sollte dnrch die beantragte Umwandlnng dieser
Stempelgebuhr in eine Prozentualgebuhr vorgebengt werden. Was die
den Lokalbahnen seitens der StaatsverwaltnDg znzuwendenden, fioanziellen
Begfinstigungen betrifft, so sollte die Regiernng in Uinknnft auch er-
machtigt sein, im Falle der Uebernahme einer Lokalbabn in Staatsbetrieb
die Betriebsaaslagen anf Grand der zn ermittelnden voraussichtlichen
Selbstkosten zn panscbaliren, eine Bestimmung, welche als eine sehr
wirksame, gleicbwohl aber den Staat eigentlich nicht belastende Be-
giinstigung der Lokalbahnnnternehmnng hingestellt wurde. Wabrend nach
Art. 8 des Lokalbahngesetzes vom 25. Mai 1880 die Gewabrnng weiter-
gebender finanzieller Unterstutznngen fflr einzelne Lokalbahnen von Seiten
der Staatsverwaltung dnrch Gewahrung eines Beitrages ans Staatsmitteln
oder anf sonstige Weise nnr von der speziell einznholenden legislativen
Ermachtignng abhangig gemacht wird, sollte nunmebr hierffir eine gewisse
allgemeine Direktive von allerdings mehr grunds&tzlicher Bedentnng geschaffen
werden. Es wurde n&mlich festgesetzt, dass derartige, nach wie vor anf
dem Wege der Gesetzgebnng zn gewahrende finanzielle Unterstutznngen
nnr fur solche Lokalbahnen in Aussicht gestellt werden, bezuglich
deren Dnrchfuhrung die erfonlerlichen Geldmittel von den Interessenten
ungeachtet der von denselben bethatigten Opferwilligkeit nicht vollstandig
aufgebracht werden kOnnen und demnach das Zustandekommen der Bahn
von der Gewahrung einer staatlichen Unterstutzung abbaogt. Eine weitere
Ergftnzung betraf die dem Staate seiteos der Lokalbahnuntemehmnngen
einznranmende Befngoiss, die Lokalbahn oder einzelne Strecken derselben
im Wege der P£age gegen angemessene, nOthigenfalls im Enteignungswege
festznsetzende VergQtung fur an dieselbe anschliessende Staatsbahnlinien
zn benntzen. Hierdurch sollte die MOglichkeit geschaffen werden, einzelne
Theilstrecken grOsserer Staatsbahnnetze znnacbst als Lokalbahnen durch
Privatnnternehmer herstellen zn lassen and erst in der Folge in das
Staatsbabnnetz einznbeziehen. In Bezug anf die Ausgabe von Prioritats-
obligatiooen sollten die bisher in der Kegel anferlegten Bescbranknngen
als ausnahmslose gesetzliche Anordnnng Geltnog erlangen. Es sollte
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Zur Xebenbabnfrage in Oesterreicb.
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nfimlich die Ausgabe von Prioritaten bis zur Vollendung und Inbetrieb-
setzung gaazlich nod aucb nach diesem Zeitpankte iosolange ausgeschlossen
bleibeo, als nicht die Verzinsung nod Tilgung in den faktisch erzielten
nnd als danernd gesichert anzosehenden Reinertragnissen der Bahn aus-
reiehende Bedeckung tindet. Von prinzipieller Wichtigkeit sind die Be-
stimmungen fiber die Benatznng Offentlicher Strassen fGr die Anlage
von Lokalbahnen, welche mit Rficksicht anf die gewonnenen Erfabrnngen
im Interesse der £ntwicklnDg des Systems der Dampfstrassenbahnen
sich in Znknnft nicbt nnr anf die Reicbsstrassen, sondern anch
anf die nichtarariseben Strassen erstrecken sollten. Die leitenden
Gesicbtspnnkte fur die Benntzung sowohl der Reicbsstrassen als der
nichtarariseben OfTentlichen Strassen fur Lokalbahnen lassen sich dahin
znsammenfassen, dass die Strassenbenntznng die Sicberheit des Strassen-
verkehres nicbt gefahrden darf, dass dieselbe im Allgemeinen unentgeltlich
zu gestatten ist, dass jedoch aus diesem Anlasse denjenigen Organen,
welchen die Strassen verwaltnog obliegt, keine MehrbelastuDg erwacbsen
darf. Bezfiglich der Benntzung nichtararischer Offentlicher Strassen wnrde
die prinzipiell wichtige Beschrankung aufgenommen, dass andere Bedin-
gungen, als die sich aus strassenpolizeilichen Rucksichten ergebenden,
den Bahnunternebmungen nicht anferlegt werden dfirfen. Rucksichtlich
der Benutzung der Reichsstrassen sollte die politische Landesbehorde im
Einvernehmen mit den EisenbahnanfsichtsbehOrden entscheident bei nicht-
ararischen Strassen sollte die Entscheidung auf Grund des mit den Eisen-
bahnanfsichtsbehOrden zn pflegenden Einvernehmens durch den Landesaus-
schuss im Einverstandniss mit der politischen LandesbehOrde erfolgen.
Wenn zwischen den beiden letzteren eine Einiguog nicht zu Stande
kommt, so batte das Ministerinm des Innern im Einvernehmen mit
dem Handelsministerinm zu eotscheiden. Endlich sollte die Frage
geregelt werden, nach welchen Eonzessionsnormen solche Lokalbahnen zu
behandeln seien, welche nicht mit Dampfkraft, sondem mit anderen Motoren,
z. B. Elektrizitat, betrieben werden, daon ob die fur Lokalbahnen uber-
hanpt zulassigen Begfinstigungen und Erleichterungen auch auf Lokalbahnen
der letzteren Art und anf Pferdebahnen amerikaniscben Systems anwendbar
seien, welche nicht anf Grund des Eisenbabnkonzessionsgesetzes vom
14. September 1854, sondern auf Grnnd Allerhochster Entscbliessungen
vom 25. Februar 1859 und vom 8. Marz 1867 vom Handelsministerinm
koozessionirt werden. In dieser Beziehung glaubte die Regierung, dass
bei den Eisenbahnen, welche nach den sonstigen Bedingungen ihrer Anlage
und des Betriebes unter die Besjtimmnngen des Eisenbabnkonzessionsgesetzes
fallen, von der Beschaffeoheit des Motors abgesehen werden kOnne und die
vollstaodige Gleichstellung der Lokalbahnen, welche mit Dampfkraft be-
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreicb.
trieben, mit denjenigen, welche auf der Anwendung eines, anderen Motors
beruhen, gerechtfertigt erscheine. Deo Pferdebahnen amenkaaischeo
Systemes sollten die gleichen Begunstigungen zagestanden werden,
was insbesondere in Bezug aaf die Strassenbenutzung von Wichtigkeit
war, indem hierdnrch Kompetenzkonflikten, wie sie sich zwischen deui
Handelsministeriom und der Wiener Kommune in Angelegenheit der Wiener
Tram waygesellscb aft wiederholt ergeben haben, in Zuknnft vorgebengt werden
sollte. Als Geltungsdauer des Gesetzes wnrde die Zeit bis zum 31. De-
zember 1887 in Vorschlag gebracht und dieser langere Zeitranm damit
begrfindet, dass die bisherigen Verbaltnisse voraussichtlicb noch eine Reihe
von Jabren andanern wfirden.
Eine baldige Erledigung dieses Gesetzentwarfs war mit Rucksicht
anf den vorgeschrittenen Sessionsabschnitt kanm zu erwarten, and die
Regieraug sab sich daher, da die Wirksamkeit des Gesetzes vom 25. Mai
1880 nnr bis Ende Dezember 1884 sich erstreckte, wieder veranlasst,
una eine Verlangernng dieses Gesetzes bis 1. Jnli 1886 nacbzusuchen.
Bis dabin konnte man hoffen, dass die Berathungen fiber den am
14. Marz 1884 eingebrachten Gesetzentwurf zum Abscblusse geiangt sein
wfirdeo. Die Angriffe, welcbe die Minoritat des Abgeordnetenbauses
bisber in Bezug auf die Anwendung des Lokalbahngesetzes gegen die
Regierung gerichtet hatte, wiederholten sich bei Berathung des Gesetz-
entwurfs fiber Verlangerung des Lokalbabngesetzes in verscharftem Maasse,
und die Frage, ob die Regierung nicht ihre Befngnisse fiberschritten habe,
nahm alsbald eine gewisse politische Tendenz an, die vornehmlich gegen
den damaligen Handelsminister Frh. v. Pino gerichtet war. Schon in der
Sitzung vom 10. Dezember 1884 wurde die Anfrage an die Regierung
gestellt, ob es richtig sei, dass auf Grund des Lokalbabogesetzes eine Vor-
konzession fur eine Eisenbahn Stry-Chodorow-Podwoloczyska ertheilt wordeo
sei, und ob die RegieruDg diese Babn aucb als Lokalbabn zu konzessionireo
beabsichtige. Dr. Herbst, einer der maassgebendsten Ffibrer der Oppo-
sition, bestritt das Recht der Regierung, diese Linie als Lokalbabn zu
konzessioniren, mit deru Hinweis darauf, dass dieselbe gegen 200 Kilometer
lang sei und schon deshalb nicht als Lokalbabn angesehen werden kOnne.
Hiergegen wendete sich Sektionschef Dr. R. v. Wittek, welcher sagte, es
sei gauz wohl denkbar, dass auch diese Bahn als Lokalbahn im eigeut-
lichen Wortsinne zur Ausfuhrung komme, jedenfalls konne hierlur die
Kilometerzahl nicht den Ausschlag geben. Wie treffend diese Einwendung
war, geht wohl am besten daraus hervor, dass erstjungst auf der Puster-
thalbabn, welche in einer Lange von 209 Kilometer als Hauptbabn herge-
stellt wurde, seit 1. Juli 1887 der Nebenbahnbetrieb eingeffihrt wurde
Es hat sich bei dieser Gelegenheit aber wieder gezeigt, dass die Opposition
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Zur Nebenbabnfrage in Oegtcrreicb.
703
des Abgeordnetenhanses gesonnen war, einen Einflnss aaf die Konzes-
sionirang von Nebenbahnen ansznuben, der gesetzlich nicht begrfindet
war; denn selbst zngegeben, dass die im Gesetz vom 25. Mai 1880
vorgesehene Stenerbegfinstignng dem Reichsrathe eioeo Einfluss aaf die
Konzessionirang von Nebenbahnen sicbert, so ist docb zq berucksichtigen,
dass der Regiernng in dem vorliegenden Falle bei Ertheilung der Vor-
konzession, welche das Recht anf Ertbeilnng einer definitiven Konzes-
sion nicht begrnndet, znr Frage der Stenerbegunstignng, aus welcber
etwa der gesetzliche Einflnss abgeleitet werden konnte — noch gar nicht
Gelegenheit hatte, Stellnng zn nebmen. Ebenso bemaugelte die Minoritat
des Abgeordnetenhauses die Handhabnng des Lokalbahngesetzes anlasslich
der Konzessionirang der Lokalbalin St POlteo — Tnlln mit der Begrundnng,
dass dieselbe eine Verbindnng von Hanptbahnen darstelle. Wenn in
diesem Falie anf das nngarische Nebenbahngesetz hingewiesen wnrde,
welches die Konzessionirang derartiger Verbindnngsbabnen ansdrocklich
dem Parlamente vorbebalt, so bat die Erfahmng hinl&nglich gezeigt
dass diese Vorsicht fiberflussig war, indem bei derartigen Verbindnngs-
linien das Gesetz dadarch nmgangen werden kann, dass, znnachst die
Linien wenige Kilometer vor den Verbindnngspunkt der zweiten Haupt-
babn gezogen werden nnd das Parlament sodann in die Zwangslage ver-
setzt wird, die fehlende Verbindnng nnter alien Umstanden als Neben-
bahn zu konzessioniren. Als nnn die Berathnng uber die von der
Regiernng vorgeschlagene Verlangernng des Lokalbabngesetzes begann,
beantragte die Minoritat eioen Znsatzantrag, nach welchem gewisse
Eisenbabnlinien von der Bewilligung der Regiernng ansgenommen werden
sollten, namlich solche, welche wesentlich anch dem Transitverkehr zn
dienen bestimmt sind, oder sich als Parallel bah n en einer bestebenden
Hanptbahn darstellen oder zwei Hanptbahnen verbinden. Solche Linien
sollten nnr dnrch besondere Gesetze konzessionirt werden kdnnen. Hin-
gegen beharrte die Regiernng anf ihrem Standpunkte. Der Sektionschef
v. Wittek wies nach, es werde nicht leicht sein, dieser Anfordernng
in der Praxis mit jener Bestimmtheit zn entsprechen, wie sie fur ein
Gesetz, welches fur die Bestimmnng des Vollmachtsbereiches der Regiernng
Grenzen stellt, erforderlich ist. Der Begriff „ wesentlich", sagte der
Regierangsvertreter, sei doch ein ansserordentlich relativer nnd es musste
in jedem einzelnen Falle gefragt werden, ob denn die Benntznog einer
Bahn far den Durch?angsverkehr als eine ^wesentlicbe" aogesehen werden
konne oder nicht. Wenn man nnter „ wesentlich" die vorzugsweise Theil-
nabme am Dnrchgangsverkehr verstehe, so musse dem entgegengebalten wer-
den, dass selbst bei den osterreichischen Hanptbahnen dieser Verkehr in
zweiter Linie stehe. Nnr bei dem nicht garantirten Erganzungsnetze
Archiv fQr EiMnbahnweMn. 1887. 47
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreicb.
der Nordwestbahn betrage derselbe ungefahr 60°/0 des GeBammtver-
kehres. Was den Antrag auf Ausschliessung von Parallelgeleisen
betrifft, so bestimme schon das Eisenbahnkonzessionsgesetz vom Jabre
1854, dass Parallelbahnen nicht gebaut werden durfen, nnd anch die
erworbenen Rechte der bestehenden Privatbahnen scbliessen den Ban von
Parallelbahnen ans. Was aber die Verbindnngslinien betrifft, so seien von
der Gesammtzahl der bisher konzessionirten Linien nicht weniger als
54% solche Linien, oder die doch im Hinblick and znm Zweck eines
solchen Anschlnsses gebaut worden sind. Es wtirde also nach der ,bis-
herigen Auffassang und dem Bedurfnisse der Bev5lkernng nach Vervoll-
atandigung der Schienenwege eine wenig znsagende Beschr&nkuiig darin
liegen, wenn der Anschluss an zwei Punkte von fiauptbahnen als ein mit
dem Begriff der Lokalbahn nicht zu vereinbarender Ban bingestellt wurde.
Endlich wurde der Ausschluss solcher Bahnen, die man bisher als Lokal-
bahnen zu betrachten gewohnt ist, aus der Begriffsbestimmung des Gesetzes
kein fur das Zustandekommen derselben gunstiges Prajudiz in sich
schliessen, und keine AufmunteruDg fur die Interessenten bilden, abgeseheu
davon, dass die im legislativen Wege erfolgte Ertheilung der finanziellen
Begunstigungen einen Widerspruch enthalt, indem man fur Bahnen Be-
gunstigungen giebt, — und dies wurde ja von Dr. Herb st fQr jedeo
einzelnen Fall zugestanden — denen man im Text des Gesetzes die
Beschaffenheit als solche aberkannt bat. Erst nach einer langwierigen
Debatte wurde der Antrag der Minoritat abgelehnt und die von der Re-
gierung beantragte Verlaogerung des Gesetzes vom 25. Mai 1880 bis
Juli 1886 zum Beschluss erhoben, welchem Beschlusse auch das Herren-
baus seine Zustimmung ertheilte.
Anlacre A.
Gesetz vom 25. Mai 1880, betreffend die Zugestandnisse und
Begunstigungen fur Lokalbahnen.
Art. 1. Die Regierung wird erooachtigt, bei Konzessionirung neuer Lokalbahnen (Sekun-
darbahnen, Vizinalbabnen u. dgl.) nicht nur in Bezug auf die Vorarbeiteu, den Bau und
die Ausrostung alle thunlichen Erleicbterungen zu gewahren, sondern auch in Bezug auf
deu Betrieb von den in der EUenbahnbetriebsordnung vom 16. November 1851, R. G. BL
Nr. 1 ex 1852, und den einscblagigen Nachtragsbestimmungen vorgeachriebenen Sicherheits-
vorkebrungen insoweit Umgang zu nebmeu, als dies mit Rucksicbt auf die besonderen
Verkebrs- und Betriebsverhaltnisse, insbesondere die festgesetzte ermassigte Fabrgescbwindig-
keit nach dem Ermessen des Handelsministeriums zulassig erscheiut.
Art. H. Desgleichen wird die Regierung ermachtigt, die Uoternehmungeo von Lokal-
bahnen von der im §. 68 der Eisenbahnbetriebsordnung, beziehungsweise im §. 10 lit f
des Eiaenbabnkonzessionsgesetzes vom 14. September 1854, ausgesprochenen Verpflichtuugec
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
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in Betreff der Beforderung der Post, sowie Ton den zufolge §.89 der Eisenbahnbetriebs-
ordnung begrundeten Verbindlicbkeiten in Bezug auf den Ersatz des aus der polizeilicben
und gef&llsamtlichen Ueberwacbung erwacbsenden Hebraufwandes und in Bezug auf die
unentgeltlirhe Herstellung und Erbaitung Ton Amtslokalitaten zu entbeben.
Art. III. Gleichartige Erleichterungen CArtike) I und II) in Bezug auf die Aus-
rustung, den Han und Betrieb konnen nacb dem Ermessen des Handelsministeriums aucb fur
sehon bestehende Eisenbabnen zngestanden werden, wenn auf denselben oder einzelnen
Zweig- oder Verbindungslinien derselben derLokalbabnbetrieb mit ermassigter Fabrgeschwindig-
keit eingefubrt wird.
Art. IV. Die Regierung wird erm&cbtigt, bei Festsetzung der Konzessionstarife far
Lokalbahnen Ausnabmen von den Beslimmungen des Gesetzes vom 15. Juli 1877 —
betreffend die Maximaltarife fur die Personenbeforderung auf den Eisenbabnen — zu
gewahren.
Art. V. Die bei dem Betriebe der Lokalbahnen nicht zu uberschreitende Fabr-
gescbwindigkeit ist nacb Beschaffenheit des einzelnen Falles jeweilig durch die Regierung
festzusetzen.
Alle gesetzlicben Bestimmungen, welche in Bezug auf einzelne Lokalbahnen eine ziffer-
massige Bescbrfinkung der einzubaltenden Fahrgescbwindigkeit entbalten, treten ausser
Kraft.
Art. VI. Die Benutzung von Reich sstrassen zur Anlage von Lokalbahnen wird
gestattet, insoweit nicht durch den Bahnbetrieb die Sicherheit des Strassenverkebres gefahrdet
erscbeint.
Zulassigkeit und Bedingungen der Strassenbenutzung sind durch die Strassen-
Terwaltung im Einvernebmen mit den Eisenbahnaufsichtsbebdrden festzustellen.
Unbescbadet der aus dem Bestaude des Mautgefitlles erwacbsenden Verbindlicbkeiten
ist fur die St rassen benutzung ein besonderes Entgelt nicht zu entricbten.
Die Kosten der ordnungsmassigen Erbaitung des benutzten Strassentheiles , sowie
etwaige, durch die fragliche Benutzung veranlasste Mehrkosten der Strassenerhaltung iiber-
baupt, desgleichen die Kosten fur alle zur Hintanbaltung einer Storung oder Gefahrdung
des Slrassenverkehres erforderlichen besonderen Vorkebrungen treffen die Lokalbahnunter-
nebmung.
Andere offentltiche Srassen konnen mit Zustimmung der zur Erbaitung Verpflicbteten
zur Anlage von Lokalbahnen in Ansprucb genommen werden.
Art. VII. Vertrage, bucberliche Eintragungen, Eingaben und sonstige Urkunden, durch
welche bedingungsweise fur den Fall des Zustandekommens einer projektirten Lokalbabn
zu Gunsten derselben die Abtretung von Grand und Boden, die Einraumung dinglicher
Recbte die Beistellung Ton Bau- oder Betriebsmatcrialien, die Leistung Ton Baarzahlungen
mit oder obne Debernahme von Aktien oder sonstige wie immer geartete Beitragsleigtungen
zugesichert, die Bedingungen fur die Benutzung offentlicher Strassen festgestellt oder
GarantieTerpflichtungen ubernommen werden, geniessen die Gebnbren- und Stempelfreiheit
Art. VIII. Im Falle der Konzessionsertheilung fur Lokalbahnen konnen seitens der
Regierung die nach siehenden Begunstigungen gewahrt werden:
a) die Befreiung too den Stempeln und Gebubren fur alle Vertrage, bucherlichen
Eintragungen, Eingaben und sonstigen Urkunden zum Zwecke der Kapitals
bescbaffung und Sicberstellung der KapitalsTerzinsung und des Betriebes bis
zum Zeitpunkte der Betriebseroffnung, sowie fur jene bezuglich der Grund-
erwerbung, des Baues und der lnstruirung der Bahn bis znm 8chlus.se des
ersten Betriebsjahres;
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreicb.
b) die Retailing von den Stempeln und Gebubren far die erste Ausgabe der Aktien
und Prioritatsobligationen mit Einschluss der Interimsscbeine and far die
bucberliche Bintragung der Prioritatsobligationen, sowie von der bei der Grand"
einlosung auflaufenden Uebertragungsgebtihr;
c) die Befreiung von den, fur die Ertheilung der Konzession und far Anfertigang
der Konzessionsurkunde zu entricbtenden Gebubren and Taxea , von der Erwerb-
and Einkommensteuer, von der Entrichtung der Koupon-Stempelgebubren, sowie
▼on jeder neuea Steuer, welcbe etwa durch kuofiige Gesetze eingefuhrt werden
sollte, auf die Dauer von dreiszig Jahren vom Tage der KoDzessionsertbeilung.
Inwiefern far einzeine Lokalbabnen etwa weitergebende fioanzielle Onterstutzungeu
seitens der Staatsverwaltung durch Gewahrung eines Beitrages aus Staatamittelu Oder auf
son8tige Weise zugestanden werden, wird in jedem einzelnen Falle ein besonderes Gesetz
bestimmen.
Art. IX. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmacbung in Wirksamkeit and
erliscbt mit dem 31. Dezember 1882.
Art. X. Hit dem Vollzuge dieses Gesetzes werden der Handelsminister, der Minister
dea Innern und der Finanzminister betraut.
Anlage B.
Verordnung des Handelsministeriums vom 29. Mai 1880, womit
in theilweiser Abanderung der Verordnung vom 25. Januar 1879
Erleichterungen hinsichtlich der Verfassung und komraissionellen
Behandlung der Projekte fur Lokal- und Schleppbahnen eingeffihrt
werden.
I. Lokalbabnen.
§. 1. Die Bestimmung, ob einer projektirten Eisenbahn die Eigenscbaft ciner Lokal-
bahn zukomme, wird — insoweit daruber uicbt ein Gesetz entschieden bat — vom Handels-
ministerium im Einvernehmen roit den ubrigen betheiligten Ministerien bei Eriheilung der
Bewilligung zur Voroabme technischer Vorarbeiten getroffen.
Diese Bewilligung wird fur einen Zoitraum von hochstens eincm Jabre ertheilt
Bebuts Verlangerung der ertheilien Bewilligung bedarf es der Vorlage der im §. 1
der Verordnung vom 25. Januar 1879 angefubrten Bebeife in dem Falle nicht, wenn der
tbatsachlicbe Begiun der tcchnischen Vorarbeiten oder ein denselben entgegenstebendes Hinder-
niss nacbgewiesen wird
§. 2. In Ansebung von Lokalbabnen, hei welcben in Folge ihrer geringeren Be-
deutung und Lange die Wabl der Trace, sowie die Lage und Zahl der Stationeo durch die
lokalen und Terrainverhaliniyse ge*ebeu erscheint, oder bei welchen die Wabl der Trace,
sowie der Zabl und Lage der Stationen in der Zustimmung der Betheiligten begraodet Ut,
fiodet ein abgckarztes Verfabrcn statt (§§• 3—5).
§. 3. Mit dem Konzessionfgosucbe kaun sofort das Detailprojekt dem Handels-
ministerium vorgelegt werden.
Von den im §. 14 der Verordnuug vom 25. Januar 1879 vorgescbriebenen Be
belfen kann
a) der Situations-, beziebuugsweise Grundeinlosungsplan (Z. 2) auf den Katastral-
maassstab 1 : 2880 beschraukt werden;
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
707
b) die Sammlung maassgebender Querprofile (Z. 4) entfallen, wogegen Querprofile
der von der Bahn mitzubenutzenden Strassen bezuglich jener Punkte voriulegen
sind, wo ein Wecbsel der Strassenbreite stattfindet oder Engstellen bestehen;
c) die Vorlage des Gruodeinlosungsplanea (Z. 2) sowie der Verzeicbnisse (Z. 8 and
Z. 9), insoweit und insolange eat fallen, als die Ausubung des Enteignungsrechtes
nicht in Anspruch genommen wird.
§. 4, Das Handelsministerium kann, wenn es die projektirte Lokalbaha als ge-
meinnutzig erkennt, auf Grand des vorgelegten Detailsprojektes die politische Begebong
anordaeo.
Dieselbe findet nach Vorschrift des §. 6 des Eisenbabn - Konzessionsgesetzes torn
14. September 1854, R.-G.-Bl. Nr. 238, und init der durch den etwaigen Wegfall der
Festetelluog des Gegenstandes und Urnfanges der Enteignung (§. 3 c) bedingten Be-
schrankung nach den Bestimmaogen der §§. 14 und ff. der Verordnang vom 25. Januar
1879 statt.
Etwaige Tracen- and Stationsfragen sind vor alien anderen auszatragen.
Zeigt sich, daas bierdurch erbeblicbe Aenderungen des Projekts erforderlich werden,
so ist bis zu deren Durcbfuhrung mit der Erorterung der bierdorcb beruhrten Detailfragea
innesubalten und eventuell die Begebuag bis zur Entscbeidung der zu losenden Yorfragen
zu unterbreehen.
§. 5. Das Ergebniss der politiseben Begebung ist bebufs Erwirkuog der Aller-
hochsten Konzession auf Grand des §. 5 des Konzessionsgesetzes dem Handelsministerium
Torxulegen.
Die politische Landesbehorde hat die Fallung der Enteignungserkenutnisse bis nach
Ertbeilung der Allerbochsten Konzession aufzuschiebeu.
Der nach Maassgabe der Bestimmungen der §§.19 und ff. der Verordnung Tom
25. Januar 1879 sich ergebende Baukonsens tritt erst nach Ertheilung der Allerbochsten
Konzession in Kraft
§. 6. Sofern bei einer Lokalbabn die Voraussetzungen des abgekurzten Verfabrens
(§. 2) nach dem Eracbten des Bandelsministeriums nicht zutreffen oder der Anwendung
dieses Verfabrens ein besonderes Begehren des Konzeasionswerbers entgegeostebt, wird eine
TracenreTision abgehalten, mit welcher in dem Falle, als bezuglich der festzastelleaden
Trace keine die Statioosanlagen alterirenden Varianteu in Frage stehen, die Stationskom-
mission vereinigt werden kann.
§. 7. Von den im §. 2 der Verordnung vom 25- Jaouar 1879 bezeichneten Bestand-
tbeilen des dem Handelsministerium vorzulegenden General projekts entfatlen
a) das Generallingenprofil (Z. 3) in der Voraussetzung, dass die Bahnlange nicht
mehr als 30 km beir>
b) die Sammlang Ton Qaerprofilen (Z. 5), an deren Stelle im Falle der Hitbenutzung
von Strassen die im §. 3 lit. b der gegenwartigen Verordnung bezeichneten
Strassenprofile zu treten babeo.
Dem Projekte sind ebensoviele Kopien der Spezialkarte (Maassstab 1 : 75 000) oder
in deren Ermaugelung der Generalkarte und eines die beantragte Tarce, die Stationen
und deren Zufahrten erlauternden Auszuges des techniscben Be rich ts beizuschliessen
als Sprengel politiscber Bezirksbeborden von der projektirten Lokalbabn beruhrt werden.
Insoweit es fur die Projektsprufung notbwendig ist, bleibt es der Generalinspektion
der osterreichischen Eisenbabnen vorbebalten, bezuglich jener Punkte der Bahn, wo sich
Schwierigkeiten ergeben, QuerproEle (Maassstab 1 : 200), und falls das Langenprofil aus
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708
Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich
einem Koten- oder Schicbteoplane abgeleitet wurde, aucb die letztereo zur Einsicht abzu-
verlangen.
§. 8. Falls die Vereinigung der Statiouskommission mit der Tracenrevision begehrt
wird, sind dem Generalprojekte die Situationsplane der Stationen uod Haltestellen (§. 8,
Z. 3 der Verordnung void 25. Januar 1879) beizufugen.
§. 9. 1m Uebrigen geltea fur die Tracenrevision und Stationskommission uuter
Aufrechtbaltung der in den §§. 3 und 10 der obigen Verordnung vom 25. Januar 1879
bezeichneten Aufgaben dieser Kommiasionen, statt der bisherigen, die hier folgeuden Be-
stimmungen (§§. 10 bis 15).
§. 10. Das Handelsministerium ordnet uber das entsprechend befundene Projekt im
Wege der politischea Landesbeburde die kommissionelle Amtsbandlung an und leitet gleich*
zeitig die im §. 7, Absatz II., genannten Kopien bebufs Auflage derselbeo zu Jedermanns
Einsicht unmittelbar an die politiacben Bezirksbehorden.
Die kommissionelle Amtsbaodluog kann an der Trace oder an einem geeigueten Orte
in der N&he derselben stattfinden und ist binnen langstens vier Wocbeu nacb Einlangcn
des Auftrages an die Stattbalterei durcbzufnhren.
§. 11. Die Ko omission bestebt aus einem Vertreter der politiscben Landeabehorde
als Kommissionsleiter, dem Vertreter des ReicLskriegsministeriums, sofern dasselbe auf die
Entsendung eines solcben nicbt verzichtet hat, einem Vertreter der k. k. General! nspektion
der osterreichischen Eisenbahnen und dem Vertreter der politiscben Bezirksbehorde far
seinen Sprengel. Falls die Trace einen fortifikatoriscben Rayon berubrt, bleibt es dem
Reicbskriegsministerium vorbehalten, fur diesen Rayon einen besonderen Vertreter zu eot-
senden.
Der Landesbeburde ist anheimgestellt, einen mit den Lokalverbaltnissen vertrauten
tecbniscben Beamten von Fall zu Fall als Beirath der Kommission beizugeben.
Dem Lamiesausschuss?, den Handelskammern, sowie nacb Umstanden der Bergbe-
borde und anderen betbeiligten Beborden und Korperscbaften, des^leichen den Ver-
waltungen jener bestehenden Babnen, an welcbe die projektirte Lokalbabn anschliesst, ist
es, insofern die dieselben beruhrenden Fragen nicbt bereits im scbriftlicben Wege aus-
getragen erscheinen, anheimzustellen, an der kommissionellen Beratbung tbeilzunebmen.
Der Konzessionswerber oder ein Vertreter desselben ist der Kommission beizugeben-
Jedem Betbeiligten steht frei, bei der Kommission zu erscbeinen und in Ansebung
der Bahnrichtung und der Stationsanlagen, sowie aucb in Ansebung der Interessen und
etwaigen erworbenen Recbte besteheuder Transportanstalten seine Einwendungen oder Er-
innerungen mundlich oder schriftlicb vorzubringen.
§. 12. Der Kommissionsleiter bestimmt inner balb der im §. 10 bezeichneten Frist
den Tag und Ort des Beginnes der kommissionellen Verhandlung und hat hienron die im
§. 11, Abscbnitt I. und III., bezeichneten Vertreter, Beborden und Kurperschaflen, den
Konzessionswerber und die politischen Bezirksbehorden, deren Sprengel von der projektirten
Lokalbabn betubrt werden, zu verstandigen, sowie gleichzeitig uber das Stattfinden der Kom-
mission in der amtlicben Landeszeitung eiue Verlautbarung zu veranlassen, welcbe fur die
nicht speziell verstandigten Interessenten als Einladung zu gelten bat.
§. 13. Die politischen Bezirksbehorden haben sofort nach Einlangen der im §. 7
im Absatz II. bezeichneten Bebelfe, deren Auflage unter Verstandigung der von der pro-
jektirten Lokalbahn berubrten Gemeinden zu veranlassen. ferner binnen 24 Stundeu nach
Einlangen der Verstandigung seitens des Kommissionsleiters (§. 12) Zeit und Ort des
Kommissionsbeginnes den Gemeinden mit dem Beifugen bekanntzugebeu, dass es jedem
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Zur Nebenbahnfrape in Oesterreich
709
Betheiligten freisteht, seine allfalligen Einwendungen oder Erinnerungen bei der Kommission
mfindlich oder schriftlicb vorzubringen.
Die Vorstebungen der Gemeindea sind diesbezaglicb zur sofortigen ortsublicben Ver-
lautbarung verpflichtet.
§. 14. Nach dem Ermessen dee Kommissionsleiters konnen die Mitglieder der Kom
mission die Trace und die Stationsaulagen an Ort nod Stelle besicbtigen und daselbst
Aeusscrungen der Interessenten protokollariscb entgegennehmen.
Deber das Kommissionsergebniss ist ein Protokoll aufzunehmen, welches von dem
Kommissionsleiter, den anwesenden Kommissionsmitgliedern und dem Schriftfubrer zu unter-
fertigen ist.
Das Kommissionsprotokoll bat der Kommissionsleiter binnen acht Tagen nacb Scbluss
der kommissionellen Verbandlongen an das Handelsministerium vorzulegen.
§. 15. Auf Qrund des Kommissionsprotokolles entscbeidet das Handelsministerium
fiber die far die allfillige Ausffihroug der Lokalbahn meassgebende Trace, sowie — vor-
behaltlich der seinerzeiligen definitiven Entscheidnog nach Maassgabe des Eisenbahn-
Koazessionsgesetzes — fiber die Bedingungen, unter denen die Konzession erworben
werden kann.
§. 16. Fur die ausser dem Fallo des abgekfirzten Verfabrens (§§. 3 — 5) stattfindende
politiscbe Begehung gelten die Erleichterungen der §§. 3 and 4 der gegeuwartigen Ver-
ordnung.
§. 17. Bei Anordnung der politiscben Begebung kann das Handelsministerium in
von ibm als dringend erachteten Fallen die politiscbe Landesbeborde ermachtigen, die im
§. 17, Absatz II. des Enteignungsgesetzes vom 18. Februar 1878, R.-O.-Bl. Nr. 30, sowie
im §. 17, Absatz III., und §. 20 der Verordnung vom 25. Januar 1879 dem Handels-
ministerium Torbebaltene Entscbeiduug in dem Falle zu treffen, wenn ein mit Stimmen-
einbelligkeit gestellter Kommissionsantrag vorliegt.
§. 18. Alle Amtshaodlungen in Bezug auf projektirte Lokalbabnen sind mit mog-
lichster Beschleunigang durebzufubren.
§. 19. Yon den nacb §. 30 der Verordnung ?om 25. Januar 1879 vorzulegenden
Bohelfen entfallt das Generallangenpro61 (Z. 1).
II. Schleppbabnen.
§. 20. Die §§. 33 — 38 der Verordnung vom 26. Januar 1879 werden aufgeboben.
§. 21. Der nach §. 3 der Hinisteriaherordnung torn 1. November 1859, R.-G.-B1.
Nr. 200, dem Handelsministerium im Einvernehmen mit dem Ackerbauministerium vor-
behaltenen Baubewilligung unterliegen nur diejenigen Berggewerkseisenbabnen, welche mit
gleicber Spurweite in dffeatlicbe Babnen derail einmunden, dass ein Uebergang von Fahr-
betriebsmitteln stattfinden kann.
Bei Anlage sonstiger Bergwerksbahnen, welcbe auf dem Territorium offentlicber
Eiseubahnen aasmfinden, unterliegen der Genehmigung des Handelsministeriums nur die
durch die Ausmfindung der Bergwerksbabn an der offentlichen Bahu henrorgerufenen bau-
licben Vcranderunpen (§. 18 der Verordnung vom 25. Januar 1879).
§. 22. Nur fur die im §. 21, Abscbnitt I., bezeichneten Bergwerksbahnen wird der
Benfitzungskonsens durch die Generalinspektion der osterreichischen Eisenbahnen ertheilt.
Bei Einffihrung des Lokomotivbetriebs auf sonstigen oberirdischen Bergwerksbahnen
bleibt es der politischen Landesbeborde nacb Einbolung des Gutachtens der Generalinspection
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710
Zur Nebenbahnfratje in Oesterreicb
der osterreicbiscben Eiaenbahaen vorbebalten, den Vollzug der TOrgeschriebenen Sicherheits-
▼orkebrungen tor Eroffnung dee Lokomotivbetriebes tu konstatiren und bei eatsprecbendem
Befunde die Betriebseroffaung zu ge«tatten.
§. 23. Auf Schienenwegen, welche zur Bringung der Forstprodukte dienen sollen,
finden, loferne bezuglicb ibrer Anlage die Vorauasetzungen des §. 21 eintreten, die Be-
stimmungen der §§. 21 und 22 Anwendung.
§. 24. Bei Schleppbahnen, welcbe (sei es im Sione der §§. 21—23 der gegen-
wartigen Verordnung, set es in Folge spezieller Vorscbriften) einer Baubewilliguug des
Handelsminisleriums bedurfen, ist nach den im §. 18 der Verordnung tooq 25. Janoar 1879
fur Una- oder Zubauten zu einer im Baue oder Betriebe stehenden offentlichen Babn ge-
gebenen Vorscbriften vorsugeben.
Der Konsens zur Eroffnung einer Scbleppbabn oder zur Benutzung einzelner Theile
derselben erfolgt wie fur Brweiterungsbauten aucb im Betriebe stebender Eisenbahoeo (§. 32
der Verordnung vom 25. Janoar 1879).
§. 25. Die gegenwirrjge Verordnung tritt gleicbzeitig mit dem Gesetze, betreffend
die Zngestindniase und Begunstigungen far Lokalbahnen, in Wirksamkeit.
(Scbluss folgt im nacbsten Heft.)
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Die wurttombergischen Eisenbahnen. 711
Die wurttembergischen Eisenbahnen
im Reohmuigsjahr vom 1. April 1885 bis 31. Marz 1886.*)
(Nach dem vom konigl. wurttembergiscbeo Ministerium d«r auswirtigen Angelegenhoiten —
Abtheilung far die VerkehrsansialteQ — herausgegebeaen Verwaltungsbericht.)
1. L&ngen.
In dem Betriebsjahre 1885/86 ist keine neue Bahnstrecke erdffnet
wordeD. Die Lange der im wurttembergischen Staatseigenthuni befiadlicben
Eisenbahnen bleibt daber wie im Vorjabre 1543,58 km.
Von dieser Lange entfallen
74,66 km auf das grossherzoglich badiscbe,
8,08 - « » kftnigl. bayeriscbe,
59?6i » 9 n ii preussische and
1401,2s „ „ „ „ wurttembergische
Staatsgebiet.
Doppelgeleisig Bind 166,57 km.
Ferner liegen auf wurttembergischen Staatsgebiet
24,i7 km Bahn, von der grossberzoglich badischen Staats-
eisenbahnverwaltung gebaut und betrieben,
10,48 » der Ermsthalbahngesellschaft and
6,26 » der Kircbheimer Eisenbahngesellscbaft
40,86 km, davon 5,45 km doppelgeleisig.
Es liegen demnacb zusammen im EOnigreich Wfirttemberg 1 442,09 km
Babneo fur offentlichen Verkehr, mitbin kommen auf
100 qkm Grundflache 7,8o km
10000 Einwohner 7,28 „ .
Die Lange der von der wfirttembergischen Staatsbahnverwaltung be-
triebenen, dem offentlichen Verkebre dienenden Bahnlinien betrug sonacb
einscbliesBlich der gepachteten fremden (3,75 km) und
abzugiich der verpachteten eigenen (11, as km)
am Jahresschluss, wie im Jahresdurchschnitt: 1536,10 km.
Al8 Bahnen untergeordneter Bedeutung wurden 126,92 km betrieben.
*) Vgl. die Statiatik fur das Jahr 1884 83: Arcbiv 1886 S. 650 ff.
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712
Die wurttemberpischeo Eisenbahoea.
Als Neuerungen in den Betriebseinricbtangen sind zn bezeichnen —
auBser den Einrichtangen fur zentrale Weichen- nnd Signalstellung auf
den grOsseren fiabnbOfen — die Einrichtnng von Telephonverbindungen
zwischen einzelnen W&rterposten nnd den n&cbstgelegenen Stationen anf
Babnstrecken mit grdsseren Stationsabstanden , sowie auf Bahnhof
Stuttgart zwiscben dem Fahrdienstbiireau nnd dem Guterbabnhof nnd
in Friedrichshafen zwiscben dem Hafenbahnhof nnd dem obereu
Bahnhof.
2. Betriebsmittel, sowie Kosten nnd Leistnngen derselben.
Am 31. Marz 1886 waren vorhanden:
331 Lokomotiven (2,u Stuck anf je 10 km Betriebslange),
292 Tender,
798 Pereonenwagen mit
36792 Sitzplatzen nnd
2 HI Achsen.
5144 Lastwagen (hiernnter 5138 eigene) mit
50250 Tonnen Tragkraft nnd
11064 Achsen.
Anf 10 km Betriebslange kommen
72,03 Lastwagenachsen nnd
318,27 Tonnen Tragfahigkeit der Guterwageo.
Gesammtbestand der Personen- nnd Lastwagen:
5942 Stuck mit 13205 Achsen.
Die Lokomotiven haben zuruckgelegt:
In Schnell-, Personen-, Guter- nnd Arbeitszugen
zuBammen Zugkilometer
In Vorspanndiensten nnd zum Schieben . km
1885/86
1884/85
7 888 256
449 107
7 436 682
406 888
znsammen Nntzkilometer
In Leerfahrten wnrden gefahren . . . . km
8 337 363
250 456
; 2 312 970
7 843 565
246 157
2 268 380
znsammen Lokomotiv- und Rangirkilometer
Anf jedes Kilometer Betriebslange kommen
Nntzkilometer
Jede Lokomotive hat dnrchschnittlich gefahren
Nntzkilometer
und an Nutz-, Leerfahrt- nnd Rangirkilometern
znsammen . .
10 900 789
5 428
25 297
33 075
10 358 102
5 106
23 913
31 580
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Die wfirttembergisclien Kisenbahnen.
713
Mit der vorhandenen Zugkraft warden geleistet an Wagenachs-
kilometern :
18S5/86
248 981 376
67 309 883
174 629 572
7 041921
123 279
znsammen . .
and zwar von Personenwagen ....
n Gepack- n. Guterwagen . .
„ Postwagen
Die Anzahl der geforderten Zfige betragt
Die durchschnittliche Starke betrng:
bei den Schnellzugen 17 Achsen
Personenzugen 21 „
gemischten Zugen .... 23
Guterzfigen 65
Arbeits- u. Materialzfigen . . 55
1864/85
240 700 969
63 028 717
170 729 980
6 942 272
119 501
n
bei samtntlichen Ziigen durchachnittlich 32 Achsen.
In sammtlichen Ziigen sind zarucklegt worden an Tonnenkilometern:
von Personen nebst Handgepack ....
Reisegepack nnd Hnnden
Gutern aller Art
dem Eigeiigewicht der Wagen nnd
Lokomotiven
r>
1 885/8 G
1884/85
21 053 144
898 288
276118 964
1251796 517
20 713 012
820 481
279 168 481
1 163 650169
zusammen Tonnenkilometer (Ron-)
hiervon kommen:
anf 1 km Betriebslange
„ 1 Nutzkilometer
Ill 549 866 913
1 008 962
186
1 464 352 143
953 292
187
Die Kosten der Zngkraft berechnen sich anf:
1885/86
1884/85
zusammen . .
3900793**
3817136.*
468 „
487 ,
„ „ Wagenacbskilometer
15,67 »
15,86 »
An Brennmaterial znr Lokomotivfenernng warden verbraacht:
1885/86
1884/85
10,70 kg
10,78 kg
8,19 »
8,12 7,
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714
Die
Von sammtlichen eigenen Personen-, Gep&ck-, Gttter- and Postwagen
warden Achs kilometer geleistet:
1885/86
aaf eigenen Betriebsstrecken || 180 157 953
„ fremden Bahnstrecken [j 53 716 709
1884/85
173 959 074
57 242 874
233 874 662
17 711
231 201948
17 489
zusaramen . .
durchschnittlich fur die Achse ....
Fremde Personen- and Lastwagen haben
anf wfirttembergischen Bahnstrecken zu-
riickgeiegt Achskilometer || 68 823 423
Die Kosten der fur die Leistnngen sammtlicher Betriebsmittel ver-
wendeten Materialien haben betragen:
66 741 895
durchschnitUtch fur 1000 Nutzkilometer . . .
„ „ Wagenacbskilometer .
3. Verkehr.
a) Peraonenverkehr.
j 1885/86
1884/85
[ 206 M
215 M
\ 6,91 „
7,oi *
K lasse
Keforderte
Personen
in 7o
Zuruckgelegte
Personenkilometer
' in %
Jede Person
ist
durchschnitt-
lich gefahren
Kilometer
Kinnabme
.*
87 457
0,79
4 310 650
1,54
49jM
370 841
1 297 863
10,66
39 048 13S
18,M
30,03
2 092 130
10 635 196
87,39
226 231 823
80,&9
21,27
6 981 47S
149 846
11 122 982
in II u. ID
nttearhilK!
Mil i tar ....
1 ,r\
3,w.
74,m
1885/86 zusammen
1884/85
12 170 3G2
11422 935
IOO.00
280 708 588
276 173 497
100^,o
23,06
24,,8
9 444 434
9 133 813
Von obigem Pereonenverkehr entfallen:
Einnahmen
Personen
uberhaupt
Anzabl
%
Anzahl
%
M
%
ton a.
.* ! n
auf Ruck-Fabrscbeiue
6 797 436
55 ,8 j
148 782 397
53,oi
4 316 235
45,70
0,6j 2^>
„ Rundreise- „
106 116
0*7
8 514 333
3,03
388 530
3,i9>
„ Abonnements-,, 394 840
3,35
2 529 896
0,90
49 012
0.59
0,jiU
„ Wocben- „
876 504
7,w
6 573 780
2,34
62 366
066
0,01 O35
, einfache .
3 995 466
32,83
114 308 182
40.72
4 678 291
49,5.1
1,i:i4«
in 1885/86 zusammen
12 170 362
100,00
280 70S 588
100,oo
9 444 434
100,o»
0,ts|Sj<
> 1884/85
11 422 935
276 173 497
9 133 815
-
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Die wurttembergiscben Eisenbahnen.
715
Nach Wagenklassen nod Zugsgattungen vertheilt sich die Einnahme
aus dem Personenverkehr wie folgt:
Ueberbaupt
in
70
Person
auf 1
Personeu-
Kilometer
Pf.
Auf 1 km
Betriebs-
iange
.//
1. Klasse
H. „
III. „
Militar
370 841
2 086 854
6 781 538
205 -201
3,9S
22.10
71-80
2.17
4.J4
1-61
0- 61
1- 37
8- GO
5-34
3-oo
1-84
in 1885 86 zasammen
„ 1884/85
100
in.
0-78
0,80
3 81
6 148
5 946
9 444 134
9 133 815
Fur die Schnellzuge entfallt
auf 1 Personenkilometer durchscbnittlich 4,65 Pf.
„ 1 Person „ 2,22 JC
gegenuber den Personen- und gemischten ZGgen rait 3,i8 Pf. und 0,67 <AC>
Hin8ichtlich der Monatsfrequenz ergab sich
die starkste rait 9,87 °/0 fur den Monat Mai 1885,
„ schwachste „ 6,19 „ „ „ „ Februar 1886.
b. Guterverkehr.
Es wurden befordert gegen Frachtberechnung:
To 11 11 on
Aiiz:tiii
Ton tie 11 kilo meter
Torino
..ll!'
:n km
An/.;ihl
Kinnalime
fur
die d.is
t
.«
tfcm
I- Kil put . . . .
II. Frachtgut . • .
III. Militargut(aufKe-
quisitionsscbein) .
JV. Viebverkehr . .
V. Fnichtpflichiigos
Dienstgut . .
2:» 77i>
:;o*i
2 327
103 397
in 1885/8G zi^ammen
* 1884/85
111
3 432 971
O.n;
•"».•<:•
4.7-1
•J 333 4 Ifi
25S 1^202
3S| 351
3 S4 5 058
11 107 073
0.*
o3.,„
78.,;
50S 233
8.3 14 788 no
3,5,
88 3'i
20 09
4 sr.
o1( h;.y
1 1 28.:.j
4.11-
70,,
42 002
732 410
500 14(1
lOO.o,,
27i> 252 700
270 234 710
10O.„o
81,:«4
n; no cm
16 722 203
0,i& 18 Hi
4 38
3.v,
L0o.„>
3 .4*
25,64
ll,ii
4^
4*
5,»
Auf 1 Kilometer durchschnittliche Betriebslange wurden zurfickgelegt:
in 1885/86 179 840 Tonnenkilometer,
„ 1884/85 181 781 „
Die grSsste Monatsfrequenz hatte der Oktober = 10,73 °/o>
„ kleinste „ ■ » Dezember= 6,59 „ .
Die Gewichtsabnahrae bei den befSrderten Gfitern gegenfiber dem
Vorjahr beruht auf dem Ruckgange im Getreide- und dem bedeutenden
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716
Die warttembergiscben Eisenbahnen.
Ausfall im Zuckerrubenverkehr. Die Steigernng der Einnahmen erklart
sich dnrch eine Zonahme beim Holz- and Viehverkehr.
Steinkohlenverkebr.
An Steinkohlen and Kokes warden im Etatsjahre 1885/86 in Wurttem-
berg eingefuhrt:
1885/86
1884/85
an Saar- and Rahrkoblen:
Tonnen
Tonnen
zu Wasser . .
100 487
14,8
43 031
6,9
mittels Eisenbahn . .
563 454
83/2
570 211
91*
znsammen
063 941
98.o
613 242
98*
an bayerischen, Osterreichischen ,
■
bOhmischen u. sachsischen Kohlen :
mittels Bahn . .
12 451
2,o
12 294
2*
za Wasser . .
210
znsammen . .
13 071
2,o
12 504
~U
Ganze Znfabr . .
677 012
100,o
625 746
100*
Davon auf der Eisenbahn . .
575 905
85,o
582 505
93,,
za Wasser . .
101 107
15,o
43 241
6,9
Der st&rkste Eisenbahn-Kohlenverkehr fiel aaf den August mit 60 603 t.
„ schwachste „ „ „ „ April „ 47 322 t.
Den grOssten Koblenverkehr batten
Stuttgart mit 111 986 t and
Heilbronn „ 101 375 t.
Hinsicbtlicb der Bedeatang einzelner Stationen im Personen-, Guter-
nnd Kassen-Verkehr ergiebt sich nachstehende Reihenfolge fQr das Betriebs-
jahr 1885/86:
Gesammter
Personen-
j Guter-
Kassen
Stationen
V e r k e
h r
Zabl
Ordn.-
Ziffer
Tonnen
Ordn.-
Ziffer
.//
Ordn.-
ZitTrr
Stuttgart . . .
•A 298 635
I
5*23 610
1
G 073 207
I
Cannstatt . . .
1 577 480
2
89 366
5
909 025
6
Heilbronn . . .
720 769
3
373 186
2
2 602 163
2
Ludwigsburg . .
669 033
4
84 180
7
888 322
7
Dim
636 990
5
178 888
3
1 757 329
3
Esslingen . . .
510 880
6
114 073
4
1 048 843
4
Unterturkheira
334 533
7
16 598
52
90 878
68
Tubingen . . .
323 777
8
28 420
27
469 073
11
Pforzheim . . .
302 671
9
14 319
62
145 671
43
Reutlingen . . .
291 452
10
85 281
6
1 009 228
5
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Die wurttembergischen Eisenbabnen.
717
Betreffs der „Statistik der Gfiterbe wegungu der wurttembergi-
schen Staatseisenbahnen fflr das Betriebsjabr 1885/86 ergeben stch nacb-
stehende Hauptzahlen:
Gesammt-Versand = 557 701 V2 Tonnen,
Gesammt-Empfang = 1 226 686 V2 » •
Davon kommen auf:
Versand
Em of an e
Versand
Empfang
Tonnen
Tnnnen
Tonnen
Tonnen
Cement
18 735
13 3717a
413187*
10 434
Roheisen ....
4 275
200487a
Obst, Gemuse . . .
1757
24 8477a
Risen u. Stabl . . .
3 2977a
33 5587a
Ruben etc
6 0337a
16 1847,
Getreide:
54 487 Va
4 3667a
Weizen etc. . . .
8 690
85 738
Steine, gebrannte . .
32 0937a
42 6257a
Hafer
21 7977a
2 185
Steinkoblen etc. . .
2 7007*
543 8187a
Gerete ....
6 2117a
82 913
Sonstige Guter . .
40 4177a
25 1387a
Holz:
Vieh:
Stuckzabl
Stuckzabl
Stammbolz . . .
53 7797a
68 045
Rindvieb ....
86 750
31 890
Werkholz etc. . .
93 252'/,
61 932
Scbafe ....
152 466
50 463
Brennholz, Holz-
Scbweine. . . .
47 669
56 208
scbwellen . . .
31992
8 515
Geflugel ....
196 727
276 447
4. Anlagekapital.
Fflr die im Betrieb befindlichen, vou Wurttemberg gebauten Bahnen
betrng der Bauaufwand am 31. Marz 1886:
449 893 468 Jt* mithin fur 1 km Bahnbaulange (1 543,M km) 291 461 JC.
Das fur die Verzinsung durch den Reinertrag in 1885/86 in Betracht
kommende Anlagekapital ist bereehnet anf 445 861 012 JC.
Das Gesammtanlagekapital der Staatseisenbahnen wnrde
beim Rechnnngsabschluss von 1885/86 auf die Sumrae von 465 791 040 JC
41 Pf. bereehnet.
5. Finanzielle Ergebnisse.
Im Verwaltnngsjahr 1885/86 betrag beim Eisenbahnbetrieb
die Gesammteinnabme 29 310 935 JC
„ Gesammtansgabe 15 688 358 „
Reioertrag 13 622 577 JC
Die Transporteinnahmen (nach Abzug der Antheile anderer Ver-
waltungen n. s. w.) ergaben:
uberbaupt
JC
in
°/o
auf 1 km
Betriebslange
.//
auf 1
Nutz-
km
M
im Personen- und Gepackverkehr .
„ GOterverkehr
9 849 365
17 202 603
36,4i
63,59
6 411,98
11 198.88
znsammen . . \
27 051 968
17 610,81 ii 3,w
718
Die wurttembcrgischen Eisenl<ahnen.
Die eigentlichen Betriebseinnahmen and -Ansgaben stellen sich
nach den erforderlichen Abzugen wie folgt:
eigentliche Betriebseinnahmen 28 207 900 ^At
„ „ ansgaben 14 782 592 n
somit reiner (Jeberschuss 13 425 308 Ji
Die Betrieb8an8gaben baben betragen:
52,4i% der Betriebseinnahmen,
gegenuber 52,55% im Vorjahre.
Das Gesammtanlagekapital fQr die im Betrieb stehenden Bahnlinien
(445 861 012 JO hat sich mithin verzinst zu 3.0i%.
Auf 1 km Betriebsl&nge kommen:
1885,86
1884/85
18 363,32 t/1C
18 171,n^
9 623.46 *
9 549*2 »
Reinertrag . .
8 739?86 „
8 621,69 ,
Auf 1 Nutzkilometer entfallen:
188>/8fi
1884/85
3»S8 JC
3 56 *M
li77 n
1>87 »
Reinertrag . .
1>61 7)
1?69 y>
6. Unfalle beim Eisenbahnbetrieb.
Im Betriebsjahre 1885 86 sind beim Eisenbahnbetrieb folgende Un-
falle vorgekommen:
auf
zusaintnen
freicrStrccke
Stat ion eu
1885/86 ; 1884/85
Entgleisnngen .... . . .
1
3
4
12
Znsammenst5sse ....
6
6
22
"
24
41
63
zusammen . .
18
33
51
97
im Vorjahre . .
25
72
97
TCdtungen nnd Verletzungen:
Reisende
Babn-
bediensteteetc.
Fremd*
Personen
get6dtet| veriest
get6Utet| vcrleUt
getfldtet
vertrtfi
Unverscbuldet bei Unfallen dor Zuge
3
5
2
2
o
5
Durch unvonsicbtiges Verhalten beim Be-
steigen und Verlasseu der Zuge . . .
2
2
3
4
Beim Ueberschreiten der Geleise etc. . .
2
5
zusammen . .
3
5
9
13
o
5
37
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Die wurttembergiscben Eisenbabnen.
719
Ausserdem warden darch die Bahnzuge in Folge von Selbstmord-
versuchen: 9 fremde Personen getftdtet,
1 „ Person verletzt.
£8 kommen:
auf je 1 Million bef&rderte Reisende
0,25 T5dtnngen and 0,41 Verletzangen,
auf 1 Million Personenkilometer
0,oi TOdtnngen und 0,02 Verletznngen.
Ansserdem sind zn verzeichnen:
3 Radreifenbriiche an Eisenbahnfahrzeugen (2 im Vorjahre),
21 Schienenbruche (13 im Vorjahre).
7. Beamte und Arbeiter.
Diutarische
1. Allgemeine Verwaltnng . . .
2. Babnanfsicht nnd Unterhaltnng
3. Transportverwaltung ....
4. Werkst&ttenverwaltung . . .
znsammen . .
im Vorjahre .
3 640
3 664
232
240
Arbeiter
13
1 297
1 971
950
4 231
4191
Zu-
sammen
261
2 461
4 380
1 001
8103
8 095
Nachstehende Znsammenstellnng giebt eine Uebersicht uber die Ent-
wicklnng des Bahnnetzes nod die Hanptergebnisse des Betriebes fur die
Jahre 1845/46 bis 1885/86.
1845/46
1. Juli bis 30. Juni
1855/56 | 1865/66
1875/76
1. April bis
31. Marz
1885 8 fi
Betriebslftngre . . km
6,43
305,M
566,io
1 271,,o
1 536,io
Anlagekapltal:
im Jabresdurcbschnitt M
1 095 190
54 858 000
136 713 029
349 580 838
455 861012
f. 1 kmEigenthumslange ,
180 382
232 566
274 741
291461
BefVrderte Personen:
Aozabl
2 079 568
5 444 603
11 079 530
12 170 362
Personenkilometer . . .
51 115781
127 349 264
245 967 472
280 708 588
jede Person durchfuhr km
24,«
23,39
22,36
23,06
BefSrderte Gfiler:
Tonnen
333 235
1 181 923
2 849 440
3 411 342
Tooneakilometer . . .
32 267 145
101 338 078
235 846 564
276 252 700
jede Tonne durcbfubr km
96*3
85,T*
82,T7
80,98
ArchiT far EUenbahnwes
en. 1887.
48
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720
Die wurttembergiscben Eisenbabnen.
1. Juli
his 30 Juni
1. April bis
31. Mirz
1 Q A til AC
1 043/ 4b
1000/ Ob
1 obO/bb
10 i 0, lb
i ftft^ Ida
Yerkehrsdlchtigkelt:
auf 1 km Betriebslange
koto men :
Personenkilometer . . .
—
167 466
224 959
193 508
182 741
Tonnonkilometer . . .
—
105 714
179011
185 545
179 840
Koh-Einnohmen:
Aus dem Personen-
verkebr:
Ueberbaupt . . . M
73 769
1 928 148
4 750 671
9 476 924
9 850 273
fur 1 km Betriebslange „
11472
6 317
8 425
7 455
6413
„ 1 Personenkilometer Pf.
—
3,77
3,73
3,64
3.36
Aus dem Guterverkebr:
Ueberbaapt . . . M
—
3 450 549
7 982 697
15 697 451
17 209 585
far 1 km Betriebslange „
— ■
11 304
14 157
12 349
11 203
, 1 Tonnenkilometer Pf.
10,69
7,98
6.17
6,o«
Sonstige Einnabmen M
66
497 499
836 589
1 097 737
2 251 077
Zusammen:
Ueberbaupt . . . Ji
73 835
5 876 196
13 569 957
26 272 112
29 310 935
far 1 km Betriebslange „
11 482
19 251
24 067
20 668
19 081
, 1 Nutzkilometer „
3,99
3,61
3,a,
3.J4
Ausgaben:
Ueberbaupt . . . M
58 385
3 144 456
6 665 103
13 984 630
15 688 358
far 1 km Betriebslange „
9 080
10 302
11780
11002
10213
in Prozenten der Roh-
Einnabmen . . %
79/n
53,sj
46,so
51,90
52.41
Relnertrag:
Ueberbaupt . . . M
15 450
2 731 740
6 897 650
12 157 447
13 425 308
for 1 km Betriebslange „
2 402
8 949
12 187
9 565
8-40
in Prozenten des Anlage-
kapitals. . . . %
4*
5.o*
3,4S
3roi
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Die Eisenbabnen dor osterreicbiscb-ungarischen Monarchie im Jahre 1884. 721
Die Eisenbahnen der osterreichisch-ungarischen Monarchie
im Jahre 1884.*)
Die nachstehenden Angaben fiber die Entwicklung des Eisenbahn-
netzes der Osterreichisch-ungarischen Monarcbie sind ana der amtlichen
foterreichiscb- ungariscben Eisenbahnstatistik fur das Betriebsjahr 1884**)
eotnommen.
1. Langen.
Das fur den Offentlichen Verkehr bestimmte Eisenbahnnetz der
Osterreichisch-ungarischen Monarchie — mit Ausschluss der aus-
landischen Bahnen gehOrigen, anf dsterreichischem Staats-
gebiet beiegenen Theilstrecken — hatte am 31. Dezember 1884
Ausdehnung von 21 743,579 km.
Von der Gesammtlange aller Bahnen entfallen:
Kilometer Prozente
auf das dsterreicbische Staatsgebiet
„ „ ungarische „
„ „ Ausland
auf die Osterreichischen Eisenbabnen
k. k. Staatsbahnen
Privatbabnen
auf die gemeinsamen Eisenbahnen .
Osterreichische Lin i en
nngariscbe Linien
anf die ungariscben Eisenbabnen
kSnigl. ungarische Staatsbahnen
Privatbabnen
13 029,6« — 59,92
8 706,166 = 40,04
7,782 0,04
10 236,477 - 47,08
3 578,988 ^ 16,46
6 657,489 - 30,62
5 627,789 — 25>88
2 797.059 - 12,86
2 830,680 13,02
5 879.363 - 27,04
3 748,823 -- - 17,24
2 130,mo — 9.80
*) Vgl. „d*e Eisenbabnen der osterr.-ungar. Monarcbie im Betriebsjahr 1883", Arcbiv
1886 S. 503 u. ff.
*•) Statistische Nachricbten fiber die Eisenbabnen der osterr.-ungar. Monarcbie far das
Betriebsjahr 1884. Bearbeitet and berausgegeben vom statistiscben Departement im k. k.
Handelsministerium in Wien und vom konigl. ungariscben statistiscben Landesbureau in
Budapest. Wien 1886.
48*
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722 Die Eisenbahnen der osterreichisch-ungariscben Monarchic im Jahre 1884.
Nach den Betr iebsverhaltnissen unterschieden waren von der
Lange der bis Ende 1884 in Oesterreich erOffneten Staatsbahnen:
3 495,io2 km itn Staatsbetriebe (davoii 13,154 km im ausw&rtigen
Staatsbetriebe) und
83,886 km im Privatbetriebe,
wabrend von den Privatbaboen:
812,446 km far Rechnung des Staates,
678,655 „ „ „ der Eigenthumsgesellschaften,
im Ganzen also:
1 491,ioi km vom Staate und
5 166.888 von Privaten
verwaltet und betrieben warden.
Am Schlusse des Jahres 1884 befanden sich demnach anf 5ster-
reichischem Staatsgebiete im Ganzen 4 973,049 km fur den offentlicbeo
Verkehr bestimmte Eisenbabnen im inlandischen Staatsbetriebe, welcbe
das der k. k. Generaldirektion der Osterreichiscben Staatsbahnen unter-
stehende Babnnetz ausmacben. In Ungarn sind die im Jahre 1884 er-
offneten Staatsbahnen im Staatsbetriebe, w&hrend von den Privatbabnen
501,705 km vom Staate und 1 628,8s5 km von Privaten betrieben wurdeo.
Das der kOnigl. ungarischen Staatsverwaltung unterstehende Eisen-
bahnnetz hatte zu Ende 1884 eine Ausdehnung von 4 250,528 km.
Gegenuber der Bahnlaoge von 21 7 43,579 km ergiebt sich, abzuglicb der
verpachteten und ausser Betrieb gesetzten Linien (=102,965 km)
und einschliesslich der gepachteten, sowie der gemeinsam mitbe-
nutzten Linien (= 292,9i8 km) die Betriebslange Ende 1884
21 933,582 km (im mittleren Jahresdurchschnitt 21 015,645 km).
Davon entfallen:
am
Jabresschluss
im mittleren
Jahres-
durchschnitt
km
km
auf die Osterreichischen Eisenbahnen . . .
10 383.318
9 702.599
k. k. Staatsbahnen
3 686-625
3 142,466
1
6 69ti.693
6 560,is3
anf die geraeinsamen Eisenbahnen ....
. 5 640,9o7
5 640,337
1 2 786,292
2 774.Ml
ungarische Linien
2 854,615
2 865,806
anf die ungarischen Eisenbahnen ....
5 909.807
5 672,709
kOnigl. ungarische Staatsbahnen ....
3 753,379
3 613,984
2 155,928
2 058,m
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Die Eisenbabnen der osterreichisch-ungariscbcn Monarcbie im Jahre 1884. 723
Doppelgeleisig waren:
bei den Osterreichischen Eisenbabnen . 620,56* km — 6,06°/°
„ „ gemeinsamen „ . 1 219,665 „ 21,67 „
„ „ UDgarischen „ 77,473 * -— l,»a »
za8ammen . 1 9 1 7,702 km 8)82°/o
der Gesammtl&oge.
Die Lange aller Offentlichen Eisenbabnen innerbalb der
Grenzcn der Osterreichisch-nngarischen Monarcbie (nach Abzug der
schweizeriscbenTheilstreckederVorarlbergerBahn (=2,86* km), der in Bosnien
gelegenen Strecken (4,06s km und 1,353 km) nnd einscbliesslicb der aus-
landischen Strecken anf Osterreicbischem Staatsgebietc (= 95,468 km),
betragt 21 831,260 km; davon entfallen:
anf Osterreichisches Staatsgebiet . . 13 125,io4 km = 60,12°/o
* ungarisches „ . . 8 706,! 56 „ = 39;8s „ •
Die Gesammtlange aller Eisenbahnen innerbalb der Reichsgrenzen ver-
theilt sicb nnter 66 Besitzer, namlich:
5 Staatsverwaltangen (die k. k. Osterreichische , die
kOnigl. nngarische, die kOnrgl. bayeriscbe, die kOnigl.
preussische nnd die kOnigl. sfichsische),
5 gemeinsame
38 osterreichische \ Aktiengesellschaften.
16 nngarische J
An Schleppbahnen waren am Scblnsse des Jahres 1884 im Betriebe:
1 024 mit 1 019,202 km Lange.
Hiervon entfallen:
(davon normalspnrig
Babnei
1
Kilometer
867
mit
724,762
827
666,o38)
157
294,440
140
160,219)
Bahnen
Kilometer
715
mit
604,489
221
7)
241,988
85
172,210
3
»
0,615
Es kommen:
anf die Osterreichischen Eisenbabnen . . .
„ „ gemeinsamen „ ...
„ „ nngarischen „ ...
„ „ anslaod isch en „ ...
Im Ganzen waren im Jabre 1884 im Betriebe:
967 normalspurige Schleppbahnen mit 826,257 km Lange nnd
57 schmalspnrige „ „ 192,945 „ „ .
Die Vertheilung der Eisenbahnlangen anf die Lander der Oster-
reichisch-nngarischen Monarcbie nnd das Verhaltniss der Babnlangen zar
724 Di* Eisenbahnen der osterreichiscbruagarischen Honarcbie im Jabre 1884.
FlachengrOsse and znr BevOlkerangszahl ergiebt sich ans nachstebender
Uebersicht: l . ,
Oesterreicb
Ungarn
Zusammen
Babnlange .
km
13 125.104
8 706,I56
21 831,26*
in Prozeoten derGesammtlange
°/o
60.12
39.88
100.00
qkm
300 024,M
322 285,27
622 309*5
Ein wohnerzahl (nach derVolks-
zablung vom 31. Dzbr. 1880)
22 144 244
15 739 259
37 883 503
mithin Bahnl&nge:
auf 1 qkm
km
0-048
<W
„ 100 000 Einwohoer . . .
59,270
55sis
57,627
dazu:
km
724,762
294,440
1 019,202
in Prozenten derGesammtlange
%
71,10
28.90
100 00
Die Entwicklung des Eisenbahnnetzes der Osterreicbisch-ungariechen
Monarchic vom Jahre 1837 bis Ende 1884 ergiebt sich ans nachstebender
Zusammenstellnng der Hauptzahlen:
auf
Jahr
osterreicbisch.
ungariscbem
Staatsgebiete
Hah n kilo meter
Bahnkilometer
1837
14
14
1840
144
144
1850
1357
222
1 579
1860
2 925
1 614
4 539
1870
6 106
3 474
9 5>-0
1880
11406
7 075
18 481
1884
13 125
8 706
21 831
Die Lange der wahrend des Jahrea 1884 dem Betriebe fiber-
gebenen nenen Bahnen betrog:
in Oesterreicb 911,oos km
w Ungarn 338,988 » •
Von ersterer Lange entfallen:
anf die k. k. Staatsbabnen 614,558 km
„ „ Privatbahnen 240,874 »
„ „ gemeinsamen Eisenbahnen . . . 56,076 «
von letzterer kommen:
anf die kOnigl. ungarischen Staatsbabnen . 143,25S km
„ „ Privatbahnen 159,565 „
„ „ gemeinsamen Eisenbahnen . . . 35,590 *
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Die Eisenbahnen der osterreichiach-ungarischen Monarchic im Jahrc 1884. 725
2. Anlagekapital.
Das verwendete Anlagekapital betrug Ende 1884:
Bezeichnung der Bahnen
Bahnlange*)
Davon
doppel-
geleisig
Verwendetes Anlagekapital
im Ganzen | kilometer
Kilome
ter
Gul den
I. Oesterrelehlsche Eisenbahnen:
A. Batmen m Venvaltung der k a.
Oeneraldirektion der osterr. Staats-
B. k. k. Staatsbabnen im fremden
C k. k. Staatsbabnen im rnvat-
4 975,,e3
13,154
83,686
4 684 ™
227,»o
11,006
_
377,™
734 557 539
3 090 861
3 600 055
653 990 262
147 360
234 975
42916
139 627
Summe I. . .
9 756,509
615,854
1 395 238 717
143 006
II. Gemelnsame Eisenbahnen:
zusammen
5 981,<m*
1 219,14*
1 359 726 380
227 337
ILL Uttgarlsche Eisenbahnen:
a) kgl.ungariscbeStaatsbahnen:
zusammen . .
6 748,833
77,3J3
384 786 000
102 642
b) Privatbabnen:
498,ii9
1 550,8!*
46 938 300
119 527 897
95 617
77 105
zusammen . .
048.33<.
166 466 197
81 557
Somme III. . .
5 797.,«
77.33
551 252 197' 99 866
lnsgesamint . .
21 534 767
19l2,o»
3 306 217 294
1 153 529
Abzuglich des vom verwendeten Anlagekapital auf die schweizeriscbe
Strecke der Vorarlberger Bahn entfallenden nngefahren Theilbetrages von
418 310 Gulden und
einschliesslich der von nachstehenden anslftndischen Anschlussbahnen
anf die im Inlande liegenden Theilstrecken derselben entfallenden nngefahren
Ban- nod Aolagekosten und zwar
bei den konigl. bayeriscben Staatsbabnen mit 5 539 955 Gnlden
„ „ „ sachsiscben „ „ 6 109 262 „
„ „ „ preussiscben „ „ 550 898 „
hetr> das verwendete Anlagekapital sammtlicher innerbalb der
Grenzen der Monarchic gelegenen Eisenbahnen
3 317 999 099 Gulden oder
fur das Kilometer Bahnlange 153 413 Gulden.
•) Einschliesslich der im Besitze der Bahntetwaltungen befindlichen Industriebahnen,
fur welcbe die Anlagekosten einbezogen sind.
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726 Die Eisenbabnen der osterreichisch-ungarischen Monarchic im Jahre 1884.
3. Staatliche Begiiustiguiigen
Eine Uebersicht fiber die staatlichen Begtinstigungen der Privatbabaen
Zinsgewahr, Unterstutzong, Steuer- and Gebuhrenfreiheit) bietet die nach-
Bezeichnung
der
Bahueu
Gew&hrleistun
Der
Berech-
nung
zu Grundc
gelegte
Bahniiiuge
km
6 e w a b r 1 e i s t e t e s
Roh-*)
Ertragniss
im
Ganzen
fl.
be
c
»J3
far das
Bahn-
km
fl.
Ganzen
fl.
•a
fur das
Babn-
km
fl.
I* Oesterreichigcke Eisenbahnen:
A. Babnen in Verwaltung der
k. k. Generaldirektion der
osterreichischen Staats-
babnen:
b. Priatbabnen . . . .
B. k. k. Staatsbahnen im Pri*at-
betriebe .
C. Privatbahnen:
im PriYatbetrieb .......
I ■
364
352
1 979 445 S. 5 433
4
i
2 193
9 837 785, S
4G04 6421 N.
t I i
- - - {
}•
585
Sum me I. . .
II. Gemeinsame Eisenbahnen:
Oosterreichiscbe Linien . . . .
Uagariscbe Liuien
2 557
2 517W
2 634,9341
11 817 230: S.
4 604 642
■S. \
N.l)
6 420
- {
472 124! (i. f|
12 110 039! S. |}5450{
3 589 045
N.J I
19 628 565
9 237 273
- {
N , 13 18*{
N. 13 1S2
zusammen
III. Ungarische Eisenbahnen:
b. Privatbahnen:
im Staatsbetrieb
5 1 57.0J6 J
472 K>4! G. \
12 110 039'. S. 1}
3 589 045, N J
im Privatbetrieb
448,bio
642.97.
2 176 19G S.
2 979 663 S.
5 450
4 851
4 634
I 1
28 865 838 N. 13 182
- <
Summe III.
1091 Mt
5 155 859! S.
Oosterreichiscbe Linien
Uagariscbe Linieu . .
5 075 09« (
3 73 1*1 j I
472 124, G.
29 083 1281 S.
8 193 687 N.
4 723
1 4 286|
- {
19 628 565 N. 13 1S?{
9 237 273' N J 13 ISij
ziisaiumeu
8 806,54,
472 124 G. i)
29 083 1281 S. \ \
S 193 687; N. J
4 286
28 365 838 N.
I
13
18i|
*) Als „pewahrleistetes Rei
**.', Unter „Unterstutzungsbe
Verfugung gestellt bat.
n- und Rob-Ertragniss" sind die in den Konze<sio!i>
trag" ist derjenige Baarbetrag verstanden, welchen der S ir.
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Die Eisenbabnen der osterreichisch-ungarischen Monarchic im Jahre 1884. 727
der Privatbalmen.
der Osterreichisch-ungarischen Monarchic am Ende des Jahres 1884 (darch
folgeade Zusammenstelluog :
Unterstfitzuugen**)
Steuer-
und
Gebuhren*
freiheit
Bis Ende 1884
wirklicb
Lange
ruckzablbar
nicbt ruckzablbar
penommen<
Vorschusse
Betrag
fl.
a
-*
be
a
3
t.
JS
der
unter-
stutzten
Linien
km
Betrag
im
Ganzen
fl.
Wall rung
far das
Babn-
km
fl.
Betrag
im
Ganzen
fl.
a
a
i_
JS
fur das
Bahn-
km
fl.
Lange
der steuer-
freien
Linien
km
20 884 755
1 745 372
s.
N.
} -
—
™
1
—
—
57 1 830
61 681 494
10 362 724
S.
N.
\ —
—
1
—
1 335,«2.>
82 566 249
12 108 096
S.
N.
1 957,T13
lovbz thO
10 089 258
4 681 101
50 7S8 473
S.
N.
G.
S.
} 407,«9
} 2,sw
1 800000
N.
12 307
| 13 000 000
N.
49 318^
168,8n
1 187,S2*
4 b81 101
68 841 241
10089 258
G.
S.
N.
} 409?w«
1 800 000
N\
12 307
13000 000
N.
49 318
1 356 63*
542 519
23 504 875
1 280 954
31 771 680
0.
S.
G.
S.
> —
~~
-
-
49.50?
1 415o7-
1 8*23 473
55 276 555
G.
S.
1 464**
100 619 017
22 197 354
6 504 574
106 065 028
s.
N.
G.
S.
> 407,459
1 800 000
N.
12 307 j
13 000 000
N.
49 318'
2 126.53..
2 652,4i*
6 50-1 574
206 684 045
22 197 354
G.
S.
N.
J 409*46
1800 000
N.
12 307
13000000
N
49318
4 778.9.4
Urkunden berecbneten Betrage eingestellt.
zur Erginzung des Anlagekapitals vorschussweise oder endgultig den Gesellschaften zur
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728 Die Eisenbahnen der osterreicbiscb-ungariscben Monarchic im Jabre 1884.
4. Betriebsmittel und Leistungen derselben.
Ende 1884 waren im Bestaode:
Bezeichnnngder Bahnen.
Loko-
Persooenwagen 1 Laatwagen 1 pogt_
Zahl
nil i — .
SitzpUtze
indeoaelbon
wagen
I. 0e«terrelchl8che Elftenbahnen.
A. Bahnen in Verwaltung der
k. k. Generaldirektion der
osterreich. Staatsbahnen .
81G
2 123
75 161
16 425
162 731*0
87
B. Staatubahnen im Prirat-
10
21
704
6
30,00
C. Privatbahnen
1 165
9 1 A 7
1 o XO I
33 204
346 370,gs
1
Summe I. . .
1 991
4 £v\
1 KA AQ£
49 635
509 132*4
HO
11. Gemeiiuame Eisenbahnen.
zusammen . .
1 447
2 591
99 908
28 570
289 2l3,oo
118
III. Ungarische Eisenbahnen.
h. Konigi. ungariscne onsti*
561
934
107
292
31 634
4<>53
9 847
13 704
134 423«>
89
b. PriTatbahnen:
im Staatsbetrieb
im Privatbetrieb
46
142
779
3 04 1
7 644,oo
30 57 5. oo
12
29
zusammen . .
188
399
14 500
3 320
3.N219.m
41
Summe III. . .
749
1 333
46 134
17 524
172 642,oo
130
ItiSgesarnrot . .
4 187
8215
300 138
95 729
970 987*s
471
Im Betriebe waren im Jahresdurchsehnitt 1884: 3 987 eigeneLoko-
motiven, mit einer Leistungafahigkeit von 1 365 730 Pferdekrafieo,
durchschnittlich fQr die Lokomotive 342 Pferdekrfifte.
Die Gesammtzahl der zurSekgelegten Lokomotivkilometer betrng
99 367 166, d. h. fOr jede Lokomotive im Betriebe 24 923 km.
Hiervoo waren 95 963 547 Nutzkilometer oder fur jede Betriebs-
lokomotive 24,069 km.
Achskilometer sind geleistet:
von Personenwagen .... 651 904 065
„ Guterwagen 3180 716 169
„ Postwagen . . . . . 85 592 236
zusammen . 3 918 212 470 Achskilometer.
Die von sammtlichen Fahrbetriebsmitteln gefftrderte Rohlast betrng:
im Ganzen 20 039 238 910 Tonnenkilometer
fur das km Betriebslange . . . 982 441 „
„ „ Nutzkilometer .... 209 „
„ jede bewegte Achse (einscbl.
deren Eigengewiebt)
der Personenwagen .... 4,57 „
„ Gaterwagen 5,24
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Die Eisenbahnen der osterreichiach-ungarischen Monarchic im Jabre 1884. 729
Die PersonenbefOrderung betrug:
uberbaupt ....
nnd zwar in I. Klasse
n II.
. I".
»iv.
Militarpersonen
auf jede Personenachse 3 501
„ jeden Sitzplatz 199
. . 58 817 074 Personen,
l,20°/o
13,26 „
76,09 * der Gesammtzahl
6,67 »
2,78 »
Personen
An Personenkilometern warden zuruckgelegt:
im Ganzen 2 603 212 468 km
fur jedes km Betriebslange . . 127 624 „
Jeder Reisende hat dnrchschnittlich zuruckgelegt:
in der I. Klasse 113,27 km
n » II. r> 62,74 »
n » HI- n 38,0*
» » IV. „ 35,i4
vom Militar II843
85 592 236
3 180 716 169
17 089
172 211 Tonnen
69 838 354 „
dnrchschnittlich . 44
Im Betriebsjahre 1884 haben uberhaupt dnrcblaufen, bei einer Anzabl
von 93 729 Stuck, 189 007 Achsen nnd 940 345 Tonnen Tragfahigkeit
die eigenen Guterwagen znsammen . 3 229 995 440 Achskilometer
„ Postwagen
eigene nnd fremde Guterwagen aof
eigener Bahn (ohne Postwagen) .
jede eigene Achse dnrchschnittlich
Es warden befordert:
Gepack
Guter uberhaupt
Von der bef6rderten Gutermasse entf alien:
anf Eilgnt 0,46%
„ Frachtgnt 54,48 »
„ Kohlen ned Kokes 34,73 „
An Tonnenkilometern sind gefSrdert:
im Gaozen 7 121 644 837
auf jede vorhandene eigene Achse 37 680
fOr das km Betriebslange . . . 349 143.
Jede bewegte eigene Achse war dnrchschnittlich mit 2,24 Tonnen
belastet.
In Prozeoten der Tragfahigkeit wnrden 45,02% Reinlast gefdrdert.
730 Die Eisenbahnon der osterreichisch-ungariscben Monarchic im Jabre 18S4.
3
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«^ •
E
Digitized by Google
Die Eisenbahnen der osterreichisch-ungariicuen Monarchic im Jahre 1884.
731
Abzuglich des von der Gesammteinnahme und Ausgabc der Vor.
arlherger Bahn auf die schweizerische Strecke derselben entfallenden an-
nahernden Theilbetrages nod einschliesslich der von den nach9tehenden
aualandischen Batmen nod zwar den kdniglich bayerischen, sachsischen und
preussischen Staatsbahnen aof die im Inlande liegenden Theilstrecken der-
selben entfallenden uDgefabren Einnahmen nnd Ansgaben berechnen sich
fur die Eisenbahnen innerbalb der Monarchiegrenzen
die Gesammteinnahmen mit 244 711 752 Golden,
die Gesammtausgaben mit 148 017 427 „
Von der Eionahme aus dem Perso nenverkehr entfallen:
aof die I. Klasse 7,i5 %,
» » H» » 28,15 r>
yt » » ^8,37 n
» » I^* y> ^il5 n
„ Militarpersonen 2,82 »
Die durchsehnittliche Einnahme be-
triigt:
in der I. Klasse
, „ N.
III.
IV.
7)
fur jede be-
forderte Person
Gulden
5,34
1^91
0-69
0,47
0-91
0,90
far Person und
Kilometer
Kreuzer
3,05
1-82
1,35
0,77
fur Militar
uberhaupt dorcbschoittlich fur jedeo Reisenden I 0,90
Von der Gesammteinnahme aos dem Guterverkehr kommen:
auf Eilgut 2^9°/o
„ Frachtgut der Normalklassen etc.
„ „ „ ermassigten Klassen . * 96
„ Eohlen und Eokes
-38
Die durchsehnittliche Einnahme betr>:
fur die Tonne
Gulden
fur Eilgot 14,44
„ Frachtgut der Normalklassen etc. . |
„ „ » ermassigten Klassen } 2,87
„ Kohlen nnd Kokes j
durchschnittlich fflr alle Klassen . . 2,92
Fur jede 1 Kilometer weit bewegte Wagenachse betragt die Gesammt-
einnahme 6,35 Kreuzer.
fur die Tonne
u. Kilometer
Kreuzer
11,88
2,76
2,81
Digitized by Google
732 Die Eisenbahnen der Gsterreichitch-ungarischen Monarchic im Jabre 1884.
Von den Betriebsausgaben entfallen:
A. auf die allgemeine Verwaltang . . .
B. w Bahnaufsicht und Bahnerhaltung .
C. „ Verkebrs- und kommerziellen Dieost
D. „ Zugforderung undWerkstattendienat
E. , Material- und InventurTerwaltung . |
for das
Kra.Bahn-
linge
fur das
Nutzkm.
for das
Wagen-
acbskilom.
in Proz. der
eigent). Be-
triebskostcn
Gulden
Kreuzer
°o
277
1804
2 067
1701
0,08
0,44
Ois
0. 91
1, w
0,w
4,7J
30 7*
35,»
29^,
uberhaupt . . |j 5 866
3,,o
-
6. Beanite, Diener nnd Arbeiter.
Am 31. Dezember 1884 war der Bestand:
BozeirhnunR
Allj-cm.
Verwal-
tuUR
Habnaafsir.ht
und
nahiicrbaltunf-
Verkcbrsdienst
Zu*rf5rdenitiKs
und
WcrkstitU-ndieust
■
der
Baboon
4)
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b) Staatsbabnen
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Die Eisenbabnen der osterreichisch-ungarischen Monarchic im Jabre 1884. 733
Fur das Kilometer Bahnlange ergeben sich nachstehende Zahlen:
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Summe III.
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1 468
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Insgesammt
I 2l95
3,85
2 327
1 298
Auf je 100 000 Golden Roheinnabme
entfallen
fur das
Gesammt-
Beamtenpersooal an Geh<ern, Tagegeldern nnd
im Ganzen 30 306 Gulden.
7. Unfalle.
Die Zabl der yerungluckten Reisenden betrug:
unverschuldet, bei einem ausaergewObnlichen Ereignisse des
Zugea wahrend der Fahrt
in Folge eigener Unvorsichtigkeit beim Benutzen, Besteigen
und Verlassen der Zuge
sonstigen Bezugen
Znsammen
£s entfiel daber:
auf beforderte Reisende ....
„ zaruekgelegte Personenkilometer
„ „ Zugkilometer .
Kine Todtung
8 402 000
371 887 000
7 703 000
Kine Verletiung
964 000
42 676 000
884 000
Digitized by Google
734 £>ie Eisenbabnen der osterreicbisch-ungarischen Monarcbie im Jahre 1884.
An Bahnbearaten und Bahnarbeitem verungluckten:
beim eigentlichen Eisenbabnbetriebe:
unverschuldet durch aussergewOhnliche Ereignisse der Zuge
wahrend der Fabrt
unzeitiges oder unvorsichtiges Besteigen oder Verlassen der
Zuge
beim Wagenschieben oder Rangiren der Zuge
1 — - — . -
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Ver-
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128
100
343
Ueberschreiten derselben
durch unvoreichtige Handbabung dee Dienstes ....
Zusammen .
Es entfiel daher:
Eine Todtung Eine Verletmng
auf zuruckgelegte Zugkilometer .... 994 000 290 000
Bei Nebenbeschaftigungen und zwar bei Bau- und Werkstattarbeiten
und anderen mit dem Betriebe nicht unmittelbar zusammenhangenden Ge-
schaften wurden ausserdem noch Bahnbeamte und Arbeiter:
getodtet verletzt
zusammen 10 104.
Die Anzahl der verungluckten fremden Personen betrug:
uuverschuldet durch aussergewoholiche Ereigoisse bei der
Fabrt der Zuge, sowie durch falsche Handbabung der
Wege-Uebergangs-Schranken
in Folge eigener Unvorsichtigkeit beim Betreten der Bahn
durch Selbstmord oder Selbstmordversuch
Zusammen
Demnach betragt die Gesammtzahl der
GetOdteten 262
Verletzten 583
| Ge-
Ver-
todtet
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5
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Gl
65
0
145
ii
75
Verungluckten zusammen . 845
Es betrug in 1884 die Zahl der
Entgleisungen 477
ZusammenstBsse .... 165
sonstigen BetriebsstSrungen 999
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Notizen.
735
Notizen.
Die Eisenbahnbanten in Griechenland*) nehmen ihren regelmassigen
Fortgang, so dass am 1. Oktober 1887 folgende Eisenbaholinien daaelbst
im Betrieb stehen werden:
1. Pirftus — Athen (breitspnrig) 9 km.
2. Volo— Larissa— Trikala (scbmalspurig) 206 „
3. Piraus— Korinth— Patras (scbmalspurig) 236 „
4. Korinth — Nauplia, Argos — Myli (schmalspnrig) ... 74 „
5. Pyrgos — Katakolo 13 „
6. Athen, Kephissia — Lanrinm 75 »
zasammen 613 km.
Geplant werden weiter die Linien:
Patras — Pyrgos 100 km.
Nauplia — Tripolitza — Kalamata 185 „
Messalongi — Arta (Agrinion) 45 „
Pirans— Larissa 345 »
im Ganzeo 675 km.
Betriebsergebnlsse der rossischen Eisenbahnen vom 1. Jannar
bis 31. Dezember 1886 und 1885.**) (Nach der vom rnssischen Ministerium
der Verkehrsanstalten verftffentlicbten Nachweisong.)***)
BetriebslEnge am
Jahresscbluaa ... km
Betriebslange im Ourch
schnitt des Jahres km
a) Zmlpersoi
b) Militar
Beforderte Outer:
a) Eilgut
b) gewobnl. Frachtgut t
Betriebseinnabmen:
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Zasammen
1886
1885
1886
1885
1886
1885
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3 121
22 512
22 512
26 150
25 648
3 456
2 689
22 493
22 464
25 949
24 153
1 1 958 910
1 829 379
32 371 773
32 300 882
! 34 330 683
34 130 261
. 178 793
145 786
2 331 899
2 256 334
2 510 692
2 402 070
6 323
5 405
137 780
129 783
144 103
135 188
' 2 988 399
2 652 805
38 755 995
40 048 035
41 744 394
42 700 840
29 150 658
26 551 831
468 700 290
491475 814
497 850 948
518 027 645
•) Vgl. Arcbiv 1884 S. 142 und die dort angezogenen fruberen Notizen.
•) Vgl. ArchiT 1886 S. 551.
**) For die Umrerhnuog ist angenommen: 1 Werst = l,os7 km, 1 Pud » 16,38 kg
(1 Tonne = 61,« Pud), 1 Rubel « 2,j& M.
en. 1887 49
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736
Notizen.
Bezuglich der f innlandischen Eisenbahnen giebt die Nachweisang
die nachstehenden Betriebsergebnisse fur 1886:
Staats-
Privat-
Zusammen
B a h
n e n
Betriebslange am Jahresscblnss km
1 172
33
1205
Befttrderte Reisende:
a) Zivilpersonen ....
Zahl 1 1 810 294
34 453
1 844 747
b) Militar
j
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41076
41076
BefOrderte Guter:
1
a) Eilgut
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6 167
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8 091
»
603 595
18 734
622 329
Betriebseinnahmen:
5 392 488
78 797
5 471 285
b) auf 1 km Babnlange . .
4 601 .
2 388
4 541
Ueber Verkehr und Einnabmen der 1072 km langen trans kaspischen
Babn finden sich keine Angaben.
Yon dem auf den Eisenbabnen des europaischen Russland be-
fOrderten Frachtgnt warden von auswartigen Bahnen und auf dem See-
wege im direkten Verkehre zugefubrt:
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710 Notizen.
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Instrumente . .
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240
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41
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•
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741
fiber die europ&ische Orenze im Jabre 1885.
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Von diesen Waaren siud eiugefuhrt worden
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742
Notizon.
Auf der Insel Java hat, wie im Anschluss an die Mittheilun^en
S. 695 des Archiv fur 1886 mitgetheilt wird, das Staatseisenbahnnetz in-
zwischen darch Fertigstellung der knrzen Linie Surabaja nacb der Kalie-
maas-Mundung eine Erweiterutig gefunden, anch ist die Strecke zwischen
Djocjakarta und Tjilatjap nahezu fertig gestellt. Die darch Privatunter-
nebmtmg in Ausfuhrung genommene Strecke Tagal nach Balopoelang ist
bis Ketapang Slawie vollendet and die Eisenbahn zwischen Batavia und
Bekassie sollte Anfang des Jahres 1887 dem Verkehr ubergeben werden.
Statistisches yon den deutschen Eisenbahnen. Aus den amtlieJieD
Verdffentlichungen des Reichs-Eisenbahn-Amtes fiir die Monate April, Mai,
Jnni 1887 entnebmen wir Folgendes tlber die Betriebsergebnisse, Zug-
versp&tnngen and Betriebsunfalle auf den deutschen (ausschliesslich der
bayerischen) Eisenbahnen:
a. Betriebsergebnisse.
L&nge
Kilometer
Eiuniibme im
in Ut
im baruen
Monat
fur das
km
Eiunahmen
des El
▼om 1. April
1887 ab
Tom Bei^inn
atsjahrs
▼om 1. Januar
1887 ab
I. April 1887.
A. Hauptbahnen.
28 830,49
72 524 514
2 516
62 836 497
35 889313
4" 413,76
4- 4 801 629
4- 133
4- 4 353 665
-h 2 096 01:
2. Privatbabnen in Staatsrerwaltung
210,oi |
406 291
1 935
346 945
222 90»t
+ -
4- 42 519
4-203
4- 37 993
4- 18556
3. Privatbabnen in eigener
Ver-
2 520,»4
3 253 630
1291
63 924
11 780 021
4- 152*4
4- 130 973
- 27
4- 4 904
4- 638 m
Summe A.
31561*4
76 184 435
2 414
G3 247 366
47 892 23J
gegen
1886
4- 566,30
4- 4 975 121
4-117
4- 4 396 562
4- 2 7528U
B. Bahnen untergeordneter
1 367 67
731 722
535
346 284
1 431 iOl
gegen 1886 ...
•
4- 68*9
4- 27 821
— 7
4 2 952
4- 72 914
II. Mai 1887.
A. Bauptbabnen-
1. Staatababnen etc. . . .
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i
' 29 304,06 1
73316010
2 504
126 451 691
46 133674
gegen 1886 . . .
4- 538,45 j
4- 3 512 528
4- 74
4- 7 357 568
4- 2 653601
2. PriTatbahoeninStaatsverwaltung
26*i
63 883
2 401
288 95?
gegen 1886 ...
4- 5 409
4-204
+ 25 40?
3. Privatbabnen in eigener
Ver-
± o ,
14 673?5!
2 389*3
3 274 952
1 370
134 493
gegen 1886 . . .
• •
4- 144*4 1
4- 237 720
4 16
4- 11200
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Summe A.
• •
31720*9
76 654 845
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gegen
1886
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4- 3 755 657
+ 67 1
4- 7 368 768
+ 3 537
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Notizen.
743
Lange
Kilometer
Einnahme im Mooat
in M
im Ganzen
1 356us
| 661 961
4- 97,30
4- 53 142
29 369,93
73 698 034
-+- 595,*
-4- 2 635 204
62 642
± 0
- 2 263
2 389,93
3 323 568
4- 31^9
4- 87 499
! 31 786,47
77 084 244
4- 626,«
4- 2 720440
1 356,4s
700 137
1+ 97,30
4- 5 527
fur das
km
Einnahmen vom Beginn
des Etatsjabrs
vom 1. April
1886 ab
vom 1. Januar
1887 ab
B. Bahnen untergeordneter
Bedeutung
gegen 1886
m. Juni 1887.
A. Hauptbabnen.
1. Staatsbahnen etc
gegen 1886
2. PriTatbahneninStaatsverwaltung
gegen 1886
3. Privatbahnen in eigener Ver-
waltung
gegen 1886 . . . . .
Summe A. . .
gegen 1886
B. Bahnen untergeordneter
Bedeutung
gegen 1886
493
9
705 256
27 768
1380 980
89 742
2 514
4- 40
2 354
- 85
1391
4- 19
189 853 516
4- 9144 231
2 429
4- 43
516
- 35
209 905
9 416
56 535 452
4- 2 826 131
• 354 452
4- 24 141
17 950 847
4- 966 778
190 063 421
4- 0 153 647
1 078 192
+ 6 516
74 840 751
4- 3 817 045
1 712 837
4- 115 873
b. Zugverspatungen.
Beforderte Zfige
fahrplanmassige auaserfahrplanmassige
Betriebalange Personen- Outer- Personen- Guter-
Kilometer. u. gemiacbte tuge. u.gemiscbte zuge.
April 1887. 32 573,18 205 507 113 268 2 917 18 389
Mai 1887. 32 733,,9 216 073 116 387 6 497 23 932
Juni 1887. 32 798,10 210 826 117 016 4 643 25 962
Verspatungen der fahrplanmassigeu
Personenzuge im
April 1887. Mai 1887. Juni 1887.
Im Ganzen 1 585 1 925 1 297 Ziige
Davon durch Abwarten verspateter An-
schluBse 605 793 481 „
Also dnrch eigenes Verschulden . . 980 1 132 816 Zuge
oder 0,48 pCt. 0,52 pCt. 0,s7 pCt.
Digitized by Google
744
Notizen.
c. Betriebsunf&lle.
Zahl der
fahrende Zuge
Unfile
beim Rangiren
Zahl der getodteten und verleteten Personen.
a. April 1887
Entgleisungen 4
Zusammen-
stSsse ... 1
Sa. 5
Sonstige . . 113
b. Mai 1887
Entgleisungen 4
Zusammen-
st5sse ... —
Sa. 4
Sonstige . . 104
c. Juni 1887.
Entgleisnngen 1 1
Zusammen-
st6s8e ... 1
Sa. 12
Sonstige . . 98
13
9
Sa. 22
11
12
Sa. 23
11
15
Sa. 26
getodtat terleUt
Reisende 2 3
Bahnbeamte und Arbeiter 9 75
Post-, Steuer- etc. Beamte — 2
Fremde 6 6
SelbstmOrder 10 1
Sa. 27
87
114
Reisende 1
Bahnbeamte und Arbeiter 15
Post-, Steuer- etc. Beamte —
Fremde 7
SelbstmOrder 12
2
68
5
1
Sa. 35
76
111
5
21
Bahnbeamte und Arbeiter
18
58
Post-, Steuer- etc. Beamte
Fremde
12
7
12
1
Sa.
47
87
134
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
745
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rechtsprechung.
Staatsbeamtenrecht.
Urtheil des Oberverwaltungsgerichts (II. Senat) vom 17. Mai 1887 in Sacben des Konig-
licben Regierungsbauraeisters H. zu B. wider den Magistrat zu B.
Wirkllche Staatsdiener gehBren nlcht zu den ausserordentllchen und einstweiligen GehQIfen
In den BUreaue der Staatsbehffrden im Slnne dee § 11 dee Geeetzee vom 11. Juli 1822.
Aus den Entscheid ungsgrfinden.
Der bei dem Neubaue des naturhistorischen Museums za Berlin gegen
ein Tagegeld von 9 Ji bescbaftigte Regierungsbanmeister H., welcher
flbrigens am 19. November 1886 znm Koniglichen Regierungsbanmeister
ernannt ist, wurde fur das Jahr 1886/87 von dem Magistrate nach seinem
vollen Einkommen (3 285 JC) mit dem Steneraatze von 90 JC zu den
Gemeindeabgaben herangezogen. Er verlaDgte auf Grnnd des Gesetzes
vom 11. Juli 1822, die Heranziebung der Staatsdiener zu den Geraeinde-
lasten betreffend, Ermassigung seiner Steuer anf den nacb dem halben
Diensteinkommen bereehneten Betrag von 30 <AC, wurde aber nach ver-
geblicbem Einspruche mit seiner Klage durcb den Bezirksausschuss zu
Berlin unterm 18. Januar 1887 abgewiesen.
Gegen dieses Urtheil, anf dessen Sachdarstellung und Begrundung
biermit Bezug genoromen wird, hat er nunmehr noch Revision eingelegt.
Dem Recbtsmittel war auch stattzugeben.
Der Vorderrichter stellt zunachst fest, dass der Klager bereits bei
Beginn des Steuerjahres als Beamter zu betrachren gewesen sei, grundet
seine abweisende Entscbeidung aber auf die Annabmen, dass einestheils
die Wohlthat des Gesetzes vom 11. Juli 1822 nicht sammtlichen Staats-
dienern zu Gute komme, davon vielmehr nach § 11 „ausserordentliehe und
einstweilige Gebulfen in den Bureaus der StaatsbehOrden" ausgeschlossen
seien, und dass anderentheils der Klager zu dieser Kategorie gerechnet
werden musse. Uierin liegt eine unrichtige Anweoduog des § 11. Der
nnterzeichnete Gericbtsbof bat scbon mehrfach Gelegenheit gehabt, sich
d by Google
746
Recbtsprechung und Gesetzgebuog.
mit dieser Yorschrift zu befassen, uod ist hierbei allerdings, obne bestimmte
Stellaog za der Auslegung des Gesetzes za nehmen, der Auf fas sung des
Bezirksausschusses bisher insoweit gefolgt, als er sich im ersten Falle
damit begnfigt bat, die in der Voreutscheidung getroflfene thatsachliche
Feststellung, dass der damalige Elager unter den § 11 oicht za bringen
sei, fur unanfechtbar in der Revisionsinstanz zu erklaren (Entscheidungen
Band XIII Seite 127), und als weiter in einem zweiten Falle auch bei
freier Beurtbeilung das Vorhandensein der thatsachlichen Voraussetzungeo
fur eine Anwendung des § 11 verneint worden ist (Entscheidangen Band XIII
Seite 133.) Der vorliegende Streit nothigt indess, der Frage naber zq
treten, ob der § 11 anf wirkliche Staatsdiener uberhanpt zu beziehen ist.
Der Beklagte bat fortwahrend die Ansicht festgehalten, den tm § 11 er-
wabnten Gehulfen mflsse die Eigenschaft als Staatsdiener von vornherein
abgesprochen werden, die ganze Bestimmnng sei fur eigentlicbe Staats-
diener nicbt gegeben. Dem mass auch bei naberer Erwagung zagestimmt
werden. Freilich ergeben sicb in Beziehung auf die Auslegung des § 11
nicht unwesentlicbe Zweifel. Das ganze Gesetz bandelt, wie insbesondere
auch aus der Ueberscbrift klar erhellt, nur von der Heranziebung der
Staatsdiener zu den Gemeindelasten ; hiernach spricht zunachst eine Ver-
mutbung dafur, dass auch nur die Verhaltnisse der wirklichen Staatsdiener
eine Regelung erfahren haben, und dass folglich der § 11 sich ebenfalls
mit solchen Personen bescbfiftigt, welchen an sich Staatsdienereigenschaft
zukommt. Auf der anderen Seite legt indess schon der Wortlaut Bedenken
gegen eine derartige Anschauung nabe, weil es eine mindestens auf-
failende Ausdrucksweise sein wurde, wenn der Gesetzgeber von wirklichen
Staatsdienern gesagt hatte, sie sollten den Staatsdienern — wenn auch
nur „in Hinsicht der Gemeindelasten" — nicht ^gleicbgeachtet" werden.
Weiter darf auch nicht unberflcksicbtigt bleiben, dass es mit dem Zwecke
des Gesetzes wohl vereinbar erscheint, wenn zur Abschneidung mdglicher
Zweifel gegen den Scbluss noch ausdrQcklich hervorgehoben wird, dass
eine bestimmte Elasse von im Staatsdienst bescbaftigten Personen , bei
denen eben deshalb fraglich sein konnte, ob sie die Wohlthaten des Ge-
setzes gleich falls geniessen sollten, nicht wie Staatsdiener zu behandelo
seien. Wird ausserdem erwogen, dass bei Erlass des Gesetzes, im Jahre
1822, eine scharfe Abgrenzung des Begriffes: „Staatsdiener4, wie sie unter
den gegenwartigen Yerhaltnissen unabweislich geworden ist, noch nicbt
allgemein in derselben Weise bestand und demnach die Hinzufugung einer
erlautemden Bemerkung, wie sie flbrigens auch sonst wohl in alteren
Gesetzen ohne klar vorliegende Nothwendigkeit sich findet, um so mehr
angezeigt erachtet werden mocbte, so kann eine sichere Auslegung nur
durch ein Zuruckgeheu auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes ge-
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RAchtsprectrang nnd Gesetzgcbung.
747
woDnen werden. In dieser Beziehung ergeben die eingesehenen Akten
des Staataraths Folgendes:
Die znm § 44 der Stadteordnung vom 19. November 1808 ergangene
Deklaration vom 11. Dezember 1809 hatte nicht alle Zweifel fiber die
Heranziehong der Staatsdiener zu den Kommtmallasten beseitigt. Dadurch
sah sicb das Staatsministerinm veranlasst, dem KOnige nnterm 10. August
1821 den Entwurf zn einer Instrnktion fiber die Ansffihrnng der De-
klaration znr Genehraignng vorzulegen; in dem Berichte heisst es wortlich:
Endlich aber sind anch Zweifel darfiber entstanden, ob Dia-
tarien nnd provisoriscb angestellte Personen gleich wirklichen Be-
a mien bestenert werden konnen. Da ibnen aber bei der Wider-
raflicbkeit ihrer Anstellung eine Haupteigenscbaft der wirklichen
Staatsdiener abgeht, so dfirften Ew. Majestftt vielleicht geneigt sein,
zn bestimmen:
10. Difttarien nnd andere nicht etatsm&ssig angestellte Personen
werden in Hinsicbt der Kommnnalstenern den Staatsdienern
nicht gleicbgeachtet, soodern nur, wenn sie ihren Wohnsitz
im rechtlichen Sinne am Orte haben, gleich anderen Bfirgern
oder Schntzverwandten behandelt, je nachdem sie zn der einen
oder anderen Klasse gehOren.
Hierzn aussert sicb das Gntachten der Abtheilnngen des Staatsraths
ffir die inneren, die Finanz- nnd die Jostizangelegenheiten vom 27. April
1822, wie folgt:
Zn 10 ist einestbeils zn bemerken, dass die Worte:
Di&tarien nnd andere nicht etatsm&ssig angestellte Personen
wohl zn viel nmfassen ; dahin wfirdea z. B. anch die Assessoren der
Landeskollegien gehOren, die doch gewiss ein das Domizil begrfin-
dendes Staatsamt bekleiden nnd gleichwohl mehrentheils nicht etats-
massi^ angestellt sind, ingleichen Beamte, die fixe Diaten beziehen.
Der Sinn ist wohl nnr:
ausserordentliche oder einstweilige Gehfilfen (Hulfsarbeiter) in
den Bureaus der Staatsbehfirden.
Anderntheils dfirfte der eigentliche Grund dieser Bestimmung,
dass solcbe Personen, n&mlich in der bezeichneten Eigenschaft
all ein betrachtet, fiberhaupt nicht ffir Einwohner des Ortes zu
erachten sind, mitanszudrucken sein. Beiden Einwendungen ist durch
die Aenderung weniger Worte abgeholfen.
Demgemass wurde diejenige Fassung vorgeschlagen, welche demnfichst
in das Gesetz fibergegangen ist.
Hiernach lfisst sicb nicht ffiglich bezweifeln, dass sowohl das Staats-
ministerinm wie der Staatsrath gleicbmassig davon ausgegangen sind, die
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748
Recbtsprechung und Gesetzgebung.
Vorschrift solle sich auf wirkliche Staatsdiener nicht beziehen, vielmehr
nor Vorsorge treffen, dass ausserordentlich nod einstweilig im Staatsdieoste
besehaftigte Personen oicbt lediglicb aas diesem Grande wie Staatsdiener
bebaodelt wurden. In dem Berichte des Staatsministeriums ist dies insofern
mit grosser Bestimmtheit zum Ausdrucke gelangt, als der Nachdruck
darauf gelegt wird, den fraglichen Personen feble die Eigenschaft der
Staatsdiener; wenn die dabei zn Grande liegende Anschauung mit dem
heatigen Rechtsznstande nicbt mebr ubereinstimmt, da gegenw&rtig die
Staatsdienereigenschaft keineswegs nnbedingt darch die Widerraflichkeit
der Anstellang ausgeschlossen wird (vergl. a. A. § 83 des Disziplinar-
gesetzes vom 21. Jail 1852, Gesetzsammlang Seite 465), so berubrt das
den Gedanken, worauf der Vorschlag selbst beruht, nicht weiter. Diesen
Gedanken hat dann aber der Staatsrath sich ebenfalls zn eigen gemacht;
denn er anderte die Fassong gerade za dem aasgesprochenen Zwecke,
damit nicht gewisse Klassen wirklicher Beam tea darunter mitbegriffen
werden kdnnten. — Demgemfiss muss angenommen werden, dass der
§11, sofern die Eigenschaft als Staatsdiener feststeht, nie dabin fuhren
kaon, dem Betreffenden die Wohlthaten des Gesetzes fur das mit seiner
Stellung als Staatsdiener verbundene Diensteinkomraen wieder za ent-
ziehen.
War ans diesem Grande die Vorentscheidang aafzuheben, so erwies
sich bei freier Beurtheilang der Anspruch des Klfigers als begrundet. In
Ueberein8timmung mit der Anschauang des Vorderrichters ist festzastellen,
dass der Klager bereits zu Anfang des Steuerjahres Beamter war. Der
vom Beklagten selbst beigebracbte Erlass des Ministers der Offentlichen
Arbeiten vom 6. Dezember 1886, worin aasgesprocben wird,
Der p. U. habe aach als Regierongsbaomeister (d. b. vor seiner
Ernenoang zam Koniglichen Regieruogsbaameister) die Eigenschaft
eines Staatsbeamten besessen, weongleich er zu den nach dem Zir-
kular-Erlasse vom 11. Marz 1884 dauernd in die Staatsverwaltung
ubernommenen Regierungsbaameistern nicbt gehdre,
macht eine weitere, eingehende ErOrterang uber die Stellung der im Staats-
dienst beschaftigten Baubeamten iiberflussig. Wie bereits in dem End-
artheile vom 28. Januar 1886 (Entscheidangen Band XIII Seite 125 flf.)
naher dargelegt ist, kann dem Ressortchef die Berechtigung nicht be-
8tritten werden, im Rabmen des bestehendeu Offentlicheu Rechts fur das
ihm unterstellte Verwaltungsgebiet nfihere Anordnungen darfiber za treffen,
unter welchen Voraussetzungen — sei es allgemein, sei es ia einem eiu-
zelnen Falle — die Uebernahme in den Staatsdienat als erfolgt angesehen
werden soli. Deshalb kommt aber auch seinem Ausspruche, dass eine
iunerhalb seines Ressorts besch&ftigte PersOnlichkeit die Eigenschaft als
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Rechtsprechung und Gcsetzgebung.
749
Staatsbeamter besitze, eine maassgebende Bedeutung zu , welche etwa nur
dann, wenn das Vorhandensein eines Irrthums klar dargethan werden
konnte, anzufechten sein mflchte. Hierzu genugt jedenfalls die Bemerkung
des Beklagten nicht, die Aeusserung des Ministers stimme nicht gaoz mit
dem Erlasse vom 11. Marz 1884; inwieweit dies zutrifft, kann dahinge-
stellt bleiben; denn der gedachte, von dem Minister selbst ansgegangene
Erlass stellt einestbeils bestimmte, allgemein durcbgreifende Regeln far
die Entscheidnng der Frage, wann den Banbeamten die Staatsdiener-
eigenscbaft zukomme, fiberhaupt nicht anf und enthalt anderentheils vor
allem ancb keine derart bindende Normen, dass ohne ibre ansdrackliche
vorherige Anfhebung ein Abweicben davon im einzelnen Falle unthun-
licb ware.
Mass aber die Staatsdienereigenschaft des Klagers als schon vor-
banden znr Zeit der Veranlagung anerkannt werden, so kann nur das
halbe Diensteinkommen heraogezogen werden.
Gesetzgebung.
Schweiz. Bundesgesetz, betreffend die Ausdehnung der Haftpflicht und
die Erganzung des Bandesgesetzes vom 25. Juni 1881.*)
Vom 26. April 1887.
Art. 1. Die im Bundesgesetz vom 25. Juni 1881 fur den Betrieb der Fabriken
(Art. 1 und 2) und der in Art. 3 desselben bezeichneten Iodustrien festgesetzte Haftpflicht
findet nacb Maassgabe der ubrigen Bestimmungen jenes Gesetzes ihre Anwendung aucb auf
1. alle Gewerbe, in welchen explodirbare Stoffe gewerbsmassig erzeugt oder verwendet
werden;
2. die nachstehend verzeicbneten Gewerbe, Unternebmungen und Arbeiten, soweit sie
nicbt schon unter vorstehende Ziffer 1 fallen, wenn die betreffenden Arbeitgeber
wahrend der Betriebszeit durehschnittlich mebr als 5 Arbeiter beschaftigen:
a) das Baugewerbe; inbegriffen sind bierbei alle mit dem Baugewerbe in Zusammen-
hang stehenden Arbeiten und Verricbtungen, gleichviel ob dieselben in Werk-
statten, anf Werkplatzen, am Bauwerke selbst, oder beim beziiglichen Transport
vorgenommen werden;
b) die Fubrbalterei, den SchiffsTerkehr und die Flosserei; auf die Dampfscbiffabrt
findet gegenwartiges Gesetz mit Vorbebalt von Artikel 4, 6 und 7 desselben
keine Anwendung;
c) die Aufstellung und Reparatur von Telepbon- und Telegraphenleitungen, die Aaf-
stellung und den Abbruch von Mascbinen und die Ausfuhrung von Installationen
techniscber Natur;
d) den Eisenbabn-, Tunnel-, Strassen-, Brficken-, Wasser- und Brunnenbau, die
Erstellung von Leitungen, sowie die Ausbeutung von Bergwerken, Steinbrucben
und Gruben.
*) Das Gesetz wird frfihestens mit Ablanf der Einsprucbsfrist am 2. September 1887
in Kraft treten.
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750
Recbtspreehung und Gesetzgebung.
Art. 2. Haftbar ist, in den Fallen von Artikel 1, Ziffer 1 und 2, der Inbaber des
betreffenden Gewerbes, beziebungsweise bei Ziffer 2, litt c nnd d, der Unternebmer der
betreffenden Arbeiten, aucb danu, wenn er die Arbeiten einem Dritten zur Ausffibrung
abertragen bat
Werdeu einzelne der in Artikel 1 bezeichneten Arbeiten in Regie ausgefubrt, so wird
die Haftpflicht too der betreffenden Staats-, Bezirks-, Gemeinde- oder Korporationsver-
waltung getragen, immerbin unter der Voraussctznng, dass far diese Arbeiten gleicbzeitig
mehr als 5 Arbeiter verwendet werden.
Fur die beim Eisenbabnbau Torkommenden Haftpflichtf&lle bleibt, bezuglich der Haft-
barkeit der konzessionirten Unternebmung und des Umfangs des zu leistenden Scbaden-
ersatzes, Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Juli 1875 vorbebalten.
Art. 3. Dem Bundesgesetz Tom 25. Juni 1881 werden aucb die mittelbar mit dem
Fabrikbetriebe in Zusammenbaag stehenden Dienstverricbtungen unterstellt, auch wenn die-
selben nicht in den gescblossenen R&amen der Fabrik vorgeoommen werden.
Art 4. Dem vorerwabnten Bandesgesetze werden im Weiteren unterstellt die in
Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1875 und in Artikel 2 desjeoigen vom 25. Juni
1881 unter dem Ausdruck „Betrieb" nicbt inbegriffenen, aber mit letzterem in einem Zu-
samtnenbang stehenden Hilfsarbeiten.
Art. 5. Die Artikel 2, letzter Satz, 4 und 19, des Bundesgesetzes vom 23. Mint
1877 sind auf die Artikrl 2 des gegeuwartigen Gesetzes erwabnten Inbaber von Gewerben,
beziebungsweise Unternebmer von Arbeiten gleicbfalls anwendbar.
Art. 6. Die Eantone baben auf dem Gesetzgebungs- oder Verordnungswege dafor
zu sorgen, dass:
1. den bedurftigen Personen, welcbe nach Maassgabe des gegenwartigen Gesetzes oder
derjenigen vom 1. Juli 1875 und 25. Juni 1881 Klage erbeben, auf ibr Verlangen.
wenn die Klage nacb vorlaufiger Prufung des Falles sich nicht zum Voraus als
unbegrundet berausstellt, die Wobltbat des unentgeltlicben Recbtsbeistaodes gewabrt
und Eautionen, Expertenkosteu, Gericbtsgebnbren und Stempeltaxen erlassen werden ;
2. Streitigkeiten dieser Art durch einen moglicbst rascben Prozessweg erledigt werden
konnen.
Art 7. In Haftpflichtfallen, welcbe zum Entacheid des Bundesgeticbtes gelangen, ist
der Elager, wenn er dem Gericbte als bedurftig erscbeint und die Elage nacb vorlaufiger
Prufung des Falles sicb nicht zum Voraus als unbegrundet berausstellt von Krlegung der
Gericbtsgebuhren und jeder in Artikel 26 dee Bundesgesetzes vom 13. Juli 1855 vorge-
sebenen Sicberheitslcistung zu entbinden. In solcben Fallen sind zugleicb die gemiss
Artikel 23 desselben Gesetzes dem Kl&ger obliegenden Eostenvorscbusse, sowie allfallige
Zeugen- und Eanzleigebubren jeder Art aus der Gerichtskasse zu bestreiten.
Art 8. Die Inbaber von Gewerben, beziebungsweise die Unternebmer von Arbeiten,
auf welcbe sicb das gegenwartige und das Gesetz vom 25. Juni 1881 beziebt, baben ein
Verzeichniss der bei ibrem Gescbaftsbetrieb vorgekommenen erheblicben Unfalle nach einem
vom Bundesratbe aufzustellenden Formulare zu fuhren, aus welcbem ausser dem Tage und
dem Ausgange des Unfalles zu entnehmen ist:
1. wann die vorgeschriebene Anzeige bei der zustandigen Reborde gemacht,
2. welche Entschadigungen nach Maassgabe von Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Juni
1881 ausgerichtet worden, und
3. aus welcher Quelle diese geflossen sind.
Diese Angaben sind spatestens drei Monate vor Ablauf der Verjabrungsfrist (Art 12
und 13 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1881) der kantonalen Behorde einzusenden und
von dieser aucb dem Fabrikinspektor des betreffenden Ereises mitzutheilen.
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Recbtsprechung und Gesetzgebung.
751
Zuwiderbandlungen gegen die Bestimmungen dieses Artikels sind mit einer Busse
yon 5—100 Fr. und im Wiederholungsfalle bis 200 Fr. zu belegen, welcbe nach Maassgabe
der kantonalen Gesetze ausgesprochen wird und dem betreffenden Kanton zufallt
Der Betriebsunternehmer ist im Falle der Unterlassung der Mittheilung zur nach-
traglichen Aozeige anzuhalten. Bei der verspateten Anzeige lauft die Yerjahrungsfrist erst
drei Monate nacb Eingang der Anzeige ab.
Art. 9. Wenn die eidgenossischen oder kantonalen Aufsichtsorgane in Erfabrung
bringen, dass der Ton einem Unfal) oder einer Krankheit, wofur Haftpflicht besteht, be-
troffene Arbeiter oder Angestellte oder dessen Rechtsuacbfolger eine im Sione des gegen-
wartigen oder des Gesetzes yom 25. Juni 1881 ihm zustehende billige Entschadigung auf
aussergericbtlicbem Wegc nicht erhalten bat, so baben sie sofort der Kantonsregicrung Be-
richt zu erstatten. Diese wird eine Untersucbung anordnen und Tom Resultat den Inter-
essenten Hittbeilung macben.
Vertrige, denen zufolge einem Gescbidigten oder dessen Recbtsnacbfolger eine offen-
bar unzulangliche Entscbadigung zukommt oder zugekomtnen ist, sind anfecbtbar.
Art. 10. Die Bestimmungen des Artikels 14 des Gesetzes vom 25. Juni 1881 sind
analog auf diejenigen Falle anwendbar, in welcben Zweifel entstehen, ob eine Unternebmung
unter die Yorschriften des gegenwartigen Gesetzes falle.
Art. 11. Die Eantonsregierungen sind beauftragt, fur die Yollziehung der gegen-
wartigen Vorschriften besorgt zu sein.
Der Bundesratb fibt die Kontrole fiber diese Yollziebung aus.
Art. 12. Der Bundesratb ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundes-
gesetzes yom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstiramung fiber Bundesgesetze und
Bundesbeschlfisse, das gegenw&rtige Gesetz bekannt zu macben und den Zeitpunkt seines
Inkrafttretens zu bestimmen.
Italien. Gesetz vom 24. Jali 1887, betr. die Eiseabahnneubauten.
Yeroffentlicbt in der Gaz. Off. vom 7. August 1887.
Durcb dieses Gesetz, dessen Entwurf im Archiy 1887 S. 614 mitgetbeilt ist, wird
die Regierung zur Deckung der bei 19 tbeils im Betrieb befindlichen, tbeils nabezu voll-
endeten Eisenbahnlinien gegen den Yoranschlag entstandenen Mehrkosten im Betrage zu
121 Hillionen Lire, sowie zur Gewabrung yon jahrlicben Betriebszuscbussen fur gewisse
Bahnen bis 3000 Lire for das km ermachtigt. Wegen Deckung der bei anderen Eisenbahn-
neubauten entstandenen sowie noch zu erwartenden Mebrkosten soil der Landesvertretung
bis zum November d. J. ein weiteres Gesetz vorgelegt werden. Weiter wird in dem Ge-
setze noch bestimmt, dass die Eisenbahnlinien Eboli-Reggio und Messina -Cerdi binnen
6 Jabren fertiggestellt werden sollen.
Russland. Kaiserlicher Erlass vom 30. Marz 1887, betr. Unterstfitznng
der Uralbahn-Gesellschaft.
Veroffentlicht im amtlichen Theile der Zeitscbrift d. Min. d. V. 1887 Nr. 26.
Die durch Erlass vom 28. April 1886 der Dralbalin-Gesellschaft bewilligte Unter-
stutzung von 3 800000 Rubel wird auf 4 058 886 Rubel erhoht.
Archir far BlMBbahmrwan. 1887. 50
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Kaiserlicher Erlass vom 23. April 1887 betr. den Erwerb der
Uralbahn dorcb den Staat.
Veroffentlicht im aintlicheu Theile der Zeitscbrift d. Min. d. V. 1387 Nr. 26.
Die Regierung stellt der Uralbahn 3 800 000 Rubel fur die Abrechnung mit ibrea
Gliubigern zur Verfugung unter der Bedingung, dass die Babn dem Staate ubergeben wird,
und die GeselUcbaft den Nachweis liefert, dass ihre Glaubiger befriedigt sind. Im Falle
der Uebergabe der Bahn an den Staat sollen die Aktien der Gesellscbaft zu ibrem Nenn-
wertbe in 5prozentige garantirte Obligationen umgewandelt werden.
Kaiserlicher Erlass vom 14. April 1887, betr. die Anlage von
Neben- (Anschluss-) Bahnen.
Veroffentlicht im ami lichen Theile der Zeitschrift d. Min. d. V. 1887 Nr. 23.
Durch diesen Erlass erh< eine vom Reichsrathe dem Kaiser gemachte Vorlage, welche
den Zweck verfolgt, die Herstellung von Bahnen fur ortliche Zwecke zu fordern, die gesetz-
licbe Bestatigung. Nach dieser, 47 Paragraphen entbaltenden Vorlage konnen an die Risen-
bahnen anschliessende Nebenbabnen, welche zur Befriedigung drtliober Handels-, Gewerbe-
oder sonstiger Interessen erforderlich sind, gebaut und betrieben werden, ausser vom Staate
von Landschaftsinstituten, stadtiscben und I and lichen Genossenschaften, Aktiengesellschaften,
Handelsgesellscbaften und von Privatpersonen. Es konnen nicht nur Scbienenbahneu mit
mechanischem and Tbierbetrieb ausgefubrt werden, sondern aucb gewobnliche, eine Verbin-
dunp mit der Eisenbahn herstellende cbaussirte oder gepflasterte Strassen.
Die Nebenbabnen konnen fur den offentlichen oder fur privaten Gebraueb bestimmt
sein. Werden sie fur den offentlichen Gebrauch bestiratnt, so wird fur die Befdrderung
aui ibnen ein in der gesetzlicben Weise festzustellendes Fahrgeld erboben. Die Beaiuer
einer fur private Zwecke erbauten Nebenbahn sind nicht verpflicbtet, auf derselben fremde
Personen und Outer zu befordern und haben, wenn sie diess gleichwohl thun, nicht da*
Recht, dafur eine Zablung zu nehmen. Alle mit Schienen belegten Nebenbabnen, welche
fur den offentlichen Gebrauch bestimmt und mit mecbaniscber Kraft betrieben werden, ferner
alle ebenso betriebenen Scbienennebenbabnen fur Priyatgebraucb , welche iu ununter-
brochener Verbindung mit den Hauptbabnen steben, ebenso Nebenbabnen aller Art, welche
den Hauptbahngesellschaften geboren oder yon solcben auf Grand eines Vertrages mit den
Eigenthumern betrieben werden — untersteben dem Minister der Verkehrsanstalten. Far
den Bau der Nebenbabnen kann das Enteignungsrecht verliehen werden und zwar ebenso-
wobl fur den dauernden Erwerb als fur die vorubergebende Benutzung von Grundstucken.
Die Gesuche um Gestattung von Vorarbeiten fur eine Nebenbahn sind an den Gouver-
neur zu richten. Dieser legt dieselben zur Entscheidung einem Ausschusse vor, welchar
unter seinem Vorsitze gebildet wird aus dem Adelsmarscball des Gouvernements, dem Vor-
steher der Gouvernements-Landschaftsbehorde, dem Inspektor der betreffenden Eisenbahn,
sowie den Vorstanden der ortlicben Behorden vom Ressort der Verkehrsanstalten, der Berg-
werksverwaltung, der Forstverwaltung u. s. w., soweit solche bei der betreffenden Eisenbahn
in Betracbt kommen. Wird von diesem Ausschusse die Erlaubniss zur Aufertigung von
Vorarbeiten fur eine Nebenbahn verweigert, so konnen die Nacbsucbenden sich beschwerenJ
an den Minister des Innern wenden. Der letztere entscheidet, u. 0. nach Benehmen mit
anderen betheiligten Ressorts endgultig. Zur Sicherung der Grundbesitzer in Bezug auf
die Entsch&digung fur den durch die Vorarbeiten veruraachten Verlust an Feldfruchten u. s. w.
ist eine Kaution zu stellen, deren Hohe durch den obenerwabnten Ausschuss festgestellt
wird. Die Erlaubniss zur Vornahme von Vorarbeiten erlischt nach Verlauf von 2 Jahren.
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Rechtsprecbung und Gesetzgebung.
753
Die Genehmigung rum Bau und Betrieb einer Nebenbahn wird ertbeilt durch kaiser-
lichen Erlass, wenn das Enteignungsrecht dazu verliehen werden muss, wenn eine Staats-
unterstutzung gewahrt werden soli, sowie fur alle mit mechanischer Kraft zu betreibenden
ScbieDennebenbabnen fur offentlicbe Benutzung; vom Minister der Verkehrsanstalten fur
alle mit mechanischer Kraft zu betreibenden Schienennebenbabnen fur private Benutzung,
wenn solche in unmittelbarer Verbindung mit Hauptbahnea steben; vom Minister des Innern
far alle mit Tbierkraft zu betreibenden Sebienennebenbahnen fur allgemeine Benutzung.
Far die ubrigen bier nicbt besonders bezeichneten Arten von Nebenbahnen ist eine Genehmi-
gung durch bohere Behorden nicht erforderlicb. In den Militarbezirken Wilna, Warschau,
Kiew, Odessa und Kaukasus bedarf indessen die Anlage jedes Scbienenweges der Genehmi-
gung des Kriegsministers.
Kaiserlicher Erlass vom 14. April 1887, betr. die Erhdhuog
des Vorraths an Brennmaterialien auf der Moakau-Brester Bahn.
Veroffentlicht im amtHchen Tbeile der Zeitschrift des Minist. d. Verkehrsanst.
1887 No. 24.
Um dem Bedarf der Militarzuge zu genugen, soli der Vorrath der Moskau-Brester
Babn an Brennmaterialien um 7 700 Kubik-Saschehn Holz und 570 000 Pud Steinkoblen
erhSht werden. Das Betriebskapital der Babn wird zu diesem Zwecke um 183 000 Rubel
durch Ausgabe von Obligationen erhoht.
Kaiserlicher Erlass vom 12. Mai 1887, betr. Erhohnng der
Leistungsfabigkeit der Eisenbahn St. Petersburg -Warschau.
Veroffentlicht im amtHchen Theile der Zeitschrift des Minist. d. Verkehrsanst.
1887 No. 27.
Zur Anlage von 5 Kreuzungsstationen auf der Strecke Landwarowo-Bjalystock, Her-
fltellung von 12 Wasserkrahnen und sonstigen fur die Erbohung der Leistungsfabigkeit der
Eisenbahn St. Petersburg -Warschau erforderlichen Einrichtungen wird der Grossen Russi-
schen Eisenbahn- Gesellachaft aus den ausserordentlichen Mitteln des Ministeriums der Ver-
kehrsanstalten ein Betrag von 337255 Rubel vorschussweise bewilligt.
Kaiserlicher Erlass vom 12. Mai 1887, betr. Obligationenanleihe
der Lodzer Fabrikbahn.
Veroffentlicht im amtlichen Theile der Zeitschrift d. Min. d. V. 1887 Nr. 26.
Die Lodzer Fabrikbahn-Gesellscbaft wird ermachtigt, eine Obligationenanleihe im Nenn-
betrage von 1 156 000 Kreditrubel oder 108 380 Lstr. zu macben, fur welcbe die Regierung
unbedingt 4 '/a Proz. Zinsen gewihrleistet. Die Gesellachaft rerpflicbtet sicb dagegen, alles
Eisenbabnmaterial ausschliesslich aus russischen Werken zu beziehen und vom 1. Januar
1887 ab j&brlich an die Regierung */* Yroz. der Roheinnahmo far die Deckung der Kosten
der Regieruogsaufsicht zu zahlen, ferner die Kosten der Eisenbahn-Gendarmerie zu ersetzen,
sowie far jede Werst Hauptgeleis 15 Rubel far Eisenbabnschulen und 5 Rubel fur die
Unterhaltung des Invalidenhauses Kaiser Alexander II. beiiutragen. Weiter verpflichtet sich
die Gesellscbaft, Militir- and Kriegsbedarf, sowie Arrestanten zu ermassigten Preisen zu
beforderu.
50*
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754
Bucherschau.
Biicherschau.
Besprechnngen.
yon Kirchenheim, Dr., Arthur, a. o. Professor in Heidelberg. Lehr-
buch des Dentschen Staatsrechts. Stuttgart. Verlag von
Ferdioand Enke. 1887.
In der vorbezeichneten Schrift liegt nunmebr aucb der erste Band
der von dem Verfasser herausgegebenen Handbibliothek des flffentlicben
Recbts vor, deren zweiter Band, von Stenzels Lehrbuch des Deutscben
Verwaltungsrechts, bereits in dem vorigen Jahrgange dieser Zeitschrift
S. 577 besprochen worden ist. Der Verfasser hat sich die Darstellung
des Dentschen Staatsrechts zur Anfgabe gemacht, d. h. des Staatsrechts
des Dentschen Reichs, wie anch des Staatsrechts der Dentschen Bnndes-
staaten. Nach einer dem Begriffe des Staatsrechts nnd der Staatswissen-
schaften gewidmeten Einleitnng nnd einer knrzen ErOrternng der allgemei-
nen Vorbegriffe wird znnfichst die geschichtliche Entwicklnng des dent-
schen Staatswesens nnd Staatsrechts von der Begrfindnng des alten Dent-
schen Reichs ab mit eingehenderer Betrachtnng derjenigen Momente —
Entwicklnng der Landeshoheit, der dentschen Einheitsbewegnng nnd der
konstitntionellen Ideen — vorgefuhrt, welche fQr die Gestaltung des jetzigen
dentschen Staatsrechts vorzngsweise von Bedentnng sind. Den eigentlichen
Gegenstand seiner Betrachtnng hat der Verfasser in drei Hanptabschnitte
zerlegt. In dem ersten werden die Grnndlagen des Often tlichen Rechts,
die Rechtsqnellen, der Herrschaftsbereich der Staatsgewalt (Staatsgebiet
einscbliesslich der Eolonieen, die StaatsangehOrigen), die Rechtsstellna^
der Unterthanen zur Staatsgewalt im Allgemeinen, insbesondere die allge-
meinen Offentlichen Pflichten nnd Recbte derselben (Grnndrechte) nnd der
Schntz des 5ffentlichen Recbts erOrtert. Der zweite Hanptabschnitt enthalt
das Verfassnngsrecht der Bnndesstaaten nnd des Reichs, in welchem alien
Staatsorganen, insbesondere dem Monarchen, den Staatsbeamten nnd der
Volksvertretnng eine eingehendere Betrachtnng gewidmet nnd die recht-
liche Natnr des Reichs nnd sein Verbaltniss zn den Einzelstaaten nnter-
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Bucherschau.
755
sncht wird. Der dritte and letzte betrifft die Fanktionen des Staats, die
Regierungsrechte. Der Inhalt des Regierungsrechts ist hier im Allgemeinen
und im Speziellen auf dem Gebiete der Justiz, des Heerwesens, des Finanz-
wesens und der ausseren Verwaltung dargestellt. Dem Gebiete der inneren
Verwaltung ist, weil in das Verwaltungsrecht gehSrig, keine eingehendere
Berficksicbtigung zu Tbeil geworden.
Die Aufgabe, deren LOsung der Yerfasser unternommen hat, ist keiue
ieichte. Einer vollstandigen, alle wesentlichen Punkte berficksichtigenden
Bearbeitung des Staatsrechts des Deatschen Reichs und der Bnndesstaaten
in klarer fibersichtlicher Darstellung stellen sich an verschiedenen Seiten
Schwierigkeiten entgegen. Vor Allem liegen dieselben in der nichts weniger
als einfachen und klaren rechtlichen Grnndlage unseres heutigen Staats-
rechts, der rechtlichen Natur des Dentschen Reichs nnd seinem Verhaltnisse
zn den einzelnen Bnndesstaaten, des Weitern aber darin, dass das Staats-
recht der einzelnen Bnndesstaaten nicht ans einer einheitlichen Recbtsqnelle
entspringt, sondern auf den keineswegs darchweg fibereinstimmenden
Satzungen der verschiedenen Staaten beruht. In letzterer Beziehung gilt
es daher, einen sehr umfangreichen Stoff zu verarbeiten und in klarer und
durchsichtiger Weise darzustellen. Diese Schwierigkeiten hat der Verfasser,
wie mir scheint, nicht vollst&ndig fiber wunden. Ob die Darstellung der
Rechtsnatur des Reichs und seines Yerhaltnisses zu den Einzelstaaten, ferner
des Verhaltnisses der Reichslande Elsass - Lothringen geeignet und aus-
reichend ist, fiber diese verwickelten Dinge Klarheit zu verschaffen,
mdchte nicht ohne Grand in Zweifel za Ziehen sein. Darfiber wird aber
ein Zweifel kaum mOglich sein, dass die Darstellung des nicht auf ein-
heitlicher Recbtsqnelle beruhenden Staatsrechts der Bnndesstaaten denjenigen
Anforderungen nicht entspricht, welche hente an ein Lebrbuch des Staats-
rechts gestellt werden mfissen. Mit einer gewissermaassen nur im All*
gem ein en fiber das Staatsrecht der Einzelstaaten orientirenden Darstellung
ist es nicht gethan. Eine solche kann vielleicht eine gute Einleitung ab-
geben; eine Darstellung des deutschen Staatsrechts selbst muss aber auf
die Frage Antwort geben: was ist in den einzelnen Bnndesstaaten Rechtens?
nnd auf welcben Rechtsquellen beruhen die betreffenden Rechtssatze? In
dieser Beziehung lasst die Scbrift in denjenigen Abschnitten, in welchen,
wie z. B. bei der ErOrternng der sog. Grnndrechte, der Rechtsverhaltnisse
der Staatsbeamten, der Volksvertretang banptsachlich die Rechte der Einzel-
staaten in Frage kommen, Manches vermissen. Allerdings wird anch hier
ein angeblich gemeinsames Recht dargestellt und hier und da anf die
Rechtsquellen, vorzugs weise die preussische nnd badensche Gesetzgebung
Bezog genommen; eine klare Anschauuog darfiber, was in den einzelnen
Staaten wirklich Rechtens ist, und auf welchen Rechtsquellen das Recht
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756
Bocberscbau.
beruht, erhftlt der Leaer nicht. Io Wahrbeit ist es mebr eine Abstraktion
ana dem Rechte eiozelner Staaten, welches hier gegeben and als gemein-
samea Recht aller Bandeastaaten dargestellt wird. Da kaon es denn anch
kaum ausbleiben, dass Rechtaa&tze, welche in einem oder mehreren Staaten
gelten, irrthumlich als allgemeines Deutscbea Staatsrecht hingeatellt werden,
so z. B. auf S. 264 die Behanptung, dass die Mitglieder dea Landtags
fiberall Diaten erbalten, welche aelbat in der dnrch die Anmerkung ihr
gegebenen Beschrankung nnrichtig ist, nnd anf S. 384 der Satz, dass zu
jeder Verauaaerung von Staatsgnt mindestens dee FinanzvermOgens die
UebereinatimmuDg der geaetzgebenden Faktoren erforderlich aei, von desaen
Anfatellnng den Verfaaser achon das Stadium des Prenssischen Staatsrechts
batte abbalten sollen. Man aollte doch heutzutage, da das Staatsrecht
anf nene nnd feste Grundlagen geatellt iat, die frfiher ublich gewesene
Metbode der Dar8telluDg aufgeben, welche dem Leaer wohl einen ungefahren
Begriff von dem Inhalte des Staatsrechta , aber keine klare Anachauung
von dem wirklicb geltenden Rechte gewabrte. Beaaer, man beachrankt aich
aaf die Daratellnng des Reicbsrechts nnd des Rechts eines einzelnen Bundes-
staates. Sollte aber das Recht aller Bnndeaataaten gegeben werden, dan a
darf der Leaer anch mit Grand erwarten, daruber belebrt zn werden,
welche Recbtssatze in alien, welche nnr in den einzelnen, zn bezeichnenden
Bundesataaten gelten.
Wenn hier die hanptaftchlichen Mangel der Schrift hervorgehoben sind,
ao soil andrerseits der Werth, welchen dieselbe trotzdem hat, nicht ver-
kannt werden. Dieser beruht znnachat in der Fttlle dea Materials, dessen
Vorfftbrung in systematischer Anordnnng achon allein ein Verdienat iat.
Dazu kommt, dass die Daratellnng einzelner Theile vOllig gelnngen iat.
Inabeaondere gilt dies von der eingehenden — 70 Seiten umfassenden —
geachicbtlichen Einleitung. Anch die Daratellnng derjenigen Absebnitte,
fur welche nnr die Reichsgesetzgebung als Rechtsqnelle in Betracht kommt,
iat klar nnd Qberaichtlich ; nnr ware anch hier eine mehr ins Binzelne
gehende Bezugnabme anf die betreffenden GesetzesbestimmnngeD zn wunacben
gewesen.
Inwieweit die Schrift far theoretische nnd praktiache Zwecke verwend-
bar ist, ergiebt aich ana dem Vor8tehenden von selbat. Bei dem Mangel
knrz gefasster Darstellnngen des heutigen Staatsrechts wird dieselbe immer-
hin ein willkommener Ftihrer anf diesffm achon jetzt sebr nmfangreicben
nnd von Tag za Tag an Umfang noch znnehmenden Gebiete aein.
G.
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Kucherschau.
Umpfenbach, Dr. K., ord. offentl. Professor der Staatswissenschaften an
der Universit&t Konigsberg. Lehrbuch der Finanzwissen-
schaft. Zweite Auflage. Stuttgart, Ferd. Eoke. 1887.
Das Bestreben des VerfasBers ist dabin gerichtet, die vielfacben
Irrthflmer, in welchen die Finanzpraxis nach seiner Ansicht befaogen
ist, zu vermeiden, nod reio aus dem Begriffe des Staats und der Volks-
wirtbscbaft in strong logischer Folgerichtigkeit die Lehrsatze der
Finanzwis8en8chaft zu entwickeln. Es wird daher nicht Wunder
nehmen k&nnen, wenn seine Ergebnisse bei den Vertretern praktischer
Finanzwirthschaft nicbt durchweg Beifall find en ^ zumal der Verfasser
selbst in der Vorrede zur ersten Anflage der Ueberzeugung Ausdruck
giebt, dass die Klnft zwischen Wissenscbaft und Praxis zunachst noch
erweitert werden musse, ebe eine Annaherung eintreten kOnne.
Im Uebrigen wird vora Verfasser selbst anerkannt, dass die Finanz-
wissenschaft vorwiegend praktischer Natur ist, indem er (man vergleicbe
die sebr zutrefFenden Bemerkungen fiber das Verh<niss zwiscben Theorie
und Praxis im § 14 des Lehrbuchs) ansdrflcklich hervorhebt, dass der
reine Theoretiker, der nicht auf dem Boden der Erfahrung steht, sondern
seine Sfitze bloss aus eigenen Hirngespinnsten konstruirt, nur in h6chst
seltenen Ansnahmefallen etwas Erspriessliches leiste. So hat denn anch
in Wirklichkeit die Praxis, wie uns scheint, viel weniger Grand zur Un-
zufriedenbeit mit den Ausfuhrungen des Lehrbuches, als nacb den ein-
leitenden Worten der Vorrede desselben angenommen werden kOnnte.
Die BeweisfQhrnng des Verfassers ist fiberall von dem Streben nach Er-
kenntniss der Wahrheit getragen. Wenn man demselben auch nicht
uberall zuzustimmen vermag, wird man doch anerkennen mfissen, dass die
einschlagigen Verh<nisse und die zum Theil ausserst verwickelten Fragen
der Finanzwissenscbaft klar und verstandlich in sachlicber und — soweit
es der Umfaog des Lebrbucbes gestattet — eingehender Weise ErSrterung
gefunden haben. Jedermann wird von dem auch aasserlich angemessen
ausgestatteten Werke mit Interesse Eenntnissnehmen und dasselbe nicht
ohne mannigfache nntzbringende Anregung gefnnden zu liaben aus der
Hand legen.
Der Inbalt des Werkes zerfallt nach einer Einleitung fiber den Be-
griff und die Gescbichte der Finanzwissenschaft in drei Bficher. In dem
ersten Bnche wird der Finanzbedarf, in dem zweiten das Finanzeinkommen
und in dem dritten das Finanzgleicbgewicht erftrtert. Einer besonders
ausfuhrlichen Darlegung wird neben dem Gebubrenwesen im zweiten Bnche
die Besteuerung und das Steuersystem unterzogen. Auch die Domanen-
verwaltnng und die sogenannten Fiskalvorrechte werden eingehend erortert.
Ffir die Leser des Arcbivs wollen wir noch besonders hervorheben, dass
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758
Bucherscbau.
der Verfasser nachdrucklichst fur die Vorzuge des Staatseisenbahnsystems
eintritt. Er ist iiberzeugt, dass ein Verkebrs- und kulturforderndes Ele-
ment von so grossartiger Tragweite, wie das Eisenbahnwesen, nur dann
in vollem Maasse Fruchte tragen konne, wenn es als Staatseinricbtung be-
handelt werde. Die Vorzuge, welche man den Privatbahnen nachruhmt,
dass die8elben namlich mit geringerem Kostenaufwande erbaut nnd be-
trieben wurden, als Staatsbahnen, sind mindestens sehr zweifelbaft nnd
verschwinden jedenfalls ganz nnd gar binter den mit ersteren nnvermeidlich
verknupften grossen Uebelstanden. Die Staatsaufsicht allein kann nicht
fur ansreichend eracbtet werden, weil dieselbe unmoglich der Privatbahn-
verwaltung anf Schritt nnd Tritt folgen kann, nm jede ibrer Maassregeln
zn kontroliren; mag die Staatsaufsicbt nouh so sorgfaltig und gewissenhaft
geubt werden, es wird immer ein Gebiet fibrig bleiben, das sich ihrer Kon-
trole entziebt. Allerdings ist es nach der Meinnng des Verfassers mit der
Tbatsacbe des Staatsbahnbetriebes noch nicbt abgethan. Vielmehr mussen
die Staatsbahnen mit Nothwendigkeit ausschliessliche GebGhreneinrich-
tnngen werden, welche, weit entfernt reine Ueberschusse znr Bestreitung
anderer Staatsansgaben zn liefern, nicht einmal ihre eigenen Eosten decken
dfirfen. Der Verfasser ist aber einsichtig genug, diese Entwicklnng der
Zuknnft vorznbehalten. Der Sprung von den frfiheren Transportmitteln
zn den Eisenbahnen ist, wie hervorgehoben wird, ein so ungebeurer, dass
die sofortige Behandluog der Staatseisenbabnen nach dem Gebubrenprinzip
der Entwicklnng voranseilen nnd geradezu eine wirtbschaftlicbe Revolu-
tion beranfbeschwOren musste. Auch durfe die Gelegenbeit zur Gewinnnng
von Tilgemitteln fur die grossen Finanzschnlden nicht versaumt werden,
welche die Herstellung der Staatsbahnen veranlasst hat. Aber Schritt
fur Schritt habe die Annaherung an das Gebuhrenprinzip bis zn dessen
vOlliger Erreichung zu geschehen. Dieser Auffassung wird man im AU-
gemeinen nur beipflichten kOnuen. Einerseits k6nnen und sollen die
Staatseisenbabnen nicht als Erwerbs- und Finanzquelle angesehen werden,
andererseits werden die Ueberschusse derselben zur Decknng der landes-
ublichen Verzinsung ihres erheblichen Anlagekapitals ausreichen musseo.
Erst allmablich mit der fortschreiteoden Tilguog der Staatseisenbahn-
Eapitalschuld wird an eine entsprecbende anderweite Normirung der Eisen-
bahnfrachtpreise, wie sie der Verfasser im Ange hat, gedacht werden
k5nnen.
Scbliesslich sei noch das mit vorsichtiger ZurQckbaltung geubte Be-
streben erwahnt, entbehrliche Fremdworter zu vermeiden. Ob die ver
sucbten Verdentscbungen uberall glucklich ausgefallen sind, mdchten wir
nicht obne Weiteres bejahen. Beispielsweise scheint es nns mindestens
zweifelhaft zu sein, ob die in dem Abscbnitt betreffend die Finauzbuch-
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Bucberschau.
759
fuhruog gewahlten Bezeichnungen „Tagebuch" and „Haudbuch" an Stelle
der allgemein ublichen „ Journal" and „ Manual" aaf Beifall in den bethei-
ligten Kreisen za rechnen hat.
Zu bedaaern bleibt, dass das im Jahre 1886 erschienene System der
Finanzwissenschafl von WilhelmRoscher nicht mebr bat benatzt werden
kOnnen. Aacb soil nicht unerwahnt bleiben, wie es als ein nicbt gaoz
unweBentlicber Mangel empfanden werden mass, dass die Zitate nach
Seiten der Finanzwissenschaft von Ran sich aaf die dritte, die nach
Paragraphen sich auf die vierte Aaflage dieses Werkes beziehen. D.
Jannasch, B. Dr., Vorsitzender des Zentralvereins fur Handelsgeographie
a. s. w. Die deatsche Handelsexpedition 1886. — Berlin.
1887. Carl Heymanns Verlag.
Der Inhalt des vorliegenden Werkes deckt sich insofern nicht mit
dem Titel, als in demselben nur ein Theil, wenn auch wohl der wichtigste
und interessanteste der Handelsexpedition, die Reise nach Marokko, ge-
schildert wird. Auch ist nur die Halfte, die ersten drei von den sechs
Kapiteln des Buches, der Besprechung des eigentlichen Zweckes der Ex-
pedition — die deutsche Industrie auf fremdem Markte einzufuhren und
genaue Nachrichten fiber Handel und Gewerbe dieses fremden Landes zu
sammeln — gewidmet. Die andere Halfte beschaftigt sich mit den per-
sonlichen Erlebnissen des Fuhrers, wie der Mehrzahl der Mitglieder der
Expedition, die, so interessant sie sein mogen und so sehr sie unsere
ganze Theilnahme beanspruchen, mit der Handelsexpedition selbst wenig oder
nichts zu thun baben. Dieser Abschnitt kann daber auch aus der gegen-
wartigen Besprechung ausscheiden, wahrend die Schilderung der Verkehrs-
verb<nisse eines der neueren Verkehrsmittel, der Eisenbahnen, Post und
Telegraphen, heute noch nahezu ganz entbehrenden Landes auch fur die
Leser dieser Zeitschrift von Interesse sein durfte.
Die Expedition, von langer Hand vorbereitet und mit grossem Ver-
standniss ins Leben gerufen, kann an und fur sich und ganz abgesehen von
ihren ausseren Erfolgen als eiu Master fur dergleichen Unternehmen be-
zeichnet werden. Wir finden bei ihr vollkommene Klarheit der za er-
strebendea Ziele, genaue Kenntniss der einschlftgigen Verhftltnisse — soweit
solche ohne pers5nliche Anwesenheit zu bescbaffen war — , ausreichende
Mittel, geeignete Personlichkeiten und schliesslich eine feste, unbestrittene
Leitung. Man sollte meinen, letztere ware selbstverstandlich ; doch braucbt
man nur an die Venusexpeditionen von 1874 zu erinnern, um die Schwierig-
keiten za wurdigen, welche dem Leiter solcher Dnternehmungen aus einer
kollegialischen Organisation entstehen kOnnen.
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760
Bucbersehau.
Die Absicbt der Unternebmer ging dahin, eine Art ,,9cbwimmender
Ansstellnng" anf einem gemietheten Dampfer (Gottorp) mit einer reichen
Mnstersammlnng der Erzeugnisse deutscher Industrie in verschiedenen
sfidenrop&iscben, nordafrikanischen nnd kleinasiatiscben Hfifen zu veran-
stalten. Lissabon wnrde znerst angelanfen. Der Anfenthalt daselbst
fubrto neben anderen geschaftlichen Verbindnngen spater zu einer permanenten
Ausstellung deutscher Maschinen. Von Lissabon lief der Dampfer direkt
nacb dem ziemlich sudlich gelegenen marokkanischen Hafen Mogadon
besnchte die nOrdlicheren Platze Safi, Mazagan nnd Casablanca nnd ging
dann wieder sudlicb, nm vor dem Schwika-Flnsse zn ankern nnd die
Grundnng einer Handelsfaktorei zn versnchen. Bei der Landnng daselbst
kenterte das Boot, zwei Mitglieder der Expedition ertranken. Die fibrigen
gewannen die Kuste nnd wandten sich am n&chsten Morgen n5rdlicb, nm
zn Fnss marokkanisches Gebiet zn gewinnen, ohne ubrigens anch nnr
einigermaassen fur eine solche Wandemng ansgerfistet zn sein. Nacb vier-
t&gigem beschwerlichem Marsche fiel die Expedition einem Steppen-Kabylen-
stamme in die H&nde, welcher sie nach 17tagiger harter Gefangenschaft,
in der sie, wie der Verfasser znweilen mit recht tSnenden Worten schildert,
t&glich Misshandluogen nnd oft genng dem „Abkehlen" ansgesetzt waren,
an den Kaid Dachman in Glimum ablieferte. Dieser scbickte sie dem
Sultan von Marokko zn, welcher ihnen Geleit nach Mogador mitgab, wo-
selbst sie den „Gottorpu wiederfanden. Sie fnhren anf diesem SchifTe
liber Tanger nach Marseille. An den weiteren Fahrten des „Gottorp" im
Mittelmeer hat der Verfasser nicht mehr theilgenommen, sein Bericht
schliesst also hier ab.
Wir finden in dem Bnche nnn eine ansftthrliche and ansserordent-
iich grundiiche Uebersicht fiber den Handel nnd die handelepoliti-
schen Verhaltnisse Marokkos, Ein- nnd Ansfnhr, Frachten, Anssen-
wie Gesammthandel , eine eingebende Scbildernng der hanpts&chlich-
sten Einfnbrartikel nnd eine klare nnd gewissenhafte Er5rternng der
Konknrrenzfabigkeit der verschiedenen dentschen Artikel. Ein besonders
interessantes Eapitel ist dem marokkaniscben Gewerbe gewidmet. Unge-
mein wohlthuend berubrt darin die vorurtheilsfreie Anffassnng des Ver-
fassers fiber den zersetzenden Einfluss der enrop&ischen Handelspolitik
anf die alteren Knltnrl&nder. Wie sich allerdings eine einseitige Knltur-
politik Dentschlands gegenfiber der egoistischen Handelspolitik der
fibrigen Mitbewerber anf dem Weltmarkte wurde dnrchffihren nnd anfrecht
erhalten lassen, das wird nicht naher nntersncht.
Anch die reichbaltigen Mittheilungen fiber das Leben, die pbysiscben
nnd moraliscben Eigenschaften, den Gbarakter der Araber, die Organisation
der „Duarstt nnd der „Kabyleu, die politischen nnd religiosen Znstande
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Bucherschau.
761
dieser sfidlichen St&mme sowie Marokkos seibst geben ein fesselndes
Bild dieses interessanten L an des, zeugen von sicberer and scbarfer Be-
obachtnng und sind wohl im Stande, manches schiefe Urtheil fiber die
gegenw&rtigen Znstande dieses Reiches zu berichtigen. Die Geographie der
dnrch wanderten Strecken findet unter Hinweis auf die Reisen von Lenz
nod Panet eingehende Beracksichtignng.
Wenn die Expedition nngeachtet ibrer besonders sorgfaltigen Vorberei-
tong sich in Bezng anf Marokko nicht als ein Treffer erwiesen hat, so kann
ein so znfalliges Ereigniss, wie das Verunglflcken des Bootes vor der Schwika-
Mundung kanm allein daffir verantwortlich gemacht werden. Lohnte sich die
Anlage einer Faktorei fiberhaapt in dieser Gegend, so wfirde es an der Energie
hier oder anderswo, einen weiteren Versuch zu machen, nicht gemangelt
haben. Neben dem an sich richtigen Gedanken, den deutschen Export
dnrch eine schwimmende Ansstellnng zn f5rdern, welcher selbst in der
argwohnisch anfpassenden „ Times" s. Z. gerechte Wfirdigang fand, scheint
bei dem Unternehmen ein allerdings wenig an die Oberflache tretender
kolonialpolitischer Gedanke — die Errichtnng einer Handelsfaktorei —
mit im Programm gelegen zn haben. Angenscheinlich hat sich der Ver-
fasser fiberzeugt, dass dieser Plan unausffihrbar ist. Er betont mit grossem
Nachdrnck die Unznverlassigkeit seiner frfiheren Nachrichten fiber die
politischen Verhaltnisse Marokkos, besonders aber fiber den Einfluss des
Saltans auf die sfidlichen Steppenstamme. Dass dieser Einflass anstatt
schwacber zn werden, mit jedem Jahre sich mehr aasbreitet, ist wohl die
eigentliche Ursache, ans welcher an eine Ernenernng des Unternehmens
nicht gedacht wnrde. Spricht der Verfasser anch einmal „von einem
Gedeiben der Mackenzie-GeselJschaft dnrch verstandige Beracksichtignng
der Handelsinteressen der Eingeborenen (S. 112)*, so weist er spaterhin
doch klar genng so wohl die Machtmittel als aach den gaten Willen des
Saltans nacb, dieser Gesellschaft nnd aach etwaigen anderen spaniscben
kolonialen Unternehmen zu gelegener Zeit den Garans zn machen. Dnrch
seinen onfreiwilligen Aufenthait bei den sfidlichen Stammen, and seinen
Verkebr mit maassgebenden Personen an Ort nnd Stelle ist der Verfasser
za der Ueberzeagang gelangt, dass Dentschlands Interesse eine Befesti-
gung der Stellung des Snltans erfordere, gegenfiber dem anderer
Miichte, besonders Spanien, welche ans einem Znsammenbrecben dieses
letzten Bollwerks des Islams sich den grOssten Nutzen versprechen. Weist
ons somit der Bericht der dentschen Handelsexpedition 1886" weder nene
Verkehrsw(5ge, noch anch grdssere friscbe Absatzgebiete im nordlichen Afrika
nacb and erffillt somit nicht die in dieser Beziehnng vielleicht gehegten
Erwartnngen, so kann doch das vorliegende Werk als wichtiger Beitrag
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762 Bacberschau.
zu einer besaeren Kenntniss dea Handels und der Industrie, der politiscben,
religiosen und geographischen Verhaltnisae Marokkos bezeichnet werdeo.
L. B.
Album de statistique graphique de 1885. Herausgegeben von dem
franzusischen Ministerial der Offentlicnen Arbeiten.
Wie die hier ebenfalls besprochenen Vorgange*), bringt dieser siebente
Jabrgang des „graphisch-6tati8tischen Albums" atatistische Angaben uber
Eisenbahnen, Strassen-, Binnen-, Kusten- and Seescbifffahrt in ubereicht-
licher Form auf 21 Tafeln bildlich znr Anschauung. Von den den Eisen-
bahnwesen gewidmeten 11 Tafeln zeigt die erate die Roheinnahmen, die
zweite die Reineinnahmen fur das km der einzelnen Bahnen und
Babnabachnitte dea franzosischen Eisenbahnnetzes, die dritte die Roh-
einnahme der wichtigen Stationen der franzSsischen Eisenbahnen fur das
Jahr 1883. Die Darstellung dieser Angaben ist in gleicher Weise, wie im
Vorjahre erfolgt, indem die Roh- und Reineinnahmen auf je einer Eisen-
bahnkarte Frankreichs durch farbige Streifen bezeicbnet sind, deren Breite
im Maaaaatabe von 1 mm = 20 000 Frcs. der GrOsse der Roh- und
Reineinnahrae entapriclit. Die grflaste Rob-, wie die gr5sate Reioeinnabme
bat danacb, wie in 1882, auch in 1883 die Nordbahngesellachaft erzielt,
namlich durchschnittlich fur das km 76 564 Frcs. Roh- und 38 348 Frcs.
Reineinahmen. Die Roheinnahmen der Stationen, welche uber 200 000 Frcs.
erzielten, sind auf der dritten Tafel durch Ereise dargeatellt, deren Mittel-
pnnkt der geographiachen Lage der betreflFenden Stationen und dereo
Flacbeninhalt der GrOsse der Einnahme entspricht.
Tafel 4 zeigt die im Jahre 1883 von den wichtigeren Stationen abge-
gangenen Personen und der abgesandten Guter. Die Summe aus der Zabl
der abgegangenen Personen und abgesandten Tonnen Guter ist durch die
Flache eines Quadrats dargestellt und zwar in der Weise, dasa ein Quadrat vod
2 mm Seite einer Abfertigung von 10 000 Reiaenden oder 10 000 t Gat
entspricht. Innerhalb dieser, die Gesammtabfertigung der einzelneo
Stationen daratellenden Quadrate aind durch besondere Bezeichnung die
abgefertigten Personen und Guter, sowie — soweit diea bei einzelneo
Stationen in Betracbt kommt — die auf verachiedene Bahnnetze treffenden
Abfertigungen von einander unterschieden.
Auf Tafel 5 sind die auf den einzelnen franzdsischen Bahnlinien und
Babnabschnitten im J. 1883 in beiden Ricbtungen befdrderten Mengen
Frachtguts dargestellt und zwar in gleicher Weise, wie die Einnahmen aat
Tafel 1 und 2 durch farbige, in der Richtung der betreffenden Eisenbabo-
•) Vergl. Arcbiv 1886 S. 442 und 1885 S. 96.
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Bocherscbau.
763
linie laufende Streifen, deren Breite im Maasstabe von 1 mm = 100 000 t
der befOrderten Gutermenge entspricbt. Wie in den Vorjahren hat 8ich
aocb in 1883 die grOsste Gutermenge auf den Linien von Lille nnd Er-
quelines fiber Paris, Dijon, Lyon nnd Avignon, einerseits nach Marseille,
andererseits nach Toulouse bewegt. Eine gleichartige Darstellnng des
Personenverkehrs anf den franzOsischen Eisenbahnen erscbeint in dies em
Jahrgange znm ersten Male nnd zwar anf Tafel €. Es fehlen daranf aber
die Angaben fur verschiedene Bahnnetze, insbesondere des der Paris-
Mittelmeerbahn.
Wabreod die vorerwahnten 6 Tafeln ausschliesslich die franzOsischen
Eisenbahnen behandeln, geben die fibrigen 5 auf das Eisenbahnwesen bezfig-
lichen Tafeln interessante Vergleiche der Eisenbahnverhaltnisse der wich-
tigeren Lander der Erde. Auf Tafel 7 ist fur 1883 die Zahl der auf
Eisenbahnen befOrderten Personen und die Menge der auf denselben be-
fOrderten Gfiter im Ganzen und fur den Kopf der BevOlkerung der einzelnen
Lander zur Darstellnng gebracht. Danach stent unter den europ&ischen
Landern in Bezug auf die Menge der befOrderten Personen und Gfiter, so-
wohl im Ganzen, als im Verhaltniss zur BevOlkerung obenan England, wo
aof 1 Einwohner 19,2 befOrderte Personen und 7,5 t befOrderte Gfiter
koromen. In Deutschland kommen 5,8 Reisende und 4,3 t befOrdertes Gnt
auf 1 Eopf, in Frankreich 5,7 Reisende und 2,5 t Gut. Im Zusammenhang
mit den Angaben dieser Tafel stehen die der Tafel 8, in welcher ffir die
wichtigeren Lander der Erde das Verhaltniss der Zahl der befOrderten
Tonnen Gfiter und das Verhaltniss der Einnahme aas dem Personenverkebr
zur Einnahme aus dem Gfiterverkehr zur Darstellnng gebracht ist. Fur
Frankreich bezieht sich die Darstellnng auf die Jahre 1841 bis 1883, fur
Preussen auf die Jahre 1844 bis 1883, ffir England auf die Jahre von
1854 bis 1883 und so fur die fibrigen Lander von 1883 ab auf soweit
rfickwarts, als Angaben zu erbalten waren. Aus der Darstellnng ergiebt
sich, dass fast fiberall im Anfange die Zahl der Reisenden viel grosser ist,
als die der befOrderten Tonnen Gut, und dass ebenso auch anfanglich die
Einnahme aus dem Personenverkebr grosser, als die aus dem Gfiter-
verkehr. Nach und nach andert sich das Verhaltniss indessen ebenfalls
fast fiberall in das Gegentbeil. Tafel 9 stellt ffir die wichtigeren Lander
der Erde die Entwicklung der Eisenbahnen am Ende des J. 1883, sowie
das Verhaltniss der Ausdehnung des Bahnnetzes zur FlfichengrOsse und
zur Einwohnerzahl der einzelnen Lander bildlich dar. Ebenso Tafel 10
die Roheinnahmen, Ausgaben nnd Reineinnahmen und Tafel 11 die An-
lagekosten.
Die fibrigen Tafeln behandeln den Verkehr der franzOsischen Wasser-
strassen und Seehftfen in 1883, die Handelsmarine und den auswartigen
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764
Bucherscbau.
Handel der wichtigeren Lander fur 1883 and 1884, den Verkehr innerhalb
der Stadt Paris in den Jahren 1860 bis 1884 and die Betriebsergebnisse
der franzSsischen Trambahnen in den Jahren 1880 bis 1884. H. C.
Gel mi. Lodovico, Vice-Direttore dell' Esercizio ferrovie Meridional i za
Bologna, La Cassapensioni delle ferrovie dell' Alta Italia. Stndiata
nelle sue condizioni economiche anche future e nel sno statute
Mailand 1883. 6. Civelli.
Ueber die Lebensfahigkeit der im Jabre 1862 erricbteten Pensions-
kasse fur die Beamten der Oberitalienischen Eisenbahn waren von ver-
schiedenen Seiten Zweifel erhoben worden. Die vorgebrachten Bedenken
anf ihre Berechtigung zu nntersuchen, gab die Veranlassnng zu der vor-
liegenden VerOffentlichuog. Dieselbe kennzeichnet sieb daher in erster
Linie als ein nach den Regeln der Wabrscheinlicbkeitsrechnnng ausge-
arbeitetes, ausfflbrliches Gutachten fiber die Vermogenslage der Pensions-
kasse nnd ilber die Maassnahmen, welche geeignet erscheinen, das Gleich-
gewicbt zwischen den Einnahmen nnd den Verbindlichkeiten der Kasse
berzustellen and danernd zn sichern. Der Verfasser entrollt im ersten
Theile der Schrift nach einem knrzen geschichtlichen Abriss fiber die Ent-
wicklung der Eisenbahn- Pensionskassen mit grosser Sachkenntniss nod
Sorgfalt ein klares Bild fiber alle diejenigen Verhaltnisse, deren Eintreteo
und Zusammentreffen die Voranssetznng ffir die Lebensfahigkeit der Peo-
siooskasse der Oberitalienischen Eisenbahn — die Schrift rfibrt ans der
Zeit vor dem Erlasse des italienischen Eisenbahngesetzes vom 27. April
1885*) her — bilden. Als Grundlagen der eingehenden Ermittelnngen
dienen die bei der Kasse selbst w&hrend eines zwanzigj&brigen Zeitranmes
gemachten Erfahrangen. In den als besonders werthvolle Aolagen der
Schrift beigegebenen vierzebn Tafeln nnd in den weiteren vier grapbischeo
Darstellungen sind die in jedem Jahre nnd bei jeder Altersklasse in Folge
von Neueintritt, Entlassnng, freiwilligem Ausscheiden, Pensionirung, Ab-
leben nnd Wiederverheiratbnng eingetretenen Ver&ndernngen in der Zabl
der Kassenmitglieder nnd der Pensionare, sowie deren Wittwen ferner die
jfihrlichen Einnahmen nnd Anfwendnngen nnd die Ver&ndernngen in der
Vermogenslage, nnd endlich die Erwartnngen, welche ffir die Zuknnfl ge-
hegt werden durfen, in trefflicher Weise veranschanlicht.
Natnrgem&8s ist der erste Theil der Schrift von besonderem Werthe
ffir die Verwaltong nnd die Mitglieder der genannten Vereorgnngsanstalt
Manche der vom Verfasser in verstftndlicher Form dargestellten Beobach-
') Verg!. Archif 1886 S. 142 und 364 ff.
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Bucherschau.
tQDgen babeo jedoch aach Werth fur weitere Ereise, namentlich aach fur
die Dentschen Eisenbahnen, bei welchen seit dem Jahre 1868 allj&brlich
eingehende statistische Erhebungen fiber die Dienstunfahigkeits- nod Sterb-
lichkeitsverhaltnisse des Beam ten persona Is aogeatellt werden*). Es ver-
dient hervorgehoben zu werden, dass die Beobachtungen des Verfassers
sich aach auf die seitens des Vereins Deutscber Eiseubahnverwaltangen
bisher aasser Betracht gelassenen Wittwen der Kassenmitglieder und
Pensionfire erstreckt. Das Durchschnittslebensalter der Wittwen zur Zeit
des Eintritts in den Gennss der Wittwenpension ist auf 42, znr Zeit des
Anfhorens des Pensionsgennsses in Folge Ablebens oder Wiederverheiratbnug
auf 471/13 Jabre vermittelt, w&hrend das Durchschnittslebensalter der Pen-
sionftre bei der Pensionirung 538/ia und »eim Ableben 58l,/i2 Jahre be-
tragen hat
Von allgemeinem Interesse ist auch der zweite Theil der Schrift. In
demselben widmet der Verfasser behnfs Gewinnung weiterer Grundlagen
ffir seine eingehend gescbilderten VerbesseruDgsvorschl&ge den Satzungen
und Verh<nissen einer Reihe anderer Persionskassen, deren Grundzuge
uberdies in einem besonderen Anhange aafgefuhrt nnd in einer Gesammt-
ubersicht mit einander verglichen werden, eine sorgfaltige BetrachtUDg.
Es sind dies die Pensionskasseu der Rflmischen, italienischen Sud- nnd
Sardinischen Eisenbahn, der Oesterreichischen Sudbahn, der Bayrischen
Bahnen, der Franzosischen Staats-, Paris-Lyon-Mittelmeer-, Ost-, West-,
Sfid-, Nord- and Paris- OrleVansbahn**), sowie der englischen Eisenbahnen
(Railway Clearing system). — Die Beamten - Pensionskassen der Eisen-
bahnen in Preassen sind wohl deshalb, weil ihre Stataten wenig verOffent-
licbt and daher dem Verfasser nicht bekannt gewesen sind, nicht in Be-
tracht gezogen. Da uberdies im Eingange der Schrift die franzosischen
Bahnen als diejenigen bezeichnet werden, welche mit der Errichtnng von
Pensionskassen fur ihre Beamten zuerst von alien — Paris-Orleansbahu
1844, Ostbahn 1853 — vorgegangen seien, so mag bier angefuhrt werden,
dass bei den preussischen Eisenbahnen dieser Frage ebenfalls schon frub-
zeitig and anausgesetzt eine ganz besondere Anfmerksamkeit geschenkt
ist. Scbon vor dem Beginne des Jahres 1844 sind bei der Oberscblesi-
schen, der Berlin-Anhaltischen und der Magdeburg-Halberst&dter Eisenbahn
*) Die Ergebnisse dieser seiteos des Vereins Deutscber Eisenbabnverwaltungen auge-
stellten Erbebungen sind von Sachverstandigen — zuerst von Behm, in den letzten Jahreu
von Dr. Zimmerman n: „Ueber die Dienstunfahigkeits* und Sterblicbkeitsverbiltnisse der
Eisenbahnbeamten. Berlin, 1886 und 1887. Pnttkammer & Muhlbrecht" - bearbeitet
und der Oeffentlichkeit ubergeben worden.
♦*) Die Pensionskasseneinrichtungen bei den franzosischen Eisenbahnen bilden auch
den Gegenstand der im Archiv 1883 S. 634 besprochenen Arbeit ton Lindner.
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1
766 Bucberschau.
und bis zum Beginne des Jahres 1850 bei weiteren zehn Babnen die Be-
amten-Pensionskassen, und zwar fast sftmmtiich nnter Betheiligung der
Eisenbahngesellschaften in Wirksamkeit getreten, w&hrend bei den Staats-
Eisenbahnen alsbald nach ihrer Betriebseroflhung anf Grand des Aller-
hochsten Erlasses vom 7. Juni 1854 die Beamten-Pensionskaasen nnter Zu-
sicherung fester Znschusse aus der Staatskasse in das Leben gerufen sind.
Ende Marz 1886 betrug nacb der im Reichs-Eisenbahn-Amte bearbeiteten
Statistik der Eisenbahnen Dentschlands die Zabl der in Prenssen bei den
Eisenbabn-Pensionskassen betheiligten Mitglieder 103 457 nnd das Ge-
sammtvermogen der Anstalten rund 641/j Millionen Mark; im letzten
Recbnnngsjahre wtirden an 27 777 Pensionare, Wittwen und Waisen rund
7 650 000 <.i(> Pensionen, Erziehnngsgelder nnd Unterstutzungen gezahlt.
Uebrigens sind inzwiscben alle im Bereiche der preussiscben Staatseisen-
babnen bestehenden Beamten-Pensionskassen far den Eintritt neaer Mit-
glieder geschlossen worden, weil die Ffirsorge fur das Alter and die
Hinterbiiebenen der Beamten gesetzlich in der Weise geregelt ist, dass
kunftig alle Anspruche mit Ansnahme derjenigen, welche gegen die nocb
bestehenden Pensionskassen erworben sind, unmittelbar aus der Staats-
kasse befriedigt werden.
Ans diesem Grunde hat die Schrift far die Staatsbahnen, soweit es
sich nm die Be am ten -Pensionskassen handelt, gegenwartig an Werth
eingebQsst. Um so mehr Stoff und Anregnng zu lehrreichen Vergleichun-
gen bietet sie fur alle diejenigen Falle, in denen die Losnng der Frage
einer ausreichenden und geregelten Alters- und Hinterbliebenenversorguog
fur gewisse Bevftlkerungsgruppen (z. B. fur die Beamten von Privatbahnen)
auf dem Wege der Bildung von Pensions-, Wittwen- and Waisenkassen
eretrebt wird. H.
UEBERSIOHT
der
nenesten Hauptwerke fiber Eisenbahnwesen and aus verwandten
Gebieten.
A. 6. W. 1st der Rdckkauf unserer Eisenbahnen rur Zeit praktikabel und wonacbens-
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Bficherschau. 767
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Nachrichten, statistische, von den Eisenbahnen des Vereins deutscher Eisenbabnverwal-
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Neomann-Spallart, F. X. v. Uebersicbten der Weitwirthschaft. Stuttgart. .// 12,00.
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Statlstlque de Pindustrie mincrale et des appareils a vapeur en France et en Algerie pour
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Zeiger der Fahr- und Frachtgebuhren zu dem Militirtarif fur Eisenbahnen. Berlin .// 2,50.
Zeis, L. Ueber Wasserstrassen. Wien.
Zottl, A. Ferrovia Bologna- Verona. Bologna.
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Annates des posts et chaussees. Paris.
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Etude sur la resistance des voutes en ma^onnerie.
ArchiT for Post und Telegraphic. Berlin.
No. 8. Juli 1887.
Die Einrichtung von Lenkachsen bei Eisenbahnfahrzeugen.
Bayerische Handelszeitung. Munchen.
No. 82 und 88 vom 13. und 20. August 1887.
Die koniglich bayerischen Staatseisenbahnen.
Bayerische Yerkehrsbliltter. Iffinchen.
No. 6. Mai 1887.
Einrichtung von Unterrichtsstunden fur die mittleren und niederen Bearoten der
preussischen Eisenbahnverwaltung. Strassenbabnen in Nordamerika mit Seilbetrieb.
No. 6. Juni 1887.
Neue Eisenbahnen in Asien. Die Tauernbahn und die Aufhebung des Freibafeni
in Tries t.
Bulletin de la Commission Internationale du Congres des chemins de fer. Bruxelle?.
No. 6. Juni 1887.
Expose et deux notes sur la question des freins continus. Note sur Implication
de Telectricite au freinage des trains de marchandises en Europe et aux Etats-Unis.
No. 7. Juli 1887.
Expose de la question des renseignemenls. Expose* et note sur la question d<?
l'eclairage des trains. Expose et trois notes sur la question du cbauffage des
trains. Expose et note sur la question de l'adherence des roues des locomotives.
Expose et deux notes sur la question du controle des voyageurs. Expose et note
sur la question du mouvement des marchandises. Expose de la question des voies
tres fatiguees. Expose et note sur la question des reparations des locomotives
dans les depots. Exposition de la question des impots et des taxes. Expose* de
la question des freins des chemins de fer secondares. Note complementaire *
Tcxpose de la question des renseignements techniques.
Bulletin da ministere des travaux publics, Paris.
Juni 1887.
Repertoire des lois pour le mois de juin 1887. Resultats d'exploitation d«
chemins de fer francais et alge'riens d'inter&t general (ferrier 1887). Longueurs
des lignes de chemins de fer ouvertes a 1'exploitation pendant le mois de juin
1887. Les chemins de fer allemands en 1885/86. Etats-UniB: accidents survenus
sur les chemins de fer de 1882 a 1886. Le chemin de fer du Pacifique Ca-
nadien. Les chemins de fer du Dauemark et de la Norwege en 1886.
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Bucherschau.
769
Centralblatt der Bauvervraltung. Berlin.
No. 26 a bis 84 vom 29. Juoi bis 20. August 1887.
(No. 26 a:) Die Statistik der Guterbewegung in Frankreich. (No. 27:) Der
Eisenbahnunfall auf Babnhof Wannsee und der Betrieb auf Bahnbofen.
(No. 27a. u. 28:) Signalordnungen auf Eisenbabn-Haltepunkten. (No. 29 u. 30:)
Das neue Bahnhofsgebaude in Brugge. (No. 29 :) Eisenbahnunfille auf den Linien
des Vereins deutscber Eisenbahnverwaltungen im Recbnungsjabre 1885. (No. 30:)
Eine neue selbstthatige durchgehendo Bremse. (No. 31 :) Die Pariser Stadt-
babnen. (No. 31 u. 32:) Zur Berechnung der Schienenlaschen. (No. 32:) Der
Eisenbahnunfall in Wannsee und die Gasbeleuchrung der Pereonenwagen.
(No. 33:) ZurSicberung des Eisenbahn-Betriebes. (No. 34:) Der eiserne Pendel-
viadukt uber das Oschutzbachtbal.
Centralblatt fllr Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Wien.
No. 70 bis 96 vom 21. Juni bis 25. August 1887.
(No. 70:) Die Kaiser Ferdinands-Nordbabn. (No. 74:) Mitteleuropaische Fabr-
plankonferenz. (No. 75:) Verweisung auf die tarifarischen Bestimmungen anderer
Bahnen in den Konstitutiv-Urkunden fur einige Bahnlinien. (No. 76:) Feierlicbe
Eroffnung der Eisenbabn Herpelje - Triest. (No. 78:) Die gegenwartigen und
zukanftigen Haftbestiminungcn der Eisenbahnen fur Lieferfristuberschreitungen.
(No. 79:) Eisenbabn • Zentral - A brecbnungsbureau in Budapest im Jabre 1886.
(No. 80:) Debersicht der in Oesterreich gelegenen Senleppbahnen mit Ende 1886.
(No. 81 u. 82:) Bericbt uber die Verwaltung der k. k. osterreichiscben Siaats-
bahnen im Geschaftsjahre 1886. (No. 83:) Die grapbiscbe Statistik im Eisen-
bahnwesen. (No. 86:) Uebertragbarkeit der Rfickfahrtskarten. (No. 89 u. 91:)
Ueber Lagerbauser. (No. 90:) Ungarische Vizinal bahnen. (No. 92:) Die Eisen-
bahnen der Erde. (No. 93:) Schweizerische Eisenbabnstatistik fur das Jahr
1885. Guterbewegung auf den deutschen Eisenbahnen im Jabre 1886. (No. 94:)
Kurze Darstellung der Genesis des Berner Entwurfes eines international
Eisenbabn-Fracbtrechtes. (No. 95:) Zentral -Abrechnungsbureau der oster.-ungar.
Eisenbahnen in Wien. (No. 96:) Englands Eisenbahnen im Jabre 1886.
Der Cirillngenienr. Leipzig.
Heft 4. 1887.
Die Staatseisenbahn Mehltheuer-Weida und der eiserne Peudelviadukt uber das
Oschutzbachtbal.
Danubius. Wien.
No. 81 vom 4. August 1887.
Die Guterversicherung in den Eisenbahn-Lagerraumen.
Deutsche Bauzeitung. Berlin.
No. hi bis 60 vom 25. Juni bis 12. August 1887.
(No. 51:) Eisenbahn-Unglock in Wannsee. (No. 52-.) Kapitan James B. Eads
und die Schiffseisenbabn von Tehuantepec. (No. 53:) Nachtragliches zum
Eisenbuhnungluck bei Wannsee und uber die Betriebsverbaltnisse dor Potsdamer
Eisenbabn. (No. 57:) Nachtraglicbe Betracbtungen zum Eisenbahnunfall auf
Babnhof Wannsee. (No. 60:) Lartigue's einschienige tragbare Bahn.
Deutsche Verkehrs-Zeitung. Berlin.
No. 28 vom 15. Juli 1887.
Der Eisenbahnunfall in Wannsee und der Betrieb auf Bahohufen.
51*
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770
Bucberschau-
3Ke:i*3aoAopo*iioe ***o (Eisenbabnwesen). St. Petersburg.
(No. 19:) Erster Versuch der amerikaniscben Eisenbahnen zur Einftihrung einheit-
lieber Vorschriften fur die Zugbeforderung und das Sigualwesen. — Der Fraiser'scbe
Schueepflug. — Die kanadische Ueberland- und die sibiriscbe Bah a. — (No. 20
und 23/24:) Die Bewabrung des Holzes, insbesondere der Holzschwellen vor
Zerstorung durcb Insekten und Fauloiss (fortgesetzt aus No. 14, 15 und 18). —
(No. 21/22:) Der kaiserliche Erlass uber die Neben- (Anschluss-) Bahuen. —
Apparat ffir Billet-Kontrole, Patent MiiUer. — Betrachtuugen eines Amerikaners
uber das die Beforderungs-Unternebmungen betreffende Gesetz.
L'tconomlste (ran^al*. Paris.
No. 27 bis 88 Tom 2. Juli bis 13. August 1887.
(No. 27:) Le mouvement economique aux Etats-Unis; le regime des cbemins de
fer et la legislation recente aux Etats-Unis. Le cbemin de fer Metropolitan! et
le mouvement de la circulation a Loodres. (No. 33:) La concurrence des chemins
de fer de 1'fctat et les compagnies privees.
Engineering. London.
No. 1120 bis 1129 vom 17. Juni bis 10. August 1887.
(No. 1120:) Compound locomotive. North - Eastern Railway. (No. 1121:)
Railway rolling stock. (No. 1122:) Compound tauk locomotive at the Manchester
exhibition. (No. 1123:) The western terminus of the Canadian Pacific Railway.
Invalid saloon Railway carriage. (No. 1126, 1127, 1128 und 1129:) Bridging the
Firth of Forth. (No. 1127:) Fireless mining locomotive. (No. 1128:) The
Manchester Ship Canal. (No. 1128 und 1129:) Express locomotive. London and
South Western Railway.
Engineering News. New York.
No. 25—88 vom 18. Juni bis 13. August 1887.
(No. 25:) Tunnel -driving through loose material, by the Bourdiol system.
The Elevated Railways of the future. (No. 25 und 26:) Efficiency of cable
roads. (No. 26:) The straightening of the Pennsylvania R.R in Jersey City,
and its proposed improvements. The Burlington tests of train resistance of
complete trains. (No. 27 :) Tbe proposed Siuiplon Tunnel. The automatic coupler
and brake reports. (No. 28:) Railroad building in 1886. (No. 31:) Tbe Rail-
way advauce into Asia. (No. 32:) The Tay bridge. Tbe Railroad situatiou in
New England. (No. 33:) Tbe construction of the Severn Tunnel. Wooden trestles.
Extensions of tbe Chicago lines.
Elektrotechnische Rundschaa. Frankfurt a. M.
Heft 7 u. 8. Juli und August 1887.
Die elektrische Beleuchtung von Eisenbabnziigen.
(ilaser's Annalen filr Gewerbe und Bauwesen. Berlin.
Heft 1. 1. Juli 1887.
Die Strong-Locomotive. Sicherheits-Rdhrenkessel (Patent Schmidt) uud damit aa-
gestellte Explosionsversucbe der Firma S. Huldschinsky & Sohne in Gleiwitr.
Bruckenbauten in It alien. Das neue atnerikaniscbe Eisenbahngesetz. Eisenbahn-
unfall bei Wannsee. Technische Pruning von Holz. Die Hollenthalbahn von
Freiburg nach Neustadt.
Heft 2. 15. Juli 1887. Verbesseruugen an Luftdruckbremsen, Verwendung der Fern-
sprecber im Eisenbabndicnst. Regulirung der Dampfbeizung von Eisenbabn-
Personenzugeu.
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Bucherschau. 771
Heft 3. 1. August 1887. Ueber die technische Einheit im Eisenbahnwesen. Ver-
wendung von A 8 best als Dicbtungsmaterial.
Heft 4. 15. August 1887.
Die Steuerung you Joy. Das Alter der Lokomotiveu auf den normalspurigen
Eisenbabuen DeuUcblauds. Verzeicbniss der hoheren mascbiuentechnischen Staats-
Eisenbabn-Beamteu iu deutschen Staaten. Die weitere Ausdehnung der russisebeu
Eisenbabuen.
IltixeHep'b (logenieur) Kiew.
1887. Heft 7. Juli 1887.
Die virtuelle Lange als Grundlage fur die Bestimmung der Fahrzeit. — Bemerkungen
uber den von den Radreifen der Eisenbabnwagen zu durchlaufenden Weg. —
Weitere Ergebnisse des bei den Sudwestbahuen eingefubi ten Pramiensystems far
Er8parnisse im Betriebe. — (Heft 7 u. 8:) Zur Frage der sibiriscben Kisen-
babn. — Elektriscbe Beleucbtung der Eisenbahnzuge.
Heft 8 u. 9. August und September 1887.
Die Beforderung von Getreide in loser Schuttung in gewohnliebeu bedeckten
Guterwageu. — Mittheilungen aus dem cbemischen Laboratorium der Sudwcst-
babnen. — Die Leistungen der Guterwagen auf deu Sudwestbaboen.
Journal des chemlns de fer. Paris.
No. 37 bis 84 vom 2. Juli bis 20. August 1887.
(No. 27:) Le cbemin de fer Motropolitain de Paris. (No. 29:) Le Metropolitain.
Le cinquantenaire des cbemins de fer francais. (No. 30:) Le Mvtropolitain.
(No. 32:) Les cbemins de fer et le budget recline de 1888. (No. 34:) Le
cinquantenaire des c hem ins de fer francais.
Journal of the Association or Engineering societies. Boston.
Jnli 1887.
The preservation of Railroad ties and timber by the use of autiseptics.
August 1887.
Tunneling in Hontano.
Monitore delle stradc ferrate. Torino.
No. 26 bis 84 vom 25. Juni bis 20. August 1887.
(No. 26:) Le costruzioni ferroviarie. Arretrati ferroviarii. II freuo Scbleifer e
la linea Novara - Seregno. (No. 26, 27, 30, 33, 34:) Ferrovia del Gottaido.
(No. 27:) Prodotti ferroviarie aprile 1887. (No. 27 bis 34:) Societa Italiana per
le Strade Ferrate Meridional i. (No. 28.) I provedimenti ferroviarie. Cronaca
parlamentare. (No. 30:) Le ferrovie in Italia. (No. 30, 31:) Le ferrovie de)
Belgio nel 1885. (No. 31 bis 33:) Costituzioue generale dell' amministraziono
ferroviaria italiana. (No. 32:) Prodotti ferroviarie. maggio 1887. Emissione delle
obligazioni per le maggiori spese ferroviarie. (No. 34:) Le maggiori spese fer-
roviarie. Le ferrovie del mondo.
Monatsschrift fBr dentscbe Heamte.
Heft 7. Juli 1887.
Obrenerkrankuogen des Betriebspersonals bei den Eisenbabnen.
Organ fur die Fortsehritte des Eisenbahnwesens. Wiesbaden.
1887. Heft 4.
Versuche mit durcbgehenden Bremsen, ausgefuhrt von der Generaldirektion der
Grossb. Badiscben Staatseisenbabnen. Neue Anlagen fur den Guterverkebr auf
dem Bahnhofe Saint Lazare zu Paris. Beweglicher Flantachenanschluss fur
iJampfleitungen zur Eotnahme des Dampfes von Lokomotiven zum Pulsometer-
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772
Bucherschau.
betriebe, bezw. zum Anbeizen ron Lokomotiven mittels versetzbarer Blaser-
vorrichtung. Der wirthschaftliche Worth der Eisenscbwelle. Vergleich der Er-
haltungskosten des Holzoberbaues mit jenen des Eisenlangschwellenoberbaues.
Ueber die Leistungsfahigkeit der Lokomotiven und deren Beziebung zur Ge-
staltung der Fabrplane. F&rbende Knallkapseln zur Erhohung der Betriebs-
sicherheit. Neue Haken-Unterlegeplatte des Haarmann'schen Querschwellenober-
baues. Weichensignal mit Flugeln. Der John'sche Gleichmesser.
Oesterreichlsche Kisenbahnzeitang. Wien.
No. 27 bis 85 vom 3. Juli bis 28. August 18S7.
(No. 27:) Die Anfange der osterreichischen Eisenbahnpolitik. Deber das Studium
der Eisenhabnmaterialien. (No. 28:) Die im Jabre 1886 auf den Vereinsbahnen
vorgekommenen Achsbruche. Ueber ein empirisches Verfabren zur Ermittelung
der Transportkosten auf Steigungen. Sheffield -Velocipede als Hulfsmitel fur dec
Bahnerhaltungsdienst. (No. 29:) Die elektriscbe Beleucbtung der Eisenbahnzuge.
Die Einnabmen und Ausgaben der ungarischen Eisenbabnen im Jabre 1880.
(No. 30:) Ungariscbe Staatsbahnen. Die osterreichischen Scbleppbabnen zu Ende
1886. Amerikaniscber Lokomotivdienst. (No. 81 u. 32:) Ein Gutachten fiber
die Nordbahnfrage. (No. 310 Vorkonzessionen fur Lokalbahnen. Kontinuirliche
Bremsen fur Guterzuge. (No. 32:) Das neue amerikanische Eisenbabngesetz in
seiuer praktischen Anwendung. Uebereinkommen, betreffend den Transport Ton
Getreide in loser Scbuttung (alia rinfusa). (No. 33:) Der neue Zentralbahnbof
in Frankfurt a/M. Mahriscbe Grenzbahn. Die Eiseubahnen und der Verkehr mit
Rumanien. (No. 34:) Verordnung des k. k. HaudelsminiBteriums vom 12. Harz
1879, betreffend das Begunstigungswesen im Guterverkehr der osterreichischen
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Zeitschrlft IHr Bauwesen. Berlin.
Heft YII. Ms K. 1887.
Neuere Bauausfuhrungen bei italienischen Gebirgsbahnen.
Zeltechrift fUr die gesammte Staatswigsenschaft. Tubingen.
48. Jahrgang. Heft II. nnd III.
Das neuere Submissionsverfabren.
ZeltBchrift des dsterrelehischen Ingenieur- nnd Architekten-Vereins.
Heft II. 1887.
Die Drahtseilstrassenbabnen in San Francisco uud in anderen Stadten der Ver-
einigten Staaten.
Zeitschrlft fOr Transportwesen nnd Strassenban. Berlin.
No. 19—24 vom 1. Juli bis 20. August 1887.
(No. 19:) Die Bollentbalbabn. (No. 19 bis 22:) Der elektrische Betrieb von
Trambahnen. (No. 20 und 21 0 Uebersicbt uber die Scbmalspurbabnen Deutseb-
lands fur das Betriebsjabr 1885/86. (No. 21:) Neuerungen im Strassenbahn-
wesen unter Berucksichtigung des elektrischen Betirebes. (No. 22:) Einige
Dateu uber Kabelbahnen. (No. 23:) Internationaler Strasscnbahn- Kongress.
Ucizong von Eisenbabnwagen. (No. 24:) Babnbofsanlagen fur Nebenbabnen-
Zeltnng des Vereins Deutoeher Eisenbahnvervraltungen. Berlin.
No. 50-66 vom 2. Juli bis 27. August 1887.
(No. 50:) Elektrische Babnen in den Vereinigten Staaten. Verwaltungsbericbt
der osterreicbischen Staatsbahnen. (No. 51:) Scbreibmaschineu. Babneroffnungen
im Gebiete des Yereins Deutscber Eisenbabnverwaltungen im ersten Ilalbjahr 1887.
(No. 52:) Projekt einer neuen Eisenbahn fur die Weltausstellung in Paris. Er-
offuuugen schwedischer Babnen im Jahre 1886. (No. 53:) Statistische Nach-
ricbten von den Eisenbabnen des Vereins Deutscber Eisenbahnverwaltungen fur
das RecbnunRsjahr 1885. (No. 54:) Die belgiscbe nationale Nebenbahugcsell-
schaft. (No. 55:) Statistische Nacbrichten uber die Ergebnisse des Verkebr*
auf kombinirbare Rundreisebillets im Jahre 1886. (No. 56 und 57:) Die
Pariser Stadtbabn. (No. 58:) Yon den Orientbahnco. Uebereinkomtnen, be-
treffend den Transport von Getreide in loser Scbuttung (alia rinfusa). Wir-
kungen der Eisenbahnfahrzeuge auf Scbienen. (No. 59:) Der zweite Internatio-
nale Eisenbahnkongress in Maiiand. Die Schiffseiscnbahn von Tebuantepec.
(No. 60 und 61:) Rundschau auf den wicbtigsten Handelsbafen des Mittelmeeres.
(No. 62:) Die Malbergbabu bei Ems. (No. 62, 64 und 65 1) Die russischen
Eisenbabnen am Ende 1886. (No 63:) Die Pariser Stadtbahn. Vom Panaroa-
kanal. (No. 64:) Das Zwischcnstaatverkebrsgesetz in Nordamcrika. Kleinasiati-wbe
Eisenbabnen. (No. 65:) Billet, Fabrkarte oder Fahrschein? (No. 66.) Die trans-
portablcn schmalspurigen Industrie- und Feldoisenbahnen in Preussen.
H*r»u«|rrKf<hfn im Auflr»K« dp* KAiuplirhen MiniMerium* der oftVntlifhen Arbriten.
Carl Hfym.nw VorUg, Berlin W. - Gedruckt bei Jalh.l Sittenfeld, Berlin W.
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
Von
Slgmund Sonnenschein in Wien.*)
(Schluss.)
IV.
Die Reicbsraths-Session war inzwischen abgelaufen. Id der Thronrede,
rait welcber der Kaiser am 26. September 1885 den neugew&hlten Reichs-
rath erSffnete, warden zwar „die Erleicbternngen fur das Zustandekommen
iokaler Schienenwege" in besonderer Weise betont, jedoch die Vorlage von
1884 vorlanfig nicht wieder eingebracht. Die Regiernng nnterzog diese
vielmehr einer wiederholten Prufnng, wobei es sich als wunschenswerth
heransstellte, sowohl in prinzipiellen Fankten als anch in Bezug anf
mehrere Einzelbestimmungen Abanderungen durcbzufuhren. Einer bei der
Vorberatbung der fruheren Regierungsvorlage im Eisenbahnausschusse
des Abgeordnetenhauses gegebenen Anregung folgend, entsehloss sich die
Regierung vor allem, die fruber versncbte Einbeziehang der Strassenbahnen
einschliesslich der Pferdebahnen in den Geltungsbereich der fur Lokal-
bahnen anfzustellendea gesetzlichen Normen fallen zu lassen, die Lokal-
bahnen und die Strassenbahnen getreunt zu behandeln und die letzteren
zum Gegenstande einer besonderen Vorlage zu machen.
Diese Stndien nabmen langere Zeit in Ansprach und erst am 18. Jnni
1886 wurden zwei Gcsetzentwurfe eingebracbt, von denen der eine die
Bestimmungen fur die Anlage und den Betrieb von Lokalbahnen ent-
bielt, wahrend der andere die Anlage und den Betrieb von Strassen-
bahnen (Tramways) regelte. Mit diesen beiden Gesetzentwurfen beab-
sichtigte die Regierang eine abschliessende Regelung des ganzen Lokaleisen-
bahnwesens im weiteren Sinne und bezweckte insbesondere eine gesetzliehe
Normirung des Strassenbenutzungsreebtes fur Lokalbahnen im engeren
Sinne (Dampftramways) selbst gegen den Willen der znr Erbaltung nicht
arariscber Strassen Verpflichteten, andererseits die Abtrennung der Pferde-
•) Siehe ArchiT S. 688 ff.
Arcbiv fur Ei«enb«hnwestn. 1887. r,->
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776
Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
babnen von den Lokalbahnen im engeren Sinne und die Ueberweiaung
der ersteren unter die Bestimmnngen der Gewerbe-Ordoung bei uneinge-
schrankter Wahrung der Zustftndigkeit des Selbstverwaltungskflrper in
Bezng anf das Strassenbenntznngsrecht.
Die nnnmebr beantragte gesetzlicbe Regelnng des Lokalbahnwesens
wurde dam it begrflndet, dass, ebensowenig, als es bisher gelnngen sei,
eine wissenschaftlich and legislativ ausreichende Begriffsbestimmung fur
Lokalbahnen im Allgemeinen aufzustellen, eine ausreichende Unter-
scheidung zwischen Lokalbabn und Dam pft ram way thunlich scheine. Das
in technischer Beziehung sich zunficbst aufdr&ngende, anscheinend zur
Unterscheidung vollkommen ausreichende charakteristische Merkmal der
Dampftramway, das ist die Anlage derselben gleich den Pferdebahnen
auf Offentlichen Strassen in solcher Art, dass die Scbienen nicht Qber die
Strassenfl&che bervorragen und demnach der ubrige Strassen verk eh r
durch die Babnanlage und deren Betrieb nicht gestOrt wird, stelle sich in
administrativer und verkehrspolitischer Hinsicht als ganz ungenflgend heraus,
wenn erwogen werde, dass einerseits die als Dampftramways projektirten
und als solche bezeichneten Eisenbahnen zumeist nicht auf Offentlichen
Strassen angelegt, sondern auf eigenem selbstandigen BahnkOrper gefuhrt
werden, und dass andererseits auch Lokalbahnen sich auf langeren oder
kurzeren Strecken der bestehenden Offentlichen Strassen uuter ganz
ahnlichen tecbnischen Voraussetzungen bedienen, wie die Dampftramways.
Die Dampftramway kOnne fuglich nur als eine erhebliche Erleichterungen
in der Anlage und dem Betriebe zulassende besondere Abart der Lokal-
babn im Allgemeinen angesehen werden, und es sei kein Zweifel, dass
alle die Erwagungen, welche fur die einheitliche Bebandlung des Eisen-
bahnwesens uberhaupt sprecben, sowobl auf Dampftramways als auf
Lokalbahnen, die ganz oder theilweise bestehende Offentliche Strasseu
benutzen, voile AnwendnDg fioden. Die Regierung beantragte daher, dass
Dampftramways und uberhaupt mit mechanischen Motoren betriebene
Strassenbabnen, unbeschadet der fur dieselben znlassigen weitgehenden
gesetzlichen und administrativen Erleichterungen, fur Lokalbahnen erklart,
hingegen Pferdebahnen mit der Bestimmung fQr den lokalen Personen-
verkehr aus dem Gebiete des eigentlichen Eiseobahnwesens ausgeschieden
und unter die konzessionirten Gewerbe eingereiht wiirden.
Der Gesetzentwurf, „womit Bestimmnngen fur die Anlage
und den Betrieb von Lokalbahnen getroffen werden",*) schliesst sich
zum grosseren Theil an die frQhere Regierungsvorlage an. In Bezng aut
die Nothwendigkeit einer weiteren VerUDgerung der durch das ursprung-
•) Anlage C.
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Zur Nebenbabnfrage in Oesterreich.
777
liche Lokalbabngesetz der Regierang einger&umten Ermacbtigung, weit-
gehende Erleichterungen und finanzielle Begunstigongen ftir Lokalbahnen
anf administrativem Wege einzuraumen, sowie um die Entbehrlichkeit
neaer Konzessionsnormen fur Lokalbahnen and die schon bei den Ver-
handlungen fiber das ursprunglicbe Lokalbabngesetz mebrfach erOrterte
Untbonlicbkeit einer gesetzlichen Begriffsbestimmnng der Lokalbahnen
darznthun, verweist die Regierang in der Begrundung anf die gunstigen
Ergebnisse dea bisherigen Lokalbahngesetzes. Anf Grand desselben
seien bisher Nebenlinien in der Gesammtausdehnung von 1 964,5 km kon- *
zessionirt und ausserdem die Vorverhandlungen behufs Konzessionirang
von Lokalbahnen in der Gesammtlange von 307, g km im Wesentlichen
znm Abschluss gebracht; ausserdem liegen dem Handelsministerium gegen
50 Frojekte fur Lokalbahnen in der Gesammtl&nge von etwa 1 600 km
mit einem veranschlagten Kostenaufwand von etwa 80 Millionen Gulden
zur Behandlung vor.
Die Artikel 1—5 des neuen sind im Wesentlichen gleichlautend mit den
einschlagigen Bestimmungen des alteren Entwnrfes. Dagegen haben die Be-
stimmnngen des Artikel 6 znm Zwecke grosserer Pr&zision und zur Be-
seitigung der hieruber in der Praxis bisher entstandenen Zweifel eine den
WQnschen der Finanzverwaltung entsprechend ver&nderte Fassung erhalten.
Der neuen Vorlage liegt insbesondere die Absicht zu. Grande, dass die zu
gewabrende Stempel- und Gebuhren-Befreiung der Lokalbahnunternehmung
selbst znm Vortheil gereichen, demnach nur bezuglich solcher Vertrage,
Eingaben, Urkunden und bQcherlicher Eintragungen eintreten soli, bei welchen
die Lokalbahnunternehmung selbst als vertragschliessende oder sonst unmittel-
bar betheiligte Partei erscheint. Im Artikel 6 ist weiter, in dem Bestreben,
das Zustandekommen neuer Lokalbahnen dnrch mdglichst weitgehende
finanzielle BegunstiRungen zu fOrdern, die Maximaldauer der bei Konzes-
sionirang nener Lokalbahnen einzuraumenden Befreiungen von Erwerb- und
Einkommensteuer, welche im Entwurfe des Jabres 1884 von 30 anf 20 Jahre
herabgesetzt wurde, im Einklange mit der einschlagigen Bestimmung des
Lokalbahngesetzes vom 25. Mai 1880 und mit dem diesfalls in der Bera-
thung der fruheren Regierungsvorlage im Eisenbahnausschusse des Ab-
geordnetenbauses gefassten Beschluss „mit hochstens 30 Jahren", vom
Tage der Konzessionsertheilung gerechnet, festgesetzt worden. In den
Artikeln 7 und 8 sind die finanziellen Begun sti gun gen, welche den Lokal-
bahnunternehmungen von Seite der Staatsverwaltung zngewendet werden
kOnnen, mit einigen Erganzungen und Erweiterangen aufgenommen. Ins-
besondere ist die schon in dem fruheren Gesetzentwurfe vorgesehene Ueber-
nahme von Lokalbahnen in Staatsbetrieb gegen Pauschalirung der Betriebs-
kosten ergfinzt, einerseits durch die in Vorschlag gebrachte Ermachtignng
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778
Zur Nebenbahofrage in Oesterreicb.
der Regierung zur Gewahrung ausgedehnter finanzieller Einrichtungen in
Bezng auf die Modalitat des Anschlusses bereits bestehender oder erst
kfinftig berzustellender Lokalbahnen, welcbe in vom Staate betriebene
Hauptbahnen einmiinden, sowie binsichtlich der Besorgung des Stations-
dienstes in den Anschlussbahnhofen, andererseits dnrch die Ausdehnung
der fur die Staatseisenbahnverwaltung festgestellten Ermftchtigungen auf
Gewahrung gleicbartiger Zugestandnisse von Seite der Verwaltnng vom
Staate garantirter Eisenbahnen fur von demselben za betreibende oder
' anzuschliessende Lokalbahnen. Die im Art. 9 des frfiberen Gesetzentwnrfs
enthaltenen Einschrfinkungen binsichtlich der Ansgabe von Prioritats-
obligationen sind mit Rucksicht auf die praktiscbe Erf ah rang im
Art. 10 des neuen Gesetzentwnrfs in der Art allgemeiner gefasst, dass
die Bntscbeidang fiber die aasoahmsweise Zul&ssigkeit solcher Prioritaten-
ansgabe dem Ermessen der RegieruDg vorbehalten werden soli. In den
Artikeln 11 bis einscbliesslicb 20 sind fur Benntznng Offentlicher Strassen
znr Anlage nnd znm Betriebe von Lokalbahnen vollstandig nene Bestim-
mungen anfgestellt. Wenn der Entwurf ausser der scbon im Gesetze vom
25. Mai 1880 enthaltenen Bedingung fQr die Benntznng von Reichsstrassen
znr Anlage von Lokalbahnen, wonach die Sicherheit des Strassen verkehrs
dnrch den Bahnbetrieb nicht gefahrdet erscheinen dfirfe, als weitere Vor-
aassetznng fur die Zalassnng des Bahnbetriebs anf der Strasse noch nam-
haft macbt, 1. dass auch dnrch die Anlage der Bahn die Sicherheit des
Strassenverkehrs nicht gefahrdet erscheinen nnd 2. dass weder dnrch die
Anlage noch dnrch den Betrieb die Benutzbarkeit der Strasse lei den
dfirfe, so bebt die Begrundung znr Regiernngsvorlage ansdrflcklich hervor,
dass dnrch diese Erweiterung des Textes keineswegs sachliche Aendernngen
des geltenden Gesetzes beabsichtigt sind, dass sie vielmehr nnr den Zweck
einer genauen Begriffsbestimmung verfolgen. Outer „le1den des Strassen-
verkehrs* sei insbesondere nicht die immerhin mogliche Beeintracbtignog
desselben dnrch Polizeivorschriften zn verstehen, da der Erlass solcher
besonderen Vorschriften bei der Verwendung der Strasse fur Bahnzwecke
wohl nie zu umgeben sein werde. Dass der Strassen verkebr leide, werde
vielmehr nur dann behauptet werden kdnnen, wenn in Folge der Anlage oder
des Betriebs der Bahn die Bewaltigung des gewdhnlichen Verkehrs unraOglicb
ware oder auf erliebliche Schwierigkeiten stossen wurde. Wesentlich ab-
weirbeud von dem derzeit geltenden Gesetze sind dagegen die Bestimmungeo
des Knt wurfs binsichtlich solcher offentlicher Strassen, die nicht Reichsstrassen
sind. Der Art. 6 des Gesetzes vom 25. Mai 1880 bestimuit diesfalls, dass die
Benutzuns< solcher Strassen zur Aulage von Lokalbahnen, insoweit die In-
uDspruchnahme uber das im Eisenbahnkonzessionsgesetze vorgesehene
Maass hinausgehe, nur mit Zustimmung der zur Erhaltung Verpfliehteten
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Zur Nebenbahufrage in Oesterreich.
779
znl&ssig sei. Nun ist schon fruher aof die vielfachen Uebelstilnde hinge-
wiesen worden, welcbe sich in volkswirthscbaftlicher Beziehung und mit
Rucksicht aof die Zwecke der Eisenbahnpolitik ana den bisherigen Gesetz-
bestimmungen ergeben haben. In der Begrundnng znr Regiernngsvorlage
wird zugestanden, dass diese Uebelst&nde bei der niedersten Kategorie
der Eisenbahnen, n&mlich bei den Pferdebahnen, nicht so fuhlbar seten,
dass hinsichtlich dieser Bahnen eine Aeodernog der geltenden Normen
unbedingt nothwendig w&re. Was dagegen die Lokalbabnen iro
engeren Sinne anlange (Dam pftram ways), so sei nicht zu bezweifeln,
dass bei Anfrechterhaltnng des im Gesetze vom 25. Mai 1880 unbe-
schrankt ausgesprochenen Zustimmungsreohtes der Fall eintreten kOnne,
dass hohere Interessen der Gesammtheit oder eines betrachtlichen Theile*
der Gesammtheit vor Lokalinteressen zurQcktreten mussen. Die Regierun«
sei gorn geneigt, die Autonomic der Strassenverwaltungskorper, soweit
dies nur immer tbnnlich sei, zu wahren, wolle aber andererseits anf ein
Mittel nicht verzichten, welches geeignet ware, unbegriindete Anspruche
der autonomen KOrperscbaften aof das richtige Maass zurGckzufuhren.
Als ein solches Mittel wurde das Prinzip der Enteignung anerkannt, ein
Prinzip, das in keinem System des Privatrechtes feblt und auch nur die
Beugung von Interessen untergeordneter Bedeutung unter Interessen hOherer
Ordnnng im Auge bat Bei der Uebertragung dieses Prinzipes in den
vorliegenden Gesetzentwurf hat dasselbe eine wesentlicbe, einer namhaften
Abschw&chung gleichkommende Modifikation in der Art erfahren, dass
durch die zwangsweise Heranziehung der Strassen fur Eisenbabnzwecke
nicht die Aufhebung der Rechte der antonomen E5rperschaften an der
Strasse bewirkt und der Strasse ibre bisherige Bestimmung nicht entzogen
vielmehr nur die Benutzung der Strasse ermoglicht werden soil. Dem-
gem&ss sollte die Betretung dieses Weges dann jederzeit ausgeschlossen
bleiben, wenn die Benutzung der Strasse durch die Lokalbahn mit der
orspruoglichen Bestimmung der Strasse zur Vermittlung des gewohnlichen
Verkehrs nicbt vereinbar wfire. Wahrend der Gesetzentwurf vom Jahre
1884 die Entscheidung darflber, ob eine nicbtararische Strasse znr Be-
nutzung fur eine Lokalbabnstrecke zur Verfugung gestellt werden soli
oder nicht, den autonomen BehOrden, den Landern, Bezirken und Ge-
meinden abnahm und auf den Staat iibertrug, enthalt der neue Eutwurf
ein unwesentliches Zugestandniss an die autonomen BehOrden, wenn auch
jetzt das Zustandekommen einer Lokalbahn an dem Widerstande der
autonomen BehOrden nicht mehr scbeitern soli. Ist n&mlich in Zukunft
die Zustimmung der berufenen Behorden zur Strassenbenutzung nicht zu
erlangen, so kann auf Grund des vorliegenden Gesetzentwurfes, wenn die
Gemeinnutzigkeit vom Staate anerkannt ist, die Statthalterei aussprechen,
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780
Zur Nebenbabnfrage io Oestcrreich.
dass die Benutzung der Strassen darcb die Eisenbahnen zulassig sei,
indem sie ein Enteignungserkenntniss ffillt. Sobald dies gescheben ist,
obliegt es der Strassenverwaltung, anzugeben, welcJie Leistungen nod
Verpflichtangen die LokalbahnunternehmuDg als Benutzerin der Strasse
erfflllen mass; es sind dies die Erffillong der Bedingungen, welche aas
strasBeopolizeilicben Rficksichten vorgeschrieben werden; ferner die Be-
streitung der Kosten fur die Erhaltong der benutzten Strassen. 1st aber
der Eigenthfimer der Strasse der Ansicht, dass er ffir die Benutzung der-
selben ein besonderes Entgelt verlangen kdnoe, so mfisste er sieh an das
zustandige Gericht wenden. Es hatte also in Zukunft fiber die Frage
der Strassenbenntznng die politiscbe LandesbehOrde zn entscheiden,
wahreud die Entscheidung fiber ein zn beansprncbendes besonderes Entgelt
den Gerichten znsteht.
Die Vorlage des „Gesetzentwurfs, womit Bestimmungen ffir die
Anlage nnd den Betrieb von Strassenbabnen (Tramways)" getroffen
werden, deren Eonzessionirung bisher darcb das Handelsministerium auf
Grand der Allerhocbsten Entschliessnngen vom 25. Febrnar 1859 nnd vom
8. Mfirz 1867 erfolgte*), ist vorzngsweise deshalb erfolgt, weil ausreichende
Bestimmungen fiber die Benntznng offentlieher Strassen zur Anlage nnd
znm Betriebe von Strassenbabnen nicht vorhanden sind. Iu dem vor-
liegenden Gesetzentwnrf wird der gewerbsm&ssige Betrieb von Strassen-
bahnen (Tramways), welcbe mit animaliscber Kraft betrieben werden nnd
znr BefOrdernng im Ortsverkebr dienen, nnter die konzessionirten Gewerbe,
nnd zwar nnter die Unternehmnngen fur periodiscben Personentransport,
eingereiht. Auf solche Strassenbabnen sollen kunftighin nicbt die fur
Eisenbahnen erlassenen Gesetze nnd Verordnungen, sondern die allge-
. meinen Gewerbe-, Ban- und Polizei - Vorschriften Anwendung finden.
Unter Ortsverkebr versteht der Gesetzentwnrf einen eogeren Lokal-
verkehr, „das heisst jenen allgemein bekannten tramwayartigen Verkehr,
welcber weniger die Verbindnng rfiumlich getrennter Verkehrszentren als
vielmehr den Verkehr innerhalb grOsserer Gemeindegebiete, geschlossener
Ortschaften und deren n&herer Umgebung zum Gegenstand hat, welcher
Verkehr sich durch zahlreiche, nicht weit von einander entfernte Halte-
stellen und die vorzngsweise Benutzung des betreffenden Verkehrsroittels
auf relativ kurzen Strecken charakterisirt". Die Vorfrage, ob eine
Strassenbabn dem vorgeschriebenen Ortsverkehr zu dienen babe, sei vom
Handelsministerium nocb vor der Eonzessionsertheilung zn entscheiden.
Die Konzessionsertheiluog bezuglich solcber Strassenbabnen soli im Allge-
meinen der politischen Landesstelle und nur, wenn die Strasse das Ver-
•) Anlage D.
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Zur Nebenbabnfrage in Oesterreicb.
781
waltnngsgebiet einer politischen Gemeinde uberschreitet, dem Ministerium
des Innera zustehen. Ein gesetzliches Erforderniss bei Verleihung der
Konze88ion ist die Zustimmung der zust&ndigen Strassenbehorden, and zwar
bei Reichsstrassen der politischen Landesstelle, bei nieht&rarischen offent-
lichen Strassen des zur Strassenerhaltung verpflicbteten Strassenverwaltnngs-
korpers oder der gesetzlich zar Ertheilang einer solcben Zustimmang be-
rnfenen Behdrden nnd Organe.
Al8 diese beiden Entwurfe dem Eisenbahnaasschnsse fiberwiesen war-
den, konnte an eine Erledignng derselben in dem betreffenden Sessionsab-
schnitte nicht mehr gedacht werden. Da aber die Wirksamkeit des mit Gesetz
vom 28. Dezember 1884 verlangerten Lokalbahngesetzes sich nnr bis znm
1. Jnli 1886 erstreckte, so ware wieder die Gefabr entstanden, dass vom
1. Jnli an bis znm Znstandekommen eines endgultigen Gesetzes Steuer-
nnd Gebuhrenbegunstignngen for projektirte wichtige Lokalbahnen im ad-
ministratiTen Wege nicht hatten gewahrt werden konnen. Um dem vor-
zubeugen, wnrde im Eisenbahnansschnss die Nothwendigkeit, noch im lau-
fenden Sessionsabschnitte eine legislative Vorsorge zn treffen, einhellig an-
erkannt. Ueber den einznschlagenden Weg gingen jedoch die Meinnngen
auBeinander. Die Minoritat beantragte den Erlass eines Spezialgesetzes,
in welchem eine Reibe von Lokalbahnen, deren Znstandekommen in der
nachsten Zeit erwartet wnrde — es waren dies die Linien Reichenberg—
Gablonz, Traismaner— Krems— Sigmnndsherberg, Prossnitz— Triebitz, Linz
— Urfahr — Aigen, Marienbad— Carlsbad — anfgezahlt waren. Dagegen
glanbte die Majoritftt, im Hinblick anf den naheliegenden nod anch nach
den Mittheilungen der Regiernng ernstlich ins Ange zu fassenden Fall,
dass neben den aufgezahlten noch weitere Lokalbahnprojekte in nftchster
Znknnft znr Konzessionirnng reif sein dQrften, an Stelle der speziellen
eine allgemeine Verlfingernng der Bestimmnngen des Lokalbahngesetzes
dem Hanse in Yorschlag bringen zn sollen. Uebrigens gab anch die Majo-
rit&t ihrer UeberzeuguDg dahin Ausdrock, dass das baldige Znstandekommen
eines definitiven Lokalbahngesetzes, wozn dnrch die Regieruogsvorlage die
erforderliche Unterlage nnnmebr gegeben sei, mit allem Nachdrnck an-
gestrebt werden masse. Aus diesem Grande beantragte die Majoritat die
Frist fur die Verl&Dgernng des bestehenden Gesetzes nar anf die Zeit bis
Ende des J ah res 1886, also auf einen Termio, innerhalb dessen man den
Abschluss der parlamentarischen Verhandlangen uber die beiden Regiernngs-
vorlagen erwarten darfte. Nachdem das Abgeordoeteohaas den Minoritats-
antrag abgelebnt hatte, wnrde die Verlangerung des Gesetzes vom 25. Mai
1880 bis Eude des Jahres 1886 beschlossen nnd in der Person des Ab-
geordneten Dr. v. Bilinski ein Referent bestellt, welcher sofort beim
Wiederzusammentritt des Reichsraths seinen Bericht zu erstatten habe.
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782
Zur Neb^nbahnfrage in Oesterreicb.
Al8 der Reicbsrath im Oktober 1886 wieder seine Berathungen auf-
nahm, trat der Eisenbabnausschuss alsbald zusammen, um diesen Bericht
entgegen zu nehmen. In demselben waren einige nicht unwesentliche
Aendernngen an der Regierungsvorlage vorgenommen; zun&chst sollte bei
Art. 8 die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Betheiligunc;
der RegiernDg auch in Form einer Ertragniss- oder Zinsengarantie
znm Ausdruck kommen kdnne. In Bezng auf die Benutznng nicht-
arariscber Strassen beantragte der Referent, fur den Fall, dass zwischeo
den Zustimmungsberechtigten nnd der Lokalbahnnnternehmung hinsichtlicb
der von dieser angestrebten Benutznng einer nicht&rarischen offentlichen
Strasse ein Uebereinkommen nicht za Stande kommen sollte, den Zasammeo-
tritt einer Kommission, bestehend ana dem Prasidenten des Oberlandes-
gericbta, in dessen Sprengel die Strasse gelegen ist, and ans zwei von
diesem Oberlandesgerichte ans seiner Mitte zn w ah leaden Mitgliedern.
Dem Erkenntniss dieser Kommission sollte die Wirkung eines Enteignungs-
erkenntnisses znkommen. Endlich beantragte der Referent einen Zusatz-
antrag, wonach bezfiglich der anf dem Strassenkdrper liegenden Strecken
von Lokalbahnen das im § 8 des Eisenbahakoozessions-Gesetzes dem
Staate vorbehaltene Heimfallsrecht keine Anwendnng zn finden hatte nnd
die Regiernng ermachtigt werde, insoweit Theile der bezeichneten Strassen-
bahn ausserhalb des Strassenkorpers liegen, das Heimfallsrecht des Staates
an diesen Theilen des Unternehmens anfzngeben.
In der Generaldebatte, in welcher der nen ernannte Handelsminister
Marqnis v. Bacquehem die Vertretnog der Regiernng ubernommen
hatte, wnrde znnfichst die Frage anfgeworfen, ob die in den jOngsten
Regiernngsvorlagen im Gegensatz za den fruberen Vorlagen gcraachte Ein-
theilung der Nebenbahnen geeignet sei, die Nebenbahnfrage danernd za
regelo, oder aber, ob die Vollmacht nnr anf eine bestimmte Zeitdauer ertheilt
werden 6olle. So wie fruher die Begriflfsabgrenzang nach obenhin Schwierig-
keiten machte, war es jetzt nach nntenhin der Fall. Nacb der Regierungs-
vorlage sind als Strassen bahnen diejenigen Nebenbahnen anzusehen, welcbe
mit animalischer Kraft betrieben werden, lediglich der Personenbef5rderung
dienen and uberdies nur fur den Ortsverkebr bestimmt sind. Es wurde
nun gefragt, warum der animalische Motor eine prinzipielle Aenderunj?
des Unternehmens im Gegensatz za einem mechaniscben Motor bewirken
soil? ferner: was denn unter Ortsverkebr im Gegensatz zu Lokalbahnver-
kehr zu verstehen sei? Dabei wurde der Ansicbt Ausdruck gegeben, es
bestehe kein praktisches Bedurfniss, die st&dtischen Strassenbahnen aus-
znscheiden. Der einzige Grand, welchen die Regiernng bierfur anfahre,
sei die Aehnlicbkeit derselben mit anderen Unternehmungen fur den Per-
sonentransport, es werde jedoch hierbei die Bedeutung der Eisenscbienen
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreicb.
783
unterscbatzt. Gegenuber diesen Bedenken erwiderte der Handelsminister,
die Regierung sei bemuht gewesen, das bestehende Lokalbahngesetz nach
den gemacbten Erfabrungen zu erganzen and uberhaupt das Lokalbahn-
wesen than lie hat zu fOrdero. Auf die Schwierigkeiten ubergehend, welcbe
einer lebhaften Bauthatigkeit entgegenstehen, bemerkte der Minister: Die
Hindernisse waren immer finanzielle, namlich die Plazirung
desjenigen Kapitaltbeiles, der kein Ertragniss erwarten lasst.
Was die gegen den Abscblnss vod Betriebsvertragen gemacbten Einwen-
dnngen betrifft, erinnerte der Minister an die der Kaiser-Ferdinands-Nord-
babn anlasslich der an dieselbe ertheilten neuen Konzession auferlegten
Verpflicbtnngen in Bezng auf die Forderong von Lokalbahnen. Die Staats-
verwaltnng kdnne da nicbt znrfickbleiben, was ihr nm so leicbter sei, als
sie den grossen Apparat ihrer Zentralverwaltnng besitzt, dessen Kosten
dnrch die Einbeziebnng anschliessender Lokalbahnen nicht erhOht werden.
Bisber wurde stets die Bedecknng der Selbstkosten dnrch eine auf das
Kilometer bemessene Mindestvergutung gefordert. Die Frage sei jetzt,
ob die GesetzgebuDg einen Scbritt weiter geben solle. In Bezng auf die
von einer Seite angeregte Beschrfinkung der Dauer des Gesetzes gab
der Minister zu erwagen, inwieweit dies mit der beabsichtigten prinzi-
piellen Regelung der Frage der Strassenbenutzung vereinbar sei. Eine von
anderer Seite vorgeschlagene Bestimmung, betreffend die Leistung eines
Entgeltes fQr die Benutzung der Reichsstrassen, erklarte der Minister als
unvereinbar mit der allgemeinen, die Lokalbahnen begunstigenden Tendenz.
Die Schwierigkeiten, welcbe in der Generaldebatte zu Tage getreten
8ind, batten in der Spezialdebatte eine solche Gestaltung angenommen,
dass die Hoffnnng auf eine baldige Erledigung der Gesetzentwurfe immer
mebr sebwinden mnsste. Insbesondere war es die vorgeschlagene zwangsweise
Benntzung nicht arariscber Strassen, welche zu bedeutsamen Kundgebungen
seitens der Landeshauptstadte Anlass bot. In einem am 25. April 1887
in Wien abgebaltenen Osterreicbischen Stadtetag bezeichnete der Burger-
meister der Stadt Wien die betreffenden Gesetzentwurfe als eioen schweren
Scblag gegen die Autonomic der Gemeinden, und es wurde eine Resolution
gefasst, dass unter alien Umstanden an dem freien Verfugungsrechte der
Gemeinden uber das Strassenwesen festgebalten werden musse. Der Stadte-
tag wendete sich besonders auch gegen die beantragte Abgrenzung des
Begriffes der Pferdebahn von den Dampftramways. Es wurde darauf hin-
gewiesen, dass jede Strassenbahn dnrch eine Ausdehnung des Personen-
transports auf den Gfitertransport oder dnrch eine Veranderung des Be-
triebsmotors der Aufsicbt der Strassenverwaltung ohne weiteres entzogen
werden konne, wodurch fur die Gemeinde eine gefahrlicbe Recbtsunsicher-
beit entstehen musste. Neben der Frage des Strassenbenutzungsrechtes
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784
Zor KebenbahufraRe in Oesterreicb.
war es insbesondere die von der Regierung verlangte Ermachtigung zum
Anschluss von Betriebsvertrfigen, welche ioit Rflcksicht anf die ungunstigen
in Uogarn gemachten Erfahrnngen die Erledignng der Gesetzentwurfe
sebr erschwerte. Urn aber die seit Anfang des Jahres 1887 bestehende
Lucke nicbt znm Nachtheil des offentlichen Verkehrs noch weiter besteben
zn lassen, entschloss sich der Ausschuss, die finanziellen neb6t einigen
anderen keinem Widerspruch begegnenden Bestimmnngen der Regierungs-
vorlage beransznheben nnd dem Abgeordnetenhause in Form eines be-
sonderen Gesetzentwurfs mit der Geltungsdauer bis 1890 vorzulegen.
Hierdnrch sollte dem Offentlichen VerkehrsbedQrfnisse Rechnnng getragen,
zngleich aber dem Ansscbnsse die nOthige Zeit znm Stndinm der ubrigen
Bestimmungen der Regiernogsvorlage gegeben werden. Das Abgeordneten-
bans stimmte diesem Antrage zn nnd ancb das Herrenhaus zeigte sich
mit dieser wiederum vorlaufigen LosuDg der Lokalbahnfrage einverstanden.
Am 17. Jnni 1887 erlangte das unter diesen Umstanden beschlossene
Gesetz *) die kaiserliche Sanktion nnd trat am 23. Jnni, als am Tage der
Publizirung, in Wirksamkeit
Vergleicht man die Bestimmnngen dieses mit denjenigen des Gesetzes
Tom 25. Mai 1880, so ergiebt sich, dass die Artikel I bis VHI mit
den einschl&gigen Bestimmnngen des Entwnrfes vom 18. Jnni 1886 fiber-
einstimmen, welche, insoweit sie von dem Gesetze vom 25. Mai 1880
abweichen, bereits frfiher belenchtet wordea sind. Der Art. VII des Ent-
wnrfes vom 18. Jnni 1886 ist in das Gesetz nicbt anfgenommen worden.
Eine Verftnderung der im Entwnrf vom Jahre 1886 enthaltenen nnd in
das Gesetz vom 17. Jnni 1887 anfgenommenen Bestimmnngen ist nur
bezuglich der Ansgabe von Prioritatsobligationen erfolgt. Das im Art. IX
des Gesetzes vom 17. Jnni 1887 behandelte Recht, betreffend die Ansgabe
von Prioritatsobligationen, war im Gesetze vom 25. Mai 1880 ganzlich
ubergangen, hatte dagegen in der Regiernngsvorlage vom Jabre 1886 eine
Beschranknng erfahren, welche in das Gesetz vom 17. Jnni 1887 mit
dem Znsatze flbergegangen ist, dass die Prioritaten, mit Rucksicht anf die
Erfahrungen, welche man mit dem Goldagio gemacht bat, nnr anf Oster-
reicbiBcbe Wabrnng lanten durfen. Fur das Strassenbenntznngsrecht sind
in dem Gesetze vom 17. Jnni 1887 dieselben Bestimmnngen wie im
Gesetze vom 25. Mai 1880 beibehalten. Nnr mit Rucksicht darauf, dass in
der Provinz NiederOsterreich ein Landesgesetz besteht, nach welchem znr
Anlagevon Nebenbahnen anf alien nichtararischen Offentlichen Strassen ansser.
halb Wiens der Landesausschuss seine Zustimmung zn geben hat, wnrde im
Art. X nach den Worten flder znr Erhaltung Verpflichteteu" eingeschaltet:
*) Anlagc E.
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
785
,beziehnngsweise jener Behorden oder Organe, welche zur Ertheilung der
Zastimmung zur Benutzung der Strasse seitens der Nebenbahnunternehmung
nach den bestehenden Gesetzen berufen sind". Die Nothwendigkeit, welche
sich fiir die Aufnahme dieser Zusatzbestimmung ergab, sowie der Umstand,
dass dieser Zasatzantrag gerade von der Minoritat des Abgeordnetenhauses
lebbaft unterstOtzt wurde, bat gezeigt, wie sehr roan endlich auch auf
dieser Seite geneigt war, die Antonomie der Gemeinden mit dem bei
Regelnng des Strassenbenatznngsrechtes in Frage kommenden offentlichen
Interesse in Einklang zn bringen, nnd djeses Zugestandniss kann nicht
ohne Einfluss bleiben auf die Verbandlougen, welche demnachst Qber
die unerledigt gebliebenen Entwfirfe vom Jahre 1886 wieder aufgenommen
werden sollen.
■
V.
Es unterliegt aber keinem Zweifel, dass die Losung der in diesen
Gesetzentwiirfen angeregten prinzipiellen Frag en allein nicht die Bedin-
gungen schaffen kOnne, welche fur eine gedeihliche Thatigkeit auf dem
Gebiete des Nebenbabnbaues nothwendig sind. Dieser Erw&gung bat sich
auch das Abgeordoetenbaus nicht verschliessen kOnnen, und es ist ein
nicht zu unterschatzendes Verdienst des Referenten, Abgeordneten
Dr. v. Bilinski, die Aufmerksamkeit des Hauses auf eine andere Frage
gelenkt zu haben, welche am Ende fflr die weitere Entwicklung des
Nebenbabnwesens in Oesterreich in erster Linie in Betracht kommt; wir
meinen die prinzipielle Regelnng der Finanzirung der Nebenbabnen. Wenn
die Tendenz der osterreichischen Nebenbahngesetzgebung bisher dahin
gerichtet war, die Privatunternehmung fur den Nebenbabnbau heran-
zuziehen, so lasst sich nicht lengDen, dass die Entwicklung, welche das
Nebenbahnwesen in den ersten Jahren genommen bat, die Berechtigung
dieser Tendenz erwiesen hat. Denn wie aus der beigeschlosseoen DarT
stellung*) hervorgeht, sind anf Grnnd der Bestimmnugen des mit 31. De-
zember 1886 ausser Wirksamkeit getretenen Nebenbahngesetzes im Ganzen
87 Nebenbahnen in der Gesammtausdebnnng von 2400 Kilometer konzes-
sionirt worden, und unter diesen 87 baben nur 11 Linien mit rund
500 Kilometer eine direkte Staatsunterstutzung in Anspruch genommen.**)
AJlein der Stillstand, welcber in der Entwicklung des Nebenbabnwesens
seit einiger Zeit zu Tage getreten ist und welcher am besten durch den
Ausspruch des Handelsministers v. Bacquehem im Eisenbahnansschusse
cbarakterisirt wird: „dass die Schwierigkeiten, welche dem Zustande-
kommen der Lokalbahnen entgegenstehen, immer finanzieller Natur seien",
*) Siebe Anlage F.
••) Siehe Anlage G.
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786
Zur Nebenbahtifrap© in Oesterreich.
drangt mit uoabweisbarer Nothwendigkeit dazu, den finanziellen Be-
dingungen fur das Zustandekommen solcher Liniea in Zukunft grdssere
Aufmerksamkeit zuznwenden, als es bisber der Fall war.
Bei naherer Untersuchung der Ursacben, welche einem Aufschwuog
des Nebenbabnwesens in Oesterreich entgegenstehen, zeigt es sich bald,
dass man der Individualist dieses Eisenbahnsystems nicht genugend
Hechnnng tragt, indem man den Nebenbahnbau, sowie den Eisenbahnbau fiber-
hanpt ausscbliesslich als Gegenstand eines Kapitalunternehmens betrachtet.
Das Verlangen nach einer Nebenbabn wird aber nicbt rege dnrch den
Wunsch, mit ihrem Baukapitale zu spekuliren, sondern dasselbe entspringt
dem BedQrfnisse nach einer besseren Kommunikation, welche den Interessen
der betreffenden Produktionsgebiete dienen soli. Die Erfahrung bat uber-
dies erwiesen, dass an die Ertragsfahigkeit einer Nebenbahn ein bescheidener
MaaBsstab gelegt werden mfisse und dass der Verkehr einer solchen von
Anfang an selten ausreicbt, das Anlagekapital anoebmbar zu verzinsen.
Darf es aber nicht darauf ankommen, dass sich eine Nebenbahn rentirt,
liegt die Berechtigung fur ihr Zustandekommen vielraehr darin, dass sie
iiberbaupt nutzt, dann kann es keinem Zweifel unterliegen, dass auch die
mitwirkenden Krafte anders znsammeDgesetzt werden mussen, als bei den
Haupibahnen. Id erster Linie wird es nieht die BOrse oder der ferner-
stehende Kapitalist sein, welche die Initiative zu ergreifen haben, sondern
Staat, Provinz nod Gemeinde mussen sich zum FOrderer des flrtlkhen
Interesses machen und die BediDgungen fur eine gedeihlicbe Entwicklung
des Nebenbabnwesens schaffen. Iodem aber das Zustandekommen einer
Nebenbahn von der MitwirkuDg mehrerer Faktoren abhangig ist, handelt
es sich darum, eine Organisation zu schaffen, innerhalb welcher jedem
einzelnen der angefuhrten Faktoren das Maass seiner Verpflichtung zugewieseu
wird. Eine auf solcher Basis gedachte Organisation eracheint in Oesterreich
nmso notbwendiger, als der Staat hier kanm in der Lage ist, ebenso
bestimmend auf die Entwicklung des Nebenbabnwesens eiozuwirken, wie
es beispielsweise Frankreicb, Italien nnd Belgien dnrch die Aufoahme des
Prinzipes der ZinseDgarantie oder die deutscben Staaten, Preussen ins-
besondere, durch den Bau von Nebenbahnen auf Staatskosten gethan
haben. Es muss namlich berucksichtigt werden, dass der dsterreichische
Staat seit dem Jahre 1880 116.6 Millionen Gulden fur den Ausbau von
Haupibahnen bewilligt hat, von welcher Summe noch ein Betrag von
22916715 fl. die Budgets der Jahre 1887, 88, 89 belastet, daber auf eine
weitere Inanspruehnahme der Staat^finanzen fur Eisenbahnanlagen vorlaufig
nur in beschranktem Maasse gerechaet werden kann. Allein selbst unter
der Voraussetzung einer beschrankten Unterstutzung seitens der Staats-
verwaltuDg kann von einer Organisation auf die Dauer nicht abgesehen
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Znr Nebenbahnfrage in Oesterreicb.
787
werden, deon es ist bekannt, dass von den auf Grand des Gesetzes vom
25. Mai 1880 (Art. 8) zugesicherten Beibfilfen von 6255000 fl. bisher ein
grosser Theil ans dem Grande keine Verwendung fioden konnte, weil fur
die Anfbringung des restlichen Baakapitals nicht die geeignete Form ge-
fonden werden konnte.
Es zeigt sicht dass, so lange jedes Nebenbahnprojekt als Kapitale-
anternehmen aufgefasst wird, die Mitwirkang der Interessenten bei der Be-
scharTang des Anlagekapitals uicht genfUeod zom Ausdrack kommen kann,
weil das Bestreben des Unternehmers stets dahin gertchtet bleibt, das An-
lagekapital moglichst hoch za bemessen. Die Erfabrang hat gelehrt, dass
pchon die Eenntoiss jener Bestrebangen einen ungunstigen Einflass aaf die
Hone der von den Interessenten za leistenden Beitrfige aasfibt, indem ein
za hoch bemessenes Anlagekapital die Anssicht aaf eine aach nar gering-
fugige Verzinsang der Interessentenbeitr&ge verschiiesst. Man diirfte kaum
fehl gehen, wenn man hierin den Grand erblickt, dass aach solche Neben-
babnprojecte, far welche die Interessenten die weitestgehenden Opfer za
bringen geneigt sind, so z. B. die steiermarkischen Nebenbahnprojekte, fu r
welche der Landtag allein ungefahr 1 Million Golden an UnterstQtzung be-
willigt hat, vorlaufig noch weit von ihrer Ausffihrung entfernt siod.
Eine Organisation des osterreichischen Nebenbahnwesens batte aber
nicht nar den Zweck, den verschiedeoen zar Mitwirkang heranzazieheaden
Faktoren das Maass ihrer Verpflicbtungen zazuweisen, die Organisation
wfirde vielmehr erst die Interesseotea in die Lage versetzen, die zu einer
umfassenden Nebenbahnbauthatigkeit nothwendigen Mittel in eutsprechen-
der Wei8e zu beschatTen. Es ist bekannt, das es bisher in Oesterreich
nicht mOglich war, den gesunkeoen Geldzinsfass im Interesse des Neben-
bahnwesens zu verwerthen, obwohl man die Berechtigang fur das Zustande-
kommen von Nebenbabnen zum nicbt geringen Theil gerade in dem nif 'ngen
(reldzinsfuss erblicken muss. Denn lassen die Interessen des 6V*.-...
Verkehres den Bau von Nebenbabnen als Gebot der Nothwendtekeit e
scbeinen, so ermftglieht die grosse, im Geld/,insfuss seit einigen Jabren ein-
getretene Veranderung, dass heate Eiseobabnlinien gebaut werden kdnnen,
an deren Zustandekommen man noch vor wenigeo Jahren kaum denken
durfte. Der billige Zinsfuss aber hat sich bisher nar auf festverzinsliche
Wertbe erstreckt. Soli derselbe im Interesse der FOrderuog neuer Neben-
bahnen zur Verwertbuog kommen, so rntisste die zu schaffende Organisation
ibren Schwerpunkt auf die S baffang fest verzinslicher Werthe legen, und
es ist kein Zweifel, dass die Interessentenkreise aaf diesem Wege, sowie
unter Anwendung des im osterreichischen Budget langat anerkannten Annui-
tiitenprinzipes fur eine umfassende Betheiligung am Nebeubabnenbau ge-
wonnen werden konnten. Die Nothwendigkeit einer solchen Organisation
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788
Zur Nebenbabnfrage in Oeaterreicb.
p
hat auch das Abgeordnetenhaus anerkannt, und der Referent, Abg. Dr.
v. Bilinski bat unter Hinweis aof die im „Archiv fur Eisenbahnwesen"*)
ver5ffentlichte Stadie fiber das belgische NebenbahnenweseD eine Resolution
beantragt, „ welch e das in Belgien mit grOsstem Erfolg angewendete Annui-
tstenprinzip in den Vordergrond der durch die Regiernng zn unteruehmen-
den Studien steHt" nnd die Regiernng auffbrdert, „die principielle Regelung
der Fioanzirung der Nebenbahnen nnter Festhaltang einer Betheilignng
des Staates, der Lander, Bezirke and Gemeinden, sowie der sonstigen
loteressenten in reifliche Erw&gang za ziehen and eine entsprechende Ge-
setzvorlage einzubringen". Diese Resolution wurde vom Abgeordnetenhaus
zum Beschlass erhoben. Wie lebhaft fibrigens sich das Interesse den belgisehen
Einrichtungen zngewendet hat, beweist anch ein vom Generaldirektor der
Dngarisrh-galizischen Eisenbahn, Hofrath v. Pichler, verOffentlicbter Vor-
schlag, welcber anf dieOrganisirungdesOsterreichischenNebenbahnwesensnach
belgischem Master abzielt. Dieser Yorschlag geht dahin, dass ein bervor-
ragendes Finanzinstitut ein Anlehen aaszageben h&tte, am aas demselben
dem Staate, den Landern nnd Gemeinden gegen massige Zinsen in etwa
90 jahrigen Annaitaten entsprechende Darlehen fur Babnbauten zu gewahren.
Fflr die von den Landern und Gemeinden eingegangenen Verpflicbtungeo
hatte der Staat die Burgschaft zu ubernehmen und er ware weiter
gesetzlich zu ermachtigen, sieh bis zu einem Viertel am Anlagekapitale zu
betheiligen.
Es lasst sich nicht lengnen, dass nur das Prinzip der Vereinigung
<1er Interessenten es denselben in Belgien erm5glicht hat, mit geringen
Opfern in den Besitz der nothweodigen Mittel zu gelangen, und wir glau-
ben, dass man auch in Oesterreicb nur bei vollster Anerkennung dieses
Prinzipes die Nebenbabnfrage ihrer LOsnng wird zuffihren kOnnen.
In einigen wesentlichen Pankten hatte sich allerdings die Oster-
reichische Organisation von der belgiscben zu unterscheiden. ZunSchst
ist in Betracht zu ziehen, dass die Anlagekosten der Nebenbahnen
in Oesterreicb sich ungleich hSher stellen — 3n- bis 50000 Gulden
fur das Kilometer — als in Belgien, wo die Nebenbahnen bekanntlich
einen mehr tramwayartigen Charakter besitzen und daher sehr billig her-
gestellt werden kOnnen. In Oesterreich musste man daher die Bestrebungen
daranf richten, dass die Mitwirkung der SelbstverwaltungskOrper nur bis
zu einer gewissen Grenze in Anspruch genommen werde, wahrend ein
Theil des Anlagekapitals auf anderem Wege aufgebracht werden musste.
Es schwebt nns dabei der Gedanke vor, dass ein Theil des Anlagekapitals,
namlich der von den Selbstverwaltungskorpern auf Grund von Annuitaten
*) Jabrgang 188fi, S. 748.
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
789
anfzubringende, auf die Steuerumlagen sich stutzen wfirde, wahrend das
ubrige Erforderniss in dem BabnkOrper und dessen Ertragnisse seine Sicher-
stellung finden musste. Anf diese Weise kOnnten vielleicht die finanziellen
Schwierigkeiten tiberwunden werden, welche der Handelsminister ffir den
Stiilstand im Nebenbabnbau verantwortlich machte nnd dahin kennzeicbnete,
dass 63 nicht gelinge, deojenigen Kapitalstheil unterznbringen, der zun&chst
ein Ertr&gniss nicbt erwarten lasst. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend,
wurde sich ancb die Anwendung der Staatsgarantie, welcbe in der belgischen
Organisation durchgeffihrt ist, als uberflussig erweisen, weil, wie anch ans
den bisberigen Erfahrnngen hervorgeht, das Kapital bis zn einer gewissen
Grenze ansreichendes Interesse ffir den Nebenbabnbau bethatigt, wahrend
die Beschaffnng des im Annuitatenwege anf Grand der Stenernmiagen zn
deckenden Erfordernisses nnter den gunstigsten Bedingangen dnrch eines
jener in Oesterreich zahlreich vertretenen Institute erfolgen kann, welcbe
zn fthnlichen Operationen berechtigt sind.
Bei einer Er6rterung der fur eine Organisation des Nebenbahnwesens
in Oesterreich maassgebenden Bedingnngen kSnnen endlich auch die Be-
strebungen nicht fiberseben werden, welche gegenwartig zu dem Zwecke
im Zuge sind, nm die Konvertirung der Grundentlastungsobligationen dnrch-
zuffthren. Diese Bestrebungen entspringen der Absicht, die Belastung,
welcbe aus der Verzinsung und Tilgung dieser Schuld den einzelnen
Laadern erwftchst, mit Rucksicht auf die Verwohlfeilung des Zinsfusses
zu verringern. Wenn nun die Annahme gestattet ist, dass auch der Ban
von Nebenbahnen eine Verbesserung von Grand und Boden hervorruft,
so ware es wohl berechtigt, den Wunsch auszusprechen, dass die Darch-
fuhrung der Grnndentlastungskonvertirungen dazu benutzt werden mdge,
nm dnrch eine Verlangerung der Tilgungsdauer den Landern die Mittel
zuzuwenden, deren sie fur ihre Antheilnahme an einer Organisation des
Nebenbahnwesens bedurfen. Fur die letztere w&re nnter solchen Umstanden
viel gewonnen, wfihrend das Verlangen doch nicht unbillig erscheinen
kann, dass die Tilgung einer so ausserordentlichen Schuld, wie es die
Grundentlastungschuld ist, nicht auf eine Generation allein uberw&lzt
werde.
Wie die Regiernng bereits in der Begrundung zu den GesetzentwQrfen
vom Jabre 1886 hervorgehoben hat, lagen scbon damals etwa 50 weitere
Nebenbahnprojekte vor, welche eine L&nge von 1600 Kilometer um-
fassen und deren Ansfiihrnng einen Kostenbetrag von etwa 80 Millionen
Gulden beansprnchen wfirde. Angesichts der Tbatsache, dass Industrie
und Landwirthschaft des m&chtigen Anreizes, welcben eine ausgedehnte
Nebenbahnbauthatigkeit auazuQben geeignet ist, nicht entbehren konnen,
darf wohl der Hoffnung Raum gegeben werden, dass es der zielbewussten
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790
Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
Hand, welcher die Leitang der dsterreichischen Eisenbahnpolitik gegen-
wartig anvertraut ist, gelingen werde, anlftsslich der endgultigen Erledigang
der in parlamentarischer Bebandluog befindlichen Gesetzeotwurfe auch die
prinzipielle Regelung der Fioanziruog einer gedeihlichen Losnng zaza-
fubren.
Wien, im Angast 1887.
Anlage C
Gesetzentwurf vom 18. Jani 1886, womit Bestimmungen fur die
Anlage and den Betrieb von Lokalbahnen getroffen werden.
Art. I. Die Regierung wird erm&chtigt, bei Konzessionirung neuer Lokalbahnen
(Sekund&rbahnen, Vizinalbahnen u. dgl.) nicbt nur in Being auf die Vorarbciten, den Ban
und die Ausrustung alle tbunlicben Erleichterungen zu gewabren, sondern auch in Bezug
auf den Betrieb von den in der Eisenbahn-Belriebsordnung vum 16. November 1851 und den
eioschlagigen Nachtragsbestimmungen aogeordneteo Sicherbeiuvorkebrangen und Verkebrs-
vorscbriften insoweit Umgang zu nebmen, als dies tnit Rucksicbt auf die besonderen Ver-
kehrs- und Betriebsverbaltnisse, insbesondere die festgesetzte erm&ssigte Fahrgeschwiodigkeii
nach dem Erraessen des Handelsministeriums zulassig erscbeinf.
A r t. II. De*gleichen wird die Regierung ermacbtigt, die Uaternehmungen von Lokal-
bahnen ton den im §. 68 der EiBenbahn-Betriebsordnung, beziehungsweise im §. 10 lit f.
des Eisenbahnkonzessiousgesetzes vom 14. September 1854 ausgesprocbenen Verpflichtungeu
in Betreff der Beforderuog der Post, sowie von den zufolge des §■ 89 der Eisenbahn-Be-
lriebsordnung begrandeten Verbindlichkeiten in Bezug auf den Ersatz des aus der polizei-
licben und gefallsamtlichen Ueberwachung erwacbsenden Mebraufwandes und in Bezug auf
die unentgeltiiche Herstellung und Erhaltung von Amislokalitaten zu entheben.
Art. III. Gleicbartige Erlenhterungen (Art. I und II) in Bezug auf die Ausrustung,
den Bau und Betrieb konneu nach dem Ermessen des Haudelsminiateriums aurb fur jeue
schon bestehenden Eisenbahnstrecken tugestanden werden, auf welchen der Sekundirbetrieb
mit eruoa>sigter Fabrgesehwindigkeit eingefubrt wird.
Art. IV. Die Regierung wird ermacbtigt, bei Festse'zung der Tarife fur Lokalbahnen
Ausnahmeu von den Bestiinmungeu des Gesetzes vom 15. Juli 1877, betrcffend die Maximal -
tarife fur die Personeuboforderung auf den Eisenbahnen, sowie von den soustigen gesetz-
lichen Vorschriften fiber das Tarifwesen zu gewabren.
Art. V. Vcrtrage, bueberliche Bintragungen, Eingaben und sonstige Drkunden, durch
welche bedingungsweise fur den Fall des Zustandekommens ciner projektirten Lokalbabn *u
(Junsten derselben die Abtretuug von Grand und Boden, die Einriutnuog dinglicher Rechte,
die B-i-tolhinjf von Ba«i- oder Betriebsmaterialieti, die Leistung von Baarzahlungen mit oder
ohne Uebemahme von Aktien oder sonstige, wie irainer geartete Beitragsleistungen zugeaichert,
die B» dinKutiijf n fur die Benutzuug offentliober Strassen festgestellt oder Garantieverpfliohtuugen
ubernomwen, odor eudlich Vereinbarungen zum Zwecke der Sicherstellung der Kapitaisbe-
scbaffung, des Baues oder des Betriebes der Lokalbihn getroffen werden, mit Ausscblusd
der im geruhtlichen Verfahren in Streit^aeheu sUttfiudcnden Verhandlungen geniessen di«
Gel-ubren- und Stempelfreiheit.
Art. VI. Im Falle der Konzession«ertheilung fur Lokalbahnen konnen seitens der
Regierung die nachstebenden Begunstigungeu gewahrt werden:
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Zur Nebenbabnfrage in Oesterreich.
791
a) die Befreiung von den Stempeln und Gebubren fur alle von der Lokalbahnunter-
nehmung abzuscbliessenden Vertrage, zu ubenreichenden Eingaben, von derselben
zu erricbtenden Urkunden, ferner fur alle im Grunde dieser Vertr&ge und Ur-
kunden zu bewirkenden bucherlichen Eintragungen, endlicb fur sonstige Amts-
bandlungen und amtliche Ausfertigungen zu den nacbbezeichneten Zwecken, and
zwar:
1. bis zum Zeitpunkte der Betriebseroffaung zum Zwecke der Kapitalsbescbaffung,
der Sicherstellung der Kapitalsverzinsung und des Betriebes;
2. bis zum Schlusse des ersten Betriebsjahres zum Zwecke der Grunderwerbung,
des Baues und der Instruirung der Babn.
Diese Begunstigungen baben auf die im gerichtlichen Verfabren in Streit-
sachen stattfindenden Verhandlungen keine Anwendung.
b) die Befreiung von deu Stempeln uud Gebubren fur die Ausgabe der zum Zwecke
der Kapitalsbescbaffung fur die erste Anlage und konzessionsmassige Ausrustung
der konzessionirten Lokalbabn bestimmten Aktiea und Prioritatsobligationen mit
Eioscbluss der Interimsscheine und fur die Einverleibung des Pfandrecbtes auf
die zur Sicherstellung der Prioritatsobligationen bestimmten eisenbahnbiicberlicben
Einheiten oder auf andere uubeweglicbe Guter, sowie von der bei der Grundein-
losung auflaufenden Uebertragungsgebuhr;
c) die Befreiung von den fur die Ertbeilung der Konzession uud fur die Ausfertigung
der Konzessionsurkunde zu entricbtenden Gebubren und Taxen;
d) die Befreiuog von der Erwerb- und Einkommensteuer, von der Entrichtung der
Kotiponstempelgebuhren, sowie von jeder neuen Steuer, welcbe etwa durch kunftige
Gesetze eingefubrt werden sollte, auf die Dauer von bochstens dreissig Janren
vom Tage der Konzessionsertheilung an gerecbnet;
e) die Umwandlung der in T. P. 47 e des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, R. G.
Bl. Nr. 89, festgesetzten Stempelgebubr von den Pereonenfabrkarten in eine Pro-
zentualgebubr, welcbe mit drei Prozent des Fahrpreises sammt Agiozuscblag zu
bemessen, durch die Babnunternehmung von den Reisenden einzubeben und monat-
lich nacbbinein an die Gefallskassen abzufuhren ist.
Die sub e angefuhrte Begunstignog kann auch schon bestebenden Lokalbahnen einge-
periumt werden.
Art. VII. Die Regierung wird ermachtigt:
a) die dem Staate im Falle der Debernahme des Betriebes einer Lokalbabn zu ver-
putenden Betriebsauslagen auf Grand der zu ermittelnden voraussicbtlichen Selbst-
kosten mit einem Pauscbal bet rage, welcber auch in einem fasten Prozentsatze der
Bruttoeinnahuie der Lokalbabu bestehen kann, festzusetzen ;
b) in Ansehung jener bereits bestebenden oder erst kuoftig zu erbauenden Lokal-
babneD, welcbe in vom Staate betricbeue Ha>iptbahaen einmunden, von der Auf-
rccbnung einer Vergutung oder Beitragsleistuog der Lokalbahnunternebmnng fur
die Mitbenutzung bestebender Anlagen der Hauptbabn und fur den in den An-
scblussbabnbofen durcb Staatsbabuorgane besorgten Stationsdienst abzuseben ;
endlicb
c) den Verwaltungen vom Staate garantirter Eisenbabnen die Gewabrung gleich-
artiger Begunstigungen (lit a und b) fur von denselben zu betreibende, respektive
an dieselben anscbliessendc Lokalbabnen zu gestatten.
Art. VIII. Inwieferne fur einzelne Lokalbahnen, deren Nothwendigkeit oder Nutz-
licbkeit ausser Zweifel steht, bezuglicb welcher jedocb dargetban erscbeint, dass die Inter-
Arcbiv f6r Eiseobabnwcsen. 1887. -,3
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792
Zur Nebenbahnfrage in Oesterreicb.
essenten ausser Stande sind, die erforderlichen Geldmittel zur Ginze aufzubringen, too Setter,
der 8taatsverwaltung etwa nebet oder statt der in den Artikeln VI nnd VII vorgesebenn
aodere fioanxielle Unterstfitzungen, welche nicht im administrativen Wirkungskreise g#leg*:i
sind, wie insbesondere die Gewihrung eines Beitrages aus Staatsmittein, eine BetbeUigang
des Staates an der Kapitalsbescbaffung, die Uebernabme der Betriebsffihrang aaf Rechaaag
des Staates gegen Zusicherung der Zablung eioer festen Pacbtrente etc. zugestanden werden
konnen, wird ia jedem einzelnen Falle ein besonderes Gesetz bestimmen.
Dabei bat als Grnndsatz zu gelten, dasa der Gewahrung derartiger finanxieller Unter-
stutznogen tod Seiten des Staates eine den iadividuellen Verh<nissen entspreckeude Be
theiliguug des Landes, der Gemeinden und soostigen Ioteressenten an deui Lokalbahnoater-
nehmen voraaszugehen bat.
Art. IX. Den (Interne b in un gen normalspuriger Lokalhahnen, fur welche die im Ar
tikel VI, lit. a bis inclusive d oder im Artikel VIII angefubrten fiuauziellen Begunstiguinsei.
eingeraumt worden sind, ist — unbeschadet des bei der Konzessionsertheilung der Staata-
verwaltung vorzubehaltenden Rechtes, die konzessionirte Babn nach deren Vollendung mi
Inbetriebsetzung unter den in der Konzession festzustellf nden Bedingungen jederzeit ein-
zulosen — die Verpflichtung aufzuerlegen, der Staatsverwaltung fiber deren Verlangen jeder-
zeit die Mitbenutzung der Lokalbahn fur den Verkebr zwischen scbon bestebenden oder kuafaz
erst berzustellenden, im Staatsbetriebe befindlicben Bahnen derart einzuriumen, dais die
Staatsverwaltung berecbtigt ist, unter freier Feststellung der Tarife ganze Zuge oder eiozdu
Wagen fiber die mitbenfitzte Lokalbahn gegen Entricbtuog eioer angemessenen Entschid!-
gung zu befordern oder befordern zu lassen.
Die Hohe und die Modalitaten der zu entricbtenden Entscbidigung, welcbe nach Ver-
b&Hoiss des Antbeiles der mitbenotzenden Staatseisenbahn verwaltung an der im Gegenstandv
jahre auf der mitbenutzten Bahnstrecke bewirkten gesammten Transportsleistung zu bemewo
ist und in einer fur die Dauer der Mitbenutzung alljahrlicb an die Unternebmung der mi:
benntzten Lokalbahn zu bezahlenden Jabresrente zu bestehen hat, sind in der Koazessioov
urkunde festzusetzen.
Die Mitbenutzung hat nur insoweit stattzufinden, als hiedurch der eigene regelmissi?*
Betrieb der mitbenutzten Lokalbahn nicht gestort wird.
Sofern der Uebergaog fremder Fahrbetriebsmittel auf die Lokalbahn mit den derselbes
gewihrten Erleichterungen in Bezug auf Anlage, Ausrustung und Betriebssystem nach d«n
Erachten der Aufsichtsbeborde nicht vereinbart sein sollte, sind die erwachsenden Mekr-
kosten der Lokalbahnunternebmung zu verguten.
A r t. X. Die Ausgabe von Prioritatsobligationen ist insolange und insoweit ausgt-
schlossen, als nicht die Verzinsung und Tilgung derselben nacb dem Erachten der RegieraK
dauernd gesichert erscheint.
Art. XI. Werden offentliche Strassen durcb den Bau von Lokalbahnen nur io der
im § 10 lit. c und d des Eisenbahnkonzessionsgesetzes vom 14. September 1854, R. G. Bi.
Nr. 238, erwahnteo Weise berubrt, so hat es bei den Bestimmungen des EiseubahnkonxessioK
gesetzes, wonach insbesondere die Zustimmung des Reichskriegsministeriums zu jeder da-
artigen Aniage eingebolt werden muss, sein Bewenden.
Handel t es sich jedocb urn eine durcb die eben erwahnten Bestimmungen df*
Eisenbahnkonzessionsgesetzes nicbt geregelte, insbesondere um eine derartige BenutxoK
offentlicber Strassen zur Anlage und zum Betriebe vou Lokalbahnen, dass der Str*^3
korper in eiuem den Bereich einer Kreuzung oder Ueberffibrung (§ 10 lit. d des Eisenbifct
konxessiousgesetzes) ubersteigeuden Umfange zugleich als Babnkorper zu dicnen b»t> *
linden die Bestimmungen der nachstebenden Art, XII bis XVIII Anwendung.
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Zur Nebenbabnfrage in Oesterreich.
793
Art. XII. Die Benutzung offentlicher Strassen zur Anlage und zum Betriebe von
Lokalbabnen in der im zweiten Absatze des Art. XI erw&bntea Weiae ist nor insoweit
zulissig, als nicbt darch die Anlage oder den Betrieb die Benutzbarkeit der Strasse Ieidet
oder die Sicherbeit des Strassenverkehrea gefabrdet erscheint
Zu jeder solcben Benutzung ist aucb die Zustimmung des Reichskriegsministeriums
erforderlicb, welcbe durcb das Handelsministerium einzubolen ist.
Art XIII. Die Entscheidung fiber das Vorhandensein der im Art. XII Abs. 1
erwahnten Voraussetzungen stebt der politiscben Landesbehorde zu.
Kann binsichtlicb nicbt ararischer offentlicher Straasen die Zustimmung der zur Er-
haltung der Strassen Verpflichteten, beziehungsweise der nacb den bestebenden Gesetzeo
znr Ertbeilung dieser Zustimmung berufenen Beborden oder Organe nicbt erlangt werden,
so kann die Zulissigkeit der Benutzung von der politiscben Landeabeh5rde bei Vorhanden-
sein der allgemeinen Voraussetzungen (Art XII Abs. 1) nur insofern ausgesprocben war-
den, aJs die Gemeiunutiigkeit des Lokalbahnuoternebmens vou der hiezu berufenen staat-
licben Verwaltungsbeborde anerkannt ist
In diesem Falle baben fur die zu treffende Entscheidung und das zu beobachtende
Verfahren die einscblagigen Bestimmungen des Gesetzes vom 18. Februar 1878 sinngemass
Anwendung zu finden.
Art. XIV. Die Feststellung der Bedingungen der Strassenbenutzung kommt:
a) bei Reichsstrassen der politiscben Landesbehorde,
b) bei and ere n offentlicben Strassen den zu deren Erbaltung Verpflichteten, be-
ziehungsweise jenen Beborden oder Organen zu, welcbe zur Ertbeilung der Zu-
stimmung zur Benutzung der Strasse seiteus der Lokalbabnunternehmung nach
den bestebenden Gesetzen berufen sind.
Art. XV. Handelt es sicb um die Benutzung ton Reichsstrassen, so obliegt der
Lokalbabnunternehmung :
1. Jene Bedingungen zu erfullen, welcbe ans strassenpolizeilichen Rucksiehten Tor-
geschrieben werden.
Bei Feststellung dieser Bedingungen hat die politische Landesbehorde ▼or-
laufig das EinTernehmen mit der Generalinspektion der osterreichischen Eisen-
bahnen zu pflegen. ,
2. Die Bestreitung der Kosten der ordnungsmassigen Erbaltung des benutzten
Strassentheiles, sowie etwaiger durcb die fraglicbe Benutzung veranlasster Mebr-
kosten der Strassenerhaltung, endlich aller Kosten, welcbe fur die zur Hintanhal-
tung einer Stoning oder Gefahrdung des Strassenverkehres erforderlichen beson-
deren Vorkebrung erwacbsen.
3. Im Fulle des Betriebes mit animaliscber Kraft die Entrichtung der Mautgebubr
nach Maassgabe der diesfalls bestebenden Vorscbriften.
Ein weiteres Eotgelt ist fur die Benutzung von Reichsstrassen nicht zu
entricbten.
Art. XVI. Handelt es sich dagegen um die Benutzung nicbtararischer offentlicher
Strassen, so hat bei Feststellung der Bedingungen fur diese Benutzung als Grundsatz zu
gelten, dass die Lokalbabnunternehmung alle jene Verpflichtungen zu erfullen hat, welche
ihr nacb Art. XV Ziff. 1—3 obliegen warden, wenn die Strasse eine Reicbsstraase ware.
Kommt zwiachen der Strassenverwaltung (Art. XIV lit. b) und der Lokalbahnunter-
nebmung binsichtlicb der von dieser angestrebten Benutzung einer arariscben offentlicben
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Zur Nebeubabnfrage iu Oesterreicb.
Strasse ein Uebereinkommen nicht zu Staode und wurde in Gemassheit des Art. XIII
dieses Gesetzes, beziehungsweise des § 17 des Gesetzes vom 18. Februar 1878, R.G. 6).
Nr. 30, ein Enteignungserkenntniss eefallt, so bat die Strassenverwaltung (Art XIV lit. b)
sicb auf den Ausspruch zu bescbrankeo, welcbe Leistungen und Verpflichtungen der Lobl-
bahnunternehmung zufolge des im ersten Absatze dieses Artikels ausgesprochenen Grand-
satzes zu erfullen obliegen.
Insoweit der zur Erhaltung der Strasse Verpflicbtete vermoge der durch di>
Enteignungserkenntniss der Lokalbabnunternehmung eingeraumten Strassenbenutzung fiber
das Maass der zufolge des vorstebendeu Absatzes der Lokalbabnunternehmung aufzuerlegen-
den LeistuDgen und Verpflichtungen binaus cinen vermogensrechtlieben Nacbtbeil erleidet,
kann die Feststellung der hiefur gebubrenden Schadloshaltung unter sinngemasser Anweo-
dung der einscblagigen Bestimmungen des Gesetzes vom 18. Februar 1878, R. G. BI. Nr. 3A,
erfolgen.
Die Bestimmungen des bezogeneu Gesetzes finden aucb in dem weiteren Verfshren.
insbesondere bei dem Vollzuge des Erkenntnisses der politischen Laodesbeborde sinogemfeje
Anwendung.
Der zwangsweise Vollzug einer durcb eine rechtskraftige Entscbeidung oder durch
eine nach § 26 des ▼orbezogenen Gesetzes getroffenen Vereinbarung festgestellten Euteig-
nung ist von der politischen Bezirksbehorde ausser den im § 35 Abs. 2 des bezogenen
Gesetzes bezeichneten Fallen aucb dann zu bewilligen, wenn die Eisenbabnunteruebmuns
nachweist, dass die gerichtliche Festsetzuog der Schadloshaltung zwar begebrt worden ist.
das Gericht jedorh entschieden bat, dass der Fall einer Schadloshaltung nicht vorliegt oder
wenn die gerichtliche Feststellung der Schadloshaltung bionen funfzehn Honaten torn
Zeitpunkte der Rechtskraft des Enteignungserkenntnisses nicht an^esucht worden ist.
Art. XVII. Ergeben sicb rucksicbtlich der den Lokalbahnunternehmungen in Absicbt
auf die Strassenbenutzung obliegenden Verpflichtungen nach Eroffuuug des Betriebes Anstinde.
so entscheidet, wenn es sicb urn eine Reiebsstrasse handelt, die politische Landesbeborde.
binsicbtlicb anderer offentlichen Strassen dagegen die hiezu gesetzlich berufene Behorde.
Insofern solcbe Anstande aus militariscben Racksichten sicb ergeben, ist hieruber die
Entscbeidung nur auf Grund der vom Handelsministerium einzubolenden Zustimmung de>
Reicbskriegsministeriums zu fallen.
Art. XV11I. Im Falle der Verlegung oder Abanderung der von einer Lokalbahnunter-
nehmung benutzten Strasse ist die Lokalbabnunternebmung verpflicbtet, auf Verlangen der
Strasscnverwaltung nach eiugeholter Zustimmung des Handelsministeriums mit der Bahn
anlage dem neuen Strassenzuge, beziehungsweise der geanderten Strassenlinie zu folgen
und die hieraus erwachsenden Kosten aus Eigenem zu tragen.
Eischeint die Verlegung oder Abanderung der Babo vom Standpuokte des offentlichen
Interesses uuzulassig — wofur die Entscbeidung des Handelsmiuisteriums maassgebeod
ist — so hat die Lokalbabnunternehmung den aufgelassenen Strassengrund, insoweit er f«r
Babnzwecke erforderlich ist, kauflich oder wofern dies nicht moglich und die Gemeinnutzif
keit des Unternehmens anerkannt ist, auf dera durch das Gesetz vom 18. Februar 18"$
vorgezeichnetem Wege zu erwerben.
Art XIX- Die Lokalbahnunternehmungen sind verpflicbtet, den Betrieb der ein*
offentliche Strasse benutzenden oder kreuzenden Bahnstrecken jederzeit ohne Ausprucb
eine Entschadigung insoweit und fur so lange einzustellen, als dies im Knegs- orf«
Mobilisirungsfalle aus militariscben Rucksicbten von der Militarbeburde fur nothwendij;
erkannt wird, oder woforn dies aus sonstigen offentlichen Rucksiehten, insbesonders bebufe
Berstellung oder Instandhaltung der benutzten Strasse, der Wasser- und Gasleilungen, Kan»l<
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Zur Nebenbabnfrage in Oesterreicb.
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oder anderer offontlicber Anlagen oder zur Durchfubrung gesetzlicber Maassnahmen ton der
kompetenten Beborde angeordnet werden sollte.
Art. XX. Die Bestimmungen dieses Gesetzes baben auch dann sinngemasse An-
wendung zu finden, wenn der Lokalbabnunternebmung seitens der Strassenrerwaltung die
Benutzung der Strasse zur Anlage und zum Betriebe der Lokalbahn nur zeitlicb beschrankt
eingeraumt worden ist und nach Ablauf dieser Zeit die weitere Benutzung der Strasse zum
Betriebe der Lokalbahn angestrebt wird.
Art. XXI. Dieses Gesetz tritt unter Ausserkraftsetzung der Bestimmungeo der Ge-
setza Tom 25. Mai 1880, vom 26. Dezember 1882 and vom 28. Dezember 1884 mit dem
Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit.
Art XXII. Hit dem Vollzuge dieses Gesetzes werden Hein Handelsminister, Mein
Minister des Innern, Mein Finanztninister und Mein Justizminister beauftragt.
Anlage 1).
Ge8etzentwrjrf vom 18. Jnni 1886, womit Be9timmrjD^en fur die
Anlase und den Betrieb von Strassenbabnen (Tramways)
getroffen werden.
Art. I. Der gewerbsmassige Betrieb von Strassenbabnen (Tramways), welcbe mit
animalischer Kraft betrieben werden und zur Personenbeforderung im Ortsverkebro dienen,
wird unter die konzessionirten Gewerbe, und zwar unter die Dnternehmungen periodischer
Peraonentransporte (Absatz 3 des §. 15 des Gesetzes Tom 15. Marz 1883, R. G. Bl. Nr. 39)
eingereibt.
Auf die Genebmigung der Betriebsanlage finden die im dritten Hauptstucke der
Gewerbeordoung rorgezeicbneten Bestimmungen Anwemiung und bat diesfalls namentlicb
das in den §§. 28 bis 31 Yorgexeichnete besondere (Ediktal-) Verfahren einzutreten.
Art. II. Die Entscbeidung daruber, ob eine Strassenbabn unter die im Artikel 1
bezeicbneten Strassenbahnen einzureiben ist, steht dem Handel sministerium zu.
Diese Entscbeidung muss erfolgt sein, bevor mit der Ertheilung der Konzession auf
Grand des Artikels 3 Yorgegangen werden kann.
Art. III. Zur Ertheilung der Konzession und zur Genebmigung der Betriebsanlage
far die im Artikel 1 bezeicbneten Strassenbabnen ist die politische Landesbeborde, in deren
Verwaltungsgebiet die zu konzeesionirende Strassenbabn gelegen ist, und in dem Falle, weun
diese letztere das Verwaltungsgebiet einer politiscben Landesbeborde oberschreitet, das
Ministerium des Innern berufen.
Art. IV. Bebufs Erlanguog einer solcben Konzession (Artikel 3) ist bei Reichsstraseen
die Bewilltgnng der politiscben Landesbeborde, bei nicbt arariscben offentlicben Strassen
aber die Zuslimmung der zur Erhaltung der Strassen verpflichteten Slrassenverwaltungs-
korper, beziebungsweise der sonstigen nach den bestebenden Gesetzen zur Ertheilung dieser
Zuslimmung berufenen Bebdrden und Organe erforderlicb. Die erlangte Bewtlligung oder
Zustimmuog wird als ein gesetzliches Erforderniss fur die Verleibung der Konzession
erkl&rt.
Uandelt es sich um eine Strassenbabn, welche mebrere Strassen benutzen soil, die
▼erschiedenen StrassenYerwaltungskorpern unterstehen, so ist mit der Ertheilung der Kon-
zession nur dann Yorzugeben, wenn die Bedingungen, unter welchen die Strassenyerwaltungs-
-korper die Bewdligung oder Zustimmung zu der Strassenbenotzung ertheilt baben, unter-
einander inaoweit vereinbar sind, dass ein den Verkebrsintereasen entspreebeoder einheit-
licber Betrieb des gesammten Unternebmens ennoglicbt erscheint.
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Zur Nebenbahnfrage in Oeaterreich.
Art. V. Die Konzession ist stets fur eine bestimmte Strecke und fur jene Ztitdauer
zu ertbeilen, fur wolche die Benutzung der Strasse zugestanden wurde.
Jede Konzessionsertheilung (Artikel 3) ist dem Reichskriegsministerium und den nrit
dem Votlzuge dieses Gesetzes beauftragten Ministerien zur Kenntnis zu bringen.
Art. VI. Strassenbabnen sind derart anzulegeu, dass durch die Anlage und den
Betrieb deTselben die Benutzbarkeit der Strasse nicht leidet und die Sicberbeit des Strawen-
verkehres nicbt gefabrdet wird.
In Ansebung des Baues und Betriebes der im Artikel 1 bezeichneten Strassenbahneo
haben im nbrigen nicht die fur Eiseubahnen erlassenen Gesetze und Verordnungen, sondera
die allgemeinen Gewerbe-, Bau- und Polizeivorschriflen zu gel ten.
Der Regierung bleibt vorbebalten, die allgemeinen Bestimmungen fur die Anlage
und den Betrieb der vorbezeicbneten Strassenbabnen im Verordoungswege festzusetzen.
Art. VII. Der Fabrpreistarif, sowie die Betriebsordoung sind von der Konzessions-
beborde (Artikel 3) unter Berucksichtigung der diesfalb etwa als Bedingung fur die Strassen-
benutzung getroffenen Vereinbarungen festzustellen.
Art VIII. Die im Artikel I bezeicbneten Strassenbahuen haben von den Personen-
fabrkarten eine Gebubr zu entricbten, welcbe mit ein Prozent des Fahrpreises sammt Agw-
zuschlag zu bemessen, durch die Babnunternebmung von den Fabrgasten einzubebeo and
inonatlich nacbbinein an die Gefallskassa abzufubren ist.
Die Bestimmungen des §. 1 des Gesetzes vom II. Mai 1871, sowie des Gesetzes too
30. Mirz 1875, werden in Ansehung der im Artikel I bezeicbneten Strassenbabnen auf-
geboben.
Die bezeichneten Straasenbahnen unterliegen nach Maassgabe der bestehendea Vor-
scbriften der Verpflichtung zur Eotrichtung der Mautgebubren.
Art. IX. Jede Unternehtnung der im Artikel I bezeicbneten Strassenbabnen ist tw-
pflicbtet, ibre Betriebsmittel der llilit&rbeborde, falls es militarische Rucksichten arbeischen-
zum Zwecke der Beforderung von Truppen oder Heereserfordernissen gegen eine zu ver-
einbarende, bei dem Abgan^e einer solchen Vereinbarung aber durch die Konzessionsbeborde
(Artikel III) festzusetzende ermassigte Gebubr zur Verfugung zu stellen.
Im Mobil isirungs- oder Kriegsfalle ist der Strassenhahnbetrieb ohne Anspruch auf
Entscb&dfgung insoweit und far solauge einzustellen, als dies aus militarise hen Rucksichten
von der Milit&rbehorde for nothwendig erkannt wird.
Art. X- Auf andere, als die im Artikel I bezeicbneten Strassenbabnen finden die
gesetzlicben Bestimmungen uber die Anlage und den Betrieb von Lokalbahnen Anweaducp,
und ist demnach zur Anlage und zum Betriebe solcher Babnen die Ertbeilung einer Kon-
zession auf Grund des Eisenbahnkonzessionsgesetzes vom 14. September 1854, R. 0. BL
Nr. 238, erforderlicb.
Hierber geboren insbesondere jene Strassenbabnen, welche mit Lokomotiven oder
anderen mechaniscben Motoren betrieben werden, ferner jene, welche fur einen regelmi^i^^
offentlichen Guterverkehr bestimmt sind, dann jene, welche nach Maassgabe der Entecbeidtm-
des Handelsministeriums den Umfang des Ortsverkehres uberschreiten ; und es macbt hmbu
keinen Unterscbied , ob eine Strassenbahn schon bei ihrer ersten Anlage in eine der ebea
erwabnten Kategorien fallt, oder ob eine Strassenbahn von der im Artikel I bezcichoet"
Gattung erst in der Folge durcb ge&nderte Bctriebseinricbtung oder durch Fortsetzung oder
Verbindung mit einer anderen Strassenbahn in eine Babn von einer der im gegen wirufes
Artikel bebandelten Kategorien umgestaltet werden soil.
Art XI. Bei der Konzessionirung solcher als Lokalbahnen zu bebandelnden Stras*c-
babnen kann das im §. 8 des Eisenbahnkoazessionsgesetzes dem Staate vorbebalten* Htim
fallsrecht aufgegeben werden und finden auf obige Strassenbabnen die Bestimmun^ea d«
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Zur Nebenbabnfrage in Oesterreich.
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Artikels IX des Gesetzes vom , womit Bestimmungen for dieAn-
lage und den Betrieb von Lokalbabnen getroffen werden, keine Anwendung.
Bei der Konzessionsertbeilung fur solche 8trasseubahnen, welebe in Gemissheit des
Artikels III dieses Gesetzes konzessionirt wurden, sobin aber infolge des Eintrittes einer der
im Artikel X bezeicbneten Voraussetzungen als Lokalbabnen zu be bau del n sind, bleibt der
Kegierung vorbehalten, zu bestimmen, ob, respektive in welchem Umfange auf dieselben die
iiacb Artikel VI des vorbezogenen Gesetzes for Lokalbabnen zulissigen finanziellen Be-
long tigungen Anwendong zu finden haben.
Art. XII. Zur ausnabmsweisen Beforderung von Fracbten for besondere Zwecke,
sowie zur versucbsweisen und ausnabmsweisen Einfuhrung des Betriebes mit Lokomotiven
oder anderen mechaniscben Motoren auf den im Artikel I bezeicbneten Sirassenbabnen ist
von der Unternebmung unter Nachweisuug der Zustimmung jener Behorden und Organe,
an dexen Bewilligung, respektive Zustimmung zufolge Artikel IV die Erlangung der gewerbs-
behordlicben Konzession gebunden ist, die ton Fall zu Fall einzubolende besondere Be-
willigung des Handelsministeriums erforderlich, welchem vorbehalten bleibt, diese Bewilligung
ion den aus offentlicben Rocksichteu notbwendig erecheinendea Bedingungen abbangig zu
rnachen.
Insoweit diese Bewilligung ertbeilt wird, unterliegt das Unternebmen in dieser Hin-
siebt aucb der Beaufsicbtigung durch die General inspektion der osterreichiscben Risenbahnen
nach Maassgabe der fur Lokomotiveisenbahnen geltenden Anordnungen.
Art. XU1. Die told Handelaministerium auf Grund der Alierbochsten Entscbliessungen
vom 25. Februar 1859 und vom 8. Marz 1867 ertbeilten Strassenbahnkonzessioneu bleiben
aufrecht
Die Kompetenz zu alien den Bau und Betrieb der im Artikel I dieses Gesetzes be-
zeicbneten Strassenbabnen betreffenden bebordlicben Amtshandlungen geht jedocb mit dem
Tage der Kundraachung des gegenwartjgen Gesetzes nacb Maassgabe der vom Haudels-
ministerium in sinngemasser Anwendung der Bestimmung des Artikels II zu treffenden Ent-
scbeidung an jene Behorden und Organe fiber, welebe biezu in Aosebung der neu zu kon-
zessionirenden derartigen Strassenbabnen nacb dem gegenwartigen Gesetze berufen sind.
Art XIV. Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes, welches mit dem Tage seiner Kund-
raachung in Wirksamkeit tritt, werden Mein Handelsminister, Mein Minister des Innern und
Mein Finanzminister beauftragt.
Anlage £.
Gesetz vom 17. Juni 1887, womit Bestimmungen fur die Anlage
nod den Betrieb von Lokalbahnen getroffen werden.
Art. I. Die Regierung wird ermachtigt, bei Konzessionirung neuer Lokalbabnen
(Sekundarbabnen, Vizinatbabnen u. dgl.) nicht nur in Bezug auf die Vorarbeiten, den Bau
und die Ausrustung alle tbunlicben Erleichterungen zu gewahren, sondern aucb in Bezug
auf den Betrieb von den in der Eiseobabn - Betriebsordnung vom 16. November 1851,
(R. G. Bl. Nr. 1 ex 1852), und den einschligigen Nachtragsbestimmungen angeordneten
Sicberheitsvorkebrungen und Verkebrsvorschriften insoweit Umgang zu nehmeo, als dies mit
Rucksicht auf die besonderen Verkehrs- und Betriebsverbaltnisse, insbesondere die fest-
geeetzte ermissigte Fahrgeschwindigkeit nach dem Ermessen des Ilandelsministeriums
zulassig erscbeint und als bierdurch das den autonomen Korperschaften nacb den bestehenden
Gesetzen zustebende Recbt, im eigenen Wirkungskreise aus Sicberheitsruckaichten Vor-
scbriften zu erlassen, nicbt beeintrichtigt wird.
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreieh.
Gleichartige Erleichterungen konnen nach dem Ermessen des Handelsministeriums
auch fur jene schon bestebehenden Eisenbahnstrecken zugestanden werden, auf welchen der
Sekundiirbetrieb mit ermassigter Fahrgeschwindigkeit eingefubrt wird.
Art. II. Desgleichen wird die Regierung ermaebtigt, die Uoternebmungen von Lokal-
babnen von den im § 68 der Eisenbahn - Betriebsordnung, beziehungsweise im § 10
lit. f des Eisenbabnkonzessionsgesetzes vom 14. September 1854 ausgesprochenen Ver-
pflicbtungen in Betreff dor Beforderung der Post, sowie von den zufolge des § 89 der
Eiaenbahn-Betriebsordnung begrundeten Verbindlichkeiten in Bezug auf den Ersatz des
aus der polizeiliehen und gefallsiratlicben Ueberwachung erwachsenden Mebraufwandes
und in Bezug auf die unentgeltlicbe Hersteilung und Erbaltung ton Arotslokalitaten zu
entbeben.
Art. HI. Die Regierung wird ermachtigt, bei Festsetzung der Tarife far Lokalbabnen
Ausnahmeu von den Bestimmungen des Gesetxes vom 15. Juli 1877, betreffend die Maximal-
tarife for die Per gonen beforderung auf den Eisenbahnen, sovrie von den sonstigen gesetz-
lieben Yorscbriften fiber das Tarifwesen zu gewfibren.
Art. IV. Vertrige, bficherlicbe Eintragungen, Eingaben und sonstige Urkunden, durch
welcbe bedingungsweise fur den Fall des Zustandekommens einer projektirten Lokalbabn
zu Gansten derselben die Abtretung von Grand und Bod en, die Einraumung dinglicher
Rechte, die Beistellung von Bau- oder Betriebsmaterialien, die Leistung von Baarzahlungen
mit oder oboe Uebernahme von Aktien oder sonstige, wie immer geartete Beitragsleistungen
zogesicbert, die Bedingungen fur die Benutzung offentlicber Strassen festgestellt oder
Garantieverpflichtungen fiberaommen, oder endticb Vereinharungen zum Zwecke der Sicber-
stellung der Kapitalsbescbaffuag, des Baues oder des Betriebes der Lokalbabn getroffen
werden, mit Ausachluas der im gericbtlichen Verfahren in Streitaachen stattfindenden Ver-
handlungen, geniessen die Gebubren- und Stempelfreiheit.
Art. V. Im Faile der Konzessionsertbeilwug fur Lokalbabnen konnen seitens der
Regierung die nachstebenden Begunstigungen gew&brt werden -.
a) die Befreiung von den Stem pel n und Gebuhren fur alio von der Lokalbabn -
unternebmung abzuscbliessenden Vertrage, zu uberreichenden Eingaben, von
derselben zu errichtenden Urkunden, ferner fur alle im Grande dieser Vertrage
und Urkunden zu bewirkenden bucberlichen Eintragungen, endlich fur sonstige
Amtahandlungen und amtlicbe Ausfertigungen zu den nachbezeicbneten Zwecken,
und zwar:
1. bis zum Zeitpunkte der Betriebseroffnung zum Zwecke der Kapitals-
beschaffung, der Sicberstellung der Kapitalsverzinsung und des Betriebes .
2. bis zum Scblusse des ersten Betriebsjahres zum Zwecke der Grand-
erwerbung, des Baues und der Instruirung der Babn-
Diese Begunstigungen haben auf die im gericbtlichen Verfahren in Streit-
sachen stattfindenden Verhandlungen keine Anwendung;
b) die Befreiung von den Stempeln und Gebuhren fur die Ausgabe der zum Zwecke
der Kapitalsbeschaffung fur die erste Anlage und koozessionsmassige Ausriistun?
der konzeasionirten Lokalbabn beatimmten Aktien und Prioritatsobligationen mit
Einschluss der Interimsscbeine und fur die Einverleibung des Pfandrecbtes auf
die zur Sicberstellung der Prioritataobligationen bestimmten eisenbahnbucher-
lichen Etnheiten oder auf andere unbeweglicbe Guter, sowie von der bei der
Grundeinlosung nach Schluss des ersten Betriebsjahres (lit. a, Z. 2) auflaufendeo
Uebertragungsgebuhr, mit Ausnabme der nach den bestehenden Gesetzen den
Gemeinden oder anderen autonomen Kurperscbaften zukommenden, aus diesem
Anlasse zu entrichtenden Gebubren;
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
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c) die Befreiung von den fur die Ertheiiung der Koozession und far die Ausferti-
gung der Konzessionsurkunde zu entrichtenden Gebuhren und Taxen;
d) die Befreiung von der Erwerb- und Einkommensteuer, von der Entrichtung der
Kouponstempelgebuhren, sowie von jeder neuen Staatssteuer, welche etwa durcb
kuoftige Gesetze eingefuhrt werden sollte, auf die Dauer von hochstens dreissig
Jabren, vom Tage der Konzessionsertheilung an gerecbnet;
e) die Umwandlung der in T. P. 47 e des Gesetzes vom 13. Dezember 1862
festgesetzten Stempeigebuhr von den Personenfabrkarten in eine Prozentualgebuhr,
welcbe mit drei Prozent des Fabrpreises sammt Agiozuscblag zu bemessen, durcb
die Babnunternebmung von den Keisenden einzubeben und monatlich nacbbinein
an die Gefallskassen abzufubren ist
Die sub e angeffihrte Begunstigung kann auch schon bestebenden Lokal-
babnen eingeraumt werden.
Art VI. Die Regiernng wird ermacbtigt, in Ansehung jener bereits bestebenden ©der
erst kunftig zu erbauenden Lokalbabnen, welcbe in vom Staate fur seine eigene Rechnung
betriebene Hauptbabnen einmfinden, von der Aufrechnung einer Vergutung oder Beitrags-
eistung der Lokaibabnunternebtnung fur die Mitbenulzung bestebender Anlagen der Haupt-
bahn und fur den in den Anschlussbahnhofen durcb Staatababnorgane besorgten Stations-
dienst abzusehen.
Den Verwaltungen vom Staate garautirter Eisenbabuen kann die Gewahrung
gleicbartiger Erleicbterungen zu Gunsten der an dieselben anschliessenden Lokalbabnen
gestattet werden.
Art VII. Inwieferne fur einzelne Lokalbabnen, deren Nothwendigkeit oder Notzlich-
keit ausser Zweifel stebt, bezuglicb welcber jedoch dargetban erscbeint, dass die Interessenten
ausser Stands sind, die erforderlicben Geldmittel zur Ganze aufzubringen, von Seiten der
Staatsverwaltung etwa nebst oder statt der in den Art V und VI vorgesehenen andere
finanzielle Unterstutzungen, welche uicht im administrativen Wirkungskreise gelegeu sind,
wie insbesondere die Gewahrung eines Beitrages aus Staatsmitteln, eine Betheiligung des
Staates an der Kapitalbescbaffung, die Uebernabme der Betriebsfubrung auf Rechnung des
Staates gegeu Zusicheruog einer festen Pachtrente etc. zugestanden werden konnen, wird in
jedem einzelnen Falle ein besonderes Gesetz bestimmen.
Dabei bat als Grundsata zu gotten, dass der Gewabrung derartiger finanzieller Unter-
stotzungen von Seiten des Staates oine den individuellen Verbaltnissen entsprechende Bethei-
ligung des Landes, der Gemeinden und sonstigen Interessenten an dem Lokalbahnunternebmeu
vorauszugeben bat. Diese Betheiligung kann erfolgen: durch uoentgeltliche Abtretung von
Grund nnd Boden an die Lokalbahnunternebmuog, beziehungsweise durch Uebernabme der
von derselben fur die Grunderwerbuog aufzuwendenden Kosten, durch unentgeltliche
Lieferung von Baumaterialien, Betheiligung an der Kapitalsbescbaffung, Zusicberung einer
Ertragniss- oder Zinsengarantie etc.
Art VIII. Den Unternebmnngen normalspuriger Lokalbabnen, fur welcbe die im
Art. V lit a bis inktusive d oder im Art. VII angefohrten finanziellen Begunstigungeo ein-
geraumt worden sind, ist — unbeacbadet des bei der Konzessionsertheilung der Staatsver-
waltung vorzubehaltenden Rochtes, die konzessionirte Bahn nach deren Vollendung und
Inbetriebsetznng unter den in der Konzession festzustellenden Bedingungen jederzeit einzu-
losen — die Verpflicbtung aufzuerlegen, der Staatsverwaltung fiber deren Verlangen jeder-
zeit die Mitbenutzung der Lokalbahn fur den Verkebr zwischen schon bestebenden oder
kunftig erst herzustellenden, im Staatsbetriebe befindlicben Bahnen derart einzuriumen, dass
die Staatsverwaltung berechtigt ist, unter freier Feststellung der Tarife ganze Zuge oder
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800
Zur Nebenbahnfrage in Oesterreicb.
einzelne Wagen fiber die mitbenutzte Lokalbaha gegen Bntrichtung einer angeaess^eD
Entschadigung zu befordern oder befordern zu lassen.
Die Modalitaten der Berecbnung der zu entricbtenden Entschadigung, welcbe oath
Verbaltniss des Antheiles der mitbeuutzenden StaatseisenbabmerwaJtung an der im Gegen-
standsjabre auf der mitbenutzten Babnstrecke bewirktou gesammten Trausportleistung so
bemessen ist und in einer for die Dauer der Mitbenutzung alljabrlicb an der Onternehmun?
der mitbenutzten Lokalbabn zu leistenden Zablung zu besteben hat, sind in der Konzeasion*-
urkunde festzusetzen.
Die Mitbenutzung bat nur insoweit stattzufindeo, als biedurch der eigene regelmassi£<:
Betrieb der mitbenutzten Lokalbabn nicbt gestort wird.
Sofern der Uebergang fremder Fabrbetriebsmittel auf die Lokalbabn mit den derseib^n
K'ewabrlen Erleichterungen in Bezug auf Anlage, Ausrustung und Betriebssystem nach d«m
Erachten der Aufsicbtsbeborde nicbt vereinbart sein solite, sind die biedurch erwachsenden
Hehrkosten der Lokalbahnuoternehmung zu tergaten.
Art. IX. Die Ausgabe von Prioritatsobligationen, welche nur auf osterreichischt
Wabrung lauten durfen, ist insolange und insoweit ausgeschlossen, als nicbt die Yerziosuns
und Tilgung derselben nach den tron der Regierung zu prufenden Ausweiscn als danenid
gesicbert erscheint.
Babnunternebmungen, bei welcheu aus Mangel der gesetzlicben Voraussetzungen die
bucherlicbe Einlage im Sione des Gesetzes vom 19. Mai 1874, R. 0. Bl. Nr. 70, nicht zu
lassig erscheint, sind Ton der Ausgabe der Prioritatsobligationen ausgeschlossen.
Darstellune: der auf Grand des Gesetzes vom 26. Mai 1880
Nieder-
Mahren.
Scblesien.
Galizien.
Oeaterreich.
Zahl
Zahl
Zahl
Zahl
Zahl
der er-
Kilo-
der er-
Kilo-
der er-
Kilo-
der ei-
Kilo-
der er-
Kilo-
theilten
theilten
tbellten
thcilten
tbeilten
Konzes-
meter.
Konzes-
meter.
Konzes-
meter.
Konzes-
meter.
Konzea-
meter
alonen.
sioneo.
siotien.
sionea.
aiouco-
1880
4
50,7
2
14*
1881
14
254,6
4
91,7
1
146
1882
5
90,7
4
147,8
5 62*
1883
•>
52
1
27
1
8*
1
28
1884
4
120*
2
181
2
73
1885
2
9?3
1
49* ••)
~1
49,,
1
12
1886
4
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1
89,5
—
7
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36
673,,
14
551*
1
49*
1 «
458,,
16
272
*) In den hier nicbt angefubrten Krotilandern siud auf Grand des Gesetzes vom
"*) Ein Theil dieser Linie Hannsdorf-Ziegenhals (17 km) ist in Mahren gelegen.
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Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
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Art X. Die Benutzung yon Reichsstrassen zur Anlage von Lokalbahnen wird ge-
gestattet, iosoweit nicht durch den Babnbetrieb die Sicherheit des Strassenverkehrs gefahrdet
erscheint.
Zulassigkeit und Bedingungen der Strassenbeoutzung sind durch die StrassenTerwal-
tung im Einvernehmen mit den Eisenbahnaufsichtsbehdrden festzustellen.
Unbeschadet der aus dem Bestande des Mautgefalles erwacbsenden Verbindlichkeiten
ist fur die Strassenbenutzung ein besonderes Entgelt nicbt zu entrichten.
Die Kosten der ordnungsmassigen Erbaltung des benutzten Strassentheiles, sowie
etwaige, durch die fragliche Benutzung veranlasste Mehrkosten der Strassenerbaltung uber-
baupt, deagleicben die Kosten fur alle zur Hintaohaltung einer durch den Babnbetrieb her-
beigefuhrten Storung oder Gefahrdung des Strassenverkehrs erforderlichen besonderen Vor-
kebrungen treffen die Lokalbahnunternehmung.
Andere offentliche Strasseu konnen nur mil Zustimmung der zur Erbaltung Verpflich-
teten, beziebungsweise jener Beborden oder Organe, welche zur Ertheilung der Zustimmung
zur Benutzung der Strasse seitens der Lokalbahnunternehmung nach den bestehenden
Oeaetzen berufen sind, zur Anlage von Lokalbahnen in Ansproch genommen werden.
Art. XI. Dieses Oesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit
und erliscbt mit dem 31. Dezember 1890.
Art XII. Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes werden Mein Handelsminister, Mein
Minister des Innern, Mein Finanzminister und Mein Justizminister beauftragt-
Anlage F.
bis 31. Dezember 1886 konzessionirten Nebenbahnen/)
Ober-
Oesterreicb.
Salzburg.
Steiermark.
Bukowina.
Zusar
nmeD.
Zabl der
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Konxes-
aioaen.
Kilo-
meter.
Zabl der
ertheilten
Konzes-
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ertheilten
Konzes-
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Konzes-
Kilo-
meter.
Zahl der
ertheilten
Konzes-
Kilo-
meter.
1
35
7
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1
21
1
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2
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6
146,7
2
18,,
4
52
4 | 178,3
87
2399*
25. Mai 1880 keine Nebenbabnen zur Ausfubrung gelangt.
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802 Zur Nebenbahnfrage in Oesterreich.
Darstellung derjenigen Nebeubahnen, welchen auf Grand des Gesetzes
Kilo-
meter
Gesammt-
kapital
1000 fl.
Betbeiligimg
verwaltung
Betheiligung
Tilt" fl'iC
Kilometer.
Guidon
Anlage-
Kapital
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Kilometer.
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KremsmaDSter-Hicbldorf
21
650
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3 300
600 000
12 121
66 667
Aach-Rossbach ....
15
020
280 000
18 666
41333
DUuweis-oiiinau ....
79 .
1 /uu uuu
10 006
179
*>«? lit
Fehritig-Furstenfeld . . .
21
1055
425 000
20 238
50238
Mablkreisbahn
59
2300
900 000
15 254
38 983
Bokovinaer Lokalbabnen .
139*
5 600
1 100 000
8 584
40057
I.emberg-Rawa ....
72
3 600
900 000
12 50O
50 000
22
771
200000
9 090
85 045
502,9
22 UG
6 255000
12 440
44 443
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Zur Nebenbabnfrage in Oesterreich. 803
Anlage 6.
vom 25. Mai 1880 direkte Staatsnnterotiitzongeii gewahrt worden sind.
Betheiligung auf
Grund des
Spezial-Gesetzes
vom
Konzession
vom
Betriebs-
eroffnung.
29. Mai 1S82
26. August 1882
1. August 1883
100000 fl. in Aktien.
24. April 1883
5. Juni 1883
12. Juli 1884
*» Mar* iRft^
IUJ Dall
liJU uUv 11. UI1U WBIHre 1 JUl'W D.
von Privaiinterossenten.
4. April 1884
15. Juli 1884
26. Septbr. 1885
8. April 1884
30. August 1884
8. April 1884
2. Juli 1884
l.Oktober 1885
Jabre8subvention von 3000 fl.
auf die Dauer von 10 Jahren u.
ueoernanrne ju uuu n.
Prioritatsaktien.
29. April 1885'
28. Juli 1886
im Bau
200 000 fl.
1. Mai 1885
29. August 1885
30. Novbr. 1886
280 000 fl. in Aktien.
1. Mai 1885
8. Januar 1886
im Bau
im Verein mit der Stadt Lemberp
120000 fl., nicht ruckzahlbar.
1. Mai 1885
50000 fl. in Aktien.
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804
Uebar Bremsen bei Eisenbftbnzageo.
Ueber Bremsen bei Eisenbahnziigen.
Aus einem Vortrage, welchen ich im osterreichischen Ingenieur- und
Architektenvereine fiber die Mangel der bestehenden Vorschriften bezuglich
der Bemessung der Zahl der Bremsen hielt, worde im „Archiv fur Eisen-
bahnwesen", Heft 4, Seite 589, die Folgerung gezogen, dass der vorge-
bracbte Beweis fur die Fehlerhafdgkeit der gebrauch lichen Bemessnng der
Bremsenzabl nicbt stiehbaltig sei, nnd dass meinerseits nnterlassen wurde,
den Beweis zn erbringen, inwieweit die vorhandenen Bremseinrichtungen
der Vorschrift: dass die Bremsen so bescbaffen sein mQssen, dass mit den-
selben eine annahernde Festetellung der Acbsen erreicht werde — ent-
sprechen, nnd welcbe Abaoderungen getroffen werden mfissen, damit der
Raddruck beladener Wagen fur die Bremswirkung vollstandig ausgenutzt
werde.
Hieranf habe ich zu erwidern, dass mein Vortrag vom 21. April 1887
die Kenntniss einer frfiheren Arbeit voraussetzt, welcbe Arbeit nnter der
Ueberschrift: „Eine Bremsstudie" in der Zeitschrift des Osterr. Ingenienr-
und Architektenvereins zu Wien fur 1886, Seite 51, abgedruckt wnrde,
und daher nur im Znsammenhange mit dieser Arbeit besprochen werden
kOnne. Wfirde dies geschehen sein, so wQrde wohl die Stichhaltigkeit
meiner Beweise ffir die Fehlerhaftigkeit der jetzt fiblichen Bemessung der
Bremsenzabl erkannt worden sein, und wfirde die Bemerkung der Kritik,
bezuglich des nachzutragenden Nachweises fiber die Mangelbaftigkeit
unserer Bremsvorrichtungen, entfallen sein, da dieser Beweis in jener
Arbeit thatsachlich erbracht und gezeigt wurde, was fur M aassnahm^o
getroffen werden mussen, damit der Raddrnck beladener Wagen fur die
Bremswirkung v oils t and ig ansgenutzt werde.
Da icb von der Ueberzeagung durcbdrungen bin, dass eine Reform
der heute bestehenden Bremsvorschriften fruher oder spater doch erfolgeo
werde, da sie nnerlasslich ist, und meine Arbeit den Zweck bat, zu dieser
Reform beizutragen, so glanbe ich, dass es fur die Sache ftrderlicher ist,
die fragliche Angelegenheit im Znsammenhange in gedr&ngter Kfirze vor-
zutragen, statt zu polemisiren.
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Leber Bremsen bei Eisenbahozugen.
805
Die in Deutschland gultige Vorschrift, nach welcber die Anzabl der
den Zugen beizngebenden Bremsen ermittelt wird, enthalt einen Wider-
spruch, welcher znr Folge hat, dass die nach dieser Vorschrift ermittelte
Anzabl der Bremsen nicbt immer mit dem thatsftchlicben BremsbedQrfniss
dee Zoges in Einklang steht.
Der § 145 der technischen Vereinbarnngen dentscber Eisenbahnver-
waltnngen verlangt namlich, dass Bremsen verwendet werden, welche es
gestatten, anch bei beladenen Wagen die Rader annabernd festzustellen,
nnd § 185 derselben Vorschrift setzt fest, dass bei Berechnong der Zabl
der Bremsen eine unbeladene Achse gleich gesetzt werde einer halben be-
ladenen Acbse.
Genugt eine Bremse der ersten dieser beiden Vorschrifteo, d. h. ist
sie so gebant, dass dnrch Bethatigung derselben anch ein vollbelasteter
Guterwagen so gebremst werden kdnne, dass die Rader desselben an die
Rollgrenze kommen, so wird ein minderbelasteter nnd nmsomehr ein leerer
Wagen nm so sicherer in der obigen Weise, d. h. vollgebremst werden
konnen. Die Wirknng des Bremsens wird also die sein, dass in alien
Fallen das voile Gewicht des gebremsten Wagens als Schienendrnck anf-
tritt, oder mit anderen Worten, dass alle Wagen des Zoges nach Maass-
gabe ihrer Gewichte znr Bremswirkong gelangen.
Vergleicht man aber einen vollbelasteten Gfiterwagen mit 15 t Gesammt-
gewicht mit einem leeren Wagen, dessen Gewicht nur 5 t betrfigt, so wird
nach dem Gesagten der beladene Wagen eine dreimal kraftigere BremBe
abgeben, als der leere. Eine nnbeladene Acbse hat sonach in derlei
Fallen, nnd deren giebt es Tausende, nnr den dritten Theil jenes Brems-
werthes, welcher einer beladenen Achse znkommt, nnd nicht die Halfte,
wie es die Vorschrift besagt.
Man wird sonach bei einem ans lauter vollbelasteten, 15 t schweren
Wagen znsammengesetzten Zuge, wenn nach der Vorschrift vorgegangea
wird, statt je zwei Bremser, deren drei verwenden, also nm 50°/o mehr
Bremspersonal beschaftigen, als thatsfichlicb erforderlich ist. Sind bin-
gegen die Bremsen nicht so eingerichtet, dass damit anch vollbelastete
Wagen vollgebremst werden (dass die Rader der zn bremsenden Wagen
annabernd festgestellt werden), so wird deren Bremswerth lediglich von
dem Verhaltniss abhangen, in welchem das znr Bremswirkong gelangende
Gewicht des Wagens zn dessen Gesammtgewicht steht. Ffir Bremsen, welcbe
2/s ihres Vollgewichts fur Zwecke der Mehrreibnng zn verwerthen gestatten*
also fur BremswageD, welche so gebant sind, dass die Achsen nur der*
jenigen Wagen annabernd festgestellt werden kOnnen, welche nicht schwerer
sind, als 2/3X 15=10 t, wird eine beladene Achse allerdings doppelt so
wirksam sein, als eine leere, weil in einem solchen Falle der Schienendrnck
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806
Ueber Bremsen bei Eteenbabnziitfeu
des beladenen Wagens 10 t betragt, w&hrend der des leeren Wagens
10/2=5 t ausmacht. Die ubliche Bremsvorschrift passt sonach eigentlich
nur fur diesen einzigen Fall, fur alle anderen Falle aber trifft sie nicht
zu. Uebersteigt nfimlich jeues Verhfiltniss die Ziffer 2/s, so verlangt die be-
stehende Bremsvorschrift zu viele Bremsen; fur Verh<nisse, welche kleiner
sind als 2/s, verlangt sie aber deren zu wenig.
Babnen, welche kraftige Bremsen zur Verfflgung haben, vertheuern
sonach ihren Betrieb durch Befolgung jener Vorschrift in ganz ungerecht-
fertigter Weise, wahrend Babnen mit schwacberen Bremsen durch Be-
folgung eben dieser Vorschrift Gefahr laufen, eine unzureicbende Brems-
kraft bei ihren Zugen zu haben. Da aber eine Vorschrift, welche einmal
zu viel, das andere Mai zu wenig Bremsen fur die Zuge fordert, unmoglich
einen praktischen Wertb haben kann, so muss sie durch eine andere er-
setzt werden, welcher derlei Mangel nicht anhaften.
Zu einer derartigen Vorschrift gelangt man aber. wenn man den
Bremswerth eines jeden einzelnen Bremswagens ein ffir alle Male ermittelt
und denselben am Langbaume des betreffenden Wagens anschreibt. Die
Bremsvorschrift muss dann in der Weise anfgebaut werden, dass sie an*
giebt, der wievielte Theil des Gewichtes des Zuges in jedem besonderen
Falle zur Bremswirkung zu gelangen babe.
Soli beispielsweise lj$ eines 100 t schweren Zuges, also ein Gewicht
von 20 t zur Bremswirkung kommen, so wird der den Zog abfertigende
Beamte so viele Bremswagen durch Bremser zu besetzen haben, dass die
Summe der Bremswerthe der beth&tigten Wagen einen Gesammtdruck auf die
Schienen liefcrt, welcher 20 t betragt. Hatte man Bremsen zur Verfugung,
welche einen wirksamen Schienendruck von je 5, 7 und 8 t abgeben.
so wird man diese drei Bremswagen zu bethatigen haben, weil die Summe
ihrer wirksamen Schienendrucke 5+7-f8 = 20 t ausmacht, also gerade
V5 des Zuggewichtes betragt. Wurde man binge^en uber Bremsen verfflgt
haben, deren wirksamer Sehienendruck (nicht Achsgewicht) je 10 t be-
tragt, so wurden 2 Bremser zureichen, weil 2x10 = 20 ist.
Aus dem Gesagten ist zu ersehen, dass die zu lGsende Aufgabe in
zwei Theile zerfallt. Es muss erstens der Bremswerth (der wirksame,
d. h. zur Bremswirkung gelangende Schienendruck) eines jeden einzelnen
Wagens ermittelt werden, und zweitens muss man eine Kegel haben, welche
denjenigen Theil des Zuggewichtes zu ermitteln lehrt, welcber in jedem
gegebenen Falle zur Bremswirkung zu gelangen bat.
Dm die Rader eines rollenden Wagens an die Rollgrenze zu bringen,
d. b. um die Achsen des Wagens annahernd festzastellen, mussen die
Bremsklotze mit einer gewissen Kraft an den Umfang der Rader gepresst
werden, und es lasst sich nacbweisen, dass diese Kraft — der sogenannte
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Ueber Bremsen bei Eisenbahnzugen.
807
Klotzdruck — sowohl mit dem Gewicht des zu bremsenden Wagens
als aoch mit dessen Rollgesehwindigkeit wachst. 1st also der Klotzdruck
im Vorhineio gegeben, and dies ist bei den im Betriebe stebenden Bremsen
stets der Fall, so lasst sich derjenige Tbeil des Gewichtes des gebremsten
Wagens berechnen, welcher in Folge dieses Klotzdrnckes znr Bremswirkung
gelangt, d. b. welcher, als Schienendrnck auftretend, an der Schiene die
Mehrreibuog bervorbringt. Es ist n&mlich unschwer nachzuweisen, daas
dieser wirksame Scbienendruck*)
S=5 t
a
betragt, sobald D deo anf sammtlicbe Bremsklotze des zn bremsenden
Wageos ansgeQbten Drnck in Tonnen (den sogenannten Klotzdruck), S den
wirksamen Scbienendruck, gleichfalls in Tonnen, nnd a einen Koeffizienten
bezeichnet, welcher den mittleren Werth
hat, wobei c die Rollgesehwindigkeit des Wagens im Angonblick des An-
legens der Bremsen bezeichnet, nnd in Metern in der Seknnde ge-
me8sen wird.
Fur eioeo mit 20 m Gescbwindigkeit in der Seknnde (72 km in der
Stunde) rollenden Wagen betragt sonach a=(l-f 'ffy=*!s mithin
entspricht eioem solchen Wagen ein wirksamer Schienendrnck von S=b/GJ) t,
welcher jedoch selb6tverstftodlich nnr dann znr Geltung gelaogt, wenn das
Gesammtgewicht des zn bremsenden Wagens mindestens ebensoviele Tonnen
betragt. Betragt der Klotzdruck D = 12 t, so entspricht diesem Klotz-
drucke ein Schienendrnck von S=5/6x 12 = 10 t. Wiegt der betreffende
Wagen 10 t, so wird dessen voiles Gewicht fur Zwecke des Bremsens
verwertbct, wiegt er mehr als 10 t, so kOnnen naturlich nicht mehr als 10 1
seines Gesammtgewichts zur Bremswirkung gelangen, wiegt er weniger als
10 t, so kann der dem vorhandenen Klotzdrucke (12 t) entsprechende
Schienendrnck (10 t) nicbt mehr voll zur Wirkung gelangen, es wird
biervon nnr so viel fur Bremszwecke verwerthbar, als das Gesammtgewicht
des Wagens betragt, also beispielsweise nnr 8 t, wenn der zn bremsende
Wagen 8 t schwer ist.
Der einem gpgebenen Klotzdrucke entsprechende Schienendrnck gelangt
sonach nnr dann zur Geltung, wenn das Gesammtgewicht des zu bremsenden
Wagens grosser oder mindestens ehenso gross ist, als der berechnete
Schienendrnck. Ist das Gesammtgewicht des Wagens geringer, so gelangt
dieses zur Bremswirkung.
*) Zeitachrift des osterr. Ingenieur- und ArcbitektenTcreins, Wien 1886, Seite 51.
Wocbenschrift des osterr. Ingenieur- und ArcbitektenYereins, Wien 1887, Seite 21.
ArchW fur Eisenbahnwes«n. 1687. 54
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808
Ueber Bremsen bei Eisenbahnrugen.
Wenn man also fur einen jeden Bremswagen den Klotzdruck ermittelt,
welcber dorch Bethatigung der Bremskurbel aaf dessen sammtliche Brems-
klfltze anageftbt wird, ood sodann mit Zugrundelegung der Tragfthigkeit
und der zulassig grQssten Fahrgeschwindigkeit den Schienendrnck berecbnet,
welcber diesem vorbandenen Elotzdrncke zukommt, nnd das Ergebniss
der Recbnnng am Langbunm des Wagens anschreibt, so bat der Ver-
kehrsbeamte, dem die Anfgabe zufallt, den Bremswerth des Wagens
zn schfitzen, nicbts weiter zn thun, als den am Lang ban m angeschriebenea
Schienendrnck mit dem augenblicklicben Gesammtgewichte dieses Wagens
zn vergleicben nnd die kleinere dieser beiden Zablen als den gesncbten
Bremswertb anzusehen, d. b. als dasjenige Gewicht in Rechnnng zn stellen,
welcbes in diesem besonderen Falle znr Bremswirknng gelangt, nnd welches
Gewicbt Bremsgewicbt heissen soli.
Betragt z. B. das Gesammtgewicbt eines Gfiterwagens 15 t, ffir welcheo
aber der Schienendrnck, wie eben erlautert, mit 10 t gefunden wurde, so
betragt ancb das Bremsgewicht bloss 10 t. Hat dieser Wagen ein geringeres
Gesammtgewicbt als 10 t, z. B. 7 t, so betragt aoch das Bremsgewicht,
welcbes in Rechnnng gezogen werden darf, bloss 7 t.
Erzeugt jede Tonne des Vollgewichts eines gebremsten Wagens,
eines Wagens also, dessen Rader an der Rollgrenze stehen, anf der Scbiene
eine Reibnng von 120 kg, so hat man dnrcb den angewandten Klotzdruck
von 12 t, bei dem 15 t srhweren Wagen, nicht etwa 15x120 = 1800 kg,
sondern nnr 10x120=1200 kg Reibnng anf der Schiene erzeugt. Bei
einem 7 t schweren Wagen wird derselbe Klotzdruck von 12 t keine
grossere Reibung als 7x120 = 840 kg hervorbringen.
Was den zwe'uen Tbeil der zn ldsenden Anfgabe, n&mlich die Be-
messnng der Bremskraft eines Znges anbelangt, so erfolgt dieselbe anf
nachstehende Weise:
Die mechanische Energie, welche der rollende Zng im Augenblick des
Anlegens der Bremsen besitzt, mnss durch die beim Znge vorbaodeoe
Repressivkraft der Bremsen vernichtet werden, Betragt M die Masse
des rollenden Znges, br-zogen anf kg, nnd rollt der Zng mit c Metern
Geschwindigkeit in der Sekunde, so betragt die mechanische Energie
derselben M-2 Meterkilogramm. Soli der Zng anf die Entfernnng J Meter
zum SlilUtande kommen, nnd verfQgt man Qber eine Repressivkraft von
R kg beim Znge, so betragt die Arbeit derselben RJ Meterkilogramm.
Man hat sonach die Gleicbnng:
aus welcber die erforderliche Repressivkraft ermittelt werden kann.
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Ueber Bremsen boi Eisenbahnzugen.
809
Besteht der 6 Tonnen schwere Zug aos n Wagen, so ist, wie Pro-
fessor Frank in Hannover zeigte*)
M=102G-f80.n oder annaherod: M = 110G
nod mithin die mechanische Eoergie des rollenden Znges im Augenblick
des Anlegens der Bremsen:
Mc2a=55 6. ca
Meterkilogramm.
Dagegen betrfigt die Repressivkraft R, welche man durch das Bremsen
eine8 Znges erhalt, wie nnmittelbar zn erseben:
R=(w— m)G + (K— w)B
Kilogramm, sobald m die den Zng in seinem Gefftlle von m°/oo abwarts
ziehende Schwerkraftkomponente in Kilogramm, fur die Toqne des Zng-
gewichtes, w den Widerstand der rollenden Reibnng wahrend des Brems-
weges, gleichfalls in Kilogramm, fur die Tonne ungebremstei- Last, G das
Gewicht des Znges in Tonnen, K die repressive Kraft eines Bremswagens
in Kilogramm, fur die Tonne der zur Bremswirknng gelangenden Last B
bezeicbnet, d. b. die Reibnng anf der Scbiene in Kilogramm ansdrfickt,
welcbe dem Schienendrncke B Tonnen entspricht.
Unter Berucksichtignng des obigen Werthes fur die Repressivkraft des
Zuges und des Werthes fur die mechanische Energie desselben im Augen-
blick des Aniegens der Bremsen erhalt man ans der obigen Bedingnngs-
gleichung: ,
B = K-wL j"+m-WJ t
In der Praxis pflegt man das zu bremsende Gewicht B nicht, wie
dies hier geschehen, in einer absolnten Zahl, sondern in Prozenten des Zag-
gewichtes darzustellen, d. h. man fragt nicbt nach der Grosse B, sondern
nach der GrOsse:
z = 100§
Berechnet man diese GrOsse z, welche man gemeiniglich die Brems-
prozente nennt, ans der vorstehenden Gieicbnog, so erhalt man die
Formel: ioo rss..' , 1
fflr die gesnchten Bremsprozente, oder anch, da in der Praxis der Wider-
stand rollender Wagen, gegenuber dem Widerstande der gebremsten Wagen,
fugiich vemachlassigt werden kann,
Prozent.
Bei der Entwicklung der vorstehenden Formel fflr die Bremsprozente
wnrde die stillschweigende Voranssetznng gemacht, dass alle znr Dienst-
•) Organ fur die Forlschritte des Eisenbabnwesens, 1883, Seite 71.
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810
Ueber Bremsen boi Eisenbabnzngeu.
leistung herangezogenen Bremsen in demselben Augenblicke io Wirksam-
keit treten, in welchem das Signal zur Bethatigung derselben wahrgenommeu
wurde. Diese Voraussetznng konnte jedoch hochstens fur dnrcblanfende
Bremsen gelten, fur gewOhnliche Handbremsen jedoch, wie solche
Guterzugen allgemein verwendet werden, trifft diese Voraussetznng nicbt
Bei derlei Bremsen ist vor allem die Zeit zu berueksichtigen, welche
vom Augenblicke der Wahrnehmung des Bremssignales bis zum Eintritte
der vollen Bremswirkung verfliesst, nnd welche Zeit, erfahrungsgem&ss*)
auf rund 10 Sekunden zu veranschlagen ist. Wabrend dieser Zeit legt
aber der rollende Zug einen Weg von lO.c Meter zuruck, und dieser
Weg muss von der Anhalteentfernuog J in Abzug gebracht werden, d. b.
es muss in der obigen Formel fur das Bremssignal statt der Grflsse J,
die GrOsse (J — 10c) gesetzt werden. That man dieses und erwagt,
dass laut Versucben des Kapitan Gal ton**) in England, die mittlere Rei-
bung, welche eine Tonne gleitender Last anf der Scbieoe erzeugt,
K=4 (50 — c) Kilogramm betragt, so geht die vorstehende Formel in die
nachfolgende fiber :
25 f 55. r8 1
in welcher die Anhalteentfernung A ubereinstimmend mit den Annabmen
der Kommission, welche zur Nachprufung des § 185 der technischen Ver-
einbarungen seitens des Vereins deutscher EisenbabnverwaltuDgen einge-
setzt wurde, J = 600 Meter festgesetzt wurde.
Berucksichtigt man endlich, dass aus den Versuchen des Professor
Frank in Hannover der mittlere Widerstand der ungebremsten Rader,
wabrend der Auslaufsdauer des gebremsten Zuges, sich mit
-=3-1 + ^6
Kilogramm fur die Tonne ungebremster Last ergiebt, so erhait man aus
der vorstehenden Formel fur die Bremsprozente die nacbstehende Tabelle:
Gefalle
fur die RolltfeS'hwindigkeit von:
To""
15
20
Meter in der S«-kunde
betragen die Bremsprozente:
5
2
8
21
47
10
5
11
24
50
15
8
14
27
20
11
17
30
25
14
20
33
*) Referat der technischen Kommission far die Revision des § 185 der technischen Ver-
einbarungen, Budapest 1885. Koch, Das Kisenbabnmaschinenwesen. Wiesbaden 1879 S. 91.
•*) Zeitachrift des osterr. Ingenieur- und Architektenvereins. Wien 1886. S. 51.
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Deber Bremsen bei Eisenbahnzugen.
811
welche besagt, dass beispielsweise bei einem fiber ein Gefalle von 20°/oo
mit 10 m in der Sekunde rollenden Zoge 17% seines Gewichtes zur
Bremswirkung gebracbt werden mfisse, d. b. die Somme der Bremsgewichte
(nicht Gesaramtgewichte) der zor Dienstleistung berangezogenen Wagen
muss 17°/0 des Zuggewichtes betragen, falls man die Moglichkeit baben
will, den rollenden Zng unter mittleren Verhfiltnissen auf eine Entfernung
von 600 m anzubalten.
Wiegt der Zng 200 t, so mnss ein Gewicht von 0.17x200=34 t
znr Bremswirknng gebracbt (gebremst) werden. Hat man Bremsen znr
Verfflgnng, deren Bremsgewichte 8, 10 and 16 t betragen, so wird man von
jederGattnng dieser Bremsen eine beth&tigen mussen, weil 8-f-10-f 16 = 34
ist. Man wird sonach den Zag mit 3 Bremsen besetzen mussen. Ver-
fugt man hingegen fiber Bremsen, deren Bremsgewicht 17 t betragt, eo
wfirden znr Vernicbtnng der mechaniscben Energie des Znges anf eine
Entfernnng von 600 m zwei Bremsen genfigen, weil 2x17 = 34 ist
Hatte man Bremsen zn 7 t Bremsgewicht, so wfirde man deren 3?4=5
Stuck znr Dienstleistnng heranziehen.
Ffir diesen Fall fordert die fibliche Bremstabelle, dass jedes vierte
Raderpaar gebremst werde. Bestand der 200 t schwere Gfiterzng aus
13 beladenen Wagen zn 15 t and einem leeren Wagen zn 5 t and ist jeder
Wagen zweiacbsig, so hat er 26 beladene and 2 anbeladene Acbsen.
Da laut Vorschrift eine anbeladene Achse gleichwertbig ist einer halben
beladenen Achse, so besteht der Zng rechnnngsmassig aus: (26-f-l)=27
beladenen Acbsen, moss sonach 1/^x27 = 7 gebremste Acbsen oder 4
beladene Bremswagen haben, wabrend 3 Brems wagen genfigen, wenn
die Bremsen bo beschaffen sind, dass damit auch beladene Wagen
annabernd festgebremst werden kOnnen. In dieaem Falle betragt
namlich das Bremsgewicht der 15 t schweren Wagen 15 t, das der
5 t schweren dagegen nnr 5 t. Zwei Bremsen zu 15 t and eine
Bremse zn 5 t Bremsgewicht geben namlich (2xl5+5) = 35 t Brems-
gewicht, also nnr eine Tonne mehr, als thatsachlich erforderlich ist. Be-
steht hingegen der Gfiterzng aus 40 leeren zweiachsigen Guterwagen zn 5 t,
so verlangt die bestehende Bremsvorscbrift fur denselben ^4X — = 10
41
gebremste Achsen, also 5 J Bremswagen, wfthrend deren ^ = 7 erforder-
lich sind.
Man sieht sonach, dass die bestehende Bremsvorscbrift, bei einem
vollbelasteten Wagenznge mehr, bei einem leeren dagegen weniger
Bremsen verlangt, als erforderlich ist, um die in beiden Fallen gleiche
Bewegnngsenergie anf eine nnd dieselbe Entfernnng zn vernicbten. Hier-
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812
Ueber Bremsen bei Eisenbahniugen.
mit durfte aber der Nachweis erbracbt worden sein, dass die ubliche
Unterscheidung der Bremswagen in beladeue nnd unbeladene nicht ge-
nugend ist fQr die richtige Bemessong des Bremsgewichtes, sondern dass
ea erforderlich ist, jeden einzelnen fur Dienstleistung herangezogenen
Bremswagen mit seinem, ihm thats&chlich zukommenden Bremswerthe
in Rechnung za stellen; sowie, dass die Bewerthung einer unbeladenen
Achse, gleicb einer halben beladenen Achse, eine erbebliche Unsicberheit
far die Berecbnaog der Bremsen entb<.
Wien, den 3. September 1887.
Qostkoivski.
Die Einleitung des voretehenden Aafsatzes giebt dem Unterzeichneten
zunachst Anlass, anf ein Missveretandniss hinzuweisen. Herr Baron Gost-
kowski behauptet, in der von ihm bemangelten Notiz sei die Folgernng
gezogen, dass seinerseits „unterlassen wurde, den Beweis zn erbringen,
inwieweit die vorhandenen Bremseinrichtnngen der Vorschrift: dass die
Bremsen so bescbaffen sein mussen, dass mit denselben eine anD&berode
Fest8tellnng der Acbsen erreicht werde, — entsprechen, nnd welche Ab-
anderungen getroffen werden mfisseD, damit der Raddrnck beladener Wagen
fur die Bremswirknng vollstaodig ansgenntzt werde". Eine solche Folge-
rang ist aber in jener Notiz nicbt gezogen worden; vielmehr ist gerade
das Gegeotbeil angedentet dnrch die (anf Seite 591 des Archivs zn lesende)
Schlus8bemerknng: nEs ware wohl richtiger nnd zweckdienlicher gewesen,
wenn Herr Gostkowski sich daranf bescbr&nkt b&tte, nachza-
weisen, inwieweit die vorhandenen Bremseinrichtnngen jener Vorschrift
nicht entsprechen n. s. w." Dieser Wortlant ist allerdings insofern nicht
ganz glucklich gewahlt, als er den Anschein eines nnbedingten Einver-
standnisses erwecken konnte; dies zn erklaren war aber nicht die Absicht,
da der Unterzeichnete die vielen, bei der fraglichen Beweisfuhrnng an-
gewandten Ziffern anf ihre Richtigkeit zn prQfen nicht in der Lage ist
Eine solche Prufnng durfte Sache der Eisenbabnverwaltnngen sein, fur
welche die von Herrn Gostkowski anfgestellten Behanptnngen nichts
Geringeres als den Vorwnrf einer Verletznng staatlicher Sicherheitsvor-
schriften bedenten.
Ferner versucht Herr Gostkowski, die im Heft 4 des ArchW?
gezogenen Schlusse dnrch den Einwand zn entkrftften, dass der von
ibm gehaltene Vortrag die Kenntniss einer frfiheren Arbeit voraus-
setze nnd daher nur im Zusammenhaoge mit dieser besprochen werden
konne. Dem Unterzeichneten war die letztere wohl bekannt, wie nicht
nur aus der zuvor erwftbnten Scblussbemerkung, sondern anch darans er-
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Ueber Bremsen bei Eisenbabnziigeu
813
sehen werden kann, dass der aaf Seite 590 besprochene Beweisversueh
sich gerade in der Abhandlung findet, deren Kenntniss Herr Gostkowski
vermisst. Noch n&her anf letztere einzngehen, schien dem Onterzeich-
neten nicbt erforderlich, weil dies keineswegs zu einer Aendernng des
Urtheils fiber die Sticbhaltigkeit der Beweise gefuhrt haben w&rde. So
bestatigt z. B. der in jener Arbeit, der oben schon genannten „Brems-
studie", gemachte Ve ranch, die Bremskraft za dem Bedarf des Bremsers
ao Kohlenstoff, Sauerstoff und Wasserstoff in Beziehung zu setzen, nur
die anf Seite 590 des Archivs geausserte Meinuog. Uebrigens bietet ja
nunmehr die vorangehende, ansfQhrliche Erwiderung dea Lesern dieser
Zeitschrift Gelegenheit, sich selbst ein Urtheil daruber zu bilden, wie
weit der in Rede steheude Einwand begrundet ist M. E. Bind auch in
dieser Abhandlung wieder zwei Gegenstande vermischt, die nur sehr lose
zasammenhangen, n&mlich die Ermittlung der Bremsprozente uberbaupt,
und die Frage, in welchem Verh<niss die beladenen nnd die leeren
Wagen bei Bestimmung des Bedarfs an Bremsen aogerecbnet werden sollen.
Die Feststellung der Bremsprozente ist eine sebr schwierige Aufgabe, wie
scbon daraus hervorgebt, dass bisher im Verein deutscber Eisenbahnver-
waltungen kein voiles Einverst&ndniss hieruber hat erzielt werden konnen,
wahrend die Verbesserungsbedfirftigkeit der zur Zeit gultigen Bremstabelle
allseitig anerkannt wird. Der Unterzeichnete glaabt daber, sich des Ein-
gehens auf diesen Punkt enthalten zu sollen. Wohl aber erscheint es
angezeigt, die in der obigen Abhandlung uber den zweiten Punkt geftusserten
An sich ten kurz zu besprechen.
Die Vorschrift, dass eine unbeladene Acbse wie eine halbe beladene
gerechnet werden soil, ist bisher von Herrn Gostkowski immer nur
deswegen als fehlerbaft bezeicbnet worden, weil die verfugbaren Brems-
mittel nicht gestatteten, das grOssere Gewicht der beladenen Wagen fur
die B rem sung vollstandig auszunutzen. Jetzt tritt diese Behauptung in
den Hintergrund, und es wird gegen die fragliche Regel das neue —
ubrigens nur fur offene Guter wagen zutreflende — Bedenken erhoben, dass das
Gewicht, also auch der Bremswerth eines leeren Wagens nicht der H&lfte,
sondern nur einem Drittel von dem eines beladenen gleichkomme. Damit
ist aber dem ganzen Streit die grundsatzliche Bedeutung genommen und
an Stelle der B rem s frage eine verhaltnissmassig untergeordnete Ge wichts-
frage gesetzt. Denn das angefuhrte Bedenken entfallt natfirlich von vorn-
herein bei alien Zfigen, die nur aus beladenen, oder nur aus unbeladenen
Wagen bestehen.*) Ferner ist der Gewichtsunterschied auch dann ohne
*) Die gegentbeiligen Behauptungen der voran^epangenen Abhandlung beruhen
sammtlich auf dem Umstand, dass der Herr Verfasser immer nur die Wirkungen in Betracht
ziebt, die das Mehr- oder Mindergewicbt der Acbsen entweder auf den Bremswerth, oder
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814
Ueber Bremsen bei Eisenbabnzugen-
Einflnss, wenn zwar sowobl beladene, als auch unbeladene Wagen in ein
and dem8elben Znge vorhanden, die Bremsen aber auf beide Gattnngen
nach Verhaltniss der betreffenden Acbseozahl vertheilt sind. Dagegen
macbt sich die zu bohe Anrechnang des Gewicbtes der leeren Fahrzenge
allerdings geltend, wenn vorwiegend entweder die beladenen, oder die un-
beladenen Wagen mit Bremsern besetzt werden. Im ersten Falle ergiebt
sich die Bremswirkung etwas grosser, im zweiten etwas kleiner, als bei
genauer Berucksichtigung des Wagengewichtes. Die Abweicbaog ist jedoch
anter gewdhnlichen Umstanden nor gering, wie das folgende Beispiel zeigt.
In einem Znge von 12 leeren and 10 beladenen Wagen im Gesammt-
gewicht von 12 • 5 -f 10 • 15 = 210 Tonnen sind bei 20°/oo Gefcll nach
§ 13 des Bahnpolizei-Reglements
* — t 20 =3 + 5 = 8 Rechnungsachsen
za bremseo. Dies kann geschehen, indem man
8 6 4 2 0 beladene
nnd 0 4 8 12 16 unbeladene Achsen
im Gewicht von 60 45 30 15 0 Tonnen,
bezw. 0 10 20 30 40 Tonnen, also zu-
sammen mit 60 55 50 45 40 Tonnen bremst.
Dann ist das Verhaltniss:
oSZffl = «~ »™ «■»»• Dasselbe sollte,
der Vorschrift entsprechend = 0,250 sein, wabrend in
obiger Abhandlnng der Werth O.no vorgeschlagen wird.
Hiernach gehen die Meinnngen der Fachleute fiber das zweckm&ssigste
Bremsverhftltniss viel weiter anseinander, als der vorgeschriebene Betrag
and die meisten der mit angenauer Anrecbnnng des Wagengewichtes er-
haltenen Zahlen. Wird nan noch erwogen, dass die Festsetzang eines
bestimmten Bremsweges an sich willkurlich, dass die GrOsse sowohl des
Zugwiderstandes als auch der Bremsreibang sehr von Wind and Wetter
abb an gig, dass schliesslich das Gewicht der Wagen and Ladangen ausserst
mannigfaltig ist, so leachtet ein, dass von einer ganz scharfen Bemessung
des erforderlichen and vorhaodenen Bremsdrackes fiberhaupt nicbt die Rede
auf das Bremsbedurfnias ausubt, wihrend doch beide Grossen dureh die fraglichen Ge-
wicbtsunterscbiede ganz in gleicbem Maasse beeinflusst werden. So sind aucb in dem tod
Herrn Gostkowski am Scbluss seines Aufsatzes ▼orgefabrten Zahlenbeispiel die unbeladenen
Achsen wohl bei Ermittelung der Gesammtzahl als balbe, ihrem Bremswerth nach aber als
gaote Achsen in Rechnung gestellt sind. Die derzeitige Vorschrift rerlangt fur einea aus 40
leeren Wagen bestehenden Guterzug bei 20%o Gefall nicbt ffinf, sondern zebn
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Ueber Bremsen bei Eisenbahnzugen.
815
sein kann. Uoter diesen Umstanden durften die Fehler, die man bei An-
wendung der zur Zeit gultigen Vorschrift aaf Zfige mit etwas abweicbenden
Gewicbtsverhaltnissen begeht, fast immer als unerheblich zu betracbten
sein and darcb die Vortheile aafgewogen werdeo, welcbe die Eiafachheit
der Rechnungsregel fur die bequeme Handbabung bietet.
So viel znr Frage des Bremswerthes leerer Fahrzeage- Was dagegen
den Bremswerth der beladenen Wagen betrifft, so gestattet sich der
Uoterzeicbnete kein Urtheil dariiber, ob es sich empfiehlt, den behanpteten
vorschriftswidrigen Zastand der Bremseinricbtangen mitHerrn Gostkowski
gewissennassen als zn Recht bestebend anzuerkeonen, and die Bremsregel
— unbekummert darum, wie verwickelt sie sich gestalten m5ge — in
der Weise abzaaudern, dass sie sowohl fur gate als fur schlechte Bremsen
passt, oder ob es nicht richtiger ist, die letzteren zu beseitigen and die
einfache Regel beizubehalten.
Berlin, den 20. September 1887.
Dr. H. Zimmemuxnn.
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816 Ueber eine einheitliche zweckmissige Stuckffutbeforderong.
Ueber eine einheitliche zweckmassige StUckgutbefdrderung.
Fur Kegelnng der Stuckgutbeforderung auf den verschiedenen Bahn-
Btrecken besteben zwar gemeinsame Grnnds&tze, gleicbwohl wird dieselbe
verschieden ansgefflbrt. Der Grund liegt zunfichst in der Verschiedenheit
der erlassenen Bestimmungen. Die Behandlung der Stuckguter wfirde
jedocb eine gleicbmassigere sein, wenn die von den AnfsichtsbehOrden
beabsichtigte Befdrderuog thatsachlich znr Ausfuhrnng gelangte. Dies ge-
Bcbiebt nicht uberall im vollen Umfange. Die Scbwierigkeiten, welche die
Ertheilung vOllig klarer, nnzweifelhafter Vorschriften and die Ansubung
einer genugenden Eontrole fiber die Handlungen der ansfuhrenden Organe
bereiten, sind nicbt leicbt zn fiberwinden. Den letzteren wird za viel
Gelegenheit gegeben, ihrem eigenen Interesse zn folgen nnd die Vorschriften
zn nmgeben.
Zieht man bei dieser Sachlage die bestandige Znnabme des Stuckgnt-
verkehrs uDd den Umstand in Betracht, dass im Laufe der letzten Jahre
die Lieferfriaten bedeutend gekurzt sind, so mOchte es sicb wohl empfeblen,
zn erwftgen, ob nicbt die all gem eine Einfuhrnng eines Verfahrens, welches
eine regelmassige nnd den Absichten der AnfsichtsbehOrde entsprechende
BefOrdernng der Stuckguter sichert, zweckm&ssig ist.
Fur eine derartige Einrichtnng werden die Erfahrnngen, welche die
Eisenbabnen bei der Befflrderung von Stuckgfitern bisher gemacht haben,
eingehend zn berucksichtigen sein.
Das jetzt Qbliche Verfahren ist Folgendes :
Von den Guterzugen wird fur jede Ricbtnng in der Regel nnr einer
znr Beftrderung der Stuckguter bestimmt (Stuckguterzag). In denselben
werden Wagen eingestellt, welche das Gut fur eine oder mehrere bestimmt
vorgeschriebene Stationen anfnehmen (Kurs- oder Grnppenwagen).
Die Stuckguter sollen also mit den dafur bestimmten Stuckgnterzugea
befordert nnd in die darin Iaufenden Knrswagen verladen werden.
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Ueber eine eioheitliche tweckmassige Stuckgutbeforderang.
817
Es fragt sich nun:
Wie mass eia Stuckgfiterzug eingerichtet sein, um seinen
Zweck zu erfullen?
Da reine StuckgUterzuge sich nur auf besonders verkebrsreicben
Strecken einrichten lasseo, mussen die fur den Stuckgutverkebr bestimmten
Zuge in den meisten Fallen behnfs besserer Ansnntznng audi fQr die Be-
ftrderung von Ladangen and fur die Bewaltigung des kleinen Lokalverkehrs
mit verwandt werden, nnterliegen daber einer vielseitigeren and umstand-
licheren Behandlnng, als alle anderen Zuge. Scbon ans diesem Grande
empfiehlt es sich, die Stfickguterzuge in die Tageszeit zu legen,
also morgeos von der Abgangsstation abzalassen und abends auf der find-
station aozubringen. Dies empfieblt sich auch aus dem Grunde, weil auf
den Abgangsstationen, welche in der Kegel Haupt- and Knotenpunkte sind,
die meisten Lokalguter gegen Abend aufgeliefert werden, mithin, wenn
sie keinen Aufentbalt erleiden sollen, wahrend der Nacht verladen werden
mussen, und weil auf den Zwiscbenstationen die Personalbesetzung bei
Tage eine stftrkere zu sein pflegt, als bei Nacht.
Da sich die Stfickgfiter dann nur wahrend der Tageszeit im Rollen,
nachts auf den Endstationen der StfickgfiterzQge befinden, so erscheint es
behufs thunlichster Kfirzung der Beforderungszeit empfehlenswerth, die
von den StttckgQterzQgen zurflckzulegenden Entfernungen so
weit als mdglich auszudehnen. Die Zurucklegung langerer Strecken
an einem Tage kann auch dadurch erzielt werden, dass die Fahrzeit der
Stuck gfiterzfige etwas kurzer bemessen wird, als die schwerer Ladungs-
zflge, was angangig ist, wenn eine an und fur sich massigere Belastung
der StflckgQterzQge gestattet wird.
Eine unnutze Belastung der Stuckgflterzuge wird leicht durch
die auf den Abgaogsstationen stattfindende mehrmalige Beladung fur
denselben Zug herbeigefuhrt. Eine solche wird sich indess nicht vermeiden
lassen, da einerseits die vorhandenen Lagerraume zar Aufstapelung der
sich wahrend eines 24stfindigen Zeitraums ansammelnden Gutermengen in
der Regel nicht ausreichen, andererseits vielfach mehrere Beladestellen
auf einer Station vorhanden sind, ausserdem uberhanpt eine Vertbeilung
der Ladearbeiten, welche nach den vorstehenden Ausffihrungen sammtlich
in den fruhen Morgenstunden beendigt sein mflssen, auf den ganzen Tag
wunschenswerth ist. Werden dabei die urspriinglich nur ungenugend belade-
nen Kurswagen nicht wiederholt zur Beladestelle geschafFt, so werden bei
den spateren Verladungen dieselben Kurswagen wieder gebildet and sammt-
lich nicht ausreichend belastet. Eine solche Verschwendung des Wagen-
materials lfisst sich verhuten, wenn die vorlaufig beladenen, aber noch
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818
Ueber eiue einheitliche zweckmassige Stackgutbefdrderong.
Raum bietenden Wagen nicht gleicb mit der fur den fertiggestellten Wagen
be8timmten Beklebung, sondern zunacbst mit einer vorlaufigen Bezeichnung
versehen werdeD, welche dem Raogirer andeutet, an welche Sielle und zu
welcber Zeit die Wagen zur weiteren Beladuog gebracbt werden sollen.
Um eine schnelle Abfertignng der Stfickguterziige anf deo
Zwischenstationen zu erzielen, ist auf deren Ortlicbe Verhaltnisse
moglichst R&cksicbt zu nehmen und besonders die gleichzeitige Anwesen-
beit mehrerer Zuge, bei welchen das Ladepersonal thatig sein muss, za
vermeiden. Die Wageastellung in den Zugen, welcbe ausser Stuckgut-
auch andere Wagen befOrdern, wird zweckmassig folgende sein:
1. Gruppe: Wagen fur die Zwischenstationen nach der Reihenfolge,
2. Gruppe: Kurswagen,
3. Gruppe: Wagen fur die Endstation und daruber hinaus.
Wird dabei den Zwischenstationen gestattet, die mitzugebenden
Durchgangswagen bunt vor die Kurswagen zu stellen, so kann das
Rangir- und Ladegeschaft in den meisten Fallen gleicbzeitig ausgefuhrt
werden, indem nach Ankunft des Zuges vor den Kurswagen abgehingt
und nur mit dem vorderen Zugtbeile rangirt, bei dem stebenbleibenden
binteren Zugtbeile dagegen das Ladegeschaft ausgefuhrt wird. Fur die
Endstationen kann die ungeordnete Wagenstellung wenig ausmacben, weil
dieselben die ankommenden Zuge in jedem Falie vollstandig umarbeiten
mQssen.
In zweiter Linie ist sodann festzustellen :
Welche Einrichtuogeu sind in Bezug auf die Kurswagen za
treffen, um deren Zweck im vollen Dmfange zu erreicben?
Bei der Bildung der Kurse ist zu berucksicbtigen, dass sich nur
solche Stationen zweckmassig vereinigen lassen, welche nach ihrer
geographischen Lage, sowie den Ortlichen Verhaltnissen der zum Dmladeo
be8timmten Station zu einander passen. Ferner muss der Verkehrsumfaog
der vereinigten Stationen die Burgschaft bieten, dass der Kurswagen genugend
ausgenutzt wird.
Die Bezeichnung der Kurse muss moglichst genau sein. Wo
besonders schwierige Verhaltnisse vorliegen, sind die gesammten zu einem
Kurse vereinigten Stationen namentlich anzugeben. Obwohl bierdurch deo
Dienststellen die Feststellung des Kurswagens, in welchen das
zu verladende Gut gebOrt, mOglichst leicht gemacht ist, empfiehlt es
sich gleicbwohl, dieselbe den Expeditionsbeamten zu ubertragen und dem
Ladepersonal nur die mecbanische Bebandlung der G&ter selbst anzuver-
trauen.
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Ueber eine einheitliche iweckmfissige Stockgutbeforderung.
819
Die Beklebung der Kurswagen darf nur von der Einsteilungs-
station vorgeoommen werden, muss klar und bestimmt vorgeschrieben,
stets gleichlaatend nod leiebt erkennbar sein nod diejeoige Station nach-
weisen, welehe den Knrswagen einstellt, sowie diejenige, welche denselben
vollig zn entladen bat; anch ist eine knrze Bezeicbnnng des Kurses noth-
w en dig, fur welchen Guter bineinznladen sind. Die Angabe jeder einzelnen
Station, welcbe Gfiter ansznladen hat, ist nicbt erforderlich, da der Pack-
meister bei der Anknnft anf den Zwischenstationen die Expeditionspapiere
fur dieselben bereit halten nnd dem abfertigenden Expeditionsbeamten
sofort flbergeben mnss. Bei einer stets gleicben Beklebung der Kurswagen
bietet dem Expeditionspersonal das Aafn'nden derjenigen, bei welchen aus-
und eingeladen werden muss, keine Schwierigkeit. Auf den Endstationen
kann das Ausrangiren der Kurswagen auf Grand deren ursprunglicher Be-
klebung ohne Zeitverlust vorgenommen werden.
Werden dagegen die Kurswagen in verscbiedener Weise beklebt, was
nicht zu vermeiden ist, wenn die Wahl der Beklebnng ganz oder theilweise
den Dienststellen fiberlassen wird, so gehen die vorbezeichneten Vortheile
verloren, die richtige und schnelle Behandlung der Wagen wird erschwert
und das Rangir- nnd Ladegeschaft verzogert. Auf den Zwischenstationen
mussen die Wagen, bei welchen aus- und zuznladen ist, erst gesucht und
vom Packmeister bezeichoet werden, bevor uberhanpt am Zuge gearbeitet
werden kann. Auf den Endstationen ist es vor dem Beginn des Rangir-
geschafts nOthig, dass die Kurswagen nnd ihre Bestimmung auf irgend
eine Weise erst expeditionsseitig kenntlich gemacht werden ; dies geschieht
dann in der Regel durch eine weitere Beklebung, welche besonders aut
denjenigen Stationen, auf welchen die Stuckguterzuge mehrerer Bezirke
einlaufen, unvermeidlich sein wird.
Die nachste wichtige Frage geht nun dahin:
Welches Verfahren bietet genugende Sicherheit dafur, dass
die Stuckguter vollst&ndig in der beabsichtigten Weise behan-
delt werden?
Um zu dem gewQnschten Ziele zu gelangen, werden sich jedenfalls
verschiedene Wege finden lassen, von denen jeder seine Vorzuge und Nach-
theile hat. Die nachstehenden Vorschlage durften vielleicht deswegen Be-
acbtung finden, weil sie einfach sind, keine Vermehrung des Personals und
gr5ssere Geldopfer bedingen, sich vielmehr ohne besondere Schwierigkeiten
nnd Kosten ausfQhren lassen.
Vor alien Dingen muss darauf gehalten werden, dass nnr in den
vorgeschriebenen Kurswagen, welche letztere wiederura nur
in den bestimmten Stuckguterzugen laufen durfen, Stuckguter
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820
Ueber eioe einheitliche tweckmassige Stuckgutbeforderung.
befdrdert werdeD. Ausnahmen sind nor bei solchea Sendangen zu ge-
statten, welche sich vermoge ihrer Beschaffenbeit nicht beiladen oder zu
Stuckgutladungen vereinigen lassen.
S&mmtliche Kurswagen sind zu Dumeriren nnd den Dienst-
stellen darch ein Verzeicbniss, welches Qber die Bildungs- nod Entlade-
station, fiber die Beklebung nnd Behandlung, sowie Qber die Zuge, in
welche die Kurswagen eingestellt werden mfissen, genaue Angaben eotb<.
Der kartirende Beamte muss anf der Adressseite der Frachtkartea
die Karswagennammer eintragen nnd die fur jeden einzeloen Kars
bestimmten Frachtkarten bQndelweise znsammenlegen. Die Papiere fiber
solche Kurswagen, bei denen unterwegs aosgeladeo wird, siod ausserdem
nach der Reihenfolge der Stationen, die fur die entfernteste Station oben
liegend, zu ordnen. Das Ladepersonal, welchem alsdann die Expeditions-
papiere fibergeben werden, hat nach denselben die Verladung ohne weitere
Mitwirkung des Expeditionsbeamten auszufubren; bei den vorbezeichneten
Ausladekurswagen ist dieselbe in der durch die Luge der Frachtkarten
aDgegebenen Reihenfolge vorzunebmen und dabei fur zweckm&ssige und
stationsweise Aufstellung der Guter zu sorgen. Auf den Umladestationen
wird dem entsprechend verfahren. Die Frachtkarten fiber jeden einzelnen
zur Umladung gelangenden Wagen werden zuvor einem Expeditionsbeamten
fibergeben, urn darauf die Nummer der neuen Kurswagen, welche das Gut
weiterbefdrdern mflssen, nach Durchstreichen der alten zu vermerken. Da
sich die weitergehenden Guter auf mehrere Kurswagen vertheilen, legt der
Expeditionsbeamte, ohne jedoch die zu dem eingegangenen Wagen gehOren-
den Frachtkarten von einauder zu trennen, die Papiere fur jeden weiter-
gehenden Wagen zusammen — bei den Ausladekurswagen ist ausserdem
eine stationsweise Sortirung vorzunehmen — und giebt dann dem Lade-
meister das ganze nunmehr aus mehreren kleineren Bfindeln bestehende
Buadel Frachtkarten zuruck. Der Lademeister lasst darauf die Umladungen
aus dem alten in die nenen Kurswagen vornehmen und vereinigt die nach
der Dmladnng zusammengehorigen Frachtkarten.
Die Beklebung der Kurswagen ist beispielsweise etwa folgende:
Kfloigliche Eisenbahn-Direktion Bromberg.
Kurswagen Nr. 87
von Dirschan nach Spandau fiber Scbneidemfihl Rummelsburg.
Berlin Debergang.
In dieser Beklebung liegt unverkennbar die Bestimmung, dass der
Kurswagen in Dirsihau gebildet, in Spandau entladen werden und auf den
beruhrten Stationen die StuYkguter fur Berlin Uebergang aufnehmen soil.
Den verkebrsreit'heu Z wischenstationen sind, urn das Aus- und
Einladen zu erleichtern, leicht bewegliche Wagen, welche an den Langseiten
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Ueber elne einbeitiicbe zweckm&ssige Stuckgutbeforderuog. 82 1
often und oben bedeckt sind, sogenannte Beiladewagen, zu fiber-
weiseo. Zur Herstellung solcher Wagen lassen sich ausrangirte Guter-
wagen verwenden. In denselben werden die beizuladenden Gflter vorher
kursweise grnppirt untergebracht, die Beiladewagen werden in das dem
Einfahrtsgeleise des Stuckguterzuges zunachst liegende Geleis gestellt nnd
jedes Mai in die N&be derjenigen Wagen geschoben, bei welchen aus- nnd
einznladen ist. Die Ladegeschafte werden nach Maassgabe der aof den
Prachtkarten nnd an den Knrswagen befindlichen ubereinstimmenden
Kurswagennummern ausgefuhrt. Ansserdem empfiehlt es sich, den
Zwischenstationen beim Vorbandensein einer bestimmten Gutermenge fur
einen vorgescbriebenen Kurs die Bildnng von Doppelknrswagen zn
gestatten, weil dadurch die Abfertigung des Znges beschleuoigt nnd die
ubermassige Beladnng der Hauptknrswagen, welche das Ausladegeschaft
erschwert, vermieden wird.
Sind Einrichtungen der vorbezeiehneten Art nicbt vorhanden, so wer-
den von den Zwischenstationen, nm das beschwerliche Beiladen am Zuge
zu umgehen, mit Vorliebe eigene Wagen am Guterschuppen beladen, dabei
wird aber nicbt iinmer anf knrsmassige oder wenigstens zweckentsprecbende
Zu8ammenladung der fur verschiedene Stationen oder Strecken bestimmten
Gfiter nnd anf die genugende Ausnntznng der Wagen Rucksicht genommen.
Bei dieser Verladeweise erfullen die in den StQckguterzugen befindlichen
Knrswagen ihren Zweck nnr nnvollkommen und erhalten keine ausreicbende
Beladnng. Die Zflge selbst werden mit unnfltzen Wagen belastet, deren
Ein- nnd Ansrangiren noch flberdem anssergewfthnliche Rangirarbeiten
veranlasst. Den Umladestationen werden ferner Ladearbeiten zugeschoben,
welche eigentlich von den binterliegenden Zwischenstationen batten ver-
richtet werden mflssen. Befinden sich anf ereteren Verladennternehmer,
welche ihre Leistnngen nach dem bebandelten Gewicht vergutet erhalten,
so werden dieselben diese bnnte Zufuhr in den meisten Fallen als ein
Mittel begrfissen, ihren Verdienst anf Eosten der Verwaltung zn erhdhen,
und die bnnten Wagen ohne Einreden umladen, anch nach MOglichkeit
dabin streben, dass die vorscbriftswidrigo Zufnhr nicht verbindert wird.
Die hanptsachlichsten Vortheile, welche die vorstehend dargelegte
Einrichtung bietet, dfirften sich kurz folgendermaassen znsammenfassen
lassen :
1. Mitwirknng der Expeditionsbeamten bei der Verladung,
ohne dieselben wesentlich mebr zu belasten und ihren Haupt-
bescbaftigungen zu entziehen. Das Anfschreiben der Kurswagen-
nummer kann ganz mechanisch ausgefuhrt werden, wenn dieselbe
im Frachtkarten-Nummerverzeichni8s, in der Leitungstabelle oder
einem ahnlichen in der Expedition vorhandenen Hulfsbuche bei
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822
Ueber eine einbeitliche zweckmawsige StuckRutbeforderang.
der betreffeoden Station mit vermerkt ond bei der Adressirung der
Frachtkarten gleichzeitig mit den fibrigen Angaben abgeschrieben
wird.
2. Beschleunignng des Ladegescbafts dnrch Entlastnng
desLadepersonals, da letzteres die zn behandelnden Wagen
nicht festzustellen braocht, sondern unverzuglich das Ein- and
Aasladen vornehmen kaan.
3. MOgiichst geordnete Anfstellung der Stuckguter in den
Ausladekurswagen, da die Verladnng in der durch die geordnete
Lage der Frachtkarten vorgeschriebenen Reihenfolge vorzo-
nehmen ist.
4. Haushalterische Benutzung des Wagenmaterials
and
5. Schnelle Abfertigang der Stuckguterzuge,
weil die Bebandlung der Wagen sowohl in Bezng anf das Lade-
als das Rangirgescbaft moglicbst leicht gemacbt ist.
6. Entlastnng des die Stuckguterz&ge begleitenden Pack-
meisters, da derselbe die Ein- nnd Aasladewagen nicbt mehr
zn bestimmen hat. Anf den Strecken, anf welchen kein Fracht-
karten-Quittaogsbach gefuhrt wird, wurde dana die Aanahme
nod Abgabe der Papiere nnd die Beaufsichtigung der Wagen nnd
des Ladegescbafts die einzige Beschaftiguog des Packmeistere
bleiben. Bei vielen Stuckguterzugen, welche jetzt ausser dnrch
den Zugfuhrer noch dnrch einen besonderen Packmeister begleitet
werden, lage ausserdem die Moglichkeit vor, den letzteren ganz-
lich zurfickzuziehen and dessen Geschfifte dem Zagfiihrer mit zn
Qbertragen.
7. Vereinfachnng des Schreib werks. Beispielsweise wurde ein
Bericht, welcher jetzt lautet:
„Das Gut wurde beim Zuge 376 in den Wagen 5687 Fft,
welchen Dirschau fur den Kurs Berlin Debergang eingestellt
hatte, verladen-
folgendermaassen abgekurzt werden kdnnen:
„Das Gut wurde beim Znge 376 in den Wagen 5687 Fft.,
Kw. 87 Bromb., verladen."
In welcher Weise sich die Ausfubrung in der Praxis gestalten wfirde,
moge das folgende Beispiel andeuten:
Es soil eine Stuckgutsendnng Ton Firchau in Westpreussen nach
Stickbansen in Oldenburg fiber Schoeidemuhl, Rnmmelsburg, Spandan,
Stendal, Delzen, Bremen direkt expedirt werden. Die Sendung gebSrt
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Ueber eine einheitliche zweckmassige Stackgutbeforderung. 823
nach den erlassenen Vorschriftea in den Kurswagen Nr. 87, belcher in
Dirscbau gebildet wird, Gflter fur jenseit Berlin Hegende Statkmen aufzu-
nehmen hat und in Spandan nmznladen ist. Der kartirende Beamte in
Firchao schreibt die Kurswagennummer 87 auf die Adressseite der
Frachtkarie nnd ubergiebt letztere mit den fibrigen Expeditionspapieren
dem Lademeister, weigher den von Dirschau nach Schneidemuhl fahrenden
StuckgGterzug abznfertigen hat. Die Sendnng wird im Beiladewagen unter-
gebracht, letzterer an einem znm Znladen geeigoeten Platze aufgestellt nnd
nach Anknnft des StQckguterzuges das Beiladen in den Kurswagen vorge-
nommen, welcher die Beklebnng tragt:
Konigliche Eisenbabn-Direktion Bromberg.
Knrswagen Nr. 87
von Dirschau nach Spandan fiber Schneidemuhl Rummelsburg.
Berlin Uebergang.
Der Knrswagen triflft abends in Schneidemuhl ein nnd wird am folgen-
den Morgen, also am zweiten Beforderungstage des Guts mittelst des von da
nach Berlin fahrenden Stuckgfiterzuges bis Rammelsbarg befdrdert nnd von
hier nach Spandan fiberfuhrt. Nachdem hier von dem Expeditionsbeamten
auf der Frachtkarte die Kurswagennnmmer 87 dnrchstrichen nnd daffir
die Nnmmer 16 gesetzt ist, weil von Spandan ab in diesem Wagen die
Guter fur Bremen Uebergang bef5rdert werden, gelangt die Sendnng in
den nenen Knrswagen zur Umladung. Letzterer erhalt nach Fertigstellung
folgende Beklebnng:
KGnigliche Eisenbahn-Direktion Magdeburg.
Kurswagen Nr. 16
von Spandan nach Sebaldsbruck fiber Stendal Uelzen.
Bremen Uebergang.
Dieser Wagen wird am dritten Befdrdernngstage des Guts in dem von
Berlin nach Hannover fahrenden Stfickguterzuge bis Stendal und am vierten
Befdrdernngstage mit dem von Stendal nach Bremen fahrenden Stuckgfiter-
znge weiter befOrdert. In Sebaldsbruck, wo der Knrswagen behufs Umladung
verbleibt, wird wiederum durch den Expeditionsbeamten die Kurswagen-
nnmmer 16 auf der Frachtkarte gestrichen und durch die Nummer 23
ersetzt. Hiernach erfolgt Umladung in den die Guter ffir Westerstede
und Ocholt bis Leer nebst Abzweigungen aufnehmenden Kurswagen Nr. 23,
welcher folgendermaassen beklebt wird:
K5nigliche Eisenbahn-Direktion Hannover.
Kurswagen Nr. 23
von Sebaldsbruck nach Leer.
Westerstede und Ocholt bis Leer nebst Abzweigungen.
Arcbi* fur Elienbahoweten. 1887. c-
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324 Ueber eine einbeitliche zweckmassige Stuckgutbeforderung.
Letzterer wird am f&nften BefSrderungstage des Gats nach firemen uber-
ffihrt und daselbst in den nacb Uarlingen fahrenden Stfickgfiterzug gestellt.
Bei der Anknnft desselben in Stickhausen ubergiebt der Packmeister dem
Ladepersonal die Papiere, welches dann sofort die Entiadung aus dem
Kurswagen Nr. 23 vornimmt, da demselben bekannt ist, dass die Stuck-
guter ans der Kicbtnng Bremen stets nur in diesem Wagen eintreffen.
Eine scbnellere BefOrderung der Sendnng wurde stattfioden, wenn der
Kurswagen Nr. 87 in Schneidemuhl, sowie der Kurswagen Nr. 16 in Stendal
bereits genugend beladen eintrafe. Die Wagen wflrden in diesem Falle als
Ladnng behandelt nnd mit dem nachsten Guterzuge bis znr Umlade station
weiter befdrdert werden kOnnen, wahrend die Stationen Schneidemuhl nnd
Stendal zweite Kurswagen in den betreffenden Stuck guterzug eiozustellen
batten.
Auch wurde sich die BefOrderungszeit verringern, wenn die Stuckguter-
zuge weitere Entfernungen zurucklegten, als vorstehend angenommen ist
WOrde beispielsweise der nach Bremen fahrende Stuckgflterzug statt in
Stendal bereits in Berlin beginDen, so wiirde dadurch ein BefSrderungstag
gewoonen werden, indem alsdann der Kurswagen Nr. 16 gleich von hier
aus mit dem direkten Zuge in einem Tage nach Sebaldsbruck befordert
wurde und nicht erst mittelst des von Berlin nach Hannover fahrenden
Stuckguterzuges nach Stendal vorgeschoben zu werden und dort bis zum
folgenden Morgen die Abfahrt des Stuckguterzuges nach Bremen abzu-
warten brauchte.
Stationsassistent.
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Die belgischen Eisenbahnen lm Jahre 1S85.
825
Die belgischen Eisenbahnen im Jahre 1885.
Im Anschluss an die fruheren Mittheilungeu*) sollen im Nachstehenden
nach dem von der belgischen Regierung verdffentlichten Betriebsberichte
der belgischen Eisenbahnen fur das Jahr 1885 die wesentlichsten statistischen
Angaben wiedergegeben werden.
I. Vom Staate betriebene Eisenbahnen.
1. Langen.
Am 31. Dezeraber 1885 waren ira Betriebe:
nnmittelbar vom Staate gebaute Linien 733,337 km**)
fur Rechnung des Staates in Generalunternehmuog
gebaut . 648.938 »
zusammen . . 1382 275 km
Von Gesellschaften gebaut und vom Staate angekauft 1460.no km
Vom Staate betrieben gegen Betheiligung an den Einnahraen 323 865 »
Gesammtbetriebslange . . 3165,8io km
Hiervon dienten:
dem Personen- und Guterverkehr 3016,129 km = 95,27 %
dem Gflterverkehr allein 149.^1 » = 4,78 %
Doppelgeleisig waren 1331,0io km = 42l04 °/o
daruuter mit 1,50 m Spurweite 1323,9oi km
Eingeleisig waren 1834800 „ = 57,96 %
davon mit 1)50 m Spur 1822,4i7 „
r> 1520 » n ....... . 12.383 »
Die mittlere Betriebslange betrug f. d. Jahr 1885 3144,343 „
Die gesammte GeleislSnge bei den Staatsbahnen betrug
6090. 104 km
darunter 4459,323 km Hauptgeleise und
1630:81 » Nebengeleise.
*) Vergl. zuletzt Archiv 1886 S. 785 ff.
**) Ohne die 10,«o km lange Strecke Landen-St. Trond, welcbe der Eisenbahngesell-
schaft Land en -Basse It unentgeltlich uberlassen ist.
55*
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826
Die belgischen Eiseababnon itn Jahre 1885.
Vod den Hanptgeleisen batten 73,87 °/o Stahlschienen
undvonderGesammtgeleislfinge 65,i5 u/o »
Einen Ueberblick fiber die mittleren Scbienenpreise seit 1870
giebt die oacbstebende Zusammenstellung:
Jabr
, . — -
Stahlschienen
- — ■ 1
Eisenscbienen
—
Jabr
Stablschieoea
hisenscmeiieu
Frcs.
Krcs.
TX
r res.
>rcs.
1870
289,70
174,78
1878
156 26
1871
335,43
183-96
1879
149,S9
1872
408.08
306,9,
1880
158.84
160,oo
1873
439.80
2934i
1881
160,11
1874
262 95
229,69
1882
149,io
1875
227,07
162,oo
1883
140oo
1876
182,61
155,i8
1884
131,oo
1877
167,48
134,46
1885
129,46
Von den Querschwellen waren 82,oi °/o eichene.
Der Mittelpreis der kreosotirten Querschwellen betrng:
fur eichene 5 ,35 Free, (einschl. 0,59 Frcs. fur Kreosotirung)
„ kieferne 3,4g Frcs. ( „ 1,33 „ „ „ )
Eiserne Querschwellen, seit 1879 in Gebrauch, kosteten 5,i8 Frcs.
rait ZubehOr 6,24 Frcs. Sie sind 2,40 m lang und wiegen obne ZubehOr
40,n k8> mit ZubehOr 42,67 kg.
Die in 1885 verlegten kosten (ohne Verlegen) bei einem Gewichte
von 75 kg 8,93 bis 9,04 Frcs. (Hohlschwellen),
„ 105 „ 15,so Frcs. (Glattsehwellen),
gegen&ber einem Preise der Holzschwellen von 5,15 Frcs. fur das Stuck.
2. Anlagekapital der Staatsbahaen.
Das gesammte auf die Staatsbahnen verwendete Kapital, ein-
scbliesslich der Kosten der im Ban begriffenen Linien und der geleisteten
Vorschusse betrug:
Ende 1884 = 1 236 521 511,n Frcs.
Hie ran 8 ergiebt sich nach Abzog der Vorschusse an die Gesellschaftea
fur nicht fertige Arbeiten etc. (25 751 723,2i Frcs.) und zuzuglieh der
Zinssummen (15 902 155,17 Frcs.) das Betriebs- Anlagekapital am
31. Dezember 1884 zu 1 226 671 943,07 Frcs.
hierzu fur die in 1885 dem Betriebe fiber-
gebenen Linien 22 824 150,06 »
mithin Anlagekapital am 31. Dez. 1885 = 1 249 496 093,i8 Frcs.
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Die belgischen Eisenbahnen im Jabre 1885.
827
Davon kommen:
a. aaf Anlage and Fertigstellang der vom Staate
gebauten and betriebenen Linien ....
b. auf die ruckgekauften Linien (einschliesslich
Fertigstellang)
e. anf Fertigstellangskosten f. d. mitbetrieb. Linien
d. anf Ausrustung der Stationen
e. anf allgemeine Kosten (Vorarbeiten, Personal-,
Mobiliar- und Bureaukosten)
f. auf Beschaffung von Betriebsmitteln ....
g. fur den Ruckkauf von Betriebsstrecken . . _^
Gesammtes Betriebs-Anlagekapital ....
472 201 707*9 Frcs.
462 646 163,80 „
6 359 450,02 »
34 278 849,69 „
8 529 683,2i *
252 680 399,67 „
12 799 839 25 „
1 249 496 093,i3 Free.
1885
3. Betrieb8mittel der Staatsbalinen.
£s waren vorhanden:
Lokomotiven:
fur Peraonenzuge 536
„ GuterzOge 827
starke Steignngen
Bahnhofsdienst .
• ••«••••
zusammen
Tender
Dampfwagen
Fahrzeuge fur Personenzuge:
Personenwagen
Gepftckwagen
Leichen-, Post- und dergl. Wagen . . .
Geschlos8ene Guterwagen
Equipagewagen
Pferdewagen
144
281
1 788
1 164
14
2 996
581
75
302
115
123
zusaumieii
Fahrzeuge fflr Guterzuge:
Gep&ckwagen
GewOhnliche Gfiterwagen
(darunter geschlossene)
Besondere Wagen .
4 192
672
38 776
(5 667)
971
1884
519
842
95
284
1 740
1 172
13
2 983
583
76
308
118
125
4 193
676
39 004
(5 800)
1 105
zusammen
Dazu fur den Bahndienst:
Bahnwagen u. s. w .
40 419
995
41 414
40 785
1 111
41896
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828
Die belgischen Eisenbahnen im Jahre 1885.
Dazu waren noch im Ban, am 31. Dezember 1885:
12 Lokomotiven,
1 Dampfwagen,
106 Fahrzeuge fur Personenzuge,
200 „ „ GuterzQge.
Die Zahl der zum Verkehr anf den Staatsbahnlinien zugelaasenen
Privatwagen betrug Ende 1885 = 178.
£8 warden L okomotivkiloro eter geleistet:
1 1885
1884
*
17 817 913
17 478 545
„ Guter- nnd gemischten Zugen ....
17 947 836
18 869 562
162 237
170 162
znsammen .
1 35 927 986
36 518 269
im Vorspanndienst . . .
• •>*••
355 707
470 375
in Leerfahrt
• •■•««
1 518 069
1 472 106
beim Rangiren n. s. w. .
• •••*•
8 146 684
8 973 742
znsammen .
10 020 460
10 916 223
Insgesammt .
45 94a 446
47 434 492
Wagenachskilometer wnrden zuruckgelegt:
•
1885
1884
158 718 515
150 895 008
in GOterzOgen ....
• • • « • •
! 271 097 551
278 483 656
znsammen beladen n. Einnahme bringend
429 816 0*6
429 378 664
obne Einnahme (von Postwagen u. 8. w )
110 530 846
105 638 017
Insgesammt
540 346 912
535 016 681
Die Zahl der gefahrenen Zuge betrug:
in 1885 = 819 776, davon 414 998 Personenzuge,
in 1884 = 862 677, davon 434 288 Personenzuge.
Das Prozentverhaltoiss der Zahl der befOrderten Personen zur Zahl
der in den Personenwagen entbaltenen Sitzpl&tze betrug:
in 1885 = 22.42 °/o,
in 1884 = 23,61 °/0.
Das Prozentverhaltniss der befOrderten Ladung zur Tragkraft der
Giiterwagen war
in 1885 = 42,89 °/o,
in 1884 = 44,46 °/o-
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Die belgiscben Eisenbahnen im Jahre 1885.
829
Der Koblen verb ranch betrug:
fur das Lokomotivkilometer . .
n
Wagenachskilometer
r 18
Menge
kg
B5
Werth
Frcs.
18
Menge
kg
84
Werth
Frcs.
12-89
17,84
1,098
0-072
0,ioo
0 006
12,86
18,S3
1,142
0,098
0.133
0,008
4. Finanzielle Ergebnisse der Staatsbahnen.
Die Betrieb8eionabmen ergaben:
1885
1884
fur
41 725 313,05
39 491 766.99
1 043 266 eo
1 022 363,52
StGckgut (petites marchandises) „
8 114 183,68
8 540 768,47
»
Frachtgut (grosses „ „
1 64 897 129.89
67 134 674-69
n
50 485,i2
53 679^
-
Geldsendungen . . , . . „
212 961.28
203 298,n
Pferde and Vieh .... „
1 243 686,25
1 270 299,ci
anssergewflhnliche Einnahmen „
2 3«2 406 22
2 386 350.95
zQsammen Frcs.
119 669 431,99
120 103 201,u
Sonstige Einnahmen (aos Verpaehtung
von Landereien,Gebauden n.s. w.) Fre.
103 124-57
87 907.87
6e8ammte Roheinnahme Frcs.
119 772 55(5,56
120 191 108,5i
Von den Verkehrseinnahmen entfielen:
1885
1884
auf den Binnenverkehr
Prozent
64,06
63,29
„ „ gemischten Verkehr . .
-
| 10,29
9,71
„ „ internationalen Verkehr . .
25,65
27,00
Es kommen an Roheinnahmen:
' 1
. Frcs.
38096
38771
„ „ Zogkilometer
3-6406
3,6463
„ „ Lokomotiv-Notzkilometer
3,8837
3.2913
„ „ Wagenachs- „
0,2792
0,2805
Von der Gesammt- Roheinnahme entfallen anf :
die Privatbahnen im Staatsbetrieb
.. Frcs.
4520998,44
4138796,97
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830
Die belgisch«n
im Jabre 1885.
Im Personenverkehr ergab sich:
MiUlere Fahrt
Mittlere Einnabme
far 1 Reisenden:
1885
1884
1885
1884
km
Fro.
fur die Expresszuge (Normalpreise)
48-99
50,89 1 3-06S
3,199
2ew5hnlichen Zuce fNormalDreisel .
19 04
I8.90
0-750
0,736
znsammen
21-93
21-50
0 974
0,920
„ beido znsammen (ermassigte Preise) . .
24 02
23.18
0.35S
0,S45
znsammen
22,47
21,75
0.8U
0,783
Von den 51 233 224 befBrderten Reisenden haben 71,8°/o ermassigte
Fahrpreise gehabt.
Die mittlere Einnabme fur 1 Reisenden bet rag:
bei Normalpreisen:
fur gewdhnliche Billets:
I. Klasse
II.
III.
znsammen
fur Retonrbillets:
I. Klasse
II.
III.
Expresszuge
1885 I 1884
km
n
7,72'>
4 997
2 080
4,280
4,432
2,926
1,344
8,126
4,869
1^974
GewobnI. Zlge
1885 j 1884
2,836
1-647
0,805
4,400
4,443
2-834
1<322
zusammen
2
•307
2,296
0,969
1-583
0-929
0-523
0.
612
13
Insgesainmt J 3,o68
Die Betriebsansgaben betrngen:
3,
199 I
0
•750
0,736
fur allgemeine Verwaltung
„ Babnverwaltung
Frcs.
Zugkraft nnd Material . . .
Transportverwaltung ....
Vergutung der Einnehmer und
Kosten der Einnabmekontrole .
„ sonstige Ansgaben . . ... .
Betriebskosten . .
Hiervon ab die Eosten der Ergan-
zungs- nnd Erweiternngsanlagen
mit •
Bleiben eigentliche Betriebskosten .
n
1K85
1 369 737,2i
16 836 455,oo
30 333 800,oo
19 537 650;00
1 884 120.00
135 593-68
1884
1 549 131,(2
17 257 100,oo
31 635 500 00
19 432 435 00
1 780 850;0o
126 677 is
Frcs.
70 0y7 355,74
71 781 693,7«
172 230-24 326<".72.»
Frcs. |; 69 925 125!50 | 71 455 021,46
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Die belgiscben Eisenbahnen im Jabre 1885.
831
Verhaltniss der Bttriebsaosgabe zur
Roheinpahme Proz.
Es kommen Betriebskosten:
auf das Betriebskilometer . . . . Frcs.
„ „ Lokomotiv-Nntzkilometer . „
„ „ Wagenacbs- n . „
die mittlereJahresrente des An-
lagekapitals berechoet sich zu . Proz.
5. Personal der Staatsbahnen.
Dasselbe betrug:
an Beamteo and Angestellten .
an Dnterbeamten und Arbeitern
6 346
34 113
zusammen
. jj 40 067 40 459
6. Uebersicht der wesentlichsten Betriebsergebnisse der Staatsbahnen in
den Janren 1835 — 1885.
Nachstehende Znsammenstellang giebt io randen Zahiea einen Ueberblick
fiber Anlagekapital, Rente, Roheinnahmen , Betriebskosten und
Prozentverhaltoiss von Betriebsansgabe znr Roheinnahme der vom Staate
betriebenen belgiscben Eisenbahnen fur die Zeit von 1835 — 1885.
Jahr
Anlagekapital
am Jahresscbluss
Krcs.
(in Tmaeiid abgerunJeO
Mittlere
Rente
JaLres-
Robeinnabme
Frca.
Betriebskosten
(obne Erganzunga-
bauten)
Frcs.
Betriebs-
koe f -
\ *nt
(abtterondi-t iu Tauscnden)
1835
1840
1845
1850 ]
1855
1860
1865
1870
1875
1880
1885
Den
1871
Das
1861
1 952 000
63 647 000
154 221 000
171 591000
182 834 000
208 929 000
235 993 000
264 831 000
585 230 000
1 055 404 000
1 249 496 000
12-61
4,28
4-04
3,04
5,79
6-76
8 01
7,52
3,91
4,51
4-00
269 000
5 356 000
12 421 000
15 108 000
24 624 000
29 686 000
38 425 000
45 378 000
89 295 000
113 873 000
119 773 000
UOcbstbetrag der Rente lieferte das Jahr
308 211 000 ■ 8;96 | 66 970 000
gunstigste Verhaltniss zw. Ansgabe n. Ein
213 715 000 , 8,n ! 33 733 000
169 000 ]
3 078 000
6 339 000
9 033 000
12 602 000
14 186 000
19 397 000
25 338 000
59 247 000
67 652 000
G9 925 000 .
1871 (abges. von
I 34 956 000 !
nahme ergab das
| 15 204 000 |
62 72
55.58
59,7o
51,i$
47,79
50,4*
55-84
66,35
50.4i
58 38
1835):
52,2o
J. 1861:
45.Q7
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832
Die belgischen Eisenbahnen im Jahre 1885.
II. Yon Privat^esellschaften betriebeno Eisenbahnen.
Die Lange der am 31. Dezember 1885 in Privatbetrieb befindlicbeo,
auf belgiscbem Gebiet liegenden Eisenbahnen betrng (einsehliesslieh der
vom bel^ischem Staate gebaotea 1 0,220 km langen Strecke Land en — St.
Trond) 1243,gos kni (darnnter 141 ,185 km gemeioschaftliche Strecken).
Ausserdem werden von den belgiscben Privat-Eisenbahngesellschafteo
nocb 215,628 km anf ausl&ndischem Gebiete liegende Strecken betrieben,
sodass sich hiernacb eine Gesammtlange von 1459,2$$ km ergiebt. (la
1884 = 145 7,876 km). Yon obigen 1243,605 km belgischen Strecken
dienten:
dem Personen- und GQterverkebr 96,65 °/o
„ GQterverkebr allein 3,s5 „ .
Zweigeleisig waren 194,5o« km = 15,64%
eingeleisig desgleichen 1049.097 „ = 84.36 *•
Die mittlere Betriebslange fur 1885 ergiebt, wie oben:
fur die belgiscben Strecken 1243 6os km
„ das Gesammtnetz 1459,2s3 » .
Der Best and des Betr iebsmaterials betrng am 31. Dezember:
1885
1884
fur das
1
fur dt»
Iiu Ganzeo
km
Im Ganzcrj,
km
Bah nig.
B»bol?
539
0-87
535 ;
0*7
369
0,25
377
0,J6
6
5
846
0,58
833
0,57
453
0-31
450
0-31
Guterwagen
13 765
9,43
13 831
9-49
37
0,02
36
0.02
An Zugkilometern wurden geleistet:
— -
1385
1884
anf den belgiscben Strecken .
9462 419
9481002
129377
130211
zusammen . .
i 9591796
9611213
Finanzielle Ergebnisse der Privatbahnen.
Die nacbstehenden Angabeti beziehen sicb anf das Gesammtnetz der
Privatbahngesellachaften einschliesslich der auslandischen Strecken.
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Die belgiscben Eisenbahnen im Jabre 1885.
833
1885
1884
B e trie bseinnab men:
Im Ganzen
Frc*.
in
%
Im Ganzen
Pres.
in
aus dem Personenverkehr
11 008 587
29.57
10 520 635
27.07
„ „ Gepack- „
239 381
0,64
236 225
0,61
Stuckgut- .
1471401
3.Q5
1 523 668
3,9«>
„ „ Frachtgut „
22 142 183
59,48
23 924 222
61,56
„ der Bef&rder. von Geldern
31897
0,09
33 438
0,09
» » » , Equipg.
„ dem Viehverkehr . .
8 568
416 549
0,02
1-12
8 919
3*6 443
0,02
0-99
zusaniuien
35 318 566
94,87
36 633 550
94,26
Sonstige Einnahmen . . .
1 911 221
5-13
2 229 337
5,74
IoBgesammt
37 229 787
100,00
38 862 887
100,00
Betriebsausgabe:
| 20 333 582
20 683 186
mithin Reinertrag
16 896 205
18 179 701
Verhaltniss der Betriebsaus-
gabe znrRoheinnahme Proz.
54,62
t
53,22
Fflr das km mittlere Betriebslange ergab sich:
1885
1884
25 513,25
26 657,i9
13 934,43
14 187,20
1 1 578582
| 12 469,»9
Fur das Zugkilometer betrng:
1885
1884
3.8814
4,0486
2,1199
2-1 WO
1*7615
1,8915
Im Personenverkeh r ergab sich ein Mittelertrag fur den Reisenden:
1885
1884
2,16
2,26
1»26
li22
„ III. „ uad za ermassigten Preisen
0-62
0,61
Im Ganzen |
0,77
0,75
Fur das km mittlere Betriebslange ergaben
sich :
1885
1884
9 792
9 600
7 544,09
7 216,41
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834
Die
im Jahre 1885.
Von der Binnabme entfielen:
aufdie I. Klasse \\ 10,55 °/o 10,96%
II.
III.
(and ermassigte Proise)
Ad Personal war vorhanden:
Beamte, Angestellte n. 8. w. . .
Unterbeamte nnd Arbeiter . . .
zusiimmen
11330
Unfalle bei den Staats- and Privatbahnen.
Es verunglfickten :
a. durch die Wirkung des
Betriebes (Zusammen-
sto sse, Eo tg leisungen) :
Reiseode
Eisenbahubedienstete . . .
zasammen
b. durch eigene Scbuld der
Betbeiligten (Unvorsicbtig-
keit, Selbstmord u. s. w.) :
Reisende
Eisenbabnbedienstete . . .
Sonstige Personen .
zusammen
Insgesammt
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Die Nebenbahnen in Belgien im Jabre 1880.
Die Nebenbahnen in Belgien im Jahre 1886.*)
Die auf Grand des Gesetzes vom 24. Jaoi 1885 ins Leben gerafene
Nationalgesellschaft fur Nebenbahnen bat bis Ende des Jahres 1886 die
Konze88ion ffir 14 Linien in einer Gesammtlange von 221,7 km erbalten.
Hiervon sind bis jetzt 10 Linien mit einer Lange von 184,7 km im Betrieb,
die iibrigen 4 mit einer Lange von 37 km im Ban. Wie wir dem Ver-
waltnngsberichte fur das zweite Geschaftsjahr entnehmen, sind inzwischen
ffir weitere 9 Linien mit 181,4 km die Konzessionsverhandlungen zum
Abscblusse gebracbt worden, so dass die GeselUchaft gegenwartig ein
Netz von 23 Linien in der Gesammtlange von 403,i km, theils im Ban,
theils im Betrieb befindlicb, besitzt. Bezuglich 16 weiterer Linien mit
einer Lange von 299,2 km sind die Vorarbeiten so weit vorgeschritten,
dass mit dem Ban noch im Jahre 1887 begonnen werden dfirfte. Im
Ganzen k5nnen bisber 39 Linien mit einer Lange von 703,2 km als sicber-
gestellt angesehen werden. Von dem Aolagekapital dieser 39 Linien,
welches mit 29 238 000 Francs veranschlagt ist, haben gezeicbnet der
Siaat 8 283 000 Francs, die Provinzen 7 880 000 Francs, die Eommnnen
1 1 682 000 Francs und die Privaten 1 393 000 Francs. Ein Vergleich
dieser Ziffern mit dem Vorjahre ergiebt, dass sich das Verhaltniss der
Betheiligung an dem Anlagekapital wenig verandert hat. Es haben
namlich gezeicbnet in Prozenten:
Staat Provinzen Kommunen Private
1885: 27,70 27,70 39,M 5,26
1886: 28,83 26,95 39,96 4,76
Wie schon bei einer fruheren Gelegenheit ansfuhrlicher erOrtert
wurde,**) stellt das Gesetz vom 24. Joni 1885 es dem Staate, den Pro-
vinzen nnd Gemeinden frei, sich am Anlagekapitale entweder im Wege der
vollen Einzahlnng des Kapitals oder durch Zeichnnng von Annuitaten zu be-
theiligen. Wie vorausznsehen war, haben Staat, Provinzen nnd Gemeinden
bisher durchwegs Annuitaten gezeicbnet, auf Grand deren die Gesellschaft
•) Yg). Societe nationals des chemins de fer vicinaux. Second exercice social. Annee
1886. Rapport pr£sente par le conseil d'admiuistration. Bruxelles 1887. Sigraund Sonnen*
schein, Die Organisation des belgiscben Nebenbabnwosens. Arcbiv 1886, S. 748 ff.
Arcbiv a. a. 0. S. 758 ff.
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836
Die Nebenbabnen in Belgien im Jabre 1886.
die von der „Soci6t6 generate pour favoriser l'industrie nationale" ver-
tragsm&ssig ubernommenen 3prozentigen Pramienobligationen heraasgab.
Die Baukosten der mit einer Spurweite voq 1 m hergestellten Linien stellen
sich mit Rucksicht auf ihren mehr tram way artigen Charakter sehr niedrig.
Fur die im Betrieb befindlichen 10 Linien betrngen die Baukosten bis Ende
Dezember 30 019 Francs fur das Kilometer, wabrend 38 511 Francs vor-
geseben waren. Es blieb also noch eine Reserve ubrig, welche ftir die
Erweiterung der vorlaa6g nur sparlich ausgestatteten Stationen verwendet
werden soli. Der Ban wird in der Regel im Verdingungswege vergeben, und
ist bisher um 3 bis 8 Proz. billiger ausgefubrt worden, als veranscblagt war.
Von besonderem Ioteresse erscbeinen die Mittheilungen der Nationalgesell-
schaft Qber die Erfahrungen, welche sie bei der Anwendung des von ihr
angenommenen Betriebssystems gewonnen hat. Mit einzelnen Ausnabmeo,
wo mehr das BedQrfniss des Touristenverkehrs als das drtliche Interesse
fur die Anlage der Linien massgebend war, hat die Gesellschaft an dem
Grundsatze festgehalten, den Betrieb im Wege Offentlicher Vergebung an
Lokalgruppen zu verpachten. Nur in der Grundlage, auf welcher die
Vergebung des Betriebes ursprfinglich erfolgte, ist eine wesentliche
Aenderung eingetreten. Wabrend namlich die Gesellschaft ursprunglich
den Dnternehmer zum Betriebe auf Grund eines Ruckhaltes von der Roh-
einnahme von jahrlich 1500 Francs fur das Kilometer, vermehrt um
. . Prozent der Roheinnahme, verpflichtete, erfolgt gegenwartig die Ver-
gebung auf Grund einer Tantieme von . . Prozent der Roheinnahme, und
zwar wechselnd mit der Ziffer der jahrlichen kilometrischen Roheinnahme,
jedoch mit der Bedingong, dass die Gesellschaft dem Betriebsfuhrer eine
Mindesteinnahme von 2000 Francs auf das Kilometer zusicbert. Durch
diese Aenderung erscbeint ein in den fruheren Verpachtungsbedingungen
liegender Febler beseitigt, welcher zur Folge hatte, dass der Unternebmer
fiber eine gewisse Summe hinaus kein Interesse an der ErhGhung der
Einnahmen hatte. Bei einem Vergleich der alten und neuen Normen er-
giebt sich z. B. bei der Linie Ostende-Nieuport folgendes Resultat: Bei
einer Kilometereionahme von 3000 Francs erhielt der Unternebmer fruher
1500 Francs fest oder 50 Prozent + 35 Prozent, d. i. 1050 Francs, zu-
sammen 2550 Francs, wahrend die Nationalgesellschaft 15 Prozent, d. i.
450 Francs, erhielt. Nach den neuen Normen wQrde der Unternehmer bei
einer Roheinnahme von 3000 Francs 70 Prozent = 2100 Francs erhalten,
wahrend auf die Nationalgesellschaft 900 Francs oder 30 Prozent ent-
fallen. Dieses Verh<niss verbessert sich aber nach den neuen Normen
zu Gunsten des Unternehmers in dem Maasse, in welchem die Einnahmen
steigen, und verschlechtert sich in demselben Verhaltnisse fttr die National-
gesellschaft, so zwar, dass die thatsacbliche Einnahme der Linie Ostende-
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Die Nebenbahnen in Belgien im Jahre 1886. S3 7
Nienport im Jahre 1886 zu Grande gelegt, n&ralich 4500 Francs fflr das
Kilometer, der Antheil des Gnternehmers, welcber nacb den fruhereo
Normen 3075 Francs betragen hatte, jetzt 3150 Francs betrfigt, wabrend
der Antbeil der Nationalgesellachaft sich von 1425 auf 1395 Francs er-
raassigt.
Ueber die bisberigen Betriebsverbaltnisse der belgischen Nebenbahnen
Kiebt folgende Darstellnng Anfscblnss:
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Wie ans dieser Darstellung hervorgeht, haben nur zwei Linien die
Betriebskosten nichtgedeckt, nftmlich die Linien Melreux-Laroche nnd Thielt-
Aeltre. Selbstverstandlich kann das vorliegende Ergebniss mit Rflcksicht
anf die knrze Betriebsdaner einen Maassstab fur die Benrtheilang des Ver-
kehre9 der belgisrhen Nebenbahnen zunachst nicbt bilden. Die Bilanz des
zweiteo Betriebsjahres, welches mit 31. Dezember 1886 sc.hloss, gestattete
das ersteraal die Vertbeilung erner Dividende fur diejenigen Linien, welche
langer als 12 Monate im Betriebe sich befanden, wahrend der Gewinn der
ubrigen Linien anf das Betriebsjahr 1887 ubertragen wnrde. Ana obiger
Gegeniiberstellung des Gesamrot-Zinsenerfordernisses und des tbatsacblich
erzielten Ueberschosses soil sich ergeben, inwieweit die gezeiebneten
Annaitaten in dem Ueberschusse der Linien ibre Bedecknng finden. Ein
Urtbeil wird sich in dieser Richtnng jedoch erst bilden lassen, wenn die
Betriebsergebnisse eines ganzen Jahres vorliegen werden. Der Bericht der
Verwaltang veranschlagt das durchsehuittlicbe Kilometer-Ertragoiss mit
4748 Francs, wahrend das Gesammterforderniss an Zinsen nnd Betriebs-
kosten mit 4565 Francs berechnet wird. Von der Gesaramteinnabme der
*) Antheil des Botriebspachters verraebrt urn 200 Franc3 far das Kilometer als
Generftlunkosten der Nationalgesellschaft.
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838
Die Nebenbahoea in Belgien im Jahre 1886.
im Jahre 1886 im Betrieb beEodlichen Linien, welcbe 507 054 Francs
betrug, entfallen 467 543 auf den Personenverkehr, wfihrend der Gater-
verkebr sich vorerst nor in bescbeidenen Grenzen bewegt. Es ist dies
zum Theil anf die Scbwierigkeiten zurfickzufuhren, welcbe sich aas der
Aowendang dcs Art. 6 des Gesetzes vom 24. Juni 1885 ond des Art 7
des Bedingnissheftes vom 20. Marz 1886 ergeben haben, nod denen eioe
gewisse grundsatzliche Bedeataog nicbt abgesprochen werden kar.n. Nach
dem Gcsetze vom 24. Juni 1885 mussen alle Tarife von der Regieruog
genebmigt werden, die sich das Recbt vorbebalten bat, die Herabsetzung
zu verbieten oder die ErbObnng zn fordern. Will nnn die Gesellschaft
eine Herabsetzuog der Tarife erlangen, so muss die Aenderung 14 Tage
vorher beantragt werden und die Erhebung der erm&ssigten Gebuhren
kann erst nach Genehmigung des Ministeriums erfolgen. Wie aas deo
Verhandlungen , zn welchen die Anfnahme dieser Bestimninng in der
Kaniraer Anlass gegeben bat, hervorgeht, wollte man die Nationalgesell-
scbalt auf diese Weise verhindern, den Staatsbahnen Konkurrenz zu
macheo. Der Yerwallungsrath macht nun geltend, dass das Ministeriom
fur Landwirthschaft, Gewerbe und Offentliche Arbeiten sich stets mil dem
Eisenbaboministerium ins Einvernehmen setze, wenn es sich urn die Koo-
zessioniruDg eioer neuen Linie handle, und daher diejenigen Linien, die
durch zu niedrige Tarife den Staatsbahnen Konkurrenz raachen k5nnteo,
wohl uoterscheiden konne vou denjenigen, deren Konkurrenz nicht zu be-
furchten ist.
Da in Folge der vieleu Formalitfiten, denen ihre Gesuche um Er-
massigong der Tarife unterworfen sind, Ofters Frachten verloren gehen, die
mittelst einer geringen Ermfissignng der Tarife leicht h&tten erlangt wer-
den kOnnen, so spricbt sich der Verwaltungsrath fur die Nothwendigkeit
eioer grOsseren Freibeit der Gesellschaft bei Aenderung ihrer Tarife ans.
Zu diesem Zweck wiirde allerdings eine Aenderung des Gesetzes vom
24. Juni 1885 erforderlich sein.
S. S.
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Die Eisenbahnen in Spanien in 1884.
839
Die Eisenbahnen in Spanien in 1884.*)
Am Schlus8e des Jahres 1884 waren in Spanien 8 681 km Eisen-
bahnen im Betrieb, weitere 2980 km noch im Ban nnd fur 198 km war-
den Vorarbeiten gefertigt. Diese sammtlichen Babnen sind von Privat-
nnternehmern — meist Engl&ndern and Franzosen — gebant worden and
werden anch von solcben betrieben. Das ganze Netz ist vertbeilt nnter
48 Privatunternehmangen, von denen 28 von der Regierung UnterstQtzang
erhalten haben.
In der nacbstehenden Uebersicht sind das von den spanischen Eisen-
bahngesell8chaften verausgabte Aktien- und Obligationenkapital, die von der
Regiernng an diese Gesellschaften gezahlten Unterstutzangen, sowie die
kilometrischen Einnabmen and Aasgaben fur dasJabr 1884, and zwar fur
die bedeatenderen Gesellschaften besonders zusammengestellt, soweit diese
aas der vorliegenden spanischen Statistik zu entnehmen waren. Diese
Angaben beziehen sicb nicht auf das gesammte, Ende 1884 im Betrieb
gewesene Eisenbahnnetz (8 681 km), sondern nur auf 8 485 km. Ueber
weitere 196 km ist in der amtlicben Statistik nichts enthalten. Die be-
willigten Staatsunterstutzungen beziehen sich, soweit ersichtlich, auf die
den einzelnen Gesellschaften konzessionirten Bahnlangen, deren Gesammt-
ausdehnnng nach den „abgeanderten Entwfirfen" zu 10655 km angegeben
wird (vergl. Spalte 7 der Uebersicht). Die in Spalte 6 aufgefflhrten
„durcbschnittlichen Eosten des Kilometers Bahnlange mit Ausschiuss der
staatlichen Unterstutzung" entsprecben nicht uberall dem Ergebniss der
Division des in Spalte 5 angegebenen Anlagekapitals durch die Kilometer-
•) Vergl. „Die Eisenbahnen in Spanien" Archiv 1885 S. 322—328 und „Die Eisen-
bahnen in Spanien im Jahre 1883 k Archiv 1886 S. 421—422. Die bier gebracbten Mit-
theilungen sind dem amtlicben spanischen Berichte fiber die offentlichen Arbeiten fur 1884
entnommen (Memoria sobre las obras publicas de 1884 en lo relative- a ferrocarriles pre-
sentada al Eclmo. Sr. Minis tro de Fomento por le Excm. Sr. D. Jose Gallego Diaz, director
general de obras publicas. Madrid 1886). Die Zablenangaben dieses Berichtes weicben
mebrfacb von denen ab, welche im Archiv nach anderweitigen, ebenfalls amtlicben Quellen
gebracht sind (vergl. beispielsweise „Die spanischen Eisenbahnen am 1. Jauuar 1885* Ar-
chiv 1886 S. 107). Der Grand dieser Abweichungen bat sich nicht ermitteln lassen.
ArchlT fur EiMObahnwesen. 1887.
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840
Die Eisenbahnen in Spanien in 1884.
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1884
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Tut
di-
ertfaeiLi
ist
Eisenbabn von Ma-lnd nacb
Zaragoza und Alicante .
Eisenbahnen v. Nord-Spanien
Andalusische Eisenbahnen .
Eisenbahnen von Asturien,
Oalicien und Leon . .
Eisenbahnen von Madrid nacb
Gaceres und Portugal
Eisenbahnen von Almausa.
Valencia und Taragona .
Eisenbahnen v.Taragooanacb
Barcelona u. Frankreich
Eisenbahnen von Medina del
Campo nacb Zamora und
von Orense nach Vigo .
Direkte Eisenbahnen von
Madrid u. Saragossa nacb
Barcelona:
a) Strecke Reus-Roda . .
b) Strecke Zaragoza- Escatron
Eisenbabn von Lerida nacb
Reus und Tarragona . .
Eisenbabn von San Juannde
las Abadesas . . .
Eisenbabn von Medina del
Campo nach Salamanca .
Eisenbahn von Mallorca
The Buitron and Huelva Rail-
way and Mineral Campany**)
Schwefel- u. Kupfer-Gesell-
scbaft von Tbarsis**) . .
Eisenbahn von Langreo in
Asturien
Eisenbahn von Santiago zum
Hafen von Carril . . .
Sonstige Gesellschaften .
Zusaintneu
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407
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30 000 000
12 953 520.
7-25 201 100
4611325 101
894 301 UK!
626 575 101
634121311 22412ii2
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Die Eisenbabnen in Spanien in 1884.
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2 483 323
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1422 548
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505 769
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1382 928
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15 452
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detn far die Bergwerksaalagen Terwendeten uicht getrenot aod koirate desshalb nlcht angegeben werden.
56*
842
Die Eisenbahnen in Spanien in 1884.
zahl; nie die betreffenden Zahlen sonst entstanden, ist nicht ersicbtlich.
Die in den Spalten 15 und 16 angegebenen kilometrischen EinDahmen
and Ausgaben beziehen sich auf die in Spalte 14 angegebenen miltlereo
Betriebslangen.
Die Gesammt-Einnahmen nod Ausgaben der spanischen Eisenbahnen,
sowie die Verkebrsleistungen werden fur die Jahre 1881 bis 1884 in der
nachstehenden Uebersicht angegebeD. Die Langen, auf welche sich diese
Angaben beziehen, sind in der spanischen Statistik nicht unmittelbar an-
gegeben, es kann aber nach Bcmerkungen in dieser Statistik angenommea
werden, dass die Angaben fur 1883 sich auf eine Betriebslange von 7720
km, fur 1884 auf eine Betriebslange von 8 253 km beziehen.
Roheinnahme
A us if abe
Ueberschuss
Geleistete
Jabr
im Qanzen
| fur das
im Oanzen
fur das
im Gaozeo
fur das
Zugkm
Zugkm
Zugkm
Zugkm
Pesetas
Pe*et
Pesetas
Peset.
Pesetas
Peset.
1881
9378484
159222032
17.05
67525828
"•31
91696 204
9.7*
1882
11609 593
165054814
14,13
77600874
6-68
87 453940
7*
1883
18351424
173263586
9.32
73822306
4-04
99431280
5.28
1884
25098295
174715639
65%
74866091
2,98
99849548
3,96
In dieser Zugammenstellung erscheint die seit 1884 ausserordentlich
stark angewachsene Zahl der geleisteten Zugkm, mit welcher das Wachsen
der Einnahmen iu keinem Verhaltnisse steht, auffallig. Die Einnahme fur
das Zugkm ist dementsprechend seit 1884 stark gesunken, ebenso aber
auch die Ausgabe. Welche Ursachen diese Erscheinung hat, ist aus der
vorliegenden Quelle nicht ersicbtlich.
Ueber die Verkehrsverhaltnisse in 1883 und 1884 sind nocb die fol-
genden Angaben zu machen:
1884
8253
18 485370
9 498934679
49219 336
111175217!
337481 I
1883
Bahnlange, auf welche sich die Angaben
beziehen
Zahl der beforderten Reisenden ....
Gewicht des bef6rderten Gutes . . . kg
Einnahme aus dem Personenverkehr Pesetas
„ „ „ Guterverkehr . „
Zahl der befdrderten Zuge
Die Ausrustung der spanischen Eisenbahnen mit Betriebsmitteln wird
fur das Jahr 1884 durchschnittlich fur je 100 km Bahnlange wie folgt
angegeben :
l.g9 Personenzuglokomotiven,
9,99 GQterzuglokomotiven,
7720
18366807
9497 872806
53196137
108 394747
339209
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Die Eisenbahnen in Spanien in 1884.
843
5,87 Lokomotiven fur gemischten Dienst,
15.82 Tender,
8,48 Pereonenwagen 1. Klasse,
IO59 it 2. „ ,
24,4i » 3. „ ,
4,u » gemiscbt 1. nod 2. Klasse,
1^01 r> n 2. „ 3. „ ,
1,29 Saalwagen,
309,87 Gepack- und Gaterwagen,
23,i6 Viehwagen.
Beim Betriebe der spanischen Eisenbahnen sind in den Jabren 1883
und 1884 die nachstehenden Personenbeschadignngen vorgekommen:
1884
1883
7 258
7714
16649504
18366807
Getddtet warden:
i
59
10
Beamte der Eisenbabngesellscbaften nnd der
38
43
Personen, welche mit dem BefOrderungs- und
Bahndienste nicbt in Verbindang standen
70
63
167
116
Verletzt wurden:
80
71
Beamte der Eisenbahngesellschaften und der
184
233
Personen, welche mit dem Befurderungs- und
Bahndieoste nicbt in Verbindang standen
64
84
Gesammtzahl der Verletzten
328
388
Verhaltniss der Zahl der getOdteten Reisenden
282195
1:
836681
Verhaltniss der Zahl der verletzten Reisenden
208119
1:
258687
Verhaltniss der Gesammtzahl der getOdteten uud
verletzten Reisenden zur Zahl der beforderten
l:
126975
!:
226751
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84
Notizen.
N o tize n.
Die Uebernahme der Nikolaibahn*) in Staatebetrieb ist, wie wir
der Nnmmer 35 der amtlichen Zeitscbrift des russischen Ministeriums der
Verkehrsanstalten entnehmen, ernstlieh in Aussicht genommen. Der we-
sentlichste Inhalt dieser Mittheiluag lautet in Uebersetzuog :
Der Betrieb der Nikolaibahn wnrde am 1. September 1868 mit Aller-
bScbster Genebmignng der Grossen russischen Eiserjbahngesellschaft nnter
anderem mit der Maassgabe ubertragen, dass der Regieruog das Recht zn-
stehen solle, die Babn nach Ablanf der ersten 20 Jahre wiedernm in
eigene, nnmittelbare Verwaltang za nehmen.
In Anbetracht des Umstandes, dass der Zeitpunkt znr Zurucknahme
der Babn ans der Verwaltung der Haoptgesellschaft nahe bevorsteht, sowie
im Hinblick anf die unvortbeilhaften finanziellen Bedingungen, nnter welchen
die Cebergabe der Babn an die Privatgesellcbaft erfolgt ist, baben sicb
die Vertreter der Moskauer Kaufmannscbaft im Jahre 1886 an die Re-
giernng mit der Bitte gewandt, ihr die Nikolaibahn anf 20 Jahre in Pacht
za geben. Dieser Antrag warde vom Ministeriam abgelehnt, weil er in
fiDanzieller Hinsicht offenbar nicht vortheilhaft sei. Dabei wnrde gleicb-
zeitig die Frage grundsatzlich er6rtert, in welcher Art und Weise der
Betrieb der Nikolaibahn nach Ablanf von 20 Jahren seitDebernahme derselben
dnrch die Grosse rnssische Eisenbahngesellschaft weiterzufuhren sein wird.
Der vor 19 Jahren gefasste Beschloss, die Nikolaibahn einer Privatge-
sellschaft pachtweise zn ubertragen — einer Babn, welche hente hin-
sichtlich ihrer Ertr&ge and ihrer allgemeinen wirthscbaftlichen Bedentaog
die erste Stelle in dem rassischen Schienennetz einnimmt — , war eine
Folge davoD, dass damals in Rnssland wie im Anslande die Ueberzeagong
herrschte, es sei nothwendig, die Privatanternehmnng znm Baa and Be-
trieb von Eisenbahnen anzaregen. Inzwiscben haben sich die finanziellen
Bedingungen, nnter welchen die Nikolaibahn der Privatgesellscbaft uber-
•) Vgl. ub«r die Nikolaibahn (St. Petersburg -Moskau) Arcbiv 1885 S. 74. 1887
S. 55-60 und 416.
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Notixen. 845
•
tragen wurde, als finsserst nnvortheilhaft fur den Reichss&ckel erwiesen,
haupts&chlich infolge der Entwerthung der Valuta, durch welche alle
seitens der Gesellschaft an die Regierung zu leistenden Zahlungen fur die
Verzinsung und Tilguog der fur die Zwecke des Eisenbahnbaues gemachten
Metallanleihen auf den dritten Tbeil des Werthes berabgesuukea sind,
Andererseit8 ist die russische Regierung in Anbetracht der hohen allge-
meinen wirtbscbaftlicben Bedeutung der Schienenwege gegenw&rtig zu der
Ueberzengung gelangt, dass es nothwendig sei, die haupts&chlich-
aten Eisenbabnen nacb und nacb in unmittelbare, eigene Ver-
waltung zu ubernehmen.
Hiernacb wurde es den Grunds&tzen der Regierung nicbt entsprecben,
einen Scbienenweg einer Privatgesellscbaft zu entziehen, um denselben einer
anderen Privatgesellscbaft pacbtweise zu ubertragen, namentlich dann nicbt,
wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, nm das wichtigste Glied des
russischen Scbienennetzes , die Nikolaibahn, bandelt, welche die beiden
Hauptstftdte des Reiches verbindet und sowobl in politischer als auch in
kommerzieller und gewerblicher Hinsicht von weitgebendster Bedeutnng ist.
Das Ministerium hat aus diesen Grunden den Beschluss gefasst, dass
es sich empfehlen werde, die Nikolaibahn zur unmittelbaren Verfugung
der Krone zu stellen, um dieselbe zu einer Zeit, in welcher es die all-
gemeine Finanzlage gestattet, unter mOglicbst vorlbeilbaften Bedingungen
in Staatsverwaltung zuruckzufuhren.
Dieser Bescbluss bat am 30. Mai 1887 die Allerhdchste Best&tigung
erhalten.
Billetre vision in Belgien. Die belgiscben Staatsbahnen haben seit
dem Jahre 1884 allmahlich auf dem grOssten Theil ihres Netzes eine be-
achtenswerthe Aenderung in der Billetrevision eintreten lassen. Bis dahin
erfolgte dieselbe, wie in Dentschland, ausschliesslich durch die Scbaffner
von den Trittbrettern w&hrend der Fahrt, wobei diese Beamten zablreicbe
Unfalle erlitten, — in den Jahren 1880 — 1884 warden nicbt weniger als
208 Scbaffner hierbei verletzt oder getOdtet. — Seit 1884 ist auf deu
belgischen Staatsbahnen dieselbe Einricbtung zur Einfubrung gelangt, wie
sie schon seit laDgen Jahren bei anderen, z. B. den engliscben, franzOsiscben,
bollfindiscben Bahnen besteht: die Billet-Abnahme erfolgt nicht mebr
durch Scbaffner, sondern auf den einzelnen Bestimmungsstationen durch
das Stations-Personal. Die erste Billetrevision besorgen nacb wie
vor Scbaffner und zwar in derWeise, dass w&hrend des Aufenthaltes
des Zuges auf den Stationen die Billets der Reisenden I. und II. Klasse
gepruft werden; hierauf begiebt sich der Schaffner, falla Durchgaugswagen
vorhanden sind, in einen Wagen, sonst in ein Coupee III. Klasse und re-
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846
Notizen.
vidirt in diesem wabrend der Fahrt die Billets. Von Station zu Station
ist die Revision je nachdem in einem Wagen oder Coupee III. Klasse vor-
znnehmen nnd nach nnd nach in sammtlichen Wagen III. Klasse zn be-
endigen. Die Billets bleiben in H&nden der Reisenden nnd sind beim Ver-
lassen des Bahnhofes auf der Bestimmnngsstation an den uberwachenden
Stationsbearaten abzngeben.
Dementsprechend ist den Schaffnern das Bewegen anf den Tritt-
brettern w&hrend der Fabrt verboten, nnr falls die Billetrevision bei den
Reisenden 1. nnd II. Klasse anf einer Station nicht bat beendigt werden kon-
nen, ist ansnahrosweise gestattet, die Revision wabrend der Fahrt zn beendigen.
Nach Mittheilnng der Verwaltung der belgiscben Staatsbabnen hat
sich diese Aendernng ansserordentlich bewabrt. Vor Allem sind die Un-
falle der Schaffner bei der Billetrevision anf ein ganz geringes Maass
znruckgegangen nnd auch die Eontrole der Billets ist zufriedenstellend
ansgefallen. Zar Ausfuhrung dieser Maassregel ist es allerdings nftthig ge-
wesen, die Personenbahnhofe vollstandig abznschliessen , nnd an den Ehr
gfingen zu dem Iunern Beamte aufzustellen, welche nur die roit einem
Billet, Freikarte u. s. w. versehenen Personen einlassen. Indess sind die
Stationsvorsteher ermachtigt, ausnahmsweise Personen, welche Kranke,
Kinder, Frauen n. s. w. begleiten oder erwarten oder sonst hinreiehende
Grunde angeben, auch ohne Billet einznlassen. Das Publikum bat zwar
anfangs fiber diese StSrung in der alten Gewohnheit des freien Betretens
der Bahnh5fe sich beschwert, indess vollzieht sich jetzt die nene Ordnun^
ohne Unzutraglichkeiten.
Der Zutritt zu den Perrons der Bahnhofe ist in Italien im All-
gemeinen nnr den mit Fahrscheinen fur einen abgehenden Zug versehenen
Personen gestattet. In Folge von Gesucben verschiedener Handelskammern
urn Freigabe des Zutritts zu den Perrons ist, wie der Mon. d. Str. ferr.
mittheilt, ein ministerielles Rnndschreiben an samratliche Handelskammern
Italiens erlassen, in welchem gesagt wird, dass das Verbot des Betretens
des Perrons, da es auf gesetzlicber Bestimmung bernht, auch nur durch
ein Gesetz wurde aufgehoben werden kOnnen. Aber abgesehen davon,
musse die Zweckmassigkeit dieses Verbots anerkannt werden, da, wenn der
Zngang zum Innern der BahohGfe freigegeben wurde, die Beamten fur die
dadureh bervorgerufenen Unzntraglichkeiten nicht verantwortlich gemacht
werden konnten, die ordnuugsmassige Ausubung des Dienstes gehemmt
nnd mancbmal nnmOglich gemacht werden wurde. Ausserdem seien aber
die Biihnhofsvorstande ermachtigt, in Fallen wirklichen Bedurfnisses eine
Ansnahme von dem Verbot zu gestatten und die Babnverwaltungea
kOnnten einzelnen Personen, deren Geschafte dies erfordere, die Erlanb-
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Notizen.
847
niss geben, st&ndig oder zu bestimmten Zeiten das Innere der Babnh5fe
zu betreten.
Die Eisenbahnen in Algier und Tunis am 31. Pezember 1885.*)
Am 31. Dezember 1885 waren:
L Eisenbalinen fiir den offentliclien Verkehr:
Si) r ana-Ly on-Mitteimeer-breseilscnatt:
| Im
Betricb 1 Bau
Kilometer
426
r\ mm
87
znsammen . .
fin
51.1
b) 0st-Algeri8che Eisenbahn-Gesellschaft:
155
—
82
—
fill A 1 • T*V 1 *
152
T%1 V f t * 1 1
23
43
to
■ • i • V % * *
f
51
TT*I f*s 1 T\ a.
80
Hut - Rifllrrfl
121
Bougie — Beni-Mansour
87
Les Oaled-Ramoun — Aln-Beida (1 m Spurweite)
89
znsammen
383
500
c) West-AlgerischeEisenbahn-Gesellschaft:
. % •> Its * * • * A ■ 1 «
! 51
• « • w»». > * * * * n i « r
100
T tT* » • Am TT\ 1 j
70
Tahia — Tlomopn
63
zasammen . .
221
<»3
d) Eiaenbahn B6ne — Guelma und Ver-
langerungen:
auf algerischem Gebiet:
88
115
105
Souk-Arrhas— Teb^ssa (Schmalspurbahn von ] m)
130
zusammen . .
! 308
130
*) Nach amtlicben Veroffentlichungen vgl. Archiv 1886 S. 554 u. ff.
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848
Notizen.
Im
auf tunesischem Gebiet:
Betrieo
Kiloi
B a u
neter
Medjerdah-Linie: Tunis -
-Dahlet-Jandouba nebst
212
13
InsgesamiDt zn d) .
520
143
e) Franzftsisch -Algerische Eisenbahn-
Gesellschaft:
Arzen— Saida—Modzbah
Ain-Thizy— Mascara
Mostaganem— Tiaret
•
Schmalspnrbabnen von
. l,i0 m von Schienen-
mitte zn Scbieneomitte
-
Zoo
___
11
200
Modzbah— Mecheria
114
zusammeo . .
211
t) Mokta— El Hadid-Eisenbahn:
33
Samme I.*) . !j 1810 904
II. Industriebahnen (Chemins indnstriels):
Algerische Salzwerke:
Von den Salzwerken des Arzcw-See nach dem Hafen
von Arzen (Scbmalspnrbabn von 1,10 m von
Minen von Kef-oum-Theboul:
Yon den Huttenwerken von Kef-oum-Th6boul zur
Mundnng des Messida (hat ebenfalls l,iom Spnr)
Im
Betrieb ' Bau
Kilometer
7
20
Summe II. .
7
•_>o
Insgesammt*) .
1817
924
Mit Au8nabme der 5 km langen Doppelstrecke bei Oran sind sammt-
liche Babnen eingeleisig.
In Algier ist ansserdem noch der Ban voo 391 km Eisenbahn io
Anssicht genommen, nnd zwar:
von Tlemcen nach der marokkanischen Grenze (58 km), mit Zweigbabn
nach Sebdon (45 km),
von Rio-Salado nach Benin Sa (25 km),
von TVne« nach Orleansville (49 km),
•) Ohne die tunesischen Strecken.
i
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Notizen.
849
von Affreville fiber Berrouaghia nach les Trembles mit Abzweigung
Haouch-Mogbzen nach Monzzalaville (214 km).
In Tunis (franzOsisches Schutzgebiet) waren ansser den oben ange-
fuhrten Babnen noch die Eisenbabn von Tunis nach Goulette mit 35 km
Laoge im Betrieb nnd 124 km Industriebahnen im Ban.
Am 31. Dezember 1885 betrng mithin die Betriebslange derBahnen
fur dffentlichen Verkehr (lignes d'inte'rSt ge*ne*ral):
auf algerischem Gebiet 1817 km,
„ tunesischem „ 247 „ .
In Bezng anf die oben erwahnten — 513 km langen — algerischen
Linien der Paris- Lyon- Mittelmeerbahn-Gesellschaft finden sicb in dem Be-
triebsberichte dieser Gesellschaft fur das Jahr 1885 die nachstehenden
Angaben:
Verwendetes Anlagekapital am Jabresschlnss 173 473 009.85 Frcs.
Roheinnahmen (nach Abzng der Steuern) . 10 095 118,17 „
Betriebsansgaben . . 5 514 716 07 „
Ueberschuss . 4 580 402, io Frcs.
Im Vergleich zn 1884 haben die Roheinnahmen am 14,8°/o» die Aus-
gaben nm 9,o°/o zngenoramen.
Fur da9 Betriebs kilometer betrng fur die Linien:
Algier — Oran
426 km
Constantino —
Philippeville
87 km
Frcs.
Frcs.
i 15 431 57
40 329,19
1 9 665.Q8
15 342,25
mithin Ueberschnss . .
5 766.49
24 986,94
Verhaltniss von Ansgabe znr Einnahme in 1885
62 63 %
38,04 °/o
v » * » » n 1884
59,97 »
52,80 »
Da nach dem Vertrage vom 1. Mai 1863 der Staat fur das algerische
Bahnnetz der Paris-Lyon-Mittelmeer-Eisetibahogesellschaft eine Zinsgarantie
von 5°/o fur eio Kapital von 80 Millionen Frcs. ubernommen hat, so ergiebt
der Reinertrag von 1885 znm ersten Male seit der BetriebserOffoung der
algerischen Linien einen an den Staat abzufuhrenden Ueberschuss, und zwar
im Betrage von 444 319 Frcs.
Die Gesellschaft schnldete dem Staate am 31. Oktober 1885:
fur vorgeschosscnes Kapital 26 740 307 32 Frcs.
„ Zinsen .... . . 8 063 310 99 „
zusammen . 34 803 6l8.Si Frcs.
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850
Notiten.
Die Eisenbahnen in den franzoslschen Kolonien am 31. Dezem-
ber 1885*)
1. Senegalgcbiet (Afrika):
a) von Dakar nach St. Louis ....
b) von Kayes (Medine) nach Bafoulab6:
Kayes — Diamon
Diaroon — Talari
Talari— Bafoulabd
Am 31. Dezember 1S85
war en im
Betrieb | B a u
Kilometer
263
54
55
24
zusaramen . .
2. Insel Reunion:
Vom Hafen der Pointe-des-Galets uber St. Louis
nach St. Pierre
Abzweigung nach St. Benoit. . .
317
67
59
79
znsammen . .
3. Cochinchina:
Voq Saigon nach Mytho
(Die Spurweite der unter 1 bis 3 verzeichneten
Bahnen betrfigt 1 m.)
4. Franzosisch-Indien:
Von Pondicbery bis zar englischen South -Indian-
Railway
12(5
71
12
5. Tonkin.
Die Anlage von Eisenbahnen wird vorbereitet. Auf Antrag des
Gouvernetirs von Tonkin warde vom Minister der aaswflrtigen Augelegen-
heiten im Jahre 1886 ein besonderer, aus sieben hOheren Beamten
bestebender Ausschuss rait der Prufong der Frage beauftragt, in welcber
Weise am zweckmassigsten die neue franzOsische Provinz durch Eisenbaho-
bauten dem allgemeinen Verkehr zu erschliessen sein werde. Der Aas-
schuss bat hierflber einen eingehenden, im Journal officiel de la Rcpubliqa
francaise vom 29. August 1887 S. 3962 bis 3967 abgedruckten Bericht
erstattet, welchem wir Folgendes entnebmen:
Beim Mangel geeigneter Landstrassen, und da die Wasserstrassen,
insbesondere der rothe Fluss und seine Nebenflusse, nur auf kurze Strecken
und wahrend weniger Monate schiflFbar sind, wird der Bau von Ei#o-
*) Nach aratl. Veroffentlichunp:, vgl. Arcliiv 1886 S- 557.
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NotizcD.
851
batmen ein sebr zweckm&ssiges Mittel sein, die Ausbeute der reichen
Landeserzeugnisse zu fdrdern. Die Bodengestaltung ist fur den Eisen-
bahnbau nicht ungunstig, insbesoodere bildet die Herstellong derselben in
den Flussth&lern keioe unuberwindliche Scbwierigkeiten. Der Ausschuss
bat im Ganzen funf Linien gepruft, von welchen er drei znr alsbaldigen
Ansfubrung empfieblt. Die wichtigste ist eine Bahn zur Verbindung der
Hauptstadt des Landes, Hanoi, mit der Meereskfiste bei Port Courbet.
Eine derartige Linie wurde etwa 175 km lang sein nnd frncbtbare, reich-
bevdikerte Gebiete dnrchzieben. Eine zweite Linie soil bei der Station
Bac-Ninh von der erstgedachten abzweigen, nnd in nordOstlicher Richtnng
nach Lang- Son fubren. Sie ist etwa 125 km lang, dnrebzieht ein von
der Eultnr noch wenig berfihrtes Gebiet, wird also geringen Lokul-
verkehr baben, dagegen fftr den durchgehenden Verkehr mit China, nnd
vor allem strategisch von hoher Bedentnng sein. Eine dritte Linie soli
sich in nordwestlicher Richtung von Hanoi, entlang dem rothen Fluss, nach
Laokai erstrecken. Ihre Lange wird etwa 305 km betragen, ihr Eod-
ponkt liegt nahe der chinesischen Grenze bei der Provinz Yunnan). Die
beiden letzteren Linien wurden sich leicht nach China fortsetzt-n lassen,
die nach Laoka! in der Richtung nach dem Yaogtzekian*, diesera Hauptstrom
des hiramlischen Reiches, mit seinen grossen Verkehrsplatzen. Ein Theil
derselben durchzieht verhaltnissmfissig fruchtbares nnd bevolkertes Gebiet,
ein anderer unfruchtbare Gebirgsgegenden. Auch ibre Herstellung wurde
nicbt sehr kostspielig sein.
W&hrend der Ausschuss befurwortot, der Ausfuhrung dieser drei
Linien n&her zu treten, beschrankt er sich daraof, fur zwei weitere Linien
die Richtung nur ganz allgemein anzugeben. Die eine derselben soli ihren
Ansgaogspunkt gleichfalls vom Delta des rotheu Flusses, und zwar von Hanoi
oder einem andern geeigneten Platze aus nehmen und diesen mit dem
Mekong -Flusse verbinden. Die Richtung der Linie wurde nach Westen
gehen, jedoch hat sich der Ausschuss noch nicht daruber schlussig ge-
macht, welcher der an dem genannten Flusse belegenen Handelspl&tze der
beste westiiche Endpunkt sein wurde, ob man denselben in China (Semao,
Hieng-hong), in Birma, oder in Siam (Luang-Prabang) suchen soil. Die
Bahn wird mehrere 100 km (5 — 600 km) lang sein und unwirthliche,
bisher so gut wie nnbekannte Gegenden dnrchzieben.
Die letzte der gepruften Linien geht von Hanoi sudlich, der Meeres-
kuste entlang, nach Annam nnd dessen Hauptstadt Hue zu. Ihre Lange
bis Hne betrfigt 6—700 km; ihre Herstellung wurde wegen der zahlreichen
erforderlichen Knnstbauten, insbesondere der vielen Flussuberg&nge, ziemlich
kostspielig sein, das von ihr durchzogene Gebiet aber auch frucbtbar,
stark bevOlkert und schon jetzt reich an Verkehr. Da indessen dies Gebiet
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852
Notiz.en.
durch die Floss- und Kfistenschiffahrt, sowie mehrere gate Landstrassen
bereits erschlossen ist, so liegt fOr eine Eisenbahn ein dringeodes Be-
dorfniss jedenfalls jetzt noch nicht vor.
Als Sparweite der za baaenden Linien wird 1 m vorgeschlagea;
anssergewdhnliche Krfimmoogen nnd Neiguogen werdeo bei keioer der
Linien erforderlich sein, die Hersteliang des Onter- und Oberbaaes bietet
ebensoweoig erhebliche Schwierigkeiten , zamal bereits in den anderen
fraazOsiftchen Eolonien Erfahrungen im Eisenbahnban gemacht sind. Aoch
der Betrieb wird sich einfach gestalten. Die Tarife sind in gleicher Hdbe,
wie die der ubrigen Eisenbabnen in Cochinchina, zu bemessen, uber die
Ertrage, Einnabmeo nnd Aosgaben der Bahnen lassen sich jetzt noch
keine einigermaassen sichere Berecbnangen anstellen.
Der Ausschass empfiehlt die Herstellnng des Onterbaus der drei
Linien, des „ premier reseau des chemins de fer dn Tonkin", dnrch nod
aof Kosten der Eolooialregiernog, wahrend die Herstellnng des Oberbaos
nnd die Betriebsfuhrnng einer Privatunternebmung zo Qberlassen wareo,
nod zwar thonlichst einer einzigen Gesellschaft. Derselben wQrde eine
Koozession aof die Daoer von 99 Jabren zo ertbeilen seio ; die Regieroog
behielte sich das Rfickkanfsrecht, die Antbeilnahme an den Ertragen, sobald
dieselbe eine gewisse H6he ubersteigen, ond die nSthigen Aofsichtsrechtc
vor. Anch im Uebrigen sind die Gruodzuge des von dem Ausschusse
empfohlenen Lastenheftes denen anderen franzdsischen Kolonialoisenbahnen
nacbgebildet. Der Unterban der Hanptstrecken ist in ffinf Jabren fertig
za stellen.
Der Bau einer Eisenbahn durch Kleinasien, im Anschluss an die
bereits bestehende Baho l&ngs des Boseos von Nikomedien bis hmid, fiber
Angora-Kaisarie-Charput-Diarbekr-Baghdad, ist vor Kurzem einer Privat-
geaellschaft gestattet wordeo. Die ongefahr 4000 km lange Baho soli
normalsporig gebaot werdeD, nod die Gesellscbaft hat sich verpflichtet,
dieselbe abscbnittsweise inoerhalb 12 Jabren fertig zu stellen. Der Ge-
sellscbaft ist ein Drittheil der nach ErOffuong der Bahn erhofften Mebr-
einnahmen des Zebnten in den dorchzogenen Provinzen in Aussicbt gestellt.
Eioe Abzweiguog nacb Erzerum wird beabsicbtigt.
Rolieinnahmen der itallenischen Kisenbahnen in den Betriebs-
jahren (1. Joli bis 30. Joni) 1887 und 1886.*) Nach der amtlichen Ver-
offentlichung im „Giornale del Geoio Civile** 1887, amtlicher Theil S. 232.
*) Vgl. Archiv 1887 S. 598 „Die Roheinnahmen der italieniicben Eisenbabnen in
den Jabren Juli -Dezember 1887 und 1886* und S. 285 ,Die Roheinnahmen derselben
Bahnen in den Betriebsjabren 1885/86.
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Notizen.
853
L&nge
Robeinnahmen im Betriebsjahre
Betriebslange
(vom 1 . Juli bis 30. Juni)
am
30. Juni
im Jahres-
1886/1887
1885/188
6
durchscbnitt
im
for das
im
for das
1887 ]
1886
1887 |
1886
Ganzen
km
Ganzen
km
Kilometer
Lire
!. Eisenbahnen, wolcbe
in Getuassbeit des Gc-
•
setzes vom 27. April 1885
von Privatgcsellschaften
betrieben werden:
1. Mittelmeer-Netz . . .
4 566
4 349
4 459
112 368 479
25 200
106 051 279
oil
i\ Adriatisches Netz . .
4 749
4 535
4 662
4 421
20 267
91 554 823
S. Sizilianiscbes „ . . .
r.7i
647
652
622
7 832 639
12013
7 493 333
1 9 AA7
zusammen I.
9 9SG
9 531
9 773
9 307
214 690423
21 967
205 099 435
22 03<
II. Staatsbahnen, welche
von der Society Veneta
betrieben werden . .
140
140
140
140
1 150 858
8 220
1 402 142
10 015
III. Sardiniscbe Eisen-
babnen
411
411
411
411
1 637 942
3 985
1 512 193
3 679
IV. UebrigeEisenbabnen
1 088
841
945
744
7 589 395
8 031
6 215 574
8 354
1m Ganzen
11 625; 10 923| 11269
10 602
225 068 618
19 972
214 229 344
20 206
Betriebsergebnisse der russischen Eisenbahnen im ersten Halb-
jahr (1. Jannar bis 30. Juni) 1886 und 1887.*) Nach der vom russischen
Mioisteriam der Verkehrsanstalten verdffentlicbten Nachweisnng.
St.. a In- I' rival-
!•; 1 .•> <• n b a h ii c n
Z u s a m in e n
IK87
1837
1M7
U ahnl .in %<• am 1. .Iwli
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21 o7',
20 421>
24 2S8
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Bftrlcbsl;"uiSe mi I'unh
srhnilt rl. i Halbjabro*.
-
:\W
4 119")
•21 074
20 :W
•24 25C
24 r.i*
Bi^fordertc li e i ? e f i d o :
a) Zivilpi rSOllrtl .
/..ill!
v.»2 r>00
] 177 W»f.
i;>.'4r)7.u,
10
1G443 16J
b) MilitariHTMumi . .
44 1<W
+4 '.'17
cr* -.'it?
737 1-.9
702 4S:l
Kelordertt? (Jiiti-i'i
a) KiL'iit ......
I'ud
l'.Hi ST.;
221) 4'.t.r>
:5 41h777
4 Oftl S?J
:5 (100 G53
4 2W321
b; J'ruclitijut ....
♦
i:»4. to lit'
1 lux 701 nSS
1 280 8 >1 377
1 lli-2 014 S25
I -104 Mil 41*
B e t ri cb s r i n n ;i h rac u :
liiibcil
7 ;i7T S..">2
'.a 711 40*'.
lO.-) 707 424
101 0V2 2.*S
114 174 2lU
fur die Wo^t HjiIki Lilian
•
- U.V.
4 :m\ 5 18;'
4 174
4 < V,i
*j Vergl. Archiv 1886 S. 805 ..Betriebsergebnisse der russischen Eisenbahnen im
erslen Halbjahr 1885 und 1886" und Archiv 1887 S. 735 „Betriebsergebnisse der russischen
Eisenbahnen in den Jabren 1885 und 1886".
**) Die Betriebslange ist grosser ah die Bahn-(Eigentbums-)LaDge, weil eiue 40 Werst
lange Privatbahnstrecke (Nischnednegrowsk-Sioclnikow der Losowo-Sewastopol-Bahn) von
der Staatsbahnverwaltung mit benutzt wird.
«
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854
N'otizen.
Die Einnahme hat sich hiernach in 1887 gegeo das Vorjabr wesent-
lich gebessert, sowobl im Ganzen als fur die Werst Bahnlange. Diese
Besserung ist wesentlich (lurch den Frachtgutverkehr herbeigefuhrt worden.
Die vorstehenden Angaben beziehen sich auf die Eisenbahnen im
europaischen Rnssland mit Ausschluss der finnl&ndischen. Mit Bezug
auf letztere werdeo die nachfttehenden Angaben gemaeht:
1
Staats-
! Prlrat-
/.asammen
Ellen
b a b n e n
1886
1887
im
1887
18*6
1687
Werst
\m
i (m
31
31
1129
1129
Bcfdrderte Reisende:
a) Zivilpersoneu . . .
Zahl
751 2W
841 875
16 812
18186
768111
860 061
b) MilitarpersoocD . .
•
15 501
7868
15 501
7868
BefSrderte GOter:
Pad
192 490
93523
G2 692
20817
255182
114 340
b) Frachtgat ....
»
20345 482
19 707 879
582 534
732 030
20928016
20 439 W
Betriebseinnabmen:
a) im Ganzen ....
Rnbel
1 191 149
1198333
11357
12735
1202506
121106*
b) fur die Werst Bahn-
•
1065
1091
366
411
1065 |
1072
Im europaischen Rnssland waren nach dem Vorstehenden am 30. Jaoi
1887 im Gaozen 25637 Werst (27354 km) Eisenbahnen im Betrieb.
Davon waren 5177 Werst Staats- und 20460 Werst Privatbahnen. Die
669 Werst lange Dralische Bergwerksbabn, welcbe fruber einer Privatge-
sellschaft gehOrte nnd von derselben ancb betrieben wurde, ist in Staats-
besitz ubergegangen nnd wird seit dem 1. Jnni 1887 von der „provisoriscben
Direktion der Staatsbahnen" verwaltet.
Ausser deu erwahnten Eisenbahnen besitzt Rnssland noch die in Ver-
waltung der Militarbehdrde stehende transkaspische Eisenbahn, welcbe von
Asun Ada am kaspiscben Meere bis zum Amn Darja in einer Lange von
997 Werst im Betriebe ist. Mittbeilnngen uber die Betriebsergebnisse
dieser Eisenbahn liegen nicht vor.
Von den oben angegebenen, im 1. Halbjahr 1886 und 1887 auf den
Eisenbahnen des europaischen Rassland (mit Ausnahme Finnlands) be-
fdrderten Frachtguter wurden den russischen Eisenbahnen von auswartigen
Bahnen und auf dem Seewege im direkten Verkehre zutcefQhrt:
uber den Seehafen und den neuen Hafen in St. Petersburg
(Hafen-Zweigbabn der Nikolaibahn)
, Reval (baltische Eisenbabo)
, Riga (Riga-Dunaburger Eisenbahn)
Libau (Libau- Romnyer Eisenbahn)
Wirballen (St. Peter&burg-Warschauer Eisenbahn) . .
Erstes Halbjahr
1886 j 1887
Pad
Zu ubertragen
801 502
613 703
317 015
1 087 487
939 161
3 758 868
1 687 462
836 221
212 173
658 337
693 009
4 087 202
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Notizen.
855
Erstes Halbjahr
1886
1887
Pad
Ucbertrag . .
o 758 obo
-
4 0o7 Ivl
512 679
597 5o0
I ioU i54
1 1 5QO
1 54o ooJ
Alexandrowo (Warschau-Bromberger Eisenbahn) . . .
& l\\ lUb
i 1UO 044
8 314 999
7 288 509
1182130
1 201 905
365 255
517 690
850 629
648 264
1 289 380
2 048 248
268 353
310 697
Sewastopol (Losowo-Sewastopol- Eisenbahn)
270 339
276 059
Poti und Batum (transkaukasiscbe Eisenbahn) ....
525 828
686 600
Zusammen . .
21 330 320
21 311 650
Die enteprechenden Zahlen in den 4 weiteren Vorjahren waren:
1885 .... 19280628
1884 .... 19422063
1883 .... 26515626
1882 .... 24 626 738
Aretat* for EiN«nbfthowe«*n. 1S»7.
57
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85(3
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rechtsprechung,
Reichshaftpflichtgesetx.
UrtheU des Reichsgerichts (I. Zivil-Senat) vom 5. Januar 1887 in Sachen der Direktion der
Straaseneisenbahngesellschaft zu H., Beklagten und Revisionsklagerio, wider den Einkassirer
D. zu H., Klager und Revisionsbeklagten.
Haftpflicht far den beim Betrleb einer Dampfstrasaenbahn duroh Scbeuwerden von Pferden
eingetretenen Unfall; BegrifT der hSheren Gewalt
Haftpfllchtgesetz vom 7. Juni 1871, § 1.
Tbatbestand.
Klager, der Einkassirer im N.'scben Nahmaschinengeschaft in A. war,
fahr am 30. Jali 1885 mit dem Wagen dieses Geschafts, auf dem Bocke
neben dem Kutscher sitzend, in H. den Steindamm hinnnter auf das
L. Thor zu. Auf dem Pferdebahngeleise kam von W. her ein Dampf-
wagenzag der Beklagten entgegen. Das Pferd des N.'schen Wagens
scbeute vor diesem Znge und drangte, den Kopf rechtswarts, also vom
Zuge fortwendend, den Wagen zarfick, wodurch dieser in eine schrage
Stellung vom Pferdebahngeleise in der Art gerieth, dass die linke Spitze
des Wagens vorn dem Zuge am nachsten stand. An dieser Spitze, und
zwar an dem lVa Fuss hervorstehenden Theile des sehr hohen Kutscher-
bockes, wurde der Wagen von der mittleren oder letzten das Dach der
Lokomotive haltenden Stange erfasst und der Kutscberbock mit dem daraut
sitzenden Klager herabgeschleudert. Der Klager fiel zwischen die Loko-
motive und den ersten Wagen des Zuges. Das Vorderrad dieses Wagens
ging ihm fiber das rechte Handgelenk, wodurch dieses eine so schwere
Verletzung erlitt, dass die rechte Hand nicht mehr gebrauchsfahig isL
Klager hat die Beklagte anf Grund des Reichshaftpflichtgesetzes aui
Schadensersatz belangt. Beklagte wendete insbesondere ein, der Unfall
sei durch habere Gewalt herbeigefuhrt worden. Sie kOnne unmOglich noch
mehr Personal anf der Lokomotive anstellen, anch kOnne man nicht ver-
langen, dass dieselbe vor jedem entgegenkommenden Wagen stillbalte.
Werde die Kollision durch Scheuen eines Pferdes veranlasst, so mfisse sie
als frei gelten, wenn sie alles MOgliche gethan habe, um den Zusarumen-
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Recbtsprechung und Gesetzgebung.
857
stoss zu verhindern. Sie suchte nachzuweisen, dass alles Mdglicbe gethan
sei. Beide Instanzrichter verneinten die hObere Gewalt, in der Annahme,
dass der Unfall bei denkbarster Vorsicht nicht unabwendbar gewesen ware.
Das Berufungsgericht f&hrte in Bezng auf die bdhere Gewalt aus, es
sei mit dem Landgerichte und vielfacben hOchstrichterlichen Eatscheidnngen
davon auszngehen, dass ohne alle Rucksicbt darauf, ob ein Verschulden
oder Nichtverschulden der dabei in Betracht kommeDden Eisenbahnbe-
diensteten gegeben sei, es lediglich darauf ankomme, ob ein unvermeidliches
nnd auch mit der h6chsten Sorgfalt nicht zu Bberwindendes Ereigniss den
Schaden verursacht habe. Etwas Besonderes oder Abweichendes gelte
aucb nicht, wenn dnrch Scheuen von Pferden beim EisenbahDbetriebe ein
Unfall vernrsacht sei. Um die bObere Gewalt darznthun, b&tte es des
Nachweises bedurft, entweder, dass der Zusammenstoss mit blitzartiger,
die Entwickluog von Sorgfalt der Abwehr gar nicht zulassenden Urplfltz-
lichkeit eintrat, oder dass, wenn die Lente der Beklagten den Zusammen-
stoss sich entwickeln sahen, oder doch dessen leicbt eintretende M5glichkeit
erkannten oder erkennen konnten, dieselben doch vergeblich alle Sorgfalt
angewandt batten, diesen zu vermeiden oder doch in seinen gefahrlichen
Folgen abzuschwachen. Das Gericht entwickelte in Wurdigung der Aus-
?agen der vernommenen Zeugen naher, die Bedienungsmannschaft der
Lokomotive hatte bei Anwendung gehOriger Sorgfalt das Ereigniss sicb
entwickeln seben mussen nnd durch scbleuniges Stoppen dem Zasammen-
stosse entweder ganzlicb vorbeugen oder ihm doch seine so arg schadigende
Gewalt benehmen kOnnen.
Gegen dieses Drtheil hat die Beklagte die Revision mit dem Antrage
eingelegt, unter Anfbebnng desselben die klagerische Berufung zuruckzu-
weisen, auf die diesseitige Anschlussbernfung aber das Drtheil erster In-
stanz dahin abzuandern, dass die Elage in ibrem ganzen Umfange abzu-
weisen. Klager hat die Zuruckweisung der Revision beantragt,
Entscheidungsgriinde:
Die Revisionsbegrundung macht dem Berufuogsnrtheil den Vorwurf,
dass es an die Voraussicbt der Bediensteten der Eisenbahngesellschaft zu
weitgehende Anforderungen stelle. Allein, auch wenn die9 im vorliegenden
Falle in einer fur die Revision zuganglichen Weise geschehen ware, wurde
die Revision keinen Erfolg haben konnen, weil die Beklagte far die Folgen
des vorliegenden Dnfalles aufkommen mnss, auch wenn das fragliche Er-
eigniss sich blitzschnell entwickelt hat, oder wenn, auch ohne dass dies
der Fall gewesen, doch die Bediensteten der Beklagten in Bezng auf Ver-
meidnng desBelben oder Abschwachung seiner Wirkungen die allerausserste
Sorgfalt ohne Erfolg bethatigt haben. Das Bernfnngsgericbt, welches zwar
57*
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858 Recbtaprecbuog und Gesetzgebung.
zun&chst davon ansgeht, es komme aaf eio Verscbulden der Bediensteteo
gar nicht an, alsdann aber doch diese beiden Alternativen als dem Begriflf
der „hSheren Gewalt" entsprechend anfstellt und prQft, glanbt oflfenbar
anf dem Boden der in Betreff dieses Begriffes seit der Abbandlnng voo
Goldschmidt in „Zeitschrift fflr Handel sreeht" Band 3 Seite 58 ff., ios-
besondere 104 bis 115, vergleiche anch ebenda Band 16 Seite 326 ff.,
berrschenden Lehre, sowie der geltenden Gerichtspraxis za stehen,
wean es annimmt, dass hdhere Gewalt jedes Ereigniss sei, welcbes
im einzelneri, in dieser Beziehnng konkret zn prufendea Falle nngeachtet
einer von einem gesteigerten Diligenzbegriffe ans erforderten Fursorge nnd
Vorkehrnng nicbt babe bewaltigt werden koonen. BekanntHcb hat diese
Lehre nenerdings lebhaften Widersprnch erfahren, vergleiche Exner, der
Bcgriff der hOberen Gewalt in GrQnhut, „Zeitschrift fur das Privat- nnd
offentliche Rccbt" Band 10 Seite 491 ff., sowie demselben im Wesentlichen
beistimmend Holder in der kritischen Vierteljahrsschrift, Nene Folge Band 7
Seite 535, Schneider in „Zeitschrift fur Schweizer. Recht" Band 24
Seite 656, Hafner fiber den Begriff der bOheren Gewalt im deutschen
Transportrecht. Die Scbwache der herrschenden Lehre wird gerade darin
gefanden, dass das Ausserordentliche an Vor- und Umsicht, auf das sie
abstelle, etwas durchaus Vages und Unsicberes sei und entweder auf den
allgemeinen Scbuldbegriff in Verkeonuog des Dmfanges, den dieser schon
an sich babe, oder auf eine unbegrundete nnd bestimmter Grenzen ent-
bebrende Erweiteruog desselben binanslanfe. Der so verstandenen Lehre
gegenfiber wird dem Begrifte der hSheren Gewalt ein absoloter, die objektive
Eigenschaft der daruoter zu verstehenden Ereignisse kennzeicbnender In-
halt in der Weise beigemessen, dass einmal kein Ereigniss darunter fallt,
welches nicht, ausserhalb des Betriebskreises eines Verkehrsnnternehmens
entsprnngen, lediglich von Anssen in diese a. Betriebskreis hereingewirkt
hat, dass aber auch von den hiernach allein in Betracht kommenden Er-
eignissen nnr die darch die besondere Art und Wocbt ihres Aoftretens
uber das GewOnliche hinansragenden und anffallenden eine hohere Gewalt
darstellen.
Dariiber kann kein Bedenken obwalten, dass hobere Gewalt nicht in
dem snbjektiven Sinne zu verstehen ist, wonach jedes Ereigniss sie dar-
stellt, welches im einzelnen Falle unbewaltigt gebliebeD, obwohl dasjenige
Maass an allgemeinen Veranstaltangen oder personlichen Leistangen be-
thatigt worden ist, uber welches hinaos, vom Standpnnkte eines Diligeoz-
maassstabes, bet dessen Nicbteinhaltnng der Vorwurf einer Verschuldnng
begrflndet ware, nichts mebr gefordert werden konnte. Ware dies die
Auffassong des Begriflfes der vis major in den rOmischen Qnellen, so wfirde
doch in diesem Sinne der Begriff der „hOheren Gewalt" in den maass-
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RechtsprecbuDg und Gesetzgebung.
859
gebenden Bestimmaogen der deutschen Reichsgesetze nicht aufzufassen
sein. Ads der Entstehungsgeachichte des Art. 395 Handelsgesetzbuchs im
Vergleich zu dem Art. 310 des preussischen Entwurfs ergiebt sich deutlicb,
dass man sich mit dem Einstehen ffir die hocbste Sorgfalt eines ordent-
licheo FrachtfGhrer8 nicht bat begnugen, die Untersuchung, ob solcbe Sorg-
falt aufgewendet worden, hat abschneiden wollen und die Haftnng im Sinne
uobedingter Zasage der nnversehrten Heraasgabe des Gats, vorbebaltlich
nnr der Einwirkung solcher Ereignisse, denen menschliche Krfifte Qberhaupt
nicht za wideretehen vermfichten, hat zur Geltung bringen wollen. Prot.
S. 793, 794, 4693—4697. Vollends kOnnte solcbe Anffassung des Begriffs
al8 den Quellen entsprecbende nicht fur die Anslegung des Begriffs der
„bdheren Gewalt" im Reichsgesetze vom 7. Jnni 1871 maassgebend seio,
da die besonderen, aus dem Wesen der castodia als einer auf den Schotz
einer ubergebenen Sache gerichteten Obhnt fur die Bedeutung des Begriffs
der vis major hergeleiteten Gesicbtspnnkte fur die Thatbestande, welche
das Reicbsgesetz vom 7. Jnni 1871 zum Gcgenstande hat, nicht passen,
der Beg riff der „hOheren Gewalt" im § 1 dieses Gesetzes als mit dem
des „anabwendbaren ansseren Zufalls" in dem fur Sachbeschadigangen in
Geltnng gebliebenen § 25 des preussischen Gesetzes fiber die Eisenbahn-
unternehmuDgen vom 3. November 1838 flbereinstimmend bei den Be-
rathungen des Reichsgesetzes angesehen worden ist, vergl. die Zitate in
Eger, Reichshaftpflichtgesetz Seite 116—118, aucb nach der ganzen Tendenz
des Reichsgesetzes nicht Ereignisse, welche gerade der gefahrlichen Natur
des Unternehraens eigentbumlich sind — vergl. den Schlusssatz des § 25
des zitirten preussischen Gesetzes — , als hOhere Gewalt von der Haftung
befreien kdnoen.
In der That wird aber auch von den Hanptvertretern der herrschenden
Lehre Verwahrung gegen die Auffassuug derselben als einer, welche in
Anaehung des Maasses der im Nicbtleistuogsfalle als Verschuldung zu ver-
antwortenden Sorgfalt den Begriff des Kasus verengern wolle, eiogelegt.
Wenn aber zwischen der eigeotlichen culpa und der vis major Zufalle
liegen sollen, welche — abgesehen von den stets zu vertretenden schadi-
genden Handlungen der eigenen Leute und Passagiere — , an sich unver-
tretbar, doch beim receptum vertreten werden sollen, weil sie bei Unter-
8tellung bestimmter Maassregeln nicht unabwendbar gewesen w&ren, die
Unterstellung solcher Maassregeln indessen doch nicht auf einem an den
Schuldner aogelegten hOheren Diligenzmaaasstabe beruhen soil, so muss es
freilich irgend etwas Anderes, Objektives sein, wonach sich der Ereis
unterstellter Maassregeln bestimmt, der das Abwendbare vom Unabwend-
baren scheiden soil. Dies Objektive kann aber die herrschende Lehre nur
in der custodia, als dem unterstellten Versprechen apezieller Bewachung
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860
Rcchtsprechung and Gesetzgebung.
und Beanfsichtignng der eingebraehten Sachen, deren Verlnat oder Be-
8chftdignng in Frage steht, erblicken. Vergleiche Windscheid Pandekten
§ 384 Note 6. Der Rezipient soil demnach vermoge des in dem salvum
fore recipere enthaltenen Garantieversprechens nach Maassgabe einer Ueber-
nabme der Sachen in spezielle Bewachong nnd Beaufaichtigung haftbar
Bein, so dasa er alle Znfalle, welche in aolchem Falle nicht einzutreten
oder unschadlich gemacht zu werden pflegen, vertritt, obwohl, wie hin-
zngesetzt werden kann, ibm gerade der Gewerbebetrieb, in dessen Ver-
anlassung er die Sachen erhalt, ea in der Kegel unmftglich machen wird,
dieae apezielle Bewachnng nnd Beanfsichtignng zn Qben, nnd ibm die Nicht-
ubnog einer solcben — im Gegensatze zn den allgemeinen, zu dem zu
erreicbenden Erfolge nnd den sonstigen Anforderungen des Gewerbzwecks
in vernunftigem Verbaltnisse stehendeo Yorkehrnngen — nicht zam Ver-
schnlden gereicbt. Demnach bezeichoet anch nach der herrschenden Lehre
vis mojor etwas Objektives, bestimmte Arten des Easns. Erwagt man,
dass, gerade weil der Rezipient wegen seines Gewerbebetriebes den Sachen
keine spezielle Bewachnng nnd Beaufaichtigung widmen kann, sich diejeni-
gen Znfalle, welche an sich dorcb solche Widmnng ausgeachlossen za
werden pflegen, mehr oder minder h&afig ereignen werden, und zwar eben
wegen dieses Gewerbebetriebes, so liegt es nahe, in generellerer Weise den
Unterscbied zwiscben den zu vertretenden Zufallen und der hOheren Ge-
walt — im Sinne der herrschenden Lehre — dahin festzustellen, dass
unter den ersteren diejenigen Znfalle, welche im Verlaufe des Gewerbs-
unternehmens, als diesem eigenthumlich, mehr oder minder haubg vorzo-
kommen pflegen, auf die der Unternehmer gerfistet oder gefasat sein mass,
unter letzteren die fiber dieses Maass augenscheinlich hinausgehenden za
veretehen sind. Bei dieser Auffassung bleibt freilich immer noch zwiscben
der herrschenden Lehre und ihren Gegnern der Dnterschied, ob der nach
beiden Ansichten objektiv geartete Znfalle zum Gegenstande habende Be-
griff der hOheren Gewalt, wie Exner will, ein absoluter ist, so dass eine
bestimmte Eigenscbaft, welche dem Ereigniss anhaftet oder fehlt, dasselbe
ohne Rficksicht auf seine ubrige Individualist und gleichmassig fur alle
Verkebrsunternehmungen ganz unbedingt in das Bereich der boheren Ge-
walt oder ausserhalb desselben stellt, oder ob es, wie der herT8cbendeo
Lehre entsprfiche, ein relativer ist, so dass die ganze Individualitat des
Ereignisses, und zwar im Hinblick auf die Verkehrsunternehmung, bei der
es sich ereignet, in Betracht zu Ziehen ist. Die Praxis des Reicha-Ober-
bandelsgericbts wie die bisherige des Keicbsgerichts bat auf dem zweiten
Standpunkte gestanden. Dagegen Ifisst aich nicht mit Grand bebaapten.
dass dieae Gerichte den Begriff, statt im Sinne einer objektiv en Konsistenz,
im Sinne des im Einzelfalle trotz ausserster Sorgfalt nicht Bezwungeneo
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
861
aufgefasst h&tten. Wiederholt ist, was durchaus zulftssig war, der auf die
h5here Gewalt gestutzte Befreiungseinwand damit beseitigt worden, dass
ein wirkliches Verschulden des Haftpflichtigen als vorhanden angenommen
wurde. Wenn in mehreren Urtheilen, Reichs-Oberhandelsgerichts Band 2
Seite 259, Band 8 Seite 159 ff., Band 12 Seite 107 — vergleiche anch
EntscheidnDgen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band XIV Seite 82*)
— , von einer ausseren, den Umstaoden angemessenen Sorgfalt die Rede
ist, trotz deren dem Ereigniss nicht zn begegnen sei, so ist darnnter der
objektive Maassstab einer den Gegenstanden speziell gewidmeten Obhot nod
Ffirsorge, welch e dem Ereigniss doch nicht hatte widerstehen kdnnen, ge-
meint. Die beiden in Entscheidungen in Zivilsachen Band I Seite 276**)
nnd in Fenner nnd Mecke Archiv Band 1 Seite 39 if. — anch Braan
ond Blum Band I Seite 193 — abgedrnckten Entscheidangen des Reichs-
gerichts, betreffend Besch&digungen von Kindern bei Ueberschreitang des
Bahngeleises, sprechen klar ans, dass Mangel eines Verschnldens anch vom
hOchsten Diligenzmaassstabe ans nnd hohere Gewalt dorchaus nicht zu-
sanimenfallen, vergleiche anch Fenner nnd Mecke Archiv Band I Seite
273, Senffert Archiv Band 36 Seite 180, Gruchot Band 28 Seite 1(^)6.
Im vorliegenden Falle erscheint eine Entscheidnng zwischen den beiden
Anffassnngen des Begriffs der hdheren Gewalt als eines absolnten oder
relativen nicht geboten, da anch von der Anffassung des Begriffs
im zweiten, weiteren Sinne ans hier keine hohere Gewalt vor-
liegt Die Beklagte betreibt ihr Eisenbahngewerbe mit Dampfkraft inner-
halb eines verkehrreichen Stadtstrassengebiets. Es liegt innerhalb der
nachsten nnmittelbaren Wirknngen dieser Betriebsart, dass in Folge der
Schnelligkeit, mit welcher die Lokomotiven fahren, oder anch des eigen-
thfimlichen Gerausches des Fahrens in nnmittelbarer Nahe befindliche Zug-
thiere unruhig nnd schen werden k5nnen. Dies ist hier nnd zwar nnbe-
stritten in Folge des Fahrens der Lokomotive gescheheD, und die Beklagte
mnss die Folgen dieses Ereignisses, sofern eben weder dem Besch&digten
noch dem Fiihrer des Wagens, dessen Pferd schen gewordeo, bei dem Un-
fall ein eigenes vorwiegendes Verschulden znr Last fallt, verm6ge der
Haftnng fur die dem betreffenden Betriebe eigenthumlicben Gefahren tragen.
Der Fall liegt dem in Entscheidnngen des Reichsgerichts in Zivilsachen
Band XI Seite 146*) entschiedenen, in welchem Kohienstanb, der ans der
Lokomotive flog, zur Erblindnng eines Anges des beim Rangiren bescbaf-
tieten Weichenstellers gefuhrt hatte, durchans fihnlich. Da im Uebrigen
*) ArchiT 1886. S. 705.
") ArchiT 1880. S. 202.
•) ArchiT 1885 S. 233.
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862 Rechtaprechang and Gesetzgebung.
die Urtheilsbegrundung keine Gesetzesverletzuog erkennen l&sst, war die
Revision zurfickzuweisen.
Unfallversichenin^siresetz.
Urtheil des Reicbagerichts (I. Zivil-Senat) vom 14. Mai 1887 in Sacben der grossen Ar«
beiter-Kranken- und Sterbeka&se zu 11., Klagerin uod Remionsklagerin, wider die RVsche
Baugewerksberufsgenoasenscbaft daselbst, Beklagte uod Revisionsbeklagte.
Zulassigkeit des ordentlichen Rechtsweges bei ErstattungsanaprUchen der Krankenkaww.
welche auf Grand der Ibnen obliegenden Verpflichtung UnterstUtzung gewahrt haben,
gegen die Berufsgenoaaenschaften.
Unfallversicherungagesetz vom 6. lull 1884 §g 8, 57, 62, 63.
Aus den Entscheidungsgrunden.
Es kann daruber kein Bedenken obwalten, dass, soweit das Unfall-
versicberungsgesetz bestimmte Zustandigkeiten Organen zuweist, diese
Zustandigkeiten ausschliessliche sind. Daoacb ist unzweifelhaft die Fest-
stellung der Entscb&digungen — zun&chst dahingestellt, in welchem Dm-
farige diese Feststellung zu verstehen ist — den Zivilgericbten entzogen.
Alltin auf dem Wege von der Feststellnng der Entsch&digung bis zor
wirklichen Auszahlung kann der Entscbadigungsanspruch fur den Berech-
tigten in mannigfacbster Weise verkummert werden uod es konnen Kom-
plikationen und Verscbiebungen eintreten, welche Ermittelungen und Ent-
scheidungen daruber als unter den Interessenten streitige Punkte noth-
wendig machen, ob der Anspruch befriedigt ist oder noch bestebt oder
ob, und auf wen er als berechtigten Rechtsaachfolger fibergegangen
ist. Es l&sst sich denken, dass die Berufsgenossenschaft die er-
forderliche Anweisung an die Post zur Auszahlung der Entsch&digung
nicht rechtzeitig giebt, §§ 64, 66, 69, so dass ZOgerungszinsen beaa-
sprucht werden, dass die Auszahlung irrthumlich an einen anderen als
den Berechtigten, einen nicht legitimirten Vertreter erfolgt, unzulassige
Pfandungcn und Ueberweisungen, § 68, berucksichtigt werden, zul&ssige
unberucksichtigt bleiben. Eine Berufsgenossenschaft, die als entsprecheod
§ 32 gebildet nacb den Bestimmungen dieses § 32 auf Befriedigong einer
der fruberen Genossenschaft gegenfiber festgestellten Entsch&digung in An-
sprnch genommen wird, kann das Vorhandensein der Voraussetzungen fur
dieses Verlangen bestreiteo, desgleichen das Reich das Vorhandensein der
Voraussetzungen des § 33, wenn es auf Grund dieser Bestimmung far
einen vor AuflOsung der Berufsgenossenschaft festgestellten Entscbadigungs-
anspruch Befriediguog leisten soil. Es fragt sich daher, ob nach dem
Willen des Gesetzes der gew&hrte Ansprnch aucb seine endliche Realisi-
rung ausscbliesslich mittels und innerhalb der von ihm vorgesebenen, mil
Ent8cheidungs- und Zwangsbefngnissen ausgestatteten behSrdlicben Orga-
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Rechtsprecbung und Gesetzgebung.
863
nisationen finden soli, oder ob die nach Maassgabe des Gesetzes erfolgende
und freilich in keiner anderen Weise mogliche Feststellung der Entschfidi-
guog die Berufsgenossenscbaft zur Schuldnerin einer Forderung macht
die der Verfolgang vor den Zivilgerichten fahig ist. Die Beantwortuns
dieser Frage kann aus dem Landesrechte, insbesondere dem Hamburgischen
Gesetze vom 23. April 1879, nicht entnommen werden, sondern nnr ans
dem Reichsrechte, da in Betreff der Verfolgnng der Ansprfiche ans dem
Unfallversichernngsge8etz nach dem Willen dieses Gesetzes obne Zweifel
fiberali dieselben Grundsatze in Anwendung koramen sollen.
Wer einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts anerkennen will, dass
Verpflicbtungen ans einem Gffentlich rechtlichen Verhaltnisse nicht vor den
Zivilgerichten verfolgbar sind, wird sich fur die Eotscheidung im Sinne
der ersten der beiden eben gestellten Alternativen darauf bernfen kftnnen,
dass in den Motiven zn den Entwfirfen des Gesetzes der offentliche Cha-
rakter der gesetzlich anszusprechenden Verpflichtungen besonders betont
ist, obwohl fibrigens nicht hervortritt, dass diese Bezeichnung des Cha-
rakters der Verpflichtungen sich fiber die Verpflichtungen der Betriebs-
nnternebmer, sich zu Berufsgenossenschaften zu verbinden und diesen die
erforderlichen Verwaltungskosten, Reservefonds nnd Umlagebeitrage zu
zahlen, hinaus und auf die Entschadiguogsforderungen gegen die als
Trfiger der Versicheruogen geschaffenen Berufsgenossenschafter beziehen
soil. Aber ein allgemeiner Rechtssatz des gedachten Iohalts kann als fur
Deutschland bestehend nicht anerkannt werden. In der mannigfaltigsten
Weise sind in den einzelnen deutschen Bundesstaaten bald Ansprfiche,
welche man nach ihrer inneren Natur als fur den Zivilrechtsweg geeignet
bezeichnen mOchte, auf den Verwaltungsweg, bald Ansprfiche, welche auf
Rucksichten des Offentlicben Wohls beruhen, vor die Zivilgerichte gewiesen.
Beispielsweise sind ffir die mit den Eatschadigungsansprfichen aus dem
Unfallversicherungsgeeetz eine gewisse Aehnlichkeit anfweisenden Ent-
schadiguogsanspruche gegen die auf einem ebenfalls auf Rficksichten des
gemeinen Wohls beruhenden Beitrittszwang basirten Offentlichen Immobi-
liarfeuerversicheruDgsanstalten bald in Bezug auf bestimmte Streitfragen
die Zivilgericbte, in Bezug auf andere die Verwaltungsbeh5rden, bald allein
die Verwaltungsgerichte oder VerwaltungabehOrden, bald allein die Zivil-
gericbte zustandig. Vergleicho die in Lftning's Lebrbuch des deutschen
Verwaltungsrechts, Seite 679 Note 1 gegebenen Zitate. Als Zivilrechts-
sachen oder Administrativsachen sind daher nur diejenigen Sachen zu be-
zeichnen, die diesen Charakter entsprecbeod der Gesetzgebung des einzel-
nen Partikularstaats haben. Einen allgemein gultigen Begriff fur das eine
oder andere, der ffir Reichsgesetze maassgebend ware, giebt es nicht.
Fur Reichagesetze von derTendenz des vorliegenden lasst sich ein solcher
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864
Recbtsprechung and Gesctzgebung.
allgemeiner Satz 8chon deshalb nicht behanpten, weil bei der Kranken-
versicherung entsprechend dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 fur den
Unterstutzungsaospruch, der sich in viel boherem Maasse, als es der
Struktur des Unfallversicherungsgesetzes entspricht, als Ansprach aaf
UnterstQtzung aas dffentlichen Mittela charakterisiren l&sst, gemass § 58
Absatz 1 gerade der Rechtsweg zul&ssig iat. Es kann vielmehr nur aus
dem Unfallversicherangsgesetz selbst entnommen werden, ob die mittels
desselben begrfindeten, zu Entscheidangea und Aufsicht berufenen Organi-
satiooen ein den Entsch&digungsanspruch bis zur Realisirang umspanneo-
des Verwaltungs- oder Verwaltnngsstreit-Verfahren handbaben sollen.
Hiergegen spricht aber hauptsachlieb, dass nirgends in dem Gesetz ein
solcher Wille einen erkennbaren Ansdrnck findet. Eine Znst&ndigkeit zur
Entscheidang flber den aaf Grand der geschehenen Feststellnng za er-
hebenden Ansprach anf Zahlong mit den in Bezog hieranf sich ergebenden
Streitfragen, wie sie in Partiknlargesetzen darch die Bestimmang, dass
die Vollstrecknng im Wege des Verwaltongszwangsverfabrens erfolge, znm
Ansdrnck gelangt ist, vergleiche § 60 des prenssischen Gesetzes vom 30.
Juli 1883, Artikel 46 des bayerischen Gesetzes vom 8. August 1876,
Artikel 58 des wurttembergischen Gesetzes vom 16. Dezember 1876, ist
den betreffenden Organen nicbt zugesprocben. Die lediglich zur „ Fest-
stellnng der Eotscbadigung" berufenen Organe kdnnen als solche bierbei
gar nicht in Betracbt kommen. Sie haben die ihnen zugewiesene Aufgabe
mit solcher Feststellnng erschOpft. Es konnten also nur das Reichs-Ver-
sicbernngsamt, beziehungsweise die Landes-Versicherungsamter in Betracht
kommen, weil nach dem Gesetz die Berufsgenossenschaften in Bezug auf
die Befolgung des Gesetzes der Beaufsicbtigung dieser Behdrden unter-
liegen, §§ 87, 92. Nun bestimmt freilich das Gesetz, in welcher Weise
die Berufsgenossenschaften zur Befriedigung der festgestellten Entsch&di-
gungsanspruche schreiten sollen, nnd es soli sich die Aufsicht auf die Be-
obachtung der gesetzlichen und statutarischen Vorschriften seitens der Be-
rufsgenossenschaften erstrecken. Auch sind behnfs Beseitigung des Wider-
standes der Vorst&nde der Berufsgenossenschaften den betreffenden Auf-
sichtsbebOrden geeignete Mittel gew&hrt, §§ 27, 89. Allein die Beauf-
sicbtigung der Berufsgenossenschaften schliesst nicht die Entscheidang von
Streitigkeiten des Entsch&digungsberechtigten mit der Berufsgenossenscbaft
in Betreff der Auszablung der Entsch&digungssnmme in sich, noch ist
nnne zwingende Grunde anzunebmen, dass der Ansprach auf Realisirung
der festgestellten Entsch&digungsforderung sich in den Antragen auf Be-
thatigung der Beaufsichtigung, mittels welcher dann Streitpunkte rein
privatrechtlichen Charakters ohne ein durch das Gesetz geordnetes Ver-
fahren, ohne einen formalen Abschluss entschieden warden, erschftpfen
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Recbtsprechung and Gesetzgebung.
865
sollte. Wo das Gesetz dem Reichs -Versicherungsamt ausdrucklich in
streitig gewordencn Angelegenheiten eine Entscheidung zuweist, da han-
delt es sich, abgesehen von dem Rekurs gegen die Entscheidung des
Scbiedsgerichts, betreffend die Feststellang der Entschadigung, bei welchem
eioe Kognition aus dem Kreise der Interessenten heraus vorhergegangen
ist, nm interne Angelegenheiten zwischen Bernfsgenossenscbaften, § 32
Absatz 6, oder zwischen Genossen nnd Genossenschaft, §§ 37 Absatz 5,
38 Absatz 3. Zudem lasst sich aus der gescbeheoen ausdrucklichen Her-
vorbebnng dieser Entscheidnngsbefngniss dnrcb das Gesetz folgern, dass
in der allgemeinen Anfsicht eine solcbe nicht begriffen sein wfirde. Der
Arbeiter aber, fur den die Entschadigung festgestellt worden, ist in Bezog
auf die Anspruchsberechtignng ein Dritter. Es kommt hinzo, dass da, wo
die Unfallversichernng gilt, ohne anf der Grnndlage der Berufsgenossen-
scbaft zn berahen, wie bei den Reichs- nnd Staatsbetrieben des Ausdeh-
nnngsgesetzes vom 28. Mai 1885, wo also an Stelle der Anfsicht einer
selbstandigen Behorde, wie das Reichs- Versicherungsamt, die DienstbehOrde
des Versicherten tritt, §§ 2, 3 dieses Gesetzes, die Realisirung des fest-
gestellten Ansprncbs, wenn die hier bekampfte Auffassnng richtig ware,
ediglich der Bethatigung dieser Dienstbeh5rde anheimgegeben sein wQrde.
Gewiss legt das Gesetz ein entscheidendes Gewicht daraof, dass seine
Dnrchfuhrung im einzelnen Falle gerade dnrch die von ihm bestellten, den
thatsachlichen Verhaltnissen nahestehenden, zu raschem Handeln bef&higten
Organe erfolge. Diese Tendeoz wird aber dadnrch nicht aogetaatet, dass
man der Entschadignngsforderung die Bedeutnng beimisst, ans der blossen
Festsetzung zur Beachtung seitens der Berufsgenossenschaften nnd der sie
beanfsichtigendeo BehOrden in ein vollstreckbares Gebot der Zahlung nm-
gesetzt werden zn kOnneo. Da ein Verwaltungsorgan mit einer dahingehen-
den Zustandigkeit dnrch das Gesetz nicht betrant ist, so kann hier nnr die
Zivilgericbtsbarkeit eintreten. In der That ist es doch auch von Bedeutnng,
dass das Gesetz gerade da, wo es die Berufsgeoossenschaft als „Trager
der Versicherung" einfuhrt, Marginale zn § 9 nnd § 9, dieselbe als ihren
Glaubigern haftbare, vor Gericht belangbare juristische Person kennzeichnet,
wahrend dem Entschadignngsansprucb doch der Charakter als wabrer
Glaubigeransprach — vergleiche § 68 — nicht bestritten werden kann.
Lasst sich hiernach dem Entschadigungsanspruch der Schutz der Zivil-
gerichte nicht nnbedingt versagen, so kommt es allerdings auf die Frage
ao, ob die streitig werdende Frage eines erfolgten Ueberganges des Ent-
schadigungsanspruchs von demjenigen, in dessen Person dieser Anspruch
nacb dem Gesetz entsteht, auf einen der im § 8 vorgesehenen Recbtsnach-
folger in das Gebiet der den besonderen Organen zugewiesenen Feststellang
der Eut8ch&digung gehOrt. Verneint man dies, so lasst sich im Hinblick
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Recfateprecbung und Gesetzgebung.
anf das eben AusgefObrte nicht die Konsequenz abweisen, dass, sobald nor
der Entschadigungsanspruch an sich, also in der Person desjenigen, far
den er nach dem Gesetz begrundet wird, festgestellt ist, derjenige, welcber
den Uebergang anf sich behanptet, den Ansprach anf Zahlung gegen die
Bernfsgenossenschaft in der Weise verfolgen kann, wie es dem eine Rechts
nachfolge in das Glaubigerrecht bebanptenden Pratendenten gegenuber dem
Scbnldner znstebt. Die anfgestellte Frage mnsste aber entgegen den Aus-
fuhrungen der Instanzgerichte verneint' werden.
Der § 57 spricbt nicbt scblecbthin von der Feststellnng der Bnt-
schftdigungen, sondern ausdrficklich von der Feststellnng derselben „fur
die dnrch Unfall Verletzlen nod deren Hinterbliebenen". In den §§ 62
Absatz 1 nnd 63 sind lediglich der Verletzte and seine Hinterbliebenen
als diejenigen, deoen die Rechtsmittel anf Seiten der Anspruchsberechtig-
ten gewahrt werden, bezeichnet. Im § 62 Absatz 2 sind auch nnr diese
Personen anf Seiten der Ansprnchsberecbtigten als die zur Berufnng an
das Schiedsgericht Befngten vorausgesetzt, und der Mangel jeder Hervor-
bebnng der befngten Personen erklart sich hier aae der ansseren Gesetzes-
technik, indem beiden Theilen — sowobl der Genossenschaft als den Ver-
sicherten — die Bernfnng zusteben soli. Eine Argumentation, dass es
der besonderen Erwftbnung der gleichen Befugnisse eines Recbtsnachfolgers
nicht bedurft babe, indem diese selbstverstandlich sei, da zur Feststel lung
der Anspruchsberechtigung auch die Feststellnng der Aktivlegitimation des
Ansprechenden gehOre, erscheint nicht zutrefFend, weil an die betreffenden
Organe eben nicht ein voller Rechtsstreit, der mit einem vollstreckbaren
Lei8tungsgebot endigen kOnnte, sondern nur eine, wenn auch grundlegende,
Feststellnng gewiesen ist. Auch bei einer Schiedsvertragsklausel , inhalts
deren daruber, ob aus einem Versicherungs - oder einem Gesellschaftsver-
haltniss ein bestimmter Anspruch entstanden ist, ein Schiedsgericht ent-
scbeiden soil, wird es bedenklich erscheinen, die auftauchende Streitfrage,
wer der zum Ansprach Berechtigte ist — man denke an den Streit, ob
die Versicherungssumme der Eonkursmasse des Versicherten oder den An-
geh5rigen als bestimmt namhaft gemachten Personen zusteht — , auch
wenn sie sich zwischen dem den Ansprach zur Geltung Bringenden und
dem als Scbnldner in Anspruch Genommenen erbebt, der Entscheidnog
des Schiedsgerichts unterstellt anzusehen. Die Analogic einer Entschei-
dung anf Grund der Klageerhebung trifft aber fur die Feststellnng der
Entschadigang nach dem UnfalWersicherungsgesetz desbalb nicht zu, weil
es zunachst der Voratand der Genossenschaft oder der Sektion der Ge-
nossenschaft selbst ist, der die Festsetzung vornebmen soil (§ 57), nnd
weil der Regel nach diese Feststellnng sofort nach dem Unfall oder dem
Abschluss der Untersuchung, ohne dass ein Antrag des Berechtigten ab-
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Recbtsprecbung und Gesetzgebung.
867
gewartet wird, ana eigener Initiative des betreffenden Vorstandes erfolgen
8°M (§§ 58, 59). Dieae Festsetzuag kana 8ich auf nichta anderes, ala auf
Existenz and Hohe der Forderang aas der Person des primur Berechtigten
beziehen and nicht die Bedeutang der Feststellang einer das Vorhanden-
sein einer Rechtsnachfolge anaacblieaaenden Aktiviegitimation gerade dieaer
Peraon haben, weil bei dieaer Feststellang der Yoratand von den Umstanden,
welcbe eine Rechtsnachfolge gem ass § 8 begrunden, keine Kenntniss za
haben branch t. Aach iat nicht ersichtlich, auf welchem Wege, falls man
die Feststellung in aolchem Sinne auffasst, der eine Recbtanacbfolge gemaas
§ 8 behauptende Pratendent nach solcher Featatellnng noch in die Lage
kommen soil, die Anerkennnng aeiner Recht8nachfolge vor der Aaazahlung
an den primar Berechtigten, der die Recht8nachfolge bestreitet, bei den
betreffenden Organen zur Feataetzang za bringen. Der § 65 kann anf
Falle, in welchen die Unteretutzung, welche die Rechtsnachfolge begrflndet
bereits znr Zeit der Featatellnng 8tattgefunden hatte, uberhaupt keine
Anwendung finden. Aber er iat auch auf F&lle, in welchen dieae
Unteretutzung erat apftter gewahrt worden ist, nicht anwendbar, da unter
weaentlicher Veranderung in den Verhaltnisaen, welche fQr die Featatellnng
maa8agebend waren, nichta anderea, ala das durch § 7 dea biaherigen Haft-
pUichtgesetzea Getroffene zu veratehen iat. Eine Geltendmacbung der
Rechtanachfolge durch Einlegung der Berufung aeitens de8 dieaelbe Be-
bauptenden gegen die Mr den primftr Berechtigten geschehene Featsetzung
wurde aber, wenn man sie demaelben geatatten wollte, den Zweck nicht
erffillen, weil die Berufung keine auf8chiebende Wirkung hat (§ 62
Absatz 5).
Der § 63 Absatz 2 vermag eine andere Auffassung nicht zu begrunden.
Das Rechtsverhaltniss, fiber welches danach dem Schiedagericht 8elbst zu
entscheiden prinzipiell zusteht, iat nicht eine streitige Nachfolge in das
Recht des prim&r Entechadigungsberechtigten, sondern das das Vorhanden-
sein der prim&ren Berechtigung begrundende Rechtsverhaltniss. Wollte
man auch eine streitige Rechtsnachfolge der Entscheidang des Schieds-
gerichts zugewiesen erachten, so ware dies ohne die Mdglichkeit fur das
Schiedagericht, diese Entscheidung von den Gerichten fallen zu lasaen,
geschehen, wahrend doch anch hierbei reine Privatrechtsfragen znr Ent-
scheidung kommen kOnnen und die Streitfragen mit den rein wirthschafU
lichen Verhftltnissen , urn derentwillen die besonderen Organe eingeaetzt
aind, nnr entfernte Beruhrung haben. Endlich kommt in Betracht, dass,
wenn man den betreffenden Organen die Entscheidung fiber die streitige
Rechtsnachfolge zugewiesen erachten wollte, diese Entscheidung sich immer
nur auf das Verbfiltniss des Prfitendenten zur Genossenschaft beziehen
kOnnte, w&hrend man die Entscheidung in dem Verh<niss der Prfitendenten
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868
Rechtsprechung und GesetzgebuDg.
zu einander nicht Recht zu machen, den Streit dieser gegen einander vor
den Zivilgerichten also nicht auszuschliessen vermochte. Ergabe sich
irgeod ein Aobalt dafur, dass von den betreffenden Organen anch mil
Wirkung fur die Pr&tendenten nnter einander dnrch ihre Entscheidong
Recbt gemacht wurde, so mochte ein anderes Ergebniss als das bier
vertretene angezeigt sein. Eine solcbe Regelnng mit bindender Wirkung
fur die verschiedenen Pr&tendenten sieht das Reichsgesetz betreflfend die
Krankenversicherung vom 15. Juni 1883 im § 58 Absatz 2, vergleiebe
§ 57 Absatz 2 — 4, vor, indem solcbe Streitigkeiten gerade zwischen den
Pratendenten und mit Wirkung fur diese im Verwaltungsstreitverfabren
entscbieden werden solleo. Hfttten die im Unfallversicherungsgesetz ein-
gesetzten Organe eine solcbe Znstandigkeit haben sollen, so ware dies
bei dem vorhandenen Vorbilde gewiss irgendwie zum Ausdruck gebracbt
worden. Ein Recbtszustand aber, nach welcbem der entsch&digungsbe-
recbtigte Arbeiter erst bei den betreffenden Organen in alien Instanzen
die behauptete Rechtsnachfolge einer Unterstutzungskasse bekampfen und,
nachdem ihm dies gelungen und er den vollen Betrag ausgezahlt erbalteo,
doch noch dem Anspruche auf Wiederherausgabe eines Theils des zum
Unterbalte Empfangenen vor den Zivilgerichten ausgesetzt sein sollte.
kann nicht vom Standpunkt der sozialpolitischen Tendenzen, welcbe das
Gesetz verfolgt, als ein zutraglicher angesehen werden. So spricht ge-
rade der Unterschied in den Bestimmungen des KrankenversicheruDgs-
und des Unfallversicherungsgesetzes dafur, dass, wenn in Betreff des
Entscbadigungsbetrags wegen einer behaupteten und vom Arbeiter,
oder seinen Hinterbliebenen bestrittenen Rechtsnachfolge streitig wird,
an wen der Entschadigungsbetrag zu zahlen ist, hieruber bei der
Cnfallversicberung die zur Feststellung der Entscbadiguog berufenen Or-
gane nicht entscheiden, vielmehr die Berufsgenossenschaft sich gegenfiber
einer solchen behaupteten und bestrittenen Rechtsnachfolge in derselben
Lage befindet, wie jeder Schnldner beim Auftreten eines den Uebergang
des Forderungsrechts auf ihn behanptenden Dritten. In der That ergebeo
auch die in den Aratlichen Nachrichten des Reicbs - Versicherungsamts
Jahrgang 1886 Seite 57, 132 und 159 abgedruckten Bescheide desselben,
dass es von einer Zustandigkcit des Genossenscbaftsvorstandes , oder
des Schiedsgerichts zur Entscbeidung fiber die Empfangsberechtigung bei
konkurrirenden Anspruchserhebungen des primar Berechtigten und einer
Unterstfitzungskasse oder mehrerer Unterstutzungskassen nicht ausgeht,
vielmehr den betreffenden Genossenschaftsvorstand in solchen Fallen, falls
die zu versuchende gutliche Einigung misslingt, anweist, den streitigen
Botrag zur gerichtlichen Hinterlegungsstelle zu zahlen, also zu einer Hand-
lung, mit welcher der Regel nach die Berufsgenossenschaft eine Scboldoer-
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Rcchtsprechung und Gesetzgebung. 869
verpflichtnng bei streitig gewordener Iobaberschaft des Glanbigerrechts
erfullen wird. Der Bescheid vom 25. Juni 1886 Seite 132 kann aber
nur dahin aufgefasst werden, dass darin das Reichs-Versicherungsamt den
ADtragsteller selbst in Betreff des auf § 8 gestutzten Ansprucbs auf den
Kecbtsweg gegen die Genossenschaft verwiesen hat. Selbstverstandlicb
mnss es, wenn dies die zutreffende Rechtslage ist, der Berufsgenossen-
schaft ancb znsteben, materiell in das Streitverhaltniss einzntreten nnd
die behauptefce Rechtsnachfolge im Interesse des primar Berechtigten zn
bekampfen.
Aus diesen Grfinden war das Berufungsurtheil aufznheben nnd die
Sache anf die Bernfang der Klagerin gemass § 500 Nr. 2 der Zivilprozess-
ordnnng in die erste Instanz zuruckzuverweiseo.
Gesetzgebung.
Schweiz. Bundesgesetz vom 26. April 1887, betreffend die Aas-
dehnong der Haftpflicht n. s. w .*)
Das Gesetz ist, nacbdem Referendumsantr&ge in Bezug auf dasselbe innerbalb der
Einspruchsfrist nicht gestellt, durch Beschluss des Bundesraths vom 20. September in Kraft
gesetzt und fur den 1. November 1887 als vollziehbar erkl&rt.
Verordnnng des Bnndesratbs vom 16. Angnst 1887, betreffend Zoll-
befreinng fur Schienen znr ersten Anlage von Eisenbahnen.
Veroffentlicht im scbweiz. Bundesgesetzblatt 1887, August.
1. Die Zollbefreiuog fur Schienen zur ersten Anlage vom Bunde konzessionirter
Eisenbabnlinien gescbiebt auf dem Wege der Ruckvergutung der bei der Einfuhr erhobenen
Zollgebuhren. Zu diesem Bebufe sind die bezuglichen Verzollungsnacbweise nebst einer
Bescheinigung der betreffenden Eisenbahnverwaltung der Direktion desjenigen Zollgebietes
einzureicben, in welchem die Verzollung staltgefunden bat, und von dieser Ende eines
jeden Monats der Oberzolldirektion zu ubermitteln.
Auf Hulfsbahnschienen findet die Zollbefreiuog keine Anwendung.
2. Die Oberzolldirektion bat die Zollausweise zu prufen und auf Grundlasre der
beira tecbniscben Eisenbabninspektorat zu macbenden Erbebuogen uber den wirklicben
Scbienenbedarf der betreffenden Anlage Ruckvergutung zu leisten.
3. Die Zollruckvergutung findet nur fur solcbe Schienen statt, welcbo bis zur
Vollendung der ersten Anlage einer konwssionirten Eisenbabnlinie eingefubrt werden; da-
gegen sind von dieser Zollbegunstigung diejenigen Schienen ausgeschlossen, welche nach
Erstellung der ersten Anlage zur Verwendung auf letzterer bei Einmundung neuer Babnen,
zu Doppelgeleisen oder zu Gelewevermehrungen an den Bahnstationen oder zur Erstellung
von Rangirbahnbofen bestimmt sind.
*) Siehe Archiv 1887 S. 749 ff.
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RechtsprechtiDg und Gesetegebuag.
4. Da die Zollbefreiung bis suf den 19. Juli 1884 ruckwlrkend 1st, so wird mil
Bezug auf die ton diesem Datum binweg bis zu demjenigen des Erlasses gegenwartiger
Verordnung bezw. bis zum 16. August 1887 eingefubrten Schienen eine Frist bis Ende
des laufenden Jabres festgesetzt, innerhalb welcher allfallige Zollruckvergotungsbegebren auf
dem oben angegebenen Wege geltend gemacht werden konnen. Sp&ter einlangeude Begehren
fallen ausscr Herucksichtigung.
5. Das Zolldepartement wird mit der weiteren Vollziehung dieser Verordnung beauftragt.
Frankreich. Verordnung des Prasidenten der Republik, betreffend die
Neugestaltung des Berathenden Eidenbahn-Ansscbusses, vom T.Sep-
tember 1887.
Journal officiel vom 8. September 1887, S. 4074, 4075*).
Art. I. Der Berathende Eisenbahn-Ausschuss (Comite consul tat if des cbemins de fer)
bestebt aus 32 Mitgliedern, welche durch Verorduung zu ernennen sind, und 4 Mitgliedern
von Rechtswegen.
Die durch Verordnung zu ernennenden 32 Mitglieder sind:
9 Mitglieder des Parlaments, darunter 3 Senatoren und 6 Abgeordnete,
4 . „ Staatsratbs, der Abtheilung fur die offentlicben Arbeiten, Land-
wirths<haft, Handel und Gewerbe,
3 Mitglieder der Handelskammer von Paris,
2 Vertreter des Finanz-Ministeriums,
1 „ „ Ministeriums fur Qandel und Gewerbe,
1 „ „ Ministeriums fur Landwirtbscbaft,
1 „ „ Kriegs-Miuisteriums,
3 Mitglieder der Cbanssee- und Brucken-Baubeborde,
1 Mitglied der Bertjbaubehorde,
1 Direktionsmitglied einer Eisenbabngesellschaft,
2 Mitglieder des Vereios der Zivilingenieure,
2 Vertreter industrieller Gesellschaften,
1 Unternebmer offentlicher Arbeiten.
1 Arbeiter oder Angestellter einer Eisenbabngesellscbaft.
Mitglieder von Rechtswegen sind:
der General-Zolldirektor
der Direktor der Eitenbabnen im Ministerium der offentlicben Arbeiten,
der Direktor der Abtheilung fur Wege, fur Scbiffabrt und fur Bergwerke und
der Direktor der Abtheilung fur Personalien, fur das Sekretariat und das Rech-
nungswesen in demselben Ministerium.
Art. 2. Die General Inspektoren, welche mit der Aufsicht des Eisenbabnbetriebes
betraut sind, konnen den Sitzungen des Ausscbusses mit entscheidender Stimme in Sacben
ibres Ressorts, mit beratbender Stimme in andereu Angelegenbeiten beiwobnen.
Ein Scbriftfubrer und ein SteHvertreter desselben werden durcb ministerielle Bestimmung
gleicbfalls mit beratbender Stimme dem Ausscbusse zugetbeilt.
Drei Auditeure der Abtheilung des Staatsratbs fur die offentlicben Arbeiten, Land,
wirtbscbaft, Handel und Gewerbe werden durcb ministerielle Verfugung dem Ausscbusse
•) Durch diese Verordnung ist die Verordnung wo 24. November 1880 (twrgl.
Archiv 1881 S. 58 ff.) aufgebobeo.
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Rechtsprechung and Gesetzgebung.
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als Berichterstatter fur Angelegcnheiten untergeordneter Bedeutung zugewiesen. Sie haben
berathende Stimme.
Art. 3. Den Vorsitz im Ausschusse ffihrt der Minister der offentlichen Arbeilen.
Ein Vizeprisidenr, welcber alljabrlich durcb ministerielle Verordnung ernannt wird,
leitet die Sitzungen in Abwesenheit des Ministers der offentlichen Arbeiten, regelt den Ge-
scbaftegang und bestimmt die Berichterstatter.
Art. 4. Die Mitglieder des Ausschusses werden fur 2 Jabre ernannt. Ausscheidende
Mitglieder konnen wieder berufen werden.
Die erste Erneuerung des Ausschusses wird indessen am 31. Dezember 1889 erfolgen.
Art. 5. Wenn diejenigen Mitglieder, welche in Rucksicbt auf den Beruf, den sie
ausuben, ernannt sind, diesen Beruf aufgeben, so scbeiden dieselben yon Recbtswegen aus
dem Ausachusse aus. An ibrer Stelle sind sofort audere Mitglieder aus demjenigen Berufs-
kreise zu ernennen, welchem die Ausscheidenden angehort batten.
Art. 6. Der Ausschuss muss zu Rathe gexogen werden bei alien Angelegenheiten,
betreffend
die Genehmigung der Tarife;
die Auslegung der Gesetze and Reglements, der Konzessionsurkunden und der
Bedingnisshefte;
die BeziehuDgen der Eisenbahnverwaltungen zu einander und zu den Anscbluss-
babnen;
die von den Eisenbahnverwaltungen abgeschlossenen Vertrage, soweit sie der
Geuebmigung des Ministers unterliegen;
die Antrage auf Genehmigung zur Ausgabe von Obligationen;
die Antrage wegen Erricbtung von Stationen und Haltestellen auf den im Be-
triebe befiodlicbeu Strecken;
die Bescbwerden uber den Gaug der Zuge;
die Wunsche und Antrage auf Einlegung neuer Zuge.
Art. 7. Der Ausschuss beratb ferner und giebt sein Gutachten uber alle sonstigen
Fragen, welche ihtn in Betreff der Anlage oder des Betriebes von Vollbabnen, Nebenbabnen
oder Tramways vom Minister unterbreitet werden, insbesondere uber die Art und Weise
der Inbetriebnabme neuer Strecken, uber den Ruckkauf von Konzessionen und die Ver-
schmelzung von Eiseubahngesellscbaften, ebenso uber die Einrichtung von Eisenbahn-
Pensions-, Spar- und iibulichen Kassen.
Art. 8. Die Berathung des Ausschusses erfolgt auf Grund eincs Bcrichts, welcher
schriftlich durch ein Mitglied, einen der Schriftfuhrer oder der Auditeure vorgelegt wird.
Durch ministerielle Verordnung eingesetzte Unterabtbeilungen des Ausschusses konnen
beauftragt werden, an Stelle des Ausschusses uber Gegenstande geringerer Bedeutung ein
Gutachten abzugeben.
Art. 9. Der Ausschuss kann unter Zustimmung des Ministers Enqueten veranstalten.
Wo er es zur Erleicbterung seiner Berathungen fur zweckmassig eracbtet, hort er die
Vertreter der Eisenbahnverwaltungen, des Handels oder der Industrie, entweder aus eigenem
Antrieb oder auf dereu Wunsch.
Art. 10. Der Ausschuss tritt ausscr in den Fericn weuigstens einmal wocbentlich
zusammen, ausserdem so oft das Geschaftsbedurfniss es erbeischt.
Wabrend der Ferieu im August und September versammelt sich der Ausschuss zu
den von dem Minister festgesetzten Zeiten. Er muss wahrend der Ferien wenigstens eine
Sitzung im Monat halten.
Archiv fur Eiaenbabnwcsen. 1887. 58
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Rechtsprecbung und Gesetzgebung.
Die Mitglieder erbalten Priisenzgelder, dereo Hohe durch ministerielle Verordooog
festgesetzt wird.
Art. 11. Der Minister der offentlicben Arbeiten wird mit der Ausfuhruog dieset
Verordnung beauftragt.
Der Bericbt des Ministers der offeotlichen Arbeiten de Heredia an den PrasMenten
der Republik enthalt zur Begrundung der Verordnung und ihrer Abweichungen von der
bisberigen Verordnung yom 24. November 1880 nebst Nachtragen Folgendes:
Bisher bestand der Ausschuss aus 32 Mitgliedern, 27 ernannten und 5 von Rechts-
wegen. Yon diesen waren 21 Beamte, 11 Nicbtbeamte. Es bat sich das Bedurfmss heraus-
gestellt, die Zabl der letzteren, inabesondere der Vertreter von Handel und Industrie, iu
vennebren. Die Zabl der Mitglieder des Ausschusses ist also auf 36 erboht, wovon nur 17.
d. b. die Minderbeit, Beamte sein ddrfen. Zu den Nicbtbeamten gebort, worauf der Minister
besonderen Werth legt, auch ein Direktioosmitglied einer EisenKahtigesellschaft und ein Ar-
beiter oder sonstiger Angestellter derselben. Das letztere Mitglied werde insbesondere die
beste und zuverlassigste Auskunft ertheilen konnen iiber die Pensionskassen, Sparkassen und
andere Wohltbatigkeitseinricbtungen for die Arbeiter und Beamten der Eisenbabnen, ,dereu
gute Organisation eng verknupft ist mit einer guten Eisenbahnverwaltung.n (Der letzte Sati
des Art. 7 ist denn auch neu in die Verordnung aufgenommen.)
Rossi arid. Kaiserlicher Erlass vom 19. Mai 1887, betr. das Ent-
eignongaverfahren.
Veroffentlicht im amtlicben Tbeile der Zeitschrift d. Min. d. V. 1887 Nr. 23.
Die von einem Ausschusse aufgestellten Vorscbriften fur das bei Enteignung tod
Grundstucken zu beobacbtende Verfabren erbalten die gesetzlicbe Bestatigung.*)
Kaiserlicher Erlass vom 15. Jani 1887, betr. die Staatsaufsicht
fiber die Tbatigkeit der Eisenbahogesellschaften in Bezog auf Tarif-
wesen.
Veroffentlicht im amtlichen Tbeile der Zeitschrift d. Min. d. V. 1887 Nr. 29.
Es wird als Grundsatz ausgesprocben, dass die gesammte Tbatigkeit der Risenbabn-
gesellschaften in Bezug auf die Aufstellung von Tarifen fur Personen- und Goterverkebr
der Aufsicht der Regierung unterworfen sein muss, damit eine Benachtheiligung der Kron-
iuteressen, wie der Interesson der Bevolkerung, des Qewerbes und des Han dels des Lander
verhotet werde. Die Minister der Verkebrsanstalten, der Domanen und der Finanzen und
der kaiserlicbe Eontroleur werden desbalb aufgefordert, bis zum 1. Oktober 1887 deo
kaiserlichen Rath Vorschlige darfiber zu machen, in welcher Weise diese Aufsicht wirksam
ausgefibt werden konne und dabei zugleich anzugeben, welcbe Personen und welche Geld-
mittel dazu erforderlich sein werden. Die Verfugung vom 16. Juli 1886**), be tre fiend die
•) Wir bebalten uns den Abdruck einer vollstandigen Uebersetxung dieses Erlasses vot.
*) Vgl. Archiv 1886 S. 847.
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Recbtsprechung und Gesetzgebung.
873
Staatsaufsicht fiber die direkten Tarife mit dem Aualande, bleibt bis zor endgultigen Rege-
lung der im Vorstehenden beregten Frage in Kraft.
Kaiserlicher Erlass vom 26. Jani 1887, betreffend die Verpflich-
tung der Eisenbahngesellschaften zar Vorlage ibrer Betriebsetats.
Veroffentlicbt im atntl. Tbeile der Zeitachrift des Ministeriuma der Verkehrs-
anstalten. 1887 No. 32 S. 591.
Alle Eisenbahngesellschaften, welche eine staatliche Zinsgewahr geniessen Oder der
Regierung fur geleistete Vorschusae Geld achulden, baben sp&testens im November jeden
Jahres ihre Betriebsetats fur das folgende Jahr dem Minister der Verkehrsanstalten Torzu-
legen. Der letztere hat diese Betriebsetats zu prufen und, nachdem dieselben soweit etwa
erforderlich abgeandert sind, featzustellen.
58*
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874
Biichcrschau.
Blicherschau.
Besprechungen.
Waring, Charles. State-Purchase of Railways. London. Chapman
and Hall, 1887. XI. nnd 204 S.
Der Verfasser, ein englischer Eisenbahnnnternehmer von inter-
nationaler Bedeutung (seine Firma erstreckte ihre Thatigkeit ansser anf
England anch anf Sudamerika, Indien, Spanien nnd Ungarn), welcher
kurzlich im Alter von 60 Jabren gestorben ist, bat in der bekannten eng-
lischen Zeitschrift Fortnightly Review im Jnni 1886 eine Abhandlung
nnter demselben Titel nnd im Dezemberheft eine Fortsetznng hiervon
nnter dem Titel State - Purchase of Irish Railways verOffentlicht. Beide
Abbandlnngen sind in dem vorliegenden Bach neu abgedrnckt; ihnen voraus-
geschickt ist eine dritte Abhandlnng, in welcher der Verfasser die Ver-
staatlichnng der britischen Eisenbahnen und die Grunde fur und gegen
noch eingehender und von allgemeineremStandpunkte unter Berucksichtigung
auch der Eisenbabnverbaltnisse und Gesetzgebnng in Belgien, Deutschland,
Frankreich erortert. Waring ist ein entachiedener Anhanger des Staats-
bahnsystems und biilt die Verstaatlichung der britischen Eisenbahnen fur
das einzig wirksame Mittel, die grossen im Eisenbahnwesen Grossbritanuiens
hervorgetretenen Ucbelstaode zu beseitigen und die Eisenbahnen zu dem zu
machen, was sie sein sollen: ein Mittel zur Hebung der Volkswohlfahrt.
Den bei weitem grossten Theil seiner Grunde fur die Verstaatlichung ent-
nimmt er ans der Eisenbahntariffrage, deren nnbefriedigende L6sung in
England erst wieder dnrch die Untersnchnng von 1881/82 festgestellt ist.
Die neuerlichen, bekanntlich wieder nnerlcdigt gebliebenen Gesetzentwurfe
betr. das Tarifwesen (vgl. Archiv fur Eisenbahnwesen 1887 S. 281) er-
fahren eine schr abfallige Beurtheiiung. Der Verfasser halt es fur un-
gerecht, zwan^sweise die Tarife der Privatbahnen herabzusetzeu, im Uebrigrn
aber anch fur ganz aussichtslos, anf dem vorgcschtagenen Wege irgeud
etwas Erhebliehes zu erreichen; der einzig gerecbte und wirksame Weg
zur LOsung der TarilYrage sei eben der Ankanf der Privatbahnen. Hierin
kann man Waring nacli den Erfahrungen in den Eisenbahnlandern des
curopiiischen Festlandes nur heist immcn.
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4
Bucherschau.
875
In seinen Ansichten fiber eine griindliche L&sung der Tariff rage
gebt Waring allerdings etwas weit, sein Ideal ist der Einheitstarif nach
dem Vorgaoge der Post, and zwar legt er im Gegensatz za andern der-
artigen Reformern das Hauptgewicht nicht auf die Einfuhrung desselben
im Personenverkehr, sondern im Guterverkehr. Er verkennt zwar nicht,
dass gewisse Bedenken der Einfuhrung eines einheitlichen Satzes fur alle
Entfernungen (jedoch unter Beibehaltung einer vereinfachten Klassifikation)
entgegenstehen, und will auch die Sache nicht fibereilen, vielmehr zunachst
noch zwei Satze, einen fur kurze Entfernungen im Ortlichen Verkehr und
einen fur grossere Entfernungen zulassen, halt aber doch die Einfuhrung
eines einheitlichen Satzes, insbesondere bei den verhaltnissmassig kurzen
Entfernungen, nm die es sich in Grossbritannien handle, fur vollkommen
durchfuhrbar, nnd erwartet darans die gfinstigsteu Wirkungen fur die He-
bnng von Handel, Gewerbe nnd Landwirthschaft. Es ist hier nicht der
Ort, auf die langst widerlegten Irrthumer fiber die Ausfuhrbarkeit und
d;e Wirknngen einer Regelung der Eisenbahntarife nach Art der Post-
tarife ohne Berucksichtigung der Entfernungen der Transporte naher ein-
zugehen; sonderbar berfihrt es nnr, wenn Waring hiervon in erster Linie
eine Bcseitignng der langjahrigen wirthschaftlichen Erisis erwartet. Denn
dieselbe ist doch wesentlich hervorgerufen durch Zuvielerzeugnng von
Gutern fiber den Bedarf hi nans, nnd ihre lleilang kann nur erfolgen durch
allmabliche Beschranknng der Gutererzeugung auf der einen, Vermehrung
des Bedarfs auf der andern Seite. Die Einfuhrung eines ffir alle Ent-
fernungen gleichen Frachtsatzes im Gfiterverkehr, welche die Ermdglichung
des Wetlbewerbes auf jedem noch so entfernten und ungfinstig gelegenen
Markte zur Folge hat, wurde aber unzweifelhaft durch das Bestreben
aller, an der Erweiternng des Marktes Theil zn nehmen, eine neue Zuviel-
erzeugnng von Gfitern im grCssten Dmfang, nnd nach kurzer Zeit eine
neue wirthschaftliche Krisis mit Nothwendigkeit herbeifuhren, gegen welche
alle fruheren nur Kinderspiel gewesen wfcren.
Waring glaubt allerdings selbst nicht an einen baldigen Ankauf der
englischen Eisenbahnen nnd beffirwortet deshalb gewissermaassen als Probe-
versnch zunachst die Verstaatlichnng der irischen Eisenbahnen, wofur die
Verhaltnisse wegen der Zersplitterung des Netzes in viele kleine, leistungs-
unfahige und znm Theil bankerotte Privatbahnen besonders gunstig liegen.*)
Die Schreibweise des VerfaBsers ist frisch nnd anregend. Ungeachtet
mancher irrthfimlichen und einseitigen Anffassnngen besitzt er eine an-
erkennenswerthe Sachkenntniss. Interessant ist, wie selbst die englische
*) Vgl. fiber die Pline einer Verstaatlicbuog der irischen Eisenbahnen auch Arcbiv
1883 S. 305, 480.
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Bucherscbau.
Freihandelsschnle, der Waring angehftrt, allmfihlich zu einer richtigeren Auf-
fassung der Aufgaben des Staatea and der Nothwendigkeit der gemein-
wirth8chaftlichen Befriedigang gewisser allgemeiner Bedfirfniase sich durch-
arbeitet. So sagt Waring S. 86, indem er die Grfinde gegen den staat-
licben Ankanf der Bahnen widerlegt, Folgendes:
„Das Vorurtheil gegen staatlicbe Einmischung beraht anf den starren
Ceberliefernngen unverstandiger Einmischungen, fiber welche die jetzt le-
bende Generation keinerlei eigene Erfahrungen hat, so der Schiffahrts-
gesetze, der Geheimrathsbescblusse, der Verbotsgesetze gegen Vereinigungen,
der Scbntzzollgesetze znm Nntzen einzelner von der Regiernng begfinstigter
Klassen. Staatlicbe Begunstignngen fur besondere Gewerbe nnd Staats-
scbutz ffir Landwirthschaft oder Gewerbe finden keinen Beifall beim Volke,
und wenn der Ankanf der Eisenbahnen Verrath am Freihandel bedentete,
so wurde der Gedanke verbOhnt werden. Aber der Freihandel wurde
dorch Staatsbahnen sogar gefBrdert werden. In zwei Fallen, in welchen
die Staatsverwaltnng in unmittelbare Beziehnngen zu der hentigen Gewerbe-
thfitigkeit tritt, bei der Post- und der Telegraphenverwaltung, empfindet
man keinerlei Unbequemlichkeit nnd keinerlei Schadigung, und mannigfache
soziale Vortheile sind aus dieser Ausdehnung der staatlicben Thatigkeit
hervorgegangen. NichtB ist seltener, als Unzufriedenbeit mit dem Betrieb
dieser Verwaltungen. Das Vorurtheil gegen Beamtenwirthscbaft besteht
nicht bei der Klasse, welche jetzt schon vielfach den Ausschlag giebt
und in Zukunft die Gesetze machen wird. Die Leichtigkeit, mit welcber
die arbeitenden Klassen mit der Regiernng bei Durchfubrung von Gesetzeo
zusammengehen, welche das allgemeine Wohl zu fdrdern bestimmt sind,
hat man bei Ausfuhrung der Schulgesetze gesehen, wo uberdies ihre Ge-
duld auf eine harte Probe geatellt wurde durch die Beitreibung der Schul-
gelder und hausliche Besuche. Ebenso zeigen sich nur unbedeutende
Reibungen bei der Ausfuhrung von Gemeindeunternebmungeo, welche sich
fortdauernd weiter ausdehnen. Man hOrt bei weitem weniger Beschwerden
fiber den Betrieb von Gas- und Wasserunternehmungen , welche den Ge-
meinden gehOren, als von solchen, welche in den Handen von Aktien-
gesellschaften sind. Denn der volkswirthschaftliche Lehrsatz, welcher
staatlicbe Einmischung in private Unternehmungen verbietet, findet keine
Anwendung auf grosse Aktienunternehmungen , welche thats&chlich zo
Monopolen werden. In der Verwaltung solcher Dnternehmungen, von deneu
die Eisenbabnen die grOssten und m&chtigsten sind, feblt es nicht an
Einmischung und Beamtenwirthscbaft im hdchsten Grade, und die Sache
wird dadnrch nocb schlimmer, dass die Einmischung die einer unverant-
wortlichen Verwaltung ist. Wenn das, was man die natfirlichen Gesetze
des freien Verkehrs nennt, vorhanden ware, wenn der Mitbewerb bei der
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Buchersebau.
877
BefOrderung jedermann freistfinde, dana wQrde der Einwaad oiaige Be-
deutung haben. Aber die Eisenbahngesellschaften greifen in die natfir-
lichen Gesetze des Verkehrs bei jeder Gelegenheit ein darch willkfirliche
Ausfibung ihrer Macht nod in einer Weise, gegen welche es fur den Ein-
zelnen keine Bernfung giebt. Im Vergleich mit einer derartigen Ver-
waltnng wurde ein Staatsbetrieb nach festen Grundsatzen eine wahrhafte
Wobltbat sein.a U.
Schreiber, J. F., Zentralinspektor der k. k. priv. Lemberg-Czernowitz-
Jassy-Eisenbahngesellscbaft. Die Eisenbahnen als dffentliche
Verkehrsanstalten und ihre Tarifpolitik. Wien, Pest,
Leipzig. A. Hartlebens Verlag. 1887 XVI. und 265 Seiten.
Preis 4 Mark.
Der Verfasser ist den Lesern des Archive bereits bekannt durch die
Besprechuug seines fr&heren Werkes fiber das Tarifwesen der Eisenbahnen
(Archiv 1884 S. 256—258) nnd den, auch im vorliegenden Bnche aus-
zugsweise wieder abgedruckten Anfsatz: Staatsbahnen oder Privatbahnen?
(das. 1886 S. 457—477). Er gehftrt zu den uberzeugten Anhangern und
Verfechtern des Staatsbahngedankens und versteht es, alle die verschiedeneu
Seiten des Eisenbahnweseos nnter dem Gesichtswinkel dieses Gedankens
zu betrachten. Ich zweifle daher nicht, dass viele Leser, welche ohne
vorgefasste Meinungen unbefangen an das Buch herantreten, gerade in
Folge dieser Art der Darstellung der Grnndansicht des Verfassers zu-
stimmen werden. Das Buch zerfallt in zehn Kapitel, welche ein jedes eine
selbstandige Abhandluog bilden, jedoch durch den leitenden Staatsbahn-
gedanken auch mit einander in inneren Zusammenhang gebracht werden.
Nur das 9. Eapitel scheint mir aus dem Kahmen etwas herauszufallen. In
dcmselben beschaftigt sich der Verfasser mit der neuerdings wieder viel er
Orterten Frage einer grundsatzlichen Aenderung der Fahrpreise ffir die
PersonenbefOrderuog. Nach seinen reichen Erfahrnngen auf dem Gebiete
des Personenverkehrs ist er ein entschiedener Gegner jeder grundsturzenden
Aenderung, er warnt vor ubereiltem Vorgehen, insbesondere aber von
solchen Maassnabmen, welche eine Aufbebung bestehender Erleichterungen
des Reiseverkehrs zur Folge haben wurden. „Am allerwenigsten sagt er
S. 182, kdnnte es Aufgabe von Staatsbahnen sein, die durch Privatbahnen
geschaffenen Reiseerleichterungen der unteren Wagenklassen zu beseitigen."
Mit besonderem Interesse wird man das 7. Kapitel — das langste
des Baches — lesen, welches in der That vortrefflich geeignet ist, anch
den Unkundigen in die verwickelte Frage der Eisenbahngutertarife einzu-
fuhren und dae Stndium der grOsseren und umfassenderen Werke auf
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878
Biicherscbau.
diesem Gebiete zu erleichtern. Das scbw&chste Kapitel ist meiner Auf-
fassung nach das letzte. Der Verfasser giebt hier cinen kurzen Abriss
der Geschichte der Eisenbabnen uberbaupt, and insbesondere in England,
Frankreieh, Preussen-Dentscbland und Oesterreich-Ungarn. Abgesehec
von mancherlei Ungeoauigkeiten in Zahlen und rein thatsaeh lichen An*
gaben (beispielsweise S. 193: Lfinge der Eisenbahnen der Erde (in 1887).
S. 231/32: die Daten fiber die ersten Eisenbabnen in Dentschland) ist
diese Darstellung eine recht lfickenhafte und mehrfach geradezu unrichtige.
Der sonst auf alien Gebieten so vortrefflich belesene Verfasser scheint
hier zum Theil ans truben und unzuverlassigen Quellen geschOpft zu haben.
In einer zweiten Auflage wird hier jedenfalls die bessernde Hand anzu-
legen sein.
Eine besondere Anerkennung verdient der warme, echt vaterlandische
Ton und die frische, anregende Schreibweise des Verfassers, ubrigens, wie
der Leser S. 240 erfahrt, eines geborenen Norddeutschen. v. d. L.
Krause, B., Friedrich List und die erste grosse Eisenbahn
Deutschlands. Ein Beitrag zur Eisenbahngeschichte. Leipzig.
Eduard Strauch. 1887. 32 S.
Die kleine Schrift ist aus einera Vortrage hervorgegangen, welchen
der Verfasser gelegentlich der ffinfzigjahrigen Jubelfeier der ersten Eisen-
bahnfahrt in Sachsen am 24. April 1887 gehalten hat. Friedrich List
ist der Schopfer der ersten deutschen Eisenbahn von mehr als Ortlicher
Bedeutung, der Eisenbahn von Leipzig nach Dresden, deren erste Strecke
von Leipzig nach Althen am 24. April 1837 feierlich eingeweiht wurde.
Mit Freuden ist es zu begrussen, dass sich die Erkenntuiss, wie Dentsch-
land in allererster Linie dem grossen Friedrich List diese Bahn verdankt,
mehr und mebr auch in dem Lande Bahn bricht, in welchera vor ffinfzig
Jahren die Verdienste List's mit nichts, als mit scho5dem Undank gelohnt
sind. Krause rugt daher auch mit Recht die gefarbte Darstellung der
Jubilaumsschrift der Leipzig-Dresdener Bahn vom Jahre 1864 und stellt
sich auf den Standpunkt Niederm filler's (Die Leipzig-Dresdener Eisen-
bahn 1880) und Ludwig Hanssers. Diesen Scbriften gegenuber wird
der Leser in dem Anfsatze allerdiogs neue Thatsachen nicht finden. Un-
bekannt scheint dem Verfasser das geblieben zu sein, was ich aaf Grand
urkundlicher Quellen fiber List s Wirken in Eisenbahnfrageo, in uomittel-
barem Anschluss an seine Leipziger Thatigkeit in dieser Zeitschrift ver-
dffentlicht habe. (Archiv 1880, S. 222 ft'., S. 237—244.) Aus dem S. 241
daselbst mitgetheilten Briefe Gustav Harkort's wird der Verfasser sich
uberzeugen, dass sein Urtheil fiber diesen Biedermann noch ein recht
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Bucherschau.
879
mildes ist. — Die Scbrift, welcher die bekannte, von List entworfene
Earte eines deutschen Eiseababnnetzes und die Naehbildung eines Kupfer-
stiches der ersten Dampfwagenfahrt beigefugt ist, verdient als ein Beitrag
zur richtigen Wurdigung unseres grossen Landsmannes und zur deutschen
Eisenbahngeschichte, weiteste Verbreitang.
v. d. L.
Zimmermann, F., Eisenbabn- Bureau -Assistent. Sammlung der Be-
stimmungen uber die Tagegelder nod Reisekosten der
Beam ten der Staatseisenbahnverwaltung. Ans amtlichen
Qaellen entnommcn und zusammengestellt. Hannover. 1887.
Norddeutsche Verlagsanstalt
Um den mit der Aufstellung und Feststellung von Reisekosten-Liqui-
dationen beschaftigten Beamten ein Hulfsmittel zur leicbteren Uebersicht
uber die bestehenden gesetzlichen und Yerwaltungsvorscbriften an die Hand
zu geben, hat der Verfasser es unternommen, die fur die Beamten der
preus8i8chen Staatseisenbahnverwaltung zur Zeit gultigen Bestimraungen
uber die Tagegelder und Reisekosten zu sammeln und bequem zu ordnen.
Unter Abtheiiung A sind die allgemeinen Bestimmungen uber Dienst-
reisen vorausgeschickt, unter Abtheiiung B werden die besonderen Be-
stimmungen uber die Gewahrung, Bemessung und Berechnung von Tage-
geldern und Reisekosten in der Weise behandelt, dass im Anschluss an
die einzelnen Paragraphen des Gesetzes, betreffend die Tagegelder und die
Reisekosten der Staatsbeamten vom 24. Marz 1873 (G.-S. S. 122) und
der Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Beamten
der Staatseisenbahnen u. s. w. vom 30. Oktober 1876 (G.-S. S. 451) die im
Verwaltungswege ergangenen Erganznngen, Erlauterungen und Aus-
fubrungsbestimmungen ubersichtlich geordnet zur Darstellung geiangen.
Unter drei weiteren Abtheilungen (C — E) behandelt Verfasser die Vor-
schriften liber Tagegelder und Reisekosten, welche Staatseisenbahnbeamte
in Nebenfimtern u. s. w. beziehen, die Bestimmungen fiber Tagegelder und
Reisekosten, welche an Bearate anderer Beh5rden und an Privatpersonen
zu zahleu sind, wenn dieselben Reiaen im Interesse der Eisenbahnverwal-
tung ausfuhren und die Vorschriften uber Liquidirung und Verrechnung
der Tagegelder und Reisekosten. Dem Werke ist ein Verzeichniss der-
jenigen Orte, welche zu den Servisklassen A, I und II gehOren, das Ge-
setz, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten vom
24. Marz 1873 und dessen Abanderungen, sowie die Verordnung, betreffend
die Tagegelder und Reisekosten der Beamten der Staatseisenbahnen u. s. w.
vom 30. Oktober 1876 beigefugt, auch ist das Buch mit einera ausfuhr-
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880
Bucherschau
lichen alpbabetischen Register und einem chronologischen Inbaltsverzeich-
niss versehen.
Die SammloDg ist mit Sachkenntniss, Fleiss und Sorgfalt bearbeitet
nnd zeichoet sich darcb Reichbaltigkeit nnd Uebersichtlichkeit ans. Das
Werk kann somit als ein geeignetes brauchbares Handbach fur diejenigen
Beamtenkreise angesehen werdeD, fur welche der Verfasser dasselbe be-
stimmt hat.
Es wurde sich fibrigens empfoblen haben, daranf hinzuweisen, dass
die nnter No. 85—88 abgedrnckten Erlasse dnrch die entgegenstehendeo
Bestimtnungen der zufolge Beschlusses des KOniglicben Staatsministerinms
vom 13. Mai 1884 fur die preussische Staatsverwaltung eingefubrten
Grundsatze uber die Berecbnung der Reise- nnd Umzugskosten der Reichs-
beamten (E.-V.-Bl. fur 1884 S. 307—309) ganz oder theilweise anfgehoben
sind. Auch ist zu bemerken, dass die in dem Notat der kgl. Ober-Rech-
nnngskammer vom 19. September 1882 No. 8396 (No. 261 derSammlung)
in Bezng genommene Eicbgebuhrentaxe vom 12. Dezember 1869 dnrch die
Eichgebuhrentaxe vom 28. Dezember 1884 (R.-G.-Bl. 1885 No 5) ersetzt
worden ist. M—f.
Gecius, G., EOniglicher Eisenbahn-Betriebs-Sekretar. Bestimmnngeo
uber die Tagegelder, Reise- nnd Dmzngskosten der
Beamten der prenssiscben Staatseisenbahnverwa Itung
nnd der bei Ansfubrnng von Staatseisenbabnbnuteo
beschaf tigten Beamten nnd Hulfsarbeiter. Zweite unge-
ar beitete und bereicherte Anflage. Nordhausen. 1887. Julias
Koppe.
Die vorliegende zweite hat gegenuber der vollstandig vert auften
ersten Anflage eine dnrchgreifende Umarbeitnng nnd Verbess 3ruog,
sowie auch eine wesentliche Bereichernng insbesondere dadnrch ei abren,
dass die Bestimmungen uber die Reisekosten und sonstigen Bezu e der
Jnstizbeamten, Recbtsanwalte, Zengen und Sachverstandigen, der Land-
messer, sowie der Katasterbeamten aufgenommen worden sind. E le ge-
ordnete Zusammenstellung dieser Vorschriften ist insbesondere fur ie mit
der Bearbeitung von Grunderwerbs- und Nenbauangelegenheiten bes i&ftig-
ten Beamten der Staatseisenbahnverwaltnng von Werth. Dem c! onolo*
gischen Inhaltsverzeichniss hat Verfasser ein alphabetisches Sack agister
beigefugt und die Seiten mit fortlanfenden Inbaltsuberschriften ver hen.
Der reichhaltige StofT ist derartig geordnet, dass nnter Abth lung I
und II Tagegelder, Reise- und Umzugskosten bei der Betriebs- u Ban-
verwaltung, nnter Abtheilnng III Liquidation und Verrecbnung d< Tage-
gelder u. s. w., nnter Abtheilnng IV die Durchfuhrung des Anspr bs auf
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Bucherschau.
881
Tagegelder u. s. w. ttnd ErlOschen desselben durch VerjahruDg and unter
Abtheilung V Tagegelder und Reisekosten der Beamten aoderer BehOrden
und Privatpersonen ffir Reisen im Interesse der Eisenbabnverwaltung be-
handelt werden. Unter Abtheilang VI sind die den einzelnen Beamten-
klassen der Staatseisenbahnverwaltung einschliesslich der Banbeamten bei
Reisen nnd Versetznngen zn gew&hrenden Vergfitungen in tabellarischer
Form fibersichtlich znr Darstellnng gebracht and anter Abtheilang VII
Verzeichnisse derjenigen Orte Deutschlands, an welcben sich mehrere raum-
lich von einander getrennte PersonenbahnhOfe oder Dam pfschi flan legeplatze
befinden, sowie derjenigen Bahnhofe, welche mindestens 2 Kilometer von
der Grenze des Ortes entfernt liegen, and die Bestimmangen fiber die Be-
zablang der za Eisenbahnzwecken gefertigten katasteramtlichen Auszuge
ans den Grandstenermatterrollen a. s. w. beigefugt.
Innerhalb der einzelnen Abtheilangen selbst (I — V) hat Verfasaer die
zn den gesetzlichen Bestimmangen ergangenen ministeriellen Erlasse and
Entscheidangen der kgl. Ober-Rechnangskammer im Aaschlass an die ein-
zelnen Paragraphen, soweit sie anf den Inhalt derselben Bezng haben, zum
Abdrack gebracht.
Hierbei wurde es sich indessen empfohlen haben, bei den auf Seite
20 bis 22 No. 3 bis 5, Seite 24/25 No. 12 and Seite 44/45 No. 2 nnd 3
abgedruckten Erlassen a. s. w. daraaf hinzaweisen, das 8 dieselben darch
die entgegenstehenden, mittelst Beschlasses des Staatsministerinms vom
13. Mai 1884 eingefuhrten Grnndsfitze theils aafgehoben, theils abgeandert
worden sind. Dasselbe gilt bezuglich des auf Seite 91 anter No. 4 abge-
drackten Erlasses, dessea zweiter Theil durch den unter No. 5 derselben
Seite abgedruckten Erlass abgeandert worden ist.
Ferner ist zu bemerken, dass das Buch zahlreiche Druckfehler ent-
hSlt, deren Beseitiguog durch das beigefQgte Druckfehlerverzeichniss bei
Weitem nicht vollstandig gelnngen ist; auch das alphabetische Sachregister
ist nicht uberall strong nach dem Alphabet geordnet.
Fur den praktischen Gebrauch ware erwunscht gewesen, wenn das
Reisekostengesetz vom Jahre 1873 and die Verordnang vom 30. Oktober
1876 an passender Stelle im Zusammenhange znm Abdruck gelangt
waren, da die an sich praktische Anordnung, die Erlauterungen zum Ge-
setz u. s. w. dem Texte der einzelnen Paragraphen anzuschliessen, ein
leichtes Auffinden der fiber etwa 70 Seiten zerstreuten gesetzlichen Be-
stimmungen beeintrachtigt.
Die Sammluag kann mitRucksicht auf ihre Reichhaltigkeit und fiber-
8ichtliche Bearbeitung den Beamten der Staatseisenbahnverwaltnng als
werth voiles Nachschlagebuch wohl empfohlen werden.
M—f.
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882
Bucherscbau.
4
J. W. Zeiger derFahr- und Frachtgebfihren zu dem vom Bundes-
rath bescblossenen „Militartarif fur Eisenbahnen" vom 28- Januar
1887. Berlin. Verlag der Liebel'schen Bnchhandlung. 43 Seiten.
Preis ungeb. Jt 2.50, geb. 3.
Den wesentlicben Inhalt dieses Werkes bilden 40 Seiten Tabelleo.
welcbe den Beamten der Eisenbahn-, Militfir- and Marineverwaltnng als
Hilfsmittel bei der Feststellung der Militarbeforderungsgebuhren dienen
sollen. In den Tabellen werden neben Auffubrung der einscblagigen Tarif-
bestiinraungen die Beforderungsgebubren fur alle Einheitssatze sowobl hin-
sichtlich der Kilometerentfernnngen als der Beforderungsgegenstande fur
1 bis 9, fur voile Zehner und voile Handerte bis 1 000 berechnet geboten,
deren Zusammenstellung die Summe fur jeden Beforderungsposten geben
soli. Eine nur oberflachliche PrQfang des Werkchens ergiebt, dass das-
sol be mit Vorsicht zu gebrauchen ist. Wahrend am Kopfe der Tabellen
die Bestimmung, dass die Gebubren in den einzelnen Positionen auf
voile zebntel Mark abgerundet werden sollen, aufgenommen ist, sind in
den Tabellen die einzelnen, berechneten Betrage abgerundet. Will man
daher beispielsweise die Beforderungsgebiibr fur 371 K5pfe und 371 km
zum Einheitssatze von 1,5 /$ nacb Seite 6 und 7 berechnen, so erhalt
man nacb Zusammenstellung der iu Betracht kommenden 9 Zahlen eine
Summe von 2064 jit 70 wahrend die gewOhnliche Rechnung bei ein-
maliger Abrundung nur 2 064 JL 60 4 ergiebt. Ein fur die Feststellung
von Rechnungsbelagen bedenklicber CJmstand! Abgeseben biervon ist es
uns zweifelhaft, ob nicht eine Moltiplikation von 2 dreistelligen Zablen
sich schneller und zuverlSssiger ausfuhren lasst, als — in dem gemacbten
Beispiel — die Addition von 9 Posten.
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Buchersohau.
883
UEBERSIOHT
der
neuesten Hanptwerke fiber Eisenbahnwesen nnd aus verwandten
Gebieten.
Aktenmaterial, betr. die Bauverpflichtungen der Nordostbahn. Zurich M 1,00.
Brauchitsch, M. Die neuen preussischen Verwaltungsgesetzc. Erganzungsband fur die
Rbeinprovinz. Berlin. M 5,00.
De Busschere, de Jaer et Nies. Do Pexploitation des lignes secondares des grands
reseaux de chemins de fer dans diflerents pays de PEurope. Bruxelles 1887.
Eisenbahnen, die preussischen in den Jahren 1883, 1884 und 1885 nebst Hinweisen auf
die gleicben Verhaltnisse der ubrigen deutschen Staaten sowie in Deutscb-Oesterreich.
Bearbeitet vom kgl. statist. Bureau. Berlin. JC 2,00.
Ensrelmann's Kalendcr fur Eisenbahnverwaltungsbeamte. 1888. M 2,00.
George, H. Schutzzoll oder Freibandel? Berlin. Jl 4,00.
Gierke, 0. Die Genossenscbaftstheorie und die deutscbe Rechtsprechung. Berlin. M 20,00.
Gomel, C. La crise des transports et les economies des compagnics de chemins de fer.
Paris.
Hamilton, A. Tbc interstate commerce law. Northport. $ 2,50.
Harper, J. C. Law of interstate commerce. Cincinnati. $ 2,50.
Hilsgen, E. Die neue Kreis- und Provinzialordnung fur die Rbeinprovinz. Dusseldorf. M 1,20.
.lelltnok, G. Gesetz und Verordnung, staatsrechtliche Untersuchungen auf rechtsgeschicht-
licher und rccbtsvergleichender Grundlage. Freiburg i. B. M 10,00.
Keltte, J. S. The statesman's year-book. New-York. $ 3,00.
Koch, Dr. Handbuch fur den Eisenbahnguterverkebr. I. Eisenbahnstationsverzeichniss der
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Bulletin de la Commission Internationale dn Congres des chemins de fer. Braxelles.
No. 8 und 9. August und September 1887.
La question des primes et complement La question des manoeuvres de pare.
La question des dispositions generates des chemins de fer secondares. Les in-
stitutions de pnWoyance. La question de l'entretien des voies. La question des
traverses metalliques. La question des mesures contre les neigea. La question
du materiel a voyageur*. La question du graissage. La question des lignes »
faible traffic. La question de la remuneration des employes. La question dn
controle des voyageurs des chemins de fer secondaires. La question du roule-
meut rnocariiciens. I, a question de I'eclairage des gares. La question des trains
de voyageurs. La question des pouts metalliques. La question du traasborde-
ment. La question des affluents de transport. La question des normes du ma-
teriel roulant des chemins de fer secondaires. La question des impots et des
taxes. La question de la traction des chemins de fer secondaires. Les questions
de la suspension des locomotives du principe compound et de la nature du metal.
La question du developpement des relations internationales. La question du per-
sonnel. La question du controle des voyageurs.
Bulletin dn ministere des travaux publics. Paris.
Juli 1887.
Recettes de 1'exploitation des chemins de fer francais d'inteYet general (l«r tri-
mestre des annees 1886 et 1887). Longueurs des lignes ouvertes a I'exploitatioa
pendant le mois de juillet 1887. Belgique: Arrete royal du 13 avril 1887 or/a
nisant le service des transports par chemins de fer, le service des postes et des
telegrapbes a 1'armee en campagne. Suisse: Ordonnance sur le service territo-
rial, le service des etapes et Texploitatiou des chemins de fer en temps de
guerre. Les chemins de fer vicinaux beiges en 1886.
August 1887.
Repertoire des lois pour le mois d'aout 1887. Longueur des lignes de chemins
de fer ouvertes a 1'exploitation. Espagne: Ordre royal du 1 fevrier 1887 relatif
a la tarification des chemins de fer. Belgique: Resultats d' exploitation des cbe-
mins de fer en 1884 et 1885. Pays-Bas: Statistique des chemins de fer et des
tramways en 1885. Allemagne: Resultats d'exploitation des chemins de fer a
voie <Stroite (Annees 1882/83 a 1885/86).
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Bucherschau.
885
Centralblatt der Bauvervraltung. Berlin.
No. 86A bis 48 vom 31. August bis 22. Oktober 1887.
(No. 35 A:) Der Viadukt fiber den Retino in Brasilien. (No. 37:) Weganzeiger
fur Lokomotiven. (No. 38:) Bahnanlagen am Rheinufer in Deutz. Der Panama-
kanal. (A:) Bemessung der Grundflacbengrossen der fur die Reisenden be-
stimmten R&nme in Eisenbabn - Empfangsgeb&uden. (No. 40:) Die Schmid'sche
Scfaraubenradbremse. (No. 42 u. 43:) Ueber Schneeverwehungen. (No. 42:)
Die Vergebung offentlicher Arbeiten in Italian. Haarmann's Scbwellenscbienen-
Oberbau fur Stra&senbabnen. Yerbund-Lokomotiven.
Centralblatt fBr Elsenbahnen and Dampfochlfffahrt. Wien.
No. 97 bis 120 vom 27. August bis 20. Oktober 1887.
(No. 97:) Neue Vorschriften fur die gemeinscbaftliche Wagenbenutzung der
preussiscben Staatsbahnen. (No. 99:) Die Lange der fur den offeotlichen Ver-
kebr bestimmten Eisenbabnen mit Dampf- (aucb elektrischem) Betriebe in den
im Reicbsrathe vertretenen Konigreicben und Landern (einscbl. Licbtenstein) am
31. Dezember 1886. (No. 100=) Betrieb der unter kgl. sacbsischer Verwaltung
stebenden Staats- und Privat-Eisenbabnen im Jabre 1886. (No. 104:) Stand der
Fahrbetriebsmittel auf den osterreichiscben und gemeinsamen Eisenbabnen mit
Ende des II. Semesters 1886. (No. 105:) Zur vergleicbenden Tariflehre. (No. 106,
111 u. 119:) Der II. international Eisenbahnkongress in Haiiand. (No. 110:)
Protisioos- und Unteretfitzungs-Institut fur Diener und Arbeiter der pri*. Oester-
reichiscb-ungar. Staats-Eiaenbahn-Gesellschaft. (No. 112 u. 113:) Einige sach-
licbe Bemerkungen fiber den 111. Berner Entwurf pines international en Eisenbahn-
Fracbtrechtes, insbesondore mit vergleicbenden Exkursen in Hinblick auf das gel-
tende osterreichisch • ungariscbe Betriebsreglement. (No. 1 15 :) Zum Vorscblag
einer durchffibrbaren Form des Personenporto. (No. 116:) Die Verordnuog des
Handel sministeriums vom 15. September 1887, betreffend die Sicberbeitsruck-
sicbten, welcbe bei Eisenbahnbrficken, Bahnuberbrfickungen und Zufabrtstrassen-
brficken zn beobachten sind. Die projektirte Zahnradbabn auf die Scbmitten-
bobe. (No. 117:) Die ostasiatiscben und australiscben Poatdampferfahrten des
Deutschen Reiches.
Der Civillngenieur. Leipzig.
Heft 6 1887.
Spannungs- und Formanderungsmessungen an dem eisernen Pendelpfeiler - Via-
dukte fiber das Oscbutztbal bei Weida.
Danubius. Wien.
No. 88 bis 42 vom 22. September bis 20. Oktober 1887.
(No. 38 und 39:) Eine Konkurrenz zwischen Eisenbabn und Danapfschiffahrt.
(No. 42:) Die Aktion der koniglich ungarischen Staatsbabn gegen die erste k. k.
priv. Donau-Dampfschiffahrts-Gesellsctaaft.
Deutsche Bauzeitong. Berlin.
No. 71 big 85 vom 3. September bis 22. Oktober 1887.
(No. 71:) Der Haupibabnbof der Colniscben Strassenbahn-GeselUcbaft. (No. 73,
77 u. 79:) Ueber die Inansprucbnahme eiserner Eisenbahnbrficken durch das
Bremsen der Zuge. (No. 85:) Eintheilung und richtige Anwendung der Tunnel-
bausystcme.
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L'Economiste fran^als. Paris.
No. 85 bb 40 vom 27. August bis 1. Oktober 1887.
(No. 35:) Les differentes concurrences faites aux cbemins de fer. (No. 36:) Les
taxes de transports sur les cbemins de fer francais et etrangers. Le chemin de
fer sous-marin entre la France et l'Angleterre. (No. 37:) Le mouvement econo-
mique et social au Canada et aux Etas-Unis: le Canadian Pacific Railway: le
chemin de fer du Manitoba et les chances de secession. Les projets de cbemin
de fer au Tonkin. (No. 40:) Le congres international des chemins de fer.
JKejifclHOjopOJKHOe a*jo (Eisenbahnwesen). St. Petersburg.
(No. 23/24:) Die Bewabrung des Holzes, insbesondere der Eisenbabnscbwellen
vor der Zerstorung durch Insekten und durcb FAulniss. (Fortgesetzt aus No. 14,
15, 18, 23/24, Schluss in No. 27/28). (No. 25/26:) Die kanadische Ueberland-
und dio sibirische Babn. — Wiudmotoreu fur Wasserbcbung auf Eisenbahn-
stationen. — (No. 27/28:) Prufung des Schieneu- und Radreifen-Stabls. Protokoll
der Sitzung des Ausschusses der III. Abtheilung der kais. russ. tecbn. Gesellschaft
(Schluss in No. 31/32). — (No. 29/30:) Ueber die MGglicbkeif, die Leistungs-
fahigkeit der transkaukasischen Eisenbahn durch Anweudung des Abi'schen
Zahnradsystems zu erhoben. — Erster Versuch der amerikanischen Eisenbahnen
zur Einfubruug einheitlicher Vorschriften fur die Zugbeforderung und das Signal-
wesen (Schluss aus No. 19). — (No. 31/32:) Die Eisenbahnen in Bosnien und der
Hcrzegowina (Scbluss in No. 35/36). — No. (33/34:) Ein Versuch zur Feststell-
lung vou Normeu fur die Kosten der Zugbeforderung und der Fahrmittel.
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No. 1130 bis 1136 vom 26. August bi* 7. Oktober 1887.
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The Blair Crossing Bridge. (No. 1132:} Tank locomotive. The Hawkesbury Rail-
way accident, Neu Soutb -Wales. Tbe Severn Tunnel. The Forth Bridge workJ.
(No. 1134:) The Hextborpe catastrophe. (No. 1135:) Compound condensing tram-
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(No. 34:) Tbe St. Clair Tunnel. The Chatsworth disaster. The lesson of the
Cbatswortb disaster. Tbe necessity of scientific training for engineers. (No. 35:)
An instrument for determining Railroad grade-lines on profiles. The American
locomotive in England. (No. 36, 37, 38:) The American line from Vera Cruz
to the City of Mexico, via Jalapa. (No. 37:) Michigan Central passenger station
Railway grades. Extensions of tbe Chicago lines. Tbe Gothard. Railway grades.
(No. 38 u. 39 0 Tbe Strong locomotive tests. (No. 39:) Coal delivery to locomo-
tives. King's county elevated Railway of Brooklyn. Tbe Strong locomotive tests.
(No. 40:) Tbe superstructure for tbe St. Lawrence bridge. The heading of tbe
Hudson River tunnel. The latest Burlington brake tests. The lato English Railway
accident. (No. 41:) The Lachino bridge. Railway trestles. Standard snow sheds.
Canadian Pacific Railway. Radii of worn surfaces of rails in service. Noise on
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Sicherbeit«rohrenkessel (Patent Schmidt) nod damit angestelltc Explosionsversuche
dor Firma S. HuUlschinsky und Sobce in Gleiwitz.
Heft «. 15. September 1887.
Die leitenden Grundsalze der Kranken- und Unfallversicherung und deren Zu-
saramenhai g rait der Alters- und Invalidenversnrgnng der Arbeitcr. Worterbuch
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Heft 7. 1. Oktobcr 1887.
Ileizerschulen und Prufung der Dampfkesselheizer. Verbesserter Oberbau mit
bolzernen Querschwellen. System Seidl. Strassenhahnbetrieb inittels Ammoniak.
Heft 8. 15. Oktober 1887.
Ueber Stellvorrichtungen und Drahtleitunsren zu optischen Signalen. Die Spur-
weite der Eisenbahngeleise.
IIitJKOiiep'b (Ingenieur) Kiew.
Heft 10. Oktober 18S7.
Die Blockeinrichtunifen nach System Holgson auf der Strecke St. Petersburg-
(iatschina. — Ueber die sibirischen Eisenbahnen. — Entgleisungen von Eisenbahu-
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centri. (No. 37, 38, 39 u. 40:) Linea Genova-Acqui-Asti. (No. 37:) II materiale
ferroviario.Le ferrovie inglesi nel 1886. Le ferrovie del Tonchino. (No. 38:) II
codice ferroviario. Le strade ferrate s Irani ere. Le ferrovie del Giappone. (No 39
nnd 40:) Congresso internazionale ferroviario. (No. 39:) L'esercizio fer-
roviario in occasione delle manovre nel Emilia. Le nuore costruzioni ferroviarie.
(No. 40:) Le ferrovie straniere. (No. 41:) Le obbligaziont ferroviarie. II va'ico
del Monte Bianco. Le strade ferrate straniere. Le strade ferrate nell' India.
(No. 42:) Cooclusioni adottate del congresso internazionale ferroviario di Milano-
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reicbs Grossbritannieu. Reglement fur die gemeinscbaftliche Beuutznng der preussi-
schen Staatsbahneu und einiger anderer Eiseubabnen. (No. 37:) Die auf Ver-
einsbabuen in den letzten acht Jahren vorgekommenen Eisenbahnunfalle. Zur
Statistik der Strasseubahnen. (No. 38:) Der Omnibusbetrieb auf den Hauptbabn-n
Deutschlands. Die Larige des osterreichiscben Eisenbabnnetzes Ende 1886. Die
bayerisehen Staatsbabnen im Jabre 1885. Zur Statistik der Strasseubahnen.
(No. 39:) Ueber Explosionen von Lokomotivkesselu. Der Mailander Internatio-
nale Eisenbabnkongress. Internationale Eisenbahnvertrlge und speziell die Bur-
ner Konvention uber das interaationale Eisenbahn-Frachtrecbt. Stand der Fabr-
betriebsmittel auf den osterreicbischen und gemeinsamen E scnbahnen Eude 188f>.
(No. 40:) Die Fortbbrucke. Die Ausstcllung vou Eisenbahnbedarfaartikeln iii
Budapest. (No. 41:) Die Demograpbie und das Eisenbahuwesen. Verbesserter
Oberbau mit hol/ernen Querscbwelleu oder Scbieiieubefestigung mittelst Boh-
schrauben und Klemmplattcheu. Der II. iuternationale Eisenbahnkongress in
Mailand. (No. 42:) Neigungs- und Richtuugs-Verhaltnisse der Bahuen bezu^-
lich der Verwendung fremden Mascbineupeisonals. Zur Auslegung des §61 aL4
des Betriebsregleinents. (No. 42 und 43:) Eiseubabnverbindungen fur Triest.
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stangen-Babn Blaukenburg-Tanne und die bei dem Betriebe derselben gemacbteri
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locomotives aux Etats - Urns. Note sur la construction des ponts metalhques a
poutres droites en Allemagne, en Hollande, en Autrkbe et en Suisse. Les cbe-
mins de fer italiens avant et depuis les derniores conventions et la loi de 1885.
Note suivie d'un apercu de materiel roulant des cbemins de fer italiens. Resul-
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De la consoramation des traverses en bois employees sur les voies des reseaux
francais. Note sur les locomotives aux Etas-Unis. Note sur les cbemins de fer
Hu Danemark et la traverse des dctroits danois. Note sur les paraneiges et les
cbasse-neige des cbemins de fer danois. Note sur le transbordement des bois
floltcs dans les wagons de cbemins de fer en Suede.
Volkswirthschaftliche Wochcnschrift. Wien.
No. 198 bis 200. Vom 8. September bis 27. Oktober 1887.
Herpelje und Tauern.
Wochenblatt fOr Baukunde. Frankfurt a./M.
No. 74 bis 85. Vom 13. September bis 21. Oktober 1887.
(No. 74:) Ueber eloktrische Beleuchtung der Eisenbabnzuge. (No. 81, 83 u. 85:)
Ueber die geringsten Abmessnngen von Eisenbabnbrucken. (No. 83 u. 85.) I'eber
Strassenbabnen mit Akkumulatorbetrieb.
jUypnajCB MBBUC/repcTBa nyreft CooGmeiiia. (Zeitschrift des Ministeriums der Verkehrs-
anstalton). St. Petersburg. Enthalt ausser amtlicben Veroffentlicbungen und Sitzungs-
Protokollen des russischen Eisenbabnraths:
No. 88. Bau eines Durchlasses auf der Orel-Gryasy Bahn. — Ueber Napbta-
Oeizeinrichtungen fur Lokomotiven. — Debersicht des Eisenbahnwagen- und
Lokomotivbaues in Russland. — (No. 34:) Berecbnung der fur Militartransporte
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Bucherschau.
801
erforderlichen Wagenzabl, verglicben mit den fur Militartransporte in Deutseh-
land, Oesterreich- Ungarn und Frankreicb gultigen Bestimmungen. — Ueber die
im April 1887 behufs Beratbung der direkten Tarife stattgebabte Zusammenkunft
der Vertreter der Eisenbahnen III. Gruppe. Zur Frage der Einfuhrung eiserner
Schwellen in Russland. (No 38:) Ueber die Koutrole des Bahnwarterdienstes.
(No. 39:) Ueber das Legen der Scbwellen.
Zeitsebrift flir die gesammte Staatswissenschaft. Tubingen.
43. Jnhrgung. Heft II. and III.
Das neuere Submissionsverfahren.
Zeitsebrift des Arehltekten- and Ingenienr-Yereins. Hannover.
1887. Heft 6 u. 7.
Vorricbtung rum Uebtrladen von Koblen aus Eisenbabnwagen in Seeschiffe, wie
solcbe in einigen Hafen Englands und Hollands beoutzt werden.
Zeitsehrift fUr das gesammte Handelsrecbt. Stuttgart.
Band XXXIII. 1887.
Zur Revision des Handelsgesetzbuchs. Erstc Abtheilung. (Riesser.)
Zeitsebrift fur das Lokal- and Strassenbabnwesen. Wiesbaden.
1887. II. Heft.
Die Deuesten Scbmalspurbahnen in Sacbsen. Die Eotwicklung des Oherbaues
der Strasseneisenbahnen. Unfall- und Krankenversicberung. Beispiele ausgefuhrter
Betriebstniitel und interessante Einrichtungen fur Lokalbahneu. Betriebsresultate
von Scbmalspurbabnen.
Zeitsebrift fDr Transportiresen nnd Strassenbau. Berlin.
>'o. 25—30 vom 1. September bis 20. Oktober 1887.
(No. 25:) Babnbofsanlagen fur Nebenbahnen. Ueber den Ausbau des Eisen-
babnnetzes der Provinz Posen. (No. 26:) Ruckblicke auf das Strassenbabnwesen
der Vereinigten Staaten von Nonl-Amerika. (No. 26 u. 27:) Neuere Sekundar-
linien der sebweizerischen Bergbabnen. (No. 28:) Unfalle auf Strassenbabnen.
(No. 28 u. 29:) Zur Statistik der Strassenbahnen. (No. 29:) Die Seilbabn von
Lyon nach Croix-Rousse. (No. 30:) Die Ausstellung der E^enhahnbedarfsartikel
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landisch-Indische Eisenbahngesellschaft. (No. 68:) Sekund&rbetrieb auf den bel-
gi>cben Hauptbabnen. (No. 69, 72, 73, 79:) Denkscbriften , betreffend die
weitere Hers tel lung neuer Eisenbabnlinien fur Recbnung des preussischen Staates,
nacb dem Gesetze vom 1. April 1887. (No. 70=) Der Omnibusbetrieb auf den
Hauptbabnen in Frankreicb. Grossbritanniscbe Eisenbahnen in 1886. (No. 71:)
Englands Eisenbahnen vor 50 Jabren. Der Internationale Strassenbahncnkongre**.
Olden bnrgische Eisenbahnen. (No. 73:) Eisenbabnbetrieb in Amerika. (No. 74:)
Ein fuufzipjabriger Gedenktag der ersten preussischen Eisenbabn. Dampfschiff-
fabrt Vlissingen Que«nborough. Eisenbahnen in China. (No. 75:) Ueberseeiscbcr
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Bucherschau.
Peiroleumtransport. Die belgischen Vizinalbabnen. (No. 76:) Die Eisenbahnen
der Vereinigten Staaten im Jabre 1886. Reorganisation des franzosiscben Eisen-
babnratbes. Die Samarang - Joana Dampftramway-Gesellscbafr. Niederlandtscb-
Sfidafrikanische Eisenbabn. (No. 77:) Eio einfacher Lokomotivkessel. (No. 78:)
Statistische Nacbrichten fiber die Thatigkeit der Abrecbnungsstelle des Vereins
deutscher Eisenbahnverwaltungen in der Zeit vom I. April 1886 bis 31. Mir?
1887. Der VI. Internationale Kongress fur Hygiene und Demographic in Wien.
Begleitschein fiber die zur Einlosung gelangenden PrioriiiLten oder Aktien und
der Koupon*. Turkische Eisenbahnen: Birma. (No. 79,80:) Der Omuibusbetrieb
auf den Dauptliuien der osterreichischen Eisenbahnen. (No. 79:) Der Chats-
worth-Unrall (No. 81:) Der Pariser-Verkehr im Jahre 1886. (No. 82:) Die Er-
gebnisse der Arbeiter-Peosionskassen und Krankenkassen der preussischen Staats-
babnverwaltung 1886/87.
Auf Seite 662 (Heft V) muss es heissen:
in der sfebenten und zehnten Spalte derTafel: „fur einen Erkrankungsfall" statt: ,fur
ein Mitglied" und in der achten und elften Spalte: .fur ein Mitglied" statt: „fur einen
Erkrankungsfair, in der achtzebnten Zeile von unten: „ein Mitglied" statt: *einen
Erkrankungsfall", in der dreizehuten Zeile von unten: „65,i9a statt: ,0,42", und in der
zwolften Zeile von unten: Jedes Mitglied" statt: Jeden Erkrankungsfall*.
Herauagegeben im An(lr»«# de» K6nlglicben Ministerium* der offentlichen Arbeiteu.
Carl Hermanns Verlag. Berlin W. — Qedrurkt bei Julius Sitteofolrt. Berlin W.
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