Archiv für
Eisenbahnwe
Prussia
(Germany).
Ministerium der .
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ARCHIV
F Ü H
EISENBAHNWESEN.
HERAUSGEGEBEN
IM
KÖNIGLICH PREUSSISCHEN MINISTERIUM DER ÖFFENTLICHEN ARBEITEN.
VIERUNDZWANZIGSTER JAHRGANG
1901.
BERLIN.
VERLAG VON JULIUS SPRINGER.
1901.
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Druck von H. 8. H»rni»nn In H<-i lii.. Ii»uth»tr.8.
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INHALTSVERZEICHNIS.
A. Abhandlungen.
Seit«
Die Pensionskasse, die Krankenkassen und die Unfallversicherung
der Arbeiter bei der preussisch-hessischen Eisenbahngemein-
Hchaft im Jahre 1899. Von Niehaus 1
Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Vereinigten Staaten
von Amerika. Von Wiedenfeld 80
Einleitung (HO). — I. Der Getreideverkehr vor dorn Aushau der Durchgangs-
linien (81). — IL Die Ausbreitung des Eisenbahnnetzes seit 1860 (85). —
III. Die örtlichen Verschiebungen in den Ernteverhültnissen seit 1860 (88).
— IV. Die Konkurrenz der Eisenbahnen mit den nördlichen Binnenwasser-
Strassen in ihren Grundlagen (91). — V. Die Konkurrenz der Eisenbahnen
mit den nördlichen Binnenwasscrstrassen in ihrer Wirkung (95). — VI. Die
Konkurrenz der Häfen des Atlantischen Ozeans und des Mexikanischen
Golfs (107). — VII. Das Ernebniss der Eiscnhahnentwieklung für den
inneramerikanischen Getreideverkehr (110). — VIII. Die Bedeutung der
amerikanischen Eisenbahnentwicklung flir den Getreideweltmarkt (119).
Die Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge auf .den Haupteisenbahneu
in Europa. Von W. Schulze 124
Die unter königlich sächsischer Staatsverwaltung stehenden Staats- und
Privateisenbahnen im Königreich Sachsen für das Jahr 1899 . . . . LV2
Die ungarischen Staatsbahnen im Jahre 1899. Von Nagel 164
Die Eisenbahnen der Vereinigten Stauten von Amerika in den Jahren
1896/97 und 1897/98, 1897/98 und 1898/99 180 13-21
Theoretische Betrachtungen über das Binnenschiffahrtsabgabenwesen
in Deutschland. Von Schumacher 249
Die russischen Südwestbahnen. Von Thiess 366
Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen. Von Thamer 375
Die Reichseisenbahnen in Klsass-Lothriugen und die Wilhelm-Luxemburg-
Bahnen im Rechnungsjahre 1899 402
Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik für das Jahr
1898 410
Die Betriebsergebnisse der Staatsbahnen und der 6 grossen Eisenbahn-
gesellschaften in Frankreich im Jahre 1899 424
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Inhaltsverzeichnis*.
Seite
Die japanischen Eisenbahnen. Von Baltzer 497
Die Eisenbahnen der Erde 544
Die vereinigten preussischen und hessischen Stautscisenbahnen im
Rechnungsjahre 1899. Von To Udorf f 558
Die bayerischen Staatseisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe im Jahre
1899 593
Wohlfahrtseinrirhtungen der königlich bayerischen Staatseisen-
bahnen im Jahre 1899 .... 606
Die k. k. österreichischen Staatsbahnen im Jahre 1899 613
Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen in den Jahren 1897
und 1898 6-2*2
Die Eisen bahnen in Dänemark im Betriebs jähre 1899/1900 637
Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesens. Von
Fleck 757
Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen. Von
Schulze 782
Der Etat der preussisch-hessischen Eisenbahnverwaltung für das
Etatsjahr 1901. Von Sehrcmmer 802
Die Eisenbahnen Ungarns im Jahre 1899. Von Nagel 815
Die Eisenbahnen in Schweden im Jahre 1898/99 829
Die Eisenbahnen in Norwegen im Jahre 1899/1900 859
Die Eiseubahnen Britiseh-Ostindiens im Jahre 1899/1900 846
Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
Von Kemmanu 945
Die neuen Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen. Von
Baltzer 995
Die Güterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1900 im
Vergleich zu der in den Jahren 1897, 1898 und 1899. Von Thamer. . . 1009
Die königl. württembergischen Staatseisenbahnen und die Bodensee-
damplschiffahrt im Etatsjahre 1899 1045
Wohlfahrtseinrichtungen der königl. württembergischen Verkehrs-
anstalten 10:»5
Die Eisenbahnen im Grossher^ogthuin Baden im Jahre 1899 1061
Die russischen Eiseubahnen im Jahre. 1898. Von Mertens lu69
Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der
Betheiligten. Von Pannenberg 116!»
Einleitung (1169). — I. Die Einigung über den Gegenstand der Abtretung
und die Rechtswirkungen der Enteignung 46) (1170). — 11. Die Be-
dingung der Durchführung des Knteignungsverfahrens. 1. Die Auslegung
des Gesetzes (1177). 2. Der Zweck der Bedingung (1 185). 3. I>ie Durch-
führung des Enteignungsverfahrens im Falle des $ 26 (1188). 4. Die
Durchführung des Enteignungsverfahrens im Falle des § 16 (1196). 5. Die
Ocsetzesmoterialien (1202). — III. Der Vorbehalt nach dem Schlußsatz
des § lt; (1205). — IV. Ueberbliok Uber die Fülle der Einigung und ihre
Folget. (1208). — Schlußwort (1210).
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Inhaltsverzeichnis**.
V
Seite
L eber die wirthschaftliche Lage der BinnenschiHahrtsuntei nob-
raunj,'i!ii in Grossbr i tannien und Irland. Von Wagner 1212
Einleitung (1212). — I. Uehcrsicht Uber die geschichtliche Entwicklung der
ßiiinensrhiffahrtsutiternehmungeii ( 1215). - II. Die rechtliche und wirt-
schaftliche (Jrundlnge der WasBeistrasjsenunteruehuiungen im allgemeinen,
ij 1. Die Besitzvcrhaltnisse. a) Die geschichtliche Entwicklung derselben.
1.1221). b) Die gegenwärtigen Bcsity.vcrhältnisse (1227'. e) Die zweck-
mässige <;estalttmu der Besitzverhältnisse 0-27\ ij 2. Die Auf-
bringung der Geldmittel, a) Die Hauptformen der Fiuanziriing der Unter-
nehmungen (1232). bj Der gegenwärtige Kapitalbestand (1230). § 3.
Die Verwendung der Kapitalien, a) zu Vorarbeiten f 1237). b) zum
(«ruuderwerb (1239). c; zur Verzinsung des Kapitals während der Bau-
ausführung (1240). dj als eigentliche Baukosten (1240). — III. Die
tiuanxiellea tinindlagen der Unternehmungen im besonderen. $ 1. Die
Ausgaben, a. Die Unterhaltungskosten (1241). bj Die Betriebskosten
(1242). c) Die Zinsen für Darlehen und Schuldscheine (1242}. d) Di.
Besteuerung (1243). e) Die Beiördernngsselbstk..sten il245j. § 2.
Die Einnahmen aj aus Miethen und weniger wichtixen Quellen 1247k
b) durch staatliche Zuschüsse (124S). cj hu» den Verkehrsabgaben (1250:.
4; 3. Die Tarife. a) Die geschichtliche Entwicklung fl25ü). b) Die
Tarifreform der Jahre 1893—1895 (1253). < > Hie Höchstsätze '125!».
df Di*' \vnhre Höhe der Schiffnhrtsabgahen (12<>1). § 4. Der l'eber-
»chuss (1205).
Die Eisenbahnen der Schwei/ in den Jal.reu 1897. 1808 und 1899 .... 1209
Die Gotthardbahn im Jahre 1900 1279
Die belgischen Eisenbahnen im Jahre 1899 1285
Die Eisenbahnen im Königreich der Niederlande im Jahre 18i»9 . . 1294
Die Eisenbahnen in Australien 1 :U>«>
>
B. Kleinere Mittheilungen.
Abrechnung. Ueber gemeinsame Abrechnung!!- und Ausgleichstellen
der Eisenbahnen 201
Afrika. Die Eisenbahnen in der englischen Kolonie Natal 4<»4
— Eine neue Eisenbahn in Portugiesisch- Ostafrika •">■'> 4 135H
— Die egyptischen Staatseisenbahnen im Jahre 1900 1345
— Die Eisenbahnen in Algier und Tunis am 31. Dezember 1899 . . . 1347
— Die Eisenbahnen in der Kapkolonie 1349
Amerika. Eisenbahnpläno in Haiti 2<*i
— Ueber die Eisenbahnen in Uruguay »;."»:;
— Ueber die Verschmelzung der Great-Northern. der Northern Pacific
und der Chicago — Burlington — Quincy-Bahn 8»JO
— Die Eisenbahnen Canadas im Jahre 1898/99 870
VI Inhaltsverzeichnis«.
Si>ite
Amerika. Die Anthrazitkohlengruben Pennsyl vaniens und die
Eisenbahnen I ] 14
A sien. Ueber die Eisenbahnen in den unter britischem Schutze stehenden
mala vi sehen Staaten . 204
— Die Bangkok — K nvat- Ki sen bahn in Siarn -20r>
— Die Söul— Chemnlpo-Bahn in Korea 654
— Die Kilung — Taipeh — Takao-Eisenbahn auf Formosa 654
— Icbcr die Sc h a n tu n g- Ei sen b a h n 1117
— Die Sanyo- Ei sen bahn in Japan III*
Bayern. Der Umfang der königl. bayerischen Staatsbahnen am 1. Ja-
nuar 1QQ1 655
Frankreich. Die Betriebseinnahmen der französischen Hauptbahnen
in den Jahren 1899 und 1900 *76
— lieber den Personenverkehr der französischen Eisenbahnen in den
Jahren der Weltausstellungen 1116
Grossbritannien, lieber die Parlamentsausgaben der englischen
Eisen ha hnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ■. iMl
Italien, Die öffentlichen Arbeiten in Italien in der Zeit vom 1. Juli 1808
bis ;n. Dezember ISW 202
M ecklenburg. Die grossherzoglich mecklenburgische Friedrich-
Franz-Eisenbahn im Jahre 1899/11)00 055
Oesterreich-Ungarn. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes in Oester-
reich 051
— Finanzieller Stand der Pensions- und Krankenunterstützungs-
kassen der ungarischen Eisenhahnen in den Jahren 1898 und 18W ■ 0T>9
Oldenburg. Die o I de nb urgis ch e n Eisenhahnen im Jahre 1899 . . . 801
Portugal. Die pori ugiesischen Eisenbahnjen im Jahre 1899 867
Preussen.| Die Thtttigkeit der königlichen technischen Versuchs-
anstalten 2U Charlottenburg im Jahre 1899 652
Rumänien. Die rumänischen Eisenbahnen 808
Russland. Statistisches von den Eisenbahnen Russlands 464
— Die S taatsei senbahnen Finlands im Jahre 1899 661
Schweiz. Ueber den freihändigen Ankauf der schweizerischen Zentral-
bahn durch den Bund 451
Türk ei. Die Eisenbahnen in der Türkei im .lahre 1899 , , . . . : : 8Ö5
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Inhal tsverzeichniss. VII
C. Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rechtsprechung.
Seite
Allgemeines Verwaltungsrecht. Polizei verfugung und Polizei Verord-
nung. Erkenntnis» des Reichsgerichts vom 26. Januar 1900 878
Bahnpolizei. Betreten fremder Grundstücke durch Bahnpolizeibeamte bei
Verfolgung strafbarer Handlungen. Erkenntniss des Oberverwaltungs-
gericht* vom 11. Dezember 1900 674 1131
— Einer Anordnung der zuständigen Bahnbehörde, durch welche das Be-
treten des Bahndammes an einer seither dem Uebergange freigegebenen
Stelle untersagt wird, ist, auch wenn sie ein materielles Recht verletzt,
?o lange Folge zu leisten, bis ihre Aufhebung erwirkt ist Erkenntnis»
des Oberlandesgerichts zu K. vom 19. Dezember 1900 896
Baupolizei. Klage wegen Versagung eines Baukonsenses. Erkenntniss
de** Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1900 1128
— Konsenswidrig hergestellte Bauten. Erkenntniss des Oberverwaltungs-
gfrichts vom 18. Juni 1900 1128
— Ansiedelnngsgenehmigung. Erkenntniss des Oberverwaltungsgerichts vom
19. Februar 1900 1128
Beamtenrecht. Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit bei einen»
Beamten der Reichszivilverwaltung, der im Dienste einen Unfall erlitten
hat. Erkenntniss des Reichsgerichts vom 26. Juni 1899 212
— Ein Bahnpolizeibeamter macht sich einer Ueberscbreitung seiner amt-
lichen Befugnisse nicht schuldig, wenn er in unmittelbarer Verfolgung
einer strafbaren Handlung in fremdes Besitzthum eindringt. Erkenntniss
dos Oberverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1900 674 1131
— Den preusaischen Beamten ist ein klagbarer Anspruch auf Gehaltszulagen
nicht gegeben; die auf Feststellung des Besoldungsdieustalters gerichtete
Klage int daher abzuweisen, wenn die Feststellung nur zur Erlangung
der Dienstalterszulagen erfolgen soll. Erkenntniss des Reichsgerichte
vom 22. Februar 1901 891
— Für die Verfolgung der Ansprüche zivilversorgungsberechtigter Militär-
anwärter auf Verleihung eines Amtes ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Die erstmalige Anstellung dieser Anwärter braucht nicht in einer etats-
mässigen Stelle erfolgen, sie kann auch in einer ausseretatsmäsaigen
( diätarischen) Stelle geschehen. Erkenntniss des Reichsgerichts vom
10. Mai 1901 1132
— Die Frage, ob bei der Anstellung eines Beamten richtig verfahren ist, ist
der gerichtlichen Entscheidung entzogen. Erkenntniss der Reichsgerichts
vom 17. Mai 1901 1138
— Bewilligungen, die nicht auf einem Rechtstitel beruhen, stehen ausserhalb
der nach § 160 des Reichsbeamtengesetzes zu treffenden Entscheidung.
Erkenntniss des Reichsgerichts vom 11. Oktober 1900 13">6
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VIII Inhaltsverzeichnis».
Seite
Beamtenrecht. Haftung des Staates für unerlaubte Handlungen seiner
Beamten. Erkenntnisse des Reichsgerichts vom 25. Oktober und 17. De-
zember 1900 1356
— Beginn und Dauer der pensionsfähigen Dienstzeit. Erkenntniss des Reichs-
gerichts vom 11. Oktober 1900 1357
FI ti teignung. In einem nach § 30 des Enteignungsgesetzes auf richterliche
Feststellung der Entschädigung erhobenen Rechtsstreit ist der Einwand
des Unternehmers nicht zulässig, dass er nicht entschädigungspflichtig
und daher passiv nicht legithnirt sei. weil die für ihn erfolgende Enteig-
nung nicht oder nicht wesentlich in Beinern, sondern im Interesse eines
anderen gelegen sei. Erkenntnis des Reichsgerichts vom 6. Oktober 1899 207
— Verpflichtung zum Ersatz des Minderwerths des ReBtgrundbesitzes. Er-
kenntniss des Reichsgerichts vom 6. Oktober 1891» '214
— Entscheidungen den Ministers der öffentlichen Arbeiten in Eisenbahn-
angelegenheiten:
1. Enteignung des von einer Eisenbahn gekreuzten Theiles einer Pro-
vinzialstrasse, vom 17. Dezember 1900 676
2.. Enteignungsreeht für einen Materialienlagerplatz, vom 21. Novem-
ber 1889 677
3. Enteignungsreeht zur Erweiterung einer Reparaturwerkstatt, vom
3. August 1889 678
4- Enteignungsrecht zum Neubau eines Bahnhofes, vom 23. November
1899 1578
5. Feststellung eines dauernden Rechts für den Unternei.uier zum Be-
treten eines Grundstücks zwecks Entfernen* lose gewordener Steine,
aus deren Abrollen auf den Bahnkörper eine Betriebsgefahr entsteht,
vom 9. Dezember 1894 679
6- Herstellung von Ueber- oder Unterführungen bei Bahnhof-,«') Weite-
rungen, vom 27. Dezember 1897 679
7. Anordnung vorübergehender Beschränkungen, vom 4. Juni 1891 . . 680
8. Vorübergehende Benutzung von Grundstücken zur Herstellung von
Kiesbeförderungsbuhnen, vom 12. Oktober 1888 und 31. Januar 1889 . 681
9. Entziehung einer Wegegerechtigkeit an einem über die Bahn führen-
den Privatwege, vom 12 Januar 1897 681
10. Enteignung einer Hypothek, vom 13. Oktober 1890 681
11/12. Konstituirnng einer Gerechtigkeit zur Entnahme von Wasser, vom
9. August 1881 und 5. April 1895 682
13. Uehernahme ganzer Grundstücke, vom 9. Dezember I 683
14. Erwerb von Trenn^tüc ken, vom 8. Juni 1900 683
15. Niederlegung von Häusern, vom 19. Dezember 1899 683
16 Verbindung zwischen getrennten Grundstückstheilen, vom 19. Juni
188." 684
17. Durchführung eine;» I Mainagesystems durch den Bahnkörper, vom
3. Juni 1887 084
18 l'eberbrückung eines Grabens zwecks Verbindung einer Ackerfläche
mit dem nächsten Bahnübergange, vom 4. September 1897 .... (584
19.. Anbringung versetzbarer Grabeuhrüeken. vom 2s. März 1890 . . . (585
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1A.
20.
Anbringung von Ueberbrückungen einfacher Art, vom 7. November
s ». , t ».
188«»
«*5
21.
22 Herstellung von Einfriedigungen gegen die Bahn, vom 12. Mai 181*0
lind 8. Februar 181)8
085
23.
Herstellung einer feuersicheren Bedachung, vom 20. Marz 1901 . .
08»;
21./
2t).
25. Herstellung «iner reberführung, vom 14. März und 30. November
1900. . . . ! ti87/(WH
Erweiterung einer Wegeunterführung, vom 15. Februar 1H!K> . . . 0X8
27.
Verlängerung eines Bahnhofslangsweges, vom 24. Dezember 1881) .
088
Herstellung eines neuen Verkehrsweges, vom 30. Januar 181M) .
»»89
2".*.
Herstellung einer Strasse, vom 20. November 1889
GH«I
:so.
Herstellung eines Bahnhofszufuhrweges, vom 2". April 1*98
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i
Pflasterung eines unterführten Weges, vom 19. März 19U0
01M)
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:>:i. Uuterhaltungslast veränderter Wege, vom 10. Januar 188!» und
19. März 1897 09ur,.U
:14.
Unterhaltungslast eines Läng* woge*, vom 18. I »ezemher :-'io
01 M
35
Unterhaltungslast einer Hofnmzäunnng, vom 18. November 1899
091
Uebereignung von Rechten au Grundeigenthum. vom 22. April 1803
Ol»!
37.
Einleitung des Enteignungsverfahrens, vom 6. Februar 1804 ....
092
38.
\ erträgliche Zusicherung der Herstellung eines 1 arallelu e-e-. \ nui
0. April 1888
0l>2
39
Aufhebung eines Privatvertrages, vom 17. Oktober 1901» ...
\m
40.
.am ^sprecncn ner r,nteignung, vom g8. uezenjnor ir*.in
e« i'j
41.
Erthcilong der Bauerlaubniss, vom 17. Februar 1897
094
42.
Entschädigung für Verwendung eines Wegestückes zur Eisenbahn
A 't 1"
43.
44.
1 )'.»">
45.
Fristzeitige Erhebung von Einwendungen, vom 4. Oktober 18k-
0%
-Mi-
Enteignung von ZechengrumNtücken, vom 18. September PHW).
0%
47.
Ablehnung der Bestätigung des Enteignung-planes, vom 17. Juli 1885
097
4*.
Beschränkung der Planfeststellung durch einen Vorbehalt, vom
49.
riant'e-tstellung nach Antrag, vom 22. April Is-'iT .
1,08
.M t
Plan festste llung zur Anlegungeines Parallelweges, vom 29. April 1899
ti'»8
51
Inhalt der gemäss 8, 18 des Enteignungsgesetzes vorzulegenden Bei-
lagen, vom 14. Mai 190t)
008
52-
Planfe^t Stellung, Durchlassweite einer Brücke, vom 17. März 19<x>
i>08
53-
Zuständigkeit des Bezirksausschusses zur Projektfeststellung, vom
20. April 1898
0.»9
54.
.>■>
Zuständigkeit des Ministers der öffentlichen Arbeiten. Herstellung
Ersatz der Kosten für die Abänderung de«. I'luehrlinienplanes . vom
»;«»«»
5 Okt. .her 18'. »8 .
7"l
54».
Verlängerung der Frist, innerhalb deren vom Knteignungsrechte Ge-
7oi
X
Inhal tsverzeichniss.
8«mi«
57. Fristversäumniss bei Einlegung einer Beschwerde gegen den Plan-
feststellungsbeschluss, vom 23. Dezember 1895 702
:*./59. Beteiligter im Sinne des § 22 Abs. 1 des Enteignungsgesetzes,
vom 11. Januar 1881) und 23. Oktober 1890 702
CO, 62. Errichtung von Dienstwohnungen, vom 22 Oktober 1891 und 8- Mai
1899 703
Ol. Errichtung eines Bahnwärterwohnhauses, vom 30. November 1889 . 703
63. Herstellung von Bureaus, Lagerung von Materialien, vom 1. August
1890 704
04. Erwerbung von DienHtlund für Eisenbahnbetriebsbeamte, vom 11. Ja-
nuar 1898 704
6» Enteignungsreeht für Anlage einer Wasserleitung, vom 14. Septem-
ber 1899 704
06. Zahlung oder Hinterlegung der Entschädigungssumme, vom 20. Sep-
tember 1889 705
67. Hinterlegung, Voraussetzung für die Vollziehung der Enteignung,
vom 15. Januar 1890 705
<*-72. Dringlichkeit der Enteignungen, vom 15. Januar 1890, 22. April
1898, 13. Oktober 1897, 2(3. August 1894 und 31. März 1900 705/707
73. Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses, vom 14. Februar 1898 . 707
74 /75. Gebühren der im F.ntschädigungsfeststellungsverfahren zugezoge-
nen Sachverständigen, vom 6. Miirz 1894 und 8. Januar 1901 . . . 707/71)8
76. Planfeststellung, vom 31. August 1901 1354
— Feststellung der Entschädigung. Verzinsung der Entschädigungssumme.
Erkenntniss des Reichsgerichts vom 6. November 1900 1357
Frachtrecht. Prachtzunchlag für unrichtige oder ungenaue Deklaration.
Erkenntnis» des Reichsgerichts vom 10. Oktober 1900 1356
Gemeinde- und Guts bezirke. Veränderungen in der Abgrenzung. Er-
kenutniss des Oberverwaltungsgeiichts vom 3. April 1900 1129
Haftpflicht. Begriff der höheren Gewalt im Sinne des Reiehshaftpflieht-
gesetzes. Erkenntniss des Reichsgerichts vom 12- Juni 1899 213
— Verpflichtung des Publikums zur Achtsamkeit bei Eisenbahnen, die auf
einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Strasse angelegt sind. Einrede
des eigenen Verschuldens. Erkenntniss des Reichsgericht» vom 14. De-
zember 1901» 883
— Unfall bei Untersuchung des Ganges einer Weiche. Erkenntniss des
Reichsgerichts vom 8. März 1900 13'»5
— Entschädigung verletzter Eheleute. Erkenntnisse des Reichsgerichts vom
26. November 1900 und 28. Januar 1901 . 1355
Krankenversicherung. Haftung des Rechnungsführers einer Betriebs-
krankenkasse. Erkenntniss des Reichsgerichts vom 6. November 1899 213
— Mitgliedschaft zu einer Betriebskrankenkasse. Erkenntniss des Ober-
verwaltungsgerichts vom 4. Juli 1900 1129
Versicherungszwang. Erkenntniss des Oberverwaltungsgerichts vom
4. Juli 1900 u ho
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Inhaltsverzeichnis*.
XI
Rraukenversicherung. Krankenunterstützung und Sterbegeld. Erkennt-
nis* des Oberverwaltungsgerichts vom 20. .luni 1900 1130
Krei*»- und Gemeindcabgaben. Wenn einer Gemeinde, welcher ein B<-
«ifuerungsrccht nach § 35 des Kommunalabgabengesetzes nicht zusteht,
dur>-h den in einem Gutsbezirk stattfindenden Betrieb von Eisenbahnen
nachweisbar Mehrausgaben für Zwecke des öffentlichen Volksschulwesens
oder der öffentlichen Armenpflege erwachsen, die im VcrhHltniss zu den
ohne diesen Betrieb fiir die erwähnten Zwecke notwendigen Gemeinde-
ausgaben einen erheblichen Umfang erreichen und eine Ueberbürdung
der Steuerpflichtigen herbeizuführen geeignet sind, so ist eine solche
Gemeinde doch nicht berechtigt, nach Massgabe des § 53 Abs. 2 des Kom-
munalabgabengesetzes von dem Ki«enbahnunternehmer einen angemesse-
nen Zuschuß au verlangen, weil dieser zur Gewerbesteuer staatlich über-
haupt nicht veranlagt ist. Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts vom
25. September 1900 467 113)
— Die gesetzmftssige Kreiseinkommensteuerpflicbt der „Kreiseingesessenen"
erstreckt sich nicht auf die juristischen Personen, da diese nicht unter
den Begriff der Kreiseingesessenen fallen. Erkenntnis* des Oberver-
waltungsgerichts vom 29. Mai 1900 892 1 1 11»
— Die von einer Gemeinde geforderten Handdienste sind allen Steuer-
pflichtigen in gleichem Umfange aufzulegen; es ist unzulässig, sie nach
dem Massstabe der allgemeinen Steuerleistung zu vertheilen. Erkenntnis«
de« Oberverwal tungsgerichts vom 7. Dezember 1900 894
— Stidtisclie Gemeindelasten. Anschluss an städtische Kanäle. Erkenntniss
des Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 1900 1119
Landwirthschaftskammern. Beiträge für dieselben. Erkenntnis» des
Oberverwaltungsgerichts vom 28. März 19IX) 11J9
Pensionirung. Beginn und Dauer der punsionsfähigeu Dienstzeit. Er-
kenntnis* des Reichsgerichts vom 11. Oktober 1900 1357
Polizei. Polizeiverfügung und Polizeiverordnung. Erkenntniss des Reichs-
gerichts vom 26. Januar 1900 ,s7S
Polizeibeamte. Berechtigung der Bahnpolizeibeamten zum Betreten fremder
Grundstücke bei Verfolgung von Uebertretungen. Erkenntniss des Ober-
Verwaltungsgerichts vom U. Dezember 1900 »>74
Prozessrecht. Zuständigkeit des Gerichts für die Klage, mit welcher der
nach dem Haftpflichtgesetz zur Zahlung einer Rente verurtheilte Unter-
nehmer die Verurtheiiung des Verletzten dahiu verlangt, das» er sich auf
die wegen Hebung der Arbeitsfähigkeit zu vermindernde Rente die seit
der KJageerhebung zu viel gezahlten Beträge anrechnen lasse. Erkennt-
niss des Reichsgerichts vom 26. Mai 1899 -_M4
— Vernehmung von Mitgliedern einer Kollegialbehörde. Erkenntniss des
Reichsgerichts vom 9. Januar 1900 1357
Einrede der Rechtshängigkeit bei erneuter Klageerhebung wegen des-
selben Unfalles. Erkenntniss des Reichsgerichts vom 13. Dezember 1900 1357
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XII
Inhaltsverzeichniss.
Seit*»
Steuerreeh t. Die gesctzniössige Kreiseinkoinmensteuerpflicht der „Kreis-
eingesessenen" erstreckt sieh nicht auf die juristischen Personen, da diese
nicht unter den Begriff der Kreiseingesessenen fallen, Erkenntnis* des
Oberverwaltnngsgeriehts vom Mai l'.tOo 81>2
— Die von einer Gemeinde geforderten Handdienste sind allen Steuerpflich-
tigen in gleichem Umfange aufzulegen: es ist unzulässig, sie nach dem
Massstahe der allgemeinen Steuerleistung zu vertln ilen. Erkenntnis» des
Oberverwaltungsgerichts vom 7. Dezember I'.mm» 8U4
Strassen- und Wegebau. Strassenunterhaltung. Beitrage dazu aus § !i
des Kommunalabgabengesetzes. Erkenntniss des Oberverwaltungsgerichts
vom 1*2. .luni r.KX) 1120
— Strassenherstellungskosten. Begriff der „Gebäude" im Sinne, des Flucht-
liniengesetzes. Erkenntnis* des Oberverwaltungsgerichts vom 2ü. Fe-
bruar l'.MJO 1121
— Strassenher.stcllui^kosten. Einziehung der AulicgcrbeitrMge. Erkennt-
nisse des Oberverwaltungsgerichts vom 15. Marz und 11. Juni HlOO . . . 1121
— Inanspruchnahme eines Weges für den öffentlichen \ erkehr. Erkenntnis*
des Oberverwaltuii'jsgerichts vom 1. Marz l!*UO 1121
— Streit über die Wegebaulast Erkenntnis» des Oberverwaltungsgeriehts
vom 22. Marz l\m 1122
— Kultur- oder Interessen teuwe-e. Erkenntniss des Oberverwaltungsgerichts
vom 3. Mai lfKX) 1123
— Ausführung wegepolizeilicher Verfügungen. Erkenntniss de.s Oberver-
waltungsgerichts vom 3. Mai 11HJO 1123
— Wegebaulast. Erstattungsklage. Erkenntniss des Oberverwaltungsgerichts
vom 31. Mai l*.m 1123
— Wegebaupflichl in der Provinz Sachvn. Erkenntniss des Oberverwaltungs-
gerichts vom 22. Januar l'.MJO 1124
Brücken über öffentliche Flüsse. Einziehung und Verlegung öffentlicher
Wege. Hrkenntniss des Oberverwaltungsgeriehts \ on\ 17. Mai liHM . . . 1124
— Wegeanlagen in Verbindung mit Eisenbahnan!agen. Erkenntniss des
Oberverwaltungsgerichrs vom 12. Februar HNMJ . . . . 1!KW), 1437. I!K)1. 1125
— Bahuhofszufuhrwege. ruiwandlung solcher in öffentliche Wege. I.rkennt-
niss des Oberverwaltungsgerichts vom 22. November 1000 112«;
Unfallversicherung. Unfälle aus betriebsgemassen Zu-r.iu'cn und Hand-
lungen. Erkenntniss des Reichsgerichts vom 3. Juli IHM» 213
- Die Zuweisung einer Schlafwagengesellsehaft an die Privathahnherufs-
genossenschaft hat die Folge, dass der Ketrieb dieser Gesellschaft, auch
wenn er mit tlem Betriebe des Unternehmers einer Eisenbahn thatsilehlich
kombinirt ist, rechtlich nur als ein selbständiger, von «lern Eisenbahn-
betriebe getrennter und losgelöster in Betracht kommen kann; der Unter-
nehmer der Eisenbahn ist daher gegenüber den Augestellten dieser Ge-
sellschaft ein Dritter im Sinne des § oti des Unf;ill Versicherungsgesetzes
vom ö. Juli 1884. Erkenntniss de«. Reichsgerichts \om 12. Oktober 1!»00 s7ü
Verwaltungsstreitverfahren. Androhung von Zwangsmitteln. Erkennt-
niss des Oberverwallung-gerichts vom ls. Juni PNU) ilül
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Inhaltsverzeichnis*.
XIII
Seite
Wasserrecht. Wasserbaue, an öffentlichen Flüssen. Erkenntnis* des Ober-
verwaltungsgerichts vom 17. Februar 1900 1127
— Leinpfade. Erkenntnis* des Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 1!KX> 1127
We;r erecht. Entschädigung der Eigenthümer der an einer öffentlichen städti-
schen Strasse belegenen Häuser, wenn die Verbindung ihrer Häuser mit
der Strasse dauernd erheblich erschwert wird. Erkenntnis» des Reiehs-
,-ericht.M vom 18. April 1899 214
- K.in Weg, der — ursprünglich als Zubehör der Hahn angelegt — im Laufe
>ier Zeit seine Bestitumuug derartig erweitert, dass er zu einem Bedürf-
nis» für den öffentlichen Verkehr wird, wird allein durch die thatstteh-
liche Entwicklung des Verkehrs noch nicht in einen öffentlichen umge-
wandelt dergestalt, dass damit von selbst die Unterhaltungspflieht von
dem Wegeeigcnthümer auf den ordentlichen Wegebauptlichtigen übergeht;
es ist hierzu vielmehr die. wenn auch stillschweigende Zustimmung der
rechtlich Betheiligten nothwendig. Erkenntnis» des Oberverwaltungs-
gerichts vom 22. November 1900 M7 U26
Gesetegebnng.
Asten. Philippinen. Eisenbahngesetze und Verordnungen, die auf den Phi-
lippinen in Geltung stehen 224
— Japan. Gesetz und kaiserliche Verordnung vom 14. September 1900, betr.
japanische Gesellschaften zum Bau von Eisenbahnen im Ausland . . . 224
Bayern. Königliche Verordnung vom 7. September 1901 und Bekanntmachung
des Staatsministeriums des königlichen Hauses und des Aeussern vom
12. September 1901, die Verwaltung und den Betrieb der königlichen
Verkehrsanstal ten betreffend 1359
— Bekanntmachung der Generaldirektion der königl. bayerischen Staats-
eisenbahneu vom 27. September 1901, betr. Erweiterung der Befugnisse
der Eisenbahnbetriebsdircktionm 13W1
Belgien. Königliche Verordnung vom 7. Juni 1901, betr. Aenderungen in
der obersten Leitung der Staatsbahnen 1150
Brasilien, S3o Paulo. Gesetz vom 10. November 1900, betr. den Bau einer
Eisenbahn von Säo Paulo zum Flusse Ribeira de Ignape 1371
Frankreich. Gesetz vom 12. Dezember 1900, betr. den Rückkauf der Linien
der Französisch-Algerischen Eisenbahngesellschaft 222
— Gesetze vom 11. Januar 1901, betr. die Gemeinnützigkeitserklärungen von
Eisenbahnen zwischen den Bahnhöfen Roubaix und Tourcoing-les-Francs,
von Morez nach St. Claude, von Ruffec nach Roumazieres und von Ville-
neuve-sur-Lot nach Falgueyrat 478
— Verordnung des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 27. Oktober 1900,
betr. die Erhebung von Nebengebühren bei den französischen Haupt-
eisenbahnen 710
XIV
Inhaltsverzeichnis».
•Seite
Frankreich. Gesetz vom 25. Februar 1901, betr. die Gemeinuützigkeits-
erklärung der VerlRngerung der Eisenbahn Ain— Sefra nach Djenien-
Bou-Rezg und Duveyrier in der Richtung auf Igli 722
— Verordnung des Präsidenten der Republik vom 1. März 1901, beir. Abän-
derung des Erlasses vom 15. November 1846 über die Beaufsichtigung
und den Betrieb der Eisenbahnen • 722
Internationaler Frachtverkehr. Internationales Uebereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr mit Aenderungen und Ergänzungen . .1139 1358
Italien. Gesetzentwurf, betr. Aenderungen und Zusätze zu den Tarifbestim-
mnngen in den durch Gesetz vom 27. April 1885 genehmigten Betriebs-
Überlassungsverträgen 723
Verordnung, betr. die Verhütung von Unfällen bei den beim Betriebe der
Eisenbahnen zu leistenden Arbeiten 914
— Gesetzentwurf, betr. billigen Betrieb von F'isenhahncu mit beschränktem
Verkehr, die zu den drei grossen Netzen gehören 914
— Oesetz vom 9. .luni 1901, betr. den billigen Betrieb auf Linien mit be-
schränktem Verkehr, die zu den Netzen der Mittelmeer- oder der Adria-
tisehen oder der Sizilischen Eisenbahngesellschaft gehören 1152
— Königlicher Erlass. betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Beraihun^
der wegen Ausbau des Ergänzungsnetzes zu treffenden Massnahmen . . 1152
— Königlicher Erlass, betr. Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Pento nach
San Giovanni Persiceto 13118
Königlicher Erlass vom 23. .luni 1901, betr. den Bau und Betrieb einer
Eisenbahn von Iseo über Brem» nach Edolo 1309
Oesterreich. Geschäftsordnung für den Staatseisenbahurath vom 17. April
1897 unter Berücksichtigung der während der Funktionsperiode des Staats-
eisenbahnraths 1897— 1899 getroffenen Abänderungen derselben .... 474
— Gesetz vom 6. .luni 1901, betr. die Herstellung mehrerer Eisenbahnen auf
Staatskosten und die Festsetzung eines Bau- und Investitionsprogramins
der Staatseisenbahnverwaltung für die Zeit bis Ende des Jahres 1905 . . 901
— Gesetz vom 11. Juni 1901, betr. den Bau von Wasserstrassen und die
Durchführung von Flussregulirungen 906
— Gesetzentwurf, betr. die Einführung einer Fahrkartensteuer vom Per-
soueutransport auf Eisenbahnen «MO
— Gesetzentwurf, betr. den Bau der Eisenbahnen von Sarajevo bis zur Sand-
schakgrenze im Limthale nächst Uvac mit einer Abzweigung über ViSc-
grad bis zur serbischen Grenze im Rzavathale nächst Vardiste, Bugojno-
Arzano und Doboj— Samac 913
— Gesetz vom 1. Juli 1901, betr. die im Jahre 1901 sicherzustellenden Bahnen
niederer Ordnung 1142
Oesterreich-Ungarn. Verordnungen, Erlasse u. s. w. nach dem österrei-
chischen Verordnungsblatt für Eisenbahnen und Schiffahrt 217 478 710 1150
— Zusatzübereinkommen zu dem internationalen Uebereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 1361
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lnhaltsverzeichniss.
XV
Oesterreich Ungarn. Verordnung des Eisenbahnminister» vom 24. Sep-
tember 1901, betr. die Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen
de» Betriebsrcglements I3f>l
Preussen und Deutsche» Reich. Gesetze, Verordnungen und Erlasse
mich dem Eisenbahnverordnungsblatt -215 473 70ö 897 1139 1358
31 März
Russland Kaiserlicher Erlass vom *' .. 1900, betr. Bau und Betrieb
11. April
einer Eisenbahn von Warschau über Kaiisch zur preussischen Gren/.e . . 223
— Kaiserlicher Erlass vom 15./27. Oktober 1900, betr. Erhebung einer Steuer
von den mit der Eisenbahn reisenden Personen zu Gunsten der russischen
Gesellschaft vom Rothen Kreuz 478
— Verordnung vom 12./24. September 1900, betr. die Lieferfristen für die zur
Beförderung auf der Eisenbahn aufgegebenen Güter 478
— Kaiserlicher Erlass vom 5./17. November 1898, betr. die Bezeichnung der
Eisenbahn Samarkand— Andisclinn und der transkaspischen Eisenhahn als
„mittelasiatische Eisenbahn" 723
— Verordnung vom 13 /25. Dezember 1900, betr. den Verkehr von Personen-
wagen, die Privatleuten gehören, auf den Eisenbahnen 724
— Kaiserlicher Erlass vom 11. /23. Marz 1901, betr. den Bau und Betrieb dreier
Kohleiibahnen für allgemeinen Verkehr im Dombrower Kohlengebiet . . 13«>9
— Kaiserlicher Erlass vom 11./23. Marz 1901, betr. die Uebernahme der Dunetz-
babneu in Staatsverwaltung und Genehmigung einer Ergänzung zu der
Verfassung der Südbahngesellschaft I3<'»9
23 Mai
— Kaiserlicher Erlass vom - ' . .- 1901. betr. Bewaffnung der Bediensteten
4. Juni
der Wladikawkas-Eiseubahn 1370
•*8 Mai
— Kaiserlicher Erlass vom ~ ' j'^. 1901, betr. Aenderang des Art. 84 des
allgemeinen nissischen Eisenbahngesetzes vom 12. Juni 1865 1370
Schweiz. Buudesbeschluss vom 22. Dezember 1899, betr. Genehmigung des
/.wischen der Schweiz und Italien abgeschlossenen Uebereinkommens betr.
den Auschluss des schweizerischen Bnhnnetzes au das italienische durch
den Simplon und den Betrieb der Bahnstrecke Iselle— Domodossola . . 217
— Hundesbesc-hluss vom 29. Miirz 1901, hetr. die Erweiterung des Bundcs-
besehlusses vom 28. Juni 1899, hetr. Erwerbung von schweizerischen
Eisenbahnobligationcn um! Aufnahme eines Staatsanleihens zum Zwecke
der Eisenbahn Verstaatlichung i>14
— Bundesgesetz vom 27. Juni 1901, betr. das Tarifwesen der schweizerischen
Bundesbahnen i:ii>2
Spanien. Königlicher Erlass vom 20. Juli 1900, betr. die Einführung der
westeuropäischen Zeit 222
Württemberg. Entwurf eines Gesetzes, betr. die Beschaffung von Geld-
mitteln für den Eisenbahnbau und lür ausserordentliche Bedürfnis>e der
Verkehrsanstaltenverwaltung in <ler Einanzperiode I9W/I902 S««i
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XVI
Inhaltsverzeichnis*.
D. Bücherschau.
Besprechungen.
Seil«
Album de statistique graphique de 1897— 1*99 743
Annuaire pour l'an 1901 231
Artaria's Eisenbahn- und Postkarte von Oesterreich-Ungarn 483
Bandemer, M. Feldinessen und Nivelliren ... 1392
Barkhausen, Blum. v. Borries. Die Eisenbahntechnik der Gegenwart . 917
Bayrischer Verkehrskalender für das Jahr 1901 231
Birk, A. Der Betrieb der Lokalbahnen 1380
Blum. Heber Verschiebebahnhöfe 1153
Brockhaus Konversationslexikon 930
Büttner, M. Die Beleuchtung der Eisenbahnpersonenwagen mit besonderer
Berücksichtigung der Elektrizität 1382
Colson, C. Cours d'Eeonomie politique. Expose general des phenomenes
economiques — le trnvail et les qnestions ouvriöres 1375
Curti. Dr. E. Untersuchungen über den Rückkaufswerth der schweizerischen
Nordostbahn 920
Eger, Dr. G. Die Eisenbahnverkehrsordnung vom 26. Oktober 1899 n. s. w.
erläutert 923
Engel mann's Kalender für Bahnmeister, technische Kontroleure und Be-
triebsingenieure. 1901 231
für Eisenbahnbeamte des Deutschen Reichs für das Jahr 1901 . . 231
Fochier, E. L'exploitation des chemins de fer pnr l'Etat en Allemagne . . 1375
Freund. A. Die Entseuchung der Viehwagen nach den gesetzlichen und
gesundheitstechnischen Anforderungen und die wirthschaftlichen Schaden
der Viehseuchen, insbesondere beim Eisenbahnverkehre 729
Gerstner, Dr. Th. Der neueste Stand des Berner internationalen Ueberein-
kommens über den Eisenbahnfraehtverkehr 1373
Griebel, C. und Philippi. Elektrische Schnellbahnen zur Verbindung
grosser Städte 737
G ruber, Dr. J. Die Handels- und Gewerbekammer in Prag in den ersten
fünfzig Jahren ihres Bestandes 1850-1900 929
Hue de Grai 8, Graf. Grundriss der Verfassung und Verwaltung in Preussen
und dem Deutsehen Reich 484
Kalender. 8. Annuaire. Bayrischer Verkehrskalender, Engelmann, Krause,
Meyer.
Knauer, Dr. A. Die höhere Gewalt im Reichsrecht 1393
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Inhnlt*vcrzeiehniss.
XVII
im
Seite
Krämer, .1. Die mechanischen und elektrischen Konstruktionen für elek-
trische Eisenbahnen. Bahnmotoren und Generatoren 1883
Krause, R. Deutscher Eisenbahnkalender auf das Jahr 1901 231
Kurse liner, J. Universal-Konversations-Lexikon 234
Langhaus. C. Verkehrskarte von Europa, Nordafrika und dem Morgenlande 232
Launhardt. Am sausenden Webstuhl der Zeit 728
Lynen, W. Die WHrmeausnutzung bei der Dampfmaschine 1391
Materialien zur Erforschung des Grundbesitzes und der Landnutzung im
Transbaikalgebiete 730
Werekel, C, Münch u. a. Der Weltverkehr und seine Mittel 72T>
Meyer. A. W. Kalender für Eisenhahntechniker (Heusinger von Waldegg) 231
Nestle u. a. Der Weltverkehr und seine Mittel 725
New comb. H. T. The Postal Deficit
Tunell, G. Railway Mail Service
Railway Mail Pay. Report of the Joint Commission to investigate the
Pnstal service
Pasch, M. Uebersiehtskarte der Umladestationen der zum deutschen Eisen-
bahn- Verkehrs-Verband e gehörigen Verwaltungen 1391
Philippi A. und Griebel. Elektrische Schnellbahnen zur Verbindung
grosser Stlidte 737
Pieper. J. Das Reiehftbeamtengesetz vom 31. Marz 1873 und seine Er-
gänzungen erlilutert 139.'»
Pietsch, W. Der Eisenbahngüterverkehr (deutsch und international) ... 481
Prasch, A. Das elektrische Blocksignal, System Krizik 922
Prochaska's Eisenhahnkarte von Oesterreich-Ungarn !»2l
Reichseisenbahnamt. Uebersichtskarte der Eisenbahnen Deutschlands . 921
Uhotert, L. Schienenloser Betrieb statt Kleinbahnen Vcrwerthung der
Selbstfahrer im öffentlichen Verkehr 220
Sanhorn, J. B., ph. Dr. Congressional Grants of Land in aid of Railway g . 22rt
Scheicher, Dr. W. Das Telegraphenwegegesetz vom 18 Dezember 1899 48!
Schubert, E. Die Sicherungswerke im Eisenbahnbetriebe 74<»
Schulz, Dr. A. Ueber die Detarifirung von Zucker zur Ausfuhr auf deut-
schen Eisenbahnen und die AusnahinetariHrung auf den preußischen
Staatsbahnen 227
Schwartzkopf, .). Eisenbahnhandbuch zum Gehrauch für das Publikum, für
Beamte und Behörden im Deutschen Reich 221»
Stecher, Schmücker, C, Schwarz, Tj. u. a. Der Weltverkehr und seine
Mittel 72".
*yrnpher. Die wasserwirtschaftliche Vorlage 741
Troske, L. u. a. Der Weltverkehr und s.'ine Mittel 72",
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XVIII
Inhaltsverzeichniss.
Seite
The Universal Directory of Raüway Officials 1154
Wagner, R. Graphische Ermittlung der GrunderwerbsttHchen, Erdmassen,
und Bösehtingsflächen von Eisenbahnen und Strassen ....... 1392
Zeitschrift für Bauwesen 480
l'ebersicht der neuesten Hauptwerke über Eisenbahnwesen und
aus verwandten Gebieten 235 484 745 932 1155 lH'HJ
Zeitschriften 23G 485 74G 032 1156 1397
Berichtigungen
S. 480 im Titel steht: Wilhelm Ernst & Korn, lies Wilhelm Emst & Sohn.
„ 738 Zeile fi von oben steht: 18 <Mt lies 15 J( .
„ 1024 Spalte 7 Zeile 4 von oben muss es heissen anstatt 1259 751 - 1 544 705.
„1024 „ 7 „ 4 „ unten „ „ „ 150 747 ^ 1 103 1)04.
„ 1024 , 7 „ I „ „ „ „ „ , t 103 004 = 441701.
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Die Pensionskasse, die Krankenkassen
und die Unfallversicherung der Arbeiter bei der
preu88isch-hessischen Eisenbahngemeinschaft
im Jahre 1899.
Von
Xiehaus. Geheimem Reg.-Rath und vortr. Rath im Ministerium der offen tl. Arbeiten.
Entsprechend der in dem vorjährigen1) Berichte gewühlten Ein-
theilung sind in der nachfolgenden Darstellung die Ergebnisse der l'en-
sionskasse, der Krankenkassen und der Unfallversicherung für das .Jahr
1899 je in einem besonderen Abschnitte erörtert. Die Gesnmmtleistungcn
sind darnach wiederum erheblich gewachsen, wie durch nachstehende
Gegenüberstellung belegt wird.
Es wurden gezahlt:
im Jahre
i
1898
1899
«) an antheiligen Altersrenten und Invalidenrenten sowie
an Rentenzuschüssen, Pensionen, Wittwen- und Waixen-
geld, Sterbegeld und Unterstützungen, einschliesslich
b) an Unterstützungen an erwerbsunfähige Arbeiter und
M
19B7 000
600(100
2849600
600000
c) an Kratikheitskostcn. (Krankengeld, für Krankenpflege,
freie Arztliche Behandlung, Arznei und sonstige Heil-
mittel bei Erkrankung.-* fÄllen sowohl der Kassenmit-
giieder als auch ihrer Familienangehörigen, Wöehne-
d) an Renten, Abfindungen, Heilungskosten sowie an Sterbe-
geldern und anderen Entschädigungen auf Grund der
■
6 764000
3 279000
6 530 200
3 641 200
an Haftpflichtrenten an Arbeiter und deren Hinter-
689000
671100
zusaramen . . .
12289000
13 692100
') Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 147 ff.
AnklT far HMnbabnwMca. im. 1
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2 Die Penslonskasse, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
Von der Fisenbnhnvrrwaltung wurden für Wohlfahrtszwockc auf-
gewendet:
a n
im Jahre
1 898
1899
Baarzuschüsseu:
zu den EisenbahnbetriebKkrankenkassen
zur Arbeiterpensionskasse:
Abtheilung A
B
Entschädigungen:
auf Grund der Unfall versicherungsgesetze . .
„ „ „ Haftpflichtgesetze, soweit es sich
um Unfälle der Arbeiter handelt
Unterstützungen an Fisenbahnarbeiter und an
Hinterbliebene ausgeschiedener Arbeiter
(nach der Istausgabe des Rechnungsjahres
1899)
1488 000
1767 000
3279 000
689000
661700
•2 05IOOO
1 456900
1 938 300
3 541200
671100
«91600
zusammen
•J 822 700
10 350 100
oder 1899 rund 46 M. gegen rund 48 Ji im Jahre 1898
für jeden der durchschnittlich täglich erforder-
lich gewesenen Arbeiter.
Organisatorische Aendemngen haben im Jahre 1899 hei den Kassen
nicht stattgefunden.
Die seit Jahren anhaltende Steigerung der Kassen leistungen ist
wesentlich eine Folge der beständigen Aufwartsbe wogung der Arbeits-
löhne. Heide Erscheinungen beweisen, dass bei der Staatseisenbahn-
verwaltung auch die im Arbeiterverhaitniss stehenden Bediensteten an
den Betriebsüberschüssen durch Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Iwige
einen nicht unerheblichen Antheil erhalten haben. Tn welchem Masse die
Inline in dem letzten Jahrzehnt erhobt worden sind, ergiebt sich aus
folgendem Vergleich. Bei den Betriebskrankenkassen belief sich das
veranlagte T.ohneinkmnmen durchschnittlich für ein Kassenmitglied
1890
ISO«)
. . . auf 722,2 M
8H8,,J r
und zwar für einen
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Arbeiter bei der preußisch-hessischen Kisenbahngemein*ehaft in 1899. 3
Werkstättenarbeiter Betriebsnrbeiter
1890 auf 905,6 M 074.0 ,U
1899 . . . . „ l 127,8 „ 839,0
Die Steigerung betragt demnach für ein Kassenmitglied 23,04 % för
einen Werkstättenarbeiter 24,53%. für einen Betriebsarbeiter 24,48 */••
Die Besoldungen der Eisenbahnunterbeamten sind in der gleichen
Periode zweimal aufgebessert und zwar 1890/91 gegen 1889/90 um 13%
nnd 1899 gegen 1898/99 um 10,5%, insgesammt mithin um 23,5%. Es
ergiebt sich aus diesen Zahlen, dass die Steigerung des Arbeiterlohn-
einkommens mit der der Besoldung der Unterbeamten gleichen Schritt
gehalten hat.
Wenn die Inline auf dem Stande vom Jahre 1890 stehen geblieben
wären, so würde die Eisenbahn Verwaltung im Jahre 1899 an Lohnen eine
.Minderausgabe von 38 418 000«^ und an Beitrügen zu der Pensionskasse
und den Krankenkassen von 432 000 t.H gehabt haben.
Mehr und mehr hat sich zu einer wichtigen Aufgabe der Ver»
Sicherungsanstalten des Invalidenversicherungsgesetzes die Heilbehandlung
der vorsicherten Personen zwecks Erhaltung der Erwerbsfähigkeit heraus-
gebildet. Die Pensionskasse als zugelassene Kasseneinrichtung des ge-
nannten Gesetzes ist auf Anregung des Horm Ministers der öffentlichen
Arbeiten auf diesem Gebiete seit dein Jahre 1898 in grösserem Umfange
vorgegangen und hat unter der rührigen Leitung ihres Vorstandes im
Berichtsjahre die Heilbehandlung wesentlich ausgedehnt, — die Auf-
wendungen für diesen Zweck beliefen sich im Berichtsjahre auf rund
170000.« gegen 93 000 M im Jahre 1898, — so dass die Pcnsionskassc
in den erwähnten Bestrebungen hinter keiner Versicherungsanstalt zurück-
bleiben dürfte. Die Errichtung eigener Heilstätten steht, nachdem die für
die Pensionskasse bei ihrer räumlichen Ausdehnung besonders schwierigen
Vorerhebungen beendigt sind, bevor.
Auch die für die Arbeiterwohnungsfrage so wichtigen Baugenossen-
schaften, an denen Eisenbahnbedienstete ausschliesslich oder überwiegend
!>etb»'iligt sind, hat die Pensionskasse in wachsendem Masse durch hypo-
thekarische Darlehen unterstützt. Die Darlehenssumme ist im Berichts-
jahre von ."> 300 000.1/ auf über 6 000 000.« gewachsen.
4 Die Pensionskas.se, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
1. Die Arbeiterpensionskasse.
Der Darstellung der Ergebnisse der Pcnsionsknsso für die Arbeiter
der preussischen Staatseisenbahnverwaltung liegen die von dem Kassen -
vorstände aufgestellten Ucbersicliten über die Geschäfts- und Rechnungs-
ergebnisse der Kasse zu Grunde.
Die Kasse zerfällt in die Abteilungen A und B, die mit selbstän-
diger Vermögensverwaltung nebeneinander bestehen. Die Abtheiluug A
hat alle Aufgaben einer nach dem Invalidenvcrsiehcrungsgesetze errieh-
Anzahl der Mitglieder
bei den trüberen'
bei der Abtheil
ung
Betriebs- und 1
» e rhsuiuen-
arbeiter-
A
A
B
|iensioiiHkiissi«n
■
1890
1893
1894
Beim Beginne des Rechnungs-
jahres vorhanden
84 293
181 492
124692
182276
125 Otil
Im Laufe des Rechnungsjahres
neu eingetreten:
16 410
70041
12053
54 545
16 764
auf je 100 der Mitghederzahl
i
18,78
37,41
9,6i
28,8«
12,»»
Im Laufe des Rechnungsjahres
ausgeschieden:
9626
69 257
10 984
52839
9 549
auf je 100 der Mitgliederzahl
10,97
36,»3
8,79
27,67
Beim Schlüsse des Rechnungs-
jahres vorhanden:
91 578
182276
125661
184 482
181 876
98
3 621
149
4071
144
Durchschnittlich täglich (im
1
Jahresmittel) vorhanden»)
87 685
J 187 208
124 ^03
189115
128248
Uebcrhaupt haben theilgenommen
100703
251 533
,1
136 645 236821
141 425
») Die Mitgliederzahl im Jahresmittel ist in der Weise berechnet, dass die
in den benutzten Unterlagen angegebenen Bestandzifferii vom ersten Tage jedes
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Arbeiter bei der preußisch-hessischen lOisenbahngeineinschat't in 1899. 5
tetcn Versicherungsanstalt zu erfüllen. während die Abtheilung B eine über
«lie reichsgesetzliche Fürsorge hinausgehende besondere Fürsorge für
solche Arbeiter bezweckt, die, wenn auch mit Unterbrechungen, min-
destens ein volles Jahr bei der Kisenbahnverwaltung beschäftigt ge-
wesen sind und die sonstigen satzungsmässigen Aufnahmebedingungen
• 'Hüllt haben.
Aenderungen der Satzungen sind im Berichtsjahre nicht eingetreten.
Ueher die Zahl der Kassenmitglieder wahrend des Berichtsjalires
und vergleichsweise auch wührenÜ der voraufgegangenen Jahre gewährt
die nachstehende Zusammenstellung einen Ueberblick.
Anzahl der Mitglieder
bei der A h t Ii e i 1 u n g
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B
A
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B
B
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3 924
131 4 802
143
1*922 134 281 196 365 138 144
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281357! 161740
300 993 176979 29«H>53
188 427
MoaAt» zusammengezählt .sind und die GesAiniutsumme durch die Zahl der Monate
(i Die Pensionskasse, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
Nach dieser Zusammenstellung ist die durchschnittlich täglich (im
Jahresmittel) vorhanden gewesene Mitgliederzahl bei der Abtheilung A,
d. i. die Gesammtzahl der bei der preussisch-hessischen Eisenbahngemein -
schaff beschilftigt gewesenen der Invaliditäts- und Altersversicherungs-
pflicht unterliegenden Personen, in den Jahren 1898 und 1890 annähernd
die gleiche gewesen. Vergleicht man dagegen den Bestand am Schills He
der beiden Rechnungsjahre mit einander, so ergiebt sich für 1899 ein
Rückgang von 9 583 Personen. Diese Erscheinung dürfte sich daraus
erklären, dnss ein Bedürfniss, die im Jahre 1899 wegen Ucbemahmc in
das Beamtenverhältniss, Invalidisirung oder aus anderen Gründen aus dem
Arbeiterverhältniss ausgeschiedenen Personen in gleicher Zahl durch nein*
Arbeitskräfte zu ersetzen, zum Unterschied von den früheren Jahren nicht
bestanden hat.
Mit einer nach {? (» des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes
ausgestellten Bescheinigung über die Theilnahme an der Abtheilung A
der Pensionskasse sind aus der Beschäftigung bei der Eisenbahn aus
geschieden :
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Personen
auf je 100
des durchschnittlich«»!
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1893
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1895
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1898
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46 964
44 801
59145
65 380
64 321
44
36
26
24
23
28
28
28
Darnach ist die Zahl der ausgeschiedenen Mitglieder im Verhältniss
zu der Anzahl der im Durchschnitt vorhanden gewesenen Mitglieder in
den letzten drei Jahren dieselbe geblieben.
Die Mitgliederzahl bei der Abtheilung B der Pensionskasse ist zum
Unterschietie von der Abtheilung A um rund 12 400 gestiegen. Da die
Aufnahme in die Abtheilung B abhängig ist von der Zurücklegung einer
längeren Dienstzeit bei der Eisenbahnverwaltung und «1er Erfüllung der
sonstigen satzungsinässigcn Vorbedingungen, so hat sich mithin der starke
durch die Verkehrssteigerung bedingte Zuwachs an Arbeitern, den die
Jahre 1897 und 1898 gebracht haben, hier erst im Jahre 1899 fühlbar
gemacht.
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Arbeiter bei der preuHsisch-hessischeu EisenbahngemeinHchaft in 1899.
Bei der Abtheilung B waren betheiligt:
am Schlüsse de»
Jahres
überhaupt Mitglieder
i im
von je 100 des
Durchschnittsbestandes
aller Arbeiter,
d. h.
täglichen Durchschnitt ^ev Mitglieder der
Abtheilung A
-
1891
1894
1897
1898
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120 125
124963
128248
184 281
188 144
144 423
168299
164660
61
67
68
71
70
68
67
72
Diese Zahlen beweisen, dass die Arbeiterschaft in wachsendem Um-
fange in dauernde Beziehungen zur Eisenbahnverwaltung tritt.
Die Zahl der aus der Abtheilung B ausgeschiedenen Mitglieder hat
betragen :
infolge
1893
1894 1895 18%
1897
1898 1H99
a) Ablebens
b) Uebertritts in den Bezug
einer Pension, Invaliden-
rente nebst Rentenzu-
schuss oder Ausnahme-
rente
c) bahnseitiger Gewährung
einer Unfallrente ....
d) Uebernahme von Mitglie-
dern in dasVerhältniss von
Eisenbahnunterbeamten .
e) sonstiger freiwilliger oder
unfreiwilliger Aufgabe der
Beschäftigung bei der
Eisenbahn ve rwal tu ng :
mit Beitragsruckgewähr
ohne
:
1452
967
66
4199
9886
875
10 984
16 945
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8 Die Pensionskasse, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
Während die Zahl der aus der Beschäftigung bei der Eiseubahn
ausgeschiedenen Mitglieder seit dem Jahre 1891 im Verhältniss zu dem
Durchschnittsbestände von 4,52% auf 3,89 % im Jahre 1898 zurückge-
gangen war, ist sie im Berichtsjahre ausnahmsweise gestiegen. Es erklärt
sich diese Erscheinung «üb dem allgemein herrschenden empfindlichen
Arbeitermangel, den namentlich die Privatindustrie durch das Angebot
ausscrgcwöhnlieh hoher Löhne, welchem vorzugsweise jüngere Arbeiter
gefolgt sind, zu decken bemüht gewesen ist.
Von den 9 K86 ausgeschiedenen Personen hatten nämlich nur 1 983
bereits eine fünfjährige Mitgliedszeit zurückgelegt.
Bemerkenswerth ist wiederum die hohe Zahl der in Beamtenstellungen
übergetretenen Mitglieder.
Unter den in das Staatsbeamtenverhältniss überführten Mitgliedern
befanden sich:
im Jahre 1891 ... . 231 Mitglieder
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1892 . .
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1893 . .
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1 898 .
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1899 . .
. . . 2 278
mit einer mindestens zehn- oder fünfjährigen Mitgliedschaft bei der Pen-
sionskasse. Diese erhalten die zur Pensionskasse geleisteten Beiträge
nicht erstattet: es bleiben ihnen jedoch die Ansprüche an die Kasse für
den Fall gewahrt, dass sie ohne Pension oder Versorgung ihrer Hinter-
bliebenen aus der Beamtensteilling ausscheiden sollten. Sie sind indessen
bereehtigt, die Mitgliedschaft bei der Abtheilung B freiwillig fortzusetzen,
und haben alsdann den Beitrag in voller Höhe allein zu zahlen, da die
Verwaltung einen Zusehuss nicht leistet. Bei Aufgabe der freiwilligen
Versicherung werden indess die während derselben entrichteten Beiträge
bis auf eine geringe liisikogchühr zurückgezahlt. Von dieser Berechtigung
ist, wie die Zunahme der Beitrüge freiwilliger Mitglieder ergiebt, in den
letzten Jahren in steigendem Umfange (Gebrauch gemacht worden. — Die
Mitglieder der Abtheilung B, die infolge von Dienstvergehen strafweise
aus der Beschäftigung bei der Staatseisenbahnverwaltung entlassen werden
und damit aus der Abtheilung B ausscheiden, haben satzungsmässig den
Anspruch auf Beitragsrückgewähr verwirkt. Indessen können ihnen beim
Vorhandensein besonderer Mildeningsgründe die Beiträge zurückgezahlt
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Arbeiter bei der preassigch-hessiMhcn Eiseiibahngenicinachaft in 1899. 9
werden. Von dieser Befugnis» wird in weitgehendem Masse Gebrauch
gemacht. Im Jahre 1899 wurden run<l 12 000 <t( an solche Kassenmit-
pbeder zurückgezahlt. Die Zahl der Fülle, in denen die Beitragsrück-
«ewähr 1899 überhaupt unterblieben ist, beträgt 375; da die Vorenthaltung
der Beiträge nicht allein zur Strafe, sondern auch aus anderen Gründen
erfolgen kann, so ist hiernach nur in einer kleinen Zahl von Fällen von
der bezeichneten Strafe Gebrauch gemacht.
Weitere Auskunft über Zahl, Ein- und Austritt, Lebensalter, Erwerbs-
unfähigkeit und Ableben der Mitglieder beider Abtheilungen der Pensions-
kasse in dem Jahre 1899 giebt nach den einzelnen Jahrgängen die
Anlage I. (S. 60/63.)
Fasst man auf Grund des Bestandes am Jahresanfänge die Mitglieder
d«-r Abtheilung B in Lebensaltersgruppen zusammen, so erhält man über
die Betheiligung der verschiedenen Lebensaltersgruppen bei den nach der
Dauer der Mitgliedszeit gebildeten drei Gruppen die folgende Uebersicht:
(Siehe Tabellen S. 10—13.)
Diese Uebersicht zeigt zunächst, dass die Bewegung in den einzelnen
l^bensaltersklassen der Mitglieder in den verschiedenen Jahren ziemlich
regelmässig gewesen ist. Der Abgang ist insbesondere in den »Uteren
Jahrgängen durch einen entsprechenden Zugang gedeckt worden. Dass
in den beiden letzten Jahren die Zahl der Mitglieder mit einer geringeren
als fünfjährigen Mitgliedschaft zugenommen, die Zahl der Mitglieder mit
einer fünfjährigen Mitgliedszeit und darüber etwas zurückgegangen ist.
hpruht theils auf der bedeutenden Vermehrung der Mitgliederzahl in den
letzten Jahren, theils auf der grossen Zahl der in das Staatsbeamten -
Verhältnis* übernommenen Mitglieder. Infolge der mit dein 1. April 189.*)
eingetretenen Abkürzung der Wartezeit für den Anspruch auf Renten -
zusehiifs und auf Wittwen- und Waisengeld von 10 Jahren auf Jahre
harten ausweislich vorstehender Uebersicht am 1. Januar 1900 bereits
M.45% sänimtlicher Mitglieder Anspruch auf Kassenleistungen, während
•hne sie am genannten Tage erst *21,7r»° 0 aller Mitglieder einen Anspruch
erworbeu haben würden.
Die Sterblichkeitsziffer hat:
bei der Abtheilung A:
im Jahre 1894 .
. . 0,95 für je 100 Mitglieder
1895 .
0,83 ., 1 00 .,
1890 .
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1897 . ,
. . 0,90 „100
1898 . .
. 0,82 .. .. 100
1899 . .
. 0,87 100
(Fortsetzung des Texten auf S. 14.)
10 Pensionskasse, die Krankenkassen und die rnfallvereieherung drr
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14 Die Pensionskasse, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
bei der Abteilung B:
im Jahre 1894 .
1895 .
189« .
1897 .
1898 .
1899 .
1,02 für je 100 Mitglieder
0,85
0,92
1,00
0,9S
0.88 ,
100
100
100
100
100
betragen.
Von den im Jahre 1899 verstorbenen Mitgliedern der Abtheilung B
hinterliessen 852 solche Angehörige, die einen Anspruch auf TVittwcn- und
Wnisengeld hatten und 250 solche Angehörige, denen die Beitrage der
Verstorbenen zurückzuzahlen waren. Die übrigen verstorbenen Mitglieder
haben Angehörige nicht hinterlassen. Für das Jahr 1898 stellten sich
diese Zahlen bei 1 424 Sterbefällen auf 810 und 2(51.
Zum Zwecke d«»r Entrichtung von (ieldbeitriigen werden die
Kasscnmitglieder bei den beiden Abtheilungen der Pensionskasse nach
der Höhe ihres Lohneinkommens in folgende Klassen eingetheilt:
L o h n k I a s s e
i
bei der
I II III IV IVa IVb
!
mit einem Tagesverdienst von Mark
Abtheilung A
H
bis l.io
1,16—1,83 l,ft» — 2,M 2T*J u. m.
bis 1,m 1,83— 2,« 2,«-8,s
3,i — 4 mehr als 4
Unter Zugrundelegung dieser Kinkommenssütze vertheilen sich dir
Kassenmitglieder in folgender Weise auf die einzelnen Lohnklassen:
Pension*- y^. Anzahl der Mitglieder der Lnhnklasse
ab- - .- —
theilung Punkt I
II
III
IV IVa IVb
insgesammt
1711898
4416
46 491
92 403
38 182 -
1./1. 1^94
4 511
46 780
91 2/7
39 755 ;
1.1. 1895
5 255
46 162
92337
40 728
11. 1H96
171- 1897
t '
5 364
44 718
94 371 42 736
5 132
44 787
!>9 666
46 996
l./l 1898
5 444
42 189
116 405
54 957
171. ih99 ;
5155
38 234
122674
66 361
1 1 1900
5819
81 441
113 715
72 366
181
182276
184 482
187 179
196551
218995
282424
222841
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Arbeiter bei der preussisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft in 1899 !•>
Pensions-
ab-
theüung '
Zeit-
punkt
Anzahl der Mitglieder der
Lohnklasse
i
1
II
TTT
III
TXT
IV
Iva
IVb
insgesammt
o
1./1. 189d
Ol QM
71 7Q9
4 l Iva
Iti 7K7
lO in*
7024 ! 124692
■
I./l. lo94
31 912
71666
17 816
7121
7 247
125661
I./l. l©yo
22842
76848
19298
7230
7 663
181 876
*
1896
23 396
77186
20 646
7618
8168
186798
n
1./1. 1897
21 96«
78 530
22880
8182
9612
140620
1./1. 1898
1
28 860
84188
23 704
9618
9022
! 149787
1./1. 1899
16080
88797
32626
9 893
11666
159 051
-
1 Ii. 1900
15470
93267
88606
11086
18164 ;
171482
Die Eintheilung der Mitglieder in die einzelnen Beitragsklassen zeigt
Ihm Abtheilung B eine starke Vermehrung der Mitglieder in den oberen
und «'ine entsprechende Verminderung in den unteren Beitragsklassen.
Ks gehörten an:
•
!
der
Beitragsklasse
am 1. Januar 1898 j
am 1. Januar 1899
am 1. Januar 1900
bei
Abtheil. A
%
bei
Abtheil. B
%
bei
Abtheil. A
%
bei
Abtheil. B
%
bei
Abtheil. A
%
bei
Abtheil. B
%
I (untersten)
2,«
2,»
—
2,33
II
19,«
15,60
16,*»
10,18
14,n
9,oa
HI
63,u
56,w
62,78
55,83
61,03
54,19
IV
26,»
16,83
28,*»
20,51
32,47
22,46
IVh ....
— 6,3»
6,tt
6,46
IVb . . . .
•
7,3S
1
7.67
Die unterste Beitragsklasse bei der Abtheilung A setzt sich der
Hauptsache nach aus den WerkstiUtenlehrlingen und den nur stunden-
weise am Tage beschäftigten Sehivinkenwilrterinnen zusammen. Sie hat
mithin für die Lohnbemessung an sich keine Bedeutung.
Die Wochcnbeitrage, die bei der Abtheilung A 14 20 24 und
30 $ für alle Mitglieder, bei der Abtheilung B 28 ^ 42 r>» 4>< m; •'•>
and 76 ^ für männliche Mitglieder, 10 Ay 1(3 .15, 20 24 und 28 ,*> für
weibliche Mitglieder betragen, werden zur Hälfte von (b in Lohne der
(Fortm.-lzuni; ■!<•» Textes amf S. 18.)
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10 Die Pensionskasse. die Krankenkassen und die Unfall Versicherung der
Bezeichnung
der
Im Jahre 1897
überhaupt
Im .Jahre 1898
überhaupt
Im Jahre 1890
überhaupt
E i n n a Ii m e n »)
Abth. A
Abth. B
; Abth. A
Abth. B
Abth. A
Abth. B
i
<*£
i
M.
1 .
M
tM>.
Xinsi'n fipft Vitiih it?i*ns
1
*i'M\ SH7
1 IVO \Jtv
UPI ül»
\JOO 1*7«
1 ilf» QS7
1 Iii) <7dl
Eintrittsgelder . . .
—
29116
87 388
48600
Laufende regelmässige
Beiträge:
;
rt \ lim* (Tiiiiiianmitiyliiul
.i ^ ut*r i\a.>?st^uiiiii neu.
1 fW.A rvoi
1 KTJO
1 /OO 00/
|»)1 467130
1938 830
b) der Eiscnbahnver-
1818952
1664 093
1482677
1766887
1456859
1938 330
Beitragsnachzahlungen,
i
1
Beiträge freiwilliger
Mitglieder und Bei-
träge ehemaliger Mit-
glieder der früheren
1
braunschweigtach.Ar-
i
beiterpcnsioüftknsne .
244
106493
161 938
— 211 656
UvoUllUvl v OILIUI n.no
senbeiträge ehemali-
«rar MitirlinHpr f\or
oberschiesisehen Ar-
beiterpensionskasse .
—
151
—
139
»
Ersatzleistungen und
1
Erstattungen . . .
1542
2 318
4 048
1139
6025
1539
Wiedeleingezahlte Bei-
8094
10 498
9877
Geldstrafen und ver-
R(*hi(>fipti<> K i i mu Ii n w*n
Drille Ijlllll/tllllll.ll
_
Art
1 R74
609
766
zusammen . .
3176 497
4 672477
3 462809
6025102
3 604 420
5 560 046
dagegen im .lahre 1891
> 2610843
3204 922
1892
i
2 565 247
8 491 810
1K93
:
2 519 484
3 667 712
1894
2659952
8 911879
1895
t ~
2 736 766
4 095844
1H96
2877 198
4328 309
1897
3 176497
4 672 477
1898
i z
3 41.2809
5025102
x) In dieser Uobersicht wird zwischen einem Betriebsfonds (Huer allgemeinen
Rechnung) und einem Reservefonds nitht unterschieden, die gesammte Rechnung
jeder Abtheilung vielmehr als eine Rechnung angrsehen.
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Arbeiter bei der preuasisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft in 1899. 17
-7
Durchschnittlich auf ein Mitglied
Abtheilung A
18*3 1894 1895 1896 1897 1898 1899
A b t h e ; I u 11 g B
1893 1894 1805 1896
1 1
1897 1 18W 1899
bei den
frlihcren
Betriebs-
und Werk-
st iitten-
iirbeiter-
pensions-
kassen
1889/90
lr»
1,15 2,oa 2,3f* 1 2,54
2,6» 3,oo'i 6,04 6,73 7,23 7,7fl 8,80 8,34 8,60 4,6i
0,t3, 0,17 0,16
■ I
0,15
0,30 0,84 0,26
6,17 6,35 6,sa 6,17 6.25 6,» 6,4o11,j»;
6,17
6,25 6,28 6,18
0,01
6,85 6,88 6,40 1 1 1 1 ,2*1
ll.JI 11, SÄ
11,57 11, yj 11,77
I
0,61 0,6« , 0,64 0,61 0.74 1.06 1,38
0»
_
0,01
0.w
0,03
0,01 0.03 0.08
0,01 0.04 0,08 0,03
0.03
0,04
0,04
0,04
0,oa ü,oi O.oi
I
I
0.05 0,06 0.06
- O.oi O.oi
0,35
11,35 11,21 11,35 11,53 11.53 11,77 21,94
10,97
0.23
0.06
14,4» 14,65
15,0» 15,ii» 16,f*3
.1»
29,34 30,36 30.4»
81,»o
32,35 82,78 83.76
I I
I '
39.3»
*) Die Differenz zwischen den Beiträgen der Eigenbahnverwaltung und den
Beitragen der Kassenmitglieder beruht auf verspäteter Anweisung des Betriebs-
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18 Die PensionskaHse, die Krankenkassen und die UnfallverMicherung der
Kassenmitglieder gekürzt, zur Hälfte von der Verwaltung aus den Eisen
bahnbetriebseinnahmen als Zuschuss entnommen; für die Dauer von Er-
krankungen und von militärischen Dienstleistungen der Mitglieder ruht
die Beitragsleistung, während bei anderen nur vorübergehenden Unter-
brechungen der Beschäftigung bei der Eisenbahn den Kassenmitgliedern
zur Aufrechterhaltung und Fortsetzung ihrer Anrechte die Weiterzahlung
der Beiträge gestattet ist; dauert die vorübergehende Unterbrechung länger
als vier Wochen, so haben die Mitglieder für die überschiessende Zeit
keinen Anspruch auf die Mitbetheiligung der Eisenbahnverwaltung an der
Beitragsleistung, sie müssen den Beitrag vielmehr allein in voller Höhe
entrichten. Die Beiträge zur Abtheilung A der Pensionskasse decken
sich hiernach in ihrer Höhe mit den im § 96 des Invalidität«- und Alters-
versicherungsgesetzes bestimmten, von den Versicherungsanstalten zu er-
hebenden Beiträgen« Sie werden jedoch nicht wie bei den Versicherungs-
anstalten durch Einkleben von Marken in Quittungskarten erhoben, son-
dern der Pensionskasse unmittelbar zugeführt und, soweit sie am Lohn»'
der Kassenmitglieder gekürzt sind, von den Bezirksausschüssen der Pen-
sionskasse für jedes Mitglied aufgezeichnet.
Die Einnahmen der Arbeiterpensionskasse im Berichtsjahre werden
durch die vorstehende Zusammenstellung auf 8. 16 u. 17 veranschaulicht.
Die Einnahmen zeigen, sowohl in ihrem Gesammtbetrage als auch
zurückgeführt auf ein Mitglied, bei beiden Abtheilungen eine Steigerung«
Zu dieser Erhöhung haben insbesondere auch die Beiträge der Mitglieder
und der Eisenbahn Verwaltung beigetragen, die nicht nur infolge der
grösseren Anzahl der Mitglieder, sondern auch infolge des Aufrücken»
der Mitglieder in die höheren Lohnklassen gewachsen sind. Bei einer
Gegenüberstellung der Beitragssätze der Kassenmitglieder nach dem Statut
vor der Umgestaltung der Kasse im Jahre 1891 und der Beitragssätze
nach der Umgestaltung ergiebt sich, dass einerseits der Pensionskasse
nach der Umgestaltung erheblich mehr Mittel zufliessen, andererseits aber
die Kassenmitglieder aus den eigenen Mitteln im Durchschnitt weniger
zahlen als vorher.
Die Einnahmen der Kasse an Beiträgen der Mitglieder und der
Verwaltung stellten sich vor dem 1. Januar 1891 auf durchschnittlich
32,91 ,H, dagegen im Jahre 1899 auf 36,34«* für jedes Mitglied. Davon
hatten die Mitglieder selbst vor dem 1. Januar 1891 21,94«*, im Jahre
1899 aber nur 18,17 M zu zahlen. Die Arbeiter sind demnach durch die
Umgestaltung der Pensionskasse seit dem 1. Januar 1891, obwohl ihre
Anrechte seitdem wesentlich verbessert wurden, doch durch die veränderte,
ihnen günstigere Verthcilung der Beiträge auf die Mitglieder und die
Eisenbahnverwaltung noch entlastet worden.
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Arbeiter bei der preussisch-hessischcii Kisenbahngenieinschnft in 1899. 19
Die Gesammtleistung der Arbeiter an laufenden Beiträgen zur Pension*-
kaase (Abtheilung A und Abtheilung B), sowie zu den Krankenkassen hat im
Jahre 1899 im Durchschnitt für einen bei ihnen betheiligt gewesenen Arbeiter
^6,40 H- 11,77 + 17,77) = 35,94«* gegen 34,96 M im Jahre 1898, 34,r>9 M im
Jahre 1897, 34,» M im Jahre 1896 und im Durchschnitt für einen nur
hei der Abtheilung A der Pensionskasse und bei einer Krankenkasse
betheiligt gewesenen Arbeiter (6,40 4- 17,77) = 24,17 M gegen 23,48 M im
Jahre 1898, 23,07«« im Jahre 1897 und 22,90«* im Jahre 1896 betragen.
Die in der Zusammenstellung aufgeführten Beitragsnachzahlungen
werden von solchen Personen, insbesondere Mitgliedern der ehemaligen
braunschweigischen Arbeiterpensionskasse geleistet, die ihre Ansprüche
gegenüber der Abtheilung B noch auf frühere, vor ihrem Beitritt liegende
Beschüftigungszeiten ausdehnen wollen. Diese Nachzahlungen werden mit
jedem Jahre geringer und betrugen im Jahre 1899 nur noch 7 790 M
gegen 8 700,# im Jahre 1898. Dagegen sind die hier ebenfalls nach-
gewiesenen Beitrüge der freiwilligen Mitglieder, insbesondere auch im
Jahre 1899 gestiegen, weil, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, die in
das Beamten Verhältnis« übernommenen Mitglieder in grosserem Umfang"
von dein Rechte der freiwilligen Fortsetzung der Mitgliedschaft Gebrauch
machen.
Dem Anwachsen der Vermögensbestände wie dem grösseren Zugang
von Mitgliedern entsprechend, haben sich auch die Einnahmen an Zinsen
und an Eintrittsgeldern erhöht.
Die Ausgaben der Pensionskasse setzen sich aus den nachstehend
angegebenen Beträgen zusammen:
(Sieh«- Tabelle auf S. *»)
Die eingetragenen Rentenbeträge stellen nicht die wirklichen Reuten
bezüge der 70 Jahre alten oder invaliden Mitglieder, sondern die Summe
dar, die von der Abtheilung A von den Renten aller früher oder später,
längere oder kürzere Zeit bei ihr betheiligt gewesenen Empfänger an-
theilig nach der Dauer der stattgehabten Betheiligung und der Summe
der empfangenen Beiträge nach Abzug des vom Deutschen Reiche zu
jeder Rente zu leistenden Zuschusses von 50 Ji zu tragen ist. Ol» die
Beuten von den Organen der Kasse oder von den Vorständen der reichs-
gesetzlichen Versicherungsanstalten festgesetzt sind, macht dabei keinen
Unterschied.
Die durchschnittliche Höhe der Invalidenrente betrug am Ende der
Jahre 1894 bis 1899 124 ttf, 126 c/K, 135 „*, 148 M, 155 M und 157 dir
durchschnittliche Höhe der Altersrente 158 158 M, 160 M und seitdem
163.20 jut jährlich, Diese Ermittlungen beziehen sich auf Rentenempfänger,
rar welche die Rente von der Verwaltung der Pensionskasse festgesetzt
2*
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20 Die. J\Misiont»kasse, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
*•
> i
Betrag der
A u s g a b e n
r
>
Bezeichnung
1696
1897
1898
1899
h
- —
der
, . ...
Abtheilung
Abtheilung
Abteilung
Abtheilang
Ausgaben l)
\. ■ • ■ •
A B
A
A
. B
A
B
i
, • v < -
. — . — h —
AntrnMligß:
■
.. .
XXI »vi 1 P4 c>UK/U • • »
974193
• -
292682
—
306 272
—
316971
Invalidenrenten . .
'228 846
—
28H186
—
361787
—
419262
IvOIlK I1/.IIM flllsM . • .
_
178 671
—
226819
• _
290825
■ —
361 i
Auniiahnierenten . . .
3 '255
S 079
2906
Ruhelohn (Pension). .
— '
188 487
—
123 567
112762
102*
Wittwengeld :
I
■
-
1 Hilft1 11(1
—
282 486
—
886697!
*
395817
456 (
Abfindung . . . .
9 267
—
10328
—
18408
12 (
Waieengeld
94128
113870!
182 605
151 £
•
11 ODO
14 420
Kranken fürsorge . . .
2506
—
8 780
68 833
—
122939
Unterstützungen . . .
•
6666
7144
6 483
6!
Ztirückfrezahlte Bei-
i
i
an ausgeschiedene
i
Kassenroitglieder
167
86« 262
388
248668
886
227 941
545
814 0
an die Hinterbliebe-
nen verstorbener
( |
Mitglieder . . .
86898
5 810
48263
5072
49 084
5665^
56888
58
> l . 1 » f\ 1 1 1 1 1 1 > Kl*^ H J 1 .
7128
2425
5637
1481
6 424
2862
6750
44V
Sonstige Ausgaben . .
19291
81 153
14 825
29 626 18 648
22 482
10676
121
zusammen
667 027
1114279
648060
1 120166
800839
1234917
988 980
1460 3;
dagegen im Jahre 1891
32908
590 8
1882
364466
6660:
1893
-
295 897
709 6
1894
376 968
767 0'
1895
z
- i
1 463 847
814 21
1896
:
i
567027
U14 2:
1897
648060
112011
1899
i
800 889
1284 9)
») In dieser Übersicht ist, wie bei den Kinnahmen, zwischen dem Betriebsfonds (eine
allgemeinen Rechnung) und dem Reservefonds nicht unterschieden worden, es wird vielmeh
die gesamuue Rechnung einer jeden Abtheilung als eine Rechnung angesehen.
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Arbeiter bei der preusaisch-heBHischen Eisenbahngemeiiischnft in 1899. 21
ist die also bei dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit im Bereiche der
Staatseisenbahnverwaltung beschäftigt gewesen sind«
Bei der Berechnung der Invalidenrenten ist nur die Zeit nach dem
1. Januar 1891, bei den Altersrenten aber auch die vor diesem Tage
liegende Zeit in gewissem Umfange anrechnungsfähig. Hierauf ist es
zurückzuführen, dass die Altersrenten gegenwärtig noch hoher sind als
die Invalidenrenten. Nach und nach werden indessen die ersteren von
den Invalidenrenten überholt werden.
Die Zähl der Empfanger von 'Altersrenten betrug am Schlüsse des
Jahres 1895 2 483, des Jahres 1896 2 722, des Juhres 1897 2 926, des
Jahres 1898 3 107 und des Jahres 1899 3 140.
Im Jahre 1899 sind 2 425 Personen in den Genuss und 1 072 Per-
sonen aus dem Genuss der Invalidenrente getreten, sodass sich die am
1. Januar 1899 vorhandene Zahl der Invalidenrentenerapfänger um 1 353
Personen vermehrt hat.; «Die Zahl der Empfänger von Invalidenrenten
betrug am 1. Januar 1895 1678, am 1. Januar 1896 2 365, am I. Januar
1897 3 181, am 1. Januar 1898 4 123 und am L Januar 1899 5 220. Be.-
tfiglich der Lebensaltersverhältuisae der Invalidenrentenempfänger in dem
Jahre 1899 wird auf die Anlage II (8. 64/67.) verwiesen*-
Eine besondere Steigerung haben die Ausgaben für Rrankenfürsorge
erfahren.
Der Vorstand der Kasse hat wie im Vorjahre so auch im Berichts-
jahre von dem ihm in sinngemässer Anwendung des § 12 des Invaliditäts-
and AJtersveruicherungsjgesetJJes eingeräumten Rechte zur1 Uebemahme
des Heilverfahrens erkrankter Mitglieder in grossem Umfange Gebrauch
gemacht Insbesondere hat er lungenkranken Mitgliedern durch Unter-
bringung in Heilstätten seine Fürsorge zugewendet und sich hiermit an
der Bekämpfung der Lungenschwindsucht nachdrücklich betheiligt.
Um jederzeit und sobald als möglich das Heilverfahren aufnehmen
ru können, wird voraussichtlich in Kürze mit der Erbauung zweier eigener
Heilstätten begonnen werden. Das Heilverfahren erstreckte ' sich aber
aieht nur auf Lungenkranke, sondern umfasste auch andere Krankheiten
(Rheumatismus u. s. w.), die ein frühzeitiges Eintreten der Invalidität
befürchten lassen. <r
In wohlverstandenem eigenem Interesse haben die Eisenbahnkranken -
kaasefi den Vorstand in diesen Bestrebungen unterstützt, indem sie ihm
die einen Heilerfolg versprechenden Krankheitsfälle rechtzeitig über-
wiesen und das den Mitgliedern satzungsmässig zustehende volle Kranken-
geld zur Verfügung stellten. Dafür zahlte die Pensionskasse den Familien
Terheiratheter Kurbefohlener eine Unterstützung in Hohe des vollen
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22 l>'«* PensioiiKkasse, die Krankeiikaasen und dir Unfallversicherung der
Krankengeldes und trug mithin die gesammten Kosten des Heilverfahrens
aHein.
Im Jahre 1899 wurden 504 (gegen 326 im Jahre 1898) Personen
durch Ausführung eines planmäßigen Heilverfahrens in Kranken- und
Genesungshäusern, Heilstätten, Bädern u. s. w. einer ständigen Heilbenand
lung unterzogen und zwar 354 (217 im Jahre 1898) Personen, die an
Lungentuberkulose, und 150 (gegen 109 im Jahre 1898), die an anderen
Krankheiten litten. Von den 504 Personen wurden behandelt:
in Krankenhäusern (Kliniken, Kaltwasserheilanstalten, medico-
mechanischen Instituten) 32
in Heilanstalten für Lungenkranke, Luftkurorten 267
in Genesungsheimen, Rekonvaleszentenanstalten 7
in Bädern 195
in Privatpflege, Landaufenthalt, eigener Wohnung .... 3
Für die Heilbehandlung wurden im Jahre 1899 insgesammt 170 063 c*
(93 103 M im Jahre 1898), d. i. 337 M auf einen Kranken aufgewendet
Von diesem Betrage entfallen auf Familienunterstützung 46 910 M (20 379 M
im Vorjahre). Die Eisenbahnkrankenkassen erstatteten 50 841 M, sodass
die Pensionskasse allein rund 119 200.* zu tragen hatte. Bei 303 der
wegen Lungentuberkulose behandelten Personen (86%) war der Erfolg,
dass Erwerbsfähigkeit im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes er*
halten blieb.
Die nachfolgende Uebersicht, der die vom Reichs- Versicherungsamt
herausgegebene Statistik der Heilbehandlung bei den Versicherungs-
anstalten und den zugelassenen Kasseneinrichtungen der Invalidenver-
sicherung für die Jahre 1897, 1898 und 1899 zu Grunde gelegt ist, giebt
weitere Auskunft über die Anzahl der Verpflegungstage u. s. w. und über
die Durchführung des Heilverfahrens bei den Arbeiterpensionskassen
der übrigen Staatsbahnen. Nach dieser Uebersicht hat neben der preussi-
sehen nur noch die badische Pensionskasse in grösserem Umfange eine
planmässigc Heilbehandlung unternommen.
Zu der Abtheilung B wird vorweg bemerkt, dass deren Leistungen
vom 1. April 1895 ab bedeutend erweitert worden sind. Die Wartezeit
für den Anspruch auf Rentenzuschuss, Wittwen- und Waisengeld ist von
10 Jahren auf 5 Jahre herabgesetzt, der Rentenzuschuss, sowie das Wittwen-
und Waisengeld um 15% erhobt, das Sterbegeld von 50 auf 75 M ge-
steigert. Auch sind die Bestimmungen über die Rückgewähr von Bei-
trägen zu Gunsten der Mitglieder mehrfach geändert worden (vergl.
Archiv 1898 8. 1168). Daher sind die Ausgaben an Rentenzuschüssen,
sowie an Witt wen- und Waisengeld seit 1895 sehr gestiegen.
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Arbeiter bei der preussisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft in 1889. 23
Pensionskasse für die Arbeiter der
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Arbeiter bei der preußisch-hessischen Kisenbahngemeinsctinft in 1899. 25
Die Zahl der Empfänger von Rentenzusohüssen betrug:
' Ende 1892 .... 105 '
„ 1893 30b
„ 1894 ..... 579
1895 ..... 912
1896 .... 1 502
„ 1897 . . . 2 147
„ 1898 . . . : . 2 74H
„ 1899 . . . . . 3 340.
Die Zahl der Empfänger hat sich hiernach in jedem der letzten
Jahre um rund 600 vermehrt.
Die Zahl der Empfänger von Ausnahmerenten vermindert sich dagegen
allmählich, weil Ausnahraerenten seit der Abkürzung der Wartezeit nicht
mehr gewährt werden. Ebenso fallt die Zahl der Empfänger von Pen-
sionen auf Grund der vor 1891 in Geltung gewesenen Pensionskassen-
statuten nach und nach.
Die Gesammtaufwendung der Abtheilung B an Bezügen von invaliden
Mitgliedern und von Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder hat
im Jahre 1891
. rund 422 000 M
1892
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1893
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. . . . „ 976000
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- 1899
. . . „ 1 114000 „'
betragen und sich gegenüber der Aufwendung vom Jahre 1895 verdoppelt.
Wenn zu den Leistungen der Äbtheilung B auch noch die gesetz-
lichen Invalidenrenten hinzugetreten und damit die regelmässigen An:
Sprüche der Mitglieder gegenüber den Vorjahren erheblich verbessert
sind, so blieben doch noch viele Fälle übrig, in denen entweder sich die
Bezüge der Berechtigten unzulänglich erwiesen, oder von erwerbsunfähig
gewordenen Kassenmitgliedern oder von den Hinterbliebenen verstorbener
Kassenmitglieder weder satzungsmässige Pensionskassenbezüge noch auch
Renten auf Grund der Unfallversicherungsgesetze beansprucht werden
konnten. In diesen Fällen sind, wie in den früheren Jahren, aus den
bereiten Mitteln der EisenbahnverMfaltung sowie aus einigen der Eisen -
bahnverwaltung zur Verfügung stehenden, aus den Vermögensbeständen
früherer Kasseneinrichtungen ausgesonderten Hilfsfonds einmalige und
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26 D»« Hennioiwkjuite, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
laufende Beihilfen gewährt worden. Der Gesammtbetrag solcher Bei-
hilfen kann schätzungsweise auf rund 600000,4* angenommen werden,
ohne die ebenfalls nicht unbeträchtlichen Summen, die für die noch in
der Beschäftigung stehenden Arbeiter bei Unglücks- und sonstigen Not-
fällen in ihren Familien neben den Krankenkassenleistungen als Beihilfen
verwendet sind. Durch die Gewährung solcher Beihilfen aus den Fonds
der Eisenbahnverwaltung werden die Härten, die mit der zur Erhaltung
der Leistungsfähigkeit von Pensionskassenanstalten unerlässlichen Warte-
zeit auf die Kassenleistungen nothwendig verknüpft sind, gemildert.
üeber die Zahl, das Lebensalter u. s. w. der Empfänger lau-
fender Bezüge aus der Abtheilung B der Pensionskasse giebt die
bereits erwähnte Anlage II nähere Auskunft. Werden die darin enthal-
tenen Ziffern zusammengefasst, so erhält man nachstehende Uebersicht:
Zahl der Empfänger und Empfängerinnen
I
1
von
Pensionen,
Rentenzn-
Mchüssen u.
Ausnahme-
ren ii>n
von
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von
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Am 1. Januar 1900 waren vorhanden
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16226
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Arbeiter bei der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft in 1886- 27
Dadurch, dass bei Betriebsunfällen die Entschädigungen aus Mitteln
der Eisenbahnverwaltung gewährt worden sind, ist die Pensionskasse
auch im Jahre 1809 erheblich entlastet worden. Wären solche Entschädi-
gungen nicht zu zahlen gewesen, so hätte der Zugang Empfangsherech-
rigter bei der Abtheilung B sich um 66 MitgliederpenBionen und um die
Abfindung von Hinterbliebenen in 152 Todesfällen von Mitgliedern hoher
gestellt, als angegeben.
Von den im Jahre 1899 aus dem Wittwengeldbezuge ausgeschiedenen
239 Personen haben sich 95, im Jahre 1898 von 194 Personen 93, im
.Jahre. 1897 von 172 Personen 72 wieder verheirathet.
Von den in den Jahren 1892 bis 1899 mit Hinterlassung empfangs-
berechtigter Kinder verstorbenen Mitgliedern und Pensionären der Ab-
theilung B haben hinterlassen:
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je 1892
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1898
1894
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Die sämmtlichen vorhandenen, zum Waisengeldbezuge berechtigten
KJnder vertheilten sich, wie folgt, auf die einzelnen Lebensaltersjahrgänge:
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Anzahl bei pinfm 1 ,pbpnHAltP.r von .Tuhrnn
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717
749
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28 I>i« Pensionskasse, die Krankenkassen und die' Unfallversicherung: der
Unter der Ausgabeposition: „zurückgezahlte Beiträge"' erschei-
nen'bei der Abtheilung A zum ersten Male wirkliche Ausgabebeträge im
Jahre 1895. Die zu dieser Abtheilung entrichteten Beiträge werden unter
Anwendung der §§ 30 und 31 des Invalidität«- und Altersversicherungs-
gesetzes an solche weibliche Kassenmitglieder, die eine Ehe eingehen,
bevor sie in den Genuss einer Rente getreten sind, auf ihren Antrag und
ferner an die Hinterbliebenen von Kassenraitgliedern zurückgezahlt, wenn
die Beiträge für mindestens fünf Beitragsjahre (235 Wochen) geleistet
sind. Die letztere Bedingung konnte, da das Gesetz am L Januar 1891
in Kraft getreten ist, frühestens »im November 1895 erfüllt werden. Die
an die Hinterbliebenen zurückgezahlten Beiträge haben seitdem bereits
ohle ansehnliche Höhe erreicht, während die an weibliche Mitglieder nach
ihrer Verheirathung erstatteten Beiträge nur gering sind und bei der
verhältnissmässig kleinen Zahl weiblicher Kassenmitglieder auch (künftig
nuft. gering bleiben werden. Auen bei der Abtheilung B sind für den
Umfang der -Beitragsrückgewähr seit dem Beginn des Jahres 1895 "wich-
tige Aemterungen eingetreten. Zunächst fiallen -«-mit der Abkürzung* der
Wartezeit auf den Bezug von Rentenzuschüssen, Wittwen- und Waisen*
gql$ von 10 Jahren auf fünf Jahre Rückzahlungen in den in dieser Zeit
eintretenden Fällen der Erwerbsunfähigkeit und des Todes weg. Dieser.
Umstand ist am meisten bei den ßeitragsrüokzahlungen an die Hinter-
bliebenen von Kassen mitgliedcrn bemerkbar. Diese Rückzahlungen wären
in den letzten Jahren gänzlich weggefallen, wenn nicht gleichzeitig eine
Vergünstigung insofern eingeführt wäre, als seit dem 1. April 1895 auch
schon beim Tode vor vollendeter fünfjähriger Mitgliedschaft die Rück:-
£ewähr zu erfolgen hat. Bei Betrachtung der Summe der Beiträge^ . die
von der Abtheilung B an ausgeschiedene Kassenmitglieder selbst zurück-
gezahlt sind, müssen von der Ausgabe des Jahres 1896 vorweg rund
IM) 000 iU> abgezogen werden. Es ist in diesem Jahre an frühere (Mit-
glieder, die schon vor etwa 10 Jahren in das Staatsbeaiutenverhältniss
übergetreten sind, auf Grund alter statutmässiger Verpflichtungen die
erwähnte Summe an Beiträgen zurückerstattet worden.
Die sonstigen Ausgaben,, .und Verwaltujngskosten setzen sich
4er Hauptsache nach aus den Unkosten ibei der zinsbaren Belegung
dcr. Vermögensbestände, aus einigen besonderen ; Kosten der für die
Abteilung A errichteten Schiedsgerichte, sowie aus den Kosten der
lediglich für die Kassenmitglieder bestimmten Drucksachen u. s. w. zu-
sammen.
: ,'.:> - • •?,
;> Die erzielten Überschüsse und die; Vermögensbestände der Pen-
sionskasse werden in folgender Tafel zusammengestellt:
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Arbeiter bei der preussisch-hessi sehen Eisenbahngemeinschaft in 1899. 29
Ks betragen
durchschnittlich kamen
auf je ein um
Jahresschlüsse vorhandenes
Kassenmitglied bei der
Abtheilung
A
' B
B
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2 282 989
3 154 804
12,37
23,33
2 282 919
3 281 554
12,30
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2 310 171
8 209030
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2628487
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11,44
28,73
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8790186
11,45
28,83
2670440
•
•
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tiie UeberschüsBe:
"to Jahres 1891 .
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1893
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1896
1896
1897
1898
1899
die Vermögensbestände
am Schlüsse:
des Jahres 1891
. , 1692
1898
1894
1896
1896
- . 1897
-
-
-
-
im
In der Zusammenstellung1 sind zugleich die Bestände des in sinn-
jremasser Anwendung der Bestimmung im § 21 des Invalidität«- und
Utereversichernngsgesetzes bei der Abtheilung A gebildeten Reservefonds
mitenthalten. Die der Kasse ^gehörenden Werthpapiere sind nach den»
Ankaufswerth oder, soweit dieser in einzelnen Fällen nicht bekannt war,
mit den Werthen am 1. Januar 1900 eingestellt worden. Das Vermögen
fter Abtheihmg A ist seit dem 1. Januar 1891 angesammelt worden. Das
Vermögen der Abtheilumj B setzt sich aus den gesammten Beständen
kr früheren Pensionskassen für die Betriebsarbeiter und Werkstätten -
vbeiter und aus den Ueberschüssen der Abtheilung B seit dem 1. Januar
1891 zusammen.
Digitized by Google
30 Die PentsionskMMe, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
Die Vermögensbestände waren mit Ausnahme massiger Baarbestände
fast sämmtlich in verzinslichen Werthpapieren angelegt. Auf Grund einer
im Jahre 1892 von dem Herrn Minister ergangenen Anregung sind von
dem Vorstande der Pensionskasse an Baugenossenschaften, die von Eisen-
bahnarbeitern und unteren Eisenbahnbeamten begründet waren, oder an
Baugenossenschaften, denen solche Eisenbahnbedienstete in grösserer Zahl
angehören, gegen den massigen Zinsfuss von 3 bis 3!/2 % (grösstenteils
3V4°/o) und zumeist ohne Mündelsicherheit Baudarlehen bewilligt worden.
Die Höhe der gewährten Darlehen beläuft sich bereits auf über 6 Mil-
lionen Mark. Dadurch ist der Verbesserung der Wohnungsverhältnisse
unter dem unteren Eisenbahnpersonal §ine wesentliche Förderung zu Theil
geworden, indem nicht nur die Bildung solcher Genossenschaften er
leichtert, sondern ihnen auch die Möglichkeit gegeben ist* schon vor
Ansammlung grösserer Bestände mit dem Bau von Wohnhäusern vorzu-
gehen. Die bei den Darlehen berücksichtigten 34 Baugenossenschaften
haben bereits 669 Wohnhäuser fertiggestellt, während noch 48 Häuser
sich im Bau bettnden und der Bau weiterer 57 Häuser in sichere Aussicht
genommen ist. Nach Vollendung der in Angriff genommenen Neubauten
werden insgesammt 4 082 Wohnungen zur Benutzung stehen.
2. Die Arbeiterkraukenkassen.
Der Darstellung der Ergebnisse der Krankenkassen für die Arbeiter
der preussisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft im Jahre 1899 liegen
wie bisher Nachweisungen zu Grunde, die von den Eisenbahndirektionen
in Anlehnung an die dem kaiserlichen statistischen Amte einzureichenden
Uebersichten aufgestellt sind. Die Unterlagen, — in einigen Beziehungen
eingehender als die dem genannten Amte eingereichten Uebersichten —
geben insbesondere auch nähere Auskunft über den Umfang der Fürsorge
für erkrankte Familienangehörige.
Da es vor der Neuordnung der Eisenbahnverwaltung (U April 1895)
135 Krankenkassen, nach der Neuordnung aber nur 20, seit dem am
1« April 1897 erfolgten Hinzutritt der königlich preussischen -und gross-
herzoglich hessischen Eisenbahndirektion in Mainz 21 Kassen und zwar
je eine für jeden- Eisenbahndirektionsbezirk gab, so lassen sich, soweit
Vergleiche aus der Zeit vor und nach dorn 1. April 1895 zu ziehen sind,
lediglich die Gesammtergebnisse gegenüberstellen«
Einen Ueberblick über Umfang und Wirksamkeit der Eisenbahn*
betriebskrankenkassen im Jahre 1899 gewähren die Darstellungen über
die Zahl der Mitglieder (Anlage Hl S. 68/69), die Anzahl der Erkrankung*
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Arbeiter bei der preuKsUeh-hessischen Kisenbahngemeinsehaft in 1899- Hl
fWJe. Krankheitstage und 8terbefallc (Anlage IV S. 70/71), die Einnahmen
Anlage V 8. 72/73), die Ausgaben und die Vermögensbestände (Anlage VI
S. 74/77), sowie über die Leistungen (Anlage VII 8. 78/7») jeder einzelnen
Betriebskrankenkasse und in ihrer Gesammtheit.
Die Eisenhahnbetriebskrankenkassen haben sämmtlich einen Beitrag
in Höhe von 3% des Arbeitsverdienstes ihrer Mitglieder, und zwar zu
xwei Dritteln von den Mitgliedern und zu einem Drittel von der Eisen -
Dahnverwaltung, erhoben. Der satzungsmAssige Umfang der Leistungen
der Krankenkassen — freie Ärztliche Behandlung, Arznei und andere
Heilmittel, Krankengeld, Kur und Verpflegung sowie Sterbegeld — ist
indessen, wie die Anlage VII erglebt, bei den einzelnen Krankenkassen
je nach ihrer Vermögenslage verschieden gewesen. Alle Eisenbahnbetriebs-
kranken kassen ohne Ausnahme sind jedoch theils in der Dauer, theils in
der Höhe ihrer Leistungen über die durch das Krankenversicherung*
gesetz vorgeschriebenen Mindestleistungen hinausgegangen. — Ein Ver-
gleich der Leistungen der Eisenbahnbetriebskrankenkassen mit den auf
gleicher gesetzlicher Grundlage errichteten Krankenkassen im Deutschen
Reiche ergiebt, dass am Schlüsse des Jahres 1898 (für 1899 liegt stati-
stischem Material für die letzteren Kassen noch nicht vor) nicht eine ein-
zige Eisenbahnkrankenkasse die satzungsmassige Krankenfürsorge auf
13 Wochen beschränkt hat, von 21 aber 18 Kassen die Krankenfürsorge
auf 20 bis 40 Wochen und 3 Kassen auf 1 Jahr, das ist auf die gesetz-
lich zulässige höchste Dauer, gewährt haben und dass von den 21 Kassen
1" das Krankengeld auf zwei Drittel des Arbeitsverdienstes bemessen
haben, während nach der vom kaiserlich statistischen Amte herausgege-
benen Statistik der Krankenversicherung im Jahre 1898 von je 100 der
sämmtlichen Betriebskrankenkassen des Reichsgebiets nur 32 Kassen die
Krankenfüreorge auf mehr als 13 Wochen und nur 17 Kassen ein Kranken-
geld von mehr als der Hälfte des veranlagten Verdienstes der Kassen -
Mitglieder gewährt haben. Am Schlüsse de6 Jahres 1899 hatten von den
21 Eisenbahnbetriebskrankenkassen 17 die Krankenfürsorge auf 20 bis
40 Wochen, 4 auf 1 Jahr und 19 das Krankengeld auf mehr als die Hälfte
bis zu zwei Dritteln des Arbeitsverdienstes festgesetzt. Von der Mehrzahl
der Eisenbahnbetriebskrankenkassen wurde das Krankengeld vom ersten
Tage der Erkrankung ab gezahlt, wenn die Krankheit mit dem Tode
endete oder wenn die Erwerbsunfähigkeit durch eine bei der Arbeit
erlittene Verletzung hervorgerufen oder wenn die Krankheit von längerer
Dauer war. Besonders umfangreich war, wie in den früheren, so auch
im Berichtsjahre die Fürsorge für erkrankte Angehörige der Kassen-
mitglieder, indem ihnen fast bei sämmtlichen Kassen (20) freie ärztliche
Behandlung auf die gleiche Dauer wie den Kassenmitgliedem geboten
32 Die Pensionskaase. die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
war, und ferner die Kosten der für die Angehörigen gelieferten Arzneien
ganz oder zu einem grosseren Theile von den Kassen übernommen
wurden. Ausserdem wurde beim Ableben von Angehörigen Sterbegeld
gezahlt. Wenn nur ein Drittel der Arztgebühren als Kosten der Ärzt-
lichen Behandlung der Familienangehörigen gerechnet wird, so sind von
den Eisenbahnkrankenkassen infolge von Erkrankung oder Absterben
von Familienangehörigen der Kassenmitglieder im Jahre 1899 im ganzen
rund 1509 000.* gegen im Jahre 1896 rund 1 205 000 «*,. im Jahre 1897
rund 1300 000«* und im Jahre 1898 rund 1350 000,* aufgewendet
worden. Von 8 Krankenkassen wurde im Berichtsjahre die beschränkte
freie Arztwahl an solchen Orten eingeführt, an denen mehrere Kassenärzte
bestellt sind.
Die nebenstehende Zusammenstellung gewährt eine Uebersicht über
die Zahl der Krankenkassenmitglieder in den beiden letzten Jahren
und über die Bewegung der Mitgliederzahl in den einzelnen Monaten.
Die durchschnittliche Betheiligung an den Eisenbahnbetriebskranken-
kassen kann im allgemeinen als gleichbedeutend mit dem Stande der
Eisenbahnarbeiter überhaupt betrachtet werden. Deun die Mitgliederzahl
deckt sich, wie in den früheren Jahren, im grossen und ganzen mit der
Zahl der krankenversicherangspflichtigen Arbeiter, die nach anderweiten
rechnerischen Ermittlungen durchschnittlich täglich beschäftigt waren, und
übersteigt noch um ein geringes die Zahl der unfallversicherungspflich-
tigen Eisenbahnarbeiter, wie im dritten Abschnitt näher nachgewiesen
wird, Anträge von Eisenbahnarbeitern, von dem Beitritt zu den Eisen -
bahnkrankenkassen auf Grund ihrer Mitgliedschaft zu eingeschriebenen
Hilfskassen befreit zu werden, können daher, wie früher, so auch in dem
Berichtsjahre nur selten gestellt wurden sein.
An weibliehen Mitgliedern zählten die Krankenkassen:
am
1.
Januar 1890 . .
. . 1 298
1.
1891 . .
. . 1 458
1.
1892 . .
. 1 989
1.
••
1893 . .
. 1 9f>2
••
1.
1894 . .
. . 1 9Ü9
■•
1.
1895 . .
. . 2 187
1.
1890" . .
. 2 029
••
1.
-
1897 . .
. 3 528
1.
1898 . .
. 4 937
1.
1899 . .
. 5 005 und
■•
1.
••
1900 . .
. 5 512 Personen.
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Arbeiter bei der preußisch-hessischen Kisenbahngemeinschaft in 1899- *J3
Zeitpunkt
Zahl der Mitglieder
der der
Betriebskrankcnkasaen 1 BaukrankenkasMeu
1898
1899
1898
1899
222 570
235 866
2190
2687
., 1. Februar
228028
233 857
2293
3 208
225 183
232 627
2967
3 728
228727
228 079
4 486
3 934
232 386
234 981
4 960
4 552
234 261
236 788
5 866
4 643
235 233
234 881
5 468
5111
, 1. August
236 883
282724
4 995
4809
236 181
231764
4942
4 763
287 880
280746
4477
4659
238 671
231 186
4258
5041
238142
230 468
4 311
4616
235 866
927 962
2949
2822
„ ersten Tage jedes Monats
durchschnittlich1) ....
232 562
282867
4164
4151
Nach Abzug der nicht versiche-
i
rungspflichtigen Kassenmit-
1370
1606
verbleiben als veraicherungs-
p flichtig
durchs
chnittlich .
231 192
dagegen im Jahre
1890 . . .
190874
* r>
1891 . . .
207 238
n n
1892 . .
196969
t n
1898 . . .
187 768
■< ■»
1894 . . .
189 306
y r
1896 . . .
189 355
- n
»
1896 • .
1897 . .
196474
i
214 874
230 801
I
4164
7 640
8470
10808
8 589
8651
5208
4 909
4719
4151
*) Nach der Reichsstatistik der Kraukenversicherung belief Bich die durchschnitt-
liche Mitgliederzahl bei allen Betriebskraukenkassen des Reichsgebiets im Jahre 1898 auf
'.'280651, bei allen Baukrankenkassen des Reichsgebiets auf 18 100 und bei allen Kranken-
kassen des Reichsgebiets auf 8770067. — Die Zahl der Mitglieder der Eisenbahnbau-
krankenkasaen umfasst nicht alle bei den Bauausführungen beschäftigt gewesenen Arbeiter,
da für mehrere Bauten von geringerem Umfange und kürzerer Dauer besondere Kranken-
kassen nicht errichtet gewesen sind, die beschäftigten Arbeiter vielmehr zum Theil Orts-
oder anderen Krankenkassen angehört, zum Theil Uberhaupt an einer Krankenkasse nicht
tbeilgenommen haben, wie am Schlüsse dieses Abschnitts näher angegeben ist — Die
Betriebskrankenkusscn der preussischen Staatsbahucn umfassten am Schlüsse des Jahres
1899 mehr als */l0 »Her Betriebskrankenkassenmitglieder im Reiche und die Baukrauken-
ksssen der genannten Bahnen mehr als 1/s »Her Baukrankenkassenmitglicdcr im Reiche.
Areart für Eisenbahnwesen 1901. 3
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34 Die Pensionskasse, die. Krankenkassen und die Unfallversicherung der
Die Vertheilung der Mitgliederzahl auf die einzelnen
Ei scnbahnbetriebskrankenkassen im Berichtsjahre 1899 ersieht sich
aus der Anlage III S. 68/69.
Die Durchschnittsgrösse der Kassen berechnet sich unter Zu-
grundelegung der mittleren Mitgliederzahl für je eine Betriebskranken-
kasse im Jahre 1899 auf 11065 Mitglieder. Die grösste Mitglicderzahl
am Schlüsse des Jahres 1899 hatte die Betriebskrankenkasse für den
Eisenbahndirektionsbezirk Berlin mit 19 250, die kleinste Mitgliederzahl mit
5 903 die Betriebskrankenkasse für den Eisenbahndirektionsbezirk Mainz.
Die Zahl der Sterbest lle unter den Kassenmitgliedern betrug:
im Jahre 1899 = 2 130, im Jahre 1898 = 2 079, im Jahre 1897 = 2 065, im
Jahre 1896 = 2 074 und im Jahre 1895 = 1 894.
Auf je 100 Mitglieder entfielen Stcrbefälle:
im J a h r e
ü b e r Ii a upt
infolge von Unfällen
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0,ii
1,10
0,16
1892 ... .
. Ii 1,w
0,15
1893 . .
•
1,18
0,14
1894 ....
•
1,03
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1895 ....
0,99
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l,os
0,15
0,94
0,1*
0,99
0,16
0,92
0,14
Es ist hiernach eine
geringt; Zunahme der
Sterblichkeitsziffer zu
verzeichnen, indessen hält sie sich für je 100 Mitglieder noch unter dem
Durchschnitt (1,05) der letzten 10 Jahre.
Bei den Betriebskrankenkassen des Reichsgebiets kamen durch-
schnittlich auf je 1 000 Mitglieder im Jahre 1890= 10,o, im Jahre 1891 =
9,4. im Jahre 1892 = 9,7, im Jahre 1893 = 9,0, im Jahre 1894 =9,1, im
Jahre 1895 = 8,0, im Jahre 1896 = 8,0, im Jahre 1897 = 8,4 und im Jahre
1898 = 8.0 Sterbefälle.
Bei dem Tode von Familienangehörigen (Ehefrauen und
Kindern) ist
im Jahre 1890 in 12 186 Todesfällen
., 1891 „ 12 557
tt n l«92 12 716
„ 1893 „12 717
„ 1894 „ 11588
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Arbeiter bei der preussisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft in 1899. 35
im Jahre 1895 an 11 584 Todesfällen
„ „ 1896 „ 11405
„ 1897 „ 11551
1898 „ 11 770 und
1899 „ 12 470
Sterbegeld gezahlt worden.
Im Durchschnitt entfielen an Todesfällen von Familienangehörigen
auf je 100 Mitglieder:
im Jahre 1895 6,07
1896 5,79
1897 5,34
„ 1898 5,06
1899 5,36.
Die Zahl der Erkrankungsfillle und Krankheitstage unter den
Kassenmitgliedern ') in dem Berichtsjahre und den voraufgegangenen
Jahren ergiebt sich aus der nachstehenden Tabelle:
1
2
8 1
4
5
6
7
8 | 9
10
11
Erkrankungsfillle
K r a nkhei tat a g e
im
Jahre
l'ffÄ . -
[TT
für je
davon infolge
von Unfällen
für
für
einen
davon infolge von
Unfällen
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haupt
100
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KÜe-
der
über-
haupt
für je
100
Mit-
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haupt
ein
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k'li« «1
Kr-
kniu-
kmitfs-
fidl
(Si>. 2)
über-
haupt
für
ein
Mit-
glied
für
tiin-ii
Kr
kr»in -
lall
(Sp. 4)
1890
62 62«
82,&i
6063
3,17
1 140 826
5^*(
18,aa
156 409
0,«i
25,64
1891
66 488
31,27
7046
3,37
1 305 522
6,23
19,«
180 574
0.«
27,61
1892
61 778
30,9*
6575
3,30
1 396 180
7,00
22,60
173 781
0,37
26,43
84,93
7140
3,76
1 546 738
8,u
23,31
198 513
1,04
27,-n
61767
28,63
7032
3,6*
1 341 717
1 376 179
1505 843
7,oi
7,6.,
24,so
194 021)
1,01
27,:.i
58594
30,to
6935
3,63
23,49
185 662
0,97
2.1.77
1896
58808
29,96
7 792
3,96
25,^1
211008
1.0'
27,ao
1897
70001
82,37
11661
6,s»
1 740 706
8,'C.
24,*7
286 506
1,3^
24,\7
1896
70069
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12739
6,47
1 769 827
7,oi
25,*6
316 37ü
1,36
24, '3
35,76
14 279
6,ü
2 002 203
8.ea
24,to
338 967
1,.6
23.7-1
l) AU Erkrankungsfälle und Krankheitstage sind nur die. gezählt, für die
Ausgaben an Krankengeld, Verpflegungskosten an Krankenanstalten und Ersatz-
3*
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•«> Di«- Pensionskasse, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
Ein Vergleich der Zahl der Erkrankungsfälle unter den Mitgliedern
der Eisenbahnkrankenkassen mit den gleichartigen Zahlen anderer Kassen
zeigt, dass die Gesundheits Verhältnisse unter den Eisenbahnarbeitern nicht
ungünstig stehen. Beispielsweise erkrankten bei den Knappschaftsvereinen
nach der Statistik der Knappschaftskassen im preussischen Staate im
Jahre 1896 240 817, im Jahre 1897 257 155 und im Jahre 1898 264 670
beitragende Mitglieder, das sind auf je 100 der im Jahresmittel be-
theiligt gewesenen Mitglieder 54,1 Erkrankte im Jahre 1896, 54.4 Er
krankte im Jahre 1897 und 52,9 Erkrankte im Jahre 1898. Bei sümmt
liehen Betriebskrankenkassen des Deutschen Reiches ergaben sich nach
den Mitteilungen des Statistischen Amts für die Jahre 1894 bis 1898 —
für das Jahr 1899 fehlen die Angaben noch — auf je 100 Mitglieder
ebenfalls erheblich grössere Ziffern (nämlich 39,3, 41,8, 41,1, 42,6 und 41,8)
als bei den Eisenbahnbetriebskrankenkassen.
Von 1894 bis 1898 erkrankten bei sämmtlichen Betriebskranken-
kassen im Reichsgebiet durchschnittlich jährlich 41,2% der Kassenmit-
glieder, während in dem gleichen Zeitraum der durchschnittliche jährliche
Prozentsatz für die Arbeiterkrankenkassen der preussischen Staatsbahnen
nur 30,3% betrag.
Bei der Zahl der Krankheitstage ist zu berücksichtigen, dass die
Eisenbahnkrankenkassen weit über das gesetzliche Mindestmass und weit
über die Leistungen der meisten anderen Kassen hinaus eine Fürsorge
gewährleisten.
Es zahlten die Knappschaftskassen in Preussen durchschnittlich
jedem Erkrankten im Jahre 1898 16,2 Tage, im Jahre 1897 16,1 Tag, im
Jahre 1896 16,5 Tage, im Jahre 1895 16,2 Tage, in den Jahren 1894 und
1893 je 16,6 Tage Krankenunterstützung. Bei sämmtlichen Betriebs-
krankenkassen im Reichsgebiet umfasste die Kassenleistung für einen
Erkrankten im Jahre 1898, 1897, 1896 und 1895 je 16,4, im Jahre 1894
16,7 und im Jahre 1893 15,7 Tage.
Wie sich bei den einzelnen Eisenbahnbetriebskrankenkassen die
Krankheits- und Sterblichkeitsziffem im Jahre 1899 gestellt haben, zeigt
die Anlage IV S. 70 71.
leistungen an die Eisenbahnverwaltung oder andere dritte für gewährte Kranken-
Unterstützung gemacht sind. Krankheitsfälle, in denen keine Erwerbsunfähigkeit
eingetreten, also kein Krankengeld gezahlt ist, und Krankheitstage, die innerhalb
der Wartezeit (§6 Ziffer 2 des Krankenversicherungsgesetzos) liegen, sowie ferner
die zahlreichen Erkrankungen in den Familien der Kasscnmitglieder, bei denen
die Krankenkassen Ausgaben für ärztlich*» Behandlung, Arznei u. s. w. geleistet
halien, sind unberiieksiehtigt gebliehen.
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Arbeiter bei der prenssisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft in 1999. 37
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38 Die Pensionskiwse, die Krankenkassen und die Untallversicherung der
Den Einkünften der Krankenkassen im Jahre 1899 von 6 600 185 c/
stehen für das Jahr 1890 4 489 873
1891 5 047 708 „
18JI2 4918 760 „
1893 4 920 237
1894 4 941 373
1895 5 115 268
1896 5 328 568
1897 5 877 301 .,
1898 6 462 172
Einnahmen gegenüber.
Die Einnahmen sind hiernach in den letzten Jahren im ganzen und
wie sieh aus nebenstehender Tabelle ergiebt, auch im Durchschnitt tu
ein Mitglied stetig gestiegen. Die durchschnittliche Steigerung entfäll
zum überwiegenden Theile auf die laufenden Beiträge der Mitglieder um
der Eisenbahn Verwaltung, eine Folge der Erhöhung des der Beitrags
leistung zu Grunde gelegten Lohneinkommens der Mitglieder.
Wenn man die Gesammtlohnsumme, von der die satzungsmassigei
Beitrüge zu den Krankenkassen geflossen sind, durch die Zahl der Kassen
mitglieder theilt, so ergeben sich die in der nachstehenden Uebersich
in der Spalte 2 enthaltenen Betrüge.
1
a
3 4
5
6
Jahres-
Bis 1894 nach dem ver-
betrag de«
anlagt gewesenen Lohne,
im Durch-
sodann nach
anderweiten i
Jahr
schnitt für
Jahr
Unterlagen hat der
Jahrcsd iirchschnittHlohn
Bemerkungen
ein
betraten
Mitglied
veranlagten
für
für
Luhnes
< w.
1
Werkstätten-
arheiter
Betriebs-
nrbeiter
1890
722,8
1890
905,6
674,0
Bei den Ermittlungen für die
1891
746,6
1891
942,3
695.2
Spalte 4 sind die Wcrkstätten-
lehrlingc — gegenwärtig etwa
1892
753,3
1892
950,3
701,3
2300 — ausser Betracht k*-
189S
797,3
1893
1082,1
733,4
hlieben. Ihr Jahreslohn wird
auf etwa 820 angenommen
1694
799,«
1894
1 036,o
784,««
werden können. — Für die
1895
827,0
1895/96
1059,4
760,0
Jahre seit 1895 decken sich die
Zahlen in der Spalte 2 und in
1896
836,*
1896/97
1077,4
766.0
den Spalten 4 und ,"> insofern
1897
841,i
1897/98
1 098,8
793.»
nicht, als in der Spalte 2 mit
dem Kalenderjahr, in den Spal-
1898
862,3
1898/99
1 118,o
816.7
ten 4 und 5 mit dem Etatsjahr
1899
888,6
1899
1 127,s
1
839,o
(1. April bis 81. März) gerech-
net ist.
Digitized by Google
Arbeiter bei der preussisch-hessisehen Eisenbahngemeinschaft in 1899. 39
Infolge der beständigen Steigerung des durchschnittlich veranlagt
gewesenen Jahreslohneinkommens ist die Einnahme der Krankenkassen
aus den laufenden Beiträgen der Mitglieder und der Eisenbahnverwaltung
im Berichtsjahre für ein Mitglied durchschnittlich um rund 5 höher als
im Jahre 1890. Sie übersteigt für 1898, wie schon seit mehreren Jahren,
die gleichartige Einnahrae aller Betriebskrankenkassen des Reichsgebiets
um mehr als 5 M und die säramtlicher Krankenkassen des Reichsgebiets
um mehr als 9 Ji. Der von den versicherungspflichtigen Mitgliedern aus
ihren eigenen Mitteln zu leistende Beitrag — von Anfang an allgemein
2 Hundertstel des wirklichen Arbeitsverdienstes — belicf sich im Durch-
schnitt für ein Mitglied
im Jahre auf M \
im Jahre
auf <M.
1890 ....
14,»
1895 ....
18,55
1891 ....
14,93
1896 ....
16,78
1892 ... .
IM»
1897 ... .
16,83
1893 ....
15,93
1898 ... .
17,14
1894 ... .
15,99
1899 ....
17,77
i*t also, entsprechend der Erhöhung des veranlagten Lohncinkommens,
von Jahr zu Jahr gestiegen.
Die Eisenbahnverwaltung leistete an Zuschüssen halb so viel wie die
versicherungspflichtigen Mitglieder und bestritt ausserdem die gesammten
Kosten der Kassen- und Rechnungsführung, Aufwendungen, die im Be-
richtsjahre zusammen mehr als 2 Millionen c« ausmachten.
An Zinsen sind auf je 100 M des am Anfange des Jahres vorhan-
denen Vermögens durchschnittlich:
3,60 Jl im Jahre 1890
3,59
n
n
1891
3,67
r»
*•
n
1892
3,58
"
•■
••
1893
3,57
n
1894
3,44
1895
3,55
"
11
1896
3,63
n
"
1897
3,36
1898 und
3,42
n
•1
1899
im Durchschnitt der letzten 10 Jahre also 3,53 M> erzielt worden.
Eine Ucbersicht über die Einnahmen der einzelnen Eisenbahnbetriebs
krankenkassen im Jahre 1899 ist als Anlage V (S. 72/73) beigefügt.
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40 I>ie Pensionskasse, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
1
3
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Arbeiter bei der preussisch-hessischen Eisenbahngeuieinschaft in 1899. 41
Die eigentlichen Aufwendungen, das sind alle Ausgaben der
Kassen ohne die Kapitalanlagen, haben
im Jahre 1890 . .
• 85,06%
r> T>
1891 . .
89,66 „
r> r>
1892 . .
98,82 „
Tl V
1893 . .
. 101,70 „
v n
1894 . .
. 92,33 .,
V V
1895 . .
93,67 „
V vt
1896 . .
92,00 „
1897 . .
94,21 „
n n
1898 . .
89,58 „
V *1
1899 . .
98,52 „
der Gesammtsummen der Jahreseinnahmen (ohne die baaren Kassen
bestände am Jahresanfang und ohne die Ertrüge aus verkauften Werth -
papieren und zurückgezogenen Bankanlagen) betragen.
Wenn die Krankheitskosten, das sind die Ausgaben für ttrzt
liehe Behandlung, Arznei und sonstige Heilmittel, an Krankengeld, Woch
nerinnenunterstützung, Sterbegeld, Kur- und Verpflegungskosten auf ein
Mitglied, einen Erkrankungsfall und einen Krankheitstag zurückgeführt
werden, so ergeben sich
bei den
bei allen Betriebskrankenkassen
Eisenbahnbetriebskrankenkassen
des Reichsgebiets
im
Jahre
;
i
>
überhaupt
auf ein
Mitglied
auf
einen
Erkran-
kungsfall
auf
einen
Krank-
heitstag
auf ein
Mitglied
HUf
einen
Erkran-
kungsfall
auf
einen
Krank-
heitstag
M,
M
rU.
1890
8788 687
19,8»
60,40
8,n
16,7»
87,78
2,59
1891
4 486 826
21,44
68,«7
8,44
16,33
42,76
2.*9
1892
4 812939
24,13
77,91
8,46
! 17,63
44,«i
2,73
1893
4939802
26,94
74^o
3,19
\ 19,w
41,39
2,67
1894
4526641
23,65
82,63
3,37
i 17'W
45,64
2,74
1895
4 742543
24,»
80,94
3,44
18,51
44,33
2,70
1896
4 879 772
24,77
82,98
8,3«
18,53
45,o:.
1897
5 514 528
95,50
78.77
3,17
i 19,30
45,w
T
1898
5 764 488
24,78
82.26
3,34
19,47
47,io
2.8?
1899
j
6580189
28,10
78.60
8,*
1 ~
Die Kosten der ärztlichen Behandlung der Kassenmitglieder und
hrer Familienangehörigen sind in den letzten Jahren im wesentlichen
igmzea Dy
Google
42 Die Pensionskasse, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
gleich hoch geblieben. Werden die Ausgaben für ärztliche Behandlung,
welche die gesammten, den Aerzten auch für die Behandlung der er-
krankten Familienangehörigen der Mitglieder, für die Entbindungen der
Ehefrauen u. s.w. gezahlten Vergütungen umfassen, auf je einen Krank-
heitstag der Kassenmitglieder zurückgeführt, so ergeben sich im Jahre
1899 0,76 Jk gegen 0,79 M im Jahre 1898, 0,77 Ji im Jahre 1897 und 0,83 „K
im Jahre 1896.
Auf je ein Kassenmitglied zurückgeführt, haben die Aufwen-
dungen für ärztliche Behandlung betragen:
im Jahr e
bei den
Eisenbahnbetriebs-
krankenkassen
bei allen
Betriebskrankenkassen
des Reiches
1890
1891
1892
1898
1894
1895
1896
1897
1896
1899
5.7»
5,79
6,23
6,35
6,84
6,i6
6,38
6,17
6,08
6,<8
3,97
4,05
4,93
4,40
4,34
4,40
4,47
4,56
4,69
Bei dieser Vergleichung ist in Betracht zu ziehen, dass die Eisen-
bahnkrankenkassen sich über langgestreckte Bezirke ausdehnen und daher
die ärztliche Behandlung, obgleich den Kassenärzten bei ihren Berufs-
reisen freie Eisenbahnfahrt von der Eisenbahnverwaltung bewilligt ist,
vielfach zeitraubend und kostspielig ist, und dass ausserdem bei allen
Eisenbahnkrankenkassen auch die Familienangehörigen der Kassenmit-
glieder freie ärztliche Behandlung auf Kosten diesen* Kassen gemessen,
während die überwiegende Mehrzahl aller Betriebskrankenkassen des
Reichsgebiets die ärztliche Behandlung nur den erkrankten Kassenmit-
gliedern selbst gewährt.
Die Steigerung der Aufwendungen an Krankengeld (siehe S. 43) er-
klärt sich daraus, dass sowohl das Lohneinkommen der Kassenmitgliedcr
als auch der Krankengeldsatz allmählich gestiegen ist.
Wenn im Jahre 1899 für jeden Krankheitstag derselbe Krankengeld-
satz, der im Jahre 1890 (1,15 J() gezahlt ist gewährt worden wäre, so
hätte die Ausgabe an Krankengeld rund 747 000 Ji weniger betragen.
xJ by Googl
Arbeiter bei iler preussisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft in 1899. 43
Die Ausgaben an Krankengeld haben betragen:
durchschnittlich für
im Jahre
üliCrhaiint
ein
Mitglied
einen
Erkrankungs-
fall
einen
Krankheitstag
M.
1890 . . .
1 312814
6,8*1
20,w
Iiis
1891 . . .
1652041
7,*»
25,83
1,»7
1892 . . .
1 846 402
9,36
29.fi»
1,32
1883 .
2042111
10,76
80,78
1,3»
1894 .. .
1781 322
9.81
82,53
1,33
1895 • . .
1894 681
9.93
39,33
1,8«
1896 . . .
2042262
10,37
34,73
1,36
1897 . .
2450327
11,33
85,oo
IM
1898 .. .
2 566 602
10,»»
36,48
l) 1,44
1899
3 049 574
i 13,1»
86,70
1.»
Die Wöchnerinnenunterstützungen haben zuerst im Jahre 1890
*eit Beginn der Wirksamkeit der Krankenkassen und von da ab steigend
bis zum Jahre 1893 eine beträchtlichere Ausgabe verursacht, indem die
früheren Eisenbahnbetriebs- und Werkstiittenkrankenkasscn zum Theil
ihre Satzungen dahin erweitert hatten, dass nicht nur, wie auch früher
die den Kassen angehörigen weiblichen Personen, sondern auch die den
Kasten nicht angehörenden Ehefrauen der Kassenmitglieder bei der
Niederkunft eine Unterstützung erhielten. Von den im Jahre 1895 errich-
teten neuen Betriebskrankenkassen ist diese Vergünstigung im allgemeinen
fallen gelassen worden. Von den 20 Betriebskrankenkassen zahlten im
Jahre 1895 nur 2, im Jahre 1896 nur 3, von den 21 Betriebskrankenkassen
im Jahre 1897 nur 4 und in den Jahren 1898 und 1899 nur 3 Wöch-
nerinnenunterstützung an Ehefrauen von Kassenmitgliedern. Aus
diesem Grunde sind auch die Ausgaben für Wöchnerinnenunterstützung
seit dem Jahre 1895 wesentlich geringer, als in den voraufgegangeneu
Jahren.
Die Kosten der Kur und Verpflegung solcher erkrankter Kassen-
mitglieder, die zur besseren Pflege und rascheren sowie nachhaltigeren
Genesung und Heilung in Krankenhäusern oder anderen Heilanstalten
*) Bei allen Betriebskrankenkassen des Reichsgebiets l,to im Jahre 1890.
l.u »M im Jahre 1891, l,ts dt. im Jahre 1892, l,te tfc im Jahre 1898, l,is im Jahre
1894, je <M in den Jahren 1895 und 1896, l,is «K. im Jahre 1897 und 1,m <#. im
fahre 1898.
Digitized by Google
44 Die Pensionskasse. die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
untergebracht gewesen sind, haben sich im Jahre 1899 gegenüber den
Vorjahren sowohl im ganzen als auch im Durchschnitt für ein Mitglied
weiterhin erhöht.
An Sterbegeldern bei Todesfallen unter den Kassenuiitgliedern
und in den Familien der Hitglieder sind die verhältnissmässig bedeutenden
Summen von 437 222 J* im Jahre 1895, 461 702 JL im Jahre 1896, 480 184 ,*
im Jahre 1897, 500 334. im Jahre 1898 und 559 982 M im Jahre 1899
aufgewendet worden.
Durchschnittlich kamen
im .Jahn*
beim Tode
von Kassenmitgliedern
beim Tode von Angehörigen
der Kassenmitglieder
bei
insgesamnit
Sterbenden
auf einen
Sterbefall
«#.
bei
insgesammt
Sterbenden
auf einen
Sterbefall
1890 .. .
2273
63,«
12186
22.*)
1891 . .
2 371
65>
12667
23,io
1892 .. .
2833
78,40
12716
1893 . . .
2283
74,80
12717
1894 .. .
1976
74,18
11688
25,i«
1896 • . .
1894
76,0«
11584
25,31
1896
2074
79,«
11406
26/>:
1897 . .
2066
82.2*
11651
26,«
1898 . . .
2079
86,M>
11776
27,1»
1899
2180
91,3»
12470
29,si
In Wirklichkeit stellen sich die Durchschnittsbeträge des gezahlten
Sterbegeldes noch etwas höher, weil in der Zahl der Verstorbenen auch
die durch Unfälle Getödteten mit berücksichtigt sind, die Hinterbliebenen
dieser Getödteten aber vielfach das Sterbegeld in Höhe der nach den
Unfallversicherungsgesetzen zu vergütenden Sätze unmittelbar aus dem
Eisenbahnbetriebsfonds gezahlt erhalten haben.
Seit dem 1. Januar 1893, dem Tage des Inkrafttretens der Novelle
zum Krankenversicherungsgesetze vom 10. April 1892, beträgt das Sterbe-
geld nicht mehr das Mehrfache des ortsüblichen Tagelohnsatzes, sondern
das Mehrfache des zur Krankenkasse veranlagten Tagesverdienstes.
Hierauf, in Verbindung mit der vorher nachgewiesenen Erhöhung des
letzteren Verdienstes, ist die in den letzten Jahren eingetretene Erhöhung
des Sterbegeldes zurückzuführen. Im Berichtsjahre betrug das Sterbegeld
bei 9 Kassen das BOfache, bei einer Kasse das 32fache, bei 4 Kassen
das 35 fache, bei einer Kasse das ftlifachc und bei (> Kassen das 40fnche
Digitized by Google
Arbeiter bei der preuasisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft in 1899. 4ö
des erwähnten Verdienstes. Die Ausgabe an Sterbegeldern bei den
Todesfällen in den Familien der Kassenmitglieder hat fast das Doppelte
der Sterbegelder bei den Todesfällen unter den Kassenmitgliedern betragen.
Da die Kosten der gesammten Rechnungs- und Kassenführung
satzungsmässig die Eisenbahnverwaltung bestreitet, so sind die Ver-
waltungs kosten, soweit sie als Entschädigungen der Vertreter der
Kassenmitglieder ftlr entgangenen Arbeitsverdienst und für Auslagen bei
Reisen dieser Vertreter in Angelegenheiten der Krankenkassen, Kosten
von Drucksachen, die nur für Kassenmitglieder und ihre Vertreter be-
stimmt sind, und dergl. den Krankenkassen zur Last fallen, verhältniss-
niässig geringfügig. Die sonstigen Ausgaben, die auch die etwa zurück-
erstatteten Beiträge und Eintrittsgelder mit enthalten, sind ebenfalls nicht
beträchtlich.
Die Anlage VI S. 74 ff. gewährt einen Ueberblick über die Lei-
smngen und Ausgaben, sowie auch gleichzeitig über die Vermögenslage
der sämmtlichen Eisenbahnbetriebskrankenkassen.
Die Entwicklung des Gesammtvennögens der Eisenbahnbetriebs-
krankenkassen innerhalb der letzten 10 Jahre wird durch die nachfol-
gende Zusammenstellung veranschaulicht.
Gesammtvermögon
a m
1
:
i
Betrag
durchschnittlich für ein
Mitglied
1.
Januar
1890. .
i
4 806741
27,t«
1.
1891. •
• • i
6476 814
28,M
1.
1892. .
(
5 999 728
28^5
1.
-
1893. .
1
6078806
30,48
1.
»
1894. .
• •
5978108
31,4«
1.
n
1896. .
6 366898
33,M
1.
"<
1896. •
6760999
86,37
1.
71
1897. .
7221286
36,67
I.
n
1898. .
7 564 856
34,w
1.
-
1899. .
8188600
84,w
1.
1900. .
: :
7 907 843
84,»
Der Rückgang des Vermögens ist darauf zurückzuführen, dass nach
<ler Bestimmung des Bundesraths die Werthpapiere nicht mehr, wie bisher,
nach dem Ankaufswerthe, sondern nach dem Kurswerthe am Jahresschlüsse
« ingestellt werden und der Kurswerth im Berichtsjahre nicht unerheblich
zurückgegangen ist.
46 Die Pensionskasse, die Krankenkassen und die Unfall Versicherung der
Die Fürsorge für erkrankte Arbeiter bei den Eisenbahnneubau-
ausführungen ist vielfach besonders schwierig, da die Baustellen und
die Aufenthaltsorte des Arbeitcrpcrsonals beim Fortschreiten des Baues
veränderlich sind und häufig entfernt von Städten oder Ortschaften liegen,
in denen sich Aerzte oder Krankenanstalten befinden. An abgelegenen
Baustellen müssen je nach Bedarf zur Verpflegung der Erkrankten und
zur Sicherstellung des Heilverfahrens theilweis besondere tazarethein-
richtungen geschaffen und unterhalten werden. Die Arbeiter der meisten
grosseren Bauausführungen gehören der Mehrzahl nach nicht zu der an-
sässigen Bevölkerung und wechseln deshalb öfter in der Beschäftigung.
Endlich ist die Bauthätigkeit überhaupt nur eine vorübergehende, sodass
sieh eine Stetigkeit in der Krankenfürsorge schwer erzielen lässt.
Im Jahre 1809 waren die Eisenbahnbaiiarbeiter, ebenso wie in den
früheren Jahren nur zum Theil bei besonders errichteten Eisenbahnbau-
krankenkassen versichert. Bei den Bauausführungen von geringerem
Umfange und von kürzerer Dauer ist von der Errichtung besonderer
Kassen mehrfach abgesehen und der Krankeiivcrsicherungspflieht durch
Betheiligung bei Orts- und anderen Krankenkassen und der Gemeinde-
krankenversicherung genügt worden.
Im Jahre 1899 sind überhaupt 24 Eisenbahnbaukrankenkassen in
Wirksamkeit gewesen; 15 Kassen bestanden bereits zu Anfang des Jahres,
9 Kassen wurden neu errichtet und 6 Kassen nach beendeter Bauthätigkeit
wieder geschlossen. Die Zahl der Mitglieder der Eisenbahnbau-
krankenkassen ist bereits im Eingange des Abschnitts 2 mit angegeben worden
An Erkrankungsfällen und Krankheitsragen wurden bei den Eisen
bahnbaukrankenkassen gezählt :
Krkran kungsfälle
Krankheitstage
im
auf ein
Mitglied
auf ein
Mitglied
auf einen
Jahre
überhaupt
überhaupt
Erkran-
kungsfall
1890
4189
0,.\s
71740
9,3S
17,06
16,30
1891
4 262
0,io
69 348
8,»
1892
6 858
10509:»
10,30
17,94
16,69
1893
4 784
0rw
79 835
9,30
1894
5 034
0,n*
79648
9,81
9,<o
15,8»
17,»
im
2 840
0,v>
48893
1896
2405
0,^0
37189
7,18
15,09
1897
2173
0,*o
36145
7,t«
16,63
1893»)
1G81
0,*»
28988
6,9C
17.J«
1899
2014
0.18
28 268
G,„
14,0«
i) Bei allen Baukrankenkn.n.sen des Reichsgebiets kamen durchschnittlich im
Jahre 1898 auf ein Mitglied 0,54 Krkrnnkungsfillle, 8,« Krankheitstage, auf einni
Digitized by Google
Arbeiter bei der preussisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft in 1899. 47
Die Zahl der Sterbefälle unter den Kassenmitgliedern belief sich im
Berichtsjahre auf 36 gegen 53 im Jahre 1898, 39 im Jahre 1897 und 53
im Jahre 1896, oder durchschnittlieh für je 100 Kassenmitglieder im
Berichtsjahre auf 0,%, im Jahre 1898 auf 1,27 und im Jahre 1897 auf 0,83.
Die Einnahmen der Bau krau kenkasscn haben betragen:
Dl I C 1 V II II U II ^
I »t 1 1 täg
durchsc
hnittlich auf ein .Mitglied
der
1899
_
1891
1893
1895
ls<JÜ
1897
1898
1 SQQ
Einnahme
M
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H
Bestände aus dem Vor-
21996
7,»
— - • i
O l,£
_ r»
kW) * w
5,30
Zinaen der Bestände .
1 012
0,28
0,oa
0,03
0,03
0,03
0,oi
0,07
0,13
0,14
0,31
Laufende Beiträge der
Mitglieder, Bauver-
waltung und Unter-
85 816
20,91
21,03
20,yi
20, u
21, su
22,9i
20,si
18,73
19,86
20,67
Au*8orordentliche Zu-
mrhuhku unn*ui V i\t*
0*-UU5>tr, 8Un IC » Ul
Schüsse der Bauver-
waltung und Uuter-
519
0,49
0,61
Mi
0,77
0,40
0,6'J
I,t4
1,19
0,76
0,13
Enatzlci<>tungen für
Stützungen ....
752
0,w
0,s«i
0,33
0,30
0,37
0.31
0,14
0,10
0,37
0,M
'«•l'UtraüMi und andere
Einnahmen ....
1 852
0,
0,»i
0,15
0,34
1,08
1,11
0,0»
0,07
0,15
0,14
insgesammt
111 947
29,*3
25,06
26,* i
24,si
25,33 28.36
26,83
24,h?
26,31
26,9ö
dagegen im Jahre 1890
227 810
1891
212271
1892
270059
1893
210 505
1894
219 163
1895
147 571
1896
131722
1897
117 349
1898
109 593
•
Erkrankung» lall 15,8 Krankheitstage, im Jahre 1897 auf ein Mitglied 0,53 Erkrankungs-
fWle, 8^4 Krankheitstage, auf einen Erkrankungsfall 16,i Krankheitstage; im Jahre
auf ein Mitglied 0,m Erkrankungsfalle, 8,74 Krankheitstage, auf einen Er-
krankungsfall 16,1 Krnnkheitstage.
Google
4H Di«« Pensionskasse, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
Der für ein Mitglied zu den Baukrankenkassen zu entrichtende
Beitrag betrug mit geringer Ausnahme 3 Hundertstel des durchschnitt-
lichen oder wirklichen Arbeitsverdienstes der Kassenmitglieder. Je eine
Kasse erhob nur einen Beitrag von 2, ll/2 und 1 Hundertstel.
An Ausgaben hatten die Baukrankenkassen im Jahre 1899 wie
nachstehend ersichtlich, zu leisten:
durchschnittlich auf
ein Mitglied
auf ein Mitglied
Bezeichnung
Betrag
in
über-
'tntDer den
der
J
■ i
i Eisenbahn-
den Jahren
Ausgaben
haupt
betriebti-
| krankenkasiten
i
tM>.
,H
+ ,H.
1895
1896 1897 1898
1 cfc
für ärztliche Behandlung . .
17631
4»
4,»»
— 2,23
1
4,4» 4,o» 4,s«
„ Arznei und sonstige Heil-
8 742
2,11
— 0,14
2,M
, 2,so 2,*©
1,70
24 986
6,os
— 7.io
8,W
7,w 6,<4
5,3*
„ Wöchnerinnenunters tüt-
1
, 158
0,04
- 0,n
0.08
; o,oi o,oi
; 0,01
- Kur und Verpflegung in
Krankenanstalten und
1
i
Uazarethen
14 287
3,44
+ 2,01
5,75
4M
4,54)
4,0»
„ Sterbegeld
i 1820
0,«4
— 0,40
0,»
0,47 0,35
! 0,41
„ Ersatzleistungen für an-
derweit gewährte Un-
terstützungen ....
i
>
276
0,oc
+ 0,0i
0,17
0,05
0,03 0,04
„ Verwaltungskosten:
i
1064
0,»
! 4- 0.» 1
r ' i
0.»
0,10
0,o*
0,ia
683
0,1«
0.»
0,11
0,u
0,»*
. sonatige Kosten, insbe-
1
sondere Unterstützun-
gen nach Vollendung
2366
0,47
+ 0,40
0,»8
0,41
0.5*
insgesammt . .
71992
17.34
— 10,w
24,as
l 1
19:8s! 18,00' 16,-9
dagegen im Jahre 1890 . . .
170619
!
! I
i r> n 1891 • •
164 200
n 1892. -
236 870
■ i
-, ., 1893 . . •
186366
m r i 1894 .
191 547
i
- 1896 •
126116
l
* 1896 .
94 970
1
I
►
- 1897. . - !
84 869
|
„ 1898. • .
69089
1
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ArY>c\ter bei der preussisch-hexsischen Eisenbahngemeinschaft in 1809. 41»
Die Ausgaben haben sich danach, im Durchschnitt auf ein Kassen
roitgued gerechnet, niedriger gestellt, als die Aufwendungen bei den
Kisrnbahnbetriebskrankenkasscn — 17,84 M gegen 28,24 <M — Es beruht
die* darauf, dass bei den Baukrankenkassen die satzungsmässigen l*ei-
rfungen sich mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen gedeckt
haben, insbesondere hat sich die Krankenfürsorge im allgemeinen nur
auf die Dauer von 13 Wochen und .nicht auch auf die Familienangehörigen
der Kassenmitglieder erstreckt. Die verbältnissmässig hohen Aufwen-
dungen der Baukrankenkassen für Kur und Verpflegung in Kranken-
anstalten (durchschnittlich 3,44 M für ein Mitglied) gegenüber den gleich-
artigen Aufwendungen der Betriebskrankenkassen (1,43 M) sind auf <li<*
bereits erwähnten Schwierigkeiten bei der Durchführung der Kranken -
lürsorge für die Bauarbeiter zurückzuführen. Im Vergleich mit anderen
Baukrankenkassen ist ein auffalliger Mehraufwand bei den Eisenhahnbau-
krankenkassen nicht hervorgetreten*
Bei allen Baukrankenkassen des Reichsgebiets kamen durchschnittlich:
auf
auf einen
nuf einen
im Jabre
\ ein Mitglied
Erkrankungsfnll
Krank hei ts tag
t4fe
< 11.
1800
1891
1892
1893
1894
1896
1896
1897
189*
18.7«
17,7*
19,»
21,»
22,7«
21,»
20,7*
22,27
39,»
41,»
39,is
41.78
44.ni
38.»;
89,»
41 .ti
2.M
2,%
2,«»
2.52
2,6t
2,M
2.«
2.46
2,61
Demgegenüber stellten sich die Krankheitskosten bei den Eisen -
bahnbaukrankenkassen
auf
auf einen
auf einen
im Jahre
ein Mitglied
Krkrankungsfall
Krankheitsta^
Jk
,U
rU.
1890 .
1891 •
1892 .
1893 .
1S94 .
21.12
1&m
22, is
20.»
21,17
18.»».',
17as
15. «*
16. :«
38,is
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38.97
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2,«
2.30
2.17
2,1»
2.»
2,«
2.4«
2&
2.S7
2,1"
1601.
■
Digitized by Google
->() Die Pensionftkasse. die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
Xenncnswerthe Vermögensbestände pflogen die Baukrankenkassen
bei der kurzen Dauer ihres Bestehens nicht anzusammeln; eine Ansamm-
lung grösserer Bestünde würde umso weniger gerechtfertigt sein, als die
bei der Schliessung von Baukrankenkassen übrig bleibenden Mittel, soweit
sie nicht als Unterstützungen verwendet werden, anderen Krankenkassen
zutticssen, denen nur selten an der Ansammlung der Mittel betheiligt ge-
wesene Mitglieder angehören werden. Am Schlüsse des Jahres 1899
waren bei allen Baukrankenknssen der Staatseisenbahnvcrwnltung zu-
sammen etwa 54 000 M Geldmittel vorhanden, wrthrend sieh der Bestand
am Schlüsse des Jahres 1898 auf 38 000.K belief.
3. Unfallversicherung.
Für die Darstellung der Ergebnisse der Unfallversicherung bei der
preussisch-hcssischcn Eisenhahugcmeinschaft in dem .Jahre 1891) sind als
Unterlagen die Nach Weisungen benutzt worden, die von den Eisenbahn-
direktionen als staatlichen AusfUhrangsbehürden «lern Reichs- Versiche-
rangsamt eingereicht worden sind. Nach diesen Nach Weisungen hat die
Zahl der uiifallvci*sichcrungspnJchtigeii Personen, die in den den Unfall -
Versicherungsgesetzen unterworfenen Betneben «1er Staatseisenbahnver-
waltung durchschnittlich Wlglich beschäftigt waren, im Jahre 1899 224 290
gegenüber 220 371 im Jahre 1898, 214 700 im Jahre 1897. 190 101 im
Jahre 1890, 188 700 im Jahre 189."> betragen. Ks sind dies alle im äusseren
Bahn- und Werkstilttenbetriebe, sowie alle unmittelbar von der Eisenba hn-
verwaltnng bei den für Staatsrechnnng ausgeführten Neu-, Ergünzungs-
nnd Erweiterungsbauten beschäftigt gewesenen Personen. Die Durch-
schnittszahl der unfallversichcrungspttiehtigen Personen ist etwas geringer,
als die im ersten und zweiten Theile angegebene durchschnittliche Mit-
glieilerzahl bei der Pensionskasse und bei den Krankenkassen. Der Kreis
der mifallversichcrungspniohtigcn Personen deckt sich nicht genau mit
den «1er Kranken- und Invalidenversicherung unterliegenden Personen.
Einerseits nimmt an den Kassen ein Theil der lediglich vorübergehend
beschäftigten Personen nicht theil, andererseits umfasst die Unfallver-
sicherung nicht auch die Arbeiter, die im inneren Dienst, insbesondere
dem Büreaudienst thätig sind.
Zum Beginn des Jahres 1899 standen 11 224 Entschädigungen gegen-
über 10 273 zum Beginn des Jahres 1898. 9 382 zum Beginn des Jahres
1897, 8 202 zum Beginn des Jahres 1890 und 7 399 zum Beginn des
Jahres 1895 zur Zahlung«. Aus Veranlassung von 1 744 Verletzungen und
Tödtnngen sind im Jahre 1899 1 öSö im Jahre 1898. 1 539 im Jahre 1897.
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Arbeiter bei «1er preusgi»ch-hessischen Kiseiibahugcnieinsch&ft in 1889. ">l
141!) im Jährt- 1896. 1 261 im Jahre 1895) Entschädigungen auf Grund
•Jer rnfallversicherungsgesetze festgesetzt worden. Unter den im Jahre
IMH) verletzten und getüdteten Personen befanden «ich 5 erwachsene
weibliehe und eine männliche jugendliche Person.
Ueber die Folgen der UntVille in dem Jahre 1899 und vergleichs-
weise in den voraufgegnngenen Jahren giebt die nachstehende Uebersieht
Auskunft:
Folgen
der
W rungliU'k ungeii
Zahl der
Vrrun-
idiirkunjjen
im .1 it Ii im-
1899
Auf je 100 Yerunglüekiingcn dureliM-hnittlirli
im .hihre
889 1890 1891 1892 1893 1K<>4 1895 1896 1897 1898 1W
N« r v •> r u b e r g e-
Ii ende Krwerl»-
ntit Alugkeit ^
Mit n e i' n d e t Ii e i 1 -
wt*j«e Krwerbi»-
imtilhigkeU . . .
t ' AU e r h d e v ö 1 -
Uge Krwerhs-
mifShigkelt .
T„d
377
12,3 lle II,*-' KM 13.<» 11,-0 17,P 18,so20,to 19.«
21, '.2
870 ,46,i 43?i 47,: 63,s r>3,o r>2,ao 60,*h 64,»« 48,» 49,co 49,-
167
330
17,» 20,* 16.« 14,» 14,* 16,o 14,^10,^10,»« H,bo
23,: 24,3 24,:. 21,* 19,fi 20,9 17,76 20,ao20,oo 22.» 18 »v
1 744 - -
9,>
Nach dieser Uebersicht ist die Zahl der Verletzungen mit dauernder
völliger Erwerbsunfähigkeit erfreulicher Weise in den letzten Jahren eine
riemlieh geringe gewesen. Mehr als zwei Drittel aller Verunglückungen
harten nur eine vorübergehende oder dauernde thcilwe.ise Erwerbsunfähig-
keit zur Folge.
Die nachstehende Tabelle bietet einen Ucberblick über die durch-
schnittliche Cirössc der Unfallgefahr des Eisenbahnarbeitcrpcrsonals in
<len verschiedenen Jahren:
*) Hinsichtlich der Gesichtspunkte, die bei der Kinthellung der Ver-
ungluckungen auf die verschiedenen Arten leitend gewesen sind, wird auf die
Anmerkung S. 100 im Archiv für Eisenbahnwesen des Jahrgangs 1890 verwiesen.
4*
.yj Dm« Pensionskasse, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
Es entfielen
auf
Anzahl der
* Ver-
letzungen
auf je 1000 versicherte Personen
Verletzungen
1899
....
1*90
1801
1892
18'.»S
18!»41?9B18%18H71.-j9sl^
' ' 1
mit verübergehender
1
•
Erwerbsunfähigkeit
377
r
0,78
0,73
0,76
0,94
0,M l,»i l.oo 1,« 1,«;<
4 4 1
mit dauernder theil-
i
i
1
1
weiser Erwerbsnn-
fllhigke.it
870
2,4»
2,68
8,14
8,88
8,«4
8,71 8,36 8,97 8,51 «V S,4?
i :
mit dauernder völliger
Erwerbsunfähigkeit
167
0,»
Mi
1,«»
1,<H
M»
M* 1V>» 0,79 0,7S (M3 0,;
mit tödtlichemAusgang
SSO
1,31
M*
1,«
M.
1,«
MV 1,19 1,47 1,43 M7 1,47
zusammen . . .
1744
>
5^*
6|M
6^s
7^6
7,*
7,<>9 6^« 7^s 7,17 7,44 7,."
I
Auch bei der Autstellung dieser Tafel sind die von den versicherten
Arbeitern erlittenen Verunglückungen in dem Jahre berücksichtigt, in dem
aus ihrem Anlasse die Unfallentschüdigungen zuerst festgesetzt sind. Auf
diesen Umstand inuss bei Rückschlüssen hinsichtlich der Unfallziffer der
einzelnen Jahre um so mehr Rücksicht genommen werden, als die Ent-
schädigungen nicht selten erst geraume Zeit nach dem Ereigniss fest-
gesetzt werden können.
Die Zahl der entschädigungsberechtigten Hinterbliebenen der bei
Betriebsunfällen getodteten Arbeiter, für die Entschädigungen festgesetzt
worden sind, hat betragen und zwar:
im
Jahre
Wittwen
Waisen
Aszen-
denten
im
Jahre
Wittwen
.
Waisen
Assen -
deuten
1890
217
379
18
1895
1 *
201
488
10
1891
288
444
18
1896
219
418
11
1892
204
384
16
1897
233
185
16
1898
209
413
15
1898
249
508
42
1894
226
411
11
1899
22ü
418
25
Von je 100 der (ietödteten hinterliessen im Jahre 1895 rund 81). im
Jahre 1896 und 1897 je rund 7(i, im Jahre 1898 rund CG und im Jahre
1899 rund 68 eine Wittwe. Während hiernach die Zahl der Gctödtctcu.
welche, verheirathet waren, in den beiden letzten Jahren bedeutend ge-
Digitized by Google
Arbeiter bei der preiUMisch-hessischcn Kisenbalingeineinsehaft in 1899. .">:*
ringer war, ist auf der andren Seite die Zaiil derer, die bei ihrcin Tode
entschadigungsbereehtigte Aszendenten hinterlassen haben, wesentlich
gestiegen.
Während also die durchschnittliche Anzahl der bei der 8ta«tscisen«-
luUmverwaltung nach den Unfall Versicherungsgesetzen entschädigten Un-
fälle auf je 1 000 versicherte Personen ö,r,3 im Jahre 1889, «,24 im Jahre
1890,6.53 im Jahre 1891, 7,96 im Jahre 1892. 7,96 im Jahre 1893. 7,09 im
Jahre 1894. 6,68 im Jahre 1895. 7,23 im Jahre 189«, 7,17 im Jahre 1897.
7.44 im Jahre 1898 und 7,77 im Jahre 1899 betrug, stellte sich die Durch-
schnittsziftcr bei den gewerblichen Unfallberufsgenossensehatten nach den
Vorlagen des Reichs-Versicherungsamts an den Reichstag insgesainmt auf
4.71 im Jahre 1889, 5,36 im Jahre 1890, 5,55 im Jahre 1891. 5,64 im Jahre
1892. 6,03 im Jahre 1893, 6,25 'im Jahre 1894. «.24 im Jahre 1895. «,72 im
Jahre 1896, 6,91 im Jahre 1897 und 7,10 im Jahre 1898; die Unfallzahl
der Staatseisenbahnverwaltung tibersteigt mithin diese Durchschnittsziffer
der gesammten Berufsgenossenschaften, bleibt aber hinter der bei
einer grösseren Anzahl dieser Genossenschaften erreichten Zahl zurück.
Sn hatten beispielsweise von den bedeutenderen Ib-rufsgenossensehaften
eine höhere Durchsehnittsziffer:
— — — ■ 111 ■ . ■ —
Berufsjrenossenschaft
Verletzte und Getüdtcte auf je
1000 Versicherte
1890 1891 , 1892 1893 1894 181)5 1896 1897 1893
Nordwestliche
und Stahl-
Eisen-
7f* 7J3 7,w 8,61 9,io 8,34 9,»i , 9.» 9,13
Norddeutsche Holz- . . 8,»« 8.« f 9,io 9,is 10,» 10.** 11,»
Müllerei- 8,34 9,17 8,i> 10,u 9,76 9,7* ll,to
Spedition*-. Speichrrei-
nnd Kellerei- . . . 9,73 10,i4 , 10,» ll,oa 10,»: Ufii 18,*»
i . |
Fuhrwerk»- 10,» 10,» 10,i« 13,31 13,76 12.« 15,»
Knappschafts- ....
Rheinisch - Westfälische
Hütten- u. Walzwerk
Brauerei- und Malzerel-
8,54
9.07
9,51 , 9,« 10.60 II,» Um 12.06
i 1
» ' 1 .
9,5» | 9,M 9,94 9,86 9,M> 10,13
11.^ 12,7« 18,45 14,36 12,30 I 11,53 imt
11,01 11,4«
11,77 13,*7
12,3i ' 12.u»
17,51 17,81
12.09 12,77
10,25 10.M
12.oi la.ii
Die Zahl der Verletzungen und Tödtungen von Eisenbnhnarbeiteru,
über die nach den Aus/lUiningsvorschriften zu den Unfallversichcrungs-
pesetzen überhaupt eine Unfallanzeige erstattet worden ist, ohne Rüek-
Digitized by Google
-,4 Die Pensionskasae, die Krankenkassen und die l ntallversiclieruug der
sieht darauf, ob Unfallentschädigungcn zu zahlen waren oder nicht, und
wann die Entschädigungen zuerst zur Zahlung angewiesen worden sind.
hat betragen:
im Jahr e
ü 1» e r h n ii |» t
1 1 ■ * . > 1 * 1 A-
dureh*ehiuttlH-li nut
10UO \ erweherte
1889
■
6 571
87,71
1890
7 782
40rH8
8342
41,*>
1 892
8084
42,T<
8 6S1
46...0
1894
8 543
45.8;.
1895
8 5(0
45.fi
1896
10281
52.43
12768
59,4*
1898
13 883
61,»»
1899
14587
65,M
Nach den Unfallversicherungsgesetzen ist eine Unfallanzeige zu er-
statt<>u, wenn der Unfall eine Erkrankung von mehr als drei Tagen zur
Folge gehabt hat. Die Zahl dieser Unfillle ist hiernach von Jahr zu Jahr
gestiegen» Das Anwachsen erklärt sieh theils aus der grösseren Betriebs-
leistung der Staatseisenbahnverwaltung, (auf 1 km durchschnittlicher Be-
triebslänge entfielen 1892/93 14 180 Uokomotivkilomctcr und 353 559 Wagen -
achskilometer, 1899 dagegen 15 941 Uokoinotivkilomcter und 422 780Wageii-
aclißkiloineter), theils daraus, dass bei der Anmeldung an sieh gering-
fügiger Verletzungen seitens der Dienststellen infolge »1er Anweisungen
der Ausführungsbehörden mit grösserer Peinlichkeit verfahren wird.
Dagegen ist ungeachtet des beständigen Anwachsens der Betriebs-
leistung die Zahl der schwereren Unfälle, d. h. solcher, auf flruud deren
eine Unfnllentschädigung beansprucht werden konnte, seit 1892 fast un-
verändert geblieben, (1892 7,26. 1899 7,77 auf 1 000 versicherte Personcn\
und die Zahl der entschädigungspflichtigen Unfälle im Vergleich zu den
überhaupt gemeldeten Unfällen stetig gesunken. Auf je 1 000 der
Unfallmeldungen zurückgeführt betrug die Zahl der Entschädignngs-
be willigungen im Jahre 1899 rund 120. 1898 und 1897 121. 1890 138.
1895 148, 1894 155, 1893 150, 1892 109.
Unter den entschädigungspflichtigen Unfällen überwiegen wiederum
in steigendem Masse die Verletzungen, welche nur in beschränktem Um-
fange die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt haben. Es hatten zur Folge
von sämmtliehen entschädigungspflichtigen Unfällen:
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Arbeiter bei der preuBsiftch-hcssischen EiscnbahngeuieinKclmft in 1899. 5ö
dauernde völlig' Erwerbsunfähigkeit «»der Tod:
im.)
• 41.«%
185);*)
82.«%
1890
4r>,<> „
1890
31.8
1891
41,1
1897
»0,4 „
H(U „
1898
30,8 „
34,0
1899
28.5 „
1894 .
3:>,9 „
Bei welchen Beschäftigungsarten die in den Jahren 1893 bis 1899
hinzugetretenen entschädigten Unfälle sich ereignet haben, lüsst die fol-
gende Zusammenstellung erkennen:
< M genstAnde und Vorgänge, Zahl der Tüdtungen und Verlegungen
l»ei denen
»ich die Unfälle ereigneten
1898
1893
1894
1H85
1896
1897
1898
1899
Motoren. Transmissionen. Ar-
beitsTnaschinen
26
88 !
i
45
87
28
44
48
Fahrstühle, Aufzüge. Krahne,
18
!
1
13
16
14
14
6
19
13
I'mupfkessel, Spreng- oder
feuergefährlich.- Stoffe u.
19
!
19
15
i
.2
96
19
19
9
Zusammenbruch, Herab- und
einfallen von (legeiiutan-
86
i
1
49
71
68
80
82
89
94
Fall von Leitern, Treppen
141
168
167
184
w
m
**
958
Aul- und Abladen, Heben,
Tragen von legten . . .
900
220
176
188
261
287
268
248
1 " eberfahren durch Fuhrwerke
4
4
18
8
88
8
13
Im Kteenbahnbetriebe (Ueber-
f ah re u u. «. w.)
661
581
584
MS
503
680
796
765
Handwerkszeug (einfache CJe-
riUhc)
134
i
106
121
98
106
192
114
Sonstige Gegenstände und
103
158
110
96 187
164
147
192
zusammen . . .
1871
1344
1322
1261
1 419
1689
im
1744
In der nachstellenden Ucbersicht sind die einzelnen auf (Jrund der
riifallvei-sicherungsgetietze geleisteten Ausgaben zusammengestellt und
jrh iehzeitig die durchschnittlichen Aufwendungen für je einen der be-
duiligten Empfangsberechtigten eingestellt.
r,(; Die. Pensiontdcatise, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
B e z e i r h u u n g
der
A u s g a b e n
Zahl
der Personen,
an oder für die
Zahlungen
zu leisten waren
im Jahre 1899
überhaupt
im Jahre. 1899
A. Erwerbsunfähigkeit:
1414
9 667
-
76909
2 482652
Ii. Todesfälle:
6. Kenten der Wittwen Getödteter . . .
6. Abfindungen bei der Wiederverhei-
7. Kenten der Kinder Getödteter ....
350
2548
75
4140
194
1H185
389087
86848
439963
27476
0. Unterbringung in Krankeuanstalten:
9. Kenten der Ehefrauen der in Kranken-
häusern untergebraehten Verletzten . .
11. „ r Aszendenten
12. Kur- u. VerpflegungHkosten in Kranken-
248
499
12
451
6 716
8852
397
54 701)
znsammen . . .
19693
3541 234
Ausserdem:
10« lJL,^O^Ucll, JYOafctMl tHT r lirMOrJjt* 111™ Ulf*.
•
Verletzten während der ersten dreizehn
14. Kosten derUnfallunterauchung. Sehieda-
660
19950
zusammen im .Jnhre 1899
19693
3561844
dagegen im Jahre 1890
1891
1892
1893
1894
1895
1896
1897
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7 109
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10985
12882
13 832
14984
16 510
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1165166
1437681
1716 609
1976484
2 199 859
2 452620
2689488
2985802
3898 842
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Arbeiter bei der preussisch-hessischen Eiaenbatmgemeiaacliaft in 1899. 57
Betrag der Ausgaben
auf je eine der in Spalte 2 bezeichneten Personen
löflO 1891 1892 1893 1894 1896 1896 1897 1898 I 1899
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260,77
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58,1«
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254,53
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131,38 118,11
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121 *»
Sämmtliche Ausgaben unter den Zittern 1 biß 12 umfassen nur solche
fritschädigungsbeträge, die, abgesehen von den Entschädigungen aus An
Uss tOdtlicher Unfälle, nach Ablauf der ersten dreizehn Wochen nach dem
Unfälle entstanden sind; insbesondere sind bei den Heilungskosten auch
die Krankengeldzuschüsse ausser Betracht geblieben, die den Verletzten
vom Beginn der fünften Woche nach dem Eintritt des Unfalles ab bis nach
Ablauf der dreizehnten Woche von der Eisenbahnverwaltung in solchen
Fällen, in denen die Krankenkassen weniger als zwei Drittel des Arbeits-
verdienstes als Krankengeld zahlen, zu gewähren sind. Solche Mehrbetrag«'
fallen bei den gewerblichen Betrieben nicht den Berufsgenossenschaften,
sondern den Arbeitgebern unmittelbar zur Last und kommen daher in den
vom Keichs-Versicherungsamte veröffentlichten Kechnungsübersichten der
Berufsgenossenschaften ebenfalls nicht zur Erscheinung.
Nach dieser Uebersicht hat die Eisenbahnverwaltung im Jahre 1899
fär insgesammt 19 593 verletzte Arbeiter, Wittwcn, Waisen, Aszendenten
getijdteter Arbeit« -r Zahlungen auf Grund der Unfallversieherungsgesetz«!
;,H Die PensioiiskasHe. die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
geleistet. Die Ausgnhcsuuimcn sind, da der Abgang der aus den früheren
Jahren herrührenden Verpflichtungen hinter dein Zugange an neuen Ver-
pflichtungen erheblich zurückbleibt, in steter Steigerung begriffen. Sie
waren im Jahre 1899 um 262 700,* höher als im Jahre 1898. Von dieser
Mehrausgabe entfallen allein auf die Kenten der Verletzten rund 213 300,*.
Die bei den einzelnen Ausgabeposten eingetragenen Durchschnittsaut
Wendungen für eine jede der Personen, denen Unfallentschädigungen ge-
währt sind, können nur einen ungefähren Anhalt für die Höhe der Dureh-
sehnittsbezüge eines Empfangsberechtigten geben, namentlich an Renten,
weil der Zugang an neuen Empfängern den Abgang von Empfängern noch
erheblich übersteigt, mithin eine grosse Anzahl von Personen nur für
einen Theil des Jahres Rente bezogen hat. Hieraus, sowie ausserdem
hauptsächlich aus dem Umstände, dass die hinzugekommene Zahl der
Leichtverletzten und daher nur vorübergehend oder dauernd theilweise
Erwerbsunfähigen weit grösser ist, als die Zahl der völlig Erwerbs-
unfähigen, ist der Rückgang der Durchschnittsrente eines Verletzten
1 272,80 M im Jahre 1891, 202.68 Jt im Jahre 1892, 204,88 M im Jahre
1893, 200,67 M im Jahre 1894, 200,77 M im Jahre 1895, 258,12 M. im
Jahre 1890, 259,3« M im Jahre 1897, 254,63 M im Jahr 1898 und 250,82 M
im Jahr 1899) zu erklären. Die Renten der Wittwen und der Kinder
Gefödtcter zeigen infolge der allgemeinen Erhöhung des Diensteinkommens
eine Steigerung, obwohl auch bei diesen Empfangsberechtigten die Zahl
der neu Hinzukommenden grösser ist, als die der aus dem Bezüge Aus-
scheidenden. Eine ansehnliche Höhe erreichen die Abfindungssummen
rentenberechtigter Wittwen bei ihrer Wiederverhcirathung, die in einzelnen
Jahren im Durchschnitt fast den Betrag von 500 -M erreicht haben.
Der Steigerung der Entschädigungssummen, die auf Grund der Unfall -
versichernngsgesetze von der Staatseisenbahn Verwaltung zu leisten sind,
steht im übrigen eine allmähliche Verminderung der Verpflichtungen
gegenüber, die auf Grund des Haftpflichtgesctzcs vom 7. Juni 1871 gegen-'
über verletzten Eisenhahnarbcitem und den Hinterbliebenen getödteter
Eisenbahnarbeiter von der Eisenbalmvcrwaltung in den früheren Jahren
eingegangen sind oder in vereinzelten Fällen auch nach dem Inkraft-
treten der Unfallvcrsicherungsgesetze t eintraten. Zur Deckung dieser
Verpflichtungen sind verausgabt:
im Jahre 1889/90 für 2 310 Personen rund 900 000 Jk
1890/91 2 258 „ „ 918 430 .,
189192 „ 2 170 „ „ 898 900 „
., 1892/93 2 148 „ „ 835 500 „
„ 1893 94 ., 1 907 „ 814 275 „
„ 1894 95 .. I 917 „ „ 791 155 „
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Arbeiter bei der preussiscIi-heHMiftchen Kigenbnhngemeingchaft in 1899 59
im Jahn'
181)5/90 Ali- 1 809
1890/97 „ 1 724
1897/98 „ 1000
1898/99 „ 1 039
1899 M 1 <K)5
Personen rund 770 78*2 tW
„ 718 420 „
m 089 122 „
071 118
Die Jahresaufwcndung der Eisenbahnverwaltung an Entschädigungen
auf (»rund der Unfall- und Haftpflichtgesetze gegenüber den eigenen Ar-
beitern und ihren Hinterbliebenen hat sich danach im Jahn* 1899 auf rund
4 212 400 c« gegen 3 908 000 M. im Jahre 1898 und im Durchschnitt
für je einen der da» Jahr hindurch im Betriebe der Staatseisenbahn -
Verwaltung beschäftigt gewesenen unfallversicherungspfliehtigcn Arbeiter
auf 18,78 M gegenüber 17,68 M im Jahn? 1898, 17,15 Jl im Jahre 1897.
17,49 M im Jahn* 1890, 10,97 M im Jahre 1895 und 9,91 M im Jahn* 188H
gestellt. Hierbei sind die Ausgaben auf (Jrund der Unfallversieherungs-
gesetze wahrend eines Kalenderjahres (z. B. vom 1. Januar bis Hl. Dezember
1898) und die Ausgaben auf Grund der Haftpflichrgesetze während eines
Rechnungsjahres (z. B. vom 1. April 1898 bis 31. März 1899) als eine
Jahresaufwendung (z. B. für das Jahr 1898» angesehen worden.
Die bei der Durchführung der Unfallversicheruugsgesetze erwachsenen
besonderen Verwaltungskosten sind, soweit sie in der obigen Zusammen-
stellung der Ausgaben enthalten sind, nur geringfügig. Es handelt sieh
dabei nur um die besonderen Kosten für die Schiedsgerichte, den Krlass
von Unfallverhütung» Vorschriften und dergleichen Massnahmen, wahrend
alle Ausgaben, die durch die Thätigkeit der Behörden, Dienststellen und
Beamten der Eisenbahn Verwaltung bei der Ausführung der Tinfallversiche-
rung erwachsen, als gewöhnliche Betriebsausgaben der Eisenbahnverwal
tung angesehen und nicht als b e s o n d e r e durch die Unfallversicherung
verursachte Kosten verbucht sind. Diese Ausgaben sind aber keineswegs
unbedeutend, zumal gerade die Verschiedenheiten der Bezüge — Renten
der Verletzten, der Wittwen, Kinder und Aszendenten fietödteter und in
Krankenhäusern untergebrachter Verletzter, Beerdigungskosten, Heiluugs-.
Kur- und Verpflegungskosten — , die Abrechnungen mit den Kranken-
kassen, die Erledigung der Berufungen an das Schiedsgericht, die Aende-
nuigen der Feststellungsbescheide bei Veränderungen des Zustandes der
Verletzten u. s. w. eine grosse (iesehäftslast verursachen.
HU Di« IVnsionskasse, die Krankenkassen und die Unfall Versicherung der
Anlage L
Uebersicht Ober den Mitgliederbestand der Pensionskasse für die
<M«lmrte-
2 3 | 4 5 6 7 |
Anzahl der Mitglieder der Abtheilnng A
im Jahre 1899 au»Ke»chieden
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31
452
8 883
2968
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Arbeiter bei der preusfisch-hefisiachen Rleenhalingemeingchafi in 1899- (il
Anlage I.
Im Jahre 1899.
10 I 11 1a j 18
14
15 | 16
17 18
Anzahl der Mitglieder der Abtheilung B
int Jahn* 1899 ausgeschieden
mit
Pension
oder
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[IIKcllUSR
mit
Unfnll-
rente
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leben
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Ursachen
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schiedenen
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448
887
1 523
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02 1>I« PenBionskaase, die Krankenkassen und die rnfallversivherung der
Noch: Anlage 1.
1
2
3
r 4 r 5
6
7 |
8
9
Anzahl der Mitglieder der Abtheilung A
(«ebwrt»-
im Jahre 1899 uiisßt'Hchiedtm
jnhr
IHM
im Jahre
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1861
1862
1868
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1865
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1459
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6248
6 678
4572
4 756
5 504
6073
6474
1866
1867
1863
1869
1870
7 794
7 852
8151
9038
9207
1045
1 128
1248
1 487
1563
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7 1
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8644
6 807
6678
6902
7 319
7 818
1871
1872
1873
1874
1875
8 371
11 (>2i>
11326
11 335
9 734
1 02o
2976
2 643
8440
4 714
5 4
8 2
9 1
4 -
2 1
25
45
46
56
18
2078
2 856
3411
3947
3918
7884
10 388
10 501
10 766
10481
6447
7981
7999
6183
4 558
1876
1877
187S
1879
1880
7962
6058
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4118
4747
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3 812
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1 1
1 1
1 -
40
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18
17
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3 763
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1 887
Summe
282 424
58 229
»)1356 133
19K5
>)64 321
»)222H41
159051
l) Diese Personen haben stimmtlicli im Jahn- 1899 Invalidenrente bezogen;
reuten zwar im Jahre 1899 betrinnen, aber noch nicht zur Festsetzung und Aus-
a) Ausserdem sind noch 17 weibliche Mitglieder mit Hcltragsrückgewahr
*) Darunter befindet sich l im vorübergehenden Bezüge einer Invalidenrente.
«) Darunter 119066 männliche Verheirathete oder Wittwer mit Kindern
eines Rentenzuschu-aes.
Digitized by Google
Arbeiter bei der preußisch-hessischen Eisenbahngemelnschaft in 1899. <;:;
Noch: Anlage 1.
10 | 11
12
»HB
13
14
15 1 16
17 18
Anzahl der Mitglieder der Abtheilung B
im Jahre
1899
ein-
getreten
mit
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oder
Rentcn-
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im Jahre 18«HI ausgeschieden
am 1. Januar ÜKX) mit eim-r
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2 788
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3 344
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171 482
e* treten noch die erwerbsunfähig gewordenen Mitglieder hinxu, deren Invaliden-
zahlung gelangen.
untrr 16 Jahren, 85 weibliche Personen. 2 Mitglieder im vorübergehenden Bezüge
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(>4 l>ie Pensionskasse. du- Krankenkassen und die l'nfNllver&icheriiitg der
Anlage Tl.
Ueberslcht Ober den Bestand der Empfänger von Renten u. s. w. bei
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| 4 | 5 | 6
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Arbeiter bei der preussisch-hesaischen Eisenbahtigemeiuschnft in 1899. 65
Anlayr II.
der Pensionskasae för die Arbeiter der preusslechen Staateeieenbahn-
im Jahre 1899.
11
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Anzahl der im Jahre 1899
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1900
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189
Arehrr fOr Eitenliahnwesen. 1901 5
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66 Die Pensionska^se, die Krankenkassen und die L'nfallversicherung der
Noch: Anlage II.
1
2
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13
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400 422
i) In dieser Zahl sind auch diejenigen Invalidenrenten enthalten, die nicht
antheilig heiastet ist.
») Davon erhielten 959, darunter 2 nach der Uebernahme in das Beamteu-
*) Davon erhielten 3 840 Rentenzuschuss, 14 Aufnahme reote und 550 Pension
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Arbeiter bei der preusMsch-hessischeu Kisenbahngemeinschnft in 1899. 67
Noch: Anlage II.
12
Ü
13
14
Atizuhl der im Jahre 1899
verstorbenen Mitglieder, Pensions- und
Rentenempfänger der Abtheilung B
rillt
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17
18
Anzahl der
zum Wittwengeide berechtigten
Wittwen
von den Organen der Kasse festgesetzt sind, mit denen aber die Pens ionskasse
verh<niss, Rentenzuschuss und 14 Pension nach deu früheren Statuten,
nach den früheren Statuten.
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19 635
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10 455
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13 642
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14 456
14 418
14 377
14 385
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13 498
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14 321
14 335
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11 120
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Arbeiter bei d«>r preuasisch-hesaisehen Eisenbahngemeinschaft in 1899. 09
Anlage III.
der Betriebskrankenkassen im Jahre 1899.
Jahre
1899 und z w a r
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3
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11891
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6683
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6768
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5777
5816
5856
99
4
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5903
6198
6184
6203
6 266
1
6322
6800
58
89
89648
6895
9332
8046
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7 610
7426
7 025
392
19
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7810
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14
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7 556
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i
1 506
L
3 020769
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70 Die Pensionskasse, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
Anlage IV.
Uebersicht über die Anzahl der Erkrankungsfälle, Krankheitstage
1
2
3
4
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Betriebskrankenkasse
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56143
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14 279
36.J6
2002 209
388 ^7
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Arbeiter bei der preussisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft in 1890. 7 1
Anlage IV.
und Sterbefälle bei den Betriebskrankenkassen im Jahre 1899.
7
8 "
9
10
1
Krankheitstage
Sterbefälle
ßetriehskrunkenkassc
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1 124
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187 069
168580
356 236
244344
219415
264 325
172 711
91999
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109955
118980
96668
132779
119293
99397
201040
149530
57548
112034
142631
37 367
84829
178 189
122172
109 795
181342
86856
46000
111088
54977
59466
48 329
06 390
59 647
4169
5 555
2 318
1906
324
1087
873
2 238
1199
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1 690
102
1455
82
1879
278
449
1 522
summa .
•278 455 16 '.»65
4102925 2 051041
28 440
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Arbeiter bei der preussiseh-lie*sisciien Kisenbahngeineinschaft in 1899. 73
Anlage V.
8
9
10
11
12
13
14
i
1
Geldstrafen
und
sonstige
Einnahmen
Summe
Aar
«Irl
aus
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Werth-
auf-
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Darlehen,
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Gesainint-
huinme
Es entfallt auf ein
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und zurück-
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von dem
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Spalte 9
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661
319 321
—
319 321
29,63
81,98
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486 860
74069
731090
81,«
38,90
1787
34 681
—
521550
25,19
27,19
1881
188 313
18051
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207 284
21,io
23,07
2537
361 934
—
—
361 934
26,70
28,74
1907
459 450
17071
—
476621
29,87
81,96
651
122398
2389
124787
18,19
19,90
1781
305 799
6986
708
312492
29,7»
82,34
359
273126
4 994
—
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27,18
29,46
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582 478
—
582478
31,4)
34,10
2 193
396 269
_
1
—
896269
26,79
28,80
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352 203
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352 333
25,16
1 106
422 88b
i
1
—
422886
27,67
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1
2ol 782
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363 698
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385 434
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28,94
1905
i
174 665
■
174666
27,95
29,99
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198798
198798
28,10
3 005
1
1074
159051
21595
1887
182638
18,60
20,36
213 845
9199
223 044
29,H
31,90
407
196219
_ .
, 1
i
196219
«3,34
25,38
6 660 186
213 565
8645
6 882 395
1
26,61
28,66
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74 !•>»« Pensionskaase, die Krankenkassen und die Unfallversicherung der
Anlage VI
Uebersicht Qber die Ausgaben und das Vermögen
1
2
4
5
6
Be trieb »-
krankenkat^e
für
den Eisenbahu-
direktionsbezirk
Ii
A«r/tliihe
It..
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Arznei und sonstige
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71 236
24 475
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189 522
5186
Berlin
110 325
54 243
26 546
895 297
12197
Breslau
104 148
39 929
53 471
241 321
8 712
Blomberg .
a m mm m . t
41 748
16 983
21885
94169
1892
l assel
84 932
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24 687
163 247
267-
Cöln
m 721
41 !»70
47 404
186593
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25 321
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12 657
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1 195
Liberfeld . . . .
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1
Erfurt
70 202
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löl 617
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KsM'tl
126 805
47 768
44 680
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6694
Frankfurt . . . .
98572
27 255
191060
1524
Ii 1*
Hallt*
79 351
80 626
1» 846
176 948
8 744
Hannover . . . .
100 568
38 708
47 711
161091
8 763
Kattowit/. . .
65864
18 835
1H129
120 751
4 003
Königsberg . .
30(101
15 181
5 527
71020
2826
Magdeburg . . . .
90 635
34 659
47 803
149069
4 672
Mainz
4<> 425
9993
14 428
56 477
156-
Münster
52 996
15 962
18 477
80182
1710
Posen ......
41 169
15 059
18 626
65 805
8 453
St. Johann - Saar-
i
briieken . . . .
45 829
19 642
13 263
111998
1701
Stettin
49 296
13106
18 246
04 469
2137
1 508 572
546 778
602000
1
2 968 006
80966
■
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Arbeiter bei der preussiach-hessischen Eisenbahngenidnschaft in 1899- 75
Anlage VI.
der Betriebskrankenkassen im Jahre 1899.
7
8
9
10
11
12
13
Wöchnerinnenunter-
Sterbegeld beim
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Kur und
Ver-
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(Sp 2-12)
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292
6601
15366
18469
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30 916
i
40144
—
698 882
241
17 730
38 209
18 826
—
617 687
490
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14866
8 890
—
205840
247
9674
22820
12 067
—
337524
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i
28 468
—
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— ■
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64
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—
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—
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19206
84551
38646
—
550837
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19260
14 807
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17 260
—
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—
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—
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28 449
—
390 643
65
6 485
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5 471
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3
150937
110
5 955
9 648
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188449
522
3044
10074
6 846
959
166 657
4480
7128
10326
5
214 357
560
4904
11454
7246
166410
6737
28697
194 630
366462
•
881 157
1797
6 580 1H9
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Tu I»ie Pensionskassv. die Krankenka>>«n und 'Ii«» t "mal! Versicherung der
Noch: Anlage VI.
1
14
15
16
17
18
Betriebs -
fur
den Kisenbahn-
Ver-
waltuns«-
k..»t. ii
Sonstige
Au-zalx'U
♦MZ«*nt-
licheu
Ausgaben
Sp. 13— IV
Kapital-
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(Sp. 16u.l7)
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2071
683
696636
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Breslau
6t*
346
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—
618599
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166
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—
206180
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1999
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37 739
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Frankfurt . . . .
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1 405
369113
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352 668
—
352 658
Hannover . . . .
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241
406 483
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Kattowitz . . . .
451
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259167
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Königsberg. . . .
441
193
144 972
11077
166049
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39s
302
391 343
301 343
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53.--
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St. Johann - Saar-
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362
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214 »5S
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225 064
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■
6562 029
417053
6979081
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Arbeiter bei der prenssisch-hessisehen Eisenbalingeineinschaft in ls99.
Noeh: Anlage VI.
10
20
21
22
23 24
Von den KrankheitskoHten (Sp. 18)
entfallen auf
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kranknnjrs- Krnnkheits-
Mit«lied fM tnR
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Von «ler
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1899 1900
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1
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28.24
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7 907 343
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1
1
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78 Hie Pensionskasse, die Krankenkassen und die rnfallversieherung der
Anlage viL Uebereicht Ober die Leistungen der Betriebs -
Betriebs-
krankenkasse
für
den Eisenbahn-
direktions-
bezirk
Altona
Berlin .
Breslau
Bromberg
Cassel .
Cöln .
Danzig
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Erfurt.
Essen .
Frankfurt
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Hannover
Kattowitz
Königsberg
Magdeburg.
Mainz . . .
Münster .
Posen . . .
St. Johann -Saar
brücken .
Stettin . .
Krankengeld
:
wenn KrankenhauspHeg«
auf
Wochen
nicht
gewährt
wird
\ 37
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13
gewährt wird für
Mitglieder
mit
ohne
Familienstand
in Prozenten vom Lohne
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10
10
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»chnerinnen-
unterstützung für
weibliche.
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4
4
Ii
4
4
4
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4
4
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Prozent
vom
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f 50 \
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Digitized by Google
Arbeirer bei (kr prenssisch-heasischen KiM-ubnlmgemeinsehaft in 1899. 79
krankenkassen am 31. Dezember 1899. Anlage v
Wöchnerinnen-
Aerztüehe
Arznei und Heilmittel
Sterbegeld beim
Unterstützung für
Behandlung für
für
Tode
Ehefraueu
Kassen-
Familien-
Kasseu-
I
Familien-
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35
—
—
30
30
30
30
100
30
•11
26
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QA
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36
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36
83Vs
35
3/3
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Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Vereinigten
Staaten von Amerika.
Von
Dr. Kort Wiedenfeld, GerichtHassessor.
Der Getreide verkehr in den Vereinigten Staaten von Amerika ist
recht eigentlich ein Kind der Eisenbahnen. Nicht nur haben diese, wie
in den altbesiedelten Gebieten Europas, schon allein durch die Thatsacbe
ihres Entstehens den Fannern es ermöglicht, ihre vorher unverkäuflichen
Vorrathe an den Markt zu bringen; sie sind es auch, die wie überhaupt
die Kolonisirung des gewaltigen Gebiets, so namentlich den Getreideanbau
in jeder Weise unterstützt und gefördert, haben. Jeder Bahn, die in noch
unbesiedeltes Gebiet sich vorschob, war es erste Sorge, günstige Be-
dingungen für das Entstehen eines Getreideverkehrs zu schaffen, da davon
die Möglichkeit Kolonisten und mit ihnen für die Bahnen Personen- und
Gütertransporte heranzuziehen, in grossen Theilcn des Landes ganz
wesentlich abhing; und so wurden denn von vorn herein an den Stationen,
die in anbaufiihigem Gebiet angelegt wurden, Getreidespeicher, die be-
kannten und oft beschriebenen Grain -Elevators, errichtet, auch wenn
meilenweit noch kein einziger Acker mit Getreide bestellt war.1) Allein
im Staate Minnesota, der nach dem Zensus von 1890 eine Bewohnerschaft
von 1 801 82b' Köpfen und im Jahre 1892 erst 92 917 Farmen aufzuweisen
hatte, sollen um jene Zeit bereits etwa 1 (XX) solcher Landelevatoren mit
einem Fassungsraum von 85 (XX) 000 bushels oder fast 10 000 000 dz be-
standen haben, sodass schon auf etwa 100 Farmen und 1 (XX) Einwohner
ein Elevator kam.2» Diese Speicher, in denen (las Getreide nur mit
l) Se.ring, Die landwirthachaftliche Konkurrenz Nordamerikas in Gegen-
wart und Zukunft (1887) S. 602.
») Schumacher, Der Getreidehandel in den Vereinigten Staaten von
Amerika und Beine Organisation, in Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie
und Stathfik, N. F. Bd. 10 (1895) S. 370.
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Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Stauten v. Amerika. 81
mechanischer Kruft bewegt wird, die daher leicht von ein bis zwei Leuten
bedient werden können, ersetzen dem Ansiedler vollkommen die Scheune,
da die Eisenbahn selbst oder der Pächter des Speichers zu jeder Zeit
jede beliebige Menge Getreide abnehmen und im Anfang der Entwicklung
auch allem Anscheine nach miethweise auf Rechnung des Farmers ein-
lagern — ein VortheU, der doppelt schwer ins Gewicht fällt in einein
Gebiet, in dem Mangel an menschlichen Arbeitskräften herrscht, und
gegenüber Kolonisten, die ihren Betrieb mit geringen Kapitalien beginnen
und deshalb jede Ereparniss im Bau von Gebäuden besonders hoch an-
schlagen, während die Nachtheile dieser Monopolisimng des Verkehrs
ihnen erst später bewusst werden. Die technische Einrichtung der Ele-
vatoren, die hauptsächlich die Trockenflüssigkeit des Getreides zu seiner
Fortbewegung ausnutzen und deshalb auf den Sack als Beförderungs-
mittel verzichten, hat andrerseits den Eisenbahntransport bestimmt; auch
auf der Eisenbahn wird in dem ganzen Gebiet östlich des Felsengebirgcs
alles Getreide in loser Schüttung, nicht in Säcken verladen.
So stehen Eisenbahnen und Gctreideverkehr in den Vereinigten
Staaten zu einander in den engsten Beziehungen, und es verlohnt sich
daher, der Entwicklung dieses Verhältnisses nachzugehen, wobei allerdings
nur die eine Seite, der Einfluss der Eisenbahnen auf den Getreideverkehr,
»ich einer genaueren Untersuchung darbietet, während es für die Aufgabe,
auch umgekehrt die Bedeutung der Getreidetransporte für die Eisen-
hahnen festzustellen, an brauchbaren Unterlagen vollständig fehlt.
I. Der Getreideverkehr vor dem Ausbau der Durchgang inien.
Noch in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts war die Ausfuhr an
Getreide und Mehl aus den Vereinigten Staaten nicht eben bedeutend,
wenn sie sich auch in aufsteigender Richtung bewegte; selbst im dritten
Jahrzehnt, also zu einer Zeit, in der England bereits sehr beträchtliche
Getreidemengen aus dem Ausland bezog, sind im ganzen nur für 48 Mil-
lionen Dollars Weizenmehl, für 4,7 Millionen Dollars Mais, für 4,3 Millionen
Dollars Maismehl und Weizen gar nur für 150 000 Dollars, Getreide und
Mehl zusammen also nur für 57,15 Millionen Dollars aus der amerikanischen
Union ausgeführt worden, während in denselben zehn Jahren an Baum-
wolle schon für 240 Millionen Dollars auf ausländische Märkte hat gebracht
werden können: Baumwolle konnte die Kosten eines längeren Land-
transports tragen, der auf Verkauf rechnende Anbau von Getreide war
ArehiT rtr Eisen bmJm wMea . 1901. 6
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82 I><*r (letreideverkchr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
dagegen auf die nähere Umgebung der Flüsse beschränkt. Mit dieser
Yerkohrslago hinpr es zusammen, dass in jenen Zeiten New-Orleans der
wichtigste Ausfuhrhafen für Oictreide war; der Mississippi und seine grossen
Nebenströme, unter denen damals der Ohio an erster Stelle stand, bildeten
die bedeutendste Strasse des Massenverkehrs und führten auch, wie die
ausländischen Bedarfsartikel ins Innere, so umgekehrt das in den mitt-
leren Staaten gewonnene Getreide über die Stapelpltttze Cincinnati und
St. Louis an die Küste; ihre Nutzbarkeit wurde noch bedeutend erhobt
als im Jahre 1820 die Dampfschiffahrt auf ihnen begann und die Reise
datier, die vorher zwischen New-Orleans und der Mündung des Illinois
flusses acht bis zehn Wochen betragen hatte, für die Fahrt von New-Orleans
nach Cincinnati und zurück auf etwa 10 Tage ermässigte. »)
Die im Jahre 1825 erfolgte Eröffnung des Eriekanals, der den bei
New-York in den Ozean sich ergiessenden Hudson mit dem Eriesee und
dadurch mit dem System der grossen Seen überhaupt verbindet, brachte
die erste und entscheidende Verschiebung in diese Verhältnisse. Die damit
gewonnene Strasse des Grossverkehrs zog alsbald den Schwann der Ein-
wanderer in das Seengebict. wo dann ein ausgedehnter Weizenanbau
entstand, der in wenigen Jahrzehnten die alten Getreidegebiete des Ostens
und des Mississippithals überflügelte; hatte noch nach dem Zensus von
IM 10 in der Weizenerzeugung der Staat Ohio mit einer Ernte von 17 Mil-
lionen Bushels an erster. IVnnsylvanien mit 13 Millionen an zweiter und
New-York mit 12 Milliom'U an dritter Stelle, Indiana dagegen mit 4 Mil-
lionen Bushels an sechster und Illinois mit 3 Millionen an siebenter, Wis-
consin mit ganzen 212 110 Bushels sogar erst an siebzehnter Stelle ge-
standen, sii war nach dem Zensus von 1800 die Reihenfolge unter den
einzelnen Staaten so. dass zuerst Illinois (24 Millionen Bushels), dann
Indiana i 17) und Wisconsin (1(5) kamen, während Ohio (15; an die vierte,
Pennsylvania ;13*i au die sechste und New-York unter sogar absoluter
Abnahme seiner Ernteinenge auf 0 Millionen Bushels an die siebente Stelle
gerückt waren. Jetzt wurde Chicago der Mittelpunkt des Getreideverkehrs,
den es auch aus dem Gebiete des oberen Mississippi durch den Bau des
ISIS vollendeten Illinois Michigan-Kanals und der 1H54 bis zum Missis-
sippi eröffneten Chicago Rock Islandbahn an sich zog. während der
Handel mit dem Ohiothal durch die Ende der 20er und Anfang der 30er
Jahre eröffneten, Cleveland und Toledo mit Portsiuotith, Cincinnati und
Evansville verbindenden Ohio . Miami- und Wabash Erie— Kanäle zu grossem
Theil nach dein Eriesee abgelenkt wurde.-)
•) Roscher, System der Volkswirtschaft Bd. 3 S. 368.
3) Sering, a. a. 0. S. 67.
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Per Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika. 83
Diese Verschiebung konunt in den folgenden Uoborsichtcn l) zum
Ausdruck:
Xew-Orleans empfing — und da sein Eigenverbrauch ini Verhültniss
zum Weiterversandt nicht bedeutend gewesen sein kann, so sind diese
Zahlen auch für die Entwicklung seiner Ausfuhrkraft massgebend — :
1
»" Weizen
Durchschnitt
der Jahre B irrels and
Sacks
Weizen-
mehl
Barrels
Mais
ohne in der
Hülse
Sacks Barrels
Hafer
Barrels and
Sacks
1886/40 . . 17 967
1841/45 . . 82106
1846/50 . . »44 607
1851/65 . . 83 437
1856 60 . . 417 892
356689
498 676
953 544
844 871
PJ00 280
290 235 207159
357167 193 765
1 491 226 365 232
1 364 362 56452
<
1 439 838 32 028
31484
102531
383 459
483280
491 657
In allen Arten zeigt sieh also in der ersten Hälfte des Jahrhunderts
•■ine sehr beträchtliche Zunahme, die allerdings, wie die der Tabelle zu
Grunde liegenden Einzelzahlen erkennen lassen, sich in grossen Schwan-
kungen bewegt; zwischen IHMi und lHöl) stieg z. B. die Weizenzufuhr
v«.n looo bbls-) im Jahre 18:lb erst auf (>.*H)1."> bbls im Jahre 1S10, fiel
dann 1841 auf 2 021 bbls, hob sich wieder 1812 auf 188 SSO bbls und sank
dann bis 1810 auf (»4 Töt) bbls. um 1847 das Ib'ichstmass mit 8.*J:M> 1!> bbls
Zu erreichen und ISöO wieder nur i)7 .">08 bbls zu betragen. Auch für
die übrigen Getreidearten und für Mehl bedeutet das Jahr 1847 den
Höhepunkt der Entwicklung. Die erste Hälfte des sechsten Jahrzehnts
z«igt dagegen mit Ausnahme von Hafer einen zum Thcil sehr beträcht-
lichen Rückgang der Zufuhren, der dann allerdings in der zweiten Hälfte
de> Jahrzehnts wieder eingeholt wird; die Durchschnittsmenge von 185U (50
>) Diese und die spateren lebersichten sind, soweit nicht andere Quellen
ausdrücklich genannt werden, einer Zusammenstellung entnommen, die in dem
vom Schatzamt der Vereinigten Staaten allmonatlich herausgegebenen Summary
oi' Commerce and Finance und zwar im Januarheft von 1900 unter dem Titel The
Grain Trade of the, United States and the World's YYheat Supply and Trade ver-
öffentlicht Morden ist; die dort fast stets für die langen Jahn sreihen einzeln ire-
Kebenen Zahlen sind jedoch hier, um ein schärferes Bild zu erhalten, zu Durch-
schnittsergebnissen mehrjähriger Perioden umgerechnet worden.
*) 1 barrel = 88,9 kg.
6*
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84 Der (ietreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika
erhebt sich aber in keinem Artikel beträchtlich über die ftlr 1846/50 ge-
fundene Zahl, in Mais bleibt sie sogar noch dahinter zurück.
Ganz anders die Bewegung in Chikago. Erst im Jahre 1838 hat die
Hauptstadt von Illinois überhaupt zum ersten Male Getreide zum Versandt
gebracht: ganze 78] Busheis1) Weizen; sie hat sich dann aber sehr rasch
zu grösserer Bedeutung emporgeschwungen und schon im Jahre 1839 auf
3 678 bu. und 1840 auf rund 10 000 bu. es gebracht Die Mais- und
Haferversendung hat im Jahre 1847 mit 67 315 und 38 892 bu., der
Gerstenverkehr im Jahre 1849 mit 31 453 bu. eingesetzt, während Roggen
erst im Jahre 1852 zum ersten Male mit 17 315 bu. von Chikago aus
verschickt worden ist. Bis zum Jahre 1860 hat sich dann der Verkehr
der Michiganstadt in folgender Weise gestaltet: es betrug der Versandt
im
Durchschnitt
der .Jahre
Weizen und
Weizenmehl*)
Mais
Hafer
Boggen Gerste
Bnshels
1841/46 ....
65S786
1846/60 (1847/60)
1940722
381 169
79269
1861/66 (1869/66)
2686396
4 622 832
1902631
40191
101651
1866/60 . . . .
i
11662893
8671062
1089067
69250 184606
i
Die Steigerung ist also ganz gewaltig und fast ohne jeden Rück-
schlag erfolgt; auch die Minderung im Haferversandt, die von 1851/55 auf
1856/60 zu beobachten ist, beruht nur auf der ungewöhnlich hohen Menge
des einen Jahres 1854, das mit 374 Millionen Busheis sich weit über den
Stand der anderen Jahre hinaushebt. Und wenn auch wegen der ver-
schiedenartigen Anschreibung ein Vergleich zwischen New-Orleans und
Chikago in den absoluten Zahlen nicht statthaft ist, so zeigt doch die
Bewegung der Verkehrsziffern mit unabweisbarer Deutlichkeit, dass in den
zwei Jahrzehnten von 1840 bis 1860 die Michiganstadt den Platz an der
Mündung des Mississippi bei weitem überflügelt und in den Schatten
gestellt hat.
Diese Verschiebung der Verkehrsverhältnisse kommt auch in den
Angaben über Buffalo, den am Eriesee gelegenen Ausgangspunkt des
Eriekanals, zu deutlichem Ausdruck: die Stadt empfing:
») 1 Bushel = 85,J« 1.
») 1 Barrel Weizenmehl = 6 Busheis Weizen gerechnet.
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Der Getreide verkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika. 85
im Durchschnitt der Jahre
Weizenmehl
Barrels
Weizen
Mais
Hafer
— .
B u s h e 1
6
286 974
761 876
101080
1841/46
808 729
1 798 180
214841
14 57H
1868201
4 876746
2506217
388 868
1851/55 • . . • .
1041762
5 888 970
7 802845
2482487
1210157
11 041 740
7297 686
1 565 496
Der geringe Rückgang im Maisempfang de» letzten Jahrfünfts ist
durch dh* ungewöhnlich niedrige Ziffer des Jahres 1859 verursacht, das
mit einem Empfang von nur 8 Millionen Bushcls aus dem Gange der
Entwicklung vollständig herausfällt: 1860 kamen 11,4 Millionen Busheis
in Buffalo an. Im Haferverkehr ist die Minderung bedeutender; doch
erhebt sich der Durchschnitt der letzten Jahre immer noch weit über den
Verkehr des fünften Jahrzehnts, und es mag schon hier bemerkt werden,
dass der Rückschlag im nächsten Jahrfünft mehr als ausgeglichen worden
ist. In Gerste und Roggen ist der Umsatz Buffalos zu un regelmässig, um
zum Vergleich herangezogen zu werden. Im ganzen also auch hier ein
rüstiger Fortgang der Entwicklung gegenüber dem Stillstand im süd-
lichen Hafen.
II. Die Ausbreituug des Eisenbahnnetzes seit 18f>0.
In dieser ganzen Zeit kamen die Eisenbahnen, obwohl sie sich im
Jahre 1800 schon zu einer Gesammtlänge von rund 49 000 km aufge-
schwungen hatten und damit nur um weniger als 3 000 km hinter dem
damaligen Eisenbahnnetz von ganz Europa zurückblieben,1) für den
Durchgangsverkehr kaum in Betracht: es waren hauptsächlich Linien nur
geringer Ausdehnung, die in den Küstenstaaten des Ostens vom Alleghany-
gehirge zu den Hafenplätzen und im mittleren Theile der Union zu den
grossen Flüssen und zu den Seen führten, die ohne Verbindung mit
einander standen und mit ihren eisernen Schienen, kleinen Wagen und
leichten Lokomotiven wenig leistungsfähig waren. Erst im Jahre I8f>9
wurde der Misso ri, und auch dann erst in seinem Unterlauf, erreicht;
darüber hinaus führte im Jahre 18«0 noch keine Schienenstrasse nach
l) Wiedenfeld, Eiseubahnstatistik, im Handwörterbuch der Staatswisneii-
K-htften, 2. Aull., Bd. in S. 678.
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SfJ Der Getreideverkehr und di«> Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
Westen, nur in Louisiana gab es schon einige Kilometer Eisenbahnen west-
lich des Mississippi. Das Gesammtnetz vertheilte sich um diese Zeit so, das»
auf die Staaten am Atlantischen Ozean nördlich vom Sa-
vannah, sowie auf IVnnsylvanien und Vermont . . . 4*2,4!» %
auf die Staaten Ohio, Indiana und Michigan 20,52 „
auf Georgia, Florida, Alabama, Mississippi, Tennessee und
Kentucky ' 18.1S
auf das Gebiet westlich der Grossen Seen bis zum Missouri
(Illinois, Wisconsin, .Iowa, Minnesota und die öst-
lichen Theile der beiden Dakota) l.").ir>
auf das Gebiet westlich des Missouri und Mississippi . . :i.ü7
entfielen.1)
Nach Beendigung des Bürgerkrieges erhielt aber die Entwicklung
des amerikanischen Eisenbahnwesens den Zug ins grosse, der für >io
dann charakteristisch geblieben ist. Schon 1H(»{) konnte bekanntlich die
erste UebCrlandbahn, die Omaha am Missouri mit San Francisco verbindet,
eröffnet werden, und seitdem bedeckte sich auch der Wersten der Union
immer dichter mit Schienenwegen: zuerst in den mittleren und südlichen
Theilen, in den HOer Jahren dann, nachdem 18H3 die Northern Pacific
bis Portland durchgeführt war, auch im Norden. Der Umfang des ame-
rikanischen Eisenbahnnetzes betrug:
im Jahre
1870
1880
1890
1898
km
85288
145 835
268409
299 588
davon entfielen auf die einzelnen
1
Gruppen folgende Längen:
auf die Osteitanten
%
85,21
28,37
21,io
21,49
_ „ östlichen Mittelstaaten . .
n
16,93
16,31
13,27
12,39
15,45
9,77
11,39
11,74
„ „ westlichen Mittelstaaten. .
*
19,74
25,K2
22,90
22,17
n „ Staaten westlich desMissouri
12,6*
20,03'
81,33
82,ü
Hand in Hand mit diesVr Ausdehnung des Eisenbahnnetzes ist eine
stetige Verbesserung des Betriebsmaterials gegangen. So ist es bekannt,
dass die Lokomotiven immer kräftiger und die Güterwagen immer grösser
gebaut worden sind; Stahlschienen-\ mit denen 1H80 bereits '20,i20/o »Her
l) Newcoinb, Hailway and agricultural developmeut, in der Yale Ueview
vom Mai 1900 S. 89/40.
*) Newcomb, n. a. O. S. 40.
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I>»r Getreide verkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika. 87
Gleise versehen waren, lagen Endo 1898 auf 90^>4 %, und es ist in der
That bezeichnend, dass von 1870 auf 1898 die Zahl der auf einer Meile
Bahn durchschnittlieh gefahrenen Zuzuteilen vop 3 3(38 auf 2 787, gesunken,
<1i»- Zahl der ebenso berechneten Gtitertonncumeilen aber von 268 694
aof 617 810 und die Zahl der auf eine Güterzugmeile entfallenden Tonnen-
im-ilen von 81,72 auf 226,45 in demselben Zeitraum gestiegen ist1) — ein
Beweis, dass die Züge immer starker haben belastet werden können.
Vielleicht noch wichtiger ist aber die immer mehr sich durchsetzende
Bewegung auf Zusammenschliessung grösserer Eisenbahnnetze, die zu
einer Vereinheitlichung der Beförderungsbedingungen und Herabsetzung
fN r Tarife geführt hat. wie sie die nothwendige Voraussetzung für die
Entwicklung eines über die gewaltigen Entfernungen der amerikanischen
Fninn sich erstreckenden Verkehrs sind; während z. B. im Jahre 18(57
nur eine einzige Gesellschaft ein Netz von über 1 000 Meilen Länge ver-
waltete und damit 6,69 °/o fies Gesammturafangs der Bahnen der Vereinigten
Staaten unter sich hatte, erreichten im Jahre 1898 nicht weniger als 14
Unternehmungen diese Ausdehnung, zusammen volle ö6,5ü °/o (les Gesammt-
mtzes in sich vereinigend,-) und wenn auch die grossen Gesellschaften
anter sich noch Verbünde gebildet haben, so ist der Wettbewerb doch
bekanntlich darauf wird später eingegangen werden — noch gross
genug, um zu einem ständigen Herabsetzen der Befördeningspreise zu
führen. Dabei ist nicht zu verkennen, dass diese Bewegung noch durchaus
im Aufsteigen begriffen ist; verlautete doch vor einiger Zeit sogar, das
l) Newcomb, a.a.O. S. 41, stellt auf Grund amtlichen Materials folgende
Tabelle zusammen:
Eh betrug
die Anzahl der auf eine
im Jahre
Meile Betriebslange
Güterzugmeile
gefahrenen
Tonnenmeilen
Güterzugmeileu
Tonnenmeilen
1870 ....
268694
3 368
81,72
1875 ....
341807
8106
99,ss
1880 ....
465782
3405
134*3
1885 ....
442629
3218
140,07
1890 .. .
487 245
2865
176,i*
1695 ....
479490
2622
189*9
1898 ....
617810
2787
226,45
*) Newcomb, a.a.O. S. 44.
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Der Getreide verkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
es der Vanderbiltgruppe, die die von Chikago und dem inittleren*Missis-
sippi nach den nördlichen Häfen der atlantischen Küste führenden Bahnen
beherrscht, gelungen wäre, auch die Union- und Central-Pacitic-Bahn in
ihre Gewalt zu bekommen, sodass dann zum ersten Mal eine einheitlich
verwaltete Durchgangslinie vom Atlantischen zum Stillen Ozean hergestellt
sein würde.
III. Die örtlichen Verschiebungen in den Ernteverhältnissen
seit 1860.
Dem Vorrücken der Eisenbahnen in die westlichen und nördlichen
Staaten jenseits des Mississippi und Missouri ist unmittelbar wieder eine
Verschiebung der Ernteverhältnisse gefolgt. Wie um die Mitte des Jahr-
hunderts im Anschluss an die Eröffnung des Eriekanals die nördlichen
Mittelstanten an die erste Stelle gerückt sind und die Oststaaten in den
Hintergrund gedrängt haben, so beginnen jetzt unter dem Einfluss des
regen Eisenbahnbaus die westlich vom Mississippi-Missouri gelegenen
Gebiete die grössten Ucberschüsse zu liefern, und da in der östlichen
Hälfte der Union mit dem Anwachsen der städtischen Bevölkerung der
Bedarf mächtig gestiegen, die Produktion aber zurückgegangen ist, so
stellen jene neuen Gebiete jungfräulichen Bodens nicht nur die Haupt-
masse des zur Ausfuhr gelangenden Getreides, sie müssen auch schon
beträchtlich zur Versorgung der industriellen Theile des Ostens beitragen.
Der Weizenanbau ist hauptsächlich nach Nordwesten vorgerückt, wio
folgende Uebersicht, die für 18Ü9, 187» und 1889 nach dein neunten,
zehnten und elften Zensus, für 1899 nach dem Bericht des Ackerhauaints
zusammengestellt ist, veranschaulicht: es betrug
die Weizen ernte
1869
1879
1889
1899
in den
Mil
1 i o n en
B u » h e I s
OststJiaten New-York, New-Jersey, Ponn-
svlvanien, Delaware und Maryland .
40,8
42,!
34,5
40,9
Südstaaten Kentucky, Tennessee, Arkan-
sas, Alabama, Georgia, Virginia, Caro-
1
i
lina, Mississippi, Louisiana, Florida
30,1
43,*
48,9
44.6
östlichen Mittelstaaten Ohio, Indiana,
Illinois, Michigan und Wisconsin . .
127,«
204,*
156,7
103.«
südwestlichen Mittelstaaten Jowa, Mis-
souri, Kansas und Nebraska ....
48,s
87,3
89,
86,9
nordwestlichen Mittelstaaten Minnesota
19,o
37,4
87,1
157,:
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IVr Getre ideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika. 89
"rMuuuiciuic wor » crciuig teil >iuuiicii
in Hf>n
tu ucu
1869 1879
1889 ' 1899
in Prozenten
14
9
7
7
10
9
10
8
44
82
19
16
19
18
16
nordwestlichen Mittelstädten
7
1
8
18
29
Die wichtigsten Weizengebiete, darunter die Staaten mit einer Knite
voii mehr als 20 Millionen Büchels verstanden, sind jetzt
1898
Staat
Ernte in
lOOOBushels
1899
Staat
Ernte in
1000 Busheis
78418
68224
64 939
Süd- Dakota ....
61 769
Nord Dakota ....
55 654
39998
42 103
Nord-Dakota ....
37 728
Süd-Dakota ....
42 041
36 468
38426
Califbrnten
83 744
34 679
• 26 861
Michigan
34062
Oregon
21950
Pennsylvanien . . .
26610
Washington ....
21 710
24708
20792
Washington ....
23 453
Pennsylvanieu . . .
20473
22 190
18 195
12224
11835
Fast ein Drittel von der Gesamnitweizenernte der Vereinigten Staaten
— rund 160 Millionen von 550 Millionen Busheis — ist im Jahre 18!M)
.ti.-o allein in den beiden Dakota und in Minnesota gewonnen worden;
nur Ohio und Kansas greifen noch in diese Gruppe hinein.
Wie der Weizenanbau im Norden, so ist die Maiskultur im Süden
niM-h nach Westen vorgerückt. Noch nach dem Zensus von 18H0 ent-
fielen vou der gesammten Maisernte der Vereinigten Staaten auf die ntfrd-
Iu-Ih-i) Mittelstaaten Ohio, Indiana und Illinois zusammen 82 % und auf
die Südstaaten Kentucky, Tenuessee, Alabama, Virginia und Georgia 27 %,
dagegen auf die westlich des Mississippi gelegenen Staaten Jowa und
Mi*>.inri nur 14%. In den 70er und noch mehr in den 80er Jahren sind
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90 Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
dann die Weststaaten an die erste Stelle gerückt; nach dem zehnten und
elften Zensus, sowie nach den Berichten des Ackerbauamts für 189t) be-
trug der Ernteantheil
1
der Staaten
1879
1889
i
1899
Jowa, Missouri, Kansas und Nebraska . . .
87,« %
!
46,4 o/o !
41,: •>/„
Ohio, Indiana, Illinois, Michigan u. Wisconsin
35,9 „
26,»* „
26,7 -
Kentucky, Tennessee, Arkansas, Alabama,
Georgia, Virginia, Carolina. Mississippi,
18,6 „
!
16,9 „
19,s -
Auch innerhalb der Gruppe der Weststaaten ist diese Bewegung zu
beobachten; das Schwergewicht rückt allmählich von Jowa und Missouri
nach Kansas und Nebraska, wie daraus hervorgeht, dass von der Gesaninit-
ernte dieser Gruppe
a u f
1879 1889
1899
entfallen sind.
30,8 o/o
42,o „
16,« .
IM -
20,0 % 18,< °;o
81,8 „ 28,0 .
26,4 „ 27,i r
21,8 „ 25,< -
Zu der gesammten Maisgewinnung der Vereinigten Staaten, die für
1898 auf 1,9 und für 1899 auf 2.1 Milliarden Busheis vom Ackerbauamt
angegeben wird, haben beigetragen:
1898
1 899
die Staaten
1000 Busheis
die Staaten
1000 Busheis
264 999,i>
247 160,3
199959,8
242249.»
158 754,7
237 621.»
Missouri
154731,s
Nebraska
224 873,3
Kansas
132 842,o ,
! Missouri
162916tt
129 164,6
141 852,0
106 336,7
Ohio
99048.»
102828,4
Texas .......
81 151,4
Die übrigen Staaten haben in keinem der beiden Jahre eine Pro-
duktion von 100 Millionen Busheis erreicht. —
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Per Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika. 91
Hafer ist der Bewegung nach dem Westen und zwar sowohl in der
nördlichen wie in der südlichen Richtung gefolgt. Gerste und vollends
Koggen spielen aber in der Getreideerzeugung der Vereinigten Staaten,
eine zu geringe Kollc, um die Verkehrsverhältnisse \ merklich zu beein-
flussen.
IV. Die Konkurrenz der Eisenbahnen
mit den nördlichen Binnenwasserstraßen in ihren Grundlagen.
Die Ausgestaltung des Eisenbahnnetzes in Zusammenhang mit der
sieh daran anschliessenden Verschiebung der Ernteverhältnisse hat natur-
gemäss auch in die Verkehrsbeziehungen tief eingegriffen, und zwar war
di«- nächste Folge, dass die neu entstandenen und immer mehr sich bil-
denden Durchgangslinien mit der alten Wasserstrasse in wirksamen Wett-
bewerb traten.
Die Bahnen waren in diesem Kampfe um die Beförderung des
wichtigsten Massenguts durch die natürliche l^agc der Erzeugungsgebiete
begünstigt. Denn wie ein Blick auf die Karte lehrt, bedeutet selbst für
die an die Seen anstossendeu Staaten Ohio, Indiana und Illinois, die in
den 70er Jahren im Vordergrunde der Weizenproduktion gestanden haben
und auch jetzt noch zu den wichtigsten Gebieten zählen, das Aufsuchen
der durch die Seen und den Eriekanal gebildeten Wasserstrasse in der
Kichtung nach den Ausfuhrhäfen der Ostküste einen sehr beträchtlichen
Umweg, der den in der Wasserbeförderung an sich gegebenen Zeitverlust
zu grinsten des Schienenweges ins Unwirtschaftliche steigert; namentlich
für Mehl und Mais ist infolge der zur Erhitzung neigenden Beschaffenheit
die Dauer der Beförderung von sehr erheblicher, oft ausschlaggebender
Bedeutung, während gesunder Weizen schon eher eine lange Fahrt ver-
tragt. Nun beträgt aber z. B. die Entfernung von Chikago, das allerdings
für die Seenstrasse am ungünstigsten liegt, nach New- York über Hnffalo
und den Kanal 1300 englische Meilen, auf der Eisenbahn dagegen nur
••12 Meilen, während es nach Boston 1 H70 und 1 000, nach Philadelphia
1H10 und 822, nach Baltimore 1290 und 802 Meilen sind, und nicht weniger
ids acht bis elf Tage müssen allein auf die Durchfahrt durch den Erie-
kanal von Buttalo nach Albany gerechnet werden. Vollends liegen die
(lehiHe der Maisgewinnung der nürdlichen Wasserstrasse zu fern, um
nicht den direkten Eisenbahnweg vorziehen zu sollen; von Kansas City,
das gerade an der Grenze zwischen Missouri und Kansas gelegen und
daher für die Verschickungen dieser beiden Staaten als typisches Beispiel
zu benutzen ist. ist es sogar nach New- York auf der Eisenbahn nur s<»
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«jo Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
weit (1 303 Meilen), als die Entfernung von Chikago, das für jene Gebiete
den Ausgangspunkt der Schiffahrt bildet, zu Wasser nach jenem Hafen -
platze beträgt, sodass die ganze Bahnstrecke Kansas Oity— Chikago den
Umweg darstellt, und nach den südlicher gelegenen Häfen ist der Vor-
theil der Eisenbahn noch grösser, wie denn die Entfernung Kansas City —
Philadelphia nur 1 228 und die Kansas City— Baltimore nur 1 198 Meilen
auf dem direkten Wege beträgt.1)
Für die Weizen- und Mehlbeförderung ist jedoch wieder ein Um-
schwung eingetreten, nachdem Minnesota und die beiden Dakota in
unmittelbare Bahnverbindung mit Duluth und Superior am Oberen See
gesetzt worden sind, was sich im Anfang der 80er .lahre vollzogen hat
und nachdem im Jahre 1888 die sogenannte Soolinie von der Mühleit-
doppelstadt Sr. Paul- M hin eapolis nach Sault Stc Marie, zwischen Oberem
und Iluroncnsce gelegen, eröffnet worden ist: diese Linien haben die
Schiffahrt auf den Seen wieder zu neuer Blüthe gebracht, da nunmehr
die Benutzung der Wasserstrasse nicht mehr einen Umweg bedeutet.
Die Gunst der natürlichen l>age, die sich im Verkehr zwischen dm
südlich der Grossen Seen gelegenen Produktionsgebieten und der Küste
des Atlantischen Ozeans darbot, haben die Eisenbahnen noch durch die
Gestaltung der Tarife erhöht, indem sie für die bis zu den Osthäfen
durchgehenden Frachten erheblich billigere Einheitssätze bewilligen, als
die nach Chikago geltenden Lokaltarife betragen. So wird schon aus
dem Jahre 1874 berichtet, dass 100 Pfund Weizen von Vandalia, Cen-
tralia und Sandoval nach New-York, d. h. auf 1 040 Meilen zu befördern
nur (52 cts. _ 1,25 cts. für die Tonnenmeile gekostet hat, während von
denselben Ollen aus das nur 230 bis 2."i3 Meilen entfernte Chikago für
2<i cts. - 2,1 bis 2,3 cts. für die Tonnenmeile zu erreichen war. Leider
sind weder in der amtlichen Zusammenstellung, der diese Angabe ent-
nommen ist, noch sonst an zugänglicher Stelle, auch die entsprechenden
Sätze neuerer Zeit mitgetheilt: doch unterliegt es keinem Zweifel, dass
auch heut«- noch dieselbe Tarifpolitik von den sich immer mehr zusammen -
schlicssenden Bahnen befolgt wird.
Zu diesen die Beförderungskosten bestimmenden Momenten kommen
dann noch Erleichterungen in der Abfertigung der Güter hinzu, die die.
Eisenbahnen ihren Verladern zu bieten begannen. Namentlich war es der
Bau der Terminal-Elevators an den Küstenplätzen, der es den Eisenbahnen
durch die Darbietung einer fast nur mechanischen Arbeitsweise und durch
') Die Kntfernungen nach Tunnel. Tlie diversion of tlie riour and ^rain
traftic from the Grcat Lakcs t<> tlie Kailroads. Journal of Political Econoim 1897
S. 340 ff.
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Per Getreideverkehr und die Eigenbalinen in den Verein, Staaten v. Amerikn. flH
die in den grossen Schächten gegebene Möglichkeit äusserster Raum-
ansnutzung erleichtert hat, die Masse des Getreides vom Wasserwege auf
die Schien enstrasse zu ziehen. Der erste dieser mächtigen Silospeicher
soll 1865 von der Pennsylvaniabahn in Philadelphia errichtet worden
sein,1) und von da an stiegen immer mehr der hässlichen, fensterlosen
Kolosse am Ufer des Meeres empor, zu denen auf der anderen Seite die
Eisenbahngleise unmittelbar heranführen. In wenigen Minuten wird jetzt
das lose ankommende Getreide aus dem Eisenbahnwagen in eine Grube
entleert, von hier mittels eines Becherwerks zur selbstthätigen Waage
gehoben, nach dem Wiegen wieder mechanisch durch ein Becherwerk
oder durch breite Transportbänder zu den Reinigungsmaschinen geführt
und endlich durch eine Verbindung von Becherwerken, Transportbändern
und Röhrenlcitungen zu dem Aufbewahrungsschacht geleitet, aus dem es
dann später mit den gleichen mechanischen Mitteln in den Rumpf des
Ozeandampfers hinabgesenkt wird. Die Erspamiss ist sehr beträchtlich:
sc hon 1872 berichtet der Güterverkehrsdirektor der Baltimore— Ohio-Bahn,
dass im Januar dieses Jahres allein das Umladen des Getreides vom
Eisenbahnwagen ins Schiff, durch Menschenkraft vollzogen, etwa 4 bis
5 cts. für jeden Bushel gekostet habe, dass aber bald darauf nach der
Eröffnung eines 600 000 Busheis fassenden Elevators die Gebühr für Um-
ladung, Wiegen und Reinigung, sowie für zehntägige Lagerang auf 1,75 cts.
festgesetzt worden sei und dass sich die zur Beladung eines Schiffs not-
wendige Zeit von ;"> bis 10 Tagen alsbald auf ebenso viele Stunden
ermäs8igt habe.-) Später ist dann diese Arbeits- und Lagerung* weise
bekanntlich ganz allgemein eingeführt worden; die Eisenbahnen hatten
aber von ihrer Initiative den Vortheil, dass ihnen das Eindringen in ein
neues Verkehrsgebiet dadurch erleichtert, zum Theil erst ermöglicht wurde.
Die beiden Momente der kürzeren Fahrtdauer und der bequemeren
Abfertigung sind für den Getreidehandel von so tief greifender Bedeutung,
dass die Beförderangssätze der Eisenbahnen sich ganz erheblich Uber den
Wasserfrachten halten können, ohne den Verkehr vom Schienenwege
abzulenken. Von Chikago z. B., das als Ausgangspunkt der Seenschiffahrt
und als wichtiger Eisenbahnknotenpunkt sich zu einem Vergleich besonders
eignet, ist eine dreifache Art der Versendung nach New- York möglich:
entweder ganz mit der Eisenbahn, oder ganz zu Wasser über die Seen,
den Eriekanal und den Hudson, oder endlich zu Wasser bis Buffalo und
*) Tunnel, a.a.O. S. 345, nach Ringwalt, Development of transportation
Systems in the United States.
*) Tunnel, a. a. O. S. 346, nach dem Report of the Select Committee of New-
York on TranKportation Routes to tho Seaboard Bd. II S. 27.
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<)4 Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
von liier mit d« r Eisenbahn nach Xew-York. Unter Vernaehlässig-ung der
in Buffalo entstellenden Umladekosten, die bei direkter Kartirung in «Ion
Tarifen mitenthalten sind, haben sieh aber folgende Durchschnittssätze
für den Bushcl Weizen ergeben:
im Jahre
aui ner
i Wasserstrasse
aui uer
ifemisfhten Strasse
aui ner
Eisenbahn
t
Cents
■
1870. . . .
17.il
22,o
33,3
1675. . . .
11,43
14,6
24,i
1880 • •
12,27
1
15,:
19,9
1885. • • •
6,^7
9,02
14,o
1890. . . .
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S,s
14,31
1895 ....
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1897. . . .
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1898 . . .
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ll.r.l
1899. . . .
SV*
G.H.1
U,U-10.?3«)
Die Eiscnhahnfi achten, die die Ihatsächlich gezahlten Befördcrungrs-
preise. nicht die veröffentlichten Sätze wiedergeben sollen, halten sieb
hiernach fast durchweg in einem Beiräte, der das Doppelte der Wasser-
fracht noch beträchtlich übersteigt, während die gemischte Fracht nur
wellig theuer.-r al> die reine Wasserfracht ist: im Durchschnitt der Jahre
18(.i:> bis 1S!»T hat si*-h die reine Wasserfraeht zur gemischten und zur
reinen Kiseubalmfracht wie 1(K) : \'M) : 247, r» verhalten. Nun sind allerdings
diese Jahresdurclischnitte nicht entscheidend. Denn sie sind allem An-
schein nach nicht nach der Menge der zu den jeweilig1 verschiedenen
Sätzen beförderten Sendungen biTeehner. ihnen liegt vielmehr offenbar
die Zeitdauer der einzelnen Frachtsätze zu Gründe, und es ist bekannt,
dass zur Zeit der geöffneten Schiffahrt die Kisenbahntarife sehr beträcht-
lich niedriger gehalten werden als bei geschlossener Wasserstrasse: die
den Eisenbahnen günstige Periode dauert aber in der Kegel vier bis fünf
Monate, sodass der nach der Zeit berechnete Durchschnittssatz hoch ge-
halten wird. Andrerseits spricht jedoch auch die Länge des Winters dafür,
dass ein beträchtlicher Theil des Getreideverkehrs sich in den Monaten
der geschlossenen Schiffahrt und der hohen Tarife abwickelt, dass also
jener Fehler der Rechnung bis zu einem gewissen Grade wieder ange-
glichen werden dürfte. Immerhin ist es bedauerlich, dass in der amt-
x) 11.13 ist der Frachtsatz tür den inneren, 10,^ der für den Ausfuhrverkehr.
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T>»t Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
liehen Zusammenstellung, auf dir auch diese Arbeit sich überwiegend
Mützen niuss, immer nur die Durehschnittssütze verzeichnet sind, während
aus einer die Zeit mit angebenden Gegenüberstellung der Höchst- und
XiVdrigstsätze genauere Schlüsse sich ziehen hissen würden;1) doch wird
man aus den oben wiedergegebenen Zahlen bei aller Vorsicht soviel
herauslesen dürfen, dass die Eisenbahntarife sich stets sehr beträchtlich
— vermuthlich um mehr als die in Deutschland allgemein für zulässig
gehaltenen 15 bis 25% — über den Frachten der Wasserstrasse gehalten
halben. Schon hier sei bemerkt, dass der starke Niedergang in den Be-
förderungskosten der Wasserstrasse, der von 1880 auf 1885 eingetreten
ist. seinen Grund in der 1881 verfügten Aufhebung der staatlichen Kanal -
gebühren und in dem schon erwähnten, durch den Zutritt des Nordwestens
verursachten Aufschwung der Seenschiflahrt hat.
V. Die Konkurrenz der Eisenbahnen
mit den nördlichen Binnenwasserstrassen in ihrer Wirkung.
Um nunmehr das Ergebnis* des Wettbewerbs zwischen den Eisen-
bahnen und der nördlichen Wasserstrasse in einen ziffermässigen Ausdruck
zu fassen, sind in den folgenden Zahlenreihen die wichtigsten Verkehrs
platze in ihrer Entwicklung einander gegenübergestellt, und zwar sind
dafür Chikago als Mittelpunkt des amerikanischen Gctreidehandels, Buffhlo
als Durchgangsplatz für den Verkehr des Eriekanals, New York als wich-
tigster Hafen der Ostküste und der Kanal der Marientalle, durch den alle
v..m Oberen See und von St. Paul Minneapolis kommenden Sendungen
hindurchgehen, gewählt worden.
Zunächst der Weizenverkehr. Es stellte sich
l) Wie die Eisenbahnfraehten in früheren Jahren mit der Jahreszeit ge-
schwankt habeu, darüber vergl. v. d. Leven, Die nordamerikanischen Eisenbahnen
in :hren wirtschaftlichen und politischen Beziehungen (1885) S. 317 ff.; aus den
(fort gegebenen Tabellen S. 323—825 Bei hier nur angeführt, dass in den drei
Jahren 1878—1880. in denen das Kartell der Grossen Hauptbahnen den Wettbewerb
•i<r Bahnen unter einander, wenn nicht ganz ausgeschaltet, so «loch sehr gemässigt
hat. die Tarife sich in dieser Weise bewegt haben: 100 Pfund Getreide von Chikago
nach New- York zu befördern, kostete
1878
1879
18 80
40
35
i
40
20
10
(April: 30)
35
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Der t letreideverkehr uml die Kisenbalinen in den Verein. Staaten v. Amerika. «>7
Deutlich tritt hier der Wettbewerb der Verkehrsmittel in die Er-
scheinung. Noch im Durchschnitt der beiden Jahrfünfte 1861/65 und
1866/70 erhebt sich der Weizenempfang New-Yorks nur in geringem
Hasse über den der Miehiganstadt - ein Beweis, dass fast die ganze aus
dem weiteren Westen an den Atlantisehen Ozean herangeschaffte Menge
über Chikago geleitet wird, und volle 96% des von hier abgehenden
Weizens verlassen in den Jahren 1861/65 die Stadt auf dem Seewege.
Mit dem Beginn des achten Jahrzehnts ändert sich das Verhältniss. Chikago
nimmt zwar auch noch an Bedeutung als (Tmschlagplatz zu, aber New-
York überflügelt es jetzt bei weitem; 1876/80 haben sich die Empfangs -
und Versandtziffeni für die Michiganstadt gegen 1861/65 nicht ganz ver-
doppelt, wfthrend der Osthafon schon 1871/75 die zweifache und 1876/80
die dreifache Menge des in den Jahren 1861/65 empfangenen (Quantums
aufzuweisen hat, sodass jetzt New-York mehr als das Doppelte des (Jhi-
kagoer Weizenempfangs verzeichnet — Chikago ist in zunehmendem
Masse umgangen worden, und nur mehr seines Versandt* benutzen
die Wasserstrasse. Dieser Entwicklung entspricht es. dass auch in Kuffalo
nur eine ziemlich geringe Hebung des Verkehrs im achten Jahrzehnt zu
beobachten ist.
Mit dem Beginn der achtziger Jahre setzt der Wettbewerb des Nord
Westens ein, der den Oberen See zum Abfluss nach Osten benutzt: den
Kanal der Marienfälle, der die Verbindung zwischen dem Oberen und
dem Huronensee herstellt und zum ersten Mal im Jahre 1870 ganze 49 700.
im Durchschnitt der Jahre 1876/80 dann rund 2 Millionen Busheis Weizen
durch seine Schleusen hat gehen sehen, passiren jetzt in dem Jahrfünft
1881/85 durchschnittlich 8 Millionen Busheis Weizen, um in rapider Stei-
gerung bis auf 60,6 Millionen am Ende des Jahrhunderts zu steigen. Der
Aufschwung setzt genau mit der Eröffnung der nördlichen Ueberlaudbahn
ein, die die Weizengebiete des Nordwestens erst wirklich erschlossen hat:
1883 betrug noch die am Kanal aufgezeichnete Menge nur 5,9. 1884 da-
gegen bereits 11,99 Millionen Busheis Weizen.
Zum grösseren Theil nimmt die von Duluth und Superior kommende
Menge ihren Weg über Buffalo nach dem Osten; hier steigt daher der
Verkehr sehr beträchtlich, und dieser Aufschwung der Seen Schiffahrt
kommt auch Chikago zu Gute, das sich wieder New-York nähert und in
erhöhtem Masse die Wasserstrasse benutzen kann, andrerseits aber von
den Hafenplätzen des Oberen Sees so in den Schatten gestellt wird, dass
seine Stellung als Mittelpunkt des amerikanischen Weizenhandels als end-
gültig verloren betrachtet werden muss. In dem kurzen Zeitraum von
z*ei Jahrzehnten hat sich Duluth zur unbestrittenen Beherrscherin des
amerikanischen Weizenmarkts emporgeschwungen, dank den Eisenbahnen.
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!)S Dit (ietrcideverkehr und die Eisenbahnen iu den Verein. Stadien v. Amerika.
<li«- im Ansehluss hauptsächlich an die Northern Pacific ein« Bcackerutu:
des jungfräulichen Bodens von Minnesota und Dakota lohnend gemacht
haben. —
Die gleiche Verschiebung des Schwerpunkts nach Nordwesten zeigt
sieh im Mehlhandel. Denn es betrug
(Swhv Tidielb- nid S. <M)
Schon der Aufschwung, den Chikagos Mehlverkehr zwischen 1H60
und 1H1M) genommen hat. beruht darauf, dass mit dem weltlichen Vor-
rücken des Weizenbaus die Mississippidoppelstadt St. Paul-Minneapoli>
sich mehr und mehr zum Mittelpunkt der amerikanischen Mühlenindustri«'
gemacht hat. Leider fehlt es an Zahlenangaben aus der früheren Zeit:
am Ende des Jahrhunderts kam aber keine einzige Stadt der Union in
ihrer Mehlerzeugung jener Mühlenstadt auch nur nahe, und zwar soll (Ii«'
Fabrikation betragen haben:
13» 6
in
18 96
1000
1897
Barrels
1898
10582
12876
18625
14283
8 534
3121
2633
?
1770
1620
1753
1741
900
900
900
1 144
1740
1384
1081
1 055
762
922
1 188
1037
Kansas City
348
526
703
1 102
Buffalo und l nigehung ....
1385
1226
1098
860
Bis zum Jahr»- 1888 niusste nun alles Mehl, das von Minneapolis
nach Osten gesandt werden sollte, über Milwaukee oder Chikago geleitet
werden, und von hier hätte es bei Benutzung der Wasserstrasse den
ganzen, für seine Qualität so gefährlichen Umweg um die Michigan
halbinsel machen müssen. Von vorn herein hatte daher Chikago als
Ausgangspunkt der nach dem Atlantischen Ozean führenden Bahnen einen
nicht auszugleichenden Vorsprung vor Milwaukee, wie denn hier auch
nur bedeutend weniger Mehl als dort zum Versandt gekommen ist, un«l
je mehr sich die Mühlenindustrie in St. Paul-Minneapolis hob. desto stärker
wurde auch der Chikago berührende Verkehr, sodass die Miehiganstadt
am Ende des neunten Jahrzehnts New- York fast eingeholt hatte. Da aber
die von Chikago weitergehenden Sendungen zum weitaus grossten Tlieil
die Mahn benutzten, so ging der Verkehr in Buft'alo bis zum Anfang des
neunten Jahrzehnts zurück.
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KM.) Der (Jetreideverkehr und die Kisenbahnen in den Ven in. Staaten v. Amerika.
Der Aufschwung, den die Schiffahrt durcli die Entwicklung des vom
Oberen See kommenden Weizenverkehrs erhielt, machte sich in der Mitte
der achtziger Jahre auch für die Mehlbeförderung geltend; selbst von
Chikago aus wurde wieder mehr die Wasserstrasse aufgesucht, Buffalo
/«•igt von 1881/85 auf 1886/90 eine starke Zunahme seines Mehlcmpfang*.
Einen vollständigen Umschwung bewirkte dann die im Jahre 1888 erfolgte
Eröffnung der Soo-Linie, die St. Taul-Minneapolis mit Sault St. Marie ver-
bindet und einen direkten Weg zum Huronensee bietet, sodass jetzt die
Wasserstrasse ohne einen Umweg benutzt werden kann. Alsbald ist der
.Mehlempfang Chikagos, der im Jahre 1887 sein Höchstmass mit 6,9 Mil-
lionen Barrels erreicht hatte, auf 6,1 Millionen im Jahre 1888 und 4,4 Mil
lionen Barrels in den beiden folgenden Jahren gesunken; dagegen ist der
Verkehr im Kanal der Marienfälle und in Buffalo mächtig gestiegen, und
New-Yorks Mchlempfang beträgt schliesslich wieder fast das Doppelte der
für Chikago verzeichneten Zahl. Auch im Mehlvcrkehr ist also Chikago
jetzt aus seiner Vermittlerstellung durch eine Eisenbahn hinausgedrängt
worden.
Nur für den Maishandel hat die alte Metropole des amerikanischen
Cetreidehandels ihren Vorrang bisher behaupten können. Es betrug
in Chikago
in
in
im
Versandt
Buffalo
New-York
Durchschnitt
der Jahre
Kiiipfang
im
auf d. auf d.
Empfang
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28268684
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19 163 970
18801 769
1866/70 ....
16706407
15281980
1871/76 ....
38803 449
86814985
.
9
91
27 874645
28 826 47t;
1876/80 ....
64869610
61 263 260
26
74
86928896
40844781
1881/86 ....
64 876746 ;
60621629
41
59
26128194
81 246290
1886/90 ....
71 991 471 '
68977196
28
72
37 408068
2939616*
1891/96 ....
73 408075
63761779
27
78
33 838 394
28880483
1896/98 ....
112 298 704
104 230 444
18
82
57 664 569
8718406f»
im ganzen . .bu.
im Verhältnis»
»ur Menge von
1861/66 . %
im ganzen bu.
im Verhältnis*
/.ur Menge von
1881/85 . . «Vo
Die Zunahme betrug also von 1861/66 auf 1881/86
+ 40412668 4 872R2845
+
+ 6 964 224
H- 36,»
+ 17948 531
+ 184.»
166,5 + 160,t -
und von 1881/86 auf 1896/98
+ 47 422968 + 48708916 — +81 436375 + 5988779
+ 78,« + 72,v
+ 120,a
+ 13,«
xJ by Googl
l>er <*etreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika. l()i
-
Das Uebergewicht Chikagos tritt hier deutlich in die Erscheinung;
weder die Entwicklung der Eisenbahnen noch die Ausdehnung der Land-
wirthschaft haben seinem Maisvorkehr Abbruch gethan, trotz höherer
Anfangsziffer ist die Steigerung sowohl in ihrem absoluten Betrage als
auch im Verhältnis» zu jener Anfangsziffer in der Michiganstadt erheblich
starker als in dem Hafen der Ostküste. Grade [die Ausbreitung des
Weizenbaus in Minnesota und Dakota sowie namentlich die rasche Ent-
wicklung der Viehzucht in Montana haben offenbar Chikagos Maisversandt
noch vergrössert; denn obwohl z. B. in den Jahren 1896/98 durchschnitt-
lich rand 85 Millionen Busheis die Stadt auf dem Seewege verlassen haben,
sind nur 58 Millionen Busheis in Buffalo angekommen, und da nur ein
sehr geringer Theil des UeberschuBses auf dem noch zu besprechenden
Wasserwege nach Montreal gegangen ist, so muss der grössere Theil
seinen Absatz an den Ufern der Seen und landeinwärts nach Westen
gefunden haben — ein Ergebniss, das um so wahrscheinlicher ist, als der
amerikanische Farmer in seinem Anbau bekanntlich auf die Bedürfnisse
der eigenen Wirthschaft keine Rücksicht zu nehmen pflegt, im Nord
westen vielmehr nur Weizen für den Verkauf anbaut und die Futterstoffe,
unter denen Mais die erste Stelle einnimmt, dann einkaufen muss. Andrer-
seits hat die Ausdehnung der Eisenbahnen im Südwesten allerdings einen
erheblichen Theil der im nenerschlossenen Gebiet gewonnenen Maismenge
unter Umgehung Chikagos direkt nach den Häfen des Ozeans gelangen
lassen — die für New- York gegebenen Zahlen sind für diese Entwicklung
nicht so massgebend, da grade um den Maisverkehr der noch zu schil-
dernde Kampf der Häfen unter einander besonders heftig geführt wird
und es die südlich am atlantischen Ozean und am Golf von Mexiko ge-
legenen Plätze verstanden haben, einen beträchtlichen Theil dieses Ver-
kehrs an sich zu ziehen, ohne freilich je für sich New- York erreichen zu
können, so «loch sich ihm nähernd und in ihrer Gesammtheit einen merk-
lichen Wettbewerb mit Chikago führend • — aber da Jowa und Nebraska,
die unter den Mais produzirenden Staaten mit an erster Stelle stehen, ihr
Krzeugniss an die Ostküste nur unter Berührung Chikagos schicken können,
so fällt der Michiganstadt auch an diesem Verkehr noch ein sehr erheb-
licher Antheil zu, der ihr die Vorrangstellung auf absehbare Zeit noch
sichert; die Lage am See kommt im Maishandel noch zu ausschlaggebender
Bedeutung. —
Auch der Haferverkehr konzentrirt sieh nach wie. vor in Chikago.
wenngleich bei ihm die Bahn Versendung in den Vordergrund getreten ist
und infolge dessen das Uebergewicht der Michiganstadt nicht so bedeu-
tend wie im Maishandel ist. Es stellte sieh
Digitized by Google
102 Der (leireidevcrkehr und die Kisenbahncn in den Verein. Staaten v. Amerika.
im
Durchschnitt
der Jahre
in C h i k a g o
in
1
Versandt
Rh fta 1 1\
Empfang
Büchels
■
im
ffjinzen 1
Bushels
auf d.j
Bahn
% 1
auf d.
See
Km prang
Busheis
9 1 7n f> i a
7 501 927
19
81
6884492
12122440
—
9891888
14 911503
12077 399
50
50
6988941
17 105 607
12803 814
76
24
2 710 720
33 185662
28267 083
86
14
2477023
52592825
44843792
68
32
8347 768
76311 192
60967048
70
30
17 489210
112701999
89 246884
62
88
i
49 916 450
in
New-York
Empfang
Bushels
1861/65 .
1866/70 .
1871/75 .
1876/80 .
1881/85 .
1886/9« .
1891/95 .
1896/98 .
9715688
9075942
11486256
129604*7
18831759
24 672 364
28 000 0X!>
46265 884
Die Zu- oder Abnahme betrug als«» von 1861/66 auf 1881/85
im ganzen hu.
im Verhältnis*
zur Menge von
186166
-1-24016049 +20765156
+ 261,* + 276.;
— .1907 469
«1,2
+ 9 116 076
+ 93,-
und von 1881/86 auf 1896/98
im ganzen hu.
im Verhältnis*
zur Menge von
1881/85 . .o,,
+ 79616 437
+ 239...
-f 60 989 761
+ 216,*
-f 47 439 427
+ 1 916,1
+ 27 414 075
+ 145,:
Da* Ergehniss des Wettbewerbs /wischen den Eisenbahnen und <!■ r
Seenschiffahrt ist also dieses: bis in die Mitte der achtziger Jahre lml»« u
die Eisenbahnen den bei weitem grosseren Thoil des gesannnten (letreid«-
und Mehlverkehrs an sich gerissen, seitdem hat unter dem Kinfluss <l« r
den Nordwesten erschliesscndon Hahnen die Secnstmsse wieder erheblich
•in Bedeutung gewonnen, und selbst das empfindliche Weizenmehl wird
wieder mehr und mehr zu Wasser verfrachtet.
Am deutlichsten zeigt sich der EinHuss dieser Entwicklung in «l.-u
für Buffalo gefundenen Bewegungszahlen, die deshalb hier noch einnml
zusammengefaßt werden sollen: es betrug die Zu- und Abnahme im Em-
pfang von
Digitized by Googl
'Der (ietrcideverkehr und die Kiseubalmen in den Verein. Staaten v. Amerika. io;j
, - -
Weizenmehl ! Weizen
;l
Barrels
Busheis
Mai»
Bushcls
Hafer
Büchels
von 1861/65 auf 1881/85
— immi + 3 870 809 -f- 6964 224 - a 907 469
im ganzen
im Verhältnis» zur
Menge von 1861/65 .
- 16,7% + 17,»% + 36,3 <Vo
Hl,*0
0
im ganzen
im Ycrhftitniss zur
Mengi- von 1881/86 . + 462,* %
und von 1881/85 auf 189698
+ D 097 298 + 3929970',) +31 486376 + 47 439427
+ 153,* % + 120,3 % + 1 915,» %
Nach dein Kütkgang, den der Verkehr hiernach von 18<>1 auf 18HÖ
im ganzen erfahren hat. ein mächtiger Aufschwung in den Weiden letzten
Jahrzehnten des Jahrhundert*, l'm so auffallender ist es. dass der Kne-
if anal an dieser Entwicklung nicht theilgenomnicn hat, obwohl «loch im
Jahre 1881 sogar die staatlichen Kanalabgaben aufgehoben worden sind;
auf der künstlichen Wasserstrasse ist vielmehr auch in der letzten Zeit
noch der Verkehr weiter stark zurückgegangen. Ks wurden niimlich von
Huffalo auf dem Kanal verschifft:1)
im I)im-liBi>hmtt der Jahre
Weizenmehl
arreis
Getreide aller Art
Busheis
1871/75 237298
1876/80 7:1 236
1881/86 78.083
1886/90 44 844
1891/95 ! 28 826
1896/98 40 197
45031 000
61455000
34618000
42683000
86 707 000
28 606000
Die Zunahme, die im Mehlversandt der letzten drei Jahre des Heob-
•ichtungszeitraums eingetreten ist, beruht nur auf der ungewöhnlich Indien
Menge des Jahres 1896, die sich mit 7 H 741 Barrels weit über die An-
schreibungen der andern Jahre — 1895: 20 883, 1897: 29 Ö8.\ 1898:
17 1H6 bbls. — heraushebt. Noch starker als in diesen absoluten Zahlen
erscheint der Rückgang des Kanalverkehrs, wenn man ihn in ein Ver-
hältniss zum Oesammtverkehr der hauptsächlich betheiligten Städte Munal«.
x) Nach «lern Report of the < ommittec mi ( anals of New- York State 1900.
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J04 l>er Getreideverkehr lind die FJsenbahncn in den Verein. Staaten v. Amerika,
und New-York setzt: denn es betrug nnr in Getreide, Mehl ausser acht
im
J>»bre
der Antheil des Kanal-
versandts
am Gesammtempfang
liulTalo.s
der Antheil des Kanalempfnngs am
Empfang New-Yorks
im ganzen Jahr
in den
Schiffahrtsmonaten
1. Mai — l. Dezember
%
1871
i «m :
76,»
!
1881
54*
33,8
1886
62,4
42,i
67,4
1891
26,8
24,»
37,7
1896
22,i
26,7
33,4
1897
14,1
14,o
17,7
1898
12,0
17,4
Also selbst in den Monaten der geöffneten Schiffahrt und im Verkehr
mit Getreide, das noch eher als Mehl den Kanal benutzt* empfangt New-
York nur nind 1 ,; der ihm in dieser Zeit zugeführten Mengen auf der
Wasserstrasse; die Eisenbahnen hah<-n den Kanal fast vollständig aus dem
Felde geschlagen.
Der Grund diese* Vorgangs liegt hauptsächlich in der geringen
Leistungsfähigkeit des Kanals. Denn wahrend die auf den Grossen Seen
verkehrenden Schiffe schon bei einer Tragfähigkeit von 6 000 t angelangt
sind, vermag der Eriekanal selbst nach dein Umbau des Jahres 1862 nur
Schiffe von 22ö t Tragfähigkeit aufzunehmen, und seine 72 Schleusen,
von denen nur 44 seit dem Jahre 1888 zwei Kanalboote auf einmal, die
übrigen 28 dagegen immer nur eins durchgehen bissen, bilden naturgeniäss
ein Verkehrshinderniss schroffster Art. Im Jahre 1895 hat man daher
begonnen, den Kanal wenigstens für .-170 t-Schiffe umzubauen und dabei
:\0 Schleusen durch Hebewerke zu ersetzen: da aber die dafür ausge
setzte Summe von :18 Millionen Dollars bereits lange vor Vollendung den
Werks ausgegeben worden ist. so ist der Streit von neuein darüber ent
bräunt, oh es überhaupt zweckmässig ist, auf Staatekosten ohne Aussicht
auf ein unmittelbares Entgelt den Kanal weiter auszubauen, ob die vor
gesehenen Abmessungen für die Hebung des Verkehrs genügen werden,
ob nicht vielmehr nur die Herstellung eines [für Ozeandampfer oder
wenigstens für Dampfer von 1 500 t Tragfähigkeit schiffbaren Kanals
wirksame Abhilfe schaffen kann. Die Frag*- isf der Entscheidung noch
Google
Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika, lor,
-
»ehr fern;1) geben aber die berechtigten finanziellen Bedenken den Aus
schlag gegen den Bau auch nur eines Großschiffahrtsweges, wie ihn d«r
Kanalausschuss des Staates New-York vorschlägt und, nur für 1 000 t-Schiffe
fahrbar, mit fast 60 Millionen Dollars veranschlagt, so wird man zu dein
Schluss berechtigt sein, das« auch die bisher zur Erweiterung des Kanals
aufgewendeten Kosten vergeblich sind, da nur die Vermeidung der Um-
ladung das Gegengewicht gegen die Vortheile des Eisenbahnweges zu
halten vermag.
Dies Moment der Durchgangsbeförderung ist es auch, das dem kana-
dischen Binnenschiffahrtswege den Vorrang vor den Eisenbahnen gegeben
hat. Die Verbindung zwischen den (»rossen Seen und Montreal, das durch
die Vertiefung des Stroms immer mehr zum Ausgangspunkt der Ozean-
schiffahrt gemacht wird, wird bekanntlich durch den die Niagaratalle
umgehenden Wellandkanal und die sieben St. Lawrence-Seitenkanäle her-
gestellt, und zwar liegen im ganzen zwischen dem Oberen See und Mon-
treal 114 km Kanüle mit nicht weniger als 51 Schleusen. Da aber die
Abmessungen der künstliehen Wasserstrasse den Verkehr jetzt für Schiffe
von 1 500 t Tragfähigkeit gestatten, so hat die Schiffahrt hier den Wett-
bewerb mir den Eisenbahnen aushalten können; weder die Kanadische
Ueberlandbahn, die die kürzeste Verbindung zwischen den Weizengebieten
des Nordwestens und Montreal herstellt, noch die Grand Trank Railway,
die vom Eriesee zur Hauptstadt führt, haben die Wasserstrasse aus dem
Verkehr zu drängen vermocht. Es sind in Montreal angekommen an
Getreide aller Art
auf deu
auf den
im Durchschnitt der Jahre
E i a e n b a h n e n
>
St. Lawreiiee-Kanälen
Tons
Tons
137064
238 888
mim
147098
3881%
51114
247 560
158 717
495 898
Nur das Mehl hat sich fast vollständig den Eisenbahnen zugewandt;
»chon 1875 kamen 75°/o auf dem Schienenwege in Montreal an. 1898
sind es % geworden.
*) VergL den genannten Ausschussbericht und die Aeusserungen leitender
Kisenbahndirektoren in der Kailroad Gazette 1900 No. 5 und 6; auch Eger, Itte
Binnenschiffahrt in Europa und Nordamerika.
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KMi Di r Getreideverkehr und die Kisenbahnen in den Vorein. Staaten v. Amerika.
Die Gesamumujtwieklung des Momn'aler Verkehrs kommt in der
folgenden Zusammenstellung zum Ausdruck: Die Hannt*tadt dos britischen
Nordamerika empfing
Weizenmehl ,
Barrels
Weizen
1
Mais
Hafer
<-hnit£ <lf»r .Tftlirp
■
ßusheh
1846/50 ....
545 171
538 191
48876
12 85.;
1861/55 ....
520014
628125
309181
30170
1856/60 ....
597 054
1608184
216894
54 473
1861/65 ....
1020848
5724858
1234661
an* 895
1866/70 ....
853 965
4 021 944
664121
580637
1871/75 ....
1020661
7 797274
3 796 001
207 760
1876/80 ....
832518
8389415
5 366642
1068885
1881/85 ....
931 703
6564 360
3080310
1069123
1886/90 ....
943 817
6233014
4246997
1 259921'
1891/96 ....
l 084 ao4
7 878 308
3604883
8116 343
1896/98 ....
1484 551
10764 822
11824 481
581176h
Die Zu- und A b u a Ii m e betrug also von 1846/60 auf 1861/65
im ganzen Barrel* vi. Busheis +475 677
im Verhältnis* zur Menge
von 1846/60 % ' + 87,3
+ 5191667 +1 185 775
+ 973,7 + 2 426,i
+ 193 53.'
+ 1666,'
von 1861/66 auf 1881/85
im ganzen Barrels u. Busheis i - 89145
im Verhältnis« zur Menge I
von 18bl/65 % 1 - 8,7
+ 889502 + 1845 659 + 86822*
+ 14,7 + 149,-. 4- 414,«
von 1881/86 auf 1896/9H
im ganzen Barrels u. Busheis +552 848 .+ 4 900462 +8 744 171
im Verhältnis« zur Menge
von 1881/85 % + 59.3
+ 64,o + 283,^
+ 4 752 64*
+ 448.:
Der Hindus*, den die Verbesserung der Wasserstrasse ausgeübt hat.
(ritt hier deutlieh hervor, und «'ine weitere Zunahme ist zu erwarten,
wenn «'ist dn* System der Trentkanäle, das den Huronen- mit dem <bi-
tariosee verbindet und den Weg Duluth -Montreal beträchtlich abkürzt,
jetzt aber nur dem Lokalverkehr dient, zu einem Grosssehiffnhrtswcge
ausgebaut sein wird: Kanada seheint aber keine Kosten zu scheuen, um
auch einen Theil der aus der Pnion stammenden und über die Grossen
Seen geleiteten Gottvidesendungen über seine Häfen Montreal und Quebec
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Der (ietreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika. l()7
zu ziehen, utui dazu muss ihm, da in der Anlage der Eisenbahnen die
Unionhäfen sämmtlieh günstiger stehen, die Wasserstrasse behilflich sein,
während jene unter sieh den Wettbewerb grade mit Hilfe der Eisenbahnen
ansuchten.
VI. Die Konkurrenz der Häfen des Atlantischen Ozeans
und des Mexikanischen Golfs.
Die zweite Wirkung der Eisenbahnansdehnung, mit der Zurück-
dräuguiig der Wasserstrasse ursächlich zusammenhängend, ist die Ver
schiebung, die in den letzten drei Jahrzehnten unter den Ausfuhrhäfen
der Atlantischen Küste und des Mexikanischen Golfs eingetreten ist.
Denn ehe die durchgehenden Schienenstrassen fertiggestellt waren, hatte
New- York durch seine T^ige am Endpunkt des von den Grossen Seen,
dem Eriekanal und dem Hudsonfluss gebildeten Binnenschiffahrtsweges vor
den übrigen Hilfen einen Vorsprung voraus, gegen den die andern Küsten
plätze nichts in die Waagschale zu werfen haften; die zur Ausgleichung
der Wettbewerbsverhältnisse vielfach geplanten Kanäle sind sämintlich,
soweit sie überhaupt zur Ausführung gekommen sind, am Kusse des
Alleghanygebirges stehen geblieben, und so sahen sieh Doston, Baltimore,
Philadelphia. • Norfolk bis in die sechziger Jahre des vergangenen Jahr
hundert* hinein auf die Befriedigung des lokalen Markts und des un-
mittelbar anschliessenden Hinterlandes beschränkt, während New-York
für die ganze Mitte des Kontinents wie die Einfuhr der europäischen
Industrieartikel so auch die Ausfuhr des dort gewonnenen Getreides ver-
mittelte und selbst, wie oben gezeigt, dem Mississippiverkehr erheblichen
Abbruch thar. Je mehr aber nach der Beendigung des Bürgerkrieges
die Eisenbahnen sich von der Küste zum Mississippi und darüber hinaus
in die Octrcideproduktionsgebicte hinein erstreckten und der alten Wasser-
strasse Konkurrenz machten, desto erfolgreicher wurde das Bestreben
der Schwcsterhäfen, einen Theil des Verkehrs von New-York weg zu
sah herüberzulenken — ein Bestreben, in «lein wenigstens die südlich
von der alten Handelsmetropole am Atlantischen Ozean gelegenen Plätze
durch ihn» den Produktionsgebieten der Mitte angenäherte Lage unter-
stützt wurden und das sie durch Gewährung besonderer Verkehrserleich -
tcrmigen kräftig betätigten, wie denn der erste Küstenolevator in Bal-
timore 1872 erstand, während New- Yorks Handel erst im späteren Verlauf
des Wettkampfes zu Anfang der achtziger Jahre sich der Neuerung im
U^ermigswesen anbequemte.
Die Eisenbahnentfemung zwischen den massgebenden Plätzen des
Inneren und den atlantischen Häfen beträgt
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10H Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Ainerik.t.
*
nach
_ — ...
Chikago
von
Buffalo
Kansas City
englische Meilen
1000
481
1
y
New- York
912
410
1803
822
418
1228
802
402
1198
896
•>
m
V
*
92«
y
■
Am ungünstigstem ist hiernach Boston gelogen, «ins selbst von Buffalo
noch weiter als Philadelphia und Baltimore entfernt ist und an einen
Wettbewerb in dem aus Kansas und Missouri kommenden Mais überhaupt
nicht denken kann. Auch New-York steht hinter Philadelphia und Balti-
more im Verkehr mit Chikago und Kansas City beträchtlich, um rund
100 km, zurück, während Buffalo allen drei Städten ziemlich gleich nah«'
liegt, Newport-News und Norfolk, für die die Verkehrsentfemung von
t'hikago fast dieselbe wie für New-York ist, sind dagegen, wie ein Blick
auf die Karte zeigt, von Buffalo erheblich weiter entfernt an Kansas City
aber sehr viel näher gelegen als die konkurrirenden Häfen.
Für den Wettbewerb ist nun allerdings, da es sieh dabei naturge-
müss nicht um die Befriedigung des Lokalhedarfs, sondern ausschliesslich
um den Ausfuhrverkehr handelt, die Eisenbahnentfernung zwischen Pro
duktionsstätte und Hafen nicht allein massgebend ; es kommt vielmehr
auch ganz wesentlich auf die Bedingungen an. unter denen der über-
seeische Verkehr in den einzelnen Plätzen zu arbeiten hat, und hierin ist
New-York von den andern Häfen begünstigt. Zunächst in der Sccent
fernung. Der wichtigste Bestimmungsort für die nach Europa versandten
Cetreideinengen ist Liverpool, ihm liegen die nördlichen Häfen um einige
hundert Seemeilen näher als ihre südlichen Konkurrenten: denn es be-
trügt der Weg
Montreal- -Liverpool 2 7($(i Seemeilen
Boston „ 2 «30
New-York 3 075
Philadelphia 3 260
Baltimore 3 400
Montreal und Boston liegen hiernach zwar noch näher au der eng-
lischen Einfuhrmetropole als New-York; aber Montreal ist durch die all-
jährlich seinen Hafen auf mehrere Wochen vou aller Seefahrt abschliessende
Eissperre sehr im Nachtheil gegenüber den am freien Ozean und be-
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Dt*r Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika. j(H)
träehtlich südlicher gelegenen Schwesterhftfcti. während für Horton der
Vortheil des kürzeren Wege» nicht gross genug ist, um New- Yorks sonstige
Vorzüge auszugleichen. Denn es ist bekannt, dass bei so grossen Ent-
fernungen, wie sie hutv in Frage stehen, geringe Unterschiede für die
Prachtberechnung fast ohne Bedeutung sind und durch Begünstigungen
in der Verechifftingsorgauisation leicht aufgewogen werden können, und
grade in dieser Organisation ist New-York dank seiner frühereu Monopol-
stellung noch immer nicht von den konkurrirenden Häfen erreicht worden
so nah«; sie ihm, hauptsachlich infolge der Entwicklung des Getreide-
Verkehrs, gekommen sind; die Hudsonstadt geniesst «lauernd «h'n Vortheil.
dass die einwandernde Bevölkerung sich früh in ihr zusammengeballt hat
und durch ihren eigenen Bedarf und ihr«* l'roduktiotiskraft allein schon
«•inen regen Schiffsverkehr in den Hafen hineinzieht, wfthrend in den
andern Küstenplatzen die Durchgangsbeziehung«Mi sieh auf einer weit
schmaleren Grundlag«' des Eigenhandels aufbauen. So hat das ameri-
kanische Bundesverkehrsamt schon in einer Entscheidung vom HO. April
1898 in einem 8trcite zwischen der New-Yorker Produktenbörse und «ler
Baltimor-Ohio-South-Western-Bahn festgestellt, dass allerdings bei der
Abfertigung einer ganzen Schiffsladung ein nennensw«Tther Frachtunter
aohied zwischen Boston, New-York, Philadelphia, Baltimore, Newport-News
und Norfolk heute nicht mehr besteht, «la die zu diesem Zwecke gechar-
terten Dampfer nicht selten ohne jede I^dung nach Amerika fahren
müssen und es dann gleichgültig ist, wohin sie beordert werden, da aber
auch mit Waaren angekommene Schiff«« fast ohn«* besondere Kosten im
Bedarfsfalle von New-York nach einem der anderen Hafen zur Ergänzung
«ler hier löschenden Fahrzeuge herangeholt werden können. Die Ab-
tragung ganzer Schiffsladungen ist aber im Getreid«- verkehr nicht die
Kegel und kommt in der Mehlverscndung fast gar nicht vor; in New-
York sind z. B. in den Jahren 1895 und 1896, den beid«;n einzigen Jahren
aus denen Beobachtungen v«)rliegen, nur 33 und 22 <h;r gesammten
Weizenausfuhr und 5 und 9 °/o der Maisausfuhr in Schiffsladungen ab-
gesandt worden, während sich dies Verhältniss in den anderen Hafen
wie folgt gestellt hat:
.1 - -LI — . ■ '
1895 1896
Weizen
Mai»
Weizen
Mais
,
, ;
V
Philadelphia
80
16
68
56
Baltimore
?
90
32
39
Norfolk
100
?
70
31
47
49
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110 Der tietreideverkehr uiri die Kisenb:dinen in den YVrein. Stiiaten v. Amerika.
Di»- Versendung in Theilladungen bietet den Vortheil. dass die regel-
mässig verkehrenden Dampferlinien, die diese Beförderungsart pflegen,
beim Herannahen des Abfahrttermins fast kostenlos Fraelit zur Vervoll-
ständigung ihrer Ladung annehmen, da sie andernfalls in Ballast fahren
müssten und daher die geringste Vergütung, ja das freie Ein- und Aus-
laden, schon als einen lohnenden Gewinn betrachten. Da nun aber New-
York über weit mehr direkte Linien nach Europa verfügt als die andern
Häfen, so kann der New- Yorker (»etreidehandel sicherer mit dieser über
aus billigen Beförderung rechnen als seine Konkurrenten, die seltener
«•ine günstige Verschitfungsgelegenhcit sich bieten sehen und daher hau
riger zur < "harterung eines ganzen Dampfers gezwungen sind, die auch,
um den Vortheil der Theilladung ausnutzen zu können, weniger Freiheit
in der Auswahl der Bestinnnungshitfen haben. Immerhin ist auch dieser
Vortheil der alten Hudsonstndt nach den Feststellungen des Bunde-
Verkehrsamts im Sehwinden, die Bedingungen der Sceverschittung gleichen
sieh in den verschiedenen Hilfen der atlantischen Küste schon jetzt fast
vollkommen.1) und damit sind die Eiscnhahiitnrife. die für die Beförderung
des Getreides aib dem Innern erhoben werden, zu dein wichtigsten Moment
in der Bestimmung der Verkehrsrichtung geworden: auf ihre Erstellung
konzentrirt sich daher das Interesse der konkurrirenden Hilfen, wie auch
die mit einander in Wettbewerb stehenden Eisenbahngesellsehaftcn bemüht
sein müssen, einen möglichst Indien Antheil an dem AuslandsgetremV
verkehr sieh zu siehern. I'nd zwar handelt es sich dabei hauptsächlich
um die im Trunk Line Tool vereinigten Bahnen, von denen die Granu"
Trunk Railroad of Canada Boston, die New-York Central and Hudson
Hiver Hailroad und <lie New-York l*akc Erie and Western Hailroad New-
York. die lVnnsylvanian Hailroad Philadelphia und die Baltimore atid
l) Für die Jahre 1898 — 96 werden in der amtlichen Zusammenstellung folgende.
Frachtsätze angegeben: 60 Pfund Weizen nach Liverpool zu überführen, kostet'-
durchschnittlich:
von
im Jahre
New-York
Boston Philadelphia Baltimore
c e n t
1*93
SV«
r>*/4
4»/»
»V.
67s *
6V4
1894
1895
1S9«
3V4
4»/4
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I>er Getrcidcvcrkehr uutl dir Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika. 1 1 1
Ohio Railroad endlich Baltimore bedienen. Der Kampf um die Getreide
trachten ist es vornehmlich, <ler dies grosse Kartei zu Staude gebracht,
der es immer wieder erschüttert und doch immer wieder zur erneuten
Einigung geführt hat.
Die Anfange einer Tarifvereinigung der westöstlichen Hauptbahnen
reichen weit zurück; schon vom Jahre 1869 wird berichtet,1) dass unter
den betheiligten Bahnen eine Vereinbarung bestanden habe, wonach die
Fracht nach Baltimore 10 cts. für 100 Pfund niedriger sein dürfe, als die
nach New-York. Ein Tarifkrieg hat dann im Jahre 1870 diesen Unter
schied auf r> cts. ermftssigt, und bald darauf — das Jahr ist nirgends
genannt/2) doch mnss es vor dem im Jahn* 1873 erfolgten Zusammen
Irnich der Grand Trunk Railroad of Canada gewesen sein — einigten
sich die Bahnen dahin, dass für die Beförderung von Chikago nach Boston
"» */o nnelir. nach Philadelphia und Baltimore dagegen r> und 10% weniger
an Fracht erhoben werden sollte als nach New-York. Lange hielt auch
diese Berechnung nicht an; schon im Marz 1 875 wurde Boston New-York
gleichgestellt und die für Baltimore festgesetzte Ermässigung auch auf
."> °/o bestimmt, im Dezember desselben Jahres erhielten dann Philadelphia
und Baltimore einen Frachtunterschied von 10 und 12,5 */o zugebilligt.
Diese Vereinbarung über die Getreidefrachtsätze war ein Haupt-
hestandtheil der Verständigung, die — schon im Sommer 1874 in der
bekannten Saratoga-Konferenz angeregt, damals aber an dem Widerspruch
der Baltimore-Ohio-Bahn gescheitert3) — endlich im Dezember 187i> zu
Stande kam. um den Wettbewerb gegen die bankerotte, rücksichtslos
daranf los wirtschaftende Grand Trunk Kailroad of Canada zu organi
siren und dadurch aufrecht erhalten zu können. Aber schon im Frühjahr
des folgenden Jahres erfolgte der Bruch, und zwar war es jetzt vor allem
der Ncw-Yorker Handel, der mit aller Kraft auf eine Beseitigung der den
leiden südlichen Häfen gewährten Frachtermässigungen drang, weil
dadurch ein beträchtlicher Theil des Verkehrs dorthin abgelenkt würde;
die New-York Central and Hudson River Railroad, bekanntlich vollständig
in der Hand des Eisenbahnkönigs William Vanderbilt, gab in ihrem
eigenen Interesse den» Ansturm nach und erklarte am 4. April 1876, dass
*) A. Fink, Report lipon the adjuatiuent of Railroad transportation rat»'*
io the seaboard (1888).
*) Fink erwähnt diese von Adams in Railroads, their origin and problems
(1878) mitgetheilte Aenderong nicht.
*) lieber die Geschichte des Trunk Line Pool vergl. Adams, a. a. 0.. und
luieh ihm v. d. Leven, Eisenbahnkriege und Eisenbabnverbände, in den gesam-
melten Aufsätzen über die nordamerikanischen Eisenbahnen in ihren wirtschaft-
lichen und politischen Beziehungen (1886) S. 278 ff.
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1 1> Der Getreideverkehr uud die Kiseubnhnm in den verein. Staaten v. Amerika,
Hi«.* sieh der ( anadischcn Haupthahn gegenüber freie Hand wahren müsse,
and am 18. April, dass sie sich an nichts mehr binden könne. Die Folg«
war ein erbitterter Tarifkrieg, der in der Zeit vom 3. Mai bis 14. Juni 1876
den Getreidefrachtsatz für die Strecke Ohikago— New York von 50 auf
18 cts. herabwarf, lieber ein Jahr lang dauerte dieser Kampf, der die
finanziellen Mittel aller in Mitleidenschaft gezogenen Linien fast erschöpfte;
erst unter dem April und 8. Juni 1877 brachte der bekannte Albert
Fink eine erneute Verständigung zu Stande, die am 1. Juli 1877 in festeren
Formen ins Leben trat und als Trunk Line Pool bald allgemein, wenn
auch nicht amtlich, bezeichnet wurde. In ihr wurde festgesetzt, dass
Koston und New-York für den fletreideverkehr mit Ohikago den gleichen
Satz, Philadelphia dagegen 2 cts. und Baltimore 3 cts. für 100 Pfund
weniger erheben sollten, und diese Berechnung ist, trotz wiederholter
Tarifkriege und trotzdem inzwischen die Organisation Finks wieder zer-
fallen ist, von den betheiligten Kähnen immer wieder als Grundlage eines
geregelten Wettbewerbs angenommen worden; noch im Jahre 1898 hat
das Kundesverkehrsamt in dem erwähnten Streit der New-Yorkcr Pro-
duktenbörse mit der Baltimore-Ohio-Bahn sie als angemessen und den
verschiedenen Verschiffungsbedingungen der einzelnen Häfen entsprechend
bezeichnet. Im Jahre 1890 ist dann allerdings wieder ein Kampf ausge-
brochen, da die New-York-Central-Hudsoti-Bahn, von der Stadt New-York
aufs lebhafteste unterstützt, erklärt hat, durch die alte Berechnung unter
den geänderten Verkehrsverhältnissen geschädigt zu werden, und deshalb
ihre Tarife so herabgesetzt hat, dass sich der Unterschied gegen Phila-
delphia und Kaltimore auf 1 und 1.5 cts. ermässigt hat; die hierher
führenden Kalmen haben darauf durch Tarifherabsetzungen den alten
Unterschied wieder hergestellt, die New- Yorker Bahnen sind ihnen wieder
gefolgt, und nachdem die südlichen Linien noch einmal geantwortet
hatten, ist endlich das Bundesverkehrsamt wieder angerufen worden.1)
dessen Entscheidung ebenso wie im Jahre 1899 die alten Unterschiede
aufrecht erhält. Neuerdings sollen sich die Bahnen aber auf eine Er-
höhung wenigstens insoweit geeinigt haben, als vom 1. Januar 1900 aU
die Wagenladungstarife erst bei Sendungen von mindestens 40 000 Pfund
(= 18 t) Anwendung finden, während vordem 30 000 Pfund (= 13,5 t) der
Mindestsatz war.
Das Ergebniss des Eisenbahnwettbewerbs für die einzelnen Häfen
der atlantischen Küste ist diesen: es betrug der Antheil an der über diese
Plätze ausgeführten Menge
•) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 1417 fg
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Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen iu eleu Verein. Staaten v. Amerika. 113
im .Jahre
1 11
New-York Boston
Philadel-
phia
Baltimore , Norfolk
Newport-
NeM'8
Prozente
1880
52,*
11,4
15,»
20,4
0,1
0,«
1886
66,*
15,0
10,8
18,1
Ofi
0,«
1890
44,6
12,6
17,3
23,8
1,'
1895
46,4
16,i
IV
IV
2,3
5,6
6,S
7^
1896
36,«
14*
13.6
22,1
1897
35,9
10,7
16,i
25,»
4,s
8,1
1898
38,7
10,8
15,4
24,3
2,9
7,3
Durchschnitt
i
l
der Jahre
1873 77
66,1
IL*
15,3
17,3
0,1
0,0
1894/98
40,7 18,4
14,i
21,»
8,3
7,
Unverkennbar tritt hier hervor, das* New- Yorks Bedeutung; für die
Getreideausfuhr nicht unbeträchtlich zu Gunsten seiner Kivalen verloren
hat, wahrend namentlich die südliehen Häfen sieh stark gehoben haben.
Wie sicli so an der atlantischen Küste im Weizenausfuhrverkehr ein
Zug nach Süden infolge der Eisenbahnausdehnung der letzten Jahrzehnte
bemerkbar macht, so haben auch die Häfen des Mexikanischen Golfs
wieder an Bedeutung gewonnen, seitdem die westlieh des Mississippi-
Missouri gelegenen Staaten auch mit dem Süden Schienenverbindung er-
halten haben. Wie günstig New-Orleans, Port Arthur und Galveston für
den Getreide verkehr liegen, das zeigt sieh in den Entfernungszahlen: denn
•seihst von Chikago ist die Mississippimüiidung nur 92<> engl. Meilen ent-
fernt, nur wenig mehr als New-York mit 912 Meilen, und von Kansas City
gar sind es nach Port Arthur und Galveston nur 767 und 799 Meilen
gegen 1 303 Meilen nach New-York und 1 19K Meilen nach Baltimore.
Allerdings ist die Seeentfernung nach Liverpool ganz beträchtlich grösser;
wie stellt sich auf 4 700 Seemeilen gegen 3 07.') Seemeilen, die zwischen
New- York und dem englischen Einfuhrhafen liegen. Auch ist der sonstige
Verkehr in den Golfhäfen, deren unmittelbares Hinterland die weniger
dicht bevölkerten Gebiete des Baumwollplantagenbaus bilden, nicht so
l'-bhaft wie in den atlantischen Küstenplätzen; namentlich Galveston ist
«m in den allerletzten Jahren mit all den Lade und Lagcrangseinrich-
tongen versehen worden, deren ein Grossverkehr zur glatten Abwicklung
Archiv für Eisenbahnwesen. 1901.
8
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1 1 4 Der (ietreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
seiner Geschäfte bedarf. Diese Xaehtheile werden aber durch die günstig
Lage zu den Produktionsstätten zu gutem Theil ausgeglichen, wie auch
die zum Golf führenden Bahnen sieh die Hebung des dorthin gerichteten
Getreideverkehrs sehr angelegen sein lassen; ihre Tarifpolitik hat es be-
wirkt, dass die nach dem Osten laufenden Bahnen im Jahre 1896 einen
besonders niedrigen Ausfuhrtarif haben einführen müssen und dass di<-
angestrebte Ausgleichung dieser Linien sich immer nur in einer Erniässi
gung der höheren, niemals in einer Erhöhung der billigeren Frachtsatz«-
bethiltigt hat.1)
Unter diesem Einfluss hat sich der Getreideverkehr von Xew-Orleans
in folgender "Weise entwickelt: die Stadt empfing
im Durchschnitt der Jahre Wetaeiimel.l
B a r r e I s
Weizen
Mais
Hnfor
B u 8 Ii e I b
1873/75
1876/80
1881/85
1886/90
1891/95
1896/9B
970690
661697
678682
661 349
734 510
603 905
157 223
1 908 128
2 728 721
2014 006
8 327 569
9050 889
4 881 278
7 195 754
8107 632
10452769
6555271
24432 358
Die Zu- und Abnahme betrug
im ganzen Barrel» undBushels — 291 908
im Verhältnis» zur Menge von
1878/75 % - 30,i
also von 1878/76 auf
-f2 666 498 + 8 226 854 ;•
1954556
1 388823
1 359 04')
1 854866
3 324 121
3 704 081
1881/85
- mm
/+ 1632,» + 68,i - 30,i
und von 1881/85 auf 1896/98
im ganzen Barrels und Bushels — 74 777
im Verhältnis» zur Menge von
1881/85 % — H/i
+6 327 168 +16 324 726 +2 346036
' I
+ 232,3 -f 201,4 + 172,6
Mit Ausnahme von Weizenmehl, «las immer mehr den nördlichen
"Weg einschlägt, hat sich also der Empfang der Mississippistadt in den
letzten Jahrzehnten fast ununterbrochen gehoben, und dass dieses
nicht der Entwicklung der Flussschiftahrt, sondern dem Ausbau der auch
die vom Fluss abgelegenen Gebiete verbindenden Eisenbahnen zu ver-
danken ist. das beweist der Umstand, dass in den beiden Jahren 18!*T
und 1898 — für weitere Jahre sind Angaben nicht erhältlich — in Xew-
Orleans angekommen sind
») Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 1417 ff.
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Der Getreideverkehr und du* Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
auf der Eisenbahn
auf dem Flusge
1897
1 89H
1897
1898
Weizenmehl .
. . . Barrels
871293
9892665
23048822
2604 884
j
688602
9711 116
16723 167
3 191 458
143071
1449411
4 522723
1 231 650
59277
2946761
3025 380
1074 497
Vollends ist Galveston ein Kind der Eisenhahnen, die im Verlaufe
eines Jahrzehnts aus dem fast unbekannten Ort einen sehr wichtigen
Getreideausfuhrhafen gemacht haben: noch im Jahre 1890 wurden nur
11)481 Barrels Weizenmehl, 3« 01 2 Busheis Mais und 600 Busheis Hafer in
dem Hafen von Texas verschifft; 1808 waren es dagegen 174 101 Barrels
Weizenmehl, 11 288 278 Busheis Weizen, r> f»(»r> ODO Busheis Mais und
1 i\m Busheis Hafer.
Diese Zunahme ist nicht nur in ihrem absoluten Betrage sehr be-
deutend, sie hat auch dem Verkehr der atlantischen Häfen merklichen
Abbruch gethan; denn von der Ciesammtausfuhr der Vereinigten Staaten
entfielen
auf
d i e
im
Atlantischen Häfen
Oolfhftfen
Jahre
Weizen
Mais
Weizenmehl
Weizen
Mais Weizenmehl
Prozente
1880
78,3
83,7
■
i
83,7
8,2 1
0,9
1885
56,i
79,7
77,s
M !
12,s
0,3
1890
4t),*
75,3
i
79,i
4,i
l»'
0,«
1895
63,o
79,<s
80,0
2,5
9,«
1,7
1896
50,3
68,3
1
78,s
1.»
24,7
1,*
1897
62,s
68rt;
i
74,9
8,5
22,3
2,6
1898
61,«
74,0
783
18,*
!
13,7
1
3,7
Bei allen Schwankun
gen
der Entwicklung ist ein Rückgang in den
atlantischen Hafen
unverk
ennl
jar, und wenn a ch
die
Pliitze der paziti
scheu Küste den
Hauptanthe
il an der
Vermehrung
der Weizenausfuhr
haben, so zeigt sie
Ii doch
auch in den (.Tolfhafen eine
deutliche
Zunahme.
Auffallend ist, das*
\ der Anthe
il der Stk
Ihiifen an
der Maisausl
uhr nicht
grösser
ist, als er
sieh ol
>en
darstellt; man wird
nicht fehlgehen, wenn
man diese der natürlichen Lage der Produktionsgebiete nicht recht ent
8*
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1 n; Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
sprechende Erscheinung darauf zurückführt, das* der starke Eigenbedarf
«Irr nördlicheren Provinzen, den Chikago hauptsächlich befriedigt, auch
den grössten Theil des zur Ausfuhr gelangenden Korns auf denselben
Weg zieht, wie überall in der Welt die sicherste Grundlage eines Durch-
fuhrhandel* ein ausgedehnter Kigenverkehr ist.
VII. Das Ergebnis* der Eisenuahneiitwicklnng für den
inneramerikanisclien Getreide verkehr.
Das Ergebnis* der geschilderten Verkehrsenfwicklung ist dieses: l>i<'
StAdtc des Mississippi- und Ohiothaies, die im ersten Viertel des nenn
zehnten Jahrhunderts den (ietividehandel Nordamerikas ausschlaggebend
beherrschten und den weitaus grössfen Theil der ins Ausland beförderten
Mengen durch ihre Mauern gehen sahen, sind «Kirch die Eröffnung des
eine durchgehende Wasserstrasse von der Mitte des Erdtheils zur Küste
herstellenden Eriekauals alsbald mit elementarer Wucht aus ihrer Vor-
machtstellung herausgeworfen worden und haben der schnell empor
blühenden Michiganstadt Ghikago weichen müssen, die sich zum allein
massgebenden, die Preise diktirenden Mittelpunkt des gesummten Getreide-
und Mehlhandels in wenigen Jahren entwickelte. Auch Chikagos Macht
ist gebrochen worden, als in den sechziger .lahren die Eisenbahnen das
Mississippi* und dann auch das Missourithal in ununterbrochene Verbin-
dung mit den Häfen der atlantischen Küste setzten und dadurch nament-
lich es New York ermöglichten, einen beträchtlichen Theil seiner Getreide
mengen unter Umgehung Chikagos direkt aus den Produktionsgebieten
zu beziehen, zu einem selbständigen Faktor in der ( JetreidepreisbildiuifT
zu werden; immerhin blieb der Michiganstadt noch die Vonnacht. Aber
auch diese ist ihr im Handel mit Weizenkorn und Weizenmehl genommen
worden, seitdem in den achtziger Jahren der Nordwesten sich rasch mit
Eisenbahnen bedeckt«'. Düluth und Suporior am Oberen See die Ausgangs
hüten für das im neuerschlossenen Gebiet gewonnene Getreide wurden
und die Mühlendoppelstadt St. Paul - Minncapolis ihr Fabrikat über
die neu erbaute Hahn nach Sault Ste Marie verlud, um es von hier aus.
nicht mehr über Clukago, nach dem Osten einzuschiffen; nur im Mais-
hamlel hat Chikago seine Stellung behaupten können, doch auch nicht
unbestritten. Xew-York ist ebenfalls nicht lange im Genus* seines Ausfuhr
Privilegs geblieben; die Eisenbahnen konnten ebenso gut an die übrigen
Häfen der atlantischen Küste herangeführt werden, und das kanadische
Montreal zog durch die grossartigen Kanalbauten einen erheblichen Theil
der aus «lein Nordwesten stammenden Weizensendungen an sieh, während
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Der Getreideverkehr und die Kisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika. 1 17
Xew-Orleans und jüngst auch Galvcston in den mittleren Gebieten als
kräftige Wettbewerber auftreten. Waren also vor dem Ausbau des Eisen-
bahnnetze» die an den Wasserstrassen gelegenen Stödtc — erst Cincinnati,
St. Ijouis und New-Orleans, dann Chikago und New-York ~ unbestritten»'
Beherrscher des amerikanischen Getreidehandels, so ist dann unter dein
Kinfluss der von den Naturvorhtfltnissen fast unabhängigen Schienen -
Strassen eine starke Dezentralisation eingetreten, wahrend in Kanada, wo
auch jetzt noch der Wasserweg die Hauptrolle inne hat, nur Montreal
für den Getreideverkehr in betracht kommt; auch die amerikanischen
Erfahrungen widerlegen offensichtlich die oft aufgestellte Behauptung, dass
Biniienwasserstrassen zur Dezentralisation, Eisenbahnen dagegen zur Zen-
tralisation führen, wie auch in Deutschland keine einzige fem vom Wasser-
wege gelegene Stadt und kein Seehafen ohne Flugverbindung auch nur
entfernt an die grossen Flusshitfeu in der Handelsbedeutung heranreicht,
wenngleich selbstverständlich die Macht der Hafenstädte durch die Ver-
bindung1 weitverzweigter Eisenbahnnetze sehr gestärkt worden ist.
Wenn nun auch die Machtminderung für Chikago und New-York
keine absolute Abnahme des in den binden Stödten zusammentiiessenden
Verkehrs bedeutet, so empfindet es «loch der Handel stets als « ine auch
im Realen sich äussernde Beeinträchtigung, wenn er die vorher allein
innegehabte Stellung mit den Wettbewerben! theilen nun»»; der Gewinn
schmälert sich auch absolut, und die Zunahme, auf die gerechnet worden
ist. bleibt aus. Die Rückwirkung auf die gesammte Bevölkerung ist umso
stärker, je grösser die Rolle war, die der Getreidehandcl im Wirtschafts-
leben der Stadt gespielt hat, und so ist denn namentlich in New-York
schon in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre aufs lebhafteste über die
Beeinträchtigung der Stadt durch die Eisenbahnen, richtiger über die
uicht genügende Begünstigung, geklagt worden.1) wie auch die weitaus-
schauenden Pläne, von den Seen nach New-York einen Grossschiffahrts-
kanal zu bauen, vor allem auf die relative Abnahme des Getreideverkehrs
in New-York sich stützen.
Di«' Umwälzungen, die auch im alten Europa sich au den Bau von
Eisenbahnen angeknüpft haben, sind in der neuen Welt mit umso grösserer
Wucht erfolgt, als die Verhältnisse, in die sie eingriffen, selbst erst kürz-
l) Vergl. den Bericht des Couiiidttee on Kailroad Transportation of the
Chamber of Commerce of New-York (1878) und den Vortrag von Simon Sterne
über The Railway in its relation to public and private interests (1878), wo sich
folgende Aeusseiung findet : Mere reduetion of transportation rate« is not neeessa-
rily n benefit to a tradiug Community, if its rivals get the same or a greater
reduetion. The consumer. of couise, is bcoetited; but New-York thrives upon its
commerce, and not by what it ronsumes.
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1 18 Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
lieh sieh herausgebildet hatten und noch nirgends recht eingelebt waren,
als der Bau eines Schienenweges für das vorher ganz strassenlose und
fast menschenleere I^jind naturgemass von stärkerer Wirkung sein nmsstc
als in den europäischen Staaten mit ihren altgewohnten Handelsstrassen
und ihrer dichteren Bevölkerung; aber gerade deshalb lässt sich aus den
geschilderten, in wenigen Jahrzehnten vollzogenen Verschiebungen in der
Verkehrs- und Wirthsehaftsbedeutung der wichtigsten Städte Amerika*
mit umso grösserer Deutlichkeit die Wirkung ablesen, die der Ausbau der
Verkehrsmittel, vor allein der Eisenbahnen, auf die wirtschaftliche Ge-
staltung eines J^andes ausübt. Immerhin sind auch in Europa, insbeson-
dere in Deutschland, derartige Verschiebungen nicht ausgeblieben; es sei
nur daran erinnert, dass Berlin seine Deutschland beherrschende Stellung
im Getrcidehandcl ganz wesentlich dein frühen Ausbau der nach allen
Kichtungen der Windrose auseinander gehenden Eisenbahnen verdankt,
während Stettin, als die Wasserstrasse im Schienenwege einen Wett-
bewerber fand, an Bedeutung verloren hat; auch der Aufschwung, der in
den fünfziger und sechziger Jahren in der Körnerproduktion der nord-
östlichen Provinzen Prenssens eintrat, knüpft ursächlich an den Bau der
Ostbahn an. Lud wenn heutzutage so einsehneidende Wirkungen im
mittleren und westlichen Europa nicht mehr zu beobachten sind, so liegt
«lies daran, dass alle wichtigen Durchgangslinien bereits hergestellt sind:
immerhin zieht auch jetzt noch der Ausbau des Neben- und KJeinbahu
netzes so manchen Streifen Landes in den Bereich des lohnenden Acker-
baus, was sieh für Preussen z. B. daraus ergiebt. dass die mit Getreide
bebaute Fläche keine Abnahme aufweist, obwohl unter dem Druck der
Wcltmarktspreise die schlechteren Böden in beträchtlichem Umfange dem
Körnerbau entzogen und aufgeforstet worden sind. Heutzutage sind es
mehr Tarifändemngen, die einschneidend, doch nicht annähernd gleich
wirksam in die Wirthsehaftsverhaltnissc eingreifen, wie denn bekanntlich
Berlin unter der Herrschaft der Getreide- und .Mehlstaffeltarife, die für die
östlichen Prodnktionsgebiete den unmittelbaren Verkehr mit den west-
lichen Bedarfszentren vorteilhaft machten, in seiner Vermittlerstellung.
Chikago ähnlich, beeinträchtigt worden ist. und ebenso wenig wie in der
Mitte des Jahrhunderts die Furcht vor Verschiebungen in der Wirthschafts-
struktur des Landes von dem Bau der Eisenbahnen in Europa abgehalten
hat, ebenso wenig darf diese Furcht heutzutage sieh wichtigen Tarif-
ünderungen entgegenstellen, wenn es auch leichter sein wird, Uebcrgangs-
inassregeln zu treffen. Grade die Entwicklung des amerikanischen Getreide-
verkehrs ist ein lehrreiches Beispiel, wie der aus Privatinitiative ent-
springende Bau von Eisenbahnen willkürlich und unter raschem Wechsel
«lein V«'rk«'hr die Richtung weist: um wie viel mehr «'rseln'int der Staat
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Der Getreidex erkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika. 1 19
als organisirte Gesamintheit berechtigt, planmässig und schonend im
Allgemeiuintcresse über die bestehenden Verhältnisse hinweg neuen Be-
dürfnissen I tau 111 zu schaffen, durch entsprechende Gestaltung der Eisen-
bahntarife die anseinanderliegendcn Theile seines Gebiets wirtschaftlich
zu nähern und so das Ganze auch zu einer wirtschaftlichen Einheit zu-
sammen zu schweissen, wenngleich die dazwischen liegenden Provinzen
und Städte zunächst nachtheilig davon berührt werden.
VIII. Die Bedeutung der amerikanischen Eiseubalmentwieklung
für den Getreide Weltmarkt.
Zum Sellins» seien noch einige Bemerkungen angefügt über den
KinÜuss. den der Ausbau des amerikanischen Eisenbahnnetzes durch die
mächtige Steigerung der Produktionskraft des lindes auf den Getreide-
weltmarkt und dadurch auf die deutsche Landwirtschaft ausgeübt hat;
er kommt zum Ausdruck in den ständig und stark steigenden Mengen,
die aus den Vereinigten Staaten zur Ausfuhr gelangen. Hier sei nur
Weizen und Weizenmehl als wichtigste Weltmarktsartikel berücksichtigt;
Roggen wird, wie schon erwähnt, nur in verschwindendem Masse ange-
baut und* bleibt daher ohne Einfluss auf die von Russland und Deutseh-
land fast allein abhängenden Preise.
Die Ausfuhr betrug aber
a 11
\V e i /. e n W e i 7. « 11 in e h I
Bichels Barrels
1790/1800 . . .
425 929
703287
1801/1810 . . .
• •
341 874
909910
1811/1830 . . .
1
102667
1019 910
1821/1880 . . .
19 842
910882
1
245 699
933 490
1318151
1855952
5 525553
2892779
\
22011600
3 124927
G6 748 580
3 966583
1
83 854 815
9613582
102436 391
15 368 481
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im Durchschnitt der Jahre
120 Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
Deutlich tritt hier die Wirkung der Verkehrsmittclentwicklung in di«>
Erscheinung. Die Eröffnung des Eriekanals, die das mittlere Nordainerik«
crschliesst, führt den im Jahrzehnt 1841/50 zu beobachtenden Aufschwung
herbei; Weizen, der vorher nur in Mengen von wenigen Hunderttausende!!
von Busheis ausgeführt worden ist, überschreitet jetzt im Durchschnitt dio
Million, und Weizenmehl, »las vorher sich der ersten Million nahe gehalten
hat, erreicht fast die zweite. Aber noch immer sind es im Verhältniss zu
den schon damals auf dem Weltmarkt umgesetzten Mengen nur geringe
Mengen, die Amerika liefert, und noch für das Jahr 1854 konnten die
Aeltcsten der berliner Kaufmannschaft in ihrem Jahresbericht die Er-
klärung abgeben: „Von der Exportfähigkeit Amerikas hegt man keine
grossen Erwartungen.*'
Das Anschwellen der Ausfuhrmenge wird indess sprungartig, als der
Ausbau der durchgehenden Eisenbahnlinien einsetzt: vom sechsten zum
siebenten Jahrzehnt vervierfacht sich der Weizen, obwohl der Bürgerkrieg
in «1er ersten Hälfte der sechziger Jahre die Produktivkraft des lindes
sehr hemmt, und eine weitere Verdreifachung, eine Verzwolffachung gegen-
über dem sechsten Jahrzehnt, tritt im Durchschnitt der Jahre 1871/80 ein,
sodass jetzt durchschnittlich (H>,7 Millionen Busheis Weizen aus der Union
ausgeführt werden. Diese gewaltige Menge steigt noch im Laufe der
beiden folgenden Jahrzehnte, als der Nordosten erschlossen wird, und
jetzt kommt auch wieder eine kniffige Bewegung in die Weizcnmehl-
ausfuhr, die vorher nur sehr allmählich angestiegen war.
Allerdings hat sich der gewaltige Aufschwung in der Ausfuhr des
Rohstoffs unter grossen Schwankungen vollzogen: die Ausfuhrmenge be-
wegt sich z. B. im achten Jahrzehnt zwischen iW und UM Millionen Busheis,
in den achtziger Jahren zwischen 4*2 und 168, im letzten Jahrzehnt end-
lich zwischen 40 und 101 Millionen Busheis Weizen, während die Mehl-
ausfuhr, entsprechend dem natürlichen Unterschied der zwischen der
Ausfuhr des Rohstoffs und des Fabrikats obwaltet, einen regelmässigen- n
Gang genommen und in den drei Jahrzehnten nur zwischen 2,5 und (»,
dann zwischen 5,9 und 12,2 sowie endlieh zwischen 11,8 und 18,5 Mil-
lionen Barrels geschwankt, also nur sehr geringe Rückschläge erfahren
luit. Hauptempfänger der amerikanischen Waare ist stets Grossbritannien
und Irland gewesen, das z. B. im Jahre 181M von der Gesainmtweizen-
menge von \.W Millionen Busheis volle 75 Millionen, rund 54 0/0, und von
den 18 Millionen Barrels Mehl allein 10 Millionen, rund 55%, abgenommen
hat: ihm zunächst kommen regelmässig Deutschland, sowie Belgien und
die Niederlande, von wo aus auch noch beträchtliche Mengen ihren Weg
rheinaufwürts nehmen, während Frankreich nur in Nothjahren wie 1892 und
181)8 eine bedeutende Einfuhr amerikanischen Getreides zu verzeichnen hat.
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Der («etreide verkehr und die Kiaenbahiien in den Verein. Stauten v. Amerika. \2\
Es ist bekannt, das« die in den siebziger Jahren mit plötzlicher
Wucht den europäischen Markt überfluthende Menge amerikanischen
Weizens für die hiesige Landwirthschnft, die gleichzeitig einen verstärkten
Ansturm des südrussisehen Getreides auszuhalten hatte, von verheerender
Wirknng war; die Preise sanken, um nur dies eine Moment herauszuheben,
in I»ndon von 243 tM im Durchschnitt der Jahre 1870 7!) auf tU in den
Jahren 1880/89 und weiter auf 14« M in den Jahren 1888/90. War nun auch
diese Preissenkung, die sieh in den folgenden Jahren unter dein Eintiuss der
argentinischen Zufuhren noch bedeutend verschärft hat und erst letzthin, als
die südamerikanische Weizenausfuhr bei gleichzeitigem Steigen des europäi-
schen Bedarfs nachliess. ein wenig ausgeglichen worden ist,1) den nordameri-
kitnUicheii Farmern nichts weniger als erwünscht: ist auch unter ihnen der
Knf nach einer Reform der für den Preisdruck verantwortlich gemachten
Produktenbörse laut geworden, so sind doch andrerseits die Eisenbahnen
in hohem Grade der Aufgabe gerecht geworden, den Uindwirthen der
l'uinn auch bei den gesunkenen Preisen des Weltmarkts nach Möglichkeit
durch eine Herabsetzung der Beförderungsgebühren den Wettbewerb
"Ifen zu halten. Denn für die massgebende Strecke Chikago- New-York
ist der Tarif, für die Jahre 18(>» bis 1878, weil es sich um Ausfuhrmengen
handelt, auf Gold nach dem Jahresdurchsehnittskurse umgerechnet, standig
Rtfallen, und zwar betrug er2) nach den bahnamt liehen Veröffentlichungen
dtirehschnittlich für einen Bushel Weizen:
im Jahre 18<>» »8.01 cts.
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189» 14.63 „
1898 P2.00 „ .
Dabei sind diese Satze, namentlich in den letzten, den Wettbewerb
•i'-r Eisenbahnen unter einander und mit der Schiffahrt aufweisenden
Jahrzehnten, durchgängig als thatsüchlich zu hoch zu bezeichnen; es ist
•«•kamit, dass alle Bahnen trotz der Verbote und in den verschiedensten
rennen besondere Vergünstigungen gegen ihre öffentlichen Tarife ge
•j Ueber den Preisgang und seine r machen vergl. u. a. Wieden feld, Die
'JrgMisatioii de6 deutschen Getreidchnndels und die Getrcidepreisbildung im 19.
Jahrhundert, in Sehmollerg Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Vnlks-
»inbiehaft 1900 8. 023 ff.
*) Nach Newcomb, a. a. O. S. 48.
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1 •_>■_> Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika.
währen, sodass nach Tunnel ') „nn-n in a position to speak authoritatively
say that practieally no grain is shipped at thes«« rates.u
Nun ist darauf hingewiesen worden, dass gerade das starke Sinken
der Befördorungspivise nuf den Eisenbahnen und zur See zu der Senkung:
«Irr europaischen Getreidepreise mitbeigetragen habe,2) und es lässt sich
auch nicht bestreiten, dass mindestens eine Wechselwirkung: stattgefunden
hat: aber allein anf die Frachtenbewegung hisst sich die Preisentwicklung:
nicht stützen, und namentlich seitdem Argentinien zum entscheidenden
Faktor des Weizenweltmarkts geworden ist, ist sicherlich den nordameri-
kanischen Farmern die Verbilligung der l^andbetVirderung fast in ihrem
ganzen Betrage zu gute gekommen, leider fehlt es an zuverlässigen
Aufzeichnungen über die Preisbewegung im Innern der Union, wie sie
erforderlieh wären, um diese aus allgemeinen Grundsätzen der internatio-
nalen Gctreidcpreisbildung gewonnene Behauptung zahlenmässig zu be-
legen; es wäre sehr verdienstlich, wenn einmal ein mit den amerikani-
schen Verhältnissen im einzelnen genau vertrauter Agrarpolitiker sieh der
exakten Losung dieser Frage widmete, einer Arbeit die über die Grenzen
Nordamerikas hinaus gerade jetzt von grttsstem Interesse ist und überdies
einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Preisbildungslehre liefern würde.
Für Deutschland im besonderen Hessen sich daraus bedeutsame Folge-
rungen ziehen für die Entscheidung der Frage, wie eine Herabsetzung:
der deutsehen Getreidetarife voraussichtlich wirken würde; ob sie die
vom überseeischen Weizen hauptsächlich versorgten Märkte des Westens
durch das Heranführen des ostdeutschen Produkts noch weiter drücken
und dadurch die mittel- und westdeutsche Landwirtschaft schädigen
konnte, oder ob sie vielmehr unter Anpassung und Annäherung an die
von Amerika bestimmten Preise des Westens durch die Verbilligung der
Zufuhr im Osten den Preisstand heben und somit ohne Schädigung des
Westens der «"istlichen T^uidwirthschaft einen Vortheil zuwenden würde:
die unter der Herrschaft der bekannten Getreide- und Mehlstaffeltarif»'
gemachten Erfahrungen, die allerdings sich nur auf wenige Jahre grosser
Gegensätze stützen, sprechen für die zweite Alternative, und es wäre da-
her um so wirkungsvoller, wenn die langjährige Entwicklung in Nord-
amerika das gleiche Ergebniss aufzeigt«'. Der von den Interessenten mit
Leidenschaft geführte Streit um diese Frag«; ist es aber bekanntlich, «ler
in Deutschland «lie Staffeltarife zum Fallen gebracht hat und die allge-
») a. a. O. S. 348.
') Vergl. z. B, Soetbeer, Kostco «ler Beförderung vou Getreide und Sinken
der Getreidepreise seit 1870, in Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie und
Statistik, 3. Folge Bd. 11 (1896) S. 866.
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Der Getreideverkehr und die Eisenbahnen in den Verein. Staaten v. Amerika. 123
meinen Sätze der deutschen Eisenbahnen für die Getreide- und Mchl-
beftfrderung noch heute auf dem schon in den siebziger Jahren erreichten
Stand von 4,"i für jedes Tonnenkilometer festhält, während in den Ver-
einigten Staaten der Nomialsatz Chikngo— New- York zwischen 1873 und
1898 im Ausfuhrverkehr von rund 43 M für die Tonne auf 18 M oder,
um es des Vergleichs wegen im kilometrischen Satz auszudrücken, von
nicht ganz 3 ^ für ein Tonnenkilometer auf 1,3 aS herabgegangen ist und
im Sommer 1899 gar einen Stand von nur 11 Ji für die ganze Strecke
• •der 0,8 $ für ein Kilometer angenommen hat. Nun darf man zwar nicht
die absolute Höhe der deutschen und der amerikanischen Tarife mit ein-
ander vergleichen; denn ganz abgesehen von der Verschiedenheit der
Herechnung. die in Deutschland zu dein kilometrischen Einheitssatz von
4.5 $ noch eine feste Abfertigungsgebühr von 1.20 M für jede Tonne hin-
zufügt, in Amerika aber von einer nicht weniger als 1 450 km zählenden
Normalentfernung ausgeht, zeigen die allgemeinen Wirthschaftsverhältnisse
zu wenig Gleichförmigkeit, um die sie ebensosehr bestimmenden wie von
ihneu abhängigen Eisenbahntarife nach gleichem Massstabe zu beurtheilen.
Immerhin zeigt aber die Bewegung der Tarife, dass die amerikanischen
Hahnen sich dem Bedürfnis* ihres lindes, das kräftigste Förderung der
Getreideausfuhr erheischt, haben anpassen müssen, während die deutschen
Staatsbahnen durch den Widerstreit der Einzelinteressen verhindert werden,
dem der allgemeinen Wirtschaftspolitik der letzten Jahrzehnte ent-
sprechenden Ziele. Produktion und Konsumtion vor allem innerhalb der
Grenzen auszugleichen, in ihrer Getreidetarifpolitik zuzustreben — eine
Aufgabe, die um so dringender Erfüllung fordert, je mehr der Schutz der
nationalen Arbeit betont wird.
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Die Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge
auf den Haupteisenbahnen in Europa.'
Von W. Schulze.
Ober die Leistungen der in- und auslandischen Eisenbahnen in
Bezug auf mehr oder minder schnelle Beförderung der Züge für den
Heiseverkehr werden in der Presse häutiger U itheile ausgesprochen, die
sieh hei nälierer Prüfung auf Grund der veröffentlichten Eisenbahnfahr-
plane als zutreffend nicht erkennen lassen. So z. B. die Behauptungen,
dnss auf den französischen Bahnen einzelne Züge mit einer Gesehwindig; -
keit von 100 bis 120 km in der Stunde gefahren würden und diese Bahnen
daher in der Ausgestaltung ihres Sehnellzugsverkehrs nicht nur die
deutschen, sondern sogar die englischen Eisenbahnen bedeutend Überholt
hatten. Eine Widerlegung solcher unzutreffenden, unbestimmt gehaltenen
Zeitungsmittheilungen ist in einfacher Weise nicht angängig, da die Mit-
theilungen nähere Angaben über die Eisenbahnstrecken und die Züge,
deren Fahrgeschwindigkeit zu Grunde gelegt wird, sowie über die Quellen,
woraus die Schlussfolgerungen gezogen sind, nicht zu «'Inhalten pflegen.
Es möchte daher von Interesse sein, aus der nachfolgenden, nach ge-
nauen Berechnungen auf Grund von amtlichem Material gefertigten Zu-
sammenstellung ersehen und vergleichen zu können, mit welcher grössten
Geschwindigkeit auf den hauptsachlich dem internationalen Reiseverkehr
dienenden Eisenbahnlinien des In- und Auslandes fahrplanmassig gefahren
wird und wie die Leistungen der Eisenbahnen in den einzelnen eun»
päischen Staaten richtig gegeneinander abgewogen werden können.
l) Vergl. auch die denselben Gegenstand behandelnden Aufsätze von Jun^:-
niekel im Archiv für Eisenbahnwesen 1890 S. 44. 622 und 1891 S. 1. sowie von
Blum 1897 S. 206 und 528.
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Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge h. d. Haupteisenbahnen in Europa. 125
Nach § 26 der Betriebsordnung für die Haupteisenbnhnen Deutsch-
lands vom 5. Juli 1892 darf die Fahrgeschwindigkeit der Personenzüge
mit durchgehender Bremse im allgemeinen 80 km in der Stunde nicht
überschreiten und es kann dieselbe unter besonders günstigen Verhält-
nissen (sehr geringe Gefälle und Krümmungen u. s. w.) mit Genehmigung
der Landesaufsichtsbehörde bis auf 90 km in der Stunde gesteigert werden.
Aus dieser Vorschrift ohne nähere Prüfung zu schliessen, wie das wahr-
scheinlich oft geschieht, dass im deutschen Reiche die. schnellfahrondcn
Züge in der Stunde 80 bis 90 km zurücklegen, ist nicht richtig, da nur
auf einer einzigen Bahnlinie in Deutschland, auf der Linie Berlin —
Hamburg, mehrere Züge zwischen Wittenberge und Hamburg eine Ge-
schwindigkeit von etwas über 80 km — bei zwei Zügen je 82,3 km') -
erreichen, auf allen übrigen deutschen Bahnstrecken aber nur in wenigen
Fällen mehr als 7f> km in der Stunde geleistet werden. Gegenüber dieser
Thatsaehe wird man sich auch zu der von den „erfahrensten Eisenbahn -
technikern* vertretenen Ansicht, dass in Deutschland in Rücksicht auf
den guten Zustand der Bahnanlagen und Bahnbetriebsmittel die Zug-
gesehwindigkeit unbedenklich auf 100 bis 120 km/Std. gesteigert werden
könnte, vorerst noch zweifelhaft verhalten dürfen, zumal weder in Frank-
reich noch in England gegenwärtig ein Bahnzug mit einer Geschwindig-
keit von 100 km/Std. und darüber gefahren wird. Die von mir ermittelten
höchsten Zuggeschwindigkeiten betragen vielmehr in Frankreich nur 9H,5
und in England sogar nur 87,7 knvStd. Hiernach hat zwar Frankreich
in der Znggesehwindigkcit seiner Eisenbahnen einen Vorsprung vor Eng-
land gewonnen und einen noch grösseren Vorsprung vor Deutschland.
Ein höheres Leislungsmass der französischen Eisenbahnen im Schnellzugs-
verkehr lässt sich damit allein aber nicht begründen, vielmehr bleiben,
wie weiter unten nachgewiesen werden soll, die deutschen Eisenbahnen
in der Ausgestaltung ihres gesammten Schnellzugsverkehrs hinter den
französischen Bahnen durchaus nicht zurück, während die englischen
Eisenbahnen in dieser Beziehung sowohl die französischen als auch die
deutschen Eisenbahnen beträchtlich überragen.
Die in der nachfolgenden Zusammenstellung enthaltenen Berechnungen
der Entfemungs- und Zeitangaben und der Fahrgeschwindigkeiten in der
Stunde gründen sich bei den deutschen Eisenbahnlinien ganz auf das
Keichskursbuch ( Ausgabe für Juni 1900), bei den Eisenbahnlinien im Aus-
*) Die für die beiden Züge vorgeschriebene Grundgeschwindigkeit, welche
die Züge in der Horizontalen anwenden müssen, um die planmässigc Fahrzeit
einzuhalten, und welche sich bei der Ab- und Anfahrt der Züge, sowie bei stärkeren
Steigungen und schärferen Krümmungen ertnässigt, beträgt 86 km in der Stunde.
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l'>i\ Fahrgesih windigkeit der Schnellzüge a. d. Hauptci»enbahnen in Europa.
lande jedoch nur zum Thei), weil die fremden Eisenbahnfahrplane in diesem
Kursbuch nur sehr abgekürzt aufgeführt sind und zur richtigen Beur-
theilung der Verhältnisse daher auf die veröffentlichten fremden Fahrpläne
und Kursbücher für den Sommerdienst 1900 hat zurückgegangen werden
müssen. Femer ist über die Art, wie die Angaben in der Zusammen-
stellung ermittelt worden sind, noch folgendes vorauszuschicken:
1. Von den auf jeder grösseren Bahnlinie taglich verkehrenden
Zügen ist in der Regel nur der am schnellsten gefahrene Zug
in beiden Richtungen angegeben. Sofern jedoch auf den Bahn-
linien besondere Luxuszüge, welche nur die erste Personenwagen -
klasse führen, nur an einzelnen Tagen der Woche verkehren und
diese Luxuszüge schneller gefahren werden als andere täglich
verkehrende Züge, sind diese Luxuszüge einzeln mit aufgeführt.
2. Soweit auf den angegebenen Bahnlinien Strecken von J)0 km und
darüber ohne Aufenthalt unterwegs durchfahren werden, sind
diese Strecken mit der von den Zügen in der Stunde erreichten
Geschwindigkeit besonders angegeben.
3. Bei Berechnung der Fahrzeit der einzelnen Züge und ihrer Fahr-
geschwindigkeit in der Stunde ist der Aufenthalt auf denjenigen
Unterwegastationen, bei denen in den Eisenbahnfahrplänen nur
die Zeit der Weiterfahrt, nicht auch die des Eintreffens, angegeben
ist, je auf eine Minute angenommen worden.
i. In den Angaben über die Zeit der Abfahrt und der Ankunft der
Züg»- sind die Nachtzeiten von Iii Abends bis 5*2 früh durch
Unterstreichen der MimitenziftVrn gekennzeichnet.
5. Bei Zügen, die zwischen zwei Orten mit verschiedener Zeitrech-
nung verkehren (z. B. Amsterdam— Rheine), ist die Abgangs- und
die Ankunftszeit des einein anderen Staate angehörigen Stations-
ortes in die Zeit des lindes, «lern die Betriebseisenbahnverwaltung
angehört, umgerechnet.
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Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge a. d. Haupteisenbahnen in Kuropa. i_>7
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1 28 Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge h. d. Hauptewenbahnen in Europa.
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Nach vorstehender Zusammenstellung sind die europäischen Staaten
jnit Bezug auf die von ihren Eisenbahnen erreicht« grosstc Fahr-
geschwindigkeit, wie folgt, zu gruppiren: Frankreich mit 93,5, Gmss-
britannien 87.7, Deutschland 82,3, Belgien 79,6, Niederlande 75.4, Oester-
reich-Ungarn 73,2, Italien 07,1, Kussland 01,7, Dänemark 59,*, Rumänien :>8.lf
Schweden 57,1, Schweiz 55,7. Serbien 51,4, Spanien 49,3, Norwegen 45.2.
Portugal 14,7, Türkei 42,4, Bulgarien 35,8 und Griechenland mit 3:5.7 k in St.
Als hingst»* Bahnstrecken, die ohne Aufenthalt unterwegs durch -
fahren werden, sind mit den auf ihnen erreichten grössten Zugge-
schwindigkeiten hauptsächlich aufzuführen :
in Frankreich: Dax— Bordeaux 148 km (,93,5 km/Std.), Angouleme —
Bordeaux 140 (92,3\ Paris — St. (Jacutin. 154 ^.Htyi), Paris — Arra»
192 (88,«\ Paris— Amiens 131 (87,3t, Dijon— l«amchr (,84.2).
1) Süd-Kxpress.
2) Wöchentlich dreimal.
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Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge a. d. Haupteisenbalmeu in Kuropa. 1 4H
Valenee— Avignon 124 (82,7). Paris — Epcrnay 142 (82.7). Paris —
Ronen 140(82.4), Paris— Reims 150 (80,7), Paris- Feignies 231 (80.1 1.
Paris— Troycs 167 (78,9) und Chartres— Thouars 2H8 (70,4);
in Grosshritannien: Granthnm— York 183 km (87,7 km/StdJ.
lymdon Nottingham 205 (80,0), York — Newcastle 130 (85,91-
Umdon— Bristol 192(85,3), Umdon— Grantham 100 (84,5), London —
Crewe 255 (84,5), Bristol -Exoter 122 (83,2), Civwc Carlisle 227
(&3,o). Ixmdon— l^ieoster 159 (82,9), Newcastle -Edinburg 197 (82.7\
Crewe- Holyhcad 170 (81.6) und London — Harwich 111 (70.6):
in Deutsehland: Wittenberge— Hamburg 159 km (82,3 km/Std.\
Berlin— Wittenberge 127 (79,4), Stendal— Hannover 150 (78.9).
Bielefeld —Dortmund 98 (77.4), Berlin— Halle 102 (77.0 Bremen-
Harburg 104 (77,0). Berlin — Leipzig 173 (70.9). Osnabrück Bremen
122 (70.3). Liegnitz -Sommerfeld 108 (74.5), Könitz --Hirschau 97
(72,8) , Berlin— Landsberg 128 (72.5), München Regensburg 138
(09,6), Passau— Regensburg 118 (08.7), München— Kufstein 99 (07,5 \
München— Salzburg 153 (07,0) und München— Nürnberg 190(06.0):
in Belgien: Brüssel— Ostende 120 km (79.6 km/Std.);
in den Niederlanden: Vlissingen— Boxtel 137 km (7 1.7 km Std.) ;
in Oesterreich -Ungarn: Göpfritz— Wien 122 km (73,2 km/Std.),
Budweis— Nepomuk 101 (73,o), Landenburg — Prerau 100 (09.S),
Szegedin -Czcgled 117 (08,2), Temesvai — Szegedin 113 (07.1),
Pressburg -Neuhäusl 91 (00,6), Maria-Theresienstadt Neusatz 101
(64,8) und Bischofshofen— Wörgl 137 (40,7^;
in Russland: Wilna— Kowno 104 km (00,6 km/Std.). Galsehina-
Luga 93 (00,o), Moskau — Klin 90 (59,3) und Simferopol - Dschankot
92 (55.2);
in Italien: Grossen» - Pisa 145 km (50,2 km/Std.) sowie
in der Schweiz: Basel— Zürich 88 km (54,4 km'Std.) und Sargans
Zürich 92 (49,3;.
Die Luxuszüge mit nur der ersten Personenwagenklasse, die von der
Internationalen Eisenbahnschlafwagengesellschaft eingerichtet sind, werden
iu der Regel schneller gefahren als andere auf denselben Linien verkeh-
rende Schnellzüge. Es bestehen indes auch bemerkenswerthe Ausnahmen:
«!ie beiden Luxuszüge Brüssel— Ostende, ab 87 an 950 und ab 113U an l11,
haben eine Fahrzeit von 1 Std. 43 Min. und 1 Std. 41 Min., ein zwei-
maliger Schnellzug, ab 3Ü an 4*, legt die Strecke in nur 1 Std. 35 Min.
zurück. Der Nordexpresszug Berlin— Köln, ab llLan 8°. mit Omaligem
Aufenthalt unterwegs von zusammen 21 Minuten, hat eine wirkliche Fahr-
zeit von 8 Std. 38 Min., «1er zweiklas*ur«' D-Zug. ab Berlin * ' an Knln 5W,
1 44 Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge a. d. Haupteisenbnlmen in Kuropa.
mit 1 1 nialigein Aufenthalt unterwegs von 30 Minuten, fährt dagegen nur
8 Std. 21 Min. Weitere schnellere Beförderungen zwei- und dreiklassiger
Schnellzüge kommen noch vor auf den Bahnstrecken Herbesthal— Köln,
Kr»In— Mainz, Berlin -Hirschau, Oderberg— Breslau , Würz bürg— Nürnberg,
Alexandro wo— Warschau.
Der Südexpresszug Pari»— Madrid, der seit dem 8. Juni 1000 täglich
verkehrt, hat den Vorzug, auf den französischen Bahnstrecken Paris -
Bordeaux— Iran (von Paris nach Bordeaux 585 km mit 01,2 km Fahr-
geschwindigkeit in der Stunde) der am schnellsten gefahrene Zug in
Europa zu sein. Die Reisenden haben indess diesen Vorzug mit einem
(sehr hohen) Zuschlag von 50% zu dein Schnellzugsfahrpreise I. Klasse
zu bezahlen, und es müssen, da der Zug nur eine beschrankte Zahl von
Plätzen hat. die Fahrkarten frühzeitig gelost werden. (Seite 125 des
Guide officiel der Internationalen Schlafwagen-Gesellschaft für Juni 1900.)
Annähernd so schnell wie in Frankreich werden in keinem anderen
Ijindc Europas die Luxuszüge der Internationalen Schlafwagengesellschaft
gefahren, da als höchste Stundengeschwindigkeit der Luxuszüge auf den
Strecken Ostende— Brüssel nur 70,6, Bielefeld — Dortmund nur 77,4 und
Berlin— Leipzig nur 7(>,9 km, sonst aber überall weniger als 75 km ge-
leistet werden.
Die sonst in Frankreich erreichten grösseren Fahrgeschwindigkeiten
bei den von den Eisenbahnverwaltungen gestellten Schnellzügen (trains
rapides, trains express und trains directs) erklären sich in der Haupt-
sache dadurch, dass auf den meisten Häuptlingen in Frankreich einzelne
Züge nur die erste Personenwagenklasse führen, die Zahl der Plätze Ihm
diesen Zügen zum Theil eine beschränkte ist und die Reisenden vielfach
nur für längere Strecken zugelassen werden, während in allen anderen
europäischen Ländern die Schnellzüge fast ohne Ausnahme die ersten
beiden Wagenklassen und häufig auch noch die dritte Klasse führen und
ähnliche Beschränkungen in der Zulassung von Reisenden zwischen den
von den Bahnzügen berührten Stationen wie in Frankreich beinahe gar
nicht vorkommen. Weiter ist zu bemerken, dass in der Geschwindigkeit,
mit der alle Schnellzüge in Frankreich auf jeder einzelnen Linie gefahren
werden, die grössten Verschiedenheiten bestehen und die Zuggeschwin-
digkeit bei manchen französischen Schnellzügen sogar eine so geringe
ist, dass sie in Deutschland vielfach von den gewöhnlichen Personen-
zügen nicht nur erreicht, sondern weit tibertroffen wird. Um daher ein
richtiges Gesammtbild von dem Leistungsmass aller auf den einzelnen
wichtigsten Bahnlinien verkehrenden Schnellzüge zu gewinnen und in
dieser Beziehung eine Vergleichung zwischen den Leistungen der Eisen-
bahnen in Frankreich und denen anderer litnder, insbesondere in Deutsch-
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Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge a. d. Haupteisenbahnen in Europa. 145
land und England, vornehmen zu können, bleibt nur Übrig, alle Schnell-
züge auf den verkehrsreichsten Hauptlinien, die zur Vergleichung ihres
Leistungsmasses miteinander heranzuziehen sind, übersichtlich zusammen
zu stellen. Diesem Zwecke soll die nachfolgende Ucbersicht dienen, in
der silmmtliche Schnellzüge, die
a) auf den deutschen Linien Berlin — Hamburg und Berlin — Köln,
h) auf den französischen Linien Paris — Havre, Paris — Calais,
Paris— Lille, Paris— Erquelines, Paris— Bordeaux, Paris— Lyon und
Lyon — Marseille, sowie
c) auf der englischen Linie London— Newcastle
je in der Richtung von den Hauptorten aus verkehren, aufgeführt sind.
Nummor 1
Nähere Bezeichnung
der
Bahnzüge
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Durchschnittsgeschwindigkeit aller sechs Züge
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l) Der Zug wird schneller gefahren als die unter B. 4 bis 6, unter C. 6 u. 6,
unter D. 5 bis 7 und E. 8 bezeichneten französischen Schnellzüge.
*) Reisende II. Klasse nach Orten vor Rouen ausgeschlossen.
*) Reisende III. Klasse nur nach Havre zugelassen.
10
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146 Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge a. d. Haupteiseubalinen in Kuropa.
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Nähere Bezeichnung
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Bahnzüge
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Durchschnittsgeschwindigkeit aller sechs Züge
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Durchschnittsgeschwindigkeit aller sieben Züge
E. Linie Paris — Erquelines (—Köln) 240 km.
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l) Nur für Heisende von Paris nach Kngland. Ob und wie lange der Zug
unterwegs halt, ist im Fahrplan nicht angegeben.
') Reisende II. Kl. nur für Calais und England zugelassen.
9) Reisende III. Kl. nur für Boulogne. Calais und England zugelassen.
*) Reisende I. und II. Klasse auf Entfernungen unter 125 km nicht zugelassen.
5) Reisende I. und II. Klasse nur anf Mindestentfernungen von 140 km zu-
gelassen.
Heisende I. u. II. Kl. nur über Erquelines hinaus zugelassen.
M Reisende II. Kl. nur über St Quentin hinaus zugelassen.
•) Desgl. über ErqueliueB hinaus.
») BcM'hränkunflen in der Zulassung von Reisenden III. Kl.
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Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge a. »1. Hnupteisciibahneii in Europa. 147
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») Aufenthalt in Hannover 7 Std. 8 Min.
*) Reisende nur nach Poitiers, Angouleme und Bordeaux zugelassen.
') Desgl. nur nach Bordeaux.
*) Reisende II. u. III. Kl. nur über Tours hinaus zugelassen.
*) Reisende III. Kl. nur auf Entfernungen über 160 km zugelassen.
«) Reisende II. Kl. nur auf Entfernungen von 300 km und III. Kl. von 400 km
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1 48 Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge a. d. Haupteisenhahnen in Europa
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Durchschnittsgeschwindigkeit aller acht Züge
I. Linie Lyon— Marseille 351 km.
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Durchschnittsgeschwindigkeit aller acht Züge
l) Reisende bis Themars und weiter nur zugelassen. — *) Desgl. bis Niort
und darüber hinaus. — 3) Reisende nur nach Lyon zugelassen. — 4) Reisende nur
auf Entfernungen von 260 km und mehr zugelassen. — 5) Reisende II. Kl. zuge-
lassen nur auf Entfernungen von 300 km und darüber. — 6) Für Reisende II. Kl.
nur nach Lvon. — 7) Reisende III. Klasse nur für Entfernungen von wenigsten?
100 km. — 6) Reisende II. Kl. nur für Entfernungen von 160 und Reisende III. Kl
von 400 km zugelassen. — 9) Reisende II. und III. Kl. nur auf Entfernungen von
150 km und darüber. — l0) Reisende III. Kl. nur auf Entfernungen über 100 km. —
n) Diese Züge sind die Fortsetzungen der unter H 1 bis 8 bezeichneten Züge und
die Zulassung von Reisenden unterliegt auch denselben oder Ähnlichen Beschran-
kungen.
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Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge a. d. Hauptcisenbahnen in Kuropa. 14«)
Z
Nähere Bezeichnung
der
B a h n z ü g e
Zeit der
Ab- An-
fahrt kunft
Fahrt-
dauer
im
ganzen
Std. Min.
Anhalten
unterwegs
Zahl ün
der gan-
Sta- zen
tioneu Min.
Bleibt
wirk-
liche
Fahrzeit
Std. Min.
Fahrge-
schwin-
digkeit
in der
Stunde
km
K. Lini«
} Londoi
le 438 km.
1
dreiklassiger Kxpresszug .
8Ji
IM
5
17
2
11
5 6
■1
desgl.
11>Ü
447
5
17
11
5, 6
?,
desgl.
10» ,
8"
6
31
:
21
5 10
4
desgl.
320
8J
5
42
3
20
5 22
5
dreiklassiger Schnellzug .
3J
6
16
8
31
5 45
«i
desgl.
5,
12 0
6
45
13
46
5 59
7
desgl.
5*
12»
6
48
10
42
6 1 6
9
desgl.
10«
6
48
9
32
6 16
r«
desgl.
8»5 '
11-2
7
35
24
67
6 38
Durchschnittsgeschwindigkeit aller neun Züge
86,» l)
86(> ' .
84,1»)
8MS)
78*»)
78,»«)
71,»')
69,»')
66,0 »)
696,3
77,3
Eine Vergleichuug der durch diese ITebersicht gegebenen Zahlcn-
worthe, insbesondere der ausgerechneten Durchschnittsgeschwindigkeiten
der Schnellzüge auf jeder der bezeichneten Bahnlinien mit einander lüsst
leicht erkennen, dass in der Ausgestaltung des gesninmteu Schnellzugs -
Verkehrs die Linie Berlin— Hamburg jeder einzelnen der genannten fran-
zösischen Bahnlinien voranstellt. Auf den Bahnlinien Berlin— Köln ist
der Durchschnitt der Fahrgeschwindigkeiten aller darauf laufenden
Schnellzüge erheblich höher als auf den Linien Paris— Havre. Paris— Lyon
und Lyon —Marseille, dagegen ist er etwas niedriger als auf den Bahn-
linien von Paris nach Bordeaux, Calais, Lille und Erquelines. Diese Ueber-
legenhcit der letzteren Bahnlinien findet indes in der Hauptsache darin
ihre Erklärung, dass auf ihnen einige Züge, die nur die erste Wagen -
khisse führen und Reisende nur auf längere Strecken aufnehmen, mit
verhaltnissmässig sehr hoher Geschwindigkeit gefahren werden, während
«He Züge Berlin- Köln (abgesehen von dein Nordexpresszuge) die erste
und die zweite Wagenklasse und vier Züge auch noch die dritte
Klasse haben und die Reisenden in der Benutzung aller Züge zu Fahrten
zwischen den Anhaltestationen keinerlei Beschränkungen unterworfen
') Zug verkehrt Sounabeud* nicht.
>) Zug verkehrt tÄglich, auch Sonntag.
*) Züge verkehren nur an den Wochentagen.
150 Fahrgeschwindigkeit der Sehnellzüge a. d. Haupteisenhahnen in Europa.
werden. Zudem halten die Berlin— Kölner Schnellzüge im Durchschnitt
auf viel mehr Stationen als die französischen Züge und mehr als diese
wahren sie auch die Eigenschaft als wirkliche Schnellzüge, da die Fahr-
geschwindigkeit bei acht Zügen nur zwischen 63,8 km und 09,8 km in
der Stunde schwankt und bei dem neunten Zuge mit einem 26maligen
Aufenthalt unterwegs auf 00,G km in der Stunde herabgeht, während die
niedrigsten Geschwindigkeiten bei den in Frage stehenden französischen
Schnellzügen (trains express und trains directs) nur 49,8, 49,9, 51,ü und
59.0 km in der Stunde betragen, die höchsten Geschwindigkeiten je auf
denselben Bahnlinien aber 87,R, 85,1, 83,7 und 91,2 km in der Stunde. Es
wird daher unbestreitbar sein, dass nicht nur die Berlin— Hamburger,
sondern auch die Berlin— Kölner Sehnellzüge den Reisenden im ganzen
viel mehr und auch grössere Vortheile gewahren als die französischen
Schnellzüge, deren Vorzüge hinsichtlich der grösseren Fahrgeschwindigkeit
in Einzelfallen verhältnissmüssig nur wenigen Reisenden, die zu den
reichsten Gesellschaftsklassen gehören, zu Gute kommen.
Was schliesslich das Leistungsmass der französischen und der eng-
lischen Eisenbahnen im Schnellzugsverkehr anbetrifft, so darf bei der
Bedeutung der grossen englischen Handels- und Industriestädte von vorn
herein angenommen werden, dass dem Verkehrsbedürfniss dieser Städte
entsprechend der Eisenbahnschnellzugsverkehr sich in England in viel
weiterer Ausdehnung entwickelt haben muss als der gleiche Verkehr in
Frankreich. So vermitteln u. a. den Verkehr zwischen London einer-
und Edinbnrg und Glasgow andererseits drei grosse Eisenbahnlinien:
auf der Grossen Nordbahn laufen woehentäglich 18 Schnellzüge in jeder
Richtung, davon je 7 zwischen London und Edinburg und Glasgow: auf
der Mittellandbalm verkehren in jeder Richtung 17 Schnellzüge, davon je 4
von London nach Glasgow und Edinburg und je 5 von den schottischen
Metropolen nach London; weiter verkehren auf der Nordwesthnhn
19 Schnellzüge in der Richtung von und 18 Schnellzüge in der Richtung
nach London, davon 8 Züge von London nach Glasgow .und Grimburg-
und 5 Züge von den letzteren Städten nach London. Die Städte Man-
chester und Liverpool sind mit London verbunden auf der Nordwest-
bahn durch 15 und auf der Mittellandbahn durch 10 Schnellzüge von London
nach Manchester und durch 12 und 10 Schnellzüge von London nach
Liverpool. Den schleunigsten Schnellzugsverkehr hat die Grosse Nord-
bahn auf der Strecke London— Newcastle, da, wie die obige Uebersicht
unter K zeigt, die bestehenden neun dreiklassigen Schnellzüge mit einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 77,3 km in der Stunde gefahren werden,
wohingegen als höchste Durchschnittsgeschwindigkeiten aller Schnellzüge
auf den französischen Bahnlinien Baris —Bordeaux nur 70,4 l?m und Paris —
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Fahrgeschwindigkeit der Schnellzüge a. d. Haupteigenbahnen in Europa. 151
Lyon und Lyon— Marseille nur 59,2 km und 633 km in der Stunde er-
mittelt sind.
Nach allen diesen Ausführungen ist es als eine einseitige Behauptung
anzusehen, dass auf den französischen Eisenbahnen die höchsten Fahr-
geschwindigkeiten erreicht werden, wenn man nicht, um den englischen
und den deutschen Bahnen gerecht zu werden, auch zugleich hervorhebt,
unter welchen besonderen Umstünden in Frankreich die Höchstgeschwin-
digkeit der Schnellzüge ermöglicht wird und wie der gesammte Schnell-
zugsverkehr in Frankreich und der in anderen europäischen Staaten
annähernd richtig gegeneinander abgeschätzt werden dürfen.
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Dia unter königlich sächsischer Staatsverwaltung stehenden
Staats- und Privateisenbahnen im Königreich Sachsen
für das Jahr 1899.'
1. Längen.
Am Jahresschluss 1899 betrug für die königlich Sächsischen Staats
eiscnbahnen
Als Nebenbahnen wurden 1 194,55 km betrieben, davon 408,05 km
schmalspurig.
Die Gesammtlänge von 3 <X)r>.53 km besteht aus 27,04 p/o zweigleisigen
Strecken. 32.31% eingleisigen Vollbnhnen. 2(>,1'% eingleisigen Neben-
bahnen und 13.58% Schmalspurbahnen.
Die Betriebslänge im mittleren .Talircsdurchschnitt berechnet sich für
die sächsischen Staatsbahnen zu
Die Betriebslänge der unter Staatsverwaltung stehenden Privateisen
bahnen betrug 98.U km, davon 41.02 km für Personen- und Güterverkehr
x) Vergl. Statistik für 1898 Archiv 1900 S. 539 ff.
Die nachstehenden Mittlieilungen sind dem von der königlich »ÄcliHiacheit
Regierung veröffentlichten Jahresberichte entnommen: Statistischer Bericht über
den Betrieb der unter königlich sächsischer Staatsverwaltung stehenden Staats-
und Privateisenbnhnen, mit Nachrichten über den Eisenbahnneubau im Jahre 1899
(Hierzu eine Uebersichtskarte vom Bahnnetz.) Herausgegeben vom königlich
sächsischen Finanzministerium Dresden, 1900.
') Hiervon liegen 285,47 km im Auslande.
') Nach Abzug von 12,M km verpachteten eigenen und Zurechnung von
42,« km gepachteten und 0,eo km mitbenutzten fremch-n Strecken.
die Eigenthumslänge T)
„ Betriebslänge3)
davon waren zwei- und mehrgleisig
2 974,81 km,
3 005,53 ,
845,26 „ .
2 995.G2 km für den Güterverkehr und
2 937,71 ., ., „ Personenverkehr.
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Die königlich sächsischen Staats- und Privatbahneii im Jahre 1899. 153
(darunter 26,61 km im Vollbetrieb) und 57,12 km Kohlenzweigbahn und
Hahnen für nicht öffentlichen Verkehr.
Ausserdem sind noch 276,16 km Privatgleise vorhanden.
Die Länge der unter königl. sächsischer Staatsverwaltung stehenden
Eisenbahnen betrug hiernach am Jahrcsschluss 1899 zusammen 3 103,67 km,
davon lagen im Königreich Sachsen 2 737,32 km (einschl. 59,40 km Privat
bahnen unter Staatsverwaltung).
Im Königreich Sachsen liegen noch 150,26 km Bahnen unter fremder
Verwaltung.
Die Gcsammtlänge der im Königreich Sachsen betriebenen Bahnen
Uetrug Ende 1899 = 2 888.18 km, d. i. durchschnittlieh auf je 100 <|km
Flache = 19,26 km.
Von der gegenwärtigen Bahnlänge von 3 005,53 km waren seit Kr
Öffnung der ersten Bahn am 24. April 1837 also seit 62,69 Jahren —
jedes Jahr durchschnittlich 1 325,9 km im Betriebe. Mit dem Schluss des
Jahres 1899 hat die Bahnlänge von 3 005,58 km durchschnittlich 27,7 volle
•lahre im Betriebe gestanden.
Das Verhältniss der Bahnlängen früherer Jahre zur Bahnlänge am
Schlüsse des Jahres 1899 nach Antheilen vom Hundert ergiebt folgende
Zusammenstellung:
im
Jahre
1839 ....
. . . 3,84
( 115,51
km »
( 446,46
1&59 . . . .
. 23,76
( 714.S.8
„ )
••
(1 119,26
••
1879 ....
(2 106,06
)
1889 ....
. . . 84,86
(2 550,10
-
••
1899 ....
. . . 100,00
(3 005,53
2. Bau- und Anlagekapital.
Ks betrug am Jahresschluss für die
•Staatseisenbahnen:
«las Baukapital überhaupt ,U
1898
1899
895 104 782
926 815 098
fttr 1 km mittlere Eigenthumslänge „
304 962
310 800
840 678 294
872 388 611
286 418
292 549
- mittlere Anlagekapital (durch den
Betriebsübcrschuss zu verzinsen) „
839 110 753
870 1 1 6 483
für 1 km mittlen* Eigenthumslängr .,
288 496
293 321
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154 Di« königlich sächsischen Staats- und Privatbahnen im Jahre 1899
Für Fahrbetricbsmittel waren bis Endo 1899 - 152 357 242 c« aus-
gegeben worden.
Das gröbste Anlagekapital für 1 km durchschnittliche Eigenthuniv
Hinge mit 916 201 .M entfiel auf die Linie Bodenbach -Dresden und mit
701 351 auf die Linie Leipzig— Dresden (mit Grossenhain- Priestewitz).
Das Durchschnittskapital für 1
betrug:
für Vollspurbahnen
Schmalspurbahnen ....
km
1898
1899
315 397
91 «57
324 718
92 850
überhaupt
286 418
i
292 541»
Bei den von der Staatsverwaltung betriebenen Privateiscnbahnen1)
betrug in 1899:
für die Bahnlinien
Anlage-
(Aktieu-)
kapital
.*
B a u k a p i t a 1
im
ganzen
durchsclin.
für 1 km
Bahnlansre
Zittau — Reichenberg . . 26,61 km (Vollspur)
Zittau— Oybin— Jonsdorf 14,« „ (Schmalspur)
11 260 000
1600 000
10 891 683
1600000
409 30S
110727
3. Betriebsmittel und deren Leistungen.
Am Jahresschlüsse waren bei den Staats- und Privatbahnen an Be-
triebsmitteln vorhanden nnd wurden geleistet:
Ks waren vorhanden
,
Staatsl
1898
bei d
i
bahnen
i
1899
e n
Privatbahnen
(im Staatsbetrieb
1898 1899
darin Plätze .... Anzahl
1196
8 201
132270
») 1247
») 3 383
140108
11 Ii
29 29
1 123 1 123
») Die 25,3« km lange Vollspurbahn Altenburg- Zeitz ist am 1. Jannar 1P96
durch Ankauf in den Besitz des königlich sachsischen Staates übergegangen.
•) Mit, 8 Dampfwagen (mit 1 Maschinenachse und 2 Wagenachsen).
') Ausserdem wurden von den bedeckten Güterwagen, die in Bedarfsfällen
als Personenwagen eingerichtet werden können, 117 Stück mit 4680 Platzen zur
Personenbeförderung (III. Klasse) verwendet.
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Die königlich sächswehen Staats- und Privatbahnen im Jahre 1899. 155
Kr waren vorhanden
bei den
Staatshahneri
Privatbahnen
(im Staatsbetrieb)
1898
1899
1898
1899
29 404
298 686
Güterwagen :
(mit Gepäckwagen) . . . Stück
mit Tragfähigkeit (Lade-
gewicht) t
Geleistet wurden:
a) von Lokomotiven:
Nutzkm km i. 81646 683
Lokomotiv* u. Rangirkm „
b) von den Wagen:
auf eigener Bahn . . Achskm
auf fremden Bahnen:
durch eigene:
Personenwagen .
Güterwagen . . .
80174
818101
33 278 217
137
1260
282787
46174 938 48778 480, 448811
1087 706191 1 142 939248
26167 169! 28711 543
7 801 678
424 854
238 512 758 265 594 285 2 504 946
189
1266
292686
463 024
7 960 385
606 892
2766810
Auf 1 km der unter Staatsverwaltung stehenden Staatseisenbahnen
entfallen durchschnittlich an Betriebsmitteln:
1
i
i
1898
1899
Anz.
0,40
0,41
»• i
2,50
2,62
45,52
47,41
Zugführer und Gepäekwagenachsen
0,36
0,39
Gütenvagenachsen
10,66
20,48
Gepäck- u. Güterwagen, I^adegewicht
t
100,648
104,63
Die Ansehatt'ungskosten sümmtlichcr Betriebsmittel der Staatseisen-
hahnen betrugen in 1899 durchschnittlieh auf 1 km Betriebslänge rund
ä0 829t#, davon entfielen:
auf Lokomotiven und Tender . . 18 976, K (37,44 %),
„ Personenwagen 8 „ (15,85 ),
„ Gepäck- und Güterwagen . . 23 680 „ (46,71 „ ).
Auf sämintliciien von der Staatsverwaltung betriebenen Bahnen
wurden (ohne die Bauzüge) in 1899 zusammen 928 255 Züge abgelassen
mit einer durchschnittlichen Wegelänge von 35,34 km.
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IDtt Die königlich sächsischen Staats- und Privatbahnen im Jahre 1899.
Die Beweglichkeit der Personenwagen im Vergleiche der zurüek
gelegten Entfernungen war bei den Staatsbahnen 3,707 mal, bei der Zittau—
Reichenberger Bahn 3,800 mal und bei der Zittau— Oybin— J< »nsdorfer
Bahn 1,756 mal so gross als die der Güterwagen.
Von den bewegten Personen- und Güterwagen wurden durchschnittlich:
die
Personenwagen-
plätze benutzt
das
Güterwagenla<le-
gewicht belastet
1898
1899 ;
1898 ; 1899
in Prozenten
21,46
21,»
44,» 43,ü
- der Zittau— Reichenberger Bahn . .
•
26,4»
26,45
41,60 40,93
„ „ Zittau— Oybin— Jonsdorfer Bahn
•
88,40
39,34
26,Jtf 20,«>
Bei den Staatsbahnen ist im Jahre 1899 gegen das Vorjahr die durch-
schnittliche Ausnutzung der bewegten Personenwagenplätze um 0,14%
gestiegen und die durchschnittliche Ausnutzung der Güterwagen um
0,97% gefallen.
Die Ausnutzung des bewegten Ladegewichts, die Durchschnittserträge
auf 1 t Gut und Kilometer, sowie die daraus folgende durchschnittliche
Frachteinnahine für jedes Güterwagenachskilnmeter in den Jahren 1890
bis 18991) zeigt folgende Zusammenstellung:
J a h r
Durchschnittliche
Belastung
jeder bewegten
Güterwagenachse
t
E r t
auf
1 t und 1 km
rag
auf
1 Gtiterwagenachskm
1890
2,061
X
4,40»
9,113
1891
2,066
X
4.445
9,183
1892
2,065
X
4 At*4
9,*18
1898
2,o»:>
X
4,416
9,m
1894
2,070
X
4,511
9,w*
1895
2.13S»
X
4,505
9,63«
1896
2.ico
X
4.563
9aw
1897
2,m
X
9,71*
1898
•
2,*o*
X
9,««
1899
2.2«3
X
4.34J
9 w>
») Vcrgl. die Zusammenstellung für die Jahre 1878 bia 1889 Archiv 1898 S. 44.
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Die königlich RÄehsiathen Staat»- und Privatbahnen im .lahve 1899. 157
Dil- geförderte Rohlast für jede bewegte Achse betrag:
■
1898
1
1899
t
5,25
1
5,32
_ Gepäck- und Güterwagen .
5,21
5,26
4. Verkehr.
Staatsbahnen
Privatbahnen
(im Staatsbetrieb)
189 8
18 9 9
18 9 8
1899
Befördert wurden:
1 iater (Eil- und Frachtgut) t
59 832 586
28 726064
06091 499
24 211839
1111297
428695
1
1196406
434 811
i'ie Reisenden legten zurück:
Personenkm km
durchschnittlich jede Per-
1229876969
1
20,56
1817 896019
20,»4
13987406
11,»
14814 786
11.18
D'.e (iüter haben zurückgelegt:
-iurchschnittl. jede Tonne
1681 106668
i
66,61
1641 198769
67,79
9030619
14,sr.'
i
8800824
14,43
K«. sind dabei eingekommen:
auf 1 Person und km . . ^
-,1t und km .... „
2.93
4.ss
2,88
4.S4
3.30
8.M»
3,*3
8,75
1
Durchschnittlich kamen auf jedes Kilometer mittlerer BnlmWinge:
Beförderte
•
Personen
i
Anzahl
Befördertes
Gütergewicht
t
22157
8 082
- <i*r Zittau— Reichenberger Bahn ....
30487
15 523
. Zittau— Oybin— Jonsdorfer Bahn . .
26821
1508
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158 Die königlich sächsischen Staats- und Privatbahnen im Jahre 1399.
Nach den Wngenklassen verthcilcn sich die Reisenden und die Ein-
nahmen im Personenverkehr in 1899 wie folgt:
Reisende
durchschnittliche
Einnahme
Pol»
r um t
Ks kamen 1899
in
Prozenten
der Ue-
mihi in i /.m 1 1
auf jede
Person
auf jedes
Personen-
Kill
einer
Person
%
tff.
o
km
auf #1 S £1 T TJ" 1 ,\ a a >i
aui tue l. iviasse
5,69
7,63
TA t j
II
*>»° ;
1,44
4,61
Ol. TO
70,«3 »)
0,5*
2.83
19,34
21,16
0,33
1,93
17,64
„ Militär
—
1 AH
42,72
II U tr I II H II |J 1 . ,
llAJ.oo
A c o
bei der Zittau — Reichenber-
ger Bahn:
0,1«
0,«6
4,50
19,07
6,73 1)
0,77
4,»7
17,14
* •» HI. „
90,oü»)
0,43
3,oo
14,49
IV
8.U
0,33
2,09
10.S9
—
0,35
16,76
ühprh annt
100 oo
0,45
3,0»
bei der Zittau — Oybin — Jons-
dorf er Bahn :
auf die I. Klasse
r II- r
2,35 »)
0,54
5,85
9,31
- - Iii- «
97,65»)
0,36
8,35
7.74
, „ IV- . • • . 4 •
„ Militär
0,13
1,45
8,53
überhaupt . . .
100,00
0.36
3,3«
7,7,
») Mit MiliUr.
') Der Durchschnittsertrag; der I. Klas.se erscheint nur unbedeutend höher
als der der II. Klasse, weil unter den Fahrkarten I. Klasse die den Durchschnitt
herabmindernden Zeitkarten überwiegen.
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Die königlich sächsischen Staats- und Privathahnen im Jahre 1899. 159
Der stärkste Personenverkehr des Jahres 1899 fiel mit 6 750 104 Per-
sonen und 4 426 043 ,M Einnahme auf den Monat Juli. Im Güterverkehr
kam die grösste beförderte Last mit 2 345 644 t und die grösste Fracht-
Hnnahrae von 6 891 380.-« auf den Monat Oktober.
Die Verkehrsschwankung betrug im Personenverkehr 49,04 %, im
Güterverkehr 25,45 %.
Von den auf den Staatsbahnen beförderten Gütennengen kamen:
auf den Binnenverkehr .... 38,47%
„ „ direkten Verkehr . . . 53,18 „
„ „ Durchgangsverkehr . . 8,35 „ .
An Frachteinnahmen ergaben sich in 1899 (gegenüber 1898):
189 8
1899
durchschnittlich für die Tonne Gut
das Tonnenkm
l 2,M
| 4,38
2,94
4,34
Die durchschnittliche tägliche
sischen Staatseisenbahnen betrug:
Transportleistung der
königlich sAeh-
1898
1899
Anz.
163 925
178 333
H
98 717
104 011
Güter
t
67 025
68 705
Einnahme davon
194 406
199 796
Die Gesammteiimaliine für alle Transporte (nach Abzug der Rück-
erstattungen) betrug:
in 1898 107 806 606 ,4f
oder durchschnittlich für den Tag 295 361 „
„ 1899 111 742 870 „
oder durchschnittlich für den Tag 306 145
L'eber den Gesa mint kohlen verkehr auf den süchsischen Staats-
und mitverwalteten Privatbahnen ergeben sich für 1891». gegenüber 1898
die nachstehenden Zahlen:
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WO Die königlich sächsischen Staats- und Privatbabnen im Jahre 1899.
Zahl der beförderten Tonnen (Stcin-
nnd Braunkohlen) t
davon blieben im eigenen Bahn-
bereiehe %
auf Steinkohlen kamen
Brannkohlen kamen
Auf den sächsischen Staatsbahnen
allein sind befördert an Kohlen t
Zahl der zurückgelegten Tonnenkm tkm
Durchschnittlicher Weg einer Tonne
Kohlen km
1898
1899
10 576 549
10 897 591
81,99
40,02
59,98
82,39
39,87
60,13
10 571 503
10 879 3M
677 531 794
691 374 9U
i
64,09
63,55
Die Bedeutung des Kohlenverkehrs im Güterverkehr betrug in IHM
nach Gewicht und Transportlflnge in Prozenten:
bei den Steinkohlen . 13,92% (davon auf Sachsen 9,63%)
„ Braunkohlen . 28,21 „ ( „ Böhmen 24,33 „ )
überhaupt 42,13%.
5. Finanzielle Ergebnisse.
A. Staatseisenbahnen:
1898
Es betrug:
di<- Gesamintcinnahmc ....
durchschnittlich auf:
1 km Bahn länge
1 Nutzkm
1 Wagenachskm
die Ausgabe
durchschnittlich auf:
1 km Bahnh'inge ....
1 Xutzkm
1 Wagenachskm
126 226 554
42 940
4,001
0.116
92 029 030
31 307
2,917
0,085
1899
131 068 233
43 753
3.938
0.115
98 852 222
32 999
2.970
0.087
Digitized by Google
Die königlich gftcbsischen Staats- und Privatbahnen im Jahre 1899. 161
■
18 9 8
189 9
■ fei • , j
der Ueberschuss
M
34 197 524
32 216 011
durchschnittlich auf:
r>
11633
10 754
1 Nutzkm
i
1,084
0.968
1 Wagenachskm
0,031
0,028
In Prozenten des mittleren Anlage-
■
kapitals
% !
4.0751)
3,702
Gegen das Vorjahr haben sich in 1899:
die Einnahmen . . . um 3,836% und
„ Ausgaben . . . „ 7,414 „ vermehrt, dagegen
der Ueberschuss . . „ 5,794 „ vermindert.
Das Verhältnis8 der Ausgabe zur Roheinnahme betrug:
in 1898. . . . 72,908%
dagegen in 1899 .... 75,420 „ .
1898
1899
E» entfallen:
von der Gesammteinnahme:
i
! •
anf Personen- und Oepflckverkehr
37 357 026
39 340 202
in Prozenten
%
29,59.r,
30,015
- Güterverkehr
74 156 675
76 450 231
58,328
°/o
58,749
dnnhschnittlich auf 1 km Bahnlänge:
■
■ 4 *
im Personen- u. Gepftckverkehr
12 932
13 391
" 1
25 227
25 521
v<>n der Gesammtausgabe:
auf persönliche Ausgaben . . .
°/o
5U«w;
52,132
„ sächliche „ ...
18,004
47,868
>) Die Verzinsung des Anlagekapital* der Staatseisenbahnen betrug:
im Jahre 1849 = %u %, „ „ 1879 = 3,»» n .
. • 1869 = 4,«i „ „ „ 1889 = 5,sa „ und
ff 1869 = 6,«. jf , „ 1899 = 8,70 „
Di* höchste Verzinsung brachte das Jahr 1866 mit 7,m% und das Jahr 1871 mit
Gegen das Vorjahr ist die Verzinsung des mittleren Anlagekapitals um
^•/o gesunken.
ArtlüT für EiienbahBwenen. 1901. 11
Digitized by Google
1H2 r>fe königlich sächsischen Staats- und Privatbahnen im Jahre 1899.
B. Von der Staatsverwaltung betrieben«* Privatbahnen:
Zittau—
Zittau — Oybin —
Reichenberg
Jonsdorf
Es betrugen in 1899
(26,6i km)
(14,4» km)
- - -
(Vollspur)
(Schmalspur)
die Gesammteinnahme
949 881
129 045
durchschnittlich auf 1 km Bahnlänge .
n
86696
8 956
„ 1 Nutzkm ....
•Um
1,8*4
, 1 Wagenachskm .
»
0,i»
0,1M
926 974
108212
durchschnittlich auf 1 km Bahnlänge .
84 798
7509
„ „ 1 Wagenachskm .
0,1*5
0,097
28907
20884
durchschnittlich aul 1 km Bahnlämre .
898,*
1446,8
1 Waifenftchökm .
0,004
0,oit
in Proz des mittleren Anlagekapitals .
°/ö
0\ro
l,m
Vau Hm* t^t; u Tri ?n i oi t i ti ü Ii iyi a f ti f»l f» n •
von um vjft;p»iiiiniuiiiiittiiiiic t iiurmi u .
auf Personen- und Gepäckverkehr . .
369 492
102778
•A»
38,*»
79.64*
anf Güterverkehr
524 344
21261
%
65,aoi
16,47*
durchschnittlich auf 1 km Bahnlänge:
im Personen- und Gepackverkehr .
18886
7128
19706
1476
8,09
3.«
5,70
*
ll,«o
6. Unfälle.
Es wurden beim Betriebe insge-
sanimt:
a) unverschuldet:
1899
verletst
i
!
getödtet
36
Bahnbeamte und Arbeiter ....
12
1
dritte Personen j
b) durch eigene Schuld des Betroffenen:
1
3
Bahnbeamte und Arbeiter ....
182
39
23
32
zusammen . . .
254
75
dagegen in 1898.
192
58
Digitized by Google
Die königlich sächsischen Staat«- und Privatbahoen im Jahre 1899 163
7. Beamte
Am Jahretisehluss waren beschäftigt:
1899
Anzahl
in o/o
bei der allgemeinen Verwaltung ....
994
6,76
i\ * y"\ l>kf r/i / • Yr uti /I Imnat
. uciu oirecK''iHii«'n8i
o TAT
& IUI
1 in
lo,4U
, „ Stations- und Expeditionsdienst
5 650
38,41
, „ Zugbegleitungsdienst ....
2 621
1732
, „ Zugbeförderungsdienst ....
2 271
15,44
n Elektrotechnischen Dienst . . .
41
0,38
302
2,0*
-
123
0,84
zusammen . . .
14 709
KJO,00
dagegen in 1898.
14 650
f> kommen durchschnittlich in 1898 auf jeden Beamten:
des Streckendienstes 2,1 04 km GleislÄnge,
des Zugbeförtlefungsdienstes 21*728 Lokoinotiv- und Kangirkm,
„ Zugbegleitungsdienstes 439 719 Wagenachskm.
Von den Beamten der Stationen und Haltestellen kommen durch-
schnittlich in 1899:
auf jedes Kilometer Bahn 1,9 Beamte, wie im Vorjahn?.
ll'
äd by Google
Die ungarischen Staatsbahnen
im Jahre 1899.«)
Mitgetheilt
von Oberingenieur Rudolf Nagel.
Die im Betriebe der königl.' ungarischen Staatsbahnen befindlichen
Eisenbahnen hatten am Ende des Jahres 1898 eine Betriebslange von
13 584,79^ km.
Von dieser Gesammtlänge entfielen:
auf die eigenen Hauptlinien 7 679,*47 km
in Betrieb genommenen fremden und An-
schlussbahnen 175,221 „
„ eigenen und auf Rechnung des Staates
verwalteten Lokalbahnen 148,720
„ auf Grund des Normal Vertrages2) verwal-
teten Lokalbahnen 5 4r>0,330 „
schliesslich auf die auf Rechnung der Eigenthums
gesellschaften verwalteten Lokalbahnen .... 130,674 „
zusammen 13 584,798 km
l) Die Angaben sind dem Berichte des Ministerpräsidenten über die Thätig-
keit des Gesammtministeriums im Jahre 1899 entnommen. (Vergl. Archiv für
Eisenbahnwesen 1898 S. 66 ff., 1899 S. 129 ff. und 1900 S. 679 ff.)
») Nach dem Normalvertrage werden von den bei den Lokalbahnen ein-
fliessenden und nach Ausscheidung der Stempelgebühren sowie der Frachtateuer
zur Verbuchung gelangenden Transporteinnahmen — die Abfertigungsgebühren
mit inbegriffen — die für Postbeförderung und Wagenbenutzung zu zahlenden
Gebühren zu Gunsten der ungarischen Staatsbahnen vorerst in Abzug gebracht;
von der so erhaltenen Roheinnahme werden 60% der Lokalbahngesellschaft, 60%
dagegen als Entschädigung für die Kosten des Betriebes den ungarischen Staats-
bahnen zugewiesen.
Digitized by Googl
IM« ungarischen Staatabahnen im Jahr© 1899.
16Ö
' Am Ende des Jahres 1899 hatten die im Betriebe der ungarischen
Suafebahnen befindlichen Eisenbahnlinien eine Betriebalänge von
?#936,48o km, von denen >'--'
■ ■'< ■ auf die eigenen Hauptlinien . 7 679,869 km
., „ in Bötrieb genommenen fremden und An-
schlussbahnen 178,1*5. v
eigenen und auf Rechnung des Staates ver- .'■ » :
walteten Lokalbahnen 148,726 „
auf Grund des Normal Vertrages verwalteten
Lokalbahnen 5 799.082
* schliesslich auf die für Rechnung der Eigenthums-
entfielen.
gesellschaften betriebenen Lokalbahnen . .
130,686
:
zusammen 13 936,480 km
Im Betriebsjahre 1899 wuchs sonach das von der Direktion der
ungarischen Staatsbahnen verwaltete Bahnnetz um 387,689 km = 2,86 */••
Von den vorbezeichneten Eisenbahnlinien entfielen:
auf Linien I. Ranges ö 521,802 km
„ • ••• >; II. „ . .' 534,656 „
, „ „ Hl. „ t 801,580 „
Lokalbahnlinien ; . 5*947,808 „
„ die Linien der Szatmär — Nagybanyaer Eisenbahn - • '
' > und Nagy-Kikinda— Nagy-Becskereker Eisenbahn •
'"Zusammen. 130,685 „
- • '■>■ <n*- " —
insgesammt 13 936,480 km
Ueber den Bestand an Fahrbetriebsmitteln giebt die naclwtehende
Zusammenstellung Aufschlug:
waren vorhanden :
Lokomotiven Stck.
tnr' das Betriebskm „
TfckWr u
für «las Betriebskm ,
Personenwagen „
für das Betriebskin „
U*twngen . . „
&t> das Betriebskm „
iMr C^sammtbestand an Fahrzeugen
betrug sonach n
find für das Betriebskm .... „
am KndV de» Jahres
1898
2 268
0,17
1«30
0,12
4 290
0,33
46 278
54 466
4,15
1899
2 360
o,ir '
1 702>
0,18
4381
0,82
50 075
3,70
58 518
4,32
Digitized by Google
166
Die ungarischen StaAt*bahnen im Jahre 181*
Von den im Betriebe der ungarischen 6taatsbahnen stehenden Privat-
bahnen haben nur die Nagy Kikuida— Nagy-Becakereker, die Fünf kirchen -
Barcser und die Szatmär— NagybAnyaer Eisenbahnen, ferner von den
gegen Vergütung der Selbstkosten betriebenen Bahnlinien nur die Gyula
Fehervär— Zalathnaer und die Taraczthaler Lokalbahnen eigene Fährbetriebs
mittel; auf diesen Umstand wurde bei der Berechnung der Verhältnis
zahlen Rücksicht genommen.
Der Personenverkehr hat sich folgendermassen gestaltet:
Die Anzahl der beförderten Personen be-
trog im ganzen
auf ein Betriebskm
Die durchschnittliche Betriebslänge für
den Personenverkehr betrug . . km
1898
1899
33 591000 34 614 000
4 346
1
7 729.7
4 378
7 906j6
Von den beförderten Personen
benutztem
die I. Wagenklasse . . . .
II.
„ III.
Milttarpe.rsonen
Die Anzahl der zurückgelegten Persunenkilometer betrug:
7
J
1898
1899
überhaupt
auf ein Betriebskilometer
1 595 579 000
206 422
1 629 614 000
206 108
V«m den durchlaufenen Personenkm ent-
fallen:
auf die 1. Wagenklass«-
•i « I !• •>
r „ UI.
„ Militärtrausporte
70 507
474 571
908 728
141 773
620B7
430 212
1 001 864
135 451
Digitized by Google
Die ungarischen Stantsbahnen im Jahre 1899.
IGT
Die Länge des von einem Reisenden zurückgelegten Wege* betrug
in Kilometern:
hei den in der I. Wagenklasse Reisenden
II.
n f i n
III.
i n r> n
Militärpersonen
bei sämmtlicben Reisenden
1898 |
128,19
75,91
35,88
128,42
i
1899
107,98
66,6»
37,88
123,36
47,60
47?08
Die Gestaltung des Frachten verkehr« ist aus nachstehenden An-
gaben zu entnehmen :
Die beförderte Frachtenmenge betrug
überhaupt t
auf je ein Betriebskra „
die durchschnittliche Betriebslänge
für den Frachtenverkehr betrug, km
1898
21 707 000
2 777
7 816,8
1899
22 826 000
2 856
7 992,4
>
Von der beförderten Frachtmenge
1898
1899
i
entfallt
t
°° !
t
«Yo
aof den Gepäck verkehr ....
56 000
189 000
68 000
(Mt
* „ Kilgüterverkehr . .
0*7
908000
0,w
, Frachtgüterverkehr . .
„ Manipulationsgüterverkehr
, Wagen-, Pferde- und
Hundeverkehr
. . . •
16886000
4 678 000
4 000
77,7«
91*7
!|
o,oi
17 999 000
4649000
4 000
78.K4
19,w
0,o»
Die Anzahl der zurückgelegten Tonnenkilometer betrug:
überhaupt
auf je ein Betriebskm
Von den durchlaufenen Tonnenkilometern
entfallen auf den:
Gepäck verkehr .... Tausendtkni
Kilgüterverkehr ....
Frachtgüterverkehr . . .
Manipulationsgüterverkehr
1898
1899
3 986 765 000 * 3 984 932 U00
510 058
498 590
7 988
29 419
3 169 813
779 545
9 616
30 808
3 170 115
774 893
Digitized by Google
168
Die ungarischen Staatsbahnen im Jahre 1800
Der von je einer Tonn«; durchlaufene
Weg betrug:
bei dem Gepäckverkehr .... km
„ Eilgüterverkehr . .
„ Frachtgüterverkehr .
„ „ Manipulationsgüterverkehr
bei säramtlichen Gütern . . .
1898
189 9
142,6
155,7
187,7
170,5
183.7
141,4
147,1
176,1
170,3
174.6
Das nominelle Anlagekapital der ungarischen Staatshalt nen hat
mit Ende des Jahres 1899 betragen: 2 076 737 812 Kronen, sonach für das
Bahnkm 264 421 Kronen. Das wirklich verwendete Kapital hat sich fol-
genderma8sen gestaltet:
Es betrugen:
die Baukosten 1 395 884 556») Kronen
„ AnschalfungskoBten der Fahrbetriebs-
mittel . 393 744 996 2) „
sonach die wirklichen Anlapekosten 1 789 629 552 Kronen
Der Kursverlust betrug . 287 108 260
Ueber die Einnahmen, Ausgaben, Betriebsüberschüsse und Rentabilität
ertheilen nachstehende Angaben Aufklärung:
die Betriebseinnahmen aus dem Per-
sonen- und Frachten verkehr beziffern
sich auf Kronen
die Betriebseinnahmen aus son-
1898
183 750 000
1899
185 334 000
•>stigen Einnahmequellen ergaben
sonach zusammen
es entfällt auf 1 Betriebskm . .
die Betriebsausgaben betrugen
und im Verhältnisse der Be-
triebseinnahmen
die nicht den Charaktervoll reinen
Betriebsausgaben besitzenden
Ausgaben betrugen .... Kronen
der Betriebsüberschuss betrug
sonach
hiervon entfällt auf ein Betriebskm
5 030 000
5 233 000
V.
188 780 000
24 043
104 930 000
55,58
9 489 000
83 850 (XX)
10 679
!
190 567 000
23 843
107 825 000
56,58
7 787 000
82 742 (XX)
10 353
l) In diesem Betrage sind die auf die Linie C»acz»i— Zwardon — im Be-
triebe der Kaschnu-Oderberger Bahn — entfallenden Baukosten in der Höhe von
4174788 Kronen mit begriffen.
') In dieser Summe ist der Werth der an die ungarische See* und Fluss-
achiffahrts-Aktiengesellschaft vermirtheten Schiffsbetriebsmittel im Betrage von
2 «72 638 Kronen mit enthalten. v,
kJ by Googl
Dj« iiögHrischeii StaatMbahneii im Jahre 1899.
. . ein Personenkm .... Heller
Di»- Xebeneinnahmen ergaben:
.mr (flopAcR . .... . Kronen
Wagen, Pferde u. s. s»*i . „
► •« i zusammen
Hiervon entfallt:
Huf je eine Tonn«*,. .... v
. „ ein Tonnenkm . . . Heller
die (ta>ammteinnahmen betrugen Kronen
und für je ein Betriebskm . . „
Die Einnahmen aus dem Personenverkehr vertheilen sich in fol-
gender Weise:
»w- dem eigentlichen Personen- .
transporte ergab sich eine Ein-
• nähme von. . . . . ... Kronen
SMtiaoh fßr je ein Betriebskm. .
fit je einen Reisenden .
Einzelheiten zusammen:
an* dem Eilgüterverkehr . . . Kronen
, : « Frachtgüt^rverkehr . . „
1 zusammen „
Auf je ein Betriebskm entfallt von der
Eimiahme:
yys dem Eilgüterverkehr . . Kronen
Frnehtgüterverkehr . „
u - - 1 f. J
zusammen
Für eine Tonne ergiebt sich
von der Einnahme:
dem Eilgttterverkehr . .
Frachtgürerverkehr .
zusammen „
Für je ein Tonnenkm entfallt von der
Einnahme:
aa« dem Eilgüterverkehr . . Heller
Fraehtgttterverkehr .
zusammen
1898
1899
Ah 210 000
45 452 000" ,;
5 758
5 687
1 SB
1 Sl
1,31
2,81
2,79
, ;«■>!
1 476 000
.1760 000
:J 50000
65 000
1 520 000
1 825 000
•25,4
25,8
17»
17,8
19,0
4fi 736 000
47 277 000
5 952
5 915
1
aus folgenden
hr setzen sich
jp — ^~
1896
1899
i'
5 408 000 <
5 635 000
1H1 006 000
132 422 000
137 014 (XX)
138 057 000
«1)2
705
16 837
16 568
17 529
17 273
•
l
28,24
27,35
7,10
7,36
6,16
t
18,34
< < ■ r 1
18,59
4,06
4,18
! 3,43
3.47
Digitized by Google
170
Die ungarischen Staatubahnen im Jahre 1896
18 9 8
1899
Von den Betriebsausirabeii entfielen
Kronen
— ^
Kronen
%
auf die allgemeine Verwaltung ....
4689000
4,»
4769000
4*»
„ den Bahnaufsichta- und Bahner-
25847000
24*3
27 081000 26,i«
„ „ Verkehr«- und kommerziellen
38 747000
86*3
40008000 , 37,i»
» „ Zugförderung»- u. Werkst&tten-
82896 000
81,3*
33 160000
30,7:,
, . Material- und Inventardienst .
2851000
2 807 000
2*0
zusammen . . .
104980000
100,«)
107 826000
100.0«
Es betrugen sonach die Betriebsausgaben für ein Betriebskilometer:
1
1898
1899
bei der allgemeinen Verwaltung .
Kronen
578
597
„ dem Bahnaufsichts- und Bahn
r»
8 22»
8 388
n
4 841
5 006
„ „ Zugförderung«- und Werk-
•
stÄttendienst
*>
im
4 14«
„ Material- u. Inventardienst
856
851
zusammen
18 110
18 491
Die Betriebsausgaben für ein Nutzkilonieter gestalteten sich folgender-
maßen :
von den allgemeinen Verwaltungs-
ausgaben Kronen
„ Bahnaufsichts- und Bahn-
erhaltungsausgaben . . .
„ Vcrkehrsdienstausgaben .
Zngförderungs- und Werk -
stattenausgaben ....
„ Material- und Inventar
ausgaben
1898
1899
0,10
0,10
1
0,64
0,56
0,82
0,83
0,t>9
0,69
t
0,06
0,06
zusammen
2,21
2,24
Digitized by Google
Die ungarischen Staatebahnen im Jahre im-
17!
Die Unfallstatistik weist folgende Angaben auf:
Von den Reisenden worden infolge von Eisenbahnunfällen :
verletzt
1898
1899
6
27
r
10
29
33
zusammen J!
& entfallt sonach:
f in Todesfall auf Reisend«- ' 7 853 833
eine Verletzung . . . . „ „ | 1 745 296
Ferner entfallt:
»•in Todesfall . . . . auf Personenkin 315 465 667
eine Verletzung . . . „ „ 70 103 481
Von einerMillion Reisenden wurden infolge
Unfällen:
getodtet Reisende 0,13
verletzt „ 0,67
39
4 768 230
1 644 217
192 362 714
66 331 971
0,21
0,61
Von den Eisenbahnbediensteten und fremden (nicht reisenden)
Per* »neu wurden infolge von ITnfftllen:
&etödtet und zwar Bisenbalinbedienstete
verletzt * „
zusammen
Ks entfallt:
ein Todesfall auf Zugkm
eine Verletzung ... „ „
ferner ein Todesfall . auf Bedienstet«'
eine Verletzung „
FVerade Pernonen worden getodtet. . .
verletzt . . .
1898
1899
78
116
66
116
194
730 949
491 500
909
611
40
86
182
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{Siehe Tab. 174 — 179.)
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172 Die ungarischen Staats bahnen im Jahre 1899.
Zur Bewältigung de« Dienstes auf den ungarischen Staatsbahnen und
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Verkehrsdienst . .
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Zugförderungs- und
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Die ungarischen Staatsbahnen im Jahre 1899. 173
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Die ungarischen StaRtslmhnen im Jahre 1899.
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Die ungarischen Staat Bahnen Im Jahre 1899.
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Die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Amerika
" in den Jahren 1896/97 und 1897/98.
Di^ im Berichte des^ßundosverkehrsanits über die Eisenbahnen der
Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 1896/97 !) ausgesprochene
Erwartung, dass die mjt dem» Juni 1893 beginnende Periode des Rück-
gangs mit dem Juni 1897 als beendigt anzusehen sein dürfte, und vom
Jahre 1897/98 an eine Besserung eintreten werde, scheint sich zu bewahr-
heiten. Das Jahr 1897/98 ist nach den Auizeichnungeu des Bundes-
verkehrsamts2) ein ungewöhnlich günstiges gewesen. Die Zahl der banke-
rotten Eisenbahnen hat sich wiederum erheblieh vermindert, viele Reor-
ganisationen und -wichtige Befestigungen des Eisenbahnbesitzes haben
stattgefunden, der kilometrischc Zuwachs des Bahnnetzes ist etwas grösser
als im Vorjahre, das die geringste Zunahme seit dem Jahre 1880 aufwies.
Die Gesammtzahl der Betriebsmittel und der Beamten ist vermehrt worden
— 51 000 Mann sind neu eingestellt — die Besoldungsverhaltnisse der
Beamten haben sich gebessert. Die Finanzlage hat insofern eine weitere
Kräftigung erfahren, als das Aktienkapital um rund 24 Millionen, die festen
Schulden um ltK) Millionen Dollars vermehrt worden sind. Vor allem
aber sind die Einnahmen im Personen- und Güterverkehr bedeutend ge-
stiegen, so dass, obwohl auch die Ausgaben grössere waren, nach Zahlung
von 96 Millionen Dollars Dividende u, dergl., sich schliesslich noch ein
Ueberschuss von 44 Millionen Dollars gegen den im Vorjahre ermittelten
Fehlbetrag von <> Millionen Dollars «rgieht. Dabei sind die Durchschnitts-
*) Vergl. Archiv 1899 S. 769 ff. Die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von
Amerika in den Jahren 1805/96 und 1896;97.
*) Interstate Commerce Kommission. Elrventh Annuni Report on the Statis-
tics of Railways in the United States for the year ending Juni 30. 1898. Prepared
by the Statisticinn to the CommisMon. Washington: Gov.'rnment Printing Office.
1899.
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Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerikn in 1896/97 u. 1897/96. 181
1H2 I-'h* Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1997/96.
erträge für die Personenmeile und die Gütertonnenmeile gegen das Vor-
jahr geringer, sie betragen:
1
1898/94
1894/96
1895/96 i 1896/97
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Um festzustellen, ob die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten sich
Uebersicht der Hauptbetriebserfcebnisse der
am 30. Juni
Längen
Gesammtlänge
i
Länge der an das
Bundesamt be-
richtenden Bahnen
Loko-
Staatengruppen
überhaupt
Engl. Meilen (rund)
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1898
1897
1898
1897
1898
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21011
20968
20 946
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9 448
n
III . . .
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11 860
28096
11581
28 868
28929
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n
IV . . .
11021
11088
1668
1690
n
V . . .
21418
21 891
20 815
20888
2611
2626
*
VI . . .
40870
41817
42187
42 413
7101
7870
VII . . .
10 688
10626
10490
10502
198t
1145
VIII . . .
22766
23088
22786
22988
3024
3161
•-
IX . . .
11266
11807
10764
10778
1229
1217
X . . .
14799
16068
18 864
14 066
1648
1666
zusammen . .
184 429
186 396
183286
184 04*
j
36 986
36234
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*
Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/98. 183
völlig von dem Rückgänge erholt haben, muss man zwischen Personen-
und Güterverkehr unterscheiden.
Der Güterverkehr des Jahres 1897/98 übersteigt den aller früheren
Jahre seit 1890, aber der Personenverkehr hat die Ergebnisse des Jahres
1893 noch nicht erreicht. Der bereits im Berichte des Jahres 1896/97
erwähnte Wettbewerb der elektrischen Bahnen ist nicht ohne Einfluss auf
den Personenverkehr der Eisenbahnen und wird in Zukunft dauernd be-
rücksichtigt werden müssen.
Die Einzelheiten gehen aus den nachfolgenden Zusammenstellungen
hervor, denen die Übliche Karte der Gruppen, in die das Bahnnetz für
statistische Zwecke sich gliedert, wieder beigegeben ist (s. S. 181).
Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Amerika
1897 und 1898.
Betriebsmittel
moti ven
für 100 Meilen
Wagen
überhaupt
für 100 Meilen
Stückzahl
1897
1898
1897
1898
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1898
38
38
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246 198
246896
1054
1026
n
m
16
16
64 811
57995
497
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IV
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n
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267984
273 418
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36783
86005
351
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97082
101755
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28 728
82237
267
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j 88607
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279
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20
1297 480
1826174
708
718
1
zusammen
Staatengruppen
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184 Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/9*.
Staatengruppen
Beamte
überhaupt
für 100 Meilen
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Millionen
1897
1 1898
1897
1898
1897
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68 161
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1
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II . . .
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1 026
1 060
2 100.4
1»
III . . .
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Personen
überhaupt
auf 1 Meile
Millionen (rund)
Anzahl
1897
1898
1897
1898
1897
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Gruppe
I . . .
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zusammen .
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66874
72462
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Dif Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/98. 186
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Davon entfallen
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für 1 Meile
Staatengruppen
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1898 1897
1898
1897
1898
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Gruppe I
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III
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186 IMc Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896 97 u. 1897/98.
Güter-
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überhaupt
auf 1 Meile
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überhaupt
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1897
für 1 Meile
Dollars
1897
1898
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überhaupt
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1897
Gruppe I
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113,»
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46,0
817.»
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Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/98. 187
verkehr
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1897
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Staatengruppen
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zusammen
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188 £>»e Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/98.
Staatengruppen
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in Prozenten
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1897
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II .
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Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/98. 189
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für 1 Meile
überhaupt
für 1 Meile
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1897
1898
1897
1898
1897
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4929
4176
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4578
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10938
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1897
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1897
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188,iM
146,«»
zusammen
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190 Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/98.
Seit dem Jahre 1880 hat sich das Eisenbahnnetz der Vereinigten
Staaten wie folgt entwickelt:
30. Juni
.neuen
87 734
125 188
163697
180667
182777
184 429
1 898 •
186:596
Am 30. Juni 1898 hatten die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten
einen Umfang von rund 186 396 Meilen, am 30. Juni 1897 rund 184 429
Meilen. Der Zuwachs betrug mithin l 967 Meilen, etwas mehr wie im
Vorjahre, das die geringste Zunahme seit dem Jahre 1880 aufwies. Die
Zahl der Eisenbabngesellschaften, von denen das Eisenbahnnetz im Ge-
schäftsjahre 1897/98 betrieben wurde, betrug 2 047, davon waren aber
nur 836 selbständig. Im Jahre 1897/98 sind durch Aufgabe einzelner
Strecken, Verschmelzungen mit anderen Bahnen, Reorganisationen und
dergleichen insgesammt 97 Bahnen mit einem Umfange von 8 168 Meilen
betroffen. Die Anzahl der Gesellschaften, deren Umfang über 1 000 Meilen
betrug, belief sich 1897/98 auf 44 mit insgesammt 103 572 Meilen (56,66 °/ft
des Gesammtnetzes), 1896/97 auf die gleiche Zahl mit 103 566 Meilen
(56,84% des Gesammtnetzes). Am 30. Juni 1898 entfielen auf 100 Quadrat-
meilen 6,28 Meilen und auf 10 000 Einwohner 25,60 Meilen Eisenbahnen. M
Von der Bahnlänge von rund 184 648 Meilen, über die der Jahres-
bericht für 1897/98 ausführliche Mittheilungen enthalt, waren
11 293 Meilen zweigleisig (gegen 11018 im Vorjahre).
1010 „ dreiglcisig ( 996 „ „ ),
794 „ viergleisig ( „ 780 „ „ ).
Die Anzahl der Betriebsmittel und ihre Vertheilung auf Personen-
und Güterverkehr ergiebt sich aus nachstehender Uebersicht:
i) Für 8970 000 Quadrntmeilen Landfläehe (ohne Alaska) und 72 801 571 Kin
wohner.
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Die Eiaenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/98. 191
Es kommen:
30. Juni 1897
30. Juni 189*
auf
Personen- Güter-
Dienst
auf
Personen- Güter-
Dienst
Stückzahl
«:»)
i
für 100 Meilen
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überhaupt
für 100 Meilen
darunter Expressverkehr .
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18
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1221730
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6
90627
11
38 696
18
i.
676
44663
Anz.
Die Leistungen der Betriebsmittel betrugen
! 1896/97
Es kommen:
auf 1 Personenzuglokomotive:
beförderte Personen . .
geleistete Personenmeilen
„ 1 Güterzuglokomotive:
beförderte Tonnen . . .
geleistete To
„ 1 Million Personen:
an Personenwagen
„ 1 Million Gütertonnen:
an Güterwagen .
1897/9H
Stck.
48 861
1 223 614
36 302
4 664 135
69
1647
50 328
1 343 906
42 614
5 530 498
67
1421
Während die Leistungen der Betriebsmittel im Jahre 1896/97 ge-
ringer waren als in irgend einem Jahre vorher — gegen 1895/96 betrug
die geringere Leistung im Personenverkehr 88 767 Personenmeilen, im
*) Ohne Kaugir- und sonatigen Dienst. Die Gesammtzahl der Lokomotiven
(Personen-. Güter-, Rangir-, sonstige und gepachtet»' Lokomotiven) betrug am
30. Juni 1896, wie oben angegeben, 36 234 Stück (gegen 36986 im Vorjahre).
*) Ohne Privatwagen. Die Gesammteahi der Wagen (für Personen-, Güter-,
Bahn-, Expressdienst und Pachtwagen) betrug am 30. Juni 1898, wie weiter oben
angegeben, 1396174 Stück (gegen 1297480 im Vorjahre).
I
192 I>ie Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896-97 u. 1897/98.
Güterverkehr 20 075 Tonnenmeilen aui eine Lokomotive — weist da»
Jahr 1897/98 gegen 1896/97 eine beträchtliche Zunahme — im Personen-
verkehr 120 292 Personenmeilen, im Güterverkehr 866 363 Tonnenmeilen
auf eine Lokomotive — auf.
Die Ausrüstung der Betriebsmittel mit Bremsen und Selbstkupplern
erhellt aus nachstehender Uebersicht:
p
Ks hatten am 30- Juni
Zugbremsen
oeiDrUkuppici
1897
1896
1897 1898
1
darunter Personenzuglokomotiveu . . .
Güterzuglokomotiven ....
für Expressverkehr
82 727
9899
18796
492 569
83078
453 688
22111
88476
9 845
19414
607 786
38149
567 409
24 606
9788 , 12761
4687 , 6106
4 192 6 229
668 937 896 818
82 661 32 697
629 399 861 533
80160 ! 84 801
Hiernach ist in der Ausrüstung der Betriebsmittel mit Zugbremsen
und Selbstkupplern, insbesondere der Wagen mit Selbstkupplern, im
Jahre 1897/98 in erheblichem Masse fortgefahren worden.
An Zugbremsen waren im letzten Berichtsjahre 21 Arten, an Selbst-
kupplern 102 Arten im Gebrauch, am meisten jedoch die Westinghouse-
bremse und die Janneykupplung.
Ueber die auf den Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Amerika
in den letzten beiden Jahren verunglückten Reisenden, Bahnbediensteten
und sonstigen Personen giebt das Bundes Verkehrsamt nachstehende
Uebersicht :
Es wurden
•
1896/97
getddtot verletzt
1897/98
getMtrt veHetzt
Bahnbedienstete ....
Anzahl
1698
27667
1968
31 761
n
222
2796
221
2945
sonstige Personen. . . .
r>
4 522
6269
4 680
6176
zusammen Anzahl
6 437
86 781
6869
40882
1
Digitized by Google
Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1606/97 u, 1897/98 193
Hierzu ist zu bemerken, dass seit dem Jahre 1893 die Zahl der
Eisenbahnunfälle nicht mehr so gross war, wie in diesem Jahre. Als
Grund für die vielen Unfälle wird die Vermehrung des Personals, das
noeh nicht genügend geschult sei, und der gesteigerte Verkehr ange-
geben, der die Einstellung auch der Älteren Betriebsmittel in den Dienst
erfordert habe.
p
Es kommen in 1897/98:
bei den Bahnbediensteten:
auf 447 (1896/97: 486) eine Todtung und auf 28 (1896/97: 30)
eine Verletzung;
bei den Reisenden:
eine Todtung auf 2 267 270 (1896/97: 2 204 708) Reisende und
auf rund 60,5 Millionen (1896/97: 55,2 Millionen) Personen-
meilen;
eine Verletzung auf 170 141 (1896/97: 175 115) Reisende und
auf rund 4,5 (1896/97: 4,4) Millionen Personcnmeilen.
Vertheilt man die im Jahre 1897/98 verunglückten Personen auf die
verschiedenen Arten der Unfälle, so ergiebt sich Folgendes:
Art der Unfälle
bedienste
Reisende
sonstige
Personen
gttoatet
verletzt
gexöüu'i
vtritin
geioaiei
VMlltZt
279
6988
-
beim Fallen aus Zügen und von
Lokomotiven
478
8859
durch Anstossen an Baulichkeiten
oberhalb der Bahn ....
61
397
durch Zusammenstösse ....
180
1071
88
619
29
89
durch Entgleisungen
188
782
81
516
84
106
durch sonstige ZugunfBllc . . .
58
490
2
160
81
30
21
48
4
16
658
1107
54
1957
83
680
341
632
durch sonstige Ursachen ....
714
16 219
•
110
1 115
8 592
4212
zusammen
davon Fahrpersonal
1958
1141
81 761
15645
221
2945
4680
6 176
Archir für EiBenb»hnw«.en 1901.
Digitized by Google
194 Die Ei&enbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/^9
Die Zahl der Beamten der amerikanisphen Bahnen stellt sich in den
beiden letzten Jahren wie folgt:
am 30. Juni 1897: 823 476 oder 449 auf 100 Meilen.
„ 30. „ 1898: 874 558 M 474 „ 100 „
Nach der Art der Beschäftigung entfallen auf 100 Meilen:
1896/97
1897/98
auf die allgemeine Verwaltung .
• - >
17 18
134
142
„ n Werkstättenverwaltung .
88
93
206
216
!
i
4
o
zusammen wie vor ,
449
4<4
Die gezahlte Besoldung betrug .
. Doli.
465 601
581
d. i. von der Betriebsausgabe .
• %
!
61,87
60,52
Die tägliche Besoldung betrug im
Durch-
schnitt:
i
i
für Direktoren
. Doli.
9,54
9,73
andere Oberbeamte ....
5,12
5,21
Bureaubeamte
2,18
2,25
Stationsvorsteher
1,73
1,73
andere Stationsbeamte . . .
1,62
1.61
Lokomotivführer
•
3,65
3.72
Heizer
2,05
2,09
Zugführer
•i
3,07
3.13
andere Zugbeamte . . . . .
1,90
1,95
Vorarbeiter
1,70
1,69
Streckenarbeiter
• n 1
1,16
1,16
Weichensteller . . . .
n
1,72
1
1,74
Wie aus obigen Zahlen hervorgeht, weist das Jahr 1897 98 eine
erhebliche Vermehrung des Eisenbahnpersonals gegen das Jahr 1896.-97,
und zwar um 51 082 Kopfe, nach. Gegen das Jahr 1894/95, in dem die
durch die Niederlage des Handels verursachte Entlassung von Beamten
ihr Ende erreicht, ist sogar eine Vermehrung um 89 524 Köpfe einpe
treten.
uigmzeu uy
Googl
Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/98. 19,"V
Die durchschnittliche Besoldung ist beinahe wieder dieselbe wie im
Jahre 1892/93, dem Jahre vor dem Beginne des Verkehrsrückgangs,
einigen Beamtenklassen werden auch schon höhere Sfttze gezahlt. Die
Mehrbesoldung betrug gegen das Vorjahr 29 454 037, gegen das Jahr
1894/95 49 547 357 Dollars. Eine derartige Verbesserung der Einkommens-
verhältnisse einer grossen Zahl von Bürgern, die zum Mittelstande des
amerikanischen Volkes zu rechnen sind, muas, wie das Bundesverkehrs-
amt sagt, einen sehr entscheidenden Einfluss auf den allgemeinen Wohl-
stand des Landes ausüben.
Das Gesamintanlagekapital der Eisenbahnen der Vereinigten Staaten
stellte sich
:
1896/97
1897/98
Doli.
10 635 008 074
10 818 554 031
«
59 620
60 343
Vom Anlagekapital entfielen:
n
5 364 642 255
5 388 268 321
%
50,44
49,81
auf Bonds und andere feste Schul-
den verschiedener Art . .
Doli.
5 270 365 819
5 430 285 710
%
49,56
50,19
Hiernach hat sich das Gesamintanlagekapital im Jahre 1897/98 gegen
<las Jahr 1896/97 um 183 545 957 Dollars vermehrt. Davon entfallen auf
Aktien 23 626 066 Dollars, auf Bonds und andere feste Schulden verschie-
dener Art 159 919 891 Dollars. Letzterer Betrag vertheilt sich auf Mort
Ragebonds mit 100 851 037 Dollars, auf verschiedene Obligationen mit
56 258 976 Dollars, auf Incomebonds1) mit 2 347 534 Dollars und auf
eqnipment trust obligations1) mit 462 344 Dollars. Das Bundesverkehrsamt
erklärt die Vermehrung des in Vorzugsaktien und verschiedenen Obli-
gationen angelegten Kapitals durch die grosse Zahl wichtiger Reorgani-
sationen im abgelaufenen Jahre.
■
- - — ■ — —
1896/97
1897/98
Von den Aktien lieferten gar
keine
1
Erträge
Doli.
3 761 092 277
3 570 155 23!»
d. 8. °/0 des Anlagekapitals . .
• %
70,10
66,50
'»
»: Vergl Archiv 1894 S. 16.
13*
Digitized by Google
106 Dip Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897 98.
Die Summe der Bonds, d. h. der Mortgagebonds, die keine Zinsen
zahlten, bciief sich:
1896/97 auf 615 259 989 Dollars = 13,56% der Bonds,
1897/98 „ 526 124 188 „ = 11,34 „ „ .
wahrend von den Incomebonds:
1896/97: 215 344 972 Dollars = 82,87 % der Incomebonds,
1897/98: 180 161560 „ =68,71 „
ganzlich ertraglos blieben.
Wie sich die Ertrage der Eisenbahnen im einzelnen und in den
verschiedenen Gruppen darstellen, ergeben die nachstehenden Tabellen:
1896/97
1897/98
Es erzielten:
in Prozenten des Aktienkapital*
keine Dividende
70,10
66,26
zwischen
1 -
2%
2,07
2,65
2—
3 »
2,49
2,19
^ n
0,81
1,79
4—
6 *
6,53
7,15
••
5-
•
5,99
7,60
•«
(5 —
7 *
3,68
3,69
*•
7 —
8 „
4,62
4,54
••
8—
9
2,28
2,37
■«
9—
10 „
0,20
0,13
10 „ und darüber . .
1,38
1,63
Vom di vi den den losen Aktienkapital
entfielen:
i
i
i
i
nuf Gruppe
> 1
21,38
20,98
II
53,51
54,05
HI
71,28
72,67
IV
84,02
74,09
••
*•
V
78,78
76,22
•
••
•■
VI
54,18
47,51
"
"
vn
69,59
62,49
*'
VIII
89,54
85,02
••
IX
99,27
93,17
•»
••
X
96«7
88.79
überhaupt (wie üben)
70,10
66,26
Digitized by Google
0fc Eisenbahnen der Verein/Staaten von Amerika in 1896/97 iL 1897/98. 197
Aus vorstehenden Zahlen ist insofern auf eine Besserung der Ver-
kehrsverhältnisse zu schliessen, als im Berichtsjahre auf 1 33,74 % des
Aktienkapitals, im Vorjahre nur auf 29,90%, Dividenden gezahlt werden
konnten. Die Eisenbahnen der westlichen Staaten (Gruppe IX und X)
brachten wiederum die geringsten Erträge, (in Gruppe IX waren 93,17 %,
in Gruppe X 88,79% des Aktienkapitals gänzlich ertraglos), während von
den Eisenbahnen der Gruppe I (Neuenglandstaaten) nur 20,98 % des Aktien-
kapitals keine Dividende zahlen konnten, andererseits aber an Dividende
erzielt haben: l
zwischen 6 und 7 %: 16,41 % des Aktienkapitals (1896/97 : 14,75 %),
7 „ 8 „ 9,19 „ „ „ (1896/97: 11,89 B ),
8 „ 9 „ 30,04 „ „ „ (1896/97:27,85,,),
9 „ 10 „ 0,83 „ „ „ (1896/97: 0,82 „ ),
über 10 „ 4,76,, „ „ (1896/97: 4,70,,).
Ein Gesaramtbild der finanziellen Entwicklung der Eisenbahnen der
Vereinigten Staaten in den Jahren 1896/97 und 1897/98 bietet die nach-
stehende Uebersicht (in runden Zahlen):
^—s—sss—s———^^-
80. Juni 1897
30. Juni 1898
183 285 Meilen
184648 Meilen
überhaupt
i
; für 1 MeUe
überhaupt
für 1 MeUe
MilLDoll.
Doli.
MM. Doli.
Doli.
U99,i
6122
1247,3
6766
769,5
4106
8l8,o
4480
369,«
2016
429,1
2 825
Dazu sonstige Einnahmen . .
126,1
683
188,»
749
494,7
2699
667,5
8074
413,4
2 256
427,>
2814
8M
444
140,s
760
davon Dividenden u. dergl. .
87,4
477
96,*
521
- <M
- 33
+ 44.1
+ 289
Fehlbetrag
Digitized by Google
198 Di« Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/9?.
Hiernach hat das Jahr 1897/98, während im Vorjahre noch ein Fehl-
betrag von 6,1 Millionen Dollars (auf die Meile 33 Dollars) zu verzeichnen
war, den gegen die Vorjahre erheblichen Ueberschuss von 44,1 Mil-
lionen Dollars (auf die Meile 239 Dollars) gebracht, d. i. mithin gegen
das Vorjahr eine Besserung um 50,» Millionen.
Die Betriebseinnahmen vertheilen sich, wie folgt, auf die- einzelnen
Verkehrszweige :
Es kamen:
auf Personengeld °/o
die Post
Eilgut
„ sonstige Einnahmen im Per-
sonenverkehr
.. Fracht einnähme
., sonstige Einnahmen im Fracht-
verkehr
sonstige Betriebseinnahmen
Verschiedenes
80. Juni
1897
1888
22,37
3,01
2,22
21,41
2,77
2,08
0,59
68,88
0,58
70,28
0,38
2,53
0,02
0,88
2,49
0,01
100,00
100,00
Der von der Bundesregierung für die Beförderung der Post gezahlte
Betrag (2,77 % der Betriebseinnahme) belief sich auf 34 608 352 Dollars.
Von den Betriebskosten entfielen (in Prozenten):
auf Bahnverwaltung %
Betriebsmittel „
Zugdienst „
r Allgemeinkosten
sonstige Ausgaben
,| 100,00
Nachstellende Durchschnittserträge ergaben sich:
100,00
a) im ganzen:
für l Person Cts.
1 Gütertonne
.. I Betriebsmeile:
an Personengeldeinnahme Doli.
Frachteinnahme
1896/97
1897/98
51,163
104,816
1 T 26,40
4 239,64
53,237
100,943
1 812,69
4 773,46
uigmzeu uy
Googl
Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/96. 199
b) in den einzelnen Gruppen:
Durchschnittaertrag für
Auf eine Betriebsmeile kommen
1 Person
1 Gütertonne
Personengeld-
einnahme
Frachteinnahme
1896/97
1897/98
1896/97
1897/98
1896/97
1897/98
1896/97 ! 1897/98
i 1
Cents
Dollars
Gruppe I .
II •
III .
IV .
V .
VI .
B VII .
„ VIII .
IX .
X .
81^4
86,&76
66,331
90,484
91,451
198,87»
186,018
121,868
64,46«
82,05»
86,76»
69,114
87,9»
94,847
66,776
196,51»
188,»oo
128,177
71,618
96,646
79,568
74,088
140,051
100,55»
124,664
190,658
217,805
147,844
276,04»
96,717
78,15»
69,4W
180,706
98,000
122,074
198,67S
198,6»«
186,004
272,969
6190,m
8 7603*
1962,5»
1 109,80
1 111,81
1889,0«
804,84
958,51
948,88
1 439,3»
6171,1«
8 869,68
1 972**
1 166,m
1 183,86
1481/>5
1007,50
1 101,41
963.83
1646,85
5 869,04
9647,0»
4 720,86
2 961,78
2961,3«
S68B,m>
2 886,6«
2981,15
8 096,57
2 919,06
6 069,08
10381,5»
5810,58
8 176,74
8 318,70
4 270.81
8403,9»
3 687,58
3866,63
8 657*1
im ganzen
51,168
68,237 '
104,815 100,»48
1
1726,40
1812,6»
4 289,64
4 778,4«
In den beiden folgenden Tabellen sind zur Veranschaulichung der
Eisenbahnverhältnisse der Vereinigten Staaten einige der wichtigeren
Zahlen aus den Jahren 1896/97 und 1897/98 zusammengestellt:1)
80. Juni
1897
189 8
Verkehr:
beförderte Personen . .
. Anz.
489 445 198
501 066 681
geleistete Personenmeilen
12 256 939 647
13 379 930004
desgl. auf 1 Meile . .
n
66 874
72 462
l'ersonenzugmeilen . . .
335 018 605
341 526 769
bop'irderte Gütertonnen .
741 705 946
879 006 307
^•leistete Tonnenmeilen .
1
• " 1
95 139 022 225
114 077 576 305
desgl/auf 1 Meile . .
519 079
617 810
Oüterzugmeilen ....
464 962 242
1- ♦
503 766 258
») Für die Jahrgänge 1889/90 bis 1895,96 s. Archiv 1899 S. 788/89.
Digitized by Google
200 D»e Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1896/97 u. 1897/98.
- .
80. Juni
Gegenstand:
189 7»)
1898»)
%
4.
1 nr
Betriebsmittel
n
O AI
U,U1
j_
t-
Ol-
Beamte u. s. w
n
i
_i_
U.JO
beförderte Personen . . .
Anz.
■
&£t öSt l Odo
geleistete Personenmeilen .
n
7Q9 ftfi7 5ftfi
J . 7 w \J\J i \JO\J
_l_
1 1 99 QOO 3"* 7
Pcrsonenmeilen auf 1 Meile
r»
A ft*41
4 ©Ol
"T-
Personenzugmeilen
•>
+
& lt>4 OOt
i
T"
O OÜO 104
beförderte Gütertonncn ' .
»
O/l 1 A Q.Q
l
-r
i '-17 ann '-i« t
1 o < oUU ob I
geleistete Tonnenmeilen . ,
r>
1 RQ 33« H7i3
i
Ifi Q3ft nsut
1C3 ifOO OO-t UrMJ
Tonnenmcilen auf 1 Meile .
4 753
4-
98 731
<
Güterzugmeilen
14 537 928
38 804 016
Betriebseinnahme . . . .
Doli.
-
28 079 603
125 235 848
-
!
7 615 323
59 787 336
sonstige Einnahmen . . .
n
3 934 721
13 112 769
Betriebsausgaben . .
rt
20 464 280
+
65 448 512
Uebersehuss oder Fehlbetrag
n
7 654 652
50 199 040
Die Betriebsausgaben betrugen in Prozenten der Betriebseinnahmen :
65,68% im Jahre 1897/98, |
gegenüber 67,06 „ „ „ 1896/97, } (s" S' 188)'
Von den 128 Bahnen, die am 30. Juni 1897 sich im Konkurs be-
fanden, ist bei 45 im Jahre 1897/98 das Konkursverfahren beendigt,
während 11 Bahnen neu in Konkurs verfielen. Die Zahl der in Konkurs
befindlichen Eisenbahnen war in den letzten Jahren folgende:
am 30. Juni 1898: 94 mit einer Gesammtlänge von 12 744,95 Meilen
30. „ 1897:128 „ „ „ „ 18 861,6»
30. „ 1896: 151
30. „ 1895: 1(59
30. „ 1894:192 „ n „ 40 818*1
„ 30 475,39
37 855,811
Das Anlagekapital der am 30. Juni 1898 in Konkurs befindlichen
Eisenbahnen betrug ausschliesslich der laufenden Schulden 587 Millionen
Dollars, d. i. 430 Millionen Dollars weniger als am 30. Juni 1897.
l) -f bedeutet Zunahme, — Abnahme gegen da» Vorjahr.
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Kleinere Mittheilungen.
Ueber gemeinsame Abrechnung^- und Ausweichstellen der
Eisenbahnen hat der k. k. Regierungsrath und Direktionsvorstnnd der
Kaiser- Fcrdinands-Nordbahn, Ingenieur August Ritter von Loehr vor dem
Internationalen Eisenbahnkongress zu Paris einen ausführlichen Bericht
erstattet,1) den er mit einer allgemein gehaltenen Ansprache eingeleitet
hat Die Grundsätze, die darin für die künftige Entwicklung des Rech-
nangs wesens aufgestellt werden, sind diese:
Es wird nothwendig sein, zwischen dem Verkehr, dessen Einnahmen aus-
schlaggebend ins Gewicht fallen, und dem sogenannten Kleinzeug einen scharfen
Unterschied zu machen, der sich in grundsätzlich anderer Gestaltung der ganzen
Art der Abfertigung, der Gebührenberechnung, Verrechnung, Abrechnung und
der Kontrole aller dieser Verrichtungen zu äussern hat. Für das Kleinzeug wird
man von allen schwerfälligen, mit viel Schreiberei und Kosten verbundenen Ab-
Fertigungsarten absehen und dafür alle zur Verfügung stehenden Erleichterungen
einführen müssen, z. B. die Abfertigung der Kleingüter mit Marken statt mit
Frachtbrief und Frachtkarte u. s. w., die Kartenausgabe des Lokalverkehrs mit
Automaten, die Einführung von amerikanischen Incassomaschinen, die zugleich
die Rechnungslegung besorgen, ferner von Rechen- und Schreibmaschinen, Multi-
plikation«- und Divisionstabellen, die Ueberwälzung gewisser Theile der Abferti-
gung auf das Publikum; die Tarife für diesen Verkehr werden viel einfacher ge-
staltet werden müssen als bisher u. s. w. Hierdurch wird natürlich auch die
Verrechnung, Abrechnung und Kontrole so einfach, dass eine Menge kostbarer
Zeit für die eingehende Verrechnung, Kontrole und statistische Verarbeitung
des grossen Verkehres frei wird, der heute nach derselben Schablone behandelt
werden muss, wie der unbedeutendste Posten.
Ferner wird es nothwendlg sein, den eigentlichen Clearing, d. h.'den Aus-
gleich der durch die Abrechnung festgestellten gegenseitigen Forderungen und
Schulden der einzelnen Bahnen unter einander in Formen abzuwickeln, die sieh
dem bewährten Vorgange der Banken möglichst anschliessen, wofür natürlich die
einschlägigen Verhältnisse in den verschiedenen Ländern einzig und allein mass-
gebend sein können. Es wird hier namentlich die Uebertragung dieser Geschäfte
*n Bankiers oder an Banken in Frage kommen, wobei natürlich die Gattung der
') Vergl. die Besprechung S. 873 des vorigen Jahrgangs.
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202
Kleinere Mitteilungen.
zu übertragenden Arbeiten, das Verfahren u. s. w. verschieden geregelt werden
können.
Für den direkten internationalen Verkehr, der sich nach dem Intel-nationalen
Uebereinkommen für den Eigenbahnfrachtverkehr abwickelt, wäre mit grösstem
Vortheile auch das zugehörige Rechnungs- und Clearingwesen au vereinheitlichen,
und etwa die Bestimmung einer einzigen Stelle, z. B. des Berner Zentralamte all
Saldirungsstelle in Aussicht zu nehmen, da die Kompensationsmethode um so
erspriesslichere Resultate ergiebt, je ausgedehnter und umfangreicher von ihr
Gebrauch gemacht wird. Freilich setzt dies die Einführung einer einheitlichen
internationalen Rochnungswährung in den direkten Verkehren oder doch mindestens
eine zweckmassige Umrechnung der anzumeldenden Saldi voraus.
Endlieh werden die tarifarischen Grundlagen der Gebührenberechnung und
Gebührenvertheilung weitaus einfacher gestaltet werden müssen, als sie heute
sind, wozu uns nach meiner Ueberzeugung lediglich ein engeres Zusammenarbeiten
der Tarif- und Rechnungsabtheilungen schon bei der Aufstellung der Tarife, der
Antheilstabellen und der Verkehrstheilungsbestimmungen führen kann: denn
überall hat sich die richtige Erkenntniss Bahn gebrochen, dass vor Erlass von
Gesetzen, Verordnungen und normativen Bestimmungen die Manner zu hören
sind, die berufen sind, diese Bestimmungen später auszuführen, wodurch die Auf-
nahme unpraktischer, undurchführbarer, ja sogar schädlicher Bestimmungen ver-
mieden wird
Die öffentlichen Arbeiten in Italien in der Zeit vom 1. Juli
1898 bis 31. Dezember 1809. Vom italienischen Ministerium der Öffent-
lichen Arbeiten ist ein Bericht über den Fortgang der Arbeiten in allen
zu diesem Ministerium gehörigen Dienstzweigen in der Zeit vom 1. Juli
1898 bis zum 31. Dezember 1899 veröffentlicht worden.1) Der Gesammt-
betrag, zu dem in dem angegebenen Zeitraum von 18 Monaten Öffentliche
Arbeiten an Unternehmer zur Ausführung verdungen wurden, beläuft sich
nach diesem Berichte, der im ganzen ein sehr ertreuliches Bild von dem
Fortgang der öffentlichen Arbeiten in Italien bietet, auf 185 203 751 Lire.
Davon kamen auf Eisenbahnbauten Gl 108 749 Lire, auf Hafenanlagen,
Leuehtthünne, Seezeichen und dergl. 46 609 196 Lire, auf Brücken und
Strassen 26 281 686, der Rest verthcilt sich auf Wasserbauten verschiedener
Art und Bauausführungen in Rom und Neapel. Dass in der Zeit, auf die
der Bericht sich bezieht, der Fortschritt der Bauausführung ein lebhafterer
war, als früher, ergiebt sich nach dem Berichte auch daraus, dass der
Botrag der Rückstände aus Bewilligungen, der am 1. Juli 1898 sich auf
») Der 802 Druckseiten in grosser Viertelbogenform enthaltende Bericht
führt die Aufschrift: Ministero dei lavori pubblici. Relazione suIl* andameuto dei
servizi dal 1° luglio 1808 al 31. dicembre 1899. Roma, tipogratia dell' Unioue
cooperativa editrice. 1900.
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Kleinere Mitteilungen.
20*
140312 425 Lire belief, am 31. Dezember 1899 auf 103 237 257 Lire, also
am 37 075 168 Lire herabgemindert war.
Ein sehr günstiges Ergebniss erzielte der durch Ministerialerlass vom
25. Juli 1898 eingesetzte Ausschuss zur Prüfung der von Unternehmern
für ausgeführte Arbeiten gestellten, von den bauleitenden Behörden aber
bestrittenen Forderungen. Von 63 geprüften derartigen Streitfällen konnten
19 durch Vergleich geschlichtet werden, wobei die auf 17 746 491 Lire
sich belaufenden Forderungen der Unternehmer auf 2 222 291 Lire, also
auf 127-2 °/o ermässigt wurden. Die Bedingungen, die früher der Uober-
nahme staatlicher Bauausführungen zu Grunde gelegt wurden, waren viel-
fach nicht genügend klar gefasst, sodass daraus mannigfache Streitigkeiten
• ntstanden. Durch Erlass vom 28. Mai 1895 sind für die Verdingung von
Staatsbauten neue Vorschriften erlassen, durch die solche Streitigkeiten
möglichst vermieden werden sollen.
Besonders lebhafte Thätigkeit ist entfaltet worden auf dem Gebiet
des Eisenbahnwesens. In dem Bericht wird hervorgehoben, dass die
staatliche Thätigkeit auf diesem Gebiete vielfach dadurch gehemmt werde,
dass das Interesse der Betriebsgesellschaften in vielen Fällen nicht mit
dem öffentlichen Interesse übereinstimme, diesem vielmehr oft entgegen-
stehe.
Um die Erledigung der dem Ministerium in Bezug auf die Eisen-
bahnen obliegenden umfangreichen Arbeiten zu fördern, wurde durch
königlichen Erlass vom 17. November 1898 eine Umgestaltung und Ver-
stärkung der Generalinspektion der Eisenbahnen (vcrgl. Archiv 1886 S. 122)
angeordnet. Diese wurde in zwei Abtheüungon getheilt, von denen dio
♦-ine alle Angelegenheiten zu bearbeiten hat, die sich auf die Genehmigung
des Baues und die Ausführung neuer Bahnlinien beziehen, während der
anderen die Prüfung der Bedürfnisse des Eisenbahnbetriebes und dessen
l'eberwachung obliegt, Diesq Theilung der Geschäfte hat sich als sehr
zweckmässig erwiesen.
In der Zeit, auf die sich der Bericht bezieh^ wurde eine Reihe von
Verordnungen erlassen, die einerseits dahin zielen, die Staatsaufsicht über
das Eisenbahnwesen wirksamer zu machen, andererseits den Zweck haben,
die Sicherheit und Regelmässigkeit des Betriebs zu fördern. Weitere in
dieser Zeit erlassene Bestimmungen beziehen sich auf die Anwendung der
Elektrizität als Zugkraft. Ueber die wichtigeren dieser Vorordnungen ist
im Archiv Mittheilung gemacht worden. (Vergl. Archiv 1900 S. 1066: Erlasst
betr. die Staatsaufsicht; ferner S. 639, betr. Bestrafung der Zugverspätungen.
8. 1253, betr. Dienstdauer der Eisenbahnbediensteten, S. 1067, betr. Aende-
ning der Betriebsordnung, S. 312, betr. Vorschriften für die Ordnung.
Sicherheit und Regelmässigkeit des Eisenbahnbetriebes mit Rücksicht auf
Kleinere Mittheilungon.
die Anwendung der Elektrizität als Zugkraft, u. a. m.). Ein besonderes
Verdienst hat sich die Generalinspektion der Eisenbahnen noch dadurch
erworben, dass von ihr seit dem 1. Januar 1899 ein amtliches Kursbuch
mit den Fahrplänen der Eisenbahnen, Trambahnen, Postschiffe und Fahr
posten herausgegeben wird. Ferner wird angestrebt, dass die seit 1885
stets sehr verspätet erschienene Statistik der italienischen Eisenbahnen in
Zukunft rechtzeitiger herausgegeben wird. Im Jahre 1899 sind die Sta-
tistiken für die Jahre 1893 bis 1896 und im Anfange des Jahres 1900 die
für 1897 veröffentlicht worden. Es wird erwartet, dass im Laufe des
Jahres 1900 auch die noch im Rückstand befindlichen Statistiken heraus-
gegeben werden können.
Aus dem Berichte geht hervor, dass die Thfltigkeit des italienischen
Ministeriums der öffentlichen Arbeiten auf allen dazu gehörigen Gebieten
in dem Zeitraum, auf den sich der Bericht bezieht, eine sehr umfassende
und fruchtbringende war und dass die Regierung eifrig bestrebt ist, alle
Einrichtungen aufs thunlichste zu fördern, die der wirthschaftlichen Ent-
wicklung des Landes dienen. H. C.
Ueber die Eisenbahnen in den unter britischem Schutz
Stehenden malayischen Staaten entnehmen wir einem Parlaments
bericht folgende Angaben:
Im Sultanat Perak standen 117,5 engl. Meilen Eisenbahn Ende
1899 im Betriebe gegen 96,5 Meilen am Ende des Vorjahres; die Roh-
einnahme stieg von 567 928 mexikan. Dollars auf 746 618 Doli., der Be
triebskoefflzient betrug 48,5 %.
Selangor hatte unverändert 83 Meilen Bahn; die Roheinnahme ist
jedoch von 733 908 Doli, auf 854 326 Doli, gestiegen, während die Be-
triebsausgaben um 9 258 Doli, auf 478 250 Doli, gefallen sind. Das An-
lagekapital der fertigen Linien von 4 975 088 Doli, ist mit 7,5G0/0 gegen
5,34 % im Vorjahr verzinst worden. Einige Strecken sind im Bau.
In Negri-Sembilan ist mit dem Bau einer Eisenbahn von Seremban
nach Kajang begonnen worden, wührend in Pahang der Bau von festen
Strassen im Vordergrund steht und Eisenbahnen noch nicht in Angriff
genommen sind,
j.
») Vergl. Archiv für Kbenbnhnwcseii 1900 S. 597.
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Kleinere Mittheilungen.
205
Die Bangkok • Korat - Eisenbahn in Siam1) hat sich auch im
dritten Jahre ihres Bestehens weiter günstig entwickelt, obwohl wegen
<kr im Vorjahre schon massgebenden Gründe neue Strecken nicht in
regelmässigen Betrieb genommen worden sind; wie schon am 31. März
1898, so verkehrten auch am 31. März 1900 die Züge nur zwischen Bangkok
und Gengkoi auf 125,03 km. Bauzüge wurden im Berichtsjahre jedoch
Ms Pak Djong, das 180 km von Bangkok entfernt liegt, abgelassen, und
dreimal wöchentlich dienten diese auch der privaten Personen- und Güter-
beförderung.
Die Betriebsergebnisse waren folgende:
I
i
1898/99
1899/1900
durchschnittliche Betriebslänge . .
km
125,03
125,03
Roheinnahme :
ans dem Personenverkehr . .
ticals
314 750
370 249
Güterverkehr . . . .
M
116 938
177 144
n
435 932
552 240
3 486
4417
Anz.
417 826
497 848
Geleistete Personenkilometer . . .
»
15 062 758
17 176 398
22 654
30 810
Geleistete Gütertonnenkilnmeter . .
2 460 374
3 800 104
ticals
203 245
237 483
Verhältnis» der Ausgaben zu den
53
57
Da das Anlagekapital für die Strecke Bangkok-Gengkoi rund
* 200 000 ticals beträgt, so hat sich eine Verzinsung von 2,9 V« gegen 2,7
im Jahre 1898/99 ergeben. Dies Ergebniss ist um so gunstiger, als
infolge einer schlechten Reisernte im Winter 1899/1900 nur 6 344 t Reis
ftf£en 8 258 t in derselben Zeit des Vorjahres befördert worden sind, und
Reis das wichtigste, auf der Bahn zur Aufgabe gelangende Gut ist; die
Einnahraeerhöhung im Güterverkehr ist daher vollständig auf die Zunahme
in der Beförderung anderer Güter zurückzuführen, wie sich denn die Ein-
nahme aus der Viehbeförderung von 1505 auf 8 746 ticals und aus dem
Transport sonstiger Privatgüter von 34 244 auf 70 741 ticals gehoben hat.
1 > VergL Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 294.
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Kleinere Mittheilungen.
Im Personenverkehr ist seit dem 1. April 1900 die erste Klasse
aufgehoben worden, da auch im Berichtsjahre nur 0,96 •/• der Reisenden
sie benutzt haben, während auf die dritte Klasse 99,07 */o entfallen sind.
Die Bahn wird jetzt in Bau und Betrieb an Stelle des verstorbenen
königl. preuss. Bauraths Bethge von dem königl. preuss. Baurath Gehrts
geleitet.
Eisenbahnpläne in Haiti. Die Regierung von Haiti hat die Kon
Zession zum Bau einer Bahn ertheilt, die die östlich von der Hauptstadt
Port au Prince sich erstreckende Ebene Cul de Sac, einen der ertragreichsten
Theile des Landes, durchschneiden und zu dem die Ebene abschliessenden
Seengebiet führen soll; im Anschluss an die Bahn ist dann auf dem See von
Haiti eine Schiffahrtsverbindung zwischen den Uferorten einzurichten. Die
Regierung hat sich verpflichtet, für eine Verzinsung des Anlagekapitals mit
6% bis zum Höchstbetragc von 16 000 Doli, für das Kilometer aufzukommen,
und dafür einen Theil der Ausfuhrzölle verpfändet. Die Bahn wird nach dem
von einem Deutschen ausgearbeiteten Plan eine Länge von 43,5 km haben
und bei einer Spurweite von 0,762 m rund 470 000 Doli. Gold, also etwa
10 000 Doli, jedes Kilometer, kosten, sodass eine Verzinsung mit 0 % nur
28 200 Doli, erfordern wird, während die verpfändeten Ausfuhrzölle im
Durchschnitt der letzten 12 Jahre jährlich 40 000 DolL ergeben haben.
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I
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rechtsprechung.
Enteignungsrecht
Erkennmiss des Reichsgerichts (VIT. SenRt) vom 6. Oktober 1899 in Sachen des
preussischen Eisenbahnfiskus (Klägers und Wiederbeklagten) wider L. (Beklagten
und Widerklager)»).
In emem nach § 30 des Enteignungsgeseties auf richterliche Feststellung der Entschädigung
erhabenen Rechtsstreit ist der Einwand des Unternehmers nicht zulässig, dass er nicht
entschädigungspflichtig und daher passiv nicht legitimirt sei, weil die für ihn erfolgende
Enteignung nicht oder nicht wesentlich in seinem, sondern im Interesse eines Anderen
gelegen sei.
Dem Kläger war für die Verlegung der Berlin-Stettiner Eisenhalm
zwischen Berlin und Pankow durch Allerhöchsten Erlass das Recht zur
Enteignung und dauernden Beschrankung derjenigen Grundstücke ver-
liehen worden, welche für die Bauausführung erforderlich sein würden.
Zu den Grundstücken, welche nach den festgestellten Planen innerhall)
der Stadt Berlin, und zwar auf der Strecke zwischen dem Stettiner Bahn-
hof und der Kreuzung der Wiesen- und Hochstrasse, von jenem Unter-
nehmen betroffen wurden und einer dauernden Beschränkung unterworfen
werden inussten, gehörte das Grundstück des Beklagten, da die Garten -
»trasse, an welcher es lag, zum Zwecke der Unterführung unter die Bahn
vor diesem Grundstücke um etwa 1,25 m tiefer gelegt werden musste.
Da die Parteien sich über die hierfür dem Beklagten zu gewährende
Entschädigung nicht einigen konnten, wurde auf Antrag des Klägers das
Enteignungsverfahren eingeleitet, und in diesem durch Beschluss des
Polizeipräsidiums zu Berlin „die Entschädigung für die Beschränkung des
Eigenthumsu an dem Grundstücke des Beklagten auf IT lH(i,oi jt fest
*) Entnommen den Entscheidungen des Reichsgericht« in Zivilsachen, her-
ausgegeben von den Mitgliedern des Gerichtshofes und der Reichsanwnltschnft.
Band 44 S. 325.
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208
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
gestellt. Zugleich wurde in diesem Beschlüsse die Enteignung für dring-
lich erklärt.
Gegen jenen Feststellungsbeschluss wurde von beiden Seiten der
Rechtsweg beschritten, von dem Eisenbahnfiskus mit dem Antrage auf
Herabminderung der Entschädigung, von dem anderen Theile mit dem
Antrage auf deren Erhöhung.
Der erste Richter wies den Eisenbahnflskus, der als Kläger be-
handelt worden ist, mit der Klage ab und sprach auf den als Wider-
klage behandelten Antrag des Gegners diesem eine weitere Entschädigung
zu. Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Das gleiche
Schicksal hat die Revision des Klägers gehabt aus folgenden
. „•
Gründen:
In der Berufungsinstanz hatte der KJäger seinen Antrag mit
auf die Ausführung gestützt, dass für ihn eine Entschädigungspflicht über-
haupt nicht begründet sei, weil die Senkung der Strasse nur erfolgt
sei, um sie ihrer Zweckbestimmung, als Kommunikationsmittel zu dienen,
zu erhalten. Diesem Einwände war der Berufungsrichter mit der Fest-
stellung entgegengetreten, dass die Tieferlegung der Gartenstrasse, welche
die dem Kläger aufzuerlegende Beschränkung erforderlich gemacht habe,
hauptsächlich im Interesse der Eisenbahnanlage, nicht aber in dem des
Strassenverkehres habe stattfinden sollen, und dass im Verhältnisse zu
diesem Interesse der Eisenbahnverwaltung das Interesse der Stadtgemeinde
an jener Aenderung der bisherigen Verhältnisse nur ein nebensächliches
.sei. Die Revision bekämpft diese Feststellung, indem sie geltend macht,
selbige ermangele, der erforderlichen thatsächlichen Begründung; zugleich
sucht sie die Erwägung des Berufungsrichters, dass das eigene, frühere
Verhalten des Klägers, nämlich sein vor der Verwaltungsbehörde ge-
stellter Antrag, dem Beklagten die aus der Tieferlegung der Gartenstrasse
für sein Grundstück sich ergebende Beschrankung im Wege der Ent-
eignung zum Zwecke der Verlegung der Stettiner Eisenbahn zwischen
Berlin und Pankow aufzuerlegen, mit dem geltend gemachten Einwände
in "Widerspruch stehe, durch die Ausführung zu beseitigen, dass jenes
Verhalten des Klägers lediglich darauf beruhe, dass er die rechtlichen
Folgen, welche der dem Einwände zu Grunde liegende Umstand für die
Entschädigungspflicht habe, übersehen habe.
Der Angriff' der Revision muss zunächst schon an dem thatsäch-
lichen Charakter der angefochtenen Feststellung scheitern. Ein materieller
Rechtsverstoss ist in ihr nicht enthalten, auch von der Revision nicht
behauptet. Es kann aber auch nicht anerkannt werden, dass diese Fest-
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
•209
Stellung auf mangelhafter prozessualer Grundlage ruhe, und dass es ihr
an ausreichender Begründung fehle.
Hierauf näher einzugehen, ist nicht erforderlich, da die Erhebung
des von dem Berufungsrichter zurückgewiesenen Einwandes im gericht-
lichen Verfahren überhaupt unzulässig war.
Es handelt sich hier, worauf bereits der Benifungsrichter zutreffend
hingewiesen hat, nicht sowohl um eine Entziehung oder Beschränkung
des Grundeigenthums des Beklagten im engeren Sinne, als um Ent-
ziehung, oder Beschränkung von Rechten, welche dem Beklagten als
Eigenthümer seines Grundstückes an fremdem Grundeigenthum, nämlich
an der Gartenstrasse, zustanden, also um den Fall des § 0 des Ent-
«ignungsgesetzes.
Zwei solcher Rechte kommen hier in Betracht, nämlich:
1. das auf stillschweigend bestellter Dienstbarkeit beruhende, seit
langem (vgl. Entsch. des R.G.s in Zivils. Bd. 7 S. 213) von dem
Reichsgerichte für das preussische Recht in gleichmässiger Recht-
sprechung anerkannte Recht des Eigenthümers eines an einer
städtischen Strasse liegenden Hauses auf Erhaltung einer unge-
schmälerten Verbindung seines Hauses mit der Strasse;
2. das auf § 187 ALI I. 8 sich gründende gesetzliche Recht des
Grundeigenthümers, zu verlangen, dass bei Erniedrigung des
Nachbargrundstückes ein Wall von drei Fuss stehen bleibe, ein
Recht, welches ebenso wie die Bestimmung des § 185 a, a, O.
(vgl. die Entscheidung des Reichsgerichtes bei Gruchot, Bd. 31
S. 931) auch dem Strassenanlieger gegenüber einer Erniedrigung
der Strasse zusteht.
Beide Rechte sind in ihrem Bestände gegen Eingrifft1! eines Dritten —
und als solcher muss der Kläger als Eisenbahnuntemehmer dem Beklagten
gegenüber in Bezug auf diese Rechte angesehen werden - rechtlich ge-
schützt, und der Kläger konnte daher bei dem Widersprach des Beklagten
die von ihm als Theil des Unternehmens der Verlegung der Stettiner
Bahn geplante und zu bewirkende Senkung der Gartenstrasse nicht eher
'ingehindert ausführen, als bis jene Rechte des Beklagten im Wege der
Enteignung beseitigt, oder beschränkt waren. Aus diesem Grunde hat
der Kläger den Antrag auf Enteignung gegen den Beklagten gestellt,
diese auch, und zwar sogar unter Ausspruch der erbetenen Dringlich-
keitserklärung, erwirkt; d. h. also: die Enteignungsbehördc hat die in
Kede stehenden Rechte des Beklagten auf Antrag des Klägers zu dessen
Gunsten, nämlich zu Gunsten der als Theil sein es Eise nbahnun fer-
nen mens von ihm als Unternehmer in Aussicht genommenen und
Archiv für Eisenbahnwesen. 1901 14
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
auszuführenden Tieferlegung der Gartenstrasse, im Wege der Enteignung
dem Beklagen entzogen, oder einer Beschränkung unterworfen. Nun
besagt der § 7 des Enteignungsgesetzes ausdrücklich, dass die Pflicht
der Entschädigung dem Unternehmer obliegt. Der Unternehmer, für
dessen Unternehmen von der Verwaltungsbehörde eine Entziehung
oder Beschränkung von Grundeigenthum oder Rechten am Grundeigen
thum im Wege der Enteignung vorgenommen ist, kann und darf sich
daher der Entschädigungsptlicht nicht mit dem Einwände entziehen, das.-,
die Enteignung nur formell zu Gunsten seines Unternehmens, in Wahr
heit aber ganz oder hauptsächlich zu Gunsten eines Dritten erfolgt sei,
oder dass sein Unternehmen ganz oder hauptsächlich im Interesse
eines Dritten ausgeführt werde.
Für die Entscheidung massgebend ist indess nicht dieser, bereits
früher vom Reichsgerichte, (Entsch. dess. in Zivils. Bd. i) S. 278.1
hervorgehobene und anerkannte, sachliche Gesichtspunkt, sondern viel-
mehr der formale, dass ein solcher Einwand im gerichtlichen Ver-
fahren aus einem doppelten Grunde überhaupt nicht erhoben werden
konnte.
Die Zuständigkeit der Behörden ist im Enteignungsgesetze so ge-
ordnet, dass die Verwaltungsbehörden endgültig darüber zu bestimmen
haben, was enteignet werden soll, in welchem Umfange solches zu ge-
schehen hat, und für wen und zu wessen Gunsten die Enteignung statt
finden soll. Die Gerichte sind nur berufen, unter gewissen Voraus
Setzungen (Antrag und vorgängige Entscheidung der Verwaltungsbehörde)
über die Entschädigung zu befinden. Sie sind daher nicht zuständig, die
jenigen Massnahmen, Erklärungen und Beschlüsse der Verwaltungs-
behörden, welche nicht die Entschädigung, sondern unmittelbar die Ent-
ziehung «»der Beschränkung von Grundeigenthum oder Rechten am Grund
eigenthum zum Gegenstande haben, nachzuprüfen und formell oder sach-
lich zu ändern. Es würde nun aber eine sachliche Aenderung eines
solchen Beschlusses der Verwaltungsbehörde bedeuten, wenn das Gericht
dem erhobenen Einwand entsprechen und den Widerbeklagten von der
ihm durch die Verwaltungsbehörde auferlegten EntschüdigungspHicht be-
freien wollte, weil die in Frag«' stehende Enteignung nach der Ansieht
des Gerichtes nicht im Interesse des Wiederbeklaglen bewirkt sei. Da-
Gericht würde damit den Enteignungserkläinngen und Beschlüssen der
Verwaltungsbehörde materiell einen ganz anderen Inhalt geben und eine
Enteignung, die von der Verwaltungsbehörde für den Widerbeklagten
und zu dessen Gunsten beschlossen und angeordnet war, der Sache und
der Wirklichkeit nach zu einer Enteignung machen, die zu Gunsten einer
ganz anderen Persönlichkeit stattfände. Das liegt ausserhalb der Macht
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Rechfoprecliung und Gesetzgebung.
211
und Zuständigkeit der Gerichte, die damit in das üben umschriebene,
ihnen verschlossene und nur den Verwaltungsbehörden zugewiesene
Gebiet eingreifen würden. Ein Einwand, der solches von den Gerichten
begehrt, ist daher unzulässig.
Diese Unzulässigkeit ergiebt sich aber auch noch von einem
anderen Standpunkte aus, nämlich von dem des Entschädigungsverfahrens.
Das Reichsgericht hat in einer früheren Entscheidung (Entseh. in Zivils.
Bd. 7 S. 225) ausgesprochen, dass der Unternehmer die Aktivlegitimation
der im Verwaltungsverfahren von der Verwaltungsbehörde als ent-
schädigungsberechtigt Angenommenen im gerichtlichen Verfahren nicht
zum Gegenstande der Entscheidung machen könne, weil mit dem Wegfall
des als entschädigungsberechtigt Angenommenen es an einer der für das
Verwaltungsverfahren erforderlichen Voraussetzungen, die überhaupt nicht
Gegenstand richterlicher Prüfung seien, fehlen würde, der Rechtsweg
lediglich die Feststellungen der Regierung in Bezug auf die Entschädigung
nach Massgabe der §§ 27 und 30 des Enteignungsgesetzes betreffe, und
damit eine Prüfung der in dem Enteignungsbesch lusse der Regierung an-
genommenen Legitimation der Interessenten ausgeschlossen sei. Dieser
Grundsatz muss in verstärktem Masse in Ansehung der von der Ver-
waltungsbehörde im Entschädigungsverfahren angenommenen Passiv-
legitimation des Entschädigungspflichtigen gelten. Die stillschweigenden
oder ausdrückliehen Feststellungen und Annahmen der Verwaltungs-
behörde bezüglich der Person des EntschHdigungsberechtigten und des
Kntschädigungsverpflichteten bilden die Stützpunkte des verwaltungs-
behördlichen Entschädigungsverfahrens. Wäre es rechtlich möglich, im
nachfolgenden gerichtlichen Verfahren diese Stützen wegzuräumen, so
würde damit das verwaltungsbehördliche Verfahren in sich zusammen-
fallen. Dem Vorbringen der Parteien im gerichtlichen Verfahren eine
solche Wirkung zu leihen, ist uinsomehr ausgeschlossen, als das Mass
and der Umfang der Entschädigung mit der Person des Entschädigungs-
berechtigten und des Entschädigungspflichtigen in näherem Zusammen-
hange stein, wofür es genügt, bezüglich des Entschädigungsberechtigten
anf die Bestimmungen im § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 4 des Enteignungs-
Jfwtzes und bezüglich des Entschädigungspflichtigen auf den Grundsatz
hinzuweisen, dass dieser nicht nur für das entzogene Eigentluun Ent-
»ehüdigung zu leisten hat, sondern auch für die Nachtheile, welche für
das dem Enteigneten verbliebene Grundeigenthum in ursächlichem Zu-
sammenhange mit der Enteignung für sein, des Entschädigungs-
pflichtigen, Unternehmen erwachsen sind. Würde es zugelassen,
dass im gerichtlichen Verfahren ganz andere Personen an die Stelle
d'-n-r gesetzt würden, die im Verwaltungsverfahren als die Ent-
14*
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212
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
schädigungsbereehtigten und Entschädigungspflichtigen behandelt sind,
so würde auch insofern das gerichtliche Entschädigungsverfahren dem
verwaltungsbehördlichen gegenüber auf eine neue Grundlage gestellt,
was zweifellos der Absicht des Gesetzes widerstreiten würde.
Mit dem im Vorstehenden dargelegten Grundsatze, dass im gericht-
lichen Verfahren die von der Verwaltungsbehörde angenommene Aktiv-
und Passivlegitimation des Entschädigungsberechtigten und Ent-
schädigungspflichtigen nicht angegriffen werden kann, steht es nicht in
Widerspruch, dass das Reichsgericht stetig auch denjenigen Nebenberech-
tigten (§ 11 des Enteignungsgesetzes, Hypothekengläubiger, Miether
u. s. w.), welche als solche bei dem verwaltungsbehördlichen Ent-
schädigungsverfahren nicht betheiligt waren, die Beschreitung des Rechts-
weges gestattet hat. Vgl. Entsch. des R-G.'s in Zivils. Bd. o 8. 281.
Bd. 24 S. 205, Bd. 28 S. 263.
Die Aktivlegitimation der im Verwaltungsverfahren als zur Geltend
machung der Entschädigung berechtigt angenommenen Personen wird
dadurch nicht berührt, sondern bleibt bestehen." . . .
Rechtsgrundsätze aus den Entscheidungen des Reichsgerichts.1
Reichsrecht.
Beamtenrecht.
6esetz vom 15. März 1886, betr. die Fürsorge für Beamte und Personen des Soldaten-
Stande« infolge von Betriebsunfällen, § 1 Abs. 1 und 7 und Reichsbeamtengesetz von
31. März 1873, §§ 53 und 149 ff.
Erkenntniss des Reichsgerichts (IV.) vom 26. Juni 1899; Entscheidungen
Band 44 S. 85.
Bei einem Beamten der Reichszivilverwaltung, der im Dienste einen
Unfall erlitten hat und wegen der daraus folgenden dauernden Dienst-
unfähigkeit einen Fürsorgeanspruch aus dem Gesetz vom 15. Mftrz 188(5
l) Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, herausgegeben von
den Mitgliedern des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft. Band 44 und 46.
Leipzig 1900, Veit & Co. Vergl. zuletzt Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 1058
Das Erkenntniss vom 29. Dezember 1899. betr. die Enteignung von Torf
wiesen, — Entscheidungen Band 45 S. 253 — und das vom 6. Oktober 1899, betr.
die Passivlegitimation in dem auf richterliche Feststellung der Entschädigung er-
hobenen Rechtsstreit, — Entscheidungen Band 44 S. 326 — sind im Archiv für
Eisenbahnwesen 1900 S. 1236 und 1901 S. 207 wörtlich abgedruckt und deshalb hier
nicht berücksichtigt worden.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
213
erhebt, erfolgt die Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit durch
die vorgesetzte Dienstbehörde nach Massgabe der Bestimmungen über
die Pensionirung der Keichsbeamten aus dem Reichsbeamtengesetz vorn
31. März 1873, nicht im ordentlichen Rechtswege durch den Richter.
Hilft pflichtrecht.
Reichshaftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871, §§ 1. 3 Ziff. 2.
Erkenntniss des Reichsgerichts (VI.) vom 12. Juni 1899; Entscheidungen
Band 44 S. 27. ')
Der Begriff der höheren Gewalt im Sinne des Reichshaftpflichtgesetzes
hat zur Voraussetzung ein dergestalt ungewöhnliches Ereigniss, dass über-
haupt mit dem Vorkommen eines Ereignisses dieser Art nicht gerechnet
«erden kann. Höhere Gewalt liegt deshalb nicht vor, wenn in den be-
lebten Strassen einer Grossstadt Kinder aus eigner Unachtsamkeit v<m
einem Strassenbahnwagen überfahren werden, auch wenn der Unfall mit
Hilfe der nach dem gegenwärtigen Stande der Technik bekannten und
mit der Aufrechterhaltung des Betriebes vereinbaren Einrichtungen nicht
verhütet werden konnte; denn ein solches Ereigniss ist auf die eigen
thumlichen, mit dem Betriebe einer elektrischen Strassenbahn in den
Strassen einer verkehrsreichen Stadt nothwendig verbundenen Gefahren
zurückzuführen.
Krankenversichernngsrecht.
Krankenversteherungsgesetz vom 10. April 1892 §§ 25, 64 und 65.
Erkenntniss de» Reichsgerichts (VI.) vom 6. November 1899; Entscheidungen
Band 46 S.21.
Der vom Betriebsunternehmer bestellte Rechnungsführer einer Be-
triebskrankenkasse haftet wegen Veruntreuungen unmittelbar nur der
Betriebskrankenkasse; der Unternehmer kann ihn nur auf Zahlung an die
Kasse belangen.
Unfallversicherungsrecht.
Gesetz vom 18. Juni 1887, betr. die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen,
§ 1 Abs. 1.
Erkenntniss des Reichsgerichts (IV.) vom 3. Juli 1899; Entscheidungen
Band 44 S.264.»)
Die aus betriebsgemässen Zustünden und Handlungen hervorgehenden
Unfälle, von denen die im Betriebe Befindlichen betroffen werden, sind
») Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1889 S. 698, 1885 S. 233 und 1880 S.202.
*) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1889 S. 594.
214
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
nicht unter allen Umständen als sog. Betriebskrankheiten zu bezeichnen,
sondern können auch Unfälle im Sinne des Beamtenfürsorgegesetzes
darstellen.
Preussisches Recht.
Enteignungsrecht.
Enteignungsgesetz vom 11. Juni 1874, §§ 8, 9, 27 und 30.
Erkenntniss des Reichsgerichts (VII.) vom 6. Oktober 1899; Entscheidungen
Band 44 S. S3I.
Von der Verpflichtung, dem Enteigneten den durch die Anlage her-
beigeführten Minderwerth des Restgrundbesitzes zu ersetzen, wird der
Unternehmer nicht lediglich deshalb frei, weil die Möglichkeit nicht aus-
geschlossen ist, dass die schädigende Anlage auch ohne die Enteignung
hätte ausgeführt werden können.
Strassenrecht.
Erkenntniss des Reichsgerichts (V.) vom 18. April 1899; Entscheidungen
Band 44 S.282.1)
Den Eigentümern der an einer öffentlichen städtischen Strasse be-
legenen Häuser steht ein Entschädigungsanspruch zu, wenn die Verbindung
ihrer Häuser mit der Strasse durch eine mit dieser vorgenommene Ver-
änderung dauernd erheblich erschwert wird; die Vortheile, die den Ilans-
eigenthümern aus der Veränderung der Strasse erwachsen, sind mit den
dadurch erwachsenen Xachtheilen zur entsprechenden Ausgleichung zu
bringen.
Prozessreelit.
Zivilprozessordnung §§ 686 und 707.
Erkenntniss des Reichsgerichts (VI.) vom 29. Mai 1899: Entscheidungen
Band 44 S. 364.
Für die Klage, mit welcher der auf Grund des Reichshaftpflicht
gesetzes zur Zahlung einer Rente vemrthciltc Unternehmer die Ver-
urtheilung des Verletzten dahin verlangt, dass er sich auf die wegen
Heining der Arbeitsfähigkeit zu vermindernde Rente die seit der Klage-
erhebung zu viel gezahlten Beträge anrechnen lasse, ist ausschliesslich
das Gericht zuständig, das über den Rentenanspruch selbst in erster
Instanz entschieden hat.
V Das Erkenntniss des Reichsgerichts vom 28- Marz 1896 — abgedruckt im
Archiv für Eisenbahnwesen 1898 S. 818 — erfährt durch diese Entscheidung eine
Einschränkung.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung,
215
Gesetzgebung.
deutsches Reich. Bekanntmachungen des Reichskanzlers:
Vom 6. Oktober 1000, betr. Bestimmungen zur Ausführung des Ge-
setzes über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 491. R.-G.-Bl. S. 849.)
Vom 10. November 1900, betr. die dem internationalen Ueberein-
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 547. R.-G.-Bl. S. 1009.)
Vom 14. November 1900, betr. Aenderungen der Militär-Transport-
Ordnung.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 648. R.-G.-B1. S. 1011.)
Prenssen. Allerhöchste Urkunde vom (». August 1900, betr. die von
der Dortmund-Gronau-Enseheder Eisenbahngesellschaft beschlos-
sene Vermehrung ihres Grundkapitals auf 30 000 000 Jl durch
Ausgabe weiterer Stammaktien im Betrage von (»000 000 Ji und
die Gleichstellung der Stamm - Priorität*- Aktien mit den Stamm-
aktie n.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 537.)
•
Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 20. August 1900, betr.
den Bau und Betrieb einer schmalspurigen Nebeneisenbahn von
Gera über Söllmnitz und Kavna nach Spora (Meuselwitz) und
Wuitz- Mumsdorf mit einer Abzweigung von Söllmnitz zur Reussen-
grube durch die Gera-Meuselwitz-Wuitzer Eisenbahn-Aktiengesell-
schaft innerhalb des preussischen Staatsgebiets.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 595.)
Genehmigungsurkunde vom 18. Oktober 1900, betr. die Ausgabe
von 500 000 jk zu vier vom Hundert verzinslicher Schuldver-
schreibungen auf den Inhaber durch die Kiel-Eekernförde-Flens-
burger Eisenbahngesellschaft, III. Emission.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 613.)
Genehmigungsurkunde vom 9. November 1900, betr. die Ausgabe
von 1 560 000 ..K zu 41/* vom Hundert verzinslicher Schuldver-
schreibungen auf den Inhaber durch die Brölthaler Eisenbahn-
Aktiengesellschaft, IV. Emission.
. . (Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 538.)
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Aenderung der Ausführungsanweisung vom 13. August 1898
zu § 8 Abs. 1 und § 9 des Gesetzes über Kleinbahnen und Privat
Anschlussbahnen vom 28. Juli 1892 (G.-S. S. 225). Vom 29. No-
vember 1900.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 606 )
IC V Rl
Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: b»hV
Vom 12. Oktober 1900, betr. Mitwirkung der Vorstände der
Verkehrsinspektionen bei der Verpachtung von Lagerplätzen 507
Vom 17. Oktober 1900, betr. Umfang der Verpflichtung des
Eisenbahnunterachmers zur Zahlung von Kosten im Geneh-
migung»- und Enteiguungsverfahren 509
Vom 18. Oktober 1900, betr. Dienstkleidung der Staatseisen-
bahnbeamten 510
Vom 23. Oktober 1900, betr. Untersuchung der Sehschärfe der
Eisenbahnbediensteten 511
Vom 24. Oktober 1900, betr. Ablösung der Verpflichtung des
Eisenbahnft8kus zur Betheiligung an der Unterhaltung infolge
des Bahnbaues verlegter oder veränderter öffentlicher Wege 511
Vom 26. Oktober 1900, betr. die zur Anfertigung allgemeiner
Vorarbeiten für Eisenbahnen erforderliche Vornahme von
Handlungen auf fremdem Grund und Boden 521
Vom 26. Oktober 1900, betr. Verhütung von Hochwasser-
gefahren 523
Vom 31. Oktober 1900, betr. Sicherheitsstellungen 524
Vom 5. November 1900, betr. Berechnung der Nebengebühren
der Beamten des Fahrdienstes 524
Vom 8. November 1900. betr. Muster zu Genehmigungsurkunden
für die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber
durch Eisonbahngesellschaften 527
Vom 12. November 1900, betr. Tragung der Kosten für das
Kernigen der vor Dienstwohngebäuden belegenen Strassen -
flächen . . 545
Vom 18. November 1900. betr. Anzeigen über Tariferhöhungen
und Verkehrsbeschränkungcn 547
Vom 19. November 1900, betr. Dienstanweisung für Zugrevisoren 553
Vom 21. November 1900, betr. Mitwirkung der königlichen
Eisenbahndirektionen bei der Pinnfeststellung von Klein-
bahnen im Enteignungsverfahren 591
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
217
E.-V.-BI.
Seite
Vom 25. November 1900, betr. Verzögerungen bei Auszahlung
der Entschädigungen für die Abtretung des zu Eisenbahn-
anlagen erforderlichen Grund und Bodens 562
Vom 26. November 1900, betr. Verkehrskontrol-Ordnung und
Dienstvorschrift für die Roision und Uebergabe der Stations-
und Abfertigungskassen 565
Vom 28. November 1900, betr. Stempelpflichtigkeit von Privat-
anschlussverträgen 592
Vom 3. Dezember 1900, betr. Ausübung des staatlichen Auf-
sichtsrechts über a) die im preussischen Staatsgebiete ge-
legene Theilstrecke der schmalspurigen Nebeneisenbahn von
Gera über Söllmnitz und Kayna nach Spora (Meuselwitz)
und Wuitz-Mumsdorf mit einer Abzweigung von Söllmnitz
zur Reussengrube, b) den im preussischen Staatsgebiete
gelegenen Theil der vollspurigen Verbindungsbahn von
Spora nach Meuselwitz 001
Vom 4. Dezember 1900, betr. Festsetzung der gesetzlichen
Bezüge für die Hinterbliebenen verunglückter Beamten . . 601
Vom 11. Dezember 1900, betr. Neuwahlen für die Bezirks-
eisenbahnräthe und den Iiandeseisenbahnrath 606
Oesterreich-Ungarn. Das Verordnungsblatt des k. k. Handelsministeri-
ums für Eisenbahnen und Dampfschiffahrt enthält in den folgenden
Nummern die nachstehenden, das Eisenbahnwesen betreffenden
wichtigeren Gesetze, Erlasse u. s. w.
(No. 1820 Erlass des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. September 1900.
betr. Kompetenz und Vorgehen der politischen Behörden in Fallen von Ueber-
tretungen der Eisenbahnbetriebsordnnng.
Schweiz. Bundesbcschluss vom 22. Dezember 1899, betr. Genehmigung
des zwischen der Schweiz und Italien abgeschlossenen Ueberein-
kommens betreffend den Anschluss des schweizerischen Bahnnetzes
an das italienische durch den Simplon und den Betrieb der Bahn
strecke Iselle— Domodossola.
(Veröffentl. in der Eidgen. Gesetzsammlung Bd. 18 S. '205.)
Das Ucbereinkommen vom 2. Dezember 1899 lautet:
Artikel 1.
Der effektive Anschluss der schweizerischen Eisenbahnlinie an die italienische
erfolgt bei der bergwärts gelegenen Einfahrtsweiche der Station Iselle. Dieser
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Punkt ist durch die italienische und die schweizerische Eisenbahnverwaltung
kontradiktorisch festzusetzen mittelst eines die genauen Grenzen des beidseitigen
Eigenthums angebenden Situationsplanes.
Der Schnittpunkt der Tarife fällt mit dem Anschlusspunkte der Eisenbahn-
netze in Iselle zusammen.
Der Anschlusspunkt und der Tarifschnittpunkt dürfen bei der Erstellung
eines zweiten Gleises zwischen Brig und Iselle nicht verändert werden.
Artikel 2.
Eine internationale Station wird in Domodossola errichtet, um dort den
Austausch des internationalen Verkehrs, sowie die. Dienste der Posten und Tele-
graphen, der allgemeinen Polizei und der Gesundheits- (Epidemien- und Vieh-
seuchen-) Polizei der beiden Staaten zu vereinigen.
Die zollamtlichen Verrichtungen werden getrennt: der schweizerische Zoll-
dienst wird in Brig eingerichtet, der italienische Zolldienst in Domodossola mit
Bureaux der letzten Klasse des letzten Ranges für den Lokalverkehr auf den
Stationen Iselle, Varzo und Preglia.
Mit Bezug auf die Poststücke und Fahrpoststücke, sowie den Reisenden-
verkehr findet der schweizerische Zolldienst in Domodossola statt.
Die zollamtlichen Verrichtungen für die Ausfuhr aus Italien werden auf die
einfachste Form beschrankt und geschehen soweit als möglich ohne Auslad der
(lüter.
Es ist von vorneherein verstanden, dass die Zollbureaux in Brig und Domo-
dossola die nöthigen Befugnisse erhalten, um die Verzollung aller Arten von
Gütern in allen Verkehrsarten vornehmen, sowie alle Anordnungen fiskalischer
oder polizeilicher Natur durchfuhren zu können.
Artikel 3.
Die von den betheiligten Regierungen für die in Art. 2 erwähnten Dienste
als nothwendig erachteten Räumlichkeiten und Einrichtungen in Domodossola,
in Brig und in den Zwisehenstationen sind durch die Eisenbahnverwaltungen
unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme der für den Dienst der
Epidemienpolizei bestimmten Einrichtungen, welche den Gegenstand eines der in
Art. 15 vorgesehenen Uebereinkommen bilden werden.
Wenn ausser diesen Räumlichkeiten noch Wohnungen für das bei den ge-
nannten Diensten beschäftigte Personal erforderlich sein sollten, sind die Eisen-
bahnverwaltungen zu deren Erstellung verpflichtet; in diesem Falle haben sie
Anspruch auf einen jährliehen Miethzins von 5 % des zu diesem Zwecke ge-
machten Kapitalaufwandes und auf Ersatz der betreffenden Grundsteuer.
Die Kosten der inneren Einrichtung, des Unterhaltes, der Beleuchtung und
der Reinigung der Räumlichkeiten sind von den Verwaltungen zu tragen, welch«*
sie benutzen.
Artikel 4.
Die Bedingungen, unter denen der Betrieb der Strecke Domodossola — Iselle
und des Bahnhofes Domodossola vor sich gehen soll, werden den Gegenstand
eines besonderen Vertrages zwischen den Eisenbahnverwaltungen bilden. Dieser
Vertrag soll den beiden fiegiemngen zur Genehmigung vorgelegt werden.
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Rechtsprechung- und Gesetzgebung.
219
Mangels eines Einverständnisses zwischen den beiden Verwaltungen werden
die Bedingungen, welche den Gemeinschaftsdienst ordnen, zwischen den beiden
Regierungen vereinbart werden.
Artikel 5.
Der Betrieb soll in der Weise eingerichtet werden, dass auf der Fahrt
zwischen der Grenze und der Station Domodossola weder für die Reisenden ein
Wagenwechsel noch für die Güter ein Umlad stattfindet. Die Elsenbahnverwal-
Hingen werden die Uebergabeforraalitäten aller Verkehrselemente: Reisende,
Gepäck, Fahrpost, Güter, Vieh, sowie des Rollmaterials, so viel wie möglich be-
schränken.
Die schweizerische Eisenbahnverwaltung hat auf dem Bahnhofe Domodossola
die Bureaus, die ihr für diesen Uebergabedienst nöthig sind, auf ihre Kosten
einzurichten und zu unterhalten. Das Personal dieser Bureaux wird für seinen
Dienst freien Zutritt zu allen Theilen des Bahnhofes Domodossola erhalten, jedoch
bezüglich der Bahnhofpolizei unter den Befehlen des Bahnhof Vorstandes stehen.
Die italienische Eisenbahnverwaltung als Eigenthümerin des Bahnhofes
Domodossola wird gegen einen jährlichen Miethzins, der 5 % des zu diesem Zwecke
verwendeten Kapitales beträgt, dem schweizerischen Eiscnbahnpersonal , welches
mit der Uebergabe und Anerkennung betraut ist, die nöthigen Räumlichkeiten
zur Verfügung stellen. Die Kosten der Beleuchtung, der Heizung und der Reini-
gung dieser Räume, die Lieferung und der Unterhalt des Mobiliars und der Ge-
r&thschaften, sowie die Lieferung der Drucksachen und des Bureaumateriales
liegen ganz der schweizerischen Verwaltung ob, die auch ihr Personal selbst zu
besolden hat.
Artikel 6.
Das zum Uebergang bestimmte Transportmaterial soll derart gebaut sein,
dass es ohne Schwierigkeit von einem Bahnnetz auf das andere Übergehen kann.
Artikel 7.
Die schweizerische Eisenbahnverwaltung besorgt auf Rechnung Italiens den
Zugdienst (Zugförderung und Zugbegleitung) zwischen Iselle und Domodossola in
beiden Richtungen. Dieser Dienst umfasst:
a) in Bezug auf die Zugförderung: die Maschinen mit ihrem Personal und
alle nöthigen Lieferungen;
b) in Bezug auf die Zugbegleitung: das nöthige Betriebspersona), die Heizung,
die Beleuchtung und die Reinigung der Personen- und Gepäckwagen, die
Drucksachen und dergleichen.
Falls eine andere Art der Zugförderung als diejenige durch Dampfloko-
motiven eingeführt werden sollte, so hätte vorher eine besondere Verständigung
stattzufinden betreffend den Bau und den Betrieb der als noth wendig erkannten
Einrichtungen.
Die zwischen Brig und Domodossola verkehrenden Personenzüge können
aus Personen- und Gepäckwagen beider Verwaltungen zusammengesetzt werden.
Es ist verstanden, dass jede Verwaltung den Unterhalt und die Bewachung
des Bahnkörpers ihrer Linie bis zum Anschlüsse in Iselle zu besorgen hat.
Der vollständige Stationsdienst in Iselle, Varzo und Preglin, mit Inbegriff des
Telegraphendienstes, wird von der italienischen Eisenbahnverwaltung ausgeführt.
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Rechtsprechung and Gesetzgebung.
Artikel 8.
Die Fahrplane der Züge für die Fahrt durch den Simpion sollen, soweit
möglich, zu gleicher Zeit aufgestellt und in Kraft gesetzt werden, wie diejenigen
anderer Linien, deren Verkehr sich an denjenigen der beiden Eisenbahnverwal-
tungen anschliesst.
Die Fahrpläne der Züge zwischen Iselte und Domodossola sind durch die
schweizerische Eisenbahn Verwaltung auszuarbeiten und, nach erhaltener Geneh-
migung des italienischen Ministeriums der öffentlichen Bauten, zu veröffentlichen.
Die Einfahrt der aus der Schweiz kommenden Züge in den Bahnhof Domodossola
und ihre Ausfahrt in der Richtung nach der Schweiz werden den Gegenstand
einer Verständigung zwischen den Eisenbahn Verwaltungen bilden.
Artikel 9.
Die schweizerischen Reglemente über die Zirkulation, die Bildung, die Zu-
sammensetzung und die Begleitung der Züge, sowie über deren Belastung und
Bremsung finden bis nach Domodossola Anwendung, jedoch unter dem Vorbehalt
der Abänderungen, welche auf das Verlangen der zuständigen italienischen Be-
hörde im Interesse der Sicherheit des Zugverkehrs daran angebracht werden
müssten. Die auf den schweizerischen Eisenbahnen gebräuchlichen Signale jeder
Art kommen auf der Strecke von Iselle nach Domodossola bis und mit dem Ein-
fahrtssignal auf der schweizerischen Seite dieses Bahnhofes ausschliesslich zur
Anwendung.
Die Polizei auf der Linie und den Stationen von Iselle bis Domodossola
wird durch die italienischen Eisenbahnangestellten, diejenige in den Zügen durch
die schweizerischen Eisenbahn angestellten ausgeübt.
Artikel 10.
Das Maschinenpersonal und die Zugbeamteu der schweizerischen Eisenbahn-
Verwaltung haben sich im Bahnhof Domodossola mit Bezug auf die inneren Signale
des Bahnhofes den Befehlen des Bahnhofvorstandes, sowie den italienischen Regle-
menten und Instruktionen zu fügen.
Dagegen haben mit Bezug auf den Zugdienst auf der Strecke von Domo-
dossola nach Iselle die Bahnhofvorstände vou Domodossola und die Stations-
vorstände von Iselle, Varzo und Preglia ihrerseits den Befehlen der schweizerischen
Elsenbahnverwaltung zu gehorchen und ihr alle Auskünfte zu liefern, die sie von
ihnen verlangt. Die Dienstbefehle, Reglemente. Dienstfahrpläne und andern
Instruktionen über den Zugsdienst auf dieser Strecke sind den betreffenden
Bahnhof-, Stations- und Linienangestellten direkt zuzusenden, zur gleichen Zeit
wie sie an die italienische Eisenbahnverwaltung abgeschickt werden.
Wenn eine der beiden Eisenbahnverwaltungen sich über Vergehen oder
Dienstfehler zu beklagen hat, deren sich Angestellte der andern Verwaltung
schuldig gemacht haben, so hat diese der Klage diejenige disziplinarische Folge
zu geben, die sie für angemessen hält. Wenn eine der Verwaltungen die Ver-
setzung eines Angestellten der anderen Verwaltung verlangt, so muss diese Ver-
setzung gewährt werden.
Artikel 11.
Die Verantwortlichkeit für Schäden, welche Dritten oder dem Dienstpersonal
durch Unfälle oder Katastrophen, die sich beim Betriebe der Strecke zwischen
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
221
dem internationalen Bahnhofe Domodosgola und der italienisch-schweizerischen
Grenze bei Iselle ereignen, verursacht werden, trifft, Fälle höherer Gewalt aus-
genommen, jede Verwaltung nach der Art der von ihr übernommenen Leistungen,
das heisst: die Italienische Eisenbahnverwaltung haftet für die Folgen aller Un-
fälle, welche durch den Station«-, Bahnbewachungs* und Bahnunterhaltungsdienst
veranlasst worden sind, und die schweizerische Eisenbahnverwal tuog haftet für
die Folgen derjenigen Unfälle, welche durch den Fahrdienst und den Zugdienst
veranlasst worden sind.
In den Fällen, in denen nicht ermittelt werden kann, welche der beiden
Verwaltungen die Verantwortlichkeit für eine auf der gemeinsamen Bahnstrecke
vorgekommene Schädigung trifft, werden die Folgen derselben von beiden Ver-
waltungen zu gleichen Theilen getragen.
Schaden, welcher infolge höherer Gewalt entsteht, wird von der betreffenden
Eipenthümerin getragen.
Artikel 12.
Die italienische Eisenbahn Verwaltung hat der schweizerischen Eisenbahn-
verwaltung alle Ausgaben, die aus der Besorgung des Zugdienstes zwischen Iselle
und Domodossola entstehen, vollständig zu vergüten. Diene Vergütung wird
durch den im Art. 4 vorgesehenen besonderen Vertrag feBtgesetzt worden.
Artikel 18.
Die volle Ausübung der Souveränität bleibt jeder Regierung für die auf
ihrem Gebiete befindliche Bahnlinie vorbehalten, für Italien mit Inbegriff des
Rechtes, den Betrieb der Linie gemäss Art. 281 des Gesetzes über die öffentlichen
Bauten vom 20. März 1865 zu suspendiren.
Die Bahnpolizei wird unter der Aufsicht der dazu in jedem Staatsgebiete
zuständigen Behörde und gemäss den dort geltenden allgemeinen Vorschriften
durch die Bahnangestellten ausgeübt.
Artikel 14.
Das Personal der in Artikel 2 erwähnten Dienste und das Eisenbahnpersonal
*ind den Gesetzen und Verordnungen des Staates, in dem sie sich befinden, unter-
worfen.
Artikel 15.
Vor der Betriebseröfinung der Linie werden zwischen den beiden Regie-
rungen besondere Uebereinkommen abgeschlossen werden, um die nachstehend
verzeichneten Dienste in ihren Einzelheiten zu regeln:
a) Post: bezüglich des Dienstes der Bureaus des Bahnhofes Domodossola
und der zwischen Brig und Domodossola gelegenen Poststellen, sowie
bezüglich des Dienstes der Bahnpostwagen auf der Linie von Iselle nach
Domodossola;
b) Zoll:
c) Telegraph;
d) Polizei und Gesundheitspolizei.
Artikel 16.
Die für die Dienste auf dem Bahuhofe Domodossola und auf der Strecke
von Brig nach Domodossola verwendeten schweizerischen und italienischen An-
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
gestellten haben das Recht, in Dienstangelegenheiten die Telegraphen uud Tele-
phone der beiden Staaten und diejenigen der Eisenbahnen auf dieser Strecke
unentgeltlich zu benutzen.
Artikel 17.
Die für die schweizerischen Dienste auf dem Bahnhofe Doniodossola und
anfällig auf den Stationen Iselle, Varzo und Preglia verwendeten schweizerischen
Angestellten sind in Italien von allen direkten persönlichen Abgaben befreit.
Artikel 18.
Das gegenwärtige Uebereinkommen ist zu ratifiziren und die Ratifikationen
sind in Bern so bald als möglich auszuwechseln.
(Das Uebereinkommen ist am 19. August 1900 von Italien ratifizirt und am
6. September 1900 in Kraft getreten.)
Frankreich. Oesetz vom 12. Dezember D)00, betr. den Rückkauf der
Linien der Französisch-Algerischen Eisenbahngesellschaft.
(Veröffentlicht im Journal officiel de la Republique francaise No. 33*
vom 13. Dezember 1900.)
Artikel 1.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten wird ermächtigt, die Linien der
Französisch-Algerischen Eisenbahngesellsehaft zurückzukaufen, sei es auf Grund
der Bestimmungen des Bedingnissheftes der Konzession, sei es freihändig uaeli
Vereinbarung mit den gehörig bevollmächtigten Vertretern der Gesellschaft.
Artikel 2 und 3
enthalten vorübergehende Vorschriften.1)
Artikel 4.
Im Falle freihändigen Rückkaufs bedarf der abgeschlossene Vertrag der
Genehmigung durch ein besonderes Gesetz.
Spanien. Königlicher Erlnss vom 2«. Juli ÜHK), betr. die Einführung
der westeuropäischen Zeit.
t Veröffentlicht in der Gaceta de Madrid vom 28. Juli 1900.)
Artikel 1.
Der Dienst der Eisenbahnen, Posten, Telegraphen, Telephone und Dampfer-
linien der Halbinsel und der Balearen. sowie der Dienst der Ministerien, Gericht« .
») Ein Erlass des Präsidenten der Republik vom 21. Dezember 1900, ver-
öffentlicht im Journal officiell Nr. 348 vom 23. Dezember 1900. enthält die Vor-
schriften, nach denen vorläufig bis zur endgiltigen Regelung die Linien vom
Staate verwaltet werden sollen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
223
und öffentlichen Aemier ist nach Massgabe der mittleren Sonnenzelt des Meridians
von Greenwicb. der sogenannten westeuropäischen Normalzeit einzurichten.
Artikel 2.
In den vorbezeichneten Dienstzweigen sind demnach die Stunden von Mitter-
nacht zu Mitternacht tortlaufend mit 24 Zahlen zu bezeichnen, derart, dass die
Zahlen 1 — 12 die Stunden von Mitternacht bis Mittag, die Zahlen 13—24 aber die-
jenigen von Mittag bis Mitternacht angeben, unter Weglassung der Zusätze:
Morgens, Nachmittags und Abends.
Artikel 8.
Auf dem Zifferblatt ist Mitternacht mit 24 zu bezeichnen; in den Fahrplänen
and sonstigen ähnlichen Schriftstücken ist dagegen der nämliche Zeitpunkt mit
0 oder 24 zu bezeichnen, je nachdem es sich um einen Vorgang handelt, der um
Mitternacht beginnt oder abschliesst.
Artikel 4.
Die Zwischenzeit zwischen Mitternacht und 1 Uhr Morgens ist mit Ohl',
Oh 5', OhlO', Oh 69' zu bezeichnen.
Artikel 5.
Vorstehende Bestimmungen treten in dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem nach
der in Artikel 1 gedachten Zeit der 1. Januar 1901 beginnt.
Artikel C.
Die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern haben die zur besseren
und genaueren Ausführung dieses Erlasses erforderlichen näheren Bestimmungen
zu erlassen.
RüSSland. Kaiserlicher Erlass vom AprU 19()0, ,)0tr' **au 1111,1
Betrieb einer Eisenbahn von Warschau über Kaiisch zur preussi
sehen Grenze.
(Veröffentl. im Verordnungsblatt d. Min. d. Verk. v. 7./ 19. Oktober 1900.)
Der Warschau-Wiener Kisenbahngesellschaft wird die Ermächtigung ertheilt,
zum Bau und Betrieb einer eingleisigen, mit der russischen Breitspur (6 Fuss russ. =
Um) herzustellenden, etwa 260 Werst langen Eisenbahn von Warschau über
Sochatschew, Lowitsch (Station der Eisenbahn Alexandrowo— Skiemewize), Sgersch,
Lodz, Pabijanize, Lask, Sjeradz und Kaiisch zur preussischen Grenze. In Warschau
•oll die neue Bahn an die Ringbahn der Weichselbahn angeschlossen, an der
Laudesgrenze mit den preussischen Eisenbahnen in Verbindung gebracht, daselbst
such ein Zollgebäude errichtet werden. Das auf 18000000 Bbl. veranschlagte
Baukapital soll durch Ausgabe von 126000 Stück neuen Aktien der Warschau-
Wiener Eisenbahngesellschaft zum Betrage von je 100 Bbl., der übrige Theil
durch Aufnahme einer Obligationenanleihe aufgebracht werden. Eine Burgschaft
für Verzinsung und Tilgung des Baukapitals wird seitens der Regierung nicht
übernommen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Philippinen. Eisenbahngesetze und Verordnungen, die auf den
Philippinen in Geltung stehen.
(In englischer Uebersetzung vom Kriegsamt der Vereinigten Staaten
von Amerika herausgegeben.)
Die spanischen Eisenbahngesetze vom 8. Juni 1866, 11. Juli 1856, 11. Juli
1800 und 29. Januar 1862; die für die Philippinen erlassenen königl. Verordnungen
vom 11. Februar 1868, 6. August 1876, 9. August 1876 und 11. Mai 1888, sowie das
spanische Eisenbahnpolizeigesetz vom 8. September 1878 werden in wörtlicher
Uebersetzung abgedruckt.
Die königl. Verordnung vom 6. August 1876 regelt das Konzessioiisverfahren
und bestimmt, das« die für gemeinnützig erklärten Bahnen das Enteignungsrecht
haben sollen. Für gemeinnützig werden in der Verordnung vom 11. Mai 1888 die
Bahnen Manila— Dagupan, Dagypan— Laoag, San Fernando— Iba, Biga— Tuguegarao
Manila— Taal und Manila— Albay erklärt. Die Spurweite, die allen Bahnen der
Inselgruppe gemeinsam sein soll, wird in der Verordnung vom 9. August 1876 auf
1,07 m (8Va engl. Fuss) festgesetzt.
Japan. Gesetz vom 14. September 1900. betr. Japanische Gesellschaften
zum Bau von Eisenbahnen im Ausland.
(Veröffentlicht im Japanischen Staatsanzeiger vom 15. September 1900.)
Einziger Artikel.
Bestimmungen über die Gründung von japanischen Gesellschaften durch
japanische Staatsangehörige in Japan zum Zweck des Eisenbahnbaus und Betriebs
im Ausland können durch kaiserliche Verordnung erlassen werden.
Kaiserliehe Verordnung vom 14. September 1900.
(Veröffentlicht im Japanischen Staatsanzeiger vom 16. September 1900 )
§ 1. In Bezug auf Aktiengesellschaften, die von japanischen Unterthanen
in Japan zum Zweck des Baus und Betriebs von Eisenbahnen im Ausland ge-
gründet worden sind, finden ausser den Bestimmungen der gegenwärtigen Ver-
ordnung die des Handelsgesetzbuchs und seiner Ergänzungen Anwendung.
§ 2. Die Gründer der Gesellschaft müssen vor der ersten Kapitalsanzahlung
das Statut der Gesellschaft, einen Arbeitsplan, den Situationsplan der Linie und
einen Kostenanschlag feststellen und den Antrag auf Konzessionirung der Gesell-
schaft beim Verkehrsministcrium einreichen.
Dem Konzessionirungsantrag müssen beglaubigte Abschriften der bei den
Gründern eingegangenen Anträge auf Aktienzuthcilung sowie der auf die Bahn
bezüglichen Dokumente und Pläne beigefügt werden.
§ 8. Es ist die Höhe des Kapitals und die Zeit der Einforderung der ein-
zelnen Raten anzugeben.
Die erste Einzahlung darf nicht weniger als ein Fünftel des Gesammtkapitals
betragen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
225
§ 4. Die erste Einzahlung auf die einzelnen Aktien kann bis auf Vio ihres
Nennbetrages heruntergehen.
§ 5. Nach erfolgter erster Einzahlung können die Gründer eine Gründungs-
versammlung einberufen.
§ 6. Statutenänderungen bedürfen der Genehmigung des Verkehrsministers.
§ 7. Die Gesellschaf t darf ohne ^Genehmigung des Verkehrsministerium»
keine Obligationen ausgeben.
Die Schulden der Gesellschaft gegen Obligationen dürfen den zehnfachen
Betrag des eingezahlten Kapitals erreichen, aber •/» des Gesammtkapitals nicht
Ersteigen.
§ 8. Die Gesellschaft darf ohne Genehmigung des Verkehrsministers weder
den Arbeitsplan noch den Kostenanschlag abändern.
§ 9. Die Gesellschaft darf sich ohne Genehmigung des Verkehrsministers
weder mit anderen Gesellschaften verschmelzen noch auflösen.
§ 10. Der Verkehrsminister kann im Falle einer Uebertretung der vor-
liegenden Verordnung sowie der Bedingungen, unter denen die Konzession oder
eine der vorstehend erwähnten Genehmigrungen ertheilt worden ist, eine Neu-
besetzung der Beamte nstellen der Gesellschaft anordnen, auch die Konzession oder
die ertheilten Genehmigungen zurückziehen.
Die Gesellschaft hat sich im Falle der Entziehung der Konzession aufzulösen.
§ 11. Die Bestimmungen der §§ 6, 8 und 10 finden Anwendung auf die nach
*Jteren handelsgesetzlichen Bestimmungen begründeten Gesellschaften zum Bau
von Eisenbahnen im Ausland.
■ i •
t
t
Arrliv für Eisenbarinwewv 1901. 1R
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Bücherschau.
Besprechungen.
Rothert, Ludwig, Königl. Eisenbahnbau- und Betriebsinspektor,Schicnen-
loser Betrieb statt Kleinbahnen. Verwerthung derSelbst-
fahrer im öffentlichen Verkehr. Leipzig 1900, Wilh.
Engelmann.
Verfasser stellt sich die Aufgabe die Aufmerksamkeit auf die grosse
Bedeutung zu lenken, die die Selbstfahrer für den öffentlichen Verkehr
erlangen können, wenn man in Gegenden, deren örtliche und wirt-
schaftliche Verhältnisse die Herstellung einer Kleinbahn nicht nutzbringend
erscheinen lassen, <>inen regelmässigen Selbstfahrerdienst für den Personen-
und Güterverkehr einrichtet. Thatsächlich liegen in Frankreich in dieser
Hinsicht schon bemerkenswerthe Beispiele vor, und es werden dort der-
artige Selbstfahruntcrnehraen u. A. sogar vom Staate unterstützt, wenn
ihnen die Gemeinden oder Departements auch ihrerseits eine Unter
Stützung gewähren und dadurch das öffentliche Interesse an der Sache
erweisen. Ein derartiger öffentlicher Selbstfahrerbetrieb ist gewiss in
vielen Fällen sehr empfehlenswerth, nur wird er in der Regel wohl nicht
„statt" der Kleinbahn, sondern zu deren weiteren Ergänzung in Betracht
zu ziehen sein, denn überall dort, wo nach den gegebenen Verhältnissen
eine Eisenbahn oder Kleinbahn möglich ist, und wo eine angemessene
Rente in Aussicht steht, wäre es grundsätzlich falsch, sich mit einem weniger
vollkommenen Verkehrsmittel — und als solche werden schienenlose
Verkehrsmittel wohl immer zu betrachten sein — zu begnügen. Der
Verfasser vertritt zwar an mehrereren Stellen seiner Schrift diesen Stand-
punkt selbst, denn er betrachtet den öffentlichen Selbstfahrerdienst als
die letzten Saugadern und Zubringer des öffentlichen Verkehrsdienstes,
und will damit nicht in Wettbewerb mit den Eisenbahnen und Klein-
bahnen treten. Aber nicht nur die Ueberschrift, sondern auch manche
Bemerkung seiner geistvollen Ausführungen könnte zu anderer Aus-
legung verleiten.
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BücherscIiMU.
227
' Es niuss als ein grosses Verdienst des Verfassers anerkannt werden,
die allgemeine Aufmerksamkeit auf diese 'wichtige Verkehrsfrage gelenkt
und auf die beachtenswerthen Vorgänge in Prankreich hingewiesen zu
haben. Es ist merkwürdig, dass die Verwerthung des Selbstfahrers für den
öffentlichen Verkehrsdienst namentlich verkehrsarmer ländlicher Bezirk«*
in Deutschland, das in allen anderen Verkehrefragen z. Z. wohl an der
Spitze der europäischen Staaten steht und das im Bau solcher Fahrzeug«!
sehr erkleckliches leistet, bisher noch so wenig Beachtung gefunden hat,
iti Gegensatz zu Frankreich, das andererseits wieder in andern Verkehrs
beziehungen, namentlich im grossstädtischen Verkehrsgetriebe, so weit
rorückgeblieben ist. — w.
i^cmilz, Dr» A. Geschäftsführer in der Zentralstelle der preussischen
Landwirthschaftskammern. Ueber die Detarifirung von
Zucker zur Ausfuhr auf deutschen Eisenbahnen und die
Ausnahme - Tarifirung auf den preussischen Staatsbahnen
Berlin 1900. IM.
Der Zweck der kleinen Agitationsschrift ist, die Gründe kurz zu-
vanitnenzufassen, die nach der fast einstimmigen Ansicht der deutschen
Zuckerintcressenten, der Landwirthe und Rohzuckerfabriken sowohl ahn
auch der Raffinerien, eine Herabsetzung der Eisenbahntarife für Ausfuhr-
Zucker erforderlich machen. Deshalb wird, ohne im wesentlichen Neues
zq bieten, in einem einleitenden Theil in sehr gedrängter Kürze die Be-
deutung der deutschen Rtibenzuckerindustrie dargestellt und dann,
gestützt auf das Aktenmaterial des Vereins der deutschen Zuckerindustrie
und der Zentralstelle der preussischen Landwirthschaftskammern sowie auf
die Protokolle der ständigen Tarifkommission und des preussischen
Undeseisenbahnraths, eine Schilderung gegeben von den Bestrebungen
der landwirthschaftlichen Vertretungen Preussens, jenes Ziel einer Tarif-
berabsetzung zu erreichen; im Auszuge werden die Eingaben, mit denen
namentlich die sch lesische Laridwirthschaftskammer die Frage im Fluss
?f halten hat, und die Verhandlungen der Tarifinstanzen nebst den ihnen
vorgelegten Materialien der Eisenbahnverwaltung wiedergegeben.
Der Aufgabe, über die Bedeutung dieser Tariffrage schnell zu
orientiren, wird die Schrift gerecht, wenngleich sie ein selbständiges
Unheil nicht ermöglicht; dazu fehlt vor allem eine eingehendere Er-
örterung der Grundfrage, ob nach den Verhältnissen des Zuckerwelt-
marktes eine etwaige Herabsetzung der Beförderungssätze wirklich den
deutschen Produzenten und nicht etwa den ausländischen Verbrauchern
tu Oute kommen würde — eroer Frage, die denn doch bei der grossen
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228
Bürhersrhau.
Bedeutung der deutschen Zuckerausfahr für die Preisbildung des Welt-
marktes nicht so schlank zu bejahen ist, wie der Verfasser es thnt, der
für sie nur wenige Worte findet. Am bedeutsamsten ist der Nachweiß,
dass in dieser Angelegenheit in der That die Interessenten fast aas
nahmslos zusammengehen; der Widerspruch kommt von einigen Handels-
kammern Mitteldeutschlands, die eine Gefährdung der Elbschiffahrt 0)
befürchten, und aus Süddeutschland, wo es aber nur 7 Rohzucker
fabriken und 4 Raffinerien giebt; insoweit scheint also die Voraussetzung
erfüllt, die der preussische Minister der öffentlichen Arbeiten im Reichs-
tage, als er die Interpellation wegen günstigerer Behandlung des nach
Danzig und Königsberg gerichteten russischen Zuckers beantwortete, für
eine Herabsetzung der Tarife (forderte. Jedenfalls wird man dem Ver-
fasser und den hinter ihm stehenden Landwirthschaftskammern darin bei-
treten müssen, dass die deutsche Produktion einen Anspruch darauf hat,
auf deutschen Bahnen nicht schlechter als das russische Erzeugnis«
gestellt zu werden, und wenn die Rücksicht auf den Wettbewerb Danzigs
und Königsbergs mit den russischen Hafen zu einer Tarifherabsetzung für
russischen Zucker genöthigt hat, so wird — ebenso wie es bekanntlich
im Getreideverkehr schon geschehen ist — die Verbilligung für den
deutschen Zucker nicht wohl ausbleiben können, umsomehr als der Tarif,
mit Ausnahme einiger unwichtiger Verkehrsbeziehungen, seit 1878 un-
verändert geblieben ist.
Zum Schluss muss ich den Verfasser noch auf einen Irrthum anf-
aufmerksam machen, der sich durch den ganzen Text seiner Schrift zieht,
auf die Berechnung der Tarifsätze aber 'ohne Einfluss geblieben ist; er
spricht im Text stets von »der Abfertigungsgebühr „pro tkm", während
sie bekanntlich nach der Zahl der Tonnen, nicht nach der der Tonnen-
kilometer sich bemisst, und in seinen Tabellen hat sie der Verfasser auch
zutreffend nur nach der Tonnenzahl eingesetzt. A'. W.
Sanborn, J» B.» ph. Dr. Assistant in American History, Ohio State Uni-
versity. Congrcssional Grants of Land in aid of Railways.
Madison (Wisconsin) 1899. Nro. 39 des Bulletin of the University
of Wisconsin.
Eine fleissige, aktenmässige Darstellung der Entstehung , und Ent-
wicklung der Landschenkungen zur Unterstützung von Eisenbahnen
durch den Kongress der Vereinigten Staaten. Der Verfasser schildert
zunächst den Ursprung und den Umfang des Landbesitzes der Bundes-
regierung, der von dieser bekanntlich zu den verschiedensten öffentlichen
Zwecken, hauptsächlich aber zur Förderung der Besiedelung des Landes
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Bücherschau.
229
theite gegen geringes Entgelt, theils ohne solches veräussert ist Zu den
öffentlichen Zwecken gehört auch die Förderung des Verkehrswesens
durch Schenkung von Bnndesländereien an Landstrassen, Kanäle, seit 1850
an Eisenbahnen. Die Gesetzgebung hat lange hin und her geschwankt,
ab derartige Schenkungen mit den Bestimmungen der Bundesverfassung
vereinbar seien. Als diese Frage bejaht war, wurde jahrelang kräftig
mit Gewährung derartiger Unterstützungen vorgegangen, zu deren Er-
langung die Eisenbahnen oft nicht gerade die lautersten Mittel anwandten.
Hauptsächlich sind die älteren Ueberlandhahnen in dieser Weise mit
Ländereien beschenkt. Seit Jahren haben aber die Landschenkungen
an Eisenbahnen aufgehört. Die Schrift, deren Anhang ein Verzeichniss
aller dieser Landschenkungen enthält, ist ein beachtenswerther Beitrag
zur Geschichte der nordamerikanischen Eisenbahnen. c. d. L.
Schwartzkopf, Julius, Oberbahnsekretär. Eisenbahn Handbuch zum
Gebrauch für das Publikum, für Beamte und Behörden im Deut-
schen Reich. Stattgart 1900, Greiner & Pfeiffer. Preis M. 4,—
Das Buch soll „ebensowohl den Beamten und Behörden jeder Art
wie auch der gesammten Geschäftswelt im Deutschen Reich dienen" und
alles enthalten, „was Jedermann, der mit der Eisenbahn direkt oder
indirekt zu thun hat, wissen muss." Zu diesem Zweck bringt es auf
300 Seiten engen Drucks in Lexikon-Oktav eine Zusammenstellung von
gesetzlichen, reglementarischen und tarifarischen Bestimmungen nebst
zugehörigen Illustrationen (Signale, Profile und dgl.) und Formularen,
ausserdem Entfernungs- und Tariftabellen, Ueborsichtspläne, statistische
Notizen u. a. m. Die neunzehn Abtheilungen, in die das Bnch zerlegt
ist, und die sich durch Randeinschnitte äusserlich von einander abheben,
behandeln u. a. die Reichs-Eisenbahngesetzgebung; das Verhältniss der
Eisenbahnen zur Post-, zur Zoll- und Steuer- und Militärverwaltung;
internationale Einrichtungen im Eisenbahnwesen; Verwaltungs- und stati-
stische Nachrichten über die Eisenbahnen Deutschlands mit Notizen über
Ausländische Eisenbahnen; reglementarische Bestimmungen über die Be-
förderung von Personen und Waaren; Güterklassiflkation; Tarife; Rekla
inationswesen.
Mit Sachkunde ist alles nicht lediglich die innere Dienstordnung
angehende Material beigebracht, das zur Orientirung über Betrieb und
Verkehr der Eisenbahnen erforderlich ist. Für den Eisenbahnbeamten
wird das Werk deshalb ein brauchbares Nachschlagebuch abgeben, bei
dessen Benutzung allerdings Vorsicht geboten ist. Wenigstens stellten
sich bei Stichproben aus den eigeneu Zuthaten, mit denen der Verfasser
'280.
Büch erschau«;
die von ihm abgedruckten Vorschriften versehen hat, mehrfach Unrichtig-
keiten heraus; auch vermisst man einzelne Bestimmungen, die gerade in
einem solchen Handbuch nicht fehlen dürften. 80 sind im Abschnitt 2
dje VollzugBbestimmungen zum Eisenbahnpostgesetz nicht abgedrückt;
bei Abschnitt 13 würde sich empfohlen haben, in dem Verzeichniss der
bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenstände auch bemerk-
lieh zu machen, welche Gegenstände nach den im Abschnitt 5 abgedruckten
Vereinbarungen erleichternder Vorschriften im Wechselverkehr einzelner
Staaten zugelassen sind. t-y
Zu den Unrichtigkeiten gehört, das» beispielsweise Seite 115 das
Reichseisenbahnamt als zur Organisation der Reichseisenbahnen gehörig
und die III. Abtheilung des preussischen Ministeriums der öffentlichen
Arbeiten als Betriebsabtheilung bezeichnet wird. Ferner sind die Angaben
auf Seite 119/120 über die Giltigkeitsdauer der Rückfahrkarten ungenau
(für die preussischen Staatseisenbahnen soll sie schlechthin drei Tage
betragen!); dass die IV. Wagenklasse nur in Preussen und Sachsen geführt
wird, (S. 145) trifft nicht zu.
Ob sich aber „Jedermann" in dem Handbuche zurechtfinden wird,
muss abgewartet werden, zumal die Anordnung des Stoffes erhobliche
Mängel aufweist. In die Einthoihing nach Materien, die dem Ganzen zu
Grunde liegt, fügt sich der erste und bei weitem umfangreichste Abschnitt,
„die Reiehscisenbahngesetzgebung" betitelt, überhaupt nicht ein. Im Ueb-
rigej\ scheint es, als sei die Zahl der Abschnitte zu gross,- die Gliederung
nicht scharf und die Vertheilung des Stoffs auf die einzelnen Abschnitte
nicht immer sachgemäss. Wer sich z. B. über die Bedingungen unterrichten
will, unter denen die Eisenbahn Personen befördert, muss sich das Material
in vier Abschnitten zusammensuchen: I. (Verkehrsordnung)» VI. (Einheits-
sätze), VIII. (Abfertigungswesen), XV. (Tariftabellen). — Ferner ist nicht
ersichtlich, warum aus den wenigen aufgenommenen Paragraphen des
Vereinszollgesetzes ein besonderer Abschnitt, (III. Verhältniss zur Zoll-
und Steuerverwaltung) gebildet ist; sie konnten wohl anderweit, etwa in
1 oder XVI untergebracht werden. In Abschnitt I ist eine Reihe von
Vorschriften nicht hintereinander, sondern nebeneinander in der Weise
abgedruckt dass von je zwei Vorschriften die eine auf die linke die
andere auf die rechte der beiden Doppelspalten verwiesen ist, und zwar
in ununterbrochener Reihe der Paragraphen, nicht etwa planmässig derart,
dass verwandte Bestimmungen zweier Vorschriften, z. B. der Botriebs-
und der Bahnordnung einander gegenüberstehen. Diese Anordnung, iUr
die ein Grund gleichfalls nicht erkennbar ist, muss geradezu als störend
bezeichnet werden. — Ein Sachregister ist nicht beigegeben, vielmehr ist
der Leser bei dem Aufsuchen des Gewünschten auf eine nur die Ueber*
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Bücherschau.
Schriften der Abschnitte enthaltende Inhaltsangahe nnd auf die Titelblätter
der einzelnen Abschnitte angewiesen.
Ein zweiter Theil soll ein Stationsverzeichniss bringen. Fr.
Eisenbahnkalender für das Jahr 1901.
1. Meyer, A. W., Kalender für Eisenbahntechniker, begründet
von Edm. Heusinger von Waldegg. 2 Theile. 28. Jahrgang.
Wiesbaden. J. P. Bergmann.
2. Krause, R, Deutscher Eisenbahnkalender auf das Jahr 1901.
7. Jahrgang. Berlin. Ad. Bodenburg.
3. En gel mann 's Kalender für Eisenbahnbeamte des Deutschen
Reichs (ausschl. Bayern und Württemberg) für das Jahr 1901.
19. Jahrgang. 2 Theile. Berlin. Julius Engelmann.
4. Engelmann's Kalender für Bahnmeister, technische Kontroicure
und Betriebs-Ingenieure des Deutschen Reichs 1901. 7. Jahr-
gang. 2 Theile. Berlin. Julius Engelmann.
5. Annuaire pour Tan 1901. Publie par le bureau des longi-
tudes. Avcc des notcs scientittques. Paris. fJauthier- Villars.
Preis 1 fr. 50.
6. Bayrischer Verkehrskalender für das Jahr 1901. Heraus-
gegeben vom bayrischen Verkehrsbeamten - Verein (e. V.)
München. J. Lindaner, (Schöpping.)
Die fünf ersten Kalender sind den Lesern des Arehivs alte, gute
Bekannte. Sie sind in Form und Inhalt nicht wesentlich verhindert, die
Herausgeber aber lassen auch in den neuen Jahrgängen das Bestreben
erkennen, zu feilen und zu bessern, wo dies noth wendig oder wünschens-
werth war. In dem Heusinger'sehen Technikerkalender sind einzelne
Abschnitte neu bearbeitet, in allen Kalendern sind die thatsächlichen, ins-
besondere die statistischen Angaben auf den neuesten Stand gebracht
and die Gesetze, Verordnungen, Erlasse u. s. w. meist in ihren jetzt
geltenden Fassungen abgedruckt Der Heusinger'sehe Schreib- und
Terminkalender hat die Zeiten für den Auf- und Untergang der Sonne
und des Mondes, die sich auf jeder Seite finden, wieder nach dem Meridian
und Parallel von Berlin aufgeführt, Möchte es sich nicht empfehlen, vom
nächsten Jahre ab, diese Angaben nach der mitteleuropäischen Zeit zu
machen, an die wir uns nun doch gewöhnt haben?
1 Die Engclmann'schen beiden Kalender enthalten in ihrem zweiten
TVile besonders reichhaltige, allerdings systematisch wenig geordnete
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2H2
Bücheinchau.
Sammlungen von Gesetzen, Verordnungen, Ministerialerlassen, vornehmlich
auch aus den letzten Zeiten. Einzelnes hätte allerdings wohl ohne Be-
denken weggelassen werden können, z. B. die auf S. 279 des Eisenbahn-
beamten-Kalenders abgedruckte: „Vergleichende Statistik der Eisenbahnen
Deutschlands in dem zehnjährigen Zeitraum 1884/85-1894/95", die nichts
enthält, als eine Gegenüberstellung der Eisenbahnlänge auf 100 qm
Grundfläche und 10 000 Einwohner in den beiden verglichenen Jähret^
also für die Gegenwart ohne alles Interesse ist. In den hintereinander
abgedruckten älteren und neueren Bestimmungen über die Tagegelder und
Reisekosten (8. 289-313) wird man sieh nicht] leicht^ zurechtfinden.
Der französische, unter 5 verzeichnete Kalender wird seit dem
Jahre 1790 regelmässig herausgegeben, ist also wohl der älteste aller
Kalender. Die Anordnung des neuen Jahrgangs ist die altbewährte.
Von den Abhandlungen ist für die Eisenbahner von besonderem Interesse
ein Aufsatz von M. A. Cornu über die elektrische Kraftübertragung.
Reite A 1— 67.
Der bayrische, unsers Wissens zum ersten Mal erscheinende Kalender
soll ein Hilfsmittel für alle Verkehrsbeamten, also auch die der Post- und
Telegraphenverwaltung, sein. Ausser den üblichen kalendarischen Be-
standteilen (von denen der Terminkalender etwas wenig Raum für
Notizen bietet) bringt der Kalender eingehende Darstellungen der all-
gemeinen Verwaltung, des Eisenbahnbetriebsdienstes, des Eisenbahnver-
kehrswesens, des Postdienstes, Telegraphendienstes und Telephondienstes
im Königreich Bayern, und zwar sämmtliche Darstellungen in alpha-
betischer Anordnung. Für einen Kalender scheint diese Form recht
zweckmässig, die Stichworte sind geschickt ausgewählt, der Leser kann
sieh sehr schnell und bequem über das, was er im Augenblick wissen
will, unterrichten, für eingehendere Studien findet er genügende Hinweise.
Alle sechs Kalender sind geschmackvoll ausgestattet, der Preis so
billig, dasa jeder im praktischen Dienst stehende Beamte sich einen von
ihnen anschaffen kann.
Langhaus. C. Verkehrskarte von Europa, Nordafrika und dem
Morgen lande. Bearbeitet mit {besonderer Berücksichtigung der
Deutschen Interessen. Massstab 1:5000 000. Gotha, Justus
Perthes.
Vorliegende Karte soll in erster Reihe dem internationalen Verkehre
zu I^ande und Wasser dienen. Sie bietet in ihrer Darstellung ein über-
sichtliches, klares und zugleich freundliches Bild aller einschlägigen Ver-
hältnisse, sodass selbst weitgehende Ansprüche befriedigt werden dürften.
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Bücherschau.
233
Die Vielseitigkeit der erforderlichen Angaben bedingte die Anwendung
zahlreicher Buntplatten, die, in sattgedruckten aber durchsichtigen Farben
ausgfcfohrt, vortheilhaft wirken und gut aneinander passen.
Aus dem reichen Inhalt möge Nachstehendes erwähnt sein. Zunächst
and aus dem ziemlich dichten Netz der wichtigeren Eisenbahnlinien die
Laxns-(Express-) und Schnellzugstrecken farbig hervorgehoben und gleich- ,
iei&g bei vielen Orten deren Entfernung von Berlin (nach der Fahrt-
daaer in Stunden) augegeben.
Von Telegraphenlinien sind deutsche, britische und andere Unter-
«■ekabel nebst Anschluss-Landtelegraphen unterschieden.
Das verhältnissmassig eingehend im Schwarzdruck hergestellte Fluss-
nett der Karte ist, soweit die Flüsse mit Dampfern befahren werden, blau
behandelt
Die Postdampferlinien erscheinen staateuweise durch verschiedene
Farben gekennzeichnet.
. Deutsche und fremde Haupt-Dainpferrhedereien mit europaischem
Schiffsverkehr sind Jan den eingezeichneten Dampferlinien durch Buch-
staben vertreten, die in der Zeichenerklärung zur Karte die genaue
Firmenangabe erkenntlich machen; neben jenen Buchstaben auttretende
Zahlen geben die Fahrtdauer zwischen den Anlaufhäfen in Tagen an.
Besonders (kenntlich gemacht sind noch die mit (deutschen Häfen
in regelmässiger Schiffsverbindung stehenden fremden Orte, sowie Häfen
mit Dockgelegenheit und Kriegshäfen.
Meerestiefen sind nur durch Angabe der 200 in Linie berücksichtigt;
es bleibt infolgedessen die Klarheit in der Darstellung t'so zahlreicher
Dampfer- und Kabellinien gewahrt.
Auf [eine nähere Bezeichnung der deutsehen und österreichischen ,
Konsulatsbehörden (unter Hervorhebung der Berufskonsulate) sei be-
sonders hingewiesen.
Als werthvolle Beigabe zur Karte erscheint die Anbringung einer
erheblichen Anzahl im grösseren Massstab gezeichneter Spczialplänc
über Verkehrsengen, sowie über britische, nordische und südwestliche
Umschlagsplätze Europas und des Orients.1)
Schliesslich dürfte auch die zu beiden Seiten |ara Kartenrande an-
gebrachte farbige Darstellung der Handelsflaggen der wichtigsten am
europäischen Handelsverkehr betheiligten Staaten, ferner die Schiffsflaggen
der wichtigsten am gleichen Verkehre betheiligten deutschen Rhedereien
vielfach interessiren
*) Anmerkung: Die Umschlagsplätze Mittel-Europas befinden sich bereits
wf der besonderen Verkehrskarte von Mittel-Europa desselben Verfassers.
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Bneheraehau.
Die EiMheilung der Längengrade richtet sich nach Greenwich.
Sie wird aber am untern Kartenrande vortheilhaft ergänzt durch Angabe
der Abweichungen gegen die west-, mittel- und osteuropäische Zeit und
gegen sonstige Landeszeiten.
Im Ganzen rechtfertigt die Karte von neuem den bewährten Ruf
der stets vortheilhaft hervorgetretenen Verlagsanstalt. Jttng.
Kürschner, Joseph, Univereal-Konvereations-Lexikon. 3. Auflage. Berlin,
Eisenach, Leipzig, Hermann Hillger, 1901. 2742 Spalten. Gross 8^.
Preis geb. ü Mark.
Es ist mir ein Vergnügen, die Leser des Archivs auf dieses aus-
gezeichnete Nachschlagebuch aufmerksam zu machen, das im Inhalt und in
der praktischen und gediegenen Ausstattung von keinem anderen ähnlichen
Werke übertroffen werden dürfte. Die Anzahl der aufgenommenen Artikel
aus allen Gebieten des menschlichen Wissens ist eine erschöpfend voll-
ständige. Ich habe kein einziges Stichwort vergeblich gesucht. Der Text
bei -jedem Wort ist selbstverständlich gedrängt, aber er genügt für den.
der sich über einen Gegenstand schnell und kurz unterrichten will. Man
lese z. B. die Artikel Bismarck, Deutschland, Frankreich, Eisenbahnen, die
ausserordentlich zahlreichen Lebensbeschreibungen verstorbener und
lebender bekannter Personen, bei denen sich vielfach Bildnisse befinden,
die wenigstens eine im allgemeinen zutreffende Vorstellung von der Per-
sönlichkeit geben. Wer sich eingehender unterrichten will, findet Hin-
weise auf die einschlägige Litterarur. Bei der Durchsicht ist mir eine
Ungenauigkeit bei dem Stichwort „Kleinbahnen" aufgefallen, wo sich
neben einem Hinweis auf das bekannte Haarmann'sche Buch, (1896), die
Begriffsbestimmung rindet: ..Bahnen untergeordneter Bedeutung und
Schmalspurbahnen". Das ist nicht richtig. Es wäre wohl besser gewesen,
die Begriffsbestimmung aus dem preussischen Kleinbahngesetz vom
28. Juli 1W»2 zu nehmen. Der Begriff der Nebenbahnen ist durchaus
ziurefl'end.
Ausser den Bildnissen rinden sich im Text noch zahlreiche andere,
insgesammt 2738 Abbildungen, sodann enthält das Buch 12 farbige Tafeln
und 4 Doppelkarten (Weltverkehrskarte, Deutsches Reich, Oesterrcieh-
Ungarn, Deutsche Kolonien). Die Deekel der Umschläge und die vor-
dersten und letzten Seiten sind benutzt zum Abdruck eines Abrisses der
Weltgeschichte, sowie kurzerlTebersichten Über das Thierreich, das Pflanzen-
reich und das Mineralreich.
... Der Druck ist trotz der Kleinheit der Buchstaben und trotz einer
vollständigen/ aber wunderbar geschickten Ausnutzung des Raumes klar
Googl
KÜchcrM'llAH.
2:^
und übersichtlich; die Abkürzungen sind leicht verständlich. Soweit sie in
Zeichen bestehen, sind sie dieselben, die Kürschner in seinen übrigen
Sammelwerken benutzt hat, also dem Leser nicht fremd* Papier und
Ausstattung lassen nichts zu wünschen übrig. ü
Kurz, in der neuen Auflage dieses Konversationslexikons. liegtM'in
Werk vor, das in keiner Haasbibliothek, ja auf keinem Schreibtisch fehlen
sollte, und dessen Beschaffung ich insbesondere allen Berufsgenosse n
dringend anrathen möchte. A. r. d. L.
UEBER SICHT J(. ,
neuesten Hauptwerke über Eisenbahn weseo und aus verwandten
Gebieten. . -t • '<
Danske-gtatabaner. Beretning öm Driften, Aaret fra I. April 1899 til 81. Marls
1900. Kopenhagen 190Ü.
Finanz-Archiv. Zeitschrift für das gesahimte Finanzwesen. Herausgegeben von
Dr. G. Schanz. 17. Jahrgang, Band 2. 1 1900. 12 h.
Hühner's geographisch-Statistische Tabellen. 49. Ausgabe für das Jahr 1900.
Frankfurt a. M. 1900.
Institut Colonial International. Les c^emina de fer aux colonies et dans les pay*
neufs. Brüssel 1900.
• .. ..' • .
Krämer, J. Die mechanischen uud elektrischen Konstruktionen für elektrische
Eisenbahnen. Leipzig 1900. /. .... 20 . K .
Lanino, P. La trazione elettrica sulle ferrovie Italiane. Florenz 1900.
Uunhardt. Am sausenden Webstahl der Zeit, Leipzig 1900; . 0,» K..
Ix»tz, Dr* W. Eisenbahntarife und Wasserfrachten. Studien zur Frage der Ge-
bührenerhebung auf Binnenwasserstrasaeu von M. Rossmann, R. Kuster-
. manu, St. Pernaczynskj, P. Weryh,o und E. Heubach im Auftrage des
Vereins für Sozialpolitik herausgegeben und eingeleitet. Leipzig 1900. 12 ■ " .
Xerckel und Gen. Der Weltverkehr .und seine Mittel. 9. Auw. lx«lpzig 1901.
Poor's Manual of the Railroads of tue United States. 3a. Jahrgang. New- York 1900
Praun, Dr. E. Tafel zur Bestimmung der Sehschärfe mittelst der Uhr. Wies-
baden 1901.
Saar, K. Volt-Ampere- Watt-Pferdestärken. Leipzig 1900. 2,:s j(.
Sohiemann, M. Bau und Betrieb elektrischer Bahnen. 1. Band: Strassenbahuen.
3. Aufl. Leipzig 1900. U «/«..
Schmidt-Ulm, G. Die Wirkungsweise, Berechnung und Konstruktion der Gleich-
strom-Dynamomaschinen und Motoren. 2. Aufl. Leipzig 1900. 9,«o df.
Buterneister, M. Berühmte Menschen. 1. Bändchen. Hundert berühmte Mecha-
niker. Kurze Lebensbeschreibungen. Zürich 1901.
Weagler, A. Elektrizität und Recht im Deutschen Reich. Leipzig 1900.
Weymann, Dr. K. Das Invalidenversicherungsgesetz vom 18. Juli 1899 und die
«ugehörigen Reichsausführungsbestimmuugen. 1. Lieferung. Berlin 1900.
236
Bücherschau.
Zeitschriften.
Aeetylen.
Heft 83. Vom 1. Dezember 1900.
Das Eisenbahnunglück bei Offenbach und die Acetylen-Fettgasbeleuchtung.
Heft 24. Vom 16. Dezember 1900.
Mischgas oder Elektrizität für die Beleuchtung- der Eisenbahnwagen.
Bayerische Verkehrshefte für Fortbildung im Verkehrsdienste. München.
1900. Heft 88 u. 24.
Beförderung von Sonderzügen und von einzelnen besonders gestellten
Personen-, Kranken- und Gepäckwagen.
< Vntralblatt der Bauverwaltung. Berlin.
No. 83—101. Vom 30. Oktober bis 22. Dezember 1900.
(No. 88, 86 u. 87:) Die Schwebebahn Barmen— Vohwinkel. — (No. 84:)
Warnungsläutewerke für unbewachte Wegeübergänge. — (No. 93:) Be-
sondere Arten der Schwebebahn. — (No.96— 98:) Die Krupp'schen Arbeiter-
kolonien. — (No. 96:) Weichenriegelrolle mit und ohne Längenausgleich
und mit Fangeinrichtung bei Drahtbruch. — (No. 97:) Linienführung der
Eisenbahnen und sonstigen Verkehrswege. — (No. 98 u. 99:) Die tech-
( nische Bedeutung der Bahia Biancabahn in Argentinien.
Deutsche Bauzeitung. Berlin.
Heft 84—88. Vom 2a bis 27. Oktober 1900.
Zur Betriebseröffnung der Elberfelder Schwebebahn.
Deutsche Eisenbahnbeamtenzeitung. Stuttgart.
No. 48-62. Vom 26. Oktober bis 27. Dezember 1900.
(No. 48:) Die Entwicklung der Eisenbahnen. — (No. 44:) Eisenbahndreh-
brücken und Eisenbahnfähren. — (No. 46:) Bessere Beaufsichtigung des
Kangirpersonals zur Verhütung von Unglücksfällen. — (No. 46:) Das
Nürnberger Eisenbahnmuseum. — (No. 47:) Die Militärfahrkarte. —
(No. 48:) Die wirtschaftliche " age des Beamtenstandes. — (No. 49:) Der
Betrieb der ersten elektrischen Vollbahnen. — (No. 60 u. 61:) Der Etat
für die Betriebsverwaltung der Reichseisenbahnen für 1901. — (No. 68:)
Das Rangirgeschäft auf Ablaufgleisen.
Deutsche Juristenzeitnng. Berlin.
No. 24. Vom 16. Dezember 1900.
Ist die Eisenbahnverkehrsordnung rechtsgültig?
Dinkers polytechnisches Journal. Stuttgart.
Heft 42. Vom 20. Oktober 1900.
Zur Frage elektrischer Fernbahnen.
Heft 43. Vom 27. Oktober 1900.
Die Prüfung der Schmiermittel.
Heft 44. Vom 8. November 1900.
Neuere Acetylenentwickler und Zubehör.
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Kücherschaii.
2H7
LEeonomiste franse. Pari«.
Heft 45. Vom IQ. November 1900.
Le congres international des chemina de fer.
Heft 47. Vom 24. November 1900.
Lea accidenta de chemins de fer.
Heft 48. Vom 1. Dezember 1900.
Les enseignetnents de l'exposition: la traction eiectrlque des tramways.
JKarfesHoiopoxHoe i*jo (Das Eisenbahnwesen). St Petersburg. (In russischer
Sprache).
1900. No. 87—41.
(No. 37:) Schnelle Fahrt bei elektrischen Eisenbahnen. — (No. 88:) Die
gegenwärtige Ordnung des Telegraphendionstea bei den russischen Eisen-
bahnen. — (No. 39 — 40:) Die Ausfuhr von Bergbauerzeugnissen im ersten
Halbjahr 1900. — Die Eisenbahnen in Schweden (fortgesetzt in No. 41).
— (No. 41:) Vergleich des elektrischen Zugstabsystem Thompson und
Webb mit dem Stabsystem Sokolow. — Torfkoks als Brennstoff.
Elektrische Rundschau. Frankfurt a. M.
Heft 4. Vom 16. November 1900.
Das Elektrizitätswerk und die elektrische Strassenbahn in Landsberg a. W.
Heft 5. Vom 1. Dezember 1900
Eisenbahn mit Dreiphasenstrom von Murnau— Kohlgrüb— Oberammergau.
Rlektrotechnische Zeitschrift. Berlin.
Heft 45. Vom 8. November 1900.
Elektromagnetisches Kontaktsystem für elektrische Bahnen. — (45—49:)
Elektrisch selbstthfttige Blocksignale für Eisenbahnen. — (45—49:) Ent-
spricht der elektrische Betrieb auf den Linien der Grossen Berliner
Strassenbahn durchweg den Anforderungen, die nach dem gegenwartigen
Stande der Elektrotechnik an eine ordnungsmässlge sichere Betriebs-
fQhrung gestellt werden können?
Engineering. London.
No. 1815—1823. Vom 12. Oktober bis 7. Dezember 1900.
(No. 1815:) The South of France Railway at the Paris exhibition. —
Recent Tramway conetruction. — (No. 1816—1891:) Automobiles, rol-
ling stock, locomotives at the Paris exhibition. — (No. 1817:) Some
existing gas driven power plants. — Suspended Railway at the Paris
exhibition. — Grand trank economics. — Argentine Railway property. —
(No. 1818:) German bridge-building exhibits at the Paris exhibition. —
American Railroad development — (No. 1819:) Pullmann sleeping car for
the Midland Railway. — Locomotives for the Russian State Railways. —
(No. 1820:) Two-cylinder Compound locomotive for the North-Eastern
Railway of Switzerland. — (No. 1821:) Itallan express locomotives. —
Capacity of Railway wagons %s affecting cost of transport. — (No. 1822:)
Three-cy linder Compound locomotive for the Jura-Slmplon Railway. —
23H
Bücheraehnu.
The Taft' Vale railway case. — Tube railways projected in Londoü. -
Railway Scheines in parliament. — (No. 1823:) Engineering schemra m par-
liament. — German locomotive* at the Paris exhibition.
Engineering New». New-York.
No. 88—45. Vom 90. September bis 8. November 19O0.
(No. 88:) Decapod Compound locomotive for the Minneapolis — St. Paul—
Sault Ste. Marie Railway. — Kducatiou for the subordinate rank* of the
maintenance of way Service. — Railway transition curves. — (No. 39:)
The frictiou of brake-sboes under various conditions of pressure, speed
and temperature. — (No. 40:) A locoraotive with helping-cylindera at the
Paris exhibition. — A ncw acetylene gas generator. — A historical review
of Railroad construction in the United States. — An automatic coopler
for English freight cars. — (No. 41:) New form of rack rail for mounuia
Railways. — Proposed npecifications for steel Railway bridges. — Railwav
staiistics of the United States in 1890. — (No. 42:) High-speed locomotive
for international express service, Schneider & Co. exhibic, Paris. — Ca»t
iron car wheels. — A new moving stairway. — Smokeless combustion in
locomotive tireboxes. — Committee reports at the St. Louis meeting of
the association of Railway superin tendents of bridges and buildings. -
Steel rail prices and freight rates on steel oxports. — (No.43:) A passenger
locomotive with a superheater, Prusslan State Railways. — The preaer
vation of tics on the Southern Pacific Railway, — A swinging smokejarl
for locomotive rouudhouses. — (No. 44:) Streogthening the Michigu
Central Railroad Cantilever bridge, Niagara Fall«. — (No. 46:) Queatioo*
as to progress and uniformity in signalling. — Selecting locattoos f«
automatic Signals. — Tracklaying on the Atchison— Topeka— Santa Pfc
— A Railway freight rate of two mills per ton-mile.
Le Genie Civil. Paris.
Heft 25. Vom 20. Oktober 1900.
Les chemins de fcr ru«ses.
Heft 26. Vom 27. Oktober 1900.
Le tunnel du Simplon. — Locomotivc«-tenders a deux essieux accouplfc
et a simple expansion, de la societe Krauss et Cie.
Heft 3. Vom 17. November 1900.
Les locomotives a l'exposition de 1900: locomotive ä grande vitesae.
syst6me Thuile. — Congres international des Tramwaya.
Heft 5. Vom 1. De zember 1900.
Les locomotives a l'exposition de 1900: locomotive mixte Compound k troia
cylindres des chemins de fer du Jura-Simplon.
Heft 6. Vom 8. Dezember 1900.
Les locomotives a l'exposition de 1900: locomotive ä grande vitesse Com-
pound-tandem. construite par l'usine Pontiloff a St. Petersbourg.
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Bücherschau.
Giornale del Genio Civile. Rom.
Heft 1. Juli/August 1900.
L'esercizio economico delle ferrovie a traffico limitato uelle grandi reti
della Francia e del Belgio. — Impianti ferroviari del porto di Venezia.
Geographische Zeitschrift. Leipzig.
1900. Heft 11.
Das französische Kolonialreich in Nord-Afrika und die t ran sphärische
►
Eisenbahn. — Mass für die Dichte der Eisenbahnnetze.
Glaser'« Annalen für Gewerbe und Bauwesen, Berlin.
Heft 561. Vom 1. November 1900.
Die Lokomotiven der Pariser Weltausstellung. — Die Bereitung der
afrikanischen Bahnen.
Heft 562. Vom 16. November 1900.
Die südmandschurische Eisenbahn und der russische Kriegshafen Port
Arthur. — Die Weltausstellung in Paris: Die Epizykelbahn.
Heft 563. Vom 1. Dezember 1900.
Elektrische Zugförderung auf der Wannseebahn und die bisherigen Be-
triebsergebnisse. — Die Weltausstellung in Paris: Die Automobilen. —
Die Einführung der Verbundlokoraotive bei den amerikanischen Eisen-
bahnen.
Heft 564. Vom 16. Dezember 1900.
Der elektrische Betrieb auf der Berliner Stadt- und Ringbahn im Ver-
gleich mit einem vervollkommneten Dampfbetrieb. — Fortschritte in der
Beleuchtung der Eisenbahnen mittelst Acetylen. — Das Expertengut-
achten über das Eisenbahnunglück in Aarau am 4. Juni 1899.
Illustrirte Zeitschrift für Klein- und Straßenbahnen (früher: Die Schmalspur-
bahn). Berlin.
No. 21—24. Vom 1. November bis 16. Dezember 1900.
(No.21:) Die Malbergbahn bei Ems. — Die volkswirtschaftliche Bedeutung
der Kleinbahnen. — (No. 22— 24:) Internationaler Strassenbahnkongress in
Paris. — (No. 22:) Besuch auf der Pariser Weltausstellung: ein wenig
Statistik, die Ausstellung in Vincennes. — Die Bergschwebebahn in
Loschwitz bei Dresden. — (No. 28:) Die Einführung des elektrischen Be-
triebes auf der Magdeburger Strasseneisenbahn. — Strassenbahnwagen-
typen. — (No. 24:) Schienenverbindungsprüfer für elektrische Bahnen. —
Die Central London Railway. — Elektrische Traktion mit hoher Spannung
auf Vollbahnen.
Journal of the Western Society of Engineers. Chicago.
Band 5. Heft 5. Oktober 1900.
Proposed speciflcations for steel Railroad bridges.
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240
Büeherschau.
Mittheilungen des Vereins für die Förderung des Lokal- und Strassenbahn-
wesens. Wien.
1900. Heft 10.
Elektrische Tramways in Floren«.
1900. Heft 11.
Elektrische Tramways in Nizza und an der Meeresküste.
Monitore delle strade ferrate. Turin.
No. 41-48. Vom 18. Oktober bis 1. Descmber 1900.
(No. 41:) Dei contratti d'esercizio delle Reti Adriatlca, Mediterranea e
Sicula e della loro riforma (fortgesetzt aus No. 40 und fortgesetzt In
No. 48 u. 44). — (No. 42:) La trszione elettrica sulle linee Milano- Galla-
rate— Varese— Porto Ceresio— Laveno— Arona. — L'esercizlo di Stato delle
ferro vie in Svizzera. — (No. 44:) La mancanza dei vagoni. — (No. 46:)
Le forze motrici in Italln. — (No. 46:) Intorno alle linee proposte per
migliorare le comunicazioni tra il Piemonte e la Francis. — (No. 48:)
Le ferrovie dello Stato e la crisi dei trasporti nel Belgio. — Linee d'sc-
cesso al Sempione.
Oesterreichische Eisenbahnzeitung. Wien.
No. 31—36. Nom 1. November bis SO. Dezember 1900
(No. 31 u. 88:) Die Mehrleistungen der Betriebskrankenkassen der öster-
reichischen Eisenbahnen. — (No. 81:) Das Eisenbahnwesen in seinen Be-
ziehungen zur Industrie. — (No. 82:) Der Internationale Eisenbahnkongress
Paris 1900. — (No. 82 u. 88.) Neuerungen an den elektrischen Sicherheits-
apparaten der Eisanbahnen. — (No. 84:) Strafen im Personenverkehr. —
Verwendung der Schreibmaschine zum Anfertigen der Güterbegleitkarten.
— Die Hümlinger Kreisbahn. — (No. 86:) Die Vorbildung der Verkehrs-
beamten. — lieber elektrischen Vollbahnbetrieb auf französischen Eisen-
bahnen.
Oesterreichisch-ungarisches Eisenbahnblatt. Wien.
No. 44-63. Vom 25. Oktober bis 27. Dezember 1900.
(No. 44:) Bosnisch-dalmatinische Eisenbahnfragen. — Der Arbeiterschutz
bei öffentlichen Arbeiten. — (No. 46, 49, 68:) Elektrischer Betrieb auf Voll-
bahnen. — (No. 46:) Die Eisenbahntarife und die Industrie. — (No. 46:)
Der österreichische Industriellen tag und die Verkehrsfragen. — (No. 480
Abänderung des Eisenbahnbetriebsreglements. — (No. 49:) Schutzmas»
regeln gegen die Gefahren der elektrischen Leitungen. — (No. 60:) Triest
und der ungarische Zuckerexport. — Die Kaufschillin^sfrage der Südbahn.
— (No. 61:) Die Ausgestaltung der Exporttarife. — Die Subventionsfrare
der Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft. — (No. 62:) Der. österreichische
Wasserstrassentag. — Der Automobilismus und der Fremdenverkehr in
den Alpenlandern. — (No. 63:) Die Lokalbahnaktion.
Organ für die Fortschritte de* Eisenbahnwesens. Wiesbaden.
1900. Heft 11.
Verschiebebahnhöfe, — Die neuere Entwicklung des* LokomAtivbaues im
Gebiete de* Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen. — Elektrischer
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Bücherschau.
241
Verkäufer für Strasseubahufahrkarten. — Fester Stoss, schwebender
Stoss, Keilstos«. — Das Anfangsfeld des Streckenblocks.
Railroad Gaxette. New- York.
Heft 41. Vom 12. Oktober 1900.
George Roberts Blancbard. — Twelwe-wlieel wide tirebox freight loco-
uiotive, Buffalu— Rochester — Pittsburgh. Some notes on rail joint faste-
niugs. — The Philadelphia works of the Chicago pueumatie tool Company.
— Locornotive driver brakes. — Gattinger's lightning arrester. — Life of
sieel cars and tenders. — Relays for automatic signals, u decision. —
The Stresses in arch bar frames. — The cause of foaming in locornotive
boilers. — Recent practice in rails. — Notes ou maintenance of way eii-
gineering. — Compressed air haulage in coal mining. — Tests of friction
draft gear. — New Railroad building in Minnesota. — Kyes and headlight*.
— The treatment of water for boilers. — Improvements on the Grand Trunk.
— Comparative cost of power generaiion by the steam engine, water
t urbine and gas engine. — The International Sleeping Car Company.
Heft 42. Vom 19. Oktober 1900.
Some notes on rail joint fastenings. — The chininey of the Metropolitan
Street Railway company'a power-house, — Gast iron car wheels. — Cross-
stays, Mexican Central engines. — The preservation of Railroad ties. —
Some data of last trains. — Acceptance tests for locomotivus. — Notes
on the prairie type locornotive». — Paris Exhibit of the American steel
and wire Company. — Compressed a'r plant for rapid transit tunnel,
New- York.
Heft 48. Vom 26- Oktober 1900
Development of New- York Central and Hudson River locoinotivos. das*
I. 8. — A new bumping post. — Structural steel hopper cars. — Massa
chusetts and Minnesota. — Men versus machinen in block signalling. —
September accidents. — Superiutendents of bridges and buildings. —
American society of Railroad Superintendent*. — Some notes on rail
joint fastenings. — Gast iron car wheels. — .ludge Lowell on the federal
labor law. — The Central London Underground Railroad. - Grand Central
Station, New-York. — The life of rails.
Heft 44. Vom 2. November 1900.
Norfolk and Western coal pier at Lamberts' Point. — Piston valves. —
Some new locomotives'of the plant system. — The Egan seif feed band
rip saw. — The absorption ot the Boston and Albany by the New-York
Central. — Sibirian competition. - The fast Camden. — Atlantik City
trains. — International assoeiation for testing matexials, American seetion.
— Liquid fuel for locomotives. — Automatic signal location. — The loco-
rnotive exhibit at Paris. — The preservation of timber. — American Rail-
way Association. — The Railroad* and the eourts in Texas. — Double
truck cars, how to equip them to obtain maximum efficiency under varying
conditions. — The working of suburban passenger traftic. — Polities and
Railroads in Ganada.
Archhr für Kteenbahoweeeo. 1801.
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Büchersehau.
Heft 46. Vom 9. November 1900
American practice in block signalling. — Tests uf the Cardwell brake shoe.
— Passender Station of the Southern Kaihvay at Richmond. — The Ueno
inelinetl Elevator and stairway. — Brown hoisting and eonveying macbines.
Philadelphia and Reading Raüway. ~ Four-side planer and timber sizer.
— The Dodson switch and signal lamp. Truck for 80 000 lbs. capacity
coal car. — The census and the Railruads. — Railroad building in Mexico.
— The oi ganization of a grcat Railroad. — Some questions abont progress
and uniformity in signalling. — The taxation of corporations. — A Massa-
chusetts crossing care. — Notes on steam shovels. — Locomotive design.
International association for Utting materials. — New Railroad work
in Arkansas.
Heft 46. Vom 16. November 19O0-
A concreto arch Railroad bridge. — Holling stock notes on the Krie
Railroad. — American practice in block signalling. — The Dayton twin-
spring druft rigging. — Wide tire-box freight locomotivcs for the Chicago-
Kästeln Illinois. — The explosion of a locomotive at Westerfeld, England.
— Body bolster for hopper bottom cars. — Draft gear and couplers for
heavy service — The Northern Pacific voting trust. — The present iiupor-
tance of the Siberian Railroad Henry Villard. — Swing beam trucks.
— The eliminntion of grade crossings and double tracking on the Boston-
Maine. — International association for testing materials. — Notes on
maintenance of way engineering. — Fast running on the Northern of
France. — Kansas City, Leavenworth electric Railroad. — Electric traction
on the London Metropolitan District Kail way. — Railroads in Persia. -
Our locomotive» and the Englishman.
Heft 47. Vom 23. November 1900.
An apparatus for experimcnts in impact. — New icing plant of the Bur-
lington routn at Hannihal. — Compressed air traction in New-York City.
— American road builders in Portorico. — Drop test as a means of
showin» relative strength of draft gear. — American practice in block
signalling. — The first stone arch bridge in the United States. — Relation»
of freight traftic and rolling stock. — The Railway signalling club. —
The M. C. B. coupler. — The. roadmasters' association. — Acetylene gas
for car lighting. — Train accidents in the United States in October. —
Friction draft gear and M. C. B. couplers in a steel car collision. — Train
delays.
Heft 48. Vom 30. November 1900.
The Kin/ua viaduct. — The new 100000 Ibs. hopper bottom coal-ears
Norfolk and Western. — Brooks rChautauqua" Type passenger locomo-
tivcs. — Burlington. Cedar Rapids and Northern. — Schenectady Com-
pound consolidation locomotives, Minneapolis. St. Paiü and Sault Ste.
Marie. — The ( 'urtis Bay coal pier, Baltimore and Ohio. — Electrifying
the Manhattan Elevated. — Draft gear and couplers for heavy service. —
Wide fire-bo\es and ex haust nozzle*. — Traction by compressed air in
Paris. Mr. Delaim on freight yards. — Electric traction equipmeni of
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Bücherschau.
243
the Manhattan Elevated, N«»w-York. — Train dela.YH. The Albatiy and
Hudson electric Railroad.
Heft 49. Vom 7. Dezember UKX).
New steel casting plant of the Slik-kle. Harrison & Howard Iron Co.
Sonic foreign four-cyündcr Compound locomotive.s. — American praettee
in block s gnalling. — Signalling for the Pan-American exhibition. — The
Cullom bill. — Motive power changes in New-York City. — The Isthmian
Oanal. — Standard draft gear and couplers. — Railroad building in Geor-
gia. — Notes on maintenancc of way engineering. — The mechanical
engineers. — Track elevation on the New-York Central. — New-York
inerchants on the Interstate Commerce Law. — A pumping engine trial.
— Car interchange rules in Europe.
Heft 80. Vom 14. Dezember 1900.
Organization of the Lehigh Valley Railroad. — The mechanicar engineers.
— Engine truck of the Western Railroad of France. — The Rowell- Potter
interlocking machine. — A continuous automatic watcr purifier. — Feed
water and boilers. — The Isthmian Canal. — The work done by a Rail-
road hand. — The Cullom bill again. — Standard draft gear and couplere.
— The big car question in England. — The British Westinghouse Electric
and Manufacturing Company. — Strike of the Atchison telegraph Operators.
— The corrosion of iron. — Imagination in mechanism. — How business
is done in Turkey.
Kailway Engineer. London.
Heft 10. Oktober 1900.
Livesey's patent transbip truck. — Six-coupled passenger engine, High-
laad Railway. — The use of acetylene in Railway Station and train lüjh-
ting. — Ivatt's patent bicycle bolder for luggage vans et cloak rooms. —
Imperial Japanese Railways in 1899. — Kleetricity in Railway signalling.
— Tasmanian Government Railways. — Recent patents relating to Rail-
ways. — First and second class composite lavatory carriages, South
Eastern and Chatham Railway. — Express locomotive with driving axle.
— New-Sonth-Wales Government Railways and Tramways 1899/1900.
Heft 11. November 1900.
First and second class composite lavatory carriages, South Eastern-Cha-
tham Railway. — Permanent way for tramways and light Railways. —
Pariour cars, Chicago-Milwaukee-St. Paul Railway. — Remarks on colour
blindness and the tests to be adopted for its detection. — New Zealand
Government Railways. — Electricity in Railway signalling. — Boiler for
six-coupled passenger engine, Highland Railway.
Railway News. London.
No. 1919-1927. Vom 13. Oktober bis 8. Dezember 1900.
(No. 1919:) Light Railways, Mr. Tatlon's paper at the Railway congress.
— (No. 1920:) Continental passenger traffic. — Railway directors in the
new Parliament. - The Light Railway Commission. - (No. 1921:) Pas-
IG*
•244
Bücherochau.
senge r traftic. — Street liailways, cost of electric and othcr tractiou. —
Three nionths' Railway aceidents. — Fuel im Indian Railways, native
versus British coal. — Chinese Railway enterprise. — (No. 1922 u. 1928:)
Railway passender traftic in the past half year. — The Light Railway
commission. — The Railways and the C. .). V.V. Lord Roseberry oii
workmen's Mains. — The Cuban Central Railway. — Victoriau Railways.
— An ltaliau systeni of electric traction for niain Railway lines. — Rou-
manian Railways. — The Suspension (Schwebebahn) Railway. — The
London County Council Tranrways. — (No. 1928:^ The h'shguard and
Rosslare Route to Ireland. — The east coast route dispute. - Coal traftic
by rail and eanal in 1899. — The make of pig iron in 1899. — Railway
couipanies and the iron trade. — New Railway works in Italy. - (No 1924 :"
Railway employes and public offnes. — The dutics of guards and engine-
drivers. — English versus American goods. — Dover harbour. — The
capacity of Railway wagons as affeeting cost of transport. — Railways
in Ceylon. — (No. 1925:) The east and west coast routes to Scotland. —
The capacity ot* Railway wagons. — The City and South London Railway
and St. Mary Woolnoth church. — Electricity for the Metropolitan Itail-
way. — The purchase ol lndiau Railways. — Manhattan Railway, electric
working. — Railway and canal cominission. - (No. 1926:) Railway com-
panies and their coal supply. — Tin* proposed electric Railway scheine».
The Metropolitan District Railway and its eoinpetitors. — Electricity
on Railways. — (No. 1927:) The Light Railway Cotnmissiou. — The Scot-
tish Railway Services. — Railway bill.s for 1901. — Private bills for 1901.
— The next year's Railway coal eontraets. - State control of Railways.
Foreign material for British Railway*. — Sale of a Railway. — F reicht
traffic by motor cars in France.
Reform. Wien— Leipzig.
Heft 3. Oktober 1900.
Die neue Untergrund- und Hochbahn New-Yorks. — Die elektrischen Ein-
richtungen beim Bau und Betrieb der Jungfraubahn. — Schnei hcugsloko-
motivemit Yorspaiinaehse. — Die retrospektive YcrkehrsmittelauBstellung:
in Paris.
Heft 4. Oktober 1900.
Die Eisenbahnen von Ceylon und Birma. — Die Arbeiten am Shnplon-
tunnel. - Wer ist eigentlich der Vater der Eisenbahnen V — Die Kohlcn-
frage und ihre Bedeutung für das Verkehrswesen.
Heft 5. November 1900.
Unter den Arbeitern am Simplontunnel. — Die Brücken der Tennesaee-
Zentralbalm. - Gleichstrom und Wechselstrom im Betriebe elektrischer
Bahnen. — Der gegenwärtige Zustand des Panamakanals. — Londoner
Tunnelbauten. — Die grösste derzeitige Lokomotive. - Bremsberge.
Heft (». November 1900.
Der Kraftwagen im modernen Heerwesen. — Verkehrswege durch die
Sahara. — Sehnell/ugslokomotive mit Dampfüberhitzer. — Eine neue Bahn
über die Anden. — Elektrisch betriebene Weichen- und Signalstellwerke.
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Bücherschwi.
Heft 7. Dezember 19<t0.
Elektrische Schuclluahnen. Di«' Signal- und Sicherheitswerke der
Holländischen Eisenbahngcsellschatt. — Oesterreichische Bahnposten. —
Kim* uene Lokomotive für Gebirgsbahnen (System Heisler). — Vagabun-
dirende elektrische Ströme bei Strasseuhahnen. — Das elektrische Licht
im Eisenhahndienste. — Die internationale Trainwny- und Klcinbahnen-
nust-tellung in London.
Heft 8. Dezember 1900.
Die Verlängerung der Orleansbahn im Weichbilde von Paris. Kim*
transasiatische Bahn. — Die Drshtscilbahn auf den Montmartre. — Ma-
schinen zur Herstellung nnd Instandhaltung des Bahnkörpers. — Die Ge-
schwindigkeit und der Luftwiderstand auf Eisenbahnen. — Elektrische
Eisenbahn mit hochgespanntem Drehstrom.
Herne generale des chemins de fer. Paris.
Heft 3. September 1900.
(Heft 3—5:) Las chemins de 1er et les tramways ä l'expositiou universelle
de 1900. — Le chemln de fer metropolitain de Paris. — Resultats obtenus
en 1899 sur les reseaux des six grands compagnies principales des ehe-
rn ins de fer francais.
Heft 4. Oktober 1900.
La plateforme electrique de l'exposition de 1900- — Resultats obtenus en
1899 sur les reseaux des chemins de fer de l'etat francais.
Heft 6. November 1900.
Note sur la traction mecani^ue des chariots ä bagages.
Die Schweizer Bahnen. Zürich.
\o. 41-52. Vom 10. Oktober bis 2«. Dezember 1900.
(No. 41:) Dreissig neue Eisenbahnzüge. — Eisenbahnschule und Stations-
.schuleii im Bezirk der Eisenbalmdirektion Frankfurt a. M. — Anwendung
der Kisenbahnmarke in Deutschland. — (No. 42:) Der Stadtrath Zürich
und der Bahnhof. — Zur Entwicklung des Lokomotivbaues. — (No. 48:)
Vereinfachung des Rechnungswesens der Eisenbahnen. — (No. 44:) Zum
Vertrag zwischen Bund und Nordostbahn über die Verlegung der Werk-
stätten. — (No. 46:) Gefährdung des Eisenbahnbetriebes. — (No. 46:) Der
Rückkauf der Zentralbahn. — (No. 47 u. 48:) Presstimmen zum Rückkauf
der Zentralbahn. — (No. 47:) Jungfraubahn. — Der Strassenbahnkongress
in Paris. — (No. 48:) Die Wahl der Generaldirektion. — Elektrische
Strassenbahn Dintikon — Brengarten. — (No. 49:) Gefährdung des Eisen-
bahnbetriebs. — Rhätische Bahn Reichenau— Ilanz. — (No. 50:) Zur Rechts-
stellung der Obligationenanleihen der schweizerischen Hauptbahnen beim
Rückkäufe. — Die Organisation der Generaldirektion der schweizerischen
Bundesbahnen. — Die Expertise über den Eisenbahnunfall in Aarau. —
(No. 51—52:) Die Botschaft des Bundesraths, betr. den freihändigen Ankauf
der Schweizer Zentralbahn durch den Bund. — (No. 52:) Zur Erhöhung
246
Bücherschau.
der Taxen der GenernlahtmiieiiieiitM. — I>,r elektrische Betrieb auf Haupt-
und Sekundttrbahnen.
Schweizerische Bauzeitung. Zürich.
Heft 16. Vom 20. Oktober 1900.
Der internationale Wettbewerb für den Umbau den Personenbahnhofs in
Kopenhagen.
Heft 18 und 19. Vom 3. und 10. Novemb r 1900.
Die Wahl der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen.
Teknisk l'gehlnd (TechniHches Wochenblatt). Kristiania.
No. 41 — 49. Vom 11. Oktober bis 6. Dezember 1900
(No. 41:) Opgaver vedkommende de norske jernbaners dril't for aaret
1898/99 (Fortsetzung aus No. 40 und fortgesetzt in No. 42 und 43). —
(No. 460 Stations- og havnearrangementet i Bergen. — (No. 47:) Grave-
halstunnelen, Voss-Taugevand jernbane anlaeg. Mit Abbild. — (No. 49:'
Leverauce af skinner til statsbanerne.
Verordnungsblatt für Eisenbahnen und Schiffahrt. Wien.
No. 120—147. Vom 20. Oktober bis 22. Dezember 1900.
(No. 126:) Ergebnisse des Betriebes der bayerischen Staatseisenbahnen im
Betriebsjahre 1699. — (No. 130:) Eisenbahnverkehr im September 1900. —
(No. 182:) Betriebsergebnisse der ungarischen und der bosnisch-herzegc-
winischen Eisenbahn im September 1900. — (No. 142:) Vollbahnen m«
elektrischem Betriebe. — (No. 148:) Eisenbahnverkehr im Oktober 1900.
Volkswirthschaft liehe Wochenschrift. Wien.
Heft 880. Vom 8. November 1900
TarifTragen.
Heft 881. Vom 16. November 1900.
Die Frage der bosnischen Bahnen.
Heft 883. Vom 29. November 1900.
Die Tariferhöhungen der Staatsbahnen.
The Yale Review. New-Haven.
Heft 3. November 1900.
Observattons concerning the theory of Railway charges.
JKypaajn» vunncTepcrBa oyren cooömeiria. (Zeitschrift des Ministeriums der Verkehr*-
anstalten). St. Petersburg. (In russischer Sprache.)
1906. Heft 6.
Ueber die Verminderung der Telegraphenarbeit bei den Eisenbahnen. —
Die Anordnung der Gleise auf den Stationen. (Fortsetzung aus den Heften
1, 8 und 4). Mit Abbildungen.
Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereins. Wien
Heft 42, 43 und 45. Vom 19. und 2G. Oktober und 9. November 1900.
Zur Losung der Triester Bahnfrage.
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Bücherschau.
247
Heft 47. Vom 28. November 10OO.
Selbstthatige Zugdeckung.
Heft 49. Vom 7. Dezember 1900.
Allgemeine Betrachtungen über die in Paris ausgestellten Lokomotiven.
Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure. Berlin.
Heft 48. Vom 1. Dezember 1900.
Die Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Worms.
Heft 49 und 50. Vom 8. und 15. Dezember 1900.
Leistungsversuch an Fahrzeugbenzinmotoren.
Heft 50. Vom 15. Dezember 1900.
Weltausstellung in Paris: Lokomotiven und Wagen.
Zeitschrift für Binnenschiffahrt Berlin.
Heft 22. Mitte November 1900.
In welchem Umfange wird vorhandenen Eisenbahnen durch ueue Wasser-
strassen Verkehr entzogen"? — Zur künftigen Verkehrspolitik.
Zeitschrift für den internationalen Eisenbahntransport. Bern.
Heft 12. Dezember 1900.
Neues Reglement betreffend die Nebeugebübren auf den französischen
Eisenbahnen.
Zeitschrift für Staate- und Volkswirtschaft. Wien.
Heft 41. Vom 14. Oktober 1900.
Die bosnischen Bahnen.
Zeitschrift für Transportwesen nnd Strassenbau. Berlin.
Xo. 31—96. Vom 1. November bis 20. Dezember 1900.
(No. 31:) Verzögerungsvorrichtung für die Rückmeldung bei elektrischen
Streckensicherungen. — (No. 31—88:) Erfolge und Erfahrungen mit der
Bostoner Unterpflasterbahn. — (No. 32:) Ueber kommunale Bau- und
Betriebsverträge mit Strassenbahugesellsehaften. — Die Vortheile elek-
trischer Transportbahnen.
Zeinmg des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen. Borlin.
No. 83-101. Vom 14 Oktober bis 29. Dezember 1900.
(No. 83 u. 85:> Die Ueberwindung von Steigungen durch die Eisenbahnen.
— Von der Pariser Weltausstellung. — Aus dem württembergischen
Landtage. — (No. 84:) Nochmals ein Wort zu den finanziellen Ueber-
schüssen der preussisehen Staatseisenbahnverwaltung. — Moltke und die
Eisenbahnen. - Geineinden und Strassenbahnen. — (No. 85:) Englands
Lokomotivbau und der amerikanische Wettbewerb. — Betriebssicherheit
in Italien. — (No. 86:) Die Schwebebahn Barmen— Elberfeld— Vohwinkel.
— Die einheitliche, grundsätzliche Regelung der Stückgutbeförderung auf
den deutsehen Eisenbahnen. — Amerikanische Mast signallichter. — (No. 87:)
Ueber den Oüterzugf ahrplan. — Wagenübergang und Wagenaus im tzung. —
■.No. 88:) Die Erhöhung der Gütertarife der noidamerikani^chen Haupt-
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Bücherschnu.
bahnen. — Wagenmangel. — (No. 89:) Die Betriebsergebnisse deutscher
und ausländischer Eisenbahnen in den Jahren 1897 und 1898. — Die
Schnellzüge der russischen Eisenbahnen in den Jahren 1896 und 1900. —
(No. 89, 90, 94 u. 98:) Das Eisenbahnunglück bei Ottenbach. — (No. 90:)
Henry Villard. — Von der Pariser Weltausstellung. — (No.91:) Eine
Reform des gegenwärtigen (iüterwagenverschlusses. Radfahrerabtheile.
— Die Eisenbahnverstaatlichung in der Schweiz. - (No. 92 und 101:)
Ueber die Lüftung von Tunnein. — Vorortverkehr der grossen Ostbalm
in London. — Die Entwicklung der amerikanischen Eisenbahnen.
('So. 98:) Die Verhandlungen über die Revision der russischen Getreide-
tarife. — Verwendui g von Blindlicht für Signalzwccke. — (No. 91:)
Nachklänge zur Pariser Weltausstellung. — Die Ergebnisse der mecklen-
burgischen Eisenbahnen 1890/1900. — (No. 95 u. 96:) Zur Einführung selbst-
tätiger Kuppelungen der Eisenbahnwagen. — (No. 960 Betriebssicherheit
und selbstthätige Blockung. — (No. 9«:) Der Schncllzugsverkehr in Frank-
reich, England und Deutschland. — Die einheitliche anderweite Regelung
der Stückgutbeförderang auf den deutschen Kisenbahnen vom Stand-
punkte der Wageitbenutzuug und Wagenausnutzung. — Reform de*
Yerrechnungswesens. — (No. 97:) Zur Frage der weiteren Einführung der
Vorsignale. — Elektrischer Betrieb mit hohen Spannungen auf Vollbahnen.
— Die Rentabilität der Linien der sächsischen Staatseisenhab nen. —
(No. 98 u. 99:) lieber das belgische Signalwesen. — (No. 99:) Die Betriebs-
ergebnisse der preussischen Staatsbahnen und die gesammte wirtschaft-
liche Lage. — Wirtschaftlichkeit der Zentral-Londonbahn. — Plan eines
russischen Tarifs für Lieferfrist transporte. — (No. 100 :> Stand des Eisen
bahnbaues in Afrika 1900. - Die Tariffragen im Internationalen Ueberein-
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr. — (No. 101:) Die Rechtsgiltig-
keit der Eisenbahuverkehrsordnung. — Das Eisenbahnfraehtreeht seitdem
Internationalen l ebereinkonnnen.
,lrr«,.^**b.n im Auftr«*« de» K*mel
V#rl«* von J Sprlnwr. M.rll» N. - Droek mn H. H Htrm.nn, tierlln HW
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Theoretische Betrachtungen
über das
Binnenschiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
Von
Professor Dr. Hermann Schumacher.
Wer die geschichtliche Entwicklung' des Binnenschiffahrtsabgaben-
wesens in Deutschland und seine heutige Gestaltung überschaut, dem
drängt sich die Frage auf, ob die gegenwärtigen Verhältnisse, die durch
so manche Zufälligkeiten in der Entwicklung bedingt worden sind, sich
rechtfertigen lassen, ob sie werth sind, zu bestehen und erhalten zu
bleiben, oder ob und inwieweit sie einer grundsätzlichen Reform oder
Abänderungen im einzelnen bedürfen.
Die Beantwortung dieser Frage verlangt eine Abschweifung auf da*
etwas unwegsame Gebiet finanzwissenschaftlicher Theorie. Es gilt, zu-
nächst Klarheit darüber zu gewinnen, wie prinzipiell die Binnenschiftahrts-
abgaben im Kähmen der Finanzwirthschaft eines modernen Staates stehen.
Da* ist nicht ganz so leicht, wie es auf den ersten Blick erscheinen könnte.
Klar liegt der Unterschied zu Tage zwischen den rein privatwirth-
K-liaftlichen Einnahmen des modernen Staates und den Steuern. Jene
sind Gegenleistungen für besondere privatwirthschaftliche Leistungen des
Staates; sie sind von den einzelnen Leistungsempfängern zu entrichten;
*ie stehen auf derselben Stufe, wie derartige Gegenleistungen im Privat-
verkehr, wie Kaufpreis, Miethzins und Lohn; sie unterliegen den Kegeln
der Privatwirtschaft, also regelmässig auch beiderseitiger Vereinbarung,
und haben ausser der Deckung der entstehenden Kosten einen möglichst
Sössen Gewinn zu erbringen; dass der Unternehmer der Staat ist und
nicht eine Privatperson, ist gleichsam Nebensache. Im deutlichen Gegen-
satz hierzu stehen die Steuern, mag man sie im einzelnen detiniren,. wie
man will. Sie sind nicht Gegenleistungen für eine besondere Leistung
des Staates; sie knüpfen daher auch nicht an den Empfang bestimmter
Archiv för KiMüibabnweien. 1901. 17
Theoretische Betrachtungen über das Binueu-
Lcistungcn oder an irgend einen Vorgang des Erwerbslebens an; sie
entspringen auch nicht einer privntwirthschaftlichen Thatigkeit des Staates
und unterliegen nicht einer beiderseitigen Vereinbarung, sondern sind
einseitig vom Staate festgesetzte Zwangsbeitrage, die, aus der blossen
Thataache der Zugehörigkeit zu einem Staatsganzen erwachsend, di«*
Kosten der aus dem Wesen des Sumtes hervorgehenden, dem Allgemein-
wohl, nicht Sonderinteressen dienenden Einrichtungen und Thatigkeiten
des Staates, für die ein besonderes Entgelt nicht möglich ist, decken,
darüber hinaus einen Ertrag jedoch nicht liefern sollen.
Ebenso klar wie dieser Unterschied, ebenso einleuchtend ist es, dass
zwischen diesen beiden Gebieten ein drittes liegt. Das umfasst alle jenr
Thütigkeiten, die nicht rein privatwirthschaftlicher Natur sind, aber auch
nicht dem Komplexe jener Staatsaufgaben angehören, deren Nichterfüllung
den Staat aufhebt und deren allgemeiner Charakter Einzelentgelte nicht
zulasst, die vielmehr Thaligkeiten besonderer Art darstellen, die nicht
allen Staatsbürgern einigertnasseu gleichmassig zu Gute kommen und
darum, sowie weil sie besondere Kosten verursachen, Sonderentgclte nicht
nur gestatten, sondern sogar erfordern, Sonderentgelte, die in engeren
Grenzen sich zu halten haben, als sie der freien Erwerbsthätigkeit auch
des Staates gezogen sind, und innerhalb dieser Grenzen vom Staate ein-
seitig festzustellen sind. Es ist eine tief im Volkshewusstsein wurzelnde
Forderung der Gerechtigkeit, dass, was der einzelne aus seinem Einkommen
oder Vermögen zum allgemeinen Besten tVeiwillig oder unfreiwillig bei-
steuert, auch wirklich zum allgemeinen Besten verwendet wird und nicht
zur Bestreitung von Kosten dient, die dem Staate im Interesse oder auf
Veranlassung einzelner erwachsen, auch wenn diese Leistungen nicht
rein privatwirthschaftlicher Art sind. Thatigkeiten des Staates, die in
erster Linie aus den Interesseu und Verhaltnissen einzelner erwachsen,
die einen „ökonomisch differenzirenden Einfiuss auf die. Privatwirt-
schaften4* haben, beanspruchen besondere Entgelte, die zur Deckung der
durch sie dem Staate im ganzen oder im einzelnen erwachsenen Kosten
bestimmt sind. Diese in bestimmtem Verhältniss zu den geleisteten
Diensten stehenden, nicht auf Gewinn berechneten ^Entgelte nennen wir
im Gegensatz zu den Steuern einerseits und den rein Privatwirtschaft -
liehen Einnahmen des Staates andererseits Gebühren.
Die Gebühren knüpfen sich — wie Wagner1) ausgeführt hat — an
zweierlei verschiedene, im einzelnen Fall allerdings nicht immer leicht zu
unterscheidende Thatigkeiten des Staates,-) nämlich an die Ausübung
wesentlicher Hoheitsrechte und an Thatigkeiten, die bloss aus Zweck -
l) Die Anmerkungen finden sich am Schlug* der Arbeit.
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Schiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
•251
mässigkeitsgrttnden im öffentlichen Interesse vom Staate übernommen
sind. Bei jenen handelt es sich vornehmlich um Thätigkeiten zur Aus-
führung des Rechts- und Machtzwecks, bei den anderen um solche zur
-Ausführung des Kultur- und Wohlfahrtszwecks des Staates. Während
jene mit der Ausbildung des modernen Staates und der Entwicklung des
Steuersystems »«in beschränkteres Anwendungsgebiet erhalten haben, werden
die Kultur- und Wohlfahrtsgehühren — wie Wagner sie genannt hat —
umso mannigfaltiger und bedeutungsvoller, ie mehr der Kreis der Kultur-
und Wohlfahrtszwecke des modernen Staates sich weitet.
In jedem Einzelfall ist nun in erster Linie zu untersuchen, ob eine
Thätigkeit oder Einrichtung des Staates zur Erfüllung der allgemeinen,
wesentlichen Staatsaufgaben, die ihrer Natur nach besondere Entgelte
nicht zulassen, dient und. wenn das nicht der Fall ist, wirft sich zweitens
die Frage auf. ob diese Thätigkeit oder Einrichtung des Staates rein
wirthsehaftlicher Art und daher auf Erzielung eines Einnahmeüberschusses
gerichtet ist oder nur eine als richtig erkannte, wenn auch nicht wesent-
liche Staatsaufgabc ohne Absicht auf Gewinn verwirklichen soll. Diese
Prüfung, die nicht immer zu ganz scharfen Grenzlinien gelangen lässt,
ist hier für das Gebiet des Verkehrswesens vorzunehmen.
Das gleichsam kommunistische System, durch Steuern, durch die
Aufwendungen der Gesammtheit, die Kosten zu decken, ein Verkehrs-
mittel als freies Genussgut zu gewähren — das ist, wie Roscher gesagt
hnt,3) „obwohl unbedingt ansprechend für die gedankenlose Selbstsucht
des jeweiligen Benutzers, gerecht nur da. wo der Nutzen des Transport-
mittels jedem einzelnen ungefähr in demselben Masse zu Theil wird, als
die zur Deckung der Kosten erforderliche Steuerlast, und wirthschaftlich
nur da, wo die unentgeltliche Benutzung keine unproduktive Vergeudung
fürchten lässt, zumal wenn die Erhebung von Gebühren unvcrhflltniss-
mässige Kosten verursachen würde.u
Diese Voraussetzungen fehlen in den Anfangsstadien der Entwicklung
des Verkehrswesens. So lange die Verbesserungen im Verkehrswesen
lokaler Art, auf einzelne Gegenden beschrankt sind und so lange sie nur
engen Kreisen der Bevölkerung zu Gute kommen, würde es eine Bevor-
zugung einer Minderheit zu Ungunsten der Mehrheit bedeuten, wenn ihre
Kosten nicht von den unmittelbaren Nutzniessern getragen würden. Das
ist urasoraehr der Fall, als regelmässig die reichsten Gegenden, insbeson-
dere Städte und Bergwerksgebiete es sind, die solcher Verkehrsverbesse-
rungen zuerst theilhaftig werden. Ihre Ausdehnung auf andere, zumal
Ärmere Theile des Landes würde sehr erschwert werden, wenn nicht die
Aussicht bestände, die dafür aufzuwendenden Kosten wieder aus der An-
lage selbst zurückgewinnen zu können.
17*
252
Theoretische Betrachtungen über das Binnen
Man hat daher in früheren Zeiten auch fast ausnahmslos daran fest-
gehalten, durch das betreifende Verkehrsmittel selbst zum mindesten die
auf es verwendeten Kosten aufzubringen. Das war der Fall bei den
Wasserstrassen in Deutschland. Nicht anders war es auch bei den Land-
strassen und Chausseen. Und der verbreiteten Praxis entsprach die
theoretische Ueberzeugung. Selbst Adam Smith sagt in seinem berühmten
Werke (Bd. V Kap. 1, 3): „wenn die eine Landstrasse, eine Brücke oder
einen Kanal passirenden Fuhrwerke und Fahrzeuge eine Abgabe nach
Massgabe ihres Gewichts oder Tonnengehalts entrichten, so tragen sie
zum Unterhalt dieser Anstalten in genau demselben Verhältnisse bei, in
welchem sie diese abnutzen. Es scheint kaum möglich, eine gerechter«'
Art der Erhaltung solcher Anlagen zu ersinnenu. Ganz ähnlich argumen-
tirtc man zu Ende des 18. Jahrhunderts und zu Beginn des 19. Jahr-
hunderts in Deutschland. Man beliebte es, dabei auszugehen von dem
Grundsatz des Naturrechts, den Christian Wolff4) dahin formulirt hatte:
nemo alteri gratis dare vel facere tenetur. si is vieissim dare vel facere
possit. Im Anschluss an diesen Grundsatz folgerte z. B. Ulmenstein:
„Da der Staat zwar allerdings verbunden ist, für die Unterhaltung und
beständige Ausbesserung der öffentlichen Wege und Landstrassen sowohl
als der Ufer der Ströme, und der den Wanderer zu Pferde und zu Fuss
über dieselben führenden Brücken, beständige Sorge zu tragen, diese
Unterhaltung und Ausbesserung aber oft mit beträchtlichen Kosten ver-
bunden ist, so ist der Staat nicht schuldig, dieses ohne Vergeltung zu
thun, mithin wohlbefugt, von den zu einer solchen Vergeltung geeigen-
schafteten Personen und vorzüglich von solchen, welche sich der öffent-
lichen Strassen und der Ströme in der Absicht, Gewinn zu machen und
sich zu bereichern, also zum Gewerbe, zum Handel und Wandel bedienen,
einen Beitrag zu den zu dieser Unterhaltung und Ausbesserung nöthigen
Kosten zu verlangen und zu erheben Da auch der StaAt durch
diesen Kostenaufwand beträchtlichen Schaden leiden würde, wenn er sich
nicht wieder einen Ersatz dafür verschaffen sollte, so würden diejenigen
Personen, welche sich der öffentlichen Landstrassen und der Ströme zum
Handel und Wandel bedienen, mit dem Sehaden des Staates reicher
werden und dieses würde der ebenfalls im Naturrechte sowohl, als im
positiven Komischen Rechte sehr gut gegründeten Regel zuwider sein,
dass niemand mit des andern Schaden reicher werden soll.5)u
Seitdem dieses von Ulmenstein und insbesondere dem grossen eng-
lischen Nationalökonomen, dessen Ansichten in Handelskreisen noch
immer so hohe Autorität beigemessen wird, niedergeschrieben wurde, hat
sich allerdings auf dem Gebiete des Wegewesens manches verändert.
Erst seitdem sind die grossen technischen Verbesserungen im Wegebau.
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Hchiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
die im wesentlichen mit Mac Adam beginnen, gemacht worden. Mit ihrer
Hilfe hat der Strassenbau sich ausserordentlich entwickelt. Im Jahre 1815
gab es in Preussen erst 4 100 km staatliche Chausseen; -bis zum Jahre
1886 wuchs diese Ziffer auf 50 000 km an und in ganz Deutschland sollen
heute 150 000 km Kunststrassen vorhanden sein. So breitet sich heute
das Netz der Landstrassen und Chausseen unvergleichlich viel eng-
maschiger über das ganze Land, als zur Zeit, wo Adam Smith und Ulmen-
stein lebten; von allen Klassen des Volkes wird es unmittelbar in viel
stärkerem Masse benutzt, als damals, und mittelbar hat es mit der zu-
nehmenden Entwicklung der Gcldwirthschaft und der Arbeitstheilung einen
noch weitergehenden Einfluss erreicht; Uberall in erster Linie dem Markt-
verkehr dienend, ist es an der Beförderung fast aller Nahrungsmittel der
grossen Masse auf ihrem Wege von der Erzeugung zum Gebrauch be-
theiligt.
Je gleichmässiger damit das Netz der Landstrassen und Chausseen
allen Theilen der Bevölkerung zu Gute kam, umso weniger bedenklich
erschien es, die Allgemeinheit der Steuerzahler statt der mit dieser immer
mehr sich deckenden Zahl der einzelnen Nutzniesser zur Tragung der
Kosten heranzuziehen. Es kam hinzu, dass gleichzeitig mit dem An-
wachsen des Netzes die Erhebung der kleinen Einzelentgelte umständ-
licher und schwieriger wurde und immer mehr Plackerei und Zeitverlust,
die ausser Verhältniss zu dein zu entrichtenden Betrage standen, mit sich
brachte. Di«* Erhebung wurde ausserordentlich kostspielig im Verhältniss
znr Einnahme; in Preussen betrugen z. B. die Verwaltungskosten im
Durchschnitt der drei Jahre 1868 bis 1870 17% des Rohertrages und
stiegen auf 22 — 25%, wenn auch die Summe, die zur Verzinsung und
Tilgung des Anlagekapitals und Unterhaltung der lediglich zur Chaussee-
gelderhebung bestimmten staatlichen Gebäude erforderlich war, sowie der
für Pensionirung von Chausseegclderhebern aufgewendete Betrag berechnet
wurde:6) anderswo sollen die Kosten der Erhebung gar bis zu 80°/,)
aufgelaufen sein.
Die Bedenken, die aus diesen Veränderungen und thatsachlichen
Missständen gegen die Erhebung insbesondere von Chausseegeldern
hervorwuchsen, erhielten noch eine theoretische Stütze. Es gewann
nämlich die Lehre Verbreitung, dass eine Belastung des Verkehrs, wie
alle indirekte Besteuerung, die Produktionskraft und damit die Steuerkraft
eines Volkes lähme und dass der Verzicht auf eine derartige Belastung
nicht nur für einzelne Personen von Vortheil sei, sondern der Gesammt-
beit und damit auch dem Staate zu Gute komme, indem er in einer Er
massigung der Preise der früher belasteten Waaren sich äussern und
dadurch einerseits dem mit der Gesammtheit fast sich deckenden Kreise
254
Theoretische Betrachtungen über das Binnen
der Konsumenten Vortheil bringen, andererseits die Produktion fördern
und das Nationaleinkommen, die letzte Grundlage aller Besteuerung, ver-
größern werde. Diese den Verkehr begünstigende optimistische Ansicht
verquickte sich zum Theil mit der bisherigen Ueberzeugung. wie wir sie
bei Adam Smith und Ulmenstein kennen gelernt haben. Das spiegelt
sich in besonders charakteristischer Weise wieder bei Leopold Krug, der
in seinen „Betrachtungen über den Nationalreichthuin des preussischen
Staates" (II S. 647 ff.) im Jahre 1803, wie folgt, über die Frage der Ver-
kehrsabgaben sich äussert:
„Die inneren Zölle auf Flüssen, Kanälen, ('hausseen, Brücken u. s. w.
und die Wegegelder, Schleusengelder, Geleite u. s. w. sind ursprünglich
nur als eine Veranstaltung der Regierung zu betrachten,, um die auf Er-
haltung des Fahrwassers, auf Anlegung der Kanäle, Wege und Brücken
verwendeten Kosten von denen, die diese Anstalten benutzen, wieder
einzuziehen, und es scheint der Gerechtigkeit gemäss zu sein, von denen,
welche diese Anstalten benutzen, und dadurch an den Kosten des Trans-
ports etwas ersparen, diese Erhaltungskosten wieder einzuziehen. Wenn
eine Regierung mit strenger Genauigkeit über die Verwendung der Ein-
künfte aus solchen Abgaben wacht, wenn sie für die Staatskassen zu
anderen Ausgaben keinen Uebersehuss über die nöthigen Erhaltungs-
kosten verlangt und nimmt, so lässt sich gegen diese Abgaben nichts
weiter einwenden, als was sich gegen alle Zirkulationsabgaben einwenden
lässt: sie treffen nämlich nicht den, der sie wirklich bezahlt, sondern sie
treffen ebenso als die Akzise und andere Zölle den Konsumenten der
verzollten Waare, der echtes Einkommen geniesst. Wenn die Regierang
durch Anlegung einer Chaussee, da wo sonst beschwerlicher Weg war,
die Kosten des Transports und des Handels vermindert, und die Abgaben,
welche sie dafür verlangt, nicht den Profit, den die Gewerbe und der
Handel von dieser Melioration ziehen, wieder aufzehren, so hat sie Handel
und Gewerbe durch diese Veranstaltung gehoben und blühender gemacht;
sie würde aber beide unstreitig noch mehr heben und noch blühender
machen, wenn sie für diese Meliorationen gar keine Abgaben verlangte,
und wenn sie die Meliorationskosten aus dem allgemeinen Fonds be-
streiten könnte, auf den sie doch auf diesem Wege mit Zinsen zurück-
fallen.
„Die Anlegung bequemer Wege, die Schiffbannaehung unbenutzter
Flüsse, und die durch diese und andere Meliorationen bewirkte Ver-
minderung der Transportkosten und Handelsspesen, sind Nationalvortheile,
die nicht einige einzelne Personen, nicht einzelne Stände, sondern die
ganze Nation bereichern. Wenn der Schiffer und der Fuhrmann mit
geringeren Kosten, mit Ersparung an Zeit und an Kräften, den Trans-
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si-hiffahrtüabgaben wesen in Deutsehland.
255
P«.rt der ihm anvertrauten Waaren verrichten kann, so werden and müssen
b« i freier Konkurrenz auch die Kaufleute, für welche sie den Transport
unternehmen, an ihren Auslagen ersparen: und ebenso werden die Käufer
der Waaren den Vortheil der Kaufleute, der Schiffer und der Fuhrleute
verhältnissmässig theilen. Dies sind einige Vortheile, welche hauptsäch-
lich den industriösen Klassen zu Gute kommen; wichtiger aber und zur
Erhöhung des Nationaleinkommens und des reinen Ertrages aller Grund-
stücke kräftiger wirkend sind noch die Vortheile für die produzirenden
Stände, oder für die Produktion überhaupt. Was soll in den von Handels-
plätzen. Hauptstädten und schiffbaren Flüssen entfernten Gegenden des
Staates den Grundbesitzer reizen, sein Grundstück zu höherer Kultur zu
»»ringen, wenn die Transportkosten seiner Produkte bis zum nächsten
Markte ebensoviel oder noch mehr betragen, als der Marktpreis ist?
Der Boden wird mehr produziren und wird höheren Ertrag bringen,
wenn diese Transportkosten durch Anlegung von beememen und sicheren
Strassen und von Kanälen1, durch Schiffbarmachung jkleiner Flüsse und
durch 'Aufhebung aller Zölle. Wege-, |Kanal- und Flussgelder vermindert
werden.
„Der Aufwandes Staates auf solche Handelswege wird, wenn die
Staatskasse nicht Konsumtions- und Handelssteuern durch sie erheben
will, die reine Portion des Nationaleinkommens um eine weit grössere
Summe vermehren, als die Summe ist, welche zu solchen Zwecken ver-
wendet wird, und dieses Verfahren wird also den Reichthum und die
Macht des Staates auf dem kürzesten Wege erhöhen»"
Aus derartigen, in Bezug auf ihre allgemeine Berechtigung noch
zu prüfenden Gründen, die seit dem Anfang des vorigen Jahrhunderts in
Verbindung mit dem Aufschwung von Handel und Verkehr immer grössere
Verbreitung fanden, kam es dazu, dass man in weiten Kreisen, insbeson-
dere in tienjenigen, für die eine verkehrsfreundliche Regierungspolitik
auch unmittelbare praktische Bedeutung hat, von dem Prinzip der Ent-
geltlichkeit, das Adam Smith noch so gepriesen hatte, sich abwendete,
L'nd zwar war das nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch zunächst
und am meisten der Fall auf dem Gebiete der Landstrassen, wo die grosse
örtliche Verbreitung und die ausgedehnte Benutzung der Theorie der
Gemeinnützlichkeit am weitesten entgegenkommen.7) Die kleinliche
Chausseegelderhebung, auf deren Beseitigung die skizzirten thatsächlichen
Mißstände hindrängten, verlangte man vor allem aufgehoben zu sehen.
Zuerst, und zwar bereits im Jahre 1806. wurde diesem Verlangen ent-
sprochen in dem Lande, in dem man am frühesten an die Aufgabe eines
umfassenden Wegebaus herangetreten war, in Frankreich. Diesem viel-
gepriesenen Vorbild folgten in Deutschland zunächst die süddeutschen
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256
Theoretische Betrachtunnen über dat» Binnen
Staaten, die auf dorn Gebiete des Chansseebaus weiter fortgeschritten
waren, als Norddeutschland. Baden beseitigte das Chausseegeld im Jahre
1820. Württemberg: im Jahre 1833. Hessen im Jahre 1835. Bayern im
Jahre 1840. Preussen hob auf seinen Staatsstrassen das Chausseegeld,
tlas ihm im Durchschnitt der Jahre 18(>8— 1870 eine Koheinnahme von
nicht ganz V/.> Millionen Thalern gewahrt hatte, erst durch das Gesetz
v<»in 27. Mai 1874 auf.
Die Unentgeltlichkeit der Benutzung staatlicher Landstrassen und
Chausseen ist heute fast zu einem Axiom geworden und die Berechtigung
dazu lässt sich aus den kurz gestreiften Gründen dann kaum bestreiten,
wenn das Wegenetz eine hohe und einigermassen gleichmässige Ausbildung
bereits erfahren hat; dann wird man sich darauf beschränken können,
in den Ausnahmefällen, wo eine I,andstrosse oder Chaussee in besonders
hohem Grade einzelnen Personen oder Unternehmungen zu Gute kommt
und auch von diesen daher besonders stark abgenutzt wird, zu einer
Vorwegbelastung der Interessenten in der Form von Beitragen*) zu
schreiten. Ist dagegen das Wegewesen noch nicht so entwickelt, dass
eine „differcnzielle Wirkung" weit zurücktritt, dann wird neuerdings
wieder immer allgemeiner die Berechtigung eines Wegegeldes anerkannt,
zum mindesten bis das Anlagekapital getilgt ist. „Vor der Erreichung
dieses Zeitpunktes darf — z. B. nach van der Borglit y) — der Verzicht
auf jedes eigene Ertriigniss im allgemeinen als verfrüht bezeichnet werden
insofern, als nun zur Deckung der erheblichen Verzinsung«- und Anlage
kosten die Steuerzahler in erhöhtem Masse in Anspruch genommen
werden müssen. Diese Steuerlasten würden — wie van der Borglit aus
führend hinzufügt — leicht sehr ungleich auf die Bevölkerung drücken
können, viel ungleicher, als die Wegegebühren; diese wirken .ja auch
nicht völlig gleichmitssig. aber sie belasten doch denjenigen, der nur
indirekt aus den I^andstrassen Vortheil zieht, gar nicht und die übrigen
nur in dem Masse, wie sie selbst die l^andstrasse benutzen. Die Ungleich-
heiten der neuen Steuerlast würden besonders fühlbar sein, wenn das
Wegenetz noch nicht besonders dicht ist. Je mehr noch Ergänzungen
im Wegenetz nöthig sind, desto mehr ist noch der Vortheil der Land
Strassen für die einzelnen Benutzer erkennbar, und desto weniger um-
fassend ist die befruchtende Wirkung auf die Gesammtentwicklung." van
der Borglit kommt auf Grund dieser Erwägungen, denen man wird zu
stimmen müssen, zu dem Schluss: „Dem Drangen der Verkehrslreibenden
auf Beseitigung der Wegegebühren kann nach dem gesagten nicht immer
s«»fort Rechnung getragen werden."
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aehiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
•2:>7
Während wir aber vom deutschen Wegenetz — anscheinend im
Gegensatz zu van der Borght — annehmen möchten, dass es zu solcher
Dichtigkeit und Gleichmässigkeit bereits ausgebaut worden ist, dass seiner
Behandlung als freies Genussgut gewichtige Bedenken kaum noch ent-
gegenstehen, so kann man dasselbe, zumal wenn man die Gleichmässig-
keit nicht nur auf die Länge, sondern auch die Leistungsfähigkeit bezieht,
von Eisenbahnen und insbesondere von Wasserstrassen nicht annehmen,
und das fällt umso schwerer gegen das Prinzip der Unentgeltlichkeit ins
Gewicht, als diese Verkehrsanstalten sehr viel kostspieligere Anlagen
darstellen und daher die Gesammtheit, falls dieser alle ihre Kosten auf-
gebürdet werden sollten, sehr viel mehr bedrücken würden.
Was zunächst das Eisenbahnnetz10) anlangt, so nähert sich allerdings
verschiedentlich seine Entwicklung, insbesondere seitdem den Vollbahnen
noch Nebenbahnen und Kleinbahnen in immer stärkerem Masse ergänzend
zur Seite treten, allmählich einem Zustande, der von einer gewissen
gleichmässigen Vertheilung der Schienenwege zu sprechen gestattet; in
ganz Deutschland hat das Netz der Eisenbahnen bereits ein Drittel der
Dichtigkeit der Kunststrassen erreicht; 18 km Bahnen kommen in Sachsen.
8—12 km Bahnen im übrigen Deutschland auf 100 Geviertkilometer. Aber
ein neues Moment der Ungleichmässigkeit gesellt sich hier dadurch hinzu,
dass der Staat nicht nur Besitzer der Anlage ist, sondern auch den
Fahrbetrieb auf ihr übernimmt. Die Leistungen, die der Staat hier bietet,
sind daher nach Art und Umfang unendlich viel mannichfaltiger, als wo
der Staat sich auf die blosse Darbietung des Verkehrsweges beschränkt.
Schon wegen dieser, dem verschiedenen Interesse und der verschiedenen
Leistungsfähigkeit der Benutzer entsprechenden Ungleichmässigkeit. der
Leistungen ist es ausgeschlossen, hier die Kosten von der Gesammtheit.
statt von den einzelnen Nutzniessern tragen zu lassen, ganz abgesehen
davon, dass die Unentgeltlichkeit überall, wo der Staat den Beförderungs-
akt selbst ausführt, eine unerträgliche Luxusbentitzung zeitigen würde.11)
Die starke Differenzirung der I^cistungen verlangt hier gebieterisch auch
entsprechend differenzirte Entgelte.
Anders bei den Wasserstrassen. Im Unterschied von den I^and-
strassen und Chausseen, die berufen sind, dem einfachsten Verkehrsbedürt*
niss. das überall und vielfach gleich sich äussert, zu entsprechen und die
überall sich anlegen lassen, kann von den Wasserstrassen fast nirgends
behauptet werden, dass sie auch nur einigermassen gleichmässig über
ein Land sich vertheilen. Das liegt in der Natur der Sache.. Während
das Netz der Landstrassen und auch der Eisenbahnen beständig weiter
sich verdichtet und, kaum noch natürliche Hindernisse kennend, überall
hin dringt, sind der Entwicklung der Wnsserstrassen unabänderliche
2;>8
Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
natürliche Schranken gezogen. Gebirgige Gegenden müssen dauernd
ganz auf schiffbare Wasserstrassen oder doch auf ihren wirksamen
weiteren Ausbau durch Kanäle verzichten. Auch das Wasser selbst, das
mehr noch als dem Verkehr landwirtschaftlichen Zwecken zu dienen
hat. setzt der Entwicklung eines Wasserstrassennetzes überall ein Ziel,
von dem schwer zu sagen ist, wie weit man heute noch von ihm ent-
fernt ist, wie weit man es künstlich, etwa durch Anlage grosser Stau-
weiher, die die Unterschiede im Wasserstande etwas ausgleichen, ohne
unverhältnissmässig hohe Kosten, hinausschieben kann: wiederholen sich
doch z. B. schon heute in weiten Theilen unsere* Heimathlandes, selbst
bei den stattlichsten unserer Flüsse, fast von Jahr zu Jahr die Klagen
über Wasserarmuth. Auch dieses Umstandes wegen ist es ausgeschlossen,
dass das Netz unserer Wasserst™ ssen sich in ähnlicher Weise, über das
ganze Land sich breitend, fortentwickelt, wie es die Verkehrswege zu
l^ande, denen die Natur gleiche Schranken nicht gezogen hat, thun und
weiter thun werden.
Zu Gebirgsnatur und Wassermangel gesellt sich vielfach ein weiteres
natürliches Hemmnis*, wenn auch unbedeutenderer An, im Klima insofern
hinzu, als die Eisverhältnisse für die Schiffahrt von grösster Bedeutung
sind. Sie schränken in Verbindung mit den Wasserstandsschwankungen
den nutzbaren Werth der deutschen Wasserstrassen umsomehr ein. je
weiter man von Westen nach Osten vordringt; die Schiffahrt ist in Ma-
stiren an 210—230 Tagen, in Obcrschlesien, Posen und Westpreussen an
230—240 Tagen, zwischen Oder und Elbe und auf der Elbe selbst an
2B0— 320 Tagen, im Westen der Elbe an 280—330 Tagen im Jahre mog-
lieh. Der Werth der deutschen Wasserstrassen nimmt also schon dieses
einen natürlichen Umstandes wegen bis zu 30% nach Osten hin ab.1-)
WTenn daher in Preussen heute die höher entwickelte westliche Hälfte des
Königreichs in stärkerem Masse durch leistungsfähige Wasserstrass«*n
ausgezeichnet ist, als dir in mehrfacher Beziehung zurückstehende öst-
liche Hälfte, so werden aus zwingenden naturlichen Gründen derartige
Unterschiede nicht nur bestehen bleiben, sondern aller Voraussicht nach
und nicht unberechtigter Weise sich eher noch vergrössern, als verringern.
Aber auch abgesehen von der Ungleichmässigkeit der räumlichen
Vertheilung und der zeitlichen Nutzbarkeit, die völlig auszugleichen un-
abänderliche geographische Verschiedenheiten verhindern, finden Wasser-
strassen nicht annähernd so allgemeine Benutzung, wie Landstrassen und
Chausseen. Das gilt zunächst von der Personenbeförderung. Für sie
kommen die Wasserstrassen im allgemeinen wegen der Langsamkeit1")
der Beförderung nur in geringem Masse in Betracht und auch in den
möglichen Grenzen werden sie zu diesem Zweck oft ungenügend aus-
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schiffahr tsnbjf ahen wehen in Deutschland.
259
{.'«•nutzt: ganz besonders wird in Deutschland, wie P. D. Fischer mit
hVcht hervorgehoben hat,14) das Dampfschiff* „lange nicht in ausreichendem
Imfang als Keisemittcl gewürdigt." Beschränkter ist die Zahl der Be-
nutzer aber auch in der Güterbeförderung. Was diese insbesondere
anlangt, so wird man ganz allgemein den Grundsatz aufstellen dürfen,
dass der Grossbetrieb umsomehr an einem Verkehrswege in erster Linie
interessirt ist, umso enger also auch der Kreis der unmittelbaren Benutzer
des Verkehrsweges ist, je grösser — von einer gewissen Grenze an —
<lah übliche und auf dem Verkehrsweg zweckmässigste Transportgefäss
ist. Wer ist denn in der I^age. 500 — 1000 Tonnen Kohlen oder Dünger
auf ein Mal zu beziehen? wer kann 500 — 1000 Tonnen Getreide in einer
Udung nach einem Bestimmungsort verschiffen? Auf W'asscrstrassen,
die grössere Fahrzeuge zulassen, wird aber kleineren Schiffen. — von
einigen bestimmten Güterarten, beispielsweise Ziegeln, abgesehen — die
Konkurrenz sehr erschwert, wie nicht nur alle Rentabilitätsberechnungen
pmjektirter Kanüle, sondern auch die Erfahrungen auf bereits bestehenden
WasM-rstrassen beweisen. Gleiche Schwierigkeiten erwachsen Theil-
ladungen und damit einem verzweigten Stückgutverkehr daraus, dass ein
grosses Schiff* nur dann sich bezahlt machen kann, wenn es seinen Lade-
raum möglichst ausnutzt und seine Fahrt nicht in zu viele kleine Strecken
anheilt. Dazu kommt endlich, dass nur bei einem Grossbetrieb die
technischen Vorkehrungen sich lohnen, durch die die Zeit und damit
Geld kostenden Schwierigkeiten des Löschens und Ididcns,A) bei grossen
Schiften überwunden werden, deren Bordkante weit über den Schiffsboden
emporragt, die leer hoch über dem WTasser liegen, voll tief in das Wasser
eintauchen, und dass die durch das leiden und Löschen verursachte
Liegezeit, zumal bei grossen Schiften, die Kosten so steigert, dass eine
Beförderung im Nahverkehr vielfach nicht mehr lohnend ist.u) Wie der
Kreis der Versender, so ist auch der der Empfänger von auf Wasser-
strassen beförderten Gütern von Natur beschränkt, beschränkt im wesent-
lichen auf die meist in grossen Städten oder in ihrer Nähe gelegenen
^der mit ihnen wenigstens wirtschaftlich eng verbundenen Grossbetriebe,
flie, umso geräumiger die Trnnsportgefässe sind, ums«» mehr gefördert
werden, weil sie mit billigeren Bezugs- und Versendungskosten arbeiten,
«ls die von ihnen vielfach bedrängten Kleinbetriebe, die sich ganzer
Schiffsladungen nicht in gleichem Masse bedienen können.17) Die Handels-
kammer zu Duisburg sagt daher auch bereits in ihrem Jahresbericht für
das Jahr 1898 (I. Th. S. 12): „der grosse Abnehmer kann allein noch der
Schiffahrt die nothwendigen Frachtmengen geben".
Ob aber der Nutzen der Wasserstrassen über diese beschränkte
Zahl der unmittelbaren Interessenten hinausgeht, ob auch den Ver-
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260
Theort' tische Betrachtungen über das Binoeu-
brauchern der zu Wasser transportirten Güter die Billigkeit der Wasser
befördcrung mittelbar im Preise zu Gute kommt, ist zum mindesten eine
strittige und zweifelhafte Frage. Sie ist Ortlich und zeitlich nicht immer
gleich zu beantworten. Im allgemeinen aber wird man sagen könneu.
dass es sich hier umgekehrt verhalten wird, wie bei der Abwälzung einer
Last. Wie die wirthschaftlich Starken eine Steuer meist ganz öder zum
grössten Theil auf die Schulteni der Schwächeren abwälzen, die nicht
in genügendem Masse durch Weiterwälzung oder Rückwälzung sich
schadlos halten können, so werden sie es regelmässig umgekehrt auch
verstehen, Vortheile in ihren Händen testzuhalten. Das wird ihnen am
so leichter werden, je mehr der Vortheil beschränkt bleibt auf einzelne
Gegenden oder bestimmte Personen, je weniger er auf alle Waaren
gleicher Art, die auf den Markt kommen, sich erstreckt. Eine solche
Beschränkung liegt aber vor bei den meisten, vor allem den künstlichen
Wasserstrassen; sie ist schon begründet in dem unabhängigen Neben
einnnderbestehen von Eisenbahnen und Wasserstrassen; sie wächst ausser
ordentlich, wenn die Wasserstrassen gegenüber einem ausgedehnteren
und engmaschigeren Eisenbahnnetz, das noch dazu leichter, als sie, he-
«tändig weiter sich verdichtet, nur — wie es in den Kulturländern, in*
besondere Europas regelmässig der Fall ist — eine sekundäre Rolle
spielen. Für die Preisbildung sind deshalb im allgemeinen - lokale
Ausnahmen wichtiger Art kommen natürlich, z. B. im Getreidehandel auf
dem Rhein und im Zuckerhandel auf der Elbe, vor — die Beförderungs-
kosten auf der Eisenbahn von massgebenderer Bedeutung, als die auf
den viel ungleichmässiger sieh örtlich vertheilenden Wasserstrassen, ins
besondere wenn diese angelegt worden sind in einer Zeit und in einem
Gebiet, wo das Eisenbahnwesen bereits hoch entwickelt war. Da meist
auch auf die zum Kleinverkauf gelangende geringe Waarenmenge eine
viel zu unbedeutende Ersparnissquote entfallen würde, kommt daher die
etwaige Differenz zwischen den Beförderungskosten auf beiden Verkehrs-
wegen, wenn nicht ganz, so doch zum grössten Theil der beschränkten
Zahl der unmittelbaren Benutzer der Wasserstrassen zu gute. Wäre das
nicht der Fall, so bliebe manche Agitation für Schaffung oder Vergröße-
rung einer solchen Transportkostendifterenz, d. h. die Agitation für den
Bau mancher Wasserstrasse und die nach ihrer Erbauung sie regelmässig
ablösende Agitation für Minderung oder Aufhebung der Abgaben ein
psychologisches Räthsel.
Wie bei der Ueberwälzung von Steuern, so handelt es sich eben
auch bei der Frage, wer aus etwaigen billigen Frachten einer Wasser
Strasse Nutzen zieht, im wesentlichen um einen wirtschaftlichen Macht
kämpf. In ihm stehen der starken kleinen Schar der durch gemeinsames
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«chiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
2f»!
Interesse verknüpften Grossproduzenten einerseits und Grosshändler
andrerseits die kampfunfähige Menge der zersplitterten Waarenverbraucher
und die so vielfach jeder wirksamen Organisation entbehrenden, hart
auch unter einander ums kümmerliche Dasein ringenden, an Bildung
meist ebenso wie an Kapital armen Schiffer als die wirtschaftlich
Schwächeren gegenüber. Auch hier schafft das Recht des Stärkeren sich
(icltung. Der Sieg wird dem durch Kapitalkraft, Bildung und Organisation
Oberlegenen durch den taktischen Vortheil noch besonders verbürgt,
dass den Schiffern gegenüber die von diesen zu leistende Zahlung etwaiger
Abgaben 18), den Waarenverbrauchern gegenüber die höheren Beförde-
rungskosten auf der Eisenbahn trefflich zur Verschanzung geeignete
Schutzwehren bieten. So kann der Verlauf des Kampfes, sowohl wenn
es sich um lösten, als auch wenn es sich um Vortheile handelt, kaum
zweifelhaft sein. Der beschränkte Kreis der unmittelbaren Nutzer einer
Wasserstrasse ist wirthschaftlich so mächtig, dass er regelmässig es ver-
stehen wird, die Vortheile, die aus einer Wasserstrasse, zumal einer neuen,
erwachsen, sich ganz oder weit überwiegend dauernd zu siehern. Jeden-
falls trifft die optimistische Theorie allgemeiner Gemeinnützlichkeit auf
die Wasserstrassen, vor allem neuerbaute Wasserstrassen, nicht regel-
mässig zu. Von Ausnahmefüllen abgesehen, erweist sie sich nicht als
stichhaltig.
Mit diesen Ausführungen ist allerdings noch nicht die Theorie wider-
legt, dass die Wasserstrassen den Wohlstand und damit die Steuerkraft
des Volkes so heben, dass sie als freies Genussgut dem Staate sehr viel
mehr einbringen würden, als belastet mit Abgaben und in ihren wohlthätigen
"Wirkungen dadurch gehemmt. Dass Wasserstrassen unter normalen Ver-
hältnissen den Wohlstand und die Steuerkraft des Volkes wenigstens in
einzelnen seiner Theile heben, ist sicherlich nicht zu bestreiten. Das gilt
aber nicht nur von Wasserstrassen, sondern von allen Verkehrsmitteln,
die nicht als Verkehrsluxus zu bezeichnen sind, so dass es nicht gegen
die Eisenbahnen als eine Eigenthümlichkeit der Wasserstrassen ausgespielt
werden kann.
Unter normalen, einen Verkehrsluxus abschliessenden Verhältnissen
ist ein Verkehrsweg und insbesondere ein künstlicher Wasserweg dann
gebaut, wenn er in wirtschaftlicher Beziehung gerechtfertigt ist. d. h.
-nur dann, wenn eru. wie SympherIy) sagt.
1. die bereits vorhandenen Transporte billiger befordern kann oder
neue Transporte ermöglichen, indem er neue Industrien hervorruft
oder vorhandenen grösseren Wreith giebt, und so einen solchen
Nutzen abwirft, dass nicht nur die Unterhaltungs- und Verwaltungs-
2Ü2
Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
kosten und die Zinsen des Anlagekapitals gedeckt werden, sun
dem auch diejenigen Verluste einen Ausgleich finden, welche für
andere Verkehrswege aus der Anlage des neuen Wasserweges
entstehen, und
2. die Vortheile aus der Anlage des neuen Wasserweges nicht auf
andere Weise besser erreicht werden können."
Wenn es wirtschaftlich nur berechtigt ist eine Wasserstrasse zu
hauen — und von dem Aushau einer Wasserstrasse im Interesse der
Schiffahrt muss dasselbe gelten - sofern die Gesammtheit der wirthsehaft-
lichen Vortheile grösser ist, als die Gesammtsumine der Aufwendungen,
so kann die Erhebung einer Gebühr, die nur einen in den angegebenen
Grenzen sich haltenden Entgelt für dir. "Aufwendungen des Erbauers
bildet, den günstigen Eintiuss auf das Wirtschaftsleben nicht unterbinden.
Sollte doch dauernd durch eine Abgabe, die nur zur Kostendeckung dient,
„der natürliche Vorzug der grösseren Billigkeit des Wasserweges gegen-
über dem I^andwcg dadurch ganz oder fast ganz wett gemacht1' werden, ^
so ist diese dauernde Unfähigkeit finanzieller Selbsterhaltung eben der
deutlichste Beweis, dass die betreffende Wasse rstrasse nicht in dem
Symphcrschen Sinne wirtschaftlich gerechtfertigt war, dass vielmehr die
Annahme des „natürlichen Vorzuges der grösseren Billigkeit" in diesem
Falle eine den Thatsachen widersprechende Theorie, eine petitin prineipii
ist. Allerdings muss dies«« Unfähigkeit nicht nur vorübergehend eintreten,
wie es vor allem hei der Eröffnung eines neuen Verkehrswegs geschehen
kann; auf diese. Uebergangszcit der jugendlichen Entwicklung eines neuen
Verkehrs dürfte besondere Rücksicht zu nehmen sein, indem man wohl
von Anfang an die Abgaben in voller Höhe festsetzt, sie jedoch anfangs
nicht, sondern erst allmählich in vollem Betrage erhebt21).
Aber wenn nicht bestritten werden kann, dass unter normalen Ver-
hältnissen eine zur vollen Entwicklung gelangte Wasserstrasse eine be-
deutende Förderung des Wirtschaftslebens mit sich bringt, so fragt es
sich doeli sehr, ob dem Wirtschaftsleben wirklich damit genützt wird,
dass eine solehe Wasserstrasse als freies Genussgut behandelt wird, ganz
abgesehen von dem bereits erwähnten Umstand, dass das leicht zu einem
nicht zu rechtfertigenden Luxus in der Verkehrsentwicklung führt. E>
fragt sich erstens, ob es wirklich rathsam ist, einen Verkehr und einen
auf ihn sich aufbauenden wirtschaftlichen Aufschwung ins Leben zn
rufen, wenn alles zusammenstürzt, sobald die in der Gebührenfreiheit
liegende staatliche Unterstützung zurückgezogen wird. So sicher «in«*
Wirtschaftspolitik damit rechnen muss, wenn das einmal geschehen
ist, so sicher setzt sie sich dem Vorwurf des Ungesunden aus, wenn *W
bewusst auf solche künstliche Wirkungen ausgeht. Und noch in einer
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schiffahrtaabgabenwesen in Deutschland.
mdcren Richtung drängen Zweifel sieh auf. Es fragt sich zweitens doch
sehr, ob die Verkehrsentwicklung im allgemeinen, nicht nur im beson-
deren Einzelfall wirklich gefördert wird, wenn ein Staat bei allen Vor-
kehrsanlagen die Kosten selbst tragen soll und sich stets n r verwiesen
sieht auf die nie zu fassende und zu beziffernde allgemeine Steigerung
d*r Steuerkraft des Volkes. Viel richtiger erseheint die Ansicht, dass die
Behandlung als freies Genussgut auf die Dauer notwendigerweise den
Ausbau des Verkehrsnetzes hemmen, statt fördern muss, eine Erkennt-
nis«, die auch in Bezug auf Kanäle unter den Interessenten bereits ver-
breitet ist und neuerdings auch in Bezug auf natürliche Wasserstrassen
sich bei ihnen Bahn zu brechen beginnt.22)
Alle diese Gründe, die gegen das Prinzip der Unentgeltlichkeit
sprechen, gewinnen, wie gesagt, dadurch noch besonderes Gewicht, dass
*«»wohl die Wasserstrassen, als auch die Eisenbahnen sehr viel kost-
spieligere Anlagen sind, als Landstrassen und Chausseen. Die Land-
strassen und Chausseen sollen in Deutschland einen Bauaufwand von
1200 Millionen Mark darstellen. Die Eisenbahnen, obwohl sie nur ein
Drittel so lang sind, belaufen sich auf den zehnfachen Betrag. Aehnlich
verhalt es sich bei den Wasserstrassen. für die eine Gesammtziffer sich
allerdings nicht angeben lässt. Neuere Kanalbauten stellen sogar eine
noch bedeutendere Kapitalanlage dar, als Eisenbahnen. Denn während
regelmässig die kilometrischen Baukosten einer doppelgleisigen Bahn
den Höchstbetrag von 300 000 M nicht überschreiten, ja vielfach längst
nicht erreichen23), haben sie für den Dortmund- — Ems-Kanal, obwohl
er vielfach eine bereits vorhandene Wasserstrasse benutzen konnte,
3IK000 tH betragen und sind sie gar in der abgelehnten Gesetzvorlage
über den Bau eines Schiffahrtskanals vom Rhein bis zur Elbe auf
4tff>S00 jt in der östlichen und l 147 000 ,H in der westlichen
Strecke des IIa ptkanals, sowie auf 705 000 «.# für zweischiftige und
ftüOOÜ M für einschiffige Zweigkanäle angegeben worden. Und um
auch von den natürlichen Wasserstrassen ein Beispiel anzuführen, so
ist nach Zöpfl'-4) in den Jahren 1831 — 1890 auf den Kheinstrom ebenso
viel verwendet worden, wie zwei Eisenbahnen gleicher Länge kosten
würden.
Mit diesem die Kapitalaufwendungen betreffenden Unterschiede in
^ngem Zusammenhange steht ein zweiter. Auf Eisenbahnen und Wasser-
strassen pflegt die einzelne Transportleistung zum mindesten der zurück
Regten Entfernung nach, sehr oft auch dem Gewichte der beförderten
haaren nach sehr viel grösser zu sein, als auf den einfacheren Verkehrs-
wegen der Landstrassen und Chausseen. Es entfallen daher auch auf die
einzelnen Nutzer als Entgelte regelmässig beträchtlich höhere Summen.
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2b4
Theoretische Betrachtungen über das Binnea-
Deshalb sind hier die angeführten Zweckmässigkeitserwägungen tech-
nischer Art, die auf die Beseitigung des Chausseegeldes mit hindrängten
und vom Standpunkt der Verwaltung aus vielleicht am meisten hin-
drängten, nicht von gleicher Wirksamkeit. Sie fallen gänzlich fort, wenn
der Staat sich nicht nur auf die Darbietung des Verkehrsweges be-
schränkt, sondern auch den Fahrbetrieb ausübt, wie es regelmässig hei
staatlichen Eisenbahnen der Fall ist.
Aus allen diesen Gründen gelangt man zu dem Ergebniss, dass hei
Eisenbahnen und Wasserstrassen, insbesondere bei neuen, die Annahme
des Prinzips der Unentgeltlichkeit sich für den Staat verbietet : sie würde
eine Begünstigung einzelner, meist von Natur bevorzugter Gegenden. s<>
wie eine solche des Grossbetriebes und des Handels auf Kosten der Ge-
sammtheit darstellen: sie würde der Finanzwirthschaft schaden, ohne der
Volkswirtschaft zu nützen, denn sie würde auf die Dauer unvermeidlich
weitere Fortschritte in der Verkehrsentwicklung verzögern, wenn nieht
ganz hemmen.
* *
*
Wenn prinzipielle Gründe gegen die finanzielle Behandlung aU
freies Genussgut sprechen, so fragt es sich weiter, ob Wasserstrassen und
Eisenbahnen nach dem Grundsatz des Erwerbs oder der blossen Ent-
geltlichkeit behandelt werden sollen*
Das Bedürfniss des öffentlichen Verkehrs ist es. das den Staat :><>-
wohl zum Bau von Wasserstrassen, als auch zur Uebemahme von Eisen
bahnen veranlasst hat. Beide so wichtigen Verkehrsanlagen sollten im
Interesse der Gesammtheit der Sphäre privater Spekulation, in der eine
einseitige Gewinnsucht die erforderliche dauernde Berücksichtigung der
Allgemeininteressen nur unzureichend zulässt, entrückt werden. Solange
diese Rücksicht auf den öffentlichen Verkehr ausschliesslich massgebend
ist, würde diejenige finanzielle Behandlung geboten sein, die nur die
Selbsterhaltung der Verkehrsanlagen im ganzen oder im einzelnen er-
strebt, die Einnahmen den Ausgaben möglichst genau anpasst, weder auf
einen Staatszuschuss noch auf einen Betriebsgewinn rechnet
Es ist innerhalb des komplizirten Organismus eines modernen
Staates aber sehr wohl möglich, dass die Rücksicht auf den öffentlichen
Verkehr nicht ausschliesslich massgebend bleibt. Das Anwachsen der
Aufgaben und damit der Ausgaben macht es dem modernen Staate
nöthig, neue Finanziellen sieh zu erschliessen. Der Staat vermag d«s
regelmässig nur, indem er seine finanziellen Zwecke Einrichtungen oder
Thätigkeiten aufdrängt, die an sich ganz anderen Aufgaben dienen. Da
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K-hifrabrtsAbgabenwesen in Deutschland.
265
der Staat non doch einmal in der Zwangslage ißt, nothwendige Betäti-
gungen des Erwerbs- und Genusslebens mit seinen Steuern treffen zu
müssen, so ist es ohne weiteres nicht einzusehen, warum er nicht auch
den öffentlichen Verkehr für seine finanziellen Zwecke dienstbar machen
soll. Wie bei allen seinen Massregeln hat er natürlich auch hier bei
der Besteuerung des Verkehrs sorgfältig darauf zu achten, dass sie
-nicht die Volkswirtschaft mehr schädigt, als der Pinanzwirthschaft
nützt.44 Auch mag es unter gegebenen Umständen vielleicht zweck-
mässiger sein, andere Gebiete zur Deckung seiner Ausgaben heranzu-
ziehen; darum bedarf jeder Vorschlag, andere Quellen zur Deckung not-
wendiger Ausgaben zu öffnen, ernster eingehender Prüfung, ob er die
erforderlichen gleichen Summen in einer Weise aufzubringen vermag, die
geringere Kosten und geringere Unbequemlichkeiten der Erhebung ver-
ursacht, weniger empfunden wird, mehr der Gerechtigkeit in der Ver-
keilung entspricht, d. h. die Wohlhabenheit nach ihren Kräften* zu der
Besteuerung heranzieht.25) Solange aber das Rezept für gänzlich schmerz-
lose Steuern nicht gefunden ist, solange nothwendige Genussmittel, wie
Salz und Bier, von Steuern nicht frei gelassen werden können, solange
lässt der moderne Verkehr als Gegenstand der Besteuerung nicht von
vornherein als ungeeignet sich bezeichnen; er ist dazu an sich weniger
angeeignet, als z. B. ein Zwischenstadium in der Fabrikation von Zucker
und Branntwein. Man wird sogar im allgemeinen schwer bestreiten
können, dass je mehr bei fortschreitender Arbeitsteilung an die Stelle
der Eigengewinnung der Güter die verkehrsmässige Gewinnung der
ftüter tritt umsomehr auch allgemeine Verkehrssteuern zur möglichst
Sleichmässigen Verteilung der Steuerlast auf alle Bestandteile des
privatwirthschaftlichen Vermögens gerechtfertigt sind. Auch spricht für
• ine Steuer auf die zirkulirende Waare der Umstand, dass die absicht-
lich herbeigeführte Orte veränderung einer Waare regelmässig ihre Werth -
erhöhung bedeutet.
Das gilt in besonderem Masse vom Eisenbahnverkehr. Hier er-
leichtert die Einheit des Betriebes und Besitzes der Verkehrsanlage die
Erhebung ausserordentlich, da sie keines besonderen Personals und
keines besonderen Apparates bedarf, daher auch keine besonderen
Kosten verursacht und doch bei der ganzen Organisation und öffentlichen
Kontrole des Betriebes Steuerumgehungen fast unmöglich macht Es
ist deshalb auch in Ländern, in denen das System privater Eisenbahnen
vorherrscht, der Eisenbahnverkehr vielfach durch wirkliche Steuern zur
Bestreitung den allgemeinen Staatsausgaben herangezogen worden. So
ist in Frankreich aus der Besteuerung des öffentlichen Fuhrwerks, die
am Ende des 1& Jahrhunderts eingeführt worden war, auch die Besteue-
ArchiT für Eisenbahn wewn. 1901. 18
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266
Theoretische Betrachtungen über da» Btnnen-
rung des Eisenbahnverkehrs erwachsen, die nach mehrfachen, thcils er-
weiternden, theils einschränkenden Umgestaltungen noch heute sowohl
für den Waaren-, als auch für den Personenverkehr besteht und zu den
gesaminteu Einnahmen des französischen Staates nicht unbeträchtliche*
Beiträge liefen. Aehnlich ist in England aus den Verkehrsteuern, die
vor der Einführung des Dampfbetriebes bestanden, eine Eisenbahn-
transportsteuer hervorgegangen, die allerdings nur den Passagierverkehr
trifft. Andere Länder haben ebenfalls in der Form von Transportsteuern
oder Stempelgebühren den Eisenbahnverkehr besonders nutzbar ge-
macht, so Italien seit dem Jahre 1862. Ungarn im Jahre 1875, Kussland
im Jahre 1878 und ebenso auch die Niederland«', Spanien, Rumänien.
Serbien, Bulgarien. Auch in Oesterreich wird eine Stempelabgabe von
Frachtbriefen und Fahrkarten erhoben und ist ausserdem die Einführung
einer Transportsteuer nach ungarischem Vorbilde mehrfach befürwortet
worden. Endlich darf auch Preussen iu diesem Zusammenhang nicht
ganz unerwähnt bleiben; in Preussen ist nämlich durch die Gesetze vom
3Q, Mai 1853 und vom 16. März 1867 für Privatbahnen eine Eisenbahn -
abgäbe, die allerdings Besonderheiten aufweist, eingeführt worden.
Es ist nun nicht einzusehen, warum Eisenbahnen, wenn sie dem
Staate gehören, nicht mindestens ebenso zur Bestreitung der allgemeinen
Staatsausgaben mit herangezogen werden sollen, wie wenn sie im Privat-
eigenthum stehen. Es ist das umsoweniger einzusehen, als in diesem
Fall der in die Taschen privater Unternehmer niessende Gewinn erspart
wird und eine Verkehrsbesteuerung dadurch so erleichtert wird, dass du;
Grenze zwischen ihr und der gebührenmässigen Entgeltlichkeit im Einzel-
fall nicht zu erkennen ist. Ist eine besondere finanzielle Heranziehung
des Eisenbahnbetriebes prinzipiell überhaupt nicht unzulässig, so kann
ihre Berechtigung in der Form von Betriebsüberschüssen beim Staats-
eisenbahnsystem nicht nur nicht bestritten werden, sondern viel eher die
Frage aufgeworfen werden, ob „das fiskalische Verwaltungsprinzip nicht
einer Besteuerung der einzelnen Verkehrsakte vorzuziehen" ist. Es kann
dann nur über das Mass und die Durchführung der Besteuerung ge-
stritten werden, die im Rahmen eines Staatsbetriebes ohne weiteres Will-
kürlichkeiten zugänglich ist und daher einer festen Regelung bedarf.26)
Besteht aber im Rahmen des Staatseisonbahnsystems eine — möglichst
zu regelnde und insbesondere zu kontingentirende — finanzielle Aus-
nutzung des Eisenbahnverkehrs, so dürfte damit, zur Vermeidung einer
wenig zweckmässigen Doppelbesteuerung, die Einführung von Stempel -
abgaben für Eisen bahnfrachtpapiere, wie sie in dem vom 21, November 1893
datirten Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Reichsstenipelsteuer-
gesetzes erfolglos vorgeschlagen worden war, ausgeschlossen sein.
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«<-hiffahrtsah^abenwesen in Deutschland.
2<>7
An sich müssten in der hier, erörterten Beziehung Wasserstrassen
den Eisenbahnen gleichstehen. Ein technischer Unterschied stellt sie
tbatsächlich jedoch verschieden. Es st der bereits gestreifte Unterschied,
da&8 bei den Staatsbahnen der ganze Betrieb in den Händen des Staates
Hegt, die staatlichen Wasserstrassen aber regelmässig nur, wie die Land-
rtrassen und Chausseen, als Verkehrswege dargeboten werden, auf denen
Privatleuten überlassen bleibt, den Fahrbetrieb einzurichten und auf-
recht zu halten.27) Hier fHllt also ein privater Gewinn nicht fort, hier
können auch niemals Fahrpreis und Verkehrssteuor zu einem untrenn-
baren Ganzen verschmelzen; hier erfordert stets die Erhebung besondere
Veranstaltungen und besonderes Personal und veranlasst dadurch be-
sondere Kosten und Unbequemlichkeiten. Hiczu kommt noch Eines. Da
der Staat auf den Betrieb keinen oder ganz geringen Einfluss hat, so ver-
mag er auch nicht so leicht, wie bei den Eisenbahnen, zu übersehen, wie
weit eine Verkehrssteuer ohne Schädigung berechtigter Interessen möglich
iat. Das ist um so schwieriger festzustellen, als die erwähnte Scheidung
rar Folge hat, dass eine Verkehrssteuer hier nicht nur, wie regelmässig
hei einer Eisenbahn, die vielen einzelnen Waarenverfrachter und Waren-
empfänger trifft, sondern auch und vorzugsweise die weit beschränktere
Zahl der Schiffer. Es ist wieder eine Frage des wirtschaftlichen Macht-
kampfes, wer — der Ladungsinteressent oder der Schiffer — eine solche
Verkehrssteuer endgiltig zu tragen hat. In diesem Kampfe nimmt der
öchiffer, wenn er in ihm nicht bereits vor der Auflegung einer Verkehrs-
stener auf das Existenzminimum zurückgedrängt ist, aus den bereits an-
jref&hrten Gründen eine ungünstige Stellung ein.
Die aus der Trennung der Verkehrsstrasse und des Verkehrsbetriebes
erwachsenden Schwierigkeiten der Erhebung von Verkehrsteuern, sowie
der Beurtheilung ihrer Wirkungen einerseits, die weitgehende Organisations-
l'»sigkeit und Schwache der Binnenschiffer andererseits haben es bei den
Wasserstrassen bisher regelmässig nicht zweckmässig erscheinen lassen,
»ie zur Deckung der allgemeinen Staatsausgaben heranzuziehen. Man
trägt diesen gegebenen Verhältnissen zweckmässiger Weise auch überall
dadurch Rechnung, dass man die Minderforderung aufstellt,2*) die staat-
lichen Aufwendungen für die Wasserstrassen durch besondere Entgelte
der einzelnen Benutzer zu decken, worin unzweifelhaft eine Bevorzugung
^enüber den Eisenbahnen vielfach zu erblicken ist.
• * *
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268
Theoretische Betrachtungen über das BinLen-
Will man eich bei den Wasserstrassen zweckmässiger Weise anf das
Prinzip der Entgeltlichkeit oder des Kostenersatzes beschränken, so gilt
es, dieses Prinzip genau abzugrenzen. Es fragt sich, wie die besonderen
Entgelte im einzelnen zn bemessen sind.
Wenn es sich nur um Thätigkeiten des Staates handelte, die in jedem
Einzelfalle bestimmte Aufwendungen erforderten, ohne Generalkosten zu
verursachen, so würde die Beantwortung keine Schwierigkeiten bieten. Da
aber regelmässig nicht nur generelle Betriebskosten, deren Vertheitang
auf die Einzelleistungen nicht ohne weiteres gegeben ist, in Betracht
kommen, sondern da regelmässig die Anlagekosten mindestens ebenso
schwer ins Gewicht fallen, wie die Gesammtheit der Betriebskosten, so
ist die Durchführung des Gebührenprinzips in Wirklichkeit keineswegs
einfach.
Eis handelt sich theoretisch zunächst darum, die durch die Gesammt-
heit der Entgelte aufzubringende Gesammtsumme festzustellen. Zu diesem
Zweck müssen in erster Linie die. Kosten ermittelt werden, die auf eine
Wasserstrasse verwendet worden sind.29) Soweit es sich um neue An-
lagen handelt, zumal wenn das Baukapital durch eine Anleihe aufgebracht
worden ist, ist das regelmässig nicht schwer. Reichen dagegen die An-
lagen in fernere Zeiten zurück, so wachsen die Schwierigkeiten so sehr,
dass sie oft kaum noch befriedigend, ja überhaupt nicht vollständig zn
überwinden sind.
Ist es in solchen Fallen schon sehr oft nicht leicht, die einfache
Summe der Anlagekosten festzustellen, so kommt noch erschwerend ein
weiterer Umstand hinzu. Es fragt sich nämlich, inwieweit das Anlage-
kapital älterer Wasserstrassen, insbesondere solcher Wasserstrassen, die
in Zeiten, in denen es Eisenbahnen noch nicht gab, zurückreichen, darnm
heute nicht mehr in Rechnung gestellt werden darf, weil es bereits als
amortisirt zu betrachten ist. Eine genaue Einzelberechnung in dieser
Hinsicht stösst, wie der Verfasser in mühsamen Versuchen vielfach er-
probt hat, auf solche Schwierigkeiten, dass sie nicht nur sich nicht lohnt,
sondern oft sogar als unausführbar schliesslich sich herausstellt. Man
muss daher mit Annahmen und Schätzungen sich behelfen, obwohl sie
des Willkürlichen nicht immer entbehren.
Was zunächst die natürlichen Wasserstrassen anlangt, so sind in
früheren Zeiten so wenig Mittel auf sie verwendet und so grosse Ein-
nahmen aus ihnen gezogen worden, dass man zur Annahme berechtigt
ist, es seien, solange Abgaben auf ihnen erhoben wurden, auch die anf
sie verwendeten Kapitalien amortisirt worden. Als äusserste Grenze er
giebtsich damit das Jahr 1870, wo durch Gesetz vom 11. Juni — inAusführung
der Bestimmungen der Verfassung des Norddeutschen Bundes und später
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*hiffahrtt*b£abenwesen in Deutschland.
269
des Reiches — die Abgabenerhebung auf der letzten noch nicht befreiten
natürlichen Wasserstrasse, auf der Elbe, eingestellt wurde. Nicht so ein-
ten Hegen die Verhältnisse bei Kanälen. Eine Amortisation dürfte im
Allgemeinen aber auch bei ihnen anzunehmen sein, soweit sie in einer
Zeit gebaut worden sind, in der es Eisenbahnen noch nicht gab. Das
»t bei einem sehr beträchtlichen Theil unserer künstlichen Wasserstrassen
der lau. Kurs führt in seinen sorgfaltigen, selbst das kleinste Wässerchen
berücksichtigenden Zusammenstellungen,80) abgesehen von 1438 km künst-
lichen Wasserstrassen, deren Herstellungszeit nicht ermittelt werden kann,
und abgesehen von den 380 km reichsländischen Kanälen, die im Jahre
1871 an Deutschland fielen, künstliche Wasserstrassen von 2054 km auf,
die in Deutschland vor dem Jahre 1836 gebaut worden sind. Allerdings
haben die künstlichen Wasserstrassen aus dieser Zeit vielfach nicht einen
Verkehr von ähnlichem Umfang, wie manche natürliche aufzuweisen ge-
habt; anch sind sie oft durch ihre Erbauer, die mehr durch verkehrs-
politische, als durch finanzielle Zwecke zu ihrer Anlage veranlasst wurden,
von so schweren Abgaben, wie kurzsichtige Gewinnsucht der rivalisirenden
üferherren sie auf vielen Flüssen einbürgerte, verschont geblieben. Da-
für sind andererseits bei diesen Kanälen aber auch die Anlagekosten
noch sehr niedrig gewesen; denn sie weisen nur bescheidene Grossen -
Verhältnisse und noch keine kostspieligen technischen Anlagen auf und
reichen in eine Zeit zurück, wo Material und Arbeit im Verhältniss zum
heutigen Geldwerth noch billig waren. Man dürfte daher — wenn man von
einzelnen Ausnahmen, wie beispielsweise dem Bromberger Kanal, bei dem
das Gegentheil nachweisbar ist, absieht — mit der Annahme im allgemeinen
kaum fehlgehen, dass auch diese künstlichen Wasserstrassen in der langen
Zeit ihres Bestehens, in der sie zum Theil noch gänzlich frei waren von
der Konkurrenz der Eisenbahnen, ihr Anlagekapital bis zum Jahre 1870 ge-
tilgt haben. Fraglich dagegen ist es, ob das auch für später entstandene
Wasae rstrassen gilt. Für viele lässt sich sogar das Gegentheil nach-
weisen. Aber wenn das auch der Fall ist, so lässt es sich doch bezweifeln,
ob es rathsam ist, alle in der Zeit der Eisenbahnen gehauten Kanäle
abzusondern und im Gegensatz zu den Flüssen und Strömen und älteren
Kanälen individuell zu behandeln. Dagegen spricht schon die allgemeine
Erwägung, dass es im Interesse eines rationellen weiteren Ausbaues
unserer Wasserstrassen wünschenswert!) ist, auch finanziell unser Wasser-
Wegenetz als eine Einheit zu behandeln, wie es bei den preussischen
Bisenbahnen seit ihrer Verstaatlichung mit so grossem Nutzen für ihre
Entwicklung geschieht*1) Es dürfte schon aus diesem einen Grunde, so-
wie ror praktischen Vereinfachung — trotz der Willkür, die unbestreitbar
in einein solchen Verfahren liegt — sich empfehlen, zu schematesiren und
270
Theoretische Betrachtungen über das Binnen
auch hier das Jahr 1870 als Grenzjahr für alle Berechnungen festzuhalten,
so dass die Aufwendungen, die bis zu diesem Jahre gemacht worden
sind, als getilgt gelten und nur die nach diesem Jahre ausgegebenen Be-
träge in Rechnung gestellt werden.32) Dieses Verfahren, das gegenüber
einer sorgfältigen Einzel berechnung als eine Begünstigung der Binnen-
schiffahrt sich darstellt, erscheint umsoweniger bedenklich, als die in der
Zeit von 1836—1870 hergestellten künstlichen Wasserstra&sen von Kare
zwar auf 889 km beziffert worden sind, für das deutsche Wasserstrassen-
netz der Gegenwart aber in ihrer Gesammtheit — \on wichtigen kleinen
Strecken, wie dein Berlin-Spandauer Kanal, dem Landwehr- und Louisen-
städtischen Kanal, sowie dem Oranienburger Kanal abgesehen — von
keiner grossen Bedeutung sind.
Wenn es auch nicht in allen Einzelheiten in den Thatsachen Recht-
f<*rtigung findet, so dürfte es sich demnach doch empfehlen, bei der Fest-
setzung der durch die Gesammtheit der Entgelte aufzubringenden Ge-
sammtsumme die Berechnung des Anlagekapitals erst mit dem Jahre 1871,
dem ersten Jahre des neu geeinten Deutschen Reiches, zu beginnen.
Aber auch das so geminderte Anlagekapital kann nicht ganz der
Berechnung zu Grunde gelegt werden. Denn da es sich um Abgaben
handelt, die von der Schiffahrt getragen werden sollen, dürfen gerechter
weise nur diejenigen Kapitalien in Rechnung gestellt werden, die ganz
oder vorzugsweise im Schiffahrtsinteresse aufgewendet worden sind31).
Das sind nicht alle. Manche Aufwendungen sind im Interesse der Land-
wirtschaft gemacht worden; manche Massregeln haben nicht den Zweck,
eine einheitliche fahrbare Flussrinne von möglichst grosser und dauernder
Tiefe herzustellen und zu sichern, sondern den mit den Schiffahrtsinter-
essen nicht immer zusammenfallenden Zweck, Ueberschwemmungen «u
verhindern oder doch in ihren verheerenden Wirkungen zu mildern.
Und wenn nun auch die Eisenbahnen, wie Ulrich84) hervorgehoben hat,
ebenfalls anderen Zwecken, insbesondere Zwecken der Landcsvertheidigung
und Staatsverwaltung dienen, hauptsächlich für die Post- und Zollver-
waltung nach vielen Millionen zählende Aufwendungen * ) alljährlich zu
machen haben, so tritt doch bei ihnen diese Dienstbarkeit für andere
Zwecke sehr viel mehr zurück, als es bei den Wasserstrassen der Fall
ist. Kann sie bei den Eisenbahnen, bei denen sich übrigens auch eine
starke Strömung auf Ausscheidung aller Nebenzwecke aus der Kentabilitäts-
reehnung geltend macht, unberücksichtigt bleiben, so ist das bei den
Wasserst rassen, wo sie im Gegensatz zu den Eisenbahnen mehr im An-
lagekapital, als in den Betriebskosten sich zeigt, nicht wohl möglich*).
Allerdings lassen sich die Grenzlinien zwischen den verschiedenen
Zweckbestimmungen in der Praxis äusserst schwer ziehen. Am leich-
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nfiiflahrtsab^abenwesen in Deutschland.
t«len — freilich auch nicht leicht — Hesse sich zur Zeit der Bewilligung der
Ausgaben eine Scheidung derselben nach ihren Zwecken vornehmen, und
» wäre zu erwägen, ob das für die Zukunft nicht in grossen Umrissen
*ich allgemein empfehlen würde, wie es bei den neuesten Vorarbeiten
für Wasserbauten auch geschehen ist. Nachträglich kann jemand, der
mit den örtlichen Verhältnissen nicht ganz genau vertraut ist und die
verschiedenen technischen Massregeln nicht in allen Einzelheiten über-
schaut, eine solche Trennung nur in Ausnahmefällen mit einiger^Genauig-
keit und Zuverlässigkeit durchführen. Sie muss daher nothgedrungen
Einzeluntersuchungen an Ort und Stelle überlassen werden und hier kann
sich nur darum handeln, einige allgemeine Gesichtspunkte aufzustellen.
Was zunächst die Flüsse anlangt, so sind von vornherein als dem
&hiffahrtszweckc nicht dienend — ausser natürlich den auf nicht schiffbare
Flüsse sich beziehenden Aurwendungen — die ihnen nahverwandten Aus-
gaben für technische Massregeln in den Quellgebieten schiffbarer Flüsse
auszusondern, falls diese Massregeln nur eine Erleichterung des Waaser-
abflusses bezwecken, nicht auch durch Stauanlagen eine ausgleichende
Regelung des Wasserstandes des Flusses überhaupt herbeiführen wollen.
Sehr viel schwieriger ist es, auf schiffbaren Flussstrecken zu unterscheiden,
<>b eine Massregel im Schiffahrtsinteresse vorgenommen worden ist oder
in einem anderen Interesse. Vielfach dient nämlich dieselbe Massregel
mehreren Zwecken zugleich. Jede Streckung eines Flusslaufes kann der
Schiffahrt nützen, indem sie unerwünschte Umwege beseitigt, und der
Landwirtschaft, indem sie die Vorfluth verbessert; jede Ufersicherung
schützt das Land vor Abbruch und den Fluss vor Versandung seines der
Schiffahrt dienenden Bettes; jede Erleichterung des Eisabgangs und jede
Verringerung der Hochwasser kann dem Landwirth wie dem Schiffer zu
Gute kommen.
Die Schwierigkeit der Beurtheilung Hess begreiflicherweise die
Meinungen sehr auseinandergehen und schaffte auch übertriebenen An-
sichten weiten Spielraum. So gewann zeitweise die Ansicht Verbreitung,
die Wasserbauverwaltung habe bei den Regulirungen der grossen Flüsse
das Scliiffahrtsinteresse so ausschliesslich im Auge, dass alle anderen
Interessen darunter zu leiden hätten; die auf Erzielung grösserer Wasser-
ten gerichteten Regulirungen erzeugten Stauungen und vergrößerten
dadurch die Hochwasserschäden und Eisgefahren; auch seien sonst die
Wasserstände vielfach nachtheilig beeinflusst und die Uferabbrtiche seien
vermehrt. Ganz besonders nach ;'den grossen Ueberschwemmungen, die
*m Ende der achtziger Jahre und am Anfang der neunziger Jahre so
«hwere Schäden anrichteten, wurden Stimmen laut, die den Regulirungs-
tauten die Schuld an diesen Unglücksfällen zuschreiben wollten. Infolge-
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272
Theoretische Betrach tuugen über das Binaen-
dessen wurde durch die Königlichen Erlasse vom 28. Februar und
16. Mai 1892 ein Ausschuss zur Untersuchung der Wasserverhältnisse in
den durch Ueberschwemmungen bedrohten preussischen Flussgebieten
eingesetzt. Diesem Ausschuss, zu dessen Mitgliedern auch einflussreiohe
Gegner des bisherigen Regulirungssystems ernannt wurden, wurde in
erster Linie die folgende Frage vorgelegt: „Welches sind die Ursachen
der in neuerer Zeit vorgekommenen Ueberschwemmungen, hat namentlich
das System, welches bei der Regulirung und Kanal isi rang der preussischen
Flüsse bisher befolgt ist, zur Steigerung der Hochwassergefahr und der
in neuerer Zeit beträchtlich gesteigerten Ueberschwemmungsschäden bei-
getragen und welche Aenderungen dieses Systems sind bejahendenfalls
zu empfehlen?" In Beantwortung dieser Frage hat der Ausschuss auf
Grund ausfuhrlicher Bereisungen der Oder, Elbe, Weser, Weichsel und
Memel, sowie eingehender Untersuchungen und Verhandlungen insbeson-
dere die folgenden Resolutionen*7) einstimmig gefasst:
„Resolution 3. Das zur Zeit bei der Regulirang und Kanalisirung
der preussischen Ströme befolgte System hat zur Steigerang der Hoch-
wassergefahren und Ueberschwemmungsschäden nicht beigetragen, viel-
mehr auf eine Verminderung derselben hingewirkt.44
„Resolution 4. Die Einwände, welche betreffs der angeblich un-
günstigen Einflüsse der Stromregulirangen auf Erhöhung der Eisgefahren
Vermehrung der Uferabbrüche und nachtheilige Aenderungen der Wasser-
stände vorgebracht worden sind, können im allgemeinen nicht als zu
treffend erachtet werden.44
„Wo in einzelnen Fällen Mängel hervorgetreten sind, ist die
Ursache auch darin zu suchen, dass die Strombauverwaltungen nicht in
der Lage waren, gleichzeitig den landwirthschaftlichen Interessen gerecht
zu werden."
„Resolution 5. Die Vorschläge, welche zu Aenderungen des zur
Zeit befolgten Systems gemacht worden sind, und die Einwände gegen
das System im allgemeinen, [geben keine Veranlassung, grundsätzliche
Aenderungen bei der Anordnung und Ausführung der Regulirangsbauten
zu empfehlen."
Wenn mit diesen, wie gesagt, einstimmig gefassten Resolutionen auch
festgestellt sein dürfte, dass die Flussreguli rangen bisher nicht die mehr-
fach behaupteten Nachtheile mit sich gebracht haben, so ist damit jedoch
noch nicht bewiesen, dass bei ihnen das Schiffahrtsinteresse nicht in erster
Reihe massgebend gewesen ist. Ein Beweis in dieser schwierigen Frage
lässt sich auch nicht bedingungslos erbringen. Man muss Unterschei-
dungen machen. Spricht man ganz allgemein von Flussreguli rangen, *>
muss man sagen, dass nicht ein besonderes Verkehrsinteresse, sondern
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scIiiffHhrisabgabenwesen in Deutschland.
273
ein allgemeines Landesinteresse bei ihnen im Vordergrunde steht. In
keinem hochkultivirten Lande dürfen die Ströme sich selbst überlassen
bleiben. Denn ein sich selbst überlassener Strom ist eine beständige
Gefahr ftlr das Land. In ihm vollziehen sich durch den Abbruch der
Ufer und die Bildung von Geschiebemassen, die namentlich bei abfallen-
dem Hochwasser im Strombett sich ablagern, fortwährend Veränderungen.
Dpr Strom wird immer mehr aus seiner zeitigen Lage verdrängt; er
bildet Inseln auf seinem Wege, verlegt dauernd sein durch die Abbruche
übermässig erweitertes Bett, weite Flächen in Unland verwandelnd*8).
Diesem kulturschädlichen Streben der Flüsse entgegenzuwirken, ist die
erste Aufgabe aller Regulirungen. Die Sinkstoffführung muss durch Ver-
hütung der Uferabbrüche und durch Herstellung von Buhnenfeldem ver-
mindert und das Strombett, möglichst selbstthätig durch die Strömung,
von Versandungen frei gehalten werden. So muss der Fluss in ein festes
Bett gebannt und eine Vorfluth den Uferländereien geschaffen werden,
damit sie vor Versumpfung und schädlicher Ueberschwemmung geschützt
bleiben. In diesem Sinne sagt Hagen in seinem berühmten Werke über
Wasserbau mit Recht: „Bei dem überwiegenden Einfluss, den die Kultur
des Bodens auf die Bewohnbarkeit und den Reichthum der Landschaft
ausübt, muss man die Beförderung der Vorfluth oder die Verhinderung
solcher Versumpfung als den wichtigsten Zweck der Stromregulirung
ansehen."
Zum Theil seit Jahrzehnten ist in Kulturländern daran gearbeitet
worden, diesen wichtigsten Zweck der Stromregulirung zu erreichen. In
lYeussen hat namentlich Friedrich der Grosse in weitschauender Umsicht
dieser Aufgabe sich angenommen. Kann sie auch in vielen Fällen nie
vollständig gelöst werden, so darf doch in Freussen diese erste und
wichtigste Aufgabe des Wasserbaus im wesentlichen als gelöst betrachtet
werden: Laasen auch einzelne Katastrophen, wie sie insbesondere Hoch-
wasseranrichten, sich nicht ganz vermeiden, sind auch noch nicht alle lokalen
Uebelstände beseitigt und aller Wünsche befriedigt, so ist es doch im
allgemeinen und unter normalen Verhältnissen erreicht, Bestand und
Kultur der auagedehnten in der Thalsohie unserer deutschen Flüsse ge-
legenen Ländereien zu sichern.
Die Regulirung der Ströme über dieses erste und wichtigste Ziel
hinaus auszudehnen, kann aber sehr wohl im Schiffahrtsinteresse liegen.
Die Stromrinne kann zur Schaffung einer regelmässigen Vorfluth genügen,
für einen Grossbetrieb der mit den Eisenbahnen konkurrirenden Schiffahrt
aber doch, insbesondere was Tiefe anlangt, noch nicht ausreichen. Dann
werden die Schiffahrtsinteressenten, je mehr der Druck der vervoll-
kommneten Verkehrsmittel zu Lande sich fühlbar macht, umsomehr
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274
Theoretische Betrachtungen über das Binnen
dahin drängen, eine solche weitergehende Reguhrung auch wenn sie nicht
im Landeskulturintere88e unbedingt geboten ist, herbeizuführen und der
Staat wird solchem Drängen umso eher nachgeben, wenn die geforderte
Regulirung sich nicht nur ohne Schaden für die Uferbesitzer, sondern
sogar mit Vortheilen für die Landwirtschaft — eine Vertiefung der
Fahrrinne bringt oft eine wenn auch nicht gerade notwendige, doch
erwünschte Verbesserung der Vorrluth mit sich — durchführen lässt
Die preussischen Regulirungsarbeiten der letzten dreissig Jahre, die
hier nach unseren voraufgehenden Ausführungen allein in Betracht kommen,
sind zu einem sehr grossen Theil nachweislich auf Andringen der Schiff-
fahrtsinteressenten vorgenommen worden 3ü), zum Theil sogar mindestens
nicht im Einverständnis mit der Landwirthschaft. Auch sind die Kosten
für sie aufgewendet worden von einer Behörde, die zur Wahrnehmung
der Schiffahrt«-, nicht der Landwirthschaftsinteressen berufen ist40), die
deshalb auch verpflichtet ist, Forderungen, die nicht in erster Linie der
Schiffahrt dienen, ihrerseits zurückzuweisen, die thatsächlich auch oft
solche Forderungen zurückgewiesen hat. Wichtiger als diese Aeusserlich-
keiten ist der Umstand, dass jeder, der unbefangen und aufmerksam die
Denkschriften über die Regulirungsarbeiten an den deutschen Strömen41)
durchstudirt, zu der Uoberzougung gelangen wird, dass thatsächlich im
allgemeinen — von lokalen Besonderheiten abgesehen — der Schiffahrt«*
zweck bei den Regulirungsarbeiten in den letzten Jahrzehnten, insbeson-
dere in Preussen, im Vordergrunde gestanden hat, wenn es auch vielleicht
zu weit ginge, im Vergleich mit ihm alles andere nur als „gewisse Neben-
vortheile" mit van der Borght zu bezeichnen42). Der Hauptzweck war
ja allerdings, in dem durch Buhnen und Parallelwerke einheitlich zu*
sammengefassten und eingeschnürten Bett den möglichst gestreckt ange-
legten Schiffahrtsweg theils durch di«' verstärkte mechanische Kraft des
schneller abfliessenden Wassers, theils durch Baggerungen auf die von
den Schiffahrtsinteressenten erstrebte Tiefe zu bringen und in ihr zu er-
halten43). Diese bald mit grösserer, bald mit geringerer Klarheit und
Bestimmtheit gestellte Hauptaufgabe schloss aber in sich die weitere
Sicherung der Ufer, die den Uferbesitzern vielerlei VortheUe bracht«,
wenn auch die durch zunehmende Dampferfahrten hervorgerufenen starken
Wellen vielfach Uferabbrüche verursachten, die die Anlieger oft zu
kostspieligen Wiederherstellungsarbeiten nöthigten. Auch sonst war man
natürlich bemüht, durch die Regulirungsarbeiten selbst oder in Ver-
bindung mit ihnen nicht nur einen der Landwirthschaft drohenden
Schaden abzuwenden, sondern ihr unmittelbar zn nützen. Solcher Nutzen
für die Landwirthschaft und das allgemeine Landeskulturinteresse tritt
aber erst wieder wie in früheren Zeiten, in den Vordergrund, wenn die
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Hfiiffahrisabgabeuweseu in Deutschland,
275
FTiissregulirungen nicht mehr, wie bisher, auf Mittel- und Niedrigwasser
^schränkt werden, sondern auch ausgedehnt werden auf Hochwasser,
wie neuerdings zum Theil bereits begonnen, zum Theil wenigstens ge-
plant ist. Bei der Ausbildung eines Hochwasserbettes, die allerdings nur
auf der Grundlage einer Mittelwasserregulirung möglich ist, tritt das
S^ahrtsintereese mehr zurück; aber ganz schwindet es auch hier keines -
w^fg; bei den internationalen Befahrungen der Elbe ist immer mit mehr
"der minder Nachdruek darauf hingewiesen worden, dass eine Hochwasser-
ivgulirung auch im Schiffahrtsinteresse liege.
Aus allen diesen Ausführungen geht hervor, dass allerdings bei den
Russen preussischen Flussregulirungen in den letzten Jahrzehnten der
Schiffahrtszweck als leitender Zweck im Vordergrunde stand, wenn auch
Andere Zwecke nicht ausser Acht gelassen wurden, dass es aber äusserst
schwierig und ohne Willkür kaum möglich ist, das im einzelnen genauer
abzuschätzen. Das ist umso schwieriger, als die Grenzlinie zwischen dem
Si-hiffahrtsinteresse und den übrigen Interessen bei den einzelnen Flüssen
*hr verschieden liegt, je nachdem, wie weit ein Fluss Berglandschaften
der Ebenen durchströmt, wie weit seine Regulirung bereits ihren ersten
Zweck, die Sicherung der Uferlandereien, erfüllt hat, wie weit sie auch
aaf das Hochwasser schon ausgedehnt ist u. s. w. Soll aber doch der
zu gewärtigende Vorwurf der Willkür von einem Schätzungsversuch nicht
ganz abhalten, so wird man sagen können, dass in den letzten drei Jahr-
rehmen die Regulirung der Elbe und Oder, auch wohl der Weser min-
destens so sehr zu Gunsten der Schiffahrt, wie der Landwirtschaft vor-
genommen worden ist, die Regulirung des Rheins weit überwiegend der
Schiffahrt Nutzen gebracht hat, dagegen bei der Regulirung der Weichsel
das allgemeine Landeskulturinteresse noch vorherrschte. Wenn man
daher von den seit dem Jahre 1870 entstandenen Regulirungskosten auf
Konto der Schiffahrt bei Oder, Elbe und Weser 50 °/f , |beim Rhein 75 %,
M der Weichsel 30f/r> für ganz Preussen 50% setzt, so kann man sicher
^in, eine Schätzung zu machen, die zwar nicht frei von einiger Willkür
i*t, aber keinesfalls die Schiffahrt zu stark belastet In dieser Höhe
kitte daher die Schiffahrt für die Verzinsung und Tilgung des in den
Otiten drei 88 ig Jahren für die Flussregulirungen verwendeten Kapitals
^zukommen. Für den verbleibenden Rest des Anlagekapitals ist das
rrinzip der finanziellen Selbsterhaltung, das im allgemeinen als berechtigt
«erkannt (werden mnsste, sehr viel schwieriger durchzuführen. Denn
ms Massregeln, die mit Rücksicht auf die Gesammtverhältnisse eines
Rosees, z. B. in «einem nicht schiffbaren Oberlauf unbedingt geboten
«in können, erwachsen oft den unmittelbaren Anliegern nur sehr unbe-
deutende Vortheüe. Es würde daher ungerecht sein, sie zu den vollen
27«
Theoretische Betrachtungen über das Binnen
Kosten heranzuziehen. Für solche Massregeln, die nicht dem 8chiffahrt$-
interesse entspringen und Vortheile mit sich bringen, die sich nicht
lokalisiren lassen, muss daher die Gesamratheit in den verschiedenen
Formen ihrer Organisation wenigstens theilweise eintreten44).
Anders liegen die Verhaltnisse bei künstlichen Wasserstraßen.
Jeder neue Verkehrsweg steigert den Verkehrswerth des Grund and
Bodens in den Gebieten, durch die er zieht, vielleicht ein Kanal in noch
höherem Masse als eine Eisenbahn, weil „er mehr als diese die Ver
werthung von Thon, Steinen und Ähnlichem ermöglicht" 4ft). Diese weniger
in den Besonderheiten des Kanals als Wasserstrasse, als in seinem all-
gemeinen Charakter als Verkehrsweg wurzelnde allgemeine WerthBteige-
rung führt zweckmässigerweise dazu, von den Interessenten, denen sie
zu Gute kommt, also insbesondere von den Anwohnern die Grunderwerbs-
kosten tragen oder doch in ihren Zinsen garantiren zu lassen46). Damit
ist die den Verkehrswerth des Landes steigernde Wirkung einer künst
liehen Wasserstrasse oft reichlich kompensirt.
Auch sonst kann eine künstliche Wasserstrasse selbstverständlich Vor
theile, die nicht auf dem Gebiete des Verkehrswesens liegen, mit sich bringen
Sie kann für gewerbliche Betriebe nutzbar gemacht werden; sie kann
der Landwirtschaft, ausser zur Entwässerung sowie zur Beseitigung oder
Verminderung unzeitiger Hochwasser, auch zu Bewässerungszwecken
dienen. Beides findet in den Wasserverhältnissen gewisse Schränken
und erfordert regelmässig besondere Anlagen. Die Kosten für diese an
den Kanal sich anschliessenden Anlagen sind den betreffenden Nutz
niessem in der einen oder anderen Form aufzuerlegen, sofern diese An
lagen nicht nur den Zweck haben, durch den Kanalbau hervorgerufen*'
Schaden zu beseitigen oder zu mildern. In diesem Falle sind sie den
Anlagekosten des Kanals selbst zuzuschlagen.
Jede künstliche Wasserstrasse bringt aber auch, wie hiermit bereits
gesagt ist, Nachtheile für die Anlieger und damit im wesentlichen för
die I^andwirthschaft mit sich47). Sie wirkt zu Anfang oft mehr Verkehr
hemmend als fördernd. Denn sie schafft eine Verbindung nur in der
Tüngsrichtung ihres lautes, dagegen eine Trennung im Nachbarverkehr,
insoweit für diesen die zum Kanallauf senkrechte Verkehrsrichtung in Be-
tracht kommt; sie scheidet — ähnlich wie ein Fluss, und viel schärfer
als ein anderer Verkehrsweg — manches einheitliche Grundstück in rwei
oder mehr Stücke zerschneidend, die bisher eng verbundene Gegend in
zwei Theile, gleichsam in zwei üfer, die vielfach nicht mehr hinfort auf
gleicher, einheitlicher Grundlage in engster Wechselwirkung sich ent
wickeln, sondern langsam eigene Bedingungen der Entwicklung, getrennt
von einander, sich schaffen. Denn bei der noth wendigen Beschränkung
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sehiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
277
der Brückenbauten sind die beiden Ufer genöthigt, durch Fähren oder
bloss durch Kähne und Boote die Verbindung mit einander aufrecht zu
erhalten. Das ist umständlich, zeitraubend, kostspielig, bildet keinen aus-
reichenden Ersatz für den bisher ununterbrochenen natürlichen Zusammen-
hang, lockert mit der Zeit unmerklich, doch mehr und mehr die Ver-
bindung. Diese rein-äusserliche Trennung wird allerdings in vollem Um-
fang nur denen fühlbar, die unmittelbar von ihrem Eintritt betroffen
werden ; insbesondere die Unbequemlichkeiten, auch Kosten verursachenden
Aenderungen im landwirtschaftlichen Betrieb, zu denen sie nöthigt,
werden bald vergessen und verschmerzt; in kurzer Frist stellt sich auch
bei einer künstlichen Wasserstrasse der Zustand, wie bei den Ufern eines
Flusses, ein, wo das Bewussteein der Trennung einen Stachel nicht in
sich schliesst
Zu diesem mit der Zeit sich mildernden Missstand, der in der be-
sonderen Ufer scheidenden Wirkung einer jeden Wasserstrasse begründet
ist, gesellt sich ein weiterer. Er beruht darauf, dass jede künstliche
Wasserstrasse in der Gegend, durch die sie zieht, Veränderungen im
Grundwasserspiegel hervorruft. Diese Veränderungen treten besonders
bei den neuesten Kanalbauten hervor, weil bei ihnen die vervollkommnete
moderne Technik im Interesse der Schiffahrt möglichst lange, im gleichen
Wasserniveau im wesentlichen verharrende Haltungen anstrebt, so dass
ein Kanal nicht mehr wie früher, dem wechselnden Gelände eng sich
anschmiegt, sondern bald in dasselbe einschneidet, bald über dasselbe
«ich erhebt. Da solche Veränderungen im Grundwasserspiegel den
landwirtschaftlichen Betrieb, der den bestehenden natürlichen Ver-
hältnissen angepasst worden ist, natürlich vielfach beeinflussen, so
erwachsen daraus für ihn mancherlei die Vortheile aufwiegende Unzu
träglichkeiten. Die in einer Senkung des Grundwasserspiegels zum Aus-
druck gelangende Wasserentziehung, die nicht nur für die Anlieger
eines das Land tief durchschneidenden Kanals, sondern auch für die
Anlieger der Flüsse, aus denen das für die Kanalspeisung erforder-
liche Wasser entnommen wird, eintreten kann, vermag umso eher
schädlich zu wirken, als die Zeit des grössten Wasserverbrauchs
des Kanals mit der des allgemeinen Wassermangels zusammenzufallen
pflegt. Und Nachtheile anderer, nicht geringerer Art entstehen,
wenn umgekehrt der Wasserspiegel des Kanals über das angrenzende
Gelände sich erhebt. In diesem Fall quillt Drängewasser crfahrungs-
gemäss durch die Kanalwände durch, den angrenzenden Ländereien oft
mehr Feuchtigkeit zuführend, als Ihnen zum mindesten bei der bisher
üblichen Nutzung zuträglich ist; nimmt dieser Uebelstand mit der Zeit
auch ab und läset er auch durch Thondichtungen künstlich sich mindern,
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Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
so bringt er doch regelmässig, wenigstens anfangs, mancherlei Schädi
gungen für die Landwirtschaft mit sich, die nur zum Theil im Em
eignungsverfahren volle Deckung finden.
Wiegt man Vortheile und Nachtheile, soweit sie nicht auf dem Ge-
biete des Verkehrswesens liegen, ab, so wird man auf Grund der vor-
stehenden Erwägungen den allgemeinen Satz aufstellen müssen, das*1 bei
Kanälen und insbesondere modernen Kanälen das Schiffahrtsinteresse
so vorherrscht, dass, wenn die besonderen an den Kanal angeschlossenen
Anlagen, die im landwirthschaftlichen und gewerblichen Interesse vor
genommen werden, in der angegebenen Weise aus der Rechnung aus
gesondert und die Grunderwerbskosten den Anliegern auferlegt werden,
das ganze übrige Baukapital auf das Schiffahrtskonto zu setzen ist, da*
all<> Verkehrsinteressenten — Kaufleute und Gewerbetreibende und Land
wirthe — im Verhftltniss zu ihrer Betheiligung am Verkehr, zugleich
mit den Schiffern, auszugleichen haben.
Ist so das in Rechnung zu stellende Anlagekapital, unter Abzug der
für natürliche und künstliche Wasserstrassen verschiedenen Betrage, die
nicht von den Schiffahrtsinteressenten zu tragen sind, und unter Berück
sichtigung der für die Tilgung anzunehmenden Zeitgrenze ermittelt, so
gilt es, von ihm die durch die Gebührenerhebung alljährlich zudeckenden
Zinsen und Tilgungsquoten zn berechnen. Ist das Anlagekapital durch
eine Anleihe beschafft worden, so sind die in ihr regelmässig vorgesehenen
Satze anzunehmen. Fehlt es an einer Anleihe, so ist der Berechnung der
Zinsen des Anlagekapitals der landesübliche Zinsfuss zu Grunde zu legen
und eine Tilgungsquote anzunehmen, die eine Tilgung des Anlagekapitals
zum mindesten bis zu dem Zeitpunkte gestattet, wo eine Erneuerung der
Anlag«- voraussichtlich nöthig sein wird. Auch im Falle einer Anleihe
wird diese Tilgungsfrist anzunehmen sein, wenn sie kürzer ist. als in ihr
vorgesehen worden ist.
Zu den für die Verzinsung und Tilgung nothigen Beträgen kommen
die Unterhaltungskosten und allgemeinen Betriebskosten hinzu.
Die so sich ergehende Gesammtsumme ist durch die Zahl der
Einzelleistungen im Jahre zu dividiren und zu der dadurch gewonnenen
Dnrchschnittsziffer sind die etwaigen besonderen Kosten, die im Einzelfall
durch besondere Hilfsleistungen4*) allenfalls erwachsen, noch hinznzu
schlagen, falls sie nicht zu den Betriebskosten bereits gerechnet sind.
Diese Einzelleistungen, die den Divisor abgeben für die den Divi-
dendus bildende Gesammtsumme der Aufwendungen, sind unter sich
jedoch nicht gleich, so dnss für sie ein gemeinsamer Nenner gleichsam
erst gefunden werden muss. Sie sind vielmehr verschieden sowohl nach
der Menge der Güter und der Lange der durchfahrenen Strecke, ab
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Bchiffahrtsab^abenwesen in Deutschland.
•275)
auch nach der Art und dem Gegenstand der Beförderung. Für alle diese
Verschiedenheiten .qualitativer wie quantitativer Art ist die Forderung
aufzustellen, dass die Entgelte möglichst den verschiedenen staatlichen
Leistungen anzupassen sind und zwar nicht nur, soweit diese vom Stand-
punkt des leistenden Staates aus, sondern auch soweit sie vom Stand-
punkt des Leistungsempfängers aus verschieden sind.
Was zunächst vom Standpunkt des leistenden Staates aus die Ver-
schiedenheit nach der Art und dem Gegenstand der Beförderung anlangt,
so drängt sich in erster Linie ein Unterschied in der Betriebsart auf.
Wird ein Schiff durch Treideln fortbewegt, so wühlt es das Wasser nur
in sehr unbedeutendem Masse auf und greift Sohle und Ufer der Wasser-
strasse in kaum nennenswerther Weise an; dasselbe gilt in etwas geringerem
Masse vom Staken. Mit der Beschleunigung der Fortbewegung wachsen
die Schädigungen im Bett und an den Ufern und damit die Kosten der
Unterhaltung der Wasserstrasse; ganz besonders werden sie gesteigert
durch das starke Aufwühlen des Wassers, das die Schraube oder die
Räder eines Dampfers verursachen.
Dieser in der Betriebsart liegende Unterschied nöthigt in erster
Linie dazu, für die zulässige Geschwindigkeit ein bestimmtes Höchstmass
auf Wasserstrassen festzusetzen. Auf älteren Wasserstrassen, zumal wenn
sie nicht ausschliesslich künstliche Ufer haben, braucht man in dieser
Beziehung nicht so vorsichtig zu sein, wie auf neuen, deren Bauanlagen
überall noch besonders Beschädigungen ausgesetzt, sind. Auch auf den
märkischen Wasserstrassen hat man aber das Höchstmass der zulässigen
Geschwindigkeit auf km in der Stunde für die Kanäle und kanalisirten
Flussstrecken und 12 km für die Seen und seeartigen Erweiterungen be-
schränkt und auf dem Dortmund-Ems- Kanal, der ungleich grösser ist,
dürfen Schiffe mit einer Tauchtiefe von 2 m nur mit einer Geschwindig-
keit von 4, solche mit einer Tauchtiefe von 1,75 m nur mit einer Ge-
schwindigkeit von 5 km in der Stunde fahren.
Derselbe Unterschied verdient aber ausserdem, wenigstens von dem
Zeitpunkt an, wo nicht mehr wegen der Neuheit der Anlage eine
besondere Verlangsamung der Fahrten geboten erscheint, noch im Ab-
gabenwesen berücksichtigt zu werden. Diese Berücksichtigung, die
mehrfach befürwortet worden ist49) und sich bereits in der preussischen
Verordnung vom 24. Dezember 1886 vorfindet, die auf einzelnen
Wasserstrassen bei der Benutzung des Vorschleuserechts die Erhebung
des anderthalbfachen Abgabensatzes von den Dampfern und ihren
Anhängen vorschreibt,50) erscheint umsomehr durch die Gerechtigkeit
geboten, als der Verursachung höherer Kosten*'1) eine grössere wirt-
schaftliche Leistungsfähigkeit insofern gegenübersteht, als der schnelle
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Theoretische Betrachtungen über das Binnen
Dampfbetrieb durch die bedeutend vermehrte Anzahl von Fahrten eine
lohnendere Ausnutzung des Anlagekapitals gestattet. Trotzdem würde
man von einer Berücksichtigung dieses Unterschiedes im Abgabenwesen,
die mit der Scheidung des Eilgut- und Frachtgutverkehrs auf den Eisen-
bahnen in mancher Hinsicht sich vergleichen Hesse, aus verkehrspolitischen
Gründen absehen müssen, wenn sie eine dauernde Begünstigung der
rückständigen Betriebsform einer ausschliesslich auf Menschenkraft an-
gewiesenen Treidelei bedeuten würde. Das ist aber nicht zu befürchten.
Denn eine aus den dargelegten Billigkeitsgründen eingeführte höhere Be-
lastung der Dampfschiffahrt würde auch eine Betriebsart fördern, die am
meisten geeignet erscheint, die heute noch vorherrschenden mühsamen
Formen eines rückständigen Betriebes zu verdrängen, und gleichzeitig
unzweifelhaft vom Standpunkt der Wasserstrassenverwaltung — wenigstens
auf Kanälen — besondere Bevorzugung verdient: den elektrischen
Schiffszug, in dessen technischer und wirtschaftlicher Vervollkommnung
jüngst so bedeutende Fortschritte gemacht worden sind. Dieser Umstand
ist es, der eine Begünstigung vielfach noch vorherrschender rückständiger
Betriebsformen aller Wahrscheinlichkeit nach zeitlich einengen wird, und
eine solche vorübergehende Begünstigung ist nicht unerwünscht, weil sie
die wirtschaftliche Krisis, die durch die erzwungene Aufgabe der alten
Betriebsart herbeigeführt wird, mildert.
Man könnte nun, im selben Gedankengang fortfahrend, sagen: wie
die Betriebsart, so haben auch Tiefgang und Grösse des Schiffes auf dio
Beschädigungen der Ufer und der Sohle einer Wasserstrasse einen Ehv
fluss, der in dem Aufwand für ihre Unterhaltung zum Ausdruck kommt.
Je tiefer ein Schiff eintaucht, und je mehr Wasser es verdrängt, umso
mehr wühlt es das Wssser auf und um so stärkeren Wellengang ruft es
hervor, ganz abgesehen von der mit dem Tiefgang wachsenden Möglich-
keit des Steckenbleibens und den daraus sich vielleicht ergebenden
Schwierigkeiten und Beschädigungen. Abgesehen davon, dase eine Be-
rücksichtigung dieses Unterschiedes Überall nothwendig zur Einführung
von Maximalgrössen für die auf einer jeden Wasserstrasse zugelassenen
Schiffe führt, müsste sie in konsequenter Weise die Wasserstrassenver-
waltung zu einer allgemeinen Bevorzung kleiner und kleinster Fahrzeuge
veranlassen. Das ist früher auch geschehen,52) ist heute aber im Zeitalter
des Dampfes und der Elektrizität aus verkehrspolitischen Gründen, die
keiner weiteren Ausführung bedürfen, abz lehnen. Die Berücksichtigung
dieses Unterschiedes deutet aber auch auf eine Berücksichtigung des
I^adungsgrades des Schiffes und zwar über die Festlegung einer blossen
Maximalladungslinie hinaus. Soweit das der Fall ist. dürfte sie keines-
wegs von der Hand zu weisen sein.
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fchiffahrtsabgabenwesen in Deutschland
281
Zu demselben Ergebniss führt eine zweite Erwägung.
Bei der Bemessung der Entgelte gilt es nämlich — wie gesagt —
die staatlichen Leistungen zu berücksichtigen nicht nur, soweit sie vom
Standpunkt des leistenden Staates aus, sondern auch und vielleicht noch
mehr, soweit sie vom Standpunkt des Leistungsempfangers aus ver-
schieden sind. Es kann für den Staat ein Unterschied in seiner Leistung
nicht oder nur in unbedeutendstem Masse bestehen, und es kann doch der
wirtschaftliche Werth, den seine Leistung darstellt, für den Empfanger
durchaus verschieden sein. Für den Staat bedeutet es — trotz der vor-
stehenden Ausführungen — stets nur einen geringen Unterschied, ob er
ein leeres Schiff* oder ein mit Ziegelsteinen oder ein mit hochwerthigen
Stückgütern beladenes durchzuschleusen hat; für den die Gebühren ent-
richtenden Schiffer ist das dagegen von verschiedenstem Werthe, kann
es doch im ersten Fall einen drückenden Verlust, im letzteren einen be-
friedigenden Gewinn für ihn bedeuten. Eine Berücksichtigung auch
solcher Unterschiede bei der Abstufung der Entgelte dürfte mit dem
Hrinzipe der Entgeltlichkcit uinsoweniger unvereinbar sein, als vielfach
die Forderung aufgestellt worden ist, das individualisirende Moment in
den Vordergrund treten zu lassen, wo es sich um Bedürfnisse handelt,
deren Nichtbefriedigung den Staat nicht aufhebt, so wichtig sie auch sein
wögen. Damit dringt auch in die Bemessung der Gebühren, obwohl es
für diese wesentlich ist, in einem bestimmten Verhältnisse zum geleisteten
einzelnen Dienst zu bleiben, eine gewisse Rücksicht auf die Leistungs-
fähigkeit des Empfängers ein, eine Rücksicht — könnte man vielleicht
*agcn — nicht unmittelbar auf seine Leistungsfähigkeit im allgemeinen
seine Vermögens- und Einkomraensverhältnisse, seine wirthschaftliche
Gesammtlage, wohl aber gleichsam auf seine spezielle Leistungsfähigkeit,
seine Geschäftslage im Einzelfall, nämlich insofern, als die Gebühren-
leistung möglichst in Beziehung gebracht wird zum Gewinn der Transport-
leistung, an die sie geknüpft wird, zum Verdienst der einzelnen Schiffs-
reise.53) Die objektiven Merkmale des einzelnen Aktes sind — wie von
Heckel gesagt hat54) — nur zu berücksichtigen, nicht die subjectiven des
Wichtigen. Das deckt sich einigermassen mit der oft aufgestellten For-
derung, die Ansetzung der Gebühren habe überhaupt nach dem Werthe
der Leistung zu geschehen.
Ist es aber richtig, dass das auf Entgeltlichkeit beruhende Gebühren -
Prinzip eine Berücksichtigung des Werths der Leistung und damit der
-speziellen Leistungsfähigkeit" der Abgabenpflichtigen nicht ganz aus-
schliesst, so darf auch nicht eine Erhebungsart gewählt werden, die diese
Leistungsfähigkeit nicht nur unberücksichtigt lässt, sondern zu ihr in un-
mittelbaren Widerspruch treten kann. Das ist aber bei der Bemessung
ArckiY für Eisenl*hnww?n 190« \*j
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282
Theoretische Betrachtungen über das Bannen-
der Gebühren nach der Tragfähigkeit der Fall, wie sie bisher auf
deutschen Wasserstrassen vorherrschte.
Solange die Wasserstandsverhältnisse die volle Ausnutzung der
Tragfähigkeit eines Schiffes gestatten, hat diese Bemessung allerdings
Mancherlei für sich, denn sie verstärkt das Bestreben nach höchstmöglicher
wirtschaftlicher Leistung. Ungerecht wird sie aber, wenn der niedrige
Wasserstand der Fahrstrasse eine volle Ausnutzung der Tragfähigkeit
unmöglich macht.55) Ein Ausgleich des durch ein Sinken des Wasser-
spiegels hervorgerufenen Ausfalls an Frachtmenge durch eine Steigerung
des Frachtpreises ist dem Schiffer — ganz abgesehen von seiner Schwäche
im wirtschaftlichen Konkurrenzkampf — schon darum häufig unmöglich,
weil die Frachtverträge oft so lange im Voraus abgeschlossen werden,
dass der Schiffer im Augenblick des Abschlusses des Frachtvertrages
die Veränderungen des Wasserstandes zur Zeit der Transport-
leistung nicht vorauszusehen vermag. Niedrigwasser bedeutet daher
für den Schiffer regelmässig einen oft erheblichen Einnahmeausfall, und
mit ihm geht meist eine Erhöhung der Betriebskosten Hand in Hand,
indem das schlechte Fahrwasser die Fahrt verlangsamt, zur Anwerbung
von Hilfsmannschaften nöthigt, zur Ableichterung zwingt Da aber —
mit Ausnahme der grossen Flüsse — der kapitalschwache, dezentralisirte
Kleinbetrieb, der vom laufenden Erwerbe lebt, vorherrscht, so ist eine
solche Erwerbsbeschränkung eine sehr empfindliche Schmälerung der
Leistungsfähigkeit. Diese durch den Zustand der Wasserstrasse erzwun-
genen Verhältnisse ignorirt der Staat, wenn er trotzdem nach der vollen
Tragfähigkeit seine Abgaben erhebt. Er legt damit der Gebühren-
bemessung einen Masstab zu Grunde, dem unter den gegebenen Verhält-
nissen eine sich gleichbleibende Bedeutung nicht zukommt. Ein Schiff
von einer Tragfähigkeit von 400 t beispielsweise, das bei einer Ladung
von Gütern der ersten Tarifklasse auf den märkischen Wasserstrassen
32 Ji an jeder Hebestelle zu zahlen hätte, würde für die Tonne seiner
Ladung nur 8 Pfennige entrichten, wenn es seine Tragfähigkeit voll aus-
nützte, dagegen 16 oder gar 24 Pfennig, wenn es wegen niedrigen
Wasserstandes oder aus sonstigen Gründen nur zur Hälfte oder zum
Drittheil beladen wäre. Das eine sichere kaufmannische Berechnung aus-
schließende Schwanken dieses Masstabes der Gebührenbemessung war
noch, trotz Wasserstnndsänderungen, zu ertragen, solange die Abgaben -
sätze so gering waren, dass sie in der kaufmännischen Berechnung nur
eine höchst nebensächliche Rolle spielten, und solange die Schiffe noch
regelmässig in den altherkömmlichen bescheidenen Grösscnverhältnissen,
wie sie noch vor dem Zeitalter des Dampfes sich ausgebildet hatten,
gebaut wurden und in Ermangelung eines entwickelten Durchgangsverkehrs
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>chiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
283
im wesentlichen der einzelnen Wasserstrasse angepasst werden konnten.
Je mehr mit dem Fortschritt der Stromregalirungen und dem mit ihm
in Verbindung stehenden Aufschwung der deutschen Flussschiffahrt eine
Tendenz auf beständige Vergrösserung der Schiffe hervorgetreten ist und
je mehr andererseits in der Wasserstrassenverwaltung das Streben nach
finanzieller Selbsterhaltung zum Durchbruch kommt, umso empfindlicher
wird die Starrheit dieses Masstabes sich geltend machen, umso häufiger
werden bei niedrigem Wasserstande die zu leistenden Abgaben in ein
den Betrieb lähmendes Missverhältniss zu den nur zu erzielenden Fracht-
einnahmen gerathen; und das wird noch weiter gesteigert werden, wenn
die einzelnen Wasserstraasen zu einem Netz zusammengeschlossen werden,
und damit ein Durchgangsverkehr sich entwickeln sollte, der die An-
passung eines Fahrzeuges an eine Einzelstrecke zum grossen Theil be-
deutungslos macht. Die Annahme oder Beibehaltung der Schiffstrag-
lahigkeit als Grundlage der Gebührenberechnung bedeutet die Präsumption
einer Leistungsfähigkeit, die vielfach dauernd oder zeitweise nicht That-
sache wird; sie nöthigt dazu, den Berechnungen Ei nzelle istungen zu
Grunde zu legen, die zum grossen Theil tingirt sind und daher ungerechte
und unsachgemässe DitTerenzirungen ergeben mUssen; sie hat oft die
unerfreuliche Folge, dass „die Abgabe umso höher ist, je weniger sie ge-
tragen werden kann;" sie entspricht nicht einmal dem Gebührenprinzip
in seiner ursprünglichen Fassung, denn die zu entgeltende Leistung des
Staates hat nicht zum Gegenstand den technischen Bau, sondern die
Fahrstrassc, ist nicht erschöpft in der Darbietung des Wasserstrassen -
bettes, sondern nur in der Darbietung eines in bestimmter Weise mit
Wasser angefüllten Bettes, dessen wirtschaftlicher Werth als Fahrstrasse
nur unvollkommen gemessen wird durch die Schiffstragfähigkeit.36)
Diesen Missständen lässt sich innerhalb des Prinzips der Erhebung
der Abgaben nach der SchiflstragfUhigkeit dadurch wenigstens etwas ab-
helfen, dass man eine Maximalgrenze für die Gebührenberechnung fest-
setzt. Allerdings ist das nicht so ganz einfach. Denn mit der Einführung
einer festen, unabänderlichen Maximalgrenze würde nicht viel genützt
sein, weil diese entweder den Zweck der Erleichterung nicht ausreichend
erfüllt oder ihn nicht nur in der beabsichtigten gerechten Weise bei un-
zureichendem Wasserstande erfüllt, sondern auch bei gutem Wasser-
stande und dadurch die grossen Schiffe vor den kleinen und somit viel-
fach den kapitalistischen Grossbetrieb vor den kleinen Einzelschiffem
ungerechterweise bevorzugen würde. Um solchen Klagen Über Unge-
rechtigkeit, denen die Berechtigung nicht ganz abzusprechen wäre, aus
dem Wege zu gehen, müsste die Maximalgrenze für die Abgabenberech-
nung von Zeit zu Zeit den wechselnden Wasserständen angepasst
I»»
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284
Theoretische Betrachtungen über das Binnen
werden. Vielleicht Hesse es sich sogar mit der Höhe des Wasserstandes
in der einen oder anderen Weise in unmittelbare Beziehung setzen.
Die wünschenswerthe Proportionalität von Leistung und Gegen
leistung würde jedoch sehr viel besser gewährleistet werden durch einen
anderen Massstab für die Gebtihrenberechnung: die Bemessung nach
der Schiffsladung. Die Annahme eines solchen Massstabes, der zu
den thatsächlichen Frachteinnahmen des Schifters in Beziehung steht,
und daher die aus der Erhebung nach der Tragfähigkeit, d. h. der Ein-
nahmemöglichkeit erwachsenden Ungerechtigkeiten beseitigt, würde aller
dings in konsequenter Ausbildung dahin führen, leere Schifte abgabenfrei
zu lassen. Denn eine jede Abgabe von unbeladenen Fahrzeugen wirkt
im Kähmen dieses Abgabenbemessungsprinzips schon darum als Ano-
malie, weil es sich nicht ohne weiteres vermeiden lässt, dass die niedrigste
Ladungsgebühr niedriger ist, als sie. Und doch würde andrerseits eine
gänzliche Befreiung leerer Schiffe von Abgaben zum eigentlichen Ge
bührenprinzip, nach dem der Leistung eine Gegenleistung entsprechen
soll, im Widerspruch stehen :>7), zumal da, wie gesagt, die Leistung vom
Standpunkt des Staates aus nicht sehr verschieden ist. wenn das Schitf
beladen oder nicht beladen ist; auch ist es im Verkehrsinteresse — zur
Vermeidung von Schiffsstauungen vor den Schleusen — wünsehenswerth.
den Ladung suchenden leeren Schiffen nicht unentgeltliche Durchschleu-
sungen zu gewähren. Aus diesem Dilemma giebt es zwei Auswege. Der
eine besteht darin, dass man eine feste Abgabe für leere Schiffe einführt
und sie solange erhebt, bis die Anwendung des I^adungstarifs einen
höheren Satz ergiebt. Dieses Verfahren, das in der Ausführung kaum
auf Bedenken stossen könnte, würde also für die untersten Grade der
Schiffsbeladung das Prinzip der Bemessung der Abgaben nach der
Ladung ausser Kraft setzen. Das würde nicht der Fall sein bei dem
theoretisch unzweifelhaft richtigeren zweiten Ausweg. Das ist eine Kom-
bination der beiden erörterten Bemessungsprinzipien, in der Art, dass die
Abgabe in zwei Bestandteile zerlegt wird, nämlich in einen nach dem
Tragfähigkeits-Tonnengehalt bemessenen, festen, niedrigen BestAndthcil.
der von jedem Schifte, ob es Ladung hat oder nicht, getragen wird, und
einen nach der wechselnden I>adung zu berechnenden Hauptbestandteil,
der dem ersten festen, doch finanziell untergeordneten hin zugeschlagen
wird. Einer solchen Trennung von Kaum- und Ladungsgebühr, die ver-
schiedentlich befürwortet worden ist:,rt), würden Schwierigkeiten — worauf
noch zurückzukommen ist — kaum im Wege stehen, wenn an sich da*
Prinzip der Bemessung der Abgaben nach Ladungstonnen sich durch
führen lässt.
*
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schiffahrtBabgabeiiweseu in Deutschland.
285
Die praktische Durchführbarkeit dieses Erhebungsmassstabes, dessen
theoretische Vorzüge kaum noch bestritten werden, ist verschiedentlich
in Frage gestellt worden. Es ist bezweifelt worden, dass die thatsäch
liehe Ladung ohne grosse Schwierigkeiten für den Abgabenerheber und
ohne grossen Zeit verlust für den Abgaben Pflichtigen sicher sich ermitteln
lässt.59)
Für diese Ermittelung können verschiedene Methoden in Frage
kommen.
Man könnte daran denken, auf Grund von Angaben der Schiffer die
Abgabenerhebung vorzunehmen, zumal da das am 1. Oktober 1000 in
Kraft getretene Gesetz vom 2. Mai desselben Jahres, das die Hintor-
ziehung von Verkehrsabgaben mit nachdrücklicher Strafe bedroht61), eine
grossere Garantie für die Richtigkeit solcher Angaben in Preussen ge
schaffen hat. Dieses billigste Erhehungsverfahren soll vereinzelt, z. B. in
Grossbritannien, seit längerer Zeit bestehen; es besteht auch, allerdings
unter ungewöhnlichen Verhältnissen, auf der Unterweser6'); auch lässt es
auf neuen Wasserstrassen, die ein neues Schifferpersonal erst schaffen
oder heranziehen, wie auf dem Dortmund — Ems-Kanal, sich leichter ein
führen. Auf alten Wasserstrassen und unter regelmässigen Verhältnissen
dürfte aber die Unbildung zahlreicher Mitglieder des altererbten Schiffer
berufes, die oft nicht nur jede kaufmännische Gewandtheit, sondern auch
jede Gewandtheit im Lesen und Schreiben vermissen lässt, es zweifelhaft
raachen, ob auch bei bestem Willen ausreichende Angaben im einzelnen
Falle stets zu erhalten sind. Sollte das aber auch mit der Zeit sich er
reichen lassen, so wird man doch auf die Dauer nie auf wirksame Kon
trolmassregeln verzichten können, wie man es z. B. auch in Gross
nritannien nicht gethan hat. Man wird daher auf diese einfachste Art
der Ermittlung der Schiffsladung sich niemals beschränken dürfen.
An weiteren Erniittlungsmethoden kommen zwei in Betracht. Zu-
nächst handelt es sich gewissermassen um eine Verbesserung der An-
gaben, nämlich die Feststellung der Ladung auf Grund der Ladungs-
papiere des Schifters. Eine solche Feststellung ist im Seeverkehr ohne
Schwierigkeiten und in durchaus zuverlässiger Weise nicht nur möglich,
sondern auch in ausgedehntem Masse üblich. Im Binnenschiffahrtsver-
kehr liegen die Verhältnisse jedoch anders. Hier bestehen nicht seit
langer Zeit die sorgfältig ausgebildeten und trefflich erprobten Rechts-
vorschriften, wie im Seeverkehr, und in Verbindung damit hat sich die
Verwendung von Ladungspapieren hier noch nicht sehr eingebürgert. In
der Binnenschiffahrt ist erst durch das Keichsgcsetz vom 15. Juni 18J)ö
dem I^adescnein der Charakter der Urkunde und damit die Beweiskraft
verliehen worden; häutig werden hier noch immer nur formlose. Be-
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286
Theoretische Betrachtungen über das B innen -
scheinigungen über den Empfang der Güter ausgestellt; bisweilen fallen
auch sie fort; sie fehlen regelmässig bei Gütern, die nicht Über die
Waage gehen, wie bei Steinen, Erden, Kohlen, Holzem und Ähnlichen.
Sehr oft, zumal bei beschleunigter Einladung und Beförderung gelangt
der Schiffer gar nicht in den Besitz von Papieren, die einen genauen,
vollständigen Ueberblick über die von ihm verfrachteten Güter geben
und in ihrer rechtlichen Natur eine Garantie der Zuverlässigkeit bieten.
Bei Erhebungen, die vom Provinzialsteuerdirektor für die Provinz
Brandenburg in den Jahren 1893 und 1894 über die Ausnutzung der
Tragfähigkeit der Schiffe auf den Märkischen Wasserstrassen angestellt
sind, ist für den Hauptamtsbezirk Prankfurt a. O. festgestellt worden,
dass von 2035 Fahrzeugen nur bei 753 das I>adungsgewicht aus den Be-
zettelungen festgestellt werden konnte.62)
So wünschenswerth es nun auch ist, dass dieser Zustand endlich die
langerstrebte63) Aenderung erfährt und dass auch hier, nach dem Vor-
bilde des Seeverkehrs, eine feste, gleiche, wohlgeregelte Geschäftssitte
sich ausbilde, so stehen dem einstweilen doch noch manche Hindernisse
im Wege; insbesondere auch ist die erwähnte weitgehende Unbildung
der Schiffer ein solches Hinderniss. Unter allen Umständen erfordert es
Zeit Man wird daher heute kaum daran denken können, in der Binnen-
schiffahrt die I^adungspapiere zur Grundlage, geschweige denn ausschliess-
lichen Grundlage für die Abgabenerhebung zu machen.
Man ist aber auf sie auch nicht ausschliesslich angewiesen. Es
giebt, wie gesagt, noch eine zweite Methode zur Ermittlung des Ladungs-
gewichtes eines Schiffes. Da nämlich dem Gewichte des beladcnen
Schiffes bekanntlich das Gewicht des verdrängten Wassers entspricht, so
lässt sich aus dem Grade der Eintauehung eines Schiffes ein Schluss auf
das Gewicht seiner jeweiligen Ladung ziehen. Theoretisch müssen also
an der Aussenseite des Schiffes den Tiefgang anzeigende Skalen sich
anbringen lassen, aus denen das Gewicht der jedesmaligen Ladung des
Schiffs abgelesen werden kann. Verschiedene Methoden der Ausmessung
und Berechnung sind angewendet worden, um diesem Verfahren auch
praktisch möglichste Genauigkeit zu verleihen.
Das ist überall dort in befriedigender Weise gelungen, wo auf den
Wasserstrasson Schiffe verkehren, die so gebaut sind, dass ihre Beladung
nicht eine grosse Veränderung des Schiffskörpers, insbesondere eine
grosse Längen durchbiegung zur Folge hat. Solche Veränderungen und
Durchbiegungen werden auf ein um so geringeres Mass beschränkt, je
kleiner und je stärker die Schiffe sind. Der verhältnissmässig geringen
Länge und Tragfähigkeit der auf den französischen Wasserstrassen als
Normalschiff verkehrenden sogenannten vlämischen Peniche ist es zum
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«chiffihrtsabgabenwesen in Deutschland.
287
grossen Theil zuzuschreiben, dass die Erhebung der Schiffahrtsabgaben,
die bis zum Jahre 1880 auf den staatlichen Wasserstrassen Frankreichs
stattfand, zu so wenigen Klagen, die in der im wesentlichen durch eine
Schiffsaichung erfolgenden Feststellung der Ladung wurzeln, Anlass ge-
geben hat.64) Aehnlich wie auf den französischen Wasserstrassen liegen
— wie der Name des in Frankreich vorherrschenden Binnenschiffahrts-
fahrzeuges schon vermuthen lässt — die Verhältnisse in Belgien, wo
noch heute eine sorgfältige Schiffsaichc, die für jede 5 cm der Ein-
tauchung des Schiffes das Ladungsgewicht ermittelt und angiebt, die
Grundlage der Erhebung der Abgaben nach der Ladung, die sich hier
anscheinend besonders gut bewährt hat65), bildet. Auch auf den regel-
mässig nur kleine Schiffe zulassenden Kanälen Grossbritanniens ist die
Erhebung von Abgaben nach der Schiffsladung auf Grund einer Schiffs-
aiche als die „allgemein verbreitete Methode" bezeichnet worden.66)
Wo dagegen nicht — wie in Frankreich — die Kanäle so vor-
herrschen, dass sie bestimmend werden für die typische Form des Fahr-
reugs auf allen Binnenschiffahrtsstrassen und wo andrerseits nicht — wie
in England — die Flussschiffahrt darum zurücktritt, weil die Inselnatur
des I^andes ihr enge Grenzen zieht, dort liegen die Verhältnisse etwas
anders. Ueberall nämlich wo die Flussschiffahrt vorherrscht und in leb-
hafter Entwicklung steht, tritt eine Tendenz auf beständige Vergrössc-
rang der Schiffsgefässe hervor, eine Tendenz, die bald von den natür-
lichen auf die künstlichen Wasserstrassen übergreift und dann leicht in
wachsenden Ansprüchen an die Grösse der Kanäle und die Tiefe der
Flüsse, zumal wenn das Prinzip der Unentgeltlichkeit vorherrscht, zum
Ausdruck kommt Je länger und geräumiger aber ein Schiff ist, um so
leichter führt seine Beladung, wie gesagt, für die Aichung störende Ver-
änderung seiner Form herbei. Diesen Durchbiegungen und Ausbuchtungen
lässt sich nur entgegenwirken durch einen besonders starken Bau der
Schiffe. Da dieser aber einen grösseren Leertiefgang bedingt, so bleibt
er beschränkt auf die leistungsfähigsten Wasserstrassen, deren Wasser-
fälle die Eiutauchung des Schiffskörpers nicht allzu sehr beschränkt.
Das ist der Fall auf der stolzen Verkehrsstrasse des Rheins. Trotz der
Grfis6e der Rheinschiffe darf hier angenommen werden, dass der Bau
regelmässig so stark ist, dass er Veränderungen im Schiffskörper, die
die Zuverlässigkeit der Aichung erheblich stören, ausschlicsst. Darauf
deuten auch die praktischen Erfahrungen. Allerdings ist die Schiffs-
aichung, die durch die Konvention vom Jahre 1804 für die Rheinzölle,
die nach dem Gewicht der Ladung bemessen werden sollten, eingeführt
worden ist67), seit der Befreiung des Rheins von allen Abgaben im Jahre
1868 fakultativ geworden; sie dient heute im wesentlichen nur noch der
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288
Theoretische Betrachtungen über das Binneu-
Ercnittlung der Tragfähigkeit und ist nur noch von einiger Bedeutung
für die Erhebung der Hafenabgaben, für die Berechnung der Fracht, der
Schlepp-, Losch- und Ladelohne, namentlich bei Massengütern, sowie als
Richtschnur für korrekte Beladung. Aber wie sie früher auch bei der
wichtigeren Aufgabe der Abgabenbemessung so befriedigend funktionirt
hat, dass, trotz der jeden Anlass begierig ausbeutenden Agitation für die
Befreiung der Ströme, wenig Klagen über die Erhobungsart laut gewor-
den sind, so sind auch heute in sachverständigen Kreisen keine Zweifel
darüber erhoben worden, dass eine Schiflsaiche auch heute bei den un-
endlich gewachsenen Grossenverhältnissen der Rheinschiffe als Mittel zur
Feststellung der I^adung befriedigend und zuverlässig funktioniren würde.
Anders auf Flüssen, wo man mit sehr flachem Wasser rechnen
muss. Dort führt, seit dem Rückgang der Segelschiffahrt, die Tendenz
auf beständige Vergrößerung der Schiffe dazu, ihr Eigengewicht und
ihren Leertiefgang immer mehr zu vermindern und sie damit immer
leichter und breiter zu bauen.'*8) So sind die langen und breiten
Elbkähne so leicht gebaut, dass bei ihnen eine Längendurchbiegung von
40 cm und mehr keine Seltenheit ist und namentlich die mit dem Alter
eines Schiffes zunehmenden Veränderungen seiner Form die Zuverlässig-
keit der Aichcrmittlungen empfindlich schmälern. Im besonderen Hin-
blick auf diese Schiffahrtsverhältnisse auf dem zweitwichtigsten Strome
Deutschlands hat deshalb auch der Vorstand des Centraivereins
zur Hebung der deutschen Fluss- und Kanalschiffahrt unter den Gesichts-
punkten, die er zur Berücksichtigung beim Erlass einer Aichordnung
empfahl, ausdrücklich hervorgehoben: „der Werth des I^adcpcgels und
der Leermarken erscheine im Hinblick auf die Durchbiegung der Schiffe
bei voller Ladung nicht einwandfrei hinsichtlich der Berechnung des
Gewichts der Ladung"; er erklärte deshalb, bei Erhebung der Schiffahrts-
abgaben nach der Ladung sei jedenfalls der I^adeschein als Urkunde zur
Ergänzung der auf Grund des Ladepegels anzustellenden Berechnung
nothwendig.61))
Die hier vorgeschlagene und aus den vorstehenden Ausführungen
als nothwendig sich ergebende Verbindung der verschiedenen Methoden
zur Ermittlung der Schiffsladung ist auch dort zur Anwendung gebracht
worden, wo der Staat das Prinzip der Erhebung der Abgaben nach der
I>adung neuerdings eingeführt hat. Das ist der Fall auf dem Dortmund-
Ems -Kanal. Hier erfolgt seit dem 1. April 1898 die Feststellung
der Ladung durch ein System, das alle drei von uns betrachteten
Ermittlungsmethoden vereinigt. Es sind dort nämlich erstens die
Schiffsführer verpflichtet, schriftliche Erklärungen über Gewicht, sowie
Zusammensetzung ihrer Ladungen nach einem von der Kanal Verwaltung
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schiffahrtsabgabenwesen in Deutsehland.
289
vorgeschriebenen Formular abzugeben. Zweitens müssen sie diese Er-
klärungen durch Frachtbriefe oder durch vom Absender unterzeichnete
Abschriften von Ladescheinen oder auch durch Hafengeldquittungen aus
solchen Einladehäfen, wo eine Gebühr von eingeladenen Gütern nach
Gewicht erhoben wird, belegen. Die so belegten Erklärungen werden
endlich drittens von den Hcbestellen mit der Eintauchung der Fahrzeuge
an den Aichskalen und der aus dem Aichschein danach sich ergebenden
Belastung verglichen. Die Aichablesungen sind für die Abgabenerhebung
massgebend, wenn die durch sie ermittelte Belastung die vom Schiffer
angegebene und nachgewiesene Ladung um mehr als 8 % übertrifft; sonst
sind es die gehörig belegten Erklärungen.
Dass dieses gemischte System der tadungscrmittlung befriedigend
fnnktionirt,70) geht schon daraus hervor, dass seine Ausdehnung auf an-
dere Wasserstrassen von vielen Seiten gefordert worden ist. Eine solche
Ausdehnung hat zur Voraussetzung die Schaffung einer einheitlichen und
zuverlässigen Schiffsaichung. Was bisher in dieser Beziehung bestanden
hat, ist vielfach unzureichend. Es ist nicht nur — wie wir in Bezug auf
den Rhein bereits hervorgehoben haben — dem Zwecke der Tjadungs-
ennittlung heute grösstenteils entfremdet; es fehlt ihm auch die nöthige
Einheitlichkeit. Insbesondere auf der Elbe machte sich das fühlbar; dort
wurden die Schiffe in jedem Uferstaat, in Preussen, Hamburg. Mecklen-
burg, Anhalt, Sachsen und Oesterreich, verschieden vermessen. Das hatte
unter anderem eine Art unlauteren Wettbewerbes unter den Uferstaaten
insofern zur Folge, als der Staat, in dem die am wenigsten strenge Ver-
messung, die für den Schiffer insbesondere bei der Zahlung der Schlepp-
lohne Vortheile ergab, bestand, die Schiffer anderer Uferstaaten anzog,
wodurch diesen zugleich mit der Vermessung die Gewerbesteuer verloren
ging; auch trugen die ungleichartigen Vermessungen viel dazu bei, die
infolge der ganzen Entwicklung vom Segelbetrieb zum Schleppbetrieb
gespannten Beziehungen der Klcinschiffer zu den grossen Schleppuntcr-
nehmungen in unerquicklichster Weise zu verschärfen. Die gleichmäßige
Ordnung des Elbschiffsvermessungsverfahrens war deshalb bereits unter
dem 19. August 1877 vom Keichskanzleramt auf eine Eingabe des säch-
sischen Schiffervereins hin als wünschenswerth bezeichnet und in Aussicht
gestellt worden. Auch fanden sich bereits derartige, auf einer Verein-
barung der Uferstaaten beruhende Bestimmungen in dem revidirten Ent-
wurf der Elbschiffahrtsakte vom 7. März 1880. Da der Reichstag diesem
Entwürfe seine Zustimmung jedoch versagte, so verzögerte sich auch die
Regelung des Aichverfahrens ausserordentlich. Erst am 30. Juni 1899
wurde vom Reichskanzler eine mit Oesterreich vereinbarte Aichordnung
für die Binnenschiffahrt auf der Elbe erlassen;71) sie schliesst sich viel*
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Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
fach an das auf dem Rhein übliche, auf die verschiedenen Schiffsformen
am besten anwendbare Aichverfahren an, sucht jedoch einige Verein-
fachungen durchzuführen, namentlich durch die Beschränkung auf nur
zwei zu vennessende und zu berechnende Aichschichten. Auf Grand
dieses Aichverfahrens wird hinfort allen zur Elbschiffahrt zugelassenen
Schiffen ein Aichschein ausgestellt, der das Ladungsgewicht in Tonnen
(zu 1000 kg) für jede 2 cm ihres Tiefgangs angiebt. Um die störenden
Ungenauigkeiten, die durch Veränderungen in der Schiffsform entstehen,
zu mildern, ist bestimmt worden, dass alle eisernen Schiffe zehn, alle
hölzernen fünf Jahre nach der ersten Aichung, ebenso wie alle umge-
bauten oder beschädigten Schiffe, einer Aichprüfung sich unterziehen
müssen, auf Grund deren im Falle gewisser Veränderungen ein neoer
Aichschein ausgestellt wird.
Durch diese Aichordnung für die Binnenschiffahrt auf der Elbe
sind seit langem gehegte Wünsche der Interessenten befriedigt worden.
Darin liegt aber kaum ihre Hauptbedeutung. Die Aichordnung für die
Elbe hat bereits zu einer Vereinheitlichung des Aichwesens in fast ganz
Preusscn geführt; sie wird sich vielleicht einst auswachsen zu einer Aich
ordnung für das ganze Deutsche Reich.
Nachdem der erste Schritt endlich glücklich gelungen war, wurde
innerhalb Preusscns der Geltungsbereich der mit Oesterreich vereinbarten
Aichvorschritten schnell erweitert. Zuerst wurde die neue Aichordnung
am 16. Januar 1900 auf der Weser eingeführt, zwei Monate darauf auch
auf den mit der Elbe in lebhaftem Schiffsverkehr stehenden märkischen
Wasserstrassen und auf der mit diesen eng verbundenen Oder; fast
gleichzeitig wurde sie auf fast alle übrigen preussischen Wasserstrassen
östlich von der Elbe ausgedehnt Mit Ausnahme des Rheingebiets, wo
auf Grund von Vereinbarungen mit den Niederlanden im Prinzip zwar
auch gleiche, in der Einzelausführung jedoch etwas abweichende Aich-
vorschriften gelten, sowie mit Ausnahme des Dortmund-Ems-Kanals, von
dem ähnliches gilt, hat sich heute bereits im wesentlichen die Hoffnung
erfüllt, die der Vorstand des Zentralvereins zur Hebung der deutschen
Fluss- und Kanalschiffahrt im Jahre 1896 ausgesprochen hat, indem er
seine Mittheilungen zum Entwurf einer Aichordnung für die Binnen-
schiffahrt auf der Elbe mit den Worten schloss: „noffen wir, dass, nach
dem dies Werk vollendet ist, auch die übrigen östlichen Wasserstrassen
der Monarchie sich demnächst des Segens einer einheitlichen Schilfs
Vermessung erfreuen werden, indem man die jetzt nur für die Elbe ge-
plante Vorschrift auch auf jene ausdehnt".
Und wenn der genannte Verein hinzufügte: „Ist dann später durch
den Mittellandkanal eine Verbindung der östlichen und westlichen Wasser
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schiffahrtgabg-abenwesen in Deutschland.
291
Strassen hergestellt, so wird es voraussichtlich und hoffentlich auch noch
zu einer einheitlichen Vermessungsvorschrift für das ganze Deutsche Reich
kommen", so sind auch in dieser Beziehung wichtige Schritte bereits
gethan worden. Da die Elbe seit dem Frühjahr 1900 durch den Elbe-
Trave-Kanal mit Lübeck in schiffbarer Verbindung steht, da die märki-
schen Wasserstrassen, die durch die Havel, den Plauer und Ihle-Kanal
ebenfalls mit der Elbe verknüpft sind, wiederum durch den Rheinsbergcr
Kanal, die obere Havel, die Peene mit Trebel und Tollensc, die Recknitz
und den Saaler Bodden mit den Wasserstrassen der beiden mecklen-
burgischen Grossherzogthümcr in unmittelbarem Zusammenhange sich be-
finden, so drängte das Verkehrsbedürfniss dahin, dass auch in diesen drei
benachbarten Bundesstaaten, wie auch in dem von der Saale durchströmten
Anhalt, den preussischen gleiche Aichvorschriften erlassen würden. Ver-
handlungen in dieser Richtung sind auch eingeleitet worden. Gleiche
Verhandlungen haben ferner mit den Weseruferstaaten Braunschweig,
Lippe, Bremen und Oldenburg stattgefunden. Ist erst durch im wesent-
lichen gleichlautende Aichordnungen auf autonomem Wege eine thatsäch-
liche Gleichheit der Bestimmungen in den verschiedenen betheiligten
Bandesstaaten erzielt worden, so wird sich später vielleicht auch eine
weiter vereinfachende Rechtseinheit erzielen lassen.
Das Bedürfniss nach einer Vereinheitlichung der Aichvorschriften
reicht aber überall da über die Reichsgrenzen noch hinaus, wo die deut-
schen Wasserwege mit ausländischen in unmittelbarer Verbindung stehen.
Eine gegenseitige Anerkennung der Binnenschiffsaichungcn, die eine mög-
lichste Annäherung der Aich Vorschriften voraussetzt, wird in diesen Fällen
daher erstrebt Sie ist bereits mit Oesterreich, mit Frankreich, mit Holland
und Belgien erreicht worden; auch Russland gegenüber lässt sie hoffent-
lich nicht mehr lange auf sich warten.
Mindestens ebenso wichtig, wie eine Einheitlichkeit in den Ver-
raessungsvorschriften, ist aber Gleichmässigkeit ihrer Anwendung, Gleich-
mässigkeit im Aichverfahren. Sie wird deshalb auch in erster Reihe
erstrebt und zwar dadurch, dass über den verschiedenen Aichämtern oder
Aichbehörden, wie die früheren Vermessungsbehörden hinfort genannt
werden, eine einheitliche Revisionsbohördc eingerichtet wird. Als solche
ist das auch für die Vermessung der Binnenschiffe sachkundige Schiffs-
vermessungsamt in Berlin schon in der Aichordnung für die Elbe aus-
gewählt worden. Sein Wirkungskreis ist bereits auf den grössten Thcil
von Preussen und wird auf ganz Preussen ausgedehnt und es darf an-
genommen werden, dass auch die betheiligten Bundesstaaten auf Grund
der mit Preussen gepflogenen Verhandlungen sich für dieselbe Revisions-
behörde entscheiden werden, soweit das nicht bereits geschehen ist.
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292
Theoretische Betrachtungen über das Binnen
So sind, was das Aich verfahren anlangt, ausreichende Grundlagen
für die Einführung der Abgabenerhebung nach der Schiffsladung auf den
deutschen Wasserstrassen fast überall geschaffen worden. Ist die Er
mittlung der Ladung auch nicht immer ganz einfach, wenigstens nicht so
einfach, wie die Ermittlung der Tragfähigkeit, so kann man doch jeden
falls nicht sagen, dass praktische Schwierigkeiten die Einführung des
vollkommneren und gerechteren Erhebungsprinzips ausschliessen. Ebenso
wenig verhindern praktische Schwierigkeiten die besprochene, im Hin
blick auf leere Schiffe wünschenswerthe Verbindung dieses Erhebung?»
prinzips mit dem in seiner ausschliesslichen Geltung unzureichenden
Prinzip der Erhebung der Abgaben nach der Schiffstragfähigkeit. Es
würde auch bei einer solchen Verbindung einer Raum- und Ladungs-
gebühr,7-) die in mancher Hinsicht sich vergleichen Hesse mit der im
Gütertarifwesen der Eisenbahnen üblichen Zusammensetzung der Fracht
aus Streckensatz und Abfertigungsgebühr, der zu entrichtende Abgaben
betrag aus dem Aichschein regelmässig leicht sich ablesen lassen; hoch
stens würde eine Addition zweier Zahlen nothwendig werden, wie sie
auch aus sogleich zu besprechenden anderen Gründen sich nicht ver
meiden lässt; vor allem die Abfertigung leerer Schiffe könnte unter einem
solchen kombinirten Tarif kaum auf zeitraubende Schwierigkeiten stossen
Wie so praktische Bedenken die Durchführung des Prinzips der Erhebung
nach Iiadungstonnen nicht ausschliefen, so liegen auch keine Gründe vor.
die es niUhig machen, ein leeres Schiff abgabenfrei zu lassen, statt eine
Prtfmie auf das Beschaffen von Ladung zu setzen.
Aber wenn auch die Zweifel an der praktischen Durchführbarkeit
des Prinzips der Erhebung der Abgaben nach der Schiffsladung nicht
aufrecht zu halten sein dürften, so bleibt doch die Frage noch offen, oh
nun dieses an sich bessere Prinzip sogleich und ohne weiteres auf jeder
einzelnen Wasserstrasse durchgeführt werden muss. Handelt es sich um
die Einführung von Abgaben auf neuen Wasserstrassen, wo das Schiffahrt*
gewerbe erst mit dem Verkehrsweg neu geschaffen wird und, Überwiegend
auf grosskapitalistischer Grundlage sich aufbauend, allen Bedingungen
von vornherein angepasst werden kann, dann kann es nicht zweifelhaft
sein, dass man — wie es heim Dortmund-Ems-Kanal auch geschehen igt —
für das Ladungsprinzip sich entscheiden muss. Das wird aber zweifelhaft,
wenn es sich um die alten Wasserstrassen handelt, zumal solange die
Abgahenerhcbung beschränkt wird auf die getrennten einzelnen Strecken
künstlicher Wasserstrassen, die unter sich zu einem einheitlichen Netz
sich nicht zusammenschliessen. Bei ihnen gilt es. einzeln zu prüfen, oh
Missstände von solcher Schwere vorliegen, dass eine isolirte Beform mit
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Schiffahrtsabgaben wesen in Deutschland.
293
allen Störungen, die mit einer jeden Reform, auch der besten, verbunden
sind, geboten erscheint.
Bei den märkischen Wasserstrassen, für die die Durchführung des
Ladungsprinzips besonders befürwortet worden ist,™) konnte es bisher
bestritten werden, dass ein ausreichendes Reformbedürfniss vorliege. Der
Missstand stark wechselnder Wasserstandsverhältnisse, der die Hauptquelle
aller Ungerechtigkeiten in der Abgabenerhebung bildet, trat bei ihnen
nämlich sehr gemildert auf. Einmal wird der Wasserstand von Natur
durch die zahlreichen Seenreservoire und auch künstlich durch zahlreiche
Schleusen ziemlich stabilisirt, ein Vorzug, der allerdings beschränkt bleibt
auf den Verkehr innerhalb der märkischen Wasserstrassen und versagt,
sobald die Schiffahrt auf die Elbe oder Oder mit ihren stark wechselnden
Wasserständen übergreift. Praktisch wichtiger war ein zweiter Umstand.
Er lag darin, dass die bisherige nicht ganz einwandfreie Schiffsvermessung
insofern ausgleichend wirkte, als sie einen Ausfall der Minderbeladungen
zum grossen Theil durch Ueberladungen bei besserem Fahrwasser wieder
einzubringen gestattete. So haben Erhebungen, die vom Provinzialstcucr-
direktor von Brandenburg in den Jahren 1893 und 1894, in denen die
Wasserstandsverhältnisse keineswegs besonders günstig waren, vorge-
nommen worden sind und immerhin als zuverlässig angesehen werden
dürfen, wenn auch die Ermittlung des Ladungsgewichts nicht stets ganz
einwandsfrei sich vornehmen Hess, auf den märkischen Wasserstrassen eine
Differenz zwischen Tragfähigkeit und Ladung im ganzen von 7,'i % und
für die dem halben Abgabensatz unterworfenen Schiffe von nur 1,2%
ergeben. Wenn auch diese Differenz bei den grossen Schiffen bis zu
15% anwuchs, so konnte doch Ministerialdirektor Schultz in einer Er-
klärung in der Budgetkommission des proussischen Abgeordnetenhauses
am 12. Februar 189674) diese Ermittlung als ein „Ergebniss" bezeichnen,
.das die Klagen über die Ungerechtigkeit des gegenwärtigen Erhebungs-
systems als zur Zeit gegenstandslos erscheinen lässtu. „Wirklich dringend
wird das Bedürfniss zur Aenderung des Tarifsystems — wie hinzugefügt
wurde — somit erst dann, wenn ein genaues Vermessungsverfahren einen
solchen — d. h. durch Ueberladung herbeigeführten — Ausgleich aus-
schliesstu. Eine solche Vermessungsracthode, die eine starke Ueber-
schreitung der amtlich festgestellten Tragfähigkeit unmöglich macht, ist
vor kurzem — wie wir sahen — auf den märkischen Wasserstrassen
eingeführt worden; nach ihr ist die wirkliche Tragfähigkeit im Durch
schnitt um etwa 40% grösser, als die früher vermessene.
Alle Gründe, die im Einzelfall bisher vielleicht für eine gewisse
Passivität sprachen, verlieren ohne weiteres ihre Kraft, wenn die bisher
bestehenden Wasserwege aus den vielfach noch vorhandenen Banden
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294
Theoretische Betrachtungeo über das Binnen-
lokaler Isolirung gelöst und zu einem auf einen Durchgangsverkehr auf
weite Entfernungen berechneten Wasserstrassennetz einheitlich verknüpft
werden. Denn dann wird zugleich mit der Verkehrslokalisirung die
Möglichkeit wenn nicht ausgeschlossen, so doch sehr beschränkt, sowohl
die eine Wasserstrasse befahrenden Schiffe der Eigenart und den Unvoll-
kommenheiten dieser Wasserstrasse besonders anzupassen, als auch die
eine einzelne Wasserstrasse befahrenden Schiffe Sondervorschriften zu
unterwerfen. Dann werden auch im Binnenschiffahrtsabgabenwesen lokale
Rücksichten zurücktreten und einheitliche Gesichtspunkte — unter ihnen
in erster Linie das Prinzip der Erhebung der Abgaben nach der Ladung —
zur Durchführung kommen müssen.
* *
*
Hat auch im Falle der Leerfahrt die Rücksicht auf die Leistungs-
fähigkeit oder vielmehr den jedesmaligen Geschäftsgewinn des Schiffers
hinter das übergeordnete, die ganze Erörterung beherrschende Gebühren -
prinzip, das es erheischt, dass jeder Leistung eine Gegenleistung ent-
spreche, zurückzutreten, so kommt sie doch noch in einer anderen
Richtung zur Geltung. Die Frachteinnahme des Schiffers ist nämlich
ausserordentlich verschieden nach den verfrachteten Gütern. Die Fracht —
ausschliesslich des Schlepplohns, der von der Art der Güter unabhängig-
ist — hat beispielsweise auf der Rheinstrecke Ruhrort— Rotterdam im
Durchschnitt der Jahre 1885—1898 bei Steinkohlen 0,6, bei Getreide
1,1 Pf. für das Tonnenkilometer betragen, und sehr viel höher stiegen
die Sätze für Stückguter. Aehnliche, ja noch erheblichere Unterschiede
in den Frachtsätzen kommen auf allen übrigen Wasserstrassen vor, ins-
besondere auch auf den Kanälen 1:>). Es würde unbillig sein, diese Unter-
schiede, die auch den verschiedenen Werth der Transportleistung für die
Ladungsinteresseuteu kennzeichnen, bei der Abgabenerhöhung ganz unbe-
rücksichtigt zu lassen. Eine Berücksichtigung dieser aus den Fracht-
verhältnissen sich ergebenden bedeutenden Abstufungen in der Leistungs-
fähigkeit ist aber nicht so einfach durchzuführen. Denn die Abgaben-
erhebung kann unmöglich direkt zu den Frachteinnahmen in Beziehung
gesetzt werden. Es ist nöthig, für sie greifbare Merkmale ausfindig zu
machen.
Als solche greifbare Merkmale sind mehrere in Vorschlag gebracht
worden. Man hat daran gedacht, wie in anderen Verkehrszweigen
die sperrigen Güter als besondere Klasse auszusondern, d. h. alle die-
jenigen Güter, deren Umfang ungewöhnlich gross ist im Verhältniss zu
ihrem Gewicht. Es ist deshalb der Vorschlag gemacht worden, die zur
Beförderung gelangenden Güter — ähnlich wie im Seeverkehr — unter
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schiffahrtsabgnbcnwesen in Deutschland.
295
dem Gesichtspunkt zu scheiden, ob sie die volle Ausnutzung der Trag-
fähigkeit des Schiffes gestatten oder nicht; die Güter, bei denen eine
solche volle Ausnutzung ausgeschlossen ist, sollten höher belastet werden,
als die, bei denen das nicht der Fall ist, und ebenso aus beiden Gütern
gemischte Ladungen. Eine solche Eintheilung dürfte aber den Bedürf-
nissen und den in diesen Ausführungen aufgestellten Gesichtspunkten
kaum entsprechen. Erstens ist die Sperrigkeit eines Gutes für die
Binnenschiffahrt, die oft schon durch die schwankenden Wasserstands-
verhältnisse an der vollen Ausnutzung der Tragfähigkeit ihrer Fahrzeuge
verhindert wird, zumal unter der Herrschaft eines Ladungstarifs, nicht
von solcher Bedeutung, wie im Eisenbahn- und Seeverkehr, wo stets eine
volle Ausnutzung der Tragfähigkeit möglich und wegen der in den
Betriebsmitteln steckenden grösseren Anlagekapitalien in höherem Masse
nöthig ist Sodann würde die Aufstellung einer Liste aller sperrigen
Güter auf Schwierigkeiten stossen, während es doch zu weitläufig sein
würde, in jedem Einzelfalle die geladenen Güter auf ihre Sperrigkeit zu
untersuchen. Entscheidend dürfte aber ein dritter Gesichtspunkt sein.
Die vorgeschlagene Eintheilung der Güter nach dem Prinzip der Aus-
nutzung der Schiffstragfähigkeit knüpft an einen Ausnahmecharakter der
Güter an; sie sondert nur einige ungewöhnliche Fälle aus, lässt die
grosse Masse der Güter aber unberührt und giebt keine Gewähr, dass
die Höherbelastung mit höheren Frachteinnahmen zusammenfällt.
Die grosse Masse der Güter wird schon eher berührt und schon
eher im Verhältniss zu den Frachteinnahmen berührt durch eine andere
Scheidung, die auch im Eisenbahnverkehr nicht ganz unbekannt ist. Wie
im Eisenbahnverkehr gewisse Unterschiede gemacht werden, wenn Güter
auch in offenen oder wenn sie nur in verdeckten Wagen vorladen werden
dürfen, so könnten auch in der Binnenschiffahrt nach der Art der Fahr-
zeuge Güter in Deckkähnen und Güter, die in Zillen, auf Flössen oder
ahnlich befördert werden, unterschieden werden76). Man kann kaum be-
streiten, dass eine solche Eintheilung den Güterverkehr allgemein und
nicht nur in wenigen Ausnahmen treffen und dass sie auch für die Fracht-
einnahmen nicht ohne Bedeutung sein würde. Diese Verschiedenheit in
der Art der Beförderungsmittel zum Hauptunterscheidungsmerkmal im
Abgabenwesen zu machen, dem steht jedoch erstens der verkehrspolitischc
Gesichtspunkt, der eher die Schiffahrt in Deckkähnen, als die in offenen
Fahrzeugen primitiver Art zu fördern gebietet, und zweitens der Umstand
entgegen, dass die zum Theil durch Zufälligkeiten, zum Theil durch die
streckenweise verschiedene Beschaffenheit der Wasserstrassen bedingte
ungleiche Örtliche Vertheilung von gedeckten und offenen Fahrzeugen
die wünschenswerthe Einheitlichkeit der Tariflrung beeinträchtigen würde.
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296
Theoretische Betrachtungen über das Binnen
Was richtig ist in diesem Vorschlag, dürfte auch auf andere Weise sich
erreichen lassen; überall wird man natürlich für Flösse besondere He
Stimmungen treffen müssen, sei es nun, dass man sie nach ihrem Inhalt
belastet, indem man, wie auf den belgischen Wasserstrassen, ein Kubik-
meter Holz einer Tonne Güter gleich setzt, oder dass man sie nach ihrer
Oberfläche, wie es auf den märkischen WTasserstra8sen geschieht, zur
Kostendeckung heranzieht oder dass man sie einer geringen Einheitsiibgabe
für Floss und Fahrt unterwirft, was besonders für solche Wasserstrassen,
die nur flössbar, nicht schiffbar sind, sich empfehlen würde; auf Flössen
beförderte Güter würden aber, zum mindesten auf allen auch von
Schiffen befahrenen Wasserstrassen, den auch sonst für sie üblichen Ab
gabensatz zu entrichten haben.
Abgesehen vom Gewicht wird die Höhe der Fracht am stärksten
bceinilusst durch das. was man Verkehrs- oder Transportwertli eines
Gutes genannt hat77). Darunter versteht man den Unterschied, den der
Tauschwerth eines Gutes in verschiedenen Orten aufweist. Dieser Unter
schied ist regelmässig um so geringer, je niedriger an sich der Tausch
werth des Gutes ist; steigt dieser, so wächst im allgemeinen auch jener
Stimmt man aber dem Satze zu, dass regelmässig der Verkehrs- oder
Transportwerth eines Gutes umso grösser ist, je grösser sein Tausch
werth ist, so darf man weiter folgern, dass der Werth der Befördcrungs
leistung im allgemeinen auch mit dem Tauschwerth eines Gutes wächst.
Daraus ergiebt sich dann, dass eine Beziehung zwischen dem Frachtsatz
und dem Güterwerth besteht, wenn sie auch durch lokale und besondere
Wettbewerbsverhältnisse im Einzelfall oft gelockert wird. Würde daher
auch der Satz, dass Waaren werth und Fracht einander stets proportional
sind, zu weit gehen, so ergiebt sich doch immerhin der Waarenwerth al»
ein für die Bemessung der Frachtsätze höchst bedeutsames, objektives
Moment, das zwar nicht unmittelbar äusserlich erkennbar ist, aber doch
sich nicht schwer feststellen lässt. Man darf deshalb zwar nicht bis in
alle Einzelheiten hinein den Waarenwerth zur Grundlage der Abgaben-
bemessung machen, wie es in Kussland geschehen ist und dort zu grossen
Weitläufigkeiten führt; man ist aber dazu berechtigt auf Grund einer
allgemeinen Werthklassitikation der Waaren eine Abstufung der Abgaben
vorzunehmen78). Eine solche Werthklassitikation, die auch den Haupt-
untergrund in den Abstufungen der Eisenbahngütertarife zu bilden pflegt
ist auch schon in groben Zügen in dem vorigen Vorschlage, die Güter
nach der Schiffsart zu scheiden, insofern vorhanden, als man regelmässig
wird annehmen dürfen, dass die werthvolleren Güter in Deckkähnen be-
fördert werden, nur dass die örtlichen Verschiedenheiten in den Betriebs
Verhältnissen diese Scheidelinie sehr beweglich machen.
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«chiffahrteabgabenwesen in Deutschlaad.
297
Obwohl nun eine solche Abstufung der Abgaben nach Waaren-
klassen7*) eine sonst unmögliche Anpassung an die in den Frachtein-
cahmen im Einzelfall zum Ausdruck kommende Zahlungsfähigkeit des
Schiffers bedeutet, so ist doch das Streben nach einer Güterklassifikation
auf Seiten des Abgabenerhebers erheblich stärker, als auf Seiten des
Abgabenpflichtigen. In Schifferkreisen ist sogar der Wunsch nach einer
einzigen Waarenklasse verbreitet Das könnte auf den ersten Blick als
ein merkwürdiger Widerspruch erscheinen. Es ist aber doch leicht er-
klärlich. Man nimmt nämlich an, dass das Uebergewicht der billigen
Massengüter sich in einem Tarife, der Waarenklassen nicht unterscheidet,
ausschlaggebend geltend machen wird. Thatsächlich würde auch der
Umstand, dass die grosse Masse der beförderten Waaren nur eine sehr
niedrige Abgabe zu tragen vermag, im wesentlichen dahin wirken, den
niedrigsten Abgabensatz auf alle Waarenarten auszudehnen. Eine solche
Entlastung der höherwerthigen Güter ist aber für den Schiffer von be-
sonderer Bedeutung; denn wenn auch im Eisenbahnverkehr dieselben
Massengüter, wie im Binnenschiffahrtsverkehr, den Haupttheil aller be-
förderten Waaren bilden und einen sehr wichtigen Theil der Einnahmen
gewähren, so macht sich doch — von Ausnahmeverhältnissen abgesehen
— der Wettbewerb der Eisenbahnen für den Schiffer besonders fühlbar
bei den hochwerthigen Gütern, bei denen nur ein erheblicher Fracht-
miterschied zur Wahl des langsameren Wasserverkehrsmittels veranlassen
kann; jede Abgabenminderung bedeutet eine Vergrösserung dieses Fracht-
Unterschiedes und damit eine Stärkung im Konkurrenzkampf.
Dazu kommt noch ein weiterer Umstand. Eine Klassifizirung der
Waaren macht bei der Abgabenerhebung dann keine Schwierigkeiten,
venu die ganze Ladung eines Schiffes aus Waaren von ein und derselben
Tarifklasse besteht. Anders verhält es sich bei gemischten Ladungen.
Bei ihnen bieten sich zwei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit ist die,
dass man von einer Scheidung der einzelnen Ladungsbestandtheile nach
den verschiedenen Waarenklassen absieht und die ganzen Mischladungen
<iem Abgabensatz, der für das in der Ladung sich vorfindende am
höchsten tariflrte Gut gilt, unterwirft; höchstens könnte davon insoweit
eine Ausnahme gemacht werden, als der Nachweis geführt wird, dass
nicht mehr als ein bestimmtes niedriges Höchstmass an höher tarifirten
Waaren in der Ladung sich befindet Zu einem solchen Verfahren sah
man sich genöthigt, solange die Abgaben nach den Tragfähigkeitstonnen
bemessen wurden und es an Mitteln, die Ladung festzustellen, fast völlig
fehlte. Dabei ergeben sich natürlich viele Missstände, die sich steigern,
je mehr Güterklassen eingerichtet werden und je häufiger danach Fälle
von Mischladungen vorkommen. Wenn nur im Tarif, nicht auch in der
Archiv für EuenUhnwetea. 1901. £U
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298
Theoretische Betrachtungen über <1a« Binnen-
einzelnen Schiffsladung eine Unterscheidung der Gütcrarten vorgenommen
wird, wird der ganze Zweck der Waarcnklassiflkation bei Mischladungen
nicht nur vereitelt, sondern in das Gegentheil verwandelt Statt die Ab-
gaben der im Einzelfall vorhandenen Leistungsfähigkeit des Schiffers an-
zupassen, wird durch eine bewusste Fiktion ein besonderes Missverhält
niss zu ihr herbeigeführt. In der Praxis muss daher ein solches Ver-
fahren, das von einer Scheidung der Ladung nach den Waarenklassen
des Tarifs absieht, wie eine Strafe auf Mischladungen und schliesslich
fast wie ein Verbot derselben wirken. Denn obwohl es geschäftlich
geboten sein kann, eine Ladung von Massengütern beispielsweise bei
wahrend der Fahrt eintretenden günstigen Wasserstandsveränderungen
mit Stückgütern zu vervollständigen, wird dadurch ein Schiffer, der
Waaren einer niedrigen Tarifklasse geladen hat, gezwungen, auf die Auf
nähme von Waaren einer höheren Klasse — wenigstens über die viel
leicht erlaubte geringe Beiladung hinaus — zu verzichten, weil die
Steigerung des Abgabenbetrages, die durch die Anwendung des höheren
Abgabensatzes auf die ganze Ladung herbeigeführt wird, durch den hin-
zukommenden Frachtgewinn nicht aufgewogen wird. Das ist aber nicht
nur für den Schiffer bedauerlich, sondern im allgemeinen bedenklich:
denn es fördert zwar nicht unmittelbar diejenigen, die in ganzen
Schiffen ihre Güter verladen und beziehen können, es lauft aber mittel-
bar doch auf eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Grossbetriebe
darum hinaus, weil es diejenigen schädigt, die nicht mit ganzen Schiffs
ladungen arbeiten können, d. h. — wie der Vorstand des Centraivereins
zur Hebung der deutschen Fluss- und Kanalschiffahrt einmal gesagt bat
— „die zwischen den grossen Ladeplätzen liegenden kleineren Orte und
die der Wasserstrasse benachbarte Landwirtschaft." Aus allen diesen
Gründen ist es begreiflich, dass seit langem dringend auf Abhilfe ge-
drungen und nicht zuletzt aus diesem Grunde die Einführung der Be
messung der Abgaben nach der Ladung erstrebt wurde.
Die einzige Abhilfe bildet die Durchführung des Ladungstarifs auch
in Bezug auf die einzelnen Bestandtheile einer Schiffsladung, die Sonde-
rung der im Tarif geschiedenen Güterarten auch in der einzelnen Schiffs-
ladung. Diese zweite, erst mit der Einführung des Prinzips der Be-
messung der Abgaben nach der Ladung gegebene Möglichkeit, die zu-
gleich erst eine weitere Ausbildung des Systems der Güterklassen
gestattet, ist aber auch nicht ohne Schwierigkeiten und Nachtheile. Sie
lasst sich nur in der Art zuverlässig durchführen, dass bei Mischladungen
der höhere Abgabensatz zu entrichten ist, soweit nicht der Schiffer den
Beweis erbringt, dass es sich um niedriger tarifirte Güter handelt. Damit
wird natürlich die Abgabenerhebung etwas schwieriger, umständlicher.
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I
•chiffahrtoabgabenweaen In Deutschland.
299
zeitraubender; mehr fallt aber fttr den Schiffer vielleicht noch ins Ge-
wicht, dass ihm unmittelbar eine in ihren Konsequenzen für ihn nicht
unwichtige Beweislast aufgebürdet wird, vor der er um so mehr zurück-
scheut, je weniger er von dem erwähnten Mangel an Bildung frei ist
Wie es so aus verschiedenen Gesichtspunkten heraus begreiflich
wird, dass in Schifferkreisen eine Abneigung nicht nur gegen eine ein-
übende, sondern überhaupt gegen jede Güterklassifikation vielfach sich
vorfindet, so ist es umgekehrt wohl zu verstehen, dass auf Seiten des
Abgabenerhebers eine möglichst weitgehende Unterscheidung von Güter-
arten im Tarif erstrebt wird. Denn hier bedeutet die Anpassung an die
Leistungsfähigkeit der Schiffer viel weniger eine Ausscheidung der
Leistungsun/ähigen, als vielmehr eine Aussonderung aller derjenigen, die
ober die unterste Stufe der Leistungsfähigkeit sich erheben; und je mehr
Abstufungen gemacht werden, um so mehr wird die Auslese der zur
Abgabenleistung Fähigsten vervollkommnet Auf Gewinn ausgehende
Privatgesellschaften sind es denn auch vornehmlich, die die am stärksten
individualisirenden Abgabentarife auf Wasserstrassen eingeführt haben.
So werden z. B. auf den wichtigeren Kanälen in Frankreich, die nicht
Staatseigenthum sind — auf dem Sambre-Oise-Kanal, sowie auf den
Kanälen der Stadt Paris — fünf bis sechs Waarenklassen unterschieden.80)
Auch die bis vor kurzem einzige nach der Ladung bemessene Binnen-
«hiffahrtsabgabe auf grosseren deutschen Wasserstrassen, die allerdings
ganz auf die Seeschiffahrt berechnete Abgabe auf der Unterweser, die
den Bremischen Staat für seine auf 35 Vs Millionen Mark sich belaufen-
den Ausgaben fttr die Korrektion dieser Flussstrecke wenigstens thcil-
weise entschädigen soll, wird nach 7 Waarenklassen erhoben.81)
So ist es begreiflich, dass keine Meinungsübereinstimmung darüber
besteht, wie am besten die Waarenklassiflkation für die Abgabenerhebung
vorzunehmen ist. Ueber die Art der Unterscheidung, wie über die Zahl
der einzurichtenden Klassen ist man sich uneinig.
Soweit die vorgeschlagene Unterscheidung der Abgaben, je nachdem
Deckkähne oder offene Fahrzeuge den Transport vermitteln, als eine Art
von Waarenklassiflkation hier in Betracht kommen kann, ist von ihr schon
die Rede gewesen. Ebensowenig Anklang wie dieser Vorschlag, bei dem
der Waaren werth ganz zurücktritt, hat ein anderer gefunden, der un-
mittelbar an diesen anknüpft; nach ihm sollten die 25 jährigen Durch -
«chnittswerthe der Güter berechnet und auf dieser Grundlage die Güter
in zwei Klassen getheilt werden, je nachdem sie mehr oder weniger als
3,50 Ji den Zentner werth waren. So wünschenswerth es nun auch ist,
einen festen Theilungsmassstab zu haben, so würde doch eine so will-
kürlich herausgegriffene und so schwer festzustellende Scheidungslinie
•20*
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300
Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
den Streitigkeiten, ob eine Waare in die höhere oder niedrigere Klasse
einzureihen ist, nicht ein Ziel setzen. Statt einer schematischen Scheidung
nach rein theoretischen Gesichtspunkten dürfte man doch sich genöthigt
sehen, im wesentlichen auf Grund praktischer Erfahrungen die Vertheilung
der Waaren auf die verschiedenen Klassen auch in Zukunft vorzunehmen,
wie es bisher in den Tarifen der Binnenschiffahrt, wie in denen der
Eisenbahnen üblich war. Aber im Gegensatz zu früher dürfte ein Ge-
sichtspunkt dabei hinfort doch Berücksichtigung verdienen. Im Interesse
des Staates sowohl, als auch der Ladungsinteressenten dürfte es sich em-
pfehlen, diese Vertheilung der Waaren auf die verschiedenen Klassen für
beide im Wettbewerb mit einander stehenden Verkehrsmittel möglichst
in gleicher Weise vorzunehmen. Zum mindesten wird man eine gleiche
Bezeichnung der Güter verlangen können. Sie ist nicht ohne praktischen
Werth. Denn da viele Güter von der Wasserstrasse zur Eisenbahn oder
umgekehrt übergehen, viele zwischen den beiden Verkehrsmitteln zu
wählen haben, so brachten die bisher in dieser Beziehung bestehenden
Verschiedenheiten Unannehmlichkeiten mit sich; sie erschwerten — wie
insbesondere die Handelskammer in Breslau hervorgehoben hat — die
Berechnung der Transportkosten und verursachten dem Kaufmann,
Spediteur und Schiffer oft Weitläufigkeiten und nicht selten Nachtheile
durch Missverständnisse. Doch man sollte noch weiter gehen; man sollte
nicht nur im Ausdruck, auch im Inhalt grössere Uebereinstimmung an-
streben; man sollte es versuchen, auch die Güterklassiflkation in den Ab-
gabeutarifen auf den Wasserstrassen möglichst dem durchgebildeten,
wenn auch verbesserungsbedürftigen Tarifschema des fester und ge-
schlossener organisirten und enger verzweigten Verkehrsmittels zu Lande
anzupassen. Was für dieses richtig ist, muss regelmässig auch für das
andere richtig sein; Abweichungen nehmen leicht den Charakter einer
Konkurrenztarifirung an, die stets nur schädlich wirken kann; der Staat
sollte seine Stellung als Eigenthümer beider in so vielen Beziehungen zu
einander stehenden Verkehrswege dazu nutzen, die Erfahrungen, die er
beim einen macht, auch beim andern zu verwerthen. Das ist umsomehr
der Fall, als die einst allgemein gläubig angenommene Theorie von der
natürlichen Theilung des Verkehrs zwischen Wasserstrassen und Eisen-
bahnen — jene sollten bekanntlich nur minderwerthige Massenartikel zu
sich herüberziehen und den Eisenbahnen alle hochwerthigen Güter be-
lassen — als höchstens sehr beschränkt und bedingungsweise richtig und
in ihrer apodiktischen Allgemeinheit als falsch so oft dargelegt worden
ist. dass man die Hoffnung nicht aufgeben mag, es werde die höchstens
in der Ausdrucksweise, nie in den Gründen kräftiger werdende Wieder-
holung der überlebten Theorie*2) allmählich doch aufhören, angesichts des
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«chilfahrtBabgabenwesen in Deutschland.
301
ausgedehnten Transports von Zucker und Getreide auf Elbe und Rhein
einerseits und angesichts der Thatsachen andererseits, dass die Kohlen-
beförderung im Jahre 1899 nicht weniger als 43*/i aller Eisenbahntrans-
porte auf den deutschen Eisenbahnen ausgemacht hat, und dass im selben
Jahre in dem gleichzeitig an Wasserstrassen und Eisenbahnen gelegenen
Berlin von den 1 805 976 Tonnen empfangenen Steinkohlen nur 783 67 1
Tonnen, von den 846 889 Tonnen Braunkohlen nur 19 729 Tonnen auf
dem Wasserwege angekommen sind.
Für eine möglichste Anpassung der Binnenschiffahrtstarife an das
Tarifschema der Eisenbahnen ist die Handelskammer in Breslau mit aus-
führlichen Vorschlägen eingetreten.8*) Sie befürwortet, die sämmtlichen
Güter, für die auf den deutschen Eisenbahnen der Spezialtarif III oder
ein besonders niedriger Ausnahmetarif, wie bei Blei, Zink, Baumwolle,
Getreide und Mühlenfabrikaten, in Anwendung kommt, in die unterste
Abgabenklasse für geringwerthige Massengüter aufzunehmen und ihnen
noch einige besonders zu benennende geringwerthige Massengüter, die
auf den Eisenbahnen wegen Transportgefährlichkeit höher tArinrt werden,
wie Salzsäure, Schwefelsäure, Vitriol, anzureihen; für höherwerthige
Massengüter sollte eine Mittelklasse eingerichtet werden, der mit einigen
Erweiterungen und einigen Beschränkungen die Güter des Spezialtarifis II
der Eisenbahnen zuzuweisen seien; endlich sollte eine für hoch werthige
Waaren, insbesondere für Stückgüter bestimmte dritte Klasse alle Güter
des Gütertarifs der Eisenbahnen umfassen, die nicht in den beiden
niedrigeren Klassen aufgeführt sind. Eine ähnliche Anlehnung an das
Tarifschema der Eisenbahnen, wie sie hier von den Interessenten befür-
wortet worden ist, ist auch den Berechnungen bei den neuen Kanal-
projekten zu Grunde gelegt worden.
Soll die Güterklassiflkation in den Abgabentarifen auf den Wasser-
strassen dem in ganz Deutschland einheitlichen Tarifschema der Eisen-
bahnen angepasst werden, so ist damit auch bereits darüber, wie viele
Güterklassen eingerichtet werden sollen, eine gewisse Entscheidung ge-
troffen. In der vielerörterten Streitfrage, ob die Güter in zwei oder drei
Klassen zu scheiden sind, fällt sie gegen d«s Zweiklassensystem ans.
Und sicherlich ist den grossen und doch so vielfältig abgestuften Unter-
schieden im Werthe der Waaren leichter gerecht zu werden, wenn drei,
als wenn zwei Klassen vorhanden sind. Schroffheiten in der Eintheilung
lassen aber noch besser sich vermeiden, wenn noch mehr Klassen ge-
bildet werden. Die Frage, ob das geschehen soll, wird auch durch eine
Entscheidung für möglichste Anpassung an das Gütertarifschema der
Eisenbahnen noch offen gelassen. Denn neben den Spezialtarifen I — III
ftiidcn sich auf den deutschen Eisenbahnen noch eine Menge Ausnahme
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Theoretische Betrachtungen über dag Binnen-
tarife, die zum grossen Thcil den Zweck haben, die Frachtsätze dem
Verkehrswerthe der Güter, namentlich wo dieser zum Tausch werth noch
in einem anormalen Verhältniss steht, dauernd oder vorübergehend enger
anzupassen, als es eine blosse Dreitheilung gestattet. Für die Wasser-
strassen kann eine entsprechende Vermehrung der Eintheilungen umso
eher in Frage kommen, als unter der Herrschaft des Ladungstarifs dU>
praktischen Schwierigkeiten, die überhaupt aus einer Scheidung der
Güter entstehen, mit der Zahl der Eintheilungen nur unbedeutend wachsen
und als das auf blosse finanzielle Selbsterhaltung gerichtete Gebühren-
prinzip jede einen Gewinn ergebende Belastung ausschliesst, so dass es
sich im wesentlichen nur um eine wirthschaftlich zweckmässigere Ver
theilung der Gesammtlast, die zur Deckung der Unkosten dem Verkehr
auf den Wasserstrassen auferlegt werden muss, handelt.
Trotzdem dürfte der allgemeine Widerstand, der von den Binnen -
Schiffahrtsinteressenten einer solchen Mehrtheilung entgegengesetzt wird,
es rathsam erscheinen lassen, einstweilen bei drei Tarifklassen — die im
wesentlichen den Spezialtarifen I— III der Eisenbahnen, über denen die
alte Theilung der Güter nach den drei Stufen der Herstellung in Roh-
produkt, Halbfabrikat und Ganzfabrikat in gewisser Weise gewaltet hat.
entsprechen — sich zu begnügen, wie es bei dem Dortmund-Ems-Kanal
geschehen ist94). Vielleicht bietet sich in der Praxis dann später, wenn
schon grössere Erfahrungen mit der Dreitheilung auf den Wasserstrassen
gemacht worden sind, die Gelegenheit, dieses Tarifschema weiter auszu-
gestalten, wobei niemals das Streben nach einer möglichsten Gleich-
mässigkeit der Tarifmassregeln der beiden im Staatsbesitz befindlichen,
doch im Wettbewerb mit einander stehenden Verkehrsmittel aufgegeben
werden darf. Wenn die Erwartungen der Befürworter grosser Kanal-
bauten sich erfüllen, dann wird man wahrscheinlich von einer solchen
weiteren Ausgestaltung des Tarifschemas absehen oder sie wenigstens
in den Formen einer Deklassifikation, d. h. der Versetzung einzelner
Artikel aus höheren in niedrigere Klassen, und der Bildung niedrigerer
Zwischenstufen vornehmen können. Denn „je schwächer der Verkehr
ist, desto ausgeprägter und schärfer ist meist14 — wie Ulrich M) gesagt
hat — „die Werthtariflrung, je dichter er wird, desto mehr kann die Zahl
der Werthklassen beschränkt werden, desto mehr sich die Tariflrung
einer mehr durchschnittlichen Behandlung der verschiedenen Güter
nähern", weil die zunehmende Dichtigkeit des Verkehrs die niedrig tari-
firten geringwerthigen Massengüter bezüglich der Masse, wie der Ein-
nahmen auf jedem Verkehrsweg immer mehr überwiegen lässt. Tritt
die vorausgesagte schnelle Zunahme der Verkehrsdichtigkeit ein, so wird
sie auch hier eine Abschwüchung der Bedeutung der Werthklassifikation
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schiffahrtsabgabenweseo in Deutschland.
303
voraussichtlich zur Folge haben, indem sie die höheren Klassen langsam
durch Zwischenstufen entlastet, schliesslich beseitigt.
Damit gelangen wir bereits zu der letzten Frage, die in diesem
Zusammenhang sich aufwirft, zu der Frage, wie die Abgabensätze für die
einzelnen Waarenklassen abgestuft werden sollen.
In dieser Beziehung Hesse sich theoretisch folgendes sagen: Wenn
es richtig ist, dass der Werth der Beförderungsleistung mit dem Tausch-
werth wächst, so müssten die klassenweisen Abstufungen der Abgaben
sehr erheblich sein, weil der Durchschnitts werth der Waaren der höchsten
Klasse den der am niedrigsten tarierten Massengüter vielfach übersteigt.
Ja, man ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen. „Da mit dem
grösseren Tauschwerth auch der mögliche Tauschgewinn wächst — so
hat Weichs-Glon z. B. gesagt — ergiebt sich schliesslich, dem Grund-
satze der Belastung nach der Leistungsfähigkeit folgend, die Forderung,
dass die Belastung der Güter mit Beförderungspreisen nicht genau mit
dem Werthe der Güter, sondern progressiv wachsen muss." Ist das
für Frachtsätze richtig, so muss es auch für die hier erörterten Abgaben
gelten. Thatsächlich finden sich auch bisweilen sehr erhebliche Unter-
schiede zwischen den Abgabensätzen verschiedener Klassen. Auf den
erwähnten Kanälen der Stadt Paris beispielsweise steigen die Abgaben
der höchsten Klasse bis zum sechsfachen Betrage der niedrigsten Sätze
an. In dem Tarif der Schiflfabrtsabgabe auf der Unterweser ist der
höchste Abgabensatz 4,/2 ma' so hoch, wie der niedrigste81'). Dass in
den Gütertarifen der Eisenbahnen Unterschiede gleicher Stärke vor-
kommen, ist bekannt.
Praktisch werden jedoch der Einführung; so erheblicher Abstufungen
der Abgaben auf deutschen Wasserstrassen stets bedeutende Bedenken
sich entgegenstellen. Wo Schift'ahrtsabgaben bereits erhoben werden, da
wird man auf die bestehenden Schi ffahrts Verhältnisse, auf deren Gestaltung
die bisherigen Tarifverhältnisse natürlich nicht ohne Einfluss geblieben
sind, Rücksicht nehmen müssen, und daher mit einer Erhöhung nur sehr
vorsichtig und schrittweise vorgehen können. Wo Abgaben auf Wasser-
strassen mit bereits entwickeltem Verkehr erst eingeführt werden sollen,
gilt dasselbe. Bei ihrer Einführung auf neuen Wasserstrassen dagegen
kommen zwei einander widerstreitende Gesichtspunkte in Betracht. Der
erste ist wiederum verkehrspolitischer Art und gemahnt zur Vorsicht:
ist eine kostspielige neue Verkehrsanluge geschaffen worden, so muss
das vornehmste Bestreben ihrer Erbauer darauf gerichtet sein, ihr auch
den erwarteten Verkehr zu sichern, ihn daher auch nicht durch die Nur-
mlrung zu hoher Abgaben in den ersten schwierigsten Stadien seiner
Entwicklung zu hemmen. Andererseits kuiumt für die Verwaltung, die
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.304
Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
auf da« Prinzip finanzieller Selbsterhaltung sich angewiesen sieht, die
Erwägung in Betracht, dass es erfahrungsmässig stets sehr viel leichter
ist, eine Ermässigung, als eine Erhöhung der Abgabensätze später durch-
zuführen. Bisher hat der verkehrspolitische Gesichtspunkt stets einen
vollen Sieg davongetragen. Die Abgabensätze verhalten sich in den
Zweiklassentarifen auf dem Oder-Spreekanal und dem Elbe-Travekanal
wie 1 : 2; ähnlich den Frachtsätzen der Spezialtarife I — in der Eisenbahnen,
die 2,6 (2,2), 3,6 und 4,6 4 für das Tonnenkilometer betragen, sind sie
auf dem Dortmund-Emskanal dreifach im Verhältniss von 2:3:4 abge-
stuft, und ein gleicher Abstnftmgsgrad war in der Gesetzesvorlage für den
Rhein-Weser-Elbekanal in Aussicht genommen worden. Wenn aber an
die Einführung des Dreiklassensystems mit Recht sich die Erwartung
anknüpfen soll, höhere Einnahmen, als durch eine blosse Zweitheilung, zu
erzielen, so dürften die Abgabensätze allerdings anders abzustufen sein.
Denn da bisher bei der Einrichtung von bloss zwei Klassen der höhere
Abgabensatz regelmässig das Doppelte des niedrigeren betrug, so be-
deutet die Einführung dreier Abgabensätze, die zusammen auch keine
höhere Spannung aufweisen, vielfach eher eine Minderung, als eine Steige-
rung der Belastung, weil die Mittelklasse regelmässig mehr aus Waaren,
die bei einer Zweitheilung den höheren Abgabensatz zu zahlen hätten,
als aus den der niedrigeren Gebührenzahlung unterliegenden Massengütern
sich zusammensetzen wird. w) Es dürfte daher eine Abstufung von 1:2:3
sich vom Standpunkte der Verwaltung aus mehr empfehlen, zumal da
eine schleunige Abhilfe stets möglich bleibt, sollten wirklich ungünstige
Ergebnisse ihr zuzuschreiben sein. Durch Einreihung zweier Mittelklassen
könnten die schroffen Uebergänge gemildert werden.
* *
Sind damit die Untersuchungen abgeschlossen, wie weit die Einzel -
leistungen, die den Divisor abgeben für die den Dividendus bildende
Gesammtsumme der Aufwendungen, nach Art und Gegenstand der Be-
förderung Abstufungen der Abgabensätze bedingen, so bleibt jetzt die
Erörterung noch übrig, wie weit das auch nach der Länge der durch-
fahrenen Strecke der Fall ist. Diese — abgesehen vom Gewicht -
weitaus am stärksten hervortretende Verschiedenheit der Einzelleistungen
ist nirgends auf grösseren Wasserstrassen, wo ein Binnenschinahrtsabgaben-
wesen besteht, unberücksichtigt geblieben. Aber auch hier ist es fraglich,
in welcher Weise sie am richtigsten berücksichtigt wird. Die Theorie,
die das Streben nach möglichst vollkonimner Berücksichtigung dieses
I<eistungsunterschiedes beherrscht, und die Praxis, die nach möglichst
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«ehiffihrtsabgabenwesen in Deutschland.
305
einfacher Berücksichtigung desselben drängt, stehen auch bei der Beant-
wortung dieser Frage etwas im Widerstreit zu einander.
Die Theorie — von der Möglichkeit ihrer Verwirklichung einstweilen
abgesehen — weist sogar in sich noch Streitfragen auf. Sollen allerdings
die Abgaben genau nach der Entfernung wachsen, so können Zweifel
nicht aufkommen; dann ist die durch den internationalen Binnenschiffahrts-
kongress im Haag im Jahre 1894 empfohlene tonnenkilometrische Be-
messung der Abgaben, d. h. ihre Bemessung nach der Anzahl von Kilo-
metern, die eine jede Tonne auf der Wasserstrasse befördert wird, — wie
sie in Belgien durchgeführt ist — unzweifelhaft das Richtigste. Wohl
aber lÄsst sich bezweifeln, ob es richtig ist, die Abgaben genau mit der
Entfernung wachsen zu lassen. Es ist das in zweifacher Hinsicht be-
stritten worden.
Man hat einmal gesagt: soll die Binnenschiffahrtsgebühr nach der
Leistung des Staates bemessen werden, so ist die Länge der zurückge-
legten Fahrt ein unzureichender Massstab. Diese Länge der Fahrt würde
man nur dann zu einer der Grundlagen der Abgabenbemessung machen
können, wenn die Aufwendungen, die der Staat für die Wasserstrasse
gemacht hat und macht, sich auf jedes einzelne Kilometer ungefähr
gieichmässig vertheilen würden. Das ist regelmässig nicht der Fall.
Jeder Schleusenbau stört z. B. die Gleichmäßigkeit einer solchen
Kostenvertheilung und in viel höherem Masse gilt das von einer so kost-
spieligen Anlage, wie es z. B. das Hebewerk zu Henrichenburg ist.
Oertliche Unterschiede der Kostenvertheilung so erheblicher Art bei der
Xormirung der Abgaben ganz zu Übersehen, das widerspreche — so
meint man — dem Gebührenprinzip, das eine gewisse Proportionalität
von Leistung und Gegenleistung auch im Einzelfall verlange. Auf Grund
derartiger Erwägungen, die auch im Gtitertarifwesen der Eisenbahnen
einzelne Stützpunkte finden, hat man vorgeschlagen, die Schiffahrtsgebühren
nicht nach den thatsächlich zurückgelegten Kilometern zu bemessen,
sondern nach „virtuellen" Kilometern, d. h. nach Sätzen, die in der Form
von Kilometerzahlen nicht nur die thatsächliche Länge einer Strecke,
sondern auch die auf sie verwendeten Kosten zum Ausdruck bringen.
Ist z. B. für eine Strecke von 10 km der dreifache Betrag an Aufwen-
dungen, wie für eine Normalstrecke von gleicher Länge gemacht worden,
so kommen bei der Abgabenbemessung statt zehn dreissig Kilometer in
Ansatz.
Grosse Bedenken stehen jedoch einem solchen Tarifkilonietersystem.
es auch auf dem 6. internationalen Binnenschiffahrtskongress im Haag
im Jahre 1894 von deutscher Seite befürwortet worden ist,**) entgegen.
Wahrend der Wettbewerb mit dem als grosse Einheit verwalteten Eist-u
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306
Theoretische Betrachtungen über da« Binnen-
bahnnetz viel eher dazu führen müsste, auch das Wasserstrassennctz
möglichst als Einheit aufzufassen und zu behandeln, löst ein solches
Tarifkilometersystem jede einzelne Wasserstrasse in eine Reihe kleiner
Lokalstrecken auf. Diese Durchfahrung des Systems trägt so viele
Schwierigkeiten iu sich, dass auf jeder über das Mindestmass hinaus be-
lasteten Strecke die oft nicht einmal unbegründeten Klagen über unge-
rechte Ueberlastung nie verstummen werden. Man wird daher nicht an
die Annahme dieses Systems denken können. Man wird ihm aber wohl
einen Gedanken entlehnen können. Es ist nicht zu leugnen, dass es
wünschenswerth ist, so kostspielige Anlagen, wie es moderne Schleusen-
bauten oder gar Hebewerke sind, von den kleinen Schiffen des Lokal-
verkehrs zu entlasten. Dieses wünschenswerthe Ziel Hesse sich dadurch
erreichen, dass für die Durchfahrt durch eine solche Anlage ein Mindest-
betrag an Abgaben in der Weise festgesetzt würde, dass nichts weiter zu
entrichten wäre, wenn die Abgaben für die ganze Reise, d. h. die Fahrt
in einer Richtung, diesen Mindestbetrag erreichen, sonst aber der Unter-
schied zu begleichen ist. Dieses Mindestmass müsste unter Berücksichti-
gung der jeweiligen besonderen Verhältnisse auf eine grössere Anzahl
von Kilometern — etwa 100 km — festgesetzt werden. So könnte eine
Entlastung bestimmter grösserer Anlagen erzielt werden, ohne dass der
Verkehr auf weitere Entfernungen, der in erster Unie Berücksichtigung
verdient, höher mit Abgaben belastet würde. Damit würde auch den
Forderungen der Befürworter eines ausgebildeten Tarifkilometersystems
insofern entgegengekommen werden, als jede Durchschnittsziffer an Be
rechtigung und Richtigkeit gewinnt, je mehr die Zahl der Einheiten, aus
der sie abgeleitet ist. wächst. Ergeben sich im einzelnen Fall Härten für
einen besonders berüeksiehtigenswerthen Zweig des I/okalverkchrs, so
lässt sich ihnen regelmässig durch besondere Bestimmungen abhelfen.
Es dürfte hierbei hauptsächlich in Frage kommen, bei regelmässig sich
wiederholenden Fahrten desselben Unternehmers durch Ausgabe von im
Voraus zu zahlenden Abonnements Erleichterungen zu gewähren.89)
Ausser dem Tarifkilumetersy stein, das im ganzen nicht als ange
bracht anerkannt werden kann, sind noch in anderer Hinsicht Vorschläge
gemacht worden, die Schiffahrtsabgabvn nicht genau nach der Länge der
zurückgelegten Strecke zu beinessen. Der eine Vorschlag ist eigentlich
nur eine Abart des soeben erörterten. Er stützt sich auch auf einen
Kostenunterschied in der Leistung des Staates. Man findet nämlich einen
solchen nicht nur streckenweise, sondern auch ganz im allgemeinen je
nach der Richtung der Fahrt. Nur der Bergfahrt kommt der Ausbau der
Leinpfad«' zu (inte; denn nur sie bedient sich der Treidelei, während die
Thalfahrt die treibende Kraft des Flusses benutzt. Auch lässt sich kaum
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-chiffahrtsabgnbenwesen in Deutschland.
307
bestreiten, dass eine Regulirung oder Kanalisirung eines Flusses, die die
Strömung verringert, auf der Bergfahrt grössere Vortheile bringt, als auf
der Thalfahrt, dass insbesondere die Beseitigung mancher Schiffahrts-
hindernisse, namentlich mancher Stromschnellen, wie z. B. auf der Rhein-
Strecke zwischen Assmannshausen und Rüdesheim, stromauf mehr nützt,
als stromab. Auf Grund dieser Unterschiede ist mehrfach, vor allem
aas Landwirthschaftskreisen eine höhere Belastung für die Bergfahrt, als
für die Thalfahrt verlangt worden.90) In früheren Zeiten hat eine solche
Forderung unzweifelhafte Berechtigung gehabt, und Unterschiede in der
Abgabenbemessung nach der Fahrtrichtung sind vielleicht auch darum
häufig gemacht worden, weil der Schiffer gerade auf der Fahrt stromauf
mit natürlichen Schwierigkeiten mancherlei Art zu kämpfen hat und da-
her auch umso leichter gewaltsam zu Geldzahlungen genöthigt werden
konnte. Es betrug z. B. noch das Rheinoktroi nach dem Reichsdeputa-
honshauptschluss vom Jahre 1803 für die Bergfahrt 2, für die Thalfahrt
lVs Franken für den Zentner. Im Zeitalter des siegreichen Dampfbe-
triebes hat die Forderung Ähnlicher Abstufungen aber viel an ihrer Be-
rechtigung verloren. Heute kann die Rücksicht auf die Treidelei91) nicht
mehr allgemein massgebend sein; die Leinpfade haben ihre frühere Be-
deutung grösstenteils verloren; die auf sie gemachten Aufwendungen
fallen zum grossen Theil in eine Zeit, für die eine Tilgung nach unseren
voraufgehenden Ausführungen anzunehmen ist. Und was die die Berg-
fahrt besonders hindernde Strömung anlangt, so haben ihre künstlichen
Milderungen für Dampfschiffe, wie sie heute insbesondere den Verkehr
auf dem Rhein und auf der Elbe beherrschen, nicht mehr entfernt die-
selbe Bedeutung wie früher. Im Zeitalter des Dampfes reichen die durcii
die Fahrtrichtung bedingten angeführten Kostenunterschiede in der
Leistung des 8taates nicht mehr aus, um die Abgaben für die Bergfahrt
irgendwie nennenswerth höher festzusetzen, als für die Thalfahrt. Soweit
andere Gründe für eine solche Abstufung der Abgaben ins Treffen geführt
werden, ist später darauf zurückzukommen.**2)
Nicht so einfach liegen endlich die Verhältnisse bei einem weiteren
Vorschlage, der dem Eisenbahnwesen entlehnt ist. Man hat nämlich, wie
es im Gütertarifwesen der Eisenbahnen geschehen ist, auch für di<-
Binnenschiffahrtsabgaben die Einführung von Staffeltarifen befürwortet,93)
and zwar ebenfalls von Tarifen, deren Staffel oder Skala mit grösserer
Transportlänge fällt. Im Güterverkehr der deutschen Eisenbahnen ist die
Einführung eines solchen Staffeltarifs, wie er in Belgien, Frankreich,
Italien, Holland, Oesterreich, Schweden, der Schweiz, Russland und Ungarn
bereits sich vorfindet94) hauptsächlich aus vier Gründen angestrebt
worden.5*)
Theoretische Betrachtungen über das Binren-
Voran wird der Grund gestellt^ dass ein solcher Tarif mit abfallen-
der Staffel dem bekannten Prinzip entspricht, dass die Selbstkosten im
Eisenbahnbetriebe im Verhältniss zur Länge sich verringern. Dieses
Prinzip, das als allgemein anerkannt betrachtet werden darf, wenn seine
Begründung in Einzelheiten auch sehr streitig ist, trifft für die Wasser-
Strassen auch zu, wo das Eigenthum an der Verkehrsanlage und der
Schiffahrtsbetrieb in denselben Händen sich befinden. Anders dort, wo
Eigenthümcr des Wasserweges und Schiffahrtsunternehmer nicht zusam-
menfallen. Zwar gilt auch dann natürlich für die Wasserstrassen der
arithmetische Elementarsatz, dass ein Bruch kleiner wird, wenn sein
Nenner wächst, dass der tonnenkilometrische Satz sich mindert, wenn die
Anzahl der Tonnenkilometer steigt. Das kommt aber nur im allgemeinen
für die Bemessung der nur Kostendeckung bezweckenden Gebühren in
Betracht; das reicht nicht aus, für weitere Entfernungen eine Ermässignng
des Normalsatzes zu rechtfertigen. Soweit aber jenes Prinzip der Kosten
minderung mit der Entfernung darauf beruht, dass bei längeren Strecken
eine bessere Ausnutzung der Betriebsmittel und des Betriebspersonak
erfolgen kann, gilt es weniger für den Wasserwegbesitzer, als für den
Betriebsunternehmer, weniger für die Wasserstrassenabgaben, als für die
Schiffahrtsfrachten. Für die Verwaltung, die nur die Verkehrsanlage zur
Benutzung darbietet, bedeutet die Verlängerung einer Fahrt keine Kosten-
minderung; wohl aber kann sie für den Schiffer eine Ermässigung der
kilometrischen Frachtsätze möglich und wtinschenswerth machen. Da
aber eine solche mit der Fahrtlänge in Verbindung stehende Frachter-
mässigung keineswegs eine Schmälerung der Leistungsfähigkeit des
Schiffers zur Folge zu haben braucht, regelmässig vielmehr mit einer Er
höhung derselben verknüpft ist, so liegt hierin für die Wasserstrassen
Verwaltung kein Anlass vor, den kilometrischen Satz der Sehiffahrtsab
gaben mit einer möglichen oder thatsächlichen Ermässigung der kilo-
metrischen Frachtsätze sinken zu lassen. Der Grund, der im Güterver-
kehr der Eisenbahnen meist als Hauptgrund für eine Staffeltarifirung
geltend gemacht wird, kann im Binnenschift'ahrtsabgabenwesen nicht für
sie ins Feld geführt werden. Das Prinzip der Kosteniuinderang mit der
Entfernung führt, wegen des Auseinanderfallens des Wasserstrasseneigen-
thums und Sehittahrtsbetriebes, nicht zu einer nach abfallender Skala ab
gestuften Tarifirung der Schiftahrtsabgaben, wie es bei den Frachtsätzen
auf den Eisenbahnen und in geringerem Masse auf den Wasserstrassen
der Fall ist.
Damit fällt hier auch ein weiterer Grund fort, der für Eisenbahn-
statfeltarife vorgebracht worden ist. Es ist darauf hingewiesen worden,
dass die Gütertarife auf den deutschen Eisenbahnen dadurch, dass eiu*
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ichiffthrtsnbgabenwosen in Deutschland.
309
feste Abfertigungsgebühr mit dem veränderlichen Streekensatz verbunden
wird, bereits thatsächlich zu Staffeltarifen werden und zwar zu Staffel-
tsrifen, deren Einheitssätze weit stärker bei geringen, als bei grossen
Entfernungen fallen und daher gewissermassen eine Korrektur nach dem
soeben erörterten Prinzip herausfordern. Eine ähnliche Staffelung, wie
sie hier die mit der Entfernung nur ganz unbedeutend wachsende Ab-
fertigungsgebühr hervorruft, würde im Binnenschiffahrtsabgabenwesen
sieb allerdings auch dann finden, wenn man die Lösch- und Lade-
gebühren, obwohl sie regelmässig nicht in dieselbe Kasse, wie die
Wasserstrassenabgaben, fliessen, in die Rechnung einbeziehen wollte. Auf
jeden Fall Hesse sich aber an eine solche etwas künstlich errechnete
Staffelung nur dann die gleiche Folgerung und Forderung knüpfen, wenn
überhaupt die Staffeltariflrung hier prinzipiell geboten erschiene, was, wie
wir sahen, nicht der Fall ist.
Wenn aber auch eine Tarinrung der Binnenschiffahrtsabgaben nach
einer mit der Entfernung fallenden Skala prinzipiell nicht geboten er-
scheint, so könnte sie trotzdem doch zweckmässig sein. Es fragt sich
daher, ob die beiden weiteren im Bereiche der Zweckmässigkeit liegen-
den Gründe, die für eine Staffeltariflrung im Eisenbahngüterverkehr vor-
zugsweise ins Feld geführt worden sind, auch in Anwendung auf das
Binnenschiffahrtsabgabenwesen ihre Kraft bewähren. Der erste dieser
beiden Zweckmässigkeitsgründe steht mit dem prinzipiellen Hauptgrund
in enger Verbindung. Wenn nämlich die festen Selbstkosten der Eisen-
bahnen — so etwa argumentirt Ulrich, der Hauptverfechter der Staffel-
tarife — um so niedriger für die Transporteinheit sich stellen, je grösser
der Verkehr ist, so ist es für die Eisenbahnen stets vorteilhaft, neuen
Verkehr zu gewinnen, solange dieser die veränderlichen Selbstkosten
und einen, wenn auch nur geringen Theil der festen Selbstkosten deckt;
solcher neue Verkehr kann am besten geschafTen werden durch eine Er-
weiterung der Absatzmöglichkeit der beförderten Güter, wie sie eine Ver-
minderung der Beförderungskosten auf weite Entfernungen regelmässig
bedeutet Dieser Grund trifft für beide Verkehrsmittel zu, wenn auch für
die Eisenbahnfrachtsätze bedeutend stärker, als für die Wasserstrassen -
abgaben, die nur einen Theil der Binnenschiffahrtsfrachten ausmachen
und für ihre Höhe keineswegs den Ausschlag geben.
Umgekehrt verhält es sich endlich beim letzten Grunde: Stärkung
im Wettkampf mit anderen Verkehrsmitteln durch Einführung der Staffel-
tarife, ßoweit eine solche Stärkung für die deutschen Eisenbahnen im
Hinblick auf ausländische Eisenbahnen befürwortet wird, lässt sich nichts
dagegen einwenden. Wird der Staffeltarif aber auch und vorwiegend als
Waffe im Wettkampfe der Eisenbahnen mit den Wasserstrassen beau-
310
Theoretische Betrachtungen über da« Bi
spracht, so liegt die Sache anders. Vom Standpunkt des beide Verkehrs-
mittel besitzenden Staates lässt ein solcher Wettkampf zwischen Eisen-
bahnen und Wasserstrassen kaum sich rechtfertigen und auch sonst
stehen ihm erhebliche Bedenken entgegen. Von dem Gesichtepunkte
solchen Bruderkampfes aus, der allerdings völlig nur verstummen kann,
wenn die finanzielle Behandlung beider Verkehrsmittel, wenn auch nicht
gleich ist, so doch nicht mehr in unmittelbarem Widerspruch zu einander
steht — von solchem kaum als staatsmännisch zu bezeichnenden Gesichts-
punkt aus soll daher auch für das Binnenschiffahrtsabgabenwesen die
Staffeita rifirung nicht vertheidigt werden. Aber hier kommt ein anderer
Konkurrenz-Gesichtspunkt von nicht geringerer Wichtigkeit hinzu. Es
ist der Wettbewerb mit der Schiffahrt an der deutschen Küste. Bisher
konnte von ihm in der deutseben Binnenschiffahrt — im Gegensatz zu
anderen Ländern, insbesondere England — noch kaum die Rede sein.
Das lag an beiden Theilen. Im Wasserstrassennetz Deutschlands herrschten
bisher die in die Nord- und Ostsee sich ergiessenden Ströme noch so
sehr vor, dass sie allen Hauptverkehrestrassen zu Wasser eine Richtung
mehr senkrecht, als parallel zum Meere gaben; und die deutsche Küsten-
schiffahrt war bis zum Bau des Kaiser Wilhelm-Kanals noch überwiegend
im Lokalverkehr und Kleinbetrieb stecken geblieben. Erst durch diesen
gleichsam eine ununterbrochene deutsche KüBte schaffenden Kanalbau
hat auch die deutsche Küstenschiffahrt die Möglichkeit zu einer grösseren
Entwicklung erhalten. Diese Möglichkeit ist prompt ausgenutet worden
und zwar in technisch eigenartiger Weise. Es hat sich bekanntlich von
Hamburg und Bremen aus ein Seeschleppschiffverkehr entwickelt, der auf
Seeleichtem in Schleppzügen Massengüter von Hafen zu Hafen befördert.
Damit hat der Grossbetrieb seine Herrschaft auch in der Küstenschiffahrt
angetreten. Grosse Erfolge sind von ihm schon jetzt erzielt worden,
grössere sind noch für die Zukunft zu erwarten.96) Je mehr die deutsche
Binnenschiffahrt von der in den grossen Flüssen vorgezeichneten Richtung1
abweicht und eine Richtung parallel zur Küste einschlägt, umso mehr
wird auch ihr der Wettbewerb mit der Küstenschiffahrt aufgezwungen.
Diese kräftig emporstrebende Gegnerin hat manche Vortheile. Denn die
Küstenschiffahrt ist nur auf der verhältnissmässig kurzen Strecke des
Kaiser Wilhelm-Kanals mit Abgaben belastet und zwar mit Abgaben, die
nicht in gleicher Weise von dem Prinzip voller finanzieller Selbsterhaltung
beherrscht werden; sie wird durch Eis nicht zu einer vielleicht langen
Wintcrruhe gezwungen; sie unterliegt in Bezug auf die Grösse ihrer
Schiffe und Leistungsfähigkeit ihrer Schleppdampfer nur unbedeutenden
Beschränkungen; in enger Verbindung mit grossen Transportunter-
nehmungeu zur See, ruht sie auf stärkster grosskapitalisüscher Grund-
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5<»hHT2ihrt*nl»£Rbonwes<Mi In Dontachlftnil.
31 1
'ag-e: sie ermöglicht den unmittelbaren Güterumschlag ins Seeschiff und
aus dem Seeschiff und findet in allen bisher wichtigsten Wasserstrassen
des Landes — in den fünf grossen Strömen, sowie im Dortmund-Ems-
Kanal — zum Theil ohne Umladung benutzbare Wasserwege ins Inland,
die den räumlichen Abstand zwischen beiden Konkurrenten gleichsam
schmälern. Ein ernster Wettkampf wird unvermeidlich daher entbrennen.
Ein Mittel, das ihn der Kanalschiffahrt zu erleichtern vermag, wird daher
auch im Binnenschiffahrtsabgabenwesen nicht ohne weiteres von der
Hand zu weisen sein. Das ist die Staffeltariflrung, die so aus Zweck-
mässigkeitsgründen, insbesondere im Hinblick auf die Zukunft, auch für
die Binnenschiffahrtsabgaben sich vielleicht rechtfertigen lässt.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die praktische Durch-
führung einer Staffeltariflrung der Binnenschiffahrtsabgaben auf beträcht-
liche Schwierigkeiten stösst. Diese Schwierigkeiten wurzeln freilich nicht
in den Besonderheiten der Staffeltariflrung, sie finden sich vielmehr bei
IMrchführung einer jeden tonnenkilometrischen Tarifirung. Glaubten wir
in dieser die theoretisch beste Art der Tarifirung erkennen zu müssen,
so gilt es jetzt noch, die Frage zu beantworten, ob sie auch die praktisch
beste, d. h. die für den Abgabenerheber und Abgabenpflichtigen ein-
fachste Ist.
Für den Schiffer ist die Abgabenerhebung am einfachsten, wenn sie
ihn nicht zum Anhalten nöthigt, ihm nicht einen Zeitverlust, der unter
geordneten Betriebsverhältnissen einem Einnahmeverlust gleichkommt,
verursacht Das ist dann der Fall, wenn die Abgaben dort erhoben
werden, wo der Schiffer so wie so anhält, also an allen Orten, wo er
Güter ladet oder löscht, sowie an allen Schleusen und Hebewerken.
Für die Wasserstrassenverwaltung ist diejenige Organisation der
Abgabenerhebung am einfachsten und zugleich am billigsten, die am
wenigsten Personal zur Erhebung und Erhebungskontrole erfordert.
Das ist dann der Fall, wenn die Abgaben dort erhoben und kontrolirt
werden können, wo die Wasserstrassenverwaltung schon aus anderen
Gründen Beamte anzustellen hat. Dazu ist sie in erster Linie an Schleusen
und Hebewerken genöthigt. In zweiter Linie kommen auch hier die Lösch -
und Ladeplätze in Betracht; doch ist das nur in sehr beschränktem
Masse der Fall. Allerdings kann nur ausnahmsweise ein Kanal eine un-
unterbrochene Reihe von Lösch- und Ladeplätzen bilden. Das gestatten
bei einem einigermassen entwickelten Verkehr die Betriebsverhältnisse
nicht Denn regelmässig sind die Kanäle nur so breit, dass nur zwei
der als Normalschiff angenommenen Fahrzeuge nebeneinander sie be-
nutzen können; insbesondere kostspielige moderne Kanäle werden regel-
mässig in der Hauptlinie nur zweischiffig geplant, iu den meisten Zweig-
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312
theoretische Betrachtungen Ober das Bhinen-
linien sogar nur einschiffig, so dass nur an bestimmten Ausweichestellen
zwei Schiffe an einander vorbeifahren können. Es braucht nicht auf-
geführt zu werden, dass auf so engen Wasserstrassen das willkürliche
Anhalten der Schiffe bei einigermassen entwickeltem Verkehr die grössten
Störungen zur Folge haben muss, Störungen, die wahrscheinlich um so
empfindlicher werden, je mehr die Aussichten auf einen leistungsfähigen
und billigen mechanischen Schiffszug sich verwirklichen. Entschliesst
man sich daher in solchen Fällen nicht zu dem radikalen Ausweg, den
Kanal — gewissermassen um ein Lösch- und Ladegleis zu schaffen —
um eine Schiffsbreitc zu vergrössern, was allerdings wegen des ver-
mehrten Wasserverbrauchs oft auf Schwierigkeiten stösst, so wird man,
sobald der Verkehr zu der erwarteten Dichtigkeit sich aufschwingt, sich
genöthigt sehen, das Anlegen nur an Stellen zu gestatten, die mehr oder
minder hafenartig hergerichtet sind. Aber wenn so auch in Wirklichkeit
ein ein- oder zweischifüger Kanal kaum als eine ununterbrochene Reihe
von Lösch- und Ladestellen betrachtet werden darf, so bleibt ihre Zahl
doch immerhin so gross, dass es unmöglich ist, an allen Beamte anzu-
stellen/'7) Das wird stets nur bei einer unverhältnissmäasig geringen
Zahl der grössten Lösch- und Ladeplätze möglich sein und auch bei
ihnen kompliziren sich die Verhältnisse noch sehr häufig dadurch, dass
sie nicht, wie der Kanal selbst, im Eigenthum des Staates stehen. Eine
Organisation der Abgabenerhebung, die sich auf die Lösch- und Lade-
plätze stützt, kann deshalb vom Standpunkte des Staates aus nicht als
einfach und billig bezeichnet werden.
Vom Standpunkt des Abgabenerhebers und Abgabenpflichtigen zu-
gleich ist also die einfachste Art der Abgabenerhebung die an den
Schleusen. Diese Erhebung bei der Durchfahrt durch die Schleusen erfoljrt
meist — z. B. auf den märkischen Wasserstrassen — in festen Sätzen,
die auf die Entfernungen, die vor der Durchfahrt durch die Schleuse
durchmessen sind und nach ihr durchmessen werden, keine Rücksicht
nehmen. Sie schliesst an sich aber eine Berücksichtigung der zurück-
gelegten Entfernungen nicht völlig aus, steht an sich mit der theoretisch
befürworteten Erhebung nach Tonnenkilometern nicht immer im Wider-
spruch. Im Gegentheil, es lässt sich beides sehr wohl verbinden. Da»
hat jedoch zur Voraussetzung, dass die Haltungen des Kanals nicht zu
lang sind. In je kürzeren Abständen die Schleusenanlagen auf einander
folgen und je näher damit jeder Lösch- und jeder Ladeplatz an eine
Schleuse herangerückt werden, umso leichter lässt das Tonnenkilometer-
system sich durchführen. Bei ganz kurzen Haltungen können nämlich
nicht nur die Schleusenbeamten eine gewisse Kontrole über Verbleib
von Schiff und Ladung ausüben, sondern es ist auch ohne Bedeuken
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«whiifahrteabgabenweaen in Deutschland
313
möglich, an Stelle des auf der kurzen offenen Strecke gelegenen that;
sächlichen Ein- oder Ausladeorts, sei es die zuerst und zuletzt durch-
fahrend» Schleusen, sei es die Mittelpunkte der vor der ersten und nach
der letzten Schleuse gelegenen Haltungen, als liktive Ein- oc^er Auslade-
orte zu setzen und die Ausstellung der Fahrscheine, die Abgabenerhebung
und Erhebungskontrole an die Schleusen zu verlqgen. Wo, wie in
Frankreich, im allgemeinen auf eine Kanallänge von 2 km eine Schleuse
kommt, macht die Erhebung tonnen kilometrischer Abgaben keine Schwierig-
keiten. Auch auf dem die Donau mit dem Main verbindenden J72 km
langen Ludwigskanal, der 100 Schleusen besitzt, ist das trotz des geringen
Verkehrs anscheinend nicht der Fall gewesen.
Je mehr die Haltungen wachsen, umso schwieriger wird, die Er-
hebung tonnenkilometrischer Abgaben. Dann wird bald der Punkt er-
reicht, wo es noth wendig wird, auf den offenen Haltungen ein selbst-
ändiges Beamtenpersonal zu orgnnisiren, das unabhängig von den
Schleusen die Abgaben erhebt und die Papiere ausfertigt, sowie die that-
sücUliclie Verkehrsbewegung genau überwacht. Die modprne Technik ist
nun bekanntlich wie bereits hervorgehoben wurde — bestrebt, im
Gegensatz zu den älteren, dem Gelände eng sich anschmiegenden Kanal-
hauten, möglichst lange Haltungen herzustellen. Sie ist so vervollkommnet,
dass Haltungen bis zu 210 km heute, geplant sind. Sie übersehreitet
daher vielfach weit den Punkt, wo es noch möglich ist,, die tonnonkilo-
luctrischc Erhebung auf die Schleusen im wesentlichen zu stützen.
Wie so auf modernen Kanälen die Durchführung des Tonnenkilo-
nietersystems im Binnenschiffahrtsabgabenwesen erschwert ist, so ist sie
doch gerade dort nothwendig. Denn es ist ohne weiteres einleuchtend,
dass eine Abgabenerhebung an den Schleusen auf künstlichen Wasser-
strassen, deren Haltungen bis zur angegebenen - Länge sich dehnen, nicht
die ihr obliegenden Aufgaben ausreichend erfüllen kann. Auf solcheu
modernen Kanälen muss von der Schleusenerhebung abgegangen werden;
auf ihnen müssen unter allen Umständen ein neues Erhebungssystem und
ein selbständiger Kontroleapparat geschaffen werden. .; ,
Das wird durch verschiedene Umstände auf modernen Kanälen aber
auch begünstigt Man kann einmal sagen, dass die Kosten der IHireh-
führung des tonnenkilometriscJien Systems sich mindern, je weniger eine
Wasserstrassc natürlich, je mehr sie künstlich ist; das hat seinen Grund
darin, dass jede Wasserstrasse, die grössere . Flussstrecken einschliefst,
nicht nur regelmässig weniger Schleusenbauton aufweist, sondern auch
auf deu offenen Strecken eine weniger sorgfaltige Beaufsichtigung, der
Uferböschungen und des Kanalbettes und daher im ganzen Laufe weniger
Beamte erfordert, die zur Erhebung der Abgaben und ihrer Kontrole
Archiv für Eiaeabakawoseu. 1901. 01
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Theoretische Betrachtungen über das Btnnen-
mit herangezogen werden könnten. Sodann ist die Durchführung der
tonnenkilometrischen Erhebung umso leichter, je weniger auf einer
WaBserstrasse der Lokal verkehr und Kleinbetrieb vorherrschen. Beim
Durchgangsverkehr können die Schleusen, auch wenn sie nieht allzu nah
bei einander liegen, für die Abgabenerhebung und ihre Kontrole auch
beim tonnenkilometrischem System noch nutzbar gemacht werden; ein
ausgedehnter Lokalverkehr dagegen muss stets dezentralisirend und daher
vertheuernd auf die Abgabenerhebung und ihre Kontrole einwirken, so-
bald man nicht auf die blosse Schleusenerhebung sich beschränkt. Mit
diesem durch die Länge der Routen bestimmten Unterschied fällt viel-
fach der des Gross- und Kleinbetriebs zusammen. Wo ein Durchgangs -
verkehr vorherrscht, wird sich leicht ein Grossbetrieb entwickeln; das
Hauptfeld für den Kleinbetrieb in der Güterbeförderung wird stets der
Lokalverkehr bleiben. Der Grossbetrieb zeigt aber überall die in dem
Bestreben nach möglichst vollständiger Ausnutzung der Betriebsmittel
wurzelnde Tendenz nach möglichst allseitiger fester Regelung. Er sucht
zwischen bestimmten Orten feste Schiffahrtslinien mit regelmässigem Ver-
kehr möglichst zu entwickeln, und solche feste Linien in Verbindung mit
der eingehenden kaufmännischen Buchführung eines Grossbetriebes er
leichtern natürlich sehr eine jede Abgabenerhebung, die sich von den
Schleusen einanzipirt.
Alle diese Erwägungen sprechen mit besonders zwingender Kraft
für die Einführung des Tonnenkilometersystems der Abgabenerhebung
auf neuen Wasserstrassen, die gross genug sind, um von vornherein eint*
eigene Schiffahrt in den vervollkommneten Formen des Grossbetriebes
entstehen zu lassen und die fast in ihrer ganzen Ausdehnung kttnstlicli
sind, darum schon aus technischen Gründen ein grosses Beamtenpersonal
zur Bea fsichtigung der Anlage in allen ihren Theilen erfordern. Nicht
in gleichem Masse sprechen sie für eine solche Einführung auf älteren
Wasserstrasse!}, die meist unter Benutzung von Plussläufen entstanden
sind und mit einem Schiffahrtskleinbetrieb, der grösstenteils noch aus
alten Zeiten stammt und für den schon zum Theil aus diesem Grunde
der Nahverkehr besondere Bedeutung hat, zu rechnen haben. Auf ihnen
ist an sich die Durchführung des Tonnenkilometersystems nicht in
gleichem Masse nothwendig; auf ihnen wird sie auch durch die zuletzt
erörterten besonderen Umstände weniger erleichtert. Trotzdem kann
»•ine mehr oder minder vollständige Emanzipation von der einfachen
Schleusenerhebung auch auf ihnen an sich zweckmässig und wünschen«
werth sein; das hängt im Einzelfall insbesondere von der Beantwortung
der Frage ab, ob die Vortheile, die das Tonnenkilometersystem rein
theoretisch bietet, auch nicht aufgewogen werden durch die Mehrkosten.
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schiffahrteabgabenwesen iu Deutschland.
315
die seine Durchführung erfordert Die Einführung des Tonnenkilo-
iiutereystems wird aber unabhängig von solcher Einzeluntersuchung, wird
Düthwendig auch bei diesen Wasserstraßen der zweiten Klasse, wenn sie
«of modernen Kanälen in ausgedehnterem Masse vorgenommen ist, und
diese mit jenen in nutzbarer Verbindung stehen. Und solche Notwendig-
keit wird umso dringlicher, je mehr die verschiedenen Wasserstrassen,
unter zunehmender Entwicklung eines Durchgangsverkehrs auf grössere
Entfernungen, zu einem einheitlichen Netz sich zusammenschliessen.
* *
*
Die fortschreitende Vereinheitlichung des deutschen Wasserstrassen-
oetzes wird aber noch wichtigere praktische Konsequenzen nach sich
ziehen. Sie drängt in erster Linie die Frage zur Lösung, die in Deutsch
land einstweilen den Mittelpunkt aller Reformbestrebungen auf diesem
tiebiet bilden wird und muss. Es ist die Frage der Wiedereinführung
von Abgaben auf den natürlichen Wasserstrassen. Auf sie ist im beson-
deren noch einzugehen.
Bei unseren prinzipiellen Untersuchungen über die finanzielle Be-
handlung der Verkehrsmittel ist ein Unterschied zwischen künstlichen
und natürlichen Verkehrsmitteln nicht gemacht worden. Thatsächlich
lasst sieh vom wirtschaftlichen Standpunkt aus ein theoretischer Unter-
schied in dieser Hinsicht auch nicht herausfinden. Wird, das Prinzip
linanzieller Selbsterhaltung für die eine Art der Wasserstrassen aner-
kannt, so ist es auch für die andere nicht abzulehnen. Ist es richtig bei
künstlichen Wasserstrassen, so kann es nicht falsch sein bei natürlichen
Wasserstrassen, wenn auch die Art der Durchführung verschieden sein
kann, insofern insbesondere, als es geboten erscheinen kann, auf Flüssen
kleine Fahrzeuge, die von der Regulirun g oder Kanalisirung gar keinen
Nutzen haben, von Abgaben befreit zu lassen. Wird es auf weniger
leistungsfähige Wasserstrassen angewendet, so ist es ungerecht, es auf
leistungsfähigeren zu Gunsten des Prinzips eines freien Genussguts zu
verleugnen.
Das ist in Deutschland der Fall, wo die Strome und Flüsse, die die
weitaus leistungsfähigsten unserer Wasserstrassen umfassen, im Gegensatz
ai den oft nur eine kümmerliche Schiffahrt gestattenden Kanälen98), von
dem Grundsatz finanzieller Selbsterhaltung bisher ausgenommen sind9^
obwohl Hunderte von Millionen auf sie verwendet worden sind.100) Es
Ifest sich ernstlich nicht bestreiten, dass in dieser geschichtlich sich er-
klärenden Unterscheidung, die die Kosten gerade für die leistungs-
fthigsten Schitfahrtsstrassen der Gesam mtheit aufbürdet, eine theoretisch
Dicht zu rechtfertigende Begünstigung von Natur besonders bevorzugter
21 *
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aifl
Theoretische Betrachtungen über da* Binneo-
Gegenden zu erblicken ist101), eine Begünstigung, die man in ihrer Trag-
weite voll erst würdigt, wenn man bedenkt, dass den von leistungsfähigen
Wasserstrassen, die nicht einmal ihre Unterhaltungskosten aufbringen,
durchzogenen Gegenden nicht nur solche gegenüberstehen, die auf
Kanäle, auf die das Prinzip finanzieller Selbsterhaltung mit mehr oder
minder Gründlichkeit und Erfolg angewendet wird, angewiesen sind,
sondeni auch solche, die ausschliesslich der Eisenbahnen sich bedienen
können, der Eisenbahnen, die in Preussen ausser den Kosten ihrer
Unterhaltung und ihres Betriebes, ausser der Verzinsung und Tilgung
ihres grossen Anlagekapitals noch einen sehr betrachtlichen, nicht ohne
Ersatz zu entbehrenden Beitrag, der über den Reinertrag der direkten
Steuern hinausgeht, zu Gunsten allgemeiner Staatszwecke liefern.10"-')
Diese Begünstigung, die auch nicht ganz im Einklang damit steht, dass
die Gemeinden an allen grossen Flüssen überwiegend sich in Gebühren
einen Entgelt für die von ihnen gemachten Ausgaben für Verkehrsanlagen
schatten, gewinnt dadurch noch einen besonderen Beigeschmack, dass sie
keineswegs ausschliesslich dein Inland zu Gute kommt, indem zahlreiche
Schifte unter ausländischer Flagge unsere meist nicht allein deutsches
Gebiet durchschneidenden Ströme befahren, nd indem vor allem von der
internationalen Welthandelsstrasse des Meeres zahlreiche fremde Güter,
nicht immer zum Vortheil unseres heimischen Wirthschaftslebens10'), - auf
ihnen tief ins Inland eindringen.
Sicherer Erwartung nach wird, sobald die bisher mehrfach getrennten
Binnenschin'ahrtsstrassen Deutschlands zu einem einheitlichen Netz zu-
sammengeschlossen sind, die bereits oft aufgestellte Forderung mit ver-
stärkter Wucht dazu drangen, der Vereinheitlichung gemäss auch das
gleiche, als richtig erkannte finanzielle Prinzip nach denselbeu einheit-
lichen Gesichtspunkten auf dem geeinten Wasserstrassennetz durchzu-
führen m), die geschichtlich erklärliche, theoretisch nicht zu rechtfertigende
Unterscheidung von natürlichen und künstlichen Wasserstrassen im
Binncnschiffahrtsabgabcnwescn aufzugeben und sich nicht mehr mit
dem erfolglosen Stückwerk meist kümmerlicher Durchführung der finan-
ziellen Selbsterhaltung auf einzelnen, mehr oder minder willkürlich her-
ausgegriffenen Strecken des Gcsainmtnetzes zu begnügen.10'*')
Allerdings stellen der Erfüllung einer solchen Forderung grosse
Hindernisse sich entgegen. Sic sind in erster Linie rechtlicher und poli-
tischer Art, indem bekanntlich nicht nur der Artikel 54 der Verfassung
des Deutschen Reiches, sondeni auch die zwischen den deutschen Rhein-
uferstaaten und Holland vereinbarte Rheinsehittahrtsakte und der Elbzoll-
vertrag zwischen den deutschen Elbuferstaaten und Oesterreich der
Wiedereinführung von Abgaben auf den natürlichen Wasserstrassen ent-
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^chiffahrtHabgabenwesen in Deutschland.
317
gegenstehen; auf ihre Erörterung kann in diesem Aufsatz, in dem es sieh
nur um die wirtschaftliche Seite der Frage handelt, nicht eingegangen
werden; sie lässt sich befriedigend auch nur für sich im Kähmen breiter
geschichtlicher Ausführungen anstellen. Aber in zweiter Linie sind es
auch wirtschaftliche und wirthschaftspolitische Schwierigkeiten, die dor
Wiedereinführung von Abgaben auf den deutschen Strömen und Flüssen
entgegenstellen. 106)
So schwer die Gerechtigkeit des Prinzips finanzieller Selbsterhaltung
für alle Wasserstrassen sich bestreiten lässt, so schwer lassen in seiner
praktischen Durchführung Ungerechtigkeiten und Härten sich vermeiden.
In den dreissig Jahren ihres Bestehens ist die Abgabenfreiheit unserer
Ströme eine der Grundlagen geworden, auf der als fester, rechtlich ge-
sicherter Thatsache unser wirtschaftliches Leben in wichtigen, weiten
Theilen des Landes zuversichtlich sich aufgebaut hat. Ist es auch weil
übertrieben, zu behaupten, mit der massvollen Beseitigung dieser einen
kleinen Grundlage werde der ganze gewaltige Bau ernstlich erschüttert,
und darf es nicht übersehen werden, dass die gänzliche Freigebung der
Schiffahrt auf unseren Strömen nicht nur Handel und Industrie vielfach
gefördert, sondern auch wichtige Zweige des heimischen Erwerbslebens,
wie insbesondere die Ijandwirthschaft und die sächsische Braunkohlen-
industric durch die verbilligte Zufuhr ausländischer Erzeugnisse in ihrer
Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt hat, so lässt sich doch nicht bestreiten,
dass die Verluste, die eine Wiedereinführung von Abgaben auf den natür-
lichen Wasserstrassen mit sich bringt, nicht dieselben Persönlichkeiten
treffen, die aus der gänzlichen Entlastung unserer Flüsse die Vortheile
gehabt haben.
Muss dieser Umstand schon in der Praxis, in der hart im Räume
sich die Sachen stossen, bei der Verwirklichung dicht bei einander
wohnender Gedanken, so berechtigt sie auch an sich sein mögen, zur
Vorsicht mahnen, so muss der Durchführung einer Reform, die einen
Einfluss, wenn auch nicht sehr tief gehenden Einfluss, auf das ganze
Wirtschaftsleben hat, die weitere zu bedachtsamem Vorgehen mahnende
Prüfung vorausgehen, ob sie auch nicht nur in sich berechtigt ist, sondern
auch nicht im Widerspruch steht zu übergeordneten Zielen, die gleich-
zeitig in Bezug auf das ganze Wirtschaftsleben verfolgt werden, verfolgt
werden müssen. Solcher übergeordneter wirthschaftspolitischer Ziele, im
Hinblick auf die eine solche Prüfung hier noch vorzunehmen ist, sind
dem deutschen Volke in der Gegenwart vor allem zwei gesteckt.
Die vielerörterte, fast beispiellose Zunahme seiner Bevölkerung hat
das deutsche Volk erstens vor die Aufgabe der Ausfuhrsicherung und
Ausfuhrförderung gestellt. Wollen wir nicht dauernd zurücksinken von
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318
Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
der errungenen Höhe der Kultur und des Wohlstandes, wollen wir viel-
mehr trotz der unabänderlichen territorialen Beschranktheit unseres Mutter-
landes auf die Möglichkeit einer dem Bevölkerungswachsthum entsprechen-
den, weiter aufsteigenden Entwicklung nicht verzichten, so müssen wir
mit aller Kraft bemüht sein, einen erweiterungsfähigen Markt ausserhalb
unserer Grenzen für die Erzeugnisse unseres heimischen Gewerbefleisses,
mit denen wir die unentbehrliche wachsende Einfuhr an Rohstoffen und
Nahrungsmitteln bezahlen müssen, uns zu sichern. Dieses Streben, den
Zugang zum Weltmarkt uns offen zu halten und zu erleichtern, das uns
zur Vermehrung unserer Kriegsflotte und zur thätigen Theilnahme an der
Weltpolitik in einem uns bisher noch unbekannten und ungewohnten
Masse genöthigt hat, lässt jede Massregel unzeitgemäss erscheinen, die
den natürlichen Zugang zur grossen Welthandelsstrasse des Meeres, den
unsere Flüsse bilden, erschwert, mag auch die bisher genossene Erleich-
terung dieses Zugangs an sich nicht zu rechtfertigen sein. Der wirth-
schaftspolitische Zweck der Ausfuhrsicherung und Ausfuhrförderung spricht
also gegen eine Belastung unserer natürlichen Zugänge zum Weltmarkt
mit Abgaben.
Das wird allerdings durchkreuzt durch Folgeningen, die ans dem
zweiten Ziele, das heute in der deutschen Wirtschaftspolitik beherrschend
wieder hervortritt, sich ergeben. Neben die Aufgabe der Sicherung eines
Antheils am Auslandsmarkt tritt die Aufgabe der Sicherung des heimischen
Marktes, des massigen, doch ausreichenden inländischen Schutzes unseres
Erwerbslebens in allen scinon, so vielfach im Widerstreit zu einander
liegenden Zweigen. Um diese beiden oft schwer mit einander in Einklang
zu bringenden Ziele dreht sich der Kampf bei der bevorstehenden Er-
neuerung der Handelsverträge; und dieser, für viele Jahre entscheidende
Kampf kann nicht beschränkt werden auf das Gebiet des Zollwesens;
vielfältig greift er auch hinüber auf das Gebiet des Verkehrswesens. Sind
doch — wie I^otz107) mit Recht gesagt hat — „die Eisenbahntarifpolitik
und die Wasserstrassen heute ebenso wichtig, wenn nicht wichtiger, als
die Zollpolitik geworden." „Ist es doch — wie z. B. die Handels-
kammer zu Duisburg in ihrem Jahresbericht für das Jahr 1898 (Theil I)
ausfuhrt — eine „kaum zu bezweifelnde Thatsache," dass Ermässigungen
der Fracht den vorhandenen Zollschutz vollständig aufheben können".
Diese grosse Bedeutung des Verkehrswesens im Interessenkampf
der Völker ist bereits deutlich erkannt worden, als zu Ende der siebziger
Jahn« in allen Staaten fast gleichzeitig die Schutzzollära anhob. Schon
in seinem berühmten Schreiben an den Bundesrath vom 15. Dezembor 1878
über die Ziele der Zolltarifreform hat Bismarck ausgeführt, es könne auf
die Dauer den verschiedenen staatlichen und privaten Eisenbahnverwal
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ichiflahrtsabgabenwesen in Deutschland.
319
tangen nicht die Berechtigung verbleiben, „der wirtschaftlichen Gesetz-
gebung de* Reiches nach eigenem Ermessen Konkurrenz zu machen, die
Handelspolitik der verbündeten Regierungen und des Reichstags nach
Willkür zu neutralisiren, und das wirtschaftliche Leben der Nation den
Schwankungen auszusetzen, welche im Gefolge hoher und wechselnder
Einfuhrprämien für einzelne Gegenstände nothwendig eintreten". Er ver-
sprach sich sogar in seinem Schreiben an den Freiherrn von Thüngen
vom 16. April 1879 von einer Reform der Eisenbahntarife „eine grössere
Wirkung, als von der Verdoppelung oder selbst Vervierfachung" der
damals neu beantragten Zölle.
Zuerst versuchte Bismarck bekanntlich auf dem Gebiete der Rcichs-
gesetzgehung das neue Ziel zu erreichen, das er in einem Schreiben an
den Bundesrath vom 18. März 1879 u. a. dahin genau formulirte: „gesetz-
lichen Schatz dafür zu gewähren, dass die deutschen Eisenbahnen in
•»rstcr Linie nicht fremdländischen Verkehrsinteressen dienstbar werden,
sondern ihrer Bestimmung bei der Anlage entsprechend vorzugsweise
dem deutschen Verkehr, der deutschen Produktion und dem Absatz
der Erzeugnisse der letzteren förderlich werden." Als die Reichstarif-
refonn scheiterte, wurden diese Bestrebungen auf dem Gebiete der
preußischen Eisenbahnen in der bekannton Weise aufgenommen. Schon
in der Begründung zu dem preussischen Gesotzentwurf über den Erwerb
mehrerer Privateisenbahnen für den Staat vom 29. Oktober 1879 wird es
al* „die Aufgabe des Staates" bezeichnet, der Tendenz „auf die Herab-
setzung der Tarife für die Einfuhr und Durchfuhr ausländischer Produkte
• beschränkend entgegenzutreten, soweit dadurch die wirtschaftlichen
Interessen des Inlandes gefährdet werden, zu verhindern, dass nicht das
Inland einer zerstörenden Ueberschwemmung mit den Erzeugnissen der
ausländischen Ueberproduktion ausgesetzt werde." Im gleichen Sinne hat
*m 8. November 1879 Maybach nachdrücklich erklärt: „Wenn es sich
tanim handelt, ein Eisenbahn- oder ein Landosinteresse zurückzustellen,
80 bin ich geneigt, das Eisenbahninterosse. Insbesondere kann ich nicht
blassen, dass ausländische Produkte beim Transport begünstigt werden."
Hen Worten folgten schnell die Thaten. Alsbald nach der Verstaatlichung
der preussischen Eisenbahnen wurden alle „die nationale Wirthschaft
*bädigenden" Differentialtarife und sonstige Tarifmassregoln beseitigt,
-welche — wie Bismarck in einem Schreiben an den Bundesrath vom
• Februar 1879 sagt — durch das Bestrobon der Bahnen hervorgerufen,
Bahntransporte — auch durch Herabgehen unter den normalen Trans-
P^ngewinn, sogar bis unter die Grenze der Selbstkosten — auf ihre
Linien zu ziehen, ausländische Artikel vor den gleichartigen Artikeln der
uländi&ehen Produktion begünstigen."
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320
Theoretische Betrachtungen über das Binnen -
Auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens wurde also alsbald in Ge-
mäs8heit, sowie zur Unterstützung und Ergänzung der neuen nationalen
Zollpolitik auch eine nationale Verkehrspolitik begonnen und, mag man
mit der Art ihrer Durchführung vielfach auch nicht einverstanden sein,
vom interesselosen Standpunkt der Theorie aus wird man es nur als*
einen grossen Fortschritt bezeichnen können, wenn es verhindert wird,
dass Vcrkehrspolirik und Zollpolitik in einem Staate entgegengesetzt«-
Richtungen einschlagen, so gross auch das Interesse Einzelner sein mae;.
ihnen unerwünschte Zollmassregeln auf dem Gebiete des Verkehrswesen^
„ncutralisiren" zu köunen.inH)
Man beschränkte seine Aufmerksamkeit damals jedoch auf das ein«1'
Verkehrsmittel der Eisenbahnen. Man beachtete nicht, dass, wie überhaupt,
so auch in der hier betrachteten Hinsicht neben die Eisenbahntarifpolitik
die Wasserstrassen zu stellen sind, und man übersah, dass diese damals
zeitweise mehr zurücktretenden Verkehrsmittel gerade in der Waarcnein-
fuhr gar wirksame Konkurrenten der Eisenbahnen sind und jede einseitige
Beschränkung der Beförderung fremder Güter auf diesem allerdings
wichtigsten Mittel des Grossverkehrs für sich zu nutzen vermögen.
Schon in einer Eingabe des Vereins der Privateisenbahnen des Deutschen
Reiches aus dem Jahre 1879 wird vorausgesagt, dass die Aufhebung rt«*r
einfuhrfreundlichen Tarifmassregeln auf den Eisenbahnen die betreffenden
Gütertransporte auf die Wasserwege drängen werde, und wer die stark
und schnell in den letzten zwei Jahrzehnten gestiegenen Ziffern unseres
Wasserstrassen Verkehrs im allgemeinen überschaut und in seinen Einzel-
heiten prüft.109) der wird kaum der Einsicht sich verschliessen können,
dass diese Voraussage eingetreten ist, dass die grosso, das Wachsthum
des Eisenbahngüterverkehrs weit übertreffende Steigerung unseres Wasser
Strassenverkehrs, die in erster Linie unseren fortschreitenden, kostspieligen
Flussrcgulirungen zu danken ist, auch darauf mit beruht, dass unsere
von allen Abgaben befreiten Ströme, die verkehrspolitischc Förderung
der ausländischen Einfuhr, seit der Verstaatlichung der Eisenbahnen in
I*reussen, gewissermassen als Monopol übernommen haben.
Wenn es aber wünschenswert!] ist, dass eine Politik, mag man mit
ihr übereinstimmen oder nicht, einheitlich und frei von Widersprüchen
sei110), dann gilt es, der in Uebereinstimmung gebrachten Zollpolitik und
Eisenbahnverkehrspolitik nicht selbst auf dem Gebiete des Binnenschiffahrts
wesens entgegenzuwirken. Das ist aber der Fall, wenn auf den Flüssen,
die mit der Welthandelstrasse des Meeres in unmittelbarer Verbindung
stehen, auf Kosten des Staates infolge der Abgabenfreiheit fremden
Waaren Vorzugsbedingungen der Beförderung eingeräumt werden. Um
den Betrag der auf jede Tonne Güter entfallen würde, wenn die Kosten
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«chtfffthrteabgnbenweften in Deutschland.
321
der Unterhaltung, sowie eine Verzinsung und Tilgung- der auf die Flüsse
verwendeten Kapitalien durch Abgaben aufgebracht werden sollten, wird
der Zoll für jede Tonne Fremdwaaren, die auf den Flüssen in da»*
deutsche Zollinland eingeführt werden, auf Kosten des Staates gemindert111),
ranz abgesehen davon, dass auch bei der Hemessung der Frachten Be-
günstigungen der fremden Einfuhr aus privatwirthschaftliehen Gründen
nicht selten vorkommen. Eine Beseitigung dieser Anomalie, isoweit sie
durch den Staat verschuldet wird, ist unzweifelhaft vom Standpunkt des
Schutzes des heimischen Erwerbslebens aus eine Bereicherung des handels-
politischen Arsenals an Angriffs- und Verteidigungswaffen, und das ist
(\m Stärkung der Stellung im internationalen Interessenkampf auch dann,
wenn nur die Möglichkeit der Benutzung dieser neuen Waffe geschaffen
wird11-). Sollte aber das Streben nach Schutz des heimischen Er-
werbslebens zur Beseitigung dieser Anomalie führen, so ist es von der
prössten Wichtigkeit, seinem Einfiuss auf das Binnenschiffahrtsabgabenwesen
fine feste Schranke zu ziehen. Das ist die in den früheren Ausführungen
bereits aufgerichtete Schranke der blossen Kostendeckung, des Gebühren -
Prinzips. Hält man sich in ihr, so. bleibt die Klage über finanzielle Aus-
beutung der Wasserstrassen inhaltsloses Geschrei; wird sie überschritten,
su gewinnt diese Klage Berechtigung, und es entsteht die Gefahr eines
Rückfalls in die alte Misere der Flusszölle in früheren Jahrhunderten, wo
der Yolkswirthschafl viel mehr geschadet, als der Finanzwirthschaft ge-
nützt wurde. Diese Gefahr gilt es stets ängstlich zu vermeiden, wenn
man sich dazu entschliesst, ungerechtfertigte Verschiedenheiten in der
finanziellen Behandlung der in natürlichem Wettbewerb mit einander
stehenden Verkehrsmittel zu beseitigen, um so die Grundlage zu schaffen
für eine Verkehrspolitik, die nicht mehr vom Gesichtspunkt des Wett-
kampfes zwischen Eisenbahnen und Wasserstrassen beeinfiusst wird,
hindern beide Verkehrsmittel unter gleichen Bedingungen zum grössten
Nutzen des Volkes zu verwalten und auszugestalten trachtet: ein Vor-
gehen, dessen Erfolg bald als ein so heilsamer sich erweisen würde, dass
auch die Klagen der anfangs Geschädigten verstummen würden.
Das Ergebniss dieser wirthschaftspolitisehen Schlussbetrachtungen,
die die einheitliche Reform des Binnenschiffahrtsabgabenwesens, die aus
inneren Gründen sich besonders empfehlen dürfte, wenn die deutschen
Wasserstrassen aus ihrer vielfachen bisherigen Isolirung herausgestaltct
werden zu einem einheitlichen Netz, in den Rahmen der gesammten
deutschen Wirtschaftspolitik zu rücken suchen, — das Ergebniss dieser
für die praktische Entscheidung vielleicht wichtigsten Betrachtungen ist
als", dass das Streben nach Schutz des heimischen Marktes für eine Er-
schwerung der Einfuhr durch Belastung der Flüsse mit Abgaben, dagegen
322
Theoretische Betrachtungen über daß Binnen-
das Streben nach Erweiterung und Sicherung eines Marktes ausserhalb
der Grenzen unseres Mutterlandes gegen eine Erschwerung der Ausfuhr
durch Belastung der Flüsse mit Abgaben streitet. Man kannte nun
glauben, beidem Messe im wesentlichen sich dadurch gerecht werden,
dass man nur die Bergfahrt mit Abgaben belastet, dagegen die Thalfahrt
frei litsst. Abgesehen davon, dass dieses — wie wir sahen — auch sonst
empfohlene Aushilfsmittel vielfach nicht ausreicht, insbesondere auf der
Elbe versagt, und abgesehen davon, dass nach den bestehenden Verträgen
seine Berechtigung vielleicht angezweifelt werden könnte, bietet es sich
wirksam auch nur dann dar, wenn die Abgaben von den Empfängern
oder Abladern der Waaren ausnahmsweise unmittelbar erhoben werden lt*).
Wo sie — wie es in der Binnenschiffahrt- allgemein ist — von den
Schiffern einkassirt werden, da besteht dieses Aushilfsmittel nur in der
Theorie. In der Praxis bedingen nämlich Fracht und Rückfracht sich s«>
vielfach, dass bei entwickeltem Schiffahrtsbetriebe die Hinfahrt und die
Rückfahrt so sehr zu einer wirtschaftlichen Einheit verschmelzen, dass
die Belastung des Flusses mit Abgaben in einer Richtung keineswegs
auch in den Frachtsätzen zum Ausdruck zu kommen braucht. Wahr
scheinlieh ist es vielmehr, dass eine solche einseitige Belastung, unter
verwickelten Abwalznngsverhiiltnissen, auf die Hin- und Rückfahrt sich
annähernd gleichmässig vertheilen würde, die Ausfuhr fast ebenso be
lastend, wie die Einfuhr. Berücksichtigt man das, so zeigt sich, dass
nicht beiden gewonnenen Forderungen sich zugleich gerocht werden
lässt, dass vielmehr das Ergebniss, zu dem eine Betrachtung des Binnen
schiffahrtsabgabenwesens unter dem Gesichtspunkt der beiden leitenden
Ziele des deutschen Wirtschaftslebens führt, in sich im Widerspruch
steht Wie die Diagonale zwischen diesen widerstreitenden Tendenzen
in Wirklichkeit gezogen wird, gezogen werden muss, ist so vielfach be
dingt, dass es im einzelnen sich nicht voraussehen lilsst, Das ist eine
Frage der Politik, nicht der Wissenschaft.
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5chiffahrt*ab£jibenwesen in Deutschland.
323
Anmerkungen.
i) Finanzwissenschaft I. Theil. 3. Aufl. 8. 488.
*) Rank hebt in .seinem Aufsatz „Welche Einnahmen Aollen aus dem Betrieb
»uatlioher Verkehrsmittel gezogen werden?" (in der Zeitschrift für Eisenbahnen
und Dampfschiffahrt vom 6. Januar 1895) mit Recht hervor, dass „für den Charakter
der Gebühr weniger deren zifferm&ssige Höhe, als der ausgesprochene Wille, die
eigentliche Absicht des Feststellers, die Gegenforderung den Selbstkosten thunlichst
anzupassen, entscheidend* sei. Ebenso hat sich das preussische Obervcrwaltungs-
jrericht ausgesprochen; vgl. Entscheidungen Bd. 17. S. 212.
*) Dieses Zitat aus der Nationalökonomik des Handels und Verkehrs § 88
riebt Roschers prinzipielle Stellung zur hier erörterten Frage der finanziellen
Behandlung der Verkehrsmittel richtiger wieder, als eine von Lötz (Kritik der
neuesten Argumente für Abgaben auf den natürlichen Wasserstrassen, Nr. 40 der
Schriften des Deutsch-Oesterreichich-Ungarischen Verbandes für Binnenschiffahrt,
S. 50) angeführte Stelle aus Roschers Finanz Wissenschaft § 20, die folgenden
Wortlaut hat: »In Wahrheit freilich ist ein Staat, der seine finanziellen Bedürfnisse
<inrch erschwerte Benutzung seiner natürlichen Wasserstrassen deckt, einem Fuhr-
manne zu vergleichen, welcher die Last seinen Pferden an die Beine bindet."
Uto beachtet bei der Auslegung dieser Stelle nicht, dass nicht von Binnenschiff-
fahrtsgebühren, die nur Kostendeckung bezwecken, geredet wird, sondern von den
Mten „Stromzöllen", die nicht den Charakter der Gebühr, Bondern den des Zolles
tragen, d. h. die „finanziellen Bedürfnisse" des Staates decken sollten. Ulrich,
zegen den dieses Zitat ausgespielt wird, hat nur Abgaben befürwortet, die als
blosse Gebühren die Aufwendungen, die für die Wasserstrassen gemacht werden,
•tan Staate wieder einbringen sollen, nicht darüber hinausgehende Zölle, die die
„finanziellen Bedürfnisse" des Staates befriedigen sollen.
Zur besonderen Frage der Erhebung von Abgaben auf natürlichen Wasser-
türmen hat Roscher eigentlich nicht ausdrücklich Stellung genommen. Er spricht
allerdings in der 5. Auflage seiner Nationalökonomik des Handels und Verkehrs
(S. 467), mit der die 6. Auflage gleichzeitig gedruckt worden ist, von der „gemein-
Tätlichen, also unentgeltlichen Nutzbarkeit der natürlichen Wasserstrassen", das
geschieht aber so beiläufig, dass es angesichts seiner prinzipiellen Ausführungen
gevagt sein würde, daraus grosse Folgerungen zu ziehen, zumal da sehr wohl an
natürliche Wasserstrassen, für die nennenswerthe Anforderungen nicht gemacht
worden find, gedacht sein kann. In der 7. von Stieda bearhoiteten Auflage fehlt
denn auch diese Wendung; statt dessen findet sich unter den von Roscher noch
herrührenden Ausführungen der Satz (S. 589): „da die schiffbaren natürlichen
Wasserstraßen Staatseigenthum sind, so liegt es in erster Linie dorn Staate ob.
m prüfen, ob der Strom dem Verkehrsbedürfniss noch entspricht. Den Aufwand
*ird er in der Hauptsache selbst tragen müssen, doch ist nicht ausgeschlossen,
«Um besonders durch Ausführung derartiger Arbeiten geförderten Provinzen oder
Gemeinden Betheiligung an der Kostendeckung auferlegt wird*. Der Bearbeiter
324
Theoretische Betrachtungen über das Blnufa
Stieda spricht sich dagegen (S. 5%) für „eine volle Deckung «ler laufenden Be-
triebskosten durch Erhebung von Abgaben für den Verkehr auf Wasserstra^n*
aus, ohne zwischen natürlichen und künstlichen Wasserstrassen scharf seu unter
scheiden. Man wird zugeben müssen, dass diese Stellungnahme mit den gnin<1-
satzlichen Ausführungen Roschers im Einklang steht.
*) Institutiones iuris Natnrae et Gentium. Pars 2. Onp 9 § 473 pag. 24H
s) Pragmatische Geschichte der Zölle in Teutschland und der Tcutsclicn
Reichs-Zollgesetze. (Halle. 1798) S. 8 f. Im weiteren geht Ulnienstein auf Einzel-
heiten ein. Vom Sehlacht- und Fährgeld sagt er, dass es „zur Bestreitungr der
Kosten, welche die Unterhaltung der Ufer des Flusses und seines Bettes erfordere*,
erhoben werde; Ähnlich äussert er sieh über das Brückengeld und fährt dann
fort: „Mit dem eigentlichen sog. Wegegeld«1 hat es gemeiniglich ein«
völlig ähnliche Beschaffenheit, wie mit dem Brückengeld und mit dem Fihrg.M
oder Schlachtgeld." Allerdings - fügt er hinzu — stosse jenes mit dem Zolk
sehr oft zusammen oder werde mit ihm verwechselt oder stehe in gewisser
genauer Verbindung mit ihm.
Aehnlich wie riiuonsteiu hat sich Brandenburg in seinem Handbuch zur
praktischen Kenntnis* des Zollwesens, der Zollverfassung und der Zollgeseue von
der Kurmark Brandenburg (Berlin. 1800) S. V. atisgesprochen; insbesondere sap
er S. XXXVII vom Friedrich-Wilhelnis-Kanal: „Aber sehr gross waren auch ohw
allen Zweifel die Kosten der ersten Anlage eines solchen Werks; und die Uut<r-
haltungskosten sind nicht minder beträchtlich, die der Staat bestritten hiH uixi
fortdauernd bestreiten inuss. Wenn der Staat wegen dieses Aufwandes voi;
jedem, welcher Vortheil aus einer solchen Anlage zieht, einen dem letzteren an
gemessenen Key trag verlangt, so gründet sich diese Forderung auf Recht un<i
Billigkeit."
Aehnlichen Auffassungen begegnet man in der einschlägigen deutsches
Litteratur am Ende des 18. und Anfang des Iii. Jahrhunderts noch häutig
sagt Ockhart, Geschichtliche Darstellung der früheren und späteren Gesetzgebung
über Zölle und Hnndclsschiftabrt des Rheins (Mainz 1818) z. R. S. 37: „Die Zolle
und Abgaben für die Benutzung der schiffbaren Ströme sollten nach den Grund-
sätzen einer jeden guten Verwaltung immer mit demjenigen in einem gewisse«
Verhältnisse stehen, was der Staat zur sicheren und bequemen Fahrt längs de»
selben aufzuwenden nöthig hat.4* So ähnlich v. Beguelin. Historisch-kritische
Darstellung der Accise- und Zollverta>sung in den Preussischen Staaten (Berlin
17!»7> S. 212: „Der Zoll ist in seiner ältesten Bedeutung eine Remuneration für
die dem ünterthan oder Fremden zugestandene Erlaubnis«: auf einein Wege
Waaren fortzubringen. Diese Vergeltung wird dafür gegeben, dass zur Bequem-
lichkeit der Reisenden Brücken. Wege, Dämme u. s. w. in gutem Stande unter
halten werden." Auch Xeheuius spricht sich in dein bereits im Jahre 1819 ge-
sehriebenen Anhang zur Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem Zollverein
(Karlsruhe. 1883) S. 27 ähnlich aus: «Die Abgaben an dein Transport der Waaren
die, man mag sie Durchgangszölle oder Wegegelder heissen, immer dieselbe Natur
haben, sind insofern mit einem allgemeinen Mauthsystem vereinbarlich, als sie
lediglich eine Vergütung für den Unterhalt der Landstrassen gewähren sollen,
und das durch den Zweck bestimmte Mass nicht überschreiten. Damit jedoch
unter dem Namen von Wegegeldern keine Zölle versteckt werden, wäre im Maximum
die Abgabe für den Zentner und die Stunde festzusetzen.41
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schilTnhrtsabgabenwesen in Deutsehland.
325
Schärfer hat den Unterschied von Transportgebühr und Zoll hervorgehoben
Pütter in «einen auserlesenen Hcchtsfül|on Bd. II. S. 463: „Ehen darin besteht
das Wesen eines Zolles, dass derselbe bloss für die Freiheit, einen gewissen Zoll
211 passiren» bezahlt wird; /.um Unterschiede vom Weg- oder Brückengeide, das
für d«'ti Bau und die Unterhaltung der Wege und Brücken, ingleicheu vom
(leleitgeide, da« für die, Sicherheit der Strassen, und von Aeeise, . die von der
Kousumptiou im l*aude bezahlt wird.14
Pütter knüpft hierin vielleicht an Pufendorf an, der in seinen Observationes
iuris universi. Pars 4, observatio 148, § 1. S. 265 und S. 284 dem vectigal, quod
vel pro importandis vel pro exportandi* inercibus, vel pro transitu quoiuie ei
datur,. X|ui ius exigeudi habet, gegenüberstellt das viaticum, Wegegeld, <|Uod pro
reparandis viis datur.
Schon Hugo Grotius tritt für Transportgebühren ein, wenn er De iure belli
.ic p»cis. Lib. 2 cap. 2 § 14 ausführt: Si aut ad \ r.-icstandam srciiritatem inerci-
bus, aut inter cetera etiamob hoc ouera Mistincntur, ad ea compensanda vectigal
;ili<|Uo<l iniponi mercibus potest. dum modus cnusae uon cxeodatur. lüde enim
pendet justitia: Ut tributi ita et 'vectigal.
Dieselbe Grundauffussiuiig klingt auch schon in der Glosse zum Sachsen-
spiegel (Buch 2, Art. 27) an: Hieraus verstehestu niihn das, so ich dir vorgesaget
habe, Nemlich das zoll und geleidt erstlichen durch der notdurfft willen und nicht
;ms geitz Aufkommen sind. Daruntb magstu, was dir davon gefohlt, als d«in recht
und wol erworben gut besitzen. Dann man gibt den zoll zu hüllte den wegen
und stegen, sie davon zu besser«."
•) Motive zu «lern Entwurf des Gesetzes betreffend die Einstellung der Er-
hebung des Chausseegeldes atif den Staatsstrassen. No. H55 der Drucksachen des
Abgeordnetenhauses 1873/74.
7) Wie die gleichen Ansichten später auf dem Gebiete der Wasserstrassen
sich bethätigt haben, wird der Verfasser an anderer Stelle in ausführlichen Auf-
sitzen über die geschichtliche Entwicklung des deutscheu Biuneuschirfnhrts-
ubgnbenwesens darstellen.
9) Man unterscheidet neuerdings in der Finanzwissenschaft von den Ge-
huhren „Beiträge". Sie haben mit jenen — wie Vocke. Die Grundziige der
rinanzwissenschaft S. 1)2 f. ausfuhrt — das gemein, dass „sie für besondere
Arten von Leistungen des Staates, für die Benutzung von einzelnen Staats-
anstalteii, überhaupt für besondere Zwecke und nicht allgemein, sondern nur von
den Beteiligten verlangt und gegeben werden". Sie unterscheiden sich aber von
dfn Gebühren dadurch, dass sie regelmässig an bestimmten Grundbesitz sich
knüpfen, an den (»rundbesitz, in dessen Nähe die Vortheil bringenden Anlagen
geetchafTen werden, und dass sie, wie die Steuern, nicht von Fall zu Fall ent-
richtet werden, sondern meist nur in einmaligen Leistungen (Baubei trägen) be-
stehen. Das Hauptanwendungsgebiet für solche Beiträge liegt daher — dieser
/war nicht in allen Punkten ganz unstreitigen Begriffsbestimmung gemäss — in
denjenigen Zweigen der Verwaltung, die sich — wie Keitzenstein in Sehönbergs
Handbuch der politischen Oekonoinie Bd. III S. 612, auch in Stengels Wörterbuch
des Verwaltungsrechts Bd. I S. ü04 sagt — „auf die Errichtung und Unterhaltung
der öffentlichen Verkehrswege, Strassen, Plätze. Kais, Kanäle, lerner auch der
Knt- und Bewässerung*-, sowie der Beleuchtuugs - Anlagen beziehen." Das
iUuptauwendungsgebiet liegt deshalb in der Gemeindeverwaltung.
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326
Theoretische Betrachtungen über das Binnen
Im preussischou Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 werden auch im
§ 9 „Beiträge" als eine besondere Art von Abgaben aufgezählt. Die Gemeinden
können danach zur Deckung der Kosten für Herstellung und Unterhaltung von
Veranstaltungen, die durch das öffentliche Interesse gefordert werden, von den
Grundeigenthümem und Gewerbetreibenden, denen hierdurch besondere wirt-
schaftliche Vortheile erwachsen, nach diesen Vortheilen zu beinessende Beiträge
zu den Kosten der Veranstaltungen erheben ; und sie müssen das thun, „wenn
anderenfalls die Kosten, einschliesslich der Ausgaben für die Verzinsung und
Tilgung des aufgewendeten Kapitals, durch Steuern aufzubringen sein würden."
Vergl. Nötls Kommentar zum Kommunalabgabengesetz S. 16.
Beiträge und Gebühren können natürlich nebeu einander bestehen. Sie be-
schränken sich aber gegenseitig insofern, als sie zusammen innerhalb der Grenzen
deB Selbstkostenprinzips bleiben müssen.
») Das Verkehrswesen, Leipzig 1894 S. 186.
**) Noch der Bericht der preußischen Eisenbahn-Uutersuchungskominission
vom Jahre 1873 konnte sagen : „Die Eisenbahnen siud öffentliche Transport-
anstalten und stehen ihrem Wesen und Zwecke nach den Landstrassen gleich.
Nur zwingende finanzielle Gründe siud es gewesen, welche diesen Standpunkt
verrückt haben."
H) Diese Forderung der Unentgeltlichkeit ist kaum in ernst zu nehmender
Weise für Eisenbahnen aufgestellt worden. Sie erwächst naturgemäß nicht auf
dem Boden eines Landes, dessen Staatseisenbahneu reiche Ueberschüsse liefern,
sondern höchstens dort, wo die Staatseisenbahnen eine ungenügende Verzinsung
erzielen, und daher das Bestreben hervortreten wird, durch Tariferhöhungen eine
Kinnahmesteigerung herbeizuführen. So ist sie in Oesterreich wohl aufgestellt
worden. Dagegen wendet sich besonders scharf J. Kaizl, Passive Eisenbahnen
(Wien 1895). Kr sagt z. B. : „Was früher noch keinem Menschen in den Sinn ge-
kommen mit der Verstaatlichung der Eisenbahnen, ist jetzt auf dem Plane er-
schienen. Die Eisenbahn als berufsmässig philantropisches Institut, die Eisen-
bahn als essentielle passive Unternehmung, die Eiseubahu als spanische Wand
für offiziell verpönte Unternehmungen. Diese Ideen sind bei uns das Neben-
produkt des Staatsbahnsystems." Und Kaizl gelangt zu dem Schlüsse: „Ich be-
stehe bei den Staatsbahnen nicht auf der blossen Deckung der effektiven Kosteu,
sondern ich bestehe auf Ueberschüsse, auf den Gewinn, der die Steuerkasse zu
speisen habe, weil die Steuerlast die nicht besitzenden Klassen unverhältnis*-
mässig mehr drückt, als die wohlhabenden, sowie andererseits durch grösseren
Wohlstand sich gerade jene hervorthun, welche unmittelbar den Eisenbahntrans-
port benutzen."
M) Vergl. Kurs, Die Schiffahrtsstrassen im Deutschen Reich, Jahrbücher
für Nationalökonomie und Statistik, 3. Folge, Bd. X S. G73, auch Ulrich, Staats-
eiseiibalmen, Staats wasserstrassen und die deutsche Wirthschaftspolitik. Leipzig.
1898, S. 16.
**) Die Geschwindigkeit in der Beförderung ist natürlich auf den einzelneu
Wasserstrassen, sowie je nach Betriebsart und Fahrtrichtung sehr verschieden.
„Man kann wohl im allgemeinen — so führte Dill in einem Referat auf dem
internationalen Btnnenschiffahrtskongrcs» in Frankfurt a. M. im Jahre 1888 aus —
alf» Durchschnitt annehmen, dang auf unseren deutschen Wasaeratrassen die Ge-
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in Deutschland.
327
•chwindigkeit der Schiffe einzeln und in Schleppzügen noch heute nicht mehr
aia 4 km in der Stunde betragt, wenn schon auf dem Kongresse in Wien (1880)
» km als das zunächst angestrebte Ziel bezeichnet wurde." Seitdem dürfte der
Durchschnitt gewachsen sein und unter besonders günstigen Verhältnissen lässt
steh eine mehrfach so grosse Geschwindigkeit erzielen. Die Schleppzüge der
M.umiicimer Dampfschleppschiffahrtsgesellschaft legen z. B. die 5ft6 km lange
Streck« Rotterdam -Mannheim zu Berg in 102, zu Thal in 33 Stunden reiner
Fahrzeit zurück ; auf den Scbnellfahrten der grossen schönen Pcrsonendampfer
•nf dem Rhein wird eine noch beträchtlich grössere Geschwindigkeit erzielt.
Vergl. auch Kurs, Entwickelung und Ausnutzung der deutschen Schiff-
iah rtsstrasseu, in Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik, 1895,
s. mit
**) P. D. Fischer, Betrachtungen eines in Deutschland reisenden Deutscheu
(Berlin, 1896) S. 17, wo unter Bedauern ausgeführt wird, dass das Dampfschiff
„trotz der auch bei uns im Wachsen begriffenen Vorliebe für Seereisen, gegen-
über seiner früheren Verwendung viellach in den Hintergrund gedrängt
worden" ist.
tf) He ubach, Die Verkehrsentwickelung auf den Wasserstrassen und Eisen-
bahnen des Elbe-Odergebietes (Berlin, 1898) S. Gl hat die auf das Tonnen-
kilometer entfallenden Ein- und Ausladekosten für den Wasser- und Eisenbahn-
verkehr zu berechnen gesucht. Er kommt für Rohgüter bei dem Wasserverkehr
für 100 km auf etwa «/in» für 200 km auf etwa '/i©, für 800 km auf etwa »/s, fü»
400 km auf etwa 1/7 der reinen Fracht, während er sie bei den Eisenbahueu für
ISO — 150 km auf etwa '/« der reinen Frachtkosten berechnet. Vergl. Koch, Be-
förderung von Massengütern auf Kanälen und auf Eisenbahnen in der Zeitung
des Vereins deutscher Eisenbahuverwaltungen. 1898, S. 1547.
Für gewisse Güterarten bietet eine Wasserstrasse besondere Vortheile bei
der Einladung und Ausladung. Das ist bei den Gütern der Fall, die nicht in
Kollifonn verfrachtet werden; so insbesondere bei Getreide, das, wie das ameri-
kanische, nicht gesackt Ist, uud beim Petroleum. Diese Vortheile lassen sieh
aber, wie der Petroleum- und Getreidehandel des Rheins deutlich zeigt, nur im
Rahmen eines hochentwickelten Grossbetriebes voll ausnützen. Vergl. Schu-
macher, Die Organisation des Getreidehandels in d*»n Vereinigten Staaten von
Amerika, in Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik. 18%,
S. 361 ff., 801 ff.
Für andere Güterarten bietet umgekehrt die Wasserstrasse Nachtheile bei
der Ein- nnd Ausladung. Das gilt vor allem von Kohlen. Insbesondere dadurch,
das» sie vom Eisenbahnwagen unmittelbar durch Kipper in beträchtlicher Höhe
in das Schiff gestürzt werden, verlieren sie, wie die Handelskammer in Duisburg
in ihrem Jahresbericht für das Jahr 1898, 1. Theil, S. 11 sagt, „viel au werthvollen
Stücken und erleiden deshalb einen grossen Qualitätsvcrlust", sodass „viele Ab-
nehmer, die Werth auf besonderen Stückreichthum der Kohle legen müssen, den
Btthnbezug dem etwaigen billigeren Bezüge zu Wasser vorziehen." Dieser Nach-
tbeil wächst meist mit der Grösse der Schiffe, da sie auch die Sturzhöhe zu
vergrößern pflegt.
**) Stimmt man diesen Ausführungen zu, danu wird man auch kaum
LUrichn Behauptung, dass die Vortheile der Wasserstrassen iu der Hauptsache den
grossen Städten, weit weniger den kleinen Städten und dem plntteu Lande zu
328
Theoretische Betrachtungen über das Binnen
Gute kommen, als falsch erweisen können. Int das aber richtig, so l&sst sich
auch mit Grund nicht bestreiten, dass die bestehenden günstigen Verkelirsver-
hältnissc auf den Wasserstrassen iu Deutschland auch einen Gruud. wenn auch
nicht den wichtigsten, bilden für da« ausserordentliche Anwachsen der über-
wiegend an Flüssen gelegenen Gross- und Mittelstädte im Gegensatz stu den
ineist ausschliesslich auf Kiseubahuverbiudung angewiesenen Klein- und Uud-
städteu. (Vergl. Ulrich, Staatseisenbahnen, Staatswassers trassen und die deutsche
Wirtschaftspolitik, S. lti tT.) Lötz hat das allerdings bestritten. In einem Vor
trag, den er über Abgaben auf natürlichen Wasserstrassen im Jahn« 1898 in der
dritten Versammlung des Deutsch-Oesterreichiseh-lngarischen Verbandes für
Binnenschiffahrt gelullten hat. sagt er u. a. über die soeben angeführte Ulrieb.'schr
Schritt: „Recht wenig ernsten Eindruck wird z. B. die Behauptung inachen. uW
das Anwacliseu der grossen Städte durch die billigen Frachten der Wasserstraßen
gefördert werde." In einem durch eine Autwort Ulrichs veranlassten .Anhaut"
führt Lötz dann aus, dass die Eisenbahnen, „so sehr die Bevölkerung»
anhaufuug an den Grossstädten begünstigen, dass- u. s. w. und erklärt es nun
Schluss „befremdend zu hören, dass er — Ulrich - , der die Wirkungen de»
Eisenbahnwesen« auf Verkehrsinittelpunkte kennt, den Wasserstrassen vorwirft,
dass sie vielleicht ebenso wirken können, wie sicher die Eiseubahncn bisher ge
wirkt haben-, den anuen halbverwirrten Leser dein nagenden Zweifel überlassend
warum wohl die Behauptung, die bei einem Verkehrsmittel als unerschütterlich»'
Wahrheit gepriesen wird, „recht wenig ernsthaften Fettdruck" macht, wenn *ie
sich auf ein anderes Verkehrsmittel bezieht, von dem Lötz selbst so oft ver-
kündet hat, dass es fast unvergleichlich viel mehr und billiger Güter zu betonier«
vermag, als die Eisenbahnen (vergl. No. 40 der Verbandssehriften de» Deutsch-
Oosterrciehisch-Ungarischon Verbandes für Binnenschiffahrt).
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Bismarck denselten
einseitig Städte fördernden Einliuss seinerzeit auch den Differentialtarifen der
IVtvatbahuen zum Vorwurf machte. Er führte aus, da die Entstehung der wohl
feilen DifferentialsUtze es mit sich bring«;, dass sie vorwiegend nur für Stielt«'
ersten Ranges und Mittelpunkte des Verkehrs wirksam seien, so hätten sie ein«'
ungesunde Zusammenziehung des Verkehrs und «1er Industrie in einzelne grosse
Orte zur Folge, welche wirtschaftlich und politisch grossen Bedenket) unter
wollen sei. Vergl. Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungeu 1^*
S. 1037. lieber die Beziehungen zwischen diesen Differentialtarifen und »1«»
Wasserstrassen vergl. oben S. 320 ff.
,7) Die Verbilligung der Frachtsätze durch eine Zunahme der Sehiffsgrössen
ist allerdings vielfach überschätzt worden. Sie ist in der Hauptsache beschrankt
auf die grossen Ströme; insbesondere auf dein breiten und tiefen Rhein und in
geringerem Masse auch auf der Elbe hat die wachsende Grösse der Schiffe «'in«'
bedeutende Ermässigung herbeigeführt. „Diese Thutsache- - wo hat Baurath
Tolkmitt iu einem Vortrage über den wirtschaftlichen Werth der deutschen
Wasserstrassen am 11. November 18U8 im Grossen Ausschuss des < entral -Verein*
für Hebung der Deutschen Fluss- und Kanalschiffahrt, ohne sachlichen Wider-
spruch zu finden, ausgeführt „hat wahrscheinlich zu den Bestrebungen nach Kr
bauung grosser Kauäle am meisten beigetragen, aber auf den letzteren dürft«'
der Erfolg hinter den Erwartungen zurückbleiben. Denn auch abgoseheu v,,u
der Abgaben frage lasseu die Kanäle eine so grosse Abnahme der reiuen Fracht-
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schiffahrtaabgabenwesen in Deutschland.
kosten bei wachsender Schiffsgrösse, wie sie auf den grossen Strömen eingetreten
ist, nicht zu. Die grössere Wasserverdrängung vermein t nämlich auf den Kanälen
den Schiffswiderstand sehr bedeutend, so dass die auf 1 t Ladung entfallende
Zugkraft auf einem gegebenen Kanal ziemlich unabhängig davon ist, ob die
Güter in Schiffen von 600 oder 150 t Tragfähigkeit befördert werden. Somit be-
schränkt sich der Vorzug der Grossschiffahrt gegenüber der Kleinschiffahrt auf
die Minderausgaben für die Fahrzeuge und ihre Bemannung. Diese Minderaus-
gaben siud durchschnittlich nur auf 0,40 Pf. für 1 tkm einzuschätzen
Auch der Zeitaufwand für das Ein- und Ausladen bei Ladungen, die für mehr als
einen Empfänger bestimmt sind, sowie die Nothwendigkeit des Leichterns oder
Ilmladens, wenn die Güter auf kleinere Wasserstrassen übergehen sollen, spricht
nicht zu Gunsten der grossen Kanalschiffe. M
Dazu kommen die Unterschiede in den Anlagekosten der Kanäle. „Die
älteren Kanäle, — so fährt Tolkmitt fort — sparsam und für Schiffe von 100 bis
150 t Ladung mit kurzen, dem Gelände angepassten Haltungen erbaut, kosteten
etwa 150 000 bis 180000 M. und ihre jährlichen Unterhaltungskosten belaufen sich
auf etwa 1200 M. für 1 km Länge." Der Dortmund-Ems-Kanal sollte nach der
Begründung der Gesetzesvorlage vom 1. März 1886 243000 <M für das Kilometer
kosten und hat in Wirklichkeit 316000 J( für das Kilometer gekostet; für den
Rhein- Weser-Elbe-Kanal sind in der abgelehnten Gesetzesvorlage auf der westlichen
Strecke 1 147 000 <#, auf der östlichen, die durch ungewöhnlich günstiges Gelände
führt, 465 800 <H für das Kilometer vorgesehen worden. Die Unterhaltungskosten
sind beim Dortmund Ems Kanal auf 2820<tf, beim Mittellandkanal in der westlichen
Strecke auf 12 900 M, in der östlichen auf 3530 M für das Kilometer im Jahre
beziffert worden. Sollen die Anlagekosteu verzinst und die Unterhaltungskosten
gedeckt werden, so wird der erwähnte Vorzug der Orossschiffahrt, der aus
Minderausgaben für die Fahrzeuge und ihre Bemannung erwächst, mehr als auf-
gewogen. „Wenn die Mehrkosten durch erhöhte Schiffahrtsabgaben gedeckt
werden müssten, würde man über die vorteilhafteste Grösse der Kanalschiffe
bald zu anderen Anschauungen kommen.*
Tolkmitt fügt endlich noch hinzu, dass die Summe der reinen Frachtkosten
und der zur Verzinsung der Anlagekosten und Deckung der Unterhaltungskosten
erforderlichen Abgaben für eine gewisse Schiffsgrösse ein Kleinstes werden muss;
er lässt es aber fraglich, ob diese günstigsten Schiffsgrössen und Kanalab-
messungen sich für einen gegebenen Fall ermitteln lassen und ob die Kanäle
dementsprechend eingerichtet werden können.
Ich finde nicht, dass Tolkmitt's Ausführungen von irgend einer Seite sachlich
widerlegt worden sind.
**) In der Binnenschiffahrt lassen sich die Abgaben nicht unmittelbar von den
Waareninteressenten, wie in der Seeschiffahrt, einziehen. In der Seeschiffahrt
handelt es sich um längere Reisen, so dass Ein- uud Ausechiffungshäfen weit
auseinander liegen, dabei auch auf verhältnissmässig wenige grosse Plätze sich
beschränken. Ausserdem liegen sie regelmässig an der Zollgrenze; zu Zollzwecken
und statistischen Zwecken werden deshalb ohnehin die gelöschten und auch
die geladenen Waarenmengen genau festgestellt und dementsprechend Geld-
beträge von den Empfängern oder auch Versendern der Waaren eingezogen. In
Verbindung damit lassen ohne grosse Schwierigkeiten der Erhebung und Kon-
trolle auch weitere Abgaben von den Waareninteressenten sich erheben. Das ist
AtcIut für Eisenbahnwesen. 1901. 22
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330
Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
auch der Fall auf der Unterweser, die im wesentlichen für den Seeverkehr
korrigirt worden ist. Was durt in Verbindung mit der Seeschiffahrt möglich ist,
lässt in der nicht so fest organisirten und nicht so leicht zu kontrolirenden
Binnenschiffahrt sich regelmässig nicht durchführen. Hier ist dem Abgabener*
heber regelmässig nur der Schiffer erreichbar; an ihn muss man sich stets in
erster Linie halten, so mancherlei Nachtheile das auch mit sich bringt
tf) Sympher schliesst diesen Forderungen, die er in seinem Bericht
über die Abgaben auf den deutschen Schiffahrtsstrassen auf dem fünften inter-
nationalen Binnenschiffahrtskongress zu Paris im Jahre 1892 aufgestellt hat, noch
die folgenden Bemerkungen an:
„Eine Folge dieser doppelten Bedingung ist, dass ein ihnen entsprechender
Wasserweg nöthigenfalls im Stande sein muss, Gebühren zu tragen, welche die
Kosten der Unterhaltung und der Verzinsung des Anlagekapitals decken, obgleich
oft diese Möglichkeit nur theoretisch nachzuweisen sein wird. Jeder Entscheidung
des Baues einer neuen Schiffahrtsstrasse muss deshalb eine eingehende Prüfung
ihrer wirthschaftlichen Berechtigung vorangehen. Eine derartige aufmerksame
Vorprüfung ist nicht nur wünschenswerth, sondern durchaus nothwendig, um die
gute Verwendung der Staatsgelder zu sichern — im Fall des Baues durch die
Privatindustrie versteht sich eine derartige Prüfung von selbst im Interesse der
Aktionäre — und um nicht diejenigen Wasserstrassen zu diskreditiren, welche
wirklich nützlich und fähig sind, gute Dienste zu leisten."
*>) Dieser von Hatschek, Abgaben auf den Wasserstrassen (Haag, 1694) be-
hauptete „natürliche Vorzug" — heute ein Schlagwort aller Kanalvereine — i*t
früher nicht allgemein anerkannt worden. Früher glaubte man, dass künstliche
Wasserstrassen auf der Grundlage finanzieller Selbsterhaltung den Eisenbahnen
nicht gewachsen seien. Gerade auf diesen Umstand, den man durch die Trennung
von Besitz und Betrieb der Wasserstrasse zu erklären suchte, gründete man di<-
Forderung, die Waaserstrassen nicht mit Abgaben stark zu belasten.
Diesen Standpunkt theilte auch die preussische Regierung. Sie hat ihn in
den Berathungen, die im Frühjahr 1874 unter den wasserbautechnischen Mit-
gliedern der Abtheilung für Bauwesen über allgemeine Grundsätze und einheit-
liche Bestimmungen für den Kanalbau stattgefunden haben, nach dem Protokoll
wie folgt präzisirt:
„Eine direkte Rentabilität von Kanalanlagen erscheint im allgemeinen un-
möglich. Während der Schiffahrtsbetrieb auf dem Kanäle jedem frei steht, und
sonach der Hauptvortheil desselben den einzelnen Schiffern in der angrenzenden
Gegend, nicht aber dem Besitzer des Kanals zu Gute kommt, so ist die Rentabi-
lität des Kanales nicht ohne weiteres mit der einer Eisenbahn zu vergleichen, bei
welcher der Besitzer auch stets das Monopol des Betriebes ausübt.
„Ist nun zwar eine direkte Rentabilität eines Kanales alsdann denkbar, wenn
dem Besitzer desselben ebenfalls das Monopol des Betriebes eingeräumt würde,
so ging doch damit ein grosser Theil des eigentümlichen Nutzens der Kanäle
verloren, welcher hauptsächlich aus der ungehinderten Benutzung durch jedermann
und an jeder Stelle entspringt (vergl. die Anmerkung 27).
„Wenn nun in unserer Zeit durch Rede und Schrift die direkte Rentabilität
von Kanälen auch ohne Monopolisirung des Betriebes, nur unter Annahme ge-
wisser Transportquantitäten, behauptet worden ist, so muss dies — abgesehen v« n
kleineren, ausnahmsweise günstig belegeneu Strecken — als ein Irrthum bezeichnet
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schiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
331
werden, indem die Erfahrung für sämmtliche grössere Kanäle des In- und Aus-
landes das Gegentheil ergiebt. Ausserdem werden bei derartigen Berechnungen
die Anlagekosten sehr häufig erheblich unterschätzt."
Vergl. auch den offiziösen Artikel „Zur Frage über die Ausbildung der
Wasserstrassen'' in der Deutschen Bauzeitung vom 23. Mai 1874.
Für den hier behaupteten Mangel an Rentabilität die Betriebsorganisation
verantwortlich zu machen, dürfte doch zu weit gehen. Sie kann nur insofern
einen Einfluss auf die Rentabilität haben, als bei einer Monopolisirung vielleicht
Betriebskosten erspart werden. Ausserdem inuss bei privater Betriebsorganisation
noch ein privater Gewinn in Rechnung gestellt werden. Die Kanalfraclit muss
bei Durchführung des Gebührenprinzips nicht nur die Jahreskosten des Kanal-
schiffs, die Kosten der Zugkraft, die Zinsen des Baukapitals und Kosten der
Unterhaltung und Verwaltung des Kanals decken, sondern auch noch einen Ge-
schäftsgewinn der Schiffer erbringen. Man könnte deshalb vielleicht sagen, dass,
wo der Eisenbahn-, nicht der Binnenschiffahrtsbetrieb verstaatlicht ist, eine strikte
gleichmässige Durchführung des Gebührenprinzips bei beiden in Wettbewerb mit
einander stehenden Verkehrsmitteln eine Bevorzugung der Eisenbahnen bedeutet.
Darüber hinaus wird man aber kaum gehen können.
Die gleiche Ansicht über die Rentabilität künstlicher Wasserstrassen, wie
nie in diesen Berathungen aus der Freihandelsära deutscher Handels- und Ver-
kehrspolitik festgestellt wurde, klingt in den Aeusserungen der prcussischen
Regierung noch mehrfach an. So wird z.B. in der Denkschrift über die geschäft-
liche Lage der preussischen Kanalprojekte vom Januar 1882 (S. 20) gesagt: „Der
Weg der spekulativen Privutunternehmung erweist sich durchweg als nicht gang-
bar, weil auf eine Verzinsung der Anlagekosten nicht wohl gerechnet werden
kann." Dieser Ansicht gemäss begnügte man sich mit Beiträgen der Interessenten
zu den Kosten des Baus einer künstlichen Wasserstrasse, „namentlich durch Hin-
gabe den erforderlichen Grund und Bodens".
Langsam hat dann die Regierung günstigeren Anschauungen über die Ren-
tabilität sich zugewandt. Alle Bedenken hat sie freilich noch nicht überwunden.
So sagte z. B. Minister Miquel im Abgeordneteuhause am 4. April 1894: „Ob es
möglich ist, die Gebühren für die Benutzung unserer Wasserstrassen allgemein
so zu gestalten, dass ähnlich wie bei den Eisenbahnen wenigstens mit einiger Sicher-
heit eine mässige Verzinsung der Anlagekosten erwartet werden kann, ist gewiss
eine zweifelhafte Frage. Bei vielen Wasserstrassen, bei solchen namentlich, die
wir schon besitzen, wird dies nach meiner Meinung kaum möglich sein.- Bei
neuen Wasserstrassen dagegen* hält man eine Rentabilität bekanntlich nicht mehr
für ausgeschlossen, wenn man auch die Vorsicht beobachtet, durch weitgehende
Garantieverpflichtungen der Interessenten sich wenigstens zu einem beträchtlichen
Theile gegen erhebliche Einnahmeaugfälle zu sichern.
Eine solche Unterscheidung alter und neuer Wasserstrassen in Bezug auf
die Rentabilität pflegen die Wasserstrasseninteressenten durch den Hinweis zu
rechtfertigen, dass infoige der grösseren Abmessungen der neuen Kanäle und
neuen Fahrzeuge „moderne Schiffahrt und moderne Kanäle — wie Zöpfl, Mittel-
ländische Kaualprojekte, S. 62 z. B. sagt — sich zu den alten geradeso verhalten,
wie die alten Poststrassen zu den modernen Eisenbahnen"; nicht nur das Eisen-
bahnwesen, sondern mindestens in gleichem Tempo sei auch die Binnenschiffahrt
furtgeschritten und schreite weiter fort (a. a. 0. S. 37); es sei durch die neuere Ent-
22*
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Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
wicklung der Binnenschiffahrt eine „neue Was serstrassenf rage" geschaffen worden
(a. a. 0. S. 86, 81). Ks wird daher für ein „Wasserstrassennetz für Grossschi ffahrf
plaidirt, wie Zöpfi (Eine wichtige Aufgabe des bayrischen Verkehrswesens. Nürn-
berg 1894 S. 92) — allerdings mit Unrecht — es für Frankreich als bestehend anzu-
nehmen scheint. Vergl. Anmerkung 27 und den dort zitirten Artikel des Verfassers.
Sl) Eine solche Forderung ist oft aufgestellt worden. Sie hat z. B. auch der
Finauzinini8ter Mique) ausgesprochen, wenn er im preussischen Herrenhaus am
26. April 1894 sagte: „man wird erst eine gewisse Entwicklung der Schiffahrt auf
diesen neuen Kanälen vor sich haben müssen, dann aber müssen nach Massgabt*
der Entwicklung der Schiffahrt allmählich die Gebühren steigen".
Ausserdem wird man auch eine zu erwartende Verkehrssteigerung mit in
Betracht ziehen, gleichsam diskontiren können. Das muss allerdings mit grosser
Vorsicht geschehen, zumal da die Anlagen von begrenzter Dauerhaftigkeit sind,
also innerhalb eines längeren Zeitpunkts über die Unterhaltungskosten hinaus.
Ausgaben für Erneuerungsbauten eri ordern.
Bei den Abgaben auf der Unterweser hat man beispielsweise eine solche
erhoffte Verkehrssteigerung diskontirt. Nach dem Finanzplan begnügt man sich
damit, in 65 Jahren die erstrebte Verzinsung zu erreichen. Im ersten Betriebs-
jahr ist man mit 500000 «fc zufrieden, während 1 186400 M zur 3Vt% Verzinsung
des Anlagekapitals erforderlich sind. Der sich so ergebende, von Jahr zu Jahr
infolge der erwarteten Verkehrszunahme sich mindernde Fehlbetrag wird all-
jährlich zu dem zu verzinsenden Anlagekapital hinzugerechnet. Auf diese Weist*
erreichen die rechnungsmässigen Einnahmen die aufzubringende Verzinsung erst
im 27. Jahr. In weiteren 27 Jahren ist bei gleichmässig andauernder Verkehrs-
steigerung, die die Einnahmen von 500000^ im ersten auf 3060000 <H im 65. Ar-
beitsjahro erhöhen muss, die Verzinsung des Anlagekapitals für den ganzen
Zeitraum erreicht Bisher hat dieser Finanzplan innegehalten werden können.
Im Jahre 1899 ist der Voranschlag von 660000 M sogar um fast 15000 <H über-
schritten worden. Eine solche Ueberschreitung des Voranschlags kann man
nach dem gesagten aber nicht ohne weiteres als eine Ueberschreitung den
zur Verzinsung nöthigen Betrages bezeichnen, wie es z. B. in der Zeitschrift
für Binnenschiffahrt, 1898, S. 286 geschieht.
n) Der Standpunkt der Parteien im preussischen Abgeordnetenhaus, soweit
von den jede Abgabe ablehnenden extremen FreihaudeUpolitikern abgesehen
wird, geht vielleicht noch heute am besten aus den Anträgen hervor, die seiner-
zeit im Jahre 1894 bei der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs über den
Dortmund-Rheinkanal gestellt wurden. Damals brachte der Abgeordnete Bandelow
— am 17. Mai 1895 — folgenden von den Konservativen und zahlreichen Frei-
konservativen unterschriebenen Antrag (No. 195 der Drucksachen des Abgeord-
netenhauses) ein, die Staatsregierung zu ersuchen:
1. bei Feststellung von Kanalgebühren auf die Deckung der Verwaltungs-
und Unterhaltungskosten, sowie auf eine entsprechende Verzinsung der
Anlagekosten Bedacht zu nehmen und die bestehenden Kanalgebübren
einer Prüfung zu unterziehen, um diesen Grundsatz, soweit solches mit
den Wirthschafts- und Verkehrsverhältnissen vereinbar ist, zur Durch-
führung zu bringen,
2. die Einführung von Gebühren zum Ausgleich für die Kosten, welche für
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schiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
333
die Verbesserung der natürlichen Wasserstrassen aufgewandt sind oder
werden, in Erwägung zu ziehen.
Diesem Antrag stellte der zur Freisinnigen Vereinigung gehörende Abge-
•minete Gothein vier Tage darauf den Antrag (No. 904 der Drucksachen des
Abgeordnetenhauses) entgegen, die Staatsregierung zu ersuchen :
1. bei Feststellung von Kanalgebühren auf die Deckung der Verwaltungs-
und Unterhaltungskosten, sowie bei den neueren den jetzigen Verkehrs-
bedürfnissen entsprechenden künstlichen Schiffahrtsstrassen auf eine ent-
sprechende Verzinsung der Anklagekosten, soweit dieselben für beson-
dere der Schiffahrt dienende Einrichtungen aufgewendet sind, Bedacht
zu nehmen und die bestehenden Kanalgebühren einer Prüfung zu
unterziehen, um diesen Grundsatz, soweit solches mit den Wirthschafts-
und Verkehrsverhältnissen vereinbar ist, zur Durchführung zu bringen ;
2. von dem zu verzinsenden Anlagekapital aber den Kostenbetrag für
Festlegung der Ufer und Verbesserung der Vorfluth wie überhaupt für
allgemeine Flussregulirungsarbeiten, sowie schliesslich den kapitalisirten
Werth der durch Kanäle oder Kanalisirungen erzielten landwirthschaft-
lichen Meliorationen in Abzug zu bringen;
8. bei Feststellung der Gebühren jede Wasserstrasse für sich zu behandeln.
Aus diesen beiden, allerdings später wieder zurückgezogenen Antrügen
lassen sich deutlich die beiden Gruppen von Befürwortern von Binnenschi ffahrts-
»bgaben erkennen. Auf der einen Seite stehen die grundsätzlichen Verfechter des
fobührenprinzips ; sie machen keine Unterscheidungen zwischen natürlichen
und künstlichen Wasserstrassen, zwischen alten und neuen Kanälen ; sie wollen
dasselbe finanzielle Prinzip gleichmässig überall durchgeführt sehen ; sie werden
»her nicht immer der Thatsache ganz gerecht, dass nicht alle Ausgaben für die
WasKerMtrasgen im Interesse der Schiffahrt gemacht worden sind und daher auch
nicht alle der Schiffahrt zur Last gelegt werden können. Die Konservativen, die
im politischen Leben — wie in der Wissenschaft Schriftsteller, wie Cohn und
llrich — den Kern dieser Gruppe bilden, haben von Jahr zu Jahr mit wachsender
Bestimmtheit die finanzielle Durchführung des Gebührenprinzips auf allen
Wiwserstrassen gefordert. Ein Theil der Freikonservativen und auch des
Zentrums unterstützt sie in dieser Forderung.
Ihnen gegenüber steht eine grosse opportunistische Gruppe von Verfechtern
von Schiffahrtsabgaben. Sie haben eingesehen, dass auf grosse Neubauten im
^chiffahtrsinteresse dann kaum zu rechnen ist, wenn die Möglichkeit der Ver-
zinsung des aufzuwendenden bedeutenden Anlagekapitals von vornherein ausge-
schlossen ist. Sie treten daher zu Gunsten des einen oder anderen ihnen gerade
*m Herzen liegenden Kanalprojekts ein für das Fntgeltlichkeitsprinzip, suchen
dieses aber überall dort möglichst auszuschalten, wo es sich nicht um neu zu er-
bauende, sondern um bereits bestehende Wasserstrassen handelt. Sie betonen
deshalb auch nicht das Gemeinsame im Netz der Wasserstrassen, sondern das
Unterscheidende jeder einzelnen Strecke , sie stellen natürliche und künstliche
Wasserstrassen, alte und neue Kanäle einander scharf gegenüber; sie wollen
Heist jede Wasserstrasse als Einheit für sich behandelt haben ; sie gehen in den
Unterscheidungen noch weiter, indem sie oft übennässig betonen, dass nicht alle
Aufwendungen für Wasserstrassen ganz oder aueii nur theil weise im Schiffahrts-
interesse gemacht worden sind. Den Kern dieser opportunistischen Gruppe
334
Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
bilden im politischen Leben die Nationalliberalen und die Freisinnige Vereini-
gung. Vergl. ausser Gothein z. B. die unten in der Anmerkung 104 mit-
getheilte Aeusserung des nationalliberalen Abgeordneten Schmieding, der aller-
dings die Unmöglichkeit der Beschränkung des Gebührenprinzips auf neue
Wasserstrassen hervorhebt. Auch hierher ist ein Theil des Zentrums zu zählen ;
der Abgeordnete Bachem dürfte beispielsweise hierher gehören, obwohl er es im
preussischen Abgeordnetenhause am 4. April 18114 allgemein für angebracht er-
klärte, „auf eine langsame, systematische Erhöhung der Kanalgebühren hinzu-
arbeiten*.
In der Littcratur bilden den Kern dieser opportunistischen Gruppe zahl-
reiche Schriftsteller der über ganz Deutschland verbreiteten Kanal vereine.
Hauptsächlich ist in dem mit leistungsfähigen Wasserstrassen bisher wenig aus-
gestatteten Bayern der dortige Verein für Verzinsung des Anlagekapitals von
künstlichen Wasserstraßen eingetreten. In Preussen, das mehr gute Wasser-
wege bereits besitzt, ist das nicht in gleichem Masse der Fall gewesen ; hier
haben in den Kanalvereinen die Interessenten an den bestehenden Wasserstrassen
die Interessenten an den Kanalprojekten oft etwas zurückgedrängt. Je mehr die
Kaimlpläne jedoch in den Vordergrund geschoben wurden, umsomehr verstummte
die Gegnerschaft gegen da« Gebührenprinzip. „Wenn es auch manchem — wie
der Berichterstatter Hatschck in der entscheidenden Sitzung vom 23. Januar 1896
im Grossen Ausschuss des Zentralvereins zur Hebung der deutschen Fluss- und
Kanalschiffahrt sagte — nicht recht von Herzen ging, überhaupt eine Belastung
der Wasserstrassen mit Gebühren anzuerkennen, wären doch fast alle davon
überzeugt, dass ein solches Zugeständnis» bei der gegenwärtigen Sachlage und
speziell in Preussen nothwendig sei, um vorwärts zu kommen." Man einigte sich
deshalb auch in der erwähnten Sitzung „mit grosser Mehrheit" auf die folgende
Resolution (Zeitschrift für Binnenschiffahrt. 1895, Heft 6) :
1. Der Zentral-Verein hält es bei der Verschiedenartigkeit der Natur und
des Zweckes der deutschen Wasserstrassen nicht für sachgemäss. die
Gebühren auf diesen einheitlich zu regeln. Er ist vielmehr der Ansicht,
dass die Frage, ob und in welcher Höhe eine Gebühr zu erheben ist, je
nach den Besonderheiten des einzelnen Falles entschieden werden muss.
Für solche Kanäle, welche in Zukunft aus Staatsmitteln neu gebaut
werden sollen, wird die Berechtigung, den Verkehr als gebührenpflichtig
anzusehen, anerkannt. In diesen Fällen dürfen jedoch die Abgaben die
zur Unterhaltung und gewöhnlichen Herstellung der Anstalten und An-
lagen erforderlichen nicht übersteigen. (Art. 64 Abs. 4 der Verfassung
des Deutschen Reiches.)
Bei Bemessung der Gebühren ist zu berücksichtigen, dass die ge-
machten Aufwendungen nicht bloss der Schiffahrt, sondern auch der Land-
wirtschaft und anderen Erwerbsgebieten zu Gute kommen, sowie eine
für die nationale Wehrkraft in Kriegsfällen hochwichtige Vermehrung
der Transportwege schaffen.
Vorbedingung des Verlangens einer Verzinsung des Anlagekapital»
für künstliche Wasserstrassen würde sein, dass die Grundlage der ge-
rammten Wasserwirtschaft durch Schaffung eines brauchbaren Wasser-
rechts und Verbesserung der Zugänglichkeit der Wasserstrassen völlig
reformirt werde.
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schiffahrtsabgabenwesen In Deutschland. 335
2. Um Beeinträchtigungen des Sehiffahrtsverkehrs zu verhüten, sollen neue
Tarife und Tarifänderungen nicht früher als 6 Monate nach ihrer Ver-
kündigung und möglichst nur mit dem Beginn eines neuen Kalender-
jahres in Kraft treten.
3. Die Erhebung der Gebühren hat nicht, wie bisher, nach der Tragfähig-
keit der Schiffe, sondern nach der wirklichen Ladung zu geschehen und
zwar in höchstens 2 Tarifklassen, sowohl hinsichtlich des Gewichts, wie
der Gattung, auf Grund der Ladepapiere unter Kontrole durch Lade-
pegel. Unzulässig ist die Erhebung des Satzes der höheren Tarifklasso
für die ganze Ladung, wenn zu Gütern der niederen Klasse solche der
höheren Klasse beigeladen werden.
Für leergehende Fahrzeuge ist eine nach der Grösse zu bemessende
feste Gebühr anzusetzen.
4. Bei der Erhebung ist für thunlichstc Vereinfachung des Verfahrens zu
sorgen.
Der opportunistische Standpunkt ist aber nicht nur in Bezug auf Kanäle,
sondern auch in Bezug auf natürliche Wasserstrasseu eingenommen worden. Er
kommt in dieser Erweiterung schon zum Ausdruck in einem Vortrag, den der
Generaldirektorder »Kette", Bellingrath, über die Revision der Elbschiffahrtsakte
am 18. Mai 1887 im Zentralverein zur Hebung der deutschen Fluss- und Kanal-
schiffahrt in Berlin gehalten hat. In ihm führte der Redner aus : „Ich bedaure
fast, das« es zu einer vollständigen Aufhebung aller SchlfTahrtsabgaben ge-
kommen ist. Würden dieselben nur in einer solchen Höhe erhoben, als zur Be-
streitung der Verwaltung und der Strombaukosten erforderlich ist — es dürfte
dafür die jährliche Summe von lVt Millionen Mark, das wäre die durchschnittliche
Belastung jedes Zentners mit etwa 1 Pf., genügen — so würde sich zeigen, dass
dadurch die Fähigkeit des Wettbewerbes kaum fühlbar berührt würde. Selbst-
verständlich wäre vorauszusetzen, dass die Erhebung der Gebühren in leichtester
Form geschehe, und dass der Schiffahrt auf die Art der Verwendung ein Einfluss
eingeräumt würde. Es würden bei dem Bestehen solcher Abgaben alle Wider-
sacher zum Schweigen gebracht, welche meinen, es sei der Schiffahrt die
Billigkeit der Befördernng deshalb so leicht gemacht, weil der Ausbau und die
Unterhaltung der Wasserstrassen ihr vom Staate abgenommen seien, welche uns
begreiflich machen wollen, dass der Staat etwas Ausserordentliches thue, wenn er
auf einen Strom, wie die Elbe, jährlich etwa eine Million verwendet . . . .Ä Noch
schärfer tritt der opportunistische Standpunkt hervor in den Ausführungen, die
Dr. Soetbeer als Vertreter der Hamburgischen Kaufmannschaft zu dieser Frage
gemacht hat. Schon im Jahre 1894 hat er auf dem internationalen Binnen-
schiffahrtskongress im Haag u. a. in Bezug auf Abgaben auf natürlichen Wasser-
strassen gesagt (Protokoll S. 201): «Ich finde vielmehr das Maximum (der zu er-
hebenden Abgaben) in dem Betrage, der zur vollen Verzinsung des Anlage-
kapitals dient, und ich halte es nicht grundsätzlich für einen Fehler oder eine
Ungerechtigkeit, wenn dieses Maximum erhoben wird.* Im Grossen Ausschuss
des Zentralvereins zur Hebung der Fluss- und Kanalschiffahrt in Berlin hat
Soetbeer am 27. März 1896, als dort eine Resolution gegen Abgaben auf natür-
lichen Wasserstrasseu mit 27 gegen 10 Stimmen angenommen wurde, seinen
Standpunkt noch weiter und schärfer ausgeführt, indem er z. B. sich dagegen
aussprach (Zeitschrift für Binnenschiffahrt 1896, Heft 7, S. 154), „dass man die
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Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
Forderung eines Entgelts für erhebliche Vortheile, die dem Schiffer auf Kosten
der Allgemeinheit zugewiesen werden, als unzulänglich zurückweist" und hervor-
hob : „Solange man es für richtig hält, dass aus den Kinnahmen der Eisenbahnen
deren Unkosten gedeckt werden, solange kann man die Anwendung desselben
Grundsatzes auf die Waaserstrassen nicht als verkehrt bezeichnen."
Auf denselben Standpunkt, der hier für die Elbe verfochten wurde, hat
Bremen sich bereits im Jahre 1886 praktisch gestellt, indem es auf Grund eines
Reichsgesetzes auf der Unterweser eine Abgabe einführte, um die Kosten für die
grossen Korrektionsarbeiten nicht entgeltlos aufgewendet zu haben ; vergl. unten
die Anmerkung 99.
Dafür, wie dieser opportunistische Standpunkt den Kreis der Befürworter
von Binnenschiffahrtsabgaben selbst auf natürlichen Wasserstrassen erweitert hat,
sei nur noch e i n Beispiel angeführt. Im Jahresbericht der Aeltesten der Kauf-
mannschaft von Berlin für das Jahr 1892 heisst es : „als Freunde eines rationellen
Ausbaues unseres Netzes von Binnenwasserstrassen haben wir stets zugestanden,
dass die Kosten desselben vom Verkehr selbst getragen werden können und
sollen, jedoch dürfen die zu erhebenden Gebühren unseres Erachtens nicht über
diesen Betrag hinausgehen."
In solcher Formulirung schwindet sogar die Grenzlinie zwischen den
prinzipiellen und den opportunistischen Befürwortern von Binnenschi ffahrts-
gebühren.
**) In der Begründung des Gesetzentwurfes über den Bau neuer Schiffahrts-
kanäle vom März 1886 (Drucksachen des Hauses der Abgeordneten 1886 No. 107)
sind auf Grund der Statistik der Eisenbahnen Deutschlands „die reinen Neubau-
kosten je eines Kilometers Eisenbahn einschliesslich des Grunderwerbes, jedoch
nach Abzug der auf die Beschaffung der Betriebsmittel entfallenden Kosten im
Durchschnitt" — ohne Unterscheidxing der zweigleisig und eingleisig ausge-
führten Bahnstrecken — berechnet, wie folgt:
auf den Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen . . 253000 M
, älteren preussischen Staatsbahnstrecken . . 281000 „
„ „ bayerischen Staatsbahnen 189000 „
„ „ sächsischen „ 265 000 „
„ „ württembergischen „ 252000 „
„ „ badischen , 268000 „
In dem dem preussischen Landtage am 23. Januar 1900 vorgelegten Gesetz-
entwurfe, betreffend die Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes, (No. 30 der Druck-
sachen des Hauses der Abgeordneten) werden die kilometrischen Baukosten, ein-
schliesslich der ausnahmsweise vom Staate zu übernehmenden Grunderwerbs-
kosten (vergl. unten die Anmerkung 46), für die zweigleisige Hauptbahn
von Gaualgesheim nach Münster a. Stein auf 218 700 M und für die Hauptbahn
von Osterfeld nach Hamm, die allerdings zunächst nur eingleisig, jedoch mit
Unterbau für zwei Gleise hergestellt wird, auf 244 600 M angegeben.
*) Die Finanzpolitik der Verkehrsanstalten, Berlin 1898, S. 30.
Ä) Selbst ein Schriftsteller, wie van der Borght, der dem Binnensc hiffahrts-
verkehr gegenüber im wesentlichen sieh auf den Standpunkt der Kanal vereine
stellt, sieht sich grundsätzlich zu derselben Stellungnahme genöthigt. Er sagt
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schiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
337
in seinem Lehrbuch über dag Verkehrswesen S. 107 : „Dass nun ein Streben nach
möglichst günstigem Reinertrage, das die notwendigen Rücksichten auf die
volkswirtschaftlichen Interessen nimmt, unter allen Umständen zu verwerfen sei,
lässt sich nicht behaupten. List geht entschieden zu weit, wenn er in seinem
Nationaltransportsysteme erklart: „„Transportanstalten des Staates sollen
nie als Finanzquelle benutzt werden/4 Man kann sich vielmehr wohl vorstellen,
dass die Umstände ein solches Streben nach Reinertrag rechtfertigen. Ist die
Finanzlage des Staates derart, dass auch bei Besteuerung nothwendiger Bedarfs-
gegenstände das nöthige Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben
nicht herzustellen ist, dann wäre es verkehrt, die Verkehrsleistungen ohne Gewinn
zu vollziehen. War der Haushaltsetat schon seither zum Theile anf dem Gewinn
der Verkehrsanstalten basirt, dann ist es überhaupt nicht leicht und auch nicht
immer wünschenswerth, diese Einnahmequelle plötzlich zu verstopfen. Denn es
müsste Ersatz geschaffen werden durch stärkere Anspannung der Steuerschraube
und das könnte leicht härter und ungleiehmässiger auf der Bevölkerung lasten.
Die Verquickung des allgemeinen Staatshaushaltsetats mit dem Etat des Ver-
kehrswesens hat freilich grosse Bedenken. Aber wenn sie geschichtlich geworden
und durch die allgemeine Finanzlage bedingt ist, so kann sie nur vorsichtig und
langsam beseitigt werden."
Van der Borght geht hierüber sogar noch hinaus, wenn er z. B. S. 112
sagt : „So lange das Verkehrsnetz nur in einzelnen Gebieten reicher entwickelt
ist, würde der Uebergang zum Prinzipe der vollen Eigenkostendeckung eine
empfindliche Ungerechtigkeit zum Nachtheil derjenigen Gebiete in sich schliessen,
die ohuehin schon durch den Mangel guter Verkehrsmittel in ihrer Entwicklung
gehemmt sind. In solchen Zeiten ist die Erzielung eines Reinertrages behufs
weiteren Ausbaus des Verkehrsnetzes angezeigt" Van der Borght nimmt von
den deutschen Wasserstrassen, obwohl sie nach den Berechnungen von Kurs
(Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 2. Aufl. Bd. V S. 14) die meisten
„künstlichen Charakters" unter allen Ländern — 6271 km gegen 6120 km in
Frankreich, 5413 km in den Vereinigten Staaten von Amerika, 4882 km in Gross-
britannien und Irland — aufweisen, anscheinend nicht an, dass „das Verkehrsnetz
schon vollständig ausgebaut und so reich verzweigt ist, dass allen Theilen des
Landes die Vortheile des verbesserten Verkehrs ganz oder nahezu gleiehmässig
zufliessen." Er spricht wenigstens S. 247 von „der noch immer vorhandenen
scharfen Trennung der einzelnen Stromgebiete* und erklärt insbesondere S. 210,
es handle sich darum, „die grossen natürlichen Schiffahrtsadern des Binnenlandes
durch ein weitverzweigtes Eanalnetz mit einander zu einem vollständigen
Wasserstrassensystero zu verbinden" und zwar durch Kanäle, wie den Rhein-
Weser-Elbe-Kanal, den Elbe-Trave-Kanal, den I.<eipzig-Elbe-Kanal. den Donau-
Moldau-Kanal, den Donau-Oder-Kanal u. s. f.
Es ist daher einigermassen überraschend, wenn van der Borght S. 262 ff.
trotz der von ihm aufgestellten Grundsätze, trotz seiner erwähnten Stellung-
Dahme den Landstrassen gegenüber und trotz des seiner Ansicht nach noch nicht
„vollständig ausgebauten" deutschen Wasserstrassennetzes, für völlige Abgaben-
freiheit aller natürlichen Wasserstrassen sich entscheidet. Es ist das umso mehr
überraschend, als er S. 112 sehr richtig sagt: „Unter normalen Verhältnissen
müssen die Verkehrsanstalten selbst ihre Betriebskosten und die Verzinsung und
Amortisation ihres Anlagekapitals decken können. Sinkt der Ertrag unter diese
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Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
Kostcnbeträge, so ist die Aufrechterhaltung dieses Zustandes der Gesammtheit
der Steuerzahler gegenüber eine harte Unbilligkeit."
**) Es ist allerdings, wie fast bei allen wirthschaftspolitischen Massnahmen
des Staates, strenge Vorsorge dafür zu treffen, dass nicht der Zustand eintritt,
das* — wie Zöpfl, Die Finanzpolitik der Vcrkehrsaustalten (Berlin 1898) S. 21
sagt — »wer am meisten Länn macht, für den wird die Verkehrsanstalt nicht zur
staatlichen Finanzquelle, für andere dafür um so mehr.44 Zöpfl dürfte aber doch
das Kind mit dem Bade ausschütten, wenn er au die zum mindesten in ihrer
Allgemeinheit nicht unanfechtbare Behauptung, dass das bisher der Fall ist, die
Frage knüpft: Wer kann da noch behaupten, dass die Verkehrsanstalten eine ge-
eignete Steuerquelle seien ?
3*) Ueber die Bedeutung einer Organisation des Binnensehiffahrtsbetriebcs
sind die Vorkämpfer der Binnenschiffahrt sehr verschiedener Ansicht. Lötz
(Eisenbahntarife mit Wassenfrachten. Schriften des Vereins für Sozialpolitik.
Bd. 89. Einleitung) erblickt in einem „Monopol oder wenigstens einer Kartell-
bildung in der Binnenschiffahrt" eine grosse Gefahr. Er sieht den HauptnuUsen
der gebührenfreien Flüsse darin, „dass hier wenigstens auf bestimmten Strecken
eine Frachtregelung sich von selbst bildet" (S. 43) und er meint gar: „die wirt-
schaftliche Funktion der Binnenschiffahrt würde sich in der That ändern, wenn
einmal die freie Konkurrenz als Grundlage der Frachtbildung im Wasserstrassen-
verkehr schwände". Gerade in dieser schrankenlosen Konkurrenz scheint Lötz
demnach das Geheimniss der von ihm angenommenen grossen Ucbcrlegenheit der
Wasserstrassen über die Eisenbahnen zu erblicken (vergl. die Anmerkung 20).
Sehr viel zahlreicher sind die Vertreter entgegengesetzter Ansichten. Wenn
Sehr oin in z. B. auf dem internationalen Binnenschiffahrtskongress in Wien im
Jahre 1886 gesagt hat: „Wir bekennen uns rückhaltslos zu dem Grundsatze, dass
die Wasserstraßen nur dann im Sinne der Anforderungen der Neuzeit leistungs-
fähig gemacht werden können, wenn eine stramme Betriebs - Organisation auf
denselben eingeführt und streng gehandhabt wird", so hat er damit einer weit-
verbreiteten Uebcrzeugung Ausdruck gegeben, einer Ueberzeugung, die insbe-
sondere wie ein rother Faden durch die hoffnungsfrohe Litteratur zur Begründung
der mit üppiger Fruchtbarkeit noch immer sich mehrenden Kanalprojekte sich
hindurchzieht. Gerade in den Kreisen der prinzipiellen Binnenschiffahrtsfreunde
sucht man die Bedeutung der Thatsache, dass die weitaus meisten bestehenden
Kanäle auf der Grundlage finanzieller Selbst erhaltung der Konkurrenz der Eisen-
bahnen nicht gewachsen sind, zu entkräften durch den Hinweis auf den erstrebten
einheitlich organisirten Grossbetrieb, der ungleich leistungsfähiger sei, als der
bisher vorherrschende dezentralisirtc Betrieb der Kleinschiffahrt
Eine ähnliche Ansicht wird begreiflicherweise auch in Schifferkreiaen ver-
treten. Wie man in ihnen die bisherige freie Konkurrenz beurtheilt, dafür sei
nur ein Beispiel angeführt. In den im Juni 1894 der Öffentlichkeit übergebenen
Vorschlägen, die eine Kommission des Magdeburger Schiffervereins zur Aenderung
der unwirtschaftlichen Verhältnisse in der Elbschiffahrt gemacht hat, heisst es
u. a.: „Durch das zeitweilige Missverhältniss zwischen Raum und Ladung (das
„namentlich bei einem längere Zeit anhaltenden hohen Wasserstande" sich zeigt)
ist zum Nachtheil der Schiffer eine scharfe Konkurrenz zu Tage getreten, welche
in einer so fühlbaren Stärke, wie sie jetzt schon längere Zeit besteht, noch nie-
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schiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
330
mals dagewesen ist, eine Konkurrenz, die zum Theil zu Wege bringt, dass der
Schiffer in vielen Fällen kaum seine Betriebskosten deckt, ganz abgesehen von
den Kosten der notwendigen Reparaturen, der Amortisation und dem sonstigen
Aufwände, der in den dem Schiffahrtsgeschäft eigenen Gefahren seine Begründung
findet, und die Beispiele stehen nicht vereinzelt da, dass, wenn das Schiff abge-
wirtschaftet, oft auch sein Besitzer trotz seiner geringen Anspräche an das
lieben an den Bettelstab gebracht worden ist." Von der freien Konkurrenz, der
Lötz eine so entscheidende Bedeutung im Wettstreit zwischen Eisenbahn und
Wasserstrassen zuschreibt, wird hier behauptet, dass sie zu Frachten führe, „die,
gerade herausgesagt, zum Verhungern zu viel und zum Leben zu wenig über-
lassen", dass sie die Einnahmen der Schiffer auf ein Niveau herabdrücke, „das jeder
Beschreibung spottet."
Und dass es sich hier keineswegs um inhaltslose Klagen auf Gewinn er-
pichter Interessenten handelt, geht schon aus den verschiedenen Versuchen her-
vor, die praktisch die der Binnenschiffahrt aus der schrankenlosen Konkurrenz
erwachsenden Missstände zu beseitigen oder doch zu mildern suchen. In Deutsch-
land sind insbesondere auf dem Rhein und auf der Elbe Kartellirungsbestre-
hungen seit einer Reihe von Jahren hervorgetreten. Aehnliche Entwicklungs-
tendenzen zeigen sich im Auslande. So ist man in Frankreich, wo infolge des
Zurücktretens der Flussschiffahrt hinter die Kanalschiffahrt der Kleinbetrieb viel-
leicht noch mehr als bei uns vorherrscht, bemüht gewesen, die weitgehende Zer-
splitterung der Kräfte durch genossenschaftliches Zusammenschliessen zu besei-
tigen. Fast überall aber, wo man auf Selbsthilfe ausschliesslich sich angewiesen
sah, ist ein dauernder Erfolg nicht erzielt worden. Es ist daher vielfach als eine
Aufgabe der Regierung bezeichnet worden, helfend und umgestaltend einzugreifen.
Zuerst hat vielleicht die französische Regierung diese. Aufgabe deutlich erkannt.
Durch einen besonderen Gesetzentwurf erstrebte sie schon im Jahre 1890 eine
Beseitigung der Organisationslosigkeit des Binnenschiffahrtsbetriebes (vgl. darüber
Schumacher, Das Binnenschiffahrtswesen Frankreichs und seine neueste Ent-
wicklung im Zentralblatt der Bau Verwaltung 1895 No. 8a, sowie in der Zeitschrift
für Binnenschiffahrt 1895 Heft 12). Auch in Deutschland klingt der Gedanke,
dass hier eine Aufgabe des Staates vorliege, häufiger an. Den in Deutschland
anders gestalteten Eisenbahnverhältnissen entsprechend, kommt er hier haupt-
sachlich in dem Bestrebeu zum Ausdruck, den Betrieb auch auf Wasserstrassen,
wie auf dem Schienenwege zu verstaatlichen. Schon in den Vorlagen des Komitees
für den Elbe-Spree-Kannl ist die Anschauung geltend gemacht worden, „dass eine
durchgehende, grosse Kanalverbindung die Ansprüche des modernen Verkehrs
nur dann erfüllen könne, wenn eben dieser Verkehr ein schneller, regelmässiger
und bezüglich der Lieferfristen durchaus zuverlässiger sei, also in der Art des
Eisenbahnverkehrs nach einem bestimmten Fahrplan geordnet werde. Dies sei
aber nur durchführbar, wenn die Fortbewegung der Schiffe in die Hand eines
autorisirten Unternehmers gelegt werde" (vgl. die Denkschrift über die geschäft-
liche Lage der preussischen Kanalprojekte vom Januar 1882 S. 19). Später hat
man amtlich im Anschluss hieran die Frage erörtert, „ob es angängig sein werde,
bei den neuen Kanälen die freie und unabhängige Bewegung der Schiffe durch
den Leinenzug mit Menschen oder Pferdekräften ganz auszuschliessen und für
diese Fortbewegung nur die von autorisirten Unternehmern zu stellenden Kräfte,
im vorliegenden Falle überwiegend die Seil- oder Ketten-Schleppschiffahrt in ge-
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Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
ordneten, nach einem bestimmten Fahrplan verkehrenden Zügen zuzulassen und
damit den Verkehr auf den künstlichen Waaserstrassen in eine gewisse Ueberein-
stimmung mit dem Eisenbahn-Betriebe zu bringen." Im Etat für das Jahr
tat sodann zur Begründung einer kleinen Forderung für Versuche über die zweck-
massigste Art der Portbewegung der grossen Elbkähne auf dem Oder-Spreekanal
bemerkt worden: »Der Staatsregierung fällt die Aufgabe zu, die Entwicklung
der Schiffahrt auf diesen neuen grossen Kanälen einheitlich und zweckmässig xu
gestalten. Von dem Ergebniss der Versuche wird insbesondere die Entscheidung
der Krage abhängig sein, ob vielleicht der Grossbetrieb durch den Staat selbst in
die Hand genommen oder geeigneten Unternehmern übertragen werden »oll. Für
den Elbo-Trave- Kanal wird endlich in dem zwischen Preussen und Lübeck abge
sehlossenen Vertrage (Ziffer VI) ein staatlicher Regiebetrieb eventuell vorgesehen,
und auf dem Kaiser-Wilhelm Kanal ist der Schleppdienst bekanntlich vom Staat*'
organisirt worden.
Die ganze kaum angeschnittene wichtige Frage wird zur praktischen Ent-
scheidung erst dräugen, wenn die geplanten weiteren Kanalbauten auf-
geführt sind und es sich darum handelt, auf ihnen einen möglichst wirksamen
Schiffahrtsbetrieb ins Leben zu rufen. Die Entscheidung, die dann für die neuen
Schiffahrtswege getroffen wird, wird von Bedeutung werden für das ganze geeinte
Wasserstrasscnnetz. Möchte alsdann die von Lötz vertretene pessimistische An-
sicht sich nicht bewahrheiten!
*) Adolf Wagner äussert sich in dieser Hinsicht in seiner Finanzwissen-
schaft Bd. I, 3. Auflage, S. 669, wie folgt:
„Kanäle sind, solange die grossen Anlagekosten, welche meistens durch
Schuldaufnahme bestritten werden, nicht amortisirt sind, möglichst nach dem
privatwirthschaftlichen Prinzip zu verwalten.
„Der rein gewerbliche Standpunkt einer höchstmöglichen Rente braucht da-
bei jedoch selbst während der Amortisationszeit nicht innegehalten zu werden,
wegen der grossen Gemeinnützigkeit und hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung
billigen Transports von Massenprodukten zur Konsumtion wie zur Verwendung
in der Produktion der Gewerbe und der Landwirthschaft. Es genügt, wenn aus
dem Reinertrag das Kapital verzinst und getilgt werden kann. Dies ist aber auch
gewöhnlich zu verlangen und ein Gewinn darüber hinaus, der bei massigen
Tarifen erzielt wird, ist immerhin auch statthaft. Später, nach erfolgter Amorti-
sation des Anlagekapitals, wird bei den Kanälen das Gebührenprinzip um so eher
eintreten dürfen, je ausschliesslicher sie dem Massentransport dienen."
1J9) Es soll hier nicht unsere Aufgabe sein, die Aufwendungen, die in Deutsch-
land und insbesondere in Preussen für die Wasserstrassen gemacht worden sind,
thatsächlich zu ermitteln und auf die vielen Streitfragen, die an die bisherigen
Ermittelungsversuche sich angeschlossen haben, einzugehen. Nur um eine Vor-
stellung davon zu geben, um welche Summen es sich handelt, seien wenige Zahle»
hier angeführt:
1. In dem Zeitraum 1881—1890 haben die deutschen Staaten nach Sympher
(Abgaben auf den deutschen Wasserstrassen. Paris 1892) für die Wasserstraßen
durchschnittlich jährlich 20 Millionen Mark aufgewendet, wobei die Zinsen de.«
Anlagekapitals der künstlichen Wasserstrassm und Häfen nicht eingerechnet sind;
diesen Ausgaben stellt Sympher Einnahmen von nur 2 Millionen Mark jährlich
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schiffahrtsubgabenwesen in Deutschland.
341
gegenüber. Diese Angaben müssen aber für zu niedrig gehalten werden. Denn
nach dem amtlichen Bericht über die Thätigkeit der preussischen Wasserbauvcr-
waltung innerhalb der Jahre 1880—1890 sind in diesem Zeitraum allein von
Preussen für die Unterhaltung und Regulirung der Flüsse 188 Millionen Mark
ausgegeben worden uud ausserdem sind neuerdings für die Herstellung künst-
licher Wasserstraßen 184 Millionen Mark bewilligt und grösstenteils verwendet
worden (vgl. Ulrich, Staffeltarif und Wasserstrassen S. 118), so dass — diese
184 Millionen Mark ebenfalls auf 10 Jahre vertheilt — eine jahrliche Gesammt-
leistung von nahezu 87 Millionen Mark sich ergiebt, der nach dem Entwürfe des
Ktats für das Jahr 1889/90 nur 2600000 Mark an Einnahmen aus Brücken-, Fähr-
und Hafengeldern, Strom- und Kanalgefällen gegenüberstanden.
2. Für die Zeit von 1890 an seien nur aus dem Bericht des Finanzministers
über die Finanzverwaltung Preussens vom 1. Juli 1890 bis 1. April 1897 S. 63 die
folgenden Angaben mitgetheilt:
„Im ganzen sind in den Jahren 1890/91 bis 1896/97 für Wasserbauzweckt'
aus dein ordentlichen Unterhaltungsfonds 98 421734 tU, aus dem Extraordinarium
des Etats 90 434 296 M, zusammen 188 856030 M oder durchschnittlich für das
Jahr rund 26000000 M verwendet worden, wobei die Kosten für Brückenbauten
und für grössere Dienstgebäude der Wasserbaubeamten nicht eingerechnet sind.
Ausserdem sind in diesem Zeitraum auf Grund besonderer Kreditgesetze aus An-
leihemitteln verausgabt worden:
1. für die Hafenbauten der Stadt Altona 1080200 «tf
2. für den Oder-Spree- und den Dortmund-Ems-Kanal . . . 52 683 081 „
3. als Vorausleistung Preussens für den Kaiser Wilhelm
Kanal 41993 642 „
4. für die Verbesserung der Oder und der Spree 22916 956 „
5. für die Regulirung der Strom Verhältnisse der Weichsel
und Nogat 19 150 563 „
6. als Beitrag Preussens zu den Kosten für die Herstellung
des Elbe-Trave- Kanals 468 381) „
zusammen .... 138282922 M
oder durchschnittlich im Jahre rd. 19750000 ,M-.
Insgesammt sind also während der Berichtsperiode für Wasserbauten
322138862 M oder durchschnittlich rund im Jahre 46000000 M verwendet
worden."
») Vergl. Kur 8, Karte der flössbaren und der schiffbaren Wasserstrassen
des Deutschen Reichs, nebst tabellarischen Nachrichten über dieselben. 18!)4.
Berlin; auch desselben Verfassers Aufsatz: Schiffahrtsstrassen im Deutschen Reich,
ihre bisherige und zukünftige Entwicklung und ihre gegenwärtige wirthschaftlithe
und finanzielle Ausnutzung, in Conrads Jahrb. f Nationalökonomie u. Statistik.
1895. S. 641. ff.
w) Die Behandlung als einheitliches Netz ermöglicht es erst, von der strecken-
weisen Anwendung des Entgeltlichkcitsprinzips abzugehen. Bringt das ganze Netz
die Unterhaltungs- und Betriebskosten, sowie eine angemessene Verzinsung und
Tilgungsquote auf, so können innerhalb des Netzes auch einzelne Verkehrsanlagon
unbedenklich Platz finden, die gleichen finanziellen Anforderungen allein nicht
gewachsen sind. Den Verlust auf der einen Strecke gleicht ein Gewinn auf der
andern aus. Das Ist der Fall bei den zu einem Netze geeinten Eisenbahnen; das
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342
Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
festgefügte, auf gesunden allgemeinen finanziellen Grundlagen ruhende Ganze
trägt hier auch unrentirliche Einzelstrecken. Wie sehr das bei bedachtiger Aus-
nutzung der Gesamnitentwicklung des Netzes nutzt, braucht nicht ausgeführt
zu werden.
Dieselben Vortheile lassen sich für die Wasserstrassen erreichen, wenn sie
in ihrer Gesammtheit, unter Anwendung der gleichen finanziellen Grundsätze, zu
einem einheitlichen Netze zusammengeschlossen werden. Bis dahin wird man bei
den Wasserstrassen von der streckenweisen finanziellen Behandlung, der unzweifel-
haft ein Zug des Kleinlichen anhaftet, nicht abgehen können. Ist ein Ausgleich
zwischen Wasserstrassen von unentwickelter oder dauernd unzureichender Leistungs-
fähigkeit und solchen von hochentwickeltem Verkehr nicht möglich, so kann der
Staat unter der Herrschaft des Entgeltlichkeitsprinzips nie auf seine Kosten
kommen und das nie sehwindende Defizit mahnt natürlich stets zur Vorsicht und
lähmt auf die Dauer mit Hecht die Unternehmungskraft. Eine finanzielle Be-
handlung der Wasserstrassen als Einheit wird natürlich erleichtert, wenn die
Wasserstrassen auch thatsächlich zu einem Netz verknüpft sind.
Einen ähnlichen Standpunkt hat auf dem internationalen Binnen schi Sah rts-
kongress im Haag im Jahre 1894 Dr. Alexander Katz eingenommen; vergl. das
Protokoll S. 209 f. Häufiger dagegen ist die entgegengesetzte Forderung aufgestellt
worden. Insbesondere hat z. B. der Abgeordnete Gothein am 21. Mai 1894 im
preussischen Abgeordnetenhaus einen Antrag (No. 204 der Drucksachen) eingebracht,
der o. a. forderte, „bei Feststellung der Gebühren jede Wasserstrasse für sich zu
behandeln"; vergl. oben Anmerkung 22.
s) Der ziffernmässige Nachweis für die Tilgung des Aulagekapitals eines
Kanals lässt sich überall nur ausnahmsweise erbringen, wie insbesondere für einigre
belgische Kohlenkanäle.
°) Eine solche Forderung ist mit manchen kleinen Abweichungen im ein-
zelneu oft gestellt worden. Beaurin-Gressier z. B., der Chef der Abtheilung für
Schiffahrt im französischen MiniMterium der öffentlichen Arbeiten, hat sie in seinem
für den fünften internationalen Binnenschiffahrtskougress erstatteten Bericht über
Schiffahrtsgebühren aufgestellt. In diesem Bericht, in dem er sich sehr entschieden
gegen „das System der Unentgeltlichkeit* ausspricht, d. h. „das System, vermöge
dessen ausschliesslich die allgemeinen oder lokalen Budgets in Anspruch genommen
werden" zu Gunsten der Wasserstrassen, erklärt er, „dass wenn eine Wasserstrasse
ausser dem Privattransporte noch anderen Zwecken dient, es missbräuchlich wäre,
das die Schiffahrt benutzende Publikum auch für jenen Theil der Kosten auf-
kommen zu lassen, der zur Förderung von Interessen dient, von welchen es nicht
unmittelbar berührt wird"; er erwähnt in dieser Beziehimg im einzelnen Anlagen
im landwirtschaftlichen Interesse, zur Nutzbann achung von Triebkräften, zur
Entwicklung der Fischzucht, zum Schutze gegen Ueberschwemmungen, zur
Landesverteidigung.
Vergl. auch den Antrag, den der Abgeordnete Gothein am 21. Mai 1894
im preussischen Abgeordnetenhaus gestellt hat. in der Anmerkung 22.
*•) Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn- Verwaltungen, 1898. S. 1232.
*) Der Ausfall an Einnahmen, der der preussischen Eisenbahn Verwaltung
aus der unvollständigen Vergütung ihrer Leistungen durch die Reichspostverwal-
tung erwächst, ist für das Etatsjahr 1899 auf 26408 600 M im Etat der Eisenbabn-
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schiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
343
Verwaltung für das Etatjahr 1901 (No. 9 der Drucksachen des Abgeordneten-
hauses) S. 36, Anni. berechnet worden. Vgl. auch Hull, Die deutsche Rekhs-
packetpost, Jena, 1892, S. 111—122, der, unter Berücksichtigung der verschiedenen
früheren amtlichen und ausseramtlichen Berechnungsversuche, für das Betriebs-
jahr 1889 — 1890 den Werth der unentgeltlichen Eisenbahnleistungen für die Reichs-
post auf 29 Millionen Mark im Reichspostgebiet und 21,8 Millionen Mark in
Preussen berechnet hat.
x) Ulrich erklärt es allerdings für das prinzipiell richtige, eine solche
Scheidung nicht zu machen. Er sagt sogar: „wenn man da genau nachrechnen
wollte, würden sich die Zahlen für die Staatswasserstrassen im Vergleich zu den
Staatseisenbahnen noch viel ungünstiger stellen." Das dürfte aber doch schwer
zu beweisen sein.
**) Ausser der Begründung, die der Wasser-Ausschuss selbst diesen Resolu-
tionen gegeben hat, findet sich gleichsam eine weitere ausführende Begründung
derselben in der Einleitung der dem preussischen Landtag am 5. Januar 1900 vor-
gelegten Denkschrift, betreffend die in der Zeit vom 1. April 1897 bis zum
31. März 1899 erfolgten Bauausführungen an denjenigen Wasserstrassen, über
deren Regulirung dem Landtage besondere Vorlagen gemacht worden sind
(No. 19 der Drucksachen des Hauses der Abgeordneten).
Ä) Ein Beispiel im grossen für das Unheil, das nichtregulirte Ströme an-
richten, bildet der Hoangho, der «Kummer Chi naV; vgl. Schumacher, Die chinesi-
schen Vertragshäfen, ihre Stellung und wirtschaftliche Bedeutung in Conrads
Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik. 1898 und 1899.
•) Natürlich fehlt es nicht ganz an Ausnahmefällen, wo Wünsche der Land-
wirtschaft hervorgetreten sind. So ist es z. B. die Landwirtschaft, die den
Durchstich an der Elbe bei Wartenburg gefordert hat. Meist sind derartige
Forderungen aber beschränkter lokaler Art, während die der Schiffahrtsinter-
essenten sich natürlich meist auf die ganze schiffbare Strecke eines Flusses
beziehen.
*°) Es mag das allerdings bewirkt haben, dass in den amtlichen Denk-
schriften des preussischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten das Sehiffnhrts-
interesse aus Gründen des Budgetrechts noch stärker betont worden ist, als den
Thatsachen nach geboten war. Immerhin wird man nicht annehmen können, dass
diese amtliche Berichterstattung dadurch zu objektiven Unrichtigkeiten verleitet
worden ist
41) Ueber die Regulirung der grösseren schiffbaren Flüsse in Preussen sind
dem Landtage die folgenden Denkschriften vorgelegt worden:
1. Denkschrift vom 3. November 1879, betreffend die Regulirung der
Weichsel, der Oder, der Elbe, der Weser und des Rheins, nebst den dem Etat der
Bauverwaltung für 1886/86 und 1886/87 beigefügten Nachträgen, betreffend die
Regulirung der Weser und die Regulirung der Weichsel im Regierungsbezirk
Danzlg.
2. Denkschrift vom 27. Oktober 1880, betreffend die Regulirung der Spree
und Havel, der Mosel, des Pregels, nebst Deime und Alle und der Memel mit
ihren Mündungsarmen Russ, Atmath und Gilge.
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344
Theoretische Betrachtungen über da» Binnen-
3. Die am 21. Januar 1882 dem Landtag vorgelegten Denkschriften, be-
treffend die Kegulirung der Warthe, der Unstrut und Saale von Artern bis zur
Einmündung in die Elbe, sowie der Ems von Greven bis Emden.
4. Denkschrift vom Dezember 1893, betreffend die für die Vollendung der
planmässigcn Regulirung der grösseren schiffbaren Ströme und Flüsse in Preusseu
erforderlichen weiteren Aufwendungen.
Ueber die auf Grund dieser Denkschriften erfolgten Bauausführungen wird
dem Landtag alle zwei Jahre eine Denkschrift vorgelegt. In der am 13. Januar
1898 überreichten Denkschrift konnte bereits gesagt werden, dass die auf Grund
der ersten drei Denkschriften ausgeführten Regulirungen „zum grossen Theil be-
reits abgeschlossen" sind.
Das Vorherrschen des Schiffahrtsinteresses kommt in diesen Denkschriften
vielleicht am deutlichsten darin zum Ausdruck, dass das Erreichen einer be-
stimmten Fahrwassertiefe als das Hauptziel der Regulirungsarbeiten aufgestellt
zu werden pflegt. Durch die Regalirungen der 15 Jahre von 1880 bis 1895 waren
insbesondere die folgenden Fahrtiefen zu gewinnen:
für den Rhein: 2 m zwischen Bingen und St. Goar, 2,5 m zwischen
St. Goar und Köln, 3 m zwischen Köln und der holländischen Grenz«";
für die Mosel: von 0,85 m biB 0,94 m;
für die Weser: 0,80 m von Münden bis Karlshafen, 1 m von Karlshafen
bis Minden, 1,25 m von Minden bis Bremen;
für die Elbe: 0,93 m bei niedrigstem Wasserstande;
für die Warthe: 1 m bei niedrigstem Wasserstande;
für die Weichsel: 1,67 m;
für den Pregel: 1,60 m.
Der Eindruck, den das Studium der Denkschriften — und dasselbe, wie von
Preusseu, gilt im wesentliehen auch von den anderen deutschen Bundesstaaten
hinsichtlich schiffbarer Flüsse — hervorruft, wird noch erheblich verstärkt, wenn
man gleichzeitig die Verhandlungen und Zeitschriften der Kanalvereine berück-
sichtigt, die — wie Ulrich (Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
1898 S. 1232) mit Recht gesagt hat — «bis auf die neueste Zeit angefüllt sind mit
Beschwerden und Anträgen der Schiffahrtsinteressenten auf Vertiefung und Regu-
lirung der Ströme.'4 Im einzelnen kann das an dieser Stelle nicht ausgeführt
werden.
Dass die Wasserstrassen in erster Linie Verkehrsstrassen sind, iat auch
jüngst bei der Erörterung der Frage, ob sie dem Landwirthschaftsministerium in
Preussen unterstellt werden sollen, vielfach von den Interessenten des Handel«
und Verkehrs betont worden; das ist sogar der Fall in der Eingabe dea Vor-
steheramts der Kaufmannschaft zu Königsberg vom 9. August 1898, obwohl ge-
rade im Osten des Königreichs die Regulirungsarbeiten am meisten noch andere
Ziele, als die des Verkehrs, verfolgt haben.
Der hier vertretene Standpunkt findet eine gewisse Bestätigung auch in»
Erfolge, wie ihn die Statistik ziffernmassig zum Ausdruck bringt. Es stieg näm-
lich in den .Jahren 1875—1895 der Verkehr auf den sieben grossen Strömen
Deutschlands von 1763 000 000 tkm auf 5 920000 00t) tkm, also auf das 3»/« fache
und zwar: auf dem Rhein von 882000000 tkm auf 3 030 000000 tkm
„ der Elbe „ 435 0t» 000 „ „ 1952000000 „
„ „ Oder „ 164 000 000 „ „ 634 000000 „
„ n Weser „ 29000000 „ „ 74 000000 „ .
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sehiffahrtsabgabenwosen in Deutschland.
Vgl. Symplter, Die Zunahme der Binnenschiffahrt in Deutschland von 1875
hiR lfm (Zeitschrift für Binnenschiffahrt. Jahrg. VI, Heft 9).
*2} Verkehrswesen S. 234. Dagegen geht es zu weit, wenn v. Nördling,
Neueres über die Wasscrstrassenfrage S. 39 f., die Erwartungen .solcher »Neben-
vortheile11 einfach als „Schwindel" bezeichnet. Vergl. aber das scharfe l^rtheil
das der nationalliberale Abgeordnete Wallbrccht in dieser Frage am 8. Marz 1899
im preussischen Abgeordnetenhaus gefällt hat, unten in der Anmerkung 103.
**) Als ein Beispiel, das in vielen Hinsichten als typisch angesehen werden
kann, sei hier die Regulirung der mittleren Klbe angeführt. Der Elbregulirung
in Sachsen liegt ein von der Wasserbaudirektion ausgearbeiteter Plan vom Ok-
tober 1860 zu Grunde. Als die drei (5 nippen der vorzunehmenden Regulirungs-
arbeiten werden in ihm aufgeführt:
1. die Korrektion des Stromschlauches bis zur Höhe der mittleren, soge-
nannten vollschiffigen Wasserstande;
2. die Ausbaggerung der im Strombett in übermässiger Weise abgelagerten
Sinkstoffe, insoweit der Strom nicht selbst die. Fähigkeit besitzt, sie in
Bewegung zu setzen, und in unschädlicher Weise abzulagern;
3. die Sicherung der abrissigen Ufer, insoweit durch sie das Stromprofil der
Verwilderung entzogen werden kann.
Als „Erfolg, der durch die ausgeführten llegulirungs- und Käuinungsarbeiten
erreicht worden ist", ist für die Elbe von sachverständiger Seite hervorgehoben
worden :
1. Vergrößerung der Fahrwassertiefen,
2. Abminderung der zu starken Gefälle.
3. Milderung zu scharfer Fahrwasserkrümmungeu und Verbreiterang der
Fahrrinne,
4. Verbesserung der Eisverhältnisse, wozu ausdrücklich bemerkt wird: „sie
erhöht die Schiffbarkeit der Stromes und ist auch von Vortheil für die
Uferanwohner."
Vergl. den Aufsatz des Oberbauraths Weber über die Schiffbarkeit der Elbe
in Sachsen. No. 32 der Schriften des Deutsch-Oesterreichisch-Ungarischen Ver-
bandes für Binnenschiffahrt.
Auf diesen Standpunkt hat sich auch der erwähnte Hochwasserausschuss
gestellt, dem ausser der angeführten ersten Frage auch die weitere vorgelegt
worden war: Welche anderweiten Massregeln können angewendet werden, um
für die Zukunft der Hochwassergefahr und den reberschwemmungsschäden
soweit wie möglich vorzubeugen?
In den im Zentralblatt der Bauverwaltung vom 2. April 1896 abgedruckten
Schlusserklärungen seines Outachtens zur Beantwortung dieser zweiten Frage,
insbesondere hinsichtlich des Oderstromgebietes, sagt er:
„Bei den vorgenannten Massnahmen — zum Schutz vor Hochwassergefahren
in den Quellgebieteu im Gebirge — ist ein durchgreifender Erfolg wohl nur zn
erzielen, wenn den zunächst betheiligten Personen. Gemeinden und Kreisen die
Beschaffung der Herstellungskosten nur soweit aufgegeben wird, wie sich un-
mittelbare Vortheile für sie mit Sicherheit erwarten lassen. Ein erheblicher, oft
der grössere Theil der Herstellungskosten wird mit Rücksicht auf den öffentlichen
Archiv fttr Eiwmbahnwesen. 1901. 23
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Theoretische Bt*tr.u>htun»<'ii über «lius Binnen -
Nutzen dieser Massnahmen von der Provinz und dem Staate zu übernehmen, die
Unterhaltungspflicht einem leistungsfähigeren Trager zu überweisen sein."
»Um einen planinässigcn Aushau dieser Flüsse zu ermöglichen, auch aut
.solchen Strecken, hei denen wegen der geringen Breite der Niederung «der ans
anderen Gründen die zu erwartenden Vortheile für die zunächst Betheiligten
dem Kostenaufwand« nicht entsprechen, gleichwohl aber mit Rücksicht auf die
Gesammtverhältnisse de» Flusslaufs ein Ausbau zweckmassig ist. wird derjenige
Theil der Herstellungskosten, welcher von den Anliegern nicht getragen werden
kann, von der Provinz und dem Staate zu übernehmen sein. In welcher Weis««
die Beschaffung der Geldmittel zu erfolgen, welche Behörde die Ausführung zu
bewirken hat und wie ihre Befugnisse gegenüber den bisherigen Eigentümern
der Privatflüsse geregelt werden sollen, ist durch ein Spezialgesetz für den
Ausbau der nicht schiffbaren Hochwasserflüsse des Oderstromgebiets zu
bestimmen.
„Durch dieses Spezialgesetz i9t festzustellen, wer bei den in der bezeichneten
Weise planmässig auszubauenden HoehwasscrHüssen als Träger der Unterhaltung-
pflicht auftreten, in welchem Umfange diesem Träger die Unterhaltung aufzuer-
legen und welche Befugnisse ihm gegenüber den bisherigen Eigenthüinern der
Privatflüsse verliehen werden sollen. Ks empfiehlt sich, einen leistungsfähigen
Träger der Unterhaltungslast für die bezeichneten Wasserläufe bald gesetzlich
einzuführen. Die technische Aufsicht über die Unterhaltung wird den Staats-
behörden vorzubehalten sein."
Das hierin geforderte Gesetz ist am 3. Juli 1900 erlassen worden.
«) Tolkmitt (Zeitschr. f. Binnenschiffahrt. 1898, S. 410) meint: „Im allge-
meinen scheint es, dass die Nebenvortheile für einen weiteren Kreis der Anlieger
und Nachbarn bei den Kanälen nicht grösser als bei den Eisenbahnen sind,
so dass au beide rein theoretisch die gleichen Anforderungen gestellt werde»
dürfen."
««) Vergl. Gothein, Die Einwirkung eines Rhein- Weser-Elbe-Kanals auf die
wirtschaftlichen Verhältnisse Schlesiens. Jahresbericht der Handelskammer
Breslau für das Jahr 1894, Anlage J.
Dieses Verfahren würde auch dem bei Eiscnhahiibautcn üblichen entsprechen,
das aus den folgenden Bestimmungen hervorgeht, die im § 1 des neuesten vom
25. Mai 1900 datirten Gesetzes, betrettend die Erweiterung des Staatseisenhahn-
netzes enthalten sind:
„Der gesammte zum Bau der Eisenbahnen und deren Nebenanlagcn nach
Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignung*
verfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden ist der
Staatsregierung in dem Umfange, in welchem derselbe nach den landesgesetz
liehen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist. unentgeltlich und lasten
frei — der dauernd erforderliche zum Eigenthum, der vorübergehend erforderliche
zur Benutzung für die Zeit des Bedürfnisses — zu überweisen, oder die Ki-
stattung der sämiutlichcn staalsseitig für dessen Beschaffung im Wege der freien
Vereinbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, einschliesslich aller Nehen-
eut Schädigungen für Wirthschaftserschwernisse und sonstige Nachtheile, in rechts-
giltiger Form zu übernehmen und sicherzustellen Von der Forderung der
unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens ist Abstand zu nehmen,
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s<hin*ahrtsahgahciiw<'S(>n in Deutschland.
'Ml
wenn von den Betheiligten in den mit ihnen wegin Ausführung der Linien abzu-
schliessenden Vertragen die Leistung einer unverzinslichen, nicht rückzahl-
Imren Paugchsumin«' in der für die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe
übernommen wird."
Von diesen Grundsätzen weicht die Kisenbahuverwaltun<> mir ab, wenn be-
sondere Gründe dazu vorliegen, insbesondere wenn eine Bahn auch oder haupt-
sächlich militärischen Zwecken ssu dienen hat
47) Audi van der Borght, der sieh in seinem Lehrbuch über Verkehrswesen
im allgemeinen auf den Standpunkt der Schiffahrtsinteressen und ihrer Organe
stellt, erkennt (S. 256) „die zahlreichen Schwierigkeiten" an, „die sich aus der Rück-
wirkung der neuen Kanäle auf die Interessen der Anlieger ergeben."
**) Zu diesen besonderen Hilfsleistungen gehören insbesondere die durch die
Schleusenknechte bei der Durchfahrt durch eine Schleuse, sowie das Aufziehen einer
Zugbrücke durch den Brücken wärter. Bisher wurden hierfür meist besondere Ge-
bühren entrichtet und die betreffenden Angestellten waren auf diese Einnahmen
von Fall su Fall angewiesen. Heute ist man bestrebt, diese besonderen Ge-
bühren abzuschaffen und die Schleusenknechte und Brückenwärter in festen
Monats- oder Vierteljahrsbeträgen durch die Verwaltung zu bezahlen. Wenn
dadurch der Eifer bei der Bedienung der Brücken und Schleusen nicht leidet, ist
darin unzweifelhaft eine Verbesserung und Erleichterung zu erblicken.
Etwas anders ist es bei Nachtschleusungen. Bei ihnen ist es vielfach
gerechtfertigt, eine besondere Zuschlagsgebühr zu erheben. Das ist allerdings
dann nicht der Fall, wenn Schleusungen zur Nachtzeit nöthig werden, um den
gewöhnlichen Verkehr zu bewältigen und Verkehrsstockungen zu verhüten. Da
dann die Nachtschleusungen nicht nur im Interesse des Schiffers erfolgen, ist
bilHgerweise zwischen Tag- und Nnchtschleusiingen in der Gebührenerhebung ein
Unterschied nicht zu machen; dann sind vielmehr die Kosten, die dem Staate
aus den Schleusungen zur Nachtzeit erwachsen, den durch die gewöhnliche Ab-
gabenerhebung zu deckenden Betriebskosten hinzuzurechnen. Das ist anders,
wenn die Tagesdienststunden zur Bewältigung des gewöhnlichen Verkehrs aus-
reichen und die beschleunigte Beförderung zur Nachtzeit im einseitigen Interesse
der Verfrachter liegt. In solchen Fällen, die insbesondere bei der Beförderung
leicht verderblicher Waaren, z. B. lebender Fische eintreten können, ist es ge-
boten, ausser der gewöhnlichen Abgabe eine Zimatzabgabc für die Nachtsc.hleusung
zu erheben.
49) Vergl. z. B. Gothein auf dem sechsten internationalen ßinnenschiffahrts-
kongresB im Haag im .lahrc 1894. (Protokoll S. 215.)
sa) In den Vereinbarungen, die im Jahn« 1886 zwischen den drei betheiligten
l'p-ussischen Ministerien über die Regelung des Vorschleuserechts für Dampf-
schiffe getroffen worden sind, ist ausdrücklich gesagt worden: „Diese erhöht«*
Abgab«* ist zugleich als Entschädigung für die durch di«' Dampfschiffahrt ge-
steigerten Ausgaben behufs Unterhaltung der Kanäle und der kanalisirten Wasser-
strassen anzusehen. Bewirkt diese Abgabenerhöhung eine Steigerung der Ein
aahmo über den verfassungsmässig zulässigen Betrag hinaus, so ist behufs des
crfonlerlichen Ausgleichs zunächst ein«' entsprechende Herabsetzung der Abgaben
von den nicht durch Dampfkraft bewegten oder geschleppten Schüren in Aus-
sicht zu nehmen."
•23*
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Theoretische Betrachtungen über das Binnen -
Diesem prinzipiellen allgemeinen Charakter gemäss muss die Vorsehleu *«*-
gebühr entrichtet werden, wenn bei der Anmeldung an der Schleusengeld -
hebestelle auf der Deklaration das Vorsehleusereeht beansprucht wird, gleich-
gütig, ob spater wegen Kehleng anderer, auf die Durchschleusung wartender
Fahrzeuge kein Nutzen aus dem durch Zahlung der höhereu Abgabe gesicherten
Vorscbleuscrechte entsteht. Soll das Vorsehleusereeht nicht auf die Dampfschiffe
beschränkt, sondern auf die Anhänge ausgedehnt werden, so ergeben sich für
die Regelung einige Schwierigkeiten. Um Umgehungen zu vermeiden, müssen
unter Berücksichtigung der örtlichen und sonst massgebenden Verhältnisse in
jedem Einzelfalle die Voraussetzungen festgesetzt werden, unter denen das Vor-
sehleusereeht den Anhängen zugestanden wird; dazu gehört vor allem eine Be-
stimmung Über die Entfernung, auf welche Anhänge geschleppt sein müssen, um
dieses Vorrecht zu erwerben.
5l) Das Treideln, insbesondere das Treideln mit Pferden, verursacht aller-
dings durch die Anlage und Unterhaltung der Leinpfade und Leinpfadsbrücken
besondere Kosten. Aber weit werden diese Kosten übertroffen durch die für di«'
Uferbefestigung und die Erhaltung des Bettes. Vergl. auch unter Anmerkung" IM.
M) Die Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. D. haben im Jahre 1844
den Vorschlag gemacht, eine als „sehr wünschenswert h~ bezeichnete Verringerung
der Dimensionen der Schi ffsgefässe „dadurch allmählich herbeizuführen, dass Fahr-
zeugen von grösseren Dimensionen als 14Vt Fuss Breite oder 128 Fuss Lange
unter gewissen Voraussetzungen vorerst die Rangfahrt bei den Schleusen entzogen
werden, wogegen nach Verlauf eines Zeitraums von etwa 8-10 Jahren solchen
Fahrzeugen die Benutzung der gedachten Wasserstrasse gäuzlieh untersagt werden
soll." Der Vorschlag ist sehr ernstlich in Erwägung gezogen worden. Beutii,
der Referent im Ministerium, sagt mit Bezug auf ihn: „Ks scheint kein Bedenken
zu haben, dergleichen Schiffsgcfä»sen von grösseren, als den normalmässigen
Dimensionen die beabsichtigte Ermässigung der Schiffahrtsabgaben nicht zu theil
werden zu lassen, vielmehr rücksichtlich derselben höhere Sätze festzustellen, als
hinsichtlich der übrigen, jene Dimensionen nicht überschreitenden Fahrzeuge."
Eine allgemeine Begünstigung kleiner Schiffe scheint jedoch niemals durchgeführt
worden zu sein; dagegen wusste man vielfach durch polizeiliche Massregeln ein
ähnliches Krgebuiss zu erzielen; es ficht z. B. aus einer an den Minister von der
Heydt gerichteten Petition Magdeburgischer Schiffer vom 31. August 1851 hervor,
dass sie die grossen von 1834 bis 1840 gebauten Oderkähne „verkleinern zu lassen
angehalten wurden".
a) Das preussische Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 geht noch
weiter, indem es bei der Regelung der Gebühren im § 7 ausdrücklich bestimmt:
«Eine Berücksichtigung Unbemittelter ist nicht ausgeschlossen"; vergl. allerdings
Nö II in seinem Kommentar zu diesem Gesetz S. 13-
**) Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 2. Auflage. Band 4. Seite 2o.
**) Als ein Beispiel, allerdings ein besonders krasses Beispiel für die
Schwankungen des Wasserstandes sei die Oder angeführt. Nach Berechnungen,
die von der Strombanvcrwaltung der Oder im Jahre 18% angestellt worden sind,
hatte die Oder im Durchschnitt der 21 Jahre 1874— 181U in der Schiffahrtsperiode
von März bis November 264,3 Schiffahrtstage, die sich nach dem Wasserstande am
Pegel zu Maltsch, wie folgt, vertheilten:
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^ehitfahrtsabgabenwescn in Deutschland. 349
Tage o/o
0—1,38 in oder weniger als '/4 Uidung 28,0 10,6
1 .3? > — 1 .67 m oder »/«— '/» Ladung ... 81,2 11,8
1,68—1,96 m oder «/,— 3/4 Ladung . . . 43,5 16,5
1.07-2,24 m oder *f4 bis volle Ladung . 38,0 11,3
2,25 in und mehr oder volle Ladung 123,6 46,8
zusammen 264.3 100,0
Zu diesen Ziffern macht die Handelskammer zu Breslau in ihrem Jahresbericht
für das Jahr 1895 mit Recht die Bemerkung, dass die Wasserstände an einem
einzigen Pegel noch nicht ausreichend sind für die Beurtheilung, an wie vielen
Tagen das Abschwimmen mit einer bestimmten Ladung möglich ist. Denn der
Schiffer muss die Wahrscheinlichkeit haben, dass er den Wasserstand, den der
Pegel am Tage und Orte der Abfahrt anzeigt, auch während der ganzen Fahrt
bis zu seinem Ziele ununterbrochen behalt. Diese Wahrscheinlichkeit wird auf
der Oder dadurch sehr verringert, dass dort die Fluthwellen meist sehr kurz sind
und rascher zu Thal kommen, als das Schiff, das Nachts ruhen muss, dass sie bei
Niederschlagen, die auf Oberschlesien oder das Neisscgcbiet sich beschranken,
im breiter werdenden Bett immer mehr verflachen, dass sie bei dem leicht beweg-
lichen Untergrund der Oder oft an einzelnen Stellen erst langsam wieder ver-
schwindende Versandungen hervorrufen; wie ausserordentlich schnell die Oder-
wasserstande wechseln, geht aus einer graphischen Tabelle im Jahresbericht der
genannten Handelskammer für das Jahr 1894 hervor, die sie für die Zeit von
1991—1894, in der sie allerdings ungewöhnlich ungünstig waren, veranschaulicht.
*) Das dürfte nicht genügend berücksichtigt werden, wenn zu Gunsten des
Bemessungsprinzips nach der Schiffstragfähigkeit — wie es vom Minister v. Miquel
im preussischen Abgeordnetenhaus in einer Rede vom 4. Februar 1893 geschehen
ist — geltend gemacht wird, dass die Kanäle doch nach der Grösse der Fahr-
zeuge gebaut würden, und dass ein Schiff eine Wasserstrassenanlage in gleichem
Masse benütze oder abnütze, mag es nun voll oder nicht voll beladen sein. Auch
dürfte es zweifelhaft sein, ob nicht der verschiedene Tiefgang eines Schiffes in
beladenem oder unbeladenem Zustande einen Einfluss auf die Ufer und Bett
schädigenden Wasserbewegungen ausübt, ganz abgesehen von einem Stecken-
bleiben und den daraus vielleicht erwachsenden Schwierigkeiten und Beschädi-
gungen.
57) Früher gab es zahlreiche Fälle verschiedenster Art, wo eine Befreiung
von Abgaben eintrat Die wichtigsten Fälle werden als „ein Ausfluss der dem
Souverän zustehenden Immunität von öffentlichen Lasten und Abgaben44 erachtet.
So bestimmte das preussische. allgemeine Landrecht (II, 15. § 104): „Alles, was
zum eigenen Gebrauch des Staates transportirt wird, geniesst in der Regel, wo
nicht Provinzialgesetze und besondere Verfassungen ein anderes mit sich bringen,
die Befreiung auch von den Privatzöllen. Die Befreiung von fiskalischen Zöllen
ist Voraussetzung dieser Bestimmung." (Vgl. allerdings Erkenn tniss des Ober-
tribonals vom 27. April 1846, Entscheidungen, N. F. Bd. 4. S. 338). In dieser Be-
ziehung rührte der Generaldirektor der Steuern Maas sen in einer Verfügung vom
0. April 1826 aus: „Die Befreiung des Landesherrn von Privat - Wegegeldern ver-
geht «ich. wie die des Füretenguts von Privatzöllen von selbst; denn sie liegt in
der Natur der Sache. Die Ausübung des Bcsteuerungsreehtes als eines landcs-
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Theoretische Betrachtungen über das Binneu-
herrlichen Reservatreehtcs kann von einein Uiiterthan nur durch ausdrückliche
oder stillschweigende Verleihung der Landesherren erworben werden. Aus einer
solchen Verleihung folgt aber gar nicht, dass der Verleiher selbst sich dieser
Besteuerung habe unterwerfen und darin willigen wollen, ihn wie einen Unterthan
zu behandeln. Was in dieser Beziehung vom Landesherrn gilt, inuss auch von
dessen Dienern gelten, wenn sie in der Ausübung seines Dienstes begriffen, mithin
seine Stellvertreter sind, die er also für die ihnen abgenommene Abgabe ent-
schädigen inüsste." Auf Grund solcher Anschauungen wurde der Kreis der
Befreiungen ein sehr weiter und er wuchs noch, als für das Reich im wesent-
lichen dieselben Begünstigungen verlangt wurden, wie für den Landesherrn.
Demgegenüber macht sich neuerdings eine einschränkende Gegenströmung
geltend Schon wegen der Schwierigkeit der Kontrnle über die Verwendung zu
Staatszwecken nahm man auf Grund einer Verfügung vom 27. Oktober 1878 an,
dasg es nicht die Absicht gewesen sei, „sänimtlichen zu staatlichen Zwecken be-
stimmten Transporten die Befreiung von Schleusenabgaben zuzusichern"; in an
gestand die Abgabenfreiheit nur noch dann zu, „wenn die Vergütung für die
Fortschaffung der betreffenden Gegenstände unmittelbar aus der Staatskasse scu
leisten ist, wenn also die Staatsverwaltung den Transport der Sachen verdungen
hat." Dazu kam, dass der mit der Zeit allgemein schärfer hervortreteile Wunsch,
die Ixiistung eines Verwaltungszweiges in ihrer Gcsamnitheit rechnerisch besser
erfassen zu können, hier auch zu dein Bestreben führen inusste, die Zahl der
Befreiungen möglichst zu vermindern. Dem Reiche sucht man dieses Vorrecht
ganz zu entziehen. Abgabenfrei sollen heute in Preusseu im wesentlichen nur
sein „Güter, einschliesslich des Flossholzes, und Fahrzeuge, welche dem Könige
oder der preussischen Bauverwaltung gehören oder ausschliesslich für deren
Rechnung befördert werden".
Zu dieser lUuptgruppe von Befreiungen kommt eine zweite, die im wesent-
lichen in Zweckuiässigkeitserwägungen wurzelt. Sie wies früher z. B. versehie-
dentliche Befreiungen von Abgaben für Leichterschiffe auf, indem man auf diese
Weise den Ungerechtigkeiten, die aus der Abgabenerhebung nach der Schiffstragr-
fäbigkeit erwachsen, zu begegnen suchte. Heute ist man bestrebt, auch diese
Fälle auf das notwendigste Mass herabzudriiekeu. Man sucht sie möglichst
darauf zu beschränken, dass Jlandkähnc. welche als Anhänger zu grösseren
Fahrzeugen gehören und gleichzeitig mit ihnen die Hebestelle (Schleuse) durch-
fahren", abgabenfrei bleiben.
M) Insbesondere Deking Dura, Oberingenieur beim Water*taat in Zwolle
(Die Abgaben auf Schiffahrtsstrassen. Haag. 1894) hat eine solche Trennung auf
dem sechsten internationalen Rinnensehiffahrtskongress befürwortet.
*) Wegen „Unmöglichkeit der Kontrole ohne grossen Zeitverlust" ist schon
im Jahre 1842, in dem der Wasserstand tingewöhnlich niedrig war, die Forderung;
der Schiffer, dass die Abgaben nach der Schiffsladung erhoben würden, zurück-
gewiesen worden.
Ks fehlte bisher au einer Handhabe zur Bestrafung von Hinterziehungen
von Rinncnschiffahrlsabgabc.il; denn Polizeiverordnungen reichten dazu nicht aus,
„weil nach dem Wortlaut und Sinn der einschlägigen Gesetze und nach der kou-
slanten Judikatur Polizei Verordnungen nur zulässig sind, wo es sich uui polizeilich
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schiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
351
zu schützende öffentliche Interessen handelt, eine Voraussetzung, die bei der Er-
hebung von Abgaben nicht zutrifft".
61 ) Das Erhebungsverfahren auf der Unterweser lehnt sieh an die bremische
Güterstatistik an. Diese legt den Empfängern und Versendern der Waaren die
laicht auf, nach vorgeschriebenem Muster Güterverzeichnisse einzureichen; diese
Güterverzeichnisse werden mit den von den Schiffern abzugebenden Ladungs-
lisU»n verglichen und bilden so die Grundlage der Abgabenerhebung. Die Ver-
waltung darf Schiff und Ladung durchsuchen lassen und Einsicht in die Lade-
»cheine und Manifeste, sowie in die Bücher der Rheder, Schiffsmakler, Korre-
spondenzrheder und Schiffsführer nehmen. Davon wird aber nur ausnahmsweise
Gebrauch gemacht wenn Hinterziehungen vermuthet werden, die mit hohen
Strafen, die bis zum fünfzigfachen Betrage der hinterzogenen Summen ansteigen,
bedroht sind. Regelmässig wird in Frachtbriefe, Ladescheine und Konnossemente
keine Hinsicht genommen. Eine regelmässige Kontrole besteht deshalb garnicht.
Auf sie verzichtet man in der Meinung, dass der etwaige Ausfall durch Hinter-
ziehungen nicht ins Gewicht falle gegenüber den Unbequemlichkeiten uud Kosten
einer genauen Kontrole; und man kann in Bremen darauf verzichten, weil erstens
«•in grosser Theil der zur Ein- und Ausfuhr kommenden Güter zu Zwecken der
Zoll- und Steuerverwaltung amtlieh genau überwacht wird, und weil zweitens und
hauptsächlich der bremische Kaufmannsstand, der wegen der verhältuissmässig
kleinen und fast geschlossenen Zahl seiner Mitglieder erfolgreich sich gegenseitig
koutrolircu kann, eine grosse Durchschnittsehrlichkeit besitzt und das Handeln
nach Treu und Glauben stets besonders hoch gehalten hat.
c'-) In der Begründung des Gesetzentwurfes vom 21. November 1893 zur
Abänderung des Rcichsstempclsteuergcsctzcs (Drucksachen d. Reichst. 1893/94
Xo. 52) heisst es: rFür die Zahl der im Binnenschiflahrtsverkehr ausgestellten
Udeschcine haben sich zuverlässige Anhaltspunkte auch nur einigennassen nicht
gewinnen lassen."
°) Schon der Artikel 18 des von Duckwitz ausgearbeiteten Entwurfes eines
„deutschen Flussschiffahrtsgesetzes- (abgedruckt in der Zeitschrift für die ge-
>aini nten Staatswissenschaften 1850 S. 5H0 ff.) bestimmt: „Jeder Schiffer, welcher
1'rachtgut befördert, muss mit Frachtbriefen über sämmtliche Gegenstände seiner
Ladung vorsehen sein."
**) Vergl. Schumacher, Die finanzielle Entwicklung der französischen
Wasserstrassen. Archiv f. Eisenbahnwesen. 1899, S. 421.
ö) Vergl. Näheres bei Dufourny, Die Abgaben auf den belgischen Schiff-
lahrtsstrasscn. Haag, 18<M.
w) Vergl. Clements. Zölle und Gebühren auf den Binncnwasscrstrassen Gross-
britanniens und Irlands. Paris, 1892, S. 4.
**) Bei einer Revision der Aiche, die im .labre 1817 durch Nachwiegen der
l-iduug vorgenommen wurde, ergaben sich als Maximatdifferenz beiden einzelnen
Dezimetern der Aichskala 17 Zentner, bei der gesammfen Ladung von fast
iV*) Zentnern nur 2 Zentner; vergl. Hermann. Sammlung der seit dem Reiehs-
«tepulationshauptsehluss vom 25- Februar 180'i in Bezug auf* den Rhciuhandcl
und Schiffahrt erschienenen Gesetze u. s. w. Mainz, 1820. I. S. 179.
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:iö2
Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
&) Professor Dill sagt in dieser Beziehung in seinem Bericht für
den internationalen ßinneuschiffahrtskongress in Frankfurt a. M. im Jahre Ijäs
„Die bedauerliche Zunahme schlechter Sehiffsformen datirt erst aus dem An
fang der siebziger Jahre dieses Jahrhunderts; bis dahin waren die grösseren
Flußschiffe allgemein Segelschiffe, während die Fahrzeuge auf kleineren Flü>»eii
und Nebenkanälen bergwärts durch Ziehen (Treideln), durch Menschen oder Furth .
befördert wurden. Der damals gegen heute weniger gute Zustand vieler Ströme
bedingte, dass die Segelschiffe gute, eine ausreichende Steuerfähigkeit gewähr
leistende Formen hatten; in» entgegengesetzten Falle hatte der Schiffsführer unter
den Unannehmlichkeiten eines schlecht steuernden Schiffes zu leiden. Seit jener
Zeit aber und besonders mit Einführung der Schleppschiffahrt . . . hat sich ds>
Bestreben eingebürgert, durch immer vollere Formen die Tragfähigkeit der Schiffe
zu erhöhen und die Wassertief«' und die Schleuscnabinessungen aufs äusseret*
auszunutzen. An den Schiffbauer tritt heute fast nur noch die Aufgabe heran.
Schiffe zu bauen, die eine bedeutende Tragfähigkeit besitzen und nach den noch
heute gültigen alten Vermessungsvorschriftcn zu einer möglichst geringen Trag-
fähigkeit vennessen werden.-
*') Vergl. Zeitschrift für Binnenschiffahrt, 16%, Heft 10. S. 230.
Der Abgeordnete Gothein hat im Haus der Abgeordnelen am II. Februar 1t**
gesagt: „auf dem Dortmund-Kins-Kanal ist ein alter Wunsch unserer Schiffahrt
treibenden erfüllt".
Vergl. Zentralblatt für das Deutsche Reich, 1900, S. 202 fT.
n) Eine solche Verbindung von Raum- und Ladungsgcbühr hat u. a, Dekiu?
Dura, der Oberingenieur beim Waterstaat in Zwolle, befürwortet indem er im
Jahre 1894 auf dem sechsten internationalen Binnenschiffahrtskongress im Ha«?
beantragte:
„Es ist anzuempfehlen, die Abgäbet! in zwei Elemente zu zerlegen, nämlkh
in eine mässige, dem Tragfähigkeitstonnengebalt proportionale und von der Fahrt
länge unabhängige Taxe, welche von jedem Fahrzeug, gleichviel ob leer oder
beladen, per Fahrt erhoben wird, und in eine der Menge der beförderten Güter
proportionale, bei Zunahme der Fahrtlftnge jedoch absteigende Kilometerabgabe
welche auf Grund einer Klassifizirung der Güter erhoben wird."
Uebrigens findet sich verschiedentlich eine solche Trennung von Raum- und
Ladungsgebühr bereits durchgeführt so z. B. im Tarif vom 22. Dezember Itftö fiir
die Hamburger Quaigebühren.
n) Der Zentralverein zur Hebung der deutschen Fluss- und Kanalschiffahrt
hat in einer an den Minister der öffentlichen Arbeiten gerichteten Eingabe vom
l.">. November 1895 die Erhebung der Schiffahrtsabgaben auf den märkischen
Wasserstrassen nach der Ladung befürwortet. Aehnliche Eingaben sind gleich-
zeitig von der Handelskammer zu Breslau, sowie von anderen Handelskammern
und wirtschaftlichen Korporationen gemacht worden.
In seinem auf diese Eingaben erlasseneu Bescheid vom 8. Februar 1896
der Minister der öffentlichen Arbeiten unter anderem darauf hin, „dass die Ein-
führung der dortseits befürworteten Erhebungsweise einen Ausfall an dem Oe
sammterlrage der in Rede stehenden Schiffahrtsabgaben nicht im Gefolge hahen
darl, da flieser die gosetzlich zulässige und von der Staatsregierung augeatrebn-
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schiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
353
Höhe noch bei weitem nicht erreicht hat." Diener Hinweis, der die Hoffnung,
das» mit der Reform eine Minderung der Abgabenlast sich verbinden werde,
tötete, scheint hauptsachlich der Anlass gewesen zu sein, dass jetzt in den Kreisen
der Schiffahrtsinteressenten Gegner einer Reform hervortreten. In der Sitzung
der Schiffahrtsabgabenkominission des ( irossen Ausschusses des genannten Ver-
eins, die am 26. Juni 18% stattfand, stand — wie es im Auszug aus dem Sitzungs-
bericht heisst — eine Minderheit der Versammlung, die sich namentlich aus dein
Vertreter der Handelskammer Magdeburg und einigen Schiffahrtstreibenden zu-
sammensetzte, „unter dem Druck der Besorgnis*, dass die Regierung bei Aus-
dehnung des gedachten Prinzips (der Abgabenerhebung nach der Ladung) auf die
märkischen Wasserstrassen Veranlassung nehmen würde, die Tarifsätze allgemein
oder für einzelne Güter zu erhöhen, um so einem von ihr befürchteten Ausfall
an den bisherigen Hinnahmen vorzubeugen. Man wies darauf hin, dass die Ab-
gabenerhebung nach der Ladung zwar im Prinzip die gerechtere Form sei — in
der Praxis aber würde sie so viele Belästigungen der Schiffahrt bringen (bei jedes-
maliger Ermittlung der I^adung an den verschiedenen Hcbestellcn), dass dadurch
mehr Schaden als Nutzen entstehen könne, und die Beibehaltung der jetzigen —
wenn auch manchmal ungerechten — Krhebungsart nach der Tragfähigkeit der
Schiffe immer noch vorzuziehen sei." Diese Minderheit erklärte deshalb „jedes
Rütteln an den jetzigen Tarif \ orschritten" für „gefährlich."
Vielleicht hängt es mit der Stellungnahme dieser Minderheit zusammen,
dass die genannte Schiffahrtsabgabeukommission seit jener Sitzung vom
•JB. Juni 1896. so viel bekannt geworden ist, nichts wieder von sich hat hören
lassen, obwohl in einzelnen Punkten ein Einverständniss noch nicht erzielt
worden war.
Tt) No. 46 der Drucksachen des Abgeordnetenhauses I89Ü.
n) Die Ermittelung der Frachtsätze auf deutschen Wasserstrassen ist bisher
recht ungenügend. Amtlich oder halbamtlich ist sie nur ausnahmsweise und
meistens nur für grössere zurückliegende Zeiträume vorgenommen worden. So
finden sich mannigfache Angaben über Wasserfrachten für alle Theile des Landes
in dem im preussischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten bearbeiteten
„Führer auf den deutschen Schiffahrtsstrassen" (Berlin 1893). Eine Ergänzung
erfahren diese Ziffern gewissermassen durch die entsprechenden Angaben, die in
den alle zwei Jahre von demselben Ministerium herausgegebenen Denkschriften
über die Banausführungen auf preussischen Wasserstrassen sich finden.
Hierzu kommen Zusammenstellungen über die Entwicklung des Frachten-
markts in den Jahresberichten von einzelnen Handelskammern, z. B. von Mann-
heim, neuerdings auch Ruhrort.
Endlich kommen einzelne Privatarbeilen in Betracht. Beachtenswerth sind
/.. B. die Frachttabellen, die Sympher in seiner Denkschrift über die wirtschaft-
liche Bedeutung des Rhein-Elbe-Kauals (Berlin 1899), Anlage 12 giebt; auch ver-
dient hervorgehoben zu werden eine ausführliche Tabelle über die Elbfrachten
in der Zeit von 1871 bis 1890, die im Danubius 1891 S. 122 f. abgedruckt
worden ist
Alle diese Angaben sind vom Standpunkt der Statistik aus aber höchst
mangelhaft. Schon rein im statistischen Interesse ist daher eine Aenderung
wünscheuswerth. Es ist auch eine statistische Erfassuug der Frachtsätze be-
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Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
reit» von dein internationalen statistischen Kongress (Sektion VII) im Haag im
Jahre 1869 gefordert worden. Kine gleiche Forderung hatSytenko auf dem inter-
nationalen Binnenschiffahrtskongress in Frankfurt a. M im .Inhre 1888 in seinem
llefcrnt über die Vervollkommnung der Statistik des Binuenschiffahrtsverkchr-
aufgestellt.
Wichtiger aber, al« eine rückschauende Statistik, ist für das praktische
Leben eine unmittelbare Veröffentlichung der gezahlten Frachtsätze. Auch sie ist
Privatleuten bisher völlig frei überlassen und erfolgt keineswegs in ausreichendem
Masse. In Deutschland sieht man sich verwiesen insbesondere auf die Veröffent-
lichungen im „Schiff" und in der Sehiffahrts- und Speditions-Zeitung, sowie auf
die Angaben in den Tagesblättern.
Da aber die Kenntnis» des Frachtenmarktes für den einzelnen Schiffer zur
Erzielung guter Geschäftsabschlüsse von grosser Bedeutung ist. so ist neuerdings
verschiedentlich das Bestreben hervorgetreten, die Organisationslosigkcit de-
Frachtenmarktes zu beseitigen. Schon zu Anfang der neunziger Jahre hat der
ungarische Handelsminister verfügt, dass die Schiffsfrachten regelmässig amtlich
zu erheben und im Kursblatt der Budapester Waaren- und Effektenbörse zu ver-
öffentlichen seien. Anderswo hat sich der Gedanke, selbständige Schifferbörseii
zu errichten, in den Vordergrund gedrängt. Tu Aussig ist um die Mitte des
vorigen Jahrzehnts eine solche Schifferbörse eingerichtet worden, und neuerdiugs
wird auch in Deutschland eine errichtet und zwar in Ruhrort, wo bisher bereit«
auf dein Hafendamm unter freiem Himmel täglich eine sogenannte „Schiffer-
börse' etwas fragwürdiger Art stattzufinden pflegte. Die Börsenordnung, sowie die
Maklcrordnung für diese Schiffahrtsbörse in Ruhrort ist bereits am II. März 1««
vom preussischen Handelsminister vollzogen worden; sie sind beide im Amtsblatt
der Königlichen Regierung zu Düsseldorf 1899, Stück IG. S. — 155 veröffentlicht
worden.
Nach diesen Verordnungen sind die Preise der Frachten und Schleppkähne
nach Schluss einer jeden Börse unter Zuziehung der amtlich angestellten Kurs-
makler, die der Börsenversammlung beiwohnten, von dem Börsenvorstandc unter
Berücksichtigung der vereinbarten Frachtmengen festzustellen.
Das die Preisfeststellung leitende Mitglied des Börsein orstandes ist dahei
befugt, von den Kursmaklern, die einer scharfen Aufsicht und Disziplin unter-
stehen, wahrheitsgetreue und allenfalls auf ihren Amtseid zu nehmende
Auskunft darüber zu fordern, zu welchen Preisen Frachten und Schlepp-
fahrten gefordert und angeboten, und zu welchen Preisen die Geschalt«'
abgeschlossen sind. Es kann in Zweifelsfällen auch verlangen, dass die Kurs-
inakler ihm, unter Verdickung der Namen der Kontrahenten, FM11 sieht in ihn'
Bücher gewähren. Nur für Geschäfte, die durch Vermittlung eines Kursmaklcrs
abgeschlossen sind, kann ein Anspruch auf Berücksichtigung bei der amtlichen
Feststellung des Börsenpreises erhoben werden; der Börsonvorstand kann «dH'r
auch andere Geschäfte berücksichtigen. lieber die Verhandlungen über die Fest
setzung der Preise, zu denen ausser den betheiligten Mitgliedern de» Börsenvor-
Standes, den Kursmaklern und etwa zugezogenen Börsensekretären niemand
Zutritt hat. wird ein Protokoll aufgenommen, in das Börsenbuch eingetragen "»"I
von allen Anwesenden unterzeichnet. Die festgestellten Preise der Frachten und
Schlepplöhne sind sofort durch den Kurszettel des Börsenvorstandes bekati«'
zu machen.
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gchiffahrtgabgabenwesen in Deutschland.
355
Indem man auf diese Weise eine amtliche Notirung und Bekanntmachung
der Frachtpreise einrichtet, hofft man es den Schiffern zu ermöglichen, gerechtere
Frachtpreise zu erzielen und sich frei zu machen aus den Händen der unver-
eidigten sogenannten wilden Makler, die bisher die Vermittlung zwischen Schiffer
und Befrachter besorgen und den Wettbewerb der Schiffer bei der Unkenntnis»
derselben über den jedesmaligen Stand der Frachtpreise in rücksichtsloser Weise
ort ausbeuten. Da in Kuhrort die Hauptfinnen sich zur Benutzung der neuen
Schifferbörse bereit erklärt und verpflichtet haben, darf gehofft werden, dass es
wirklich gelingt, den Verkehr zwischen den Schiffern und verfrachtenden Finnen
zu erleichtern und auf gesunde Grundlagen zu steilen.
Davon, wie diese Hoffnung sich erfüllt, wird es in erster Linie abhängen,
ub der bereits erörterte Plan, weitere Schifferbörsen am Rhein, an der Elbe und
au der Oder zu errichten, zur Ausführung kommt.
7«) Vereinzelt kommen derartige Unterscheidungen nach der Schiffsart vor.
In einem Falle in Belgien richtet sich die Taritirung sogar nach der Anzahl der
Masten; vergl. Dufourny a. O. S. 5.
™) Vergl. insbesondere Weichs- Glon, Das finanzielle und soziale Wesen
der modernen Verkehrsmittel. Tübingen 1894.
Hatschek. Abgaben auf den Wasserstraßen, Haag 1894, S. 21. spricht
sieh grundsätzlich gegen eine Gebühr nach dem Waarenwerthe aus weil sie „eine
Steuer auf den Verkehr bedeutet und nicht eine blosse Gegenleistung für die
Cicwährung der Benutzung einer Anlage (Gebühr) darstellt." 1 Heser Argumentation
dürfte kaum zuzustimmen sein. Ks ist nicht einleuchtend, dass die Berücksichti-
gung des Waarenwerthes eine Abgabe zur Steuer macht. Nicht die Art der Be-
messung noch die Form der Krhebung dürfte ein Unterscheidungsmerkmal zwischen
Gebühr und Steuer bilden, sondern — wie dargelegt wurde — nur das grundsätz-
liche Verhältniss von Kinnahme und Ausgabe und die Art der Verwendung der
Kinnahmen.
lebrigens spricht sich Hatschek schliesslich nur dagegen aus. dass die
Abgaben ausschliesslich nach dem Waarenwerth bemessen werden, und lässt eine
„Klassifikation der Waaren" auch seinerseits zu.
w) Eine solche Abstufung der Abgaben nach Waarcnklasscn ist nur aus-
nahmsweise nicht vorgenommen; so in der Hauptsache in Holland; vergl. Deking
Dura a. 0. S. 4.
**) Vergl. Schumacher, Die finanzielle Entwicklung der französischen
Wasserstrassen a. a. O. S. 497 ff.
81 ) Vergl. den durch das Bremische Gesetz vom 29. März 1895 festgesetzten
Tarif der Schiffahrtsabgabe auf der Unterweser.
w) Diese Theorie der „Hannonie der Interessen zwischen Wassers trassen
und Eisenbahnen" ist auch von van der Borght aufgegeben worden. Kr erkennt
in seinem Ixdirbuch über das Verkehrswesen S. 283 an: „auf beiden Seiten kommen
Massengüter und höherwerthige Artikel in Betracht." Trotzdem behauptet er
wiederholt nachdrückliehst, „dass heutzutage im allgemeinen von einer wirklichen
Konkurrenz zwischen den verschiedenen Verkehrswegen nicht gesprochen werden
kann." Die Begründung dieses Satzes (S. 284—243) ist so eigenartig, dass sie
schwer in Kürze sich wiedergeben lässt. Der Leser tnuss schon selbst der Prüfung
"ich unterziehen, ob sie überzeugend ist. Er dürfte zu dein Krgcbniss gelangen,
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Theoretische Betrachtungen über das Binnen-
dass im Grunde eine Verwechslung: vorliegt zwischen der theoretischen Frage, ob
ein natürliches Wcttbewerbsverhältniss zwischen Wasserstrassen und Eisenbahnen
besaht, und der praktischen Frage, ob dieses Wettbewcrbsvcrhältniss zum mass-
gebenden Gesichtspunkte der Verkehrspolitik gemacht werden soll, zumal wenn
beide Verkehrsmittel in der Hand des Staates sich befinden. Soweit die zweite;
Frage verneint wird, stimmen wir van der Borght zu; soweit auch die erste
Frage verneint wird, beschränken wir uns hier auf den einen Hinweis, dass alle
Berechnungen für den geplanten Mittellandkanal sich ausschliesslich Btützen „auf
den jetzt vorhandenen Eisenbahngüterverkehr, welcher sich nach Erbauung des
Rhein— Elbekanals diesem voraussichtlich zuwenden wird." (Sympher, Die wirt-
schaftliche Bedeutung des Rhein— Elbekanals, S. 50; vergl. auch die Begründung
des Gesetzentwurfs über diesen Kanalbau, insbesondere S. 34).
In diesem Zusammenhang drängt sich noch eine Bemerkung auf. Es gehört
zu den eigenartigen Widersprüchen, die sich in den Argumentationen der Inter-
essenten finden und trotz ihrer Krassheit eine geradey.ii unerschöpfliche I^chcus-
kraft zeigen, dass dieselben Tieute. die vorzugsweise die Theorie der rIIari>ioui«>
der Interessen zwischen Wasserstrassen und Eisenbahnen" mit nie ermüdendem
Wiederholungseifer vertreten, im praktischen Leben hauptsächlich darum für
Kanalbauten eintreten, weil sie von dem Wettbewerb der einen oder anderen
Wasserstrasse einen ihnen erwünschten Druck auf die Eiseubahngütertarife er-
warten. Das liegt für den, der einigermassen in die Verhältnisse eingedrungen
ist, auf der Hand, wird aber nur selten offen ausgesprochen. Der GeneralsekretÄr
Beniner hat es jedoch beispielsweise gethan, wenn er in dem Grossen Ausscbuss
des Zentralvereins für Hebung der deutschen Fluss- und Kanalschiffahrt am
11. November 1898 erklärte: „Ich halte die Erbauung der Wasserstrassen gerade
aus dem Grunde für nothwendig, damit wir einen Regulator der Frachtsätze gegen-
über den Eisenbahnen haben."
^Der Schiffahrtsabgabenkommission des Grossen Ausschusses des Zentral-
vereins zur Hebung der deutschen Fluss- und Kanalschiffahrt hat die Handels-
kammer zu Breslau am -26. Juni 1896 das folgende ausführliche Tarifschema vor-
geschlagen:
3. Klasse. Geringwertige Massengüter.
Abfälle aller Art. Asche, Asphaltsteine, Baumrinde, Binsen, Blei in Brocken
und Mulden. Borke, Braunkohlen, Braunkohlenbrikcts, Brucheisen, Buhnenpfähle,
Gemen t, Cementmehl, Chamotte, Chamotteinehl, Dachschieferplatten, Drainröhren,
Düngemittel aller Art, Eisenschlacken, Emballagen (leere), Erden und Erze aller
Art (auch China Clav, Schlemmkreide), Faschinen, Gips, Gipsmehl, Glasbrocken,
Glaubersalz. Graphit. Heu und Stroh, Hölzer aller Art. Holzkohlen, Kali und Ab-
raumsalze, Kalk, auch gem.. Koks, Korbmacherruthen, Lehm. Lohe. Lumpen aller
Art. Mauersteine. Melasse. Osmosewasser, Porzellanerde, Roheisen, Rohr. Salpeter
(roh), Salze aller Art. Sand. Schaalbretter bis | m Länge, Schilf, Schwerspath.
Schwefelkies. Schwet'elkiesabhrände, Seegras, Soda, Steinkohlen, Steinkohlen-
brikets, Steine aller Art, Theer, Torf, Thon, Trass. Ziegel, auch Mehl, Zink,
Zinkstaub.
2. (Mittlere) Klasse. Höherwertige. Massengüter.
Alaunerde, Ammoniak, »chwofels. (Superphosphat), Asphaltplatten und -kohle
laut Spezialtarif II, Baumwolle, Bauunvollenabfälle, Bleiglättc, Grind, Afri«|ue.
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schiflfahrtsabgahonwesen in Deutschland.
H57
Bruchmetall, Dachpappe, Dextrin, Eisen »ml Stahl, insoweit dasselbe nach Spezial-
tarif II verfrachtet wird, Eisenvitriol, Erdfarbe», Farbhölzer, Feld- und Garten-
l'rüchtc, Flachs. Futtermittel aller Art. a»ch Kleie, Gerbstoffe aller Art, soweit
nicht besonders genannt, roh und gemahlen, Getreide, Hanf. Harze, Heringe, Holz-
essig, Holzkalk, Holzschliff, Holzstoff. Holzwaaren, Hülsenfrüchte, Jute »nd Jute-
abfälle. Kleie (Futtermittel), Magnesit, Malz, Mineralöl, Mühlenfabrikate aller Art.
Mühlsteine, Oclfrüchtc, Oelkuchcn und Oelsaaten aller Art, Packpapier, Pappen
zur Dachpappc»bereit»»g, Pech, Petroleum, Pottasche, Reis, Reismühl w»d -ab-
falle, Retorte» aus Chamotte und Thon, Rohschwefe], Rohzucker, Uüböl, Säuren
aller Art, Steinnüsse, Starke, Spiritus, Thonwaaren, Zellulose, Zementwaaren,
Zichorien.
1. Klasse.
Alle übrigen Güter des Eiseabahnfrachtgütertarifs.
M) Für dir Bildung von drei Tarifklassen haben die Interessenten im Osten,
wie, im Westen Preussens wiederholt sich ausgesprochen. Vergl. z. B. die Eingabe
schlesischer Handelskammern und Vereine an das Staatsministerium über de»
Abgabentarif für die obere Oder vom 1-4. Dezember 18!)7.
Im wesentlichen dafür auch die Erklärung, die Ministerialdirektor Schultz
am 12. Februar 1896 in der Budgetkommissio» des pre»ssische» Abgeordneten-
hauses abgegeben hat; vergl. No. -H> der Drucksache», des Abgeordnetenhauses.
w) Roll. Encyklopädie des Eisenbahnwesens. Bd. IV S. 1912.
*) Man hätte noch erheblichere Abstufungen gemacht, wenn »m» sich nicht
gebunden gesehen hätte. Der höchste Abgabensatz auf der Unterweser musste
nämlich geringer sein, als die aus der Beförderung im Leichter von Bremerhaven
bis Bremen entstehenden Mehrkosten, die. für hochwerthige Artikel mindestens
auf 2 cH die Tonne anzusetzen waren. Mit dem höchste» Abgabensatze durfte
mau daher über l,so <U. nicht wohl hinausgehen. Mit dieser Grenze nach oben
war zugleich — wie in der Begründung zum bremischen Gesetze vom 29. März
1895 ausgeführt wird — die Grenze nach unten gegeben; denn da es gesetzlich
bestimmt war, dass die gesammte abgabepflichtige Gütermenge im Durchschnitt
mit 1 cfc belastet werde, so musste darnach gestrebt werden, jedes Heruntergehen
unter den Satz von 1 «,# zu Gunsten einer Waare durch eine Erhöhung über 1 M
hinaus für eine andere Waare auszugleichen. „So ergab sich aus den angestellten
Berechnungen eine untere Grenze von 0,«ii, die sich ohne Gefährdung des finan-
ziellen Resultats nicht unterschreiten Hess."
OT) Wenn die Interessenten sich vielfach, wie gesagt, für das Dreiklassen-
*y stein ausgesprochen haben, so ist das natürlich stets in der Hoffnung auf eine
Erleichterung der Abgabenlast, niemals in der uneigennützigen Absicht, die Staats-
einnahmen zu mehren, geschehen. Man wollte eine „Mittelklasse für höherwertige
Massengüter* schaffen, die unmöglich der niedrigsten Klasse eingereiht werden
konnten, aber doch vor dem Schicksal einer Einreihung in die den verdoppelten
Satz aufweisende höchste Klasse bewahrt werden sollten. Das Hess sich, wie
ausgeführt wurde, nnr auf Grund eines l Adlings tarifs erreichen. Darauf ist ein
Theil der Agitation gegen die Erhebnng der Schiffahrtsabgabon »ach der Schiffstrag-
fiUngkeit zurückzuführen.
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Theoretische Betrachtungen ülu-r das Rinnen-
Vergl. die angeführte Eingabe sehlc.Kischer Handelskammern und Vereine
an das Staatsministerium.
*) Die Herren Wernekinck, Gensei, Gothein und Zöpfl beantragten
auf diesem Kongress u. a. (Protokoll S. 2<m ff.. 339):
Die Gebühr ist in der Hauptsache nach Tonnenkilometern und zwar für die
wirkliche Ladung zu berechnen, unter Ermässigung der Gebühr für längere
Strecken. Für die Benutzung außergewöhnlicher künstlicher Anlagen (Hebewerke
und dergl.) kann eine entsprechende besondere Gebühr erhoben werden, etwa
unter Anwendung des Tarifkilomotorsystems. Für leere Schiffe ist eine massige
feste Gebühr zu erheben.
w) Schon durch die Kabinctsordrc vom 15. November 1838 ist es dem
proussisehen Finanzininister gestattet worden, nicht nur für Cliaussecgelder, son-
dern „auch hinsichtlich der sonstigen Kommunikationsabgaben" sogenannte Abon-
nements auszugeben. Mit der Uebertragung der Tariffestsc tzungsbefugniss durch
den Erlass vom 4. September 1882 dürfte diese Befugnis* kaum gegenstandslos
geworden sein.
Ermässigungen für regelmässige Fahrten werden auch im Ausland vielfach
gewilhrt. So werden in Belgien die Abgaben bei regelmässigen Fahrten für Per-
sonendainpfer um für gemischte Transporte um 7s> für Waarentransporte um
l/4 ermilssigt. Aehnlich auch in Holland. Vergl. Doking-Dura, Die Abgaben
auf Schiffahrtsstrassen. Haag 1894.
*°) Im preussischen Abgeordnetenhause hat insbesondere der Abgeordnete
Gamp diese Forderung aufgestellt; vergl. namentlich seine Reden vom 19. Januar
und 8. Mai 1895.
n) Wie auf den deutschen Binnenschiffahrtsstrassen die Segelschiffahrt
durch die Einführung der Dainpfschleppgchiffahrt fast gänzlich beseitigt worden
ist, so ist auch die Treidelei stark zurückgedrängt, wenn sie sich auch noch
immer in zum Theil menschenunwürdigen Formen erhalten hat. Professor Dill
sagt in dieser Beziehung in seinem Referat für den internationalen Biunenschiff-
fahrtskongress in Frankfurt a. M. im Jahre 1888: „Wenn auch für den kleinen
Verkehr auf kurzen, meist strömungslosen Nebenkanälen und für die Bergfahrt
auf langsam messenden, geringes Gefälle besitzenden Strömen die Fortbewegung
durch Leinenzug oder durch Schieben mit Stangen (Staken) vom Schiffe aus
noch auf längere Zeit hinaus sich behaupten wird, so kann man doch für den
grossen Verkehr auf den Hauptkanälen uud den Strömen, nachdem die Segel-
schiffahrt fast ganz aufgehört hat, sagen, dass für die Bergfahrt nur noch das
Schleppen durch Dampfschiffe, für die Thalfahrt das Treiben mit dem Strom«-,
höchstens unterstützt durch Treidelei oder durch Thalsegel, das übliche Fort-
bewegungsmittel bildet."* Schon aus diesem Grunde kann im Binuenschiffabrt*-
abgabenwesen im allgemeinen keine Rücksicht auf die Treidelei, die nach Dill
heute also auch gerade bei der Thalfahrt noch eine wenn auch bescheidene Rolle
spielt, genommen werden, ganz abgesehen davon, dass sie oft eine so rück-
ständige Betriebsart darstellt , dass sie eher verdient, beseitigt als erhalten zu
werden.
9i; Vergl. oben S. 320 ff.
lJit) im Jahre 189*2 hat Deking Dura auf dem internationalen Binnen-
schiffahrtskongress in Paris eine Staffeltaritirung der Binnenschiffahrtsabgal>cu
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schimtlirtsabgabenwosen in Deutschland
vcrtheidigt (vor}?). Protokoll S. 276) ; zwei Jahre darauf ist er in Paris in seinem
angeführten Tarif S. 8 und 13 von neuem dafür eingetreten. Ebenso ist die von
den deutsehen Kongrcssmitgliedern Wernekinek, Gensei. Gothein und ZöpH bean-
tragte Resolution für Staffeltarilirung eingetreten; vergl. oben die Anmerkung 88.
Auch Dufourny hat im Kongrcss erklärt, dass seine und der übrigen Hcricht-
erstatter Resolution eine Staffel taritirung keineswegs ausschliossc, wenn auch
nicht ausdrücklich ausspreche (Protokoll S. 215). Auch eine Verbindung von
Zonentarif und Staffeltarif ist befürwortet worden ; vergl. die Zeitschrift für Binnen-
schiffahrt 1890, Xo.9, S. 201, auch Deking Dura a. 0. Ks soll übrigens das Prinzip
der Staffeltarifirung auf einigen englischen Kanülen durchgeführt sein; vergl.
Clements a. a. 0. S. 4.
M) In Deutschland befindet sieh bekanntlich ein Ansatz dazu im Spezial-
tarif III, dessen Kilometersatz bei Entfernungen bis zu 100 km 2,0 Pf. und bei
Entfernungen von mehr als 100 km 2.2 Pf. betrügt; auch die meisten Ausnahme-
tarife haben eine Staffelung durchgeführt.
95) Vergl. vor allem Ulrich, Staffel tarifc und Wasserstrassen. Berlin, 1894.
*) Ueber diesen Seeleichterverkehr heisst es in <lem Jahresbericht der
Handelskammer zu Hamburg über das Jahr 1898; „Es gewinnen die Seeleichter
eine immer grössere Bedeutung; sie dehnen ihre Fahrten über die ganze Ostsee,
bis nach Memel und bis an die ftusserste Spitze des finnischen Meerbusens aus."
Im Jahresbericht für das folgende Jahr heisst es u.a.: „Im Küsten verkehr hat die
Leichterschiffahrt einen machtigen Aufschwung genommen/
Die Verfolgung dieser nach den verschiedensten Richtungen hin inter-
essanten Entwicklung ist bisher dadurch erschwert worden, dass in der Statistik
insbesondere des Reiches die Leichter als Segelschiffe aufgerührt wurden. Wie
die Handelskammer in Hamburg beantragt hatte, sind zuerst in der im Jahre 1900
erschienenen Reichsstatistik über die Seeschiffahrt für das Jahr 1898 die an der
Küste und über See verkehrenden Seeleichter „entsprechend ihrer zunehmenden
Bedeutung* als besondere Schiflsgattung aufgeführt worden. Nach dieser
Statistik wurden am 1. Januar 1899 gezählt im Nordseegebiet 107 mit einem
NVttoraumgehalt von 44 040 Registertons und im Ostseegebiet 5 mit einem Netto-
raumgehalt von 910 Registertons, gegenüber zusammen 05 Schleppschiffen mit
12595 Netto- Registertons im Jahre 1889. Seit dem Beginne des Jahres 1899 hat
die Seeleichterschiffahrt in Verbindung mit dem Dortmund-Ems-Kanal einerseits,
dem Kaiser-Wilhelm-Kanal andererseits einen besonderen Aufschwung genommen.
Die kleinen Küstenfahrer und die Ostsecrhederei hat gegen diese „überlegene
Konkurrenz" die Hilfe des Staats angerufen, insbesondere eine Mehrbelastung
der Lei cht ersc hiffahrt im Kaiser-Wilhebn-Kanal beantragt.
Vergl. auch den Vortrag, den Schott über die Rhein-Seeschiffahrt und ihre
Bedeutung für den deutschen Küstenverkehr im Grossen Ausschuss des Zentral-
vereins für Hebung der deutschen Fluss- und Kanalschiffalirt am i:>. Januar 18SK)
gehalten hat. (Ztf. f. Binnenschiffahrt VI. Jg. H. 5.)
OT) Ulrich behauptet allerdings in einem Vortrag über Staatseisenbahnen,
Staatswasserstrassen uud die deutsche Wirtschaftspolitik S. 16: „Es sind die
Hafenanlagen an den Wasserstrassen im allgemeinen sehr kostspielig und des-
halb auch verhältnissmässig weit geringer an Zahl, als die Stationen der Eisen-
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Theoretische Betrachtungen über das Rinncn-
bahnen, wo einfache Haltestellen ohne zu grosse Koston auch für die Landstädte
u ml Dörfer errichtet wenlen können und errichtet werden.4*
M) Nach den Berechnungen von Kurs (Handwörterbuch der Staatswissen-
sehaften. 2. Aufl. Ud. V) befinden .sich in dem gesammteu 15199 km langen
Wasserstrassennetz des Deutschen Reiches 6271 km Wasserstrassen „künstlichen
Charakters", auf denen also eine Erhebung von Abgaben bereits heute gestattet
nein würde. Von anderer Seite ist man allerdings zu anderen Reehnungsergeb-
nissen gelangt, vergl. z. B. Suppan im Danuhius vom 24. Januar 189."».
") Nur die l'nterwcser macht bekanntlich eine Ausnahme. Auf ihr sind auf
Grund des Reichsgesetzes vom 5. April 1880, das die Möglichkeit der Kosten-
deckung rechtlich schuf, die mehrfach bereits erwähnten SehifTahrtsabgaben ein-
geführt worden; vergl. oben die Anmerkungen 18. 61 und 86. Der Gesetzentwurf
hat seinerzeit im Reichstag eine von mehreren Seiten bezeugte sympathische Auf-
nahme gefunden und dürfte erneu Fingerzeig geben, wie bei neuen grossen
Rcgulirungsarbeiten zu verfahren ist.
100) Was die Höhe der auf den natürlichen Wasserstrassen nach dem Knt-
geltlichkeitsprinzip in Preussen zu erhebenden Abgaben anlangt, so hat Ministerial-
direktor Schultz in der Erklärung, die er um 12. Februar 1896 in der Budget-
kommission des preussischen Abgeordnetenhauses bei der ßerathung des Wasser-
bauetats abgegeben hat (Nr. 40 der Drucksachen), darüber folgendes gesagt :
„Wird aus den in den letzten Jahrzehnten aufgewandten Regulirungskosten
unter Ausscheidung der Aufwendungen, welche lediglich der Landwirtschaft zu-
gute gekommen sind, ein Anlagekapital gebildet und. wie billig, von diesem,
neben den laufenden Unterhaltungs- und Verwaltungskosten, nur ein ent-
sprechender Zinsbetrag in Ansatz gebracht, so würden sich die jahrlich aufzu-
bringenden Betrüge auf gegen 6 Millionen Mark belaufen. In ihrer Aufbringung
würde sich eine Verkehrsmenge zu theilen haben, welche für die sechs grossen
Ströme (Rhein, Weser. Elbe, Oder, Weichsel und Meinel) für das Jahr 1898 auf
rund Ii»/» Milliarden Tonnenkilometer ermittelt ist. Dies ergiebt eine Abgabe
von 0,10 Pf. für das Tonnenkilometer, und es liegt auf der Hand, dass eine so
geringfügige Belastung von der Schiffahrt unbedenklich übernommen werden
kann, aber auch weder auf die Konkurrenz der Wasserstrassen mit den Eisen-
bahnen, noch auf die Einfuhr ausländischer Erzeugnisse einen nennenswertheu
Einfluss auszuüben geeignet wäre. Rücksichten solcher Art werden deshalb bei
der Erörterung der Einführung von Schiffahrtsabgaben auf den natürlichen
Wasserstrassen fern bleiben müssen."
Im Anschluss hieran sei mitgetheilt. dass Deking Dura auf dem inter-
nationalen Binnenschitfahrtskongress in Paris im Jahre 1894 eine Resolution be-
antragt hat, welche von der Annahme ausging, „dass eine Abgabe von 0,5 Pf.
oder Centime per Tonnenkilometer nicht überschritten werden darf auf Kanälen,
welche zu Transporten von Rohstoffen auf weite Entfernungen benutzt worden
und welche die Konkurrenz der Eisenbahnen auszuhalten haben."
"") Wie gross der Unterschied im Wohlstand zwischen den an den wich-
tigsten Wasserstrassen gelegenen Gebietsteilen Prenssens und den von Wasser-
strassen unvergleichlich viel weniger begünstigten ostelbischen Provinzen ist, hat
Lötz (a, a. O. S. 13 ff., 51) auf Grund der Einkommens- und Vermögenssteuer, in
deren Ziffern natürlich der Wohlstandsunterschicd deutlich zum Ausdruck kommt
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tschiffahrteabgabeitwesen in Deutschland.
361
/.nhlenmässig au berechuen gesucht; er gelangt zu dem Ergebniss, dass dort im
Jahre 1895/96 7 134 933 Einwohner dreimal soviel an direkten Steuern zahlen, als
die 6 903 864 Einwohner von vier ogtelbischen Provinzen. Nach diesen Ziffern
wird man umso eher behaupten können, dass „die an den wichtigsten Wasser-
Strassen gelegenen" reichen Gebietstheile Preussens in der Lage sein werden, die
Ausgaben für die ihnen zu gute kommenden Wasserstrassen zu tragen; nicht
wird man aus diesen Ziffern folgern können, dass bei der Behandlung der natür-
lichen Wasserstrassen als freies Genussgut ärmere Gegenden, auf denen ihres
geringeren Wohlstandes wegen auch niedrigere Steuern schwerer lasten, als
höhere auf reicheren Gegenden, mit ihren Steuern beitragen müssen zur Her-
stellung und Unterhaltung von Wasserstraasen, von denen sie zum mindesten
keinen Nutzen haben. Lötz verschiebt den Streitpunkt, wenn er ganz allgemein
fragt: „Sind es die Steuergroschen der ostelbischen Landwirthe, mit denen die
Strom bauten bezahlt werden?"
l0>) Vergl. allerdings die Anmerkung 31.
10S) Das ist keineswegs nur von agrarischer Seite behauptet worden. Das
hatte z. B. auch der nationalliberale Abgeordnete Wallbrecht im Auge, wenn er
am 8. März 1899 im preussischen Abgeordnetenhause sagte: „Es ist allerdings
auch das Gute entstanden, dass durch die Regulirung die Hochwassergefahren
theilwelse beseitigt sind ; aber das muss man sagen, dass die Ijandwirthschaft von
diesen Regulirungsarbeiten am Rhein sonst eigentlich keinen Nutzen, sondern
grosse Nachtheile hat."
i<*) Dass die finanzielle Behandlung grosser neuer Wasserstraßen einen
Einfluss auf die finanzielle Behandlung der alten Wasserstrassen haben wird und
muss, hat auch der nationallibcrale Abgeordnete Schmieding anerkannt, wenn er
im preussischen Abgeordnetenhause am 21. April 1894 mit Recht sagte. : „Wer die.
Ermässigung der Eisenbahntarife will und wer für den energischen weiteren
Ausbau gerade der Wasserstrassen eintritt, der kann meines Erachtens nicht
verlangen, dass für diesen Bau die Staatskapitalien a fonds perdu hergegeben
werden sollen; das würde der Weiterentwicklung der Wasserstrassen äusserst
schädlich sein. Wenn aber die Staatsregierung in eine Prüfung dieser Frage ein-
tritt, dann, glaube ich, dürfte sie sich allerdings nicht darauf beschränken, zu
sagen: wie haben sich in Zukunft die neu zu erbauenden Kanäle zu verzinsen?
nein, dann wird meines Dafürhaltens im Zusammenhang damit auch die generelle
Frage geprüft werden müssen für die bereits erbauten Wasserstrassen, damit mit
gleichem Masse gemessen wird, und damit die Zukunft nicht auf Kosten der Gegen-
wart und Vergangenheit Schaden leidet."
Dasselbe, was hier hinsichtlich der Frage der Erhebung von Kanalabgaben
gesagt ist, trifft auch zu hinsichtlich der Frage der Wiedereinführung von Ab-
gaben auf den natürlichen Wasserstrassen.
Vergl. auch oben die Anmerkung 22.
,05) Eine solche einheitliche Gestaltung des Binnensehiffahrtsabgabenwesens
besteht meines Wissens nur in Belgien, das man nicht mit Unrecht „das Land
der Industrie und des Ausfuhrhandels" genannt hat. Lange Zeit galt sie als
gänzlich unausführbar. „Man hat davon gesprochen — sagte einer der beliebtesten
Redner im belgischen Abgeordnetenhause im Jahre 1869 — als von einer Sache,
die ausserordentlich gut, ausserordentlich nützlich und ausserordentlich wünschens-
Arcbiv für EuenbahnwcMn. 1901. 24
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362
Theoretische Betrachtungen über das Binnen
werth sein würde. Nun denjenigen, die sich in diesem Sinne geäussert haben,
antworte ich, dass sie eine Utopie anpreisen, dass die Gleichförmigkeit der Ab-
gaben auf Kanälen und Flüssen ganz unmöglich ist und dass dieser erträumte
Zustand sich nie verwirklichen wird." Durch einen Kronbefehl vom 1. Juni 16$
ist er verwirklicht worden; „auf sämmtlichen staatlichen Wasserstrassen Belgiens'
— nur soweit die Seeschiffahrt in Betracht kommt, ist eine Ausnahme gemacht
worden — ist ein einheitlicher Abgabentarif eingeführt worden, der überall die-
selben Grundsätze zur Anwendung bringt und nur in der Höhe der Abgabcnsatze
Verschiedenheiten aufweist. Vergl. Dufourny a. O. S. 2.
In einem Lande, das ungleich grösser ist. als Belgien, stellen sich einer
solchen Reform natürlich grössere Schwierigkeiten entgegen; warum sie aber im
überwindbar sein sollten, ist nicht einzusehen.
m) In der mehrfach angetührten Erklärung des Ministerialdirektors Schult*
vom 12. Februar 1896 in der Budgetkominission des preussischeu Abgeordneten-
hauses heisst es in dieser Hinsicht: „So erwünscht es sowohl vom Standpunkt
einer auagleichenden Gerechtigkeit als im Interesse der leichteren Flüssigmachung
der Mittel für die weitere Verbesserung unserer grossen Ströme an sich wäre, für
diese das Prinzip der finanziellen Selbsterhaltung zur Durchführung zu bringen,
so gross sind die Schwierigkeiten formeller und materieller Art, welche sich einer
solchen Massregel entgegensteilen. In formeller Hinsicht kommen neben der
Verbotsvorschrift des Art. 54 der Reichsverfassung insbesondere die Völkerrecht
liehen Verträge mit den Niederlanden und Oesterreich in Betracht, welche die
Erhebung eigentlicher Schiffahrtsabgaben auf dem Rheine und aut der Elbe au»-
schlicssen und nur durch ein neues Uebereinkommen mit den betreffenden Staates
wieder gelöst werden können. In materieller Hinsicht wird die Frage einer zweck
massigen Einrichtung des Erhebungsdienstes schwer zu lösen sein, sofern die
Erhehungskostcn in einem angemessenen Verhältniss zu den Einkünften gehalten
und zu weit gehende Belästigungen der Schiffahrt vermieden werden sollen.*
W7) a. a. 0. S. 17.
1W) Welche Bedeutung für die Handelspolitik den Eiseuhalmtarifcn heul«'
von einigen Fachleuten beigemessen wird, geht /.. B. aus einem Aufsatz über dir
Beziehungen zwischen Eiseubahntarifen und Handelsverträgen hervor, den der
Sekretär der Kaiser Ferdinands Nordbahn, Dr. Riesen fei d , in der Zeitung des Ver-
eins deutscher Eisenbahnverwaltungen jüngst (Nr. 1 vom 2 Januar 1901) veröffent
licht hat. Der Verfasser führt unter anderem aus: „Die wirtschaftlichen Gruppen,
die sich beim heutigen Stande der Dinge gefährdet fühlen, werden . . gut darxn
thun, weniger idealen Vertragsformeln nachzusinnen, als klarzulegen, was im be-
sonderen für sie zu geschehen hätte, oder, mit anderen Worten, für das staatliche
Eingreifen Vorarbeiten solcher Art zu leinten, wie sie soeben in grossartiger
Weise für die Erneuerung der Zolltarife zu Stande kamen. Vielleicht wird man
dann zu Eiscnbahntarifx ertragen gelangen, welche unseren sorgfältig aufgebauten
und reichgegliederten Zolltarifverträgen ähnlich sind. Von den Handelspolitiken!
würde dies wohl schon deswegen begrüsst werden, weil ihnen hierdurch die
Möglichkeit geboten wäre, Zugeständnisse auf dem einen Gebiete mit solchen auf
dem zweiten auszutauschen."
Der Verfasser knüpft au solche Eisenbahn tarif vertrage vielerlei Hoffnung««
auch finanzieller Art. Ja, er meint sogar: „wenn man erwägt, dass dies im grossen
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whiffohttsabsabenwesen in Deutschland.
nnrt ganzen für alle Staaten des europäischen Festlandes zutrifft, kann man in
internationalen Eisenbahntarifverträgen vielleicht sogar das vielbesuchte Mittel
- ein geeigneteres als den Traum eines Zollvereins — erblicken, welches dazu
fuhren könnte, diese Staaten gegenüber England und Nordamerika, Ländern
mit unbeschränktem Privatbnhusystem, wirthschaftlieh enger an einander zu
«chliessen.*
Wird dieses traumhafte Ziel, das dem Verfasser vorschwebt, auch uicht leicht
t'rreicht werden, so ist es doch unzweifelhaft, dass Eisenbahiitarifbestimmungeu
äi den Handelsverträgen der Zukunft einen breiteren Kaum werden einnehmen
müssen, als es bereits in den bestehenden Handelsverträgen der Fall ist.
h*) Es ist mehrfach der Versuch gemacht worden, zu berechnen, welchen
Anthcil die Einfuhr und die Ausfuhr am deutschen Wasserstrasscnverkehr haben.
Ulrich (Staatseisenbahnen u. s. w. S. 80 ff.) sucht in ausführlichen Tabellen, in
denen er die Ergebnisse der Einfuhrstatistik denen der Binnenschiffahrtsstatistik
gegenüberstellt, nachzuweisen, „dass die Einfuhr der ausländischen Produkte der
Land- und Forstwirths ehalt fast ausschliesslich auf den Wasserstrassen erfolgt
<und ebenso mancher anderer Güter, z. B. des Roheisens), dass dagegen die Aus-
fuhr dieser Artikel . . . zum bei weitem grössten Theil auf den Eisenbahnen er-
tolgt und der Autheil der Wasserstrassen an der Ausfuhr nur unbedeutend ist."
Unabhängig hiervon sucht Böhme in seiner Schrift „lieber die Taritirung
Und- und forstwirtschaftlicher Produkte auf Eisenbahnen und Wasserstrassen im
deutschen Reich mit besonderer Rücksicht auf die Einfuhr ausländischer Produkte"
Königsberg, 1898) denselben Nachweis zu führen, indem er für die drei Jahre
1896 die nach der Verkehrsstatistik auf den Eisenbahnen Deutsehlands eiu-
^führtcu Mengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit den überhaupt aus dem
Zollausland eingeführten Mengen derselben Erzeugnisse vergleicht. Er gelangt in
diesen kaum anfechtbaren Berechnungen zu dem Ergebniss: „Von allen Getreide-
Arten zusammen . . . sind im Durchschnitt der drei Jahre nur 20,6%, nämlich
von 14 8*29 000 t nur 3050000 t auf der Eisenbahn zur Einfuhr gelangt. Für die
einzelnen Getreidcarten ergeben sich dabei folgende Prozentsätze: für Weizen
lii>% Roggen 0,6%, Hafer 17.0%, Gerste '29,1 % Mais 47,4 %, Lein- und Oel-
wuuen 18,1%, verschiedene andere Sämereien 14,2%; Mehl wurde zu 00,6° o, Hol/,
zu 21,3% und Obst zu 75,3% auf dein Schienenwege eingeführt."
Diese Berechnungen werden durch die komplizirten Rechuungsversuche, die
Kurs in seinen Aufsätzen „Ueber den Anthcil der deutschen Binnenwasnerstrassen
m dem Seehandel der deutschen Häfen" (Zeitschrift für Binnenschiffahrt, lxos
S. 164 ff, 218 ff, 261ff) angestellt hat, nicht entkräftet. Denn erstens sind diese
Berechnungen nicht in jeder Beziehung unanfechtbar. Es sei nur darauf ver-
wiesen, dass Ulrich in seinem Aufsatz „Staatseisenbahnen und Staatswasser-
«trassen" (in der Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn-Verwaltungen 180S
S. 1*233) die von Kurs am meisten hervorgehobene und thatsächlich weitaus wich-
tigste Folgerung aus diesen Berechnungen als unhaltbar zu erweisen sucht und
<Uhh Kurs in einem Artikel mit gleicher Ueberschrift (a. O. S. 132!») den entschei-
denden Haupteinwand als „berechtigt- anerkennt, wenn auch natürlich mit einigen
Einschränkungen. Es braucht aber in die schwierige Prüfung der mühsamen Be-
rechnungen von Kurs hier nicht eingetreten zu werden. Es genügen hier voll-
'tindig die Zugeständnisse, die Kurs selbst kurz darauf gemacht hat. In seinem
Aifsats „Die Abgabenfreiheit der deutschen Ströme und die deutsche Landwirth-
uigmzea Dy vjuu
364
Theoretische Betrachtungen über das Binnen -
»ehalt (in Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik 1899 S. 193
bis 229) giebt Kurs selbst zu:
1. „dass Donau, Rhein und Ems mehr land- (die Emu forst-) wirtschaftliche
Produkte in das Deutsche Reich bringen, als sie aus ihm fortschaffen" (S. 194).
2. dass „die Elbe auf der vorbezeichneten deutschen Strecke (d. h. zwischen
Harburg und Hamburg-Zollgrenze einerseits und der deutsch - österreichischen
Grenze andererseits) ihre billigen Transporte mehr zu Gunsten der Produkte des
Auslandes als derjenigen des Deutschen Reichs leistet*. (Es werden nach Kurs
gefahren 1 898 846 (XK) tkm auslandische und 392 791000 tkm inländische Erzeug-
nisse). S. 221.
3. dass die deutsche Forstwirthschaft durch die Abgaben frei he it der
deutschen Ströme geschadigt wird, weshalb er sie auch aus seiner Betrachtung
ausscheidet. (S. 194).
Da der Verfasser für seine Hauptberechnungen auch noch von der Weser
absieht (S. 199), so bleiben nur übrig Memel, Pregcl, masurische Wasserstrassen
mit Pissek, Weichsel und Oder mit Warthe, und auch für sie wird der wichtigste
Handelsartikel, das Holz, ausgeschieden. Mag auch in dieser Beschränkung der
Beweis erbracht werden, dass die deutsche Flussschiffahrt nicht mehr der Einfuhr
als der Ausfuhr dient, das beweist gar nichts für das ganze grosse Wasser-
strassennetz Deutschlands.
Wenn aber heute im Verkehr der deutschen Ströme die Einfuhr eine solche
Rolle spielt, so ist damit auch im wesentlichen der Beweis bereits erbracht, das*
der Einfuhr der Haupttheil zukommt bei der Steigerung des Güterverkehrs auf
den deutschen Binnenwasserstraßen, die nach Symphers Berechnungen in den
zwanzig Jahren 1875-1895 159% - von 2900000000 tkm anf 7 500000000 tkrn -
betragen hat. Das findet eine Bestätigung z.B. in der Denkschrift von Amecke:
„Der Niederrhein als Ein- und Ausfuhrstrasse Rheinland- Westfalens" (2. Jahres-
bericht der Handelskammer zu Ruhrort, I. Theil. 1900 S. 41 ff.). Der Verfasser be-
zeichnet S. 73 selbst als Ergebniss seiner Untersuchungen, dass in der Ausfuhr
die Eisenbahn, in der Einfuhr die Binnenschiffahrt erfolgreicher gewesen sei, so-
weit ein Wettbewerb beider Verkehrsmittel bestanden habe.
uo) Lötz allerdings begrüsst diesen Widerspruch. Er meint (Eisenbahn-
tarife und Wasserfrachten. Einleitung S. XLI): „Wenn man ein Paradoxon nicht
scheut, kann man sagen: dein Umstand, dass durch die Rhcinachiffahrt die Getreide-
tarifpolitik der deutschen Eisenbahnen durchkreuzt werde, hat das koinbinirtc
System des Zoll- und Eisenbahntarifschutzes zu danken, dass es im übrigen
Deutschland fortbestehen konnte41.
Auf einen anderen Standpunkt stellt sich Zöpfl, der I>eiter des Bayrischen
Kanalvereins. Er schreibt in seiner Schritt: „Die Finanzpolitik der Verkehrs-
anstalten" (Berlin, 1898) S. 45:) „Einer besonderen Berücksichtigung der verschie-
denen wirthschaftBpolitischen Bedürfnisse des Staates, insbesondere auch handels-
politischer Natur in Konkurrenz mit der Volkswirtschaft des Auslandes, steht
dagegen gar nichts im Wege bei der Feststellung der Gebühren, wo solche über-
haupt zulässig sind. Seibat bei Kanälen habe ich schon an anderer Stelle — in
seinem Aufsatz über die Eisenbahutarifpolitik in der Beilage zur Allgemeinen
Zeitung, 1897 — die Möglichkeit offen gelassen, der nationalen Handelspolitik auch
in der Gebührenaufstellung zu dienen. Nimmermehr aber kann ich es billigen,
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schiffahrtsabgabenwesen in Deutschland.
365
daas man aus handelspolitischen Gründen, wie Ulrich will, auf den natürlichen
Wasserstrassen Gebühren neu einführt".
m) Diesen Gedankengang sucht man auf Seiten der Schiffahrtsinteressenten
mit Vorliebe als unsinnig hinzustellen. Auch van der Borght, der, wie Zöpfl
(a. 0. S. 13) richtig sagt, „in seinem Werke überhaupt den Einfluss der früheren
praktischen wirtschaftlichen Thfltigkeit erkennen lässt", führt (a. 0. S. 264) aus:
,Dass die Wasserstrassen wegen der freien Bcfahrung die Schutzzollpolitik in
ihren Wirkungen beeinträchtigt haben, ist wohl kaum im Ernste zu behaupten.
Der Zoll als solcher ist ja nicht gespart worden. Umsonst sind die ausländischen
Waaren auch nicht befördert worden Soll man etwa so hohe W'asserstrassen-
gebühren erheben, dass die Wasserfracht der Eisenbahnfracht gleich steht" u. s. w.
Diesen Ausführungen, von denen man kaum wird behaupten können, dass
sie den Kern der Frage treffen und geeignet sind, den vorstehenden Gedanken-
gang als unrichtig und nicht ernst zu nehmen zu erweisen, sei nur eine Aeusserung
gegenübergestellt und zwar die eines der Hauptvorkämpfer der Binnenschiffahrt
in Oesterreich. Schromm hat auf dem internationalen ßinnenschiffahrtskongress
in Paris im Jahre 1892 in einem Vortrag über die „gegenseitigen Beziehungen der
Wasserstrassen und Eisenbahnen in der Transportindustrie" u. a. gesagt: „Auf
einen wichtigen Umstand, der bisher noch nirgends betont wurde, muss ich jedoch
hinweisen, weil ich den Flüssen, welche internationalen Charakter, wie z. B. Donau,
Elbe, Rhein u. s. w. besitzen, eine enorm wichtige Rolle im Verkehrsleben bei-
messe. Die Zugänglichkeit der Schiffe aller Uferstaaten ermöglicht, die drücken-
den Fesseln, welche die Schutzzölle dem Verkehre zwischen den einzelnen Ländern
zeitweise auferlegen, durch entsprechend billige direkte Transporttarife zum Theil
xii lindern. Diese Möglichkeit ist den Eisenbahnen, welche ihre Waaren an der
Ijuidgrenzc einer andern Transportanstalt übergeben müssen, nicht eigen."
"*) Insbesondere können auch lokale Gründe von der wirklichen Benutzung
dieser Waffe abhalten. So kommt beim unteren Rhein z. B. der Gesichtspunkt in
Betracht, dass eine Einführung von Schiffahrtsabgabcu nuf dem Rhein den holIHn-
dischen Eisenbahnen in ihrem Wettkampf mit der Flussschiffahrt zu gute kommt.
IW) Da die Abgaben auf der regulirten Unterweser — wie wir sahen (vergl.
die Anmerkung 18) — nicht von den Schiffern, sondern unmittelbar von den
Empfängern und Versendern der Waaren erhoben werden, Hess sich hei ihnen eine
verschiedene Belastung der Berg- und Thalfahrt in mehreren Fällen erfolgreich
durchführen; sie ist meist zu Ungunsten der Bergfahrt erfolgt, im wesentlichen
jedoch für Artikel, die für die Einfuhr keine grosse Bedeutung halten.
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Die russischen Südwestbahnen. ')
Von Ingenieur F. Thiess.
Die Eisenbahnen, die unter dem Namen der Südwestbahnen zu-
sammengefasst werden, durchschneiden die Bezirke Chcrson, Bessnrahien.
Podolien, Kiew, Wolhynicn, zum Theil aucli die Bezirke Grodno, Suwalki
und Lonischa. Sie verbinden das Schwarze und Asowsche Meer mit den
kornreichen Gebieten Klcinrusslnnds sowie mit den westlichen lindes
grenzen und bilden durch die Anschlusslinien Kiew — Moskau, Brest -
Moskau, Bjelostok — St. Petersburg, Rowno-Wilna — St. Petersburg den
Uebcrgang nach den Mittelpunkten des russischen Reichs, nach Moskau
und St. Petersburg. Der Kinfluss der Südwestbahnen erstreckt sich auf
alle Gebiete, die zwischen dem Schwarzen und Baltischen Meere einerseits
und dem rechten Ufer des Dnjepr bis zur Österreich-ungarischen und
rumänischen Grenze andrerseits liegen. Diese Grenzen mnschliessen ein
Gebiet von etwa :400 000 Quadratwerst (HM 400 qkm) mit über 15 Mil-
lionen Bewohnern. Die Südwestbahnen bilden auch die Verbindungs-
glieder Russlands mit den benachbarten Ländern, mit Deutschland, Oester-
reich-Ungarn. Rumänien, Serbien, Bulgarien und mit der Türkei. D.-is
Netz der Südwe>tbahnen besteht aus der Häuptlinge Odessa Birsula
Schnierinka— Kasatin— Brest — Grajewo und aus zahlreichen, von dieser
Haupt linie abzweigenden Linien.
Die Hanptlinie beginnt bei der Stadt Odessa. Sie durchschneidet
anfänglich städtisches Gebiet und geht dann zwischen den Stationen
Gniljäkowo und Wigoda in den Bezirk < herson über. Dieser Bezirk wird
von der Linie in nördlicher und fast paralleler Richtung mit dem Dnjester
geschnitten. Bei Werst 182 (Kilometerstation 104), unweit der Station
Birsula. tritt die Linie in den Podoli^chen Bezirk, durchschneidet ihn in
i) Nach den Veröffentlichungen der statistischen Abtheilung der Südwest-
bahnen (Wegweiser auf den russischen Südwcst-Stantseisenbahnen. Kiew IS!W)
und den Keiseergebnissen des Verfassers. Vergl. die Karte der nissischen Kisen-
bahnen im Archiv für Eisenbahnwesen 1891.
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Die russischen Südwestbahnen.
367
Dordwestlicher Richtung bis zur Station Schmerinka (Werst 361,B) und
£eht von hier unmittelbar nach Nordosten über. Bei Kasatin. Werst 463,41
Kilnmeterstation 494,35), wendet sich die Linie wieder nach Nordwesten,
ff»«ht zwischen den Stationen Berditschew und Demtschin (Werst »00) in
den Bezirk Wolhynien über und n/lhert sich mehr und mehr der öster-
reichischen Grenze. Bei Werst 681,18 (Kilometerstation 726,07) wird die
Stadt Rowno berührt, die den Ausgangspunkt der Eisenbahn Rowno—
Wilna (Polessje Bahn) bildet. Unweit der Station Sabolotje (Werst 869)
tritt dir Linie in den Grodnoschen Bezirk und erreicht bei Werst 923,83
.Kilonieterstation 985,fiS») die Station Brest. Hier befindet sich der Schnitt-
punkt der Eisenbahnlinien Kasatin — Grajewo, Moskau — Brest, Warschau —
Terespol und Brest — Holm, die die Stadt Brest-Litowsk mit den südlichen,
den mittleren und den westlichen Bezirken, sowie über Grajewo mit
Ostpreussen (Königsberg) verbinden. Durch diesen Umstand und durch
ihre I^age an der Mündung des schiffbaren Muchowez in den westlichen
Bug, sowie durch die Nahe des Dnjepr-Bugkanals1) ist Brest-Litowsk eine
hervorragende Handelsstadt geworden. Bei der Station Staroselz (Werst
1 045,94) schneidet die Linie die St. Petersburg— Warschau - Eisenbahn,
anweit der Station Osowez (Werst 1 097) tritt sie in den Bezirk Loinscha
und erreicht die Endstation Grajewo bei Werst 1 122,89 (Kilometerstation
1 197*7).
Die Linie Odessa— Birsuln - Schmerinka- Kasatin— Grajewo kann als
«las Verbindungsglied des Schwarzen Meeres mit dem Baltischen Meere
betrachtet werden; sie bildet mit ihren Abzweigungen gleichzeitig auch
eine Verbindung Südrusslands, insbesondere des Odessaer Gebiets mit
den Warschauer und Moskauer Industriemittelpunkten; den südwestlichen
*) Der vom Dnjepr zur Weichsel führende, etwa 78 km lange Dnjepr-Bug-
kanal verbindet den linken Nebenfluss des Pripet, die Pinn, mit dem Muchowez,
der bei Brest-Litowsk in den Bug mündet. Die Schiffahrt auf dem Dnjepr—
Bugkanal zwischen Pinsk und Bre»t-Litowsk kann von Mitte Marz bis Mitte No-
vember ausgeübt werden. Ks verkehre» hier hauptsächlich die auf dem Dnjepr
gebräuchlichen Kühne von 1 bin l,:, m Tiefgang und ISO bis l.'»o t Ladefähigkeit.
Sie werden entweder getreidelt oder von den Schiffern mit Stangen geschoben,
seltener von kleinen Dampfern in Schlepptau genommen. Zur Hochwasserzeit
gelangen auch Oderkähne durch den Kanal bis zum Dnjepr. Von der Jassiolda*
möndung müssen die Kähne, bevor sie in den Dnjepr-Bugkaual gelangen, eine
Strecke von etwa (JO km auf der Pina zurücklegen. Die Frachtgebühren von
Pinsk bis Brest-Litowsk, auf etwa "238 Werst (254 km), schwanken je nach den
Wasserständen von 6 Kop. bis 20 Kop. für 1 Pud (etwa V» . H. bis */» M für I t).
Zur Hochwasserzeit können Kähne mit voller Ladung diese Strei ke innerhalb
«oer Woche zurücklegen, während des niedrigsten Wasserstandes nimmt die Reise
nicht selten einen Monat in Anspruch.
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368
Die russischen Stidwestbuhnen.
Provinzen dient sie als Ausfuhrweg des Getreides nach Süden (Ode««*)
und Norden (Königsberg und Danzig).
Zur Gruppe der Südwestbahnen gehören ausserdem zahlreiche Zweig-
linien, von denen die wichtigsten hier aufgeführt werden sollen.
Die Bessarabische Zwciglinie beginnt bei der Station Rasdelnaja
der Hauptlinie. Sic berührt einen Theil des Ohersonschen Bezirks, wendet
sich dann nach Westen zum Ufer des Dnjester, überschreitet diesen Klus*
bei Werst f>4 (Kilometerstation 57,0), durchschneidet den Bezirk Bessarabien
in den Kreisen Bender, Kischinew und Bjeletz und erreicht bei Werst 212
(Kilometerstation 226,16) unweit Ungeni den Pruth, der die Grenze zwischen
Russland und Rumänien bildet. Diese Zweiglinie bildet die Verbindung
der Bessarabischen Gebiete mit Odessa und den Ausfnhrweg für Getreide.
Wein, Tabak und Wolle nach den Mitrkten Süd- und Tnnerrusslands (Tabak
nach Kiew, Moskau und Warschau; Wein nach Kiew, Warschau. Moskau.
St. Petersburg; WTolle nach Warschau und Lodszl
Die Donau- Zwciglinie verbindet die Station Bender der Bess-
arabischen Linie mit der Stadt Reni am Pruth. Sie durchschneidet in
südwestlicher Richtung den Bezirk Bessarabien, dessen Bewohner neben
Ackerbau auch Weinbau in grossem Masstabe betreiben. Man findet hier
noch zahlreiche Ansiedlungen von eingewanderten Deutschen (Hoffhungs
thal, Leipzig, Kulm, Neu-Berlin u. s. w.), die sich hauptsächlich mit der
Schafzucht, daneben auch mit Acker- und Gartenbau beschäftigen. Die
Kolonie Leipzig hei Werst 117 (Kilometer^tation 124,8) gilt als der hervor-
ragendste Handelsplatz des Ackermannschcn Kreises. Die Uinge der
Linie von der Station Bender bis zur rumänischen Grenze bei Reni betrügt
270,24 Werst (288,99 km).
Die Zweiglinie nach Xowoseliza beginnt bei der Station Slobodka
der Hauptlinie. Sie wendet sich in südwestlicher Richtung nach dem
Dnjester, durchschneidet einen Theil des Bezirks Podolien, überschreitot
den Flnss bei der Station Ribnitza (Im jesterb rücke von 330 m Ung*^
und tritt dann in den Bezirk Bessarabien. Hinter Ribnitza wird ein
Gebiet durchschnitten, das einen ausgesprochenen Gebirgscharakter besitzt:
die Bahn windet sich hier durch Schluchten an steilen Bergabhängen
entlang, überschreitet Wasserfälle und Wildbäche, durchschneidet das
Gebirge in einem Tunnel und die Kreidefelsen von Floreschti in einem
tiefen Einschnitt. Bei Weist 1G1 (Kilometerstation 171,76) berührt nV
Linie die Stadt Bjelez, wendet sich von hier nach Norden, von der Station
Oknitza wieder nach Westen und erreicht bei Werst 375,91 (Kilometer
Station 401,01) die österreichische Grenze. Die Nowoselitzsche Zwciglinie
bildet die Verbindung des Odessaer Gebiets mit dem nördlichen Bess-
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Die niiBlnehon Stidwnstbahnen.
360
arabien und einen wichtigen Zweig der Stidwestbahnen, der den Verkehr
Russlands mit Westeuropa erleichtert.
Die Zweiglinie nach Wolozisk beginnt bei der Station Schme-
rinka der Hauptlinie. Sie durchschneidet in nordwestlicher Richtung die
nördliche Hälfte Podoliens, den südlichen Theil Wolhyniens im Kreise
Alt-Konstantinowsk und berührt bei Wolozisk, Werst 154,GS (Kilometer-
station 165), die österreichische Grenze. Diese Linie ist von Bedeutung
für den Güterverkehr Russlands, insbesondere des Odessner Gebiets mit
Oesterreich; sie bildet auch den kürzesten Reiseweg von Kiew und Odessa
nach Wien.
Die Zweiglinie von Radsiwilow beginnt bei der Station Sdol-
bunowo der Hauptlinie, durchschneidet den Bezirk Wolhyuien im Kreise
Dubensk und erreicht bei Werst 88,25 (Kilometerstation 94,14) die öster-
reichische Grenze; sie bildet die Verbindung des russischen Schienen-
netzes mit Galizien.
Die Kiew 'sehe Zweiglinie beginnt bei der Station Kasatin der
Hauptlinie und durchschneidet in nordöstlicher Richtung die Kreise
Berditschew, Skwira und Wasilkow des Bezirks Kiew. Die Länge dieser
Linie von der Station Kasatin bis zum Vereinigungspunkt mit der Moskau-
Kiew— Wornnesch- Eisenbahn beträgt 1 51,67 Werst (161,8 Kilometer). Sie
bildet das Verbindungsglied der Stadt Kiew (Handels- und Industrie-
mittelpunkt des oberen Dnjeprgebiets) mit dem südwestlichen Rnssland.
insbesondere mit Odessa, gleichzeitig auch die Verbindung zwischen dem
Moskauer Industriegebiet und der Hauptlinie der Südwcsthnhtien.1)
Zu erwähnen ist noch ihrer Eigenart wegen die Odessaer Hoch-
bahn; sie ist 1872 erbaut und dient nur für die Getreidebewegung von
der Güterstation nach dein Hafen; das Getreide wird dann aus Sonder-
wagen unmittelbar in die Schiffsräume entleert. Das Bauwerk besteht
ans hölzernen (Eichen) Gerüstträgem und liegt mit der Schienenoberkante
etwa 6,5 ra über Strassenhöhe; in Entfernungen von je 100 Faden (213 in)
l) Die Bahnstrecke Kiew— Kasatin— Schmerinka— Odessa durchschneidet
ein Gebiet, das zum grössten Theil aus Schwarzerde besteht. Dieser Boden, mit
mehr oder weniger Beimengungen von I^ehm uml Sand, giebt bei genügender
Feuchtigkeit reiche Ernteerträgnisse. Etwa 75 v. H. der Bevölkerung beschäftigen
sich mit dem Ackerbau, 05 v. H. der Bodenflächen stehen hier unter Anbau. Im
Kiewschen ist der Roggen, in den südlichen Gebieten der Weizen die verbreitetste
(retreideart. Längs der Linien Kiew — Odessa, Kasatin — Rowno, Fastow— Snamenka
*owie im Gebiet der Umanschen und Nowoselizschen Zweiglinien bestehen 135
Zuckerfabriken, die etwa 5O0O0 Arbeiter beschäftigen und jährlich über Millio-
nen Pud (3-27 600 t) Zucker erzeugen. Die Zuckerplantagen für Runkelrübenbau
nehmen im Südwestgebiet einen Flächenraum von etwa 150 0<>0 Desjätinen
(163 «75 ha) ein.
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370
Die russischen Sndwefitbahnen.
sind Steinpfeiler eingeschaltet, die beim Ausbruch eines Feuers gleichsam
als Brandmauern dienen und die übrigen Theile des Bauwerks vor Zer-
störung bewahren sollen.
Im Zusammenhang mit den Bahnstrecken, aber nicht unter der
Verwaltung der Südwestbahnen, stehen: die Schitomirsche Schmalspur-
bahn, die Berschad— Ustinsk Schmalspurbahn und die Zweigbahn nach
Stepan, unter denen die Berschad— Ustinsker Bahn hervorzuheben ist;
sie zweigt von der Station Rudniza der Hauptlinie ab, durchschneidet bei
einer Lange von 188,r, Werst (200 km) den Podolisehcn, theilweise auch
den Cherschonschen Bezirk und berührt in ihrem Zuge zahlreiche Runkel-
rüben-Zuckerfabriken und grössere Dörfer.
Die Lange des Schienennetzes der Südwestbahnen betrügt 3 G94,9G
Weist (3 941,G9 km); davon entfielen am 1. Januar 1898 auf zweigleisige
Strecken 1 295.54 Werst (1 382 km). Ausserdem waren noch 1 457,M Werst
(1 554.87 km) Stations-, Ausweich- und Zweiggleise vorhanden. Es be-
standen 245 Stationen. 50 Weichenstellen und 6 Posttelegraphenstationen.
Für die Bahnbeamten waren 981 Gebäude mit einer nutzbaren Boden-
fiächc von 37 243,72 Quadratfaden (109 537 t\m) errichtet. Die nutzbare
Bodenfläehe der offenen Güterschuppen (Plattformen) uinfasste 30 588.14
Quadratfaden (139 240 qm). der Speicher 12 104,85 Quadratfaden (55 102 tjin).
Die Betriebsmittel bestanden am 1. Januar 1898 aus 147 Lokomotiven für
gemischte Züge,' «31 Güterlokomotiven, 963 Personenwagen, 115 Gepäck
wagen und 17 572 Güterwagen. Von den Güterwagen waren 2 100 als
Sonderwagen für die Beförderung von Nafta, Fleisch, Pulver u. s. w.. die
übrigen {\:> 112) als gewöhnliche Wagen eingerichtet.
Die 7 Schnellzuglokomotivcn nach dem System Tandem Compound
sind in den Odessaer Werkstätten erbaut worden und so bemessen, dass
sie Züge, bestehend aus 15 Wagen von 15 000 Pud (245,7 t) Gesammt
gewicht, auf Steigungen von 8 mit 35 Werst in der Stunde (37 km),
im Gefalle mit etwa 80 Werst in der Stunde (85 km) befördern können.
Die Personenwagen, mit Ausschluss der Salon-, Post- und Arrestanten-
wagen, umfassten zusammen 34 121 Sitzplatze. Das Ladegewicht der
Gepäckwagen betrug 77 100 Pud (rund 1 208 t), der Güterwagen 11 045 07:»
Pud (190 74(3 t). Die Salonwagen sind in den Kiewschen Werkstätten
erbaut worden und nur für Tagesschnellzüge bestimmt. Das innere eines
solchen Wagens ist mit 18 drehbaren Lehnstühlen auf festem Untergestell
und 4 verrück baren Lehnstühlen ausgestattet, die mit braunem Chagrin-
leder überzogen sind. Die Wagen wände sind mit Tapeten bekleidet, der
Fnsshodcn ist mit einem Teppich bedeckt, an den Knden des Längsgnngc*
befinden sich grosse, mit Schnitzwerk umrahmte Spiegel, die abends bei
elektrischer Beleuchtung einen glanzenden Kindruck hervorrufen. Ein
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Die rassischen SüdwestbahaeiL 371
jeder Salonwagen besitzt besondere Aborte mit Waschvorrichtungen ftlr
M »Inner und Frauen. Die Wagen der Schnellzüge I. und II. Klasse sind
als Durchgangswagen (Pullmannwagen) mit einem seitlichen l^angsgang
ausgebildet. Alle Abtheile können durch aufklappbare Rücklehncn in
Schlafstatten umgewandelt werden.
Die Gesammteinnahmen der Südwestbahnen betrugen im Jahre 189G
:*8 306 629 Rubel (etwa 82 488 252 M). Aus dem Schnellzugsverkehr (Per-
sonenverkehr mit grosser Geschwindigkeit) wurden 7 083 731 Rbl. (etwa
ir> 230 021 J(), aus dem gemischten Verkehr (Personenverkehr mit kleiner
Geschwindigkeit) 26 337 480 Rbl. (etwa 56 625 582 M) vereinnahmt. Die
Betriebsausgaben betragen 19 653 573 Rbl. (etwa 42 255 182 M). Die
Rei neinnahmen stellten sich demnach auf 18 713 056 Rbl. (etwa 40 233 070 tH)
oder 5 620,1» Rbl. für die Werst BahnMnge (etwa 11 346 <K je 1 kin).
In allen Wagenklassen wurden zusammen 4 941 155 Personen be-
fördert, die 639 301 835 Werst (681 994 411 km) zurücklegten. Seit Ein-
fühlung des Zonentarifs hat sich auch der Vorkehr auf den Sttdwest-
nahnen merkbar gehoben. Beispielsweise wurden befördert:
1894 .... 3812387 Personen
1895 .... 3949807
1896 .... 1941155
1897 .... 5500000
Die Güterbewegung umfasste 442 056 148 Pud (7 240 880 t). Für
diesen Zweck wurden 181 375 Züge abgefertigt, die 16 401 1 18 Werst
1 1 7 496 385 km) zurücklegten. Zusammen wurden 440 383 375 Wagenwerst
(4G9 792 177 Wagenkilometer), und zwar 59 513 417 Personen wagenwerst
(Ü3 487 723 Personenwagenkilometer) und 380 869 958 Güterwagenwerst
(406 304 454 Güterwagcnkiloineter) geleistet.
Die Verwaltung der Südwestbahnen, die am 1. Januar 1895 ver-
staatlicht worden sind, befindet sich in Kiew und besteht aus der Bau-
abtlieilung und den Abtheilungen für den Zugdienst, für die Betriebsmittel
und Werkstatten, für den Telegraphendienst, für den Verkehr und aus
der allgemeinen Abtheilung. Zur letzten Abtheilung gehört die Kanzlei
dos Bahn vorstand es, die Hauptbuchhaltcrei. der juridische Theil, das
Sairitiitoweseii, das Schulwesen und die statistische Abtheilnng. Das Bahn-
n<*t'A ist eingetheilt in 4 Gruppen mit 31 Theilstrecken für den Strecken-
dienst, in 11 Gruppen und Theilstrecken für den Verkehrsdienst, in 5
Theilstrecken für den Materialdienst und in 29 Theilstrecken für das
Sanitatswesen. Im Berichtsjahr standen, einschliesslich der Taglöhner.
30 044 Personen im Dienst der Südwestbahnen, mit ihren Familiengliedern
bildeten sie eine Bevölkerung von 55 250 Seelen.
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372
Die rassischen Südwestbahnen.
Im Sanitätsdienst waren 36 Aerzte, 62 Heilgehilfen und 9 Hebammen
thätig. Das Krankenhaus für Bahnbeamte in Kiew besaas 1897 32 Betten,
auf den Stationen bestanden 46 Sanitatswachen, 196 Apotheken, ausserdem
waren noch 78 Apotheken in Eisenbahnzügen errichtet. Auf zahlreichen
Stationen befinden sich Badeanstalten, Bibliotheken und Lesezimmer für
Bahnbeamte. 1873 wurde in Odessa und 1884 in Kiew je eine Eisen-
bahnschule errichtet, deren Zöglinge für den Dienst der SüdAvestbahncn
ausgebildet werden. Ausser diesen technischen Schulen hat die Bahn
Verwaltung noch in Kiew, Kasatin, Sdolbunowo, Schmerinka, Birsula,
Waarcnstatinn Odessa, Staroselez, Kowel und Rasdclnaja für die Kinder
von Bahnbeamten je eine Volksschule und in Kiew ein Waisenhaus er-
richtet. Daneben werden von der Bahn Verwaltung den Volksschulen in
(iolta, Kisehinew, Wolozisk und Odessa Jahreszuschüsse gewahrt. Im
Jahre 1877 wurde für Bahnbeamte beiderlei Geschlechts eine Pensions-
kasse begründet und 1889 bei Odessa ein Sanatorium errichtet. Zu er-
wähnen sind auch die Konsumvereine und Erholungsstätten, die auf Ver
anlassung der Bahnverwaltung an verschiedeneu Orten ins Leben gerufen
wurden.
Ein wichtiger Knotenpunkt der Südwesthahnen ist die Station Kasatin.
die als Inselbahnhof ausgebildet ist und als die grossartigste und besr-
eingeriehtete Stationsanlage Kusslands gilt. Von Kasatin verzweigt sieh
der Ilauptverkchr nach Kiew. Uman. Odessa und über Brest nach War-
schau, Moskau und Orajcwo. Vor dein Bau der Eisenbahn war die Um-
gebung Kasatins ein spärlich bevölkerter, fast wüster Flecken, der jetzt
zu den reichsten Platzen des Kiewschen Gouvernements gezählt wird.
Der Empfangs- und Erfrischungssaal I. und II. Klasse besteht aus einem
gewölbtem Kuppelbau, dessen Innenraum mit grossem Luxus ausgestattet
ist. Die Fahrkarten- und Gepäckschalter, die Telegraphen- und Post-
abtheile, die Waschräume, Aborte u. s. w. sind um den kreisförmigen
Saal gruppirt, leicht und bequem zu erreichen. Alle Bäume besitzen
elektrische Beleuchtung. In Kasatin ist ein mechanisches Kontroiweichen-
Stellwerk eingerichtet; mit der Station sind Werkstättengebäude und
Betriebsmittelniederlagen verbunden, hier befindet sich auch eine Haupt
abtheilung des Theilstreckendienstes der Südwestbahnen. Der grösste
Theil der Einwohner des Fleckens besteht aus Bahnheamtcn, die mit ihren
Familiengliedern eine Bevölkerung von etwa <"> 000 Seelen bilden. Be-
merkenswerth sind auch die Station»- und Werkstättenanlagen in Kiew.
Odessa und Schmerinka.
Der Bahnhof in Kiew, ein grosses 2'/> Stockwerk hohes Backstein-
gebäude im Kokokostil, wurde im Jahr 1870 erbaut und dient sowohl fiir
den Personenverkehr der Südwestbahnen als auch für den Verkehr der
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Die russischen Südwestbahnen.
373
Moskau—Kiew— Won mesch Eisenbahn. Die Kiewer Eisenbahn Werkstätten
wurden im Jahre \M8 errichtet und gehören neben den Odessacr Anlagen
zu den grössten und besteingerichteten Eiscnbnhnwcrkstättcn Russlands.
Die Bodenflächen der Werkstättengebäude (mit Ausschluss der Schuppen)
umfassen 5 450 Quadratfaden (24 810 ijm). Im Jahre 1897 waren 7 Dampf-
hämmer, 7 Dampfmaschinen und ein fahrbarer Dampfkrahn im Betriebe.
In den Werkstätten werden jährlich 1 200 bis 1 T>00 Arbeiter beschäftigt
und etwa 350 Personenwagen, 1 200 Güterwagen und 90 Lokomotiven im
Jahr umgebaut und zahlreiche Personen- und Güterwagen neu hergestellt.
Für die Werkstättenarbeiter besteht eine Sterbekasse, ein Kranken- und
ein Speisehaus.
Der Odessaer Endbahnhof, die grösstc Kopfstation des russischen
Eisenbahnnetzes, ist nach den Entwürfen des Professors Schr<"»tter (St.
Petersburg) vom Architekten A. O. Bemardz erbaut worden. An der
Hauptfront führt eine breite Steintreppc in die grosse Eingangshalle, wo
sich die Gepäck- und Fahrkartenschalter I. und II. Klasse befinden.
Wunde und Obcrlage der Eingangshalle zeigen architektonische Ver-
zierungen und Gebilde aus Stuckmarmor, der Fussboden ist aus Mosaik-
steinen hergestellt. An die Eingangshalle schliesst sich der Warte- und
Kestaurationssaal 1. und II. Klasse, der besonders reich ausgestattet ist.
Der Wartesaal III. Klasse hat einen besonderen Zugang und ist mit den
Fahrkarten- und Gepäckausgabestellen an der Seitenfront des Gebäudes
angeordnet. An den Seitenfronten befinden sich auch die Verwaltungs-,
Telegraphen- und Posträume. Für die Familienglieder des Kaiserhauses
sind in den Seitenflügeln des Bahnhofgebäudes reich ausgestattete Sondcr-
räuine eingerichtet.
Die Odessaer Eisenbahnwerkslätten wurden in den Jahren 1803 — 18H5
erbaut und nehmen einen Flächenraum von 39 600 Quadratfaden
(180 259 i\m) ein. Sie besitzen alle Vorrichtungen für Um- und Neubau
von IiOkomotiven und Wagen und werden als die grössten und best-
eingerichteten Eisenbahnwerkstätten Russlands betrachtet.
Die Station Schmerinka liegt auf der halben Wegstrecke zwischen
Kiew und Odessa und war von jeher ein wichtiger Knotenpunkt der
Südwestbahnen, wo stets ein lebhafter Verkehr herrschte. Nach Vereini-
gung der Zweigbahnen von Wolozisk und Mogilew erwiesen sich sehr
bald die bestehenden Anlagen zur Bewältigung des Verkehrs als unzu-
reichend. Die Bahnverwaltung sah sich daher veranlasst, eine Neuanlage
in Schmerinka zu errichten, die zur Zeit noch in der Bauausführung be-
griffen ist und als Inselbahnhof mit Bahnsteigtunneln ausgebildet wird.
Die Odessa — Kiewer Ankunfts- und Abfahrtsgleise werden das Haupt-
gebäude umschliessen. Parallel zum Hauptgebäude kommen 5 Neben-
374
Die russischen Südwestbahnen.
gleise mit drei Zwischenbahnsteigen für den Verkehr nach Wolozisk.
Mogilew und Nowoseliza zur Ausführung. Die Zwisehcnhahnsteigc werden
mit dem Hauptgebäude durch drei Tunnel von 3,2 m Höhe und 4,:; m
Breite verbunden, die für die Fahrgaste 1. und II. Klasse, für die Fahr-
gäste III. Klasse und für das Dienstpersonal und die Gepilckhefordorung
dienen sollen. Die Tunnel werden am Tage durch Lichtschitehtc, die mit
starken Glasplatten abgedeckt sind, und durch die Trcppenöftnunfren
erhellt, abends elektrisch beleuchtet, mit Vcrblcndziegeln bekleidet und
mit Ileizvorrichtungen versehen. Auf den Zwischenbahnsteigen werden
Wartehallen aus Holz und für das Gepäck elektrisch betriebene Aufzüge
errichtet. Die Haukosten für die Neuanlagcn in Schmerinka sind auf
400 000 Kbl. (etwa 860 000^) veranschlagt worden.
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Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen.1)
Von
C. T h a m c r.
Die im Jahre 1801) vom Bundesrath erlassenen Bestimmungen über
die Sammlung von Saatenstands- und Enitenacliricht.cn (veröffentlicht im
Zentralblatt für das Deutsche Reich 1899 No. 3 S. 11—14) stellen die
Erntestatistik insofern auf eine neue Grundlage, als jetzt nicht mehr wie
früher im Februar jeden Jahres eine besondere Aufnahme der Ernte-
ergebnisse durch die Gemeinden stattfindet, vielmehr schon im November
durch die Saatenstandsberichterstatter eine Schätzung dieser Ergebnisse
vorgenommen wird, während die früheren vorläufigen Ernteschatzungen
jetzt fortfallen. Diese Aonderung ist dadurch nothwendig geworden, dass
sich herausgestellt hat, dass die einzelnen Landwirthe den Gemeinden
gegenüber im Hinblick auf die Steuere inschätzung und aus andern Gründen
ähnlicher Art sich scheuen, die Ernte voll anzugeben, und dass vielfach
der bereits verbrauchte Ernteertrag bei der späteren Erhebung nicht in
Rechnung gestellt worden ist; es ist bekannt, dass auch in wissenschaft-
lichen Kreisen schon früher den Ergebnissen der vorläufigen Schätzungen
mehr Vertrauen geschenkt worden ist, als denen der endgiltigcn Erhebung.
Ein Vergleich der nach der neuen Vorschrift gewonnenen Erntezahlen
mit denen der früheren Jahre ist hiernach ausgeschlossen; doch wird es
allgemein für zulässig gehalten, die jetzigen endgiltigcn Ergebnisse dem
Ertrage der früheren vorläufigen Schätzungen gegenüberzustellen, und so
sind auch hier die Zahlen der Vorjahre neu berechnet worden und zwar
aus den Angaben über die Ernteflächen der einzelnen Regieiiingsbczirke
und über den für die Flächeneinheit geschätzten Durchschnittscrtrag.
Die Verkehrsbewegung ist wie in den Vorjahren für die Beförderung
») Vergl. zuletzt Archiv 1900 S. 770 ff.
87H
Deutschlands Getreideernte in 1891» und die Eisenbahnen.
von Getreide und Mehl auf den Eisenbahnen nach der Statistik der Eisen -
bahngüterbe wegung, die Beförderung auf den Binnengewässern nach der
Kcichsstatistik über den Binnenschiffahrtsverkehr und endlich die Be-
förderung zur See nach den Handelskammerberichten, soweit diese darüber
Aufschluss bieten, dargestellt worden. Dabei ist hervorzuheben, dass der
in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik Band 89 S. 141 gegen diese
Zusammenstellungen gerichtete Vorwurf, dann würden die Ziffern über
den Wasserstrassenverkehr in Thorn und Schwerin als massgebend für
den Verkehr der Provinz Posen behandelt, thatsächlich nicht zutrifft; denn
von den über Thoni auf der Weichsel eingeführten Getreidemengen werden
nur die auf dem Bromberger Kanal nach der Netze und damit nach der
Provinz Posen weitergeführten Mengen als Empfang des Verkehrsbezirks
12 berechnet, wahrend der Rest den Bezirken 1 und 2 zugeschrieben wird.
In nachstehender Uebersicht sind zunächst die Gcsammtcmteerträge
der Jahre 1897/98 bis 1899/1900 den Ziffern des Gesammteiscnbahn-
verkehrs der Jahre 1897 bis 1899 gegenübergestellt.
Weizen
Koggen
Gerste
Hafer
Mehl
U. 8. W.
Zusammen
i
■
t
t
t
t
t
Ernte
für das Erntejahr
l
1897/9X . .
3 725 755
8 170 511
2 564 489
5 718 644
20 179 341)
Gesammt-
eisenhahnverkehr
in 181)7 . .
2 613 595
1 588 880
1 854 547
1059 696
3 527 733
10644 451
Ernte
für das Erntejahr
i
!
1898/99 . .
4 1*21 7(il
1)082175
2 829112
6 754 120
22 737 lux
Gcsamint-
1
1
f
cisenbahnverkehr
in 18!)* . .
: 2 588 350
l 748 542
l
1 849532
l »>82 101
3 589065
10 857 59O
Ernte
für das Erntejahr
181)1)/ 1900 . .
4 323 542
•
8 675 792
2 983 876
6 882 687
-
22 865 897
Gesamml-
J
ei senbahn ve rkehr
in 1891) . .
•25-21 OB!»
1 606 »44
1 825 729
1 190 863
3 811 360
10 956 265
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Deutschlands Getreideernte in L899 und die Eisenbahnen. 377
Der Gesammteisenbahnverkehr betrug also in Prozenten der Ernte :
1
Weizen
Roggen Gerste
Hafer
Wohl
u. s. w.
1
Zusammen
1
für 1897/* in 1897
70
19 72
19
(17) *)
53
_ 1896/99 „ 1896
63
19 65
16
(16) i)
48
. 1899/190». 1899 ,
58
19 61
17
(17) i)
48
durchschnittlich
1
1
64
19 66
17
(17)«)
i
50
Verkehr
' innerhalb der
einzelnen
Ver-
kehrsbezirke
Versand
Empfang
i
1
+ Mehr-
L»er
Eisenbahnverkehr
der
— Minder-
war
Verkehrsbezirke
em pfang
t
t
1
t
bei Weizen und Spelz . 1897
1 111939
1 345 143
1 319 553
i
-- 25 590
gegen 1898
l 055 336
l 365 53t<
1 346 131
— 19 407
, 1899
1246 592
l 236 378
1 117 108
- 119270
1
758 704
• W f V/s
763 892
775 098
1
+ 112<I6
gegen 1898
1 10 4&00
867 762
901 697
+ 33 935
„ 1899
743 RH8
782 094
845 306
+ 63 212
727 040
801962
1 114 542
+ 312 590
gegen 1898
724 902
818 874
1 111239
+ 292 365
„ 1899
775 384
774 247
1 037 83»
+ 263 532
429 144
558023
569 164
1 11111
+ 11 141
gegen 1898
458528
588 886
557 057
— 31829
„ 1899
474 643
642857
663 262
+ 20 405
, Mehl, Mühlenfabrikaten u.
1
Kleie . . . .
1491712
1658059
1 992 340
+ 334 281
gegen 1898
1555 303
1721 008
1 995 679
1
+ 274 671
„ 1899
1612031
1
1
1807 691
2160291
+ 352600
») Der Gesammternte.
Arckir für EiwobahnweMD. 1901.
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378
Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen.
No.
1
Bezeichnung
der
Verkehrsbezirke
Ernte
in
1899/1900
Weizen nni
Güterbewegungsstatistik vom
Verkehr
innerhalb der
einzelnen
Ver-
kshrsbezirke
Versand
Empfar.
l
2
3
4
5
6
7
8
«.i
10
11
12
18
14
15
16
17
18
19
20
21
24
23
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
Provinzen Ost- u. Westpreussen
Ost- und westpreussisehe Häfen
Provinz Pommern
Pommersehe Häfen
Grossh. Mecklenburg u. s. w. .
Häfen Rostock, Lübeck, Kiel .
Prov. Schleswig-Holstein u. s. w.
Elbhäfen
Weserhäfen
Emshäfen . .
Hannover, Braunschweig, Olden-
burg und Lippe-Schaumburg
Provinz Posen
Reg.-Bez. Oppeln
Stadt Breslau
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz
Berlin
Provinz Brandenburg ....
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt
Reg.-Bez. Merseburg und Thü-
ringen
Königreich Sachsen . .
Provinz Hessen-Nassau, Ober-
hessen u. s. w.
Ruhrrevier (Westfalen) . . .
Provinz Westfalen, Waldeck .
Ruhr re vier (Rheinprovinz) .
Rheinprovinz rechts des Rheins
u. s. w
Rheinprovinz links des Rheins
und Birkenfeld
Saarrevier u. s. w
Duisburg, Hochfeld, Ruhrort .
Lothringen
l^lsftSS ■
Bayerische Pfalz
Grossh. Hessen
Grossh. Baden
Mannheim und Ludwigshafen .
Königreich Württemberg und
Hohenzollern
Königreich Bayern
Ueberhanpt
i
812 809 '
152 852 I
j 155 204 [
i
i
144 639
{
280 898
109989
104 654
267 074
125 920
229 910
350 738
129 437
180 355
157 082
208 142
131 840
117 421
37 667
23 380
J 166439 {
281 322
611 814
64 781»
1082
30 808
681
36 788
1 073
26 389
104
269
46
95 570
56 829
18506
108
62234
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Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen. 379
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380 Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen.
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Bezeichnung
der
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15 Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz
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17 Provinz Brandenburg ....
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ringen
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21 Provinz Hessen-Nassau, Ober-
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22 Ruhrrevier (Westfalen). . . .
24 Provinz Westfalen, Waldeck
23 Ruhrrevier (Rheinprovinz) . .
25 Rheinprovinz rechts des Rheins
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28 Duisburg, Hochfeld, Ruhrort .
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32 Grossh. Hessen
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Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen.
381
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verkehr in 1899
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882
Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen.
No.
Bezeichnung
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1* Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt
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20 Königreich Sachsen
21 Provinz Hessen-Nassau, Ober-
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22 Ruhrrevier (Westfalen) ....
24 Provinz Westfalen, Waldeck .
23 Ruhrrevier (Rheinprovinz) . .
2."» Rheinprovinz rechts des Rheins
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20 Rheinprovinz links des Rheins
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Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen.
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384 Deutachlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen.
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No.
Bezeichnung
der
Verkehrsbezirke
Ernte
in
1899/1900
Güterbewegungsstatistik vom
Verkehr
innerhalb der
einzelnen
Ver-
kehrsbezirke
4
I
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1 Provinzen Ost- u. Westpreussen
2 Ost- und westpreussische Häfen
3 Provinz Pommern
4 Pommersche Häfen
5 Grossh. Mecklenburg u. s. w.
6 Häfen Rostock, Lübeck, Kiel .
7 Prov. Schleswig-Holstein u. s. w.
8 Elbhäfen
9 Weserhäfen
10 Emshäfen ...
1 1 Hannover. Brnunschweig. Olden-
burg und Lippe-Sehaumburg
12 Provinz Posen
i:: Reg.-Bez. Oppeln
14 Stadt Breslau
15 Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz
Mi Berlin
17 Provinz Brandenburg ....
18 Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt
1!» Reg.-Bez. Merseburg und Thü-
ringen
20 Königreich Sachsen
21 Provinz Hessen-Nassau. Ober-
hessen u. s. w
22 Ruhrrevh'r (Westfalen) . . . .
24 Proviüz Westfalen, Waldeck
23 , Ruhrrevier (Rheinprovinz) . .
25 Rheinprovinz rechts des Rheins
u. s. w
2t» Rheinprovinz links des Rheins
und Birkenfeld
27 Saarrevier u. s. w.
28 Duisburg, Hochfeld, Ruhrort .
29 Lothringen
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33 Grossh. Baden
34 Mannheim und Ludwigshafen .
35 Königreich Württemberg und
Hohenzollern
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386
Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen.
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Provinzen Ost- u. Westpreussen
Ost- und westpreussische Häfen
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Pommersche Häfen
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Hafen Rostock, Lübeck, Kiel .
Prov. Schleswig-Holstein u. s. w.
Elbhäfen
Weserhäfen
Enishäfen . .
Hannover, Braunschweig, Olden-
burg und Lippe-Schaumburg
Provinz Posen
iteg.-Bez. Oppeln
Stadt Breslau
Keg.-Bez. Breslau und Liegnitz
Berlin
Provinz Brandenburg ....
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt
Reg.-Bez. Merseburg und Thü-
ringen
Königreich Sachsen
Provinz Hessen-Nassau, Ober-
hessen u. s. w
Ruhrrevier (Westfalen) ....
Provinz Westfalen, Waldeck .
Ruhrrevier (Rheinprovinz) . .
Rheinprovinz rechts des Rheins
u. s. w
Rheinprovinz links des Rheins
und Birkenfeld
Saarrevier u. s. w
Duisburg. Hochfeld. Ruhrort .
Lothringen
Elsass
Bayerische Pfalz
Grossh. Hessen
Grossh. Baden
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Königreich Württemberg und
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387
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388
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gegen 1898 2 329 112
1899 2 983 871)
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Zittern geben die Mengen an, die Deutschland nach dem Ausland ver-
sandt oder daraus empfangen hat.
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Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen.
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148 247
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155 655
157 082
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155 204
-
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118 09.)
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14/ 685
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125 920
-
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117 421
-
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36 497
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37 667
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21311
24 707
23 330
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als empfangen:
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357 642
395 430
311 789
•
23, 25, 26, 27 u. 28 (Rheinprovinz) . .
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56 464
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38 346
-
19 (Rbz. Merseburg iL Thüringen)
48 873
20 8(13
37 008
-
21 (Hessen-Nassau und Oberhessen)
16 272
23 261
32 524
30 783
3«i 874
32 225
-
7u. 8 (Prov. Schleswig-Holstein u.
Elbhäfen)
7 043
13 241
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-
— 1 909
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11576
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-|- 4 513
+ 715
2952
->
15858
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-
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2692
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••
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10 486
12016
8 351
-
14 u. 15 (Rbz. Breslau u. Liegnitz)
22 904
18 918
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-
79983
76 362
27 498
41 195
38075
30026
-
20 (Königreich Sachsen) ....
57 731
49082
51 956
••
31 (Pfalz)
54 733
77 079
81 921
22 u. 24 ( Westfalen, Wahleck u. s.w.)
67 509
loo aso
86 118
•-
35 (Württemberg u. Hohenzollern)
129 539
126 891
103 531
Werden die auf S. 379 Sp. 15 ermittelten Mengen als Bedarf der
einzelnen Verkehrsbezirke angesehen, so hat die Ernte in Prozenten
des Bedarfs betragen in:
1897
1898
1899
Prozente
134
1
135 j 128
121
III
122
"
19 (Rbz. Merseburg und Thüringen) ....
116
106
112
■■
1 u. 2 (Prov. Ost- und Westpreussen) . . .
131
102
112
••
103
96
lue
"
90
91
ICH
•■
13 (Rbz. Oppeln)
89
102
1(>2
••
18 (Rbz. Magdeburg und Herzogthum Anhalt)
106
117
95
-
9, 10 u. 1 1 (Pr.Hann.,01denb.,Braunschw. u.s.w.)
102
96
95
83
86
93
14 u. 15 (Rbz. Breslau und Liegnitz) ....
91
93
92
-
65
67
90
•-
21 (Prov. Hessen-Nassau mit Oberhessen) . .
86
80
87
■•
68
HO
-
35 (Württemberg und Hohenzollern) ....
68
71
72
-
22 u. 24 (Prov. Westfalen, Waldeck u. s. w.\ .
70
61
» .
64
-
23, 25, 26, 27 u. 28 (Rheinprovinz)
86
69
58
-
20 (Königreich Sachsen)
63
59
56
7 u. 8 (Prov. Schleswig-Holstein)
49
40
43
40
34
31
-
22
34
24
-
32 (Grossherzogthuin Hessen ohne Oberhessen)
24
Verkehrsbezirke 1 bis 36 zusammen
77
83
7i\
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Deutschlands Getreideernte in 189» und die Eisenbahnen.
398
Roggen
haben geerntet
1897
18 9 8
1899
Tonnen
Ybz. l u. 2 (Prov. Ost- u. Westpreussen)
. 16 u. 17 (Brandenburg) ....
- 12 (Prov. Posen)
9, 10 u. 11 (Prov. Hannover, Oldcn
bürg, Braunschweig u. s. w.)
. 36 (Bayern r. d. Rh.)
3 u. 4 (Prov. Pommern) . . .
- 14 u. 15 (Rbz. Breslau und Liegnitz
. 19 (Rbz. Merseburg u. Thüringen
- 23,25, 26 u. 27 (Rheinprovinz) . .
. 22 u. 24 (Westfalen, Waldeck u. s. w.
- 20 (Königreich Sachsen) . . .
5 u. 6 (Mecklenburg) ....
. 18 (Rbz. Magdeburg und Anhalt)
- 13 (Rbz. Oppeln)
. 21 (Hessen-Nassau u. Oberhessen)
. 7 u. 8 (Prov. Schleswig- Holstein)
, 31 (Pfalz)
, 32 (Grossherzogthum Hessen) . .
. 33 u. 34 (Baden)
. 35 (Württemberg u. Hohenzollem)
. 30 (Elsass)
.. 29 (Lothringen)
Mit der Eisenbahn haben mehr versau d t
als empfangen:
Vhz. 12 (Prov. Posen)
16 u. 17 (Prov. Brandenburg) . .
- 23, 25. 26, 27 u. 28 (Rbeinprovinz)
. 18 (Rbz. Magdeburg und Anhalt) .
5 u. 6 (Mecklenburg)
„ 29 (Lothringen)
„ 32 (Grossh.Hessen ohne Oberhessen)
„ 30 (Elsass)
dagegen mehr empfangen als versandt:
Vtiz.36 (Bayera r. d. Rh.)
- 33 u. 34 (Baden)
* 7 iL 8 ^Prov. Schleswig -Holstein
und Elbhäfen)
„ 31 (Pfalz)
Archiv fflr Eisenbahnwesen. 1901.
988 960
761 681
714 042
787 274
781 764
498088
519582
482315
388 823
398 764
417 216
290 984
266 892
298 161
245 054
229 737
94 292
98 320
57 892
48050
35 450
27 907
134 078
— 2 166
3!) 540
33 647
22 230
— I 447
9 491
— 656
26 353
216
1 !>73
7 443
l 090 770
854 930
834 972
764 308
838 716
559 170
589 728
514 569
470 677
400 125
444 456
287 0116
286934
297 402
280 817
238505
109(175
103 223
78 954
53 248
45 119
86 854
174 461
33 407
37 480
43 602
11 948
3 359
7 362
327
28 455
+ 25 986
-f- 1 686
12 2(0
979 984
854 770
850 317
783 833
758974
574 347
530 782
448 799
407 468
406 296
338 273
309 275
282317
267 254
263 617
251 110
93 556
85 728
(59 407
49 875
36 969
82 841
164 518
47 547
39 321
24 76!
10 559
3 072
440
392
1 283
1 541
1 815
1 930
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394
Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Kiseuhnhncn.
Roggen
1897
18 9 8
T o n u e n
1 8 9 9
Vbz. 35 (Württemberg u. llohonzoltern)
5 083
5»>43
2 047
21 (Hessen- Nassau u. Oberhet>seu)
•>690
3 M2
< 990
9, 10 u.ll (Hannover, Oldenburg.
Bruunschweig, Weser- u. Kmsh.)
14 9**>
20 090
10 87«
-
3 u. 4 (Prov. Pommern) ....
2 16b
9 HoO
i
1 1 681
-
1» (Rbz. Werseburg u. Thüringen)
16 l.-ttf
24 422
1;» 804
22 u. 24 (Westfalen, Wnldeck u.».w.)
35 439
37 991
23 787
-
38 210
41 321
24 192
-
1 u. 2 (Prov. Ost- u. Westpreuasen)
+ 11 778
39209
47 13V»
14 u. 15 (Rbz. Breslau u. Liegnitz)
59 912
75 590
73 886
2o (Königreich Sachsen) ....
67 584
75 6*27
129 851
Werden die auf S. 381 Sp. 15 ermittelten Mengen als Bedarf der
einzelnen Verkehrsbezirke angesehen, so hat die Ernte in Prozenten
des Bedarfs betragen:
185)7
1898
1891)
Prozente
142
IH8
161
114
104
122
r
107
103
106
r
1 u. 2 (Prov. Ost- und Westpreussen) . t
106
100
103
w
lf8
101
101
29 (Lothringen)
93
KW
100
96
%
99
31 (Pfalz)
!W
90
98
•<
19 (Rbz. Merseburg und Thüringen)
97
95
97
-
21 (Hessen-Nassau und Oberhessen) ....
91
94
97
••
35 (Württemberg und Hohenzollern) ....
90
91
96
m
22 u. 24 (Westfalen, Waldeck u. s. w.) . . . .
92
91
94
■»
9. 10 u. 11 (Prov. Hannover, Oldenburg, Braun-
8H
93
93
••
88
88
92
••
32 (Grosshcrzogthuni Hessen ohne Oberhessen)
87
83
89
14 u. 15 (Rbz. Breslau und Liegnitz) ....
90
88
H7
-
77
88
83
•■
71
73
82
63
89
7«!
«
70
72
74
58
67
66
»
88
73
63
Verkehrsbezirke 1 bis 36 zusammen
92
93
9(5
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Deutschlands Getreideernte in 18»» und die Kiseubahueii.
30r>
(irrste
hüben geerntet
I H i* 7
1H!IH
T o ii n e ii
J!
Vbz 30 (Bayern r. d. Rh.)
„ I» (Rh/.. Merseburg u. Thüringen)
1 ti. 2 (Frov. Ost- u. Westpreusseu)
,. 14 u. 15 (Rbz. Breslau u. Liegnitz)
12 (Prov. Posen)
„ 18 (Rbz. Magdeburg und Anhalt) .
„ 35 (Württemberg u. Hohenzollern)
„ 1« u. 17 (Brandenburg)
7 u. 8 (Schleswig-Holstein u. s. w.
und Elbhafen)
3 u. 4 (Prov. Pommern) ....
„ 13 (Rbz. Oppeln)
. 33 u. 34 (Baden)
„ 32 (Grossh. Hessen »». Oberhessen)
,. 21 (Hessen-Nassau u. Oberhessen)
„ 30 (Eisaas)
. 23. 25, 2B. 27 u. 28 ( Rheinpro vinz) .
. 31 (Pfalz)
m 20 (Königreich Sachsen) ....
0, Ii». II (Prov. Hannover. Olden-
burg. Braunschweig u. s. w.)
i
."> u. 0 (Mecklenburg)
» 22 u. 24 (Westfalen. Waldeck u.s.w.)
„ 2» (Lothringen)
j
Mit der Kisenbahn haben mehr versandt
als empfangen:
Vbz 18 (Rbz. Magdeburg und Anhalt) .
„ 23. 25, 2«, 27 u. 28 (Rheinprovinz) . .
„ 12 (Posen)
. 32 (Grossherzogthum Hessen) . .
„ 5 u. « (Mecklenburg)
„ 2» (Lotbringen)
„ 30 (FJsass)
dagegen mehr empfangen als versandt:
Vbz. 14 u. 15 (Rbz. Breslau n. Liegoitz)
, 3 u. 4 (Prov. Pommern) ....
7 u. 8 (Prov. Schleswig-Holstein u.
Elbhafen)
. :» (Pfalz)
441 2!M
477 »»48
554 «3«
315 823
343 «»H
331 448
207 »15
251 735
275 »II
14» 3»4
100 805
l»l 445
12« »53
152 250
17r, 733
1«8 432
102 158
15» 740
141) 124
141 4»3
152 171
12«» 138
1
137 878
138 153
»7 ««»
102 272
108 310
83 »18
litt «25
107 7»7
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115 »20
107 58»
87 870
100 800
«Hi 180
83 200
«.♦5 780
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83 150
73 222
80 031
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07 330
«i8 14»
03 730
40 020
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5» 35»
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57 «33
77 480
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33 735
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34 834
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54 7(58
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33 524
40«i8«i
52 447
20 000
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+ 8 4»«
1
+ «315
1 082
« l»l
2 583
1 515
4- 1 H85
1 l»3
«»713
4 504
» 723
7 153
2«'
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396
Deutschlands Getreideernte in 1891) und die Eisenbahnen.
Gerste
189 7
1 898
18 99
Tonnen
«438
2218
10 542
-
25 222
15 117
13 265
-
7 633
+ 7 2t«)
2o (.m
1 u. 2 (Prov. Ost- u. WestpreusMMi)
4« 034
55 151
23 527
•21 (Hessen-Nassau und überheben)
27 84«
29 829
32 567
:15 (Württemberg u. Hohenzollern) ,
39 085!
37015
33 282
••
9, 10 u. 11 (Prov. Hannover, Olden-
burg, Braunschweig u. s. w.) .
35 494
45 704
45 18t»
19 (Rbz. Merseburg u. Thüringen)
19 174
3h 571
52 6-29
2»» (Königreich Sachsen) ....
75 838
75 2«4
78 322
-
22 u. 24 (Westfalen, Waldeck u.s.w.)
97 («15
100 75«
■
IM) «4h
184 181
151 375
92 937
Worden die auf S. 383 Sp. lö ermittelten Mengen als Bedarf der
einzelnen Verkehrsbezirke angesehen, sn hat die Ernte in Prozenten
des Bedarfs betragen:
1897 1898 i 1899
Vhz. 12 (Prov. Posen) 138 150 1«1
., 3 u. 4 (Pommern) 96 107 152
„ 32 (Grossherzogthum Hessen ohne Oberhessen) 17« 124 132
_ 1« u. 17 ( Brandenburg) 1 7« S8 104
„ 30 (Elsass) 114 108 100
. 5 u. « (Mecklenburg) 83 91 100
„ 13 (Rbz. Oppeln) 97 lo2 99
1 u. -2 (Prov. Ost- und WestpreuuseiO . ... 85 87 98
„ 31 (Pfalz) 91 84 89
_ 19 (Rbz. Merseburg uud Thüringen) ... 94 90 86
. 35 (Württemberg und Hnhenzollenr ... 78 79 82
_ 33 u. 34 (Baden) «7 «9 81
„ 14 u. 15 (Rbz. Breslau und Liegnitz) .... <n 91 79
m 21 (Hessen-Nassau und Oberhessen) ... 71 79 77
„ 3«; (Bayern r. d. Hh.) «« 71 75
„ 2*» (Lothringen) 93 KU 73
.. 1* (Rbz. Magdeburg und Anhalt) 130 118 «4
9. 10 u. 11 ( Prov. Hannover, Oldenburg, Braun-
schweig) 32 55 44
. 2o (Königreich Sachsen) 30 27 41
„ 7 u. s (Schleswig-Holstein) 32 33 35
. 23. 25. 2«;. 27 u. 28 [ Rheinprovinz > 28 3« 32
•22 u. 24 (Westfalen. Waldeck u. s. w.) . ... 2« 2« 23
-
Verkehrsbezirke 1 bis 36 zusammen «9 75 7«
uigi
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Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen. 397
Hafer
1 897
1898
l 8 9 9
Tonnen
Vbz. 1 u 2 (Prov. Ost-u. Westpreussen)
405 885
1
«501 774
720 856
. 36 (Bayern r. a. Kn.j
K05-ÜM,
734 967
711 765
. 9, 10 u. 11 (Prov. Hannover, Olden- i
Durg, öraunscnweig u. s. w.^.
4^4'2irt
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169 000
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203 736
212 716
114 513
118 863
127 078
98020
109 963
104 955
57 332
40 888
52 «06
- 32 (Grossh. Hessen ohne Obern.)
44 140
47-100
47.X*}
37 422
38 618 »9 790
'1 * (l**r F"i^i*ri)\nr»ii lioKoil mahl1 \r £* V 41 1 1 f 1 t
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18 383
• 13 (Rbz. Oüueln) . • .
1 <>>}-
9 609
• 35 (Württembers: u. Hohenzollern)
4 333
1
8 098
14 947
- 18 (Rbz. Maüdeburif u. Anhalt) . .
14 813
27 293
14 625
- '21 (Prov Hessen- Nassau u. Oberh.)
5(>5
4 162
2 566
^e^enmehr empfangen als versandt:
1
5 778
4 21«)
2 452
• 14 u. 15 (Rbz. Breslau u. Liegnitz)
8 076
13 954
3 872
+ 3 207
4- 7<«4
5 922
- 32 (Grossh. Hessen o. Oberhessen)
3 685
8 170
7 148
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3<)8 Deutschland» Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen.
1897
-
1 8!» 8
1 8 90
H r
Haler
■
i o n n e n
Vbz. 7 u. H (Schleswigr-Holstein) . .
h 320
3 745
. Iii (Rbz. Merseburg und Thüringen)
1 1 82:5
*>3 7öo
10 395
9, 10 u. 11 (Prov. Hannover, Olden-
burg, Braunschweig u. s. w.) . .
7 825
10 783
1 1 284»
11 1 1 .■>
II 1 1 4
14 414
1.) hl /
„ 1 u. 2 (Prov.Ost- u.Westpreussen)
23 41«
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3n 7H1
3« 728
28 445
3« 177
„ 20 (Königreich Sachsen)
9 803
10 039
44 91 3
. 22 u. 34 ' Prov. Westfalen, Waldeek
a*>4i«
87 89«
90 370
Werden die auf S. X8b Sp. 15 ermittelten Mengen als Bedarf der
einzelnen Verkehrsbezirke angesehen, so hat die Ernte in Pm/.entoii
des Bedarfs betragen:
!
1
1897
1898
P r n y i> n t n
i i o /, ( ii i r
1891»
Vbz. 12 (Prnv. Posen)
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1
KU*
107
122
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3 u. 4 (Prov. Pommern u. pnmmerschc Hafen i
113
107
1 18
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98
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Rostock, Lübeck, Kiel)
108
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-
1 u. 2 (Prov.Ost- und Westpreussen) . . . .
«Hl
103
107
-
3') (Königreich Württemberg u. Hohenzollerin
102
104
107
—
3« (Bayern r. d. Rh.)
1
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103
104
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21 (Prov. Hessen-Nassau, Oberhessen u. s w. : .
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9«
98
29 (Lothringen)
97
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0«
-
9. 10ii.ll ( Weser- u. Emshafen, Hannover, Braun-
schweig, Oldenburg und Lippe-Schaumburg)
:i
90
97
HU
18 (Rbz. Magdeburg u. Anhalt)
87
92
HU
31 (Baverische Pfalz)
91
91
95
-
7 u. 8 (Prov. Schleswig-Holstein u. s. w. und
i
135
93
95
-
22 n. 24 (Ruhrrevier [ Westfalen). Prov. West-
7«
77
95
-
1« u. 17 (Berlin und Prov. Brandenburg) . . .
74
85
Hl
-
14 u. 15 (Stadt Breslau, Rbz. Breslau u. Liegnitz)
9«
93
89
-
93
! HT
87
23, 2r>, 2«, 27 u. 28 (Rheinprovinz)
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19 (Rbz. Merseburg und Thüringen)
97
95
82
-
32 (Gros8h. Hessen ohne Oberhessen) ....
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78
79
77
-
«7
80
72
••
77
73
72
Verkehrsbezirke 1 bis 3« zusammen
92
95
97
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Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen.
399
Mehl. Mühlenfabrikate 1 * » < 1808 1899
und Kleie „,
Tonnen
Mit der Eisenbahn haben mehr veraandt
als empfangen:
Ybz. 33 u. 3-1 (Baden) !
95 284
12» 721
14-1 41Hi
10 u. 11 (Prov. Haunover, Olden-
burg:. Braunsehweig u. s. w.i
23 256
35 248
73 28t 1
» 18 (Rbz. Magdeburg- und Anhalt) .
47 706
06 42"»
53 322
7 u. 8 (Schleswig-Holstein) . . .
3(>76l
17 134
34 611
26 669
27 48?»
13 445
- 32 (Grnssherzogthuni Heesen) . .
Iii 326
12 (KU
3 003
.-1812
um
1 116
!
dagegen mehr e in p fangen als versandt:
-f II 198
-j- 2006
2 451
8 586
10 573
14 687
-
14 u. 15 (Rbz. Breslau und Liegnitz)
2 415
12 346
15 478
-
23, 25, 26, 27 u 28 ( Rheinprovinz) . .
14 124
10 68?»
2ti 420
20 (Königreich Sachsen) ....
+ 5 047
-J- 13 355
27 100
-»
35 (Württemberg u. Hohenzollern) «1857
27 293
27 135
-
21 682
27 733
-
48 883
36 303
r
21 (Hessen-Nassau und Oberhessen)
32 157
:ro 705
45 541
-
35 848
29 908
50297
n
13 (Rbz. Oppeln»
48 0151
51 728
54 802
-
1 u. 2 (Prov. Ost- u.VVestpreuasen)
73 521
43 578
59 996
-
Ml (Rbz. Merseburg u. Thüringen) .
71 5t »5
85 701
91 082
-
22 u. 24 (VVestfalen.Waldeck u.s.w.)
85 280
83 586
91 859
-
90 120
! 10 554
104 980
Der in den Vorjahren geraachte Versuch, die in den einzelnen Pro-
vinzen zum Verzehren verbliebenen Mengen an Brotfrueht zu ermitteln
wird hier für ein weiteres Jahr fortgeführt.
Von den in den Nachweisungen S. 379 und 381 berechneten, zur
Verwendung in den Provinzen bleibenden Mengen Weizen und Spelz,
sowie Roggen wird zunächst die Aussaat mit je 170 kg für das Hektar
der in dem Ergänzungsheft zum vierten Vierteljahrshefte 1899 der
Reichsstatistik angegebenen Ernteflachen in Abzug gebracht und dann der
Mehrempfang oder Mehrversand an Mehl Mühlenfabrikaten und Kleie
von S. 387 in vollem Betrage zu- oder abgerechnet. Die sich hiernach
ergebenden Beträge der zum Verzehren bleibenden Mengen werden im
ganzen und für den Kopf der Bevölkerung angegeben.
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i
400
Deutschlands Getreideernte in 189!» und die Eisenbahnen.
No.
Bezeichnung
Zur Verwendung
blieben
Die Krntefllche
betrug
d e r
Verkehrs hezirke
nach S.379 nach S. 381
Weizen
und Boggen
Spelz
Weizen
und
Spelz
Roggei
Tonnen
Hektare
1
2
3
4
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o
7
8
9
10
11
I
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
24
23
25
20
Provinzen Ost- und Westpreusseu . .
Ost- und westpreussische Häfen .
Provinz Pommern
Potnmersche Häfen
Grossherzogthum Mecklenburg u.s.w.
Häfen Rostock, Lübeck, Kiel u. s. w.
Provinz Schleswig-Holstein u. s w.
Elbhäfen
Weserhäfen
Emshäfeu
Hannover, Braunschweig, Oldenburg.
Lippe-Schaumburg
Provinz Posen
Regierungsbezirk Oppeln
Stadt Breslau
Regierungsbezirke Breslau u. Lieguitz
Berlin
Provinz Brandenburg
Regierungsbezirk Magdeburg u. Anhalt
Regierungsbezirk Merseburg und Thü-
ringen
27
28
29
30
31
33
34
35
30
Königreich Sachsen
Provinz Hessen - Nassau, OberhesM-n
u. s. w
Ruhrrevier (Westfalen)
Provinz Westfalen, Waldeck ...
Ruhrrevier (Rheinprovinz}
Rheinprovinz rechts des Rheins u. s. \v.
Rheinprovinz links de* Rheins und
Birkenfeld u. s. w
Saarrevier u. s. w
Duisburg, Hoch fehl, Ruhi ort
Lothringen
Elsass .
Bayerische Pfalz .
Grossherzogthum Hessen ohm* Ober-
hessen
Grossherzogthuui Baden
Mannheim und Ludwigshafen . . .
Königreich Württemberg und Hohen-
zoTlern
Königreich Bayern rechts dra Rheins
!
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125 075
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1 035 219
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147 447
119 588
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1
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i
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40 55«»
388 230
050 013
i
52 004
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217 191» ,
372222
i
40205
508 285
Teberhaupt . 3 053 008 9081200 2 340 000 5 8710t)**
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Deutschlands Getreideernte in 1899 und die Eisenbahnen.
401
)ie Aussaat zu J
170 kg Bleibt
ir jedes Hektar zum Veraehren
betrug
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eizen Weizen
and Roggen und
5pelz Spelz
Davon
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I
Roggen
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Versand Km p fang
an
Mehl, Muhlen-
fabrikaten,
Kleie
Mithin
zum Verbrauch
überhaupt
Ii
Tonnen
Tonnen
Tonnen
Tonneu
für jede Person der
Bevölkerung in
1897 1898 1899
i
kg
30135
11 123
10948
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69928
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25 767
248 624
114 552
132826
324)293
817 218
402 071
2w 700
25 183
61 475
34 717
2*811 87 855 273 208
278 670 12*) 597
\
755 448 V 90 761
I
14891
107U6
98 644
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91 487
430 737
259 716
■
-
25(183
264662
546 045
257
103 101
128 978
932 118
27 094
1Ö213
29 379
227 542
330050
>
&G33
10 399
47 75«
35 384
284 497
219 790
416 853
455 425
Li
•
15 346
27 969
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244 935 .
15025
i
44 151
228 175
l
385 932
•
»
J8394
1
42 719
333 781
1
509015
■
14916
1-2 481
H553
3 476
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8 319
107 316
134 966
116 035
i
29 381
32 152
87 167
•
•
-
2070
7 539
94 942
88 660
97 293
16493
7 913
681 164
134 851
36924
63278
6835
85 558
351306
593 335
45 229
678 364
L
•
397803
1
998(181
5 255 865
8 083 179
L
-
43 91 1
42236
1
85 753
91 082
38277
59 334
91 859
49 553
16 392
27 135
2 451
1 422
27 496
121 502
1 040 659
455 148
358 809
475 366
211
211
342
266
200 297
274 289
351 395
235 240
937 895 270 24* 277
I
584 482
393 439
241
175
297
33 853 844 560 240
1 034 002
643 345
792 432
713 492
496 821
705 966
208
351
222
134
199
224
81)2 349 , 140
153 089
194 253
205 053
185 024
043 <>06
424 031
1 393 201
105
129
228
203
352
217
222
257
183
2»»»
244
181
270
161
264
245
278
167 205
230 271
320
218 230
270 316
269
454
269
189
246
245
175
292
174
268
247
373
198
277
228 578 13 567 622 216
I II
237
2»*i
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Die Reichseisenbahnen in Elsass Lothringen und die Wilhelm-
Luxemburg - Bahnen. l)
im Rechnungsjahre 1899 (1. April 1899 bis 31. März 1900).
(Nach <lem Vcrwaltungsberichie «i**r kaiserl. Generahiirektion der Eisenbahnen in
Klsnss- Lothringen)
1. Bahnlänge.
Am Schlüsse des vorhergegangenen Rechnungsjahres betrug die
Betriebslänge des gesanunten Hahnnetzes 1 800,<»4 km
Im l^aufe des Berichtsjahres sind hinzugekommen:
am 1. Mai 1899 die Verbindungshahn von Mülhausen
Nord nach Rixheim und Mülhausen-Wanne . . . 7.57 .
am 1. August 1899 die Nebenbahn Wörth a. S.-
Lembach 8,4.ri „
am 1. November 1899 die Strecke Fentsch— Aumetz 9,40
Mithin Betriebslange am Schlüsse des Berichtsjahres 1 826,3g km.
wovon 27,98 km auf Schmalspurbahnen und 314,78 km auf vollspurige
Nebenbahnen entfallen.
Zweigleisig waren 1 0Ü0,^> km (gegen 918,** km im Vorjahre); aus
schliesslich dem Güterverkehr dienten 27,% km (20,3» km im Vorjahr).
Verpachtet waren km, dagegen gepachtet 190,89 km. davon
18H.94 km von der Wilhelm-Luxcmburg-Eisenbahngesellschafl. Die der
letzteren ausserdem gehörige 12,20 km lange Strecke Esch— Deutsch-Oth—
Redingen wurde vom Reiche gegen Erstattung der Selbstkosten für
Rechnung der Eigenthümerin betrieben.
Die mittlere Jahresbetriebslänge betrug 1 817,40 km (gegen 1 8(X),9) km
im Vorjahre).
») Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 501 ff.
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Keichseisenbahnen in Elsass-Lothr. u. »1. Wilhehn-Luxemburg-Bnhnen. 403
2. Anlagekapital.
Das vi»m Reiche auf die im Betriehe befindlichen Eisenbahnen in
Klsass-Lothringen und den gesammtcn Lokomotiv- und Wagenpark ver-
wendete Kapital betrug 587 448 837 «ff. Hierin sind 93 883 744 Jk enthalten,
um die der Kaufpreis für die nacli dem Friedensverträge vom 10./20. Mai
1871 und die später vom Reiehe erworbenen Bahnstrecken deren Her-
stellungskosten übersteigt. Wird diese Summe in Ahzug gebracht und
andrerseits der Betrag der aus Uindcsmitteln, von Gemeinden u. s. w.
geleisteten Bauzuschüsse einschl. der Aufwendungen aus Betriebsfonds
zugesetzt, so berechnen sich die eigentlichen Herstellungskosten der
Reichseisenbahnen auf 526 5« 1 700 ,u.
Die Aufwendungen für die Wilhelm-Luxemburg Bahn sind — abge-
sehen von den Beschaffungskosten der Betriebsmittel — in diesen An-
gaben nicht inbegriffen.
3. Betriebsmittel and ihre Leistungen.
Am Schlüsse des Rechnungsjahres waren
\ oi nanuen .
1 89 H
1 8 <H>
Lokomotiven für Vollspurbahnen . . .
(537
bb<
„ Schmalspurbahnen . .
8
12
Personenwagen für Vollspurbahnen . .
1 395
1 420
Schmalspurbahnen
15
23
T>7 198
58 492
bepack- und Güterwagen:
für Vollspurbahnen
15 895
1« 977
77
94
r.esammtladcgewieht der Gepäck- und
181 220
187 841
Auf den eigenen Bahnstrecken sind von
eigenen und fremden Betriebsmitteln
geleistet:
von Lokomotiven:
im Zug- und Vorspanndienst . km
20 8«0 3«5
22 233 303
729 324
809 579
i"
zusammen . . . Lokomotivkm
21 589 «89
23 102 882
mithin Mehrleistung gegen 1898 %
7.0
404 Keiehseisenbahnen in Elsass-Lothr. u. d. Wilhelm-Luxemburg-Bnhnen.
189 8
i
von Personenwagen . . . Aehskm 154 082 717
„ Gepäck- und Güterwagen „ 643 4(36 030
9 986 943
,, Postwagen ,
im ganzen . . . Wagenachskm
mithin Mehrleistung gegen 1898 °/o
Die eigenen Betriebsmittel legten auf
eigenen und fremden Bahnen zurück:
die Lokomotiven (ohne Rangir-
leistungen) km
die Personenwagen .... Aehskm
„ Gepiick- und Güterwagen .
Die durchschnittliche Leistung eines ein-
zelnen Fahrzeuges betrug:
bei den Lokomotiven . . . Nutzkm
., Personenwagen . . . km
„ Gepäckwagen ... „
Güterwagen
18 9!»
164 907 294
671 "230 131
10 124 414
807 536 590
21 316 107
158 338 316
514 918 895
846 261 830
4,8
22 768 739
158 006 758
525 8(57 797
32 697
33 153
56 549
52 581
52 086
47 796
14 744
14 263
4. Verkehrserge bni gse.
Die Einnahme aus dem Personen- und Gepäckverkehr ist von
17 413 650 H in 1898 auf 18 395 984,«, d. i. um 5,« % gestiegen. Diese
erhebliche Mehreinnahme ist zum Theil auf den Hinzutritt neuer Bahn-
strecken, im wesentlichen aber auf die fortschreitende Entwicklung des
Personen verkehr» zurückzuführen. Im Güterverkehr betrug die Einnahme
61 352 077.« gegen 57 319 977 M im Vorjahre. Sie hat also um 7,o %
zugenommen, und dies trotz des Umstände», dass die früher üblich ge
wesem* Frachtberechnung für Betriebsgüter vom 1. April 1899 ab in Weg
fall gekommen und hierdurch ein Ausfall von rund |950 000 entstanden
ist. Das günstige Ergebniss des Güterverkehrs ist hauptsächlich dem
lebhaften Aufschwung der Eisenindustrie in Lothringen und Luxemburg
zuzuschreiben.
Im einzelnen stellen sich die Ergebnisse wie folgt:
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Reichseisenbahnen in Elsass-Lothr. u. d. Wilhelm-Luxemburg-Bahnen. 405
a) Personen- und Gepackverkehr.
Wagen-
klasse
Zahl der
beförderten
Personen
ii ,-
überhaupt
in
Zurück-
gelegte
Personen-
kilometer
Jede
Person
hat
durch-
schnitt-
lich
zurück- :
gelegt j
km
Hin nah ine
überhaupt in
M ! %
Durch-
schnittliche
Einnahme
von 1
beför-
derten
Per-
son
fUr 1
Per-
sonen-
km
4,.<2
4,71
I . .
II. .
III . .
Militär .
362857 I,« 20 290 392 55,5«
. , 3 747 «03 14,6* 120 484 660 32,15
. 20 659004 80,s»8 402 276 329 19,47
. i 742284 2,i>i 345 689048 49,4a
5 707 239 32,82
9 682 642 55,6«
432 931 2,4»
0,47
0„H
2.4!
1,18
zusammen. 25 511838 100,flc ' 579 740 429 22,72
im Vorjahr , 23 669 849 — 539 999 568 22,m
17 390555 |l()0,»in ! 0,6« 1 3,no
I
16 445 2*7 , — ; o,.*
I ii
Die Ausnutzung der Sitzplätze, die im Vorjahre 21,71 °/0 betrug, hat
sich auf 22,01 % verbessert.
Die durchschnittliche Einnahme für das Achskilometer der Personen-
wagen betrug 10,55 (1898: 10,67 4^).
Auf 1 km Betriebslange kamen im Durchschnitt 323 866 Personcnkm
lim Vorjahr 303 282) und 9 715 (9 236 c«) Einnahme an Personenfahr-
g«-ld. Die Verkehrsdichtigkeit hat also um 6,8 °/,, die kilomrtrische Ein-
nahme um 5,2 °/0 zugenommen.
Auf die Schnellzüge entfielen von den zurückgelegten Personen -
kilometern 19,49 % (19,38 %), von der erzielten Einnahme 33,64 %
(32.96 %). 46,08 % aller Personenkilometer wurden auf Küekfahrkarten
zurückgelegt.
Sehr zugenommen hat die Benutzung der Zeitkarten, mit welchen
zusammen 7 781 072 Fahrten — gegen 6 688 072 Falliten im Vorjahr —
ausgeführt sind.
An Reisegepäck wurden befördert 42 222 t mit einer Einnahme von
073 214 *fc (1898: 41 578 t mit 939 011 M Einnahme). Auf eine beförderte
Person entfällt durchschnittlich an Gepäckfracht 3.93 ^ (4.09 a\).
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40« Reichseisenbahnen in Klsass-Lothr. u. d. Wilhelm-Luxemburg-Bahnen.
b) O U t e r v e r k e h r.
Zurückgelegte
Beförderte m
Tonnen-
Tmmen küometer
K i n u n ii in %•
im ganzen in
!ti i:jo
1 1 47!» 178
1 (»44 73!»
2.1 W
(iU:H)4
41 472071
:» 222 »13
H.:,i
Wagenladungen ausseid. Kohlen
1 1
iMfHMtai 1
:m>:.i, U4
."»."»,.■> i
7 (»»:> -2*1
72<i2:»7 113
I7s:u7<;n
2».«
Militär- Bau- und Dienst «mt
IM Ki Cid
«Ui 4.VJ .373
3»4 V22
:» 4»:> 4*3
(»II 2(»1
1,;..,
Fahrzeuge, Postgut. Leichen. .
141 HKl
O.j.i
1 44:»!M«>
*2,a«i
zusammen . .
. 23 220 HOT
1 H.lK47»3»!
Iii 302 077
HM»..«
im Vorjahre .
20(>2»:{«»n
l 7i:»3r>2 3»3
57 MI» »77
Von der Kinnahme des
Rechnungsjahr
es 1899 entfielen im
Durch
schnitt auf die mit Frachtberechnung abgefertigte Tonne 2.(m t4f .gegen
2,67 <tY in 1808). auf 1 tkm 3.33 ^ (3.32 iS) und auf I Achskm der Unter
wagen 10,20 4 (9,Hi 4).
Jede Tonne hat durchschnittlich 77.7s km 1 1898 - 81. 2:. km 1 zurück
gelegt.
Auf 1 km der mittleren Betriebslange entHelen 994 190 tkm gegen
930 739 tkm in 1898) und 33 758 j( (81828.*) Einnahm.'.
Von den überhaupt beförderten 23 229 993 t (»Itter bewegten sieh:
innerhalb der Reichs und Wilhelm Luxem
bürg- Bahnen 5 «50 4 45 t 24. 32%
nach anderen deutschen und luxemburgi-
schen Bahnen 5 41« ."»71 ., - 28.32 .,
von anderen deutschen und luxemburgi-
schen Bahnen « 139 515,,- 2«.43 „
nach dem Zollauslande 1572 11)8,,- «,77 „
von ., „ 1 410 854 ,. - «.07 ..
im Durchgangsverkehr 3 040 410,, ~ 13.0» „
zusammen 23 229 993 t = 100,oo <%
Digitized by Google
Reichseisenbahnen in Elaass-Lothr. u. d. Wilhelm-Luxemburg-Bahnen. 407
5. Betriebsstörungen u. dergl.
Grossere Betriebsstörungen haben im Berichtsjahre nicht stattge-
funden.
Achsbrtiche sind an eigenem Material vorgekommen:
4 au Lokomotiven, 1 an Güterwagen.
Beim Betriebe wurden:
unverschuldet (durch Unfälle der Züge
u. s. w.):
Reisende
Bahnbeamte und Arbeiter . . .
sonstige Personen
infolge eigener Unvorsichtigkeit:
Reisende
1
•>
getödtet
verletzt
5
14
*
1
:>
Bahnbeamte und Arbeiter . . .
sonstige Personen
2:>
•20
■
1
»
71
17
j
zusammen
31
113
1
8
6. Beamte und Arbeiter.
die Zahl
die Zahl
die Zahl
Im Jahresdurchschnitt betrug
der
der
sämmtlicher
Beamten und
Arbeiter
Beamten
Arbeiter
—
8HT»
8«r>
im Bahnunterhaltungs- und Bahnbe-
1 581
5 873
7 454
im Bahnhofs-, Abfertigung»- und Zug-
i
•> OtW
4 IK<I
!) 238
im Zugförderung»- und Werkstätten-
i 272
4%ö
Ii -237
im ganzen . . .
8817
7 981
•
15(107
•23 824
im Vorjahr . .
14 330
2231«
Die Anzahl der im Laufe des Jahres verstorbenen Beamten betrug 65
oder 0,77 % aller Beamten.
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408 Reiehseisenbahnen in Elsass-Lothr. u. d. WilhclnvLiixemburg-Bahnen.
7. Finanzielle Ergebnisse.
Betrag für
1898
1899
Mithin
1 Zu-
nahme
in 1899
%
Auf lkm Betriebs-
länge entfallen
1898
18<>9
K in nahmen:
aus dem Personenverkehr
„ Güterverkehr. .
„ sonstigen Quellen. .
17 413 650
57 319 977
5 1KI7 "»27
18 395 984
61 352077
7 146 698
Gesammteinnahme . .
Ausgaben:
personliche
sächliche .
Pacht für Bahnstrecken .
801,41 154 86 894 759
7,8 44 778 47 813
23 42t» 7H7
27 847 074
2 416 782
26 044 246
29 096 634
2 423 1*4
Gesanimtausgabc . . 53 690 623 57 564 064 7.2 29 813 31 674
Gessammtüberschuss
26 950 531 29 330 695
8.8 14 965 16 139
Das Verhältnis* der reinen Betriebsausgabe (der Ausgabe abzüglich
der Paehtzahlungen für fremde Bahnstrecken) zu der Einnahme, der sog.
Betriebskoeftizient. stellte sich im Berichtsjahre auf 63,5 % (gegen 63,4 %
im Vorjahrs.
Per Einnahmcühcrschuss hat das für die Eisenbahnen in Elsass-
Lothringen verwendete Anlagekapital mit 4,99 % verzinst. Im Vorjahre
betrug die Verzinsimg 4,70 {>jc.
Im nachstehenden ist ersichtlich gemacht, wie die finanziellen Er-
gebnisse der Reichs- und Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahnen sich in den
letzten 10 Jahren gestaltet haben.
Betriebsjahr
1890
1895
1 KOK
1897
1898
1 891*
Mittlere Retriebs-
1
länge ... km
1 533...
1 770.-.
1 786.;
1 797.2
1 8O0.1«
1 817.«
Einnahme:
überhaupt . . M 54 670 105 68 545 «.»88
71 883 592
75 515 174
80641 154
86 894 759
auf das km . -
35
38 716
40 233
42018
44 778
47 813
Digitized by Google
Reichseisenbahnen in Elsass-Lothr. u. d. Wilhelm-Luxemburg-Bahnen. 40g
Betriebsjahr
Ausgabe:
überhaupt . . „* 133 975 751 43 201 821
auf da» km . „
in Prozent der Be-
triebgeinnahme
163
G2,i
24 401
63,o
44 677 543
25006
62,8
48 796231
27 151
53 690623
29 813
!
64,6 66,4
57 564 064
31674
66,»
Ueberachuss:
überhaupt . . M 20694 354 25344167 27206060 26718943 | 26950531 | 29330695
auf das km . „ 13 499 14315 15 227! 14 867, 14965 16 139
in Prozent des An-
lagekapitals %
4^a
4,65
4,93
4,79 I
4,70
4,99
ArehiY für Ewenbahnwewn. 1901.
27
Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik
für das Jahr 1898.1
An Stelle der früher ausgegebenen Zusammenstellung der Haupt-
ergebnisse der österreichischen Eisenbahnen wird jetzt von der statisti-
schen Abtheilung des k. k. österreichischen Eisenbahnministeriums ein»*
umfassende Statistik der in den im Reichsrathe vertretenen
Königreichen und Ländern im Betriebe gestandenen Lok«>-
moti v-Ei senbahnen veröffentlicht. Der erste Band umfasst das Jahr
1898 und enthält in der Einleitung eine ausführliche Darstellung über die
Entwicklung des österreichischen Eisenbahnnetzes sowie eine Zusammen
fassung der Ergebnisse des Jahres 1898. Daran schliessen sich 13 Ta-
bellen, die für jede einzelne Linie die Angaben über die Länge, Zustand
der baulichen Anlagen und Anlagekapital, über Bestand und Leistungen.
Beschaffungs- und Unterhaltungskosten der Fahrbetriebsmittcl, über
Materialverbrauch. Vorkehr und Finanzergebnisse, Personal, Wohlfahrt*
einrichtungen und Unfälle, sowie endlich über die befördertenlWaaren
enthalten; eine Zusammenfassung dieser letzten Tabelle über die Güter-
bewegung ist jedoch nicht möglich, da jede Sendung darin so oft berück
sichtigt ist, als sie Bahnen berührt hat.
Da der historische Thcil der Einleitung zumeist Bekanntes wiederholt,
so seien hier nur einige statistische Angaben ihm entnommen.
Die Entwicklung der Lokomotiv-Eiscnbahnen auf öster-
reichischem Staatsgebiete bis zum Jahre 1898 war die folgende:
Länge saramtlicher
Davon Staatsbahneu
J h h r
Eisenbahnen
km
und Privatbahnen im
Staatsbetriebe
km
14
1840
144
1850
1
1357
833
2 927
13
1870 ......
6112
13
10 836
115
i
i
11434
1970
1 886
13 348
5165
15303
6660
16 443
8797
IS 182
10195
») Vergl. Archiv 1900 S. 242.
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Hauptergebnisse der österreichischen Etsenbahnstatistik für 1898. 411
Die Vertheilung des Eisenbahnnetzes des Jahres 1898 nach
Ländern erhellt aus nachstehender Uebersicht:
Im Reichsrathe
vertretene Königreiche und
Lander
•
Bahnlange
(Eigenthums-
länge)
mit Ende 1898
km
1 Kilometer Bahn
kommt
auf qkm
auf
Einwohner
Oesterreich unter der Enns . . .
1889
1 409
Oesterreich ob der Enns ....
889
13,48
884
381
18,76
455
y-» . « *
1284
17,«
477
81,67
757
422
23,»
1181
IVUS ICJ Hält 11 lUaliCri. "'J *' / • • •
91 Q
Olo
26,01
2183
863
33,»»
1076
5 454
9,M
1071
1804
12,ss
1268
576
8,96
1053
3222
24,36
2051
478
2i,»6
1352
126
101,8«
4187
Summe, Durchschnitt
18182
IM
1814
i
Uebcr die Ergebnisse des Verkehrs in den Jahren 1807 und 1898
giebt die nachfolgende Zusammenstellung Aufschluss, die zur Vergleichung
die Angaben des Jahres 1878 enthält, in dem in Oesterreich wieder zum
Staatsbahnsystem übergegangen wurde.
1878
1897
1898
Beförderte Personen:
80,40
109,46
1
126,o»
auf den Staatsbahneit und Privat-
bahnen im Staatsbetriebe ... „
0,79
44,00
55,79
Beförderte Güter:
1
41,79
104,49
111,20
auf den Staats bahnen und Privat-
1
i
bahnen im Staatsbetriebe . . • „
0,69
34,« i
37,65
Betriebseinnahmen :
im ganzen Mill. Gld.
153,31
276,9«
287,9»
bei den Staatsbahuen und Privat-
bahnen im Staatsbetriebe ...
1..-.9
114,67
117,10
412 Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik für 1898.
« O wm o
1878
1897
1898
Betriebseinnahmen für 1 km Bahn:
\
im ganzen
Gld.
18609
16800
16 386
bei den Staatsbahnen und Privat-
bahnen im Staatsbetriebe . .
1 815
12197
12000
Hiervon entfallen auf Transporteinnahmen:
aus dem Personenverkehr:
fr
im ganzen Mill. Gld.
33,2o
68,40
68, u
bei den Staatsbahnen und Privat-
1
bnhnen im Staatsbetriebe . .
M
0,53
27,m
80,46
aus dem Güterverkehr:
•»
117,«
201,7«
213,so
bei den Staarsbahnen und Privat-
bahnen im Staatsbetriebe . .
n
1,01
78t»
83,90
Die Zunahme vom Jahre 1878 bis zum Jahre 1898 beträgt hiernach
in der Zahl der beförderten Personen im ganzen 95,7 Millionen, von
welcher Zahl 55 Millionen Personen auf den Staatsbetrieb entfallen; im
Güterverkehr stellt sich die Zunahme auf über 69,4 Millionen Tonnen
(hierunter 37 Millionen im Staatsbetriebe). Die Betriebseinnahmen weisen
eine Steigerung- von 1H4 Millionen Gulden auf, von welchem Betrage
115,5 Millionen Gulden auf die Eisenbahnen im Staatsbetriebe entfallen.
Die Länge der Lokalbahnen betrug Ende 1898 4 990 km, von
denen 709 km Staatsbahnen waren. Ueber deren Vcrtheilung auf die
einzelnen Länder giebt die nachstehend«* Uehersicht Auskunft:
Länge der Lokalbahnen
Im Reichsrathe
vertretene Königreiche und
Lftnder
im ganzen
hiervon im hiervon im
Staats- Privat-
eigenthum , eigenthum
Kilometer
Oesterreich unter der Knns .
Oesterreich ob der Knns . .
Salzburg
Steiermark
Kärnten
Krain
Küstenland (üsterr.-illyr.) . .
Tirol und Vorarlberg* . . .
Böhmen
Mähren
Schlesien (österr.)
Galizien
Bukowina .
Dalmatien
im Auslände
Summe . . .
462
HO
352
282
282
176
176
288
20
268
59
59
156
23
183
19
19
118
118
1358
148
1210
810
67
743
208
62
156
7r6
253
463
332
31
301
"«
5
1
4 990
709
•1281
Digitized by Google
Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik für 18S8. 413
Von den Lokalbahnen im Privateigenthume in der Länge von 4 281 km
fand bei rund 1 778 km eine finanzielle Betheiligung des Staates, der
Landesfonds und der Interessenten statt Das gesammte Aktien- und
Prioritätenkapital dieser 1 778 km betrug 78 453 000 Gld.
Hieran waren bctheiligt:
der Staat mit 10 475 000 0kl.
die Landesfonds mit 5 854 900 „
die Interessenten . 17 961 600 ..
zusammen mit 34 291 500 Gld.
Die verlorenen Beiträge sind hierbei nicht berücksichtigt.
Die Gesammtlänge der Doppelgleise betrug Ende 1898 2 641 km.
Von der Gesammtlänge aller Bahnen Ende 1898 von 18 182 km ent
fallen auf:
Eisenbahnen mit Adhäsionsbetrieb 17 955 km
„ ., Zahnstangenbetrieb ........... 17
„ „ gemischtem Betrieb 68 r
Dampftramways 142 „
vollspurige Eisenbahnen 17 548 v
schmalspurige Eisenbahnen 634 „
davon haben eine Spurweite von 1,106 m . . . 28 „
.. « „ 1,000 n ... 39
an» w v 0,760 „ . . . 567 .
Die Bahnlänge von 18 182 km vertheilt sich auf 124 verschiedene
Besitzer und zwar 5 Staatsverwaltungen (die österreichische, die baye-
rische, die preussische, die sächsische Staatsverwaltung und die bosnisch -
herzegowinische I^andesregierung) und auf 119 private Besitzer.
Das verwendete Anlagekapital der österreichischen Eisenbahnen
betrug Ende 1898:
a) für Staatsbahnen und Privat-
bahnen im Staatsbetriebe . . 1 200 714 081 Gld.
fttr Staatsbahnen im fremden
Staatsbetriebe 3 919 815 „
für Staatsbahnen im Privatbe-
triebe 3 760 830 „
a) zusammen 1 208 394 726 Gld.
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414
Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbalmstatistik für 1898.
Uebcrtrag 1 208 394 726 Gld.
Hiervon entfallen:
für Erwerbung von Privatbahnen 892 879 372 Gld.
für Staatseisenbahnbau und nach-
trägliche Investitionen . . . 315 515 354 „
zusammen 1 208 394 726 Gld.
auf 1 km Bahnlänge .... 148 702 „
b) für vom Staate auf Rechnung der
Eigenthümer betriebene Lokal-
bahnen 150 442 413 Gld.
für Privatbahnen im Privatbetriebe 1 527 828 313 „
b) zusammen 1 678 270 726 .,
Hiervon entfallen:
auf Bau und Einrichtung der Bahn
und Beschaffung der Betriebs-
mittel 1 300 152 087 Gld.
auf Kursvcrlust 358 878 448 „
auf sonstige Anlagen 19 240 191 „
zusammen 1 678 270 726 Gld.
auf 1 km Baulänge .... 168 069 Gld.
Summe a) und b) 2 886 665 452 Gld.
Stand der Betriebsmittel Ende 1898:
Lokomotiven, Tender
und
Schneepflüge
Eisenbahnen
im
Staatsbetriebe
im
Privatbetriebe
zusammen
Stück
eigene Lokomotiven
davon vollspurig
, schmalspurig
„ Zahnrad
für das Kilometer Betriebslänge
in Verwendung gestandene Lo-
komotiven
eigene Tender
eigene Schneepflüge
2304
2268
29
12
0,83
2805
1900
88
2548
2 480
88
26
0,»
2548
2000
164
4 847
4748
67
87
0,17
4 848
3 900
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Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik für 1898. 415
1
Wagen
Eisenbahnen
im
Staatsbetriebe
im
zusammen
Privatbetriebe |
Stück
P JrlU
Fi 3ft9
davon schmalspurig
für das Kilometer Betriebslänge
n m
U,69
in Verwendung gestandene Per-
5608
6881
10889
347
284
681
41872
66574
108446
davon:
875
1219
1 170
2889
gedeckte Güterwagen ....
17 352
20 964
88 316
offene Güterwagen 1
28 801
44440
67741
für das Kilometer Betriebslänge j
4,06
8,*o
6,»s
in Verwendung gestandene Last-
46 629
71 569
117098
Gegen das Jahr 1807 ist folgende Vermehrung bei den Betriebsmitteln
eingetreten: 245 Lokomotiven, 620 Personenwagen, 4 335 Lastwagen.
Die Beschaffungskosten betrugen im Durchschnitt für eine Lokomotive
30 660 Gld., einen Personenwagen 5 181 Gld., einen Lastwagen 1 673 Gld.
Die Leistungen der Betriebsmittel betrugen
bei den Eisenbahnen
im
Staatsbetriebe
im
Privatbetriebe
zusammen
1043524
1222209
2266 783
Lokomotiven:
Nutzkilometer:
Mill.
68,3
65,3
128,5
auf die Lokomotive . .
•
28481
26 850
27 357
Tonnenkilometer:
Nettogewicht:
4 672,3
6154,0
10826,3
auf 1 km Betriebslänge
• •
478906
798 642
616366
Bruttolast:
Mili.
13 149,3
16 555,6
29704,8
auf 1 km Betriebslänge
1 333 702
2148525
1 691 162
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416 Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik für 1898
Die Leistungen der Betriebsmittel betrugen
bei den Eisenbahnen
im im
Staatsbetriebe Privatbetriebe
zusammen
Personenwagenachskilometer:
überhaupt Mill.
auf 1 km Betriebslänge . . .
Lastwagenachskilometer :
auf 1 km Betriebslänge . . .
462.1
47260
1 661,«
168494
504,7
66 877
2302,7
298841
4
i
966,*
55 626
3 963,9
225877
I
An Erhaltungs- und Umgestaltungskosten der Fahrbetriebsnrittel
wurden verausgabt im Durchschnitt für eine Lokomotive 1 928 Gld., für eine
Personenwagenachse 136 Gld., für eine Postwagenachse 98 Gld., für eine
Lastwagenachse 29 Gld.
Ucbcr den Personen- und Güterverkehr des Jahres 1898 sind
nachstehende Zahlen von Interesse:
1
i s e n b a Ii ii e
n
im
.
im
Staatsbetriebe
Privatbetriebe
zusamni)' ii
55787 877
70 299 426
126087 303
i
gefahrene Prrsonenkm . .
Mill.
2044,»
2395,7
4 439,*
durchschnittlich hat jeder
Reisende zurückgelegt .
km
86,64
84,o*
35,;i
von den bewegton Platzen
waren durchsi-hnit flieh
%
23,is
25,68
23,$-
Befördertes Gepäck ....
t
77 823
121 879
199 702
gefahrene Tounenkin . .
Mill.
9,1
9,3
18,4
t
37565734
73415740
110931 474
beförderte Tonnenkm . .
Mill.
4 499,7
5951,5
10451,3
befördertes Gütergewicht
in Prozenten der Trag-
i
fähigkeit der Güter-
%
65,68
48,13
51,i»
Digitized by Google
Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik für 1896. 417
Die vierte Wagenklassc besteht nur noch bei der Eisenbahn
Lemberg'— Belzec (Tomaszöw).
Ueber die aufgelaufenen Einnahmen und Ausgaben bieten die nach-
stehenden Tabellen eine eingehende Uebersicht:
Eisenbahnen
im
Staatsbetriebe
im
Privatbetriebe
. zusammen
Betriebseinnahmen:
im ganzen Mi 11. GId.
für 1 km Betriebslänge . . GId.
hierunter:
aus dem Personenverkehr:
überhaupt .... Mill. GId.
für 1 km Betriebslänge . GId.
aus dem Güterverkehr:
überhaupt .... Mill. GId.
für 1 km Betriebslänge . GId.
Betriebsausgaben :
im ganzen Mill. GId.
eigentliche Betriebsausgaben:
überhaupt .... Mill. GId.
für 1 km Betnebslänge . GId.
besondere Ausgaben:
überhaupt .... Mill. GId.
für 1 km Betriebslänge . GId. 1
117,i
11877
i
30,5
3116
83,9
8611
1
i
82.»
70,4
7186
12,6
1274
170,7
22166
l
87,7
4963
129,6
16826
96,o
74,9
9 722
21,1
2 738
287,8
16886
68,3
3919
213,5
12168
173,9
145,3
8271
88,7
1910
Vertheilung
der
ciiron f lii-hpn Rplriphmniniriihpn
\ 1 K "U l * IC 111711 Ir'i^ll U9g(tUCU
Eisenbahnen
im
Staatsbetriebe
im
zusammen
Privatbetriebe
Prozente
Von den eigentlichen Betriebsaus-
i
gaben entfallen auf:
allgemeine Verwaltung ....
1,»
4,34
2,»6
Bahuaufsicht und Bahnerhaltung
25,26
21,61
23,41
Verkehrs- und kommerziellen
86,04
43,50
S9,ss>
Zugförderungs- u. Werkstätten-
37,4i
30,35
33,77
zusatnmen . . .
Die eigentlichen Betriebsausgaben
betragen in Prozenten der Be-
100,oo
60,09
lOO.oo
48,ss
lOO.oo
50,47
Digitized by Google
418
Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik für 189«*.
Die Angaben über den im Berichtsjahre erzielten Betriebsertrag
enthält die folgende Zusammenstellung:
Betriebsertrag:
Eisenbahnen
im im
i i
Staatsbetriebe Privatbetriebe!
11
zusammen
Betriebsüberschuss:
im ganzen Gld. i
auf 1 km Betriebslange . . „
in Prozenten des verwendeten
Anlagekapitals .... %
Betriebsreinertrag :
im ganzen Gld.
auf 1 km Betriebslänge . . ,
in Prozenten des verwendeten
Anlagekapital* .... %
Dem Betriebsreinertrage treten
noch hinzu Gld.
hierunter:
Uebertrag aus dem Vorjahre „
Zuschüsse aus den Staats-
kassen „
Erfordernisse aus dem Titel
der staatlichen Garantie „
46 740 021
4 741
8,4«
34 612171
8511
2,*
2089806
III 518
57 665
588 316
95 803 861
12488
6,*
i
74 709 204
9695
i
4,88
24 571 064
5 862 209
762047
i
1683646 ij
142 543 882
8115
109 321 375
6224
8,7»
26 610870
5978 722
819612
2221 96*2
Die vom Staate den Bahnen gewählten Garantieleistungen, sowie die
thatsächlich in Anspruch genommenen Vorschüsse sind in folgender
Tabelle dargestellt:
Privatbahnen
Staatliche Garantie
im
im
Staatsbetriebe Privatbetriebe
zusammen
Länge der garantirten Bahn-
strecken km
i
Garantirtes :
Retnerträgniss
Roherträgniss
i Gld. Silber
' \ Gld. Noten
/ Gld. Silber
\ Gld. Noten
795
705 248
2 728
6683165
799616
19629089
3523
6688165
1504 864
19 629039
Digitized by Google
Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnatatistik für 1898. 419
Privatbahnen
Staatliche Garantie
im
Staatsbetriebe
im
Privatbetriebe
zusammen
Wirklich in Anspruch genommene
Vorschüsse:
. . iaAÖ ( Gld. Silber
im Jahre 1898 . . . !
1 Gld. Noten
bis Ende des Jahres , ,
f Gld. Silber
\ Gld. Noten
601466
1471234
976620
706028
i
36667 017
80106266
976620
1806488
36 567 017
81676 600
Ausserdem besteht eine Garantie für Verzinsung und Tilgung des
aufgebrachten Anlagekapitals mit 6 789 692 in Francs in Gold.
Die Anzahl der bei sämmtlichen österreichischen Eisenbahnen An-
gestellten (Beamte, Unterbeamte, weibliche Bedienstete und
Diener) bezifferte sich im Jahre 1898 auf 84 217; Arbeiter im Tagelohn
waren im Jahresdurchschnitt 95 722 beschäftigt. An Besoldungen, Löhnen
und sonstigen Bezügen wurden im ganzen 99 432 482 Gld. ausbezahlt, hier-
von entfielen auf die Angestellten 67 790 579 Gld. und auf die Arbeiter im
Tagelohn 31 641 903 Gld.
Die folgende Zusammenstellung enthält eine Uebersicht über die
Angestellten, getrennt nach Beamten, Unterbeamten, weiblichen Be-
diensteten nnd Dienern sowie über die Arbeiter im Tagelohn und deren
Vertheilung auf die im Staats- und im Privatbetriebe befindlichen Eisen -
Hahnen, ferner auch die Angaben über die bezahlten Besoldungen und
Uhne.
E i s e n b a h n e n
Personalstand
im
Staatsbetriebe
im
Privatbetriebe
zusammen
Angestellte:
;
Anz.
7866
0 474
17 330
n
5 264
4888
10 142
weibliche Bedienstete . .
Ii
414
1273
1717
31 148
23 880
56028
Arbeiter im Tagelohn . . .
*
42 687
63036
95722
Zusammen :
überhaupt
N
87389
92 650
179 989
för 1 km Betriebslänge . .
»
8,87
12,06
10,*«
Digitized by Google
420 Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik für 1898.
Besoldungen, Löhne
und
andere Bezüge
Eisenhahnen
im im
Staatsbetriebe Privatbetriebe
zusammen
Angestellte:
weibliche Bedienstete . . „
Arheitpr im Tasrplnhn
11047840
4621 146
208919
16652149
.12434 864
15007 280
5 455280
230544
15767 422
19207039
26055120
9976425
439 463
81 319671
81 641 903
Zusammen „
für 1 km Betriebslänge . . „
in Prozenten der eigentlichen
Betriebsausgaben . . . °,0
43 764 917
4 443
62,*o
55 667 566
7 252
74,-it
99432 482
6 661
i
68,*.s
I
II
Die Zahl der Angestellten und der Arbeiter vertheilte sich auf die
einzelnen Dienstzweige wie folgt:
1
•
Beamte
Unter-
beamte
Weib-
1
liehe Be- Diener
dienstete
Arbeiter
im
Tage-
lohn
zusammen
auf das km
Betnebs-
iHnge
Allgemeine Verwal-
«
i
1
tung:
Staatsbetrieb . . .
654
6
12
119
4
0,os
Privatbetrieb . . .
1067
38
126
262
65
0,»
Bahnaufsicht utid Bahn-
erhaltung:
Staatsbetrieb . . .
1 120
1204
74
7 257
25 661
8,-v»
Privatbetrieb . . .
1087
637
985
4 692
22 872
Verkehrs- und kommer-
i
1
i
zieller Dienst:
1
Staatsbetrieb . . .
4 921
1918
316
15581
7 618
8,o*
Privatbetrieb . . .
6289
2 856
146
14 748
16910
6,3«
Zugförderung«- u.Werk-
1
i
1
i
stättendienst:
I
1
Staatsbetrieb . . .
1161
2120
42
8191
9404
I
2,12
Privatbetrieb .
1031
1358
16
4 178
13188
2,w
Digitized by Google
Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik für 1898. 421
Staatsbetrieb . . .
Privatbetrieb . . .
sam ratliche Bahnen .
Auf das Kilometer Berricbslängc berechnet, crgiebt sich gegen das
Jahr 1897 folgende „
* Zunahme
der Anzahl der Bezüge
der Bediensteten
. . 3,50 % 3,01%
1,43 „ 4,50 „
1,89 „ 3,19 T, .
Die für das Personal bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen (mit
Ausnahme der Unfallversicherung) werden nach drei Hauptgruppen ge-
gliedert, und zwar in Pensions-, Kranken- und sonstige Humanitätskassen.
Unter den Humanitätskassen sind hauptsächlich die noch bestehenden
alten Krankenkassen (Krankenfonds), die Sterbe- und Untersttitzungskassen
Unterstützungsfonds), die Bergbau-Bruderladen (Knappschafts-Bruderladen)
und die Uniformirungskassen begriffen.
Der Vermögensbestand und die durchschnittliche Mitglieder-
zahl dieser Kassen sind aus nachstehender Ucbersicht zu entnehmen:
- • - — - — -•• ■ -
Eisenbahnen
1898
im
Staatsbetriebe
im
Privatbetriebe
zusammen
•
Pensionskassen:
2
22
24
3808711
6520411
9324122
Ausgaben „
2631183
4484007
7 115 190
Vermögensstand Ende 1898 -
22 609 492
30 428660
53 088 052
durchschnittliche Mitgliederzahl
49 804
33 541
83 345
Krankenkassen: J
1
22
23
Einnahmen Gld.
1006770
985 148
1 991 918
Ausgaben „
875418
876482
1751900
Vermögensstand Ende 1898 »
701909
1 251 013
1952 922
durchschnittliche Mitgliederzahl
85052
82616
167 668
Sonstige Humanitätskassen:
11
16
27
171281
771 176
942 457
Ausgaben
110553
541505
652058
Vermögensstand Ende 1898 „
■ 1164 783
4 768 563
5 923 346
Digitized by Google
422 Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik für 1898.
Im ganzen bezifferte sich das Vermögen sämmtlicher angegebenen
Kassen auf 60 914 320 Gld., wovon 24 466 184 Gld. auf den Staats- und
36 448 136 Gld. auf den Privatbetrieb entfallen. Die durchschnittliche Mit
gliederzahl aller Kassen belief sich auf 290 078 (152 630 Staatsbetrieb.
137 448 Privatbetrieb). Der Vermogcnsstand der Kassen erfuhr geg-en
1897 folgende Zunahme in Prozenten:
sonstige
Pensionskassen Krankenkassen
Humanitätskassen
Staatebetrieb 5,47 23,02 5,55
Privatbetrieb 2,02 8,36 15,00
sammtliche Eisenbahnen . 3,46 13,21 13,65.
Die durchschnittliche Mitgliedcrzahl vermehrte sich:
bei den Pensionskassen um . . . 2,91 %
„ ., Krankenkassen „ . . . 6,06 „ .
Im Jahre 1898 befanden sich 7 162 Angestellte, (darunter 3 139 bei
den Pensionskassen des Staatsbetriebes) und 8 074 Wittwen (3 144 Staats
betrieb) im Genüsse einer Pension oder Provision und 5 550 Kinder
(3 082 Staatsbetrieb) im Genüsse von Erziehungsbeihilfen.
Die Gesammtzahl der im Jahre 1898 vorgekommenen Unfälle ist
aus folgender Zusammenstellung ersichtlich:
l.* n f ii 1 ! v.
Eisenbahnen
im
I
im
r
Staatsbetriebe Privatbetriebe
zusain men
Anzahl
veranlasst dureli den Bahnbetrieb:
217
229
446
Zusamni enstüsse und Streif ungen
87
159
246
403
513
916
t
veranlasst durch ausserhalb der
Betriebsführung gelegene Er-
18
•'
716
910
1626
1
Gegen das Vorjahr 1H97 verminderte sich die Anzahl sämmtlicher
Unfälle um 809 (Staatsbetrieb 679, Privatbetrieb 130).
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Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik für 1898. 423
Die Anzahl der bei den Unfällen im Jahre 1898 verunglückten Per-
sonen giebt nachstehende Tabelle an:
Verunglückte Personen
Hiervon
verunglückten
Eisenbahnen
Kategorie
I
getödtet verletzt
zu-
sammen
unver-
schuldet
durch
eigene
Schuld
Anzahl
A n z
a Ii 1
a) im Staats-
betriebe
Reisende . . .
Bahnbedienstete
8
54
135
291
143
345
87
127
56
218
fremde Personen
83
114
28
86
zusammen ....
95
507
602
242
860
b) im Privat-
betriebe .
1
Reisende . . .
ßahnbedienstete
4
60
64
838
68
398
16
79
52
819
fremde Personen
31
87
1
12
10«
zusammen ....
| 95
489
584
107
477
Reisende . . .
12 199
211
103
103
Summe a -f- b
ßahnbedienstete
114
629
743
206
537
fremde Personen . 64
168
232
40
192
zusammen . . . . • 190 996
1 186
l
349
837
Gegen das Vorjahr 1897 hat die Anzahl der getödteten Personen
um 11 und die der verletzten Personen um 580 abgenommen. Im
Jahre 1898 kamen auf 1 Million Reisende 1,«7 verunglückte Personen
(Staatsbetrieb 2,56, Privatbetrieb 0,97) sowie auf 1 Million Personenkilo-
meter an verunglückten Reisenden 0,5 (Staatsbetrieb 0,07, Privatbetrieb 0,0?»).
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424
Die BetriebsergebniBB« der Staatebahnen und der 6 grossen
Die Betriebsergebnisse der Staatsbahnen
und der 6 grossen Eisenbahngesellschaften in Frankreich
im Jahre 1899. »)
Die nachstehende Uebersicht über die Hauptbetriebsergebnisse des
Staatsbahnnetzes und der Bahnnetze der 6 grossen Gesellschaften ist den
Betriebsberichten für das Jahr 189» entnommen.
Die Uebersicht über die Betriebsergebnisse aller französischen
Eisenbahnen — Haupt- und Lokalbahnen — (vergl. Archiv 1900 S. 1168
bis 1173) für das Jahr 1899 wird veröffentlicht werden, sobald die amt-
lichen Berichte (Documents prineipaux und Documents divers) für das
genannte Jahr vorliegen.
I. Staatsbahnnetz.
Mittlere Betriebslilnge-) km
Betriebseinnahmen Frcs.
Betriebsausgabe
Ueberschuss „
Durchschnittliche Einnahme:4)
für 1 Betriebskm ,
i. 1 Zugkm „
1898
1899
2 813
46 362 663
32 .V23 830
13 838 833
16 481,57
3,0044
2 817
47 925 561
32 920 885
15 004 676
17 012,98
3,0331
») Vergl. Archiv 1900 S. 561 u. 1168 ff. Etwaige Abweichungen gegen die
früheren Zahlen beruhen auf den neueren Angaben.
*) Betriebslänge am .lahresschluss 1899 = 2857 km (einschl. 180 km gemein-
same Strecken).
s) Ohne Verkehrssteuer (Steuer auf Personen-, GepÄck- und Eilgutverkehr)
im Jahre 1898 = 1986 738 Frcs., im Jahre 1899 = 2037 080 Frcs.
*) Ohne VerkehrsBteuer.
Digitized by Google
Eisenbahngesellschaften in Frankreich im Jahre 1899.
»25
Durchschnittliche Ausgabe:
für 1 Betriebskm Frcs.
„ 1 Zugkm „
Verhältniss von • • • • %
Mittlerer Reinertrag:
für 1 Betriebskm Frcs.
„ 1 Zugkm „
Anzahl der Betriebsmittel:
Lokomotiven Stück
Tender „
Personenwagen „
Güterwagen „
Dienstwagen „
Beförderte Personen Anz.
„ Gütertonnen t
Geleistete Personenkm Anz.
„ Gtitertonnenkm .... „
Durchschnittsertrag:
für 1 Person1) Frcs.
„ 1 Personenkm') Cts.
„ 1 Gütertonne Frcs.
„ 1 Gütertonnenkm Cts.
Durchschnittliche Fahrt:
von 1 Person km
„ 1 Gütertonne n
Von der Einnahme kommen:
auf Personenverkehr Vo
„ Gepäck- und Eilgutverkehr . „
n Frachtverkehr „
n sonstige Einnahmen . . . . n
V«»n der Ausgabe entfallen:
auf Verwaltungskosten . . . . °/o
n Betriebsdienst „
») Mit Verkehrssteuer.
Archiv för Eisenbahnwesen. 1901.
1898
1899
11561,97
2,1076
1 1 686,51
2,0535
70,15
68,69
4 919,00
0,8968
5 326,47
0,0496
566
514
1 776
13 523
893
11 636 552
3 795 449
487 529 049
441 676 775
1,52
3,64
6,34
5,46
I
I
41,9
116,4
34,47
11,53
52,72
1,28
1,48
26,57
576
514
1 783
13 496
890
12 099 711
3 945 358
506 195 848
480 364 054
1,50
3,60
6,33
5,20
41,8
121,8
34,02
11,99
52,78
1,21
1,44
27,22
2*
Digitized by Google
426
Die Betriebsergeboisse der Staatsbahnen und der 6 grossen
auf Betriebsmittel und Zugkraft . %
Bahnunterhaltung „
„ Genie inschaftsdienst ....
sonstige Ausgaben (Prämien,
Steuern u. dergl.) . . . „
Geleistet wurden:
Lokomotivkra Anz.
Wagenkm1)
Zugkm
189 8
31,96
20,08
9,64
10,82
17 416 971
238 206 029
15 431 334
1899
32,16
19,36
9,03
10,70
18192 823
240 244 779
15 800 999
Im Personenverkehr kommen:
1898
1899
Durchschnittliche
auf
auf 1 Per-
auf
auf 1 Per-
Roheinnahme1)
1 Person
sonenkm
1 Person
sonenkm
Frcs.
Cts.
Frcs.
Cts.
auf die I. Klasse ....
6,04
Ö,w
6,«
' 6,66
~ r II- * ....
8,60
4,51
3,»7
| 4,4a
n v IH« n ....
1*
8,37
1,"
3^J
überhaupt . .
lrSJ
8,64
3,60
ohne Steuer .
1,M
8,»
M<
3,si
1898
1899
Von der Gesummtzahl
entfallen
Personen
Einnahme
Personen
Einnahme
in Pro
zenten
in
Prosenten
auf die I. Klasse ....
l,so
7,16
1,7»
6.»
n - II- •» ....
7,6»
18,14
7^i
18,06
. * in. „ ....
90,» l
74,70
90,64
76,04
überhaupt . .
100,00
100,00 1
100,00
100,oo
l) Von Personen-, Gepäck- und Güterwagen auf eigenen und fremden Strecken.
*) Mit Verkehrssteuer.
Digitized by Google
Ei»nbahnge8fll!»chaften in Frankreich im Jahre 1899.
427
Die durchschnittliche Fahrt einer
Person betrug:
in I. Klasse km
* IL
„ HI-
1898.
1899
108,8
105,0
79,8
80,6
37,3
37,4
41,9
41,8
den
durchschnittlich km
Im Gesanimtverkehr des Jahres 1899 gegenüber 1898 ergab sich in
eine Zunahme von 2,03%
7,60 „
en:
beim Personenverkehr . . .
Gepäck- und Eilverkehr
„ Güterverkehr ....
bei den sonstigen Einnahmen
für die Gesammteinnahme . .
V
Abnahme
Zunahme
3,49 B
3,18 n
3,37 „ .
Im Personenverkehr betrug die Mehreinnahme:
für die I. Klasse 0,68 Vo
II. « n
III. » 4.W , •
Pur 1 Zugkm betrugen die Kosten:
für Betriebsdienst Frcs.
. Betriebsmittel und Zugdienst „
Bie Bahnunterhaltungskosten stellten
sich für 1 Bahnkm auf ... „
In Jahre 1899 betrug durchschnittlich:
die Besetzung eines Personenzuges .
wagens
„ Belastung „ Güterzuges .
» n t, wagens .
„ Fahrt einer Lokomotive ....
d «, Personenwagens . .
r „ „ Güterwagens ....
Ein Zug hatte durchschnittlich:
4,0 Personenwagen,
11,1 Güterwagen,
1898
1899
0,5600
0,6670
0,6801
0,6764
j 2 427,67
2 372,38
32,0 Personen
34,8 t
3,1 „ (beladen u. leer)
32 896 km
35 110 „
10 549 „
zusammen 15,1 Wagen.
28*
Digitized by Google
428 I>ic Betriebsergebnisse der Staatsbahuen und der 6 grossen
II. Die 6 grossen Eisenbahngesellschaften.
1. Nordbahn (französisches Netz).1)
1898
— _ —
1899
km
3
746
3
749
Verwendetes Anlagekapital:
für die französischen Linien3)
Frcs.
1 620 761
446
1 649 642
669
darunter auf Baulinien . . .
ri
74 116
375
75 659
780
67
74
Gesamniteinnahme s)
n
219 876
618
229 510
412
davon im Personenverkehr (g. v.)
v
86 331
121
90 044
961
Mittlere Einnahme:5)
für 1 Betriebskm
Frcs.
58
696
61
•219
3,952
4,064
Mittle i e Aiisgaoo :
für 1 Kf>rHp>i«ikm
Fiv*
1 1 V- •
29
783
31
074
1 7a 1 ort ir>
V
2,005
. .,. . Ausgabe
Verhältnis« von Eiüü^me . . . .
%
1
50,74
50,7«
>
Anzahl der Betriebsmittel:
Stück
1
782
1
795
Wagen für Personenzüge . . .
6
446
7
112
darunter Personenwagen . .
4
199
4
565
„ Gepäckwagen . . .
1
689
•
1
t .53
Wagen für Güterzüge . . . .
56
566
56
738
Anz.
55 637
154
56 466
OOl
Beförderte Personen
TJ
69 795
007
73 672
010
„ Frachtgüter*) . . . .
t
| 29 376
583
31 138
917
l) Ohne die nordbelgischen Linien (170 km).
a) Betriebslänge am Jahresschluss 1898 = S746 km, 1899 = 8 760 km.
') Für die Betriebsstrecken stellt sich der Bauaufwand (mit Betriebsmittel)
für das Jahr 1898 auf 1 464 324 616 Frcs. und für 1899 auf 1493 303 768 Frcs.
*) Mit 16 Frcs. (4°/0) Zinsen für die Aktie von 400 Frcs.
s) Ohne Verkehrssteuer.
«) Mit Kohlen und Koks.
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Mittlere Fahrt:
„ Frachttonn e
Mittlerer Ertrag:1)
1 Personenkm .
1 Frachttonn e
1 Frachttkm
im Jahre
1899.
429
1898
1899
'28,661
28,723
n
101,774
101,662
. Frcs.
0,97
0,96
0,0339
0,0333
4,269
4,241
0,0419
0,0417
Im Personen v erkehr ergeben sich nachstehende Zahlen
•
Von
1000
Mittlerer Ertrag
für
Es kamen
Personen
Frcs. Kinnahme
1 Person
1898
1899
1898
1899
1898
1899
Anzahl
Frcs.
Frcs.
auf I.
KlftXHf . . .
. f 48
42
190
188
. u
n ...
• 1, 166
153
278
280
UM
0,6i
m iir.
ti ...
601
806
682
632
0,bi
überhaupt .
1000
1000
1000
ldOO 0,»7
0,9*
Von 1 OOO Frcs. Einnahme entfallen:
auf Personenverkehr (mit Gepäck und
Eilgütern) Frcs.
Güterverkehr (p. v.) .... „
1898
«02
1899
S97
Von der Einnahme (ohne Verkehrs-
»teuer) kommen:
im Personen- und Kilverkehr. . Frcs.
Güterverkehr „
überhaupt . „
t) Ohne Verkehrsteuer.
1 1898
1899
1898 1899
auf 1 Betriebskm
auf 1 Zugkm
1 23046
86660
24 018
87 201
1,44*
2,400
1,M»5
2,4t.»
58696
!
61 219
3,ya»
4,064
Digitized by Google
430
Die Betriebsergebnisse der Staatsbahnen und der 6 grossen
Im Güterverkehr stellte sich der
mittlere Ertrag wie folgt:
überhaupt . „
Von den Ausgaben entfallen:
auf Zentralverwaltung .... Frcs.
„ Zugdienst und Betriebsmittel „
ff Bahnunterhaltung .... „
„ sonstige Ausgaben .... „
zusammen . „
Ueber den Kohlenverkehr d
merkt:
1 1898 1899 1898 1899
für 1 Tonne
für 1 Tonnenkm
l
4,753
3,«57
4,707
8,611
0,om3 o,oin
<
0*310 0,0310
4,*»
4,841
0*41»
0,0417
für 1 Betriebskm
für 1 Zugkm
2287
9299 ,
1 12077
5480
640
2543
9 682
12570
5 639
690
0,1 i4 0,169
0,O6 0,»3*
0^13 0,8«
0,«» 0,374
0,043 0,04«
29783
er Nord
31074
bahn wi
2,005
rd folgen
2,0*3
dos be-
Es wurden befördert
1898
■
i
1899
Tonnen
in%
Tonnen in o/0
an iranzosiscnen Jvotuen (Nor<ioa:'<8in unu
10 907 920
1710060
166835
94 535
84,70
18,»« ;
1,»»
0,73
11328106
1729710
192020
108326
84,so
12,w
0,81
zusammen . . .
12878 850 -
13 358160
Die Einnahme betrug:
im Kohlenverkehr
1898
1899
47 098 847
48 37<><>21
übrigen Güterverkehr . .
78 319 978
83 087 277
für eine Gütermenge von .
t
1(> 497 733
17 780 757
Einen Ueberbliek über die seit dcm.Jahre 1894 erzielten Fruchteinnahmen
tiir 1 tkm) für Kohlen und sonstige Güter bietet nachstehende Uebersieht:
Digitized by Google
Eisenbahugesellschaften in Frankreich im Jahre 1899-
431
Gegenstand
1894
1897
1898
1S99
Kohlen:
Tonnenzahl . t
Einnahme . . Frcs.
für 1 tkm . Cts.
Sonstige Güter:
Tonnenzahl . t
Einnahme . . Frcs.
für 1 tkm . Cts.
10 339 460 10 866 200 11464 802
12 101 223
40 213 380 42 619022 43 861791 44 350 26«
3,«
14 619 394
78 718246
6.«
3,21
14117124
72 108268
6,71
3,M
14 948704
74 200166
6,6»
3,16
16 668 843
76 604169
6,57
12878860 13 368160
47 096 847 48376 621
Tonnenzahl . t
Einnahme . . Free,
für 1 tkm . Cts.
24 220 927
4,mj
24 982 824
112 267 028114 722 280
4,*3
8,io
16497 788
78819978
5,32
3,io
17 780 767
83 687 277
5,w
26418606, 27670 066
117 661947119964487
4,«3 I 4,35
29 376 688 81188917
125 418826 182 063 898
4,1t j 4,i7
Für das nordbelgische Bahnnetz betrug:
189 8
1 899
Betriebslänge km
Einnahme Frcs. |!
Ausgabe
Ueberschuss
davon ab für Zinsen und Amor-
tisation
mithin Reinertrag1)
n
170
16 774 281
6 148 130
10 626 151
• . r *
5 454 250
5 171901
170
18 377 903
6 497 858
11 880 045
" 5 731» 968
6 140 077
Von der Einnahme im Jahre 1899 (18 377 903 Frcs.) kommen:
auf Personenverkehr mitGepäck und EHgut) 4 767 000 Frcs.
., Güterverkehr . 12 255 546 „
„ Verkehrseinnahmen zusammen . 17 022 546 Frcs. (etwa 93 °/o).
dagegen im Jahre 1898 15 753 653 „ ( „ 94 „ ).
Von den Betriebskosten2) im Jahre 1899 entfallen:
auf Betriebsdienst 2 133 861 Frcs. (etwa 33 •/*).
„ Zugdienst und Betriebsmittel ... 2 715388 n ( 42 „ ).
„ Bahnunterhaltung 1142 200 „ ( „ 18 „ ).
l) Derselbe kommt dein französischen Netze der Nordbahn zu gute.
a) Die Gesammtausgaben (mit 6 798 968 Frcs. für Zinsen und Amortisation)
stellen sich im Jahre 1899 auf 12 237 826 Frcs.
Digitized by Google
432
Die Betriebaergebnisse der Staatsbahnen uud der 6 grossen
2. Ostbahn.
Mittlere Betriebslänge1) km
Verwendetes Anlagekapital . . . Frcs.
Gesellsehaftskapital am Jahresschluss „
Gezahlte Dividende2) „
Erforderlicher Staatszuscbuss (für
übernommene Zinsbürgschaft)3) „
Gesammteinnahnie ') „
Gesammtausgabe „
Mittlere Einnahme:')
für 1 Betriebskm ,,
v 1 Zugkiu „
Mittlere Ausgabe:
für 1 Betriebskm „
1 Zugkin
VertWUnuss von- . ...V.
Anzahl der Betriebsmittel:5)
Lokomotiven .Stück
Tender ,
Personenwagen „
Güterwagen (mit Gepäckwagen
u. dergl.) „
Geleistete Zugkm Anz.
Beförderte Personen
Frachtgüter r
1898
1 899
4 834 ,
2 017 009 322
2 072 429 334
35,50
2 892 842
170 58« 874 '
99 324 320
35 288,97
i
3,745
i
i
20 547,03
2,282
I
58,22
1
i
1 345
1 112
3 489
31 548
I
43 522 195
00 730 642
16 280 460
4 835
2 038 010 023
2 083 753 82*
35.:*)
179 130 O06
100 018 807
37 048.61
3, i I 4
20 686,41
2,200
55.-4
1 347
1 117
3 589
31 732
45 335 ~>00
62 526 380
17 404 301
1) Betriebslänge am Jahresschluss 1898 = 4 835 km, 1899 = 4 836 km.
2) Mit 20 Frcs. Zinsen (4% für die Aktie von 500 Frcs.).
3) Im Jahre 1899 konnten dem Staate 4 851826 Frcs. gemäss Artikel 10 de*
Vertrages vom 11. Juni 1888 zurückgezahlt werden.
«) Ohne Verkehrssteuer.
Ä) Wirklicher Bestand am Jahresschluss. Einschliesslich der Zugange und
des Ersatzes im Jahre 1899 ergiebt sich für den 31. Dezember 1900 ein Bestand von
1 387 Lokomotiven, 1 157 Tendern, 3G95 Personenwagen und 33 198 Güterwagen.
Digitized by Googl
EisenbahngeHellschaften in Frankreich im Jahre 1899.
433
18 9 8
18 9 9
Durchschnittliche Fahrt:
einer Person
km
IV III
25 HS
Frfiphttonno
rt
1 15 71
116 53
jitii u tri 1 1 rjnrHjj.
für 1 Porson * i
Fres
1,013 (0,906)
1,015 (0,908)
I Ppixon ATilf in 1 nj
i
O.OS94
0.0392
n
5,60
5,54
1 ^ f * * i i » \ 1 1 1 L* m
0.0484
0,0476
im i er>< >nen» erKenr ennauen:
f
n ) vi m 1 000 Persrmnn«
•nif T Tvl'icco
Ana
/\lu&.
40,5
46,8
II
333,2
326,5
„ III.
617,3
626,7
hi von 1 000 Pros Einnahme-2}
,F, »Vll 1 \J\J\f X Ivo. XJ 1 1 1 II fXll luv* • ]
Fres
I 1 WJ.
151
150
IT
281
284
III
568
566
Mittlerer Ertrag für l Personenkm:5
)
in I. Klasse
Cts.
7,02
7,15
„ n. ,
4,50
4,10
3,35
3,32
üb ernannt
IT
3.94
3,92
Mittlere Fahrt einer Person:
in I. Klasse
km
43,44
45,01
18,74
19,52
III. •* .......
77
07 r 4
27,30
Uuei ii.iupt
25,40
25,63
Von der Einnahme kommen:
■
auf Personenverkehr (mit Gepäck-
41 31
41,30
auf Güterverkehr ......
56.42
57,12
.. sonstige Einnahmen . . . .
1,77
1,58
i) Mit Verkehrssteuer. Die Klammerzahlen geben den Ertrag ohne Ver-
kehrssteuer an.
*) Mit Verkehresteuer.
Digitized by Google
434
Die Betriebsergebnisse der Staatsbahnen und der 6 grosse
189 8
189 9
Die Ausgabe vertheilt sich wie folgt:
4,676
4,811
Betriebsdienst „
39,791
40,101
Zugdienst und Betriebsmittel . . „
32,051
31,970
19,751
19,406
3,781
3,712
Kosten der Zugkraft (mit Unterhal-
tung der Betriebsmittel) für
1 Zugkm' Frcs.
0,63854
0,61*8*»
Durchschnittlich kamen im Jahre 1899 auf 1 Zug:
in Personenzügen
„ gemischten Zügen
„ Güterzügen
Auf 1 Personenzug . .
„ 1 Personenzugkm .
„ 1 gemischten Zug
„ 1 Güterzug .
„ 1 Personenwagen .
9,67 Fahrzeuge
6,82 „
34,46
entfallen 90 Personen
56
6 Tonnen
124 „
kommen 8,14 Personen.
Durchschnittliche Tonnenzahl für Güterwagen 3,6io t.
. . . •
8. Westbahn.
Mittlere Betriebslänge1) km
davon im Hauptnetz (Vollbetrieb) „
Verwendetes Anlagekapital2) . . . Frcs.
Gezahlte Dividende3) „
Erforderlicher Staatszuschuss (für
übernommene Zinsbürgschaft)
1898
1899
5 577
5 430
5 590
5 432
1 885 925 580 1 943 015 204
38,50
9 620 544
38,50
7 804 087
i) Betriebslänge um Jahresschlusa 1896 = 5 590 km, 1899 = 5 590 km.
») Das einbezahlte Gesellschaftskapital betrug im Jahre 1898 = 1882414 666
Frcs. und im Jahre 1899 = 1927962 884 Frcs.
») Mit 17,.\ Frcs. Zinsen (8»/i0/o) tür die Aktie von 500 Frcs.
Digitized by Google
Eisenbahugesellschaften in Frankreich im Jahre 1899.
4.4f>
1 8 ft 8
18 9 9
1 Q ki u
i
172 427 387
176 910 183
Betriebsausgabe .... . .
91 163 401
93 820 849
Mittlere Einnahme*')
für 1 Betriebskm
30 845 69
31 647 01
„ 1 Zugkm
3,664
3,631
Mittlere Ausgabe:1)
16 308,30
16 784,59
„ 1 Zugkm
• ,
1,932
1,926
Verhftltmsa von Au__ab,, . . •
52,87
53,04
7./ihl Hpp 'Rpfriehmn ittol •
1479
1 507
i
4 464
4 525
Gepäck- und Gütenvagen3)
26 173
26 597
46 646 846
48 114 242
92 512 502
96 229 530
„ Frachtgüter . . . .
t
11 427 547
12 004 418
Dni'efmehnittliphp Fuhrt-
P»*» O )\ tt l\t 1 HO
' " i
1 if» n
1 io,o
1 i r, j
Mittlerer Ertrag:1)
0,790
0,783
., 1 Personenkni
0,0383
0,0374
., 1 Frachttonne
6,20
6,00
n 1 Frachttkm
0,0532
0,0520
») Ohne Verkehrsteuer und Abgaben.
*) Ausserdem sind für die Schmalspurbahnen beschafft: 26 Lokomotiven,
47 Personenwagen und 348 Güterwagen. Die durchschnittliche Fahrt stellte, sich:
1898 1899
für 1 Lokomotive .... auf 36 704 km 88071 km,
„ 1 Personenwagen ... „ 46970 „ 48151 „ ,
„ 1 Güterwagen .... „ 19065 „ 19441 * ,
*) Ohne Erdwagen (486 Stück;.
Digitized by Google
430
Die Bi'triobsergebnißse der Staatsbahnen und der 6 grossen
Im Personenverkehr ergeben sich:
Durchschnittliche Roheinnahme : l)
in I. Klasse Frcs.
„II
III.
• »
überhaupt „
Von 1000 Personen kommen:
«iif I. Klasse Anz.
.II.
, IU.
Von 1 000 Frcs. Einnahme entfallen:
auf I. Klass<- Frcs.
.,11
„ HI- ,
Von der Betriebseinnahme kommen:
auf Personen- und Eilverkehr
(tüter verkehr
Von der Betriebsausgabe entfallen:
auf allgemeine Verwaltung . . .
Betriebsdienst
,. Zugdienst und Betriebsmittel
., Bahndienst und Unterhaltung
1898
1 8 9 9
für fUrlPer-l" für ifurlPer-
1 Person aonenkm ;l 1 Person1 sonenkm
1,347 j 0,0543 1,390 0.0537
0,637 ! 0,0412 0,626 0,0401
0,841 1 0,0326 0,826 0,0319
n
%
■*
T»
0,790 0,0383
07.4
489.9
412.7
100,1
394. <•
439,3
54,2
45.S
10,55
38,29
30,92
14.24
0,783 0.0374
94.5
483.7
4213
107,8
387.0
44.">.2
4.\4
i
1 0,52
38,47
30,99
14,02
Die Arbeiterfahrkarten im Pariser Vorortverkehr zeigen auch
für das Jahr 1899 eine beträchtliche Zunahme, wie aus nachstehender
Uebersieht erhellt:
Anzahl der
Gesainmtzuhl
.1 a h r
Arbeiterdoppel-
karten (A. R.)
Arbeiterwochen-
karten
der
Fahrten
1884 ....
440651
4 228
940 494
1S90 . .
905028
139 760
3 766 780
1895
1505604
238547
6 350 866
1896 ...
1685245
259 889
6908 936
1897 ....
1 801 490
304 129
7 860 786
1898 ....
2029 473
368 121
9212 640
1899 ....
2271 624
414558
10 347 060
l) Ohne Verkehrssteuer.
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Eisenbahngesellschaften in Frankreich im Jahre 1899.
137
Für das Gesammtnetz stellt sich im Jahre 1899 die durchschnittliche
Wagenzahl
für einen Personenzug auf 10,41 Wagen
gemischten Zug ... „ 8,70 „
., Güterzug 24,67 n
„ Zug überhaupt .... auf 15,45 Wagen
(davon 4,58 Personenwagen).
4. Paris-Orleansbahn.
Mittlere Betriebslänge 1 ) kin
davon im Hauptnetz „
Verwendetes Anlagekapital .... Frcs.
Gcsellsehaftskapital am Jahresschluss
Gezahlte Dividende-) „
Zurückzahlung an den Staat . . . „
Zahl der Betriebsmittel:3)
Lokomotiven Stück
Tender „
Personenwagen „
Gepäck- und Güterwagen . . . „
Auf das Gesammtnetz4) kommen:
an Roheinnahmen Frcs.
„ Ausgaben „
„ Ueberschuss „
Zahl der beförderten Personen . . Anz.
„ „ Güter (marchan-
I
1898
6 786
5 112
2 205 713 141
2 242 639 970
58,50
4 052 193
1 377
1 253
3 742
27 890
205 491 136
94 969 961
110 521 175
37 078 760
14 064 898
i i
1899
6 888
5 112
2 252 531 235
2 273 912 946
58,50
3 022 026
1 397
1 273
3 828
28 584
215 614 881
99 452 909
116 161 972
38 667 998
14 715 447
*) Betriebslänge am Jahresschluss 1898 = 6829 km gegen 7006 km im Jahre
1899. Dazu im Bau 834 km und in Vorbereitung 785 km (davon 446 km schmalspurig).
*) Mit 15 Frcs. Zinsen für die Aktie von 500 Frcs.
•) Die obigen Zahlen geben nur die Betriebsmittel an für die Bahnen mit
normaler Spurweite. Hierin sind 89 Bahndienstwagen und 759 Kieswagen nicht
mit einbegriffen.
*) Hauptnetz und neue Linien. Die Verkehrssteuer ergab für das Jahr 1899
= 8246874 Frcs.
Digitized by Google
438
Die Betriebsergebnisne der Staatsbahnen und der 6 grossen
Für «las Hauptnetz der Paris-Or-
1 e a n s b a h n ergeben sich
nach-
1898
1899
stehende Zahlen:
km
5 112
5 112
Betriebseinnahme:
Frcs.
187 974 521
196 903 102
für 1 Bctriebskm
V
86 771,23
38 517,82
„ 1 Zugkm
n
4,94
4,94
Betriebsausgabe :
|
überhaupt
o4 1 11 HijO
8 i 003 09 <
für 1 Betriebskm
n
16 4o5,9/
1 < 019,38
n
J.21
2,18
Verhältnis* von ,^us^be . . . .
hinnähme
%
44,75
44,1«
Beförderte Personen
Anz.
32 492 122
33 853 710
GütertonnerKniarchandises) t
11 338 798
11 993 394
Geleistete Zugkm
Anz.
38 035 187
39 835 462
davon in Personenzügen . . .
18041 360
11 830 184
18 764 140
" !
13 074 069
m ^eimscnrcn /iugen
8 163 643
7 997 253
Mittlere Fahrt:
n |
einer Person
km
47,3
47.2
Fraehtguttonne
163
166
Mittlerer Ertrag::
Frcs.
1.77
1,78
1 Personen km
0.0374
*
0,0377
1 Fraehtguttonne
i
8,79
8,64
., 1 Frachtguttkm
0.0539
0,0520
Es entfallen (in Prozenten):
a) von der Verkehrseinnahme:
auf Personen- u. Gepäckverkehr
V.
42,25
42,62
Güterverkehr
57,75
57,38
b) von der Betriebsausgabe:
auf Allgemein kosten ....
i
11,29
10,74
., Betriebsdienst
!
31,16
*
30,99
„ Zugdienst u. Betriebsmittel
34,95
35,98
„ Bahnunterhaltung ....
■
15,15
14,87
„ Erneuerung der Bahn und
n 1
7,45
7.42
Digitized by Google
Eiseiibahngesellschaften in Frankreich im Jahre 1899.
439
Von der Einnahme für 1 Zugkm kommen:
1 898
1899
aui Personenverkehr (mit Gepäck
U- =>< TTCS.
O i rv
«£,1U
O OK
Z,8o
2,84
zusammen „
4,94
4,94
Im Personenverkehr des Hauptnetzes betrug
die durchschnittliche Einnahme:
a) für 1 Person:
8,49
8,81
3,98
3,32
TTT
- DL „ „
1,31
1,31
überhaupt „
1,77
1,78
b) für 1 Personenkm:
• T TT 1 TT.
0,0707
0,0717
TT
U,ü4d4
U,04b-H
TTT
U,031b
i"\ Art • *m
U,031 /
überhaupt „
0,0374
0,0377
Durchschnittliche Fahrt einer Person:
• T ff % _ «
120
123
TT
7 1
TO
TTT
io
\1
41
überhaupt „
47,3
47,2
Es kommen:
■
a) von 1 000 Personen:
auf L Klasse Anz.
36,2
35.8
100,7
99,1
» II*. » -
863,1
865,1
b)von 1000 Frcs. Einnahme:
173.5
177,4
. n. , V
186.7
185.2
in 1
630 R
637 4
Kosten der Zugkraft (einschl. Unter-
haltung der Betriebsmittel):
0,773
0,78«;
tized by Google
440
Die BetriebsergebnisBe der Staatsbahnen und der 6 gross«!
5. Parig-Lyon-Mittelmeerbahn. (Französisches Netz.)«)
Es betrug:
Mittlere Betriebslänge2) km
Verwendetes Anlagekapital3) . . . Frcs.
Gesellschaftskapital am Jahresschluss*) „
Gezahlte Dividende4) „
Gesammteinnahme8)
Gesammtausgabe n
Mittlere Kinnahme:6)
für 1 Betriebskm
I Zugkm
Mittlere Ausgabe:
für 1 Betriebskm
„ 1 Zugkm
Verhältniss von
Ausgabe
7c
Einnahme '
Zahl der Betriebsmittel:
Lokomotiven Anz.
Personenwagen „
Gepiick- und Güterwagen . . . „
Beförderte Personen
„ Gütertonnen (Güter und
Kohlen) t
1898
1899
8 987
4 390 094 510
4 411 190 369
57,0
424 380 684
196 847 751
47 221,62
5,369
<» 024
4 446 738 384
4 4G2 539 247
58
435 787 967
208 943 497
48 292.11
5.202
21 903,61 23 154.*
2,491 2,494
46,38 4 7,95
2 617 2 638
6 023 6 535
86 583 I 86 853
63 812 434 ( 65 450 220
25 794 697 26 328 228
*) Ohne algerische Linien (518 km) und 16 km schweizerische Strecke.
*) Betriebslänge am Jahresschluss 1899 = 9048 km. Dazu 401 km im Bau
und 378 km in Vorbereitung.
Frcs.
10845 ;
9 516
4677 951 982
*) Für das Gesammtnetz betrugen:
Bahnlänge (einschliesslich Baustrecken) . km
davon im Betrieb n
Anlagekapital
Gesellschaftskapital „
Mit den Lagerbeständeu stellt sich der Bauaufwand für das Jahr 1899 »uf
4*564930174 Frcs.
*) Mit 20 Frcs. Zinsen für die Aktie von 600 Frcs.
5) Ohne Verkehrssteuer. Dieselbe ergab für das Jahr 1899 = 16 270218 Fr*
1898
1899
4 698447 966
10345
9 552
4684641858
4650422810
Digitized by Googl
Kiscnbahng-eHt'llschaften in Frankreich im Jahre 1899-
441
4 n a a
18 9 8
1899
(iploistoto Ppr^oiioiikm
Any
2 971 991 517
3 072 524 9ßß
1
4 973 225 960
5 198 924 700
„ Zngkm
r>
79 035 571
83 770 241
Durchschnittliche Fahrt*
einer Person .
km
47
47
Gütertonne
192,8
197 5
.»niiieier r^rcrag: )
für 1 Person
FVpk !
■ 1 VrO.
!
1 97
1 07
1 Personenkm ....
0,0424
00490
1 Gütertonne
9 265
9 943
1 Gütertonnenkin
00481
00468
Kosten der Zugkraft (einschliesslich
Unterhaltung: der Betriebs-
l
!
mittel):
für 1 Zngkm
Eres.
08803
09088
„ 1 Rohtonnenkm .... millinies
3,44
3,57
Von der Verkehrseinnahme entfallen:
auf Personen- und Eilverkehr
•/. 1
4099
41 48
M
56 39
55 84
„ sonstige Einnahmen . . . .
2,69
2,68
Von der Ausgabe kommen:
auf Verwaltungskosten ....
10 10
9 63
„ Betriebsdienst
36,93
36,53
., Zugdienst und Betriebsmittel
»
35,23
36,32
.. Bahnunterhaltung
17,74
1
17,52
Ks betrug durchschnittlich:
Zahl der Personen in einem Zuge
Anz.
03,89
62,96
Uidung eines Güterzuges . . .
t
108
Ibo
„ „ Güterwagens . .
4,020
4,030
Zahl der Wagen eines Personenzuges Anz.
1 1,353
1
41,701
11,246
n n » v Güterzuges.
40,315
l) Ohne Verkehrsteuer.
Archir far Eisenbahnwesen -x>
Digitized by Google
442
Die Betriebsergebnisse der Staatsbnhnen und der 6 grossen
Im Personenverkehr kommen an durch-
schnittlicher Einnahme für die Person:
r
1898
189 9
Frcs.
9,46
9,30
3,95
4.02
- III
«
1,26
1,27
überhaupt
1,97
1,97
Von 1000 Personen kommen:
Anz.
r>i
r>o
110
109
839
841
Von 1 000 Frcs. Einnahme entfallen:
Frcs.
243
234
ii
221
HI
530
513
Die Einnahme für 1 Zugkin betrug:
Frcs.
4,009
3.«04
7,716
7,514
überhaupt
5,369
5,202
L'ebi'r die B»*triehsergehnisse der algerischen Linien ergehen sieh
nachstehende Zahlen:
Betriebslänge km
Verwendetes Anlagekapital . . . . Frcs.
Einnähmet
Ausgabe
Verhältnis« von Betriebs- £™fj£*e V.
Staatszusehuss-) Frcs.
1898
513
108 510 180
9 270 379
5 500 178
58,*
453 909
1899
513
108 983 429
9 771 071
5 419 282
55,6
l) Ohne Verkehrs Steuer.
*) Im Jahre 1899 konnten dem Staate 113 674 Frcs. als Schuldentilgung zu-
rückgezahlt werden.
Digitized by Google
— 1
Eisenbahngeaell Schäften in Frankreich im Jahre 1899.
44*
6. Stldbahn.
Mittlere Betriebslänge1) km
davon im Hauptnetz „
Verwendetes Anlagekapital2) . . . Frcs.
Gezahlte Dividende3)
Erforderlicher Staatszuschuss (für
übernommene Zinsbürgschaft) „
Gesaramteinnahme4,) „
e «,
Mittlere Einnahme:4)
für 1 ßetriebskm Frcs.
„ 1 Zugkm
Mittlere Ausgabe:
für 1 Betriebskm
1 Zugkm
0/
In
Verllä,„liss von
Zahl der Betriebsmittel:
Lokomotiven Stck.
Personenwagen
ÖepÄck-, Güter- u. sonstige Wagen „
Geleistete Zugkm Anz.
Beforderte Personen
Frachtgüter t
Durchschnittliche Fahrt:
einer Person km
~ Tonne Gut „
1898
1899
3 401
3 341
3 457
3 451
1 024 356 859 1 040 016 7G7
50,0 50,0
1 931 490
106 805 791
49 795 892
31 502,97
4,804
14 725,89
2,275
46,62
836
2 307
23 415
21 893 577
19 265 431
7 818 579
49,5
151,2
1 241 136
106 953 165
48 982 017
30 946,50
4,709
14 176,03
2,185
45,80
HU
2 473
24 538
22 420 523
20 170 146
8 406 233
49,7
149.3
l) Betriebglänge am Jahres.schluss 3 503 km. Ausserdem noch in Bau und
in Vorbereitung 684 km.
') Abzüglich der dem Staate geleisteten Vorschüsse (in Baar u. Leistungen).
') Mit 25 Frcs. (6%) Zinsen für die Aktia von 500 Frcs.
*) Ohne Verkehrssteuer.
29'
44 i
Die Betriebseryebnisse der Staatsbahneii und der 6 grossen
Mittlerer Ertrag:1)
für 1 Person Frcs.
„ 1 Personenkm „
„ 1 Frachtguttonnc „
1 Frachtguttonnenkin
Kosten der Zugkraft für 1 Zugkm .
„ „ Bahnunterhaltung f. 1 km „
Von der Roheinnahme kommen:
auf Personen- und Eiiverkehr . . °/o
„ Güterverkehr (mit Verschied.) „
Von der Ausgabe entfallen:
auf Verwaltungskosten ....•/©
„ Betriebsdienst ,
Zugdienst und Betriebsmittel „
„ Bahnunterbaltung „
Mittlerer Ertrag für 1 Person:
in I. Klasse Frcs.
» H* n n
!» v »
überhaupt
Von 1 000 Personen kommen:
auf I. Klasse Anz.
i * n
III- „ „
Von 1 (K)ü Frcs. Einnahme entfallen:
auf I. Klasse Frcs.
» H" rt v
n v i)
Die durehschnittl. Wagenzahl eines
Zuges stellt sich wie folgt:
für Personenzüge Anz.
„ gemischte Züge „
Güterzüge „
*) Mit Verkehrssteuer.
1898
1899
1,95
0,03945
7,84
0,05188
0,777
a 05a
40,21
59,79
13,85
31,23
34,18
20,74
7,88
3,83
1,95
0,03923
6,99
0,04G80
0,ü8C
2 985
42.34
57,G4i
13,92
33,64
31,39
21,05
8,05
3,7»
1,47
1,48
1,93 (1,95)
1,92 (1,95)
! 87
30
93
91
870
873
149
152
180
175
065
673
9,80
9,44
9,53
9,Ö4
35,12
34,51
(Fort*, d. Text« auf $. 450).
:ed by Google
Eiseuba hugesellsehalteu in Frankreich im Jahre 1899. 445
Uebersicht der Hauptbetriebsergebnisse für die Jahre 1897 bis 1899.
Gegenstand
Staats bah n netz
1897
_
1898
1 899
Mittlere Betriebslänge kin
2 791
Auf 1 Betricbskm kommen:
an Einnahme1)
„ Ausgabe
„ UeberschusB ....
Ausgabe
Frcs.
Verhaltniss von
Befördert sind:
Personen .
Frachtgüter
Einnahme
Anzahl 11511081
t 3925817
Durchschnittliche Fahrt:
einer Person
„ Gütertonne ....
1 »urchschnittsertrag:
lür 1 Personenkm . . .
„ 1 Gütertonnenkm . .
Zahl der Betriebsmittel:
Lokomotiven
Personenwagen ....
Gepäck- und Güterwagen
Geleistet sind:
Zugkm
Auf 1 Zugkm entfallen:
an Kinnahme
„ Ausgabe
km
Ctg.
Stück
km
Frcs.
40,9
115,»
6,04
566
1786
14 420
15 189 817
2,1170
2 813
11
3 796 449
41,0
116,4
3,64
5,45
666
1 776
14 416
15 431334
3,0044
2,1076
2 857
15967
16482
17 018
11676
11662
11687
4 391
4 920
5326
72,50
70,15
68,«9
12009711
3 945358
41,«
121,8
3,60
6,10
576
1 783
14 386
15 800999
3,0331
2,oM-s
i) Ohn«' Verkehrssteuer.
446
Die Betriebsergehniase der Staatsbahnen und der 6 gross«?«
B ah n n e t z e
der 6 grossen Gesellschaften
Gegenstand
Nordbahn1)
1897
Mittlere Betriebslänge km
Auf 1 Betriebskm kommen:
au Einnahme8) Frcs.
» Ausgabe „
„ Ueberschuss
Verhältnis* von ^U8^be . . . o/o
hinnähme
Befördert sind:
Personen Anzahl
Frachtgüter t
Durchschnittliche Fuhrt:
einer Person km
„ Gütertonne ...... „
Durchschnittsertrag:
für 1 Personenkm Cts.
„ 1 Gütertonnenkm .... „
Zahl der Betriebsmittel:
Lokomotiven Stück
Personenwagen „
Gepäck- und Güterwagen . . „
Geleistet sind:
Zugkm km
Auf 1 Zugkm entfallen:
an Einnahme Frcs.
„ Ausgabe
8 745
57012
28442
28570
49,*
66955472
27 670066
28,7
99.«
3,47
4,35
1725
3979
57 300
54621026
3,90*
1,940
1898
18 9 9
3 746
58696
29 783
28913
50,74
69 795 007
29876 583
28,7
101,8
8,39
4,19
1 782
4 m
58255
55 687154
8,943
2,005
3 749
61 219
31074
30145
60,76
73 672 010
81 188917
28,7
101,6
3,33
4,IT
1775
4565
58471
56466001
4,0*4
2,005
l) Französisches Netz.
») Ohne Verkehrssteuer.
Digitized by Google
Eisenbahngeselläehaften in Frankreich im Jahre 1899
447
Bah n netze
der 6 grossen Gesellschaften
0 s t b a h n
Westbahn
1897
1898
189 9
1897
1898
1899
4883
j1 Oft J
4 834
4 885
6 484
6677
5590
34 289
86289
37049
29986
80846
31648
20 547
20b8b
lb 137
lb 308
1 ti Tür
16 785
14103
14 742
16363
18 849
14 688
14 863
58,87
59,w
65,84
63,81
62,87
68,04
tu 770 AFyTi
ar J Uou au»
OO Kl O RAD
15868 604
16280 460
17 404861
10 356 291
11427647
12004 418
26,*
25,40
26*s
21,4
20,7
20,9
Iii! 41
114,41
110,71
IIA
116,43
117,»
1 lA ,
116,4
11t,
110,3
4,04
O nl
.T,94
8,98
0,92
8^»
0,<4
4,»
4,94
4,76
6,4»
5,32
6,20
1360
1346
1347
1
1498
1479
1507
3 494
8489
8589
4405
4464
4625
81292
81548
31 732
26167
26 178
26 597
42 388 974
43 622195
46 836 500
44975323
46646 846
48114242
8,10
8,74.i
3,774
8,6*.
8,«
3,63
'2,304
2,»3
2,«*
1,96
1,93
1,93
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448
Die Betriebsergebnisse der Staatsbahnen und der 6 grossen
Bahnnetze
der 6 grossen Gesellschaften
Gegenstand
Paris
-Orleansbahn1)
1897
18 9 8
1899
6112
5112
5 112
Auf 1 Betriebskm kommen:
85 686
86771
88 518
16872
16456
17019
„ Ueberschuss
19413
«ü 0 10
Ol ,10O
J.I 'i.r. f
vÄ uun iaa Ausgabe
Verhältnis^ von ,„ , . .
hinnähme
• 0/0
46,60
44,7»
44,1*
Befördert sind:
Anzahl
dl WM <*b
32 492 122
38858 710
10762716
11888798
11993 894
Durchschnittliche Fahrt:
einer Person
. km
AR &
47,3
47,a
168/)
166/»
Durchschni ttaertrag :
1
. Cts.
o,f«l
8,74
3,n
n 1 Gtitertonnenkm . . .
i»
5.M)
M
6.»
Zahl der Betriebsmittel:
l
. Stück
«) 1 877
«) 1377
«) 1397
3728
8 742
3 828
Gepäck- und Güterwagen .
n
27692
27 800
28BS4
Geleistet sind:
i
37 260 784
88086187
39 835 462
Auf 1 Zugkm entfallen:
•\
II
1
4,89
4,94
4,9«
2&
2.»
8.I*
l) Hauptnetz.
*) FranzösiHches Netz, ohne algerische Linien und schweizerische Strecke.
Für das Jahr 1897 auch ohne Rhöne-Mont Cenishahn. Da die Hhönc-Mont Cenisbahn
jetzt zum französischen Netz gerechnet wird, sind in den Angaben für die Jahre
1H98 und 1899 die Ergebnisse für diese Bahn mit enthalten.
») Ohne Verkehrssteuer.
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Einenbahngesellschaftcn in Frankreich im Jahre 1800
440
Bahnnetz c
der 6 grossen Gesellschaften
Paris - Lyon - Mittelmeerbahn *)
Südbahn
1 Q O T
1 Q Q Q
l o y ö
1 Q Q O
I 8 9 y
1 Q t\ T
1 o»7
1 Q O Q
1 O y O
i q o n
l o y y
8767
8987
9024
8 260
8 401
3 457
46880
20 476
26 355
47222
21904
26 318
48992
28154
26138
3180G
14 520
17 286
31608
14 726
16 777
30947
14 176
16771
44,6»
46^8
47,94
45,61
46,69
46,80
61 746 611
24 436 062
63 812 434
26794 697
65 450 220
26828228
18790902
7416134
19 265 481
7 818679
20 170 146
8 406288
46,0
186,s
47,o
192,8
47,o
197,6
48*
146,6
49,5
161,9
49,7
149,9
i
4,»
4*t
4,3«
4*1
4,90
4,6«
4,09
5,45
3,95
5,19
3,99
4,68
1
2618
5837
87287
2617
6023
86683
2688
6585
86853
! 5) 832
2 324
23 022
1
886
2307
23 415
j
841
■
2 473
24 538
71073000
79086571
83 770 241
21 382314
1
21 898 577
22 420523
1
5,647
2,4»3
2,491
6,909
2,494
i
2,905
1
4,064
2,975
4,769
2,1*5
4) Die Betriebsmittel bezichen sich auf das Gesammtnetz, jedoch nur für
die Bannen mit normaler Spurweite.
*) Diese berichtigten Angaben für das Jahr 1897 sind den Documenta prin-
eipaux für das Jahr 1897 entnommen, da der Betriehnhcruht der Südbahn keine
Angaben über die Anzahl der Betriebsmittel für dieses Jahr enthält.
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450 Wie BetriebKergcbni8sederStaatsbahuenu.8.w. in Frankreich im Jahre 1899-
Infolge übernommener Zinsbürgschaft hat der französische Staat in
den Jahren 1807, 1898 und 1890 als Zinszuschüsse zahlen müssen:
Für die Bahnen
1897
1 898
1899
Francs
5612885
13 881 572
47 814
2785720
2892842
9620544
1981490
7804 087
1 241 136
zusammen . . .
22227991
14444 876
9045223
Diese Zuschüsse zeigen also im Jahre 1899, gegenüber den Jahren
1897 und 1898 eine weitere beträchtliche Abnahme infolge steigenden
Verkehrs und Einschränkung der Ausgaben.
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Kleinere Mittheilungen.
Ueber den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Zentral-
bahn durch den Bund hat der schweizerische Bundesrath am 28. No-
vember 1000 an die Bundesversammlung eine Botschaft gerichtet, in der
er die Grundlagen des unter Vorbehalt der gesetzlichen Genehmigung am
ö. November 1000 abgeschlossenen Kaufvertrages ausführlich erörtert und
diese Genehmigung beantragt.
Nachdem durch das Urtheil des Bundesgerichts vom 18. und 21. Ja-
nuar 1899 die Grundsätze für die Berechnung des konzessionsmässigen
Reinertrages und Anlagekapitals der Schweizerischen Zcntralhahngesell-
schaft gegenüber endgiltig festgestellt waren, ist in gütlicher Vereinbarung
zwischen den Organen des Bundes und der Gesellschaft der Reinertrag
der für den Rückkauf massgebenden Jahre 1888/1897 auf durchschnittlich
7 782 705 Frcs. berechnet worden, und diesem Betrag entspricht nach
den Konzessionsbestimmungen eine Rückkaufssumme von 194 5G7 625 Frcs.,
das fünfundzwanzigfache, während bei Berücksichtigung der Jahre 1890/99
sich ein durchschnittlicher Reinertrag von 8 259 530 Frcs. und eine Rück-
kaufssumme von 200 488 250 Frcs. ergeben hatte, der Bund also aus der
Art der Berechnung bereits 11 920 025 Frcs. erspart. Da sich aber der
freihändige Ankauf nicht nur auf die konzessionsmässigen Rückkaufs-
objekte — die Eisenbahnlinien mit dem Material, den Gcbäulichkeiten
und den nothwendigen Vorriithen — sondern auf die gesammten Aktiven
und Passiven beziehen still, so treten zu der Rückkaufssumme noch
23 989 735 Frcs. hinzu als Vergütung für die Barbestände und Werth-
papiere (4 980 802 Frcs.). für entbehrliche Liegensehaften (1 007 900 Frcs.).
für überschiessende Materialvorräthe (I 5(»4 400 Frcs.). für die aus dem
Betriebsüberschuss des Jahres 1900 zu leistenden Rücklagen (1 307 745
Frcs.) and für eine Reihe nicht besonders benannter Schuldforderungen
IT) 128 882 Frcs.1; dagegen übernimmt der Bund an Passiven 119 492 000
Frcs. kunsolidirte Anleihen, 15 127 483 Frcs. schwebende Schulden und
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452
Kleinere Mitthcilungen.
den Aktivsaldo dos Jahres 1800 mit 5 «53 277 Pres., im ganzen als.»
140 272 7«0 Pres, sowie das Defizit der Angostolltonhilfskasse mit 1 378 100
Pres. Da diese Passiven die Aktiven um 117 ««1 125 Pres, übersehreiten,
so ermäßigt sich bei dem freihändigen Ankauf die konzossionsmässigo
Rückkaufssumme auf 76 000 500 Pres., und auch hiervon werden noch
0 507 522 Pres, abgezogen als Entschädigung für Bauten, die noch er-
forderlich sind, um die Bahn in den von der Konzession vorgeschriebenen
Zustand zu bringen. Es verbleibt also ein Ankaufspreis von «7 308 078
Pres., d. h. «73,0{) Pres, für .jede Aktie, während die Rüekkaufsbotschaft,
mit der die Verstaatlichung eingeleitet worden ist,1) nur eine Vergütung
von 543,10 Pres, vorgesehen hatte.
Nun ist aber der freihändige Ankauf schon für den 1. Januar 1001
vereinhaii worden, während die Konzession erst am 30. April 1003 ab
läuft. Die Aktionäre haben also noch Anspruch auf den vermuthliehen
Unterschied zwischen dem voraussichtlichen Reingewinn dieser 2,/3 Jahre
und der vom Bund zu vergütenden Rente. Dieser Unterschied wird auf
7 «01 «48 Pres, angenommen und erhöht den Kaufpreis auf 75OOO02B
Pres. ~ 750 Pres, für jede Aktie. Dies ist denn auch der für die spätere
Einlösung der Aktien vorgesehene Betrag, dem bei Annahme einer vier
prozentigen Verzinsung die im Vertrage festgesetzte Jahresrente von
30 Pres, entspricht.
Trotz des erhöhten Kaufpreises darf der Bund einen Reingewinn
erwarten; denn die zu zahlende Jahresrente erreicht nur den Betrag von
3 000 000 Pres., für die Dividendenvertheilung und zur Tilgung früherer
Defizits haben aber zur Verfügung gestanden im Durchschnitt der Jahre
1888/1807 .... 3834 130 Pres.,
1888/1800 .... 4 230340 „ und
1800/1800 .... 4 280328 „ .
Weiter spricht für die Annahme des Vertrages der Umstand, das?
der Uebergang der Zentralbahn auf den Bund ohne Beanspruchung des
Geldmarkts erfolgen kann, da im Obligationcnkapital der Bahn überhaupt
nichts geändert wird und den Aktionären Rentcntitcl gegeben werden;
eine Erwägung, die umsomehr ins Gewicht fällt, als durch die Verstän-
digung mit dieser einen Bahn die Möglichkeit, auch mit den andern
Bahnen gütliche Vereinharungen zu treffen, näher gerückt wird. Endlich
ist aus Billigkeitsgründen zu berücksichtigen, dass der Bund unbeabsich-
tigt eine Ersparniss von 2 004 052 Pres, dadurch macht, dass der kon
zessionsmässige Reinertrag nicht, wie in der ursprünglichen Konzession
t) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 181W S. 430.
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Kleinere Mittheilungen.
453
vorgesehen ist, vom 1. Mai 1888 bis 30. April 1898, sondern laut der
Vereinbarung über die Zusammenlegung der Konzessionen für die Zeit
vom 1. Januar 1888 bis 31. Dezember 1897 berechnet wird, während er
in den ersten vier Monaten des Jahres 1898 sich um 837 G21 Frcs. höher
gestellt hat als in den entsprechenden Monaten des Jahres 1888.
Auf dieser Grundlage hat der Bundesrath mit dem Direktorium der
Zentralbnhn den Kaufvertrag vom 5. November 1900 abgeschlossen, dessen
wichtigste Bestimmungen dahin zusammenzufassen sind: die Schweizeri-
sche Zentralbahngesellschaft tritt ihr gesammtes bewegliches und unbe-
wegliches Vermögen am 1. Januar 1901 an den Bund zu Eigenthum ab;
der Bund übernimmt dies Vermögen mit allen Rechten und Lasten, ins-
besondere mit der Verpflichtung, sämmtliche Verbindlichkeiten der Ge-
sellschaft zu erfüllen (§ 1). Als Gegenleistung übergiebt der Bund spätestens
drei Monate nach dem Inkrafttreten des Vertrages der Gesellschalt 100 000
Rententitel auf je 30 Frcs. Jahresrente, laufend vom 1. Januar 1901 und
halbjährlich zahlbar; diese Kententitel sind für den Gläubiger unkündbar,
können dagegen vom Bunde nach Ablauf von 20 Jahren jederzeit nach
sechsmonatiger Kündigung ganz oder theilweise gegen Baarzahlung von
750 Fres. für jeden Titel eingelöst werden (§ 2). Bis zur Genehmigung
des Vertrages wird die Bahn von der Gesellschaft auf ihren Namen, aber
auf Rechnung des Bundes verwaltet (§ 5). Der Bund verpflichtet sich,
die Beamten und Angestellten der Gesellschaft, mit Ausnahme der Mit-
glieder des Direktoriums, bis zum 1. Mai 1903 unter den bestehenden
Anstellungsbedingungen und nach Möglichkeit in gleicher dienstlicher
Stellung zu beschäftigen; danach finden die allgemeinen Bestimmungen
des Bundesgesetzes über die Beamten und Angestellten der Bundesbahnen
Anwendung (§ 0). Der Bund tritt in die Verpflichtungen der Gesellschaft
gegenüber der Hilfskasse ihrer Beamten ein (§ 7). Der Vertrag wird
hinfällig, wenn er nicht bis zum 1. Januar 1901 endgiltig die Genehmi-
gung des Bundesraths und der Bund es Versammlung, sowie die des Ver-
waltungsraths und der Generalversammlung der Zentralbahngesellschaft
erhält (§ 8). Streitigkeiten über die Auslegung oder die Vollziehung des
Vertrages entscheidet das Bundesgericht als einzige; Instanz (§ 9).
Der Vertrag ist rechtzeitig von allen Theilen genehmigt, und seit
dem 1. Januar 1901 wird die Zentralbalm als erste Kundus bahn be
trieben.
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454
Kleinere Mittheilungea.
Statistisches von den Eisenbahnen Russlands.1) Ueber den
Personen- und Güterverkehr auf den russischen Bahnen in der ersten
Hälfte des Jahres 1900, sowie «her die in derselben Zeit für den Betrieb
eröffneten Eisenbahnlinien ist den von der statistischen Abtheilung des
Ministeriums der Verkehrsanstalten herausgegebenen Monatsheften fol-
gendes zu entnehmen:
Tili Rpt*i"if*f>A wn PAn
April
.'I H \
«1 U II 1
4!) 000
49 543
49 992
49 992
50270
50 207
davon :
A. Bahnen von allgemeiner
Bedeutung:
1
Staatsbahnen:
1
a) in Europa. . Werst
21049
24 707
24 902
24 902
25 009
20 711
b) . Asien . .
-» 938
0 0-29
(»034
0 034
0 021
0 0-21
Privatbahnen .
15 730
15 500
15 720
15 720
15 90«
14 157
B. Bahnen von örtlicher Be-
deutung*) . . . Werst
740
701
701
701
8(>7
(..'. Bahnen des Grossfürsten-
thums Finland') Werst 2 537
2 555
2 575
2 575
2 571
2 57 1
Es wurden in »1er Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1900 für den
Betrieb eröffnet 8*25 Werst und zwar:
im Januar 441 Werst,
am 1. Januar Vll Werst Petrowsk Derbent (Wladikawkasbahn ).
L. 91 „ Nikolskoje (Irodekowo (Ussuribahn),
19. *2'21 Birjulewo Pawelez (kjäsan-Uralskbahn\
19. „ 1 „ Birjulewo — Zarizynu Hijasan Uralsk Zweigbahn),
19. „ 3 Mschanka — Pawelez ( ,, i.
im Februar 33 Werst,
am 1. Februar 33 Werst Stamdul - Unetscha (Starodul ZufuhrhahiO,
(schmalspurig - 0,429 in),
im April 40 Werst,
am I. A]>ril 40 Werst Libau -Alasenpoth (Libau-Alasenpother Bahn),
(schmalspurig - 0.409 m).
im Juni 305 Werst,
am 15. Juni 0 Werst Tschiatury— Darkweti (Transkaukasusbahn),
17.
299
Luchaja — Kriwomusginskaja (Südostbuhn).
l) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 1219 ff.
'-*) im weiteren Vorlaufe der Arbeit sind die Verkehrs/.ahlen über die Bahnen
von örtlicher Bedeutung und des Grossfiirstenthuins Finland nicht euthalteu.
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Kleinere Mtttheilungen.
4Ö5
Der Verkehr hat sich im allgemeinen, wie folgt, entwickelt:
Januar ; Februar i März April Mai Juni
Personen wurden befördert
(in Taugenden):
überhaupt
davon auf den:
Staatsbahnen:
a) europäisches Russland
b) asiatisches Russland1)
Privatbahnen
Güter gelaugten zur Beför-
derung ( in Tausenden Pud
[1 Pud = 16,3« kg)):
überhaupt
davon auf den:
Staatsbahnen :
a) europäisches Russland
b) asiatisches Russland1)
Privatbahnen
Aus diesem Verkehr wurden
vereinnahmt (in Tausen
den Rubel):
überhaupt
davon auf den:
Staatsbahnen:
a) europäisches Russland
b) asiatisches Russland*)
Privatbahnen
«»der für eine Werst Bahn-
länge:
überhaupt (d. h. Durch-
schnitt vom 1. Januar bis
zum Berichtsmonat ein-
schliesslich) . . Rubel
auf den:
Staatsbahnen:
a) europ. Russland
b) asiatisch. „ l> „
Privatbahnen ... „
5 061 5 075 5 675
I
7 965 !>547
3 453 3 382 3 670 5 SSW 6 837
Angaben fehlen 15» I 183 213
1 607 1 693 1 846 | 2 184 i 2 407
I
577 398 566 400 661 499
l 384 500 375 608 483 88t»
Angaben fehlen 8 151
! 192 898 189 792 219 459
1
1939 39 291 45 852
488013
342 214
5 608
140 191
640 224
438 990
6 613
194 621
27 261 26 700
Angaben fehlen
12 678 12591
29 410
2 372
14 070
10
6 810
194
2 399
657 054
450 177
0 805
194 012
46 094
30 783
2 423
12 888
••96
1 972
I 103 2 184
Angaben fehlen
824 1 634
I
38 784 46 558
26 543 31 119
2 021 | 2 404
10 220 13 035
Angabe 11 fehl e 11
1
i
3 374 4 276 5 444 6 587
1 (»59 1 405 1 803 2 21 1
2 540 3 368 4 327 5 285
83
I
*) Auf den sibirischen Bahnen im besonderen hat sich der Verkehr, wie
folgt, entwickelt:
Personen wurden befördert r
in Tausenden ' 53 53 81
Güter wurden befördert in
Tausenden Pud 5 073 3 744
Aus diesem Verkehr wurden
vereinnahmt in Tausenden
Rubel 1050 1 192 117
oder für einen Werst Bahn-
länge vom 1. Januar bis
zum Berichtsmonat ein-
334
schliesslich Rubel .
4 060 2 071
118
2 770
101
3 247
I 025 I 334 I 394
713
1 162
l 488
1 912
2 3(i6
Digitized by Google
450
Kleinere Mittheilungen.
Unter den beforderten Gegenständen können als die wichtigsten
genannt werden:
1
.lanunr Februar März. April
■ ■
1 . •
W a g e n 1 a d u n g e
Mai
n
Juni
1. Kohlen:
:
überhaupt versandt . . .
73 202
71 903
83 502
03 293
77 903
75 :«»-2
davon:
l
a) aus dem Donezbczirk . .
40018
43 097
53 210
38 255
48 958
48 239
nie DeiiRUieiiUMu iiesiiin-
in ungs u an neu waren.
11 873
15511
22579
10 139
1 n 4 l .1
IM 4o4
rvuisK — v liai kow rise-
0023
7 474
H 370
5 808
7 847
0 444
Cliarkow— Xiknlajew . .
2 «02
3 «87
3 935
3 174
4 I24
3 094
Südost
7 192
0417
5 483
7 290
7 KIT»
2 «Ml »7
3 313
4 452
2 785
4 071
4 253
Kursk- Moskau — Nishnv '
1
1 7f>4
2 042
2 355
1 307
l 900
2(M«
Moskau Kiew Woronesh
1 3«9
1 07«;
1 371
1 443
2 003
1 759
für den Dienstgebrauch .
2 829
3 2117
2 «51
1 390
2 79:;
2 759
b) aus dein polnischen He-
28 <<><
SM \r.nt
24O40
20 729
•25 8811
Uli IH «-H UU'llU.Hl. Di' h ( 1 III -
1
in u 11 gs ha Ii neu waren:
]
Warschau Wien ....
14 M7
1 1 (i:»H
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•
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l 998
1 207
1 91H
1 225
1 554
1 419
für den Dienstgebrauch .
3 200
2 Hi »7
3:t41
2 012
3 255
3 137
2. Salz:
1
überhaupt versandt . .
4 258
4 07C
4 H37
0 513
8 125
9 403
davon von den Bahnen:
2 313
3 232
4 14«
I
702
004
800
921
844
Kursk — Charkow — Sse-
2 832
2S-2I . 3 100
3 009
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>) Davon stammten von der Sibirischen Bahn und waren für die nach
folgenden Ausfuhrhäfen und Grenzübergangspunkie bestimmt:
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nach Grenzstationen!
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Endlieh hat die nachfolgende Aufzeichnung Aufnahme gefunden,
um den Lesern die Möglichkeit zu gewähren, die Produktionsgebiete
Kusslands aufzufinden, aus denen den einzelnen Uebergangsgrenzpunkten
und den zu diesen gehörigen preussisehen Ilafenplätzen Getreide zu-
Retiilirt wird.
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284
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101
Kleinero Mittheilungen.
Die Eisenbahnen in der englischen Kolonie Natal. Uetw di.>
Betriebsergebnisse der Staatsbahnen in der englischen Kolonie Natal iui
Jahre 1899 und über die Entwicklung des staatlichen Eisenbahnnetze*
seit dem Jahre 1881 Huden sich in dem amtlichen Berichte der Kolonie
(Report of the General Manager of Railways for the Year 1 8Ht). Dnrlun.
June, 1900) die nachstehenden Angaben:
Am .51. Dezember 1899 betrug die Osammtlünge der im Rotrieh
befindlichen Staalshahnen 5.U1 4 engl. Meilen (800 km), von denen IM
Meilen r212 km) als Mahnen leichter Hanart bezeichnet werden. Die
:i(Ki-H/4 Meilen lange Hauptlinie führt von der am indischen Ozean gelegenen
Hafenstadt Durban über Pietermarilzburg und I^adysmith nach Charles-
town. Hier ist Anschluss an die nach den (Joldfeldem Transvaal's führend«'
Hahn (.'harlestown Johannesburg. Von »1er Hauptlinie zweigen sich hei
Thornville-Jnnction, IMetermaritzburg, Lndysmith und ( Jlencoe-Juneti"ii
Seitenlinien ab. von denen die (K) engl. Meilen lange Hahn I^adysinitli-
Harrismith, nachdem sie die Drachenberge in 5 4(X) engl. Fuss Höhe über-
schritten, in das Gebiet des (Iran je- Freistaats führt. Hierzu treten di«
von Durban ausgehenden Küstenbahuen, die nach Norden bis zum Tnpehi-
lluss. nach Süden bis Park-Kynie eröffnet sind und deren weitere Fori
setzung in Aussicht steht.
Im Berichtsjahr sind 4:1 Meilen (int Jahresdurchschnitt > neue ItohmT.
in Betrieb genommen, 92:V( Meilen sind im Bau begriffen.
Nachstehend sind die hauptsächlichsten Betriebsergebnisse für die
Jahre 1808 und 1899 übersichtlich zusammengestellt:
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1 899
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Auf 1 Zugmeile entfallen:
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Ueberschuss
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ITeber den Antheil einzelner Wa.ircn am Güterverkehr Huden sieh
die folgenden Angaben:
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*ind 2 743 Indier. Infolge von Eisenbahnunfflllen sind 9 Personen, vor-
») einschliesslich Vieh und zwar:
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Schafe, Schweine
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1 899
19 425
54 706
53 734
59 904
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um
Kleinere Mltthellungen.
wiegend durch eigenes Verschulden. getodtct und HH verletzt, lieber den
Einfluss des im Oktober 1899 zwischen England und den Republiken
Transvaal und Oranje-Freistaat ausgebrochenen Krieges auf den Eisen-
bahnverkehr soll im einzelnen erst nach Beendigung der Feindseligkeiten
berichtet werden. Vorläufig wird angeführt, dass das Anwachsen des
Personenverkehrs bceinflusst ist durch die Flucht der Bevölkerung aus
Transvaal und den angrenzenden Theilen der Kolonie nach den Küsten -
distrikten. Der Rückgang der Einnahme ist erklärlich angesichts der
Thatsache, dass nach dem Einrücken der Burentruppen in die Kolonie
205 Meilen der Eisenbahnlinien sich in deren Besitz befanden. Die auf
den beschlagnahmten Bahnen Angestellten haben ihre Posten nicht eher
verlassen, bis sie Befehl dazu erhielten oder vom Feinde vertrieben
wurden. Ihnen, sowie dem gesammten Beamtenpersonal wird für ihre in
der bewegten Zeit bewiesene Entschlossenheit, Umsicht und OJeschiek-
lichkeit der Dank der Verwaltung ausgesprochen.
lieber die Entwicklung des Bahnnetzes von Natal seit dem Jahre
1881 bietet die nachstehende Pebersicht einen Ueberblick:
1881
i
181M)
1895
181H5
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1 898
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Mittlere Üetriebslftnge . Meilen
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Rechtsprechung und Gesetzgebung
Rechtsprechung.
Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts, II. Senats, vom 25. September 1900 in
<1pt Verwaltungsstreitsaehe des königl. EisenbahnflskuB, vertreten durch die königl.
Eisenbahndirektion zu H., Klägers und Revisionsklägers, wider die Landgemeinde
St., Beklagte und Revisioosbeklagte.
Wenn einer Gemeinde, weicher ein Besteuerunasrecht nach 6 35 des Kommunalabaaben-
gesetzes nicht zusteht, durch den in einem Gutsbezirk stattfindenden Betrieb von Eisen-
bahnen nachweisbar Mehrausgaben für Zwecke des öffentlichen Volksschulwesens oder der
Öffentlichen Armenpflege erwachsen, welche im Verhältniss zu den ohne diesen Betrieb fUr
die erwähnten Zwecke nothwendigen Gemeindeausgaben einen erheblichen Umfang erreichen
und eine Ueberbürdung der Steuerpflichtigen herbeizuführen geeignet sind, so ist eine
jolche Gemeinde doch nicht berechtigt, nach Massgabe des § 53 Abs. 2 des Kommunal-
abgabengesetzes von dem Eisenbahnunternehmer einen angemessenen Zuschuss zu ver-
langen, weil dieser zur Gewerbesteuer staatlich Oberhaupt nicht veranlagt ist.
Aus den Gründen.
Die Landgemeinde St., welche das Defizit des dortigen Schulverbandes
auf den Etat der politischen Gemeinde übernommen hat, verlangte von
der konigl. Eisenbahndirektion zu H., als Vertreterin des Eisenbahnfiskus,
gemäss § 53 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 einen an-
gemessenen Zuschuss für die Etatsjahre 1896/97 und 1897/98, weil eine
grosse Anzahl von Kindern der auf den eisenbahnfiskalischen Werkstätten
des benachbarten Gutsbezirks L. beschäftigten, zu St. wohnenden Arbeiter
die Volksschule zu St. besuche und hierdurch eine erhebliche Steigerung
der Gemeindeausgaben herbeigeführt werde. Da eine Einigung zwischen
der Gemeinde und dem Eisenbahnfiskus nicht zu Stande kam, erliess der
Krcisausschuss zu H. am 10. Juni 1897 nachstehenden Beschluss:
„Auf den Antrag des Gemeindevorstandes von St. hat der
Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 10. Juni 1897 beschlossen,
in Gemässheit des § 53 des Kommunalabgabengesetzes vom
14. Juli 1893 für die der Gemeinde St. durch Beschulung der
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K>8
Rechtsprechung und GeKPtzgebmig.
Kinder der in L. beschäftigten Wcrkstüttenarbeiter cnviichscncii
Mehrkosten zn den Genwindelnsten pro IK!>(>/<)7 und pro IHM" Os
je einen Beitrag von 1 100 j( für den königlichen Eisenbahnfiskn»
festzusetzen,4*
und in demselben Sinne erkannte der Kreisausschnss am 23. Oktober 1897.
nachdem der EisenhahnHskus gegen den Bcschlnss mit dem Antrag ant
mündliche Verhandlung vorgegangen war. Der Eiscnbahntiskus beschritt
hieran!' die Berufungsinstanz, indessen ohne eine den Streit erledigend»*
Entscheidung zu erreichen. Denn der Bezirksausschuss zu 11. erkannt»*
am 21. September 1899 wie folgt:
„Auf die Berufung des Klägers wird die Entscheidung de>
Kreisansschusses des Landkreises II. vom 23. Oktober 1897 auf-
gehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Ent-
scheidung an den Kreisausschnss des I^andkreises II. zurück
verwiesen u. s. w.u
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Prüjudizialcinreden
des Klägers, auf die. soweit erforderlich, unten n/iher einzugeben sein
wird, zu verwerfen seien, im übrigen aber die in Betracht kommenden
Thatumstiinde, von denen die Bemessung des Zuschusses abhünge. noch
der Untersuchung und Aufklärung bedürften, sodass die Znrückverweisung
der Sache in die erste Instanz geboten sei. Gegen diese Entscheidung
hat der Klüger nunmehr noch das Hechtsmittel der Revision eingelegt
und beantragt:
„das angefochtene Unheil, soweit es die Zurüekverweisung an «Ion
Kreisausschuss zu II. betrifft, aufzuheben, und unter Aufhebung
des Beschlusses des Kreisausschnsses des lAndkreises II. vom
10. Juni 1897 die Gemeinde St. mit dein Anspruch auf Gewährung
eines Zuschusses zu den Geineindeausgaben für die Etatsjahre
1890/97 und 1897/98 kostenfiillig abzuweisen.1'
Die Beklagte beantragte, das Rechtsmittel zu verwerfen. Es war
jedoch zu erkennen, wie geschehen.
Der Klüger beruft sich zunächst darauf, dass jedenfalls für das
Etats jähr 1890/97 der Vorderrichter zu einem dem Klüger günstigen
Aussprache hittte gelangen müssen, weil hinsichtlich dieses Jahres der
Anspruch auf Zuschussleistung verspätet angebracht worden sei. Daranl
ist F»dgendes zu erwidern: Allerdings sieht zwar das Gesetz eine bestimmte
Frist, binnen welcher der Ansprach zu erheben ist, nicht vor. dagegen
sind, wie auch die Ausführungsanweisung vom 10. Mai 1894 hervorhebt
tvergl. daselbst Art. 38 No. 3 und Noll, das Kommunalabgabengesetz.
3. Aull. S. 190, Anmerkung 24;, Ansprüche für bereits abgelaufen«*
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Rechtsprechung un<l Gesetzgebung1.
460
Sleucrjahre durch das Wesen clor Sache ausgeschlossen. Indessen der
Kläger irrt in der Annahme, dass die Beklagte durch Ablauf des Etats-
jahres ihres Rechtes auf Zuschussleistung verlustig gegangen sei. Das
Oesetz verlangt nicht, noch spricht sich die Ausführungsanweisung dahin
aus, dass ein Antrag auf Znschussleistung, sofern eine Einigung der Bc-
llieilifften nicht erzielt werden kann, noch innerhalb des laufenden Etats-
jahres der Besch lussbehördc unterbreitet wird. Es muss daher als
genügend angesehen werden, wenn das Verlangen der Wohnsitzgemeinde
innerhalb des laufenden Etatsjahres der Betriebsgemeinde oder im Falle
des § 5.-J Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes dem Gewerbetreibenden
kundgegeben wird. Das aber ist hier geschehen. Denn der Regierungs-
präsident zu II. hat. für die Interessen der I^andgeineinde St. eintretend,
oin Ersuchen um Gewährung eines Zuschusses am 25. März 185)7 an' die
königl. Eisenbahndirektion gerichtet. Wenn nicht früher, ist also hierdurch
«las Verlangen der Landgemeinde dein Kläger bekannt geworden.
Dagegen ist ein zweiter rräjudizialeinwand des Klägers, der beide
Ktatsjahre angeht, begründet.
Die Absätze 1 und 2 des § f>tt des Kommunalabgabengesetzes lauten:
„Wenn einer Gemeinde, welcher ein Besteuerungsrecht nach
$ Hb nicht zusteht, durch den in einer anderen Gemeinde statt-
findenden Betrieb von Berg-, Hütten- oder Salzwerken, Fabriken
«►der Eisenbahnen nachweisbar Mehrausgaben für Zwecke des
öffentlichen Volksschulwesens «»der der öffentlichen Armenpflege
erwachsen, welche im Verhältnisse zu den ohne diese Betriebe
für die erwähnten Zwecke notwendigen Gemeindeausgabcn einen
erheblichen Umfang erreichen und eine Ueberbürdung der Steuer-
pflichtigen herbeizuführen geeignet sind, so ist eine solche Ge-
meinde berechtigt, von der Betriebsgemeinde einen angemessenen
Zuschuss zu verlangen. Bei der Bemessung desselben sind neben
der Höhe der Mehrausgaben auch die nachweisbar der Gemeinde
erwachsenden Vortheile zu berücksichtigen. Die Zuschüsse der
Betriebsgemeinde dürfen in keinem Falle mehr als die Hälfte der
gesammten in der Betriebsgemeinde von den betrettenden Be-
trieben zu erhebenden direkten Gemeindesteuern betragen.
Liegt der Betrieb in einein Gutsbezirk, so richtet sich der
Anspruch gegen den Gewerbetreibenden; der Zuschuss darf in
diesem Falle den vollen Satz der staatlich veranlagten Gewerbe-
steuer nicht übersteigend
Im vorliegenden Falle handelt es sich um die Anwendbarkeit des
zweiten Absatzes, und der Kläger verneint die Anwendbarkeit aus dem
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470
Rechtsprechung; und Gesetzgebung.
Grunde, weil der Eisenbahntiskus zur staatlichen Gewerbesteuer nicht
veranlagt sei. Der Vorderrichter hat den Einwand mit nachstehenden
Ausführungen verworfen:
„Zwar erscheint zunächst der klägerische Einwand, dass ein^
Heranziehung des Staatscisenbahntiskus zur Zahlung von Zu-
schüssen auf Grund des § 53 des Kommunalabgabengesetzes
grundsätzlich unzulässig sei, unbegründet. Der Absatz 1 des § ~>H
bestimmt ausdrücklich und ganz allgemein, dass eine Gemeinde,
in welcher ein Betrieb von Eisenbahnen stattfindet, unter ge-
wissen Voraussetzungen verpflichtet sein soll, der Wohnsitz -
gemeinde Zuschüsse zu leisten; der Betrieb von Staatseisenbahnen
ist hier nicht ausgenommen, während deren Verhältnisse durch
sonstige Bestimmungen des Gesetzes besonders geregelt sind
(vergl. Kommunalabgabengesetz § 33 Abs. 3, § 45, § 17 Abs. 2,
§ 48), der Staatseiscnbahnbctrieh lallt daher, wenn die sonstigen
Voraussetzungen zutreffen, unter die Vorschriften des Abs. 1 dos
§ 53 a. a. 0. Der hier vorliegende Fall des Absatzes '2 des § 53,
in welchem der Betrieb in einem Gutsbezirk (L.) stattfindet, kann
nicht wohl anders beurtheilt werden; das Oesetz stellt in diesem
Falle keine anderen Voraussetzungen für die Heranziehung zu
den fraglichen Zuschüssen auf, der Anspruch richtet sieh hier
jedoch gegen den Gewerbetreibenden selbst. Nur in Beziehung
auf das Mass des Zuschusses ist im Gegensatz zum Absatz 1 be-
stimmt, dass der Zusehuss den vollen Satz der staatlieh veranlagten
Gewerbesteuer nicht übersteigen soll. Ist der betreffende Betrieb
gewerbesteuerfrei, wie der Staafseisenbahnflskus nach $ 28 Abs. 3
des Kommunalabgabengesetzes, so f 7t 1 1 1 der vom Gesetze im all-
gemeinen festgesetzte Massstab für das Maximum des Zuschusses
hinweg, und es muss derselbe in Gemässheit der sonstigen Be-
stimmungen des § 53 a. a. 0. nach billigem Ermessen festgesetzt
werden. Auch kann beim Mangel einer entsprechenden gesetz-
lichen Bestimmung nicht angenommen werden, dass beim Staats-
eisenbahntiskus etwa ein tingirter Gewerbesteuersatz einzutreten
hätte. Der Ansicht des Klägers, dass die Veranlagung zur Ge-
werbesteuer eine Voraussetzung der Heranziehung nach Abs. 2
des § 53 a. a. 0. bilde, und dass Kläger beim Mangel dieser
Voraussetzung der Heranziehung nicht unterliege, hat der Bezirks-
aussehuss sich nicht anschliessen können, da die Fassung des
Gesetzes, besonders im Hinblick auf den Absatz 1, für die klrtge-
rische Ansicht keinen hinreichenden Anhalt giebt und die Billigung
dieser Auslegung zu der unannehmbaren Folgerung führen würde.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
471
dass clor Wohnsitzgemeinde ein Anspruch auf den fraglichen
Zuschuss zustehen würde, wenn der betreffende sie belastende
Staatseisenbahnbetrieb in einer benachbarten „politischen" Ge-
meinde stattfindet, dagegen nicht, wenn der geographische Bezirk,
in welchem der Betrieb vor sieh geht, unter den Begriff' eines
„Gutsbezirks" fallt."
Diesen Ausführungen konnte sich der Gerichtshof nicht anschliesscn.
Was von der Pflicht, Gebühren, Beiträge, Steuern und Dienste für
••in Gemeinwesen zu leisten, gilt, das« nämlich diese Pflicht nur insoweit
besieht, als der Gesetzgeber den Pflichtigen bezeichnet, dem er sie auf-
erlogt, gilt a ch von der Verpflichtung zur Zahlung von Zuschüssen an
die Arbeiterwohnsitzgemeinden gemäss §53 des Kommunalabgabengesetzes
vom 14. Juli 1893. Ist daher der Absatz 2 daselbst dahin zu verstehen,
dass ein Gewerbetreibender, sofern er zur Gewerbesteuer staatlich über-
haupt nicht veranlagt ist, von der Arbeiterwohnsitzgemeinde aus § 53
a. a. (). nicht in Anspruch genommen werden darf, so wird dadurch
jeder Anspruch der Gemeinde St. hinfällig. Ks steht ausser Zweifel, dass
der Betrieb der Staatseisenbahnen, und zwar auch in Ansehung der
Werkstätten (vergl. Kommissionsbericht des Abgeordnetenhauses zum
Kntwurf des Kommunalabgabengesetzes Seite [2 440] 39) staatlich zur Ge-
werbesteuer nicht veranlagt wird und keiner kommunalen Gewerbesteuer
unterliegt (vergl. Art. 4 und 10 der Ausführungsanweisung vom 10. April
1892 nebst Zusatzbestimmungen vom 5. März 1894, Fuistings Kommentar
zum Gewerbesteuergesetz vom 24. Juni 1891 Seite 147. 148, 149, 157
und § 28 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893. sowie Nolls
Kommentar hierzu, 3. Aufl. Seite 78, Anmerkung 13). Zweifelhaft dagegen
ist es. welche Folgerungen hieraus im Hinblick auf § 53 Abs. 2 a. a. O.
zu ziehen sind. Man könnte zunächst vielleicht geltend machen, dass in
solchen Fällen von dem Auskunftsmittel eines tingirten Steuersatzes Ge-
brauch zu inachen und eine fiktive Einschätzung des Gewerbetreibenden
zur Gewerbesteuer am Platze sei. Zur Rechtfertigung dieser Auflassung
lässt sich aber nichts weiter anführen, als dass eine fiktive Einschätzung
und tingirte Steuersätze dem Kommunalsteuerrechte nicht fremd sind.
Indessen dieser Beweisgrund versagt, sobald man sich die bestimmte
Ausdrucks weise des Gesetzes vergegenwärtigt. Diis Gesetz spricht von
dem Satze der staatlich veranlagten Gewerbesteuer. Ein fingi rter
Steuersatz ist aber etwas hiervon wesentlich Verschiedenes, und aus
diesem Grunde ist es ausgeschlossen, in Füllen, wo es an einem staatlieh
veranlagten Gewerbesteuersatze fehlt, an dessen Stelle einen tingirten
Steuersatz in Anwendung zu bringen oder gar, wie der Bezirksausschuss
will, für die Festsetzung des Maximums des Zuschusses ein billiges Er-
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472
Rechtsprechung und (iesetzgebung
messen walten zu lassen. Weiter könnte man sagen, dass heim Mangel
eines staatlieli veranlagten Gewerbesteuersatzes nur die Schranke in
Fortfall komme, die der Gesetzgeber im übrigen für die Ansprüche der
Arbciterwohnsitzgemeinde für erforderlich erachtet habe. Einer solchen
Auslegung aber widerstreitet zunächst die dem ganzen § 53 a. a. O. inne-
wohnende Eigenschaft einer Ausnahmevorschrift im eigentlichsten Sinne.
Auf diesen Charakter hat der Gerichtshof bereits in zahlreichen früheren
Streitfällen hingewiesen und namentlich hervorgehoben, dass er bereits
in den Vorstadien des Gesetzes so klar zu Tage getreten sei, dass dadurch
eine strenge Auslegung des Gesetzes geboten werde. „Man glaubte" —
so heisst es in dem Berichte der Subkonnnission ^Drucksachen des Häuser«
der Abgeordneten 17. Legislaturperiode 5. Session 189*2/93 No. 1*28 An-
lage B Seite 157) — „von einer allgemeinen und grundsätzlichen
Regelung der schwierigen Frage zur Zeit überhaupt Abstand nehmen
und sich auf den Versuch beschränken zu sollen, den drückendsten
Missständen durch geeignete spezielle Ausnahincvorschriftcn zu
begegnen" (vergl. das Endurtheil vom 10. Mai 1899, Entscheidungen des
Oberverwaltungsgerichts Band XXXV Seite 131 ff'A Offenbar von den
selben Erwägungen aus hat es der Gesetzgeber auch für erforderlich
angesehen, für die Bemessung der Hohe „des an geint« ssenen Zu
schussesu (vergl. Bericht der Subkommission Seite 160, 101) speziel-
lere Gesichtspunkte aufzustellen.
Eine solche speziellere Vorschrift findet sich zunächst für die g«-
wohnlichen Fälle des Abs. 1 im letzten Satze. Die Zuschüsse der Betriebs
gemeinde dürfen in keinem Falle mehr als die Hälfte der gesammten
in der Betriebsgemeinde von den betreffenden Betrieben zu erhebenden
direkten Gemeindesteuern betragen. Diese Bestimmung ist so klar und
deutlich gefasst, dass über ihre Auslegung Zweifel nicht erholten werden
kOnnen, obwohl ihre Anwendung zu einem befremdlichen Resultat dann
führt, wenn sich die Betriebsgemeinde in einer so günstigen Finanzlage
befindet, dass sie nur sehr geringe oder gar keine Gemeindesteuern erhebt.
In solchen Fällen inuss der Zuschuss für die Arbeiterwohnsitzgemeinde
zu einem minimalen Betrage zusammenschrumpfen oder auch ganz fort-
fallen, mag sich die Wohnsitzgemeinde selbst auch in den allcrmissliehsteii
Verhältnissen befinden. Bei dein klaren Wortlaute des Gesetzes müssen
aber diese Folgen hingenommen werden, und zwar umsomehr, als sieh,
wie der Bericht der Subkommission (vergl. daselbst Seite l(il) ergieht.
der Gesetzgeber der Möglichkeit solcher, wenn auch seltenen Fülle
keineswegs unbewusst geblieben ist. Das Prinzip, dass dem Anspruch
auf Zuschussleistung feste Grenzen gezogen sind, muss daher auch dem
Absatz 2 gegenüber aufrecht erhalten werden, und mit diesem Grund-
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
473
satzc ist es tin vertraglich, wenn der dem Schlusssatze des Absatzes 1 ent-
sprechende zweite Satz dos Absatzes 2 „der Zuschuss darf in diesem Falle
den vollen Satz der staatlich veranlagten Gewerbesteuer nicht übersteigen,"
dahin ausgelegt wird, dass beim Mangel eines staatlich veranlagten Oc-
werbesteuersatzes nur die Schranke für die Bemessung des Anspruchs der
Arbeiterwohnsitzgemeinde in Fortfall gekommen sei. Vielmehr ergiebt
sich als nothwendige Folgerung, ähnlich wie bei den oben hinsichtlich
des Absatzes 1 hervorgehobenen, zwar seltenen, aber doch möglichen Um-
ständen, dass dem Ansprüche selbst die gesetzliche Unterlage mangelt.
Ob dieses Ergebniss der Billigkeit entspricht oder nicht* ist nicht zu
untersuchen. Der Verwaltungsrichter hat das Gesetz so, wie es nach
seiner Ucberzeugung ausgelegt werden muss, zur Anwendung zu bringen
und nicht zu verbessern.
Aus diesen Gründen war die Vorentscheidung wegen Verletzung
des § 53 des Kommunalabgabengesetzes aufzuheben, und war bei freier
Bcurtheilung die Entscheidung des Kreisausschusses entsprechend dem
Antrage des Klägers abzuändern.
Gesetzgebung.
Deutsches Reich. Bekanntmachung des Reichskanzlers:
Vom 24. Dezember 1900, betr. Acndcrung der Anlage B zur Eisen-
bahnverkehrsordnung.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 13. R.-G.-BI. S. 1.)
PreusseB. Staatsvertrag vom 19. September 1900 zwischen Preusscn,
Sachsen, Sachscn-Altcnburg und Rcuss jüngerer Linie wegen Her-
stellung einer Eisenbahnverbindung von Gera über Söllmnitz, Kayna
und Spora nach Meuselwitz und Wuitz- Mumsdorf mit einer Ab-
zweigung von Söllmnitz zur Rcusscngrube.
(Eisenbahn-Verordnungablalt S. H3. G.-S. S. 7.)
V -V - Iii
Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: 8<?iu>
Vom 14. Dezember 1900, betr. Tiefbauabthcilungcn bei Bau-
gewerkschulen Öl.")
Vom 15. Dezember 1900, betr. Tarifverzeichnisse (S15
Vom 10. Dezember 1900, betr. Anwärterlisten für Stations-
assistentenstellen ölö
Aicbir für Ktxnbabnwertn. 1901. n\
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474
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
E.-V.-Bl.
Vom 17. Dezember 1900. betr. Berechnung der pensionsfJihi-
gen Dienstzeit Glü
Vom 22. Dezember 1900, betr. Verwendung der formlos ge-
prüften Bahnpolizeihcamten «19
Vom 2.'V Dezember 1900, betr. Ausbildung zum Telcgraphen-
meister (>19
Vom 2H. Dezember 1900, betr. Pensionirang der Beamten der
Staatseisenbnhnverwaltung 1
Vom 3. Januar 1901, betr. Keiseentschädigungen der Bezirks-
l)eamten und Funktionszulagen der Stathuisbeamten . . 1
Vom 7. Januar 1901. betr. bauteehnische Fachschulen ... 2
Vom H. Jannar 1901. betr. Schiedsgerichte für die Arbeiter
Versicherung 7
Vom 13. Januar 1901. betr. Ausführungsvorschriften zu den
Unfallversicherungsgesetzen l'A
Vom 14. Januar 1901. betr. Unfallvcrhütungsvorsehriften . . IT
Vom 17. Januar 1901. betr. Vcrilusserung von (Grundstücken
Vom 21. Januar 1901, betr. Verwendung weiblicher Personen
im Eisenbahndienst A4
Vom 9. Januar 1901. betr. die gn »ssherzoglieh hessische Ver-
ordnung über die allgemeinen Staatsprüfungen für das
Hochbau-, Ingenieurbau- und Maschinenbaufach vom 20.
September 1900 3<J (ii
Vom 3. Februar 1901. betr. Theilnehmer an der nstasiatisehen
Expedition <47
Vom 4. Februar 1901, betr. allgemeine Anschlussbedingungen G7
Vom 5. Februar 1901, betr. Prüfung zum Wagenmeister . . (.;«♦
Oesterreich- Ungarn. Geschäftsordnung für den Staatseisc?ii -
l)ahnrath vom 17. April 1K<>7 unter Berücksichtigung der wah-
rend der Funktionspcriode des Staatseiseubahnrathes 1H97 — 1800
getroffenen Abänderungen derselben.
(Veröffentlicht im Verordnungsblatt für Kisenbahnen und Schiffahrt
Nn. 7 vom IT». Januar !!*>! S. -249.)
5? 1.
Der Staatseiscnbahnrath wird von dem Kisenbahnminister nach Bedürfnis*,
mindesten» aber zweimal im Jahre, und zwar im Frühjahre und im Herbste, zu
einer Sitzung einberufen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
47f>
Die regelmässigen Sitzungen werden thunlichst derart anberaumt, das« einer-
seits die Mitglieder ihre Anträge in Kenntnis* der zur Berathung gelangenden
Vorlagen, insbesondere der Fahrplanentwürfe, stallen können, und dass andererseits
eventuelle Wünsche des Staatseisenbahnrathes in Ansehung des Fahrplanes noch
bei der betreffenden internationalen Fahrplankonferenz berücksichtigt werden
können.
Die Einladung1 der Mitglieder erfolgt spätestens drei Wochen vor dem für
den Beginn der Sitzung anberaumten Tage unter Mittheilung der Tagesordnung,
in welcher die der Begutachtung zu unterziehenden Gegenstände kurz ange-
führt sind.
Ist ein Mitglied des Staatseisenbahnrathes verhindert, an der anberaumten
Sitzung theilzunehmen, so hat dasselbe nicht nur sein Ausbleiben umgehend dem
Kisenbnhnminister anzuzeigen, damit die Einladung des für dieses Mitglied er-
nannten Ersatzmannes erfolgen könne, sondern auch unmittelbar seinen Ersatz-
mann unter Uebermittlung des ihm zugekommenen Aktenmaterials von seiner
Verhinderung zu benachrichtigen, damit letzterer der Einberufung zu der betref-
fenden Sitzung gewärtig sei.
8*
Der Vorsitz in den Sitzungen de* Staatseisenbahnrathes steht dem Eisenbahn-
minister und im Falle der Verhinderung desselben dem von ihm aus dem Stande
des Kiscnbahnministeriums zu bestimmenden Stellvertreter zu.
An den Sitzungen des Staatseisenbahnrathes nehmen die vom Eisenbahn-
miaister bestimmten Organe der staatlichen Eisenbahnverwaltung theil.
Ueber Veranlassung des Vorsitzenden können den Sitzungen auch Sachver-
ständige aus Interessentenkreisen beigezogen werden.
Die Sitzungen des Staatseisenbahnrathes sind nicht öffentlich.
§ a.
Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Berathung, bestimmt die Heibenfolge
der Verhandlungsgegenstände, veranlasst die Abstimmung und bezeichnet jene
Gegenstände, welche geheim zu halten sind.
Er schliesst die Sitzung und bestimmt, falls der Umfang der Berathungs-
gegenstände es nothwendig macht, die Sitzung an einem der nächstfolgenden Tage
fortzusetzen, den Zeitpunkt dieser Fortsetzung.
§4.
Anträge einzelner Mitglieder, welche in einer Sitzung des Staatseisenbahn-
rathes zur Verhandlung kommen sollen, um sohin die Grundlage von Anträgen
des Staatseisenbahnrathes im Sinne des § S des Statutes zu bilden, sind schrift-
lich spätestens 14 Tage vor Beginn der Sitzung dem Eisenbahnminister bekannt
*u geben. Später eingebrachte Anträge werden weder auf die Tagesordnung
gesetzt, noch vervielfältigt und kommen in der betreffenden Session überhaupt
nur dimn zur Verhandlung, wenn sie von mindestens fünf Mitgliedern des Staats-
eisenbahnrathes unterstützt werden und ihre Dringlichkeit vom Staatseisenbahn-
rathe anerkannt wird (§ (►). Andernfalls ist die Beschlussfassung über solche
verspätete Anträge auf die nächste Sossion zu vertagen.
Den Anträgen ist in der Regel eine kurze Begründung beizufügen: nur in
dringenden Ausnahmsfällen darf von dem Antragsteller auf die von ihm bei der
Berathung mündlich vorzubringende Begründung verwiesen werden.
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47«
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
§5.
Der Staatseisenbahorath kann entweder lür die ganze Dauer »einer Funktion
oder von Fall zu Fall aus seinen Mitgliedern Ausschüsse wählen, welche berufen
sind, die zur ttcrathung im Staatseisenbahnrathe bestimmten Gegenstände zu-
nächst einer Vorprüfung zu unterziehen und sohiu dem Staatseisenbahnrathe
mündlich oder schriftlich zu berichten.
Für die ganze Dauer seiner Funktion wählt der Staatseisenbahnrath in der
ersten Sitzung seiner Funktionsperiode insbesondere folgende drei (ständigen)
Ausschüsse:
a) einen Ausschuss lür allgemeine Angelegenheiten;
b) einen Ausschuss für Fahrordnungsangelegenheiten;
c.) einen Ausschuss für kommerzielle und Tarifangelegenheiteo.
Womöglich soll jedes Mitglied des Staatseisenbahnrathes einem dieser drei
(ständigen) Ausschüsse angehören und soll in jeden dieser Ausschüsse annähernd
die gleiche Zahl von Mitgliedern gewählt werden.
Jeder Ausschuss konstituirt sich für die Dauer seiner Funktion durch Wahl
eines Obmannes und Obmannstellvertreters aus der Mitte seiner Mitglieder.
Die Ausschüsse werden von dem Eisenbahnminister in der Regel unmittel-
bar vor den Sitzungen des Staatseisenbahnrathes, uud zwar derart einberufen,
dass zwischen den Ausschusssitzungen und der Plenarsitzung ein Tag zur Aus-
arbeitung der Referate frei bleibt.
Ausser den vom Eisenbahuminister zur Thei Inahme an den Verhandlungen
der Ausschüsse bestimmten Organen der Staatseisenbahuverwaitung können den
Sitzungen der Ausschüsse über Veranlassung des Vorsitzenden auch Sachver-
ständige aus Interessentenkreisen beigezogen werden. Wenn in den Sitzungen
der Ausschüsse Angelegenheiten von Privateisenbahnen zur Verhandlung kommen,
bleibt es dem Ermessen des Eisenbahnministeriums vorbehalten, über Antrag de«
Vorsitzenden des Ausschusses die betreffenden Eisenbahnverwaltungen zur Ent-
sendung von Vertretern aufzufordern.
Die Orgaue des Eisenbahnministeriums sind verpflichtet, die Ausschüsse in
ihren Arbeiten thunlichst zu unterstützen und denselben alle über die vorliegen-
den Berathungsgegenstände geforderten Auskünfte zu ertheilen.
Die Anträge der Ausschüsse sind in entsprechender Weise rechtzeitig zur
Kenntnis» der Mitglieder des Staatseisenbahnrathes zu bringen.
Der Vorsitzende des Staatseisenbahnrathes wird den Ausschüssen jene
Gegenstände, welche sie in Behandlung zu nehmen haben, sowie jene, welche
geheim zu halten sind, bezeichnen.
In der Regel sind alle Vorlagen vor ihrer Berathung den Mitgliedern des
Staatseisenbahnrnthes mitzutheilen, und zwar werden den Mitgliedern die im § -s
genannten „Fahrplanentwttrfe" und „Mittheilungen" thunlichst drei Wochen und
die Kopien der rechtzeitig eingebrachten Initiativanträge der einzelnen Mitglieder
(§ 41 thunlichst acht Tage vor den Sitzungen zugesendet werden.
§6.
Die Gutachten des Staatseisenbahnrathes über die vorgelegten Fragen wer-
den durch Abstimmung der anwesenden Mitglieder, beziehungsweise Ersatzmänner
festgestellt.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
477
Zur Beschlußfähigkeit des Staatseisenbahnrathes ist die Anwesenheit von
mindestens zwanzig Mitgliedern (Ersatzmännern) erforderlich.
Wenn sich bei der Abstimmung über einen gestellten Antrag Stimmen-
gleichheit ergiebt, gilt derselbe als gefallen.
Bei den Berathungen der Ausschüsse hat der Vorsitzende an der Abstimmung
nicht theilzunehmen, sondern nur im Falle der Stimmengleichheit zu dirimiren.
§ 7.
Heber die Sitzungen des Staatseisenbahnrathes sind durch die von dem
Eisenbahnminister bestimmten Organe Protokolle aufzunehmen, welche in ge-
drängter Fassung den Gang der Verhandlung darzustellen haben.
Die Gegenstände der Tagesordnung, sowie die hierüber abgegebenen Gut-
achten sind wörtlich anzuführen.
Von der Mehrheit abweichende Ansichten sind über Verlangen der Stimm-
ffihrer in das Protokoll aufzunehmen.
Die Protokolle werden sämintliclien Mitgliedern und Ersatzmännern zuge-
sellt und ausserdem durch die „Wiener Zeitung" und das „Verordnungsblatt für
Kitenbahnen und Schiffahrt" veröffentlicht.
Inwieweit die Veröffentlichung einzelner Beschlüsse aus geschäftlichen oder
höheren staatlichen Rücksichten zu unterbleiben hat, bestimmt der Eisenbahn-
minister.
Allfällige Berichtigungen des Protokolle« sind binnen acht Tagen von der
Zustellung desselben an die Mitglieder und Ersatzmänner beim Vorsitzenden gel-
tend zu machen und gelangen, falls sie als zutreffend befunden werden, in den
genannten Blättern zur Verlautbarung.
§ *
Den Mitgliedern des Staatseisenbahnrathes werden vor jeder Sitzung zu-
wendet:
I. die „Fahrplänen! würfe" für die im Staatsbetriebe stehenden Eisenbahn-
linien;
•2. eingehende „Mitteilungen"1 über die selten» des Eiscnbahnministeriums
erfolgte Schlussfassung in Betreff der vom Staatseisenbahnratbe in seiner
vorausgegangenen Sitzung abgegebenen Gutachten, sowie über alle seit
der letzten Sitzung getroffenen Verfügungen, welche Angelegenheiten
betreffen, die nach § 3 des Statutes für den Staatseisenbahnrnth in den
Wirkungskreis dieser Körperschaft fallen, wegen besonderer Dringlichkeit
aber ohne vorhergegangene gutachtliche Aeusserung des Staatseisenbahn-
rathes getroffen werden mussten.
§«■
Die dem Staatseisenbahnrathe gemäss § 3 des mit der Allerhöchsten Ent-
tthliessnng vom 18. Februar 1897 genehmigten Statutes zustehenden Befugnisse
werden von demselben nur in seiner Gesammtheit, nicht aber von den eiuzelueii
Mitgliedern denselben ausgeübt.
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478
Rechtsprechung' und Gesetzgebung.
Das Verordnungsblatt dos k. k. Handelsministeriums für Eisen -
bahnen, und Dampfschiffahrt enthillt in den folgenden Xumniern
die nachstehenden, »las Eisenbahnwesen betreffenden wichtigeren
Gesetze. Erlasse u. s. w.
(No. 14:^ KrlasK «le« Eisenbalmministeriums von» 17. .Januar l!K>|, betr. die
Kompetenz zur Genehmigung von Schleppbahnanlagen.
Frankreich. Gesetze vom 1 1. .Januar WOL betr. dir Gemeinnützigkeit-.
erklärungen von Eisenbahnen zwischen den Hahnhöfen Roubaix und
Tourcoing-les- Francs, von Morez nach St. Claude, von Kuffec nach
Koumazieros und von Villeneuve-sur-Lot nach Falgueyrat.
(Veröffentlicht im Journal officio! de la K6publit|iie Franeaise Nr». 12
vom IH. Januar l'KH S. 815 und :■»«.)
Die genannten Bahnen werden als Hauptbahnen für gemeinnützig erklärt.
Russlaml. Kaiserlicher Erlass vom 15./27. Oktober 1!K'K). betr. Er-
hebung einer Steuer von den mit der Eisenbahn reisenden Per
sonen zu gunsten der russischen Gesellschaft vom Kothen Kreuz
(Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Minist, der Verkchrsanstalten
vom I6./28. Dezember 1900.)
Vom 15./27. November 1900 ab wird zu gunsten der russischen Gesellschaft
vom Rothen Kreuz von den mit der Eisenbahn reisenden Personen eine Steuer
von ."> Kopeken etwa II für jede Reise erhoben und zwar von den Reisenden
erster und zweiter Klasse, wenn sie mindestens 2 Rbl. (4,w» .M) und von den Rei-
senden dritter Klasse, wenn sie mindestens 8 Rbl. (17,*> J<) für die Reise zu zahlen
haben. Diese Steuer wird auch erhoben von den Personen, die. mit Frcifahrtaus-
weisen für erste und zweite Klasse reisen, ohne Rücksicht auf die Ausdehnung der
Fahrt. Befreit von der Steuer sind nur Personen, die mit Militärausweisen reisen:
für diese erfolgt die Bezahlung durch den Staat auf Grund der Militärtransport-
ordnung vom 127*24. Januar 187:?.
Verordnung vom P2./24. September HKX), betr. die Lieferfristen für
die zur Beförderung auf der Eisenbahn aufgegebenen Güter.
Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Minist, der Verkehrsanstal ten
vom 2./14. Dezember 1900.)
Auf Grund des Art. 53 des allgemeinen russischen Eisenbalmgesctzes (vergl.
Archiv 1885 S. 648 ff.) hat der Eisenbahnrath mit Bezug auf die Bestimmungen
über die Lieferfristen vom 26. Marz 1891 (vergl. Archiv 1891 S. 955) und vom
17. Juli 1896 (vergl. Archiv 1896 S. 1198) nachstehende Festsetzungen getroffen; die
vom I5./27. Oktober I9<m ab in Kraft treten sollen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
t70
Die Lieferfrist soll wie folgt berechnet werden:
A. für Frachtgüter:
1. 2 Tage i2 mal 24 Stunden» für die Abfertigung;
2. 1 Tag (24 Stunden) für je 150 Werst der gesaminten Kntfernuug. die von
dem Gute zurückgelegt werden soll, wenn dasselbe in Wagenladungen
und im direkten Verkehr befördert wird, und 1 Tag auf .je 120 Werst,
wenn das Gut als Stückgut aufgegeben ist. sowie für alle Sendungen im
Ortsverkehr. Bei der Berechnung dieser Fristen bleiben Theilstrecken
bis zu 25 Werst unberücksichtigt, withrend für solche über 25 Wer.st ein
voller Tag in Rechnung gestellt wird;
•i- 1 Tag für den Uebergang von einer Balm zur andern;
4. 1 Tag für die Umladung des Gutes aus Wagen einer breitspurigen Bahn
in solche einer schmalspurigen oder umgekehrt;
B. für Kilgut:
1. 1 Tag für die Abfertigung;
2. für die Beförderung bis zu :U)0 Werst I Tag, bis zu 000 Werst 2 Tage,
bis zu UNK) Werst A Tage, bei Entfernungen über 101)0 Werst wird 1 Tag
für je angefangene 400 Werst über die 3 Tage gerechnet;
:> für jeden Uebergang von einer Balm zur andern werden 100 Werst der
gesammten Beförderungsstrecke hinzugerechnet;
4. je 2<X> Werst werden der wirklichen Beförderungsstrecke hinzugerechnet
in jedem der folgenden Fälle: bei Umladung aus Wagen einer Breitspur-
in solche einer Schmalspurbahn oder umgekehrt, beim l 'ebergang auf
Knotenpunkten, deren Gestaltung eine besondere Behandlung erforderlich
macht, ferner bei Ueberführung über Flüsse auf Fähren oder Dampfern.
Hie Lieferfristen sind nach diesen neuen Bestimmungen im wesentlichen
ablieben, wie solche sich nach den früheren Bestimmungen ergaben, nur in ein-
«•luen Fällen ergiebt sich eine Verlängerung.
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Bücherschau
Besprechungen.
Zeitschrift für Bauwesen. Herausgegeben im Ministerium der Öffent-
lichen Arbeiten. Schriftleiter: Otto Sarrazin und Friedrich
Schnitze. Berlin. Wilhelm Ernst <ü Korn.
Mit den vor kurzem erschienenen neuesten Heften kommt der fünf-
zigste Jahrgang dieser angesehenen Zeitschrift zum Ahschluss. Sie hat
sich die grössten Verdienste um die Entwicklung des gesainmten Bau-
wesens erworben, zu ihren Mitarbeitern haben von jeher die bedeutend
sten Fachmänner gehört, ihre Leitung war stets hervorragenden Persön-
lichkeiten anvertraut, die mit Geschick und Vcrstflndniss ihres Amtes ge-
waltet haben. Ebenso war aber auch die Verlagsbuchhandlung andauernd
bemüht, der Zeitschrift eine gediegene und geschmackvolle Ausstattung
zu geben.
Das Jubilüumsheft (Heft X— XII des Jahrgangs L) zeichnet sich durch
besonders reichen Inhalt aus.
Das Gebiet des Hochbaus ist durch das Kreisstilndehaus in Gnesen
ivon II. Härtung), durch zahlreiche Aufnahmen über die Jakobskirche in
Rothenburg a. d. T. von Architekt Haffher (Nürnberg), sowie durch den
Abschluss einer umfassenden Studie von H. Muthesius in London über
protestantischen Kirchenbau in England vertreten. Dem Eisenbahnbau ist
die wichtige Studie von Kauinspektor Biedermann über den Vorortverkehr
von Berlin nach Gross-Lichterfelde zuzuzahlen, dem Wasserbau je eine
Arbeit über die kanalisirte Fulda (von Baurath Greve) und über die
Wasserkraftverhaltnisse in Skandinavien und im Alpeugebict (von Professor
Holz in Aachen).
Ausser einer statistischen Nachweisung über die Wasserbauten des
prettssischen Staates bietet Regierungsrath Gerhardt in Königsberg eine
beachtenswerthe Untersuchung über die Dünen der Gascogne, die auch
für deutsche Verhältnisse lehrreich ist. Die grosse Zahl der in Stahlstich,
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Büeherschau.
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Lichtdruck und Steinstich durchgeführten Tafeln erhöht nicht unwesentlich
den "Werth dieser Abhandlungen.
Wie in dem vorliegenden Heft, so ist auch in den früheren Banden
der Zeitschrift — deren Inhalt wir regelmassig in unserer Zeitschriften-
schau veröffentlichen — der Eisen bahntech nik ein breiter Spielraum
durch Aufnahme einer grossen Anzahl bedeutsamer Abhandlungen aus
diesem Gebiete gewahrt, und so erfreut sich denn auch die Zeitschrift für
Bauwesen zahlreicher Leser und Mitarbeiter in den Eisenbahnkreisen.
Einer besonderen Empfehlung bedarf ein solches Blatt nicht. Wir haben
aber nicht unterlassen wollen, der Zeitschrift für Bauwesen bei Gelegenheit
ihrer Jubelfeier auch unsere herzlichen Glückwünsche auszusprechen.
Schelcher, Dr. Walter, Geheimer Regicrungsrnth und vortragender
Rath im königlich sachsischen Ministerinin des Innern. Das
Telegraphenwegegesetz vom 18. Dezember 1809. Ucber-
sichtlich dargestellt und erläutert. Leipzig 1000. Hossberg & Berger.
VI und 08 Seiten 8°. Preis 2 ,H.
Das neue Gesetz, das die Rechte der Tclegraphenverwaltung gegen-
über den Eisenbahnen unberührt lasst (vergl. § 15), ist gleichwohl auch
für die Eisenbahnverwaltung nicht ohne praktische Bedeutung. Der Ver-
fasser des vorliegenden Buchs hat sich die Aufgabe gestellt, seine z. Th.
nicht leicht verstandlichen Bestimmungen zu erläutern und die rechtlichen
Grandlagen, auf denen das Gesetz beruht, wissenschaftlich zu prüfen. Diese
Aufgabe hat er vortrefflich gclOst. und sein Buch kann daher nur ange-
legentlichst empfohlen werden. In dem Anhang (S. 78 — 04) werden der
Text des Gesetzes und die vom Reich und vom Königreich Sachsen er-
lassenen Ausführungsbestimmungen abgedruckt. m.
Pietsch, WM Geheimer expedirender Sekretär im Reiehs-Eisenbahn-Amt.
Der Eisenbahngüterverkehr (deutsch und international). Ber-
lin 1001. Max Pasch. Preis (broschirt) AM.
Die nahezu 10 Bogen gr. 8° starke Schrift bringt in gemeinfnsslicher,
für den Gebrauch von Kaufleuten und Eisenbahnbeamten bestimmter Dar-
stellung die wichtigsten Vorschriften für den deutschen wie für den inter-
nationalen Eisenbahnfrachtverkehr. In der Einleitung wird das Gel-
tungsgebiet dieser beiden Hauptrichtungen des Verkehrs kurz beleuchtet.
Der erste Theil giebt in H5 Nummern die für beide Gebiete geltenden
Vorschriften in gemeinsamer, jedoch die Unterschiede hervorhebender
Darstellung, auf Grund der Bestimmungen der Eisenbahnverkehrsordnung,
des internationalen Uebereinkommens über den Kisenbahnfrachtverkehr
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Bücherschau.
sowie der einschlägigen Bestimmungen der Tarife und der Abfertigung
Vorschriften. Die äussere Anordnung des Stoffes schliesst sich soviel «1*
möglich an die Uebcrschriften der Spalten und Rubriken des Frachtbrief»
an. Und in den Weiden Formularen für den internen wie für den inter-
nationalen Fracht Wrief. die in Welehrender Weise mit Beispielen ausgefüllt
sind, ist hinwiederum auf die entsprechenden Nummern der vorangehen
den Darstellung hingewiesen. Diese ist kurz und auf das Wesentlich«
beschränkt. aWer mit zahlreichen Beispielen, TaWellen und Mustern ver-
sehen, welche das Verstäudniss ungemein fördern. Unter anderein ist
auch für die Behandlung von Reklamationen eine Anleitung gegeben, die
alle hierher gehörigen Vorschriften, nach den wichtigsten Gesichtspunkten
geordnet, wiedergiebt. Der (iebrauch der beigefügten Muster wird dem
Publikum wie den Bahnorganen Zeit und Mühe ersparen. — Der zweite
Theil enthält in einem Auszug aus den Tarifvorschriften der deutschen
Eisenbahnen die Grundsätze für die Frachtberechnung, für da* Auf- und
Abladen der (itttcr, für die Beförderung in gedeckt gebauten und in
offenen (auch mit Decken versehenen) Wagen, ferner die (Uiterklassi
hkation und ein Verzciehniss der wichtigsten allgemeinen Ausnah metarifc
Im dritten Theil ist ntcr der Uel>erschritt: Frachtentabelle für die
deutschen Eisenbahnen die allgemeine Kilometertariftabelle abgedmek:
und durch die Frachtsätze für die wichtigsten allgemeinen Ansnahincuirift
vervollständigt. Der (Jeschäftsniann wird dadurch in die Lage gesetzt,
in den meisten Fällen, u. U. unter Zuhilfenahme eines Kursbuches,
ohne ein näheres Studium der Tarife die Höhe der Fracht wenigsten?
überschläglich ausrechnen zu können. Aber auch manchem Eisenbahn
beamten dürfte eine derartige vollständige Frachtentabelle von Nutzen
sein. - Der vierte Theil enthält als Anhang Mittheilungen über folgend*
wissenswerthe (regenstände: Eiscnhahuräthc, — (ieiieralkonferenz. ständip'
Tarif kommission und Verkehrsaus*ehuss. Verzeichnis* der für «las
Ausland vorgeschriebenen Begleitpapiere, UeWersicht und Adressen der
deutschen Bahnen, Vorschriften für Herstellung von Fraehtbriefforinulareit.
— Auskunftsstellen. Mas»-. Münz- und (jewiehtstabellen. - Ein all«1
wesentlichen Schlagworte (Mithaltendes Sachregister erleichtert den be-
brauch. — Ausstellungen wüssten wir nur bezüglich einiger mehr neben-
sächlichen Punkte zu machen. So haben wir in der Einleitung auf i>. -
Wei der Besprechung des Geltungsgebiets des Internationalen
Uebereinkonimens einen, wenn auch nur kurz andeutenden Hinweis
auf die im tSehluss ) Protokoll1) vom 14. Oktober 1890 vorgesehenen
1 Nicht, wie es auf S. l unten. No. IV wohl infolge eines Druckfehler-,
heistjt: „Schluss (protokoll)".
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Bücherschaii.
IR3
Ausnahmen für den Grenzverkehr vermisst. Zu Theil I, Xu. 85 würde
bezüglich der Verzinsung der Entschädigungssumme neben der Mittheilung
der internationalen Vorschrift unseres Dafürhaltens eine kurze Notiz über
die konnexen inneren Bestimmungen am Platze gewesen sein. Auen sonst
wäre hin und wieder ein etwas ausführlicheres Eingehen vielleicht manchem
erwünscht gewesen. Indes* darf man nicht vergessen, dass der enzyklo-
pädische Zweck der Darstellung gewisse Beschränkungen auferlegt Wenn
wir ferner im ersten Theil einen engeren Anschluss an den Text und die
Anordnung der Verkehrsordnung gewünscht hätten, so müssen wir doch
anerkennen, dass die vom Verfasser gewählte Gruppirung des Stoffes der
erstrebten Kürze und Uebersichtlichkeit wesentlich zu gute kommt.
Die vielfachen Vorzüge der nützliehen Schrift für diejenigen, zu
deren Belehrung sie in erster Reihe bestimmt ist, haben wir schon bei
der Angabe ihres Inhalts hervorgehoben. Sie wird aber auch in weiteren
Kreisen manchem willkommen sein. — r.
Artaria's Eisenbahn- und Postkarte von Oesterreich-Ungarn. Vierte
Neubearbeitung. Wien W01. Artaria Co. Preis l.To.tf.
Diese seit einer langen Reihe von Jahren herausgegebene und auch
in dieser Zeitschrift mehrfach besprochene Karte erscheint für das neue
Jahr (1901) in neuem Gewände mit künstlerischer Umschlagzeichnung.
Der Karte selbst ist eine ganz neu angefertigte Zeichnung zu Grunde
gelegt, die die frühere Ausgabe an Grösse nicht unbedeutend übertrifft,
namentlich durch grossere südöstliche Ausdehnung bis Konstantinopel.
Die Karte giebt. wie in den früheren Ausgaben, durch die Anwen-
dung zahlreicher Farbcnplattcn eine klare Uebersicht der verschiedenen
Betriebsverhältnisse.
Durch die Umarbeitung konnten die von Jahr zu Jahr hinzutreten-
den neu eröffneten Linien und die zahlreichen neu eingelegten Stationen
in klarer und lesbarer Weise aufgenommen werden. Die genauen Distanz-
angaben in Tarifkilometern sind durch Zahlen zwischen allen Kreuzung*-
Stationen gekennzeichnet.
Doppel- und eingleisige Bahnen im Betriebe und im Bau sowie die
Personenpost- (in Kilometern) und Dampfschiff'srouten sind hervorgehoben.
Auf der Vorderseite! der Karte (früher auf der Rückseite) sind .jetzt
Spezialkarten der Nordwestbahnen 1:750 000, der Wiener Stadtbahn und
deren Anschlüsse an die k. k. Staatsbahnen, der südlichen Lokalstrecken
von Wien 1:750 000. von Prag und Budapest 1: 200 000 angebracht, die
als werthvolle Beigabe anzusehen sind.
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Büchernchau.
Das Eisenbahnstationsverzeichniss von Alexander Freund ist auch
der neuen Ausgabe wieder beigefügt. Rckbg.
Hue de Grais, Graf, konigl. Regierungspräsident a. D. Grnndriss der
Verfassung und Verwaltung in Preussen und dem dent
sehen Reich. 6. Aufl. Berlin, Springer, 1901.
Nachdem der Verfasser sein bekanntes Handbuch der Verfassung
und Verwaltung in den neuesten Auflagen nach den durch das Bürger
liehe Gesetzbuch und die anschliessenden Gesetze bewirkten Aenderungen
der Rechtslage umgearbeitet hat, ist jetzt auch der nur der raschesten
Orientirung zu dienen bestimmte Grundriss. der einen kurzen Auszug mi>
jenem grosseren Werk darstellt, dem jetzigen Zustande der Gesetzgebung
angepasst worden. Bei der Beliebtheit, der sich beide Bücher allgemein
erfreuen, genügt es hier, auf diese Thatsache hinzuweisen; in Anordnung
nnd Eintheilung des Stoffs ist nichts geändert worden. Der Eisenhahn
fnchmann findet darin aus seinem besonderen Gebiete zwar nur sehr
knappe Angaben; auch für ihn ist aber die in dein Büchlein gegebene
Uebersicht über die verschiedenen Zweige der Staatsverwaltung in ihrer
thntsachlichen Gestaltung nnd ihren rechtlichen Grundlagen nicht <>iirK
Werth.
UEBERSICHT
der
neuesten Hauptwerke Ober Eisenbahnwesen nnd aus verwandte!
Gebieten.
Randemer, M. Feldmessen und NivelHren für Bau- und ähnliche Schulen und
zum Selbstunterricht. Wiesbaden 1901. I»1 *
Blum, von Borries und Barkliansen. Die Eisenbahntccbnik der Gegenwart i B»L,
4. Abschnitt: Signal- und Sicherungsaidagen, 1. Theil. 3. Bd., 1. HÄlftc: V'#
Unterhaltung der Eisenbahnen. Wiesbaden 1901. 12,«n«* und 10.«' «
van Cittera, E. und van Rosendaal, .1. (\ A. Verzameling van Wetten, Be.Hluitco
cnz. betreffende de Spoorwegen in Nedcrland. 1899. Haag 1900.
Freund. A. Die Entseuchung Her Viehwagen und die wirthschaftllchen Schäden
der Viehseuchen, insbesondere beim Eisenbahnverkehr. Wiesbaden 1901. IJ«
Gttldner, H. Konstruktion und Betriebsergebnisse von Fnhnteugmotoren fi»r
flüssige Brennstoffe. Berlin 1901. '» H
Kompass, Taschenfahrplan der Klein- und Strassenbahnen im rhelnisch-westi^i-
Hachen Industriegebiet. Winterausgabe. 1900. Bannen 1!*N*.
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Bücherschau.
185
Philipp!, A. und Griebel, C. Elektrische Schnellbahnen zur Verbindung grosser
Städte. Berlin 1001. O,»o Ji
Siemens & Halske. Bahnalbum 1900. Berlin 1901. 10 M
Synipher. Die wasserwirtschaftliche Vorlage. Berlin 1001. I,ao M
Vogel, F. Express trains in the principal countries of the world. Sydney 1900.
Zeitschriften.
Allgemeine Banzeitung. Wieu.
1901. Heft I.
Die Brücke der Peunsylvaniaeisenbahn über den Delaware bei Philadelphia.
Bauingenieur-Zeitung. Berlin.
No. 19—83. Vom 10. Januar bis 16. Februar 1901.
(No. 19:) Die Kanalvorlage, — (No. 20:) Neuere .städtische Bahnen. —
(No. 21:) Das Kleinbahngesetz und die Gemeinden.
Bayerische Verkehrshefte für Fortbildung im Verkehrsdienste. München.
1900. Heft 26 und 26.
Verkehrsstörungen.
1900. Heft 26.
Führung und Absen luss des Bahnkassabuchs.
Bnllctin de la Commisaion Internationale dn Congres des Chemins de fer.
Bruxelles
Heft 10—12. Oktober— Dezember 1900.
Statuten, Arbeitsplan, Mitgliederliste, Sitzungsberichte des Internationalen
Ei.senbahnkongresses.
Heft 1 und 2. Januar und Februar 1901.
Le recours des cinq compagnies suisses des chemins de fer prineipaux
concernant la fixation des versements au fonds de renouvellemcnt.
Centralblatt der Bauverwaltung. Berlin.
No. 1—14. Vom 5. Januar bis 16. Februar 1001.
(No. 1:> Vom Bau des Tunnels der elektrischen Stadtbahn am Potsdamer
Platz in Berlin. — (No. 2:) Ueber Eisenbahnschwellen von Quebrachoholz.
— (No. 3.) Verstärkung der Kupfergrabenbrücken der Berliner Stadtbahn.
— (No. 6 und 7:) Die neue wasserwirtschaftliche Vorlage. — (No. 9, 11
und 13:) Der Wettbewerb um deu Entwurf für das Empfangsgebäude auf
dem neuen Hauptbahnhof in Hamburg. — (No. 9 und 10:) Der Atisbau der
Havel— Oderwasserstrasse zum Grossschiffahrtswcgc.
Deutsehe Eigenbnhnbeamtcnzeitung. Stuttgart.
No. 1-8. Vom 3. Januar bis 21. Februar 1901.
(No. 3:) Vorstandspflichten. — (No. 4:) Der württembergische Eisciibahn-
ctat 1901/2. — (No. 5:) Der preussische Staatshaushalt für 1901. — (No. <i
und 7:) Ein Streifzug durch das Beamtenrecht. — (No. H:) Zur Frage elek-
trihcher Volibahnen.
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4S(i
Bücherschau.
Dinglers polytechnisches Journal. Stuttgart.
Heft 6. Vom s). Februar 1901.
Zur Zugbeleuchtungsfrnge.
L'Economiste francais. Paris.
Heft 3. Vom Iii. Januar l'MM.
(Heft :i und 5:j Les chemins dti l'er d'iuteret local et les tramwnys et»
France. — L'agitation du perBonucl et les menaces de greve sur le reseau
des chemins de 1er du MidL
Heft ö. Vom i». Februar I «M 1 1 .
L'industrie des automobiles en Europe.
Kisenhahnrecht liehe Entscheidungen und Abhandinnpen. Breslau.
Hand 17. Heft 2.
l'eber Verschulden des Beschild igten bei lW.ui^chnungslahigUeit des
selben. — i; ."»(»7 des Deutschen B. G.-B. ist auf Zustijnmuugsverlrage g«-
miiss $ Ii des preussischeu Klcinbahngcsetzes unanwendbar. Die recht
liehe Natur der Kisenbahnwagenniietbe. — Die Bedeutung des B. G.-B.
für die Eisenbahnen.
?KcjbanoÄopaKHoe xbao (Das Eisenbahnwesen). St. Petersburg. (In russischer
Sprache).
J9U0. Xo. 42^17/48 und 1901. No. I und 2.
lN«i. 42: i Der Durchmesser der TreibrAder einer Lokomotive. — (No. 4-"'.
bis 4t:) üebersiebt der russischen Eisenbahnen. — (No. t.">:; Die Liclit-
signale auf der Libau — Romnyer Eisenbahn. — (No. 4<i:) Die inter-
nationalen Kisenbabnkongresse. — iNo. 47/48:» Worin ist die starke Ab-
nutzung der Schienen und Radreifen auf den russischen Eisenbahnen
begründet? — (No. I:t Ein Tarif für Sendungen mit fester Lieferfrist als
ein dem gegenwärtigen Bedürfniss entsprechendes Mittel zur Regelung
der Beförderung von Massengütern auf der Eisenbahn. — (No. »2:.j Die
französischen Eisenbahnen.
Elektrotechnische Zeitschrift. Berlin
Heft 75. Vom A\. Januar KXU.
Die Vorzüge hftuhger Beförderung kurzer Güterzüge auf elektrisch be-
triebenen Vollbabnen.
Engineering. London.
No. 1824—1883. Vom 14. Dezember UNni bis 15. Februar l!W|.
(No. 1824:) The exhibits of the Midi Railway Company at Paris. — (No
182."> und 182»*»:) The Nesselsdorfer automobiles. — Electric baulage on
main lines. — fNo. 182-*»:) Tramway locomotive. — Express Compound
locomotive for the Kansei Railway, Japan. — Electrical locomotives aml
multiple-driven axle. — (No. 182H:> Automobiles at the Paris exbtbition —
Railway signalling. — High speed on ol«l rails. — (No. 1827:) Law of deep
tunnel Railways. — (No. 1821»:) German locomotives at the Paris cxhihiiion
— (No. 188U:) Traction engine. (No. 1831 und 18:12:; The new Panama
( 'anal proposals. — The Glasgow electric Tramway s engiues. - (No. 18511:)
Kour-wheel eoupled locomotive for the Dutch States Railways. — Indian
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Büeherschau.
487
Kailwaya property. — The port of London. — (No. 1832:) Heavy passenger
locouiotive. — Railways in Japan. — (No IS33:) Railway eoupliug* —
New-South-Wales Railways
Engineering News. New-York.
Xo. -16-4. Vom 15. November 1900 bis 34. Januar 1901.
(No. 46:) Twelve-wheel Compound freight locomotive, Chicago-Kastern
Illinois Hailroad. — The Falk caat-welved rail-jnint on Kuropean street
Railways. — Bröken and »qnare rail joint* for Hailway track. — The auto-
mobil exhibition at Madison Square (larden, New-York City. — A new
speed changing gear. — Committee reports at the aunual mecting of the
roadmaster's aasoeiation of America. — A centrifugal Hailway. for pleasure
resorts. — Report of the International Trainway Congress at Paris. —
(No. 47:) Inveatigation a» to Virtual grades, Canadian Pacific Hailway. —
A convertible day, parlor and sleeping car. — No. 48 ) Experiments on
the explosive power of acetylene gas. — Hailway yards and tcrminals.
— The German Hailway in Shantung, China. — The terminal improve-
ments of the Cheaapeake-Ohlo Railway at Richmond. — (No. 49:) The
Metropolitan Underground Hailway of Paria. — The design of wheels. —
(No. l:) Changes in the operatiog Organization of the Illinois Central
Railroad. — (No. 2:) The Cascade tunnel, Great Northern Hailway. —
Railway construetion in Greece. — The domestic and toreign trade ad-
vantages of an American parcels post. — A new proces» for finishitig
rails at a low temperature, Edgar Thomson steel works. — The report
of the Chicago Street Hailway comumsion. - (No. 8:) The reconstruetiou
of the Utah Central Railway. — Some results of experieuce with corru-
gated furnacea for locomotive boilera. — (No. 4:) Standard bridge plan*
for the Northern Pacilic Railway. — Derailments and conclusions to be
<lrawn therefrom.
1# Genie Civil. Paris.
Heft 7 und 8. Vom 15. und 22. Dezember UKW.
Le cherain de fer tranaaiberien, son intfuence eeonomi<|Uc sur Tindustrie
miniere en Siberie et snr le commerce international.
Heft 10. Vom 5. Januar 1901.
l>ea locomotive» h lexpogition de 190M: locomotive Compound articulee,
Systeme A. Mallet, construite par la maison J. A. Maflfei de Muri ich.
Geographische Zeitschrift. Leipzig.
1901. Heft 2.
Die Eisenbahnen in Afrika und ihre Bedeutung für den Handel.
0i»rna1e de! Genin Civilc. Roma.
1901». Hefte September-Oktober
Impianti ferroviari del porto di Veuezia. Mit Zeichuuugen. — Appnroccliio
fumivoro Simonetti per locomotive. Mit Zeichnungen.
ItlÜO. Ueft November.
11 servizio ferro viario del porto di Savona. — LVsercizio delle -trade
ferrate italiane duraute il primo periodo delle. couvenzioui.
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488
Büch erschau.
Glaser'* Annalen für Gewerbe und Bauwesen. Berlin.
Heft 565, 566 und 56S. Vom 1. Januar big 15. Februar mu.
Die Lokomotiven der Pariser Weltausstellung.
Heft 56«. Vom 15. Januar 1901.
Der spannungsfreie Lokomotivkessel und der gegossene Rahmen. — Die
Schenk'sche Waage zur Ermittlung des Raddruckes der Lokomotive.
Heft 568. Vom 15. Februar lttH.
Verwendung von Akkumulatoren für den Omnibusbetrieb.
Illustrirte Zeitschrift für Klein- und Strassenbahnen (früher: Die Schmalspur-
bahn). Berlin
No. 1—4. Vom 2. Januar bis 16. Februar 1901.
(No. I:) Strassenbahnwagentypen. — Ueber Isolation und Leitungswider*
stand bei elektrischen Strassenbahnen. — (No. 2:) Ueber Rückleitung bei
elektrischen Strassenbahnen. — Die Nothwendigkeit guter Sandstreu-
apparate mit Rücksicht auf die Sicherheit und Oekonomie im Betriebe.
— Die elektrische Heizung von Strasseubahnwageu. — (No. 8:) Schätzung
des Spannungszustandes der Oberleitung bei elektrischen Strassenbahnen.
— Federherzstücko für Strassenbahnweichen. — Haftung für Unfälle bei
Benutzung öffentlicher Strassen durch die Kleinbahnen. — (No. 4:) Vor-
schlag zur Verbesserung des Schienenstosses. — Die Regelung der Bahn-
motoren.
Mittheilungen des Vereins für die Förderung dos Lokal- und Strassenbahu-
wesens. Wien.
Heft 12. Dezember 1900.
Der elektrische Betrieb mittelst Schlitxkanal auf den Linien von St. Oucn
nach dem Marsfelde, von der Place de l'Etoile zum Bahnhof Moutparnasse
und von da zum Bastilleplatz in Paris.
Heft 1. Januar 1901.
Ueber die beim VI. internationalen EiNenbahnkougrcss in Paris behan-
delten Fragen des Sekundärbahn wesens.
Moniteur den interet* materielx. Brüssel.
Heft 8. Vom 27. Januar 1901.
La reorganisation des cheintus de fer de l'Etat beige.
Monitore delle strade ferrate. Turin.
No. 49—592 1960 und 1—6 1901. Vom 8. Dezember 1900 bis 9. Februar 1901.
(No. 49:) Le linoe d'aecesso al Simpione. — (No. 60:) II progresso delle
ferrovie (fortgesetzt in No. 62). — (No. 61:) Genova e Marsiglia ed il
commercio di transito per la Svizzera. — La trazione elettrica sulle
ferrovie italiane (fortgesetzt in No. 52). — (No. 52:) II traftico ferroviario
sulle linee dei Giovi. — (No. 3:) Gli accidenti ferroviari. — (No. 4:) La
ferrovla del Bernina. — (No. 5:) La Hnea da Lons Ie Saulnier ed il Sera-
pione. — (No. 60 Esercizio ecouoniico di ferrovie a traftico liinitato com-
prese nelle tre grandi reti (disegno di legge approvato dal Senato).
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Bikherschau.
Mnnicipal Affnirs. New- York.
Heft 15. September 1900.
Rapid transit subways in metropolitan citieB.
Oesterreichische Eigenbahnzeitung. Wien.
No. 1 H. Vom _>. Januar bis 20. Februar 1901.
(No. 1:) Üie neue Güterklassitikatiou. — Frank irungsmarken für die Be-
förderung von Eilgut im Lokalverkehr der österreichischen Staatsbahnen.
— (No. 2:) Die gemeinsamen Vorschriften des Vereins deutscher Eisen-
bahnverwaltungen für die Abfertigung von Personen, Reisegepäck und
Gütern. — (No. 3:) Sicherherhcitsvorkehrungen zur Verhinderung von
Unfällen durch entlaufene Wagen. — Reform der direkten Inlandstarife.
— (No. 4:) Zur Geschichte der amerikanischen Zentralkuppel in Europa.
— Die Ursachen der geringen Tragfähigkeit der englischen Güterwagen.
— (Xo. 5:) Ueber die Verkeilung der Betriebsausgaben der Eisenbahnen
auf den Personen- und Güterdienst. — Reform des Verrcehnungswesens
— (No. 60 Die Schienenstossverbindung. — Die Jungfraubahn.
Österreichisch-ungarisches Eisenbahnblatt Wien.
No. 1-8. Vom 3. Januar bis 21. Februar 1901.
(No. l :) Triest und der Zuckerexport nach der Levante. — Ausgestaltung
des russischen Eisenbahnnetzes. — (No. 2:) Steuer- und Gebührenfragen
der Bau und Betriebsgesellschaft. — (No. 8:) Die Kanalfrage. — Die
ungarischen Staatsbahnen und ihre Rentabilität. — (No. 4:) Reformen bei
der Anlage und dem Betrieb von Lokalbahnen. — (No. 5:) Die gesetzliche
Regelung der Kapitalassoziationen. -- Revision des Tramway Vertrages y
— (No. 6:) Das Problem der Wiener Strassenbahnen. — Die Eisenbahnen
und die Kohlenpreise. — (No. 7:) Der Wandel in der ungarischen Eisen-
bahntarifpolitik. — (No. 8:) Das Invcstitionsprogramm der Staatseiscn-
bahnverwaltung.
Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. Wiesbaden.
1900. Heft 12.
Ueber Verschiebebahnhöfe. — Die neuere Entwicklung des Lokomotiv-
baues im Gebiet des Vereins deutscher Eisenbahuverwaltungen. —
Latowski'aches Dampfläutewerk mit Vorwärmer. — Der Emlluss wage-
rechter Seitenkräfte auf die Veränderung der Spurweite des eisernen
Quersehwellenoberbaues.
IflOO. Ergänzungsheft.
Bericht über die Belastung des eisernen Ueberbaues der Erleubachbrücke
der Schwarzwaldbahn. — Die elektrische Zugförderung auf der Wauu
seebahn.
1901. Heft l.
Bemerkungen über die Bauart der Eisenbahnfahrzeuge auf der Welt-
ausstellung in Paris 1900. — Ueber Achslagerkasten der Eisenbahn- und
Strassenbahnfahrzeuge. — Vorrichtung zum Aufzeichnen der Querschnitte
von Schienen und Radreifen. — Hunt'sche Lokomotiv-Bekoblungsanlagen.
— Uebersicht der in Paris 1900 ausgestellten Lokomotiven.
Archiv für Ri««nliahnw<'aen. 1901. 32
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490
Bücherschau.
Railroad Gazette. New- York.
Heft 51. Vom 21. Dezember V.m.
The F.rie's six-wheol switching locomotives with wide lire-box. — American
practice in block signalling. — The American ear Ventilator. — Car
Journal bearings and hot boxes. — The Bessemer heavy traf Ii c fr« igln
route. — The Camden and Woodbury. Railroad engines. — Brown'* diü-
cipline. — Belgian Railroad« in 1KJ&8. — Rccord diseiplino. — Standard
draft «rar and coupler. — A locomotive museum. — Locomotive design.
— (No. 52:) Railroad empioyers' relief. - The lighting of trains. — Ri-
cars in Kngland again. — New Railroads in Virginia. -- Klectric power
transmitted 153 miles.
Heft 52. Vom 28. Dezember lim.
Heavy ten-wlieul Compound passenger locomotive with wide lire-box.
Lehigli Valley Railroad. — The steam turbine. — Draft gear of the Dnlntli
.Missnhc-Northcm. Heating system of the Clinton roundhoiisc. — The
Topeka draft gear tests. — To linish rails at low toinperature. New
Railroad mileage in liHiO. — The Northwest Kailway Club, november
inoeting. — American practice in block signalling. Interstate Commerce
Commission report for the year to june 30, P.Hk). - The proposed national
staudardizing bureau. — Foreign Railroad notes. — Comprossed air in
New-Vork. — Wear of rails in tunnels. — The economy of eoinpounding
Heft 1. Vom 4. Januar 1Ü01.
Method of procedura in remodeling freight yards. — The design of striu-
tural steel cars. — VVater softening plant of the Cincinnati-Hamilt.oi-
DaytonRailway. — Failure» in draft and bunVtiug gear. — Chamber-
Kompensation throttle valve. — Westinghouse-Oorliss 5 000 HP engin»*
— ■ The danger of the lap Joint. — Tonnage rating on the Southern Paeilh
— November aeeidents — Wear of rails in tunnels. ~- The Organization
of the Illinois Central. — Fast run on tht* Burlington. — Tin- preservatioii
of Railroad lies. — The lighting of trains. — A few words about paiot
— Telephone train despatching.
Heft 2. Vom 11. Januar 1901.
VVater jets for locomotive driver Hanges. — Wide lire-box Atlantic type
locomotive, Baltimore -Ohio Railroad. — The Webb and Thompson
electric switch and signal apparatus. — Uniform adjustment ot brake
eylinder piston travel. — The Wonls No. 1±> outside moniding machine.
— - Some Kuropean notices on car-lighting. — Coiisnlidation of the anthra-
eite eoal roads. — Compressed air cars. — The pensiou sy stein of the
Ohieago-Northwestern. — Lenght of American Railroads worked by the
block system. — Ohl cars and new conditions. — Annual report of the
Interstate Commerce Commission. — The works and produet of the Alpha
Tortland Content Company. — The locomotive truck brake. — Michigan
Railroad Commissioners' annual report. — Corrugated fire boxes for
loconiotives. — Fast runs. — Derailments and conclnsions to be drawn
therel'rom. — The strengt h of nailed joints under shear.
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Bücherschau.
491
Heft 3. Vom 18. Januar 1901.
The L. M. Stack steel cars. — (Heft ;i und 4:) Some ton-whecl passenger
locomotives, Atchison- Topeka— Sta F6. — A new method of rating and
londing engincs in freight servicc. — Tho third bearing for driving whcel
axles, New-York- Ontario— Western. — Wcar of rails at truck tanks. —
Automatie block Signals on tho Fort Wayne. — Gold s electric heater. —
Where should thc distant signal be placcd. — Rovised timc-tables and
rides on the Hurlington. — State ownership of Railroads. — Some Oriental
Railroad schemes. — .1. C. on safety appliances.
Heft 4. Vom 25. Januar 1901.
A new electric line between Cainden and Trcnton. — Thc Pennsylvania
Railroad spring plant at Aitoona. — The Sargcut coupler. — Railroads
in Cuba. — Two collisions under the block systeni. — Railroad gross
< -Urnings for 1900. — Why couplcrs fall. — Hot driving boxes on loco-
motives. — Shop Hoors. — Train delays. — Electric drive in shops. —
Lackawanna signal rule Raihvay signalling club. — Iron and steel prices
— Progress of two-cylinder Compound locomotives during the past tcn
ycars. — New-York Railroad commissioner's report.
Heft 5. Vom 1. Februar 1901.
The new elass I. Central-Atlantic type locomotive, New-York Central. —
Locomotive Classification on the Pennsylvania. — The Handy car. —
Sterlingworth rolled steel cars. — Pneuinatic Yoke riveter, Philadelphia
I'neuinatic Tool Co. — Facilities for finding stop signals. — Locomotive
rating. — Deecinbcr accidents. — Railroad and commercial telegraphy. —
Combinations and our present duty. — Grand Central Station. — Com-
pressed air in New-York. — Ballast. — Signalling in the St Louis tunnel.
— Preservation of des. — New-York state canal Situation — British and
American exports of locomotives. — Pooling locomotives. — Fast trains
in Kurope. — The Nicaragua Canal.
Heft 6. Vom 8. Februar 1901.
Structural steel hopper bottom car of thc American Steel aud Foundry
Co. — New repair shops of the Wisconsin Central Railway at Fond du
Lac. — Travel notes of a colonial commissioner. — Cooke six-wheel
switching locomotives, Oregon Short Line. — A Railroad scene at Littlo
Falls. — An improved reversible pneumatic motor. — Crossed and open
excentric rods. — Tlie control of the Southern Pacific. — Concerning
Railroads in Cuba and thc Philippines. — The 8peed of express trains
in Kurope. — The Southern Railway and the Mobile and Ohio. — Loco-
motive teste for students' theses. — A defect of the new M.-C.-B. journal
boxes. — The accident at Offenbach, Germany. — The timber at the
Philippine«. — Couplers for double heading. — Grade crossing Problems
in Cleveland. — Vibrations from the Central London. — Klcctric traction
in Berlin. — Massachusetts Railroad Commissioners' report.
Kailway Engineer. London.
Heft 1. Januar 1901.
Klectricity in Railway signalling. — Third class dining earriage, Great
Northern Bailway. — Notes on rack Railways. — South-Australian
3-2 +
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492
Bücherschau.
goveniment Railways, 1899/1900. — Prävention of aeeidents on Railways.
Htm — Continuous girders. — Dining ears. Atchison— Topeka— Sta. Fe
Kailroad. — The mctropnlitan tcrminus of th«* Great Central Raihvay. —
Permanent way for tramways and Light Railways. — Queensland govern-
nicnt Railways. — Board of Trade sub-inspcctor's reports on accident>
to Railway servants - Bogie for first and second class composite lava-
tnry earriages. South Eastern and Chathain Railway.
Heft 2. Februar 1901.
Aeceleration of the morning Scotch exprosses. — Permanent way for
tramways and Light Railways. — The Webb and Thompson electric point
and signal apparatus. — Acetylenegas generators for Station lighttilg. -
Signalling outlying siding-conneetions. — Signalling on the Liverpool
Overhead Railway, on the Waterloo and City Railway. — New eoaehes
for the Black Diamond exprese, Lehigh Valley Railroad. — The law re
lating to ruuning power« of Railway companies. — The supersession of
the öteam over the electric locomotive.
Railway News. London.
No. 1928— 19H6. Vom 15. Dezember 1900 bis !>. Februar 1901.
(No. 1928:) Electric signalling arrangements. — Electric traction in New-
York. — Electric Railway and tramway development in Italy. — The
Railway locomotive contractu. -- (No. lUütl:) Proposed new capital for 1901
— • The Waterloo and Baker Street Railway. — Ken observatory versn*
electric Railways. Klectrical enterprise in C.erniany. — (No. 1930-33:*
Railway bills for 1901. — (No. 1930:) lnterchange of rolling block. -
Eondon improvements. — The American coal combination. — The Van-
derbilt estate. — (No. 1981:) The past year's traftic. — Raihvay companies
and their employes in 1900. — (u. I9H2:) Electric traction on the Metro-
politan Dirttrict Railway. — (No. 1931) Railway work in Africa in 1900-
— The »ervices of Railway inen in South Africa. — Reform of the joint
stock companies' act. — (No. 1932:) Light Railways. — Railways in Bolivar.
(No. 1933:) The amalgamated society of Railway servants. - Canals rersux
Railways. — Hours. wages and strikes in 1900. — High speed for future
Railway». — (No. 1934:) American Railroad pooling. — Electric Railway
«ehernes for the coming session. The Central London Railway and
Vibration. — Electric Railwav working: aafety thirdrail system. —
(No. 1935:) North-Eastern Company s new bridge, Ncweastle-on-Tyne. —
Electric working of Railways. — Electric traction on suburban Railroad*.
— Railway bills, 1901. — Automatic couplers on Railways in the t'uited
States. — (No. 1930:) Steam versus electric traction. — lndian Railways
and the govemment. — The Union Pacitic aud Southern Pacitic coin-
bination.
Reform. Wien— Leipzig.
1901/1902. Heft 9.
Koryphäen des Verkehrs im 1!». Jahrhundert. — (u. 10:) Die deutsche
Binnenschiffahrt und ihre neuesten Wasserwege. — Fahrgeschwindigkeiten.
— Eisenbahnlastwagen von gepreßtem Stahl. — Eine internationale
Verkehrsfrage. — Der Ei«enbahnuiifall bei Ottenbach.
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Bücherschau.
493
1901/1908. Heft 10.
Die St lassen bahn im Dienste der Pont. — Kraftwagen zum Befördern
schwerer Lauten in England. Eisenhahnen und Etsenbahnprojekte in
Deutsch-Ostafrika. — Der Einfluss de» Verkehrswesens auf das lü. Jahr
hundert.
1901/1908. Heft 11.
Die neuere Wagenbcleuchtung auf den preußischen Staalsbahnen. —
Funkentlug aus I/okotnotiveu.
1901/1902. Heft 12.
Die Verkehrsmittel im Heerwesen. — Die Entwicklung der elektrischen
Eisenbahnen. — Pneumatische Signal- und Weichenstellung mit Nieder-
druck. — England und die Transvaalbahn. — Die Konkurrenz, von Eisen-
bahnen und Kanälen in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Revue generale des chemins de fer. Paris.
Heft 6. Dezember PKW und Heft 1 Januar 1901.
Lcs cheinins de fer et leg tramways ä lexposition universelle de 1900. —
Appareil avertisseur a Croeodile pour voie uni«|ue de la compagnie du
Nord.
Heft 1. Januar 1901.
Lcs locomotives hongrolses a l'exposition de Ptoo.
Schweizerische Bauzeitung. Zürich.
Heft 24. Vom 15. Dezember 1900.
Der wirtschaftliche Werth der elektrischen Feldbahn.
Heft 2 und 6. Vom 12. Januar und 0. Februar l'KH.
Das schweizerische Bundesgesetz, betreffend die elektrischen Sehwach-
und Starkstromanlagen.
Heft 8 und 4. Vom 19- und 26. Januar 1901.
Einige Brücken Verstärkungen der Gotthardbahn.
Heft 6. Vom 2. Februar 1901.
Die elektrische Ausrüstung der Jungfraubahnlokomotive No. 4. — (No. 6 n.ii:)
Wettbewerb für ein Aufnahmegebäude des Bahnhofs in La Chaux de Fonds.
Heft 6. Vom !». Februar 1901.
Simplontunnel.
Stahl und Eisen. Düsseldorf.
Heft 24. Vom 15. Dezember 1900.
Die elektrische Schmalspurbahn der Bergwerksinspektion Clausthal.
Teknisk Ugeblad (Technisches Wochenblatt). Kristiania.
So. 50-52 1900 und 1-6 1901.
(No. 60:) Kristiania— Gjövikbanens lokomotiver. Mit Zeichnungen.
Stations og havnearrangemeuted i Bergen. — (No.öl :) Grcfsen-Roikenvik.
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491
Bücherschau.
Tijdsekrift van hei Koninklijk Instituut van Ingeniours. Hang.
1000/1901. Hort I.
.1. I*. »I« Bordos en zi.jnc beinoeiingen met de spoorwogeu op Java
Verordnungsblatt für Eisenhahnen und Schiffahrt. Wien.
Xo. I48-2B. Vom -2:,. Dezember HKK) bis 21. Februar 1001.
iNii. 140:) Kechnungsabschluss und Vermögensnaehweis der Bctrieb?.-
krankenkassen der österreichischen Privateisenbahnen für das Jahr 1 .■*»!».
— Betriebsergebnisse der ungarischen Eisenbahnen im Oktober 1»»». —
(Xo. H:) Eisenbahnverkehr im Xovember 10m — (Xo. 0— 11:^ Protokoll
über dir Sitzung des Staatseisenbahnraths vom o<>. Xovember und I. Di
zember 1000. — (Xo. 0:' Oostorreichischo Eisenbahnstatistik lim. -
(Xo. 10:) Botriclisergobnissc der ungarischen Eisenbahnen im Xovemb.r
1000. — (Xo. 15:) Das Pariser Eokalbahnuctz der Gegenwart und Zukunft.
(Xo. 20:) Eisenbahnverkehr im Dezember lim.
/HypRaJi-B uiitutCTepcTRa iivtcM cooömeiiia. (Zeitschrift des Ministeriums der Verkehr*
anstalten). St. Petersburg. (In russischer Sprache.)
HM». Heft 7.
Bestimmung der grossten Geschwindigkeit, mit der auf einer gegebenen
Eisenbahn Züge fahren können unter Berücksichtigung des Gewichte*
der Lokomotiven und des Oberbaues.
1900. Heft s.
Die Anordnung der Oleiso auf den Stationen. Mit Zeichnungen K-rt
setzung aus den Heften 1, 3, 4 und 6, weiter fortgesetzt in Xo. 0).
I5>00. Heft 0.
Die Schwebebahn Bannen— Elberfeld— Vohwinkel.
1900. Heft 10.
Das Aufbringen von Brückenträgern ohne Gerüste für eine VWgoulMT
führung im Zuge der Kursk— Charkow - Ssewastopoler Eisenbahn.
Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereins. Wien.
Heft 5. Vom I. Februar 1901
Die österreichische Automobilausstellung in Wien, lim
Heft 7. Vom 15. Februar 1001 .
Wasserverbrauch beim Betrieh künstlicher Wasserstrassen.
Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure. Berlin.
Heft 1. Vom 5. Januar 1001.
Untersuchung über die Temperaturverhältnisse im Innern eines l.okf>
inotivkessels wahrend der Aniieizpcriode.
Heft 2. Vom 12. .Januar 1901.
Petroh-umrückstaude als Brennstoff für Lokomotiven.
Zeitschrift für Binnenschiffahrt. Berlin.
1901. Sonderausgabe.
Der Mittellandkanal begünstigt nicht die holländisch-belgischen Seehäfen
vor den deutscheu.
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Bücherschau.
495
Heft 2 und 3. Mitte Januar unu Aufaug Februar 1901.
Frachtsätze der Hinnen- und Seeschiffahrt sowie der Eisenbahn um! Land
befürderung.
Zeitschrift für Lokal- und Strasscnhahuwcsen. Wiesbaden.
190t». Heft .!.
Zur Belastung der Klcinhahncn zu gunsteu der Reichspost. — Die Ent-
fernung von Personen aus Strassenbahnwagen. - Elektrischer Fahrkarten-
automat fiir Strassenbahnwagen. — Der internationale Strassenbahn-
kongress. — Die 11. Generalversammlung des internationalen ]iermanen(eu
Strasscnbahnvereins zu Paris.
Zeitseh rift für Transportwesen und Strasscnhnu. Berlin.
Xo. I -6. Vom 2. Januar bis 20. Februar HAU.
(Heft I:) Schutzvorrichtungen für Strassenbahnwagen. — Erste. Hilfe bei
l'nfallcn im elektrischen Betrieb. — Der wirtschaftliche Werth der elek
Irischen Feldbahn. — (Heft 2 und 8:) Die Verkehrsauhaufungen in Gross
städieii, ihre Ursachen und ihre Beseitigung. — (Heft 2:) Elektrische Kopf
lampe für Strassenbahnwagen. — (Heft :»:) Zur Frage des Hüekerwerbs
von Strassenbahnen durch die betheiligten Geineiuden. — illcftHund4:)
Die neue Berliner Hochbahn. — (Heft 4:) Wer haftet für den InfaU/ —
(Heft <»:) Strassenbahngloise in Asphaltstrassen. — Die elektrischen
Strassenbahnan lagen in Gablonz.
Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn Verwaltungen. Berlin.
No. 1 — 15. Vom 2. Januar bis 20. Februar HHü.
(No. 1:) Rückblick auf das Jahr IfloO. — l'eber die Beziehungen zwischen
Eisenbahntarifen und Handelsverträgen. — Die Eisenbahnen in Nieder-
lündisch-Indien. — Betriebslängen der Bahnen des Vereins Deutscher
Eisenbahnverwaltnngcn — (No.2:) Einführung des elektrischen Betriebes
auf den Linien Mailand— Galleonte— Varese— Laveno. — Die chinesische
Osthahn. — (No.ä:) Die einheitliche (Hiterbeforderung anf <len deutschen
Eisenbahnen. — Schlaf- und Speisewagen auf japanischen Eisenbahnen. —
Zur Reform des Güterwagenverschlusses. — (No. 4:) Die finanziellen Er-
gebnisse der preussischen Staatsbahnen. — Die Berechnung der Brems-
prozente nach der Betriebsordnung. — (n. 14:) Vorsignale au Blocksignalen.
— (No. 5 u. 0:) Streckenblockirung auf amerikanischen Bahnen. — (No. Tu)
Ist die Eisenbahuverkehrsordnung reehtsgiltig erlassen? — Die Hochbahn
in Tokio. — Die Kanalvorlage. — (No. 6:) Zur Wirtschaftlichkeit der
Pariser Stadtbahn. — (No. 7 und s:) Die gegenwärtigen Betriebsver-
hältnisse der italienischen Bahnen. — (No. 7:/ Die einmaligen und
ausserordentlichen Ausgaben des Etats der preussischen Eisenbahnvci
waltuug für P.AH. — Die Interpellation der Frankfurter Landtagsabgeord-
neten Funck und Sänger über das Offenbacher Eisenbahnunglück. —
(No. s.) Zum Bau persischer Eisenbahnen. — Thiltigkeit der Abrechnungs-
stelle des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltunflen. — Die Statistik der
österreichischen Eisenbahnen für das Jahr IW«». i'Xo.j»:) Der preussische
Etat der Eiseiibahnverwaltung. (u.11:) Die Beschlüsse des Pariser
Eisenbahnkongivsses. — (No. <J:) Die Verhandlungen über die Interpel
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Büchersehau.
latlon wegen de» Offeubacher Eisenbahnunglücks. — (No. 10:) Die Ver-
wendung der Ueberschüsse au» dem Eisenbahnbetrieb in Bflien. —
(No. 11:) Frachtbrief«- mit rmkartirungsvorschriften. — Die Eisenbahnen
Deutschlands, Englands und Frankreichs in den Jahren 18% bis 18i*ri. —
(No. 12:) Versuch mit Stossfangschienen. — Die Pensionskasse, di<-
Krankenkassen und die Unfallversicherung der Arbeiter bei der prcussisch-
hessischen Eisenbahngemeinschatt im Jahre 1899. — (No. 13:) Teber die
Kcuergofährlichkeit der Eisenbahnwagenbeleuchtung durch Gas oder
Elektrizität. — Zur Reform des Rechnungswesens. — Die Straßenbahnen
im allgemeinen preussischen Städtetag. — (No. 14:) Die Bahnhöfe Dres-
dens. — Durchsicht der russischen (»etreidetarife. — Der Etat der Reichs-
bahnen. — (No. iß:) Die Staatsbahnen des (irossherzogthums Finland. —
Statistik der Eisenbahnen Deutschlands für das Rechnungsjahr 18«». —
Wettbewerb um den Entwurf für das Etnpfangsgehäude des neuen llaupt-
bahnhofs in Hamburg.
K.r«u^«c«b.n im Auftr*«c de» Kfiaicl.cb.N M laieteetame der öffenUlcb» Arbeiten.
V.rlM «o. J.Uu SprlBf.r. Btrlia N. - »rock eo. U. 8. He.rme.oa. Barlia ttW.
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Die japanischen Eisenbahnen.
Von F. Baltser,
königlich preussischem Eisenbahn-Bau- und Betriebsinspektor, z. Zt. beurlaubt als
technischer Rathgeber im kaiserlich japanischen Verkehrsministeriuin in Tokio.
Mit einer Karte der japanischen Eisenbahnen und vier Planen.
Einleitung.
Jetzige Ausdehnung und geplante Erweiterung des Bahnnetzes.
Die Betriebslänge der im Betriebe befindlichen Eisenbahnen von
Japan stellt sich fttr den 1. September 1899 auf 5 331,11 km, wovon
1 213,91 km = 22,8 % auf die Staatsbahnen, der Rest mit 4 117,20 km auf
die Privatbahnen entfallen. Hierzu treten noch die Bahnen auf der nörd-
lichen Insel Hokkaido (Jezo):
333,26 km Privatbahnen und
81,09 „ Staatsbahnen und die
100,8 „ lange Staatsbahn Kelun — Shinchiku auf
der durch den chinesischen Krieg neu erworbenen Insel Formosa (Taiwan)
hinzu, die nicht vom kaiserlichen Verkehrsministerium in Tokio beauf-
sichtigt werden, sondern dem unter dem Ministerium des Innern stehen-
den Kolonialamt unterstellt sind.
Hiernach ergeben sich im ganzen für den 1. September 1899
1 395,8 km Staatsbahnen = 23,9 V6 und
4 450,45 Privatbahnen = 76,1 „
zusammen 5 846,25 km Betriebslänge.
Im Rechnungsjahre vom 1. April 1898 bis 31. März 1899 hat sich die
Betriebslänge durch Eröffnung des Betriebes auf neu erbauten Strecken
um 171,67 km bei den Staatsbahnen (einschl. 81,1 km auf
Hokkaido)
und um 586,28 km bei den Privatbahnen,
zusammen um 757,82 km vermehrt.
Archiv für Eisenbahnwesen. 1901. x\
45)8
Die japanischen Kisenbuhnen.
Ferner wurden im Rechnungsjahre 1899 in <]er Zdt vom 1. April
h\* 1. September an Neubaustrecken vollendet:
58.40 km Staatsbahnen und
182,78 „ Privatbahnen,
zusammen 241,18 km.
Diese ziemlich lebhafte Bauthatigkeit wird für die nilcnsten Jahre
voraussichtlich in ungefähr gleichem Tempo fortgeführt werden. Die vom
Staate noch weiterhin geplanten und vom Parlament zum Bau genehmigten
Linien auf der Hauptinsel Hondo und auf Kiushiu umfassen weitere
1 158,03 km, auf der Insel Hokkaido 881,4, zusammen rund 2 040.0 km
Staatsbahnen; an Privathahnen sind ferner noch endgiltig zur Ausführung
genehmigt:
auf der Hauptinsel, auf Kiushiu und Shikoku zusammen 2 087,sR km.
„ Hokkaido 5=3
Formosa 291,47
im ganzen rund . . 2 385,2 km.
Nach Vollendung dieser Linien würde der Bestand an Staatsbahnen
3 435,9 km = 33,4 %. und an Privatbahnen 6 835,6 km = (J6.6 % umfassen,
das Verhältnis» der Staatsbahnen zu den Privatbahnen sich also von
1 : 3,19 auf rund 1 : 2 heben.
Zur Fertigstellung dieser Bahnbauten — zusammen rund 4 425 km —
dürften ungefähr 6 bis 7 Jahre Zeit erforderlich und hinreichend sein,
wenn nicht Unterbrechungen infolge politischer oder finanzieller Schwierig-
keiten eintreten. Das japanische Eisenbalmnetz würde dann eine Gesammt-
ausdehnung von rund 10 270 km Betriebslänge erhalten, sicli also gegen
den Bestand vom 1. September 1899 um mehr als 75% vermehren.
Aber auch noch über diesen Umfang hinaus wird sich das Bahnnerz
in Zukunft voraussichtlich weiter entwickeln; denn es waren am 1. April
1898 allein für weitere 2 707,6 km Privatbahnen auf der Hauptinsel
Hondo, auf Kiushiu und Shikoku, und für 235,8 km Privatbahnen auf
Hokkaido, zusammen für 3 003,4 km Bahnen vorläufige Konzessionirungen
an Privatbahngesellschaften ertheilt. Die vorläufige Genehmigung bedeutet
freilich zunächst noch nichts weiter, als die Erlaubniss, allgemeine oder
ausführliche Vorarbeiten zu den betreffenden Bahnlinien vorzunehmen,
und erfahrungsgcmilss verschwindet eine ganze Anzahl der vorläufig ge-
nehmigten Bahnlinien mit der Zeit wieder spurlos aus der Zahl der Ent-
würfe, wenn die Ausschreibung der Aktien zur Beschaffung des nöthigen
Baukapitals sich erfolglos erwiesen hat. Immerhin kann man doch an-
nehmen, dass ein beträchtlicher Theil von jenen 3 000 km früher oder
später wirklich zur Ausführung kommt. Alljährlich werden zahlreiche
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Die japanischen Eisenbahnen.
490
Gesuche um vorläufige Genehmigung zurückgewiesen (z. H. im Jahre 1897/98
im ganzen nicht weniger als 291); daher ist für die vorläufig genehmigten
Linien schon auf eine gewisse Wahrscheinlichkeit der späteren Ausführung
zu rechnen. Man wird nicht sehr fehlgehen, wenn man nach alledem
annimmt, dass Japan nach Verlauf von 10 bis 12 Jahren über ein Bahn-
netz von etwa 15 000 km verfügen wird, vorausgesetzt, dass es gelingt,
das Land während dieser Zeit vor politischen und finanziellen Verwick-
lungen zu bewahren.
Die folgende Darstellung, bei der die in den Jahresberichten des
kaiserlichen Eisen bahnbüreaus in* Tokio mitgetheilten Zahlenangaben1) be-
nutzt sind, beschränkt sich auf die Eisenbahnen der Hauptinsel und der
beiden grossen Inseln Shikoku uud Kiushiu und bezieht sich auf den
1. September 1899. Von den auf der beifolgenden Tafel enthaltenen
Plänen ist der der Eisenbahnen in derümgebung vonTokio vom I.April 1899,
die von Osaka und Kyoto und die Karte der Eisenbahnen in der Umgebung
dieser beiden Städte stellen den Zustand vom 1. Oktober 1899 dar.
I. Die Staatseisenbahnen.
A. Das bestehende Staatsbahnnetz umfasst folgende vier Linien:
1. die Tokaidobahn, enthaltend die älteste Eisenbahnstrecke in Japan
von Tokio nach Yokohama, im Jahre 1872 dem Verkehr über-
geben, und weiter anschliessend die Tokaidostammbahn über
Ofuna, Hamamatsu, Nagoya. Gifu, Maibarn, Baba nach Kyoto,
Osaka und Kobe; eine Anzahl von Zweigbahnen geh Ort noch
dazu, so dass sich eine Gesammtlänge von 712.42 km ergiebt.
2. die Shinyetsulinie von Takasaki, nordwestlich von Tokio, nach
dem an der Westküste gelegenen Naoyetsu, mit dem Uebergang
über den Usuipass, wobei zwischen den Stationen Yokogawa und
Karuizawa eine 8 km lange Zahnschienenstrecke eingelegt ist,
die seit dem 1. April 1893 mit Lokomotiven nach dem Abt'schen
System des gemischten Reibung»- und Zahnradbetriebes befahren
wird; die Länge der Shinyetsulinie beträgt 188,36 km.
3. die Oiilinie, die von Fukushima. südwestlich Scndai, durch die
westliche Hälfte von Nordjapan über Yamagata, Shinjo und Akita
nach dem nördlichen Hafenplatz Aomori führt; von dieser im
ganzen 480 km langen Eisenbahn sind bis jetzt nur die beiden
Endstrecken, der nördliche Abschnitt von Aomori über Ikarignseki
*) Bisweilen erscheinen in den Angaben der japanisrhen Quellen Wider-
■prüche, deren Aufklärung nicht immer möglich war.
33*
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Die japanischen Eisenbahnen.
nach Shirasawa 75,2 km. und der südliehe Abschnitt von Fukushima
nach Yonezawa, 40,7 km, mit dem schwierigen Uebcrgange über
den Itayapass, grösste Steigung 1 : 30, im Betriebe.
4. die Hokurikulinie in Mitteljapan von Tsuruga nördlich des Biwa-
sees, in nördlicher Richtung parallel und nahe der Westküste über
Komatsu und Kanazawa nach Tsubata und Toyama, in ihrer ganzen
Ausdehnung seit dem 20. März 1899 im Betriebe, 119,11 km.
Die Gesammtlängc der am 1. September 1899 im Betriebe
befindlichen Staatsbahnstrecken (abgesehen von Uokkaido und
Formosa) beträgt daher 1 215,8 km; von diesen sind bis jetzt nur
einzelne Strecken der Tokaidostammbahn doppelgleisig, nämlich:
von Tokio bis Yokohama,
von Kanagawa bis Chigasaki (über Ofuna),
von Hiratsuka bis Kodzu,
von Oyama bis Numadzu,
von Iwabuchi bis Shidzuoka,
von Atsuta bis Nagoya und
von Baba bis Kobe,
zusammen 236,17 km; das sind rund 39 % der ganzen Strecke
Tokio— Kobe und 19,4 •/• der Gesammtsumme aller Staatsbahn-
strecken. Die Anfangsstrecke Shinbashi— Shinagawa, 5,19 km, der
Linie Tokio— Yokohama ist drcigleisig ausgebaut, und zwar wird
das dritte Gleis von der Nipponeisenbahn für den Betrieb auf der
Ringbahnstrecke Shinbashi — Shinagawa — Akabane benutzt. Für
die Tokaidostammbahn ist der allmähliche Ausbau des zweiten
Gleises in ganzer Ausdehnung beschlossen und die Mittel hierzu
sind vom Parlament bereits bewilligt. Die Ausführung wird sich
aber voraussichtlich noch auf längere Zeit hinausschieben, da
besonders die grossen Stromübergänge auf der Strecke zwischen
Shidzuoka und Atsuta und zwischen Nagoya und Gifu infolge der
eingleisigen Ausführung aller Brückenbauten erhebliche Schwierig-
keiten und Kosten machen werden.
Zum weiteren Ausbau geplant sind, ausser der noch bestehenden
Lücke von 364,1 km Liinge zwischen den jetzigen Endpunkten
Yonczawa und Shirasawa der Betriebsstrecken der Oulinie, folgende
Staatsbahnen :
5. Die Zentrallinien und zwar einmal die sogenannte Chuolinie, eine
Verbindung des westlich von Tokio gelegenen Endpunktes der
bestehenden Kobubahn, Hachioji über Kofu und Shiojiri, Fukushima
und Hagase mit Nagoya, 358,74 km, sodann die Shinonoilinie, eine
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Die japanischen Eisenbahnen.
Ö01
Verbindung zwischen der ersteren Linie und der Shinyetsubahn,
von Shiojiri aus in nördlicher Richtung über Matsumoto nach der
südlich von Nagano gelegenen Station Shinonoi, 67,00 km.
Diesen beiden Linien, die die beiden Provinzen Shinano und
Kai dem allgemeinen Verkehr crschliessen sollen, wird besondere
militärische Bedeutung beigemessen, indem sie die beiden Küsten-
punkte Xagoya und Naoyetsu auf nahezu kürzestem Wege in
Verbindung setzen und zur Entlastung der Tokaidostaminbahn
beitragen, die an vielen Stellen, wo sie nahe der offenen Ostküste
liegt, im Kriegsfalle der sofortigen Zerstörung durch das Feuer
feindlicher Kriegsschiffe ausgesetzt ist. Die Bauschwierigkeiten
dieser Linien sind wegen der hohen Gebirge, die sie durchziehen
beträchtlich. Die Baukosten für 425.88 km sind auf 34 800 000 Yen1),
das sind rund 171 000 für das Kilometer veranschlagt. Die
Arbeiten an diesen Linien sind im Gange.
f>. Die Inyo — Renrakubahn in Westjapan von der nahe der Ostküste
gelegenen Station Himeji der Sanyobahn, westlich von Rotte, in
nordwestlicher Richtung nach Tottori an der Westküste, und von
da dieser entlang, in westlicher Richtung nach Yonago und Sakai
21 7, SO km.
7. Die Kagoshimabalm auf der Insel Riushiu, an den südlichen End-
punkt Yatsushiro der Riushiustammbahn anschliessend, in südlicher
Richtung über Ilitoyoshi nach Kagoshima, der politisch wichtigen
Hauptstadt von der Provinz Satsuma, die bisher noch jedes Eisen-
bahnanschlusses entbehrt, 147,gs km. Auch hier ist mit der Bau-
ausführung bereits begonnen.
8. Die Hochbahn in Tokio:2) in der Landeshauptstadt, zur unmittel-
baren Verbindung der Tokaidolinien mit dem Netz der Nippon-
bahn, die viergleisige Hochbahn durch die Stadt, von Shin-
bashi nach Uyeno, wovon zunächst die südliche Hälfte bis zu
dem bei Yeirakucho geplanten Hauptbahnhofe endgiltig genehmigt
ist und für die Bauausführung vorbereitet wird, 3,22 km.
Sämmtliche Staatsbahnen in Japan Itaben die hier allgemein einge-
führte Spurweite von 3!/<> Fuss engl. = 1,007 m, und sind als Hauptbahnen
anzusehen.
») Bei allen Umrechnungen i«t der Yen, dem jetzigen Durchschnittskurse
entsprechend, zu %\o M gerechnet. Die engl. Meile = l,6o«j km.
*) Yergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1899 S. 1227 ff, insbesondere S. 1277.
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r,oj
Die japanisch« !) Eisenbahnen.
II. Die Privatbahnen.
A. Die am 1. September 1899 im Betriebe befindlichen Linien.
Von Hokkaido und Fonnosa abgesehen, bestanden am 1. September
1899 im ganzen 42 IYivatbahngesellschaften, deren Linien ganz o<ler theil-
weise im Betriebe waren; die Betriebslänge der dem Verkehr übersehenen
Linien betrug 4 117,2 km.
An grösseren Privatbahngesellschaftcn, die über ein Bahnnetz von
mehr als 100 km Betriebslänge verfügen, bestanden am 1. September 1899
folgende:
1. die Nipponbahn mit 1 373.0 km im Norden der llauptinsel Hondo,
2. die Kiushiubahn mit 507,3 km im Nordwesten der Insel Kiushiu,
3. die Sanyo bahn mit 450.7 km an der Südküste des Westens von
Hondo.
4. die Kansaihnhn mit 237.3 km im südlichen Theil von Mitteljapan,
5. die llokuyetsubahn mit 135.4 km an der Westküste von Mittel-
Japan,
o. die Sobubahn mit 115,0 km östlich von Tokio,
7. die Hankakubahn mit 112.S km nordwestlich von Osaka,
zusammen 2 032.4 km Betriebslänge.
Der Rest von 1 184.S km Bahnen vertheilt sich auf die übrigen
35 Gesellschaften, auf die daher im Durchschnitt nur eine Betriebslänge
von je 33«5 km entfällt: die grösste Betriebslänge von 8(5,9 km hat die
lloshiubahngesellschaft aufzuweisen, deren Strecken an der Nordostküste
von Kiushiu liegen, die kleinste von nur 4.')r> km die Dogoeisenbahngesell*
schaft an der Nordostküste der Insel Shikoku. von Dogo nach Matsuyama
und Furumachi.
Nebenbahnen und schmalspurige Linien.
AVenn »■> auch zur Zeit noch an einer gesetzlichen Handhabe zur
Unterscheidung von Haupt-, Neben- und Kleinbahnen in Japan fehlt, so
werden doch folgende Privatbahnlinien schon jetzt ausgesprocheneriuassen
nach ihrer ganzen Anlage, ihren Betriebs- und Verkehrsverhältnissen als
Neben- oder Kleinbahnen angesehen:
auf der Hauptinsel Hondo die vollspurige [Sanobahn und die bei-
den schmalspurigen Bahnen der Onie- und der Kozukegesellsehaft,
ferner auf der Insel Shikoku die vollspurige Sanukibahn und
die drei schmalspurigen Linien der Ivo-. Dogo- und Nanyobahn.
Als Vollspur gilt hierbei die in Japan überwiegende Spurweite von
1.067 m: die schmalere Spurweite der genannten Bahnen beträgt 2 '/•.» Fuss
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Die japanischen Eisenbahnen.
engl. = 0,702 m; andere abweichende Spurweiten kommen gegenwärtig
nicht mehr vor, und alle übrigen Privatbahnen, bis auf die hier erwähnten
Ausnahmen, haben daher jetzt die japanische Vollspur von 1,067 m, die
auch auf den Inseln Hokkaido und Formosa die allein übliche ist.
Die Länge der Nebenbahnen betrügt hiernach für den 1. September
1891* 151.03 km, und die der schmalspurigen Bahnen »1,6 km.
a) Die grösseren Privatcisenbahnen von mehr als 100 km
Betriebslänge.
1. Die Nipponeisenbahn ist die älteste Privatbahn in Japan und
ubertrifft an Grosse das gesammte jetzige Staatsbahnnetz der Hauptinsel
ilondo; sie wurde mit der Strecke Tokio— Omiya—Knmagaya, 01,16 km
lang, im Juli 1H8H eröffnet und urafasst ausser mehreren Zweigbahnen von
geringer Einzellänge jetzt folgende Linien:
a die Stammbahn vom Bahnhofe Uyeno in Tokio über Omiya, Oyama,
Utsunomiya, Koriynma, Pukushima und Iwanuma nach Sendai,
Morioka und Aomori im Norden von Japan, 73.\s km,
bi die westliche Kingbahn von Tokio, von Shinagawa, Station der
Tokaidobahn, Uber Shinjikn. Station der Kolmbahn, nach Akabane,
Station der Stammbahn, 20,«u km.
c'i die Linie von Omiya in nordwestlicher Richtung über Takasaki
nach Mayebashi. S_>, ;c, km.
d die Stichbahn von Utsunomiya nach dem durch seine herrlichen
Tempel und die Grabstätten der Shogune von der Tokugawa-
dynastie berühmten Bergdistrikt von Nikko, früher von einer
besonderen Gesellschaft erbaut und von dieser an die Xippon-
bahngesellschaft abgetreten. 40,23 km.
ei die frühere Kvo mobahn von Ovama nach Mavebashi. im Januar
1897 vim der Xipponbahn erworben, Kl .03 km.
fi die Hahn von Tahata, Station der Stanimbahn nördlich von Tokio,
über den Vorort Senju in nordöstlicher Richtung nach Tomobe,
Station der Mitobahn, westlich von Mito gelegen, zur Herstellung
der direkten Bahnverbindung Tokio — Mito, 99.38 km.
Die Abzweigung in Tabata aus der Nipponstammbalm auf Senju ist
merkwürdiger Weise unter einem so spitzen Winkel ausgeführt, dass die
Züge zwischen Uyeno und Senju sämnitlich in Tabata ihre Fahrtrichtung
wechseln müssen; das dadurch bedingt«* Umsetzen der Zugmaschine be-
deutet stets einen längeren Aufenthalt in Tabata. Von Tabata aus ist
femer noch ein besonderes Gütergleis nach dem auf dem rechten Ufer
des Sumidaflusses angelegten grossen Güter- und Umschlagbahnhof
.liknta der Nipponbnhn ausgeführt.
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504
Die japanischen Eisenbahnen.
g) die Eisenbahn entlang der Ostküste von Mito in nördlicher Rich-
tung über Taira nach der an der Stammbahn gelegenen Station
Iwanuma südlich vor Sendai, im August 1898 vollendet, 225,84 km.
Wie man sieht, hat die Nipponbahn, die die Eisenbahnverbindungen
von Tokio mit dem Norden von Japan zur Zeit ausschliesslich beherrscht,
es verstanden, ihren Eisenbahnbesitz mehrfach durch Erwerb benachbarter
Bahnstrecken (Nikkobahn, Mitobahn, Ryomobahn) zu vergrössern.
Doppelgleisig sind bis jetzt nur die Strecke von Uyeno nach dem
auch wegen seiner ausgedehnten Eisenbahnwerkstätten wichtigen Knoten-
punkt Omiya, wo die Bahn nach Takasaki abzweigt, 26,8 km, und eine im
Kohlenbezirk von Iwaki an der Ostküste gelegene kurze Strecke von
Taira über Tsuzura bis Yumoto, 8,05 km, der Linie Mito— Iwanuma, die
indess zur Zeit auffallender Weise eingleisig betrieben wird. Die Länge
der doppelgleisigen Strecken macht demnach 2,5% der Gesammtlänge
der Nipponbahnstrecken aus. Seit Vollendung der Ostküstenbahn Mito—
Iwanuma besitzt die Nippongesellschaft zwei getrennte Linien von Tokio
nach dem Norden, die sich erst kurz vor Sendai, in Iwanuma vereinigen.
Auf (5 rund der Genehmigungsurkunde erhält die Nipponeisenbahn-
gescllschaft für ihre Stammlinie von Uyeno über Pukushima und Sendai
nach Aomori eine erhebliche finanzielle Unterstützung vom Staate in Form
einer Zinsgarantie von 8°/<n wobei eigentümlicher, für die Gesellschaft
höchst vortheilhafter Weise für jeden der fünf Hauptabschnitte der Linie
getrennt ermittelt wird, ob und wie viel der Staat alljährlich zuzuschiessen
hat. Die Staatskasse deckt die Summen, die für jede Theilstrecke an dem
Betrage einer 8 prozentigen Verzinsung fehlen. Trotz reichlicher Ucber-
schüsse aus den ersten Thcilstrccken hat daher der Staat noch fortgesetzt
zu den Erträgnissen der weniger einbringenden Theilstrecken erheblich
zuzuschiessen.
2. Die Kiushiubahn wurde im Dezember 1888 eröffnet und umfasst
jetzt die folgenden Hauptlinien:
a) die Stammbahn von Moji über Kokura und Orio an der Nord-
westküste bis Hakata, dann landeinwärts über Tosu südlich nach
Kumamoto und Yatsushiro, 230,93 km, deren erste Strecken Moji —
Hakata und Tosu — Kumamoto unter der Leitung des deutschen
Bauraths Rumschöttel erbaut worden sind.
b) die Linie von Tosu über Saga und Arita nach Omura, Isahaya,
Nagayo und Nagasaki, deren zuletzt vollendete Theilstrecke
Omura— Nagayo am 27. November 1898 dem Verkehr tibergeben
wurde, 157,49 km.
c) die Linie von Kokura in südöstlicher Richtung zur Nordostktiste
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Die japanischen Eisenbahnen.
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und dieser entlaug bis Gyohashi, wo die Linien der Hoshiu-
gcsellschaft anschliessen, 23,S1 km.
d) die von der früheren Chikugobahn im September 1897 käuflich
übernommene Linie von Wakamatsu an der Nordwestküste über
Orio nach dem Kohlenbezirk von Nokata und Shimoyamada, mit
den Zweigbahnen von Nokata nach Kanada und Ida und v«m
Kotake nach Kobukuro, z sammen 73,02 km.
Doppelgleisig sind bis jetzt nur die Anfangsstrecke Moji — Kokuni
der Stammbalm, 11,87 km, und die Strecke Wakamatsu — Nokata der durch
Kohlentransporte ganz besonders belasteten früheren Chikugolinie, 2">,02km,
auf der täglich 35 Züge in jeder Richtung gefahren werden; im ganzen
also doppelgleisig 36,89 km, oder rund 7,r>°/o aller Strecken der Kiushin
bahn. Die RauptverschitTungsplätze der Bahn für die Kiushiukohle sind
Moji und Wakamatsu, woselbst die Kohlenzüge meist auf hölzernen Sturz-
gerüsten unmittelbar in kleine Küstenschiffe entladen werden.
Von Bedeutung für die Zukunft der Kiushiubahn ist das neue vom
Staat geplante grosse Stahlwerk, das zur Zeit gegenüber von Wakamatsu,
auf der Südseite der gleichnamigen Bucht, westlich von Kokura, unweit
der Station Okura der Stammbahn Moji— -Nakata erbaut wird. Fast alle
Lieferungen hierzu sind und werden aus Deutschland bezogen. Die Her-
stellung des ersten Roheisens wird Mitte des Jahres 1901 erwartet, während
die Fertigstellung des ganzen Werk», dessen Pläne im wesentlichen in
Deutschland entworfen sind, voraussichtlich noch mehrere Jahre Zeit
erfordern wird. Einen besonderen Gleisanschluss wird das Stahlwerk
wahrscheinlich von Kurosaki aus, einer Station der Stammbahn, östlich
von Orio, erhalten.
Die Kiushiubahn genoss anfänglich ebenfalls eine staatliche Zins-
garantie, aber nur in Höhe von 4 %. Diese wurde später in einen ein-
maligen festen Zuschuss des Staates zu deu Baukosten der in der Kon-
zession der Stammbahnen enthaltenen Strecken von 2 000 Yen für die
englische Meile, d. s. rund 2 600 M für das Kilometer, umgewandelt, der
jeweilig nach Massgabe der Vollendung der • einzelnen Neubaustrecken
gezahlt wird.
Von weiteren Bahnlinien, die die Kiushiugesellschaft plant,') ist die
im Bau begriffene Zweigbahn von Udo nach dem an der Westküste ge-
legenen Hafenort Misumi, nördlich von Yatsushiro, 26,16 km lang und die
7,78 km lange Flügelbahn von Jidzuka, Station der Linie 'Nokata— Shi-
») Von den betreffenden Plänen sind hier und im folgenden nur solche auf-
geführt, für die bereits eine endgültige Genehmigung von der Regierung
er t heilt ist.
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Die japanischen Eisenbahnen.
moyamada, in südwestlicher Kichtung nach Nagao zu nennen. Misumi ist
einer der Hauptversehin'ungshäfen für die Kohle aus den berühmten
Miikcgruben, die an der Westküste in der Nahe der Station Oinuda liefen
und eine der besten Kohlen in Japan liefern.
.'i. Die Sanvobahn, seit November 1888 im Betriebe, besteht im
wesentlichen aus der wichtigen Hauptbahn für den Durchgangsverkehr
nach Kiushiu von Kobe über Hiogo, Hirne ji und Okayama nach <l«*r
grossen Garnisonstadr Hiroshima und bis zum gegenwärtigen Endpunkt der
Bahn, Mitajiri, östlich von Shimonoseki, an der Inlandsee gelegen, i \2M km.
Die ziemlich schwierige Keststrecke von Mitajiri bis Shimonoseki
(«•der Hakan oder Akamagaseki ), 72,53 km, wird voraussichtlich bis Mitte
des Jahres 15)01 dem Verkehr übergehen werden können; da die Hafen
Verhältnisse in Mitajiri ungenügend sind, so geht jetzt, bis zur Vollendung
der Keststrecke, der durchgehende Verkehr nach Kiushiu schon in
Tokuyama auf die von der Eisenbahngesellschaft gemietheten kleinen
Scedampfcr über, die die Strecke bis Moji durch die Inlandsee bei gutem
AVetter in etwa 4'/> — Stunden zurücklegen. Nach Fortführung der
Sanyobahn bis Hakan und Vollendung des dortigen Hafenbahnhofs soll
der Cebergangsverkehr nach Kiushiu durch die von der Sanyobahn
erbauten beiden Fahrboote von 3'2r> t "Wasserverdrängung bewirkt werden,
die die Strasse von Bakan im Ansehluss an die Züge der Kiushiu- und
Sanyobahn zwischen Moji und Bakan befahren sollen. Die vor einiger
Zeit entstandene besondere Gesellschaft, die für diesen Zweck ein Trajekt-
boot bauen wollte, auf dein geschlossene Züge überführt werden sollten,
konnte von der Kcgicrung die Genehmigung zu ihren Entwürfen nicht
erlangen und hat sich daher wieder aufgelöst.
I'eber den Bau einer festen Eisenbahnbrüeke zwischen Moji und
Bakan. au der engsten Stelle der Strasse, (istlich von der jetzigen Eisen-
bahnstation Moji, oder über die Herstellung einer Tunnelverbindung,
die früher vielfach erörtert winden, verlautet in letzter Zeit nichts
Bestimmtes.
Von der Sanyobahn ist nur die 51. <2 km lange Strecke K..l.e -
Hiogo— Ilimeji, die schon jetzt einen beträchtlichen Zugverkehr 10 Züge
täglich aufzuweisen hat, doppelgleisig, das sind l'2.*2°/o ganzen
Bahnlänge.
Die Sanyobahn hat ihren östlichen Hauptbetriebsbahnhof mjt den
Hauptwerkstätten in Hiogo. ihre Personenzüge werden aber sämmtluh
im Staatshahnhofe der Tokaidobahn in Kobe abgefertigt: einzelne besondere
Züge der Sanyobahn werden gegenwärtig mit Benutzung der Tokaido-
staatshahn noch weiter östlich bis nach Osaka, Kyoto oder Baba durch-
geführt.
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Dh; japanischen Eisenbahnen.
507
Die Sanyobahn erhalt wie die Kiushiubahn einen einmaligen tosten
Baukostenzuschuss vom Staate in Hohe von 2000 Yen für die englische
Meile oder 2600 M für das Kilometer.1)
4. Die Kansaibahn verdankt ihre Entstehung wohl vorwiegend dem Be-
streben, durch Herstellung einer kürzereu Verbindung zwischen den Stationen
Nagoya, Kusatsu und Osaka einen Wettbewerb gegen die Tokaidostaatsbahn
ins Leben zu rufen. Die Abkürzungslinie zwischen Nagoya und Osaka über
Yokkaichi, Kameyama, Tsuge, Uyeno, Kidzu, Osumi und Shijonawate, die
um rund 22 km kürzer ist, als die durchgehende 1114/2 km lange Strecke
der Tokaidobahn von Nagoya bis Osaka, ist am 18. November 180S dem
Verkehr übergeben worden, während die ersten Strecken der Kansaibahn
im Dezember 1888 vollendet wurden. Die Linie Nagoya- Kusatsu kürzt
die Stammbahnstrecke der Tokaidolinie um nur 7,S0 km ab. In dem von
der Bahn durchschnittenen Gebiet hat sich ein lebhafter örtlicher Verkehr
entwickelt, während die Versuche, den durchgehenden Verkehr an sich
zu ziehen, bis jetzt, wie es scheint, wenig Erfolg gehabt haben.
Die Strecken sind durchweg eingleisig.2) — Die Gesellschaft besitzt
eigene Endbahnhöfe in Nagoya und Osaka, von denen der ersten* in
Aichi durch ein Anschlussgleis mit dem Staatsbahnhofe der Tokaidobahn
verbunden ist; in Kusatsu dagegen wird ausschliesslich die Station der
Staatsbahn von der Kansai-Eisenbahngesellschaft mitbenutzt. Die beiden
Endbabnhöfe in Osaka, Katamachi und Amijima liegen westlich inner-
halb des von der Osakabahn gebildeten Gürtels.
Der ältere Bahnhof Katamachi dient jetzt ausschliesslich dem Güter-
verkehr, während der etwas weiter nordwestlich gelegene Bahnhof Amijima
durch ein selbständiges, bei der letzten Vorstation Hanaten in nordwest-
licher Richtung aus der Stammbahn abzweigendes Gleis für den Personen-
verkehr bedient wird. Die Station Amijima verdankt ihre Entstehung
vorwiegend dem Bestreben der Bahn, mit ihrem Personenbahnhöfe weiter
in das Verkehrszentrum der Stadt vorzudringen: die Kansaibahn hat sogar
die Absicht, sich durch Herstellung einer besonderen Gleisverbindung
zwischen dem Bahnhof Amijima und dem weiter nordwestlich gelegenen
Uauptbahnhofe Umeda der Tokaidostaatsbahn unmittelbaren Anschluss an
diese zu verschaffen (vergl. den Plan von Osaka). Dieser Gedanke dürfte
indess, wegen des kostspieligen Grunderwerbes im Stadtgebiete von Osaka,
l) Staatliehe Unterstützung geniesst ausser der Nippon-, Kiushiu- und Sanyo-
bahn gegenwärtig nur noch die Tankobahn auf Hokkaido, lür die der Staat
ebenfalls eine Zinsgaranttc übernommen hat. Andere staatliche Unterstützungen
von Eisenbahnen bestehen sonst nicht mehr; die Staatszuschüsse der Kiushiu- und
Sanyobahn sind übrigens erheblich geringer als die der Nipponbahn.
?) Dies gilt für die Folge allgemein, soweit nichts anderes bemerkt wird.
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508
Die japanischen Eisenbahnen.
wohl nur mit Aufwendung unverhältnissmässig hoher Mittel zu verwirk-
liehen sein.
Ferner plant die Kansaibahn noch die Ausführung einer Verbindung
von der Station Kawarada ihrer Staranistrocke Nagoya— Kaineyania in
südwestlicher Richtung nach der nördlichen Endstation Tsu der verkehrs-
reichen Sangubahn. 21,73 km lang; nach Vollendung dieser Strecke würden
also die 3 Stationen Kaineyania, Kawarada und Tsu die Endpunkte eines
Gleisdreiecks der Kansaibahn bilden.
5. Die Hokuyctsubahn stellt die Verbindung des Endpunktes
Naoyetsu der Shinyetsu-Staatsbahn mit dem gleichfalls an der Westküste
gelegenen wichtigen Hafenplatz Niigata, einer Stadt von über 50000 Ein-
wohnern, her. Die Hahn ist seit Mai 1807 im Betrieb, hat aber bis jetzt
keine grossen wirtschaftlichen Erfolge erzielt, obwohl sie das reiche
Petroleumgebiet der Provinz Echigo durchschneidet. Die durchgehende
Strecke von Naoyetsu über Kasugashinden, Kashiwazaki und Xagaoka
nach Xiidzu, sodann mit einer "Wendung nach Westen bis Nuttari, am
rechten Ufer des ShinanoHussos gegenüber Niigata, im Ganzen 135,42 km,
wurde erst am 27. Dezember 1898 vollendet. Ausser der kurzen Zweig-
balm von Xiidzu in nördlicher Richtung nach Shibata ist noch eine Gleis-
verbindung von Umakoshi, einer Station östlich Nuttari, nach der Stadt
Niigata selbst geplant, die auf dem linken Ufer des Shinanoflusses liegt.
Die Ausführung dieser Strecke ist wegen der schwierigen Ueberbrückung
des Shinanoliusses, eines der längsten und grössten Ströme von Japan,
der in den Bergen der Provinz Shinano nordöstlich von Kofu entspringt,
mit unverhältnissmässig hohen Kosten verbunden; auf die Vollendung des
Gleisanschlusses bis Niigata selbst wird daher noch nicht sobald gerechnet
werden dürfen. Die noch rückstandigen Strecken haben zusammen eine
Länge' von 24.02 km.
6. Die Sobubahn, nebst Narita- und Bosohahn, beginnt in dem
Bahnhofe Honjo in dem gleichnamigen, auf dem linken Ufer des Surai-
dagawa gelegenen Stadtthcil von Tokio und geht über Chiba, Sakura und
Naruto nach dem auf der östlichen, weit in den stillen Ozean vorspringenden
Landzunge der Provinz Shimosa gelegenen Choshi, 115,<*7 km. Die Bahn
ist seit Juli 1894 im Betriebe. Da die Anlagckosten nur wenig über
50 000 c# für das Kilometer betragen haben, so ist die Bahn bei dem
starken Personenverkehr in sehr günstiger wirtschaftlicher Lage; im
Jahre 1897/98 ergab sich ein kilometrischer Betriebsüberschuss von 8080 c«
bei einem Betriebskoeffizienten von nur 31,36°/©; das Anlagekapital wurde
daher mit 18,7%, im folgenden Jahre noch mit 13,5% verzinst.
Als dazu gehörige Zweigbahnen, die indess beide unter gesonderter
Verwaltung stehen, sind hier noch anzuführen: die im Januar 1897 vollen*
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Die japanischen Eisenbahnen.
509
dete Naritabahn von Sakura in nordöstlicher Richtung nach Sawara,
39,77 km, mit einer geplanten östlichen Verlängerung bis Omigawa, weitere
11,71 km. Ausserdem hat die Gesellschaft im Jahre 1898 die endgültige
Genehmigung erlangt zum Bau einer 92,96 km langen Bahn von Narita in
westlicher Richtung nach Kawagoye, dem Endpunkt der gleichnamigen
Bahn von Kokubunji; diese Linie würde die Nipponbahnstreckc Tabata—
Mito bei Abico und die Nipponstammbahn in Omiya schneiden.
Ferner die Bosobahn, in südlicher Richtung von Chiba über Oami
nach Ichinomiya, im Januar 1896 eröffnet, 43,33 km; letztere Gesellschaft
beabsichtigt ferner, ihre Station Oami mit der Station Naruto der Sobu-
bahn zu verbinden, ihre Linie über Ichinomiya in südlicher Richtung bis
Katsuura fortzusetzen und an der Ostküste der Bucht von Tokio von der
Station Sogano der Strecke Chiba— Oami eine südwestliche Verlängerung
bis Kisaradzu herzustellen; zusammen 72,50 km.
7. Die Hankakubahn, westlich von Osaka, von Amagasaki über
Kanzaki, woselbst die Tokaidobahn gekreuzt wird, über Ikeda und
Takaradzuka in nordwestlicher Richtung über Sanda und Sasayama bis
nach Fukuchiyama, woselbst der Anschluss an die künftige Kyotobahn
erreicht wird, 110,59 km; die letzte Strecke bis Fukuchiyama wurde am
15. Juli 1899 vollendet; die Anfangsstrecke von Amagasaki bis Ikeda,
seit 1893 im Betriebe, bildete früher den Bestand der im Februar 1897
aufgelösten Settsu Eisenbahn-Gesellschaft, die wie die frühere Ilankaibahn
eine abweichende Spurweite von nur 2' 9" = 0,838 m besass. Bei der
Verschmelzung der Settsubahn mit der Hankakubahn wurde die Spurweite
auf die üblichen 3 Vi Fuss erweitert. Für einzelne Züge benutzt die
Hankakubahn jetzt von Kanzaki bis Osaka die Gleise der Tokaidobahn,
um ihren Verkehr nach Osaka bis in den dortigen Staatsbahnhof Umeda
hineinführen zu können. Da indessen die Möglichkeit einer Mitbenutzung
der Gleise der Tokaidobahn von Kanzaki bis Osaka auf die Dauer
keineswegs gesichert ist, so beabsichtigt die Hankakubahn, mit einer
besonderen Linie von Ikeda aus erst in südöstlicher, dann in südwestlicher
Richtung von Osten her in den Bahnhof Umeda einzudringen, um sich
die selbständige Einführung ihres Gleises in den wichtigen Hauptbahnhof
von Osaka zu verschaffen. Für den Bau dieser Strecke von Ikeda nach
Osaka ist bis jetzt nur eine vorläufige Genehmigung ertheilt.
b) Die kleineren Privatbahnen von weniger als 100 km
Betriebslänge.
Von den kleineren Privatbahnunternehmungen, die im Betriebe be-
findliche Linien aufweisen, sind nur wenige, die grossen Städte bedienende
Bahnen besonders zu erwähnen.
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510
Die japanischen Eisenbahnen.
Zunächst die K «»buhahn; sie wurde im April 1880 von Shinjiku,
einem westlichen Von nie von Tokio, in westlicher Richtung bis zur Stadt
Hachioji eröffnet, später aber im Stadtbezirk von Tokio in östlicher
Richtung bis zum jetzigen Endbahnhofe .Tidamachi durchgeführt, 43,30 km.
Auf der von vornherein doppelgleisig angelegten, 0,44 km langen Stadt-
strecke .Tidamachi— Shinjiku, die 4 Zwischenstationen enthält, wird ein
regelmässiger, lebhafter Personenzugbetrieb für die Bedienung des Stadt-
und Vorortverkehrs von Tokio — täglich G6 Personenzüge in durch-
schnittlich halbstündiger Folge — unterhalten.
In Shinjiku liegt die Station der Kobubahn unmittelbar westlich
neben der Station der im Eigenthum der Nipponbahn befindlichen west-
lichen Gürtelbahn von Shinagawa nach Akabane, sodass hier ein bequemer
Uebergang von Bahn zu Bahn stattfinden kann. In den Stationen Tachi-
kawa und Kokubunji der Strecke Shinjiku — Hachioji schliessen die beiden
nach Norden gerichteten Zweiglinien der Ome- und der Kawagoye-
Balm, beide unter getrennten Verwaltungen stehend, an: die Omebahn
über Ome nach Hinatawada, 20,92 km, mit einer abweichenden Spurweite
von nur 0.762 m — 21/-.> Fuss engl., und die Kawagoyebahn nach Kawa-
goye, 20,77 km, erstere im November, letztere im Dezember 1804 eröffnet.
Die Omebahn ist als Kleinbahn anzusehen und dadurch bemerkenswerth,
dass sie neben der Sannhahn bis jetzt die verhältnissmässig billigste
Bahn in Japan ist; ihre Anlagekosten haben nur etwas über 17 000 <H für
das Kilometer betragen.1)
Für die vormalige Landeshauptstadt Kyoto kommen neben der
Tokaidobahn die beiden folgenden Bahnen in Betracht:
1. Die Kyotobahn, von Kyoto in westlicher Richtung nach Saga,
Kameoka und Sonobe führend, 35.7 km, mit einer geplanten Verlängerung
über Ajikata nach der wichtigen Marinestation Maidzuru, nach Amaruhe
und Miyadzu an der Westküste und mit einer nordwestlich gerichteten
Verzweigung von Ajikata über Fukuchiyama nach Wadayama; künftig
im Ganzen 107,5 km. Die Anfangsstrecke von Kyoto nach Saga wurde
im Februar 1807, die folgende Theilstrecke bis Sonobe am 18. August
1800 in Betrieb genommen: die geplante Ergänzung soll im November
1001 vollendot werden. Infolge der ungewöhnlich hohen Grunderwerbs-
kosten, die durch die Nachbarschaft der grossen Stadt bedingt waren,
war die Anfangsstrecke bis Saga derzeit die theuerste Bahn in Japan,
indem die Anlagekosten rund 198 000 M für das Kilometer betragen
haben. Nach Vollendung der anschliessenden Strecken wird das Verhflltniss
l) Die Kosten der Stationsanlageu finden sich zu 9377 Yen, die des Ober-
baues zu 41 24« Yen, das sind rund 4 140 <i( für das Kilometer, angegeben.
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Die japanischen Eisenbahnen.
511
zweifellos günstiger werden, weil sieh dann auch die nicht unerheblichen
Kosten für die Beschaffung der Betriebsmittel auf eine grössere Strecken-
hinge vertheilen werden. Auch die Betriebsergebnisse der im Jahre 1807/1)8
eröffneten Strecke waren anfangs recht ungünstig. Für das genannte Jahr
betrugen die kilometrischen Betriebsausgaben noch rund 3800 ,U mehr
als die Roheinnahmen, sodass der Betrieb also noch Zuschüsse erforderte.
Schon im folgenden Jahre aber mit Eröffnung der anschliessenden Strecken
und der weiteren Entwicklung des Personenverkehrs besserten sich die
Betriebsergebnisse. Der Hauptbahnhof der Kyotobahn ist bei Xijo im
Westen ausserhalb der Stadt Kyoto angelegt und mit dem Staatsbahnhof
der Tokaidobahn, der im Süden von Kyoto liegt, durch ein Gleis ver-
bunden (vergl. den Plan von Kyoto); die Personenzüge nach Saga werden
gegenwärtig alle vom Staatsbahnhof aus abgelassen; an dem Verbindung* -
glcis vom Staatebahnhof nach Nijo liegen noch zwei Zwischenstationon.
Omiya und Tanbaguchi, die für den Ortsverkehr des Südwestens von
Kyoto bequem und wichtig sind.
2. Die Narabahn, von Kyoto in südöstlicher Richtung nach Nara,
41,84 km, seit September 1895 im Betriebe, mit der Verltingerung in
gleicher Richtung bis Sakurai, 19,65 km, deren Bau früher von der am
1. Oktober 1897 aufgelösten Hatsuse-Gescllschaft betrieben wurde. Die
Narabahn hat ihren Endbahnhof in Kyoto als Ilolzprovisorium von sehr
dürftiger Ausstattung unmittelbar südlich neben dem Staatsba'hnhof der
Tokaidobahn angelegt; das Gleis geht von hier aus in westlicher Richtung
sogleich mit einem scharfen Bogen in eine südöstliche Richtung über,
mit der es alsbald den südlichen stark bevölkerten Vorort Fushimi er
reicht. Der Personenverkehr auf der Bahn ist äusserst lebhaft: schon im
Jahre 1898 wurden täglich 31 Personenzüge in stündiger Zugfolge allein
zwischen Kyoto und Sakurai nach einem starren Fahrplan gefahren.
Von besonderer Bedeutung für den Bezirk von Osaka sind die
folgenden drei Bahnen (vergl. den Plan von Osaka):
1. Die Osakabahn, von dem südlichen Endbahnhofe Minatomaehi
in Osaka in südöstlicher Richtung über Oji nach Sakurai, und von Öji in
nordöstlicher Richtung nach Nara, 62,12 km; ferner die 10,8 km lange
Ringbahn von Osaka; sie beginnt in Tennoji im Süden der Stadt und
zweigt daselbst von der Stammbahn Minatomaehi — Nara in nordöstlicher
Richtung ab, umzieht sodann die Stadt auf der Ostseite im allgemeinen
ausserhalb der Häuscrviertel, überschreitet die beiden Zweiglinien der
Kansaibahn nach den Stationen Katamachi und Amijima mittelst zweier
Bahnüberführungen und endigt nach Ueberschreitung des Ajikawa auf
seinem rechten Ufer, im Norden der Stadt Östlich vor dem Hauptbahnhofe
Umeda der Tokaidobahn; diese Bahn ist eingleisig und hat 5 Zwischen -
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512
Die japanischen KiKenbahnen.
Stationen. Zu einer lebhafteren Entwicklung des hier bestehenden Stadt -
ring- Verkehrs ist es bis jetzt noch nicht gekommen. Es verkehren zur
Zeit täglich 33 Züge zwischen Umeda und Tennoji, nur 3 weitere Züge
werden über Tennoji hinaus auf der Stammbahn bis Minatomachi durch-
geführt. Die Stammbahn Minatomachi— Xara hat eine wesentlich stärkere
Zugfrequenz, es verkehren daselbst nach und von Osaka im ganzen taglich
56 fahrplanmässige Züge und von diesen allein 42 zwischen Osaka und
Xara. Die Betriebsergebnisse der im Mai 1889 eröffneten Osakabahn sind
hervorragend günstig. Der kilometrische Betriebsüberschuss hat im
Rechnungsjahr 1897/98 über 11300, im folgenden Jahre rund 11 000 M
betragen, sodass das Anlagekapital, mit 12,8 und 11,75 °/0 verzinst
wurde.1)
2. Die Hankai- und die Xankaibahn: Die ältere Hankaibahn
entspringt von dem im Süden von Osaka gelegenen Endbahnhofe Namba
und geht von hier in südlicher Richtung nach dem wegen seiner berühmten
Tempel viel besuchten Sumiyoshi und nach der blühenden Stadt Sakai;
sie ist nur 10,1 km lang, aber durchweg doppelgleisig hergestellt, mit
3 Zwischenstationen und seit Dezember 1885 im Betriebe, bemerkenswerth
wegen ihres ungemein starken Personenverkehrs — täglich 68 Personen-
züge, die sich im allgemeinen in Zeiträumen von 40 Minuten folgen und
die Strecke Xamba — Sakai in 25 Minuten zurücklegen. — Die kilometrische
Personenfrequenz, 2 560 000 Personenkilometer auf das Betriebskilometer
im Jahre 1897/98, war die höchste von allen japanischen Bahnen und
machte die Hankaibahn zu einer der best rentirenden in Japan. Der
kilometrische Betriebsüberschuss ergab sich in dem genannten Jahre zu
30 751 bei einem Betriebskoeffizienten von 27 Vo5 das Anlagekapital
von 83 400 <H für das Kilometer verzinste sich demgemäss mit 36,9%.
Die Spurweite der Bahn wurde im Anfang des Jahres 1898 von 23/., auf
die in Japan allgemein üblichen 3'/., Fuss engl. - 1,067 m während des
Betriebes umgebaut; diese Aenderung der Spurweite war bedingt durch
die beabsichtigte Verschmelzung der Hankaibahn mit der jüngeren
Xankaibahn, die am 1. Oktober 1898 erfolgte. Die Nankaibahn von
Sakai über Ozaki nach dem am Eingange der Osakabucht gelegenen
Wakayama, 52,68 km lang, wurde am 22. Xovember 1898 vollendet. Seit
der Verschmelzung der Hankaibahn mit der Xankaibahn wird immer jeder
dritte Zug bis Wakayama durchgeführt, sodass täglich 22 Züge zwischen
Xamba und Wakayama verkehren.
l) Inzwischen ist die Osakabahn, durch Ankauf von der Kansai-
Gesellschaft, seit August 1900 mit diesem Unternehmen in eins verschmolzen
worden, besteht hIso seitdem nicht mehr als selbständige Bahn.
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Die japanischen Eisenbahnen. 513
3. Die Nishinaribahn, am 5. April 1898 eröffnet, von dem Staats-
bahnhofe Umeda in Osaka im Norden der Stadt bis Kawakita oder
Ajikawagnchi, auf dem rechten Ufer des Ajikawa entlang gehend bis zu
seiner Mündung in die Bucht von Osaka, nur 5,87 km lang, mit 3 Zwischen-
stationen. Diese Bahn, die schon jetzt einen lebhaften Personenverkehr
hat, wird voraussichtlich an Bedeutung noch gewinnen, sobald der im Bau
begriffene grosse Seehafen von Osaka, südlieh von der Mündung des
Ajikawa gelegen, vollendet sein wird. Die Strecke ist in ihrer ganzen
Ausdehnung doppelgleisig ausgebaut, wird aber zur Zeit, offenbar zur
Vereinfachung der Weichenbedienung und des Signaldienstcs, eingleisig
betrieben; bei der Kürze der Strecke sind Kreuzungen der Pendelzüge
auf den Zwischenstationen nach dem gegenwärtigen Zugverkehr noch
nicht erforderlich; weshalb unter diesen Umstanden das zweite Gleis hier
vorzeitig hergestellt worden ist, bleibt unverstandlich. Der jetzige Fahr-
plan weist täglich 30 Personenzüge auf (darunter 4 Bedarfszttge), die
durchschnittlich in Zeiträumen von einer Stunde aufeinander folgen. Das
Anlagekapital beträgt 1 650 000 Yen, das würden bei vollständiger Ver-
wendung desselben rund 590 000 M für das Kilometer sein, ein für
japanische Bahnen ungewöhnlich hoher Satz, der sich durch den Charakter
der Bahn als Vorortslinie einer Grossstadt wie Osaka erklärt.
Der Gedanke, diese nördliche Ringlinie mit der östlichen Gürtelbahn
von Osaka, die einen Theil der Osakabahn bildet, zu einer gemeinsamen
Betriebsstrecke zu vereinigen und auf dieser die ganze Stadt von Südwest
über Osten und Norden bis Nordwesten umziehenden Kinglinie einen
durchgehenden Stadt- und Ringbahnbetrieb von Ajikawaguchi über Umeda
nach Tennoji und Minatomachi und umgekehrt einzurichten, liegt nahe;
indess scheint man ihm, bei der Verschiedenheit der Interessen der beiden
betheiligten Erwerbsgesellschaften, bisher noch nicht näher getreten zu
sein. Die Durchführung einer solchen zusammenhängenden Ringbahnlinie
vnn West nach Ost durch den Hauptbahnhof Umeda der Tokaidostamm-
bahn würde natürlich eine erhebliche Umgestaltung dieses Bahnhofs
bedingen; bei dem gegenwärtig in der Ausführung begriffenen Umbau
dieser Anlage ist ein solcher Plan nicht berücksichtigt In Zukunft wird
voraussichtlich auch die Herstellung eines Verbindungsgleises von dem
südwestlichen Theil der Nishinaribahn nach dem südwestlichen Zweige
der Osakabahn zwischen Minatomachi und Tennoji in Aussicht genommen
werden. Durch Ausbau einer solchen Bahnstrecke würde die begehende
Gürtelbahn von Osaka zu einer vollständig geschlossenen Ringbahn
vervollständigt und damit ein sehr leistungsfähiges Verkehrsmittel für die
Verbindung der äusseren Stadttheile von Osaka untereinander geschaffen
werden.
ArrhiT fftr Eisenbahnwesen. 1901. H4
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514
Die japanischen Eisenbahnen.
Ausbau zweiter Gleise.
Aus der nachfolgenden Zusammenstellung ergiebt sich, dass die
Summe der doppelgleisigen Privatbahnstrecken für den 1. September 1899
nur 3,62% der gesammten Privatbahnen ausmacht, während von den
Staatsbahnen bereits 10,4% doppelgleisig ausgebaut sind. Von der Ge-
sammtsumme aller Bahnen auf Hondo, Shikoku und Kiushiu sind zur Zeit
7,22% doppelgleisig. In dieser Beziehung tritt schon jetzt die üeber-
legenheit der Sfciatsbahncn deutlich hervor, die sich nach Vollendung
des zweigleisigen Ausbaus der Tokaidolinie noch stärker geltend machen
wird.
Zusammenstellung der doppelgleisigen Strecken der Privat-
eisenbahnen:
l.
Nipponbahn . .
Taira— Tsuzura— Yumoto . .
26,80 km
8,05 „
2.
Kiushiubahn . .
11.S7 m
Wakamatsu — Orio— Nokata .
25,02
54,82 „
3.
Sanyobahn . .
Kobe— Hiogo— Himeji . . .
4.
Ko bubahn . . .
Jidamachi — Shinjiku ....
j ö,44 „
5.
Nankaibahn . .
Namba — Sakai
10,10 „
«.
Nishinaribahn .
Umeda — Ajikawaguchi . . .
;>,87 „
Summe . .
148,97 km
= 3,62%
der Privatbahnen.
Dazu die doppelgleisigen Staatsbahnstrecken .
23ß,l7 km
= 19,4 0/0
der Staatsbahnen.
Gesammtsurame der doppelgleisigen Strecken 385,14 km oder 7,29% aller
Elsenbahnen.
Uebersicht über die Bauthatigkeit in den letzten 10 Jahren.
Der Erfolg der Thätigkeit im Bau neuer Eisenbahnlinien durch die
Staatsbahnverwaltung und die. Privatunternehmungen im Verlauf der letzten
10 Rechnungsjahre wird durch die nachstehende Uebersicht über die
jährlich neu eröffneten Bahnstrecken (mit Ausschluss von Hokkaido und
Fonnosa) dargestellt.
Wie man sieht, hat sich die Thätigkeit der Staatsbahnverwaltung in
den letzten Jahren wieder etwas gesteigert, während die Privateisenbahn -
gesellschaftcn ihre grösste Jahresleistung vom Jahre 1897 nicht wieder
erreicht haben. Dieses Jahr stellt auch für die Gesammtheit der Bahnen
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Die japanischen Eisenbahnen.
515
das Jahresmaximum mit 751,4 km dar. Der lähmende Einfltiss des grossen
Erdbebens in Mitteljapan vom Jahre 1891 zeigt sicli besonders in den
geringen Leistungen der beiden folgenden Jahre. Unter Berücksichtigung
der Ergebnisse für das Rechnungsjahr 1890, die nur für fünf Monate vor-
liegen, erhält man eine durchschnittliche Jahresleistung für die letzten
10 Jahre von 393,4 km eröffneten Neubaustrecken.
Zusammenstellung der jährlich neu eröffneten Bahnstrecken.
— 1- — J ^
im Rechnungsjahre
Staatsbahnen
Privatbahnen
zusammen
•
km
km
km
1890
1891
1892
1893
1894
1895
1896
1897
1898
vom 1. April bis 1. Septbr. 1899
I
11,27
37,42
19,97
01,96
48,34
90.48
58,40
422,86
455,80
27,92
97,67
251,70
257,21
286,60
703.07
586,25
182,7«
I
i
422*5
455,80
27,92
108,94
289,12
277,18
348,56
751,40
676,73
241,18
Auflösungen und Verschmelzungen von Eisenbahn-
gesellschaften.
Die nachstehende Zusammenstellung der verschiedenen Privatbahn-
gescllscliaften, die der Auflösung verfielen und mit anderen Unterneh-
mungen verschmolzen wurden, zeigt, dass die Summe der Bahnstrecken,
die in letzter Zeit den Besitzer gewechselt haben, nicht weniger als
361 km beträgt. Diese Verschmelzungen haben den wirtschaftlichen
Vortheil, dass die übergrosso Zahl der kleinen selbständigen Unterneh-
mungen wieder etwas verringert wurde; sie sind im übrigen lediglich der
Ausdruck des natürlichen Vorganges der Aufsaugung der wirtschaftlich
Schwächeren durch den stärkeren Nachbar, eines Vorganges, der aller-
dings zugleich die Gefahr in sich birgt, dass die ganz grossen Privat-
bahngesellschaften allmählich ein zu starkes Uebergewicht über die Staats-
eisenbahnverwaltung und eine allzu grosse Macht der Staatsgewalt gegen-
über erlangen könnten; gegenwärtig ist zu einer derartigen Befürchtung
noch kein Anlass vorhanden.
34*
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5 iß Die japanischen Eisenbahnen.
Auflösungen und Verschmelzungen von Privatbahngesellschaftcn:
Lauf. Nummer II
Name
der
Gesell-
schaft
Eisenbahn*trecken
km
Zeitpunkt
der
Autiosung
Die Bahn
wurde
verschmolzeti
mit der
1
Nikko
Utsunomiya — Nikko . . .
40,83
Xinponbahn
2
Mito
Oyama— Mito .....
1. März 1892
desgl.
3
Ryomo
Oyama— Mayebashi . . .
84,oi
1. Januar 1897
desgl.
4
Naniwa
Shijonawate— Katamachi
1
13,16
9. Februar 1897
Kansaibahn
5
Settsu
Amagaski— Ikeda1) . . .
I 18,»
16. Februar 1897
Hankakubahn
6
Iyoka
Kizu — Shijonawate,Osumi
26. Februar 189/
Kansaibahn
7
Lnikuno
WaJcamatsu — Usui, No-
kata— Kauada, Kotake
62,io
30. Septbr. 1897
Kiushiubahn
8
Haisuse
19.6i
1. Oktober 1897
Narabahn
9
Hankai
Namba (Osaka)~Sakai ') .
10,ia
1. Oktober 1698
Nankaibahn
10
Imari
13,io
28. Dezemb.1898
Kiushiubahu
zusammen
361,oc
B. Im Bau begriffene Privatbahnen.
Iiier ist anzuführen, dass eine ganze Anzahl der im japanischen
Eisenbahnbericht für 1897 98 noch als endgültig genehmigt auf-
geführten Linien — im ganzen fünfzehn — thatsächlich nicht zur Aus-
führung kommt; die betreffenden Gesellschaften hatten sich im Jahre
1898/99, in dem die Geldknappheit in Japan besonders lahmend auf
Handel und Industrie einwirkte, vergeblich bemüht, die erforderlichen
Baukapitalien zu beschaffen; es blieb ihnen daher schliesslich nur übrig,
sich aufzulösen und die erlangte endgültige. Konzession vOUig verfallen
zu lassen.
Die Summe der Bahnstrecken, deren Ausführung auf diese Weise,
infolge der Auflösung der betreffenden Gesellschaften, gescheitert ist,
i) Unter gleichzeitiger Beseitigung der schmaleren Spurweite.
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Die japanischen Eisenbahnen.
517
beträgt für das Jahr 1898/99 nicht weniger als 1 226,3 km. Die Verluste
an Nationalvermögen, die hiermit verknüpft sind, infolge der nutzlosen
Aufwendungen für Vorarbeiten, für die Bildung unnützer Eiscnbahngesell-
schaften und für die vergeblichen Versuche zur Kapitalbeschaffung dürften
nicht unbedeutend sein. Wenn sich hierbei auch einerseits die Folgen
der schweren wirtschaftlichen Krisis geltend machen, die in Japan nach
dein Kriege mit China als eine Folge der „Gründerperiodc" Japans eintrat,
so beweisen diese Vorgänge doch andererseits, dass das gegenwärtige
Eisenbahnkonzessionirungswesen in Japan an manchen empfindlichen
Mängeln leidet, deren Beseitigung im Interesse des ferneren gedeihlichen
Portsehrittes im Eisenbahnbau dringend geboten wäre.
Die Strecken, für deren Bau im Jahre 1898/99 die endgültige Ge-
nehmigung ausgesprochen worden ist, betragen zusammen 448,4 km; sie
vertheilen sich auf 13 Bahnen, deren grösste, die von Itabashi — Tokio
nach Ashikaya führende Mohubahn, eine Länge von 84,43 km erhalten
soll. Zwei der neuen Bahnen sind für Kiushiu, eine für Shikoku, die
übrigen für die Hauptinscl geplant.
Die Summe dieser Neubaustrecken beträgt 531,6 km, wozu noch die
Neubaustrecken treten, die im vorausgehenden Abschnitt A) bei den
bereits im Betriebe befindlichen Privatbahnen zum Theil einzeln aufge-
führt sind.
Ausserdem hat eine grössere Anzahl von Gesellschaften, die eine
vorläufige Genehmigung bereits erhalten hatten, die endgültige Konzession
nachgesucht.
III. Die Bahnen im Jahre 1897/98 und 1898/99.
Ueber die allgemeinen Verhältnisse und die wirtschaftliche Lage
der verschiedenen Staats- und Privatbahnen Japans giebt die tabellarische
Zusammenstellung I (S. 526 bis 529) näheren Aufschluss. Die im Laufe des
Rechnungsjahres 1898 hinzutretenden 12 neuen Privatbahngcsellschaften
mit ihren durchweg kurzen Linien — die längste umfasst nur 56 km —
sind in der Zusammenstellung nicht einzeln aufgeführt. Die Tabelle giebt
die Betriebslänge und das rechnungsmässig festgestellte kilometrische
Anlagekapital der Bahnen für den 1. April 1898 und 1899 und femer die
kilometrische Jahreseinnahme und Betriebsausgabe, sowie den kilometri-
schen Betriebsübcrschuss für das Etats jähr vom 1. April 1898 bis zum
31. März 1899 und endlich die Betriebskoeffizienten für dieses Jahr und
die beiden Vorjahre. Weiter ist dann noch angegeben, in welchem
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518
Die japanischen Eisenbahnen.
Prozcntverhältnissc sich die Roheinnahraen für 1897 und 1898 auf den
Personenverkehr vertheilen, und welche Verzinsung des Anlagekapitals
der Höhe des kilometrisehcn Ueberschusses für die Jahre 1897 und 1898
entspricht. Zur näheren Darstellung der Verkehrsverhältnisse sind
sodann für das Jahr 1898 mitgetheilt: die Zahl der im ganzen be-
förderten Personen und Gütertonnen, wobei zu bemerken ist. dass die
Summe der auf den einzelnen Staatsbahnlinien beförderten Reisenden mit
der Zahl der auf den Staatsbahnen im ganzen beförderten Personen nicht
übereinstimmt, weil bei der letzteren Zahl die von einer Linie auf eine
andere übergehenden Reisenden nur einfach gezählt sind. Femer sind
aus den gefahrenen Personen- und Tonnenkilometern die auf das Kilometer
Betriebslänge durchschnittlich geleisteten Personen- und Gütertonnen-
kilometer, die den besten Massstab für die Verkehrsgrössc der einzelnen
Unternehmungen abgeben, ermittelt. Es kann, wenn man die Zahlenreihen
im einzelnen verfolgt, nicht auffallen, dass die Werthe innerhalb der
einzelnen Spalten ungemein starke Schwankungen zeigen; sie erklären
sich durch die Verschiedenheit der Grundbedingungen für die einzelnen
Bahnen. Diese sind theils Ueberlandbahnen durch wenig besiedelte Ge-
biete mit geringem Verkehr, die das Uind erst erschliessen sollen, theils
Vorortbahnen zur Verbindung grosser Städte und dicht bevölkerter Ort-
schaften, einige sind Lokalbahnen, die einen starken Zwischenverkehr
bedienen; andere sind Industriebahnen, die auf kurze Strecken zahlreiche
regelmässige Kohlentransporte zu befördern haben; bei den meisten Bahnen
spielt der Güterverkehr, namentlich der in Wagenladungen, noch eine
untergeordnete Rolle; bei einigen wenigen wiederum ist es der Personen-
verkehr, der gegen den Güterverkehr zurücktritt.
Die Charakteristik der Bahnen wird wesentlich ergänzt durch die
Tabelle 11 (S. 530, 531), die für sämmtliche Bahnen in gleicher Reihenfolge
den Bestand an Betriebsmitteln sowohl im ganzen als auch in der Vertheüung
auf das Kilometer Betriebslänge für den 1. April 1898 und 1899 angiebt.
Anlagekapital.
Zunächst ist von grosser Bedeutung für den wirthschaftlichen Erfolg
der japanischen Eisenbahnen das auffallend niedrige kilometrische
Anlagekapital, das im Durchschnitt aller Bahnen für den 1. April 1899 mit
80 300 tH noch nicht den dritten Theil des entsprechenden gleichzeitigen
Anlagekapitals der preussischen Staatsbahnen (25(5 494 M für 1 km) be-
trägt. Die schmalere Spurweite, der schwächere Oberbau, die wesentlich
einfachere Ausstattung der Betriebsmittel und die geringere Fahrgeschwin-
digkeit, mit der man sich begnügt, dürften dabei ebenso wohl mitsprechen,
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Die japanischen Eisenbahnen
519
wie die ausserordentlich niedrigen Grunderwerbskosten, die viel geringere
Zahl der erforderlichen Kunstbauten bei der Durchschneidung von
Verkehrswegen aller Art, und die auf jede architektonische Wirkung von
vornherein verzichtende Einfachheit aller Stationsanlagen, wobei die meisten
Hochbauten in einer geradezu provisorisch erscheinenden Weise in reinem
Holzbau errichtet werden. Dabei erweisen sieh freilich die Bauausführungen
den oft aussergewöhnlich heftigen Angriffen der Atmosphäre gegenüber
vielfach als nicht genügend sorgfältig, indem Betriebsunterbrechungen in
Folge von Dammrutschungen, Unterspülung von Brückenpfeilern, Weg-
waschen von Brückenrampen, Einstürzen von Tunneln und dergleichen
alljährlich, auf einzelnen Linien fast regelmassig, eintreten. Die Erd-
arbeiten sind auf den meisten Bahnen durch möglichste Anpassung der
Linie an die Geländeoberfläche auf ein Miniraum beschränkt, häufig auf
Küsten des Lüngenprofils der Bahn, das in Folge des unaufhörlichen
Wechsels der Steigungen und Gefalle einen fortwährenden Wechsel der
Zugwiderstände bedingt und daher für die Entwicklung einer flotten
Fahrgeschwindigkeit auf längere Strecken recht mangelhaft ist.
Wie ein Vergleich des kilometrischen Anlagekapitals für den 1. April
1890 mit den Beträgen am 1. April 1898 lehrt, hat sich binnen Jahresfrist
bei den meisten grösseren Bahnen eine erhebliche Steigerung vollzogen.
Diese Steigerung wird in den nächsten Jahren noch fortdauern, und
namentlich der Gesammtdurchschnittsatz für das kilometrische Anlage-
kapital wird sich mit Sicherheit noch wesentlich erhöhen, weil gerade
die rückständigen, jetzt in der Ausführung begriffenen Staats- und Privat-
bahnen meist besonders schwierige und kostspielige Baustrecken enthalten
— die einfachen und billigen Linien sind bereits gebaut — , und weil die
anhaltende Preissteigerung aller Lebensmittel, Arbeitslöhne und Baumate-
rialien, die in Japan seit dem chinesischen Kriege eingetreten ist, alle
weiteren Bauausführungen empfindlich vertheuert.
Wie ans der Tabelle zu ersehen, sind die Staatsbahnen, namentlich
deren älteste, die Tokaidobahn, erheblich theurer in der Anlage als die
meisten Privatbahnen; das ist zum Theil darauf zurückzuführen, dass die
Tokaidostammbahn bereits mit 39% ihrer Strecken doppelgleisig ausge-
baut ist; zum Theil mag auch der Umstand noch mit Schuld sein, dass
die ersten Fremden, vorwiegend englische Ingenieure und ausländische
Bauunternehmer sich ihre Dienstleistungen und Arbeiten bei den ersten
Bahnstrecken ganz besonders glänzend vergüten Hessen, bis die Japaner
dazu übergingen, ihre Bahnbauten selbst in die Hand zu nehmen. Selbst
die Shinyetsubahn, die den schwierigen und kostspieligen Uebergang über
den Usuipass mit einer 8 km langen Zahnschienenstrecke und 26 Tunneln
von 4,45 km Gesammtlänge enthält, hat für das Kilometer noch rd. 48 600 M>
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520
Die japanischen Eisenbahnen.
weniger gekostet als die Tokaidobahn. Besonders kostspielig" unter den
Privatbahnen erscheinen die Hoshiubahn auf Kiushiu, die Kansai- und die
Nankaibahn; der autfallend hohe Satz der kilometrischen Anlagekoston
bei der Kyotobahn (rund 198 000 M) erklärt sich daraus, dass viele der
bisherigen unverhältnissmä8sig hohen Aufwendungen auf die nur kurze,
im Jahre 1897/08 eröffnete Anfangsstrecke entfallen. Sie werden sieh
demnächst mit der Vollendung weiterer Theilstrecken ermässigen.
Andererseits sind einige Privatbahnlinien durch ihre ausserordentlich
niedrigen Anlagekosten bemerkenswerth, so besonders die Sobu- und die
Bantanbahn mit nur wenig über 50 000 M für 1 km, und eine Reihe
kleiner Unternehmungen, sämmtlich von unter oder wenig über 30 kin
Betriebslänge, die thatsächlich den Charakter von Neben- oder Klein-
bahnen haben, wenn auch für eine derartige Unterscheidung in Japan,
wie erwähnt, bis jetzt eine gesetzliche Grundlage noch nicht besteht; es
sind dies die
Omehahn 17 520 M für 1 km, 20,9 km lang,
Sanobahn 17 440 „ „ 1 „ 15,6 „
Jynbahn 19030 „ 1 „ 20,9 .,
Kawagoyehahn . . . 24 000 „ „ 1 29,7 .,
Dogoha hn 25 430 „ 1 „ 5,0
Xanyohahn .... 30 200 „ 1 T, 11,1
Ohuyctsuhahn ... 31 150 „ „ 1 M 29,9 ..
Kozukebahn .... 29 950 „ „ 1 „ 33,8 „
Die Ohio-, Jyo-, Dogo-, Nanyo- und Kozukebahn haben, wie schon
früher angeführt, eine schmalere Spurweite von 0,762 m.
Im grossen Durchschnitt bleiben die kilometrischen Anlagekosten
der Privat bah neu um rund 28 300 ,M unter dem Satz der Staatsbahnen,
und wenn man die Tabelle II über den Bestand an Betriebsmitteln zu
Rathe zieht, so bemerkt man, dass die Staatsbahnen wesentlich besser
mit Lokomotiven. Personen- und Güterwagen ausgerüstet sind, als die
meisten Privatbahnen; dadurch erklärt sich also schon ein Theil der
höheren Anlagekosten. Im übrigen kann es keinem Zweifel unterliegtui,
dass die allgemeine Ausführung der Bahnen, insbesondere auch was die
Ausstattung der Gebäude und Betriebsmittel, den Oberbau und die Betriebs-
cinriehtnngen anlangt, bei den Staatsbahnen höheren Ansprüchen genügt,
als bei der Mehrzahl der Privatbahnen (vielleicht mit alleiniger Ausnahme
der Sanyo- und der Xipponhahn).
Betriebsergebnisse und Betriebskoeffizienten.
Wenn man von der kurzen Lokalbahn der Hankai - Gesellschaft
absieht, so steht die Toknidostantshahn mit der kilometrischen Uoh-
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Die japanischen Eisenbahnen.
521
einnähme und dem Betriebsüberschusse weitaus obenan unter den japani-
schen Bahnen; die Tokaidobahn, die ein dicht bevölkertes und fast durch-
weg fruchtbares und wohlhabendes Land durchzieht, bildet thatsächlich
den Grundstock für die glänzenden Betriobsergebnisse der japanischen
Staatsbahnen; ihr kilometrischer Reinertrag muss sogar die Zuschüsse zum
Betriebe, die noch bei der Shinyetsu- und früher auch bei der Hokuriku-
bahn erforderlich waren, mitbestreiten. Die Einnahmen wurden im Jahre
1897 zu 77,2 %, im Jahre 1898 noch zu 70,6% vom Personenverkehr
aufgebracht. Der Betriebskoeffizient, der freilich neuerdings eine stark
steigende Tendenz zu haben scheint, muss als ein ausserordentlich niedriger
bezeichnet werden, zumal bei der Tokaidostammbahn, wo zwischen Tokio
und Kobe 3 grosse Wasserscheiden zu überschreiten sind, von denen die
östlichste, die Ueberschreitung des Hakonegebirges ostlich vom Fuji, eine
Hebung der Bahn auf 450 m Meereshohe erforderlich macht.
Was die Hankaibahn anbelangt, so erklären sich die ungewöhnlich
hohen Betriebseinnahmen und Ueberschüsse aus den ausserordentlich
günstigen Linien- und einfachen Betriebsverhältnissen der Bahn, die aus-
schliesslich dem Personenverkehr und zwar hauptsächlich zwischen den
beiden Städten Osaka von mehr als 500 000 und Sakai von beinahe
5000(3 Einwohnern dient; Sakai mit seinem schönen Meeresstrande ist
während der guten Jahreszeit zugleich der Erholungsplatz für die
Bewohner von Osaka, sodass der Personenverkehr fast jederzeit ein sehr
reger ist. Die günstigen Betriebsverhältnisse der fast wagerechten und
geradlinigen Bahn kommen auch in den niedrigen Betriebskoeffizienten
von nur 27 bis 30 °/n zum Ausdruck. Nach der Verschmelzung der Hankai-
bahn mit der fünfmal so langen Nankaibahn werden die kilometrischen
finanziellen Ergebnisse des vereinigten Unternehmens zweifellos von dem
seitherigen ungewöhnlich günstigen Stande heruntergehen.
Zunächst der Tokaidobahn steht in der Reihenfolge in der
Höhe der kilometrischen Roheinnahme und des Betriebsüberschusses die
Osaka bahn, bei der das Verhältnis» der Einnahmen aus dem Personen-
nnd aus dem Güterverkehr für das Jahr 1897 nahezu dasselbe war, wie
bei der Tokaidobahn. Der Betriebskoeffizient ist aber niedriger. Die
grösseren Privatunternehmungen der Nippon-, Kiushiu- und Snnyobahn,
sowie die Kobu-, Sobu-, Sangu-, Nara-, Hankaku-, Sanuki-, Hoshiu- und
Kyotobahn bilden zusammen eine Gruppe mit wenig von einander
abweichenden Betriebsergebnissen; die kilometrischen Uehersehüsse
schwanken liier zwischen 4 356 M bei der Nara- und 9 990 J(- bei der
Hoshiubahn und die Betricbskoeinzienten zwischen 31t3C bei der Sobubahn
*w<l 49,36 bei der Hankakubahn. Durch verhältnissuiässig starken Güter-
verkehr zeichnen sich die Hoshiu-, Sano-, Kiushiu-, Nippon- und Bantan-
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522
Die japanischen Eisenhahnen.
bahn aus; die frühere Chikuhobahn, die jetzt einen Bestandtheil dor
Kiushiubahn bildet, zeigte früher den stärksten Antheil des Güterverkehrs
an ihrer Gcsammteinnahrae, nämlich 79 %, während jetzt die Hoshiubahn
den stärksten Güter- (Kohlen ) verkehr unter allen japanischen Eisen-
bahnen aufweist.
Die Übrigen kleineren Bahnen zeigen in ihrem kilometrischen Betriebs-
überschusse Abstufungen von 3 500 M bis herab auf verschwindende
Beträge; einige wenige Bahnen: die Kayo-, Kozuke- und die Shinyetsu-
staatsbahn erfordern sogar vorübergehend noch Zuschüsse zu den Betriebs-
kosten, was wohl in aussergewöhnlichen Verhältnissen seine Erklärung
findet.
Der günstige Einfluss der Tokaidobahn hat zur Folge, dass der
kiloiuetrische Uebersehuss bei den Staatsbahnen — 9 147 LU> — den ent-
sprechenden Durchschnittssatz der Privatbahnen — 4 834 ,« — noch nra
4 313.K übertrifft, während letztere einen nur wenig günstigeren, d. h.
niedrigeren Betriebskoeffizienten aufweisen, als die Staatsbahnen. Die in
den letzten Jahren in Japan anhaltende allgemeine Preissteigerung und
die damit Hand in Hand gehende allmähliche Steigerung der Gehälter und
Löhne wird voraussichtlich für die Zukunft eine nicht unbeträchtliche
Erhöhung der Betriebsausgaben und des Betriebskoeffizienten bei den
meisten Bahnen zur Folge haben; demgegenüber wird allerdings die am
ltt. Marz 1899 zuerst bei den Staatsbalmen eingeführte allgemeine Erhöhung
der Personentarife (vergl. Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-
Verwaltungen 1899 S. 557), der die meisten Privatbahnen mit entsprechen-
den Erhöhungen gefolgt sind, wieder eine wesentliche Steigerung der
Betriebseinnahmen herbeiführen, so dass es vielleicht gelingt, die Betriebs-
überschüsse ungeschmälert auf gleicher Höhe wie seither zu halten. Die
Tariferhöhungen treffen im wesentlichen die überwiegende Zahl der kurzen
Keisen und werden voraussichtlich nur zu Anfang einen kleinen Küekgang
in den Frequenzzinera zur Folge haben.
Im allgemeinen zeigen die Betriebskoeffizienten auch bei derselben
Unternehmung vielfach sehr starke Schwankungen in auf einander folgen-
den Jahren, was auf eine noch bestehende grosse Unstetigkeit in den
Betriebs- und Verkehrsverhältnissen sch Hessen lässt.
Vergleicht man dje Betriebskocfnziejiten vom Rechnungsjahre 1898/99
mit den beiden Vorjahren, so begegnet man mit wenigen Ausnahmen
einer nicht unbedeutenden Steigerung, die bei einzelnen Bahnen — der
Shiiiyetsiistaatshahn, der Ota-, Kiushiu- und der Xipponbahn — ein auf-
fallend hohes Mass annimmt, nämlich 43, 40, 20,4. und 18,9° 0. Hierfür,
wie für die starke Abnahme des Betriebskoeffizienten bei der Hokuriku-
und Kyotobahn dürfte eine Erklärung nur in besonderen Vorgängen oder
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r
Die japanischen Eisenbahneu.
523
Massnahmen zu finden sein, die wohl mit der inneren Verwaltung der
Bahnen, der Buchung und dergl. zusammenhängen und nicht zur öffent-
lichen Kenntniss gelangen.
Rentabilität der Bahnen.
Die glänzendste Rentabilität unter den japanischen Bahnen zeigt
sich wiederum bei der Hankaibahn, deren Betriebsüberschuss das Anlage-
kapital im Jahre 1897 mit 36,9% und im Jahre 1898 immer noch mit
27% verzinste. An zweiter Stelle steht in dieser Hinsicht die So bubahn,
bei der sich ein hoher Betriebsüberschuss mit einem ungewöhnlich nie-
drigen Anlagekapital vereinigt; die Verzinsung betrug in denselben Jahren
18,7 und 13,5%. Den dritten Platz nimmt für das Jahr 1898 die Jyobahn
aufShikoku ein mit einer Verzinsung von 13,1% Erwähnung verdienen
ferner noch die hohen Ziffern der Osakabahn, 12,8 und 11,75%, und der
Sangubahn, 12,4 und 11,7 %. Die Staatsbahnen stehen, Dank der Ein-
wirkung der Tokaidobahn, mit 10,8 und 8,9% wiederum über dem Durch-
schnitt der Privatbahnen, 9,2 und 6,47 %, dem die drei grossen Bahnen
der Nippon-, Kiushiu- und Sanyo -Gesellschaft in ihrem Ertrügniss sehr
nahe kommen.
Das Durchschnittscrgebniss der japanischen Bahnen für das Jahr 1897,
wo man eine Verzinsung des Anlagekapitals von 9,8 % hcrauswirthschaften
konnte, muss als ein sehr günstiges bezeichnet werden. Leider zeigt aber
schon das folgende, allerdings wirtschaftlich überall in Japan sehr un-
befriedigende Jahr einen starken Rückgang bis auf 7,04 %. Dieses Ergeb-
niss wird sich für die nächste Zukunft voraussichtlich wieder bessern, sobald
die wirtschaftliche Krisis und ihre Folgen überwunden sein werden, und
sobald sich die Erhöhung der Personentarife geltend macht. Auch wird
voraussichtlich die zunehmende Verkehrsentwicklung, insbesondere die
weitere Entwicklung des Güterverkehrs den Niedergang hintanhalten, der
infolge der Genehmigung und des Baues unwirtschaftlicher Wettbewerbs-
linien einzutreten droht. Wie sehr der Güterverkehr im allgemeinen noch
der Entwicklung fähig ist, ersieht man aus den hohen Prozentsätzen der
Spalten 13 und 14 in der Tabelle I, sowie aus den verhültnissmassig
geringen Beträgen bei vielen Bahnen in den Spalten 18 und 20; es sind
eine ganze Reihe Bahnen, die einen finanziell in Betracht kommenden
Güterverkehr überhaupt noch nicht aufzuweisen haben, so die Hokuyetsu-,
Sangu-, Kyoto-, Hankai-, Toyokawa-, Kayo-, Dogo-, Nanyo-, Narita- und
Otabahn.
Je mehr sich nach dem Inkrafttreten der neuen Handelsverträge die
gewerbliche Thätigkeit und damit Hand in Hand gehend die überseeische
Ein- und Ausfuhr des Landes steigern wird, je mehr das Land mit der
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524
Die japanischen Eisenbahnen.
zunehmenden Annahme abendländischer Lebenshaltung sich für die Produkte
-des Auslandes und der eigenen Industrie aufnahmefähig erweist, .je mehr
die bisher noch abgesondert liegenden I^andestheile durch Vollendung der
Bahnbauten an den allgemeinen Verkehr angeschlossen werden, desto
mehr wird auf den Eisenbahnen sich das Transportbedürfniss auch für
den Güterverkehr steigern, zumal es an gut angelegten und sachgemäss
unterhaltenen Landstrassen in vielen Thailen des Landes noch völlig fehlt.
Somit erscheint auch die Zukunft des Güterverkehrs auf den japanischen
Eisenbahnen gesichert, zu dessen Entwicklung und Pflege allerdings für
die Eisenbahn -Verwaltungen selbst noch viel zu thun bleibt.
Der Personenverkehr.
Wie die Spalte 17 der Tabelle I ausweist, füllt bei weitem der Löwen-
antheil des Personenverkehrs hinsichtlich der Zahl der alljährlich beförderten
Reisenden der Tokaidobahn zu; vergleicht man indess die kilometrischen
Vcrkchrszahlcn, d. h. die auf 1 km Betriebslänge durchschnittlich geleisteten
Personenkilometer, so sieht man. dass wiederum die kurze Hankaihahn
mit jährlich 2 701 000 Personenkilometern in der Verkehrsstärke obenan
steht, während die Tokaidobahn mit 1 300 000 Personenkiloinetern an
zweiter Stelle folgt. Der Einfluss der Tokaidobahn bringt die kilonietrische
Verkehrszitter der St.-iatsbahnen auf 978 000 Personenkilometer, ein Werth,
der von keiner anderen Privatbahn mit Ausnahme der Hankaibahn er-
reicht wird; der Durchschnitt der Privatbahnen bleibt mit 388 G00 Personeu-
kilonictern noch weit unter der Hälfte dieses Werths, am nächsten kommen
ihm die Osakabahn mit 857 000 und, zweifellos infolge des Einflusses ihres
Stadtbahnverkehrs in Tokio, die Kobubahn mit 813 400 Personenkilo-
metern.
Nach der Höhe der kilometrischen Verkehrszahl geordnet folgen
dann, sämmtlich noch beträchtlich über dem Durchschnitt stehend, die
Sanukibahn mit 732 000 Personenkilometern auf 1 Betriebskilonieter,
Nankaibahn „ (i(>l 500 „ „ 1
Sangubahn „ <>35 700 „ 1
Narabahn 540 000 „ „ 1
Kiushiubahn „ 523 000 „ „ 1
Kyotobahn „ 518 500 ,, „ 1
Solmbahn „ 487 000 „ „ 1
Sanyobahn „ 481000 „ „ 1
Demgegenüber sei erwähnt, dass die entsprechende Verkehrszahl für
den Durchschnitt der preussischen Staatsbahnen im Rechnungsjahre 1898'99
427 93<> Personenkilometer betragen hat. Der verhaMtnissmässig schwächste
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Die japanischen Eisenbahnen.
525
Personenverkehr findet sich bei der Oraebahn, demnächst folgen die
Sano-, Kozuke-, Ota- und Bantanbahn; bei einzelnen dieser Bahnen sind
die niedrigen Ziffern wohl daraus zu erklären, dass die Betriebszeit noch
zu kurz ist, als dass der Verkehr schon zu voller Entwicklung gelangt
wäre.
Der Güterverkehr.
Für die Mehrzahl der japanischen Bahnen ist der noch auffallend
geringe Güterverkehr charakteristisch; während bei den preussischen
Staatebahnen im Rechnungsjahre 1898/99 die Zahl der auf das Kilometer
durchschnittlicher Betriebslänge gefahrenen Tonnenkilometer — 735 593 —
die Zahl der geleisteten Personenkilometer erheblich übertrifft — das
Verhältniss der beiden Werthe beträgt rund 1,71 : 1 — , kehrt sich das
Verhältniss bei den japanischen Bahnen, für dasselbe Jahr 1898/99 be-
trachtet, vollständig um, indem es 0,893 : 1 oder 1 : 3,42 beträgt; bei den
japanischen Staatsbahnen sinkt das Verhältniss infolge des starken
Personenverkehrs sogar auf 1 : 5,06, es betrug im Jahre 1890/91 nur 1:11.
Vergleicht man die Verkehrszahlen selbst, so ergiebt sich die durch-
schnittliche kUometrische Güterbeförderung auf den japanischen Bahnen
mit 150 211 Tonnenkilometern für das Jahr 1898 als reichlich Vr. des ent-
sprechenden Verkehrs auf den preussischen Staatsbahnen. Hierin liegt,
wie man sieht, ein wesentlicher Unterschied der japanischen Bahnen von
den meisten europäischen Bahnen, der in der Einfachheit aller Anlagen
und Betriebseinrichtungen bei den japanischen Bahnen zum Ausdruck
kommt und hier namentlich die ausgedehnten Güterstationen und kost-
spieligen Rangirbahnhöfe völlig entbehrlich macht.
Im einzelnen zeigen die Spalten 13, 14, 18 und 20 der Tabelle I, welche
Bedeutung der Güterverkehr bei den verschiedenen Bahnen besitzt, und
um welche absoluten und kilometrischen Transportleistungen es sich dabei
handelt. Wenn auch die Gesammtsumme der beförderten Tonnen und
die Gesammtaumme der gefahrenen Gütertonnenkilometer bei den Privat-
bahnen im ganzen die entsprechenden Werthe bei den Staatsbahnen um
ein mehrfaches übersteigt, so ist doch bei letzteren die kilometrische
Verkehrszahl, d. h. die Zahl der auf 1 km durchschnittlich gefahrenen
Tonnenkilometer mit 191 500 grösser als bei dem Durchschnitt der Privat-
bahnen (140 327). Der Satz von 256 000 der Tokaidobahn, der das
günstige Ergebniss der Staatsbahnen herbeiführt, wird nur von einer ein-
zigen Privatbahn überschritten: nämlich von der Hoshiubahn; daneben
sind nur die Kiushiu- und die frühere Chikuhobahn, die inzwischen mit
der Kiushiubahn verschmolzen ist. vermöge ihrer starken Kohlentransporte
(Fortsetzung des Textes auf S. 532 )
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52«
Tabelle f.
Die japanischen Eisenbahnen.
Die japanischen Eisenbahnen
l
No.
I
1
6
Bahnen
Betriebs« 1 Betriebs-
länge länge
I.April 1898 1. April 1899
km
km
Kilometrisches
Anlagekapital
am 1. April
l 898 1 899
I
2
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4
I
2
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4
5
8
9
10
11
12
13
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16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
.31
Staatsbahnen:
Tokaido
Shinvetau.
On . .
Hoknriku
Staatsbahnen
Privatbahnen:
Ninpon
Kiushiu (Chikuho)
Sanyo
Kaimai
Hokuyetsu . . .
Sobu
Kobn
Sangu
Kyoto
Nnra
Osaka
Hankai
Hankaku
Bant an .
Chuvetsu
Toyokawa
Kayo
Nankai
Nanva
Sanuki .
Ivo .
Dogo
Nanyo
Hosniu
Narita
Boso . .
Kozuke
Ota . .
Sano . .
Ome . .
Kawagoye
Privatbahnen (einschl. der
nicht genannten)
708/-
188,4
713,1
188,4
57,5
197,8
57,5
UO,s
1065,t
1 166,\
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29,7
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I
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76 160
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192 700
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83 400 i
75 400
49800
28 900
92000 .
49 100 !
48800 |
58 500
60800
18950
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102800
52000
57 200
29 100 |
54 200
16 740
16065
23800
64 750
94 750
85 500
111 300
88 200
51 800
85 700
70 700
198000
68 100
93 500
101 000
51 100
31 150
72 000
53 800
119 200
59 500
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111 100
52 800
59000
29 960
56 300
17440
17 520
24 000
SRmmtliche Bahnen
Digitized by Google
Die japanischen Eisenbahnen.
527
im Jahre 1898/99.
Tabelle I.
7
8
: 9
10 11
12
Kilometrische Betriebs-
Einnahme Ausgabe
Kilometrischer
l'eberschuss
1 tur 1898/99 in
: i
Betriebskoefnstienten
i No.
für da* Jahr 1898/99
| 1896/97
1897/98
1898/99
10 480
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10 400
18 4>>U
11 100
5 860
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5l>8
Die japanischen Eisenbahnen.
Noch: Tabelle I.
Die japanischen Eisenbahnen
2
Bahnen
13
i
14
Die Einnahmen aus dem
Personenverkehr betragen ,
in Prozenten der Gcsammt- !
einnähme im Jahre
1897/96 1098/99
16
Verzinsung
des Anlage-
kapitals mit
°/o im Jahre
1897/98
1
2
:!
4
Staatsbahnen :
Tokaido
Shinvetsu
Ou \ .
Hokuriku
Staatsbahnen
Privatbahnen:
Nippon
Kiu*hiu
(Chikuho) . .
Sanyo
Kansai
Hokuyetsu
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Nara
Osaka
Hankai
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31 Kawagoye
Toyokawa
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Nanva . .
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Nanvo . )
Hoshiu . .
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Boso . . .
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Ome . . .
auf Shikohu
Frivatbahnen (einschl. der
nicht genannten)
Sämmtliche Bahnen zusammen
77,2
73,3
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Dil* japanischen Eisenbahnen.
529
im Jahre 1898/99.
Noch: TabelJe L
J
17
18
19
»
1
Verzinsung
des Anlage- •
•
Anzahl der beförderten
Geleistete
Personen- | Tonnen-
kapitale mit
% im Jahre
Personen
Gütertonnen
kilometer
auf 1 Betriebskilometer
No.
1898/99 j
im Rechnungsjahre 1898 99
11,3
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2 155 100
1 457800
21 1 470
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1 300000
342000
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1
2
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251 000
447 500
42 300
81 300
3
4
8,9
31 590000
1 793 900
973 000
191 500
6,s
14 426 900
1564270
374 000
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1
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6
11,6
4 163 200
234 520
813 400
154 300
7
11,7
1 028 200
20 600
035 700
13 750
8
3,36
913 300
29 270 i
518 500
16 800
9
6,4
1668 600
37 650 ;
540000
15000
10
11,75
4060600
228 400
857 000
96 700
11
27,0
2706600
15 450
2 701 600
20 460
12
6,s
1 114600
92 500
331 100
36 700
13
3,7
627 960
87 810
H»y js h )
47 570
14
488 500
24 030 1
186 060
15250
15
4,<«
581 800
12560
296 000
10680
16
negat.
3<r2 700
8 290
206 000
6980
17
6^5«
2 412 500
45 980
661 500
30 900
18
5,t
580700
40000
249 650
25 640
19
9*
2318 600
38850 ,
732000
13 200
20
13,1
1 037 450
33 460
350500
15 880
21
6,04
604 300
200
273 000
108
22
6,3
389 800
5 910
198 500
3 610
23
9,o
1 298000
860 310 ,
312000
335 000
24
,v :
718 300
19 550
267 500
13 880
25
465 500 59020
206 500
24 470
26
4» i
323 H00
21 320
123000
15 500
27
0,o4
176 640
11 030
129 400
9270
28
6,7*
243 100
53 250
97 000
42250
29
4,'.
176 300
35 040
93 700
28 260
30
8,46
573 860
66 750
273 000
42900
31
6,47
67 471 100
8 122 230
1
388 600
i
140 330
7,04
99061 100
9 916 130
512014
150210
•
Archiv für Ei»enbabnwe««*H. 1901.
35
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530
Die japanischen Eisenbahnen.
Tabelle II.
Bestand an Betriebsmitteln bei den japanischen
4 H
Betriebslänge
5 6 7 8
■
Bestand am 1. April an
No. KiscMibahnen
1. April
Lokomotiven
1 898
1899
lö'J8 1899 im auf im auf
km km ' ganzen 1 km ganzen 1 km
Staatsbahnen:
1 Tokaido ....
2 Shinvetsu . . .
3 On .'
4 Hokurikn . . .
in Reparatur
Stantsbahnen .
708,*
188.1
110,1!
713,4
188, i
197,«
167
25
12
20
34
0^6
0,u..
0,80»
0,1«
185
37
12
33
43
1 «0,1
1 156,:.
Privatbahnen:
1 ! Nippon (Ryomo) . | 1 2U2,» i 1 379,3
2 j Kiushiu (Cbikuho) ! 454,» 507 ,<>
3 Sanyo I 444,» i 450,;
4 i Kansai (Naniwa) . 18T»,j 237,»
5 i Hokuyetsu . . . 84,n I35,i
6 ' Sobu 115,» 115,*
7 | Kobu 43,i I 43,1
8 ! Sangu 42.1 42,t
9 1 Kyoto 10.8 10,8
10 | Nara 41,* 59,*
11 , Osaka 72,» . 73,.»
12 1 Hankai .... 10,i I —
13 Hankaku (S«ttim) 21,» i 63,u
14 Bantaii .... 49,:. 49,:.
15 Chuyetnu ... 29,« | 2»,»
16 Toyokawa ... 11,» | 21,;
17 Kavo 4,3 9,*
18 Nankai .... 33.4 ' 62,7
19 Nanwa .... 27,.. 27,..
20 Samiki .... 43,8 43,8
21 1 Ivo 20,» 20,9
22 ! Dogo 5,.» 5,o
23 Nanyo .... 11,» H,i
24 Hoshiii .... 77.» 80,;
25 ! Narita . . . . j 39,« j 39,7
26 Boso 43,3 , 43,3
27 Kozuke .... 33.* 33,*
28 | Ote 16,» | 16,0
29 ; Sauo 15,6 15,6
30 Ome 20.» 20,»
31 Kawagoye . . . jl 29,* | 29,7
258 0,843
237
94
70
28
10
13
11
5
4
8
20
6
4
6
3
gemiethet'
7
4
10
4
2
2
12
4
7
5
2
3
3
0,1*3
0,207
0,15;
0,100
0,119
o,m
0,844
0,11»
0,398
0,i»i
0,875
0,594
0,1»
0,181
0,101
0,858
0,81
0,1 M
0,88«
0,191
0,40
0,1«
0.154
0,1»
0,16
0,14«
0,185
0,198
0,14
0,10
310
250
141
87
47
11
14
11
5
4
10
20
11
6
3
3
o
16
3
10
6
2
2
16
4
4
r»
2
3
3
3
Privatbahnen
Alle Bahnen
3 333,5
3 934,4 1 590 I 0,177 f
4 398,4
5 090,-..
848
0,t»3
731
0,2*
0,1..;
0,2"»
0,167
0,86«
0,1*1
Of27<
0,1»3
0,1.'-
0,.wi
0.121
0,251
0,1
0,3«
0,167
0,275
0,17..
0,121
0,l<-
0,13*
0,2««
0,2.6
0,11
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0,14-*
0,12.
0,192
0,14
0,lc
0,1*5
1041
0,2»i
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Die japanischen Eisenbahnen.
Eisenbahnen in den Jahren 1898 und 1899.
531
Tabelle II.
10
11 12 13
14 15
16 1
Bestand am 1. April an
Personenwagen
Güterwagen
No.
1 898
1 899
1898
1899
im
auf I
j im
auf
im
auf
im
auf
ganzen
1 km ,i ganzen
ganzen
1 km |
i ganzen
1 km
590
«3
38
67
90
0,83
0,4»
0,66
0,61
635
67
39
104
117
0,89
0,35
0,68
0,53
1634
321
169
260
503
2,31
1,70
2,76
2,36
-
1 777
337
203
354
482
2,49
1,79
3,43
1,79
1
2
878
0,83
962
0,83
2877
2,70
3 158
*» |
1
519
146
246
139
30
58
32
53
46
57
88
41
22
18
13
25
8
27
26
9
12
29
26
17
15
8
13
U
10
0,40
0,38
0,55
0,745
0,357
0,5»'
0,74
1,26
Mi
4,1
1,05
0,36
0,44
2,1
1,86
0,81
0,93
1,57
1,05
1,80
1,10
0,37
0,65
0,39
0,44
0,5
0,83
0,53
0,34
766
236
328
252
74
76
41
55
60
91
108
22
26
21
29
8
92
28
73
22
9
12
47
35
28
17
8
15
15
12
0,56
0,47
0,73
1,06
0,55
0.66
0,95
1,31
4,9
1,58
M7
0,35
0,53
0,70
1,34
0,82
1,47
1,04
1,67
1,05
1,80
1,10
0,58
0,88
0,65
0,50
0,50
0,96
0,7«
0,40
2 591
2 060
805
265
117
135
146
34
60
72
153
34
43
57
25
25
0
20
81
49
24
2
8
365
50
70
60
20
45
79
19
2,01
4,53
1,81
1,42
1,40
1,16
3^37
0,81
5,9
1,78
2,1
3,37
2,05
1,15
0,84
2,io
0,o
0,6
3,0
1,12
1,15
0,40
0,74
4,6*
1,25
1,62
1,7H
Ift»
2,88
3,7 s
0,64
3 213
2612
890
372
177
179
156
44
70
101
176
92
57
36
25
20
61
111
62
29
2
8
436
60
70
60
20
54
79
19
2,32
5,15
1,9S
1,57
1,31
1,55
3,6
1,045
6,86
1,6*
4^
1,46
1,15
1,20
1,15
2,04
0,»;
4,u
1,4*
1,3V
0,40
0,72
5,4
1,51
1,62
1,78
1,25
3,46
3,7*
0,61
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1833
0,15
2 7(38
0,705 7 515
2,26
9 7!*>
2,4»
2 711
0,61
3 780
0,73
10 8W
2,36
12 943
2,54
35*
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582
Die j« panischen Eisenbahnen.
i
die einzigen Unternehmungen, die eine lebhaftere Güterbeförderung auf-
weisen; dem Durchschnitt der Staatsbahnen in dieser Beziehung kommt am
nächsten die Nipponbahn, wahrend die Sanyo- und die Kobubahn be-
trächtlich darunter bleiben. Die meisten übrigen Privatbahnen zeigen, wie
schon oben erörtert, äusserst geringe Verkehrszahlen. Abgesehen von der
Osakabahn bleiben ihre kilometrischen Tonnenkilometer sämmtlich unter
fiOOOO.
Die Betriebsmittel.
Tabelle II zeigt den BestandVin Lokomotiven, Personen- und Güter-
wagen bei den verschiedenen Bahn Verwaltungen für den 1. April 1898
und 1899 sowohl im ganzen als auch für das Kilometer der gleichzeitigen
Betriebslänge; man erkennt sofort, dass die meisten Privatbahnen erheb-
lich unter dem kilometrischen Bestände der Staatsbahnen bleiben; die
Bestände an Personen- und Güterwagen geben in der Regel zugleich einen
deutlichen Fingerzeig dafür, auf welchem Verkehrsgebiete bei den einzelnen
Bahnen der Schwerpunkt liegt. Die Zusammenstellung zeigt ferner, dass
im Jahre 1899 eine nicht unbeträchtliche Vermehrung der kilometrischen
Bestände gegen das Vorjahr auf allen Gebieten, namentlich bei den
Privatbahnen, stattgefunden hat. In Bezug auf die Lokomotiven steht
für das Jahr 1898 die Hankaibahn mit einem Bestände von 0,594 auf 1 km
obenan: es folgt dann in der Keihe die Dogo- und die Kyotobahn (letz-
tere wohl nur vorübergehend, weil die Betriebsmittel zugleich für noch
unvollendete Baustrecken mit bestimmt sind); über dem Staatsbahndurch-
schnitt ferner stehen noch die Osaka- und seit 1899 die Kiushiubahn;
durch einen auffallend niedrigen Stand von nur 0,10 für das Kilometer sind
bemerkenswert« die Chuyetsu-, Narita- und Kawagoyebahn, und seit dem
Jahr 1899 bleiben die Hokuyetsu- und die Bosobahn sogar noch unter
diesem Stande.
In Bezug auf den Bestand an Personenwagen auf das Kilometer steht,
abgesehen von der Kyotobahn, wiederum die Hankaibahn mit 4,1 an der
Spitze; vcrhältnissmässig starke Bestände weisen ferner auf: die Sangu-,
Nara-, Osaka-, Toyokawa-, Samiki-, Dogobahn und seit 1899 auch die
Nankaibahn, während im Jahre 1898 die Kiushiubahn mit 0.32. im Jahre
1899 die Shinyetsn- und die Hankakubahn mit 0.3.r» die unterste Stelle in
der Reihenfolge einnehmen.
Was endlieh den Bestand an Güterwagen betrifft, so steht auch liier
der Staatsbahndurchschnitt noch erheblich über den Privatbahnen; be-
merkensweith hoch über dem Staatsbahndurchschnitt, finden wir wieder
die Kyotobahn, sodann die Hoshiu- und Kiushiubahn, die Ome-, die Kobu-,
die Xanwa- und neuerdings auch die Osakabahn. Ungewöhnlich hoch ist
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Die japanischen Eisenbahnen.
533
der Bestand bei der früheren Chikuhohahn mit Rücksicht auf ihr« starken
Kohlenversendungen.
Einen sehr niedrigen Bestand, unter 1,0 auf das Kilonieter, zeigen
eine Reihe kleiner Bahnuntcrnehmungen, nämlich die Nankai-. Dogo-,
Kanyo- und Kawagoyebahn.
IV. Die Staats- und Privatbahnen in ihrer Entwicklung
vom Jahre 1890/91 bis 1S98/99.
Um eine etwas genauere Beurtheilung der gegenwärtigen wirt-
schaftlichen Lage der japanischen Eisenbahnen zu ermöglichen, sind nach-
stehend die Betriebsergebnisse und wichtigsten Verkehrsziffern der Staats-
und der Privatbahnen im ganzen für die letzten neun Rechnungsjahre bis
zum Hl. März 189» zusammengestellt und verglichen; das Jahr 1890 war das
erste volle Betriebsjahr der fertiggestellten Tokaidobahn, vor dieser Zeit
war daher das Verkehrsgebiet der Staatsbahnen noch einer fortgesetzten Ver-
änderung unterworfen. In der folgenden Tabelle III (S. 534, 535) sind die
kilometrischen Verkehrsleistungen, nach Personen- und Tonnenkilometer,
in ihrer Entwicklung während der bezeichneten Rechnungsjahre in den
Spalten 2 und 3 dargestellt. Danach hat sich der Personenverkehr in
den letzten acht Jahren bei den Staatsbahnen um 88%, bei den Privat-
bahnen um 41% gehoben, als«» durchschnittlich im Jahre um 11%
bei den Staats-, um 5% bei den Privatbjihncn. Eine weit stärkere Zu-
nahme dagegen zeigt der Güterverkehr, der in derselben Zeit bei den
Staatsbahnen um 310% also durchschnittlich im Jahre um 38,7%, bei
den Privatbahnen um 220 %, also im Jahre durchschnittlich um 27,5 %
gestiegen ist. Für die Gesammtheit der Bahnen ergiebt sich eine Zu-
nahme in der kilome.trischcn Verkehrsstärke bei dem Personenverkehr
um 32,6% bei dem Güterverkehr aber um 232 % also mehr als das
Siebenfache, was sich zur Genüge daraus erklärt, dass der Güte rverk ehr,
wie mehrfach erörtert, noch ganz in den Anfängen seiner Entwicklung
steckt. Im einzelnen ist zu bemerken, wie sich das Jahr 1891 mit dem
grossen Erdbeben in Mitteljapan naturgemäss durch einen starken Rück-
gang des Personenverkehrs auf den Staats- und Privatbahnen geltend
macht; besonders glänzend in seinen Verkehrsergebnissen dagegen ist
das Jahr 1895, während das folgend«' Jahr wegen der kriegerischen Ver-
wicklungen mit China wieder einen scharfen Rückgang im Personen- und
Güterverkehr der Staatsbahnen gegen das Vorjahr zeigt.
Der Verlauf der Entwicklung der kilometrischen Betriebseinnahme
und Ausgabe und des kilometrischen Betriebstiberschusses ist für die
(Fortsetzung de« Textes auf S. f>H0.)
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534 Die japanischen Eisenbahnen.
Tabelle III. Die Entwicklung der japaniHehen Staats- und Privatbahnen
i
1
>
i
4
1
— l- \
2
9
4
Auf 1 Betriebs-
i
Im
Jahre
Mittlere
Rfttripba-
kilometer
wurden geleibtet
Kilo-
1
4
lilne-e
i
Personen-
1 in v~k i i
i onnen-
—
Einnahme
i
i
kilometer
kilometer
«<f
Staatsbahnen .
1890
886,i
517 500
46800
9 987
Privutbahiien
1 056,3
1 275 500
43 800
r» 7nn
;illc Bnbnen
1 942,«
386000
45 200
Staatsbahnen .
•
1891
886,i
491 000
55 400
9 742
Priviifbühnen
M 1 1 T CA ■ ' n III! VII .
. . i
1 572,«
240 800
51 000
• » Z4 1
:i ] 1 m Hahnen
■
2458,t
330500
52 550
81 500
O ODO
StaHtsbahnen
1892
886,1 543000
10856
PrivnthiihnAn
■
1
!
i
1 736,0 256000
66 400
O Vi A)
j
2622,1 353000
71500
otaatsoannen
1893
897,4
612 200
97 500
1260»
Pri vüthnhnnn
. . \ 1
1 781,3
276000
80 700
R tl7*>
{Uli Dil II Hell .
i .
• • :< |
2 678,0
389 000
86 500
ö 4Ö'J
btaatsbannen . .
*
1894
?W9,'*
714000
128000
13 434
Pri Vit thfthtiHn
■ • \ \
1 972,2 !
337 000 , 106 300 t
7 «r-t
i nid
mIIi» Rjihnen
1» 1 1 V ■ U ll 11 1 1 ly II
2 882,o |
456000
113200
Staatsbahnen
1895 1
943,ß
893 000
131000
17 81 4
Privat buh ncn
A 1 J * CIL l/ll U1IVU ■
388 000
124 000
(i i Kl
«Up Mahnpn
f\ 1 1 » ij 1* IIllV'11
3 173,o i
539 000
126 000
1 1 70(1
Staatsbahnen . .
i
1896
983,6
2 374,9
878 000
121 500
17 6(55
Pri vji tbüli iipii
i
417 500
132200
10 iw;
allf» Bühnen
3 358,-s
553 000
<
131 300
1 •> Orili
1 ~ JOO
Staatsbahnen . .
i
•
1897
1 042,3
961000
153 800
19 601
Privatbahnen . .
. . 1
2 929,'i '
447 600
141 300
1 1 106
alle Bahnen
1
1
i
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583 000
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Staatsbahnen . .
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Privatbahnen . .
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140 327
alle Bahnen
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512 000
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Zu nähme in acht
Staatsbahnen . . .
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alle Bahnen . .
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32,6
232
70,*
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Die japanischen Eisenbahnen.
535
vom Jahre 1890 big 1898 (Etatsjahr 1. April bis 81. März). Tabelle III.
metrische Betriebs
Ausgnbe
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10
Betiiebs-
Koeftizient
Dir
Betriebseinnahmen
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Personen-
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3 446
4 375
6 147
4 131
5 2t2
9 644
4 847
6106
11 768
6045
7 267
Jahren
148
118
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5 243 47, ,
2 9*» 4K.T
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3 058 45,6
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8 055 36,1
3 792 40,'.
5 220 38,3
8 398 37,5
4 711 38,t
5 875 37 ,s
112451) i
5 673 37,«
73311) ;| 37,4
9 518 46,1
5 975 40,9
6 984 43,1
9 957 49,3
6259 43,6
7 228 45,«
9 147 56,3
4 834 55,4
5 702 55,86
in Prozenten:
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HU
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71,6
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39,8 i)
36,3 i)
grosses Krdbeben
in Mitteljapan.
i) glänzendster
| UeberschuHs.
Krieg mit China.
») Maximum.
43
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58«
Die japanischen Eisenbahnen.
gleiche Zeit in den Spalten 4, 5 und 6 dargestellt; die bedeutende Zu-
nahme der Betriebsausgaben im Jahre 1898 bei den Staats- wie Privat-
bahnen fällt stark ins Auge. Vom rein finanziellen Standpunkte betrachtet,
ist das Ergebniss für die Privatbahnen nur wenig ungünstiger, als für die
Staatsbahnen; denn diese erzielen zwar am Schlüsse der betrachteten
Periode noch immer einen viel höheren kilometrischen Ueberschuss als
die Privatbahnen; aber während bei den Staatsbahnen die Einnahmen in
acht Jahren um 110% und die Ausgaben gleichzeitig um 148% zuge-
nommen haben, haben sich bei den Privatbahnen die Betriebseinnahmen
um 90,5% die Ausgaben indessen nur um 118% gesteigert; während sich
infolge dessen bei den Staatsbahnen der kilometrische Ueberschuss in
neun Jahren um 74,5 % gehoben hat, konnte er sich bei den Privatbahnen
um 65% erhöhen; das Bild zeigt sich in entsprechender Weise durch
den Verlauf der einzelnen Betriebskoeffizienten (Spalte 7), der am Schlüsse
der Periode gegen den Anfang bei den Staatsbahnen etwas starker ge-
stiegen ist, als bei den Privatbahnen. Das Minimum von 36,1 % für das
Rechnungsjahr 1893 bei den Staatsbahnen und von 37,8% für 1895 bei
den Privatbahnen dürfte wohl nicht sobald wiederkehren. Starke Rück-
gänge im kilometrischen Betriebsüberschusse gegen das Vorjahr zeigen
sich auch hier für die Jahre 1891, 1896 und 1898, während das glänzende
Ergebniss der Staatsbahnen und aller Bahnen im Betriebsübcrschnss«' für
das Jahr 1895 seitdem überhaupt noch nicht wieder erreicht ist. Das
verhältnissmässig geringere Ansteigen der Betriebsausgaben bei den
Privatbahnen dürfte im wesentlichen auch auf die grössere Einschränkung
der Bequemlichkeit für die Reisenden und auf die stärkere Zurückhaltung
mit eigentlich notwendigen Aufwendungen für die ordnungsmässige
Unterhaltung der Strecken und der Betriebsmittel zurückzuführen sein,
wie sie bei der Mehrzahl der Privatbahnen geübt wird.
Die beiden letzten Spalten 8 und 9 der Tabelle HI zeigen ferner, in
welchem Prozentverhältniss sich die Summe der Verkehrseinnahmen für
die gleiche Zeitdauer auf den Personen- und den Güterverkehr vertheilt.
Von Anfang an ist, wegen des ungewöhnlich starken Personenverkehrs
der Tokaidnbahn, der Antheil des Güterverkehrs stärker bei den Privat-
bahnen als bei den Staatsbahnen; bei der Staats- wie Privatbahnverwalrung
ist ein stetiges Steigen dieses Antheils bis zum Jahre 1894 bemerkbar;
die nächsten drei Jahre zeigen einen schwachen Rückgang dieses Antheils
bei den Privatbahnen und ein gewisses Schwanken unter das Maximnm
von 1894 bei den Staatsbahnen, während das letzte Jahr, 1898, wieder
eine starke Steigerung des Erträgnisses aus dem Güterverkehr aufweist,
sodass die Prozentziffern dieses Jahres in Spalte 9 ein bisher noch nicht
erreichtes Maximum darstellen. —
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Die japanischen Eisenbahnen.
537
V. Unfälle und Betriebssicherheit in den Rechnungsjahren
1896/97 bis 1898/99.
Um ein Bild über die Betriebssicherheit der japanischen Bahnen zu
erhalten, sind in der Tabelle IV (S. 538. 539) die Zahlen der getödteten
und verletzten Reisenden und Bediensteten für die Privatbahnen, Staats-
bahnen und alle Bahnen zusammen in den Rechnungsjahren 1896/97 bis
1898/99 zusammengestellt und ermittelt, wieviel Tödtungcn und Verletzun-
gen auf 100 Millionen der geleisteten Personenkilometer als Verkehrs-
einheit — Spalte 9 bis 12 — und auf 1 Million Zugkilometer aller Züge
als Betriebseinheit — Spalte 13 bis 16 — entfallen. Für das letzte Jahr
sind die übrigens sehr verkehrsschwachen Bahnen der Insel Hokkaido
mit eingeschlossen. Da die Zugkilometer der Personenzüge in den
japanischen Quellen nicht getrennt von denen der Güterzüge angegeben
sind, und die Personen auch überwiegend noch in gemischten Zügen
befördert werden, so konnten als Betriebseinheit nur die Zugkilometcr
aller Züge benutzt werden. Da ferner in den japanischen Quellen
die Gesammtzahl der einzelnen Unfälle nicht in klar erkennbarer
Weise angegeben ist, so musste von einer Ermittlung hierüber ab-
gesehen werden. Die Gegenüberstellung zeigt, dass die Zahl der Töd-
hmgen und Verletzungen im Vcrhältniss zur Verkehrs- und Betriebseinheit
bei den Privatbahnen fast durchweg erheblich grösser ist, als bei den
StAatabahnen ; nur im Jahre 1897/98 ergiebt sich die Zahl der getödteten
Bediensteten auf 1 Million Zugkilometer bei den Staatsbahnen um ein
geringes höher als bei den Privatbahnen. Weiter erkennt man, dass im
Jahr 1897/98 eine nicht unbeträchtliche Steigerung in der Zahl der Ver-
letzungen von Reiseuden und in der Zahl der Tödtungen und Verletz-
ungen von Bediensteten gegen das Vorjahr eingetreten ist. Ferner zeigt
das Jahr 1898/99 eine besonders starke Zunahme gegen das Vorjahr in
den Verletzungen der Bediensteten bei den Privatbahnen. Die Zahl der
verunglückten Reisenden hat für die Gesammtheit der Bahnen betragen:
auf 100 Millionen auf 1 Million
Personenk iloinete r Zugkilometer
im Jahre 1896/97 3,5« 2,86
„ „ 1897/98 5,59 4,52
„ „ 1898/99 6,50 4,65
und die der verunglückten Bediensteten
im Jahre 1896/97 8,91 7,15
„ „ 1897/98 14,51 11,71>
1898/99 18,94 13,47.
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538
Die japanischen Eisenbahnen.
Die Zahl der auf 100 Millionen Personenkilometer getödtetcn Rei-
senden hat betragen:
1896/97 0,32,
1897/98 0,346,
1898/99 0,495,
während sie auf den preussischen Staatsbahnen in den Jahren von 1887
bis 189ti zwischen 0,3 und 0,5 geschwankt hat. Hiernach muss die Sieher-
Tabelle IV.
Tttdtungen und Verletzungen von Reisenden und Bediensteten auf den
.1.
Rech-
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jahr
Betriebs-
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Privatbahnen .
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Privatbahnen .
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Hokkaido) .
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121
1 17
42
159
SHilusswort.
Für die zur Zeit bestehenden, in der Ausführung begriffenen und
für die nächste Zukunft geplanten Eisenbahnen in Japan ist ein«» weit-
gehende Theilung der Linien in viele getrennte Verwaltungen eharakte-
ristiseh. Von den grösseren Eisenbahnunternehmungen haben nur die
Kiushiu- und die. Nipponbnhn einen einigermassen abgerundeten Eisen-
bahnbesitz. Die Staatsbahnen sind, von der zusammenhängenden Tokaido-
bahn abgesehen, gegenwärtig in folgende vier, völlig isolirte Gruppen
zersplittert: die künftige Oulinie Fukushiroa— Aomori im Norden, die
bestehende Shinyetsulinie nach der Westküste von Mitteljapan; die künf-
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Die japanischen Eisenbahnen.
r»39
heit im Betriebe, die den Reisenden in den Rechnungsjahren 1896/97 bis
1898 99 auf den japanischen Bahnen geboten wurde, als eine recht hohe
anerkannt werden. Dabei kommt allerdings den japanischen Eisenbahnen
die Einfachheit ihrer Betriebsverhältnisse und die erheblich geringere
Fahrgeschwindigkeit wesentlich zu statten. Ein abschliessendes Urtheil
kann selbstverständlich ohne Heranziehung der Unfallzahlen, nur aus den
Ergebnissen dreier Rechnungsjahre, noch nicht gewonnen werden.
Tabelle IV.
japaafccben Eisenbahnen in den Rechnungsjahren 1896/97 bis 1898/99.
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^ Linie von Himeji nach Sakai in Westjapan, und endlich die künftige
%06himabahn auf Kiushiu. Durch den Ausbau der Zentrallinien erhält
wenigstens die Shinyetsubahn einen besseren Anschluss an das Gesammt-
netz und eine direkte Verbindung mit der Tokaidobahn. Für die Staats-
^uivenvaltung dürfte daher in erster Linie der Erwerb der Privat-
bahnstrecken, die die jetzige Vereinzelung der Bestandtheile des
Staatsbahnnetzes bedingen, im Interesse einer rationellen Betriebsleitung
und wirtschaftlichen Verwaltung angezeigt sein.
Bei den Privatbahnen fällt die Zersplitterung in viele kleine Lokal-
bahnen mit isolirten oder mit einander in Widerstreit stehenden Verkehrs-
bezirken und Interessensphären auf. Infolge dieses Zustande» bestehen
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540
Die japanischen Eisenbabtieu.
vielfach kleine Unternehmungen dicht beisammen, die ihre Bahnen ohne
jede gegenseitige Rücksichtnahme betreiben und ihre Sonderinteressen
mit Energie gegen jeden Wettbewerb unbekümmert um die Gesammtheit
der übrigen Bahnen verfolgen. Die Vielgestaltigkeit dieser Unterneh-
mungen und die Verschiedenheit in ihren wirthsehaftlichen Erfolgen
drückt sich aus in den weitgehenden Unterschieden, die zwischen den
Frequenzziffern, den Betriebsüberschüssen und der Rentabilität der ein-
zelnen Bahnen bestehen. Die Unwirthschaftlichkeit dieser weitgehenden
Theilung der Eisenbahnen in zahlreiche kleine, oft sehr kapitalschwache
Sonderunternehmungen tritt hier deutlich zu Tage, und es bestätigen sich
dabei nur die Erfahrungen, die in dieser Hinsicht auch anderwärts mit dem
Privatbahnsystem gemacht worden sind. Dass die Uebelstände, die hieraus
für den Betrieb und Verkehr entspringen, in Japan bis jetzt im allge-
meinen noch nicht stärker empfunden werden, liegt daran, dass zwar
der örtliche Personenverkehr auf einzelnen Strecken sehr stark, aber der
Uebergangs- und Durchgangsverkehr im allgemeinen noch gering ist, und
der Güterverkehr mit seinen Wechselbeziehungen auf den Eisenbahnen
fast überall noch im Anfange der Entwicklung steht. Die grosse Ein-
fachheit der Betriebsverhältnisse, die verwickelte Signaleinrichtungen und
einen schwierigen Weichenstellerdienst vorläufig noch entbehrlich macht,
kommt besonders in der Anordnung der Endbahnhöfe, Kreuzungs-, Ueber-
gangs- und Anschlussstationen zum Ausdruck. Auf den Gemeinschafts-
und Uebergangsstationen findet im Betriebe fast stets Wagenwechsel statt,
der meist mit ziemlich langem Zugaufenthalt verbunden ist. Die Gleis-
anordnung auf den Kreuzungs- und Anschlussbahnhöfen ist die denkbar
einfachste, indem in der Regel die später hinzutretende Bahnlinie ihre
Gleise, wie es grade möglich ist, ohne Rücksicht auf durchgehende Ver-
bindungen und direkten Wagenübergang, an die bestehenden Anlagen
heranführt. Umständliche Rangirbewegungen mit Personenzügen zum
Aus- und Einsetzen von Kurswagen oder Wagengruppen, die auf andere
Linien übergehen sollen, kommen fast nirgends vor, und damit cutfällt
zugleich eine verhängnissvolle Quelle von Betriebsunfällen auf den grossen
Bahnhöfen.
Ein allmählicher Fortschritt durch bessere Zusammenfassung einzelner
kleinerer Unternehmen und Verkehrsbezirke zu einheitlicher Leitung
dürfte von der Zukunft auf dem Wege der fortschreitenden Aufsaugung
der wirtschaftlich schwächeren Gesellschaften durch die stärkeren zu
erwarten sein. Auch erscheint es nicht ausgeschlossen, dass durch die
ins Auge gefasste Verstaatlichung einzelner Privatbahnen, wenn sie
dem Antrage des Parlaments entsprechend, zur Durchführung kommt, die
Beseitigung der bestehenden Unvollkommenhciten und Missstände noch
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1
Die japanischen Eisenbahnen. 641
rascher herbeigeführt wird. Während jetzt die glänzenden Erträgnisse
einzelner Privatunternehmungen in die Taschen der Aktionäre fliessen,
würde dann der Staat das wichtige Transportmonopol unbeschränkt in
seine Hand bekommen und eine gute Einnahme daraus ziehen. Eine
einheitliche Verwaltung und Betriebsleitung dürfte sich, gegenüber der
bestehenden unwirtschaftlichen Zersplitterung, finanziell als äusserst vor-
theilhaft erweisen; die Herstellung bequemer Anschlüsse und Zugver-
bindungen, die Beschleunigung einzelner Züge, die Erzielung grösserer
Pünktlichkeit im Betriebe, die bessere Entwicklung und Pflege des Güter-
verkehrs, die Einrichtung von mancherlei noch fehlenden Bequemlichkeiten
für die Reisenden, die bessere Beleuchtung und Heizung der Wagen —
alles das sind Aufgaben, deren Lösung von der Staatsverwaltung eher
erwartet werden darf, als von den jetzigen Privatunternehmern, bei denen
meist, in der Kegel auf Drängen der Aktieninhaber, lediglich das ein-
seitige Dividendeninteresse für die Verkehrs- und Betriebsmassnahmen
bestimmend ist. Wenn es gelingt, die Verstaatlichung mit Geschick und
ohne übermässige finanzielle Opfer durchzuführen, so würde damit das
japanische Eisenbahnwesen voraussichtlich einen bedeutenden Aufschwung
erhalten, der Verkehr des Landes sich noch besser und gleichmässiger
entwickeln, und die Finanzen des Landes würden auf eine sichere Grund-
lage gestellt werden. l)
») Nachdem Im vorigen Jahre die von dem Kabinet Yamagata im Parlament
eingebrachte Verstaatlkhungs vorläge in der Kommission begraben wurde,
acheint die ganze Angelegenheit einstweilen auf dem todten Punkte angelangt zu
sein, zumal da seitdem auch das Kabinet wieder gewechselt hat. Die andauernd
schwierige Lage des Geldmarkts in Japan dürfte die Regierung wohl für die
nächste Zeit von erneuten Versuchen nach dieser Richtung zurückhalten.
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542
Die japanischen Eisenbahnen.
Anhang.
Die Eisenbahnen auf den Inseln Hokkaido und Formosa.
a) Hokkaido.
1. Privat bah neu: Die im Betriebe befindlichen Privatbahnen be-
schranken sich auf den südwestlichen Theil der Insel und sind sämmtlich
Eigenthum der Tanko -Eisenbahngesellschaft, die, zugleich im Besitz
zahlreicher Kohlenzechen, sich einer besonders glänzenden wirthschaft-
lichen Ijage erfreut. Ihr Netz, im ganzen 333,25 km Betriebslänge, um-
fasst folgende Linien:
Von der Vorstadt Temiya der Hafenstadt Otaru in östlicher Richtung
über Sapporo, die Hauptstadt von Hokkaido, nach Horouai, 89.3*2 km, mit
einer nach Nordosten gerichteten kurzen Stichbahn von Horonaifuto,
nordwestlich Horonai, nach Ikushtimbetsu, 7,22 km. In der Station Iwa-
mizawa der zuerst genannten Linie, westlich von Horonaifuto, zweigt
ferner ab: nach Norden eine Linie über Sunagawa bis Sorachibuto, mit
einer östlich gerichteten Verzweigung von Sunagawa nach Utashinai,
zusammen 54.51 km; und nach Süden und Südwesten eine Linie über
Oiwake nach Mororan, 138,60 km, mit einer nordöstlich gerichteten Zweig-
bahn von Oiwake nach Yubari von 42,*3 km Länge. In Otaru ist noch
eine 0,68 km lange Stichbahn nach dem Hafendamm zu erwähnen. Die
Halbjahrsdividende der Tanko-Eisenbahngesellschaft, die für die erste
Hälfte des Jahres 1899 vertheilt werden konnte, betrug 12,50 %-
Zur Ausführung endgültig genehmigt war die 5,83 km lange. Hako-
datebahn von der an der Südküste gelegenen Hafenstadt Hakodate in
östlicher Richtung nach Shimoyunokawa; da die Gesellschaft aber bei der
Ausschreibung der Aktien im Jahre 1898 keinen Erfolg hatte, so inusste
sie sich wieder auflösen. Ferner wird von der Kanson- Eisenbahngesell-
schaft im Südwesten der Insel eine Verbindung von Hakodate in nörd-
licher Richtung mit Otaru, 235,SO km lang, geplant, zu der aber bis jetzt
von der Aufsichtsbehörde soweit bekannt nur die vorläufige Genehmigung
ertheilt ist.
2. Staatsbahnen: Die Regierung plant eine ausgedehnte Eisenbalm
zur Erschliessung des Nordens und Ostens der Insel, im ganzen 962,50 km;
die einzelnen Linien sind folgende: eine Transversalbahn von Wakkanai
an der Nordspitze der Insel in südlicher Richtung nach Asahikawa und
von hier südöstlich über Obihiro nach Shiranuka, Kushiro, Akkeshi und
Nemuro an der Südostküste; ferner eine Zweigbahn von Akkeshi in
nördlicher Richtung nach Abashiri an der Ostküste, und eine Abzweigung
von der Station Asahikawa der Transversalbahn erst in westlicher, sodann
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Die japanischen Eisenbahnen.
543
in südlicher Richtung nach der Station Sorachibuto, zum Anschluss an
die bestehende Tanko -Eisenbahn. Für den Verkehr eröffnet sind bis jetzt
von diesen Linien: die Strecken Sorachibuto— Asahikawa, 58,28 km und
Asahikawa— Nagayama— Ranru, 22,81 km, letztere ein Theil der nördlichen
Hälfte der Transversalbahn, im ganzen 81,09 km Betriebslänge.
b) Formosa.
Im Betriebe ist bis jetzt nur die 100,80 km lange Staats bahnlinie
von Kelung nach Shinchiku, nahe der Nordwestküste gelegen.
Eine endgültige Genehmigung ist der Taiwan -Gesellschaft ertheilt
zum Bau einer 291,47 km langen Bahn, ungefähr parallel der Westküste,
in Shinchiku an die Staatsbalin anschliessend, über Taichu, Kagi, Tainan
und Hozan bis nach dem an der Südwestktiste gelegenen Hafen Taku,
mit einer kurzen Stichbahn von Tainan in westlicher Richtung nach Anping.
Nachdem die fortgesetzten Bemühungen der Gesellschaft, das erforderliche
Baukapital aufzubringen, fehlgeschlagen sind, soll diese Bahn nunmehr als
Staatsbahnlinie zur Ausführung kommen.
Die Eisenbahnen der Erde1).
1895-1899.
Das Eisenbahnnetz der Erde hatte, wie aus der nachstehenden Ueber-
sieht l2) zu ersehen, am Ende des Jahres 1899 eine Lange von 772 159 km
erreicht Diese Länge übertrifft das 197-ifaebe des Erdumfangs am Aequator
(40 070 km) noch um etwa 800 km und das Doppelte der mittleren Ent-
fernung des Mondes von der Erde (384 420 km) noch um mehr als
8 000 km. Die für die Eisenbahnlange angegebene Zahl — 772 159 km —
bezeichnet dabei die Bahn-, nicht die Gleislängc, die bei den vielen
zwei- und mehrgleisigen Eisenbahnen, die sich namentlich in Europa und
in Nordamerika finden, eine bedeutend grössere ist.
Von den fünf Er dt heilen hat Amerika das grösste Netz, es besitzt
für sich allein mehr als die Hälfte der gesammten Eisenbahnlänge der
Erde — 392 860 km. Danach folgt Europa, dessen Flächengrösse nur
etwa V* der von Amerika ausmacht, mit 277 748 km. Wesentlich gerin-
gere Längen weisen die übrigen Erdtheile auf: Asien 57 822 km, Australien
23 (»15 km und Afrika 20 114 km.
Unter den einzelnen Staaten haben die Vereinigten Staaten von
Amerika mit 304 576 km das grösste Eisenbahnnetz. Das zweitgrösste
Netz hat Deutschland — 50 511 km, also etwa von der Ausdehnung
des Netzes der Vereinigten Staaten, deren Flächengrösse etwa 14 mal so
gross ist, als die des deutschen Reichs. Danach folgt das europäische
Kussland, das bei einer Flächengrösse, die etwa 10 mal so gross ist als
die Deutschlands, 45 998 km Eisenbahnen besitzt, also etwa 4 500 km
weniger als letzteres I^md. Nach der Ausdehnung der Eisenbahnnetze
folgen sodann: Frankreich mit 42 211 km, Oesterreich-Ungarn einschliess-
lich Bosnien und Herzegowina mit 36 275 km, Britisch-Ostindien mit
36 188 km, Grosshritannien und Irland mit 34 868 km, Britiseh-Nordamerika
(Oanada) mit 27 755 km.
») Vergl. die vom Archiv seit 1885 alljährlich gebrachten entsprechenden
Auf saue, zuletzt 11)00 S. 757.
*) Die Zahlenangaben in dieser, wie in den übrigen Uebersichten sind In
gleicher Weise, wie es auch früher geschehen, zum grössten Theile amtlichen
Quellen entnommen.
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Die Eisenbahnen der Erde.
545
Die Dichtigkeit des Eisenbahnnetzes, d. 1). das Verhältniss der
Eisen bahnlängc zur Flächengrössc, ist am grössten in dem industricrcichcn,
dichtbevölkerten Königreich Belgien, wo 21 km Eisenbahn auf je 100 qkm
kommen. Nicht viel weniger Eisen bahn länge — 18,8 km — kommt auf
die gleiche Fläche in dem ebenfalls sehr industriereichen und stark be-
völkerten Königreich Sachsen. Danach folgen in Bezug auf die Dichtig-
keit des Netzes: das Grossherzogthum Baden mit 12,7 km, Elsass-Loth-
ringen mit 12,4 km, Grossbritannien und Irland mit 11,0 km, das Deutsche
Reich im Durchschnitt mit 9,3 km, die Schweiz mit 9,1 km, die Nieder-
lande mit 9,0 km, Frankreich mit 7,9 km, Dänemark mit 7,2 km Eisenbahn
auf je 100 qkm Fläche. Die geringste Dichtigkeit zeigt in Europa das
Eisenbahnnetz Norwegens, wo nur 0,6 km Eisenbahn auf je 100 qkm
Fläche kommen. Nur wenig mehr — 0,9 km — treffen auf die gleiche
Flüche im europäischen Russland. Von den ausscreuropäischen lilndem
stehen die Vereinigten Staaten von Amerika in Bezug auf Dichtigkeit des
Netzes mit 3,9 km auf je 100 qkm Fläche obenan. Danach folgt Portu-
giesisch-Indien, das bei seiner kleinen Fläche, eine verhältnissmässig grosse
Eisenbahnlänge hat, sodass 2,2 km 100 qkm entfallen. Das gleiche Ver-
hältniss findet sich noch in der australischen Kolonie Viktoria. In allen
übrigen Ländern ist die Dichtigkeit des Eisenbahnnetzes wesentlich ge-
ringer.
Das Verhältniss der Eisenbahnlänge zur Bevölkerungszahl ge-
staltet sich in Europa am günstigsten in dem in einzelnen I^andcsthcilen dünn-
bevölkerten Schweden, wo 21,4 km Eisenbahn auf je 10 000 Einwohner
kommen. Danach folgen in dieser Beziehung von europäischen Ländern
die Schweiz mit 12,4 km, Dänemark mit 12,3 krn, Bayern mit 11,4 km,
Baden mit 11,1 km, Elsass-Lothringen mit 11,0 km, Frankreich mit 10,9 km
Eisenbahn auf die gleiche Einwohnerzahl.
Weit grössere Zahlen als die europäischen Länder weisen für dieses
Verhältniss einzelne ausscreuropitisehc Uinder mit einem im Verhältniss
zur Bevölkerungszahl stark entwickelten Eisenbahnnetze auf. Am höchsten
stehen in dieser Beziehung die australischen Kolonien und zwar West-
Australien mit 130,4 km Eisenbahn auf 10 000 Einwohner, Queensland
mit 91,1 km, Süd-Australien mit 83,4 km, Neuseeland mit 49,1 km, Tas-
manien mit 43,3 km und Viktoria mit 43,0 km auf 10 000 Einwohner.
In Amerika hat im Verhältniss zur Bevölkerung die Argentinische
Republik die meisten Eisenbahnen — 57,2 km auf 10 000 Einwohner.
Danach folgen Canada mit 52,9 km, Neufundland mit 45,8 km, die Ver-
einigten Staaten von Amerika mit 41,1 km.
In Asien ist in dem russischen mittelasiatischen Gebiet, in dem die
Eisenbahn auf langen Strecken durch Sandsteppen führt, das Verhältniss
Archiv ffir Eisenbahnwesen. 1901. 30
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:>4f>
Die Eisenbahnen der Erde.
der Eisenbahnhinge zur Bevölkerungszahl ein hohes, es kommen hier
38,1 km Eisenhahn auf 10 000 Einwohner. Auch Sibirien hat im Verhält-
niss zu seiner dünnen Bevölkerung infolge des Baues der sibirischen
Eisenbahn schon ein*' beträchtliche Eisenbahnlinie — 10.4 km auf 10 000
Einwohner.
In Afrika findet sich auf dem Gebiet« des Oranje-Freistaates die
gröeste Eiscnbphnlänge im Verhältnis» zur Bevölkerungszahl — 46,1 km
auf 10 000 Einwohner. Danach folgen in diesem Erdtheile Britisch Süd-
und Zentral- Afrika mit 26,8 km und die Südafrikanische Republik mit
22,3 km Eisenbahn auf 10 000 Einwohner.
Der Zuwachs, den die Eisenbahnlange der Erde in der Zeit vom
Ende des Jahres 1895 bis 1899 erhielt, hat 71 723 km oder 10,2% be-
tragen. Wie aus der Uebersicht 2 zu ersehen, ist dieser Zuwachs um
7 956 km grösser als der im Zeitraum 1894 — 1898 und grösser als der
Zuwachs in den früher betrachteten Zeiträumen bis zu 1889 — 1893. Zu
dieser Vergrösserung des Zuwachses hat, wie die Uebersicht 2 weiter
ergiebt, von den einzelnen Erdtheileu Asien mit 2 812 km den grössten
Beitrag geliefert, dann folgen Afrika mit 2 012 km, Europa mit 1 723 km.
Amerika mit 1 263 km und schliesslich Australien mit 146 km Vergrösse-
mng des Zuwachses gegen den Zeitraum 1894 — 1898.
Wird der Zuwachs an Eisenbahnlänge der Erde seit 1890 von Jahr
zu Jahr betrachtet, so ergiebt sich aus der nachstehenden Zusammen-
stellung, dass er im Jahre 1895 mit 13 126 km (2,0 %) den niedrigsten
Stand erreicht hatte und in den darauf folgenden Jahren stetig wieder in
die Höhe gegangen ist.
i
Gesainn] te
Eisenbahn-
Zunahme
gegen das Vorjahr
länge
der Erde
i km
, im ganzen
km
in
Prozenten
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1897
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17 483 2,4
2t» 887 2,i
772 15«
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Die Eisenbahnen der Erde.
547
Aus der Uebersicht 3 geht hervor, dass zu der Steigerung des Zu-
wachses in dem Zeitraum 1895—1899 gegenüber 1894—1898 die Ver-
einigten Staaten von Amerika 694 km, Oesterreich-Ungarn 320 km,
Frankreich 257 km und Britisch -Nordamerika 253 km beigetragen haben.
Deutschland zeigt genau den gleichen Zuwachs, wie im vorhergehenden
Zeiträume, wfthrend Britisch -Ostindien, sowie Alt-England Minderbetriigc
(—298 und —217 km) aufweisen.
Zum Zwecke der näherungs weisen Berechnung des auf die Eisen-
bahnen der Erde verwendeten Anlagekapitals sind in der Uebersicht 4
Angaben über die in verschiedenen Länden» auf die Eisenbahnen ver-
wendeten Geldbeträge zusammengestellt und zwar getrennt für Eisenbahnen
in Europa und in außereuropäischen Ländern. Danach ergeben sich die
Kosten für 251 040 km Eisenbahnen in Europa zu 75 084 000000 M oder
durchschnittlich für 1 km zu 299 092 Ji. Wird dieser Durchschnittsbetrag
für alle am Schlüsse des Jahres 1899 in Europa im Betriebe gewesenen
Eisenbahnen zu Grunde gelegt, so ergiebt sich das Anlagekapital der-
selben zu 277 748 x 299 092 - f& 072 204 81 (> Ji
Für die Eisenbahnen der aussereuropäischen Länder
berechnet sich der Durchschnittspreis für 1 km in
gleicher Weise zu 143 374 Mt das Anlagekapital
der am Ende des Jahres 1899 im Betrieb ge
wesenen 494 411 km aussereuropäischer Eisen-
bahnen also zu 494 411 x 143 374 - 70 885Ü82 714 „
zusammen Anlagekapital der Eisenbahnen der Erde . 153 957 887 530 M
oder rund 154 Milliarden Mark.
3f,*
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548
Die Eisenbahnen der Erde.
Uebersicht l.
Uebersicht der Entwicklung des Eisenbahnnetzes der Erde vom Schlüsse
der Eisenbahnlänge zur Flächengrösse und
6
Litnge der im Betriebe befindlichen
Eisenbahnen
am Ende des Jahres
1896
1897
_
1898
1899
Deutschland
Prmssen . .
Bayern . . .
Sachsen . .
Württemberg
Baden . . .
Elsass-Lothringen
Ucbrige deutsche Staaten
2
3
4
5
6
7
8.
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
Zusammen Deutschland
Oesterreich - Ungarn, einschliessl.
Bosnien und Herzegowina . .
Gros§britannien und Irland . . .
Frankreich*)
Russin nd europäisches, einschl.
Finland (2 725 km) . . . .
Italien . .
Belgien
Niederlande, «inschl. Luxemburg .
Schweiz
Spanien
Portugal
Dänemark
Norwegen
Schweden
Serbien
Rumänien .
Griechenland
Europäische Türkei, Bulgarien,
Kumelien
Malta. Jersey, Mau . . . . .
27 284
6 120
2685
1597
1803
1 723
5 201
Kilometer
27908 1 28498 29569 30217
6 231
2688
1 630
1847
1723
5 321
6 283
2 752
1632
1861
1735
5 355
6 520
2 785
l 632
1890
I 771
5 403
46413
30880
34058
40 230
37 717
15 057
5 687
3 102
3 509
12052
2 340
2 267
1 779
9 755
540
2 741
930
2254
110
32 180
34 221
40949
38 612
15 447
5 777
3 129
3 563
12 872
2 358
2 309
1938
9 895
570
2 880
»52
2 430
110
33 668
34 485
41 343
40 262
15643
5 904
3129
3646
12916
2 362
2 543
1952
10 169
570
2 880
952
2 554
110
35 113
34 668
41 704
42535
15 715
6089
3 164
3 708
13 048
2 362
2 «05
1 981
10 240
570
3 051
952
2 569
110
6605
2823
1683
1913
1 796
5 474
47 348 48 116 1 49 560 60 511
36 275
34 868
42211
45 9*»
15 723
6194
3 189
3 769
13 281
2 375
2 840
1 981
10 723
578
3 091
972
3059
110
Zusammen Europa«) 251 421 257 540 263 204 269 744 277 748
l) Da in der vorjährigen Zusammenstellung die Spalten 8 uud 9, Zuwachs
zur Bewohnerzahl des Landes, einige störende Druck- und Rechenfehler enthalten,
Spalten 8 uud 9, 14 und 15 wiederholt worden; einzelne sonstige Abweichungen
gekommen sind. Für die Umrechnung sind 1 engl. Meile = 1,609 km und
>) Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Eigeuthumslängen
•) Ohne Industriebahnen.
*) Die Angaben Spalte 7, 16 und 17 sind entnommen aus dem Journal offkiel
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Die Eisenbahnen der Erde.
549
l'ebersicht 1.
des Jahres 1895 bis zum Schlüsse des Jahres 1899 und das Verhältniss
Bevölkerungszahl der einzelnen Länder. 0
H | 9
Zuwachs von
1S04— 1898
10
11
12
13
iiu
ganzen
Zuwachs von
lÖ»r> — IHW
Der einzelnen
Länder
Proz.
im iu Pro/,
ganzen 10. 100
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zahl
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12, « i 12
9,3 13
21,4
2,5
14
15
16
4,o 17
3,2
18
10
7,3
von 1894 nuf 1808, sowie 12 und 13, Verhältnis« der Bahnlänge zum Umfang und
so sind diese Angaben hier unter Einsetzung der berichtigten Zahlen in den
tu den Längenangaben beruhen auf neueren Quellen, die inzwischen zur Kennt-
1 Werst = 1,067 km angenommen.
(mit Schmalspurbahnen) für die einzelnen Betriebsjahre.
de U Republique trancaise vom 8. Dezember 1000.
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Die Eisenbahnen der Erde.
-
3
4
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■ " ■ ...
Lange der im Betriebe befindlichen
Eisenbahnen
8
CS
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am Ende des Jahres
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1896
1897
1898
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II. Amerika M
1
K 1
1 0 m e t e r
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vereinigte Staaten von Amerika8)
292 431
294 088
296 745
299 911
3444 576
21 ;
Britiseh-Nordamorika (Canada)») .
25 712
26183
26b6t>
27 Ibl
27 755
22!
750
751
911
953
053
23:
11 890
12 158
13 685
13 685
13685
24
Mittetamerika (Guatemala 542 km,
Honduras 92 km. Nicaragua 146
!
km und Costarika 261 km) . .
1 000
1 (KM)
■ «VI j
1 038
1 «Iii
1 041
1 041
25
Vereinigte Staaten von Columbien
520
557
557
557
557
20:
Cuba
1 778
1 778
1 778
1825
1 825
27
Venezuela
1 020
1 020
1 02O
28
Dominikanisehe Republik . . .
115
188
188
188
188
29
Vereinigte Staati-n von Brasilien
12064
13 023
13 941
14038
14 798
34)
Argentinische Republik .... 14119
14 462
14 755
15 817
lß 114
31
253
253
253
253
l 605
1605
1 64*5
33
3 166
4 032
4286
4286
4493
34
1 667
1 4ifi7
1667
1 667
l 667
3T>
1 000
1 000
1 000
1 000
1 000
341
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300
300
37
35
35
35
35
35
38
Jamai ka (298 km ), Barbados (93 km),
i
Trinidad (98 km). Martinique j
(194 km), Portorico (196 km),
Salvador (117 km) !
750
841
937
995
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Zusammen Amerika
i 370 175
38»» 337
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III. Asien.
3!»
31 322
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478
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478
1 949
2509
2509
2 760
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1 433
1 513
1513
2 525
2 669
43
1 753
3 038
3 801
4 144
0 029
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54
54
54
54
54
4.'»
Niederländisch Indien (Java, Su-
1
2 076
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2082
2082
2082
2082
3 686
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82
82
82
82
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Malayische Staaten (Borneo, Ce-
1 «j
259
259
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336
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24«)
434
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646
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:»0
144
144
26»
209
269
51
Cochiuchina (82 km), Pondicherv
(95km),Malakka(92km),Tonkin
323
372
383
383
:i83
Zusammen Asien
43 375
46 549
49 756
53 605
57 822
i) Die Angaben für Mittel- und Südamerika sind zum Theil geschätzt, wo
das Rechnungsjahr (fiscal year) (30. Juni). —
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Die Eisenbahnen der Erde.
551
9
Zuwachs von
1894^™ 1898
im in
ranzen
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10 _U_
Zuwachs von
1815-189»
im in Proz.
ganzen ,10. 100 ,
12
13
Der einzelnen
Länder
Be-
vülkerungx-
Fliühen
grosse
U 15
Es trifft
Ende 189b
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auf je
16 1 17 P"l
Vu trifft :
100
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100
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4
Es trifft
Ende 1899
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auf je
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(abgerundete Zahlen) 1
K
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11 451
1 790
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2 301
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4,0
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1 334 200
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2 445 000
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552
Die Eisenbahnen der Erde.
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Länge der im Betriebe befindlichen
Eisenbahnen
am Ende des Jahres
1895
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1898
18". Kl
53
54
55
56
67
58
IV. Afrika.')
Egypten
Algier und Tunis
Britisch Süd- und Zentral-Afrika
Natal
Südafrikanische Republik . . .
Oranje-Freistaat
Mauritius (169 kra), Reunion
( 127 km), Franz. Sudan (843 km),
Goldküste(60kra), Lagos(75km),
Unabhäng.Congo-Staat(444kiu),
Angola (543 km), Deutsch-Süd-
westafrika(2H >km),Mozambique
(400 km), Deutsch-Ostafnka
(90 km), Britiscb-Ostafrika
(580 km), Franz. Somali-Küste
1 130 km), Erithrea (27 km) . .
Kilometer
2027
2 327
2 824
3 358
3 358
3 301
4 113
4251
4 251
4 251
3 932
4 053
3 634
3781
4 727
646
991
647
739
739
1 185
1007
1 142
1 247
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1000
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59
60
61
62
63
64
65
66
Zusammen Afrika
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Neuseeland
Victoria
Neu-Süd-Wales
Süd-Australien
Queensland
Tasmanien
West-Australien
Hawaii (40 km) mit den Iiisein
Maui (11 km) und Oahu (91 km)
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1 250
1 680 1
1 914
8 238
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13 147
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17 954
20 114
3 528
3528
3 528
3 596
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5035
5 035
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4 210
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4 355
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2 190
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114
114
142
142
142
Zusammen Australien 22 318 22 341 ! 23119 23 334 ! 23 615
1.
251 421
257 540
263204
269744
277 74>
II.
374 941
381567
386 337
392 800
III.
43 375
46 549
49 756
53 605
57 822
rv.
13 147
14 827
15 844
17 954
20114
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22341
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23 334
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Zusammen auf der Erde
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716 198
733 490
750 974
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Steigerung gegen das Vorjahr %
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l) Die Angaben für 1899 sind der von dem Obersten a, Ii. Fleck herausge-
(vergl. Zeitung des Vereins Deutgeher Eisenbahnverwaltungen vom 22, Dezember
sind, können sie in ihren Längen mit den Angaben der Vorjahre nicht verglichen
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Die Eisenbahnen der Erde.
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11
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Zuwachs von
1894—1898
Zuwachs von
1895—1899
Der einzelnen
Lander
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63 767
9,3
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1900 S. 1521). Da die Bahnen etwas anders auf die verschiedenen Gebiete vertheilt
werden.
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554
Die Eisenbahnen der Erde.
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556
Die Eisenbahnen der Erde.
Uebersicht 4.
Uebersicht der auf Eisenbahnen verschiedener Länder verwendeten
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525
Länder
und
Bahngruppen
Zeit
Lange
auf die
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km
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im ganzen ^
(runde } km
Millionen)
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Deutschland:
Gesamintnetz . . . .
Oesterreich- Ungarn :
Oesterr.: Gesammtnetz
Ungarn: Staatebahnen
Belgien:
Belgischi- Staatsbahnen
Prankreich
10
11
1-2
13
15'-
16
Schweiz:
SchweizeriseheEisenbahn
Grossbritannieu und Irland:
Gesammtnetz
Russland (ohne Finland):
Gesammtnetz
Finland
Norwegen:
Norweg. Staatseisenb. .
Schweden:
Staatsbahnen
Privatbahnen
Italien:
Gesammtnetz
Rumänien:
Gesammtnetz
Serbien :
Gesammtnetz
Bulgarien:
Staatsbahnen
Spanien:
Gesammtnetz
Niederlande:
Gesammtnetz ....
Dänemark:
Gesammtnetz ...
Betriebsjahr
1898/99
Kalenderjahr
1899
Sl.Desbr. 1899
Kalenderjahr
1898
. Kalenderjahr
1898
| Kalenderjahr
1898
Kalenderjahr
1898
Kalenderjahr
1897
1898
Betriebsjahr
1898/99
Kalenderjahr
1898
1897
Kalenderjahr
1898
Kalenderjahr
1895
Kalenderjahr
1895
Kalenderjahr
1897
Kalenderjahr
1889
Kalenderjahr
1897
Kalenderjahr
1893
zusammen und Durchschnitt
49041
18962
7 829
4004
41685 1
3798
1
34 849
42 432
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1803 I
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3 676
6233
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673 j
9 774
2661
12270000000 253 614
5185000000 273454
1765000000 225486
1432000000 357 539
13186000000 316 319
1028000000 274 304
22689000000 651 077
8636000UOO
136000000
203 501
54 052
164 000000 90 789
372000000 101061
359000000 57 173
4 118000000 2613*2
501000000 182920
8900000t» 105 130
85 000000
125 9v<s
2 273 000 000 232 551
574 (XX» 000 215 614
2 070 ' 222 000 000 107 200
25 1 040 75 084 (XX) 000 209 092
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Die Eiscnbaliuen der Erde.
r>57
I
Länder
Bahngruppen
Zeit
Länge
Anlagekapital
auf die
im ganzen
für
1 km
die Angabe des Anlage-
kapitals sich bezieht
(runde
Millionen")
km
i - -
i
30. Juni 1899
297 099
4-) 4.i8 Ol H) 000
152 938
30. „ 1899
27 756
| 4052000000
144 983
81. Dez. 1898
2213
| 316000000
140454
31. „ 1898
36188
3 351 000 000
l
92608
31. „ 1898
3482
548000000
154 790
30. Juni 1899
4355
775000000
177 970
30. „ 1899
3029 !
263000000 94785
i
t \in I 1 n^rH
W» ff M UWW
6 057
797000000
157 596
30. „ 1899
4 418
381 000000
86216
30. „ 1896
1596
103000000
64536
1898
771
73000000
108 826
31. März 1899
3653
385000000
99616
1898
15 817
2 122000000
134854
1893
977
124000000
135 718
1. April 1899
4 398
353 000000
80 300
1899
3201
427000000
133 364
■ • • 1
414 009
!
59358 000000
143 374
1
2
:i
4
5
7
S
'.i
10
11
12
II. Uebrige Erdthelle.
Verein. Staaten von Amerika
Canada
Chile (Staatsbahnen) • . .
Britisch-Ostindien . . . .
Algler und Tunis . . . .
Kolonie Neu-Süd- Wales . .
„ Südaustralien . .
Viktoria
„ Queensland . . .
Westaustralien . .
Tasmanien. . . .
_ Neuseeland . . .
13 Argentinien .
14
15
16
Java . .
Japan . .
Kapkolonie
zusammen und Durchschnitt
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<
Die vereinigten preussischen und hessischen Staatseisenbahnen
im Rechnungsjahre 1899.1)
Nach dem Bericht über die Ergebnisse des Betriebes dieser Bahnen
zusammengestellt von
Tolsriorff, Rechnungsrath im königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Eigenthumslänge.
Die im Betriebe befindlichen, dem öffentlichen Verkehr dienenden
vollßpurigen vereinigten preussischen und hessischen Staatseisenbahnen
hatten am Schlüsse des Vorjahres eine Gesammtlünge von 29 785.45 km.-)
Hierin sind nicht enthalten:
die beiderseitigen Antheile an der Main-Neckar-Eisenbahn3) —
8,02 km preussischer und 49,37 km hessischer Antheil — , die an
diese anschliessenden hessischen Nebeneisenbahnen Eberstadt—
Pfungstadt — 1,89 km -, Weinheim -Fürth — 16,29 km und
Bickenbach Seeheim 4,41 km — , sowie die im preussischen
Besitz befindliche Wilhelmshaven-Oldenburger Eisenbahn :l) —
52,38 km — , zusammen 60,40 km oreussischer und 71,96 km hes-
sischer Besitz.
Von den obigen 29 785,45 km befanden sich
iu preussischeni Besitz 28 837,26 km
und in hessischem Besitz 948,19 „
Seite 29 7&5.45 km.
») Das Rechnungsjahr 1891» umfasst die Zeit vom 1. April 1899 bis zum
31. März 1900.
'-) Die Abweichung gegen die Längenangabe im Jahrguog 1900 S. 509 von
29783,% km beruht auf Längenberichtigung.
*) Die Verhältnisse und Ergebnisse der Main-Neckar-Eisenbahn und der Wil-
helmsbaven-Oldenburger Eisenbahn sind in späteren Abschnitten dieses Berichtes
behandelt.
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Die preussisch-hessischen Staatscisenbahnen im Rechnungsjahre 359
Uebcrtrag 29 7a">,46 km.
Im Laufe des Berichtsjahres traten hinzu:
a) durch Eröffnung neuerbauter Bahnstrecken:
zum preußischen Besitz 382,21 km.
und zwar 10,74 km Haupt- und 371,47 km
Nebeneisenbahnen ;
b) infolge anderer Vermessung, Bahn-
hofs- und Gleisumbauten, Längen-
berichtigungen u. dergl. zum preussi-
scheu Besitz 8,57 „ ,
c) infolge Einrichtung des öffentlichen
Verkehrs auf Bahnstrecken, die ihu
bisher noch nicht hatten:
zum preußischen Besitz . 1,43 km
zum hessischen Besitz 3,11 „
4,54 ,
im ganzen also 305,89 km.
und zwar: preussischer Besitz 392,21 „ ,
hessischer Besitz 3,11 „ ;
während von der hiernach sich ergebenden Summe von 30 180,77 km
infolge Ausserbetriebsetzung 10,08 „
vom preussischen Besitz in Abgang kamen, sodass
am Schlüsse des Berichtsjahres die Eigenthumslänge
der vereinigten vollspurigen, dem öffentlichen Ver-
kehr dienenden Bahnen im Bereiche der Betriebs-
gemeinschaft 30170 89
betrug, darunter der hessische Besitz 951,80 km.
Hiervon entfallen :
auf Haupteisenbahnen1) 19 987,82 km oder 66,24%,
darunter hessischer Besitz 712,89 km.
auf Nebeneisenbahnen1) 10 182,87 km oder 33,76 %.
darunter hessischer Besitz 238,41 km.
Von der Gesamintlänge wurden:
18 004,42 km. darunter 679,99 km hessischer Besitz, eingleisig,
12 045,78 „ . „ 271,31 „ „ .zweigleisig-)
38,03 „ dreigleisig und
82,46 „ viergleisig
zus. 30 1 70,69 km betrieben.
1) Im Berichtsjahre wurde auf 7,77 km Nebeneisenbahnen der Betriel» für
Haupteisenbahnen und auf 5,48 km Haupteisenbahnen (hessischer Besitz) der Be-
trieb für Nebeneisenbahnen eingeführt
2) Im Berichtsjahre wurden 235,an km eingleisige Strecken zweigleisig aus-
gebaut.
-
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I
560 I-*ie preussiseh-hessischen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1899.
Im Besitze des preussischen Staates befinden sich ausserdem noch:
die nur dorn öffentlichen Güterverkehr dienenden schmal-
spurigen Zweigbahnen im obersehlesischen Bergwerks-
und Hüttenbezirke mit 129,04 km1)
M die thüringischen schmalspurigen Eisenbahnen:
ITildbnrghausen — Undenan-Friedriehshall . 30,00 km
Eisfeld— Unt«>rneubrunn 18,00 „
zusammen 48,00 „
in einer Gesaramtlänge von 177,04 km;
auch gehört den beiden Staaten eine Anzahl von Anschlussbahnen
ohne öffentlichen Verkehr, deren Gesammtlänge sich auf 306,28 km
beläuft, darunter 66,62 km schmalspurige preussische Strecken und 12,29 km
hessischer Besitz.
Das Bahngebiet, aus dem Preussen Einnahmen bezieht umfasst also :
Haupt-
eisenbahnen
km
Neben-
eisenbahnen
km
Schmalspur-
bahnen
im ganzen
km
km
die preussisch-hesftische Be-
triebsgemeinschaft mit .
19 087,H8
10 182,»7
177,04
30 347,73
die Main -Neckar -Eisenbahn,
preusslscher Theil, mit .
8,o*
_ 1
8,oj
die Wilhelmshaven - Olden-
bnrger Eisenbahn mit . .
52,3<
_
52.:*
zusammen
20 048,«
10 182,« 177,04
30 408, u.
Hiervon liegen:
Haupt- Neben-
eisenbahnen eisenbahnen
Schmalspur-
bahnen
i
im ganzen
I
km
km
km
km
17 441,9a
9 351,64
129,04
; 26922.60
in auBserpreusBisehen Staaten
2595,6:
831,8a
48,oo
3 474,9c
im Auslande
10,63
10,63
zusammen wie vor
20048,«
10 182,«
177,04
30 408,13.
l) Wegen der Ergebnisse dieser Bahnen siehe den späteren Abschnitt dieses
Berichte«.
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Die preuwlsch-hcssbchen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre. 1899. r»61 .
Die im Königreich l'reussen liegenden Bahnstrecken, nicht gerechnet
die Kleinbahnen, betragen:
■
1
■
Haupt- Neben- | Schnialspur-
eisenbahnen eisenbahnen bahnen
•
km km km
im ganzen
kin
Maatscisenbahnen ....
ausserdem Privateisen bahnen
and fremde Staatseisen-
17 441,'.* 9 351,61 ls»V*«
i
804,h:. : 1 774,*7 841,«
■
3 011,.%»
im ganzen also
1 - 1
1 18 836,77 11 12H,M 470,91
i
Betriebslänge.1
20 034,11*.
Die Betriebslänge der unter preussischer Staatsverwaltung für Rech-
nung der preussisch-hessischen Betriebsgemeinschaft betriebenen voll-
spnrigcn, dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnen betrug am
Schlüsse des Betriebsjahres 1899 30 255,93 km,
darunter hessischer Besitz 951,80 km, wovon
20 049,94 km als Haupteisenbahnen, darunter hessischer Besitz 712,89 km,
10 205,99 „ als Nebeneisenbahnen, „ „ 238,41 „ ,
29 537,80 für den Personenverkehr. „ „ 936,76 ,
30 146,27 „ für den Güterverkehr, „ 961,80 „
betrieben wurden.
Die für die Ertragsberechnung zu Grande zu legende Betriebs-
lange im Jahresdurchschnitt, also in Berücksichtigung der durch
NYueroffnung hinzugekommenen und der in Abgang gekommenen Strecken
nach dem Verhältnis» der in das Berichtsjahr fallenden Betriebszeiten,
belief sich auf:
30 116,26 km im ganzen, wovon
10032,83 „ auf Haupteisenbahnen,
10035,43 „ Nebeneisenbahnen,
48,00 „ „ Schmalspurbahnen2) entfallen und
29 393,69 ., dem Personenverkehr,
30 013,82 Güterverkehr dienten.
»■.i D. h. Eigenthumslänge abzüglich der verpachteten und zuzüglich der ge-
pachteten Strecken.
-i Di« Lange der thüringischen Schmalspurbahnen muss hier mit zugerechnet
werden, weil deren Erträgnisse in den Gesammtergebuissen der preussisch-hessi-
schen Betriebsgemeinschaft mit enthalten sind, während die an einen Unternehmer
verpachteten oberschlesischen Schmalspurbahnen, gleich den übrigen verpachteten
Strecken, ausser Anaatz bleiben. Die Einnahmen und Ausgaben der oberschlesi-
schen Schmalspurbahnen sind in dem Gesainrotergebniss der preassisch-hessischen
Staatsbahnen indessen mit enthalten.
Archiv für Ei»<nb«hnvirefeii. 1901 37
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562 Die preussisch-hessischen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahr* 1899.
Ausserdem wurden:
1. die Kreis Oldenburger Eisenbahn 43,66 km,
2. die Ilmebahn (Einbeck— Dassel) 13,25 „ ,
3. die Farge— Vegeßacker Eisenbahn 10,44 „ ,
4. die Birkenfelder Zweigbahn 5,23
r> »
zusammen 72,57 km
für Rechnung von Privatgesellschaften u. s. w. verwaltet.
Anlagekapital.
Das verwendete Anlagekapital im Bereiche der preussisch-hessischen
Bctriebsgemeinschaft betrug:
; am Ende des Jahre« 1899
im Durchschnitt
des
Jahres 1899
im ganzen
auf 1 km
Bahnlange
1. Vollspurbahnen:
a) preussischer Besitz . . . .
2. Schmalspurbahnen:
3. Anschlussbahnen ohne öffent-
lichen Verkehr
7539026 770
247 396 105
858 701»
11 198 482
1 1 921 769
258035
200061
17 890
86 783
32548
7473 913 267
244 472 330
858 706
1 1 189 305
1 1 964 969
! 7811001832
254 314
1 7 742 398 577.
Für die Ertrngsberechnung sind die Anlagekosten der im Laufe des
Jahres hinzugetretenen neu eröffnoton Strecken, sowie der Neubauten auf
den im Betriebe befindlichen Bahnen nach dem VerhÄltulss der in das
Berichtsjahr fallenden Vcrwendungszeiton in Ansatz gebracht. Das durch-
schnittliche Anlagekapital betrügt danach 7 742 398 577 M.
Inspektionen, Stationen, Werkstätten, Gasanstalten.
Auf den für Rechnung der preussisch-hessischen Oemoinschaft bc-
trirhfiH'ii Bahnen waren im Jahre 1899 vorhanden:
•) Das Anlagekapital für die nicht in die preusslsch-hessische Betriebs-
gerneinschaft hineingezogenen preussischen Strecken betrug: für den preussischen
Antheil an der Main-Neckar-Eisenbahn 5 657 799 <M am Ende des Jahres und im
J ahresdurchschnitt = 705 461 M für 1 km Bahnlänge und für die Wilhelmshaven-
Oldenburger Eisenbahn 7 376 544 M = 140 827«« für 1 km Bahnlänge am Ende des
Jahres und im Jahresdurchschnitt.
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Die preussisch-hessischen StAatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1890 563
a) Inspektionen:
Betriebsinspektionen 244 »), darunter 8 hessische,
Maschineninspektionen 82, 3
Werkstätteninspektionen 77, „ 2 n
Telegrapheninspektionen 21, 1 „
Verkehrsinspektionen 85, „ 3 „
zusammen 509, darunter 17 hessische,
b) Stationen:
Bahnhofe 1. Klasse 378, darunter 6 hessische,
•i 2. * 991, ., 34
3. „ 1021, „ 53
besondere Werkstattsbahnhöfe 12, „ 2 „
Haltestellen 1 918, „101
Haltepunkte 1 015, „ 35
zusammen2) 5 335, darunter 231 hessische,
c) Werkstätten:
Uauptwerkstätten 60, darunter 2 hessische,
Neben Werkstätten 16, „ 1 „
Betriebs werkstflttcn 251, ., 6 „
zusammen 327, darunter 9 hessische
in 59 von diesen Werkstätten werden mehr als 300 Arbeiter beschäftigt.
Ausserdem bestanden auf 83 Bahnhöfen besondere Stationsschlossereien
für geringfügigere Ausbesserungen.
In den 63 mit der Ausbildung von Lehrlingen betrauten Werkstätten
wurden 2 370 Lehrlinge beschäftigt.
d) Gasanstalten:
Steinkohlengasanstalten 21, darunter 4 hessische,
Fettgasanstalten 10. 1
Mischgasanstalten 39. „ 1
Wassergasanstalten 3.
Acetylengasanstalten 6.
zusammen 79, darunter 6 hessische.
Zum Zwecke der weiteren Durchführung der Beleuchtung der Per-
sonenzüge durch Mischgas anstatt wie früher durch Fettgas sind im Laufe
») Darunter l Betriebsinspektion für die oberschlesi sehen Schmalspurbahnen
*) Ausserdem 20 Stationen auf den oberschlesischen und 20 Stationen auf den
thüringischen Schmalspurbahnen, beides preussischer Besitz.
37*
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564 Die preuHsisch-hessischen Staateei»enbahncn hu Kechuuugsjahre lWlü.
des Berichtsjahres 21 Fcttgaaan stalten durch Anfügung von Acetylcn-
gasanstalten in Mischgasanstalten umgewandelt worden. Im Laufe des
Jahres 1890 wurden folgende Gasmengen bereitet:
10 466 851 com = 63,70% Steinkohlcngas,
l 175 327 „ - 7,15 „ Fettgas,
3 923 153 M - 23,83 „ Mischgas,
842 618 — 5,18 „ Wassergas und
23 886 = 0,14 Acetylcngas,
zusammen also 16 431 565 cbm (ins.
davon
Betriebsmittel und ihre Beschaffungskosten.
Knde 1899 bestand der Botriebsmittelpark aus:1)
1. Lokomotiven und Motorwagen:
mit angekuppelten Achsen 4 Stück
„ zweigeklippelten 5 069
drei „ 6 927
vier w 421
.. fünf .. 26
.. drei .. „ für Schmal-
spurbahnen 6 ...
Motorwagen für den Personenzugdienst . . 7 „ ,
überhaupt 12 460 Stück:
.0 Lokomotiven mit besonderem Tender:
für den IVrsoncnzugdiensT 3 547 Stück.
.. Oüterzugdienst 5 469 „ ,
zusammen 9 016 Stück:
*) Dieser Bestand hat bet raffen:
Ende Lokomotiven Personenwagen Gepäckwagen i Güterwagen
1888/H!) .
1896/Ü7 .
1897/!)8 .
1898/00 .
S797
W929
II <»l:t
II m»2
t-2 070
l .5 ;».-):{
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•_>i nao
21 HS 7
3 701
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174 4*28
22T> :w>
- 2:i7 37:t
•2.V> 11)4
'2H7 3H7.
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Die preussisch-hessiflchen St&atseisenbabnen im Rechnungsjahre 1899. &ßr>
*
Uebertrag »016 Stück
b) Tenderlokomotiven:
für die Vollspurbahnen 3 431 Stück,
„ „ Schmalspurbahnen 6 ,
zusammen 3 437 Stück;
c) Motorwagen ... 7 „ ,
zusammen wie oben 12 460 Stück
= 4,1 1 Stück auf je 10 km Betriebslänge am Ende des Jahres und 0,98 Stück
auf 1 Million Wagenachskilometer aller Art.
Die Beschaffungskosten der 12453 Lokomotiven betragen 522618664«*,
für eine Lokomotive 'also 41 967 und die Beschaffungskosten der 7
Motorwagen betragen 207 232 für einen Motorwagen 29 604 «*.
2. Personenwagen:
mit 2 Achsen 14 826 Stück.
«3 „ 7 026 ., .
i 4 „ 809
.. 4 „ für Schmalspurbahnen . . 10 „ ,
überhaupt 22 674 Stück
mit 54 024 Achsen und 1 041 706 Sitz- oder Stehplätzen.
Auf 10 km Betriebslänge für den Personenverkehr am End«4 des
Jahres entfallen somit 18,26 Achsen, auf 1 Million Wagenachskilpmeter der
Personenwagen 20.50 Achsen und auf 1 Achse der Personenwagen 19,98
Sitz- und Stehplätze.
Die Beschaffungskosten dieser 22 674 Personenwagen betrugen
231 050 968,*, Tür 1 Achse 4 277 tH.
3. G e p ä e k w a g e n :
5 861 Stück mit 13 327 Achsen und 29 481 t Ladegewicht; die Be-
schaffungskosten dieser Wagen betrugen 40 673 105 M, für 1 Achse 3 052 c*.
Auf 10 km Betriebst nge für den Personenverkehr am Ende des Jahres
entfielen 4,60 Achsen und auf 1 Million Wagenachskilometer der Gepäck-
wagen 19.66 Achsen, wahrend das auf eine Achse entfallende Ladogo wicht
2.21 t betrug.
4. Gute r w a g e n :
276 933 Stück mit 562 507 Achsen und 3 457 543 t l>adegewicht. Die
Beschaffungskosten dieser Wagen betrugen 763 538 667 My für 1 Achse
1 357 t*. wobei die Beschaffungskosten der 24 1 Wagen ausser Ansatz
geblieben sind, die zwar vor dem 1. April 1900 zur Anlieferung, aber
erst im Rechnungsjahre 1900 zur Verrechnung gelangt sind.
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666 Die preussisch hessischen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1899.
»
Auf 10 km Betriebslänge am Ende des Jahres entfielen 186,80 Achsen
und auf 1 Million Wagenachskilometer der Güterwagen 61,86 Achsen,
während das auf eine Achse entfallende Ladegewicht 6,16 t betrug.
5. Gesammt wcrth des Betriebsmittelparks.
Die Beschaffungskosten der sämmtlichen vorhandenen Betriebsmittel
betrugen hiernach 1 558 088 636 M oder 20,01% des auf die vollspurigen und
die thüringischen schmalspurigen Staatseisenbahnen für den öffentlichen Ver-
kehr verwendeten Anlagekapitals (7787881581 «#) am Ende des Jahres 1899.
Gesammtvermehrung.
Im ganzen sind im Jahre 1899:
Lokomo-
Personen-
Gepäck-
Güter-
tiven
wagen
wagen
wagen
hinzugekommen:
Beschaffung aus den laufenden
Betriebseinnahmen oder durch
496
686
221
7264
Beschaffung aus extraordinären
Mitteln oder Baufonds . . .
201
:m
60
8 497
im ganzen . . .
786
1068
271
16 761 »):
dagegen sind ausgeschieden .
396
301
123
6226,
sodass gegen das Vorjahr eine Ver-
390
787
148
9 636
eingetreten ist.
i
Davon sind:
!
aus den laufenden Betriebsein-
104
284
99
1 104
und aus extraordinären Mitteln
286
603
49
8 432
mehr beschafft als ausgeschieden.
i ■ :
i
Leistungen der Betriebsmittel.
Unter Berücksichtigung des Zeitpunktes der Inbetrieb-
stellung der neu hinzugekommenen Betriebsmittel haben sich im
Jahresdurchschnitte im Betriebe befunden:
12 265 Lokomotiven, einschliesslich Motorwagen.
22 311 Personenwagen mit 53 082 Achsen,
5 788 Gepäckwagen „13154 „ , sowie
277 194 Güterwagen „ 563 032 „ ; ausserdem
1401 Postwagen2) „4 108 ...
») Eingerechnet 241 (davon 104 aus Baufonds) Güterwagen, deren Beschaffungs-
kosten erst im Rechnungsjahre 1900 zur Verrechnung gelangten.
*) Die Postwagen sind Eigenthum der Reichgpostverwaltung.
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Die preussisch-hessisdmn
im Rechnungsjahre 1899. 5H7
Die Leistungen der eigenen Lokomotiven (einschl. Motor-
wagen) auf eigenen und fremden Betriebsstrecken, sowie auf
Neubau st recken ergaben:
315 113 755 Nutzkm, durchschn. auf 1 Lokomotive 25 692 Nutzkm,
24 014 582 Leerfahrten und
141 922 550 Rangirkm
zus. 481 050 887 Lokomotivkm,
oder 39 221 Lokomotivkm im Durchschnitt auf 1 Lokomotive ; während
von den eigenen und fremden lx)komotiven und Motorwagen auf den
prenssisch-hessischen Staatsbahnstrecken :
314 964 082 Nutzkm,
24 005 121 Leerfahrtkm und
141 112 260 Rangirkm,
zusammen 480 081 463 Lokomotivkm,
oder 15 941 Lokomotivkm auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge ge-
leistet wurden. ......
An Achskilometern wurden von den cigeuen Wagen geleistet:
von den
Personen-
wagen
1
von den
Gepäck-
wagen
von den
Güter-
wagen
von
sauuntliehen
eigenen
Wagen
auf eigenen Betriebsstrecken
». fremden „
2609909969
98106948
662063 328
1 20 462686
7 901 458263
1563 294 406
r
11063 431560
1681864 035
zusammen .
*tf eine Achse entfallen da-
her durchschnittlich km
Von eigenen und
»isch-hessischen Staat
2608016 902
49 132
fremden A\
sbahnstrec
672626014 ' 9 464 762669
51 127 16810
ragen wurden auf d
ken zurückgelegt:
12745 296 686;
20 254.
en preus-
Personen-
wagen
Gepäck-
wagen
Güter-
wagen
iin ganzen
i
Achskilometer
▼on eigenen Wagen ....
» fremden „ ....
dazu:
■
2609909969
124907230
652063 328
25 787 874
7 901458263 !
1280 331356
■
11063 431550
1431026 459
12 494458009
238 274 871
im ganzen also |
* i« auf i km durchschnitt-
licher Betriebsllnge. . .
2634 817 189
Ö7 488
677 851 202
22608
9181 789618 j
304 878 ,
12 732 732 880
422 786.
Digitized by Google
56K Die pr6nflBisch*he»fti*chen Staataeiaenbahnen im liechjiungwjahre 169&
Bei Vertheilung der von den eigenen und fremden Lokomotiven
geleisteten Zugkilonieter, sowie der von den eigenen und fremden
Wagen zurückgelegten Achskilometcr auf die einzelnen Zuggattungen
entfallen:
auf die
I bei einer durch-
schnittlichen
Zugstärke von ;
Achsen
Zugkilometer
Wagenachs-
kilometer
•
25
30 »42 181
767 863 175
21
105 093 051
2 22!* <U9 04H
Arbeits- und Materialzüge ....
21
«8
53
31 023 105
130 678 721
•2 »WIMS
048O3O94*
8 932 370 441
154 81 »au*
V i
zusammen ... 42 301)24.'» 790 12 732 732H80.
Einnahmen und Ausgaben im allgemeinen.
Hie finanziellen Ergebnisse des Jahres 1890 bioton folgendes Bild:
*
Im
einzelnen
1.
i
I m
ganzen
.* %
Auf 1 km
durch-
schnitt].
Betrieh««-
länge
i
1. Ein nahmen.
a) Ycrkehrseinnahmen:
aus dem Personen- und Gepäek-
aus dem Güterverkehr ....
|
i
i
:-U>7 !H«Ö 537 28,7!»
885 594 245 71,21
> i
■
1
26,;a 12178
06,10 29 500
zusammen . . .
b) Sonstige Kinnahmen:
für Ueberlassung von Bahnan-
isgen und für Leistungen sn
für Ueberlassunjr von Betriebw-
Krträge aus Verftusserungen
verschiedene Einnahmen . . .
um),.».
■
22 758 012 23,c«
Iii 5(102!«) ! 17,1:.
»3 0118 21X1 ' 34.41
23 833 mix 24,7*
1 243 563 782 92.«*
I
i
1.70
I
— l.*3
2,17
1,7*
41 292
r
i
750
548
1 09!)
791
1
zusammen ... — lOOyw
06 191 039 7.1* 3 194
(iesaminteinnalimen — KW,«.1' 1 330 754 821 100,«. 44 486
Digitized by Google
Die preussisch-ke»Kischen Staataeisenbahnen im Ueckuungsjahne 189*.* :>(>!>
1 ra
einzelnen
I in
ganzen
Auf 1 km
durch-
achnittl.
Betriebs-
länge
II.
• • •
h) Persönliche Ausgaben:
Besoldungen (Gehälter)
Woknungsgeldzuscküsse für die
Beamten1)
zur Bezahlung von Hilfsarbei-
tern, zu Löhnen und zu
Stellenzulagen u. s. w. . . .
Tagegelder, Reise- und Uinzugs-
kosten, sowie andere Neben-
172 983 237
21 277 923
5,74 —
119 338 127 32,it. -
bezüge
(
Ausserordentliche Remuneratio-
nen und Unterstützunzen
für Wohlfahrtszwecke . . .
30 359 934 8,1*
zusammen . .
«uf l 000 M Betriebseinnahine
- 1 (KK) Lokomotivnutzkm .
n 10O0 Wagen achskm aller Art
b) Sächlii-he Ausgaben :
für Unterhaltung und Ergänzung
der Inventarien, sowie für
Beschaffung der Betriebs-
materialien
für Unterhaltung, Erneuerung
und Ergänzung der baulichen
Anlagen
für Unterhaltung, Erneuerung
und Ergänzung der Betriebs-
mittel und der maschinellen
Anlagen
4 377 227
22 431 100
100,ii0
277
1 177 -
29,1» —
I 90 700 819 22,36
14Ö390 349
ll
22^ 5 744
370 767 548 47,76
2,7» 7« Mi
.1
K'M7 3 903
i
i
3...1 KKW
0,:.7
145
2,W> 745
12 311
1 I,«*
3 012
:15,h:.
18,73 • 4 828
Seite .
12* 404 557
364 501 725
31,66 | —
89,«7 1(370 767 548)
16,.v*
46,*:.
» :><;;:
12103
') Für die 23 475 Dienstwohnungen, die an etatsmässige Beamte vergeben
waren, ist der gesetzliche Woknnngsgeldzusckuss von 8337568 H einbehalten worden.
Digitized by Google
570 Üie preussisch-heßsi&chen Staatseisenbahuen im Rechnungsjahn' I8i«>.
*»
Im
einzelneu
— —
i
Im |
ganzen
Auf 1 km
Uurch-
schnittL
Betrieh*-
1 lÄ Fl C *»
1 nll|»«
f Hl
%
°/0 i
Uebertrag . . .
364 501 726
89,87
(370767648)
46>>
12103
auf 1 000 Lokomotivnutekni . . .
1
406
—
-
—
B ! 000 Watrenachskm aller Art .
10/w
—
—
—
iur .ntuiut/ung ireinoer Dann-
anlagen und für Dienstleistun-
gen fremder Beamten ....
6 418896
1,»4
0,70
180
für Benutzung fremder Betriebs-
13 272 428
1,71
441
99 071*» 707
£t£» Oft» IOI
R MI
743
zusammen . . .
^™
100,00
406 568833
62,*4
13 467
auf 1 ooo vH Betriebseinnahme . .
303
—
—
—
„ 1 000 Lokomotivnutzkm . . .
1288
—
y, 1 000 Wagenachskni aller Art .
31,»
Gesammtausgaben . .
776 336 381
lOO^o
25 778
auf 1 000 Lokomotivnutzkm . . .
2465
—
„ 1 000 Wagenachskm aller Art .
60,j»7
:
in Prozent, der Gesammteinnahmen
57,*.\
III. UebertohuM.
!
563 418 440
18 708
der hessische Antheil betrug . .
10442 739
— —
1
Im Verhältnis* zu den Gesammteinnahmen beträgt der Ueberschuss
42,05 %.
Das verwendete durchschnittliche Anlagekapital vou 7 742 398 577 Ji
wurde mit 7,2S % verzinst.
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Die preusaiach-hessischen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1899. 571
A. Verkehrseinnahmen und Verkehrsunfall g.
I. Personen- und Gepäck verkehr.
a) Oesammtverkehr.
Es betrugen
die Anzahl der
beförderten
Personen *)
die Anzahl der
geleisteten
Personenkm
die Einnahmen aus
dem Personen-
und Gepackverkehr
13044 364510
357 969537
, Durchschnitt auf 1 Monat
46 161 010
1067030 376
29830 795
• 1 Tag .
1517 622
36 737 985
980 738.
Von den vorstehend nachgewiesenen Gesammteinnahmen des Per-
sonen- und Gepäckverkehrs entfallen:
345 397 159 M oder 96,49 % auf die Personenbeförderung,
9 875 116,, „ 2,76 „ „ „ Beförderung v. Gepäck u. Hunden,
2 697 262 „ „ 0,75 „ „ Nebenerträge.
zus. 357 969 537,* od. 100,00%.
b) Personenbeförderung.
oder
oder ;
Durch-
Es betrugen
die Anaahl
der
beförderten
Personen
!n%
aller
Per-
so-
nen
die Anzahl
der
geleisteten
Personen-
in o/# ■
aller j
Per- j
80-
nen-
km
schnittliche
Be-
förderunga-
atrecke
für
1 Person
•/o j
km
% ,
km
to der I. Wagenklasse . .
1 923 371
0,»
207002506
107^a
. , II.
54685 490
' 9.S7
1743608104
13,36
81, M
. , in.
270810405
48,89
5 012 792310 38,43
18,51
» . IV.
219 433 860
39*1
5 616359191
42*»
25,14
Militär
7078 997
1,«*
564 602899
4,33
79,76
zusammen
553 93212» 100,uu
13044364 510
100,00
i
23rv.
>) Die Anaahl der beförderten Personen entspricht der Anzahl der verkauften
Fahrkarten, wobei die auagegebenen Rückfahrkarten doppelt und für die Zeit-
karten taglich eine Hin- und Rückfahrt, also taglich zwei Personen, gerechnet
worden sind.
Digitized by Google
572 X>ie preussisch-hessiscben Staataeisenbahncn im Rechnungsjahre 1899.
Die aus der Personenbeförderung erzielte Einnahme betrug:
im
ganzen
iM.
oder in %
der Gesnmmt-
einnahme
für | für 1 Per-
1 Person sonenkm
J( 4
für die I. Wagenklasse. .
** IT. M •
«• - III» M •
v. - I \ •
r Militör
zusammen .
15 91028*2
80004 370
133 953 622
108026850
7 496029
345 397 159
4,ßl 8,»s Im
23,16 |f4« 4,:*
38,78 0,4a 2,r,:
31,** 0,4.« ],«;
2,17 1,«6 \,Xi
100,m 0,<a 2,6v
Auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge für den Personenverkehr
ist eine Einnahme von 1 1 750 M und auf 1 000 Achskm der Personen-
wagen eine solche von 131 M entfallen.
Im Rückfa hrverkehr betrug:
Wagenklasse
die Stückzahl der ver-
1
1
kauften Rückfahr-
i
426 022
8 377 204
40025 168
10851211
| 59679 005
oder in Prozenten aller
Rückfahrkarten %
0,71
U,<>4
07,<i-
18,18
100,om
die Anzahl der zurück-
gelegten Fahrten .
1 384 238
37 526044
150663 352
82175 508
271 749 142
die Anzahl der geleiste-
ten Personenkm . .
89 281 561
«WO 505 797
2 905 504 994
868 288531
4 849 580 883
in Prozenten aller Per-
sonenkm :
des Rückfahrver-
1
kehrs . . . %
1,H4
20,34
59,*l
17,91
100,«»
der betreff. Wagen-
klasse ... %
43,13
56,5«
52,W
15,74
37,1»
die Gesammtein-
nahme .... , H.
5 357 979
37 126 963
71 486 198
8071 081
122042 221
in Prozenten der Ge-
r
1
sammteinnahme:
I
aus dem Rückfahr-
1
verkehr . . <y0
4,3»
30,4«
58,:*
, 100^.1
der. betreff. Wagen-
klasse . . . •/«
33,.
46,41
50,54
7,47
•
35,*..
Digitized by Go
Die preu»8iach-he«8incheti Staataei^obahneu im Rechnungsjahre 1899. r>73
Nach der Gattung der Rückfahrkarten entfallen von:
der Anzahl
der
verkauften
Rückfahr-
karten
den
zurück-
gelegten
Fahrten
i
den
geleisteten
Personen-
km
der
Einnahme
t u.
auf gewöhnliche Rückfahr-
karten
. Arbeiter-Rückfahrkarten
. Arbeiter-Wochenkarten
. Sommerkarten . . .
. Sonder-Rückfahrkarten
_ Sonntagskarten . . .
. Zeitkarten
. Schülerkarten . . .
im ganzen .
4 1 1 8 1 897 82 303 794 2 04?» * »7 -Mi8 93 427 537
4001 905
9 203 830
233 458 222
2 475 580
0249 24»
72 971 078
034 830 309
5 595 495
335 478
070950
151 440 221
5007 001
058006
I 310 012
05 400 900
1 407 196
5 288 002
10577 204
214 742 322
4 751 125
1 380 090
89200 058
852 515 941
8 258616
24 721
1 5 445 010
47 973 494
519 005
59079005
271 749 142
4 849 58« IS83
122042 221.
Im Durchschnitt beträgt die Einnahme aus dein Rückfahrverkehr
für 1 Person (zurückgelegte Fahrt) 45 4, für 1 Pcrsononkm 2.52 4, und
1
die von jedem Reisenden zurückgelegte Wegestrecke 17,85 km.
Die Anzahl der zur Ausgabe gelangten zusammengestellten
Fahrscheinhefte hat im Jahre 1899 477 694 betragen.
Nach der Streckenlänge, für die sie gelöst wurden, kommen
Stück
von
-
0(X) — 700 km
701-1000 „
1 001-1 500 „
1501—2 000 „
über 2 000 „
■
Hl 995
17.16
148 524
31,09
1
■ • • ■ *
148 570
30,00
57 9(i2
12.13
1
45 048
9,50
zusammen
477 cm
100.00.
darunter 9 924 Stück oder 2,08% Fahrscheinhefte für Kinder.
Von den für die preussisch-hessischen Staatsbahnstrecken von den
eigenen sowie den Ausgabestellen fremder Eisenbahnverwnltungen ab-
gesetzten Streckenabschnitten, den geleisteten Personenkilometern und
den erzielten Einnahmen entfallen:
Digitized by Google
574 Die preussisch-hessischen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1890.
1
1
aut die
im
ganzen
i.
n.
III.
Wagenklasse
Streckenabschnitte. . . . Stück
! 203 021
2310016
2934 613
! 6447550
oder in Prozenten aller Strecken-
!
i
3,73
42,40
63,87
•
100,oo
25084 319
249651681
271 416984
546 752984
in Prozent, aller Personenkult
des Verkehrs auf zusamraenge-
•
Btellte Fahrscheinhefte . .'/o
4,70
45,«6
49,64
lOO/io
der betreffenden Wagenklasse „
12,4t
14,3»
4^7
4,t»
Einnahme M
1623 805
11706688
8918253
22248246
in Prozenten der Gesammt-
einnahme:
des Verkehrs auf zusammenge-
stellte Fahrscheinhefte . .%
7,30
52,6»
40,ue
100,no
der betreffenden Wagenklasse %
10,*)
14,63
6,30
6,44.
Für jeden Reisenden ergiebt sich eine durchschnittlich zurückgelegte
Wegestrecke von 1 145 km. Die Gesammteinnahme betrug für 1 Per*
sonenkin 4,07 /£.
Die Einnahme aus dem Schlafwagen verkehr bezifferte sich im
Jahre 1899 auf 991 823 M\ die Schlafwagen sind im ganzen von 136 520
Reisenden benutzt worden: von 63 290 Reisenden I. und 73 230 Rei-
senden N. Wagenklasse. Am Ende des Berichtsjahres sind 15 Schlaf-
wagenkurse mit 74 Schlafwagen staatsseitig betrieben worden; anf 5
weiteren Kursen ist der Betrieb der internationalen Schlafwagengesell-
schaft übertragen.
Die Einnahmen aus dem Verkaufe der Platzkarten zu den
D-Zügen haben 2 311 460^ bei der I./II. Klasse und 627 521 M bei der
III. Wagenklasse, zusammen 2 938 981 «# betragen; im ganzen wnrden
2 392 618 Stück dieser Karten abgesetzt: 1496 639 Stück I./IT. und 895 979
Stück III. Wagenklasse.
Speisewagen, mit deren Einführung seit dem Jahre 1892 vorge-
gangen ist, liefen Ende 1899 bereits auf 29 Linien regelmässig. Zum
grösseren Theile sind diese Wagen Eigenthum der Pächter des Speise-
wagenbetriebes; im Berichtsjahre waren im Betriebe 2 bahneigene und
41 den Pächtern gehörige Speisewagen, sowie 28 bahneigene Büffetwagen,
zusammen 71 dem Wirthschaftsbetriebe dienende Wagen.
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Die preussisch-heesiachen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1899. r>7-~>
c) Gepackbeförderung.
Der Gepäckverkehr, einschliesslich der Beförderung von Hunden, hat
eine Einnahme von 9 875 116 M ergeben; das sind 336 M auf 1 km durch-
schnittlicher Betriebslange für den Personenverkehr und 15 M auf 1 000
Achskilometer der Gepäckwagen.
d) Nebenerträge.
Die Einnahmen an Nebenerträgen des Personen- und Gepäckverkehrs,
wie l^agergelder, Strafgelder u. s. w., betrugen 2 697 262 M, darin die Ein-
nahmen für Bahnsteigkarten mit 2 041 646**.
II. Güter- und Viehverkehr.
a) Gesammtverkehr.
die Ansahl
die Anzahl
die Einnahmen
der
der
aus dem
Es betrugen
beförderten
Tonnen
geleisteten
Tonnen km
Güter- und
Vieh verkehr
t
tkm
M
im ganzen gegen Frachtbe-
rechnung
j 205207 776
2S9960O5 470
885 594 245
ausserdem ohne Frachtbe-
rechnung (frachtfreie
15600031
1671061289
Gesammttransportmenge . .
220 807 807
25667 066 769
885 594 24T>
im Durchschnitt:
auf 1 Monat ....
17 100648
1 999 667 123
73 799520
. 1 Tag
562213 65742481
t f
2 426285.
Von den vorstehend nachgewiesenen Gesammteinnahmen von
885 594 245 Jt, welche 4,82 M> für 1 beförderte Tonne, 3,69 für ein ge-
leistetes Tonnenkilometer, 29 506 M auf 1 km durchschnittlicher Betriebs-
länge für den Güterverkehr und 96 M auf ie 1 000 Achskm der Güter-
wagen ergeben, entfallen:
831 341 104 M oder 93,87% ÄU-f den eigentlichen Güterverkehr
(Eilgut, Frachtgut, Leichen).
25 404 861 „
1 046 576 „
2 469 837 „
2 564 321 „
22 767 546 „
V
2,87 „
0,12 „
0,28 „
0,29 „
2,&7 „
auf den Viehverkehr,
„ Postgut,
., Militärgut,
frachtpflichtiges Dienstgut und
Nebenerträge.
zus. 8a") 594 245«* oder 100.00 %.
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576 Ule preusaiseh-heasischeu SUiatae.iseubahneu im Kechuuugs jähre 1899.
b) Güterverkehr .naeü
den
ordentlich
en Tarifklassen.1)
■ "T"
Es wurden befördert
-
Die Einnahme betrug
für
für
Tonnen
%
Tonnenkm
%
» tf.
l t
ltkm
-iL
t. Nacn aem einneitiicnen Nor-
• * *
,
i
i
manariT.
a) Eil- und Expressgut . .
r. io 7 1 o
l>4^ i l.t
U,*J
I
06255 767
0,41
21 008 486 2,54
.1jI,**j
b) Frachtgut:
•
i
>
Stückgut der allgemeinen
[ 4 i
Stückgutklasse . . .
6 480 001
3,29
iUV7 "401 «7*
•v 1
100 140 473
12,«;.
15,45
11,54
Bestimmte Stückgüter der
i
1
Speziallarifklasae . .
i
•2047 118
1,04
258 130 462
1,1«
23 440 345
2,18
11,45
Oy*
Frachtgut in Wagenla-
dungen:
1
der Klasse AI ...
1 807 054
0,31
270 262 027
1,10
20038 482
2,4t
II,'*
7,u
B . . . .
' 3 662 186
1,1*
648 851 754
2,77
42030702
5,m»
11,4*
„ Spezialtarifkl. A 2 . ,
3 566 188
1*0
398 500 888
1,7«
22834 8118
2,7:.
6,40
5,7.
r> - I •
9 884 873
5,<ni :
1 032 845 100
4,41
53 564 167
6,44
5,«
5,1»
IT.
5 814 667
2,»*
820 415 544
3,51
33 548 862 , 4,0»,
5,77
4,09
(im Ladg. von 10000 kg)
■
n Spezialtarifkl. II .
3 007 63!»
1,52
•
288 640 678
1,33 11828123
l,ta
3,93
4,io
(im Udg. von 5000 kg)
> Spezialtarifkl. III .
43 058 S84
(VI r. .
22,2«
3 017 747 130
16,74
117 118646
14,o*
zusammen I. b) Frachtgut .
80 220 501)
. ....
40,:.s
8 502 815 446
36,»3
424 544 698
51,07
5,»
4,99
TllflUtlltlHMI 1 ItMl.tl l*^Pilf*1lt VII t
Auottiuiueii i. Ciii-u. i ruiiitgut
80 87*"» •>,,8
40 -'1
8 500071 213
36,74
445 643 184
58*11
;
5.:.t
S.u.
II. Nach Ausnahmetarifen und
f
1
1
abweichender Tariflruna
i
i
i
auf* viuiiviiuoi i ai im uiijj»
Eilgut, Expressgut, Stückgut,
1
1
i
und Wagenladungen von
5— 10 t ausschliesslich . .
:m 402
0,1»
118 706 404
0,51
7 078 639
0,15
18*«
5,96
Wagenladungen von lo t und
]
116 44*286
58,mi
14 685 504 741
1
62,7:.
378 610 281
45,.
3,15
2,5*
zusammen II. Eil- u. Fracht-
gut nach Ausnahmetarifen
116821 688
50,«*.»
14 804 30! 145
03*6
385 607 020
46*9 1
3,30
2*1
i
im ganzen . . .
107 693 016
l«V«i
23 403 372 358
1
100,uu
i
831 341 104
100,00
4*t
1
3*5.
*) Eilgut und Expressgut, Stückgut und gewöhnliches Frachtgut^ einschliesslich Fahr-
zeuge aller Art. jedoch ausschliesslich des Postgutes, der lebenden Thiere, des MlliüLrguted,
*«owie des frachtpflichtigen Dienstgutes.
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Die preußisch-hessischen Staattieisenbahnen im Rechnungsjahre 1899. 577
Auf 1 km durchschnittlicher Betriebslungo für den Güterverkehr ent-
fallen 779 758 tkm. Eine jede Tonne hat durchschnittlich eine Wege-
strecke von 118,38 km zurückgelegt.
c) Kohlenverkehr.
Au Kohlen (einschl. Koks und Brikets)
wurden befördert
Tonnen
Tonuenkm
Einnahme
a) gegen Frachtberechnung
b) frachtfrei (Dienstgut) . .
e) im gansen
(in % der Gesammttransportmenge) */e
von a) entfallen:
1. auf gewöhnliches Frachtgut ....
(in%derGe»ammtgüte.rbeförderung)»/o
und zwar:
Steinkohlen und Koks
Braunkohlen, Koks und Brikets . .
2. auf Dienstgut
85 732193 10189 879 662 i 254 546 242
5 821837 | 1206 169 438
_
I
91554030 11396069100
41,*
1
44,40
254646242
28.74
85 732 1 45 1 0 189 87H 702 254 546 208
43,37
43,M
30,ra
73063108 : 9368649159 230491477
12669037 821229543 24054731
48 I 960 ! 34.
d) Viehverkehr, einschliesslich Pferde, auch Luxuspferd©
(ohne Hunde auf Handekarten und Gepäckscheine),
Es wurden befördert
Die Einnahme betrug
i
Tonnen Tonnenkm
i .
insgesammt
für 1 t
-
für 1 tkm
4
4 932 306 337343550
1
25 404 861
18.»
7,5».
Jede Tonne ist durchschnittlich 174,58 km befördert worden.
Im übrigen waren an den Ergebnissen des Güterverkehrs:
e) das Postgut1)
mit 83 416 t oder 0,04 %, 14 827 991 tkm oder 0,06 % und 1 046 570 M
oder 0,12 %$
l) Das sind die über 10 kg schweren Postgüter, bezüglich welcher alleil
bestimmte wiederkehrende Auf seich nungen auf Grund des Eisenbahnpostgeseiz«*
gemacht werden.
Arth* fOr £i»e»l»»hnwe««n. W01. gg
Digitized by Google
578 Die preusBisch-hessischen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre I8!»9.
f) das Militärgut
mit 217 7.V2 t oder 0,11 %. 33 993 750 tkm oder 0,14 % und 2 469 837 JK,
oder 0.2P %;
g) das frachtpflichtige Dienstgut
mit 5 280 386 t oder 2,ft7 % 206 467 821 tkm oder 0,86 % und 2 564 321 M
oder 0,21) % und
h) die Nebenerträge des Güterverkehrs
mit 22 767 546 ,M oder 2.r»7 °/0
bethciligt.
B. Die sonstigen Einnahmen,
die im ganzen 96 191 039 Jf- oder 7,1« °/0 der gesammten Einnahmen be-
tragen haben, entfallen im einzelnen auf:
Vergütung für:
verpachtete «Strecken 2 050 197 M
Mitbenutzung von Bahnhöfen, Bahnstrecken u. s. w. . . 6 184 675 „
Wahrnehmung des Betriebsdienstes für fremde Verwal-
tungen 741 954 M und für Verwaltungskosten von
Eisenbahnverbänden und Abrechnungsstellen 388 971 M 1 130 925 „
in den Werkstätten für Rechnung dritter- ausgeführte
Arbeiten: Neubau 456 870,^. Reichspost 1 010 326 M,
Fremde 1 1 78 659 M 2 645 855 „
Leistungen für die Reichspostverwaltung: Beförderung
der Eisenbahnpostwagen. Gestattung der Benutzung
von Wagenabtheilungen zum Postdienst, Gestellung
von Postbeiwagen 3 134 415 tH, Unterstellen, Reinigen.
Schmieren. Beleuchten der Eisenbahnpostwagen
1 404 907 ,46. Benutzung der Hebevorrichtungen auf den
Bahnhöfen 270 105 tH. Bewachung der Reichs- und
Staatstelegrnphenanlagen u. dergl. 97 717 .... 4907 144 n
Vergütung der Neubauverwaltung an allgemeinen Ver-
waltungskosten 5 839 816 „.
Ferner für:
Miethe und Leihgeld für Lokomotiven 42-591 „
» W^«» 16 457 708 r
verkaufte alte Materialien und Materialienabgänge u. 8. w. 24 441 543 „
an andere Verwaltungen und Private abgegebene Betriebs-,
Oberbau-, Bau- und Werkstattsmaterialicn $ 184 125 „
Abgabe von Gas und verkaufte Nebenprodukte der Gas-
anstalten 472 592 „
Seite 72 357 171 „
V
Digitized by Google
Die preussisch-hessischeu Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1899. 579
Uebertrag 72 357 171 <M
Telegraphengebühren 696 249 <M
Pachte und Miethen, sowie wirthschaftliche Nutzungen ans
Gebäuden und Grundstücken, und zwar für Bahnhofs-
wirthschaften 4 160 279 M, Dienst- und Mietwohnungen
992 586 M, Diensträume für Steuer-, Post- und Tele-
graphenverwaltung 612 264 cM, Grasplätze, Lagerplätze,
Lagerschuppen u. dergl. 5 359 029 <« 11 124 158 „
Brücken- und Fährgeld u. s. w 185 262 „
statutmässige Pensionskasseneinnahmen 10 264 299 „
Zinsen und Kursgewinne 71 632 „
und sonstige Einnahmen 1 492 268 „
zusammen 96 191 039
oder 3 194 M auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge.
Aasgaben im einzelnen.
A. Persönliche Ausgaben.
Diese erforderten im ganzen 370 767 548 oder 47,76% der Ge-
sammtausgaben, 12 311 M auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge,
277 M auf 1000c* Betriebseinnahme, 1 177«« auf je 1000 Lokomotivnutzkm
und 29,12 M auf je 1 000 Wagenachskm aller Art
Die Gesamratzahl der in sämmtlichen Dienstzweigen — auch beim
Neubau — beschäftigt gewesenen Beamten und Arbeiter ergiebt die
folgende Zusammenstellung:
Beamte
zusammen
Beamte
und
Arbeiter
Ks wurden beschäftigt
1 massig
auaser-
etat»-
mässig
zu-
sammen
Arbeiter
1
1044
39575
77 im
317
7004
1649
1361
46 579
79 605
■ z
zusammen Beamte.
Gehilfen im mittleren Dienst .
Hilfskräfte im unteren Dienst .
118 575
8 970
5 860
127 545
5 860
1 50 794
ll)16l 157
| J 133 405
! J 211 951
im ganzen . .
in Prozenten der Gesammtzahl .
auf 1 km durchachn.Betriebslänge
, 10000 Lokomotivnutzkm .
, 100000 Wagenachskm aller
, 118 175 j 14 830
88,^ | 11,12
Z | I
1 133 405
100,IKI
4,43
r
1,0:.
1)211 951
7,04
6,73
1,6*
345 356
\ -
l) Ausserdem wareu beim Bau neuer Bahnstrecken und bei den extraordinär
vorgesehenen Ergänzung*- und Erweiterungsbauten auf den im Betriebe befind-
lichen Strecken 3 485 Arbeiter beschäftigt.
Arehir für Euenbahnweaeo. 1901. 38*
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580 I>ie preussiBeh-hessischen Staateeisenbahnen ün Rechnungejahre 1899.
Die etatsmässigen Beamten erforderten einen Kostenaufwand von
1 72 9&3 237 «* an Gehältern und
21 277 923 „ „ Wohnungsgeldzuschüssen,1)
im ganzen 194 261 160 c*.
Unter den Arbeitern sind 55 832 Streckenarbeiter enthalten, an welche
im ganzen 36 947 782 t* an Löhnen gezahlt wurden. Die Kopfzahl dieser
Arbeiter beträgt bei Zuillckführung auf 1 km durchschnittlicher Betriebs-
länge 1,85; auf 1 km zu unterhaltender Gleise 0,96.
Die Vergütung an die Hilfsarbeiter, die Löhne, Stellen-
zulagen u. s. w. betrugen 119 338 127«*. Tagegelder, Reise- und
Umzugskosten, sowie die andern Nebenbezüge der Beamten 30 359 934 t*,
darunter die Fahr-, Stunden- und Nachtgelder des Lokomotiv- und Wagen-
personals mit 20317 987t*t die ausserordentlichen Vergütungen
und Unterstützungen an Beamte, Arbeiter und deren Hinterbliebene,
sowie an ausgeschiedene Beamte und deren Hinterbliebene 4 377 227 <*
und endlich die Aufwendungen für Wohlfahrtszwecke 22 431 100.*
Die letzteren Ausgaben (für Wohlfahrtsz wecke) setzten sich im ein-
zelnen wieder zusammen aus:
Kosten für ärztliche Untersuchung und Behandlung von
Beamten und Arbeitern, einschl. der Heilmittel u s. w. 891 342 .*
Btatutmässigen Pensionen u* s, w. an Beamte und deren
Hinterbliebene 12 276 295 ,
anderen Pensionsbezügen . 172 014 „
Zuschüssen zu Krankenkassen 2 034 828 m
„ Arbeiterpensionskassen 3 427 748 „
Zahlungen auf Grund der Unfallversicherungsgesetze . . 3 527 443 „
„ „ „ des Unfallfürsorgegesetzes . . . 84 442 n
und aus besonderen Verwaltungskosten auf Grund der
Unfallversicherungsgesetze, sowie des Invaliditäts- und
Altersversicherungsgesetzes 16 988 9
zusammen 22 431 100 <*
und beanspruchten 0,or. % der persönlichen, sowie 2,89% der Gesammt
ausgaben bei einer Ausgabe von 745 t* auf 1 km durchschnittlicher Be-
triebslänge.
Dienst- und Miethwohnungen für Beamte und Arbeiter waren
am Ende des Berichtsjahres vorhanden:
l) 23 475 etatsmästiige Beamte hatten gegen Fortfall eines Wohnungsgeld-
zusehusses von 3 397 568 <fc Dienstwohnungen inne. Vergl. den Abschnitt über
Dienst* und Miethwohnungen auf S. 581 dieses Berichts.
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Die preassisch-bessischen SU&tseisenbahnen im Rechnungsjahre 1899. 581
Vergeben als
Dienst- Miet-
wohnungen wohuungen
zusammen
L Staafseigene Wohnungen.
a) Aus Betriebe- und Neubaufonds her-
gestellte Wohnungen:
an Unterbeamte rund
„ mittlere Beamte „
„ höhere Beamte
,. Diätare . „
» Gehilfen, Hilfsuncerbeamte
und Arbeiter „
zusammen rund
b) Aus Mitteln der Gesetze für Verbesse-
rang der Wohnungsverh<nisse
der unteren Staatsbetriebsbedien-
steten vom 13. Augast 1896 u.s.w.:
bereits erbaut rund 870
im Bau begriffen .... » 1780
rund 2 000
zusammen 1 a, b
2. Genosaenschaftswohnungen,
deren Herstellung durch Baudarlehen ge-
fördert ist, und zwar:
») aus Mitteln der Gesetze vom 13. Au-
gust 1895 u. s. w rund
b) aus Mittein der Arbeiterpensions-
kjtsse:
«) 25 Genossenschaften, die von
Eisenbahnbediensteten ge-
bildet sind (4 498 710 Ji)
ß) 9 andere Genossenschaften, I
denen Eisenbahnbedienstete
beigetreten sind») (1622900^) )
zusammen 2 a, b
hierzu 1 a, b
zusammen 1 und 2
16 380
6 710
300
670
I
i
i
930
390
90
5 150
24 010
0 564.)
•24 010
24 010
2 000
9 1H0
460
1 990
2 450
9160
24 010
11610
17 260
7 100
390
670
5 150
HO 570
2 600
83 170
1990
2450
33170
35 620.
') Diese 9 Baugenossenschaften verfügen überhaupt über 2 066 Wohnungen.
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582 Die preuasisch-hessischen Staatseisenbahuen im Rechnungsjahre 1899.
Im Laufe des Betriebsjahres 1899 haben folgende Unfälle statt-
gefunden:
a) Entgleisungen auf freier Bahn . . . . 111
in Stationen 159
b) Zusammenstösse
zusammen 270
auf freier Bahn .... 28
in Stationen . . . . . . 172
zusammen 200
zusammen a) und b) 470,
d. i. auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge 0,016 Unfälle
1 Million Lokomotivkm 0.979 „
1 „ Wagenachskm aller Art . 0,037 „
c) sonstige Unfälle1) .... auf freier Bahn .... 447
in Stationen 1034
d) Unfälle im ganzen (a-j-b+c) auf freier Bahn
in Stationen . .
zusammen 1 481
... 586
. . . 1365
zusammen 1951.
Von der Gesammtzahl entfallen:
auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge . 0,065 Unfälle
1 Million Lokomotivkm 4,064
1 Wagenachskm aller Art .. 0,158
Es wurden:
a) Reisende:
unverschuldet:
a) bei Zugunfällen . .
(i) „ sonstigen Betriebsunfällen . .
infolge eigener Unvorsichtigkeit beim Be-
nutzen, Besteigen und Verlassen in Be-
wegung befindlicher Züge
zusammen
auf 1 Million Reisende
„1 „ Fersonenkm
l „ Personenwagenachskm . . .
getödtet2)
verletzt')
l
__
85
60
38
6«
38
0,069
0,003
0,014
211
0,38!
0,016
0,080
») Hierher gehören Ueberfahren von Fuhrwerken u. s. w., Feuer im Zuge,
Kesselexplosionen und andere Ereignisse, sofern Personen getödtet oder verletzt
worden sind.
3) Hierin sind die Tüdtimgen und Verletzungen nicht enthalten, welche auf
Selbstmord oder Selbstmordversuche zurückzuführen sind: 103 Tödtungen und
11 Verletzungen.
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Die preussisch hessischen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1899. 583
b) Bahnbeamte und Bahnarbeiter im Dienste
beim eigentlichen Betriebe:
bei Zugunfällen
auf andere Weise
zusammen
auf 1 Million Zugkm
„1 „ Wagenachskm aller Art . .
c) Post-, Steuer-, Telegraphen-, Polizei- und
sonstige im Dienst befindliche Beamte:
unverschuldet bei Zugunftülen
infolge eigener Unvorsichtigkeit beim Be-
steigen und Verlassen der Züge oder beim
Betreten der Bahn
d) fremde Personen:
. durch falsche Handhabung der Wegeüber-
gangsschranken u. s. w
infolge eigener Unvorsichtigkeit beim Be-
treten der Bahn . j
zusammen
auf 1 Million Personenwagenachskm ....
„ 1 „ Personenkm
„ 1 „ Zugkm
» l || Wagenachskm aller Art . . .
getödtet1) I verletzt1)
14
136
321
665
335
' 801
1,116
2,66«
0,02ti
0,068
26
! \
t
8 t
\
j
*
11
27
194
105
578
1 178
1 756
0,666
0,135
5,849
0,138.
B. Sachliche Ausgaben.
Diese betrugen im ganzen 405 568 833 M oder 52,24 °/0 der Gesammt-
ausgaben, 13 467 M auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge, 303^ anf
je 1 000 M Betriebseinnahme, 1 288 M auf je 1 000 Lokomotivnutzkm und
31,85 M auf je 1 000 Wagenachskm aller Art. Im einzelnen vertheilten
sich diese Ausgaben wie folgt:
aj Die Unterhaltung und Ergänzung der Inventarien, sowie
Beschaffung der Betriebsmaterialien
kostete im ganzen 90 700 819 .# = 3 012 ^ für 1 km durchschnittlicher
Betriebslänge, 288«* für 1 000 Lokomotivnutzkm, 712 VH für 100 000 Wagen-
') Hierin sind die Tüduingen und Verletzungen nieht enthalten, welche auf
Selbstmord oder Selbstmordversuche zurückzuführen sind: 103 Tüdtungen und
U Verletzungen.
Digitized by Google
684 Die preussisch-hessischeu Staatseiflenbahnen im Rechnungsjahre 1699.
achskilometer und ll,68°/0 der Gesammt-, sowie 22,36% der sachlichen
Aasgaben.
Die Kosten für Unterhaltung und Ergänzung der Inventarien
erforderten 6 823 911 J6, worin die Kosten für Beschaffung von Dienst-
kleidern für die Beamten zum Schutze gegen die Unbilden der Witte-
rung mit 1 302 378 M enthalten sind. Die Drucksachen, Schreib- und
Zeichnenmaterialien verursachten einen Kostenaufwand von & 364 477 M,
Die Ausgaben für Kohlen, Koks und Brikets stellten »ich auf:
46 654 720 Ji für 5 142 379 t Steinkohlen,
7 127 591 „ „ 677 223 „ Steinkohlenbrikets,
1 453 809 „ „ 98 436 „ Koks und
211 665., 38 972 „ Braunkohlen u.Braunkohlenbrikets,
zus. 55 447 785 M für 5 957 010 t oder 198 t im Werthe von 1 841 <M
für 1 km durchschnittlicher Betriebslänge.
Hiervon entfielen:
50 101 715 t# n. 5 395 359 t auf die Lokomotivfeuerung, d. 8.
auf je 1 000 Lokomotivkm 120,82**
und 12,96 t,
auf je 1 000 Wagenachskm 3,93 M
und 0,42 t,
1 529 179 „ n 168 165 „ auf die Heizung der Diensträume,
2 546 136 „ 272 789 „ „ „ n „ Dampfkessel
in den Wasserstationeu, Werkstätten
und Oasanstalten,
423 651 „ 37 581 „ auf die Gasbereitung,
474 296 45 162 „ „ „ Unterhaltung der Schmiede
feuer,
372 808 „ „ 37 954 auf andere Zwecke,
zus. w. o. 55 447 785 tH u. 5 957 010 t.
Die Honstigen Betriebsmaterialien (Rüböl, Petroleum, Mineral-
schmieröl, Putzbaumwolle ü. s. w.) erforderten einen Kostenaufwand von
15 571 572 - 517 m auf 1 km durchschnittlicher Betriebttlänge, wovon auf
die Unterhaltung der Betriebsmittel 9 405 671 Jt
n n „ mechanischen und maschinellen
Anlagen 826 023 „
andere Zwecke , 5 296 678 „
die Abgabe an dritte 43 200 „
zusammen t5 571 572 #
zu rechnen sind.
Digitized by Google
Die preussisch-hesaischen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1899. 585
Für Wasser, Gas und Elektrizität aus fremden Werken sind
7 493 074 M verausgabt, und zwar
für Wasser . . .. . . . . 2 339 137 M
„Gas 4 425 874 „ und
„ Elektrizität1) . . . . . 728 063 „
zusammen 7 493 074 M = 249 M auf
1 km durchschnittlicher Betriebslänge.
b) Die Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der
baulichen Anlagen
verursachte eine Gesammtausgabe von 145 390 349 M — A 828 <M für 1 km
durchschnittlicher Betriebslänge, 2 494 M für 1 km der zu unterhaltenden
Gleise, 18,73 °/o der Gesammt- und 35,85% der sächlichen Ausgaben.
Von diesem Betrage entfallen auf die gewöhnliche Unterhaltung der
baulichen Anlagen, eingerechnet die Erneuerung des Oberbaues
115 602 448 «*, 3 819 M auf 1 km zu unterhaltender Strecken und 1 983 <M,
auf 1 km zu unterhaltender Gleise.
Im ganzen waren zu unterhalten 30 268,99 km Bahnstrecken mit
42 659,4« km durchgehenden und
15 632,17 „ Nebengleisen.
zusammen 58 291,65 km Gleise.
In den durchgehenden Gleisen waren
mit Stahlschienen ... 95,51 °/0 = 40 7 43,63 km
„ Eisenschienen .... 4,49 „ „ 1 915,85 „ versehen.
zusammen 42 659,48 km.
Die Schienen sind überwiegend auf hölzernen Querschwellen be-
festigt; auf eisernen Schwellen lagen im Berichtsjahre nur rund 15 284 km
oder 26,22% und zwar auf
eisernem Qucrschwellenoberbau:
in Hauptgleisen 10 111km
„ Nebengleisen 3 165 „
13 276 km
') Am Ende des Berichtsjahres waren vorhanden: 9911 Bogenlampen, voa
denen 1 978, und 37 7B3T Glühlampen, von denen 9 580 Lampen den elektrische»
Strom aus fremden Werken, die übrigen aber aus den eigenen Werken erhielten.
Ausserdem wurde der elektrische Strom auch dein Antriebe von Einrichtungen
fan Werkstätten- und Eisenbahnbetriebe (Wellenleitungen, Pumpen, Werkzeug-
maschinen, Laufkrühne, Aufzüge, Drehscheiben, Schiebebühnen) nutzbar gemacht,
woxu 671 Motoren durch elektrische Energie betrieben wurden.
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$86 l>ie preussisth-hessischen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre
Uebcrtrag 13 27« km
eisernem I^angschwellenoberbau:
in Hauptgleisen 1 568 km
Nebengleisen 440 „
2 008 „
zusammen 15 284 km.
Von den obigen Gesammtausgaben für die gewöhnliche Unterhaltung
von 115 602 448 J( beanspruchten:
die Uihne für 55 832 Arbeiter 36 947 782 M
(s. S. 570 „Beamte und Arbeiter")
die Kosten der Oberbau- und Baumaterialien, ohne die
an dritte abgegebenen Materialien im Werthe von
9R3f)40«^1) 58 822 176 „
die sonstigen Ausgaben, ohne anssergewöhnliche Unter-
haltung und kleinere Ergänzungen in Höhe von
18 221 237 *« . . 19 832 490 „
zusammen 115 602 448««
Die im Berichtsjahre im Zusammenhang erneuerten Gleise bezifferten
sich auf 1 749 km, und zwar wurden:
1 124 km mit hölzernen Querschwellen und
625 „ „ eisernen „ ,
zus. 1 749 km hergestellt.
Der Materialverbrauch betrag für 1 km der unterhaltenen Gleise an
Schienen und Kleineisenzeug 3,<;s< tt an eisernen Schwellen 1,31 t und an
hölzernen Bahnschwellen 44 Stück.
Die für die gewöhnliche Unterhaltung noch in Betracht kommenden
Kosten für Leistungen und Lieferungen der Unternehmer und
Handwerker stellten sich auf 19 832 490«*.
Die Kosten der aussergewöhnlichen Unterhaltung und klei-
neren Ergänzungen (d. h. der auf mindestens 2 000, aber weniger als
30 000 M veranschlagten Bauausführungen) betragen 18 221 237 <te und die
Kosten der erhebliehen Ergänzungen (d. h. der auf 30 000-100 000 M
veranschlagten Bauausführungen) auf 10 588 724 „w.
c) Die Kosten der Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung
der Betriebsmittel und maschinellen Anlagen
verursachten einen Aufwand von 128 404 557 M = 4 263 <tt auf 1 km durch-
schnittlicher Betriebshtnge, 408 M auf 1 (MX) Lokomotivnutzkm und 10,06.*
für 1 000 Wagenaehskm aller Art.
') Die für Neubauten abgegebenen Materialien werden ohne Belastung des
Betriebstonds unmittelbar auf Baufonds verrechnet.
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Die preussisch-hesßischen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1899. f>87
Die an die Werkstattsarbeiter und die Hilfskräfte im
unteren Dienste gezahlten Löhne betrugen ... 47 521 289 M
(=98,79.* für 1000 Lokomotivkm und 3,73 M für
1 000 Wagenachskm)
die neu beschafften Werkstattsmaterialien, nicht
gerechnet die an dritte abgegebenen Materialien
im Werthe von 1 752 286,*, kosteten 26 722 427 „
(- 55,f>5 M für l 000 Lokomotivkm und 2,10 M für
1 000 Wagenachskm)
* die sonstigen Kosten (im wesentlichen die Kosten
für Lieferungen und Leistungen der Unternehmer
und Handwerker) betrugen \ . . 5 098 828 „
{- 10,60 M für 1 000 Lokomotivkm und 0,40 «* für
1 000 Wagenachskm). m
Für die Unterhaltung der Betriebsmittel und
maschinellen Anlagen wurden somit .... 79342544 t*
aufgewendet.
Hiervon abgerechnet die Arbeitsausführungen für
dritte mit . . 1 484 220 „
verbleiben 77 858 324 «*.
Davon beanspruchte die Unterhaltung:
der Lokomotiven und Tender nebst Zubehör ... 34 354 250 „
der Personenwagen nebst Zubehör 11 063 815 „
der Gepäck-, Güter- und Arbeitswagen nebst Zu-
behör 27 238 022 „
der Bahndienstwagen nebst Zubehör, der Dnmpfhoote
und maschinellen Anlagen der Trajekte sowie der
übrigen mechanischen und maschinellen Anlagen 2 462 043 „
zusammen 75 118 130«*,
während die aussergewöhnliche Unterhaltung und Er-
gänzung den Betrag von 2 740 194 „
erforderte.
Zusammen also wie oben 77 858 324 «*.
Für die Beschaffung ganzer Fahrzeuge1) Bind,
und zwar:
für 435 Lokomotiven , 21 863 504 M.
„ 597 Personenwagen 7 837 483 „
„ 316 Gepäck- und 6 234 Güterwagen . . . . 19 361 026 „
im ganzen 49 062 013 c*
aufgewendet worden.
>) Wegen des Gesammtzugangea an Betriebsmitteln im Laufe des Berichts-
jahres vergleiche die Darstellung auf S. bm diene« Berichtes.
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588 Die preuBsisch-hessischen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1899.
d) Für Benatzung fremder Bahnanlagen nnd für Dienst-
leistungen fremder Beamten
sind ö 418 898 M =0,70 % der Gesammtausgaben und 180 <* auf 1 km
durchschnittlicher Betriebslänge und
e) für die Benutzung fremder Betriebsmittel
13 272 423** verausgabt worden, d.s. 1.71% der Gesammtausgaben und
441 <M auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge. Fremde Lokomotiven
sind nur in einigen wenigen Fällen in Anspruch genommen worden,
f) Unter den verschiedenen sonstigen Ausgaben,
welche insgesammt 22 375 787 M oder 743 M für 1 km durchschnittliche
Betriebslänge und 2,88% der Gesammtausgaben betragen haben, sind
besonders hervorzuheben:
die Ausgaben an Steuern, Kommunalabgaben und öffent-
lichen Lasten . 13 126 481 .*,
darunter die Einkommensteuern (an Gemeinden
11 416 258 M, an Kreise 237 253 m) mit 11 653 511 Jt,
die Realstcuern (an Gemeinden 1 028 232 JK,. an Kreise
24 191 **) mit 1 052 423 <*, die Abgaben an ausser-
prcuBsischc Staaten mit 153 022 c* und die sonstigen
Steuern mit 267 525 <*;
die Entschädigungen auf Grund der Haftpflichtgesetze 3 900 377 ,
(= 130 c* auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge,
3,06 <H auf 10 000 Wagenachskm aller Art, 12,99 «* auf
1 000 Zugkm, 7,04 M auf je 1 000 beförderte Personen,
\,48,M auf 1000 Achskm der Personenwagen und
2,99 M auf 10 000 Personenkm);
Ersatzleistungen für verlorene, verdorbene und beschä-
digte Transportgegenstände u. s. w 1 055 888 „
{ - 0,44 auf je lOOOOtkm und 1,07** für je 10 000
Ackskm der Gepäck- und Güterwagen), sowie endlich
die sonstigen Entschädigungen, als Rückzahlungen von
Fahr- und Frachtgeldern, An- und Abfuhrkosten, sowie
langer-, Stand- und Wiegegeld . 923 994 „ .
Die Main-Neckar-Eisenbahn.
Die Main-Necknr-Eisenbahn ist ein gemeinschaftliches Unternehmen
der Staaten Baden, Hessen und Preussen. Die Verwaltung und der Betrieb
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Die preassisch-hessischen Staateeisenbahnen im Rechnungsjahre 1899. 589
werden einheitlich von einer Direktion geleitet, die ihren Sitz in Darm-
stadt hat, und zu der jeder der drei Staaten ein Mitglied bestellt; daa
hessische fuhrt den Vorsitz.
Alle Einnahmen des Unternehmens sind Einnahmen der Gemein-
schaft Aus ihnen werden zunächst die silmmtlichen Betriebsausgaben
bestritten. Der Ueberschuss wird unter die drei Staaten nach dem Ver-
hältniss der antheiligen Baukapitalien vertheilt.
Die Gesammtlänge beträgt 96,17 km, davon wurden 7 km eingleisig,
85,71 km zweigleisig und 3,46 km dreigleis ig betrieben. Die Betriebslänge
berechnet sich auf 97,23 km. Der preussische Antheil an der Main-Neckar-
Bahn beträgt 8,02 km, der Hessens 49,37 km und der Badens 38,78 km.
Neben dem Betriebe auf den eigenen Strecken hat die Bahngemein-
schaft staatsvertragsmässig noch den Fahrdienst auf der ausschliesslich
zur badischen Staatsbahn gehörigen 9,30 km langen Strecke Friedrichs-
feld—Mannheim im Anschluss an die Züge ihrer Hauptbahn zu leisten,
Das Baukapital betrug Ende des Kalenderjahres1) 1899:
für die badischen Strecken .... 8 605 907 Ji
„ „ hessischen Strecken .... 10314381 „
„ „ preussische Strecke .... 5 657 799 „
im ganzen 24 578 087 M
oder auf 1km Bahnlänge 255 569«*; im Jahresdurchschnitt stellte es sich
auf 24 558 759 M. Von dem für die preussische Strecke aufgewendeten
Anlagekapital entfallen auf 1 km 705 4til M.
Die Anzahl der beforderten Personen, einschliesslich des Militärs,
betrug:
Personen
%
68 415
1,16
TL
590 213
9,99
5 101 951
86,33
149 078
2 f>2
zusammen
5 909 657
100,00.
An Gütern — ohne Dienst- und Postgut, Militärgut auf Militär-
tahrscheine und lebende Thiere — sind 1 362 055 t, an Militärgut 7 799 t,
an Vieh 20 791 t befördert.
>) Dag Kalenderjahr ist «ugielch Rechnungsjahr.
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590 Die preussisch-bessischen Staatieisenbahneii im Rechnungsjahre 1899.
Die Gesamrateinnahme betrug 8 630 503 M.
Davon entfallen auf:
den Personen- und Gepackverkehr 4 336 619.*
den Güterverkehr (einschl. des Dienst- und Postgutes,
des Militärgutes auf Militärfahrscheine und der lebenden
Thiere) 3 398 165 „
die sonstigen Einnahmen 895 719 „
im ganzen 8 630 503 c*
auf 1 km Betriebslänge 88 718
Die Gesammtausgabe betrug 6 523 219,*.
Davon entfallen auf:
a) Persönliche Ausgaben.
1. Besoldungen (Gehälter), Wohnungsgeldzuschüsse,
Stellen- und andere persönliche Zulagen 1 087 459 M
2. Bezüge und Löhne der nicht etatsmässigen Beamten
und Bediensteten, sowie der Arbeiter 675 409 „
3. Tagegelder, Reise- und Umzugskosten, sowie andere
Nebenbezüge 309 314 „
4. Für Wohlfahrtszwecke 69 942 „
im ganzen a 2 142 124 M.
b) Sächliche Ausgaben.
5. Für Unterhaltung und Ergänzung der Ausstattungs-
gegenstände, sowie für Beschaffung der Betriebs-
materialien 927 083 „
6. Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der
baulichen Anlagen 1211 175 „
7. Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der
Betriebsmittel und der maschinellen Anlagen .... 1 186 844 „
8. Für Benutzung fremder Bahnanlagen und für Dienst-
leistungen fremder Beamten 654 882 „
9. Für Benutzung fremder Betriebsmittel 362 220 „
10. Verschiedene Ausgaben 38 891 „
im ganzen b 4 381 095 ,*
Gesammtausgabe a+b . . 6 523 219 „
d. i. auf 1 km Betriebslänge 67 056 „ .
Im Verhältniss zu den Einnahmen haben sich die' Ausgaben auf
75,68 % beziffert.
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Die preussisch-hessigcheti Staatsemenbahnen im Ree h nun gs jähre 1899. 591
Der zur Vertheilung gelangte Ueberschuss hat 2 108 792 M betragen.
Er entspricht einer Verzinsung des durchschnittlichen Anlagekapitals von
24 558 759 M zu 8,67 %.
Von dem Ueberschuss ergiebt sich für Preussen ein Antheil von
484 007 ,H, und nach Abzug einiger von Preussen allein zu bestreitenden
Ausgaben in Höhe von 56 500,« ein solcher von 428 167 ,H. Das preus-
sische Anlagekapital hat sich hiernach zu 7,57 % verzinst.
Die Wilhelmshaven-Oldenburger Eisenbahn.
Betrieb und Verwaltung der 52,38 km langen Bahn, davon 7,37 km
zweigleisig, führt die grossherzoglich oldenburgische Regierung auf ihre
alleinigen Kosten. Preussen erhält von der gesaramten Roheinnahme der
Bahn 50 % dessen, was über 18 000t# bis zu 60 000 ,h und 60% dessen,
was über (KHXXKfl für eine preußische Meile (gleich 7.632 km) aufkommt,
Das bis zum Schlüsse des Kalender- (gleich Rechnungsjahres 1899
verwendete Anlagekapital beträgt 7 376 544 d<, mithin 140 827 tH für 1 km
Bahnläng«'. Der Antheil Preusscns an der Roheinnahme des Jahres 1899
beläuft sich auf 678 7 1 9 ,M oder 9,20% des durchschnittlichen Anlage-
kapitals.
An Ausgaben hatte Preussen für Ergänzungen, Erweiterungen und
Verbesserungen im Jahre 1899 den Betrag von 169 800 c* oder 25,02%
der Einnahme aufzuwenden. Hieraus ergiebt sich ein Ueberschuss von
508 919 Das durchschnittliche Anlagekapital ist zu 6.90 °/n verzinst
worden.
Die oberschlesischen Schmalspurbahnen
Die nur dem Güterverkehr dienenden, durch die königl. Eisenbnhn-
direktion Kattowitz verwalteten oberschlesischen Schmalspurbahnen sind
auf Grund des Gesetzes vom 24. Januar 1884 (G.-S. S. 11) am 1. März 1884
als ein Theil des oberschlesischen Eisenbahnuntemehmens in den Besitz
des preussischen Staates übergegangen.
Ihre Gesammtlänge betrug am Schlüsse des Rechnungsjahres 1899
und im Jahresdurchschnitt 129,04 km.
Das gesammte Transportgeschäft ist vertragsmässig einem Unter-
nehmer — bis zum 80. Juni 1904 — übertragen.
Die Bahnanlagen werden von der königl. Eisenbahuverwaltung be-
triebsfähig hergestellt und erhalten. Die übrigen für den Betrieb erfor-
derlichen Leistungen werden vom Unternehmer auf eigene Kosten aus-
geführt. Als Entgelt für die ihm vertragsmässig eingeräumten Vortheile
zahlt der Unternehmer von allen beförderten Gütern einen Frachtantheil
von 50% der tarifmässigen Sätze naeh Abzug der in letztere eiugerech-
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592 Die preussisch hessisch«!
im Rechnung «hr<» 18W.
ncten Abfertigungsgebühr von 2,4 4 für 100 kg and ausserdem 10% von
den Erträgen der letzteren Gebühr.
Das Anlagekapital betrug am Ende des üechnungsjahres 1899
11 198 482«*, für 1km Bahnlänge 86 788 M und im Jahresdurchsehnitt
11 189 305 <*.
Der Betriebsmittelpark bestand aus 49 Lokomotiven und 3 595 Güter-
wagen mit einer durchschnittlichen Tragfähigkeit von 5,77 t.
Die Summe der beförderten Gütcrmassen, mit Ausnahme des
frachtfrei beförderten Dienstgutes, betrug 3 607 914 t.
Der Antheil der preussischen Staatscisenbahnverwaltung
an den Einnahmen betrug 1 1 78 568 M
die sonstigen Einnahmen 56 592 „
mithin die Gesamrateinnahme 1 235 160 M
— 9 572 c# auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge.
Die von der Staatscisenbahnverwaltung vertragsraässig zu leistenden
Ausgaben betrugen 154 102 K.
Von den Gesammtausgaben, (12,48% der Gesammteinnahmen), ent-
fallen auf:
die persönlichen Ausgaben 58 857 jl
„ Unterhaltung der Bahnanlagen 93 602 „
„ sonstigen Ausgaben 1 643 „
Der Ueberschuss der Einnahmen über die Ausgaben ergab 1 081 058 Jt,
d, h. eine Verzinsung des durchschnittlichen Anlagekapitals von 9,66 %
GesammtbetriebsergebnisB.
Es ergab sich hiernach ein Ueberschuss für:
die preussisch-hessischen Staatseisenbahnen, eingerechnet
die oberschlesischen Schmalspurbahnen, von . . . 563 418 440 M.
„ Wilhclmshaven-Oldenburger Eisenbahn von .... 508 919 „
Main-Neckareisenbahn, preussischer Antheil, von . . 428 167 r
auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge
zusammen K>4 102 M,
• 11. 94 ^1 •
zusammen also von insgesammt 564 355 526 Ji.
Hiervon wurden an Hessen abgeführt
10 442 739 M.
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Die bayerischen Staatseisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe
im Jahre 189».»)
A. Staatseisenbahnen.
1. Längen.
1898
1899
Es betrug am Jahresschluss:
die Eigenthumslänge im ganzen . .
. Kilometer
5 640,42
5 720,99
davon:
4 070,32
4 077,64
Nebenbahnen
1 570,10
1 643,36
Von der Eigenthumslänge entfallen:
auf Oesterreich (Böhmen) . . . ."
* ' ' 47,23
47,23
.. Preussen (Reg.-Bez. Kassel) . . .*
* 4,62
4,62
4,17
4,17
30,98
30,98
5,07
5,07
5 548,35
5 628,92
Es kommen mithin in Bayern durch-
schnittlich an Bahnlänge:
7,933
8,048
„ 10 000 Einwohner !
1 1 1,027
11,141
l) Vergl. Archiv 1900 S. 1000 u. ff.: Die bayerischen Staatsbahnen und Schif-
lahrtsbetriebe im Jahre 1898 Die Angaben sind dem Berieht über die Ergebnisse
des Betriebes der königl. bayerischen Staatseisenbahnen, der Bodensee-Dampf-
•chlffahrt, des Ludwig-Donau-Mainkanals und der Kettenschleppschiffahrt auf dem
Main im Betriebsjahre 1899 entnommen.
ArebW für EL»enb*hnwe.*n. 1901. 39
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594 Die bayerischen Staatseisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe in 1899.
Die Gesainmtbetriebslänge ergiebt sich (unter Berücksichtigung
von 99,68 km verpachteten und 18,79 km gepachteten Strecken):
Ende 1898 zu
„ 1899 „
5 559,63 km,
5 640,20 „ .
Im Jahresdurchschnitt betrug:
die Eigenthumslänge
1898
1899
km
5 459,70
5 665,23
„ Betriebslänge im ganzen . . .
n
5 378,91
5 584,44
desgl. für Personenverkehr . .
n
5 331,86
5 511,55
„ „ Güterverkehr ....
n
5 371,62
5 577,23
zweigleisig waren:
von der Eigenthumslänge . . .
1 687,99
1 778,89
v „ Betriebslänge ....
1 640,99
1 731,89
An Anschlussbahnen für nicht öffentlichen Verkehr bestanden 1899
560 Bahnen gegen 479 im Vorjahr.
2. Baukosten.
Es betrug der Gesammtbauaufwand einschliesslich der Kosten für
erhebliche Ergänzungen, aber abzüglich der Leistungen dritter:
am Jahresschluss . .
im Jahresdurchschnitt
1898
1899
1 251529 915
1 234 380 417
1 286 147 702
1 267 782 284
Von den Gesammtkosten am Jahresschluss 1899 entfallen:
Länge
km
- .... _ ._ „
Baukapital
a) auf die vom Staate gebauten und erworbe-
nen Bahnen:
überhaupt
M
für 1 km
<4ft
I. eigentliche. Staatsbahnen
8 987,57
1 122446662
281 486
167,48
15466611
92 31«
III. vollspurige Lokalbahnen
1 194,9»
71666683
59 8%
36,14
1626948
43 380
zusammen ....
5 386,38
1210986 794
224 885
dagegen 1898 . .
5 304,6*
1 179203649
22229«
b). auf die von Gemeinden und Privaten ge-
bauten, gegen Verzinsung und Tilgung des
Baukapitals übernommenen Bahnen . . .
304,79
34 500000
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Die bayerischen Staatseiaenbahnen und SchiR'ahrtsbetriebe in 1899. 595
3. Betriebsmittel and deren Leistungen.
Der Bestand ergab am Ende des Jahres:
1898
1 899
1 539
1 606
1 UIO
i 1 10
Po TNj rmün ixra rrutl
0 Ol»
(rpniiplr- linri fTrfitprwsi tr»»n
vjl_,Ji<ILlv ILUU uUlrl » Up II ...
22 561
23 755
1*1*1 vi tcri\ tAm'f) trcr\
1 nv»ll^Ulr J »> U^CIl
878
334
334
A m . . /*\ . ..IIa. .
Auf je 10 km Betnebslänge kommen:
2,77
2,85
„ Personenwagenachsen . . . „
1 4,3*2
lb,l9
mit Sitzplätzen „
Ol"
24 i
282
81 R1
84 RT.
454,19
479,43
Ausrüstung für durchgehende Bremsen
(vornehmlich Westinghouse - Luft-
ürucKuronise 1 iH'sHbs^n :
897
968
( mit Bremsapparat „
Personenwagen \ . .
[ „ Leitung . . „
2 858
749
3 285
749
Gepäck- und { „ Bremsapparat „
1884
2 159
Güterwagen | „ Leitung. . „
156
364
( Bremsapparat ,,
Bahnpostwagen', ^
322
322
12
12
Die Beschaffungskosten der Betriebsmittel (einschliesslich Zu-
behörstücke) stellten sich Ende 1899 für 10 km Betriebslänge:
für Lokomotiven nebst Tendern .... auf 132 224 tH
„ Personenwagen 63 692
„ Gepäckwagen „ 9 356 ^
.. Güterwagen , 133 640 „
Bahnpostwagen 5 766 „ .
Die Kosten der Unterhaltung (einschliesslich Erneuerung ein-
zelner Theile) betrugen nach Abzug der allgemeinen Unkosten:
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596 Die bayerischen Staatseisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe in 1899.
1 898
1899
bei den Lokomotiven und Tendern
3 550 779
3 857 462
v
1 118 002
1 166 668
„ „ Gepäck- und Güterwagen .
2 469143
2 649 237
*
109 060
120 459
Die Leistungen der eigenen Betriebs-
mittel ergaben (auf eigenen
und
fremden Strecken):
Lokomotiven :
Nutzkm Lokkm
45 252 678
48 886 102
im Rangirdienst1) ....
r>
\ l 9U8 Ö4U
14 Udö Öou
V
1 692 172
1 9ÖO ddö
zusammen
r>
59 853 490
64 880 862
durchschnittlich für eine Lo-
komotive
39 743
41 325
337 902 639
375 045 680
durchschnittlich für 1 Achse
41 394
42 008
103 280 801
103 534 990
durchschnittlich für 1 Achse
54 244
50 554
Güterwagen
758 810 050
843 637 588
durchschnittlich für 1 Achse
17 314
17 981
Bahnpostwagen
*>
60 161 368
59 444 134
durchschnittlich für 1 Achse
72 747
70 683
1 260 154 858
1 381 662 392
An Rohtonnenkilometern sind geleistet:
tkm
10 811 315 204
11848 139 400
durchschnittlich für 1 Betriebskm
n
2 009 945
2 121 634
„ „ 1 Nutzkm
238
242
Reintonnenkilometer2) sind ge-
2 571 583 982
| 2 818 410 247
>) 1 Rangirstunde = 10 Lokomotivkm.
?) Personen nebst Handgepäck (au 75 kg gerechnet), Gepäck, Hunde (eu 10 kg
gerechnet), Güter aller Art (einschliesslich Eisenbahnfahrzeuge als Frachtgut).
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Die bayerischen Staatseisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe in 1899. 597
An Achskilometern wurden von eigenen und fremden Wagen
aller Art auf eigenen Betriebsstrecken geleistet:
1899 . . . 1 610 399 097 Achskm,
dagegen 1898 . . 1 506 907 419 „
4. Verkehrsergebnisae.
a) Personen- und Gepäckverkehr.
Im Personenverkehr ergab sich gegenüber dem Vorjahre eine Zu-
nahme
bei der Zahl der beförderten Personen .... um 6,51 %,
„ „ geleisteten Personenkm . . . „ 5,48 „ ,
•1
Einnahme aus dem Personenverkehr,
wie die nachstehende Zusammenstellung zeigt:
„ 6,64 „ ,
Beforderte
Zurückgelegte
Jede
Erzielte
Klasse
Personen
Personenkm
Person
durchfuhr
Einnahme
überhaupt
in
1 überhaupt
in !
durch-
schnittlich
; überhaupt
in
Anzahl
°/o
Anzahl
1
%
km
%
in I . .
200728
0,44
32988145
2,41
164,34
*
2668048
6,07
, n . .
2482185
5,49
210 939817
16,40
84,98
10453 555
23,8»
, m . .
41600843
91,94
1064072 439
77,68
26,58
29 924 532
68,18
Miiit&rfahr-
:
karten .
964579
2,t3
61 793 860
4,51
64,06
845 431
zusammen :
1899 . .
45 248335
100/10
1369 794 261
100,00
30,27
43 886 566
100,00
1898 . .
42 483789
100,00
1298601 140
100,00
30,57
41 162267
100,oo
1899 mehr .
6,M
i -
H
6,64
Auf 1 km Betriebslilnge kommen:
beförderte Personen Anz.
zurückgelegte Personenkm .... „
Einnahme aus dem Personenverkehr M
1898
1899
7 969
243 578
7718
8 210
248 532
7 963
Von den im Jahre 1899 beförderten Personen, geleisteten Personen-
kilometern und erzielten Einnahmen des Personenverkehrs entfallen in
Hunderttheilen:
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598 l^ie bayerischen Staatseisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe in 1899.
Personen
Personen-
km
Einnahme
0/.
10
'0
auf
einfache Fahrkarten
18,12
25,03
33,08
11
Rundreisehefte und -Karten . . .
0,10
0,52
0,66
'i
Rückfahrkarten1)
65,19
56,08
46,71
zusammenstellbare Fahrscheinhefte
2,45
9,97
12,72
12,00
3,92
2,42
Militärfahrkarten
2,18
4,51
1,98
V
0,01
0,02
0,04
n
2,50
für
für
1 Person
1 Personenkm
Einnahme betrug 1899:
13,27
8,07
„U
4,21
4,96
in.. „
0,72
2,81
0,88
1,37
durchschnittlich 1899
0,97
3,20
dagegen . . 1898
0,97
M7
Die Gesammteinnahme aus dem Personen- und Gepäckverkehr
stellte sieh
1899 auf . . . 46 665 027 J6,
dagegen 1898 „.. . 43668481 „ ;
mithin 1899 mehr . . 2 996 546 M - 6,86 %.
b) Güterverkehr.
Der Güterverkehr zeigt 1899 gegenüber dem Vorjahre eine Zunahme
bei der Zahl der beförderten Gütertonnen ... um 5,13 %,
, zurückgelegten Tonnenkm . . „ 9,75 „ ,
Gesammteinnahme (mit Nebenerträgen) . „ 4,29 „ ,
wie aus nachstehender Uebersicht erhellt:
l) Mit Zeit-, Schüler-, Arbeiterkarten und Fahrscheinbüchera.
Die bayerischen Staatseisenbahneu und Schiffahrtsbetriebe in 1899.
Erzielte Einnahme
(0
* c
e
£ £ 5" 5 5- Ä
—
el 1 1 1
& 5 1
9 «0
* s<
HO»
«2 H
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5 1 11
♦ •
1 i 1
!
überhaupt in 1
m g o" ?T o ö"
8 g a
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«*
I 5
CR
1 & 1
8 8
S - § 9 8 S
tO oo S ä
— © ~* «o
8 £ & £ 50 8
98 559 528
2261 417
Jede Tonne
durchfuhr ;
durch-
schnittlich
km
5. «v H.
lO « lO - — CO
„ - ^ s
| 1 1 1
£ £
F» H
1
\ Zurückgelogtel
Tonnenkm
1 Ii
ü -»2
2 8 2 5 8 5
0 j[ - 0 0
1 8 « 3 8 S
CO t*» © <D CD
t f U Ü5 9
5 5 1 s 5 1
n\ s * & 2
100,00
94,»
5,78 !
I 1 s
überhaupt
tkm
2551 895 809
156558230
2 707 954039
i 2467 312494
Beförderte |
Tonnen
e -£
•mm
2 2 8 8 8 8
0" g ö* ©f ©" ©"
8 8 3
f 5 * 1
8 5
§ 1
o.
0
©
125 490
17 217 122
40 380
411998
3374
111373
17 909 737
1642794
1
1 19 552531
18 697 710
Tari fklasse
Eilgut
Frachtgut
Dienstgut (frachtpflichtig) . . .
zusammen frachtpflichtig
im Verhältniss zu insgesammt
Dienstgut (frachtfrei)
I
\
\
:
>*
i 1 8
3 4 a
600 D»e bayerischen Staatseisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe in 1899.
Auf 1 km Betriebslänge kommen:
beförderte Tonnen Anz.
geleistete Tonnenkm „
Einnahme aus dem Güterverkehr . M
Die Güterbewegung auf den bayerischen Staatsbahnen ergab 1899
zusammen nach allen Verkehrsbezirken (ausseid, des inneren Verkehrs):
1898
1899
3 482
3 506
459 333
485 537
17 998
18 077
1898
1899
Versand
t
Empfang
t
Versand
t
Empfang
1
Im ganzen
2661036
6 362191
2647 453
«■W3 9S7
davon kommen auf:
Holz (31)
1 110072
199956
1 035990
248277
21 467
1901542
24 416
1 951 227
323
1859 277
341
1887 298
♦
Getreide (28)
105 915
398 709
138196
265 655
Bier (3)
330 483
949
338 675
1031
Eisen und Stahl (11 bis 19) .
92778
370802
105134
403 546
5. Finanzielle Ergebnisse.
Es betrugen:
die Betriebseinnahmen:
im ganzen tM
auf 1 km Betriebslänge
„ 1 000 Nutzkm
„ 1 000 Wagenachskm
die Betriebsausgaben:
im ganzen
in Prozenten der Einnahmen
auf 1 km Betriebslänge . .
„ 1 000 Nutzkm ....
„ 1 000 Wagenachskm
1
1898
1899
i
152 990 322
28 443
161 376 927
28 898
3 375
101,53
104 257 707
68,15
19 3as
2 300
69,19
7 I
3 295
100,21
111 834 667
69,30
20 026
2 283
69,30
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Die bayerischen Staateeisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe in 1899. 601
der Ueberschuss:
im ganzen ««
auf 1 km Betriebslänge . ,
in Prozenten der Einnahmen . .
des durchschnittlichen
Anlagekapitals
Die reinen Betriebseinnahmen und Aus-
gaben (nach den Abzügen) stellten
sich wie folgt:
Einnahmen im ganzen H>
Aasgaben überhaupt „
Die persönlichen Ausgaben betrugen:
im ganzen M
auf 1 km Betriebslange ,
1 000 Nutzkm „
n 100 000 Wagenachskm. . . . „
100 000«* Einnahme . . . . „
1898
189 9
48 732 615
49 542 260
9 060
8 872
31,95
30,70
i
3,95
3,91
151 895 531
160 268 961
97 554 782
105 944 881
50 352 219
54 304 908
9 ool
9 i&\
1 111
1 109
3 341
3 372
32 912
33 651
6. Unfall« beim Eisenbahnbetriebe.
Es ereigneten sich 1899 überhaupt an Unfällen im Betriebe:
Entgleisungen 38 (davon 32 in Stationen),
Zusammenstösse 52 ( „ 46 , ),
sonstige Unfälle . 383 ( „ 272 „ ),
zusammen . .473 (davon 350 in Stationen),
dagegen 1898 475 ( „ 346 „ ).
Bei sammtlichen Betriebsunfällen verunglückten 1899:
Reisende 37 Personen, davon 13 getödtet,
Bahnbeamte und Bahnarbeiter . . . 299 „ 73 „
sonstige Personen 80 47 „ ,
zusammen. . 416 Personen, davon 133 getr»dtet,
dagegen 1898 417 „ , „ 106 „ .
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602 Die bayerischen Staatseisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe in 1899.
Durchschnittlich kommen
1898
1899
)
Todtungen
Ver-
letzungen
lodtungen
Ver-
letzungen
a) bei den Reisenden:
;
auf je 10000000 Reisende . .
3,so
9,H
2,*7
5^n
„ „ 10000 000 durchfahrene
!
Fersonenkm
0,u
0.0!»
\Jf f.
0,is
b) bei den Bahnbeamten u. Bahn-
arbeitern im Dienst«-
auf je 10000000 durchfahrene
13,uo
56,94
15,78
48,«
auf je lOOOOOOOWagenachskm
0,37
1,5»
■
1,40
Von der Gesammtzahl der verun
glückten Personen treffen:
auf je 1 000 000 durchfahrene Zugkm .
1 000 000 Wagenachskra aller Ar
Infolge von Selbstmordversuchen verunglückten 18 Personen
(davon IG getödtet).
7. Personalbestand.
1898
1 899
d . . .
9,68
8,99
0,28
1
0.2C
Im Jahresdurch-
schnitt 1899 waren !
thätig
im Ver-
waltungs-
und
Neubau-
dienst
im
Bahnunter-
haltungs-
und Bahn-
be-
wachungs-
dienst
im Bahn-
hofsab-
fertigungs-
und Zug-
be-
gleitunge-
dienst
im Zug-
forderungs-
und Werk-
stätten-
dienst
zusammen
Personen
Statimmässiges Per-
2194
3062
13 109
8 891
22256
Difttarisches IVrso-
311
112
568
74
1065
Taglohnpersonal . .
Bahnunterhnltungn-
arbeiter ....
160
1 751
6 459
6239
_
3 073
11223
6 459
VWrkstättenarbeiter
4 387
4 387
insgesammt . ;
2665
11 384
19916
11425
45 390
dagegen 1898.
2 363
11 434
18 429
9876
•
42101
Digitized by Google
Die bayerischen Staatseisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe in 1899. 603
Der Aufwand an Besoldung, Löhnen und Nebenbezügen betrug 1899
63 929 406 Ji, gegen 59 328 580 M im Vorjahre.
B. Bodensee-Dampf Schiffahrt.
Der Betrieb der Bodensee-Dampfschiffahrt wurde im Jahre 1862 vom
bayerischen Staate übernommen. Nachfolgend sind die Hauptbetriebs-
ergebnisse des Jahres 1899 denen des Jahres 1898 gegenübergestellt.
1 fl 0 ft
1 OQO
1 o sf V
2 169 845 1)
2 183 374
Vorhandenes Betriebsmaterial:
Stück
6
6
1
1
5
5
Trajektkähne
n
3
3
Anschaffungskosten hierfür . . .
1 876 360
1 876 360
Ijfistiiniren der Djimnfhoote*
7609
8 287
TT
132 305
140 948
IAM DUO
Ott n 1 1
184 859
210 727
Einnahmen:
aus dem Personenverkehr . .
212 070
224 234
„ „ Güterverkehr . . .
H
236 277
261 388
Trajektanstalt:2)
Leistungen der Dampffahre:
1995
1992
19 803
19 964
Verkehr Lindau — Romanshorn:
beförderte Wagen, beladen
T»
14 246
16140
«» vi » ]eer .
n
1278
1615
124 228
140 853
i) Nach neuer Feststellung.
a) Gemeinschaftsbetrieb mit der schweizerischen Nordostbahn.
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604 Die bayerischen Staatseisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe in 1899.
Verkehr Romanshorn — Lindau:
beförderte Wagen, beladen . . Anz.
n r> » leer .... „
„ Tonnen „
Finanzielles Ergebniss:
Einnahmen im ganzen . . . . <M
auf 1 Nutzkm „
Ausgaben im ganzen „
in Prozenten der Einnahmen . °/0
auf 1 Nutzkm M
Ueberschuss im ganzen . . . . n
in Prozenten des Anlagekapitals %
auf 1 Nutzkm J6
1898
1899
5 191
9 967
27 847
510925
3,368
425 189
83,20
2,795
85 736
4,03
0,563
5 850
11 904
31 529
548080
3,406
442 206
80,63
2,748
105 874
4.«
0,«58
C. Ludwig Donau-Main-Kanal.
Der 172,4 km lange Kanal wurde in den Jahren 1834 — 1846 durch
den bayerischen Staat für Rechnung einer Aktiengesellschaft gebaut und
nach Vollendung gegen Vergütung der Verwaltungskosten betrieben, bis
der Staat den Kanal im Jahre 1852 erwarb. Die Hauptbetriebsergebnisse
desselben im Jahre 1899 im Vergleich zum Vorjahre sind folgende:
Anlagekapital M
Es befuhren den Kanal:
beladene Schiffe Anz.
leere „
Flösse „
» •
Bewegte Gütermassc t
Betriebseinnahmen t#
davon Schiffsgebührtin:
im ganzen '.,
auf 100 kg 4
Durchschnittebelastung eines Schifles t
Schwere eines Flosses „
1898
1899
27 678 193
27 678 193
1 714
1 473
842
«
157 319
1 15 592
1 760
1 111
944
154 513
110 921
81 666
5,19
86,7
10,3
76 238
4,94
82,3
10,2
Digitized by Google
Die bayerischen Staatseisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe in 1899. 605
Gesammteinnahmen Ji
I
auf 1 km Länge „
Ausgaben v
auf 1 km Länge „
in Prozenten der Einnahme . . °/0
Fehlbetrag M
D. Kettenschleppschiffahrt auf dem Main.
Durch Gesetz vom 5. Juni 1894 wurde zur Verbesserung des Fahr-
wassers des Mains von Aschaffenburg bis Ritzingen, sowie zur Einrichtung
der Kettenschleppschiffahrt auf dieser Mainstrecke ein Kredit von
6 770000«« bewilligt. Im Berichtsjahre wurde der Betrieb der staatlichen
Kettenschleppschiffahrt bis Ochsenfurt ausgedehnt Die Eröffnung der
Theilstrecke Würzburg — Ochsenfurt fand am 16. August 1899 statt Der
Schleppdienst von Burgstadt bis Lohr wird von einer Privatgesellschaft
gegen Entschädigung für Abnutzung der Kette ausgeübt.
Im Dienst standen 3 Kettendampfer an 221 Diensttagen. Die haupt-
sächlichsten Verkehrs- und Rechnungsergebnisse in den Jahren 1898 und
1899 sind folgende:
1
1
i
1898
1899
Anlagekapital
4 300 948
5 030 264
Schleppschiffahrtkm ....
. . Anz.
5 436
11 548
Beförderte Fahrzeuge, leer. .
- • n
122
266
, beladen
n
374
755
Tragfähigkeit der Fahrzeuge .
. . t
1 31 642
64 565
9 982
25 489
46 254
41 195
8,51
3,57
51 281
61 996
desgl. auf 1 Fahrkni . . .
9,43
5,97
Verhältniss der Ausgaben zu
den
. • °/o
1 10,87
150,49
5 027
20801
i) Einschl. der Rücklagen zum Erneuerungsfonds 1898=40996 Mt 1899 = 33 412 <fc.
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1 898
149 602
868
198 476
1 151
132,60
48 874
1899
144 810
840
201 689
1 170
139,28
56 879
Wohlfahrtseinrichtungen
der königl. bayerischen Staatseisenbahnen im Jahre 1899.
Der Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der königl. bayerischen
Staatseisenbahnen im Berichtsjahre 1899 enthält bemerkenswerthe Mit-
theilungen über die Wohlfahrtseinrichtungen dieser Unternehmungen,
denen die folgenden Angaben entnommen sind.1)
Unter den Wohlfahrtseinrichtungen ist an erster Stelle der bahn-
ärztliche Dienst genannt. Seit dem Jahre 1877 sind bei den königl.
bayerischen Staatsbahnen Bahnärzte vertragsmässig bestellt, denen gegen
eine feste Vergütung hauptsächlich die ärztliche Behandlung des mittleren
Beamten- und des Bedienstetenpersonals und seiner Angehörigen, sodann
aber auch die ärztlich-technische Mitwirkung bei der Neuannahme und
Pensionirung dieses Personals, die Hilfeleistung und Abgabe ärztlicher
Gutachten bei Betriebsunfällen u. s. w. obliegt. Zu Beginn des Berichts-
jahres waren in 353 Bezirken 341 Bahnärzte angestellt, im Laufe des
Jahres wurde die Zahl der Bezirke um 21, die der Bahnärzte um 22 ver-
mehrt, sodass am Schlüsse des Jahres 1899 in 374 Bezirken 363 Bahn-
ärzte in Thätigkeit waren. Ausserdem waren noch mehrere Spezialärzte
als Bahnärzte angestellt, auch für das bei den Eisenbahnneubauten beschäf-
tigte Personal vorübergehend einzelne Aerzte mit der Krankcnbehandlung
betraut. Die Kosten de» bahnärztlichen Dienstes haben im Jahre 1899
190 827 M betragen, d. i. gegen das Vorjahr, in dem 158 067«^ aufgewendet
wurden, 20,72% mehr. Zu freier bahnärztlicher Behandlung ist neben
einigen pragmatischen Beamten das gesammte nichtpragmatische status-
mässige und diätarische Personal der Staatseisenbahnen und der Bodensee-
dampfschiffahrt berechtigt. Ferner wird den Hilfsbediensteten der Staats-
eisenbahnen, die nicht gegen Entrichtung der vollen Beiträge freiwillige
») Vergl. Archiv 1900 S. 1013 ff.
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Wohlfahrtseinrichtungen der königl. bayerischen Staatsbahnen in 1H!K). 007
Mitglieder der Krankenkasse bleiben wollen, die freie bahnärztliche Be-
handlung gewährt Die Zahl der nichtpragmatischen statusmässigen und
datarischen Bediensteten der Staateeisenbahnen hat im Jahre 1899 im
Durchschnitt 22 004 betragen, sie hat gegen das Vorjahr um 10,55 % zu-
genommen.
Um erkrankten Beamten und Bediensteten, deren Leiden durch den
Gebrauch von Badekuren Heilung oder wesentliche Besserung erwarten
lassen, solche Badekuren zu ermöglichen, werden ferner von der Staats -
eisenbahnverwaltung besondere Zuschüsse zu diesem Zwecke gewährt.
Die Gesammtsumme solcher Zuschüsse hat im Jahre 1899 10 223 M, gegen
das Vorjahr 458 M oder 4,69 % mehr, betragen. Im ganzen sind an
9 Kurorten 110 Freikuren gewährt worden.
Sämmtliche Pensionen des pragmatischen und nichtpragmatischen
Personals und seiner Hinterbliebenen werden nicht für Rechnung der baye-
rischen Staatseisenbahnen, sondern für Rechnung allgemeiner Staatsfonds
verausgabt. Für pragmatisches Personal der Staatseisenbahnen sind im
Jahre 1899 und zwar für Pensionäre 640 389 J6 und für Hinterbliebene
319 939*#, zusammen 960 328^ Pensionen und Sustentationen zu zahlen
gewesen. Im Vorjahre hatten die gleichen Ausgaben 895 352 . u betragen,
sie haben mithin im Berichtsjahre um 64 976 M oder 7,26 % zugenommen.
Für nichtpragmatisches statusmässiges Personal der Staatseisenbahnen
sind im Jahre 1899 an Pensionen und Sustentationen gezahlt: für Pensio-
näre 3 475 062 für Hinterbliebene 1 227 080,«, und an sonstigen Aus-
gaben 15 148 M, zusammen 4 717 290 J6 oder gegen das Vorjahr, in dem
4 449471 J6 gezahlt waren, 6,02% mehr.
Auf Grund der Krankenversicherungsgesetze ist für die gegen
Lohn beschäftigten Arbeiter bei den Staatseisenbahnen, der Bodensee-
dampfschiffahrt sowie bei der Kettenschleppschiffahrt auf dem Main die
^Betriebs- und Werkstättenkrankenkasse der königl. bayerischen Staats-
eisenbahnverwaltung44, die ihren Sitz in München hat, errichtet. Als
Kassenärzte waren sämmtliche Bahnärzte thätig, ausserdem waren noch
3 Kassenärzte angestellt, die nicht zugleich Bahnärzte waren, sodass die
Ge8ammtzahl der Kassenärzte am Schlüsse des Jahres 382 (einschliesslich
18 Spezialärzte) betrug. Auch bestand für die beim Eisenbahnneubau
beschäftigten Arbeiter eine Baukrankenkasse mit besonderen Kassenärzten.
Die Arbeiter bei dem Betriebe des Ludwig-Donau-Mainkanals waren bei
den Gemeindekrankenversicherungen und Ortskrankenkassen versichert.
Die Betriebs- und Werkstättenkrankenkasse gewährt den Mitgliedern
vom Beginn der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung, freie Arznei
Tttd Heilmittel, sodann im Falle der Erwerbsunfähigkeit ein Krankengeld
*Uf die Dauer von 26 Wochen, femer den Angehörigen der Mitglieder,
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Ü08 Wohlfahrtseinrichtungen der königl. bayerischen Staatsbahnen in 1899.
sofern sie nicht selbst der Krankenversicherungspflicht unterliegen, in
Erkrankungsfällen freie ärztliche Behandlung, freie Arznei und Heilmittel
auf die Dauer von 13 Wochen oder freie Kur und Verpflegung in einem
Krankenhause.
■
im Jahre
1 898
1899
Ks betrugen
durch-
durch-
über-
schnittlich
Ober-
schnittlich
haupt
auf ein
haupt
auf ein
i Mitglied
Mitglied
die. durchschnitt!. Mitgliederzahl
•
23654
23 760
••
Zahl der Erkrankungsfälle .
14 481
0 61
17091
0,7*
„ Krankheitstage .
•
Q 41
I 261 490
11,01
-
201
0 oi
239 0,oi
27 101 1,14
-
Zinsen des Vermögens . . .
Ff-,
1 11
1,11
Eintrittsgelder
3 647
4035
0,17
-
Beiträge der Mitglieder und
der Verwaltungen . . .
ft44 nflQ
27 37
660195
27,73
gesammten Einnahmen . .
703 558
IUv WO
OQ a?
~\*)~ *
749 660
81,S5
Kosten für:
\
i
ärztliche Behandlung . .
|
n i
159 432
6,77
| 171 032
7,»
Arzneien und Heilmittel .
i
82 766
3,51
100016
4,11
-
1
i
300000
12,74
339020
14,17
•*
Wöchnerinnenunterstützung.
i
»
1930
0,08
1673
0,07
-
63 064
2&
62666
2,6»
-
Kosten an Krankenanstalten
»
34 065
1,45
45 199
1,90
Ersatzleistungen an Dritte für
gewährte Krankenunter-
•»
620
0,03
775
0,oa
••
gesammten Krankheitskosten
n
641 866
27,35
720281
30,J1
-
Ausgaben . . .
645 342
27,40
722 706 30,«
das verzinslich angelegte Ver-
mögen am Jahresschlüsse
766600
32.U
788600 ,
Die Baukrankenkasse gewährt den Mitgliedern das Krankengeld vom
dritten Tage nach dem Tage der Erkrankung ab auf die Dauer von 13
Wochen.
Die Arbeiterpensionskasse der königl. bayerischen Staateeisen -
bahnverwaltung ist ebenso wie die Pensionskasse für die Arbeiter der
preussischen Staatseisenbahnverwaltung in zwei Abtheilungen, A und B,
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Wohlf«hrt*miirichtungen der königl. bayerischen Staatsbahnen in 1890. 609
gegliedert. Die Abtheilmig A hat für sämratliche versicherungspflichtigen
Hilfsbediensteten und Arbeiter der Staatseisenbahnverwaltung, der Boden-
seedarapfschiffahrtsverwaltung, der Kanalverwaltung und der Ketten-
schleppschiffahrt auf dem Main alle Aufgaben einer reichsgesetzlichen
Versicherungsanstalt im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes zu er-
füllen, während die Abtheilung B für die Mitglieder der Abtheilung A,
die zu dauernder Beschäftigung angenommen sind, eine weitergehende
Fürsorge trifft durch die Gewährung von Zuschüssen zu den aus der
Abtheilung A zu zahlenden Renten und durch die Bewilligung von Renten
in solchen Fällen, in denen sie gesetzlich nicht beansprucht werden können,
wie auch durch die Gewährung von Wittwen-, Waisen- und Sterbegeldern.
Sie ist im allgemeinen eine Fortsetzung der vom 1. Oktober 1888 bis
31. Dezember 1890 in Wirksamkeit gewesenen Kasse für Alters-, Invaliden-
und Reliktenversorgung für die ständigen Arbeiter der konigl. Staats-
eisen bahn Verwaltung.
Die Zuschüsse der Staatseisenbahnverwaltung sowie der Kanal- und
Dampfschiffahrtsverwaltung werden zu beiden Kassenabtheilungen z. Z. im
vollen Betrage der laufenden Mitgliederbeiträge geleistet Ausserdem
werden der Abtheilung B die Zinsen eines Kapitals (des sog. Vizinal-
eisenbahnbaufonds) im Betrage von 3 742 300 M überwiesen.
Ueber die Zahl und die Bewegung der Mitglieder beider Kassen-
abtheilungen im Berichts- nnd im Vorjahre giebt die folgende Tabelle
Aufschluss:
18 9 8
j Abtheil. A ' Ablhe.il. B
1899
lAhthelLA \ Abtheil. B
Zahl der Mitglieder bei Beginn des
24 255
15 592
24 517
14 848
Im Laufe des Jahres:
\
19 748
•2 815
17 560
4(112
schieden aus durch:
rebernahme ins Beamtenverhält-
2892
2830
1 316
1 306
Austritt aus der Beschäftigung .
15 96«
206
14096
190
Krwerbsunfähigkeit und zwar:
i
ohne Rentenanspruch oder
\.
Rentenzuschuss
2->
40
mit Invalidenrente oder Ren-
* :
194
151
247
165
75
m
i
89
4!)
208
149
236
185
Archiv fOr Eisenbahnwesen. 1901. 40
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6iO Wohlfahrtseinrichtungen der königl. bayerischen Staatsbahnen in 1899.
18 98
AbtheU. A
Abtheil. B
1899
Abtbeil. A Abtheil. B
An» Schlüsse des Jahres waren
vorhanden ...... t j
davon gehörten zur:
24643
15 035
26 053
16965
Lohnklasse
I
1 130
1001>
ii
II
343
24
291'
40
n
III ...
, 15 540
8186
16 286
9 363
iv. •
7 630
3 863
8 459
4 4«.<0
»
IVa . . .
•
1598
_
16*<
n
IV b
_
1364
■
13HI
Im Jahresdurchschnitt zählte die Abtheilung A im Jahre 1891* 25 285.
im Jahre 1898 24 449 Mitglieder, die Abtheilung B in den beiden Jahren
15 908 und 15 314 Mitglieder.
In den beiden Jahren betrugen die Einnahmen
Durchschnittlieh
Ueberhaupt
kommen
Bezeichnung
■
auf ein Mitglied
der
- - -
Einnahmen
Abtheil. A
Abtheil. B
Abtheil. A
Abtheil. B
* .
1898
1899
1898
1899
1898
I8ir9
i8«)8 im
Zinsen des Vermögens
! l)
71535
80 607
1 268034
286 130 1
2,w
3,19
17,:« 17,»
Eintrittsgelder. . . .
1 4296
5 555
0,ss Ojü
Laufende regelmässige
Beiträge:
der Kassenmitglieder
171 135
177 163
203246
216 758
7,oo
7,oi
der Eisenbahn-, Ka-
i
nal- u. Dampfschif-
fahrtsverwaltungen
171 135
177 163
203 246 216 768
7,oo
7,oi
13,r 13*
Wieder eingezahlte Bei-
träge
"
154
328
0,m iv«
Ersatzleistungen u. Er-
1 '
stattungen. . . .
983
1
1836
0,04
0,07
*
Strafgelder u. sonstige
1
Einnahmen . . .
3
1 124 957
17 843
8,16 1,W
») Mit 131019 aus dem Vizinaleisenbnhnbaufouds zugewiesener Zinsen
*) Desgl. 131070 «16
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Wohlfahrtseinrichtuugen der köuigl. bayerischen Staatsbahnen in 1899. b 1 1
Demgegenüber betrugen die Ausgaben:
- — - — —
Abtheilung A
Abtheilung B
Bezeichnung der Ausgaben
189«
1899 |
1898
1899
* * •
i i ■ i ^ 4
i
34 512
46 797
■
—
25 901
28128
—
—
Kapitalabfindungen an Ausländer . . .
441
■
79 901
IU* <I*JII
!Mi 939
Einmalige Abfindungen, Au.snahmerenten
:
i
und Unterstützungen ......
j
*
23 148
20810
1 :
:
88592
94 279
einmalig (Abfindungen)
3558
5 290
19 391
19 034
— —
2 ooo
3 137
1 153
4 012
5 880
4 848
5 252
3 497
Verwaltungskosten u. sonstige Ausgaben
125 880
18 875
1 5%
1 220
Ueber den Bestand, den Zu- und Abgang an Empfängern laufender
Bezüge aus der Pensionskasse giebt die nachfolgende Zusammenstellung
Auskunft :
1
4
Zu j
Beginn
des
Jahres
waren
Em-
pfänger
vor-
handen
Im
Laufe
Im Laufe des Ja
schieden aus
Am
Schlüsse
des
Jahres
waren
vor-
banden
Art der Bezüge
des
' Jahres
traten
hinzu
durch
i Uebertritt
! in den
Bezugeiner
Unfallrente
durch
Tod
*
durch
andere
Ui-
sachen
Abtheilung A:
Invalidenrenten . .
443 »)
247
38
Ol
48
543
Altersrenten . . .
240»)
45
4
85
7
239
Abtheilung ß:
i
1
Rentenzuschüsse
887
105
00
9
40M
Ausnahmerenten
1
i
1
Witwengelder . .
789
132
2
23
32
«04
Waisengelder . . .
704
: U,
0
74
705
!) Ohne die von fremden Versicherungsanstalten angewiesenen, der Arbeiter-
pensionskasse theilweise zur Last fallenden Renten.
44»*
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Wohlfahrtseinrichtungen der königl. bayerischen Staatsbahnen iu 1891
Das verzinslich angelegte Vermögen der Abtheirang A stieg von
2 246 100.* am Schlüsse des Jahres 1898 auf 2 583 600 <U am Schiasse
dos Jahres 189» und das Vermögen der Abtheilung B in der gleichen Zeit
von 4 361 400.« auf 4 868 800»«. Die Werthpapiere sind hierbei zum
Nennwerth gerechnet. Auf je ein Mitglied entfallen bei Abtheilung A
102,1«.* gegen 91,87.« im Vorjahre, bei Abtheilung B 306,06.« gegen
284,«0.« im Vorjahre.
Zur Durchführung der Unfallversicherung ist die Gcneraldirektion
in München als Ausführungsbehörde im Sinne des § 2 Abs. 3 des Reichs-
gesetzes vom 28. Mai 1885 bezeichnet und ein Schiedsgericht in München
errichtet. Die Rekurse gegen die Entscheidungen des letzteren gehen «n
das königl. bayerische Landesversicherungsamt in München. Die Anzahl
der durchschnittlich beschäftigten unfallversicherungspflichligen Personen
betrug im Berichtsjahre 28 119, sie hat gegen das Vorjahr um 1009 oder
um 3,72 % zugenommen. Die Zahl aller Verletzungen mit mehr als drei-
tägiger Dauer der Erwerbsunfähigkeit betrug 3 808 oder 135,42 (im Vor-
jahre 113,48) für je 1 000 der versicherten Personen, während nur für 341
(im Vorjahre 279) Tödtungen und Verletzungen Entschädigungen nach
dem Unfallversicherungsgcsetze festzusetzen waren. Die Gesammtsumme
aller auf Grund der Unfallversicherungsgesetze im Jahre 1899 geleisteten
Zahlungen (einschliesslich 3 211 .« Verwaltungskosten) belief sich auf
502 082,* (gegen 449 993.« im Vorjahre).
Zum Zwecke der Gewährung einmaliger Unterstützungen an das
nichtpragmatische statusmässige, das diätarische und das im Lohnverhält-
niss stehende Personal und an seine Hinterbliebenen besteht ein beson-
derer Untersrtttznngsfonds bei der königl. bayerischen Staatseisenbahn-
verwaltung. Diesem Fonds fliessen ausser den Zinsen seines Vermögens
und einem Zuschuss aus Eisenbahnbetriebsmitteln von 40 000«*, haupt-
sächlich Strafgelder, die. Erlöse aus herrenlosen Gegenständen und die
Beiträge der Lieferanten und Akkordanten zu 1 °/M aus den Lieferungs-
und Akkordsummen zu. Im ganzen sind im Jahre 1899 aus diesen Quellen
H4 791 ,« gegen 69 924 .« im Vorjahre eingekommen. An Unterstützungen
wurden gewährt an das Personal der Staatsbahnen 182 143 des Kanals
2 454.« und der Dampfschiffahrt 470.«, zusammen 185 067 *«, mithin
3 485,« weniger als im Vorjahre. Das verzinslich angelegte Vermögen
des Unterstützungsfonds betrug am Schlüsse des Jahres 1899, die Werth-
papiere zum Nennwerth gerechnet, 2 287 657 .« gegen 2 283 636 «« am
Schlüsse des Vorjahres. Unter Hinzurechnung des im Berichtsjahre er-
zielten Baal-Überschusses von 22 226 .« stellte sich somit das Gesammt-
vermögen am Schlüsse des Jahres auf 2 309 888 «U.
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Die k. k. öiterreichisdien Staatsbahnan im Jahre 1899.')
Das Ende 1898 von der österreichischen
Staatseisenbahnvcrwaltung betriebene
Eisenbahnnetz umfasste unter Berück-
sichtigung der im Jahre 1899 einge-
tretenen Längenveränderungen . . .
dagegen Knde 1899
und zwar waren es:
Bahnen im Eigenthnm des Staates . . .
für Rechnung des Staates betriebene
Privatbahnen
för Rechnung der Eigenthümer betriebene
l'rivatbahnen
Baulange Betriehslänge
Kilometer
10 141,90«
10 737,304
7 537,375
002,200
2 597,929
10 314,452
10 935*29
7 084,448
001,073
2 050,308
In dieser Zusammenstellung sind nicht enthalten:
die vom Staate für Rechnung der Konzessionäre betriebene sehmalspurige
Murthalbahn Unzmarkt — Mauterndorf mit einer Betriebslänge von 70,119 km
and die im Pengeverhältniss mit der k. k. priv. Südbahngesellschaft
stehende Strecke Laibach— Divaca mit einer Länge von 100,589 km.
Im Staatseigenthum befinden sich ausser den im Eigenbetriebe des
Staates stehenden Linien:
im fremden Staatsbetriebe 15,645 km.
„ Privatbetriebe 29,641 ?, .
Doppelgleisig waren:
Bahnen im Staatseigentum 805,964 „ ,
für Rechnung des Staats betriebene Privatbahnen . 140,034
zusammen . . 1 011,9$>8 km.
l) Vergl. Archiv 1900 S. 269 ff. Die k. k. österreichischen Staatsbahnen im
Geschäftsjahre 1893. Die nachstehenden Angaben sind dem amtlichen Verwaltungs-
Wricht der k. k. österreichischen Staatsbahneu für das Jahr 1899 (mit UebersichU-
karie), Wien 1900 entnommen.
Digitized by Google
614 Die k. k. österreichischen Staatsbahnen im Jahre 1899.
Für
Für Rechnung
btaats-
Rechnung
der
i
Lieber-
des Staates
Eigenthümer
bahnen
betriebene
vom Staate
naupt
Privat-
betriebene
bahnen
Privatbabnen
Bestand der Betriebsmittel:
Anzahl
2196
91 284
2521
1864
89
78
2031
Personenwagen ....
6004
190
520
5714
diese enthalten Sitz-
< An ,v» a
193 294
6072
21 016
220 3*2
Post- und Gepäckwagen .
1 367
84
188
1639
|
87 521
2 870
2019
42410
Ueberhaupt kommen auf 1km
•
4
1
Betriebslänge:
i
;
_
0.2»
Tender
-
-
0.1*«
i
Personenwagen ....
■
1
0,sw
Post- und Gepäckwagen .
0fi«
1
8,«.
Die Verkehrsleistungen ergaben für das Gesammtnetz:
i
1898
1899
Zunahme
jjegen 1898
bei einer durchschnittlichen
Betriebslänge1) von . km
9 844,31«
10481,0» !+ 636%; it
= +6,«:%
gefahrene Züge . . . Anz.
1005713 1176 816 ,+ 170 102 = +16,»i .
zurückgelegte Zugkm . „
57063019 60291628!+ 3 208609 = + 5^,
geleistete Rohtonnenkm „
18148 964 500 13454 511 100 +305 556 600 = + 2.x .
Auf 1 km durchschnitt-
liche Bctriebt*län<re
entfallen:
I I
an Zugkm .... „ 5 798,«: 5762,4 46,» =— 0>»,
„ Rohtonnenkm . . . 1335 690 1 283 701 - 51 989 = - 8*»,
Werden den gefahrenen Zugkilometern die Leistungen im Vorspann-
dienst, die Leerfahrten, KaJtefahrten, der Verschubdienst und die Dampf-
*) Ohne Lokalbahnen Unzmarkt — Mauterndorf und Tlumaca — Palahicx«? —
Tlumacz.
Digitized by Go
Die k. k. österreichischen Staatsbahnen im Jahre 1899.
«15
nahestunden auf Kilometer übertragen hinzugerechnet, so berechnen sich
die geleisteten Lokomotivkilometer in 1888 auf 87 669 975 km, in 1899
aof 94 642 498 km; mithin in 1899 um 6 972 523 lokomotivkilometer oder
7,9 mehr. ,
Die durchschnittliche Ix;istung jeder einzelnen Lokomotive des Gc-
sammtnetzes betrug:
an Zugkm ... in 1898 = 25 648, in 1899 = 24 883, also weniger 765,
„ Ukomotivkm „ 1898=39 380, „ 1899 = 39 060, „ B 320.
Die durchschnittliche Leistung eine» normalspurigen Personenwagens
botrag auf eigenen und fremden Bahnen in 1898 = 8S 769, in 1899 = 87 440
Achskilometer, die eines normalspurigen Lastwagens in 1898 = 39 283, in
1899 = 38 519 Achskilometer. *
Die Gesammtleistung aller Wagen betrug für das Gesammtnetz in*
1899 - 2 236 876 895 Achskilometer, darunter 1 540 374 330 Achskilometer
in Güterzügen.
Von den eigene« Wagen wurden auf eigener und fremder Dahn
überhaupt 2 229 931 599 Achskilometer geleistet, darunter 1 604 606 058
Achskilometer von Güterwagen.
Die durchschnittliche Anzahl der Wagenachsen eines Zuges betrug
in 1899 = 37 Achsen (bei Güterzügen 66 Achsen) und die durchschnitt-
liche Rohlast eines Zuges 223,2 t (für Güterzüge 402,0 t).
Die Anlagekosten des Gesammtnetzes betrugen Ende 1899 fl. 1 236 650 958
davon sind die seither flurch Verloosung und Kon-
vertirung getilgten Betrüge abzusetzen mit . . . 33 975 476
mithin berechnet sich der Anlagcwerth Ende 1899 auf fl. 1 202 675 482.
Die Gesammteinnahmen betragen aus:
1. dem Staatseisenbahnbetrieb:
a) Transporteinnahmen . . . tl. 111416 164
b) aus dem Nebendienst „ 12 732 164
fl. 124 148 32K.
2. der Zentralleitung „ 195 053
3. dem Betrieb der verpachteten Staatseisenbahnen . „ 160 317
überhaupt fl. 124 503 698.
Die Gesammtausgaben betrugen für:
1. den Staatscisenbahnbetrieb:
a) Betriebsausgaben fl. 83 789 131
b) aus dein Nebendienst „ 1 253 186
fl. 85 042 317,
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ßlft Die k. k. österreichischen Staatabahnen im Jahre I89<>
2. die Zentralleitung fl. 8 7Ö4 8<i(*
3. das Zentralwageudirigirungsamt „ 239 547
4. den Betrieh der verpachteten Staatseisenbahnen . n 63 610
überhaupt fl. 94 110 »40
mithin bleibt ein Betriebsübcrschuss von. . . . „ 30 393 358.
' demnach
1898
1899
1899
gegen 1898
Bei einer Baulänge von . . .
km
8 09^*47
8140*4»
+ 46,o««
Ii.
1216863 665
1236 660968
+20797 393
sowie einem Betriebsüberschus» von
n
88 991 32-2
30 398 368
- 8697 964
verzinsen sich die Anlagekosten mit
%
2,»
2,46
— 0,S4
dagegen der Anlagewerth von . .
tt.
1186821 481
1202676482
+17464 051
%
2,»7
2,»
- 0.J4
Die Betriebseinnahmen betrugen
120788 181
124148328
+ 8410 197
und zwar Transporteinnnhme . . .
X
109781 571
111416164
+ 1 634 693
sonstige Einnahmen . .
10 966 660
12782164
+ 1775604
—
1
1898
1899
tt.
%
tt.
%
Die Transporteinnahuien verthcilen sich:
auf den Personenverkehr mit . . .
m n Gepäck verkehr „ . . .
„ „ Eilgutverkehr „ . . .
» y, Frachtgutverkehr ....
27 664479
1406012
8476891
77 234189
26,»
1,38
8,17
70,» ,
29624629
1 417 208
8670067
76704 200
26,5»
1,"
8,29
68,<i
Es sind im Jahre 1899:
im Personenverkehr . . 11 372 401 Pentonen
„ Gepäckverkehr 50 t
„ Eilgutverkehr ... 4 711 „
„ Frachtgutverkehr . . (59 043 „
befordert worden.
Personenverkehr.
Nach der Anzahl der verkauften Karten wurden gefahren:
in 1898 — 51 54(> 927 Personen (davon in Schnellzügen l 977 512)
„ 1899 - «2 919 328 ( „ „ 1 987 308)
mithin 1899 mehr 11 372 401 Personen ( „ 4- 9 796).
mehr als im
Vorjahre
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Die k. k. öslerreichiBchen StM«tsbahnen im Jahre 1899-
«17
Ks hat die Anzahl der beförderten Personen
hei den Schnellzügen ... um 0,60 %,
„ „ Personenzügen . . „ 22,9« „ ,
überhaupt . . . . „ 22,06 „ zugenommen.
Die Anzahl der zurückgelegten Persononkilometer ist von 1 962470692
(in 1898) auf 2 259 389 253 (in 1899), d.h. um 15,18% gestiegen, wovon
1,98% auf Schnellzüge und 17,11 % auf Personenzüge entfallen.
Die durchschnittliche Fahrt einer Person ist von 38,07 km auf 85,91 km
(in 1899) gesunken.
Vom Personenverkehr des Gesatnmtnetzes (ohne l/>kalbahnen) keinen
in 1899:
auf Zone Va = 1 — 20 km überhaupt 64,15%
„ „ »/, = 21- 80 „ „ 20,92 „
„ . 7/i*= 81- *» w „ 6,00 „
und „ „ »/so- 201 — 1100 „ „ 2,13 „ .
Davon entfielen auf Schnellzugverkehr . . 2,97 %
und „ Personenzugverkehr . 97,03 „ der Gesammtzahl.
Die Transporteinnahmen aus dem Personenverkehr betrugen:
27 664 479 fl. in 1898 gegen 29 624 629 H. in 1899.
Auf den im Staatsbetriebe stehenden Lokalbahnen betrug die Per-
sonentransporteinnahme 1 375 832 tt. in 1898 gegen 2 019 136 fl. in 1899.
Die Durchschnittseinnahme für 1 Personenkm ergab:
in 1898 1,41 kr.
n 1«» Ml *•
Die durchschnittliche Einnahme für die Person ist von 0,537 fl. (in 1898)
auf 0,471 fl. im Jahre 1899 gesunken.
Beim Reisegepäck betrug die Zunahme (gegen 1898):
bei der Tonnenzahl 56 t ^ + 0,os %
r, Transporteinnahme . .11 250 h\ = -f 0,90 „ .
Jede Tonne hat in 1898 zurückgelegt 122,73 km (in 1899 dagegen
12*2,% km).
Die Einnahme für 1 Tonhenkm betrug:
im Jahre 1898 15,76 kr. ö. W.?
„ n 1899 15,85 „ „ „ ,
Im Eilgutverkehr haben die Transporte um 4 711 t (- 1.91%) und
187 539 tkm (= 0,55%) zugenommen, dagegen ist die durchschnittliche
Fahrt einer Tonne von 137,97 km in 1898 auf 136,13 km in 1899 gesunken.
Die Einnahme fttr 1 tkm ist von 10,22 kr. o. W. (in 1898) »uf 10.7a kr.
(in \m\ d. h. um 0,M kr. oder 4,99% erhöht.
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«18
Die k. k. österreichischen Staatsbahnen im Jahre 18i»9
Im Frachtgut verkehr hat die Transportmenge in 1898 um
69 043 t = 0,22 angenommen, während die Tonnenkilometerzahl von
3 859 691 628 tkm (in 1898) auf 3 873 457 206 tkm (in 1899), d. h. um
13 765 578 tkm = 0,36 •/• und die Wcgelänge einer Tonne von 125,20 km
auf 125,37 km, d. h. um 0,14% gestiegen ist. Die durchschnittliche Ein-
nahme für 1 tkm ergab in 1898 = 2,00 kr. ö. W. und ist im Jahre 1899
auf 1.9« kr. ö. W. oder um 1,00% gefallen.
Die durchschnittliche Einnahme für die Tonne betrug in 1898 = 2,** fl.
gegen 2,488 rL in 1899.
Einen vergleichenden Ueberblick über die wesentlichsten Betriebs-
ergebnisse des Staatsbahnnetzes (ohne die für fremde Rechnung be-
triebenen Lokalbahnen) in 1898 und 1899 bieten die nachstehenden Zahlen:
1 Q A Q
1 b 9 H
1 t3 A A
18 9 9
Es betrugen :
Durchschnittliche Betricbslange . .
km 1
1) 8 183,603
') 8 220,023
i\IlAHIlt Ue| IM IHMlLI Uli 1 i jxjiien
An»
AUA.
1
., Güter mit
Gepäck'2)
t
31 147 094
31 220 «K)4
darunter Frachtgüter
30827 782
30 «)6 825
Geleistete Pcrsonenkm
Ana.
t 962 476 692
2 259 389 258
„ Gütertonnenkm*) . . .
tkm
3 902 638 591
3 916 615 100
darunter Frachtguttonnenkiu .
3 859 691 628
3 873 457 206
Gesammtbetriebseinnahmcn . . .
«.
119 168 083
122 810 272
davon Transporteinnahmen^ . .
->
109 781 571
111 416164
Anzahl der Zugkm
Ana.
53 665 144
55 493 641
r»
2 119 206 588
2 171 830 598
Auf 1 Betriebskm entfallen:
•
239 806
274 864
471 637
471 222
Personengeldeinnahme. . . .
ti.
3 380,48
3 603,9»;
r>
9 437,68
9 331,37
») Hierunter* ist die Wiener Verbindungsbahn inbegriffen.
») Ausserdem an frachtfreiem Regiegut in 1898 = 8485781 t und in 1899 =
8 270 283 t,
s) Ausserdem von frachtfreiem Regiegut in 1898 = 687 356711 tkm und iu
1899 = 586995 604 tkm.
«) Von Personen, (iepack, Kilgut, Fracht- und Regiegut.
*) Mit den Wagenachskiloinetern der Strecke Laibach— Divac* (in Peage).
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Die k. k. österreichischen StHatsbahnen im .Jahre 1899.
619
r
Durc hsehn ittsert rag :
für 1 Person fl.
„ 1 Frachttonne . . „
1 Personenkm kr.
l Frachttonnenkm ......
Durchschnittliche Fahrt:
einer Person km
Frachttonne
Transporteinnahme :
für 1 Betriebskm fl.
n 1 Zugkm „
1 Achskni „
1898
0,537
2,505
1,41
2,00
38,07
125,20
13 414,82
2,046
0,0618
1899
0,471
2,488
1,31
1,98
35,91
125,37
13 554,«
2,008
0,0*13
Die Betriebsausgaben betrugen im Jahre 1899 für das (iosaramt-
netz») bei 10 487,77<i km durchschnittlicher Betriebslänge:
überhaupt \ -93 220 169,00 fl. o. W.
für
rkm
„ l Zugkm . . . .
n 100' Wagenachskm .
„ 1 000 Rohtonnenkm .
8 889,46
1,55
4,17
6,93
Davon entfallen (in Prozenten):
auf allgemeine Verwaltung 6,37 °/o
., Bahnaufsicht und Bahn rhaltung . . . 19,25 „
„ Stations- und Fahrdienst 24,90 „
„ Zugfördenmgs- und Werkstattendienst 27,20 „
„ Hilfsanstalten für den Betrieb .... 2,31 „
„ sonstige Betriebsauslagen 10,31 „
„ Antheil des Staatseisenbahnbetriebs an
den Kosten der Zentralleitung des
Eisenbahnministeriums 9,40 M
„ das Zentrahvagendirigintngsamt . . ♦ 0,26 „.
l) Mit d»-n für fremde Rechnung betriebenen LokHlbahnen.*
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020 Uie k. k, österreichischen Staatsbahnea im Juhre 1899.
Von den in 1899 gefahrenen Gütern = 30 896 825 t kommen:
auf Braunkohlen 7 090 520 t = 22,949 •/,
„ Steinkohlen 3 096 910 „ = 10,023 „
„ Bau-, Werk- und Nutzholz . 3 328 973 „ = 10,775 „
„ Getreide 1 819 256 „ = 5,sw „
Die Anzahl der standigen Beamten betrug Ende 1899:
Beamte 6 881
Unterbeamte .... 5 530
Diener . . . . . . 28 237
zusammen 40 648.
Ende 1899 bestanden folgende Wohlfahrtseinrichtungen:
a) Alters Versicherungsinstitute:
Mitglieder Vermöge»
1. Pcnsionsinstitut mit 12 422 13 832 592 11.
2. Provisionsinstitut mit 43 108 9 786 432.
b) Krankenkasse mit 91 042 770602
c) Unterstützungsfonds:
1. der Krankenkasse 458 962 .
2. der Bahnärzte und deren Wittwen 57 724 .
3. der Bediensteten und Arbeiter der ehemaligen
Böhmischen Westbahn 135 442 .
d) Unfallversicherung:
Siimmtliche 156 405 Bedienstete der österreichischen Staatsbahnen
sind mit 55 899 125 fl. Jahresverdienst versichert. Die Stasb-
bahnverwaltung hat hierfür Versicherungsbeiträge mit 1 676 »73 H.
geleistet.
Ausserdem bestehen eine Spar- und Vorschusskasse, ein Schulfonds-
verein, der Kaiser-Jubiläums-Wohlthätigkeitsverein für Töchter von Be-
diensteten der Staatseisenbahn Verwaltung, die Kaiser Franz Josef Jubi-
läumsstiftung der k. k. ätaatsbahndircktion in Lemberg für Ferienkolonien,
ein Weihnachtsbescheerungs- und Ferienkolonienverein, die Alois von
Czedik'sche Heirathsausstattungsstiftung, die Julius Lott-Stiftung, ein«
Bettstiftung im Rudoltinerhau'se'in Wien, eine ßahnhofsschule in Lemberg,
über 300 Beamten- uhd Dienerwohngebäude und Arbeiterhäuser, 54 Bade
anstaltcn und 8 Lebensmittelinagazine, Speiseräumc für Werkstättenarbeiter
und Lesehallen.
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Die k. k. österreichischen Staattfbahnen im Jahre 1899.
H21
Im Jahre 1899 wurden an 199 Arbeiter nach 25 jähriger ununter-
brochener und zufriedenstellender Dienstzeit Remunerationen mit je 100 fl.
gewährt.
Betriebsunfälle:
i
Zahl der getödteten und verletzten
Zahl der Unfälle
Personen
getödtet
verletzt
«:
90
Bahnbedienstete . . .
44
834
39
76
zusammen . 906
davon durch eigenes Verschulden:
davon:
5
43
Bahnbedienstete . . .
38
214
, Stationen und Haltestellen 666
Fremde
87
66
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Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen
r
in den Jahren 1897 und 1898.
Die im italienischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten herausge-
gebenen Berichte über die Betriebsergebnisse der italienischen. Eisen-
bahnen erschienen früher sehr verspätet, sodass der Werth dieser
Berichte zum grossen Thcil verloren ging. Der Bericht für das Jahr 1891
erschien erst im Jahre 1897, der für 1892 in 1898 (vergl. Archiv 1899
S. 332 ff.). Dem italienischen Ministerium gelang es indess allmählich, durch
besondere auf die Förderung dieser Angelegenheit gerichtete Thätigkeit
(vergl. Archiv 1901 S. 202) ein rascheres Erscheinen der Berichte zu er-
zielen. Die Berichte für die Jahre 1893 bis 1895 wurden im Jahre 1899,
die für 1896 bis 1898 im Jahre 1900 herausgegeben, sodass nunmehr die
italienische Eisenbahnstatistik als auf dem Laufenden befindlich bezeichnet
werden kann. Im Archiv sind nach diesen Berichten die wesentlichen
Ergebnisse des Betriebes der italienischen Eisenbahnen bis zum Jahre
1896 wiedergegeben worden (vergl. zuletzt Archiv 1900 S. 1020). Im An-
schluss daran sollen im Nachstehenden die Ergebnisse für die Jahre
1897 und 1898 nach den entsprechenden Berichten mitgethoilt und zum
Vergleich die Angaben für das Jahr 1896 beigefügt werden.1)
*) Die im Mai und Oktober 1900 erschienenen Berichte für 1897 und 18&
tragen die Aufschrift: „Ministero dei lavori pubblici, R. Ispettorato generale delle
Strade Ferrate. Relaziooe sinT esereizio delle strade ferrate italiane per l'anno 1997
(1898). Roma, Tip. dell' Unione cooperativa editrice, 1900. Dem Berichte für 1898
sind 3 Tafeln mit bildlicher Darstellung der auf den einzelnen Bahnlinien erzielten
kilometriachen Roheinnahme, der Roheinmihme der einzelnen Stationen und -des*
Kohlenverkehrs beigefügt.
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Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen in 1897 und 1898. 023
1896
1897
1898
Bau lönge am Jahresschluss ... km
15126 *)
15 304
15 897
Betriebslange am Jahresschluss . . „
15600')
15 710
15 802
n im Jahresdurchschnitt „
15500')
15585
15 753
Die Thätigkeit im Eisenbahnbau erscheint in den letzten Jahren
gegenüber den unmittelbar vorhergehenden etwas eingeschränkt, der jähr-
liche Zuwachs an Länge ist kleiner geworden.
1
1890 189! 1892 | 1893 1894 1895 , 1896 1897 , 1898
1
Baulänge am Jahres-
schluss . . km
Zuwachs gegen das
Vorjahr . . km
! 12855
95
13 109 13 679
t
254 570
14200 14638; 15 107 ' 15 126
521 438 469 19
15 304 15 397
i
■ <
178 93
Ueber die Länge der zwei- und mehrgleisig ausgebauten Strecken,
sowie über die Spurweiten der einzelnen Linien enthalten die neueren
Berichte keine Angaben.
Das Verhältniss der am Schlüsse der Jahre 1896 bis 1898 in Italien
im Betrieb gewesenen Bahnlänge zur Flächcngrttsse und Bevölkerungszahl
des Königreichs war wie folgt:
1 8 9 8
FJachengrösse qkm
Bevölkerungszahl Anzahl
Auf je 100 qkm Oberfläche kam
Bahn länge km
Aul' je 10000 Einwohner kam
Bahnlänge km
286648
31 101 762
5, wo
4,9*3
286648
31479 217
5,500
4,9*6
296648
31 667 946
5,.vw
4,sn»J
Sämmtliche italienische Eisenbahnen werden von Privaten betrieben.
Der Betrieb des grössten Theilcs der Eisenbahnen auf dem italienischen
Festlande und der Insel Sizilien, namentlich aber aller für den Verkehr
') Die kleineu Unterschiede in den Angaben gegen das Vorjahr sind durch
nachträgliche genauere Messungen hervorgerufen.
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024 1>ie Betriebaergebnisse der italienischen Eisenbahnen in IH97 und 1898.
wichtigeren Linien ist an 3 grosse Betriebsgesellsc harten, die Mittelmeor-,
die adriatische und die sizilische verpachtet (vcrgl. Archiv 1886 S. 141 u. ff)
Die Ausdehnung (Baulftnge) der Netze dieser 3 Gesellschaften betrug am
31. Dezember:
1 896
18 97
1*98
Mittelmeergesellschaft . . . .
. . km
5 64!»
5 «64
5668
5 428
5 569
5 620
Sizilische Gesellschaft. . . .
1 «79
1079
1077
zusammen km
12 151
12 812
12365
Die übrigen Eisenbahnen zeilallen in 47 einzelne Unternehmungen.
Gemeinschaftlich, d. h. von zwei oder mehreren Betriebsführcm werden
verschiedene Strecken benutzt. Deren Ausdehnung betrug am Jahres-
schlüsse :
18 9« 1897 18 9 8
410 412 440 km.
2. Aulagekapital.
Nach den Uebersiehtcn auf S. 625 und 026 waren am Schlüsse des
Jahres 1898 im ganzen auf die italienischen Eisenbahnen 5 146 920 755 Lire
verwendet, gegenüber 5 105 599 261 Lire am Schlüsse des Jahres 1897
und 5 048 807 825 Lire End«; 1896. Das Anlagekapital hat sich also im
Jahre 1897 um rund 50,75 und in 1898 um rund 41,25 Million Lire, zu-
sammen also in den beiden Jahren um rund 98 Million Lire erhöht. Auf
die dem Staat»; gehörigen Eisenbahnen waren Ende 1898 rund 3 405 Mil-
lionen Lire verwendet. Da der Staat auch bei den übrigen Eisenbahnen
theils als Miteigenthttmer, theils durch Gewährung von Zinsbürgschaft
Unterstützungen und Zuschüssen betheiligt ist, so muss nahezu das ge-
sammte, auf die italienischen Eisenbahnen verwendete Kapital als vom
Staate aufgebracht angesehen werden.
3. Bestand und Leistungen der Fahrmittel.
•
I 896
1 897
1898
1
Betriebslange am Jahresschluss . .km
1
15 500
15 71«
15 802
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Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen in 1897 und 1898. 625
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626 Die Betriebsergebnissc der italienischen EiHenbahnen in 1897 und 1898.
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Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen in 1S97 und 1898. ($27
1
Bestand am Jahress
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1896 1897
1898
im
ganzen
auf l km
Betriebs-
länge
i
im
ganzen
i
auf 1 km
Betriebs-
länge
im
ganzen
auf 1km
Betriebs-
länge
Lokomotiven . . .
Stück
2946
0,190 ,
2965
0,m
2966
0,i*s
Personenwagen .
»
8586
0,isi j
8585
0,547
8578
0,54a
Gepäck- und Güter-
wagen . . . .
60 444
3,855 I
50856
3,W6
51711
3,373
Der Bestand an Lokomotiven und Personenwagen ist danach in den
Jahren 1897 and 1898 gegenüber der Zunahme der Bahnlange zurückge-
gangen, während der Bestand an Gepäck- und Güterwagen sich erhöht hat
Geleistet wurden von Personen-, gemischten und Güterzügen:
in 1896 65 703 163 Zugkm
„ 1897 67 960 582 „
„ 1898 69 620 176 .
Die Leistung der Fahrmittel hat also jedes Jahr um etwa 2 Mil-
lionen Zugkm zugenommen.
4. Verkehr.
1 896
1897
1898
Betriebslänge im Jahresdurchschnitt km
15 500
15 710
15 802
Personenverkehr:
Zahl der beförderten Reisenden . .
davon fuhren:
„II. „
* IH
') 53009933
1 836 3%
11966 944
39 147 123
59 470
») 54 047 964
1867 8*5
12096 327
40023 889
59913
») 55 495 613
1 876 157
12205 956
41350003
63 497
Von den beförderten Reisenden wur-
den zurückgelegt .... km
2256092573
2326076546
2 425 637 159
i) Die Reisenden mit Abonnements- und Rundreisekarten sind in diesen
Zahlen nicht einbegriffen. An solchen Fahrkarten wurden in 1898 verkauft 174 282
gegen 159691 in 1897 und 147 978 in 1896.
41*
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028 Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen in 1897 und 1898.
1 8 0 fi
1 O «7 Q
1 JQ7
i o o 1
1 gQQ
1 O «f O
durchschnittlich wurden zurückgelegt
von einem Reisenden:
79
82
79
» II» r n
48
49
48
• ni. „ „
39
39
«
- iv. , „
25
25
25
im Mittel .
42
43
44
Güterverkehr :
als Eilgut und als mit Beschleunigung
i
befördertes Frachtgut wurden be-
i
fördert, t
1084 634
1 195 429
1 A>2 io£
oei uieser isfliorueruiig wurden
186564 800
206776519
9Q*t 97»t
22«) iin ,KK>
im Mittel wurde 1 t dieses Gutes
172
173
176
als Frachtgut wurden befördert . t
18155059
19 148 875
20399256
im Frachtverkehr wurden ge-
1953208041
2078 154521
2 203032137
im Mittel durchlief 1 t Frachtgut km
108
108
108
Sowohl Personen- als Güterverkehr sind in den Jahren 1897 und
1898 gegen das Vorjahr gestiegen.
5. Finanzielle Ergebnisse.
j 1 896
1897
1898
Einnahme :
:
in» ganzen
Lire
264 093250
275139 368
283849 135
für 1 km Betriebsl&uge . . .
-
17 039
17671
18019
Von der Einnahme kamen aus:
dem Personenverkehr . . .
n
103 538 559
106497 602
108 871781
T
20 928 377
21086 400
21 55995)2
„ beschleunigten Fracht-
12294029
13662212
14 823050
„ gewöhnlichen Frachtver-
kehr . •
124 875269
131537 928
136 674069
2457 016
2355 226
>
2420243
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Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen in 1897 und 1898. 629
Aufgabe :
im ganzen Lire
für 1 km Betriebslänge ... „
Von der Ausgabe kamen auf:
allgemeine Verwaltung ... „
Bahnunterhaltung und Be-
wachung „
Verkehrsdienst „
Zugförderungadienst u. Fahr-
mittel ||
sonstige Ausgaben „
lTebersfhuss der Einnahme über
die Ausgabe „
188 971 729 198 817 567 ' 202351078
12193 ! 12737 [ 12845
20716 734 21525 786 22627 970
39303 491
67 812455
«
60 867 383
271666
75 121 521
41004085 42880232
72 764067 73 586 669
62 723 322 62 941815
300 307
i
314 392
76 821 796 81 45)8 057
I
Die Roheinnahme, die sich schon in 1895 und 1896 gegen die Vor-
jahre gehoben hatte, ist in 1897 und in 1898 weiter gestiegen. Zum
überwiegenden Theilo entspringt diese Mehreinnahme dem gewöhnlichen
Frachtverkehr, aber auch die Einnahme aus dem Personenverkehr zeigt
nicht unwesentliche Steigerung. Die Ausgabe ist zwar ebenfalls fortgesetzt
gestiegen, doch nicht in gleichem Masse wie die Einnahme, sodass der
Ueberschuss in 1897 und besonders in 1898 gegen 1896 wieder ge-
wachsen ist
In den im Vorstehenden für die Einnahmen angegebenen Beträgen
sind die nicht enthalten, die den Gesellschaften als Kostenerstattung
(a rimborso di spese) vergütet werden und diesen nach den Bestimmungen
der Betriebsüberlassungsverträge1) ohne Abzug zustehen. Werden diese
Beträge hinzugerechnet, so ergiebt sich die Gesammteinnahme wie folgt:
1896
18 97
1 898
Die voraufgeführten Kinnahmen. . Lire
dazu die als Kostenerstattung
264 093 250
4 780 177
275 139 363
4 671 470
2*3 849 135
5 739 365
zusammen . . Lire
268 873 427
279 8108:«
2*9588 500
■) Art. 67 und 68 der Verträge der Mittelmeer- und der Adriatischen Gesell-
schaft, Art. 63 und 64 des Vertrags der sizilischen Gesellschaft. Vergl. Archiv
188*5 S. 141 ff.
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630 Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen in 1897 und 1898.
Das Verhältniss zwischen den Betriebskosten und der Roheinnahme
erpicht sich für 1896 zu 0,70, für 1897 zu 0,71 und für 1898 wieder zu 0,70,
bleibt sich also ziemlich gleich.
Der gTösste Theil der gesammten, von den italienischen Eisenbahnen
erzielten Roheinnahme entfällt auf die Netze der 3 Betriebsgesellschaften.
Auf Seite 634/35 ist eine Uebersicht dieser letzteren Einnahmen und deren
vertragsmässigen Vertheilung unter die Gesellschaften, die Reservefonds
und den Staat für die Jahre 1897 und 1898 gegeben. Danach hat der
Staat als An theil an der Roheinnahme von den Hauptnetzen der 3 Be-
triebsgesellschaften im Jahre 1898 im ganzen 66 620454 Lire erhalten
gegen 64 370 680 Lire in 1897 und 61 611 410 Lire in 1896. Der Antheil
des Staates ist daher stetig gewachsen. Ebenso hat sich aber auch der
Zuschuss, den der Staat zu den Betriebskosten der Bahnen der zweiten
Netze leisten musste, fortgesetzt erhöht. Dieser Zuschuss hat betragen
im Jahre 1898 7 222 912 Lire gegen 6 380 854 in 1897 und 4 416 688 Lire
in 189(5.
6. Nutzen des Staates und der Privatindustrie ans den Eisenbahnen.
Fttr den Staat stellt sich das finanzielle Ergebniss wie in der nach-
stehenden Zusammenstellung seiner Einnahmen und Ausgaben angegeben.
Die auf die Eisenbahnwerthpapiere gelegte Steuer und sonstige mittelbare
Einnahmen des Staates sind dabei ebenso, wie andrerseits die durch die
staatliche Aufsicht über den Eisenbahnbetrieb und die obere Leitung des
gesammten Eisenbahnwesens entstehenden Ausgaben nicht berücksichtigt
Der Staat hat nach dem Ergebniss der Zusammenstellung nicht nur für
das von ihm auf die Eisenbahnen verwendete, etwa 5 Milliarden Lire
betragende Anlagekapital keine Verzinsung erhalten, sondern er hat für
den Betrieb in 1897 noch 13 543 576 und in 1898 noch 15 743 021 Lire
zuschiessen müssen, obschon die Roheinnahmen und damit auch der An-
theil des Staates an denselben fortgesetzt gestiegen sind. Die Vergrösse-
rung der Ausgabe, durch die der Rückgang des finanziellen Ergebnisses
für den Staat vornehmlich verursacht wurde, hat ihren Hauptgrund in
dem Wachsen der an die Betriebsgesellschaften und andere Konzessionäre
zu zahlenden Untersttitzungen und Zuschüsse für den Betrieb neuer Bahn-
strecken.
Die auf die Beförderung von Eilgütern, mit Beschleunigung beför-
dertem und gewöhnlichem Frachtgut gelegte Staatssteuer hat im Jahre
1898 eine Einnahme von 19 900 232 Lire ergeben gegen 19 425 463 in 1897
und 19 163 746 Lire in 1896.
Der Nutzen, den die Privatindustrie aus dem von ihr in die
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Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen in 1897 und 189a 631
Eisenbahnen gesteckten Kapitale durch den Betrieb dieser Eisenbahnen
erzielt hat, wird wie folgt berechnet:
Lire
i.
A. Einnahme.
Die Roheinnahme der italienischen
Eisenbahnen hat nach Abzng des dem
Staate zukommenden Theiles betragen
Vom Staate wurde bezahlt für beson-
dere Beförderungsleistungen ....
An t heile an den Einnahmen, Unter-
stützungen und Rückerstattungen, die
der Staat den Eisenbahnkonzessio-
nären zu gewahren hat
161 421 514
4 780177
168884 768
4 671 470
111 014 870 11-2 187 524
175178040
5 739 365
nr>800or>f>
zusammen Einnahme der Privateisen-
babnindustrie
I.
B. Ausgaba
Betrag der dem Staate von der
Venetianischen Gesellschaft für Bau
und Betrieb italienischer Nebenbahnen
für den Betrieb der Linien Schio—Vi-
cenza, Vicenza— Treviso und Padua—
Bassano zu zahlenden Jahresabgaben
Jahresabgabe der Gesellschaft der
Südbahnen für den Erwerb der Linien
Bologna — Ancona und Castelbolog-
3.
Zuschuss zu den Reservefonds der
adriatischen Gesellschaft für die
Uebernahme der Rosten der Wieder-
herstellung der durch höhere Gewalt
auf den der Gesellschaft der Süd-
bahnen gehörigen Linien entstände*
nen Schaden
Gesammte Betriebskosten
im ganzen Ausgabe
also UeberschusB der Einnahme über
die Ausgabe
277 216 507 285 743 762
17 500
3 557 758 3 557 758
370 434
188971 729
192 899 921
370 434
198 317 567
2t« 263 259
84 310 046 I 83 480503
296 777 463
35 (im
3 557 758
370 434
202 351 078
206 314 270
90 468 193
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632 Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen in 1897 und 1898.
1896 1897
1898
A. Einnahme des Staates
i
L i
r e
1. Antheil des Staates an der Rohein-
nahme der Hauptnetze der Mittel-
meer-, der adriatischen und der sizi-
lischen Gesellschaft
2. Als Beitrag für die Reservefonds und
die Rasse für die Vermehrung des
Vermögensstocks, eingezogener An-
theil aus der Roheinnahme der Haupt-
netze
3. Zur Zahlung der Vergütung für die
Benutzung des von den 3 Betriebs-
gesellschaften dem Staate abgekauf-
ten Fahr- und Betriebsmaterials wur-
den eingezogen
4. Roheinnahme aus den im Besitz des
Staates befindlichen, die zweiten Netze
der 3 Betriebsgesellschaften bilden-
den Eisenbahnen
5. Roheinnahme aus den. dem Staat ge-
hörenden, früher im Besitz derVenetia-
nischen Baugesellschaft gewesenen
Eisenbahnen Schio — Vicenza, Vicenza
— Treviso und Padua— Bassano . . .
«. Jahresabgabe der Gesellschaft der
Südbahnen für den Erwerb der Linien
Bologna— Ancona und Castelbolognese
— Ravenna nach Art 7 des Betriebs-
vertrags der adriatischen Gesellschaft
7 Von Körperschaften geleistete Rück-
zahlungen auf die vom Staate ge-
währte Unterstützung für die Linie
Foggia— Candela
zusammen Einnahme
(»I m 1 Hü 64370681 66620453
t
8534 614
9 871 803 10 860 734
I
15 348 650 | 15 348 650 15 348650
16025025 16 126 669 15 841258
1 152 037
i) 554 292 >) 35 000
3 557 759
3 557 759
40 000
40000
3 557 750
40000
! 1
106269 495 109869854 | 112 303854
>; Wegen des Betriebes der Eisenbahnen Schio— Vicenza, Vicenza— Treviso
und Padua— Basaano wurde im Dezember 1897 ein neuer Vertrag geschlossen, in-
folge dessen sich eine Herabminderung der Einnahme ergiebt Die Venetianische
Gesellschaft hat dafür den Betrieb auf eigene Kosten zu führen (vergl. Archiv
1898 S. 834)- Em fallt deshalb auch bei der Ausgabe die für diesen Betrieb seither
gezahlte Vergütung
ig weg.
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Die Betriebhergebnisse der italienischen Eisenbahnen in 1897 und 1898. 633
1896
1897
1898
B. Ausgabe des Staates.
Lire
I. Antheil der Konzessionäre der in den
Hauptnetzen der Mittelmeer- und der
adnatischen Gesellschaft enthaltenen.
in Privat- und in gemischtem Besitz
befindlichen Eisenbahnen an den
4 424 029
4 398 667
4 438 291
2. Znschuss zu den Reservefonds der
adnatischen Gesellschaft für die
Uebernahnie der Kosten der Wieder-
herstellung der durch höhere Gewalt
auf den der Gesellschaft der Süd-
i
1
bahnen gehörigen Bahnlinien entstan-
ueneu öcnauen
370 434
370 434
370 434
3. Zahlung an die Reservefonds und die
Kasse für die Vermehrung des Ver-
inogeusstockes der Haupt netze der
8 164 180
»501369
10 490 3m
4. Zahlung an die Reservefonds und die
Kasse für die Vermehrung des Ver-
mögensstockes der zweiten Netze
ut"r o ocirieosgeseiihcnaiien ....
1 708 39t
1 724 537
1696 518
5. Vergütung für die Benutzung des
^ on uen .-j netneDsgeseiisenaiien dem
oiaaie aDgetviiuiien tanr- unu sonsti-
(Tar\ PotpiaKtmntafinlL-
15 348660
15 348650
15 348 650
6. \ ergntungun und Kuckzahlungen für
ixeize aer .■> ßetneosgesieiiscnaiten
20 441713
20003 027
20 116 977
7 Verirütunsr für di^n R<»tri*»h d«r Fi«i«n-
bahuen Schio — Vicenza, Vicenza —
Treviso und Padua — Bassano ....
1603 782
678 442
"1 I " n t cr^tii t'/i\ ii cpn dpa StJiAtt»^ an Füm'ii-
bahnkonzessionäre nach den über-
nommenen Verpflichtungen ....
§8 8-26 268
71388304
75 585 705
zusammen Ausgabe
120887 447
123 413 430
128 046 875
Die Einnahme des Staates bezifferte sich
106269495
109869854
112 303 854
i
Der Unterschied zwischen Einnahme und '
Ausgabe ergiebt sich daher zu .• .
—14617 962
—13 543 576
—15 743 021
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634 Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen in 1897 und 1898.
#
der 8 Betriebsgesellschaft«!!
Mittelmeernetz
1897
18 98
A.
Haupt netze
Betriebslänge im Jahresdurchschnitt
km
4 674
4 798
Roheinnahme:
Lire
126268505
132450 699
für 1 km Betriebsläntre
27012
27 605
Verthellung der Roheinnahme:
1. die Betriebsgesellschaften erhielten:
a) für Bestreitung der Betriebskosten:
78401442
16 773
82054 410
17 101
b) für die Benutzung des dem Staate ab-
gekauften Fahr- und sonstigen Be-
7820000
7820 000
2. dem Reservefonds und den Kassen für die
Vermehrung des Vermögensstockes wur-
5280119
6096 402
3. der Staat erhielt
m
34 761944
36 479 887
B. Zweite Netze
Betriebslange im Jahresdurchschnitt km
Roheinnahme:
im ganzen Lire
für l km Bahnlänge „
Vergütung an die Gesellschaften für die Be-
triebskosten:
im ganzen
für 1 km Bahnlänge
Dem Reservefonds und den Kassen für die Ver-
mehrung des Vermögenstockes wurden über-
wiesen
Unterschied zwischen der Roheinnahme und den
Betriebskosten der zweiten Netze ....
1099
5 658153
4 061
1 004
5296 600
4066
I
7008 399 6 556 192
5 031
565 815
5033
529 660
— 1 350 246 — 1 ;
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Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen in 1897 nnd 1896. 635
deren Vertheilnng in den Jahren 1897 nnd 1888.
Adriatisches Netz
Slzilisches Nets
zusammen
1897
1898
1897
1898
1897
-
1 898
(retl prinoipall).
-
4298
4 327
607
615
9579
9 740
106 700 764
108637 077
8296608
8367976
241259 777
249445 752
on ins
20 10o
13674
13 597
26186
25 610
66 464 886
15463
68707964
16466
6802317
1 1 913
6053 541
11 ITiO
i i »inj
151 668 644
Ifi RM
166616916
Iß 070
6660000
6660000
868660
868 650
16 348650
15348650
4 216008
4 379286
375 676
385046
9871 803
10860733
29369871 j 29889828
248866
250 789
64 870 680
66620464
(reti secondirle).
1368
1 1460
2933
2937
3 991
8231 122
4686
8296818
j 4287
1
16 126670
4169
!
15841268
4004
30015945
29434 676
r
36 657 680
-
9 386 373
5343
i
| 9964410
5 146
!
!
i 20003027
5 171
1
20136986
5088
36396799
823 112
l
i
829682
j
1724 537
!
16% 518
3113 464
:
3065 860
— 1 154251
; —1667 592
— 3 876 357
• —4295728
-6380864
— 7 222912
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636 Die Betriebsergebnisse der italienischen Eisenbahnen in 1897 und 1898.
Der Gewinn, den die Prival-Eisenbahnindustrie aus dem Betriebe
gezogen, ist zwar im Jahre 1897 gegen 1896 um fast eine Million ge-
sunken, ist dafür aber im Jahre 1898 wieder um etwa 7 Millionen Lire
gestiegen. Dieser Gewinn, der im Jahre 1890 rund 66,5 Millionen Lire
betrug, ist ziemlich stetig bis auf nahezu 90,6 Millionen Lire gewachsen,
während für den Staat, der im Jahre 1890 aus den Eisenbahnen noch
einen Gewinn von rund 7 Millionen erzielte, sich seit 1893 alljährlich ein
Fehlbetrag ergab, der in 1898 die Höhe von 15,75 Millionen Lire erreichte,
trotzdem der Verkehr und damit auch die Roheinnahme in den letzten
Jahren fortgesetzt gestiegen ist.
Ein Bild der Entwicklung der italienischen Eisenbahnen in Bezug
auf Ausdehnung, Einnahme und Ausgabe in dem Jahrzehnt von 1889 bis
1898 giebt die nachstehende Uebersicht.
Jahre
Be-
triebs-
' länge
•
im
i Jahres-
durch-
schnitt
km
G e s a m in t e
Einnahme
Betriebs-
ausgabe
Ueber-
schuss
Lire
Ver-
hältnis*
zwischen
Ein-
nahme
und
Betriebs-
konten
°/o
im
ganzen
für
1 km !
im
ganzen
für
1 km
Lire
Lire
1889
12 796
254 748017
19908
168 394 065
13 160
86 353 952
0,6«
1890
13 022
255 687 108
19635
173 379 424
13 314
82 307 «184
0,6*
1.591
13 217
257 072 507
19 450
: 178 459 705
13 502
78612802
0,6*
1892
13 662
263 135 975
18528
I 174 151182
12747
78 984 793
<v»
1893
14 280
250 859149
17 567
, 175276613
12274
75 582536
0,70
1894
14 750
255 959 (»2
17 346
178168093
12074
77 791 589
0,70
1895
15 217
260236 489
17102
| 182612 742
12001
77 623 747
0,7«!
1896
15 499
208873 427
17 348
i 188 971728
12 193
79 901 699
0,7.1
1897
15 570
279 810 833
17 971
198 317 567
12 737
81 493 266
0,7.
18i>8 15 758
289 588 580
18 383
202 351 078
12 845
87 237 422
0,7n
Wahrend sich hiernach in den 10 Jahren von 1889 bis 1898 die
Betriebslange um nahezu 3 000 km oder etwa 23 v. H. vergrössert hat,
ist die gesammte Einnahme um nahezu 35 Millionen Lire oder um etwa
14 v. H., also in wesentlich geringerem Masse als die Länge gewachsen.
Die kilometrische Einnahme hat in den Jahren 1890 bis 1898 die im
Jahre 1889 erzielte Höhe von 19 908 Lire nicht wieder erreicht, sie ist
vielmehr bis auf 17 102 Lire in 1895 hcrabgegangen, von da an aber
wieder stetig gestiegen. Die Ausgabe ist in der in Betracht gezogenen
Zeit im ganzen um rund 34 Millionen Lire oder etwa 20 v. H., also in
wesentlich stärkerem Masse als die Einnahme gewachsen, für das Kilo-
meter Bahnlänge aber um etwa 300 Lire zurückgegangen. H. Clau*.
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Die Eisenbahnen in Dänemark
im Betriebsjahre 1899/1900. ')
Die Gesammtlänge der danischen Eisenbahnen betrug am 31. März
1900 2 706 km gegen 2 524 km am 31. März 1899. Die Zunahme von
182 km in 1899 ist ausschliesslich bei den Privatbahnen erfolgt, bei denen
einige Linien neu hinzugekommen, andere verlängert worden sind. Nach
den Eigenthums- und Betriebsverhältnissen waren am 31. März:
18 9»
1 900
Staatsbahnen in
Staatsbetrieb . . .
km
1 727
1 727
Privatbahnen
n ...
83
83
Staatsbahnen „
Privatbetrieb . . .
r»
56
56
Privatbahnen
Tl ...
ji
658
840
zusammen
km
2 524
2 706
I. Staatsbahnen.
Die Länge der im Staatsbetrieb stehenden Eisenbahnen war am
31. März 1900 ebenso wie im Vorjahr 1810 km. In dieser Zahl sind ein-
begriffen die nur bei Sperrung der Schiffahrt auf dem grossen Belt be-
nutzten Strecken Korsör— Halskov (3,Skm) und Nyborg— Slipshavn (6 km),
i) Vergl. die früheren Aufsätze über die dänischen Eisenbahnen im
Archiv, zuletzt 1900 S- 796 ff. Eine Uebersicktskarte der dänischen Eisen-
bahnen befindet sich im Archiv 1893 bei dem auch die geschichtliche Ent.
wieklung darstellenden Aufsätze: Die Eisenbahnen in Dänemark, S. 284 ff.
Die nachstehenden Mittheilungen sind dem dänischen amtlichen Betriebsberichte
für das Jahr 1899/1900 entnommen. Dieser Bericht führt die Aufschrift: Danske
Statsbaner. Beretning om driften, aaret fra 1 ste April 1899 til 31. Marts 1900.
Kjöpenhavn. Trykt hos J. D. Qvist & Komp. (A. Lawen) 1900.
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638
Die Eisenbahnen in Dänemark im Betriebsjahre 1899/1900.
zusammen also rund 10 km, die für die Statistik, ebenso wie die 3 km
lange Kopenhagener Hafenbahn, nicht in Betracht kommen. Für die
Statistik betrug daher die Betriebslänge am Jahresschlüsse in gleicher
Weise wie im Vorjahre 1797 km. Ebensoviel betrag auch die Betriebs-
länge im Jahresdurchschnitt, da eine Veränderung im Betriebsjahre 1899/1900
nicht eingetreten ist. Die Eisenbahnverwaltung betreibt ausserdem noch
Dampffähren über den grossen und kleinen Belt, den Oddesund, Salling-
sund, zwischen Malmö und Orehoved, zwischen Helsingör und Heising-
borg und zwischen Kopenhagen und Malmö in einer Ausdehnung von
zusammen 72,7 km und unterhält in Verbindung mit einer deutschen
Rhederei eine regelmässige Postdampferverbindung zwischen Kiel und
Korsör.1)
Die Spurweite der Gleise ist bei den dänischen Staatsbahnen 1,435 m,
also gleich der der deutschen Hauptbahnen. Zweigleisig waren am
31. März 1900 158 km gegen 79 km im Vorjahre. Alle Hauptgleise der
dänischen Steiatsbahnen sind mit Stahlschienen hergestellt.
Die Zahl der Stationen, Haltestellen und Fahrkartenverkaufsstellen
betrug am 31. März 1900 zusammen 316 gegen 315 im Vorjahre.
I. Betriebsmittel der dänischen Staatsbahnen und deren Leistungen
Bestand am 31. März:
" -'-
1899
1900
409
432
287
304
1 065
1 097
Zahl der Sitzplätze in den Personenwagen
46 330
48 196
302
302
5 305
5 505
2 503
2 643
2 802
2 862
Die Gepäck-, Güter- und Viehwagen hatten
51090
53 355
J) Auf der 136 km langen Strecke Kiel— Korsör verkehren nachts dänische,
tnga deutsche Postdampfer. Die Tageslinie wird von der Rhederei von Sartori
und Berger in Kiel mittelst 3 grosser Doppelschraubendampfer, die Nachtlini«
von der dänischen Staatsbahnverwaltung mit einem Doppelschraubendampfer und
Raddampfern betrieben. Trotz der Errichtung der Linie Sassnitz— Trelleborg iai
der Verkehr auf der Linie Kiel- Korsör noch fortgesetzt gestiegen.
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Die Eisenbahnen in Dänemark im Betriebsjahre 1899/1900. 639
Für den Schiffahrtsbetrieb und die Fähr-
anlagen der Eisenbahnverwaltung
waren vorhanden:
Die Schiffe and Fährboote hatten zu-
1899
1 900
12
iß
b 037
11
lo
o 832
1 •' ~ =i
1898/99
— —
1899/1900
Leistungen der Betriebsmitt
Die Lokomotiven haben geleistet .
el:
km
10 808 992
1 1 508 940
davon:
»
Q QAQ Q71
tf cfDO oll
i n af. u. Oda
1U ööa Zoo
n
5QO 260
•n
105 651
1 02 750
beim Fahren von Glcisbettungs-
■»
144 110
204 801
Es kamen im Durchschnitt:
Zugkm auf 1 Bahnkm ....
5 555
5 927
Wagen auf i Zug
137
1 <l A
10,4
48,0
Gut auf 1 Zug
t
Eigene und fremde Wagen haben
auf den Staatsbahnen geleistet .
km
lOO Ä1U IUI»
1 i.9 98A ll¥i
davon:
46 054 378
48 055 702
r>
4 918 111
4 962 753
» Wirf f *J*.r
Gepäck- und Güterwagen . . .
85 237 666
ftQ 9R7 0^ 1
Es kamen Achskm auf 1 Bahnkm .
n
158 7 14
lbb 48 1
1 Zugkm
r>
28,6
28,1
Durchschnittlich wurden in 1 Wagen
befördert:
10,9
103
Gut, für das Fracht bezahlt wurde1)
t
2,67
2,75
l) Werden die frachtfrei beförderten Reisegcpäckstücke und die ohne Kracht-
berechnung zurück beförderten Güter (Emballagen, Dienstgüter u. s. w.) mit in
Rechnung gezogen, ho erglebt sich für 1899/1900 die durchschnittliche Belastung
eine» Güterwagens wie im Vorjahre zu 2,s> t und die Ausnutzung der Tragfähig-
keit eines Güterwagens zu 81,7 •/».
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640 I>fe Eisenbahnen in Dänemark im Betriebsjahre 1899/1900.
1 0*7*7/ IITW
Zahl der geleisteten Platzkm . Millionen
1 855,7
1 931,0
davon in 1. Klasse ....
95,0
104,3
2
511,6
453.5
3. v „
1 249,1
1 373.2
Von den beförderten Plätzen waren
durchschnittlich besetzt . . .
%
24,7
24,o
davon in 1. Klasse
r<
7,4
7.1
2. „
V
19,5
23.1
DO n
33,2
o ^ .-»
31.6
Die Tragkraft der Gepäck-, Güter-
und Viehwagen war durchschnitt-
30,5
i
31,3
Der Bestand an Betriebsmitteln hat im letzten Jahre weiter zuge-
nommen, auch die Leistungen sind gestiegen. Besonders bemerkenswerth
ist die bedeutende Verstärkung des Zugverkehrs. Die durchschnittlich
auf 1 Bahnkm entfallenden Zugkm vermehrten sich von 4 794 in 1896/97
auf 5 927 in 1899/1900. Auf den Tag berechnet, verkehrten also im letzten
Jahre auf jedem Kilometer Eisenbahn durchschnittlich 16,24 Züge gegen
13.1 in 1890/97. Der Bestand an Schiffen ist um eines zurückgegangen.
2. Verkehr.
a) Personenverkehr:
Zahl der beförderten Personen ....
1898/99
1899/1900
16 498 141
17 331 500
davon :
in 1. Klasse
102 688
114 423
in °/o der beförderten Personen
0,6
0,7
2. Klasse
2 152 980
2 312 897
in °'o der beförderten Personen .
13,1
13,3
. 3. Klasse
14 242 473
86,3
14 904 1K)
in °/o der beförderten Personen
86,0
Beförderte Reisende auf 1 Bahnkm . .
9 193
9 643
Im Ortsverkehr (zwischen Stationen der
l
Staatsbahnen) wurden befördert . Pers.
15 985 927
■
16 762 070
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Die Eisenbahnen in Dänemark im Betriebsjahre 1899/1900.
04 1
In Verbindung mit in- und ausländi-
schen Bahnen, sowie mit Dampf-
schiffen wurden befördert . . . Pers.
*
Im Durchgangsverkehr wurden be-
fördert n
Zahl der durchfahrenen Personenkm . .
davon in 1. Klasse
in %
„ 2. Klasse
in °/0
„ 3. Klasse
in °/o
Es kamen Personenkm:
auf 1 Dahnkm
„ 1 Zugkm
1 Achskm
Durchschnittslänge einer Reise . . km
in 1. Klasse „
- 2. v ,
~ 3. „
b) Güterverkehr:
Befördertes Reise- und Frachtgut, einschl.
Fahrzeuge und Leichen .... I
davon waren:
Reisegut „
Express- und Eilgut „
Stückgut „
Wagenladungsgut
gebrauchte Emballage . . . . „
Fahrzeuge und Leichen .... Stck.
An Vieh wurde befördert:
Pferde „
Hornvieh und Kälber „
Schweine
sonstige Thiere
für Eisenbuhnweern. 1901.
18<>8/99
1899/1900
3 013 876
6 015
28 111
446 126
2 457 882
75 005
737
61 396
225 960
501 450
108 137
501 794
10 420
521993 942 ,
7 019 459
1,4
99 866 883
19,1
415 107 600
79,5
290 869 ,
49,7
5,1
31,6
68,4
46,4
29,1
557 535
11896
546 082 680
7 369 886
1,4
104 642 487
19,1
434 070 307
79,6
303 818
48,6
5,0
31,5
64,4
45,8
29,1
3 187 614
6 724
30 188
464 357
2 602 295
83 482
568
62 570
252 892
622 502
122 696
42
Digitized by Google
64*2
Die Eisenbahnen in Dänemark im Betriebsjahre 1899/1900.
Berechnetes Gewicht der beförderten
Thiere
Gesammtgewicht des beförderten
Gutes, der Fahrzeuge, Leichen
und Thiere
Auf 1 Bahnkm wurden befördert
davon waren:
Güter und Fahrzeuge
Thiere
Im Ortsverkehr wurden befördert
Güter und Thiere
Im Verkehr mit in- und auslandi-
schen Bahnen, so wie Dampfschiffen
wurden befördert: Güter und
Thiere
Im Durchgangsverkehr wurden be-
fördert: Güter und Thiere . . .
Zahl der geleisteten Tonnenkm . .
davon kommen:
auf Reisegut
„ Express- und Eilgut. . . .
„ Stückgut
Wagenladungsgut
„ gebrauchte Emballage . . .
„ Fahrzeuge und Leichen . .
„ Thiere
Es kamen Tonnenkm:
auf 1 Bahnkm
n 1 Zugkm
„ 1 Achskni
Mittlere Bet'örderungslilnge einer
Tonne Gutes einschl. Thiere . .
An frachtfreiem Gut wurden befördert
Berechnete Zahl der bei Beförderung
des frachtfreien Gutes geleisteten
Tonnenkm
1898,99
1899/1900
t
124 623
•
140 490
11
3 138 499
3 328 104
1 749
1 851
1 680
1 773
69
78
2 676 351
2 823 176
1 x?v OTiii
•il>0 KJUO
-lOft iVi
■iUlJ -k-t.J
7 140
8 473
tkm
245 943 604
266 977 518
7
515 978
590 233
.
3 724 320
4 073 841
42 822 988
45 671 674
177 999 870
193 695 094
7 447 948
8 498 744
93 627
94 532
13 338 872
14 353 400
•i
137 046
148 535
•>
*>3 l
•l
1.4
0,9
km
78,^!G
80,2-2
t
205 696
213 524
•
I
16 118 339 17 128 895
Digitized by Google
Die Eisenbahnen in Dänemark im Betriebs) ahre 1899/1900.
043
Obgleich die Ausdehnung des Staatsbahnnetzes im letzten Betriebs -
jähre gegen das Vorjahr einen Zuwachs nicht erhalten hat, ist doch die
Zahl der beförderten Personen von IGV2 »uf 177s Millionen und die
Menge der beförderten Güter von 3,14 auf 3,33 Millionen Tonnen gestiegen.
Diese Steigerung — um 833 000 Reisen und 190 000 t Gut — ist indessen
wesentlich geringer, als sie das Vorjahr 1898/99 aufweisen konnte, in dein
der Verkehr um 1 900 000 Reisen und 320 000 t Gut gewachsen war. Als
Hauptgrund für diese Abnahme des Verkehrszuwachses wird in der
dflniseben Statistik der im Sommer 1899 stattgehabte grosse Arbeiter-
ausstand bezeichnet, der unmittelbar die Herabminderung der zum Ver-
sand gebrachten Gütennengen und mittelbar die Schwächung des Per-
sonenverkehrs herbeigeführt habe. So wurde durch den Ausstand
die zum Versand gebrachte Menge der Ziegel- und Kalkwerks-
erzeugnisse, des Bauholzes und sonstiger Walderzeugnisse von 625 000 t
in 1898/99 auf 548 000 t in 1899/1900, also um 77 000 t, herabgemindert.
Einen starken Zuwachs gegen früher zeigen auch in dem letzten
Betriebsjahre insbesondere die Reisen auf weitere Entfernungen, die durch
die Einführung des neuen Tarifs1; wesentlich verbilligt wurden. Die
nachstehende Zusammenstellung der Reisen nach der Länge im Jahre
18945/97, dem letzten Jahre vor der Einführung des neuen Tarifs und im
Jahre 1899/1900 zeigt den Einfluss des letzteren.
Reise länge
Zahl der Reisenden
Vermehrung
1896/97
1899/1901»
im ganzen j in 0 0
13 000 219
+ 2 380 322 -f 22,s
490 011
690 544
+ 194 533 + 39,2
154» 631
365 1845
+ 208 555 ; -f 133,*
Auf je 100 berechnet, hat also die Zahl der Reisenden mit mittlerer
Reiselänge (100 bis 190 km) nahezu zweimal, die Zahl der Reisenden mit
grosser Reiselänge sechsmal so stark zugenommen, wie die der Reisenden
auf kleine Entfernungen.
Im Güterverkehr weisen die nachstehenden Güterarten die stärkste
Zunahme auf: Kornwaaren, Mehl u. dergl. mit 124 000 t = 20%, Futter-
stoffe mit 45 000 t = 20,5%, Steinkohlen mit 21 000 1 = 5%, Erd- und
Steinarten mit 19 000 t = 12%. Metalle mit 13 000 t = 13.5 %.
') Vergl. Archiv 1897 S. 430 ff. und 1898 S. 122 ff.
42*
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644
Die Eisenbahnen in Dänemark im Betriebsjahre 1899/1900.
3. Finanzielle Ergebnisse.
1898/99
1899/1900
A. Einnahme:
. Krön.')
24 567 065
*
26 075 537
davon kamen auf:
11 883 146
12 342 395
in %
48,4
47,3
den Güter- und Viehverkehr
. . Krön.
11 212 768
12 095 087
•
in %
45,6
46,4
757 824
787 492
in %
3,1
3,0
381 539
459 950
in %
1,6
1,8
Abzüge vom Gehalt und Lohn
zu
Gunsten der Pensionskasse
TT
. . Krön.
331 788
390 613
in %
1,3
1 r
1,5
üiS Kam rjinnanme aui:
1 km Bahnlänge ....
14 r»07
2,46
2,44
1 Achskm
. . Oere
jf-V
9
9
1 Tag
67 307
71 440
Durchschnittlich wurde eingenommen
im Personenverkehr:
von 1 Personenkm im Mittel
. . Oere
2,8
2,3
in 1. Klasse . ,.
5,6
5,6
2.
3,1
3,1
» 3-
2,0
2,0
auf 1 Personenwagenkm .
n
25,8
25,7
») l Krone = 100 Oere = l,m M~
3) Zum Vergleiche möge bemerkt werden, dass im Bereiche der vereinigten
preußsischen und hessischen Staatseisenbahnen die gesammte Betriebseinnahme
für 1 km durchschnittliche Betriebslange im Rechnungsjahr 1899 sich auf 44 486.«
belief. Aus dein Personenverkehr stammten 12178 M, aus dem Güter- und Vieh-
verkehr 29606 M. Bei den dänischen Eisenbahnen wird die Einnahme durch den
Wettbewerb der SchifTahrt stark beeinträchtigt.
>
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Die Eisenbahnen in Dänemark im Betriebajahre 1899/1900.
645
im Güterverkehr:
von 1 Tonnenkm:
1
1890/1900
1 \Ji/*rj Ä v/VW
im T*in rnlitinKniff
A a
4,0
1 R
n a.
i
i^xpress- und HjUgnt
Iß ß
io,o
7 i
',1
r,0
Wagenladungsgut ....
ii
3,1
3,1
gebrauchte Emballage . .
ii
3,4
3,8
Fahrzeuge und Leichen . .
ii
46,6
40,3
7 Q
von 1 Güterwatrenkiii
ii
13,2
AIS,«
13,5
B. Ausgabe:
21 557 408
23 476 659
davon kamen:
auf die Generaldirektion . .
* n
493 171
504 261
in % der Gesammtausgabe
• %
2,8
2,2
auf die Bahnabtheilung . . .
. Krön.
4 373 880
4 611 166
in % der Gesammtausgabe
• %
20,8
19,6
auf die Maschinenabtheilung .
. Krön.
7 293 667
7 969 388
in 0 o der Gesammtausgabe
ii
33,8
34,0
auf die Verkehrsabtheilung .
. Krön.
6 652 829
7 338 697
in % der Gesammtausgabe
. %
30,9
31,8
auf die Seefahrtsabtheilung .
. Krön,
1 617 103
1 924 929
in °/0 der Gesammtausgabe
. %
7,6
8,1
auf verschiedene Ausgaben .
. Krön.
718 208
676 963
in % der Gesammtausgabe
• %
3,8
2,9
auf Pensionen, Untersttitzungen
■
408 550
451 255
in % der Gesammtausgabe
1.9
1,9
Es entfiel Ausgabe:
12 012
13 061
2,16
2,20
8
8
59 061
04 320
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(546 D'e Eisenbahnen in Dänemark im Betriebsjahre 1899/1900.
C. Ueberschuss.
1898/99
1899/1900
3 009 657
2 598 878
1 677
l 440
1 Zugkm
0,30
0,24
1
1
* 1 TaK
8 246
7 120
Im Betriebsjahre 1899/1900 ist hiermit die Einnahme um nahezu
1,5 Millionen Kronen gegen das Vorjahr gestiegen, wovon etwas über
0,5 Million auf den Personen- und etwa 1 Million auf den Güterverkehr
entfallen. Dieser Mehreinnahme steht aber eine Mehrausgabe von fast 2
Millionen gegenüber, sodass der Ueberschuss um mehr als 400 000 Kronen
kleiner geworden ist. Dieser Ueberschuss ist in den letzten Jahren
stetig gesunken, er betrug im Jahre 1895/96 5 201 604, ist also im letzten
Betriebsjahre auf die Hillfte herabgegangen. Dieses ungünstige finanzielle
Ergebniss wird in der danischen Statistik zunächst dem Einnahmeausfall
zugeschrieben, der durch den schon erwähnten grossen Arbeiterausstand
hervorgerufen wurde. Sodann ist eine Erhöhung der Ausgaben entstanden
durch Vermehrung der Züge, durch die beträchtliche Steigerung der
Preise für Eisen, Kohlen, Oel und sonstige für den Eisenbahnbetrieb er-
forderliche Stoffe, sowie endlich auch durch die lange Dauer des Winter-
wetters und starken Schneefall. Ob und inwieweit etwa auch die Be-
stimmungen des Gesetzes vom 24. April 18961) über die Staatsbahntarife
einen Einfluss auf die Ilerabminderung des Ueberschusses ausgeübt haben,
darüber findet sich in dem dänischen Betriebsbericht keine Aeusserung.
Ueber das auf die dänischen Staatsbahneu verwendete Anlagekapital
ist in dem Berichte keine Angabc gemacht, es kann daher auch nicht gesagt
werden, in welchem Masse eine Verzinsung dieses Anlagekapitals durch
den erzielten Ueberschuss stattgefunden hau
») Verg!. Archiv 1897 S. 430 ff.
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Die Eisenbahnen in Dänemark im Betriebsjahre 1899/ 19a).
647
4. Unfälle.
188B/99
getödtet
verletzt
1899/1900
getödtet I verletzt
I. Reisende wurden:
ohne eigene Schuld bei Unfällen wäh-
rend der Bewegung der Züge . .
infolge eigener Unvorsichtigkeit . .
J Eisenbahnbeamte und Arbeiter:
a) beim eigentlichen Betriebe:
ohne eigene Schuld bei Unfällen
während der Bewegung der Züge
infolge Unvorsichtigkeit beim Be-
steigen oder Verlassen der Züge
b) beim Rangiren
infolge Unvorsichtigkeit beim Be-
treten der Gleise
infolge sonstiger Unvorsichtigkeit
im Dienste
c) bei Arbeiten ausserhalb des eigent-
lichen Bahnbetriebes
3. sonstige Personen:
bei Arbeiten auf Bahnhöfen . . . .
ohne eigentliche Schuld infolge von
Zugunfällen, mangelhafter Bewach-
uog von Uebergängen u. dergl. .
bei absichtlichem oder unachtsamem
Aufenthalte auf dem Bahnkörper .
zusammen . . .
4
1
3
2
15
26
1
19
1
27
2
2
4
1
4
55
I
i
4
40
8
36
1
2
109
II. Privatbahnen.
Ueber die dänischen Privatbahnen linden sich in der amtlichen
Statistik nur einzelne Angaben über Längen, Verkehr und finanzielle
Ergebnisse, letztere nur auf das Kilometer Bahnlänge bezogen. Ein Auszug
aus diesen Mittheilungen wird in der nachstehenden Uebersicht gegeben,
in der zum Vergleich auch die Ergebnisse des Vorjahres angegeben sind.
Der Auszug enthält ferner noch Angaben über die Betriebsergebnisse der
der Odense-Svendborger (Südfünen'schen) Eisenbahngesellschaft verpach-
teten Staatsbahn Nyborg— Ringe— Faaborg. Aus der Uebersicht geht
hervor, daas bei den in 23 verschiedene Unternehmungen zerfallenden
I'rivatbahnen die kilometrischen Einnahmen im letzten Betriebsjahre
t^gen das Vorjahr theils gestiegen, theils gesunken sind. Das gleiche
ist der Fall bezüglich der Ausgaben und daher auch bezüglich des TJeber-
schusses.
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648 D>« Eisenbahnen in Dänemark im Betriebsjahie 1899/1900.
Längen und finanzielle Er-
u
Betriebslänge
Auf
©
B
B
im
Jahres-
1
Privateisenbahnen
durchschnitt
Einnahme
ifende
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1
I
1QOO/OQ
1898/99
1899/1900
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Kronen.
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10
4 791
4 913
11
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47
10850
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1712
2 014
13
Veile — Vandel
28
Od
1 703
1 797
14
Vp? 1p — Oi vp
30
30
3 194
0 25b
IS
Horsens — Törrinir
28
28
3144
3 5*»
16
Hormons— Rrvrnn (95\ Anrll IfVW hta !
31. März 1900)
36
1 958
17
Horm»rm .1 upUmindo
30
30
3532
3 481
18
Hads — Ning Herreder
Ol»
36
4 837
5 120
19
Vemb— Lemvig— Thyborön*) . . .
29
45
4 152
3 701
20
41
41
2592
2 698
21
Aars— Nibe-Svendrup (16. Juli 1899
29
1 993
22
40
40
2197
2013
23
FjerritBlev— Frederikshavn») . . .
54
109
3110
3 211
Gesammtlänge .
658
1
840
24
Stantsbahn Nyborg— Ringe— Faa-
borg im Betriebe der Odense—
Svendborger (Südfünen'schen)
Eisenbahngesellschaft ....
56
56
4 442
4 678
*) Bei der Ostseeländischen, der Laaland- und der Maribo — Baudholm-Eisen-
beziehen sich die Angaben daher auf die Jahre 1898 und 1899. Bei den übrigen
1. April bis 31. März.
*) Die Strecke Lemvig-Harboöre wurde am 22 Juli 1899, die Strecke Har-
•) Die Strecke Nörresundby— Frederikshavn wurde am 18. Juli 1899 eröffnet.
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Die Eisenbahnen in Dänemark im Betriebsjahre 1899/1900. 649
gebnisae der Privatbahnen.
1 km Bah
n länge kam
Von der Einnahme entsprangen aus dem
Ausgabe
Ueberschuss
Personenverkehr
Güterverkehr
1898/99
1899/1900
1898/99
1899/1900
1898/99
1899/1900
1898/99
1899/1900
Kronen
Kronen
Kronen
Kronen
2831
2 901
691
876
1685
1823
1 681
1 779
2113
2 316
1722
1589
1 876
1 930
1 714
l 760
—
2232
—
1648
—
2 026
—
1677
3 449
3 673
1404
1112
1934
1941
2 687
2682
—
2642
—
2569
—
1244
—
1294
—
2622
—
2551
—
983
—
949
4 768
5 216
3 349
2622
3 496
3 294
4302
4 203
3 475
3 908
5 673
4 301
1326
1246
6 755
6905
3 143
3 303
872
911
2 410
2431
1 129
1 286
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4 697
4507
5445
5 648 !
4 894
4804
1491
1875
221
139
1 183
1 101 i
495
870
1 343
1495
860
802
952
946 1
666
687
2068
2304
1 125
952
1 669
1 669 |
1 144
1 143
2174
2629
970
901
1537
1524 I
1520
1691
1212
746
1072
759
2375
2614
1 157
867
1 860
1802
1453
1 479
3 074
3 366
1763
1763
2548
2623
2001
2109
3508
3191
644
510
1908
1596
1726
1346
2 235
2382
357
316
1320
1249
1 152
1284
_
l 787
206
1061
768
1608
1 563
589
450
922
1032
890
830
2 160
2268
950
943
1714
1704
1 175
1315
i
3 491 i
3799
951
879
2395
2499 |
1748
1879
bahn fällt das Rechnungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen. Bei diesen Bahnen
Privatbahnen zählt das Rechnungjahr ebenso wie bei den Staatsbahnen vom
boöre— Thyborön am 1. November 1899 eröffnet.
H. Claus.
<
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Kleinere Mittheilungen
lieber die Parlamentsausgaben der englischen Eisenbahnen
entnehmen wir den „Railway News" vom 2. März 1901 folgende Angaben:
In den Jahren 1892 bis 1898 haben die Eisenbahnen im ganzen für
die Vertretung ihrer Interessen vor den Parlamentsausschüssen 2 032 935
Pfd. Sterl. oder mehr als 40 000 000^ ausgeben müssen; davon entfallen
1 534 834 Pfd. Sterl. — rund 30 000 000 M auf die Vertretung von 10 388 An-
trügen auf Genehmigung neuer Linien, 498 101 Pfd. Sterl. — rund 10000 000, M
auf die Bekämpfung von 8 499 derartigen Anträgen aus Gründen des
Wettbewerbs. Auf die einzelnen Landestheile kommen folgende Betrage:
auf
•
; Antragsförderung
Bekämpfung
insgesanunt
Pfund Sterling
228 285
i
12118 374
233 374
10« 531
339*105
276 236
132 770
i
409006
45 135
30 515 75 650
Die höchste Ausgabe für die Parlamentsz wecke hatte in den Be-
richtsjahren die London - Nordwestbahn, die für die Förderung von 14
und für die Bekämpfung von 145 Konzessionsgesuchen 246 098 Pfd. Sterl.
- rund 5 000 000 M hat verwenden müssen; ihr folgen die Grosse West-
bahn mit 133 519 Pfd. Sterl., von welcher Summe 59 896 Pfd. Sterl. für
die Durchsetzung von 17 und 73 623 Pfd. Sterl. für die Bekämpfung von
99 Anträgen gezahlt sind, sowie die Grosse Zentralbahn, die für die Be-
gründung von 11 Konzessionsgesuchen 64 416 Pfd. Sterl. und für die
Vereitelung von 55 Anträgen 11313 Pfd. Sterl. aufgewandt hat, und die
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Kleinere Mitteilungen.
651
Mittellandbahn mit 72 514 Pt'd. Sterl. In Wales steht die Cardiffbahn mit
83 760 Pfd. Sterl., in Schottland die Nordbritische Bahn mit 74 736 und
die Calcdonische Bahn mit 70 391 Pfd. Sterl. an der Spitze, während in
Irland im ungünstigsten Fall die Dublin^ Wicklowbahn 18 158 Pfd. Sterl.
aufgewendet hat.
Der Ausbau des Eisenbahnnetzes in Oesterreich. Nachdem
der im Jahre 1900 dem Reichsrath vorgelegte Gesetzentwurf über den
Ausbau des österreichischen Eisenbahnnetzes (vergl. Archiv für Eisen-
bahnwesen 1900 S. 1212) nicht zur verfassungsmassigen Beschlussfassung
gekommen ist, hat die Regierung jetzt von neuem einen Gesetzentwurf,
betreffend die Herstellung mehrerer Eisenbahnen auf Staatskosten und
die Festsetzung eines Bau- und Investitionsprogramms der Staatseisen-
bahnverwaltung für die Zeit bis Ende des Jahres 1905, und einen teeh-
nisch-kommerziellen Bericht über die zweite Eisenbahnverbindung mit
Triest dem Reiehsrath vorgelegt; sie bilden die Beilage No. 60 zu den
stenographischen Protokollen der 17. Sitzungsperiode 1901. Im wesent-
lichen mit dem vorjährigen Plan übereinstimmend, zeigt der neue Ent-
wurf doch in der Kostenberechnung und in der Jahresvertheilung einige
Abweichungen, die hier kurz zu erwähnen sind.
Das Gesammterforderniss wird jetzt auf 483 038 000 K. veranschlagt,
wovon 197 502 000 K. auf Neubauten, 13 480 000 K. auf die Betheiligung
am Bau von Privatbahnen und auf die Erwerbung der Linie Asch — Ross-
•bach, 272056 000 K. auf die Ergänzung der bestehenden Bctriebsanlagen
entfallen. An dem Neubautenbetragc ist die Taucmbahn Schwarzach —
Gastein- MMlbrückon mit 19 500 000 K. und die Karawanken— Wocheiner-
bahn Klagenfurt— Görz— Triest mit 103 600 000 K., die zweite Bahnver-
bindung nach Triest also im ganzen mit 123 100 000 K. betheiligt; weiter
sind darin aufgenommen die Karpathenbahn Lemberg— Sambro— unga-
risehe Grenze mit 34 000 000 K., die Pyhrnbahn mit 1 1 878 000 K. sowie
als Hauptbahnen zweiten Ranges die Linien Rakonitz— Laue, Hartberg—
Friedberg, Spalato— Arzano, Gravosa— »Bocche di Cattaro und Freuden-
thal—Kl. Mohrau. Die Ausgaben zur Ergänzung der Bctriebsanlagen
vertheilen sich auf den Bau zweiter, dritter und vierter Gleise mit
53 373 000 K., auf die Erhöhung der Leistungsfähigkeit einzelner Linien
und auf Anlagen zur Sicherung des Zugverkehrs, Anschlussgleise u. dergl.
mit 16 289 000 K., auf Stationserweiterungen 97 080 000 K., auf Ergänzungen
der Unter-, Ober- und Hochbauanlagen mit 32 494 000 K.. auf elektrische
Anlagen mit 2 000 000 K.. auf die* Beschaffung von Hilfsmaschinen und
Werkzeugen mit 6 440 000 K. und endlich auf die Vennehrung des Fahr-
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652
Kleinere Mittheilungen.
parks mit 64 480 000 K. — Der bei weitem grösste Theil dieser durch
Anleihe aufzubringenden Ausüben sind solche, die in Preussen von den
laufenden Einnahmen der Staatseisenbahnverwaltung bestritten zu werden
pflegen.
Die Erledigung des ganzen Bau- und Beschaffungsplanes ist jetzt
bis zum Jahre 1905 hinausgeschoben worden; auf die einzelnen Jahre
entfallen folgende Beträge:
1901 78 872 000 Kronen,
1902 92 608 000
1903 102 222 000
1904 118 382 000
1905 90 954 000
Der Bericht über die Bedeutung der Triester Bahn schliesst sich
eng an den vorjährigen an, die Verkehrszahlen auf den neueren Stand
ergänzend.
Ueber die Thatigkeit der königlichen technischen Versuchs-
anstalten ZU Charlottenburg im Jahre 1899 entnehmen wir den Mit-
theilungen dieser Anstalten die folgenden Angaben:1)
In der mechanisch-technischen Versuchsanstalt waren 89 Personen
beschäftigt Die Abtheilung für Metallprttfung hatte 353 Aufträge in 6 730
Versuchen zu erledigen; 116 Aufträge kamen von Behörden, 237 von
Privaten, 10 aus dem Ausland, darunter 4 von ausländischen Behörden.
Die Versuche umfassten hauptsächlich 2 958 Zugversuche, 957 Druck- und
Knickversuche, 302 Stauch- und Schlagbiegeversuche, 227 Scheerversuchc,
2 019 technologische Proben, 78 Biegeversuche. Hervorzuheben sind
darunter die Untersuchungen über die Widerstandsfähigkeit von Draht-
seilen gegen stossweise Inanspruchnahme auf Zug und über die Ursachen
des verschiedenartigen Verhaltens zweier Kupferschienen in elektrischen
Leitungen, sowie die Prüfung von Gummischläuchen für Dampfheizungs-
kupplungen der Eisenbahnwagen.
In der Abtheilung für Baumaterialprüfung gingen. 535 Aufträge ein.
davon 92 von Behörden und 443 von Privaten, 23 aus dem Auslande.
Von den 26 274 angestellten Versuchen entfallen 18 504 auf Bindemittel
und 7 770 auf Steine aller Art und Verschiedenes.
Die Abtheilung für Papierprüfung erhielt 1 075 Aufträge, davon 597
von Behörden und 478 von Privaten, 39 aus dem Auslande.
l) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 11»00 S. 827.
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Kleinere Mittheilungen.
Die Abtheilung für Oelprüfung hatte 676 Proben zu 387 Aufträgen
zu prüfen; davon entfielen 181 Auftrage mit 340 Proben auf Behörden
und 206 Aufträge mit 336 Proben auf Private, 18 Aufträge auf das Aus-
land. Außserdem wurden 9 Gutachten abgegeben. Die Mehrzahl der zu
prüfenden Mineralöle war von den preussischen Staatsbahnen zur Unter-
suchung ihrer bedingungsgemässen Beschaffenheit, insbesondere der Inne-
haltung des vorgeschriebenen Kältepunkts von — 15 ° C und zur Erörte-
rung der Frage eingereicht, ob sich eine Tieferlegung dieses Kältepunkts
empfiehlt
Die chemisch-technische Versuchsanstalt war u. a. mit Versuchen
über die Bestimmung der Menge Acetylen, die von Calciumcarbid ent-
wickelt wird, beschäftigt und hatte ausserdem 655 Analysen zu fertigen,
darunter 226 im Auftrag von Reichs- und Staatsbehörden und 429 auf
Antrag von Privaten.
lieber die Eisenbahnen in Uruguay enthält die am 15. Februar
1900 erlassene Botschaft des Präsidenten der Republik einige Angaben,
denen folgendes entnommen ist:
Am Ende des Wirthschaftsjahres 1898 99 betrug die Länge der im
Betrieb stehenden Eisenbahnen 1 604,832 km, von denen 1 149,709 km eine
staatliche Ertragsgarantie genossen; im Bau und in Vorbereitung waren
1 909,143 km. Das Anlagekapital der im Betrieb stehenden Bahnen stellte
sich auf 46 817 972,70 Peso,1) d. h. 29 173,13 Peso für 1 km; davon ent-
fallen auf die garantirten Linien 27 018 160,09 Pesos, d. h. 23 500 Pesos
für 1 km. Die Roheinnahme des Betriebsjahres betrug 2 401 823,60 Pesos.
Befördert sind 992 243 Personen mit 27 887 116 Personenkilometern und
580 234 Gütertonnen mit 78 074 788 Tonnenkilometern. Die Betriebsrein-
einnahme stellte sich auf 946 409,92 Pesos und zwar auf 267 1 22,86 Pesos
bei den garantirten, auf 679 287,06 Pesos bei den nicht garantirten Linien.
Für den Staat hat sich dabei die Garantieleistung auf 817 397,13 Pesos
gestellt, während die vertragsmftssige Höchstsumme 945 635,59 Pesos be-
trägt; er hat also 128 238,46 Pesos im Jahre 1898/99 gespart gegen eine
Erspamiss von nur 91 312,75 Pesos im Jahre 1897/98 und 41 523,81 Pesos
im Jahre 1896/97.
Unter den im Bau befindlichen Linien ist die im Vertrag vom
30. Mai 1896 vereinbarte Verlängerung der Westbahn hervorzuheben ;
sie soll den etwa 40 km nordwestlich von Montevideo gelegenen End-
punkt San Jos6 mit dem nahe der Mündung des Rio Negre gelegenen
») 1 Peso - rund 4>/3
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654
Kleinere Mittheilungen.
Ort Mercedes verbinden und ist zwischen San Jose und dem etwa 70 km
von Montevideo entfernten Hafen Sauca am Rio de la Plata vorläufig
dem Verkehr übergeben; im Juni 1901 soll Colonia, 80 kin westlich von
Montevideo und Buenos Aires gegenüber gelegen, und im Februar 1902
Mercedes erreicht werden. Ferner plant die Regierung eine Verbindung
der Hauptstadt mit den östlichen Bezirken entweder durch Verlängerung
der jetzt in Sierra endigenden Ostbahn oder durch Herstellung einer
Postdampferverbindung mit den Hilfen Maldonado und La Paloma und
Bau von Dampfstrassenbahnen von hier in das Innere. Endlich soll die
Nordostbahn, die jetzt in Nico Perez endigt, wenigstens bis Melo vor-
gerückt werden.
Die Sölll-Chemulpo-Bahll in Korea, von der bereits am 18. Sep-
tember 1899 von Chemulpo aus 20 engl. Meilen in Betrieb genommen
worden sind, ist am 8. Juli 1900 nach Fertigstellung der eisernen Brücke
über den ITanfluss in ihrer ganzen Länge von 26 Meilen 7 chains eröffnet
worden; ihr Bau hat 350 thatsilchliche Arbeitstage in Anspruch genommen,
nachdem am 9. April 1899 die einem Amerikaner Morse ursprünglich
übertragene Konzession von einer japanischen Gesellschaft übernommen
worden war. Die Anlagekosten sollen sich im Oktober 1900 auf
2 238 281 Yen, d. h. rund 5 000 000.!*., belaufen haben, während Aktien
nur im Betrage von 725 000 Yen ausgegeben sind; 1.^ Millionen Yen hat die
japanische Regierung der Bahngesellschaft als unverzinsliches Darlehn
gegen Ucbcrlnssung des 5 °/o übersteigenden Reingewinns gewährt.
Von der Kilnng— Taipeh— Takao-Eisenbahn auf Formosa i>t
am 28. November 1900 die südliehe Theilstrecke Tainan— Takao in einer
Liinge von 28.73 engl. Meilen eröffnet worden. Die Kosten dieser Strecke,
für die die Schwellen und Wagen aus Japan, die Schienen, Brücken und
Lokomotiven aus Amerika bezogen worden sind, belaufen sich auf 2 143 300
Dollars oder rund 4,5 Millionen Mark; besondere Schwierigkeiten waren
beim Bau nicht zu überwinden. Die ganze Bahn, in deren Fortsetzung
die Ueberbrüekung verschiedener Flüsse eine längere Bauzeit beansprucht,
soll 1906 fertiggestellt sein.
Eine neue Eisenbahn in Portugiesisch-Ostafrika ist im Han
begriffen. Die Zambesi-Oesellschaft will von San Domingos, einem hri
Quilimana gelegenen Ort. über die Prazos Andona und Anguaza <ü*<
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Kleinere Mitteilungen.
655
Station Maguival erreichen, die am rechten Ufer des Rio Macuza liegt
und für Schiffe bis zu 15 Fuss Tiefgang zugänglich ist; eine Zweiglinie
wird San Domingos mit der Zollstation und den Anlagen der Gesellschaft
in Quilimana verbinden. Die Bahn wird 33 km lang sein, eine Spurweite
von 60 cm erhalten und mit stählernen Schienen und Schwellen ausge-
stattet werden; als Betriebsmittel sind zwei Lokomotiven, zwei Personen
und 60 Güterwagen beschafft Das gesammte Material ist bereits in
Quilimana, die Erdarbeiten sind in Angriff genommen worden.
Umfang der ktfnigl. bayerischen Staats bahnen
am 1. Januar 1901. l)
Streckenlange in Kilometern
Oberbahnflmter
überhaupt
davon
Hauptbahnen
Nebenbahnen
I. Augsburg ....
401 462
33(3 583
64 879
II. Bamberg
777 901
446 206
331 755
III. Ingolstadt ....
42*110
359 885
68 225
IV. Kempten
549 230
304 Ol 1
185 219
V. München
551 59(1
430 7-23
120 873
VI. Nürnberg
567 1>84
401 246
166 438
VII. Regensburg. . . .
701 038
417 430
283 003
VIII. Rosenheim ....
590 971
434 498
156 473
IX. Weiden
692 729
409239
223 490
X. Würzburg ....
524 (»17
341 715
182 302
zusammen
5 784 793
4 001 536
1 783 257
Eigenthumslänge
5 865 581
4 091 506
1 774 015
Die grossherzoglich mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisen-
bahn im Jahre 1899/1900. 2) Am Ende des Jahres 1809/1900 waren im
Betriebe :
l) Vergl. Archiv 1899 S. 631.
*) Nach dem Berichte über die Verwaltung der mecklenburgischen Friedrich-
Franz-Eisenbahn für 1899/1900.
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G56
Kleinere Mittheilungen.
1898/99
1899/1900
1. vollspurige Hauptbahnen . . .
km
470,05
467,71
2. vollspurige Nebeneisenbahnen .
582,65
630,59
11
1 052,70
1 098,30
3. schmalspurige Nebeneisenbahn .
n
6,61
6,61
zusammen
11
1 059,31
1 104,91
Davon entfallen:
auf Mecklenburg-Schwerin :
rt
960,15
l 005, <5
6,61
6,61
n
966,76
1012,36
Atlf \f ort H an Vini»f r - Q t i*t *1 1 t*w
'i
ÖO,WÄ
n
1,85
1,85
„ das Gebiet der freien und Hanse-
stadt Lübeck
n
i
0,88
6,88
In Verbindung mit der vereinigten Dampfschiffgesellschaft in Kopen-
hagen wird auch eine zweimalige tägliche Dampfschiffverbindung in jeder
Richtung zwischen Warnemünde und Gjedscr auf Falster unterhalten. Zu
dieser Verbindung sind von der Friedrich- Franz-Eisenbahn 2 Postdampf-
schiffe beschafft.
Die Hauptbetriebsergebnisse für 1899/1900 sind folgende:
I. Betriebseinnahme:
1898/99
1899/1900
Personen- und Gepäck verkehr:
Anz.
3 981 503
4 152 907
Geleistete Personenkm ....
144 341 053
147 072 888
und für jede Person ....
km
36,25
35,41
Gesammteinnahme aus dem Per-
sonen- und Gepäckverkehr
M
5 020 715
5 111 781
auf 1 km Betriebslänge . . .
1
4 766
4 662
Güterverkehr:
Güter aller Art einschl. Dienstgut
1 1
2 007 912
2 211 134
tkm
115 234 886
124 043 169
und für jede Tonne ....
km
57,39
56,10
cH
5 641 721
5 984 924
auf 1 km Betriebslänge . . .
5 355
5 458
Digitized by Google
Kleinere Mittheilungen.
657
Sehift'verkehr:
Beförderte Personen Anz.
Frachtgut t
Antheil an der Gcsammteinnahme
aus dem Schiffsverkehr . . iH
Gesammte Betriebseinnahme . . . .,
II. Betriebsausgabe:
Persönliche Ausgaben :
Anzahl der Beamten einschliess-
lich der bei der Werkstätten-
und Gasanstalt Verwaltung . Anz.
Anzahl der Arbeiter desgl. . . . „
Gesammtsumme J6
auf 1 km Betriebsliinge . .
Allgemeine Kosten
Kosten der Unterhaltung der Bahn
anlagen
Kosten des Bahntransports .... M
davon :
Kosten der Züge
«, Unterhaltung der Be
triebsmittel
Leistungen der Betriebsmittel :
Gesmnmtzahl der beförderten
Züge Anz.
durchschnittlich taglich . .
Kosten der Lokomotivfeuerung:
auf je 1 000 Lokomotivnutzkm J(
1 000 Wagenaehskilom.
aller Art
Kosten der Erneuerung bestimmter
Gegenstände ....... . . . .
Kosten erheblicher Ergänzungen, • •
Erweiterungen und Verbesse-
rungen
*
Archir für Eiwnbahnwe»en. Wl.
I8H6/99
4 1 280
2 958
153 1)51
1 1 503 249
2 042
2 224
3 210988
3 054
408 058
674 081
l 441 755
680 989
700 700
91 324
250
115,28
5,79
071 8:, 7
42 238
3 190
155 818
12 070 102
2 207
2 207
3 305 750
3 069
438 103
090 073
1 039 512
795 503
843 949
92 351
252
129.02
0.3Ü
04H 37T»
510 354
595 004
48
Digitized by Google
658
Kleinere Mittheilungen.
Kosten der Benutzung fremder Haiin
anlagen u. s. w. . . .
Kosten der Benutzung fremder Be-
triebsmittel
Kosten des Schiflverkehrs
Gesummte Betriebsausgabe . . . . „
III. Betrirbsüberschuss . . „
Gegenüber dem durchschnittlichen
Anlagekapital von
ergicht der Betricbsübcrsehuss eine
Verzinsung von %
und gegenüber dennoch bestehenden
Verpflichtungen des Landes für
den Erwerb von Eisenbahnen
von
eine Verzinsung von
Unfälle sind entstanden:
Zusammenstössc:
auf freier Strecke
%
241 795
i
•267 445
138 622
7 580 136
3 923 114
112 003 453
3,r>0
86 116 513
4,56
durch sonstige Betriebsunfälle:
auf freier Strecke 3
in Stationen 7
zusammen 11.
Getödtet «»der verletzt sind:
Bahnbeamte und Bahnarbeitcr im Dienste:
getödtet 1
verletzt 4
andere Personen:
infolge eigener Unvorsichtigkeit
getödtet 2
verletzt 3
1899/1900
234 601
•
310 234
148 0K3
8 069 861
4 000 301
115 000 000
3.4*
86 296 044
4.64
zusammen 10.
Digitized by Google
Kleinere Mittheilungen.
(>Ö9
Finanzieller Stand der Pensions-
und Krankenunterstützungskassen der ungarischen Eisenbahnen
in den Jahren 1898 und 1899.1)
Benennung der Eisenbahn
Pensionskasse
Jahr , Einnahme j Ausgabe Vermögen
(iuldcn
Königlich ungarische Staats-
1
1898
•2224 821
2 234 127
— 9 300
10 677:Mi7
1899
2 362 490 j
2 376 324
l
— 13 834 |
10 663 533
Südbabu (ungarisches Netz) .
1898
l
1899 ,
_
Raab — Oedenburg — Eben-
1898
22675
27 564
16 004
6 671
206 885
1899
1 O.PT»
20930
6634
213 519
K u Qfliaii — .Hilaphttrifu v n«ihfi
i\rf8cuHu — mu rut'i jser üjiuii .
ITH 014
110 323
62 69 1
1899
177 «91
135:302
42 389
1 587 373
-uuu<m»3 — i iiui Kirtut in. r Daun
1899
__
Vereinigte Arader u. ( saimder
1
|
1898
77 742
25 475
52267
719 160
1899
82 776
27 280
55 4M
774 «5«
Badapcster Lokak'isenbnhuen
1898
8 892
8 892
55 41)2
1899
8 842
8 842
«4 334
* TA £} PI £\ LJ nef Till iliiH 1 i"\ 1 • n 1
'•penes — i$artieiQer ijOkai-
1898
1899
2 565
2 070
2 565
11 081
2070
i
13 151
Keszthely — Balaton — Szt.
i
Györgyor Lokalbahn . .
1898
i - 1
1899
Marnuiroscr Salzbahn . . .
1898
; 1899
Nagy - Käroly — Somkuter
i
Lokalbahn
1898
; 1899
12 943
12 943
18 922
12943
Szamosthalbahn
' 1898
26 004
7 082
184 725
181K)
•23 318
10102
13 216
197 941
Torontaler Lokaleisenbahn .
1898
23 339
129
23 210
«2 427
| 181W
27 443
771
26 672
89099
l'ngthaler Eisenbahn . . .
1898
7 864
7 864
20 272
i 189!)
9 489
131
9 358
29 630
zusammen
1898
2 506 916
2 393 140
173 776
, 13 482 393
1899
I
i 2 734 626
2 570 840
163 78«
13 646 179
*) Yergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 1430 ff. Die Pensionskasse der
Südbahn ist nicht berücksichtigt, weil sie am Hauptsitz der Gesellschaft in Wien
verwaltet wird, wie andererseits für die Pensionskasse der Kaschau— Oderberger
Bahn der Gesamratumsatz aufgeführt ist, weil sie auch für die österreichischen
Linien in Ungarn ihren Sitz hat; die Mohäcs— Fünfkirchener Bahn hat eine gemein-
Mtne Kasse mit der Donaudampfschiffahrtsgesellschaft, deren Verwaltung in Wien
geführt wird.
43*
Digitized by Google
(>G0
Kleinere Mittheilungen.
Benennung der Eisenbahn
Jahr
Kranke nunterstü t/u n^skasse
Einnahme
Ausgabe Ueuber" , Vermögen
G u 1 d e n
!
Königlich ungarische Staats-
er* er»
;
1898
845 5(18
767(564
77 904
575 097
1899
915 812
837 648
78 104
653 261
OUUUctllll ^UUgtll lax. Hitt* litlAj •
47 781
4 791
18!»«»
50 837
53 951
2 SSO
93 (J67
Raab — Oodenburg — Eben-
er»
fnrfrhnr Rnhn
\f vi 1
5 520
491
18!W
5 521
5 585
-04
17 362
Kaschau— Oderberger Bahn .
181)8
') 44 105
39 695
4 410
18 043
18!«»
') 48 223
43 400
4 823
23 400
MohAcs — Fünfkirchener Bahn
1808
2!»02
2 875
27
16 67!»
1899
2 991
3 055
— 04
16 615
Vereinigte Araderu.Csanäder
1898
—
—
1899
Budapester Lokaleisenbahnen
1898
—
—
1899
Kperies — Bartfelder Lokal-
1898
780
652
128
102
18!«»
S54
740
108
210
Keszthely — Balaton — Szt,
i
Györgyer Lokalbalm . .
189S
300
311
- 11
51
1S!«>
3S2
433
— 51
Marmaroser Salzbahn . . .
18! 18
051
030
21
970
1S9!»
705
745
- 40
930
Xagy - Käroly — SnmkiOer
189S
l 404
1 340
124
— 24
is!>!»
1 137
1 100
- 23
— 47
S/.atnosthalbahn
189s
5 912
4 804
I 108
10 H«»
1
1899
0 091
1
5 921
770
10 87!»
Torontaler Lokaleiseiabahn .
lS'.JS
0!X«>
0 284»
029
HiSS
IS!«»
s706
7 392
1 374
3 062
Ungthaler F.isenbahn . . .
1SÜS
938
07(»
268
465
IS!«I
1 209
1 251
- 42
423
Schiissburg -S/t. Agorba . .
1S!»S
ls99
1 S23
215
100S
100s
zusammen
IS! IS
MOS 1 12
S7S 222
89 890
731 987
i
IS!«»
1 O50 951
961502
89 44!*
821 430
'y Betrifft nur die ungarisehen Linien.
Digitized by Google
Kleinere. Mittheilungen.
tun
Die Staatseisenbahuen Finlands im Jahre 1899. l) Am Do
zember 1899 umfasste das Eisenbahnnetz Finlands 2 832 km. Davon
waren 2 648 km Staatsbahnen und 184 km-) Privatbahnen.
Die mittlere Betriebslange der Staatsbahnen betrug 2 540 km ( gegen
2 482 km im Vorjahre)-!
Dezember
Von der Bahnlänge der Staatsbahnen
entfallen :
auf 10 000 Einwohner .... km
100 qkra Flache . . . . „
D.ts verwendete Anlagekapital betrug
ursprünglich :
für die Staatsbahnen im Umfang km
überhaupt FrcsA)
für 1 km
und mit Erweisungen:
überhaupt
für 1 km
davon für Betriebsmittel „
1898
9,43
0,GS
2 516
169 994 000
67 565
217 230 000
86 300
37 749 000
1899
9,72
0,71
2 648
182 264 000
68 831
238 831 000
90 200
41 787 000
Für Erweiterungsanlagcn während des Betriebes sind bis 1898 =
41 505 000 und bis 1899 = 45 841 000 Frcs. aufgewendet.
Betriebsmittel waren auf dem Gesammt-
netz vorhanden:
Lokomotiven Stück
Personenwagen
Gütenvagen
Postwagen
Personenwagenplätze Anz.
desgl. auf 1 km „
Ladungsfähigkeit der Güterwagen . t
desgl. auf 1 km
1898
245
632
6 365
24
20 580
8,30
54 292
2137
1899
268
650
7 557
26
21 081
7,90
65 852
2437
») Vergl. Archiv 1900 S. 822.
*) Davon waren 43 kin schmalspurig und 141 vollspurig.
i) Die Landesmünze in Finland ist Mark = Franc und Penni = Centiim-, um
eine Verwechslung mit der deutschen Reichsmark zu vermeiden, sind indes» hier
alle fu'ldwerthe in Franc angegeben.
Digitized by Google
662
Kleinere Mittheilungen.
Die eigenen und fremden Betriebsmittel
haben geleistet:
Lokom«»tivkilometer:
überhaupt
tür 1 km
darunter Zugkm (von Zügen >. . .
für 1 km
Wagenaehskilonieter:
überhaupt
für 1 km
darunter:
von Personenwagen
Post- und Bremswagen . .
Güterwagen
DurchsHinittscrtrag für 1 Zugkm . Fres.
Kosten für 1 Zugkm
1898
8 51)1 837
3 462
7 867 169
3 170
267 965 fJOO
107 963
i
I
86 048 100
7 247 500
174 669 400
2,82
1.84
1 8 9 9
9 881 321
3 890
8 984 040
3 537
311 202 000
122 521
96 652 000
7 579 400
206 970 600
2,82
1.97
Die wesentlichsten Betriebsergehnisse des tinländisehen Eisenbahn-
netzes 1H98 und 1899 sind nachstehend zusammengestellt:
1898
1891»
Mittlere Betriebslänge km
Verwendetes Anlagekapital:
überhaupt Frc*.
für 1 km Bahnlänge „
Geleistete Zugkih uneter :
überhaupt Anz.
für 1 km
Beförderte h'eisende
Geleistete Personcnkilometer :
überhaupt
für 1 km
Mittlere Fahrt einer Person . . . km
Beförderte Güter (Eil und Frac htgut) t
Geleistete Gütertonncukiloniefer:
überhaupt tkm
für 1 km .,
Mittlere Fahrt einer Gütertonne . . km
2 482
2 540
217 230 000 238 831 000
86 300 90 200
7 867 169
3 170
5 595 914
8 984 040
3 537
6 223 871
282 881 326 318 904 028
113 973
50.6
1 888 871
125 553
51.2
2 209 247
239 781 648 284 971 456
96 608
126,9
112 193
128,9
Digitized by Google
Kleinere Mittheilungen.
663
Gesammteinnahmc:
überhaupt Frcs.
für l km ,
und zwar:
im Personenverkehr ....
„ Güterverkehr
Durchschnittsertrag:
für 1 Personenkilometer . . . Cent.
„ 1 Gütertonnenkilometer . . „
Gesammtausgabe:
überhaupt Frcs.
für 1 km „
davon entfallen (für 1 km):
auf allgemeine Verwaltung. . . „
Verkehrsdienst'
Maschinendienst ....
Bahnunterhaltung ....
\t x -u - Ausgabe
Verhältnis* von-^^- . . .
18 98
22 004 274
8 806
8 017
5 147
8,1
5,3
14 885 844
T) 790
487
1 754
1 820
1 72!)
05,4
1899
25 047 145
9 801
8 972
5 709
8,1
5.2
17 502 076
0 891
518
2 048
2 890
1 940
09.9
1
Uebcrschuss:
überhaupt Frcs.
für 1 km „
in Prozenteu des erweiterten An-
lagekapitals %
ii
lieber den Personen- und Güterverkehr der (inländischen Hahnen
1898 und 1899 ergiebt die amtliche Statistik folgende Vcrgleichszahlen:
7 018 480
8 070
8.54
7 544 468
2 970
8,81
Ks k o in m e n
1898 ; 1899
| „ Personen- i „ i Personen-
; Personen J Personen (
in Prozenten der Gcsammtzahl
auf
0,«
0,»
0,8
9,io
17,o
16,8
»
71,»
69,7
71,46
6!»,»
i
Kundreise- und andere Billets
17,ia
7,2
17,79
7,1
Militär
l,»o
4,7
1,M
5,0
n
0,io
0,5
0,o«
0,4
Digitized by Google
664
Kleinere Mitteilungen.
Die durchschnittliche Fahrt eines Reisenden betrug:
1898
in I. Klasse 80,5
« n. , T7,o
IU.
45,7
1899
75,4
76,4
46,7
überhaupt für sämmtliche zivile Reisende 49,0
Militär 198,1
Gefangene 230,0
50,6
208,9
231,*
überhaupt 50,0
51.2.
Die durchschnittliche Besetzung der Personemvagcnplatzc ergab (in
Hunderttheilen):
1898 1899
überhaupt 22,93 24,91.
Für den Güterverkehr ergraben sich nachstehende Zahlen:
1898 1H39
Beförderte Gütertonnen (einschliesslich
Vieh und Fahrzeuge) 1 903 894 2 225 »53
Geleistete Gütertonnenkilometet . . . 239 781648 287 125 300
DurchschnittlieheFahrt einer Gütertonne 125/»2 128,«>s
Die Einnahme betrug
1898
1899
für
für für für
1 Personen- Im 1 Personen-
1 Person , kilometer 1 Person ki|o|nctef
Centimes
!
Centimes
a) im Personenverkehr:
in I. Klasse . . .
„II. - ...
„ ÜI. „ • • •
• » * •
für Rundreisebillets
„ Militartransport
„ Gefangene
überhaupt
b) im Güterverkehr (Frachtgut und
Vieh) für 1 Gütertonnenkiloni.
561
7,o
529
7,o
336
4,1
3*8
4,*
133
2,8
13*
2,*
416
2,7
''• 428
2,:
317
M
313
111*
1144
1
*,»
155
167
3,1
5,»
5,*
Digitized by Google
Kleinere Mittheilungeu.
b(S5
Auf 1 BetriebHkin kommen
1898
Francs in %
1899
Francs in %
• • • •
a) im Einnahme:
im Personenverkehr
, Güterverkehr . . .
auf sonstige Einnahme
überhaupt
»»; an Ausgabe überhaupt . . .
davon:
auf allgemeine Verwaltung . .
, Yerkehrsverwaltung . . .
, Maschinen Verwaltung . .
. Bahnverwaltung
3 617
5147
102
8866
6796
■ • • ■
I).i> Personal der mililndischen Stauts-
bahnen betrug:
l>ei den Stnntsbalinen
Davon entfallen:
auf allgemeine Verwaltung
- Verkehrsvenvaltung
i Masehinenverwaltung
« Hulinvcrwultuiig
40,7s.
58,*»
1,15
3 972
5769
120
9 861
6 891
1898
4 4S7
20Ü
2 lül
«41
1 rjii
40,w
58.W
1*
487
8,40
518
7,5*
1754
80,w
2 043
29,<.i
1826
81,51
2390
1940
34,**
1729
29,w
28,ii
1899
5 121
2^5
2 577
1 008
1 241
Wc nachstehende ZusamuuuisU'llung giebt einen Ueberbliek über
^' Haupthetriehsergehnisse der tin hin diso heu Staatseisenhahwn im lirtscttüi
•'••»lirfänft iK<rr>— 18W»:
Ks b e t
r u i' n
1895 1896 1891
1898 1899
liiere Betriebslttuge .
All!'Um entfallen:
^ Anlagekapital . .
• Zugkilometer . .
- Personenkiloineter . . „
- Gütcrtonnenkiloineter (Eil-
mul Frachtgut) . . tkm
. km 2 270 2 390
Francs
Anzahl
80500
2 472
65 465
2 408 2 482
I
2 540
81700
2513
74 680
83100 86300 90200
2 787 3 141 3 393
92358 113 973 125553
69 578 74 781 88 034 96608 112193
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66(i
Kleinere Mittheilungen.
1 895
18%
1897
18%
18%
an Einnahmen .... Francs
6 809
1
7 473 1
1
8 108
8 866 '
9 861
und zwar:
\
a) im Personenverkehr
n
2674
2 888
3 198
3 617 ,
3 972
h) „ Güterverkehr u.s. w. „
4 135
A JA1
4 491
4 82b
5 147
5 *b9
-
4 45H
4 517
5 100
6796
6 891
„ l'eberschuss ....
v
£ 957
3 008
8 070
2 970
Verhältnis von Aus»',l)e
Kinnahme
%
65,17
60,45
62,vt
65,4*
69,*"
Durchsehnittscrtrag:
1
für 1 Personenkilometer .
Cent.
8f»
8,9
3,3
3,i
3..
„ 1 Gütertonnenkin . .
••
5,»
6,0
5.«
5,3
5,.
Durehsclinittliehc Fahrt:
:
einer Person
km
49.»
49,5
52,2
50,6
50.*
„ Güti'itonne ....
129,6
124*o
128,3
125,9
12S,v
DurchHchnitti. Ausnutzung:
i
der Personenwagenplfttze
%
19,«
21,06
22,n
22,5.3
24,»«
„ Tragfähigkeit der Güter-
%
33,37
33,38
82,93
35,39
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Rechtsprechung und Gesetzgebung
Rechtsprechung.
Weserecht.
Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts IV. Senat vom £2. November ItHJO in der
Verwaltungsstreitsache der Polizeiverwaltung und der Gemeinde der Stadt L. (Be-
klagte und RevisionsklÄgerinnen) gegen den Etsenhahnflskua (Klftger und Revi-
sionsbeklagten).
Ein Weg, der — ursprünglich als Zubehör der Bahn angelegt — im Laufe der Zeit seine
Bestimmung derartig erweitert, dass er zu einem Bedürfnis« für den öffentlichen Verkehr
wird, wird allein durch die thatsächliche Entwicklung des Verkehrs noch nicht in einen
öffentlichen umgewandelt dergestalt, dass damit von selbst die Unterhaltungspflicht von
dem Wegeeigenthümer auf den ordentlichen Wegebaupflichtigen übergeht; es ist hierzu
vielmehr die, wenn auch stillschweigende Zustimmung der rechtlich Betheiligten — d. s. der
Eigenthümer, die Wegepolizeibehörde und der Unterhaltungspflichtige — nothwendig. Für
die Zustimmung des Unterhaltungspflichtigen können nur solche Erklärungen in Betracht
kommen, bei denen die Unterhaltungspflioht von ihm anerkannt oder stillschweigend vor-
ausgesetzt, jedenfalls nicht bestritten wird. Fehlt es an einer solchen Erklärung, so ent-
steht die Unterhaltungsflicht für den ordentlichen Wegebaupflichtigen nur dadurch, dass sie
ihm von der zuständigen Wegepolizeibehörde in dem vorgeschriebenen Verfahren mit Erfolg
auferlegt wird. Hierzu bedarf es einer polizeilichen Anordnung an ihn, durch welche er
angehalten wird, den Weg von dem zur Ueberiassung bereiten Eisenbahnfiskus als öffent-
lichen zu Ubernehmen.
In einem Verfahren, welches sich an eine nicht gegen den ordentlichen Wegebaupflichtigen
gerichtete polizeiliche Verfügung anschliesst, kann die Umwandlung eines solchen Weges in
einen öffentlichen nicht erzwungen werden.
Die S.-F. Eiscnbahngesellschaft hat bei drin Bau der Eisenbahn L. Ii.
im Jahre 1869 in K zugleich mit der Errichtung des Bahnhofsgebäudes
einen Zufuhrweg angelegt, welcher dem Schienenweg parallel liluft und
den Bahnhof nach beiden Seiten mit den aus dem Dorfe A. nach L. ein-
mündenden Wegen verbindet. Ein Theil dieses Weges ist durch Vertrag
von dem konigl. Eisenbahntiskus als Rechtsnachfolger der S.-F. Eisen-
bahngegellschaft an die Stadtgemeinde L. gegen (Teheraahme der Unter-
haltung und Beleuchtung dieses Strassentheils abgetreten worden. IV r
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61*8
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
übrige Theil des Weges ist im Eigenthum des Eisenbahntiskus verblieben
und von ihm weiter unterhalten worden.
Im I^aufe der Zeit sind in der Nahe des Bahnhofs zahlreiche Neu-
bauten entstanden und auch unmittelbar am Wege selbst mehrere Privat -
hüuscr und gewerbliche Anlagen errichtet worden.
Im Jahre 1H«>7 hatte die Eisenbahn Verwaltung bei der Polizeiver-
waltung zu L. beantragt, den ihr verbliebenen Theil des Weges „als einen
öffentlichen in Anspruch zu nehmen4' — womit gemeint war, ihn in einen
öffentlichen umzuwandeln — , und dementsprechend die Unterhaltungs-
pflicht zu regeln, war jedoch von der Polizeiverwaltung, unter Billigung
des I^andraths und des Regierungspräsidenten, abgelehnt worden, weil
der Weg bereits ein öffentlicher sei und hinsichtlich der Unterhaltungs-
pflicht zur Zeit kein Streit bestehe.
Am 10. Dezember 18<)8 richtete die Polizeiverwaltung der Stadt Ix
an die königl. Eisenbahndirektion zu B. folgende Verfügung:
„Der Weg . . . befindet sich in seinem ungeptlasterten Theile
in einem derartig defekten Zustande, dass diesem Mangel im Inter-
esse des öffentlichen Verkehrs durch eine WTegcbesserung abge-
holfen werden muss. Die Unterhaltung des Weges liegt der
königl. Eisenbahnverwaltung als der Eigenthümerin des Weges
und der bisherigen Wegebaupflichtigen nach wie vor ob.
Auf Grund des 4J ">5 des Zustandigkeitsgcsetzes vom 1. August
1883 sowie im Hinblick auf $ 10 Tit. 17, Th. II des allgemeinen
Landreehts geben wir daher der königl. Eisenbahndirektion auf,
bis zum Hl. d. Mts. die erforderliche Wegebesserung herbeizu-
führen, widrigenfalls wir sie auf Rechnung der königl. Eiscnbahn-
verwaltung nach Einziehung eines Kostenvorschusses ausführen
werden."
Die Eisenbahndirektion erhob, nachdem ihr Einspruch durch Beschluss
der Polizeiverwaltung vom 27. Dezember 1898 zurückgewiesen worden
war, gegen die Polizei Verwaltung und die Gemeinde der Stadt L.
Klage mit dem Antrage, dahin zu erkennen, dass die Anordnung
der Polizeiverwaltung aufzuheben und dass die Gemeinde L. ver-
pflichtet sei, die Instandsetzung des Weges jetzt und in Zukunft zu
bewirken. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Weg nicht als
öffentlicher Weg, sondern als privater Eisenbahnzufuhrweg angelegt und
in dieser Eigenschaft von der Eisenbahn Verwaltung unterhalten worden,
spater aber durch den Verkehr, der sich im l^aufe der Zeit darauf ent-
wickelt habe, ein öffentlicher geworden und dadurch die Unterhaltungs-
pflicht auf die Gemeinde, in deren Gebiet er liege, übergegangen sei.
Der Kreisausselmss des Kreises L. wi.-s durch Beseheid vom Hl. Mai 1899
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Rechtsprechung und GeHetzgebung.
00«)
die Klage ab, indem er annahm, das.s der Weg zwar noch jetzt die Eigen-
schaft eines Eisenbahnzufuhrweges, nicht eines öffentlichen Weges, habe
und hinsichtlich seiner Unterhaltung den Anordnungen der Wegepolizei-
behörde nicht unterworfen sei, der Erlass der angegriffenen polizeilichen Ver-
fügung aber aus sicherheitspolizeilichen Gründen gerechtfertigt erscheine.
Auf die Berufung des klagenden Eisenbahntiskus erkannte der Be-
zirksausschuss zu L. am 21. Oktober 1899 dahin:
1. das Erkenntniss des Kreisaussehusses zu L. vom M. Mai d. J.
wird aufgehoben;
± die Verfügung der Polizei Verwaltung zu L. vom 10. Dezember 189«
wird dahin abgeändert, dass die Ausbesserung der darin als repa-
raturbedürftig bezeichneten Wegestrecke nicht von der königl.
Eisenbahnverwaltnng, sondern von der Stadtgemeinde L. auszu-
führen ist;
3. mit dem weitergehenden Klageanträge wird die Klägerin abge-
wiesen,
u. s. w.
In der Begründung wird ausgeführt, dass der Weg allerdings ur-
sprünglich die Natur eines Privatweges gehabt habe, jedoch später ein
öffentlicher Weg geworden sei, da er von dem Publikum allgemein be-
nutzt werde und zwar unter Umständen, welche darauf sehliessen Hessen,
dass er dem öffentlichen Verkehr unter — wenn auch stillschweigender
— Zustimmung der rechtlich Betheiligten, nämlich „des Unterhaltungs-
pflichtigen Eigenthümcrs" und der Wegepolizeibehörde gewidmet sei.
Daraus folge von selbst, dass zu seiner Unterhaltung diejenigen ver-
pflichtet seien, welchen nach den geltenden wegereehtlichen Normen die
Unterhaltung öffentlicher Wege obliege, hier also nach dem Schlesisehen
Wegereglement vom 11. Januar 1707 die adjazirenden Gemeinden. Danach
sei die Klage bezüglich der Verpflichtung zur Ausfuhrung der im vor-
liegenden Falle angeordneten Wege.besserung begründet, dem' weiteren
Klageantrage auf Feststellung der Unterhaltungsptlicht für jetzt und alle
Zukunft könne jedoch nicht stattgegeben werden, da eine Klage aus
Abs. 4 § 50 des Zuständigkeitsgesetzes nicht mit der aus Abs. i> daselbst
verbunden werden dürfe.
Auf die hiergegen eingelegte Revision wurde dahin erkannt, dass
die Verfügung der Polizeiverwaltung zu L. ausser Kraft zu setzen, im
übrigen die Klage abzuweisen sei.
A u s d e n < i r ü n d e n.
Zutreffend gehen beide Vorderrichter davon aus, dass der streitige».
Weg im Jahre 1809 bei dem Bau der Eisenbahn L.— K. nicht als öffent-
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(570
Rechtsprechung und Genetegebung.
lichcr Weg im Sinne des gemeinen Wegerechts, sondern als Bahnhofs-
zufuhrweg angelegt worden ist. Unstreitig hat die Landespolizeibehörde
aus Anlass des Bahnbaues dem Eisen bahnunternehmer nicht die Auflage
gemacht, den Weg als öffentlichen anzulegen und zu unterhalten. Ebenso-
wenig ist von irgend einer Seite behauptet worden, dass die Eisenbahn-
verwaltung eine solche Verpflichtung bei den Verhandlungen über die
(Jenehinigung der Eisenbahnanlage freiwillig übernommen habe. Ein
öffentlicher Weg kann — abgesehen von Chausseen, bei denen die Sache
anders liegt — nicht geschaffen werden, wenn nicht die Untcrhaltungs-
] »flicht in öffentlich-rechtlich wirksamer Weise geordnet ist. Dem Eisen -
bahnunternehmer hiitte diese Pflicht auferlegt werden können, es ist aber
nicht geschehen, und ebensowenig ist damals diese Last von den ordent-
lichen Wegebaupflichtigen, den Belcgenheitsgcmeinden, freiwillig über-
nommen oder ihnen von der zuständigen Behörde rechtswirksam auterlegt
worden (vergl. Urthcil des Oberverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1897,
Entschd. Bd. XXXII S. 204 ff'.). Die von den Beklagten behauptete That-
sache, dass der Weg von Anfang an nicht nur dem Verkehr mit dem
Bahnhofe, sondern darüber hinaus dem öffentlichen Verkehr im allge-
meinen gedient habe, genügt nicht, um einen öffentlichen Weg im Sinne
des gemeinen Wegerechts zu schaffen. Mit der Annahme, dass es sich
bei Anlage der Bahn nicht um einen solchen, sondern um einen Bahnhofs-
zufuhrweg gehandelt hat, der einen Theil der Bahnhofsanlage darstellt
^ vergl. Urtheil des Oberverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1889, Entschd.
Bd. XVII S. 31.r> ff".), steht es auch im Einklang, dass der Weg im Eigen-
thum des Eisenbahnunternehmers steht und von ihm ohne landespolizei-
liehe Auflage und ohne besondere Verpttiehtungserklarung unterhalten
worden ist. Auch die aus der vorgelegten Zeichnung erkennbare Lage
des Weges ist mit dieser Auffassung wohl vereinbar. Der Bezirksaus-
schuss nimmt jedoch abweichend von dem Krcisausschuss an, dass der
Weg jetzt ein öffentlicher Weg sei. Nun ist ihm darin unbedenklich
beizustimmen, dass, wie er unter Bezugnahme auf die zuletzt angeführte
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bemerkt, gleich allen anderen
l'rivatwegen auch Bahnhofszufuhrwege öffentliche Wege werden können.
Der Vorderrichter führt ferner aus, der Weg sei zu einem Bedürfnisse
für den öffentlichen Verkehr, er sei für diesen unentbehrlich geworden,
und erkennt sodann zutreffend an, dass das allein noch nicht genüge, um
dem Wege die Eigenschaft eines öffentlichen zu verleihen, dass dazu viel-
mehr die, wenn auch stillschweigende, Zustimmung der rechtlich Bethei-
ligtcn nothwendig sei. Als betheiligt sieht er erstens „den Unterhaltung!*-
Pflichtigen Eigentümer" und zweitens die Wegepolizcibehörde an und
zitirt dazu: „Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Bd. XXV 8. 401. k
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
«71
Pic Fragt' wird nicht an der angegebenen .Stelle, sondern u. a. Bd. XXV
S. 21 -2 und Bd. XXVII S. 401 a. a. O. behandelt, und an letzterer Stelle
werden als rechtlich Betheiligte. wie es auch nicht anders sein kann,
erstens der Eigenthümer. zweitens der Unterhaltungsptiichtige und drittens
dir Wegepolizeibehörde aufgeführt.
Der Vorderrichter stellt demnächst fest, dass di«« Eisenbalmvciwaltung,
i)h(> der Eigenthttiner. und die Wegepolizeibehördc den Weg dem öffent-
lichen Verkehr gewidmet haben. Dass die Eisenbahnverwaltung damit
einverstanden ist — nämlich unter der Voraussetzung, dass ihr dann die
I nterhaltung abgenommen wird steht allerdings fest. Die Widmung
durch die Polizeibehörde mag aus ihrem Verhalten ohne Keehtsirrthum
und wesentlichen Yerfahrensmangel geschlossen werden können. Ganz
übersehen hat der Vorderriehter aber, dass ausserdem das Einverständnis»
der Belegenheitsgemeinden nachgewiesen werden müsste. die auch nach
seiner Ansicht bei Umwandlung des Weges in einen öffentlichen untcr-
iialtungsptlichtig sein würden. Dafür genügt nicht, dass der Vertreter der
Stadtgemeinde L. in erster Instanz die Meinung ausgesprochen hatte,
d«*r Weg sei ein öffentlicher. Einerseits war die Stadtgetneinde in zweiter
Instanz davon zurückgekommen und hatte mit dem Kreisausschuss die
Eigenschaft des Weges als eines öffentlichen im Sinne des gemeinen
Wegerechts bestritten. Vor allem können aber für die Widmung nur
f dche Erklärungen in Betracht kommen, bei denen die Unterhaltungs-
pflicht von dem eventuell Wegebaupflichtigen anerkannt oder still-
schweigend vorausgesetzt, jedenfalls nicht geradezu bestritten wird. Wenn
die subsidiär wegebaupflichtige (»emeinde erklärt, sie halte den Weg für
« inen öffentlichen, unterhaltungspfliehtig sei jedoch der Eiscnbahntiskus,
ist das keine Erklärung des Untcrhaltungspflichtigen über die Wid-
mung eines Weges für den öffentlichen Verkehr im Sinne jener Ent-
scheidungen des Oberverwaltungsgerichts.
Vielleicht hat der Vorderrichter einen Salz der von ihm angeführten
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bd. XVII S. H\H ff. missver-
«*nden. Dort heisst es S. HU): ursprünglich als Zubehör der Bahn an-
gelegte Wege könnten im J^aufe der Zeit ihre Bestimmung derartig er-
weitern, dass sie zu gemeinen öffentlichen Wegen würden. Selbstver-
ständlich gehe damit auch die Pflicht zu ihrer Unter-
haltung auf den ordentlichen Wegebaupflichtigen über. — Damit
konnte aber nur gemeint sein, dass unter solchen Umständen der
ordentliche Wegebaupliichtige materiell verbunden sei, den Weg als
öffentlichen zu übernehmen und zu unterhalten (vergl. Urtheil vom
12. Juli 1807 Bd. XXXII der Entscheidungen des Obcrverwaltungagerichts
S. 205, 20«), nicht aber, dass solche Verpflichtung formell von selbst
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672
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
entstehe, ohne dnss der ordentliche Wcgebaupfliehtige sie freiwillig über-
nimmt oder sie ihm von der zuständigen Wegepolizeibehörde in dem
vorgeschriebenen Verfahren mit Erfolg auferlegt wird.
Auch der klagende Eisenbahnfiskus geht von der irrigen Ansicht
aus, dnss ein ursprünglich als Bahnzufuhrweg angelegter Weg allein
durch die thatsfiehliche Entwicklung des Verkehr» in einen öffentlichen
umgewandelt werde dergestalt, dass damit von selbst die Unterhaltung*-
pfiieht des Wegeeigenthümers erlösche und die Unterhaltungspfiieht der
anliegenden Gemeinden beginne, ohne dnss es dazu eines „Rechtsaktes
der Parteien oder einer behördlichen Anordnung" bedürfe. Er beruft
sich hierfür in der Kevisionsheantwortung auf das UrthejI vom Hl. Ok
tober 1804, Entscheidungen des Obcrverwnltungsgerichts Bd. XXVII S. IT»;,
welches anscheinend auch dem Vorderrichter vorgeschwebt hat. Don ist
allerdings (S. 182 — 184) nur die thatsäehliehc Entwicklung des Verkehrs
und Anbaues, die Stellungnahme der Polizeibehörde und das Verhalten
des Eisenba hnunternehmers erörtert, der. wie im gegenwärtigen Fall«-,
den Weg ursprünglich als Bahnzufuhrweg angelegt und als solchen viele
Jahre lang unterhalten hatte. Es erschien „nach der gesammten that-
sachlichen I^age des Falles <lie Annahme gerechtfertigt, dass der Eigen-
thümer des Weges sich schliesslich in die Bestimmung des Weges für
den öffentlichen Verkehr gefügt, dass er ihn selbst so diesem Verkehr
gewidmet habe, sodass er sich der polizeilichen Inanspruchnahme für den
öffentlichen Verkehr nicht mehr widersetzen könne." Da die Belegenheits
genieinde damals nicht mitverklagt war. wurde von einer Entscheidung
darüber, ob sie oder der Eisenbahnfiskus zur Unterhaltung des Weges
öffentlich-rechtlich verpflichtet sei. abgesehen. In einem späteren Urthcil
vom '2">. November 18H7 hat der Gerichtshof jedoch ausdrücklich an-
gesprochen, dass die Unterhaltung jenes Weges auf Grund eines beson-
deren öffentlich-rechtlichen Titels, nämlich eines die Verfassung der Ge-
meinde regelnden Ortsstatuts, dem Eisenbahnfiskus obliege, und es kann
angenommen werden, dass diese Ansicht bereits dem Erkenntniss vom
31. Oktober 1894 zu Grunde gelegen hat. Jedenfalls kann in einem Falle
wie dem jetzt vorliegenden, wo nach der Meinung des Vorderrichters
im Falle der Oeffentlichkeit des Weges die Gemeinden unterhaltnng>-
pflichtig sein würden, ohne deren Betheiligung eine Widmung für den
öffentlichen Verkehr nicht angenommen werden.
Mieraus folgt die Aufhebung der Vorentscheidung und bei freier
Beurtheilung die Feststellung, dass der Weg kein öffentlicher, sondern
noch jetzt ein Zubehör der Bahnanlage, ein Bnhnznfuhrweg ist. Dass die
Verkehrsverhältnisse seine Umwandlung in einen öffentlichen angemessen
erscheinen lassen, mag zutreffen. Die Parteien stimmen darin überein.
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Rechtsprechung: und Gesetzgebung.
673
dass zur Zeit ein lebhafter Verkehr, der nicht mit der Bahnanlage zu-
sammenhängt, darauf stattfindet, und streiten im wesentlichen nur darüber,
ob das schon von Anfang an so gewesen oder erst das Ergebniss einer
späteren Entwicklung ist. Es bedarf dann aber einer polizeilichen An-
ordnung an die Gemeinden, durch welche sie angehalten werden, den
Weg von dem zur Ueberlassung bereiten Eisenbahntiskus als öffentlichen
zu übernehmen und dem Interesse des öffentlichen Verkehrs entsprechend
in Stand zu setzen. In dem gegenwärtigen Verfahren, welches sich an
eine nicht gegen den ordentlichen Wegebaupflichtigen gerichtete polizei-
liche Verfügung anschliesst, kann die Umwandlung des Weges in einen
öffentlichen nicht erzwungen werden.
Ist der Weg sonach zur Zeit kein öffentlicher, so ist die Ortspolizei-
behörde in ihrer Eigenschaft als Wegepolizeibehörde nicht zuständig, seine
Instandsetzung anzuordnen. Es kommt jedoch weiter in Frage, ob die
angegriffene polizeiliche Verfügung, wie der Kreisausschuss annimmt, als
sieherheits-polizeiliche gegen den Eisenbahnfiskus aufrecht erhalten werden
kann. Das ist unthunlich. Zunächst macht die Bezugnahme auf die
§§ 55. 56 des Zuständigkeitsgesetzes in der Verfügung vom 10. und dem
Beschlüsse vom 27. Dezember 1898, trotzdem in der Verfügung daneben
§ 10 Tit. 17 Th. n des Allgemeinen Landrechts genannt ist, unzweifelhaft,
dass die Polizeiverwaltung eine wegepolizeiliche Verfügung an den öffent-
lich-rechtlich Unterhaltungspfüchtigen hat erlassen wollen. Entscheidend
aber ist. dass die Verfügung als sicherheitspolizeiliche einen ganz anderen
Inhalt hätte haben müssen. Sie lässt gar nicht erkennen, dass eine der-
artige Gefahrdung der Sicherheit vorliegt, wie sie ein polizeiliches Ein-
schreiten bei einem Privatwege rechtfertigen würde. Die Angabe, dass
der Zustand „defekt14 sei, genügt dafür nicht. Wäre aber die Sicherheit
gefährdet, so könnten sicherheitspolizeilich nur diejenigen Massregeln
gefordert werden, welche dazu dienten, die Gefahr zu beseitigen. Hier
ist aber ganz allgemein eine Wegebesserung im Interesse des öffentlichen
Verkehrs gefordert, was inhaltlich etwas ganz anderes ist. Der Beschluss
der mitbeklagten Polizeibehörde vom 21. Dezember 181)8 und die darin
aufrecht erhaltene Verfügung vom 10. desselben Monats mussten daher,
wie geschehen, ausser Kraft gesetzt werden. Dadurch erledigt sich der
Antrag des Klägers, insoweit er die Verpflichtung zu der hier streitigen
Einzclleistung betrifft. Soweit die Klage dahin gerichtet ißt. die Unter-
haltnngsptlicht der Gemeinde L. „für jetzt und für die Zukunft/* also im
allgemeinen, festzustellen, verbleibt es bei der vom Bczirksaussehuss aus-
gesprochenen Abweisimg, die auf zutreffenden Gründen beruht und von
dem Kläger nicht angefochten worden ist.
Archiv für Eisenbahnwesen. 1901. 44
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(»74
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Beamtenrecht.
Erkenntnis» des Oberverwaltungsgerichts I. Senats vom 11. Dezember 1900 über
den von der königL Eisenbahndirektion zu D. in der Strafsache wider den Bahn-
meister B. wegen Uebertretung von § 10 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom
1. April 1880 erhobenen Konflikt.
Ein Bahnpolizeibeamter macht sich einer Ueberschreitung seiner amtlichen Befugnisse nicht
schuldig, wenn er in unmittelbarer Verfolgung einer strafbaren Handlung (Bahnpolizeüiber
tretung) in fremdes Besitzthum eindringt.
Aus den Gründe n.
Am IB. Mai 1899 betraf der Bahnmeister B. zu D. den Schüler W.
als derselbe das Eisenbahngelande am östlichen Brückenkopf der W.brücke
bei D. unbefugt als Weg benutzte. Das Ueberschreiten der Bahnanlage
an dieser Stelle ist mit besonderer Gefahr für Leib und Leben verbunden
und dem Bahnmeister war der dienstliche Auftrag gegeben worden, auf
die Stelle am Brückenkopf besonders zu achten und unter allen Um-
ständen die Persönlichkeit derjenigen, die sieh dort einer derartigen
Bahnpolizeiübertretung schuldig machen sollten, behufs Herbeiführung der
polizeilichen Bestrafung festzustellen. W. wurde für die begangene Ueber-
tretung durch die die Bahnpolizei ausübende königl% Eisenbahnbetriebs
inspektion bestraft und hat die festgesetzte Geldstrafe bezahlt.
Am 29, Mai 1899 stellte der Vater des W. bei dem Amtsvorsteher
den Antrag, den Bahnmeister B. in Strafe zujieliinen, da dieser bei jenem
Vorgange seine Grasnutzung betreten und dadurch beschädigt habe.
Demgemäss wurde gegen B. auf Grund von § 10 des Feld- und Forst
polizeigesetzes vom 1. April 1880 eine Geldstrafe von 1 M, im Unver
mö gensfalle eine eintägige Haftstrafe festgesetzt. Gegen die Straffest-
setzung trug B. auf gerichtliehe Entscheidung an, indem er geltend
machte, sich damals in Ausübung des Dienstes, auch keineswegs auf
fremdem Eigenthum befunden zu haben. Bevor das Schöffengericht zu
M- in die Verhandlung der Sache eintrat, ging bei demselben ein Beschluss
der königl. Eisenbahndirektion zu D. ein, wodurch gegen die gerichtliehe
Verfolgung des B. der Konflikt erhoben worden war.
Der Konfliktsbeschluss gründet sich im wesentlichen darauf, das*
selbst in dem Falle, wenn der angeklagte Bahnmeister zu dem Zwecke,
um die Persönlichkeit des Kontravenienten festzustellen, benachbartes
Terrain betreten haben sollte, was vielleicht geschehen sei, in dieser
Handlung eine Ueberschreitung seiner Amtsbefugnisse nicht gefunden
werden könne, da sie im Auttrage des ihm vorgesetzten Polizeiverwalters,
Eisenbahnbau- und Betriebsinspektors D. zu D., und im dienstlichen Inter-
esse vorgenommen sei.
Der Antragsteller W. will den Konflikt für unbegründet erklärt wissen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
(i7:>
Der in Rede stehende, dem Angeklagten ertheilte dienstliche Auftrag
bcziele die Feststellung derjenigen Persönlichkeiten, die an der be-
zeichneten Stelle die Bahnanlagen überschreiten würden. Bekannt«;
Personen seien demnach lediglich zu notiren gewesen, und habe Ange-
klagter nicht nöthig gehabt, den W., der ihm ganz unzweifelhaft bekannt
war, da er ihn täglich auf dem Wege zur Schule bemerkte, zu greifen
und einzufangen. Weder in einem dienstlichen Interesse, noch in dem
Auftrage des vorgesetzten Polizeiverwalters habe es gelegen, zu solchem
Zweck fremdes Terrain zu betreten. Der Angeklagte habe demnach seine
Amtsbefugnisse überschritten.
Die königl. Eisenbahndirektion hat sich hierauf dahin geäussert, dass
der Angeklagte als Bahnpolizeibearater im Sinne von § 6G der Betriebs-
ordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 auch
ohne besonderen Auftrag des Polizeiverwalters verpflichtet gewesen sei,
die Persönlichkeit des Kontravenienten festzustellen. Auch gebe der
Angeklagte an, den W. nicht gekannt zu haben. Im übrigen bestreite
er, bei Feststellung seiner Person benachbartes Terrain betreten zu haben.
Es war. wie geschehen, zu erkennen.
Wenn von dem Angeklagten wiederholt bestritten worden ist, dass
er überhaupt bei seinem Einschreiten gegen W. die dessen Vater gehörige
Grasnutzung betreten hat, so steht dem die bestimmte, das (»egentheil
behauptende Angabe des letzteren als Antragstellers gegenüber. Auch
die Konfliktsbegründung giebt die Möglichkeit der Thatsache zu. Hier-
nach lässt sich die Uebcrzeugung, dass es nicht geschehen sei, bei der
gegenwärtigen Ijage der Sache nicht gewinnen.
Dass aber der Angeklagte durch das Betreten jener Grasnutzung im
vorliegenden Falle einer Ueberschreitung seiner amtlichen Befug-
nisse sich schuldig gemacht habe, dafür liegtauch nicht der mindeste
Anhalt vor. Nach § r>4 der vom Bundesrath beschlossenen Betriebs-
ordnung für die Haupteisenbahuen Deutschlands vom 5. Juli 1892, Reichs
gesetzblatt S. 091, ist das Betreten der Bahnanlagen nur den speziell dort
verzeichneten Behörden und Beamten, nicht aber dem Publikum gestattet;
und gemäss § 63 derselben sind die Bahnpolizeibeamten befugt, einen
jeden vorläufig festzunehmen, der auf der Ucbertretung dieser Bestimmung
betroffen, oder unmittelbar nach der Ucbertretung verfolgt wird und sich
über seine Person nicht auszuweisen vermag. Aus der erfolgten Be-
strafung des Schülers W. ergiebt sich, dass dieser am IG. Mai 189!) die
Bahnanlage betreten hat. Nicht minder ist als erwiesen anzunehmen, dass
der angeklagte Bahnmeister ihn hierbei betroffen und, um seine Person
festzustellen, verfolgt hat. Wenn er nun, wie von dem Antragsteller
zugegeben wird, lediglich zu diesem Zwecke eine im Privatbesitz betind-
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67«
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
liehe Grasnutzung betrat, so war dieser Uebcrtritt kein unbefugter, da er
in unmittelbarer Verfolgung einer strafbaren Handlung geschah,
zu solchem Zweck aber den Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes
keineswegs versagt wird, auch in fremdes Besitzthum einzudringen.
Auch die feldpolizeiliehe Strafvorschrift, deren Verletzung dem Ange-
klagten zur Last gelegt wird, nämlich $ 10 des Feld- und Forstpolizei
gosetzes, bedroht nur das unbefugte Reiten oder Gehen über Grund-
stücke oder Aeckcr mit Strafe. Hiernach handelte der Angeklagte, indem
er in Erfüllung seiner Amtspflicht auf die Grasnutzung des Antragstellers
übertrat, innerhalb seiner amtlichen Vollmacht (vergl. Entscheidungen des
Oberverwaltungsgerichts Band XII S. 422).
Der Einwand des Antragstellers, der angeklagte Bahnmeister habe
nicht nöthig gehabt, den Jungen zu greifen und zu fangen, sondern hatte
sich mit einer blossen Notirung seines Namens begnügen können und
müssen, da ihm der Gastwirth W. und dessen Angehörige, namentlich der
Sohn Siegmund, bekannt gewesen sei, ist haltlos. Abgesehen davon, dass
der Angeklagte bestreitet, die Familienmitglieder des W. gekannt zu haben,
ist aus der blossen Bekanntschaft keineswegs zu folgern, dass er den
\V. bei dem in Rede stehenden Vorgang auch erkannt habe; und noch
weniger, dass er ihn habe erkennen müssen und mit der Verfolgung des
Kontravenienten zwecks Feststellung der Persönlichkeit seine Amtsbefug-
nisse überschritten habe.
Eiiteigiiungsrecht.
Entscheidungen des .Ministers der öffentlichen Arbeiten in
Eise n b a h n a n gc 1 egen h e i t e n.
1.
IV \ f*tW2
Krluss vom 17. Dezember liloo — * ** — an den RegierungsprA-
III -2IO.V2
sidenten zu 0. auf eine Anfrage, ob der von einer Eisenbahn gekreuzte
Theil einer Proviuzialstrasse für die Bahnanlage enteignet werden
könne.
E. II. übersende ich Abschrift eines die angeregte Frage der Ent-
eignung derjenigen Wegetlächen. welche zu Eisenbahnanlagen beansprucht
werden, betreffenden Bescheides vom 18. Oktober d. .1. IV A 7 483. Die
Erhaltung der Kreuzungsflächen für den öffentlichen Wegeverkehr wird,
wie ich hierzu bemerke, durch die J'lanfeststellung gewahrleistet und
regelt sieh nach den Bestimmungen des öft'entlfchen Rechts.
Auszug aus dem angezogenen Erlasse:.!
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
(>77
Die Rechtsgültigkeit der Entziehung des Grundeigenthum« an Strasscn-
liüchen behufs Herstellung von Eisenbahnanlagen kann auf Grund der
§§ 21 No. 1 und 23 No. 1 des Enteignungsgesetzes nicht in Zweifel ge-
zogen werden; der Eigenthuniserwerb an solchen Flächen durch den
Eisenbahnunternehmer unbeschadet ihrer Benutzung für den Strassen-
verkehr entspricht lediglich ihrer Zweckbestimmung (vergl. Erkenntniss
des Oberverwaltungsgerichts vom 18. November 1882 Band 9 8. 200 und
201). Für die Belassung des Eigenthums an den dem Eisenbahnbetriebe
gewidmeten Kreuzungsftiichen in der Hand des Provinzialverbands können
aber auch Gründe der Zweckmässigkeit nicht anerkannt werden. Die
Durchführung von Entwiisserungs- oder von Gas- und Wasserleitungs-
anlagen durch solche Flüchen würde, auch wenn diese im Eigenthum der
Provinz verbleiben, ohne Zustimmung der Eisenbahnverwaltung und ohne
Beachtung der von dieser zu stellenden Bedingungen nicht angängig sein,
da die Flächen in jedem Falle den Charakter des Bahnkörpers haben und
der Dispositionsbefugniss, welche dem Wegeeigcnthümer über seine
sonstigen Wegestrecken zusteht, entzogen sind.
Hiernach ist für diese Verhaltnisse der Eigenthumsübergang ohne
wesentliche Bedeutung.
2.
Kekursbescheid vom 21. November lHtfil — IV (IIa) H 770.
Durch das Gesetz vom 11. Juni 1874 sind die zur Zeit seines In-
krafttretens bereits verliehenen Enteignungsberechtigungen nicht
aufgehoben, sondern lediglich hinsichtlieh der Form ihrer Ausübung
anderweiten Vorschriften unterworfen. Die Gewährung des Enteignungs-
rechts für ein Eisenbahnunternehmen erstreckt sich auf den für das
Unternehmen überhaupt erforderlichen Grund und Boden und begreift
nicht nur das Areal für die ursprüngliche Anlage, sondern auch für die
durch die Verkehrsentwicklung gebotenen Erweiterungen derselben;
es steht hiernach dem Unternehmer der A.-K. Eisenbahn, dem das Ent-
eignungsrecht für dieses Unternehmen vor dem Inkrafttreten des Ent-
eignungsgesetzes verliehen war, das Enteignungsreeht bezüglich der durch
die Entwicklung des Verkehrs nothwendig gewordenen Vergrösserung
des Bahnhofes N. zu, ohne dass es der besonderen Verleihung desselhen
durch Allerhöchste Verordnung bedarf. Zu den Erfordernissen eines
Eisenbahnbetriebes gehört aber auch die Möglichkeit, auf Bahnhöfen von
erheblicher Bedeutung grössere Mengen von Betriebs- und Oberbau -
materialien zu lagern. Da sonach Lagerplätze dieser Art zu denjenigen
Anlagen gehören, welche zu dem Behufe. damit die Bahn als eine öttent-
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
liehe Strasse zur allgemeinen Benutzung dienen könne, nöthig sind, hat
die Unternehmerin mit Recht das ihr zustehende Enteignungsrecht für
« inen Matcrialicnlagerplatz auf Bahnhof X. in Anspruch genommen.
Rekursbescheid vom 3. August lHrt!) — IV Hiftf.
Der B.-F. Eiscuhahngescllschaft ist für das Unternehmen einer Eisen-
bahn von B. nach F. das Enteignungsreeht verliehen. Diese Gesellschaft
hat ihr Unternehmen mit allen Rechten an die X. Eisenbahngesellschaft,
welcher für ihr bisheriges Unternehmen gleichfalls das Enteignungsrecht
zustand, übertragen, und hat demnächst die X. M. Gesellschaft ihr ge-
sammtes Besitzthum auf den preussisehen Staat übertragen. Beide Ver-
trag«' haben die Allerhöchste Genehmigung gefunden. Da diese Vertrüge
di«' Fortsetzung des veräusserten Unternehmens durch den Erwerber zum
Inhalte haben, und es die Absicht der Vertragschliessenden war, auf den
Erwerber die bisher mit dem Unternehmen verbundenen Befugnisse öffent-
lich rechtlicher Xatur, ohne deren Besitz der Erwerber dasselbe nicht
weiter betreiben konnte, insbesondere das Enteignungsreeht hinsichtlich
der durch die Verkehrsentwicklung n«»thwendig werdenden Erweite-
rungen der ursprünglichen Anlagen, zu übertragen, so ist die Aller-
höchste Genehmigung der Verträge als in diesem Sinne erfolgt
anzusehen und der Xeu Verleihung des Enteignungsrechts glcichzu-
achten.
Zu den Erfordernissen eines geordneten Eisenbahnbetriebes ge-
hört die Möglichkeit, schadhafte Betriebsmittel in Werkstätten, welche
in unmittelbarer Verbindung mit den Eisenbahngleisen stehen, auszu-
bessern. Reparaturwerkstätten sind somit nicht unter diejenigen
Anlagen zu rechnen, welche nur das Privatinteresse des Unternehmers
angehen und auf welche das Enteignungsreeht nach § 23 Abs. 2 des
Enteignungsgesetzes nicht auszudehnen ist. Das Enteignungsrecht er-
streckt sich somit auf Flächen, di«' für eine durch die Verkehrsentwick-
lung nothwendig gewordene Erweiterung der Reparaturwerkstatt zu X.
erforderlich sind.
4.
Krlnss an den Vorsitzenden des Bezirksausschusses zu \V. vom 2&.
November 1H9J> — IV A 9121» — auf eine Anfrage, ob nicht für den
Bahnhofsneubau zu W. das Enteignungsreeht erwirkt werden mag».
Das den Eisenbahnunternehmern verliehene Enteignungsrecht ist
zugleich mit den Bahnunternehmungen auf den Staat übergegangen, da
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
«79
dasselbe, wenn es mich an sich nicht Übertragbar ist, doch mit der Kon-
zession zum Bau und Betrieb»' der Bahn untrennbar zusammenhangt, und
<la die landeshcrr liehen Genehmigungen der auf den Eigenthums-
übergang der Unternehmungen mit allen Rechten gerichteten Verträge
<ler Neuverleihung sowohl der Konzessionen als des Enteignungsrechte
gleich zu achten sind. Auch erscheint die Anwendung des Enteignungs-
wcht* auf den Umbau des Bahnhofes zu W. und die Verlegung der in
•Uesen einmündenden Bahnstrecken unbedenklich, weil das für ein Bahn-
unternehmen verliehene Enteignungsreeht die durch die Verkchrsentwick-
ltui£ nothwendig gewordenen Aenderungen und Erweiterungen der
Bahnanlage mit umfasst, und der geplante Bahnhofsumbau durch die
Verkehrsentwicklung nothwendig geworden ist. wahrend die geplante
Streckenverlegung erfolgen muss, um die auf dieser verkehrenden Züge
in den veränderten Bahnhof einführen zu können.
Rek u rhheseheid vom 1). Dezember 1894 — IV 7ti94.
Zur Beseitigung der aus dem Abrollen von Steinen von dem Grund-
stücke des N. N. auf den Bahnkörper der Bahnlinie G.---K. entstehenden
erheblichen Betriebsgefahr erscheint die Feststellung eines dauernden
Hechts für den Unternehmer zum Betreten des Grundstücks und zum
Entfernen lose gewordener Steine nothwendig, da anderweite Schutz-
massregeln, insbesondere auch die beantragte Anlage einer Schutzmauer
eine ausreichende Sicherung nicht zu gewahren vermögen. Die Auf-
erlegung einer dahingehenden Beschränkung des Grundstücks im Wege
der Enteignung ist für zulässig zu erachten, da das Enteignungsrecht
nicht nur zum Zwecke des Baues der in Rede stehenden Eisenbahn,
sondern für das Eisenbahnunteniehmen als solches ertheilt ist, und dem-
zufolge von diesem Rechte nicht nur zum Zwecke des Baues, sondern
auch zu Zwecken des Betriebes der fragliehen Bahnlinie Gebrauch
{reniacht werden kann.
Ii.
Rekursbeseheid vom 27. Dezember 18<J7 — IV A 8743.
Das Enteignungsreeht betrifft nicht nur die erste Herstellung der
Hahn, sondern erstreckt sich auch auf diejenigen Ergänzungen und
Erweiterungen der Bahnanlagen, welche der Unternehmer nach der
Betriebseröffnung auszuführen hat. damit die Bahn ihrer Bestimmung ent-
sprechend als eine öffentliche Strasse zur allgemeinen Benutzung dienen
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
könne (§§ 8, 24 des Gesetzes über die Eisenbahnuntemehmungeii vom
3. November 1838 und § 23 des Enteignuugsgesetzcs).
Die Feststellung der Haupt- und Nebcnanlagen aller Haupt- und Neben -
eisenbahnen einschliesslich ihrer Ergänzungen und Erweiterungen hat durch
den Minister der öffentlichen Arbeiten zu erfolgen, welchem dieser Akt der
Staatshoheit durch §§ 4, 14 des Eisenbahngesetzes und auf im Enteignung* -
verfahren erhobene Beschwerden durch §§ 22, 14 des Entcignungagcsetzes
und § 150 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 ebenso bei
Staats- wie bei Privateisenbahneu übertragen ist. Diese Zuständigkeit des
Ministers der öffentlichen Arbeiten hat durch das Strassen - und Bau-
fluchtengesetz vom 2. Juli 1875 keinerlei Aenderung erfahren und
steht mit demselben keineswegs im Widerspruch, weil gemäss der aus-
drücklichen Bestimmung des § 8 dieses Gesetzes in dem daselbst vor-
geschriebenen Verfahren von den bezeichneten Behörden lediglieh über
die gemäss § 7 des Gesetzes erhobenen Einwendungen, nicht aber über
die im § (> desselben aufgeführten und anderweit zu wahrenden Öffent-
lichen Interessen (Eisenbahnen, Festungen u. s. w.) zu beschliessen ist.
Die Erweiterung des Bahnhofs zu H., insbesondere auch in Station
95-1-8, wo die Stadtgemeinde H. als Fortsetzung der S,-Strasse die Herstellung
einer neuen öffentlichen Strasse in Aussicht genommen hat, ist durch die
Verkehrs- und Betriebsverhältnisse der Bahn geboten. Da der Wegeüber-
gang in Station 95 + 8 infolge der geplanten Bahnhofserweiterun^ nicht
nur keine stärkere Belastung erfährt, sondern durch Einschränkung der
Rangirbewegungen wesentlich «Mitlastet wird, und demnach die Bahnhofs-
erweiterung keine Aenderung des bestehenden Zustandes, welche mit
Gefahren oder Xaehthcilen für den auf jenen Wegeübergang angewiesenen
Verkehr verbunden wären, und damit auch nicht die Notwendigkeit zur
Herstellung einer neuen Verbindung herbeiführt, kann die geplante Bau-
ausführung keinen Grund abgeben, dem Eisenbahnunterneluner die von
der Stadtgemeinde geforderte Herstellung einer neuen Ueber- oder
Unterführung zur Fortsetzung der S.-Strasse aufzugeben (4? 14 des Ent-
eignungsgesetzesV
7.
Kekursl>es'ih>i«l vom 4. Juni 1*1*1 — IV 2*24i».
Das Enteignungsgesetz entlullt keine bestimmten Vorschriften über
die Formen, welche bei der Anordnung vorübergehender Beschrän-
kungen Jin Sinne des $ 1 des Gesetzes zu beobachten sind. Es muss
jedoch unter allen Umständen für ausreichend erachtet werden, wenn
diejenigen Vorschriften befolgt werden, welche das Gesetz in 18—21
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
681
hinsichtlich des förmlichen Verfahrens zur (lauernden Entziehung des
Grundeigenthums enthält.
8.
Rekursbescheid vom 12. Oktober 1888 — IV 1943 — und vom 31. Januar
»
1*89 — IV 140.
Die von der Eisenbahnverwaltung beabsichtigte vorübergehende
Benutzung verschiedener Grundstücke des N. N. zur Herstellung einer
schmalspurigen Eisenbahn für die Abfuhr des zum Bau der Eisenbahn
von K. nach N. erforderliehen Kieses führt eine wesentliche oder dauernde
Veränderung des Grundbesitzes des N. N. nicht herbei und geht daher
nicht über die im § 4 Abs. 2 des Enteignungsgesetzes bezeichneten
Grenzen hinaus. Da jedoch die Anordnung von Beschränkungen der
hier in Frage stehenden Art. sofern es sich nicht um Benachtheiligungen
des Eigenthümers handelt, welche sich im voraus nicht abschätzen lassen
(§ 12 Abs. 2 und § 41 des Enteignungsgesetzes), nur nach vorgängiger
Feststellung der Entschädigung zulässig ist, und ferner im vorliegenden
Falle vor der Ueberweisung des Grund und Bodens an die Eisonbahn-
verwnltung auch eine Feststellung der infolge der Herstellung der Ab-
fuhrbahn erforderlichen Wege- und Vorfiuthanlagen angezeigt erscheint,
so ist die Angelegenheit zur Vornahme der vorbezeichneten Feststellungen
an zurück zu verweisen.
9.
IV A <>9*,l
Rekursbescheid vom 12. Januar 1H97 — ^ .
Wird das Enteignungsverfahren zur Entziehung einer Wege-
gerechtigkeit an einem über die Bahn führenden l'rivntwege eingeleitet,
so bildet den Gegenstand der Enteignung die Wegegerechtigkeit an sich;
die auf dem Grundstücke des X. N. betriebene Gastwirthschaft ist daher
bei der Feststellung des Gegenstandes der Enteignung nicht zu berück-
sichtigen, weil der thatsächltche Umfang der Wegegerechtigkeit lediglich
für die Bemessung der Entschädigung von Bedeutung ist und daher in
das Verfahren zur Feststellung der Entschädigung gehört.
10.
Ilekursbesr heid vom 13. Oktober 1«90 — IV 47lt<.
Die Annahme, die Enteignung einer Hypothek könne nicht den
Gegenstand eines besonderen Enteignungsverfahren* bilden, steht mit den
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(>82
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des $ 16 des Enteignungsgesetze;;,
nicht im Einklang; die zur Begründung dieser Annahme in Bezug ge-
nommene Vorschrift im § 11 des Enteignungsgesetzes kann hier keine
Anwendung linden, weil dieselbe nur die; Entschädigung der Xebenberech
t igten in einem auf Entziehung des Eigenthuins gerichteten Enteignung
verfahren behandelt. Es kann aber einem lediglich auf die Entziehung
einer Hypothek gerichteten Enteignungsantrage jedenfalls dann nicht
stattgegeben werden, wenn dem Unternehmer nicht zweifellos da* Eigen
thum an dem belasteten Grundstücke zusteht.
11.
■
Rekursbescheid vom 9. August 18t<l — IV 3072.
Die Annahme, dass die Konstituirung einer Gerechtigkeit zur
Entnahme von Wasser aus dem S.-See für die Wasserstation auf dein
Balmhofe S. im Wege der Enteignung nicht zulässig sei, findet in den
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere in dem § (> des Gesetzes vom
11. Juni 1874, keine Begründung, und ebensowenig kann aus den Vor-
schriften im § 23 entnommen werden, dass das Enteignungsrecht znm
Zwecke der in Frage stehenden, für den Eisenbahnbetrieb unentbehrlichen
Anlage überhaupt nicht ausgeübt werden dürfe. Auch der Umstand, dass
das für den Bahnbetrieb erforderliche Wasser auf andere Weise hätte
beschafft werden können, würde nicht geeignet sein, die Enteignung als
unzulässig erscheinen zu lassen, da die anderwoite Beschaffung nur mit
Aufwendung unverhältnissmässig höherer Kosten möglich sein würde, ><>
dass die in dieser Hinsicht zu erwartenden Vortheile diejenigen Nach-
theile, welche die Enteignung für die Betheiligten etwa zur Folge haben
wird, wesentlich überwiegen.
12.
Krlass vom 5. April ls<>5 jjj QGd\ ^°'n Bezirksausschuss 2,1 ^-
Der in der Angelegenheit, betreffend die Enteignung des Rechts
zur Wasserentnahme aus dem S.-See für die Eisenbahnstation M.
ergangene Bcsehluss kann für begründet nicht erachtet werden. Da der
S.-See sich im unbestrittenen grundbuchmässigen Eigenthum des Guts-
besitzers L. befindet, und dieses nicht auf das Ufer und Bette beschränkt
ist (Erkenntniss des Reichsgerichts vom 4. März 1893. Preuss. Venv.-BL
14. Jahrg. S. 634), so gründet sich die Befugniss des L. zur Wassemutzung
lediglich auf diesen Rechtstitel. Diese Befugniss beruht daher nicht auf dem
Gesetz vom 28. Februar 1843. welches lediglich die Rechte und Pflichten der
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
<>83
Uferbesitzer in Bezug auf die Wassernutzung der Privatnüsse regelt. Die
Ausführungen, dass das Hecht der Anlieger auf die Wassernutzung der
Privatnüsse von dem Besitze des Ufers untrennbar und daher nicht tiber-
tragbar sei. sind daher schon aus dem Grunde auf den vorliegenden Fall
nicht anwendbar, weil das Recht des L. auf die Wassemutzung aus dem
S.-See sich überhaupt nicht auf die Vorschriften des gedachten Gesetzes
gründet. Der B. A. wird deshalb auf Grund des § 50, letzter Absatz, des
Gesetzes über die allgemeine I^andesverwaltung vom 30. Juli 1883 ver-
anlasst, dem nach Massgnbe des § 24 des Enteignungsgesetzes gestellten
Antrage auf Feststellung der Entschädigung stattzugeben.
13.
Rekursbescheid vom 9. Dezember 1896 — IV A 9314.
Da ein Anlass, dem Unternehmer die Uebcrnahme des ganzen
Grundstücks aufzuerlegen, durch das Verhältniss der beanspruchten
Fläche zum Restgrundstück nicht gegeben ist, im übrigen aber dem Be-
schwerdeführer unbenommen bleibt, einen Antrag auf Uebernahme des
ganzen Grundstücks nach Massgabe des § 25 des Enteignungsgesetzes
noch im Verfahren zur Feststellung der Entschädigung anzubringen, ist
die Beschwerde gegen den die Uebernahme ablehnenden Planfeststellungs-
beschluss zu verwerfen.
14.
Rekursbescheid vom 8. Juni 1900 — IV A 3814.
Damit die Beschwerdeführerin zu ihrem rechts der Bahn belegenen
Trenn stück gelangen kann, ist die Herstellung einer Wegeanlage
erforderlich, deren Kosten den Werth des Trennstücks erheblich über-
steigen. Die Herstellung dieser Anlage erscheint daher unwirtschaftlich
und ist aus diesem Grunde dem Unternehmer der Erwerb des Trenn-
sttieks aufzuerlegen.
15.
Rekursbescheid vom 19. Dezember 1899 — IV A 8ö57.
Da die von dein B. A. angeordnete Verlegung der Treppen in das
Innere der Häuser . . . bauliche Veränderungen erfordern würde, die fast
einem vollständigen Neubau gleichkommen würden, und daher eine solche
Trcppenanlage sowohl aus technischen als aus wirthschaftlichen Rück-
sichten bedenklich erscheint, so muss, da die Anbringung von Treppen
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
an der Aussenseitc für den lebhaften Strassenverkehr an jener Stelle ein
bedeutendes Hindern ins bilden würde, den Erfordernissen dieses Verkehrs
durch die Niederlegung der beiden Häuser und die Abtragung des Ge-
ländes Rechnung getragen werden. ,Die Grundstücke, auf denen die
Häuser .... stehen, sind daher dem Eigentümer zu entziehen, und ist
der Unternehmer gehalten, diese Häuser niederzulegen und die Grund-
stücksflächen bis auf die Höhe der N. N.-Strasse abzutragen.
lb\
Rekursbescheid vom 19. Juni 18HH — .\) .
IIb lltfn
Die Annahme, die Eisenbahnverwaltung sei nur zur Herstellung
solcher dem öffentlichen bczw. dem Interesse der Grundstüekseigenthünier
dienenden Anlagen verpflichtet, welche innerhalb der Bahngrenzen aus-
geführt werden können, findet in den gesetzlichen Bestimmungen keine
Begründung. Dem Eigentümer eines von der Eisenbahn durchschnitte-
nen ländlichen Grundstücks kann daher nicht zugemutet werden, die
erforderliche Verbindung zwischen den getrennten Grundstücks-
theilen dann selbst herzustellen, wenn für diesen Zweck die Ausführung
von besonderen Bauwerken erforderlich ist.
17.
I V 1 07 5
Rekursbeseheid vom H. Juni [I HS 7 — n„ si70*
Die Durchführung eines vorhandenen Drainagcsyst eins durch
den Bahnkörper gehört zweifellos zu denjenigen Anlagen, zu deren
Einrichtung der Unternehmer nach $ 14 des Enteignungsgesetzes ver-
pflichtet ist.
18.
Rektirsbcsrheid vom 4. September 1897 — IV A <iOU4.
Zur Herstellung der Verbindung zwischen der rechts von St. bele-
genen Aekerfliiche mit dem nächsten Bahnübergänge ist eine Uebefr-
brückung des bei . . . abgehenden Grabens innerhalb des Grundstückes
der Eigentümerin erforderlich, welche in einfachster Art durch Ein-
legung eines Thonrohres und Ueberfüllung mit Sand erfolgen kann; eine
derartige Vorrichtung ist nicht als A'nlage im Sinne des § 11 tles Ent«
eignungsgesetzes anzusehen, und inuss es hiernach der Expropriatin über-
lassen bleiben, die fragliche Ucberbrttekung selbst herzustellen und den
Anspruch auf Entschädigung hierfür im Eutsehädigungsfcststellungsver-
fahren geltend zu inachen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
685
19.
Rekursbescheid vom 28. März 1890 — IV 1W8.
Die Anbringung' versetzbarer Grabenbrückcn kann nicht als
eine Anlage im Sinne des § 14 des Enteignnngsgesetzes gelten und ist
daher nicht Sache des Unternehmers; sie kann vielmehr dem Eigenthümer
gegen eine ihm im Entschädigungsfeststellungsverfahren zuzusprechende
Vergütung überlassen bleiben.
20.
Rekursbcscheid vom 7. November 1889 — IV 8448.
Nach der Erklärung der Eigenthümerin gentigt zur Herstellung einer
für den Wirthsehaftsbetrieb geeigneten Verbindung der rechts der Eisen-
bahn belegenen Gutstheile untereinander die Anbringung von Ueber-
brüekungen einfacher Art; diese können nicht als Anlagen im
Sinne des $ 14 des Enteignungsgesetzes gelten, und muss es hiernach der
Eigenthümerin überlassen bleiben, die bezeichneten Ueberbrtickungen
selbst herzustellen und den Anspruch auf Entschädigung hierfür im Ver-
fahren zur Feststellung der Entschädigung geltend zu machen.
■
21.
Rekursbescheid vom 12. Mai 181)0— IV 1897.
Der Antrag auf Herstellung von Einfriedigungen gegen die Bahn
zum Schutze des Weideviehs ist in dem angefochtenen Beschlüsse mit
Recht abgelehnt worden, da durch den Betrieb der Bahn als einer Bahn
untergeordneter Bedeutung die aus dem Eisenbahnverkehr dem weiden-
den Vieh erwachsenden Gefahren auf «-in verhältnissmässig geringes Mass
reduzirt werden, besondere Umstände, welche die Abzäunung trotzdem
uöthig machten, aber weder von der Beschwerdeführerin angeführt noch
sonst ersichtlich sind.
22.
Rekursbescheid vom s. Februar 1898 — IV A 575.
Die Frage, ob und inwieweit der Kreis B. nach dem mit der Be-
schwerdeführerin getroffenen Abkommen zur Erstattung der von den
I^andwirthcn T. und II. etwa aufgewandten Einfriedigungskosten ver-
pflichtet ist, kann im Enteignungsverfahren nicht entschieden werden.
Andererseits kann die Verpflichtung des Eisenbahnunternehmers zur Her-
stellung der von den genannten Bahnanliegern beantragten Einfriedi-
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686
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
guiigen ohne weiteres aus § 14 Enteignungsgesetzes nicht hergeleitet
werden; der Eisenbahnuntemehnier ist vielmehr auf Grund dieser Be-
stimmung nur zur Herstellung derjenigen Einfriedigungen verpflichtet,
welche für die benachbarten Grundstücke oder im öffentlichen Interesse
zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile im einzelnen Falle für
nothwendig erachtet werden. Die Einfriedigung des an das Grundstück
des H. grenzenden Weges auf der der Bahn zugewandten Seite erscheint
hier zur Vermeidung von Unglücksfällen nothwendig, weil die Bahn im
tiefen Einschnitt liegt; da besondere Gründe, welche die Einfriedigung
auf der anderen Wegeseite, sowie des T.schen Grundstücks nothwendig
machen, nicht ersichtlich sind, liegt keine Veranlassung vor, dem Unter-
nehmer die Herstellung auch dieser Einfriedigungen aufzugeben; es muss
den genannten Personen überlassen bleiben, den Minderwerth, welcher
etwa durch die Abtretung des zum ßahnbau erforderlichen Geländes für
ihren übrigen Grundbesitz entsteht, im Verfahren zur Feststellung der
Entschädigung geltend zu machen.
23.
Kekursbeacheiü vom -20. März 1901 — IV A 1H37.
♦
Die Ausführungen der Beschwerdeführerin, die Bestimmung des Be-
schlusses, durch die ihr die Herstellung einer feuersicheren Bedachung
bei einem in der Nähe der Bahn gelegenen Gebäude aufgegeben ist, ge-
höre nicht in das l'lanfeststellungsverfahren, weil die im Interesse der
Feuersicherheit bei der Anlage von Bahnen zu treffenden Bestimmungen
nach der Polizeiverordnung der königl. Regierung zu U vom 11. Okto-
ber 1892 dem Regierungspräsidenten vorbehalten seien, sind rechtsirr-
thümlich, da nach § 21.2 und § 14 des Enteignungsgesetzes gerade bei
der Feststellung des Planes die Anlagen, welche wie die vorbezeichnete
zur Sicherung gegen Gefahren und Naehtheile für die benachbarten Grund-
stücke und im öffentlichen Interesse nothwendig erscheinen, festzustellen
sind, und diese Vorschrift durch die übrigens nicht für das Enteignungs-
verfahren sondern allgemein im Sicherheitsinteresse erlassene Polizei-
verordnung weder abgeändert werden sollte noch konnte. Da die ange-
stellten Ermittlungen die Notwendigkeit der getroffeneu Anordnung zur
Vermeidung der durch die Nähe des Eisenbahndainmes bedingten Feuers-
gefahr bei Funkenauswurf von Maschinen bestätigt halten, wird die Be-
sch we rde v e r w o rf e i i .
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
(587
24.
Kekursbescheid vom 14. Mftrs 1HOO — IV A 1594.
Di«' von der Beschwerdeführerin angegriffenen Ausführungen des
B. A. zur Begründung des Beschlusses, wonach der Uchergang des N.-
Weges über die Bahnhofsgleise durch eine im Zug»; dieses Weges her-
zustellende Ueberführung ersetzt werden solle, unterliegen wesentlichen
Bedenken. Zunächst ist der gegenwärtige Verkehr auf dem N.-Wege
nach den angestellten Ermittlungen nicht von solcher Bedeutung, dass
zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile die Herstellung einer
schienenfreien Ueberführung für nothwendig erachtet werden müsste.
Ferner kann die besondere Bestimmung des N.-Weges, als Hauptverbin-
dung zwischen .... und .... zu dienen, zu einer anderen Beurtheilung
der Sach- und Hechtsluge nicht führen, weil nur der tatsächliche Ver-
kehrsumfang darüber entscheiden kann, ob die Beseitigung eines Bahn-
überganges nothwendig ist oder nicht. Sodann erscheint die vom B. A.
getroffene Anordnung auch durch den Hinweis auf künftige Verkehrs-
steigerungen und auf „eine für die wegebaupflichtige Gemeinde W. schon
jetzt im Interesse ihrer ferneren Entwicklung bestehende Notwendigkeit,
den Fortbestand oder die geplante Verlegung des Schienenttbergangs zu
verhindern, u nicht gerechtfertigt, weil in bestimmter Weise weder dar-
gethan worden ist, noch nach l^age der Verhältnisse dargethan werden
kann, dass der gegenwärtige Wegeverkehr auf dem Schienenübergange
sich durch umfangreiche Zunahme in den nächsten Jahren dergestalt
verändern werde, dass die Beseitigung des Schienenüberganges im öffent-
lichen Interesse zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile schon
jetzt nothwendig wäre. Nach den für die zahlreichen Fälle dieser Art
massgebenden Grundsätzen ist aber — abgesehen von einem etwa vor-
handenen gegenwärtigen Bedürfnisse — nur unter dieser Voraussetzung
die Ersetzung eines Schienenüberganges durch ein schienenfreies Bauwerk
anzuordnen, und würde eine abweichend«' Behandlung des vorliegenden
Falles der gleichmässigen Handhabung der auf 4, 14 des Eisenbahn-
gesetzes vom H. November 1838 und § 14 des Enteignungsgesetzes be-
ruhenden öffentlich rechtlichen Befugnisse widersprechen. Im übrigen
muss es der Gemeinde W., wenn sie befürchtet, dass die spätere Her-
stellung einer Ueberführung mit grösserem Kostenaufwande als jetzt ver-
bunden sei, überlassen bleiben, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, welche
nach ihrer Auffassung zur Abwendung etwaiger künftiger wirtschaftlicher
Nachtheile zweckmässig sind. Hiernach wird der Bcschluss, wonach der
Unternehmer im Zuge des N.-Weges eine Ueberführung herzustellen hat,
aufgehoben.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung
25.
Rekursbescheid vom 30. November 1000 — IV A 8001.
Die Herstellung der von den Beschwerdeführern geforderten Ucber-
fülirung ist nicht nothwendig, weil die behaupteten Wirthschaftscrschwcr-
nisse und Nachtheile die nur mit unverhültnissmässig hohen Kosten zu
bewirkende Herstellung eines solchen Bauwerks in keinem Falle recht-
fertigen würden, im übrigen aber durch die geplanten Wegeanlagen die
Verbindung der Grundstücke der Beschwerdeführer mit dem öffentlichen
Wegenetz und mit ihren durch die Bahn abgeschnittenen Grundstticks-
theilen erhalten bleibt.
20.
Rekiirsbescheid vom 15. Februar 1895 — IV 6**5.
Der B. A. hat in dem Verfahren zur Feststellung des Planes ledig-
lich das der Enteignung zu Grunde liegende Projekt zu prüfen und er-
seheint daher auch Anlagen auf Grund des t? 14 des Enteignungsgesetzes
nur dann anzuordnen berechtigt, wenn die Noth wendigkeit derselben
durch die Ausführung des Projekts bedingt wird. Im Falle einer
Erweiterung des Unternehmens vermag daher die etwa lediglich durch
die bereits stattgehabte oder in absehbarer Frist zu gewärtigende Ent-
wicklung des Verkehrs eintretende Unzulänglichkeit bereits bestehender
Anlagen des Hauptunternehmens die Auferlegung einer Aenderung oder
Erweiterung dieser Anlagen in dem zur Durchführung der Enteignung
«'ingeleiteten Verfahren nicht zu rechtfertigen; vielmehr erscheint eine
derartige Anordnung nur insoweit zulässig und geboten, als sie zur Be-
seitigung von Gefahren und Xachtheilen dienen soll, welche durch die in
dem vorliegenden Bauprojekte vorgesehene Erweiterung des Unternehmens
herbeigeführt werden. Die Anordnung, betreffend die Erweiterung der
Unterführung des K.-Weges, kann daher, da die Notwendigkeit dieser
Massnahme vornehmlich auf die aus der absehbaren Verkehrsentwicklung
sich ergehende Unzulänglichkeit der bestehenden Anlage gegründet er-
scheint, nicht aufrecht erhalten werden.
'J7.
Rekiirsbescheid vom 24. Dezember lSsn — IV 4-joa.
Das Verlangen der Beschwerdeführerin, dem Unternehmer die Ver-
längerung des östlichen Bahnhofslängsweges aufzugeben, erscheint nicht
begründet, weil auch ohne diese Verlängerung die Zugänglichkeit des
östlich des Bahnhofs belegenen Grundbesitzes der Beschwerdeführerin
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689
gesichert ist; es liegt umsoweniger ein Anlas» vor, diesem Anspruch statt-
zugeben, als die verlangte Anlage nur für den Fall einer künftigen
Aenderung der gegenwärtig bestehenden Verhältnisse dem Interesse der
benachbarten Grundstücke entsprechen würde.
28.
Rektirshescheid vom 30. Januar 1890 — IV 278.
Durch den Hahnbau wird nicht eine bereit» bestehende Verbindung
unterbrochen; der Antrag der Beschwerdeführerin bezweckt vielmehr die
Herstellung eine» neuen Verkehrswege». Da jedoch für die dem Unter-
nehmer nach § 14 de» Enteignungsgesetze» obliegenden Verpflichtungen
lediglich der bisherige Zustand massgebend ist, und die Verbesserung
desselben auch dann dem Unternehmer nicht auf seine Kosten ange-
sonnen werden kann, wenn sie an »ich im öffentlichen Interesse liegt, so
ist der Antrag unbegründet.
29.
Rekursbeßclieid vom 29. November 1889 — IV 3735.
Das Verlangen des Beschwerdeführers, dem Eisenbahnunternehmer
die Herstellung' der durch das K.sche Grundstück projektiven Strasse als
Zufahrt zum Bahnhofe zur Pflicht zu machen, ist mit Recht schon deshalb
ohne Berücksichtigung geblieben, weil der Antrag nur die Herstellung
Hner weiteren für die Einwohner von L. bequemeren Verbindung mit
dem Bahnhofe bezweckt, und somit nicht sowohl auf Beseitigung der
durch die Bahnanlage veranlassten Nachtheile als vielmehr auf die Zu-
wendung von Vortheilen gerichtet ist, zu welcher der Eisenbahnunter-
nehmer nicht verpflichtet werden kann.
30.
Rt* kursbescheid vom 2a April 1898 — IV A 2323.
Dem Eisenbahnunternehmer ist, abgesehen von der Herstellung der
Bahnanlage selbst, auf Grund des § 14 des Enteignungsgesetzes die Ein-
richtung {von Anlagen an Wegen u. s. w. nur insoweit aufzuerlegen, als
diese für die benachbarten Grundstücke oder im öffentlichen Interesse
zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile nothwendig werden. Da
der Zufuhrweg zum Bahnhof N., dessen Herstellung, Befestigung und
Unterhaltung die Beschwerdeführerin vom Eisenbahnunternehmer fordert,
weder einen Theil der Bahnanlage bildet, noch dazu dient, Nachtheile
ArchiT fOr Eixfntmhnw.-sen. l<0t. 45
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Rechtsprechung uud Gesetzgebung.
auszugleichen, welche mit dem Eingriff* in die bestehenden, auf Kosten
des Wegebaupflichtigen geordneten Verkehrsverhältnisse durch den Bahn
bau verbunden sind, so würden durch die Herstellung des Zufuhrweges
auf Kosten des Eisenbahnunternehmers dem ordentlichen Wegebaupflich-
tigen, dem die Fürsorge für die Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs in
Bezug auf das Wegewesen obliegt, und dessen Pflicht es demnach auch
ist, den durch die Bahnanlage naturgemäss wachsenden Verkehrsbedürf-
nissen gerecht zu werden, Vortheile zugewendet werden. Hiernach kann
es durch die Bestimmung des § 14 des Enteignungsgesetzes nicht gerecht-
fertigt werden, dem Eisenbahnunternehmer die Herstellung des Bahnhofs-
zufuhrweges aufzuerlegen.
31.
Rekursbescheid vom 19. März 1900 — IV A 184H.
Die Forderung nach Pflasterung des bei Station . . . der Bahn
unterführten Weges ausserhalb der Unterführung erscheint nicht gerecht-
fertigt, weil der bereite vorhandene Weg nicht verändert wird, sein»'
Pflasterung aber eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden Zu-
stande sein würde, die nach § 14 des Enteignungsgesetzes dem Unter-
nehmer nicht auferlegt werden darf.
32.
IV 2392
Rekurshescheid vom Mi. Januar 1889 — ,r, tn_„ .
Da der Wortlaut des angefochtenen Beschlusses die Deutung zulässt.
dass der Eisenhahnverwaltung die Unterhaltungslast der veränderten
Wege im vollen Umfange habe aufgebürdet werden sollen, eine dahin
gehende Entscheidung aber mit § 14 Abs. 2 des Enteignungsgesetzes nicht
im Einklänge steht, so wird der Beschluss dahin abgeändert, dass die
Unterhaltung der Wege der Eisenbahnverwaltung nur insoweit obliegt,
als dieselbe über den Umfang der der Gemeinde obliegenden Verpflich-
tung zur Unterhaltung der gegenwärtig vorhandenen, dem gleichen Zwecke
dienenden Wegeanlagen hinausgeht. Die Entscheidung der Frage, in
welchem Umfange eine Vermehrung der Unterhnltungslast herbeigeführt
wird, kann zunächst ausgesetzt bleiben, um im Streitfalle s. Zt. im Wege
baustreitverfahren herbeigeführt zu werden, weil gegenwärtig hierüber
noch nicht mit Sicherheit Entscheidung getroffen werden kann.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
b!)l
33.
Rekursbescheid vom 1». Marz 1 H1»7 — - W\^5-»° "
Durch den Beschluss ist der Gemeinde W. die Verpflichtung auf-
erlegt worden, die von dem Unternehmer zu verlegende Wegestrecke
von ... bis ... zu unterhalten. Da in dem Verfahren zur Feststellung
des Planes gemäss § 14 des Enteignungsgesetzes anderen Personen
als dem Unternehmer derartige Auflagen überhaupt nicht gemacht
werden dürfen, so entbehrt jene von der Gemeinde angegriffene Anord-
nung des Beschlusses der gesetzlichen Begründung und ist daher auf-
zuheben.
34.
Rekursbescheid vom 18. Dezember 1889 — IV 4124.
Ein auf fremdem Grund und Boden ausgeführter Wirthschaftsweg
mu88, wenn die Ausführung auch in einfachster Weise erfolgt, gegenüber
der bisher möglichen beliebigen Benutzung eigenen Landes als eine völlig
neue Anlage im Sinne des § 14 des Enteignungsgesetzes gelten; es ist
sonach mit Recht die Unterhaltung des Lftngsweges nicht dem Besitzer
sondern der Eisenbahnverwaltung auferlegt worden.
35.
Rekursbescheid vom 18. November 1899 — IV A 8539.
Das Verlangen des Beschwerdeführers, die Unterhaltung eines
Theils der Umzäunung seines Hofes der Eisenbahn Verwaltung aufzuer-
legen, erscheint schon um deswillen nicht gerechtfertigt, weil ein öffent-
liches Interesse zu einer solchen Auflage nicht besteht; es bleibt dem
Beschwerdeführer daher überlassen, in dem Entschied igungsfoststollungs-
verfahren seine Entschädigung geltend zu machen.
36.
IV l'y»
Rekursbescheid vom 22. April 1893 üiTaTi •
Iii öool
Der Antrag des Enteignungsberechtigten auf Uebereignung der zur
Ausführung seines Unternehmens benöthigten Rechte an Grundeigenthuin
hat lediglich zur Voraussetzung, dass ihm diese Rechte nicht zustehen;
des Nachweises, dass er dieselben von ihrem Inhaber im Wege güt-
licher Vereinbarung nicht erwerben könne, bedarf es nicht. Hienmeh
bildet auch die Eröffnung von Verhandlungen zwischen dem Enteignung-
berechtigten und dem Iuhaber der fraglichen Rechte wegen freiwillig« r
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Abtretung: der letzteren so lange ein Hinderniss des Enteignungsver-
fahrens nicht, als diese Abtretung nicht erfolgt ist.
37.
Erlass vom 6. Februar 1894 — IV 164— auf eine Beschwerde gegen die
Verfügung des Regierungspräsidenten zu S, durch welche die
Einleitung des Enteignungsverfahrens bezüglich mehrerer von
der Eisenbahn von G. nach C. berührten Grundstücke abgelehnt war.
Mit den Eigenthümern waren Kaufverträge abgeschlossen; über den
Inhalt der Verträge waren jedoch Differenzen entstanden, derenwegen seit
mehreren Jahren ein Prozess schwebte; die Eigenthümer gestatteten infolge-
dessen nicht die Inbesitznahme der Rächen.
Der Regierungspräsident hatte die Einleitung mit Rücksicht auf die
nahe bevorstehende Entscheidung des Prozesses abgelehnt.
Entscheidung:
Die mit der Durchführung des Enteignungsverfahrens betrauten Be-
hörden haben nur zu prüfen, ob die Abtretung des Eigenthums für die
Ausführung des Unternehmens erforderlieh, während die Prüfung
etwaiger vertragsmässiger Verbindlichkeiten des Eigentümers
zur Abtretung des Eigenthums oder des Unternehmers, von der Enteig-
nung keinen Gebrauch zu machen, nicht der Kognition der Verwaltungs-
behörden übertragen ist, sondern der zivilgerichtlichen Entscheidung
unterliegt. Die Prüfung des Antrages auf Einleitung des Enteignungs-
verfahrens hat sich daher gemäss § 18 des Enteignungsgesetzes darauf
zu beschränken, ob das in Frage stehende Unternehmen mit dem Ent-
eignungsreeht ausgestattet ist, sowie ob dasjenige Grandstück, dessen
Enteignung beantragt wird, nach dem in Gcmässheit des § 15 des Ge-
setzes vorläufig festgestellten Plane zur Herstellung des Unternehmens
Verwendung finden soll. Ew. Hochw. wollen daher dem Antrage «Mit-
sprechen.
38.
IV 534
Rekursbescheid vom (>. April 1HH8 — nb4ie()'
Die vertragliche Zusicherung der Herstellung des nunmehr be-
anstandeten Parallelwcges seitens der Eisenbahnverwaltung kann für die
Entscheidung im Enteignungsverfahren ebenso wenig bindend sein, wie
die vorläufige Feststellung des Planes.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung. U93
39.
Rekursbeseheid vom 17. Oktober I SKHi — IV'A 7814.
Die von dem Beschwerdeführer erbetene Aufhebung eines zwischen
ihm und dem Eisenbahnuntemehmer abgeschlossenen rechtsgiltigen Privat-
vertrages kann nicht Gegenstand des Enteignungsverfahrens sein.
40.
IV A 8884
Erlas * vom 28. Dezember 1898 — m ^0^55 ' ^" **en ^" ZU ^'
Die Ablehnung des Antrags, die Enteignung der . . . Fläche auszu-
sprechen, erscheint nicht gerechtfertigt. Dem Beschlüsse liegt die Au-
nahme zu Grunde, das« es auch iin Hinblick auf § IG des Enteignungs-
gesetzes nicht zulilssig sei, eine Enteignung auszusprechen, ohne dass
das förmliche Plaufeststellungsverfahren vorausgegangen wäre. Wäre
diese Auffassung zutreffend, so würde das von demselben B. A. gesetz-
aiassig durchgeführte Verfahren zur Feststellung der Entschädigung keinen
Zweck gehabt haben, da der Unternehmer dem Hinweise des B. A., die
Auflassung auf Grund des Kaufvertrages nothigenfalls im Wege der Klage
zu erwirken, nicht nachkommen kann, weil ein Kaufvertrag nicht vor-
handen ist. Richtig ist, dass der § 16 des Gesetzes, wie im Beschlüsse
ausgeführt wird, die Ausnahmen angiebt, welche von der regelmässigen
Folge der einzelnen Abschnitte des Enteignungsverfahrens zugelassen
werden. Wenn jedoch angenommen wird, dass daselbst weitere Aus-
nahmen nicht zugelassen würden, als dass bei einer Einigung über die
Abtretung des Eigenthums die Entschädigung nach Massgabe der 24 ff.
des Enteignungsgesetzes festgestellt, und dass behufs Regelung der Rechte
Dritter die Durchführung des Enteignungsverfahrens vorbehalten werden
könne, so vermag ich dem nicht beizutreten. Der Inhalt des § 16 geht
wesentlich weiter. Nach seinem Inhalt und seiner Stellung in dem Ab-
schnitte über die Feststellung des Planes und insbesondere des Gegen-
standes der Abtretung kann der § 16 nur die Bedeutung haben, dass
ausnahmsweise das vom Gesetze geregelte formliche Planfeststellungs-
verfahren nicht durchgeführt zu werden braucht, soweit eine Einigung
über den Gegenstand der Abtretung nach Massgabe des § 15 zwischen
den Betheiligten erfolgt ist. Diese Zweckbestimmung des § 16 ist in
seinen Eingangsworten — auf denen der Nachdruck ruht — „Eine Eini-
gung zwischen den Betheiligten über den Gegenstand der Abtretung . . .
kann . . . stattfinden" unzweideutig ausgesprochen.
In dem Beschlüsse wird ferner nicht berücksichtigt, dass j«'u<> Eini-
gung nicht nur zum Zwecke der sofortigen Abtretung des Eigenthums,
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094
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
sondern auch zum Zwecke der Ueberlassung des Besitzes stattfinden
kann. Nur im «rsteren Falle können die Wirkungen des im Beschlüsse
angezogenen § 46 des Gesetzes eintreten, nicht aber im zweiten Falle,
weil diese enteignungsrechtlichen Wirkungen nur an einem Eigenthums-
übergang geknüpft werden können und demgemäss nicht etwa nur die
Ueberlassung des Besitzes, sondern die Abtretung zu Eigenthum zur
Voraussetzung haben. Die gesetzliche Bestimmung, dass eine Einigung
über den Gegenstand der Abtretung auch zum Zwecke der Ueberlassung
des Besitzes stattfinden könne, würde hiernach, da irgend eine sonstige
gesetzliche Folge hieran nicht geknüpft ist, keinen Sinn haben, wenn diese
Einigung nicht auch unter diejenige Ausnahmebestimmung fiele, welche
das Gesetz nach der zutreffenden Ausführung des B. A. von dem förm-
lichen Enteignungsverfahren im § 16 zulässt, und welche insbesondere im
Falle der Besitzesüberlassung nur dahin gehen kann, dass die Einigung
über den Gegenstand der Abtretung, soweit er nach dem Befinden der
zuständigen Behörde zu dem Unternehmen erforderlich ist, das Planfest-
stellungsverfahren entbehrlich macht, so dass der Durchführung des förm-
lichen Enteignungsverfahrens ohne das letztgenannte Verfahren nichts
entgegensteht.
Gegenüber dieser gesetzlichen Bestimmung kann der Einwand, dass
alsdann den zur Erhebung von Einwendungen Berechtigten die Verfolgung
ihrer Hechte abgeschnitten würde, nicht weiter in Betracht kommen. Der
Einwand erscheint aber auch schon deshalb nicht begründet, weil die
Berechtigten gemäss § 25 im Enteignungsverfahren zu laden und zu
hören sind, ihnen auch nach § 30 die Beschreitung des Rechtswegs zu-
steht, der Gegenstand der Abtretung nach §§ 16 und 15 von der zustän-
digen Behörde festgestellt sein muss und nach § 32 die Entschädigungs-
summe nach gesetzlicher Vorschrift zu hinterlegen ist.
Die weitere Frage, was unter der im § 46 geforderten Durchführung
des Enteignungsverfahrens zu verstehen sei, kann hier unerörtert bleiben,
weil aus den bereits dargelegten Gründen die Anwendung dieses Para-
graphen auf den vorliegenden Fall ausgeschlossen ist.
Auf Grund des § 150 des Zuständigkeitsgesetzes und § 50 des all-
gemeinen Landesverwaltungsgesetzcs wird der Beschluss vom . . . daher
ausser Kraft gesetzt und der B. A. angewiesen, dem vorbezeichneten
Antrage der K. E.-D. stattzugeben.
41.
Krlash vom 17. Februar IH97 — IV A MW.
Auf die Beschwerde vom , betreffend das Verfahren zur Ent-
eignung der zum Bau der Nebeneisenbahnen von .... nach . . . . er-
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
G!I5
forderlichen Flächen ihres Grundeigenthums, wird Ihnen eröffnet, dass,
nachdem dortscits das Vorhandensein einer Einigung über den Gegen-
stand der Abtretung gemäss § 16 des Enteignungsgesetzes bestritten
worden ist, in der Ertheilung der Bauerlaubniss eine ausreichende
Grundlage zur Abstandnahme von dem Verfahren zur Feststellung des
Planes nicht gefunden werden kann, und deshalb die Durchfuhrung auch
dieses Verfahrens in die Wege geleitet worden ist.
(Vergl. Erlass vom 8. März 1897 E v Bl- 1897 s- 45 )
42.
Rekursbescheid vom 27. August 1890 — IV 4130.
Da die Unternehmerin einen Antrag auf Enteignung des von dem
Beschwerdeführer als sein Eigenthum in Anspruch genommenen Wage-
stücks nicht gestellt hat, so kann die Enteignung dieses Wegestücks nicht
Gegenstand des Enteignungsverfahrens sein; es muss vielmehr dem Be-
schwerdeführer überlassen bleiben, seinen vermeintlichen Anspruch xuf
Entschädigung für die Verwendung desselben zur Eisenbahiianlage im
Rechtswege geltend zu machen.
43.
Rekursbeseheid vom "k Oktober IHK«) — IV li)3l.
Für die Zwecke der Planfeststellung genügt eine Beschreibung der
zu enteignenden Grundstücke, mittelst welcher deren Grenzen an Ort
und Stelle genau bestimmt werden können; hierzu bedarf es an sich der
Beifügung von Auszügen aus der Steuerrolle und dem Grundbuche nicht,
und werden diese auch vom Gesetze für d*is Planfeststellungsverfahren
nicht gefordert. Es darf daher die Planfeststellung von der Vorlage der
Auszüge aus der Grundsteuennutterrolle und dem Grundbuche nicht ab-
nÄnPg gemacht werden. Da jedoch der von dem Unternehmer einge-
reichte Auszug aus dem vorläufig festgestellten Plane bei seinem
kleinen Massstabe und der geringen Grösse der zu enteignenden Parzellen
die. Grenzen der letzteren nicht mit hinlänglicher Bestimmung ersehen
lässt, so hat der B. A. mit Recht einen Situationsplan, d. h. eine Zeich-
nung in grösserem Massstabe mit Angabe der Masse, verlangt.
44.
IV VJ
Rekursbescheid' vom *2I. Januar IK!)o — ... ' .
iil i)4v>
Nach Vorschrift des § 19 des Enteignungsgesetzes ist der festzu-
stellende Plan — bezw. sofern nach § 18 mehrere Auszüge aus dem-
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mm
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
seihon einzureichen sind, jeder Planauszug — nur in einem G$meinde-
Guts-)bezirke offen zu legen. Hierbei kann, wie sich aus dem Zwecke
der Offenlegung und aus der Fassung der §§ 18, 19, besonders aus der
Zulassung der Vorstände jener Bezirke zu Einwendungen gegen den Plan
ergiebt, ohne Rücksicht auf den Wohnsitz der Expropriaten lediglich der-
jenige Bezirk in Frage kommen, in welchem der zu enteignende Grund-
besitz belegen ist. Es muss daher den Eigentümern des letzteren, sofern
sie in einem anderen Gemeindebezirk ihren Wohnsitz haben, überlassen
bleiben, durch geeignete Vorkehrungen sich von der Offenlegung des
Planes thatsächlich Keimtniss zu verschaffen.
45.
Rekursbescheid vom 4. Oktnher 1888 - .!) }f**. .
IIb 14W.>
Da seitens der Gemeinde A. bezw. ihres Vorstandes innerhalb der
im § 19 des Enteignungsgesetzes festgesetzten Frist Einwendungen gegen
den Enteignungsplan nicht erhoben sind, so kann die Gemeinde nicht zu
den Betheiligten im Sinne des § 22 des Gesetzes gerechnet werden, und
ist daher die Beschwerde zu verwerfen.
4(i.
Rekurshesi lieid vom 18. September lium — IV A Ü4&I.
Der aus § 135 des allgemeinen Berggesetzes für die Preussischen
Staaten vom 24. Juni 1865 hergeleitete Widerspruch gegen den Plan ist
mit Recht schon deshalb als verfehlt bezeichnet worden, weil nach § 153
Abs. 1 desselben Gesetzes gegen die Ausführung von Eisenbahnen, zu
deren Anlage dem Unternehmer, wie in dem vorliegenden Falle, das Ent-
eignungsrecht verliehen worden ist, dem Bergbautreibenden ein Wider-
spruch nicht zusteht. Ausserdem ist die Beschwerdeführerin entsprechend
dem § 153 Abs. 2 des Berggesetzes scheut in dem der Beschlussfassung
durch den B. A. vorangegangenen Verfahren gehört worden und hatte
auch bei der landespolizeilichen Prüfung des Planes, an der sie durch
ihren Vertreter theil genommen hat, Gelegenheit, sich über den Plan zu
äussern. Da die Umgestaltung und Erweiterung des Bahnhofs W. im
öffentlichen Interesse unabweisbar geboten ist, nach den angestellten
Ermittlungen diese Erweiterung technisch und wirthschaftlich nur in der
im Plane vorgesehenen Weise erfolgen kann, auch hierbei zugleich die
Möglichkeit besteht, den Bahnhof bei Eintritt eines mit Sicherheit in ab
sehbarer Zeit zu erwartenden ferneren Erweiterungsbedürfnisses auskömm-
lich zu erweitern, und eine andere den Bedürfnissen des Eisenbahnbetriebes
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
<>!)?
in annähernd gleichem Masse entsprechende Gestaltung der Bahnhofs-
erweiterung nicht ausführbar ist, so ist die Notwendigkeit der Bahnhofs-
erweiterung in der geplanten Art erwiesen. Uebrigens sind nach dem
Gutachten des königlichen Ober-Bergamts zu D., dem gegenüber das von
der Besch werdeftthreriu vorgelegte Gutachten eines einzelnen Sachver-
ständigen nicht als ausschlaggebend angesehen werden kann, die zu ent-
eignenden Grundstücke für den Fortbetrieb der Zeche der Beschwerde-
führerin nicht nothwendig, und muss daher eine infolge der Abtretung
der fraglichen Fläche eintretende Schädigung des Betriebes der Prüfung
im Verfahren zur Feststellung der Entschädigung vorbehalten bleiben.
47.
Erlaus vom 17. Juli 1«85 - Jj^ .
Das Verfahren des B. A. in der Angelegenheit, betreffend Ent-
eignung von Grundeigenthuin zum Umbau des Bahnhofs S.? steht mit
den gesetzlichen Bestimmungen insofern nicht im Einklang, als der B. A.
überhaupt die Beschlussfassung über den vom Kommissar erörterten und
vorgelegten Enteignungsplan abgelehnt hat. Wenngleich die Enteignungs-
behörde unzweifelhaft befugt zu erachten ist, bei der nach § 21 des
Enteignungsgesetzes vom U. Juni 1874 vorgeschriebenen Prüfung der
Förmlichkeiten des Verfahrens festzustellen, dass das von dem Unter-
nehmer in Anspruch genommene Enteignungsrecht demselben nicht in
den gesetzlich vorgeschriebenen Formen verliehen worden ist, so er-
scheint sie doch nach der angezogenen Gesetzesvorschrift in Verbindung
mit den Bestimmungen im § 150 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August
1883 und §§ 115, 117 des Gesetzes über die Landesverwaltung verpflichtet,
diese Feststellung und die hierauf gegründete Ablehnung der Bestätigung
des Planes in Form eines motivirten, entweder von dem Kollegium
abzufassenden oder in Gemässheit des § 117 cit. zu erlassenden Be-
s c h 1 u s s e s auszusprechen.
48.
Rekursbescheid vom 26. Februar 1900 - IV A 1309.
Die Beschwerde ist insofern gerechtfertigt, als nach § 21 des Em
eignungsgesetzes die Grösse und die Grenzen des abzutretenden Grund-
besitzes endgiltig und nicht vorbehaltlich definitiver kataster-
amtlicher Vermessung festzustellen sind. Die Beschränkung der Pbm-
feststellung durch einen solchen Vorbehalt ist unzulässig.
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<;<is
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
49.
Rckursboscheid vom 22. April 1897 — IV A 2517.
Die Planfeststellung im Enteignungsverfahren erfolgt nur soweit, als
der Unternehmer gemäss § 18 des Enteignungsgesetzes darauf anträgt
Da in der vorliegenden Enteignungssaehe lediglich die Enteignung der
zum Bahnbau erforderlichen Fläch«- aus dem Grundstücke der K., nicht
aber aus demjenigen der Beschwerdeführer beantragt worden ist, so war
in diesem Verfahren nur der Plan für die erstere Fläche (Enteignungs-
gegenstnnd) festzustellen.
50.
Rekur*b«seheid vom 2». April 1*99 — IV A 3136.
Der Antrag auf Enteignung der zur Anlegung des geplanten Parallel-
weges erforderlichen Grundstückstheile enthält zwar die Bemerkung, dass
alle übrigen aus der Aufhebung des Wegeüberganges sich ergebenden
Veränderungqn mit den Betheiligten vereinbart seien oder vereinbart
werden sollten. Es durfte jedoch der B. A. sich nicht auf die Feststellung
desjenigen Theiles des vorläufig festgestellten Planes beschränken, welcher
durch die zu enteignenden Grundstückstheile begrenzt wird, weil im Ver-
fahren zur Feststellung zum mindesten derjenige Theil des Planes
festgestellt werden muss. aus welchem sich die Notwendigkeit der
Inanspruchnahme jener Grundstückstheile ergiebt; es musste deshalb
über die Einziehung des Wegeüberganges entschieden werden, welche
allein die Anlegung des Parallelweges und die Enteignung der Grund-
stücke erforderlich macht.
öl.
Erlass vom U. Mai 1900 — IV A 3343. — An den B. A. zu M.
Die Auffassung, als könne von dem Inhalte der gemäss § 18 des
Enteignungsgesetzes vurzulcgenden Beilagen durch die gemäss den
$K§ '21 und 2*2 des Enteignungsgesetzes zu treffenden Entscheidungen
nicht abgewichen worden, ist reehtsirrthümlich.
Rekursbesiheid vom 17. März 1900 — IV A 1941.
Die Beschwerdeführerin (Gemeinde) hat im Einverständniss mit dem
Eisenbahnunternehmer beantragt, die Entscheidung über ihre Beschwerde,
die sich auf die Durchlassweite der Brücke über die II. .. beschränkt,
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
699
bis zum Eingange eines von ihr in Aussicht gestellten Gutachtens auszu-
setzen, im übrigen aber den Plan festzustellen. Da insbesondere der
Eisenbahnunternehmer beantragt hat, die endgiltige Planfeststellung mit
Bezug auf die dem N. N. gehörigen Grundflächen, von deren Besitzerwerb
die zum .... in Aussicht genommene Betriebseröffnung abhängt, vorweg
zu bewirken, und diejenigen Theile, aus welchen sich die Notwendigkeit
ihrer Inanspruchnahme ergiebt, durch die Angriffe der Rekursbeschwerde
nicht mehr berührt werden können, weitere Beschwerden aber nicht er-
hoben worden sind, und auch der Eigenthümer dieser Flächen nichts
gegen den Plan eingewendet hat, so wird der Beschluss des B. A^ soweit
er die dem N. N. gehörigen Flächen als Gegenstand der Enteignung
feststellt, bestätigt, und der Plan insoweit endgültig festgestellt, und bleibt
die weitere Entscheidung über die Rekurs besch werde vorbehalten.
53.
Rekursbescheid vom 20. April 1898 — IV A 1843.
Der Ausspruch des B. A., der von dem Minister der öffentlichen
Arbeiten festgestellte Entwurf zur Erweiterung des Bahnhofs V. sei nur
geeignet, dem Bedürfnisse der allernächsten Zukunft abzuhelfen, und es
erscheine im Interesse der Allgemeinheit ein anderes Projekt wünschens-
werth, steht weder mit der für die Beurtheilung dieser Frage gesetzlich
geordneten Zuständigkeit (§ 4 des Eiscnbahngesetzes vom 3. No-
vember 1838, § 158 des Zuständigkeitsgesetzcs vom 1. August 1883) im
Einklänge, noch würdigt er genügend die Gesammtheit der betheiligten
öffentlichen Interessen; es ist vielmehr die Zurückweisung des Antrags,
den Bahnhof V. in anderer als der geplanten Weise zu erweitern, geboten,
weil das dringende Bedürfniss zu der geplanten und bei der thatsüeh-
lichcn Gestaltung der vorhandenen Bahnanlagen allein zweckmässigen
Erweiterung des Bahnhofs anerkannt und unverzüglich befriedigt werden
muss, während z. Z. ein genügender Anlass zu einer weiteren Umge-
staltung des Bahnhofs nicht gegeben ist.
54.
Rekursbescheid vom 28. März 1901 — ^Y,^,1.^5 »
Ml Of>lo
Die Annahme, die durch § 4 des Gesetzes über die Eisenbahn-
unternehmungen vom 3. November 1838 und § 158 des Zuständigkeits-
gesetzes vom 1. August 1883 begründete Zuständigkeit des Ministers
der öffentlichen Arbeiten zur Genehmigung der Bahnlinie in ihrer
vollsandigen Durchführung durch alle Zwischenpunkte, sowie der ge-
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
sammtcn Konstruktionsverhältnisse der Bahn hinsichtlich aller den Vor-
schriften des Eisenbahngesetzes unterliegenden Eisenbahnen sei durch die
§§ 14 und 21 des Enteignungsgesetzes abgeändert, ist als., unzutreffend
zurückzuweisen. Vielmehr ist, wie schon im Erlasse des vormaligen
Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 5. März 1875
(Ministerialblatt für die gesammte innere Verwaltung Seite 90) ausgeführt
wurden ist, die Sonderbestimmung des § 4 des Eisenbahngesetzcs neben
den allgemeinen Bestimmungen des Enteignungsgesetzes in Kraft ge-
blieben, so dass zu allen Anordnungen gemäss § 21 No. 2 des letzteren
Gesetzes die ministerielle Genehmigung erforderlich ist, wenn dadurch
nach irgend einer Richtung eine, die Bahnlinie selbst oder die baulichen
und künftigen Betriebsverhflltnisse der Bahn betreffende Acnderung des
vom Minister festgestellten Eisenbahnplanes herbeigeführt werden soll.
Der B, A. war hiernach nicht befugt, ohne ministerielle Genehmigung dem
Eisenbahnunternehmer die Herstellung einer Unterführung für Fuss-
gäuger aufzuerlegen, weil diese Anordnung die Bahnlinie selbst und die
baulichen und Betriebsverhältnisse der Bahn betrifft. Uebrigens hat der
B. A. seine Unzuständigkeit zur selbstständigen Entscheidung der Frage,
ob die Unterführung herzustellen sei. selbst anerkannt, da er es für
nöthig gehalten, darüber befürwortend an den Minister der öffentlichen
Arbeiten zu berichten, und hat diese Rechtsansicht erst aufgegeben, nach-
dem sein Antrag auf Anordnung der Unterführung gemäss § 4 des Eisen-
bahngesetzes abgelehnt worden war. Es unterliegt demnach der Plan-
feststellungsbeschluss, insoweit er die Herstellung der genannten Unter-
führung anordnet, schon wegen Unzuständigkeit des B. A. der Aufhebung.
Aber auch die Aufrechterhaltung oder nachträgliche Genehmigung des
sachlichen Inhalts jenes Beschlusses erscheint durch innere Gründe nicht
gerechtfertigt. Insbesondere steht die Ausführung des B. A., die Ver-
besserung des Verkehrs, welche durch die Herstellung der Unterführung
für Fussgänger herbeigeführt werde, dürfe nicht unterlassen werden, weil
eine noch grössere Verbesserung (die gänzliche Beseitigung des Schienen-
Überganges) möglich sei, da der Unternehmer es in der Hand habe, durch
Herstellung einer Unterführung auch für den Fuhrwerksverkehr die gänz-
liche Beseitigung des Schienenüberganges herbeizuführen, mit dem Gesetze
nicht im Einklänge, weil der Unternehmer als solcher überhaupt nicht
gehalten fst. Verbesserungen eines im Strassenverkehr bestehenden Zu-
stande* herbeizuführen, sondern nur verpflichtet ist, diejenigen Anlagen
■herzustellen, welche zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile not-
wendig werden (§ 14 des Enteignungsgesetzes). Die angestellten Ermitt-
lungen haben aber ergeben, dass weder der gegenwärtige Verkehr auf
dem Bahnübergange einen solchen Umfang erreicht hat, noch eine solche
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
701
Zunahme des Verkehrs in den nächsten Jahren zu erwarten ist, dass im
Hinblick auf die Einführung der Nebenbahn P.— B. in den Bahnhof P. die
Herstellung einer Unterfuhrung an Stelle des Schienenüberganges oder
neben demselben zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile im öffent-
lichen Interesse zur Zeit nothwendig wäre. Gegebenenfalls würde aber
auch die Herstellung einer Unterführung für den Fussgangerverkehr
neben dem Schienenübergange nur die Möglichkeit einer Verkehrsver-
besserung bieten, jedoch schwerlich ein sicheres Mittel sein, um diejenige
Entlastung des Schienenüberganges herbeizuführen, welche sich etwa
später im öffentlichen Interesse als nothwendig herausstellen sollte. Eine
abweichende Behandlung des vorliegenden Falles von den für die zahl-
reichen Fälle dieser Art massgebenden Grundsätzen würde der gleich-
mftssigen Handhabung der auf §§ 4, 14 des Eisenbahngesetzes vom
3. November 1838 und § 14 des Enteignungsgesetzes beruhenden öffent-
lich rechtlichen Befugnisse widersprechen.
Es muss der Gemeinde P., wenn ihr mit Rücksicht auf die von ihr
erwartete künftige Steigerung des Strassenverkehrs schon jetzt die Her-
stellung einer Unterführung und damit eine Verbesserung der Verkehrs-
verhältnisse erwünscht erscheinen sollte, überlassen bleiben, diejenigen
Vorkehrungen zu treffen, welche ihr dazu geeignet erscheinen. Hiernach
wird der Planfeststellungsbeschluss insoweit, als er die Herstellung einer
Unterführung für den Fussgängerverkehr anordnet, aufgehoben.
55.
Kekursbescheid vom 5. Oktober 1808 — IV A 6811.
Die Beschwerde gegen den Beschluss, nach welchem der Magistrat
zu B. mit seinem Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Abände-
rung des Fluchtlinienplane6 in das Entschädigungsfeststellungsver-
fahren verwiesen wird, erscheint insofern nicht begründet, als einerseits
in dem Beschlüsse keineswegs anerkannt wird, dass dem Magistrat der
geltend gemachte Anspruch zustehe, sondern lediglich erklärt wird, dass
jener Anspruch nicht in das Planfeststellungsverfahren gehöre, und als
andererseits "es nicht Aufgabe der den Plan feststellenden Behörde ist,
Über die im Enteignungsverfahren erhobenen Entschädigungsansprüche,
mögen sie nun begründet sein oder nicht, Entscheidung zu treffen.
56.
Rekursbescheid vom 29. September 1 8 i» 3 — IV 5564.
Die Beschwerde gegen die Entscheidung des B. A., durch welche
die Verlängerung der im Planfeststellungsbeschlusse festgesetzten Frist,
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702 Rechtsprechung und Gesetzgebung.
innerhalb deren von dem Enteignungsrechte Gebrauch zu machen war,
abgelehnt wird, ist als unl>egründet zu verwerfen, da die Verlängerung
erst nach Ablaut' der Frist beantragt ist, und die Verlängerung nur
wahrend des lautes stattfinden kann; mit dem Zeitpunkte ihres Ablautes
sind die etwaigen Rechtsfolgen der Fristversflumniss als endgiltig ein-
getreten zu erachten.
•57.
Rekurshescheid vom 28. Dezember 1895 — IV A 8474.
Die gegen den Planfeststcllungsbeschluss gelichtete Beschwerde ist
mit Recht von dem Vorsitzenden des B. A. als verspätet zurückgewiesen,
da der Beschluss am 10. Juni d. Js. zugestellt, die Beschwerde aber erst
am 25. Juni d. Js. eingelegt ist. Da der verspätete Eingang dieser Be-
schwerde nach den stattgehabten Ermittlungen weder auf eine Unregel-
mässigkeit im I'ostverkchr noch auf eine solche im Geschäftsgänge beim
R. A. zurückzuführen ist, und somit der Fall einer unverschuldeten Frist -
versäumniss nicht vorliegt, so kann daher auch die anscheinend eventl.
beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden
(§ 52 Abs. 2 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom
30. Juni 18H3).
58.
— IV *'388
Rokursbescheid vom II. Januar 18811 — ... " •
IIb 19<4-1
Die dem Kreisverbande obliegende vertragliche Verpflichtung zur
unentgeltlichen Hergabe des für den in Rede stehenden Bahnbau erforder-
lichen Grund und Bodens ist nicht geeignet, denselben zu einem Bethei-
ligten im Sinne des § 22 Abs. 1 des Enteignungsgesetzes zu machen.
Es kann deshalb der Kreisausschuss zur Erhebung der Beschwerde gegen
den Planfoststellungsbesehluss nicht für befugt erachtet werden.
5!).
Rekursbeseheid vom -JH. Oktober 1890 — IV 5095.
Der Beschwerdeführer kann nicht schon aus dem Grunde zu den an dem
Verfahren Betheiligten im Sinne des §22 des Euteignungsgesetzes ge
rechnet werden, weil er der Unternehmerin gegenüber zur Tragung der
in demselben behufs Beschaffung des für die Bahnanlage erforderlichen
Grund und Bodens aufzuwendenden Kosten vertraglich verpflichtet ist.
Seine Einwendungen sind daher mit Recht in dem Planfeststellungs-
besehlusse zurückgewiesen.
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Rechtsprechung and Gesetzgebung.
703
*i0.
Rekursbescheid vom 22. Oktober 1891 — IV 4«1.">.
Auf dem zu enteignenden Gelände sollen nur für solche Beamte,
welche auf Bahnhof O. im Stationsdienste beschäftigt worden und zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Eisenbahnbetriebes notwendiger-
weise in der Nähe des Bahnhofs wohnen müssen, Dienstwohnungen
errichtet werden. Da es den nachträglich vorgenommenen Erhebungen
zufolge an geeigneten Miethswohnungen für diese Beamten in der Nach-
barschaft fehlt, so ist die Beschwerde des Eigenthümers gegen die Ent-
eignung der für die Dienstwohnungen urforderlichen Flächen zu verwerfen.
61.
Rekursbesiheid vom 30. November 188«* — IV 38K2.
Die Eisenbahnstrocke von O. nach G. ist der Gefahr von Betriebs-
störungen infolge klimatischer Einflüsse im besonderen Masse ausgesetzt,
und ist deshalb die ständige Anwesenheit der Bahubewachungsbeamten
auf oder doch in unmittelbarer Nähe der ihnen zugewiesenen Strecke
erforderlich. Da solche mangels geeigneter Wohnungen in der Nachbar-
schaft für den in dem Wärterhause O. . . stationirten Bahnwärter nur
durch Herstellung eiuer Wohnung an seiner Dienststelle erreicht werden
kann, und unter den in Frage kommenden Grundstücken dasjenige des
Beschwerdeführers sich vorzugsweise zur Errichtung eines zweckdien-
lichen Bahnwärterwohnhauses eignet, so ist die Beschwerde gegen
die Inanspruchnahme seines Grundstücks zu verwerfen.
62.
Rekursbeseheid vom 8. Mai 1899 — IV A 3433.
Das Enteignungsrecht erstreckt sich auch auf den Grund und Böden,
welcher zu den an der Bahn und den Bahnhöfen behufs des Eisenbahn-
betriebes zu errichtenden Gebäuden erforderlich ist (§ 23 Abs. 1 des Ent-
eignungsgesetzes). Da behufs des Eisenbahnbetriebes die Betriebs-
beamten in unmittelbarer Nähe ihres dienstlichen Wirkungskreises wohnen
müssen, so sind zu diesen Gebäuden diejenigen zu rechnen, deren Er-
richtung in unmittelbarer Nähe der Bahn zur Unterbringung solcher Be-
amten im Einzelfall»« nothwendig erscheint. Bei der abgesonderten Lage
des Bahnhofes M. ist aber die Errichtung der geplanten Dienstwohn-
gebäude in möglichster Nähe der Bahn unbedingt nothwendig. Mithin
erstreckt sich das dem Eisenbahnunternehmer verliehene Enteignungs-
recht auf die hierfür in Anspruch genommenen T^andflächen.
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704
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
63.
Kekursbeseheid vom 1. August 1890 — IV 3749.
Dasjenige Gelände, welches nach dem Plane für Beamtenwohn-
gebäude Verwendung linden soll, ist thatsächlich zur Aufnahme von
Btireaus und zur Lagerung von Materialien für die Bahnmeisterei
bestimmt und muss in seinem ganzen Umfange auch dann für das Unter-
nehmen in Anspruch genommen werden, wenn die beabsichtigte Her-
stellung von Dienstwohnungen in den auf demselben zu errichtenden
Gebäuden unterbleiben sollte. Es unterliegt hiernach das bezeichnete
Gelände im Hinblick auf § 23 No. 1 und 3 des Enteignungsgesetzes in
jedem Falle der Enteignung.
64.
Kekursbesclicid vom 1 1. Januar 1898 — IV A 8GG>.
■
Di«- Frage, ob beim Bau einer Bahn auch Dienstland für Eisen-
bahnbetriebsbeamte im Wege der Enteignung zu beschaffen sei, ist nicht
nach einseitig finanziellen Rücksichten zu entscheiden. Der B. A. verkennt
daher mit seiner in gleichem Masse auf alle Beamte des Staatsdienste*
anwendbaren allgemeinen Bemerkung, die Staatseisenbahnverwaltung habe
diese Beamten so im Gehalt zu stellen, dass sie aus ihm ihre Lebens-
bedürfnisse bestreiten können, die besonderen Bedürfnisse des Eisenbahn
dienstes in Bezug auf Dienstwohnungen und Dienstland durchaus, während
die Berufung des Kreises B. auf den dem Gebiete des Privatrechts an-
gehörenden Vertrag zur Sicherstellung der für den Bahnbau massgeben-
den Vorbedingung mit Recht von ihm zurückgewiesen worden ist. Es
ist vielmehr gemäss § 23 des Enteignungsgesetzes das Grundeigen thum
auch zur Erwerbung des den Eisenbahnbetriebsbeamten zu überweisenden
Dienstlandes der Enteignung unterworfen, wenn dies im öffentlichen, ins-
besondere im Betriebsinteresse erforderlich ist, weil die Dienstwohnungen
fern von Ortschaften liegen, und ihre Inhaber somit nicht in der Lage
sind, sich die nothwendigsten Lebensbedürfnisse in der Nähe zu beschaffen.
65.
Kekursbesclieid Vom 14. September 1899 — IV A 7433
Eine zur Speisung der Wasserstation auf einem Bahnhofe angelegte
Wasserleitung gehört zu denjenigen Anlagen, welche zu dem Behüte,
damit die Bahn als eine öffentliche Strasse zur allgemeinen Benutzung
dienen könne, nöthig sind (§ 23 8 des Enteignungsgesetzes). Der Einwand,
die Wasserleitung auf dem Bahnhofe sei zum Zwecke der Unterhaltung
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
705
der Eisenbahn, für welche das Enteignungsrecht nicht ausgeübt werden
dürfe, geplant, trifft nicht zu, weil sie einen wesentlichen Bestandtheil der
dem Eisenbahnbetriebe dienenden Bahnhofsanlagen bildet. Es erstreckt
sich daher das dem Eisenbahnunternehmer verliehene Enteignungsrecht
unzweifelhaft auch auf diese Anlage.
66.
Rekursbescheid vom 20. September 1889 — IV 2586.
Nach § 32 des Enteignungsgesetzes darf die Enteignung eines
Grundstücks erst ausgesprochen werden, nachdem der Unternehmer den
Nachweis der rcchtsgiltigen Zahlung oder Hinterlegung der fest-
gestellten Entschädigungssumme erbracht hat. Die Entscheidung darüber,
<»b nach Lage der Sache die Zahlung oder die Hinterlegung des Ein-
schädigungsbetrages einzutreten [hat, ist somit nicht in dem Entschädi-
gungsfeststellungsbeschlus8 zu treffen, sondern bleibt dem Verfahren zur
Vollziehung der Enteignung vorbehalten.
67.
Rekursbescheid vom 15. Januar 1890 — IV 4363.
Die Enteignungsbehörden haben nicht darüber zu entscheiden, ob
die Weigerung der Hinterlegungsstelle, eine zur Hinterlegung angebotene
Entschädigungssumme anzunehmen, begründet sei oder nicht, sondern
nur darüber, ob durch eine stattgefundene Hinterlegung die Voraus-
setzung für die Vollziehung der Enteignung erfüllt sei. Auch die An-
nahme der Beschwerde, die Enteignungsbehörde sei zuständig, die Hinter-
legungsstelle zur Annahme von Entschädigungen für enteignetes Grund -
eigenthum anzuweisen, findet weder in den Bestimmungen des Enteignungs-
gesetzes noch in anderen gesetzlichen Vorschriften ihre Begründung.
68.
Rekursbescheid vom 15. Januar 18110 — IV 127.
Die zur Ausführung von Eisenbahnbauten erforderlichen Enteignungen
i>ind in der Regel für dringlich zu erachten.
69.
Rekursbescheid vom 22. April 1898 — IV A 2691
Die im öffentlichen Interesse gebotene ungestörte Fortführung und
Vollendung des Baues der Eisenbahn von B. nach F. macht die alsbaldige
Archiv für Eisenbahnwesen. 1901. ii;
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70ii
Hei htspreehung und Gesetzgebung.
Inanspruchnahme der dein Beschwerdeführer gehörigen Grundflächen durch
den Eisenbahnunternehmer nothwondig. Der Einwand des Beschwerde-
führers, es lasse sich die ihm für die Abtretung der Flächen gebührend«'
Entschädigung nach ihrer Veränderung durch Bahnbauarbeiten nicht mehr
feststellen, ist unerheblich, weil, soweit es sich um die Feststellung des
Zustandes etwaiger Gebäude oder künstlicher Anlagen handelt, durch die
Bestimmungen des § 3,"> des Enteignungsgesetzes bereits Vorsorge ge-
troffen ist, im übrigen aber auch nach jener Veränderung der frühere
Zustand leicht und zuverlässig festgestellt werden kann. Der Dring-
lichkeitsbeschluss ist mithin gerechtfertigt.
70.
Kekurshescheid vom 1 :>. Oktober 1H!>7 — IV A 7 Hü).
Die Enteignung der Grundstücke; der Beschwerdeführer ist für dring
lieh zu erachten, weil diese Flächen zur Erweiterung des Bahnhofs A. in
Anspruch genommen werden müssen, und die baldige und ununterbrochene
Herstellung der geplanten Bahnanlage im öffentlichen Interesse geboten
ist. Die Einwendungen gegen den Umfang der der Enteignung zu unter
werfenden Flächen können schon deshalb keine Berücksichtigung mehr
linden, weil der angegriffene Plan bereits endgültig festgestellt ist. Dm
die Dringlichkeitserklärung für einen derjenigen Fälle zu erachten
ist, welche keinen Aufschub zulassen, und im vorliegenden Falle ins-
besondere die Sach- und Rechtslage in Bezug auf die Dringlichkeit der
Bauausführung und der Enteignung klar liegt, so war der Vorsitzende
des B. A. für befugt zu erachten, namens dieser Behörde den Beschluss
zu erlassen (§117 des Gesetzes über die allgemeine Landcsverwaltung
vom HO. Juli 1888).
71.
Kckur.shescheid vom 2(5. August 1894 — IV ö:jl5.
Eine Enteignung ist in der Regel nur in dem Falle für dringlich
zu erachten, wenn die alsbaldige Ausführung des Unternehmens ohne die
Anordnung der Dringlichkeit nicht würde erfolgen können. Es bedarf
daher, falls dem Unternehmer die benöthigte Fläche bereits zur plan-
mässigen Verwendung überlassen worden ist, der näheren Darlegung der
besonderen Umstände, durch welche die Dringlichkeit der Enteignung
trotz erhaltener Bauerlaubniss bedingt erscheint.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
707
72.
Rekursbescheid vom 31. März l«mo — IV A -1-21H.
Soweit der Beschwerdeführer die Entscheidung' des B. A. über die
Entschädigung angreift, steht ihm mich § 30 des Enteignungsgesetzes
lediglich die Beschreitung des Rechtsweges binnen 6 Monaten nach der
Zustellung des Beschlusses zu; falls seine Beschwerde zugleich gegen den
Dringlichkeitsbcschluss gerichtet sein sollte, muss sie verworfen
werden, weil die ungestörte Fortführung des Baues der Eisenbahn von
J. nach Sch. die Inanspruchnahme der fraglichen Grundstückstheile
dringend erforderlich macht, und die baldige Fertigstellung der neuen
Bahn im öffentlichen Interesse dringend geboten ist. Die Dringlichkeit
der Enteignung ist daher mit Recht ausgesprochen.
73.
Erlas» vom U. Februar 18<»H — IV A «71.
Die Beschwerde gegen den Enteignungsbeschluss vom 14. Dez.
vor. Jahres, welche damit begründet wird, dass der den Gegenstand
der Enteignung feststellende Flau Flächen umfasse, die der Ent-
eignung nicht unterliegen, muss schon deshalb als unbegründet zurück-
gewiesen werden, weil der angegriffene Planfeststellungsbesehluss
nach fruchtlosem Ablauf der gesetzmassigen Beschwerdefrist (§ '21 des
Enteignungsgesetzes, § 150 des Zustilndigkeitsgesetzcs vom 1. August 1S83)
längst rechtskräftig geworden ist.
74.
Erlass vom r». März Ih?m — IV 5.V.» an den RegierungspriUnh uten
zu B.
Nach den Bestimmungen der für die Bemessung der Gebühren
der im Entschüdigungsfeststellungsvcrfahrcn zugezogenen Sachverstän-
digen zur Anwendung zu bringenden Gebührenordnung für Zeugen und
Sachverständige vom 30. Juni 1878 genügt für die Zubilligung der höheren
Vergütung aus § 4 die Feststellung, dass eine schwierige Untersuchung
und Sachprüfung stattgefunden hat. Die in dieser Beziehung an der Hand
der Sachlage dortseits abgegebene gutachtliche Bescheinigung zu den
Gcbühreniiquidationcn des Kommissionsraths S. unterliegt keinen Bedenken.
Da gegen die Berechnung der Vergütung des § 4 nach den „Normen für
Arbeiten des Architekten und Ingenieurs u Ausstellungen nicht erhoben
sind, rechtfertigt sich die dortige Feststellung, soweit es sich nicht um
4 »5*
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TON
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Gebühren für die Theilnahmc an Terminen handelt, für welche mir der
Betrag von 2 M für die Stunde in Ansatz zu bringen ist.
75.
Erlass vom 8. Januar n)Ol — IVA 1)213 — an den Regierungspräsidenten
zu \V.
Für die Berechnung der dem Landesbauinspektor L. zuzubilligenden
Gebühren für die Abschätzung in dem Enteignungsverfahren zur
Erweiterung des Bahnhofs N. N. hat, wie bisher, 'die Gebührenordnung
für Zeugen und Sachverständige als Anhalt zu dienen; es ist jedoch gegen
die Anwendung der sog. Hamburger Normen nichts zu erinnern, soweit
dies dem § 4 der Gebührenordnung entspricht. Die Sätze der Hamburger
Normen können demnach mit der Massgabe gewährt werden, dass für die
Theilnahme an Terminen neben etwaigen Reisekosten nur 2 J6 für eine
Stunde in Ansatz gebracht werden. Zur Vermeidung von Zweifeln ist es
angebracht, die Rechnungen mit einer dem § 4 entsprechenden Bescheini-
gung zu versehen.
Gesetzgebung.
Deutsches Reich. Bekanntmachungen des Reichskanzlers:
Vom 4. März 1901, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch-
lands und Luxemburgs.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 91. R.-G.-Bl. S. 13.)
Vom 11. März 1901, betr. eine VII. Ausgabe der dem internationalen
Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten
Liste.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 103. R.-G.-B1. S. 17.)
Vom lü. März*1901, betr. Aenderung des Militärtarifs für Eisen-
bahnen.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 1 18. R -G.-Bl. S. 30.)
Prenssen. Staats vertrag vom 3. Mai 1899 zwischen Preussen, Sachsen-
Weimar und Sachsen - Koburg - Gotha wegen Herstellung einer
Eisenbahn von Treffurt nach Hörschel (Eisenach).
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 75. G.-S. S. 27.)
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
709
Staatsvertrag vom 19. Dezember 1900 zwischen Preussen und
Braunschweig wegen Herstellung vollspuriger Nebeneisenbahnen
von Schöningen über Hötzum nach Gliesmarode und von Mattier-
zoll nach Hötzum.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 87. G.-S. S. 39.)
Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 11. Februar 1901, betr.
den Erwerb und Betrieb der Eisenbahn von Hansdorf nach Priebus
durch die Lausitzer Eisenhahngesellschaft.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 79.)
Nachtrag zur Konzessionsurkunde vom 18. Juni 1895, betr. den
Bau und Betrieb der auf das preussische Staatsgebiet entfallenden
Strecke einer Eisenbahn von Oschersleben nach Schöningen durch
die Oschcrslcben-Schöninger Eisenbahngesellschaft. Vom 4. Mflrz
1901.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 95.)
Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 19. September 1900, betr.
den Bau und Betrieb der seitens der Osterwicck-Wasserlebener
Eisenbahnaktiengcsellschaft zu erwerbenden vollspurigen Neben-
eisenbahn von Osterwieck nach Wasscrleben.
(Eisenbahn-Verordnungeblatt S. 123.)
Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: E '^.'"f1*
Vom 19. Februar 1901, betr. Auslegung der §§ 10 und 12 des
Hinterbliebenenfüreorgegesetzes 71
Vom 19. Februar 1901, betr. Gemeinsame Bestimmungen für
alle Beamte im Staatseisenbahndienste 73
Vom 20. Februar 1901, betr. Unfallverhütungsvorschriften . . 73
Vom 21. Februar 1901, betr. Auslegung des Begriffs „Kom-
mando44 73
Vom 4. März 1901, betr. Gebühren für Kessel Untersuchungen
der Betriebsmaschinen bei den Privateisenbahnen, Klein-
bahnen und Privatanschlussbahnen 83
Vom 18. März 1901, betr. Ausführung des Gewerbeunfallver-
8icherungsgesetzcs 91
Vom 14. Mfirz 1901, betr. Transportvergünstigungen bei Klein-
bahnen 96
Vom 19. Mflrz 1901, betr. Aenderung d^r Staatsbahn wagen-
vorschriften 96
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710
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
E.-V.-B1.
Seite
Vom 26. März 1901, betr. Prüfungsordnung für die mittleren
und unteren Staatseisenbahnbenintcn 101
Vom 27. .März 1901, betr. Beförderung von Gummistaub . . 102
Vom 27. Marz 1901. betr. Abstempelung von Fraehtbrieffor-
mularen 119
Vom 1. April 1901, betr. Anwärterdienstaltcr und Besoldungs-
auf besserungen der diütnrisehen Beamten 130
Oesterreich-Ungarn. Das Verordnungsblatt des k. k. Handelsministe-
riums für Eisenbahnen und Dampfschiffahrt enthält in den folgenden
Nummern die nachstehenden, das Eisenbahnwesen betreffenden
wichtigeren, im Archiv nicht besonders abgedruckten Gesetze
Erlasse u. s. w.:
(No. 22:) Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen, des Handels,
des Ackerbaus und der Eisenbahnen vom 23. Januar betr. den Verkehr mit
Mineralölen. — Krlass des Eisenbahnministeriums vom 12. Februar ifHM. betr. die
vom Staatseisenbahnrath über die Anträge des Export komitees gefassten Be-
schlüsse.
Frankreich. Verordnung des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom
27. Oktober 1900, betr. die Erhebung von Nebengebühren bei den
französischen Ilaupteisenbahnen.
Art. 1. Die Xebengebühren für Einschreibung, Auf- uml Abladen, Ver-
wiegung, Lagerung u. s. w. auf den Hauptbahnen während des Jahres werden,
sowohl für Ell- als auch für Frachtgut, wie folgt festgesetzt:
Abschnitt I. — Eilgut.
E rstes Kapitel.
Reisegepäck, Eilgut, Güter, Lebensmittel, Milch, Geld, Werthsachen, Kunstgegenstände und
Hunde.
Art. 2. — Einschreibung. Für die Einschreibung von Reisegepäck,
Eilgut, gewöhnlichen (intern, Lebensmitteln, Milch, (ieltl, Werthsachen, Kunst-
gegenständen und Hunden wird erhoben:
eine feste Gebühr von |o Centimes für jede Sendung.
Für Sendungen, die über mehiere Linien laufen, die verschiedenen Gesell-
schaften gehören, darf diese Gebühr nur auf der Versandstation erhoben werden.
Art. :\. — Auf- und Abladen. — Für das Auf- und Abladen von Heise-
gepäck. Eilgut, gewöhnlichen Gütern, Lebensmitteln und Milch wird erhoben:
eine Gebühr von 1,> Franken für jede Tonne.
Die Erhebung findet für je mich nur angefangene W kg statt
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Rechtsprechung und Gesetzgebung. 711
Von der Aul- und Abladegebühr sind befreit:
1. Sendungen, deren Gewicht 40 kg nicht übersteigt;
2. Gegenstände, die nach dem Werthe taxirt werden;
A. Hunde.
Art. 4. — Verwiegung. — Wenn über die Verwiegung hinaus, welche
iiie Kisenbahn vor Abgang des Guts, zum Zwecke der Frachtberechnung, auf ihre
Konten vorzunehmen hat, der Absender oder der Empfänger eine nochmalige Fest-
stellung des Gewichts verlangt, so kommt zur Erhobung:
eine Gebühr von 10 Centimes für je auch nur angefangene loo kg und
jede nachträgliche Verwiegung.
Die Eisenbahnen haben in diesem Falle den Betheiligten auf Verlangen
kostenfrei einen Schein auszuhändigen, in welchem das Gewicht der verwogenen
• Miter festgestellt ist.
Die nachträgliche Wägegebühr kommt nicht zur Erhebung, wenn die noch-
malige Verwiegung einen Irrthum zum Nachtheil des Absenders oder des Em-
pfängers ergiebt.
Art. :> — Ermittlung der Stückzahl. — Für die Ermittlung der Stück-
zahl einer aus mehr als 60 Stück für die Tonne bestehenden Sendung wird eine
Gebühr von 15 Centimes für je 20 Stück oder einen überschiessenden Thcil dieser
Anzahl erhoben.
Art. (i. — Lagerung. — Für die Lagerung von Eilgut, Frachtgütern,
Lebensmitteln und Milchsendungen, die auf der Station auszuliefern t-ind und aus
irgend einer Ursache nicht innerhalb der im Artikel 32 festgesetzten Fristen ab-
genommen wurden, wird erhoben:
für je auch nur angefangene 100 kg eine Gebühr von:
5 Centimes für die ersten 24 Stunden;
5 „ „ zweiten 24
5 n dritten 24
10 „ „ jede weiteren .... 24 r ;
Unter denselben Umständen wird die gleiche Lagergebühr für je auch nur
angefangene 1000 Franken und 24 Stunden für Werthgegenstände erhoben.
In den beiden vorstehenden Fällen beträgt die Mindesterhebung 10 Centime».
Die vorstehend festgesetzten Gebühren werden auch auf Eilgut, Fracht-
guter. I>-bensmittelr Milch und Werthgegeustände erhoben, die. in die Wohnung
fies Adressaten abzuliefern sind und deren Empfänger abwesend oder unbekannt
ist oder die Annahme verweigert; unter der Bedingung, dass von der Eisenbahn
nVtn Absender oder der Vorbahn hiervon Kenntnis» gegeben wird.
In diesem Falle bleiben die Kosten für die Rückleituug der Güter in den
Bahnhof zu Lasten des Gutes.
Hunde, die bei Ankunft nicht abgenommen werden, sind auf Kosten und
(»efahr dessen, den es aogeht, einzustallen.
Die Stallungsgebühren sind gegen Nachweis der Auslagen zu erstatten.
Art. 7. — Aufbewahrung von Gepäck. — Für die Aufbewahrung des
iu den Bahnhöfen unter Haftung der Eisenbahnen vor der Abfahrt oder nach der
Ankunft der Züge niedergelegten Gepäcks wird erhoben:
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712
Rechtsprechung und Gesetzgebung;.
eine Gebühr für jeden Gegenstand von:
5 Centimes für die ersten . .
... 24 Stunden:
5
">
... -24
10
... -24 - :
15 „
... 24 „ ;
20
„ jede weitereu .
24 « ;
Für die nachstehend benannten Gegenstände: Spiegel und Klaviere, kleine
Wagen, wie Kinder- und Krankenwagen, Wagen von Hausierern, Schubkarren,
kleine Rollwagen und Rollstühle; Zweiräder, Tandems, Dreiräder, Automobil wagen;
Maschinen und Apparate, wie Nähmaschinen, Schleifsteine, Heizapparate. Destil-
lationsappurate, Drehbänke und andere Maschinen zum Handbetrieb; leere Hüllen,
nicht auseinander genommen; Leitern, Holz- oder Eigenstücke von mehr als 2 m
Länge; nicht verpackte Lebensmittel; Blumentöpfe, Baume und Gesträuche, werden
die Gebührensätze verdoppelt, wenn diese Gegenstände, nachdem sie als Gepäck
befördert worden sind, in dem Raum zur Aufbewahrung von Gepäck niedergelegt
werden, oder wenn sie durch eine Person niedergelegt worden sind, die b«>i der
Zurücknahme eine Platzkarte oder eine gleichwertige Karte vorzeigt. Sie werden
vierfach erhoben, wenn die betreffende Person diesen Ausweis nicht vorlegt. In
allen Fällen beträgt die Mindestgebühr 10 Centimes.
Die Eisenbahn kann die Lagerung von Gegenständen verweigern, deren
Länge den Umfang der Betriebsmittel übersteigt
Die Lagerung vor Abgang wird durch Aushändigung eines Scheines bestä-
tigt; die I^igerung nach Ankunft wird entweder durch Aushändigung eines Scheins,
oder durch Aufbewahrung, seitens des Reisenden, des ihm bei der Abreise ausgehän-
digten Gepäckscheines nachgewiesen. In diesem Falle wird die Stunde derAufgabe
des Gepäcks zur Aufbewahrung durch die Register der Eisenbahn festgestellt
Die Eisenbahnen können, auf ihren Antrag, ermächtigt werden, die vorstehend
angegebenen Taxen und Bestimmungen auf ihre im Innern der Städte gelegenen
Omnibusbüreaus auszudehnen. Die bereits ertheilten Ermächtigungen bleiben in
Kraft.
Von der Gebühr für Aufbewahrung oder Lagerung sind die Gepäckstücke
von Reisenden befreit, die genöthigt sind, sich in den Umsteigstationen aufzuhalten,
um den Abgang des nächsten Zuges abzuwarten, der sie nach ihrer Bestimmung
führen soll.
Im Falle einer durch den Aufsichtsbeamten ordnungsmäßig festgestellten
Ueberfüllung sind die Eisenbahnen ermächtigt, von Amts wegen alles Gepäck, das
nicht innerhalb einer Frist zurückgezogen wird, die drei Tage für die Bahnhöfe
von Paris, fünf Tage für einige grosse, von dem Minister zu bezeichnende Bahn-
höfe und acht Tage für die andern Bahnhöfe beträgt, in ein öffentliches Lagerhaus
verbringen zu lassen. Die Zustellungsgebühren werden nach den von dem Minister
festgesetzten Tarifen berechnet
II. Kapitel.
Fahrzeuge, Leichen. Thiere.
Art. 8. — Einschreibung. — Für die Einschreibung von Fahrzeugen.
Leichen und Thieren wird erhoben:
eine teste Gebühr von 10 Centimes für jede Sendung.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
713
Für Fahrzeuge, Leichen und Thiore, die über mehrere, verschiedenen Eisen-
bahngesellschaften gehörenden Linien befördert werden, wird diese Gebühr nur
auf der Versandstation erhoben.
Art. 9. — Auf- und Abladen. — Für das Auf- und Abladen von Fahr-
zeugen, Leichen und Thieren werden nachfolgende Gebühren erhoben:
Fahrzeuge, 2 Franken für jedes Fahrzeug:
Leichen, 2 Franken für jede Leiche:
Ochsen, Kühe, Stiere, Pferde, Maulesel, Esel, Füllen, Zugthiere. 1 Franken
für jedes Stück;
Kälber und Schweine, 40 Centimes für jedes Stück;
Hammel, Schafe, Lämmer und Ziegen, 20 Centimes für jedes Stück.
Art. 10. — Lagerung. — Für das Stehenbleiben von Wagen, die aus
irgend einer Ursache nicht innerhalb der im Artikel 32 festgesetzten Fristen ab-
genommen sind, wird erhoben:
eine feste Gebühr von 1 Franken für jeden Wagen und je 24 Stunden.
Werden Leichen nicht abgenommen, so wird, von der Ankunft an gerechnet,
erhoben :
eine Gebühr von 5 Franken für jede Leiche und je 24 Stunden.
Thiere, die bei Ankunft nicht abgenommen werden, sind auf Kosten und
Gefahr dessen, den es angebt, einzustallen.
Die Stallungskosten sind gegen Nachweis der Auslagen zu vergüten.
Art. 11. — Thiere in Kisten, Käfigen oder Körben, die gemäss den Be-
stimmungen der genehmigten Tarife befördert und nach dem Gewichte taxirt
werden, sind hinsichtlich der Nebengebühren den gleichen Sätzen und Bedingungen
unterworfen, wie Ellgut.
Abschnitt II. — Frachtgut.
I. Kapitel.
Güter.
Art. 12. — Einschreibung. — Für die Einschreibung der Güter wird
erhoben:
eine feste Gebühr von 10 Centimes für jede Sendung.
Für Sendungen, die über mehrere Linien laufen, die verschiedenen Gesell-
schaften gehören, wird diese Gebühr nur auf der Versandstation erhoben.
Art 13. — Auf- und Abladen. — Für das Auf- und Abladen von Gütern
aller Art werden folgende Gebühren erhoben:
l,y> Franken für die Tonne von Gütern, die in beliebigen Gewichtsmengen
befördert werden:
1 Franken für die Tonne von Gütern in Sendungen von 4000 kg und
darüber, oder in ganzen Wagenladungen, und zwar ohne Rücksicht
auf den angewendeten Tarif, jedoch vorbehaltlich anderweitiger Be-
stimmung in den orduungsmässig genehmigten Spezialtarifen.
Die Erhebung findet für je auch nur angefangene 10 kg statt.
Diese Gebühren Hetzen sich wie folgt zusammen:
# für Güter, die in beliebigen Gewichtsmengen befördert werden:
1. Aufladekosten bei Abgang 40 Centimes.
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714
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
2. Ahladekosten nach Ankunft 40 Centime!*.
3. Bahnhofgebühr bei Abgang 35 Centimes,
4. Bahnhofgebühr nach Ankunft 35 Centimes für die Tonne, unter Berech-
nung für je auch nur angefangene 10 kg:
für Güter, die in Sendungen von 4000 kg und darüber und in ganzen
Wagenladungen befördert werden:
1. Aufladekostcn bei Abgang 30 Centimes,
2. Ahladekosten nach Ankunft 30 Centimes.
3. Bahnhofgebühr bei Abgang 20 Centimes,
4. Bahnhofgebühr nach Ankunft 20 Centimes für die Tonne, unter Berech-
nung für je auch mir angefangene 10 kg.
Die vorstehend festgesetzten Auf- und Abladegebühren kommen ohne Rück-
sicht auf die Art des Auf- und Abiadens (von Hand, Krahnen, Schüttgang. Schale.
Kippbrett u. s.w.) zur Erhebung.
Für die Güter in Sendungen von 4 (MX) kg und darüber oder in ganzen
Wagenladungen ist. sofern das Auf- und Abladen dieser Güter gemäss den Tarifen
den Absendern und Empfangern überlassen bleibt, von den Auf- und Ablade-
gebühren in Abzug zu bringen:
3o Centimes für die Tonne für jede Verrichtung des Auf- oder Abiadens.
Die Bahuhofgchülm n sind in allen Füllen zu bezahlen.
Für Güter von oder nach I'rivatgleisen werden au Bahnhofgebühren erhohen:
20 Centimes auf der ersten an der Hauptlinie liegenden Versandstation
oder umgekehrt:
20 Centimes anf der Empfangsstation oder umgekehrt.
Sendungen, deren Gewicht 40 kg nicht übersteigt, sind von jeder Gebühr
für Auf- und Abladen und von Bahnhofgebühr befreit.
Art. 14. — Leihweise Ueberlassung von Krahnen und Hebewerk-
zeug. — Erfolgt die Auf- und Abladung eines (iuts durch den Absender oder den
Empfanger, so muss die Eisenbahn in den Bahnhöfen, in denen Hebeapparate von
genügender Sülrke vorhanden und nicht für den eigenen Gebrauch in Anspruch
genommen oder in Reparatur sind, diese den Interessenten auf Verlangen gegen
Zahlung nachstehender Gebühren zur Verfügung stellen:
1. Für Apparate, die von Hand und ohne Beihilfe der Eisenbahnbediensteten
in Thatigkeit gesetzt werden, 15 Centimes für die Tonne und jede Bc-
oder Entladung, mit einer Mindesterhebung von 25 Centimes für jede
auch nur angefangene Viertelstunde.
2. Für Hebevorrichtungen mit mechanischem Antrieb 30 Centimes für die
Tonne und jede Arbeitsausführung, mit einer Mindesterhebung von
1 Franken für jede auch nur angefangene Viertelstunde. In diesen Sätzen
ist die Vergütung für den Werkführer und die Lieferung der für den
Betrieb des Krahnens erforderlichen Kraft inbegriffen.
Die Hebeapparate werden den Absendern und Empfangern nur unter der
ausdrücklichen Bedingung zur Verfügung gestellt, dass die Benutzung durch sie
und auf ihre Kosten und Gefahr nach den Bestimmungen des geineinen Rechts
zu geschehen bat.
Art. 15. Ueberführung und Umladung. — In den Stationen, in
welchen der Anschluss einer Eisenbahn an eine einer andern Gesellschaft kon-
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
716
zessionirte Eisenbahn stattfindet, mit welcher der Austausch von Rollmaterial
möglich ist, wird für die von der einen auf die andere Linie übergehenden Güler
eine. Gebühr von 40 Centimes für die Tonne erhoben, welche für je auch nur an-
gefangene 10 kg zu berechnen und hälftig zwischen den beiden Eisenbahnen zu
theilen ist.
An den Auschlusspunkten der Privatgleise wird diese Gebühr nicht erhoben.
Findet die Uebergabe zwischen zwei Linien statt, zwischen denen der Aus-
tausch von Rollmaterial nicht möglich ist, so wird, an Stelle der angegebenen
Gebühr von 40 Centimes, eine Gebühr von 70 Centimes für die Tonne erhohen,
welche für je auch nur angefangene 10 kg zu erheben und wie folgt zu ver-
theilen ist:
40 Centimes Bahnhofgebühr, welche hälftig zwischen den beiden Eisen-
bahnen zu theilen ist;
30 Centimes für die Gesellschaft, welche die Umladung ausführt.
Ausser den vorstehend festgesetzten Gebühren für Uebergabe und Umladung
wird in den Anschlussbahnhöfen keinerlei Manipulatiousgebühr (Auf- und Ablade-,
Bahnhofgebühr) erhoben.
Soweit nicht gegentheilige Bestimmungen in den Konzessionsurkunden auf-
genommen sind, wird in den Anschlusspunkten solcher Linien, zwischen welchen
der Austausch von Rolhnaterial nicht möglich ist, keine Uniladegebühr erhoben,
wenn diese Linien von der gleichen Gesellschaft oder dem gleichen Konzessionär
betrieben werden.
Sendungen, deren Gewicht 40 kg nicht übersteigt, sind von jeder Ueborgabe-
oder Umladegebühr befreit.
Art. 1«. — Verwiegung. — Wenn über die Verwiegung hinaus, welche
dvn Gesellschaften vor Abgang des Gutes zum Zweck der Frachtermittlung auf
ihre Kosten obliegt, auf Verlangen des Absenders oder des Emptängers noch eine
weitere Verwiegung stattfinden muss. so wird für diese bezogen:
eine Gebühr von 10 Centimes für je auch nur angefangene 100 kg und
für jede nachträgliche Verwiegung.
Findet die Verwiegung für Roll- oder Frachtwagen, oder für Wagenladung
auf der Brückenwage statt, so beträgt die Gebühr:
30 Centimes für jede auch nur angefangene Tonne mit einer Mindest-
erhebung von 7f> Centimes und einem Höchstbetrag von 2 Frauken für
Fracht- oder Rollwagen. Für Wagenladungen von 10 Tonnen und
darunter beträgt die Mindesterhebung 1 Franken für die Wagenladung,
und der Höchstbetrag 2 Franken, und für Wagenladungen von mehr
als 10 Tonnen 3 Franken.
Die Eisenbahnen haben in diesem Falle dem Betheiligten auf Verlangen
einen Schein unentgeltlich auszuhändigen, durch welchen das Gewicht der ver-
wogenen Güter festgestellt wird.
Die Gebühr für nachträgliche Verwiegung kommt nicht zur Erhebung, wenn
durch diese Verwiegung ein Irrthum zum Nachtheil des Absenders oder Em-
pfängers festgestellt wird.
Art. 17. — Zählgebühr. — Werden auf Antrag des Absenders die Stücke,
welche eine Sendung ausmachen, gezählt, und besteht diese aus mehr als 20 Stücken
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710
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
für die Tonne, so kommt eine Gebühr von 15 Centimes für je auch nur angefangene
20 Stücke zur Erhebung, mit einer Mindestgebühr von 1 Franken und einer Höchst-
gebühr von 3 Fianken für den Wagen, sofern es sich um eine ganze Wagen-
ladung handelt
Art. 18. — Lagerung. — Für die Lagerung von Gütern, welche auf der
Station auszuliefern sind und aus irgend einer Ursache nicht innerhalb der im
Art. 32 festgesetzten Fristen abgenommen werden, wird eine Gebühr für je auch
nur angefangene 100 kg erhoben, welche beträgt:
... 24
Stunden:
5
... 24
•
5
... 24
10
•
15
... 24
•
20
„ jede weiteren .
... 24
•
In jedem Falle betrügt die Mindesterhebung 10 Centimes.
Diese Gebühren werden auch auf die Güter erhoben, die in die Behausung
des Adressaten abzuliefern sind und deren Empfänger abwesend oder unbekannt
ist oder die Annahme verweigert, unter der Bedingung, dass hiervon durch die
Eisenbahn dem Absender oder der Vorbahn sofort Kenntniss gegeben wird.
In diesem Falle sind die Kosten für die Rückleitung der Güter in den Bahn-
hof dem Gut zu belasten.
Die gleichen Lagergebühren werden bei der Aufgabe, nach Ablauf der auf
die Auflieferung zum Bahnhof folgenden 24 Stunden, für solche Güter erhoben,
welche die Eisenbahn auf Verlangen des Absenders, über diese Zeit hinaus auf
ihren Laderampen oder in ihren Hallen aufbewahrt, wobei übrigens die Eisen-
bahnen nur die zum Versand bereiten Güter anzunehmen verpflichtet sind.
II. Kapitel.
Fahrzeuge. - Thlere.
Art. 19. — Einschreibung. — Für die Einschreibung von Fahrzeugen
und Thieren ist eine feste Gebühr von 10 Centimes für die Sendung zu bezahlen
Für Fahrzeuge und Thicre, welche über mehrere Linien laufen, die verschie-
denen GeselNehaften gehören, wird diese Gebühr nur auf der Versandstation
erhoben.
Art. 20 — Auf- und Abladen. — Für das Auf- und Abladen von Fahr-
zeugen und Thieren werden nachstehende Gebühren erhoben:
Fahrzeuge, 2 Franken für das Stück;
Ochsen, Kühe, Stiere, Pferde, Maulesel. Esel, Füllen, Zugthiere, 1 Franken
für das Stück;
Kälber und Schweine, 40 Centimes für das Stück;
Hammel. Schafe, Lämmer und Ziegen, 20 Centimes für das Stück.
Diese Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:
Fahrzeuge:
Auf ladegebühr bei Abgang. 1 Franken für das Stück;
Abladegebühr nach Ankunft. 1 Franken für das Stück.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
717
Ochsen, Kühe u. s. w.:
Aufladegebühr bei Abgang, 50 Centimes für das Stück;
Abladegebühr nach Ankunft, 50 Centimes für das Stück.
Kälber und Schweine:
Aufladegebühr bei Abgang, 20 Ceutimes für das Stück;
Abladegebühr nach Ankunft, 20 Centimes für das Stück.
Hammel, Schafe u. s. w. :
Aufladegebühr bei Abgang, 10 Centimes für das Stück;
Abladegebühr nach Ankunft, 10 Centimes für das Stück.
Das Auf- und Abladen gefahrlicher Thiere, für welche die Polizeireglements
besondere Vorsichtsmassregeln vorschreiben, werden durch die Absender und
Empfänger und auf deren Kosten ausgeführt; mit Bezug auf diese beiden Ver-
richtungen wird keine Gebühr erhoben.
Für Wagen und Thiere kommt keine Babnhofgebühr zur Erhebung.
Art. 21. — Uebergnbe. — In den Stationen, iu welchen der Anschluss
einer Eisenbahn an eine einer andern Gesellschaft konzessionirte Eisenbahn statt-
findet, mit welcher der AustauKch von Rollmaterial möglich ist, werden nach-
stehende, zwischen den beiden Verwaltungen hälftig zu theilende Gebühren
erhoben:
Fahrzeuge, 1 Franken für das Stück;
Ochsen, Kühe, Pferde u. s. w., 40 Centimes für das Stück;
Kälber und Schweine, 20 Centimes für das Stück;
Hammel, Schafe, Lämmer und Ziegen, 10 Centimes für das Stück.
Ausser den vorstehend festgesetzten Uebergabegebühren werden keine
Manipulationsgebühren für Auf- und Abladen in den Anschlussbahnhöfen erhoben.
Jedoch werden, wenn die Uebergabe zwischen zwei Linien stattfindet,
zwischen welchen der Austausch von Rollniaterial nicht möglich ist, für die
Uebergabe die im Artikel 20 festgesetzten Auf- und Abladegebühren, ohne Zu-
schlag von Uebergabegebühr, erhoben.
Das Auf- und Abladen gefährlicher Thiere, für welche die Polizeireglements
besondere Vorsichtsmassregeln vorschreiben, wird durch die Absender und Em-
pfänger und auf deren Kosten ausgeführt, und es wird mit Bezug auf diese Vtr-
riehtung nichts bezogen. Jedoch sind im Falle des Uebergangs ohne Umladung
von einem Bahnnetz auf das andere 40 Centimes Uebergangsgebühr für jedes
Thier zu bezahlen.
Art. 22. — Lagerung. — Für das Stehenbleiben von Wagen, die aus
irgend einer Ursache nicht innerhalb der im Artikel 32 festgesetzten Fristen ab-
genommen sind, wird erhoben:
eine Gebühr von 1 Franken für den Wagen und 24 Stunden.
Thiere, die bei Ankunft nicht abgenommen worden sind, werden auf Kosten
und Gefahr dessen, den es angeht, eingestallt.
Die Stallungskosten sind gegen Nachweis der Auslagen zu vergüten.
Art 23. — Die nach den Bestimmungen der genehmigten Tarife zur Be-
förderung kommenden Thiere, in Kisten, Käfigen oder Körben, sind hinsichtlich
der Nebengebühren den gleichen Sätzen und Bedingungen wie di»« Frachtgüter
unterworfen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
HI. Kapitel.
Rollmaterial.
Art. 24. — Einschreibung. - Für die Einschreibung des Rollmateiials
wird erhoben:
eine feste Gebühr von 10 Centimes für jede Sendung.
Für Rollmaterial, das bei der Beförderung über mehrere, verschiedenen
Gesellschaften gehörende Linien läuft, wird diese Gebühr nur auf der Abgangs-
station erhoben.
Art. 25. — Auf- und Abladen. — Auf der Versandstation muss das
Rollmaterial von den Wagen, auf denen es an den Bahnhof verbracht worden ist,
abgeladen und auf die Schienen gesetzt werden. Nach Ankunft in der Bestim-
mungsstation mu.ss es in die Wagen verladen werden, die es fortbringen sollen;
alles durch die Absender und Empfänger und auf deren Kosten uud Gefahr. Mit
Bezug auf diese beiden Verrichtungen ist keine Gebühr zu bezahlen; ebensowenig
wird « ine Bahnhofgebühr erhoben.
Art. 20. — Verwiegung. — Wenn über die Abwiegung hinaus, welche
die Eisenbahn vor Abgang des Gutes, zum Zwecke der Frachtberechnung auf
ihre Kosten vorzunehmen hat, auf Verlangen des Absenders oder des Empfängers
eine nochmalige Feststellung des Gewichts stattfinden muss, so kommen die nach-
stehenden Gebühren für jedes Fahrzeug und jede nachträgliche Gewichtserniitt-
lung zur Erhebung:
für Güter- und Gepäckwagen |,äo Franken;
für Lokomotiven und Tender 3 Franken.
Die Eisenbahn hat in diesem Falle dein Betheiligten auf dessen Verlangen
unentgeltlich einen Schein zu verabfolgen, auf welchem das Gewicht des vcr-
wogenen Gutes festgestellt ist.
Die Gebühr für nochmalige Verwiegung kommt nicht zur Erhebung, wenn
durch dieselbe ein Irrthum zum Nachtheil des Absenders oder des Empfänger*
festgestellt wird.
Art. 27. — Lagerung. — Für das Stehenbleiben von Güter- und Gepäck-
wagen, Lokomotiven und Tendern, die aus irgend einer Ursache nicht innerhalb
der im Artikel 32 festgesetzten Fristen abgenommen worden sind, wird eine Ge-
bühr von :> Franken für jedes Fahrzeug und je 24 Stunden erhoben.
IV. Kapitel.
Lieferung, Beladung, Entladung und Stehenbleiben der Wagen, deren Entladung durch Private
zu geschehen hat.
Art. 2s. — Lieferung von Wagen. — Die Absender haben der Ver-
sandstation die Anzahl der Wagen bekannt zu gehen, die für den Versand von
Gütern. Fahrzeugen und Thiercn erforderlich sind, zu deren Verladung sie ver-
pflichtet bezw. berechtigt sind. Sie haben gleichzeitig die Natur und das Gewicht
des Guts und die Bestimmutigsbahn zu bezeichnen, sowie anzugeben, ob die Ab-
fertigung zu den Bedingungen der General- oder der Spezialtarife geschehen soll.
Innerhalb des auf den Eingang des Gesuchs folgenden Tages — voraus-
gesetzt, dass das Gesuch so rechtzeitig abgesandt worden ist. dass es der Eisen-
bahn vor Dienstschluss zukommen musste — giebt die Eisenbahn dem Absender
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
719
Tay; und Stunde bekannt, an welchem und zu welcher die Wagen zu seiner Ver-
fügung sein werden. Die Lieferfristen beginnen mit dein auf den Tag des Ein-
gangs de« Gesuches folgenden Tage; sie werden um die Dauer der Verzögerung
verlängert, welche die Beladung der Wagen erleidet, wenn sie nicht innerhalb
der untenstehenden Frist abgeführt wird.
Art. -29. — Beladung der Wagen. — Die Beladung der Wagen soll in»
Laufe des Tages, an dem sie dem Absender zur Verfügung gestellt worden sind,
vollständig ausgeführt sein, sofern die. Mittheilung von der Bereitstellung so
rechtzeitig aufgegeben wurde, dass sie dem Betheiligten spätestens vor halb
sechs Uhr des vorhergehenden Nachmittags zugestellt werden konnte, und das*
ihm die Wagen mit der reglementarischen Bahnhoföffnung zur Verfügung gestellt
wurden. Ist die eine oder die andere dieser Bedingungen nicht erfüllt worden,
so wird die dem Absender für die Beladung gewährte Frist um 24 Stunden ver-
längert.
Nach Ablauf der vorstehenden Fristen wird jür jeden Wagen, gleichviel ob
mit dessen Beladung begonnen ist oder nicht, ohne Rücksicht auf dessen Kaum
inhalt. und für den Tag der Verzögerung ein Standgeld erhoben, welches wie
folgt festgesetzt ist:
10 Franken für den Wagen für jede der ersten drei Perioden von 24
Stunden;
12 Franken für den Wagen für jede auf die ersten drei Perioden folgende
Periode, von 24 Stunden.
Art. 30. — Entladung der Wagen. — Die Eisenbahn ist verpflichtet,
die Wagen dem Empfänger spätestens an dem auf die Absenduug de.« Avisbriefes
folgenden Tage mit der reglementarischen Bahnhoföffnung zur Verfügung zu
stellen.
Die Wagen sind im Laufe des Tages, an welchem sie dem Empfänger zur
Verfügung gestellt wurden, vollständig zu entladen, sofern der Avis so recht-
zeitig aufgegeben wurde, dass er dem Empfänger vor sechs Uhr des voraus-
gehenden Nachmittages zugestellt werden konnte. Andernfalls wird die dem
Empfänger für die EntUdung eingeräumte Frist um 24 Stunden verlängert.
Beträgt die Zahl der am gleichen Tage avisirten Wagen mehr als zehn, so
ist der Empfänger nicht gehalten, mehr als zehn Wagen am selben Tage zu ent-
laden. Für die Entladung der überschüssigen Wagen hat er, ohne Rücksicht aut
die Anzahl derselben, einen weiteren Tag zur Verfügung, sofern nicht die gleich-
zeitige Zusendung auf Verlangen des Absenders oder des Empfängers erfolgt ist.
Nach Ablauf dieser Fristen kann die Eisenbahn entweder die Entladung selbst
vornehmen und dafür, unbeschadet der gewöhnlichen Lagergebühren für die ent-
ladenen Güter, 30 Centimes für die Tonne erheben, oder die Güter in den Wagen
belassen und nach Ablaut der Fristen, ohne Rücksicht auf den Rauminhalt der
Wagen, ein Standgeld für den Wagen und für je 24 Stunden Verzögerung erheben,
welches festgesetzt ist auf:
10 Franken für den Wagen für die ersten drei Perioden von je 24 Stunden:
12 Franken für den Wagen für jede auf die ersten drei Perioden folgende
Periode von 24 Stunden.
Art. 31. — Wagen von Privaten. Die gleichen Bestimmungen
finden auf die Be- und Entladung von Privatwagen Anwendung.
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720
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
DaH Standgeld wird jedoeh ermässigt auf:
5 Franken für den Wagen für die ersten drei Perioden von je 24 Stunden:
« Franken für den Wagen für jede auf die ersten drei Perioden folgende
Periode von 24 Stunden.
Abschnitt III. — Allgemeine Bestimmungen.
Art. 321). — Lieferfristen und Fristen für die Abnahme der
Güter. — Die Eisenbahn ist verpflichtet, Expressgüter, Frachtgüter, Lebensmittel,
Geld, Fahrzeuge, Leichen, Thiere, Rollmaterial u. s. w., wenn diese Gegenstände
bahnhoflagernd adressirt sind, spätestens an dem auf die Absendimg des Avis-
briefes folgenden Tage, mit der reglementarischen Oeffnung des Bahnhofes, dem
Empfanger zur Verfügung zu stellen.
Die Güter müssen im Laufe des Tages, an dem sie dem Empfänger zur
Verfügung gestellt worden sind, abgenommen werden, sofern der Avis an den
Betheiligten so zeitig aufgegeben wurde, dass er ihm am Tage vorher und zwar
für vorn Empfänger zu entladende Wagen vor sechs Uhr abends und für Stückgut
und von der Eisenbahn zu entladende Wagenladungen vor Mittag zukommen
musste. Andernfalls wird die dem Empfänger zugestandene Frist für die Ab-
nahme um vierundzwanzig Stunden verlängert.
Die Bestimmungen des gegenwärtigen Artikels lassen die Verpflichtung der
Eisenbahn unberührt, die Güter nach Ablauf der Lieferfrist, welche durch das
Pflichtenheft und die zu dessen Ausführung erlassenen Anordnungen festgesetzt
ist, zur Verfügung des Empfängers zu halten.
Art. 33.») — Uebersendung der Avise über die Ankunft der Güter.
— Der für den Empfänger bestimmte Avis, mit dessen Absendung die in den
Artikeln 6, 10, 18, 22 und 27 festgesetzte Abnahmefrist zu laufen beginnt, kann,
nach der Wahl der Eisenbahn, entweder durch die Post, den Telegraphen, das
Telephon oder eine telephonische Depesche, oder durch einen Boten gegeben
werden, wobei die Kosten der Avisirung vom Adressaten zu tragen sind, jedoch
in keinem Falle. 15 Centimes übersteigen dürfen. Hat der Empfänger die Be-
nutzung des Telegraphen, oder eine telephonische Benachrichtigung, oder einen
eingeschriebenen Brief verlangt und sich bereit erklärt, die entsprechenden Mehr-
kosten zu tragen, so ist die verlangte Art der Uebennittlung für die Eisenbahn
verbindlich.
Im Falle der telephonischen Avisirung sind die Mittheilungen der Eisenbahn
durch Eintragung in ein von ihr zu haltendes besonderes Register festzustellen.
In dieses Register ist der Name des nngerufenen Abonnenten und derjenige der
auf den Anruf antwortenden Person, sowie Tag, Stunde und Gegenstand der
Mittheilung einzutragen. Ks muss durch den Kommissar der Bahnaufsicht paginirt
und paraphirt sein und unterliegt der Durchsicht durch den Kontrolldienst.
Gemäss Artikel 32 werden die Abnahmefristen um vierundzwanzig Stunden
verlängert, wenn der Avis an den Betheiligten nicht so zeitig aufgegeben wurde,
da»s er ihm vor Mittag oder vor sechs Uhr zukommen musste. Der Tag und die
Stunde, zu welcher der Avis ankommen musste, bestimmen sich für die Briefe
l) Art. 32 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 3 haben durch die Verordnung vom
31. Dezember l»>ü eine neue Fassung erhalten und lauten jetzt wie oben an-
gegeben.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
721
nach der Stunde der Aufgabe zur Post, für die Tetegramme nach der Stunde der
Aufgabe beim Telegraphenamt, für die telephonischen Benachrichtigungen nach
d«*r Stuude der Verbindung mit dem Telephonamt. Bei Uebersendung durch
Boten wird die Uebergabe des Avises durch eine Empfangsbescheinigung, die der
Kmpfänger zu erthellen verpflichtet ist, festgestellt.
Art. 34. — Benachrichtigung betreffend die Lieferung von
Wagen und deren Be- und Entladung durch die Interessenten. — Die
im vorstehenden Artikel enthaltenen Bestimmungen hinsichtlich der Benachrich-
tigung über die Ankunft von Gütern sind auch auf die Benachrichtigungen an-
wendbar, welche der Eisenbahn durch den Ab^nder und dem Absender oder
Empfänger durch die Eisenbahn in Betreff der Lieferung, der Be- und Entladung
von Wagen za machen sind.
Der Absender, welcher sich für seine Antrage auf Lieferung von Wagen
des Telephons bedienen will, soll ebenfalls ein Register verwenden, für welches
die gleichen Einträge wie für die Eisenbahn vorgeschrieben sind und welches
vorn Kommissar der Bahnaufsicht paginirt und paraphirt sein soll.
Art. 35. — Benachrichtigung des Absenders wegen Nichtab-
nahme. — Die Eisenbahn kann die erhöhten Gebühren für Lagerung oder
längeres Stehenbleiben von Wagen nur unter der Bedingung erheben, dass die
Empfangsstation den Absender direkt davon unterrichtet, von welchem Tage ab
deren Erhebung stattfindet.
Mangels Zusendung dieser Benachrichtigung kann nur die Gebühr von
5 Centimes für 100 kg und für den Tag, oder diejenige von 10 Franken für den
Wagen und für den Tag, zur Berechnung kommen. Für die Zusendung des Be-
nachrichtigungsschreibens an den Absender kommen 15 Centimes zur Erhebung
Art 3«. — Zuführung in die Behausung. — Die Eisenbahngesell-
schaften sind ermächtigt, jedes Gut entweder in die Behausung des Empfängers
oder in eine öffentliche Niederlage verbringen zu lassen, das, auf irgend einen
Punkt des Netzes zur Auslieferung in der Station abgefertigt, nicht innerhalb
dreier Tage, von der Absendung des Avisbriefes an gerechnet, abgeholt worden
ist. Di« Kosten der Zuführung sind nach den durch den Minister festgesetzten
Tarifen zu berechnen.
Diese Bestimmung ist sowohl auf ausgeladene als auch auf solche Güter
anwendbar, die behufs Entladung durch den Empfänger in den Wagen belassen
worden sind.
Art. 37. — Feiertage. — Bei der Berechnung der Fristen, die für die
Bereitstellung und Abholung der Güter, Thiere und anderer Gegenstände oder
für die Be- und Entladung der Wagen durch den Empfänger festgesetzt sind,
werden Sonn- und Festtage nicht mitgezählt.
Art. 3 8. — Desinfektion der Wagen. — Als Desinfektionskosten
werden, sofern die Desinfektion durch die Reglemente vorgeschrieben ist, folgende
Gebühren erhoben:
40 Centimes für ein Pferd, Füllen, Esel, Maulesel;
30 Centimes für einen Ochsen, Stier, eine Kuh, eine Färse;
15 Centimes für ein Kalb oder Schwein;
5 Centimes für einen Hammel, ein Lamm, ein Schaf, eine Ziege.
Archiv för Eisenbahnwesen. 1901. 17
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722
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Jedoch darf für Sendungen eine» und desselben Absender» die Gebühr
2 Franken für einen einbödigen und 3 Franken für einen doppelbödigen Wagen
nicht übersteigen.
Die Gebühr von 2 Franken für einen einbödigen und von 3 Franken für
einen doppelbödigen Wagen wird auch erhoben, wenn auf Antrag des Absenders
ein besonderer Wagen für «eine Thiere, ohne Rücksicht auf die Anzahl derselben,
verwendet wird.
Für die Desinfektion von Wagen, welche zur Beförderung ekelerregender
Gegenstände gedient haben, kommt in den Fällen, in welcheu die Desinfektion
durch die Reglemente vorgesehrieben ist, eine Gebühr von 2 Franken für den
Wagen zur Anwendung.
Unabhängig von der Anzahl der am Transporte betheiligten Verwaltungen,
wird die Gebühr nur einmal erhoben, sofern nicht Umladung stattfindet. Die
Umladung kann den Absendern nur auf den Grenzstationen und auf den An-
schlussstationen zweier Linien, zwischen denen der Austnusch des Rollmaterials
nicht möglich ist. auferlegt werden.
Die vorstehenden Taxen werden auch dann erhoben, wenn die im ersten
Absatz bezeichneten Thiere in Kisten, Käfigen oder Körben befördert werden.
Art. 3 9. — Die vorstehenden Bestimmungen stehen der Anwendung vou
vortheilhafteren Taxen und Bedingungen, welche dein Publikum auf Grund ge-
nehmigter und noch zu genehmigender Tarife zu Gebote stehen, nicht entgegen.
Gesetz vom 25. Februar 1901, betr. die GemeinuÜtzigkcitserklärung
der Verlängerung der Eisenbahn Ai'n — Sefra nach Djenien-Bnu
Rezg und Duveyrier in der Richtung auf Igli.
(Veröffentlicht im Journal offleiel de la Republique francaise No. Srt
vom 20. Februar 1901 S. 1H89.)
Verordnung des Präsidenten der Republik vom 1. März 1901, betr.
Abänderung des Erlasses vom 15. November 1846 über die Beauf-
sichtigung und den Betrieb der Eisenbahnen.
(Veröffentlicht im Journal officio! de la Republique Francaise No. 02
vom 4. März 1901 S. 1538 )
Die Verordnung, deren Abdruck in Uebersetzung wir uns vorbehalten,
bezweckt, wie der Begleitbericht des Ministers der öffentlichen Arbeiten hervor-
hebt, die Befugnisse der Aulsichtsbehörde gegenüber den Kisenbahngesellschaften
zu erhöhen und sicher zu stellen, die technischen Einrichtungen der Bahn den
Errungenschaften der neueren Zeit anzupassen und Bestimmungen über die Be-
handlung ansteckender Krankheiten vorzubereiten. Deshalb ist dem Minister der
öffentlichen Arbeiten das ihm bisher nicht zustehende Recht gegeben worden, die
von ihm für Erweiterung von Bahnhöfen, für Vermehrung des Personals und für
Verbesserung der Betriebsmittel geforderten Massregeln selbst zur Ausführung
zu bringen, wenn die Eisenbahugesellschaften nicht in angemessener Zeit seinem
Verlangen nachkommen; ferner kann jetzt der Minister jederzeit eine ihm erfor-
derlich scheinende Aenderung der Fahrpläne anordnen, wie auch Bestimmungen
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
723
über die Beleuchtung von Bahnhöfen, Tunneln und WegeübergÄngen treffen —
Massnahmen, über deren Zuständigkeit bisher Zweifel bestanden. Die Vorschriften
übor die Anlage von Wegkreuzungen, über die Zusammensetzung des Zugpersonals,
über den Betrieb auf eingleisigen Strecken u. a. sind verschärft, Bestimmungen
über die Beförderung der mit ansteckenden Krankheiten behafteten Reisenden
und die Reinigung der von ihnen benutzten Wagenabtheile sind neu aufgenom-
men worden.
Italien. Gesetzentwurf, betr. Aendcrungen und Zusätze zu den Tarif-
bestiramungen in den durch Gesetz vom 27. April 1885 geneh-
migten Betriebsüberlassungsverträgen.
(Dem Abgeordnetenhaus^ am 24. September 1900 vorgelegt.)
Einen sehr wichtigen Theil der vorerwähnten Verträge über die üeberlassung
des Betriebs der italienischen Eisenbahnen an die Mittelmeer-, die adriatische und
die sizilische Gesellschaft bilden die Anlagen D und E zu den diesen Verträgen
beigefügten Bedingnissheften (vergl. Archiv 1886 S 171 und 888). Die Anlage D
enthält die allgemeinen Beförderungsbedingungen und Tarife, die Anlage E die
Spezialtarife, die im Binnenverkehr eines jeden Netzes und im direkten Verkehr
zwischen den verschiedenen Netzen der italienischen Eisenbahnen Anwendung zu
fiuden haben. Die letztere Anlage enthält danach u. a. auch die Bestimmungen
über die den Staats- und Provinzialbearoten, den Arbeitern, der Armee, den Be-
suchern von Kongressen, Ausstellungen u. dergl. zu gewährenden Vergünstigungen.
Diese Bestimmungen sind so umfangreich und so verwickelter Art, dass die Fahr-
kartenbeamten sich nur schwer darin zurecht finden konnten, was, wie in der
dem Gesetzentwurfe beigefügten Denkschrift angegeben wird, häufig Anlass zu
den in Italien viel vorkommenden Zugverspätungen gegeben hat (vergl. Archiv
1899 S. 830). Der Zweck der vorliegenden Bestimmungen ist deshalb wesentlich
eine Vereinfachung der bestehenden, die hauptsächlich dadurch erreicht werden
soll, daes die für die verschiedenen Bramtenklassen jetzt sehr verschiedenartigen
Vergünstigungen einheitlicher gestaltet werden. Eine in Betracht kommende
finanzielle Wirkung für die Eisenbahnen oder den Staat sollen die beabsichtigten
Aenderungen und Zusätze nicht haben.
Russlaiul. Kaiserlicher Erlass vom 5./17. November 1898, l) betr. die
Bezeichnung der Eisenbahn Sainarkand— Andischan und der trans-
kaspischen Eisenbahn als „mittelasiatische Eisenbahn."
(Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Minist, der Verkehrsanstalten
vom 6./18. Januar 1901.)
Die Eisenbahn Samarkand— Andischan mit den Zweiglinien nach Taschkent
und Nowo-Margelan soll mit der seither als „transkaspische Eisenbahn" bezeich-
neten Linie (von Usun-Ada am Ostufer des kaspischen Meeres nach Samarkand)
4) Der Grund, aus dem die Veröffentlichung dieses Erlasses so spät erfolgt,
ist aus dein russischen Verordnungsblatte nicht zu ersehen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
nach Uebergang der Verwaltung vom Kriegs- an das Verkehrsministerium1)
zusammen die Bezeichnung „mittelasiatische Eisenbahn" erhalten.
Verordnung vom 13./25. Dezember 1900, betr. den Verkehr von
Personenwagen, die Privatleuten gehören, auf den Eisenbahnen.
(Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Minist, der Verkehrsanstalten
20. Januar .
vom , 1901.)
I. Februar
Jeder einer Privatperson gehörige Personenwagen, der auf den Eisenbahnen
verkehren soll, muss dem Wagenparke einer Eisenbahn eingereicht werden, welche
die Spurweite, für die der Wagen gebaut ist, hat, und muss die Bezeichnung und
eine Nummer dieser Eisenbahn tragen. Ueber die Bedingungen der Aufnahme in
den Wagenpark in technischer und wirtschaftlicher Beziehung, sowie über die
für Instandhaltung des Wagens seitens des Besitzers zu leistenden Zahlungen
wird seitens der betreffenden Eisenbahn mit dem Besitzer ein Vertrag abge-
schlossen, der der Genehmigung der Ministerien der Verkehrsanstalten und der
Finanzen unterliegt. Dem Wagen muss stets ein Begleiter beigegeben werden,
der von der Eisenbahn, deren Park der Wagen eingereiht ist, bestimmt wird. Der
Begleiter ist von dem Besitzer des Wagens zu unterhalten. Für die Eisenbahn-
fahrt des Begleiters ist nichts zu zahlen. Will der Besitzer den Wagen zu einer
Fahrt benutzen, so hat er dies der Abgangsstation mit Angabe des Reiseziele
mindestens 2 Tage vor dem beabsichtigten Beginn der Reise anzuzeigen. Die
Eisenbahn setzt den Wagenbesitzer alsdann davon in Kenntniss, mit welchem
Zuge die Beförderung erfolgen wird, und "vermittelt gegebenen Falles auch die
Weiterbeförderung des Wagens auf anderen Bahnen. Die Gebühren für die
Beförderung von Personen in Privatwagen, sowie für die Beförderung der leeren
Privatwagen sind nach den Bestimmungen des Tarifs vom |7. Oktober 1900 zu
erheben.
i) Vergl. Archiv 1899 S. 1139.
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Bücherschau.
Besprechungen.
Der Weltverkehr and seine Mittel. Mit einer Uebersicht über Welt-
handel und Weltwirtschaft. 9. Auflage. Durchaus neubearbeitet
von Ingenieur C. Merckel, Geh. Oberpostrath Münch, Regierungs-
baumeister Nestle, Oberpostrath a. D. C. Schmücker, kaisorl.
Marine-Oberbaurath Tjard Schwarz, königl. Wasserbauinspektor
Stecher und Prof. L. Troske, kttnigl. Eisenbahnbauinspektor
a, D. Mit 844 Textabbildungen sowie 14 theils farbigen Tafeln,
X und 981 Seiten 8°. Leipzig. Otto Spamer 1901. Preis geb.
15 <M.
Der reichhaltige Stoff, den dieses in seiner jetzigen Gestalt fast ganz
neue grosse Werk enthält, wird in neun Abschnitten bearbeitet. Nach
einer Einleitung, die eine kurze geschichtliche Entwicklung des Verkehrs-
wesens giebt, folgen die Landstrassen, die Elisenbahnen, die Brücken und
Viadukte, die Wasserstrassen, der Schiffbau, das Postwesen, der Telegraph
and das Telephon, den Schluss bildet eine Uebersicht über die Welt-
wirtschaft. Den grössten Umfang hat der von Prof. Troske bearbeitete
Abschnitt über das Eisenbahnwesen.
Bei der kritischen Würdigung eines solchen von verschiedenen Ver-
fassern bearbeiteten Sammelwerkes muss man sich vor allem vergegen-
wärtigen, welchen Zweck es verfolgt und für welchen Leserkreis es be-
stimmt ist. Verstehe ich die Bearbeiter richtig, so wollten sie den nicht
fachmännisch gebildeten Lesern einen Begriff und eine möglichst klare
Anschauung davon geben, wie der heutige Weltverkehr sich geschichtlich
entwickelt hat, was er heute leistet, und welche Mittel ihm zu Gebote
stehen. Daher die volksthümliche Darstellung, das Ueberwiegen der
Technik, daher die zahlreichen Tafeln und Abbildungen, daher endlich
das sichtbar hervortretende Bestreben, besonders die Errungenschaften
der allerneuesten Zeit in den Vordergrund zu stellen. Ein eigentlich
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Büeherscliau.
wissenschaftliches Werk beabsichtigte man ebenso wenig zu schreiben,
wie man den Anspruch erhoben hat, ursprüngliche, neue Untersuchungen
zu machen. Aus diesem Grunde sind wohl auch nur selten die Quellen
der Darstellung angegeben.
Wenn man unter diesem Gesichtspunkt das Werk betrachtet, so
haben die Verfasser ihre Aufgabe im allgemeinen gut gelöst, sie haben
ein Buch geschaffen, das zahlreiche Kreise, vielleicht am ersten unsere
heranwachsende Jugend, gern lesen, gern betrachten und aus dem sie
reiche Belehrung schöpfen werden. Und dem Fachmann kann es nur
erwünscht sein, ja, er wird es dankbar anerkennen, wenn durch ein solches
Buch seine Thätigkcit, seine Bestrebungen, seine Leistungen in die rich-
tige Beleuchtung gerückt, allgemein bekannt und sicher auch besser
gewürdigt werden, als wenn er sich damit begnügen muss, dass schliess-
lich nur die Fachgenossen von ihm etwas Genaueres wissen.
Ich kann hiernach das Erscheinen des Werkes nur dankend begrüssen.
Das grosse gebildete Publikum und auch die Fachleute werden ihre Freude
an dem Buche haben, und seine recht weite Verbreitung wird umso mehr
recht erwünscht sein, als das Thatsächliche, was das Werk enthält, mit
wenigen Ausnahmen richtig und aus den besten Quellen entlehnt ist.
Der Kritiker soll aber nicht nur loben, er soll auch mit Ausstellungen,
die er auf dem Herzen hat, nicht hinter dem Berge halten. Hier möchte
ich nun hervorheben, dass die Darstellung keine durchaus gleichmässige
ist, dass die einzelnen Verfasser mehrfach nicht Fühlung mit einander
gehalten haben. Dem aufmerksamen Leser werden gewisse Wiederholungen
und Unstimmigkeiten nicht entgehen. So wird — um bei diesem einen
Beispiel zu bleiben — die Entwicklung des Eisenbahnnetzes der Erde
sowohl im einleitenden Kapitel (S. 38 ff.) als auch in dem Abschnitt über
die Eisenbahnen (S. 78 ff.) dargestellt, und auf S. 840 wird noch einmal
die Länge der Eisenbahnen der Erde betrachtet, wobei sie der Verfasser
dieses Abschnitts (über Telegraphen) auf „annähernd 700000 km" angiebt
während an den beiden ersten Stellen diese Zahl richtig mit 732 255 km
(zu Anfang des Jahres 1898) angegeben ist. Sodann scheinen mir einzelne
Abschnitte, wenigstens in dieser ausführlichen Darstellung, nicht in das
Werk zu passen. Vor allem das ganze Kapitel über den Bau der Handels-
nnd der Kriegsschiffe, das über die Taucherkunst, so lehrreich an sich
diese Darstellungen auch sind. Und dabei kann ich die Bemerkung nicht
unterdrücken, dass nach meinem Geschmack die ganze Technik doch
allzu ausschliesslich in den Vordergrund tritt. Dies gilt besonders von
dem Kapitel über Eisenbahnen. Nur die Technik des Baues und des
Betriebes dieses wichtigsten Verkehrsmittels wird erörtert, von der Ver-
waltung, dem Betrieb, den Finanzen der Eisenbahnen, der Entwicklung
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Bücherschau.
727
des Personen- und Güterverkehrs ist kaum mit einem Worte die Rede.
In einem Werke, das den Weltverkehr darzustellen beabsichtigt, sollten
m. E. auch die wirtschaftlichen Wirkungen und Erfolge der Eisenbahnen,
nicht bloss die der Post und der Telegraphen, einigermassen eingehend
erörtert werden. Die Zahlen und Tabellen über die Volks- und Welt-
wirtschaft von heute in dem Schlusskapitel vermögen eine solche Dar-
stellung um so weniger zu ersetzen, als es sich bei diesen doch immer
nur um mittelbare Einflüsse handelt. Eine Ergänzung des Werkes nach
dieser Richtung hin in späteren Auflagen würde ich also dringend empfehlen.
Auch in einigen anderen Punkten bin ich mit dem Verfasser des
Eisenbahnkapitels nicht ganz einverstanden. Auf S. 80 wird m. E. der
Einfluss der Nürnberg-Fürther Bahn auf die Entwicklung des deutschen
Eisenbahnwesens doch wohl überschätzt. Die folgenden statistischen Ver-
gleiche, die starke Betonung der angeblichen Vorzüge der Entwicklung
der Bahnen in England möchte ich auch nicht überall unterschreiben.
Auffallend ist, dass unter den Stadtbahnen (S. 347 ff.) die Berliner Stadtbahn
gänzlich mit Stillschweigen Übergangen wird, während die Londoner, die
Xew-Yorker Hochbahnen, die erst im Bau begriffene elektrische Hochbahn
in Berlin, die Elberfelder Schwebebahn, die erst am 1. März 1901 eröffnet
ist, sehr eingehend zur Darstellung kommen. Eine derartige Missachtung
hat doch wahrlich unsere auch technisch hoch bedeutende Stadt- und
Ringbahn nicht verdient.
Eine recht auffallende Unbekanntschaft mit dem „hervorragendsten
deutschen Vorkämpfer" für die Eisenbahnen, wie der Verfasser selbst
Friedrich List bezeichnet, tritt S. 79 zu Tage. Dieser Mann soll Professor
der Nationalökonomie in Leipzig gewesen sein ! Er soll nichts gethan
haben, als dass er im Jahre 1832 einen Plan zu einem einheitlichen
Deutschen Eisenbahnnetze veröffentlichte. Dieser Plan sei ins Wasser
gefallen und List unverstanden und ohne Unterstützung geblieben! Wenn
man von einem Manne wie List spricht, so sollte man sich doch wenigstens
einigermassen über sein Leben und Wirken unterrichten, über das eine
sehr reichhaltige, überall zugängliche Literatur vorhanden ist. List's bahn-
brechendes Büchlein erschien 1833, sein Hauptzweck war der Bau der
I^eipzig-Dresdner Eisenbahn, und dass diese Bahn, das erste Glied des
deutschen Eisenbahnnetzes, gebaut wurde, das war meiner Meinung nach
nahezu ausschliesslich das unsterbliche Verdienst von Friedrieh List.
Dieser erfolgreichen praktischen Thätigkcit in Deutschland war eine solche
in Amerika vorausgegangen. Auch späterhin hat aber List durch zahl-
reiche Schriften fördernd auf die Entwicklung des deutschen Eisenbahn-
netzes hingewirkt. Von alle dem finden wir kein Wort in der vor-
liegenden Darstellung.
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728
Büeherschau.
Nach welchen Grundsätzen bei der Aufnahme von Bildnissen ver-
fahren wurde, ist mir nicht klar geworden. Im Abschnitt Eisenbahnwesen
finden wir nur das Bild von Rob. Step henson, im Abschnitt Postwesen
nicht weniger als sechs Bildnisse (Reichsgeneralpostmeister von Taxis.
Rowland Hill, die Generalpostmeister v. Nagler und Schmücken und die
Staatssekretäre von Stephan und von Podbielski).
Doch hiermit genug der Ausstellungen. Im wesentlichen handelt es
sich um Schönheitsfehler, die den Werth des Werkes als ganzes nicht
beeinträchtigen. v. <i. L.
Launhardt, Geh. Regierungsrath, Professor an der technischen Hoch
schule zu Hannover. Am sausenden Webstuhl der Zeit.
Uebersicht über die Wirkungen der Entwicklung der Naturwisscn-
schalten und der Technik auf das gesammte Kulturleben. Bd. 23
der Sammlung: Aus Natur- und Geisteswelt. Leipzig, 1900. B. G.
Teubner. 122 S. kl. 8°. Preis geb. 1,15^.
Der Verfasser hat vier Vorträge, die er vor einigen Jahren in Frank-
furt a. M. und später in Hamburg gehalten hat, in dieser Sammlung zu
einem Ganzen vereinigt und durch einige, einzelne Punkte erläuternde
Anmerkungen erweitert. In volkstümlicher, ungemein anregender Dar-
stellung lässt er die technischen Errungenschaften der Neuzeit an uns
vorüberziehen und schildert in dem vierten Vortrag die Wirkungen der
Vervollkommnung des Verkehrs. Ausschliesslich mit der Entstehung und
den Vorzügen der Eisenbahnen beschäftigt sich der dritte Vortrag. Jeder
Leser wird dem Verfasser Dank wissen, dass er seine reichen Kenntnisse
und Erfahrungen auf allen Gebieten der Technik und auf dem Felde der
Volkswirtschaft in so anziehender Form den weitesten Kreisen des
Volkes zur Verfügung gestellt hat. Nur wer selbst auf diesen Gebieten
gearbeitet hat, kann voll die Schwierigkeiten würdigen, einen so spröden
Stoff, ein so reichhaltiges Material von Thatsachen kurz und doch er-
schöpfend darzustellen. Das letzte Kapitel erinnert mehrfach an das immer
noch mustergültige Buch des alten Knies über die Eisenbahnen und ihre
Wirkungen. Besonders angenehm berührt die echt deutsche, von über
flüssigen Fremdwörtern freie Schreibart. Das vortreffliche, mit einigen
bildlichen Darstellungen geschmückte Büchlein möge Jedermann bestens
empfohlen sein. v. d. L.
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Bücherschau.
129
Freund, Adolf, Ingenieur der k. k. priv. Kaiser Ferdinands-Nordbahn in
Wien. Die Entseuchung der Viehwagen nach den gesetzlichen
und gesundheitstechnischen Anforderungen und die wirthschaft-
lichen Schäden der Viehseuchen, insbesondere beim Eisenbahn-
verkehre. Wiesbaden 1900. C. W. Kreidel's Verlag.
Bei der weittragenden Bedeutung einer zweckentsprechenden Vieh-
wagendesinfektion und dein Mangel einer zusammenfassenden Arbeit
hierüber hat der Verfasser sich die Aufgabe gestellt, den Gegenstand vom
Standpunkte des praktischen Eisenbahndienstes näher zu beleuchten. Er
verfolgt damit zugleich den Zweck, im Anschluss an die von der Kaiser
Ferdinands-Nordbahn ausgeführten Desinfektions versuche mit Chlorkalk -
lösungen zu weiteren Erhebungen über diese Frage anzuregen. An der
Hand einzelner Beispiele und einer Reihe statistischer Nachweisungen
über den Viehbestand der wichtigeren Länder, über Menge und Werth
ihrer Ein- und Ausfuhr an Schlacht- und Nutzvieh und über die Bedeutung
des Viehverkehrs für die Eisenbahnen sucht Freund die wirtschaftlichen
Schäden zu veranschaulichen, die durch Ausbreitung von Viehseuchen
hervorgerufen zu werden pflegen und für die Eisenbahnen in starkem
Rückgang der entsprechenden Frachteinnahmen deutlich Ausdruck finden
Sodann werden die in den einzelnen Staaten zur Anwendung kommenden
Desinfektionsmethoden und Mittel einer Besprechung unterzogen und die
in gesundheitlicher und verkehrstechnischer Hinsicht daran zu stellenden
Anforderungen erörtert.
Wenn Freund unter Berufung auf gutachtliche Aeusserungen Sach-
verständiger dabei hervorhebt, dass das in Deutschland und in Ungarn
für den Fall der Verseuchung eines Wagens oder des Seuchenverdachts
vorgeschriebene Verfahren mit 5 prozentiger Karbolsäurelosung den an
eine genügend wirksame Desinfektion zu stellenden Anforderungen nicht
entspreche, so trifft dies insofern zu, als die keimtödtende Wirkung dieses
Mittels dem Milzbrand gegenüber eine unsichere ist. Aber abgesehen
davon, dass hei der Viehwagendesinfektion nach dem Versuchscrgebniss
Milzbrandsporen auch durch Chlorkalk nur unter gewissen Voraussetzungen
vernichtet werden, bildet im Verhältniss zu den übrigen Thierseuchen
der Milzbrand so selten die Ursache einer Infektion oder eines Infektions-
verdachts, dass mit Rücksicht auf die sonstige praktische Bewährung der
Karbolsäurelosung ihre Ersetzung durch ein wirksameres Mittel nur dann
angezeigt erscheinen konnte, wenn damit keine anderen erheblichen
Nachtheile und Erschwerungen verbunden sind Dass auch in dieser
Hinsicht die Chlorkalklösung, wie Freund auf Grund der Erfahrungen
bei vorbezeichneten Versuchen annimmt, der Karbolsäure wesentlich über-
legen sei, darf umsomehr bezweifelt werden, als die in Deutschland bis
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7 HO
zum Jahre 1886 neben anderen Desinfektionsmitteln zugelassene Ver-
wendung von Chlorkalk wegen ihrer schädlichen Einwirkung auf spater
in die desintizirten Wagen verladene Viehstücke und andere empfindliehe
Güter wiederholt zu Unzuträglichkeiten geführt hat, wodurch mehrere
Landesregierungen sich damals veranlasst sahen, die fernere Verwendung
von Chlorkalk grundsätzlich auszuschliessen. Sz.
Materialien zur Erforschung des Grundbesitzes und der Land-
nutzung im Transbaikalgebiete. Bearbeitet von einer, unter
dem Vorsitze des Staatssekretärs Kulomsin Allerhöchst nieder-
gesetzten Kommission. 16 Bände. Gedruckt in der Staatsdruckerei
St. Petersburg 1898.
Als man in Russland vor etwa 12 Jahren den Beschluss gefasst hatte.
Sibirien vom Ural bis zum Ozean mit einer Eisenbahn zu durchqueren,
um das I^and, das schon lange unter dem Szepter des russischen Zaren
stand, dem Verkehre zu erschliessen und einer gedeihlichen Entwicklung
dir Wege zu ebnen, da that man im grossen und ganzen einen Schritt ins
Dunkle. Denn sehr viel mehr wusste man wohl auch kaum an den mass-
gebendsten Stellen, als dass Sibirien viele fruchtbare Gebiete umfasst, aul
denen neben dem Ackerbau die Viehzucht gepflegt wird, dass neben un-
endlich ausgedehnten, reichen Waldungen die Erträgnisse der Jagd den
Einwohnern eine Einnahmequelle bieten, und dass neben den Bergwerken,
die Gold und andere Edelmetalle dem Staate liefern, wohl noch manche
anderen Erwerbsquellen vorhanden sein werden, die den spärlich über das
weite Land zerstreut lebenden Bewohnern schon damals die Möglichkeit
zu nutzbringendem Erwerbe gaben. Aber irgend etwas Bestimmtes.
Greifbares, aus dem sich z. B. auf die Mengen der Güter, die vermuthlieh
zur Beförderung gelangen werden, ein Schluss ziehen Hesse, etwas der-
artiges gab es, soviel bekannt geworden, nicht. Man begnügte sich vor-
erst mit der Vermuthung, dass, wenn das Land nur erst eine Eisenbahn,
also ein modernes Verkehrsmittel zur Verfügung haben werde, aus den
natürlichen Schätzen des Landes der grossen Verkehrsader reichlich Güter
zur Beförderung zumessen würden, und sich der Bevölkerung in erhöhtem
Masse lohnender Erwerb in der verschiedensten Gestalt bieten werde.
Nach Lage der Verhältnisse und da namentlich an allerhöchster Stelle
der bestimmte Wunsch ausgesprochen worden war, dem Lande schnell
zu helfen, war der gewählt« Weg der einzig mögliche: die Richtung der
Bahn im allgemeinen zu bestimmen, im einzelnen aber alles vorzubehalten,
um mit dem allmählichen Fortschreiten des Baues die Kenntniss über Land
und Leute zu ergänzen.
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Rüchersehnu.
731
Eine solche Arbeit, die die letztere Bestimmung für Transbaikalien
hat, liegt uns in den „Materialien" vor. Die russische Staats-
regierung hat stets auf die Herstellung derartiger umfangreicher Werke
ein aussergewöhnliches Mass von Fleiss und Kosten verwendet und hierbei
ein Ausbreiten über grosse Verhältnisse und ein Vertiefen in den Stoff
eintreten lassen, das allen diesen Arbeiten, als Quelle für die Kenntniss
der untersuchten Materien, einen bleibenden Werth verleiht.
Die Aufgabe, die dieser Kommission gesetzt war, war im wesent-
lichen eine praktische; es sollten die unerlftsslichen Unterlagen zu einem
Gesetzentwurfe, betreffend die Regelung der Agrarverhältnisse im Trans-
baikalgebiete, geschaffen werden.
Um diese Aufgabe zu lösen, sollten nach den Ausführungen des Vor-
sitzenden nicht nur die Besitzverhältnisse, ihre räumliche Ausdehnung, die
Anzahl der Besitzer und die Vertheilung der Bevölkerung auf die verschie-
denen Landestheile, sondern auch die geographische Lage der Dörfer,
Gemeinden, die wirtschaftlichen Verhältnisse u. s. w. festgestellt werden.
Da nun aber die vielfach eigenartigen ländlichen und Eigenthums-
verhältnisse ihre geschichtliche Entwickelung haben, so wird der Erlass
eines Gesetzes, betreffend die Regelung der Agrarverhältnisse, nur mit
Nutzen für das Land verbunden sein können, wenn die Geschichte der
Entstehung aller dieser gesellschaftlichen Gebilde möglichst bekannt ist,
wozu zunächst die Archive in Petersburg, Moskau u. s. w. durchforscht
werden, sodann aber Erhebungen an Ort und Stelle das erforder-
liche ergänzende Material liefern sollten. Hierbei war alles zusammen
zu tragen, was irgend wie darauf hindeutet, dass im Transbaikalgebiete
sich schon Anfänge zu einer Agrarordnung, wenn auch nur in ihren
allerersten Anzeichen, nachweisen lassen.
Eine Hauptaufgabe der örtlichen Ermittlungen sollte sich auf die
Feststellung der Vertheilung der Bevölkerung nach Gemeinden, die ge-
meinschaftliche Benutzung gewisser Gebietsteile und deren Umfang,
ebenso auf die Organisation der Gemeinden und die Grundsätze des Ge-
wohnheitsrechtes bezüglich der Landnutzung erstrecken.
Es sollten auch möglichst eingehend alle mehr oder minder charak-
teristischen Streitfälle der einzelnen Gemeinden oder besonderer Gruppen
der Bevölkerung sowohl untereinander, als auch mit ausserhalb stehenden
Besitzern (z. B. dem Staate) studirt werden, und endlich sollte die Kom-
mission eingehende Untersuchungen anstellen über die wichtigsten Eigen-
tümlichkeiten der wirtschaftlichen Existenz der Bevölkerung und
namentlich, ob diese unmittelbar von dem Umfange und der Form der
Landnutzung abhängt.
Das war in möglichst zusammengedrängter Form der Inhalt des
73-2
Bücherachau.
Programms, nach dem die Kommission arbeiten sollte. Man inuas
gestehen, eng war der Rahmen nicht, den die Arbeiten durch
ein anschauliches Bild über das weit entlegene, noch fast ganz unbe-
kannte Land ausfüllen sollten. Wenngleich in Transbaikalien sich
die grossen Goldbergwerke und die Kolonien für die schwersten
politischen und gemeinen Verbrecher befinden, und infolge dessen ein
gewisser, wenngleich Verhältnisse ässig eng begrenzter Theil des Landes
der örtlichen Verwaltung bekannt war, so traf dieses doch gerade in
Bezug auf die Fragen, die hier im Interesse einer Regelung der Agrar-
verhältnisse und einer weiteren Besiedelung des spärlich bevölkerten
Gebietes erforscht werden sollten, ganz und garnicht zu. Es war daher
die zu lösende Aufgabe nicht leicht, namentlich aber nicht leicht mit
Rücksicht auf die sparsam zugemessene Zeit von etwa llj.2 Jahren.
Die Art, wie die Kommission nun ihre Aufgabe erfasst, und die Form,
in der sie sie gelöst hat, zeigt der 16 Bünde umfassende Bericht. Die
einzelnen Bände behandeln die nachfolgenden Materien:
Bd. 1. Vcrzeichniss der angesiedelten Ortschaften und Landgüter,
„ 2. Statistische Angaben (Tabellen über die bewohnten Punkte».
n 3. Statistische Angaben (Tabellen, enthaltend die Ergebnisse ans
Bd. 1).
„ 4. Geographische Nachrichten.
„ 5. Historische Nachrichten.
„ 6. Bevölkerung, Bedeutung des Volksstamraes bei den Fremd-
Völkern und den Lamaiten.
„ 7. Arbeiten behufs Verpachtung des Landes vom Ende des
18. Jahrhunderts bis zum Jahre 1897.
„ 8. Grundbesitz.
„ 9. Arrenden.
T, 10. Arten der I^andnutzung.
„ 11. Landeintheilung im Zusammenhange mit den charakteristi
scheu Merkmalen der natürlichen Bedingungen des Acker-
baues.
„ 12. Charakteristisches über die Wiesen-, Weide- und Wald-
nutzung.
„ 13. Viehzucht.
„ 14. Absatz der landwirtschaftlichen Produkte, Tagelöhner in der
ländlichen Wirtschaft, im Gewerbe, und der Erwerb, der
nicht mit der Landwirtschaft im Zusammenhang steht
„ 15. Abgaben und Steuern.
„ 16. Budgets.
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Bücherschau.
738
Endlich ist noch ein alphabetisches Verzeichniss der Kreise, Amts-
bezirke, Kosakendörfer und bewohnten Punkte beigegeben.
Sehr erleichtert wird dem Leser des umfangreichen Berichtes die
Gewinnung eines Gesammtüberblickes über das weitschichtige Material
durch die fast jedem Bande bejgegebene, bildliche Darstellung des Zahlen-
materials. Es ist dadurch ermöglicht, dass demjenigen, der sich der
mühevollen Arbeit unterzogen hat, die vielen Tabellen zu lesen und sich
aus ihnen das herauszusuchen, was ihn im besonderen interessirt, noch
ein allgemeiner Ueberblick über das ganze Gebiet geboten wird. Zu
diesen bildlichen Darstellungen des gesammelten Zahlenmaterials tritt
dann noch eine grosse Anzahl photographischer Aufnahmen von charakte-
ristischen Erscheinungen der angesessenen Völkerschaften, der typischen
Pferde- und Viehrassen, von Baulichkeiten u. s. w.; dadurch wird das Lesen
der „Materialien" nicht nur sehr lehrreich für den, der sich für die Ent-
wicklung und die augenblicklich bestehenden landwirthschaftlichen Ver-
hältnisse in Transbaikalien interessirt, sondern auch der diesen Fragen
ferner Stehende findet soviel allgemein Interessantes hier, dass die
Arbeit, die die Durchsicht eines solchen Werks macht, reichlich be-
lohnt wird.
Wenn es nun auch nicht möglich ist, die „Materialien" ihrem ganzen
Umfange nach eingehend zu besprechen, so mögen aber doch wenigstens
einige kurze Mittheilungen hier folgen über das grosse Gebiet, das sich
jenseit des Baikalsees ausdehnt und 522 338 Qu.-Werst (= 594 420 qkm)
nmfasst und von rund 561 542 Menschen oder von 1,05 Menschen auf
1 qkm bewohnt wird (Preussen ist 348 607 qkm gross, hat 31 855 123
Einwohner, also 91,4 auf 1 qkm). Nur 27 % der gesammten Bodenfläche,
d. h. 40 Millionen Desjätinen oder 43 680 000 ha, sind bisher besiedelt
und werden in irgend einer Form benutzt, wilhrend der überwiegend
grosse Rest zum Thcil Oedland, zum Theil Gebirge, Wald und Sumpf ist.
Von den 27% des Gebietes entfallen, soweit das Besitzthum der Bauern,
der Kosaken und der Fremdvölker in Betracht kommt, nach der Art der
Nutzung des Landes auf:
Weide
Wiese
Acker
Wald
den Besitz der Bauern . .
26,0 %
11,9%
15,4%
46,7 0/0
„ w „ Kosaken . .
44,8 „
17,5 „
14,0 „
23,7 „
„ „ Fremdvölker
34,6 „
8,0 „
12,2 „
45,2 „
im Durchschnitt
35,2%
10,1 %
13,0%
41,7%
Die gesammte Bevölkerungszahl vertheilt sich auf 93 421 Haushal-
tungen, von denen
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734 Büchei>chau.
3 660 ohne jegliche Arbeitskraft,
3 875 mit einer halben Arbeitskraft,
56 099 mit einer Arbeitskraft,
21211 mit zwei Arbeitskräften,
8 570 mit drei und mehr Arbeitskräften
unterhalten werden.
Die gesaminte Bevölkerung ist in 107 108 Häusern und 34 261 Jurten
(Zelten) untergebracht.
.Von den vorbezeichneten Häusern sind 101 116 in Dörfern und nur
5 992 zerstreut im Lande belegen, sodass die grosse Mehrzahl der Ein-
wohner in Dörfern zusammenwohnt
Die Haupterwerbsquellen dieser Bevölkerung, soweit sie nicht in den
Bergwerken und Goldwäschereien Beschäftigung findet, sind der Acker-
bau und die Viehzucht. 624 690 Desjätinen (— 572 961 ha) Ackerland
gehörten im Jahre 1897 zu diesen Haushaltungen, wo von 201 469 Des-
jätinen (=220 004 ha) Brachfeld waren, während von dem Reste
mit Hafer 45 992 Desj. ( 50 223 ha)
„ Sommerroggen . . 174 993 „ (191092 „)
„ Sommerweizen . . 55 543 ( 60 653 )
„ Gerste 12 074 „ ( 13 185 „ )
Buchweizen .... 29 858 .. ( 32 605 v )
bestellt waren.
Aus diesen Angaben lässt sieh leicht erkennen, dass der Getreidebau
sich offenbar nur darauf beschränkt, den Bedarf des Gebietes möglichst
zu decken, denn von einem Uebersehusse an Ernten wird wohl bei dem
derzeitigen Umfange des Ackerbaues kaum die Kede sein. Allerdings
bezeichnen die Ziffern die Verhältnisse im Jahre 1897, also zu einer
Zeit, wo die Eisenbahn noch nicht den Absatz etwaiger Ernteüborschüsse
ermöglichte. Vielleicht wird sich das in Zukunft anders gestalten, und
damit dem Eindringen des amerikanischen Getreides über die östliche
Grenze ein Riegel vorgeschoben werden.
Infolge der verhältnissmässig geringen Bedeutung des Ackerbnus,
der sich ausserdem fast ausschliesslich im westlichen Theile von Trans-
baikalien konzentrirt, inuss der Westen mit seinem TJcbcrschuss den
Osten des Transbaikalgebietes mit Körnerfrüchten versorgen. Im öst-
liehen Theile des Gebietes blüht dagegen die Vieh- und Pferdezucht,
und hier sind sogar Wirtschaften in nicht unbedeutender Anzahl an
zutreffen, die überhaupt kein Getreide bauen.
Der Getreidehandcl zur Versorgung der östlichen Gebietsteile usw.
spielt sich derart ab, dass der örtliche Bedarf durch die wohlhabenderen
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Kuehersehnu.
785
Wirthe in der Weise gedeckt wird, dass sie die Ernteüberschüsse auf-
speichern, um günstigere Preisverhältnisse abzuwarten und sodann in
kleinen Mengen den Dorfbewohnern, Vorüberroisenden oder den nomadi-
sirenden Burjäten und Tungusen das Getreide zu verkaufen. Die Versor-
gung der Bergwerksbetriebe findet dagegen ausschliesslich durch Auf-
käufer und durch Bevollmächtigte der Bergwerksverwaltungen bei den
Produzenten seihst statt.
Die Brennereien und die Mtihlenbesitzer versorgen sich unmittelbar
durch Ankäufe bei den Produzenten, ebenso findet der sonstige Verkauf
von Getreide statt, so weit er zur Versorgung der an dem grossen Mos-
kauer Trakt (so heisst der staatlich unterhaltene Weg von Moskau durch
ganz Sibirien) belegenen Dörfer nothwendig wird. Zum Theil ist hier der
allerprimitivste Tauschhandel anzutreffen.
Xeben den unter dem Pfluge befindlichen Flächen stehen den Be-
wohnern von Transbaikalien noch grosse Weideplätze zur Benutzung
frei, auf denen sie die recht stattlichen Vieh- und Pferdeheerden pflegen.
Nach den Angaben der „Materialien u. s. w.w scheint in den Vieh-
beständen der eigentliche Reichthum der Bevölkerung zu liegen. Wir
finden in dem Gebiete gezählt:
Pferde 628 288 (davon Arbeitspferde 3 13 021)
Rinder 1 305 113
Schafe 1 201 342
Ziegen 178 090
Schweine .... 138756.
Es kommen somit auf eine Haushaltung im Durchschnitt aller Haus-
haltungen
3,3 Arbeitspferde
7,r> Rinder und
12,9 Schafe.
Dazu wird noch besonders berichtet, dass ganz ohne
Pferde .... 6367 Haushaltungen oder 6,a%
Rinder .... 8693 „ 9,3 „
Schafe .... 38282 „ 41,0 „
Vieh aber nur . 3 982 „ „ 4,3 „
vorgefunden worden sind.
Das sind in Bezug auf den Viehstand gewiss gute Verhältnisse, so
dass man wohl sagen kann, wenigstens auf Grund der veröffentlichten
Zahlen, dass der Reichthum der Bevölkerung der Viehbestand ist; dem-
entsprechend werden auch 45,3 % aller Ländereien von Weidon und
Wilsen eingenommen, während nur 13,0% beackert sind.
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736
Bucherschau.
Besonders reich sind die ,,Matcrialien u. s. w." mit Photographien
von Rindern und Pferden ausgestattet, sodass dem Leser gleich die Mög-
lichkeit geboten wird, sich über die Rasse der Thiere eine Vorstellung
zu machen. Ebenso geben sehr Übersichtlich angelegte graphische Dar-
stellungen die Möglichkeit sich leicht und ohne grosse Mühe in dem weiten
Gebiete zurechtfinden und die Vertheilung der Viehbestande verfolgen zu
können. Zur Zeit ist der südöstliche Theil Transbaikaliens der weitaus
am stärksten mit Vieh und Pferden ausgestattete, sodass hier theilweise
70—160 Stück Vieh aller Gattungen auf eine Haushaltung entfallen.
Dieser ausgedehnten Vieh- und Pferdehaltung gegenüber spielt der
Ackerbau z. Z. nur eine nebensächliche Rolle.
Neben diesen Erwerbsquellen haben die Arbeiten in den Bergwerken
für die. eingeborene Bevölkerung eine recht grosse Bedeutung insofern,
als sie hier und neuerdings auch bei dem Eisenbahnbau nicht uner-
hebliche Summen als Nebenverdienst erwirbt. Die „Materialien
u. s. w.u geben diesen Nebenverdienst mit durchschnittlich 93,9 Rbl. in
einem Jahre und für eine Haushaltung an. Das ist ein ganz ausser-
ordentlich hoher Betrag, der seine Erklärung nur in dem Vorhandensein
der grossen Bergwerksbetriebe findet, die für die schwere Arbeit auch
reichlich zahlen. Neben diesen Arbeiten kommt dann noch der Verdienst
mit den Gespannen hinzu. Die Zahlungen filr Gespanne sind in den ver-
schiedenen Kreisen sehr verschieden, am höchsten ist der Verdienst auch
hierfür wiederum in denjenigen Kreisen, in denen die Goldwäschereien
und Bergwerke liegen. Nach einem Durchschnitt der letzten fünf Jahre
(d. h. bis 1897) sind gezahlt worden:
für einen einfachen Tagearbeiter . . . 36 — 70 Kop. für den Tag.
„ „ Tagenrbeiter mit 1 Pferd . . 83—138 „ w „ , ,
„ 2 Stieren . 117—172 „ „ „ „ .
Das sind natürlich sehr allgemein gehaltene Angaben. Aus den
„Materialien u. s. w.w ergiebt sich übrigens, dass der I/)hn für die ge-
leistete Arbeit in der allerverschiedcnsten Form ausgeglichen wird. Wie
die Durchschnittswerthe gefunden worden sind, hat jedoch nicht festge-
stellt werden können, immerhin werden die vorbezeichneten Beträge ein
Bild von dem Werthe geben, den Arbeitskräfte in jenen Gegenden haben.
Es muss aber dabei nicht aus dem Auge gelassen werden, dass es sich
in dem vorliegenden Falle um ein Gebiet handelt, in dem die reichen
Bergwerksbetriebe zu Hause sind, sodass die Zahlenangaben, die hier
gefunden worden sind, für weiter gelegene sibirische Gebiete kaum als
massgebend angesehen werden können. Die Preise, die hier gezahlt
werden, sind aller Voraussicht nach höhere.
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Bücherei* hau.
787
Auf den eigentlichen Kernpunkt der der Kommission gestellten Auf-
gabe hat in der vorstehenden kurzen Uebersicht nicht eingegangen werden
können, weil die Besitz-, Pacht- und Nutzungsverhältnisse der Lände-
reien eine so vielgestaltete Form haben, dass bei dem Versuch, sich in
den Stoff zu vertiefen, der Boden unter den Füssen verloren geht und
man sich Verhältnissen gegenübersieht, die so eigenartig sind, dass west-
europäische Leser kaum sie zu verfolgen vermögen. Es hat daher darauf
verzichtet werden müssen, über diese Verhältnisse zu berichten, und zwar
auch schon aus dem Grunde, weil das auf einigen Druckseiten nicht zu
ermöglichen war.
Schliesslich sei auch noch hervorgehoben, dass die Ausstattung des
Werkes in jeder Beziehung sauber, die bildlichen Darstellungen genau
und die photographischen Aufnahmen durchaus anschaulich sind und an-
scheinend charakteristische Figuren und Baulichkeiten vorführen, sodass
der Leser sich wohl eine Vorstellung von den Verhältnissen in Trans -
baikalien bilden kann.
Dr. Merten*.
Philippi, A., Baurath und Griebel, C, Baurath, Elektrische Schnell-
bahnen zur Verbindung grosser Städte. Berlin. Polytech-
nische Buchhandlung A.Seydel. 1901. 84 Seiten 8°. Preis 80 As.
Diese Flugschrift ist im Jahre 1898 geschrieben. Sie wurde am
3. Februar 1899 dem Minister der öffentlichen Arbeiten zugleich mit einer
Art Gesuch um Genehmigung von Vorarbeiten für eine elektrische Schnell -
bahn zwischen Berlin und Hamburg vorgelegt Der Erfolg dieser An-
regung ist die Bildung der bekannten Studiengesellschaft für elektrische
Schnellbahnen, die sich auf das eifrigste mit der Prüfung der Frage be-
schäftigt, ob die Bewegung elektrischer Züge mit einer Geschwindigkeit
von 200 bis 250 km in der Stunde auch praktisch möglich ist, wie
theuer sie sich gestaltet, und ob die Anlage einer lediglich dem Personen-
verkehr dienenden elektrischen Schnellbahn ein wirtschaftlich lohnendes
Unternehmen sein würde. Die Prüfung dieser Fragen ist im besten Gang,
aber noch lange nicht abgeschlossen. Von ihrem Ausfall wird es zunächst
und allein abhängen, ob ernstlich daran gedacht werden kann, elektrische
Schnellbahnen zur Verbindung grosser Städte zu bauen, die bis jetzt
nirgends vorhanden und nirgends ernstlich in Angriff genommen sind.
Bei dieser Sachlage fragt man sich vergeblich, was es für einen
Zweck hat, diese Flugschrift jetzt für weitere Kreise zu veröffentlichen?
Das, was die Verfasser erstrebten, war damit erreicht, dass sie die prak-
tische Lösung der wichtigen Frage in Fluss gebracht haben. Damit hatten
ArchiT fflr Eisenbahnwesen. 1901. 43
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788
sie allen Grund, vorerst zufrieden zu sein. Ihre allgemeinen Betrach-
tungen über das Bedürfhiss eines Personen-Schnellverkehrs, ihre Berech-
nungen Über die Anlagekosten, über die Rentabilität einer Schnellbahn
Berlin — Hamburg entbehren jeglicher überzeugender Grundlage. Man
kann ja recht hohe Erwartungen von der Entwicklungsfähigkeit des Ver-
kehrs haben, aberdass täglich 12 767 Personen zum Preise von \$M
in erster und 10 M in zweiter Klasse zwischen Berlin und Ham-
burg reisen sollten — dazu scheint, bei einigermassen nüchterner
Betrachtung, fürs erste doch recht wenig Aussicht zu sein.
Merkwürdig ist es überhaupt, wie die Verfasser ihre Rentabilität*
berochnung angestellt haben. Anstatt von einem vernünftigerweise zu
erwartenden Verkehr auszugehen, berechnen sie umgekehrt aus den
Betriebskosten und einem willkürlich angenommenen Fahrpreis, wieviel
Personen die Bahn befördern müsste, damit sich das Anlagekapital mit
o vom Hundert verzinst. Der hiernach ermittelte Verkehr fällt reichlich
sechsmal grösser aus als der thatsächlich vorhandene, selbst wenn bei
diesem die Reisenden dritter und vierter Klasse mitgezählt werden.
Rechnet man dagegen nur die Reisenden erster und zweiter Klasse, so
wird das Verhältniss zwischen Wirklichkeit und Annahme geradezu
grotesk. Aehnlich wie die Rentabilitätsberechnung sind zahlreiche ander»1
Ausführungen der Schrift zu beurtheilen, von denen hier nur einige heraus
gegriffen werden mögen.
Beispielsweise wird — auf Seite 8 — schlankweg behauptet, das>
die Schaffung eines Schnellverkehrs mit 200 km stündlicher Fahrgeschwin-
digkeit nach dem heutigen Stand der Eisenbahn- und Elektrotechnik ohne
weiteres möglich sei. Woher mag den Verfassern diese Weisheit jre
kommen sein? Was die Stndiengesellschaft durch mühsame und kost
spielige Versuche erst feststellen will, nehmen die Verfasser einfach vorweg
In Wirklichkeit bestehen gegen so grosse Fahrgeschwindigkeiten
die allergrössten Bedenken, die namentlich aus der eigenthümlichen
Wirkung der umlaufenden Massen herzuleiten sind. Es lässt sich zeigen,
dass diese, in Verbindung mit den unvermeidlichen Unvollkoraraenheitcn
des Oberbaues. Störungen der Bewegung hervorrufen, die bei hoher Fahr-
geschwindigkeit bedeutende einseitige Entlastungen der Treibachsen und
selbst Aufsteigen der Treibräder sowie Drehungen der Fahrzeuge um
ihre senkrechte Schwerpunktsachse hervorrufen, die nicht nur zerstörend
auf den Oberbau wirken, sondern auch die Entgleisungsgefahr in ausser-
ordentlichem Masse vermehren. Gerade bei elektrisch betriebenen Fahr-
zeugen, die von den Verfassern für den Schnellverkehr angepriesen
werden, können diese Wirkungen wegen der grossen Trägheitsmomente
der Motorachsen sehr gefährlich werden.
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Bücherschau
739
Ferner bietet bei Anwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge die
Stromzuleitung ungewöhnliche Schwierigkeiten. Ob es überhaupt gelingen
wird, diese zu überwinden, ist zur Zeit noch gar nicht zu übersehen.
Die für die Versuche in Aussicht genommene Ausführungsform der Zu-
leitung, die bisher wohl die beste Lösung darstellt, kann keineswegs als
vollkommen angesehen werden. Sie wird vielleicht für die Versuche
genügen; für eine dauernde Anlage müsste sie jedenfalls, wie die Vor-
versuche in Gr. Lichterfelde erkennen lassen, noch sehr wesentlich ver-
bessert werden.
Indess stören solche Kleinigkeiten die Verfasser nicht. Sie sind
vielmehr der Ansicht — Seite 14 — , dass es mindestens ebenso leicht
sei, von der heutigen Geschwindigkeit der Schnellzüge auf eine solche
von 200 km in der Stunde überzugehen, als es möglich gewesen ist» die
Geschwindigkeit der Postwagen durch die jetzige Schnellzugsgeschwin-
digkeit um das neunfache zu übertreffen. Sie übersehen dabei nur den
nicht ganz unwesentlichen Umstand, dass es viel leichter ist, die Leis-
tungen einer unvollkommenen Einrichtung um ein bedeutendes Mass zu
steigern, als bei einer in der Entwicklung weit fortgeschrittenen Ein-
richtung auch nur die geringste Verbesserung zu erzielen.
Mit Eleganz gehen die Verfasser über die Frage der Gestaltung des
Hahnkörpers hinweg. Sie denken sich diesen einfach als einen Sand-
damm von 6 ra Höhe. Ob es aber möglich sein würde, auf einer solchen
Grundlage einen für sehr grosse Geschwindigkeit genügend sicheren
Oberbau herzustellen, wird nicht weiter erörtert. Wenn man sich die.
vorerwähnten Wirkungen der umlaufenden Massen vergegenwärtigt, so
wird man nicht umhin können, gegen diesen Sanddamm erustes Miss-
trauen zu hegen. Auch auf die nicht abgefederten Massen wird nicht
näher eingegangen. Wie nachtheilig diese wirken können, davon weiss
die Centrai-London-Bahn ein Lied zu singen.
Wahrscheinlich würde es übrigens erforderlich sein, eisernen Unter-
hau anzuordnen und die Fahrzeuge mit Führungsrollen auszurüsten, die
ein Entgleisen zwangläufig verhindern. Ueber die Einrichtungen zur Ver-
hütung von Zusammenstössen, sowie über noch vielerlei weitere Dinge
wird in der Schrift manch kräftig Wörtlein gesprochen. Anklang bei
den Fachleuten dürften diese Aussprüche kaum finden. Warum, so mag
zum Schluss nochmals gefragt werden, ist diese Schrift nochmals ver-
öffentlicht worden? Ein erbitterter heimlicher Feind der Verfasser und der
Schnellbahnbestrebungen muss hierzu gerathen haben. UV.
48*
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740
Bücherschau.
I
Schubert, E., künigl. preussischer Eisenbahndirektor, Vorstand der königL
Eisenbahnbetriebsinspektion zu Sorau. Die Sicherungswerke
im Eisenbahnbetriebe. Ein Lehr- und Nachschlagebuch für
Eisenbahnbetriebsbeamte und Studirende des Eisenbahnwesens.
Dritte umgearbeitete und erweiterte Auflage. Wiesbaden 1900.
J. F. Bergmann.
Die dritte Auflage des im Jahre 1888 in erster und 1895 in zweiter
Auflage erschienenen Werkes (siehe Archiv 1895 S. 1243) hat auch diesmal
die ursprüngliche, übersichtliche Gliederung in 6 Abschnitten beibehalten.
Der Inhalt des Werkes ist jedoch wiederum erheblich erweitert worden,
indem namentlich die seit der zweiten Auflage eingeführten zahlreichen
Neuerungen auf dem Gebiete der Sicherungsanlagen (Abschnitt VI) volle
Berücksichtigung gefunden haben. Das leicht verstandliche und mit
übersichtlichen und deutlichen Abbildungen ausgestattete Werk wird auch
in der neuen Bearbeitung ein vorzügliches Lehr- und Nachschlagebuch
besonders für die mittleren Beamten des Bahnhofs-, Telegraphen- und
Streckendienstes sein, dessen weitgehendste Verbreitung nur gewttnscht
werden kann.
Wenn im nachstehenden noch einige Wünsche nach Ergänzung des
Inhalts geäussert und kleinere Berichtigungen als wünschenswerth he
zeichnet sind, so soll damit nur eine Anregung zur weiteren Vervoll-
kommnung des werthvollcn Werkes gegeben werden:
Dem im Eisenbahndienste jetzt viel benutzten Fernsprecher, der
nur beiläufig am Schlüsse des § 78 erwähnt ist, hätte wohl ein besonderer
Abschnitt gewidmet werden können, ebenso wäre es für die angehenden
Bahn- und Telegraphenmeister von Nutzen, wenn die Erdkabel, die jetzt
zu Block- und Telegraphenleitungen umfangreiche Verwendung finden,
etwas eingehender behandelt worden wären. Die Unterscheidung der
elektrischen Blockwerke in § 68 nach Anfangs-, End-, Stations- oder
Streckenblock kann zu Irrthümern Veranlassung geben, da nur zwischen
Stations- und Streckenblock unterschieden werden darf (vergl. die in
$ 79 abgedruckten Grundsätze für die Ausführung der elektrischen Block-
einrichtungen); Anfangs- und Endfclder sind Bestandteile des Strecken
blocks. In § 71 ist die Angabe, der Stationsblock unterscheide sich vom
Streckenblock dadurch, dass der letztere regelmässig nur 2 Felder habe.
nicht ganz zutreffend, da auch 4 Felder vorkommen (§ 82). In § 74
Absatz 2, möchte es Bich zum besseren Verständniss der Druckknopfsperre
empfehlen, zu sagen: „Früher ist es häufiger vorgekommen u. s. w.M, da
bei den neuen Streckenblocks die Blockbedicnung unter keinen Uni-
ständen möglich ist, wenn nicht vorher das Blocksignal auf Fahrt und
auf Ilalt gestellt ist. Eine solche aussergewöhnliche Signalbedicnunf
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Bücherschau.
741
würde aber in den meisten Fallen dem vor dem Bloeksignale haltendem
Lokomotivführer nicht entgehen. In den früheren Auflagen ist dies auch
klar zum Ausdruck gebracht.
In § 94 heisst es: „die Vorschriften in den §§ 3, 46 und 51 der
Betriebsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands fordern, dass bei
gegebenem Fahrsignal die zugehörigen Weichen richtig stehen und ver-
riegelt sein sollen. Diese Vorschrift bedingt u. s. w.u In diesem, sowie
in dem folgenden Satze: „Bezüglich der Auswahl der zu vcrsehliesseudcn
Weichen bestimmt die Betriebsordnung, das alle spitz befahrenen Weichen,
sowie die Weichen in den Nachbargleisen, die als Schutzweichen es ver-
hindern müssen, dass einem im üauptglcise fahrenden Zuge ein Fahrzeug
in die Flanke fahren könnte, mit den Signalen in Verbindung gebracht
werden sollen* ist ein Irrthum insofern enthalten, als nur in § 3 (*) der
Betriebsordnung gefordert ist, dass die innerhalb einer Station liegenden
Weichen, die von ein- oder durchfahrenden Personenzügen im regel-
mässigen Betriebe gegen die Spitze befahren werden, durch Signalvorrich-
tungen gesichert sein müssen. Der Verfasser hätte richtiger gesagt, dass
man auf den preussischen Staatsbahnen über die Bestimmungen des § 3(-)
der Betriebsordnung in der angedeuteten Weise hinausgeht. In $ 181,
erster Absatz, heisst es: „falls Vorsignale (vor Einfahrsignalen) nicht vor-
gesehen werden, ist dies im Erläuterungsberichte zu begründen,4" nach
§ 1 (4) der Betriebsordnung ist eine solche Ausnahme nicht mehr zulässig,
ebenso sind die im zweiten Absätze angegebenen Grundsätze für die
Aufstellung von Ausfahrsignalen durch § 1 (3) der Betriebsordnung ge-
ändert worden. Die dem Werke beigefügte Verschlusstafel lässt die Dar-
stellung der Kontrolverriegelung an den von Personenzügen spitz befahrenen
Weichen und die Sicherung gegen vorzeitiges Umstellen der Weichen
vermissen. Auch hätte es sich empfohlen, bei der Fahrt C die Fahrt F1
nuszuschliessen und den Ausschluss der Fahrten A- und E aufzugeben.
•S'<7/ ...tt.
Sympher, Regierungs- und Baurath im Ministerium der öffentlichen Ar-
beiten. Die wasserwirthsefhaftliche Vorlage. Mit Benutzung
amtlicher Unterlagen bearbeitet. Nebst drei Karten. Berlin, E. S.
Mittler & Sohn, 1901. 8°, 148 S. 1,50 Ji.
Die Schrift ist im wesentlichen ein Auszug aus den der sogenannten
wasserwirtschaftlichen Vorlage beigegebenen Denkschriften, der in ver-
hültnissmässiger Kürze das Wichtigste zusammenfasst und so einen Ueber-
blick über die Pläne der Regierung immerhin gewährt; wer sich ein selb-
ständiges Unheil bilden will, wird jedoch auf den Gesetzentwurf und
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742
Rücherschnu.
seine Begründung zurückgehen müssen, da sich der Verfasser eine wissen-
schaftlich-kritische Bearbeitung des Materials nicht zur Aufgabe gemacht
hat. Die Eintheilung entspricht daher auch den einzelnen Abschnitten
der Gesetzesvorlage; es werden zuerst die allgemeinen Gesichtspunkte,
die für die Beurtheilung des Gesammtplans in Betracht kommen, und
dann die Einzelentwürfe entsprechend der allgemeinen Begründung und
den beigegebenen Einzcldenkschriften erörtert; die Karten sind dem
Gesetzentwurf entnommen.
Sachlich auf den Inhalt der Schrift einzugehen, liegt im allgemeinen
keine Veranlassung vor, da hier natürlich nicht der Ort und eine Buch-
besprechung nicht die geeignete Gelegenheit ist, zu der wasserwirth-
schaftlichen Vorlage irgendwie Stellung zu nehmen. Aber die selbständigen
Zusätze, die Sympher den amtlichen Ausführungen gelegentlich einfliclit
und die meist auf eine nähere Darlegung von Einzelvorgängen sich be-
schränken, fordern an zwei Stellen zum Widerspruch geradezu heraus,
und wenn es auch nur Erwägungen mehr nebensächlicher Bedeutung
sind, so seien doch darüber noch einige Worte gestattet.
So wird auf S. 11 auseinandergesetzt, dass trotz der Verbesserung
der Wasserstrassen, im besonderen trotz der Eröffnung des auf 400 t-
Sehiffe berechneten Oder — Spree-Kanals die Zahl der Schiffe von 150 bis
200 1 Tragfähigkeit grade im Elbe-Odergebiet zugenommen habe, und
daraus wird gefolgert, dass auch der weitere Ausbau der Wasserstrassen
keine Gefahr für die Kleinschiffer bedeute. Diese Folgerung ist aber
zum mindesten nicht zwingend. Denn man wird doch wohl die Zunahme
dieser finowkanalmüssigen Schiffe ganz wesentlich dem Umstände bei-
messen müssen, dass eben der Finowkanal bis zum heutigen Tag nur
Schiffe von höchstens 170 t Tragfähigkeit zu befördern vermag, und hierzu
kommt noch, dass die starken Schwankungen im Oderfahrwasser eine
wesentliche Unterstützung der Kleinschiffer bilden, da nicht nur diese
zum Ableichtern der grossen Kähne herangezogen werden müssen, son-
dern auch es oft vorteilhafter erseheint, ein kleineres Schiff mit geringerer
Ladung glatt durchzubringen, als mit einem grösseren Fahrzeug zum
Abwarten besserer Wasserstände oder Ableichtern gezwungen zu s>ein.
Dass also der Ausbau grosser Wasserstrassen den Kleinschiffern den
Kampf mit dem Grossbetrieb erschwert, wird man füglich nicht leugnen
dürfen, und auf S. 13 spricht denn auch der Verfasser mit den Wollen
der Gesetzesbegründung selbst von der aus der Regulirung der Wasser-
strassen sieh ergebenden Vergrösserung der Schiffe. Einen Beweisgrund
gegen die Nützlichkeit der geplanten Kanalbauten aus dieser Folge-
erscheinung aber ableiten zu wollen, kann im Ernst doch schwerlich
unternommen werden; denn auch dem Eisenbahnbau ist doch unzweifelhaft
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Bücherschau.
743
so mancher kleinen' Fuhrwerksbesitzer zum Opfer gefallen, und die Klein-
schiffer sehen sich immerhin noch einer gunstigeren Lage gegenüber,
da sie ohne Aenderung ihres Berufs als Führer der grossen Schiffe
Unterkunft finden können. Aber den Ernst ihrer Lage ihnen zu ver-
schleiern, birgt grössere Gefahren in sich; und sie zur Aufrechterhaltung
ihrer Selbständigkeit auf die Gründung von Genossenschaften zu vertrösten
— wie Sympher will — geht auch nicht an, da bisher sich zwar Gemein-
schaften zur Beschaffung und gemeinsamen Benutzung von Schleppdampfern
b<* währt haben, ein genossenschaftlicher Betrieb der einzelnen Kähne aber
an den bekannten Gefahren aller Produktivgenossenschaften scheitern
dürfte, wie er auch noch nirgends versucht worden ist.
Auf S. 53 will der Verfasser an zwei Beispielen nachweisen, dass
der vom Mittellandkanal drohende Ausfall an Eisenbahneinnahmen aller
Voraussicht nach nicht in dem von der Gesetzesbegründung errechneten
Umfange zur Wirklichkeit werden werde. An sich hat er vielleicht recht,
virlleicht auch unrecht; das entzieht sich, wie die Begründung selbst
hervorhebt, einer sicheren Voraussage. Aber die gewählten Beispiele
beweisen jedenfalls nichts. Gegen die Heranziehung der Mainkanalisirung
hat der Verfasser selbst Bedenken; aber auch die Vorgänge am Oder —
Spree-Kanal, auf die er so grosses Gewicht legt, lassen sich für eine
Beurtheilung des Rhein- Elbe-Kanals nicht verwerthen. Denn darin liegt
ein entscheidender Unterschied auch zwischen diesen beiden Wasser-
strassen, dass von Cosel, als dem Anfangs- und Endpunkt der Oder-
schiffahrt, bis zum oberschlesischen Industriegebiet eine nicht unerheb-
liche Bahnstrecke zurückzulegen ist, während der Rhein— Elbe-Kanal
einen beträchtlichen Theil der Kohlenzechen und Eisenwerke unmittelbar
berührt; die in Oberschlesien zu zahlende Eisenbahnfracht hält aber viele
Sendungen auf dem Schienenweg fest, die unter sonst ähnlichen Um-
standen im westlichen Industriegebiet die Wasserstrasse aufsuchen. Auch
hier wird man daher der Gesetzesbegründung folgen müssen, die der
G«-fahr der Einnahmenminderung grade ins Auge sieht.
K. Wiedenfeld.
Album de statistique graphique de 1897-1899.1) Paris 1900. Im-
primerie nationale.
Aus Sparsamkeitsrücksichten soll die in den Jahren 1879 — 1895 all-
jährlich herausgegebene graphische Uebersicht über den Verkehr Frank-
reichs jetzt nur noch alle zwei Jahre veröffentlicht werden; besondere
») Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 18U8 S. 394.
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744
Ruch erschau.
Umstünde haben aber das Erscheinen des 17. Bandes, der hiernach schon
1809 fällig gewesen wäre, in das Jahr 1900 hineingezogen und die Ver-
anlassung gegeben, dass in den Titel drei Jahre aufgenommen worden
sind, obwohl der Inhalt sich nur auf zwei Betriebsperioden erstreckt. Die
Anordnung und bildliche Darstellung ist im wesentlichen geblieben, wie
sie aus den Vorjahren bekannt ist; einige Tafeln sind, in gleicher Weise
hergestellt, hinzugekommen, wahrend andere fortgefallen sind.
Die Tafeln 1 — 11 enthalten wieder die Uebersichten über den Eisen-
bahnverkehr, und zwar Tafel 1 — 8 die Betriebsergebnisse (Roh- und Rein
«'innahmen der Jahre 1800 und 1807, Personen- und Güterbeförderung der
Jahre 1895 und 1896), Tafel 0—11 die Zahl der täglich auf den Netzen
der Ostbahn, der Südbahn und der Staatshahn verkehrenden Züge. Damit
ist, in Ergänzung der Bände 15 und IG, die Darstellung der auf den
Hauptbahnen täglich beförderten Züge zum Absehluss gebracht. Leidor
fehlt aber in diesem Jahrgang die in Band 10 gegebene, sehr werthvoll»1
Uebersicht über die Beförderung der wichtigsten Rohstoffe; sie wird hof-
fentlich in den späteren Jahrgängen weiter fortgesetzt werden.
Die Ergebnisse der Binnenschiffahrt, die auf den Tafeln 12 — 17 nach
dem Gesammtverkehr der einzelnen Wasserstrassen und nach den auf
die wichtigeren Güterarten entfallenden Mengen zusammengestellt sind,
beziehen sich auf die drei Jahre 180G bis 1808. Neu hinzugekommen
sind die Tafeln 18 und 10, die für das Jahr 1806 den Verkehr der fran-
zösischen Seehäfen, nach Flaggen getrennt, wiedergeben. Tafel 20 ent-
hält eine Darstellung der Art und Weise, wie die Staatsstrassen in den
Jahren 1882 und 1800 in den verschiedenen Bezirken unterhalten worden
sind; der Verkehr der Strassen ist unberücksichtigt gebliebeu. Neu an-
gefügt endlich sind auf den Tafeln 21 — 23 fünf Uebersichten über deti
Aussenhandel Frankreichs in den Jahren 1801 bis 1800. —
Da die Betriebsergebnisse der französischen Eisenbahnen bereits auf
(■rund anderer amtlicher Quellen im Archiv regelmässig besprochen worden
sind, so seien hier nur noch einige Zahlen angeführt, die das Verhältnis*
der Binnenschiffahrt zur Eisenbahn veranschaulichen: In dem Jahrzehnt
von 1880 auf 1808 ist der Güterverkehr der Wasserstrassen von 8 238
Millionen auf 4 570 Millionen Tonnenkilometer, d. s. 41 °/o gestiegen,
während die Eisenbahnen in derselben Zeit nur eine Zunahme von 11,1
auf 1 4,9 Millionen Tonnenkilometer, d. s. 34 0/o, erfahren haben. Die Zahl
der auf den Wasserstrassen verfrachteten Güter ist von 23 auf 32 Millionen
Tonnen gestiegen. Auf die Längeneinheit bezogen, steht sich die Leistung
der beiden Verkehrsmittel ziemlich gleich; auf ein Kilometer durchschnitt-
licher Betriebslange entfallen auf die Eisenbahn 307 000 und auf die
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BücherHchau.
745
Wasserstraßen 373 000 Tonnenkilometer.1) Dabei ist zu beachten, dass
sich das Eisenbahnnetz in diesem Jahrzehnt um 4 509 km - rund 14%,
von 32 914 auf 37 423 km, gehoben hat, wahrend die Was>»erstrassen in
der Länge von 12 269 km unverändert geblieben sind und nur der Umfang
der nach dem Gesetz vom 5. August 1879 erweiterten Kanüle sich um
1 000 km auf 4 715 km vermehrt hat. Von dem Wasserstrassenverkehr
entfallen auf die 6 000 km Hauptlinien 82 % der beförderten Menge und
96 % der geleisteten Tonnenkilometer, sodass auf dieser Hälfte des Kanal -
und Flussnetzes 728 678 tkm auf jedem Kilometer gefahren worden sind
gegen 31 911 tkm, die sich für die andere Hälfte der Nebenlinien ergeben
haben. Den Hauptbestandteil des Wasserstrassenverkehrs bilden Bau-
materialien mit 32,9 % und mineralische Brennstoffe mit 28,3 % der ge-
sammten Beförderungsmenge. — d.
ÜEBER3ICHT
der
neuesten Hauptwerke Uber Eisenbahnwesen and aas verwandten
Gebieten.
Badische Maschinenfabrik und Eisengiesserei, vorm. G. Sebold und Sebold & Steif.
Selbsttätiges Sicherheitssignal zur Verhütung von Eisenbahnunfällen. Dur-
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Curti. Dr. E. Untersuchungen über den Rückkaufswerth der Schweizerischen
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Grober, Dr. J. Die Handels- und Gewerbekannner in Prag 1850—1900. *> Bände.
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Internationaler Permanenter Strassenbahn- Verein. Internationaler Strasscnbahn-
kongress Paris 1900: 11. Generalversammlung de» Vereins. Ausführlicher Be-
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Railways in the United States for the year ending june 30. 1900. Washing-
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dello stato. Rom 1901.
Preussen. Die Verwaltung der öffentlichen Arbeiten 1890—1900. Berlin 1901.
Prochaska. Eisenbahnkarte von Oesterreich -Ungarn 1901 mit Stattonenverzeich-
niss. 70. und 35. Aufl. Wien 1901.
Sympher, Reg - und Baurath. Emscherthallinie und Kanalisirung der Lippe. Ber-
lin 1901.
l) Hier sei darauf aufmerksam gemacht, dass in der Tabelle S. 397 de.«
Archivs von 1898 sich ein Druckfehler befindet; die für die durchschnittliche
Güterbeförderung angegebenen Ziffern bedeuten Tonnenkilometer.
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74b
Bücherschaii.
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Bauingenieur-Zeitung. Berlin.
Xu. 84-32. Vom 23. Februar bis 20. April 1901.
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(No. 27 u. 29:) Neuere stadtische Bahnen.
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1900. Heft 27.
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1901. Heft 28.;
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Bruxelles.
Heft 8. April 1901.
Conipte rendu general de la sixieme Session, premiere section: voies et
travaux; nature du metal des rails, joints des fails, aiguilles croisenients
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Conipte rendu general de la sixieme session, premiere section: entretien
de Im voie, mesures contre les neiges. — Les Iocomotives anglaises en
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(No. 15:) Der Wettbewerb um den Entwurf für das Empfangsgebaude
auf dem neuen Hauptbahnhof in Hamburg. — Ersatz des grünen Lichts
im Vorsignal durch Beleuchtung der Signalscheibe. — Schienenstoss und
Achsenzahl der Güterwagen. — (No. 22, 23 u. 24:) Die Lipkowski'sc he
durchgehende Pressluftbremse ?auf den französischen Eisenbahnen. —
(No. -29:) Die Grundsätze für die Ausführung der elektrischen Blockein-
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Die neue Newyorker Stadtbahn und Anderes aus Nordamerika.
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Bücherschau.
747
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Betriebsführung der deutschen Eisenbahnen im Kriegsfalle. — (No. 13
und 14:) Der Verband und sein Organ. — (No. 16:) Güterbeförderer oder
Regiebetrieb? — (No. 16:) |Vom Dienst in der rothen Mütze und seinen
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Fantaisies parlamentaires [k propos de projets de rachats des chemins
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Les compagnies de die in ins de fer et le budget.
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— Zinsforderungen bei Rückgriffsansprüchen der Berufsgenossenschaften
gegen einen Eisenbahnunternehmer aus der Haftpflicht. — Ueber Ver-
schulden des Beschädigten bei Unzurechnungsfähigkeit.
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748
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Kosten des Bahnbetriebes mit der Einrichtung von Thomson und Webb.
— (No. 10/11:) Die Eisenbahnen am Ende des 19. Jahrhunderts.
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Heft 9. Vom 1. Februar 1901.
Fahrschalter für Drehstrom-Sehnellbahnen.
Heft 12. Vom 15. März 1901.
Ueber elektrische Zugbeförderung auf Vollbahnen.
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Eine neue Motorschaltung. — Elcktro-automatische Blocksignalanlage der
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No. 1884—1841. Vom 22. Februar bis 12. April 1901.
(No. 1834 :) Current Railway prospects. — Engineering prospects in China.
— The London County Council and electric Tramways. — (No. 1835:)
French rolling stock at the Paris exhibitions. — 15-ton locomotive steel
works crane. — (No. 1837:) The eompanies' act 1901. — Tank locomotive
for the South-Eastern-Chatham Railway. — Electric Railways. — (No. 1838:)
Electric Tramway schemes in Parliament. — Combined trolley and conduit
Tramway Systems. — Electric Railways. — (No. 1839:) Messrs Ganz & Co.
at the Paris exhibition. — Electric Railways. — (No. 1841:) Express loco-
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Engineering News. New-York.
No. 6—12. Vom 31. Januar bis 21. März 1901.
(No. 5:) A new manual interlocking machine. — The use of snow plows
and flangers. — The cost of wagon transportation and of the maintenance
of earth roads. — The coming exhaustion of nature's Stores. — (No. 60
Hydrostatic tools in Railway service. — Report on the abolition of grade
crossings at Cleveland. — An automatic electric eableway. — Indiana-
Illinois— Jowa Railroad. — (No. 7:) A large rouudhouse at Clinton, Chi-
cago—Northwestern Railway. — (No. 8:) Stadia surveys for Railway
location. — A wheel-barrow for Railway work. — The car journal-
bearing and hot boxes. — (No. 9:) The Gokteik viaduct, Burmah Rail-
ways. — An inexpensive gas for use with the Venturi meter. — Importance
of economizing tonnage facilities by compact storage of cargoes. —
(No. 10:) The quality of steel for rails. — An improved type of hand car.
— (No. 11:) Some rccent notable train wrecks. — A water column for
Railway water Station«. — Muuieipal eugineering work at Milwaukee. —
Reeonstruction of the Missouri river bridge at Glasgow, Chicago— Alton
Railway. — The Sun-flower tunnel cross-sectioner. — (No. 12:) What will
the State of New-York do with its canals ?
Le G£nie Civil. Paris.
Heft 14. Vom •>. Februar 1901.
Le» locomotives a l'exposition de 1900: locomotives Compound expreß
a '2U essieux accouples des chemins de fer Nord-Est et du Central suisse*.
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Büoherschau.
749
Heft 18 und 19. Vom 2. und 9. Märe 1900.
Le metropolitain de Paris, exploitation des lignes en Service, Iigne ac-
tuel lernen t en construction.
Heft 21. Vom 23. Märe 1901.
Les locomotives a l'exposition de 1900: Iocomotive Compound ä grande
vitesse, a 2/s essieux accouples, de la fabrique saxonne de Chemnitz.
Giornale del Genio Civile. Roma.
1900. November-Heft
La trazione elettrica sulle linee V aresine. — II servizio ferroviario del
Porto di Savona.
1900. Dezember-Heft.
La reepirazione nelle gallerie e 1' azione dell' ossido di carbonio. — Xuova
locoraotiva Compound a grande potenza delia rete Adriatica.
Olaser's Annalen für Gewerbe und Bauwesen. Berlin.
Heft 569 und 570. Vom 1. und 15. März 1901.
Das Eisenbahnwesen auf der letzten Pariser Weltausstellung. — Ein
Genesungsheim für Ix>komotivführer. — Der Eisenbahnwagenbau auf der
Pariser Weltausstellung. — Die Lokomotiven der Pariser Weltausstellung
1900.
Heft 570. Vom 15. Märe 1001.
Verwendung von Akkumulatoren für den Omnibusbetrieb auf Hauptbahnen.
Heft 571. Vom 1. April 1901.
Die Stellwerkanlage des Bostoner Südbahnhofs. — Der elektrische Betrieb
auf der Berliner Stadt- und Ringbahn. — Die Lokomotiven der Pariser
Weltausstellung 1900.
Illuatrirte Zeitschrift für Klein- und Strassenbahnen (früher: Die Schmalspur-
bahn). Berlin.
No. 5-8. Vom 1. Märe bis 16. April 1901.
(No. 6 u. 7:) Stromzuführung für elektrische Strassenbahnen. — (No. 5:)
Les Tramways Vervietois. — Lastwagen auf Schienen. — (No. 6:) Elek-
trische Strassenbahn in Santiago, Chile. — Konstruktion und Ausführung
von Stra«senbahnweichen mit Rücksicht auf ihre Zweckmässigkeit. —
Einfache Isolationsfehlerbestimmung bei Oberleitungsanlagen. — (No. 7:)
Die elektrische Strassenbahn Hamburg— Blankenese. — (No. 8:) Die elek-
trische Strassenbahn Elberfeld— Cronenberg— Remscheid. — Die elektri-
schen Bahnen in Bordeaux. — Elektromagnetische Urostei lvorrichtung
für Luftweichen. — Ueber Schienenstossverbindungen.
Journal of Politieal Economy. Chicago.
Heft 2. Vom 14. Märe 1901.
The Railway policy of Canada, 1849 to 1867. — Street Railway franchises
in the City of Berlin. — The pension System of the Chicago-Northwestern
Railway Company.
Journal of the Western Society of Engineers. Chicago.
Band 6. Heft 1. Februar 1901.
Northern Pacific Railroad Standard bridge plans. — Rail top culverts.
750
Bücherschau.
Mittheilungen dos Vereins für die Förderung des Lokal- und Strassenbahn-
wesens. Wien.
1901. Heft 2.
Gleisbettung bei Eisenbahnen. — Schienenverschleiss und die ökonomi-
sche. Bedeutung de» verschweissten Schienenstosses bei Strassenbahnen.
1901. Heft 8.
Ueber Einbettung von Strassenbahngleisen. — Eine neue Schienenstoß-
Verbindung.
Monitore delle strade ferrate. Turin.
1901. No. 7—14. Vom 16. Februar bis 6. April 1901.
(No. 7:) Le ferrovie econoiniche e la legge per l'esercizio economico di
ferrovie a traffico limitato. — (No. 8:) L'allaciamento diretto di Genova
con le due linee di Giovi (fortgesetzt in No. 9 u. 14). — L'Italia ed il
progresso ferroviario. — La ferrovia del Bernina. — (No. 9 u. 10:) Le linee
d'aceesto al Sempione, — II problema ferroviario in relazione al Porto di
Genova. — (No. II:) Prowedimenti per lo eviluppo del traffico sulle
ferrovie della Compania Reale della Sardegna. — (No. 12:) L* Arona-
Domodossola. — Statuto dell' Istituto di previdenza pel personale ferro-
viario (fortgesetzt in No. 13 u. 14). — (No. 13:) II problema ferroviario.
Oesterreichische Eisenbahnzeitung. Wien.
No. 7—12. Vom 1. März bis 20. April 1901.
(No. 7:) Die neue Regierungsvorlage über die zweite Verbindung mit
Triest und Investitionsprogramm. — \,No. 8:) Zur Auflösung des Eisen-
bahnschiedsgerichts. — Zur Verrechnung des Güterverkehrs. — (No. 9:)
Aufgaben der österreichischen Eisenbahnverwaltung. — (No. 10:) Die
Distanzbremse von Steiner. — (No. 11:) Ueber Reservefonds bei Eisen-
bahnen und deren Fundirung. — (No. 12:) Der Internationale Eisenbahn-
kongress in Pari* 1900. — Das Bahnprojekt Nanking— Petersburg.
Oesterreichisch-ungarisches Eisenbahnblatt Wien.
No. 9-16. Vom 28. Februar bis 18. April 1901.
(No. 9.) Das Eisenbahnschiedsgericht und die neue Zivilprozessordnung.
— (No. 10 u. 17:) Eisenbahnen und Wasserstrassen. — (No. 11:) Wiener
Stadtbahn. — (No. 12:) Das Lokalbahnwesen und das Garantiesystem. —
Strombezug und Strompreise für elektrisch betriebene Strassenbahnen
(No. 14») Schutzmassregeln gegen die Gefahren der elektrischen Ober-
leitung. — (No. 15:) Eisenbahnen und Wasserstrassen. — ("No. 16:) Wieder-
aufleben der Verstaatlichungsaktion.
Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. Wiesbaden.
1901. Heft 2 und 3.
Uebersicht der in Paris 1900 ausgestellten Lokomotiven. — Bauart der
Eisenbahnfahrzeuge auf der Weltausstellung in Paris 1900.
1901. Heft 3.
Die Fortschritte und die Bedeutung der Geodäsie beim Eisenbahnbau.—
Neuerungen an Wegschranken. — Krokodilstromschlüsse für eingleisige
Bahnen. — Antriebswerk für Eisenbahnschranken mit Vorlttutezwang. —
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Bücherschau.
ITA
Die günstigste Geschwindigkeit für Güterzüge, — Standorte der amerika-
nischen Blocksignale.
Railroad Gaxette. New- York.
Heft 7. Vom 15. Februar 1901.
Readville car «hops, New-York— New-Haven— Hartford. — The Hudson
River Railroad. — Seventy-four miles in twenty-four hours. — Train
accidents in 1900. — Something new in electric traction. — Annual report :
Southern Pacific-Company. — Shall a canal be built from the lakes to the
sea? — The Ganz System of electric traction. — Chicago track elevation.
— Concerning rails in England. — Department of tests on a Railroad. —
Massachusetts commlssioners on vestibules for motormen. — An old-time
English Railroad.
Heft 8. Vom 21. Februar 1901.
Conneaut harbor ore docks. — Heating passenger trains with exhaust
steam from air pump. — A new gang planer tool. — Readville car shops,
New-York— New-Haven— Hartford Railroad. — A new rock drill. — Draft
j^ear. — Exports of iron and steel in 1900. — Connecticut trolleys. — The
lease of the Northern Pacific lines in Manitoba. — Chemistry and heat
tre atmen t of steel rails. — Finishing temperatures for steel rails. — Draft
rigging tests on the Atchison— Topeka— Santa Fe. — Specifications for
rails. — Roundhouse management. — Chicago track elevation. — Changes
in the Railroad terminals at Washington. — Some iron and steel riddles.
— Electric traction for heavy Railroad service. — Automatic block Signals
on the Baltimore and Ohio.
Heft 9. Vom 1. März 1901.
East River bridge no. 3. — Two-cylinder Compound consolidation loco-
motive, class G-I, New-York Central. — New lOOOOOlbs capacity wooden
ore cars, Chicago-Mi lwauke-St. Paul. — The new plant of the Franklin
air compressor Company. — Future economics in coal nnd the handling.
— A butting consolidation. — January accidents. — A run of a Central-
Atlantic engine. — Locomotives at the Paris exhibition. — Locomotives
of the. Colorado Springs & Cripple Creek Distrlct Railway. — The com-
merce of the Great Lakes. — Some details: car oiling, bolts, nuts and
keys. — Elevation of the New-Haven tracks in Bridgeport. — General
baggage agents.
Heft 10. Vom 8. März 1901.
Ventilation of the East Mahanoy tunnel. — Pneumatic interlockiug at
Wayne Junction. — The engineering department of the New-York Central.
— Freight yards of the Chicago transfer and Clearing Company. — Tunnels
on the West Virginia Short Line Railroad. — Uniform track structure.
— Single-track automatic blocksignals on the Southern Pacilic. — Yard
design as a switching mach ine for sorting cars. — Preservation of sleepers
in England and continental countries. — Handling locomotive coal on the
New-York Central. — Automatic fog signals on the North-Eastern. —
Reenforced switch with adjustable head-rod. — Rail steel as affected by
slow cooling. — The Pennsylvania's new freight hotise at Indianopolis. —
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752
Bücherschau.
How to study the hiatory of a rail. — On the deapatch of business. —
The personnel, material and methods of a Railroad. — Oiled roadbed on
the Long Island Railroad. — Specifications for steel rail». — Certain con-
siderationa in designing yarda. — Some odd jobs on foundation work.—
Electric traction in London. — The engineering graduate in business. —
Proposed Railroad legislation in 18 states. — Illinois Railroad commis-
skmers' report. — New shops of the Boyer Company at Detroit.
Heft 11. Vom 15. Marz 1901.
Two drawbridges on the New- York Central. — Four-wheel passenger
truck of the Chicago— Burlington — Quincy. — The imperial combination
hand car. — The Ward rail joint — Reconstruction of the Union Pacific.
— The Robins conveying bell. — Telephone* in train despatching and
other Railroad work. — The Mani bill. — The accident-report law. —
Sundry civil appropriations by Congress. — Stocks and bonds to be
valued by a commission. — Yards and terminal*.
Heft 12. Vom 22. März 1901.
The redesign of freight yards. — Cooke ten-wheelcr for the Southern
Pacific. — The new yard for the Grand Central Station. — The Manning
improved rail. — A jumping engine. — Tarn-table operated by gasoline
engine. — The. Niles no 7 hydrostatic wheel prese. — A concrete-iron
chimney. — The maintenance of way Association. — Quality of steam gene-
rated by a locomotive. — Meeting of the engineering and maintenance
of way Association. — One hundred and twenty miles an hour. — Exhi-
bits at the maintenance of way meeting, Chicago. — Railroads and famine
in India. — The Massena power canal. — Some. recent Dickson locomo-
tive«. — A boiler explosion from low water.
Railway Engineer. London.
Heft 3. März 1901.
Combimd iron and wood aleeper. — Express passenger engines, Madras
Railway. — The use of liquid fuel in locomotives. — Columns, Streetz,
stanchions and other compression members. — Laycock's eitherside wagon
brake. — Ten-wheels coupled tank engines, Natal government Railway.
— Permanent way for Tramways and Light Railways. — 25-ton bogie
goods wagon, London and South Western Railway. — Underframe and
bogios for first and second class composite carriages, South Eastern and
Chatham Railway. — (u. 4:) 60 ft bogie carriages, Madras Railway and
Great Indian Peninsular Railway.
Heft 4. April 1901.
The Nilgiri mountain Railway. — Western Australian Government Rail-
ways 1900. — Electricity in Railway signalling. — The supersession of
tho steam over the electric locomotive. — The law relating to running
powers of Railway companies.
Railway News. London.
No. 1937-1944. Vom 16. Februar 1900 bis 6. April 1901.
(No. 1937:) Cooperative Railroads in Belgium. — (1937-1939 iL 1942:>
The Amalgamated Society of Railway servants and its methods. —
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Bücherschau.
7r,H
(No. 1937:) The Union Pacific and Southern Pacific comhination. — The
Transvaal Railways. — (No. 1938:) Passenger Traffic by rail and the road.
— The Continental passenger traffic in 1900. — The Manchester Ship
Canal. — Southern Pacific Company. — State ownership of Railroads,
Lord Avebury's views. — Railways-past, present and future. — Six months-
return of Railway accidents. — Electric traction for London Tramways.
— (No. 1939:) Railway parliainentary expenses. — The workmen's com-
pensation Act 1897. — The Railway comroission. — Railway passengor
assuronce. — The London Country Council and the Tramways. — Con-
veyance of cycles. — The American steel combination. — (No. 1940:)
Railway capital expenditure. — The Tube Railway bills for the current
session. — The Amalgamated Society of Railway Servants and its
Btrike iunds. — Automatic couplings. — Electric tractioii in New-York.
— (No. 1941:) The conveyance of cycless bill. — The Metropolitan and
District Railways. — Tramways of the United Kingdom. — The Man-
chester and Liverpool electrica! express Railway. — Baker Street-Waterloo
Railway. — (No. 1942 u. 1943:) The finance of British and American Rail-
ways contrasted. — Locomotive coal contracts. — Electrical Investments.
— The housing difficulties in (London: Mr. Charles Booth's Railway
seheme. — Railway companies and private sidings.] — Cheap steel for
our Railways. — Indian Railways and famin e. — The English Association
of American bond and share holders. — (No. 1943:) The Great North of
Scotland Railway. — The Metropolitan District Railway [and the river
competition. — '/The Amalgamated Society of Railway servants and the
companies provident fund. — Railways in Western Australia. — American
competition in the iron and steel trades. — The Diesel engine. — (No. 1944:)
The Light Railway commission. — * Electric traction in N«*w-York. —
Electric traction Companies. — Railway bills for 1901. — The Railway
commission.
Reform. Wien— Leipzig.
1900/1901. Heft 13.
Die Londoner Zentralbahn. — Schlafwagen. — Wasserwege und Schiffahrt
in Para. — Aufnahme und Abgabe von Postsachen wahrend der Fahrt. —
Das Scott'sche Dampfautomobil in der französischen Armee.
1900/1901. Heft 14.
Die Verkehrstruppen und ihre Behörden in den Militftrstaaten. — Dampf-
motorwagen für Kleinbahnen. — Der Kinzuaviadukt.
1900/1901. Heft 15.
Eiue neue Type von Schnellzuglokomotiven. — Automobil und Strassen-
pflaster. — Die Verkehrsmittel Budapests. — KraftzentraUn für elektri-
sche Strassenbahnen. — Lindstroms elektrische Motoren für Kraftwagen.
— Die Eisenbahnen der Türkei. — Der Bau der neuen Ybbsbrücke der
österreichischen Staatsbahnen. — Die Bedeutung der Sibirischen Eisen-
bahn für den Weltverkehr. — Die englischen Strasscnbahuen. — Vor-
richtungen zum Speisen der Lokomotiven in Heiligenstadt.
ArchiT für Eisenbahnwesen. 1901. 4<i
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754
BücherscIiMU.
1900/1901. Heft 16.
Die Kap— Kairobahn. — Elektrische Schnellbahnen. — Tangentialbahnen.
— Die Lokomotiven der Pariser Weltausstellung 1900. — Australien und
sein grosser Eisenbahnplan.
Revue generale des chemins de fer. PariB.
Heft 2. Februar 1901.
(und 3:) Lea chemins de fer et les tramways ä lexposition universelle
de 1900. — Prolongement de la ligne d'Orleans au qnai d'Oreay. — Les
locomotives suisses a l'exposition de 1900.
Heft 3. März 1901.
Le chemin de fer electrique de Pierrefitte— Cauterets. — Les locomotives
beiges ä l'exposition de 1900. — Entretoises de foyer en bronze manganese.
Schweizerische Bauzeitung. Zürich.
Heft 8. Vom 23. Februar 1901.
Das schweizerische Gesetz, betr. die elektrischen Stark- und Schwach-
stromanlagen.
Heft 10. Vom 9. März 1901.
Die Lokomotiven der Pariser Weltausstellung.
Heft 13 und 14. Vom 30. März und 6. April 1901.
Umbau der linksufrigen Zürichseebahn vom Hauptbahnhof Zürich bis
Wollishofen.
Heft 14. Vom 6. April 1901.
Die Kickenbahn.
Teknisk Ugeblad (Technisches Wochenblatt). Kristiania.
1901. No. 7-14.
(No. 12:) Den transsibiriske jernbane. Mit Zeichnungen. — (Xo. 13:)
Bergensbanen og stationsarrangementet i Bergen. — Gravehalstunnelen.
Mit Zeichnungen.
Verordnungsblatt für Eisenbahnen und Schiffahrt. Wien.
No. 24—40. Vom 23. Februar bis 20. April 1901.
(X... 33:) Eisenbahnverkehr im Januar 1901. — (No. 37:) Betriebserjrebnbse
der ungarischen und der bosnisch-herzegowinischen Eisenbahnen im Ja-
nuar 1901. — (No. 42:) Eisenbahnverkehr im Februar 1901. — (No. 44:1
Betriebsergehnisse der ungarischen und der bosniseh-herzegowinischen
Eisenbahnen im Februar 1001.
Volkswirtschaftliche Wochenschrift. Wien.
Heft 899. Vom 21. März 1901.
Die Triester Bahnfrag«'.
TKypRaji» MHHHCTepcTBa nyrert cooömeHia. (Zeitschrift des Ministeriums der Verkehrs-
anstalten). St. Petersburg. (In russischer Sprache.)
1901. Heft 1.
Ueber das Entwerfen und Prüfen metallischer tragender Brückentbeile
nach den Verhandlungen auf dem internationalen Eisenbahnkongress in
Paris in 1900. — Die Bahnunterhaltung auf dem Pariser Eisenbahnkon-
gress in 1900.
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Bücherschau.
7.") 5
Zeitschrift des Österreich! scheu Ingenieur- und Architekten-Vereins. Wien.
Heft 9. Vom 1. Märe 1901.
Die Viadukt- und Tunnelbauten in der Strecke Niemes— Reichenberg der
Nordböhmischen Transversalbahn.
Heft 11, 14 und 16. Vom 15. März und 5. und 12. April 1901.
Die Schnellzuglokomotive auf der Weltausstellung in Paris 1900.
Heft 12. Vom 22. März 1901.
Ein Unfall infolge Berührung gerissener Telephondrähte mit der Kontakt-
leitung der elektrischen Tramway.
Heft 13. Vom 29. März 1901.
Südamerikanische Eisenbahnschwellen für Europa.
Heft 14. Vom 5. April 1901.
Grundzüge über die Berechnung und Konstruktion der Eisenbahnbrücken
in Nordamerika.
Zettschrift des Vereins deutscher Ingenieure. Berlin.
Heft 8. Vom 23. Februar 1901.
Die Weltausstellung in Paris 1900: Die Lokomotiven.
Zeitschrift für Binnenschiffahrt. Berlin.
Heft 4. Mitte Februar 1901.
Die Herstellung von Anschlussgleisen an Binnenwasserstrassen. — Schiff-
fahrtsabgaben für die Binnenwasserstrassen.
Zeitschrift für den internationalen Eisenbahntransport. Bern.
Heft 3. März 1901.
Zu § 86 der deutschen Eieenbahnverkehrsordnuiig.
Heft 4. April 1901.
Die Frachtzuschläge im internationalen Güterverkehr.
Zeitschrift für Lokal- nnd Strassenbahnwesen. Wiesbaden.
1901. Heft 1.
Bergbahnen der Schweiz bin 1900. — Ueber maschinelle Hilfsmittel beim
Aufbrechen der Strassen zwecks Einlegen von Strassenbahnschienen. —
Nothbremse für Strassenbahnen. — Der internationale Strassenbahn-
kongress und die 11. Generalversammlung des internationalen permanenten
Strassenbahnvereins zu Paris.
Zeitschrift Tür Transportwesen und Strassenban. Berlin.
No. 7-12. Vom 1. März bis 20. April 1901.
(No. 7 u. 8:) Strassenbahngleise in Asphaltstrassen. — (u. 9:) Stoss-
verbindungen für Strassenbahnschienen. — (No. 8:) Die elektrischen
Strassenbahnanlagen in Gablonz. — (No. 9:) Strassenbahn- und Verkehrs-
fragen in Berlin. — Zum Kapitel Schutz vor dem Ueberfahrenwerden. —
Die Erderschütterungen der Londoner Zentraluntergrundbahn. — (No. 10:)
Ein einfaches Signalsystem für elektrische Bahnen. — Zur Frage der
Verkehrssicherheit in den Strassen Berlins. — Kleinbahn Düsseldorf—
Rathingen. — (No. 11:) Ein neuer Sommer- und Winterwagen für elek-
trische Strassenbahnen. — Zweitheilige Strassenbahnschienen. — (No. 12:)
Die Strassenbahnen in der Grafschaft London. — Unterrichtskurse für
Wagenführer in Newyork.
4V
756
Büchel schau.
Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn Verwaltungen. Berlin.
No. 16—31. Vom 23. Februar bis 20. April 1901.
(No. 16:) Der Betriebsbericht der preussischen uud hessischen Staats-
bahnen für 1899. — Die Staatsbahnen des Grossherzogthums Finland. —
Arbeitsausschüsse und Schiedsgerichte bei den französischen Staatsbahnen.
— (No. 17:) Der Ersatz des vollen Schadens bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit der Eisenbahn. — Stimmen aus Süddeutschland über die
Vereinheitlichung des deutschen Eisenbahnwesens. — Die Stellang der
Signale zum Gleis. — (No. 18:) Die Fahrgeschwindigkeit der französischen
Schnellzüge und die Entgleisung des Südexpresszuges bei Dux. — Ueber
die Vereinfachung und Beseitigung von Verkehrsleitungsvorschrifteu. —
Die Berliner Strassenbahnen. — (No. 19 u. 20:) Die Frachtzuschlage im
internationalen Güterverkehr. — (No. 19:) Eisenbahnbauten in China. —
(No. 20:) Die ostafrikanische Eisenbahngesellschaft und die Mittelland-
bahn. — Zur einheitlichen Güterbeförderung auf den deutschen Eisen-
bahnen. — Kanal vorläge. — Herabsetzung der Eisenbahn tarife. — (No.21:)
Noch etwas über die fehlenden und überzähligen Güter. — Die Arbeiter-
penaionskasse der sächsischen StaatBeiseubahnen und das Schiedsgericht
für die Arbeitrrversicherung. — (No. 22:) Höchstgeschwindigkeit. Zug-
geschwindigkeit und Reisegeschwindigkeit. — Beseitigung von Räumen
und Sträuchern auf den Bahnstrecken. — Der Etat des Reichseisenbahn-
amts. — (No. 23:) Die Haftung des Frachtführers für seine Leute. —
Der Wettkampf- zwischen Dampf- und elektrischem Schnellverkehr. —
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs über das österreichische Eisenbahn-
bau- und Investitionsprogramm. — (No. 24:1 Die schweizerische Eisen-
bahnverstaatlichung und der Rückkaufswerth der schweizerischen Nord-
ostbahn. — Ein Mahnruf in Sachen der deutschen Eisenhahnen. — Der
Baubericht der preussischen Eisenbahnverwaltung. — Das Heidelberger
Eisenbahnunglück vor Gericht. — (No. 25:) Der preussisch-hessische
Eisenbahnvertrag. — Berechnung des Frachtzuschlags bei unrichtiger
Inhalts- und Gewichtsangabe, — Eisenbahn vereine. — (No. 26:) Staffel-
tarif für Eil- und Frachtstückgut. — (No. 27:) Direkte Güterkurse. -
Der gegenwärtige Stand der deutschen Transportgesetzgebung. — Eine
ungewöhnliche Kleinbahn. — (No. 28:) Die Wiederbeladung fremder Wagen,
insbesondere von und nach GemHnsehaftsstationen. — Gründe für und
wider die Ausdehnung 'der preusshch-hessischen Eisenbahngemeinschaft
auf ander«* Staaten. — (No. 29:) Die Finanzordnung der preussischeu
Staatseisenbahnverwaltung. — Der Soinnicrfahrplan der preussisch-
hessischen Eisenbahngemeinschaft. — (No. 30:) Einführung wirksamer
Sehutzmassregeln gegen die unbegrenzte Verwendung der preussischen
Eisenbahnüberschüsse zu allgemeinen Staatszwecken. — Die branden-
burgische Städtebahn. — (No. 31:) Beitrag zur Auslegung des § 6 der
Gewerbeordnung. — Die tranxbaikalisehen Eisenbahnen.
Hcrauifegabfn im Auftrag« de» KOntj-licAco alUklMertama der offebilieben Arbeiten.
Verla« To« JaUoa Sprtnver. Berlin N. — Druck von H. S. Htraui, Berlia «V.
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Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesens.1
Von
G. Fleck, Ober« a. D. in Potsdam.
VII.
Die Entwicklung des preussischen Eisenbahnwesens von 1848—1854.
Die politischen Ereignisse des Jahres 1848 Hessen die Entwicklung
des preussischen Eisenbahnwesens nicht unbeeinflnsst. Durch die Um-
wälzungen im Frühjahre 1848 und bei der demzufolge allgemein herr-
schenden grossen Aufregung geriethen Handel und Gewerbe ins Stocken,
und es trat Arbeitslosigkeit ein. Weniger berührte dies die Eisenbahnen,
die vor dem Beginn der politischen Umwälzungen betriebsfähig hergestellt
waren. Desto empfindlicher wurden aber davon die noch im Bau be-
griffenen Eisenbahnen betroffen, deren Fertigstellung von der Zahlungs-
fähigkeit ihrer Aktionäre abhing; denn diese versagten bei den Verlusten,
die Handel und Gewerbe durch das Fallen der Werthpapiere und den
Stillstand in den Unternehmungen jeglicher Art erlitt.
Die Beschaffung der für die Eisenbahnbauten noch erforderlichen
Geldmittel stiess daher auf die grössten Schwierigkeiten, und der Unter-
gang mehrerer Eisenbahnunternehmungen schien unvermeidlich, wenn der
Staat nicht helfend eintrat.
Die Staatsregierung war davon durchdrungen, dass wie im allge-
meinen, so auch bei den Eisenbahnen es nicht zum Aeusscrsten kommen
dürfe. Um erfolgreich zu helfen, bedurfte es indessen ausserordentlicher
Mittel, die nur durch Anleihe oder neue Steuern beschafft werden konnten.
Hierauf gerichtete Massnahmen hatten jetzt auch Aussicht auf Erfolg, da
mittlerweile die Einführung einer Staatsverfassung beschlossen war und
zur Berathung hierüber die Einberufung einer Versammlung freigewählter
i) Vagi. Archiv für Eisenbahnwesen 1899 S. 234.
Archiv fflr EiMnbahnwM«n. 1901. 50
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758
Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesens.
Volksvertreter bevorstund. Es konnte aber nicht gewartet werden, bis
diese die erforderlichen Geldmittel bewilligt haben würde; schnelle Hilfe
that noth, vor allem galt es, der Arbeitslosigkeit, soweit dies mit den
gesunden Grundsätzen der Staatsverwaltung vereinbar war, je nachdem
durch Stärkung des Kredits oder durch Gewährung von Arbeit entgegen
zu treten.
Anfang April 18-48 war der Vereinigte Ijuidtag nochmals einberufen
worden zur Beratung eines Gesetzentwurf» für die Wahl der künftigen
Volksvertretung. Von ihm liess sich das Staatsministerium ermächtigen,
die notwendigen ausserordentlichen Geldmittel unter eigener Verant-
wortlichkeit gegenüber der künftigen Volksvertretung in geeigneter Weise
zu beschaffen, erforderlichen Falls auch Zinsbürgschatten bis zu einer
gewissen Höhe zu übernehmen. Letztere konnte man den Eisenbahnen
zu Gute kommen lassen, sobald der Eisenbahnfonds für eine erweiterte
Inanspruchnahme nicht ausreichte.
Von den nunmehr gegen die allgemeine Notlage getroffenen
Massnahmen ist von besonderem Interesse die Wiederaufnahme des Baues
der Ostbahn, der Arbeit auf viele Jahre für gewerbliche Anstalten uwl
Handarbeiter versprach. Auf Antrag des Staatsministeriums bestimmte
eine Kahinetsordre vom 14. Juni 1848. dass mit den Erdarbeiten ftir di«*
Ostbahn von Driesen in der Richtung auf Bromberg unvcrwcilt vorge-
gangen werden sollte. Ferner wurden einzelne besonders nothleidende
Eisenbahnvcrwaltungen durch Vorschüsse oder zinslose Darlehen unter-
stützt. Konnte diesen Verwaltungen hierdurch auch über die Verlegen
heiten des Augenblicks hinweggeholfen werden, so lag doch die Gefahr
nahe, r.ass man andererseits über Bevorzugung klagen und die gewährte
Untei Stützung ohne wesentlichen Einfluss auf das ganze Eisenbahnwesen
bleiben würde. Ein solcher Einfluss musste zur Geltung gebracht werden,
wenn der allmählich« Uebergang der Eisenbahnen auf den Staat keine
Verzögerungen erleiden sollte.
Von dieser Notwendigkeit war der damalige Finanztninister David
Hansemann, bekanntlich ein eitriger Verfechter des Staatsbahngedankens.1 >
derartig durchdrungen, dass er. jetzt an leitender Stelle, dessen Verwirk-
lichung in absehbarer Zeit, durch allmähliche Erwerbung der Privatbahnen,
im Interesse einer allgemeinen günstigen Entwicklung des preussischen
Eisenbahnwesens herbeizuführen suchte. Er hielt den Augenblick für ge-
kommen, wo der Staat hiermit den Anfang machen müsse; läge doch der
Zeitpunkt hierfür besonders günstig, wenn man die Bedrängnisse in
Betracht zöge, in denen sieh so viele Eisenbahngesellschaften befanden.
l) Yergl. Archiv für Kisenbahnwehcn 1897 S. 36/37.
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Studien zur Geschichte des preußischen Eisenbahnwesen».
7f>9
Eine Verwirklichung des Staatsbahngedankens nach den Bestimmungen, wie
sie da* Eisenbahngesetz und die für die einzelnen Gesellschaften genehmigten
Satzungen enthielten, sei ausgeschlossen, denn über ein halbes Jahrhundert
gehöre dazu, uni dieses Ziel zu erreichen; den Ablauf dieser Frist dürfe man
nicht abwarten, es kflmc das sonst einer Verzichtleistung auf jenen Erwerb
gleich.
Die Erwägungen des Ministers kamen in einer Denkschrift zum
Ausdruck, mit der ein zur Vorlage für die mittlerweile einberufene Volks-
vertretung — Nationalversammlung — bestimmter Gesetzentwurf, betreffend
,den Erwerb von Aktiengesellschaften gebauter oder noch im Bau be-
griffener Eisenbahnen und die Beschaffung der dazu sowie zur Herstellung
einiger anderer Eisenbahnen, namentlich der Ostbahn, erforderlichen Mittel",
begründet werden sollte. Dieser Ge setzen twurf forderte öO Millionen
Thaler. davon 20 Millionen für den Erwerb und zur Vollendung der Eisen-
bahnen, deren Fortsetzung durch eine Privatgesellschaft mehr oder weniger
zweifelhaft war, und 30 Millionen für neue Eisenbahnbauten.1)
Jene 20 Millionen stellten im Augenblick den vierten bis fünften
Theil des bis dahin im Eisenbahnbau angelegten Privatkapitals dar. Die
Denkschrift hielt diese zur Erreichung des angegebenen Zweckes vorerst
für genügend, um so mehr, ^als es nicht die Absicht sein könne, die
genannten Eisenbahnen ohne weiteres zu erwerben und auszubauen; dies
müsse davon abhängig bleiben, ob und mit welcher Gesellschaft ein
rehereinkommen herbeizuführen sein werde.u
Von den 30 Millionen für den Neubau entfielen 2r> Millionen auf die
Ostbahn zwischen Dricsen und Königsberg, einschliesslich der Zweigbahn
Dirschau— Danzig und der Brückenbauten bei Dirschau und Marienburg.
Man hoffte hiermit in ß -7 Jahren fertig zu werden. Ferner hatte sich
die Staatsregierung zum Bau einer siimmtliche Bahnhöfe Berlins ver-
bindenden Eisenbahn entschlossen, da die hierfür thätige Privatgesellschaft
infolge der politischen Ereignisse daran verhindert worden war. Dieser
auf 2 Millionen Thaler veranschlagte Bau erschien dringlich, weil jene
Verbindungsbahn für den durchgehenden Güterverkehr und im militärischen
Interesse nicht länger entbehrt werden konnte. Endlich entfielen 3 Mil-
lionen auf die Saarbrücker Eisenbahn, deren Bau mit den durch die
Kabinetsordre vom 28. November 1847 ratenweise zugewiesenen Mitteln erst
in etwa 5 Jahren hätte fertig gestellt werden können. Seine Beschleunigung
war durch die Rücksichten, wie sie der Finanzminister in seinem Berichte
vom 28. September 184 7-) zum Ausdruck gebracht hatte, dringend geboten.
!) Der wesentliche Inhalt dieser Denkschritt ist abgedruckt im Archiv für
Eisenbahnwesen Jahrgang 1880 S. 141 ff.
») Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 189!» S. Ü50/257.
.-)0*
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Studien zur Geschichte des preusaischen Eisenbahnwesens.
Kamen alle jene Vorschläge zur Verwirklichung, so hatte man damit für
die beabsichtigte Verstaatlichung des preussischen Eisenbahnwesens schon
einen wesentlichen Schritt vorwärts gethan. Denn der Besitz der ge-
nannten Eisenbahnen in Verbindung mit den Rechten, die der Staat
insbesondere bei den von ihm unterstützten Bahnen sich vorbehalten
hatte, konnte ihm hinreichenden Eintiuss auf die Verwaltung der übrigen,
einstweilen noch nicht verstaatlichten Eisenbahnen gewähren.
An der Ostbahn hatten inzwischen die Erdarbeiten begonnen und
zwar, wie es in der Kabinetsordre vom 14. Juni 1848 hiess, von dem
Anschlusspunkte an der Stargard— Posener Eisenbahn unweit Driesen
anfangend in der Richtung auf Bromberg.
Es entsprach diese Anordnung der Erklärung des Staatsministeriums
vom 3. Dezember 1847. l) Gegen diese Anordnung wurde nun von denen,
die an der direkten Führung von Schneidemühl nach Hirschau über Könitz
interessirt waren und bisher erfolglos auf deren Vortheile hingewiesen
hatten,'2) nachdrücklich Widerspruch erhoben.
Es erschienen in der Presse geharnischte Artikel. — Der voraus-
sichtlich kostspielige Bau der Ostbahn dürfe nicht in einer Richtung
unternommen werden, über die die Nationalversammlung noch nicht ent-
schieden habe und worüber sich auszusprechen sie berufen sei, da sie
die erforderlichen Gelder zu bewilligen habe. Am 25. Juli kam es in der
Nationalversammlung zu folgender Interpellation:
I. Ist das Ministerium geneigt, der Nationalversammlung eine Pro-
position für den Bau und die Richtung der Ostbahn vorzulegen?
II. Warum sind bei Driesen die Arbeiten begonnen worden, ehe und
bevor die Nationalversammlung über den Bau und die Richtung
sich ausgesprochen hat?
Der Finanzminister erklärte, dass die Vorlage eines Gesetzentwurfes,
der u. a. auch den Bau der Ostbahn beträfe, demnächst erfolgen würde:
„erst bei dieser Gelegenheit könne er sich auf eine Erörterung über die
Richtung der Ostbahn einlassen. Es handle sich zunächst nur um die
Beschäftigung brodloser Arbeiter aus vorhandenen Mitteln; das Ministerium
habe es für seine Pflicht gehalten, vorbehaltlich der Genehmigung der
Nationalversammlung hierfür vorläufig auf eigene Verantwortung zu sorgen."
Diese Antwort genügte den Interpellanten nicht; „die eingeleiteten Ar-
beiten wären geeignet der Wahl der Richtung vorzugreifen, man beantrage
daher die Einsetzung einer Kommission von 8 Mitgliedern, die sich dar-
über äussern solle,
*) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1899 S. 260.
») Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1898 S. 666/666.
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Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesens.
701
I. ob Veranlassung vorhanden sei, die an der Ostbahn in der strei-
tigen Richtung von Driesen bis ßromberg begonnenen Arbeiten
so lange einzustellen, bis die Nationalversammlung über die dieser
Bahn zu gebende Richtung Beschluss gefasst habe?
II. ob, wenn die Einstellung dieser Arbeiten beliebt werden sollte,
die beschäftigten Arbeiter an einer Stelle der Bahn Beschäftigung
finden könnten, wo die Richtung keinem Zweifel unterliege ?"
Dem Antrage wurde entsprochen. Die gewählte Kommission erhielt
Kenntniss von der Verhandlung, die bisher über die Wahl der Richtung
stattgefunden hatte, und einer erläuternden Denkschrift. Sie erledigte
ihren Auftrag in einer Sitzung (5. August 1848).
Der hierüber erstattete Kommissionsbericht ist von besonderem
Interesse. Er betont, dass die Streitfrage, ob eine vom Staate zu er-
bauende Eisenbahn einen neuen Verkehrsweg zu schaffen oder einen
bereits bestehenden weiter zu vervollkommnen habe, im vorliegenden Falle
nicht zum Austrag gebracht werden könne, da sie vor den Rücksichten
auf die Landesvertheidigung zurücktreten müsse.
„So wünschenswerth es auch sei, auf die Möglichkeit eines Krieges
beim Bau von Eisenbahnen keine Rücksicht zu nehmen, so nöthige gerade
die jetzige Zeit, jene Gefahr auch hierbei scharf ins Auge zu fassen, be-
sonders wo es sich um Vertheidigung der Zivilisation und der aufblühen-
den konstitutionellen Freiheit Preussens und Deutschlands handele.
Diese Wahrheit bedürfe keiner näheren Begründung.
Bei einem Angriffe von Osten her sei leider die Weichsel von
Thorn bis Danzig die erste Verteidigungslinie, und eine Eisenbahnlinie
hinter ihr, anschliessend an das rückwärtige Eisenbahnnetz, von der
gross ten Wichtigkeit für die schnelle Vereinigung von Streitkräften auf
einem bedrohten Punkte. Dass hierfür Eisenbahnen mit grossem Vortheil
zu verwenden seien, hätten die 1846 und kürzlich — mit Krakau bezw.
Schleswig — gemachten Erfahrungen bereits erwiesen, obwohl man die
Truppenbeförderung unter Beibehaltung des bisherigen Fahrplanes nur
nebenbei besorgt habe. Mit Eisenbahnen, nur zum Kriegsdienste ver-
wendet, würden sich künftig noch weit grössere Erfolge erzielen lassen.
In Frankreich sei fast von Anfang an beim Eisenbahnbau der
militärische Gesichtspunkt in den Vordergrund gestellt, unzweifelhaft
nicht ohne Beziehung auf einen Krieg mit Deutschland. Die Eisenbahn
auf dem linken Rheinufer, zwischen Strassburg und Basel, habe genau
dieselbe Lage, wie sie die Bahn von Bromberg nach Danzig erhalten
solle. Der militärische Werth einer Führung über Könitz sei sehr gering;
diese könne aber auch, wenn man, ganz abgesehen davon, den im vor-
liegenden Falle demnächst wichtigen Faktor — Hebung de« National-
wohlstandes — in Betracht zöge, hierzu nicht in dem Masse beitragen,
wie die Führung über Bromberg. Der Nationalwohlstand müsse in der
dortigen fruchtbaren Gegend durch Anlage einer Eisenbahn weit mehr
wachsen, als in dem grösstentheils unfruchtbaren sandigen Gelände bei
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Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesens.
Könitz. Die Führung über Bromberg begünstige auch eine Abzweigung
über Thorn nach Warschau, die, sobald die russische Grenzsperre dereinst
aufgehoben oder gemildert würde, von Wichtigkeit werden könne.
Aus diesen Gründen habe die Kommission die gestellten Fragen
fast einstimmig verneint, ausserdem befürworte sie einstimmig, auch den
Bau direkt von Berlin über Küstrin und Landsberg nach Driesen in d* n
Bauplan aufzunehmen und mit den andern Strecken auszuführen. *
Dieser Beschluss der Kommission wurde in der Plenarsitzung am
15. August 1848 heftig angegriffen, und nicht weniger als 8 Vcrbesserungs
antrage kamen zur Erörterung. Dennoch gelang es der Opposition nicht
durchzudringen, und die Sitzung endigte schliesslich mit genau dem
selben Ergebnisse, wie die Berathung der Kommission.
Somit erhielt die Staatsregierung endlich freie Hand, für die B<-
schäftigung von Arbeitern an der Ostbahn in ausgiebiger Weise zu sorgen,
und der Beschluss der Nationalversammlung Hess erwarten, dass
die beabsichtigte Gesetzcsvorlage, die der Minister in etwa 14 Tagen
in Aussicht stellte, mindestens eine Bewilligung der für die kräftige
Förderung der Ostbahn erforderlichen Mittel zur Folge haben würde.
Zu jener Vorlage kam es aber nicht. Der Verlauf der Ereignisse
nöthigte das damals im Amt befindliche Ministerium, im September zurück-
zutreten, und die nun folgende stürmische Zeit war nicht geeignet, eine
Entscheidung in dieser für das allgemeine Landesintcrcsse so ausser
ordentlich wichtigen Angelegenheit herbeizuführen. Erst Dezember 1848
mit Auflösung der Nationalversammlung, Oktroyirung einer Staatsver-
fassung und Einberufung der I. und II. Kammer auf Grund eines neuen
Wahlgesetzes traten etwas ruhigere Verhältnisse ein, die es der Staats
regierung möglich machten, auf eine weitere Förderung des Eisenbahn
Wesens Bedacht zu nehmen.
In dem Sinne, wie D. Hansemann beabsichtigt hatte, erwies
sich das aber nicht als angängig; denn zum Erwerb von Eisenbahnen
war der Zeitpunkt nicht mehr so günstig wie im Anfange des Jahres 1848.
Hatte doch die damalige Nothlage Dank der einzelnen Verwaltungen
von Staatswegen gewährten Unterstützungen ihren Höhepunkt über-
schritten und die Mehrzahl der Eisenbahuverwaltungcn sich über Wasser
halten können; auch war es zu wichtigen Vervollständigungen des Eisen-
bahnnetzes gekommen, nämlich zur betriebsfähigen Herstellung der Eisen-
bahnen von Stargard nach Posen und von Jüterbog nach Riesa (Ab-
kürzung des bisherigen Umweges zwischen Berlin und Dresden), femer
von Hamm nach Münster und von Elberfeld nach Dortmund; endlich
wurden die Elbbrücken bei Magdeburg im Zuge der Berlin— Potsdam-
Magdeburger Eisenbahn vollendet, diese in ihrer ganzen Ausdehnung dem
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Stildien zur Geschichte dos preussisehen Eisenbahnwesens. 703
Betriebe übergehen und hierdurch der bisherige Umweg zwischen Herlin
und Magdeburg auf der Anhaltischen Eisenbahn beseitigt.
Die im Betriebe befindlichen Eisenbahnen mussten es allerdings über
sich ergehen lassen, dass ihre bereits 1847 zurückgegangenen Erträge
1848 weitere Einbussc erlitten, wogegen aber einzelne Verwaltungen sich
durch eine Erhöhung der Personentarife schadlos zu halten suchten.1)
Hei dieser Sachlage musste ein Erwerb der Privatbahnen einen be-
deutenden Kostenaufwand verursachen, von dem nicht zu erwarten war,
dass er die Zustimmung der Kammern erhalten würde.
Jener Verwirklichung konnte aber vorgearbeitet werden, und die
Gelegenheit hierfür war günstig. Verlangte doch das allgemeine Landes-
interesse den Bau verschiedener Eisenbahnen, der auf Privatrechnung
sich nicht bewerkstelligen Hess, und befanden sich immer noch einige
Privatgesellschaften in solcher Verlegenheit, dass sie einer Unterstützung
dringend bedurften, um ihre ins Stocken geratheneu Hauten endlich fertig
zu stellen.
Uebernahm in dem einen Falle der Staat dm Hau jener Eisenbahnen
auf eigene Rechnung und gewährt«' er in dem anderen Falle die erbetene
Ünterstützung gegen Einräumung von Rechten, die die Verwaltung jener
Privatuntemehmungen in seine Hände brachten, «»der seinen Einfluss
hierauf in weit ausgedehnterem Masse sicherten, als das Eisen-
bahngesetz und die Satzungen der bisher vom Staate unterstützten Eisen-
bahnen zuliessen, so war einem künftigen Erwerb für den Staat schon
wesentlich v o rgea rbe i t e t.
Augenscheinlich waren solche Erwägungen massgebend für die nun
mehr zu verfolgende Eisenbahnpolitik; denn der hierzu berufene Nach-
folger D. Hansemanns, August von der Heydt, Haudelsminister seit
Dezember 184H, säumte nicht, für die Verwirklichung dieser Pläne die
verfassungsmässige Zustimmung der Kammern einzuholen.
Hei einem Eisenbahnbau auf Staatsrechnung musste in erster Linie
die Ostbahn in Frage kommen. Ihr Bau war ja bereits in Angriff' ge-
nommen; aber um seine baldige Vollendung herbeizuführen, bedurfte es
l) Wie hieraus ersichtlich, war die seitherige allgemeine üebcrzeuguiig, das*
die Eisenbahnen ihre Haupteinnahmen aus dem Personenverkehre ziehen müssten.
einer gegenteiligen Auffassung noch nicht gewichen, wenngleich dies nach
den bisherigen Betriebsergebnissen nicht unberechtigt gewesen wäre; machte doch,
wie die Statistik darthut, die Verschiebung zu gunsten der Güterbeförderung
stetige Fortschritte Sie führte gerade im Jahre 1848 den ersten Umschwung her-
bei (bei der Berlin-Hamburger, der Obersehlesiaehen und der Magdeburg-Leipziger
Eisenbahn) und vollzog sich innerhalb der nächsten (» Jahre fast bei allen preussi-
schen Eisenbahnen.
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Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesens.
ausgiebigerer Mittel, als sie bisher nach dem Allerhöchsten Erlasse an
den vereinigten Landtag vom 22. Juni 18471) hätten bereitgestellt werden
können.
In 2. Linie galt es, die Köln — Minden — Thüringer Verbindungs-
bahn zur Ausführung zu bringen, deren Aktionäre, von der Ueberzeugunjr
durchdrungen, dass ihr Unternehmen trotz der vom Staate angebotenen
Unterstützungen aus eigener Kraft nicht betriebsfähig herzustellen sein
würde, ihre schon längst auf Auflösung des Unternehmens und seineu
Uebergang auf den Staat gerichteten Bestrebungen'2) fortgesetzt und
schliesslich die Einstellung des Baues durchgesetzt hatten. Ihre Hoffnung,
dass der Staat diesen Bau auf eigene Rechnung übernehmen würde, war
nicht ganz ungerechtfertigt, da ihr Unternehmen die westliche Theilstrecke
einer Fortsetzung der Thüringischen Eisenbahn durch Kurhessen und
Westfalen bis an die Köln— Mindener Eisenbahn bei Hamm darstellte,
deren Förderung seiner Zeit zwischen den betheiligten Staaten verabredet
worden war. Thatsächlich hatten die hierüber eingeleiteten Verhand-
lungen auch im Dezember des Jahres zum Abschluss eines Vertrages
geführt, der vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kammern die
Verstaatlichung des Unternehmens unter der Firma „Westfälische Eisen-
bahn** bezweckte.
Endlich sollte entsprechend dem Entwürfe des Ministers Hanse mann
der auf Staatsrechnung 1848 begonnene Bau der Saarbrücker Eisenbahn
kraftiger gefördert werden; hatte man doch hierfür bisher nur die be
schränkten Mittel aus dem Eisenbahnfonds und aus den über den Etat
aufkommenden Uebersehüssen des Saarbrücker Kohlenreviers verwenden
können, und waren demgeinäss die bisherigen Baufortschritte nur sehr
dürftige gewesen. Noch mehr beschränkt wurden aber iene Mittel, wenn
eine kräftigere Förderang der Ostbahn und der Bau der Westfälischen
Eisenbahn ebenfalls dem Eisenbahnfonds zur l^ast fallen sollten. Es er-
schien daher angemessen, in diesen umfangreichen Bauplan auch die Saar-
brücker Bahn aufzunehmen, umsomehr, als wegen deren Anschlusses an
die Pfälzische Ludwigs- und die Metz— Pariser Bahn schon seit lauger
Zeit mit den übrigen bestehenden Regierangen Verhandlungen schwebten,
die auf eine baldige Fertigstellung jener Bahn hinwiesen.8) Der Bau der
Berliner Verbindungsbahn auf Staats rechnung, wie ihn der Minister Hanse-
mann 1848 ebenfalls vorgesehen hatte, war als noch nicht genügend vor-
bereitet vorläufig zurückgestellt worden.
») Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1898 S. 679.
*) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1899 S. 258/259.
*) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1899 S. 256/257.
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Stadien sar Geschichte des preußischen Eisenbahnwesens. 705
Eine Unterstützung von Privatgesellschaften zu dem vorangegebenen
Zwecke musste eintreten für die immer noch in einer Nothiage befindlichen
Eisenbahnunternehmungen Aachen — Düsseldorf und Ruhrort — Cre-
feld-Kreis Gladbach.1)
Diese hatten zwar auf Grund der im Frühjahr 1848 von dem zweiten
Vereinigten Landtage dem Staatsministerium ertheilten Ermächtigung
schon eine Unterstützung von im ganzen etwa IV2 Millionen Thaler er-
halten, um bei dem Nothstande, der jene Gegend damals heimsuchte,
Stockungen ihrer im Gange befindlichen Bauten vorzubeugen; aber auch
ein grosser Theil der Aktionare dieser beiden Gesellschaften, insbesondere
der Aachen -Düsseldorfer, war wie bei der Westfälischen Eisenbahn darauf
bedacht, einen Uebergang dieser Unternehmungen auf den Staat herbei-
zuführen, da sie es für unmöglich hielten, unter dem noch wirkenden
Druck der letzten schweren Jahre zu weiteren Einzahlungen die Geld-
mittel zu beschaffen. Bei einem Uebergange beider Unternehmungen auf
den Staat würde für deren Erwerb und Fertigstellung ein Kostenaufwand
von mehr als 6 Millionen Thaler erforderlich gewesen sein. Angesichts
der bereits auf Staatskosten unternommenen Eisenbahnbauten wollte man
an leitender Stelle hierauf nicht eingehen, war aber andererseits davon
überzeugt, dass der Staat jene beiden Unternehmungen, nachdem er sie
einmal als durchaus nützlich für das allgemeine Landesinteresse seiner
Zeit konzessionirt hatte, nun auch ferner dauernd in seinen Schutz nehmen
müsse, um so mehr, als er bei einer Auflösung jener beiden Gesellschaften
die für sie bereits verwendeten IV2 Millionen Thaler grösstenteils fruchtlos
geopfert haben würde. Man stellte ihnen daher vorbehaltlich der Ge-
nehmigung durch die Kammern eine SVsprozentige Zinsgarantie in Aus-
sicht und vereinbarte zur Entschädigung des Staates hierfür folgendes:
Die Staatsregierung übernimmt nicht nur die Weiterführung und Voll-
endung des Baues auf Kosten beider Gesellschaften, sondern auch die
Verwaltung und die Leitung des Betriebes und zwar für immer in der
Weise, dass sie nur alle Jahre über deren Ergebnisse einer Abordnung
von 5 Mitgliedern der Gesellschaft Rechnung zu legen hat, sonst aber
unabhängig verfahren kann. Es wurde ferner bestimmt, dass die Staats-
regierung von dem Reingewinne der Bahn über 3Va % bis 5 % ein Viertel,
von dem über 5% die Hälfte als Entschädigung für die übernommene
Garantie vorweg erhalten und endlich berechtigt sein sollte, jederzeit
nach sechsmonatlicher Kündigung die ganze Bahn gegen Erstattung des
Nennwertes der Aktien in das Eigenthum des Staates zu bringen. Auf
diese Weise ermöglichte sie es, die beiden Bahnen von Anfang an wie
M Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1899 S. -249.
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76«
Studien zur Geschichte des preußischen Eisenbahnwesens.
Staatsinstitute auszunutzen, und hielt sieh immer einen Weg offen, jeder-
zeit hei hochgestiegener Dividende der Aktionäre die Bahnen an sich zu
bringen. Man konnte hiernach diese beiden Bahnen füglich als Staats-
bahnen betrachten, erbaut mit einer zu 3'/.»% des Nennwert lies aufge
nonnnenen Anleihe.
Zwei Gesetzentwürfe, von denen der eine die auf Staatsrechnung zu
erbauenden Eisenbahnen, der andere jene beiden Privateisenbahnen betrat,
worden im Herbst 18-19 den Kammern zur Bcschlussfassung vorgelegt.
Der eine forderte »3 Millionen Thaler, davon etwa 23 1 •» Mil-
lionen für die Ostbahn einschliesslich der Zweigbahn Dirschau— Danzig
7 Millionen für die Westfälische und 21/., Millionen für die Saarbrück« r
Eisenbahn. Für die Ostbahn hatte man eine Bauzeit von 0 Jahren, für
die beiden anderen von je 3 Jahren in Aussicht genommen. Bis 18ö'i
konnten nach einer angestellten Berechnung 12 Millionen Thaler aus dem
Eisenbahnfonds und sonstigen Bestfinden hergegeben werden; die noch
fehlenden 21 Millionen Thaler sollten durch eine nach dem Bedürfnis^-
des fortschreitenden Baues allmählich zu verwirklichende Staatsanleihe
beschafft werden, für deren Verzinsung und Tilgung das Notlüge vor-
gesehen war.
Der zweite Gesetzentwurf schlug eine 3V>prozentige Zinsgarantie
für das Aktienkapital der beiden Privatbahnen von zusammen r»1 , Mil-
lionen Thalern (4 Millionen für Aachen — Düsseldorf, l1 ._> für Ruhrort
Orefeld u. s. w.) nach näherer Massgabe der genannten Vereinbarung vor.
Beide Gesetzentwürfe wurden nach sehr eingehenden Kommissions
berathungen in beiden Kammern fast unverändert angenommen und
wurden als Gesetze vom 7. Dezember 1 84H und 28. Februar 1850 ver-
öffentlicht.
Jene Kommissionsbernthungon sind von besonderem Interesse. In
der zweiten Kammer kam zum Ausdruck, dass der Uebergang aller Eisen
bahnen in das Eigenthuin des Staates niemals aus den Augen verloren
werden dürfe und durch jedes sieh darbietende Mittel zu erstreben sei:
dementsprechend dürfe der Eisenbahnbau für die Zukunft nicht mehr der
Privatindustrie überlassen werden, sondern würde für Rechnung des
Staates auszuführen sein, sobald es sich um die zur Vervollständigung
des preussisehen Eisenbahnnetzes noch fehlenden und künftig etwa noch
erforderlichen Eisenbahnen handele; eine Abweichung von diesem Grund-
satze erscheine nur zulassig, wenn besondere örtliche Interessen dafür
sprächen.
Die Kommission der ersten Kammer konnte sich diesen Ansichten
nicht unbedingt anschliessen, hatte besonders gegen den zweiten Gesetz-
entwurf ihre Bedenken, da aus seiner Genehmigung gefolgert werden
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Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesens.
T<>7
könnt*, das« der Staat den beiden Gesellschaften nur zu Hilfe gekommen
sei, um ihren Verlegenheiten abzuhelfen.1) Sie verkannte jedoch nicht,
dass besondere Umstände, die im vorliegenden Falle vorhanden seien,
Ausnahmen begründen könnten, und kam daher schliesslich auf dasselbe
Ergehniss wie die Kommission der zweiten Kammer.
In Erwartung, dass jene beiden Gesetzentwürfe die verfassungs-
mässige Bestätigung durch die Kammern erhalten würden, hatte man die
Arbeiten an der Ostbahn zwischen Kreuz und Bromberg auch auf die
Zweigbahn Dirschau — Danzig ausgedehnt, ausserdem waren die Arbeiten
an der Westfälischen Eisenbahn in Angriff genommen worden.
Nach Bestätigung jener Gesetzentwürfe wurde für jede der darin
genannten Eisenbahnunternehmungen eine königliche Direktion eingesetzt
(Kabinetsordre vom 5. November 1849), nur die beiden Unternehmungen
Aachen — Düsseldorf und Ruhrort— Crefeld mit ihren in einander greifenden
Verkehrs bereichen erhielten eine gemeinsame Direktion (Kabinetsordre
vom 4. März 1850).
Inzwischen waren auch die Vorarbeiten für den Bau einer Berliner
Verbindungsbahn soweit gediehen, dass dessen Inangriffnahme und
zwar, wie beabsichtigt, auf Staatsrechnung erfolgen konnte. Nach dem Bau-
plane handelte es sich um eine eingleisige Eisenbahn für den Güterverkehr
zwischen den 5 Berliner Bahnhöfen, die in einer Ulnge von etwa 8 km
Berlin westlieh und südlich umzog und zum grossten Theile hinter der
alten Berliner Stadtmauer entlang führte. Zunächst war nur ein Betrieb
mit Pferden beabsichtigt, indessen sollte das Gleis von vornherein eine
Tragfähigkeit für den Lokomotivbetrieb erhalten. Die hierfür aufzuwen-
denden Kosten waren mit 300 000 Thlr. veranschlagt, die dem Eisenbahn-
fonds entnommen werden sollten. Eine dementsprechend den Kammern
gemachte Vorlage fand deren Zustimmung. Das Gesetz wurde unter dem
12. Mai 1851 genehmigt. Der Bau dieser Eisenbahn war schon im Herbst
1850 in Angriff genommen worden, da in Rücksicht auf die damalige
Mobilmachung sieh dies als nothwendig erwies; im Oktober 1851
wurde der Betrieb eröffnet.
Die dnreh die Gesetze vom 7. Dezember 1845) und 18. Februar 1850
bestätigten Eisenbahnhauten wurden bis zum Jahre 1854 dem Betrieb
Übergeben, und zwar die Saarb rücker Eisenbahn mit gleichzeitigem
Anschluss an die im Osten und Westen herantretenden Nachbarhnhnen im
November 1852; die Aachen — Düsseldorfer und die Ruhrort -
Grefe 1 der Anfang 1853, ihr Anschluss an den Rhein gegenüber
*) Dieses Bedenken brachte vornehmlich der Abgeordnete von Bismarck-
Schönhausen zum Ausdruck.
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Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesen*.
Düsseldorf und Ruhrort erst im Oktober 1854; die Westfälische
Eisenbahn im Juli 1853 und die Ostbahn bis Danzig und Königsberg
im August 1853.
Freilich bestand auf der Ostbahn damals noch die Lücke zwischen
Dirschau und Marienburg, die erst durch Fertigstellung der Weichsel- und
Nogatbrücken 4 Jahre später geschlossen wurde. Jene Bruckenbauten
waren durch die Ungunst der Zeitverhältnisse Ende der 40er Jahre fast
3 Jahre unterbrochen worden; indessen hatte diese Unterbrechung der
Bauleitung die Möglichkeit gegeben, für den Bau fester Eisenbahnbrücken
über breite Gewässer (Ströme, Meerengen) werthvolle Erfahrungen zn
sammeln. Ihr gelang es denn auch, gestützt auf diese Erfahrungen die
Allerhöchste Genehmigung für einen neuen 1852 fertig gestellten Bau-
entwurf, der die ursprünglich in Aussicht genommene Konstruktion einer
Hängebrücke für leichten Betrieb1) verwarf und dafür die Herstellung
einer für schwere Eisenbahnzüge benutzbaren eisernen Gitterträgerbrücke
mit einer Spannweite von bisher nicht gekannter Ausdehnung empfahl.
So kam schliesslich statt einer mehr oder weniger unvollkommenen,
trotzdem aber noch recht kostspieligen Anlage eine für die damalig*
Zeit bahnbrechende technische Leistung ersten Ranges zur Ausführung,
deren Kosten ihrem Werthe mehr entsprachen, als es bei jener Anlage
der Fall gewesen wäre.2)
Der Einfluss, den, wie im Vorstehenden ausgeführt, der Staat in dem
Zeiträume bis 1854 durch die von ihm bewirkte Vollendung jener Eisen-
bahnen und die Uebernahme deren Verwaltung auf die Entwicklung des
preussischen Eisenbahnwesens gewann, erfuhr nebenher zur selben Zeit
noch eine wesentliche Erweiterung. Einmal wurden einige im Betriebe
befindliche Eisenbahnen vom Staate dauernd in Verwaltung genommen,
davon eine sogar käuflich erworben, ferner auch noch Neubauten theils
auf Staatskosten eingeleitet, theils durch Gewährung einer Zinsgarantie
sicher gestellt, endlich war man an leitender Stelle mit Erfolg darauf
bedacht gewesen, für eine durch käuflichen Erwerb herbeizuführende
allmähliche Beseitigung der Privatbahnen ohne Inanspruchnahme der
Staatskasse einen Fonds zu schaffen. Auf die Schafrang dieses Fonds
mag zunächst näher eingegangen werden.
!) Vergl, Archiv für Eisenbahnwesen 1896 S. 677/678.
a) Die Weichselbrücke bei Dirschau erhielt 6, die Nogatbrücke bei Marieo-
burg 2 Oeffhungen zu je 121 m und 98 m Spannweite, Eine sehr eingehende Be-
schreibung jener Bauten und deren Augführung ist enthalten in der Broschüre
„Zur Baugeschichte der alten Eisenbahnbrücken bei Dirschau und Marienburg*
von Mehrten s, königl. Regierung»- und Baurath. Berlin 189a Verlag bei
Ernst & Sohn.
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Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesens. 739
Bekanntlich hatte der 1848 von leitender Stelle ausgearbeitete Plan,
aas staatlichen Mitteln die Privatbahnen allmählich zu erwerben1), infolge
der politischen Ereignisse nicht weiter verfolgt werden können; auch
verbot sich aus den bereits angegebenen Gründen seine Wiederaufnahme,
sofern man dabei die Verwendung staatlicher Mittel in Betracht hätte
ziehen müssen. Jene Wiederaufnahme war nur noch ermöglicht, wenn
man auf die Verwirklichung des Planes in nicht zu entfernter Zeit ver-
zichtete und den Weg einschlug, den das Eisenbahngesetz in seinen
i?§ 38 — 40 hierfür bezeichnete.
Die im § 38 jenes Gesetzes vorgesehene Abgabe, deren Ertrag nach
§ 39 zur Entschädigung der Staatskasse für die ihr durch die Eisenbahnen
entzogenen Einnahmen sowie zur Amortisation des in dem Unternehmen
angelegten Kapitals verwendet werden sollte, war bis dahin noch nicht
festgestellt worden, obwohl dies nach den Bestimmungen des § 38 bereits
seit einer Reihe von Jahren hätte geschehen können.2)
Mit Allerhöchster Genehmigung war alles dies bisher unterblieben,
da man anfangs es nicht für rathsam hielt, durch Einführung der Abgabe die
Entwicklung des Eisenbahnwesens zu stören. Dazu kam später die Rück-
sicht auf die 1846 eingetretene Geldkrisis und die nachfolgenden politi-
schen Ereignisse. Nachdem sich indessen die wirthschaftlichen Verhält-
nisse wesentlich gebessert hatten, auch schon einzelne Eisen bahn gesell-
schaften zum Theil nicht unbeträchtliche Dividenden erzielten, lag kein
Grund vor, mit der Einführung der Abgabe länger zu zögern und deren
Ertrag der gesetzmässigen Bestimmung entsprechend zu verwenden. Leicht
und sicher konnte die Regierung auf diese Weise im Laufe der Zeit in
den Besitz aller Privatbahnen gelangen. Sollten doch die Zinsen und
Dividenden der angekauften Aktien stets wieder zum Ankauf neuer Aktien
verwendet werden, wodurch die Summe der aufgekauften Aktien in
steigender Progression wachsen musste.
Eine Denkschrift begründete eingehend den die Einführung dieser
Abgabe betreffenden Gesetzentwurf. Für jede Eisenbahn sollte die Ab-
gabe nach dem in jedem einzelnen Jahre aufkommenden Reinertrage
berechnet und nach dessen Höhe abgestuft werden. Beigefügt war eine
Zusammenstellung der im Jahre 1851 von den damals vollständig im
Betriebe befindlichen preussischen Eisenbahnen erzielten Reinerträge, aus
») VergL S. 760—763.
*) Die Festsetzung1 .sollte erfolgen, wenn die zweite innerhalb des Staates
konzessionirte Eisenbahn 8 Jahre in vollständigem Betriebe gewesen sei. Diese
Bahn, die Magdeburg-Leipziger, war im Augast 1840 in Betrieb gesetzt worden,
daher der gedachte Zeitraum von 3 Jahren bereits im Jahre 1843 abgelaufen.
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770
Studien zur Geschichte des preuueischen Eisenbahnwehens.
der f^etV>lg-e it wurde, dass im Durchschnitt auf einen den Zinssatz von
5% erheblich übersteigenden Reinertrag für die Zukunft nicht gerechnet
werden dürfe und eine vollständige Tilgung des Aktienkapitals erst nach
80—90 Jahren bewirkt sein würde.
Der Gesetzentwurf fand in den Kammern heftigen Widerspruch. Wie
bisher bei allen Gelegenheiten, wo eine Förderung des Staatsbahn
gedankens in Frage kam. wurde dessen Nützlichkeit und Zuträglichkeit
vielfach bestritten und dementsprechend verlangt, dass jene Abgabe wie
jede andere Steuer in die Staatskasse abgeführt werde. Indessen drangen
die Gegner auch diesmal nicht durch; der Gesetzentwurf erhielt mit einigen
nicht gerade wesentlichen Abänderungen die Genehmigung der Kammern
und wurde in dieser Fassung als Gesetz am HO. Mai 1853 veröffentlicht
Die vorangedeutete Ucbernahme einiger schon im Betriebe befind-
licher Eisenbahnen in die Staatsverwaltung betraf:
die Bergisch- Märkische
die Niedersehlesisch-Märkische und
die StargardPosener Eisenbahn.
Die Bergisch-Märkische Eisenbahn war auf der ganzen Linie
von Elberfeld bis Dortmund Ende 1848 dem Betriebe übergeben worden,
obwohl an ihrer völligen Fertigstellung noch manches fehlte. Hierfür
mussten nach dem Ergebnisse genauer Ermittlungen im Laufe des folgen-
den Jahres noch 1,2 Millionen Thaler aufgebracht werden, was nach einem
Beschlüsse der Aktionäre durch Aufnahme einer I'rioritätsanleihe von
1,3 Millionen Thaler geschehen stillte. Durch Kabinctsordre vom 11. März
1850 wurde diese Anleihe auch genehmigt, Der Verkauf der Obligationen
stiess indess auf Schwierigkeiten. Die Seehandlung erklärte sich zwar
bereit, ein Darlehen von Ö00 000 Thalern zu geben, auch den Verkauf
jener Obligationen gegen Verpfandung einer Anzahl im Gesammt betrage
von 1 Million Thaler zu übernehmen: sie verlangte jedoch, dass der Staat
solange, bis jene Anleihe völlig getilgt sei. die Verwaltung der Bahn über
nehme. Die Aktionäre gingen hierauf ein, und so kam es zum Abschlags
eines Betriebsüberlassungs Vertrages vom '23. August 1850, wonach der
Staat die gesammte Verwaltung des Unternehmens für Rechnung1 und auf
Kosten der Gesellschaft ohne besondere finanzielle Verpflichtung und He
rechtigung auf die Dauer von mindestens 10 Jahren übernehmen sollte.
Durch Kabinctsordre vom 14. September 1850 wurde diese Verwaltung
einer „König!. Direktion der Bergisch-Märkischen Eisenbahn*
mit dem Sitze in Elberfeld übertragen.
Der Wirkungsbereich dieser Direktion sollte sich bald erweitern. Di»
Bergisch Märkische Eisenbahngesellschaft beschloss nämlich in ihrer
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Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesen*. 771
ausserordentlichen Generalversammlung vom 27. Mai 1853 die Ausführung
einer Eisenbahn von Dortmund über Wirde, Unna und Werl nach Soest.
Veranlassung hierzu gab die Notwendigkeit, günstigere Absatz- und
Zufuhrwege für die westfälische Kohle und für die Erzeugnisse der Soester
Hörde zu gewinnen; mau erreichte hierdurch den Vortheil, dass der
thüringer Verkehr nach dem Rheine wieder auf die alte, vor dem Auf-
treten der Eisenbahnen bestehende Verkehrsstrasse über Kassel und
durch Westfalen geleitet wurde. Durch Kabinetsordrc vom 3. Juni 1852
war die Ausführung dieser Eisenbahnanlage genehmigt worden, auch das
hierzu erforderliche Anlagekapital auf 1 850 000 Thaler festgesetzt, wovon,
wie ein Nachtrag zum Statute der Gesellschaft bestimmte, 500 000 Thaler
durch 5 000 Stück Stammaktien der Bergisch • Märkischen Eisenbahn-
Gesellschaft Lit. B, 1350 000 Thaler durch 13 500 Stück Prioritätsobliga-
tionen beschafft werden stillten. Jener Nachtrag, genehmigt durch
Kabinetsordrc vom Juli 1853, hob ferner das im Vertrage vom 23. Au-
gust 1850 vorbehaltene Kündigungsrecht auf und übertrug die gesummte
Verwaltung des Unternehmens einschliesslich des Baues und Betriebes
der Strecke Dortmund— Soest für immer dem Staate, der sich auch das
Recht vorbehielt, jährlich bis zu einem Prozent des Anlagekapitals sammt
den darauffallenden Dividenden zur Tilgung durch Verloosung zu ver-
wenden und dadurch das Eigenthum der ganzen Bahn nebst Zubehör zu
erwerben. Der Wirkungsbereich der Direktion erfuhr im folgenden Jahre
1851 noch eine fernere Erweiterung durch die ihr am 13. März 1854
zugetheilte Verwaltung der Prinz Wilhelmcisenbahn von Vohwinkel
nach Steele.1) Jene Verwaltung hatte seit Eröffnung des Betriebes Ende 1847
nur unzureichende Einnahmen erzielen können und demzufolge in der
Generalversammlung vom 21. November 1853 beschlossen, die sofortige
Uehemahme der Verwaltung auf immer dem Staate anzutragen. Diesem
Antrage wurde durch einen Vertrag vom 14. Februar 1854 entsprochen,
der die Unterstellung dieser Verwaltung unter die königl. Direktion der
Bergisch-Märkischen Eisenhahn zur Folg«« hatte.
Die Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn hatte durch die
Ereignisse von 1848 in ihren Einnahmen so erhebliche Einbusse erlitten,
dass der Staat durch die gegebene Zinsgarantie genöthigt war, einen
Zuschu&s zu leisten, der ein Prozent des Aktienkapitals überschritt. Nach
§ 14 des Statuts wäre der Staat damals berechtigt gewesen die Verwal-
tung und den Betrieb der Bahn selbst zu übernehmen.2) Gleichwohl
unterblieb dies noch, da man hoffte, dass eine strenge Ueberwachung der
') Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1889 S. 230/237.
») Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1897 S. 1079 Abs. 3.
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I
772 Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesens.
Verwaltung durch den zuständigen Regierungskomin issar die Verhaltnisse
bessern würde. Als sich aber im Laufe des Jahres 1849 erkennen Hess,
dass diese Hoffnung sich nicht verwirklichte, machte die Staatsregierung
von der ihr zugestandenen Befugniss Gebrauch und setzte am 1. Januar
1850 eine königliche Behörde für die Verwaltung und den Betrieb ein.
lebhafter Widerspruch der Gesellschaft hiergegen hatte keinen Erfolg,
führte nur, da die Gesellschaft sich nicht fügen wollte, zu Zwangsraass-
regeln. Eine darauf erhobene Besitzstörungsklage wurde in erster
Instanz abgewiesen. Dieses gespannte Verhältniss Hess jedoch allmählich
nach, da die Staatsverwaltung günstigere Betriebsergebnisse herbeiführte,
und sich hierdurch die Ertragsfflhigkeit des Unternehmens wesentlich
steigerte. Diese Thatsache, sowie der Umstand, dass eine baldige Ent-
scheidung der schwebenden Streitfragen im gerichtlichen Verfahren nicht
in Aussicht stand, veranlasste die Gesellschaft, auf eine gütliche Verein-
barung hinzuwirken. Die Verhandlungen hierüber führten zu dem Ergeb-
nisse, dass eine am 16. Oktober 1851 abgehaltene ausserordentliche
Generalversammlung der Aktionäre das Anerbieten dem Staate stellte,
das Gesellschaftsvermögen gegen Gewährung einer festen Zinsrate von
4 °/o für die im Privatbesitze befindlichen Stammaktien zu erwerben.
Der Minister von der Heydt trat lebhaft für die Annahme dieses
Anerbietens ein. Er erwartete davon eine wesentliche Erweiterung des
staatlichen Einflusses auf das preussische Eisenbahnwesen. Ihm trat der
Finanzminister von Bodelschwing entgegen, auf dessen Seite sich anfangs
auch der König stellte, in der Besorgniss, dass die Sicherheit und Ord-
nung der preussischen Finanzen durch die gewagten Geschäfte der Eisen-
bahnunternehmungen gefährdet werden könnte. Indessen hatten sich in-
zwischen die Erträge so gehoben, dass nach den Statuten die Gesellschaft
berechtigt gewesen wäre, die Verwaltung der Eisenbahn wieder selbst zu
übernehmen. Angesichts der Erfahrungen, die man mit der Thätigkeit
jener Gesellschaft gemacht hatte, konnte es nicht im Interesse der Re-
gierung liegen, die einmal übernommene Verwaltung wieder aus der Hand
zu geben; mit Allerhöchster Genehmigung wurde daher in Berücksichti-
gung dieses Umstandes das Anerbieten der Gesellschaft den Kammern
zur Annahme empfohlen. Zwar erhob diese hiergegen denselben Wider-
spruch, wie kurze Zeit darauf gegen die bereits erörterte Einführung
einer Abgabe von den Eisenbahnen. Dennoch fand sich eine Stimmen-
mehrheit für die Annahme, und die Vorlage wurde zum Gesetz erhoben
(31. März 1852).
Die Kabinetsordre vom 21. August 1852 bestimmte die Auflösung
der Gesellschaft und genehmigte den wegen Uebereignung ihres Unter
nehmens an den Staat geschlossenen Vertrag vom 24./25. Juni 1852;
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Studien zur Geschichte des preußischen Eisenbahnwesens.
773
gleichzeitig erfolgte die Einsetzung einer „Königlichen Direktion der
Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn14 in Berlin. Eine der damals
umfangreichsten Eisenbahnen in Preussen mit etwa 385 km Länge war
auf diese Weise in den Besitz des Staates übergegangen«
Die Stargard-Posener Eisenbahn hatte nach Eröffnung des Be-
triebes auf der ganzen Strecke Ende 1848 ebenfalls nur ungenügende
Ertrüge erzielen können, sodass auch sie von der Staatsregierung infolge
der übernommenen Zinsgarantie einen Zuschuss beanspruchen musste.
Da auf eine Wendung zum Besseren vorerst nicht zu rechnen war und
die für die Verwaltung der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn in-
zwischen eingesetzte königliche Behörde gute Erfolge erzielte, so bean-
tragte im Frühjahr 1851 die Gesellschaft aus freien Stücken die Einsetzung
einer königlichen Behörde zur Verwaltung ihres Unternehmens. Diesem
Antrage wurde auch entsprochen; auf Grund eines Vertrages vom 26. Juni
1851 und im Verfolg der Kabinetsordre vom 30. Juni 1851 ging jene
Verwaltung nach den Bestimmungen des Nachtragsstatuts vom 8. März 1847')
auf die königliche Direktion der Ostbahn über. Letztere zweigte eine
besondere Behörde nach Stettin ab, der unter der Firma einer königlichen
Eisenbahndirektion nicht nur die Stargard-Posener, sondern auch die
zunächst von Kreuz aus zur Eröffnung gelangenden Strecken der Ostbahn
unterstellt wurden. Im Jahre 1852 wurde diese Direktion, nachdem sie
eine einheitliche Organisation des Betriebes auf der Stargard-Posener und
der Ostbahn herbeigeführt hatte, aufgelöst und mit jener der Ostbahn in
Bromberg vereinigt Es fand dies statt bei Gelegenheit der Eröffnung
des Betriebes auf der Ostbahn bis Danzig.
Die vorangedeuteten Neubauten, deren Sicherstellung theils auf
Staatskosten, theils durch Gewährung einer Zinsgarantie oder sonstiger
Zugeständnisse bewirkt wurde, betrafen
die Fortsetzung der Eisenbahn Hamm — Münster in nördlicher
Richtung, ferner
die Eisenbahnen von Oberhausen nach Arnheim. von Breslau
nach Posen und
von Cöln nach Crefeld. t
Die Fortsetzung der Eisenbahn Hamm — Münster bis zur
Landesgrenzc nordwärts in der Richtung auf den Nordseehafen Emden,
westwärts und ostwärts in der Richtung auf die holländische Grenze bei
Almelo und nach Osnabrück, war bereits im Frühjahr 1846 in einem
») Vergl. Archiv tür Eisenbahnwesen 18!>8 S. «70 Abs. 1.
♦ ^
ArchiT fflr Eisenhahnwesen. 1901. ;,i
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774 Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesens.
Vertrage mit der hannoverschen Regierung beschlossen worden,1) hatte
aber noch nicht in Angriff genommen werden können. Einmal waren
die für die Anlage neuer Eisenbahnen sehr ungünstigen Zeitverhältnisse
nach 1846 Schuld daran, ferner hatten die betheiligten Regierungen bei
dem damals bestehenden verschiedenartigen Zollsystem sich nicht über
den Punkt einigen können, in dem die beiden von Süden nach Norden
und von Osten nach Westen zu führenden Eisenbahnen sich schneiden
sollten, endlich hatte man angeblich von holländischer Seite die Ausführung
zu hindern gesucht, da dem dortigen Handel der direkte Anschluss
eines der holländischen Grenze so nahe gelegenen deutschen Nordsee
hafens an das deutsche Eisenbahnsystem bedeutenden Abbruch thun
musste. Die inzwischen angebahnte Zolleinigung zwischen Preussen und
Hannover, nach der die zwischen beiden Staaten bestehenden Zollschranken
mit dem 1. Januar 1854 fallen sollten, und der Eintritt glinstigerer Zeit-
verhältnisse für Handel und Gewerbe führten jedoch nunmehr zu einer
Verständigung. Sie fand Ausdruck in einem unter dem 27. Januar zwischen
beiden Regierungen abgeschlossenen Eisenbahnvertrage, wonach man sich
verpflichtete, den in Rede stehenden Eisenbahnbau innerhalb einer ange
messenen Frist zur Vollendung zu bringen. Im besonderen war folgendes
vereinbart:
Die Kreuzung der beiden Bahnlinien findet bei Rheine nörd-
lich Münster auf preussischem Gebiete statt. Auf der nordwärts
gerichteten Linie Münster— Rheine— Emden baut Preussen von
Münster bis zur Landesgrenze nördlich Rheine (5l/2 Meilen = 40 km),
die Fortsetzung bis Emden baut Hannover. Auf der Linie Löhne -
Osnabrück — Rheine— holländische Grenze baut Preussen von
Rheine aus ostwärts durch sein Gebiet über Ibbenbüren bis
Osnabrück, die Fortsetzung durch hannoversches Gebiet bis Löhne
baut Hannover. Westlich Rheine durch die hannoversche Graf-
schaft Bentheim baut Preussen von Rheine aus die kurze Streck.-
auf seinem Gebiete, das übrige Hannover.
Die Uebernahme des Betriebes war für die nächsten "21 Jahre s<>
vereinbart, dass der Betrieb von Rheine südwärts und westwärts Preussen.
der von Rheine ostwärts und nordwärts Hannover zufallen sollte. Letz-
terem wrar ausserdem noch die Mitbenutzung der Cöln-Mindener Eisen-
bahnstrecke von Löhne nach Minden zugestanden, und der Betrieb zwischen
Minden und der Stadt Hannover auch ferner überlassen.2) Hannover
erlangte hierdurch den wichtigen Vortheil einer ununterbrochenen Ver
l) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1899 S. '237/240.
») Verg!. Archiv für Eisenbahnwesen 1899 S. KV.
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Studien zur Geschichte des preußischen Kisenbahnwesens. 775
bindung zwischen seinen südlichen und westlichen Landestheilen, ver-
zichtete dafür aber für die Dauer des Vertrages auf die Herstellung: der
bisher geplanten Eisenbahn von Osnabrück über Lingen bis an die hol-
ländische Grenze und musste der preussischen Regierung einen Einfluss
auf die Regelung des durchgehenden Eisenbahnverkehrs zwischen
Berlin und Deutz einräumen. Ausserdem war an die Betriebsüberlassung
auf der von Preussen zu bauenden Strecke von Rheine nach Osnabrück
die Bedingung geknüpft, dass der preussischen Regierung als Eigen -
thümerin der Bahn der gesammte Reinertrag zuniessen und Hannover
ein Bahngeld von mindestens 4% des Anlagekapitals entrichten sollte.
Preussen hatte nach diesem Vertrage im ganzen 12 Meilen (90 km)
Eisenbahn zu bauen, wozu nach den angefertigten Kostentiberschlägen
bei den sehr günstigen Geländeverhältnissen nur ungefähr 3 Millionen
Thaler erforderlich waren.
Die Kammern gaben diesem Vertrage ihre Zustimmung. Bei den
Verhandlungen wurde anerkannt, dass der Staat in früherer Zeit sich
vergeblich bemüht habe, diese Bahnen im Wege der Privatunternehmung
ins Leben zu rufen, und es gerechtfertigt sei, wenn nunmehr der Staat
ihren Bau selbst übernähme, um so mehr, als der nothige Geldaufwand
nur gering, auch seine Verzinsung zum grossen Theile gesichert sei, und
Deutschland, insbesondere Westfalen und Rheinland, eiuen besseren
Zugang zu den vortrefflichen Häfen an der Nordsee erhielten, die nach
der bevorstehenden Zolleinigung mit Hannover noch an Wichtigkeit
erheblich gewinnen würden. Die Zustimmung der Kammern wurde nur
an die Bedingung geknüpft, dass, falls die Regierung eines besonderen
Kredites wegen Beschaffung der für diese Bauten nothigen Mittel bedürfen
snllte, den Kammern eine besondere Vorlage zu machen sei.
Durch Kabinetsordre vom 19. Juli 1863 wurde der Bau der ge-
nannten Eisenbahnen sowie der Betrieb, entsprechend dem abgeschlos-
senen Staatsvertrage, der Direktion der Westfälischen Eisenbahn über-
tragen. Ueber die Inangriffnahme der Eisenbahnstrecke Rheine — nieder-
ländische Grenze bei Almelo war noch nichts verfügt, da die nöthige
Anschlussbahn auf niederländischem Gebiete noch nicht sicher ge-
stellt war.
längere Zeit blieben jene Anschlussbahnen noch unausgeführt, da
zunächst an anderer Stelle ein Zusammenhang zwischen dem preussischen
und dem niederländischen Eisenbahnsystemc herbeigeführt, und hiermit
eins der ältesten preussischen Eisenbahnprojekte — Verbindung zwischen
Coln einerseits und Amsterdam andererseits durch eine auf dem rechten
Rheinufer zu führende Eisenbahn — endlich verwirklicht wurde.
61*
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TTb" Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesen».
Jenen Zusammenhang sollte die Eisenbahn von Oberhausen, Station
der Cöln-Mindener Eisenbahn, über Wesel und Emmerich nach Arnheim
herstellen. Bereits seit dem Juli 1845 bestand hierüber eine vorläufige
Vereinbarung zwischen der preussischen und der niederländischen Re-
gierung.1) Bisher war die Ausführung aber verhindert worden durch die
politischen Ereignisse nach 1845 sowie durch die Schwierigkeiten der
Einigung mit der niederländischen Regierung, die hauptsächlich in der
Verschiedenheit der Spurweite der preussischen und niederländischen
Eisenbahnen ihren Grund hatten.
Inzwischen stellte sich aber das Bedürfnis« jenes Eisenbahnanschlusses
immer dringender heraus und bewog die niederländische Regierung zum
Eingehen auf die von Preussen gestellten Bedingungen. Die Verein-
barungen von 1845 wurden also zu einem Staatsvertrage vom 18. Juli
1851 erweitert des Inhalts, dass beide Regierungen die für diesen An-
schluss erforderlichen Eisenbahnbauten auf ihrem Gebiete zulassen und
befördern würden.
Ausserdem hatte die niederländische Regierung sich verpflichtet, den
Umbau des breiteren niederländischen Gleises zwischen Arnheim und
Amsterdam auf Normalspur zu bewirken, sowie überhaupt ftir ihre noch
zu erbauenden Eisenbahnen die Normalspur vorzuschreiben. Die Rati-
fikationsurkunden zu diesem Vertrage waren am 1. April 1852 ausgetauscht
worden.
Obwohl für die preussische Regierung noch keine Verpflichtung
bestand, innerhalb einer bestimmten Zeit die Anschlussbahn von Ober-
hausen bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Arnheim zu bauen, so
lag es doch in ihrem Interesse nunmehr, wo der Bau der Eisenbahn auf
niederländischem Gebiete gesichert war, ihre baldige Herstellung auf
preussischem Gebiete zu betreiben. War doch die Eisenbahn Oberhausen —
Arnheim für den gesammten deutschen Handel von besonderer Wichtig-
keit, da die Schiffahrt auf dem Rheine allein nicht mehr genügte, um den
Verkehr zwischen Holland und Deutschland zu bewältigen; hierzu konnte
eine zu jeder Jahreszeit betriebsfähige Eisenbahn nicht entbehrt werden.
Wenn nun auch dieser Eisenbahnbau ausserdem noch Aussichten auf eine
erhebliche Erweiterung des Absatzgebietes der westfälischen Kohlen er-
öffnete, so war es doch nicht angängig, ihn auf Staatskosten oder unter
staatlicher Garantie auszuführen, da es vermieden werden musste, hierfür
eleu Eisenbahnfonds noch mehr als bisher in Widerspruch mit dem IYo-
i) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1899' 8.' 238/2».' '
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Studien zur Geschichte des preußischen Eisenbahnwesens.
gramm von 1842 l) heranzuziehen, bevor die in jenem Programm vorge-
sehenen Bauten vollendet waren. Es kam daher sehr erwünscht, dass die
Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft, deren Unternehmen zu der geplanten
Eisenbahn in der nächsten Beziehung stand, sich unter solchen Bedin-
gungen zur Uebernahme des Baues für ihre Rechnung bereit erklarte,
dass die Staatskasse zu unmittelbaren Aufwendungen hierdurch keinenfalls
genöthigt wurde. Der Wortlaut dieser Bedingungen, die nach Zustimmung
des Landtages in dem Gesetz vom 24. Mai 1853 festgestellt wurden, war
folgender: „Der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft wird zur Ueber-
nahme des Baues und Betriebes einer Eisenbahn von Oberhausen über
Wesel und Emmerich nach der niederländischen Grenze in der Richtung
auf Arnheim die Garantie des Staates für einen jährlichen Reinertrag
von 3'/2 % des in dem neuen Unternehmen anzulegenden Kapitals, soweit
der dem Staate statutenmässig zustehende dritte Theil des Reinertrages
der Cöln-Mindener Eisenbahn über 5% und die über 3Vi°/o Zinsen auf-
kommenden Dividenden des Staatsantheils an dem Aktienkapitale der
Gesellschaft zur Leistung der erforderlichen Zuschüsse hinreichen, nach
näherer Massgabe des unter dem 30. Dezember 1852 mit der Direktion
der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages bewilligt,"
Nach diesem Vertrage sollte die Bahn innerhalb dreier Jahre, von
Ertheilung der Konzession an gerechnet, vollendet und dem Betriebe
übergeben sein; ferner war bestimmt, dass das Anlagekapital für die
Bahn und die Betriebsmittel, vorläufig auf 3 Millionen Thaler festgesetzt,
durch Ausgabe 4prozentiger Cöln-Mindener Prioritätsobligationen zu be-
schaffen sei, und dass das Verhältniss des Staates zur Gesellschaft auch
für die neue Bahn dasselbe bleibe, wie es die Konzession vom 18. De-
zember 18432) festgesetzt habe. Endlich war die Cöln-Mindener Eisen-
bahngesellschaft gehalten, wegen Regelung der Betriebsverhältnisse zwischen
den Grenzstationen mit der Holländisch-Rheinischen Eisenbahngesellschaft
die nöthigen Vereinbarungen vorbehaltlich staatlicher Genehmigung zu
treffen. Falls eine solche Vereinbarung nicht zu Stande kam, waren Ver-
handlungen der beiden Regierungen in Aussicht genommen, deren Er-
gebniss für die Gesellschaft bindend sein sollte.
Durch Gewährung dieser bedingten Zinsgarantie war der Einfluss
der Staatsregierung auf das neue Unternehmen in derselben Weise ge-
*) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1897 S. 892 2. Hälfte. Es fehlte noch
zur Erfüllung jenes Programms der Theil der Ostbahn zwischen Berlin und Kreuz,
sowie die Eisenbahnverbindung zwischen Posen und der Hauptbahn Berlin— ober-
schle.sische Grenze.
'-') Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1897 S. 1085.
778
Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesen».
sichert, wie der auf die übrigen mit staatlicher Zinsgarantie gebauten
Eisenbahnen, ohne das«, wie bereits erwähnt, die Staatskasse dadurch
benachtheiligt wurde. Der einzige Nachtheil, den man zu gewärtigen
hatte, wenn Zuschüsse des Staates nöthig wurden, bestand darin, dass die
Tilgung der Aktien des Stammunteraehmens der Cöln -Mindener Eisenbahn
und damit dessen Uebergang auf den Staat verzögert wurde.
In ganz Ähnlicher Weise wurde kurz darauf der Bau der Eisenbahn,
die nach dem Programm von 1842 die Stadt Posen mit der Hauptbahn
Berlin— oberschlesische Grenze verbinden sollte, sichergestellt. Wie für
Oberhausen— Emmerich die Oöln-Mindencr Eisenbahngesellschaft, so trat
für die Herstellung dieser Eisenbahnverbindung die Oberschlesische Eisen-
bahngescllschaft ein.
Die zwei seit 1844 hierfür thätigen Komitees,1) deren Bestrebungen
einen Eisenbahnbau von Posen über Lissa nach Breslau mit Zweig-
bahn von Lissa nach Glogau zum Anschluss an die niederschlesische Zweig-
bahn2) betrafen, hatten, genöthigt durch die Ungunst der Zeitverhältnisse,
ihre Thätigkeit einstellen müssen. Die Bauausführung war indessen voll-
ständig vorbereitet, da man die Baulinie festgelegt und abgesteckt, auch
alle Bauentwürfe im einzelnen ausgearbeitet und veranschlagt hatte.
Ausserdem war der nöthige Grundbesitz bereits erworben und stand zur
Verfügung. Die Gesammtkosten waren auf 7,3 Millionen Thaler berechnet.
Wollte der Staat selbst nicht bauen, so lag es nahe, die Oberschlesische
Eisenbahngesellschaft hierfür zu gewinnen. War ihr Unternehmen doch
vorzugsweise bestimmt, die wichtigen oberschlesischen Bergwerkserzeug-
nisse (Kohlen, Eisen, Zink) in nordwestlicher und nördlicher Richtung
landeinwärts zu befördern, wobei als Abnehmer namentlich die Provinzen
Posen, Pommern und Preussen in Betracht kamen. Dieser Bestimmung
entsprach die Fortsetzung der oberschlesischen Eisenbahn von Breslau
nach Posen vollkommen. Die Verhandlungen mit der Gesellschaft, an
deren Unternehmen der Staat in derselben Weise finanziell betheiligt war,
wie an der Cöln-Mindener Eisenbahn, führten zu einem Vertrage — ab-
geschlossen am 28. Juli 1853 — der im allgemeinen auf derselben Grund
läge beruhte, wie der wegen Oberhausen— Emmerich abgeschlossene Vertrag,
und gleichfalls die Genehmigung der Kammern erhielt. Das darauf er-
lassene Gesetz vom 20. Februar 1854, betreffend die Bewilligung einer
bedingten Zinsgarantie für das Anlagekapital der Breslau — Posen— Glo-
gauer Eisenbahn hatte auch denselben Wortlaut wie das über die Bahn
Oberhausen — Emmerich.
») Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 18«)9 S. 2U.
-) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1H<>9 S. 22.
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Studien znr Geschiente des preussischen Eisenbahnwesens. 779
Es bleibt schliesslich noch über die Sicherstellung eines Eisenbahn -
baue* von Cöln nach Crefeld zu berichten.
Schon 1844 geplant, gehörte dieser Bau zu denen, die den auf dem
linken Rheinufer gelegenen durch die Natur ihres Bodens sowie durch
ihre Industrie zu besonderer Bedeutung gelangten Landestheilen einen
Anschluss an das Eisenbahnsystem des preussischen linken Rheinufers
»schaffen sollten. Das hierfür in Cöln damals gebildete Komitee hatte 1845
eine Konzession beantragt, die den Bau einer Kreuzbahn mit den 4 End-
punkten Düsseldorf, Crefeld, Gladbach und Cöln und mit einer Kreuzungs-
stelle nördlich von Neuss betraf.
Etwa zu derselben Zeit hatte aber auch das in Aachen für den Bau
einer von dort über Gladbach und Neuss nach Düsseldorf gerichteten
Eisenbahn gebildete Komitee die Konzession erbeten und auch
erhalten.1) Durch königl. Erlass vom 15. September 1845 war gleichzeitig
das Cölner Komitee abschläglich beschieden worden, da der Eisen-
bahnbau von Cöln über Neuss nach Crefeld vorerst noch ausgesetzt
bleiben sollte.
Bestimmend für diese Entscheidung war anscheinend die Rücksicht
auf den § 44 des Eisenbahngesetzes von 1838 gewesen, auf Grund dessen
man gegen eine zweite Eisenbahnverbindung zwischen Cöln und Düssel-
dorf, wie sie durch die Strecken Cöln — Neuss und Neuss — Düsseldorf ge-
schaffen worden wäre, mit einer gewissen Berechtigung hätte Einspruch
erheben können.
Diese Bedenken waren aber inzwischen gegenstandslos geworden
und mussten gänzlich verschwinden angesichts der Bestrebungen, ebenso
wie auf dem rechten, so auch auf dem linken Rheinufer eine von Cöln
bis an die niederländische Grenze reichende Elisenbahnverbindung zu
schaffen. Zur Verwirklichung dieser Pläne lag es nahe, den Plan Cöln—
Crefeld wieder aufzunehmen, auch schon eine Fortsetzung dieser Bahn
über Kleve bis zur niederländischen Grenze in der Richtung auf Nym-
wegen in Betracht zu ziehen.
Für diese Eisenbahnbauten, zunächst von Cöln nach Crefeld nebst
einer Zweigbahn zum Anschluss an die Aachen — Düsseldorfer Eisenbahn
zwischen Neuss und Oberkassel hatte sich unter dem Namen „Cöln — Cre-
felder Eisenbahngesellschaft" Anfang 1853 eine Aktiengesellschaft gebildet
mit einem Baukapital von vorläufig 1,1 Millionen Thaler. Die wegen ihrer
Konzessionirung mit der Staatsregierung eingeleiteten Verhandlungen
führten zu einem Vertrage vom 11. Mai 1853. Danach sollte Bau und
») Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1899 S. 246/247.
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7 SO
Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesens.
Betrieb der Eisenbahn einer von der Staatsregierung einzusetzenden
Direktion übertragen werden und einem von der Gesellschaft zu wählen-
den Verwaltungsausschusse nur das Recht vorbehalten bleiben, vor dem
Beginne des Bahnbaues über die zu wählende Bahnlinie sowie den Kosten-
anschlag mit zu entscheiden, ebenso später über Tantiemen, Fahrpläne
und Tarife. Der Staatsregierung blieb es dagegen vorbehalten, die aus-
gegebenen Aktien durch allmähliche Einlösung nach dem Nennwerthe zu
erwerben und zu tilgen und zu diesem Zwecke alljährlich eine Summe,
die ohne Zustimmung des Verwaltungsausschusses nicht mehr als ein
Prozent des Aktienkapitals betragen durfte, zu verwenden. Die Einlösung
der Aktien sollte beginnen nach Ablauf von 15 Jahren seit der Eröffnung
des Betriebes.
Im Sinne dieses Vertrages wurde am 22. August 1853 das Unter-
nehmen konzessionirt. In den Statuten der Gesellschaft kam zum Aus-
druck, dass mit landesherrlicher Genehmigung die Bahn auch zur nieder-
ländischen Grenze fortgeführt werden könne, ein Beschluss hierüber aber
der Generalversammlung der Aktionäre vorbehalten bliebe. Als verwal-
tende Behörde wurde durch königl. Erlass vom 31. Oktober 1853 die
königl. Direktion der Aachen — Düsseldorf — Ruhrorter Eisenbahn eingesetzt.
Es waren demnach der Staatsregierung so umfassende Befugnisse ein-
geräumt, dass sie diese Eisenbahn, ebenfalls wie die vorgenannte, ganz
wie eine Staatsbahn benutzen konnte.
Mit dem Jahre 1854 mag diese Studie ihren Abschluss finden. Es
darf dieses Jahr wohl als das bezeichnet werden, in dem das Programm
von 1842 entsprechend der Kabinetsordrc vom 22. November 1842 in
seiner Durchführung sicher gestallt und zum grössten Theile schon durch-
geführt war. Berührte zwar im Osten der Monarchie das damals geplante
Eisenbahnnetz noch nicht das Ausland in der Richtung auf Warschflii
und Petersburg, so waren doch für die Herstellung der nothwcndigen
Ansehlusslinien von Preussen alle Vorbereitungen derartig getroffen, dass.
sobald jenseits der Landesgrenze auf Fortsetzung jener Linien sicher
gerechnet werden durfte, auch der Bau sofort in Angriff genommen
werden konnte.
An diesem Ergebnisse hatte die Staatsregierung, der nach der vor-
angeführten Kabinetsordre die Aufgabe zugewiesen war, die in dem Pro-
gramm vorgesehenen Eisenbahnverbindungen „durch die dem Staate zu
Gebote stehenden Mittel und insbesondere auch durch Uebernahme einer
Garantie für die Zinsen der Anlagekapitalien mit Kraft und Nachdruck
zu befördern,11 einen hervorragenden Antheil. ,
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Studien zur Geschichte des preussischen Eisenbahnwesens. 781
Mit nur wenigen Ausnahmen waren die Eisenbahnen der westlichen
und östlichen Gruppe1) mit staatlicher Unterstützung hergestellt worden.
Diese bestand nicht nur in der Uebernahme einer Zinsgarantie und Betheili-
gung am Aktienkapitale, sondern auch im Bau auf Staatsrechnung, Ueber-
nahme des Baues und Betriebes und selbst Ankauf der fertig gestellten
Bahnen. Das Zustandekommen jenes Eisenbahnnetzes war hiernach
wesentlich gefördert.
Die mittlere preussische Eisenbahngruppe hatte sich fast ganz ohn«
staatliche Beihilfe entwickelt und bildete mit ihren Anschlüssen nach Westen
durch die damals zwischenliegenden deutschen Kleinstaaten 1854 schon
ein recht ausgedehntes, den Osten mit dem Westen verbindendes Eisen -
bahnsystem.2)
i) VergL Archiv für Eisenbahnwesen 1896 S. 27.
*) VergL Archiv für Eisenbahnwesen 1895 S. 1 ff.: Die ersten Eisenbahnen
▼on Berlin nach dem Westen, ihre Begründung und Entwicklung bis zum Jahre 18C4.
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Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen.
Von W. A. Schulze.
i
Obgleich in den Zeitungen und Zeitschriften oft genug darauf hin
gewiesen wird, dass Amerika das klassische Land der Uebertreibungen
sei und deshalb alle staunenerregenden Nachrichten dorther nur mit Vor-
sicht aufzunehmen seien, so scheinen immer noch solche Uebertreibungen,
sofern sie sich auf Mittheilungen fremder und einheimischer Blätter über
fabelhafte Geschwindigkeiten, mit denen die amerikanischen Eisenbahnen
gefahren werden sollen, beziehen, in Europa recht viele gläubige Leser
zu finden. Und zwar gilt dies nicht nur von dem Publikum im allge-
meinen, sondern, wie Veröffentlichungen in Eisenbahnfachzeitungen er-
kennen lassen, auch technische Eisenbahnbeamte sind zu leicht geneigt,
ungenügend oder gar nicht näher begründete oder als glaubwürdig nicht
besonders nachgewiesene Angaben darüber, dass in Amerika einzelne
Eisenbahnzüge mit Geschwindigkeiten von 120 km und mehr — ja sogar
von 160 km und mehr — in der Stunde gefahren würden, ohne nähere
Prüfung als richtig anzunehmen und daran unzutreffende Schlussfolge-
rungen zu knüpfen.
Zur näheren Begründung dieses Unheiles sowie zum Nachweise, dass
vielfach die Mittheilungen über sehr hohe Fahrgeschwindigkeiten auf
amerikanischen Eisenbahnen lediglich auf Täuschungen oder Rechen-
fehlern beruhen und ohne Nachprüfung weitere Verbreitung erhalten,
werden einige schlagende Beispiele am Schlüsse dieser Abhandlung ge-
geben werden, da es zunächst von allgemeinem Interesse sein dürfte, auf
Grund genauer Berechnungen nach den veröffentlichten amtlichen Fahr-
plänen der Eisenbahnen in Amerika eine Uebersicht darüber zu erhalten,
mit welchen höchsten Geschwindigkeiten die amerikanischen Bahnen
fahrplanmässig in Wirklichkeit zu fahren haben, wie die so ge-
fundenen Geschwindigkeitsziffern ihrem richtigen Werthe nach zu beur-
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Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen. 783
theilen sind und wieweit sie hinter den beweislos hingestellten übergrossen
Geschwindigkeiten zurückbleiben.
Diesem Zwecke soll die nachfolgende Uebersicht dienen, bei deren
Zusammenstellung die Angaben des amtlichen amerikanischen Eisenbahn -
und Dampfschiffskursbuches (The Offlcial Guide of the Railways and Steam
Navigation Lines of the United 8tates, issued under the auspices of the
American Association of General passenger and ticket agents, compiled
and edited by W. F. Allen, New- York) für August 1900 zu Grunde gelegt
und die nachbezeichneten Gesichtspunkte leitend gewesen sind:
L. Da nicht alle Beförderungen von Eisenbahnzttgen zwischen je
zwei Stationen des grossen amerikanischen Eisenbahnnetzes nach
Entfernungen und Fahrzeiten durchgerechnet werden können, eine
Beschränkung der Berechnungen auf die wichtigsten Haupteisen-
bahnlinien aber auch einen genügend sicheren Einblick in die
thatsächlichen Verhältnisse gestatten wird, so sind nur die haupt-
sächlichsten und zugleich die kürzesten Eisenbahnlinien zwischen
den neun grössten Städten der Vereinigten Staaten von Amerika,
nämlich New-York, Chicago, Philadelphia, Baltimore, Boston, Buffalo,
Cleveland, Pittsburg und St. Louis, sowie zwischen diesen Städten
und der Bundeshauptstadt Washington und ausserdem noch die
schnellsten Eisenbahnverbindungen zwischen Chicago und San
Francisco und zwischen Philadelphia und Atlantic City in Betracht
gezogen und von jeder dieser Linien je der schnellste Zug in
beiden Richtungen ermittelt und mit Entfernung, Fahrzeit und
Durchschnittsgeschwindigkeit angegeben worden.
2. Als Entfernung ist die Meile gleich 1,61 km gerechnet, und es
sind dabei überschiessende Meilen- und Kilometertheile von 0,5
und mehr als volle Meilen und Kilometer gerechnet worden.
3. Bei Ermittlung der wirklichen Fahrzeit der Züge ist die Zeit der
Aufenthalte auf den Zwischenstationen abgerechnet und dabei in
allen Fällen, wo die Fahrpläne nur die Zeit der Ankunft auf der
Zwischenstation oder nur die der Weiterfahrt enthalten, als Aufent-
haltszeit je eine Minute angenommen, und es ist letzteres auch
in allen den Fällen geschehen, wo in den Fahrplänen als Ankunfts-
und Weiterfahrtszeit eine und dieselbe Zeitangabe enthalten ist
4. Da in Amerika vier verschiedene Zeitrechnungen gelten: Eastern
time, Central time, Mountain time und Pacific time, so sind bei
Berechnung der Fahrzeiten nach der Abfahrts- und der Ankunfts-
zeit, sofern dabei zwei verschiedene Zeitrechnungen in Betracht
kommen, je nach der Richtung der Züge entweder je eine Stunde
hinzu- oder abgerechnet worden.
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7H4
Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen.
5. Bei den ermittelten schnellsten Zügen sind ausser den Durch-
schnittsgeschwindigkeiten der ganzen Züge auch die grösstcn
Geschwindigkeiten, mit denen die einzelnen grösseren Strecken
theile ohne Aufenthalte unterwegs zurückgelegt werden, besonders
angegeben, um so die höchsten nachweisbaren Durchschnitts-
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Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Einenbahnen. 785
geschwindigkeiten auf den betreffenden Eisenbahnlinien ersichtlich
zu machon.
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6. In den Angaben über die Zeit der Abfahrt und der Ankunft der
Züge sind die Nachtzeiten von 600 abends bis 55« früh durch
Unterstreichen der Minutenziffern gekennzeichnet.
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788 Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanisch«! Eisenbahnen.
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Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen.
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72,s
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50,9
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79,5
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64,s
65,4
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72,a
72,5
66,0
69,6
69,9
(57,9
68,5
53,o
55,1
The Overland Limited
Express. *) 120Minuten
Unterschied zwischen
Chicago'er und San
Francisco'er Zeit.
*) 60 Minuten Unterschied
zwischen Baltimore'er
und St. Louis'er Zeit.
*) 60 Minuten Unterschied
zwischen Buffnlo'er u.
St. Louis'er Zeit.
52*
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792 Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen.
1
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i
Eisenbahnlinien
Entfernung
in
Zeit
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Laut
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41
Philadelphia— Willlamstown- Atlantic City .
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cp
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mit
42
Philadelphia— Atco— Atlantic City ....
60
96,6
400
800
59
95
8<x»
Nach dieser Zusammenstellung sind die unter No. 41 und 42 aut-
geführten Expresszüge zwischen Philadelphia und Atlantic City mit einer
Fahrgeschwindigkeit von 107 km in der Stunde zwischen Caraden und
Atlantic City als die schnellsten Züge in den Vereinigten Staaten von
Amerika und gleichfalls als die schnellsten Züge der Welt zu bezeichnen,
da in Europa zur Zeit von keinem Eisenbahnzuge eine Durchschnitts-
geschwindigkeit von 100 km/Std. erreicht wird und auch in Asien, Afrika
und Australien sowie in Zentral- und Südamerika so hohe Geschwindig-
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Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen.
793
Fahrtdauer
im
ganzen
Anhalten
unterwegs
Min.
Zahl der
Stationen
im ganzei
Min.
3
30
6
10
3
30
10
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0
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0
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92,5
0
50
107,3
0
59
98,8
0
59
98,*
0
53
107,6
keiten nicht wahrscheinlich sind. Gegenüber diesem Vorränge der Ex-
presszüge auf den Bahnlinien Philadelphia— Atlantic City muss indes«
besonders hervorgehoben werden, dass es sich dabei um verhültnissmässig
recht kurze Bahnstrecken von nur 91,0 und 90,6 km Lflngc handelt und
dass die so beschleunigen Züge nur im Sommer, während der See-
badesaison, und auch nur an den Wochentagen gefahren werdeu.
Atlantic City, das amerikanische Brighton, ist ein glänzender und sehr
besuchter Seebadeort in der Nfthe der Millionenstadt Philadelphia, und da
794 Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen.
ist es denn wohl erklärlich, dass für den Reiseverkehr zwischen den beiden
Städten während der Badesaison zahlreiche Expresszüge unterhalten und
einzelne dieser Expresszüge Vormittags zwischen 8 und 9 Uhr in der
Richtung nach Philadelphia und Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr in
der Richtung von Philadelphia (im besonderen Interesse reicher Börsen-
und Geschäftsleute) mit ganz ausserordentlicher Beschleunigung gefahren
werden. Im August v. J. sind wochentäglich auf der Linie über Williauis-
town im ganzen 30 Expresszüge und auf der Linie über Atco im ganzen
28 Expresszüge hin und zurück gefahren worden, dagegen hat nach dem
Eisenbahnkursbuche vom Januar 1901 die Zahl der im Winter au den
Wochentagen beförderten Expresszüge auf der Linie über Williamstown
in beiden Richtungen nur 10 und auf der Atcoer Linie zusammen nur 12
betragen, von denen der schnellste Zug zwischen Camden und Atlantic City
über Williamstown (89,4 km) eine Fahrzeit von 60 Minuten und der schnellste
Zug über Atco (95 km) eine solche von 69 Minuten gehabt hat, also mit
Durchschnittsgeschwindigkeiten von nur 89,4 und 82,6 km/Std. gefahren sind.
Von den in Amerika auf weitere Entfernungen beförderten
schnellsten Expresszügen sind insbesondere die unter No. 4, 5 und 1 7 der
Uebersicht bezeichneten Züge zwischen New-York und Buffalo über Albany.
zwischen New-York und Buffalo über Sayre und zwischen New-York
und Washington über Philadelphia und Baltimore näher zu besprechen.
Der nur an den Wochentagen verkehrende Empire State Express zwischen
New-York und Buftalo (708 km) hat hinwärts eine Fahrgeschwindigkeit
von 87,2 und rückwärts eine solche von 80 km/Std. und ist sonach von
allen Zügen auf weitere Entfernungen der am schnellsten gefahrene Zug
in Amerika. Er erreicht diese grösste Fahrgeschwindigkeit aber nur
dadurch, dass er auf der Hinfahrt unterwegs nur an 4 Orten zusammen
8 Minuten Aufenthalt zu nehmen hat und die Beförderung von anderem
Reisegepäck als Handgepäck ausgeschlossen ist. Von den sonst auf der-
selben Bahnlinie verkehrenden 10 Expresszügen hinwärts und 1 1 Express-
zügen rückwärts hat der schnellste Zug hinwärts, der Fast Mail Express, eine
Gesammtfahrzeit von 10 Std. 35 Min. und der schnellste Zug rückwärt«, der
New-York & Chicago Limited Express, eine solche von 10 Std. 30 Min.;
nach Abrechnung der Aufenthalte unterwegs von 23 Min. und 14 Min.
ergeben sich danach als wirkliche Fahrzeiten 10 Std. 12 Min. und 10 Std.
16 Min. und die als außergewöhnlich hoch nicht zu bezeichnenden Durch-
schnittsgeschwindigkeiten von nur 69,4 und 69,0 km in der Stunde.
Der ebenfalls nur au den Wochentagen verkehrende und Reisegepäck
auch nur in beschränktem Umfange befördernde Black Diamond Express
zwischen New-York und Buffalo über Sayre (726 km) hat im ganzen hin-
wärts nur eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 76,5 und rückwärts von
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Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen. 795
75,8 kra/Std.; diese Geschwindigkeit steigert sich indess auf der Theil-
strecke Sayre— Geneva (124 km) bei einer Fahrzeit von 1 Std. 16 Min.
bis zu der außergewöhnlichen Höhe von 97,9 km/Std., wogegen auf der
Fahrt von Geneva nach Sayre der Zug eine um 10 Min. längere Fahrzeit
hat und daher nur eine Geschwindigkeit von 86,5 km/Std. erreicht. Die
beiden schnellsten Expresszüge, die ausser dem Black Diamond Express
auf der Strecke von Sayre nach Geneva gefahren werden, haben eine
Fahrzeit von 1 Std. 25 Min. und 1 Std. 30 Min. und es ist daher ihre
Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Theilstrecke nur mit 87,5 und 82,7
km/Std. zu berechnen. |
Zu No. 17 der Uebersicht ist besonders hervorzuheben, dass zwischen
Ncw-Y'ork und Washington über Philadelphia und Baltimore auf der Royal
Blue Line täglich 10 Expresszüge hinwärts und 1 1 Expresszüge rückwärts
verkehren und von aljen diesen Zügen ausser dem Royal Limited Express
noch 3 Züge eine Reisegeschwindigkeit von je nur 5 Stunden haben, drei
weitere Züge eine solche von 5l/e» und 55/12 Stunden und die übrigen
13 Züge eine Reisegeschwindigkeit von ö'/s bis 7l/4 Stunden erreichen.
Die schnellsten Züge haben, wie in der Uebersicht nachgewiesen ist, auf
der 367 km langen Linie nur eine Durchschnittsgeschwindigkeit von
77,0 km/Std., und es erhöht sich diese Durchschnittsgeschwindigkeit auf
den Theilstrecken Jersey City— Wayne Junction auf 86,5 und Baltimore —
Washington auf 85,3 km/Std., gleichwohl aber ist auf Seite 439 des ameri-
kanischen Eisenbahnkursbuches vom August 1900 unter dem Fahrplane
der Royal Blue Line in hervorragend fetter Schrift die von den drei
betheiligten Eisenbahnverwaltungen (Central Railroad Company of New-
Jersey, Pennsylvania Railroad System und Baltimore & Ohio Railroad
Company) unterzeichnete Bemerkung „Fastest, ftnest and safest trains in
the worldu enthalten. Jedenfalls erscheint diese Art von Anpreisung der
„fastest (schnellsten) trains in the world" in einem sozusagen amtlichen
Kurebuche nach unsern Begriffen höchst seltsam, da nicht nur in England
und Frankreich mehrere Eisenbahnzüge auf viel längeren Strecken er-
heblich schneller gefahren werden; sondern selbst in den Vereinigten
Staaten von Amerika, abgesehen von den Expresszügen Philadelphia —
Atlantic City auf den kürzeren Strecken von nur 91 und 96,6 km Länge,
auf der Linie New-York — Albany — Buffalo von 708 kin lünge der oben
besonders erwähnte Empire State Express eine viel höhere Durchschnitts-
geschwindigkeit erreicht, auf der Linie New-York — Genova — Buffalo
(726 km) von dem ebenfalls oben besonders erwähnten Black Diamond
Express einzelne Theilstrecken mit erheblich grösserer Durchschnitts-
geschwindigkeit zurückgelegt werden und endlich auch auf der Linie
New-York— New-Haven— Boston (374 km) die schnellsten Züge im ganzen
Digitized by Google
796
Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen.
dieselbe Fahrgeschwindigkeit haben, wie die schnellsten Züge der Royal
Blue Line. Ein klassisches Beispiel dafür, wie wenig genau es selbst die
grossen Eisenbahn Verwaltungen in Amerika^ nehmen mit ihren Angäbet
über die Fahrgeschwindigkeit der Züge!
Im Übrigen wird auch eine Vergleichung der in der Uebersicht
gegebenen Zahlenwerthe mit den im laufenden Jahrgang des Archivs för
Eisenbahnwesen (S. 124 ff.) in dem Artikel: Die Fahrgeschwindigkeit <W
Schnellzüge auf den Haupteisenbahnen in Europa, nachgewiesenen Durch
Schnittsgeschwindigkeiten, mit denen auf den deutschen Eisenbahn«
gefahren wird, erkennen lassen, dass, abgesehen von den besonderen
Verhältnissen, die bei den Sommerzügen zwischen Philadelphia und Atlantie
City Platz greifen, in Deutschland im grossen Ganzen nicht nur dieselben
Fahrgeschwindigkeiten, sondern mehrfach noch höhere Durchschnitts
geschwindigkeiten erreicht werden als in Amerika, wo von den in der
Uebersicht unter No. 1 bis 40 näher bezeichneten 43 grossen Eisenbahn
linien die erreichten höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten
auf 7 Linien. . 97,9, 92,1, 86,5, 84,3, 82,7, 80,8 und 80,0 km/Std.
» 4 „ 78,4, 78,3, 76,8 „ 76,7 „
„ "» « 73,7, 72,7, 72,5, 72,2 „71,6 „
„10 , 65,0 bis 69,9
„11 „ 60,2 „ 63,5 .
n & „ 65,1 „ 58,2
n 1 „ &4,2 r
betragen, während in Deutschland auf den in der Uebersicht an der an
geführten Stelle des Archivs für Eisenbahnwesen einzeln bezeichneten 4H
längeren Linien diese Durchschnittsgeschwindigkeiten zu berechnen sind
auf 1 Linie mit 82,3 km/StA
„ 6 Linien „ . . 78,9, 77,4, 77,1, 77,0, 76,9 und 76,5 ,
„ 9 „ „ 74,7, 74,5, 72,8, 72,6, 72,8, 72,8,
72,0, 71,6 „ 70,5 ,
„20 „ „ 65,0 bis 69,7 -
„ ö „ „ 60,5 „ 64,8
„ 3 „ „ 55,0 „ 59,1 t»
„ 2 „ „ 51,1 und 53,6 „
Von den in den beiden Uebersichten bezeichneten Eisenbahnlinien
werden hiemach in Amerika nur auf 26 Linien,« in Deutschland dagefp"
auf 36 Linien die schnellsten Züge mit Durchschnittsgeschwindigkeiten
vom 65 km/Std. und darüber gefahren. Das Ueberge wicht, das den
amerikanischen Eisenbahnen wegen der zuerst erwähnten 7 Linien mit
80,0 bis 97,9 km/Std. höchster Fahrgeschwindigkeit anscheinend zuzuer
.60 Uy
Google
Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen. 797
können ist, wird dadurch wesentlich herabgemindert, dass die hohen
Ziffern zum Theil nur für die Fahrten in einer Richtung gelten, bei den
Fahrten in der entgegengesetzten Richtung sich indess erheblich geringere
(ieschwindigkeiten, wie z. B. bei dem Empire State Express und dem
Black Diamond Express, ergeben, und dass von einzelnen der schnellsten
Züge in Amerika nicht nur die Reisegepäckbeförderung ausgeschlossen
wird, sondern diese Züge zum Theil auch nur an den Wochentagen ver-
kehren, wahrend in Deutschland derartige Beschränkungen im Eisenbahn-
personenverkehr unbekannt sind und in der Regel die schnellsten Züge
auf jeder Linie in beiden Riehtungen mit gleicher oder doch fast gleicher
Geschwindigkeit gefahren werden.
Nach allen diesen Ausführungen ist die Fahrgeschwindigkeit der
Eisenbahnen in Amerika nicht höher zu bewerthen als die der europäischen
Eisenbahnen, insbesondere der Bahnen in Deutschland, England und
Frankreich, und es wird daher nur noch erübrigen, an einigen Beispielen
naher zu zeigen, wie unzutreffende Mittheilungen über ausserordentlich
hohe Fahrgeschwindigkeiten auf den amerikanischen Eisenbahnen ent-
stehen und in fremden und einheimischen Zeitungen verbreitet werden.
Die zur Beförderung der Post zwischen New- York und San Fran-
cisco bestimmten täglichen Expresszüge sind vom 1. Januar 1899 ab
erheblich beschleunigt worden. Ueber den Verlauf und das Ergebniss
des ersten dieser Expresszüge von New-York über Buffalo, Chicago,
Omaha, Ogden und Sacramento nach San Francisco ist in der New- Yorker
Railroad Gazette vom 6. Januar 1899 und von der Londoner Zeitschrift
The Engineer in den Nummern vom 10. Februar und 22. März 1899 näher
berichtet worden, von der Railroad Gazette in kürzerer, vom Engineer
in erheblich längerer Ausführung. Nach diesen Berichten hat der Zug,
der aus sechs Postwagen und einem Gepäckwagen für die Beamten
bestand, zur ganzen Fahrt bis San Francisco, nach Abrechnung der
Aufenthalte unterwegs, im ganzen nur 96 8tunden gebraucht und danach
die Gesammtentfeniung von 3 408 Meilen (= 5 487 km) mit einer durch-
schnittlichen Fahrgeschwindigkeit von 35Vs Meilen (= 57,1 km) in der
Stunde zurückgelegt. Die auf einzelnen Strecken erreichte höchste Ge-
schwindigkeit soll nach dem Engineer .60 bis 75 Meilen (— 96 bis 120 km)
in der Stunde betragen haben, während nach der Railroad Gazette bei
der Rückfahrt des Zuges von San Francisco nach New-York auf der
Chicago & Northwesternbahn sogar zwischen Arion und Arcadia (Jowa)
anf einer geraden, wagerechten Strecke von 15 Meilen eine
oder mehrere Meilen in je 35 Sekunden (one or more miles were
traversed in 35 seconds each) zurückgelegt sein sollen. Ob die letztere
Angabe der Wirklichkeit entspricht, muss sehr in Zweifel gezogen werden.
Digitized by Google
798 Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenhahnen.
da nicht nur der Enginecr in seinen ausführlichen Berichten nichts darüber
erwähnt, sondern auch die Erreichung dieser Geschwindigkeit von
35 Sekunden die Meile«, gleich 165,5 km in der Stunde, wenig glaub-
haft erscheint. Die Bahnstrecke Arion— Areadia ist zwischen den grösseren
Eisenbahnstationen Mo. Valley, Denison und Caroll gelegen. Die Ent
femungen betragen von Mo. Valley bis Denison 43,4 Meilen (— 70 km) und
von Denison bis Caroll 28 Meilen (— 45 km) und sind von dem schnellst»-!!
Zuge, der nach dem amerikanischen Kursbuche im August 1900 von
Mo. Valley nach Caroll verkehrte (dem Overland Limited Express), in 65
und in 45 Minuten durchfahren worden, mithin von Mo. Valley bis Denison
mit nur 64,6 km und von Denison bis .Caroll mit nur 60 km Geschwin-
digkeit auf die Stunde. Es ist daher kaum denkbar, dass der Post-
schnellzug, der von San Francisco bis Chicago im ganzen nur mit der
selben Schnelligkeit gefahren ist, wie der genannte Over^and Limited
Express, auf einem Theile der Strecken von Mo. Valley bis Caroll eine
um rund 150% höhere Fahrgeschwindigkeit erreicht haben sollte! Auch
ist die Richtigkeit der Behauptung umsomehr anzuzweifeln, als die Rail-
road Gazette ihre Angabc nur in unbestimmter Form (eine oder mehrere
Meilen) bringt und mit jeder Aeusserung darüber zurückhält, auf welche
Weise die Ermittlung der unerhört hohen Geschwindigkeit von 165,5 km/Std.
stattgefunden habe, und ob und welche Gewähr für die Richtigkeit der Be-
rechnung geboten worden sei.
Dass nach den Mittheilungen des Engineer der genannte Postschnell-
zug bei seiner Fahrt nach San Francisco auf einzelnen Strecken «'ine
Fahrgeschwindigkeit von 60 bis 75 Meilen (=96 bis 120 km) erreicht
habe, erscheint ebenfalls nicht glaubhaft, da in den beiden Berichten der
Zeitschrift sehr viele zurückgelegte Strecken mit ihren Entfernungen und
den gebrauchten Fahrzeiten einzeln aufgeführt sind, darunter sich aber
keine mit Fahrgeschwindigkeiten von 120 km/Std. befinden. AI* ganz
besonders hurvorragende Leistung hat die Zeitschrift vielmehr nur au-
geführt, dass die Chicago, Burlington & Quincybahn die Rückfahrt des
Zuges von Council Bluffs nach Chicago wegen einer bis Council Blnffs
eingetretenen Verspätung von 62 Minuten in höchstmöglicher Weise be-
schleunigt habe und die ganze Strecke von 500 Meilen (803 km) Länge,
nach Abrechnung der Aufenthalte unterwegs von zusammen 39V> Minuten,
in nur 523* /•> Minuten, also mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit
von 57,36 Meilen (92,3 km) in der Stunde zurückgelegt hätte, und die
höchste Leistung dabei auf die Strecke Mendota — Aurora von 45,4 Meilen,
bei 407-2 Minuten Fahrzeit, mit 67.41 Meilen (— 108,5 km) auf die Stunde
entfallen sei. Die Angabe, dass Geschwindigkeiten bis zu 75 Meilen
(120 km) in der Stunde erreicht seien, ist danach jedenfalls nur als eine
Digitized by Google
Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen. 7<){)
ungenaue anzusehen, und das umsomehr, als auch in den sonstigen
Ausführungen der Zeitschrift sich manche erhebliche Ungenauigkeiten
in den Entfernungsangaben und der Berechnung der Fahrzeiten nach-
weisen lassen. So sind z. B. von Engineer die Entfernungen von Sacra-
mento nach Oakland über die Carquinezmeerengc mit 146 statt nur 85
Meilen und von Ogden nach San Francisco mit 895 statt nur 835 Meilen
angegeben und als Fahrzeit von New- York nach Buffalo die Zeit von der
Abfahrt von New-York bis zur Weiterfahrt von Buffalo statt bis zur
Ankunft in Buffalo, sowie die Fahrzeit von Cheyenne nach Ogden mit
15 Std. 50 Min. statt nur 14 Std. 50 Min. gerechnet worden.
Von dem in Brüssel erscheinenden Bulletin de la commission inter-
nationale du congres des chemins de fer wird in No. 9 von 1899, unter
Anlehnung an die bezeichneten Artikel der Railroad Gazette und des
Engineer, über den Postschnellzug New-York— San Francisco ebenfalls
ausführlich berichtet, wobei, abgesehen von mehrfachen Unrichtigkeiten
und Rechenfehlern, deren Einzelaufführung hier zu weit gehen möchte,
als sehr beachtenswerthe Thatsache hervorgehoben wird, dass bei der
Fahrt von Arion nach Arcadia die schon mehrfach erwähnte Fahrgeschwin-
digkeit von 165,6 km/Std. erreicht sei, und dass die Chicago, Rock Island
& Paciflcbahn den schnellsten Zug von Chicago nach Omaha bei einer
Entfernung von 809 km in 12 Std. 5 Min., einschliesslich der Aufenthalte
unterwegs, mit einer Reisegeschwindigkeit (vitesse eommerciale) von
87,0 km/Std. befördere. Eine so hohe Reisegeschwindigkeitsziffer
auf einer so langen Bahnlinie ist aber auch in Amerika ohne gleichen,
man sollte daher meinen, dass der Verfasser des Artikels über diese
ungewöhnlich hohe Ziffer hätte stutzig werden und sie deshalb um so
genauer hätte prüfen sollen, ehe er dieses Ergebniss seiner Berechnung
zum Gegenstande einer besonderen Betrachtung machen durfte. In der
Berechnung steckt nämlich ein recht arger Fehler, da 809 km, durch die
Stundenzahl 12 getheilt, nicht 87 km, sondern nur 67 km ergeben.
Weiter bringt auch die Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -
verwaltungen in No. 89 von 1899 einen ausführlichen Bericht über den
neuen Postschnellzug von New-York nach San Francisco. In diesem Be-
richte finden sich fast alle Unrichtigkeiten und Ungenauigkeiten aus den
bezeichneten Artikeln des Bulletin und der Railroad Gazette wiedergegeben,
namentlich die 165,5 km/Std.-Leistung auf der Strecke Arion— Arcadia
und die 87 km/Std.-Reisegeschwindigkeit auf der Linie Chicago— Omaha,
und es wird noch besonders angeführt, dass der Postschnellzug die Strecke
von Erie nach Cleveland von 194 km Länge in 98 Minuten durchfahren
habe, was einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von rund 125 km in
der Stunde entspreche. Letztere Angabc ist jedoch unrichtig, da die
Digitized by Google
800 Die Fahrgeschwindigkeit der Amerikanischen Eisenhahnen.
Entfernung von Erie nach Cleveland nach dem amerikanischen Kursbuche
nur 95 Meilen, d. i. 153 km, beträgt und mithin bei 93 Minuten Fahrzeit
sich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von nur 98,7 km in der Stund«4
crgiebt. In dem Engineer ist die Entfemung richtig mit 95 Meilen, in
dem Aufsatz des Bulletin dagegen unrichtig mit 159 statt 153 km ange-
geben worden.
In einer neueren Mittheilung der Zeitung des Vereins ist auf die
bezeichneten unrichtigen hohen Zuggeschwindigkeiten von 125 und 165,5
km/Std. ausdrücklich Bezug genommen und von dem Verfasser auch noch
die ebenso wenig glaubhafte Bemerkung hinzugefugt worden, dass von
der Philadelphia-Readingbahn seit 10 Jahren die Expresszüge (ob alle
Expresszüge oder nur einzelne, ist nicht gesagt) im Gefall mit 145 km/Std. -
Geschwindigkeit gefahren würden.
Endlich ist noch zu erwähnen, dass die Railroad Gazette vom
2*2. März d. J. in einem Artikel mit der Ueberechrift „1*20 Miles an Houru
über einen Postzug, der am 1. März auf der Savannah, Florida & Western -
bahn gefahren worden ist, berichtet, dass dieser Zug, bestehend aus Loko-
motive und je einem Post-, Gepäck- und Schlafwagen, die Strecke von
Fleming nach Jacksonville (149 engl. Meilen) in 130 Minuten, einschliess-
lich eines Aufenthalts unterwegs und einer an zwei Stellen nothwendig
gewesenen Verlangsamung der Fahrt, also mit einer Durchschnittsgeschwin-
digkeit von 68,8 Meilen (— 110,76 km) in der Stunde zurückgelegt
habe, und dass in der Nähe der Station Screven die Strecke zwischen
dem 69. und 74. Meilensteine sogar in nur 2l/2 Minuten, also mit einer
Geschwindigkeit von 120 Meilen (= 193,2 k in) in der Stunde durch-
fahren worden sei. Da stop watches (Sekundenuhren mit Hemmfeder,
wahrscheinlich gleichbedeutend mit den auf deutschen Bahnen eingeführten
Geschwindigkeitsmessern) nicht in Anwendung gekommen sind, und da
die Zeit des Vorüberfahrens des Zuges an den Meilenstationen nicht an-
gegeben ist, so ist die Railroad Gazette zwar nicht sicher, dass ihre Mit-
teilung unbedingten Glauben finden werde (an incredulous world will
unreservedly aeeept the reeord), aber sie nimmt die 120 Meilenstunden-
leistung gleichwohl als richtig an, da die Fahrzeiten, die der auf der
Lokomotive mitgefahrene Ingenieur notirt habe, mit den Zeitangaben des
Zugführers genau tibereingestimmt hätten. Die Railroad Gazette möge
aber dennoch gestatten, dass diese auch in Amerika ganz unerhörten
hohen Gesehwindigkeitsziffern, von ihr selbst als „an unheartl-of record"
bezeichnet, bei uns vorerst keinen Glauben linden, da nach dem ameri-
kanischen Kursbuche vom Januar 1901 der schnellste Zug, der zur Zeit
auf der Bahnlinie Savannah— Fleming — Jacksonville (172 Meilen = 277 knO
in der einen Richtung mit einer Gesammtfahrzcit von 4 Std. 15 Min. und
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Die Fahrgeschwindigkeit der amerikanischen Eisenbahnen. 801
in der anderen Richtung mit einer solchen von 4 Std. 10 Min. verkehrt,
eine Reisegeschwindigkeit von nur 65,9 und 60,5 km/Std. hat, und von
diesem Zuge die Theilstrecke Jesup— Screven— Blackshear (30 Meilen -
48,3 km) in 42 Minuten, d. i. mit nur 69 km/Std.-Geschwindigkcit zurück-
gelegt wird. Es würde sonach der Postzug die auf der Bahnlinie sonst
geleisteten fahrplanmassigen Geschwindigkeiten noch um 70 und 180 %
übertroffen, sowie auch den oben erwähnten Postschnellzug, den die
Chicago, Burlington & Quincybahn von Council Bluffs nach Chicago mit
höchstmöglicher Beschleunigung gefahren hat mit den sehr hohen Ge-
schwindigkeiten von 92,3 und 108,5 km/Std., in der Fahrgeschwindigkeit
noch um 20 und 80% tiberholt haben. Zudem ist es auch die Frage, ob
man überhaupt als thunlich gewesen ansehen darf, die von dem erst-
bezeichneten Postzuge in Wirklichkeit geleistete Fahrgeschwindigkeit auf
einer so kurzen Strecke von nur 5 Meilen ohne Geschwindigkeits-
messer mit einiger Genauigkeit festzustellen. Dass in dieser Beziehung
Zweifel berechtigt sind, ergiebt sicli u. a. auch aus dem illustrirten Druck-
werke „Der heutige Schnellzugsdienst von dem Ingenieur Camille Barbey,
Basel 1899", worin der Verfasser, Direktor der Yverdon-St. Croix-Bahn, sieh
auf Seite 73 und 74 wie folgt äussert: „Die Geschwindigkeitsmesser werden
in grossem Massstabe nur in der Schweiz angewandt, wo heutigen Tages
alle Lokomotiven ohne Ausnahme damit versehen sind; es wäre wünschens-
werth, dass sich ihre Annahme verallgemeinere, was die phantastischen
Angaben von Geschwindigkeiten von 160 bis 180 km in der
Stunde, die manchmal in den amerikanischen periodischen
Schriften erscheinen, vernichten würde.44
Die angeführten Beispiele dürften zur Genüge darthun, wie geboten
es erscheint, alle Nachrichten aus Amerika über die von den dortigen
Eisenbahnen erreichten Fahrgeschwindigkeiten auf ihren Werth und ihre
Glaubwürdigkeit näher zu prüfen, ehe man Schlussfolgerungen daraus
zieht über die Leistungsfähigkeit der Eisenbahnen in Schnellfahrtcn. Und
insbesondere wird dies für alle Mittheilungen über Zugbeschleunigungen
und Sonderfahrten mit hohen Geschwindigkeiten von 120 oder gar 160
km/Std. zu gelten haben, sofern nicht näher angegeben ist, auf welchen
Eisenbahnstrecken und Entfernungen, mit welchen Fahrzeiten nach Abfahrt
und Ankunft und mit welcher Zahl und Gattung der Wagen die Fahrten
stattgefunden haben, sowie welche Gewähr dafür besteht, dass die Berech-
nungen der Fahrgeschwindigkeiten richtig erfolgt sind und nicht etwa
lediglich auf muthmassliche Schätzungen oder Behauptungen der Zug-
beamten oder der betheiligten Bauanstalten von Schnellzugslokomutiven
zurückgeführt werden müssen.
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Der Etat der preussisch-hessischen Eisenbahnverwaltung
für dag Etatjahr 1901.
Von
JSrhremmer, (rcheimem Rechnungarath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Etat der preussisch-hessischen Eisenbahn Verwaltung für das
Etntsjahr 1901, welches die Zeit vom 1. April 1901 bis Ende März 1902
umfasst, enthält in grossen Gruppen die folgenden Ansätze:
Betrag für
dns
Etatsjahr
1901
Der vorige
Etat
Mithin sind für
1901
setzt aus
mehr
weniger
M
M
M
Ordentliche Einnahmen.
Betriebseinnahmen der
vom Staate verwalteten
E i senbahnen.
Aus dem Personen- und Ge-
391 175000
369650000
21525000
Aus dem Güterverkehr . .
059015000
87 047 400
900 960000
58 055000
Sonstige Einnahmen . . .
88061300
1013 900
Summe ....
1 437 237 400
1 358 671 300
78 566 100
Main-Neekar-Eisenbahn,
Antheil an dem Reinerträge
539627
488 448
51 179
Wilhelmshaven - Olden-
■
burger Eisenbahn, An-
1
tlieil au derBruttoeinnahmc
678 719
1
671 6S5
7 034
!
Digitized by Google
Der Etat der preussisch-hessischen Eisenbahnverwaltung für 1901. 803
i
Betrag für
Der vorige
Mithin sind für 1901
das
h tat
_M — -
Etatsjahr
1901
setzt aus
mehr
weniger
M
Privateisenbahnen, bei
denen der btaat be-
ineiiigt ist, uivKienuen
187 002
2< *8 400
21398
Sonstige Einnahmen . .
400 000
400 (XX)
Summe der ordentlichen Ein-
1 (\10 7 AR
1 3fiO 439 833
1 *J\ß\J "luv UUU
78 624 313
21 398
.
78602916
Ausserordentliche Einnahmen,
Beiträge Dritter zu einmali-
:
gen und ausserordentlichen
1
!
!
1982611
3 527 500
i
-
1544889
Summe aller Einnahmen . . .
1441 025359
1 363 967 333
77 058 026
Dauernde Ausnaben.
Be tri ob saus traben für die
1
i
l
vom Staate verwalteten
i
t
Eisenbahnen.
i
i
Besoldungen der etatsmässi-
•
;
186 312 100
180 368 600
5943 500
\Vohnung8geldzuschü88e für
!
22 478 800
575 400
Zur Remunerirung von Hilfs-
i -
arbeitern, zu Löhnen und
125 412200
120881 140
4 531 060
Tagegelder, Reise- und Um-
zugskosten, Fahr-,Stunden-
und Nachtgelder u. s. w. .
32 767 000
31 307 000
14ÜO000
Remunerationen und Unter-
[
stützungen, auch für ausge-
schiedene Beamte und deren
Hinterbliebene, sowie Un-
terstützungen für Arbeiter
•
und deren Hinterbliebene .
4802500
4 567 500
235 000
Für Wohlfahrtszwecke . . .
24 179000
23 028000
1 151 000
804 Der Etat der preussiach-hessischen Eisenbahuverwaltung für 1901.
Betrag für
das
Etatsjahr
1 um
Der vorige
Etat
setzt aus
Mithin sind für 1901
»ehr weoiser
J
1
t
M
Für Unterhaltung und Ergän-
!
1
zung der Inventarien sowie
;
•
I
für Beschaffung der Be-
triebsmaterialien ....
Für Unterhaltung, Erneue-
rung und Ergänzung der
baulichen Anlagen . . .
Für Unterhaltung, Erneue-
rung und Ergänzung der
Betriebsmittel und maschi-
nellen AnIngen
Sonstige Ausgaben ....
Summe . .
Antheil Hessens an den
Ergebnissen der ge-
meinschaftlichen Ver-
waltung des preußi-
schen und hessischen
Eisenbahnbesitzes . .
Main-Neckar- Eisenbahn,
besondere Ausgaben
Wilhelmshaven - Oldcn
burger Eisenbahn, be
sondere Ausgaben . .
Zinsen und Tilgungsbe
träge für Eisenbahnan
leihen u. s. w
Mi ni h t er ia labt he ihm gen
für das
Eisenbahnwesen.
Besoldungen der etatsmässi-
gen Beamten
Wohnungsgeldzuschüsse für
dieselben
108 151 000
1G7 159000
91991000 16 160 (MM)
160 (i75 000
6464 000
144 500 (KM)
I
41857 800
136 484 000
8016000
38955300 2902500
858 194 800 810 736 340
11 184 455
58 950
155 100
3 154 642
10 318 299
59620
141800
3156046
818693
141 '240
806089
140220
47 458 460
866 15«}
13 300
12604
1020
570
1404
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Der Etat der preussisch-hessigchen Eigenbahnverwaltung für 1901. 805
¥
]
Betrag für
das
Der vorige
Etat
setzt das
Mithin sind für 1901
Etatsjahr
1901
M
mehr
M
weniger
Andere persönliche Auggaben
einschliesslich derZentral-
Fondg für die geaammte
Eigenbahnverwaltung . .
Sonstige Ausgaben einschl.
der Kogten des Landes-
eisenbahnrathes ....
Für Vorarbeiten zu neuen
297 700
i
262800
200 000
292 700
252 840
200000
—
40
—
Summe .
1710 433
1 691 849
18584
Dispositionsbesoldun-
gen, Wartegelder und
Unterstützungen . . .
i
1220000
2 092 000
872000
Summe der dauernden Aus-
875678380
828196854
48366500
873 974
Einmalige und ausserordentliche
100 887 000
86 838550
47 482526
14048 460
Summe aller Ausgaben
976565 380
915 034 404
Air ttf \ cmc
61 580976
Abschluss des Ordinariums.
Die ordentlichen Einnahmen
1439042 748
875 678 380
1360 439833
828195 854
78602915
47 482 526
Mithin Ueberschuss im Ordi-
563 364 368
532243 979
1
31 120389
Auf den Ueberschuss im Ordinarium von .... 563 364 368 M
sind zur Verzinsung der Eisenbahnknpitalschuld
im Sinne des Eisenbahngarantiegesetzes nach den
Bestimmungen dieses Gesetzes in Rechnung zu
stellen 149 315 705 „
bleiben 414 048 663
Arehi» för Eixsnbuhnwesen. 1901. 53
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806 Der Etat der preussisch-heasischen Eiseubahnverwaltung für 1901.
Der rechnungsmässig sich ergebende Ueberschuss ist von der Eisen-
bahnkapitalschuld abzuschreiben. Soweit dieser Ueberschuss nicht zur
Deckung eines Defizits im Staatehaushalte erforderlich ist, ist er in erster
Linie bis zur Höhe von 30 000 000 M zur Bildung oder Ergänzung eines
ausseretatsmässigen Dispositionsfonds zur Vermehrung der Betriebsmittel
sowie zur Erweiterung und Ergänzung der Bahnanlagen und zu Grund-
erwerbungen behufs Vorbereitung derartiger Erweiterungen im Falle
eines durch Verkehrssteigerung hervorgerufenen, nicht vorherzusehenden
Bedürfnisses der Staatsbahnen zu verwenden.
Abschluss
des Extraordinariums.
Betrag für ; ner vorige
„ Etat
Etatsjahr
1901 ,
Mithin sind für 1901
mehr
J(
weniger
Die ausserordentlichen Ein-
nahmen betragen. . . .
Die einmaligen und ausser-
ordentlichen Ausgaben be-
1 982 611 3 527 500
1
! i
100887 000 86838550
— 1 544 881»
j !
14048450 i -
M ithin Zuschuss im Extra-
]
98 904 389 83 311050
15 593 339
Das Extraordinarium umfasst umfangreiche Bauten und Betriebsmittel -
beschatfungen für preussische Strecken. Hessen stellt die für diese Zwecke
auf den hessischen Strecken erforderlichen Mittel von 2 331 000 »* ver-
tragsmäßig besonders zur Verfügung.
Die reinen Betriebseinnahmen der preussisch-hessischen Strecken
sind veranschlagt für das Etatjahr 1901 zu 1 437 237 400»*
und die reinen Betriebsausgaben „ . . . . . 858 194 sOQ „_
demnach Betriebsüberschuss 579 042 600 «*.
Gegen die wirkliehen Ergebnisse im Etatsjahre 1899 ist bei der
Betriebsverwaltung im ganzen
eine Mehreinnahme von 97 482 579».*
und eine Mehrausgabe von 81 858 419 ,
mithin ein Mehrüberschnss von 15 624 160«*
angenommen.
Die Veranschlagung der Betriebseinnahmen • und Ausgaben bezieht
•sich auf die preussisch-hessischen Strecken mit einer Betriebslänge am
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Der Ktat der preussisch-hessischen Eisenbahn Verwaltung für 1901. 807
Ende des Etatsjahres 1901 von 31 421,95 km (mittlerer Jahresdurchschnitt
.Hl 152,72 km); davon sollen im Laufe des Etatsjahres 1901 602,13 km erst
eröffnet werden. Ausserdem sind einbegriffen die Einnahmen und Aus-
gaben der preussischen Schmalspurbahnen Hildburghausen — Friedrichshall
(30 km) und Eisfeld — Unterneubrunn (18 km), sowie der verpachteten
preussischen schmalspurigen Eisenbahnen im oberschlesischen Hüttengebiet
(130,37 km). Von der angegebenen Bahnlänge von 31 421,96 km entfallen
20179,30 km auf Hauptbahnen und 11 242,ti5 km auf Nebenbahnen.
Bei den Verkehrseinnahmen ist gegen das Etatsjahr 1899 sowohl im
Personen- und Gepäck verkehr, als im Güterverkehr eine allgemeine Ver-
kehrssteigerung von jährlich 4 %, mithin für den zweijährigen Zeitraum
von 8% angenommen. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre hat die
Verkehrssteigerung im Personen- und Gepäckverkehr 4,47 °/0 und im Güter-
verkehr 4,17 % betragen. Gegen die wirklichen Einnahmen für das Etats-
iahr 1899 sind im Personen- und Gepäck verkehr = 33 205 463 M und im
Güterverkehr — 73 420 755 M mehr veranschlagt.
Bei Veranschlagung der sonstigen Einnahmen der Betriebsverwaltung
musste auf einen niedrigeren Ertrag aus dem Verkauf von Altmaterial gerilck-
sichtigt werden, weil die Preise für dasselbe erheblich zurückgegangen sind.
Die etatsmässigen Beamtenstellen, die im Etatsjahre 1898 auf 114 167,
für 1899 auf 118 781 und für 1900 auf 123 944 vermehrt sind, betragen
nunmehr 127 R33. Von den 127 833 Beamten erhalten 25 094 Dienst-
wohnung. Gegen 1900 sind also 3 889 Beamtenstellen und 449 Dienst-
wohnungen zugekommen.
Von besonderem Interesse sind die Ausgaben für die Kohlen-
beschaffung, deren Zusammensetzung folgende Tabelle ersichtlich macht:
■
F. 8 » i n d veranschlagt
im Gewicht
von
Tonnen
im Gesaramt- I Durehschnitts-
kosten- preis
betrage von für 1 Tonne
I
A. Steinkohlen.
Westfälischer Bezirk . .
Oberschlesischer Bezirk
Nk'derschlesiBcher Bezirk
Saarbezirk
Wurm- und Indebezirk .
Sonstige
Summe A
2 738 000
30638 200
11,19
2198000
19 562200
8,90
200000
3 070600
11,01
•250000
3 352 500
13,41
115 000
1299 500
11,30
11 100
111000
10,00
5 572 100
r-
58 034 000
10,13
r>:r
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808 Der Etat der preussisch-hessischen Eisenbahnverwaltung für 1901.
Es sind veranschlagt
Noch: Kohlen und Koks.
im Gewicht
von
Tonnen
im Gesammt-
kosten-
betragt: von
M
Durchschnitts-
preis
für 1 Toone
,*
i
B. Steinkohlenbrikets.
Westfälischer Bezirk
Obersch logischer Bezirk
560000
86000
89000
7 068000
817 000
1 958000
9,50
22,»
Summe B . . .
735 000
9843 000
b%»
C. Koks.
Niedersehlesischer Bezirk ....
Konsticrp
46560
23 170
6060
1002600
533 000
109400
21,M
23,oo
18,«*
...
Summe C • . .
75 780
1645000
21,71
D. Braunkohlen und Braun-
kohlenbrikets ....
89170
774 000
Zusammen Kohlen und Koks . .
6 472050
70 296000
10,«
Der Durchschnittspreis für die Tonne hat gegen 1900 um 1.34 c#
höher angesetzt werden müssen. In dem Durchschnittspreise sind die auf
den eigenen Betriebsstrecken entstehenden Frachtkosten nicht enthalten.
Die Ausgaben für Oberbaumaterialien vertheilen sich in folgender
Weise:
1
Oberbaumaterialien. |
■
Es sind veranschlagt
im Gewicht
von
Tonnen
im Gesammt-
kosten-
betrage von
Durchschnitts-
preis
für 1 Tonne
M
1. Schienen
2. Kleineisenzeug
3. Eiserne Lang- u. Querschwellen
169 609
65 371
86 703
20 216000
14 905 000
9625000
119,3
228,0
111,0
Zusammen Oberbaumattrinlien
ausschliesslich Weichen . .
4. Weichen nebst Zubehör .
321 683
44 746000
6 977 0(30
Zusammen Oberbaumaterialien
61 723000
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Der Etat der preussisch-hessischen Eisenbahn Verwaltung für 1901. 809
Die Durchschnittspreise sind gegen 1900 nur unwesentlich höher
angesetzt.
Die zur Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der Betriebsmittel
und der maschinellen Anlagen vorgesehenen 144 500 000 M vertheilen
sich auf:
Betrag
im einzelnen
im ganzen
Löhne der Werkstättenarbeiter ....
Beschaffung der Werkstattsmaterialien.
Sonstige Ausgaben
Beschaffung ganzer Fahrzeuge:
Lokomotiven
Personenwagen
* Oepäck- und Güterwagen ....
Summe ....
30000000
10000000
15000000
51942000
31 146000
6 412000
55000000
144 501)000
Für neue Betriebsmittel sind gegen 1900 = 3 000 000 M mehr vor-
preschen.
Die Berechnung der für die Erneuerung vorgesehenen Kosten, im
Vergleich mit der Rücklage, die nach den allgemeinen Grundsätzen der Er-
neueranesfonds der Privatbahnen erforderlich wäre, schliesst wie folgt ab:
Für die
Die
Rücklage
würde
betragen
Die
i Erneuerung
nach Abzug
des Altwerthes
sind
vorgesehen
M
Erneuerung
beträgt
gegen die
erforderliche
RückInge
Schienen
7 755 000
5713000
+ 2042000
Klcineisenzeug
11575000
7543000
+ 4 032000
Weichen
5 836000
5023000
+ 813 000
Schwellen
18 659000
15920 000
-f- 2 739000
Lokomotiven
31 940000
26034 000
+ 5 906000
Personenwagen
10418000
8 353 000
+ 20650»)
Gepäck- und Güterwagen ....
15 797 000
18 458 000
— 2661000
zusammen . . .
101 960 000
87 044000
+14 986 000
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810 Der Etat der preussisch-hessischcu Eisenbahnverwaltung für 1<K)1.
Aus den sonstigen Ausgaben sind zunächst die zu Steuern, K<»m
munalabgaben und öffentlichen Lasten vorgesehenen Mittel von 13 692 000
Mark hervorzuheben. Dieselben übersteigen den Etatsansatz für 1900 um
817 000 M. Die unter den sonstigen Ausgaben veranschlagten Entschädi-
gungen auf Grund der Haftpflichtgesetze sind mit 3 479 400 Jl angeätzt,
gegen 1900 mehr 168 700 M.
Die Main-Neckarbahn ist von Preussen, Hessen und Baden gemein-
schaftlich erbaut und wird von diesen drei Staaten auch gemeinschaftlich
betrieben. Die preussische Strecke mit dem Bahnhofe Frankfurt a. M.
beträgt 8,02 km. Der preussische Antheil am Reingewinn der Bahn ist
für das Kalenderjahr 1901 zu 539 627 «/K veranschlagt, gegen 1900 mehr
= 51 179 M. Die preussischen Ausgaben für die Bahn bestehen in beson-
deren Besoldungszulagen und dergleichen für die bei der Main-Neckar-
bahn beschäftigten preussischen Beamten, sowie aus Steuern an die Stadt
Frankfurt a. M. Sie sind zu 58 950 M veranschlagt.
Von der Wilhelmshaven— Oldenburger Eisenbahn (52,38 km), die sich
im preussischen Eigenthum befindet und von Oldenburg betrieben wird,
erhält Preussen einen gewissen Antheil von der Roheinnahme. Für das
Kalenderjahr 1901 ist dieser Antheil zu 678 719 M veranschlagt und
im Etat vorgesehen. Derselbe tibersteigt den für 1900 veranschlagten
Antheil um 7 034 M. Die für die Bahn in Ausgabe vorgesehenen 155 100 #
sind solche Oldenburg nicht zur Last fallende Kosten, die Preussen zu
Ergänzungen, Erweiterungen und Verbesserangen der Bahn aufwenden
muss.
Die veranschlagten, lediglich Preussen zufallenden Dividenden von
Privateisenbahnen, bei denen der Staat mit Aktien betheiligt ist, beziehen
sich auf folgende Eisenbahnen:
1. Kiel-Eckernförde-Flensburger Eisenbahn 34 90() .*
2. Altdamm-Kolberger Eisenbahn 55 000 -
3. Stargard-Küstriner r 56 250 .
4. Kreis Oldenburger „ 9 747 ^
5. Prignitzer 20 105 ..
6. Kreis Altenaer Schmalspureisenbahn 11 000 -
zusammen 187 002**
gegen 1900 weniger 21 398 „ .
Mit der Ucbernahme dos braunschweigischen Eisenbahnunternehmens
ging auf Preussen die Verzinsung und Tilgung der 4l/._> %igen Anleihe
dieses Unternehmens nach dem Privileg vom 16. Juli 1874, sowie die Ver-
pflichtung zur Zahlung einer Annuität an die herzoglich braunschweigiseh»1
(Fortsetzung des Texte»« auf S. 814 1
Digitized by Google
Der Etat der preussisch-heasischen Eisenbahnverwaltung für 1901. 81 1
! ■
2 3
Rcchnungsmässlge
Gesammt-
einnahme
Gesa mm t-
ausgabe
Ueberschuss
6
Auf den Ueberschuss (Spalte 4) sind
angerechnet
der Eisenbahnverwaltung
i
zur
Verzinsung
der
Eisenbahn-
kapital-
schuld
zur Aus-
gleichung
eines
Defizits im
Staats-
haushalte,
welches
andernfalls
durch An-
leihen hatte
gedeckt
werden
müssen, bis
zur Höhe
von
2200000
1883
1884
1885
1886
1887
1888
1889
1890
1891
1892
1893
1894
1895
1896
1897
1898
1899
I1
433 170821,03
564 390091,37
585 486 642,74
651 874592,11
686209 461,30
733628453,69
791 481 480^0
865 912067,67
887 798 406,su
921 293 830/Ji
922457 124^6
962886719,07
957 936 745,71
1036894 336,93
1 106 969 873,33
1 190527 924,«
1265147 319,93
1 341 761 147,m
295 058744,37
416 540 946,83
399 399587,35
458047118,48
460 976857,90
460259464,0,
494627994,54
544 428196,7»
576 357 199,93
607 345809,45
586293 154,37
584281 400,7 s
575 834656,»
574 597 611,70
603 948428,73
675063 941,90
744 582 442,31
796 148 937,30
138111676,76
147 849144^4!
186087O56,4»i
193 827 473,63
225232603^0
273 368 989^4
296 853485,76
321 483 860,8«
311441206,38
313 948021,36
336 163 970,39
376605318,39
382102089,19
462296 724,33
503021 444,60
515 463 982,53
520614 877,71
546 612 210,65 1|
% 756 845,33
109848924,05
140543 558,13
156 462087,62
157 618565,04
164 376 724,04
163 763 590,37
165 462879,80
195 904 668,99
212646298,94
215 191 856,93
213612978,31
208423111,37
203 363 296,94
196 663 307,99
185 546982,70
169 387 835,47
162 378 720,31
2 200 000
2 200 000
2200000
2 200 000
95756 845,31
| 112048 924,04
140 543 558,19
158 652067,63
167 618 565,04
164 376 724,04
168 763 590,37
165462 879,80
195 904 668,99
214846298,94
217 391 356,93
2200000 I 215 812 978,31
•2 200 000
210623111,37
203 363 296,94
196 563 307,99
185 546 982,70
169 387 835,47
162 378 720,31
7
El*t 1900
- 1901
16905826528,13
1360439833,00
1439042 748,00
9852 742493,00
828195854/»
875 678 380/»
6053084035,13
532 243 979,w
563 364 368,oo
116 841 732,31 13 200 000
158 581 018,42 ! —
149315 704,«; -
3130041732,31
«
158581018,43
149 315 704,67
Digitized by Google
812 Der Etat der preussisch-hessischen Eisenbahnverwaltung für 1901.
1
8
9
10 1
11
Etats-
jahr
Demnach
ist eüi
Reinüberschusa
verblieben
von
Die Staats-
eisenbahnkapital-
schuld beträgt
am Schlüsse des
Rechnungsjahres
ohne Rücksicht
auf die
inzwischen
stattgefundenen
AD-
Schreibungen
(Grundsumme)
Von der
Grundsumme der
Staatseisenbahn-
kapitalschuld
(Spalte 9)
berechnen sich
■V« Prozent,
bis zu deren Höhe
die Tilgung der
Schuld nach
§ 4 Absatz 1
des Gesetzes vom
27. Marz 1882
aus dem
Reinüberschusse
(Spalte 8)
stattfinden soll,
auf
Der
; Reinüberschuss
(Spalte 8)
beträgt demnach
über den
Tilgungsbetrag;
1 von Ali Prozent
(Spalte 10)
hinaus mehr
i
1
M
?
188-2
42354 731,44
2 613 664 452/»
19602 483,3t.
22 782 248/»
1883
35 800220,41.
3 107 785 185,m
23 308388,89
12491831,«!
1884
45 543 497,37
3 774 371 277,16
28 307 784rw
17 235 712,79
1885
35 175 386,0t
4 034 124 714,48
30255 935,36
4 919 450A»
188« '
67 614038,J6
4 165 744 614,51
31 243 084,61
36 370953/p
1887
108 992266,60
4 452 787 946,93
1 4 494 668 803,48
33 395 909/k.
33 710016,03
75 596 356,»i
1888
133 081» 895vw
99 379879,36
1889
15(i020981,iw
4 911 995110,08
.36 839 963,33
119 181017,7..
189«
115 530 537,*.
5 948 477 554,35
44 613 581,6«
70922955,«
1891
99 101 722,4a
6 356 365 411,9»
47672740,5*
51 428 981,«
1S92
118 772 613,36
6 537 055 810,47
49027 918,58
69 744 694,7*
1893
162 792 339,5*
6 669 023 772,3»
5O017 678,3v
112 774 661,«*
1894
171 478 977,«»
! 6685 817 031,4»
50 143 627,74
121 335 350/is
1
1895
258 933 427,8»
6 768 577 11 9,«6
50 764 328,40
208 169098,«
18%
306 458 136,61
6 858 895 427,83
51 441 715,70
265 016 420,31
1897
329 916 999,«»
7 034 303 126,13
1
52 757 273,45
277 159 726,3!
1898
351227 042,*4
7 266 016 059,37
54 496 124,1.5
296 731917,79
1
384 233 490 14
7 400 Ol 3 077 »9
ff TW 4* t ff )•**
55 501599,58
328 731 890,r<
zusaram.
2923042 302,«
743 099 15V« 2 179 943 148^»
Ktat 1900
373 662 960,:.*
! 7 654 406 »74/»
57 408047,81
316254 912.7!
1
n 1901
414 048 603,.n
7 807 176 555,««
58 563 824,17 355 494 839,1«
Digitized by Google
Der Etat der preussisch-hess Ischen Eisenbahnverwaltung für 1901. 813
12
13
14
16
Der Reinüberschuss (Spalte 8) ist von der Staatseisenbahnkapital-
schuld völlig abgeschrieben und bat Verwendung gefunden
nach §4 Absatz 3, nach § 4 Absatz 3 No 2 des Gesetzes vW
zur planmässigen
Tilgung der vom
Staate für Eisen-
bahnzwecke vor
dem Jahre 1879
aufgenommenen
I zur Bildung
oder
zur Deckung j Ergänzung
eines äusser-
nder weiter etaUmftMigen
oder vor und nach ! etatsmassiger Dispositions-
diesem Termine 1
selbst-
schuldnerisch
übernommenen
Schulden
t,M>
Staat s-
ausgaben
fonds
für Zwecke
der
Eisenbahn-
verwaltung
zur
ausser-
ordentlichen
Tilgung
von
Staatsschuldeni|
und zur
Verrechnung
auf
bewilligte
Anleihen
< K
1«
Als Staats-
eisenbahn-
kapitalsehuld
ver))leiben am
Schlüsse des
Rechnungs-
jahres nach den
bis zu diesem
Zeitpunkte
erfolgten Ab-
schreibungen
(letztere
einschliesslich
der ab-
geschriebenen
Erlöse
für verkaufte
Grundstücke
u. s. w.)
4 005 204.23
4 040 438*3
3 048 721,71
3 030 880,16
4 450 821,0»
4 138 802,45
4 223 353,11
3 498 457,86
3 023041,76
5 584 2 10,« j
4 348022*5
5 420207*6
5 577 575,2»
5 077 705,4:,
3 043 420,75
2 706 004,61
2 *i8 303*6
2 975 490*5
22 752 248,05
12 491 831,60 ■
27 028 320*6
23 705 928*4
30 245 088,57
20109058,21
52 080913,7»
44 445 723,66
80 359 927,W
75 «»5 700,14
% 809 202,36
137 998 830,11
145 742952,62
172 OHO 4U,»5»
185 358 059,48
204 270530,13
239 102 708,66 j
208 075 070,3« j
20000000,00
19 997 909**
49 907 994,71
49 898 250,34
29990 934,43
15 597 279,16
192(57 «»50,56
14 200 448*0
7 838 570*1
32 918128,6»
84 083 744*4
70 785 028,4*
108 070 799,.\6
20 152008*1
17 851 751,7»
18 015 388,05
19 373 242,21
20 158 449*8
Ol 175 310,65
98 058 737, W
72 1H 2 810*7
59 2! »7 053*8
83 191 383,4*
2 594 840 330,08
3 042 748 070*7
3 057 014 020*4
3 875 054 400,...;
3 952 017 919,4s
4 103 750 407,:.;»
4 007 074 143,«o
4 314 900 719*7
5 192 482258,43
5 501 288 399,6 •
5 554 095 107*1
5 559 003 379*4
5 370 993 047**
5 22!) 997 221,.*
5 017 207 875,.*
4 834 249 737.1 :.
4 000 203 448,»»
4 411 322 989*7
72 921 416*:,
3 074 540,48
3 134 095,13
1 844 043 837*7
344 0I4 89l*s
383 997 942,«»
109855095*6
830 221 953,73
25 973 528,12
20 910 025*2
814 Der Etat der preussisch-hestuacheu Eisenbahnverwaltunx für IHM.
Staatsregierung von jährlich 2 625 OOO M über. Auch mit dem bergisch-
märkischen Eisenbahnunternehmen hat Preussen die Verpflichtung über-
nommen, gewisse geringe von Zechen und Gewerkschaften behufs Be-
schaffung von Kohlenwagen in früherer Zeit eingezahlte Beträge zu ver-
zinsen und zu tilgen.
Diese Verpflichtungen erfordern einen Kostenaufwand von zusammen
3 154 642 «*, der unter dem Abschnitt „Zinsen und Tilgungsbeträge" vor-
gesehen ist. Von der 4l/2%igen Anleihe werden am Schlüsse des Etats -
jahres 1901 noch 6 115 200,* zu tilgen sein. Die Annuität ist bis ein-
schliesslich 1932 zu leisten. Die Tilgung der von Zechen und Gewerk-
schaften behufs Beschaffung von Kohlenwagen eingezahlten Beträge wird
im Etatsjahre 1901 beendet werden.
Sämmtliche sonstige für die preussischen Staatsbahnen aufgenom-
menen Anleihen werden, soweit sie inzwischen nicht gekündigt oder getilgt
sind, von der preussischen Hauptverwaltung der Staatsschulden verzinst
und getilgt; die bezüglichen Beträge sind im Etat dieser Verwaltung
vorgesehen.
Für die Ministerialabtheilungen für das Eisenbahnwesen sind im
ganzen 1 710 433 c* veranschlagt.
Die zu 1220 000«* veranschlagten DiBpositionsbesoldungcn, Warte
gelder und Unterstützungen sind um 872 000«* geringer als für 1900
angesetzt. Der Minderbedarf wird durch Ableben oder Pensionirung von
zur Disposition gestellten Beamten erwartet.
Der Antheil Hessens an den Ergebnissen der gemeinschaftlichen
Verwaltung des preussischen und hessischen Eisenbahnbesitzes ist nach
dem Staatsvertrage vom 23. Juni 1896 für das Etatsjahr 1901 zu 11 184 4.V)
Mark veranschlagt, gegen 1900 mehr 866 156«*.
Der preussische Uebersehuss aus dem Onlinarium der Eisenbahn-
verwaltung von 563 364 368 e*, der den für 1900 um 31 120 389
übersteigt, unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. März 1882
(Ges.-S. S. 214), betr. die Verwendung der Jahresüberschüssc der Verwal-
tung der Eisenbahnangelegenheiten. Ein Bild über die Ausführung dieses
Gesetzes seit dem Etats jähre 1882 (1882/83) bietet die vorstehende
Uebersicht (S. 811—813).
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Die Eisenbahnen Ungarns im Jahre 1899.1)
Mitgetheilt
von Oberingenieur Rudolf Nagel.
Die Baulänge der im Betrieb stehenden, dem allgemeinen Verkehr
dienenden Eisenbahnen — ohne Berücksichtigung der Städte- und Ge-
raeindebahnen, sowie der dem beschränkten Verkehr dienenden Industrie-
Duhnen — wird in dem vom konigl. ungarischen Ministerpräsidenten ver-
öffentlichten Berichte für das Jahr 1898 mit 16 368,7 km angegeben; sie
erfuhr eine unerhebliche Richtigstellung und erscheint in dem Berichte
<les Ministerpräsidenten für das Jahr 1899 mit 16 367,7 km ausgewiesen.
Ain Ende des Jahres 1899 betrug die Länge 16 951,1 km; es hat sonach
eine Vermehrung um 583,4 km stattgefunden, was 3,6% der früheren
Baulänge gleichkommt. Die Vergrösserung des Netzes rührt von der
Eröffnung neuerbauter Nebenbahnlinien her, denn im Berichtsjahre 1899
haben weder die Hauptlinien der ungarischen Staatsbahnen noch die der
Gesellschaftsbahnen eine Vermehrung erfahren. Im Bau befindlich waren
zu Ende des Jahres 1899: 172,8 km (534,9 km).2) In Konzcssionsverhand-
lnng befanden sich 117 Linien mit einer Gesammtlänge von 4 547,9 km,
bi-i denen die behördliche Begehung bereits stattgefunden hat, ferner 16
Linien mit einer Länge von 663,2 km, die behördlich noch nicht begangen
worden sind, zusammen sonach 133 Linien mit einer Gesammtlänge von
ö 21 1,1 km (4 934,1 km). Es wurden ferner im Laufe des Jahres 1899
Vorkonzessionen für Bahnen mit einer Länge von ungefähr 7 500 km
350 km) crtheilt. — Das Eisenbahnnetz zerfällt in folgende Haupt-
tn"U|>pen :
M Die Angaben sind dem Bericht des Ministerpräsidenten über die Thätig-
keit des GesammtminUteriums im Jahre 1899 entnommen (vergl. Archiv für Eisen-
bahnwesen l'JOO S. 1833 ff.). Die Staatsbahnen sind bereits S. 164 des laufenden
lahrgangs eingehender behandelt.
*) Die in Klammern befindlichen Angaben beziehen sich auf das Jahr 18HH.
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816
Die Eisenbahnen Ungarns im Jahre 189».
1. kttnigl. ungarische Staatsbahnen mit einer Betriebslänge vmi
7 650.2 km;
2. Privatbahnen im Staatsbetriebe, mit einer Durchschnittsbetriebs-
länge von ö 988,5 km;
8. Privatbahnen im Privatbetriebe, mit einer Durchschnittsbctriehs-
länge von 3 Hl 2,4 km.
Die Gesammtlänge der doppelgleisigen Linien betrug am Ende <ks
Jahres 1890: 867 km.
Die An läge kosten betrugen:
bei den
Staatsbahnen
Privatbahnen
im
Privatbahnen
im
Staatsbetrieb Privatbetrieb
Kronen
Baukosten
Anschaffungskosten d.
Fahrbetriebsmittel .
Kursverluste . . . .
Sonatige Kosten . . .
Gesammtanlagekapital
für das Bahnkm . .
») 1 395 884 556
-) 393 744 9%
:1) 287 1(18260
-
425 438 374
2 143 5%
»Mi 572 584
50 000
;
331 455 544
58 «13 588
101 991 3%
3 249 712
*) 2 076 737 812 524 204 554 '494 700 234
204 421
88 044
156 80?»
2 152 77* 474
453 8921»»
482 672 234
3 299 712
3 095 642 6W
1S2 49S
Uebcr das Anwachsen des Anlagekapitals der ungarischen Staats
bahnen in dem Zeiträume 1880 bis 1899 giebt die folgende Zusammen-
stellung Aufschlüsse
Anlagekosten ! für das Bahnkm
Jahr
Kronen Kronen
Anlagekosten
Kronen
für das Bahnkm
Kronen
1880 650 703 528 211 (562
1885 914 864 73« 217 066
1 890 1 423 469 352 249 662
1895
1898
1899
1843 468 682 1 244 238
2042613 280 266362
2 076 737 812 264 421
') Diese Betrüge enthalten aueh die Kosten der im Betriebe der Kaschau—
Oderbergerbahn befindlichen Linie Csacza— Zwardon, sowie den Anschaffungswerth
der an die ungarische Fluss- und Seeschiffahrtsaktiengesellschaft vermiethetrn
Schiffsbetriebsmittel und zwar:
») 4174 788 Kr. - *) 2 672 638 Kr. - ») (188042 Kr. - «) 7 535 468 Kr.
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Die Eigenbahnen Ungarn« im Jahre 1899. 817
Der Bestand an Fahrbetriebsmitteln ist aus folgender Tabelle
ersichtlich:
A m
Ende des Jahres
Es waren vorhanden1)
1 897
für das
18 98
für das
1899
i
für das
Bahn km
Bahnkm
Bahnkm
Lokomotiven . . Stück
2 574
0,16
2 724
0,17
2 840
0,17
Tender .... „
1861
0,i»
1959
0,12
2045
0,12
Personenwagen . „
5178
0,32
5 272
0,32
5 430
0,32
Güterwagen . . „
1
52709
3,27 i
54 920
3.3«
58 999
3,<:.
Ueber die Anzahl der ßitzplätze in den am Ende des Jahres 1899
vorhanden gewesenen Personenwagen giebt folgende Znsammenstellung
Aufschluss :
Sitzplätze
Ks waren vorhanden
I.
Wagen-
klasse
■
%
II.
Wagen-
klasse
%
m.
Wagen-
k lasse
%
1
1
zu-
sammen
auf den Staatsbahnen .
auf den Privatbahnen
im Staatsbetrieb. .
auf den Privatbahnen
im Privatbetrieb. .
12 463
157
2 684
8,24
8,03 !
7,8«
39268
9 453
25,95
25,3«
27,77
99555
1 304
21905
65,81
66,60
64,35
151 286
1 958
34 042
zusammen
15 304
8,17
■
1
49 218
26,28
122 764
65,35 ,
1
187 286
Die Tragfähigkeit der am Ende des Jahres 1899 vorhandenen
Gepäck- und Lastwagen betrug:
») Von den im Betriebe der ungarischen Staatsbahnen befindlichen, jedoch
auf Rechnung der Eigentümer verwalteten Bahnen haben nur die Nagy-Kikinda—
Nagy-Bei-skereker, die Fünfkirchen— Barcser und die Szatmar — Nagybanya'er
Bahnen eigene Fahrbetriebsmittel. Von den gegen Ersatz der Selbstkosten von
den ungarischen Staatsbahnen betriebenen Bahnen haben nur die Gyulafehe>var—
Zalamaer und die Taraczthalbahn eigene Fahrzeuge. Dieser Umstand wurde bei
Berechnung der Verhältnisszahlen in Berücksichtigung gezogen.
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818
Die Eisenbahnen Ungarns im Jahre 189!».
a u f
den
; GeDäckwasren
gedeckte
Lastwagen
offene
Lastwagen
Staatsbahnen
t
0 728
296 689
261 597
565014
Privatbahnen
im Staats-
betrieb .
• • • • ■
i to " 1
976
2 144
3 19*
Privatbahnen
im Privat-
\ V 1
i
betrieb .
1050
30 7ß3
56 858 88671
zusammen
t
328 428
320 599
656 *v;
!l
Der Personenverkehr hat sich folgendermassen gestaltet:
Die Anzahl der beförderten Personen betrug
1898
1 899
auf den
auf je ein
i
auf je ein
im ganzen
Be-
i .
im ganzen
Be-
triebskm
Iriebskm
1.
1
33 591000
4 346
34 614 000
4 37*
2.
Privatbahnen im Staatsbetrieb .
13 532000
2 461
13 068 000
2265
3.
„ „ Privatbetrieb.
13 189000
4 579
13899 000
4 259
auf sämmtlichen Bahnen . . 60 312 000
i.
3 744
61 581 000
3 636
Es ergiebt sich sonach, dass die Zunahme der Anzahl der Reisenden
bei den Staatsbahnen 1 023 000, bei den Privatbahnen im Privatbetrieb«
710 000 betrug; hingegen zeigt sieh eine Abnahme der Anzahl der Hei-
senden bei den Privatbahnen im Staatsbetrieb um 4<>4 000. — Bei siiinnit
liehen Bahnen betrug der Zuwachs an Keisenden im Betriebsjahre 1899
gegenüber dem Vorjahre 1 200 000. — Die auf je 1 Betriebskilometir
entfallende Anzahl von Keisenden hat im Jahre 1800 dem Vorjahre gegen
über eine Verminderung um 108 = 2.9 °0 erfahren.
Die Anzahl der zurückgelegten Personenkilometer betrug
b e i d e n
18 98
auf je ein
überhaupt Be-
triebskm
F 1 8 9 9
auf je e in
überhaupt Be-
trieben
1. Staat8babnen
2. Privatbahnen im Staatsbetrieb .
3. f, „ Privatbetrieb.
1 595 579 000
297 215 000
354 «»»59000
206 422
54 045
123 233
1 629 614 000
294 013000
368 609000
206 10$
50 970
112««»
bei sämratlichen Bahnen . . 2 247 753 000
139 530
2 2922:16 000
135 325
Digitized by Google
Die Eisenbahnen Ungarns im Jahre 189!).
819
Von den durchlaufenen Personenkilometern entfallen:
1898
82 941 000
589 013 000
1 399 806 000
175 993 000
auf die I. Waffenklasse .
II
n IU.
„ Militürtransporte .
Die Länge des von je einem Reisenden zurückgelegten Weges be-
1899
74 085 000
544 661 000
1 499 684 000
173 806 000.
trug in Kilometern: 1898 i«99
in der I. Wagenklasse 101,77 88,83
„ II. ,, 57,10 51,26
„ „ III. 29,59 31,09
bei sammtlichen Reisenden:
auf den Staatsbahnen 47,50 47,08
Privatbahnen im Staatsbetrieb . . 21,96 22,50
„ Privatbetrieb . . 26,91 26,52
zusammen 37,27 37,22.
Die Gestaltung des Güterverkehrs ist aus nachstehenden Angaben
zu entnehmen:
Die beförderte Gütermenge betrug
auf den
1 18 9 8
' auf je ein
überhaupt Be-
triebakm
t
18 9 9
1
auf je ein
1 überhaupt Be-
triebskm
Staatsbahnen t
Privatbahnen im Staatsbetrieb . „
„ „ Privatbetrieb . „
1
21 707 000
6 587 000
, 10 380 000
2 777
1 190
3 535
22820000
0260000
10 847000
2 850
1 079
3 29!»
zusammen . . t
i 38 024 000
•
2 373
1 39 933000
!
2 338
Von der beförderten Fraehtmenge entfallt
1898
18 9 9
•
95 000
0,24
308 000
0,77
33 371 000
83,57
G 149 000
15,*o
10000
0,<»
0,31
0,75
auf den Gepackverkehr 82000
„ Eilgüterverkehr 291 000
„ Frachtgüterverkehr 32 480 000 84,u
Dienstgüterverkehr 5 754 000 14,:»u
Wagen-. Pferde- und Hunde verkehr llOOO Om
uiymzeu Dy
Google
820
Die Eisenbahnen Ungarns im Jahre 1899.
Die Anzahl der zurückgelegten Tonnen-
i a o a
i o y o
1 Q Q <l
loa.»
kilometer betrag
überhaupt :
3 986 765 000
3 984 932 000
„ „ Privatbahnen im Staatsbetrieb
201 177 000
209 314 000
i
., Privatbetrieb
754 500 000
826 040 000
zusammen
4 942 442 000
o 020 286 000
auf je ein Betriebskilometer:
510 058
498 590
„ Privatbahnen im Staatsbetrieb
36 344
36 092
„ „ „ Privatbetrieb
258 178
251 229
zusammen
aas 702
293 920
Der von je einer Tonne durchlaufene
Weg betrug:
183,7
174,6
Piivatb. im Staatsbetrieb .
30,5
33,4
, Privatbetrieb .
73,0
76,2
zusammen
128,0
125,7
Ueber das finanzielle Ergeh niss ertheilen nachstehende Angaben
Aufklärung:
Die Betriebseinnahmen aus dem Per- ,
1898
sonen- und Güterverkehr beziffern
1 8 9 !»
sieh
bei den Staatsbahnen Kr.
183 750 000
185 334 000
„ Privatb. im Staatsbetrieb . „
21 288 000
22 904 000
., „ Privatbetrieb v
37 894 000
40 004 000
zusammen
242 932 000
248 242 000
Die Betriebseinnahmen aus sonstigen
Quellen ergaben
i
bei den Staatsbahnen Kr.
5 030 000
5 233 000
Privatb. im Staatsbetrieb . .,
2 814 000
3 066 000
., Privatbetrieb . „
3 070 000
3 222 000
zusammen
10 914 000
11 521 000
Digitized by Google
Die Eisenbahnen Ungarns im Jahre 1899.
821
sonach insgesammt
18 9 8
1899
bei den Staatsbahnen
Kr.
188 780 000
190 567 000
„ Privatb. im Staatsbetrieb .
n
24 102 000
25 970 000
ti n -1 Privatbetrieb .
»
40 964 000
43 226 000
für sammtliche Bahnen zusammen
253 846 000
259 763 000
Es entfallen auf je ein Betriebskilometer
bei den Staatsbahnen
Kr
24 043
23 843
r „ Privatb. im Staatsbetrieb .
4 353
4 477
n r> » n Privatbetrieb .
13 962
13 146
zusammen
15 552
15 208
1898
1899
Kronen
im Ver-
! hältniss der
Betriebs-
einnahmen
%
Kronen
im Ver-
hältnis!« der
Betriebs-
einnahmen
%
Die Betriebsausgaben be-
trugen:
bei den:
Privatbahnen im Staatsbetrieb . .
„ Privatbetrieb . .
104 930000
11027000
21570000
55,.SK
45,76
52,66
107 825000
11663000
22882000
5<;,.v<
44,ai
52,w
zusammen . . .
Die nicht den Charakter von reinen
Betriebsausgaben besitzenden
Ausgaben betrugen:
bei den:
Staatnbahnen
Privatbahnen im Staatsbetrieb . .
„ „ Privatbetrieb . .
137 527000
9 489000
2981000
3616000
54,18
i
1
142 370 000
7 787000
3086000
3804 000
54,31
zusammen . . .
Der Betriebsüberschuss betrug
sonach:
bei den:
16086000
!
14 677 000
Staatsbahnen .
Privatbahnen im Staatsbetrieb . .
* „ Privatbetrieb . .
83 850000
13075 000
19394000 |
44,42
54,24
47,34
82 742000
14 307 000
20 343000
43,4J
55,01*
47,06
zusammen . . .
116319000
45,sa
117 392 000
45,1»
Archiv für Kisenbahnwesen. 1901. -
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8:22
Die Eisenbahnen Ungarns im Jahre 1899.
1898
1899
Kronen
im Ver-
hKltniss der
Betriebs-
einnahmen
Kronen
im Ver-
hältnis« der
Betriebs-
einnahmen
% ,;
Hiervon entfallt anf je ein Betriebs-
kilometer:
bei den:
10679
10 353
Privatbahnen im Staatsbetrieb . .
2 3<>1
2 466
-
„ „ Privatbetrieb . .
6 610
6 187
bei sÄmmt liehen Bahnen
7 126
6 873 -
Der Reinüberschuss betrug:
bei den:
■
74 361 000
74 955000
Privatbahnen im Staatsbetrieb . .
10768000
11633 000
„ ff Privatbetrieb . .
17 848 000
16 069000
bei sftmmtlichen Bahnen
102 477000
~ 1
102657000
Aus der Personenbeförderung ergab sich
eine Einnahme von Kr.
sonach für je ein Betriebskilometer „
für je einen Reisenden . . . . „
n ein Personenkilometer . Heller
Die Einnahmen aus dem Güterverkehr
setzen sich aus folgenden Ein-
zelheiten zusammen:
aus dem Eilgüterverkehr ... Kr.
„ Frachtgüterverkehr . . „
zusammen „
Auf je ein Betriebskilometer entfällt
von der Einnahme:
aus dem Eilgüterverkehr . . . Kr.
„ „ Frachtgüterverkehr .
zusammen
1 898
1899
bei aäramtlichen Bahnen
62 280 000
63 408 000
! 3 816
3 712
1,03
1,03
2,77
2.77
6 730 000
7 037 000
171 822 000
175 434 000
178 552 000
182 471 000
414
412
10 558
10 270
10 972
10 682
Digitized by Google
Die EiBenbahnen Ungarns im Jahre 1899.
823
Für je eine Tonne ergiebt sich von
der Einnahme:
aus dem Eilguterverkehr ... Kr.
„ „ Frachtgüterverkehr . . „
zusammen „
Für je ein Tonnenkilometer entfällt
von der Einnahme:
aus dem Eilgüterverkehr . . .Heller
„ Frachtgüterverkehr . . „
zusammen „
1898
189 9
i
L
bei s&mmtlichen Bahnen
i
23,13
5,28
22,85
5,26
4,63
4,58
18,87
4,23
19,32
4,27
3,62
3,64
18 9 9
Von den Betriebsausgaben
entfielen
l
:
bei
deu Staats-
!
buhnen1)
bei
den Privat-
bahnen
im Staats-
betrieb»)
bei
den Privat-
bahnen
im Privat-
betrieb»)
bei
Kümmtlirhei)
Hahnen4)
Kronen
auf die allgemeine Verwaltung. .
B den Bahnaufsich ts- und Bahn-
„ dVn Verkehr- und kommer-
ziellen Dienst
. den Zugfürderungg- und Werk-
stättendienst
, den Material- und Inventar-
4 769000
27 081000
40008000
33 160000
2807 000
27000
308000
446000
271000
11 000
1 460000
5 525 000
7 601000
7 910000
160000
6 256 000
32914 000
48 055 000
41345 000
2 978 0110
zusammen . . .
i
107 825 000 | II 663 000 ±2 H82 000
142 370000
l
l) In den Ausgaben der königl. ungarischen Staatsbahnen sind auch die
Ausgaben der auf eigene Rechnung verwalteten Privatbahnen enthalten, welcher
Umstand bei Berechnung der Verhilltnisszahlen in Berücksichtigung gezogen wurde.
*) Diese Betrage beziehen sich nur auf die Nagy-Kikinda — Nagy-Becs-
kereker, Fünfkirchen— Barcser und Szattnär— Nagybänyaer Lokalbahnen, ferner
auf sammtliche Bahnen, welche gegen Ersatz der Selbstkosten von den königl.
ungarischen Staatsbahnen betrieben werden. Die Ausgaben bei letzteren erscheinen
jedoch nur in der Rubrik „zusammen", da die an die königl. ungarischen
54*
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824
Die Eisenbahnen Ungarns im Jahre 1899.
1899
bei
den Staata-
bahnen l)
bei
den Privat-
bnhnen
bei
den Privat-
bnlinen
f
im Staats- im Privat-
betrieb3') betrieb3)
bei
sümmtlichen
Bahnen«)
Kronen
Es betrugen sonach die Betriebs-
ausgaben für je ein Betriebskm :
bei der allgemeinen Verwaltung .
, dem Bahnaufsicht s- und Bahn-
erhaltungsdienst
dem Verkehrs- und kommer-
ziellen Dienst
dem Zugförderungs- undWerk-
stättendietist
dem Material- und Inventar-
dienst
597
3 388
5 00«
4 149
351
130
444
1 545» 1 «80
I
2243
55
•2 312
2 403
49
zusammen .
2,ai
1,00
545
*2nG7
4 ist»
Htttt
zusammen . . . 13 491 2011 0 959 8335
i
für je ein Nutekm :
bei der allgemeinen Verwaltung . 0,io o,06 0,ta 0,m
„ der Bahnaufsicht und Bahn-
erhaltung 0,5*> 0,7:. 0,4:. 0,M
., dem Verkehrs- und kommer-
ziellen Dienst 0,*a l,o* 0,68 <U>
„ dem Zugförderungs- und Werk-
stättendienst 0,fc» 0,66 0,65 0,6<
„ dem Material- und Inventar-
dienst 0,'J6
1,*»
Staatsbahnen gezahlten Beträge nicht getrennt nach Dienstzweigen nachweis-
bar sind.
3) In diesen Summen sind auch die seitens der Haraszti— Raczkeveer Lokal-
bahnen an die Budapester Lokalbahnen für die Betriebsführung gezahlten Beträge
mit enthalten.
*) Die Verhältnisszahlen wurden unter Berücksichtigung des unter >) Ange-
führten berechnet.
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Die Eisenbahnen Ungarns im Jahre 1899.
825
Die auf die einzelnen Dienstzweige entfallenden Ausgaben haben
sich in Hunderttheilen der Gesammtausgaben folgendennassen gestaltet:
bei
den Staats-
bahnen
bei
l den Privat-
bahnen
im Staats-
betrieb
bei
den Privat-
bahnen
im Privat-
betrieb
bei
sämmtlichen
Bahnen
1898
1899
1898
1899
1898
1899
1898 ' 1H1K)
Allgemeine Verwaltung
4,37
4,«
2,65
2,54
6,43
6,44
4,72 4.:«
Dannauisicnts- u. üann-
•
erhal tunfirsaun^abiMi .
24,63
25,13
29,70
28,97
25,81
24,39
AtmoraKpii frir Hpn Vai*- 1
AU?prtUCll IUI UCU T CJT
kehrs- und kommer-
1
1
ziellen Dienst . . .
36,93
87,io
40*6
41,96 |
34,10
33,55
36,36 36,5a
Augforderungs-u-Werk-
stattenausgaben . .
31,3:,
30,75
26,59
25,49
33,46
34,91
31,7» 31,43
Material- und Inventar-
2,72
2,60
1,04
0,70
0,71
2,37 2,9«
Sämmtl. Dienstzweige
zusammen ....
100,00
100,00
100,oo
100,00
100,oo
100,00
100,00 100,«h.
i
Zur Bewältigung des Dienstes auf den ungarischen Eisenbahnen war
folgende Anzahl von Personen in Verwendung:
Diens tzwei g
Beamte
1 Unter-
beamte
Frauen
Diener
Arbeiter
zu-
sammen
Anzahl
Allgemeine Verwaltung
864
153
63
235
98
1413
Bahn aufsieht und Bahn-
1
1062
1 342
4 i 7801
22288
32 557
Verkehrsdienst ....
4 509
7 186
337
12 584
7 323
31 939
Zu^förderungs-u.Werk-
8tattendienst . . .
797
2851
3 571
II 127
18 346
Material- und Inventar-
i
262
204
97
739
I 302
zugammen . . .
7 494
11736
404
24 348
41 575
i
85 557
Digitized by Google
826
Die Eisenbahnen Ungarns im Jahre 1699.
Dienfitzweig
Beamte
Unter-
beamle
Frauen
Diener
Arbeiter
zu-
sammen
in P r c
i k « n t
V llovmpinp Vprwn 1 Mine'
1 1,00
1 in
1,30
15 V)
Ijk»
hannuuisicnt und nann-
»'rhaltuntf
1 1,44
0,5*9
32.*»
53,6i
38,«^
Verkehrsdienst ....
60,17
61,as
83,43
51,68
17,61
37.M
Zugförderungs- u Werk-
stftttendienst . . .
10,63
24,2»
14,67
26,76
21,4S
Material- und Inventar-
dienst
3,10
1,74
0,40
1,78
1,5»
zusammen
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
10CV»
Es entfallen sonach
auf je ein Bahnkilometer
Bedienstete
Dienst zweig
bei den
Staatsbahnen
und den in
: ihrem Betriebe
| befindlichen
Privatbahnen
bei den
Privatbahnen
im
Privatbetrieb
bei
sämmtlichen
Bahnen
Allgemeine Verwaltung .... 0,os
Bahnaufsicht und Bahnerhaltung . l,*o
Verkehrs- u. kommerzieller Dienst 2,00
Zugförderungs-u.Werkstattendienst 1,12
Material- und Inventardienst. . . O.oy
0,09
1,97
1,41
0,91
0,01
1,H2
1,0-i
1,0*
0,0S
zusammen
5.1,
4,39
5.0*
Die Personalkosten sind aus folgender Zusammenstellung ersichtlich:
Dienstzweig
bei den
Staatsbahnen
und den in
ihrem Betriebe
befindlichen
Privatbahnen
Kronen
bei den
Privatbahnen
im
Privatbetrieb
Kronen
bei
sämmtlichen
Bahnen
Kronen
Bahnaufsicht und Bahnerhaltung .
Verkehrs- u. kommerzieller Dienst
Zugförderungs-u.Werkstattendienst
Material- und Inventardienet . .
2 394 752
16 976 984
32 823 022
21 734 356
1 700 222
868 214
3 517 748
5 802 764
3 998 742
41082
3 262 966
20 494 732
34 626 886
25 738 098
1 741 304
zusammen . . .
75 629 930
14 228 550
89 858 486
Digitized by Google
Die Eisenbahnen Ungarn* im Jahre 1899.
827
Dienstzweig
bei den
Staatsbahnen
und den in
ihrem Betriebe
befindlichen
Privatbahnen
bei
sämmtlichen
Bahnen
• * • •
Allgemeine Verwaltung
Bahnaufsicht und Bahnerhaltung .
Verkehrs- u. kommerzieller Dienst
Zugförderungs- und Werkstätten-
dienst
Material- und Inventardienst . .
in Prozenten
3,16 6,10
22,45 24,7J
43,40 40,78
3,63
22,81
42,5«
zusammen
Allgemeine Verwaltung . . .
Bahnaufsicht und Bahnerhaltung
Verkehrs- u. kommerzieller Dienst
Zugförderungs- und Werkstatten-
dienst
Material- und Inventardienst. .
zusammen
auf je ein Bahnkilometer entfallen Kronen
176
1245
2407
1 593
124
5 545
1049
1731
1 193
12
4 244
192
1 206
2273
1514
108
528S
Die Unfallstatistik weist folgende Angaben auf:
Von den Reisenden wurden infolge von
Eisenbahnunfällen
getödtet
verletzt
zusammen
Es entfällt sonach:
ein Todesfall auf Reisende
eine Verletzung auf Reisende ....
Ferner entfällt:
ein Todesfall auf Personenkilometer .
eine Verletzung auf Personenkilometer
1898 ! 1899
11
11
41
60
52
71
5 482 909
5 598 304
1 471 024
1 026 356
204 341 182
208 385 061
54 823 244
38 203 928
Digitized by Google
828
Die Eisenbahnen Ungarns im Jahre 1899.
Von je einer Million Reisenden wurden
1898
18 9 0
infolge Unfällen:
0,18
0,1 8
0,68
0,97
Von den Eisenbahnbediensteten und
fremden (nicht reisenden) Personen
1
wurden infolge von Unfällen:
1
getödtet und zwar
1
Eisenbahnbedienstete
91
70
Fremde (nicht Reisende) ....
68
80
verletzt und zwar
133
148
Fremde (nicht Reisende) ....
99
84
zusammen getödtet
159 ' 162
232 232
«
„ verletzt
Es entfällt:
ein Todesfall eines Eisenbahnbedienste-
748 923
924 822
eine Verletzung eines Eisenbahnbe-
512 421
474 908
Fcrner entfällt:
ein Todesfall eines Eisenbahnbedienste-
935
1 126
cine Verletzung eines Eisenbahnbe-
diensteten auf Bedienstete ....
639
578
Es entfällt:
ein Todesfall einer fremden (nicht
reisenden) Person auf Zugkm. . .
1 002 235
817 284
eine Verletzung einer fremden (nicht
i
i
reisenden) Person auf Zugkm. . .
688 404
836 743
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Die Eisenbahnen in Schweden
im Jahre 1898/99. l)
Die statistischen Mittheilungen über die Eisenbahnen Skandinaviens
hatten im Vorjahre eine Aenderung dahin erfahren, dass die Eisenbahnen
Dänemarks und die von Schweden und Norwegen von einander getrennt,
in verschiedenen Aufsätzen behandelt wurden. Für das Betriebsjahr 1898/99
haben auch die Mittheilungen über die Eisenbahnen Norwegens von
denen Schwedens getrennt werden müssen. Die Verwaltung der nor-
wegischen Eisenbahnen hat vom Jahre 1899 ab das Rechnungsjahr mit
dem Etatsjahr der Staatsverwaltung in Uebereinstimmung gebracht; die
Eisenbahnstatistik umfasst demnach nur einen Zeitraum von drei Viertel
Jahren (vom 1. Juli 1899 bis 31. März 1900).
Im nachstehenden sind nach der amtlichen Schwedischen Statistik-)
für die Jahre 1898 und 1899 die Hauptbetriebsergebnisse der schwedischen
Staats- und Privateisenbahnen zusammengestellt.
Das Eisenbahnnetz Schwedens umfasste am Ende des Jahres 1890
10 707 km, wovon
3 685 km auf Staatsbahnen und
7 022 „ „ Privatbahnen
entfallen.
Abgesehen von 5 Privatbahnstrecken von zusammen 132 km Lange
— wovon 22 km vollspurig und 110 km schmalspurig sind — , die weder
unter sich noch mit anderen Linien in Verbindung stehen, bilden die
l) Vergl. Archiv 1900 S. 1174 ff. Die Eisenbahnen in Schweden und Nor-
wegen im Jahre 1897/98.
a) Bidrag tili Sveriges officiela Statistik. L, Stutens Jernvftgstrafik :is
Kongl. Jemvägs-Styrelsens underdäniga berättelse fftr är 1899. Stockholm 1!H>n
und L, Statens Jernvägstrafik 37 b. Allmän Svensk Jernvägstrafik für ir is«w
jemte nägra uppgifter om jernvägstrafiken är 1899 utgifven af kongl. Jernvä-s-
Styrel?en. Stockholm 1900.
830
Die Eisenbahnen in Schweden im Jahre 1898/99.
schwedischen Staats- und Privatbahnen ein zusammenhängendes Eisen-
bahnnetz von 10 575 km Gesammtlänge; davon haben 8 245 km volle Spur.
Bei den Staatsbahnen hat die Länge gegen das Vorjahr nur 9 km
zugenommen; der Zuwachs bei den Privatbahnen beträgt 339 km, von
denen 194 km vollspurig und 145 km schmalspurig sind.
Es kommen auf 100 qkm 2,42 und auf 10 000 Einwohner 21,15 km
Bahnlinie.
Die Hauptbetriebsergebnisse der schwedischen Staats
bahnen im Jahre 1899 (gegen 1898) stellen sich, wie folgt:
i
1
i
1 8 9 8»)
1899
Betriebsläncre am Jahrosschluss
i
km
3 676
3 685
im -Tfthrpftdn rv hmohnitt
^ 1UX «J «111 COUUl VillDVU-lll tt
3 676
U Ulli
3 680
Verwendetes Anlagekapital:
1
331 762 506
339 350 425 *)
für 1 km
90 251
92 090
Betriebsmittel :
Lokomotiven
Stck.
502
542
967
970
, 1
216
224
12 392
13 436
52
71
n
30 920
32 865
Ladefähigkeit der Güterwagen .
t
138 605
152 538
Geleistet wurden:
Lokomotivkm (vor Zügen)6) . .
Anz.
15 904 676
17 656 644
14 520 715
15 799 116
n
533 168 902
580 724 652
l) Etwaige Abweichungen gegen das Vorjahr beruhen auf neueren Mit-
theilungen.
*) Das durch den Betriebsüberschuss zu verzinsende mittlere Kapital beträgt
am Ende des Jahres 1899 = 348 635122 Kronen.
s) Mit vereinigten Personen- und Gepäck- und Personen- und Postwagen.
«) Mit Spezialwagen: 1898 = 15 und 1899 = 20 Stück.
*) Mit vereinigten Po*t- und Gepäckwagen.
*) Von eigenen Lokomotiven auf Staatsbahnstrecken.
7) Von eigenen Wagen auf eigenen und fremden Strecken.
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Die Eisenbahnen in Schweden im Jahre 1898/99.
831
Verkehr:
Beförderte Reisende Anz.
geleistete Personcnkm . . . . „
beforderte Güter2) t
darunter Frachtgüter . . . . „
Geleistete Tonnenkm:
von Eil- und Frachtgut, Vieh u.s.w. tkm
überhaupt (Reinlast) „
(Rohlast) „
Durchschn. Fahrt einer Lokomotive km
i» » n Person . . „
d „ „ Gütertonne . „
Auf 1 Bahnkm kommen:
Zugkm Anz,
Personenkm „
Tonnenkm :
von Eil- und Frachtgut . . . „
in Reinlast „
„ Rohlast „
Zahl der Wagenachsen eines Zuges „
Ausnutzung der Personenwagenplatze %
„ „ Ladefähigkeit der
Güterwagen „
Einnahmen :
a) aus Personenverkehr1) . . .Kr.
davon Personengeld . . . . „
b) aus Güterverkehr ,
davon
Eil- und Frachtgut (ohne Vieh) „
c) sonstige Einnahmen . . . . „
überhaupt „
1 898
1 899
9 239 258
369 856 717
5 803 813
5 775 540
669 743 747
761 007 500
3 452 518 200
40 550
40
114
3 950
100614
179 393
207 020
939 205
36,7
22,09
35,9
13 735 040
12 474 330
23 740 210 ,
22 926 431
348 557
37 823 807
») 10 217 425
418 461 347
6 190 059
6 093 990
735 830 871
840 812 600
3 865 707 000
41 757
41
118
4 293
113 712
196 945
209 182
1 050 464
36,8
22,94
36,1
15 426 337
14 034 7 20
25 560 920
24 726 344
458 661
41 445 918
i) Davon 7 927 908 zu ermassigten Fahrpreisen (Zeit-, Familien- u.s.w. Karten).
*) Eilgut, Frachtgut, Vieh u. 8. w. — die Einnahmen brachten.
») Mit Gepäck- und Postverkehr.
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832
Die Eisenbahnen in Schweden im Jahre 1898/91*.
Ausgaben :
überhaupt
in Prozenten der Einnahme . .
Uebersehuss:
überhaupt
in Prozenten des Anlagekapitals
V»m der Roheinnahme «Mitfallen:
auf Personenverkehr
Güterverkehr
sonstige Einnahmen ....
Einnahme für 1 Bahnkm:
im Personenverkehr
., Güterverkehr
aus sonstigen Quellen ....
überhaupt
Di«- Einnahme betrug:
für l Zugkm
davon
im Personenverkehr ...
„ Güterverkehr
an sonstigen Einnahmen . .
für 1 Wagenachskm
1 Pcrsonenkm
1 Tonnenkm (Eil- iL Frachtgut)
„ 1 Rohtonnenkm
Ausgabe:
für 1 Bahnkm
,, l Zugkm
1 Wagenachskm
„ 1 Rohtonnenkm
Uebersehuss:
für 1 Bahnkm
1 Zugkm
1 Wagenachskm
Kr.
Kr.
/n
Kr.
Kr.
( >ere
Kr.
Oere
Kr.
Oere
1898
23 315 868
i
61,64
I
14 507 044
4,37
36,31
62.76
0,93
3 736,41
6 458,16
94,*2
10 289,39
2,60
0,91
1,01
0,02
7,1
3,S64 1
3,48
1,10
0 342,73
1,61
4.4
0,69
3 946,66
1,00
2.7
18 9 1»
28 802 08«»
69.41»
12 643 82?»
3.73
37.22
61.67
1.11
4 191,94
6 945.90
124.64
1 1 262,4*
2.62
0.97
1.62
0.03
7,1
3.340
3,41
1.07
7 826/,«;
1.92
5.0
0.::»
3 435.^2
0.«o
2.9
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Die Eisenbahnen in Schwellen im Jahre 1898/99.
833
■
18 9 8
1 8 9 9
Von der Ausgabe kommen für 1 Bahnkm:
auf Büreauverwaltung . . . .
Kr.
10f),54
1 10.07
„ Bahnverwaltung
1 404,41
1 997,96
„ Verkehrsvcrwnltung . . . .
1 976,57
2 801,88
„ Maschinenverwaltung . . .
1
■2 849,52
3 414.47
Die Kosten der Zugkraft betrugen:
Oere
39,0
43.4
57,0
04.2
1 Wagenaehskm
—
1,55
1,75
1 Tonnenkm:
O.H54
0.949
Kohlast
0.18«
0,206
ITeber den Personen- und Güterverkehr enthalt der amtliche
Bericht folgende Durchschnittszahlen:
a) hu Pe
rsone nverk
eh r:
Ks kommen
•
■
Personen
i! !
Personenkm
Durchschnittl.
Fahrt
einer Person
Hinnahme
für 1 Person
1898 1899
1898 1899
1898 1899
1898 1899
,. in Prozenten
in Proteinen
km
Kronen
in I. Klasse . .
» ^' » • •
[ 13,.'. 1H,T
. ! 1
2,v |
24.» 24,4 j
79 78
1
3,55 3,53
III.
auf Militärkarten
80,5
überhaupt .
davon:
auf Einzelkarten.
« zusammenge-
setzte Karten.
80,:s
' 7
73,» 73.4 34
35
i . ..
22.; 22,«
0,% 0,98
40
41 1,35
1,37
77,3 77,..
I
: ;i 1
In im (i üter verkehr:
•I
Beförderte Uütertonuen (mit Vieh
und Fahrzeugen, Dienst - u. Baugut; t
1 8 9 S
üj»i»;o7»
18 9 9
7 017 «52
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834 Die Eisenhahnen in Schweden im Jahre 180H/00.
iftos i s o n
Geleistete Tonnenkm tkm «99 75« 772 7«9 789 073
Durchschnittliche Fahrt :
einer Gütertonne km 10« 110
Tonne Eilgut u. Frachtgut 114 Iis
Die Einnahmen im Güterverkehr
haben betragen:
für ein Zugkm Kr. 1,64 1,62
„ Wagcnachskm .... Oere «,i «.o
„ jede Tonne beorderten Guts Kr. 3.54 3.47
Das Dienstpersonal zählte Ende 1899 — 7 473 Angestellte und zwar:
bei der allgemeinen Verwaltung 85
., Bahnverwaltung 1 780
,, Masehinenverwaltung 1 732
Verkehrsverwaltung 3 87«.
sowie 9 233 d tatarisch beschäftigte Beamte und Arbeiter.
Es verunglückten in 1899 bei 245 Unfällen im ganzen 24« Personen,
wovon 50 getodtet wurden.
Hauptbetriebsergebnisse der schwedischen Privatbahnen
(für die Jahre 1807 und 1808).
18 0 7 ! 8 !♦ s
Es betnig die Betriebslänge: y) --■
am Jahresschluss km -» «287 -> «579
im Jahresdurchschnitt «233 « 554
Anlagekapital:
überhaupt Kr.
320 933 «90 332 391 224
für 1 km m 51 047 »> 50Ö23
>) Für die in Betracht gezogenen Linien.
>) Davon waren 18!*7: 4 110 km voll.spurig und 2 177 km schmalspurig. is'.W:
4 2T»4 km vollspurig und "2:{*25 km schmalspurig.
s) Für die vollspurigen Linien 1807: # > I «>i> l Kr. für die schmalspurigen
30 Kr.. 1808: «1044 bezw. «20 «27 Kr. für I km.
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Die Eisenbahnen In Schweden im Jahre 1898/99.
835
1 QQ7
1 llQü
1 O 9 O
Betriebsmittel :
Lokomotiven
Stck.
598
653
n
1 284
1380
Gepäck- und Güterwagen . . .
r>
15 204
16 334
Geleistet wurden:
Anz.
15 362 106
16 558 568
"\Y«i«r<>n;i(>hskilometer
V
420 287 767
435 703 370
n
14 216 430
16 231068
Geleistete Personenkilometer . . .
271 425 374 304 792 621
1
12 594 868 13 009 823
4
Beförderte Güter (Eil- und Frachtgut)
»
1
Geleistete Tonnenkilometer:
von Eil- und Frachtgütern . . .
tkm
55» 980 300
590 635 400
n
588 124 8(K)
628 lOo 400
2 29 < i 79 100
2 40* olO 200
T*"i n ti ■ 1 1 1 iti pn •
Aldi llINllllllt^JI,
■
aus dem Personenverkehr .
Kr.
10 425 872
11 650 455
davon Personengeld ....
9 343 231
10 479 439
aus dem Güterverkehr ....
1
25 118 116
26 563 993
davon aus Eil- und Frachtgut
24 763 204
26 183 042
r»
967 632
1 148 791
insgesammt
36 511 620
39 363 239
H
17 862 629
20 689 938
18 648 991
18 673 301
Auf 1 Rjihnkm pnttnlh-ii-
A T\T
2 664
2 526
n
43 934
46 913
Tonnenkm:
Eil- und Frachtgut
>i
89 314
90 436
n
94 477
96 173
n
369 121
368 628
*) Mit Postwagen.
>) Mit Militär.
») Eilgut, Frachtgut, frachtfreies Gut, Personen, Fahrzeuge und Vieh.
K30
Die Ebenbahnen in Schweden im Jahre 1998 99.
1897
1 8 98
Zahl der Wagenachsen eines Zuges „
Durchschnittliche Fahrt:
einer Person km
Gütertonne
Hinnahme für 1 Bahnkm:
im Personenverkehr Kr.
.. Güterverkehr ,
aus sonstigen Quellen
überhaupt
Einnahme:
für 1 Zugkm Kr.
„ 1 Wagenachskni Oere
t Personenkm ,
.. 1 Gütertonncnkm „
Ausgabe:
für 1 Bahnkm Kr.
„ 1 Zugkm B
., I Wagenachskm Oere
Ueberschuss:
für 1 Bahnkm Kr.
1 Zugkm v
., 1 Wagenachskm Oere
o
Verzinsung des Anlagekapitals . . „
Verhältnis von ;}™**h« .
hinnähme
27,4
25
44
1 682
4 029
155
5 858
2,39
8J
3,9
4,2
2 992
l,tü
4,4
2 866
1,21
4,5
51,1
5,r»7
26.3
20
45
1 786
4 053
175
6 006
ISS
9,0
3.S
4.4
3 157
1,25
4,7
2 849
1.13
4,3
52,6
5.62
Auf den schwedischen Privatbahnen verunglückten im Jahre im
bei 81 Unfällen im ganzen 95 Personen, wobei 32 (1 Reisender, 11 Bahn
beamte und 20 andere Personen) ihren Tod fanden.
Für das Gesammtnetz der schwedischen Staats- und Privat
ei senbahnen ergeben sich für 1897 und 1898 nachstehende Vergleichs
zahlen :
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Die Eisenbahnen in Schweden im Jahre 1898/99. 837
1
,. 1 8 9 7
1 »1
1898
Es betrugen:
km
9 963
i
10 255
*
9 909
10 230
Anlagekapital:
i
überhaupt (in Millionen) ....
Kr.
*) 648,0
1
-) 664,2
Betriebsinittel:
i
■
Lokomotiven
Stck.
1 091
i
1 155
Personenwagen8)
n
2 315
2 391
Gepäck- und Güterwagen . . .
•
27 389
28 935
Anz. i, 28,4
31,1
i
„ Personenkm «
n
669,7
674,6
Gütertonnenkm4) . . .
i
1
1 233,8
1 250,1
Kr. jj 72,6
! 77,2
davon im Personenverkehr. . .
•
34,4
j 25,4
„ n Güterverkehr ....
46,9
! 50,3
Vusyabon
I
39,8
44,0
>
■
n
33,3
33,2
Verhältniss von Kin„|hme ....
!
%
1
54,1
57,0
l
.IUI 1 KU! KUUllUBIl UUIXIISL IlIllLlUCIi .
1
1
7 328
t 040
•
■
Anz.
3 969
4 302
3 359
3 243
2 869
3 038
67 977
66 317
112 773
122 473
Von der Gesammteinnahme (77,2 Mill. Kronen) entfallen 37,8 Mill.
Kronen auf die Staats- und 39,4 Mill. Kronen auf die Privatbahnen, oder
») Für 1899 berechnet sich die Bahnlänge auf 10 707 km, d. h. 3 685 km
Staatsbahnen und 7022 km Privatbahnen.
») Davon im Jahre 1897 1898
für die Staatsbahnen .... 327,o Mill. Kr. 331,8 Mill. Kr.
„ „ Privatbahnen .... 321 ,o „ . „ 332,4 „ „
*) Mit Postwagen.
*) Eil- und Frachtgüter.
Archiv fdr EtwnbHhnwwn. 1901. ;,r,
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83*
Die Eisenbahnen in Schweden im Jahre 1898/99.
auf 1 km durchschnittliche Bahnlänge 10 289 Kronen bei den Staats- und
6 006 Kronen bei den Privatbahnen, das sind 468 Kronen und 148 Kronen
auf 1 km durchschnittliche Bahnlange mehr als im Vorjahre.
Von der Gesamm tausgabe (44,0 Mill. Kronen) entfallen 23,3 Mill.
Kronen auf die Staats- und 20,7 Mill. Kronen auf die Privatbahnen, oder
auf 1 km durchschnittliche Bahnlange 6 343 Kronen bei den Staats- und
3 157 Kronen bei den Privatbahnen, das sind 718 bezw. 165 Kronen not
1 km durchschnittliche Bahnlänge mehr als im Vorjahre.
Im Jahre 189!) betrugen die Verkehrseinnahmen (Personen- nnd
Güterverkehr)
hei den Staatsbahnen ..... 41 279706,34 Kr.
„ „ Privathahnen 40 750811,71 „
oder für den Tag und Kilometer 30,82 und 16,90 Kr., das macht gegßn
1898 eine Steigerung um 9,25 und 2,36 % aus.
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Die Eisenbahnen in Norwegen
im Jahre 1899/1900.
Die bisherigen Mittlieilungen über den Betrieb der Eisenbahnen in
Norwegen1) umfassten den Zeitraum vom 1. Juli des einen bis 30. Juni
des darauf folgenden Jahres. Vom Jahre 1899 ab ist das Betriebsjahr
mit dem Etatsjahr der Staatsverwaltung, d. h. vom 1. April des einen bis
31. März des darauf folgenden Jahres, in Uebereinstimmung gebracht
worden; die vorliegende Statistik enthält aus diesem Grunde nur die
Betriebs- und Finanzergebnisse für die Zeit vom 1. Juli 1899 bis 31. März
1900, also nur für % Jahre. Im folgenden hat deshalb von einem Ver-
gleich mit den Ergebnissen des Vorjahres abgesehen werden müssen.
1. Längen.
Am 31. März 1900 uinfasste das Eisenbahnnetz Norwegens 1 981 km,2)
wovon 813 km vollspurig (1,435 m) und 1 168 km schmalspurig (1 074 km
- 1,067 m und 94 km - 0,76 m) waren. Davon waren 1 803 km Staats-
bahnen und 178 km Privatbahnen.
Die mittlere Betriebslänge betrug 1 497 km.
Von der Bahnlänge entfallen:
auf 10 000 Einwohner .
100 <|km Fläche .
•) Vergl. Archiv 1900 S. 1183 ff. für da» Jahr 1898/99.
>) Vergl. Norges Officielle Statistik. De offen tlige Jernbaner, Beretning om
de Norske Jernbaners Drift i terminen 1. Juli 1899 bis 31. März 1900. Afgtvet til
den kgl. Norske Regjerings Departement for de offen tilge Arbeider fra Styrelsen
for Staatsbanerne. Kristiania.
*) Einwohnerzahl = 1988 674 (1.. Januar 1891), Flächeninhalt = 322304 qkm.
55*
9,961 km3)
0,6146 ., *).
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840
Die Eisenbahnen in Norwegen im Jahre 1899/1900.
2. Anlagekapital.
Das verwendete Anlagekapital betrug am 31. März 1900:
für die Staatsbahnen (1 802,7 km)
überhaupt 146 865 450 Kr.
auf 1 km 81 470 „
für die Privatbahnen (Hauptbahnen - 67,8 km)
überhaupt 13 607 966 Kr.
für 1 km 200 708 n
zusammen (für 1 870,5 km)') , .
überhaupt 160473415 Kr.
für 1 km ......... . a5 792 „ ,
darunter für Betriebsmittel . . . 23 009 051 „ .
Für Erweiterungsanlagen während des Betriebes sind bis 31. Marz
1900 im ganzen 18 835 602 Kr. aufgewendet.
Das verwendete Anlagekapital wurde aufgebracht:
durch Ausgabe von Aktien u. s. w. . 141 637 813 Kr.
„ sonstige Anleihen 4 532 224 „
Betriebsüberschüsse 14 303 378 „
zusammen 160 473 415 Kr.
Das Kilometer Bahnlänge kostete:
für die vollspurigen Bahnen (1,486 m). 105 822 Kr.
„ „ schmalspurigen „ (1,067 „). 69 751 „
» n n „ „ ) • 24 890 „ .
8. Betriebsmittel und deren Leistungen.
An Betriebsmitteln waren auf dem Gesammtnetz vorhanden:
Lokomotiven2) 221 Stück
Personenwagen3) 589 .,
Gütemagen3) 5 411
Postwagen 57
Personenwagenplätze 24 624
desgl. auf 1 km .... 12,8 „
Ladungsfähigkeit der Güterwagen ... 47 105 t
desgl. auf 1 km .... 23,i; „
*) Ohne Schmalspurbahnen. Mit diesen stellt sich die
auf i960,» km und das Gesammtanlagekapital auf 168 513902 Kronen.
*) Mit vier ach tkuppel igen Maschinen.
*) Mit Bremswagen.
Digitized by Googl
Die Kisenbahaen in Norwegen im Jahre 1890 1900.
841
Die eigenen und fremden Betriebsmittel haben geleistet:
an Lokomotivkm:
überhaupt1) 6 348 377
für 1 km 4 488
darunter Zugkm (vor Zügen)2) . . . 4 762 727
für 1 km 3 367
an Wagenachskilometern:
überhaupt 129 713 226
für 1 km 91 703
darunter:
von Personenwagen . . .
„ Post- und Brems wagen . .
„ Güterwagen ......
Die durchschnittliche Achsenzahl der Züge betrug:
an Personenwagenachsen 9,5
„ Post- und Bremswagenachsen 4,3
„ Güterwagenachsen 13,4
überhaupt 27,9
Durchschnittsertrag für 1 Zugkm ...... 2,30 Kr.
45 444 652
20 414 538
63 854 036.
Kosten
1,74
4. Verkehr.
Ueber den Personen- und Güterverkehr auf den norwegischen
Eisenbahnen enthalt die amtliche Statistik folgende Angaben:
■
a) Personenverkehr:
Auzahl der Reisenden
in Prozenten
Jeder Reisende hat durchschnitt-
lich zurückgelegt . . . km
Pereonenkilometer
in Prozenten
Durchschnittliche Besetzung der
Personenwagenplätze . •/#
l) Ohne Sehmaispurbahnen«
*) Ohne Arbeit »züge.
Digitized by Google
842
Die Eisenbahnen in Norwegen im Jahre 1899/1900.
Auf Zeitkarten iL s. w. haben 1 119 240 Reisende 10 327 801 Per-
sonenkilometer zurückgelegt.
b) Güterverkehr:
Es wurden befördert:
Eil- und Frachtgut . .
frachtfreies Gut . . .
Vieh und Fahrzeuge .
Gepäck und Poststücke
zusammen
Tonnen
Tonnenkin
1 522 420
47 550
109 579 573
2 296 955
17 057 1829 229
7 170 376
1 587 027
Durchschnittliche Fahrt einer Gütertonne . . .
„ Ausnutzung der Tragfähigkeit
120 876 133
. 71,6 km
• 40,9<>/o.
5. Finanzielle Ergebnisse.
Die Einnahme betrug:
a) im Personenverkehr:
für Personenbeförderung 4 686 093 Kr.1)
„ Gepäck- und Posthefiörderung 444 079 „
zusammen 5 130172 Kr.
Es entfallen von der Personengeldeinnahme:
Kronen
für 1
Person ; Personen km
0 e r e
auf I. Klasse .
.H. . •
. HI- n •
überhaupt . .
117 iao
1 415
983 129
188
4,0
21,4
8 493 953
55
2,4
76,t
68
%1
>) Hierin 73099 Kronen für Extrazüge und Militartransporte.
Digitized by Google
Die Eisenbahnen in Norwegen im Jahre 18W/190U.
843
b) im Güterverkehr:
für Eil- und Frachtgut 5 414 048 Kr.
„ Viehtransporte 142 518 „
„ Equipagen. ................ 22267 n
zusammen 5 578 833 Kr.
für 1 tkm Frachtgut 4,6 Oere
„ 1 Gütertonnenkm 4,9 „ .
c) sonstige Einnahmen 248 943 Kr.
Gesammteinnahme
10 957 948
Die Ausgaben haben betragen:
für die allgemeine Verwaltung
Verkehrs-
Maschinen -
„ „ Bahn-
an sonstigen Ausgaben
132 456 Kr.
2 741 069 „
2 896 204 „
2 433 206 „
. . . . . 91521 „
zusammen 8 294 456 Kr.
Auf 1 Hetriebskm kommen:
a) an Einnahme:
im Personenverkehr
„ Güterverkehr
auf sonstige Einnahmen ....
überhaupt
h) an Ausgaben:
überhaupt
davon auf allgemeine Verwaltung
„ „ Verkehrsverwaltung .
„ „ Maschinenverwaltung .
n „ Bahnverwaltung . . .
N „ sonstige Ausgaben . .
Kronen
3 627
3 944
176
7 747
5 864
94
1 938
2 048
1720
64
°/o
46,8
50,9
2.3
1,6
33,1
34,9
29,3
1,1
Verhaltniss der Ausgaben zu den Einnahmen = 75,7 %.
Der Ueberschuss betrug 2 663 492 Kr.
auf 1 km Bahn 1 883 „
in Prozenten des Anlagekapitals 2,18 %.
Digitized by Google
844
Die Eisenbahnen in Norwegen im Jahre 1899/1900.
Die wesentlichsten Betriebsergebnisse des norwegischen Gesummt
eisenbahnnetzes (mit Schmalspurbahnen) für die Zeit vom 1. Juli 189h
bis 31. März 1900 sind nachstehend übersichtlich zusammengestellt:
Mittlere Betriebslänge «... 1 497 km
Verwendetes Anlagekapital:
überhaupt . \ . . . . . 163 270 086 Kr.
für 1 km Bahnlänge 82 4 22 ,
Geleistete Zugkm:
überhaupt ' 4 896 244
für 1 km 3 271
Beforderte Reisende 7 237 915
Geleistete Personenkm:
überhaupt . . 170 606 291
für 1 km . " 113 958
Mittlere Fahrt einer Person 23,6 km
«
Beforderte Güter (Eil- und Frachtgut) I 594 430 t
Geleistete Gütertonnenkm:
überhaupt 110 777 074 tkm
für 1 km ; : 73 994 „
Mittlere Fahrt einer Gütertonne 69.6 km
Gesammteinnahme :
überhaupt 1 1 092 960 Kr
für 1 km 7 410 -
und zwar: im Personenverkehr 3 463 _
„ Güterverkehr 3 778 .
Durchsclmittsertrag:
für 1 Personenkm . . . • 2,9 Oer-
„ 1 Gütertonnenkm 4,6 .
Gesammtausgabe:
überhaupt 8 425 066 Kr
für 1 km 5 628 r
Verhältnis« von ^fj^ '• ; • 759
Ueberschuss:
überhaupt 2 667 894 Kr
für 1 km 1 782 -
in Prozenten des Anlagekapitals 2,18
Digitized by Google,
Die Eisenbahnen in Norwegen im Jahre 1899/ HAK).
845
Von der geforderten Gesainmtgüterlast entfallen:
auf Bau- und Brennholz 507 291 t = 33,82%
„ Holzmasse 195 699 „ - 12,96 n
„ Kohlen und Koks 142 055 „ = 9,38 „
„ Getreide und Mehl 100 433 n = 6,60 „
„ Erze 60 397 „ = 3,97 „ .
Das Personal der norwegischen Eisenbahnen betrug:
bei den Staatsbahnen 3 448 Beamte
„ „ Privatbahnen 816 „
überhaupt 4 264 „
davon entfallen:
auf allgemeine Verwaltung 53 „
„ Verkehrsverwaltung 1 905 T,
„ Maschineuverwaltuiig 1 240 „
„ Bahnverwaltung 1 066 „ •
Auf den norwegischen Elsenbahnen sind in der Zeit vom 1« Juli 1899
bis 31. März 1900 im ganzen 34 Personen verunglückt, wovon 7 ihren
Tod fanden.
i'-.
Digitized by Google
Die Eisenbahnen Britisch- Ostindiens im Jahre 1899 1900. l>
Der Eisenbahnbau in Indien hat auch im Jahre 1899/1900 erhebliche
Fortschritte gemacht. Die Gesammtlänge der im Betriebe befindlichen
Bahnen mit breiter Spur (5* 6" engl. = 1,676 m), mit Meterspur und mit
anderen Spurweiten (2 ' 6 " .engl. — 0,76 m .und 2 ' engl. = 0,61 m), aus-
schliesslich 6SV2 engl. Meilen ausserhalb von Gemeindebezirken im Betriebe
stehender Dampfstrassenbahnen, deren Länge sich im Vorjahr auf 61 Vi
engl. Meilen bezifferte, betrug:
am 31. März 1900 . . 23 763 Meilen (38 235 km)2)
und „ 31. „ 1899 . . 22 491 „ (36 188 ).
Davon waren doppel- und mehrgleisig:
im Jahre 1899/1900 . 1 393,79 Meilen (2 243 km) mit Breitspur
und 13,14 „ ( 21 „ ) „ Meterspur.
Während der Zeit vom 1. April 1899 bis zum 31. Marz 1900 sind
demnach nach Richtigstellung der Messungen neue Bahnstrecken in einer
Gesammtlänge von 1 266 Meilen in Betrieb gesetzt worden.
1) Vergl. Die Eisenbahnen Britisch-Ostindiens im Jahre 1898/99 im Archiv
1900 S. 1382 u. ff.
Die nachfolgenden Angaben sind aus dem aus zwei Theilen bestehenden
amtlichen Berichte des britisch-ostindischen Eisenbahnamts entnommen:
Administration Report on the Railways in India for 1899/1900 by F. R. Upcott
Esq., Secretary to the Government of India, Public Works Department, Railways.
Etwaige Abweichungen gegen frühere Angaben beruhen auf den neueren
Mitteilungen.
2) Am 31. Dezember 1899 stellt sich die Betriebslänge auf rund 23 478 Meilen
(37 776 km) gegen 21 991 Meilen (36 384 km) am 81. Dezember 1898.
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Die Kisenbahnen Britisch-Ostindiens im Jahre 1899/1900. 847
Hiervon entfielen auf:
Bahnen mit
Breitspur
Meterspur
anderer
Spurweite
■
Zusammen
Meilen
im Jahre 1898/99 . . .
dagegen im Jahre 1899/1900 . . .
836,75
600,75
395,40
486,)&
107,75
179,oo
■
1340,oo •
1266,00-
Ausserdem waren am 31. März 1900 im Bau begriffen oder genehmigt:
3 027 Meilen (4 870 km).
Von den am 31. März 1900 im Betriebe befindlichen Bahnen kommen
Am 8 1. März 190 0
Breitspur
Meterspur
I Andere
Spurweite
Zusammen
Meilen
I. auf Staatabahnen:
1
. . _^ . _ . i 1898
a) in Privatbetrieb . . {
1 1899
4 190,75
4 312,75
6887,50
7061,r.
-
11078,95
11364
w . o _ . 1 1898
n) in Staatsbetrieb . . {
1 1899
4 893,50
5 043,35
644
644, -
28,50
36
5566
5 723,-5
IL auf garantirte Linien . [ _
\ 1899
2588
2612^5
- ;
2588
2612^5
i 1898
ID. auf unterstützte Linien!
\ 1899
(543^0
874,75
2tiö,75
347,50
172,95
192,5«
1 101,50
1 414,75
IV. auf einheimische Linien:
I
a) in Privatbetrieb . A 1898
\ 1899
630,50
703^0
188^5
381,50
102,75
242^0
921,40
1327,50
b) in Staatsverwaltung l '
9 \ 1899
124
123
22,85
33,50
146,95
156,50
i
c) in eigener Verwalt. {
° \ 1899
-
922
998
94^5
93
1016,95
1091
V. auf fremde Bahnen. / 1898
\ 1899
73^5
73,35
73^5
73,94
zusammen . . .
< 13669,50
9 496
i
597,50
23 763
dagegen am 31. März 1899 1
13070,95
9000,75
420 1
22 491
Zum Bau genehmigt wurden innerhalb der Zeit vom 1. April 1899
biß zum 31. März 1900 folgende Strecken mit einer Gesammtlänge von
<32,75 Meilen (1 179 km).
Digitized by Google
Die Eisenbahnen Britiach-Ostindiens im Jahre 1899/inuu.
engl. Meilen
1. Staatsbahnen im Betriebe von Privatgesellschaften .... 427,00
2 Staatsbahnen im Betriebe des Staates 109,75
3. Bahnen im Betriebe der sogenannten „garantirten Gesell-
schaften" 0,75
4. Bahnen der sogenannten „assisted companies44 —
5. Im Besitze von Vasallenstaaten befindliche Bahnen, die von
Privatgesellschaften verwaltet werden 107.25
«. Im Besitze von Vasallenstaaten befindliche Bahnen, die von
der britisch -indischen . Regierung verwaltet werden .... —
7. Bahnen im Besitze und Betriebe von Vasallenstaaten . . . 88,00
zusammen . . 732,75.
r ... 1
Hiervon entfallen 678,75 Meilen auf kommerzielle Bahnen und 54
Meilen auf militärische Strecken.
Die Gesammtlänge der im Betriebe befindlichen und der zum
Bau genehmigten Linien betrag:
*
•
Am 3 1. Mira
Zunahme
g«*en
das Vorjahr
1899
1900
Meilen
14 319,» 14 483,75 164,»
10967,95 11488^5 521
772,50 818 jj 45^0
zusammen . . .
26069,»5
26790
780,75
Das gesammte Kapital, das bis zum 31. Dezember 1899 in Indien
in Eisenbahnen angelegt war, bezifferte sich auf 303,08 Crores Rupien.1)
Davon entfielen 287,6 Crores Rupien auf die dem Verkehr Übergebenen
Bahnen.
Dieses Kapital vertheilt sich auf die einzelneu Spurweiten, wie
folgt: . >i . ■ ■ t
*) 1 Cröre = 10000000 Rupien = 100 Lakhs. Bei der Umrechnung in eng-
lische Währung ist 1 Rupie = 1 sh 4d (rund \jsM), 1 Pie =r 0,0*3 d (rund
anzunehmen. Durchschnittskurs einer Rupie etwa l,«5*fc
Digitized by Google
Die Eisenbahnen Britisch-Ostindiens im Jahre 1899, 1900.
849
Anlagekapital
der Betriebestrecken
nreitspur
==
Meterspur
Andere
Spurwelte
Zusammen
;i L L A — A
Crores
214,96
70,»
1,95
»)
287,»
ohne Dampfbootdienst und
209,7»
68,44 1,91
•>
280,14
durchschn. für die Meile3)
Rh
155819
72 718
32868
119364
Meilen
18 543,18
9 340,65
590,18
2
3474,oi
Im Jahre 1898 betrug das Anlagekapital für 21 960,88 Meilen Betriebs-
strecken 2 610670 282 Rs (ohne Dampf bootdienst und Ausstände), für
1 Meile = 118 929 Rs.
Die Roheinnahmen betrugen im Kalenderjahre
1898 .... 274642349 Rupien,
1899 .... 294318276 „ .
Davon entfallen:
„ Meterspurbahnen
„ Bahnen mit anderer Spurweite
Von der Gesammteinnahme entfallen (in Millionen Rs):
1898
1899
74,99
73,75
n
24,26
25,47
0,76
0,78
auf den
Breitspur
Meterspur
Andere
Spurweite
Zusammen
4
Millionen R s
Personenverkehr ....
( 1898
1 1899!
60,486
64,954
*
25,265
26,148
1,049
1,157
86,*s*a
92,959
| 1898;
' tl899i
139,295
146,6*8
38,578
45,651
0,985
1,09«
178,859
192,375 ,
sonstige Einnahmen (einschl. J 1898 j
Dampfbootdienst) . . . \ 1899 i
6,160
6,485
2,693
3,155
0,088 .
0,044
8^»i
9,684
überhaupt .
/ 1898
' 1 1899
205,941
217,067
66,636 2,065
74,954 2,997
i . . 1
274,649
294,918
») Einschliesslich Dampfbootdienst und Ausstände.
*) Einschliesslich rund 1 446 Meilen Doppelgleis und fremde Strecken.
') Genauer = 2801 367 478 Rupien.
850 l>ie Eisenbahnen Britisoh-Ostindiens im Jahre 1899/1900.
Die Verkehrsleistung ergiebt sich aus nachstehenden Zahlen:
Breitspur Meterspur
Andere \
Spurweite
Zusammen
Beförderte Personen . . . { „
i 1899J
97 239 429
105 438 509
53 134 685
54869059
2210207
2637 299
152 584321
162944867
Zunahme . .
8 199 080 1 734 374 427 092
i
10 360546
Personengeld1) . (Rupien) j
-
51903 165 23 044 546
56 053 148 23 836073
907 335
1 040 135
75 855046
80928356
Zunahme . . .
4 149 9831 790527
132800
5078 310
{ 1898
Geleistete Pcrsonenmeilen . {
\ 1899
3 900 966 053
4 214017 743
1 900 408 861 19 891 796
1 964 135 006 28 004 490
5 821 266 709
6201 157 238
Zunahme . . .
313 051690 63 726 144
J
i
3 112695
379 890529
i
Beförderte Güter (einschl. j 1898
Vieh) t | 1899
26 974285
291194 m
9147 560
10 322931
229065
281 466
36 350900
40598520
Zunahme . . .
3 019888
1 175 381
52 401
4247690
Erzielte Kinnahmen Rupien f m*
\ 1899
139 295 183
! 145 627 801
38 578 231 985 466
45650865 1096 196
178K5HS80
192 374862
Zunahme . . .
6 332618
7 072634 110-730
1
13 515982
Gefahrene Gütertonnenmei- ( 1898
!
4 674 224 162! 1 053 654 041 5 507 949
; 4 927 393 547j 1 261 781 179 6 565 927
5 733 386 162
6 195 740653
Zunahme . . .
.
253 169 385 208 127 138 1 057 978
I
462354 501
Schliesst man die Bahnen mit abweichenden Spurweiten aus, so sind
im Jahre 1899 im Frachtgutverkehr (general merchandise): 24 467 819 t
») Ohne Nebeneinnahmen.
Digitized by Google
Die Eisenbahnen Britisch-Ostindiens im Jahre 1899/1900.
oder 13,04 % mehr als im Jahre 1898 befördert worden mit einer Fracht-
einnahme von 160 410 609 Rupien oder 8,28% mehr als im Vorjahre.
Die Betriebsausgaben betragen:
insgesammt Rp 130 643 525
im VerhÄltniss zu den Roheinnahmen °/0
bei den Breitspurbahnen . . . . „
„ „ Meterspurbahnen . . . „
„ „ Bahnen mit anderer Spur „
Der Reinertrag .ergiebt sich aus nachstehender .Uebersicht:
1 ü Q fl
1 a q q
1 o H 9
130 643 525
140 194 084
47,57
47,63
45,91
46,54
52,11
50,21
66,73
66,R7
Reinertrag
(in Rupien)
Breitspur
A i Andere
Meterspur
| Spurweite
•
Zusammen
Ul 400502
81911 187
687 135
143 998824
110041282
37 322043
760 867
154 124 192
Zunahme . . .
4 640780
5 410856
73 732
■
10125 368
Die Verzinsung des Anlagekapitals der Betriebsstrecken (einschl.
Dampf bootdienst und Ausstände) stellt sich, wie folgt:
- •
1898
1899
„ Bahnen mit anderer Spur.
. AUf%
"
5,53
4,«9
i!
4,5*
1
1
i
l
i
5,39
5,30
3,90
durchschnittlich „ „
5,87
1
5,36
Die Reineinnahmen aus dem Eisenbahnbetriebe bezifferten sich
"hiernach im Jahre 1899 auf 154,1 Millionen Rupien gegenüber 144 Mil-
lionen Rupien im vorhergehenden Jahre und ergaben eine Verzinsung
des in den erflflmeten Bahnen angelegten Kapitals von 5,36 °/0 gegen
5,37 % im Jahre 189a
Das Eisenbahnkonto des Staats weist jedoch ungeachtet dieses Er-
gebnisse^ wegen der Zinsen, die den garantirten Gesellschaften und für
die in England aufgenommenen Eisenbahnanleihen gezahlt werden müssen,
einen Fehlbetrag auf, der allerdings im Jahre 1899/1900 nur gering war
and hinter den Fehlbeträgen der vergangenen Finanzjahre weit zurück
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852
Die Eisenbahnen Brltisch-Ostindiens im Jahre 1&99/190U
stand. Er belief sich für das verflossene Finanzjahr nach dem Staats-
haushaltsplan auf nur 127 000 Rupien, während sich die Fehlbeträge für
die Jahre 1898/99, 1897/98 und 1896/97 nach den Rechnungsabschlüssen
für diese Jahre auf 9,4, 14,3 und 26,6 Millionen Rupien bezifferten; der
Rechnungsabschluss für das Jahr 1899/1900 liegt noch nicht vor.
Der Fehlbetrag für das Jahr 1899/1900 setzt sich zusammen wie folgt:
Verluste:
a) bei den garantirten Bahnen
b) „ „ eröffneten militärischen Staatsbahnen . .
e) „ „ noch nicht eröffneten militärischen Staats-
bahnen
d) bei den an Gesellschaften verpachteten Staatsbahnen
«)
noch nicht eröffneten kommerziellen Staats-
bahnen .
Rupia
7 339 000
5 844 000
802000
6 295 000
8*28 000
zusammen 21 108000.
Gewinne: Rupien
a) bei eröffneten kommerziellen Staatsbahnen. . . 526 000
b) bei den im Betriebe von Gesellschaften befind-
lichen Staatsbahnen 22 886 000
zusammen
23 412000
Davon gehen ab:
bleibt Reingewinn 2 304 000.
Rupien
a) gewisse Schuldzahlungen an die garantirten Ge-
sellscharten für Terrain- und Inspektionskosten . 1 054 000
b) gewisse Schuldzahlungen an die subventionirten
Gesellschaften für Terrainkosten und Subventionen 767 000
c) verschiedenartige Ausgaben 610000
zusammen
Es bleibt sonach ein Verlust von .
2 431 000.
127 000.
Bei dieser Berechnung sind indessen gewisse in den Zinszahlungen
an die East Indian, die Eastern Bengal und die North Western Railway
eingeschlossene Amortisationsquoten berücksichtigt, die nach Ablauf be-
stimmter Fristen die gänzliche Tilgung der betreffenden Eisenbahnschulden
herbeiführen und sich auf etwa 3,9 Millionen Rupien belaufen« Würde
man diese Amortisationsqnoten und ausserdem den Zinsverlust für das
in den im Bau begriffenen Eisenbahnen angelegte Kapital von dem vor-
handenen Fehlbetrag in Abzug bringen, so würde die indische Regierung
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Die Eisenbahnen Britisch-Ostindiens im Jahre 1899/1900.
853
im Jahre 1899/1900 aus dem Betriebe der dem Verkehr eröffneten Bahnen
einen Gewinn von ungefähr 5,3 Millionen Rupien aufzuweisen haben.
Die Anzahl und die Beschaffungskosten der Betriebsmittel stellen
sieh in den Jahren 1898 und 1899 wie folgt:
1
'
am 31. Dezember 1898
am 31. Dezember 1899
1
1
1
für
fnr
Breit- Meter-
Spurbahnen
zu-
sammen
Breit- | Meter- .
Spurbahnen
zu-
sanunen
Betriebsmittel
Lokomotiven . . Anz.
2897
1 418
4 315
3 057
!
1480
4 537
Personenwagen . r
7 574
5240
12814 1
7 780
5 483 i
13263
( UitArwttfTAn
' >uierwNgen . . n
51 6*22
29086
80 708
55 081
30 305
85 386
Bremswagen . . „
2 429
1003
3 432
2 561
1161
3722
Krahn wogen . . „
176
124
300
183
130
313
Wagen zusammen „
61 801
35 453 97 254
65 605
37 079
102684
Be-
1
i
schaffungskosten
i
1
(in Millionen)
121,9
der Lokomotiven . Rs
92,7
29,a
99,9
28,6
128,5
. Wagen . . . „
214,4
16H,;
60,7
1
229,4
1
lieber die Betriebsergebnisse1) des Gesammtbahnnetzes im Jahre
1899 (gegen 1898) linden sich nachfolgende Zahlen:
i
Unterschied
Gegenstand
189 8
18 99
gegen 1898
%
BetriebsläDge am 31. Dezember .
engl. !
Meilen j
21 960,3*
23 474,oi
j + 6,S9
Mittlere Betriebslänge ....
*
21 475,64
22 845,61
+ 6,33
Verwendetes Anlagekapital der
1,
Bs
2 680944 857
2876 020 432 + 7,28
*) Der Bericht für 1899/1900 giebt auf S. 112 und 113 des ersten Theils des
amtlichen Berichts eine Vertheilung auf Breitspur, Meterspur und Bahnen mit
anderer Spur.
2) Mit Dampfbootdienst und sonstigen Ausständen.
Archiv rar Eiienbahnweien. 1901 56
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854
Die Eisenbahnen Britisch-Ostindiens im Jahre 1899/1900.
Gegenstand
1898
II
ij Unterschied
1 8 <> «» gegen 189$
Beförderte Personen Anzahl
durchschn. für 1 Betriebsineile „
Gefahrene Gütertonnen .... t
durchschn. für 1 Betriebsmeile „
Personenmeilen Anzahl
durchschn. für 1 Betriebsmeile
Gütertonnenmeilen
durchschn. für 1 Betriebsmeile
Rs
Zugmeilen
durchschn. für 1 Betriebsmeile
Gesammteinnahmen
aus:
Personenverkehr
Güterverkehr
Dampfschiff-, Telegraphen- u.
verschiedenen Einnahmen .
zusammen
durchschn. für l Betriebsmeile
wöchentlich1)
Betriebsausgaben:
überhaupt
in Proz. d. Gesammteinnahmen
Reinertrag:
überhaupt Rh
in Prozent, des Anlagekapitals %
Durchschnittliche Fahrt:
einer Person Meilen
. Gütertonne
Die Kosten des Betriebes dieser Bahnen, die sich im Jahre 1899 auf
140 194 084 Rupien gegen 130(>43 525 Rupien im Vorjahre boliefen, stei-
gerten sich demnach seit 1898 um 9 500 559 Rupien. Sie ergaben nur
einen Prozentsatz von 47,63% der Roliehmahmen, der sich folgender
massen zusammensetzt:
152 584 321
162944 867
4- 6,ts
7 110 j
7 133 |
+ 0.«
3« 350 900
40598520 !
+ N.^
1693
1 777
+ 4,*
5 821 266 709
6 201 157 238
+ 6,>3
273 100
273 529
+ 0,1«
5 733 386 152
6 195 740 653 ;
-f- 8,06
268 644
272 979
4- 1.*»
72 436 574
77 330 856 1
4- M
3 374
3 »86
+ 0,3*
86 8t>2 20»
92 258 551
1
4- Ii l->
178 858 880
192 »74 862
; 4- 9.J6
8 891266
9 684 86»
4-8.,,
274 642 349
294 318 276
+ 7,16
244,67
246,bu
+ <>,6;
130 643 525
1
140 194 084
4- 7,»i
47,.%7
47,«a
4- o.i«
14» 998 824
154 124 192
4- 7jj
5,37
5,iö
- im»
u
»8,:.a
38,4*
— 0,1«
162,J2
152,;*
- 5,6;
i
1) Ohne Dmnpfbootdienst.
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Die Eisenbahnen Britisch-Ostindiens im Jahre 1899/1900.
855
Prozentsatz
Ausgaben für der Roheinnahmen:
Verwaltungskostcn 11,66
Lokomotiven 16/H
Wagen 4.5G
Verkehr 7,88
allgemeine Zwecke 4,8-1
Dampfboote und Pachtungen 2,13
Beisteuer zum Provident Fund 0,52
zusammen 47,68.
Die im Staatsbetriebe befindlichen Staatsbahnen ') ergaben in den
Jahren 1898 und 1899 nachstehende Prozentzahlen bei den Betriebsaus-
gaben und der Kapitalverzinsung:
Bahnlinien
18 9 8
18 9 9
Ausgabe
Reinertrag
' Ausgabe
Reinertrag
Einnahme
%
Anlagekap.
%
Einnahme
Anlagekap.
%
Breitspur:
Oudh-Rohilkhandbahn . . 46,i*
4,<;
47,73
45,4i
•
>
4,a
4..-.T
Ostbengalische Linien . .
Meterspur:
Ostbengalische Linien (ein-
schliesslich der Kaunia-
Dharllazweigbahn (2' G"
Spur)
Dacea-Linie
41,*6
IUI
49,30
5.71
zusammen
44os
7,i>
4,12
i
42,21
00,7*
7,*:.
46,*3
4 t»
,|
4H,ai
3,7.-.
Die strategischen Strecken der staatlichen Nordwestbahn ergaben
für die Jahre 1898 und 1899 einen Betriebskoeffizienten von 101.26 und
123,43 %
Die Zahl der Beamten der ostindischen Bahnen betrug:
l) Ohne die nicht kommerziellen Strecken.
*) Ohne die strategischen Strecken.
5(i*
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856
Die Eisenbahnen Britisch-Ostindiens im Jahre 1899,1900.
Jahr
Spur
Zahl der
Beamten I
Betriebs-!
länge
Meilen
Zahl
der
Stationen
(Hl. Dez.)
Europäer
1
Ostindler
Einheim.
zusammen
1 8 9 8 |
Breitspur
: Meterspur
3 918
1049
4 734
2 202
217 898
78 802
220 550 !
82 053 j
13 402,31
7 988,0»
1945
zusammen . .
4 907
0 930
296 700
1 308 603
21 430,«
3 114
\
1 8 9 9 |
Breitspur
Meterspur
4 189
1 073
5 135
2-243
243 511
82 708
252 835
80024
! 14 350,3«
8 458,06
2002
1 249
zusammen . .
5 262
7 378
320219
338 859
ä 22814,30
3 311
Die Gcsammtzahl der durch Zu gun fülle herbeigeführten Tödtungcn
und Verletzungen von Keisenden und Bahnbediensteten stellte sieh in den
Jahren 1898 und 1899, wie folgt:
l!
18 98
Zahl der Zugunfälle Anzahl
geleisteten Zugmeilen ( i
„ beförderten Heisenden j
Dabei wurden:
ill.) |
Keisende .
Bedienstete
!
!
(in Mill
getüdtet
verletzt
getfidtet
verletzt
5 105
72,4
152,6
0
oo
2»
02
I
18 99
5 887
77.5
102.9
7
86
20
92
Ueber den Personenverkehr1) in den Jahren 1898 und 1899
linden sich nachstehende Angaben:
Breitspurhahnen
Meterspurbahnen
l 8 o 8
18 99
1898
18 99
1. Beförderte Personen:
(An:
eahl)
(Anzahl)
306 021
524 798
142 730
147 110
n. „
3 069 418
3 278 101
033 803
073 130
III. „ (Zwischenklas.se)
4 081 572
4 828 094
909 142
707 25!»
III./IV. „
88 982 418
90 800 850
51 428 984
63 341 560
zusammen . .
i
97 239 42?)
103 438 509
53 134 083
54 869059
») Ohne die Bahnen mit besonderer Spurweite.
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Die Eisenbahnen Britisch-Ostindiens im Jahre 1899/1900. 857
I
Breitspurbahnen
Meterspurbahnen
18 98
1899
1898
1 899
2. Personengeldeinnahme:
(in Rupien)
(in Rupien)
•2 468 445 2516 693
626594
614018
TT
*»
3 531207
3 693 684
l 001 838
1039 866
in. „ ^Awis-cncnKiasse;
4 32* 849
4 643 072
731 956
573 021
TTT /TV
1 41574 664
45 199699
20684 158
21 608 168
zusammen . .
f 51 903 165
56053 148
23044 546
23 835 073
3. Geleistete Personenmeilen:
(in Meilen)
(in Meilen)
39 922 441
39916 627
8 724 824
8 479 788
H. .
l 148 477 248
141569220
31 142 373
31878691
III. , (Zwischenklasse)
1 269070512
288 075 539
36 574 291
39 250 680
IIIAV. „
2443 495 852
3 744 456 357
1 823 967 373
1884 525 846
zusammen . .
3 900 966 053
4 214 017 743
1 900 408 861
1964 135 005
Hiernach berechnet sich der Durchschnittsertrag für die Person und
Personenmeile, sowie die durchschnittliche Fahrt einer Person, wie folgt:
4. Durchschnittxertrag für die
Person:
I. Klasse
-
III. „ (Zwischenklasse)
III./1V. ,
überhaupt .
(in Rupien)
(in Rupien)
4,<«
1,15
0,«3
0,47
0,53
4,7»
1,12
0,S»6
0,47
0,53
5. Durchschnittxertrag für die
Person und Meile:
I. Klasse 11,9«
«• . , VG
III. „ (Zwischcnklasse) , 3,07
III./IV. „ 2,33
(in Pies»)
12,io
4,9.
3,09
4,38
1,53
0,81
0,40
0,43
4,1H
1,.%6
0,81
0,41
0,43
(in Pies»)
13,7»
6,17
3,86
13,9*
6,3'i
2,so
überhaupt .
G. Durchschnittliche Fahrt einer
Person :
I. Klasse
n. n
III. „ (Zwisihenklasse)
IH/IV. ,
überhaupt
2,31
2,31
(in Meilen)
61, •>! 57,»;;
47,6* 47,3.;
40,2» 55,:.a
35,»'' 35,33
:r>,75
35.su
») 1 Pie für die Meile = 0.13 A für 1 km. (1 Rupie = l sli 4 d = rund 1,33 M
und 1 Pie = 0,*m d = rund 0fi* A gerechnet).
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858
Die Eisenbahnen Britisch-Ostindiens im Jahre 1899/1900.
Die Güter, die den indischen Buhnen die meisten Einnahmen zu-
führen, sind Getreide, Oelsaaten, Steinkohlen, rohe Baumwolle, Salz und
Zucker. Der Verkehr in Getreide und Saaten hat im Jahre 1899 gegen
1898 um 1 785 65G t, d. h. 19,93% zugenommen.
Er betrug:
im Jahre 1898 ... 8708806 t1)
„ 1899 . . . 10 444 4(52 „.
In Weizen allein betrug der Verkehr auf dem Gesaminthahnuetze:
im Jahre 18981) . . 2 215 237 t mit einer Einnahme von 18 461 053 H<
1899 . . . 2 050 150,, n „ „ 15 339 617 .
1895
1896
1897
:
18 9 8
1 8 9 9
in Tonnen
Die Weizenausfuhr Ost-
indiens betrug:
auf der grossen indischen
131 965
127 796
1
i
«8 573
32 198
214 137
1*3 I7S
auf der Bombay, Baroda und
Mittelindischen Bahn . .
107 798
54 235
178 151
74 672
aut der Ostindischen Bahn .
237 421
5*1 449
141 042
211 912
394 805
373 7&
i
„ „ Nordwestbahn . . .
262 793
336 196
630357
554 $7*
zusammen . . .
1 058 633
585 866
648 879
1 417 450
1 176 5*
Für die drei Ausfuhrhäfen j
betrug die Ausfuhr:
für Bombay
154 WK»
109 372
21 101
338 619
171 :<7*
50 668
4017
4 370
170%|
131 :»»
356 438
49 058
53 914
454 641
322 H£
zusammen . . .
561 61 1
162 447
79 385
964 241
62-»:«'
von der geschützten Weizen-
ernte
daher in Prozenten ....
■6 836 88t! 5 510 965
i
8,si •_»,".''.
4 892879
1,6a
f)
6 71* 79*
ti27:W»l
! **
Heriehtigte Augahen.
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Die Eisenbahnen Britisch-Ostindien« im Jahre 1899/1900.
859
Der Frachtverkehr ergab im Jahre 1899 einen Gehalt von 40 598 520 1
gegen 36 350 900 t im Jahre 1898. Die Zahl der beförderten Personen
betrug 162 944 867 gegen 152 584 321 im Jahre vorher.
Es ergiebt sich hiernach im Frachtverkehr eine Zunahme von
4 247 620 t und im Personenverkehr eine Zunahme von 10 360 546 Personen.
Die nachstehende Zusammenstellung enthält eine Uebersicht des
Güterverkehrs bei den wichtigeren Waarengattungcn in den Jahren
1898 und 1899:
1
1
Waarengattuug
i
II
Beförderte Mengen Erzielte Einnahme
■i
1898
1899 1898 189 9
i
Tonnen
Rupien
Kohlen und Koks
verarbeitet . .
•Jute
Metalle
Eisenbahnschienen und Be-
5 876 061
742 721
») 520 125
l) 0 491 054
>) 161 118
*) 1 154 040
l) 499532
1)2217 752
25 386
545 347
») 1 531 495
») I 320 834
») 924 957
1 16 52*
755 5<W
2000«»
40 722
1 1 8!K)
*) 2202 765
6 043 «»4
864 996
502 729
8 355 548
244 663
1 143 969 |
492038
2 088 914
30 249
603 567
1545 124 1
1
1305 287 !
1
1030 612
127 733
7«) 660
204 885
43 172
10 258
2 658 522
17 428 602
10 944 314
») 8 949545
1)40 526 183
») 1821507
l) 6 649 309
l) 4 535002
i) 14416 583
447 503
2420 416
») 8 833 433
l) 9 549 862
») 2197 178
1 217 550
2644 615
1 718 7%
798 328
246 506
>) 14 2«) 415
17 995 884
11 547 010
8 281 567
50 167 427
3 032 430
6 516 688
4 112766
13 358 924
519384
2 460 701
8 824 872
8 881616
2 409135
1212626
2 720 782
1 747 332
838 242
202 577
15 824 952
Gesammtgtiterverkehr (ein-
schliesslich der übrigen
j
») «)
27 279 005 30 208 33 \ 1 67 004 121
l
179677 720
l) Berichtigte Angaben.
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Kleinere Mittheilungen.
Ueber die Verschmelzung der Great Northern, der Northern
Pacific und der Chicago-Burlington-(Juincy-Bahn entnehmen wir der
Railroad Oazettc vom 19. April 1901 folgende Angaben:
Der Plan, die Linien der Chicago-Burlington-Quincy-Bahn dem System
der vereinigten Great Northern und Northern Pacific anzugliedern, geht
darauf aus, den nördlichen Bahnen einen Weg in das Baumwollgebiet
der Südstaaten zu eröffnen, um von hier mit Hilfe der von den Bahnen
errichteten Schiffahrtslinien die Rohbaumwolle nach Ostasien überführen
zu können; als Rückfracht der Eisenbahn soll das Holz von Oregon und
Washington dienen, für das in den Steppen des Südens reger Bedarf ist.
Dagegen soll nicht beabsichtigt sein, die Linien der Chicago-Burlington-
Quincy-Bahn nunmehr als alleinige Verbindungsglieder zwischen den
beiden Nordbahnen und Chicago zu benutzen; hierfür sollen vielmehr
wie bisher die bestehenden sechs Eisenbahnen herangezogen werden.
Verwaltungsmittelpunkt der vereinigten Netze wird St. Paul werden, w.»
bereits die erforderlichen Vorbereitungen dazu getroffen werden.
Die Verschmelzung würde, wenn sie zur Thatsache wird, das grösst<>
einheitliche Eisenbahnunternehmen in den Vereinigten Staaten herstellen.
Denn die Chicago-Burlington-Quincy-Bahn umfasst 7 840 engl. Meilen hei
einem Aktien- und Obligationenkapital von 98 769 800 Dollars; die Northern
Pacitic-Bahn betreibt 5 487 Meilen mit 155 000 000 Dollars Kapital und di<-
Great Northcrn-Bahn 5 418 Meilen mit 98 417 250 Dollars, sodass im ganzen
ein Netz von 18 745 Meilen :- HO 123 km gebildet werden würde, das einen
Kapitalaufwand von 352 187 050 Dollars — rund 1,5 Milliarden Mark dar-
stellt. Kommt hierzu noch, wie gerüchtweise verlautet, die Erie-Bahn
hinzu, dann würde zum ersten Male eine einheitlich verwaltete Durch
gangslinie von der Ostküste zum Stillen Ozean gebildet werden und ein
Eisenbahnnetz von 21 01(> Meilen = 33 773 km Ausdehnung und 523 427 250
Dollars = rund 2,2 Milliarden Mark Kapitalaufwand zu Stande kommen —
wohl das grösste Unternehmen der Welt, das in privater Hand liegt.
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Kleinere Mittheilungen.
86 1
Die oldenburgischen Eisenbahnen im Jahre 1899.1) Am Ende
des Jahres 1890 waren im Betriebe:
347,51 km Hauptbahnen und
205,43 „ Nebenbahnen
zusammen 552,94 km vollspurige Bahnen.
Abzüglich der fremden Strecken (4,16 km) ergiebt sich eine Betriebs-
länge von 548,78 km. Hiervon entfallen auf:
oldenburgisches Gebiet 444,31 km
preussisches „ 95,29 „
niederländisches „ 0,88
bremisches „ 8,30 „
zusammen 548,78 km.
Nachfolgend sind die Hauptbetriebsergebnisse des Jahres 1899 denen
des Jahres 1898 übersichtlich gegenübergestellt:
km
Es betrugen:
Bahnlänge am Jahresschluss . .
Mittlere Betriebslänge
Anlagekapital im ganzen . . .
desgl. für 1 km Bahnlänge
Betriebsmittel waren vorhanden:
Lokomotiven Stück
Tender
1 898
1899
526
509
53 503 640
116 790
122
Personenwagen
Gepäckwagen ,
Güterwagen
sonstige Wagen w
im ganzen Wagen
Betriebsmittel waren vorhanden:
für 1 km Bahnlänge:
Lokomotiven Stück
Wagen „
72
208
48
1 159
255
1670
549
529
56 150 925
116 874
126
74
216
48
1 199
240
1 703
0,232
2,69
0,230
2,G4
l) Vergl Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 598 u. ff.: Die oldenburgiachen
Eisenbahnen im Jahre 1898. Die obigen Mittheilungeit sind dem Jahresberichte
über die Betriebsverwaltung der oldenburgischen Eisenbahnen für das Jahr 1899
entnommen.
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862
Kleinere Mittheilungen.
Beschaffungskosten :
a) der Lokomotiven und Tender M
filr 1 km Bahnlänge ....
b) der Wagen
für 1 km Bahnlänge
Leistungen der Betriebsmittel:
a) Lokomotivkm wurden geleistet:
im ganzen Anz.
Nutz km ,
b) Wagenach skm wurden geleistet:
von den eigenen Wagen . . „
davon auf fremden Strecken „
vi >n fremden Wagen auf eigenen
Strecken
im ganzen auf eigenen Strecken „
c) Zugkm wurden geleistet:
im ganzen
durchschnittlich täglich . . .
auf 1 km Bahnliinge .... „
Gesammtzahl der beförderten Züge
durchschnittlich täglich ....
Personenverkehr:
Beförderte Personen \nz.
Geleistete Personenkm ,
Einnahme aus der Personen-
beförderung H,
auf 1 km Betriebslänge
für 1 Person und Kilometer . ^
Gesammteinnahme aus dem Per-
sonenverkehr M
auf 1 km Betriebslänge . . . „
Güterverkehr:
Güter aller Art, ausschliesslich
Dienstgut, wurden befördert . t
1898
18 9 9
3 520 020
6 686
5 887 901
10192
4 182 777
2 921 569
62 127 670
32 684 956
46 048 977
75 491 691
2 847 781
7 802
15,32
75 712
207
I
4 771 116
101605 868
I
2 932 980
5 794
2,9
3 062 645
6 051
3 668 358
6 685
6 091 093
10 124
4 297 648
3 010017
67 901 743
36 569 383
46 411 079
77 743 439
2 946 521
8 073
15.97
76 841
211
5 101 282
110 622 095
3 082 769
5 863
2.8
3 215 558
6 116
1 670 484
1 647 m
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Kleinere Mittheilungen.
863
l Bad
I B o O
i o :i w
Frachteinnahme mit Xebengebühr
4 597 003
4 518 970
für 1 km Betriebst nge . . .
»
0 039
8 557
4,30
4,20
Gesammteinnahme
M
8 555 297
8 613 119
auf 1 km Betriebslünge . . .
V
IG 802
16 289
Betriebskosten
5 944 617
6 265 060
im Verhiiltniss zur Einnahme .
%
68,48
72,74
2 610 680
2 348 059
im Verhältnis^ z. Anlagekapital
%
4,88
4,18
*
LTV
1
1 An(\
1 O0£ **5JO
für 1 000 Nutz km
T
441,31
442,65
„ 1 000 Lokomotivkm . . .
«
308,25
310,04
„ 1 000 Aehskm
n
16,97
17,02
„ 1 tkm Kohlast . . .
4&
0,2
0,2
1 „ Reinlast . . .
n
1,0
1,1
Beamte und Arbeiter:
etatsmässige Beamte ....
Anz.
515
548
diätarische „ . . . .
894
946
Arbeiter
1 597
1 595
zusammen
3 006
3 089
e Gesammlausgabe für das Per-
2 952 598
3 068 931
Die rumänischen Eisenbahnen. Dem Berichte über die Ergebnisse
des Betriebes der rumänischen Eisenbahnen im Jahre 1899 (Dare de seamä
statisticÄ asupra exploatärei cailor ferate docurilor si serviciului maritim
ronmn, anul 1899. Bucuresci, tipografia Thoma Basilescu 1900) sind nach-
stehende Angaben entnommen; soweit angängig, sind sie mit den Ergeb-
nissen früherer Jahre verglichen:1)
l) Yergl. die Mittheilungen über die Betriebkergebnisse der Jahre 1897 und
1S9S, Archiv 1900 S. 298.
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864
Kleinere Mittheilungen.
1897
r
1898
1 8 9 9
Länge der im Betriebe befindlichen
Linien km
2880
3 052
3092
(luv od breitspurig und schmal-
spurig, zusammen „
54
54
54
Anzahl der Stationen und Haltestellen .
'284
312
441
449
455
„ „ Personenwagen
877
886
•
1 009
„ . gedeckten Güterwagen . .
5 432
5 666
Ü 03s
„ offenen n . .
3 004
3 503
3 555
Personenverkehr.
1
>
1
Schnell- und Personenzüge sind gefahren
36 995
38 840
41 290
von denselbeu sind zurückgelegt km
i) 4/3 28*
5 777 759
6 OtiS 432
Zahl der beförderten Reisenden ....
5 6% 120
5 779 090
7051 539
Gefahrene Pcrsonenkm:
überhaupt
384 777 409
401 463 078
407 110 101
133 975
138 197
I3265fi
Güterverkehr.
c>8 Sinei geianren woraen:
gemischte Züge
.Ii !Mt>
39 320
415V.
39 347
45 727
3993»
Es sind zurückgelegt:
1
von gemischten Zügen .... km
1785 331
1 818 703 1711*74
„ Last- und Arbeitszügen . .
3 880571
4 019 743 4 140934
1 348 948 345
1 719 308 911 1 397 9775»*
Entaleisunnpn und Zu&ammpnstössp
^ II 1^1 V IOUII||vll UHU U OC1MIIII VIIO IVOvVi
2«)<>
332
294
0,os*t<
0,1 lW
0,o:>5>
Tödtungen:
l
Bedienstete: eigene Schuld . . .
33
Unfälle
t
3
Reisende: eigene Schuld ....
2
s
Unfälle
i "
1
andere Personen: eigene Schuld .
41
33
52
„ „ Unfälle. . . .
i
im ganzen: eigene Schuld . . .
i • 7;
58
Unfälle
2
4
o,<ia;»o
0,Ü**i
0,iff»J
Digitized by Google
Kleinere Mittheilungen. 865
1 HOT
1 ü Q J
1 O W P
i u o n
1 t> \t \t
> erietzungen:
Bedienstete: eigene Schuld . . .
17
20
TTnlMll,.
ii
10
neigende: eigene Schuld ....
16
15
9
» Unfälle .......
2
5
Rinlr.ro Prrsonon* piifpfip SU* hu Irl
•JA
öU
I 7
„ Unfälle ....
3
4
im ganzen: eigene Schuld . . .
61
59
46
3
11
15
0,vm
0,owfi
0,M »7
Die Gesammt e i n n a h m e n betrugen Frcs.
48 886 4*22
56 751 408
48 539 35»
,. Gcsammtausgaben . -
36 958072
38 383 619
39918 727
mithin Reingewinn
11 928 350
18 367 789
8 620032
Beamte, Agenten u. Arbeiter waren
angestellt:
20 515
20129
18 209
7,1
6,6
5,y
In den vier Eisen bn lind icnstschulen wurden im Jahre 1890 aus-
gebildet:
in der Betriebsschule für Beamte . . . 552 Bedienstete
„ ., Streckendienstschale 190
r Schule für Instandhaltung ... 145
Manipulation .... 223
Die Eisenbahnen in der Türkei im Jahre 1899. l) Die Statistique
des prineipaux resultats de l'exploitation des chemins de fer de TEmpire
Ottoman pendant l'exercise 1899, par Alexis-Key, directeur de laCompagnie
Jonction Salonique-Constantinople, Constantinople 1900, schliesst sich in
der Form den bisher veröffentlichten statistischen Jahresberichten im
wesentlichen an. Das Eisenbahnnetz der Türkei hat im Jahre 1899 eine
Erweiterung gegen das Vorjahr nicht erfahren, sodass also 2 043 km auf
die europäische, 2 760 km auf die asiatische Türkei entfallen. Auch in
l) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 1044 ff.
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866
Kleinere Mittheilungen.
den Bezirken der einzelnen Gesellschaften hat sich gegen das Vorjahr
nichts geändert, von den in Europa bestehenden betreibt die Gesellschaft
der orientalischen Bahnen mit der wichtigen Hauptlinie Vakarel — Bellova—
Adrianopel— Constantinopel (608 km) im ganzen 1 312 km, die Saloniki
Monastir-Bahn 220 km und die Saloniki-Constantinopel-Bahn 510 km. Von
den asiatischen Linien sind die wichtigsten die anatolischen Bahnen mit
1 021 km, die Smyrna-AYdin-Bahn mit 516 km, die Smyrna-Cassaba-Balm
mit 518 km, die Linien Beirut— Damaskus mit 155 km und Jaffa— Jeru-
salem mit 86 km.
Die Spurweite der Bahnen ist meistens die normale (1,435 m), nur
einige haben schmale Spur, darunter die Linie Jaffa — Jerusalem (1 m'i
In der nachstehenden üebersicht sind die Einnahmen und Staats
Zuschüsse bei einigen Bahnen in den Jahren 1898 und 1899 zusammen-
gestellt :
KUenbahngesellseliaften
Einnahmen
1 8 » 8 181»
| !—
Staatszuschüsse
Francs
1 8 9 8 1 8 0 \>
Francs
Saloniki— Monastir . . . '
\ 1
•2047 071
1 461 814
1 087 48»
1 672 74*i
H aidar- Pascha— Angora . .
G 665 002
4 135 «Ml
1 566 044
4 0% s:;t
Eskisihehir — Konia . . .
1 735 1)57
1 034 »71
2 »»6 000
5 744 354
G 073 280
Orientalische Bahnen . . .
Saloniki— Constantinopel .
11 481 247
10 21X1 »8»
1 485 831
3 678 227
1 56» 555
6 428 300
6 344 .17«
Smyrna— Cassaba (Stamni-
\
i
3 656 3»4 470 887
481 8i:i
Smyrna— Cassaba (Yerlän-
7«»5 WO
■
G»4 o»3
3 »45 7-2J»
4 043 0H',
Beirut— Damaskus ....
1 »54 8»5
2056 630
750 000
750(11»
/usain ine n . .
35 587 744
I
30»7»f>67
17 244 44»
i
20 384 ««»7
Di«' Einnahmen gegen das Vorjahr sind mithin wiederum gesunken,
die Staatszusehüsse dagegen weiter gestiegen. Erklärt wird diese Tat-
sache dadurch, dass die Betriebsergebnisse seit dem Jahre 1897 durch
die infolge des türkisch-griechischen Krieges stattgofimdenen grossen
Militärtransporte eine besondere Verbesserung erfahren hatten. Will man
einen zutreffenden Vergleich ziehen, st» muss man auf das Jahr 1896
zurückgehen, das gewöhnliche Verkehrsverhältnisse hatte. Die nach-
stehende Üebersicht giebt einen solchen Vergleich:
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Kleinere Mittheilungen
867
Einna
h m e n
i m
sr a
n z e n
für 1
k m
Eisenhahniresellschaf ten
18 9 6
18 9 9
18 9 6
18 9 9
1
Taus<
5n<
l
Francs
F r a n
C £
Orientalische Bahnen . . .
1*2 411
10296
9 811
8 139
Saloniki— Constantinopel
1 018
1 569
2 («4
3 073
Saloniki — Monastir ....
l 131
1 461
6 381
6 668
Haidar- Pascha — Angora . .
4 186
4135
7 242
7 161
Eski8chehir— Konia . . . .
1 004
1033
2822
2 326
Srayrna— Cassaba (Stamm-
S 2Ti!»
3 656
12 228
13 749
Smyrna — Cassaba (Verlfln-
• >
694
1
2 765
7 (il(i
6 073
14 777
1 1 770
Beirut— Damaskus ....
2 185
2057
8 736
7 819
Mer*ina— Adana
! 430
!
574
6 444
8 572
im ganzen . .
33 5240
i
i
i
1
31 548
Hiernach ist, obwohl die in Vergleich gezogenen Bahnlinien in-
zwischen eine Erweiterung um 35)2 km erfahren haben, die Gesannnt-
cinnahme im Jahre 1899 gegen das Jahr 189G um 1 692 000 Frcs. ge-
ringer; die Einnahme für 1 km schwankt zwischen 2 000 und 14 000
Francs und betrügt im Durchschnitt zwischen 7 000 und 8 000 Eres. Im
Jahresbericht wird hierzu — als heachtenswerth für den Bau neuer Linien
— bemerkt, dass man in den meisten Füllen mit der schmalen Spur,
z. B. 1 m, gute Ergebnisse erreichen und den Bedürfnissen des Tandes
ebenfalls gerecht werden würde. Ein Vergleich der Staatszuschüsse in
den Jahren 1896 und 1899 ergiebt, dass im letzteren Jahre rund 5 627 000
Francs mehr gezahlt worden sind, als im Jahre 1896. Bezieht man diese
Mehrausgabe auf die neueröffneten Linien (392 km), so ergiebt sich für
jedes neu eröffnete Kilometer ein Garantiezuschuss von etwa 14 ,">00 Frcs.
Die portugiesischen Eisenbahnen im Jahre 1899. ') Einer amt-
liehen Mittheilung über die Statistik des Verkehrs der portugiesischen
Eisenbahnen vom 1. Januar 1877 bis 31. Dezember 1891)*-) sind die nach-
stehenden Zahlen für die Jahre 1898 und 1899 entnommen. Danach um-
1) VergL Archiv 1900 S. 1041 ff.: Die portugiesischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
2) Appendice ao Diario do Governo No. 40 vom 4. Oktober 1900.
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868
Kleinere Mittheilungen.
fasste das portugiesische Eisenbahnnetz im Jahresdurchschnitt 1890 über-
haupt 2 362 km (wie im Vorjahre).
Es entfallen auf:
Breitspurbahnen im Staatsbetrieb
„ „ Privatbetrieb
Schmalspurbahnen im Privatbetrieb
zusammen
Die Hauptbetriebsergebnisse in den Jahren 1898 und 1899 sind
in der nachstehenden Uebersicht zusammengestellt:
1898
1 899
km
834
834
t 325
1 325
203
203
1
l
2 362
2 362
Breitspurbahnen
im Staatsbetriebe
1898
1899
Mittlere Betriebslänge km
Beförderte Personen Anzahl
Güter: Eilgut ... t
Frachtgut . . B
Einnahmen (ohne Steuer):
vom Personenverkehr . . . Milreis
„ Eilverkehr „
„ Güterverkehr
„ Verkehr zusammen . .
überhaupt (mit Nebenerträ-
ffen)i) „
Betriebskosten „
Betriebsüberschuss
Auf 1 km kommen (rund) an:
Betriebsüberschuss
Betriebskosten
verhaltniss von — ... -, . . %
hinnähme v
Von den beförderten Personen
fallen auf:
I. Klasse Anzahl
IL n -
HI- - ■
2 362
11384 787
113 654
1920 949
3 062 451
563 459
2 957 82(5
6 583 736
2 362
1 1 404 764
121 362
2 309 519
3 162245
582 302
3 170 363
6 914 910
834
1 650 624
28 527
54(5 720
834
1606 917
34 879
612 991
7 2(54 155 7 588 352
3 205 990 3 375 210
3 377 836
1 430
1357
o,w
775 982
3 106 882
3 539 701
1 499
1 42!»
0,ts
815 148
342 443
819 206 799672
189 347 197 4*
897 152 918 9H)
1 905 765 191f»<i7s
I
1948 9*2 1954 313
995 375 , 1 07(5677
910 390 839401
1 092
1 193
0,sa
134 747
322 332
7 501 873 7 247 173 1 193 605
lOOn
1291
0,56
123 036
304 519
1 l?.»36-2
») Bei den Privatbahnen einschliesslich der staatlichen Zinscuschüsse.
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Kleinere Mittheilungen.
Breitspurbahnen Jj Schmalspurbahnen
im im
Privatbetriebe Privatbetriebe
1898
1899
1898
18!«)
Mittlere Betriel.slange
km
1 325
Beförderte Personen Anzahl , 8 854 343 8 934 759 879 710
Beförderte Güter:
K.lgut
Frachtgut
Hinnahmen (ohne Steuer):
vom Personenverkehr. .
, Kilverkehr
, Güterverkehr
„ Verkehr zusammen . .
überhaupt (mit Nebenertra-
gen)1)
1
i
t 76 569 78 489 ! 8 558
1276 924 1 579630 97 305 1
| . i i
1
. Milreia , 2093 085 2219415 150100
-
-
I
351 452 362 552 22660
1 978 804
4 423 401
Betriebskosten
Betriebsüberschuss
Auf 1 km kommen (rund) an:
Betriebsüberschuss . . . .
Betriebskosten
4 939 224
2 000 097
I
2 152 455 81810
4 734 422 254 570
l
I
5 257 120 375 949
213990!) 150 429
u
2 363 304 2 594 513 104 141
1 784
1 555
Verhältni8s von
Ausgabe
Einnahme
% 0,46
1958
1 615
0,i:.
Von den beförderten Personen
entfallen auf:
I. Klasse Anzahl
r
II.
III.
-
-
-
549 603
2 054 696
6250044
'l
610835
2314616
6009 308
513
741
0,:,y
863 08H
7 994
116 8!>8
143 158
22 324
98 928
264 410
376 920
158 624
105 787
521
781
0.*>
91 632
729854
58 224
81277
723 308
58 503
Uebcr die Betriebsergebnissc der im
doppelgleisigen Stadtbahn von Lissabon
1898) finden sich nachstehend«' Angaben:
Privatbetriebe befindlichen
im Jahre 1890 (gegenüber
») Bei den Privatbahnen einschliesslich der staatlichen Zinszuschüsse.
Archiv für Eisenbahnwewn. 1901. 57
Digitized by Google
870
Kleinere Mitteilungen.
Stadtbahn von Liesabo
i
n
1898
1899
4
1
Beförderte Personen:
Anzam
1UÖ 841
1 1 Q QQO
IL „
385 662
395 93«
»»
1 253 686
1 212 75s
zusammen
Anzahl
1 745 189
1 727 <m
Befördertes Eilgut
t
10183
10 153
Einnahmen (ohne Steuer):
im Personenverkehr . . . .
Milreis
88 999
72 044
ii
15 968
15 795
„ Verkehr zusammen . . .
n
iai nun
104 9ob
8< 83*.'
UUCI 1 Kill LS L ^ Iii IL H CUCilCl LI clgCIl;
n
105 552
8K S44
ii
62 250
71 273
n
42 716
10 5»«
Auf 1 km kommen (rund) an:
jy
10 679
4 141
11
15 562
17818
Ausgabe
Yerlnlltims von EinnÄnme • • •
<7
/•
j 0,50
•
I 0,<1
Die Eisenbahnen Canadas im Jahre 1898/99. l) Nach dem >u
tistischen Jahrbuch von Canada für 18992) umfasste das canadische Eisen
balmnetz am 30. Juni 189» 17 358 Meilen (27 946 km), mithin 488 MeiHi
(787 km) mehr als im Vorjahre. Ausserdem waren 2 402 Meilen (3 8b7 km
NYbengleise vorhanden. Im Betriebe standen 17 250 Meilen (27 773 km
davon 562 Meilen (905 km) zweigleisig. Canada hat 165 Eisenbahnlinie
nchmungen, von denen je 25 vereinigt die Canada-Paciftcbahn und di»-
Orand Trunk-Linicn bilden.
>) Vergl. Archiv 19U0 S. 1047: Die Eisenbahnen Cauadas im Jahre KV.C »%
-7) The Statistical year-book of Canada for 1899. Fifteenth yenr of iaro»*
l>sued by the department of agriculture. Ottawa, government printiDg buromi
Digitized by Googl
Kleinere Mittheilungen.
871
Von der Gesammtlänge von 17 358 Meilen entfallen:
auf die Staatsbahnen 1511 Meilen,
„ Canada-Paciflcbahn 6 683 „ ,
„ Grand Trunklinien 3 162 „ ,
„ übrigen Linien 6 002 „ ,
zusammen 17 358 Meilen.
Unter den zuletzt erwähnten Linien befinden sich 135 Meilen mit
elektrischem Betriebe; in einem besonderen Abschnitte des Jahrbuches
„Elektrische Eisenbahnen" werden im ganzen 632 Meilen elektrischer
Bahnen als im Betriebe befindlich angegeben, die sich auf 34 Unterneh-
mungen vertheilen.
Die Spurweite der canadischen Eisenbahnen ist meistens 4 Fuss
8'/._» Zoll, es sind aber auch Spurweiten von 3 Fuss, 3 Fuss 6 Zoll und
5 Fuss 6 Zoll angewendet.
Das auf die Eisenbahnen verwendete Anlagekapital betrag am 30.
Juni 1899 rund 964 700 000 Dollars (1898: 941297 000 Dollars), d. s. für
die Bahnmeile rund 55 577 Dollars (144 983.« für 1 km).
Die Roh- und Reineinnahmen sind auch im letzten Jahre nicht uner-
heblich gestiegen. Auch die Staatsbahnen haben zum ersten Mal seit
Jahren einen kleinen Ueberschuss aufzuweisen.
Die Hauptbetriebsergebnisse des Jahres 1898/99 gegenüber dem
Vorjahre zeigt nachstehende Uebersicht:
Gesammtnetz :
1897/98
1898/99
Bahnlänge Meilen
Betriebslänge
Anlagekapital:
überhaupt Doli. n -J!i7
für die Bahnmeile
Einnahmen:
überhaupt
für die Bahnrneile
I!
Betriebsausgaben :
überhaupt
für die Bahnmeile
im Verhältniss zur Einnahme .
16 870
17 358
16 718
17 250
941 297 037
964 700 000
55 797
55 577
59 715 105
62 243 784
3 572
3 608
39 137 549
40 706 217
2 341
2 360
65,54
65,40
57*
872
Kleinere Mittheiluugen.
Ueherschuss üherlmupt Doli.
in Prozenten des Anlagekapitals °/0
Beförderte Personen Anz.
Gütertonnen
Geleistete Zugmeilen „
Betriebsmittel :
Lokomotiven Stück
Personenwagen
Gepäck- und Postwagen . . .
Güterwagen
Getüdtete Reisende
Verletzte „
Getödtete Beamte
Verletzte
20 577 557
5,44
18 144 049
28 785 903
50 688 283
21121)( 80)
2068>)( 81)
668» )( 21)
6205«») (381 3)
5
73
90
860
Von der Gesammtmenge an beförderten
Gütertonnen kommen:
auf Mehl tons
Getreide
Bauholz
Brennholz „
., Manufakturwaaren
Vieh
andere Güter
1 422 656
3 933 066
4 548 460
1 035 879
4 332 890
1 000 777
12 512 175
21 537 568
5,7t'.
19 133 305
31 211 754
52 215 207
■2 217
2 147
668
65 262
•20
121
120
880
1 601 727
4 121 716
5 255 948
1 247 661
4 740 515
869 !U7
13 374 240
zusammen wie oben
28 785 903
31 21 1 754
Ein Gesammtbild der finanziellen Entwicklung der Eisenbahnen
Canadas in den Jahren 1897/98 und 1898/99 bietet die nachstehende
Uebersicht:
>) Eigene (geniiethete).
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Kleinere Mittheiluugen.
H73
Betriebseinnahmen ....
A llgeineine Betriebsausgaben
Doli.
Uebersehuss
Dazu sonstige Einnahmen ....
Gesammtertrag
Davon gehen ab (Bahnunterhaltung,
Unterhaltung der Betriebsmittel
u. s. w.)
Mithin Reinertrag
1897/98
i
"1
1WH/9!»
■>■- - -r.-r- .-.
i
56 862 492
58 873 302
15 865 088
i
15 828 312
41 497 409
i
i
1
43 044 990
2 852 614
1
j
3 370 483
44 350 023
i
:
46 415 473
i
i
23 772 466
i
!
1
24 877 905
20 577 557
i
1
21 537 568
Das finanzielle Ergebnis* der Staatsbahnen (Intcrcolonialbahn, Windsor-
linie, Prinz-Ed ward-Inselbahn) war folgendes: Die Einnahmen betrugen
3 945 817 Dollars, die Ausgaben 3 906 612 Dollars, sodass sieh ein Ueber-
sehuss von 39 205 Dollars ergiebt, was, wie bereits oben erwähnt, seit
Jahren nicht mehr der Fall gewesen ist.
Wie sich die Betriebsergebnisse des Jahres 1898/99 im Vergleich
zum Jahre 1897/98 auf die Hauptlinien vertheilen, erhellt aus nachstehen-
den, dem Jahresbericht des Departements für Eisenbahnen und Kanüle1)
entnommenen Angaben:
Es betrugen 1898/99
S taat »bahnen
Inter-
colonial-
bahn
Prinz-
Edward-
Inselbahn
Canadische
Paeihe-
bahn
Grand
Trunk-
linien
Bahn hinge Meilen
Anlagekapital .... Doli.
Einnahmen „
. . 1897/98
Betriebsausgaben . . „
1897/98
Reineinnahme . . .
1897/98
1 145,5
56 750 844
3 738 331
3 117 670
3 40568«
3 257
62 645
— 139 979
210
3 71K) 107
165012
158 951
218053
231 419
— 53 041
— 72 468
6683
330 779 412
26 745 971
25 470 796
15 454 174
14 684 790
11 291 797
10 786 006
i
3 162
343 144 318
18 471 159
18 396 010
11 6U3 335
1 1 "»30 708
6 867 824
6 859 30-2
l) Dominion of Canada. Annual report of the department of Railways and
Canals for the fiscal year from July 1, 1898 to June 30, 1899. Printed by order of
parliament. Ottawa. 1900.
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874
Kleinere Mittheilungen.
Eh betrugen 1898/
Staatsbahnen
. ..
Canadische
Grand-
Trunk-
linien
99
inter-
p.oloniRl-
bahn
rnnz-
Kdward-
A.A V* TT Ol VA
Inselbahn 1
Pacific -
bahn
Beförd. Personen . .
Anzahl
1 603095
129667
3 483 843
6 1 TS 315
„ 1897/98
i
1 5*28444
126 510
3 327 368
i
6 041 551
. Gütertonnen . .
1 750 761
57 968 1
5 971 205
8880(100
„ 1897/98
1 434 576
57 539
5 493 030
8 773 322
Geleistete Zugmeilen .
4 881 695
258 275
16 873 771
17007 740
, 1897/98
3955009
252894
17 702406
1 15 089292
Betriebsmittel :
Lokomotiven . . .
Stück
1 227
21 '
681
710
Personenwagen . .
•228
28
579
575
Gepäck- u. Postwagen „
Güterwagen ... „
Durchschnittliche Fahrt in der
Stunde:
eines Personenzuges Meli.
„ Güterzuges . „
Auf 1 Zugmeile kommen:
an Einnahmen . . Cents
m n 1897/98 „
, Betriebsausgaben „
, 1897/98 „
67
6 998
25
15
9
327
20
15
76,M
78,*.*
75,2V
82,i6
63,89
(»4,«
84,43
93,90
.77 f
20 301
30
18
249
24 31t*
30
20
I58,v-
143,ss
91,:*
82,*i
108*
11. V»
72,1.»
lieber die Hetriebsergebnisse der canadisehen Pacificbahn im Jahre
1809 rinden sich im 19. Jahresberichte1) nachstehende Angaben:
1898
Einnahmen Doli.
Betriebsausgaben:
überhaupt „
in Prozent der Einnahmen ... %
Ueberschuss:
überhaupt Doli.
in Prozent der Einnahmen . . . %
Beförderte Personen Anz.
Geleistete Personenmeilen . . . .
26 138 977
15 663 605
59,92
10 475 372
40,08
3 674 502
130 493 139
18 9 9
29 230038
16 999 873
58,16
12 230165
41.84
3 818 857
397 411 745
') Annual report of the Canadian Pacitk- Railway Company t'or «he fiscal
year ended Dccember 31 st 189:). Montreal. 1900.
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Kleinere Mi tth eilungen.
875
=.— . — _ - -
18 98
1899
Einnahme für die Person und Meile Cents
1,52
1,79
Beförderte Gütertonnen . . .
. . Anz.
5 582 038
6 620 903
Geleistete Gütertonnenmeilen .
r»
2 142 319 887
2 539171 900
Einnahme für die Tonne und Meile Cents
0,76
0,74
Geleistete Zugmeilen ....
. . Anz.
17 656 893
18 424 701
Einnahme für die Zugmeile:
•
. . Doli.
1,34
1,46
1,14
1,1 r>
„ Güterverkehr ....
1,49
1,60
Ausgabe für die Zugmeile . .
0,838
0,873
Betriebsmittel:
. . Stck.
644
690
759
773
Güter- und Viehwagen . .
• • n
16 942
19 005
■ ■ n
348
362
sonstige Wagen
• • *
627
682
Die Grand Trunk- Eisenbahngesellschaft, die ihren Sitz in London
hat und deren Bahnlinien zum Theil in den Vereinigten Staaten liegen,
hat über die Betriebsergebnisse im Jahre 1899 zwei Halbjahrsberichte ')
veröffentlicht, denen nachstehende Angaben entnommen sind:
1. Januar bis 30. Juni
1. Juli bis 31. Dezember
1898
1899
1898
1899
Einnahmen:
1 871 734
1 983 217
2140580
2 423 799
auf 1 Zugmeile . . .
d
51,38
53*o
59,98
6H,7i
Ausgaben:
sr
1243 883
1298244
1428 000
1 594 750
in Prozenten der Ein-
%
66,46
65,46
66,7i
05,*.
st
627 851
684973
712580
829049
Beforderte Personen . .
Anz.
3009641
2870 982
3 833 614
4 756205
3 761 262
5 422 587
„ Gütertonnen .
4 437 449
4 878256
Geleistete Zugmeilen. .
8 753 823
8880276
8 573 525
9 131 151
l) Report of the directors and Statements of aecounts.
Digitized by Google
876
Kleinere Mittheilungen.
Udw die Betriebseinnahmen
der französischen Hauptbahnen
Kepublique frangaise Nu. 107 vom
Bezeichnung der Bahnen
Betriebslftnge
am 31.
des
Dezember im Durchschnitt
Jahres während des .lahre>
1899 1900 ISO«)
I ii
Kilometer
1 «um
•2 «SC
•2 915
2815
2>»i
Grosse Gesellschaften.
1
:
i
3 743
3 743
3 742
3 74»»
/\ö»u „ i, „
4 f>86
4 713
4 686
4 6"W
5 «41
5 702
5 641
5 IM)
<i 970
7 032
6 857
7 o>ß
Paris — Lyon — Mittelländisches
Meer (einschliesslich Rhöne—
Mont-Cenisbahn)
9050
9 121
1
9032
1
1
9 075
Südbahn . .
3 4*1
1
3 481
3 430
1
3 4*1
Pariser Gürtelbahn
32
32
»
i
32
Grosse Pariser Gürtelbahn . . .
141
141
141
1
141
Summe . . .
i
33 5(il
975
33 965
i 33 561
33 S23
Verschiedene Gesellschaften . .
975
952
!♦::»
Nicht konzessionirte Bahnen . .
! m
328
328
3-J*
Gesammtsumme
37 909
38 183
37 656
!
3siih;
Digitized by Google
Kleinere Mittheilungen.
HT7
in den Jahren 1899 und 1900 entnehmen wir dem Journal officiel de h\
20. April 1901 die nachstehende Uebersicht:
Einnahme
im Jahre
Unterschied
von
19IX) gegen
1899
Für das Kilometer
Einnahme
Unterschied von 1900
gegen 1899
im ganzen in Prozent
(+mehr — weniger)
1 »99
1 90 0
(+ mehr
— weniger)
[_..
1899 1900
1
Francs
16 840
17 031
+ 211
+ Li
1
00«64
«fi 345
-f- »681
4- i^e
37 437
40 481
+ 2994
-f 8,m>
31 34>1
33 045
■4-1684
+ ö,»t
. i
30 981
32 «83
-f- 1752
+ 5,.,i;
47348 445
49220 800
+ 1 872 355
..«7 005 7 1 2 i 248 330 355 +21 324 «43
175430 275 1 189 540 827
176910 182 187 034 484
+ 14 110 552
+ 10 124 302
212096662 228880020 1 +16 783 358
43« «27 590 463 479802 + 26 852 212 48 342 51 072 + 2 730
+ 1284 761
106 801 708 108 146 529
* 834 751, 9249 586: + 414 835 27« 086 289050 +12 9«4
5871 949 7 18821« + 1 316 267 41645 50980 + 9 3:35
31155 31063 - 87
+ 5,65
— 0//4
+ 4,;,
+22.«
1349 638 889 1 441 849 819
1
1
9 543 492 9 74« 243
l«77 55« 1 760551
+ 92210 930
+ 202 751
+ 82 995
40 214
10 02.3
. 5114
42 623
9 990
5 368
+ 2 415 +
- 27 - 0,*>
+ 254 ; + 4,a;
1*18 -208 382 1 502 577 413 + 94 369 031 37 397
1
39 525 + 2 128 + 5..JJ
Digitized by Google
Rechtsprechung und Gesetzgebung
Rechtsprechung.
Allgemeines Verwaltungsrecht.
Krkenntniss des Reichsgerichts, VII. Zivilsenate, vom 26. Januar 1900 in Sachen
der Stadtgemeinde S., vertreten durch den Magistrat, Beklagte und Rcvisionsklagerin.
wider den Scharf richtereibetitzer H. B. in S., Kläger und Revisionsbeklagteu.
(Vergl. Justiz-Ministerial-Blatt für die Preussisehe Gesetzgebung und Rechtspflege
1901 S. 64/68.)
Polizeiverfügung und Polizeiverordnung.
Aus den Entschcidungsgriiiiden.
Dem ersten Richter fallt hierbei zweifellos, dem zweiten anscheinend
— wenigstens weist die Bezugnahrae auf § 4 des Gesetzes vom 11. Mai
1K42 darauf hin — eine Verwechselung zwischen Polizei Verfügung»
und Polizeiverordnungen zur Last. Die Polizei Verfügung stellt sich
dar als einzelner, auf "einen einzelnen konkreten Fall gerichteter Ver-
waltungsakt der Polizeibehörde. Die Prüfung ihrer Gesetzmässigkeit
ist dem Zivil- und ^trafrichter durch die §§ 127 bis 130 des Land'*
Verwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 jetzt ganzlich, also auch in dem
Falle des § 2 des Gesetzes vom 11. Mai 1842, entzogen. Der Richter
hat daher, so lange sie nicht aufgehoben ist, mit ihr und den durch sie
geschaffenen Zuständen als feststehenden, im Rechtswege nicht zu be-
seitigenden Thatsachen zu rechnen.
Die Polizeiverordnung dagegen trügt den Charakter der Recht*
norm und bildet den Ausflnss der von dem Gesetzgeber den oberen und
unteren Polizeibehörden in bestimmten Schranken und unter gewissen
Voraussetzungen delegirten Gesetzgcbungsgewalt.
Dem Richter steht, wenn er ein«; Rechtsnorm anwenden oder seiner
Entscheidung zu Grunde legen will, grundsätzlich die Befugniss zu. sie
auf ihre Rechtsgültigkeit zu prüfen. In Preussen ist ihm dies in Bezug
auf gehörig verkündete Gesetze und königliche Verordnungen durch
Digitized by Google
RechtRprechung und Gesetzgebung.
870
Art. 106 der Verfassung untersagt; im übrigen aber besteht jedenfalls
bezüglich der Prüfung aller anderen landesgesetzlichen Nonnen in Preussen
für den Richter keine Schranke.
Wenn in den §§ 17 und 15 der Gesetze über die Polizeiverwaltung
vom 11. März 1850 und 20. September 1867 die gesetzliche Gültigkeit
der Polizeiverordnungen der Prüfung des Polizeirichters unterworfen
wird, so ist damit nicht etwa eine dem Zivilrichter von dieser Prüfung
nach dem argumentum e contrario abschliessende Sondervorschrift
für den Strafrichter gegeben, sondern es ist darin lediglich die An-
erkennung des allgemeinen Grundsatzes des richterlichen Prüfungs-
rechts zu finden, welcher hier nur deswegen in Bezug auf den Strafrichter
besonders Ausdruck gefunden hat, weil die Polizeiverordnungen mit ver-
schwindenden Ausnahmen mit Strafbestimmungen versehen zu sein pflegen ,
so dass der Strafrichter am häufigsten mit der Prüfung von Polizei-
verordnungen befasst zu sein pflegt. Offenbar hat deshalb der Gesetz-
geber hier nur an ihn gedacht. Es würde übrigens auch jeder Grund
dafür fehlen, dem Strafrichter, nicht aber dem Zivilrichter ein solches
Prüfungsrecht zuzugestehen, u. s. w.
Unfallversicheruiigsrecht.
Erkenutniss des Reichsgerichts {TL Zivüsenats) vom 12. Oktober 1900 in Sachen
des preußischen Eisenbahnfiskus (Beklagten und Revisionsklägers) und der Schlaf-
wagengesellschaft zu B. (Nebenintervenientin) wider S. (Kläger und Revisions-
beklagten).
Die Zuweisung einer Schlafwagengesellschaft an die Privatbahnberufsgenossenschaft hat
die Folge, dass der Betrieb dieser Gesellschaft, auch wenn er mit dem Betriebe des Unter-
nehmers einer Eisenbahn thatsächlich kombinirt ist, rechtlich nur als ein selbständiger,
von dem Elsenbahnbetriebe getrennter und losgelöster in Betracht kommen kann: der
Unternehmer der Eisenbahn ist daher gegenüber den Angestellten dieser Gesellschaft ein
Dritter im Sinne des § 98 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.
Aus den Gründen.
Der Kläger war Wagenputzer in Diensten der Schlafwagengeselisehaft
zu B. Am 6. Februar 1895 war derselbe damit beschäftigt, Kohlen von
dem Kohlenlager der Gesellschaft über andere Gleise weg zu einem auf
den Gleisen für Zusammenstellung der Züge im Hauptbahnhofe zu C.
stehenden Wagen seiner Arbeitgeberin zu bringen. Hierbei wurde er
von einem Wagen des Beklagten erfasst und tiberfahren. Es musste ihm
das rechte Bein am Knie abgenommen werden. Er hat, gestützt auf das
Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871, beantragt:
den Beklagten für verpflichtet zu erklären, ihn für den Unfall
schadlos zu halten und zu vernrtheilen ....
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Der Beklagte hat Abweisung der Klage beantragen und ausfuhren
lassen, die Angestellten der Schlafwagengesellschaft seien durch Besehhi—
des Reichsversicherungsamts vom 12. Oktober 1896 der Privatbahnberutv
genossenschaft zugewiesen worden; dem Klager stünden demnach jetzt
lediglich Ansprüche aus dem Unfallversicherungsgesetze gegen die Privat-
bahnherufsgenossenschaft zu. Der Beklagte sei nicht als Dritter im Sinn»-
des § 98 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 anzusehen,
weil die Schlafwagengesellschaft, zu deren Angestellten der Kläger gehört
habe, einen mit dem Eisenbahnbetriebe kombinirten Betrieb habe. Der
Beklagte stehe daher nicht ausserhalb der Schlafwagengesellschaft, deren
Angestellte der Privatbahnherufsgenossenschaft zugewiesen seien, von der
also der Kläger nach Massgabe des Gesetzes vom G. Juli 1884 und des
Ausdehnungsgesetzes vom 28. Mai 1885 seine Entschädigung zu fordern
und auch wirklich erhalten habe, oder noch ferner erhalte.
Zu bemerken ist, dass die Schlafwagengesellsehaft mit dem preussi-
sehen Fiskus einen Vertrag abgeschlossen hat, in dem ausser anderem be-
stimmt ist, dass, falls den Bediensteten der Sehlafwagengesellschaft ein Unfall
beim Betreten der Bahn oder der Bahnhöfe zustossen sollte, die Schlafwagen-
gesellsehaft die Haftpflicht hierfür dem Beklagten gegenüber übernehme.
Mit Rücksicht auf diesen Vertrag hat der Beklagte der Sehlafwagengesell-
schaft den Streit verkündet. Diese ist als Nebenintervenientin in den
Rechtsstreit «'ingetreten und hat sich dem Antrage des Beklagten auf
Abweisung der Klage angeschlossen.
Das königliche Landgericht zu C. hat durch Unheil vom
11. Oktober 1899, über den Grund des Anspruchs erkennend, den Be-
klagten verurtheilt, dem Klüger allen Schaden zu ersetzen, der diesem
durch den Unfall vom 6. Februar 1895 entstanden ist. Das Ivmdgerieht
erklärt in den Gründen die Einwendung des Beklagten, dass er nicht als
ein „Dritter" im Sinne des 4? 98 des Gesetzes vom (».Juli 1884 anzusehen
sei. für unbegründet.
Die vom Beklagten und der Nebenintervenientin eingelegte Be-
rufung ist durch Urtheil des königlichen Oberlandesge riehts zu
('. am 23. April 1900 mit der Massgabe zurückgewiesen worden, d.i^
von der dem Kläger zuzuerkennenden Summe die ihm bereits bezahlten
und noch in Zukunft von der Privatbahnherufsgenossenschaft zu zahlenden
Beträge in Abzug kommen.
In Betreff der von der Nebenintervenientin geltend gemachten Ansieht,
dass sie keinen zur Privatbahnbenifsgenossenschaft zugehörigen, ver-
sicherungspflichtigen Betrieb habe, weisen die Gründe auf den in dieser
Hinsicht massgebenden Beschluss des Reichsversicherangsamtcs vom
12. Oktober 1896 hin, wonach zwar der Betrieb der Nebenintervenientin
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
SSI
als « in mit dorn des Beklagten kombinirter unter § 1 No. 1 des Aus-
drhnungsgesetzes vom 28. Mai 1885 falle, aber andererseits der fragliche
Betrieb von dem des Beklagten in wirtschaftlicher und versicherungs-
pflichtiger Beziehung getrennt und selbständig sei, und wonach er als
selbständiger Betrieb der Privatbahnberufsgenossenschaft angeschlossen
sei. Hieraus folge aber, dass die Versicherung der Nebenintervenientin
bei der Privatbahnberufsgenossenschaft sich nur auf ihren eigenen als
selbständig anerkannten Betrieb erstrecke ohne Rücksieht auf die Be-
ziehungen, die zwischen ihrem Betriebe und demjenigen des Beklagten
beständen. Es ergebe sich daher weiter aus den §§ 98, 95 des Unfall-
versicherungsgesetzes, dass der Beklagte, soweit die Nebenintervenientin
selbständig versicherungspflichtig sei, im Verhältnisse zu dem Kläger ein
Dritter, nämlich nicht der Unternehmer des Betriebes sei, in welchem der
Kläger versichert sei.
Gegen dieses Urtheil haben der Beklagte und die Nebenintervenientin
Revision eingelegt und beantragt, die*Klage abzuweisen. Der Kläger
hat die Zurückweisung der Revision beantragt.
Die Auffassung des Oberlandesgerichts, dass der beklagte Fiskus
als ein „Dritter" im Sinne des § 98 des Unfallversicherungsgesetzes vom
6. Juli 1884 dem Kläger gegenüber anzusehen sei, stützt sich auf seine
Annahme, dass die Entscheidung des Reichsversicherungsamtes vom
12. Oktober 1896, durch welche die Schlafwagengesellschaft mit ihrem
Betrieb«; der Privatbahnberufsgenossenschaft in L. zugewiesen worden
ist. für das Gericht massgebend und von demselben nicht auf ihre Rich-
tigkeit und Angemessenheit zu prüfen sei. Die Revision hfilt die Annahme
des Oberlandesgerichtes für unzutreffend, wenigstens für den vorliegenden
Kall, weil sie zu rechtlichen Konsequenzen führe, welche nicht in der
Absicht des Unfallversicherungsgesetzes liegen könnten. Allein der Stand-
punkt des Oberlandesgerichtes muss als dem Gesetze entsprechend an-
gesehen werden, und es ist auch nicht anzuerkennen, dass er zu Folge-
rungen führen könne, die mit dem Sinne des Gesetzes nicht in Einklang
wären. Das Ungewöhnliche des vorliegenden Falles, wonach die Schlaf-
wagengesellschaft schliesslich die ganze dem Verletzten nach dem Haft-
pflichtgesetz vom 7. Juni 1871 zukommende Entschädigung zu zahlen
haben wird und ausserdem ihre Beiträge an die Privatbahnberufsgenossen-
schaft, der sie überwiesen ist, zu leisten hat, beruht auf dem Privat-
vertrage, welchen sie mit dem preussischen Fiskus abgeschlossen hat.
und hängt mit den Bestimmungen des Gesetzes nicht zusammen. Dass
aber über die Bildung der Berufsgenossenschaften und die Zuweisung
der einzelnen Betriebe zu bestimmten Berufsgenossenschaften lediglich
die durch das Unfallversicherungsgesctz geschaffenen Organe, in letzter
ss-_>
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Instanz das Reichsversicherungsamt, zu entscheiden haben, kann nach drei
ganzen Inhalt des Gesetzes vom 6. Juli 1884 nicht zweifelhaft sein. Dl<
Zwangsversicherung soll nach diesem Gesetze durch die Genossenschaft
der Betriebsunternehmer erfolgen und das Gesetz schreibt in den §§ 11 ff.
genauer vor, wie die Genossenschaften gebildet und die in dieselbe
aufzunehmenden versicherungspflichtigen Betriebe ermittelt und festgestellt
werden sollen. Nach § 37 des Gesetzes haben die Genossenschaft
vorstände ein Genossenschaftskataster zu führen, in welches die wr
Sicherungspflichtigen Betriebe aufzunehmen sind. Gegen die Aufnahm
in das Kataster steht jedem Unternehmer die Beschwerde an das Reick
versicherungsam t zu, dessen Entscheidung nach § 88 daselbst endgültig
ist. Dasselbe gilt im wesentlichen für die auf Grund des Ausdehnung
gesetzes vom 28. Mai 1885 gebildeten Berufsgenossenschaften. Terz.
Urtheil des Reichsgerichts, Entscheidungen Bd. 35 S. 8. Hiernach köniw.
die Gerichte nicht für befugt erachtet werden, die Frage, ob ein Betn»'r
mit Recht oder Unrecht einer bestimmten Berufsgenossenschaft zugewie><:
ist, nachzuprüfen, sondern sie haben die in dieser Hinsicht erganpiD-
Entscheidung des Reichsversicherungsamtes als massgebend und al-
Grundlage für die daraus sich ergebenden, der Kognition der Gerich'
unterworfenen zivilrechtlichen Ansprüche anzusehen. Die Zuweisun:
der Schlafwagengesellschaft an die Pri vatbahnberufsgenos^
schalt hat die Folge, dass lediglich die letztere, als für die Auf-
stellten der ersteren, also auch für den durch den Unfall verletzten >
versicherungspflichtig erscheint, so wie die Privathahnbenifegcnnssenschif
ja auch diese Versicherungspflicht anerkannt hat und ihr nachgekommen
ist. Damit aber steht der Eisenbahnbetrieb vollständig ausserhalb >]•<
Betriebes der Schlafwagengescllschaft, welcher der Verletzte angeh'^.
und der Unternehmer des Eisenbahnbetriebes ist ihm gegenüM
im Sinne des § 98 a. a. O. als ein Dritter anzusehen. Der Umstand. <i>*
thatsächlich der Betrieb der Schlafwagengesellschaft ein nü'
dem der Eisenbahn kombinirter war, kann für das Gericht w-'
weiter in Betracht kommen. Er war vom Reichsversicherungsamte ^
Prüfung der Frage in Betracht zu ziehen, ob es angemessen sei. ^
Schlafwagengesellschaft und deren Angestellte der PrivatbahnberaS-
genossenschaft zuzuweisen, und das Reichsversicherungsamt hat sich und
wie die Gründe seines Beschlusses ergeben, der Prüfung dieser Fn*
unterzogen. Nachdem aber die definitive Zuweisung an die Privatbahf
berufsgenossenschaft erfolgt ist, kann rechtlich der Betrieb d< ■
Schlaf wagengescllschaft nur als ein selbständiger, von dt-m
Eisenbahnbetriebe getrennter und losgelöster in Betracht k -n;
men Ein Dritter im Sinne des Gesetzes ist aber nach den ^ ;|>
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
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95. 96 desselben jeder, der zu dem Verletzten nicht in dem Verhältnisse
de* Betriebsunternehmers, Bevollmächtigten oder Repräsentanten u. s. w.
steht, also auch der Unternehmer des Eisenbahnbetriebes, der
beklagte Fiskus, in dessen Betriebe der Verletzte nach der Peststellung
des Reichsversicherungsamtes nicht beschäftigt und nicht versichert war.
Demnach musste die Verurtheilung des Beklagten, wie geschehen,
auf Grund des § 98 des Unfallversicherungsgesetzes und des § 1 des
Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 für gerechtfertigt erachtet und die
Revision zurückgewiesen werden.
Hiiftpftichtrecht
Erkeuntniss des Reichsgerichts (IL Senats) vom 14. Dezember 1900 in Sachen des
preossischen Eisenbahnfiskus (Beklagten und Revisionsklägers) wider die minder-
jährigen S. S. (Kläger und Revisionsbeklagte).
Verpflichtung des Publikums zur Achtsamkeit bei Eisenbahnen, die auf einer dem öffent-
lichen Verkehr dienenden Strasse angelegt sind. Einrede des eigenen Verschuldens.
Reichshaftpflichtgesetz § 1. Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom
5. Juli 1892 § 44.
Thatbestand.
Der Vater der Kläger, Karl S., ist am 17. Oktober 1898 nachmittags
in V. von einem Zuge der der königl. preussisehen Eisenbahndirektion
zu E. unterstehenden Nebenbahn S. — B., deren Gleis dort frei auf der
d^m öffentlichen Verkehr dienenden Landstrasse liegt, erfasst, nieder-
geworfen und so schwer verletzt worden, dass er noch am nämlichen
Tage gestorben ist. Der Unfall hat sich in der Weise ereignet, dass S.
während eines von ihm mit einem Begleiter geführten Gesprächs von
dem plötzlich herankommenden, infolge der Schlüpfrigkeit der Schienen
mit wenig Geräusch fahrenden Bahnzuge, den er vorher weder gesehen
noch gehört hatte, derartig überrascht wurde, dass er die Geistesgegen-
wart völlig verlor und, statt sich durch einen Sprung nach rückwärts zu
retten, über das Gleise hinweg wollte und so gerade von dem heran-
fahrenden Zuge erreicht wurde.
Wegen dieses Unfalles haben die 3 minderjährigen Kinder des Ge-
töteten mit Klage, sowohl auf Grund der Bestimmungen des Reichs-
haftpflichtgesetzes, wie auf Grund der Behauptung eines Verschuldens des
"netheiligten Lokomotivführers, der weder geklingelt noch Signale mit der
Dampfpfeifc gegeben habe, die Verpflichtung des preussischen Eisenbahn-
fiskus zum Ersatz des ihnen durch den Tod ihres Ernährers entzogenen
Unterhalts geltend gemacht und die Verurtheilung des Beklagten zur
Zahlung von Renten im Betrage von 150 M jährlich für jeden der
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Rechtsprechung und Gesetzgebung".
3 Kläger für die Zeit vom Klagetage bis zur Entlassung aus der Schule
begehrt.
Der Beklagte hat Abweisung der Klage beantragt und ausgeführt,
der Unfall sei durch keinen seiner Angestellten verschuldet worden, ins-
besondere nicht durch den Lokomotivführer, der rechtzeitig das Läute-
werk in Thütigkeit gesetzt, ein Achtungssignal mit der Dampfpfeife ge-
geben, und, sobald S. ins Gleis getreten sei, alle ihm zu Gebote stehenden
Mittel zum Halten angewendet und den Zug auf die kürzeste Entfernung
zum Stehen gebracht habe. Dagegen sei der Unfall durch Verschulden
des Getodteten selbst herbeigeführt worden; denn wenn dieser auf das
Uiuten und das mit der Dampfpfeife gegebene Signal des Lokomotiv-
führers geachtet und vor dem Ueberschreiten des Gleises sich durch
Umschauen vergewissert hätte, ob er dasselbe ohne Gefahr überschreiten
könne, so würde der Unfall nicht haben vorkommen können.
Nach stattgehabter Beweisaufnahme hat das Landgericht zu E.
durch Urtheil vom 29. Dezember 1899 die Klage abgewiesen, indem
«*s annahm, dass der Unfall durch das eigene Verschulden des Verun-
glückten herbeigeführt worden sei, denn dieser habe, ohne sich von dem
Freisein der zu überschreitenden Bahnstrecke zu vergewissern und <>hu«j
auf den schon nahe herangekommenen und sieh durch Uiuten bemerkbar
machenden Zug zu achten, seine ganze Aufmerksamkeit einem von ihm
mit seinem Begleiter geführten Gespräch gewidmet und so sich von der
ihm drohenden Gefahr, der er hatte entgehen können, überraschen lassen.
Die Kläger haben gegen dieses Urtheil Berufung eingelegt, den
Antrag und die Behauptungen erster Instanz wiederholt und namentlich
geltend gemacht: Ein eigenes Verschulden des Getödteten liege nicht vor.
Entweder habe der Lokomotivführer überhaupt nicht geklingelt oder das
Uiuten sei von dem in einer benachbarten Wirthschaft herrschenden
Uirm übertönt worden. Ein Umsehen nach allen Richtungen könne dem
auf der Strasse verkehrenden Publikum beim Ueberschreiten der Gleise
nicht zugemuthet werden. S. sei während eines Gesprächs mit seinein
Begleiter durch das plötzliche Erscheinen des Zuges so überrascht
worden, dass er sich nicht mehr habe retten können. Aber wenn
man auch ein Verschulden des S. annehmen wolle, so könne dieses
doch gegenüber dem weit grösseren Verschulden der Eisenbahnverwal-
tung, welches in der für das Publikum gefährlichen Anlage der frag-
lichen Bahnstrecke und der Mangelhaftigkeit der vorhandenen Sichcrhehv
massregcln, namentlich der Bremsen, liege, und gegenüber dem Ver-
schulden ihrer Angestellten, namentlich des Lokomotivführers, der nicht
rechtzeitig und nicht mit der nöthigen Entschiedenheit gebremst habe,
nicht in Betracht kommen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
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Der Beklagte hat Verwerfung der Berufung beantragt, eignes Ver-
schulden des Getödteten als die alleinige Ursache des Unfalls, insbesondere
eine Uebcrtretung der Vorschriften des § 44 Absatz 5 der einschlägigen
Bahnordnung seitens des S. behauptet, und jede Schuld der Bahnverwal-
tung und ihrer Angestellten bestritten, indem insbesondere die Anlage
der betreffenden Bahnstrecke und die vorhandenen Waruungszeichen und
Sicherungen den gesetzlichen Vorschriften entsprächen*
Das Oberlandesgericht zu C hat durch Urtheil vom 12. Juli
1900 den Beklagten verurtheilt, den Klägern allen Schaden zu ersetzen,
welcher ihnen durch das Ueberfahren und den Tod ihres Vaters ent-
standen ist, und hat die Sache zur weiteren Verhandlung und Entscheidung
über den Betrag dieses Schadens und über die Kosten beider Instanzen
an das Gericht erster Instanz zurückgewiesen. Dieses Urtheil ist im
wesentlichen folgendermassen begründet: Es sei festgestellt, dass der
Tod des S. auf einen Unfall im Betrieb der bezeichneten Bahnstrecke
zurückzuführen sei. Für die Folgen dieses Unfalles hafte der Beklagte
nach § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes, falls er nicht beweise, dass ein
eigenes Verschulden des Getödteten vorliege. Ein solches, namentlich
eine Unvorsichtigkeit oder ein Leichtsinn desselben sei jedoch in dessen
Verhalten nicht zu finden. Dem Publikum könne beim Verkehr auf
öffentl icher Strasse eine so weitgehende Aufmerksamkeit nicht zur Pflicht
gemacht werden, dass in jeder in Gefahr bringenden Annäherung an die
Bahngleise unter allen Umständen ein Verschulden zu erbücken wäre.
Namentlich könne demselben nicht ganz allgemein zugemuthet werden,
jedesmal beim Ueberschreiten der Gleise sich nach einem etwa nahenden
Zuge umzusehen. Mit der Steigerung der Gefahr, welche der Betrieb
einer Bahnstrecke für das Publikum mit sich bringe, sei letzterem nicht
ein erhöhter Grad von Aufmerksamkeit und Vorsicht an und auf der
Strecke zur Pflicht zu machen. Der Umstand, dass die Eisenbahnverwal-
tung in neuerer Zeit derartige Nebenbahnen an und auf bestehenden
Landstrassen anlege, könne nicht zur Folge haben, dass der durch das
Haftpflichtgesetz beabsichtigte weitgehende Schutz des Publikums ein ge-
ringerer werde. Der Umstand, dass dem S. die Fahrzeit des betreffenden
Zuges bekannt gewesen sei, sei unerheblich, da man hieraus mit Rück-
sicht auf die häufige Unpünktlichkeit der Bahnzüge eine Verpflichtung zu
ganz besonderer Aufmerksamkeit nicht herleiten könne. Auch das Nicht-
hören des Ulutewerks und sonstigen Geräuschs des Zuges gereiche dem
S. nicht zum Vorwurf, da dieses durch den aus einer benachbarten Wirth-
schaft herüberdringenden Lärm mindestens theilweise übertönt worden
sei. Dieser Umstand aber und überhaupt alle Handlungen Dritter und
Zufälligkeiten schlössen die Haftung der Bahn nicht aus. S. habe mit der
Arthir für Eisenbahnwesen. 190t. 5g
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
plötzlich auftretenden Gefahr nicht zu rechnen brauchen. Dass er hei der
Ueberraschung durch den Zug, die ihm jede Zeit zur Ueberlegung ge-
raubt habe, die Besonnenheit habe verlieren müssen, sei nach de» Um
standen erklärlich. Hiernach könne das weitere Vorbringen der Kläger
bezüglich eines besonderen, tiberwiegenden Verschuldens der Bahnver-
waltung und ihrer Angestellten unberücksichtigt bleiben. Der Beklagte
sei daher dem Grunde nach für ersatzpflichtig zu erklären.
Gegen dieses am 11. September 1900 zugestellte Urtheil hat d*r
Beklagte Revision eingelegt. Er beantragt, das angefochtene Unheil
aufzuheben und nach seinem Antrag in der Berufungsinstanz zu erkennen.
Die Klager haben die Zurückweisung der Revision beantragt.
Aus den Entscheidungsgrün den:
Die Revision konnte keinen Erfolg haben.
Dieselbe bekämpft zunächst die von dem Berufungsgericht getroffene
Feststellung, dass der dem S. zugestossene Betriebsunfall nicht durch eige-
nes Verschulden desselben herbeigeführt worden sei. Sie hebt namentlich,
unter Bezugnahme auf ein Urtheil des III. Zivilsenats des Reichsgerichts
vom 23. Februar 1897 (Entschd. Bd. 38 S. 102 ff.)1) hervor, dass der
griff des eigenen Verschuldens nur mit Rücksicht auf die eigen thümlichen
Gefahren des Eisenbahnbetriebes, welche das Publikum durch Bezeigung
eines diesen Gefahren entsprechenden Masses von Vorsicht zu venneiden
habe, zutreffend gewürdigt werden könne. Diese Ausführungen richten
sich gegen den in dem angefochtenen Urtheil enthaltenen Satz, dass mit
der Steigerung der Gefahren, welche die in neuerer Zeit häufiger ge
wordene Anlage der Bahnstrecken auf dem Verkehr dienenden Strassen
für das Publikum mit sich bringe, diesem deshalb nicht ein erhöhter Gr*d
von Aufmerksamkeit und Vorsicht im Verkehr an und auf den Strassen
zur Pflicht zu machen sei. Diese Begründung des Berufungsurtheils ist
allerdings rechtsirrthümlich. Für die Frage nämlich, ob im einzelnen
Falle die Haftung des Betriebsuntemchmers wegen eignen Verschuldens
des Verletzten gemäss § 1 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 aus-
geschlossen ist, ist massgebend, ob der Verletzte bei Anwendung der
nach den Umständen gebotenen Sorgfalt und Vorsicht den einge-
tretenen Erfolg als eine mögliche Folge seines Verhaltens hätte voraus-
sehen können; vcrgl. Entscheidungen des Reichsgerichts Bd. 13 S. 9*) und
Bd. 38 S. 134. Es kommt also vor allem darauf an, ob der Verunglückte
das den gegebenen Umständen, insbesondere der vorhandenen Gefahr
») Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1898 S. 367.
-) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1886 S. 253.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
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entsprechende Mass von Sorgfalt und Vorsicht zur Vermeidung
des Unfalls angewendet hat. Hiernach ist die von dem Publikum dem
Eisenbahnbetrieb gegenüber zu beobachtende Vorsicht, deren Vernach-
lässigung seitens eines Verletzten ein Verschulden desselben im Sinne
des § 1 cit. begründet, nicht in allen Fällen in gleicher Weise, sondern
je nach den Umständen, insbesondere je nach der Beschaffenheit der
Bahnanlage und je nach der durch die Art des Betriebes bedingten Grösse
der Gefahr verschieden zu bestimmen. Wenn also insbesondere eine
Eisenbahn auf einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Strasse angelegt
ist, — was nach § 7 Abs. 1 der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen
Deutschlands vom 5. Juli 1892 auf Grund einer Bestimmung der Aufsichts-
behörde zulässig ist — , so ist unbedenklich das eine solche Strasse be-
nutzende Publikum zur Achtsamkeit auf die auf derselben fahrenden
Eisenbahnzüge verpflichtet, obgleich eine solche Achtsamkeit bei der früher
allgemein üblichen Anlage der Eisenbahnen auf einem besondern, einge-
friedigten Bahnkörper zur Vermeidung von Betriebsunfällen in der Regel
nicht erforderlich war. Namentlich bietet das Reichshaftpflichtgesetz und
dessen Entstehungsgeschichte keinen Anhalt für die dem hervorgehobenen
Satze des Berufungsurtheils zu Grunde liegende Annahme, dass der Gesetz-
geber bei Aufstellung des Begriffs des eigenen Verschuldens das Publikum
für alle Zukunft nur zu demjenigen Masse von Vorsicht dem Eisen-
bahnbetrieb gegenüber habe verpflichten wollen, welches der zur Zeit des
Erlasses des Gesetzes üblichen Beschaffenheit der Eisenbahnanlagen und
des Betriebes entsprach.
Indessen kann der erörterte rechtsirrthümliche Satz des Berufungs-
urtheils deshalb nicht zu einer Aufhebung desselben führen, weil dieses
nicht auf diesem Satze beruht, sondern daneben noch eine Reihe that-
sächlicher, ohne ersichtlichen Rechtsirrthum getroffener Feststellungen
enthält, welche auch bei Zugrundelegung der hervorgehobenen richtigen
Kechtsansicht die Annahme des Berufungsgerichts, dass S. den ihm zuge-
stossenen Unfall nicht selbst verschuldet habe, als gerechtfertigt erscheinen
lassen, und welche daher geeignet sind, selbständig die angefochtene
Entscheidung zu tragen. Die gegen diese Feststellungen und die
daraus hergeleitete rechtliche Folgerung gerichteten Angriffe der Revision
sind ungerechtfertigt. Dieselbe stützt nämlich ihre Behauptung des eigenen
Verschuldens des S. darauf, dass dieser blindlings und, ohne auf das
weithin vernehmbare Läutcsignal des herannahenden Zuges irgend wio zu
achten, auf die ihm bekannten Eisenbahngleise geschritten sei und dass
er bei dem damals von ihm mit seinem Begleiter geführten Gespräch die
gewöhnliche Aufmerksamkeit ganz aus den Augen gesetzt habe. Das
Berufungsgericht hat aber in dieser Hinsicht thatsächlich festgestellt, dass
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
S., ebenso wie sein Begleiter, weder das Läuten noch sonst etwas v..n
dem Zuge gehört und letzteren auch nicht gesehen habe, und dass dieses
Nichthören sich dadurch erkläre, dass das Läutewerk und das sonstig*
Geräusch des Zuges von dem aus einer benachbarten Wirthschaft herüber
dringenden I>ärm mindestens theil weise übertönt worden seien. An diese
thatsächlichen Feststellungen, welche keinen Rechtsirrthum erkennen lassen,
knüpft das Berufungsgericht die weitere Ausführung, dass in diesem
Nichthören und Nichtsehen unter den obwaltenden Umständen kein
Verschulden im Sinne des angeführten $ 1 liege, und dass namentlich der
Umstand, dass das Geräusch des Zuges durch den Lärm übertönt worden
sei, „wie überhaupt alle Handlungen Dritter und Zufälligkeiten, auf die
Haftung der Bahn keinen Einfluss ausübten und keineswegs geeignet
seien, dieselbe zu entlasten". Der letztere Satz ist nach dem ganzen Zu
sammenhang des Urtheils nur dahin zu verstehen, dass der mehrerwähnte,
von Dritten herrührende Lärm das Verhalten des S. dem herannahenden
Zuge gegenüber als ein entschuldbares erscheinen lasse, und dass daher
bei dem Mangel eines eignen Verschuldens desselben die gesetzliehe
Haftung des Beklagten für den fraglichen Unfall begründet sei. In dieser
offenbar allein beabsichtigten Anwendung auf die Frage des eigenen
Verschuldens des Verunglückten ist der hervorgehobene Satz rechtlich
nicht zu beanstanden; denn Handlungen Dritter und Zufälligkeiten, welche
den Verunglückten an der Wahrnehmung der ihm drohenden Gefahr ver-
hindern, sind zweifellos geeignet, ein Verschulden desselben auszusehliessen
Da dieser Satz sich also nicht auf solche Fälle bezieht, in welchen es
sich um die Frage des Vorliegens höherer Gewalt im Sinne des § 1 cir.
handelt, wie dann auch im gegebenen Falle der Beklagte seine Haftung
nicht etwa unter Berufung auf das Vorliegen höherer Gewalt
abgelehnt hat, so ist hier auch nicht weiter zu prüfen, ob dieser
Satz bei Anwendung auf den letzteren RechtsbegrifT zutreffend sein würde.
Bezüglich des Umstandes, dass S. den herannahenden Zug auch nicht
rechtzeitig gesehen hat, führt das angefochtene Unheil näher aus: Dem
Publikum könne beim Verkehr auf öffentlicher Strasse eine s"
weit gehende Aufmerksamkeit nicht zur Pflicht gemacht werden, dass in
jeder in Gefahr bringenden Annäherung an das Bahngleise unter allen
Umständen ein Verschulden zu erblicken wäre. Insbesondere könne
demselben nicht ganz allgemein zugemuthet werden, sich jedes Mal beim
Ueberschreiten der Gleise nach einem etwa nahenden Zuge umzusehen.
Auch diese Ausführungen sind in ihrer offenbar allein gemeinten Anwen-
dung auf Bahngleise, welche sich auf den dem öffentlichen Verkehr die-
nenden Strassen hinziehen, nicht rechtsirrthümlich. Denn es kommt
hierbei in Betracht, dass eine solche Bahnstrecke dazu bestimmt ist, nicht
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
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mir dem Bahnbetrieb, sondern als Bestandteil der Öffentlichen Strasse
mich dem Verkehr des Publikums zu dienen. Ueberdies ergiebt sich aus
den Vorschriften des § 44 Abs. 1, 2, 4, 5 der erwähnten, auf die in Frage
»tonende Nebenbahn anwendbaren Bahnordnung vom 5. Juli 1892, dass
«las Betreten einer solchen Bahnlinie, soweit sie zugleich als Weg
«lient, dem Publikum im allgemeinen gestattet und nur im Falle der
Annäherung eines Zuges untersagt, und dass in diesem Falle die schnelle
Käumung derselben geboten ist. Die Erfüllung der durch die letztere
Bestimmung jedem einzelnen auferlegten Verpflichtung aber hat zur not-
wendigen Voraussetzung, dass derselbe die Annäherung des Zuges in
irgend einer Weise, insbesondere durch das Gesicht oder das Gehör
Avahrnimmt; denn die Absicht beim Erlass der fraglichen Bestimmung
kann offenbar nicht dahin gegangen sein, dies«' Verpflichtungen dem
Publikum auch für solche Fälle aufzuerlegen, in welchen es ohne sein
Verschulden von der dieselben begründenden Thatsaehe, der Annäherung
oines Zuges, keine Kenntnis» hat. Diese Annahme ist um so mehr ge-
rechtfertigt, als durch die erwähnte Bahnorduung (vergl. z. B. §§ 12, 28,
:^">. 37. 40, 42) zugleich Vorsorge getroffen ist, dass das auf der Strasse
vorkehrende Publikum durch Läuten oder sonstige Signale von dem
Herannahen eines Eisenbahnzuges rechtzeitig in Kenntniss gesetzt werde.
Dagegen ist durch diese Bahnordnung nicht vorgeschrieben und aus den
Bestimmungen derselben auch nicht zu entnehmen, dass das Publikum
vor jeder Annäherung an die sich auf der Strasse, hinziehenden Bahn-
gloise oder vor jedem Betreten derselben auch dann nach einem sich
etwa nahenden Zuge sich umschauen und dass es sich auch dann jeder
Th/ltigkeit, welche seine Fähigkeit zur Wahrnehmung eines solchen beein-
träohtigen konnte, enthalten muss, wenn es keinerlei auf eine solche
Annäherung eines Zuges hinweisende und daher zu besonderer Aufmerk
samkeit verpflichtende Wahrnehmung macht. Dies rechtfertigt den Schluss,
dass man beim Erlass der erwähnten Bahnordnung dem Publikum die.
hier in Rede stehende allgemeine Verpflichtung nicht hat auferlegen
wollen, weil man dieselbe im Hinblick auf die darin getroffenen, die
Sicherheit des auf der Strasse verkehrenden Publikums bezweckenden
Bestimmungen für entbehrlich hielt und weil man das demselben an sich
zustehende Recht auf freie Benutzung der Strasse nicht mehr, wie not-
wendig, beschränken wollte. Die fragliche Verpflichtung des Publikums
aber lässt sich, abgesehen vou den Bestimmungen der Bahnordnung, auch
nicht von dem allgemeinen Gesichtspunkte aus begründen, dass jede
Unterlassung einer solchen Umschau und jede Thätigkcit, welche die
Fähigkeit zur Wahrnehmung eines herannahenden Zuges bei einem auf der
Strasse Befindlichen beeinträchtigen konnte, wie z. B. ein daselbst geführtes
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Gespräch, als Fahrlässigkeit desselben aufzufassen wäre. Vielmehr kommt
es für die Entscheidung der Frage, ob im einzelnen Falle eine solche
Vorsicht geboten war und ob deren Nichtbeachtung als ein Verschulden
aufzufassen ist, auf die Würdigung der gegebenen Thatumstände an. Die
im vorliegenden Falle von dem Berufungsgerichte vorgenommene Würdi-
gung ist nun wesentlich thatsächlicher Natur und insoweit der Nach-
prüfung des Revisionsgerichts entzogen. Im Übrigen aber lässt sie einen
Rechtsirrthum nicht erkennen. Dies gilt insbesondere von den Erwü-
gungen, betreffend die Nichtbeachtung der fahrplanmässigen Ankunftszeit
des den Unfall bewirkenden Zuges, das von S. mit seinem Begleiter ge-
führte Gespräch und das durch die plötzliche Ueberraschung verursachte
Ausweichen desselben nach der verkehrten Seite. Diese thatsächlichen
Erwägungen aber sind ausreichend, um die Annahme des Berufungsgerichts,
dass ein eignes Verschulden des S. ausgeschlossen sei, auch von dem
oben hervorgehobenen richtigen rechtlichen Gesichtspunkte aus als ge-
rechtfertigt erscheinen zu lassen. Insbesondere ist die Bezugnahme d««s
Beklagten auf die erwähnte Bestimmung des Art. 44 Abs. 5 der Bahn-
ordnung von 1892 dadurch zur Gentige widerlegt, dass das Berufungs-
gericht das unverschuldete Nichthören und Nichtschen des herannahenden
Zuges durch S. und sein durch augenblickliche Geistesverwirrung ver-
ursachtes Ausweichen nach der verkehrten Seite festgestellt hat, woraus
sich nach obigen Ausführungen von selbst ergab, dass er sich durch seine
Annäherung an die Bahngleise und sein verkehrtes Ausweichen keiner
Uebertretung der Bahnordnung und auch sonst keiner Fahrlässigkeit
schuldig gemacht hat.
Durch die Annahme, dass das Berufungsgericht den Mangel eiues
eigenen Verschuldens des S. in rechtlich einwandfreier Weise festgestellt
habe, setzt sich der erkennende Senat auch nicht etwa in Widerspruch
mit dem von dem Revisionskläger angeführten Urtheil des III. Zivilsenats
vom 23. Februar 1897 (Entscheidungen Band 38 S. 162 ff*.), denn die der
letzteren Entscheidung zu Grunde liegende Annahme, dass der durch den
Betrieb einer Nebenbahn Verunglückte, durch unachtsames Ueberschreiten
eines mit einer Warnungstafel versehenen Bahnüberganges ein
eigenes Verschulden begangen habe, beruht auf einem wesentlich anders
gestalteten Thatbestande.
Hiernach sind die gegen das angefochtene Urtheil erhobenen An-
griffe ungerechtfertigt.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
891
Beamtenrecht.
Erkenntuiss des Reichsgerichts, III. Senats, vom 22. Februar 1901, in Sachen des
Eisenbahnbetriebssekretärs K. in H., Klägers, Revisionsklägers, wider den königl.
preussischen Kisenbahntiskus vertreten durch die königl. Eisenbahndirektion in
H., Beklagten, Revisionsbeklagten.
Den preussischen Beamten ist ein klagbarer Anspruch auf Gehaltszulagen nicht gegeben;
die auf Feststellung des Besoldungsdienstalters gerichtete Klage ist daher abzuweisen,
wenn die Feststellung nur zur Erlangung der Dienstalterszulagen erfolgen soll.
Gesetz vom 24. Mai 1861, § 1.
Aus den Gründe n.
Der im preußischen Staatsdienst als Eisenbalmbetriebssekretär ste-
hende Klüger hat seine Anträge darauf gestützt, dass nach (dem für die
mittleren Beamten der Eisenbahnverwaltung bestehenden System der
Dienstaltersstufen und dem ihm als früherem Militäranwärter zukommen-
den Besoldungsdienstalter früher und in höherem Betrage, als geschehen,
Gehaltszulagen ihm hätten gewährt werden müssen; er fordert mit diesen
Anträgen Nachzahlung der Differenz für die Vergangenheit und Fest-
stellung der Verpflichtung des Beklagten für die Zukunft. Da insoweit
vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden — und das
allein ist entscheidend — , hat das Oberlandesgericht, abweichend vom
Landgericht, mit Recht angenommen, dass nach § 1 des preussischen
Gesetzes vom 24. Mai 1861 der Rechtsweg zulässig sei, aber es hat zu-
treffend ausgeführt, dass diese Ansprüche unbegründet sind, weil in
Preussen den Beamten, mit Ausnahme der Richter (Entscheidungen des
Reichsgerichts Bd. 1 1 S. 289 ff.), ein klagbarer Anspruch auf Gehaltszulagen
nicht gegeben ist, dass vielmehr deren Bewilligung lediglich im Ermessen
der zuständigen Verwaltungsbehörden steht, und dass insoweit auch be-
züglich der Dienstalterszulagen eine Aenderung nicht getroffen worden ist.
Der in der Revision zunächst erhobene Angriff richtet sich auch im
wesentlichen dagegen, dass das Berufungsgericht den eventuell gestellten
Antrag „anzuerkennen, dass das Besoldungsdienstalter des Klägers vom
5. Juni 1883 an zu berechnen istu, wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges
abgewiesen hat. Er geht davon aus, das Berufungsgericht stütze seine
Entscheidung wesentlich darauf, dass es an einem rechtlichen Interesse
an der alsbaldigen Feststellung fehle, und es mag sein, dass durch die
Anlehnung der Gründe des Berufungsgerichts an die des Landgerichts
diese irrige Auffassung veranlasst werden konnte. Jedenfalls ist dieser
Grund nicht entscheidend und wohl auch vom Berufungsgerichte nicht so
angesehen worden. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der Rechts-
weg nicht für alle Klagen der Beamten gegen den Staat aus ihrem Dienst-
verhaltnisse zulässig ist, sondern nur für vermögensrechtliche An-
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892
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
sprüche. Ein auf Feststellung des Besoldungsdienstalters gerichteter An-
spruch ist an sich kein vermögensrechtlicher, für ihn ist daher — falls
hier überhaupt von Feststellung eines Rechtsverhältnisses gesprochen
werden kann — höchstens dann der Rechtsweg offen, wenn die b<.ui
fragte Friststellung die noth wendige Vorentscheidung für einen dein
Klüger zustehenden vermögensrechtlichen Anspruch bildet oder doch
bilden kann. Das wurde zwar dann zutreffen, wenn es sich z. Ii. tun dir
Feststellung des für die Berechnung des Ruhegehalts massgebenden
Dienstalters handelte, aber nicht im vorliegenden Falle, da, was der Kläger
nicht bestreitet, das sog. Besoldungsdienstalter nur für die Gehaltszulagen
•Bedeutung hat und hier nur, um diese zu erlangen, festgestellt werden
soll. Auf diese Gehaltszulagen steht aber, wie bereits ausgeführt, ein
Rechtsanspruch nicht zu. vielmehr sind die auf sie gerichteten IJrinzi]Mil-
anträge zurückgewiesen worden, und für einen davon unabhängigen Fest
Stellungsanspruch ist der Rechtsweg unzulässig.
Steuerreclit.
Erkenntniss des Obervenvaltungsgericlits, II. Senats, vom Mai 1900 in der Ver-
waltungsstreitsache des Krelsausschusees des Kreises M., Beklagten und Revisions-
klägers, wider den königlichen Eisenbahnfiskus, Kläger und Revisionsbeklagten
Die gesetzmässige Kreiseinkommensteuerpflicht der „Kreisein gesessenen" erstreckt sich
nicht auf die juristischen Personen, da diese nicht unter den Begriff der Kreiseingesesse
nen fallen.
G r ü n d e.
Der Beklagte hat den Kläger wegen desjenigen Einkommens, welches
ihm aus dem Betriebe der 1882 verstaatlichten vormals Hessischen Nord-
bahn im Kreise zufliesst, mit 1778,67 J(, zur Krejseinkommensteuer für
1898/99 herangezogen und zwar nicht, wie es rieht jg gewesen wäre, durch
Vermittlung der einzelnen Betriebsgemeinden, sondern direkt (zu vergl.
Friedrichs, die Kreisabgaben Seite 123).
Die hiermit in Bezug genommene Vorentscheidung hat dem Antrage
des Klägers entsprechend auf Freistellung erkannt und damit jedenfalls
im Ergebniss das Richtige getroffen, so dass das vom Beklagten noch
eingelegte Rechtsmittel zu einem in der Sache für ihn günstigeren Spruche
nicht führen kann.
Die Berechtigung desselben, den Fiskus von seinem Einkommen aus
dem Betriebe der verstaatlichten Eisenbahn zu besteuern, hängt nach 4? 1»
d.'s Gesetzes vom 28. März 1882. GS. S. 21, davon ab. dass
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Rechtsprechung U"<1 Gesetzgebung.
893
1. nach den bei Erlass jenes Gesetzes bestehenden gesetzlichen Be-
stimmungen dir kurhessischen Kreise zur Besteuerung des Ein-
kommens von Eisenbahnaktiengcsellschaften befugt waren, und
2. dass ihnen diese Befugnis* nicht demnächst durch eine „ander-
weitige gesetzliche Regelung der Kommunalbesteuerung der Eisen-
bahnen" entzogen ist.
Der Bezirksaussehuss hat die Frage, ob die erste Voraussetzung zu-
trifft, offen gelassen, weil er der Ansicht ist. dass späterhin eine neue
Kegelnng des betreffenden Besteuerungsrechts eingetreten sei. durch die
eine etwaige frühere Steuerpflieht des Eisenbahnfiskus aufgehoben worden
sei. Ob dieses richtig ist, ob insbesondere die unter 2 erwähnte „ander-
weitige gesetzliche Regelung der Kommunalbesteucrung der Eisen-
bahnen" in den die Kreisabgabenpfiicht des Fiskus ordnenden Vor-
schriften der Kreisordnung vom 7. Juni 1885 erblickt werden darf, wie
solches der Vorderrichter thut, das erseheint nicht unzweifelhaft, doch
bedarf diese Frage hier keiner Entscheidung, weil schon die - im Vor-
dergründe der Erwägungen stehende — erste der beiden Bedingungen
für das Bestenerungsrecht nicht zutrifft. Die bis zur Einführung der
Kreisordnung in Geltung gewesene Verordnung vom 9. September 18(>7,
betreffend die Kreisverfassung im Gebiete des Regierungsbezirks Cassel,
grab nämlich, indem sie sich den in den älteren Provinzen bestehenden
Vorschriften (vergl. z. B. die die Rheinprovfnz betreffende Verordnung
vom 9. April 1840 — G. S. S. l(il) anschloss. in ihrem § 5 Xo. 3 den
Kreisständen nur das Recht, „zu gemeinnützigen Zwecken die
Kreiseingesessenen mit Beiträgen zu belasten," und es kann kein
Zweifel sein, dass der Gesetzgeber, welchem der u. a. schon in der öst-
lichen Städteordnung vom 30. Mai 1853 festgehalten«? Unterschied von
physischen Einwohnern, juristischen Personen und Forensen geläufig sein
niusste. zumal er diesen Unterschied kurz zuvor in dem am 25. März 18(>7
erlassenen Gemeinde Verfassungsgesetze für Frankfurt a. M. 8) berück-
sichtigt hatte, mit dem Ausdrucke „Kreiseingesessenen" die juristischen
Personen nicht mit umfassen wollte. In dem Gencralbcriehte der XI. Koni-
mission Über den Entwurf des Gesetzes vom 28. März 1882 wird denn
auch ausdrücklich hervorgehoben, dass damals in Hessen-Nassau kein die
Besteuerung der Eiscnbahngcsellsehaften ermöglichendes Gesetz existirte
(Verhandlungen des Abgeordnetenhauses Aul. Band II Xo. 105 Seite lll>8).
Wenn trotzdem, wie Beklagter behauptet, einige Kreise derartige Steuern
erhoben haben, so "war das unberechtigt und kann an der Rechtslage
nichts ändern.
85)4
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Erkenntnis» des Oberverwaltungsgerichts, I. Senat«, vom 7. Dezember 15)00, in der
Verwaltungsstreitsache des Gemeindevorstehers zu St., Beklagten und Revisions-
klägers, wider den Eisenbahntlskus, vertreten durch die königl. Eisenbahndirektion
zu H., Kläger und Revisionsbeklagten.
Die von einer Gemeinde geforderten Handdienste sind allen Steuerpflichtigen in gleichem
Umfange aufzulegen; es ist anzulässig, sie nach dem Massstabe der allgemeinen Steuer
leistung zu vertheilen. Kommunalabgabengesetz § 68 Abs. 2.
Ans den Gründen.
Der § 68 Abs. 2 dos Kommunalabgabengesetzes beginnt mit dem
Satz«-:
„Spanndienste sind von den Grundbesitzern nach dem Verhältnis
der Anzahl der Zugthiere, welche die Bewirtschaftung ihre« im Gemeinde-
bezirke belegenen Grundbesitzes erfordert. Handdienste von sämmtliehen
Steuerpflichtigen „gleiehheitlieh" zu leisten". Dieser Wortlaut allein ergiebt
schon, dass der Gesetzgeber nicht blos eine allgemeine Normativbestim-
mung für die Abfassung von Gemeindebeschlüssen über die Verthoilung
von Naturaldiensten, sondern einen unmittelbar anwendbaren Vertheilungs-
massstab hat vorschreiben wollen und vorgeschrieben hat. Für den ersten,
von den Spanndiensten handelnden Theil des Satzes folgt dies s«> un-
mittelbar aus seiner Fassung, dass jeder Zweifel völlig ausgeschlossen
ist; es muss aber auch von dem zweiten die Handdienstc betreffenden
gelten, denn die Annahme, dass der Gesetzgeber zwei Bestimmungen von
ganz verschiedener Tragweite in denselben Satz zusammengefaßt und
mit gleichen Worten zum Ausdruck gebracht hat. ist schlechthin unzu
lassig. Ist aber die angezogene Bestimmung über die Handdienste als
Feststellung eines unmittelbar anwendbaren Vertheilungsmassstabes aufzu
fassen, so kann das Wort „gleichheitlieh14 nur in dem Sinne von im
gleichen Masse oder im gleichen Umfange verstanden werden; denn eine
hiervon abweichende Auslegung ist mit dem Charakter der Bestimmung
unvereinbar. Namentlich gilt dies von der durch den ersten Richter ge-
billigten Annahme des Beklagten, der in dem Wort „gleichheitlich" nur
eine Bestimmung dahin, dass die Vertheilung der Handdienste nach gleich
massigen Grundsätzen zu erfolgen habe, finden will; denn eine derartige
Bestimmung ist nicht unmittelbar anwendbar, sondern bedarf der Er-
gänzung durch Feststellung derjenigen dem Erforderniss der Gleich-
miissigkeit entsprechenden Grundsätze, die der Vertheilung zu Grunde
zu legen sind.
Schon diese Erwägung allein ist entscheidend. Es entbehren «her
auch die Gründe, welche von dem Beklagten und vom ersten Kichter für
die entgegengesetzte Auffassung angeführt werden, jeglichen Anhalts.
Wenn beide die im Koinmissi«msbencht des Herrenhauses zu § 68 der
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Rechtsprechung und Gesetzgebung 895
Vorlug»' gemachte Bemerkung für sich anführen, ho legen sie dieser eine
Bedeutung bei, die sie nicht haben soll und nicht haben kann. Dort ist
gesagt: „Es sei in Uebereinstimmung mit der Staatsregierung festgestellt
worden, dass die Bestimmung, Handdienste sind von sämmtlichen Steuer-
pflichtigen gleichheitlich zu leisten, die analoge Anwendung der Bestim-
mungen des § 20 Abs. 2 über die Vorausbelastung einzelner Steuer-
pflichtiger nicht ausschliessen solle, sondern lediglich den Gegensatz zu
den Spanndiensten bilde" (Drucksachen des Herrenhauses Session 1892/93
Aktenstück 90 S. 35). Damit ist indess nur dem Gedanken Ausdruck
gegeben, dass das Wort „gleichheitlich" nicht deshalb gebraucht sei, um
eine Mehr- oder Minderbelastung einzelner Theile des Gemeindebezirks
oder einzelner Klassen von Gemeindeangehorigen auszusehliessen, sondern
nur den von der Bestimmung über Vertheilung der Spanndienste ab-
weichenden, also im Gegensatz zu ihr stehenden Massstab für die Auf-
bringung der Handdienste bezeichnen soll, aber nicht gesagt, dass „gleich-
heitlich" dieselbe Bedeutung habe, wie „nach gleichmässigen Grundsätzen".
Eine derartige Auslegung würde vielmehr mit der bei den ßerathungen
im Abgeordnetenhause kundgegebenen Aulfassung der Staatsregierung
im Widerspruch stehen. Bei diesen hat der Regierungsvertreter gegen-
über dem Einwände eines Kommissionsmitgliedes, dass die gleichheitliche
Leistung eine Unbilligkeit in sich schliesse, weil von den kleineren Grund-
besitzern, wie Büdnern und Hiiuslern, nicht dieselben Handdienste wie
von den grosseren verlangt werden konnten, erwidert: „Das Wort „gleich-
iieitlich" sage allerdings, dass zu den Handdiensten alle Steuerpflichtigen
im gleichen Masse heranzuziehen seien, diese Bestimmung sei indess
aus der erst kürzlich verabschiedeten Landgeineindeordnung für die öst-
lichen Provinzen übernommen und erscheine deshalb gerechtfertigt, weil
das Verhältniss, so lange die Handdienste in Natur geleistet würden, kaum
anders geregelt werden könne" (zu vergl. der Kommissionsbericht in den
Drucksachen des Abgeordnetenhauses, Session 1892/93, Aktenstück No. 128
S. 96 und das Protokoll über die Sitzung der Kommission am 7. Februar
1N93 S. 4). Denn hier ist ganz unzweideutig ausgesprochen, dass „gleich-
heitlich" dieselbe Bedeutung hat, wie in gleichem Masse oder in gleichem
Umfange. Mit Unrecht berufen sich also der Beklagte und mit ihm der
erste Richter auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, sie spricht nicht
für, sondern gegen ihre Auffassung.
Wenn ferner der Beklagte und ebenso der erste Richter sich auf
den „Geist" des Kommunalabgabengesetzes berufen und auszuführen ver-
buchen, dass die Heranziehung nach gleichen Sätzen Unzuträglichkeiten
zur Folge haben müsse, so kann dies gegenüber dem Nachweise, dass
die Belastung der Steuerpflichtigen mit gleichen Leistungen vom Gesetz-
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HOf>
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
gebor bewusstermasscn vorgeschrieben ist, keine Bedeutung für sich
beanspruchen.
In der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung haben denn auch
keine Zweifel über die Bedeutung des $ 68 Aha. 2 Satz l des Kommunal-
abgabengesetzes bestanden. In der Ausführungsanweisung zum Kotn
-munalabgabcngesetz Art. 44 Abs. 2 ist in Uebereinstimmung mit der
oben wiedergegebenen Erklärung des Regierungskommissars gesagt, dass
Handdienste von den Pflichtigen gleichheitlich, d. i. im gleichen Masse zu
leisten sind. Dieselbe Auflassung ist auch in der Rechtsprechung d«*>
Oberverwaltungsgerichts zu Grunde gelegt und zwar in einer ganzen
Reihe von Urtheilon. unter anderm auch in dem von beiden Parteien
angezogenen Urtheil vom 17. Juni 1890 (Preussisches Verwaltungsblatt
Jahrgang XVIII S. 22). Wenn der erste Richter aus diesem die ent-
gegengesetzte Auflassung herausgelesen hat, so beruht dies offenbar darauf,
dass er die Worte: „Unter gleichheitlich ist zu verstehen in gleichem
Masse*4 dahin auslegt, „gleichheitlich44 habe dieselbe Bedeutung, wie „nach
gleichmässigen Grundsätzen44. Diese Auslegung wiederstrebt indes» nicht
nur dem klaren Wortlaut des angeführten Satzes, sondern auch dem
ganzen Zusammenhange des Unheils, welches die Bemessung des v«»u
den Pflichtigen an Stelle der Naturalleistung zu zahlenden Geldbeitrags
nach verschiedenen von der Hohe des Einkommens abhängigen Sätzen
deshalb für unzulässig erklärt, weil das Actjuivalent der Naturalleistuug
der Dienste entsprechen muss. die bei gleichheitlicher Vertheilung für
alle Steuerpflichtigen die gleiche ist.
Bahnpolizeirecht.
Krkenntniss des Oberlandesgerichta zu K. (Strafsenats) vom 19. Dezember 1««*» in
der Strafsache gegen den Mühlenbautneister B. und Genossen wegen Uebertretung
der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli iste
Einer Anordnung der zuständigen Bahnbehörde, durch welche das Betreten des Bahndammes
an einer seither dem Uebergange freigegebenen Stelle untersagt wird, Ist, auch wenn sie
ein materielles riecht verletzt, so lange Folge zu leisten, bis ihre Aufhebung erwirkt ist.
Aus d e n G r ü n d e u.
Die Revision, welche Verletzung materieller Rechtsnormen rügt, ist
unbegründet. Die von der Vorinstanz festgestellte Verschliessung einer
seither dem Uebergang freigegebenen Stelle des Bahndammes und Kr
richtung von Tafeln, durch deren Aufschrift das Betreten des Dammes an
dieser Stelle untersagt wurde, war eine von der zuständigen Bahnbehorde
ausgehende, Indults Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Bahn
betrieben getroffene Anordnung der Bahnverwaltung. Das Publikum hatte
uigitizea Dy
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
897
daher dieser Anordnung nach § 53 der Betriebsordnung vom f>. Juli 1892
Folge zu leisten. Wurde durch sie ein materielles Recht öffentlich -recht-
lichen oder privatruchtlichen Charakters verletzt, so stand es den Inter-
essenten frei, die Aufhebung der Anordnung zu erwirken: so lange sie
aber bestand, war niemand berechtigt, ihr entgegen zu handeln.
Es kommt hiernach auf die von den Vorinstanzen erörterte Frage1
ob bis zu der Abschliessung des Bahndammes ein öffentlicher, an dieser
Stelle über den Damm führender Fussweg bestanden habe oder nicht,
überhaupt nicht an. Auch wenn das I^andgericht, indem es das Bestehen
eines solchen Weges für widerlegt ansieht, geirrt haben sollte, war die
Verurtheilung der Angeklagten gemäss § 53 und der weiteren, im ange-
fochtenen Urtheil benannten Vorschriften der Betriebsordnung schon ver-
möge der Feststellung geboten, dass die Angeklagten der getroffenen
Anordnung nicht Folge geleistet, die Einfriedigung überstiegen und den
Bahndamm überschritten haben.
Gesetzgebung.
Deutsches Reich. Bekanntmachungen des Reichskanzlers:
Vom 2. und 20. Mai 1901, betr. die dem internationalen Uebercin-
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 180 u. 192. R.-G.-B1. S. 125 u. 1H1.)
Vom 30. Mai 1901, betr. Aenderungen der Anlage B zur Eisenbahn-
Verkehrsordnung.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 195. R.-G.-B1. S. 191.)
Preussen. Staatsvertrag vom 13./16. November 1 900" zwischen Preussen
und Bayern, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von
Münster a./St. nach Scheidt.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 136. G.-S. S. 106.)
Genehmigungsurkunde vom 4. April 1901, betr. die Ausgabe
von 1 839 000 M zu vier vom Hundert verzinslicher Schuldver-
schreibungen auf den Inhaber durch die Lausitzer Eisenbahn-
gesellschaft, Ausgabe vom Jahre 1901.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 139.)
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 11. Februar 1901, betr.
den Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahn von
Treuenbrietzen über Beizig, Brandenburg a./H. und Rathenow nach
Neustadt a./D. durch die Brandenburgische Städtebahn-Aktien-
gesellschaft.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 171.)
Allerhöchste Urkunde vom 12. März 1901, betr. die von der
Brölthaler Eisenbahn-Aktiengesellschaft beschlossene Vermehrung
ihres Grundkapitals durch Ausgabe von Vorzugsaktien.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 170.)
Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 4. März 1901, betr.
den Bau und Betrieb vollspuriger Nebeneisenbahnen von Sehü-
ningen über Hötzum nach Gliesmarode und von Mattierzoll nach
Hötzum innerhalb des preussischen Staatsgebietes durch die Brami-
schweig-Schöninger Eisenbahn-Aktiengesellschaft.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 185.)
Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 14. Mai 1901, betr. die
Ausdehnung des Meppen- Haselünne!' Eisenbahnunternehmens auf
den Bau uud Betrieb der vollspurigen Nebeneisenbahnstrecke von
Haselünne nach Herzlake für Rechnung des Kreises Meppen.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 191.)
Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: '
Vom 4. April 1901, betr. Verhütung von Unfällen auf unbe-
wachten Eisenbahnübergängen u. s. w 147
Vom 4. April 1901, betr. Genehmigung von Kleinbahnen, die
Eisenbahnen berühren 147
Vom 23. April 1901, betr. Grundsätze für die Bemessung der
Gehälter 151
Vom 12. April 1901, betr. Stellenbesetzung in Direktions-
gruppon . 1G7
Vom 24. April 1901, betr. Ausübung des staatlichen Aufsichts-
rechts über die Eisenbahn von Treuenbrietzen über Beizig,
Brandenburg a./H. und Rathenow nach Neustadt a. D. . . 178
Vom 1. Mai 1901, betr. Beschäftigung weiblicher Personen
im Staatseisenbahndienst 178
Vom 11. Mai 1901, betr. Annahme der Werkstättenhandwerker 180
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Rechtsprechung und Gesetzgebung. 899
E.-V.-Bl.
Seite
Vom 15. Mai 1901, betr. pensionsfahige Dienstzeit der im
Disziplinarwege entlassenen, demnächst wieder angestellten
Beamten 181
Vom 9. Mai 1901, betr. staatliches Aofsichtsrecht über die
auf das preussische Staatsgebiet entfallende Theilstrecke
der Eisenbahnen von Schöningen Über Hötzum nach Glies-
marode und von Mattierzoll nach Hötzum 187
Vom 24. Mai 1901, betr. Arbeiterpensionskasse 188
Vom 24. Mai 1901, betr. staatliches Aufsichtsrecht über die
Eisenbahnstrecke von Haselünne nach Herzlake .... 192
Vom 31. Mai 1901, betr. Prtlfungsvorschriften für Betriebs-
Wagen Werkmeister 193
Vom (>. Juni 1901, betr. gemeinsame Bestimmungen für alle
Beamte im Staatseisenbahndienste 193
Vom 31. Mai 1901, betr. Bezirkseisenbahnrath in Magdeburg 196
Vom 11. Juni 1901, betr. allgemeine Bedingungen für den
Wagenübergang auf Kleinbahnen 19C
Württemberg. Entwurf eines Gesetzes, betr. die Beschaffung von
Geldmitteln für den Eisenbahnbau und für ausserordentliche
Bedürfnisse der Verkehrsanstaltenverwaltung in der Finanz-
periode 1901/1902.
Artikel 1.
Für den Bau der Eisenbahn von Friedrichshafen bis zur Landesgrenze gegen
Lindau und der Eisenbahn von Friedrichshafen bis zur Landesgrenze gegen Mark-
dorf kommt als weitere Rate zur Verwendung 1 Million Mark.
Artikel 2.
Es werden bestimmt: für die Eisenbahn von Beilstein nach Heilbronn als
4. Rate 700000«^; für die Eisenbahn von Münsingen nach Schelklingen als 4. Rate
700000*«; für die Eisenbahn von Freudenstadt nach Klosterreichenbach als 3. Kate
500000t«; für die Eisenbahn von Geislingen nach Wiesensteig als 2. Rate 550 000 M\
für die Eisenbahn von Süssen nach Weissenstein als 2. und letzte Rate 6650o0<«.
Artikel 3.
Als weitere Raten von Staatsbeitragen zum Bau von Nebeneiaenbahnen
durch Privatunternehmer werden bestimmt: für die Bahn von Gaildorf nach
üntergröningen 473 000 M ; für die Bahn von Amstetten nach Laichingen 182800«/«;
für die Bahn von Ebingen nach Onstmettingen 2500<«; für die Härdtsfeldbahn
(Aalen— Neresbeim— Ballmertshofen) 590000 t«; für die Bahn von Reutlingen nach
Gönningen 149000 c«, zusammen 1 397 300 c«.
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!><)<>
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Artikel 4.
Es werden bestimmt: für den Bau eines zweiten Gleises auf der Bahnstrecke
Waiblingen — Schorndorf— Gmünd als 3. Rate l 500000 M \ für den Bau eines zweiten
Gleises auf der Bahnstrecke Plochingen— Tübingen als 3. Rate 2000000*«.
Artikel 5.
Für sonstige Erweiterungen und Verbesserungen an den im Betrieb befind-
lichen Bahnen werden 10 965 000 c« verwendet und zwar: für die Erweiterung de»
Bahnhofs Mühlacker als 1. Rate 100000 c«; für die Erweiterung des Bahnhofs
Zuffenhausen als 3. und letzte Rate 380000 c«; für die Erweiterung der Station
Feuerbach als 1. Rate 400 000««; für die Erweiterung der Wagenwerkstätte Cann-
statt als i. Rate 300000 Jf; für die Einrichtung einer Lokomotivstation beim
Güterbahnhof Untertürkheim als 1. Rate 200000 t«; für den Bau einer Lokomotiv-
werkstätte in Esslingen mit Zufahrtsgleis und 10 Beamten- und Arbeiterwohn-
gebäuden als 4. und letzte Rate 570000c«; für den Bau eines zweiten Güter-
schuppens auf dem Bahnhof Esslingen 80000 c«; für die Erweiterung des Bahnhof s
Plochingen als 2. Rate 1000000««; für die Erweiterung des Bahnhofs Süssen als
2. Rate 350000 c«; für die Erweiterung des Bahnhofs Ulm als 2. Rate 1 000 000 ;
für den Bau eines neuen Lagerhauses in Friedrichshafen 200000 c«*; für die Er-
weiterung des Bahnhofs Pforzheim als 1. Rate 100000 c«; für die Erweiterung de?
Bahnhofs Nagold 90000.«; für die Erweiterung des Bahnhofs Altensteig 80000.*:
für Erweiterungs- und Neubauten auf dem Hauptbahnhof Freudenstadt als 1. Rate
200000 c«; für Herstellung einer Verladestation für WagenladungsgiTter in Schräm
berg 160000 c«; für die Erbauung eines Dienstgebäudes für die Betriebsinspektion
Tübingen 70000 c«; für die Erweiterung der Station Weinsberg 120000,»/ ; für die
Erweiterung der Station Jagstzell 75 000. V; für die Erweiterung des Bahnhof«
Aalen als 2. Rate 1400000,1/; für die Erbauung von Wohngebäuden für Eisen-
bahnbedienstete und zwar: a) beim Güterbahnhof Untertürkheim als 2. Rate
300000 <tf; b) auf anderen Stationen als 1. Rate 500000 <tt; für die Erbauung von
Wohngebiluden für Arbeiter der Wagenwerkstätte Cannstatt als 2. Rate 300000.*:
für Grunderwerbungen zur Erweiterung des Bahunofs Stuttgart weitere Ratf
8000000 J/.
Artikel G.
Für die Erbauung weiterer Familienwohngebäude für Bedienstete der Ver-
kehrsanstalten in Stuttgart werden als 6. Rate 300000 ,U bestimmt.
Artikel 7.
Als Fonds zu Grunderwerbungen der Kisenbahnverwaltung für Rechnuni:
noch nicht verabschiedeter Bauten wird ein weiterer Betrag von 500 000. M bestimmt
Artikel 8.
Für die Vermehrung des- Fahrbetriebsmnterials der Staatseisenbahnen werden
420000t) ,i( bestimmt.
Artikel 9.
Für Zwecke der Post- und Telegraphenverwaltung und zwar zur Einführung
des Doppelleitungssystems in Ortstelephonnetzen, welche mit einfachen Leitungen
betrieben werden, und zur Herstellung von Telephonverbindungsleitungen nach
ausserwürtteinbergischen Orten werden für jedes der Etatsjahre 1901 und I«*«--'
250000 <tf, zusammen 500000, bestimmt.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
noi
Artikel 10.
Soweit für die in Art. 1, 2, 4 und 5 erwähnten Eisenbahnen Grunderwerbungen
erforderlich werden, sind die Kaufschillinge für die Bauplätze der Gebäude sowie für
die Grundflächen der Stationsanlagen wie bisher von der Grundstocksverwaltung
zu bestreiten. Ebenso ist von der Grandstocksverwaltung die zu Grunderwerbungen
nach Art. 7 bestimmte Summe zu leisten. Aus verfügbaren Mitteln der Rest-
verwaltung sind zu bestreiten: die Raten für Beilstein— Heilbronn, Münsingen—
Sehelklingen, Freudenstadt— Klosterreichenbach, Geislingen— Wiesensteig, Süssen—
Weissenstein und 1 397 800 , H an Beiträgen für Nebeneisenbahnen, zusammen
4 412 300 <K. Von dem Aufwand des Art. 8 sind 1200000,.« unter den Ausgaben
des Etatskapitels 118 Tit. 30 d für 1900 zu verrechnen. Zur Deckuug des weiteren
Aufwands nach Art. 1, 4 bis 0, 8 und 9 sind Staatsanlehen unter möglichst günstigen
Bedingungen aufzunehmen.
Oesterreich. Gesetz vom 6. Juni 1901, betr. die Herstellung mehrerer
Eisenbahnen auf Staatskosten und die Festsetzung eines Bau- und
Investitionsprogramms der Staatseisenbahnverwaltung für die Zeit
bis Ende des Jahres 1905.1)
(Veröffentlicht im Reichsgesetzblatt vom 8. .luni 1901.)
A. Neu herzustellende Eisenbahnen.
Artikel I.
Die Regierung wird ermächtigt, die nachstehenden, als normalspurige Loko-
motiveisenbahnen herzustellenden Eisenbahnlinien auf Staatskosten zur Ausführung
zn bringen, und zwar:
1. Die Tauernbahn (Schwarzach— Gastein— Böckstein — Mallnitz— Ober-Vel-
lach — Möllbrücken, oder Spittal an der Drau);
2. die Karawanken- und Wocheiner Bahn mit einer Abzweigung nach Villach
und direkter Fortsetzung bis Triest (Klagenfurt, oder Villach— Assling—
Veldes— Wocheiner Feistritz— S. Lucia — Cauale— Göns— Reifenberg—
S. Daniel— Opeina— Triest— St. Andrae);
3. eine Eisenbahn von Lemberg über Sambor, Stary Sambor und Turka bis
zur galizisch-ungarischen Grenze im Uzsokpasse in der Richtung gegen
Nagy-Berezna;
4. die Pyhrnbahn (Klaus— Windisch-Garsten— Spital am Pyhrn— Selzthal);
5. eine Eisenbahn von Rakonitz über Opocna zum Anschlags an die Lokal-
bahn Postelberg-Laun, oder in Laun;
ö. die Wechselbahn, und zwar zunächst die Theilstrecke von Hartberg bis
Friedberg.
Artikel II.
Die im Artikel I, Ziff. 1 bis 6. angeführten Eisenbahnen sind als Hauptbahnen,
und zwar jene in Ziff. 1 und 2 als Hauptbahnen ersten Ranges, jene in Ziff. 3
bis 6 als solche zweiten Ranges herzustellen.
») Vgl. Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 1212 und 1901 S. 651.
ArchiT für Einent»hnw*?ten. 1901. 50
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902
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Die im Artikel I, Ziff. 5 und 6, bezeichneten Eisenbahnen sind nur dann auf
Staatskosten auszuführen, wenn es bis 1. Oktober 1901 nicht gelingen sollte, diese
Bnhnbauten im Wege der Konzessionsertheilung auf Grund einer staatlichen Er-
tragnissgarantie sicherzustellen, worüber gegebenen Falls ein besonderes Gesetz
bestimmen wird,
Artikel III.
Die Regierung wird angewiesen, dahin zu wirken, dass seitens der bethei-
ligten Königreiche und Länder, autonomen Körperschaften und Privatinteressenten
angemessene Beitragsleistungen zur theüweisen Bedeckung des Kostenaufwandes
für die im Artikel I bezeichneten Eisenbahnen noch vor Inangriffnahme der be-
treffenden Bauarbeiten zugesichert werden.
Artikel IV.
Der Bau der im Artikel I bezeichneten Eisenbahnen ist ehethunlichst zu
beginnen und derart durchzuführen, dass die Eisenbahnen Rakonitz— Laun (Ar-
tikel I Ziff. 6) und die erste Theilstrecke Hartberg— Friedberg der Wechselbahn
(Artikel I, Ziff. 6) im Jahre 1902, die Theilstrecke Schwarzach— Gastein der
Tauernbahn (Artikel I, Ziff. 1), die Eisenbahn Lemberg— Sambor— ungarische Grenze
(Artikel I, Ziff. 3) und die Pyhrnbahn (Artikel I, Ziff. 4) im Jahre 1904, die Eisen-
bahn Klagenfurt (Villach)— Göns— Triest (Artikel L Ziff. 2) im Jahre 1906 und die
restliche Strecke der Tauernbahn im Jahre 1908 dem öffentlichen Verkehre über-
geben werden kann.
Artikel V.
Die den Gegenstand dieses Gesetzes bildenden Eisenbahnlinien sind von d«>r
Staatsverwaltung in eigener Regie zu betreiben.
Bei der Durchführung der durch dieses Gesetz gesicherten Bauten und In-
vestitionen sind die inländische Industrie und die inländischen Techniker und
Arbeiter zu bevorzugen.
In Betreff des Anschlusses der nach Artikel I, Ziff. 3, herzustellenden Eisen-
bahn von Lemberg über Sanibor zum Uzsokpasse an der Grenze ist mit der
königlich ungarischen Regierung ein Uebereinkommen zu treffen, und wird die
Regierung ermächtigt, in gleicher Weise auch die damit in Zusammenhang stehen-
den Betriebs- und Verkehrsfragen einverst&ndlich zu regeln.
Artikel VI.
Behufs Verbindung der durch die Südbahnstrecke Möllbrücken, oder
Spittal— Villach getrennten Linien des Staatsbahnnetzes ist mit der Südbahn-
gesellschaft in Gemässheit der Bestimmungen im Punkte V des zwischen der
Staatsverwaltung und der genannten Gesellschaft abgeschlossenen Ueberein-
kommens vom 9. Mai 1898 eine Vereinbarung zu treffen, durch welche der Staatf-
bahnverwaltung das Recht eingeräumt wird, unter freier Feststellung der Tarife
gegen Entrichtung einer fixen Entschädigung (Bahngeld) entweder ganze Zöge
der Staatsbahnen mit eigener Zugkraft über die obengenannte mitbenutzte Strecke
der Südbahn zu befördern oder über dieselbe einzelne Wagen für Rechnung de«
Staatsbetriebes befördern zu lassen.
Artikel VII.
In Ansehung der nach Artikel I herzustellenden Eisenbahnen wird die Be-
freiung von den Stempeln und Gebühren für alle Verträge, Eingaben und Urkunden
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Rechtsprechung und Gesetzgebung:.
903
com Zwecke der Beschaffung der im Artikel III vorgesehenen Beitragsleistungen,
dann zum Zwecke des Baues und der Instruirung der bezeichneten Bahnlinien,
sowie von der bei den Grundeinlösuugen und Grundabtretungen auflaufenden
Uebertragungsgebühr gewährt.
Desgleichen gemessen die nach Artikel VI mit der Südbahngesellschaft zu
treffenden Vereinbarungen hinsichtlich der Mitbenutzung der Südbahnstrecke von
Möllbrücken über Spittal bis Villach die Stempel- und Gebührenbefreiung.
B. Bau- und Investitionsprogramm der Staatseisenbahnverwaltung für die Zeit
bis einschliesslich 1906.
Artikel VIII.
Das beiliegende Programm,1) betreffend Ausgaben im Gesammtbetrage von
487058000 Kronen, welche sich in der Zeit bis Ende 1905 für die nach Artikel I
auf Staatskosten herzustellenden Eisenbahnen, ferner für die Vollendung der auf
Grund gesetzlicher Ermächtigung bereits in Ausführung begriffenen Staatsbahnen,
dann behufs Betheiligung an der Kapitalbeschaffung für den Bau von Privatbahnen,
endlich für die Durchführung von Investitionen im Staatsbahnbetriebe ergeben,
wird genehmigt, und werden der Regierung die nach diesem Programme für die
Jahre 1901 bis einschliesslich 1906 entfallenden Kredite bewilligt
Die in den dem Jahre 1906 nachfolgenden Jahren für die im Artikel I, Ziff. 1
bis 3, bezeichneten Eisenbahnen erwachsenden Erfordernisse sind seinerzeit im
verfassungsmässigen Wege anzusprechen.
Die in der Postnummer 11 dieses Programmes vorgesehenen Kredite für die
Betheiligung an der Kapitalsbeschaffung zum Zwecke des Baues von Privatbahnen
dürfen jedoch nur auf Grund der bereits ertheilten oder späterhin zu erwirkenden
besonderen verfassungsmässigen Ermächtigung, oder in Gemässheit der
Bestimmungen in den Artikeln IX und X des Gesetzes vom 31. Dezember 1894,
R.-G.-B1. No. 2 ex 1896, über Bahnen niederer Ordnung verwendet werden.
Artikel IX.
Zur Bedeckung des in der Beilage festgesetzten Erfordernisses im Höchst-
betrage von 487 038 000 Kronen, nach Abzug der zu erzielenden Einnahmen, ferner
behufs Refundirung von in den Jahren 1898 bis 1900 vorschussweise aus Kassen*
beständen bestrittenen Investitionserfordernisgen des Eisenbahnministeriums im
Betrage von 80000000 Kronen können Obligationen der durch das Gesetz vom
2. August 1892, R.-G.-B1. No. 131, geschaffenen Rente oder Obligationen der mit
dem Gesetze vom 26. Januar 1897, R.-G.-BI. No. 33, geschaffenen Investitionsschuld
in demjenigen Betrage ausgegeben werden, welcher zur Beschaffung der vorge-
nannten Summe in Baarem erforderlich ist
Deragemass sind Obligationen im erforderlichen Betrage auszufertigen und
dem Finanzrainister zu übergeben.
Artikel X.
Der Erlös der in Gemässheit des Artikels IX zu begebenden Obligationen
darf nur zu den Im Artikel VIII und IX bezeichneten Zwecken verwendet werden
und hat die Regierung alljährlich zugleich mit der Einbringung des Staatsvor-
») Siehe S. 904/905.
(Porta, d. Texte« auf 8.906.)
59*
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904
Rechtsprechung und Gesetzgebung*.
Hau- und In-
Erfordernis« für
S
it.
e
Benennung
190 1
190 2
1 903
Kronen
300000
1400000
4 000 (KW
500000
1 000000
1 500 OUO
800000
2 400 000
5 500(1)0
3 700 000
8900000
17 400000
4000 000
8000000
11 000 OUO
500 000
2300000
4 000000
1000000
6000000
2000000
1 000 000
2000(00
1 0400(10
1 700000
3000000
2000000
400000
672000
70000
oder
2 1
3 ,
4
5
»i
7
s
9
10
Tanernbahn :
a) Schwarzaeh— Gastein .
b) Gastein — Möllbrücken,
Spittal an der Drau .... ._
zusammen
Klageafurt (Villach) — Görz— Triest . .
Lemberg— Sambor— ungarische Grenze
Pyhrnbahn
Hakonitz— Laiin
Hartberg— Friedberg:
Spalato— Arzano
Gravosa — Bocche di Cattaro
Freudenthal— Klein-Mohrau
Resterforderniss für bereits dem Be-
triebe übergebene Staatsbahnlinien,
deren Baurechnung noch nicht abge-
schlossen ist
2 102000
540000
Summe (Post 1 — 10)
15 202000
33 882000
42 940011)
11
Betheiligung an der Kapitalbeschaffung zum
Zwecke des Baues von Privatbahnen und
!
Erwerbung der Linie Asch— Rossbach .
6 280000
2800000
2 800 OUO
Staatsbahnbetrieb.
12
Bau zweiter, dritter und vierter Gleise
7 477 000
11 474 000
11 474 000
13
Erhöhung der Leistungsfähigkeit einzel-
(
ner Linien und Anlagen zur Siche-
!
rung des Zugverkehres, Industrie-
5 973 000
2582000
2 57*000
14
18866 000
19 552000
19554000
15
Erganzungsanlagcn am Unterbau. . .
- 2634000
2634 000
16
„ . Oberbau . . . ,
-
2 410000
2 408000
17
„ „ Hochbau . .
3 912000
2078000
2O780Ü0
18
—
500000
500000
19
Beschaffung von Hilfsmasehinen, Werk-
zeugen und maschinellen Einrich-
tungen von Werkstätten und Heiz-
800000
990000
1 550000
20
Vermehrung und Ergänzung des Fnhr-
parkes der k. k. Staatsbahnen . .
20 362000
14 706 000
14 706000
Summe (Post 12—20)
57 390 000
56 926 00(»
57 482000
Summe (Post 1—20) i)'8 872 000
93 608000
103 222000
Jahr
l) Bei dieser Prüliminirun« wurde einerseits auf die Verlängerung einzelner Kredite
1901 Rücksicht genommen.
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Rechtsprechung; und Gesetzgebung.
<)<);,
vestitionsprogramm.
da« Jahr
1904
1905
Gesammt-
erforderniss
1001-1905
iv r o 11 e n
•-
■~
»800000
2000000
2500000
2500000
5800000
37 300000
9000000
4000000
5000000
36 300000
2000 000
1078000
12000 000
7 500000
3000000 2000000
10500000
103 «»00000
34 000000
1 1 878 000
9000000
4 040 000
11700000
1072000
70000
2 042 000
Staatseisenbahnbau.
Tauernbahn:
a) Schwarzach— Gastein
b) Gastein - Müllbrücken ,
Spittal an der Drau
oder
59100000
46 378000
2800000 I 2800000
197 5O2OO0
17 480000
zusammen
Klagenfurt (Villach) — Görz— Triest
Lemberg— Satnbor— ungarische Grenze
Phyrnbahn
Uakonitz — Lauu
Hartberg— Friedberg
Spalato— Arzano
Gravosa— Bocche di Cattaro
Freudenthal— Klein-Mohrau
Resterfordernis* für bereits dem Be-
triebe tibergebene Staatsbahnlinien,
deren Baurechnung noch nicht abge-
schlossen ist
Summe (Post 1—10)
Betheiligung an der Kapitalsbeschaffung zum
Zwecke des Baues von Privatbahnen und
Erwerbung der Linie Asch Rossbach
11474000! 11 474000
I,
2578 000
19 554000
2634000
2408 000
2078000
500000
1550000
14 706 000
2 578000
19554000
2634000
2 408000
2 078 000
500000
53 373 000
16 289 000
97 080000
10 536 000
9 634 000
12224 000
2000 000
1550 000, ü 440 000
64 480 000
Staatsbahnbetrieb.
Bau zweiter, dritter und vierter Gleise
Erhöhung der Leistungsfähigkeit einzel-
ner Linien und Anlagen zur Siche-
rung des Zugverkehres. Industrie-
gleise u. dergl.
Erweiterung von Stationen
Krgänzungsau lagen am Unterbau
„ „ Oberbau
„ „ Hochbau
Elektrische Anlagen
Beschaffung von Ililfsmaschinen, Werk-
zeugen und maschinellen Einrich-
tungen von Werkstätten und Heiz-
häusern
Vermehrung und Ergänzung des Fnhr-
parkes der k. k. Staatsbahnen
57 482000
119 3*2 000
42776000 272 056 000 Summe (Post 12—20)
91954 000 ' 487 03* 000 Summe (Post 1—20)
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
des Jahres 1900 und andererseits auf die Praliminarposten im Staatsvoranschlage für das
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906 Rechtsprechung und Gesetzgebung.
an Schlages einen Ausweis vorzulegen, aus welchem der Umfang der Begebung
. de^r Obligationen, sowie die Verwendung des Erlöses derselben während der letzt-
abgeschlossenen Rechnungsperiode zu ersehen ist
Artikel XI.
Die im beiliegenden Bau- und Investitionsprogramme») für die einzelnen
Jahre bewilligten Kredite können bis 81. Dezember des jeweilig zweitnichst-
folgenden Jahres verwendet werden.
Die auf Rechnung dieser Kredite bestrittenen Ausgaben, sowie die zu er-
zielenden Einnahmen sind in der Staatsrechnung gesondert von der Etatgebahrung
zum Ausdrucke zu bringen.
C. Schiusabestimmung.
Artikel XII.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes, welches mit dem Tage seiner Kund-
machung in Wirksamkeit tritt, wird Mein Eisenbahnminister und Mein Finanz-
minister betraut.
Gesetz vom 11. Juni 1901, betr. den Bau von Wasserstrassen und
die Durchführung von Flussregulirungen.
(Veröffentlicht im Reichsgesetzblatt vom 18. Juni 1901).
§ 1.
Der Bau von Wasserstrassen, und zwar:
a) eines Schiffahrtskanales von der Donau zur Oder,
b) eines Schiffahrtskanales von der Donau zur Moldau n&chst Budweis nebst
der Kanalisirung der Moldau von Budweis bis Prag,
c) eines Schiffahrtskanales vom Donau-Oderkanal zur mittleren Elbe nebst
Kanalisirung der Elbestrecke von Melnik bis JaromäF,
d) einer schiffbaren Verbindung vom Donau-Oderkanal zum Stromgebiete
der Weichsel bis zu einer schiffbaren Strecke des Dniester,
ist vom Staate auszuführen, wenn das Land, in dem einer der unter a bis d ge-
nannten Kanäle oder Kanal theile hergestellt werden soll, -bezw. eine der oben
angeführten zu kanalisirenden Flussstrecken sich befindet, sich verpflichtet, die
Zahlung eines jährlichen Betrages zu leisten, der zur Verzinsung und Amortisirung
eines Achtels jener Obligationen hinreicht, welche zur Herstellung des betreffenden
Kanäle» oder Kanaltheiles, bezw. zur Kanalisirung der betreffenden Flussstrecke
(a bis d) emittirt werden.
Zu diesem Zwecke ist das Land berechtigt, die Interessenten heranzuziehen.
Die Beiträge der LHnder sind nach Massgabe der den Staat aus diesem
Anlasse treffenden Zahlungen zu leisten und haben aufzuhören, wenn die Einnahmen
des betreffenden Kanales nach Abzug der Erhaltungs- und Betriebskosten den zur
Verzinsung und Amortisirung des Nominalanlagekapitals dieses Kanales erforder-
lichen Betrag durch zwei auf einander folgende Jahre überschritten haben.
») Siehe S. 904/905.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung. * 907
§«•
Die Vorsorge für Beiträge aus L&ndesmittelu, sowie die Art der Heran-
ziehung der innerhalb der einzelnen Königreiche und Länder in Betracht kom-
menden Interessenten bleibt der Landesgesetzgebung vorbehalten.
Der Landesbeitrag kann, falls eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen
der Staatsverwaltung und dem betreffenden Lande zustande kommt, auch durch
die Herstellung einzelner in den Bauprojekten vorgesehener Anlagen (Häfen, An-
landeplätze, Zufahrts Strassen u. s. w.), durch die Abtretung von Grundeigenthum,
Einräumung von dinglichen Rechten und Ueberlassung von Wasserrechten, Material-,
lieferungen, sowie sonstige Sach- und Arbeitsleistungen abgestattet werden.
§ 3.
Für die einheitliche Leitung der im § l näher bezeichneten Arbeiten ist in
entsprechender Weise Vorsorge zu treffen.
Es ist ein aus Fachmännern und Vertretern der Interessenten bestehender
Beirath zu bestellen. Die Hälfte der Mitglieder des Beirathes ist von der Regie-
rung, die andere Hälfte von den Landesausschüssen der betheiligten Länder zu
ernennen.
Die näheren Bestimmungen über Zahl uud Vertheilung der Mitglieder und
die Geschäftsführung sind im Verordnungswege zu erlassen. Bei der Zusammen-
setzung dieses Beirathes ist auf die Interessen des Handels, der Industrie, deB
Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft, sowie der Arbeiterschaft Rücksicht
zu nehmen.
§ 4.
Die Verwaltung der nach § 1 dieses Gesetzes herzustellenden Wasserstrassen,
sowie die Festsetzung und Einhebung der Abgaben und Gebühren für die
Benutzung der Wasserstrassen und der dazu gehörigen Anlagen erfolgt durch
den Staat.
Bei Feststellung dieser Abgaben und Gebühren ist auf den ausgiebigsten
Schutz der gesammten heimischen Produktion, insbesondere durch entsprechende
tarifarische Massregeln, vollste Rücksicht zu nehmen.
§ 6.
Behufs Sicherstellung der Reguli rung derjenigen Flüsse in Böhmen, Mähren,
Schlesien, Galizien, Nieder- und Oberösterreich, welche mit den im § 1 genannten
Kanälen, kanalisirten und in Kanalisirung begriffenen Flüssen ein einheitliches
Gewässernetz bilden und, sei es wegen der Zufuhr von Wasser, sei es mit Rück-
sicht auf die Geschiebebewegung für die in Betracht kommenden Wasserstrassen
besondere Bedeutung besitzen, sind die Verhandlungen mit den betheiligten König-
reichen und Ländern sofort einzuleiten, wobei für die finanziellen Leistungen der
Königreiche und Länder die bei solchen Massnahmen bisher üblichen Gesichts-
punkte Anwendung zu finden haben. Die Regulirung dieser Flüsse muss spätestens
gleichzeitig mit dem Bau der Kanäle (§ 6 Abs. 1) in Angriff genommen werden.
Für alle übrigen Wasserläufe in den im Reichsrathe vertretenen König-
reichen und Ländern, hinsichtlich welcher sich eine Regulirung als nothwendig
darstellt, ist dieselbe thunlichst rasch vorzubereiten und, sobald die entsprechen-
den Vorarbeiten vorliegen, ehestens in Angriff zu nehmen.
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908
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Die behufs Durchführung solcher Regulirungen erforderliche Erhöhung de»
jährlichen Staatsbeitrages für den Meliorationsfonds ist durch ein besondere ?
Gesetz festzustellen.
Die Einstellung von Dotationen für Wasserbauten in die jeweiligen Staat*
Voranschläge bleibt hierdurch unberührt.
§6.
Der Bau der im § 1 bezeichneten Wasserstrassen, hinsichtlich welcher seitens
der Vertretungen der betreffenden Länder zustimmende Beschlüsse im Sinne de-»
§ 1 gefasst worden sind, hat längstens im Jahre 1904 zu beginnen.
Die erforderlichen Vorarbeiten sind derart rechtzeitig durchzuführen, da**
dieser Zeitpunkt eingehalten und der Bau längstens binnen 20 Jahren vollendet
werden kann.
§ '■
Beim Bau der Kanäle und der Kanalisirung der Flüsse sind, soweit dies
mit dem gedeihlichen Fortgang der Arbeit vereinbar ist, inländische Techniker
und Arbeiter sowie die heimische Industrie zu beschäftigen.
§a
Die Kosten der Herstellung der im § 1 bezeichneten Wasserstraasen und
der nach § 5 Abs. 1 durchzuführenden Flussregulirungen sind erforderlichen Fall*,
soweit diese Kosten nicht durch die Leistungen der Läuder oder sonstiger Inter-
essenten, bezw. aus dem Meliorationsfonds gedeckt wurden, durch eine mit höch-
stens vier Prozent steuerfrei zu verzinsende, auf Kronenwährung lautende, in
90 Jahren zu tilgende Anleihe zu beschaffen.
Die Regierung wird ermächtigt, von dieser Anleihe in der Bauperiode 19m
bis Ende 1912 einen Maximalbetrag von 250 Millionen Kronen Nominale auszugeben.
Der hieraus erzielte Erlös darf nur zur Deckung der Herstellungskosten der im
§ 1 bezeichneten Wasserstrassen und der im § 5 Abs. 1 vorgesehenen Regulirungen
verwendet werden.
Von dem Anlehenserlöse ist ein Betrag im Höchstausmasse von 75 00O00O Ki.
für die erwähnten Regulirungen zu widmen.
Die Regierung hat alljährlich zugleich mit der Einbringung des Staatsvor-
anschlages einen Ausweis vorzulegen, aus welchem die Beträge der auf Rechnung
der erwähnten 250 Millionen Kronen Nominale ausgegebenen Obligationen, sowie
die Verwendung des Erlöses derselben während der letztabgelaufenen Rechnungs-
periode und die in dieser Zeit stattgehabten Arbeiten genau zu ersehen sind.
§ 9-
Die Deckung des nach dem Jahre 1912 sich ergebenden Erfordernisses ist
rechtzeitig durch ein besonderes Gesetz sicherzustellen.
§ 10.
Die Regiening wird ermächtigt, die Trace und die technische Anlage der
im § 1 erwähnten Wasserstrassen nach Einvernahme der Landesausschüssc der
betreffenden Länder endgültig festzusetzen.
Jede Abweichung von dem nach den Bestimmungen des § 1 aufgestellten
Programme der herzustellenden Wasserstrassen und jede Erweiterung des Pn>-
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Rechtsprechung und Gesetzgebung. 909
grammes über den Rahmen des § 1 hinaus bedarf einer besonderen gesetzlichen
Bewilligung.
§ 11.
Für die Deckung der aus der Begebung der Anleihe erwachsenden Aunuitäts-
iast hat der Finanzminister vor dem Baubeginne (§ 6) gegebenenfalls Vorschlags
xur verfassungsmässigen Behandlung zu unterbreiten.
§ 12.
Die für die Vorarbeiten (§ 6 Abs. 2) erforderlichen Beträge sind alljährlich
im Staatsvoranschlage anzusprechen.
§ 13.
Für die im § l und 5 Abs. 1 bezeichneten Anlagen steht das Enteignungs-
recht, insbesondere auch das Recht auf gänzliche oder theilweise Entziehung von
Privatgewässern und Wasserrechten zu, wobei für die Durchführung der Enteig-
nung die Bestimmungen des Gesetzes vom 18. Februar 1878, R-G.-Bl. No. 30, betr.
die Enteignung zum Zwecke der Herstellung und des Betriebes von Eisenbahnen,
sinngemässe Anwendimg zu finden haben.
Bei der Aufstellung und Ausführung der Projekte ist nach Thunlichkeit auf
die Interessen der Wasserwirthschaft und insbesondere darauf Rücksicht zu nehmen,
dass der Bedarf an Trinkwasser, sowie an dem zum Wirthschaftsbetriebe und für
die Fälle der Feuersgefahr nöthigen Wasser für die Gemeinden, Ortschaften und
Ansiedlungen gedeckt bleibe.
Bei der Feststellung der Projekte, sowie beim Betriebe der künstlichen
Wasserstrassen ist insbesondere auch auf die bestehenden landwirthschaftlichen
Meliorationen, so namentlich auf die Bewässerungen und Entwässerungen thunliche
Kücksicht zu nehmen, wobei jedoch auch nach Möglichkeit dahin zu wirken ist,
das« in Verbindung mit den neuen Wasserstrassen solche den landwirthschaft-
lichen Betrieb fördernde Anlagen neu hergestellt werden können. Hierbei sind
in erster Linie die Interessen des bäuerlichen Grundbesitzes zu berücksichtigen.
Alle Angelegenheiten, welche sich auf die Feststellung und Ausführung der
Projekte für die im § 1 bezeichneten Anlagen beziehen, sowie die darauf bezüg-
lichen Entscheidungen fallen in die Kompetenz des zur Baudurchführung berufe-
nen Handelsministeriums, welches mit den anderen betheiligten Ministerien das
Einvernehmen zu pflegen hat.
Die näheren Bestimmungen werden im Verordnungswege erlassen werden.
§ U.
Sobald einer der im § 1 und § 5 Abs. 1 angeführten Bauten in Angriff ge-
nommen wird, ernennt der Handelsminister im Einvernehmen mit dem Minister
des Innern die erforderliche Anzahl von Gewerbeinspektoren, deren Thätigkeit im
Sinne des Gesetzes vom 17. Juni 1883, R.-G.-B1. No. 117, sich auf die Ueberwaehung
der betreffenden Bau-, Erd- und Wasserbauarbeiten erstreckt. Auf diese Gewerbe-
inspektoren finden alle Bestimmungen des bezeichneten Gesetzes Anwendung. Sie
sind Mitglieder des Beirathes (§ 8). Nach Bedarf sind ihnen die nöthigen Hülfs-
organe an die Seite zu stellen. Diese Gewerbeinspektoren sind insbesondere ver-
pflichtet, in den von ihnen alljährlich zu erstattenden Berichten genaue Angaben
über die Lohn-, Wohnungs- und Sanitätsverhältnisse der bei der Ausführung der
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I
910 Rechtsprechung und Gesetzgebung.
bezeichneten Bauten beschäftigten Arbeitspersonen, sowie über die Art der Arbeits*
Vergebung und über die Arbeitszeit zusammen zu stellen.
Die durch die Bestellung und Amtsführung dieser Gewerbeinspektoren her-
vorgerufenen Kosten fallen zu Lasten der Baufonds.
Zur Ueberwachung des sanitären Zustandes unter den bei der Ausführung
der bezeichneten Bauten beschäftigten Arbeitspersonen sind nach Bedarf besondere
ärztliche Organe zu bestellen.
§ 15.
Sämmtliche Bestimmungen des VI. Hauptstückes der Gewerbeordnung, ein-
schliesslich der Bestimmungen der §§ 88a, 96a, 96b finden auf alle Kategorien
von Arbeitern Anwendung, welche bei der Ausführung eines der im § 1 und § 5
Abs. 1 angeführten Bauten beschäftigt sind.
§ 16.
Verträge, bücherliche Eintragungen, Eingaben und sonstige Urkunden, durch
welche zum Zwecke der Sicherstellung der im § 1 dieses Gesetzes bezeichneten
Anlagen die Erwerbung von Grund und Boden, die Einräumung dinglicher Rechte,
die, Ueberlassung von Wasserrechten, die Beistellung von Bau- und Betriebs-
materialien, die Leistung von Baarzahlungen oder sonstigen, wie immer gearteten
Beiträgen zugesichert oder Vereinbarungen zum Zwecke der Kapitalbeschaffung
und des Baues der bezeichneten Anlagen getroffen werden, mit Ausschluss der im
gerichtlichen Verfahren in Streitsachen stattfindenden Verhandinngen, endlich die
von den Ländern, den Bezirken und Gemeinden zur Beschaffung des für die
Zwecke der Beitragsleistung zu den Kosten der Wasserstrassen \§ 1) notwendigen
Kapitales etwa aufzunehmenden Anleihen gemessen die Stempel- und Gebühren-
freiheit.
Dieselbe Begünstigung gemessen die von den Interessenten etwa zu über-
reichenden Eingaben, Pläne und sonstigen Schriftstücke, durch welche die Aus-
führung dieser Anlagen in technischer oder finanzieller Beziehung vorbereitet wird.
Die im § 11 des Gesetzes vom 30. Juni 1884, R.-G.-Bl. No. 116, enthaltenen
Begünstigungen für Meliorationsunternehmungen finden auch auf die im § 5 Abs 1
erwähnten Regulirungen Anwendung.
§ 17.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist Mein Gesammtministerium beauftragt
Gesetzentwurf, betr. die Einführung einer Fahrkarten Steuer vom
Personentransport auf Eisenbahnen.
(Dem Abgeordnetenhause am 20. Mai 1901 vorgelegt.)
§ 1.
Für den Transport von Personen auf Eisenbahnen innerhalb des Gebiete«
der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder wird eine besondere Ab-
gabe (Fahrkartensteuer) eingeführt. Dieselbe ist von den gegenüber der Trans-
portanstalt zur Zahlung der Transportgebühren verpflichteten Personen zu ent-
richten und beträgt, unbeschadet der im §2 getroffenen Ausnahmebestimmungen:
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
911
a) für Hauptbahnen 12%, b) für Lokalbahnen 6%> c) fur Kleinbahnen 3% des
jeweilig für die Beförderung im Geltungsgebiete des gegenwärtigen Gesetzes aur
Einhebung gelangenden Fahrpreises.
§2..
In Ansehung des Verkehres nach und von den Ländern der ungarischen
Krone, dann Bosnien und der Heraegovina sowie über diese Landergebiete hinaus
wird die Fahrkartensteuer mit 10% von jenem Theile des Fahrpreises festgesetzt,
welcher auf die Beförderung im Geltungsgebiete des gegenwärtigen Gesetzes
entfällt.
§3.
Die Einhebung und Abfuhr der Abgabe erfolgt durch die Eisenbahnverwal-
tungen. Die näheren Bestimmungen über den hierbei zu beobachtenden Vorgang
sowie über die Auf- oder Abrundung der Hellerbruch theile und die Termine zur
Abfuhr der eingehobenen Steuerbeträge an die Staatskasse, endlich die Bestim-
mungen über die wegen Nichtbeobachtung dieser Normen zu verhängenden
Ordnungsstrafen sind im Verordnungswege zu erlassen.
§4.
Die Eisenbahnunternehmungen haften für die mit der Unterlassung der
rechtzeitigen Abfuhr der Abgabe und der vorschriftsmässigen Ausweisung der-
selben nach dem § 5 des gegenwärtigen Gesetzes verbundenen nachtheiligen
Folgen. Die Finanzverwaltung ist berechtigt, zum Zwecke der Prüfung der Aus-
weise die Originalaufzeichnungen und Bücher der Unternehmungen einzusehen.
§5.
Für nicht rechtzeitig abgeführte Beträge der Abgabe sind vum Ablaufe der
vorgeschriebenen Frist fünfprozentige Verzugszinsen zu entrichten. Ist eine Ver-
kürzung der Abgabe eingetreten, so ist die verkürzte Abgabe ohne Einleitung
eines Strafverfahrens lediglich auf Grund der den Betrag derselben feststellenden
amtlichen Erhebungen im zweifachen Betrage vorzuschreiben und nebst den von
der verkürzten Abgabe entfallenden Verzugszinsen einzuheben.
§ 6.
Die Einbringung rückständiger Abgaben erfolgt auf die für die Einbringung
rückständiger unmittelbarer Gebühren vorgeschriebene Art. Die Bestimmungen
des Gesetzes vom 18. März 1878, R.-G.-B1. No. 31, über die Verjährung der un-
mittelbaren Gebühren haben auch auf diese Abgabe Anwendung zu finden. Die
im § 6 Abs. 2 bezeichnete Abgabenerhöhung verjährt in fünf Jahren.
§7.
Weder über die Frage, ob eine Abgabe nach dem gegenwärtigen Gesetze
zu entrichten ist oder nicht, noch über das Ausmass derselben findet ein Ver-
fahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Ueber Einsprüche gegen die auf die
Bemessung und Einhebung dieser Abgabe und auf die Verhängung der im § 5
des gegenwärtigen Gesetzes ausgesprochenen nachtheiligen Folgen bezüglichen
Verfügungen und Entscheidungen der Finanzbeh örden entscheidet in letzter Instanz
das Finanzministerium, welches das Einvernehmen mit dem Eisenbahnministerium
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912
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
zu pflegen hat. Auf die Verfügungen und Entscheidungen der Finanzbehörden
finden die Bestimmungen des Gesetzes vom 19. März 1876, R.-G.-Bl. No. 28, An-
wendung.
§*
Von der durch dieses Gesetz auferlegten Abgabe sind befreit: a) der Aller-
höchste Hof, b) Personen, welche unter Anwendung des Militärtarlfes befördert
werden, c) Arbeiter, welche mit besonderen, ermäßigten Fahrkarten befördert
werden, in welcher Hinsicht die näheren Bestimmungen, insbesondere über das
Mindestausmass der die Voraussetzung der Befreiung bildenden Fahrpreisermäßi-
gung, dem Verordnungswege vorbehalten wird.
§ 9.
Von der Fahrkartensteuer sind ferner befreit: a) der Verkehr jener Tran*-
portunternehmungeu, welche nur den Lobalverkehr vermitteln, das ist solcher,
welche ihren Geschäftsbetrieb auf das Weichbild einer Gemeinde und den Umkreis
von 7 km von der Grenze dieses Gebietes beschränken, b) die Personentransporte
auf den den Gegenstand der Kenzessionsurkunde vom 18. Dezember 1892, R.-G.-Bl.
No. 280, bildenden Bahnlinien der Wiener Stadtbahn auf die Dauer der im § %
Lit. d dieser Konzessionsurkunde festgesetzten Steuerbefreiungen. Die gleiche
Befreiung gilt für direkte Fahrten im Uebergangsverkehre zwischen den den
Gegenstand der bezogenen Konzessionsurkunde bildenden und den künftig m
konzessionirenden Bahnlinien des Wiener Stadtbahnnetzes sowie den innerhalb
des Wiener Stadtgebietes gelegenen Strecken der bestehenden Eisenbahnen.
§ 10.
Die in der Tarifpost 47, Lit. e des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, R.-G.-BL
No. 89, festgesetzte Stempelgebühr sowie die nach Art. V Lit. f und Art. XX des
Gesetzes vom 31. Dezember 1894, R.-G.-B1. No. 2 von 1896, an deren Stelle tretende
Prozentualgebühr für die Empfangs- und Aufnahmescheine der Eisenbahnunter-
nehmungen über die Uebernahme von Personen zum Transporte (Personenkarten)
tritt in Ansehung des im § 1 bezeichneten Verkehres ausser Kraft In dem im
§ 2 bezeichneten Verkehre dagegen bleibt obige Stempelgebühr mit der Aenderung
aufrecht, dass dieselbe ohne Beschränkung auf den in der Tarifpost 47, Lit. e des
Gesetzes vom 13. Dezember 1862, R.-G.-BI. No. 89, und im § 2 des Gesetzes vom
11. Mai 1871, R.-G.-B1. No. 39, festgesetzten Höchstgebührenbetrag zu entrichten
ist. Desgleichen bleibt diese Stempelgebühr mit vorstehender Aenderung hinsicht-
lich des Personenverkehres mit Dampfschiffen aufrecht.
§ 11.
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1902 in Wirksamkeit.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Gesetzentwurf, betf. den Bau der Eisenbahnen von Sarajevo bis
zur Sandschakgrenze im Limthale nächst Uvac mit einer Ab-
zweigung über Visegrad bis zur serbischen Grenze im Rzava-
thale nächst Vardiste, Bugojno— Arfano und Doboj— Samac.
(Beilage No. 866 zu den stenographischen Protokollen des Abgeord-
netenhauses). 1901.
§ 1.
Die Regierung wird ermächtigt, ihre Einwilligung zu geben, dass seitens der
bosnisch-herzegovinischen Landesregierung zur Bestreitung der für die Ausführung
einer schmalspurig — jedoch im Trac6 einer normalspurigen Hauptbahn — her-
zustellenden Eisenbahn von Sarajevo bis zur Sandschakgrenze im Limthale nächst
Uvac mit einer Abzweigung über Visegrad bis zur serbischen Grenze im Rzava-
thale nächst Vardiste sich ergebenden Kosten im Maximalbetrage von 75 Millionen
Kronen ein in sechzig Jahresraten zu amortisirendes Darlehen aufgenommen werde.
§ 2.
Die Regierung wird ferner ermächtigt, ihre Einwilligung zu geben, dass die
in Gemässheit der Gesetze vom 7. Juli 1886, R.-G.-B1. No. 113, 11. Februar 1889,
R.-G.-B1. No. 24, 28. Juli 1892, R.-G.-Bl. No. 135 und 15. Juli 1895, R.-G.-B1. No. 106,
zur Rückzahlung an die gemeinsamen Aktiven bestimmten Beträge vorläufig nicht
an die genannten Aktiven abgeführt, sondern vorzugsweise zur Bestreitung der
Zinsen und Amortisationsraten des im § 1 bezeichneten Darlehens verwendet
werden.
§ 3.
Im unmittelbaren Anschluss an die Fertigstellung der im § 1 bezeichneten
Eisenbahnlinien hat der gleichzeitige Ausbau der Linien Bugojno— Arzauo und
Öamac— Doboj mit derselben Spurweite, wie die an dem betreffenden Grenzpunkte
anschliessende Bahn stattzufinden.
Zu diesem Zwecke sind die nach Massgabe des Gesetzes vom 22. Februar
1880, R.-G.-B1. No. 18, zur Feststellung der finanziellen Modalitäten erforderlichen
Gesetzentwürfe derart rechtzeitig einzubringen, dass die Bauausführung der beiden
Bahnlinien mit obigem Zeitpunkte beginnen und unbehindert stattfinden kann.
• 4
Durch die im § 2 enthaltenen Bestimmungen über die zur Rückzahlung an
die gemeinsamen Aktiven bestimmten Beträge wird der Frage der Theilung dieser
Aktiven nach keiner Richtung präjudizirt.
Dieses Gesetz tritt unter der Voraussetzung, dass die demselben ent-
sprechenden Bestimmungen auch in den Ländern der ungarischen Krone Gesetzes-
kraft erhalten und gleichzeitig mit diesem Gesetze kundgemacht werden, mit dem
Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit.
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914
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Schweiz. Bundesbeschluss vom 29. März 1901, betr. die Erweiterung
des Bundesbeschlusses vom 28. Juni 1899, betr. Erwerbung von
schweizerischen Eisenbahnobligationen und Aufnahme eines Staats-
anleihens zum Zwecke der Eisenbahn Verstaatlichung.1)
(Veröffentl. in der Eidgen. Gesetzsammlung Bd. 18 S. 611.)
Der Bundesrath wird ermächtigt, die aus der Begebung des Anleihens vom
6. August 1900 beschafften Baarbeträge für die Bundesbahnverwaltung im allge-
meinen zu verwenden und frei bleibende Gelder vorübergehend zinstragend «n-
Italien. Verordnung, betr. die Verhütung von Unfällen bei den beim
Betriebe der Eisenbahnen zu leistenden Arbeiten.
In 43 Paragraphen werden Vorschriften erlassen zur Verhütung von Unfällen
beim Verschiebedienst, bei der Benutzung der Krähne, beim Verladen von Spreng-
und leicht entzündlichen Stoffen, beim Arbeitszugbetrieb, für die Anwendung v<m
Starkstromanlagen u. s. w.
Gesetzentwurf, betr. billigen Betrieb von Eisenbahnen mit be-
schränktem Verkehr, die zu den drei grossen Netzen gehören.
Vom Senate in der Sitzung vom 30. Januar 1901, und von der Abgeord-
netenkammer in der Sitzung vom 5. Juni 1901 genehmigt.*)
(Veröffentl. im Mon. d. str. ferr. No. 6 vom 9. Februar 1901.)
Artikel 1.
Die Regierung wird ermächtigt, bis zum 30. Juni 1906 mit den das Mittel-
ländische, das Adriati8che und das Sizilische Netz betreibenden Gesellschaft«
Abkommen zu treffen über versuchsweise Einführung eines billigen Betriebe» atf
Linien oder Abschnitten von Linien, deren Verkehr lediglich örtlichen Charakter
hat und deren kilometrische Einnahme 10000 Lire im Jahre nicht übersteigt
Diese. Grenze für die Einnahme ist nicht massgebend für Linien, die mit
elektrischer Zugkraft betrieben werden.
!) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1899 S. 1109.
*) Die Verabschiedung des Entwurfs wurde verzögert durch Verhandlung«
mit dem Verbände der italienischen Privatbahnen, die eine für sie günstige«
Fassung des Artikels 8 des Entwurfs, betreffend die Ermässigung der auf den Pw-
sonen- und Güterverkehr gelegten staatlichen Steuern, anstrebten. Diese Ennfc**
gung wurde aber von der Regierung aus Rücksicht für die Staatsfinanzen abgelehnt
Die nach dem neuen Gesetze zulässigen Betriebserleichterungen sollen auf einer
grösseren Zahl von Bahnlinien nach den von den drei Betriebsgesellschaften bereit«
vorgelegten Entwürfen alsbald zur Einführung kommen.
zulegen.
(Veröffentlicht im Mon. d. str. ferr. vom 4., 11. u. 18. Mai 1901.^
Rec htsprechung und Gesetzgebung.
9ir>
Die Einführung des billigen Betriebes erfolgt durch königlichen Erlass auf
Vorschlag des Ministers der öffentlichen Arbeiten im Einverständniss mit dem
Finanzminister, dem Minister des Staatsschatzes, dem Minister für Ackerbau, In-
dustrie und Handel und dem Kriegsminister.
Artikel 2.
Die allgemeinen und die technischen Bedingungen für derartigen Betrieb
werden durch Erlass des Minister» der öffentlichen Arbeiten nach Anhörung des
Obern Rathes für Eisenbahnangelegenheiten festgestellt. In diesem Erlass werden
Bestimmungen getroffen über die Art der Fahrzeuge, die Fahrgeschwindigkeit,
sowie die Zusammensetzung und Bedienung der Züge, wobei auf Ersparnis» Bedacht
genommen werden soll, soweit die Rücksicht auf die Betriebssicherheit dies zu-
lässt. An Stelle des Telegraphs kann unter besonderen Voraussetzungen die Ver-
wendung des Telephons zugelassen werden. Auf den Strecken, für die billiger
Betrieb genehmigt wird, muss für den Personenverkehr mindestens ein Zugpaar
mehr eingestellt werden, als die Gesellschaft nach den jetzt gültigen Betriebs-
verträgen zu fahren verpflichtet ist.
Wenn bei den Versuchen nach einem Jahre die Einnahme aus der Beförde-
rung vou Personen, Gepäck, Hunden, Fahrrädern, Packe ten und Werthsachen
nicht um so viel gestiegen ist, dass mindestens der durch die Ermässigung der
Tarife entstandene Ausfall gedeckt wird, kann die Gesellschaft mit Genehmigung
der Regierung die erwähnten, über die frühere Verpflichtung gefahrenen Zugpaare
wieder ausfallen lassen.
Artikel 3.
Wenn nach Artikel 1 die Einführung billigen Betriebes auf einer Strecke
■erfolgt, so tritt an Stelle der durch königlichen Erlass vom 4. Juli 1897 angeord-
neten Steuer von 5 und 60 Centimes eine Steuer, die im Verhältniss steht zum
Preise der Fahrkarte und der Beförderungsgebühr für Sendungen im Betrage von
ll/2°/o für Schnellbeförderung und von V«° o für langsame Beförderung.
Artikel 4.
Die Regierung kaun unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse
einer Linie, auf der billiger Betrieb zar Einführung gelangt, in dem im Artikel 1
erwähnten königlichen Erlass die durch die Gesetze vom 6. April 1865 No. 542 und
vom 14. Juni 1874 No. 1945 festgesetzte Steuer auf die Schnellbeförderung bis
auf 2% ermässigcn.
Die Steuerzuschläge, die zu Gunsten der Kassen für Pension und Unter-
stützung der Eisenbahnbediensteten erhoben werden, werden für die Linien mit
billigem Betrieb auf V2 Lire für je 100 Lire Einnahme festgesetzt.
Artikel 5.
An Stelle der durch Gesetz vom 27. April 1885 No. 3048 genehmigten allge-
meinen und besonderen Tarife treten auf den Linien, für die nach diesem Gesetze
billiger Betrieb zur Einführung gelangt, vereinfachte und ermässigte Tarife, die
für jede Linie unter Berücksichtigung ihrer besonderen Verkehrsbedürfnisse test-
gestellt werden.
Die Ermässigung der Tarife kann betragen:
bis zu 30 von 100 im Mittel über die einheitliche Herabsetzung für die
Linien, deren kilometrische Einnahme über 7 500 Lire beträgt:
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916
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
bis zu 35 von 100 für die Linien mit kilometrischer Einnahme von 50n0
bis 7 500 Lire;
bis zu 40 von 100 für die Linien mit kilometrischer Einnahme bis zu
5 000 Lire.
Artikel 6.
Für Vorortsverkehr, für besondere Bedürfnisse der Landwirtschaft oder der
Industrie oder zur Erleichterung der Beförderung von Arbeitern kann die Regie-
rung gestatten, dass auf Linien, auf denen billiger Betrieb nicht eingeführt Ut,
billige Züge gefahren werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzen und mit
der in den Artikeln 3, 4 und 5 erwähnten Herabininderung der Steuern und Tarife.
Artikel 7.
Die Regierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Betriebsgesell-
schaften auch bei den Eisenbahnen, die fortgesetzt für Rechnung des Staate* in
gewöhnlicher Weise betrieben werden, die gegenwärtigen festen Steuersätze durch
solche zu ersetzen, die im Verhältniss zum Beförderungspreise stehen, wie im
Artikel 3 bestimmt, dass also iy2% des Fahrpreises für Schnellbeförderung und
1 2% für langsame Beförderung erhoben werden.
Artikel 8.
Die Regierung wird ermächtigt, die Bestimmungen dieses Gesetze ganz
oder theilweise auch auf andere, von Privaten betriebene Eisenbahnen anzuwenden,
wenn durch besondere Abmachungen dafür gesorgt wird, dass durch die Um-
wandlung der festen Steuern in solche, die im Verhältniss zum Beförderungsprei^e
stehen, ein Einnahmeausfall für den Staat nicht entsteht, und wenn die betreffenden
Linien nicht mit Staatsbahnen in Wettbewerb stehen.
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Bücherschau.
Besprechungen.
Die Eisenbahntechnik der Gegenwart. Unter Mitwirkung hervor-
ragender Eisenbahntechniker herausgegeben von Blum, Geh.
Oberbaurath in Berlin, v. Borries, Regierungs- und Baurath, und
Bark ha usen, Geh. Regierungsrath, Professor an der technischen
Hochschule in Hannover. Wiesbaden 1901. C. W. Kreideis
Verlag.
Zweiter Band: Der Eisenbahnbau; vierter Abschnitt. Signal- und
Sicherungsanlagen. Erster Theil, bearbeitet von Scholkmann in Berlin.
*J70 Seiten mit 304 Abbildungen und drei Steindrucktafeln. Geheftet
Treis 12,60.*.
, Das Signal- und Sicherungswesen ist bei der fortwährenden Steige-
rung des Zugverkehrs auf den Eisenbahnen ein wichtiger Gegenstand der
Eisenbahntechnik geworden. Diese Erkenntniss hat Veranlassung gegeben,
dass auf dem Sondergebiet des Signal- und Sicherungswesens in den
letzten Jahrzehnten eine grosse Zahl von Einrichtungen erdacht und ein-
geführt worden ist, die in hohem Masse geeignet gewesen sind, die
Sicherheit im Eisenbahnbetriebe trotz der zunehmenden Verkehrsdichtigkeit
fortwährend zu erhöhen. Das technische Schriftthura ist der schnellen
Entwicklung der Praxis insofern nicht gefolgt, als seit Jahren ein für
den akademisch gebildeten Eisenbahntechniker bestimmtes Lehrbuch
fehlte, das den Gegenstand erschöpfend behandelte. Die vorhandenen
Lehrbücher dieser Art waren entweder veraltet oder für einen anderen
Leserkreis bestimmt. Das Erscheinen eines Werkes, das diese Lücke im
technischen Schriftthum ausfüllen wird, ist daher mit Freuden zu begrüssen.
Das Heft, dessen Verfasser in seiner Thätigkeit bei der obersten
Verwaltungsbehörde der preussischen Staatsbahnen reiche Gelegenheit
gehabt hat, die Entwicklung des Signal- und Sicherungswesens auf einem
Archiv fOr Eüenbahnwesen. 1901. ft)
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918
Büeherschau.
grossen Theil der deutschen Bahnen zu beobachten und zu fördern, bringt
zunächst eine Eintheilung der Signale und geht dann auf die allgemeine
Einrichtung der Deckungs- und Warnungssignale ein. Darauf folgt eine
kurze Darlegung der Bedeutung der Stellwerk- und Blockanlagen und
sodann als Grundlage für die spätere eingehende Darstellung ihrer Wir
kungsweise eine kurze Erörterung über das englische und deutsche
Signalwesen. In einem weiteren Artikel über die allgemeine Gestaltung
der Stellwerke und ihrer Zubehörteile sowie die Mittel zur Fernbedienung
und Sicherung der Signale und Weichen werden u. a. die einfachen Signal-
Stellwerke, die Grundlagen der Bahnhofsicherung durch Signalstelhverke,
die Bedienung der Weichen vom Stellwerk aus durch Drahtzug oder
festes Gestänge und die Sicherung der Weichen besprochen. Ausführlich
wird sodann die Streckensicherung durch elektrische Blockung der
Strecken- und Bahnhofsignale behandelt, wobei sehr interessante Erörte-
rungen über die Anordnung des Endfeldes bei der Streckenblockung auf
zweigleisigen Bahnen angestellt werden. Die dann folgende Darstellung
der baulichen Einrichtung eines Theiles der Stellwerkanlagen, bei denen
die Stellwerke unter dem unmittelbaren Einfluss der Betriebsdienststelle
stehen und nicht geblockt sind, enthält ausser der Beschreibung älterer
und neuerer Stellwerke eine geradezu mustergültige Abhandlung über die
Spitzenverschlüsse. Dieses Sondergebiet der Weichensicherung ist in
gleicher Vollständigkeit noch nirgends behandelt worden.
Obgleich das Heft erst den Anfang der von den Herausgebern und
dem Verfasser beabsichtigten Bearbeitung der Signal- und Sicherunga-
anlagen bildet, enthält es schon eine solche Fülle werthvollen Stoffes,
dass sein Studium angelegentlichst empfohlen werden kann. Die klare
und bestimmte Ausdrucksweise sowie die in den Text eingefügten zahl
reichen vortrefflichen Abbildungen erleichtern das Verständniss der he-
schriebenen, an sich ziemlich verwickelten Einrichtungen ungemein.
Dritter Band: Unterhaltung und Betrieb der Eisenba hnen:
erste Hälfte: Die Unterhaltung der Eisenbahnen. Bearbeitet v.»n
Bathinann, Berlin; Fränkel, Dortmund; Garbe, Berlin; Schu-
bert, Sorau; Schugt, Neuwied; Schumacher, Potsdam; Troske.
Hannover; Weiss, München. 243 Seiten mit 140 Abbildungen
und 2 Steindrucktafeln. Geheftet Preis 10,00 <M.
Die Bahnunterhaltung hat einen so erheblichen Einfluss auf die Be-
triebskosten der Eisenbahnen, dass ihre sachgemässe Ausführung zu den
wichtigsten Aufgaben des Eisenbahntechnikers zählt. Diese grosse Be
deutung der Bahnunterhaltung hatte im technischen Schriftthum bislang
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Bücherschau.
919
nicht die richtige Würdigung gefunden, da ein den Gegenstand in abge-
schlossener Buchform behandelndes Werk fehlte. Entweder wurde die
Bahnunterhaltung bisher nur in Verbindung mit der Besprechung der
Neuanlagen behandelt, oder die technischen Zeitschriften brachten über
die einzelnen Gegenstände der Bahnunterhaltung gesonderte Abhandlungen.
Da dieses Material dein in der Praxis stehenden Eisenbahntechniker nicht
überall zugänglich war, ist die Bahnunterhaltung auch vielfach persön-
liche Erfahrungssache geblieben. Der jüngere Fachmann erhielt vom
älteren die notdürftigste Unterweisung und musste dann, sich selbst
überlassen, das Fehlende durch Ausproben ersetzen. Wenn nun in dem
vorliegenden Heft zum ersten Male der Versuch gemacht wird, die Unter-
haltung der Eisenbahnen in abgeschlossener Buchform als gesonderten
Gegenstand vorzuführen, so wurden die Herausgeber dabei vor eine
neuartige und keineswegs leichte Aufgabe gestellt.
In dem ersten Abschnitt, der sich mit der Unterhaltung der freien
Strecke befasst, werden die zur Instandhaltung des Bahnkörpers ein-
schliesslich der Kunstbauten erforderlichen Arbeiten besprochen. Einzelne
wichtige Arbeiten, wie die Unterhaltung der Ueberbauten eiserner Brücken,
sind durch Beispiele erläutert. Einen breiten Raum nehmen sodann —
der Wichtigkeit der Sache entsprechend — die Oberbauarbeiten ein. In
den Kreis der Betrachtungen gezogen werden hier die vorbereitenden
Arbeiten für das Verlegen des Oberbaues und das Verlegen selbst. Ferner
die verschiedenen Umstände, die auf die Abnützung und Zerstörung des
Oberbaues Einfluss haben, wobei namentlich interessante Hinweise auf
die Bedeutung des Schweüenabstandes und der Beschaffenheit der Bettung
für die Gleislage gemacht werden. Sodann wird das wesentlichste über
die Unterhaltung des Gleises gesagt. Der zweite Abschnitt behandelt die
Unterhaltung der Bahnhöfe mit ihren Weichen, Kreuzungen, Stellwerken,
Drehscheiben, Schiebebühnen, Signalen, Hochbauten und Nebenanlagen.
Der letzte Abschnitt umfasst die Unterhaltung der Betriebsmittel und
bringt ausführliche Mittheilungen über den Betrieb der Werkstätten und
die Unterhaltung der Lokomotiven und Wagen.
In dem vorliegenden Heft ist von Fachleuten, die reiche Erfahrungen
im Eisenbahnwesen gesammelt haben, nach eigenen Beobachtungen und
nach den Aufzeichnungen anderer ein ausserordentlich werthvolles Material
für den Bahnunterhaltungsdicnst zusammengetragen worden. Vielleicht
möchte der eine oder andere, der gerne sein Steckenpferd reitet, manche
Gegenstände ausführlicher behandelt sehen. Im ganzen kann man aber
den Herausgebern und den Verfassern nur Dank zollen, wenn sie Mass
hielten und bei aller Vollständigkeit doch auf eine knappe Darstellung
Werth legten. Wenn das Werk auch in erster Linie für den unmittelbar
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920
Bücherschau.
mit der Bahnunterhaltung beschäftigten Betriebstechniker bestimmt er-
scheint, so kann es doch auch beim Entwerfen und Ausführen von Eisen-
bahnbauten grossen Nutzen stiften, insofern als es ein klares Erkennen
der den Bestand der Bauten besonders gefährdenden Umstände begünstigt.
Fr.
Curti. Dr. E. Untersuchungen über den Rückkaufs werth der
schweizerischen Nordostbahn. Mit einer Uebersichtskarte.
Zürich 1901. Zürcher und Furrer.
Nachdem die schweizerische Zentralbahn auf Grund eines freihändigen
Vortrages in das Eigenthum des Bundes übergegangen ist, erscheint es
nur eine Frage der Zeit, dass auch die übrigen zu Bundesbahnen nach
dem Gesetz vom 15. Oktober 1897 bestimmten Privatbahnen der Schweiz
durch gütliche Verständigung in den Besitz des Bundes übergeführt werden.
Bei der Nordostbahn liegt die Sache insofern eigentümlich, als nach den
geltenden Konzessionen nur ein Theil ihres Netzes zurückgekauft werden
muss, während es in dem Belieben des Bundesrathes liegt, auch die übrigen
Strecken zu erwerben. Der Bundesrath hat am 22. Februar 1898 der
Bahngesellschaft eine derartige Theilung vorgeschlagen, auf den Ankanf
der konzessionsmässig nicht falligen Strecken einstweilen verzichtet.
Herr Dr. Curti, Mitglied des Verwaltungsraths der Nordostbahn, tritt
in der vorliegenden Schrift, die nach dem Vorwort „auf eigener Arbeit
und eigener Ueberzeugung beruht und nicht etwa als eine offizielle oder
auch nur offiziöse Emanation der Nordostbahnverwaltung betrachtet werden
darf44, entschieden für den Ankauf des ganzen Netzes ein und stellt sehr
eingehende Berechnungen über den Werth des Unternehmens und den
vom Bunde zu zahlenden Kaufpreis an, wobei durchweg die amtlichen
Materialien benutzt werden. Seine Schrift ist, wie aus den Tagesblättern
zu ersehen, bei den z. Z. schwebenden Ankaufsvcrhandlungen gewissen-
haft benutzt worden. Ob ihr Zweck, den Bundesrath zu einem Erwerb
des ganzen Netzes zu einem höheren, als dem ursprünglich in Aussicht
genommenen Preise zu bestimmen, erreicht wird, steht dahin. Die ganze
Art und Weise, wie der Ankauf der Privatbahnen in der Schweiz vor der
breitesten Ocffentlichkeit, besonders auch den europäischen Börsen, be-
trieben wird und wohl nach Lage der Verhältnisse betrieben werden
muss, ist nach meinem Geschmack wenig schön. Es läge im allseitigen
Interesse, wenn eine Verständigung bald herbeigeführt würde. Wenn die
in ruhigem und streng sachlichem Ton gehaltene Schrift von Dr. Curti
hierzu mitwirkt, so hat sich der Verfasser ein entschiedenes" Verdienst
damit erworben. Aber auch abgesehen von diesem praktischen Zweck
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Bücherschau.
kann die Arbeit als ein schätzenswerther Beitrag zur Geschichte der
schweizerischen Eisenbahnpolitik willkommen geheissen werden.
v. d. L.
Reiehseisenbahnamt. Uebersichtskartc der Eisenbahnen Deutsch-
lands nebst einem Verzeichniss der deutschen Eisen-
bahnen und ihrer Stationen. In 6 Blättern. Massstab
1:1000 000 9. Aufl. Berlin 1901. Max Pasch.1)
Die rühmlich bekannte Karte ist ebenso wie das Stations verzeichniss
und die in zweiter Auflage beigegebene Sammlung von Uebereichtsplänen
wichtiger Abzweigungsstationen nach dem Stande vom 15. April 1901
vervollständigt; Aenderungen in den Grundlagen sind nicht vorgenommen
worden.
Proehaska's Eisenbahnkartc von Oesterreich-Ungarn, 70. Auflage
nebst Stationen verzeichniss des Post-, Eisenbahn-, Telegraphen-,
Telephon- und Dampfschiffverkehrs. 35. vollständig berichtigte
und erweiterte Auflage. Wien und Teschen 1901. Verlag der
Kaiserl. und Königl. Hofbuchhandlung Karl Prochaska.
Die neue Ausgabe für 1901 von dieser Karte ist im Vergleich zu
den früheren wesentlich verbessert und vervollkommnet. Die ganz«'
Monarchie Oesterreich -Ungarn ist in der neuen Ausgabe in grosseren
Verhältnissen dargestellt. Die Zeichnung und der Stich sind in muster-
gültiger Weise durchgeführt, der Eindruck des ganzen Kartenbildes, das
«ich durch Klarheit und Schönheit auszeichnet, hat in jeder Hinsicht viel
gewonnen.
Die neue Karte ist mit einem Orientirungsnetz versehen, mit dessen
Hilfe unter Benutzung des beigegebenen, alphabetisch geordneten Orts-
verzeichnisses jeder Ortsname leicht gefunden werden kann.
Die Karte bringt neben dem deutschen Namen der meisten ungari-
schen Städte auch den magyarischen Namen in leichter Schrift, während
das Stationsverzeichniss nicht nur sämmtliche Stationen in deutscher,
sondern auch die meisten in magyarischer Sprache enthält. In der Auf-
führung der Stationsorte in beiden Sprachen liegt ein allgemeiner grosser
Werth. Jeder Stationsname ist mit verschiedenen Zeichen versehen, <>1>
pin Postamt, eine Postablage, eine Tclegraphenstation, eine Telephon -
sprechstelle vorhanden, sowie ob die Station ein Haltepunkt, eine Halte-
stelle oder ein Bahnhof ist.
») Vergl. Archiv für Kisenbahnwesen 1900 S. 1071.
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922
Bücherschau.
Diese mit vielem Fleiss bearbeitete Karte kann jedermann empfohlen
werden. Sie kostet mit dem Stationsvcrzeichniss 3,40 M.
Rckhy.
Prasch, Adolf. Das elektrische Blocksignal, System Krizik.
Stuttgart 1901. Ferdinand Enke.
Das vorliegende Schriftchen bildet die Hefte 9 und 10 des 2. Bandes
der Sammlung elektrotechnischer Vortrage, die unter Mitwirkung
anerkannter Fachmänner in dem genannten Verlage erscheinen. Es gi»-bt
eine genaue Beschreibung einer neuen Blockungsart, bei der im Gegen-
satz zu den Blockwerken von Siemens & Halske nicht verhältnissmässig
schwache Induktionsströme, sondern durch Sammlerbatterien gespeist«-
kräftige Ströme von 100 V Spannung und etwa 0.2 Amp. verwendet werden
sollen. Die Verwendung solcher Ströme soll es ermöglichen, die Block werke
unmittelbar durch Motore zu blocken und zu entblocken und auch die
Signale unmittelbar auf Halt und Fahrt zu stellen, sodass die Verwendung
der bei den Induktionsblockwerken nicht zu entbehrenden Spannfedern
fast ganz vermieden wird. Ganz ohne solche Federn sind allerdings auch
die Blockwerke von Krizik nicht, da die Umschatter z. Th. von Spann-
federn in ihre Ruhestellung gebracht werden müssen. Die neue Blockungs-
art kann sowohl als vollkommen selbstthätige, als auch als solche mit
Wärterhedienung benutzt werden, in allen Fällen ist aber eine ausge-
dehnte Mitwirkung des Zuges vorgesehen. Der Verfasser hält wohl mit
Keeht die Wärterbedienung für unerlässlich, besonders um die bei Stö-
rungen in einer vollständig selbstthätigen Blockung unvermeidliche Durch-
brechung der Kaumfolge oder empfindliche Stockung im Betriebe nicht
mit in Kauf nehmen zu müssen. Wenn man aber an der Wärterbedienung
festhalten muss, so erscheint es auch wohl zweckmässig, sie noch in
stärkerem Masse zur wirklichen Block- und besonders Signalbedienung
heranzuziehen, als Kriziks Blockungsart dies vorsieht, namentlich sollte
man die Fahrtstellung eines Blocksignals wohl grundsätzlich dem eigenen
Wärter vorbehalten und nicht durch den Wärter der vorliegenden Block-
stelle ausführen lassen. Auch ist nicht recht einzusehen, warum man die
Muskelkraft dieser Wärter nicht zur Spannung der Federn und zur Er-
zeugung der Induktionsströme unserer heutigen Blockwerke benutzen,
als Kraftquelle vielmehr kostspielige Sammlerbatterien verwenden soll, da
anerkanntermassen die Blockwerkc von Siemens & Halske sich trotz ihrer
Spannfedern in jahrzehntelanger Benutzung tadellos bewährt haben, und
da die Blockwerke von Krizik mit ihren Motoren und Umschaltern kaum
einfacher sind, als die bisherigen. Aber über diese Fragen der mehr "der
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Bücherschau.
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minder grosseren Brauchbarkeit und Bewährung kann nur die Erfahrung
entscheiden, und solche liegt für die Blockwerke von Krizik noch nicht vor.
Leider darf nicht verschwiegen werden, dass die vorliegende Schrift
in einem sogenannten Deutsch geschrieben ist, das in der Zahl der Fremd-
wörter und der schwülstigen Ausdrucksweise jeder Beschreibung spottet
und selbst das Mass dessen, was man leider von vielen Elektrotechnikern
pewohnt ist, weit übersteigt. Blum.
Eger, Dr. Georg, Regierungsrath a. D. Die Eisenbahn-Verkehrs-
ordnung vom 26. Oktober 1899 u. s. w., erläutert Zweite Auf-
lage. Berlin 1901. Guttentag. 713 S. Gr. 8°. Preis 15 JL
Das Buch giebt zwar den grössten Theil des im Jahre 1895 bei
Helwing in Hannover erschienenen Kommentars des Verfassers zur Ver-
kehrsordnung vom 15. November 1892 wieder, erläutert aber zum ersten
Mal die Verkehrsordnung vom 26. Oktober 1899; die Bezeichnung „zweite
Auflage" ist daher nicht ganz zutreffend. Abgesehen hiervon ist gegen
dies Verfahren an sich nichts zu erinnern. Indess wäre, zumal das Buch
im Vorwort als eine „völlig umgearbeitete und gänzlich veränderte Auf-
lage14 bezeichnet wird, eine sorgfältigere Durchsicht der beibehaltenen
Stellen der früheren Ausgabe erwünscht gewesen. So hätten veraltete
Angaben wegfallen müssen, wie z. B. die Bemerkung auf S. 252 „Die
Vorwendung des bisherigen Frachtbrieffonnulars ist vom 1. Januar 1893
ah nicht mehr gestattet", während kurz vorher auf S. 251 gesagt wird:
„Vom 1. Januar 1901 an dürfen also alte Formulare nicht mehr ver-
wendet werden". Dem gegenwärtigen Stande der Vorschriften entspricht
ferner nicht die aus dem früheren Kommentar übernommene Erläuterung
in Anm. 176 (S. 201), dass nach dem „alten Reglement" die Vorausbe-
zahlung des Transportpreises bei Thiersendungen obligatorisch gewesen
*ei. Veraltet sind ferner auch die in Anm. 17 (S. XXVIII) angegebenen
Einführungszeiten des Vereins-Betriebsreglements und des zugehörigen
l>bereinkoramens. Namentlich aber hatte das gegenwärtige, im Jahre
1901 erschienene Werk die bereits im Laufe des Jahres 1900 eingeführten
n»'uen Zusatzbestimmungen der preussischen Staatsbahnen, zum mindesten
aher die in den vorhergehenden Jahren eingetretenen Aenderung«*n be-
rücksichtigen müssen. Der Verfasser würde dadurch sich und dem Leser
die an verschiedenen Stellen wiederkehrende, durchaus gegenstandslose
Behauptung der Ungültigkeit der früheren Vorschriften erspart haben
(s. namentlich S. 90 Zeile 13 v. o., S. 128 Abs. 3, wo auch die seit dem
Mai 1900 abgeänderte Bestimmung der Allgem. Abfertigungs- Vorschriften
im § 11 Abs. 4 noch mit dem alten Wortlaut angeführt ist). Die Zusatz
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924
ßüchem-hau.
bestimmungcn der übrigen deutschen Eisenbahnen sind überhaupt unbe-
rücksichtigt geblieben. Ferner durften grössere Ausführungen der alten
Ausgabe, die durch die Kritik mit guten Gründen angefochten worden
sind, nicht ohne weiteres wieder abgedruckt werden. Dies gilt nament-
lich von der ungenauen Darstellung des Verfassers über sein Verhältnis*
zum Entwurf eines Internationalen üebereinkommens über den Eisenbahn
frachtverkehr (aufgestellt von deutschen Kommissaren), vergl. hierzu Archiv
für Eisenbahnwesen 1895 S. 1061, Zeitschrift für den internationalen Eisen
bahntransport in Bern 1893 S. 125, 150.
Im allgemeinen zeigt dieses — theilweise neue t— Werk alle Vor
züge und Schwächen des früheren Kommentars, sowie der sonstigen zahl-
reichen Schriften des Verfassers: eine Fülle von Material, das aber durch
den Mangel gründlicher Sichtung und durch eine überaus weitläufige,
häufig nicht einwandsfreie Darstellung an Werth verliert. Die unifang
reichen Erläuterungen, die bisweilen für Jx'ser mit ungewöhnlich geringem
Fassungsvermögen bestimmt zu sein scheinen, bestehen vielfach nur in
Wiederholung oder in gesuchter Umschreibung des Textes der Verkehrs-
ordnung. Aus der grossen Zahl seien beispielsweise hervorgehoben die
Ausführungen auf S. 118 Anra. 113a (wonach zu den „Jägern" auch
Sonntagsjäger, zur „Haudmunition" keine geladenen Gewehre zu rechnen
sind), S. 177 Anm. 154, S. 184 Anm. 162, S. 188 Anm. 166, S. 531 Anm. 447:
sämmtlich überflüssige Wiederholungen enthaltend. Wo sich irgend eine
Gelegenheit bietet, wird die frühere Erläuterung entweder wörtlich oder
in mehr oder weniger naiver Umschreibung wiederholt, vergl. S. Ki4
Zeile 19 v. o. mit Seite 167 Zeile 3 v. u., Seite 208 Zeile 18 v. o. mit
Seite 361 Zeile 22 v. o.. Seite 198 Zeile 17 v. o. mit Seite 200 Zeile 5 v.u.
Unnöthig vermehrt wird der Umfang des Buches auch dadurch, dass der
vorweg abgedruckte Text sehr häufig noch ein Mal unter den Erläute
rangen erscheint, so z. B. S. 101 und 103, S. 182 und 184 (Anm. 161
S. 180 und 587, S. 289 und 297 u. a. m. Aehniiche Ausstellungen sind
auch hinsichtlich der massenhaften Zitate von Schriften und gerichtlichen
Erkenntnissen zu machen, die durch ihre Fülle vielleicht Unkundige zu
bestechen vermögen, eine nähere Prüfung aber vielfach nicht vertragen.
Veraltet und werthlos ist z. B. das Zitat auf S. 270 (Erk. des Reichsger.
vom 6. Juli 1883), womit der Verfasser seine nach dem gegenwärtigen
Wortlaute des § 53* der Vcrk.-Ordn. unmögliche Auslegung dieser Stelle
zu rechtfertigen sucht. Recht überflüssig ist es ferner zur Begründung
ganz selbstverständlicher Erklärungen eine Menge Belagstellen anzuführen.
So werden, um nur ein Beispiel unter vielen zu geben, auf S. 285 zur
Erläuterung des Satzes „In der gesetzlichen Pflicht zur Eingehung eines
Transportvertrages liegt nicht zugleich die Pflicht zum vorgängigen Ah-
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Bücherschau.
925
Schlüsse eines Aufbewahrungsvertrages", was sich nach der klaren Fassung
des § 55 1 der Verk.-Ordn. von selbst versteht, 7 Stellen aufgezählt, die
zudem meist lediglich den Wortlaut der betr. Vorschrift wiederholen.
Eine grosse Anzahl der Zitate ist ferner geradezu unrichtig. So z. B. auf
S. 489 die Anführungen von Eger Reichsger.-Entsch. XI S. 91, XIV S. 82.
Auch aus der Entscheidung des R.-O.-H.-G. Bd. 7 S. 99, unter Ziff. 2 auf
S. 423 erwähnt, vermögen wir eine Bestätigung des von Eger aufgestellten
Satzes nicht zu entnehmen. Aehnlich verhält es sich mit den auf S. 49H
aufgeführten Entscheidungen: R.-0.-H.-G. Bd. 2 S. 247, Bd. 14 S. 295,
Reichsgerichtsentsch. vom 19. Februar 1886. Nicht besser ist es vielfach
mit den Zitaten von Schriftstellern bestellt. Ein besonders bezeichnendes
Beispiel hierfür findet sich auf S. 24, wo es heisst: „Sind die faktisch
vorhandenen Transportmittel für den gewöhnlichen Verkehr nach ratio-
nellen Prinzipien (!) bezw. entgegen bestehenden Vorschriften (!) unge
nügend, so begründet die Weigerung der Bahn Schadensersatzansprüche
im Sinne des letzten Absatzes des § 453 neuen H.-G.-B. (Ueberein-
stimmend Ruckdeschel S. 18 iL s. w.)ta. Was sagt nun Ruckdeschel a. a. O ?
„Wird die Beförderung verweigert, ohne dass einer der oben angeführten
Ausnahmsfälle (aussergewöhnliche Hindernisse, höhere Gewalt oder Mangel
«n regelmässigen Transportmitteln) vorliegt, so ist die Eisenbahn Schadens
ersatzpflichtig (Art. 422 H.-G.-B.)". Wie kann man da von einer Ueberein-
stimmung im Sinne der Egerschen Behauptung reden? Dann fahrt Dr. Eger
weiter fort: „Die Annahme, dass alsdann nur ein Einschreiten der Auf-
sichtsbehörde (Rosenthal Internat. Eisenbahnfrachtrecht S. 48 u. s. w.), nicht
aber ein Schadenanspruch sich rechtfertige, erscheint nicht zutreffend/1
Was sagt nun Rosenthal a. a. O.? Er spricht sich auf S. 48 überhaupt
nicht zu der Frage aus, bekennt sich aber auf S. 48 Anm. 7 gerade zu
der Egerschen Auffassung und fügt noch ausdrücklich hinzu: „Richtig
«uch Eger I. Ue. 8. 81." Wie kann man nur seine guten Freunde s<»
verkennen?
Derartigen wesentlich formalen Ausstellungen, die sich uns schon
^ei kurzer Benutzung, des Kommentars aufgedrängt haben, würden wir
jedoch kein allzu grosses Gewicht beilegen, zumal ihnen durch Anwen-
dung einiger Sorgfalt und Selbstkritik in einer späteren Auflage Ieieln
abgeholfen werden könnte. Wie steht es aber mit dein materiellen In
halte der Schrift? Hat der Verfasser, was mau von einem Kommentator
verlangen muss, die Vorschriften nach ihrem Sinn und Geist und nach
dor aus den Motiven erkennbaren Absicht des Gesetzgebers ausgelegt?
Leider lässt sich dies von dem Egerschen Kommentar nicht überall be-
haupten. Der Verfasser ist vielfach von eigenen vorgefassten Meinungen aus-
gegangen und hat den zu erläuternden Text oft nicht so sehr zum Geger.-
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926
Bücherschau.
stand der Auslegung, als vielmehr zu dem seiner Kritik gemacht, was
natürlich den Glauben an die strenge Sachlichkeit der Auslegung er-
schüttert. Von der Art seiner vorurtheilsvollen Kritik nachstehend einige
Proben :
S. XXXIV Anm. 31: Ungeachtet wiederholter Anregungen, worunter
von Eger, Cörniann u. a., sei die gesetzliche Regelung des Personen-
t ran sports leider auch im neuen H.-G.-B. unterblieben, bezw. durch H.-G.-B.
§ 472 lediglich der V.-O. überwiesen worden, die ohne jede umfassende
und systematische Ordnung sich lediglich auf die Aufnahme einiger Nor-
men beschränkt habe.
S. XXXVII Anm. 39: Man habe mehrfach mit guten Gründen be-
stritten, dass es zweckmassig und richtig gewesen sei, der V.-O. den
Charakter einer Rechtsverordnung zu verleihen.
S. XL1 Anm. 43: Die den Kleinbahnverwaltungen bezw. ihren Auf-
sichtsbehörden durch das neue H.-G.-B. beigelegte Befugniss zum Erlas*
privatrechtlicher Normen mit Gesetzeskraft sei mit Recht beanstandet
worden.
S. 9: Die dem Reichs-Eisenbahn- Amt durch die EingangBbestimmung
Abg. 2 der V. - O. eingeräumte Ermächtigung zum Erlass vorläufiger
Aenderungen entbehre der Legalität.
S. 83: In dem neuen Absatz 2 des § 20 der V. O. (Beförderung v »n
Personen, die an ansteckenden Krankheiten leiden) sei der dritte Satz zu
allgemein gehalten.
S. 99: Die Aenderung des §24 Abs. 1 der V. O. (Oeffnen der Thüren
von Wagen, aus denen Reisende auszusteigen verlangen) sei für das
Publikum ungünstig, da das Verfahren mit Schwierigkeiten verbunden sei.
S. 342: Die neue Vorschrift im § 61 Abs. 4 der V. O. (Geltendmachung
von Frachterstattungsansprüchen, Nachbezahlung zu wenig erhobener
Fracht) sei nicht zweckmässig, auch mit dem H.-G.-B. kaum vereinbar.
8. 376/390: Der dem § 64 Abs. 1 der V.-O. beigefügte neue Satz
„Nachträgliche Verfügungen oder Anweisungen anderen als des angege-
benen Inhalts sind unzulässig" erreiche nicht die damit verfolgte Absieht
Die Streitfragen über den Umfang und die Zahl der Verfügungsbefug
uisse des Absenders würden dadurch nicht beseitigt, vielmehr noch ver-
mehrt. Auch stehe die Bestimmung im Widerspruche mit V. O. $ 18
1 NB. handelt vom Tabakrauchen in den Wagen!!).
S. 411: Die Begründung in der Denkschrift zum neuen H.-G.-B. auf
S. 261 (Geltendmachung der Rechte des Empfängers aus dem Fracht-
verträge) erscheine unzutreffend.
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Büchersehaii.
927
S. 422: Es wäre korrekter gewesen, im Abs. 3 des § 68 der V. O.
auf H.-G.-B. § 432 und nicht auf V. O. § 9 Bezug zu nehmen.
S. 462: Die Fassung des neuen Zusatzes zur V. O. § 73 Abs. 2 sei
keine glückliche und korrekte.
S. 498: Ungültig sei die neue Bestimmung in V.O. § 77 Ziff. 1 und 3
Befreiung von der Haftung, wenn die Beförderung in offen gebauten
Wagen n. s. w. auf einer Vorschrift der V. O. beruht).
S. 529: Die neue Vorschrift in V.-O. § Hl- (Beschränkung der Ent-
schädigung für Kostbarkeiten auf einen Höchstbetrag durch die Tarife)
entspreche nicht der Absicht und dem Wortlaute des Gesetzes, sei daher
unstatthaft
S. 534: Die Frage wegen Berechnung der Werthverminderung in
Besehädigungsfallen habe weder im H.-G.-B. noch in der V. O. eine klare
und bestimmte Lösung gefunden. Die hierüber in der Denkschrift zum
neuen H.-G.-B. (S. 521/2) gegebenen Ausführungen seien nicht zutreffend.
S. 552: Die neue Vorschrift in V.-O. § 87 2, wonach im Falle dos
Gegenbeweises der Eisenbahn keine Vergütung zu leisten ist, sei nichtig.
S. 557: Die Ausführungen in der Denkschrift zum neuen H.-G.-B.
§ 404 (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) seien nicht zutreffend.
Es wird dem Leser auffallen, dass der Verfasser vorzugsweise die
durch die Verkehrsordnung vom 26. Oktober 1899 eingetretenen Aende-
rungen zum Gegenstande seiner Kritik gemacht hat, während er sich in
seinem früheren Kommentar im allgemeinen einer weisen Zurückhaltung
befleissigt hatte. Unsere Absicht kann es nicht sein, mit dem Verfasser
darüber zu rechten, ob er dies und jenes besser gemacht haben würde,
wenn er zur Gesetzgebung berufen gewesen wäre. Wir möchten nur
feststellen, dass es den Benutzer eines Kommentars wenig interessiren
kann, die Ansicht des Auslegers de lege ferenda zu erfahren. Unseres
Dafürhaltens sucht der Leser nur eine Belehrung über Sinn und Zweck
der Worte des Textes nach der Absicht des Gesetzgebers. Ebenso
dürfte sich der Richter um die subjektiven Ansichten der Verfassers in
seiner Eigenschaft als Kritiker wenig kümmern. Sobald sich der Aus-
lpger fortwährend zum Beurtheiler des Gesetzes aufwirft, untergrübt er
selbst das Vertrauen, dessen er bedarf, um dem Leser seine Erläuterungen
genehm zu machen.
Das bei derartigen Besprechungen einzuhaltende Mass verbietet uns
in Einzelheiten einzugehen, um nachzuweisen, dass der Verfasser, vorzugs-
weise infolge dieser verfehlten Methode, zu einer ungewöhnlich grossen
Anzahl unrichtiger Auslegungen gelangt ist. Es genüge den Leser darauf
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928
Bücherschau.
aufmerksam gemacht zu haben, wie Dr. Eger seine Aufgabe als Erklärer
aufgefasst hat.
Zum Schlüsse möchten wir noch der eigenthüinlichen Art gedenken,
in welcher der Verfasser einzelnen Ausführungen seines Buches ein«'
grössere Verbreitung zu geben versucht. Bei Besprechung des früheren
Kommentars war von anderer Seite darauf hingewiesen worden, dass der
Kommentar nicht etwa an einzelnen Stellen und Paragraphen, sondern in
grösseren Abschnitten vielfach das Gleiche biete, was in früheren Schriften
desselben Verfassers bereits durch den Druck veröffentlicht sei. Jetzt
kann man die umgekehrte Wahrnehmung machen. Längere Abhandlungen
aus dem Kommentar erscheinen in letzter Zeit wörtlich oder mit ganz
unwesentlichen Aenderungen in Fachblättern und Tageszeitungen, ohne
dass ihnen ihre Herkunft irgendwie anzusehen ist. So bringen die Annalen
des Deutschen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft
in Nu. 4 von 1901 an erster Stelle einen 10 Seiten umfassenden Aufsatz
„Die Tarifgrund sätze der neuen Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 26. Ok
tober 1899, von Dr. Georg Eger, Regierungsrat in Berlin". Dieser Auf
satz ist. abgesehen von der kurzen Einleitung, ein wörtlicher Abdruck
aus dein Kommentar S. 26 ff. Ferner hat die Zeitung des Vereins Deut
scher Eisenbahn -Verwaltungen in No. 17 von 1901 unter der Ucberschrift
,,Der Ersatz des vollen Schadens bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Eisenbahn (nach § 88 der Eisenbahn verkehrsordnung vom 26. Okto
ber 1899) von Dr. Georg Eger u. s. w.w einen Leitartikel veröffentlicht,
der auszugsweise in der Nordd. Allgemeinen Zeitung wiedergegeben
auch in der Berner internationalen Zeitschrift (Jahrgang IX S. 77) ab
„bemerkenswerther Artikel" besprochen ist. Zum Ueberfluss ist noch in
den von Dr. Eger herausgegebenen Eisenbahnrechtlichen Entscheidungen
und Abhandlungen (Band XVII Heft 3 S. 302) auf diesen Aufsatz ver
wiesen. Die Schriftleitung der Vereins-Zeitung hat indess in einer der
nüehsten Nummern (No. 26) mitgetheilt, dass der ihr vom Verfasser
handschriftlich zur Veröffentlichung zugegangene Aufsatz, von einigen
unwesentlichen Aenderungen und Zusätzen abgesehen, wörtlich dem
Kommentar des Verfassers S. 5ö6 ff. entnommen sei, was ihr erst nach
dein Abdruck bekannt geworden. Noch auffälliger muss es erscheinen
wenn der Verfasser in den von ihm herausgegebenen Eisenbahnrechtlichen
Entscheidungen und Abhandlungen längere Ausführungen seines Kom-
mentars unter besonderer Uebcrschrift abdruckt, ohne auch nur mit einem
Worte die Quelle zu bezeichnen. Vcrgl. die Abhandlung „Die Verant-
wortlichkeit der Eisenbahn für Eisenbahn-Gepäckträger" in Band XVII
Heft 3 S. 282 ff. (Abdruck aus dem Kommentar S. 169 ff.). Auch dieser
AutVatz hat in den Tageszeitungen Verbreitung gefunden, so z. H. in
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BücherBchau
029
So. 139 der Nordd. Allgemeinen Zeitung vom 16. Juni d. J. und ferner in
Xo. 185 der Kreuz-Zeitung von 1901, wo unter genauer Angabe des Titels
und des Erscheinungsorts der Eisenbahnrechtlichen Entscheidungen auf
«l<n „interessanten Artikel" aufmerksam gemacht wird. — //.
Gruber, Dr. Joseph. Die Handels- und Gewerbekammer in Prag
in den ersten fünfzig Jahren ihres Bestandes 1860—1900.
Im Auftrag des Kammerpräsidiums verfasst. 2 Bände. Prag 1900,
Verlag der Handels- und Gewerbekammer.
Die auf Grund des Osterreichischen Handelskammergesetzes vom
J6. .März 1850 gebildete und am 18. November desselben Jahres zu ihrer
ersten Sitzung zusammengetretene Handels- und Gewerbekammer Prag
liat die Feier ihres fünfzigjährigen Bestehens damit am würdigsten be-
dangen, dass sie einen ihrer Beamten beauftragt hat, die von ihr in den
abgelaufenen Jahrzehnten auf allen Gebieten der Volkswirtschaft ent-
faltete Thätigkeit eingehend und sachlich darzustellen; sie hat damit einen
werthvollen Beitrag zur Geschichte der österreichischen Wirthschafts-
Hitik geleistet, da die in zwei Bänden jetzt vorliegende Schilderung
« inen guten Einblick in die auch in Oesterreich sich vielfach kreuzenden
Bestrebungen der verschiedenen Interessengruppen gewährt und sich von
« inseitiger Beurtheilung der Vorgänge und Wünsche freizuhalten bemüht ist
Auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens sind es natürlich vorwiegend
l<»kale Schmerzen, denen die Kammer in ihren Berichten und Petitionen
hat Ausdruck geben müssen; immerhin hat sie dabei die Interessen des
{ranzen Landes, in dessen Hauptstadt sie ihren Sitz hat, stets mitvertreten
und auch zu den Fragen der Keiehseisenbahnpolitik kräftig Stellung ge-
nommen. Die Handels- und Gewerbekammer Prag ist die erste gewesen,
«lie die Wiederaufnahme des Staatsbahnsystems verlangt hat; in einer sehr
ausführlichen, hier leider nur auszugsweise wiedergegebenen Eingabe an
«Ii«1 Reichsregierung hat sie schon im Jahre 1874 mit einer Fülle that-
NU'hlichen Materials die Missstände des damals herrschenden Systems,
namentlich die Ungleichheit der Gütertarife hell beleuchtet und damit
wenigstens erreicht, dass in Oesterreich schon am 1. Oktober 1870, also
früher als in Deutschland, eine einheitliche Waarenklassitikation von fast
;,Hen Eisenbahnen angenommen worden ist. Aus der späteren Zeit, in
<I'T bekanntlich auch der Wunsch nach einer allmählichen Ausdehnung des
staatsbahnsystems verwirklicht worden ist. verdient noch die Denkschrift
Erwähnung, in der die Kammer im Jahre 1894, wieder unter Beibringung
wichen Thatsachenmaterials. zu der Gestaltung der Gütertarife Stellung
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Büeherschau.
nimmt; kleinere Eingaben zu allen möglichen Fragen des Eisenbahnbaus
und Eisenbahnbetriebes, so insbesondere aus den letzten Jahren zu der
Frage des Wagenmangels, vervollständigen das Bild einer regen Thätig
koit, die die Kammer auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens entfaltet hat
und die in der Jubiläumsschrift eine eingehende Schilderung findet Der
den lokalen Verhältnissen ferner stehende Leser wird nur bedauern, dass
so wichtige und für die Beurtheilung der österreichischen Eisenbalm-
politik garnicht zu entbehrende Zusammenstellungen der thatsächlich
hervorgetretenen Missstände, wie sie die erwähnten Denkschriften ent-
halten, nicht in ihrem vollen Wortlaut wiedergegeben sind; beruht doch
der Werth aller solcher Aeusserungen von Interessenvertretungen gerade
in der Mittheilung der Thatsachen, nicht in der Auseinandersetzung von
Meinungsstreitigkeiten, da diese auch in der sonstigen Literatur zum Aus-
riß g kommen, das Thatsachenmaterial aber sonst nicht oder nur schwer
zu beschaffen ist. Immerhin machen die Auszüge der Festschrift wenig-
stens auf das Vorhandensein der Eingaben aufmerksam und regen zu
weiterer Verfolgung der darin besprochenen Vorgänge an.
Kurz zu erwähnen ist schliesslich noch, dass auch zu den Fragen
der sonstigen Verkehrs- und der äusseren Handelspolitik sich in der
Schrift reichlich Stoff findet, der auch ausserhalb der österreichischen
Grenzen Interesse bietet, während man die reichlich breit gehaltenen
Personalnotizen dem Charakter einer Festschrift zu gute halten darf.
K. W.
Brockhaas Konversationslexikon. Neue revidirte Jubiläumsausgabe.
1. Band. A bis Athelm. Mit 71 Tafeln, 25 Karten und Planen
und 104 Textabbildungen. Leipzig, Berlin und Wien. F. A. Brock
haus. 11)01. 1040 S. gr. 8°. Preis gebunden 12 ,H.
Die zur Feier des hundertsten Geburtstages des weltberühmten
Brockhaus'schcn Konversationslexikons von der Verlagshandlung herau*
gegebene 14. (Jubiläums ) Auflage ist in den Jahren 1892 bis 1895 in
10 Bänden erschienen. Im Jahre 1897 folgte ein Ergänzungsband. Ferner
ist alsbald nach der Vollendung des Werkes ein Neudruck heraus
gekommen, der alle während des Drucks vorgekommenen Aenderungen
und Ergänzungen berücksichtigte. Das Erscheinen dieser Jubiläums
ausgäbe ist in dein Archiv für Eisenbahnwesen durch fortlaufende Be
sprechungen der einzelnen Bände begleitet, wobei besonders auch aut
die eingehendste Berücksichtigung des gesammten Verkehrswesens, dar-
unter vornehmlich der Eisenbahnen, hingewiesen werden konnte. Di«'
Eisenbahnartikel des Brockhaus bilden in der Tliat eine gedrängte Ency
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Bücherschau.
931
klopädie des Eisenbahnwesens nach allen seinen verschiedenen Richtungen,
die sich durch streng wissenschaftliche Behandlung und unbedingte Zu-
verlässigkeit auszeichnet.
In unserer schnell lebenden, unablässig vorwärtsschreitenden Zeit ist
vieles, was 1892 und 1897 neu war, heute schon veraltet, und zahlreiche
statistische Daten sind nicht mehr brauchbar, weil sie nicht nahe genug an
die Gegenwart heranreichen. Um mit thunlichster Beschleunigung ein
wieder ganz auf der Höhe der Zeit stehendes Konversationslexikon zu
liefern, hat sich die Verlagsbuchhandlung entschlossen, eine neue revidirte
Jubiläumsausgabe zu veranstalten, die 17 Bände, in zweimonatlichen
Zwischenräumen erscheinend, stark sein soll. Der erste Band dieser neuen
Ausgabe zeigt schon, wenn man ihn mit dem jetzt neun Jahr alten ersten
Bande der ursprünglichen Jubiläumsausgabe vergleicht, welche bedeutenden
Fortschritte inzwischen auf allen Gebieten gemacht sind. Er enthalt
überall die neuesten Zahlen; die besonders werthvollcn Literaturnachweise,
ein vortreffliches Hilfsmittel für weitere eingehende Studien, sind bis zur
Gegenwart nachgetragen; dagegen sind die Abschnitte, die nicht veralten,
und viele der Tafeln und Abbildungen unverändert übernommen, die
zahlreichen Karten selbstverständlich der Jetztzeit entsprechend geändert
und ergänzt. — Das Verkehrswesen wird in dem ersten Bande in selbst-
standigen Artikeln noch nicht behandelt. Soweit bei den einzelnen Län-
dern (Asien, Afrika, Amerika) davon die Rede ist, sind die neuesten
Daten nachgetragen worden. Die äussere Erscheinung der neuen Aus-
gabe trägt der veränderten Geschmacksrichtung Rechnung; der Einband
ist einfach und vornehm.
Die neue Ausgabe scheint sonach in der That ein neues Werk zu
werden, dessen Beschaffung auch den Besitzern des älteren Brockhaus
angelegentlichst empfohlen werden kann. r. d. L.
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»32
Büehersehau.
ÜEBERSICHT
der
neuesten Hauptwerke Uber Eisenbahnwesen und ans verwandten
Gebieten.
Blum. Ueber Verschiebebahnhöfe. Wiesbaden 1901. ,«
lernet, A. Bewegliche üferschuubauten und Sohlenversicherungen. Wien 1901.
Loewe, F. Die Bahnen der Fuhrwerke in den Steinbögen. Wiesbaden 1901. <K l,«o.
Lynen. W. Die Wärmeauanutzung bei der Dampfmaschine. Berlin 1901. .* \&.
Oesterreichisches Kisenbahnministerinm. Sammlung der im Jahre 1900 auf dem
Gebiete des Eisenbahnwesens hinansgegebenen Normalien und Konstitutiv-
urkunden, sowie der Vorkonzessionen. Wien 1901.
Stretton, C. E. The history of the Midland Railway. London 1901.
Traction and Transmission. A monthly Hiipplement to Engineering. London 1901
Ungarische Statistische Mittheilnngen. Neue Folge, Band 27: Landwirtschaft-
liche Statistik, Endergebnisse. Budapest 1900. 8 Kr.
Ungarisches Statistisches Jahrbuch. Neue Folge, Band 7, 1899. Budapest 1901. 10 Kr.
Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport. Stationsvereeichni**
der Eisenbahnen, auf die das internationale Uebereinkommen über den Eiseu-
bahnfrachtverkHir Anwendung findet. Bern 1901. lr'.o Frcs.
Zeitschriften.
Annals of the American Acadeniy of Politieal and Social Science. Philadelphia-
Band 17. Heft 1.
The reorganization of Railroads.
Bauingenieur-Zeitung. Berlin.
Heft 39. Vom 8. Juni 1901.
Neuere städtische Bahnen.
Bayerische Verkehrsheftc für Fortbildung im Vcrkehisdienste. München.
1901. Heft 29 n. 30.
Verschleppungen.
Bnlletin de la Commission Internationale du Congres des Cheniins de ffr.
Bruxelle*.
Heft 5. Mai 1 1M ) ] .
Compte- remlu general de la sixieme sesgion. premiere section, voi«*" Pt
travaux: construction et epreuves des ponts inelalliques.
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Bücherschau
Heft 6. Juui 1901.
Comptc reudu general de la sixieine sosion, premicre section, voies et
travaux: raeeordement des inclinaisous difTerentes du profil; conservation
des bois; bailast; chemiuement des rails.
Centralhlatt der Bau Verwaltung. Berlin.
Xo. 32-48. Vom 24. April bis 1!). Juni 1901.
(No. 35:) Federlos«' Fangvorrichtung für Weiehenantriebe. — (No. 39:) Die
Thalbrücke der HHrtsfeldbahn bei l'nterkochen. -- (No. 48:) Die Eisen-
bahnen Deutschlands in den Rechnungsjahren 1899 und 1898.
Deutsche Bauzcitnng. Berlin.
Heft 42. Vom 25. Mai 1901.
Elektrische Schnellbahnen zur Verbindung grosser Städte.
Deutsche Kisenhahnhcamtenzcitung. Stuttgart.
Xo. 17-25. Vom 25. April bis 20. Juni 1901.
Xo. 17:; Elektrischer Vollbahnbetrieb. — (No. 18:) Vorgesetzte und Unter-
gebene. — (No. 19:) Der Postdienst auf Eisenbahnstationen. — (No. 20:)
Neuregelung des Fcststellungs-, Melde- und Naehforsehungsverfahrens
bei fehlenden, überzähligen, beschädigten Gütern. — (No. 21 :) Wird Amerika
den Vorsprung Europas im Weltverkehr einholen? — (No. 22:) Aenderungen
in der Wagenaufschreibung, Wegfall der Fahrtnachweise. — (No. 23:)
Ueber die Spar- und Darlehnskasse für das gesammte sächsische Staats-
eisenbahnpersonal. — (No. 24:) Beamten vereine im allgemeinen und der
Verein der Reichseisenbahnbeamten im besonderen.
Deutsche Juristenzeitung. Berlin.
Heft 11. Vom 1. Juni 1901.
Zun» Oftenbacher Eisenbahnunglück.
Deutsche Rundschau.
Heft 9. Juni 1901.
Zehn Jahre Staatseisouhahnvc.rwaltung in Prcussen.
Dinglers polytechnisches Journal. Stuttgart
Heft 17. Vom 27. April 1901.
Betrieb der Orleansbahnstrecke vom Quai d'Austcrlitz bis zum Quai
d'Orsey in Paris. — Die Heizung der Strassen- und Lokalbahnen.
Heft 18. Vom 4. Mai 1901.
Neuere Vorrichtungen der französischen Eisenbahnen zum Anzeigen und
Nachweisen der Zuggesehwindigkeiten.
Heft 20. Vom 18. Mai 1901.
Ueber die Möglichkeit, die Durchschnittsgeschwindigkeit der Personen-
züge ohne VergrösscriniT der Höchstfahrgcsclnvindigkeit zu erhöhen.
Heft 21—23. Vom 25. Mai I. und 8. Juni 1901.
Schncllbctrich auf den Eisenbahnen der tlegenwart
Archiv für Kis««ril'ahnwemMi i;i
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Büeherschan.
L'Et-onomistc Francais. Paris.
Heft 20. Vom 18. Mai I9i.il.
Le mouvement öeonomique et social aux Etats-Unis: la apeeulation, le»
ehern ins de fer et les trnsts.
H^ejitaiiOAOpoxHoe ä-bjio (Das Eisenbahnwesen). St. Petersburg. (In russischer
Sprache).
1901. No. 12-19.
(No. 12:) lieber die Wasserversorgung der Tranabaikal-Eisenbahn. -
(No. IS:) Hydraulische Vorrichtung zum Ein- und Ausbringen ron Loko-
motiv- und Tender- Radsätzen ohne Heben der Lokomotiven und Tender.
— (No. 14:) Die Hängebahn Bauart Romanow in ihrer Anwendung au!
die Nikolaibahn. — (No. 17:) Die Schnelligkeit der Beförderung uer
Reisenden in den drei ersten Wagenklasscn der russischen Eisenbahnen
im Sommer 19<>0. — Ueber den Widerstand bewegter Züge. — (No. 18 11. Ii»:)
Bemerkungen über den Oberbau der Nikolaibalin. — Selbstfahrer, Panzer-
züge und Eisenbahntruppen im Kriege.
Elektrotechnische Rundschau. Frankfurt a. M.
Heft IB. Vom 1. Mai 1901.
Strassenbahnmotor Modell A B50 der Allgemeinen Elektrizitiltsgesellscliaft
Engineering. London.
No. 1*12-1850. Vom 19. April bis 17. Juni 1901.
(So. 184H:; The security of locomotive fireboxes. — Passenger locomotive.
Lake Shore-Michigan Southern Railway. — Burma Railway projeets -
Argentine Railways. — (No. 1844, 1845, 184Ü, 1848:; The Traussiberian
Railway. — (No. 1844 :) Engines for the Glasgow electric Tramways. -
{No. 1845:) Krauss locomotive«. — The Redheugh bridge. — Motor c.w
exhibition at Islington. — (No. 1844J Six-wheeled coupled Compound loco-
motive for the South Italian Railway. — (No. 1847:) Express locomotive*
t'or the Midland Railway. - (No. 1848:i The Kumasi Railway. — Rhode«iai>
Railway rolling stock. — The Liverpool trials of motor vehicles for
heavy traffic. — The mouorail Railway. — Sparks from locomotive*. -
No. 1849:) The Liverpool trials of heavy motor vehicles. — Heavy tank
locomotive« for the North-Western Railway of India - (No. 1850: 10m>-
desian Railway rolling stock.
Engineering News. New-York.
No. 1H— 20. Vom _H März bis 1Ü. Mai 1901.
(No. 13:) The Switchhack arch bridge of the White Pass and Yukon Kail-
way. — Historical aecount of tl»«* Traussiberian Railway. — A system of steel
framing for freight enrs. — The setting out of yard tracks. — Shennan
Hill cut off, Tnion Pacific- Railway. — (No. 14:) The East Bonton tuntiel
extension of the Boston Subwny. — A new dwice for drawing Railway
curves. — The Barschall rail-joint on the Pennsylvania Railroad. — The
Substitution of masonry for cast-iron lining in the shield System <»f tun-
Delling. — (No. 15:) Oombined trolley and conduit electric Railway Systems.
— The Brooklyn bridge terminal problem. — (No. 17:) American loco-
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Bücherschau.
935
motives for South Africa. — The design of locomotive throttlc valves. —
(No. 18:) Klcctrie power Station of the Virginia Klectrioal Railway and
Development Co, Richmoud. — A double eableway for the New- York
Rapid Transit Railway work. — (No. 19:) A Cril» bridge on a logging
Railway in Michigan. — Annual Convention of the airbrake association.
— A eonvertihle car for summer and winter use. — Stories from the
Railway serviee. — Tcn-wheel passenger locomotive, Southern Parihe
Railway. — 6tift-rail cars and 38ft-gondola cars. — (Nu. 2»:) Specirkations
for steel rails. — An electric locomotive and t raue. — Fiuishing tempe
ratures for «teel rails. — Oast-iron culvert pipe, Chicago-Northwestern
Railway. — Track cireuits in Railway Hignalling plant». — Tlie problem
of all-rail trausportation across the Hudson River at New- York City.
Le Genie Civil. Paris.
Heft ». Vom 27. April 1901.
Les loromntives a IVxposition de 1900: locomotive a grande vitense h uu
essieu moteur independant, de la Compagnie du Midland Railway.
Heft 1. Vom 4. Mai 1901.
Le» tramways de penetration des compagnie» de I'Krtt et de l'Ouest pari
»iens. — Len locomotive» Compound a grande vitesse du chemin de fer
du Nord.
Heft 8-5. Vom 18. und 25. Mai und 1. Juni 19UI.
Le chauffage des voiture» de chemins de fer
Heft 4. Vom 25. Mai 1901.
Le chemin de fer de Djibuti au Harra r et a Addis— Abeba.
Heft 6. Vom 8. Juni ihui.
Alimentation de» locomotives en marche.
Giurnale del Genio Civile. Roma.
1901. Februar-Heft.
Levoluzione del materiale ferroviario da trasporto.
Glaser s A analen für Gewerbe und Bauwesen. Berlin
Heft 572. Vom 15. April 1901.
Bedingungen für die Hauart von Dampflokomotiven für 200 km Ge-
schwindigkeit. - No. 572 u. 573:) Die l^okomotiven der Pariser Welt-
ausstellung 1900.
Heft 573. Vom 1. Mai 1901.
Stromzuführungseinrichtungen elektrischer Strasseubahnen.
Heft 574. Vom 15- Mai 1901.
Afrikanische Eisenbahnen. — Die Schienenstossfrage. ~ (No. 574 570 j
Der Eisenbabnwagenbau auf der Parisei Weltausstellung 1900
Heft 575. Vom 1. Juni 1901.
Die, Werkzeugmaschinen zur Herstellung und Reparatur von Kisenbahn-
betriebsmitteln nuf der Pariser Weltausstellung 1900. Der elektrische
Gl*
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938
Buchet schau.
Botrieh aut der Berliner Stadt- und Ringbahn und seine Vortheile, für
Berliner. — Zur Krage des wirthschaftlichen Nutzen* der Doppelbcsetzuu;
der Lokomotiven.
Heft 576. Vom 15. Juni 1901.
■
Versuche mit elektrisch angetriebenen Pumpen für Wassorstationoa -
Hochnehmen von Lokomotiven durch Hebeböcke, die unter Benutzung
des Motors der Schiebebühne elektrisch angetrieben werden. — !>■>
Dampflokomotive für grosse Geschwindigkeit.
Wustrirte Zeitschrift für Klein- und Strassen bah neu (früher: Die Schmalspur
bahn). Berlin.
No. 9-12. Vom 1. Mai bis lü. Juni 1901.
(No. 9:) Elektrischer Betrieb auf Vollbahuen. Wciehenschloss Sj>k-in
Engelage. — Neue .Motorwagentype. — (No. 10:) Auffinden von Storungeo
bei elektrischen Straxsenbahnanlagen. — Ein neue» elektrisches Auto
mobilsystem mit oberirdischer Stromzuführung. — Ueber Krriehtung neurr
Straßenbahnlinien in Nürnberg. — Leber den Zusammenhang zwiscliw
Klemmspunnung und Felderregung bei Weehselstromgeneratomi -
(No. 1 1 :) Seehsphasige rotirende Umformer. Neue Isolatorentype.
Die Ermittlung der Betriebskosten für den Personen- und Güterverk' l r
bei elektrischem Betrieb. — iNo U u. 12:) Gleisbettung bei Eisenbahnen
(No. 12:) Elektrisch betriebener Strassensprengwagen und Kehrbesm -
Stromzuführung für elektrische Strassenbahnen. — Die elektrische Trat
tion auf Vollbahnen mit besonderer Berücksichtigung der im Bau l»rfiiei
liehen Valtellinastrecke der italienisehen Südbahngesollsehaft
Monatsschrift für Handelsrecht und Bankwesen. Berlin
Heft 4. Vom 18. April 1901.
Zur Umsatz* tcuerpflicht von Grundstücken, die al> Bcstauritlicil »iu
Bahneinheit den Eigenthünier wechseln.
Moniteur des intcret« tnatericls. Brüssel.
Heft 40. Vom 19. Mai 1901
Le reorganisation des chemins de fer de l Etat beige.
Monitore delle »trade f errate. Turin.
1901. No. 15—23. Vom 13. April bis 8. Juni 1901.
cNo. lö:} Ii problema ferroviario per il porto di Gcnova. — (Nu. \i>-
nuove linee d' aecesso al porto <li Genova cd il suo aUaeciauieiito n'ü
linee esistenti. - II progetto sulla contabilita e sindicato dello
ferrate. — II traforo dell' Alhula. — 'No. 17:) L' evoluzione del inftt«'^''
ferroviario da trasporio. (No. 18:) Linea (ienova— Ovada- Alo-sin«!^
— A proposito del riscatlo <lelle ferro vie francesi. — Kegolatucnti.» per ^
prevenzione degli infortuni sul lavoro nell' esereizio delle strado formt«1
i fortgesetzt in Nu 1!) u. 20). - (No. 20:) II riscatto in Svizzera. - ;N"o -S1:
Societä Italiana per le «trade ferrate Meridionali. - 11 commerzin in»«"
nazionale dell' Italia.
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Bücherschau. 937
Österreichische Eisenbahnzoitung. Wien.
No. 13-18. Vom 1. Mai bis '2a Juni 1901.
(No. 13:) Der Nikaragua-Kanal. — Mitwirkung der Partheien bei der Ab-
fertigung von KU- und Frnchtstückgütorn im Lokalverkehr der Staats-
hahnen. — (No. 14:) Aufgabeu der österreichischen Eisenbahnverwaltung.
— Ueber Betonbau. — Wirkungen der Sibirischen Eisenbahn seit 1895. —
(No. 15:) Zum Abrechnungsweson für gegenseitige Wagenbeuutzung im
Bereiche des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen. (No. 1«:)
Iuselbahn zwischen Istrien und dein Dalmatinischen Fcstlande. — Die
Fahrkartensteuer und die Eisenbahnen. — (No. 17:) Parallclversuchc mit
durchgehenden Bremsen. — Gebührenä*juivalent und Erwerbsteuer der
Eisenbahnen. — (No. 18:) Zur Frage der bankmassigen Vermittlung des
Geldverkehrs bei den Eisenbahnen. — Kohlenspar-Apparat System
Szczapenik für Dampfkesselleuerungen jeglichen Systems.
"i'KtcrreichiscIi-ungariscIies Eiaenbahnblatt. Wien.
No. 17—585. Vom 25. April bis 20. .Juni 1901.
•No. 17:) Die Eisenbahnen und die Erwerhsteuer. — (No. 18:) Die. Regie-
rungsvorlage betr. die Wasserstrassen. — Der neue Stadtbahntarif. —
(No. 10:) Die Lokalbahnvorlage. — (No. 20:) Die Kommune und die Wiener
städtischen Strassenbahnen. (No. 21:) Eine Fahrkarlensteuer. —
(No. 22:) Die Eisenbahnaktion. Ersparuugen im Lokalbahnbetriebe. -
(No. 24:) Ergebnisse der Staatseisenbalmverwaltung im Jahre 1900.
Orfjan für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. Wiesbaden.
1901. Heft 4.
Die Fortschritte und die Bedeutung der Geodäsie beim Eisonbahnbau. -
rebersieht der in Paris 1900 ausgestellten Lokomotiven. — Ein Beitrag
zur Umwandlungsfrage der bisherigen Zweibufferwagen in Wagen mit
selbst thatiger Mittelkuppelung.
Preussische Jahrbücher. Berlin.
Heft 2. Mai 1901.
Wirthschafts- und finanzpolitische Betrachtnngen zu der wasserwirt-
schaftlichen Vorlage. — Das Recht der Eisenbahnbetriebs- und Verkehrs-
ordnungen.
Ilailroad Gazette. New-York.
Heft 13. Vom 29. März 1901.
New-York (Zentral improvemeutis at Weht Albany. — Mr. Mauniug's com-
hiuation Hat and hopper-bottom box cars. — The Beanier turu-table. —
The new mechanical engineering shops of the University of Minnesuta
— 50 000-lbs capacity box car with pressed steel unframe. — A system of
steel framing for freight cars. — The Dayton twin-spring draft raggirig.
— New passenger locomotive of the Lake Shore— Michigan Southern -
Locotnotive traction iuereases. Narrow and wide tire-boxes. — Legis-
lation in favour ttf labor declared unconstitutional. — An important Rail-
road eontest in Connecticut. — Illinois Central good-roads movement. —
Tests of wide and narrow tire-box locomotives. — A bridge contract and
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Buehersehau.
ihn New-York labor law. — A train li«rli teil by acelyleue ga*>. — 'u. U:
The meeting of the maiuteuaiicc of way Association. — Production ol
Bessenier steel ingots and rails in the l'nited States in 11100.
lieft 14. Vom 5. April 1901.
New Classification of locomotives, New-York-i 'entral and Hudson Hivtr
— Soine Schenectady consolidation locomotives. — New diniug cars ol
the Chicago — Burlington — Quincy. — A new combined Buzz planer aml
side jointer. — The effect of boiler scale, — February accideuts. — Rail-
way signalling club. — Steel framing for freight cars. — The loconiotivt
of the future.
Heft 15. Vom Ii'. April 1901.
Drop-bottom gondola cars ot* the Atehison— Tnpeka— Sta Fe — Pncumatu
interlocking at Suspension bridge. A rail with a big Hange. — -An
engiue built in 1832- — New diinension planer and jointer. — Internal
friction in locomotives. — Russinn grain rates. — Switching by iuitiak -
A fortified Nicaragua Canal. — Notes on the inanufacture of rail*. -
Sonic English criticism of American waren. — Holling stock at the Pari?»
exhibilion. — Meeting of the Engineering and Maintenance of Way
Association.
Heft 16. Vom 19. April 1901.
An economical method of handling dirt and ballast. — Specitieations lor
steel axles. — Instructing traininen on the Boston Elevated Railroad -
The Lunkenheiuier Standard locomotive injector. — Supreinc Court dv-
cision on the fourth section. — Aiiprentices at the Baldwin lnconiotiv<
works. — Railrond legislation in Texas. — Proposed entrance of Gotild
roads into Pittsburgh. — Concerning the preseni Status of steam en^i-
Heering. - - The Barschall joint. Steam boiler efticiency. — The Andre»
Carnegie researeh scholarship. — Relative cost of rilliug trestlcs. - The
Burlington— C.reat Northern— Northern Pacific combination Klecirir
tiact ion for heavy Railroad Service. What is the value of a Kailroa'l
for the purpose of taxation.
Heft 17. Vom April 1901.
Wide tire-box passenger locomotive for the Chicago— Rock-Island— Pacitic
— äoft furniture car with steel underframing. Krie Kailroad. — Interurba»
electric Railroad development in Northern Ohio. — Center plate friction
— Performance of clnss C» 1 Compound consolidation locomotive, Nc*'-
York Central. — Railroads between Los Angeles and Salt Lake City "
First aid to the injured. The future. simple locomotive. — I)ivipi<»f
freight yards. — Acceleratlon tests on the Central London Kail way. -
Vulcanic conditioos on the line of the Nicaragua Canal. — Enicrgf-nry
surgical boxes. The suppre.ssion of the Shock Vehicle. — British lo»'0'
inotives in l!K¥i. Recent developments in Central Station equipment.
Heft 18. Vom 3. Mai 1901.
Sullivan Square Station of the Boston Elevated. — The conveyance "f
freight on electric roads. — Brooks locomotives for the Per« Manjuettc
— Heavy eight-whee.l passenger locomotive, Delaware- l-Ackawanna-WoMeru
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Rücherschau.
939
— Brake gear designed in 1879 and 1881. — Concerning exposition rate».
— Mart'h aicidents. — American Railway association. — Operation of
Kailroad« in Denmark. — Iinprnvenients on the Pennsylvania Kailroad.
— The new shops of the Central Kailroad of New-Jcrsey. — The lärmest
steel grain elovator. — A Kailroad statesman. — An opcning for maehinist»
on the. Philippine».
Heft 19. Vom 10. .Mai 1901.
The eastern terminu* of the Chinese Kastern Kailroad. — The Ventilation
of Klkhorn tunnel, Norfolk — Western Railway. — Ten wheel wide tire-hox
locomotive for the Wisconsin Central Railway. — Automatic block signals
on the Central of New-.lersey. — A tandem spring draft gear. - The
Vanderbilt loconiotive boiler. — Movable eoal conveyor. — Illinois Central
track apprentlcca. — The harbonr of Chicago, Seherzer bridges. The
inHuence of the brakes on the lifc of a rail. - The Clexane enterpri»es
at the Soo. — Pension» on the Illinois Central. — The air-brake association.
— Crhninal liability for an aceident. — State Kailroad» and freight rates.
Hoft 20. Vom 17. Mai I!*>1.
45-ton box cars of the American Car and Foundry Co. - Dayton draft
rigging for pressed steel sills. — The engineeriiig department of the
New- York Central. — A semi-convertihle suburban car. — Vauclain Com-
pound six-coupled freight locomotives for West Australia. — Loconiotive
testing plants. — The content for control of Northern Pacilic. — Train
parting and skidded wheels. — Some «hanges in New-Eugland Kailroad».
— Track-circuits. — Fast rnn on the Great Northern. — The electrical
equipmeut of the Manhattan Elevated. — The Transbaikal Kailroad*.
Heft 21. Vom 24. Mai 1901.
Revenue train load and large cars. — Heavy tcn-whecl pagsengcr loco-
inotives of the Cleveland — Ciucinnati — Chicago— St. Louis. — Some cha-
racteristics of waste packing. — The aceident to a compressed air car
in New-York City. — The Kincaid locomotive stoker. — A locomotive
wreck. — Rutherford yard, Philadelphia and Reading. — Cast iron wheels
under 50-ton cars. — Traffic result* on the Vienna Kailroad. — Kailroad»
and telephone rates. - American rolliug stock in Kgypt. — The duties
of a general manager. — Keeping the journals of heavy locomotives cool.
— Fmergcney surgery on the Union Pacilic. — The Central Railway
Clearing house. — Railway sigaalling club. — The Isthmian canals. —
A train de luxe for Rhodesia.
Heft. 22. Vom 81. Mai 1901.
The heat treatment of steel. — Interurban electric Kailroad* in Southern
Ohio. — Snow car and locomotive replacers. — Standard transfer hridge
for car tloats, New-York Central. — The Symington Journal boxes and
dust guards. — The Sargent coupliug. — Double ender tank locomotives
for the Indiau State Kailway». — Vanderbilt locomotive and tender. Illi-
nois Central. — The Kailroad» of the world. — Heavy Railroad work in
Virginia. — Mr. Edison'* »torage battery. — Kailroad» in Kurina. — The
lot of a roguish »hipper in Germany — American Railway association
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940
Büchersehatt.
— A nccessarj- element of perfect automatic block signalling. — Periodie.nl
resawing of rail ends.
*
Heft 23. Vom 7. Juni 1901.
New pumping plant of the Pennichuck water works, Nashua. — Pitts-
bnrgh— Lake Krie Station at Pitts burgh. — A long span bascule hrid£c
over the Chicago river. — A ncw eonnecting rod end. — Railroad test rar
of the Univeraity of Illinois and the Illinois Central Railroad — The
Baltimore— Ohio. — Interstate Commerce Commission, annual report. —
Tin» De Glehn Compounds on the Northeim of France. — American capital
and British shipping. — National Convention of Railroad commissioiier?.
— Train aceidents in April. - American invasion of India. — The media
nical engineers.
Kailway Engineer. Ijondon.
Heft 5. Mai 1901.
»jOft-bogie carriages, Madras Kailway and Great ludiau Peninsular Kail
way Joint Stock. — The mechanical cquipment of the Snowdon Mountain
Kailway. — <n. f>:) Swing bridges. — Traction increasers. — u {>:> Per-
manent way for Tramways and Light Railways. — The law relating t«'
ruuning powers of Kailway companies. — 'u. 0:) Electrieity in Rail way
signalling. - Kour-couplcd cxpress passenger oil-burning enginc. Great
Eastern Kailway. — The earliest Kailway bridges. — Accident to Kail
way trains in America and their casualities to passengers and servant*
— Gosforth and Pnnteland Light Kailway, Board of Trade objections -
Pedley'a either-side wagon hrnke. — Sterlingworth strucktural-steel car>.
Heft 6. Juni 1901.
Crabtree's mechanical coupler. — Hill s Kailway carriage window adjuster.
— Express passenger engine Kdgeeumbe, Great Western Kailway. -
liritish, American and Kelgiau loeomotives and wagons in Egypt -
Motor cars for heavy traflic. — Kailway s in the Soudan. — Two Anie.rir.ni
hoilers.
Kailway News. London.
No. 1945-1954. Vom 13. April bis 15. Juni 1901.
Nu. 194ö:) l'ndue depreciation of British Kailway Stocks. — Rating vahic
of Kailway s: the Highland-Wages of Kailway emploxea. The Amalga-
mated Society of Kailway servants and the companies' provident funils
— No. 1946:) The Great Central Kailway an«! the Portnian market. -
The South-Kastern and Chathain system: important new works neariiiü
completion — The budget. — The port of London: important propra!
— (No. 1947:} Kailway employment act 190<J. the. board of trade drall
rules. — The Underground Railways and electrieity. — Kailway liills loi
- (No. I94^:j The Irish Railways: dehnte in Parlament. - The
American Kailroad boom, the transcontinental line.s. — Indian Railways
A new mechanical coupler. - Kgyptian Kailway»: British and forciifli
rolling stock compared, — (No. 1949:1 British aml American Kaihvays. -
The American eollapso. Kgyptian Railways-: the agricnlturnl line». -
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Büeherschau.
941
(No. 1950 u. 1951:) Railway rolling stock. — (No. 1950:) Railways and
London'* food aupply. — Light Railways. — The Railways and Street
Traiuways of Massachusetts. — Railway bills for 1901. — (No. 1951:)
Railways and the holidays traffic. — Railways and industrial consoli-
dations. — Jneometax on Railway dividcnds. — (No. 1952:) The Whit-
suntide traffic. — Railways in Natal. — Railway rates in Australia. —
Canadian Railway subsidies. - American Railroad consolidation. — The
Käst Argen t ine Railway. — Brazilian Railways. — (No. 1953:) The Metro-
politan Distriet Railway to be eloctritied. — The undue depreciation of
British Railway Storks. — The cnnvalescent home for Railway men,
Herne Bay. — The Light Railway Commission. — The passenger move-
ment between the United Kingdoin and contincntal ports. — (No. 1954:)
Indian Railways in 1900. — Workmen's trains on the Continent. — The
Cape Railways and the war. — The Transvaal concessions.
Reform. Wien— Leipzig.
1900/1901. Heft 17.
Die einschien ige Feldbahn. — Zwillingslokomotive der Mexikanischen
Zentralbahn. — Eine Eisenbahn auf beweglich schiefen Ebenen. — Eisen-
bahnen oder Wasserstrassen?
1900/1901. Heft 18.
Die Eisenbahnen im Reiche des Mikado. — Die Algoma Zentralbahn. —
Eine neue Schwebebahn.
1900/1901. Heft 19.
Die Berliner elektrische Stadtbahn. — Elektrische Schnellbahnen. — Kraft-
wagen in der Industrie.
1900/1901. Heft 20.
Gefahrlose Kuppelungen für Eisenbahnfahrzeuge. — Eine elektrische
Schnellbahn Berlin— Hamburg. — Portugiesische Eisenbahnen.
Revue generale des chemlns de fer. Paris.
Heft 4. April 1901.
Les chemins de fer et les tramways a IVxpoBition universelle de 1900. —
Les chemins de fer francais et les transports des cereales. — Note sur le
recoupement periodique des extremites des rails de grande longuenr. —
(u. 5:) Lea locomotives allemandes a Texposition de 1900.
Heft 6. Mai 1901.
Note sur la construetion de la ligne de Toul a Pont-St. Vincent. — Note
sur le chariot electrique ä niveau pour le transbordement des locomotives
daus In gare du qua i d'Orsay. — Servo-inotcur electrique de la Compagnie
du chemin de fer du Nord pour la manoeuvre des leviers Saxby.
Schweizerische Banzeitnng. Zürich.
Heft 15 u. 20. Vom 13. April und 18. Mai 1901. *
Die Lokomotiven auf der Pariser Weltausstellung.
ArcäiT für Eittenbahnweien. 1901. ca
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942
Rücherschau.
Heft 19. Vom 11. Mai 1901.
Bochumer Schienenstoss Verbindung.
Stahl and Eisen. Düsseldorf.
Heft 11. Vom 1. Juni 1901.
Ueber die Krhöhung der Ladefähigkeit der offenen Güterwagen und über
deren Einrichtung zur Selbstentladung.
Teknisk ügeblad (Technisches Wochenblatt). Kristiania.
1901. No. 15-23. Vom 11. April bis 6. Juni.
(N<>. 15:) O versigt over arbeidsdriften ved de offentlige arbeider i 1900.
— (No. 16:) Statens bygniogsadministration. — (No. 20:) Jernbanesporet*
elastiske formforaiidriuger. — (No. 210 Skinnernes vandring. — (No. -22:'
Elektriske baner i Ruropa. — .lernbaneadministrationeu (Tortgesetzt iu
No. 23).
Verordnungsblatt für Eisenbahnen und Schiffahrt. Wien.
No. 47—71. Vom 23. April bis 20. Juni 1901.
(No. 54:) Eisenbahnverkehr im März 1901. — (No. f>6:) Erträgniss der un-
garischen Eisenbahnen ersten Ranges im Jahre 1899. — Betriebsergeb-
nisse der ungarischen und der bosnisch-herzegovinischen Eisenbahnen im
März 1901. — (No. G7:) Oesterreichs Elbe- und Moldauverkehr im Jahre
1900. — Ergebnisse der Staatsoiscnbahnverwaltung im Jahre 1900. -
(No. 71:) Betriebsergebnisse der ungarischen und der bosnisch-henteg"-
vinischen Eisenbahnen im April 1901.
Volkswirtschaftliche Wochenschrift. Wien.
Heft 909. Vom 30. Mai 1901
Die bosnischen Bahnen.
JKypHajjT, MHHMCTepcTBa nyTefi cooÖmeHia. (Zeitschrift des Ministeriums der Verkehrs-
anstalten). St. Petersburg. (In russischer Sprache.)
1901. Heft 2 u. 3.
Die lTebergnngskrümmungen bei Eisenbahngleisen. — Kurse Uebersicht
der Verhältnisse ausländischer Eisenbahnen.
Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereins. Wien.
Heft 18-20. Vom 3., 10. und 17. Mai 1901.
Eisenbahnwagen auf der Weltausstellung in Paris 1900.
Heft 21. Vom 24. Mai 1901.
Der elektrische Betrieb von Vollbahnen mit Hochspannung und dessen
Wirtschaftlichkeit.
Heft 28. Vom 7. Juni 1901.
Nachtrag zum Bericht über den 0. Internationalen Eisenbahnkongress io
Paris 1900.
Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure. Berlin.
Heft 21. Vom 25. Mai 1901.
Selbstentlader.
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ßücherschau.
943
Heft 88. Vom 6. Juni 1901.
Elektrisch betriebene Kohlenkippe für den Hafen von Rotterdam.
Heft 84. Vom 15. Juni 1901.
Das Krafthaus der Wiener Stadtbahn in Heiligenstadt.
Zeitschrift für Binnenschiffahrt. Herlin.
Heft 9. Anfang Mai 1901.
D.'e Frachtermässigung für Ausfuhrzucker und die Binnenschiffahrt
Zeitschrift für den internationalen Eisenbahntransport. Bern.
Heft 5. Mai 1901.
Die Haftung «1er Eisenbahnen für die Gepackträger.
Zeitschrift für Transportwesen nnd Strassenbau. Berlin.
No. 18—18. Vom I. Mai bis 20. Juni 1901.
(No 13:) Neuerungen auf dem Gebiet des Strassenbahnbetriebea. — Die
Traktionskraft für die elektrische Strassenbahn in Wien. — Stadtbahnen
in Nordamerika. — (No. 14:) Die Nachtheile der Akkumulatoren im
Strassenbahnbctriebc. — Schutzraassregeln gegen die Gefahren der elek-
trischen Oberleituog. — Strombezug und Strompreise für elektrisch be-
triebene Strassenbahnen. — Eine ungewöhnliche Kleinbahn. — (No. 15:)
Eine neue Schutzvorrichtung an Straßenbahnwagen. — (No. 16:) Elek-
trische Tramways in Florenz. — (No. 17:) Die Entwicklung des mechani-
schen Strasscnbahnbetriebes. — (No. 180 Die Gefahren der elektrischen
Oberleitung und deren Beseitigung.
Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn Verwaltungen. Berlin.
No. 82-47. Vom 24. April bis 19. Juni 1901.
(No. 32 u. 33:) Die Verwaltung der öffentlichen Arbeiten in Prcusaen
1890 bis 1900. — (No. 32:) Die Herabminderuug der Ausgaben für Verlust
und Beschädigung von Gütern. — (No. 33:) Die anatolische Eisenbahn-
gesellschaft im ersten Jahrzehnt ihrer Wirksamkeit. — (No. 34:) Kaun
die Eisenbahn die Haftung für das ihr zur Aufbewahrung übergebene
Gepäck ausschliessen oder beschränken ? — (u. 36:) Schnellzuglokomotiven.
— (No. 35:) Nochmals die Eisenbahn Verkehrsordnung. — Die Reichstags-
verhandlungen über die ostafrikanische Eisenbahn Dar-es-Salaam— Mro-
goro. — (No. 36 u. 37:) Die Ausbildung, Anstellung und Wohlfahrtsfürsorge
der Eisenbahnbediensteten in den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
— (No. 36:) Eisenbahnhochschulpläne in der Schweiz. — (No. 87:) Zur
Eröffnung der ersten Theilstrecke der Schantungbahn. — Aeusserungen
der oldenburger Presse über den Zusamincnsehluss der deutschen Eisen-
bahnen. — (No. 88 u. 39:) Die Einheitsbestrebungen im deutschen Eisen-
bahnwesen. — (No. 38 u. 410 Zum Heidelberger Eisenbahnunglück. —
Aus den für die Bemessung der Gehälter der preussischen StaatHeisen-
bahnbeamten aufgestellten Grundsätzen. — (No. 39:) Der Bericht des
Eisenbahnausschusses des österreichischen Abgeordnetenhauses über die
Eisenbahniuvestitionsvorlage — (No. 400 Die Rechte und die Verpflich-
tungen des Frachtführers, betr. die Nachnahme, nach dem Deutschen
Handelsgesetzbuch. — Die Eisenbahnlinie Moskau— Kasan— Kyschtym. —
62*
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944
Büchernchan.
Ueber Erschütterungen durch die elektrische Zentrallondonbahn. —
(No. 41:) Die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Amerika. —
(No. 42:) Kopfbahnhof oder Durchgangsbahnhof. — Eisenbahnen, Wasser-
strassen und Chausseen in Russland. — (No. 43:) Die Zollabfertigung und
der Bahnbetrieb. — Die Wohnungsfrage. — (No. 44:) Die Güterbeförderung
nach verschiedenen Abstufungen und Grundsätzen. — Arbeitszeit und
Besoldung der französischen Lokomotivführer und Heizer. — (No. 4h-
Finanzielles Ergebniss der preussischen Staatsbahnen für das abgelaufene
Etatsjahr 1900. — Die Nachnahme im Eisenbahnverkehr. — (u. 46 u. 47n
Statistische Nachrichten vom Verein Deutseher Eisenbahnverwaltungen
für das Rechnungsjahr 1899. — (No. 46:) Ist die Eisenbahn berechtigt, die
Haftung für das ihr zur Verwahrung übergebene Gepäck auszuschließen
oder zu beschränken ? — Tarifgesetz der schweizerischen Bundesbahnen.
(No. 47:) Der Einfluss einer Ermässigung der Personenfahrpreise auf die
Zunahme des Verkehrs und der Einnahmen. — Die östliche Endstation
der mandschurischen Bahn. — Eine Vorrichtung zum Umsetzen von
Eisenbahnwagen von der deutschen auf die russische Spurweite un«i
umgekehrt.
HrrtiiHKi-fri brt> Im Auftrage d» Kftalfflicuea H InUterlnme der offentliciim Arbeiten.
Varia« »oa J all na BpfiaKer. Berlin N. - f»ro«<a eon H. «. Hermann. R«rlln SW.
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse
im Jahre 1898.
Von Regierungsrath a. D. G. Kemmann.
(Mit einer Uehersichtskarte und einer Tafel Pläne.)
In meinen früheren Berichten über die argentinischen Eisenbahnen1)
habe ich dargelegt, welche Wege die argentinische Regierung einge-
schlagen hat, um sich aus den Ungelegenheiten, in die sie durch Cclman
und Genossen gestürzt worden war, wieder emporzuarbeiten. Ein Jahr-
zehnt ist jetzt dahingegangen, seit die Noth zur Einkehr zwang; aber in
dieser kurzen Zeit ist thatsächlich tüchtig gearbeitet und vieles gebessert
worden, so vieles auch noch nachzuholen ist. Die Staatsbehörden haben
sieh das Studium der eigenen wie der fremden Bahnen angelegen sein
lassen, um daraus ihre Nutzanwendungen zu ziehen; die amtliche Bericht-
erstattung über die Bahnen, aus der die Grundlagen für eine wirksamere
staatliche Ueberwachung gewonnen werden sollen, ist vervollkommnet
worden. Die gemachten Fortschritte sind auch in den neuen amtlichen
Berichten2) wiederum zu erkennen, die mich veranlassen, meine Bericht-
erstattung über die argentinischen Bahnen nach längerer Pause wieder
aufzunehmen. Sie werden auch ausdrücklich bestätigt in einem sehr
lesenswerthen Bericht, den der zur Zeit der Deutschen Gesandtschaft in
Buenos Aires beigegebene "Wasserbauinspektor Off ermann über die
Bahnen Argentiniens kürzlich erstattet hat. Im Folgenden ist dieser Be-
richt, den man in der Sammlung der Attacheberichte im Ministerium der
öffentlichen Arbeiten in Berlin nachlesen kann, mehrfach benutzt worden.
») Zu vergl. 1892 S. 901 ff., 1895 S. 498 ff., 1898 S. 532 ff.
2) Memoria al Honorable Congreso. 1°. Enero 1898—3. Julio 1899. Buenos
Aires 1899.
Estadi8tica de los Ferrocarriles en Explotacion. Tomo VII. Afio 1898.
Biu-nos Aires 1899.
Archir för Eisenbahnwesen. 1901.
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946 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
Für die Organisation der staatlichen Bahnaufsicht brachte das Jahr
1898 einen unverkennbaren Fortschritt, indem es die auf Grand des
Eisenbahngesetzes von 1891 geschaffenen, vom Ministerium des Innern
abhängigen beiden Organe, die in Eisenbahndingen zustandig waren,
nämlich die Generaldircktion der Eisenbahnen, die mit den Betriebs
angelegenheilen, und die Abtheilung der öffentlichen Arbeiten, die mit
den Bausachen zu thun hatte, zu einheitlichem Wirken verbunden hat;
zur Generaldirektion gehörte, wie wir wissen, auch das statistische Amt
Den schon seit 1891 gehegten sehr berechtigten Wunsch, diese nach un-
gleichem Plan arbeitenden, aber um so eifersüchtiger über ihre Zuständig-
keit wachenden beiden Behörden unter einem neu zu errichtenden Mini-
sterium der öffentlichen Arbeiten zu gemeinschaftlicher Thätigkeit zu
vereinigen, hat der am 26. Oktober 1898 erschienene Erlass des Prlbi-
denten erfüllt, der kraft eines am 12. Oktober desselben Jahres erlassenen
Gesetzes ]das neue Ministerium bereits mit dem 15. November ins Leben
rief, die Generaldirektion der Eisenbahnen und die Bauabtheilung in ihrer
bisherigen Verfassung aufhob und dem neuen Ministerium eingliedert«-
Von den vier Generaldirektionen, die das Ministerium bilden, ist die de>
Verkehrswesens die wichtigste und daher in der Reihenfolge die erstr.
Ihr folgen die der Wasserbauten, des Gesundheitswesens und des Recli
nungswesens.
Die Generaldirektion der Verkehrswege, der anfänglich auch das
gesammte Hochbauwesen miterstellt war, für das jetzt eine besonder»;
Generalinspektion eingerichtet ist, erledigt alle Vorarbeiten, die den Bau.
Betrieb und die Aufsicht der Bahnen betreffenden technischen, Verwaltung*
und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Bahnen, die Eigenthum der
Republik sind oder ihrer Jurisdiktion unterstehen. Sie behandelt ferner
das Strassenbahnwesen in dem durch die Bundesgesetze und Verordnungen
vorgeschriebenen Umfange, ferner das Telegraphenwesen und hat du*
Leitung über besondere von der Nation konzessionirte Arbeiten. Der
Generaldirektion unterstehen die Inspektionen für Eisenbahnen und Tran*
purte — ihrerseits wieder gegliedert in die beiden Inspektionen für
technische und wirtschaftliche Angelegenheiten einerseits und für ma-
schinelle und statistische Angelegenheiten andererseits — und die In-
spektion für Brücken, Wege und Telegraphen, während die Generai
inspektion für das Hochbauwesen für sich steht. Die Organisation der
anderen Generaldirektionen interessirt an dieser Stelle nicht.
An der Spitze des Ministeriums steht Dr. Emilio Civit; General
direktor der Verkehrswege ist Albert Schneide wind, dessen Verdienste
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898. 947
um das argentinische Eisenbahnwesen ich früher eingehender gewürdigt
habe. Mit ihm ist als Vorsteher des Amtes für Statistik und Maschinen-
wesen Schlatt er, den wir ebenfalls von früher kennen, in das Ministerium
der öffentlichen Arbeiten übergegangen. Im übrigen verdient bemerkt
zu werden, dass durch die neue Organisation an 200 Beamtenstellen auf-
gehoben werden konnten. Trotz dieser Ersparniss, die einer Minder-
ausgabe von 400000 Pesos gleichkommt, konnte der Umfang der zu
erledigenden Geschäfte nicht unwesentlich vermehrt werden.
IL
Die erste Arbeit, mit der das neue Ministerium sich uns vorstellt,
ist die Denkschrift an den Kongress über seine Thätigkeit in dem andert-
halbjährigen Zeitraum vom 1. Januar 1898 bis zum 31. Juli 1899. Be-
greiflicherweise ist der weitaus grösste Theil der Denkschrift den Eisen-
bahnen gewidmet; die anderen Generaldirektionen haben nicht allzuviel
zu berichten gefunden.
Die Denkschrift ist durchaus in dem fortschrittlichen Geiste gehalten,
in dem seither das Eisenbahngesetz von 1891 gehandhabt Jworden ist.
Sie legt besonderen Werth darauf, zu zeigen, wie die neue Behörde ihre
Aufgaben aufgefasst hat, und es ist interessant zu sehen, wie der Weg,
den sie sich vorzeichnet, kein anderer ist, als der, der in letzter Linie zum
Staatsbahnsystom führen müsste. Gerade in dieser Richtung sind die
Ausführungen besonders bemerkenswerth.
„Wo", so führt beispielsweise der Minister in der Denkschrift aus.
„eine Unternehmung ein so ausgesprochenes Monopol ist, dass es den
Wettbewerb bis zu einem gewissen Grade ausschliesst und hierdurch
in den Stand gesetzt wird, die Tarife nur nach den eigenen Interessen
vorzuschreiben, trotzdem aber für ein dem öffentlichen Interesse dienen-
des Unternehmen erklärt wird, weil ihm die Enteignung des privaten und
die unentgeltliche Hergabe des öffentlichen Grund und Bodens, die Be-
freiung von nationalen, provinzialen und städtischen Steuern, Zollfreiheit
für das Bau- und Betriebsmaterial zugestanden, in einigen Fällen auch
»Kapitalbürgschaften, Geldzuschüsse, Landschenkungen u. s. w. gewährt
werden — da giebt es nur das eine, dass der Staat selbst die Bahnen
baut und verwaltet.u
Der argentinische Staat habe, so meint der Minister weiter, gleich-
sam die Rolle eines Vormundes zu erfüllen, da alles noch in den Kinder-
schuhen sich befinde; denn „die Regeln und Grundsätze der älteren und
schon fest organisirten Völker, die andere Bedürfnisse haben als wir, und
über näher liegende, ausgesprochenere Mittel zur Entwicklung verfügen,
denen niedrig verzinsliches Kapital im T'cbertluss zu Gebute steht, die
63*
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<>48 Die argentinischen Kisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
verhältnissmassig weit parzellirte lündereien mit vervollkommneten Ma-
schinen und überschüssigen billigen Arbeitskräften bewirtschaften, die
mit einem Wort über alle Bedingungen und Hilfsquellen verfügen, die
ihnen die Jahre, die Zivilisation, Arbeit und Sparsamkeit geschaffen haben,
passen noch nicht für uns." Die vormundschaftliche Fürsorge des Staates
muss sich in erster Linie den inneren Provinzen des Landes zuwenden,
die. von den Verbrauchsorten und Häfen weit entfernt, ausserord entlich
hohe Bahnfrachten zahlen müssen, arm an Arbeitskräften sind, Kapital zu
gewerblichen Unternehmungen nur zu hohem Zinsfuss und nur auf kurze
Fristen erhalten können, obgleich es doch nur massige Ertrage liefern
kann. Solche Gebiete in der Entwicklung vorwärts zu bringen, ist für
den Staat gewiss keine leichte Aufgabe, aber späterhin, so tröstet der
Minister, werde man die aufgewandten Mühen reichlich belohnt sehen.
Die Vorgänger der heutigen Machthaber haben diesen Theil der Aufgabe
planloser Weise dadurch so wesentlich erschwert, dass sie sich der iStamni-
bahnen entäusserten, die der Staat mit so vielen Opfeni erbaut hatte.
Man sage wohl, so führt der Minister weiter aus, dass dem Staat
nicht die Rolle eines Unternehmers zufalle und dass er ein Unternehmen
nicht ordnungsmässig verwalten könne; aher diese Hauptargumente ent
hehren nach seiner Auffassung durchaus der Beweiskraft Der Staat sei
in der Lage, den Betrieb wirtschaftlicher zu führen, als die Privatbahnen,
und ein besseres Ertrfigniss herbeizuführen, wofern man ihm nur gebührend
freie Hand lasse. Das Geheimniss einer guten Verwaltung beruhe in einem
gut bezahlten, den politischen Wechselfällen nicht unterworfenen, von
Ehrenhaftigkeit und Zurückhaltung beseelten und mit ausreichenden Be-
fugnissen ausgestatteten Personal, wie es die Privatbahnen besitzen.
„Hier aber treffen wir auf eine Hauptschwierigkeit, dass nämlich die
Dinge, was die Interessen und Geschäfte des Staates betrifft — so wenig
erfreulich es ist, dies auszusprechen — nach unserer Natur und Lebens
auffassung sich anders entwickeln, als in den alten Kulturstaaten: liier zu
Lande herrscht in der Staatsverwaltung grössere Duldsamkeit und Nach-
sicht, indem man alles ruhig über sich ergehen lässt". Aber „diese Uebel,
die hei uns das Staatshahnwesen in so schlimmen Ruf gebracht haben,
können, wenn auch nicht gänzlich ausgerottet, so doch stark gemildert
werden, sobald nur gesorgt ist für einen auskömmlich bezahlten, ehren-
haften, berufstreucn, fleissigea Beamtenstand, und in diesem Sinne sollten
die Gesetze und Vorschriften mehr nach dem Muster der Privatverwal-
tungen umgestaltet werden, alles Fragen, mit denen sich die Regierung
bisher leider nicht genügend befasst hat. zum Theil, weil alle Verwaltungs-
reform eine dunkle Arbeit ist, die nicht leuchtet und nur von denen
wahrgenommen und gewürdigt wird, die unmittelbar damit zu thun haben,
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898. 949
die aber in Wirklichkeit die einzige Grundlage ist, auf der sich Wirk-
sames und Dauerhaftes erzielen lässtu. Was das Staatsbahnsystem zu
leisten vermöge — die Unzuträglichkeiten des freien Wettbewerbes in
England und Nordamerika brauche man gar nicht erst darzulegen — werde
so recht deutlich, wenn man sich vergegenwärtige, dass in Belgien der
Staat 80 % der Bahnen mit 170 412 728 Frcs* Einnahmen und »4 710 924 Pres.
Aasgaben in Betrieb habe; in Oesterreich-Ungarn seien von 9 613 km
Bahnen 7 597 km Staatseigenthum, deren Haushalt sich auf 114 074 000 11.
ra den Einnahmen, auf 80 800 720 fl. in den Ausgaben belaufe. Und wenn
fs eines noch deutlicheren Beweises dafür bedürfe, was die Staatsbahn-
verwaltung leisten kann, so möge man den Blick nach Deutschland richten,
wo von dem 47 120 km umfassenden Bahnnetz nicht woniger als 43 800 km
Staatsbahnen seien, die jährlich 1 677 Millionen Mark einbringen und
725 Millionen Mark Reinertrag geben. Ein weiterer Hinweis gilt der
Schweiz, die letzthin ebenfalls zum Staatsbahnsystem übergegangen ist.
Der Minister mahnt zur Enthaltsamkeit und zum Masshalten in neuen
Unternehmungen, wünscht planvolle und zielbewusste Fortführung des
Bestehenden, systematische Vorbereitung neuer Geschäfte, grössere Spar-
samkeit im Staatshaushalt und beklagt bitter, dass die grösseren Arbeiten
bisher fast immer in den Tag hinein nach unreifen Voranschlägen unter-
nommen worden sind. Nun ist in den Eisenbahnzuständen schon manches
anders geworden. Die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die
früher alle auf die Herstellung eines einheitlichen Eisenbahnganzen ge-
richteten Bestrebungen zu nichte machten, bessern sich zusehends; der
Planlosigkeit in der Ertheilung der Konzessionen ist ein Ziel gesetzt, aber
der Minister möchte nun auch die Konzessionen in sich verbessert, vor
allem zeitlich begrenzt sehen, wobei ihm eine Befristung von vielleicht
90 Jahren, wie in Frankreich, vorschwebt. Neue Konzessionsgesuche
werden heute von Ingenieurausschüssen sorgfältiger Prüfung im ganzen
nnd in den Einzelheiten unterzogen u. s. w. Aber auf anderen Gebieten
ist noch ausserordentlich vieles rückständig. Namentlich im Tarifwesen
ist, wie der Minister ausführt, „zwischen dem Maximum, das die Gesell-
schaften den Verfrachtern aufrechnen, und dem Minimum, das die Handels-
weit, die Landwirthschaft, der Gewerbebetrieb zahlen wollen, die richtige
Mitte erst noch zu finden44. Die Gesetzgebung versagt hier in allen
wesentlichen Punkten.
Die Regierung hat, wie man sieht, durchaus ein offenes Auge für
die Missstände, an denen die wichtigsten Einrichtungen, die zur Förderung
der Wohlfahrt des Landes bestimmt sind, das sind die Verkehrsanlagen,
kranken. Aber früher hat die Regierung nur zu sehr ihre Hilflosigkeit
gegenüber den Aufgaben bewiesen, die sie selbst so trefflich zu keun-
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950 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 18^
zeichnen weiss, und ehe die durchgreifenden weiteren Reformen, die ihr
vorschweben, vom allgemeinen Staatsbahnwesen ganz zu schweigen, ver-
wirklicht sein werden, dürfte doch noch manches Ministerium kommen
und gehen. Das Bemühen der Regierung wird vor der Hand darauf
richtet bleiben müssen, sich gegenüber den Privatbahnen mehr Respekt
zu verschaffen. Noch sind diese thatsächlich die Herrscher im Land«'.
Sie kennen die Lücken, die das Gesetz hat, wissen die Mittel, ihre Inter-
essen gegen die Regierung wirksam zu vertreten, und sind sich voll-
kommen bewusst, dass diese Regierung vor der Anwendung durch
greifender Machtmittel gegen fremde Unternehmungen, die vom Mutter
lande gegebenenfalls nachdrücklichst unterstützt werden, naturgemass bis
zu einem gewissen Grade zurückscheuen muss. Die Hahnen sind, wie
wir wissen, vorwiegend in englischen Händen; die Engländer aber lassen
sich in der Verfolgung ihrer Zwecke von Gefühlen am wenigsten leiten.
III.
Der wundeste Funkt im argentinischen Eisenbahnwesen ist nach wie
vor die TarirTrage. über die ich mich in meinen früheren Berichten wieder
holt geäussert habe. Dem Tarifwesen hat der Minister auch in der Denk
schrift einen besonderen Abschnitt gewidmet, in dem er die Mängel be
sonders beleuchtet, die den Gesetzen und {Konzessionen anhaften, die
daran schuld sind, dass den Gewinnbestrebungen der Unternehmer, „denen
die Zukunft ihrer Bahngebiete gleichgiltig ist," bisher nicht wirksam
entgegengetreten werden konnte. Der natürlichen Entwicklung werde
durcl\ die Gesellschaften in einer Weise Abbrach gethan, dass die Zeit,
in der sie eine genügende Rente aus ihren Unternehmungen ziehen können,
weit hinaus gerückt erscheine.
Trotzdem Handel und Gewerbe heute mehr als je auf die Verbilli
gung der Frachtsätze angewiesen sind, die zum Werth |der beförderten
Gegenstände in keinem angemessenen Vcrhältniss stehen, hat die Regierung
keine Handhabe, in die Tarifangelegenheiten wirksam einzugreifen. Rein
formell ist die Klausel, die ihr ein Einschreiten ermöglicht, wenn die
Einnahmen eine gewisse Höhe ^erreicht haben; unwirksam wäre diese
Klausel selbst dann, wenn es die Bahnen -zu solchen Einnahmen auch
wirklich brächten, denn sie könnten sich ja immer das Ergebniss zurecht-
machen, wie sie wollen. Weil da Gesetze und Schiedsgerichte versagen
sei es nur in der Ordnung, wenn der Staat die Tarife nach einem ge-
wissen Zeitverlauf selber festsetze. Es giebt auf diesem Gebiet die
grössten Widersprüche, deren grösster darin besteht, dass die höchsten
Tarife tn.tz ihres starken Verkehrs die Südbahn v«»n Buenos Aires hat.
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898. 951
die ganz und gar Alleinherrschern! ist in dem grossen Gebiet, das von
ihren Bahnen durchzogen wird.
Der Minister klagt nicht allein über die Höhe der Beförderungs-
kosten, sondern auch über ihren noch keineswegs behobenen Mangel an
Einheitlichkeit und Uebersichtlichkeit. In die Tarifklassen bei den ein-
zelnen Bahnen sind die Güter verschieden eingereiht und jede Klasse
hat eine Menge von Ausnahmefrachtsätzen, die wohl gar noch nach
Bahnstrecken der einzelnen Bahn verschieden sind. Dazu die Ungleich-
heiten in der Berechnung eines Frachtsatzes, die die Folge des unaufhör-
lichen Schwankens im Werth Verhältnisse des Papiergeldes zum Goldgelde
sind1) — alles dieses zusammen hat in die Tarife eine solche Unklarheit
{rebracht, dass der Aussenstehende, selbst der Verfrachter, im voraus
nicht in der Lage ist, festzustellen, was die Beförderung seiner Waare
kosten wird. Jeden Tag muss er fallweise den Tarif neu studiren und
danach neu seine Berechnungen anstellen — geradezu unleidliche Ver-
hältnisse, unter denen der Geschäftsmann zu arbeiten gezwungen ist. Die
Zentralargentinische Bahn hat allein 140 Blatt Sondertarife und die —
mit den Befördernngsstrecken und Entfernungen wechselnden — Fracht-
zuschläge zum Papiergeld, die je nach dem Kursstande des Goldes zu
airrichten sind, belaufen sich auf nicht weniger als 69 und die Mannig-
faltigkeit dieser Zuschläge bringt die Gesammtzahl der Frachtsätze in der
Republik auf die stattliche Zahl von rund 8 000. Selbst die Bahnen
können sich in dieser „Wissenschaft der Tarife" kanm noch zurechtfinden.
Offermann giebt in seinem Bericht einige Beispiele, wie die Bahnen
mit dem Goldaufschlag umgehen.
Zunächst ist festzustellen, dass der Tarifaufschlag allgemein nur
einen Bruchtheil der börsenmässigen Steigerung oder des Rückganges im
Geldkurse ausmacht. Für den Südabschnitt der Zentralnordbahn beträgt
•»eispielsweise der Frachtzuschlag bei einem Steigen des Goldkurses um
"-0% nur 10%. Die Bahnen können diese Ermässigung im Aufschlage
Antreten lassen, weil sie einen Theil des eingenommenen Papiergeldes
weh im Betrieb wieder ausgeben und nur den Kest in Gold umzusetzen
haben und weil ferner die Goldbasis des Tarifs an sich schon reichlich
lioch ist. Wenn der Goldpeso 230 notirt, d. h. 100 Pesos Gold mit 230
iVsos Papier bezahlt werden müssen,2) der Goldaufschlag also 130 %
Vträgt, und dem in einem bestimmten Falle ein Tazifzuschlag von 60%
*) Dieses Verhältnis» ist neuerdings durch gewisse gesetzliche Bestimmungen,
•Wen weitere Wirkung noch abzuwarten ist, etwas stetiger geworden.
*) Den Goldpeso zu 4,^6 .H gerechnet, stellt sich beim Goldstande von 230
4 06
entsprechend einen» Aufschlag von 130, der Papierpeso auf " = 1,8 Jl
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952 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergrebnisse im Jahre 1898.
— 50% des unteren Gliedes der hier im Sonderfall massgebenden Staft'el
von 120 bis 140, zu der 130 zählt — entspricht, so würde sieh die Fracht,
die etwa in Klasse 5 sich auf 0,036 Pesos Gold für die Tonne belaufen
würde, sich in Papier auf G0% mehr, d. i. auf 0,056 Pesos Papier stellen.
Dazu würde eine Abfertigungsgebühr von 3 Pesos Gold mit 60% Zuschlag
= 4,8 Pesos Papier 'treten. Auf der Stidbahn beträgt für die Strecke
General Alvear— Barracas (230 km) die Fracht für die Tonne Mais :V<6.
für Weizen 3,48 Pesos Gold; bei einem Goldagio von 130, wie oben,
würden sich diese Frachtsätze in Papier um je 60 % höher, d. i. auf 4,u
und 5,57 Pesos Papier stellen, oder nach deutschem Gelde für das Tonnen -
4 9 4 06
kilometer — den Peso Gold zu 4,06 J( gerechnet — ' • — ' = 3.76
J,3 — oO
5 57 4 06
für Mais und q 3 ' 030 ~ 4»27 für Weizen, wozu die sonstigen Kosten
kommen.
Durch den Umstand, dass auf der Goldgrundlage, die die Tarife haben,
der Zuschlag für das Papier nur einen Bruchtheil des Goldaufschlages be-
trägt, ist ein so heftiges Schwanken, wie beim Goldkurse selbst, natürlich
vermieden.
Die Regierung wird sich dem auf die Verbilligung der Tarife ge-
richteten Drängen der Bevölkerung auf die Dauer nicht wohl verschliesseii
können. Vorläufig hat sie denn auch auf ihren eigenen Bahnen damit
einen Anfang gemacht und gleichzeitig das System geändert, um zu ver-
meiden, dass die Tarife mit höherem Goldstand stärker wachsen, als der
Werth der Waaren selbst. Das Tarifwesen ist auf den fiskalischen Linien
einheitlicher gestaltet worden und die Goldbasis ist mit der Entfernung-
veränderlich gemacht worden, derart, dass für grössere Entfernungen die
Basis kleiner wird unter gleichzeitiger Vereinfachung der Skala für die
Zuschläge. Der neue Tarif bedeutet bei 50 % Prämie, je nach den Tarif-
klassen, deren es 10 giebt, 20 bis 37 % Ermässigung und darüber.
Einige Privatbahnen sind der Anregung des Ministers, in ähnlicher
Weise den Bedürfnissen Rechnung zu tragen, in einzelnen Punkten nach-
gekommen, was indessen bisher nicht viel bedeuten will. Die Staat*-
bahnen aber werden froh sein können, wenn sie durch ihr Vorgeh»'»
das grosse Leiden chronischer Unterbilanz ihrer Bahnen nicht noch mehr
vergrössert haben. Sic sind, von den Wasserwegen abgeschnitten, den
Privatbahnen in die Hand gegeben, die aus den Ermässigungen, die von
Staatswegen eingeführt werden, für ihren Theil wohl gar noch Nutzen
ziehen. Die Verhandlungen mit den Privatbahnen werden noch fortgesetzt.
Der Minister sagt, dass man mit fester Hand eingreifen müsse, 0111
der Vorschrift des Gesetzes, dass die Tarife „gerecht und gleichmassijr"
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1896. n;>:-$
sein sollen, in dem richtigen Sinne; zum Recht zu verhelfen. Um zu einer
einheitlichen Klassifizirung zu gelangen, ist ein Ausschuss eingesetzt
worden, der sich allerdings darüber klar ist, dass die Ausnahmetarife
nicht ganz verschwinden kennen, denn es muss mit den, mit den Gold-
schwankungen Hand in Hand gehenden Aenderungen des Werthes der
Waaren, mit dem Ausfall der Ernte und anderem gerechnet werden.
Mit der Höhe des Tarifes hängt auch das Drängen der Bevölkerung nach
Kleinbahnen zusammen, die in neuerer Zeit wie Pilze aus der Erde
schiessen — allerdings noch auf dem Papier — und ein beliebter Ge-
sprächsstoff der Zeitungen geworden sind.
IV.
Deutlich auch kommt das fortschrittliche Programm des Ministers
zum Ausdruck im Entwurf für ein neues Eisenbahngesetz, der für die
Kammerberathungen vorbereitet ist.1) Dieser Entwurf des neuen allge-
meinen Eiseubahngesetzes der Republik, der nachstehend auf dem Hinter-
grund des bestehenden Gesetzes vom 24. November 1891 des allgemeinen
Interesses wegen etwas eingehender skizzirt werden soll, enthält in seinen
vier Titeln eine Reihe bemerkenswerther Verbesserungen und Ergänzungen,
die ein sorgfältiges Studium auch der Gesetze der fremden — europäischen
wie amerikanischen — Länder erkennen lassen. Auch so grobe Flüchtigkeiten,
wie die gleich zu Anfang des zur Zeit geltenden 1891 er Gesetzes, dass „der
Bau und Betrieb aller Bahnen der Republik, ebenso die sich daran
knüpfenden Rechtsverhältnisse den Vorschriften desselben unterworfen sein
sollen", kommen nicht mehr vor. Wir wissen ja, erstens, dass das Gesetz, wie
auch sein Titel richtig besagt, lediglich die Nationalbahnen zum Gegen-
stande hat^ aber für diese nicht allein den Bau und die Betricbsverhiilt-
nisse, sondern auch das Konzessionswesen regelt. Der neue Entwurf,
schon dem Stoff nach anders geordnet und durch Ucberaahme eines
Theils der Verordnungen zum 1891er Gesetz auch umfänglicher, als «las
letztere, bestimmt zunächst, dass ausserdem, was die Xntionalhahnen be-
trifft, noch der Betrieb der Provinzialbahnen „in allen im Titel III
vorgeschriebenen Fällen" dem Gesetz unterstehen soll. Dieser Titel III
enthält eine Reihe gemeinsamer Bestimmungen für alle Bahnen der Ke-
poblik. Nicht zahlreich allerdings sind diese Bestimmungen, denn sie
beziehen sich nur auf den Fall der Landesverteidigung; Krieg und innere
Unruhen berechtigen die ausführende Gewalt, die Bahnen in eigenen
Betrieb zu nehmen, die Verkehrseinstellung anzuordnen oder sonstwie
l) Proyecto de Ley general de forrocarrües de la Republica. Buenos Air«**.
Establecimiento tipograHco »Rom»" de .!. Carbone. Cuyo 852—56. 1900.
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<»54 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
einzugreifen, wofür allerdings die Bahnen entschädigt werden. Die All-
gemeinheit der Bahnen soll im übrigen — wie auch nach dem heutigen
Gesetz — lediglich damit belastet werden, umsonst zu befördern „den
Briefsack der Post und den ihn begleitenden Beamten", und die General
direktion bestimmt die gewöhnlichen Züge, mit denen diese Beförderen«:
zu geschehen hat, in denen die Bahnen für diesen Zweck dauernd ein he
sondere» Abtheil bereitzustellen haben, „das zur Aufnahme aller Postsäcke
geräumig und sicher genug ist und dem Begleitbeamten gestattet, die
Korrespondenz ohne Schwierigkeit zu sortiren". Dann haben alle Bahnen
noch die einheitliche Zeit nach dem Meridian von Cordoba einzuführen.
Wenn auch schon zur Zeit der Begriff „Nationalbahnen1* nicht allein
die Bahnen umfasst. die sich im Besitz der Nation befinden, sondern auch
die, die von ihr mit Zinsgewähr oder Zuschüssen ausgestattet oder ge
nehmigt sind, ferner die, die ein Bundesgebiet oder die Bundeshauptstadt
mit anderen Provinzen oder Bundesgebieten oder Provinzen unter einander
oder irgend einen Punkt des Bundesgebiets mit dem Auslande verbinden,
so trifft hier der neue Entwurf eine etwas schärfere Fassung um die
lediglich auf Grund von Zuschüssen zu Nationalbahnen gewordenen Pro
vinzialbahnen, die nur insoweit der Nationalaufsicht unterstehen, wie mit
den Bestimmungen der von der Provinz erlassenen Konzessionsgesetz»'
vereinbar ist, von denen, die dem Ursprünge nach Nationalbahnen sind
und auf die das nationale Eisenbahngesetz volle Anerkennung findet,
schärfer abzuheben. Nach dem bisherigen Gesetz sind Provinzialbalmen
solche, die innerhalb der Grenzen einer Provinz von letzterer gebaut oder
genehmigt sind. Der neue Gesetzentwurf bestimmt: „Provinzialbalmen
sind die von den Provinzen genehmigten Bahnen, die nicht zu
den bisher angeführten zählen." aber .Jede Provinzialbahn. die
im Verkehrsaustausch steht mit einer Nationalbahn oder einer
anderen Provinzialbahn oder einem sonstigen Verkehrsunter-
nehmen, die nicht derselben Provinz angehören oder im Aus-
lände liegen, soll, was diesen Gemeinschaftsverkehr betrifft,
als Nation nlbalin betrachtet und behandelt und allen über
solchen Verkehr von der Nation erlassenen Bestimmungen
unterworfen sein*4. Für die Regelung dieses internationalen oder
interprovinzialen Verkehrs ist nach dem"Art. 67 Absehn. 12 der Verfassung
der Kongress zuständig. Dass bei der Ausarbeitung der neuen Bestini
mutigen über den Gemeinschaftsverkehr das amerikanische Verkehrsgesetz
Act to regulate Commerce ) zum Vorbild gedient hat. ist offensichtlich,
wie ja auch von dessen Bestimmungen ausgeschlossen sind Beförderungen
..wholly within one State, and not shipped to or from a foreign conntry
fr« »in or to »ny State or Territory1'.
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Di« argentinischen Eisenbahnen und ihre Krgebnisse im Jahre 1898. 955
Das Studium der fremden Eisen bahngesetzgebung hat ferner noch
zu einer Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Bahnen
im neuen Entwurf geführt; letztere sind von Privaten oder Gesellschaften
zum ausschliesslichen eigenen Gebrauch angelegte Hahnen. Die Unter-
scheidung ist dem italienischen Gesetz nachgebildet (Legge Op. Pub. de
20 Marzo 1865: Art. 206 bis 208). Die Privatbahnen zerfallen wieder in
solche, die lediglich über eigenen oder von den Erbauern gepachteten
Grund und Hoden führen, und solche, die in irgend einer Weise fremdes
Eig-enthum, öffentliche Wege oder Wusse rl »Inf e, Ortschaften oder andere
private oder öffentliche Anlagen benutzen.
Dem Konzessionsertheilungswescn, das im heutigen Gesetz gamicht
behandelt ist. widmet der neue Gesetzentwurf einen breiten Kaum. Was
vorweg1 die Privatbahnen betrifft, so behält das Gesetz bei denen der
ersteren Art dem Staat — der ausführenden Gewalt — nur einen Einfluss
auf die hygienischen und Sicherheitsverhftltnisse vor; bei denen der
zweiten Klasse bedarf es auch der Genehmigung der Entwürfe. Alb'
Nationnlbahnen aber bedürfen der Konzessionirung durch die ausführende
Gewalt. Der Entwurf des neuen Gesetzes räumt vor allem auf mit den
an kein Küekfallrccht gebundenen ewigen Konzessionen. Die Anschauung,
dass der Staat der Eigenthümer aller Verkehrswege sei, die er lediglich
zum Theil Personen und Gesellschaften für eine bestimmte Zeitdauer
ttberlHsst. beherrscht die neuen Bestimmungen und in den Begründungen
/um Gesetz wird darauf hingewiesen, dass. wie mit dem fortschreitenden
Ausbau der Hahnen die mit der Konzession verbundenen Gerechtsame
eine Einschränkung erfahren hatten, nun auch der Zeitpunkt gekommen
M-i. das Gesetz im ganzen mein* den Anschauungen anderer Länder an-
zupassen. So soll forthin die Dauer der Konzessionen von .Fall zu Fall
festgesetzt werden, im allgemeinen, wie schon bemerkt, auf 99 Jahre.
Sie sollen ohne besondere Genehmigung nicht an Dritte übertragbar sein.
Nach Ablauf der Frist soll die Hahn in ordnungsmässigem Zustande mit
ullen Immobilien, die für den Betrieb nöthig sind, ohne jede Schadlos-
haltung der Nation anheimfallen, während die Nation berechtigt und auf
Verlangen des Unternehmers verpflichtet sein soll, die Mobilien — Be-
triebsmittel. Bau- und Betriebsmaterialien. Brennstoffe und Vorräthe aller
Art. Möbel. Geräthe und Werkzeuge — zum Taxwerth mit zu übel-
nehmen. Aber auch vor Ablauf der Konzession soll dem Staat der
Rückkauf offen stehen. Die Anlage gleichlaufender Bahnen in zu kurzem
Abstand von einander soll durch Zonenvnrreehtc verhindert und auf
diese Weise unnöthiger Wettbewerb, wie er bisher häufig genug ge-
übt wurde, verhindert werden. Um einer Wiederholung des früheren
Spekulantenunwesens vorzubeugen und mit dem Konzessionszwischen-
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956 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1896.
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i
Handel aufzuräumen, sollen nur Konzessionsgesuche entgegen genommen
werden, die mit Geldbürgschaft — 50 Pesos Papier für das Bahnkil»-
raeter, mindestens aber 5 000 Pesos für jede Konzession scheinen dem
Oesetzgeber hierfür ausreichend — versehen sind. Diese Bürgschaft wird
im Falle der Ablehnung des Antrags zurückgezahlt; bei Genehmigung
soll sie dagegen alsbald nach Vollziehung des Genehmigungsvertrages -
die ebenso, wie bisher, spätestens ein Jahr nach Bekanntmachung der
gesetzlichen Genehmigung zu erfolgen hat — verstärkt werden, nach dem
Vorschlage des Entwurfs auf 1 % des in der Bahn anzulegenden Kapitals,
bis zur Höhe von 200 000 Pesos. Das Unternehmen erhält die Bürgschaft
zurück, sobald die Ausführung um einen der hinterlegten Summe gleichen
Betrag gefordert ist. Der Gesetzgeber will sich forthin auch mehr um
den Fortgang der Arbeiten im allgemeinen kümmern, indem er bestimmte
Fristen festsetzt für die Einreichung der Vorarbeiten, den Beginn und die
Fertigstellung des Baues, Verzugsstrafen androht u. s. wM ausserdem der
ausführenden Gewalt die Genehmigung der Gesammt- und Einzelentwitrfe
vorbehält. Und damit den Behörden auch der Verkehr mit dem Unter-
nehmer erleichtert werde, soll dieser nicht nur, wie bisher, lediglich „in
der Republik seinen gesetzlichen Wohnsitz und in der Bundeshauptstadt
einen mit allen Vollmachten ausgestatteten Vertreter" bestellen, sondern
auch in jeder von der Bahn durchschnittenen Provinz einen gesetzliehen
Wohnsitz errichten. Auch die Genehmigung der Satzungen der Gesell-
schaft soll der ausführenden Gewalt vorbehalten sein.
Heute verfällt eine Konzession, wenn — vorbehaltlich höherer Ge-
walt nach der Entscheidung der ausführenden Gewalt oder eines höheren
Gerichts — der Vertrag nicht rechtzeitig vollzogen, der Bau zu spät be-
gonnen wird, der Betrieb der ganzen Bahn oder eines Theiles 6 Monate
hindurch eingestellt bleibt. Auch hier geht der Entwurf weiter, indem er
den Konzcssionsverfall auch androht für verspätete Fertigstellung der
Bahn, verspäteten Eingang verhängter Strafgelder, und bei Betriebsunter-
brechungen der ausführenden Gewalt die Mittel an die Hand giebt, den
Betrieb selbst für Rechnung der Unternehmung weiterzuführen und, wenn
diese ihn in vorgeschriebener Frist nicht wieder aufnimmt, die Konzession
für nichtig zu erklären.1)
Die Missbrituehe, die früher mit dem Garantiewesen verknüpft waren,
sind nicht auf gesetzliche Mängel, vielmehr lediglich darauf zurückzu-
führen, dass die gesetzlichen Bestimmungen behördlicherseits missbräneh-
l) Beim Verfall der Konzession wird das Unternehmen der öffentlichen \er-
stetgerung anheimfallen. Die Bahn steht dabei ein Jahr dem allgemeinen An-
gebote offen und wird, falls hierbei ein Meistgebot zu mindestens zwei Dritteln «les
Taxwerthes nicht zu erzielen ist, um jeden Preis versteigert.
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Die argentiuiücheii EiBenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 18%. 957
lieh gehandhabt wurden. In dieser Richtung ist bereits Wandel geschaffen,
und so sollen die Bestimmungen, dass den Bahnen gewahrte Beihilfen in
den im Gesetz vorgesehenen Fällen auf versprochene Zinsbürgschaften
vorrechnet und gegebenen Falles zwangsweise von den Gesellschaften
wieder eingeholt werden können, dass ferner die Verpflichtung zur Ga-
rantiezahlung lediglich dahin aufzufassen ist, dass nur das zugezahlt wird,
was nach Abzug der — konzessionsmassig festgesetzten, im Zweifelfalle
mit 50°/o der Roheinnahmen anzusetzenden — Betriebskosten vom Roh-
^rewinn an der Bürgsumme noch fehlt, aus dem bisherigen Gesetz un-
verändert ins neue übernommen werden.
Die Tarifvorschriften sind erweitert. Das bisherige Gesetz fordert
ausser der Offenlegung der Tarife noch, dass sie angemessen und gerecht
und für alle Verfrachter gleich sein sollen. Das schliesst indessen nicht
aus, dass die Bahn mit behördlicher Genehmigung die Tarifsätze ermässigen
kann, wenn die Verfrachter sich mit längeren Lieferfristen begnügen oder
wiederkehrend der Eisenbahn bestimmte Frachtraengen zuweisen. Was
aber dem einen oder mehreren Verfrachtern gewährt wird, muss dann
anderen, die dasselbe verlangen, unter gleichen Bedingungen ebenfalls
prewährt werden.
Das Gesetz will Bezirken, die von mehreren Bahnen bedient werden,
die Vortheile des Wettbewerbs erhalten, indem es Verabredungen im
Sinne der Aufrechterhaltung bestimmter Frachtbedingungen oder der
Bildung gemeinsamer Konten, die in bestimmter Weise zwischen den
Gesellschaften abgerechnet werden, für unzulässig erklärt. Neue Gesell-
schaften will das Gesetz gegen erdrückenden Wettbewerb schützen, indem
es auf die Dauer von 5 Jahren Tarifunterbietungen untersagt, gleichviel
ob es sich um den Wettbewerb von Bahnen mit ihresgleichen oder an-
deren Verkehrsmitteln handelt
Der neue Entwurf behält diese Gesichtspunkte bei. bestimmt aber
weiter, dass das Tarifschema, wie es zwischen der Generaldirektion und
den Bahnen zu vereinbaren ist, einfach und leicht anwendbar und für alle
Bahnen gleich sein soll. Im Eigenverkehr ihrer Linie sind die Bahnen
an das Schema nicht gebunden, aber in der Einführung ihrer Sondertarife
von der Genehmigung der ausführenden Gewalt abhängig. Die Zuschläge
zum Grundtarif nach Massgabe des Goldstandes sollen von allen Bahnen
nach gleichem Verfahren und nach der gleichen Staffel festgestellt werden,
die alljährlich mit der Behörde neu vereinbart werden muss. Die Be-
stimmung soll der Willkür, die in der Ermittlung der Zuschläge an-
gewendet wird, ein Ziel setzen.
Jede Tarifänderung ist ferner der Generaldirektion zur Genehmigung
anzuzeigen. Sondertarife können in besonderen Fällen und im allgemeinen
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958 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 18*
Interesse von der ausführenden Gewalt aufgehoben oder geändert werden.
Tarifermässigungen müssen — von Sonderzügen oder Ausnahraefallen
abgesehen — allgemein wenigstens 4 Monate in Kraft bleiben; die Gem-
raldirektion kann diese Frist abkürzen. Ermässigungen und Erhrthnnijen
der Tarife müssen zeitig vorher bekannt gemacht werden.
Sehr wichtig ist, dass — sofern die Konzessionsgesetze nicht anders
bestimmen — die Tariffestsetzung durch die ausführende Gewalt erfolgen
soll, wenn die Roheinnahine einen gewissen Prozentsatz — im Entwarf
sind 10°/o des Kapitals genannt — erreicht, während der Behörde bisher
das Recht der Tarifermässigung nur dann zustand, wenn der Reingewinn
eine bestimmte Höhe hatte. Bereits in der Denkschrift des Ministers ist
darauf hingewiesen, dass die Bestimmung, wie in den meisten Ländern,
auf den Reingewinn angewendet, ohne jede Wirkung sei, da es den Ge-
sellschaften allemal ein Leichtes ist, die Ausgaben so aufzurechnen, dass
die angenommene Reineinnahme nicht erreicht wird.
Ueber die mit dem Frachtgeschäft verknüpften Rechtsverhältnisse
sind eine Reihe von Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch in den
Entwurf übernommen worden. Diese regeln insbesondere den Geradn-
schaftsverkehr verschiedener Bahnen unter dem Gesichtspunkt, dass die
Bahnen als Frachtführer nach aussen hin wie eine grosse Verkehrs
gemeinschaft dastehen sollen. Die Generaldirektion für Verkehrswege
kann die im Interesse des Durchgangsverkehrs erforderlichen Vorkeh-
rungen, ebenso die Einräumung des Mitbenutzungsrechts erzwingen. Dem
Vorfrachter gegenüber haftet die Gesellschaft, die den Transport beginnt.
Durch sorgfältige Ucberarbeitung der Vorschriften, die die Anlage,
die Ausführung und den Betrieb der Bahnen betreffen, bekundet der
Gesetzgeber, dass auch diesen Zweigen und namentlich der Betriebs-
sicherheit der Bahnen fernerhin eine erhöhte Fürsorge zugewendet werden
soll. Im Folgenden sind die wesentlichsten Punkte zusammengestellt.
Für eine dem öffentlichen Verkehr dienende Bahn steht dem Unternehmer
sowohl die dauernde Benutzung: des für die Anlage erforderlichen Geländes »L>
auch — unter Entschädigungspfiieht natürlich — für die zur Lagerung von Ma-
terialien, zu Bureaus. Hilfsbahnen, zur Verlegung von Wasserläufen nöthigen
Grundflächen die vorübergehende Benutzung zu. Das Unternehmen darf dauernd
oder vorübergehend in Benutzung nehmen Gewässer oder sonstige ertragloM-
.staatliche Flächen ausserhalb der Ortschaften unter Wahrung ihrer Zweckbestim-
mung und unter l'ebernahme der darauf ruhenden Lasten. Bahnen, die dem
öffentlichen Verkehr dienen, gemessen freie Einfuhr der Bau- uud Betriebs-
materialieu mit Ausnahm«1 des Schwellen- und sonstigen Holzes. Die einzuführen
den Gegenstände müssen «ler Behörde nachgewiesen werden und mit dem Namen
des Unternehmers gezeichnet sein. Der Verkauf zolllrei eingeführter Verkaufs-
gegenstände ist streng verboten, zollfrei eingeführter Baustoffe dagegen gegen
Nachzahlung des ersten Einfuhrzolles gestattet.
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898. 959
Auf behördliches Erfordern sind jederzeit Sonderzüge für militärische und
andere Zwecke — gegen Erstattung der halben tarifmässigen Gebühren — zu
stellen. Den mit der staatlichen Ueberwachung der Bahnen betrauten Beamten,
den richterlichen und Polizeibeamten, die auf Stationen oder in Zügen begangene
Verbrechen oder Unfälle zu untersuchen haben, ist Freifahrt zu gewähren. Landes-
angehörige im Dienste der Bahn, die für die Sicherheit des Verkehrs und den
Betrieb der Bahn unabkömmlich sind, bleiben vom Militärdienst befreit.
Der Eisenbahntelegrnph soll künftighiu auch für private Mittheilungen benutzt
werden dürfen, wenn die Bahn nicht höhere Gebühren berechnet, als der Staat.
Auf die sachgemässe Bauausführung, gute Materialbeschaffenheit und In-
standhaltung der Anlagen, rechtzeitige Beseitigung von Schäden und Betriebs-
hindernissen, ausreichende Beschaffung von Betriebsmitteln ist stärkerer Nach-
druck gelegt, als bisher. Neu ist, dass die Generaldirektion die Zahl, Ausdehnung
und Lage der Bahnhöfe bestimmt, nach Anhörung der Unternehmung auch neue
Stationen anordnen kann, jeder Bahnhof mit einem wenigstens 10 m breiten Ring-
wege umgeben sein muss. Die Bestimmung, dass die Bahnen nach Vorschrift der
ausführenden Gewalt einzufriedigen sind, soll unverändert bleiben. Durch die
Verfügung, dass öffentliche Strassenilbergänge in Schienenhöhe im allgemeinen
mit Schranken sowie mit Viehsperren versehen und dauernd bewacht sein sollen,
sind die wenig klaren einschlägigen Bestimmungen des bisherigen Gesetzes ver-
bessert. Dass alle Privatübergänge Thore haben müssen, die der Eigenthümer
stets geschlossen haben muss, die bei Nichtbeachtung der Vorschrift aber auch
zwangsweise dauernd gesperrt werden können, ist neu. Die Bestimmungen, dass
Lokomotiven, Tender und Personenwagen — auch nach vorgenommenen Aus-
besserungen — ohne sachverständige Prüfung und Genehmigung der General-
direktion nicht in Dienst genommen werden dürfen — nur bei Güterwagen genügt
die Gutheissung des Entwurfs — , dass ferner die Generaldirektion der Verkehrs-
wege alles feste und bewegliche Betriebsmaterial prüfen und ungenügendes aus-
scheiden kann, dass sie möglichst auf Einheitlichkeit des Gleismaterials und der
Betriebsmittel hinarbeiten wird, dass die Bahnen endlich für genügendes und gut
unterrichtetes Personal sorgen müssen, sind im wesentlichen unverändert geblieben.
Neuerdings soll den Verwaltungen aber noch aufgegeben werden, genaue Register
über die im Dienst befindlichen Lokomotiven und Wagen zu führen. Nach wie
vor bleibt der ausführenden Gewalt vorbehalten die Vorschrift über die Zugbildung,
Zugpersonal, Zahl und Klassen der Wagen und ihre Aufeinanderfolge, Bremsen,
Signale, Mittel zur Verständigung auf den Zügen, {Höchst- und Mindestgeschwin-
digkeit, Unfallhilfsraittel, Beleuchtung. Die Vorschriften der allgemeinen Eisen-
hahnverordnung, wonach die Bahnen an bestimmten Punkten Aushilflokomotiven
bereit halten sollen, hinter dem Tender so viel leere Wagen laufen müssen, wie
Zugmaschinen vorhanden sind, Vieh in besonderen Wagen befördert werden
muss, über deren Reinigung u. s. w. gewacht wird, sind in den Gesetzentwurf
übernommen, ebenso^die, dass Ueberschreitungen der Reisegeschwindigkeit von
25 km in der Stunde — d. Ii. die Aufenthalte eingerechnet — der Genehmigung
bedürfen. Auf die Offenlegung der Fahrpläne 5 Tage vor Inkrafttreten, Fürsorge
Tür die Bc(|uemlichkeit der Reisenden und für gute Anschlüsse u. s. w. beziehen
sich Vorschriften, die auch im bisherigen Gesetz enthalten sind. Die neuen Be-
stimmungen des Gesetzentwurfs, die den Betrieb betreffen, sind wesentlich aut
»'ine Erhöhung der Sicherheit gerichtet. Der Gesetzgeber will in dieser Richtung
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<HK) Die argentinischen Eigenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898
auch wirksame Zwangsmittel beschaffen, indem er die Nichterfüllung- der Vor-
schriften mit Strafen belegt und zwangsweise Ausführung auf Kosten des Unter-
nehmers androht, wo dieser sich säumig zeigt.
Die Bestimmungen über die Personenbeförderung sind erweitert und klarer
gefasst. Das Recht auf Beförderung, das jeder Landesbewohner hat, ist natur-
gemäss an die Bedingung geknüpft, dass er sich den Verordnungen unterwerft-n
11U188, wie ihm andererseits das Recht der Beschwerde zusteht, die er am einfach-
sten mit Hilfe der in den Stationen ausliegenden Beschwerdebücher anbringe n
kann. Das Recht ist mit gewissen anderen Beschränkungen verbunden. So
können lästige, mit geladenen Feuerwaffen versehene oder widersetzliche Personen
von der Beförderung aosgeschlossen, gegebenenfalls ausgesetzt oder isolirt wer-
den. Weitere Einschränkungen beziehen sich auf die Beförderung von Personell
mit geistigen , schweren körperlichen sowie mit ansteckenden Krankheiten.
Die Bestimmung, dass der Reisende das Recht hat, auf den Hauptlinien einer
Gesellschaft in demselben Wagen die Reise bis zu Ende fortzusetzen, soll durch
den Zusatz ergänzt werden, dass an Abzweigungen Erleichterungen für das Um-
steigen getroffen werden müssen. Reisende, die ohne Fahrkarte oder in höherer
Wagenklasse betroffen werden, müssen ausser dem Fahrpreis einen Zuschlug
zahlen, im Zweifelfalle für die ganze zurückgelegte Strecke. Andere Bestim-
mungen beziehen sich auf Ueberfüllung der Abtheile, die Öffnungszeit der Fahr-
kartensehalter und der Wartesäle, die Gewährung vou Schlafwagenbetten, die
Beförderung von Reiseuden. die den Anschluss versäumen, die Vorhaltung von
Arzneikästen, Werkzeugen, tragbaren Telegraphen- oder Telephonapparaten zur
Verständigung mit den Naehbarstationen bei Unfällen.
Für das Freigepäck bleibt die Gewichtsgrenze von 50 kg auch ferner be-
stehen. Auf die weiteren Vorschriften für die Beförderung des Personengepäcks
und des Eilguts — die Gesellschaften sind nicht verpflichtet, Stücke von mehr als
-250 kg Gewicht zur Eilgutbeförderung zuzulassen — ist hier nicht einzugehen.
Zum Schluss mflgen noch die wichtigsten Bestimmungen Platz finden,
die sich auf die ITeberwachung der Bahnen and verschiedene allgemeine
Angelegenheiten beziehen.
Feber die behördliche l'eberwaehung ist im neuen Entwurf gesagt, das«
über dir Nntionalbahnen ausschliesslich die ausführende Gewalt — gegebenfall*
durch die Generaldirektion — verwaltungsrechtliche Befugnisse ausüben könne:
die Stadtverwaltungen haben sich in die Angelegenheiten nicht einzumischen, in
Zweifelsfällen sich vielmehr an das Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu wen-
den. Alle Befugnisse, die nach dem noch in Kraft stehenden Gesetz die General-
direktion — alten Stiles — und die Abtheilung der öffentlichen Arbeiten hatten,
sind im neuen Entwurf an die Generaldirektion der Verkehrswege übertragen.
Dieser letzteren obliegt nunmehr, über die an den Kongress oder die ausführend»-
Gewalt herantretenden Projekte zu entscheiden, neue Linien vorzuschlagen, die
im Bau und Betrieb befindlichen Bahnen zu überwachen, gegen die Bahnen
erhobene Klagen zu erledigen, das Baukapital festzusetzen, zu sehen, dass die
ausreichende Zahl von Betriebsmitteln vorhanden ist; ihr obliegt ferner die jähr-
lich«* Aufstellung der Eisenbahnstatistik, die Ausübung der Strafgewalt u. s. w.
Die Generaldirektiou darf alle für ihre Zwecke nöthige Einsicht in die Verhält-
nisse der Bahnen nehmen, die Bücher, Verträge einsehen u. s. w. Ferner hat die
< «eueraldirektion einzufordern Angaben über den Betrag des ausgegebenen und
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1893. 961
angelegten Kapitals, die vertheilten Dividenden, den Reservefonds, die Zahl der
Aktionäre, die festen und schwebenden Schulden unter Angabe des Zinsfusses,
die Kosten und die Bewerthung der Mobilien und Immobilien der Gesellschaft,
die Zahl, Art und Löhnung der Angestellten, über die für Verbesserungen be-
stimmten Gelder und ihre Verwendung, den Ein- und Ausgang in jedem Geschäfts-
zweige, über die Gewinn- und Verlustrechnung, den Zustand der Unternehmung
und die Betriebsführung, Angaben über Tarife und Verkehrsordnungen oder über
Abkommen mit anderen Unternehmungen. Die Direktion kann weiterhin eine
Frist festsetzen, in der die Bahnen ein bestimmtes und glcichmilssiges Abrech-
nungssystem einzurichten haben. Diese Bestimmung ist allerdings auch schon
im bisherigen Gesetze enthalten. Ihre Wiederkehr im neuen Entwurf zeigt, dass
die Direktion in diesem Punkte noch nicht am Ziel sein dürfte. Weniger inter-
essiren an dieser Stelle die Aenderungcn, die das Verhältnis» der Bahn und der
Anlieger zu einander betreffen.
Aus den die Rechte und Pflichten der Bahnen gegenüber öffentlichem oder
Privateigenthum betreffenden Bestimmungen ist hervorzuheben, dass sich die
Bahnen den Anschluss und die Kreuzung anderer Bahnen gefallen lassen müssen,
unterbrochene Wege, Wasserläufe, die sie durchschneiden, wieder herzustellen
haben, Uebergänge in Schienenhöhe möglichst vermeiden müssen. Die Haftpflicht-
vorschriften sind verschärft; so erstreckt sich die Haftung für Todesfälle und
Verletzungen auf alle Schäden und Nachtheile sowohl im Bau als im Betrieb, vor-
behaltlich höherer Gewalt oder eigenen Verschuldens; gegenteilige Bestimmungen
der Verwaltungen sind ungültig.
Verschärft sind auch die bahnpolizeilichen und Strafbestimmuogen. Bei-
spielsweise sollen Verspätungen von Personenzügen über 30 Minuten mit 200 bis
500 Pesos und von gemischten Zügen über GO Minuten mit 100 bis 200 Pesos ge-
ahndet werden; auch für geringe Verspätungen, wenn sie sich bei einem Zuge
häufiger wiederholen, sind Strafen angedroht. Die häufigen muthwilligen Gefähr-
dungen von Zügen haben Anlass gegeben, besondere Stratbestimmungen gegen
die solcher Vergehen sich schuldig machenden Personen in den Entwurf aufzu-
nehmen. Die Strafgelder fliessen der Gesellschaft für gegenseitige Hilfeleistung
der Staatsbeamten zu; früher kamen sie einem Schulfonds zu gute.
V.
Die früher unter II und III geschilderten Zustände finden in der
ganzen Entwicklungsgeschichte der argentinischen Bahnen ihre Beleuch-
tung, die der Minister in der Denkschrift unter den bereits mitgetheilten
Gesichtspunkten der Erörterung unterzieht. Das Wesentliche möge zur
Ergänzung von früheren Mittheilungen des Archivs hier Platz finden.
Bei der Durchsicht des folgenden geschichtlichen Abrisses wolle man die
angehän#e Karte, eine bis auf die neueste Zeit fortgeführte Wiederholung
eines bereits früher im Archiv veröffentlichten Kartenblattes, zur Hand
nehmen.
Die argentinische Eisenbahngeschichte reicht zurück bis ins Jahr 1H.">3,
*o eine Anzahl von Personen den Bau einer Eisenbahn von Buenos
ArchiT für Eis*nl>ahnwe»en. 1901. 64
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962 I>ie argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 16Ü8.
Aires nach dem Westen betrieb. Diese ist der Keim zu dem heutigen
Bahnnetz, das sich im Laufe der Zeit zum grössten Südamerikas und zum
siebentgrossten der Erde ausgewachsen hat. Wir erfahren aus den Angaben
über diese Bahn beiläufig auch, wie es zu der argentinischen Weitspur von
1,676 m (5 Fuss 6 Zoll engl.) dadurch gekommen sein dürfte, dass man
bei Bestellung des Bahnmaterials die Angabe der Spurweite unterlassen
hat und nun zufällig solches von der heutigen Weitspur, das in England
gerade für eine Kolonie zur Ablieferung bereit stand, geliefert erhielt.
Bereits dieser ersten Bahn wurde eine ausgiebige Staatsbeihilfe zu theil.
Aber das Unternehmen verkrachte, und 1862 nahm es der Staat in Besitz,
der es bis 1890 behielt. Der Minister hebt hervor, dass die Bahn in dieser
Zeit ein Muster guter Verwaltung gewesen sei, dass ihr hinsichtlich der
Erträge, des Verkehrsumfanges und der guten Dienste, die sie dem Lande
geleistet habe, keine andere im ganzen Lande gleichgekommen sei. Die
Geschichte der Bahn beweise voll das früher gesagte: wenn der Staat in
den letzten Jahrzehnten aus den selbstverwalteten Bahnen nicht das er-
wünschte Ergebniss gezogen habe, so komme es nicht daher, dass er es
nicht besser verstehe, sondern daher, dass es einerseits fehle an einem
organischen Gesetze, das der Verwaltung genügende Selbständigkeit gebe,
damit sich ihre wirtschaftliche Thätigkeit frei von den Fesseln des ver-
wickelten und veralteten fiskalischen Systems entwickeln könne, und
andererseits daher, dass die politische Unabhängigkeit den mit der Leitung
betrauten Personen mangele, die ausgewählt werden sollten aus tüch-
tigen Berufsleuten. „Gute Verwaltungsleute mit ausgiebigen Befugnissen,
das ist das Geheimniss der Erfolge aller Privatgesellschaften" wiederholt
der Minister.
In der geschichtlichen Entwicklung folgen der Westbahn die ZentraJ-
argentinische und die Buenos Aires — Nordbahn, der die Regierung"
nicht allein zollfreie Einfuhr aller Baumaterialien, Steuerfreiheit gegenüber
der Nation, den Provinzen und Gemeinden, sondern auch freie Nutzung
öffentlicher Holzbestände und ferner eine Meile (1,61 km) Land an jeder
S<'ite der Bahn zum Eigenthum zugestanden hatte.
In dem Dekret von 1855, das eine Ueberlandbahn vom Parana nach
Chile in Aussicht nimmt, wurzelt u. a. die Bahn, die von Meudoza oder
San Juan bis zur Grenze des Landes in der Richtung auf San Felipe de
los Andes gehen sollte, entweder den Pass de los Patos oder den von
Uspallata benutzend: die heutige Transandinische Bahn, die mit einer
T prozentigen Zinsgarantie auf HO 674 Pesos Gold für das Kilometer auf
20 Jahre ausgestattet war. Der Minister berichtet, dass die Abschnitte
Mendoza— Uspallata und Uspallata— Rio Blanco am 22. Februar 1891 und
1. Mai 1892 dem Betrieb übergeben wurden; 1898 befand sich auch die
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1896. 963
Fortsetzung bis Puma de las Vacas im vorläufigen Betrieb. Auf der
54 km langen Reststrecke aber schreiten seitdem die Arbeiten mit allcr-
äusserster Langsamkeit fort, ohne dass ihre Fertigstellung abzusehen wäre;
denn mit dem Tunnelbohren ist erst der Anfang gemacht. Für Rechnung
fälliger Garantien sind der Unternehmung 2 Millionen Pesos Gold in
Titeln überwiesen; über die Aufhebung der Garantie sind bisher keine
Festsetzungen getroffen.
Ein erfreulicheres Bild der Entwicklung bildet die Buenos Aires-
Südbahn, die ohne Schwierigkeiten ins Leben gerufen wurde. Das
Netz hat sich ständig weiter entwickelt. 1881 wurde Bahia Bianca er-
reicht, und 1899 drang der Schienenstrang bis ins Gebiet von Neuquen
vor. Die Ausdehnung des Unternehmens betrug 1865: 114 km, 1875
schon 324 km, 1885 dann 1 159 km und 1895: 2 257 km; 1899 hatte die
Bahn schon die Länge von 3 441 km, ohne die Ensenadabahn, die, nach-
dem ihr Ausgangsbahnhof in Buenos Aires durch Feuer zerstört und
durch Erlass vom 18. Februar 1897 die Beseitigung der Gleise zwischen
diesem Bahnhof und der Station Casa Amarilla angeordnet war, von der
Südbahn angekauft worden ist. Auch die Ensenadabahn ist eine der
ältesten Bahnen Argentiniens; sie wurde 1857 genehmigt. Dem Jahre 1864
gehört die Konzession der Argentinischen Ostbahn an. Ins Jahr 1867
fällt die Konzession der Andinischen Bahn, einer Staatsbahn, zu der 1896
der Staat die Nordwestargentinische (Villa Mercedes— Latoma), die 1887
konzessionirt ist, hinzuerwarb und zwar für den Preis von 1 822 295 Pesos
Gold in Titeln, wofür auch die Garantie abgelöst wurde. Für die Bahn
Cordoba— Tucumän wurden die Vorarbeiten 1869 angeordnet. Sammt
den später erbauten Zweigen nach Chumbicha und Santiago del Estero
ging die Bahn später an die Central Cordoba-Gesellschaft über. Die
Zinsgewähr der Regierung ist seit 1899 durch Zahlung von 8 Millionen
Pesos Gold in Titeln der äusseren Staatsschuld abgelöst, die mit 4 °/o
Zinsen plus V>% für Tilgung ausgestattet sind.
1868 hatte die Regierung bestimmt, dass ein Theil der Zollzuschläge
auf Ein- und Ausfuhr für die Zwecke neuer Bahnbauten verwendet werden
solle, so für die Andinische Bahn. Der Fonds wurde auch für Verlänge-
rungen der Zentralnordbalm nach Salta und Jujuy in Anspruch genommen,
die bis Chilcas 1887 in Betrieb genommen wurde. 1891 traten Dean
Funes— Chilecito und Chumbicha— Catamarca hinzu. Später wurden zahl-
reiche Anschlüsse nach Zuckerplantagen angelegt, darunter der von Salta
nach Carril, der kürzlich eröffnet wurde. Der Zentralnordverwaltung
wurde auch die Linie San Cristobal— Tucuman unterstellt, die, nachdem
sie nochmals die Eigenthümer gewechselt. Mitte 1892 eröffnet worden ist.
Dass die Konzession für diese 050 km lange und mit 5% Zinsgarantic
64*
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<)64 D»e argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
auf 55 Jahre für ein Kapital von rund 12 Millionen Pesos Gold ausge-
stattete Bahn ertheilt wurde, bezeichnet der Minister als einen der grössten
wirtschaftlichen Fehler des an solchen Fehlern so reichen Zeitabschnitte*.
Und statt an die Küste zu führen, schloss diese Bahn tief im Innern an
fremde Linien an, von deren Gnade sie abhängig war, die noch dazu —
fast wie ein Hohn klingt dies — , wie die Zentral Cordoba, mit staatlicher
Garantie ausgestattet waren. So rechtfertigte sich der Ankauf der Unit1
nach Cristobal, der zum Heil des Staates ausgeschlagen wäre, wenn dieser
sich nun auch in den Besitz der Linie von San Cristobal nach Santa Fe
gesetzt hätte. Welcher Vortheil dem Betrieb der San Cristobal erwachsen
wäre durch die Vereinigung auf der einen Seite mit der Zentralnordbalm
— die fast das ganze Produktionsgebiet des Nordens beherrscht — und
auf der anderen mit einem natürlichen Hafen, leuchtet ohne weiteres ein.
Der Kaufpreis der San Cristobal— Tucuman - Linie einschliesslich rück-
ständiger Garantien — l1/:» Mill. Pesos Gold — und die Entschädigung
für Aufhebung der Zinsgewähr betrugen 10,6 Mill. Pesos Gold.
Die Buenos Aires-Rosariobahn hat ihren Keim in der Strecke von
Campana bis Moreno an der Westbahn. Die Rechte hieraus, aus der Kon-
zession für die Strecke Buenos Aires— Campana und eine Bahn Buenos Aires-
Rosario de Santa Fe wurden zusammengeworfen und der Rosariobahn-
gesellschaft übertragen. 1886 erfolgte die Eröffnung bis Rosario. Später
ist die Bahn bis Sunchales und 1891 bis Tucumän verlängert worden.
Die Zweigbahn Belgrano — Tigre gehört jetzt auch der Rosariobahn. In-
folge eines im Jahre 1894 zwischen der Bahngcsellschaft und der haupt-
städtischen Verwaltung geschlossenen Abkommens ist die Strecke, die
in Schienenhöhe durch die Hauptstadt geführt war, jetzt auf einen Viadukt
gehoben und mit den hauptstädtischen Hafenanlagen verbunden worden.
Um den verschiedenen Gebieten in der Richtung auf Villa Mercedes
aufzuhelfen, wurde 1872 unter anderem die Pazifische Bahn genehmigt,
die nach Villa Mercedes führt (eröffnet 1886). Die Bahn war mit 7%
Garantie auf 20 139 Pesos Gold für das Kilometer auf 20 Jahre ausge
stattet. Ablösung der Garantie erfolgte 1896 durch Zahlung von 1,9 Mill.
Pesos Gold in Titeln.
Die 1872er Genehmigungen umfassten auch die Grosse Westargen
tinische Bahn, mit deren Ausführung aber nicht vorgegangen wurde und
die in der Folge der Staat von Villa Mercedes nach Mcndoza und weiter
bis San Juan auf eigene Rechnung ausbaute. 1884 wurde die Linie bis
Mercedes, 1885 bis San Juan eröffnet. 1887 verkaufte der Staat das Ganze
und zwar das Kilometer für 24 000 Pesos Gold. Die 7 %ige Zinsgarantie auf
20 139 Pesos Gold wurde durch Zahlung von 2,5 Mill. Pesos Gold in Titeln
der auswärtigen Schuld getilgt. Mit der Grossen Westargentinischen und
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im .Inhrc 1898. 9(J5
Pazifischen Bahn im Jahre 1872 wurde die Linie der Xordostargentini-
schen Bahn von Corrientcs nach Mercedes über San Roque und Saladas
genehmigt; sie war ausgestattet mit einer Ziusgewähr auf 20 Jahre in
Höhe von 7% auf 25 000 Pesos Gold für das Kilometer, später 6% auf
:U 000 Pesos Gold. 1891 wurden die Strecken Monte Caseros— Mercedes
und Saladas— Corrientes eröffnet. Die Zwischenstrecke und die Theil-
strecke Libres— Posadas konnten erst mit den aus dem Nachlass der
Zinsgewähr genommenen Mitteln von II1 > Mill. Pesos Gold in Staatstiteln
weitergeführt werden. Die Strecke Mercedes — Saladas ist z. Z. provisorisch
in Betrieb.
Die Westsantafezinische Bahn wurde 1888 unter der Jurisdiktion der
Provinz erbaut, später aber, als die Linie über die Provinzgrenze hinweg-
51 e führt wurde, unter die Botmässigkoit der Zentrale gestellt. Die Xord-
argrcntinische Bahn (Argentino del Xorte), eine Staatsbahn, umfasst die
Linien von Dean Funes nach Chilecito und I^i Kioja und von Chumbicha
nach Catamarca, die miteinander keinen Zusammenhang haben. Die letzt-
genannte Linie wurde 1889 eröffnet, die erste, deren Genehmigung mit
rler für die Verlängerung der Zentralnordbahn zusammenfällt, nach ver-
schiedenen Geldschwierigkeiten in den Jahren 1898 und 1897. Die Ver-
waltung der Bahn ist infolge der räumlichen Trennung ihrer Theilc sehr
erschwort. Die Linien sind kurz, die Verwaltung ist kostspielig, der Be-
trieb theuer.
Die Provinzialbahnen von Santa Fe bestehen aus drei verschiedenen
Linien, von der die dritte in französischen Händen ist; die erste war
Provinzialbahn im eigentlichen Sinne, die beiden anderen waren mit 5%
Garantie für 55 Jahre auf 75 000 ,K kilometrisches Kapital ausgestattet,
aber die orstere wurde bald an die Franzosen verpachtet, damit sie sich
aus dem Betrieb für rückständige Garantien schadlos hielten; mit ihr ging
auch die zweite, die der Provinzialregicrung inzwischen verpachtet war,
an die Franzosen über. Das Xetz hat zahlreiche Zweigbahnen, deren
erste die von Santa Fe nach Kot acht (1885), die letzte die von Vero nach
dem 28. Breitenkreis (1892) ist. Der Uebergangsverkchr. dem die Bahn-
linien dienen, hat solche Bedeutung gewonnen, dass sie die ausführende
(Gewalt im Jahre 1898 ab der Xationalregierung unterstellt erklärt hat.
Auch die Zentralentrerianisehen Bahnen (1884 u. f.) waren Provinzial-
ismen, die aus der Linie vom Parana nach Conccpcion del Uruguay hervor-
gingen. Die Provinz nahm indess bald die Geldbeihilfe der Nation in An-
spruch, die für den halben Anleihedicnst aufkam; aber die Provinz führte
bis 1891 die Verwaltung, um die Bahnen dann ihren Gläubigern, die auf
eine Provinzialanleihe das Geld zum Bau hergegeben hatten, zu überant-
worten. Die Provinz erhielt noch V-j Mill. Lstr. in Titeln der auswärtigen
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960 Die argentinischen. Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
Schuld der Nation und 350 000 Lstr. in Provinziakiteln, wofür der Staat
von seiner halben Anleihedienstverpflichtung entbunden war. Die Gesell-
schaft übernahm 1896 noch die Erste Entrerianische Bahn Puerto Ruiz—
Gualeguay in 10 km Ausdehnung für 35 000 Pesos Gold, die durch eine
Anzahl Kauflcute 1874 gebaut und 1878 der Nationalregierung abge-
treten war.
Die Zentralbahn von Chubut, von Trelew nach dem Hafen Madryn
führend, ist 1889 eröffnet. Sie erhielt eine Landschenkung von einer'
Lcgua Breite an jeder Seite der Bahn.
Die Nordwestargentinische Bahn ist von der Regierung konzessionirt:
ihre Linien erstrecken sich von Tucuman nach La Madrid mit zahlreichen
Abzweigungen nach den gewerblichen Anlagen der dortigen (regend; die
Eröffnungen erfolgten 1888 bis 1890. Wenig später wurde von der Zen-
tralcordobabahn der Ostabschnitt von der Provinz konzessionirt. der 1888
eröffnet wurde und als Bindeglied zwischen dem Nordabschnitt derselben
Bahn und der Cordoha- und Rosariobahn dient; sie hat damit die Spur-
weite und die Verwaltung gemein. Die Genehmigung der letzteren ist
von der Provinz Santa Fe ertheilt worden; sie wurde in den Jahren 1890
und 1891 eröffnet. Die Villa Maria— Ruttnobahn, mit 6 % Zinsgewähr auf
18 000 Pesos Gold für das Kilometer ausgestattet, ist 1891 eröffnet worden.
1896 wurde die Garantie beseitigt durch Zahlung von 1 850 000 Pesos G*4d
in auswärtigen Titeln. Die grosse Südbahn von Santa Fe und Cordoha
wurde im ersten Abschnitt 1890 eröffnet, die Bahia Bianca und Nordwest-
bahn in der ersten Theilstrecke 1891, bis Toay im Jahre 1897. Die erste
Konzcssion reichte bis Villa Mercedes und Rio Cuarto, die Abfindung von
2 262 929 Pesos Gold in Titeln im Jahre 1896 befreite aber die Regierang
von der Garantie für die Verlängerung bis zu den angegebenen Punkten,
ihr das Recht lassend, diese Verlängerung ohne Garantien später zu fordern.
Die Cordoba- und Nordwestbahn endlich, von der Provinz Cordoba kon-
zessionirt, wurde in der ersten Strecke im Jahre 1891, in der letzten
1892 eröffnet.
Der erste Eisenbahnstaat Amerikas ist die nordamerikanische Union,
die 1829 und 1830 mit dem Bahnbau begonnen hat; Peru folgte als zweiter
im Jahre 1851, dann kamen Chile und Brasilien, und fast zu gleicher Zeit,
im Jahre 1853, begann Argentinien seine Bahnen zu entwickeln. Kolumbto
baute 1855 von Colon nach Aspinwall, Paraguay 1859 von Asuncion nach
Villa Rica, Uruguay begann mit dem Bahnbau im Jahre 1865, später
folgten Venezuela, Ecuador, zuletzt 1890 Bolivien.
In Argentinien hat die Regierung 5 der bestehenden Hauptlinien
gebaut, die Andinische-, Zeutralnord-, Nordargentinische-, Grosse West-
argentinische- und Zentralcordobabahn, darstellend eine Länge von
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898. 96 7
2434 km bei einem Baukapital von 80 Mill. Pesos Gold; andererseits sind
von den Provinzialregierungen gebaut worden die Buenos Aires -West-
bahn, die Provinzialbahnen von Santa Fe und von Entre Rios, zusammen
2 000 km, ein Kapital von 56 Mill. Pesos Gold darstellend. Im ganzen
ist also ein Viertel aller Bahnen von der Regierung gebaut wor-
den. Im übrigen hat der Staat durch Garantien von 5, 6 und 7% auf
das Baukapital den Bahnbau gefördert; die Ensenadabahn, Santa Fe und
Cordoba-Südbalm, Cordoba und Rosario, Zentral-Chubut, Westsantafezini-
sche, Nordwestargentinischc und Zentralcordoba-Ostabschnitt dagegen
haben Landschenkungen, Prämien, Steuerfreiheiten jeder Art bewilligt
erhalten. Die Denkschrift weist zu wiederholten Malen darauf hin, wie
das System solcher Zuwendungen dem Staat zum Unheil ausgeschlagen
ist. Ich brauche hierauf nicht zurückzukommen. Zum Glück für das
Land konnten in der Zeit der Krisis 1890 zahlreiche Konzessionen für
hinfällig crklürt werden, so dass das Unglück sich wenigstens nicht ins
Unabsehbare auswuchs. Aber auch die dann noch verbleibenden Ver-
pflichtungen konnten nicht erfüllt werden, und so kam es dazu, die Ga-
rantien ein für alle mal abzulösen. Nur die Transandinische Bahn ist
noch übrig geblieben, die die Garantie nach wie vor geniesst. Den
Bahnen wurden bestimmte Abfindungen gegeben, die ihnen gleichzeitig
gestatteten, die Linien, die wegen der Krisis liegen geblieben waren,
fertig zu bauen. Im ganzen hat die Regierung 46 199 698 Pesos Gold, in
öffentlichen Fonds, den Bahnen vergütet und zwar:
1
Zinsfuss
für Ablösung
Bahn
p
Länge
Garantirtes und Dauer der
„ . , Garantie
Kapital
der
; Garantieen ist
gezahlt worden
auf
in Titeln
km
Pesos Gold
Jahre
Pesos Gold
Villa Maria -Rufino ....
22G,h4
4083 120
6
u
1 850000
Pazifische
6d5,-i»
13 811 416
7
20
1 900000
Westargentinische ....
5l3,»»o
10 331 479
7
20
2500000
Ostargentinische
160,«o
4 886967
7
40
3 780 000
San Cristobal— Tucuman . .
650,00
12025 090
5
55
10 584 473»)
Nordwestargentinischc . . .
86,34
1942 605
5
55
1822 296 >)
Bahia Bianca— Nordwest . .
205,m
4 110 693
5
20
2 262 929
Nordostargentinische . . .
33l,r.i 1
10111 055
6
20
1 1 500 000
Zentral-Cordoba
884,'ki ;
21 000000
i 5
15
8 000 000
zusaimncn
Transandinische
3 743,i«
121,28
82 302 425
3 720 208
20
44 199 698
2 000 000 ')
zusammen ( 3 864,so
*) Einschl. Erwerbs der Linie.
86 022633 ;; — —
— 2) Für Rechnung der Garantie.
46 199 698
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968 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
VI.
Im folgenden Abschnitt sind die argentinischen Bahnen in ihren
Leistungen und Ergebnissen in der üblichen statistischen Darstellung, und
zwar nach dem letzten vorliegenden Bande für das Jahr 1898 behandelt.
Die früher angewendete Unterscheidung der Bahnen in Haupt-, Neben- und
Kleinbahnen ist beibehalten, wenngleich, wie schon früher bemerkt, die drei
Gattungen drüben einen andern Charakter haben, als bei uns. Die argen*
tinische Statistik unterscheidet ausser den Hauptbahnen noch ferrocarrües
secundarios und tranvias a vapor. Den Begriff der Kleinbahnen erschöpfen
die tranvias nicht. Die Bewegung zu Gunsten der Kleinbahnen im all-
gemeineren Sinne ist erst neuerdings mehr in Fluss gekommen.
Ende 1898 waren vorhanden nach der amtlichen Statistik:
A. Hauptbahnen:
Weitspurige < 1,676 in) .... 9 351,43 km (1895 = 8 431,90 km)
Schmalspurige (1,00 m) . . . . 4 845,49 „ (1895 = 4 5 73.22 -)
Vullspurige (1,43.*» m). . . . 1 253,01 „ (1895= 1 )
zusammen 1898 15 450,83 km.
B. Nebenbahnen:
1,67c m Spur 37,73
l,or» und l,oom Spur S2.on
0,75 m Spur 26,^0
0,60 m Spur 30,oo
zusammen 176.23 k
C. Kleinbahnen:
1,670 m Spur 7.6 km
l-^'< 224.0 „
-i „ 86,0 ,
zusammen 317,6 km,
A. Hauptbahnen.
Hinzugekommen sind im Jahre 1898 696,06 km Hauptbahnen. Die
Zeutralnordbahn hat ihre Linie um 22,88 km von Salta bis zur Station
Mercedes, von hier um weitere 8,50 km bis ungefähr Zubiria verlängert
Die Xordargentinisehc Bahn wurde um 165,47 km bis Rioja weitergeführt
Die stärksten Erweiterungen hat die Südbahn erfahren, die von Saladillo
bis General Alvear (48,37 km), von Lobos nach Xavarro (23.16 kml von
25. de Mayo l>is Bolivar (125,52 km), v«>n Ilinojo nach Sierras Bajaa
''6.78 km) und von Grünbeiu nach Punta Alta (20,70 km) ausgedehnt wurde.
-
-
*
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 189e. 969
Die Zentralargentinische Bahn hat die Strecke Melincue— Pergamino
(44,19 km), die Grosse Süd-Santa Fe und Cordobabahn die Erweiterung
Venado-Tuerto— Ruftno (84,40 km) ihrem Bestände zugefügt. Die Nord-
ostargentinisehe Bahn schloss im Jahre 1898 endlich die Lücke zwischen
Mercedes und Saladas (135,96 km). Kleinere Erweiterungen haben vor-
genommen die Andinische Bahn (3 Ausweichen, zusammen 2,78 km), die
Rosariobahn (Zweigbahn nach dem Ilafen Borghi, 3,05 km), die Pazifische
Hahn (Zweigbahn Chacarita— Colegiales (2,00 km) u. a. Wegen dieser
Erweiterungen wie der Linienführung der Bahnen im allgemeinen ist aut
die beigefügte Karte der argentinischen Bahnen hinzuweisen, die aus dem
Jahrgange 1892 in berichtigter Form hierher übernommen ist.
Von der angeführten Bahnlunge von 15 450,82 km sind nur 386,04 km
zweigleisig, im übrigen gab es noch 1 684,01 km Ausweichen und Aus-
hilfslinien. Die Bahnen gehörten 24 Unternehmern. Zunächst ist die
Ensenadabahn von der Bildfläche .verschwunden; sie ist 1898 von der
Südbahn aufgekauft worden.
Ferner hat sich der Bestand der Staatsbahnen geändert. Die Erste
Entre Rianische Bahn ist bereits vor 1898 mit der Entre Rianischen ver-
einigt worden und aus dem Staatsverband ausgeschieden. Die Nordwest-
argentinische Bahn von Villa Mercedes nach La Torna ist in den Besitz
des Staates übergegangen und der Andinischen als La Torna-Abschnitt
beigefügt worden, während die Stammlinie den Rio Quarto-Absehnitt
bildet. Die Zentralnordbahn ist wesentlich erweitert, indem sie bei San
f'ristobal durch die Strecke San Cristobal— Tucuman an die Santa Fe-
bahnen Anschlnss erhielt und über Salta bis Zuviria weitergeführt ist.
Die Strecken der Dean-Funes — Chilecito-Bahn, nämlich Dean-Funes -Santa
Hosa und über letztere Station bis Vichigasta einerseits und bis Rio ja
anderseits, sind mit der Chumibicha— Catamarcalinie zur Nordargentinischen
Dahn vereinigt worden. Dadurch verringert sich die Zahl der Stants-
bahnen auf drei. Aus der Reihe der Provinzialbahnen sind ausgeschieden
die Provinzialbahnen von Santa Fe, die Westsantafezinisehe und die
Cordoba — Rosario-Bahn, die Nationalbahnen geworden sind. Danach
kamen Ende 1898, verglichen mit 1895, auf die Nationalbahnen: 3 Betriebe
mit 1 956,745 km, gegen 5 Betriebe mit 1 026.90 km Ende 1895: auf die
nationalen Privatbahnen: 17 Unternehmungen 12 313,09 km, gegen ebenso-
viel? Unternehmungen mit 10 160,84 km Ende 1895; auf die Provinzial-
bahnen endlich: 4 Unternehmungen mit 1 180.993 km gegen 7 Unter-
nehmungen mit 2 931, GG km Ende 1895.
Die Unterschiede im Bahnbestande gegen 1895, bei denen nicht
allein der Zuwachs zu berücksichtigen ist, den die Bahnen gegen Ende
1895 erfahren haben, sondern auch die Verschiebung in den Eigenthums-
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970 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898
Verhältnissen und in der statistischen Aufrechnung, können in den Haupt-
daten aus der am Schlüsse dieses Aufsatzes beigefügten Gesammtübersieht
im Vergleich mit der im Jahrgang 1895 mitgetheilten entnommen werden.
Die Eintheilung der Bahnen mit Bezug auf die Gewährleistungen, die
früher statistisch durchgeführt war, hat sich inzwischen ebenfalls verein-
facht, da die Regierung in der Beseitigung der Garantien ihren Weg
weiter gegangen ist und thatsäehlich bis auf eine einzige Bahn, die trans-
andinische, die sämmtlichen Garantien abgelöst hat, die ja nunmehr zu festen
Bestandtheilen der argentinischen Staatsschuld umgestempelt worden sind.
Von den Hauptbahnen liegen 91 °/0 in der Geraden, 29 % in der
Wagerechten. Es ist früher mehrfach darauf hingewiesen worden, dass
kaum ein anderes Land so günstig für Bahnbauten ist, wie Argentinien.
Schwierigkeiten bieten nur die Andengebiete und einige Bergländer im
Inneren sowie die grossen Flüsse und Sumpfländereien. So giebt es im
ganzen nur 14 Tunnel und auf 1 km Bahn entfallen im grossen Durch-
schnitt nur l1 '4 m Durchlässe und 3l/4 ni Brücken. Es gab Ende 1898
981 Stationen, 873 Güterschuppen, 87 Wagenschuppen. 150 Lokomotiv-
schuppen, 43 Werkstätten und 786 Wasserzistemen.
Die Zahl der Lokomotiven hat sich von 1 125 im Jahre 1895 auf
1 180 im Berichtsjahr vermehrt, auf das Bahnkilometer bezogen jedoch
von 0,08 auf 0,050 vermindert. Ende 1898 gab es 419 Personenzugloko-
motiven mit zwei gekuppelten Achsen, davon 37 Tenderlokomotiven, ferner
571 Lokomotiven mit besonderem Tender mit drei gekuppelten Achsen
Davon ^,
Es wurden entfallen auf
r t Yf r*chub- und |
gefahren
\ orspanndienBt. ,Vr,.npi.
Lokomotivkin „nfs.. Hallzüg<> 1 ersonen
„ , ( im Isationalbesitz
Nntionalbahnen { .
\ , Privatbesitz .
3 293 465
31 181 035
1 317 876
9 905 805
9 818 626
187 398 759
Prnvinzialbahnen
1 Ott!) 621
729 324
8 347 954
<
Iusgesaimnt oder im Durchschnitt
■
23 031 080
; _
1893
25 219 760
167 968 64-2
28 335232
z
180274 007
35 174 130
8282141=271?
180274 607
18%
3(3 736 476
197619 499
1 81)7
34 027 877
202 104 723
1*9*
36 464 121
11953005 = 338
205 565 339
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898. 071
für gemischten Dienst, sodann 59 Güterzuglokomotiven mit vier gekuppelten
Achsen und 131 Verschublokomotiven. Die Lokomotiven für gemischten
Dienst und Personenzugiokomotiven mit drei gekuppelten Achsen herrschen
also bei weitem vor. Die Zahl der Personenwagen hat sich von 1 444
im Jahre 1895 auf 1 547 im Jahre 1898 vermehrt. Dem entspricht eine
Vennehrung der Achsenzahl von 5 318 auf 5 755 und der Platzzahl von
70 486 auf 74 593. Auf eine Achse kamen im Jahre 1898 12,96 Sitzplätze
und 4,9 t todtes Gewicht, was auf den Sitzplatz 0,38 t todtes Gewicht aus-
macht. Packwagen gab es 921 Stück; gegen 1895 hat ihre Zahl um 23
abgenommen. Die Zahl der Güterwagen ist in dem dreijährigen Zeit-
raum von 31 626 auf 32 400 gestiegen; auf das Bahnkilometer aber ist
ein kleiner Rückgang von 2,2 auf 2,1 zu verzeichnen. Auf den Güter-
wagen kamen 1898 im Durchschnitt 2,84 Achsen, 11,86 t Ladefähigkeit und
7,1 t todtes Gewicht. Von den Güterwagen waren bedeckte 49 %, Kasten-
wagen 1 6 ü/q, Plattform wagen 28%, Viehwagen 7 %. Zum Wagenbestande
zählten 1898 femer 266 Behälterwagen, 47 Krahnwagen, 19 Gaswagen, 133
Wagen dienten der Beförderung von Leichen, von gefrorenem Fleisch u.s.w.
Die nachfolgenden Zusammenstellungen stimmen der Anordnung
nach mit den früheren im wesentlichen überein. Sie weichen nur ab, wo
die Statistik selbst Aenderungen zeigte.
Die folgenden beiden Tabellen veranschaulichen die Leistungen der
Betriebsmittel im Jahre 1898 sowie die Zunahme derselben seit 1892.
soweit die statistischen Mittheiluneren reichen:
fahrene Wagenachskilometer
Die Achse legte an Kilometern
zurück
j
im
im
im
Gepäckwagen
Güterwagen
Zusammen
Personen-
Gcpäck-
Güter-
Wagenverkchr
6 483 042
62 482 300
78 784 568
16915
30 770
10210
88040635
926104 719
1200 544 113
38583
42 721
11292
5 456860
53 124 180
60 928 994
21082
37 703
6009
87 401 324
776 054 981
1 031 424 947
89 520115
882338 465
1 152 133 187
31070
35 717
8952
89 520115
882 338 465
1 152 133 187
33 899
30 310
9 887
97 622532
1045 626 809
1340 868 840
30 830
39 340
11 132
97 559 474
977 604 452
1277 328649
36 149
39 190
10 341
99 981 137
1040 711 199
1 340 257 675
35 465
42 010
10818
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972 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
Jahr
Geleistete
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Hiervon
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0'
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Auf das Zugkm entfielen (in t)
an
Nutzlast todterLast Uwnmmlr
last
1892 . .
y
y
i
•
V
*
1893 . .
4 315 960 973
58
2(16
264
1894 . •
! 5 698:142 372
23
64
211
275
189.") . .
6 478 162 951
23
67
229
296
18% . .
7 227 964 554
25
77
221
298
1897 . .
8 418 456 470
23
68
222
290
1898 . .
7 195 484 931
24
! 71
222
293
Für 1895 sind in den früheren Veröffentlichungen theil weise andere
Zahlen angegeben. Das hat seinen Grund darin, dass die Zugleistungen
von 1895 ab einheitlich in der Weise berechnet sind, dass der dem Ver-
schubdienst entsprechende Lauf der Betriebsmittel zu 10 statt wie früher
zu (J km auf jede Stunde gerechnet ist.
Die Zusammensetzung eines Zuges bestand 1808 aus 8 Personen-
wagenaehsen, 4 Gepäck- und 42 Güterwagenachsen, zusammen 54 Achsen,
fast genau übereinstimmend mit der Zusammensetzung im Jahre 1895.
Die Zahl der gefahrenen Lokomotivkilometer hat sich gegen 1895
wenig geändert, aber der Verschubdienst hat derart zugenommen, da**
1898 auf jedes Nutzkilometer Lokomotivfahrt 0,49 km Verschubarheit
kommen. Die Lokomotiven haben rund 1 745 000 000 tkm Nutzlast und
5 450 000 000 tkm todte Last, zusammen 7 195 000 000 tkm, das Eigen-
gewicht eingerechnet, befördert, Das Nutzgewicht machte 24 % des Ge-
sammtgewiehts aus. Auf das Zugkilometer kamen 71 t Nutzlast (gegen
07 im Jahre 1895) und 222 t todte Last (gegen 229 im Jahre 1895'.
das Verhältniss hat sich allmählich verbessert Wenn die Lokomo-
tive im Jahre normal 3(>000kin leistet, wie das statistische Amt annimmt,
so ergiebt sieh, dass die durchlaufene Strecke von 44 591 km im Jahre
1895 auf 42 449 km im Jahre 1898, d. i. von 124% auf H8% und
der Brennmaterialverbrauch, auf Kohle bezogen, von 8 auf 8.7 kg für das
Tonnenkilometer zugenommen hat. Die Leistung eines Personenwagens
hat sieh im Jahre 1898 von 33 899 km im Jahre 1895 auf 35 405. oder,
wenn der Personenwagen normal 32 000 km zurücklegt, von 10(5 °/0 auf
111 % der normalen Leistung gehoben. Die Platzausnutzung hat sich von
25 0 o im Jahre 1895, nachdem sie in den beiden folgenden Jahren je
um 1% zugenommen hatte, auf 21% verschlechtert. Auf die Person —
mit Gepäck zu 100 kg gerechnet — waren 1898 17 t todtes Wagengewicht
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898. 973
zu befördern. Die Güterwagen haben 1898 727 V2 Millionen Achskilometer
beladen und 3131/.-, Millionen Achskilonieter leer durchlaufen; auf eine
beladene Achse kamen 0,43 Leerachsen. Gepäck- und Güterwagen zu-
sammen gerechnet, hat ein Wagen 1898 11 551 km durchlaufen und ein
Nutzgewicht von 1,47 t auf die Achse befördert. Der durchlaufene Weg
betrug, wenn die Jahresnorm zu 10 000 km angenommen wird, 115%
dieser Norm. Die Ausnutzung der Ladefähigkeit betrug 35 %• Um 1 t
Nutzlast zu befördern, bedurfte es der Fortbewegung von 2,71 t todter Last.
Die Fahrgeschwindigkeit der Züge hat sich gegen die Vorjahre nur
sehr wenig geändert.
An Betriebsmaterialien sind auf jede 100 Lokomotivkm im Jahre 1898
verbraucht: 650 kg Kohle, 1,62 cbm Holz, 1,82 kg Oel, 0,53 kg Schmier-
material, 0,30 kg Werg und 0,21 kg Petroleum.
In den folgenden Zusammenstellungen ist das Betriebscrgebniss der
Hauptbahnen in der üblichen Weise übersichtlich zusammengestellt. Die
nöthigen Folgeningen sind aus den Angaben ohne weiteres zu ziehen.
Die Transportleistungen der Haupteisenbahnen stellten sich 1898
wie folgt:
3
Beförderte Personen
I
Beförderte Gütertonnen
Anzahl
, Zahl der
Persononkmi
auf
1 km Bahn
Eilgüter
Tonnenzahl
-
Zahl der
Tonnenkm
auf
1 km Bahn
(iewühnliche
(liiter
Tonnenzahl
(einschliessl.
Vieh)
National bahnen :
im Nationalbesitz
„ Privatbesitz .
Provinzialbahnen .
Insgesammt:
1892
1898
1894
1895
189»)
1897
1898
316 251
15 035 499
52« 308
1 1 221»
48 «80
17 704
1 1 788 398
12843 404
13 928 001
14 573 037
17 248 458
10 410 945
10 478 058
3 005
121540
2047
39 540
42 044
42 180
4(5 801
43 703
4t 792
07 053
52 895
80 040
80 488
10") 373
113 059
120 592
103 !
003 550
1 258
7 893 844
120
871 74!
0 037 933
710 !
7 109 354
1 303
1
8 143 003
904
9 050 272
1 351
10 914 293
1 085
8!>8l 129
1 032
!
9 429 141
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<)74 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
i :
7
8
9
10
11
12
i
Beförderte Gütertonnen
Beförderte Thiere
Gewöhnliche Güter
Zahl der
Tonnenkm
auf
1 km Buhn
VerhältniH»
i Schüfe
Pferde
1
Rindvieh
Schwein?
Nationalbahnen:
im Xatinualbesitz
„ Privatbesitz .
:
48 684
121 876
2,5
9 322 7 608
5 980210 49 691
46603
571 5%
3 781
92 438
Provinzialbahnen .
61 680
1 3
14 214
744
19 213
Insgesnmnit:
18112 . . .
151)3 . . .
1894 . . .
1805 . . .
1896 . . .
1897 . . .
li*98 . . .
1
i
1
76 312
88 819
98 170
120 930
104 246
108 432
l,«:6,i :2,:>
l,o:5,7 : 1,7
l,o : 4,i:2,»
l,o : 2,:»: 1,»
4 727 767
4 616 457
5 404 771
6 003 7-16
l
44 407
55 118
75 750
58043
: .
544 612
536 977
554 883 j
637 412
1
8611-2
90072
108509
96 576
Der Reiseweg betrug für die Person im Durchschnitt 39 km gegen
41 km im Jahre 1805. 51% aller Personen fuhren in der I., 49% in
der II. Klasse. Auf ein Aehskilometer entfielen 1898 3,12 und auf da?
Bahnkilometer 41 792 Personen. Jeder Bewohner Argentiniens legte 189S
im Durchschnitt 1<>5 km auf der Eisenbahn zurück. In demselben Jahre
sind 172 705 Betten der Schlafwagen benutzt worden.
Im Eilgut verkehr legte jede Tonne einen Weg von 125 km — gegen
148 km im Jahre 1895 — , im gewöhnlichen Güterverkehr 176 km — gegen
144 km — zurück. Die beförderte Gütermenge ist nach einigen Schwan
klingen wieder auf dem Standpunkt von 1895 angelangt. Auf den Ein
wohner der Republik kamen 1898 428 tkm Frachtgut.
Die Angaben über den Viehverkehr sind vorstehend neu hinzugefügt
Am grössten ist die Stückzahl der beförderten Schafe, an Rindvieh wurden
nur etwa '/J0 dieser Zahl befördert, und an Pferden wiederum etwa nur
Vh, der Rindviehtransporto abgewickelt; nicht viel beträchtlicher als (Ii-
letztere Zahl ist auch die Zahl der beförderten Sehweine.
Im Folgenden sind die Einnahmen und Ausgaben in Pesos Gold
zusammengestellt.
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Die argentinischen Eigenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898. 975
1. Einnahmen in Pesos Gold.
Die Einnahmen stellen sich bei den einzelnen Bahngruppen im
Jahre 1898 und bei der Gesammtheit der Bahnen für die Jahre seit 1892
wie folgt:
Einnahmen aus allen Quellen
an f
auf
auf
Rpfrnsr
Ii H I
1 Bahnkm
1000 Loko-
motivkm
1000
Zugkm
Ii XX)
1. 1 1 » IN 1 1 1
Nationalbahnen:
im Nationalbesitz
1212507
656
368
614
15
„ Privatbesitz .
29 «23 712
2 404
950
1392
25
Provinzialbahnen .
1302082
1 102
654
1033
19
Insgesamrat:
1892 . . .
19 561 488
1 427
84«
1893 . . .
21 871 520
1576
756
im . . .
22904 490
1631
701
1895 . . .
26 394 306
1 869
750
1 185
21
1896
31 251 366
2 190
ööl
23
1897 . . .
28 293 081
1 940
831
1203
22
1898 . . .
32138:101
2094
881
1311
24
Von den Yerkehrseinnahmen entfallen auf
!
i
Personen-
verkehr
Gepäck-
überfracht
und Eil-
gutverkehr
gewöhn-
lichen
Güter-
verkehr
Tele-
graphen-
verkehr
sonstige
Quellen»)
Natinnalbahnen:
im Nntionnlbesitz
•260 930
19 766
1 149 419
24 965
906 580
6 454
9 777
Privatbesitz
7 469 704
20 519 463
171 459
313 6437
Provinzialbahnen .
304 578
930 377
11559
30(503
Iii'-gesnmmt:
1892 . . . ;
5 358 215
705 505
12678 866
161 942
1893 . . .
5 727 287
759 392
14 287 100
141 367
1894 . . .
5 738 06!
741 124
15 345 987
136635
1895 . . .
6 148 733
824 588
18 210671
149 272
183 529
1896 . . . 1
7 461 519
1 029 890
21 218 186
160607
1H1»7 . . .
7 258 147
1 082072
18 895 093
22 350 420
136 684
1H98 . . .
8 044 212
1 194 150
189 472
i
354 047
l) Lagermictfoen, Sonderzüge, Vermiethungeu von Erfrischungsräumen und
Speisewagen, Pinkatanzeigen u. s. w.
Digitized by Google
976 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1698.
Einnahmen aus den verschiedenen Quellen
in Prozenten der Gesammteinnahme
i
l!
Per-
sonen-
verkehr
Gepäck-
über-
fracht
und Eil-
gut-
verkehr
Aus
son-
stigen
Ge-
wöhn- Tele-
licher graphen-
Güter- verkehr
verkehr Quellen»)
Gesammt-
verkehrs-
eianahmc
in
Prozenten
des
Anlage-
kapitals
I
Nationalbahnen:
im Nationalbesitz
n Privatbesitz.
Provinzialbahnen .
Iusgesainmt:
22,86
25,a8
23,3s>
1,«3
3,n
T
74,77
69.»
71,4:,
0.:.:t
0,:.s
0,s^
0,so
1,06
2,4o
(vi
181« . . .
27,*
3,j
64,-i
(),si
3,.«
4.3..
1893 . . .
26,8
3,5
60,3
0,-;5
4,3:.
4.«
1894 . . .
25,i
3,8
67,o
0.yj
4,n
4,1«;
18% . . .
23,3
3,t
69,u
0,:.7
4,03
.">.*;
1896 . . .
23,*
3,3
68,o
0,:>i
4,89 :
1897 . . .
25,«
3,*
67,0
0,4*
8,1* |
•V»
1898 . . .
2ö,"3
3,7
69,«
0,w
1,0» ^
6,H
Zum Vorstehenden ist zu bemerken, dass die Einnahmerechnung für
1898 infolge Einführung eines neuen Gruppenschemas nur die gesammte
Betriebseinnahme zusammenfasse aber die Theileinnahmen aus Neben-
rechnungen und Zubehör der Rechnung über indirekte Einnahmen und
Ausgaben überweist. Die früheren Statistiken setzen diese Theileinnahmen
der Betriebseinnahme zu.
2. Ausgaben in Pesos Gold.
Die Ausgaben sind, wie früher, für Bahnunterhaltung. Zugkraft
Verkehr, Zugförderung und Verwaltung gesondert angegeben.
l) Lagermiethen, Sonderzüge, Venniethungen von Erfrischungsräumen u-ni
Speisewagen, Plakatanzeigen u. s. w.
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898. 977
a) Bahnunterhaltung.
Ver-
waltung
3
Oberbau
insgesammt
Kunst-
bauten
Gebäude
Xationalbahnen:
im Nationalbesitz .
„ Privatbesitz. .
Provinzialbahnen . .
8*20 664
23 285
237 157
1610 357
136 750
0 715
225686
15 148
50 Ml
44« 406
19 436
Insgesammt:
1892
. . .
240884
1 472 90*
161 739
195 994
1893
. . .
295090
1460 935
192951
258919
1894
304 554
1360 708
174 707
295 570
1895
1 « ■
299 783
1554 062
164 415
324 256
1896
* •
359671
2015 344
18223:%
238087
396 871
1897
1
• •
330 335
192574
406 743
1898
. . . 1
366 242
1984 264
250549
518 783
6
Arbeits-
geräthe
I
8
Er-
9
Telegraph j neuerungs-|
fonds
zusammen
10
Auf 1
Bahnkm
Nationalbahnen:
im Nationalbesitz .
12198
9 805
1651
343 760
186,03
„ Privatbesitz . .
62 412
127 926
487 034
3 282 485
266,«3
Provinzialbahnen . .
3 274
6 745
1 406
206 046
174,47
Insg-eaammt:
1892
70046
160203
2303 277
168
1893 .. .
72064
190 288
1
2609 325
188
1894 .. .
86 459
169 434
—
2519129
179
1895 .. .
83 539
170601
204 079
2 800 735
198
1896 . . .
82 620
208 550
3 472511
243
1897 .. .
85 759
172877
267 220
3 281004
225
1898 •
77 884
144 476
4901193 3 832 291
250
Auch hier ist wiederum zu ersehen, dass die National bahnen im
Privatbesitz am meisten und über den Durchschnitt für die Bahnunter-
haltung ausgegeben haben: auf die Unterhaltung der im Nationalbesitz
befindlichen Nationalbahnen sind indessen allmählich grössere Mittel ver-
wendet worden (186,02 Pesos Gold im Jahre 1H0H gegen 11.*^ Pesos Gold
im Jahre 1895).
Archir für Ei««nbahnwe«eii. 1901.
Digitized by Google
978 £>>e argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898
b) Zuerkraftk
•2
3
Personal
Material
Ins-
gesammt
Auf
1000
i
Lokomo-
tivkm
Feue-
rungs-
material
für die
Loko-
motiven
■ :
Nationalbahnen:
im Nationalbesitz j 1-20 290 37 158 521
„ Privatbesitz . | 1453 441 49 | 2 124 656
Provinzialbahnen . . 71 007 36 96 642
48
68
49
24 135
250 209
11 166
1
Insgesammt:
1892
1893
1894
1895
1896
1897
lHtJrt
822 790
967 152
924 435
1 036 423
1 319846
1 425 746
1 744 738
26
1 941 848
72
187 344
38
1 734 903
1 744 735
60
221 52»
9
33
54
230 3%
8
30
1 728 143
49
205 350
6
36
1 880 377
51
210 169
«.
42
2 048 777
60
212814
• ;
47
2 379 819
65
285 510
8
1
8 9 10 11 |
Material
12 1 13
Wasser
u. a.
Auf
1000
Lokomo-
tivkm
1
! Lokomo- Auf
tivunter-
haltung 1000
um' Lokomo-
-Erneue- . ,
rung
Auf
Ins- 1000
gelammt Lokoino-
tivkm
Nationalbahnen:
im Nationalbesitz
„ Privatbesitz .
Provinzialbahnen . |
26 471
175 057
17 413
8
6
*•'
139 53!» 42
1 260 535 40
91 924 46
468 956
5 363 898
288 152
14-2
17-2
145
Insgesamint:
1892 . . .
1893 • . .
1894 .. .
1895 . . .
1896 . . 1
1897 . . .
1*9* . . .
155 080 4
182 763 5
198 320 6
218941 6
i '
655 494 22
978 117 39
1060 111 37
1075 691 35
1 293 276 35
1 344 1U0 39
1 491 998 41
3 959 803 171
4 059 358 161
4 176 901 135
4 337 025 123
5 036 309 137
, 5 363 321 157
6121006 168
Digitized by Goo<J
Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898- «179
Während früher (1895) die Zugkraftkosten bei den im Nationnlbesitz
befindlichen Bahnen am grössten waren, hat sich jetzt das Verhältnis
umgekehrt, was beweist, dass die Nation ihre Bahnen jetzt besser im
Stande hält.
c) Z u &r f ö r d e r u n er s k o s t e n.
Züge
i
Unter-
warfen- haltungundl
dienst j Erneuerung
der Wagen
Ins-
gesammt
Auf
1000
Lokoino-
tivkm
Nationalbahnen :
im Nationalbesitz .
„ Privatbesitz . .
Pro vinzial bahnen:
39 678
572551
27 liVi
25 051 108 849 173 578
235 145 1 261 818 2 069 514
16 573 98 358 142087
Insgesammt :
1892 ....
1893 ... ■
1894 ....
1895 ....
1896 ....
1897 ....
1898 ....
— — 893 228
— 1019556
- 1136H45
— — 1 149 594
— 1 256 799
— — 1346 629
639 385 276 76«> 1 469 025
2087 229
2231 346
2107 606
2 317 744
2 429 960
2 385 179
72
69
«0
63
71
65
ist
Die vorstehende Tabelle
worden. Unmittelbare Vergleichung mit
im Endergebniss und mit Bezug auf die
beträge angängig.
gegen die frühere Statistik
den früheren Jahrgängen ist mu
geändert
Unterhaltung*- und Erneuerungs-
d) Verkehrsküsten.
Ver-
wal-
tung
Person«!
Stationen
(jeriithe.
Insge-
saimnt
Auf
1000
(einschl. j fc
einiger
nnder- motiv-
fleucb- . saniinen .. wt itiger ,
tung ko8t<'n 'Ponten) km
•
Cni- AI Ige-
formen, meine
Beleuch
Zu-
Nationalbahuen:
im Nationalbesitz
„ Privatbesitz .
Provinzialbahnen
Insgesammt:
31 805
433 253
29 3991
114 172
2 1H5 232
111 881
24 428
332 769
371 747
4 811
55 876
61 271
143 411 180 479 54
2 573 877 i| 3 257 434 104
127 015 163 832 82
1892 ....
— | 1 414 230
152»> 7 13
1 526 128
299 005
1893 ....
279 890
2 104 101
8:i
1894 ....
308 226
:
2 131 545
2131 545
75
1895 ....
— 1 850 308
161 545
148 505
2 674 821
2674 821
76
1896 ....
— 2 172 965
169 873
3 089 817
3 089 817
81
1897 ....
— 2 204 267
187 392
3 228 712
3 228 712
95
1898 ....
494 457 2 411 285
371 747
61 271
2 844 303
3 601 745
99
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980 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahn? 1898.
Auch die vorstehende Tabelle hat im Jahre 1898 gegen früher einige
Aenderungen in der Aufrechnungsweise erfahren.
e) Verwaltungskosten.
Ver-
waltungs-
rath im
Auslände
3
Vertretung
in
Buenos
Aires
Verwaltung
Verschiedenes
(Ver-
sicherungen,
Rechtsbeibt&nd.
Steuern und
Abgaben.
Ab-
rechniuigsaiiit.
Arzt u. a.)
Nationalbahnen:
im Nationalbesitz .
n Privatbesitz . .
Provinzialbahnen . .
448 48t>
30 112
151 011»
4 529
i
103 158
1»47 359
70 820
38 063
572 349
22168
Insgesainmt:
um ....
413 ooo
100 622
711540
432 561
1803 . . . . |
471) 1177
114 174
806084
576 331
1894 ....
455 421
116 654
804 300
646 637
1895 ....
467 353
128 260
857 992
472674
480 851
151 598
959 617
-
181*7 . . . .
450 ooo
144 300
1 005 118
181)6 ....
484 598
155 548
1 121 337
632 580
0
Zusam men
Auf
I Bahukm
8
Auf
1000 Loko-
motivkm
Auf
lOOOWagen-
achskm
Nationnlbahneu:
im Nationalbesitz
„ Privatbesitz. .
Provinzialbahnen
Insgesanmit:
181>2 .
1893 .
1894 .
1*95 .
1*90 .
ISD7 .
1*98 .
141 221
2 110 213
133 629
70
172
113
43
68
67
1,7*
1,76
2,00
4 664 329
1 970 560
2 023 012
1 920 279
2 164 453
2 255 400
2 394 063
121
143
145
130
152
155
156
Ol
07
Gl
55
59
00
00
2,»»>
2,<*
1,*.
1,M
1,61
1,76
Die Verwaltungskosten sind auf die liingeneinhett der Bahn dauernd
gestiegen, steigen aber jetzt — nach einem Rückgange bis 1895 -- auch
wieder auf die Einheit der Betriebsleistung.
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898. {itfl
Die Gesainmtausgabe kann zerlegt werden in eine direkte und eine
indirekte Ausgnbepost. Erstere umfasst die Zugkraft und Zugförderung,
letztere die Bahnunterhaltung, den Verkehr und die Verwaltung. Die
beiden Posten sind wenig von einander verschieden, wie die folgenden
Angaben zeigen:
- -
Gesammtausgabe
Direkte Ausgaben
(Zugkraft
und Zugförderung)
Indirekte Ausgaben
(BshnunterhaltunR.
v0,l,,,|, _
und Verwaltung)
Nationalbahnen :
im Nationalbesitz .
1 307 994
642 534
665 460
„ Privatbesitz . .
16092 544
7 433 412
8659 132
Provinzialbahnen . .
933 746
430239
503 507
Insgesammt:
1892 ....
II 415 734
1893 ... .
12 836 58t
6 146 587
0 689993
1894 ....
13 081930
6 413 259
6 668672
1895 ....
13846 464
6 444 629
7 401 835
1896 ....
16080 834
7 354053
8 726 781
1897 ... .
16558 403
7 750015
8808 388
1898 ....
18 334 284
8506 185
9 828 899
Die Gesammtbetriebsausgaben stellen sieh, auf die verschiedenen
Einheiten bezogen, in Pesos Gold wie folgt:
Gesammt- Auf Auf
betrag Auf iQ00ljQko. Auf 1000
der ! ßahnkm motlvkm lOOOZugkni Wagen-
Ausgabe achskm
Nationalbahnen:
im Nationalbesitz
„ Privatbesitz .
Provinzialbahnen
Insgesammt:
1892 .
1893 .
1894 .
1895 .
1896 .
1897 .
1898 .
1 307 994
16092544
938 746
11415 734
12836 581
18 081 930
13846 464
16080834
16 558 403
18 334 284
708
397
662
16^
1 306
516
756
13,*"
790
469
741
13,t>:.
833
445
13.H4
925
450
13,a>
932
400
623
12,16
981
394
622
11,»
1 127
438
658
11,9»
1 135
486
704
12,*.
1 194
503
748
13.6»
Digitized by Google
<)H2 Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
Im Verhältnis*» zur Einnahme stellen sich die Ausgabeposten wie folgt
Verhältniss der Ausgabe zur Koheinnahme in Prosen teu
1
Balin-
unter-
ii altung
Zuj?-
kraft
1
Verkehr
Zugför-
derung
i
Ve,
waltung
zu-
sammen
Nationalb» hnen:
i
11,6..
im Nationalbesitz
28,:»:.
38,«*
14,**
14,32
107,-
- Privatbesitz .
11,.«
I8,u
II, nn
7,tr.
Prnvin? i t 1 h'i tincn
.1 I «J > II16Jclll>clIlllv>Il
•»»> n
• l »i
1*» W
10,91
10,36
71 7*1
« Ayl"
1
Insgesamt)! i:
1
<
I
1802 . . .
12
20
9
1893 . . .
12
19
10
1
9
9
59
1894 . . .
11
18
10
9
1 »
1895 . . .
11
10
10
8
7
52
18% . . .
11
1(1
10
7
7
51
1897 .
I!
19
11
8
8
58
1898 . . .
1 1
19,«.:.
ll,ai
7, »2
7,*:>
57,<v.
Im Folgenden sind die Einnahmen und Ausgaben in Beziehung zum
Kapital gestellt. Das Kapital betrug:
a) Kapital (in Pesos Gold).
Zuge- Ausge-
lassenes gebenes
Kapital Kapital
;
^«*- Von dem Kapital sind be-
schafft durch
«eben
»Ulf
1
Bnhn-
kn.
Obli- Voraugs- Gtwöhii-
hche
gationen aktien Aktjen
Nationalbahnen:
im Nationalbesitz
„ Privatbesitz .
Pritviuzlalbahnen
54 958 782 54 958 782
582 79(5 201 434 980 753
28887 - — -
35 823 229 822312 58 437 187 146 671 2M
34 503 673 33 627 560 28 474 . 6 870 528 12 848 724 1 3 908 3»
Inngesammt:
1892
1893
1894
1895
18%
1897
1898
459 224 315
476 543 910
483 508 766
485 359 727
572 &54 022 508 216 31 5
' 622 258 656 528 5 1 7 095
,33 510' —
34 335 —
34 464 —
34 377 —
— ;l —
34 444 ! —
83 883 236 692 840 ! 71 285 91 1 160 579
Digitized by Google
Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1896. <)8B
In der folgenden Zusammenstellung sind die gesammton Betriebs-
einnahmen und Ausgaben aufgeführt, während bisher die reinen Betriebs-
einnahmen und Ausgaben, auf die sich auch der Ausgabeprozentsatz in
der vorletzten Spalte der nachfolgenden Gewinn- und Verlustrechnung
bezieht, angeführt waren. Letztere stellt sich wie folgt:
b) Gewinn- und V e r 1 u s t r e c h n u n g (in Pesos Gold).
3
2
Gi'sammte
Roh ein nähme
Betrag
in Prozent,
des
Kapitals
Gesamiutausgabe
Betrag
in Prozent,
des
Kapitals
Nationalbahnen:
im Nationalbesitz
„ Privatbesitz
Provinzialbahnen
'1
Insgesamint:
1892 .
1893 .
1894 .
169.-> .
1896 .
1897 .
I 2f»3 085
30 589 968
1 398 45«
2,21
3,*7
I 370 809
10 728 440
I 003 812
2, a-
3, ;.>
19 561 488
21 871 520
22 904 490
2(5 394 300
31 251 31 Mi
28 293 081
33 24 1 509
4,26
4,:*
4,7 4
5,6»;
5.74
11 720 458
12830 581
13 081 930
13 846 464
16080834
16 558 403
19 103 121
2,v
2,t;:«
2.;.
2,*7
:V-.
1 6
7
8 1 9
G e w i n n
Verlust
Ausgabe
in Prozent
der
Einnahme
■
Gewinn oder Verlust
in Prozenten des
Kapitals
Natioualbahnen:
im Nationalbesitz .
„ Privatbesitz . .
H9 413
13 960 320
1
207 197
98 798
108
54
-HM« —Oi»* = — 0.»
-f3,*> — 0..* = -f3.i-
Provinzialbahnen
403 91s
9 27 1
72
-4-1.*' — O.ru = -4-l.i7
Inagesainmt :
1892 ...
7 841 <>50
00
2.41'
1893 ....
9 034 029
59
1 ,•.<•'
1894 ....
9 822 500
57
2.13
1895 . . . .
12 547 842
52
2.fi'
1896 ....
15 170 532
3,u
1897 ....
1 1 734 078
59
2..i-
1898 ...
14 138 388
57
2.7.
Digitized by Google
984 D»e argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
Mit Verlust arbeiteten 1898 die im Nntionalbesitz befindlichen Bahnen
mit Ausnahme der Andinischeu, ferner die Villa Maria Rutino, Nordost-
argentinische, Transandinisehe und Cordoba und Nordwestbahn. Di«*
Verzinsung des Kapitals ist auch bei den nationalen Privatbahnen keine
günstige. Im Besitz der Zinsgewähr befand sich nur noch die Trans-
andinische Bahn. Durch Erlass vom 31. Januar 1898 wurde die Zins
gewahr noch für die Ostargentinische Bahn, durch üebereinkommen vom
1*2. Mai 1898 für die Zentral Oordoba-Nordsektion beseitigt.
Das Oesammtergebniss des Betriebes ist am Schlüsse dieses Aufsatzes
für die einzelnen Bahnen tabellarisch genauer nachgewiesen. Die Tabelle
kann mit den früheren Zusammenstellungen dieser Art bequem verglichen
werden. Zu bemerken ist, dass die Einnahme- und Ausgabeposten Jdie
gesammte Betriebseinnahnie und Ausgabe wie vorhin in der Gewinu-
imd Verlustrechnung darstellen, wahrend der Betriebskoßffizient (letzte
Spalte) sich wieder auf die reinen Betriebseinnahmen und Ausgaben
bezieht.
Zum Schlüsse folgen noch die üblichen Zusammenstellungen über
den Beamtenstand und die Unfälle wahrend des Jahres 1898:
Ü
Anzahl
der Angestellten
uud Handwerker
Gehälter und Löhne
(Pesos Gold)
! t
ge8animt
i
auf 1
Bahn-
km
Ins-
gesammt
auf 1
Bahn-
km
Jahres-
verdienst
eine»
Angestellten
Verhältni^-
zahlen flir
den Jahn»*-
verdieust
Nationnlbalmcn:
!
im Nationalbesitz
8 272
1,77
1 001 431
542
306,6
l,w
„ Privatbesitz .
32223
2,««
12029 130
976
374,(i
1,«
ProviuziallmhiK-n .
2044
l,7J
664 018
562
325,M
Insgesnmmt:
t
i
1892 . .
_
254,01
1893 . . .
20 080
2,11
7418419
558
264,if
1894 . . .
80 655
2,i s
7 066 902
546
250,iu
I89.r> . . .
32 531
2,»«
8 689 092
615
267,1"
189t; . . .
34 05(3
2yVJ
10 760 772
754
315/J7
1*97 . .
36 .'»71
-
2,51
11627 914
797
317^:.
1898 .
37 539
ä„
13 694 579
892
364,hi
i
Digitized by Google
Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 189«. 985
Unfälle.
1
1
2
3 4
5
6
I
Fnt>
gleisungen
Zusammen-
stösse
ZusrhrJLnrif
Fussgänger Sonstige
auf UnfÄlle
der Bahn ~
*\T q f i i inqlKuh nan •
.> HtH>iiiiiuHiint;ii.
im nationaioesiiz
10
1
4
1
PpitratKusitv
269
12
2
122
15*2
Provinzialbahnen .
12
1
—
4
8
Insgesammt:
1892 ....
383
59
70
1898 ... .
595
40
261
1894 ....
279
341
47
326
1895 ....
27
612
1896 ....
416
40
368
1897 ... .
1
303
29
OOr>
1896 • *
389
23
334
I
i
10
Gesammtergebniss
1
Gesammtzahl
der Unfälle
auf
lOBahnkm
Todte
Verletzte
Nationalbahnen:
im Nationalbesitz
124
0,63
8
7
„ Privatbesitz .
597
0,4s
126
159
Provinzialbahnen .
25
0,si
8
4
Insgesammt:
1892 ....
512
0,73
136
117
1893 ....
896
0,77
151
207
1894 . .
652
980
0,0»
186
162
1895 ....
0,46
165
131
18% ....
808
0,6V
173
184
1897 ....
729
0,57
171
188
1
1898 ....
746
0,4S
142
170
Ausser den in der Zusammenstellung angeführten Fällen kamen noch
24 Todrungen und 60 Verletzungen unabhängig vom Betriebe vor. Schadens-
ersatz wurde in 32 Fallen im Gesammtbetrage von 32 127 Pesos Gold
geleistet.
Digitized by Google
1)86 I >te argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
B und C. Neben- und Kleinbahnen.
Die Tabelle am Schlüsse des Aufsatzes enthält diejenigen An-
gaben über diese Bahnen, welche die Statistik aufführt. Die Spurweiten
sind sehr verschieden; sie gehen von 0,0 m bis zur Weitspur von 1.67g ra.
Die Spurweiten sind in der Zusammenstellung der Ergebnisse für dir
einzelnen Bahnen angegeben. Von den Nebenbahnen dient die Malagueno-
bahn vorwiegend zur Beförderung von Kalkstein und Kalk, auch Holz.
2
o
a
a
j
Name der Bahnen
3 4
Lauge der Bahnen
in Kilometer
Betriebslänge
Ende 1898
hinzuKetrptfti
sind davon im
Jahn- 18!ȣ
A. Haupt-
I. Nationalbahnen
Andinische (Abschnitte Rio IV und La Torna)
343.18
Zentralnord (Nord- und Südabschnitt) . . .
1 083,«;
32,v4
Nordargentinische:
Rio.ja- und Nordabschnitt
463,;»;
165, »7
05,73
Summe zu I oder Mittel
1 956,74
-201,1!»
n.
o
6
7
8
9
10
II
12
13
Buenos Aires:
Südbahn
Ensenada-Abschnitt
Buenos Aires Westbahn
Rosario-Bahu
Zentralargentinirtche
Pazifische
Grosse Westargentinische . . . .
Villa Maria— Rufino
Bahia Bianca und Nordwest . . .
Westsantafezinische
Crosse Süd-SantaFe und Cordoba
zu übertragen
2 589,™
225,13
190,04
966,74
1 498,40
3.-..
1361,16
44,is
687,*7
513,u
226,84
377rv»
210,4:.
0,1
386,7<i
84,4,.
9 008.53
358,«
Digitized by Google
Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898. 087
Die Catalinasbahn in der Hauptst&dt beförderte 230140 t Fracht, die in
Niederlage gingen, uud 276 036 t im Durchgang und im Verkehr zum
Hufen. Die Hafenbahn von Buenos Aires hat ausser 10 Tenderlokoraotiven
keine eigenen Betriebsmittel. Sie beförderte 1898 255 803 t Gut im Eingang,
113 728 t im Ausgang und 113 136 t im Durchgang. Ausgeführt wurden
hauptsachlich Mais, dann Vie.hfutter und etwas Flachs. Die Angaben über
die sonstigen Bahnen sind überaus dürftig und lückenhaft.
i
Ausgegebenes Kapital
in Pesos Gold
insgesammt
auf
das Bahnkin
Garantirtes
Kapital
in
Pesos Gold
8
Garantirier
Zinsfus»
in
Prozente»
9
Befördert
sind
Personen
bahnen.
im Nafionalbesitz.
8 655 607
f 22 577 610 \
\ 10 666228 i
10 227 207 \
2 82*2 130 /
25 220
30670
24 522
«6 (MX»
216 192
23 112
1 0 **57
54 958 782
im Privatbesitz.
28087
316 251
97 185 967
37 525
i
1
i
i
3 394 054
15 172693
70 962
i
!
1 372698
3«J50l 464
40 862
i
_
t
3 485 430
47 «37 238
31 792
1
2 595 482
56 283 308
41 348
'
i
l
1
3 288(133
25 704 (100
37 398
t
1
I;
458 980
20 943 750
40 818
i
■
222 899
5 750 479
25 355
;
ii
1
10 noc
8 31« 000
22023
1
—
|1
17 519
10 17« 903
48 369
,1
5.
98 450
10604 098
i
1
27 422
94 54«
337 275 960
1
1
15 038 703
Digitized by Google
988 t)«e argentiniachen Eisenbahneu und ihre Ergebnisse im Jahre 189*.
1
2
3
4
•
Länge
der Bahnen
in Kilometer
Laufend
•> a m e aer Bannen
Betriebslänge *»*»*«»™«
„ , sind davon im
Ende 1898 Jahrc ^
Ucbertrag
9 008,»
368.«
14
160,*
15
470,7.s
135,*
16
884,58
17
268,«
—
18
1 306,»
—
in
Uli «,u
70,0»
Summe zu II oder Mittel
12 313.os
—
494
III. Provinxial
21
622,30
22
i
195jw
7
2a
210,52
24
1B3,k
—
.>uuinn* au in oaer Miuei
1 180,8!»
Summe Hauptbahnen oder Mittel
Iii "fcllA"
(IQfl CiL
B. Neben
2f>
Malaguefiobahn (Spur 0,75 m)
26,m
26
42,oo
27
Colonia Ocampo— Puerto Parana (Spur l,o m)
40,00
30,oo
2*
v^orru'ine.s sau L<ui8 <ie uorrR*nie8(opuru,w)nij
29
\ 12VJ3
30
aal en Dann uuenoM-Aire» (opur 1,676 m; . . .
26,io
C. Klei*
86.<w
K
224,(K)
3H
Trambahn La Plata— Las Talaa (Spur 1,676 m)
7,60
Digitized by Google
Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898. 989
5
6
7
8
9
Ausgegebenes Kapital
in Pesos Gold
Garantirtes
Kapital
Garantirter
■
Zinsfuss
Befördert
sind
Personen
iiisgeguniuiu
auf
das Bahnkm
in
Pesos Gold
i
in
Prozenten
337 275 900
15 038 703
5 180 7*30
31888
22 348
25627 105
54 444
33 502
21 (J00000
•23 739
178 747
37 191
1
52 700
SSaU 720
22 6M>
299 755
4 89d 840
40 345
3 720208
7
8926
1 008 000
14 379
816
434 OSO 753
35 322
— — 15 635 497
bahnen.
16 174 040
25 991
159 094
5 71)4 992
29 718
260832
5 040 000
23 943
•
65 241
6 61*528
43202
41 141
33 627 560
28474
526308
523 517 095
; 33 883
16 478058
bahnen.
240 000
—
•
2714
480 620
1
t
bahnen.
420000
■
16880
3 000 000
210186
102463
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9ik) Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
1
2
10
11
•
c
1
%
•c
z.
Name der Bahnen
Befördert sind
Gütertoun«*!)
Ä
*
Vieh
Eilgut. Frncht-
gut und Vieh
A. Haupt-
I. Nationalbahnen
1
Andinische (Abschnitte Rio IV und La Torna)
34 600
281 443
o
Zentralnord (Nord- und Südabschnitt) . . .
27*204
331 50*»
3
Nordargentinische :
1
5642*
45 481»
48
5118
Summe zu I oder Mittel
67 394
663 556
II. Nationalhahnen
4
Buenos Aires:
3 539 477
1 597 25*2
440287
46008«J
5
765063
954 915
6
1 103 528
980 192
7
335 405
1363 56t»
8
307 074
374 126
9
37 430
300 107
10
32305
44 47 s
II
11467
32 228
1-2
Westsantafezinische
5 471
188 «XU»
.3
Grosse Süd-Santa Fe und Cordoba ....
19080
163 615
37 064
69 225
17 469
71 522
1«
Zentral-Cordoba (Nordabsthnitt)
25 440
3729a5
17
8849
i
278 807
16
3 452
031 39:»
II»
5030
4 23*2
•20
54
6 310
Summe zu II oder Mittel
! 6693 936
7 893 844
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Dil* argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1698 991
12
Gesaumite
Betriebs-
einnahme
in
Pesos Gold
Gesammte
Betriebs-
nusgabe
iu
Pesos Gold
14
Reineinnahme
(4- oder — )
Pesos Gold
15
Rentabiiitat
des
Kapitals
in
Prozenten
16
Die reinen Be-
triebsausgaben
betragen
von den reinen
Betriebs-
einnahmen
%
bahnen.
im Nationalbesitz.
465 66ö
692 907
376 252
754 078
240 531)
! +
89413
61 171
+ l.w
— 0,is
73
III
\
1
1*4 513
146 026
- 1,«
257
1253 085
1 370861) |{ +
89 413 \
207 197 /
- 0,»2
l-H
im Privatbesitz.
8 329297
i
3 301 862
+
5 027 436
39
950 149
629 654
+
320 495
1.
4- 2,ti
67
8 349 798
1 764 188
+
1585 610 ,
+ 4,»v
53
3 976 907
2212 153
+
1 764 754
+ 3,70
56
.-»025 042
2532 203
+
2492 839
+ 4,«
51
2 037 424
1079 553
+
957 871
+ 3,73
50
1 873 777
1 058 496
1 +
815 281
8 623
4- 3,«
57
83 tri 7
91 650
- 0,K.
113
184 676
184 742
i
66
101
493(504
317 157
+
176 447
+ 1."
60
517 907
292 440
+
225 467
+ 2,"
56
186 256
170 396
+
15860 ,
4- O.ai
91
152 758
179 897
i
27 139
— 0,iu
119
1 132386
988 861
j +
148 525
4- o,c«
88
604 398
505 116
+
99282
+ <>,!*
77
1 622095
1300 416
: +
321 679
+ l.io
80
49 573
112 543
! -
62 970
- 1,»
229
20 81)4
12 113
+
8 781
4- <V'
53
30 589968
16 728 440
' / + 13960326 \
! \- 98798/ i
+ 3,1,
54
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992 Die argentinischen Eigenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1898.
2
-r
—
•1
%
Name der Bahnen
10
II
Befördert sind
Vieh
Gütertonneii
Eilgut, Fracht-
gut und Vieb
Summe zu III oder Mittel
34 528
Summe Hauptbahnen oder Mittel | 6 796 777
21
16 607
240201
22
Nordwestargentinische (nach La Madrid) . .
12594
314 187
23
5 127
201 915
24
200
25 43*
871 741
9 429141
25 Malaguefiobahn (Spur 0,7?. m)
20 Florencia— Piracua (Spur l,us in)
27 Colonia Oeampo— Puerto Parana (Spur l,o m)
2s Corrientes— San Luis de Corrientes (Spur 0,6om)
29 Catalinas (Spur 1,676 m)
30 Hafenbalm Buenos-Aires (Spur 1,676 m) . . .
B. Neben-
85 98t!
4 160
230140
276 03H
31 Kata^Ia-Trambahn (Spur l,<. m)
32 Rural-Trambahn (Spur l,<s:. m)
Trambahn La Plata— Las Talas (Spur lt676 m)
33
C. Klein-
42086
57 63t)
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Die argentinischen Eisenbahnen und ihre Ergebnisse im Jahre 1896 998
12
(iesannnte
Betriebs-
einnahme
in
Pesos Clold
18
Gesammte
Betriebs-
ausgab«*
in
Pesos Gold
14
15
Reineinnahme
'\ Rentabilität
des
(4- oder — ) Kapitals
Pesos Gold
in
Prozenten
16
Die reinen Be-
triebsausgaben
betragen
von den reinen
Betrieba-
bahnen.
4M 02»
+ H5 728
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+ 100 322
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57
bahnen.
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47 500
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zur Niederlage und
im Dnrchgang und zum Hafen
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-|- .3 841
4- 3,7.'.
umfassend
das Jahr 1898 und die ersten 4 Monate des Jahres 1899.
Archir für Eisenbahnwesen. 1901.
«1«
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1
994 IMe argentinischen Eisenbahnen und ihre KrgebnisKe im Jahre 1K9H.
In den letzten Jahren ist die KJeinbahnfrage mehr erörtert worden.
Anlass hieran gab besonders die Südbahn, die immer nachdrücklicher da*
Ziel verfolgt, den Verkehr nicht allein der Provinz Buenos Aires zu mono-
polisiren, sondern auch den ganzen Aussenhandel Argentiniens, soweit er
sich der grossen Seelulfen bedient, an sich zu reissen. Sie beherrscht
jetzt die Häfen von La Plata und Bahia Bianca, setzt sich südlich vom
Riachuelo in der Hauptstadt fest und trachtet danach, auch den grosses
hauptstädtischen Maderohafen mehr und mehr brach zu legen. Der Ver-
such der Provinz Buenos Aires, das Verkehrsmonopol der Südbahn durch
Konze8sionirung von Kleinbahnen — man denke sich Kleinbahnen von
über 700 km Lange zwischen Buenos Aires und Bahia Bianca, die man
thatsächlich erwogen hat! — zu durchbrechen, ist kläglich gescheitert:
denn die Südbahn wusste eine solche Fluth von Klcinbahnprojekten zu
den ersten, welche man konzessionirt hatte, hinzuzuzaubern, dass die
ganze Bewegung ins lächerliche gerieth.
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Die neuen Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen.
Mit einer Tafel Abbildungen.
Die neuen, vom kaiserlich japanischen Verkehrsrainisterium in Tokio
erlassenen, am I.Oktober 1900 in Kraft getretenen Vorschriften über den
Eisenbahnbau zerfallen in drei Hauptabschnitte, nämlich erstens Art. 1 bis
34, die die Bahnanlage, zweitens Art. 35 bis 45, die die Betriebsmittel
betreffen, endlich drittens Art. 46 bis 53, die Einführungsbestimmungen
enthalten. Wir lassen zunüchst die Bestimmungen selbst nach ihrem
Wortlaute in deutscher Uebersetzung folgen, wobei die englischen Masse
und Gewichte in den Einheiten des metrischen Systems wiedergegeben
sind.
I. Bauliche Anlagen.
1. Umgrenzungslinie des freien Raumes.
1. Die Umgrenzungslinie des freien Raumes musfc mindestens der in den
Figuren 1 — 8 mit A bezeichueten Linie entsprechen. Wenn indes» die Linie
in einer Krümmung liegt, muss die Umgrenzungslinie entsprechend der
Verschiebung und Neigung ihrer Mittellinie gemessen werden, gemäss der
Ueberhöhung der äusseren Schiene und der Spurerweiterung.
2. Für Eisenbahnen, die nur dem Güterverkehr dienen, kann die Umgrenzungs-
linie mit Genehmigung der Regierung eingeschränkt werden.
2. Krümmungen:
1. Der Krümmungshalbmesser bei Hauptbahnen darf nicht kleiner sein als
300 m; in besonderen Fällen ist mit Genehmigung der Regierung eine
Einschränkung big auf 160 m zulässig.
2. Zwischen Gegenkrümmungen ausserhalb der Stationen soll eine gerade
Strecke von geeigneter Länge eingelegt werden.
3. Neigungen:
1. Im allgemeinen sollen die Neigungen der Bahn nicht stärker sein, als 1 : 40,
in keinem Falle aber stärker als 1 : 25,
2. Der Neigungswechsel soll, wenn der Winkel zwischen den Neigungen
35 Minuten übersteigt, durch einen Bogen von geeignetem Halbmesser
ausgerundet werden.
60*
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ß Die neuen Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen.
4. Breite des Bahnkörper»:
1. Die Breite des Bahnkörpers in Planumshöbe gemessen soll bei Dämmen
und Einschnitten, ausschliesslich der Seitengraben, von der Gleismitte
aus mindestens 2,13 m (7 ' engl.) betragen.
5. Entwässerung des Gleises und der Bettung:
1. Das Bahnplanum muss die zur Entwässerung des Gleises erforderliche
Höhenlage haben.
2. Die Stärke der Gleisbettung zwischen Schwelle und Planum soll in der
Regel nicht weniger als 15 cm (6" engl.), in keinem Falle weniger al9
cm (8") betragen.
(>. Gleisabstände:
1. Der Gleisubstand doppelgleisiger Strecken soll mindestens 3^ in (Ii ')
betragen. Kommt ein drittes Parallelgleis zu einein Gleispaar hinzu, so
soll sein Abstand vom Nachbargleis mindestens 3,66 m (12') betragen.
2. Liegen mehrere Gleispaare neben einander, so soll der Abstand zwischen
Gleisen, die zu verschiedenen Gleispaaren gehören, mindestens 3^6 m
betragen.
3. In den Stationen soll der Glcisabstand nicht weniger als 8,m m (12') be-
tragen.
7. Tragfähigkeit der (Heise:
I. Das Hauptgleis muss im Stande sein, an jeder Stelle den durch eine
bewegliche Achsbelastung der Betriebsmittel von mindestens 10,1« t (10 t
engl.) hervorgerufenen Druck mit Sicherheit zu tragen.
8. Schienen:
I. Die Schienen des Hauptgleises müssen aus Stahl sein und ihr Gewicht
soll mindestens 22,3 kg f. d. m. <45 Pfund f. d. Yard) betragen.
!». Spurweite und Ueberhöhung der äusseren Schiene.
1. In der geraden Strecke soll die Spurweite zwischen den Innenkanten der
Schienenköpfe gemessen 1,067 m (3»/»') betragen.
2. In der geraden Strecke sollen die beiden Schienenköpfe gleich hoch
liegen.
3. In Krümmungen, mit Ausnahme der Weichenkrümmuugen, muss die Spur-
weite dem Krümmungshalbmesser entsprechend vergrössert werden.
4. In allen Krümmungen, mit Ausnahme der Weichenkrümmungen, soll die
äussere Schiene entsprechend der Zuggeschwindigkeit und der Krümmung
des (üeises gegen die innere Schiene überhöht werden.
5. Der Höhenunterschied zwischen der inneren und äusseren Schiene soli
in der an die Gleiskrümmung anschliessenden Geraden oder in dem
Uebcrgangsbogen allmählich, und zwar auf eine Länge gleich dem 200-
fachen des Höhenunterschiedes zum Ausgleich kommen.
10. Weichen und Kreuzungen.
1. Der kleinste Krümmungshalbmesser für Weichenkrümmungen soll bei
Abzweigungen aus Hauptgleisen nicht unter 122 m (400 ), im übrigen
nicht unter öl m (200') betragen.
2. Die Spitze der Zungenschiene soll mindestens 88,;» mm ('S1!* ") aufschlagen.
Digitized by Google
Di«« neuen Bauvorschriften für die japanischen K i *e m bahnen.
9117
11. Spielraum bei Zwangschienen.
1. Der Lichtraum zwischen Haupt- und Zwangschiene darr in Weichen und
Kreuzungen nicht mehr als 47,»; mm (l7/s") betragen.
2. In allen anderen Fullen muss dieser Lichtraum mindestens 60,* mm (2 ")
betragen.
12. Brücken.
1. Hölzerne Eiseubahnbrücken sind im allgemeinen nur für Spannweiten bin
zu 3,66 m (12 ') zulässig.
2 Hölzerne Eiseubahnbrücken grösserer Spannweiten können mit Genehmi-
gung der Regierung errichtet werden, wo dies nach den örtlichen Ver-
hältnissen nothwendig erscheint.
3. Bei eisernen oder stählernen Brucken müssen die Träger aus Schweiss-
etsen oder Walzmaterial hergestellt sein.
4. Für Brücken über Landstrassen und Kanäle mit starkem Verkehr muss
die Fahrbahn in einer Breite von mindestens 3,<o m (10') abgedeckt sein.
13. Neigung des Hauptgleises in Stationen.
1. Die Neigung des Hauptgleises in Stationen darf im allgemeinen nicht
grösser sein als 1 : 300; in besonderen Fällen kann die Neigung mit Ge-
nehmigung der Regierung auf 1 : 100 erhöht werden.
14. Sehutzvorkehrungeii.
1. Wenn eine Zweigbahn oder ein Auschlussgleis mit starkem Gefälle an
eine Hauptbahn anschliesst, so muss eine geeignete Vorkehrung getroffen
sein, um das Ablaufen von Fahrzeugen in die Hauptbahn zu verhüten.
15. Anschlussstationen.
I. Wenn zwei oder mehr Bahnlinien in dieselbe Station einlaufen, muss die
Anordnung so getrofTen werden, dass ein Zug mindestens von gleicher
Länge, wie die Züg«- der Balm, auf der die kürzeren Züge verkehren,
leicht und schnell von einer Bahn zur andern übergeführt werden kann.
16. Anschlusspunkte und Signal Stationen.
1. An dem Punkte, wo Kisenbahnliuien ausserhalb von Stationen zusammen-
treffen, ist eine Signalstation vorzusehen.
2. Wenn bei einer Baiin, auf der das Raumblocksystem eingeführt ist, eine
Station in zwei oder mehr Abschnitte eingetheilt ist, so sind an den
Grenzen der einzelnen Abschnitte Signalstationeu vorzusehen.
17. Anschlüsse und Kreuzungen von Bahnen.
1. In Stationen, wo dasselbe Gleis zur Ein- und Ausfahrt von Zügen zweier
verschiedener Bahnlinien benutzt wird, oder wo die Gleise verschiedener
Bahnen einander In Schienenhöhe kreuzen, sind die Weichen dieser Gleise
mit den feststehenden Signalen in Abhängigkeit zu bringen.
2. In dem vorerwähnten Fallr sind, soweit erforderlich, Schutzgleise vor-
zusehen.
:i Bahnlinien sollen einander nicht in gleicher Höhe kreuzen, ausser inner-
halb von Bahnhöfen, Anschlussstationen oder Sigualstationen, wo geeig-
nete Vorkehrungen dnzu getroffen sind.
4. Art. 17» und 17* finden Anwendung auf Anschlüsse und Kreuzungen von
Bahnen in Ansehlusspunkten.
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!»j)8 Di«» neuen Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen.
18. Persouenbahnsteige.
I. Der geringste wasserechte Abstand der Vorderkante von Personenbahu-
steigen von der Gleismitte muss 1,37 m (4Vt') betragen. Wenn indess der
Bahnsteig in einer Krümmung liegt, so ist dieses Mass entsprechend dem
Krümmungshalbmesser so zu erhöhen, dass Betriebsmittel bis zu 16,76 m
(56') Länge mit einem Abstände der Drehgestellmitten von 11,2* m (87 0
und einer äusseren Breite gemäss Arr.351 ungehindert durchfahren können.
•2. Die Bahnsteigbreite darf nicht weniger als 2,u m (7 ') und zwischen zwei
Gleisen nicht weniger als 2,7« in (9 0 betragen; dieses Grenzmass findet
indess keine Anwendung auf Bahnsteigtlieile, die über das in Art. 18*
festgesetzte Längenmas* hinausgehen.
3. Die Höhe der Bahnsteige muss mindestens 46 cm OVtO und «larf höch-
stens 81 cm (2 0 über Schienenoberkante betragen.
4- Bahnsteige sind an ihrem Ende mit einer Kampe von einer Neigung
nicht steiler als 1 : 4 abzuflachen.
5. Die Bahnsteiglänge muss mindestens der Anzahl der Personenwagen in
den Zügen der betreffenden Bahn entsprechen.
6. Säulen und andere feste Gegenstände auf dem Bahnsteige müssen min-
destens 1,07 m (3VjO Abstand von der Bahnsteigkante haben.
7. Das Ende von Gleisüberbrückungen oder Bahnsteigtunneln muss min-
destens 1,5» m (5 0 und
8. Stationsgebäude auf dem Bahnsteige müssen mindestens 2,ts m (7 ') Ab-
stand von der Bahnsteigkante haben.
l'J. Anordnung von Weichen und Wi-iehensignalen.
I. Alle Theile von Weichen und Weichensignalen, die über Schienenober-
kante hinausragen, müssen mindestens einen Abstand von 1,4.% m (4' 9">
von Gleismitte einhalten und dürfen nicht höher als m (6' über
Schienenoberkante hinausragen.
20. Krcuzungsgleise.
1. In den Stationen eingleisiger Bahnen ist mindestens ein Kreuzungsgleis
von nicht weniger als 213 m (700 0 Nutzlänge vorzusehen.
2. Auf Strecken, wo es nicht erforderlich ist, lange Züge zu fahren, kann
die Länge der Kreuzungsgleise soweit eingeschränkt werden, als für ni»-
betreffende Strecke angemessen scheint.
21. Feststehende Signale.
1. Auf Bahnhören, Anschlusspunkten und Blockstationen sind Stationssignale
(home-signala) vorzusehen. Wenn diese aus einer Entfernung bis zu 800 m
über den Gefahrpunkt hinaus nicht zu erkennen sind, sind Vorsignale
anzuwenden.
2. Auf Bahnhöfen sind soweit erforderlich Ausfahrngnale und Wegesignale
(siding-signals) vorzusehen.
3. Spitzbefahrene Weichen in Haoptglcisen müssen mit den Signalen in
gegenseitiger Abhängigkeit stehen oder mit Weichen Signalen versehen
sein; diese Regel findet indess keine Anwendung auf Spitzweichen in
Bahnhöfen, die verschlossen gehalten werden oder mit Weichenstellern
besetzt sind.
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Die neuen Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen.
999
22. ElektriseheMelde. werke (communicating raachines).
1. Auf jedem Bahnhofe, Anschlusspunkte und jeder Signalstation sind elek-
trische Sprechapparate vorzusehen.
23. Warteräume und Aborte.
1. Jeder Bahnhof muss mit Warteräumen, Abortanlagen und den sonstigen
erforderlichen Einrichtungen für die Reisenden versehen sein.
24. Qüterbahnsteige (Laderampen).
1. Die Vorderkante der Qüterbahnsteige muss von der Gleismitte mindesten*
einen Abstand von Iji ni (4V2 ') haben, mit Ausnahme der nach Art. 1 *
vorgesehenen Einschränkungen.
2. Die Höhe der Güterbahnsteige über Schienenoberkante soll 91 cm (3 ')
nicht überschreiten; dieses Mass kann indess je nach Beschaffenheit der
abzufertigenden Güter nöthigen Falles erhöht werden.
23. Lokoinotiv- und Wagenschuppen.
1. In Lokomotiv- und Wagenschuppen muss der Gleisabstand mindestens
3,66 m (12') betragen.
2. Das Breiten- und Höhenmass der Thore von Lokomotiv- und Wagen-
schuppen muss mindestens einen Spielraum von 15 ein (6 ") gegen die
nach Art. 35 1 festgesetzte Umgrenzungslinie der Betriebsmittel haben.
3. In Lokomotivschuppen sind Feuergruben von mindestens 68 cm (2' 3")
Tiefe unter Schienenoberkante vorzusehen.
26. Gleisbrücken und Tunnel.
1. In Bahnhöfen, wo Züge aus verschiedeneu Richtungen gleichzeitig ein-
fahren und starker Personenverkehr herrscht, sind Gleisbrücken oder
Bahnsteigtunnel vorzusehen.
27 Wasserbehälter.
1. Der Inhalt der Wasserbehälter muss mindestens 8, . ebni (300 Kubikfuss)
betragen.
2. Es muss mindestens eine Wassermenge von 0,*s cbm (16 Kubikfuss) in
der Minute geliefert werden können.
3 Die Ausflussmündung muss mindestens 2,7 4 m (9') über Sehienenhöhe liegen.
2ri. Drehscheiben und Schiebebühnen.
1. Lokomotivdrehscheihen müssen mindestens 12,i:> in (40') Durchmesser
haben.
2. Der Durchmesser von Wagendrehscheiben und die Länge von Schiebe-
bühnen darf nicht woniger als 3,<*.m 12') betragen.
29. Lademasse und Brückenwaagen.
1. In Güterbahnhöfen sind soweit erforderlich Laderaasse und Gleiswaagen
vorzusehen.
2. Die Abmessungen des Lademasse* dürfen die der Umgrenzungslinie für
die Betriebsmittel (vgl. Art. 35 ') nicht überschreiten, und seine
Höhe darf nicht mehr als Bessin (12 ) über Schienenoberkante betragen.
30 Vereinfachte Stationen.
1. Nach den örtlichen Verhältnissen dürfen mit Genehmigung der Regierung
einfache Stationen errichtet werden, auf die diese Regeln nicht ange-
wendet zu werden brauchen.
Digitized by Google
1000
Die neueii Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen.
31. Werkstätten.
1. Zur Ausbesserung der Betriebsmittel, Maschinen und Werkzeuge müssen
Werkstätten angelegt werden; sofern indessen andere geeignete Vor-
kehrungen getroffen werden, kann von ihrer Anlage Abstand genommen
werden.
32. Zufluchtsplätze (Refuges).
1. An Stellet), wo es mit Gefahr verbunden ist, zu stehet), während Züge
vorbeifahren, wie in Tunneln, auf Brücken u. s. w., sind Zufluchtsplltze
in Abständen von nicht mehr als 91.4 m (300') vorzusehen.
38. Streckenzeichen und Prellböcke.
1. Folgende Streckenzeichen sind vorzusehen:
a) Meilenzeiger zur Bezeichnung jeder Viertelmeile (400 in).
b) Neigungszeiger, die an jedem Gefällwechsel das auf beiden Seiten
vorhandene Steigungsverhältniss anzeigen.
c) Wo Zweigbahnen oder einzelne Gleise «bzweigen, Merkzeichen zur
Bezeichnung der Grenze, innerhalb der die Betriebsmittel zum Still-
stand gebracht werden müssen.
d) An Strassenübergängen Warnungstafeln für die Fussgänger.
e) In dem unter Art. I2 vorgesehenen Falle Pfosten zur Anzeige der Ein-
schränkung des freien Raumes.
2. Meilen- uud Neigungszeiger sind auf derselben Seite der Bahn aufzu-
stellen.
3. Am Ende des Gleises sind Prellböcke vorzusehen.
34. Zäune.
1. Wo Menschen, Vieh u. s. w. leicht auf die Bahn gelangen können, siud
zum Schutze Dämme, Zäune oder Gräben vorzusehen.
2. An Strassenübergängen mit lebhaftem Verkehr sind Schranken oder
anderweite Schutzmassregeln erfordevlich.
II. Betriebsmittel.
33. Höhe und Breite der Betriebsmittel.
1. Die Betriebsmittel dürfen die Umgrenzungslinie. B (vergl. Figuren 1— 3
nicht überschreiten.
2. Wagenthüren, die nach aussen aufschlagen, dürfen, wenn geöffnet, die*«-
Umgrenzungslinie überschreiten, müssen aber mindestens noch einen
Spielraum von 76 mm (3") gegen die Umgrenzungslinie der Bahn auf-
weisen.
3. Die Betriebsmittel müssen in allen Theilen, mit Ausnahme der Räder,
einen Spielraum von mindestens 76 mm <3 ") über Schienennberkante frei
lassen, auch bei grösster Abnutzung der Radreifen. Für die Theile. die
durch die Breite der Radreifen gedeckt werden, wie Bahnräumer, Brems-
klötze und Sandstreuer, kann dieser Spielraum auf 26 mm (1 ") ermäastet
4. Schneepflüge dürfen, wenn im Gebrauch befindlich, die Schienenober rl&che
berühren, ausser in den Weichen und Schutzschienen, wo sie einen Spiel-
raum von mindestens 76 nun (3") über Schienenoberkante haben müssen
werden.
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Arohiv dir KiscnbHlinwi'.srn. 1901
/W B Utnuronzi
Die neuen Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen.
1001
36. Fester Radstand.
1. Der feste Radstand der Betriebsmittel darf nicht grösser sein als 4^7 m
(15'); diese Regel findet aber keine Anwendung auf Lokomotiven mit
Rädern ohne Flanschen.
2. Der Radstand für Wagen darf nicht kleiner sein, als 3,os m (10')
37. Raddruck.
1. Der Druck eines Lokomotivräderpaares auf die Schienen soll im Ruhe-
zustände 14,tt4 t (14 t engl.) nicht überschreiten.
2. Das Gesammtgewicht auf den Fuss des festen Radstandes soll 4,064 t
(d. i. 13,4i t f. d. Meter) nicht überschreiten.
3. Das Gesammtgewicht der Lokomotive zwischen den Buffern, einschliess-
lich des Tenders, darf 2,03« t auf den Fuss (d. i. 6,706 t f. d. Meter) nicht
übersteigen.
4. Der Druck eines Räderpaares der Personenwagen auf die Schienen darf
im Ruhezustände 10,16 t nicht übersteigen.
38. Raddurchmesser.
1. Der Durchmesser aller Räder, mit Ausnahme der vorderen oder hinteren
Laufräder von Lokomotiven, darf nicht kleiner sein, als 0,76* m (2' 6");
in besonderen Fällen kann er iodess mit Genehmigung der Regierung
auf 0,6i m eingeschränkt werden.
2. Der Durchmesser der Lokomotivtreibräder darf nicht kleiner sein, als
0,9i4 m (3').
39. Achsstärke.
1. Die Achsen sollen so bemessen sein, dass sie das Gewicht eines voll
beladenen Wagens bei der grö88ten Fahrgeschwindigkeit zu tragen ver-
mögen.
40. Radreifen.
1. Die Breite der Radreifen soll zwischen 114,3 und IGö.t mm (4l/s und 61 ... ">
betragen.
2. Die Lichtweit«* zwischen den Radreifen soll für alle Räder zwischen 99,.*;
und 99,6'. cm (8 ' 3" und 3' 3V«") betragen; dieses Mass darf aber für
Räder ohne Spurkränze auf 97,7t« cm eingeschränkt werden.
41. Spurkränze.
1. Die Höhe der Spurkränze (gemessen nach Massgabe der Figur 4)
soll mindestens 25,« mm (1 ") betragen, darf aber, auch bei grösster Ab-
nutzung der Radreifen, das Mass von 38,i mm (ll/i") nicht übersteigen.
2. Der Spielraum der Spurkranze gegen die Schienenköpfe darf* auch bei
grösster Abnutzung der Spurkränze nicht weniger als 12,7 mm O/s") und
nicht mehr ah 25,* mm (\ ") betragen (vergl. Fig. 4).
42. Buffer und Kupplungen.
1. Die Mitten der Buffer und Kupplungen sollen für leere Fahrzeuge O.yu in
(3 ') und bei voll beladenen Fahrzeugen mindestens 0,*i;* m (2 ' rt ") über
Schienenoberkante liegen.
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1002
Die neuen Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen.
± Der Abstand zwischen den Buffermitten soll 1,219 m (4') betragen, und
die Vordorrläche des zusammengedrückten Buffers soll mindestens m
(1 ') gegen die Bufferschwelle vortreten.
3. Lokomotiven und Personenwagen müssen mit Schraubcnkuppluugen und
Seitonketten (aide chains, Nothketten) versehen sein.
4- (iüterwagen müssen mit Schraubenkupplungen oder mit Ketteukupplungen
(Linkcouplings) und Nothketten versehen sein; aber in besonderen Fällen
können die Nothketten mit Genehmigung der Regierung weggelassen
werden.
5. Wenn Mittelbuffer verwendet werden, so finden die vorstehenden Be-
stimmungen keine Anwendung.
48. Einrichtung der Lokomotiven.
Lokomotiven müssen folgende Einrichtung haben:
Es müssen vorhanden sein:
1. Mindestens zwei von einander unabhängige Einrichtungen zur Speisung
des Kessels mit Wasser.
2. Mindestens zwei unabhängige Wasserstandszeiger, die den Wasserstand
im Kessel genau anzeigen; einer von diesen muss so angebracht seit,
dass ihn der Lokomotivführer leicht sehen kann, und muss den niedrigster
zulässigen Wasserstand anzeigen.
3. Mindestens zwei Sicherheitsventile.
4. Mindestens ein abschmelzbarer Verschlusskopf in der Deckplatte der
Feuerkiste.
5. Ein Dampfdruckmesser, auf dessen Zifferblatt der höchste zulässig
Dampfdruck angegeben sein muss.
6. Die Stehbolzen der Feuerkiste mit Ausnahme der in der Decke müt^n
so eingerichtet sein, dass alle Undichtigkeiten leicht von aussen aufge-
funden werden können.
7. Mindestens eine Dampfpfeife muss vorhanden sein.
8. Die Lokomotive muss vorn und hinten mit Bahnräumern oder mit .Kuh
fäugern" versehen sein.
!>. Schornstein und Aschkasten müssen so eingerichtet sein, dass der An*-
wurf von Funken oder glühenden Kohlen verhütet wird,
lo. Die Treibräder der Lokomotiven und die Tenderräder müssen mit Hand-
bremsen versehen sein, auch wenn andere Arten von Bremsen vornan
den sind.
44 Einrichtung der Personenwagen.
Die Personenwagen müssen folgende Einrichtung haben:
1. Die Grundflache für jeden Reisenden nach der angegebenen Anzahl mu^s
mindestens 0,27-« <|m (3 Quadratfuss) betragen.
> Die Fensterglasflache soll für jeden Reisenden mindestens 387 cm' (»•
Quadratzoll) betragen.
.5. Jeder Wagen muss mit mindestens zwei Lampen ausgerüstet sein, und
wenn ein Wagen in Abtheile getheilt ist, so muss jedes Abtheil mindesten«
eine Lampe enthalten.
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DU; neuen Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen. 1008
4. Die Seitenthüren der Wagen müssen mindestens zwei Verschlusseinrich-
tungen haben; die Einrichtung muss so getroffen sein, dass beim Schliessen
der Wagenthüren die Finger der Reisenden nicht eingeklemmt werden.
45. Packwagen.
1. Packwagen müssen mit Handbremse ausgerüstet sein, auch wenn eine
andere Bremse vorhanden ist
III. Neben- und Einftihrungsbegtimmungen.
46. Diese Vorschriften treten am 1. Oktober 1900 in Kraft
47 Bei Eisenbahnen, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen eröffnet oder
in Angriff genommen waren, müssen alle Verstösse gegen den I. Abschnitt
dieser Vorschriften in den nachstehend angegebenen Fristen vom Inkraft-
treten dieser Vorschriften ab beseitigt werden:
1. Die Verstösse gegen Art. 6. 13, 181, 1», 24l und 251 innerhalb 15 Jahre,
2 Verstösse gegen Art 2, 9» 17, 18», 18«. 187, 188 und 28 innerhalb 10 Jahre,
3. Verstösse gegen Art. 4, 18», 25* und 32 innerhalb 5 Jahre,
4. Verstösse gegen Art. 3, 5. 7, 8, 11, 12». 14, 15, 18«, 18*>, 20, 24», 25» und 27
innerhalb 3 Jahre.
48. l. Hei Tunneln und Brücken, die gegen Art 1 Verstössen, bei denen indess
die Betriebsmittel bei einer Länge von 55 Fusb = 16,76 m (Abstand der
Drehgestellmitten 37 Fuss = 11,2» m) und bei einer grössten Breite ge-
mäss Art. 351 frei hindurchfahren könneu, kann die Umänderung bis zur
Ausführung grösserer Umbauten verschoben werden.
2. In Fällen, wo Brücken und Tunnel gemäss Art. 2* und 95 entsprechend
umgeändert werden müssen, kann die Aenderung bis ::ur Ausführung
grosserer Umbauten und der Neubau bis zum grösseren Umbau der
Strecke, zu der sie gehören, verschoben werden.
49. Für Eisenbahnen, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen eröffnet oder
in Angriff genommen waren, kann der geringste Gleisabstand von 3,66 m (12')
gemäss Art. 6 mit Genehmigung der Regierung auf 3,3;. m (11 ') eingeschränkt
werden.
50. Vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen vorhandene oder in ihrer Herstellung
begriffene Betriebsmittel müssen gemäss den Vorschriften des II. Abschnittes
dieser Verordnung abgeändert werden, und zwar müssen die Aenderungen
in folgenden Zeiträumen bewirkt werden:
1. Diejenigen gemäss Art 37* innerhalb 10 Jahre nach Inkrafttreten der
Verordnung,
2. Diejenigen gemäss Art, 35->, 36* 38-', 40, 41, 42* * und 43» \ «, » innerhalb
7 Jahre,
3. Die gemäss Art. 44 1 innerhalb 5 Jahre nach Inkrafttreten dieser Vor-
schriften.
51. Privatbahnen, die gemäss Art 47 und 50 umgebaut werden müssen, haben
zur Genehmigung der Pläne und der in Aussicht genommenen Fristen für
die Vollendung der Umbauten in folgenden Zeiträumen, vom Inkrafttreten
dieser Vorschriften an, ihre Anträge bei der Aufsichtsbehörde zu stellen:
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1004
Die neuen Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen.
1. Für die Umbauten innerhalb 10 und 15 Jahre: binnen drei Jahren.
2 . „ „ „ 5 „ 7 „ : „ awei Jahren.
3. . „ » w 3 Jahre in Jahresfrist.
52. Die Art. 47, 49, 50 und 51 bilden kein Hinderniss für den Befehl zum Umbau
in Fällen der Notwendigkeit mit Rücksicht auf die Sicherheit, oder wenn
sonstige Verbesserungen vor Ablauf der festgesetzten Fristen vorgenommen
werden.
53. Bei Eisenbahnen, für die besondere Pläne nothweudig sind und auf die diese
Vorschriften nicht augewendet werden können, oder bei denen sie nicht
nothwendig befolgt zu werden brauchen, indem solche Bahnen dem örtlichen
Verkehr dienen, können andere Baubestimmungen erlassen werden.
Durch die vorstehenden neuen Bestimmungen wird für Japan zum
ersten Male die Einheitlichkeit in der Anlage der Eisenbahnen und Aus-
führung der Betriebsmittel augebahnt, die für eine durchgehende Ver-
wendung der letzteren und eine einheitliche, gleichmässige Betriebsführung
unbedingt nothwendig ist. Bisher bestanden allein schon in der Form
und den Massen der Umgrenzungslinie des freien Raumes für die Balm
und die Betriebsmittel weitgehende Abweichungen bei den verschiedenen
Eisenbahn-Verwaltungen des Landes, die in einzelnen Füllen einen Ueber
gang der Betriebsmittel von einer Bahn zur andern nicht ohne weitere!»
gestattet hätten. In dieser Beziehung wird also durch die neuen Vor
schriften die wünschenswerte und notwendige Einheitlichkeit allmählich
erzielt worden. Freilich wird noch eine ganze Reihe von Jahren vergehen,
bis die erforderlichen Umbauten der Linien und Abänderungen der B«>
triebsmittel wirklich durchgeführt sein werden; die Fristen für diese Au>
führungen sind sehr reichlich bemessen: bis zu 15 Jahren nach Inkrafttreten
der neuen Vorschriften; ja es erscheint nicht ausgeschlossen, dass einzeln«-
Eisenbahngesellschaften, in Anbetracht ihrer ungünstigen finanziellen Lag«*,
unter Benutzung der Einführungsbestimmungen. besonders des Art. 4M
und .">3. es versuchen und durchsetzen werden, manche Ausnahmezustand«'
dauernd beizubehalten, zumal die Herbeiführung des bestimmungsmässigen
Zustande* nach mancher Richtung mit ziemlich beträchtlichen Geldopfem
verbunden ist. Hier kommt besonders der Art. 0 in Betracht: der Gleis
abstand soll künftig in Stationen mindestens 3,fiG m (1*2*), auf der freien
Strecke 3,85 m (11*) betragen; dabei betrügt aber tatsächlich der Glei>
abstand auf den heute etwa 240 km umfassenden doppelgleisigen Strecken
und auf den meisten Stationen der Tokaidostaatsbahn nur 0 1 l0l/3 "
3.(1 m. Ebenso ist es auf den übrigen seither erbauten Staatseisenbahnen,
ferner auf der Xippon-, Sanyo-, Kwansai-, Kobu- und fast sannntlichen
übrigen japanischen Privatbahucu, wo die Oleisabstände in der Regel
entweder !> ' lO'/j " oder 10 ' betragen. Die doppelgleisigen Strecken, di«-
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Die neuen Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen.
um
bis jetzt freilich nur bei sein' wenigen Bahnen Japans vorkommen, sind
allerdings nur von beschrankter Ausdehnung; aber der Umbau zahlreicher
Stationen, der überall in weitem Umfange nothwendig wird, dürfte nicht
unbeträchtliche Kosten machen, deren Aufwendung dem Erträgniss der
Unternehmungen einstweilen kaum zu Gute kommt. Von älteren Bahnen
haben nur die Kinshiu-, Hokkaido-Tanko-, Boso-, Chikuho- und die in-
zwischen mit der Kiushiubahn verschmolzene Hoshiubahn von Anfang an
einen Gleisabstand von 3,85 m eingeführt; sie entgehen daher dem sonst
unvermeidlichen Umbau ihrer Stationen gemäss Art. 6, wenn sie sich auf
den Art. 49 mit Erfolg stützen können. Auffällig erscheint in dieser
Beziehung die enge Begrenzung für die zulässige Bahnsteighöhe, nach
Art, 188, zwischen 46 und 61 cm über Schienenoberkante, während bei
zahlreichen Stationen aus älterer Zeit Bahnsteighöhen thatsächlich vor-
kommen, die das Mass von 61 cm (2 ') zum Theil erheblich überschreiten.
In dem ersten Entwürfe der Bestimmungen war als obere Grenze das
Mass von 2'/2 ' = 76 cm (gleich der Bahnsteighöhe der Wannseebahn)
vorgesehen, bei dessen Einführung eine grosse Zahl jetzt erforderlicher
Bahusteigumbauten vermieden worden wäre; dieses Mass ist nachträglich
auf dringende Vorstellungen der militärischen Behörde auf 2 ' abgeändert
worden, um mit Rücksicht auf das Verladen von Fahrzeugen die Ver-
schiedenheiten in der Bahnsteighöhe hei verschiedenen Bahnen in der
Znkunft möglichst einzuschränken.
Im einzelnen geben die Bestimmungen noch zu nachstehenden Be-
merkungen Anlass: Zunächst erscheint befremdlich, dass man, vergleiche
Linie A in Fig. 1 und 2, bis zur Höhe von 0,91 m über Schienenoberkante
für die freie Strecke einen grösseren Abstand fester Gegenstände von
der Gleismitte, nämlich 1,52 m vorgeschrieben hat, als in den Stationen,
wo das geringere Mass von 1,87 m zugelassen ist, Die Gleise, auf denen
Züge in die Stationen einfahren oder durchfahren, sollten in dieser Be-
ziehung völlig wie die freie Strecke behandelt werden; wenn aber für
feste Bahnsteigmauem ein Abstand vom Gleise von nur 1,37 m genügt,
so ist nicht einzusehen, weshalb dieses Mass für die freie Strecke auf
1,52 m erhöht werden musste; man wünschte sich zweifellos für die offene
Linie einen etwas vermehrten Spielraum neben dem Gleise, was immerhin
seine Berechtigung haben mag, obwohl es in diesem Falle zu einer In-
konsequenz führt. Bei eisernen Ueberbauten wird in vielen Fällen die
Spannweite der Querträger zwischen den Hauptträgern infolge der gege-
benen Bestimmung unnützer Weise um 30 cm erhöht; auch die Anbringung
von Weichen-Signalen und -Sicherungsanlagen aller Art möglichst nahe am
Gleise wäre durch die Zulassung des geringeren Abstandes vom Gleise
vielfach erleichtert worden.
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100(> Die neuen Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen.
Dass man für Güterbahnen die Genehmigung von Einschränkungen
in der Begrcnzungslinie des lichten Raumes nach Art. I2 von vornherein
in Aussicht stellt, dürfte sich schwerlich empfehlen, schon allein mit
Rücksicht auf die Möglichkeit einer späteren Einführung des Personen
Verkehrs oder der Verwendung solcher Bahnen zur Truppenbeförderung:
allerdings ist die Anwendung der Bestimmung im vorliegenden Falle mehr
für Privatauschlussgleise, insbesondere für Gütergleise, die nach Kohlen
zechen füliren, und dergl. beabsichtigt.
Bei Art. 7 scheint in der Festsetzung der geforderten Tragfähigkeit
des Oberbaues, mindestens rund 10 1 Achsdruck, ein Widerspruch mii
Art. 37 1 vorzuliegen, wo für die Lokomotivräder ein grösster Achsdruek
bis zu 14 t zugelassen ist; man wollte aber hier thatsächlich nur eine unter*-
Grenze für die Tragfähigkeit des Oberbaues und eine obere für deu
Achsdruck der Lokomotiven festsetzen und nimmt es stillschweigend ic
den Kauf, dass auf vielen Strecken, deren Oberbau der Forderung de*
Art. 7 zwar entspricht, schwerere Lokomotiven einfach nicht verkehren
dürfen. Ein solcher Zustand kann natürlich nur in einem I^ande gedulde'
werden, in dem die militärischen Rücksichten in den Fragen der Aus
gestaltung und Leistungsfähigkeit des Eisenbahnnetzes noch keine wesem
liehe Rolle spielen.
Ob gerade die Festsetzung eines Schienenmindestgewichts, nael
Art. 8, besonders empfehlenswerth ist, erscheint zweifelhaft; richtiger wirr
noch eine Bestimmung über ein geringstes zulässiges Trägheit«- oder
Widerstandsmoment des Schieneiujuerschnitts. Thatsächlich bietet i!ä>
Schienengewicht bei den japanischen Eisenbahnen einen gewissen Anhalt
zur Unterscheidung in Haupt- und Nebenbahnen.
Das Mass von 3,50 m für den zulässigen Mindestabstand der Station-
gebäude von der Gleismitte, gemäss Art. 188, dem eine kleinst!» Bahn
steigbreite vor dem Gebäude von nur 2,13 m entspricht, ist für Neuanlagei;
zweifellos zu knapp bemessen und sollte schon mit Rücksicht auf dir
überall zu erwartende Verkehrssteigerung reichlicher gewählt werden, um
so mehr, als gerade ein in dieser Beziehung begangener Fehler siel,
gewöhnlich später nur mit grossen Geldopfera wieder gutmachen lässt
Die Festsetzung des Mindestabstandes vom Gleis {\,Ab m) für Weicher
und Weichensignale nach Art. 10 enthält bei der Zulassung fester Theile
höher als 0,91 m über Schienenoberkante, bis zu einer Höhe von 1.83 ir
einen auffälligen Widerspruch gegen die Vorschriften des Art. 1 hinsieht
lieh der Freihaltung der vorgeschriebenen Grenzlinie des freien Raumes j
für die Bahn. Man schafft hier von vornherein eine direkte Ausnahm' '
von der Hauptregel, die Art. 1 darstellt. Dementsprechend neben deu»
Gleis aufgestellte Weichensignale würden, wenn sie höher als 0.91 m ül»er
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Die neuen Bauvorscli ritten für die japanischen Eisenbahnen. kh)7
Schieuenoberkante hinaufreichen und nicht mindestens einen Abstand vom
Gleis von 1,905 m haben, von jeder offenstehenden Wagenthür getroffen
werden und auch leicht Verletzungen des Lokoniotiv- und Zugbegleit-
personals herbeiführen können. Es ist nicht einzusehen, weshalb solche
Signale, für die man eine etwas grössere Höhe für wünschenswerth hält,
so dicht am Gleis errichtet werden sollten.
Die Festsetzung der Vorbedingung für die Notwendigkeit eines
Vorsignals gemäss Art. 21 1 — Erkennbarkeit des Hauptsignals auf weniger
als 800 m Entfernung vom Gefahrpunkt — dürfte den verschiedenartigen
Umständen, die in dieser Hinsicht wesentlich in Betracht kommen, nicht
genügend Rechnung tragen. Zugstärke, Zuggeschwindigkeit, Einfahrt in
die Station im Gefälle oder in der Steigung, sowie sonstige aussergewöhn
liehe Umstände örtlicher Art dürften bisweilen erhebliche Abweichungen
von der gegebenen Regel nach oben oder unten hin nothwendig oder
mindestens wirthschaftlich richtig erscheinen lassen; die hier gewählte
Fassung der Regel ist daher keine zweckentsprechende.
In Art. 292 ist die Höhe des Lademasses, das sich im übrigen mit
der vorgeschriebenen Grenzlinie für die Betriebsmittel völlig deckt, noch
um 23 cm um jene Linie eingeschränkt. Da aber die Grenzlinie für die
Betriebsmittel in ihrem oberen Theile noch den völlig ausreichenden
Spielraum von ungefähr 38 cm gegen die gegebene Begrenzung des freien
Raumes der Bahn aufweist, so ist kein rechter Grund für diese Ein-
schränkung des Lademasses in seiner Ausdehnung nach oben einzusehen.
Der im Art 35'2 festgesetzte Spielraum geöffneter Wagenthüren von
76 mm gegen die Grenzlinie des freien Raumes der Bahn ist wohl nur
als ein „wagerechter" zu verstehen; andernfalls würde das durch die
Grenzlinie B für die Betriebsmittel vorgeschriebene Höhenmass von 0,965 in
(3 ' 2 ") für die Unterkante der Wagenthüren, mit Rücksicht auf die fest-
gesetzte Höhe von 0,914 m für die Güterbahnsteige nach Linie A, auf
0,99 m zu erhöhen sein.
Die Stärke der Radachsen, Art. 39, ist nur ganz unbestimmt, die der
Radreifen, Art. 40. gar nicht festgesetzt; es fragt sich, ob man mit diesen
Bestimmungen auf die Dauer wird auskommen können.
Ebenso fehlt es jetzt an jeder Festsetzung über die Höhe des Wagen -
fussbodens, die in einem früheren Entwürfe der Bestimmungen auf 152 mm
(6 Zoll) über Buffermitte festgesetzt werden sollte; da man im Art 42 1 die
Höhe der Buffermitten geregelt hat, so glaubte man, in Anbetracht der
thatsächlichen Verhältnisse einer besonderen Bestimmung für die Fuss-
bodenhöhe der Fahrzeuge nicht mehr zu bedürfen.
Als verhängnissvoll wird sich die zufolge eines merkwürdigen
Majoritätsbeschlusses in den Art. 42 unter 3/4 aufgenommene Forderung
1008
Die neuen Bauvorschriften für die japanischen Eisenbahnen.
der Nothketten (side-chains) neben der Sehraubenkupplung für Lokomo-
tiven und Personenwagen, neben der Kettenkupplung für Güterwagen
erweisen; die ungünstigen Erfahrungen, die man auf dem europäischen
Festlande mit den Nothketten gemacht hat, und die hier später zu ihrer
völligen Abschaffung führten, sollten davon abhalten, ohne weiteres die
Einführung dieser mindestens zweifelhatten Einrichtung vorzuschreiben.
Die Einrichtung der Lokomotiven ist im Art. 43 behandelt; dieser
entspricht in seiner Fassung im allgemeinen «lern § 8 4 der Deutschen
Betriebsordnung, und es ist nicht zu verkennen, dass gewisse Vorschriften
über den Bau und die Einrichtung der Lokomotiven im Interesse der
Uebcrsieht wohl ebenso zweckmässig in den Normen für Bau und Aus-
rüstung der Bahnen, wie in der Betriebsordnung Platz finden können.
Ungewöhnlich erscheint hier die Bestimmung unter Art. 43 l0, wonach
auch die Triebräder der Lokomotiven mit Handbremse versehen sein
müssen, selbst wenn eine andere Bremse vorhanden ist.
Abgesehen von den im Vorstehenden zur Sprache gebrachten Punkten,
in denen sich, soweit erforderlich, leicht mit der Zeit Abhilfe schatten
l/isst, dürften die neuen japanischen Bauvorschriften sich jedenfalls för
da* Land, in dem sie seit dem 1. Oktober vorigen Jahres eingeführt sind,
nützlich und segensreich für die weitere Fortbildung und Ausgestaltung
des Eisenbahnwesens erweisen. Bei der Feststellung der Vorschriften hat
man das Gutachten des Unterzeichneten zwar benutzt; bei ihrer endgiltigen
Fassung aber ist ihm — nach japanischer Gepflogenheit — überhaupt
keine Gelegenheit mehr gegeben worden, seine Ansichten zur Geltung zu
bringen.
Tokio, im Mai HK)1. F. Haitzer.
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Die Güterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1 900 im
Vergleich zu der in den Jahren 1897, 1898 und 1899.
Von C. T h a ni e r.
Die Statistik der Güterbewegung auf den deutschen Eisenbahnen
für das Jahr 1900 ist abgeschlossen; im Nachstellenden sind im Anschlüsse
an die bisherigen Veröffentlichungen in dieser Zeitschrift tvergl. zuletzt
Jahrgang 1900 S. 1137 ff.) die hauptsächlichsten Ergebnisse des Jahres 1900
im Vergleich mit den drei Vorjahren zur Darstellung gebracht. Eine
wesentliche Veränderung in dem Geltungsbereich der Statistik ist im
Jahn- 1900 ausser dem Hinzutritt einiger Neubaustrecken und Neben-
bahnen nicht eingetreten. Die seit 1898 eingetretene Trennung einiger
Waarengruppen ist in den Fussnoten besonders kenntlich gemacht worden.
1. GesammtverkHir.
1897 1S9H 1899
T o n n e n
1900
Der gesummte Güterverkehr tnii-
fasste 217 »33 247 233 138 «530 248 218 010 204 90*032
Hiervon entfielen auf den Ver-
kehl:
im Infamie 183 207 803 190 920 447 210 288 745 224 9341*74
mit dem Auslände .... 34 255 884 30 207 189 37 92920.'» 40033058
Von dem Inlandsverkehr blieben
im engeren Lokalverkehr der
einzelnen Verkehrsbezirke . . 75 052 152 82 270ar>l 87 880 274 93 474 70!»
und wurden im gegenseitigen Aus-
tausche der Verkehrsbezirke be-
fördert 107 015 211 114 050 390 122 452 471 131400 205
Vom Aushmdsverkehr kamen:
auf den direkten Verkehr zwi- ,
sehen Deutschland und dem
Auslande 31 494 084 33 437 290 34 917 890 30 93*300
Archiv für Ki«Knlwhiiweftefi
07
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1010 l>>« (iüterbcweguug auf deutlichen Eisenbahnen im Jahre 1H0O.
1 8!» 7
1898
18 00
1 9oo
Tonnen
auf die Durchfuhr von Ausland zu
Ausland
Aus Deutschland ausgeführt wur-
den
Nach Deutschland eingeführt wur-
den
Bei Berücksichtigung des Umstän-
de», dass der Verkehr mit den See-
häfen zu einem grossen Theil den
Verkehr mit dem überseeischen
Auslände darstellt, und dass der
hier nachgewiesene Empfang mit
der Eisenbahn sich vielfach als
Ausfuhr aus Deutschland, der
Versand mit der Eisenbahn sich
als Einfuhr nach Deutschland
charakterisier beträgt:
der Wechselverkehr zwischen den
deutschen Verkehrsbezirken
(ohne die Seehäfen)
der Verkehr der deutschen Ver-
kehrsbezirke (ohne die Seehäfen)
mit dem Auslande (mit den See-
häfen):
in der Ausfuhr:
a) Versand des deutschen Binnen-
landes nach dem Auslande
b) Empfang der Seehäfen aus dem
deutschen Binnenlande . . .
2 761 200 2 7ß9 899 3011 369
16 HU 226 18091770 18 649 3*2
14 6H0 458 15 345 520 1 6 268 564
3 094 75*
20 144 15«
16 794 15"
1
95 833 618 102 079 538 109 404 721 117 93901*
1
163862H6 17649949 18 179450
zusammen . . .
in der Einfuhr:
a) Empfang des deutschen Binnen-
landes aus dem Auslande
b) Versand der Seehäfen nach dem
deutschen Binnenlande . .
6 312 797
6 910981
7 365259
19 69068-
7 594 7£i
22 699 083 24 560 936 25 544 709 27 1 85 3*
14 039 634 14 643 868 15 553 183 15 947 325
5 468 796 5 665 876 5 682 491 5 92t>4^
zusammen . . .
die Durchfuhr von Ausland zu Aus-
land, sowie zwischen dem Aus-
lande und den deutschen See-
häfen:
a) Durchfuhr von Ausland zu
Ausland
b) Versand der Seehäfen nach
dem Auslande
e, Empfang der Seehäfen aus
dem Auslande
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Die < iuterhewegung auf deutschen Kisenbahnen im Jahr»' liKX). 1 ( ) | ]
Soweit es ausführbar war. sind S. 101 2 bis 10ISI nach den Ansahen
des Kaiserlichen Statistischen Amtes Flächeninhalt. Bevölkerung und
iAngc der Eisenbahnstncken der einzelnen Verkehrsbezirke ermittelt
worden.
Die Ijäugeuangabcu für das Jahr 1900 sind der vom Reichs-Eisen-
bahn-Amt für 1899 aufgestellten Eisen bahnstatistik entnommen, unter
Hinzurechnung des Zugangs gegen das Vorjahr nach dem Unterschied
der langen in den ebenfalls vom Reichs-Eisenbahn-Amt und der General-
direktion der königlich bayerischen Staatseisenbahnen im Verordnnngs-
und Auzeigeblatt aufgestellten Zusammenstellungen der Betriebseinnahmen
für März und Dezember 1899.
Das Verhältnis» der Eisenbahnlängen zu dem Flächeninhalt und der
Bevölkerung der Verkehrsbezirke oder Provinzen und ganz Deutschlands
ist für die einzelnen Jahre berechnet.
Weiter ist hinter der Angabe des Güterverkehrs (ohne den Vieh-
verkehr und den Durchgangsverkehr) das Verhältnis* der Güterbeförde-
rung zur Eisenbahnlänge, zum Flächeninhalt und zur Bevölkerung für
die Jahre 1K9T, 1898. 1899 und 1900 ermittelt wordeu.
Bei der Ermittlung des Gesammtverkehrs ist davon ausgegangen,
dass dazu für jeden Bezirk 1. der Verkehr innerhalb des Bezirks. 2. der
VerHand über seine Grenzen hinaus und 3. die Einfuhr (Empfang) in den
Bezirk zu rechnen ist. Bei den einzelnen Verkehrsbezirken ist daher der
Versand und der Empfang im Verkehr mit den übrigen deutschen
Verkehrshezirken zum Gesammtverkehr gerechnet, während für ganz
Deutschland diese Mengen sich als Verkehr im Bezirk darstellen und
daher nur der Versand oder der Empfang eingerechnet worden ist. Tin
jedoch den für die einzelnen Verkehrsbezirke berechneten Verhältniss-
zahlen solche für ganz Deutschland gegenüberzustellen, die auf gleicher
Grundlage berechnet und deshalb als Durchschnittszahlen zu betrachten
sind, ist in der nachstehenden Nachweisung für Deutschland überhaupt
in den oberen Zahlen der Versand und Empfang raitberücksiclitigt. Die
obere Keine der Verhältnisszahlen für Deutschland stellt den Verhältniss-
zahlen der Verkehrsbezirke gegenüber den Durchschnitt dar.
Den Verhältnisszahlen in Spalte 9. 18. 41, 4.\ 4!) für 1900 ist in
der Spalte Ordnungszahl die Ziffer beigesetzt, die die einzelnen
Provinzen und Verkehrsbezirke bei Ordnung von der kleinsten zur
grössten Zahl erhalten. Die Ziffern über dem Durchschnitt sind schriig
gedruckt.
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1012 Die Oüterhewegung auf deutsehen Eisenbahnen im Jahn* 190«».
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und Pyrmont
12 Provinz Posen
13 Reg -Bez. Oppeln
14 Stadt Breslau
l."> Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz
l«i Berlin
17 Provinz Brandenburg . . . .
18 Reg.-Bcz. Magdeburg, Herzth.
Anhalt
Iii Kcg.-Bez. Merseburg u. Erfurt.
Thüringische Staaten, Kreis
Schmalkalden
21» Königreich Sachsen . . . .
21 Pr. Hessen-Nassau ohne Kreise
Rinteln und Schmalkalden),
Oberhessen u. Kreis Wetzlar
22 Ruhne vier der Prov. Westfalen
2t Provinz Westfalen. Eippe-Det-
niold und Waldeck (Arolsen«
23 Ruhrrevier der Klieinprovinz .
2"> Rheinproviuz rechts des Uheins
■'ohne Kreis Wetzlar,
20 Rheinproviuz links des Rheins
und Furstenihuni Birkenfeld
27 Saarrevier
28 Ruhrort, Duisburg, ilochfeld .
21» Eothringeu ........
3u Elsass
31 Pfalz ohne Ludwigshalen) . .
12 Orossh. Hessen (o. Oberhessen
( irossh. Baden (ohne Mannheim)
34 Mannheim und Ludwigshafen .
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Fürstenthum Lübeck . . .
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Prov. Hannover, Herzth. Olden-
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Schauinburg, Kreis Rinteln
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Provinz Posen
Reg.-Bez. Oppeln
Stadt Breslau
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz
Berlin
Provinz Brandenburg ....
Reg.-Bez. Magdeburg, Herzth.
Anhalt
Res: -Bez. Merseburg u. Erfurt,
Thüringische Staaten, Kreis
Schmalkalden
Königreich Sachsen ....
Pr. Hessen-Nassau (ohne Kreise
Rinteln und Schmalkalden),
Oberhessen u. Kreis Wetzlar
Ruhnevier der Prov. Westfalen
Provinz Westfalen. Lippe-Det-
inold und Waldeck (Arolsen)
Ruhrrevier der Rheinprovinz .
Kheinprovinz rechts des Rheins
(ohne Kreis Wetzlar) . . .
Rheinprovinz links des Rheins
und Fürstenthum Birkenfeld
Saarrevier
Ruhrort, Duisburg. H<»chfeld .
Lothringen
Elsas» ...
Pfalz ohne Ludwigshafcn) . .
Grossh. Hessen (o. Ohci dessen)
Grossh. Baden (ohne Mannheim)
Mannheim und Ludwigshafen .
Königreich Württemberg und
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Reg.-Bez. Magdeburg. Horath.
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Schmalkalden
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Die Güterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1900. 1025
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1028 1 Me Güterbewegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1900.
Ueber die Durchfuhr von Ausland zu Ausland und den Verkehr
zwischen dem Ausland*' und den deutschen Seehafen giebt die nachstehende
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15
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1042
Die Güterbewogung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1900.
5. Bedürfnisse des Bauwesens.
Es
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1898
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181 267
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1897
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1897
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Die Güterbewegiinp auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1900.
1043
Oer Verkehr zwischen eleu deutschen Verkehrsbezirken (olmv die
Seehafen) und dem Auslande (mit den deutschen Seehafen) war in der
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1044
Die Güterbe wegung auf deutschen Eisenbahnen im Jahre 1900.
Ueber die Durchfuhr von Ausland zu Ausland und den Verkehr
zwischen dem Auslande und den deutschen Seehafen giebt nachstehende
• »
1 1 ebereicht Aufschluss:
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Die königl. württembergischen Staatseisenbahnen
und die Bodenseedampfschiffahrt
im Etatjahre 1899. ^
A. Eisenbahnen.
1. Längen.
Die. Länge der von Württemberg gebauten und im württembergischen
Staatseigenthum und Betrieb befindlichen Eisenbahnen betrug um
31. Marz 1900= 1 826,11 km (gegen 1 760,oi km im Vorjahre).
Davon waren doppelgleisig 388,91 km«
Als Bahnen untergeordneter Bedeutung wurden betrieben 236,60 km,
davon 78,49 km schmalspurig.
Die Betriebsltfuge im Jahresdurchschnitt berechnet sich für 189« auf
1 783,97 km.
Von den im Eigenthum des württembergischen Staates befindlichen
Bahnen entfallen:
a) auf grossherzogl. badisehes Staatsgebiet . . !J9,86 km,
b) „ königL bayerisches „ . . 8,18 „ ,
c) n preassisches „ . . 69,72 „ ,
d) „ „ württembergisches „ . . 1 648,40 „ ,
zusammen L 826,11 km.
Von fremden Bahnen liegen 24,15 km auf württembergischem Gebiete.
Einschliesslich von 83,66 km inlandischen Privatbahnen liegen dem-
nach zusammen in Württemberg an (dem Öffentlichen Verkehr dienenden)
voll- und schmalspurigen Bahnen 1 732,06 km und kommen mithin
auf 100 qkm Grundflüche . . . 8,83 km,
„ 10 000 Einwohner 8,20 „ Eisenbahnen.
. ,»
') Nach dem vom königl. württembergischen Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten — Abtheilung für die Verkehrsanstalten — herausgegebenen
VerwaltungBberlchte für das Etatsjahr 1899 (1. April 1899 bis 81. Mar« 1900).
Stuttgart 1901.
VergL: Die königL württembergischen Staatseisenbahnen im Etatsjahre 1898.
Archiv 1900 S. 1804 u. ff.
Digitized by Google
1040 Dieköuigl. württemb. Sta&tseisenbabnen u. d. BodenseedAtnpt Schiffahrt in 1899.
2. Betriebsmittel nod deren Leistungen.
Es waren am Jahresschluss vorhanden:
an Lokomotiven Stück
„ Personenwagen „
„ Postwagen (eigenen) . . . . „
„ Gepäckwagen „
„ Güterwagen (eigenen) . . .
Ant* je 10 km Betriebslänge kommen:
an Lokomotiven Stück
„ Personenwagenachsen . . . „
mit Sitzplätzen
„ Güterwagenachsen (eigenen) . „
mit Ladegewicht t
Mit Wcstinghouse-Luftdruekbremse
waren ausgestattet:
I^okomotiven Stück
Personenwagen „
Postwagen und Gepäckwagen „
| mit Bremsapparat „
Oat-rwagen , ^ ^
Die Leistungen der Betriebsmittel
der Vollspurbahnen ergaben auf
eigenen und fremden Strecken:
a» 1 Lokomotiven:
überhaupt Lokomotivkm
durchschnittlich für 1
Lokomotive ...
Nutzkilometer ...
b> Personenwagen ...... Aehskm
durchschnittlich für 1 Achse
c) Gepäck- und Güterwagen .
durchschnittlich für 1 Achse „
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1 101
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1 163
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22 793 899
44 694
15 829 305
124 881 570
41 725
267 464 174
16612
18 9 9
581
1 226
104
276
8 140h
3,18
17,07
313
92,5«
541,9*
368
1 201
368
66
341
24 176 993
44 159
16 736 468
129 938 435
42 785
292 023 44H
17 358
*) Ausserdem noch 48 Privatwagen.
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Die kttnigl. wilrttemthStaatHeiMiMihAhnmi u. d.Bodensee<iainpf8ehiffahrt in 1899. 104*
Die Zahl der geförderten Züge betrug 1899 = 302 439.
Die durchschnittliche Starke ergab bei sftmmtlichen Zügen 31 Achsen
und
bei den Schnellzügen
„ „ Personenzügen
„ gemischten Zügen
„ Güterzügen . . .
„ „ Arbeitszügen . .
14 Achsen,
21
21
53
22
In sämmtlichen Zügen sind zurückgelegt an Rohtonnen-
k i 1 o in e t e r n :
1
auf den Vollspurbahnen:
von Personen nebst Handgepäck
„ Reisegepäck und Hunden . .
Gütem aller Art
1898
42 466 734
2 720 326
671 632 542
„ dem Eigengewicht der Wagen und
Lokomotiven
zusammen
und zwar für 1 km Betriebslänge
„ 1 Nutzkm ....
1899
46 673 169
3 06Ö34O
702 345 296
2 686 274 189 2 839 882 281
3 403 093791 3 690 966 086
1 996 359 20321!»
215 214
An Achskilometern wurdeu von eigenen and fremden Per--
sonen-, Gepäck-, Güter- und Postwagen auf eigenen Betriebsstmkeu
geleistet im Etatsjahre 1899:
überhaupt 474 253 063 Aehskm,
* • *
» «
dagegen 1898 453 751 879 „
8. Verkehr.
Im Personenverkehr ergab sich für 1899 gegenüber dem Vorjahre
eine Zunahme
bei der Zahl der beförderten Personen ... um 6,90 °/o.
n „ „ „ geleisteten Personenkm . . „ 7,74 n ,
„ „ Einnahme aus dem Personenverkehr . „ 6,0ft „ ,
wie aus der nachstehenden Zusammenstellung erhellt:
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4048 Di« königl. württemb. Staataeiaanbahneu u. d. Bodenseedampfsehiffabrt in 18W
Klasse
Beförderte
Personen
Zurückgelegte
Personenkm
!
überhaupt . A<
Ansah! 1
Jede
Porson
' durch-
fuhr
durch-
schnittl.
Erzielte
Einnahme
;ilberh.upi .a%
Anzahl
überhaupt . „
in I
• 11
. I"
75 388 0.S4
2090607 6^t
29 913183 93,W
5 673 344 0,»»
68 299564 10,31
[544866253 88,77
i
75,*
30,tt
18,«i
457 981 2*:
3014 749 17,:
13690073 79,7»
• zusammen 1899
dagegen 1898
ihehf ....
i
32079 178 100,«)
3000!» 774 —
•
6,w>
613889161 100,00
569 719 106 -
7,74
•
i r
19,14
1
1
17162808 loa*
16 183 728
- „
Von obigen, im Jahn« 1899 beförderten Personen, geleisteten Per
souenkilometem und erzielten Einnahmen des Personenverkehrs entfallen
(in Hunderttheilen) :
a u I
Personen • Personenkm
Einnahme
Rückfahrkarten |
39,77
48,44
48,44
1,25
5,67
7,?>9
Zeitkarten
i
für bestimmte Bahnstrecken . .
9,61
3,65
1,36
, »für die ganze Bahn
2,82
3,67
3,88
• *
Arbeiterwochenkarten
26,21
11,82
4.22
ArbeiteiTÜckfahrkarten
0,90
1,56
0.S6
Fahrscheinbücher zu 30 Fahrten auf
•
einer bestimmten Bahnstrecke .
3,<¥)
2,26
2,1«
1,81
5,24
2,44
13.S3
17,69
29.84
Die durchschnittliche Fahrt einer Person betrug 1899:
.... 23,81 km,
86,44 „
Zeitkarten für bestimmte Bahnstrecken 7,26 „
für Rückfahrkarten
„ Rundreisekarten
Arbeiterwochenkarten
Digitized by GoOgl
Die kftnigl. württeinh. Sta&tftei»anl>ahnen u. d. Bodensecdanipfschiffiihrt in 1899. 1041t
> •
II
Die Einnahme für 1 Person und Per-
— —
a n f
sonenkm stellt Bich wie folgt:
Es kommen 1899 an Einnahme:
. 1 Person
M
1 Penionenkin
A
6,07
8,07
IT
1 Ai
1,41
• »♦ « - - ■ <
mif MilitAr
0,72
1,80
-
durchschnittlich 1899
0,54
2,80
dagegen . . . 1898
0,r>4
2*4
Auf 1 km Betriebslänge entfallen an Einnahmen im Personenverkehr:
1899 = 9 640 dagegen 1898 - 9 238 M.
Die durchschnittliche Einnahme für die Person und das Personen -
kilometer stellt sieb wie folgt:
für
» . . . .
1 Schnellzüge P«»öüenMind
Es entfallen: gemischte Zuge
auf 1 Person M
„ 1 Personenkm ^
2,02 0,40
4,27 2,40
Im Jahre 1899 kommen:
i für
Rückfahr- Rundreise- Zeit-
Karten
"•• — v<:"7»' — * — ,t*- "*
an Einnahme auf 1 Person . . . M 0,66 3,24 0,23
„ „ 1 Personenkm . . \\ ! 2,80 3,74 2,00
Von der Gesammteinnahine aus dem Personenverkehr entfallen
1898 189»
aut I. Klasse 2,58 %, 2,67%,
„ IL „ ...... 17,62 , 17,57 „.
III. „ 79,80 „ . 79,76 „ .
Die Gesammteinnahine aus dem Personen und GepÄekverkehr
betrug:
1899 17 933 457 tK.
dagegen 1898 . . . . . 16 906 211 „ s
mithin 1898 mehr . 1 '027 246 d. h. + 6,0<%.
Digitized by Google
1050 Die könlgl. wärtteinb. Staatseiftenbahnen u. d. Bodenaeednmpfiichiffahrt in
Der Gttt«rrverk«ihr zeigte im Jahn* 1899 geg«inttb«>r dem Vorjahn
«•in«* Zunahm«':
bei «l«»r Zahl der beförderten Gütertonnen . . . um 3.60 %.
„ „ « gehosteten Tonnenkilometer. . r 5.13 .. ,
„ Gesammteinnahme (einschl. Nebenertrüge) .. 1.66 „ .
Es wurden Iwfordert (gegen Frachtberechnung):
i
i
:
1 89 9
i
l
'
i
Tonnen
tiber-
in*/0
hanpt
■
T o n n er
über-
haupt
ikm
...
in»/.
Jed«* Erzielte Einnahme
Tonne
durch- _ .
durch- flbef- . 9, die da«
haupt t «km
km «V .»
I. Eil- und Ex-
pressgut
II. Frachtgut»)
•
i
71 778 0,m.
7 6!>7 '288 95,;*
1
5018 888 0,7.1 !| 60,9* 1325 308 4,32 18,4»; 2fc«i
«»2818047 97,.'.; || 84,81 28 21« 662 9l,iw £4» 4j»
III. MilitÄrgut
19 998 0,2-. I 708 981 04» 86,46
85 551 0,*J 4,t* 7ui
IV. Viehverkehr
V. Dienstgut
(frachtpflichtig)
198 1 12
49 581»
2,46
04*
5 012 602
4 539 2112
0,-:.
O^s
25,3(1
91, :.4
932 357
•
117894
3,04
04»
4,n
2j*
zuaamm. 1899
dagegen 189*
8 036 761
7 757 163
100..HI
_
669 097 260
636 420 3«)
100,i-»
83,-:.
82,0»
30664 772
30236 267
100,«
4V.
3,*»
Auf 1 km durchschnittliche Betriebsläng«^ kommen:
1899 . 375 0<>1 tkm gegen 362 548 tkm im Vorjahre.
Der Steinkohlen verkehr gestaltete sich, wie folgt:
■ — ^— i
An SteiukohiYn und Kok» wurden
1 898
189»
m Württemberg eingeführt:
•
Tonnen
%
Tonnen
(9
mit der Eisenbahn
1 426 146
94,h
1550090
zu Wasser ...
78 545
54
65 593
4,1
überhaupt ....
1 503 691
1
—
■
100,o
1 615 683
nun
mithin in 181«» mehr
_
111 992
*) Davon entfallen (in Hunderttheilen):
n
rönnen Einnahm«
•
9,*
214«
Wagen ladungggüter .
■ * :!
86,:o
70,7»
zusammen „
•
96,7*
91. ?~
Digitized by Google
Die königl. württemb. Staafseisenbahnen u. d. Bodeuwedampfschiffahrt in 180!». 1(151
Es entfallen 189«:
auf Stuir- und Ruhrkohlen »6,8 % (97,9 % im Vorjahr)
„ bayerische, böhmische, sächsische Kohlen 3,2 „ ( 2.1 „ „ „ )
4. Anlagekapital.
Der Hauaufwand fttr die von Württemberg gebauten Betriebsstrecken
betrug am 31. März 1899:
ttir 1 826,11 km Bahnlünge 571 873 604.*,
durchschnittlich für 1 km 313 165 „ .
Fttr die Vollspurbahnen (1 747,62 km) stellt sich das Anlagekapital
auf Mi 7 166 360*«, fttr 1 km auf 324 ö36 «*.
Das Anlagekapital im Jahresdurchschnitt für die von Württemberg
betriebenen Bahnen stellt sich für 1899 auf 563 260 835,*.
5. Finanzielle Ergebnisse.
' 189 8 189 9
Es betrugen:
die Betriebseinnahmen M 52 685 933 54 902 208
„ Betriebsausgaben „ 33 604 231 37 494 516
der Ueberschuss „ 19 081 702 17 407 692
Transporteinnahmen :
ans Personen- und Gepäckverkehr „ 16 906 211 17 933 457
„ Güterverkehr „ 31 065 601 31 580 374
zusammen „ 47 971 812 49 513 831
für 1 km Betriebslänge „ 27 328 27 755
„ 1 Nutzkm „ 2,99 • 2,»l
Davon kommen (in Hunderttheilen):
auf Personenverkehr , . % 36,84 36,22
., Güterverkehr „ 64,76 63,78
Die eigentlichen Betriebsein nahmen und Ausgaben (nach den Ab-
zügen) stellen sich wie folgt:
1 8 9 8 l 8 U 9
i
i
Eigentliche Betriebseinnahmen . . . M 50 188 201 51 557 415
Betriebsausgaben1) . . . „ 30 068 585 31 613 020
Ueberschuss «* 20 1 19 616 19 944 395
M Unter Ausschluss der Kosteu fttr erhebliche Ergänzungen u. dergl. sowie
der Vergütung fttr gepachtete Bahnstrecken.
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1052 Die königl. württemb. Staatseisenbahnen u. d. Bodenseedampfschi ffahrt in im
Betriebsausgaben1) (in Hunderttheüen
der Betriebseinnahmen) . . . . %
desgl. auf 1 km durchschnittliche
Betriebslttnge M
auf 1 000 Nutzkm „
„ 1 000 Wagenachskm . . „
1898
59,91
17 129
1 873
66
1899
61.^
17 721
1860
67
Das Anlagekapital der von Württemberg betriebenen Bahnstrecke
verzinnte sich hiemach:
1899 ... . mit 3,54 %2)
dagegen 1898 .... „ 3,64 „ .
6. Unfälle beim Eisenbahnbetriebe.
Im Berichtsjahre 1899 ereigneten sich:
8 Entgleisungen . . davon 6 in Stationen.
8 Zusammenstösse
77 sonstige Unfälle
i 8 ii
ii 53 ii
zusammen 93 Unfälle davon 67 in Stationen.
gegen 86
63
für 18HN
Bei sämmtlichen Betriebsunfällen wurden getödtet und verletzt im
Etat* jähre 1899:
getödtet
verletzt
- ^- - —
Reisende
2
. 10
Bahnbedienstete u. Bahnarbeiter im Dienst
13
3«
■
1
3
fremde Personen
i
10
13
zusammen .
i
26
62
dagegen 1898
i
32
47
Ausserdem verunglückten infolge von Selbstmordversuchen 18W
überhaupt 15 Personen (davon 14 getödtet).
*) Unter Ausschluss der Kosten für erhebliche Ergänzungen u. dergl., sowie
der Vergütung für gepachtete Bahnstrecken.
*) Für die Schmalspurbahnen allein betrug die Verzinsung 1899 = Im h
gegen l,x9% für 1898.
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Die königl. württemb. Staateeisenbahnen xl d. Bodeuseedampfschiffahrt in 1899. 1053
Es kommen im Jahre 1899 an Tödtungen und Verletzungen:
auf .je 1 Million beforderte Reisende 0,06 Tödtungen und 0,31 Verletzungen
„ 1 Personenkm .
. . 0,00
n
* 0,02
7. Beamte nnd Arbeiter.
Beamte
Durchschnittlicher Personalbestand
etats-
diäta-
Arbeiter
■ zusammen
im Etatsjahre 1899
massige
rische
! !
im Jahresdurchschnitt (in runden Zahlen)
376
1
97
i
23
496
B. Bahnbewachungs- u. Bahnunter-
1 356
l
1
178
2913
4 447
C. Bahnhofs-, Abfertigung»- und
Zugbegloitungsdienst ....
2962
' (
1620
5072
D. Zugförderungs- u. Werkstätten-
948
48 j
2747 I
3 743
zusammen
5642
812
7 308
13 758
dagegen 1898
5285
721
7 457
13 463
Die Ausgabe an Gehalt, Löhnen und Nebenbezügen für dieses Per-
sonal betrug 1899 = 20 271678«* gegen 18 543 877 ** im Vorjahre.
B. BodenseedatnpfschifTahrt.
Die Betriebsergebnisse der vom württembergischen Staate betriebe-
nen Bodenseedampfschiffahrt stellten sieh im Etatsjahre 1899 gegenüber
1WW wie folgt:
Verwendetes Anlagekapital
Betriebsmittel:
Dampfboote ....
Dampfbarkasse . . .
eiserne Schleppboote .
Trajektkähne
Gefahrene Nutzkilometer
Stück
-
Anz.
1898
1 417 591
8
1
4
2
151 582
1899
1 544 W2
8
1
I
2
154 329
Digitized by Google
1051 Die künigl. württeinb. Staataeisenbahnen 11.
d. BodenseedampfechiflTnhrt in 1**.
1898
Persi »nenbeförderung:
mit eigenen Schiften überhaupt . Pers. M T v
„ „ und fremden Schiffen
von und nach württembergischen
Uferplatzen , i ; j s
Güterbeförderung :
mit eigenen Schiften überhaupt . t
„ ., und fremden Schiffen
von und nach württembergischen
UferplHtzen 103 972
Einnahmen:
aus dem Personenverkehr ... M 2115 580
„ Güterverkehr .... „ 149913
sonstige B 2 35.")
im ganzen „ 368 854
auf 1 km 2.43
Ausgaben:
im ganzen 295 034
auf 1 km „ 1,95
Reinertrag:
1
im ganzen „ 73 820
auf 1 km „ 0,49
in Prozenten des Anlagekapitals % 5,20
1899
239 207
329 008
03 740
103 339
222 385
139 218
5 1«9
300 772
2?S8
1
302 821
1,97
t
1
63 951
0.42
4.14
Digitized by Google
Wohlfahrtseinrichtungen
der
königlich württembergischen Verkehrsanstalten.
Der Vcrwaltungsbericht der königl. württembergischen Verkehrs-
anstalten für das Etatsjahr 1899 (1. April 1899 bis 31. März 1900) enthalt
beiuerkenswerthe Mittheilungen über die Wohlfahrtseinrichtungen dieser
Anstalten im Etatsahre 1899. Hieraus sind die folgenden, vornehmlich
das Personal der Eisenbahnverwaltung betreffenden Angaben entnommen.1)
Im Bezüge von Staatspensionen befanden sich am Schlüsse des
Berichtsjahres 70 (gegen 70 am Anfange des Jahres' frühere Eisenbahn-
beamte sowie 87 (82 > Wittwen und 37 (37) Waisen verstorbener Eisen-
bahnbeamten: die Beamten bezogen zusammen 207 005 J6 und die Hinter-
bliebenen 69 754 M jährlieh, sodass am Jahressehluss insgesammt 270 759 ,H
zur Zahlung standen. Diese Zahlen sind deshalb verhültnissraüssig gering,
weil die weit überwiegende Mehrzahl der Bediensteten bei der württem-
bergischen Staatsbahnverwaltung nicht, wie bei den preussischen Staats-
bahnen, ohne Entrichtung von Beitrügen Versorgungsansprüche gegenüber
der Staatskasse erdient, sondern dem Unterstützungsverein für An-
gestellte der Verkchrsanstalten und ihre Hinterbliebenen au-
gehört, zu diesem Verein Beitrüge zu leisten hat und dadurch ihm gegen-,
über Ansprüche erwirbt. Dem Verein gehörten im Etatsjahr 1899 ausser
1.535 Angestellten der l'ost-, Telegraphen- und Dampfschiffahrtsverwaltung
5 294 Angestellt«' der Eisenbahnverwaltung an. die Gesamnitmitgliederzahl
luit sieh von 0 129 im Vorjahre auf 0 829 im Berichtsjahre gehoben. Die
Mitglieder zahlten im letzten Jahre an einmaligen und laufenden Beitrügen
358 973 M, au Geldstrafen 18 287 M ein, wahrend der dem Verein zu-
fliessende Erlös aus herrenlosen Gegenstünden 0 375 M brachte und die
»> Vergleiche Archiv für Eisenbahnwesen I!«*) S. 1814 ff
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1050 Wohlfahrteeinrichtungen der königl. Württemberg. Verkehnwnstalten.
Staatskasse einen Beitrag von 799 336 M leistete. An Unterstätzung.a
wurden von dem Verein gezahlt: an pensionirte Vereinsmitglieder r lauf. ul
948 431 (725 214).* und einmalig 325 (225) J6, an Hinterbliebene von
Vereinsmitgliedern laufend 323 214 (246 769) M, einmalig 5 501 4 9H4 4
und Sterbenachgehalten 14 416 (10 307) M. Am Jahresschluss waren 1 IT:
pensionirte Mitglieder, 1 261 Wittwen, 104 Voll- und 823 Halbwaisen im
Genuas von laufenden Unterstützungen, wahrend der Vermögensbestand
ohne den unverändert gebliebenen, 367 654 M betragenden Reservefonds
sieh auf 3 105 069 M stellte. — Im Bezüge von ständigen oder auf br
stimmte Zeit bewilligten Gratialien befanden sich am Jahresschluß !>
frühere Eisen bahnbeamte und 61 Hinterbliebene von Kisenbahubeainttu
die insgesammt 4 793 ,% und 8 156 ,H> jahrlich bezogen. Daneben wnrd-t!
au 85 frühere Eisenbahnheamtc und 62 Angehörige von Beamten einmalig
Grntialien zum Betrage von 1 540 M und 2 255,« bewilligt.
Das dem Unfallfürsorgegesetz für Reichsbeamte nachgebildete Unfall
fürsorgegesctz für Beamte verursachte der Eisenbahnverwaltung im
Berichtsjahr eine Ausgabe von 128 871«*, wovon indessen der Unur
stützungsverein 57 629 M erstattete. Die Ausgaben setzen sich zusammen
aus 2 640 M. Kosten des Heilverfahrens. 82 938 M Pensionen für daitenni
Dienstunfähige, 17 643 M Renten für Wittwen, 25 146 ,H- Renten für Kimb-r
323 M Renten für Aseendenten und 181 M Sterbegeld. Aus Anlas* der
unter dieses Gesetz fallenden Betriebsunfälle wnrden ferner an verun-
glückte Beamte oder deren Hinterbliebene 5 288 Jt Unterstützungen
zahlt, und zwar in 52 Fällen an Beamte, in 13 Fällen an HinterbhVb«'»'-
Am Sehluss des Berichtsjahres befanden sich 105 verunglückte Eisenbahn
beamte und 74 Wittwen, 157 Waisen und 2 Aszendenten von solchm
Beamten im Genuas von Unfallpensionen und Renten zum Gesammt
jahresbetrage von 138 293 «;.
Der seit September 1885 eingerichteten Sterbekasse für Auf-
stellte der Verkehrsanstalten, die seit dem Jahre 1895/96 das Recht
der juristischen Persönlichkeit besitzt, gehörten am 31. Dezember 1**
im ganzen 754 Mitglieder mit einer Versicherungssumme von 327 400 .*
an, von denen 427 Angehörige der Eisenbahn- und Dampfschiffahrt*-
Verwaltung waren.^ |Der Zugang während des Jahres 1899 betrug 50. drr
Abgang durch Tod 8 Mitglieder. Die Versicherungen werden über 100*
200 jt, 300 400 <* und 500 M abgeschlossen, die Beiträge sind uaci
dem Lebensalter zur Zeit des Beitritts abgestuft. Im letzten Jahn* be-
trugen die Beitrüge und Eintrittsgelder 10 512«*, während an Sterbegeld-
lj Die ei ngekla in inerten Zahlen stellen die auf Eisen hahnbedienstet«* »'H
fallenden Beträge dar.
Digitized by Googl
Wohlfahrtseinrichtangen der königl. Württemberg. Verkehrsanstalten. 1057
summen 3 300 JH> auszubezahlen waren. Der Vermögensbestand erhöhte
sich von 77 728 M auf 87 337 M.
Bei der Lebensversicherungs- und Ersparnissbank und bei
der allgemeinen Rentenanstalt in Stuttgart wurden im Jahre 1899
von 324 Angehörigen der Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsverwaltung
neue Versicherungen abgeschlossen. Am Ende des Jahres waren bei den
Anstalten überhaupt 5 796 Angehörige der Vcrkehrsanstalten, davon 4 594
Angehörige der Eisenbahn- und Darapfschiffahrtsverwaltung, mit einer
Gesaramtversicherungssumrae von 15 266 583 J* versichert. — Hei den
nach dem Gesetz vom 19. Januar 1869 für Bedienstete der Verkehrs-
anstalten in Stuttgart mit einem Aufwände von 1 230 574 J4> (dem Bau-
kapital waren für Verbesserungsbauten 3 208 M zuzuschlagen) erbauten
200 Fam ilien Wohnungen nebst der damit verbundenen Badeanstalt
wurde eine Einnahme an Miethe u. s. w. im Betrage von 53 800 M erzielt,
während die Ausgaben für Unterhaltung, Steuern, Brandversicherungen
u. s. w. 23 966 M betrugen; es ergab sich ein Reinertrag von 29 834 .K,
wodurch das Anlagekapital mit 2,424% verzinst wurde. Von den nach
dem Gesetz vom 9. Juni 1891 erbauten Fainilienwohnungen auf der Prag
bei Stuttgart waren am Schluss des Berichtsjahres 38 Gebäude bewohnt,
die einen Bauaufwand von 2 497 332 ,<£ erfordert haben. Die Einnahmen
an Miethen und Pachten betrugen 79 495 die Ausgaben für Unterhal-
tung, u. s. w. 15 379 cK, sodass sich ein Ueberschuss von 64 1 16 M ergeben
hat, wodurch das Anlagekapital sich mit 2,r>ii7°/0 verzinste. Insgesamint,
einschliesslich der vorbezeiehneten Wohnungen befanden sieh im Eigen
thum der Eisenbahnverwaltung 212 Wohnungen (in 233 Gebäuden), und
zwar 431 mit 2, 681 mit 3 und 100 mit 4 und mehr Zimmern. Von den
Wohnungen waren 759 vermiethet und 453 als Dienstwohnungen vergeben.
Der Gesammtbauaufwand für die sammtliehen 1 212 Wohnungen stellte
sich auf 8 434 604 M. In 10 Badeanstalten wurden an Beamte, Bedienstete
und Arbeiter, sowie deren Familienangehörige gegen massige Vergütung
Bäder verabreicht.
Für die seit dem 1. Juli 18901) eingeführte bahnärztliche Unter-
suchung und Behandlung der Angestellten der Eisenbahnverwaltung
ist der Eisenbahnverwaltung im Berichtsjahre nach Abzug eines auf die
Betriebskrankenkasse übernommenen Betrages von 20 000 ,tf eine Ausgabe
von 70 559 Ji erwachsen. Am Schlüsse des Betriebsjahres betrug die
Zahl der bahnärztlichen Bezirke 140 gegen 126 im Vorjahre.
Auf Grund der Krankenversicherungsgesetze bestanden für
das nicht im Beamten Verhältnis» beschäftigte Personal der Eisenbahn
») Vergl. Archiv 1893 S. 767/68.
Archiv f(U EUenbahnwtien. 1901. 70
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1058 Wohlfahrtseinrichtungen der königl. Württemberg. Yerkehrsanetalten
Verwaltung eine AVerkstättenkrunkenkasse, eine Betriehskrankenknsse und
«•ine Baukrankenkasse.
Am Schluss des Jahres 1 81)1) wurden hei der Baukrankenkasse 4 " <t
bei der Werkstättenkrankenkasse :-t % und Ihm der Betriebskrankenk;i>-<-
bis M). September IM«»!» :>»/<, <i<ni 1. Oktober IHtül .V/7"/t( Beitrüge
vom Tagesverdienst erhoben: das Krankengeld war bei der Baukrankeii
kasse auf .*>() U/1H hei der Werkstättenkrankenkasse und hei der Betrichs
krankenkasse für Mitglieder, die der Kasse mindestens <> Monate auf-
hören, auf m-/:, ".<,, für Mitglied.'!-, die der Kasse noch nicht »J Monate
angehören, auf öO" „ des Klasseniohnes bemessen. Das Sterbegeld l»« l;. f
sich für Mitglieder hei der Baukrankenkasse auf den dreissigfaehen. i
den übrigen Kassen auf < I t-i i vierzigfachen hezw. dreissigfaehen Betrag
des Klasseniohnes, für Frauen und Kinder der Mitglieder der Betriebs
und Werkstättenkrankenkasse, die mindestens (> Monat«' der Kasse ;ui
gehören, auf den fünfzehn- hezw. fünffachen Betrag des Klasseniohnes.
Die Dauer der Krankenunterstützung hetrug hei der Baukrankenka>sr
13 Wochen, hei der Betriehskrankenkasse und hei der Werkstätten
krankenkasse für Mitglieder, die der Kasse noch nicht (> Monate ange-
hören. \:\ Wochen, im (ihrigen r>2 Wochen vbei <lcr Werkstättenkranken
kasse vor dem i. .Inli 1 Hl*!> :\\) Wochenl
Im Jahre 1N1MI hetrug:
hei der
Betriebs
krankenkasse
_
durch-
üher- srln.iti-
lich >iuf
haupt i Mit-
glied
bei der
Werk stätten-
krankenkasse
bei der
Bau-
krankenkasse
über-
haupt
durch-
schnitt-
lich Hilf
1 Mit-
glied
über-
haupt
-
_
durrli-
M-hnin-
li. l. am'
1 Mit-
j;li^J
die durchschnittliche tägliche
M itglieder/.ahl
„ Zahl der fcakrankungstäiie
„ Zahl der Krankheitstage .
„ Summe der lautenden Vcr-
waltungs- und Mitglieder-
beiträge ,U.
„ Summe der Ausgaben mit
Ausschluss der für Kapi-
talanlagen .... ff
das Gcsammtvcrmügeit
s5ok
:»m;i n,iw
741
4»i5
1 37« i
u.w 1 33 1
Dal«
1D S54
,1
250(i5o :{0,i>
225 775 2l
25 104 33,*« 45 3i«
32SÜH 44.10 17 450
i li
0,*
14>
I
257 OIS :'.<U-i 25 430 34,.-.' 5*211 42.ii
32.-
12."
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Wohlfahrtselnrichtnngen der könlgl. Württemberg. Verkehrganstalten. 1059
Aus einem Theilo der Ueberschüsse der vor dem Erlass des Kranken-
versicherungsgesetzes in Wirksamkeit gewesenen freiwilligen Kranken-
kasse sind Unterstützungsfonds für Werkstättenarbeiter gebildet, die
zu Gunsten der Arbeiter besonders verwaltet werden. Im Berichtsjahre
sind im ganzen 2 851-1 ,U an Unterstützungen zur Auszahlung gelangt.
Auf (rinn d der Unfnl 1 versichernngsgesetzc waren im Jahre 181)1) bei
den staatliehen württeinbergisehen Verkclirsanstalten 1) ül)3 Personen, davon
1)244 bei der Eisenbahn- und Bodensecdnmpfsehiflfahrtsverwnltung ver-
sichert; aus 818 Verletzungen und Tödtungen standen am Jahresanfang
bei diesen beiden Verwaltungen Entschädigungen zur Zahlung; (50 neue
Ffllle traten im Laufe des Jahres hinzu. Es wurden an Entschädigungen
auf Grund der Unfallversicherungsgesetze 1 10 782 J6 verausgabt. — Zum
Zwecke der Invalidenversicherung sind die versicherungspflichtigen
Bediensteten und Arbeiter der staatlichen württeinbergisehen Verkehrs-
anstalten bei der württeinbergisehen allgemeinen Invalidität*- und Alters-
versicheruugsanstalt versichert. Am 1. Juli 1891) waren 8 805 Angehörige
der Eisenbahnverwaltung versichert, und zwar 81 in der I., r>88 in der IL,
2 402 in der III. und 5 884 in der IV. Lohnklasse. An Versicherungs-
beiträgen (Arbeiterund Arbeitgeber zusammen) wurden 121 059, ent-
richtet.1) Invalidenrenten wurden 28. Altersrenten 5 im Jahre 181)1) für
Bedienstete der Eisenbahnverwaituug zur Zahlung angewiesen. Für das
standige Personal besteht seit dem 1. Januar 1891 eine besondere Zu-
schusskasse nebst Untersttttzungsfonds, deren Zweck und Einrichtung
im wesentlichen denen der Abtheilung B der Arbeiterpensionskasse bei
den preussischen Staatsbahnen2) entsprechen. Die Zuschusskasse zahlte
Ende 1899 ausser 1 484 Arbeitern der Post- u. s. w. Verwaltung 8 728
Arbeiter der Eisenbahnverwaltnng zu ihren Mitgliedern, und zwar gehörten
zur Lohnklasse II = 19, zu III = 240, zu IV = 2 183, zu IVa = 582 und zu
IVb = 704 Mitglieder. Das Vermögen der Zuschusskasse einschliesslich
des Unterstützungsfonds derselben ist um 127 148 M gestiegen; gezahlt
wurden 559 M Ausnahmerenten, 7 920 Rentenzusehüsse, 14 149 Ji
Wittwengelder, 4 541 tH Waisengelder, 444 M Abfindungen und 1 435 (tc
Sterbegelder. Die Summe der gezahlten Unterstützungen betrug = 14 524 <U.
In Ausdehnung der vorher schon für die Werkstättenarbeiter be-
standenen Einrichtung wurde im Juli 1899 bestimmt, dass denjenigen
Arbeiteni, welche im unmittelbaren Dienst der Verkchrsanstalten 25 Jahre
l) Bei den preussischen Staatsbahnen erfüllt (Archiv 1801 S. 50 ff.) die Ab-
theilung A der Arbeiterpensionskasse die Aufgaben einer reichsgesetzlichen Ver-
sicherungsanstalt.
•-') Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1891 S. 50 ff.
7U*
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1060 Wohlfahrtaeinrichtungen ^er känigl. Württemberg. Verkehraanstaltea
4
lang standig beschäftigt worden sind und befriedigende Dienste geleimt
sowie dienstlich wie ausserdienstlieh sich gut geführt haben, einmalig
Belohnungen von 50 M bewilligt werden können. Auf Grund dieser
Stimmung erhielten im Etatsjahr 1899 89 Arbeiter eine Belohnung von
je 50 M.
Den im unmittelbaren Dienst der Verkehrsanstalten staudig beschlf
tigteu Arboitem, die mindestens 3 Jahre im Dienste der Verwaltung
thätig sind und sich gut geführt haben, wird seit Juli 1899 auf Ansuche
zur Erholung und zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten iintrr
Belassung des Tagelohns und ohne dass Ersatz für etwaige Stellvertretung
kosten zu leisten ist, bis zu H Tagen Urlaub im Kalenderjahr gewähn.
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Die Eisenbahnen im Grossherzogthum Baden
im Jahre 1899. )
1. Längen.
Am Jahresschluss 1899 betrug die Ijänge der vom badisehen Staate
betriebenen Bahnen 1 559,60 km (gegen 1 54 7,94 km im Vorjahre).
Davon kamen:
I. auf die badischen Staatsbahnen 1 478,18 km2)
II. „ » gepachteten Strecken 24,60 „
III mitbetriebenen Strecken .... 4,89
IV. „ „ Privatbahnen 52,04 „
zusammen 1 559,60 km.
Doppelgleisig waren 651,11 „
Im Nohenhahnbetriehe befanden sieh:
von den badisehen Staatsbahnen 201,31 km
„ Privatbahnen 42.31
dazu: verpachtete Nebenbahnen 4.4-
zusammen 248,10 km.
Die Betriebslange im Jahresdurchschnitt ergiebt . . 1 551,06 „
davon für Personenverkehr 1 518,13 „
„ Güterverkehr . . . 1 551,05 „ .
Die Eigenthumslflnge der badisehen Staatsbahnen (zuzüglich der
4.48 km verpachteten »trecken) betragt .... 1 482,65 km
dazu: die Privatbahnen mit iV2,04 „
zusammen mithin 1 534.69 km.
>) Vergl. die Statistik der badisehen Bahnen für 1898, Archiv 190t) S. 1319 ff.
Die nachstehenden Angaben sind dem von drr grossherzoglichen Geucrnldirrkr.ion
der badischen Staatsbahnen herausgegebenen Jahresbericht über die Staatseison-
hahnen und die Bodengeedamptschiflalirt im Grosslu-rzogthum Baden für das
Jahr 1899 — Karlsruhe 1900 ~ entnommen.
a) Abzüglich 4,4« km verpachteter Strecken.
10IV2
Die Eisenbahnen im Grossherzogthum Baden im Jahre 1890.
Die Gesammtlänge der am 31. Dezember 1898 im Grossherzogthum
Baden belegenen Bahnen war:
an badischen Bahnen 1 453.20 km1)
„ fremden Bahnen auf badischem Gebiet . . . 141,63 „
überhaupt 1 594,83 km.
2. Betriebsmittel und ihre Leistungen.
t
Achskin
Am Jahresschluss waren vorhanden:
Lokomotiven Stück
Tender
Personenwagen
mit Achsen
„ Plfltzen Anz.
Gepäck- und Güterwagen . . . .Stück
mit Achsen
v Tragfähigkeit ....
Davon besassen Westinghousebremse:
Lokomotiven Stück
Personenwagen
Gepäck- und Güterwagen . . .
Leistungen der badischen Betriebsmittel
auf eigenen und fremden Strecken:
Lokomotiven Lok km
durehschn. für 1 Lokomotive
Personenwagen
durehschn. für 1 Achse . .
Gepäckwagen
durehschn. für 1 Achse .
Güterwagen
durehschn. für l Achse . .
Auf jedes Achskm der Personen-
wagen kamen Person.
Die bewegten Plätze der Personen-
wagen waren besetzt zu . . %
Die bewegte Tragfähigkeit der
Lastwagen war ausgenutzt zu „
1 898
18 99
616
648
534
576
1 562
1619
3 253
3 425
65 956
69 350
11 661
12 097
25 990
24 649
133 315
140 265
388
428
1 525
1 595
365
K9\7* 9
380
25 070 519
27 765 121
40 699
42 847
146 709 353
163 966 183
45 100
47 873
30 1 1 1 030
31 238 148
63 765
65 626
359 994 994
378 094 083
15 480
15 641
3,97
3,*i
21.01
20,81
40,93
40,60
*) Einschl. 38,(54 km badische Strecken der Main-Neckarbahn. In auswärtigen
Staaten liefen 137,<j km badische Eisenbahnen.
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Die Eisenbahnen im Grottsheraogthum Baden im Jahn* it>W). i(x;3
3. Anlagekapital
Bei den
I
Am Jahresschluss 18«) betrug
Privatbahneu Zusammen
Stflatsbahnen (im
Staatsbetrieb)
die Eigenthuinslänge .... km
das verwendete Anlagekapital:
iui ganzen \(
auf 1 km Eigenthumslänge „
das Anlagokapital im Jahres-
durchschnitt
1 48*2.6.'.
r>ä; «k»7 6r,«>
H44H5I
5*»3 «»41 593
52,«*
5 :>74 7li7
107 12!»
5 572
l 534,«:.
r»:i*j 572 AM)
a:-iti ;«i7
501» 213 714
4. Verkehr und finanzielle Betriebsergebnisse.
Betriebslünge im Jahresdurchschnitt . km
Anlagekapital im Jahresdurchschnitt . u
Beförderte Personen \nz.
Güter (fraeht/ahb'nde)
Dienst güter (frachtfreie) .
Einnahme:
aus <lem Personenverkehr M . .
., „ Gepäck-. Eilgut-, Milch .
Fahrzeug- u. s. w. Verkehr
„ ., Güterverkehr-) ....
„ Verkehr überhaupt . .
im ganzen : i
auf 1 km Mahnlänge
Ausgabe:
im ganzen
auf 1 km Bahnlänge .,
in Prozenten der Roheinnahme . %
t
-
,u
••
•■
il
1 8!» 8
1 Ö47.MI
19K ()().") 92ä
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12 IM I cm
Ö7M 592
19 127 107
2 781 910
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Ol 4Ö7 Ö2M
00 577 .">2M
4M 010
4M 7.V, INI
28 207
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r>01) 21 M 714
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2 919 001
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(»4 904 05M
7O0ÖH9OM
4"> ööf;
4«> 002 24 7
29 0">9
Oö.lO
l) Aul Personen- und Gepäckverkehr kommen im Jahn* ls;»9 = 21 7:'.7 711 . it
(gegen 20 175 104 .U- im Jahre 1808).
a) Auf Güterverkehr {eiuschliessl. Kilgut u. dergl.) entfallen im Jahre IS'io —
43 81,8 594,1/ (gegen 41 447 1*7 U im Jahre 1898).
3) Einschl. der Einnahmen und Leistungen für die. Reiehspost\ erwaltung.
aus Militär- und frachtpflichtigem Dieiistgut, aus Wagenmietheu und aus sonstigen
Quellen.
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1004
Die Eisenbahnen im Grossherzogthum Baden im Jahre 1890
Einnahmeüberechuss :
18 9 8
1 aqq
l O V V
M
22 822 342
24 656 656
auf 1 km Bahnlänge
14 744
15 897
in Prozenten des Anlagekapitals.
%
4,68
4,84
Es hat durchschnittlich durchfahren:
km
19,60
19,86
1 t Gut
«
74,91
76,89
Die durchschnitt!. Einnahme betrug:
3,14
3,13
< *
4,34
*
4,21
> « »II U« I XVI MltMHIIUllUH f "iiiittueii .
jmf dip Pprsonpn- lind GpnJlpkhp-
%
30 30
30 7<;
auf den Güterverkehr (einschliessl.
Leichen, Fahrzeuge u. s. w.)
' «Tp '
*!
62 25
61 38
auf sonstige Einnahmen ....
7,45
*
7,86
im vergieicn zum vorjanre betrug die
/juiiHiiinP {in r rozentenj :
6,94
6,57
Gütertonnenzahl (fraohtv V\
»* 1
ä so
o.oy
„ „ Gesammteinnahme . . .
ti :
7 37
6 IS
„ „ Gesammtausgabe . . .
T»
1303
5,11
„ dem Einnahmeüberschuss . .
1
TT 1
2,05
>
8,04
>
„ „ Rentenanlagekapital . .
1,45
2.13
von Hol* H 11 !•/» Vion hn it tlioli At\ IMnfvvaKl
V«»II «.HjI «.IUI *- ModlLlllllllJllPll 1 IHIX&HUI
eines Zuges waren besetzt:
8,76
8,82
w
20,06
20,23
r»
22,03
21,86
überhaupt
21,01
20,«1
Von der Ausgabe kommen (in Prozenten):
auf allgemeine Verwaltung . . .
%
7 7i
7 CC
l,Or
r Bahnverwaltung
93 fiQ
„ Transportverwaltung:
a) äusserer Bahnhofsdienst .
11,68
11,96
b) Expeditionsdienst
»
8,06
8,39
c) Zugbegleitungsdienst . .
7,06
8,09
d) Zugbeforderungsdienst . .
41,13
41,38
l) Ansucht. Militärgut und frachtpflichtigem Dienstgut.
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Die Eisenbahnen im G ro sah erzogt hum Baden im Jahre 1890.
1065
für jedes
tj 8 orgieDi sicn
Lokomotiv-
.i
Nutz-
Bahn-i)
kilometer
1898
1899
1898
1899
1898
1899
an Einnahme . . . . <f
•2,51
3,70
3,63
43 010
45 556
m Ausgabe . . . . „
17«
1,63
2,43
2,»« ; 28 267
2!) 659
» Ueberschuss . . . „
t
0,«fl
1,J7
1,27
14 743
15 897
Das Gewicht der bei den badischen Stationen abgegangenen und
angekommenen Güter beziffert sich im Betriebsjahre 1899 im ganzen auf
11 695 648 t (gegen 11 040 531 t im Vorjahre), von denen der grösste Theil
auf Massenartikel (mit über 100 000 t Gewicht) entfällt, nämlich:
l 898
■ % il
24,40
„ Holz
• „
10,49
„ Getreide und Hülsenfrüchte
10,96
•i
n
10,40
" 1
4,56
1899
27,12
9,94
8,74
10,38
5,11
Von den in 1899 beförderten 1 034 715 771 Gtttertonnenkm (im
Durchschnitt 663 280 t) kamen auf die Strecken:
Tonnen-
kilometer
im
Durchschnitt
i Tonnen
Mannheim— Konstanz
Offenburg- Singen 142 135 530
Mannheim— Wintersdorf
Heidelberg— Würzburg
Bruchsal— Bretten
Bruchsal— Rheinsheim
Durlach— Mühlacker
410 265 480
i
972 193
142 135 530
953 930
1 81» 857 466
2 081 770
93 269 592
582 935
29 115 465
l 941 031
27 065 395
1 230 245
50 270 963
1 288 999
*) Durchschnittliche Betriebalänge.
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Di« Eisenbahnen im Grossiherzogthum Baden im Jahre 1899
Die Einnahmen der badischen Hahnen ans dem Güterverkehr mi:
dem Auslande betrugen:
* 1898 1899
im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn . » 577 669 6*26 079
„ „ der Schweiz 4 048 398 4 630 858
„ Belgien und England 294 554 347 95«
„ Holland 102 888 117 350
n Frankreich 471 146 429 472
Italien 547 317 618 711
Die höchsten Einnahmop. betrugen: 1
a) im Personenverkehr:
1898 im August 2 482 159.*.
dagegen 1899 2 680 839 „ :
die Verkehrssehwankung betrug 83"/,, (im Vorjahr.- 82''.,:
b) im Güterverkehr:
1898 im Oktober 4 224 407
dagegen 1899 „ 4 515 633
die Verkehrsschwankung betrug 40 7o 0»» Vorjahre 39",,
,, ... . Binnen- direkter Gesaunin-
Fur das Personenkilometn- be-
zifferte sich die Einnahme: ^ e r k e h r
im Jahre 1898 auf. . . . ^ 2.7., \M 3.1 ;
dagegen „ „ 1899 2.77 4.97 3,,;
Unterschied + 0,ni — 0,07 (>:>>',
Von der ( trsaminteinnahme entfallen auf Personenverkehr allein:
im Jahre 1898 28.7 ;;"/,■,
dagegen „ „ 1899 29J*
Die Gesaminleinnnhme im Personenverkehr vertheilt sieh auf <ii'
verschiedenen Wagenklassen, wie folgt:
' 1898 1B99
auf I. Klasse " ü 5.71 5*9
„II 24.08 24:30
„ III. „ 39,61 38,32
„ Zeitkarten, Fahrseheinbüelier,
Kilometerhefte u. s. w 27.--' 29,0-,
.Militär „ 2,r.s 2.20
„ Gefangenenbeförderung . . . „ 0,15 0.14
Digitized by Googi»
Die Eisenbahnen im Grossherzogthum Baden im Jahre 1899.
1067
Im Güterverkehr ergebt sich im Jahre 1890 (gegenüber 1898) die
Zunahme:
bei der Einnahme .... um 4,48 °/o ( 8,17% im Vorjahre),
„ Tonnenzahl ... 5,oi „ ( 8,40 „
„ Tonnenkilometerzahl „ 7,75 „ (10,32 „
Durchschnittlich betrug im Güter-
verkehr:
(iie Belastung einer Güterwagenachse t
der Frachtwerth einer Tonne . . . i&
r> n Achse
Die Anlagekapitalien verzinsten sieh:
hei den Staatsbahnen mit ... . % i
„ Privatbahnen ;
zusammen mit
1 898
2,30
4,84
9,98
7,G8
4,58
)•
)•
1899
2,31
4,21
9,73
4,ftl
7,74
4,84
5. Unfälle.
Im Jahre 1899 haben stattgefunden:
17 Entgleisungen (2 auf freier Balm),
8 Zusammenstösse (0 auf freier Bahn),
120 sonstige Unfälle (2ß auf freier Bahn).
Dabei verunglückten:
Reifende
Bnlm-
bedienstete
Son8tige Zum
Personen
Ke- vit-
ge-
\ er- , g«*-
t«Ht«t k-tzt tüdtet l.-tzt tödt»-t Irtzt
nnmn
v««r- kk- ver-
töfltet letzt
durch eigenes Ver-
schulden ....
ohne Verschulden (im
Dienst u. s. w.) . .
dagegen in 1898
') Ausserdem 5 durch Selbstmord.
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1068 Die Eisenbahnen im Grosshensogthum Baden im Jahre 1899
6. Betriebspersonal.
Das Betriebspersonal
im Jahresdurchschnitt 1899
betrog
Etats- _tl
DiäUrische
massige
Beamte |
Ansah!
Arbeiter
L
i
bei der allgemeinen Vc» waltung . . .
„ „ Bahnverwaltung
380
900
3 449
102 34
170 2273
1 678 5 886
zusammen . . 4 729 1 960
„ „ WerkHtÄttenverwaltunjr . . . . 9ä <ir>
8 198
2 721»
zusammen. . . 4 824
dagegen in 1898 4 811
2 015 10 922
1 tJ07 j 9 922
Der Gesammtaufwand an Gehalt, Löhnen, Nebenbezügen u. s. w.
für dieses Personal betrag 20 308 019 M.
Auf 1 km der durchschnittlichen Betriebslänge entfielen im Jahre 1899
4,41 Beamte und 7,04 Arbeiter, zusammen 11,45 Personen.
7. Main-Neckarbahn.
Vom badi sehen An t heil der Main
Neckarbalm betrug:
das Baukapital im ganzen ,M 9 149 820
„ Jahresdurchschnitt „
der Einnahmeüberschnssantheil . .
die Verzinsung des Anlagekapitals
1898
9 130 156
1 008 668
11. M
1899
9 172 382
9 101 104
080 342
7,43
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Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.'
Allgemeines.
Band 61 des statistischen Sammelwerkes über die Entwicklung des
gesammten russischen Eisenbahnnetzes, herausgegeben von der statistischen
Abtheilung des Ministeriums der Verkchrsanstalten, bringt das ausführ-
liche Zahlenmaterial über das Jahr 1898 und zum Theil auch schon über
das Jahr 1899.
Wesentliche Veränderungen sind für das Berichtsjahr nicht zn ver-
zeichnen. Das Eisenbahnnetz hat im allgemeinen wiederum eine Er-
weiterung erfahren, namentlich ist das Staatsbahnnetz erheblicli — um
5 278 Werst (= 5 030 km) - gewachsen. Auch verdient hervorgehoben zu
werden, dass der Ausbau der Bahnen von örtlicher Bedeutung einen guten
Fortgang nimmt. Konnte im vorjährigen Bericht nur über das Vor-
handensein von 440 Werst (— 470 km) solcher Buhnen Mittheilung gemacht
werden, so sind am Schlüsse des Jahres 1899 bereits 754 Werst (— 804 km)
vorhanden. Das ist ja immerhin noch ein verschwindend kleiner Bruch-
theil des gesammten Eisenbahnnetzes, aber es ist doch eine Zunahme
von rund 71% dieser Art von Schienenwegen und das bedeutet min-
destens, dass man auch in Russland immer mehr Werth auf den Bau von
Bahnen legt, die als Zubringer und als Erweiterer des Einfuhrgebietes
den grossen Bahnen dienen.
Soweit auch ausser der amtlichen Veröffentlichung Mittheilungen
aus der Tagespresse bekannt geworden sind, stehen für die nächsten
Jahre gerade auf diesem Sondergebiete der Eisenbahubauthätigkeit ganz
erhebliche Fortschritte bevor.
Wie Übrigens aus den nachfolgenden Aufzeichnungen hervorgeht,
arbeitet man in Russland sehr fleissig und mit ganz gewaltigen Mitteln
an dem Ausbau der Bahnen und zwar sowohl in Europa als auch in Asien.
l) VergL Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 1190 ff. und 1361 ff.: Die russi-
schen Eisenbahnen im Jahre 1897.
1070
Die russischen Elsenbahnen im Jahre 1898.
1. Die Entwicklung des Eisenbahnnetzes im Jahre 1899.
Das stetige Fortschreiten des Ausbaues des Eisenbahnnetzes zeigt
die nachfolgende- Zusammenstellung:
Ain Schlüsse
des
Jahres
Da» gesummte
Eisenbahnnetz
umt'asste
Werst
(= 1067 m)
1:
Davon entfielen auf die
Privat- Staats-
Eisenbahnen
Werst
Werst
%
Das
St.tatsbnhii-
neiz
wuchs um
Werst
188(1 .
1885 .
1890 .
1895 .
1896 •
1897 .
1898 .
189*< .
'21 104
24 003
27 238
33 105
36 276
3« 891
39 768
47 176
•21 042
•21 102
19 231
12 702
12449
12 98«
14 567
10 697
99.7
87.«
70,ti
38.»
35,3
35,*
36,7 !
35,4
292:»
8 007
20 403
22 827
23 905
25 201
30 479
0,3
12,2
29,4
61,6
04.:
«4,8
63,3
64.«
621
365
3 537
2 424
1078
1296
5 278
Das Jahr 181)9 weist in der langen Reihe von Jahren seit 1880 die
grösste Zunahme auf, nämlich 7 408 Werst (-■ 7 904 km). Diese grosse
Anzahl Bahnen vertheilt sich so, dass 5 278 Werst (= » 631 km) auf Staats-
bahnen und 2 130 Werst (= 2 272 km) auf Privathahnen entfallen. Oder in
Prozenten ausgedrückt, wuchsen
das gesammte Eisenbahnnetz um 18.« %.
die Staatseisenbahnen
di e I*ri vate Isen bah n e n
20,8
**"» rt »
» 14>,; « •
reber die. im Jahre 1899 erfolgte Erweiterung des russischen Eisen
bahnuetzes lässt sich im einzelnen das folgende ausführen:
A. Neue Eisenbahnlinien und Zweigbahnen sind dem regelmässigen
Betriebe übergeben worden:
a) dem Staate gehörig: lAngi,
im europaischen Russland: Werst:
Eröffnet
am
1. Grodno— Olita (St. Petersburg- Warschauer Bahn) 185
2. Olita— Pataranzy( 9 „ „ ) 4
3. Perm— Kotlass (Perm-Kotlass-Bahn) 811
4. Muschketowo— Dolja (Jekatherinen-Bahn) . . 32
r». Tiflis— Kars (Transkaukasus-Bahn) 279
1. Mai
15. Oktober
1. November
1. Dezember
1.
zusammen 1 311 Werst
-= l 398 km.
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Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1998
1071
Länge Eröffnet
im asiatischen Hussland: Werst- am
1. Krasnojarsk— Irkutsk (Mittelsibirische BaluD . .1005 1.. Januar
2. Ssamarkand — Andishan (Mittelasiatische Mahn) 490 1. Mai
3. Tsehernjajewo -Taschkent ( „ > 143 1. „
4. Gortschakowo— Margeinn t „ ,, ) 9 1. „
zusammen 1 053 Werst
- 1 703 km
insgesainmt Staatsbahnen 2 004 Werst
3 HU km.
Ii) Pri vatgesellschaften ^ Ji <*• ri «r:
Ha uptbahncn:
t. Tichorjetzka.ja Zarizyn ( Wladiknwkas-Bahn > . . 501 1. Juli
2. Popasnaja -Xikitowka (Südost-Bahn) 49 31. August
3. Ochotschewka — Kolpny (schmalspurig) (Moskau-
Kiew-Woronesh-Bahn) 55 1. September
4. Moskau Brjänsk (.Moskau -Kiew-Woronesh-Bahn) 355 1. Oktober
5. Krasnoslobodsk Inshawino (Kjiisan-Uralsk-Bahn) 38 2.
0. Ssawelino— Krasny-Cholm (Moskau Windau Ry-
binsk Bahn) 31 3.
7. Jurjew Polski Teikowo (Moskau -Jaroslawl -Ar-
changelsk-Bahn) 77 27. November
8. Kolpakowo Pcrwoswanowka (Südost-Bahn) . . 34 27. „
9. Dankow— Smolensk (Rjäsan-Uralsk-Bahn) . . . 498 21. Dezember
zusammen 1 038 Werst
- 1 740 km.
Bahnen örtlicher Bedeutung:
1. Rudnitza — Olwiopol (schmalspurig) (I.Gesellschaft
für den Bau von Zufuhrbahnen ) 183 1. April
2. Orjechowo — Iljinski Pogost (Orjechowo Zufuhr-
bahn Gesellschaft) 38 I.Mai
3. Rjüsan- Tnma (schmalspurig') (Moskauer Zufuhr-
bahn Gesellschaft) 80 31. Oktober
zusammen 307 Werst
i= 327 km
insgesainmt Privatbahnen 1 945 Werst
- 2 074 km.
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1072
Die manchen Eisenbahnen im Jahre 1898
Länge Kröffnet
dem Grossfürstenthum Finland gehörig: Werst: am
1. Wilpula zur Fabrik Mente 7 17. Februar
2. Abo— Karis 107 20. Oktober
3. Björneborg— Mentjuluoto 18 20.
zusammen 132 Werst
= 141 km
Staats- und Privatbahnen insgesammt 5 041 Werst
- 5 383 km.
K Auf bereits im Betriebe befindlichen Bahnen wurden zweite GW>*
gelegt:
Länge Kroffmi
Werst
a) Staatsbahnen:
(Riga-Orel-Bahn)
( V - Tl )
( v Ii n )
1. Uslowaja--Tula (Ssysran-Wjäsma-Bahn) . . . .
2. Michailowka— Smijewka (Moskau-Kursk-Bahn)
3. Smijewka— Alexandrowka (
4. Solotuchino — Kursk
5. Smolensk — Kupriuo
6. Dwinsk— Josephowo
7. Barnwucha— Adamowo
8. Orel — Ausweichest«*!!«* Xo. 7 (
J«. Snjeshet— Brjänsk ( „
)
47
27
18
37
21
16
9
!l
9
8. Juli
15. August
15. Septem!*:
22. Nn veml>^
21. Dezember
30.
30.
30.
30.
zusammen 193 Werst
- 206 km.
b) Privatbahnen:
1. l'opasnaja— Nikitowka (Südost-Bahn) 47 $1. Augutt
= 50 km.
c) Grossfürstenthum Finland:
1. Bjcloostrow-Terinki 17 1. Februar
2. Malm— Dikursbju 5 1. Oktober
zusammen 22 Werst
= 23 km
Staats- und Privatbahnen insgesammt 262 Werst
= 280 km.
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Die ruBMlftdieii Eisenbahnen im Jalire 1896. 1073
■ i
Am Schlüsse des Jahres 1899 waren im Bau begriffen:
A. Für Rechnung der Staatseisenbahn Verwaltung:
1. JekatherinenBahn:
a) Kriwoi-Rog — Nikolajewka 30 Werst
b) Zweigbahn Schirokowskaja 5 „
35 Werst
2. Transkaukasus-Bahn:
a) Börsborn — Daby — Zagweri— Bakurjany ... 34 Werst
b) Tschiatury— Darkwety 6 „
40 „
3. Kursk- Charkow - Ssewastopol-Bahn:
a) Wladislawowka— Kertsch 86 Werst
Ii) Zweigbahn zum Dorf Akmanai 5 „
c) zur Brjansker Metall-Fabrik . . 10 „
d) „ „ Festung Kertsch 14 „
e) „ von der Station Gorlowkn zum
Bergwerk 7 n
0 Woltschansk- KupjHnsk 10f> „
227 „
4. Moskau— Kursk-Bahn:
v<m der Station Alexnndrowka Sinowjewo. . .... 53 „
5. Penn-Tjumen-Balm:
Zweigbahn von Lyswa zur Fabrik daselbst 20 „
0. Ssamara-Slatoust-Bahn:
a) Berdjj'lnsch— Ssatka 22 Werst1)
b) Ssatka zum Bergwerk Bakal 20 „
48 „
7. Charkow-Nikolajew Bahn :
a) Pjiltiehatka- Koristuwka 08 Werst
b) Konstantinograd -Losojawa . 90 „
158 „
8. Südwest-Bahn:
a) Oscrjany— Misotsch 10 Werst')
b) Ssignajewka zur Fabrik bei Lebediu ... 13 „
23
9. Witebsk-Shlobin-Bahn:
Witebsk— Shlobin 203 „
zu übertragen . . . 800 Werst
') Ks liutlet bereits «-in zeitweiliger Verkehr auf der Strecke statt.
Anhiv für Kis»nl>abnwe«>n. \9ol. -\
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1074
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 189H
Uebertrag 800 Werst
10. Aloxandropol-Eriwan-Bahn:
a) Alexandropol— Uluchanly 129 Werst
b) Uluchanly— Eriwan 12 „
141 .
11. Transbaikal-Bahn:
a) Irkutsk - Baikal -See 0 1 Werst 1 )
b) Myssowaja — Werchneudinsk 154') „
c) Werchneudinsk — Tschita 520
d) Tschita — Srjctensk 360') „
e) Kaidalowo — Nagadan (in China) 324 „
1419 ,
zusammen für Rechnung: des Staates 24 20 Werst
- 2588 km.
B. Für Rechnung des Kriegsministeriums:
a) Merw — Jolotan — Ssary Jasy 1(50 Werst1)
b) Ssary-Jasy— Kuschk 135 •) „
= 3ir> km.
C. Für Rechnung von Privatgesellschaften:
1. Bjelgorod-Ssumy-Bahn :
Bjelgorod-Ssuray 140 Werst
2. Wladikawkas-Bahn:
a) Pctrowsk— Perbeut , 121') „
b) Derbent— Baladshary 210 „
c) Kawkaskaja— Jekatherinodar 127 „
404 m
3. Moskau — Windau - Rybinsk-Bahn :
a) Moskau— Welikije Luki Kreuzburg. . . .708 Werst
b) Tukkum Windau 105») „
c) Dno - Ssokolniki 100 „
1033 „
4. Moskau — Kiew — Woronesh -Bahn:
a) Kaluga— Ausweichestelle Xn. 1 12 Werst
b) Kiew— Poltawa 318 „
330
zu übertragen . . 1 907 Werst
') Es findet bereits ein zeitweiliger Verkehr auf der Strecke siatt
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Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
Uebertrag 1 967 Werst
5. Moskau— Kasan -Bahn:
a) Ssimbirsk zur Wolga 10 Werst
b) Tiniirjäscwo— Arsamas 172 „
c) Seuiettschino — Kustarewka 94 „
276 „
6. Moskau— Jaroslawl - Archangelsk Bahn:
Moskau — Ssawelowo 125 „
7. Rjäsan— Uralsk-Bahn:
a) Paweletz— Moskau nebst Zweigbahnen. . 246 Werst
b) Kaschira— Wenew 61 „
c) Uralsk zum Klus» Ural (schmalspurig) . . 7 „
314
8. Südost-Bahn:
a) Swjerewo — Kriwomusginskaja 319 Werst
b) Krestnaja — Bokowskija 27 „
346 „
!>.. I Gesellschaft für den Bau von Zufuhrbahnen:
n) Berditschew — Kalinowka (schmalspurig) . 69 Werst1)
b) Cholonewskaja— Ssemki ( „ ) . 39 l) „
c) Swjenzjäny — Ponewjesh ( ,, ) . 1361)
d) Tschetschelnik zum gleichnamigen Dorfe
(schmalspurig) 13 *)
e) Kalinowka— Gaiworon (schmalspurig) 202 „
f) Stepanow(Fabrik)-Winnitza( ) 18 „
g) Fellin -Reval ( ) 148 „
h) Zweigbahn nach Weissenstein( „ ) 10 „
; 635 ,
10. Gesellschaft der Melekes'schen Zufuhrbahn:
Tschassownjä— Mclekes nebst Zweigbahn zur Wolga . 85 „
11. Gesellschaft der Livliindischen Zufuhrbahn:
Walk — Marienburg— Stockmanshof (schmalspurig) . . . 199 „
12. Gesellschaft der Nowosybkow'schen Zufuhrbahn:
a) Nowosybkow — Nowgorod Ssjewcrsk . . 113 Werst
b) Zweigbahn zum Fluss Desna 9 „
122 „
13. Moskauer Gesellschaft für den Bau und Betrieb von Zu-
fuhrbahnen :
Tuma — Wladimir (schmalspurig) 125 „
zu übertragen . . . . 4 194 Werst
l) Ks findet bereit« ein zeitweiliger Verkehr auf der Strecke statt.
-r
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107«
Die russischen Eisenbahnen im Juhre 1896.
Uebertrag 4 194 Werst
14. Libau^Hasenpot-Bahn:
Libau— Hasenpot 451) „
lo. Gesellschaft zum Bau und Betriebe von Zufuhrbahnen im
Weichselgebiete:
Warschau— Radimin (schmalspurig) 18
10. St. Petersburg— Ssestrorjezk-Bahn:
a) von Ssestrorjezk zur Waffenfabrik und
zum Meere G Werst1)
b) vou Ssestrorjezk zur ttnh'lndischen Grenze 2 „
8
17 Einzelnen Unternehmern gehörig:
a) Starodub — Unctscha (schmalspurig) . . . 33')
b) St. Petersburg Pulkowo (elektrisch) . . lü
c) Ludz Sgersh (schmalspurig, elektrisch) . 8 „
d ) Lodz Pabijitnitze (schmalspurig, elektrisch) 12
e) Warschau— Jablunna (.schmalspurig) .17 „
1') Warschau -Wawer ( ) . . 5 „
1)1
-•
zusammen für Kechnung von Privatbahnen 4 35l> Werst
= 4 047 km.
D. Grossfürstenthum Finland:
1. Für Rechnung des Staates:
a) Kuopio -Jssaimi 80 Werst
b) Uleaborg— Torneo 122
e) II eisin gfors — Karis 78
2. Für Rechnung von Privaten:
a ) Kjuiui Karchula (schmalspurig) .... 4 Werst1 1
b) Kowjoki . Njukarlebju (schmalspurig) . . 11'),,
c) Inkeroincn— Fridrikshan 25 l) „
di Lnwissa — Wassijiirwi (schmalspurig) . . 7ü „
«\» Lappi— Brahestad' 2b1)
• * ' 142 .
zusammen in Finland 422 Werst
insgesainmt im russischen Reiche 7 499 Werst
- 8 002 km.
i> Es rindet bereits ein zeitweiliger Verkehr auf der Strecke statt
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Die russischeu Eisenbahnen im Jnhre 1898.
1077
Endlich führt der amtliche Hericht als im Hau begriffen auf: Gesell-
schaft der Chinesischen Ostbahn:
a) Niknlskojc (Station der Ussuri-Hnhn) zur
Rcichsgrcnzc 106 Werst
b) von der Grenze des Küstengebietes zur
Grenze des Transbaikalgebietes (bei
Nagadan) 1 434
c) Charbin-Port Arthur und Zweiglinie bis Dalny 080
2 520 Werst
- 2 680 km.
Rechnet man auch den Hau der Linien der Chinesischen Ostbahn,
als dem russischen Staatssäckel zur Last fallend, zu deii Hahnen hinzu,
die Kussland am Schlüsse des Jahres 1800 im Hau hatte, so findet man
die ausserordentlich hohe Anzahl von 10010 Werst oder 10 601 km.
Die Hauthätigkcit auf dem Gebiete des Ausbaues des Eisenbahn-
netzes für die letzten 6 Jahre zeigt das folgende Bild:
1894 1805 l 8 96
Werst (=
1897 1 898 | 1899
1 007 in)
1. dem Verkehr übergehen wurden
neue Strecken:
a) Staatsbahnen 77
l>) Privatbahneu I 748
ej im Grossfürstenthum Finlaud 182
2. zweite Gleise wurden gelegt:
a) auf Staatsbahnen
b) r Privatbahnen
c) im Grossfürstenthuin Finland
3. im Bau begriffene nene Linien:
für Rechnung:
Ii«
1891
1 722
449
189 1 296
1402 15H1
f
145
OOS
1 ' I
101 80
185
21
204
105
2904
1 118*
132
193
47
a) des Staates 4 211
b) „ „ (Kriegsministerium)
c) von Privatgesellschaften . .
d) des Grossfürstenth. Finland .
4. Chinesische Ostbahn 1
5. im Bau befindliche zweiteGleise:
für Rechnung:
I
a) des Staates
b) von Privatgesellschaften . .
129
2045
127
7 153
129
3 310
113
0 275 5 511 5 430
849 295
3 331»
| 205
4 024 4 409
179 233
2 420
2!«
4 350
422
2520
1*7
0
173
0
452
452 —
0
160 | 369
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1078
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1808.
Am Schlüsse des Jahres 1899 waren, einschliesslich Finland, in vollem
Betriebe 49 747 Werst (- 53 080 km).
Hiervon entfielen:
auf Staatsbahnen 30 479 Werst, darunter zweigleisig: 6 870 Werst.
„ Privatbahnen 16 6*97 „ , „ „ 1 r>«8 „ .
„ das Grossfürstenth. Pinland 2 571 Werst, „ <>8 „ .
Der Eisenbahnhau schreitet in Kussland sonach sehr rüstig fort.
Immer weiter gelegene Gebiete des grossen Reiches werden dem Verkehr
erschlossen, und immer mehr Güter werden auf den Markt gebracht, wodurch
der wirtschaftlichen Entfaltung der reichen Produktionskrüftc die Wege
geebnet werden. Man sollte nun glauben, dass das l^ind jetzt endlich
aufathmet und seine gewaltigen Glieder mächtig streckt, um weit über
seine Grenzen hinaus den Aufschwung in der Produktion seiner Erzeug-
nisse fühlbar zu machen. Aber — es scheint doch nicht so zu sein, denn
es hat sich fast überall sehr bald gezeigt, dass der Schienenweg selbst
für den ersten Anfang zu wenig bedeutet, um die Erwartungen der b»<
rührten Landcstheile zu erfüllen, wenn er nicht in ausreichendem Mass«1
mit Rollmaterial ausgerüstet und in seinen baulichen Anlagen so herge-
richtet ist, dass der Verkehr schlank bewältigt werden kann. Das letz
tere trifft nun aber offenbar bei einer grossen Anzahl Hahnen in Kusslainl
nicht zu, denn sonst würden die Klagen der Produzenten und des Handel*
Standes über die mangelnde Leistungsfähigkeit der Bahnen und der infolge
hiervon eintretenden Stockungen des Güterverkehrs auf ihnen nicht einen
ständigen Thcil der Tagespresse bilden. Um einmal an einigen Hei
spielen zu zeigen, wie die Bahnen zunächst ausgerüstet werden, mögen
hier die Bahnen Perm — Kotlass und Ssamarkand — Andishan — Margelan.
die beide im Jahre 1898 dem regelmässigen Verkehr übergeben worden
sind, angeführt werden. Die beiden Bahnen liegen nämlich weit von
einander entfernt, im Norden des europäischen Kussland und in Mittel-
asien. Auch insofern sind sie verschiedenartig, als die Perm — Kotlass
bahn mit dem übrigen russischen Eisenbahnnetze zusammenhängt, während
die Ssamarkand— Andishan — Margelan- Bahn nur mit dem Verhältnis
massig kleinen Schienennetz Mittelasiens einen Zusammenhang h;»i
Während also der erstcren im Nothfalle, und falls andere Bahnen einen
Ueberfluss an Kollmatcrial haben sollten, geholfen werden kann, fallt da*
bei der letzteren fast ganz weg.
Nach dem amtlichen Berichte sind nun die Bahnen wie folgt mit
Rollmaterial ausgerüstet worden:
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Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1896. 1079
* ■
Ssamarkand—
Perm-Kotlawt) Marge,an
1 Länge der Balm 812 Werst 638 Werst
(- 866,4 km) (= 680,7 km)
2. Anzahl der Stationen 32 25
3. Also beträft die durchschnittliche Stations-
entfernung 25,3 Werst 25,5Werst
(= 27,okm) 27,2 km
4. Lokomotiven HO'2) 50
5. Also durchschnittlich auf einen Werst . . 0,11 0,09
6. Wagen l./IL Klasse 7 —
. | „ H./III. „ 7 -
'"I * II- „ " 13
8. III. „ 13 15
0. „ III. „ mit Postabthcilen ... 7 —
10. Packwagen 7 3
11. „ * mit Postabtheilen — 6
12. Dienstwagen 1 2
13. Arrestantenwagen 3 —
14. Bedeckte Güter- Wagen 487 680
15. Plattform wagen 450 348
16. Kesselwagen — 75
17. Kirchenwagen — 1.
Das ist eine ausserordentlich bescheidene Ausrüstung mit rollendem
Inventar. Zieht man ferner noch in Erwägung, dass die Stationsentfer-
nungen sehr gross sind, während die Fahrgeschwindigkeit sehr gering
ist, so erklärt es sich leicht, dass die Leistungsfähigkeit keine allzugrossc
sein kann und dass bei dem geringsten Zusammenfiuss von Gütern leicht
die Unmöglichkeit eintreten muss, die Güter von den Stationen abzu-
fertigen. Sie müssen da oft Wochen, ja Monate lagern, bis die Reihe an
die einzelnen Sendungen kommt.
An dieser Stelle sei dann ferner noch über die baulichen Verhält-
nisse, sowohl der vorstehend besprochenen beiden Bahnen, als auch
der übrigen Bahnen Kusslands das folgende in tabellarischer Form an-
geführt.
') Theilstreckc der Perm-Bahn (dazu gehören die. Bahnen: Perm— Tjumen
und Penn — Kotlass).
*) Darunter C4 alte.
1080
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
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S [i h r in a g h
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O e s a m m t l ü n £ <■
Werst
davon
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Europäisches Russland.
1. Staatsbahnen
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a) Batinn— Poti— Baku— Kar« .
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-
b) Scharopan — Tschiatury . .
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Kursk Charkow Sewastopol :
a) Kursk- Charkow '-Sewastopol
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Moskau Kursk Nishny-Nowgorod: ,
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b) Moskau— Nishny-Nnwgorod
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Nicolai:
a) St. Petersburg- Moskau, mit |
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der Hafenbahn in Petersburg
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b) Uglowka-Borowitwchi . . .
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Di.- russischen Eisenbahnen im .Tnhre 1898.
1081
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1082
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
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19
20
21
22
23
24
25
20
Ssysran- Wjästna
Charkow— Nikolajewsk
Südwest
27
2. Pri VHtbahnen :
Warschau - Wien
Wladikawkas
iwangorod — Doinbrowo
Lodz (Fabrikbahn)
Moskau — Windau— Kybinsk :
a) Ryhitisk Pskow
b) Nowgorod
Moskau— Kasan
Moskau — Kiew— Woroiu'sh:
a) Moskau— Kiew— Worone>h .
b) Zufuhrbahm-n
Moskau— Jaroslawl— Archangelsk:
a) Moskau -Jaroslawl- Kostroma
b) Wolga- Wologda-Archaogelsk
c) Nowki— Kineschma ....
Kjasan— Uralsk:
21»
- Moskau - Kamyschin .
b) Pokrow- Uralsk . . .
Sudost
Grossfürstenthum Finland:
Finländischc Staatsbahnen
!
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81
32
33
Asiatisches Russlantl:
Mittelasiatische
Westsibirische
Mittelsibirische
Ussuri
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1 ,584
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Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
1083
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76,»;
29,3
Digitized by Google
1084
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
Heim Lesen Mieser Tabelle treten Mie grossen Schwierigkeiten dein
lieh hervor, mit Menen Mer Betrieb in Kussland zu kämpfen hat. Wr-
hältnissmässig grosse Abstände Mer Stationen von einanMer. sehr starke
Steigungen und ein Bestand an Lokomotiven, worauf an anderer Stelle
noch zurückgekommen werden wird, der weder der Anzahl noch der
Leistungsfähigkeit nach den Anforderungen des in den letzten Jahren
sehr gesteigerten Verkehrs entspricht. Dazu kommt die geringe Ans
dehnungder zweigleisigen Strecken. Nimmt man alle diese nicht günstigen
Verhältnisse zusammen, so Hndet die unerfreuliche Lage, unter der Industrie
und Handel schwer leiden, leicht eine Erklärung.
Bedauerlich ist dabei, dass zunächst und durchschnittlieh im Laufe
vieler Jahn* auf eine Besserung kaum gerechnet werden kann, weil neu.
Bahnen in grosser Anzahl gebaut werden, die von vornherein, wie wir
gesehen haben, ungenügend ausgerüstet werden. Dazu kommt dann, das.*
die neuerschlossenen Landestheile ihre Krnten an den Markt bringen und
dadurch zu der Menge von Gütern, die schon gegenwärtig von den Bahnen
nicht fortgeschafft werden können und daher Monate lang lagern müssen,
noch neue angehäuft werden, die allmählich auf den übermässig belastete»
Hauptbahnen zusammcnflicssen und hier die grossen Stockungen im
Güterverkehr hervorrufen.
2. Betriebsmittel nnd «leren Leistungen.
Dem Verkehr standen im Jahn- 18!>8 Eisenbahnen zur Verfügung:
Ks betrug:
am Sehlusse des Jahres
IHHtl 1 8 9 7
_ I
\Y erst
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die Lange der im Betriehe gewesenen
Lisenhuhnen . . .
davon waren:
zweigleisig . .
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7 803
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39 7bS
S 148
25 201
14 507
Auf diesen Bahnen fand sich das nachfolgend verzeichnete Roll
niaterial:
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Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
1085
a) Im Bestände
waren
I 88!»
im auf l
ganzen Werst
am Schiasse des Jahres
i."
1 8 9 7 18 9 8
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erst
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im t auf 1
ganzen Werst
Lokomotiven . . . .
davon waren:
Personenzuglokomotiv.
Lokomotiven für Per-
soneti- und Güterzug- ,;
dienst
3 achsige Güterzuglo-
komotiveu ....
4 aehsigo Güterzuglo-
komotiven ....
andere Lokomotiven
(Fuirlielokomotiven
u. s. w.)
Tcnderlokoinotiveu . .
0 8O4 OäG 9 220 U.V.. 9 904 0,3..
134 —
I 158 —
3 78T»
I
1 37-2 -
50
11 145 0,a..>)
I
1942 - 2270 - 2 140
I
3 310
3 442
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i
Ii »
240 ,
'I
280 i
3 307
4 005
K<l -
3714
4 890
99
290 —
;< in Schlüsse des Jahres
a) Im Bestände waren
188 9
im auf 1
ganz Ii Werst
189 7
18 9 8
_ll
im auf l im auf l
ganzen Werst ganzen Werst
Personenwagen
diese hatten Achsen . .
davon waren, ausschliessl.
der Keservewagen:
2 achsige Personenwagen .
II
7(178
22 722
I
0.%
10 798
33 272
Ii -
Sitzplätze 281 (>57
Gepäck- und Güterwagen 141 898
diese hatten Achsen . . 287 270
Tragfähigkeit d. Güterwag. S7<>05 149
durchschn.' Tragfähigkeit
eines Güterwagens . . 013.1.
Postwagen , . [ 233
1 498
(i 094
2 407
31 »9 478
215 084
438 413
152 118 974
707,2:.
395
0.1M
12..
II 8-17
30 804
1 483
0 727
2 912
401 748
238 990
480 421
170 408 933
715,GJ
437
0,*:>
I2..y
I
•) Die in Asien belegenen Bahnen (5 930 Wer>t = (»320 km) sind mit 800
Lokomotiven, oder mit Uli« Lokomotiven auf eine Werst ausgestattet und zwar
siud davon: 438 Stück 3 aehsig, 2» »4 Stück lachsig. Kit Stiiek für gemischte Zuge
mn.l ;{ Teudennaschinen.
Digitized by Google
108ß Die russischen Eisenbahnen Im Jahre 1899.
Dura gegenüber lassen sich für Deutschland die nachfolgenden An
gaben machen, hier gab es:
auf
■
auf
189//98
i
•
1 km
1898/99
1 km
1(3 8*4
o,ae
171523
0,36«
Personenwagen
33 004
35 086
--
diese hatten:
77 431
1,67 Hl 170
1,m;
Sitz- bezw. Stehplatet; ...
1 4M 315
1
1547 056
Gepäck- und Güterwagen ....
301 506
383 578
diese hatten Achsen ....
736 163
780 039
10. is
Tragfähigkeit der Güterwagen .
4 204 911
4 513 042
1808
i
~~ 1
2122
i
b) Leistungen der Betriebsmittel
1889
189 7
1898
Zahl der gefahrenen Züge
1 136 296
1 940 320
2 132 698'/
diese Züge haben durchfahren Werst
122 260 951
200 142 372
215 752325
Durchschnittlich kamen auf 1 Werst
Bahnlänge :
Geleistete Zugwerst:
im Jahre ... i
4 640
5 849
5971
in 24 Stunden
12,73
16,08
16,*
Von allen Lokomotiven zusammen wur-
104 932 356
284 507 200
302 338 70-J
Von dieser Gesammtzahl der Lokomo-
tiven wurden geleistet mit:
a) Verkehrszügen von grosser und
mittlerer Fahrgeschwindigk. Werst
41 234 520
76 561 773
89095 758
'0
25,oo
26,91
28.1.
b) Verkehrezügen von geringer Fahr-
geschwindigkeit Werst
81 839 252
132997 087
144 389973
%
49.6J
46,75
45^8
c) Militärzügen Werst
845 925
1 750 872
2 782744
°/o
0,51
0,ct
0,«
4 829 601
8001 802
10 258 93-2
°u
2,i>3
2,si
*,»
Im ganzen mit Zügen . . Werst
128 749 198
219 311 534
245 527 407
°o
78,06
77,<w
77,o*
davon wurden mit 2 Lokomotiven
6 488247
16 327 804
18227 97Ö
>) Dazu auf den asiatischen Bahnen 38000 Züge, die 10337987 Werst durchlief« ».
Digitized by GoOjfil
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898
1087
b) Leistungen der Betriebsmittel
18 8 9 18 9 7
1898
Ferner:
sl) ohne Zürn» leerfahrend Werst
62406%
11 133 222
12211 973
I 3 699 388
4 721 532
4 'JoZ Jil 1
überhaupt a 4* b -j- c . . . „
26-243074
49 340 918
CC i in Ju\i>
55 413 926
36 183 158
65 195 672
72608 190
21, M
22,93
22,91
V on sämmthchcn Wagen wurden ge-
i
1^fe2uf/A + litt '1 nllfl A aIic ■mur
ICISCCt III I «UM. ACI1SW.
6634 885
1
1 1 581 564
1 •> 1 ITU <I/lfi
Iii) 1 " 14 iv UM- Hill lb Kfllllt U «IUI 1 T» Clol
Bnhnl&nge im Jahre . Achswerst
251884
325 780
334 235
Vtiti <l«*r rio.sAiTimtzahl der izre leisteten
|
Wagenachswer.st kamen:
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»uf die Personen- u Postwagen %
16
17
18
frAnttck- Ii flii ti*rwiiP"«n
„ n \JO|fltCIV U- VlUlOrn MgCU n
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\ n WT n (rnn«IMhcan Ir Aman tm AT i t fr * » 1 *
.\n w Hgeuiicnsen Kamen im jiiihm.
1
u 11 f r»i nt*n W»rlf phrs!MU7 v<in irrovispr im rl
Villi t^lUCll V crKdll B&lAg IUI! glllSHtl 14J1U
37,:.4
mittlerer Fahrgeschwindigkeit . .
33.3»
32,J7
auf einen Verkehrsaug von geringer
63,45
70,35
69, *7
58,tw
56,37
54,G9
„ „ Dienst/.ug
65,:>i
29,31
31,94
„ sonstige Züge
44,90
58,93
57,m
durchschnittlich auf einen Zug .
57,o<j
55,99
Für Deutschland lassen sieh die folgenden Zahlen gegenüberstellen:
1889/90
1897/««
1898/99
r
1. gefahrene Züge Zahl 6 073 573
2. auf 1 km Betriebftlange kamen
Züge im Jahre „ 7 216
3. auf l km Betriebslünge kamen
Züge in 24 Stunden „ 19,77
4. von sämintlichen Zügen wurden
Wagenaehskm geleistet in Tausenden 12 371 178
und zwar:
a) von den Personen- und Post-
wagen „ 2 405 148
b) von den Gepäck- und Güter-
wagen „ 9 900 030
5 Wagennehsen kamen auf einen
Güterzug durchschnittlich . . . „ 74
9 589 886 10 235 089
8 (-»58 9 167
I
23.7 a 25,1V
16 223 744 17 240 704
i
!
8 9117*7 4 237 109
12 311957 13 009 594
71
67
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1088
Die russischen Eisenbahnen im .Jahre 1896.
Wegen der näheren Nachweise über das Alter der im Betriebe be-
lindlicheii Lokomotiven ist auf den Jahrgang 1900 des Archivs für Eisen-
bahnwesen zu verweisen. Hier sind ausführlich die Verhältnisse bis 1899
einschliesslich dargelegt.
Von den sümmtliehcn im betriebe befindliehen Lokomotiven waren
1 9G2 Stück1) oder 173% f»»' durchgehende Bremsvorrichtung eingerichtet,
und zwar für die
18 9 5 18 9 7 18 9 8 18 9 9
:
Westinghousebremse
. Stück
702
1 094
1 295
1 522
Hardy brems»* .
'217
145
1 -to-
175
Körtingbremse . .
»
3ü
21
ll
II
Wengerbrem si-
i
-
ior»
108
108
93
amlere Systeme
71
8»;
152
91
I
Von den in Europa und Asien'-') vorhandenen Lokomotiven waren
1 8 9 5
i
Stück o/0
189 7
18 9 8
18 9 9
Stück % ;
Stück
V
Stück %
Verbundmaschinen . . . . '
mit Schnelligkeitsniessern
ausgerüstet
Nach der Gattung des Feue- .
rungsmaterials lassen \\
sich die Lokomotiven
eintheilen in solche:
für Holzfeuerung. . . . |
„ Anthrazit- od. Kohlen-
feuerung ....
„ Torlleuerung .... 1
„ Naftafeuerung
und zwar waren eingerichtet:
für Hol/.feuerung:
bei den Staatsbahiieu .
n _ l'riv atbahnen . i
Ii
') Dazu auf der mittelsibi rischeu Bahn noch 3 Lokomotiven mit der Westing-
housebremse.
*) Auf den 230 Lokomotiven der mittela>iatischen Bahnen wird ausschlies^l.
Nafta zur Heizung verwandt, wälirend auf der >ibirischen Bahn 408 Lokomotiven
mit Holz und Hirt mit Steinkohlen geheizt werden.
1013 12.:. 2 197 23,;.
2 975 29.;. 3 789 33.*
ooü 7,<>
8152 9.4 989 9,v I 081 9 :
2 239 27,;.
2219 24,1 2 399 24.« 2:302 20,
3 241 39 j :i 707 40,3 4 157 41.; 41*07 U >
53 0,7 . 0 — — ; — 8
2 590 :{|,'.> 3 272 35,<; 3 40* 34.v 3 928 35-
i I i
1'
1805 22,3 1979 21,'. I 2095 21,» 1 944 17 i
434 5,j
■
240 2.»; 304 1 3,1 358 Sj
I 1.1
Digitized by Googl
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 181«.
i<)89
für Anthrazit- oder Kohlen
feuerung:
bei den Staatsbahnen .
„ Privatbahnen .
für Torffeuerung:
bei den Staatsbahnen .
„ „ Privatbahnen .
für Naftat'etierung:
bei den Staatsbahnen .
„ Privatbahnen .
1007
411
4
•27. , 2818 30,6 . 3 100 3Ki
12.« 880 9.7 10Ö7 10,6
0,6 —
- 0
1 10!» 13,7
1 481
18,2
_ _ _
!
3 773 33,m
1 134 10,»
8 -
148!» Ifta 1040 IG,:. 2052 J8,i
1783 19,1 1 702 17,6 187(5 Vüjd
Das Durchschnittsgewicht einer Lokomotive (ohne Wasser und
Kohlen) beträgt:
für sämmtliche Bahnen 1805 = 84,9 t oder 10,1 t für 1 Achse
die Staatsbahnen
Privatbahnen
1807 = 36,8 „
10,5
>> *
,»
1808 = 37,4 „
10,5 „
1809 = 38,3 „
10,7 „
1805 = 33,4 „
10,0 „
1897 = 36,1 „
10,5 „
V *
1808 = 36,« „
10,5 „
•1 1
1890 = 37,5 „
10,0 „
II '
-
1805 - 35,8 „
10,5,
•1 '
H
1807 = 38,3 „
10.4 „
1«
1808 = 39,2 „
10, 5 „
V
1800 = 30,8
10.7 „
*» 1
M
Zu den im Betriebe befindlichen Lokomotiven waren vorhanden:
Tender
1
l
Stück
%
jeder
Tender wog
•
für
1 Achse
t
auf sämratlichen Bahnen:
i
im Jahre 1895 ....
7 791
95,.
12,5
4,*
* 1897 ....
8 771
95,3
13..s
4,'.
r •* 1898 ....
9 528
95,«
13,6
4,s
n rt 1899 ....
10 079
13.6
1
I
AxchiT fQr Eisenbahnwesen. 1901.
72
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1090
Die russischen Klsenbahuen im Jahre 1898.
Tender
Stuck
i
%
•
■
i
jeder
Tender wog
t
für
1 Achse
t
auf den Staatsbahnen:
i
i
• . T.I. * i~tt
4 »t><
95,.t
12,..
„ IC.'I ....
0ns
SKI,*
4.«
„ lo'J.^ ....
n o <n
41
1 M«Hi
7 7f.<i
:m,.i
!
r-i \
j .
1
auf den Privatbahuen:
im Jalire 18»*> ....
2 834
%,<
12,ö
„ 1807 ....
•2 747
94fo
14,1
u
, 18flS ....
•2 »52
»4,5
14,4
4,;
, is»i ....
J
3 370
14,;.
4.:
Von den am Hude 1H!)H in
Europa und
Asien
auf den Hahnen vor-
handelten 11 847 Personen- und
407 Post wagt
5ii entfallen auf:
davon auf
Wagen
überhaupt
Staatsbahnen
Privatbahnen
i
1896
1897 18»8
18% 18»7 1898 1896 1897 1898
i
kaiserliche Wagen
Salon-, Direktionswag.
Wagen:
I. Klasse . . .
I. und II. Klasse
II. Klasse . . .
II. und TU. Klasse
III. Klasse . .
I.,II. u. III. Klasse
IV. Klasse . . .
Ausserdem Wagen:
zur Reserve ....
für Arrestanten . .
„ Sanitätszwecke .
„ Postbeförderung
314
93
367
i
I
42»
782
703
1656
22»
5 290
12
509
91»
773
1 838
824
753
1661
245 272
5 476
15
717
I
I
5 837
ü
18
»26
80
227
536
405
1086
160
3 527
12
214
92 91
286
344
4
87
1
81
l
85
I
i
589 654 246 235 265
469 48» 2»8 284 284
1203 1 341 46» 458 497
17» 208 69 66 64
3 717 3 976 1 763 1 75» 1861
15 IS I — ! — 6
408 508 295 309 416
196
272
173
361
198
288
249
314
I 161 180
395 467
i
67
66
66
129
133
183
211
225
240 ,
136
61
63
74
130
114
43
47
44
237
273
301
t
124
122 ;
166
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Die russischen Kiscnbahnen im Jahre 1898. 1091
In diesen Wagen waren Sitzplatze vorhanden und zwar in der
i.
II. III.
Klasse
IV.
Arre-
Sanitäts-
stanten-
wagen
wageu
(Betton)
III ii;
iii "tri
o.v >
1 1 776
317
12 828
533
8918
200
9 43t»
208
10 084
416
2 228
130
2 337
III
2 781»
117
überhaupt
1896
23 321
63 654
1697
25 3t»
«9 001
1898
27 645
77 492
davon:
i
1
1
auf den Staatsbahnen
18%
14 976
42 144
1897
17 586
47 885
1898
19 136
54 1Ö4
auf den Privatbahnen
1896
8 345
21 510
1897
7 774
21 11«
1898
8 509
23 388
228 930
240 587
259 467
I
155 579
164 033
21 323
28 054
35 530
10 450
16 483
1*494
73 351
76 554
82 573
I
10 873
11 571
17 086
Von den sämmtliehcn Personenwagen waren ausgerüstet:
1896
mit durchgehenden Bremsvorrichtungen 4 404
nur mit Hohrleitungen für durchgehende
Bremsvorrichtungen • 4 009
mit gewöhnlichen Handbremsen ... 5 950
mit Schnclligkeitsmessern
112
1897
5 101
4 144
(> 789
99
1898
5 883
4 139
8 174
107
Von dem gesammten Gütenvagenpark waren:
'1
davon auf
f
überhaupt
1
i
Staatsbahnen
Privatbahuen
1896
1897 1898
1896 1897
1898
1896
■
1897
1898
bedeckte Gütenvagen .
127381
139905157117
80 674 92 384
103 679
46 707 47 521 53 538
halbhohe „ . 1
16494
16 335 15 492
8 743 8 806
8 784
6 751
6529
6 708
Plattformen
24 343
27 676 31937
16 488 19511
23 036
7 865
8165
8901
Spezialwagen:
Kesselwagen .
16 752
18 410 19 332
8 121 9033
9 444
7631
9 377
9 888
Tracks
1817
1847 1 884
1575 1655
1692!
242
299 292
Wagen:
für Langholz . . .
3 665
4 554 4 673
1 617 1 859
1 885
2 038
2695
2 798
„ Pülver u. s. w.
466
471 476
369 384
383
96
87
93
zum Viehtransport .
1266
767 745
998 404
379
258
363
366
für andere Güter . .
L
3 420
4 164 6 5201
2 596 3 323
4 661
826
831
859
72*
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1092
Die russischen Kisonbahnen im Jahre 1898.
Von den Güterwagen waren ausgerüstet:
20
1897
27
1898
27
mit durchgehenden Bremsvorrichtungen
nur mit Kohrleitung zu durchgehenden
Bremsvorrichtungen 239 208
mit gewöhnlichen Handbremsen . . . 43 940 48 307
mit Schnelligkeitsmessern •">•"> ♦">•">
Endlich sei kurz angeführt, dass den nissischen Eisenhahnen ein
Güterwagen im Durchschnitt kostete:
177
53 9S7
55.
überhaupt
und zwar den Staatsbahnen
Privatbahnen
ergiebt zum Kurse
Ii bl. n . ii
von 2,i6 Jf
1890
1 284
2 773 tfc
1897
1 299
2 800 „
1898
1 305
2 840 „
1890
1 201
2 724
1897
1 203
2 728 „
1898
1 262»)
2 720 „
1890
1 324
2 800
1897
1 303
2 944
1898
1 304
2 940 „ .
8. Heizmaterial der Lokomotiven.
Für die im Betriebe befindlichen Lokomotiven (vergl. S. 1085} ist an
Heizmaterial gebraucht worden:
18 9 7
189 3
in Tausenden Pud (l Pud = lßuw k?
Anthrazit
Steinkohlen
Brikets
Koks
Torf
Nafta und Naftarück stände
2 161
o ;k)1
ioo r>"u
118 674
38
2
52
40
«♦5
61 862
70 302
in Tausenden
Kubik faden
Holz
von dem vorbezeichneten Holz sind zum
Anheizen der Lokomotiven im all-
gemeinen verwendet
(1 Kubikfaden - 9,;is Kubikmeter)
508 554
16
18
i) Auf der mittelasiatischen Bahn steht ein Güterwagen zu Buch not 1 5U6 Rbl.
(= 8 382,66 tf0 und auf der grossen sibirischen Bahn mit 1 477 Rbl. (= 3 11*0.3* U).
Digitized by Google
Die russischen Kisenbahuen im Jahn* 1MK
Davon verwendeten die:
1098
Staatsbahnen
IS 97 I8!>8
Priv utbahnen
18H7 I 8 1) 8
1
i n
T a u s e
n <
I e n Jr u <i
Anthrazit
2 161
3 551
1
.11 ue<
38
2
Kok«
j
52
40
40
1
371
438 ,
<>5
Nafta und Xaftarückstände - . .
HO 471
37 253
31 31M
33 048
■
in Ta
u s c n d e
n
Kubikfa
den
Holz
45ß
485
52
ß<)
von dem vorbezeichneten Holz
■1
i
sind zum Anheizen der Ix>ko-
1
i
1
niotiven im allgemeinen ver-
1
14
2
2
Das Heizmaterial kostete
überhaupt:
. ,„ . ¥1 , , 1 oder es kostete in
in lausenden Kübel Kopeken
(I Rubel = 2.1« «W)
(1 Kopeke - 2,\g A)
188«)
181)7
i
18«.I8
188«)
18<)7
1898
1
ein Pud (= lß,3, kg)
Anthrazit
ßo7
l!)2
320
13
!)
<>
7310
!l 343
10 75T,
11
!. ' «)
5
0,; '|
II
t
Torf
222
ß!)
7
Nafta und Nattanickstände .
1 531
«1 118!»
12 082
ll
i
13
Iß
17
ein Kuhikfaden
Holz
.-)«;:* I
ß 443
7 (»22
1 405
1 2ß4
1 2ß2
Für je 1 (KM) Lokonioüvwerst wurden verbraucht:
Anthrazit und Nafta und Holz in Kubik-
Steinkohlen Nafiarück-tHnWe faden
in Pinien (= Hi.:i> kg) (=!»;ia Kubikmeter)
18*!) .... D4fi,0 fiPJ.O <U6
• 1SD7 .... <>08,S (!1<),J4 (i,«8
lS'IK ... Ü47.0 • »J-JS.3 7,11
Digitized by Google
1094
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
Anthrazit und Nafta und Holz in Kubik-
dafür wurden gezahlt: Steinkohlen Naftarückstände faden
in Puden (= 16,:»* kg) (= 9,-u Kubikmeter)
1881) .... 103,20 81,34 84,90 Kübel
1897 .... 84,40 9(5,97 87,33 .,
1898 .... 85,h8 107,97 90,20 „ .
Was das Verhältnis» des Heizwerthes der einzelnen Heizmaterialien
untereinander anlangt, so wird dieses alljährlich amtlich festgestellt, indem
als Vcrgleichseinheit 1 Kubikfaden (9,712 cbm) nolz (d. h. gemischtes,
Birken und Kiefern) genommen wird. Dabei ist für 1897 gefunden worden,
dass 1 Kubikfaden Holz gleich werthig ist:
1895
18%
1897
1898
f,9
60
08
70
Pud
Nafta und Naftarückständen.
90
90
101
99
V
Koks,
9f>
99
100
100
englischer Kohle,
100
100
100
100
Donezanthrazit,
103
109
109
108
Donezkohle,
109
110
112
113
Briketts,
110
117
118
118
*'
schlesische Steinkohle,
180
124
121
1 20
•1
Ural-
121
121
122
121
po Inisehe „ ,
150
142
150
150
'1
Tkwibul- (Kaukasus ) Steinkohle.
184
171
189
205
Moskauer Steinkohle,
1220
221
228
220
Torf.
So weit russische Kohle von den Bahnen Verwendung findet, wird
sie bezogen aus dem:
1
■
1 89 4
1 8 9.',
1 8 9 0
18 9 7
1898
in Tausenden Pud (1 Pud =
10...- kg)
i
1. Donezgebietc:
1
a) Anthrazit . . 7 302
0 Ts.*!
0 |78
0 42!»
5 929
8 077
b) Steinkohlen . . :»4 349
r»t; s.i.-)
.vir» 13
G7 34I
79 01Ö
94 <nr.
2. Moskauer Gebiete . 2 037
_>0*l
301s
:•> 2Ö0
4 910
4 00*
3. Uralgebiet»' . . 0 3O4
:» ist
4 903
r> 334
0 424
8 7U8
4. Kubangebiete . —
301
5. Tkwibulgebiete .'Mio
:»4i
r»or»
r»07
3*ö
im
->ri \m
30400
29 077
28 008
30 392
Von den ncsniniutaiisgahen des Betriebes
entfallen auf
das Heiz
material der Lokomotiven:
IS'Hi
1*97
189s
23 110 090 Rbl.
25 3S4 000
Hbl.
28 835 000 KbU
9,1 » o
H),0 o;„
10,0%.
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Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
1095
4. Verkehr.
a) Ueber die Entwicklung des Personenverkehrs (Ausschliesslich des
Wrkehrs auf den asiatischen Bahnen) lasst sich das folgende mittheilen:
Jahr
Beförderte
Personen
in Tai
Durchfahrene
Personen- i
Werste.
isenden
r
Durchschnitt- Jede Personen Die
lieh wagenachse vorhandeneu
durchfuhr war durch- Plfttzc sind
eine Person schnittlich be- ausgenutzt
Werst setzt mit mit
(= 1 067 in) Personen %
188?»
1897
1898
45 005 1 4489 767
74668 8 506 800
83 70b 0 379 967
| 99,76
115,37
11 '2,0:»
4,4t»
4,«:,
4,:,7
H6,8l
38,46
37,*3
Jahr
Von den beförderten Personen
kamen mit bezahlten Fahrkarten
auf die
Vereinnahmt wurden
I
I. Kl.
II. Kl. j III. Kl. IV. Kl.
in Tausenden
über-
haupt Bahn-
lflnge
Rubel
für die j von
Werst einem
Kübel
(= 2,16,«) i
für eine
Per-
sonen-
senden j wergt
Bei
and»
Kopeken
(=->,16^)
Kopeken
188«»
1897
1898
587 2 «170 34 981
934 (5 982 54 588
1015 8(137 61607
856
3 870
4 620
48 578 489 1 845,*: 107,i.4
68 071 50-2 1 989,« 91,17 0,*.
7
I
78077 518 1951,11 9l.fl
0,sti
0,7..
Auf Fahrkarten zu ermassijrteu Preisen und auf Fivifahrtschcine
wurden befördert:
18 8 9 1 8 9 7 1 8 9 8
■
|t A n z a Ii 1
c) Inhaber von Freifahrtsrheinen . . .
d) Viehbegleiter
2 971 218
424 813
J 2 214 378 {
4 347 999
440-227
3 297 879
•208 233
4 32* «KV,
527 031
3 510 574
220 850
zusammen
dazu die Reisenden mit bezahlten Fahr-
karten
ausserdem Reisende auf den asiatischen
1
5 610 439
39 394 723
1
8 294 338 8 587 410
66 874 006 75 279 057
— I 063 i:>4
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10<Mi
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
I)) Der Güterverkehr hat sich (ausschliesslich des Verkehrs ant
den asiatischen Bahnen)1) wie toltrt entwickelt:
Jahr
Be- Dureh-
förderte fnhrcne
Pud
Pnd-
(lfi?a*kg) werkte
schnitt-
lich ist
1 Pud
bc-
Die Auf
Trmt-
ffihiirktMt 1
«•»»>«'" Wagcn-
(Jüter-
wiuten» achse
ist mis- kfmimpn
genutzt koinmen
mit pU(|
0'0 (ICnkg)
Verein n ahmt
über-
auf
haupt
in Tau- „,
«enden " erst
Rubel
(=2.i6<'0
für für
1 Pu.l-
Pud
i
Kopeken
(= 2,16
ftl.;e 15«,;;
4S.a-s HWt.i
50.1;. 17<i,;n
2«>S78 7 St« 4.9t a-:i
325 317 9 507 4.;; '),•■* »
342 35t» 9 473' 4 n.,^,
18*0
185)7
4 IST, 172
873 <537 4til
(i HU» 13«) 1 570 14<>2t>5
18!)S 7 325 8*14 1 717 SC, I 230
Es kann besonders hervorgehoben wenlen, dass in der vorstehend
aufgeführten Gesannnttransportuienge der Güter sieh Gepftck, Stückgüter
(einschl. Eilgüter) und Vieh durch die folgenden Zahlen vertreten finden:
>) Für die asiatischen Bahnen sind die Zahlenangaben nur für die Trans-
kaspi-, Westsibirische- und Mittelsibirische Bahn in dem amtlichen Werke enthalten.
Wegen dieser Unvollstilndigkeit haben die Zahlen im Texte nicht Aufnahme ge-
funden, sondern folgen hier für das Jahr 18<)8:
11 ■'■ ■■■■
Jahr
Be-
rdel-
Pud
Durch«
Durch- Di«- Auf
schnitt- ,..T!"r. ,
V e r e i n u a h m t
fördert« fuhren» lirhisl m*±* _
Pud-
(lü^k-) berste
Werst
in Tausenden (ioij7 m)
I Pud ' f-iiter-
be- WHU<'"S
ist ntls-
fiirdert ^mutzt
mit
Wagen- auf für
für
haupt i
ad,sp in Tau- .l ,* Pud-
koinmeu senden NN erst Pud «erst
1>n,t , Rubel Kopekeu
00,3, kg). (=2,i6,<0 (=2,Hi.-
18<>s ? »2 2« 15 47 _»I4 «mm» 312.-.;
32.' T
114,*:.
14 374 3 7«» 15,:* <»,
Darunter befunden sich:
GepRek 2'.M 128 Pud Pferde — - Stück
Stückgüter (einschlii'ssl. „ Militär-. ... — »
Eilgüter) «14 901 „ Andere Thiere . . . . -
Hunde 215 Stück Militiirgut 7 823 923 Pnd
Rindvieh — . Dienstgut
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Die russischen Eisenbahnen im .Jahre 1808.
1097
Gepäck Pud
Stückgüter (einschlicssl. Eilgüter) . „
Hunde Stück
Kindvieh
Pferde
Militär-
Andere Thiere „
Militärgut Pud
Dienstgut
-
1 il J II
1 d tfi O
11 691 883
13 390685
15 521 438
ii m 585
43 822 030
48 208059
75 702
84 394
98 388
1 004 m
2005 350
2 212 405
' 10!» 712
242934
204 182
165 969
201 500
174 637
724 584
1 507 752
1 551 365
4 837 1411
21 565 024
22 523 622
731)120 839
1097 207 331
1 102071 402
Für Deutschland finden wir folgende Zahlenangaben:
Jahr
Durch-
Be" fahrene
förderte Tonnen-
Tonnen kil°*
ineter
Auf Vereinnahmt
in Tausenden
Durch- Die
schnitt- fh-Jgkeit *
lieh ist eines beladen«; über-
l Tonne w^"s • Wagen- h a u p t
her ist au»- achse jn Tau-
fördert ge1""ttxt Rommen ßendcn
km
-
"10
auf Ton-
1 nen-
km
I
< U. *\
■
1889/90
1897/98
1808 99
285 586 28 560 016 100,*; 45,«y 3,8*
306 430 30 783 274 101,13 45,™ 3.:-6
1 092227 23 386 3.^2
1 162017 24 366 3.7:
5. Anlagekapital ') der Bahnen im europäischen Russland.
Zu
E n d e
1896
Metall- Kredit-
Metall
18 9 8
j „
Rubel in Tausenden
Aktien im Nennbeträge von 86 965 63 310
Obligationen im Xennbe
47 450 55 67^ 45 S99 48 (»49
trage von 11673 169 081 009 1 743 390 731555 1 700 27h 890 900
Zusammen Grund- und Er-
gänzungskapital in Ak-
tien und Obligationen . I 700 134 744 319
1790 840 787 227
1752 177 938 949
>) Für den Bau der Bahnen in Asien sind bis zum Schlüsse des Jahres 189*
verausgabt worden in Kreditrubeln:
Transkaspl-Bahn . 64 760 736 Rbl. oder für die Werst BahnUinge 45 775 Rbl.
Westsibirische Balm 55651926 „ „ „ „ „ „ 41 313 F
Mittelsibirische „ 83 371 756 , - „ 103311 .
Ussuri-Bahn . . . 39 905 716 „ 55 734 .
109K
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
Zu Ende dos Jahres
1896
Metali- Kredit-
1897
Metall- Kredit-
1898
Metall- Kredit-
Kübel in Tausenden
Hierzu treten:
a) die in das Grundkapital
nicht eingerechneten,
von der Regierung ge-
zahlten Baudarlehen . i
l'
b) Ausgaben, die auf die
Betriebsausgaben der
Eisenbahnen verrech-
net wurden
I
10 199
c) Ausgaben, die aus dem
Reserve- und Erneue-
rungsfonds u. anderen
Kapitalien der Bahnen
bestritten sind ....
339 575
9 351
10 199 410 431 —
4-2*710
l
8 631
57 947 —
—
{»0 277
86 147
zusammen .
I 770 333 1 151 192 1 801 039
Bei dem angegebenen An-
lagekapital war der
Staat in folgender
Weise betheiligt:
a) die Bürgschaft für Vcr-
1 296 560 1752 177 1 453 S».
zinsung und Tilgung
war übernommen:
für Aktien im Be-
trage von . . .
für Obligationen im
03 088 30 693 25 499 24 105
I
•23 948
lstW
Betrage von . . 205 083 347 849 280 138 356 249 279 711 5»« 73»
b) in den Händen der Re-
gierung verbliebene
(knnsolidirte) Obliga-
t innen
1 431 995
333 008 1 428 968
375 214
1 394 601
381 K2I
e) Baudarlehen v. Staat»'
10 199
339 575
10 199
371393: —
428 71«
di vom Staate gewährte,
nicht rückzahlbare Un-
terstützungen ....
12 532
1
12 532
i
12532
zusammen . .
1 710 905
1044 717
1 744 798
1 139 493
1 im 26(1
1 350 784
oder zum Kurse von 150
Kreditrubel = 100 Me-
tallrubel umgerechnet .
i
1
i
i
2 407 000
2504 000
i
J
3 898 000
1
Digitized by Google
Die russischen Eisenbahnen im Jahn-
1099
Der Rest des Kapitals für den Bau und die Ausrüstung des gesammten
Eisenbahnnetzes im Betrage von 184 Mill. Kbl. Met. ist nicht garantirt und
bezeichnet daher den Kapitalbetrag, der nicht vom Staate in irgend einer
Form, d. h. also unmittelbar, hergegeben oder, durch Staatsgarantie sicher-
gestellt, beschafft worden ist. Die Betheiligung des Staates an dem
Ausbau des Eisenbalmnetzes betragt somit 95% des gesammten Bau
kapitals.
Der Staat hat infolge seiner Bürgschaftsleistung an Zinsen und Til-
gung zahlen müssen:
1890 . 71530 000 Metallrubel und 32 497 000 Kreditrubel
1897 . 73 9(58 000 „ „ 34 130 000
1898
13 895 000
130 058 000
Aus diesen Zahlungen, zuzüglich der Verzugszinsen, die die Eisen
bahngesellschaften dem Staate zu zahlen haben, ist die Schuld allmählich
angewachsen auf:
K n d e d e s J a h r e s
1 8!H>
1HII7
1 8«>*
K r e d i t r u b e 1 in T a u s e h d e n
a) für die von der Regierung auf Grund
der Zinsbürgschaft geleisteten, von
den < lesellschaften nicht zurückge-
zahlten Zinszahlungen für Aktien . .
b) für Verzinsung der in Händen der
Regierung verbliebenen (konsolidir-
ten) Obligationen
c) hierzu die von der Regierung den Ge-
sellschaften gewährten Vorschüsse für
Beschaffung von Bau- und Betriebs-
bedürfnissen mit
45 45i»
91 101
51 rt.'»S
28 *44
10 538
Gesammtbetrag der Schuld . .
Angeführt kann noch werden, dass die
Frivateisenbahngesellsehaften ver-
schiedene Rücklagen angesammelt
haben, die am Schlüsse des Jahres
betrugen:
1. Betriebsfonds
2. Reserve- und Kmeuerungsfonda .
3. verschiedene Fonds, als Pensions-,
Invaliden- u. s. w
1WI404
W 8*4
10 351
4 7 2«
15 040
!> 7I>5
4 470
1Ü922
35 -Ji7
47 848
1MW4
!»2 2«.»4
15 012
5 10il
•22 441
Digitized by Google
1100
I»io russischen Eisenbahnen im Jahre 1X08.
6. Finanzielle Ergebnisse.
18 8 1»
180 7
1 8 0 -
I
10 743
•281
« 41G
188
2..v.
12 781
•210
3,*3 ■
7 541
1-28
56,7, i
2,s»;
50,n;.
■21H
3,vi
Roheinnnhme (nach Abzog der auf dem
Personen-, GepJlek- und Eilgutver-
kehr lastenden Staatssteuer):
im ganzen Rubel 282 GOO 784 437 363 308 483 727 752
für 1 WerstBahnliingedurchschn. „
„ 1 Zugwerst Kop.
, 1 Wagenachswerst .... „
Betriebsausgabe:
im ganzen Rubel lf*»8 842 54-2 258 050 Gl 4 295 ml 7*3
für 1 Werst Bahnlitnge durchschn. „
„ 1 ZugwerHt Kop.
„ 1 Wagenachswerst .... „
Verhältnis* der Betriebsausgabe
zur Kohciunahmc o 0
Uehersehuss:
372
I3n
2j»
Gl,«'
im ganzen .
. Rubel 1 1 3 85s 242 1 70 3« r, 7*4
für l Werst Bahnlange durchschn. „ 4 327
, 1 Zugwerst Kop. 98
, 1 Wagenaehswcrst . . . . 1 ,7t
Verhältnis« des Uebersehusses zur
Roheinnahme °/0 40.j;
5 240
l,:>7
40,:.s
1 ss 72*) !«•
4 7l'i
*7
1. :u
30.«'
gegen 1807
Ks ist hiernach im Jahre 1808
i
Mit Bezug auf 1 Werst Bahnlilnge:
1. die Roheinnahme
2. n Ausgabe
3. „ Reineinnahme
Mit Bezug auf 1 Zugwurst:
1. die Roheinnahme
2. „ Ausgabe
:;. y, Heiueiunahme
Mit Bezug auf I WagenachsweiM:
1. die Roheinnahme
■J. , Ausgabe
Reineinnahme
gegen den
Durchschnitt der letzteu
lo Jahre
gestiegen gesunken gestiegen gesunken
%
ö;0
O.,
I.«
0,S
>>,*
o.r
II..'
II...
10,.
5.i
5.1
5,.
5.»
Digitized by Google
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 181)8.
1101
Die vorstehenden Angaben unter Abschnitt H „Finanzielle Ergeb-
nisse" schliessen die Ergebnisse der asiatischen Bahnen mit ein. Trennt
nmn die Einnahmen und Ausgaben der Bahnen, die unter Staatsverwaltung
stehen, von denen, die sich in Verwaltung von Privatgesellschaften be-
finden, so findet man:
l 8 «Mi
189 7
1 8 9 *
Staatsbahnverwaltung (in Europa): lj
Koheiniiahnien:
im ganzen Rubel
für 1 Werst Bahnlänge durohschu. „
Betriebsausgaben:
im ganzen
für 1 Werst Bahnlttnge durchsehn. „
„ 1 Zugwerst Kop.
„ 1 Wagenachswcrst .... „
Verhältnis.«« der Betriebsausgaben
zu den Roheinnahinen .... %
l'eberschuss:
im ganzen Rubel
für 1 Werst Bahnlänge durchschn. „
279 904 910 »»5 358 844 322 350 027
13 178 13 023 14 210
101855 099 179 022 082 188 1601)02
7 020 8 014 8293
2,82
58,o
20
128
2,24
59,<>
124
■2,»
58.U
1181 »4«) 24 1 ! 1 25 733 003 134 1 «»0 505
5 558 5 0O9 5 918
l; Da* finanzielle Ergebniss der naehbenannten asiatischen Bahnen ist das
folgende:
r
davon entfallen auf die
1' ebe r-
V — — • —
h au p t
TraiiH-
We.st-
Mittel-
i
kaspi-
Bahn
»ihirinchc
Bahn
sibirische
Buhn
Koheinnahmen:
Rubel
j 17 980 748
7 439 435
5 495 779
5 051 530
für 1 Werst Bahnlänge durchschn.
Tt
4 042
5258
1
4 129
4 470
Betriebsausgaben:
r
17 425 589
5 355 290
0 885634
5 184 664
für 1 Werst Bahn länge durchschn.
n
4 490
3 785
5 173
4588
Kop.
168
132
180
212
„ 1 Wagenachswerst . . . .
n
8,is
2.62
2,15
5,14
Verhältnis* der Betriebsausgaben
zu den Roheinnahinen . . . .
°/o
90,**
71,w
125,50
102,«*
Ueberschuss:
Rubel
501 155
2 084145
für 1 Werst Bahnlängedurchschn.
n
Ui
1473
Digitized by Google
1102
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
1 t»96
1 89 7
169«
Privatbnhnverwaltung
Roheinnahmen:
im ganzen Kübel
für 1 Wei st Bahnlänge durchschn.
Betriebsausgaben:
im ganzen _
für 1 Werst Bahnlilnge durchschn. „
„ 1 Zugwerst Kop.
„ 1 Wagenachswerst
Ii
Verhältnis* der Betriebsausgaben
zu den Roheinnahmen .... %
Ueberschus« :
im ganzen Rubel
für 1 Werst BahuIHnge .... ,
140 968 267 ;
1 1 798
82284 427
6 886
134
2,3»
58.»
58 683 840
4 912
132 007 054
11 183
78 433 933
(1644
13(1
2,3"
59,"
53 573 121
4 538
143 384 381
10 648
89 416 1«
6 63s
139
53 908 240
4 010
Der erzielte Ueborsehuss des gerammten Eisenbahnnetzes hat wie
folgt Verwendung gefunden:
18 96
I
189 7
1 898
Rubel (= 27nicX)
1. zu ausserordentlichen Arbeiten und
Beschatt ungen, Einlagen in die Reserve-
fonds, Belohnungen an Bedienstete
und dergl
2. zu Zahlungen für Grundkapital und
Vorschüsse für Rechnung des Obliga-
tionenkapitals
3. zu Zahlungen an die Reichskusse und
zwar:
a) für Abtragung von Schulden, die
aus der Zinsbürgschaft herrühren .
b) für Antheile des Staates am Bahn-
besitz und dergl
4. zur Zahlung von Dividenden mit und
ohneZinsbürgschaft (hierin einbegriffen
die l'eberschüsse der Staatsbahnen) .
3 938 823 3 222338 2 514 847
132 761495 138 903 968 144 544 307
1 203 081
6 232 004
32 597 678
100415
2 372 391
34 707 672
423 14«)
3 796 539
38970125
zusammen
176 733 081 179 306784 1902489Ö81;
l) Die Differenz zwischen der hier gefundenen Summe von 190248 958 Rbl. und
dem oben (S. 1100) aufgeführten Betrage von 188 725 969 Rbl. erklärt sich dadurch,
dass bei Berechnung des reinen Ueberschusses mit 188 726 969 Rbl. von den asia-
tischen Bahnen nur 561 155 Rbl. in Anrechnung gekommen sind, während im Rech-
nungsabschluss unter „Vertheilung des reinen Ueberschusses" der Betrag von
2084 145 Rbl. (d. h. der Ueberschuss der Transkaspi-Bahn ohne Abzug der Minder-
einnahmen der anderen asiatischen Bahnen) aufgenommen und vertheilt worden i*t
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Die russischen Eisenbahnen im Jahn- 1898.
1103
Von der gesammten vorangegebenen Roheinnahme entstammen:
1
1
18 96
18 0 7
18 0 8
aus dem Personenverkehr:
!
Rubel
66042121
68 071 50-2
78 077 518
für 1 Werst Bahnlänge ....
■
1986
1 080
1051
in Proz. der Gesammteinnahme
'V.
15,67
15..-.7
16,15
aus dem Güterverkehr:
1
Rubel
313 867 272
325 317 269
356 730 678
für 1 Werst Balinlängy . . . .
■
0 467
9507
8914
in Proz. der Gesammte innahme
%
74,5*
74,3i
73,74
Im Durchschnitt wurde eingenommen:
1
01,17 91,M
für 1 beförderten Reisenden .
Kop.
96,«
, I Personenwerst
0,82
0,HO
0,79
, 1 Pud befördertes Frachtgut
5,u
4,77
4,tl
0,<i28
0,081 0,031
1
Von den Ausgaben des gesammten Eisenbahnnetzes kamen auf:
1896
180 7
1898
Zentralverwaltung und örtliche Be-
l
i
triebsverwaltung:
32628 626
34 613 470
30 016 143
080
1012
075
in Proz. der Gesammtausgabe . %
Bahnunterhaltung und Bewachung:
14,31
14,43
14,2«
57 317 248
67 060175
64 967 603
auf 1 Werst m
1 727
1 604
1 624
in Proz. der Gesammtausgabe . °/0
25,22
24,16
23,77
Zugförderungs- und Betriebsmitteldienst:
l
91604 819
98100688
112632161
2 760
2867
2815
in Proz. der Gesammtaungabe . %
40,30
40,90
41,11
Verkehrs- und Telegraphendienst:
:
i
45 832 671
49 190981
66 689 639
1381
1438
1417
in Proz der Gesammtausgabe . %
20,17
20,51
20,74
I
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1 104
Die russischen Kisenbahnen im Jahre 18?»8.
Theilt man auch hier die Ausgaben nach Staatsbahnvenvaltung in
Europa1) und Privatbahnverwaltung, so findet man:
1890 18 9 7 U9s
StaatBbahn Verwaltung:
Zentralverwaltung und örtliche Betriebs- !
Verwaltung Kübel
auf 1 Weist „
in Proz. der GesHiiimtausgube . %
Rahnunterhaltung und Bewachung' Rubel
auf 1 Werst „
in Proz. der Gesainuitausgabe . %
. Rubel
Zugbefördenmg.s- und Betriebs-
mitteldienst
auf 1 Werst „
in Proz. der Gesanuntausgabe . %
Verkehrs- und Telegraphendienst . Rubel
auf 1 Werst
in Proz. der GeHainintausgabe . °/0
Ii) 1)17 215
«♦88
13.r.
37 462 348
1 764
22 586 499
1008
13.:.»
39 931 489
1 78-2
23,»i
63 666 440
•2969
41, so
•29 859 371
1 406
19.*;
70 902 461
3 163
42.46
33 582 704
1 498
20, u
•2:1479 371
1033
13.*
40 328 7«!
1 77i>
23.'>i
74 «33 7«)
3 -J91
4±->
36 805 47.*»
I «23
i) Die Ausgaben theilen sieh im Jahre 1898 bei den asiatischen Bahnen
wie folgt:
1' e b e r -
haupt
davon entfielen auf die
Trans- West- Mitt.-l-
kii*i>i- sibirische sibirische
Bahn Bahn B*hu
Zentralverwaltung und ortliche Betriebs-
Rubel
2063 139
579 226
752 949
730 9W
auf 1 Werst
»t
532 :
409
566
647
in Proz. der Gesatnmtausgabe .
%
13,»4
I2,c.\
11,61
15,"
Bahnunterhaltung u. Bewachung .
Rubel
4 348 924 1
1 510 476
1 478 104
1 360343
1 122
1 067
1 111
1 i><
in Proz. der Gesamtntausgabe .
%
27,6*
32.i»s
22,7»
Zugbeförderungs- und Betriebs-
1
niitteldienst
Rubel
: 6 838 839
1741 442
3 331 680
1 765717
auf 1 Werst
n
1 764
1231
2503
K»63
in Proz. der Gesammtausgabe .
%
43,w
38,02
51,1*
38,?
Verkehrs- und Telegraphendienst .
Rubel
2449982
748 927
922 408
778 Ml
632
529
693
in Proz. der Gesatnmtausgabe .
%
15,sy
10.»
14,w
16,<o
Digitized by Google
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 189».
1105
189«
Privatbahnverwaltung:
Zentralverwaltung und örtliche Betriebs-
Verwaltung Rubel
auf 1 Werst „ J
in Proz. der (tanammtausgabe . %
Bahnunterhaltung und Bewachung Rubel
12611 410
i
1055
I
auf 1 Werst
in Proz. der Qesammtausgabe . %
Zugbeförderung8- und Betriebs-
mitteldienst Rubel
auf 1 Werst „
in Proz. der Oesammtausgabe . % Ii
Verkehrs- und Telegraphendienst . Rubel ,|
auf 1 Werst „
ji
in Proz. der Gesammtaus^abe . %
16,sa
19 854 904
1661
25,80
28 538 379
2388
37,07
15 973 299
1 337
20,7.'.
12026971
1019
16,51
18028686
1 527
24,<u
27 198 127
2304
37,m
15608227
1322
21,«
13 473 634
1001
16.36
•20290003
1507
24,64
31 159 622
2 314
37,M
17 434 182
1295
21,n;
Es betrugen somit die Kosten der Verwaltung und Unterhaltung der
Bahnen :
1 896
1 897 1 898
i
Rubel
bahnen :
überhaupt
überhaupt
für 1 Werst Bahnlänge
„ 100 Zugwerst
„ 1000 Achswerst
und getrennt nach Staats- und Privat-
Staatsbahnen: .
a) in Europa.
b) „ Asien .
Privatbahnen .
! Staatsbahnen: .
a) in Europa,
b) „ Asien .
Privatbahnen .
Staatsbahnen: .
a) in Europa.
b) „ Asien .
Privatbahnen .
(Staatsbahnen: .
a) in Europa.
Ib) „ Asien
Privatbahnen .
227 283 362
6 848
120
21.H
239865164
7 010
120
20,9
150805 371 167 003163
für 100 Zugwerst
für 1000 Achswerst.
76 977 992
7 076
6 442
117
72862011
7 451
6173
119
125
20,6
21,»
121
20,8
2l,i
273 305 637
6830
121
21,6
175247 311
15 700 884
82857 441
7 729
4051
6115
116
152
128
20,7
28,7
22,7
Archiv für Eisenbahnwesen 1901.
73
1106
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 18<»8.
Die Angaben der deutschen Eisenbahnstatistik enthalten die folgenden
Zahlen, denen zufolge die Verwaltung und Unterhaltung der deutscheu
Bahnen gekostet hat:
1896/97
1897/98
1898/99
,40)
869 364 778
933440246
für 1 km Betriebslange. . .
*
18 913
19937
„ 1000 Wagenachskilometer .
57
68
7. Unfälle.
Die Zahl der Eisenbahnunfälle, 1898 einschliesslich der asiatischen
Bahnen, bei denen Menschen verletzt oder getödtet worden sind, hat im
Jahre 1898 im ganzen 11 773 (gegen 10 661 in 1897 und 10 214 in 1896)
betragen und zwar enttielen hiervon:
1896
1897
1 8 9 S
1.
1124
1 118
i m
2.
509
519
Rill"
3T
andere Betriebsereignisse . . .
1 1917
2230
21WI
4
Unglücksfälle beim Betriebe,
ohne da#s ein Eisenbahnunglück
i
2 667
2 703
3 242
r,
Unglücksfälle ausserhalb des
Eisenbahnbetriebes
349
391
H44
6.
Unglücksfälle Inden Werkstätten,
1
Güterböden u. s. w
3066
2965
3 44«
7.
n
Unfälle auf dem Gelände der
Eisenbahn, die keine direkte Be-
ziehung zum Betriebe haben . .
693
785
822
Von der Gesammtzahl von Unglücksfällen entfielen 7 161 (gegen 6">70
in 1897 und 6 107 in 1896) auf Ereignisse, die unmittelbar mit dem Be
trieb im Zusammenhange standen, während 4 612 (gegen 4 091 in 1897
und 4 107 in 1896) Fälle sich in den Werkstätten, auf den Güterböden
u. s. w. zutrugen.
Im einzelnen lässt sich zu den Unfällen anführen, dass von den
Entgleisungen enttielen:
1) 1 , K. = 46,™ Kopeken.
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Die russischen Eisenhahnen im Jahre 1898.
1107
auf die freie Strecke
„ „ Stationen
darunter war die Veranlassung:
falsche Stellung der Weichen . .
„ Drehscheibe .
Bruch einer Schiene
„ Achse .
„ Bandage
ungenügende Herstellung und Unter-
haltung des Oberbaues
ungenügende Herstellung und Unter-
haltung des Bahnkörpers und der
Kunstbauten
fehlerhafte Weichen und Herastücke .
und zwar entfielen von den Ent-
gleisungen:
a) auf Züge
b) || einzelne Wagen u. Maschinen
beim Verschieben
Hierbei ist ein Schaden entstanden an
dem Eigenthum:
der Eisenbahnen Rubel
von Privatpersonen
632
492
384 380
44 258
610
499
301 704
15 273
701
492
336 H91
18 147
Zusammenstösse fanden statt:
1 8 5» 8
auf freier Strecke
* Bahnhöfen
darunter war die Veranlassung:
falsche Anordnungen des Stntionsper-
sonals
falsche Stellung der Weichen ....
Nichtbeachten der gegebenen Signale .
nicht rechtzeitiges Bewegen des Zuges
fehlende Signalvorrichtung
übermässig schnelle Einfahrt in die
Station
48
461
79
88
75
23
2
33
43
476
65
92
83
18
2
36
48
518
511
126
59
12
1
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11 OH
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
1 896
1897
18 9 8
und zwar entneien von den Zusammen-
•
stiissen:
■a) auf Züge
3<)9
332
349
b) „ einzelne Waäfen und Maschinen
beim Verschieben
200
187
217
Hierbei wurde ein Schaden verursacht
an dem Eigenthum:
1
560018
564 213
497 471
77 027 |
15 221
*>5 883
Andere Ereignisse, die mit dem Eisenbahnbetrieb
im Zusammen-
hange stehen, fanden statt:
■
18 9 0
1 8 9 7
1 8 «1 8
1 099
1994
1 933
„ den Bahnhöfen
218
230
227
darunter war die Veranlassung:
Ueberfahren einer Draisine
01
47
07
„ von Fuhrwerken ....
193
185
19t;
„ „ Kindvieh
474
000
518
Auffahren auf Gegenstände, die ver-
brecherischer Weise auf die Schienen
30
02
07
77
III
88
2
l
1
148
108
181
72
37
31
360
401
449
Hierbei wurde ein Schaden verursacht
an dem Eigenthum:
der Eisenbahnen Rubel
76 640
85 504
50 »72
20 496
18 776
11 571
Die sammtlichen 7 161 Unfälle, die in einem direkten Zusammen
hange mit dem Betriebe standen, haben einen Schaden verursacht:
i
f
18 9 0
1 8 9 7
1 8 9 8
an dem Eigenthum:
von Privatpersonen . .
. . .Kübel
i
1 021 038
141 781
951 481
49273
884 9o 4
55 001
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Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
1 10»
Ueber die Folgen der Unfälle kann noch das folgende berichtet
werden:
ge- ver-
tödtet letzt
1 89rt
ge- ver-
tödtet letzt
I
Reisende wurden bei Bewegung
der Züge
davon :
bei Entgleisungen ....
„ Zusammenstössen . .
„ anderer Veranlassung .
davon:
ohne eigenes Verschulden
infolge eigener Schuld oder Un
Vorsichtigkeit
Es kamen auf:
1 000 000 beförderte Reisende
1 000 000 Personenwerst. . .
1 000 000 Zugwerst
1 OoO 000 Personenzugwerst .
Kisenbahnbeamte u. Arbeiter
wurden
davon :
bei Entgleisungen . .
„ Zusammenstössen
beim Knngiren . . .
bei anderer Y
davon:
ohne eigenes Verschulden
infolge eigener Schuld oder Un
Vorsichtigkeit
Es kommen verunglückte Eisen
bahnbeamte u. Arbeiter
auf 1000000 Zugwerst . . .
„ 1000000 Lokomotivwerst
Unter den verunglückten Bedien
steten befanden sich:
Lokomotivführer, Gehilfen der
selben und Heizer . . .
Zugführer und Schaffner . .
Weichensteller
beim Hangiren beschäftigte Per
sonen (Zugsteller u. Wagen
Schieber)
Bahnwärter
sonstige Bedienstete ....
i
29
I -
29
29
•
0,64
0,005
o,n
0,mxi7
197
3
■)
—
82
110
4
193
1,61
1,*7
4
13
19 ;
77
3
74
3
74
1,78
0,017
0,63
0,002
470
23
20
261
176
63
407
2/U
3.04
47
82
49
126 471
50
13
63
167
61
243
84
3
81
27 137
37
14
58
23 144
28
231
63
47 1
74
103
82
112
94
187 !
166
455
! 168
515
341
34
43
264
67
236
7
i'
.SO
59
•
235
I
77
i'
255
1^»
0,014
0,68
0,oo»
6,31
0,054
2,33
0,007
0^9
0,ooi>
0,38
0,0005»
3,5.3
O.u.ü
l,.'v»
332
1 156
380
1 4:44;
8 83
6 107
103 491
218 492
5
12
126
1 288
02
121
660
5113
32
254
32
259
303
919
348
1 177
!,«.*•
1.»
■
i
5,78
4,77
i
1,71
1,3*
i
6,47
4,«8
1
14 i
31
121
213
1
15
50
142
271
165
1110
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898-
1889
18 97
189*
ver-
i
ge- ver-
ge- ver-
tödtet
letzt
tödtet letzt >
tödtet letzt
Privatpersonen
davon:
ohne eigenes Verschulden . .
durch eigene Schuld oder Un-
vorsichtigkeit
Auf ! 000000 Zugwerst kommen ver-
unglückte sonstige Personen
Unter den verunglückten sonstigen
Personen befanden sich Selbst-
mörder und solche, die Selbst-
mord versuchten
29
3
74
546
•26
520
690
47
643
4 4
2,74 2,»
2,6* 3,4.« ! 2^i U>
6B
25 108
,1
27 ■. 141
Es ergiebt eine Gegenüberstellung der mit Reisenden in den letzten
12 Jahren vorgekommenen Unfälle das Folgende:
Jahr
es wurden
getödtet verletzt
auf
l 000000 Reisende
kamen
auf 1000000
von Reisenden zurück-
gelegte Personenwerst
kamen Reisende
getödtete
verletzte
getödtete verlerne
1
1887
19
1
i
88
0,so
1888
52
I
153
o,ai
1889
2»
i
77
0,64
1890
1891
28
i
103
0,60
51
i
152
1,.J6
18! »2
42
180
0,W
1893
37
1
137
0,73
1894
13
149
0,77
1895
w
181
0,66
1896
62
i
362
0,W
1897
i
12«
•
471
1.6V
1898
84
i
i
341 1
0,s>y
2,30
3,.>6
1,7»
2«
3,1*
2,64
2,66
2,6«
2,5*7
5,30
6,M
3,93
0,«x»:.
0,018
0,006
0,WI6
0,0t..
O.itis
0,007
0,007
0,mn;
0,(W
0,014
0,oo«
0,0*4
n,oi :
(>,.«
0,e»
0..*!
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Ofiü
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Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
8. Beamte und Arbeiter.
111
Beamte und ständige Arbeiter
(1898 einschl. asiatische Bahnen)
Zahl
1889 1897 1898
an Qehalt, Nebenbezügen
und Lohn gezahlter Betrag
Rubel (= 2,16 M)
l |
1889 1897 18 9 8
Zentralverwaltung . .
Oertliche allgemeine j
Verwaltung . . . . 1
2928
11 466
8922
16176
9 944 |
18750
1 4360470 7557054
7 662414, 9542896
8327 469
11 125 359
zusammen . .
Bahnunterhai tungs- u.
Bewachungsdienst .
Telegraphendienst . .
Verkchradienst . . . .
Zugförderungs- undBe-
triebsmitteldienst . .
14 393
| 70934
jj 61 308
26 770
25098 28694
90894 97044
101 199 115149
43137 47 913
12022884 17 099950
j
12964585 16896702
1
21361238 35 811504
15 649 472 25 291 403
19462828
19337 933
41 887 237
28 136 764
im ganzen. .
auf 1 Werst .
i 173 305 260328 288800
6,w 7,8» ; 7,2i
61988 171 95 099659
2 355 2675
108 813 752
2720
Tagearbeiter
(1898 einschl. asiatische Bahnen)
Zahl
an Lohn gezahlter Betrag
Rubel
1889 1897
1898
1 889
189 7
1 89 8
Zentralverwaltung . . j
Oertliche allgemeine |
Verwaltung . . . . !
3
1833
2847
H
2158 |
454
301 912
379229
87 618
376 643
Bahnunterhaltungs- u.
Bewachungsdienst .
Telegraphendienst . .
Verkehrsdienst . . .
Zugförderung8-und Be-
triebsmitteldienst . .
1836
30 799
J 3 814
40052
2847
61 755
11827
77 396
2230
68 706
10564
86 451
302366
5 007 828
706 790
1
12 423 292
379229
9 928 484
2008 320
23 516 439
414 261
11748091
2025 529
26910 588
im ganzen. . I
auf 1 Werst . j
76 501 153 824 167 951
j i
2,90 4,23 4,ao
18 440 276
701
35 832 472
1008
41 098 469
I 027
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1112
Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1898.
Zusammen
Beamte und Arbeiter
1889
Zahl
1897 1898
gezahlter Betrag
Rubel
189 7
I
1898
Zentral Verwaltung .
Oertliche allgemeine
Verwaltung . .
zusammen .
Bahnunterhaltungs- u
Bewachungsdienst
Telegraphendienst .
Verkehrsdienst . .
Zugf orderungs- und Be
triebsmitteldienst
im ganzen .
auf 1 Werst
2931' 8922 10016 4 360924 7 557054 8 3650*
i:;-*ts min.; -Jo'ms : 'h>4 9922125 II 502002
l(i 229 27 945 30 924 12 325 250 17 479 179 19 867 089
101 733 152 049 I H$5 750 I 17 162 413 26 825 186 31 086024
] 65 122 113 026 126 713 22068028 37 819 824 43 9127«
1
66 822 120 532 134 364 28 072764 48 807 842 55046 342
!
249806
9,4»
413 207
11,65
456 751
11,41
80 428458
3010
130932031 1 149 912221
3 683 374*
1895
18 9 6
1 8 9
18 9b
Staatsbahn Verwaltung (in Europa):
Beamte und ständige Arbeiter .
deren Gehalt nebst Neben-
bezügen und Lohn . . Rubel
140 941
50899208
77 961
159285 175 629 i 182 fiU>
57 7?2 029 65 001500 692822SU
Tagearbeiter
Lohn Rub 4
Anzahl der Personen:
im ganzen
auf 1 Werst
218 902
10,73
Betrag der Gehälter und Löhne: f
im ganzen Rubel1 69 930 751
auf 1 Werst
3 429
91 919
101 951
22226 586 24 682280
251204
11,67
79 998614
3 717
277 580
11,*
89 683 781
3 777
104 175
26 334 16»
286 775
12,"
95 616421
4217
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Die russischen Kisenbahuen im Jahre 1898.
1113
18»«
1 8» 7
18»8
Privatbahn Verwaltung:
Beamte und ständige Arbeiter i
deren Gehalt nebst Neben-
bezügen und Lohn . . Rubel
Tagearbeiter I]
Lohn Rubel
Anzahl der Personen: l
im ganzen
auf 1 Werst
I.
t
Betrag der Gehälter und Löhne:
im ganzen Rubel
auf 1 Werst *
•2» 183 61*8
46 655
10 «8 1292 .
126 0»4
11 ja
3» 8«4 »»0
3 570
83 37»
30 067 233
56511
12 408 120
1398«»
11,71
42 47« 354
3 555
84 699
9068*
i
30 098 061 3'2 739 975
51873 54 644
11 150 192 | 12 330 301
136 572
11, *7
41248 253
3 494
145 332
10,7»
45 070 276
3 347
Dr. Mertens.
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Kleinere Mittheilungen.
Die AnthrazitkohleiiKi'uben Pennsylvaniens und die Eisen
bahnen. Von der Gesammtcrzcugung der pennsylvanischen Anthrax
gruben, die im Durchschnitt der Jahre 1890 bis 1899 auf rund 47 Million^
Grosstonnen (zu je 2 240 engl. Pfund) und im Jahre 189!) allein auf 54 Mi!
Ikmen Tonnen sich belaufen hat, entfallen etwa 70% auf Werke. «!.'•
entweder von Eisenbahngesellschaften selbst oder auf ihre Rechnung <><^r
wenigstens in Abhängigkeit von ihnen betrieben werden, und zwar k
der Ertrag der eigenen Kohlengruben und die von fremden Unterneh-
mungen aufgegebene Beförderungsmenge bei den meisten dieser Bahner
von entscheidender Bedeutung für ihre Rentabilität.
Die Kohlenbahncn sind folgende: Aktienkapital
die Central of New-Jcrsey mit 22 497 000 IW
„ Delaware and Hudson ^ 35 000 000 .
„ Delaware— Rekawan na and Westeni . . 36 000000
Erie „ 171 090000 .
„ New-York— Sus«juehanna and Western . „ 26 000000 -
„ Lchigh Valley „ 40 440000 .
r New-York, Ontario and Westeni . . . . n 58 120 000 -
„ Philadelphia and Reading „ 140 000 000 .
„ Delaware— Sus<|uehanna and Schuylkill . „ 1 500000 -
„ Erie Wyoming Valley (an die Erie Rail-
road verpachtet) , 1 500000 .
Dazu kommt noch die Pennsylvania Railroad, die auch Kohlengrus'"
besitzt und an der Kohlcnbeftirderung interessirt ist, ohne indes> dar
ihr Schwergewicht zu finden.
Alle diese Bahnen, die den Versand von Anthrazitkohlen vollsten«11*'
monopolisiren, haben sich schon im Jahre 1871 zu einem Ring zusamiu^"
geschlossen, um für die von den selbständigen Grubenbesitzern, den
genannten individual Operators, aufgegebenen Mengen einheitliche Frack'
siitze aufzustellen, und nach langen Kämpfen ist es 1892 zu einer Einigai.v
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Kleinere Mittheilungen.
1115
der beiden Partheien gekommen, wonach die Beförderungspreise der
Eisenbahnen im ostwärts gerichteten Verkehr ohne Rücksicht auf die
Entfernungen stets 40u/0 vom Preise der Kohlen in den Verschiffungs-
häfen (at tide water) betragen sollen; die sich der Vereinbarung nicht an-
schliessenden Gruben haben fest 1,56 Doli, für die Tonne zu zahlen,
während der Vertragssatz sich für Nusskohle und grössere Sorten im
Jahre 1899 durchschnittlich auf 1,43 Doli, nur gestellt hat; der Beförde-
rungssatz für den westlichen Verkehr scheint frei geblieben zu sein. Die
Entfernungen von deu Mittelpunkten der Kohlengebiete zu den Ver-
se hiflfungshäfen sind folgende:
Central of New -Jersey, Pittston— Jersey City 182 Meilen
Delaware— Lackawanna and Western, Pittston— Jersey City . 153 „
Lehigh Valley, Wilkesbarre — Perth Amboy 160 „
New-York — Ontario and Western, Scranton — Wechawken • 213 „
„ —Kingston ... 184 „
„ Cornwall ... 161
Delaware — Hudson, Pittston — Newburg 144
„ —Jersey City 179 „
New-York — Sus<juehanna and Western, Pittston— Edgewater 156
Erie, Carbondalc — Newburg 180 „
-Jersey City 230 „ .
Der Frachtsatz ist also derselbe, ob die Weglänge 144 oder 230 Meilen
beträgt, und hat sich, eine Durchschnittsentfernung von 187 Meilen ange-
nommen, auf 2 ^ für jedes Tonnenkilometer im Jahre 1899 gestellt, worin
die Nebengebühren inbegriffen sind.
Ferner haben die Eisenbahngesellschaften und die Privatgruben-
besitzer im Jahre 1 873 die Grösse der Erzeugung unter sich geregelt in der
Art, dass von der allmonatlich durch die Syndikatsleitung festzusetzenden
Versandinenge
durch die Philadelphia and Keading 20,50%
„ „ Lehigh Valley 15,05 „
j, ^ Delaware — I^ickawanna and Western .... 13,35 „
v ^ Central of New- Jersey 11,70 n
„ Pennsylvania 11,40 „
„ Delaware and Hudson 9,60 „
„ „ Pennsylvania Coal Company 4,00 „
Eine 4,00
Delaware — Sus«|uehanna and Schuylkill . . . 3,50 „
„ „ New-York — Susi|uehanna and Western . . . 3,20 „
New-York -Ontario and Western 3,to „
auf den freien Markt gebracht werden dürfen.
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11 115
Kleinere Mittheilungen.
Diese Einigkeit ist durch den grossen Grubenarbeiterausstann' vom
Herbst 1900 gestört worden; doch hat alsbald nach seiner Beendigun;'
mit grosser Kraft eine Bewegung eingesetzt, die alle Kohlengruben nmi
Kohlenbahnen unter der Leitung des bekannten J. Pierpont Morgan vor
einigen will. Schon der Versuch einiger Privntgrubenbesitzer, sich durol.
die Erbauung einer eigenen Bahn üikawaxcn— Kingston von dem Monopol
der Kohlenbahnen zu befreien, ist dadurch vereitelt worden, dass Morgan
sich in den Besitz des bedeutendsten der an diesem Plan bethciligteu
Unternehmen gesetzt hat, nachdem der Oberste Gerichtshof des Staat--
New-York den Widerspruch der Bahnen gegen das neue Projekt verworf-u
hatte. Weiter ist die thatsachliche Leitung, die sogen. Kontrole. d»r
New-Jcrsey Central Kailroad auf die Philadelphia and Reading übery
gangen; die Erie-Gesellschaft hat die Pennsylvania Coal Company sowi.
die Erie-Wyoming Valley-Bahn und die Delaware Valley — Kingston-Bahn
erworben. Die Bewegung ist noch im Gange und stösst sich auch nicht
an den Schwierigkeiten, die sich aus der Verfassung Pennsylvaniens t-r
geben, nach der parallel laufende oder sonst konkurrirende Eisenbahnen
weder mit einander vereinigt noch durch gemeinsame Direktoren geleit. -i
werden dürfen.
Ueber den Personenverkehr der französischen Eisenbahnen in
den Jahren der Weltansstellungen veröffentlicht Ch. Gomei im Ec
nomiste frane,ais vom 2f). Juni 1001 eine statistische Zusammenstellung
der folgende Angaben entnommen sind:
Es betrug
t
1867
im
1878
Jahre
1889
1 H 00
die Gesammtzah! der beförderten Personen
(in Mill.)
101,4
153
241.5
„ Zunahme gegen das Vorjahr . „ „
14
14
20,-.
41
B jährliche Zunahme in den Vor-
1 1
jahren durchschnittlich . . . „ r
5
:>
7
-
„ Zunahme der Roheinnahme
i
|
gegen das Vorjahr(iuMillionen Franken)
70
78
„ Zunahme der Betriebsausgaben
i
jregen das Vorjahr (in Millionen Kranken)
1 *» |
30
30
Iß
„ Zunahme des Reinerträgnisses
gegen das Vorjahr (in Millionen Franken)
2o
; i
40
48
1
!
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Kleinere Mittheilungen.
1117
Während also in den Jahren der früheren Weltausstellungen der
Steigerung des Verkehrs auch eine starke Zunahme des Reinerträgnisses
entsprach, sind im Jahre 1900 die Mehreinnahmen durch die Vertheuerung
des Betriebes vollständig aufgezehrt worden; für einige Gesellschaften,
die Nordbahn, die Westbahn und die Südbahn, hat sich sogar eine Min-
derung des Reinertrages aus dem Aussteliungsverkehr ergeben.
Auf den Pariser Bahnhöfen sind
in der Ausstellungszeit
:
|
1
im .Jahre
1878
1. Mai
bis
1. November
1889
15. April
bis
12. November
1900
22 15*000
28 636000
| 921OOO0O
abgefahren
22 652 000
28 844 600
dnn ergiebt gegenüber dem Ge-
.sammtverkehr der gleichen Zeit
des Vorjahres eine Zunahme von
5 915 000
1900000t)
14 505 (MIO.
U«'bcr die SchailtlMg-Eisenbalin entnehmen wir dem Geschäfts-
bericht für das Jahr 1000 folgende Angabeu:
Der Sitz der Gesellschaft ist nach Tsingtau verlegt worden, doch ist
der Vorstand in Berlin geblieben; in Tsingtau ist jedoch eine Betriebs-
direktion zur unmittelbaren Leitung des Baues und Betriebes eingesetzt
worden, die im Jahre 1900 durch den Eintritt eines kaufmännischen Mit-
gliedes und durch Einrichtung von Stellen für das Kassen- und Rechnungs-
wesen vervollständigt worden ist. Von dem Aktienkapital von 54 Mil-
lionen Mark sind bis zum Hl. Dezember 1900 18,9 Millionen oder 35%
eingezahlt.
Die chinesischen Wirren, denen bereits im Dezember 1899 Unruhen
im Innern von Schantung vorangegangen waren, zwangen das Baupersonal,
sich Anfang Juli in den Machtbereich des deutschen Schutzgebiets zurück-
zuziehen: es wurde dazu benutzt, die Strecke Tsingtau— Kiautschou mit
solcher Beschleunigung zu bauen, dass sie im April 1901 bereits dem
öffentlichen Verkehr übergeben werden konnte. Das Verschiffungs-
programm erlitt keine Aenderung: acht Dampfer mit einer Gesammtladung
von 27 050 t Oberbaumaterial, darunter 12 900 t Schienen und Eisenzeug.
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1118
Kleinere Mittheilungen.
2 8?>0 t Brücken, 8 Lokomotiven und 218 Wagen sind im Jahre 1900 nach
Schantung abgefertigt worden.
Von den bis zum Jahresschluss in Tsingtau angelangten ß Loko-
motiven und 170 Wagen waren bei der Betriebseröffhung 4 Lokomotiven
und 90 Wagen in den Werkstätten von Tsingtau und Taputur durch
chinesische Arbeiter unter europaischer Leitung montirt. Zur Gewinnung
des Betriebspersonals war schon im Herbst 1899 eine Schule errichtet
worden, in der junge Chinesen für den Betriebsdienst vorbereitet werden:
der Unterricht, der von Betriebsbeamten der Gesellschaft unter Beihilfe
von Missionaren ertheilt wird, erstreckt sich auf Deutsch, Rechnen, Tele
graphiren und Anweisung im Betriebs- und Stationsdienst.
Die Arbeiten jenseits Kiautsehon sind im Herbst 1900 wieder auf
genommen worden; die Gesellschaft erwartet, im Frühjahr 1902 die Strecke
bis Weihsien eröffnen zu können, und hat die Vorarbeiten für die Fort-
setzung nach Tsinanfu eingeleitet.
In Tsingtau sind ein Stationsgebäude, sowie ein vorläufiges Dienst
gebaude für die Direktion und ein Beamtenwohnhnus errichtet worden:
der Bau eines zweiten Benmtenwohnhauses ist angeregt. Für die Anlag«1
der Hafenstation sind die Vorbereitungen bereits getroffen; auch ist dafür
gesorgt, dass alsbald nach der Vollendung der Südmole des Hafens mit
d<«r Aufstellung der Kohlenverladeeinriehtungen begonnen werden kann.
Die Sanyo-Eisenbahn in Japan, die von Kobe nach Shinn»-
noseki führt, ist am 2">. Mai 1901 in ihrem letzten Stück Atsusa— Sliimo-
noseki eröffnet worden. Da die Bahngesellschaft im Anschluss an ihre
Züge einen Danipfführenverkchr mit Moji. dem Faidpunkt der Kiusliiu
bahn, unterhält, so ist jetzt eine direkte Verbindung zwischen Kobe und
Nagasaki hergestellt, und zwar dauert die Eisenbahnfahrt zwischen riVn
beiden Orten 24 bis 25 Stunden, während die Postdampfer 80 bis :W
Stunden dafür gebrauchen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rechtsprechung.
Rechtsgrundsätze aus den Entscheidungen des königlichen
Oberverwaltungsgerichts.1)
I. Kreis- und Gemeindeabgaben.
Heranziehung des Fiskus zu den Kreisabgaben.
Endurtheil (II) vom 29. Mai 1900, Entscheid. Bd. 37 S. 1 ff., Archiv für Eisen-
bahnwesen 1901 S. 892 ff.
Gesetz vom 2a März 1882 (G.-S. S. 21), § 10.
Die zum Regierungsbezirk Cassel gehörigen Kreise können den
Fiskus von seinem Einkommen aus dem Betriehe verstaatlichter Eisen-
bahnen nicht besteuern, weil die gesetzmässige Kreiseinkommenstener-
pflicht der „Kreiseingesessenen" sich nicht auf juristische Per-
sonen erstreckt.
Städtisch« Gemeindelasten. Anscbluss an städtische Kanäle.
Endurtheil (II) vom 27. April 1900, Entscheid. Bd. 37 S. 90 ff.
Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893, §§ 1, 9.
Wenn eine Stadtgemeinde als nnterhaltungspflichtige Eigenthümeiin
der Strassen sich vorbehält, sammtliche Arbeiten innerhalb der stadtischen
Strassen und Bürgersteige, die behufs Anschlusses von Kanalabstichen
und Dachwässerableitungen erforderlich werden, auf Rechnung der Eigen-
tümer der anzuschliessenden Grundstücke selbst auszuführen oder damit
bestimmte Unternehmer zu betrauen, so bilden die im Einzelfalle ent-
stehenden Forderungen der Stadtgemeinde an die Eigenthümer weder
l) Ueber die früher bereit* im Archiv für Eisenbahnwesen veröffentlichten
entsprechenden Zusammenstellungen vergl. Archiv 1899 S. 1093 und 1900 S. *33
und S. 1227.
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1120
Rechtsprechung- and Gesetzgebung.
Steuern noch überhaupt Gcmeindelasten, vielmehr sind sie privat-
rechtlicher Natur und können auch durch Ordnungen, selbst wenn
diese von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden sind, die Eigen-
schaft öffentlich-rechtlicher Gemeindelasten nicht erhalten.
Inanspruchnahme der Eisenbahnverwaltuno zur Zuschussleistung für Zwecke des Volks-
Endurtheil (II) vom 25. September 1900, Entscheid Bd. 37 S. 141 ff., Archiv
für Eisenbahnwesen 1901 S. 467 ff.
Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893, § 53.
Wenn durch den Betrieb einer in einem Gutsbezirke belegenen
Werkstätte einer benachbarten Gemeinde Mehrausgaben für Zwecke des
öffentlichen Volksschulwcsens und der öffentlichen Armenpflege erwachsen,
s»t kann ein Anspruch auf Zuschussleistung gemäss § 53 Abs. 2 des Kom-
munalabgabengesetzes gegen den Gewerbetreibenden nur in dem Falle
erhoben werden, dass der Gewerbetreibende zur staatlichen Ge-
werbesteuer veranlagt ist.
Da der Betrieb der Staatseisenbahnen, und zwar auch in An*e
hung der Werkstätten, staatlich zur Gewerbesteuer nicht veranlagt wird
und auch keiner kommunalen Gewerbesteuer unterliegt, so kann hiernach
der Eisenbahniiskus von einer einen selbständigen Gutsbezirk bildenden
Werkstättenanlage (Werkstättenkolonie) zur Zuschussleistung in dem an
gegebenen Sinne nicht herangezogen werden. Einein dahingehenden
Antrag«* mangelt die gesetzliche Unterlage.
II. Strassen- und Wegebau.
Strassenunterhaltung. Beiträge dazu aus § 9 des Kommunalabgabengesetzes.
Endurtheil (II) vom 12. Juni 1900, Entscheid. Bd. 37 S. 24 ff.
Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893, § 9.
Auch die Verbreiterung- einer bereits bestehenden Strasse kann unter
Umständen eine selbständige Veranstaltung sein, zu der aus §9 de*
Kommunalabgabengesetzes Beiträge erhoben werden können. Voran*
setzung hierfür ist aber, dass der Begriff der „ selbständigen Veranstaltung*
auch thatsächlich anwendbar ist. Auch dürfen Beiträge nur zu solchen
Kosten erhoben werden, die durch Ausführung einer nach kontradik-
torischem Verfahren genehmigten Veranstaltung entstehen. Deshalb
ist zweifelsfreie Deutlichkeit und Identität der geplanten der genehmigten
sowie der ausgeführten und daher der Heranziehung zu Grunde gelegten
Veranstaltung unter allen Umständen gesetzliches Erforderniss.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1121
Strassenher8tellungskosten. Begriff der „Gebäude" im Sinne des Fluchtliniengesetzes.
Kndurtheil (IV) vom 26. Februar 1900, Entscheid. Bd. 37 S. 34 ft".
Fluchtliuiengesetz vom 2. Juli 1875, § l<">.
Die Bogen der Berliner Stadtbahn sind an sich keine <re-
bäude im Sinne des § 15 des Gesetzes vom '2. Juli 1875; sie können es
aber durch gebäudeartigen Ausbau werden. I*t letzteres der Fall,
so ist der Eiscnbahnfiskus für die volle Länge der Strassengrenze zu den
Stmssenherstellungskosteu beizutragen verpflichtet. Kür die Beitragsprlicht
kommt es nicht darauf an, ob der Ausbau der Strasse dem Fiskus be-
sondere Vortheile zugewendet hat oder nicht. Denn die Erlangung
solcher Vortheile ist nicht zur gesetzlichen Voraussetzung für die Beitrags-
pflieht gemacht.
Strassenherstellungskosten. Einziehung der Anliegerbeiträge.
Endurtheile (IV) vom 15. März und 11. Juni 1900, Entscheid. Bd. 37 S. 4». ft*.
Fluchtliidengesctz vom 2. Juli 187.">, § 15.
Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli ls')3, $ 87.
Aus den Vorschriften im S 15 des (iesetzes vom J.Juli 1875 ist zu
folgern, dass die Gemeinde nur einen Erstatt u n gsanspruch hat, dass
sie vorl eisten nmss. mithin Beiträg«' nur erheben kann, soweit eine
Strasse fertiggestellt ist. Deshalb dürfen Beiträge nicht für provi-
sorisch«' Einrichtungen, vorbehaltlich späterer endgiltiger Regelung
der Beitragsptlicht. und nicht eher erhoben werden, als bis die Strasse —
oder, wenn im Statut eine Spaltung der Kosten vorgesehen ist, die be-
treffende einzelne Einrichtung - nach dem für den Ausbau der Strasse
massgebenden Plane fertig hergerichtet ist.
Die Gemeinden sind zur Xachforderung von Anliegerbeitrageu
auf Grund des § 15 a.a.O. gemäss s? 8" des Kommunalabgabengesetzes
berechtigt ohne Unterschied, ob vorher bereits eine Heranziehung statt-
gefunden hat oder nicht. Eine Xachforderung ist nur dann ausgeschlossen,
wenn und soweit die frühere Heranziehung «'inen rechtswirksamen Ver-
zicht auf weitere Beiträge enthält. Fötor dem Jahre, von dessen Ablaufe
die Frist von drei Jahren nach Abs. 1 No. '_' des angeführten § 87 be-
ginnt, ist das Rechnungsjahr zu verstehen.
Inanspruchnahme eines Weges für den öffentlichen Verkehr.
Endurtheil (rV) vom 1. März H*X), Entscheid. Bd. 37 S. 223 ff.
Zuständigkeitsgfsetz vom 1. August 1883, § 5«.
Der Anlass zur Inanspruchnahme eines Weges für den öffentlichen
Verkehr pflegt regelmässig darin zu liegen, dass derjenige, der die Oeffent-
Archiv für Eisenbahnwesen 1901. 74
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11*22 Rechtsprechung und Gesetzgebung.
lichkeit des Weges bestreitet und sein ausschliessliches Eigenthum daran
behauptet, thatsächlich in die Oeffentlichkeit des Weges eingreift, indem
er den Weg sperrt oder andere Massnahmen trifft, die den Verkehr auf
dem Wege hindern oder stören. Das Einschreiten der Wegepolizei ist
indessen keineswegs auf solche Fälle beschränkt. Die Wegepolizeibehörde
kann vielmehr schon daraus Veranlassung zum Einschreiten nehmen, dass
jemand ein die Oeffentlichkeit beschränkendes Recht am Wege ausdrück
lieh behauptet. Denn schon damit tritt die Gefahr nahe, dass künftig
auf Grund des behaupteten Rechts der Verkehr auf dem Wege gestört
werden könnte, und die Wegepolizei ist unbedenklich berechtigt, solchen
Störungen durch ihre Anordnungen vorzubeugen.
Streit Uber die Wegebaulast
Endurtheil (IV) vom 22. März 1900, Entscheid. Bd. 37 S. 226 ff.
Zuständigkeitsgesetz vom 1. August 1883 § 56.
Nach § 50 Abs. 5 des Zuständigkeitsgesetzes kann im Verwaltungs-
streitverfahren auch auf I Übernahme einer durch unanfechtbar gewor
dene wegepolizeiliche Verfügung angeordneten, aber noch nicht aas
geführten Leistung durch einen Dritten geklagt werden- Der § 56 a a. 0.
begreift nicht nur Fest Stellungsklagen, deren Antrag auf grundsätz-
liche Feststellung der Verpflichtung lautet; vielmehr erlaubt die Wort-
fassuug, auch Leistungsklagen, Klagen auf Uebernahme einer von der
Wegepolizeibehörde angeordneten Naturalleistung, darunter zu stellen.
Dabei kann allerdings der Streit über die Noth wendigkeit und Zweck
mj'issigkeit. der angesonnenen I^eistung nur in einem solchen Umfange
entschieden werden, als es die Nichtbetheiligung der Polizeibehörde zu
liisst. sodass der Einwand, dass eine Leistung anderer Art angebracht
s«ji, nicht beachtet werden darf. Auch versteht es sich von selbst, dass
das Recht der Polizeibehörde, sich an den Kläger zu halten, unter allen
Umstünden unberührt bleibt.
Kultur- oder Interessentenwege.
Endurtheil (IV) vom 3. Mai 1900, Entscheid. Bd. 37 S. 232 ff.
Unter die öffentlichen Wege fallen zwar auch solche Wege, welche
nur einem bestimmten Zweck«« oder einer beschrankten Art des Ge
branches (als Kirch-, Schul- u. s. w. Wege) dienen. Nothwendige Voraus
s« tzung für die Oeffentlichkeit solcher Wege ist aber stets, dass die Wege
zu dein bestimmten Zwecke und für die beschränkte Art des Gebrauches
Jedermann zugänglich sind, dem allgemeinen Gebrauche offen
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1123
stehen. Die bei den Gemeinheitstheilungcn ausgewiesenen Kulturwege
oder Interessenten wege sind aber der Regel nach nicht für den
allgemeinen Gebrauch bestimmt, sondern nur für einzelne Interes-
senten zur Bewirthselmftung einzelner oder mehrerer Grundstücke. Sie
sind deshalb regelmässig keine öffentlichen Wege.
Wenn die Wegepolizeibehörde im Interesse des öffentlichen Verkehrs
von dem Wegebaupniehtigen den Ausbau eines solchen Weges fordert,
gleichviel ob er schon ein öffentlicher Weg war oder nicht, so ist eine
solche Anordnung rechtlich zulässig. Sie enthält stillschweigend die
weitere Auflage, den Weg in einen öffentlichen umzuwandeln, so-
4
fem er dies noch nicht sein sollte.
Ausführung wegepolizeilicher Verfügungen.
Endurtheil (IV) vom 3- Mai 1900, Eutscheid. Bd. 37 S.236 ff.
Landesverwaltungsgesetz vom 30. Juli 1883, §§153, 133.
Zuständigkeitsjresetz vom 1. August 1883, §§ 55,^56.
Die Vorschrift im 4? des Landesverwaltungsgesetzes, wonach
angefochtene polizeiliche Verfügungen sofort zur Ausführung zu bringen
sind, sofern die Ausführung ohne Nachtheil für das Gemeinwesen nicht
ausgesetzt bleiben kann, findet auch auf wegepolizeiliche Verfügungen
Anwendung.
Ebenso greift auch für die Zwaugsmassregeln der Wegepolizeibehörden
der § 13a Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes Platz. Es findet danach
auch in Wegepolizeisaehen gegen Verfügungen, bei denen es sich um
die Ausführung eines bereits angeordneten Zwangsmittels han-
delt, nur die Beschwerde im Aufsichtswege statt.
Wegebaulast. Erstattungsklage.
Kndurtheil (IV) vom Hl. Mai 1900, Entscheid. Bd. 37 S. 239 ff.
Zuständigkeitsgesetz vom 1. August 1883, § 66.
Bei der Erstattungsklage gemäss § 5b' Abs. 6 des Zuständigkeits-
gesetzes hat der Verwaltungsrichter im Falle des Bestreitens in vollem
fmfange und selbständig zu prüfen, ob die vom Kläger ausgeführte
wegebauliche Leistung noth wendig, d. h. t ec hnisch und wirtschaft -
lich sachgemass, war, ohne dass es dabei auf die Ansicht der Wege-
polizeibehörde irgendwie ankäme. Eine solche wird häufig gar nicht
erkennbar geworden sein, wenn die Instandsetzung ohne wegepolizei-
liche Anordnung ausgeführt ist. Auch für solche Fälle aber ist die
Erstattungsklage im Verwaltungsstreitverfahren gegeben. Nicht minder
74*
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112-1
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
st< ht t>, wenn die Instandsetzung auf wegep«>lizeiljcho Anordnung
ausgeführt worden ist, dem wegen Krstattung dos Geleisteten in Anspruch
Genommenen frei, die Nachprüfung der Notwendigkeit der von der
Wogenolizei g« «forderten Leistung durch den Verwaltungsriehter herbei
zuführen. Die Hechte der Wegepolizeibehörde Ideiben dabei unberührt.
Wegebaupflicht In der Provinz Sachsen.
Kndurtheil IV) vom 22. .Januar 1000, Entscheid. Bd. 37 S. 245 ff.
Wegeordnung für die Provinz Sachsen vom 11. Juli 1891, §§ 22, 23.
' Zustilndigkeitsgcsetz vom 1. August 18*::, § 5<i.
Die auf Grund der "2'2, •>:* der Wcgeordnung für die Provinz
Sachsen erlassenen Regulative sind dazu bestimmt, Nonnen für den Bau
und die Unterhaltung öffentlicher Wege aufzustellen. Für ihre Befolguni:
zu sorgen, ist sonach Sache der Wegepolizeibehörde. Verfügungen d.-r
letzteren, welche diesem Zwecke dienen, sind Anordnungen, die den Bau
oder die Unterhaltung der öffentlichen Wege im Sinne des § r>ö Abs. 1
des Zuständigkeit sgesetzes betreffen, auch wenn die geforderte Leistung
sachlich nicht zu denjenigen gehört, die dem Wegebaupflichtigen von d«-r
Wegepolizeibehörde aufgegeben werden dürfen.
BrUcken über öffentliche Flüsse. Einziehung und Verlegung öffentlicher Wege
Endurtheil .'IV) vom 17. Mai 1900, Entscheid. Bd. 37 S. 257 ff.
Zustilniligkeitsgesetz vom 1. August 1883, §§ 5<s 57.
Hannoversches Gesetz über den Chausseebau vom 20. Juni 1851.
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Allgemeines Landrecht II 15 § 54.
1. Abweichend von dem Preussisehen Allgemeinen I^andreehte. aU-r
in Ueheroinstinimung mit dem geineinen Hechte, sind nach dein Reeliic
der Provinz Hannover Brücken über öffentliche Flüsse nicht seih-
ständige Vcrkehrsanstalten, sondeni sie gehören in der Kegel wegerecht-
lich zu den öffentlichen Wegen, in deren Zuge sie liegen.
2. Die Versetzung eines bestehenden öffentlichen Weges in eine
anden- rechtliche Klasse der öffentlichen Weg«', die sog. Deklassirun;:.
kann nicht Gegenstand eines Verfahrens gemäss § 57 des Zuständigkeit?
gesetzes sein.
Das Verfahren gemäss § C>7 des Zuständigkeitsgesetzes ist. su\\«-it
« s sieh nicht lediglich um die Einziehung, sondern um die Verlegung
«:ines öffentlichen Weges handelt, nicht dazu bestimmt, dem Wegebau-
[»Nichtigen die Herstellung des Ersatz weges autzugeben. Der Ausdruck
..Verlegung" ist im S 37 n. a. O. in einem engeren Sinne gebraucht. Auch
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
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bei der Verlegung ist. ebenso wie hei der Einziehung, Gegenstand dos
Verfahrens nach § 57 nur der Ausspruch der Wegepolizeibehörde, dass
ein öffentlicher Weg aufhören soll, öffentlicher Weg zu sein. Der Unter-
schied liegt nur darin, dass l»ei der Verlegung mit dem Gestehen oder
der Herstellung eines Ersatzweges gerechnet wird, hei der Einziehung
.jedoch nicht. In beiden Fallen hat das Verfahren nach § 57 nur den
Zweck, die Einwendungen gegen die Kassirung des bestehenden
Weges zu prüfen. Der Wegebaupflichtige ist als solcher bei dem Ver-
fahren gar nicht betheiligt. Freilich kann auch er die jedermann zu-
stehende Klage aus § 57 a. a. 0. erheben und einwenden, dass die beab-
sichtigte Verlegung im öffentlichen Interesse nicht nothwendig sei, ihm
unverhältnissmässige Kosten mache u. s. w.: allein auch wenn solche
Einwendungen verworfen werden sollten, so würde damit ein vollstreck-
bares Urtheil gegen ihn als Wegebaupflichtigen nicht vorliegen. Ueber
die Herstellung des Ersatzweges müsste vielmehr in einem be-
sonderen, durch eine wegc baupolizeiliche Anordnung auf Grund des
§ 5(5 a. a. 0. einzuleitenden Verfahren entschieden werden, in welchem
es dem Wegebaupflichtigen frei stände, alle derartigen Einwendungen von
neuem geltend zu machen.
4. Die Wegrpolizeihehörde kann nach ihrem Ermessen zunächst
die Wegeverlegnng gemäss § 57 oder die Herstellung des Ersatz-
weges gemäss § 50 des Zuständigkeit sgesetzes oder beide Angelegen-
heiten, wenn auch gesondert, so doch gleichzeitig betreiben. Sie
muss aber in jedem Falle zum Ausdrucke bringen, dass die eine .Mass-
regel durch die andere bedingt sei.
5. Die Bestimmung im 4$ 57 des Ziiständigkeitsgesetzes besitzt blos
subsidiäre (icltung. Die Wegepolizeibehörde hat über die Einziehung
und Verlegung öffentlicher Wege nur zu befinden, wo die Zuständigkeit
der Behörden nicht in anderen Bestimmungen des Zuständigkeitsgesetzes
oder in besonderen Gesetzen'abwciehend geordnet ist.
Wegeanlagen in Verbindung mit Eisenbahnanlagen.
Endurthcil (IV) vom 12. Februar 1000, Archiv für Eisenbahnwoen 1900, S. 1437 ff.
Gesetz über die Eiscnbalinuntcruehinungcn vorn 3. November 18HB. § H.
Zuständigkeitsgesetz vom 1. August |8f*:4, § r>5.
1. Wenn ein Privatweg, dessen Einrichtung und Unterhaltung die
Eisenbahnverwaltung auf Grund des £ 1 1 des Gesetzes vom 3. November
1*HS zu übernehmen hatte, später nach Herstellung der Bahnanlage that-
sächlich die Eigenschaft eines öffentlichen Weges erhalten hat, kann
die Eisenbahnverwaltung auf Grand jener ihr auferlegten Verpflichtung
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
nicht im Verwaltungsstreitvcrfahrcu zur Unterhaltung dieses Weges als
eines öffentlichen herangezogen werden. Diese ist alsdann vielmehr
Sache des ordentlichen Wegebaupfliehtigen.
2. Eine Vermehrung der Wegeunterhaltungslast, die sich als Fol«r«?
einer durch eine Eisenbahnanlage veranlassten Veränderung oder Ver-
legung öffentlicher Wege ergiebt. darf nicht dem nach gemeinem Wege-
rechte Unterhaltungspflichtigen zur Ijist fallen. Vielmehr hat innerhalb
der bezeichneten Grenzen die Bahnverwaltung an der Unterhaltung des
veränderten oder verlegten Weges in dem Verhältnisse Theil zu nehmen,
in dem die Unterhaltungslast durch die Veränderung oder Verlegung
vennehrt ist. Der Eiscnbahnunternehmer hat sich hiernach an der Unter-
haltung des ganzen Weges neben dem ordentlichen Wegebauptiiehtigen
mit einer Quote zu betheiligen, nicht aber liegt ihm allein die Unter-
haltung der Strecke ob. um die der alte Weg etwa verlängert ist. Das
schliesst jedoch eine Vereinbarung der Betheiligten des Inhalts nicht
aus. dass der Eisenbahnunternehmer entsprechend dem ihm nach der
ideellen Theilung zur I *ast fallenden Kostenbetrage die Unterhaltung:
eines realen Theiles des (iesammtweges Übernimmt.
Hinsichtlich der bei der Unterhaltungslast des ganzen Weges einge-
tretenen Vermehrung ist die Eisenbahnverwaltung im vollen Umfange iu
den Kreis der Wegebauptiiehtigen eingetreten: sie hat also auch in vollem
Umfange das zu leisten, was die zuständige Wegepolizeibehörde im Wr
kehrsinterosse zu fordern berechtigt ist.
Bahnhofszufuhrwege. Umwandlung solcher in öffentliche Wege.
E ii dur theil (IV) vom J2. November 1H0O, Archiv für Eisenbahn w. 1901 S. »J7 ff.
Zuständigkeittigesetz vom 1. August 1883. § 55.
Wenn ein Weg von der Eisenbahnverwaltung auf ihrem Grund und
Boden lediglieh als Bahn hofszufuhrweg angelegt ist, nachher nU-r
thatsächlich nicht nur dem Verkehre mit dem Bahnhofe, sondern darüber
hinaus dem öffentlichen Verkehre im allgemeinen dient, so genu^T
dies nicht, um damit einen öffentlichen Weg im Sinne des gemeinen
Wegerechts zu schaffen. Dazu ist vielmehr die. wenn auch stillschweigende
Zustimmung aller rechtlich Betheiligten nothwendig, nämlich <le<
Eigenthümers, des Un t er ha I tun gspf licht igjen und der Wege-
jjolizeibehörde. Namentlich kann, wenn im Falle der Oeffentlichkei:
des Weges die Gemeinde unterhaltungspfliehtig sein würde, ohne denn
Betheiligung eine Widmung für den öffentlichen Verkehr nicht angenom-
men werden.
Zur Umwandlung eines solchen Weges in einen öffentlichen
bedarf es einer polizeilichen Anordnung an die Gemeinde, durch
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
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welche sie angehalten wird, den Weg von der zur Ueberlassung bereiten
Eisenbahnverwaltung als öffentlichen zu übernehmen und dem Interesse
des öffentlichen Verkehr» entsprechend in Stand zu setzen.
So lange der Weg noch nicht in einen öffentlichen umgewandelt ist,
ist auch die Ortspolizeibehörde in ihrer Eigenschaft als Wegepolizeibehörde
nicht zuständig, seine Instandsetzung anzuordnen.
III. Wasserrecht.
Wasserbaue an öffentlichen Flüren.
Endurtheil (III) vom 17. Februar 1900, Eutscheid. Bd. 37 S. 283 ff.
Allgemeines Landrecht II 15 § 62.
Nach den Vorschriften im § 62 A. L.-R. II 15 bedarf nicht nur der-
jenige, der in öffentlichen Flüssen, sondern auch derjenige, der an öffent-
lichen Flüssen Wasserbaue führt, der vorherigen Genehmigung des Staats.
Zur Ertheilung dieser Genehmigung ist die I^andespolizeibehörde be-
rufen. Diese kann die Beseitigung eines genehmigungspflichtigen, aber
nicht genehmigten Wasserbaues durch denjenigen, der ihn „geführt" hat,
fordern.
Zu den Wasserbauten im Sinne der angezogenen Bestimmung ge-
hören auch solche Bauten, die nicht in das Wasser hineinragen, sich
vielmehr ausschliesslich auf dem Ufer befinden und den Wasserlauf nur
mittelbar beeinflussen.
Weder bei Bauten im Flusse noch bei solchen am Flusse muss die
Erlaubniss zur Ausführung ertheilt werden; ein Recht auf Ertheilung der
Erlaubuiss besteht nicht, und hat daher die Klage wegen Versagung der
Erlaubniss nur beim Mangel eines jeden polizeilichen Motivs Erfolg.
Leinpfade.
Endurtheil (III) vom 7. Februar 1900, Entscheid. Bd. 37 S. 289 ff.
Die Leinpfadslast ist von der Erfüllung der Pflicht zur ordnungs-
mässigen Unterhaltung des Ufers unabhängig. Sie erstreckt sich soweit,
als es die Befriedigung der Bedürfnisse der Schiffahrt nothwendig macht,
liegt also nicht nur dem »unmittelbaren Uferanlieger ob. Für die Befug-
niss der Schifl'ahrtspolizeibehörde, die Freihaltung des Leinpfades zu ver-
langen, ist es gleichgültig, ob das freizuhaltende Ufer altes Stromufer ist
oder die Eigenschaft als Ufer erst durch eine Verlegung des Strombettes
erlangt hat.
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11JS
Rechtsprechung und (Gesetzgebung:.
IV. Baupolizei.
Klage wegen Versagung eines Baukonsenses.
Kndurtheil (III) vom 2a. Juni 1900. Entscheid. Bd. 37 S. 309 ff.
LandesverwAltungsgesetz vom 30. Juli 1883, §§ 127 ff.
Auf die Klage wc^on Vcrsagung eines Baukonsenses muss sich der
Yerwaltungsriehter darauf hcsciirJLnJLcn, die polizeiliche Verfügung', durch
die der Baukonsens versagt ist. ausser Kraft zu setzen, wofern er di"
Gründe, auf welche die Vcrsagung gestützt ist. für rechts- oder sach
widrig erachtet. Kr kann aber nicht seinerseits den Baukonsens ortheilen
«•der die Polizeibehörde zur Ertheilung des Baukonsenses vertut heilen
Diese Ertheilung verbleibt vielmehr innner Aufgabe der Polizei-
behörde selbst, der Yerwaltungsriehter hat nur über die Aufrechterhal
tung oder Aufhebung der bestimmten polizeilichen Verfügung zu ent-
scheiden. die allein den Gegenstand des Streitverfahrens bilden kann.
Allerdings darf die Polizei bei der erneuten Prüfung des ttangesuche«
auf die von dem Yerwaltungsriehter für rechts- oder sachwidrig erklärter
Versagungsgründe nicht wieder zurückgreifen, aber es bleibt ihr unbe-
nommen, das Gesuch eintretendenfalls aus anderen Gründen abzuweisen
Konsenswidrig hergestellte Bauten.
Kndurtheil (IV) vom IS. Juni l!»no, Entscheid. Bd. 37 S. 40ö ff.
Für die Frag«», ob und inwieweit konsenswidrig hergestellte,
aber konsenspfliehtige Bauten der Abänderung unterliegen, ist das zur
Zeit der Nachprüfung durch den Verwaltungsrichter bei der Urtheils-
fällung in Kraft stehende Baurecht entscheidend.
Ansiedelungsgenehmigung.
Kndurtheil IV; vom m. Februar inm. "Entscheid. Bd. 37 S. 417 ff.
Beim Mangel eines jeder Zeit offenen Weges muss die Ansiede-
lungsgenehmigung nach gesetzlicher Vorschrift versagt werden. Im Sinne
des Ansiedelungsgesetzes ist aber ein Weg nur dann jeder Zeit offen,
wenn dem Ansiedler das Becht jeder/eitiger Benutzung für alle seim
Bedürfnisse, die rechtliche Möglichkeit für jede Art von Verkehr, wie er
für Ansiedelungen, d. Ii. für menschliche W<.hn*t?ltten. in Betracht kommt,
zusteht.
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'Rechtsprechung- und Gesetzgebung.
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V. Andere Entscheidungen.
Veränderungen in der Abgrenzung von Gemeinde- und Gotsbezirken.
Endurtheil (\) vom 3. April 11WO, Entscheid. Bd. 37 S. IßT» ff.
Landesverwaltungsgesetz vom 30. Juli 1SS3, ^ 121, 120.
Nach § 121 Abs. 2 dos Lundesverwaltungsgosetzos sind die auf Be-
schwerde gefassten Beschlüsse des Bezirksausschusses endgültig, sofern
nicht das Gesotz im einzelnen anders bestimmt. Hinsichtlich der Rechts-
mittel gegen BeschHisM» über Abtrennung einzelner Thoilo von einem
Gemeinde- oder Gutsbezirke haben freilich die neueren Landgemeinde
Ordnungen (für die östlichen Provinzen vom 3. Juli IHfll. für die Provinz
Schleswig-Holstein vom L Juli 181>*J. für die Provinz Hessen-Nassau vom
l. August 1S5I7) übereinstimmend besondere Vorschriften getroffen, wonach
gegen den auf Beschwerde gefassten Beschluss des Bezirksansschusses
die weitere Beschwerde an den Provinzialrath stattfindet und auch dessen
Ibsehluss nocli von dem Oberpräsidenton durch Beschwerde an das
Staatsininisteriuni angefochten werden kann. Diese Bestimmungen sind
indess auf das Gebiet der Provinz Hannover nicht ausgedehnt: dort
bewendet es also noch bei rler Regel in S 121 dos Lnndcsvorwaltungs-
g'-setzes.
Die Anfechtungsklage aus § 120 des Landosverwaltungsgesotzos
tindi-t jedoch gegen Beschlüsse, die von den Beschlussbehörden in An-
gelegenheiten der allgemeinen Umdesvorwaltung zu fassen sind, auch
dann statt, wenn diese Beschlüsse sich lediglich darauf beschranken, die
Zuständigkeit der angerufenen Heschlusshehürde zu vorn einen.
■
Beiträge für die Landwirthschaftskammern.
Kudurihc.il (III; vom 2S. März I'JüO, Entscheid. Bd. 37 S. 370 ff.
Gesetz über die Landwirthschaftskammern vom Mh Juni 1S«>4.
Der Ausschluss der innerhalb des Bezirks einer Landwirthschafts-
ka mmer belegenen Stadtkreise ,-ius deren Verband ist gesetzlich unzu-
lässig.
Die Besitzungen in den Stadtkreisen sind selbst dann beitragspflichtig
für die Landwirlhschaftskaimuor, wenn das aktive Wahlrecht ausschliess-
lich den I*mdkroisen eingeräumt worden ist.
Krankenversicherung der Arbeiter.
1. Endurtheil IIb vom 4. Juli 1!MH», Entscheid. Bd. 37 S. 382 ff.
Mitglieder einer Botriohskrankcukasse werden mit dem Zeitpunkte,
wo sie ins Leben tritt, alle versicherungspflichtigen Personen, welche
1130
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
damals zum Umtriebe gehörten, «tudi wenn sie vorher Mitglieder der (u-
meindekraukenversicherung oder Ortskrankenkasse und als solche. >Hi"ii
erkrankt waren.
3f. Endurtheil «III» vom 4. .Ulli Hain, Entscheid. Bd. 37 S. :i*> ff.
Das Krankenversicherungsgesetz unterwirft im § 1 dem Versicherung
zwange nur solche Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn in gewissen
Betriehen beschäftigt sind, sofern nicht die Beschäftigung ihrer Natur
nach eine vorübergehende oder durch den Arbeitsvertrag im voraus auf
einen Zeitraum von weniger als eine Woche beschränkt Das J»<
sehäftigt sein" ist jedoch nicht in dem Sinne wörtlich zu nehmen, da-
der Versieherungszwang nur für die Tage besteht, während welcher Arbeit
thatsäehlieh geleistet wird. Zweifellos besteht der Versieherungszwang
im Sinne des Gesetzes auch für die Sonn- und Festtage, obsehon an
ihnen nicht gearbeitet zu werden pflegt und in gewissen Betrieben sugar
nicht gearbeitet werden darf. Allerdings nicht unbedingt schon deshalb,
weil bis zu ihnen Arbeit geleistet worden ist, wohl aber dann, wenn es
sieh bei der Einstellung der Arbeit an den Sonn- und Festtagen als dm
Tagen der Hube nur um eine Fnterbreehnng der Arbeit unter Aufredii-
erhaltung des Arbeitsvertrages für die Folge handelt.
Es ist ferner mit dem Gesetze sehr wohl vereinbar, auch an Werk-
tagen, an denen Arbeit thatsäehlich nicht zu leisten ist und nichr
geleistet wird, sei es aus Gründen in der Person des Arbeitgebern z R
Betriebsstörung, oder aus Gründen in der Person des Arbeiters, z. R Ur
laub, den Versieherungszwang mit der sieh hieraus ergebenden l'riieh'
zur Zahlung der Kassenbeiträge auch für die Zeit der rnterbrechung il- r
Arbeitsleistung als fortdauernd zu erachten, sofern nur Einverständnis
darüber besteht, dass der Arbeitsvertrag unberührt bleibt und der Arbeiter
inzwischen und nach Ablauf der Unterbrechung zur Verfügung des Arbeit
gebers steht.
Auch darauf kommt es nicht einmal entscheidend an, ob für «Ii«'
Zeit der rnterbrechung der Arbeitsleistung Lohn gezahlt wird, sonder;
nur darauf, ob ein Arbeitsverhültniss gegen Ablehnung vorliegt, ob al-
vor und nach der rnterbrechung der Arbeitsleistung eine dem Arbeiter
die Erfüllung der BeitragsphMcht ermöglichende Lohnzahlung erfolgt.
ä. Kndurthfil 'III vom jn. Juni 1«mn>. Entscheid. Bd. :I7 S. 394 ff.
Bei den Verpflichtungen der Krankenkassen zur Gewährung von
Krankenunterstützung und von Sterbegeld handelt es sich um rechtlich
verschiedenartige Leistungen. Die Armenverbände dürfen die ihnen durch
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
11:41
die Unterstützung eines Kassenmitgliedes erwachsenen Kosten, soweit sie
ans dem Krankengelde und der gesetzlichen Vergütung für die Heil-
behandlung nicht gedeckt werden, auf Grund <les § ö7 des Kranken-
versicherungsgesetzes aus dem Sterbegelde nicht erstattet verlangen.
Die Bestimmung im § 56 Abs. 2 des K ranken versieherungsgesetzes,
dass die den Unterstützungsberechtigten zustehenden Fordeningen mit
rechtlicher Wirkung weder verpfändet, noch übertragen, noch für und
auf andere als die hier benannten Forderungen gepfändet und aufge-
rechnet werden können, gilt nicht nur für die Krankenunterstützung,
sondern auch für das Sterbegeld. Hieraus ergiebt sich für die An-
wendung jener Vorschrift mit Bezug auf das Sterbegeld, dass gegenüber
den im § 20 des Gesetzes benannten Bezugsberechtigten die Kassen zur
Aufrechnung mit anderen als den im § ">(> Abs. 2 bezeichneten Fordeningen
der Kassen an die verstorbenen Kassenmitglieder überhaupt nicht befugt
sind, und also nicht bloss mit solchen, die ihnen sonst noch an die ver-
storbenen Kassenmitglieder zustehen, sondern auch nicht nur solchen, die.
ihnen an die Bezugsberechtigten zustehen.
Streitverfahren. Androhung von Zwangsmitteln.
Endurtheil (IV) vom 18. Juni iftno, Entscheid. Bd. 37 S. 405 fl".
I-andesverwaltungsgesetz vom ho. Juli im\. §§ t:w.
Gegen die Androhung des im J? 1:42 X<». 1 des Umdesverwaltungs-
gesetzes vorgesehenen Zwangsmittels finden nach i? 1:4:4 Abs. 1 a. a. O.
dieselben Rechtsmittel statt, wie gegen die Anordnungen, um deren
Durchsetzung es sich handelt, und die Hechtsinittel erstrecken sich zu-
gleich auf die Anordnungen, sofern diese nicht bereits Gegenstand eines
besonderen Beschwerde oder Verwaltungsstreii Verfahrens geworden sind.
Konflikt.
Endurtheil (I) vom ]\. Dezember 1!K)0, Archiv für Eisenbahnwesen 1!KH S.fl74tT.
Ein Bahnpolizeibeamter macht sich einer Uehcrschrcitung seiner
amtlichen Befugnisse nicht schuldig, wenn er in unmittelbarer Verfolgung
einer strafbaren Handlung (Bahnpolizeiübertretung) in fremdes Besitz-
thum eindringt.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Beamtenrecht.
Erkenntnis* dos Reic hsgericht», II. Zivilsenats, vorn 10. Mai 1901.
Für die Verfolgung der Ansprüche zivilversorgungsberechtigter Militäranwärter auf Ver-
leihung eines Amtes ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die erstmalige Anstellung dieser
Anwärter braucht nicht in einer etatsmässigen Stelle erfolgen, sie kann auch in einer
ausseretatsmässigen (diätarischen) Stelle geschehen. § 22 Abs. 4 der Anstellungsgrund
sätze für Militäranwärter.
Der Klüger. Inhaber eines Zivilversorgungsseheines, wurde durch
Schreiben der Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen
vom 25. Februar 1882 zur Probe auf ein Jahr gegen eine Monatsremn-
neratiun von 100 <M in den Büreaudicnst zum 1. März 1882 einberufen
und vom 1. März 188:5 ab gegen eine Monatsremuneration von 1 1 r>, spater
1 10 ji als Büreauassistent auf Kündigung angenommen. Nachdem er
am 1»>. und 17. Juli 1880 die Prüfung für die Stellung eines Betriebs-
sekretärs und am 29. und '.\0. Januar 1800 die Prüfung für die eines
Eisenbahnsekretärs bestanden hatte, wurde ihm am 1. April 1800 die
etatsmässige Stelle eines Betriebssekretärs und unter Festsetzung eines
mit dem 1. April 181)4 beginnenden Besoldungsdienstalters am 1. April 1SHH
die eines Eisenbahnsekretärs übertragen. Kläger behauptet, hierbei seien
die vom Bundesrath am 7. und '21. März 1882 beschlossenen, in Elsas*
Lothringen seit dem 1. Oktober 1884 giltigen Grundsätze für die Stellen
besetzung mit Militäranwärtern verletzt worden, indem nach denselben
(45 21 in Verbindung mit 4< dem Militäranwärter von dem Augenblicke
seiner Einberufung zum Dienst an der Anspruch auf das Gebalt und Ein-
kommen der untersten etatsmässigen Stelle des betreffenden Dienst-
Zweiges zustehe. Da nun die unterste etatsmässige Stelle die eines
Eisenbalmbetriebssekretärs gewesen sei. habe er vom I.Oktober 1881 :in
d.-ts volle Stellcneinkommen eines solchen, anstatt desjenigen eines Bureau
.tssistenten, und schon am 1. April 1885 die etatsmässige Anstellung ab
Betriebssekretär erhalten müssen, wie ihm auch nach seiner thatsächlicii' ii
Anstellung als Betriebssekretär aut sein Besoldungsalter die ganze vr.n
ihm im Verwaltungsdienste zugebrachte Zeit vom 1. Oktober 1881 ab,
nicht nur. wie geschehen sei, die über b Jahre im DiätarverhäJtuisse zu-
gebrachtc Zeit, habe angerechnet werden müssen. Infolge dessen sei
ihm als Betriebssekretär zu wenig Gehalt gezahlt worden. Auch wirke
die Unterlassung seiner Anstellung als Betriebssekretär zum 1. April 1SS*'
auf sein gegenwärtiges Diensteinkommen insofern ein, als er bei seiner
zun l. April 1S9H erfolgten Beförderung zum Eisenbahnsekretär sogleich
in die VI. statt der 11. Gehaltsklasse eingerückt wäre, wenn er bereit?
am 1. April 1885 statt am 1. April 1890 zum Betriebssekretär ernannt
worden wäre, da ihm nach den Besoldungsvorschriften die mehr als 6
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1133
Jahre in der Stellung des Betriebssekretärs zugebrachte Zeit auf das Be-
soldungsdienstnlter angerechnet werde.
Nachdem Kläger in diesem Sinne bei dem Chef des Reichsamts für
die Verwaltung der Reichseisenbahnen und beim Bundesrath vorstellig
geworden und abschlägig beschieden worden war, erhob er Klage mit
dem Antrage auf Verurtheilung des ReichsÜskus zur Zahlung von 4 607,43
nebst Zinsen als Gesnramtsumme der bis zum 1. April 189!) zu wenig
gezahlten Gehaltsbeträge, nämlich:
1. 215 „fc für die Zeit vom 1. Oktober 1881 bis I.April 1885, an
welchem Tage er habe zum Betriebssekretär ernannt werden
müssen,
2. 1 095 „ff für die Zeit vom 1. April 1885 bis 1. April 1890 unter
Zugrundelegung des Mindesteinkommens der Betriebssekretäre.
3. 1 987,43.« für die Zeit vom 1. April 1890 bis 1. April 1898 infolge
unrichtiger Berechnung seines Dienstalters,
4. 1 400.« für die Zeit vom 1. April 1898 bis 1. April 1899 infolge
verspäteter Ernennung zum Betriebssekretär und des hierdurch
bewirkten Nichteinrückcns in die VI. Gehaltsstufe der Eisenbahn-
sekretäre.
Der Beklagte beantragte Abweisung der Klage. Er bestritt die An-
sprüche des Klägers sowie die Gesetzeskraft der vom Bundesrath er-
lassenen Anstellungsgrundsätze.
Das Landgericht zu S. sowie das Ohcrlaudesgericht zu C. wiesen
die Klage ab. Das Oberlandesgericht bezeichnet die Klagehcgründuug,
soweit sie Ansprüche auf eine frühen* etatsmässige Anstellung und auf
ein früheres Aufrücken in eine bessere Stelle zur Grundlage habe, als
unzulässig, weil das Reiehsbeamtengesetz eine Klage auf Begrün-
dung eines. Dienstverhältnisses, nämlich auf erstmalige Uebertragung
irgend einer oder einer bestimmten Stelle oder auf Beförderung in eine
nach Rang und Gehalt höhere Stelle nicht kenne. Die Unzulässigkeit
einer solchen Klage folge aus der Natur des Beamtenverhältnisses und
sei auch nicht durch die von dem Bundesrath erlassenen Anstellungs-
grundsätze zu Gunsten der Militüranwärter beseitigt worden. Hiervon
würden die Klagcansprüehc zu 2 und 4 berührt, insofern sie darauf ge-
stützt würden, dass, bei richtiger Anwendung der Grundsätze Kläger
anstatt erst am 1. April 1890 schon am I.April 1885 zum Betriebssekretär,
der damals untersten etatsmässigen Stelle der Büreaubcamten, habe er-
nannt werden müssen.
Die Klageansprüche zu 1 und 2 werden, soweit sie auf die Behaup-
tung gegründet sind, dem Kläger habe nach den 4, 9, 13 und 21 der
Grundsätze das Recht auf das Einkommen der untersten etatsmässigen
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Rechtsprechung und Gesetzgebung-.
Stelle zugestanden, als im Rechtswege verfolgbar. aber als unbegrünoVi
hingestellt, seihst wenn jenen Paragraphen der Grundsätze1 Gesetzeskraft
heizumessen sein sollte. Inshesondere wird die Behauptung1 des Klügere
unter Stelleneinkommen im Sinne des § 21 der Grundsätze müsse da«
Einkommen einer etatsinässigen Stelle verstanden werden, durch <h>
Motive zum $ 21, durch § 13 nebst den Motiven zu demselben, durch
die §§ 3, 4 Abs. 2 und 9 Abs. 2 der Grundsätze und durch die Verzeich-
nisse über die den Militäranwärtern ganz oder theilweise vorbehalten«^
Stellen im Reichsdienste — Anlage D der Grundsätze — als widerk-n
angesehen.
Auch der dritte, aus unrichtiger Berechnung des Besoldungsdiru>i
alters abgeleitete Klageanspruch wird von dem Oberlandesjgericht für
im ordentlichen Rechtswege verfolgbar. aber für materiell unbegründet
erachtet.
Die Revision des Klagers ist aus folgenden
G r ü n d e n
verworfen :
Der Kläger, ein im Reichseisenbahndienst angestellter ehemaliger
Militäranwärter, verlangt vom Reichsfiskus Nachzahlung von Beträgen
welche er seit dem 1. Oktober 1884 über die ihm gewährten Bezü^r?
hinaus deshalb beanspruchen zu können meint, weil ihm infolge seiner
zum 1. März 1H82 geschehenen Einberufung in den Büreaudienst da.«
Diensteinkominen eines Betriebssekretärs als das der untersten etat-
m äs s igen Stelle zugestanden habe, ferner weil er bereits am 1. Aprt
1H8">, anstatt erst am 1. April 1890, zum Betriebssekretär habe ernannt
werden müssen und endlich weil behufs seines Einrücken» in die hoher™
Gehaltsstufen die gesummte Dienstzeit seit seinem am l.Marz lHtfJ
erfolgten Eintritt in den Reichseisenbahndienst ihm habe angerechnet
werden sollen. Er stützt seine Ansprüche auf die von dem Bundesrat^
am 7. und 21. März 1882 beschlossenen und im Zentralblatt für da>
Deutsche Reich veröffentlichten Grundsätze für die Besetzung d*r
Subaltern- und Untcrbeamtenstellen bei den Reichs- und Staats
behörden mit M ilitäran Wärtern, welche am 1. Oktober 1884 fhr
Elsass-Lothringen in Kraft getreten sind.
Von Entscheidung der nicht unzweifelhaften, von dem IV. Zivüscna;
(vergl. Entscheidungen de* Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 40 S. 68 ff
und von dem III. Zivilsenat (vergl. Repert. No. 20 von 1900) des Reichs
geriehts in bejahendem Sinne beantworteten Frage, ob ein unter F^sr
Setzung eines bestimmten Diensteinkoramcns als Reichsbeamter angestellter
Militäranwärter aus ilen von »lein Bundesrath erlassenen Austellungsgrun.i
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
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sützen als mit zwingender Gesetzeskraft ausgestatteten Rechtsnormen ein
persönliches und klagbares Recht auf Gewährung eines höheren als des
ihm bei der Anstellung zugesicherten Einkommens ableiten könne, kann
hier abgesehen werden, da die Anstellungsgrunds/Uze von dem Ober-
in ndesge rieht jedenfalls richtig ausgelegt sind und deshalb, auch wenn
denselben Gesetzeskraft beizumessen sein sollte, der auf Verletzung dieser
Anstellungsgrundsatze gegründete Revisionsangrift' Mangels einer solchen
Verletzung hinfällig wäre.
Den Entscheidungen des Oberlnndesgerichts ist durchweg beizu-
stimmen. Was die Statthaftigkeit des Rechtsweges anbetrifft, so ist
davon auszugehen, das wegen der im wesentlichen öffentlich-rechtlichen
Art der Beziehungen des Reiches (Staates) zu seinen Beamten für An-
sprüche der Letzteren aus ihrem Beamten Verhältnis* gegen das Reich
vden Staat) grundsätzlich der Rechtsweg ausgeschlossen ist und nur inso-
weit für statthaft angesehen werden kann, als er ausdrücklich durch Gesetz
zugelassen ist. Dies ist in dem Gesetze, betreffend die Rechtsverhältnisse
der Reichsbeamten vom 'M. März 1873. (§ 141)) dahin geschehen, dass für
vermögensrechtlich«' Ansprüche der Reiehsbeauiten aus ihrem
Dienst verhältniss der Rechtsweg stattfindet. Hieraus ist zu entnehmen,
dass nur solche vermögensrechtlichen Ansprüche im Rechtswege verfolgt
werden können, welche aus einem thatsächlich zur Entstehung gelangten
Dienstverhältnisse, also mis einer durch Verleihung eines Amtes that-
sächlich gegebenen Stellung des Beamten abgeleitet werden, nicht aber
solche vermögensrechtlichen Ansprüche, welche auf eine Stellung des
Beamten gegründet werden, die demselben bei rechtmässiger Ausübung
der Aeinterhoheit des Reiches (Staates) hätte verliehen werden sollen.
Vergl. das Unheil des erkennenden Senats des Reichsgerichts vom 11. No-
vember 1884 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 12
S. 72 und 7J5). Gesetzliche Vorschriften, durch welche für Ansprüche der
Militäranwärter der Rechtsweg erweitert worden wäre, sind nicht ergangen
und die Anstellungsgrundsätze von 188*2 enthalten in dieser Beziehung
keine Bestimmungen. Demnach hat das Oberlandesgericht zutreffend
diejenigen (vermögensrechtlichen) Klageansprüche wegen Unzulässigkeit
des Rechtsweges von der sachlichen Beurtheilung ausgeschlossen,
welche auf die Behauptung gestützt sind, dass der Kläger bereits am
1. April 188r> die Stelle eines Betriebssekretärs habe erhalten müssen.
Denn insoweit sind die Ansprüche aus einem Dienstverhältniss abgeleitet,
welches in den hierbei in Betracht kommenden Zeitabschnitten thatsäch-
lich nicht bestand. Wegen der übrigen Klageansprüche hat das Ober-
landesgericht mit Recht den Rechtsweg zugelassen. Sie sind vermögens-
rechtlicher Art und werden aus dem thatsächlich bestehenden Dienst-
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Verhältnisse abgeh'itet. da ( Jeldforderungen unter der Behauptung
werden, dass gemäss den Anstcllungsgrundsätzen durch dir Thr
che der Einberufung «Ii s Klagers zum Büreaudienste bei der Kh.L»
eisenbahnverwaltung für denselben das Recht auf den Bezug des Di,jiM
einkommens der untersten etntsmässigen Stell«« dieser Behörde n-v
das Recht auf Berechnung seines Dienstalters behufs des Aui'rüebi-
iu höhere Gehaltsstufen nach seiner Gesammtdienstzeit bei der KivL
hahnbeln'irde begründet worden sei. wobei die Feststellung des \)\n<s.
alters nur als Grundlage für den geltend gemachten Vermögensrecht^' J.-
Anspruch in Krage kommt.
Zutreffend ist auch die sachliche Beurtheilung der im Kernte«,
zugelassenen Klageanträge durch das Oherhindesgcricht. Mit Recht 1
das OI)erlandesgericht zunächst die Klageansprüche insoweit für u!> •
gründet erklärt, als sie auf <lie Behauptung gestützt sind, dass den Milit.n
anwärtern von dem Zeitpunkt ihrer Einberufung zu einem Dieustzw«
ab mindestens das Einkommen der untersten etatsmassigen Stell»
selben gebühre. Insoweit beruhen die Klageansprüehe auf der irri:-
Auffassung, dass nach den vom Bundesrath erlassenen Austellungs;.TtLV
sätzen der Militäranwärter ein unbedingtes Hecht auf Einberufung zu' i; '
etatsmässigen Stelle als seiner ersten Anstellung habe. Nach i'
Anstellungsgrundsätzen t.vergl. § 1H und die Motive zu demselben ■
allerdings die endgültige etatsmässige Anstellung als die zu erzieW"
bleibende Versorgung des Militäranwärters angeordnet, nach deren ir
langung seine Berechtigung1 zur Bewerbung um Stellen aufhört ^ 1
mid s<«in Zivilversorgungssehein zu den Akten genommen wird :5 -
Abs.:-*). Bis er aber dieses, wegen des Andranges von Beweiberu ük-
Regel nicht sogleich zugängliche Ziel erreicht hat, ist ihm die Möguehk' '
gegeben, diätarische oder vorübergehende Anstellung anzunehmen v<r.
Motiv.« zu § l.'V'. Diese Möglichkeit bietet sich ihm dadurch, dass .1-
Militäranwärtern nicht bloss etatsmässige Stellen, sondern auch
Subaltern- und Unterbeamtenstellen ausschliesslich ($ 3» oder zur H*
(§ 4) vorbehalten sind, welche, wie insbesondere bei der Verwaltung
K<'ichseis«'iibahnen die in der Anlage D der Grundsatz«* unter V &
geführten Stellen der Bureauassistemen und der Diätare. nicht etutsma^-
sind (vergl. die 4 und S), und dass di<* den Militäranwärtern v
behaltenen Stellen mit anderen Personen nicht besetzt werden dürie-
gleichvicl ob die Stellen dauernd oder nur zeitweise bestehen, ohro'
denselben ein etatsmässiges Gehalt oder nur eine diätarisehe <^r'
andere Remuneration verbunden ist, und ob die Anstellung auf I-e^:'
zeit, auf Kündigung oder sonst auf Widerruf geschieht (§ 9, Abs. 1 und-
Naeh § 12 der Anst«dlungsgrundsätze haben sich die Militäran Wärter uu
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1137
die von ihnen begehrten „Stellen" zu bewerben, und diese können, wie
hiernach angenommen werden muss, etatsmassige und andere vorbehal-
tene Stellen sein. Aus den Motiven zu § 22 geht zudem hervor, dass
ein Autrücken der zunächst als Büreaudiätare angestellten Militäranwärtcr
zu Büreauassistenten und eine Beförderung derselben in etatsmässige
Stellen nach Massgabe des Anthcilsverhältnisses an den vorbehaltenen
Stellen stattfinden soll. Andererseits sind die Behörden zur Annahme der
Bewerbung der Militäranwärter und zur Aufnahme derselben in die Ver-
zeichnisse der Stellenbcwerbungen nur dann verpflichtet, wenn der Be-
werber seine Qualifikation darthut, zu welchem Zwecke das Bestehen einer
Vorprüfung und eine derselben vorhergehende informatorische Beschäf-
tigung erfordert werden kann (§ 14). Die Einberufung eines qualifizirten
Bewerbers — eines Stellenanwärters — kann gemäss § 19 in der Weise
geschehen, dass derselbe auf Probe angestellt oder seine Anstellung von
einer Probedienstleistung abhängig gemacht wird, und spätestens bei
Beendigung der Probezeit wird der Einberufene in seiner Stelle bestätigt
bezw. in den Dienst übernommen (§ 19 Abs. 4). Uebrigens sind nach
den Motiven zu § 19 die Behörden befugt, diejenigen Bedingungen vorzu-
schreiben, welche die Diätare behufs Erlangung der etatsmässigen
Anstellung zu erfüllen haben. Im § 21 der Grundsätze, auf welchen
Kläger sich hauptsächlich beruft, sind die Bezüge der gemäss § 19 auf
Probe angestellten oder zur Probedienstleistung einberufenen Stellen-
an Wärter dahin bestimmt worden, dass den Ereteren das volle Stelle n-
einkommen, den Letzteren eine fortlaufende Remuneration von nicht
weniger als Dreiviertheilen des Stellen einkoinmens während der An-
stellung auf Probe bezw. während der Probedienstleistung gewährt werden
soll, und nach den Motiven zu dem § 21 ist unter Einkommen der
Stelle bei denjenigen Funktionen, für welche ein etatsmässiges Gehalt
nicht ausgeworfen ist, der Betrag der üblichen diätarischen Remuneration
zu verstehen. Hieraus ergiebt sich, dass, wie der Militäranwärter sich
sowohl um etatsmässige als auch um andere vorbehaltene Stellen bewerben
kann, die Anstellungsbehördc ihrerseits nicht verpflichtet ist, den Bewerber
unbedingt und unmittelbar in eine etatsmässige Stellung zu übernehmen,
dass sie denselben vielmehr zunächst nicht etatsmässig anstellen darf, in
welchem Falle er gemäss den in den Anstellungsgrundsätzen enthaltenen
Anordnungen in eine etatsmässige Stellung aufrückt und dass nach den
§§ 19 und 21, welche ihrem Wortlaute nach eine Beschränkung auf etats-
mässige Stellen nicht enthalten, und ihrem Sinne nach gemäss den Motiven
und dem Gesammtinhalte der Grundsätze unzweifelhaft die nichtetats-
mä8sigen, vorbehaltenen Stellen mit umfassen, der in eine etatsmässige
oder andere den Militäranwärtern vorbehaltene Stelle auf Probe oder zur
Archiv für Kisen bahn weiten. 1901. 75
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1138
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Probedienstleistung Einberufene während der Probezeit nur das Ein-
kommen derjenigen Stelle ganz oder zu Drei viertheilen zu beanspruchen
hat, in welche er einberufen ist.
Klüger befand sich zur Zeit des Inkrafttretens der Anstellungsgrund-
sätze, am 1. Oktober 1884, in der nicht etatsmässigen Stellung eines
Eisenbahnassistenten und behauptet nicht, dass ihm das Einkommen dieser
Stelle verkürzt worden sei. Sein auf § 21 der Grundsätze von 1882
gestütztes Begehren des Bezuges des Einkommens einer (etatsmässigen^
Betricbssekrctärstelle wäre nur dann gerechtfertigt, wenn er sich am
1. Oktober 1884 in der Lage eines gemäss § 10 der Grundsätze für eine
Betriebssekretärstelle auf Probe Einberufenen befunden hätte. Er
ist aber nach dem unstreitigen Thatbestande für eine etatsmässige
Stelle, insbesondere die eines Betriebssekretärs, nicht einberufen worden.
Er konnte deshalb das Einkommen der untersten etatsmässigen Stelle
(eines Betriebssekretärs) nicht beanspruchen.
Der Inhalt der Absätze 3 und 4 des § 22 der Anstellungsgrundsätze
lässt ferner keinen Zweifel darüber zu, dass eine Berechnung des Dienst-
alters der Militäranwärter behufs Aufrückens derselben in höhere Dicnst-
einnahmen mindestens von dem Beginne der Probezeit in dem betreffenden
Dienstzweige ab nur dann stattfindet, wenn überhaupt nach den für die
einzelnen Dienstzweige massgebenden Bestimmungen lediglich die Ge-
sammtdienstzeit für das Aufrücken entscheidend ist. Diese Voraus-
setzung trifft aber nach der Feststellung der Vorderrichter bei der Ver-
waltung der Reichseisenbahnen nicht zu.
ErkenntnisH des Reichsgerichts (III. Zivilsenats) vom 17. Mai 1901 in Sachen
des Eisenbahnsekretär» B. wider den preussischen EisenbahnfiskuB.
Die Frage, ob bei der Anstellung eines Beamten richtig verfahren ist, ist der gerichtlichen
Entscheidung entzogen.
Aus den Gründen:
Es mag aber noch hinzugesetzt werden, dass es dieser materiellen
Prüfung, ob diese „Grundsätze44 (für die Besetzung der Subaltem- und
Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern) bei der Anstellung des Klüger*
verletzt sind oder nicht, überhaupt nicht einmal bedurft hätte. Denn ob
bei der Anstellung richtig verfahren ist, unterliegt überhaupt nicht der
richterlichen Kognition. Alle Rechte, die aus den „Grundsätzen* zu
folgern sind, sind publizistischer Natur und daher vor den ordentlichen
Gerichten nur verfolgbar. soweit der Rechtsweg durch besondere Vor
Schriften, im vorliegenden Falle das preussische Gesetz vom 24. Mai 1861.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1139
zugelassen ist. Das ist aber nur der Fall für vermögensrechtliche An-
sprüche aus dem Dienstverhältniss. Das Bestellen des Dienstverhältnisses
ist also vorausgesetzt, und das Reichsgericht hat bereits wiederholt sowohl
für das preussische als für das Reichsrecht ausgeführt, dass die Gerichte
die privatrechtlichen Ansprüche der Beamten nach der thatsächlich ge-
gebenen Öffentlichen Stellung derselben, wie solche ihnen von der hierzu
kompetenten Behörde durch Verleihung des Amtes gegeben worden ist,
zu beurtheilen haben, und dass nicht diejenige Stellung für die Beurthei-
lung der vermögensrechtlichen Ansprüche der Beamten massgebend ist,
welche denselben bei einer nach der Auffassung des Gerichts rechtmässigen
Ausübung der Aemterhoheit hätte verliehen werden sollen.
Gesetzgebung.
Internationales Recht. Das am 16. Juni 1898 zu Paris abgeschlossene
Zusatzübereinkommen zum Internationalen Uebereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr ist am 10. Juli 1901 zu Paris rati-
ftzirt worden und tritt am 10. Oktober 1901 in Kraft.
Internationales Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr
vom 14. Oktober 1890, mit den Aenderungen und Ergänzungen
in der Zusatz Vereinbarung vom 16. Juli 1895 und in dem Zusatz-
übereinkommen vom 16. Juni 1898, und Zusatzerklärung vom
20. September 1893, vereinbart zwischen Belgien, Dänemark,
Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden,
Oesterreich und Ungarn, Russland und der Schweiz.
Das Berner Zentralaint hat in Vollziehung eines Beschlusses der Pariser
Revisionskonferenz das Internationale Uebereinkommen mit den in der Ueber-
schrift bezeichneten Aenderungen und Ergänzungen zu einem einheitlichen Text
verarbeitet; die Neubearbeitung ist vom 10. Oktober 1901 ab gültig.
Deutsches Reich. Gesetz vom 31. Mai 1901, betr. Versorgung der
Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebenen.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 213. R.-G.-B1. S. 193.)
75*
1140
Rechtsprechung und Gesetzgebung".
Bekanntmachungen des Reichskanzlers:
Vom 11. Juni 1901, betr. Vervollständigung" der Militärtransp<»r-
Ordnung und des Militartarifs für Eisenbahnen vom 18. Januar
1899.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 201. R.-G.-Bl. S. 207.)
Vom 28. Juni 1901, betr. Abänderung der Ausführungsbestimmung^
zur Fernsprechgebührenordnung.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 227. Zentr.-Bl. f. d. D. Ii. S. 235.;
Vom 14. Juli 1901, betr. Aenderang der Militärtransportnrdnung für
Eisenbahnen.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S.251. R.-G.-Bl. S. 265.)
Vom 18. Juli 1901, betr. die Desinfektion der zur Geflügelhefrirderui^
benutzten Eisenbahnwagen im Verkehr mit Belgien.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 279. R.-G.-Bl. S. 278.)
Vom 20. Juli 1901, betr. die dem internationalen Uebereiuk» «muier
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 280. R.-G.-B1. S. 278.)
Preusseil. Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 3. Juni 1901.
betr. den Bau und Betrieb schmalspuriger NebeneiseiibalmstreekeL
von Augustenthal nach Lüdenscheid und vom Sehmalspurbahnh<>:'
Lüdenscheid nach dem gleichnamigen Staatsbahnhofe durch «Ii-
Kreis Altena'er Sehmnlspureisenbahnaktiengcscllschaft.
(F.isenbahn-Vcrordnungsblatt S. 199.)
Allerhöchste Urkunde vom 29. Mai 1901, betr. die Aufhebung der
Allerhöchsten Konzession vom 17. Dezember 1884 zum Bau un>:
Betriebe der Eisenbahn von Flensburg nach Kappeln durch der
Kreis Flensburg.
(Eisenbahn- Verordnungsblatt S. 205.)
Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 28. Juni 1901, betr. der.
Bau und Betrieb einer vollspnrigen Nebeneisenbahn von Sallga>:
nach Lauehhammcr (Staatsbahnhof) durch die Zsehipkau-Finster
walder Eisenbahngesellschaft.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 225.)
Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 13. Juli 1901. betr. den
Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahnstrecke zur
Verbindung der Altona-Kaltenkirchener Eisenbahn mit der preus*i
sehen Staatseisenbahn in Eidelstedt durch die Altona - Kalten-
kirchener Eisenbahngesellschaft.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 271.)
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1141
F V Bl
Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: ' '
Seite
Vom 15. Juni 1901, betr. staatliches Aufsichtsrecht über die
Eisenbahnstrecken von Augustenthal nach Lüdenscheid und
vom Schmalspurbahnhofe Lüdenscheid nach dem gleich-
namigen Staatsbahnhofe 203
Vom 18. Juni 1901, betr. Einschränkung in der Annahme von
Kegierungsbauführern des Eisenbahnbaufaches und des
Maschinenbaufaches 203
Vom 21. Juni 1901, betr. Viehwagendesinfektion bei Klein-
bahnen ... 206
Vom 23. Juni 1901, betr. Auszahlung nicht abgehobener Unter-
stützungen an die Erben der Bezugsberechtigten .... 207
Vom 23. Juni 1901, betr. Reihenfolge der Militäranwärter . 207
Vom 23. Juni 1901, betr. Berechnung des Lebensalters bei
Gewährung von Waisengeld und Waisenrente u. s. w. . . 208
Vom 20. Juni 1901. betr. Beschäftigung weiblicher Personen
bei der Staatsciscnbahnverwaltung 209
Vom 22. Juni 1901, betr. Betreten der Bahnanlagen seitens
der im § 54 Abs. 1 der Betriebsordnung und § 44 Abs. 1
der Bahnordnung bezeichneten Beamten 211
Vom 24. Juni 1901, betr. Acnderung der allgemeinen Ver-
tragsbedingungen 211
Vom 29. Juni 1901, betr. Versorgung der Kriegsinvaliden und
der Kriegshinterbliebenen 218
Vom 29. Juni 1901, betr. Statistik der Güterbewegung . . . 218
Vom 29. Juni 1901, betr. Unfallversicherungsgesetzc . . . 219
Vom 10. Juli 1901, betr. Acnderung der Freifahrtordnung . 221
Vom 10. Juli 1901, betr. Statistik der Güterbewegung ... 221
Vom 8. Juli 1901, betr. staatliches Aufsichtsrecht über die
Eisenbahn von Sallgast nach Lauehhammer (Staatsbahnhof) 228
Vom 10. Juli 1901, betr. Gewerbeunfallversicherungsgesetz . 228
Vom 25. Juni 1901, betr. Grundsätze und Grundrissrauster
für die Aufstellung von Entwürfen zu Stationsgebäuden,
sowie Grundsätze und Bestimmungen für das Entwerfen
und den Bau von Lokomotiv- und Güterschuppen . . . 231
Vom 26. Juli 1901, betr. Unterbrechung des Ausbildungs-
dienstes der Regierungsbauführer durch Krankheit, militä-
rische Dienstleistungen oder Beurlaubung 253
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1142
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
E.-V.-BI.
Vom 26. Juli 1901, betr. staatliches Aufsichtsrecht über die
Eisenbahnstrecke zur Verbindung: der Altona-Kaltenkirche-
ner Eisenbahn mit der preussischen Staatseisenbahn bei
Eidelstedt 272
Vom 28. Juli 1901, betr. Gewerbcunfallversicherungsgesetz . 273
Vom 5. August 1901, betr. pensionsfilhige Dienstzeit der in-
folge eines strafgerichtlichen Unheils entlassenen, dem-
nächst wieder angestellten Beamten 280
Vom 8. August 1901, betr. Besoldungsdienstalter der in andere
Stellen übergeführten Beamten 281
Vom 10. August 1901, betr. Bautechnische Fachschule . . . 281
Vom 11. August 1901, betr. Leistungsbuch der Lokomotiven 282
Oesterreich. Gesetz vom 1. Juli 1901, betr. die im Jahre 1901 sicher-
zustellenden Bahnen niederer Ordnung.
(Veröffentlicht im Rcichsgesetzblatt No. 85 vom 11. Juli 1901.)
Artikel I.
Die Regierung wird ermächtigt, unter den Bedingungen dieses Gesetzes die
Ausführung der nachfolgenden Bahnen niederer Ordnung sicherzustellen, und
zwar:
1. von der Station Wallern oder einem anderen geeigneten Punkte der
Lokalbahn Winterberg- Wallern über Tusset zur Reichsgrenze bei Brand-
häuser mit einer Abzweigung nach Salnau zum Angchluss an die Staat«*
bahnlinie Budweis— Salnau;
2. von der Station Rakonitz der Staatsbahnlinie Beraun— Rakonitz über
Opocno zum Anschluss an die Lokalbahn Postelberg-Laun, oder in Laun:
3. von der Station Saar der Lokalbahn Deutschbrod-Saar nach Tischnowitz
zum Anachluss an die Linie Brünn— Tischnowitz der österreichisch - an»
garischen Staatseisenbahngesellschaft;
4. von der Station Hartberg der Lokalbahn Fürstenfeld - Hartberg nach
Friedberg;
6. von Trient über S. Miehele und Oes nach Male:
6. von der Station Sudomer oder einem anderen geeigneten Punkte der
Lokalbahn Mscheno— Unter-Cetno über Jungbunzlau und Uiiter-Bautxeo
nach Alt-Paka zum Anschluss an die Süd - Norddeutsche Verbindung-
bahn und die österreichische Nordwestbahn;
7. von der Station Sedletz-Kuttenberg der österreichischen Nordwestbahn
über Kuttenberg und Roth - Janowitz nach Zrue zum Anschlus» an die
projektive Lokalbahn Swötla-Kacow;
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1143
8 von der Station Kaaden Brunnersdorf der Buschtehrader Eisenbahn zur
Station Willomitz der Staatsbahnlinie Kaschitz— Radon itz und von der
Station Radonitz der genannten Staatsbahnlinie nach Duppau (Kaadener
Lokalbahnen);
9. von der Station Böhmisch-Leipa der böhmischen Nordbahn nach Stein-
schönau;
10. von der Station Petersdorf-Ullersdorf der Staatsbahnlinie Hohenstadt-
Zöptau nach Winkelsdorf;
11. von der Station Hannsdorf der Staatsbahnlinie Sternberg— Grulich nach
Mährisch-Altstadt;
12. von der Station Neumarkt der Lokalbahn Chabowka-Zakopane nach
Suchahora;
13. von der Station Przeworsk der Staatsbahnlinie Krakau— Lemberg nach
Bachörz;
14 von der Station Gmünd der niederösterreichischen Waldviertelbahn über
Weitra nach Gross-Gerungs;
16. von der Station Korneuburg der österreichischen Nordwestbahn nach
Ernstbrunn;
16. von der Station Gftnserndorf der Kaiser Ferdinands-Nordbahn über Pyra-
warth nach Gaunersdorf;
17. von der Station Mank der Lokalhahn St. Pölten— Kirchberg an der Pielach-
Mank nach St Leonhard am Forst;
18. von der Station Berg Isel der Lokalbahn Innsbruck - Hall in Tirol nach
Fulpmes (Stubaithalbahn).
Artikel n.
Die im Artikel I bezeichneten Eisenbahnen sind, mit Ausnahme der Linien
von Rakonitz nach Laun und von Hartberg nach Friedberg, welche als Haupt-
bahnen /.weiten Ranges herzustellen sind, als Lokalbahnen auszuführen, und zwar
sind die unter 1 bis einschliesslich 4, dann unter 6 bis einschliesslich 12, und unter
15 und 16 angeführten Linien norraalspurig, die Linien unter 5, 13, 14, 17 und 18
schmalspurig herzustellen.
Die Konzessionsdauer der im Artikel I aufgezählten Eisenbahnen ist mit
höchstens 90 Jahren, vom Tage der Konzessionsertheilung an gerechnet, zu be-
messen.
Artikel III.
Für die im Artikel I, Ziffern 1 bis 5, bezeichneten Eisenbahnen kann bei
Ertheilung der Konzession vom Staate auf die Dauer von 76 Jahren, vom Tage
der Konzessionsertheilung an gerechnet, die Garantie eines jährlichen Reinerträg-
nisses gewährt werden, welches dem Erforderniss für die vier Prozent nicht
überschreitende Verzinsung und die Tilgungsquote der zum Zwecke der Geld-
beschaffung für obige Bahnen aufzunehmenden Anlehen entspricht, so zwar, dass,
wenn die jährlichen Reinerträgnisse der vorgenannten Bahnen die für dieselben
garantirten Beträge nicht erreichen sollten, das Fehlende von der Staatsverwaltung
zu ergänzen sein wird.
1144
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Die oben erwähnten Anlehen dürfen für die einzelnen Bahnlinien nur bis
zu jenen Nominalbeträgen aufgenommen werden, welche zur Beschaffung der
nachfolgenden Summen in Baarem erforderlich sind, und zwar:
Wallern— Brandhäuser 2 200 000 Kr.
Rakonitz— Laun 7 500000 „
Saar— Tisehnowitz 6160000 „
Hartberg— Friedberg 4040000 „
Trient— Male 4 390000 „
Artikel IV.
Für den Fall, als die Konzession zum Bau und Betrieb der im Artikel I,
Ziffern 1 und 3, angeführten Bahnlinien durch die Unternehmung einer anschliessen-
den, gleichfalls die Staatsgarantie geniessenden Bahn übernommen werden sollte,
kann seitens der Regierung für die hierdurch entstehenden, je als einheitliches
Ganzes zu behandelnden Bahnunternehmungen die Garantie eines jährlichen Ge-
sammtreinertrages gewährt werden, welcher der Summe der für jede einzelne der
vereinigten Bahnlinien staatlich gewährleisteten Reinerträgnisse entspricht
In dem Falle, als die Durchführung des Baues der Eisenbahn Hartberg-
Friedberg durch die Unternehmung der Lokalbahn Fürstenfeld - Hartberg über-
nommen werden sollte, ist für jede der beiden genannten Bahnen eine besondere
Betriebsreohnung zu führen.
In Bezug auf die im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gebildeten
Unternehmungen sind, und zwar insbesondere bei der Ausgabe von Aktien und
Obligationen, Bowie bei sonstigen Rechtsgeschäften (Fusionirungsverträgen), welche
in diesen Fällen vorgenommen werden müssen, die in den Artikeln IV und V des
Gesetzes vom 31. Dezember 1894, R.-G.-Bl. No. 2 ex 1895, vorgesehenen finanziellen
Begünstigungen sinngemäss anzuwenden. Die in lit d) des letzten Artikels fest-
gesetzte Befreiung von der Erwerb- und Einkommensteuer, dann von der Ent-
richtung der Kouponstempelgebühr kommt den gedachten Unternehmungen in
dem Umfange zu, in welchem dieselbe für jede einzelne der vereinigten Bahn-
linien konzessionsgemäss zugestanden worden ist.
Artikel V.
Die Zusicherung der im Artikel III bezeichneten Staatsgarantie ist an die
Bedingung geknüpft, dass von den betheiligten Königreichen und Ländern aus
Landesmitteln und von den Interessenten zusammen oder von einem dieser Theile
allein mindestens die nachstehenden Beiträge zu den Kosten der Ausführung
dieser Bahnlinien geleistet werden:
Wallern -Brandhäuser 720000 Kr.
Rakonitz-Laun 1500000 „
Saar-Tischnowitz 1 740 000 „
Trient-Male 1400 000 „
Hinsichtlich der Eisenbahn Hartberg— Friedberg wird die Regierung ange-
wiesen, dahin zu wirken, dass seitens des Landes Steiermark und der betheiligtcn
autonomen Körperschaften und Privatinteressenten angemessene Beitragsleistungen
noch vor der Konzessionsertheilung zugesichert werden.
Die Konzessionsertheilung für die Linie Wallern— Brandhäuser mit der Ab-
zweigung nach Salnau hat weiters erst in jenem Zeitpunkte zu erfolgen, in
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1145
welchem die rechtzeitige Ausfährung der nuf bayerischem Gebiete herzustellenden
Anschlusslinie gesichert sein wird.
Die im Vorstehenden behandelten Beitragsleistungen können iu Aktien der
für jede der betreffenden Eisenbahnen zu bildenden Aktiengesellschaften oder in
den im Artikel IV vorgesehenen Fällen in Aktien der daselbst bezeichneten Aktien-
gesellschaften refundirt werden, wobei für diese zum vollen Nennwerthe zu be-
rechnenden Titres Intercalarzinsen während der Bauzeit nicht zu bezahlen sind.
Die Zeichnung der sümmtliehen hiernach von den Interessenten zu über-
nehmenden Actien und in der Regel auch die Einzahlung der auf diese Aktien in
Baarem zu leistenden Beträge hat unter den von der Staatsverwaltung vorzu-
schreibenden Modalitäten noch vor der Konzessionsertheilung zu erfolgen.
A r t i k e 1 VI.
Die Regierung wird ermächtigt, eine verhältnissmässige Herabminderung
der im vorstehenden Artikel bedungenen Beitragsleistungen zu Gunsten der Inter-
essenten insoferne und insoweit zuzugestehen, als infolge der fortschreitenden
Vorbereitung oder bei der Durchführung des Baues der betreffenden Lokalbahnen
nach dem Ermessen der Regierung Ersparnisse an den veranschlagten Baukosten
mit Grund gewärtigt werden können.
Artikel VII.
Bei der Ausführung der Artikel III und IV haben die Anordnungen im
Artikel IV des Gesetzes vom 26. Dezember 1893, R.-G.-B1. No. 33 ex 1894, betreffend
die Herstellung der Ybbsthalbahn, mit der Abänderung Anwendung zu linden,
dass die Kouponstempelgebühren in die Betriebsrechnung als Ausgabspost ein-
gestellt werden dürfen.
Ebenso dürfen auch die für die aufzunehmenden Darlehen etwa zu bezahlen-
den Regiebeiträge, sowie etwaige, an das dnrleihendc Finanzinstitut zu leistende
Rückersätze für Steuern und Gebühren in die Betriebsrechnung als Ausgabspost
eingestellt werden.
Artikel VIII.
In Ansehung der im Artikel I, Ziffern 6 bis 18, bezeichneten Lokalbahnen
wird die Regierung ermächtigt, Stammaktien der für diese Bahnen zu bildenden
Aktiengesellschaften, oder im Falle der Durchführung dieser Bahnen durch die
Aktiengesellschaften der Anschlussbahnen Stammaktien dieser letzteren Gesell-
schaften, in den nachstehenden Maximalbeträgen zu übernehmen, und zwar:
1 B60(KX) Kr.
Kuttenborg— Zruc
860000
-
Kaadener Lokalbahnen . . .
120000
-
Böhmisch-Leipa— Steinschönau
410000
Petersdorf— Winkelsdorf . . .
400000
n
Hannsdorf— Mtthrisch-Altstadt .
350000
n
2 128000
834 000
Gmünd— Gross-Gerungs . . .
530000
-
Korneuburg— Ernstbrunn . .
200000
Gaberndorf— Gaunersdorf . .
180000
Mank— St. Leonhard a. F. . . .
70000
350000
-
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1146
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Artikel IX.
Die Betheiligung des Staatsschatzes an der Kapitalbeschaffung für die im
Artikel VIII genannten Lokalbahnen wird an die Bedingungen geknüpft, dass
1. die Beschaffung des restlichen Baukapitales dieser Lokalbahnen, soweit
dasselbe nicht von den betheiligten Gemeinden, Bezirken und Privat-
interessenten durch Uebernahme von Stammactien zum vollen Nenn-
werthe aufgebracht wird, eventuell unter finanzieller Mitwirkung der be-
theiligten Königreiche und Länder ohne weitere Belastung des Staate*
sichergestellt werde;
2. den vom Staate zu übernehmenden Stammaktien, bezüglich welcher eine
statutenmässige Beschränkung des Stimmrechtes auf eine Maximal-
stimmenzahl oder gegenüber den Besitzern von etwa auszugebenden
Prioritätsaktien nicht stattfinden darf, gleiche Rechte mit den übrigen
Stammaktien eingeräumt werden, und
3. die Dividende, welche den etwa auszugebenden Prioritätsaktien gebührt,
bevor für die Stammaktien der Anspruch auf einen Dividendenbezug
eintritt, nicht höher als mit vier Prozent bemessen werde.
Bei der Stubaithalbahn kann den Prioritätsaktien der Anspruch auf eine
Vorzugsdividende bis zur Höhe von viereinhalb Prozent eingeräumt werden, so-
ferne diese Aktien von den betreffenden Zeichnern zum vollen Nennwerth über
nommen werden.
A r t i k e 1 X.
Die Einzahlungen auf die vom Staate nach Artikel VIII zu übernehmenden
Stammaktien haben bei der Linie Neumarkt— Suchahora nach Massgabe des Er-
fordernisses für den Bau und die Ausrüstung der Bahn, bei der Linie Przeworsk-
Bachörz in vier gleichen Jahresraten, bei den übrigen Linien dagegen erst nach
Vollendung und Inbetriebsetzung der betreffenden Bahn gegeu ungestempelte
Empfangsbestätigungen zu erfolgen, und ist dafür Sorge zu tragen, dass die ge-
zahlten Beträge nur zum Zwecke des Baues und der Ausrüstung der bezeichneten
Bahnen verwendet werden.
Artikel XI.
Der Bau der im Artikel I bezeichneten Bahnen muss binnen zwei Jahren,
vom Tage der Konzessionsertheilung an gerechnet, ausgeführt werden, und sind
die fertigen Bahnen bis zu den angegebenen Zeitpunkten dem öffentlichen Ver-
kehr zu übergeben.
Für die Erfüllung dieser Verpflichtung haben die Konzessionäre nach dem
Ermessen der Staatsverwaltung in der von ihr zu bestimmenden Art und Wei*
entsprechende Kaution zu leisten.
Artikel XII.
Die Vergebung des Baues und der Lieferungen bezüglich der im Artikel I.
Ziffern 1 bis einschliesslich 5, bezeichneten Bahnen hat auf Grund des unter ent-
sprechender Einflussnahme der Staatsorgane aufzustellenden Detailprojektes und
Kostenvoranschlages unter unmittelbarer Ingerenz der Regierung und thunlich>t
nach den bei Staatseisenbahnbauten üblichen Bedingnissen stattzufinden.
Die Bauarbeiten sind abgesondert von der Geldbeschaffung zu vergeben.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1147
Die Bewerthung der gegen Uebernahrae von Stammaktien sicherzustellenden
Materiallieferungen, Grandabtretungen und sonstigen Leistungen hat im Einver-
nehmen zwischen Staat und Interessenten und bei dessen Abgang durch freiwillige
gerichtliche Schätzung stattzufinden.
Die Aufstellung des Detailprojektes und Kostenvoranschlages, sowie die
Vergebung des Baues und der Lieferungen der im Artikel I. Ziffern 6 bis ein-
schliesslich 18, bezeichneten Lokalbahnen hat unter entsprechender Ingerenz der
Regierung stattzufinden.
Artikel XIII.
Falls der Betrieb der im Artikel I bezeichneten Bahnlinien vom Staate für
Rechnung der Konzessionäre geführt wird, werden der Staatseisenbahn Verwaltung
die aus Anlass dieser Betriebsführung effektiv erwachsenden, eventuell mit einem
Pauschalbetrage festzusetzenden Kosten durch die Konzessionäre zu vergüten sein.
Bezüglich der nach Artikel III auf Grund einer Garantiezusicherung des
Staates sicherzustellenden Bahnlinien bleibt in jedem Falle der Staatseisenbahn-
verwaltung, insolange die Staatsgarantie thatsächlich in Anspruch genommen wird,
oder vom Staate geleistete Garantievorschüsse noch aushaften, die Einrichtung
des Betriebes und die Festsetzung der Tarife unter Berücksichtigung der jeweilig
bestehenden Verkehrsbedürfnisse nach freiem Ermessen vorbehalten.
Artikel XIV.
Für den Fall, als die für die Eisenbahn Rakonitz — Laun zu bildende Aktien-
gesellschaft die Lokalbahn Postelberg— Laun erwerben sollte, wird die Regierung
ermächtigt, das für die Eisenbahn Rakonitz— Laun garantirte Reinerträgniss um
jenen Jahresbeitrag zu erhöhen, welcher zur höchstens vierprozentigcn Verzinsung
und zu der binnen längstens 76 Jahren zu bewirkenden Tilgung des von der
Aktiengesellschaft der Eisenbahn Rakonitz— Laun zum Zwecke der Beschaffung
des Erwerbungspreises aufzunehmenden Anlehens erforderlich ist Diese Ermäch-
tigung ist jedoch an die Voraussetzung geknüpft, da«s der für die Lokalbahn
Pos telberg— Laun zu entrichtende Preis den konzessionsmässigen Einlösungspreis
dieser Lokalbahn nicht überschreitet.
Die Regierung wird weiters ermächtigt, bezüglich der Lokalbahn Postel-
berg— Laun von dem konzessionsmässig vorbehaltenen Einlösungsrechte Gebrauch
zu machen und eventuell die eingelöste Lokalbahn der Aktiengesellschaft der
Eisenbahn Rakonitz-Laun gegen Refundirung des Einlösungspreises zu überlassen.
Artikel XV.
Zum Zwecke der Einbeziehung der Kuttenberger Lokalbahn in das Unter-
nehmen der Lokalbahn Kuttenberg— Zrue wird die Regierung für den Fall, als
über die Erwerbung der ersteren Lokalbahn durch die Unternehmung der letz-
teren Lokalbahn eine Vereinbarung nicht zustande kommen sollte, ermächtigt,
bezüglich der Kuttenberger Lokalbahn von dem konzessionsmässig vorbehaltenen
Einlösungsrechte Gebrauch zu machen und die eingelöste Lokalbnhn der Unter-
nehmung der Lokalbahn Kuttenberg -Zru6 gegen Refundirung des Einlösungs-
preises zu überlassen.
Artikel XVI.
Für die in den Artikeln XIV und XV erwähnten Rechtsgeschäfte, sowie für
die durch diese Rechtsgeschäfte veranlassten Eingaben, Eintragungen, Ausferti-
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1148
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
gungen, Verträge und sonstigen Urkunden wird die Stempel- und Gebührenfrei-
heit gewährt.
Artikel XVII.
Die Regierung wird ermächtigt, die mit dem Gesetze vom 28. Dezember
1893, R.-G.-B1. No. 8 ex 1894, für die Valsugana-Eisenbahn, mit den Gesetzen vom
26. Dezember 1893, R.-G.-B1. No. 33 ex 1894, und vom 21. Juli 1896, R.-G.-B1. No. 141.
für die Ybbsthalbahn und mit dem Gesetze vom 21. Juli 1890, R -G.-Bl. No. 141, für
die Eisenbahnen Zeltweg— Wolfsberg und Unterdrau bürg— Wül Inn festgesetzten
Maximalbeträge der Staatsgarantie zum Zwecke der Bedeckung der eingetretenen
Mehrerfordernisse am Bauknpitale der genannten Bahnen um jene Beträge zn
erhöhen, welche den Erfordernissen för die vier Prozent nicht überschreitende
Verzinsung und die innerhalb der Amortisationsfrist der Prioritätsanlehen der be-
treffenden Bahn zu bewirkende Tilgung der zu dem angedeuteten Behufe aufxn-
nehmenden Anlehensbeträge entsprechen. Die letztgedachten Anlehensbeträge
dürfen für die einzelnen Bahnen nur bis zu jenen Nominalbeträgen aufgenommen
werden, welche zur Beschaffung der nachstehenden Summen im Baaren erforder-
lich sind, und zwar:
Valsugana-Eisenbahn 3 200000 Kr.
Ybbsthalbahn 1500000 „
Zeltweg— Wolfsberg und Unterdrauburg— Wöllan . 1500 000 ,
Weiters wird die Regierung ermächtigt, den im Artikel III des Gesetzes vom
21. Dezember 1898, R.-G-Bl. No. 233, festgesetzten Maximalbetrag der Staatsga ranne
für die Localbahn Jicin— Turnau auf den Betrag des Erfordernisses für die vier
Prozent nicht überschreitende Verzinsung und die Tilgungsquote des zum Zwecke
der Geldbeschaffung autzunehmenden Anlehens von jenem Nominalbeträge zu
erhohen, welcher zur Beschaffung der Summe von 2 870000 Kr. im Baaren not-
wendig ist.
»
Artikel XVIII.
Die Regierung wird ermächtigt, die zufolge Artikel VI des Gesetzes vom
19. Juni 181*5, R.-G.-B1. No. 83, und zufolge Artikel VIII des Gesetzes vom 21. De-
zember 1898, R.-G.-B1. No. 233, festgesetzten Maximalbeträge der BeitragsleistaDgeo
des Staates für die folgenden Lokalbahnen um die nachstehenden Beträge m
erhöhen:
Neuhof— Wcseritz 72000 Kr.
Trzebinia— Skawce 309 000 „
Pila— Jaworzno 138 000 „
Kolomea— Zaleszczyki 365 000 „
Tnbor— Bechin 84 000 „
Polna-Stccken— Polna 30 000 ,
Nixdorf— Rumburg 80000 „
Die Bestimmungen im Artikel IX, Ziffer 3, des Gesetzes vom 21. Juli 1896,
R.-G.-B1. No. 141. und im Artikel XXII, Absatz 2, des Gesetzes vom 21. Dezember
1K>8, R.-G.-Bl. 233, werden dahin abgeändert, dass rücksichtlich der Lokalbahnen
Jenbach-Mayrhofen und St. Georgen (Grobelno)-Landesgrenze den auszugebenden
Prioritätsaktien der Anspruch auf eine Vorzugsdividende bis zur Höhe von fünf
Prozent vor den zum Theile vom Staate zu übernehmenden Stammaktien einge-
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
114!)
räumt werden kann, soferne diese Prioritätsaktien von den betreffenden Zeichnern
zum vollen Nennwerth übernommen werden.
Der im Artikel VIII des Gesetzes vom 21. Juli 1896, R.-G.-B1. No. 141, vor-
gesehene Staatsbeitrag für die Lokalbahn Karlsbad-Merkelsgrün im Maximal betrage
von 80000 Kr. kann der genannten Lokalbahn auch in dem Falle zugewendet
werden, wenn dieselbe nicht in der Station Karlsbad, sondern in einer nächst
Dallwitz neu anzulegenden Station von der Buschtehrader Eisenbahn abzweigt.
Der im Artikel VIII des vorbezogenen Gesetzes für die Lokalbahn Jenbach-
Mayrhofen bewilligte Staatsbeitrag im Maximalbetrage von 300 000 Kr. kann unter
Umgangnahme von den hierfür im Artikel X des obigen Gesetzes festgesetzten
Nachweisungen ganz oder mit einem verhältnissmässigen Theilbetrage auch in
dem Falle zur Auszahlung gelangen, wenii der Bau der genannten Lokalbahn zu-
nächst auf die Theilstrecke von Jenbach nach Zell am Ziller beschränkt wird.
Artikel XIX.
Für die Bahnlinien der Neuen Bukowinaer Lokalbahngesellschaft, sowie für
die Lokalbahn Krakau-Kocmyrzöw kann an Stelle der für diese Bahnen auf Grund
des Artikels IX, Ziffer 1, des Gesetzes vom 31. Dezember 1894, R.-G.-B1. No. 2 ex
1895, zugestandenen Stundung der Betriebskostenvergütung unter den von der
Regierung festzusetzenden Modalitäten auf die Dauer von höchstens 76 Jahren
die Garantie eines jährlichen Reinerträgnisses in der Höhe des Erfordernisses für
die vier Prozent nicht überschreitende Verzinsung und die Tilgungsquote des
Vorzugskapitales, dessen Maximalbetrag für die Linien der Neuen Bukowinaer
Lokalbahngesellschaft mit 9 200000 Kr. und für die Lokalbahn Krakau — Kocmyrzöw
mit 1600 000 Kr. festgesetzt wird, gewährt werden.
Artikel XX.
Für Schuldverschreibungen, welche von den im Artikel VII des Gesetzes
vom 31. Dezember 1894, R-G.-ßl. No. 2 ex 1895, angeführten Anstalten, Landes-
banken, Instituten, Gesellschaften oder selbständigen Abtheilungen derselben aus-
gegeben werden, kanu, sofern diese Schuldverschreibungen den Voraussetzungen
des Artikels VIII lit. a) und lit. c) des bezogenen Gesetzes entsprechen und aus-
schliesslich durch solche Forderungen oder Werthpapiere fundirt sind, deren Ver-
zinsung und Tilgung durch ein Zahlungsversprechen, eine Bürgschaft oder eine
Reinertragsgarantie des Staates sichergestellt ist, unter den von der Regierung
festzusetzenden Modalitäten die Staatsgarantie ausgesprochen werden.
Ist die Staatsgarantie ausgesprochen worden, so sind die bezüglichen Schuld-
verschreibungen, welchen einschliesslich der Coupons in sinngemässer Anwendung
der Bestimmungen im Artikel III des Gesetzes vom 10. Juli 1865, R.-G.-B1. No. 55,
die Gebührenfreiheit zugestanden werden kann, zur fruchtbringenden Anlage von
Kapitalien der Stiftungen, der unter öffentlicher Aufsicht stehenden Anstalten,
des Postsparkassenamtes, dann von Pupillar-, Fideikommiss- und Depositengeldern,
endlich auch zum Börsenkurse, jedoch nicht über dem Nennwerth, zu Dienst- und
GeschÄftskautionen verwendbar.
Artikel XXI.
Die von Lokalbahnunternehmungen auszugebenden Schuldverschreibungen
(Priorit&tsobligatiouen), deren Verzinsung und Tilgung durch eine Bürgschaft
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1150
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
oder eine Reinertragagarantie eines der im Reichsrathe vertretenen Königreiche
und Länder sichergestellt ist, können mittelst im Reichsgesetzblatte kundzu-
machender Verordnungen des Eisenbahnministeriums im Einvernehmen mit dem
Finanzminis tprium, sowie mit den Ministerien des Innern und der Justiz ais zur
fruchtbringenden Anlage von Kapitalien der Stiftungen, der unter öffentlicher
Aufsicht stehenden Anstalten, des Postsparkassenarotes, dann von Pupillar-, Fidei-
kornmiss- und Depositengeldern, endlich auch zum Börsenkurs, jedoch nicht über
dem Nennwerth, zu Dienst- und Geschäftskautionen verwendbar erklärt werdea
Die vorstehende Bestimmung findet auch auf die auf Grund der augeführten
Schuldverschreibungen (Prioritätsobligationen), eventuell gemäss Artikel VII des
Gesetzes vom 31. Dezember 1894, R.-G.-B1. No. 2 ex 1896, auszugebenden Schuld-
verschreibungen Anwendung.
Artikel XXIL
In thcilweiser Abänderung der Bestimmungen im Artikel XVI des Gesetzes
vom 31. Dezember 1894, R.-G. B1. No. 2 ex 1895, können Bahnen niederer Ordnung,
welchen vermöge ihrer Ausdehnung oder wegen des Umfanges des von ihnen zu
bedienenden Verkehres nach dem Ermessen der Regierung eiue erhöhte Bedeutung
zukommt, auch dann als Lokalbahnen im Sinne des bezogenen Gesetzes erklärt
und behandelt werden, wenn sie nicht mit Dampf betrieben werden.
Artikel XXIII.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes, welches mit dem Tage seioer Kund-
machung in Wirksamkeit tritt, sind Mein Eisenbahnminister und Mein Finanz-
minister, sowie Meine Minister des Innern und der Justiz beauftragt.
Das Verordnungsblatt des k. k. Eisenbahnministeriums für Eisen-
bahnen und Schiffahrt enthalt in den folgenden Nummern die
nachstehenden, das Eisenbahnwesen betreffenden wichtigeren, im
Archiv nicht besonders abgedruckten Gesetze, Erlasse u. s. w.:
(No. 86:) Erlass des Eieenbahnministeriums vom 8. Juli 1901, betr. die ein-
heitliche Ausführung von normalspurigen Eisenbahnen.
Belgien. Königliche Verordnung vom 7. Juni 1901, betreffend
Aenderungen in der obersten Leitung der Staatsbahnen.
Artikel 1.
Der Verwaltungsausschuss und der Verwaltungsrath der Staatsbahnen wer
den aufgehoben.
Artikel 2.
Es wird ein Staatseisenbahnrath eingesetzt. Derselbe besteht aus dem
Generalsekretär des Eisenbahn-, Post- und Telegraphendepartements als Vor-
sitzendem, ferner aus drei Mitgliedern, welche dem Personal der Bahnverw*ltung
entnommen werden und den Titel „Eisenbahnräthe" führen, und endlich aus einem
Adiniuistrateursekretär.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1151
Einzelne Direktionschef«, General Inspektoren, Abtheilungsinspektoren und
einzelne Chefs des äusseren Dienstes, welche der Minister der Eisenbahnen, Posten
und Telegraphen hierfür bezeichnet, können in gewissen Fällen mit berathender
Stimme zu den Sitzungen des Staatseisenbahnraths zugezogen werden.
Artikel 3.
Der Staatseisenbahnrath beräth über wichtige Gegenstände, welche ihm vom
Minister unterbreitet werden, insbesondere über:
1. Gesetzentwürfe, welche auf das Eisenbahnwesen Bezug haben;
2. die Organisation des Dienstes;
3. die allgemeinen Betriebsreglements;
4. die Grundzüge von Reformen auf dem Gebiete der Tarife und Tarif-
bedingungen;
5. die Grundzüge der Programme für die Ausdehnung dea Netzes;
6. neue Typen für das feste und das rollende Material und über Neuerungen
in der Betriebsweise;
7. wichtige Rechtsstreitigkeiten;
6. den finanziellen Stand der Staatsbahnen und den Rechenschaftsbericht;
9. die Wohlfahrtseinrichtungen für das Personal u. s. w.
Artikel 4.
Der Minister kann die einzelnen Mitglieder des Staatseisenbahnrathes mit
besonderen Missionen im In- und Ausland betrauen.
Die königl. Verordnungen vom 16. Mai 1861 und vom 31. Mal 1899, betr. die
Reiseentschädigungen für die Administratoren und Generaldirektoren, gelangen
mit Bezug auf die Mitglieder des Staatseisenbahnrathes zur Anwendung.
Artikel 5.
Der Generalsekretär des Eisenbahn-, Post- und Telegraphendepartements
leitet die Staatsbahnen unter der unmittelbaren Aufsicht des Ministers und ist
gegenüber dem Departementsvorsteher für den richtigen Gang der sämmtlichen
Dienstzweige verantwortlich.
Die Chefs der einzelnen Direktionen der Zentralverwaltung und die Chefs
des äusseren Dienstes sind gegenüber dem Generalsekretär für den richtigen
Gang je der ihnen unterstellten Dienstzweige verantwortlich, jedoch unbeschadet
ihrer direkten Verantwortlichkeit gegenüber dem Minister.
Artikel 6.
In der Oberleitung der Staatsbahnen steht der Administrateursekretär dem
Generalsekretär zur Seite, ist ihm bei der Erledigung der Geschäfte behilflich und
amtet in seiner Abwesenheit als sein Stellvertreter.
Artikel 7.
An der Spitze der wichtigeren Direktionen der Zentralverwaltung stehen
Beamte von dem Range eines Administrators oder eines Administrationsdirektors.
Die Adjunkte derselben besitzen den Rang von Generalinspektoren oder
Direktionsinspektoren.
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1152
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Die Bestimmungen des I. Titels, Kap. 1, Abs. 5, der organischen Verordnung
vom 15. November 1877 finden auf die den Direktionen der Zentralverwaltung hei-
gegebenen General Inspektoren keine Anwendung.
Artikel 8.
Die Direktion des Kommerziellen wird aufgehoben. Die bisherigen Ob-
liegenheiten derselben werden wieder der Betriebsdirektion Überbunden.
Artikel 9.
Zum Behufe der Dezentralisation ist der Minister befugt, einen Theil der
dem Departementsvorsteher zukommenden Befugnisse und Obliegenheiten, unter
näher festzustellenden Bedingungen und für einzelne näher festzustellende Ge-
schäfte oder Geschäftszweige, dem Generalsekretär zu übertragen und ihn zur
weiteren Uebertragung solcher Geschäfte oder Geschäftszweige au die Chef> aY<
äusseren Dienstes zu ermächtigen.
Italien. Gesetz vom 9. Juni 1901, betr. den billigen Betrieb auf Linien
mit beschränktem Verkehr, die zu den Netzen der Mittelmeer-
oder der Adriatischen oder der Sizilischen Eisenbahngesellschalt
gehören.
(Veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale No. 154 vom 28. Juni 1901.)
Der auf S. 914 ff. abgedruckte Gesetzentwurf ist unverändert Gesetz ge-
worden.
Königlicher Erlass, betr. Einsetzung eines Ausschusses zur BV
rathung der wegen Ausbau des ErgUnzungsnctzes zu treffenden
Massnahmen.
(Veröffentlicht im Mon. d. str. ferr. vom 27. Juli 1901 S. 468.)
Infolge von Beschlüssen des Abgeordnetenhauses wird ein in der Mehrzahl
aus staatlichen Eisenbahnbeamten bestehender Ausschuss eingesetzt zur Prüfun.'
der Frage, in welcher Weise diejenigen Bahnlinien auszuführen sein werden, die
durch frühere Gesetze (1879 und 1888) bereits genehmigt waren, dann aber infolge
des Gesetzes von 1897 (vergl. Archiv 1897 S. 857) nicht zur Ausführung gebracht
wurden. Der Ausschuss soll binnen kürzester Frist einen Bericht über das Er-
gebniss seiner Untersuchungen mit Vorschlügen für die zu treffenden Massnahmen
dem Minister der öffentlichen Arbeiten vorlegen.
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Bücherschau
Besprechungen.
Blnill, Geheimer Oberbaurath in Berlin. Ueber Verschiebebahnhöfe.
Mit 27 Abbildungen im Text (Sonderabdruck aus dem Organ für
die Fortschritte des Eisenbahnwesens 1900). Wiesbaden. C. W.
Kreidels Verlag. 1001. Preis 2 M.
Es ist keine Beschreibung ausgeführter Anlagen, die uns hier geboten
wird, sondern eine von solchen losgelöste Entwicklung der zweckmässigen
Form und Anordnung von Rangirbahnhöfen aus den in der Sache liegen-
den Gründen heraus. Die bei solchem Vorgehen naheliegende Gefahr,
dass der Boden der Wirklichkeit verlassen wird und die Abhandlung sich
in theoretische Erörterungen verliert, ist indessen glücklich vermieden.
Man hat durchweg die wohlthuende Empfindung, dass die Ausführungen
des Verfassers, auch wo sie ganz allgemein gehalten sind, auf eingehender
praktischer Sachkcnntniss beruhen und für die Praxis geeignete Angaben
und Vorschläge enthalten.
So verdient namentlich Beachtung die eingehende Behandlung der
allgemeinen Gestalt der Rangirbahnhnfc mit Rücksicht auf ihre Lage zu
den Streckenhauptgleisen (für den Fall von 3 durchgehenden Bahnlinien),
mit Rücksicht ferner auf die Vermeidung von Kreuzungen bei den Ab-
zweigungen und bei der gegenseitigen Führung der Gütergleise, sowie
mit Rücksicht auf die Benutzung der hierbei entstehenden Höhenunter-
schiede für das Rangirgeschäft. Es wäre hier allerdings vielleicht eine
Ergänzung erwünscht dahin, dass auch eine I^age des Rangirbahnhofes
zwischen den richtungsweise geordneten Hauptgleiscn zweier oder
mehrerer Bahnen erörtert würde, die gegenüber der I^ge des Bahnhofes
ausserhalb der Hauptgleise manche Vortheile bietet.
Von besonderem Werth ist die gründliche, zahlenmässige Unter-
suchung der Frage, wie gross der Verkehr um die Ecke sein muss, um
eine einseitig entwickelte Bahnhofsanlagc zu rechtfertigen. Ferner ist
Archiv für £i««nl»abnwe»en. 1901. 76
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1154
Büchersehau.
bemerkenswerth der Vorsehlag, die Richtungsgleise (thunlichst wohl auch
die Einlaufglcisc), wo die Verhältnisse dies gestatten, in Theilgruppen für
Fernzüge, Durchgangszüge und Ortszüge zu gliedern, um hierdurch die
Leistungsfähigkeit der Bahnhöfe zu erhöhen. Der Verfasser zieht im all-
gemeinen der Anordnung durchgehender Neigung die Anwendung von
Esolsrücken vor, deren zweckmässige Höhen- und Gefälleverhältnisse einer
eingehenden Untersuchung unterzogen werden. Die am Schlüsse de>
Buches gegebene zusammenfassende Behandlung der gebräuchlichen
Gleisanzeiger und Bremsmittel bilden eine sehr erwünschte Ergänzung
des übrigen Inhalts.
Die Blumschen Ausführungen mögen vielleicht denjenigen, der nur
nach bewährten Vorbildern zu arbeiten gewohnt ist, nicht befriedigen
Dem denkenden Ingenieur aber geben sie eine Fülle leitender Gesichts
punkte, und auch da, wo sie (wie dies ja nicht ausbleiben kann) auf
Widerspruch stossen, Anregung zum Nachdenken und zum Fortschritt.
Jedenfalls wird niemand künftig über Rangirbahnhöfe sprechen oder
schreiben können, ohne die Blumsche Arbeit zu berücksichtigen. C.
The Universal Directory of Railway Offtcials. 1901. Compiler:
from ofticial eourses under the direction of S. Richarden
Blundstone, editor of the Railway Engineer. London 1901.
Der neue Jahrgang ist in der Anlage nicht verändert; wie früher
werden von fast allen Bahnen der Welt, Klein- und Lokalbahnen einge-
schlossen, die Längen und Spurweiten, die Zahl der Betriebsmittel und
vor allem die Namen der Leiter angegeben, und zwar werden dabei nicht
nur die Direktoren der Zentralverwaltungen, sondern auch die Vorstehe:'
der einzelnen Abtheilungen namentlich aufgeführt. Inwieweit alle dies.-
Angaben thatsäehlieh richtig und vollständig sind, entzieht sich natürlich
der Beurtheilung; einzelne Stichproben haben Mängel nicht erkennen
lassen, sodass das Buch namentlich solchen Geschäftsleuten empföhle!,
worden kann, dir; mit ausländischen Bahnen Anknüpfungen suchen. Ein
ausführliches Register erleichtert die Benutzung. — d.
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Bücherschau. 1155
ÜEBERSICHT
der
neuesten Hauptwerke Uber Eisenbahnwesen nnd ans verwandten
Gebieten.
Brockhans Konversationslexikon. Neue revidirte Jubiläumsausgabe 2. Band.
Athen bis Bisenz. Mit 58 Tafeln, darunter 4 Chromo tafeln, 14 Karten und
Pläne und 214 Textabbildungen.
— 3. Band. Biserta bis Cesnola. Mit 40 Tafeln, darunter 3 Cbromotafeln, 16
Karten und Pläne und 250 Textabbildungen. Leipzig, Berlin und Wien. 1901.
F. A. Brockhaus. Preis geb. je 12 <U
Brunner, J. Das Postwegen in Baiern in seiner geschichtlichen Entwicklung von
den Anfängen bis zur Gegenwart. München 1900. 4 ,H.
Büttner, Dr. N. Die Beleuchtung von Eisenbahnpersonenwagen mit besonderer
Berücksichtigung der Elektrizität. Berlin— München. 1901. 5 J<
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Fochier, E« L'exploitation des chemins de fer par l'etat en Allemagne. Paris 1901.
Föppl, Dr. A. Vorlesungen über technische Mechanik. 4. Band. Dynamik. Leip-
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lin 1900. 10 <lf
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ville 1900. je 5 Doli.
Pereira da Silva, Inspectoria de Estradas de Ferro de S3o Paulo. A reforma das
tarifas. Säo Paulo 1901.
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76*
1156
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lin 1901.
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Heft 46-48. Vom 27. Juli, 3. u. 10, August 1901.
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Bayerische Verkehrshefte für Fortbildung: im Verkehrsdienste. München.
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Der Verein deutscher Eisenbahn Verwaltungen, sein Zweck, seine Organisation
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Bulletin de la Commission Internationale du Congres des Chemins de f«-
Bruxelles.
Heft 7. Juli 1901.
Compte rendu general de la sixieme Session, seconde section, tnution fi
materiel: l'echnppement et le tirage dans les locomotives; locomoti«;
des traiiiN a tres grande vitesse. — Note sur l'etablissement d'un tarü
commun international pour les marchandises a grande vitesse.
Digitized by Go<
Bücherschnu.
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Compte rendu general de la sixieme session, seconde section, traction et
materiel: stabilite des essieux des locomotives; double traction; öpuration
des eaux d'alimentation des locomotives et desincrustants.
Cassier's Magazine. London.
Heft 3. Juli 1901.
Railway engineering in China. — Locomotive building in the United
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Centraiblatt der Banverwaltung. Berlin.
No. 49—66. Vom 22. Juni bis 21. August 1901.
(No. 53:} Wasserstationsanlage auf Bahnhof Kiel. — (No. 57:) Signalrück-
lichter und rückseitige Beleuchtung der Signalfiügel. — (No. 59:) Vor
50 Jahren zwischen Oder und Weichsel. — (No. 62:) Die neuen Belastungs-
vorschriften für die eisernen Brücken der preussischen Staatseisenbahn-
verwaltung vom April 1901. — (No. 64:) Schutz der Eisenbahnreisen den
gegen Hitze und Staub. — Geplante Eisenbahnen zur Verbindung der
sibirischen Bahn mit dem Schienennetz des europäischen Russland.
Deutsche Bauzeitung. Berlin.
Heft 54—56» Vom 6.— 18. Juli 1901.
Die wirtschaftliche Vorlage in Oesterreich.
Heft 56, 58 und 62, Vom 13. und 20. Juli und 3. August 1901.
Leipziger Bahnhofsfragen.
Heft 66. Vom 17. August 1901.
Verriegelung der Bahnhofsabschlusssignale.
Deutsche Eisenbahnbeamtenzeitung. Stuttgart.
No. 26-33. Vom 27. Juni bis 15. August 1901.
(No. 26:) Die Wohnungsgeldverhältnisse bei den österreichischen Eisen-
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bei der württembergischen Eisenbahnverwaltung. — (No. 29:) Das Ver-
hältniss der Hilfsbeamten zu dem Stationsvorsteher. — (No. 30:) Die 45-
tägigen Rückfahrkarten. — (No. 31:) Eine 50 jährige Gedenkfeier. —
(No. 32:) Das Abfertigungsverfahren im Güterverkehr. — (No. 33:) Eine
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Dinglers polytechnisches Journal. Stuttgart.
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Die nördliche Ringlinie der Pariser Metropolitanbahn.
Heft 26. Vom 29. Juni 1901.
Die auf den Nebenbahnlinien der französischen Staatsbahnen angewendete
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Heft 27 u. 81. Vom 6. Juli u. 3. August 1901.
Die Heizung der Eisenbahnwagen.
nr>8
Büch erschau.
L'Economiste Francais. Paris.
Heft 26. Vom 29. Juni 1901.
La circulation des voyageurs sur les chemins de fer francais en 1900.
Heft 29. Vom 20. Juli 1901.
Le rapport decennal du ministre des travaux publics de Prusse.
Heft 30. Vom 27. Juli 1901.
Une repetition, sur un petit theatre, de greve de chemin de fer.
Heft 31. Vom 3. August 1901.
Les resultats de lVxploitation des chemins de fer francais en 1900 et les
cause« d'augmentation des depenses.
Eisenbahnrechtliche Entscheidungen nnd Abhandinngen. Breslau.
Band 17. Heft 4.
.Mangelhafte Verpackung von Gepäckstücken und Haftung der Eisenbahn
für die Gepäckträger. — Die Haftung der Eisenbahn für ihr Personal. —
Zur Preisermässigung für die Reichspost im Kleinbahnbetriebe. — Die
Gepäckbeförderung.
H\e.it3iiojoi)oxnoe aluo (Das Eisenbahnwesen). St. Petersburg. (In russischer
Sprache).
1901. No. 20—26.
(No. 20:) Die Ergebnisse der Versuche mit 5 Bremssystemen auf der
Nikolaibahn nach den Verhandlungen des mit der Ausführung beauftrag-
ten Ausschusses. — (No. 21:) Selbstfahrer, Panzerzüge und Eisenbahn-
truppen im Kriege (Schluss aus No. 18 und 19). — (No. 24.) Die Eisen
bahnen des Grossfürstenthums Finnland. — (No. 25:) Bemerkungen über
den Oberbau der Nikolaibahn. — (No. 26:) Ueber die Ausbildung der
Eisenbahntruppen in Friedenszeiten im Dienste der Eisenbahnen.
Elektrotechnische Zeitschrift. Berlin.
Heft 26. Vom 27. Juni 1901.
Die Schwebebahn Barmen—Elberfeld— Vohwinkel.
Heft 28. Vom 11. Juli 1901.
Zugsteuerungen.
Heft 30. Vom 25. Juli 1901.
Ueber elektrische Voll- und Schnellbahnen.
Engineering. London.
No. 1851—1859. Vom 21. Juni bis IG. August 1901.
(No. 1851:) Express locomotive for the South-Eastern and Chatham Kail-
way at the Glasgow exposition. — (No. 1853:) Three-cy linder Compound
locomotive for the North-Eastern Kailway. — (No. 1854:) Cape, governmew
Ilailways. — Oeoghcgan's automatk- Kailway coupler. — Electric Tram-
waysin London. — (No. 1857:) Pnetimatic Railway signalling. — ^No. 185p;'
Rhodesian Railway rolling stock. — (No. 1*59:) The motor trials »t
Liverpool.
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Büchersehau.
1159
Engineering News. New- York.
No. 21—80. Vom 23. Mai bis 25. Juli 1901.
(No. 21 :) American locomotivcs and cars in Egypt. — Tank locomotive for
Indian State Railways, Northwestern Railway. — Converting step-rails to
grooved rails for Street Railway work. — Concentration in the stcel
industry. — (No. 22:) A curb-to eurb street Sprinkler for use on electrio
Railways. — New type of freight locomotives for the Chicago— Burling-
ton-Quincy. — (No. 23:) American locomotives and bridges in India and
Burmah. — (No. 24:) The Ventilation of passenger cars. — (No. 25:) New
passenger-, dining and Observation cars. — Present and future chilled
cast-iron car whoels. — 100000 lbs ore cars, Chicago — Milwaukec —
St. Paul. — Car trucks, car wheels and derailments. — (No. 26:) Suggested
methods for reducing locomotive fuel consumption. — Des Moines river
viaduct, Chicago— Norihwestern. — Annual Convention of the American
Railway Master Mechanics' association. — Gas, elcctricity and acctyleno
compared for light, heating and power in Germany. — (No.26 u. 27:) Annual
Convention of the Master Car Builders' ansociation. — (No. 27:) Proposed
Standard spccifications for steel for bridges, ships, forgings and Railway
rails. — The cultural value of engineering education. — Draft gears for
freight cars. — Annual Convention of the American Society of Civil
Engineers. — Central Avenue freight Station at Cincinnati. — Recent
practice in the use of air brakes on freight trains. — (No. 2ö:) Chatauqua
type passenger locomotive, Chicago — Rock Island — Pacific Railway. —
Railway test car of the university of Illinois and the Illinois Central
Railroad. — A ncw style of dump car. — The Ventilation of Railway
tunuels under city streets. — (No.29:) Statistics of Railways of the United
States for the year ending june 30, 1900. — The Liverpool heavy traffic
motor - vehicle trials. — Increasing the revenue train load by largc-
capacity cars and improvcments in car detail». — (No. 30:) The collapse
of the Pennsylvania Railroad tunnel in Baltimore. — Wide firebox loco-
motive for burning anthracite culm, Delaware — Lackawanna — Western
Railroad.
Le Genie Civil. Paris.
Heft 7. Vom 15. Juni 1901.
Chemin de fcr electrique de la Valteline.
Heft 8. Vom 22. Juni 1901.
Le« locomotives a IVxposition de 1900: locomotives express pour trains
lourds, de la Compagnie du North-Eastern Railway.
Heft 10. Vom 0. Juli 19ol.
Nouvelle. ligne de Paris ä Versailles, section dlssy-lcs-Moulineaux a
Meudon-Val-Fleury.
Heft 12. Vom 20. Juli 1901.
Le Metropolitain de Paris; Programme general d'cxploitation, nouvelles
voitures.
Heft 15. Vom JO. August 1901.
Distribution d'imergie electrique et chemin de fcr Bex-Gryon-Villars.
1160
Büchersehau.
Giomale del Genio Civile. Roma.
1901. Heft März-April.
II servizio ferro viario nel porto di Genova. — 11 servizio ferro viario nel
porto di Veneria. — Pel nuovo ordinameuto delle ferrovie italiane. - La
posizione dei segnali rispetto ai binari.
Glaser'« Aonalen für Gewerbe und Bauwesen. Berlin.
Heft 1. Vom 1. Juli 1901.
Kugellager. — (u. 2:) Die Stellwerkanlage de» Bostoner SüdbahnhotV. -
(u. 2 u. 8:) Der Eisenbahnwagenbau auf der Pariser Weltausstellung l<wt.
Heft 2 u. 3. Vom 15. Juli u. 1. August 1901.
Ueber die elektrische Steuerung für Luftdruckbremsen, System Siemen*,
und die damit auf der Militärbahn Berlin— Jüterbog angestellten Bremv
vorsuche.
Heft 4. Vom 15. August 1901.
Eisenbahnwagen-Kuppelung für die Umwandlung der europäischen
Schraubenkuppelung in die amerikanische MittetbufTerkuppelung.
IlJustrirte Zeitschrift für Klein- und Strassenb ahnen (früher: Die Schmalspar-
bahn). Berlin.
No. 13—16. Vom l. Juli bis 16. August 1901.
(No. 130 Konstruktion und Ausführung von Strassenbahnherzstücken. —
Ueber maschinelle Hilfsmittel beim Aufbrechen der Strassen zwecks Ein-
legen von Strasscnbahnschieneu. — Funkenbildung und Bürstenverschie-
bung bei Gleichstrommaschinen. — (No. 14 u. 15:) Elektrisch betriebene
Fahrzeuge. — (No. 14:) Elektrische Beleuchtungs- und Kraftübertragungs-
anlagen der Zellulosefabrik und Papierfabrik Feldmühle. — (No. 15:) Die
Hauptreparaturwerkstatt der Magdeburger Stra*seneisenbahngesellschafi.
— Zur Strassenbahnfrage in Hannover. — (No. 16:) Ueber einige Gesichts-
punkte zur Beurtheilung von Strassenbahnmotoren. — Die schienenlose
elektrische Verkehrsanlage in Eberswalde. — Die Augen des Eisenbahn
Personals.
Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen
Reich. Leipzig.
1901. Heft 3.
Die österreichischen Bahnprojekte.
Journal of Political Economy. Chicago.
Heft 3. Juni 1901.
The Railway policy of Canada, 1S49 to 1867.
Mittheilungen des Vereins für die Förderung des Lokal- und Strassenbahn-
wesens. Wien.
1901. HeftG.
Die Einschienenbahn nach System Lehmann als elektrische Schnellbahn
im Fernverkehr. — Die elektrische Tramway in Bordeaux.
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Biu-herschau.
1161
1901. Heft 7.
Die Pariser Stadtbahn und ihr Betrieb.
Monitore delle strade ferrate. Turin.
1901. No. 24-31. Vom 15. Juni bis 3. August 1901.
(No. 24:) Fcrrovia Cuneo— Nizza. — (No. 23:) L'allacciamento diretto del
porto di Genova con le due linee d'accesso al Sempione. — L'esercizio
economico delle ferrovie. — (No. 26:) Le strade ferrate nella relazione
del bilaneio 1901—1902. — Ferrovia S. Feiice sul Panaro— Poggio Rusco.
— (No. 27:) Ancora del porto di Genova. — (No. 29:) Le ferrovie Sarde.
— (No. 30:) Le ferrovie complementari.
Oesterreichische Eisenbahnzeitung. Wien.
No. 19-24. Vom 1. Juli bis 20. August 1901.
(No. 19:) Die Schmid'sche Schraubenradbremse. — Die Abschreibungen
der Eisenbahnen. — (No. 20:) Zum Abrechnungswesen für gegenseitige
Wagenbenutzung im Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen. — Fahr-
rampen und Fahrtreppen. — (No. 21:) Ueber den Führerstand auf Loko-
motiven. — Die Eisenbahnen Mexikos. — (No. 22:) Raumdistanz und
Zugmeldedienst. — Die Acetylenbeleuchtung im Dienste des Eisenbahn-
verkehrs. — (No. 23:) Die neue Fahrkartensteuer. — Organisation deg
Signaldienstes einer amerikanischen Bahn. — Die Acetylenbeleuchtung
im Dienste des Eisenbahnverkehrs.
Oesterreichisch-ungarisches Eisenbahnblatt. Wien.
No. 26—33. Vom 27. Juni bis 22. August 1901.
(No. 26:) Die Verkehrsanstalten im laufenden Jahr. — Eine Bremsfahrt.
(No. 27:) Die Entwicklung der elektrischen Bahnen in Oesterreich. —
(No. 28:) Die Erwerbsteuer der Eisenbahnen vor dem Verwaltungsgerichts-
hof. — Wiener Stadtbahn. — (No. 30:) Steuerfragen der Eisenbahnen. —
Ein Fraehten-Clearing-Büreau in Wien. — (No. 31:) Die Ergebnisse der
Staatseisenbahnverwaltuog in Oesterreich. — Elektrischer Probebetrieb
auf der Wiener Stadtbahn.
Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. Wiesbaden.
1901. Heft 5.
Der Schnellverkehr und die Schwebebahnen. — Elektrische Druckknopf-
sperre im Blockstromkreise zur Verhütung falschen Entblockens von
Stations-Einfahr- und Ausfahrsignalen. — Vorschlag für eine neue Be-
zeichnung der Lokomotivbauarten. — Drehknallsignale in Tunneln. —
Lokomotivlaute werke.
1901. Heft 6.
Kfiziks selbstthätige Blocksignaleinrichtung mit zwangsweiser Mitwirkung
der Bahnwärter. — Das Stauchen der Heizrohrenden. — Uebergang von
der Schraubenkuppelung zur selbstthätigen Mittelkuppelung. — Selbst-
entlader von Talbot & Co. — Die günstigste Geschwindigkeit der Güter-
züge. — Bildliche Bestimmung der Gegengewichte in den Triebrädern
der Lokomotiven.
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11(52
Bücherschau.
Prenssische Jahrbücher. Berlin.
Heft 2. August 1901.
Die deutschen Eisenbahnen in Schantung.
Railroad Gazette. New-York.
Heft 24. Vom 14. Juni 1901.
The works and some of the producta of the Pressed Steel Car Company.
— Some typical American-built locomotives exhibited at the Pan-Amcricac
Fair. — Steel in car building. — New 50-ton steel gondola car». — Iuter
colonial locomotives with Cleveland cvlinders. — Erie class H-l-2 consoli-
dation locomotive. — The future development of cast iron wheeb. -
80000-lbs-capacity steel dump car, Atchison— Topeka— Sta Fe. — Ad im-
proved locomotive frame. — Extension piston rods and wear of loeomMivt
cvlinders. — The Edward'a extension platform trap-door. — The friction
of brake shoes. — The transmission of heat through scale-covered boiler
tubes. — The new elass E-2 locomotive, Pennsylvania Kailroad. - Tbe
Howard axle works. — Cast steel locomotive frames. — Freiglit ar
couplers. — Purdue university and it» work in Railroad engineering. -
The chemistry and manufacture of steel axles. — I^ocomotives for ih"
Great Northern Railway. — The basis of engine rating. — Saving in
füll consumption by the Compound locomotives. — Canvas oovereJ
coach roofs. — The steam features of electrical power house desigo. -
National Convention of Railroad commissioners. — The life of locomctirt
tubes.
Heft 25. Vom 21. Juni 1901.
Practical tonnage rating. — The Master Mechanics' reports. — Pint«b
lighting. — Power equipment for Railroad shops. — The Monarch coupl«-*
— 80000 lbs-capacity box car, Central of Georgia. — The HufT auxiliary
variable exhaust. — Manganese bronze staybolts. — The Standard acetylrne
car lighting system. — Tbe Huff track sander. — The Bates patent t;r
door. — The economy flush car door. — Phiiadelphia-Reading box c*r-
with underframes. — National local freight agents. — Burning erude wi
in loeomotives. — Double track betwcen Galion and Marion Junction. -
The triction of brake shoes. — Operating the Siberian Railroad. — Car
lighting by acetylene gas. — Electric shop equipment. — The study o
tiniber decay and preservation. — Oil-car collisions.
Heft 26. Vom 26. Juni 1901.
i
Westinghouse electric brake and heater. — Richmond Compound loco-
motives for the Rio Grande Western. — Master car builders' report -
Power equipment for Railroad shops. — The Boston Elevated Railroad -
Freight cars for the North of Spain Railroad. — Railroad telegraph ^ujkt-
intendent. — Car service managers' meeting. — Master Mechaoics Con-
vention. — M. M. association excursion to Schenectady. — The e.\hibi>
at Saratoga. — The Massachusetts legislature. — Telegraph wire> c*
Railroads, reducing the length and number of messages. — The civi
engineer and location. — New Railroad building for six months in 1^
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Bücherschau.
1163
Heft 27. Vom 5. Juli 1901.
The Master Car Builders' reports. — New roundhouse of the Pittsburgh—
i^ake Erie Railroad. — Atlantic type locomotives for the Long Island
Railroad. — The Cincinnati air compressor for Railroad shops. — To raiae
the efficiency of the air brake. — The Railroads of the Cape of Good
Hope. — Safety of employees in England. — Low price weekly ticketß in
Europe. — The telephone in Railroad Service. — The National Metal
Trades association and the maehinists' strike. — Metropolitan District. —
At the outset of the engineers career.
Heft 28. Vom 12. Juli 1901.
Electric interlocking near sixteenth street, Chicago. — The cars of the
Boston Elevated. — London'« latest main-line Railroad. — The Huff auto-
matic steam blower. — The Woods self-oiling loose pulley. — The Detroit
no 3-C lubricator. — French colonial Railroads. — May accidents. —
Cleaning and nanitation of cars and Station». — American Society of Civil •
Engineers. — Engineering education. — Car aecountants' Convention. —
Distributing coal cars on the Norfolk and Western. — The New-England
Railroad club. — International association for testing materials. — Spliced
car sills. — Cipher code for Railroad telegraphing. — Recent block and
interlocking signalling.
Heft 29. Vom 19. Juli 1901.
Automatic signals on the Southern Pacific. — The engineering department
of the New-York Central. — Telephone« on the Lackawanna. — Portable
belt conveyors. — The strike on the steel trade. — Simplification of train
despatching. — Statistics of the Railroads of the United States to june 30,
1900. — Recent block and interlocking signalling. — Eyes and ears of
car inspectors. — Tests of draft gear. — Railroad interests in the Con-
necticut legislature. — Engineering education, Buffalo meeting. — To
what extent and in what direction is it desirable for a professor of
engineering to aeeept engineering employment. — Storage batteries in
Railroad telegraph service. — The misfortunes of the Cape Cod canal. —
Pleasing the public in Rhode Island. — Notes on speeifications for
bridges and structural steel. — New method of testing the strength of
iron and steel.
Heft 30. Vom 20. Juli 1901.
WiOOO-lbs-capacity box cars of the Atchison— Topeka— Sta Fe. — Wrig-
ley's signal lamp and switch-stand. — The electric train staff at Lcaven-
worth. — A new mogul for the New-York— Ontario — Western. — Seconds
per mile and miles per hour. — Signalling a Railroad. — Fast run on
the Canada Atlantic. — Effects of splicing and riveting. — Interurban
electric Railroads. — Commission rules for the inspection of safety
appliances. — The Westinghouse electric brake and heater. — A Railroad
president's work. — An experience with good boiler water. — The Green-
bush collision. — The Guayaquil-Quito Railway. — Engineering education.
Railway transportntion association. — Center plate friclion.
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1164
Bücli erschau.
Heft 31. Vom 2. August 1901.
A London Railroad Station. — Low-side gondola car for the Union Steel
Company. — Terminal improvements at Savannah. — Bröken Suspension
rods on Brooklyn bridge. — 40-ton pressed steel cars for the Great
Southern of Spain. — The Nixon safety staybolt sleeve. — June accident*.
Heft 32. Vom 9. August 1901.
Philadelphia and Reading coaling Station at Philadelphia. — Burning
crude oil in locomotives. — The largest marine Railroad in the world. —
50-ton twin hopper car with rolled steel underframe, Northern Pacific —
Highspeed electric traction in Berlin. — A good run in daily practicc. —
The effect of stray trolley currents. — Management of freight trains and
freight houses. — Railroads in the Soudan. — Miller's signal on the Cbicagn-
Eastern Illinois.
Railway Engineer. London.
Heft 7. Juli 1901.
(50 ft-6 ins.-composite dining carriages, London and Northwestern Railway.
— Trials of continuoun quick acting brakes in Austria. — The pressure
retaining valve of the Westinghouse brake. — (u. No. 8:) Swing bridge»
— Hardened steel sleeve for valve spindlea. — The king and queen*
continental Railway carriage. — Cape of Good Hope government Rail-
wayp, 1900. — (u. No. 8:) Permanent way for Tramway* and Light Rail-
way». — Gould'a System of electrically lighting Railway carriages. —
British locomotives in Egypt.
Heft 8. August 1901.
Track circuits. — Flexible fire-box stays in India. — Express passenger
engine, Great Western Railway. — Picketing restrained in America. —
Vanderbilt locomotive and tender, Illinois Central Railroad. — Klectricity
in Railway signalling.
Railway News. London.
No. 1965—1963. Vom 22. Juni bis 17. August 1901.
(No. 1955:) Increases in Scotch coal rates. — The Underground Railway*
joint committee. — Railways and lot al taxation. — Railway and Trauiway
bills for 1901. — The Railways of the world. — Oil-fed locomotives on
the Great Eastera Railway. — Accelerated train Services to Scotland. -
American locomotives and coal in France. — (No. 1956:) The electritication
of the Metropolitan District Railway. — Local taxation: the rating of
Railways. — Railway and other enterprise in Russia. — London United
Electric Tramways, extensions bill 1901. — Railway and tramway bilb
for 1901. — The Pascal Marino's electrical accumulator. — (No. 1957 :j
The Great Westen» Company'« new direct route to Weymouth and the
Channel Islands. — Scottish Railway rates. — The Railway and can.il
commission court. — (No. 1958:) The Amalgamated Society of Railway
Servants and its methods. — The London United Tramways, opening of
the fir8t completed section. — The monorail electric express line. — In-
dien Railways. — (No. 1959:) British Railway management and some of
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Bücherschau.
1165
its critics. — West African Railways. — Australian Railways. — What
our Railways could do in war? — Light Railways. — (No. i960:) Electric
Railways for the Metropolis. — Light Railways in Natal. — Railways in
Rbodesia. — British Railways in 1900. — Railway Accidenta in 1900. —
Taff Vale and the Amalgamated Society of Railway Servants. — (No. 1962:)
Trams and „Buses". — (No. 1963:) Continental passenger traffic. — Ame-
rican bogie wagons. — American locomotives in India.
Reform. Wien— Leipzig.
1900/1901. Heft 21.
Eine neue Bahn durch die Seealpen, Nizza— Turin. — Lokomotiven ohne
Dom. — Von der Londoner Untergrundbahn. — Englische Wettrennzüge.
1900/1901. Heft 22.
Die grösste Expresszaglokomotive der Gegenwart. — Die elektrische
Bostoner Hochbahn. — Paris — Genf— Mailand und die verwandten Eisen-
bahnprojekte. — Die Strassenlokomotive in Südafrika. — Die Bedeutung
der Automobile für den Postdienst. — Die Eisenbahnen Grossbritanniens.
— Eine Schule für Motorführer.
1900/1901. Heft 28.
Die Bergschwebebahn Loschwitz. — Die Eisenbahnen der Rocky- Moun-
tains. — Fortschritte im Eisenhahngüterverkehr. — Die Rückfahrkarte.
— Die hydraulische Waggonbrenne. — Elektrische Zugsbeleuchtung durch
die Waggonachse.
Revue generale des chemins de fer. Paris.
Heft 1. Juli 1901.
Note sur la construetion de la ligne de Toul a Pont St. Vincent. —
Manutention mecanique des bagages dans la gare du Quai d'Orsay. —
Lea locomotives autrichiennes a Pexposition de 1900.
Schweizerische Banzeitung. Zürich.
Heft 21. Vom 25. Mai 1901.
(und 23:) Die Absteckung des Simplontnnnels. — Elektrische Eisenbahn
Freiburg— Murten.
Heft 28. Vom 8. Juni 1901.
Eine neue Wagenkonstruktion für Strassenbahnen.
Heft 24—26. Vom 15., 22. und 29. Juni 1901.
Die Tuuuelbauten der nordböhmischea Transversalbahn Teplitz— Reichen-
berg im Jeschkengebirge.
Heft 1, 2 und 4. Vom 6., 13. und 27. Juli 1901.
Die neuen Linien der Rhätischcii Bahn.
Heft 5. Vom 3. August 1901.
Das elektrisch-selbstthatige Blocksignal der Pariser Metropolitanbahn.
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116G
Bücherschau.
Stahl und Eisen. Düsseldorf.
Heft 13 und 14. Vom 1. und 15. Juli 1901.
Die neueren Betriebsmittel der amerikanischen Eisenbahnen.
Heft 15. Vom 1. August 1901.
Die Vergrösserung der Ladefähigkeit der Güterwagen auf den englischen
Eisenbahnen.
Teknisk Ugcblad (Technisches Wochenblatt). Kristiania.
1901. No. 24-31. Vom 13. Juni bis 1. August 1901.
(No. 24—28, 30 und 31:) Kjedeltilsynet (Die Aufsicht über Dampfkessel)
— (No. 30:) Oversigt over arbeidsdriften ved de offentlige arbeide i
1901.
Verordnungsblatt für Eisenbahnen und Schiffahrt. Wien.
No. 72-97. Vom 22. Juni bis 20. August 1901.
(No. 81:) Eisenbahnverkehr im Mai 1901. — (No. 83:) Budapests Güter-
verkehr 1874 bis 1900. — (No. 80:) Betriebsergebnissc der ungarischen und
der bosnisch - herzegovinischen Eisenbahnen im Mai 1901. — (No. 96:
Eisenbahnverkehr im Juni 1901. — (No. 97:) Betriebsergebuisse <ler
ungarischen und der bosnisch-herzegovinischen Eisenbahnen im Juni
1901.
JKypnajn. mnuicTepcTBa nyTee cooönienia. (Zeitschrift des Ministeriums der Verkehrs-
anstalteu). St. Petersburg. (In russischer Sprache.)
1901. Heft 4.
Kurzer Bericht über die Verhandlungen der 6. Versammlung des inter-
nationalen Eisenbahnkongresses in Paris 1900.
1901. Heft 5.
Der Betrieb der gewöhnlichen Eisenbahnen mit hochgespannten elektn
sehen Strömen. — Das Bedürfniss für Massnahmen zur Herbeiführung
einer grösseren Einheitlichkeit im Betriebe der Eisenbahnen und d-r
Wasser- und Strassenverbindungen.
Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereins. Wien.
Heft 25. Vom 21. Juni 1901.
Der Verkehr auf der Pariser Stadtbahn.
Heft 28. Vom 12. Juli 1901.
Die Wiener Verkehrsanlagen im Jahre 1900.
Heft 29. Vom 19. Juli 1901.
Weichen- und Signalstelleinrichtuog mittels Luftdruck.
Zeitschrift des Kgl. Sächsischen Statistischen Bureaus. Dresden.
1901. Heft 1 und 2.
Statistik des sächsischen Elbverkehrs in den Jahren 1880 bis 189i>.
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Bacherschau.
11G7
Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure. Berlin.
Heft 25 und 26. Vom 22. und 29. Juni 1901.
Baukonstruktionen der Manhattan-Hochbahn in New-York.
Heft 32. Vom 10. August 1901.
Die Weltausstellung in Paris: die Eisenbahnwagen.
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Tübingen.
1901. Heft 3.
Zur württembergischen Eisenbahn- und Steuerpolitik.
Zeitschrift für Lokal- und Strassenbahnwesen. Wiesbaden.
1901. Heft 2.
Bergbahnen der Schweiz. II. Reine Zahnradbahnen. — Fortachritte der
Verstaatlichung der Strassenbahnen als Uebergang zum Reichsbetrieb.
Zeitschrift für Transportwesen und Strassenbau. Berlin.
No. 19—24. Vom l. Juli bis 20. August 1901.
(No. 1!»:) Der neue Edison-Akkumulator. — (So. 20:) Die Heizung der
Strassen- und Lokalbahnen. — (No. 22:) Die Entwicklung der elektrischen
Bahnen in Oesterreich. — (No. 23:) Die elektrische Strassenbahn Södra-
Ringlinien in Stockholm.
Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung. Wien.
1901. Heft 3.
Der wirtschaftliche Werth der Wasserstrassen.
Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn Verwaltungen. Berlin.
No. 48-65. Vom 22. Juni bis 21. August 1901.
(No. 48 u. 53:) Zehn Jahre Minister der öffentlichen Arbeiten. — (No. 4S:)
Apparatwagen zur Untersuchung der Gleise auf amerikanischen Eisen-
bahnen.— Neuordnung der belgischen Staatsbahnverwaltung. — Erhöhung
der Leistungsfähigkeit der Berliner Stadtbahn. — (No. 49 u. 58:) Kopf-
bahnhof oder Durchgangsbahnhof. — (No. 49:) Publikum und Eisenbahnen.
— Die Ergebnisse der österreichischen Staatseisenbahnverwaltung im
Jahre 1900. — (No.50 u.51:) Zwei französische Rangirbahnhöfe mit Umlade-
hallen. — (No. 50:) Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Berliner Stadt-
bahn. — Die Eisenbahngemeinschaft in der württembergischen Kammer der
Standesherren. — (No. 51 u. 52:) Die Thätigkeit der preussisch-hessischen
Eisenbahngemeinschaftsverwaltung in Hessen. — (No. 52:) Die Sylter
Südbahn. — Die sibirische Eisenbahn. — Eisenbahn Dschibuti— Harrar—
Addis-Ababa. — (No. 53:) Die deutsche Rückfahrkarte. — Noch einiges
zur sächsischen Nordostbahn. — (No. 54:) Umwandlung der Londoner
Distriktbahn auf elektrischen Betrieb. — (u. 64:) Berechnung des Fracht-
Zuschlages bei gleichzeitigem Vorliegen einer zu niedrigen Gewichts- und
falschen Inhaltsangabe. — (No. 55:) Allerlei aus dem Beschwerdebuch
und über das Beschwerdebuch. — St. Petersburg— Wjatka-Eisenbahn. —
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1168 Bücherachau.
(No. 56 u. 57:) Tunnel als Bindeglieder des Weltverkehrs. — (No. 56:)
Statistik der schweizerischen Eisenbahnen. — (No. 57:) Motorposten aU
Erschliesser des platten Landes und Zubringer der Eisenbahn. — (No.58
u. 60:) Ueber Mängel bei Streckenblockanlagen. — (No. 59:) Eisenbahnen
und Kanäle in Frankreich. — Zur Auslegung des § 38 der Eisenbaho-
verkehrsordnung. — (No. 60:) Zuständigkeit der Privatbahnverwaltungeu
in Polizeisachen. — (No. 61:) Emden Auasenhafen. — (No. 62:) Verein-
fachung in der Abrechnung des Güterverkehrs. — Einiges über Um-
ladungen. — (No. 63:) Einsteigen ohne Anhalten. — Verpfändung und
Zwangsliquidation der Eisenbahnen. — (No. 64:) Kontrole der Gültigkeits-
dauer der Rückfahrkarten. — (No. 65:) Allerlei Anregungen. — Neue
Bestimmungen über die Aufnahme in den Dienst der bayerischen Staats-
eisenbahnverwaltung.
■ m Autln** u» Kf.nirltcb.i, MInUteri
Verla* to» Jolio» Bprlonr. Berlin N. — »rnek vnn H. 8. Hamann. Berlin SW
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I
Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der
Betheiligten.
Von
Georg Pannenberg, Geheimem Ober-Regierungsratb.
Der Erwerb des lastenfreien1) Eigenthums an den zur Ausführung
eines Unternehmens erforderlichen Grundstücken mit Hülfe des Ent-
eignungsverfahrens beansprucht in der Regel einen grosseren Zeitaufwand.
Zwar ist der Geschäftsbetrieb des Unternehmers auf die Dauer dieses Ver-
fahrens keineswegs ohne Kinfluss, aber zumeist sind doch deren Ursachen
seiner Einwirkung entzogen. Das gilt namentlich von der Beobachtung
der im Öffentlichen Interesse unerlasslichen, insbesondere der zur Aus-
führung des neunten Artikels der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen
Formen, der Art der Geschäftserledigung durch die betheiligten Behörden,
der den Sachverständigen obliegenden Ausarbeitung von Gutachten und
den durch den Interessengegensatz zwischen dem Unternehmer und dem
Eigenthümer vielfach gesteigerten, in der Sache selbst liegenden, oft
nicht geringen Schwierigkeiten.
Zur Beschleunigung des lastenfreien Grunderwerbes hat daher schon
das Gesetz vom 11. Juni 1874 Mittel an die Hand gegeben, indem es den
Betheiligten die Wege ebnet, die bestehenden Interessengegensätze thun-
lichst durch Einigungen auszugleichen, welche das Verfahren wesentlich
abkürzen, gleichwohl aber die Rechtswirkungen der Enteignung herbei-
führen.
Die diesem Zwecke dienenden Vorschriften der 16 und 46 er-
schweren jedoch durch die Knappheit ihrer Fassung das Verständniss
und haben dämm in der Theorie zu den grössten Widersprüchen, in der
') d. h. frei von den aut den Grundstücken haftenden privatrechtlichen Ver-
bindlichkeiten.
Archiv für Eisenbahnwesen. 1901 77
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1170 Die Rechtawirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligtet.
Praxis noch nicht zu einer der Absicht des Gesetzes und dem vornan
denen Bedürfniss entsprechenden Anwendung geführt.
Die nachstehende Erörterung will zur Aufklärung des Dunkels, da»
über diesen Vorschriften anscheinend ruht, beitragen.
L
Die Einigung über den Gegenstand der Abtretung und die Rechta-
wirkungen der Enteignung (§ 46).
Nachdem das Gesetz im § 15 vorgeschrieben hat, das» vor Au*
führung des Unternehmens unter Berücksichtigung der nach § 14 den
Unternehmer treffenden Obliegenheiten ein Plan aufzustellen und von
der gesetzlich zuständigen Behörde zu prüfen und vorläufig festzustellen
sei, bestimmt § 16:
„Eine Einigung zwischen den Betheiligten über den Gegenstand der
Abtretung, soweit er nach dem Befinden der zuständigen Behörde zu dem
Unternehmen erforderlich ist, kann zum Zwecke sowohl der Ueberlassun^
des Besitzes, als der sofortigen Abtretung des Eigenthums stattfinden.
Es kann dabei die Entschädigung nachträglicher Feststellung vorbehalten
werden, welche alsdann nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder auch,
je nach Verabredung der Betheiligten, sofort im Rechtswege erfolgt Es
kann ferner dabei behufs Regelung der Rechte Dritter die Durchführung
des förmlichen Enteignungsverfahrens, nach Befinden ohne Berührung der
Entschädigungsfrage, vorbehalten werden."
Diese Bestimmungen betreffen zweierlei: zunächst die Ersetzung de*
Planfeststellungsverfahrens |durch eine Einigung zwischen dem Unter-
nehmer und dem Eigenthtimer, so dass das Enteignungsverfahren sofon
mit der Feststellung der Entschädigung nach §§ 24 ff. beginnt; ausser
dem aber, und zwar im Zusammenhange mit den §§ 17, 43, 46, die Er
leichterung des freihändigen Erwerbes der Grundstücke mit Bezug aut
den Vertragsabschluss, die Kosten und die Regelung der Rechte Dritter
Beide Bestimmungen entspringen der unzweifelhaften Absicht des Ge^
setzes, Einigungen der Betheiligten auf dem Gebiete der Zwangsabtretonf
möglichst zu befördern. (Bericht der Kommission fdes Abgeordneten
hauses vom 4. März 1872, zu § 16, Bähr und Langerhans, das Gesetz
über die Enteignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874, 2. Ausgabe
S. 59; Eger desgleichen, Ausgabe von 1891, Band II, S. 42; Loebell des
gleichen, Ausgabe von 1884, S. 103). Sie können aber nur Anwendung
rinden, soweit der Gegenstand der Abtretung nach dem Befinden der zu-
ständigen Behörde zu dem Unternehmen erforderlich ist, d. h. soweit die
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Die Rechtewirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten. H71
Flächen, auf welche die Vereinbarungen sich erstrecken, in den von der
zuständigen Behörde geprüften und vorläufig festgestellten Plan fallen.j
Die erste Bedeutung des § 16 ergiebt sich schon aus seinem Wort-
laute („Eine Einigung zwischen den Betheiligten über den Gegenstand
der Abtretung . . . kann . . . stattfinden4*), in Verbindung mit der Stellung
dieses Paragraphen im Gesetze. Der Titel III des Gesetzes regelt das
Enteignungsverfahren in den Abschnitten: 1. Feststellung des Planes.
2. Feststellung der Entschädigung. 3. Vollziehung der Enteignung.
4. Allgemeine Bestimmungen. Die §§ 15 — 23 bilden unter der Ueber-
schrift „Feststellung des Planes" den ersten Abschnitt, in welchem das
Verwaltungsverfahren zur Feststellung des Planes 'im Einzelnen geregelt
wird. Wenn es nun nach Anordnung der Prüfung und vorläufigen Fest-
stellung des Planes (§ 15) und vor dem Antrage des Unternehmers auf
seine förmliche Feststellung (§ 18) heisst, dass eine Einigung über den
Gegenstand der Abtretung stattfinden könne, so kann das nur die
Bedeutung haben, dass das in diesem Abschnitte geordnete Verwaltung« -
verfahren zur Feststellung des Planes und insbesondere die Feststellung
des Gegenstandes der Enteignung oder der Abtretung durch eine solche
Einigung ersetzt werden könne.
Diese Auffassung steht mit dem weiteren Inhalte des § 16 durchweg
im Einklänge.
Die Einigung erstreckt sich nicht etwa nur auf die Abtretung des
Eigenthums, wie Seydel (Das Gesetz über die Enteignung von Grund-
eigenthum vom 11. Juni 1874, 2. Aufl., S. 103, 112) und Eger (II. S. 46
ff., 52) anzunehmen scheinen, sondern sie betrifft den Gegenstand der
Abtretung schlechthin, und erst in zweiter Linie wird als ihr Zweck an-
gegeben, dass sie zur Abtretung des Eigenthums, ebenso aber auch, dass
sie zur Ueberlassung des Besitzes stattfinden könne. Seydel und Eger
halten die Ausschaltung des Planfeststellungsverfahrens bei Vereinbarung
der Abtretung des Eigenthums für zulässig, beachten aber nicht, dass
die Einigung über den Gegenstand der Abtretung auch zum Zwecke
der Ueberlassung des Besitzes erfolgen könne. Umgekehrt wird in den
Ausführungen des Reichsgerichts im Erkenntnisse vom 23. Mai 1881
(Entsch. Bd. 5 S. 247) übersehen, dass § 16 auch die Vereinbarung der
Abtretung des Eigenthums betrifft Das Reichsgericht legt den Schwer-
punkt des § 16 auf die Einigung über den Gegenstand der Abtretung
und unterstützt in sofern die hier vertretene Auffassung. Wenn es [aber
daselbst ausführt, § 46 behandle zwei Fälle, erstens den, dass eine Eini-
gung über den Gegenstand der Abtretung unter Vorbehalt der nachträg-
lichen Feststellung der Entschädigung oder der Durchführung des Ent-
Hgnungsverfahrens behufs Regelung der Rechte Dritter stattgefunden hat
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1 172 Die Hechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten.
16), zweitens den. dass in dorn Verfahren betreffs Feststellung der
Entschädigung eine Vereinbarung Über diese zu Stande kommt (4? 26'.
und deragemäss eine während des Enteignungsverfahrens erfolgte Eini
gung zwischen dein Eigenthümer und dem Unternehmer über die Ab-
tretung des Eigenthums gegen einen bestimmten Preis als nicht unter
die §§ 16, 26 und 46 fallend ansieht, so geht es in der Betonung der
ersten Bedeutung des § 16 — Einigung über den Gegenstand der
Abtretung — offenbar zu weit. Dass sich die Einigung des § lf»
nicht bloss auf den Gegenstand der Abtretung, und die Verein
barung des £ 26 nicht bloss auf die Höhe der Entschädigung, sondern
dass sich beide auch auf die Abtretung des Eigenthums durch Auflassung:
erstrecken können, ist dem Wortlaute des § 46 ohne weiteres zu ent-
nehmen: „Ist die Abtretung des Grundstücks durch Vereinbarung . .
erfolgt ... in Gemässheit des 5? 16 . . . «»der des § 26 . . und im Falle
des S 16 auch dessen Worten: „zum Zwecke der sofortigen Abtretung des
Eigenthunis*' (Vergl. im übrigen die Widerlegung der Ausführungen des
Reichsgerichts bei Scydel, S. 165, 166, sowie auch § ö7 Abs. 2 und das
Erkenntniss des Reichsgerichts vom 6. November 1J)00. Entsch. Band 47
S. Hll).
Der zweite Satz des $ 16, dass „dabei" die Entschädigung nach-
träglicher Feststellung vorbehalten werden könne, welche alsdann nach
den Vorschriften dieses Gesetzes oder auch . . . sofort im Rechtsweg-
erfolgen soll, setzt offenbar voraus, dass die Planfeststellnn g nach den
Vorschriften des Gesetzes nicht stattzufinden brauche. Diese Bestimmung
kann sich freilich nur auf die Abtretung des Eigenthums beziehen, und
nicht auf den „Zweck" der Ucberlassung des Besitzes; denn wenn die
Abtretung des Eigenthums nicht vereinbart ist. wird zur Herbeiführung
des Eigenthunisüberganges die Vollziehung der Enteignung nothwendi?.
welche die Feststellung der Entschädigung nach dem Gesetze zur Vor-
aussetzung hat, sodass in diesem Falle von dem Vorbehalt einer solchen
Feststellung nicht wohl die Rede sein kann. Dem entsprechend hat das
Wort „dabei" im zweiten, sowie im dritten Satze, dessen weiterer Inhalt
später zu erörtern ist. die Bedeutung: bei der Einigung Uber den Gegen-
stand der Abtretung zum Zweeke der Abtretung des Eigenthums.
Es liegt aber auch kein sachlicher Grund mehr vor. den Gegenstand
der Abtretung oder Enteignung im Verwaltnngsverfahren festzustellen,
wenn Unternehmer und Eigenthümer sich unter Zustimmung der zustan-
digen Behörde darüber geeinigt haben. Der vorläufigen Planfcststellunp,
die dem förmlichen Planfeststellungsverfahren zu Grunde liegt und «in
der erfahrungsmässig in diesem wesentliche Aenderungen nur ausnahm«
weise vorzunehmen sind, ist bereits eine sorgfältige Prüfung durch die
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Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten. 1 1 73
I^andespolizei- und die zuständigen Verwaltungsbehörden vorausgegangen.
Zur landespolizeilichen Prüfung werden die von dem Unternehmen be-
rührten Eigenthiinier und sonst Betheiligten, die Gemeindebehörden und
die ausserdem zur Wahrnehmung Öffentlicher Interessen zustandigen Be-
hörden geladen und können, nötigenfalls auch im Wege der Beschwerde,
ihre Einwendungen gegen den Plan zur Geltung bringen. Im Prtifungs-
termine wird über den Plan in seiner ganzen Ausdehnung unter Berück-
sichtigung aller öffentlichen und privaten Interessen und unter Anhörung
der Betheiligten verhandelt, sodass schon jetzt über die Ausgestaltung
des Unternehmens, seine Richtung, den Flächenbedarf und alle für die
benachbarten Grundstücke oder im öffentlichen Interesse zur Sicherung
gegen Gefahren und Nachtheile notwendigen Anlagen (§§ 14, 15) eine
im wesentlichen erschöpfende Entscheidung getroffen werden kann. Der
auf Grund dieser Verhandlungen und der von den zuständigen Behörden
erstatteten Gutachten durch die gesetzlich dazu berufene Staatsbehörde
vorläufig festgestellte Plan giebt den Eigentümern, wie den übrigen Be-
theiligten die Gewähr, dass die Inanspruchnahme des Grundeigenthums
nur nach dem Bedürfnisse des Unternehmens und des öffentlichen Wohles
und unt«r thunlichster Schonung des Privateigenthums erfolgt. Sie bietet
deshalb nicht nur eine zuverlässige Grundlage für Einigungen des Eigen-
tümers mit dem Unternehmer über den Gegenstand der Abtretung,
sondern sie schützt auch die Kealbereehtigten davor, dass der Eigen-
tümer bei der Einigung mit dem Unternehmer aus „Unkunde oder eigen-
nütziger Absicht zu ihrem Nachteile mehr als nötig abtrete, ' was im
§ 16 in den einschränkenden Worten Ausdruck gefunden hat: „soweit
er (der Gegenstand der Abtretung) nach dem Befinden der zuständigen
Behörde zu dem Unternehmen erforderlich ist." (Vergl. die Motive zum
Entwürfe vom l. Mai 1871, Bähr und Langerhans S. 59.)
Die Zulässigkeit der Ausscheidung der förmlichen Planfeststellung
au* dem Enteignungsverfahren durch eine Einigung über den Gegenstand
der Abtretung wird endlich ^auch durch die Entstehungsgeschichte des
Gesetzes bestätigt.
In den Entwürfen vom 19. November 1869 und vom 1. Mai 1871
lautete § 16: „Eine Einigung zwischen den Betheiligten über den Gegen-
stand der Abtretung, soweit er nach dem Befinden der zuständigen Behörde
zu dem Unternehmen erforderlich ist, oder über die Entschädigung kann
auch mit Vorbehalt der gerichtlichen Feststellung der letzteren zum Zwecke
der Ueberlassung des Besitzes erfolgen.'' An diesen § 15 (.jetzt § 16)
schlössen sich im ersteren Entwurf unter § 16 (jetzt §§18 ff.) die Be-
stimmungen über die Feststellung des Planes und der Entschädigung im
Verwaltungsverfahren mit den Eingangsworten an: „In Ermangelung
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1174 Die Rectatswirkungen dt*r Enteignung im Falle der Einigung der Betheitigt*n
einer gütlichen Einigung . . . womit u. a. ausgesprochen wurde, das-
es einer Planfeststellung im Verwaltungsverfahren nicht bedarf, wenn ein*
Einigung nach § 16 stattgefunden hat.
Auch die Motive zum Entwürfe vom 1. Mai 1871 (Drucksachen de?
Hauses der Abgeordneten 1871/72, Bd. I, No. 6, S. 58) haben die Ersetzung
der förmlichen Planfeststellung im Verwaltungsverfahren durch eine Eini-
gung der netheilif ten als selbstvei ständlicb behandelt. Zur Begründung
dieser Vorschrift des § 16 fuhren sie aus, dass die Vereinigung nach d*r
bisherigen Praxis bisweilen über das Objekt der Abtretung alleiB.
bisweilen über das Objekt und eine vorläufige Entschädigung vorbehält
lieh der gerichtlichen Entscheidung, erfolge, und fahren dann fort: ,.£>
bedarf in beiden Fällen nur noch der Feststellung der Entsehädi
gung."
Der endgiltigen Fassung der beiden ersten Sätze des § 16, welch*
den Wortlaut des Entwurfs beibehält und (ihn nur durch ausdrücklich^
Einbeziehung auch der Abtretung des Eigenthums neben der Ueber
lassung des Besitzes erweitert, liegen folgende Erwägungen zu Grunde;
Vereinigungen der Interessenten können erfolgen .... obn*
Dazwischenkunft der Behörden. Diesen Fall behandelt der § 16. Si?
können sich erstrecken sowohl auf den Gegenstand der Abtre
tung, als auf die Entschädigung, dürfen sich aber auch auf erster«
allein beschränken, die Feststellung der letzteren einem einzuleitenden Eni
eignungs verfahren vorbehalten w (Bericht der Kommission de«
Abgeordnetenhauses vom 4. März 1872, Drucksachen 1871/72 Bd. III
No. 223 S. 20).
Inhalt und Entstehungsgeschichte des § 16, sowie seine SteHun?
in dem die Feststellung des Planes regelnden Abschnitte des Gesetze?
rechtfertigen die Auslegung, dass die Planfeststellung im Enteignung
verfahren durch eine Einigung des Unternehmers mit dem Eigen
thümer über den Gegenstand der Abtretung ersetzt werden darf, ws?
übrigens auch der Absicht des Gesetzes, die Einigungen auf dem Ge-
biete der Zwangsabtretung möglichst zu fördern, nur entspricht. (Verp
die Erlasse des Ministers der Öffentlichen Arbeiten vom 8. März 18J'T
Eisenbahn -Verordnungsblatt S. 45 und vom 20. Mai 1899 No. 4, R-V.-K
S. 163, Ministerialblatt für die gesammte innere Verwaltung S. 90. soli-
den Rekursbeseheid vom 28. Dezember 1898, Archiv für Eisenbahnwes^-
S. 693.)
Die Einigung über den Gegenstand der Abtretung zum Zwecke &r
Ueberlassung des Besitzes besteht in der Vereinbarung der Bauerlauboiv
und zugleich des Gegenstandes der Abtretung an Stelle der Planfeststelhnu:
im Enteignnngsverfahren. Die Vereinbarung der Bauerlaubniss, welche
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Die Recht« Wirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten. 1175
auch ohne die Einigung nach § 16 und unabhängig vom Enteignungs-
verfahren erfolgen kann, bedarf an sich keiner besonderen Form (§ 854
des Bürgerlichen Gesetzbuchs), wird aber auch in letzterem Falle zur
Sicherung des Beweises gewöhnlich schriftlich abgeschlossen und hat meist
zum Inhalte, dass der Eigenthümer, gegebenenfalls auch der Besitzer, (§11)
darein willige, dass der Unternehmer sich zum Zwecke der Bauausführung
jederzeit in den Besitz der dazu erforderlichen Theile seines Grundeigenthums
setzen könne, jedoch unter dem Vorbehalt aller Rechte auf Entschädigung
im Wege der Vereinbarung oder des Enteignungsverfahrens, dass die
Entschädigungssumme vom Tage der Inanspruchnahme des Baues auf
dem Grundstücke mit einem bestimmten Prozentsatz verzinst werde und
dass bei der Besitzergreifung der Kulturzustand, der Aufwuchs oder die
Bestellung der Fläche unter Zuziehung beider Theile festgestellt werden soll.
Erthcilt der Eigenthümer nur die Bauerlaubniss, erstreckt sich also
die Vereinbarung lediglich auf die Ueberlassung des Besitzes, so ist der
rnternehmer zwar in der Lage, auf dem ihm überlassenen Grundstücke
mit der Bauausführung zu beginnen. Er ist aber, um das Eigenthum
daran zu erwerben, genöthigt, die Durchführung des Enteignungsverfah-
rens und zwar zunächst die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung
des Planes nach §§ 18 flf. zu beantragen; die blosse Bauerlaubniss hat nur
die Bedeutung einer einstweiligen Verständigung bis zum Abschlüsse des
Enteignungsverfahrens. (Loebell S. 104.)
Soll die Ueberlassung des Besitzes mit einer Einigung über den
Gegenstand der Abtretung nach § 16 verbunden werden, so muss die
Vereinbarung noch mindestens das ausdrückliche Einverständniss des
Eigen thümers damit enthalten, dass diejenigen Theile seines Eigenthums,
welche nach Massgabe des ihm bekannten, landespolizeilich geprüften und
von der durch das Gesetz (§ 15 des Enteignungsgesetzes — bei Eisen-
bahnen §§ 4, 14 des Gesetzes über die Eisenbahnunternehraungen vom
8. November 1&B8, § 158 des Zuständigkeitsgesetzes) berufenen Behörde
vorläufig festgestellten Planes zu dem Unternehmen erforderlich sind, den
Gegenstand der Abtretung oder der Enteignung derart bilden sollen, dass
es der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach §§ 18 ff. nicht
mehr bedarf. Diese Einigung setzt den Unternehmer ausserdem in den
Stand, nach Vorlage der darüber aufgenommenen Urkunde und auf Grund
der nach § 24 des Enteignungsgesetzes vom Regierungspräsidenten zu
ertheilenden Bescheinigung zur Durchführung des Enteignungsverfahrens,
insbesondere zur Herbeiführung der demnächstigen Vollziehung der Ent-
eignung unmittelbar den Antrag auf Feststellung der Entschädigung nach
§§ 24 ff. des Gesetzes zu stellen.
Die Einigung über den Gegenstand der Abtretung zum Zwecke der
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1176 Die Reehtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Bctheiligtcn.
Abtretung des Eigenthums besteht in einer Vereinbarung, in welcher
der Eigentliümer sich verpflichtet, das Eigenthum an dem Grundstücke,
das den Gegenstand der Abtretung bildet, auf den Unternehmer zu über-
tragen (§313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 12, § 1 Abs. 2 des preussi
sehen Ausführungsgesctzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch), und durch
welche zugleich der Gegenstand der Abtretung zum Mindesten in der für
die Einigung zum Zwecke der Ueberlassung des Besitzes dargestellten
Weise an Stelle der förmlichen Planfeststellung im Verwaltungsverfahren
bestimmt wird. In der Vereinbarung kann die Feststellung der Ent-
schädigung nach den Vorschriften des Gesetzes oder sofort im Recht*
wege vorbehalten (§ 16 Satz 2), es kann aber auch die Höhe der Ent-
schädigung sogleich bestimmt werden. Der Fall unmittelbarer Verein
barung der Entschädigung in bestimmter Höhe ist zwar im Gesetze nicht
ausdrücklich erwähnt, fällt aber als der Normalfall, den der zweite Sau
des § 16 als selbstverständlich voraussetzt, ebenso unter die Vereinbarungen
des § 16. wie die ihm gleichzustellende Abrede, dass die Höhe der Ent-
schädigung von einem dritten bestimmt werden solle.
Die Erleichterung des lastenfreien Erwerbes der Grundstücke,
welche § 16 an zweiter Stelle behandelt, kommt selbstverständlich bei
denjenigen Vereinbarungen nicht in Betracht, welche neben der Aus-
schaltung der förmlichen Planfeststellung aus dem Enteignungsverfahren
nur die Ueberlassung des Besitzes zum Gegenstande haben, sondern be-
trifft lediglich diejenigen Einigungen, welche die Abtretung des Eigen
thums bezwecken. Sie besteht neben den die Vertragsschliessung er-
leichternden Vorschriften und der Kostenfreiheit (§§ 16, 17, 43) vor allein
in der Verbindung der Rechts Wirkungen der Enteignung mit dem durch
Vereinbarung herbeigeführten Eigenthuinsübergange, indem kraft Gesetze?
(§ 46) — ähnlich wie im Falle des § 26 — an den nach § 16 vereinbarten
Eigenthumsübergang unter Umständen die sonst nur als Folge d«*r Voll-
ziehung der Enteignung eintretenden Wirkungen des § 45 geknüpft werden
Die angezogenen Paragraphen lauten:
§ 15. ..Das enteignete Grundstück wird mit dem im § 44 bestimmten
Zeitpunkte von allen darauf haftenden privatrechtlichen Verpflichtungen
frei, .soweit der Unternehmer dieselben nicht vertragsmassig über
nonunen hat.
Die Entschädigung tritt rücksichtlich aller Eigenthums-, Nutzung*
und sonstigen Realansprüche, insbesondere der Realisten, Hypotheken
und Grundschulden an die Stelle des enteigneten Gegenstandes."
>? 4ü. „Ist die Abtretung des Grundstücks durch Vereinbarung
zwischen Unternehmer und Eigentliümer erfolgt und zwar in Geinässheii
des § 16 unter Durchführung des Enteignungsverfahrens oder in Genuin
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Dir Kochte Wirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten. 1 1 77
heit des § 20, so treten die rechtlichen Wirkungen des § 45 auch in
diesem Falle ein. Hypotheken- und Grundschuldgliiubiger, sowie Real-
berechtigte können jedoch, soweit ihre Forderungen durch die zwischen
Unternehmer und Eigenthünier vereinbarte Entschädigungssumme nicht
gedeckt werden, deren Festsetzung im Rechtswege gegen den Unter-
nehmer fordern, wobei die Boweisvorschriften der §§ 30 und 40 zur An-
wendung kommen.'*
Während die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle des § 20,
d. i. bei Vereinbarung der Abtretung des Grandstücks in der kommissa-
rischen Verhandlung über die Entschädigung 25). ohne weiteres ein-
treten, soll dies im Falle des § 10 nur „unter Durchführung des Ent-
eignungsverfahrens" geschehen.
Auf diese Bedingung bezieht sich offenbar der Schlusssatz
des $ 10:
„Es kann ferner dabei behufs Regelung der Rechte Dritter die
Durchführung des förmlichen Enteignungsverfahrens, nach Befinden
ohne Berührung der Entschädigungsfragc, vorbehalten werden."
Zur Entscheidung der Frage, wann die die Rechte Dritter — der
Realberechtigten — betreffenden Wirkungen der Enteignung im Falle
der Einigung nach $ 10 auf Grund des § 4(5 eintreten, bedarf es der
näheren Untersuchung, was unter der im 4? 40 als Bedingung geforderten
Durchführung des Enteignungsverfahrens zu verstehen ist. und welche
Bedeutung dem Schlusssatze des § 10, insbesondere in seiner Beziehung
zu § 40 zukommt.
II.
Die Bedingung der Durchführung de« Eiiteignuugsverfahrena.
1. Die Auslegung des Gesetzes.
Die Ansichten der Ausleger des Gesetzes gehen darüber, was unter
der Durchführung des Enteignungsverfabrens gemäss §§ 10, 40 zu ver-
stehen sei, auseinander. Fast jeder hat sich eine besondere Meinung
gebildet. Keine dieser Meinungen aber steht, wie zum Theil offen ein-
geräumt wird, mit dem Gesetz oder doch mit der Absicht des Gesetzes,
die gütlichen Einigungen nach Möglichkeit zu fördern, im Einklang.
Loebell (S. 100) versteht darunter zunächst das Planfeslstellungs-
verfahren. Das Entschädigungsfeststellungsverfahrcn halt er für entbehr-
lich, da das Gesetz sogar die Durchführung des Enteignungsverfahrens
„ohne Berührung der Entschädigungsfrage" gestatte. Diese Auslegung
widerspricht insofern der offenbaren Absicht des Gesetzes, den Real-
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11 78 Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten.
berechtigten (den Dritten), wie bei der Enteignung, so auch bei der
freiwilligen Eigenthunisübertragung ausreichenden Schutz zu gewahren, als
das wesentliche Interesse der Realberechtigten der Natur der Sache naeh
nur die Höhe der Entschädigung betrifft, während die förmliche Planfest-
stellung in Anbetracht der Vorschrift des § 15 für sie nicht nur von geringerer
Bedeutung ist (vergl. S. 1 172. 1178), sondern auch in jedem Enteignungs-
verfahren durch eine Einigung über den Gegenstand der Abtretung nach
§ Iß ausgeschaltet werden kann. Da sie, um ihre Interessen zu schützen,
in erster Linie einen Anspruch auf Feststellung der Entschädigung im
Verwaltungsverfahren haben müssen, erscheint die Ausschliessung de*
Verfahrens zur Feststellung der Entschädigung widersinnig, die Forderung
des Planfeststellungsverfahrens aber nicht begründet. Schon deshalb liegt
die Vcrmuthung nahe, dass die Worte „ohne Berührung der Ent-
schädigungsfrage" eine andere Bedeutung haben müssen, als sie ihnen
hier zur Begründung einer nicht annehmbaren Auslegung gegeben wird.
Eger (II S. 39. 56, 57) versteht unter der Durchführung des Ent-
eignungsverfahrens gemäss §§ 16, 46 die Durchführung des Verfahrens
zur Feststellung des Planes, des Verfahrens zur Feststellung der Ent-
schädigung und die Vollziehung der Enteignung. Behring (lieber die
zulässige Einigung im Sinne der 16, 17, 26 des Gesetzes über die
Enteignung von Grundeigenthum, Archiv für Eisenbahnwesen von 1889
S. 657, 662) will ebenfalls alle Abschnitte des Enteignungsverfahrens
durchgeführt wissen. Nur soll die Feststellung der Entschädigung durch
den Beschluss nach $ 29 lediglich in der Feststellung der vereinbarten
Entschädigung bestehen, wobei jedoch die besonderen Ansprüche der
Nebenberechtigten aus § 11 berücksichtigt werden sollen.
Diese Auslegungen, namentlich die von Eger, scheinen auf d«m
ersten Blick den Wortlaut des Gesetzes für sich zu haben. Indessen
zwingen die Worte „unter Durchführung des Enteignungsverfahrens"
bei näherer Prüfung dazu nicht; denn sie schreiben keineswegs vor. da**
die Kechtswirkungen der Enteignung erst nach Durchführung des fönu
liehen Enteignungsverfahrens (vergl. Schlusssatz des § 16) eintreten sollen.
Vielmehr enthalten sie nur einen so unbestimmten Hinweis auf das Ver-
fahren, dass im Gegensatz zu jener Annahme die übrigen Gesetze*-
auslegungen mit Recht darunter nur dessen theilweise Durchführung
verstehen.
Gegen beide Gesetzesauslegungen fällt , nun aber auch ins Gewicht,
dass sie den dein § 16 zu Grunde liegenden Ausführungen des Berichts
der Kommission des Abgeordnetenhauses vom 4. Mllrz 1872 wider
sprechen, welche nur die Durchführung des Enteignungsverfahren!»
..mindestens soweit, als es das Aufgebot der Realberechtigten znm
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Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten. 1 179
Gegenstande" habe, für nothwendig, diese beschränkte Durchführung also
unter Umstanden für ausreichend erachten. Andererseits würden die
Vorschriften des § 16 zu der vom Gesetze beabsichtigten Förderung güt-
licher Einigungen wenig geeignet sein, wenn neben und trotz der Einigung
über den Gegenstand der Abtretung zum Zwecke der Abtretung des
Eigen th ums mit Rücksicht auf die Rechte Dritter das ganze Enteignungs-
verfahren unverkürzt durchgeführt werden müsstc.
Beide Schriftsteller legen unter diesen Umständen den Einigungen
nach § 16 überhaupt nicht viel Werth bei. Eger (II S. 88, 40, 59, 481)
erblickt noch darin Vortheile, dass die Funkte, über welche Unternehmer
und Eigentbümer 6ich geeinigt haben, aus dem weiteren Verfahren aus-
scheiden und dass die sonstigen erleichternden Bestimmungen des Gesetzes
den Einigungen zu statten kommen. Ersteres ist, da die Realberechtigten
im völlig durchzuführenden Verfahren meist die gleichen Anträge, wie
die Eigenthfimer, stellen können, kaum von Bedeutung. Letzteres betrifft,
da stets die Vollziehung der Enteignung stattfinden soll, nur die Er-
leichterungen des Vertragsschlusses und die Kostenfreiheit. Auch diese
Erleichterungen sind aber ohne Belang, wenn sie nur einer Einigung zu
statten kommen sollen, die angesichts der Notwendigkeit, das ganze Ent-
eignungsverfahren ohnehin durchführen zu müssen, wohl entbehrlich er-
scheint. Behring (8. 664) hält denn auch die verbleibenden Vortheile für
so gering, dass nach seiner Ansicht der freihändige Erwerb nach § 16
nur dann, wenn das zu erwerbende Grundstück frei von Realansprüchen
sei, noch für nützlich zu erachten, in allen übrigen Fällen aber diesem
stets die Durchführung des ganzen Enteignungsverfahrens vorzu-
ziehen sei.
Schon hiernach erscheinen die Vorschriften des § 46, insoweit sie sich
auf die Einigung nach § 16 beziehen, eigentlich Überflüssig. Es ist aber
schwerlich gerechtfertigt, dem Gesetzgeber zu unterstellen, "dass er eine
überflüssige Bestimmung getroffen habe, so lange diese eine Auslegung zu-
lässt, die ihre Zweckmässigkeit nachweist.
Wenn ferner die Ansicht Egers (II S. 56) nur zu billigen ist, dass
die Realberechtigten nicht verpflichtet sind, die ohne ihre Zuziehung
oder Zustimmung zwischen dem Unternehmer und dem Eigentümer ver-
einbarte Entschädigung als für die Befriedigung ihrer Ansprüche mass-
gebend anzuerkennen, so ist doch nicht ersichtlich, inwiefern daraus
folgen solle, dass bei Durchführung "des Enteignungsverfahrens behufs
Regelung! der Rechte Dritter in allen Fällen die Entschädigung im Ver-
waltungsverfahren festgestellt werden müsse. Die Annahme Egers, [als
träten die enteignungsrechtlichen Wirkungen nach § 46 ein, sobald durch
den Enteignungsbeschluss konstatirt werde, dass die Entschädigungs-
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1180 I>»e Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheilignti.
betrüge gezahlt oder hinterlegt seien, entbehrt der gesetzliehen Begrün-
dung. Der Enteignungsbesehluss (§ 32) besteht nicht in einer solchen
Konstatirung. Diese ist nur eine der Voraussetzungen für den Erlass d»s
Enteignungsbesehlusses , welcher als Vollziehung der Enteignung d« n
Haupt- und Schlussakt des ganzen Verfahrens bildet und keinen anderen
Inhalt hat als: die .,Enteignung des Grundstücks", d. h. die Entziehung
oder dauernd«; Beschränkung des Grundstücks mit den Reehtswirkung-n
der §ij 44, 4.r>, und im Falle des besonderen Verfahrens nach $ (>: die
„Enteignung der Rechte am Grundeigentum'*, d. h. die Entziehung oder
dauernde Beschränkung dieser Rechte. Erfolgt aber die Vollziehung der
Enteignung, so sind damit zugleich und untrennbar (§§ 32, 33, 44. 45 > die
auf dem Grundstücke haftenden Realrechte erloschen, soweit sie der
Unternehmer nicht etwa vertragsmässig übernommen hat <§ 45 Abs. Ii.
Für die Anwendung des $ 4b ist dann kein Raum mehr, sodass bei dieser
Gesetzesauslegung die Vorschrift des § 4f>, insoweit sie sich auf die
Einigung nach § 1<> bezieht, in der That überflüssig wäre.
Behring (S. <)">(>, (i.">7) glaubt, dass in dem Enteignuugsverfahreii.
welches behufs Regelung der Rechte Dritter ganz durchzuführen sei. ..die
Präklusion der Rechte Dritter im Wege eines Aufgebotsverfahrens niemals
herbeigeführt werden könne, weil diesen Dritten nach § 4b stets ein im
Rechtswege verfolgbarer Anspruch auf Festsetzung der Entschädigung
gesichert sei.'1 Die Berufung auf § 4(5 ist nicht gerechtfertigt, weil dieser
Paragraph bei der von Behring für nothwendig gehaltenen Vollziehung '1er
Enteignung, welche das Erlöschen der Realrechte schon nach 32.
44, 45 zur Folge hat, nicht mehr zur Anwendung kommen kann. Dass
aber die Präklusion der Rechte Dritter im Verwaltnngsverfaiiren, un-
beschadet des nach § 30 zugelassenen Rechtswegs, herbeigefühlt werden
könne, ergiebt sich schon aus § 25 Abs. 5 des Gesetzes. (Vergl. auch
Erkenntniss des Reichsgerichts vom 30. Juni 1881. Entseh. Band 5 S. 282'.
Weil Behring siets die Feststellung der vereinbarten Entschädigung
unter Berücksichtigung etwaiger Ansprüche der Nebenberechtigten (§11)
fordert, kommt er zu dem folgerichtigen, aber unbefriedigenden Schlüsse,
dass „der Ausdruck im § 1(> .ohne Berührung der Entsehädigungsfrage'
nicht genau zutreffend'' sei.
Sehr bedenklich erscheint es, die Realberechtigten nach 4j 25 behufs
Geltendmachung ihrer Rechte zur kommissarischen Verhandlung zu laden
und trotzdem unter Nichtachtung der demgemäss rechtzeitig von ihnen
gestellten Anträge — abgesehen von dem Ansprüche der Nebenberechtigten
— immer die vereinbarte Entschädigung im Beschlüsse nach § 2U zur
Feststellung zu bringen.
Die Ansicht Behrings führt zu dem Ergebnisse, dass zwar immer
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1/ie Rechtswirkungen dir Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligte». H81
der Plan, niemals aber die Entschädigung im Verwaltungsverfahren fest-
gestellt wird, da die Feststellung der vereinharten Entschädigung nur
•*inc formale Bedeutung hat, während umgekehrt das Interesse der Real-
berechtigten an der Planfeststellung gering, an der Höhe der Entschädi-
gung aber wesentlich ist.
Das Bedenken, dass im Verwaltnngsverlahren über rechtzeitig ge-
stellte bestimmte Anträge Dritter einfach hinweggegangen werden soll,
ist auch gegenüber der Auslegung geltend zu machen, welche Fritsch
(Mittheilungen aus dem Gebiete des Enteignungsrechts, insbesondere des
Enteignungsverfahrens, Archiv für Eisenbahnwesen 1892 S. 517 — 519) ver-
tritt. Darnach soll zur Durchführung dos Enteignungsverfahrens behufs
Regelung der Rechte Dritter nicht unbedingt eine Festsetzung der Ent-
schädigung, wohl aber die Vollziehung der Enteignung gehören, diese
aber in dem Ausspruche bestehen, dass die auf dem Grundstücke haften-
den privatrechtlichen Verpflichtungen erloschen seien.
Zutreffend ist es, dass die Feststellung der Entschädigung nicht un-
bedingt erforderlich ist, da sie in allen Fällen, in denen Dritte keine An-
träge auf Aenderung oder ausdrückliche Feststellung der vereinbarten
Entschädigung gestellt haben, keinen Zweck haben würde.
Insofern aber die Entbehrlichkeit der Entschitdignngsfeststellung etwa
auf den Fall beschränkt werden soll, dass zwischen dem Unternehmer
und dem Eigenthümer vereinbart worden sei. die Entsehadigungsfrage
solle „unberührt" bleiben, würde dagegen einzuwenden sein, dass es damit
dem Belieben des Unternehmers und des Eigentümers überlassen werden
würde, zu bestimmen, was unter der Durchführung des Enteignungsver-
fahrens im Einzelfalle zu verstehen sei, obwohl davon der Eintritt der
für die Realberechtigten wichtigsten Rechtswirkungen (§ 46) abhängt. Die
Interessen der Realberechtigten kommen, wie Fritsch (a. a. O. S. 516) mit
Recht hervorhebt, der Hauptsache nach nur bei der Berechnung und Ver-
wendung der Entschädigung in Betracht. Um so weniger wird man aber
Anträge der Realberechtigten, die gerade diese betreffen, je nach der
Abrede des Unternehmers und Eigenthümers unberücksichtigt lassen
dürfen.
Zur Begründung der Forderung, dass im Falle der §§ 16, 46 stets
die Vollziehung der Enteignung stattfinden müsse, wird ausgeführt, dass
es ohne sie dem Verfahren an einem Abschlüsse fehlen würde, dass dafür
gesorgt werden müsse, dass die Entschädigung, auf welche die Real-
berechtigten zum Ersätze für den Untergang ihrer Rechte verwiesen wür-
den, thatsächlich der Verfügung sowohl des Eigenthümers als des Unter-
nehmers entzogen werde, und dass eine genaue Bestimmung des Zeit-
punktes not h wendig sei, mit welchem sich das Erloschen ihrer Rechte
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1182 Die Rechts Wirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheilin^
vollziehe (a. a. O. S. 518, 519). Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, da&
diese Grande ebenso auf den Fall der Vereinbarung nach §§ 26, 46 zu-
treffen, dass aber hier nach der unzweideutigen und klaren Vorschrift de»
§ 46 die Rechtswirkungen des § 45 bei Erfüllung der gesetzmässiger
Voraussetzungen ohne weitere Bedingungen und namentlich auch ohn«
die Vollziehung der Enteignung eintreten (vergl. im übrigen .S. 1193ft\
Dasselbe gilt von der unter Anziehung des § 16 erfolgten Erwähnmuj
der „vereinbarten (§§ 16, 26) Entschädigungssumme14 im §32, weil daseltei
auch der § 26 angezogen wird.
Können diese Ausführungen die Nothwendigkeit der Vollziehung dtr
Enteignung im Falle einer Vereinbarung nach §§ 16, 46 nicht beweisen,
so ist sogar dem Inhalte der §§ 30 und 32 zu entnehmen, dass die Eat
eignung ohne Feststellung der Entschädigung Überhaupt nicht stattfinden
darf. Die Vollziehung der Enteignung setzt nach § 32 — von den dring-
lichen Fällen 'des § 34 abgesehen — immer die Erledigung des nach
§ 30 vorbehaltenen Rechtswegs, der diesen Rechtsweg zulassende § 30
aber wiederum die „Entscheidung der Regierung", d. i. eine vorläutit:
festgestellte Entschädigung voraus. Fehlt es an der letzteren, so ist daher
die Erfüllung jener nach § 32 für die Vollziehung der Enteignung in
erster Linie massgebenden Voraussetzung nicht möglich, und die Entei?
nung kann nicht ausgesprochen werden. Auch würde eine Enteignung»
erklärung ohne solche Feststellung zur Folge haben, dass die Realberecb
tigten ihr gesetzmässiges Klagerecht verlieren. Denn der Rechtsweg nacb
§ 30 ist ihnen ohne die vorausgesetzte „Entscheidung der Regierung'
verschlossen, der Rechtsweg nach § 46 Satz 2 aber nicht geöflfnet, weil
die Rechts Wirkungen des § 45 dann schon auf Grund der Enteignung
gemäss §§ 32, 33, 44, 45 eintreten und die Anwendung des § 46. welcher
nur die Folgen des vertragsmässigen Eigenthumsüberganges durch Auf
lassung regelt, nicht mehr in Frage kommt. Treten ferner die Rechts
Wirkungen des § 45 bei Vereinbarung des Eigenthumsüberganges nach
§ 16 immer schon auf Grund der Enteignung (§§ 32, 33, 44, 45) ein, so
erscheinen die Vorschriften des § 46, insoweit sie sich auf die Einigung
nach § 16 beziehen, überflüssig, was aber ohne weiteres nicht angenommen
werden darf (vergl. S. 1179). Dass der Enteignungsbeschluss die vorg-än^ige
Feststellung der Entschädigung erfordert, entspricht übrigens lediglich
dem neunten Artikel der Verfassungsurkunde, wonach das Eigenthum
nur gegen vorgängige (§ 32), in dringenden Fällen (§ 34) wenigstens
vorläufig festzustellende Entschädigung entzogen oder beschränkt werden
darf (vergl. Bericht der Kommission des Hauses der Abgeordneten.
Drucksachen von 1871—72, Band III No. 223 S. 31, 33 und 35).
Die Forderung, dass die Vollziehung der Enteignung im vorliegenden
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Die Reohtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten. 1183
Falle in dein Ausspruche bestehen solle, dass die auf dem Grundstücke
haftenden privatrechtlichen Verpflichtungen erloschen seien, wird von
Fritsch (S. 520, 521) aus der Berechtigung des Unternehmers zur Stellung
des Enteignungsantrags gegen den Eigenthümer hergeleitet, da er nach
der Rechtsregel, „in majore minus" auch für befugt erachtet werden müsse,
den Enteignungsantrag auf die Regelung der Rechte Dritter zu beschränken.
Das Gesetz kennt indessen nur zwei Arten der Enteignung: die Entziehung
oder Beschränkung des Grundeigenthums und die Entziehung oder Be-
schränkung der Rechte am Grundeigenthume. Die erste Art wird als der
Normalfall im Gesetze geregelt, fttr die zweite Art gelten nach § 6 die
gleichen Bestimmungen. Diese können selbstverständlich nur analoge
Anwendung finden. So kann die Feststellung der Entschädigung, die im
ersten Falle auf den Werth des Grundstücks geht, im zweiten Falle nur
den Werth des zu entziehenden oder zu beschränkenden Rechtes be-
treffen. Die Vollziehung der Enteignung (Enteignungserklärung), welche
im ersten Falle die Enteignung des Grundstücks, d. h. die Entziehung oder
dauernde Beschränkung des Grundeigenthums ausspricht, kann im zweiten
Falle nur auf die Enteignung der Rechte am Grundeigenthume, d. h. deren
Entziehung oder dauernde Beschränkung lauten. Die Annahme eines
weiteren Enteignungsverfahrens zur Beseitigung der Rechte Dritter findet
im Gesetze keine Stütze, kann insbesondere schwerlich aus dem Sehluss-
satze des § 16, dessen Fassuug augenscheinlich dazu Anlass gegeben hat,
hergeleitet werden. Das Gesetz spricht nicht von einem Enteignungs-
verfahren zur Regelung der Rechte Dritter. In dem Wortlaut: „es kann
behufs Regelung der Rechte Dritter die Durchführung, des förmlichen
Enteignungsverfahrens vorbehalten werden" wird die Regelung der Rechte
Dritter nur als Beweggrund für den Vorbehalt in Bezug genommen und
der Vorbehalt der Durchführung nicht eines besonderen, sondern ledig-
lich des förmlichen Enteignungsverfahrens zugelassen.
Jene Annahme würde ferner mit der Vorschrift des § 6 nicht ver-
einbar sein. Das daselbst behandelte Verfahren zur Entziehung und Be-
schränkung der Rechte am Grundeigenthume findet grundsätzlich nur
unter der Voraussetzung statt, dass die zu enteignenden Rechte am Grund-
eigenthume seiner Benutzung zu dem öffentlichen Zwecke entgegenstehen
(Loebell S. 39, Eger I S. 94, Dalcke S. 50). In dem von Fritsch jederzeit
— auch ohne Vorbehalt — für zulässig erachteten besonderen Verfahren
zur Beseitigung der Realrechte würde es zu dem nämlichen Zwecke der
Erfüllung dieser Voraussetzung nicht bedürfen, was zu einem unlösbaren
Widerspruche mit § 6 führt.
Andrerseits kann das vorzubehaltende Verfahren aber auch nicht
«las Verfahren zur Entziehung der Rechte nach § 6 sein, schon weil die
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1 184 Die Rechts Wirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheilür c:
Voraussetzung dafür meist fohlen wird. Denn die Belastung eines Qrt:rj-!
Stücks mit privatrechtlichen Verpflichtungen ist an sich kein Hind-mi-
für seine Benutzung zu dem Unternehmen, wie denn nach § 4f> «■■irr
die Uebernahme solcher Verpflichtungen durch den Unternehmer »!>■
drücklich vorgesehen ist. Das Gesetz will aber offenbar ausnahmsloser: :
Vorbehalt und die Durchführung des Verfahrens zulassen.
Es wäre überdies nicht verstandlich, weshalb das Gesetz die [>ur 1
führang eines lediglich gegen Dritte gerichteten Enteignungsverfahn
zur Entziehung der Rechte am Grundeigentum in einem zwischen du
Unternehmer und dein bisherigen Eigenthümer abzuschliessenden Venn:»
zum Gegenstand eines Vorbehaltes habe machen wollen. Endlieh wüH r I
die auf Antrag eines Nebeubereehtigten (§ 11) oder des Eig»*ntliüra'->
nach § 2!) Abs. 2 zu bewirkenden Feststellungen, die unzweifelhaft zu
„Kegelang der Rechte Dritter1* gehören, in einem besonderen Verfahr --l
zur Entziehung von Rechten nicht möglich sein, da von dem _W.rr<
des enteigneten Grundeigentums" oder von der „für das Eigenthun] f*>.
gestellten Entschädigungssumme4' in einem solchen nicht die Red«- ;>r
Hiernach kann es sich im Schlusssatze des § ltf nur um da?
den Eigenthümer gerichtete Verfahren zur Enteignung des Orund-ttB-
handeln. Inder That ist eine Vereinbarung darüber, ob di.ses V r
fahren unter Umstanden noch durchgeführt werden könne, nicht über-
flüssig, sondern für das in Rede stehende Vertragsverhältniss von ^<f
lieher Bedeutung, weil die Vereinbarung der Abtretung d«s Eigenthnc*
gerade die Abstandnahme von der Durchführung des Enteignungsverfihn
bezweckt, sodass ohne den Vorbehalt nach dem Sehlusssatze dos $ ln
welcher die Durchführung des Enteignungsverfahrens trotz und neben tk
Vereinbarung der Abtretung des Eigenthums offen halt, der Unternahm' T
wenn nicht öffentlich-rechtlich, so doch vertraglich gehindert >•'''
würde, die Regelung, insbesondere Beseitigung der Realreclite im \ "
waltungswege herbeizuführen, sofern nicht etwa in letzterein Falle sn-
nahmsweisi- die Voraussetzungen für das Verfahren zur Entziehung <k
Rechte nach 4; l> vorliegen sollten.
Seydel t.S. 112. 113) hält, abgesehen von etwaigen Ansprachen <k
Nebeubereehtigten (S 11). auf welche sich der Beschluss nach S '*"r-
erstrecken hätte, die Feststellung der Entschädigung durch die EnteigT.un-^
behördc für entbehrlieh, da es genüge, in dem Beschlüsse zu konstant-*
dass die Entschädigungsfrage zwischen Unternehmer und Eigeuthün^r
im Wege der Vereinbarung ihre Erledigung gefunden habe. Die ^
denken, welche dagegen bestehen, dass über die im Venvalrnngsverfokr*
rechtzeitig gestellten Anträge der Realberechtigten ohne weiteres hin«1-'
gegangen werden soll, sind schon hervorgehoben worden. Auch eiit>^
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Die Kechlfiwirkungeu der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten. | 185
die Frage, welchem Zwecke der verlangte rein formale Beschluss des
Bezirksausschusses namentlich in der Mehrzahl der Fälle, wo Ansprüche
Nebenberechtigter (§ 11) nicht vorhanden sind, dienen soll. Seydel ver-
schliesst sich denn auch den Gründen, welche unter Umstanden für die
Feststellung der Entschädigung sprechen, nicht. Er zögert nur, sich dafür
zu erklären, weil aus der Fassung der §§ 45 und 46 der Einwand dagegen
erhoben werden könnte, dass, wenn über die zu gewährende Entschädi-
gung eine Vereinbarung stattgefunden habe, nunmehr ohne weiteres
ebenso wie nach § 4f> die durch Beschluss der Enteignungsbehörde fest-
gestellte, so nach § 46 die vertragsmässig vereinbarte Entschädigung
rücksichtlich der Ansprüche Dritter an die Stelle des enteigneten bezw.
abgetretenen Grundstücks treten müsse. Dieser Einwand greift aber hier
nicht durch, weil er den § 46 ohne weiteres auwendet, obwohl derselbe
mit Bezug auf § 10 nur unter Voraussetzungen anwendbar ist, deren
Inhalt erst klargestellt werden soll. Der Einwand behandelt die Bedin
guiigen für den Eintritt der Rechtswirkungen der §§ 46, 45 iui Falle des
§16 als erfüllt, wenn nur über die zu gewährende Entschädigung eine
Vereinbarung stattgefunden hat, während zu jenen Bedingungen die „Durch-
führung des Enteignungsverfahrensu gehört, und gerade in Frage steht,
was unter dieser Bedingung zu verstehen und wann sie als erfüllt an-
zusehen sei.
Die Ausführungen von Bähr und Langerhans vS. 60, 112,
sowie von Dalcke (S. 80 tt'.. 132) lassen eine bestimmte Ansicht über die
Frage nicht erkennen.
Das Ergebniss der Gcsetzesauslegungen geht dahin, dass jeder Aus-
leger die Bedingung der Durchführung des Enteignungsverfahreus anders
auffasst. Bald wird darunter nur das Planfeststellungsverfahren verstanden,
bald das Entschädigungsfeststellungsverfahren und zwar dieses einerseits
immer ohne, Andrerseits immer mit Feststellung der Entschädigung, im
letzteren Falle wiederum unter Feststellung der vereinbarten oder unter
Feststellung einer anderen Entschädigung, bald die Durchführung' des
Knteignungsverfahrens mit allen seinen Formen und Abschnitten.
2. Der Zweck der Bedingung.
Die Frage, was unter der „Durchführung des Enteignungsverfahrens".
welche zur Abtretung des Grundstücks durch Vereinbarung zwischen dem
Unternehmer und dem Eigenthümer hinzukommen muss, um den Eintritt
der enteignungsrechtlichen Wirkungen des § 45 herbeizuführen, zu ver-
stehen sei, lässt sich nur beantworten, wenn auf den Zweck dieser Vor-
schrift des § 40 näher eingegangen wird. Die blosse Wortauslegung ohne
liücksicht auf die gesammte Hechts- und Sachlage führt zu keinem be-
Arrhir für Eisenbahnwesen. 1901. 78
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11 86 Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheilisrten
friedigenden Ergebnis*. Auch kann die Frage nicht auf Grund der Vor
schrift des Schlusssatzes des § 16, das» die Durchführung des förmlichen
Enteignungsverfahrens vorbehalten werden könne, entschieden werden
Diese steht zwar in unmittelbarer Beziehung zu § 46 und rauss sich mit
dessen Auslegung in üebereinstimmung befinden. Aber sie betrifft nur
einen Vorbehalt, ist lediglich vorbereitender Natur und nur insofern
von Bedeutung für die Bedingung des § 46, als sie deren Erfüllung er
möglicht.
Bei der Prüfung der Frage ist demnach von dem Inhalte des § 4H
auszugehen. Hiernach treten die rechtlichen Wirkungen des 4? 45 auch
bei „Abtretung des Grundstücks durch Vereinbarung zwischen Unter
nehmer und Eigenthünierw ein, „und zwar in Gemässheit des § 16 unter
Durchführung des Enteignuugsverfahrens oder in Gemässheit des § 26"
Was die Vereinbarung nach § '26 anbelangt, so hat nach der Vorschrift
dieses Paragraphen „der Kommissar eine Vereinbarung der Betheiligten zu
Protokoll zu nehmen und ihnen eine Ausfertigung auf Verlangen zu er
theilen. Das Protokoll hat die Kraft einer gerichtlichen Urkunde. In
Bezug auf die Kcchtsverbindlichkeit der vor dem Kommissar abge
schlossenen Verträge kommen die Bestimmungen des § 17 Abs. 2 bis f>
zur Anwendung1".
Die Vereinbarung nach § 16 betrifft in erster Linie den Gegenstand
der Abtretung und erfolgt regelmässig schon vor Einleitung des Plan
feststellungsverfahrens. Die Vereinbarung nach § 26 erfolgt dagegen im
Verfahren zur Feststellung der Entschädigung und wird demnach in erster
Linie die Höhe der Entschädigung betreffen. Beide können sich aber
auch auf die Verpflichtung zur Uebertragung des Eigenthums an dem zu
enteignenden Grundstück erstrecken. § 46 hat nur diesen Fall im Auge
Er setzt voraus, dass die „Abtretung des Grundstücks durch Verein
barung zwischen Unternehmer und Eigenthümer erfolgt" und ebenso, da*>
die „Entschädigungssumme" „zwischen Unternehmer und Eigenthümer
vereinbart" ist. und zwar in beiden Fällen, bei der Vereinbarung nach
§ 16 wie nach § 26. Mit dieser Voraussetzung werden beide Verein-
barungen in Parallele gestellt und die enteignungsrechtlichen Wirkungen
des § An in beiden Fällen an den Eigenthumsübergang geknüpft, jedoch
mit dem Unterschiede, dass sie bei der Vereinbarung nach £ 26 <>hn«
weiteres eintreten sollen, dagegen bei der Vereinbarung nach § 16 nur
„unter Durchführung des Enteignungsverfahrens". Mit anderen Worten:
die Vereinbarung nach § 16 bedarf noch einer Ergänzung durch «las Ent
ei gnungs verfahren, um auch ihrerseits die im Falle deB § 26 mit dem
Eigenthumsübergang eintretenden Folgen herbeizuführen. Da es nun aber
keinen Sinn haben würde, im Falle des § 16 mit der sachlichen Vorsiw-
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Die Rechtewirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der BetheiJiglen. 1 187
Hetzung für den Eintritt dieser Folgen über dasjenige hinauszugehen, was
im Fall«- des § 26 als ausreichend erachtet worden ist, das Gesetz viel-
mehr bei der unterschiedlichen Behandlung beider Vereinbarungen nur
beabsichtigt haben kann, die gleichen Folgen an die gleichen Voraus-
setzungen zu knüpfen, so kann jene die Durchführung des Enteignungs-
verfahrens betreffende Ergänzung nur in der Wahrimg derjenigen gesetz-
lichen Formen bestehen, durch deren Erfüllung die Vereinbarung des § 16
in allen wesentlichen Beziehungen der Vereinbarung des § 26 gleich wird.
Die Bedingung kann mithin nur bezwecken, die zwischen beiden
Vereinbarungen bestehenden Unterschiede auszugleichen.
Es fragt sich deshalb, worin die beiden Vereinbarungen sich wesent-
lich von einander unterscheiden, ob nur in ihrem Verhältnisse zum Ent
eignungsverfahren, sodass nur der Vorsprung der Vereinbarung nach
§ 26 in Bezug auf das Verfahren oder noch in einer sonstigen Be-
ziehung, sodass noch ein weiteres zu ihrer Gleichstellung ausgeglichen
werden raüsste.
Nun ist zwar der Unterschied, das» die Vereinbarung nach § 16
ohne, diejenige nach $ 26 dagegen unter Mitwirkung der Enteignung«
behorde zu Stande gekommen ist (Eger II S. 481), vorhanden; aber dieser
Unterschied betrifft ihre rechtliche Wirksamkeit nicht und ist weder für
die Höhe der Entschädigung, noch für den Eigenthumsübergang wesent-
lich, sondern mehr äusserlicher Art
Auch bei einer Einigung nach § 16 können, wenn sie innerhalb des
Planfeststellungsverfahrens stattfindet, die Enteignungsbehörden sachlich
mitgewirkt haben, es ist ihnen das sogar im Verwaltungswege ausdrück
lieh anempfohlen worden. Dagegen braucht die Enteignungsbehürde im
Falle des § 26 mit den Betheiligten sachlich überhaupt nicht verhandelt,
sondern braucht nur die von den Betheiligtcn selbst unter einander zu
Stande gebrachte Vereinbarung zu Protokoll genommen zu haben.
In der That sind beide Vereinbarungen an sich nach Form und
Inhalt gleiehwerthig. Beide werden im Rahmen des Enteignungsgesetzes
abgeschlossen, und zwar über Grundstücke, die nach dem feststehenden
Plane der Enteignung unterliegen. Beide müssen neben der Abrede über
die Höhe der Entschädigungssummen die Verpflichtung zur Ucbertragung
des Eigenthums enthalten. Die erleichternden Vorschriften des § 17
Abs. 2 -f> kommen auch den Vereinbarungen nach § 26 zu statten. Anderer-
seits ist die Bestimmung des § 26 Abs. 2, dass das über eine Vereinbarung
der letzteren Art aufzunehmende Protokoll die Kraft einer gerichtlichen
oder notariellen Urkunde habe, gegenüber den Vereinbarungen nach § 16
ohne Bedeutung. Denn der Grund der früheren Motive zu dieser Be-
stimmung des Gesetzentwurfs: „damit der Vertrag zur Eintragung de»
78*
1 188 Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligtrn
Eigentnuniswechsels genüge11 traf schon bei der Verabschiedung de» Ge-
setzes nicht mehr zu (Loebell S. 130). Di«* Vereinbarung nach § in Iwi
nach wie vor dieselbe R«'chtsverbindlichkcit. wie eitn* Vereinbarung iwrli
§ 26. (§ 313 d«-s Bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 12 § 1 Abs. ■> d->
Prcussischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. In
beiden Fällen ersetzt die Vereinbarung nicht den dinglichen Vertrag,
sondern begründet nur einen Anspruch auf dessen Vornahme nach Maß-
gabe des § 925 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Planck. Bürgerlich« !, <;.->etz
buch, Bd. II S. 85). In beiden Fällen ist nach wie vor die Auflassung un l
Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich. • V«-rgJ.
Seydel S. 164-167 und Eger II S. 232, 233, 236).
Da beide Vereinbarungen an sich nach Fonn und Inhalt gk*icliwertliLr
sind, so kann der wesentliche Unterschied zwischen ihnen nur in ihnni
Verhältnisse zum Enteignungsverfahren, d. h. in derjenigen Durchführung
des Enteignungsverfahrens bestehen, welche bei der Vereinbarung nach
§ 26 schon stattgefunden hat, der Vereinbarung nach § 16 aber, du- in
der Regel vor Einleitung des förmlichen Verfahrens zu Stande k«>mnn.
noch fehlt.
Wird das Enteignungsverfahren im Falle des § 16 in denisrlb»-!
Masse durchgeführt, wie im Falle des § 26, so ist durch Xachlnduni:
alles Wesentlichen, was dort fehlte, hier aber schon vorhanden war. du
lediglich auf dem Verhältnisse beider Vereinbarungen zum Enteignung
verfahren, insbesondere auf dem Vorsprunge der Vereinbarung nach ^ -'■
in diesem Verfahren beruhende Unterschied ausgeglichen. Beide Verein-
barungen stehen dann in allen wesentlichen Beziehungen einander gleii-h.
Die für den Eintritt der Rechtswirkungen der §§ 46, 45 bei der VTeivinbarung
nach $ 26 massgebende sachliche Voraussetzung ist auch bei der Verein-
barung nach § 16 erfüllt und «-s muss damit die für den Eintritt jcin-r
Rechtswirkungen im Falle der §§ 46, 16 vorgeschriebene Bedingung d«'r
„Durchführung des Enteignungsverfahrens14 als eingetreten erachtet werd«-r
3. Die Durchführung des Enteignungsverfahrens im Fall«4 des § -><
Nachdem die Feststellung der Entschädigung beantragt ist, tind»-'
vor dem Kommissare des Regierungspräsidenten ein Termin zur VYr
handlung mit den Betheiligtcii statte zu d«*m «1er Unternehmer, der Eigen
thümer und NYbenberechtigt«', welche sich zur Theilnahme am Verfahren
gemeldet haben, geladen, während alle übrigen Betheiligten «lurch * »ttetiT
liehe Vorladung aufgefordert werden, ihre Rechte im Termine wahrzu-
nehmen. Zur Verhandlung werden Sachverständige zugezogen , deivn
Gutachten in der Regel zu Protokoll erklärt wird. Den Betheiligteu i*
Gelegenheit zu geben, sich über das Gutachten auszusprechen (§§24-2*
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Di* Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Bethel igten. H89
Hierauf ergeht die Entscheidung des Bezirksausschusses (§ 29), gegen
welche der Rechtsweg offensteht (§ 30). Nach dessen Erledigung wird
die Enteignung des Grundstücks ausgesprochen und gleichzeitig im Wege
de!* Ersuchens die Eintragung des Eigen thumüberganges im Grundbuch«
herbeigeführt (Vollziehung der Enteignung, §§ 32. 33).
Bei einer Vereinbarung der Betheiligten nach $ 26 ist das Ver-
führen mindestens bis zur kommissarischen Verhandlung gediehen.
Zu den Betheiligten gehört hier nicht nur der Unternehmer und der
Eigenthümer. wie in der Regel bei der Einigung nach § 10, wo
der Letztere noch vor Einleitung des Verfahrens lediglich vermöge
seiner Verfügungsfreiheit über das abzutretende Grundstück mit dem
I'nternehmer verhandelt. (Vergl. Erkenntnis» des Reichsgerichts vom
11. März 1889. Entsch. Band 24, S. 207). Die „Dritten" treten im Plan-
feststellungsverfahren meist erst durch Erhebung von Einwendungen nach
öffentlicher Ladung gemäss § 19 in den Kreis der Betheiligten ein und
sind auch erst infolgedessen berechtigt, als ..Betheiligte" die Rekurs-
heschwerde einzulegen (§ 22). Weil demnach bei der Vereinbarung
des Eigenthmnsüberganges nach § 10 nur die Beziehungen zwischen
dem Unternehmer und dem Eigenthümer geregelt zu werden brauchen,
ist im Schlusssatze des §'10 die Regelung der Rechte „Dritter", die nicht
unbedingt zu den Betheiligten im Sinne des $ 10 gehören, besonders
berücksichtigt.
Zu den Betheiligten im Sinne des 4} 20 gehören dagegen jedenfalls
alle diejenigen, welche ..an dem zu enteignenden Grundstücke berechtigt"
und nach unmittelbarer oder öffentlicher I^adung im kommissarischen
Termine zur Wahrnehmung ihrer Interessen erschienen sind (4? 25 Abs. 0).
Dien können sein: Nutzung«-. Gebrauchs- und Scrvitutberechtigte. Pächter
und Miether ulie Neben berechtigten des § 11). sowie die Hypotheken- und
Grundschuldglanbiger, kurz die Realbereclitigten (vergl. § 4f> Abs. 2'.
Sie sind befugt, mit Bezug auf die Feststellung der Entschädigung,
u. a, auch hinsichtlich der für die Abschätzung erheblichen Punkte, sowie
mit Bezug auf die Auszahlung und Hinterlegung der Entschädigung
selbständig Antrage zu stellen (t? 25 Abs. 3. 4. 6: Bericht der Kommission
des Abgeordnetenhauses vom 19. Dezember 1873, vergl. Loebell 8. 134;
Erlass des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 14. April 1882.
Seydel S. 170: Behring S. 002).
Die Vereinbarung der Betheiligten braucht nur die Höhe der Knt-
xhadigung zu betreffen. Da mangels einer Vereinbarung über den
Kigenthumsübergang alsdann die Vollziehung der Enteignung nothwendig
wird, sn bedarf es hier eines Beschlusses des Bezirksausschusses nach
§ 29. der auf die Feststellung der vereinbarten Entschädigung, welche
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1 190 Die Ueehtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betbeilisten
für die Entcignungsbchorde massgebend bleibt, lauten muss, wogegen
den Retheiligten, namentlich denjenigen, welche an der Verhandlung
nicht theilgenoinmen haben, der Rechtsweg offen steht (vergl. Erkenntnis*
des Reichsgerichts vom 80. Juni 1881 , EnUsch. Band 5, S. 282V Erst
nach dessen Erledigung kann, sofern nicht etwa die Dringlichkeit be
schlössen wird (§ 34), die Enteignung ausgesprochen werden. Ist der
Rechtsweg erledigt oder wird die Dringlichkeit beschlossen, so wurde
übrigens die vereinbarte Entschädigung, welche durch Beschluss fest
gestellt, worden ist, sofern nicht etwa im Rechtswege auf eine andere
Entschädigung erkannt sein sollte, zu hinterlegen sein. Diese Hinter
legung entspricht den Vorschriften der §§ 32 und 34 und kann mithin
auf die Worte, dass die „vereinbarte" Entschädigungssumme zu hinter
legen sei (§ 32), bezogen werden.
Hei der gegenwärtigen Untersuchung steht aber nur eine Verein
barung in Frage, bei welcher die Voraussetzungen des § 46 erfüllt sind,
nämlich die Vereinbarung über die Ilfthe der Entschädigung und die An
tretung des Eigenthums.
Kommt eine solche zu Stande, so ist der Antrag des Unternehmer»
auf Pest-stellung der Entschädigung und — im Hinblick anf die Vor
schriften der §§ 20, 4(1 — zugleich der weitere Antrag auf Vollziehung
der Enteignung, die übrigens ohne Entscheidung nach § 29 nicht «n
gängig wäre (vergl. §§ 30, 32). gegenstandslos geworden. Das Verfahre
findet ein vorzeitiges, aber natürliches Ende und die Enteignungsbehrtnl*1
hat es mangels entgegenstehender Anträge des Unternehmers <>hiir
weiteres einzustellen (vergl. Seydel S. 1(50). Eine solche Vereinbar™?
der Bctheiligten ist aber nur dann vorhanden, wenn der Unternehmer
mit dein Eigenthümer die Hohe der Entschädigung und die Abtretung
des Eigcuthums vereinbart hat und die übrigen Betheiligten (die „Dritten*
trotz ihrer Ladung im Termine nicht erschienen, oder zwar erschiener
aber keine selbständigen Anträge gestellt haben, über welche nach §
zu entscheiden w/lre, und demzufolge stillschweigend oder ausdrücklieh
der Vereinbarung beigetreten sind. Haben die „Dritten" (Rcalberechtigten)
keine Anträge dieser Art gestellt, so sind sie mit ihren Ansprüchen im
Verwaltungsverfnhren „präkludirtu (vergl. Erkenntnis* des Reichsgericht
vom 30. Juni 1S81, Entsch. Bd. :> S. 282).
Der Eigciithumsühcrgang findet auf drund der Vereinbarung durch
Auflassung und Eintragung der Rechtsänderung in das (»rundbuch stau
Es trelen die euteignungsrechtlicheii Wirkungen des § 45 nach der Vor
schriri des £ 4(> ein. Dein einzelnen Realberechtigten steht nach § *f>
Satz 2 in diesem Falle ein persönliches Klagerecht gegen den Unter
nehmer zu. soweit seine Forderung durch die vereinbarte Entschädi
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Die Rec htswirkungen der Enteignung im Falle der Kinigung der Betheiligten. 1191
gungssumme nicht gedeckt wird; sein Anspruch geht auf Erhöhung der
Entschädigung bis zur Deckung seiner Forderung un<l demgemass nur
auf Zahlung oder Hinterlegung des Ausfalls. (Loebell S. 200, 201,
Eger II S. 486, Seydel S. 284; Bähr und Langerhans S. 118).
Eine Vereinbarung der Betheiligten nach §§ 26, 46 Hegt dagegen
nicht vor. wenn Dritte" im Termin erschienen sind und selbständige
Anträge gestellt haben, über welche nach § 29 zu entscheiden ist.
Ist das geschehen, so können die Antragsteller verlangen, dass ihre
Anträge nicht unerledigt bleiben. Hinsichtlich der Nebenbereehtigten
muss dies durch § 20 sogar als ausdrücklich vorgeschrieben angesehen
werden. Aber auch die übrigen Realberechtigten haben »-in Recht auf
die administrative Fürsorge und Feststellung nach Vorschrift der §§ 25 ft".,
sei es dass sich ihre Antrage nur auf die Feststellung der Entschädigung
oder nur auf deren Auszahlung und Hinterlegung oder auf beides be-
ziehen. Die Beseitigung der Rechte Dritter ist wenigstens der Sache
nach ebenfalls eine Enteignung (vergl. Gleim, Der privatreehtliche
Charakter der Enteignung. Archiv für Eisenbahnwesen 1885. S. 61). Es
ist daher nicht zulässig, über die Anträge dieser den Rechtswirkungen
der Enteignung unterliegenden Dritten ohne weiteres hinwegzugehen.
Die Enteignungsbehörde ist nicht berechtigt, das Enteignungsverfahreu
hier abzubrechen; es sei denn, dass der Unternehmer seinen Enteignung«-
antra g zurückzöge, was aber die Unanwendbarkeit der enteignungsrecht-
lichen Vorschriften und namentlich des § 46 zur Folge haben würde.
Vielmehr muss über die rechtzeitig gestellten Anträge der Realbereehtigten
gemäss § 29 entschieden werden (vergl. Loebell S. 185. 200; Eger II
S. 40, 41, 281. 404. 405, 477. 478; Bähr und Langerhaiis S. 112, 118;
auch Seydel S. 288, dessen Ausführung, dass in den Fällen der 20, 46
den Nebenberechtigten in dem stattgehabten Schätzungsverfahreu bereits
Gelegenheit zur Wahrnehmung ihrer Rechte gegeben sei. wohl nur in
diesem Sinne zu verstehen ist: vergl. auch die. Ausführungen im Erkennt
nisse des Reichsgerichts vom 15. Januar 1880, Entsch. Band. 1, S. 174. die
sich zunächst auf das Eigenthum beziehen, aber auf die Realrechte, deren
Beseitigung der Sache nach gleichfalls eine Enteignung ist, ebenso
Anwendung finden müssen).
Die Frage, ob die infolge solcher Anträge festgestellt!' Eutsehadi-
gung auch für das Vertragsverhältniss zwischen dem Unternehmer und
dem Eigenthümer, welche schon eine andere Entschädigung vereinbart
hatten, massgebend sei. ist nach dem Inhalte der Vereinbarung zu br-
arthcilen, jedenfalls ist aber die festgestellte Entschädigung zu hinter
legen (vergl. S. 1200).
Gehen die Anträge der Realberechtigten auf die Feststellung -der.
1 1H2 I>ip Recht« Wirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Bethnüp«
vereinbarten Entschädigung oder betreffen sie ausschliesslich «leren
Hinterlegung, so ist in den nach § 29 zu fassenden Heschluss di»- r>r
einharte Entschädigung aufzunehmen. Wird die letztere durch Erledig-
des Rechtswegs (Fristablauf. Verzieht, rechtskräftiges Unheil) zur en-l
gültigen, oder ergeht der Dringlichkeitsbeschluss nach § »4. so h>*.-
weitere Fülle für die in $ 32 erwähnte Hinterlegung der „vereinbarten"
Entschädigung vor.
Weil hier eine Entscheidung nach >? 20 ergangen ist. steht <i»-n B<
theiligten. und zwar auch denjenigen, welche im Termine nicht erschien?,
sind, dagegen nach Vorschrift des § 30 der Rechtsweg offen (v«r?l
Erkenntnis* des Reiehsgerichts vom 25. April 1801. Entsch. Band >
S. 263).
Hiermit ist aber das Enteignungsverfahren nicht abgeschlossen I>*
eine Vereinbarung nach § 26 nicht zu Stande gekommen ist. hat es
natürliches Ende noch nicht gefunden. Sollen die Rechtswirkunpn dt-
i? 45 bei den Realberechtigten eintreten, so kann dies nicht auf Orarvi
des § Mi geschehen, schon weil es an der vorausgesetzten VercinUniB:
nach 4j 26 fehlt. Dass bei Feststellung der Entschädigung nach § 21» mi'
«lern dann offen stehenden Rechtswege nach § 30 aber § 46 nicht An-
wendung finden kann, ergiebt sieh ferner daraus, dass sonst den R»*l
berechtigten nach $ 46 Satz 2 noch die persönliche Klage neben den
Rechtswege nach § 30 zustehen würde, dass sie mithin eine doppelt-
Klage haben würden. Dass das Gesetz hier neben der Klage auf sr
richtliche - endgültige — Feststellung der Entschädigung noch sollt'"
eine persönliche Klage auf Deckung der Forderung des einzelnen Re«
berechtigten zugelassen haben, kann nicht angenommen werden. Pv
Klage aus § 16 ist offenbar nur für den Fall gegeben, dass der Recht-
weg nach ij 30 nicht offen steht. Die Anwendung der 29, 30 schliß
demnach die Anwendung des 5j 46 ohnehin aus. Die Rechiswirkuup
der Enteignung können hier nur auf Grund der Vollziehung der En*
eignung <§ 32) eintreten, die erst nach Erledigung des Rechtsweg
vorbehaltlich der Dringlichkeit ($ 34^» — und nach Hinterlegung der Km
Schädigung zulässig ist. Ist etwa schon, was indessen aus naheliege'
Gründen kaum anzunehmen wäre, das Eigenthum im Wege der Auflag
übergegangen, so würde das weiter keine Wirkung äussern, als dass >h-
nach § 33 herbeizuführende Eintragung des Eigen thumstibctgaDg«,> tr
zwischen gegenstandslos geworden ist. Die Realrechte erlöschen jren**
SS 32. 33. U. »5.
Wir kehren nunmehr zum Falle der Vereinbarung der Betheili^
nach 4? 26 zurück, wo die enteignungsrechtlichen Wirkungen anf G^^^,
des $ 46 eintreten.
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Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Beteiligten. 1198
Der Zeitpunkt, mit welchem das enteignete Grundstück von allen
darauf haftenden privatrechtlichen Verpflichtungen frei wird, ist nach
§S 46, 44 der Eigenthumsübergang, welcher mit der Zustellung des Ent-
eignungsbeschlusses stattfindet. Im Falle der §§ 46, 45, wo ein Ent-
eignungsbeschluss nicht ergangen ist, kann das nur in analoger Anwen-
dung dieser Vorschrift der Eigenthumsübergang durch Auflassung und
Eintragung in das Grundbuch sein. Jedoch muss vorher, entsprechend
den für den Enteignungsbeschluss massgebenden Voraussetzungen (Er-
ledigung des Rechtswegs und Hinterlegung der Entschädigung), die Ver-
einbarung der Hetheiligten und die Hinterlegung erfolgt sein.
Wahrend die Notwendigkeit der Vereinbarung schon im Hinblick
auf § 46 nicht zweifelhaft sein kann, bedarf die Forderung, dass der
Unternehmer auch im Falle der §§ 46. 45 die Entschädigungssumme zu
hinterlegen habe, noch der Erörterung.
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts tritt hier ebenfalls die
Befreiung des Grundstücks von den darauf haftenden Kealverbindlich-
keiten erst mit dem Zeitpunkt ein, in welchem dies nach 4} 45 im Falle
des durchgeführten Enteignungsverfahrens stattfindet , also, sofern Real-
lasten, Hypotheken oder Grundschulden auf dem betreffenden Grund-
stück haften, erst nach Hinterlegung des vereinbarten Ueberlassungs-
preises seitens des Unternehmers — 44, 48, 82, 86 und 87 — . Erst
nachdem diese Hinterlegung nachgewiesen ist, kann die Löschung der
Reallnsteii im Grundbuch erfolgen. (Entscheidung des Kammergerichtw
vom 16. Februar 1879, vergl. Seydel S. 209: Eger II S. 403 ff. Erlass
des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 4. Januar 1894, IV 7105).
Seydel (8. 209, 210) erachtet die Anwendung des § 37 — der den Unter
nehmer zur Hinterlegung der Entschädigung verpflichtet — auf diesen
Fall der Billigkeit entsprechend, indessen aus formalen Gründen nicht
für angängig, weil die gesetzliehe Wirkung des § 46 an eine solche Be-
dingung nicht geknüpft sei. und die Vorsehritt des § 37. wie sich aus
der rebersehrift des betreffenden Abschnittes ergebe, die „Vollziehung
der Enteignung" betreffe, in den Fällen des § 26 aber eine Enteignung
regelmässig nicht weiter stattfinde. Wenn dies in der Form auch zutrifft,
so ist doch andererseits zu beachten, dass § 48 — wonach bei Belastung
de« Grundstücks mit Reallasten, Hypotheken oder Grundschulden der
Eigenthümer über die Entschädigungssumme nur verfügen kann, wenn
die Realberechtigten einwilligen — die durch § 37 vorgeschriebene
Hinterlegung voraussetzt (Seydel S. 236, Bähr und Langerhans S. 113;
vergl. auch die Motive zu § 43 des Entwurfs, Drucksachen des Abgeord-
netenhauses 1871—72. Band I No. 6 S. 70). § 48 steht aber in demselben
Abschnitt über die Wirkungen der Enteignung, wie § 46. und wird des-
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1 194 Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheüigtwi.
halb unbedenklich mit jener Voraussetzung mich mif § 4(5 bezöget»
werden können. Ks ist dies nicht nur gerecht und billig, sondern die im
Falle des § iß Anwendung findende Vorschrift de* § 45 Abs. 2 (pretiuni
succedit in loeum rei) enthält in den §§ 48 und 37 erst ihr nothwe.ndige>
Korrelat, ohne das sie unwirksam und unverständlich wäre. Endlich
wird auch für die Notwendigkeit der Hinterlegung der vereinbarten Em
Schädigung zur Herbeiführung der Wirkungen der §§ 46. 45 die im § V2
erwähnte Hinterlegung der „vereinbarten (§§ 16, 26) Entschädigung
summe" in Bezug 'genommen werden dürfen , weil die Hinterlegung
gerade den Zweck hat, die Realberechtigten zu schützen, die Beseitigung
der Realrechte durch §§ 46. 15 der Sache nach auch eine Enteignung ist
und § 46 wenigstens mittelbar durch die §§ 45, 44 auf § 32 verweist.
Hierzu kommt, dass die Worte des § 32, die Enteignung werde aus-
gesprochen... wenn nachgewiesen sei. dass „die vereinbarte (§§ 16, 26',t
Entschädigung hinterlegt sei , als Voraussetzung für die Enteignung
erklämng unmittelbare Anwendung überhaupt nicht finden kennen. Pie
Forderung der Hinterlegung der Entschädigung bildet erst die zweite
Bedingung für die Vollziehung der Enteignung. Die erste Bedingung
fordert die Erledigung des nach § 30 vorbehaltenen Rechtswegs gegen
die „Entscheidung der Regierung", d. i. gegen die vorlaufig festgestellt^
Entschädigung. Diese Bedingung ist aber bei Vereinbarung der Ent-
schädigung ohne deren vorläufige Feststellung nicht erfüllbar, da der
nach § 30 vorbehaltene Rechtsweg gegen eine lediglich vereinbarte Ent
Schädigung nicht zugelassen ist. Ist ferner der Rechtsweg erledigt. *»
kann nur noch von einer endgültig feststehenden Entschädigung g<-
sprachen werden. Denn mit der Erledigung des Rechtswegs nach § 3e
wird zugleich immer eine vorläufig festgestellte Entschädigung voraus-
gesetzt (vergl. S. 1182), mag sie nun vereinbart gewesen sein oder nicht
Die vorläufig festgestellte Entschädigung aber muss — worüber der
Wortlaut des § 32 keinen Zweifel lässt — bei Erledigung des Recht-
wegs durch Fristablanf oder Verzicht ebenso als endgültig feststeher.«
erachtet werden, wie die durch rechtskräftiges Urtheil festgestellte. Di'
Forderung des i? 32, dass die „endgültig festgestellte Entschädigung" zb
hinterlegen sei, steht daher nicht nur mit der ersten Bedingung (Erledigung
des Rechtswegs > allein in 1 Übereinstimmung, sondern erschöpft ancti
schon den Inhalt der zweiten Bedingung (Hinterlegung der Entschädigung
sodass für die unmittelbare Anwendung der Worte, dass die „vereinbarte"
Entschädigung zu hinterlegen sei, kein Raum mehr bleibt. Für die Voll-
ziehung der Enteignung können sie mithin nur noch von nebensächlicher
Bedeutung sein. Die Kommission des Hauses der Abgeordneten hat di*>
Aufnahme dieser Worte lediglich mit den» Hinweis auf „die vorsn
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Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung d<r Bethciligten. i ]95
gegangenen Beschlüsse* begründet 'Drucksachen 1871 — 72 Hand III
No. 223 S. 33 und 51). Damit können hier nur die Beschlüsse zu § 17
(jetzt § 16) des Berichts genieint sein. Unter Beachtung des Gesammt-
ergebnisses dieser Beschlüsse <vergl. S. 1202 ff.) kann hiernach in den
Worten nur der Ausspruch gefunden werden, dass auch die nach § 16
oder § 26 vereinbarte Entschädigung hinterlegt werden könne und
müsse, wenn nach endgültiger (§ 32) oder vorläufiger (im Falle des § 34)
Peststellung der vereinbarten Entschädigung die Enteignung erfolgen
soll, oder aber — vermöge der Bezugnahme der §§ 46. 45, 44 auf § 32
— wenn ohne deren Feststellung gemäss § 46 die sonst mit der Ent-
eignungserklärung verbundenen Rechtswirkungen des § 45 eintreten sollen.
Sofern ausnahmsweise etwa die Auflassung und Eintragung des Eigen-
thumsüberganges schon vorher geschehen sein sollte, treten jene Wirkungen
erst mit der Hinterlegung der Entschädigung ein.
Im Anschluss an die Auflassung und Eintragung erfolgt die I^öschung
der von den Rechtswirkungen der §§ 46, 45 betroffenen Realrechte im
Grundbuch, wenn die Erfüllung jener Voraussetzungen nachgewiesen ist,
und zwar:
1. die stattgehabte Vereinbarung der Betheiligten nach Massgabe der
26, 46 durch Vorlage einer Ausfertigung des Protokolls der
Enteignungsbehörde, aus welcher neben der Vereinbarung über
die Abtretung des Grundstücks und die Höhe der Entschädigung
zu ersehen sein muss, dass die Ladung nach § 25 stattgefunden
hat, dass aber Realberechtigt«' im Termine selbständige Anträge,
über welche nach § 21» zu entscheiden wäre, nicht gestellt haben,
und dass das Verfahren daher eingestellt sei.
2. die Hinterlegung der vereinbarten Entschädigungssumme nach
§ 37.
Die Annahme, dass die Vereinbarung nach § 26 stets erst nach
Durchführung des PlanfYyststellungsverfahrens stattfinden könne (Eger II
8. 477, Loebell S. 200) erscheint nicht begründet. Dass die förmliche
Feststellung des Enteignungsgegenstandes im Verwaltungsverfahren (§ 21)
durch eine Einigung der Betheiligten ersetzt werden kann, ist oben
(8. 1171 ff.) bereits nachgewiesen worden. Insbesondere setzt das Gesetz
zum Zwecke der Einleitung des Verfahrens zur Feststellung der Ent-
schädigung, in dessen Verlauf eine Vereinbarung nach § 26 abgeschlossen
werden darf, keineswegs immer voraus, dass die förmliche Feststellung
des Planes gemäss §21 stattgefunden hat Vielmehr lässt § 24 als Grund-
lage für den Antrag auf Feststellung der Entschädigung alternativ die
Peststellung nach § 21 oder aber „eine sonstige Bescheinigung der Re-
gierung44 zu „im Hinblick auf den Fall freier Vereinbarung (§ 16), in
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1 Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheili&ten.
welchem eine definitive Feststellung des Planes nicht erfolgt ist4" (Bericht
der Kommission des Abgeordnetenhauses vom 4. März 1872, Drucksachen
1871—72, Band III No. 223 8. 27; Bähr S. 82 Note 4: vergl. die Aas
führungen von Fritseh a. a. 0. S. 515—517).
Die angestellte Untersuchung hat ergeben, dass im Falle der 46, 2tf
die enteignungsrechtlichen Wirkungen des § 45 eintreten, wenn das Y>r
fahren zur Feststellung der Entschädigung auf Grund der förmlichen Plan
feststcllung nach § 21 oder einer Einigung der Betheiligten über den
Gegenstand der Abtretung nach § 16 eingeleitet worden ist, die l^adung
aller Betheiligten zur kommissarischen Verhandlung nach § 25 stattgefun-
den hat. und eine Vereinbarung zwischen dein Unternehmer und den«
Eigenthümer über die Hohe der Entschädigung, sowie über die Abtretung
des Eigenthums zu Stande gekommen ist, ohne dass in der kommissari-
schen Verhandlung Realberechtigte Anträge, über welche nach § 29 zu
entscheiden wäre, gestellt haben, und wenn darauf nach Einstellung des
Verfahrens die vereinbarte Entschädigungssumme nach § 37 hinterlegt
und der Eigenthumsübergang durch Auflassung und Eintragung in das
Grundbuch bewirkt worden ist.
4. Die Durchführung des Enteignungsverfahrens im Falle des ij Hl.
Die Durchführung des Enteignungsverfahrens. welche nach § IC zu
«Vr durch Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Eigen-
thümer gemäss $ 10 bewirkten Abtretung des Grundstücks hinzukommen
muss. damit die Rechtswirkungen der Enteignung mit Bezug auf die
Realrechte eintreten, gestaltet sich demnach folgendermassen :
Die Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Eigenthümer
über die Abtretung des Grundstücks und die Höhe der Entschädigung
hat, entsprechend der Voraussetzung des § 4f>, schon gemäss 4j Hi statt
gefunden. Zugleich hat sie sich auf den Gegenstand der Abtretung mit
Zustimmung der zuständigen Staatsbehörde (§ 15) erstreckt, so dass es
der förmlichen Planfeststellung nach § 21 nicht mehr bedarf.
Im Falle der K>, 2<> war nun ausserdem erforderlich:
1. Die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung der Entüchädi
gung mit der I>adung aller Betheiligten zur kommissarischen Ver-
handlung.
2. Die Nichtsteilung von selbständigen Anträgen der Real berechtigten,
über welche nach § 29 zu entscheiden wäre, und infolgedessen
die Einstellung des Verfahrens.
3. Die Auflassung und Eintragung des Eigenthumsübergangc* nach
Hinterlegung der vereinbarten Entschädigungssumme.
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Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten. 1 \ [*7
Diese Voraussetzungen müssen hier ebenfalls erfüllt sein, um im
Falle der 4<>, IG die gleichen Rechtswirkungen, wie im Falle der 46.
2<» herbeizuführen.
Der Unternehmer stellt behufs Regelung der Rechte „Dritter* auf
Grund einer Bescheinigung des Regierungspräsidenten betreffs der Einigung
über den Gegenstand der Abtretung, sowie unter Vorlage der Verein-
barung über die Höhe der Entschädigung und die Abtretung des Grund-
stücks den Antrag auf Feststellung der Entschädigung. Der Antrag muss
das zu enteignende Grundstück und den Eigenthümer bezeichnen (§ 24
Abs. 2). Nur das gegen den Eigenthümer gerichtete Verfahren konnte
den Gegenstand eines Vorbehaltes in der Vereinbarung zwischen dem
Unternehmer und dem Eigenthümer bilden. Nur in diesem Verfahren
können die im § 29 Abs. 2 vorgeschriebenen Feststellungen hinsichtlich
der Ansprüche der Nebenberechtigten, welche zu den „Dritten" gehören,
deren Rechte nunmehr geregelt werden sollen, erfolgen (vergl. S. 1183,
1184).
Zu dem vor dem Kommissare des Regierungspräsidenten stattfinden-
den Termine werden der Unternehmer, der Eigenthümer und Neben-
berechtigte, welche sich etwa zur Theilnahme am Verfahren gemeldet
haben, geladen, alle übrigen Betheiligten öffentlich aufgefordert, ihre Rechte
im Termine wahrzunehmen. Betheiligt sind ausser dem Unternehmer und
dem Eigenthümer die Realberechtigten. Diese sind befugt im Termine
zu erscheinen und ihr Interesse an der Feststellung der Entschädigung,
sowie bezüglich deren Auszahlung und Hinterlegung zu wahren.
Sind im Termine Realberechtigte erschienen und haben sie in Wahr-
nehmung ihrer Interessen selbständige Anträge gestellt, so können sie
verlangen, dass darüber nach § 29 entschieden werde. Die Enteignungs-
behörde ist nicht befugt, über solche, nach Massgabe des § 25 rechtzeitig
gestellten Anträge hinwegzugehen und im Widerspruche mit der öffent-
lichen I^adung das Verfahren ohne weiteres abzubrechen. Es gilt hier
das im vorigen Abschnitt ausgeführte (S. 1191 ff.; vergl. auch Erkenntniss
des Reichsgerichts vom 15. Januar 1880, Entschd. Bd. 1 S. 274).
Betreffen die Anträge nicht die Höhe der Entschädigung oder sind
»ie nur auf Feststellung der vereinbarten Entschädigung gerichtet, so ist
die vereinbarte Entschädigung in den Beschluss aufzunehmen. Betreffen
sie dagegen die Höhe der Entschädigung, so ist darüber nach §§ 26 ff.
zu verhandeln und die Entschädigung festzustellen.
In beiden Fällen ist die nach Massgabe des § 29 festgestellte
Entschädigung für alle Betheiligten massgebend, unbeschadet der etw;<
durch Verträge begründeten besonderen Rechtsverhältnisse (vergl
Sb.1207).
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1 198 Die Reehtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der BeüieWgten
(iegen die Entscheidung des Bezirksausschusses nach § 29 steht den
Hetheiligten, und zwar auch denjenigen, du* nicht im Termin erschienen
waren, der Rechtsweg nach § 30 offen.
Das Enteignungsverfahren hat aber damit sein Ende noch nicht ge
ftmden, so dass es als durchgeführt angesehen werden könnte. Die Fest
Stellung der Erledigung des Rechtswegs oder gegebenenfalls die Dring
lichkeit der Enteignung erfordert einen besonderen Akt der Enteignung*
behörde und der natürliche Abschluss des Verfahrens seine Durchführung
bis zur Vollziehung der Enteignung. Auch wenn das Eigenthum etwa
schon durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch übergegangen
wäre, können die Rechtswirkungen des § 45 auf Grund des § 46 doch
nicht eintreten, weil das Verfahren noch nicht bis zu seinem natürlichen
Ende durchgeführt und die dahingehende Voraussetzung des § 46 (§ 16^
noch nicht erfüllt ist (vergl. S. 1192).
Die Vollziehung der Enteignung, welche hier, wie in dem ent-
sprechenden Falle des § 26 nothwendig wird, und nach Hinterlegung der
Entschädigung stattfindet, hat zum Inhalte nicht die Beseitigung der
Realrechte, sondern entsprechend dem gegen den Eigenthümer gerichteten
Verfahren die Enteignung des Grundstücks. Der Umstand, dass der Eigen
thumsübergang nach § 1(5 vereinbart war und möglichenfalls — wiewohl
<lies kaum anzunehmen ist — inzwischen durch Auflassung herbeigeführt
sein könnte, widerspricht dem nicht. Denn jene Vereinbarung war ja
durch den Vorbehalt der Durchführung des Verfahrens beschrankt worden,
und der im Wege der Auflassung etwa bereits bewirkte Eigenthums
tibergang würde mit Rücksicht auf die Enteignung nur zur Folge haben,
dass ein spateres Ersuchen um Eintragung (§ 33) schon vorher seine
Erledigung gefunden hat (vergl. 8. 1192i.
Die Vollziehung1 der Enteignung führt den Eintritt ihrer Rechte
Wirkungen gemäss §§ 44, 4f> herbei.
Sind dagegen im Termine zur kommissarischen Verhandlung (§ 25)
Realberechtigte nicht erschienen oder sind sie zwar erschienen. hAben
aber selbständige Anträge, über welche nach § 29 entschieden werden
müsste, nicht gestellt, so sind sie mit ihren Ansprüchen im Verwaltung^-
verfahren präkludirt (Erkenntniss des Reichsgerichts vom 30. Juni 1881
Entschd. Bd. ö S. 282). Der Antrag des Unternehmers auf Feststellung
der Entschädigung ist, da diese mit dem Eigenthümer bereits nach § H>
vereinbart ist, gegenstandslos geworden. Es bedarf einer Feststellung
der Entschädigung nach § 29 nicht mehr, ohne eine solche ist aber auch
die Vollziehung der Enteignung nicht zulässig. Das Enteignungsverfabren
tindet daher ein vorzeitiges, aber natürliches Ende und ist mangelt» *m
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Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigang der Betheiligten. 1 19<)
gingen stehe uder Anträge des Unternehmer» ohne weiteres einzustellen
(vergL S. 1100).
Hiergegen darf uicht etwa eingewendet werden, dass die Einstellung
des Verfahrens der in di<* Ladung aufzunehmenden Verwarnung (§ 25,
Abs. 5) uicht entspreche, wonach beim Ausbleiben der Geladenen ohne
deren Zuthun 1. die Entschädigung festgestellt und 2. wegen Aus-
zahlung oder Hinterlegung der letzteren werde verfügt werden.
Denn der ersten Verwarnung wird, sobald über den Antrag eines Real-
berechtigten nach § 29 entschieden wird, stets auch für alle übrigen Real-
berechtigten Folg«« gegeben. Haben Realberechtigte aber keine Anträge
gestellt, und sind deshalb deren Ansprüche im Verwaltungsverfahren prä-
kludirt, so liegt die Sache genau wie im Falle des § 26, da es in der
Sache selbst wie für die Realberechtigten gleichgültig ist, ob Unternehmer
und Eigentümer sieh vor der Planfeststellung oder vor der Entschädi-
gnngsfeststellung geeinigt haben; durch die unbedenklich zulässige Auf-
nahme eines Vermerkes der stattgehabten Einigung in die Ladung würden
die Interessen der Realberechtigten übrigens in diesem Falle sogar noch
mehr berücksichtigt werden können, als im Falle des § 26. Der zweiten
Verwarnung wird aber ebenso, wie im Falle der §§ 21», 46, durch die
Notwendigkeit der Hinterlegung im Falle der Einigung nach §§ 16, 46
genügt.
Der Eigenthumsübergang geschieht nach Einstellung des Enteignungs-
verfahrens im Wege der Auflassung und Eintragung in das Grundbuch.
Die Rechtswirkungen der Enteignung: die Befreiung des Grundstücks
von allen darauf haltenden privatrechtlichen Verpflichtungen und die
Wirksamkeit des Rechtssatzes „pretium succedit in locum reiu treten auf
Grund des § 46 ein, und zwar nach Erfüllung der genannten Voraus-
setzungen mit dem Eigen thumsübergange, bei vorgängigem Eigenthums
Übergänge aber erst mit der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen,
insbesondere nach der Hinterlegung.
Dcmgemass ist zur Herbeiführung der gerichtlichen Löschung der
Realrechte im Wesentlichen ebenso, wie im Falle der §§ 46. 26, nach-
zuweisen :
1. die Einigung nach § 16 über die Höhe der Entschädigung und
die Abtretung des Eigenthums;
2. die durch eine Ausfertigung des Protokolls der Enteignungsbehörde
zu belegende Thatsache, dass die Ladung nach § 25 stattgefunden
hat, dass aber Real berechtigte im Termine selbständige Anträge,
über welche nach § 29 zu entscheiden wäre, nicht gestellt haben
und dass das Verfahren daher eingestellt sei;
8. die Hinterlegung der vereinbarten Entschädigungssumme.
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1200 D'e Hechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten.
Zugleich erhalten die Realberechtigten nach # 46 Satz 2 die Befug
niss, soweit ihre Forderungen durch die zwischen dem Unternehmer und
dem Eigenthümer vereinbarte Entschädigungssumme nicht gedeckt werden,
deren Festsetzung im Rechtswege durch eine persönliche Klage gegen
den Unternehmer zu fordern.
Entsprechend diesem Ergebnisse würde sich der Fall regeln, da*-»
nach § 16 neben dem Eigenthumsübergange die Feststellung der Eni
Schädigung „nach den Vorschriften des Gesetzes" vereinbart sein sollt«?.
Während die Frage, ob die nach § 29 festgestellte Entschädigung mit
oder ohne Zulassung des Rechtswegs nach § 30 für das zwischen dem
Unternehmer und dem Eigenthümer bestehende Vertragsverhältniss maß-
gebend sein soll, nur nach dem jeweiligen Inhalte des Vertrags zu beam
Worten ist, können auch hier die Rechtswirkungen des § 45. sofern nicht
etwa noch das Verfahren durch eine Vereinbarung der Betheiiigtcn im
Sinne des § 26 vorher sein natürliches Ende gefunden haben sollte, nur unter
völliger Durchführung des förmlichen Enteignungsverfahrens — neben
der vereinbarten Auflassung — auf Grund der 30. 32, 33, 44, 45 ein-
treten. (Vergl. S. 1H)8.) Eine derartige Abrede ist übrigens bei Belastung de-
zu erwerbenden Grundstücks von keinem praktischen Werthe. Sie bedingt
an sich die Vornahme der Auflassung an Stelle der nach gesetzmässiger
Feststellung der Entschädigung — namentlich in «Iringlichen Fällen
leichter zu erlangenden Vollziehung der Enteignung, welche ohnedies zur
Herbeiführung der Wirkungen des § 45 stattfinden muss: die Ausschaltung
des Planfeststcllungsverfahrens durch Einigung ist aber auch ohne jene
Abrede möglich.
Wenn die Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Eigen-
thümer dahin geht, dass die Entschädigung sofort im Rechtswege festge-
stellt werden solle, können gleichwohl die Reehtswirkungen der Enteignauj:
hei den Realreehten auf Grund des § 46 nur unter Durchführung «h «
Enteignungsverfahrens eintreten. Das Enteignungsverfahren ist hier eben*"
wie in dem Hauptfalle, wo die Entschädigung in bestimmter Höhe vereinhart
worden ist, bis zu seinem nach Ladung gemäss $ 25 von dem weiterer.
Verlauf abhängigen natürlichen Ende durchzuführen.
Wird das Gesetz so verstanden, dann befriedigt es durch gleich
müssige Berücksichtigung der betheiligten Interessen das praktische Be-
dürft! iss. Es gewährt die Möglichkeit einer weiteren wesentlichen Ab-
kürzung des Enteignungsverfahrens, während die Realberechtigten, deren
Rechte im Verwaltungswege beseitigt werden sollen, ausreichenden Schutz
erhalten. Denn wenn sie trotz erfolgter Ladung zur Wahrnehmung ihr» r
Interessen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung oder deren Auszahlung
und Hinterlegung keine Anträge stellen, so verzichten sie damit auf
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Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten. 1201
die Fürsorge der Staatsverwaltung, namentlich auf die Feststellung der
Entschädigung durch die Enteignungsbehörde, welche sie verlangen können.
Sie sind dann mit ihren Ansprüchen im Verwaltungsverfahren präkludirt.
Der Enteignungsantrag des Unternehmers aber ist durch die unangefoch-
ten gebliebene Einigung mit dem Eigenthüraer über die Höhe der Ent-
schädigung und die Abtretung des Eigenthums erledigt. Der Rechtsweg
nach § 30. welcher den Realberechtigten alsdann mangels einer Ent-
scheidung nach § 29 verschlossen bleibt, ist ihnen durch die in § 46 Satz 2
zugelassene Klage, „soweit ihre Forderungen durch die zwischen Unter-
nehmer und Eigenthümer vereinbarte Entschädigungssumme nicht gedeckt
werden", in ausreichender Weise eröffnet worden.
Auch in Bezug auf die Hinterlegung der Entschädigungssumme,
welche nach § 45 Abs. 2 an die Stelle des enteigneten oder abgetretenen
Grundstücks tritt, sind die Realberechtigten gesichert. Findet der Eigen-
thumsübergang auf Grund einer Vereinbarung gemäss §§ 46, 16 oder
§§ 46, 26, mithin ohne die auf entsprechenden Antrag eines Realberech-
tigten gebotene Entscheidung nach § 29 statt, so ist die vereinbarte Ent-
schädigung zu hinterlegen. Ist dagegen eine solche Entscheidung ergangen,
so ist die im Beschlüsse festgestellte Entschädigung, die je nach den ge-
stellten Anträgen wiederum die vereinbarte sein kann, zu hinterlegen.
Bei dieser Rechtslage können Bedenken, wie sie in dem bei Seydel
(S. 114 Anm. 12) erwähnten Einzelfalle geltend gemacht worden sind, mit
Grund nicht geltend gemacht werden.
Es wurde damals Beschwerde darüber geführt, dass in einem gegen
Hypothekengläubiger gerichteten Verfahren eine erheblich geringere Ent-
schädigung festgestellt und hinterlegt worden sei, als der wirklich ver-
einbarte Ueberlassungspreis betragen habe. Welcher Art dieses Verfahren
gewesen sei, erhellt nicht. War es das Verfahren zur Entziehung der
Rechte am Grundeigenthutn (§ 6), so scheint seine Einleitung zu Unrecht
erfolgt zu sein, denn es ist nicht ersichtlich, inwiefern die zu beseitigenden
Rechte damals der Benutzung der belasteten Grundstücke zu dem öffent-
lichen Zwecke entgegenstanden. War es aber das in § 16 vorgesehene Ver-
fahren, welches behufs Regelung der Rechte Dritter durchgeführt werden
sollte, so waren die Realberechtigten in der Lage, die Feststellung der
urkundlich nachzuweisenden (§§ 24, 16) vereinbarten oder einer anderen,
höheren Entschädigung zu fordern, worüber nach § 29 Besehhiss zu fassen
war. Hätten die Realberechtigten in einem solchen Verfahren aber keine
Anträge gestellt, und wäre mithin unter ihrer Präklusion eine Besehluss-
fassung nach § 29 nicht erforderlieh gewesen, so hätte der Unternehmer
zur Herbeiführung der enteignungsrechtlichen Wirkungen der §§ 46, 16
gerade die wirklich vereinbarte Entschädigung hinterlegen müssen.
ArcbiT für Ei»enb«hnwe*en. 1901. 70
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1202 Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten
5. Die Gesetzesmaterialien.
Die hier vertretene, aus dem Gesetze selbst abgeleitete Auslegung
deckt sich mit dem Ergebnisse der Landtagsverhandlungen, wie es im
Kommissionsberichte des Abgeordnetenhauses vom 4. März 1872 festgestellt
worden ist. Die §§ 16 und 46 des Entwurfs wurden, und zwar gerade
die in Rede stehenden Bestimmungen, von der damals tagenden Kom
mission wesentlich umgestaltet Die Fassung, die sie infolge dessen er
halten haben, und die schliesslich Gesetzeskraft erlangt hat, wird allein
durch die Ausführungen des Berichts begründet, sodass neben dem Ge-
setzesinhalte selbst nur diesem Kommissionsbericht entnommen werden
kann, welche Absicht des Gesetzgebers jenen Vorschriften zu Grunde liegt.
Im Berichte werden, entsprechend der Berathung, die §§ 26 und 46
in die Erörterung des § 16 mit hineingezogen und die Vereinbarungen
gemäss §§16 und 26 sowohl nach ihrer Bedeutung als auch hinsichtlich
der Rechtswirkungen des § 46 mit einander verglichen und so erschöpfend
besprochen, dass der Bericht bei den §§ 26 und 46 sich darauf be-
schränken konnte, lediglich auf das bei § 16 Gesagte zu verweisen. Schon
diese Form der Behandlung zeigt, dass die Absicht der Kommission that-
sächlich dahin gegangen ist, den Eintritt der Rechtswirkungen des § 4ö
in den beiden Fällen des § 16 und des § 26 gleichmässig zu behandeln.
Die für die vorliegende Frage entscheidende Stelle dieses Berichts
lautet, unter Einsetzung der gesetzlichen Paragraphenzahlen:
Bei der Vereinbarung nach § 26 „ist ein Verfahren vor dem Re-
gierungskommissar eingeleitet, an welchem alle zur Sache Interessirten
Theil nehmen können, öffentliche Vorladung der Realberechtigten hat
stattgefunden, es sind die Formen gewahrt, welche rechtfertigen, es nun
mehr mit den Rechten Dritter streng zu nehmen; für diese liegt nur die
Gefahr vor, dass Eigenthümer und Unternehmer sich zu einem zu niedrigen
Preise geeinigt haben. Das Hilfsmittel des § 46 (die Klage) kann da
ausreichen. Anders steht es im Falle des § 16, da ist lediglich der vor
läutig festgestellte Plan aufgelegt, ein Enteignungsverfahren nicht einge
leitet, die Formen des § 26 sind nicht erfüllt. Es würde sich deshalb als
ein willkürlicher Eingriff in wohlerworbene Rechte darstellen, wollte man
auch hier die Folgen des § 46 eintreten lassen und dabei das entäusserft*
Grundstück den Realberechtigten als Objekt ihrer Befriedigung nehmen
Diesen droht bei solchem sich hinter ihrem Rücken vollziehenden Ge
schäfte auf mehrfache Art Gefahr, faktisch ihr Realrecht an dem Grund-
stück beseitigt zu sehen; es kann ein verschuldeter Eigenthümer, dem
es nur auf Erlangung einer baaren Summe ankommt, mit einem schliess-
lich zahlungsunfähigen Unternehmer konkurriren, und die Verwirklichung
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Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Bctheiligten. 1203
des Abgeschlossenen Geschäfts so spät zur Kenntniss der Realgläubiger
gelangen, dass sie nicht mehr im Stande sind, ausreichende Massregeln
zu ihrer Sicherheit zu ergreifen .... Dem zu begegnen, bietet sich ein
zweckmässiges Mittel dar in Durchführung des Enteignungsver-
fahrens mindestens soweit, als es das Aufgebot der Realberech-
tigten zum Gegenstande hat. Nur wenn der freien Vereinbarung ein
derartiges Feststellungsverfahren zutritt, und damit den vorhandenen
Realberechtigten zeitig genug Kunde von dem stattgefundenen Geschäfte
wird, um sie in den Stand zu setzen, alsbald ihre Interessen vor
einer staatlichen Behörde zu wahren, die ihnen hierbei ex officio
zu Diensten steht, erscheint es der Kommission zulässig, einer derartigen
freiwilligen Veräusserung die rechtliche Wirkung der Enteignung Dritten
gegenüber beizulegen. Alsdann erst hat nach ihrer Ansicht der Staat
vollständig seiner Pflicht genügt, welche ihm der Grundsatz des Gesetzes
auflegt, dass der Eingriff in das Eigenthum zum Zwecke der Expropriation
allein seine Sanktion in der Vermittlung des Staates findet". (Drucksachen
des Hauses der Abgeordneten 1871/72, Band III No. 223 S. 21).
Hier werden die Vereinbarungen nach § 16 und nach § 26 neben
einander gestellt. Es wird hervorgehoben, dass im ersten Falle nicht,
wie im zweiten, die Formen gewahrt seien, „welche rechtfertigen, es
nunmehr mit den Rechten Dritter streng zu nehmen". Es wird gerügt,
dass die Realberechtigten im ersten Falle „nicht im Stande sind, aus-
reichende Massregeln zu ihrer Sicherung zu ergreifen," und nur für zu-
lässig erachtet, einer Vereinbarung nach § 16 die rechtliche Wirkung der
Enteignung Dritten gegenüber beizulegen, wenn „die Durchführung des
Enteignungsverfahrens mindestens soweit" stattgefunden habe, „als es
das Aufgebot der Realberechtigten zum Gegenstande hat". Durch Hinzu-
fügung dieser Bedingung wird die Beobachtung von Formen vorge-
schrieben, welche im Falle des § 26 schon erfüllt sind und nunmehr auch
im Falle des § 16, wo sie sonst fehlen, noch erfüllt werden sollen: es
wird „ein Verfahren vor dem Regierungskoramissar eingeleitet, an
welchem alle zur Sache Interessirten theil nehmen können, öffentliche
Vorladung der Realberechtigten hat stattgefunden," und es soll den Real-
berechtigten hierdurch Gelegenheit zur „alsbaldigen Wahrung ihrer Inter-
essen vor einer staatlichen Behörde, die ihnen hierbei ex officio zu
Diensten steht," gegeben werden.
Diese Ausführungen können nicht wohl anders verstanden werden,
als dass bei einer Vereinbarung im Sinne der §§ 16, 46 — ebenso wie
bei einer Vereinbarung nach § 26 — die Realberechtigten Gelegenheit
zur Wahrung ihrer Interessen im Verwaltungsverfahren haben sollen,
in welchem über ihre Anträge zu entscheiden ist, und dass das Ver-
79*
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1204 Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Bethen i£teo.
fahren in jedem Falle mindestens bis zum kommissarischen Termine durch-
geführt sein muss, jedoch nicht weiter durchgeführt zu werden braucht,
wenn die Roalbcrechtigten keine Anträge stellen und mithin jene Ge-
legenheit unbenutzt lassen.
Mit dein Kommissionsbericht und demzufolge mit der ausgesprochenen
Absicht des Gesetzgebers steht die hier vertretene Gesetzesauslegun£
durchweg in Uebereinstimmung. Wird sie zu Grunde gelegt, so ist der
wiedergegebene Inhalt des Kommissionsberichts ohne weiteres verständ-
lich. Das ist aber nicht der Fall, wenn, wie anderweit verlangt worden
ist, das behufs Regelung der Rechte Dritter vorbehaltene Verfahren in
allen Fällen auf die Planfeststellung oder die Ladung nach § 25 beschränkt
werden müsste, und niemals die Feststellung der Entschädigung erfolgen
dürfte. Denn bei dieser Annahme sind die Realberechtigten ausser Stande,
„alsbald ihre Interessen vor einer staatlichen Behörde zu wahren, die
ihnen hierbei ex officio zu Diensten steht." Ebensowenig befindet sich
mit dem Kommissionsberichte die Annahme im Einklänge, dass bei der
Durchführung jenes Verfahrens immer eine Entscheidung nach § 29 ge-
troffen oder sogar die Enteignung nach § 32 vollzogen werden müsste.
Denn nach dem Berichte soll das jEuteignungsverfahren „mindestens so-
weit, als es das Aufgebot der Realberechtigten zum Gegenstande hat/
durchgeführt werden, womit unzweideutig ausgesprochen ist, dass die
Durchführung des Enteignungsverfahrens bis zur kommissarischen Ver-
handlung zwar stattfinden muss, dass diese aber unter Umständen (wenn
keine Anträge Realberechtigter vorliegen) genügt, sodass es weder einer
Feststellung der Entschädigung, noch der Vollziehung der Enteignung
bedarf.
Dass der Gesetzgeber nicht daran gedacht hat, für den Fall der
§§ 46, 1(3 die Durchführung des ganzen Enteignungsverfahrens zu fordern,
ergiebt sich auch aus der Ueberschrift dieses Theiles des Kommissions-
berichts: „Realrechte nach Möglichkeit zu schützen durch relativ genügende
Formen." Der Ausdruck „relativ genügende Formen" steht augen-
scheinlich im Gegensatz zum völlig durchgefühlten Verfahren mit allen
seinen Formen und Abschnitten und entspricht der Auffassung, dass da«
Verfahren, welches nach dem Vorbehalte des Schlusssatzes des $ 16 be-
hufs Regelung der Rechte Dritter durchzuführen ist, nicht immer das
ganze Verfahren mit der Feststellung der Entschädigung und der Voll-
ziehung der Enteignung zu sein braucht, sondern dass es von der Stellung
von Anträgen seitens Re}>lbereehtigter abhangt, ob dieses schon nach
dem öffentlichen Aufgebot im kommissarischeu Termine sein Ende findet.
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Die Rechts Wirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten. 1205
III.
Der Vorbehalt nach dem Schiusasatze des g 16.
Es ist 9chon gesagt worden, dass der Vorbehalt, behufs Regelung
•der Rechte Dritter das förmliche Enteignungs verfahren durchzuführen,
zwar in unmittelbarer Beziehung zum § 46 steht, aber nicht die Be-
dingungen für den Eintritt der Rechtswirkungen der Enteignung bestimmen
kann, sondern nur bei einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmer
und dem Eigenthümer nach Massgabe des § 16 die vertragliche Möglich-
keit schafft, den Eintritt jener Wirkungen herbeizuführen. Der Vorbehalt
ist nur vorbereitender Natur, die Bedingung ist im § 46 enthalten. Es
darf deshalb auch nicht die im § 10 erwähnte Durchführung des „förm-
lichen" Enteignungsverfahrens in die nach § 46 massgebende Bedingung
hineingetragen werden (vergl. Seydel S. 232, 233).
Gegenüber der im § 46 gestellten Bedingung der „Durchführung
des Enteignungsverfahrens w entbehrt die abweichende Fassung im
Schlusssatze des § 16, es könne die „Durchführung des förmlichen
Euteignungsverfahrens" vorbehalten werden, nicht der Begründung. Bei
einer Einigung nach § 16 ist es noch nicht bekannt, ob in dem nach § 25
anzuberaumenden Termine Realberechtigte selbständige Anträge stellen
werden oder nicht. Geschieht es nicht, so findet das Verfahren sein vor-
zeitiges, aber natürliches Ende. Geschieht es jedoch, so ist, wie oben
erörtert worden, die Durchführung des förmlichen Enteignungsverfahrens
mit der Feststellung der Entschädigung und der Vollziehung der Enteig-
nung nothwendig. Dieser Rechtslage entsprechend stehen die Worte
„Durchführung des förmlichen Enteignungsverfahrens" im § 16 im be-
rechtigten Gegensatz zu den Worten „unter Durchführung des Enteig-
nungsverfahrens", die nur die Durchführung bis zur kommissarischen
Verhandlung, mit welcher das Verfahren sein natürliches Ende findet, zu
bedeuten brauchen („das Feststellungsverfahren" „soweit als es das Auf-
gebot der Realberechtigten zum Gegenstande hat").
Der Vorbehalt kommt nur in Frage, wenn die Entschädigung in be-
stimmter Höhe — oder nach Bestimmung eines Dritten — oder wenn ihre
sofortige Festsetzung im Rechtswege vereinbart wird. Denn wenn die
Entschädigung „nach den Vorschriften des Gesetzes" festgestellt werden
soll, muss ohnehin das Verfahren zur Feststellung der Entschädigung
eingeleitet und durchgeführt werden und hat wenigstens, insoweit Real-
berechtigte vorhanden sind, die Eröffnung des Rechtswegs nach § 30,
sowie die Vollziehung der Enteignung (§§ 32. 33, 44. 45) zur Folge.
Demnach hat das Wort „dabei" (Es kann ferner dabei behufs Regelung
der Rechte Dritter die Durchführung . . . vorbehalten werden) hier die
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1206 Die Rechts Wirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der BetheiligteiL
Bedeutung: bei einer Einigung des Unternehmers und Eigentümers über
den Gegenstand der Abtretung, insbesondere bei Vereinbarung der Ab-
tretung des Eigenthums und der Höhe der Entschädigung — einschliess-
lich ihrer etwaigen Bestimmung durch einen Dritten — oder bei Verein-
barung ihrer Feststellung im Rechtswege.
Der in Rede stehende Satz des § 16 bestimmt nun weiter, das*
die Durchführung des förmlichen Enteignungsverfahrens vorbehalten
werden könne: „nach Befinden ohne Berührung der Entschädigungsfrage*.
Dass nicht beabsichtigt sein kann, damit das Entsehädigungsfeststellungs-
verfahren aus dem vorbehaltenen Entoignungsverfahren auszuschalten,
ergiebt sich schon aus dem Umstände, dass § IG in erster Linie die
Ausschaltung des Planfeststellungsverfahrens im Auge hat und das nach
§§ 46, 16 noch durchzuführende Verfahren gerade in dem Verfahren
zur Feststellung der Entschädigung besteht. Es können sich andrerseits
die Worte „ohne Berührung der Entschädigungsfrage" aber auch nicht
auf den Fall beziehen, wo das Enteignungsverfahren Mangels eines Antrags
Realberechtigter schon im kommissarischen Termine sein Ende findet,
weil hier die Entschädigungsfrage ohnehin nicht mehr zur Entscheidung
gebracht wird. Sie können sich vielmehr nur auf den Fall beziehen, wo
auf entsprechende Anträge Realberechtigter die Entschädigung festge-
stellt werden muss.
Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass die Feststellung der Ent-
schädigung auf den Antrag Realberechtigter nicht „ohne Berührung der
Entschädigungsfrage" bewirkt werden kann. Die abweichende Ansicht
Loebells (S. 106) beruht auf der schon widerlegten Annahme (S. 1177. 1178'.
dass das nach dem Schlusssatze des § 16 vorzubehaltende Verfahren im
wesentlichen im Planfeststellungsverfahren bestehe, ist aber auch deshalb
nicht zu billigen, weil die Beseitigung der Rechte Dritter, denen grade
an der Entschädigung und deren Sicherung gelegen ist. nicht durch ein-
seitige Vereinbarung des Unternehmers mit dem Eigenthümer erfolgen
kann, sondern einer solchen Vereinbarung entzogen ist. (Vergl. S. 1 181 \
Es können daher die Worte, dass die Entschädigungsfrage unberührt
bleiben solle, nicht die Ansprüche der antragstellenden Dritten (Real-
berechtigten) betreffen, sondern nur das Rechtsverhältniss der Vertrag-
schliessenden selbst. (Vergl. Eger II S. 57).
Freilich erscheint die Ansicht, der Gesetzgeber habe damit sagen
wollen, es könne in das spätere Belieben des Unternehmers gestellt werden,
ob er die vereinbarte Entschädigung annehmen wolle oder nicht (Seydel
S. 113), nicht gerechtfertigt. Es entspricht kaum dem Begriff einer Ver-
einbarung über die Höhe der Entschädigung, dass der eine Theil daran
gebunden sein, der andere dagegen statt dessen nach Belieben auch die
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Die Rechts Wirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten. 1207
nach § 29 festgestellte andere Entschädigung und folgerichtig auch das
Klagerecht aus § 30 zu wählen berechtigt sein soll. Es ist auch nicht
einzusehen, welche Absicht der Gesetzgeber mit einer solchen Verein-
barung verbunden haben kann, zumal sie für den Eigenthümer doch
schwerlich annehmbar ist und deshalb praktische Bedeutung nicht wohl
erlangen würde. Die Annahme, dass „nach Befinden" so viel heisse als
„nach Belieben", ist auch sprachlich nicht einwandfrei. Jedenfalls liegt
es näher, die Worte „nach Befinden" dahin zu verstehen, dass sie soviel
sagen, als „falls sie danach befinden sollten" oder „eventuell" oder „je
nach Abrede", und demgemäss schon nach dem natürlichen Sprachgebrauche
den Satz so zu deuten: Es kann die Durchführung des Verfahrens, je
nach Abrede ohne Berührung der Entschädigungsfrage, vorbehalten
werden. Alsdann beziehen sich die in Rede stehenden Worte nicht ein-
seitig auf das spätere Belieben des Unternehmers, sondern auf beide
Theile und auf die Gegenwart der Vertragsschliessung; sie dienen dann
nicht mehr dazu, der geschlossenen Vereinbarung über die Höhe der
Entschädigung den Charakter einer Bindung beider Theile wieder zu ent-
ziehen, sondern sie zweckmässig zu ergänzen.
Ohne diese Worte würde nämlich die Vorschrift des Schlusssatzes
eine Lücke enthalten. Denn wenn in dem nach dem Vorbehalte durch-
geführten Verfahren die Entschädigung gemäss § 29 festgestellt wird, so
stehen zwei Entschädigungsbeträge, der festgestellte und der vereinbarte,
nebeneinander. Dass freilich die Entschädigung im Verhältnisse zwischen
dem Unternehmer und dem Eigenthümer eine andere sein kann, als die-
jenige im Verhältnisse zwischen dem Unternehmer und den übrigen Be-
theiligten, ergiebt sich schon aus § 29 Abs. 2 und § 46 Satz 2 (Vergl.
auch Seydel S. 113, 114, 234; Eger II S. 58, 59). Hier aber, wo die
Durchführung des gegen den Eigenthümer gerichteten Enteignungs-
verfahrens trotz der Vereinbarung über die Höhe der Entschädigung
ausdrücklich vorbehalten wird, entsteht in der That die Frage, ob nach
der Absicht der vertragschliessenden Theile die nach § 29 etwa fest-
gestellte Entschädigung, welche für die übrigen Betheiligten, vorbehaltlich
des Hechts wegs nach § 30, massgebend ist, auch in dem Verhältnisse des
Unternehmers zum Eigenthümer gelten und demnach an die Stelle der
rechtsgültig vereinbarten Entschädigung treten solle oder nicht. Diese
Frage beantwortet das Gesetz durch die Vorschrift, dass die Vertrag-
schliessenden verabreden können, dass die im Verwaltungs verfahren fest-
gesetzte Entschädigung die zwischen ihnen vereinbarte nicht berühren
solle („nach Befinden ohne Berührung derw — vertraglich zwischen beiden
Theilen geregelten — „Entschädigungsfrage") d. h. also, dass es zwischen
ihnen bei der vereinbarten Entschädigung verbleiben solle. Wenn das
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1208 Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheil igten
Gesetz nun ausdrücklich sagt, dass bei dem Vorbehalte der Durchführung
des Enteignungsverfahrens verabredet werden könne, dass di<- fest-
gestellte Entschädigung die vereinbarte nicht berühren solle, s<» mus»
darin zugleich der Ausspruch gefunden werden, dass, falls dies nicht ver-
abredet wird, die festgestellte Entschädigung auch im Verhältnisse der
Vertragsehliessenden zueinander an die Stelle der vereinbarten Ent
Schädigung treten solle. — Bei der Vereinbarung, dass die Entschädigung
sofort im Rechtswege festzustellen ist, kann selbstverständlich die im
Verwaltungsverfahren festgestellte Entschädigung nur so lange für da*
Verhältniss zwischen den Vertragschliessenden massgebend werden, als
die gerichtliche Feststellung noch nicht rechtskräftig geworden ist „n«-
bis in idem"). — Hiernach haben die Worte „nach Befinden ohne Be-
rührung der Entschädigungsfrage" den Zweck, Meinungsverschiedenheiten
und Streitigkeiten zwischen dem Unternehmer und dem Eigenthümer über
die Rückwirkung einer etwaigen Entschädigungsfeststellung nach § 21» auf
das bestehende Vcrtragsverhältniss von vornherein vorzubeugen.
Bei dieser zugleich dem natürlichen Sprachgebrauch und dem prak-
tischen Bedürfniss entsprechenden Auslegung steht der Schlmsssatz des
§ 16 mit den §§ 25, 29, 30 und 46 im Einklang und gliedert sich in
einfacher und zweckmässiger Weise in die Gesammtheit der Vorschriften
ein, welche den lastenfreien Grunderwerb im Wege der Einigung zu for
dem bestimmt sind.
IV.
Ueberblick Uber die Fälle der Einigung und ihre Folgen.
Abgesehen von der Bauerlaubniss ohne Einigung über den Gegen-
stand der Abtretung, welche beim Mangel weiterer Vereinbarungen für
das Enteignungsverfahren ohne Bedeutung ist, und abgesehen von dem
freihändigen Eigenthumserwerb ausserhalb des Rahmens des § 16 und
demnach unabhängig von dem vorläufig festgestellten Plane 15) und
ohne Zusammenhang mit dem Enteignungsverfahren, lassen sich folgende
Fälle der Einigung zusammenstellen:
I. Einigung des Unternehmers und des Eigentümers über den
Gegenstand der Abtretung, soweit er nach dem Befinden der zuständigen
Behörde zu dem Unternehmen erforderlich ist (§ 15), mit der Wirkung,
dass das Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff. aus dem Enteignungs-
verfahren ausscheidet, sodass das ohne weitere Vereinbarungen einzu-
leitende Enteignungsverfahren unmittelbar mit dem Antrag auf Fest-
stellung der Entschädigung nach §§ 24 ff. beginnt, und zwar
entweder zum Zwecke der Ueberlassung des Besitzes (Bauerlaubniss
mit Einigung über den Gegenstand der Abtretung)
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Die Reehtewirkungen der Enteignung im Falle der Eiüiguug der Betheiligten. 1209
oder zum Zwecke der Abtretung des Eigenthums (Verpflichtung zur
Uebertragung des Eigenthums mit Einigung über den Gegenstand
der Abtretung).
Die letztgenannte Einigung über den Gegenstand der Abtretung zum
Zwecke der Abtretung des Eigenthums kann zu Stande kommen:
1. unter der Vereinbarung, dass die Feststellung der Entschädigung
nach den Vorschriften des Gesetzes (§§ 24 ff.) erfolgen soll.
Hierher ist auch der Fall zu rechneu, dass etwa nichts über die
Entschädigung vereinbart sein sollte. In beiden Fällen ist das
Enteignungsverfahren nach Vorschrift der §§ 24 ff. durchzuführen
bis zur Feststellung der Entschädigung. Sollen jedoch die Wir-
kungen der Enteignung hinsichtlich der Rechte Dritter eintreten,
so ist nach Erledigung des .Rechtswegs die Vollziehung der Ent-
eignung nach Vorschrift der §§ 30, 32, 33, 34, 44, 45 nothwendig;
2. unter der Vereinbarung einer bestimmten — oder von einem
Dritten zu bestimmenden — Entschädigung oder ihrer sofortigen
Feststellung im Rechtswege, und zwar:
A. ohne weiteres mit dem Eigenthumsübergange im Wege der
Auflassung und seiner Eintragung in das Grundbuch, aber ohne
die enteignungsrechtliehen Wirkungen des § 46, welche Mangels
Durchführung des Enteignungsverfahrens nicht eintreten
können und aueh nicht einzutreten brauchen, wenn keine Real-
rechte auf dem Grundstücke lasten, oder wenn der Eigenthümer
sich zur lastenfreien Abtretung des Grundstücks verpflichtet
oder wenn der Unternehmer, soweit angängig, die auf dem
Grundstücke lastenden Realrechte vertraglich übernimmt
B. mit dem Vorbehalte der Durchführung des Enteignungsver
fahren*, behufs Regelung der Rechte Dritter, und je nach dem
Verlaufe des Verfahrens mit der Wirkung, dass, falls nach der
Öffentlichen Ladung gemäss § 25:
a) Realberechtigte zur Wahrung ihrer Interessen keine Anträge
gestellt haben, über welche nach § 29 zu entscheiden wäre,
das Enteignungsverfahren im kommissarischen Termine sein
natürliches Ende findet. In diesem Falle treten nach Er-
füllung der gesetzlichen Voraussetzungen (Nachweis des
durchgeführten Verfahrens und Hinterlegung der verein-
barten — oder rechtskräftig festgestellten — Entschädigung,
Auflassung des Grundstücks) die Rechtswirkungen der Ent-
eignung hinsichtlich der Realberechtigten nach §§ 46, 45
ein; die Realberechtigten sind zur Erhebung der Klage nach
§ 46 Satz 2 befugt.
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1210 Die Rechts Wirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten.
b) Realberechtigte im kommissarischen Termine rechtzeitig
selbständige Anträge gestellt haben, über welche nach § 29
entschieden werden muss, das Enteignungsverfahren mit
Einschluss der Vollziehung der Enteignung durchzuführen
ist (§§ 32, 33, 34). Die Rechtswirkungen der Enteignung
treten nach §§ 44, 45 ein. Den Realberechtigten steht der
Rechtsweg nach § 30 offen, desgleichen dem Unternehmer,
insoweit es sich um diese handelt. Hinsichtlich des zwischen
dem Unternehmer und dem Eigenthümer bestehenden Recht-
verhältnisses ist zu unterscheiden:
a) Ist die Abrede getroffen, dass die Durchführung des Ver-
fahrens „ohne Berührung der Entschädigungsfrage w vor-
behalten werde, d. h. dass die im VerwaltungsverfaTiren
festgestellte Entschädigung ohne Rückwirkung auf
die vereinbarte (oder die sofort im Rechtswege fest-
zustellende) sein solle, so verbleibt es zwischen dem
Unternehmer und dem Eigenthümer bei der vereinbarten
(oder der sofort im Rechtswege festzustellenden)
Entschädigung.
(t) Ist jene Abrede nicht getroffen, so tritt die im Ver
waltungsverfahren festgestellte Entschädigung auch im
Verhaltnisse des Unternehmers zum Eigenthümer an die
Stelle der vereinbarten mit dem beiden gegeneinander
zustehenden Klagerecht aus § 30, iusoweit nicht etwa
die nach Vereinbarung sofort im Rechtswege festzn
stellende Entschädigung inzwischen schon rechtskräftig
festgestellt sein sollte.
II. Vereinbarung der Betheiligten über die Höhe der Entschädigung
und den Eigenthnmsübergang nach §§ 26, 46, welche nur vorhanden ist.
wenn Realberechtigte im kommissarischen Termine (§ 25) keine Anträge
gestellt haben, über welche nach § 29 zu entscheiden wäre, sodass das
Verfahren damit sein natürliches Ende findet. Nach Erfüllung der gesetz-
lichen Voraussetzungen (Nachweis der Vereinbarung der Betheiligten und
des durchgeführten Verfahrens, Hinterlegung der vereinbarten Entschfldi
gung, Auflassung des Grundstücks) treten die Rechtswirkungen der Ent-
eignung nach §§ 46, 45 ein; die Realberechtigten sind zur Erhebung der
Klage nach § 46 Satz 2 befugt.
Nach dem Ergebnisse dieser Erörterungen kann mit Hilfe der Vor
sehriften der §4? 16, 26 und 46 das Enteignungsverfahren wesentlich
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Die Rechtswirkungen der Enteignung im Falle der Einigung der Betheiligten. 1211
verkürzt und beschleunigt werden. Gelingt es dem Unternehmer nicht,
ein zur Ausführung des Unternehmens erforderliches Grundstück ohne
darauf ruhende privatrechtliche Verbindlichkeiten alsbald freihändig zu
erwerben, so darf er diese Mittel nicht unbenutzt lassen. Neben der Bau-
erlaubniss, auf deren möglichst frühzeitige Erwirkung er zunächst
Bedacht nehmen muss, ist es zweckmässig, thunlichst eine Einigung über
den Gegenstand der Abtretung mit dem Eigenthümer herbeizuführen.
Die von der zuständigen Staatsbehörde bewirkte vorläufige Planfeststellung
einerseits und die infolge einer solchen Einigung eintretende wesentliche
Verkürzung des Verfahrens andrerseits, welche sowohl den Eigenthums-
ilbergang, als auch die Auszahlung der Entschädigung an die Empfangsbe-
rechtigten nicht unerheblich beschleunigt, sind Umstände, die diese Einigung
beiden Theilen empfehlenswerth machen. Kommt sie ferner in Verbindung
mit der Vereinbarung des Eigenthumsüberganges und der Hohe der Ent-
schädigung zu Stande, so ist es rathsam, nach dem Schlusssatze des § 16
den Vorbehalt der Durchführung des förmlichen Enteignungsverfahrens
„ohne Berührung der Entschädigungsfrage" auszubedingen. Wenn
auch in der Regel zunächst darnach gestrebt werden muss, den
Eigenthümer zur Freistellung des Grundstücks von allen darauf haftenden,
privatrechtlichen lösten zu verpflichten, so kann doch, wenn die Erfüllung
dieser Verpflichtung auf Schwierigkeiten stossen sollte, die Vereinbarung
des Vorbehaltes auch in diesem Falle von Werth sein. Jedenfalls setzt
sie den Unternehmer in den Stand, durch ein unter Aus-
schaltung des Verfahrens zur Planfeststellung und möglichenfalls nur
bis zur kommissarischen Verhandlung nach § 2r> durchzuführendes Ent-
eignungsverfahren die auf dem Grundstücke ruhenden Rechte Dritter
auf dem kürzesten Wege zum Erlöschen zu bringen. Wird von diesen
Mitteln — einschliesslich der Vereinbarung nach § 26 — möglichst um-
fassender Gebrauch gemacht, so wird dadurch nicht nur im Einzelfalle
der Absicht des Gesetzes und dem praktischen Bedürfniss entsprochen,
sondern es können auch die Enteignungsbehörden soweit von Enteignungs-
geschäften entlastet werden, dass säe sich um so eher in der Lage befinden,
selbst das förmliche Enteignungsverfahren mit allen seinen Formen
und Abschnitten dann im beschleunigteren Geschäftsgange durchzuführen,
wenn einzelne Eigenthümer sich von vornherein jeder Verständigung
verschliessen oder die zum verfassungsmässigen Schutze des Privateigen -
thums bestimmten gesetzlichen Formen etwa missbräuchlicher WTeise dazu
benutzen sollten, das Verfahren in die Iünge zu ziehen.
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Ueber die wirtschaftliche Lage
der
Binnenschiffahrt$unternehmungen in Grossbritannien und Irland.
Von
Dr. phil. Carl A. Wagner, Diplom-Ingenieur.
Einleitung.
In einem Lande liefen die natürlichen Verhaltnisse nur selten -
günstig, dass ein blühender Wasserstrassenverkehr sich ohne die An*
führung von Kunstbauten entwickeln könnte, sondern meistens findet &
Binnenschiffahrt Schwierigkeiten vor. und zwar:
1. widriges KJima,
2. schlechte Wasserversorgung,
3. grosse Gefällsvcrhältnisse oder
4. eine geringe Zahl von Wasserläufen.
Durch starken, lange anhaltenden Frost im Winter werden die Wasser
läufe durch Eis gesperrt, und zeitweiliger Wassermangel infolg«- a)\
zugrosser Sommerhitze oder aus anderen Gründen behindert eben.-
die Binnenschiffahrt, ja macht sie öfters unmöglich. Weiter hat ein Da-
mit einem starken Gefälle und daher grosser Wassergeschwindigkeit einen
nur kleinen WTasscr<|uerschnitt. der die Benutzung grösserer Schiffsgvfa«*;-
von vornherein ausschliesst. Endlich werden in einem Lande, dess*r
Flusssystem ein sehr weitmaschiges Netz bildet, viele Güter in abgelr-
genen Gegenden nicht beförderungBwürdig, infolgedessen der Verkehr
auf den Binnenwasserstrassen verhältnissmässig gering bleibt.
Wie hat nun die Natur für Grossbritannien und Irland gesorgt?
1. Das vereinigte Königreich bildet1) eine Gruppe von Inseln mi'
vielgestaltigen Küstenlinien und tief einschneidenden Förden, sodass kfir.
i) Die folgenden geographischen und geologischen Notizen sind entuominer
aus Andreeft Handatlas und aus A. Scohel, geographisches Handbuch. BieleiVli
und Leipzig 1895, S. 2rt0 u. ff.: ferner aus Carl Flemmings (Glogaui Generalkar:»
von Grossbritannien und Irland.
Unter „Meile" ist hier die englische Meile = 1,609 km verstände«.
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l'eber die wirtschaftliche Lage der BinnenschiffahrtsuDternehmungen u. 8. w. 1213
Punkt im Innern mehr denn etwa 120 km von der Küste entfernt ist;
daher steht das ganze Land klimatisch unmittelbar unter dem Einfluss des
Meeres. Wenn ein Seeklima allein schon mässigend auf die Temperatur-
Verhältnisse einwirkt, so kommt für die britischen Inseln als besonders
werthvoll noch der Umstand in Betracht, dass seine Küsten von dem
Golfstrom bestrichen werden. Dadurch erklärt sich die Erscheinung,
dass die Juliisothermen normal von Osten nach Westen, die Januar-
isothermen dagegen längs den Küsten von Norden nach Süden ver-
laufen. Die über Null liegende Isochimene berührt Schottland nur ganz
im Norden und zum Beispiel die von Aberdeen (+ 3,30°), das auf 55° 58'
nördlicher Breite liegt, streift ungefähr die norditalienischen Städte auf
dem 45. Breitegrad. Auch die Jahresisothermen verlaufen nördlicher als
auf dem europäischen Festlande; so geht die von Berlin (-(-8/)°) durch
Edinburgh, das rund 4° nördlicher liegt. Während unter 55° nördlicher
Breite in Ostirland die Flora des Mittelmeeres gedeiht, reift der Wein
überhaupt nicht wegen der geringen Sommerwärme. Die durchschnitt-
liche Jahrestemperatur schwankt zwischen -f 7l/2 und -f 12° C. Die nächste
Folge dieser natürlichen Verhältnisse ist die, dass das Klima in
Grossbritannien gleichmässiger und gleichzeitig wärmer ist, als man es
in jenen Breiten erwarten sollte. Da nun die britischen Inseln vom Eis
kaum belästigt werden können, so sind die Wasserstrassen besonders von
der Natur begünstigt.
2. Seiner Lage am Ostrande des atlantischen Ozeans und dem
Vorherrschen der Westwinde verdankt das Inselreich seine grosso
Niederschlagsmenge, und zwar namentlich an den Westküsten. Die jähr-
liche Regenhöhe beträgt in Westirland 150 cm und in Dublin 74 cm; in
London erhebt sie sich allerdings nur auf 61 cm. doch hat Manchester
weil es nahe der Westküste liegt, ungefähr 50% mehr und Nordwest-
schottland sogar 300 bis 400 cm zu verzeichnen. Im Durchschnitt schwankt
in dem regenärmeren, inneren und östlichen England die Niederschlags-
höhe zwischen 55 cm und 88 cm, während sie in Deutschland sich nur
auf 43 cm bis 63 cm erhebt. Dabei fällt aber infolge des gemässigten
Klimas der Regen in allen Jahreszeiten gleichmässig und beträgt
im Winter 20,5%,
„ Frühling .... 23,* „ .
„ Sommer .... 23,2 und
Herbst 32,5 „ des gesammten Jahres-
niederschlags. Zeitweiliger Wassermangel oder Hochwasser in den natür-
lichen Gewässern können daher nur zu den allergrössten Seltenheiten
zählen.
3. Abgesehen von dem schottischen Hochlande zieht sich nur ent-
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1214
Ueber die wirthschaftliche Lage der Binnenschiffahrt*-
lang der englischen Westküste ein Zug von mittelhohen Bergmassen, die
nach Westen hin schroff, nach Osten hin aber allmählich abfallen und die
durch viele Senkungen unterbrochen sind. Aehnlich liegen die Verhält-
nisse in Irland, wo ein Kranz von Berggruppen die flachwellige Mitte
umgiebt.
Da alle wichtigeren Flüsse auf der Ostseite des erwähnten Berg-
zuges entspringen und entweder weiterhin östlich verlaufen oder aber
auf Umwegen durch eine Einsenkung hindurch das westliche Meer auf
suchen, so ist ihr Gefälle gering. Infolgedessen sind sie auch wasserreich
und gewähren der Fluth weit landeinwärts den Eintritt. Die Themse z. B
ist 210 Meilen lang und hat ein Fluthgebiet von 70 Meilen Länge, da*
des Mersey reicht 33 Meilen landeinwärts, während der Fluss selbst nur
72 Meilen lang ist. Besonders werthvoll für die Anlage künstlicher Wasser
wege wurde der Umstand, dass sich die Fluthgebiete mancher Flüsse bis
auf nur kurze Entfernungen nähern, und weiter die Möglichkeit, dass man
häufig Einsenkungen für die Führung der Kanäle benutzen konnte.
4. Weil das Bergland, wie schon erwähnt wurde, von vielen, aber
nicht tiefen Einschnitten durchzogen ist , erklärt sich die Erschei-
nung, dass Grossbritannien im Gegensatz zu vielen anderen Ländern
über eine bedeutende Zahl allerdings nicht grosser Flüsse verfügt. Wenn
diese auch theilweise nicht schiffbar sind, so erleichterten sie doch den
Bau von Kanälen, für die dadurch eine bequeme Linienführung gegeben
war und die Frage der Wasserversorgung eine einfache Lösung fand.
Fast stets frostfreie Wasserläufe, weit in das Land hineinreichende
Fluthgebiete, regelmässiger Wasserzulauf und eine grosse Zahl von Flüssen
bildeten die Vortheile des I^andcs, oder mit anderen Worten, für die
Binnenschiffahrt hatte die Natur die britischen Inseln ungewöhnlich gm
ausgestattet.
Aber auch die natürlichen Reichthümer Grossbritanniens trugen
wesentlich zum Aufblühen eines regen Wasserverkehres bei. Eine Linie
von Tynemouth über Derby nach Plymouth zerlegt England in zwei
Theile und zwar in das südöstliche Hügelland, dessen Formationen der
Jura-, Tertiär- und Kreideperiode angehören, und in das nordwestlich«-,
paläozoische Bergland. Der Südosten diente von jeher landwirthsebaft
liehen Zwecken, und die reichen Erträgnisse des Getreidebaus und der
Wollproduktion gaben bis in s 18. Jahrhundert den Anlass zu einem
schwunghaften Ausfuhrhandel, während grosse Forsten das nöthige Ban
und Brennholz lieferten. Gleichzeitig mit dem raschen Aufschwünge der
Industrie in der Neuzeit verschob sich der Schwerpunkt des National
reichthums in den früher armen Nordwesten des Landes, denn hier fand
sich Eisenerz in nächster Nähe der reichen Kohlenfelder, sodass die bester
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Unternehmungen in Grossbritannien und Irland.
1215
Vorbedingungen für eine blühende Eisenindustrie gegeben wareu. Briti-
sches Zinn und Kupfer waren schon zur Zeit der Phönizier gesuchte
Ausfuhrartikel, und der Reichthum an Salz in Cheshire und an Bau-
materialien in Dorsetshire und Yorkshire haben öfters den unmittelbaren
Anlass zur Anlage von Wasserstrassen gegeben.
Alle die genannten Massengüter waren vor der Eisenbahnzeit auf
die Beförderung zu Wasser angewiesen, und als die günstigen Verhält-
nisse Grossbritanniens die glänzende Entwicklung der Industrie hervor-
riefen, nahm der Verkehr rasch zu, denn die Rohstoffe und Erzeugnisse
der Industrie mussten auch den Wasserweg einschlagen.
Im folgenden soll versucht werden, einen Ueberblick über die
finanzielle Lage der Binnenwasserstrassenunternehmungen in Gross-
britannien und Irland zu geben. Hierbei wird:
1. der Manchester Ship Canal,
2. „ Gloucester & Berkeley Ship Canal,
3. „ Caledonian Canal und
4. „ Crinan Canal
ausser Betracht gelassen werden, weil sie Seekanäle sind und daher nicht
in den Rahmen dieser Ausführungen gehören. Der höchst eigenartigen
Verhältnisse wegen soll das erste Kapitel die geschichtliche Entwicklung
im allgemeinen enthalten, und auch später wird zum besseren Verständ-
niss die Vergangenheit wieder herangezogen werden müssen. Im zweiten
Kapitel soll die Grundlage der Unternehmungen und im besonderen die
Aufbringung der nöthigen Geldmittel, die Besitzverhältnisse und die Anlage
der Kapitalien besprochen werden. Das dritte Kapitel wird sich mit den
Ausgaben und Einnahmen befassen, während im letzten Abschnitt die
Rentabilität erörtert werden soll. Endlich wird ein Schlusswort sich mit
der Frage beschäftigen, ob und unter welchen Voraussetzungen das bri-
tische Wasserstrassensystem weiterhin im Stande sein wird, günstig auf
die Volkswirtschaft einzuwirken.
Kapitel I.
Uebersicht über die geschichtliche Entwicklung der Binnen-
schiffahrt sunternehmungen.1)
1. Bestimmte Nachrichten über die Binnenschiffahrt kommen erst
aus dem späten Mittelalter, wo eiu reger Verkehr die Wasserstrassen
l) Die geschichtlichen Nachrichten sind entnommen aus:
1. Weber, die Wasseretrassen Nordeuropas, 1881.
2. Porter, the progrens of the natioo, London 1847.
3. History of Inland navigation, printed for T. Lowndes, London 1779.
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1210 üeber die wirtschaftliche Lage der Binnenschiffahrt«-
•
belebt zu haben scheint. Um ihre Einkünfte zu erhohen, hatten damals
angesessene Feudalherren dem Durchgangsverkehr Abgaben aufgezwungen,
wogegen sie den reisenden Kaufleuten freien Durchzug oder auch freies
Geleit gewährten. So lange nur hochwerthige Güter zur Versendung
kamen, konnte der Verkehr die hohen Wegezölle vertragen: als man
jedoch begann, auch weniger werthvolle Gegenstände zu befördern, da
empfand man die Höhe der Wegezölle drückend, und schliesslich musste
die Staatsgewalt einschreiten. Diese erste Zeit der Binnenschiffahrt,
welche gekennzeichnet ist durch die Unfreiheit des Wasserverkehrs, findet
ihren Absehluss durch das Staatsgrundgesetz vom Jahre 1215, nämlich
die magna Charta, deren Artikel 16 die Abschaffung der meisten Durch
gangszölle auf den Flüssen anordnet.1) Während der nächsten Periode,
welche ungefähr bis 1425 dauerte, suchte man künstlich angelegte Hinder-
nisse wie Mühlendämme und andere, welche die Schiffahrt erschwerten,
aus den Flüssen zu entfernen. Besonders fühlbar machten sich diese
Hindernisse, als unter den drei Eduards (1272 — 1377), begünstigt durch
den Wollausfuhrvertrag mit Flandern, der Handel ungewöhnlich zu wachsen
begann, und man grössere Schiffe anwenden wollte. Ein im Jahre 1351
erlassenes Gesetz ordnete daher die sofortige Beseitigung aller Schiffahrts-
hindernisse auf den wichtigsten Flüssen an, und nach dem strengen Brauche
jener Zeit erhielten die Besitzer keine Entschädigung. Im Traufe der
nächsten 75 Jahre schlössen sieh noch weitere Verordnungen an das
erwähnte Gesetz an, sie enthielten hauptsächlich Straf- und andere Neben
bestimmungen, und endlich im Jahre 1427 setzte Heinrich VI. die Com-
mission of Sewers ein, eine ständige Behörde zur Verwaltung aller
Wasserwege, die auch die Fürsorge für alle Wasserbauten übernehmen
musste.
Mit dem Jahre 1424 beginnt eine neue Zeit, während der man
hauptsächlich grössere natürliche Hindernisse in schiffbaren Flusslaufen
wegräumte. Mit zunehmendem Binnenverkehr begann man das Wasser-
strassennetz auszudehnen und versuchte kleinere Flüsse schiffbar zn
raachen, und zwar zunächst den Fluss Lee, einen Nebenfluss der Themse
Um die von Jahr zu Jahr zunehmenden Getreidesendungen aus den Graf
schaften Hcrtfnrdshirc und Bedfordshire nach London besser bewältigen
zu können, setzte der König Heinrich VI. im Jahre 1424 einen Ausschuß
nieder mit der Aufgabe, die Kegulirung des Flusses Lee auf ihre Durch-
!i Der Artikel ll> der magna charta lautet folgen dermasseu:
rXiillo Hparie defendantur deeetero nisi ille que fuerunt in defenso tempore
Henrici Kegis, Avi no*ui, per eadem loca et eosdem terminos »iciit esse consue-
verunt tempore »u<> - 9. Henr. III cnp. IG.
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Unternehmungen in Grossbritannieu und Irland.
1217
führbarkcit zu prüfen und allenfalls auszuführen: und dies für jene Zeit
schwierige Werk gelang.
Wenn auch damals eine Fl ussregul innig nicht das war. was man
heute von einer solchen erwartet, so bedeutete sie doch einen grossen
Fortschritt, ohne den die Erweiterung des Wasserstrassennetzes unmöglich
gewesen und der Binnenhandel lahmgelegt worden wäre. In dieser
Zeit, die <-twa bis 1750 dauert, war der Fortschritt in Handel und
Gewerbe kein gleichmassiger, sondern er wurde öfters unterbrochen durch
entschiedene Bethütigung Englands auf dem Gebiet der äusseren Politik,
wie zum Beispiel unter der Regierung der Königin Elisabeth und zur
Zeit des spanischen Erbfolgekrieges. Andererseits hatten finanzielle
Krisen wie der Bankerott der Südseekompagnie einen unerwarteten Still-
stand in der Fortentwicklung der Industrie zur Folge, ein Umstand, der
nicht ohne Einfiuss auf die IMnnensehiftahrtsverhältnisse bleiben konnte;
dennoch füllt in diese Zeit die Kegulirung der wichtigsten Flüsse.
Auf dieser Entwicklungsstufe blieben die Wasserstrassen stehen, bis zwei
treibende Ursachen eine weitere Verdichtung des Wasserstrassennetzes
forderten, nämlich der rasche Aufschwung inlandischer Industriebezirke
und spater der Seehandel, der nach dem Abfall Nordamerikas besonders
eifrig gepflegt wurde und eine weitere Verbilligung der Frachtern forderte.
Bei der Anlage eines neuen Verkehrsweges konnte man nicht immer
einen vorhandenen Flusslauf benutzen, sondern oft waren sogar Erhe-
bungen zu überschreiten, und hierzu war die Anwendung der Kammer-
schleuse nicht zu entbehren. Den ersten Schleusenkanal baute in England
der damalige Herzog von Bridge water, um das Marktgebiet seiner Kohlen-
gruben bei Worsley besonders nach Liverpool und Manchester hin zu
erweitern. Obwohl die Besitzer der zwischen den beiden letztgenannten
Städten schon vorhandenen Wassrrstrasse. nämlich der Mersey <£ Jrwell
Navigation den heftigsten Widerspruch erhoben, gelang es dem Herzog
dennoch, seinen Plan durchzuführen, da er im Stande war, vermöge der
grösseren Leistungsfähigkeit seines Unternehmens viel billigere Frachten
zuzusichern und so die Monopolstellung der älteren Wasserstrasse aufzu-
heben. Wenn es auch ursprünglich nicht beabsichtigt worden war, so
erzielte der Herzog dennoch grosse Ueberschüsse aus seinem Kanal-
unternehmen, und dieser Erfolg rief eine rege Unternehmungslust hervor;
es entstand eine grosse Zahl von Kanalunternehmungen, die bald eine
bedeutende Machtstellung erlangten, bis der rapide Aufschwung der Eisen
bahnen ihren Einfiuss brach und den weiteren Ausbau des Wasserstrassen-
netzes zum Stillstand brachte.
In der Entwicklung der englischen Binnenseh ittahrtswege lassen sich
daher hauptsächlich vier Zeitabschnitte unterscheiden, deren jeder gekenn -
Archir fflr Eisenbahn w<-g»-n. l'üi. ^
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1218
Ueber die wirtschaftliche Lage der Binuenschiffahn-
zeiehnct ist durch den Kampf einer wirtschaftlichen Forderung ge£< «
ein bestehendes politisches, soziales oder technisches Hinderniss an-
der seinen Ahschluss findet mit dem endgültigen Siege des Verkehrv
intcresses.
2. Die Zeit vom Ende des 18. Jahrhunderts bis jetzt kann rann
drei Abschnitte zerlegen: nämlich den, in welchem sich die Wasserstrahl
zu einer wirtschaftlichen Macht erhoben, bis 1844 dauernd; den. :
welchem sie durch die Eisenbahnen zurückgedrängt wurden, bis l*v?
und zuletzt die Zeit, in der sie wieder aufzublühen beginnen.
Im Jahn* 1700 gab es etwa 600 Meilen regnlirte Flussläufe. fünfz:j
•Jahre später hatte sich ihre Länge verdoppelt,1) und bis zum Jahre 1*2
war die Gesammtlänge der Kanäle und Flüsse auf 4 135 Meilen an-
wachsen*^ und manche dieser Unternehmungen konnten ung-eheuerlieb-
Dividenden zalilen, weil sie entsprechend hohe Abgaben forderten. Daty:
* wuchs die Unzufriedenheit mit den übermächtigen Kanalgesellsehaften v
Tag zu Tag, und in grossen Handelsstädten wie Liverpool und Manchem '
entstand eine lebhatte Bewegung zu Gunsten einer Eisenbahn zwisch«.--
beiden Städten. Mit diesem neuen Verkehrsmittel, das sich zwisci>r
Stockton und Darlington als brauchbar erwiesen hatte, glaubte man *!•:'
des bestehenden, gradezu erdrückenden Transportmonopols erwehre:
zu kennen.
Gegen das neue Projekt erhoben die Kanalbesitzer nachdrückt :
Widerspruch im Parlament und behaupteten, die Anlage von Eisenbahr.-
sei ein Einbruch in ihre verbrieften Rechte: sie fanden willige Unt^r
Stützung bei angesessenen Grundbesitzern, die vielfach selbst an Karu
Unternehmungen betheiligt waren. Nachdem die Konzessionirung dr.-
Eisenbahn öfters hintertrieben worden war, gelang es endlich, die an*
scheusten Gegner zum Zeichnen von Aktien zu gewinnen, die Eisenbai.
wurde genehmigt und am 17. Oktober 1830 eröffnet.
Im allgemeinen standen die Grundbesitzer dem Eisenbahnunternehni'1
feindlieh gegenüber, denn sie fürchteten von diesem vollkommener ah-
nenden Verkehrsmittel eine weitere Zunahme der Getreideeinfuhr, die v
der letzten Hälfte des 18. Jahrhunderts bedenklich stieg, und damit <-t-
Verminderung der Einkünfte aus ihren Gütern. Da sie nun allmächtig
Parlament waren, so versagte das letztere vielen Eisenbahnen die Cn-\:< v
migung, bis im Jahre 18.V2 die reform bill das bewegliche Kapital r
ausschlaggebenden Macht im Parlament erhob: und hiermit war >.;v
Schicksal der Kanalunterneinnungen besiegelt.
i) Weber, die Wasserstrassen Xordeuropa», 1881 S. 101.
-) Iteport on canal* (Pari. Pap. 1888) S. 237, XI.
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Unternehmungen in Grossbritannien uud Irland.
1219
3. Eine weniger glänzende Entwicklung hat da» Wasserstrassenwesen
in Irland genommen. Um das Jahr 1750 begann man damit, die Flüsse
Shannon, Boyne und Barrow zu reguliren, und etwa 20 Jahre später bildete
sich die Gnind Canal Company mit der Absieht, die Gebiete der genannten
drei Flüsse mit einander zu verbinden, während die später gegründete
Koyal Canal Company es sieh zur Aufgabe machte, einen Kanal von dem
Mittellauf des Shannon quer dureh Irland nach dem Hafen von Dublin zu
bauen. Da aber das irische Parlament der Ansicht war, dass nur von
einem einheitlich angelegten Wasserstrassensystem mit niedrigen Abgaben
eine allgemeine Hebung des verarmten Landes zu erhoffen sei, so ge-
währte es den Kanalunternehmern bedeutende Zuschüsse aus Staatsmitteln
und veranlasste sie, ihre Abgaben herabzusetzen und gleichzeitig das
Wasserstrassennetz rationeller auszubauen. Nach der Vereinigung Irlands
mit England setzte das nun gemeinsame Parlament 500 000 Lstr. für die
Verbesserung der Binnenschiffahrtsverhältnisse aus und zwar einerseits,
um nach den erbitterten Kämpfen um die Unabhängigkeit Irlands das
Land mit der englischen Herrschaft auszusöhnen, andererseits aber auch
um die Vorfluthverhältnissc grösserer Landstriche zu verbessern und diese
zum Ackerbau geeignet zu machen; ausserdem glaubte man, dass durch
Verkehrserleichterungen Irland bald zur Kornkammer Englands werden
würde, dessen Getreideeinfuhr von Jahr zu Jahr stieg. Die einzelnen
Unternehmungen erhielten daher weitere Beihülfen, mussten ihre Ab-
gaben herabsetzen und ihre Anlagen verbessern. Die Folgen dieser Mass-
nahmen blieben denn auch nicht aus; denn Irland, das im Jahre 1800
noch rund 500 000 tons Getreide eingeführt hatte, führte um 1845 ungefähr
das achtfache aus,') und Dublin wurde zu einem der ersten Kornhäfen
Europas. Im Jahre 1830 erkennt daher auch die königliche Kommission
zur Untersuchung der Lage der Armen in Irland an, dass die Verbesserung
der Binnenschiffahrtsverhältnisse in Irland hauptsächlich drei Vortheile
dem Lande gebracht habe, nämlich
1. eine Verbilligung der Brennstoffe,
2. eine Erweiterung des Marktgebietes für landwirtschaftliche Erzeug-
nisse und
3. eine Erschwerung der Hungersnöthe.
Zwar blieben die irischen Wasserstrassenunternehniungen wenig
ertragsfähig, und der Staat musste oft helfend eingreifen; aber sie blieben
auch von der Spekulation verschont, bildeten schon frühe ein einheitliches
System und haben wesentlich zur Erhöhung des Wohlstandes in Irland
beigetragen.
>) Porter, the progre.** of the nation. London 1847 S. 304 bis 306.
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1±>0
1'eber die wh thschafdiehe Lage der Binnenschiffahrt
4. Seit 18H0 ist dir Geschichte der Wasserstrassen eng mit der <l»r
Eisenbahnen verwachsen. Die raschen Erfolge der Liverpool & Manchester
Railway. der ersten selbständigen Hauptbahn^, hatten eine ungeheur»
Spekulation heraufbeschworen, und die Gesetzgebung k«>nnte in ihren .Mit-
nahmen weder mit der vorwärts stürmenden Eisenbahnbewegung Schritt
halten, noch befolgte das Parlament die Rathschläge einsichtsvoller Männer,
die wiederholt den planmnssigen Ausbau eines englischen Eisenbahnnetz-
unter Staatsautsicht empfohlen hatten. Die natürliche Folge davon war
dass die nur nach Eintngsvortheilcn oder Börsengewinnen trachtend» r.
Spekulanten die Grundlagen zu einem Eisenbahnnetze legten, das an Plan
losigkeit nichts zu wünschen übrig liess, und bald befanden sich «Ii-
einzelnen Liiiien in dem schärfsten Konkurrenzkampfe: man erniedrig
die Beförderungssätze, beschleunigte die Züge, gewährte den Reisend» -w
grössere Bequemlichkeiten, .dies Massnahmen, um den Verkehr von d»-r
Konkurrenzlinie an sich zu reissen, aber nur mit dem Erfolge, dass R<-
siegter und Sieger bald die Aussichtslosigkeit des Wettbewerbs einsah» n
und zur Vereinigung schritten. Das Parlament hatte stets eine Konkurrenz
zwischen den einzelnen Verkehrsunternehmungen im Interesse des Publi-
kums zu erhalten gesucht; als es sich nun Eisenbahnuntemehmungen gegen-
über sah, von deren Vergrösserung es eine Benachtheiligung des Allg»
meinwohls ernstlich befürchten musste. verbot es jede weitere Vereinigung
ohne besondere Genehmigung und erzielte die "Wirkung, dass die Gesell-
schaften sich allerdings nur noch selten wirklich verschmolzen, sondern
der Form nach getrennt wirtschafteten, aber eine gemeinsame Kasse führten
und so die Anordnungen des Parlaments umgingen. Die königliche Kom-
mission des Jahres 18<>:> erkennt denn auch an. dass hiergegen nicht-
geschehen könnte, und man vertröstete sich auf ein zukünftig zu erlassen
des allgemeines Verkehrsgesetz, dem nach den Bestimmungen ihrer Ken
Zessionsurkunde alle Verkehrsunternehmungen sich zu unterwerfen hatten
War nun auch die Konkurrenz der Eisenbahnen unter einander beseitig,
so hatten diese doch noch einen mächtigen Gegner, die Wasscrstra»« i:
Zwar war der Schnellverkehr rasch den Eisenbahnen zugefallen, am;
gelang es den letzteren, in das Hügelland einzudringen, wo sie eine Ken
kurrenz der Kanäle überhaupt nicht zu befürchten hatten, jedoch d r
Massenverkehr wurde zum grössten Theile auf den Wasserstrassen )>•■
wältigt und zwar zu Preisen, die der Eisenbahn einen Verdienst ohn»
weiteres nicht abwerfen konnten. Die grossen Einkünfte, die einzeln
V) Schon in «1er letzten Hälfte des 17. .Jahrhunderts gab es schmal-puri^
Schioncnbahiieu mit Thierbetrieb. die häutig die Ve.rkehrsxubringer für oinxHti'
Wnsserstrasscn waren: die erste K«>n/ession zu einer solchen scheint im .lahre F7>
ertheilt wonh n y.n sein. :!1 Geo II cap. 22<
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Unternehmungen in Großbritannien und Irlan !.
1*221
K.maluntcrnehmcr noch jetzt aus dem Mnsscnverkehr erzielten, hatten viel
verlockendes für niiinche Eiscnbnhngesellschaft; man bcsehloss daher, in
Wettbewerb mit der Wasserstrasse zu treten, um sie zuerst wirtschaftlich
zu vernichten, dann ihren Verkehr «m sieh zu reissen und diesem Abgaben
von solcher Höh«; aufzuerlegen, wie sie die Eisenbahn erheben durfte, die
aber bedeutend höher waren, als die gesetzlich zulässigen Höchstsätze der
Wasserstrasse. Die Eisenbahngesellschaften ermässigten daher zunächst
ihre Frachtsätze für Massengüter, die Kanalgesellschaften mussteu folgen,
und da viele sozusagen nur von dem Massen verkehr lebten, so gelang
der Plan der Eisenbahnen oft nur zu leicht. Nun bestürmte man die
Regierung um Abhilfe gegen die Vergewaltigung der Wasserstrassen,
deren Tarifgesetze aus einer Zeit stammten, da man eine Erhaltung des
Tauschwertes auf gleicher Höhe für das Ziel einer gesunden Politik hielt; die
Wasserstrassenbesitzer konnten daher ihre Abgaben nicht auf verschiede-
neu Strecken verschieden stellen, während dieses Hecht den Eisenbahnen
zustand. Das (iesuch um Hilfe kam gerade zur rechten Zeit: denn mit dem
Beginn der vierziger Jahre hatten frcihändlerischc Ideen in der englischen
Politik feste Gestalt gewonnen, und das Jahr 1S4."> brachte zwei Gesetze,
denen die Absicht zu Grunde lag. die Wasserstrassen besser gerüstet in
den Konkurrenzkampf mit den Eisenbahnen zu senden. Die Kanalbesitzer
erhielten nämlich das Hecht, ihre Abgaben beliebig zu ändern und ausser-
dem das Frachtfuhrgeschäft selbst in die Hand zu nehmen. Gerade von
der letzten Bestimmung erhoffte man für die Unternehmer eine wesentliche
tinanzielle Stärkung, da seinerzeit die Eisenbahnen aus einer solchen Ver-
einheitlichung des Betriebs eine erhebliche Verbilligung erzielt hatten,
lud wirklich, das Mittel schien zu helfen; einige Kanalgesellschatten
rissen das Frachtfuhrgeschäft an sich und vennehrten ihren Verkehr
und ihre Einnahmen, aber nur sehr unbedeutend und nicht dauernd, denn
die Eisenbahnen hatten ein neues Kampfmittel gefunden. Einzelne Gesell-
schaften pachteten nämlich wichtige Wasserstrassen, die sie im Konkurrenz-
kämpfe nicht wirthschaftlich hatten vernichten können, gegen eine Jahres-
tente; damit war wohl den Aktionären der einzelneu Wasserstrasse ge-
dient, da sie nun einer sicheren Einnahme entgegensahen, jedoch der
Durchgangsverkehr auf den grossen Linien wurde von den Eisenbahn -
gesellschaflen durch allerlei Belästigungen gehindert. Wieder musste die
Gesetzgebung einschreiten, und es erschien das Eisenbahn- und Kanal -
gesetz vom Jahre 1S54, das im wesentlichen bestimmt, dass Verkehrs-
gesellschaften beim Ucbcrgang von Gütern alle berechtigten, zweck-
mässigen Erleichterungen treffen und keine Bevorzugung einzelner Kunden
eintreten lassen sollten. Die Entscheidung, ob das Gesetz befolgt sei.
lag bei den Courts of common please. obwohl e> sich um rein betriebs-
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1222
Ueber die wirthschaftliehe Lage der Binnenschiffahrt-
technische Fragen handelte. Weil aber ein Prozess gegen «-ine mächte-
Eisenbahngcsellsehaft Äusserst kostspielig war, wurde die Kntscheidn',..
der Gerichtshöfe nur selten angegangen, und das Kanalinteresse verlang? -
eine durchgreifendere Massregel von der Kegierung. Es folgte das Ge>.t:
(21 & 22 Vict. c. 75) vom Jahre 1858, das die Verpachtung von Kana-
an Bahnunternehmungen ohne besondere Einwilligung <les Parlane-T)*-
verbot. Aber einige Eisenbahngesellschaften wussten innner noch >! in*
um sich der lÄstigen Kanalkonkurrenz zu erwehren. Verschiedene, b.
Besitze von solchen Gesellschaften befindliche Wasserstrassen wurden
Eisenbahnen verwandelt, andere Hess man verkommen und viele sp. rr
man zur Ausführung von Reparaturen gerade in der lebhaftesten Z-
Die Strömung gegen die Eisenbahnen, die jetzt wieder versehiedeittli
auf Konkurrenzlinien eine Verständigung erzielt und daraufhin ihre Tari:
erhöht hatten, gewann solche Bedeutung, dass das Parlament der öff»*ir
liehen Meinung nachgab und im Jahre 1872 eine Kommission nieders»rz'
mit dem Auftrag, die gesammten Verkehrsverhältnisse des vereinig
Königreichs einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen. Dieser .V *
schuss kam zu dem Ergchniss,') dass die Konkurrenz, von der man •,iT.
gleichmässige und möglichst zweckmässige Regelung des Verkehrs rrh '
hatte, stets zu einer Vereinbarung unter den Parteien, verbunden mit eii:-
endgültigen Benachtheiligung des öffentlichen Interesses, geführt In-
zwischen einzelnen Eisenbahnen, so heisst es weiter, bestehe eine er:-
liehe Konkurrenz nicht mehr, wohl aber noch zwischen VVnsserstnu—
und Eisenbahnen, und diese müsse man im Interesse des Allgemein«-..1
erhalten; da die Eisenbahnen die mächtigeren seien, so müsse it.
die Macht der Kanalunternehmungen erhöhen. Der Ausschuss enn-!
daher. Durchgangszölle auf den Wasserstrassen einzuführen und die Ei*:
bahnen zur OfTenhaltung ihrer Schiffahrtswege zu zwingen, und ausseni»
hielt er eine strengere Durchführung des Gesetzes vom Jahre 1854 •
nothwendig. Die Hauptneuerung war aber die Einsetzung einer Aufsirh
hehörde für die gesammten Verkehrsverhältnisse. Zwar hatte es <oi
1K50 ein Eisenbahnamt gegeben, welches die Aufsicht über die Verkelir-
Verhältnisse ausübte, dasselbe war jedoch 1851 wieder aufgehoben w.rv,
infolge der Eifersucht des Parlaments, das sich in seiner SolbstherrJirlik
besehninkt sah.
Seit dieser Zeit versah das Handelsaint die Aufsicht über die r
nischen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Verkehrswege, die Gern
höfe entschieden die Zwist igkeiten und die Parlamentsausschüsse studir
'j Report from fonuiiittees on raibvay coinpanicsainalgamations ^Parl
187-2. XIII. i) S. XXIV ff.
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Unternehmungen in Großbritannien und Irland.
1223
die Verhältnisse und empfahlen zweckmässige Neuerungen. Die neue
Behörde sollte alle die genannten Geschäfte in sich vereinigen, sie setzte
sich daher aus einem Eisenbahufachmann, einem Juristen und einem Un-
parteiischen zusammen, erhielt richterliche Gewalt und entschied in Rechts-
fragen als erste, in Thatfragen jedoch als einzige Instanz. Das Parlament
setzte den Vorschlügen seines Ausschusses gemäss im Jahre 1873 eine
solche Behörde ein, deren Aufgabe es war, die Beziehungen zwischen den
einzelnen Verkehrsanstalton zu regeln. Da die Abgaben auf den Kanülen
seit 1845 wie Handelsartikel behandelt wurden, so bestimmte eine Ver-
ordnung des Parlaments, dass die Höhe der Tarife stets veröffentlicht
werden müsse.
Eine weiten; Ergänzung brachte das Verkehrsgesetz vom Jahre 1888
(51 u. 52 Viet. c. 25), das im wesentlichen bestimmt, dass keine Eisen -
bahngesellschaft noch einer ihrer Beamten einen Kanal oder auch nur
Aktien desselben erwerben dürfe; die Eisenbahnbehörde erhalt das Kocht,
Durchgangsgebühren festzusetzen und die Auflösung eines Kanalunter-
nohmens oder seine Uebertragung an einen andern Besitzer zu gestatten,
und den Wasserstrassen wird empfohlen, möglichst bald sich über alle
strittigen Punkte unter einander zu verständigen. Einen Zusatz brachte das
Jahr 1894 insofern, als die Tarifhöchstsiitze der einzelnen Unternehmungen
zahlenmässig festgesetzt und eine einheitliche Güterklassifikation für ganz
England eingeführt wurde. Hiermit haben die gesetzgeberischen Mass
nahmen bis zur Gegenwart ihren Abschluss gefunden.
Die Grundlagen dos englischen Wasserstrassensystems sind die vor-
handenen Flüsse und Binnenseen. Daher ist es weit vorzweigt, die ein-
zelnen Glieder haben deswegen aber auch kleine Abmessungen sodass
sie nur Boote von 40 bis 200 tons zulassen. Die hügelige Gestalt dos
Landes und die noch wenig entwickelte Technik in der Blüthezeit der
Wassorstrassenunternehmungen haben zu vielen Kunstbauten den Anlass
gegeben; eine ungeheure Zahl von Schleusen erschwert neben dem Mangel
an gemeinsamen Abmessungen den Durchgangsverkehr. Die Wasser-
strassen behielten diesen Zustand lange Zeit bei, weil ein den Anforde-
rungen der Neuzeit besser entsprechendes Verkehrsmittel die allgemeine
Aufmerksamkeit von ihnen ablenkte. Erst neuerdings, nachdem die Eisen-
bahnen sieh unfähig erwiesen haben, den jetzigen Wasserverkehr zu be-
wältigen, sucht man die Wasserstrassen vor allem durch technische
Neuerungen auf die Höhe der Zeit zu erhoben.
') Returns in respect of the cxmdg and navigation» in the United ktngdnm
189* (Pari. pap. 1890) S. 1:27 \X.
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12-24
lieber die wirthschnftliche Lage der Binm-nsehiffthn-
Der Entwicklung der Wasserstrassen folgte die Gesetzgebung nur
von Stufe zu Stufe; zeigten sich Schäden, so wurden diese ausgebessert
aber niemals nahm sie Anlass zu weitgehenden Massreg-eln; es ist ein
Vorgehen von Fall zu Fall, das allmählich vom Besonderen zum Allg»-
rneinen übergeht, und dies gerade ist die Eigenart der englischen Politik
Kapitel II.
Die rechtliche und wi rthschaftliche Grundlage der Wasxr
s t r a s s e n u n t e r nV h m u n g e n i m allgemeine tu
§ 1. Die Besitzverhältnisse.
1. Zu der Zeit, als die Geschichte zum ersten -Male von den YVa-»er
Strassen berichtet, das heisst im späten Mittelalter, waren sie öffentlich-
Eigcnthum, und die Staatsgewalt befand sich auch in ihrem vollen Besitz.
Mit den schärfsten Massregeln ging die letztere vor gegen alle Versuch-
angesessener Grundeigenthümer, sich Dienstbarkeiten au den natürlich»-:
Gewässern zu erwerben, und zwar namentlich im Jahre 1215 und 13M.
wie schon erwähnt wurde. Nur ausnahmsweise finden sich G ernennte* i,
im Besitze solcher Verkehrswege; so besass die Stadt Bristol die Ver-
fügungsgewalt über die Severnmündung, für die sie im Interesse ihre-
Umschlagsverkehrs grosse Aufwendungen gemacht hatte: ebenso erwart
im Jahre 142-1 die von der City of London eingesetzte Hiver Lee < "n
M'rvaney die Servitut, den Fluss korrigiren zu dürfen, und weiter übertnu
Heinrich VII. im Jahn- 1487 der Stadt London die Verwaltung und
Aufsicht über die Themse von der Mündung bis zum äussersten Flutl
punkte.
2. Eine Neuerung in den Besitzverhaltnissen sollte die unruhig
Zeit um das Jahr l(i(K) bringen. Karl I. war hingerichtet und im Jahn
Ki4i) die Republik gegründet worden, ("romwells Thätigkeit galt nach
seinem Siege bei Worcester mehr der äusseren Politik; der Erlass <i<r
Navigationsakte von U>51 verwickelte seinen Nachfolger, den Könls:
Karl II. in einen Krieg mit Holland, der zwar zu Gunsten England:» au-
tiel. aber dem Land«' grosse Kosten verursachte; ausserdem musste msz
in Erwartung eines zweiten Krieges mit Holland bedeutende Aufwen-
dungen für Heer und Flotte machen. Trotz der unruhigen Zeit nahm
der Handel einzelner Landstriche rasch zu, und man brauchte einen guM
Verkehrsweg nach dem Meere. In einer solchen Lage befand sich zum
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Unternehmungen in Grossbritannien und Irland.
1 225
Heispiel das Städtchen Maidstone in d»*r Grafschaft Kcnt, welches der
Hauptstapelplatz des Handels in Schafwolle war. Da der Staat kein Geld
für eine Flusskorrektion hergeben konnte, thaten sieh angesessene Kauf-
leute, Industrielle und Grundbesitz«-!- zum Zwecke der Kegulirung des
Medway zusammen un<l erhielten vom Parlament die Verfügungsgewalt
Uber den Flusslauf, mussteu sieh dafür aber eine Kontrole ihrer Tarifsätze
gefallen lassen. Während der nun folgenden 100 Jahre bethätigt sich
das Privatkapital noch öfter an Flussregulirungen, bis um die Mitte des
IS. Jahrhunderts der erste Kanal gebaut wurde, und zwar auf Kosten
eines einzelnen Mannes, des damaligen Herzogs von Bridge water, der das
Absatzgebiet seiner Kohlengruben erweitern wollte und das Werk allein
übernahm, da er der einzige Interessent war.
Nach den bedeutenden finanziellen Erfolgen der ersten Kanäle bil-
deten sich Enverbsgesellsehaften, deren Hauptzweck die Erzielung eines
Gewinnes aus den Verkehrsunternehmungen allein war. Thcihveise waren es
< ompanies of proprietors. das heisst Gesellschaften von Antheilbesitzern
mit unbeschränkter Haftpflicht, deren Papiere nicht auf den Inhaber lauteten,
sondern persönliche Anthcilscheine waren. Theils entstanden aber auch
reine Aktiengesellschaften mit beschränkter Haftpflicht und zwar haupt-
sächlich gegen Ende der Spekulationszeit im Wasserstrassenwesen.
Auch muss hier nochmals darauf hingewiesen werden, dass eine
Keihe von Wasscrstrnsscu eine Vereinigung mit Eisenbahnen einging,
wodurch auch Eisenbahngesellschaften Besitzer von Binnensehift'ahrts-
wegen wurden.
Die Kanalunternehnu r erwarben meistens «las Eigenthumsrecht an
dem zu der Wasserstrasse nothwendigen Grund und Hoden, mussten sich
jedoch zuweilen auch Einschränkungen gefallen lassen, und zwar ent-
halten manche Genehmigungsurkunden Bestimmungen, dass die Privilegien
des Lord of the mauor. des Grossgnmdl)esitzers. etwa soweit sie das
Hecht des Jagens. Fischen- oder abgabenfreien rebeikreuzens aber den
Kanal betrafen, nicht geschmälert werden durften. Zuweilen ging aber
auch der Grund und Boden nicht durch Kauf in das Eigenthum des
Kanalunternehmers über, sondern der letztere pachtete nur die nöthigen
Streifen auf ewige Zeiten. Zum Beispiel wurde zur Anlage des Koehdalc
Kanals ein Theil des I^andcs gepachtet, was dem Brauche in der Graf-
schaft I^ancashire und besonders in Manchester damals entsprach.')
H. Eine in England wichtig«' Besitz«*sform ist der public trust. das
In-isst eine Selbstv«-rwaltungsbehörd«' unier öffentlicher Aufsicht. Solchen
Körperschaften vertraute man häufig eine Wasserstrasse an. die als Privat-
') Canal Tolls : Pari. pap. ISfl4: Pmceeuing» of coininittee: Mu. 2Ö43 u ff.
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1226
Ueber die wirtschaftliche Lage der Binnenscbiflahrt»-
unternehmen bankerott geworden war, deren weiteres Fortbestehen jedoch
im Interesse eines Bezirkes lag; man machte daher angesehene Einwohner
der Gegend zu trustees, das heisst Mitgliedern dieser Behörde. Flänrig
wurde aber auch eine Wasserstrasse von Anfang an einem public trust
unterstellt. So übertrug das Parlament den Crinan Canal, der aus Privat -
mittein gebaut worden war und sich nicht mehr halten konnte, im
Jahre 181 G einer solchen Behörde, nachdem im ganzen 74 400 Lstr. aus
öffentlichen Mitteln1) auf das Unternehmen verwandt worden waren, und
zur Regulirung und Kanalisirung des Flusses Weaver, die aus Mitteln der
Grafschaft Chcshire bestritten wurden, setzte man schon im Jahre 1721
einen public trust von vornherein ein. Solehe Selbstverwaltungsbehörden
betrieben die Wasserstrasse möglichst nach dem Gebührenprinzip, nahmen
Darlehen auf und erhielten von Zeit zu Zeit Geld vom Staate oder der
Kommunalbehörde, in deren Auftrag sie ihr Amt ausübten. Ein public
trust setzte sich aus einer mehr oder minder grossen Zahl von trustee>
zusammen, die theils angesessene Grundbesitzer, Vertreter intcressirter
Städte. Friedensrichter und andere waren, alles Leute, die ein gewisse>
Ansehen im Bezirke infolge grosser Einkünfte oder einflussreicher
Stellungen genossen. Sie waren ehrenamtlich tätig und man hielt darauf,
dass sie persönlich kein Interesse an der Wasserstrasse hatten, um zu
erreichen, dass ein public trust allgemeines Vertrauen genoss. Auch
Drainage commissioners befinden sich zuweilen in dem Besitze von
Wasserstrassen, und zwar dann, Avenn die Ent- oder Bewässerung der
angrenzenden Landstriche Hauptzweck des Wasserlaufes war.
4. Während einige städtische Gemeinden kürzere Wasserstrassen
selbst in Betrieb haben und nach dem Gebührenprinzip bewirtschaften,
hat der Staat aufgehört, Besitzer von BinnensehitFahrts wegen in England
zu sein. Zwar hatte er im Jahre 1807 einen kleinen Kanal läng? der
englischen Südküste ungefähr von Folkestone nach Hastings gebaut. -'
und zwar aus strategischen Gründen, um nämlich im Notfälle Kriegs-
material möglichst rasch entlang der Verteidigungsstellung befördern
zu können: jetzt jedoch hat der Kanal seinen Werth als rasches Ver-
kehrsmittel verloren, und die Regierung überlässt seine Xutzniessimj:
einem Verbände von Anliegern, der ihn zu Gunsten der örtlichen Laini
Wirtschaft in Betrieb erhält. Ferner hat der Staat den Calednnian Can;;i
in Schottland im Anfang des Ii). Jahrhunderts im Interesse der Landes-
verteidigung mit den für Küstenkriegsfahrzeugen notwendigen Vn-T
«ehnittsabmessungen angelegt, aber gleich nach Inbetriebnahme einem
i) 3 und 4 Will IV. cap. 13.
->) Pari. pap. U?r,7 vol. V, HW.
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Unternehmungen in Grossbritannien und Irland. 1227
public trust unterstellt. Ausserdem gingen die beiden einzigen staatlichen
Kanäle in Irland vor wenigen Jahren in Privatbesitz über, wobei der
Staat ausserdem noch eine Abfindungssumme von rund 330 000 Lstr.
zahlte, da sich die beiden Unternehmungen nicht rentirten.1) Im Staats-
besitz befinden sich nur noch die Flüsse Shannon und Maiguc in Irland,
sie werden von den Commissioners of Public works, das heisst der
Behörde für die Ausführung öffentlicher Bauten, verwaltet.
Erst ganz neuerdings neigt man wieder der Ansicht zu, dass Wasser-
strassen in den Iiiinden öffentlicher Körperschaften am besten dem All-
gemeinwohl dienen könnten; denn ein Gesetz, das im Jahre 1888 einge-
bracht wurde, befasst sich besonders mit der Frage, wann ein Wasser-
strassenunternehmen dem Einflüsse von Eisenbahngesellschaften entzogen
werden solle. Es bestimmte nämlich, dass eine Kommunalbchörde ein
Kanalnntemehmen enteignen dürfe, falls es nach der Ansicht dieser Be-
hörde und des Uandelsarates von einer Eisenbahngcsellschaft entgegen
dem allgemeinen Interesse verwaltet würde. Und weiter verlieh dasselbe
Gesetz den Public works loan commissioners das Kocht, Kommunal-
behörden zu dem genannten Zwecke Geldmittel zu günstigen Bedingungen
vorzuschiessen.
Der Staat hörte also zu Beginn der Neuzeit allmählich auf, Besitzer
von Wasserstrassen in England zu sein; an seine Stellt« traten Kommunal-
behörden, public trusts und Privatunternehmer, und zwar gab es von privaten
Unternehmungen solche, die nur einzelnen Personen unterstanden, solch«*,
die sich im Besitze einer Gesellschaft von Antheilhabem befanden und
endlich solche, die gewöhnlichen Aktiengesellschaften gehörten: ausserdem
befand sich eine Anzahl von Wasserstrassen in den Händen von Eisen-
bahngesellschaften. Der Staat endlich baute Kanäle nur zum Zwecke der
Landesverteidigung und gab ihre Verwaltung an andere Körperschaften
ab; nur in Irland unterstehen zwei für den Verkehr wichtige Flüsse staat-
lichen Organen.
5. Die Besitzverhältnisse der Binnenschiffahrtswege standen daher
im Jahre 1808, wie auf der folgenden Seite angegeben.
6. Die Frage, welche Form des Besitzes vorzuziehen sei, muss von
Fall zu Fall beantwortet werden. Einzelne Personen besassen solche
Kanäle, die von Hüttenbezirken oder anderen Produktionszentren nach
Seehäfen oder Hauptwasserstrassen führten: der Bridgewatcr ('anal ver-
band die Kohlengruben von Worsley mit Liverpool und Manchester und
l) Bericht von Edwin Clements über die Zölle und Gebühren auf deu
Binnenwasserstrassen Grossbritanniens und Irlands auf dein 5. internationalen
Binnenschiffhhrtskongress zu Paris i8«*-2.
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1228
Ueber die wirtschaftliche Lage der Binnenschiffahrt-
Art des Besitzes
7» hl
der
Wasser-
strassen
Länge
in
IJLuge hi'Vo
vom
80. 5v
i
l.y
47
1 7*13
43,«
1!»
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573,;:.
13,,
i .
1,».
131,."
3,2
Im ganzen selbständige Unternehmungen
647,mi
m.<-
Ausserdem Eisenbahngesellschaften . .
36
1 138.75
27,<-
daher im Betrieb . .
116
3 785,75
r»
11J».75
8
188..'»
4-,
Eigentümer unbekannt
O.r
(Siehe vorige Seite No. 5)
131
-1 130.75
um...
aus ähnlichen Gründen baute man den Gresley Canal bei NYweastle-undcr
Lynne, den Holl & Leven Canal und andere. Es hatten daher nur dir
Besitzer der Produktionszentren ein Interesse an der meist kurzen Wasser-
Strasse und bewirtschafteten sie nach dem Gebührenprinzip: un-
mittelbare Einkünfte aus dem Verkehrsunternehmen zu ziehen war von
ihnen zunächst nicht beabsichtigt und wurde später natürlich gern
hingenommen. Die Oert'entlichkeit hat kein Interesse daran, eine derartig«'
Anschlussstrecke zu bauen, noch würden die Besitzer von Betrieben v«u»
einer Gesellschaft gern abhängig sein wollen, welche sich zwischen sie
und einen Hauptverkehrsweg setzte und im Stande wäre, ihre Monopol
Stellung fühlbar zu machen: man wird daher einen solchen Kanal im Be-
sitze des Interessenten lassen können.
Aehnliches gilt von Stadtgeineinden, deren Gebiet durch einen Stich-
kanal mit den Hauptverkehrsadern verbunden ist.
Eine Company of proprietors oder Company of undertakers ist un
gefähr dasselbe wie die Form des Einzelbesitzes, nur dass statt eines
Einzelnen viele Personen die gemeinschaftlichen Besitzer waren; alle hatten
einen persönlichen Antheil an dem Unternehmen und waren mit ihrem
ganzen Vermögen haftbar. Es liegt hier die älteste der Privatwirtschaft
liehen Betriebsformen vor. welche sich bildete, wenn Gewerbetreibende,
Kaufleute oder Grundbesitzer das Absatzgebiet ihrer Produkte erweitern
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Unternehmungen in Grossbritannien und Irland.
12251
wollten. Durch Abgaben wurden die Selbstkosten gedeckt, und auch
anderen Verfrachtern stand die Benutzung der Wasserstrasse gegen Ent-
gelt offen. Um zu vermeiden, dass die Besitzer des Wasserweges ihr
Verkehrsmonopol gegen andere Frachtführer ausnutzten, wurden die Ab-
gaben ihrer Hohe nach gesetzlich festgelegt. Hier sowohl wie bei der in
den Hftnden einer einzelnen Person befindlichen Unternehmung ist zu
befürchten, dass die Besitzer nur die Anlagen ausführen und in gutem
Zustand erhalten, welch«' für sie selbst vortheilhaft sind, und manches
vernachlässigen werden, was das Allgemeinwohl unmittelbar fordert. Be-
strebt sich weiter eine solche Gesellschaft, möglichst grosse Gewinne nach
Deckung der Selbstkosten zu erzielen, so können dieselben Missstände
eintreten wie bei einer Wasserstrasse, welche sich im Besitze einer Aktien-
gesellschaft befindet: Man wird nämlich alle Anlagen möglichst einfach
herstellen und die für das Verkehrsunternehmen günstigen Geschäftslagen
auszunutzen suchen, ohne Rücksicht auf das allgemeine Interesse, und
ausserdem darnach streben, einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Daher
werden privatwirthschaftlich verwaltete Unternehmungen die Volkswirt-
schaft nicht günstig beeinflussen, solange ausser den Besitzern des Ver-
kehrsweges auch noch andere Verfrachter diesen benutzen müssen.
Public trusts sind ein Aushilfsmittel dort, wo der Staat nicht ein-
greifen will oder kann: es sind keine privatwirthschaftlichen Unterneh-
mungen, denn die gesetzlich als Besitzer anerkannten Personen, dir
trustees, leiten keinen persönlichen Vortheil von dein Unternehmen ab.
In dem Betriebe wird nur eine Kostendeckung beabsichtigt, und ein etwa
entstehender Ausfall wird von einer Lokalbehörde oder dem Staate von
Zeit zu Zeit gedeckt. Hier handelt es sich meistens um solche Wasser
Strassen, welche die Gebiete mehrerer Stadtgemeinden oder auch mehrerer
Grafschaften durchziehen: es wären daher Verwaltungsschwierigkciten
zu befürchten, wenn man das Unternehmen einer einzigen solchen Koni-
munalbehörde unterstellte; der Staat aber übernahm den Betrieb des Ver-
kehrsweges nicht, weil die öffentliche Meinung in England grundsätzlich
gegen Staatsbetriebe eingenommen ist, und weil ausserdem die lokalen
Interessen zu wenig Einfluss in einer staatlichen Verwaltungsbehörde haben
würden. Ein public trust mit einer starken Vertretung der örtlichen
Interessen wird daher als Besitzer einer Wasserstrasse gute Dienste thun,
so lange der Staat nicht im Stande ist, den Verkehrsweg in eigenen Be-
trieb zu nehmen.
Der Staat trat nur äusserst selten als Besitzer von Wasserstrassen
auf, sondern beobachtete im Gegensatz zu den Vorgängen in anderen
lündern den Verkehrsunternehmungen gegentiher eine mehr abwartende
Stellung.
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1230
l'eber die wirtschaftliche Lage der Binnensehiffahris
Im allgemeinen tritt im Verkehrswesen der Staat an die Stelle de*
Unternehmers, wenn dieser seiner im Gesammtinteresse gelegenen Aufgabt1
nicht mehr gewachsen zu sein scheint. Er betheiligt sich daher haupt
sachlich in drei Formen an wirtschaftlichen Unternehmungen, nämlich:
1. durch Unterstützung schon vorhandener oder Anregung neuer
Unternehmen, aus deren Bewirtschaftung ein Ueberschuss nicht
zu erwarten ist, und wenn die Privatspekulation deshalb kein
Interesse an ihnen nimmt; er gewährt zu diesem Zweckt'
Darlehen zu niedrigem Zinsfusse, Schenkungen, Steuernachlass
u. dergl. m.
2. bindet er die Verkehrsunternehmer durch die Gesetzgebung an
gewisse Pflichten und
3. übernimmt er die Aufgabe selbst, wenn wirtschaftliche oder
militärische Gründe die Zusammenfassung in einer Hand erfor
dem, oder aber wenn die Staatsgewalt Privaten eine Monopol-
stellung nicht zugestehen will.
Auch in England hat die öffentliche Gewalt in der Binnenschiffahrt
sich in allen drei Formen versucht. Der Staat baute im Süden und im
Norden je einen Kanal im Interesse der Landesverteidigung, er gewährte
Darlehen und Schenkungen an die irischen Binnenwasserstrassen, sowohl
um sie zu unterstützen, als auch, um sie zum weiteren Ausbau ihres Netze*
zu ermuntern. Und zuletzt übte er durch Vorschriften und durch die
Staatsorgane eine gewisse Aufsicht über die Kanalunternehmungen au*.
Die gemeinsame Wurzel der Gesetze für die Wasserstrassen und die Eisen
bahnen ist die schon Jahrhunderte lang in England bestehende Wege
gesetzgebung. Public trusts für die Erbauung von Strassen, Kanal- und
Eisenbahngesellschaften gemessen alle die Rechte einer juristischen Person:
sie werden jedoch nicht als eine gewöhnliche Aktiengesellschaft betrachtet,
für die es seit 1853 genügte, sich bei dem Board of Trade in eine Liste
einzutragen, sondern die englische Gesetzgebung behandelt sie als Offent
liehe Unternehmungen; und als solche bedürfen alle drei der Konzession!
rung. Für ihre Ausgaben halten sich die Verkehrsunternehmungen durch
die Erhebung von Wegegeldern schadlos, deren Höchstbetrag gesetzlich
festgelegt ist. Bei den Eisenbahnen sowohl wie bei den Wegebauämteni
behält sieh die Gesetzgebung eine Beschränkung der Tarife vor. wenn
nämlich eine gewisse Höhe des Gewinnes überschritten ist; bei den Wasser
Strassen jedoch war dies nicht vorgesehen, da man nicht vermutete, da>>
hier das spekulative Element so stark hervortreten würde, wie es spater
tatsächlich geschah.
Die Idee einer allgemeinen Verstaatlichung der Wosserstrassen. w;»
sie für Durchgangsstrecken zu tortlern wäre, hat in England, angeregt
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Unternehmungen in Grossbritannien und Irland.
1231
durch die grossen Erfolge anderer Länder mit ihren staatlichen Verkehrs -
anstalten, viele Anhänger; jedoch das seit 1832 im Parlament herrschende
Grosskapital sträubt sich mit allen Mitteln gegen die Ausführung eines
solchen Planes, und zwar mit der Begründung, dass es einem staatlichen
Wasserstrassensystem gerade so gehen würde wie der Staatstclegraphen-
verwaltung oder der Staatspost, die erst nach mehr als 40 Jahren die
Einkünfte wieder erzielten, die sie als Privatunternehmungen aufgewiesen
hatten, und dann auch erst infolge des ohnedies gesteigerten Verkehrs.
Allerdings waren die Einnahmen dieser Anstalten infolge der Ermässigung
der Gebühren und der Einführung des Pennyportos ganz erheblich ge-
sunken, und die Erwartung, dass die Erniedrigung der Preise den Brief-
verkehr bedeutend heben würde, hatte sich mit Recht als irrig erwiesen,
denn niemand schreibt des billigeren Portos wegen mehr Briefe.
Vergessen wird jedoch hier meistens, dass die Vereinheitlichung und
die grosse Verbilligung des Nachrichtendienstes belebend auf Handel und
Gewerbe einwirken und so die Steuerfähigkeit des Landes erhöhen musste;
hierdurch wurde der Ausfall in dem Unternehmen selbst mit der Zeit
gedeckt durch Einnahmen des Staates aus anderen Quellen, und gleich-
zeitig trug diese Neuerung wesentlich zu dem weiteren Aufschwünge
Grossbritanniens bei. Die Postreform Rowland Hills ist daher wohl für
die engherzige Rücksicht auf die Finanzen des Postflskus ein Misserfolg,
für die Weiterentwicklung Grossbritanniens war sie jedoch ein Segen.
Auch der Grand, dass Staatsbeamte weniger Interesse an ihrer
Thätigkeit nähmen als Leute, die für ihr eigenes Unternehmen arbeiteten,
ist hinfällig; denn die Angestellten bei den Wasserstrassenuntcrnehmungen
sind meistens Beamte der Privatunternehmer, und warum sollten Gesell-
schaftsbeamte mehr Interesse an ihrer Thätigkeit nehmen als Staatsbeamte?
In ihrem Bestreben, ein Staatssystem von Wasserstrassen fernzuhalten
fand die grosskapitalistische Partei einen starken Rückhalt an der Öffent-
lichen Meinung, die alle Staatscinmischung als einen Zwang empfindet.
Der Mensch fühlt die Nachtheile, die er hat, schmerzlich, während er die
Vortheile, welche ihm dieselbe Einrichtung bringt, als selbstverständlich
hinnimmt und daher nicht weiter beachtet; so war es auch in England:
Die Vortheile eines geregelten Post- und Telegraphcnwesens erscheinen
dem Engländer als selbstverständlich, dagegen empfindet er, der jede
Bevormundung hasst. besonders drückend den Schulzwang, den Impf-
zwang, die Steuerlast. So erklärt sich auch aus dem Hass gegen jede
State interference die geringe Aussicht eines Staatswasserstrassensystems.
Der Stallt wird nicht nur solche Verkehrswege bauen, die sieh
rentiren, sondern oft auch solche, die keine Bezahlung versprechen, aber
deren Bau im Interesse des betreffenden Landstriches erforderlich ist:
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1232
Leber die wirthschaftliehe Lage di r Binnenschiffahrt?
Ausfall und Ueberschuss werden sieh dann meistens im ganzen 1-andv
ausgleichen. In England nun weigert sieh das Parlament, gut rentirend*
Wasserstrassen für den Staat aufzukaufen, andererseits stellt es nicht
ivntirende unter eine public trust und deckt deren Fehlbetrag stets im tauf»-
der Zeit, wie die geschichtlichen Vorgange gezeigt haben. Es liegt alv-
hier indirekt eine Uebemahme nicht leistungsfähiger Unternehmungen
durch den Staat vor, während man die sich bezahlenden in privaten
Händen lässt, also gerade ein verfehltes Prinzip verfolgt, das wohl de«
Wünschen des (irosskapitals entspricht, für das Allgemeinwohl aber un-
zuträglich ist.
Wasserstrassen in den Händen von einzelnen Personen oder «'"in
panies of proprietors schädigen also die Volkswirtschaft nicht, wenn >x
ihren Besitzern nur mittelbaren Nutzen bringen. Wird jedoch beabsichtigt
aus dem Unternehmen selbst einen Gewinn zu erzielen, so muss die H< -
gierung eine Kontrole über dasselbe ausüben. Eine Uebernahme d» r
kurzen Nebenlinien durch eine Kommunalbehörde, der Hauptlinien ab» r
durch den Staat, würde die für die Volkswirtschaft zweckmäßigste Lösun«:
sein. Da die Abneigung gegen reine Staatsbetriebe diese in England nur
äusserst selten hat aufkommen lassen, griff' man zu dem Aushilfsinitt»!
der public trusts, welche der Kegierung unmittelbar nicht unterstehen,
jedoch vielfach finanziellen Halt beim Staate finden: dieser tritt hi«vr
nur als Helfer in der Noth auf und verzichtet auf eine Kostendeckung
aus gewinnbringenden Unternehmungen.
§ 2. Die Aufbringung der Geldmittel.
1. Das Ziel der englischen Binnenschitfahrtspolitik war bis in > 1"
Jahrhundert hauptsächlich die Beseitigung politischer und sozialer Ver-
kehrserschwerungen auf den Wasserläufen; im Interesse der Schiffahrts-
wege brauchten daher Kapitalien noch nicht aufgebracht zu werden,
sondern die letzteren ersch<M'nen erst, als man begann Flüsse zu ivgulin n
Die ersten Flusskorrektionen in grösserem Massstabe wurden nach den;
•Jahre 1427 von der schon genannten, zur Verwaltung aller Wasserbauten
eingesetzten Kommission1) ausgeführt. Da die Ent- und Bewässerung tl< r
angrenzenden Ländereien Hauptzweck dabei waren und erst in zwein-r
Linie die Schiffbarmnchung der Wasserläufe in Betracht kam. so zog m«!
nur die angesessenen (irundeigenthüiner zu den Kosten heran. Bei nV
später unternommenen Regulirung des Flusses Lee-) waren die BüriM
Die beiden Gesetze über die Coinmission <>f Sewers befinden sich 6. Henry VI
cnp. ."» und 8. Henry VI. cap. .'i.
2 Stat. at Large. :-{. Henry VI. vny. «". und 9. Henry VI. cap 9.
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Unternehmungen in Großbritannien und Irland.
1283
Londons die Hauptinteressenten, und deshalb bestritt die City of London
den grösstcn Theil der Ausgaben. Auch als das Privatkapital zuerst sich
der Verbesserung eines Wasserlaufs, nämlich des Flusses Medway in
d<*r Grafschaft Kent, annahm, war es ein Verband von Interessenten aus
der Stadt Maidstone, der Kapitalien unter den Mitgliedern aufbrachte, im
Jahre 1664 zu einer Company of proprictors zusammentrat und die Ge-
nehmigung erhielt, die noch fehlenden 8 000 Lstr. als Darlehen aufzu-
nehmen,1) wobei der Ertrag der Flusszolle den Gläubigern Sicherheit
gewähren sollte. Zur Korrektion des Flusses Aire-) traten auch wieder
Interessenten zu einer Company of undertakers zusammen, brachten
12 000 Lstr. unter sich auf und erlangten gegen die Verpfändung der
Abgaben ausserdem noch ein Darlehen von 16 000 Lstr.; sollten die Ein-
nahmen 8°/0 der Aufwendungen übersehreiten, so wollten sie diesen Ueber-
sehuss zur Verbesserung der Fahrrinne verwenden. Weiter nimmt zur
Kegulirung des Beverley Beck die Gemeinde von Beverley eine Anleihe
auf. und der Erbauer des Bridge water Kanals erhält ein grosses Darlehen
als Hypothek auf seine gesammten Besitztümer.
Alle diese Beispiele zeigen, dass die Interessenten an der Wasser-
strasse zunächst nur den Zweck verfolgten, die Absatzgebiete ihrer Waareu
zu erweitern. Die nöthigen Geldmittel brachten sie unter einander auf,
das fehlende deckten sie aus Anleihen und den Gewinn wollten sie nur
zur Verbesserung der Fahrrinne verwenden. Da die Interessenten Kauf-
leute, Landwirthe und Fabrikanten waren, so sind ihre Massnahmen
durchaus verständlich, denn durch die ständige Nachbesserung wurde der
Schiffahrtsweg von Jahr zu Jahr noch leistungsfähiger, wodurch ihr Ver-
sandgebiet auch stetig zunahm.
2. Nach den Erfolgen des Bridgewater Kanals und anderer ent-
standen Unternehmungen, dereu einziger Zweck die Erzielung von grossen
Gewinnen war. und man fand leicht Antheilnehmer, sodass Anleihen
häutig unnöthig wurden. Zum Beispiel bei der Finanzirung des Themse-
und Bevern-Kanals im Jahre 1785 wurden statt des für erforderlich ge
haltenen Kapitals von 180 000 Utr. über 1000 000 Lstr. gezeichnet, und
zum Bau des Förth- und Clvde-Kanals brachten die Interessenten im
Jahre 1768 mit leichter Mühe löOOOO Lstr. unter sieh auf und konnten
von einer Anleihe absehen. Im übrigen blieb namentlich in England das
Prinzip des reinen Aktienunternehmens von nun an die Kegel, wobei nur
selten Anleihen nothwendig wurden.
8. In Irland verdanken sämmtliche Flussregulirungen und Kanalunter-
h Statutes at Large: 17. Charles VI. cap. ü.
'-') 10 u. 11 Will III. cap. 1<>.
Archiv fQr Eigf>nbahnwe>.en 1901.
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1234
l'eber die wirtschaftliche Lage der Binnenschiffis*-
nehmungen ihre Entstehung dem privaten Unternehmungsgeist: im M
1750 begann man die Flüsse Shannon, Barrow und Boyne zu reguliren n.
1770 wurde die Grand Canal Company mit einem Kapital von 100 000 b
gegründet, sie machte es sich zur Aufgabe, die vorgenannten Hin-
durch Kanäle zu verbinden. Bald sah sich jedoch die Gesellschaft
ihren Hoffnungen getäuscht und bedurfte der Staatshilfe, und als \mhh:
1 789 die Royal Canal Company mit einem Staatszuschuss gegründet mri
erhielt gleichzeitig die Grand Canal Company von 200 000 Lstr. Sta^
mittein, die zur Verbesserung der Wasserwege in Irland verwendeten?
sollten, einen verlorenen Beitrag von 57 100 Lstr. und musste als G<z-
leistung die Abgaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf l'/>d für • :
Tonne und Meile herabsetzen. Um dieselbe Zeit wurde dem letztgenannt
Unternehmen ein Darlehen von dem Staate gewährt, sodass sich >•■
Kapital um 1810 auf 1 500 000 Lstr. belief, und die Royal Canal Comp*
erhielt weitere 66 000 Lstr. zur Verbesserung ihrer Anlagen. Nach 1
Vereinigung Irlands mit England setzte die Regierung weitere 500000 b:
für die Zwecke der Binnenschiffahrt aus; davon erhielt die Royal < ,r
( 'ompany 300 000 Lstr., musste dafür ihr Netz erweitern und alle TT*;
zolle auf 1'/;; d für die Tonne und Meile herabsetzen; die Grand Canal' '-l
pany übernahm die Vertiefung der Fahrrinne des Shannon auf .V v
erhielt dafür aus Staatsmitteln 54 800 Lstr. Während also die Bin;i
wasserstrassen Englands und Schottlands keine staatlichen1' Beilud'
brauchten, wurden dies»; in Irland infolge der allgemeinen Verarm- -
des Tandes um so nothwendiger. Hier bestrebte sich die Regierung. -
Landwirthschaft zu heben und die Getreideausfuhr nach England zn
günstigen. Zur Erreichung dieses Zweckes bedurfte sie der Mitwirk-
der Wasserstrasscnunternchmungen, und da diese nur durch hohe Tar
sätze einigermassen auf ihre Kosten kommen konnten, so gewährt« •■
ihnen Beihülfen und Darlehen und veranlasste sie zur Herabsetr. -
ihrer Abgaben. Der Hauptzweck, den das englische Parlament bei die
Gcldaufwendungen verfolgte, war jedoch der, es wollte Irland nach riü
Verluste seiner Selbständigkeit auf diese Weise mit dem englischen K'
giment aussöhnen.
Da die irischen Wasserstrassenunternehmer auch jetzt noch r>
auf ihre Kosten kommen, so überweist die Regierung jährlich2) tP
5 500 Lstr. den Directors general of inland navigation. Diese Beh^r
führt in Irland die Aufsicht über die Binnen wasserstrassen und hat
>) Der Caledonian ( anal und der Grinau Canal, beides Seekanäle iuSc;
land, haben dem Staate bis jrtzt 1 254 047 Lstr. und 74 400 Lstr. gekostet.
"-) Public accouuts Ireland (Pari. pap. 1825 -1896).
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Unternehmungen in Grossbritanniun und Irland.
1235
Pflicht, die genannte Summe je nach Bedarf unter die einzelnen Unter-
nehmungen zu vertheilen.
Von den Kommunalbehörden hat die Grafschaft Cheshire bis jetzt
1 205 386 Lstr. für die Kanalisirung des Flusses Weaver verwandt; die
Kapitalien, mit denen sich Gemeinden an den Wasserstrassen betheiligt
haben, ergeben sich nicht aus der Statistik; es handelt sich jedoch hier
nur um kleinere Unternehmungen.
4. Das Kapital der meisten jetzt im Besitze von Eiscnbahngesell-
»chaften befindlichen Wasserstrassen festzustellen, ist nicht mehr möglich,
da die Höhe der ursprünglich aufgewendeten Geldmittel bei dem häufigen
Besitzwechsel in Vergessenheit gerathen ist. Die Gesellschaften pachteten
theils die Kanüle gegen einen Jahrcszins, theils erwarben sie sie auch,
und zwar oft zu einem Spottpreise, weil die Wasserstrassenunternehmung
gewöhnlich wirtschaftlich vernichtet war, wenn sie mit einer Eisenbahn-
gesellschaft vereinigt wurde.
Einige Zahlen mögen hier zur Erläuterung dienen:1)
Kanal
Ursprüng-
liches
Kapital
Lstr.
Kaufaurame
Lstr.
in Prozenten
des ur-
sprünglichen
Kapitals
135 450
Gl Ö4il
46
324 250
30640
9,.\
49000
49439
101
413 204
i
173 322
42
Die jährliche Pachtsumme wurde meistens nach der Höhe des Kapitals
bestimmt, oft zahlte auch die pachtende Eisenbahngesellschaft die letzte
Jahreseinnahme weiter, z. B.:2)
Kanal
Käuferin
1
Kapital
Lstr.
Rente
Förth & Clyde . .
Caledonian Railway
1 141 333
r,V«
Lancaster ....
London & North Western Railway
826 651
27»
Witham
Great Northern Railway ....
208900
5
Grantbam ....
Great Northern Railway ....
1014 000
4«/8
i) Returns in respect of canals and navigations in the United Kingdoin 1398
(Pari. pap. 1899) S. 66.
*) Returns u. s. w. wie vor S. 69.
81*
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Ueber die wirth.schaftliche Lage der ßinnonsdiiffahrt-
In welcher Weise sieh die Beziehungen zwischen Wasserstraße nnd
Eisenbahn gestalteten, hängt von den besonderen Umständen ah. Ein
Kanal, der seine Lebenskraft verloren hatte, musste jede Bedingimg an-
nehmen, welche die mächtige Eisenbahn ihm stellte, während andere wied.-r
günstigere Bedingungen erlangten, etwa wenn ihr Besitz die Eisenbahn
lockte.
Am Ende de« Jahres 18<)8 setzte sich das Kapital der Wasserslrasseu
Unternehmungen etwa folgendermaßen zusammen:1 >
Gewöhnliches Aktienkapital 11 387 t>9."> L-'r.
Vorzugsaktienkapital 1 171 141» „
Schuldscheine 3 124 KU „
Anleihen 047 4M ,
Kaufsumme, welche die Gesellschaft des Man-
chester Ship < 'anals für den Erwerb des Bridge-
water ( anal Unternehmens gezahlt hat, nebst
Neubauten daselbst 1 785 334
18 415 773 Utr
dazu waren von Einnahmen zu dem Kapital
übersehrieben . . 3 343 474 -
Gesammtaufwendung des Privatkapitals . . . *J1 7.">0 247 Lstr.
Die einmaligen Zuschüsse aus Staatsmitteln beliefen sieh 1808 ml'
folgende Summen:-)
1. Beihülfe für die Boync Navigation 101 712 L-.tr.
2 „ Barrow 55 820 .
3. „ Shannon „ .">«)2 033 m
4 den Strabane Kanal3) 3 704 „
:>. die Tyrone Navigation 33 Ü33 -
r» den Ulster Kanal l«r> «92 .
7. ., „ Royal .Ukmmhi
Die Aufwendungen des Staates betrugen daher im
ganzen 1 373 400 !>ir.
Der Staat hatte also noch für den im Besitz der Midland <ir- ••:
Western Raihvay of Ireland Company befindlichen Royal Ganal seit seir*r
Gründung rund 3C0 0 M) Lstr. aufgewendet, jedoch die Kosten de^ dri-.
Staate gehörigen Royal military ( anal bei Folkestonc sind unbekannt.
Vi Hctinns in re peet of canals and navigation* in the United Kingdom
(Pari. pap. ls«J9) S. 12-56.
-) Kcturtiü u. s. w. 18s.S (Pari. pap. 18S9-.
<i»'o III cap. 42.
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Unternehmungen in Grossbritannien und Irland.
1237
Die grösste Menge der erforderlichen Kapitalien wurde hieruncli von
Privaten aufgebracht, und zwar suchte man, so lange die Wasserstrassen
nicht Hauptzweck eines Unternehmens waren, möglichst hohe Beiträge
v«»n den Interessenten zu erheben und deckte den Rest durch eine An-
leihe. Als sich Kanäle als gewinnbringende Unternehmungen erwiesen
hatten, machte man aus ihnen Aktienunternehmungen, aber erst sehr
viel später bildeten sich Aktiengesellschaften, die Stammaktien. Vorzugs-
aktien und Schuldscheine verausgabten.
Der Staat hat zwar einige Wasserstrassenunternehmungcn vollständig
rinanzirt. im allgemeinen gewährte er jedoch nur Beihülfen, um Unter-
nehmer zu entschädigen, welche zur wirtschaftlichen Hebung des Landes
ihre Gebühren herabgesetzt hatten.
Die angeführten Beispiele zeigen, dass die königliche Gewalt das
Prinzip verfolgte, selbst im ^tatsächlichen Besitze der Wasserläufe zu
>ein, und die im Jahre 1427 eingesetzte f'ommission of Sewers, welche
man aus angesehenen Bürgern oder wohlhabenden Grundeigenthümern
gebildet hatte, war das ausführende Organ der Staatsgewalt. Nur wenn
im Interesse der eigenartigen Bedürfnisse grösserer Städte ein Flusslauf
oder ein Theil eines solchen besondere Aufwendungen erforderte, wie es
z. B. bei London und Bristol der Fall war, überliess der Staat auch wohl
das Verfügungsrecht über einen Wasserlauf einer Stadtgeineiude.
§ 8. Die Verwendung der Kapitalien.
Die aufgebrachten Kapitalien verwendete man bei natürlichen Wasser-
läufen zur Herstellung einer schiffbaren Fahrrinne, bei künstlichen dagegen
zum Ankauf des nöthigen Landes, zum Herstellen des Kaualhettes, zum
Mau von Schleusen, Wasserbehältern und I^andeplätzen, , zur Beschaffung
maschineller Anlagen und dergleichen mehr.
Die Anlagckostcn bestehen hauptsächlich aus vier Posten, nämlich:
1. den Ausgaben für die Vorarbeiten.
2. den Grunderwerbskosten.
:i. den Zinsen des Arbeitskapitals während der Zeit der Bau-
ausführung und
4. den eigentlichen Baukosten.
Im einzelnen setzen sich die Ausgaben für die Vorarbeiten haupt-
sächlich zusammen aus:
1. den Ausgaben für die technischen Vorarbeiten, wie zum Beispiel
die geometrische Aufnahme des Geländes und die Aufstellung des Ent-
wurfs und des Kostenanschlags.
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12HH
Ueber die wirtschaftliche Lage der Binnenschiffahrt*-
2. den Ausgaben zur Erlangung der Genehmigung von dem Par-
lament; hier waren oft Anlieger, die sich benachtheiligt glaubten, zum
Schweigen zu bringen, jedoch der grösste Theil dieser Aufwendungen
fioss in die Taschen der Advokaten, die das Unternehmen glücklich
durch alle Klippen der Rechtspflege hindurchgeführt und möglichst günstig
Konzessionsbedingungen durchgesetzt hatten. Die Anträge auf Konzen
sioiiirung eines Verkehrsunternehmens mussten einen äusserst verwickelten
Geschäftsgang durchlaufen. ') Vorbereitet von einem Aussehuss, den
die Hauptinteressenten gewählt hatten, um die geschäftliche und finan-
zielle Seite des Unternehmens zu sichern und die Ausführbarkeit nachzu-
weisen, wird der Antrag in den Lokalblättern veröffentlicht und bei dem
Kreissekretär und dem Handelsamt niedergelegt. Wenn darauf der
examiner of standing ordere for private bills festgestellt hat, das* die
standing ordere, das heisst die feststehenden formellen Bedingungen
erfüllt sind, erfolgt im Plenum des Unterhauses die erste und zweite
Lesung. Es folgt die Berathung vor dem ständigen General committee
011 railway and canal bills, das Interessenten und Gegner anhört. v<<n
den letzteren einen Gegenantrag einfordert und schliesslich einen
Bericht an das Plenum des Unterhauses sendet. Nach Annahme durch
die dritte Lesung wird der Autrag dem Oberhaus übersandt, in <lem
ein ähnlicher Geschäftsgang eintritt. Nach der Genehmigung durch den
König wird aus dem Entwurf ein Staatsgesetz, aber nicht ein public aet.
sondern in diesem Falle ein local act with public interest. Nur ein
namentlich nach der förmlichen Seite äusserst sorgfältig ausgearbeiteter
Entwurf konnte die kleinlichen Prüfungen aller Instanzen bestehen. Daher
suchten sich die beiden Parteien zu überbieten durch die Wahl mögliche
guter juristischer Berather, und diese forderten entsprechende Preise,
sodass man allgemeiu klagte über die verhältnissmässig hohen Gründung
kosten der Verkehrsunternehmungen. Zwar waren die vorbereitenden
Ausgaben bei der Anlage von Wasserstrassen im Vergleich zu denen
bei Eisenbahngründungen äusserst gering, denn bei den letzteren hau
delte es sich um grössere Werthe und mächtigere Interessentengruppen:
immerhin stiegen, als das Parlament sich in jede Kleinigkeit einzumischen
begann, die Gründungskosten bei den Kanalunternehmungen auf durch
schnittlich (> % des Bauwerthes.'2) Was hier fehlte, war ein einheitliche»
Verkehrsgesetz mit klaren Bestimmungen und starke Kommunalbehflnlen,
die selbständig solche Bedingungen einem Unternehmen auferlegen konnten,
wie sie die örtlichen Verhältnisse forderten; hieran ist jedoch in England
l) Gneist, das englische Verwaltungsrecht. Berlin 1867 S. 604 ff.
-i Weber, Die Wasserstrassen Nordeuropas. 1881 S. 78.
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Unternehmungen in Grossbritannien und Irland.
1239
bei der ausgeprägten Selbstherrlichkeit des Parlaments vorläufig nicht
zu denken.
Die Kosten für den Grunderwerb kamen nur bei künstlichen Wasser-
strassen in Betracht; bei Flussregulirungen handelte es sich meistens
darum, die Fahrrinne durch Baggern zu vertiefen, während die Anlage
eines Hoehwasserstreifens in Grqssbritannien unnöthig war; die Besitzer
solcher Wasserstrassen brauchten daher kein Land anzukaufen, sondern
konnten sogar oft Theile ihres Grund und Bodens anderweitig verwerthen.
Kanäle brauchten ausser der Wasserfläche noch einen Streifen für den
Leinpfad und kleinere Flächen für Landeplätze und andere Bauwerke,
und ihre Breite schwankte zwischen 18' und 93': daher sind auch die
Aufwendungen für den Grunderwerb bei den einzelnen Unternehmungen
sehr verschieden. Bei dem Nottingham Canal zum Beispiel wurde um
1800 für 1 acre 47 Lstr. gezahlt, was für einen guten Durchschnittspreis
gehalten wird.1)
Ausser von den üblichen Schwankungen in den Preisen der Bau-
materialien und in den Lohnen ist die Höhe der Baukosten bei den Eisen-
bahnen hauptsächlich von zwei Fragen abhängig, nämlich davon, ob
die Bahn eingleisig oder mehrgleisig ausgeführt wird, und ob sie viele
»uler nur wenige Kunstbauten hat. Bei den Wasserstrassen haben sich
aber in England Normalabmessungen des einschiffigen Kanals entsprechend
der Normalspur der Eisenbahn noch nicht eingebürgert; daher hängt hier
die Höhe der Baukosten ausserdem noch ab von der Breite und Tiefe
des einschiffigen Kanals, und schliesslich kommen noch zwei weitere
Punkte hinzu, nämlich die allenfalls zu überschreitende Höhe und die
Wasserversorgung.
Die Grundlage eines Binnenschiffahrtsnetzes sind die natürlichen
Gewässer, und die künstlichen Wasserwege dienen nur zur Verbindung der
Flussthäler oder sind Stichkanäle; ihr Wasserquerschnitt wird daher nach
den in den betreffenden Flussgebieten verkehrenden Schiffen bemessen.
Die Flüsse in Grossbritannien sind klein, daher baute man auch nur kleine
Kanäle, uud da man ausserdem gerade so wenig wie anfangs bei Eisen-
bahngründungen die Entwicklung eines grossen Durchgangsverkehrs er-
wartete, so richtete man sie nur zur Befriedigung lokaler Bedürfnisse ein;
daher haben kaum zwei Kanäle gleiche Abmessungen. Da man weiterhin
die Wasserstrassen für das Grossverkehrsmittel der Zukunft hielt, baute
man Kanäle selbst da, wo das Tragwasser mit grossen Kosten herbei-
geschafft werden musste, oder grosse Steigungen mühsam durch kost-
spielige Schleusentreppen zu überwinden waren. Infolge der grossen
i) Canal Tolls; Proe. of Committee (Pari. pap. 1894) qu. 134 u. ff.
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1240
Ueber die wirtschaftliche Lnge der Binnenschiffahrt»
Anzahl derartiger Kunstbauten mussten daher auf dio Anlage der hriti-
sehen Wasserstrassen bedeutende Geldmittel verwendet werden.
Die Höhe der Zinsen, welche während der Hauzeit für das entliehen«.'
Kapital gezahlt werden mussten, sehwankte je nach der augenblickliche»
Lage des Geldmarktes und richtete sich im allgemeinen nach dein für
solche Fälle üblichen Zinsfusse. Zur Zeit der Kanalgründungen wunkn
bis zu 6%, neuerdings bei dem Manchester Ship ('anal dagegen nur 4' .,
gezahlt,
Für die wahre Höhe der Anlagekosten giebt es keine zuverlässige»
statistischen Nachrichten, noch lässt sich diese nachträglich feststell«»
da infolge des häufigen Besitz wechseis die genauen Zahlen bei vielen
rnternehmungen in Vergessenheit gerathen sind. Durchschnittlich 7 !MH
Lstr. als Anlagekosten für die Meile Kanal1) scheint ein einigermaßen
verlässlicher Werth zu sein? jedenfalls ist er nicht zu niedrig gegriffen,
denn 452 Meilen Kanäle2) zwischen den Flussgebieten des Mersey, Sovem
und der Themse kosteten 5 217 Lstr. die Meile und der Bridge water Canai
trotz der vielen Kunstbauten nur 8 000 Lstr. die Meile. Aber auch nicht
zu hoch scheint dieser Durchschnittswerth zu sein, denn von 893 Meilen
Kanäle zwischen den Flussgebieten des Hinüber und der Themse ko>tei«
j«ide Meile 10 000 Lstr.. von dem Calder & Hebble:{) und von dem Bir
mingham1) Canal je 15 000 und von dein Birmingham & Warwick « anal
sogar 47 000 Lstr.*) Zum Vergleich könnte man hier die Great Central
Kailway oder die I^ankashire & Yorkshire Railway heranziehen. «Ii«
beide dem Birmingham Canal ungefähr parallel lauten und 05 700 l>?r.
die Meile gekostet haben.4)
Augenblicklich betragen die Aufwendungen für die Meile Fluss un«l
Kanal im ganzen rund 8 200 Lstr. Dabei ist aber zu bedenken, das> in
der Blüthczeit der Wasserstrassen bedeutende Geldmittel zur Rückzahlung
von Darlehen und Schuldscheinen verwendet wurden, worüber noch ;«u>-
führlicher gesprochen werden wird. Der vorgenannte Zahlenwerth dürft«-
daher schon weit übersehritten sein.
Wenn auch die britischen Wasserstrassen im Vergleich zu »letieu
anderer Länder klein sind, so halten sich ihre Anlagekost«>n doch ver
») Quarterly Review 1826, vol. XXXI, |>. 363.
'-') Webster, che law relathitf to canals, London 1885, p. XXXIX, XL.
*) Canal Tolls; Proc. of committee (Pari, pap. im), iju. 5052 u. ff.
*) Report on canals (Pari. pap. 1883), S. 235.
>) Die Zahl 8 200 Lstr. ist nach den in den Rettin» in respeet of canals eu
lK'iS Pari. pap. 18!tf» vorhandenen Zuhlen berechnet worden.
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Unternehmungen in Grossbritannien und Irland.
1241
hältnissmässig hoch gestellt, und zwar hauptsächlich deswegen, weil ein«
krankhafte Spekulationswuth selbst dort Kanäle entstehen Hess, wo
grossartige Kunstbauten und Wassermangel die grössten Kosten ver-
ursachten.
Kapitel III.
Die finanziellen Grundlagen der Unternehmungen im
besonderen.
$ 1. Die Ausgaben.
1. Die Selbstkosten eines Wasserstrassenuntemehmens setzen sich zu-
sammen aus:
1. den Unterhaltungskosten für die Wasserstrasse,
2. den Betriebskosten,
3. den Zinsen für Darlehen und Schuldscheine, und
4. den Steuern und besonderen Abgaben.
Uebernimmt der Besitzer ausserdem noch die Güterbeförderung auf
eigenen Schiften, so kommen noch hinzu:
ö. die Unterhaltungskosten für Schiffe und Ladevorriehtungen, und
(>. die Betriebskosten der eben erwähnten Anlagen.
Die Unterhaltungskosten der Kanäle sind viel geringer als die der
Eisenbahnen, weil letztere grosse Summen für die Erneuerung des
Oherbaucs ausgeben müssen. Wird dagegen ein Kanal häutig von
Dampfern befahren, deren Wellenschlag die Ufer aufwühlt und etwaig«*
Stützmauern unterwäscht und zum Einstürzen bringt, so können dii*
zur Ausbesserung nöthigen Aufwendungen doch erheblich werden. Der
Bridgewater Canal hatte allein für die Erneuerung von Uferschutz-
werken innerhalb weniger Jahre 2 500 Lstr. auf die Meile angewendet,1 j
seitdem er von vielen Dampfern benutzt wurde.
Wenn ausserdem, wie bei dem Kennet & Avon Canal, der eine
poröse Formation durchzog,** die Dichtung des Kanalbettes beinahe jähr-
lich erneuert werden musste. so stellen sich die Unterhaltungskosten
erheblich höher. Die geringste Summe, nämlich 100 Lstr. für die Meile,
scheint der Aberdarc Canaln) auszugeben, während zur jährlichen Aus
besserung einzelne Wasserstrassen bis zu 100 Lstr.4) verwenden; im
Durchschnitt betrugen die Unterhaltungskosten rund 200 Lstr.1) für die
Meile Kanal.
l) Canal Tolls (Pari. pnp. 1894) Proc of com. qu. 2288.
-) Canal Tolls; (Pari. pap. 1894) Proc. of com. qu. 819 u. tt\
<) Returns in respect of canals 1898 (Pari. pap. 1899) S. 83.
*, ('anal Tolls (Pari. pap. 1894) S. 78.
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1242
Ueber die wirtschaftliche Lage der Binnenschiffahrts-
2. Die regelmässigen Betriebskosten schlössen in sich die Ausgaben
für die Bedienung der Schleusen, die nur bei einer grossen Anzahl
solcher Kunstbauten in einein Kanal bedeutend wurden, und die Kosten
der Wasserhaltung, die namentlich bei Wasserstrassen in ungünstigem
Gelände zu hohen Summen anwuchsen. Der Aberdare Canal verlor viel
Wasser,1) weil sein Untergrund unterhöhlt war, und einen Tunnel des
Cromford Canals konnte man nur halten dadurch, dass man den Raum
unter demselben von der Bergwerksgeseihschaft, die das Förderrecht
besass, für 2(i000 Lstr. ankaufte'-') und von Zeit zu Zeit grosse Summen
für die Ausbesserung dieses nachrutschenden Bauwerks verausgabte.
Ueberhaupt machte die Wasserfrage vielen Unternehmungen bei dein
wachsenden Verkehr die grössten Sorgen, denn nicht alle verfügten über
unbegrenzte Mengen Wassers, sondern manche mussten häufig lange Zu-
bringer anlegen, oder das einmal verbrauchte Sehlcusenwasser wieder in
die Hohe pumpen oder sogar Wasser käuflich erwerben.
Nach Angaben der Besitzer kostete eine Schleusenhaltung bei
dem Hudderstield C anal3) 3 s 4 tl
dem Calder & Hebble Canal4' "> „ 9 „
und bei dem Grantham und dem Nottingham Canal
sogar"') 18 r 1 „,
wobei alle Kosten eingerechnet sind. Besonders bei dem erstgenannten
Unternehmen,3) dessen Schleusen 40 000 Gallons fassen, sind die Verhält-
nisse äusserst schwierig, da der Kanal sich mit Hilfe von 74 Schleusen auf
die beträchtliche Höhe von -f 750' über NN erhebt und in seiner obersten
Haltung mit grossem Wassermangel zu kämpfen hat. Noch ungünstiger
war der Bradford (anal gestellt, wo über öO°/o der gesammten Ausgaben
für das Heranpumpen von Wasser verwendet wurden.1') Alle dies«* Kanäle
stammen aus der Zeit, wo man die Wasserstrassen für die Verkehrswege
der Zukunft hielt; jetzt würde man zum Ersatz eine Eisenbahn fordern.
3. Die Anleihen und Schuldscheine wurden im Jahre 1888 zu 2l ;
bis 5% verzinst;0) in der letzten Zeit haben jedoch einige Wasserstrassen-
unternehmungen ihre Anleihen in solche mit niedrigerem Zinsfuss umge
wandelt, ein Beweis dafür, dass sie jetzt grösseres Vertrauen genießen
als früher.
1) Returns 1898 (Pari. pap. 1899) S 129.
3) Canal Tolls (Pari. pap. 1894) S. 142.
•') Canal Tolls etc. Proeeedings (Pari. pap. 1894) qu. 1067 u. ff.
•) Desgl. S. 367.
5) Desgl. qu. 617.
•) Returns in resp. of canals (Pari. 1889—90 und 1899).
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Unternehmungen in Grossbritaunien und Irlaml.
1243
4. In England unterscheidet man je nach den Erhebungsbezirken,
drei Arten von Steuern, nämlich:
1. Staatseinkommensteuer,
2. Grafschaftssteuer und
3. Gemeindesteuer.
Die Staatseinkommensteuer ist ein bestimmter Prozentsatz des ge-
summten Einkommens, der zwischen 7 d und 14 d vom Pfund Sterling
schwankt und alljährlich von dem Parlamente je nach dem Finanzbedürf-
nisse festgesetzt wird.
Mit den Einkünften aus den Steuern unterhielten die Grafschaften
die Vizinalwege und die Polizei, während die Gemeinden besonders die
Armenunterstützungen daraus bestritten; diese beiden letztgenannten Arten
von Steuern haften nur am unbeweglichen Eigenthura.
Die |Wasserstrassenunternehmungen nehmen hier eine Ausnahme-
stellung ein, denn in vielen Genehmigungsurkunden findet sich eine Be-
stimmung, der zufolge für die Berechnung der Ortssteucr der Werth
des Bodens massgebend ist, den dieser vor Anlage des Kanals hatte;
daher entschied in einem Streitfalle ein Richter folgendermassen:1)
„Canals are supposed to be of public benefit and, therefore,
some of the Acts of Parliament, under the authority of which
canals have been made, have clauses of exemption, so as to leave
land upon the same footing in this respect as it was when first
taken for the purposes of the canal.u
Dieses Verfahren wurde öfters nicht nur in Rücksicht auf den aus
dem Unternehmen dem öffentlichen Interesse erwachsenden Vortheil, son-
dern auch deswegen für gerechtfertigt gehalten, weil eine Wasserstrasse
ihr Einkommen nicht aus dem Grund und Boden an sich, sondern erst
aus dem mit grossen Kosten in einen Kanal verwandelten Landstreifen
bezöge, und deswegen dürfe der verwendete Grund und Boden nur nach
dem Werthe, den er vor Ausführung des Unternehmens hatte, besteuert
werden. Wäre diese Annahme richtig, s<» mttsstc etwa ein Fabrikbesitzer
auch nur nach dem ursprünglichen Werthe des Grundstücks, auf dem
seine Fabrik steht, zur Kommunalsteuer herangezogen werden; dies ent-
spricht aber nicht den thatsächliehen Verhältnissen, denn die Ortssteuern
steigen stetig, je nach dem wachsenden Werthe der Grundstücke. In
Wirklichkeit scheint man beabsichtigt zu haben, den Wasserstrassenunter-
nehmungen eine Ausnahmestellung einzuräumen, natürlich nur, wenn die
betreffende Kommunalbehörde damit einverstanden war. Wenn man
»> Rex. v. St. Peter s the Grcat 5, B & C. 47H; siehe Webster.'the law relnting
to cnnnh; London 1883: S. 2351.
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1244
Uebcr die wirthsehnftliche Lage der Binncn?chifla!iriv
bedenkt, dass damals das Erträgniss eines Kanals anderen Unterni-Ii
munden gegenüber oft sehr unsicher war, so versteht man die Massnahmen
von Gemeinden, die sich nur mit einem Theil der Steuern begnügten,
um des Vortheils eines guten Verkehrsweges habhaft zu werden: <i«r
Steuernachlass ist daher aufzufassen als ein Zusehuss der Gemeinde zu
den Betriebskosten der Wasserstrasse.
Im Gegensatz zu der vorigen Entscheidung wurden Schleusen als
gewinnbringende Bauwerke mit entsprechend hohen Ortssteuem bei. ^i.
und das Unheil in einem Streitfalle lautete folgendennassen : l>
„The rate Avas spceitically upon the sluiees, 011 that whieh
was local and visible property, and producing j>rotit within die
parish; and all cases where tolls have been held ratable. when thev
are examined, will be found to have proceeded on that ground."
Allerdings erhoben die Kanalhesitzcr an ihren Schleusen besonder.-
Gebühren, doch vielfach waren diese nur Wegrabgnben, <lie au die«er
dazu bequemen Stelle einkassirt wurden. Die Anschauung, das* «in«-
Schleuse besonders zu besteuern sei, wäre nur dann richtig, wenn >ic
aueh ohne den Kanal ein gewinnbringendes Bauwerk sein könnt''
während sie doch meistens nur ein noth wendiger Be-standthcil einer
Wasserstrasse ist. Yermuthlich stammt die genannte Ansnahmebesteucrmisr
der Kanalunternehmungen aus einer Zeit, da man noch keine Schleusen
baute, .letzt sollte man erwarten, dass Schleusen in der Besteuerung mit
der ganzen Wasserstrasscnanlage auf eine Stufe gestellt würden, da sie
wesentliche Bestandtheile eines Kanals sind.
Für ihr Frachtfuhrgeschäft wurden die Gesellschaften zur Kommunal-
Steuer nicht herangezogen, da sie an» diesem nur, .trade profits" ernteten,
und da dieses Geschäft keine unbeweglichen Güter nothwendig machte.
Da sich die Ortssteucr nicht nach dem wirklichen Einkommen
richtete, so konnten die einzelnen Unternehmungen in sehr verschiedener
Weise davon getroffen werden. Im Jahre 1857 betrug- ' z. B. die »irlliehe
Steuerlast bei:
dem Aire £ Calder-riiteruehmcii 4.^° „.
») Rex v. Nicholson 12. East 3:J0: siehe Webster, the law relating to canal*
Seite 237 III.
*) Pari. pap. IHM.
Bridge water < -anal
Grand .Tunction ('anal . . . .
Calder & ITebble Unternehmen .
Kochdale (/anal
Wey i\ Arun Unternehmen . .
Ii2.ni „ und
47.00 m
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Unternehmungen in Grossbritannien und Irland.
1245
von dem vertheilten Gewinn, und als Durchschnitt ergiebt sich für Eng-
land 7,53%, für Schottland 5,23% und für Irland 7,55 %
Ausserdem mussteu die Kanalunternehmungen beim Durchschneiden
v<m kirchlichem oder von Feudalbcsitz den üblichen Zehnten ent-
richten, solange nicht diese Hechte von einer Gemeinde abgelöst worden
waren.
Die Staatssteuer trifft daher die Einnahmen der einzelnen Unter-
nehmungen gleichmiissig, während sich die Konimunalsteuer den wirk-
lichen Verhältnissen nur selten anschmiegt. Eine Aenderung des letztge-
nannten Verfahrens würde eine gänzliche Umwälzung in der Ortsbesteue
rung bedingen, und diese Mühe scheut man; zwar wird manches Unter-
nehmen hart getroffen, aber die mächtigsten Wasserstrassen fahren günstig
dabei, und so bleibt es beim alten.
Hei den Gesellschaften, die seit 184ö das Frachtfuhrgeschüft auf
ihren eigenen Wasserstrassen betrieben, lässt sich eine Trennung der
Ausgaben nach Unterhaltungskosten und Betriebskosten mangels einer
ausreichenden Statistik nicht durchführen. Ihre Selbstkosten enthalten
daher die Ausgaben für die Unterhaltung der Schifte und I^ademaschineu
und «leren Verzinsung, die Löhne für Arbeiter und die Kosten für das
Halten von Pferden oder die Unterhaltung von Dampfern. In den sech-
ziger Jahren gingen viele Unternehmer vom Pferdezug zum Dampfbetrieb
über, der sich etwa 30% billiger erwies als der erstere, nachdem sie die
Ufer ihrer Wasserstrassen befestigt hatten; man verwendete Schrauben-
dumpfer, die sich den vorhandenen Bedingungen besser anpassten als
Kaddampfer, und benutzte sie als bewegende Kraft für Schleppzüge: nur
auf dem Koehdale ( anal sind sie gleichzeitig Transportschiffe. Bei den
Versuchen, die das Aire Calder Unternehmen dasselbe, das es ver-
standen hatte, mit Erfolg in Wettbewerb gegen Eisenbahnen zu treten,
seit 18.V2 vorgenommen hatte, ergaben sich als Selbstkosten für die Be-
förderung von 1 t Stückgut auf 1 Meile Entfernung im Jahre ISS'2 und
iss:i folgende Werthe:
Der Transport von Mineralien stellte sich noch billiger; die geringen Be-
förderungsausgaben bei dem genannten Unternehmen sind zurückzuführen
auf zweckmässige technische Einrichtungen, welche die Gesellschaft mit
grossem Kapitalaufwand getroffen hatte.
1. bei beladenem Schlepper mit Schleppzug .
± unbeladenem „
3. l'fenlezug
l) Webster, The law relating to cnnal-, London 1SS5, S. XXXV.
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124«
Ueber die wirthschaftliehe Lage der Bimien>chiff*hr>
Durchschnittlich waren die reinen Beförderungskosten einer T< -u<-
auf 1 Meile Entfernung auf einigen Wasserstrassen l) die folgenden:
Schh-pper auf der Themse 0,1 d
Grand Junction Canal 0,1 S4 „
Aire & Calder Navigation 0,083 r
Regent's Canal O.n* „
Französische Kanäle 0/22 „
Zum Vergleich der Beförderungssclbstkosten der Eisenbahnen tl
denen der Kanalunternchmungen mögen folgende Schätzung*« vi-
ermittelten Zahlen dienen2); dabei ist vorauszuschicken, dass bei d*r
englischen Eisenbahnen die Unterhaltung des Oberbaus 13%>. der Ha^
werke 7%, der Fahrzeuge V.)"/0 und die Beförderungskosten lß0,,«.--
Betriebsausgaben ausmachen. Da nun eine Last auf einom Kanal 1»
einer Geschwindigkeit von 4 Meilen in der Stunde mit der Hälfte der Km:
fortbewegt werden kann, die zu einer Geschwindigkeit bis zu 35 Meilen ,ir
der Eisenbahn erforderlich ist, so sind die Zugkosten im ersten Falle hui
so gross anzunehmen. Die Generalunkosten werden bei beiden Betrieh*:
ungefähr gleich hoch sein, während die Anlagekosten der Kanäle ni
daher auch die Verzinsung des Anlagekapitals durchschnittlich ein Drin»
so hoch sind wie bei einer englischen Eisenbahn. Ausserdem werden );-
Betriebskosten zu 50°/0 der Gesammtausgaben angesetzt. Es stellen >:\
daher die Beförderungsselbstkosten bei den englischen Eisenbahnen u
Wasserstrassen f< »lerendermassen :
Eisenbahn
%
Kanal
%
13
0
7
— 3
19
16
8
30
G
15
! 15
100
33.*
200
70,6
Unterhaltung der Strecke ....
von Bauwerken . . .
„ Fahrzeugen . .
Beförderungskosten
Rangirkosten
Generalunkosten
Verzinsung des Anlagekapitals .
zusammen
») Report on canals (Pari. pap. 1883) S. 241.
*) Die folgenden Zahlen sind entnommen aus:
1. Index to our Railway syatem No. III p. 24.
2. Du regime des travaux publics en Angleterre par Charles de Fran-i^
ville 1875 vol. II p. 301.
3. Report on canals (Pari. pap. 1883) S. 235.
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I
Unternehmungen in Grossbritannien und Irland. 1247
Es belaufen sich nach dieser Zusammenstellung die gesammten
Beförderungsselbstkosten bei einer Wasserstrasse nur auf ein Drittel der
der Eisenbahnen.
Einnahmen und Ausgaben im Frachtfuhrgeschäft stellten sich bei den
betreifenden Gesellschaften in den Jahren 1888 und 1898 folgender-
massen:1)
Jahr
Zahl der
Gesell-
schaften
Verkehr
in
i
Tonnen
Ausgaben
Einnahmen
im ganzen
Lstr.
für
»
1 t
d
im ganzen
Lstr.
für
s
1 1
d
1888
18!«
10
12
1996 693
2 181 *270|
390031
504 062
3
4
11
7i
488 198
015 387
4
r»
11
7J
In diesen zehn Jahren war also die beförderte Gütermenge uner-
heblich gewachsen, dagegen die Einnahmen wie die Ausgaben bedeutend
gestiegen; es lässt dies den Schluss zu, dass die durchschnittliche Be-
förderungsweite der Güter zugenommen hatte.
Nur einzelnen Unternehmungen war es daher gelungen, mit niedrigen
Betriebsausgaben zu wirtschaften, und zwar den Unternehmungen, die es
verstanden hatten, ihre Wasserstrasse auf der Höhe der Zeit zu halten. Im
übrigen waren die Kanäle technisch veraltet und litten an grossem
Kapitalmangel, und so kam es, dass sie oft zu sparsam gebaut waren,
und dass nothwendige Neuerungen und Ausbesserungen hinausgeschoben
werden mussten. Die Betriebsausgaben der meisten Wasserstrassenunter-
nchmungen sind daher verhültnissmässig sehr hoch.
§ 2. Die Einnahmen
Die Einnahmen flicssen den Wasserstrassenunternehmungen aus fol-
genden Quellen zu:
1. aus Zinsen für gewährte Darlehen,
2. aus Pachtgeldern und sonstigen unwichtigeren Quellen,
3. durch jährliche öffentliche Beihülfen,
4. aus Wege- und Landungsgebühren und
5. aus Transportgebühren.
1. Eine Kanalgesellschaft bestrebte sich nicht nur aus dem Wasser-
strassenunternehmen allein, sondern auch aus anderen Quellen möglichst
grosse Gewinne zu erzielen, und damit war sicherlich den Zwecken der
Aktionäre gedient, ohne dass das öffentliche Interesse eine Schädigung
i) Siehe returns in resp. of canals 1888 and 1898 {Varl pnp. 1889,90 and 1899).
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1248
Ueber die wirtschaftliche Lage der Binaenschiffnirr
erlitt. Zuweilen kam es vor, dass Kanalgesellschaften gleichzeitig Frattv
führet* waren oder dass sie angrenzende Wasserstrassenuiiteraehmunsi.
durch Darlehen unterstützten. Weiter h'nanzirten auch oft zwei <«i<
mehrere Kanalgesellschaften ein neues Unternehmen und b*striel>en
gemeinschaftlich. So riefen die Birmingham & Warwick ( anal- und
Warwick & Xapton Canal-Gesellsehaft den Birmingham «fc Warwick Jou--
tion Canal ins Leben1) und vertheilten die Einkünfte des hier angelegt* ■■-
Kapitals im Verhältnis* ihrer Aufwendungen unter sich. Im ganz*
waren im Jahre 1898 H8fj 288 Lstr. in fremden Unternehmungen - • ange:-,.-
und brachten rund 1~>500 Lstr., das heisst etwa 4% jährlich ein.
Pachtgelder wurden vereinnahmt für die leihweise Ueberlassunj; v ■
Waarenhäusem und von Landstrecken zum Lagem von Gütern. Ausseni- :,
verpachteten manche Wasserstrassenunternehmungen überflüssige
strecken zu landwirthschaftlichen Zwecken und erzielten dadurch :
erhebliche Einnahmen; zum Beispiel bei dem Flusse Shannon in Irian...
betrugen die unter Rents gebuchten Einkünfte 2 868 l>tr., das heisst m<-i,
als die Hälfte aller Einkünfte dieses Verkehrsunternehmens.
Ebenso zählen die Einnahmen für die Abgabe von Wasser an anrief-
Unternehmungen hierhin. Üie Verwaltungsbehörde des Flusse* Lee zvz
Beispiel überlässt Wasser der New River und der Fast London Wat-
works Company, der Birmingham Canal andern Kanälen zur Spei?ur.
und ebenso der Sir John Kamsden's Canal und viele andre.
Femer müssen hier noch erwähnt werden die Entschädigung für <i
Benutzung von Hafenbecken, die dem Wasserstrnssenunteraehn>
gehören, das Entgelt für das Wiegen der Waaren, für die Benutzung <i<*
Verkehrsweges durch Vergnügungsboote und noch viele andre wen;**'
wichtige Gebühren.
Im ganzen betrugen diese Nebeneinnahmen der unahhänp?
Wasserstrassenunternehmungen im Jahre 1808 422 HU Estr. oder 21
der Gesammtcinnahmen, lj während sie bei den unter dem Einflüsse \
Eisenbahngesellschaften stehenden 18°/o4) ausmachten.
2. Grundsätzlich gewährte das englische Parlament Verkehrsur.t-
nehmungen keine Beihülfen, jedoch machte es, von Erwägungen |»
tischer Art ausgehend, bei <leu irischen Wasserstrassen eine Ausnahm
Es erscheinen dalier seit dem Anfang des neunzehnten Jahrhunderts
Budget Sumnien, die ihrer Höhe nach schwankend waren, weil sie
•i Keturns in resp. of canal» 1898 (Pari. pap. IH99) S. ir>.
») Desgl. S. 5S.
2l Desgl. S. 112.
Desgl. S. li>4.
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Unternehmungen in < Jrossbritaunien und Irland.
124!)
dazu dienten, den jährlich sieh ergebenden Fehlbetrag; einzelner Unterneh-
mungen zu decken. Seit 1800 waren die schiffbaren Wasserläufe und
die Landesmelioration den Direetors general of inland navigation unter-
stellt,1) einer Behörde, von der sie Darlehen und auch Schenkungen
aus den vorhandenen Mitteln erhielten. Während vor 1800 jahrlich-)
«93 Lstr. zu Gunsten der Lagan Navigation aus dieser Quelle geflossen
waren, verwendete diese Behörde im Jahre 1825 5 070 Lstr.3) und fünf
Jahre später sogar 5 418 Lstr.') auf die Verbesserung der Landesent-
wässerung und Schiffahrtsverhältnisse; im Jahre 1897 belief sich der Zu-
schüsse nur noch auf 1 458 Lstr., weil jetzt der Ausbau der Wasserstrassen
vollendet ist und weil mit «lein wachsenden Verkehr auch die Einnahmen
gestiegen sind.
Die erforderlichen Mittel lieferten den Directors general of inland
navigation die Einkunft«' aus den Ortlichen Alkoholsteuern; so belief sieh
d<*r Zusehuss zur Unterhaltung der Lagan navigation im Jahre 1821'')
auf 1 HO« Lstr., wovon :$ 500 Lstr. durch die Branntwein- und der Rest
durch die Biersteuer bestritten wurde. Dieses Verfahren hat eine gewiss«;
Berechtigung, denn da die Alkoholsteuer eine Aufwandsteuer ist, die
nur leistungsfähige Personen trifft, so werden nur diese zur Bestreitung
von Ausgaben herangezogen, die unzweifelhaft dazu dienen, den
Wohlstand des T «indes zu heben.
Im Jahre 18.H haben die Public works eommissioners die Geschäft»;
der Uirector general of inland navigation übernommen,7} und noch jetzt
unterstellt die Shannon und Maigue Navigation der erstgenannten Behörde.
Die übrigen irischen Wasserstrassenunteriiehmungen wurden Mitte der
fünfziger Jahre'*) je einem public trust unterstellt, soweit sie nicht in den
Händen der Privatuuteruehmung waren, und die Oberaufsieht führt in
jeder Grafschaft die Grand Jury, eine Behörde, welche auch di*- örtlicne
Verwaltung überwacht. Die Mittel zur Deckung des Fehlbetrages
Hiessen den Unternehmungen theils aus den Einkünften der Staatssteuern
zu, theils aber auch aus den Einnahmen, welche die Grand juries aus
den Ortssteuern erzielen.
>} 40 <ie<» III. cap. öl.
'> Public aecotmts Ircland ls-_\>
*> Desgl.
*.i Desgl. lt*;K).
*, Dc-gl. 1S:»7.
6j An aee.mnt et' tlie un«.lcrtaU«k\s t»t' tlic Lagan navigation for the veai
emted the .">. jan. ISl>.*>.
7; 1 & 2 Will IV. cap. .!:{.
8) 19, '20 Viet. cap. 02.
Arc-liv Mir Kist'nhulinwest-it. 1901. <•>
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i:>r><>
leber die wirthschaftliche Luge der Binnenschiffahrt*
Die Haupteinnahinen leiten die Wasserstrassenunternehinungeit jedoch
aus den eigentlichen Verkehrsabgaben ab. Da Verkehrswege oft eine
Monopolstellung einnehmen, hatte sich das Parlament eine Kuntrole über
die Abgaben vorbehalten, deren rechtliche Grundlage die Tarit'gesetzr
bilden. Ihre Geschichte führt uns zurück in die Zeit, da mau begann.
Flusslilufe zu reguliren.
1. In der Entwicklung der Abgaben auf den britischen Wasser
Strassen kann man hauptsächlich drei Zeitabschnitte unterscheiden. Der
erste dauert bis zum Erlass der magna Charta und ist gekennzeichnet durch
die Gleichgültigkeit, welche die königliche Gewalt den Abgaben Verhält-
nissen auf den Wasserstrassen entgegenbrachte. Während des folgenden
Zeitabschnittes, der bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts dauert, bestrebt sich
die Staatsgewalt, die Wasserläufe von Wegezöllen frei zu halten, während di«'
Kosten der in jener Zeit häutig unternommenen Flussregulirungen durch
die Anlieger getragen wurden. In dem letzten, von 1660 bis zur Jetztzeit
reichenden Abschnitte hält die Regierung wohl noch an dem Grundsatz der
Abgabenfreiheit auf den Wasserstrassen fest, jedoch lässt sie Gebühren in
einzelnen Füllen zu, wenn nämlich kostspielige Anlagen, wie Ucgul innigen,
Kanalisirungen oder der Bau künstlicher Wasserwege ein solches Vorgehen
rechtfertigen.
Ein Vorgang wurde geschaffen durch die Einführung von Ab-
gaben auf dem Flusse Medway, der durch den nordöstlichen Thei!
der Grafschaft Kent fliesst und in das Aestuarium der Themse mündet,
liier hatten sich, wie schon erwähnt. Interessenten an der Flusschitfahn
zu einer Company of proprietors zur Regulirung des Flusses aufwärts bi>
.Maidstone zusammengethan und erhielten 1064 die Erlaubniss. Wege
gebühren zu erheben: um eine Uebervortheilung der Frachtführer zu
vermeiden, glaubte man einen bestimmten Tarif gesetzlich festlegen zu
müssen und stellte daher folgend*' Normen auf:1^
Aus der Verschiedenheit in der Höhe dieser Abgaben geht herver.
d.-i-s schon damals für die Güterklassihkation die Beförderungsfälligkeit mid
1 Weber. Wasserstrassen Nordeuropas lssi, S. IS.
§ 8. Die Tarife.
1. Bau- und Brennholz
la. Güter der Einwohner von Salisbury
2. Steine, Kalk. Dünger
H. gelöschter Kalk
I. Manufakturwaaren
"». Kohlen
Od f. d. Tonne
eualdron
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Unternehmungen in Großbritannien und Irland.
1251
nicht die vennehrten Betriebsausgaben in Betracht kamen; denn ob ein
Schill' mit Kalk oder mit Kaufraanasgütcrn beladen ist, der Besitzer des
Verkehrsweges hatte keine grösseren Selbstkosten. Bemerkenswerth ist hier
die Art und Weise, wie die örtliche Handelspolitik dem örtlichen Holzmangel
durch Gewährung von Abgabenfreiheit auf dem Flusse abzuhelfen sucht.
Da der stetig wachsende Verkehr die Anwendung grösserer Schiffs-
gefässe forderte und mau daher der Fahrrinne einen grösseren Quer-
schnitt mit bedeutenden Kosten geben musste, so Hess das Parlament die
Erhöhung der Wegeabgaben zu und genehmigte folgende Sätze:
.J n Ii r»)
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1
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Mass
-
die Tonne
-
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die.chaldror
Aehnlich waren die Wegezölle auf dem Aire & Chalder Unter-
nehmen,2» wo im Sommer 10 s und im Winter Kis für jede Tonne Fracht
zwischen Lecds und Waketield erhoben wurde, was einem Tonnenmeilen -
zoll von 3d im Sommer und 4,5 d im Winter entsprach. Eine Neuerung
brachte das Tarifgesetz derselben Wasserstrasse vom Jahre 1774, das
eine Aufzllhlung von 18 Gegenständen enthielt, und dafür folgende Ab-
gaben festsetzte:
Dünger, Kohle, Asche .... 0.60 d die Tonne und Meile3'
Gcflügeldüngcr, Oclkuchen . . 1,00 „ „
Kalk stromauf, Malz 0,76 „ ,, „
stromab. Getreide . . . 0,60 „ ,
Wolle, Häute 6,00 .. „ ,T w .
Die Genehmigungsurkunde für die Regulirung des Beverley BeckM
enthält einen Tarif für 54 verschiedene Güterarten, und ausserdem wird
hier zum ersten Mal die Berechnung der Abgaben nicht nur nach dem
Gewicht der Ladung, sondern auch nach der I^änge der zu durch
h Weber, Wasserstrassen Nordeuropas 1881 S. 19.
») 10 u. 11. Will III. cap. 19.
}) Unter Tonne ist hier stets die englische Tonne = 1016 kg verstanden.
IS. Geo I. cap. 64.
82*
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1-2.V2
Ueber die wirthsi-haftlicho Lage der Binnensehiffahr;»-
falircnden Strecke verlangt. Eine Eintheilung der einzelne» Befttrderuiigs-
gegenstände in Güterklassen erscheint noch später, nämlich bei der Kon
zessionirung der Warwick Avon Navigation.
Auf den neuerbauten Kanälen, deren Anlage grosse Kosten ver-
schlungen hatte, wurden anfangs sehr hohe Gebühren erhoben, zum Bei-
spiel auf dem Bridgewater Canal ohne 'Rücksicht auf die Entfernung
-s T>d für die Tonne l.adung:l> erst die Konkurrenz der Eisenbahnen
zwang die Kanalbesitzer, niedrigere Forderungen zu stellen, während in
Irland die einzelnen Unternehmungen durch staatliche Beihülfe in die
Lage gesetzt wurden, auch mit geringen Abgaben auf ihre -Kosren zu
kommen.
So stand das Tarifwesen um das Jahr 1845: der Staat gestattete den
einzelnen WasserstraasununternehinungeiL .zur Begleichung ihrer Aufwen-
dungen Abgaben zu erheben, deren Höchstsätze gesetzlich festgelegt
waren: die wahre Höhe der Abgaben durfte niedriger sein als die Höchst-
sätze, s< i lange auf gleich langen Strecken der einzelnen "Wasserstrasse auch
derselbe Satz gefordert wurde. Allmählich hatte man angefangen, die
Gebühren nicht mehr wie früher für die ganze Strecke, sondern nach der
Längeneinheit zu berechnen, hier die verschiedenen Befördeningsgejfen-
stände in einzelne Klassen zu scheiden und für diese bestimmte Tarif
sätze vorzusehreiben.
Das Jahr 1S|:> brachte eine einschneidende Neuerung, denn die
Wasserstrnssenunternehmer erhielten das Hecht, ihre Abgaben beliebi*: zu
ändern und den augenblicklichen Verhältnissen anzupassen. Man tfing
dabei von der Voraussetzung ans. dass die Beförderung zu Wasser ein-
geringere bewegende Kraft benöthige und daher billiger sei als die Be-
förderung mit der Eisenbahn, und glaubte, dass von nun an die Wn>>.T-
Strassen mit den letzteren erfolgreich würden in Wettbewerb treten können.
Das zweit«- Gesetz betraf die Abgabenverhältnisse nur mittelbar, in-
sofern als es den Kanaleigenthüinern gestattete, das Frachtfuhrgeseliäfi
selbst in die Hand zu nehmen, und somit den Anlass zur Entstehung »l» r
Ib-förderungssätzc gab. lieber die Höhe dieser Gebühren bestimmtet;
Gesetze, dass sie reasonable, das heisst der Leistung mitsprechend sein
sollten: ihre wahre Höhe richtete sich jedoch gerade so wie die der Wey
aligaben seit 184.") nach der Marktlage der Güter.
In der Folgezeit ist nur noch von Bedeutung das Verkehrsgesetz
v >ni Jahre IST.'i. durch das die Kailway < ommission geschaffen ward»1,
die anstatt der früher dafür zuständigen Gerichtshöfe in erster Instant
•ntscheiden sollte, ob die Höhe eine- Satzes gerechtfertigt sei oder nielit.
HNif»ry tif inland imvigati«.n, prinied for T. Lowndes. London 177«.'
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uutcnichuninge» in Giossbritaunien und Irland.
Ausserdem hatten schlimme Erfahrungen das Parlament veranlasst, darau,'
zu dringen, dass jedermann zu jeder Zeit Hinsicht in die Tarife nehmen
dürfe.
Auf dieser Stufe blieb die Entwicklung der Abgabenverhältnisse
sieben , bis die Taiifreform der Jahre ls<W— !>.*) hier gründlich Ordnung
schuf.
2. Die Grundlage für die jetzt bestehenden Tarifsätze bildet das
Verkehrsgesetz von 18H8 und seine Ergänzung- fünf Jahre später; wahrend
der Jahre ls«m und 1S!)4 wurde in Verfolg der Bestimmungen jenes Ge-
setzes eine aus beiden Häusern des Parlamentes bestehende Kommission
niedergesetzt, die auf Grund von Vorschlagen "des Board of Trade und
nach Anhören sowohl der Gesellschaften als auch ihrer Widersacher die
Hohe der Gebühren auf den einzelnen Wasserstrassen festsetzte. Die ge-
saiuniten Unternehmungen wurden ferner, je nachdem ihre Tarifbestim
inungeu Gemeinsames enthielten, in I I Gruppen eingctheilt, und gleich
zeitig erschienen ebensoviel«' Sondergesetze, die den local acts with
public interest beigefügt wurden.
Den unmittelbaren Anlass zu diesem, im Vergleich zu der früheren
Gesetzgebung entschiedenen Vorgehen gab die. Unzufriedenheit mit den
hohen Tarifsätzen der Eisenbahnen, die man ihrer einzigen nennenswerthen
Konkurrenz beraubt sah. vor allem aber auch das in den letzten 20 Jahren
stärker hervorgetretene Interesse, «las die Volkswirtschaft an den
Wa>>erstrassen nicht nur in England, sondern auch auf dem europäische»
Festland »ahm: ma» verlangte nachdrücklich von der Regierung, auch
England durch Besserung seiner Wasserstrassenverhältnisse i» de» Stand
/a\ setze», erfolgreich i»it Frankreich. Deutsehland und Belgien in Wett-
bewerb treten zu können, deren Wasserstrassen weit in das Binnenland
hinein reichten und der Iinlustrie eine» billige» Ansfnhrwcg boten.
Das llanptverdienst jenes Ausschusses ist. nicht nur für die Wege
abgaben, sondern auch für die Beförderungsgebühren. I. adegebühren ». s. w..
überhaupt für alle mit einer Beförderung regelmässig verbundenen
Leistungen Höchst beträge dauernd festgesetzt und die Bezeichnung von
Abgaben mit reasonable auf das allernothwendigste beschränkt zu habe».
Vor Erlass des Verkehrsgesetzes vom Jahre 1S8K waren die Tarife
der Wasserstrassen ungewöhnlich verwickelt; für die einzelnen Sätze gab e>
wohl gesetzliche Höchstbeträge, aber diese waren nur die obere Grenze für
die Forderungen der Gesellschaften, während die wirklichen Abgaben von
de» Unternehmern nach Gutdünken festgesetzt wurden: sie stiegen ..der
Helen je nach dem augenblicklichen Bedürfniss. wie dies eben der vor-
komme» freie» jseschäftsmässige» Behandlung des englischen Beförderung-
wesens entsprach: auch maugelte die Einheitlichkeit in de» Grundlage]
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l -2r»4
reber die wirtschaftliche Lage der Biunenschiir.ihn»-
auf die die Berechnung der einzelnen Abgaben sieh stützte. Da «ah
es Satze, die nicht nach der Streckeneinheit festgesetzt wurden, an-
dern nur von Ort zu Ort, wie z. B. in der Urkunde der Trent naviir;«'i --n
von MHM)1). und zwar musste bezahlt werden für Güter von:
Wilden Kerry . . .
nach Gainsborough
(08 Mt
•ilen)
i> d
für 1 t.
<• . . .
Newark .
(34
V )
<* -
1 -
Gainsburough . . .
Trent Bridge.
(57
1 .
Wilden Ferry . . .
(11
„ )
t ..
Gainsborough . . .
Newark .
(34
„ )
! ..
Leiiton ( Iiain jnnetion
* ...
(23
* )
•t -
- 1 -
Die geforderten Abgaben richteten sieh als" nicht streng nach Entferiumir.
Weiter lag der Berechnung der Gebühren bei vielen Wasserstraßen
nicht etwa das Gewicht der Waare zu Grunde, sondern vielerlei Sanum!
masse: man berechnete die Abgaben für
Wolle oft nach Ballen,
Flüssigkeiten Fass.
Besen Bündeln,
Ziegel „ ., Tausend.
Hrtder. Achsen sets tSätzen\
ja sogar nach Lastmengen. die ein Zugthier ziehen konnte u. s. w.
Da aber diese Kechnungsnormen nicht bei allen Unternehmun^i n
die gleichen waren, da ferner bei der Aufstellung der Güterklassitikath'ii.
soweit sie überhaupt vorhaiulen war. die einzelnen Wasserstrassen v-n
ganz verschiedenen Grundsätzen ausgingen, so war eine Verständigung
mühsam und erschwerte den Durchgangsverkehr.
Ausserdem bestehen noch andere Gebühren wie etwa wharfa^'
marges, das heisst Stationsgebühren, die sieh f«dgendermassen entwickelt
»Uten: Ursprünglich konnte sich jedermann in seinem Grundstück an der
Wasserstrasse einen Anlandeplatz bauen, was sich für starken Verkehr
ohnte: um jetloch kleineren Leuten das Anlegen auf billige Weise zu
ermöglichen, errichtete der Kanalunternehmcr eigene Anladestcllen, dem:
Benutzung er sich bezahlen Hess: in den Wegezoll konnte man die»'-
Abgaben nicht einbegreifen, da, wie oben erwähnt, nicht jeder Fracht-
führer sie zu bezahlen brauchte: über die Höhe dieser Gebühr sagt »Ins
Gesetz nur, dass sie reasonable sein solle, im übrigen war die Bestimmung
ihrer Höhe ganz dem freien Ermessen der Gesellschaft überlassen. Ausser
dem waren noch an Landeplätzen Krahngebühren, Lagerhau sgebülnvn
und andere Gebühren je nach Benutzung dieser Anlagen zu entrichte!!
V) in X Ii Will. Hl. <ap. \<)
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Unternehmungen in loossbritannien und Irland
1-255
Besondere Abgaben wurden zuweilen beim Durchfahren von Schleusen
erhoben und zwar, weil diese kostspielige Bauwerke sind und weil auch
beim Durchlassen eines Fahrzeuges viel Wasser verbraucht und eine
gewisse Menge Arbeit beim Oetfnen und Schliessen der Thore geleistet
wurde, deren Vergütung der Besitzer des Kanals beanspruchen nmsste.
Da es vorkommen konnte, dass manche Schifte, derartige Bauwerke auf
ihrem Wege überhaupt nicht berührten, so wurde die Schleusengebühr
von den übrigen Abgaben getrennt.
Aber auch Abgabenfreiheiten waren vorgesehen, z. B. für das Uebcr-
kreuzen über eine Wasserstrasse innerhalb desselben Besitzthums oder
aber für Dünger und landwirtschaftliche Rohprodukte, die angesesse-
nen Gutsbesitzern gehörten: die letzteren musste man nämlich vor 1K:V2
günstig stimmen, damit sie keinen Einspruch gegen die Anlage des
Wasserweges vor dem Parlamente erhoben. Bei dem (Jrantham ('anal
war sogar Abgabenfreiheit für alle landwirtschaftlichen Rohprodukte vor-
gesehen1), und diese Bestimmung ist aufzufassen als eine allerdings ge-
waltsame Massnahme der Regierung zu Gunsten der niedergehenden
Landwirtschaft. Weiter hatten häutig Gemeinden, durch deren Gebiet
eine Wasserstrasse lief, das Recht. Strassenbaumaterialien abgabenfrei über
dieselbe zu senden, und diese Vergünstigung könnte angesehen werden
als eine Entschädigung für den Ausfall an Ortssteuern oder aber als
Massregel der Kanalgesellschaft, um bei der Gründung einen Rückhalt
bei den Gemeinden zu Huden.
Soweit die Waarenbeförderung durch die Kanalgescllsehaften selbst
besorgt wurde, bestimmte die Gesetzgebung in bequemer, aber nichts-
sagender Weise, dass der Beförderungssatz reasonable sein solle: die Fracht-
führer forderten jedoch in Wirklichkeit das, was sie bekommen konnten.
Ausserdem mussten bei jeder Beförderung noch Abfertigung»- und Lade-
gebühren und andere entrichtet werden, sodass sich das ganzer Befördc-
rungsentgelt aus einer Reihe kleinerer und grösserer, in ihrem Werthc
sehwankender Gebühren zusammensetzte und ein Frachtbrief oft zehn bis
fünfzehn verschiedene Positionen enthielt.
Von «lieser Grundlage2) ging die Tarifreform der. fahre 1898 — 95 aus,
sie schuf eine einfache Gütcrklassifikation und klare Rechnungsvorschriften
und setzte Höchstbetr/lge für die meisten mit einer Beförderung regelmässig
verbundenen Gebühren fest. Um nun einerseits jegliche Harten zu vermei-
den und andererseits möglichst genau«' Unterlagen zu erhalten, schrieb
») 32 Geo III cap. 100.
-) lieber die allgemeinen Grundsätze bei dieser Reform siehe bei Caual Tolls
(Pari. pnp. 1894) Provis. order No. 1 die Auseinandersetzung des Mr. Pelham.
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rj">(» lTeber die wirtschaftliche Lage der Binnenschiffahrt*
das Parlament folgenden G«'schüftsgang vor: «las Board <»f Tradt*
forderte von den Wnsserstrassenbesitzern Vorschlag' für den Betrag <l<r
künftig«-!» Höchstsätz«* ein. stellte diese sodann der jedesmaligen Gepu
part«;i zu, prüfte die Aussagen beider Gruppen und unterbreitete der v * • 1 1
dein Parlamente niedergesetzten Kommission einen Entwurf* für die Um-
änderung der Tarife: die letztere empfahl nach nochmaligem Anh«".r«'ii
beider Parteien die Vorlage, deren Bestimmungen oft auf Grund «l.-r
eigenen Anschauung umgeändert worden waren, dem Plenum des Paria
ments zur endgültigen Annahme.
Unstreitig bedeutet die Tarifreform der neunziger .Jahre einen grossen
Vortheil im Wasserbeförderungswesen. Zunächst wurde mit der Emführun«r
des Gewichts als Grundlage für die Berechnung der Abgaben an Stell«-
anderer Keehnungsvorsehriften sicherlich ein Massstab geschafleii. d«r
einfacher ist und leichter gehandhabt werden kann: ausserdem ist er zur
Berechnung des Beförderungssatzes auch ein gerechterer Massstab, da die
zum Fortziehen eines Schiffes nothwendige Kraft ungefähr im Vcrhältniss zu
seinem Gewichte steht. Besonders werthvoll war diese Vereinheitlichung
der Bere« hnung>grundlageii für den Durchgangsverkehr, da nunmehr auf
alh'ii Wasserstrassen mit dem gleichen Massstab gemessen wurde und «Ii
ausserdem di«* von einem Kanalbesitzer aufgestellte Wiegebc>cheinigtui2'
auch als Grundlage für die Abgabenbereehnung auf einer anrleren Wasser-
strasse dienen könnt«-.
Weiter war die Höhe der Weg«-gehühr abhängig von der Anzahl der
zurückgi'legt«'U Viertelmi'ih'ii, wobei die erste Meile voll bezahlt wenh-n
musste. Diese Neuerung kommt hauptsächlich dem Nahverk«'hr zu gute,
denn «Ii«? Einführung dieser ganz kurzen Strecken als Kinheitslängen
konnte d«-r Wasserstrasse den in Städten gewinnbringenden Ortsverkehr
leichter zuführen.
Ebenso bedeutsam war die fest«« Kintheilung aller Befönh-ruui:*-
geg«'iistän<le in acht Güterwertliklassen. die in ganz Grossbritannh'ti uml
Irlanil di<- glciclu-u waren. Man nnt«»rs«-hi«'d eine
Klasse A . . für Rohprodukte von 1 t aufwärts.
B . ., Halbprodukt«* 4 ..
(*.... lainlwirthscliaftliche Produkt«1. .. 2 „ „ um!
1 bis :> Manufakturwaaren.
Nur ausnahmsweise wurden bei einzelnen I'ntemchmungcn Kohlen. «Ii«'
zu A gehören, und gesr,lmitlen«>s Ib«lz. «las zu P« gehört, der nächst
höheren Klasse eingereiht.
Ein«1 weit«'re Vereinfachung, nämlich «He Einführung gleich h"h< r
Tarifsatz«' im gnnz«-n Lande, lässt sieh ni« ht durchführen, weil die einzeln«1»
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Unternehmungen in Giossbritnnnien uml Irlnud.
l'JöT
Wasserstrassen mit verschieden hohen Anlagrekosten gebaut waren und
daher sich nicht mit den gleichen Einnahmen begnügen konnten: ausser-
• lein war eine Ausgleichung nicht möglich, weil sich die einzelnen Unter-
nehmungen in verschiedenen Händen befanden.
Von dem ( rrundsatz der Abgahcnbcrechnung «Hein nach dem Gewicht
und der zurückgelegten Wcgclünge wich man nur dann ab, wenn ein
Kahn nur auf eine kurze Strecke die Wasserst ra-sse befuhr, dabei aber
kostspielige Bauwerke wie Schleusen. Tunnels und andere benutzte; es
war hier möglich, dass der Schilfer auf Grund des Meilentonnensatzes
eine geringere Wegegebühr zahlte, als dem Kanalunternehmer an Selbst-
kosten durch den theuren Betrieb oder die hohe Verzinsung erwuchsen;
und zwar konnten solche Fülle besonders dann eintreten, wenn ein kleines
Schiff eine grosse Schleuse durchfuhr, oder wenn zum Hinabschleusen eines
Kahnes aus der obersten Haltung Wasser abgelassen und nachher mit
grossen Kosten wieder ersetzt werden mu>ste. Für derartige Fülle waren
.Mindestabgaben für den Kahn in solcher Höhe vorgesehen, dass der
Kaualbesitzer im Durchschnitt auf seine Kosten kam.
Bestehende Abgabenfreiheiten blieben im allgemeinen in Gültigkeit, oder
wurden näher bestimmt. Zum Beispiel auf dem Granthain Canal1) konuten
seit 17i»J Naturdünger und Strassenbaumaterialien gebührenfrei befördert
werden, wobei sicherlich nur an die angesessenen Gutsbesitzer und an-
liegenden Geineinden gedacht war: unterdessen war Nottingham, das nahe
bei dem Kanal lag, zu einer grossen Stadt geworden, und Unternehmer
beförderten die bedeutenden Mengen von Strassen- und Stalldünger von
der Stadt weg und Strassenbaumaterialien nach der Stadt hin abgabenfrei
auf dem Kanal. Der l'nrlamcntsaussehuss neigte zu der Ansicht, dass dies«'
Anwendung der Befreiungsvorschrift nicht im Sinne des Gesetzgebers
sei und beschränkte die Abgabeufreiheit auf angesessene Gutsbesitzer
und an den Ufern des Kanals liegende Gemeinden.
Di«« Anlnndcgcbühr, whurfage charge genannt, sollte reas« »nable
sein, war jedoch in Wirklichkeit ein dehnbarer Satz in der Hand des
Kanalbesitzers, um zusammen mit dem Wegegeld auch eine ungerecht-
fertigt hohe Schiilahrtsabgabe dem Gerichte gegenüber vertheidigen zu
können; dieser Satz wurde durch die Tarifrefonn zahlenmässig festgesetzt,
soweit sie ein Entgelt für die Benutzung der Anlandestelle selbst war.
und machte es der Regierung möglich, eine wirksamere Kontrole über die
Forderungen der Knnnlunternehiner «lern Publikum gegenüber auszuüben
Auch der Transportsatz «Thält eine feste Gestalt, jedoch musste man
•ml' die Annehmlichkeit überall gleich hoher Gebühren verzichten, da die
>■ Siehe Canal Teils P.-irl. pap. ls'.u IY<»c. <«f cituiiniLice <pj. 1 u. fl.
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1258
lieber die wirtschaftlich« Lage der Binnen Hi-hiff«!irt»
Selbstkosten der Beförderung auf den verschieden grossen Wasserstr.e— j
bald hoher bald niedriger waren, da ferner der Verkehr nicht immer
gross genug war. mn stets ein ganzes Schiff* voll zu laden, und da «ml
lieh eine Ausgleichung im Lande nicht stattfinden konnte, weil die » in
zelnen Wasserstrassen sich in verschiedenen Händen befanden.
Staffeltarife.1) welche sich seit 1809 auf einigen Wasserstrassen .mit
wickelt hatten, liess man im Einverstfindniss mit den Interessenten
stehen und befolgte damit die Absicht, den Fernverkehr in grosserem
Masse der Wasserstrasse zuzuführen.
Feste und über das ganze Königreich gleich hübe Satze wurdet:
weiter t'flr das Hedecken und Abdecken von Transportgegenständen ein
geführt: man konnte dies thun, weil die Selbstkosten sich nur au- den
Abnntzungsgeklern für Theerdeeken und aus Tagelöhnen zusammen-
setzten und hierin eine erhebliehe Verschiedenheit in den einzeln» ii
Gegenden nicht vorlag. Ebenso wurde die Abfertigungsgebühr, die für dü*
Wiegen und das Beschreiben der Waaren zu entrichten war. ihrer H0I1-
nach zahlenmiissig festgesetzt; man vereinigte jedoch diese Gebühr ni-br
mit den Transportsätzen, da manche Verfrachter diese der Beförderm:::
regelmässig vorausgehenden Formen oft selbst erfüllten.
Nur für das Verladen von Manufakturwaaren wurden feste Siüz>'
eingeführt, während das Entgelt für das Verladen der Rohprodukte. HaH>
produkte und landwirtschaftlichen Produkte nach wie vor rea>'»n;d>!<
sein sollte. Die letzteren wurden stets in grossen Mengen zur Befördern!;;;
einge liefert und am zweckmässigsten durch maschinelle Vorrichtu»«:« ■::
verladen; da man jedoch nicht an jedem Anlandeplatz derartige Einrich-
tungen getroffen hatte, sondern das Verladen häutig durch Arbeiter be-
sorgen liess. so waren die Selbstkosten sehr verschieden an den einzeln-!:
Landeplatzen und eine Xormirung der Endegebühr unmöglich.
Damit war die Reihe der Gebühren noch hinge nicht erschöpft, an-
dern es giebt noch viele von mehr oder minder grosser Wichtigkeit zun;
Beispiel solche:
1. für die Benutzung von Hebemaschinen,
2. für überlangen Aufenthalt in Hafenbecken.
•V für die Inanspruchnahme von Schleppern.
4. für die Beförderung sehr umfangreicher Ballen.
.">. für die Beförderung von Explosivstoffen und anderen.
Alle diese Gebühren waren nicht regelmässig mit einer Befördern)
verbunden, und ihre Höhe richtet»- sich nach den augenblicklich w.i'.-
' i Die ei sten Staffeltarife scheint die Knnzcssionirungsurkunde de» War« u-k
Napton Canals aus dem .lahre ISO*) U0. Gen III.) zu enthalten.
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Unternehmungen in Ciroasbritimfrien und Irland.
tenden Umständen; da man noch nicht hinreichende Erfahrungen ge-
sammelt hatte, so bestimmte das Gesotz über ihre Hohe nur. dass sie
reasonable sein solle.
Durch die Reform von 18J)Ji — 18J>."j suchte das Parlament also mög-
lichst grosse Klnrhoit und Einheitlichkeit in das Kanaltarifwosen zu bringen
und es schuf hauptsächlich vier Neuerungen, nämlich:
1. eine im ganzen Lande gleiche Gütcrklassitikation.
2. einheitliche Rochnungsvorsehriften.
3. Höchstsätze für die meisten mit einer Beförderung regelmässig
verbundenen Leistungen und
I. prüfte es die schon bestehenden Höchstsätze nach.
Zwar kann bis jetzt, nach Verlauf von nur wenigen Jahren ein
Erfolg noch nicht festgestellt werden. Da jedoch nur wenig Widerspruch
gegen die Tarifreform erhoben wurde, so muss man daraus schliesscn.
dass diese kaum Harten enthält und dass «Ii«; betheiligten Kreise von
ihrer Zweckmässigkeit überzeugt waren.
.'t. Bei der Höhe der Tarif«' ist streng zu unterscheiden zwischen
den Höchstsätzen1) und den Gebühren, die die Wassorstrassonbesitzer
thatsächlieh forderten. Für die zahlenmässige Festsetzung der Höchstsätze
waren ursprünglich die Selbstkosten massgebend, zu denen noch der
Gewinn des Unternehmers hinzukam; durch die letzte Tarifreform
wurden die meisten Höchstsätze ermässigt. da man annahm, dass
durch den wachsenden technischen Fortschritt und den zunehmenden
Verkehr die Betriebskosten geringer geworden seien, und da man ferner
beobachtet hatte, dass die wahren Forderungen der Wasserstrassonuntcr-
nehmer oft nur ein Siebentel der Höchstsätze betrugen und dennoch einen
Gewinn abwarfen.
Die Höchstsätze der Wegeabgaben für die Tonnenmeile schwankten
bei den einzelnen Unternehmungen
für die Klassen A und B zwischen 0,25 d und l,o d
G 0,00 „ 1,5 „
t 1»* •> „ 0,50 „ 2,o ...
Nur der Regent'* ( anal Company wurde gestattet, die hohen Sätze
von 8,5 d für die Klassen A und B und 4,0 d für die Klassen C
und 1 bis 5 zu fordern, weil der Kanal mitten durch London
läuft und daher nur mit grossen Kosten gebaut werden konnte. Ausser-
b Die Höchstsätze nind entnommen aus: ,An analysis of the canal
rate.«, tolls and charges order confinnation acts, 1893 and 1894, London 1894, Kyre
and Spottiswoode.
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12bO
Ueber die whthachaftliche Lage der Binm*.nscliiffAürt>
dem war eine Mindestabgabe beim Durchfahren einer Schleus«'! vorgesehen
die zwischen 2,5 s und 10 s für den ganzen Kahn schwankte.
Die Staffelung der Höchstsätze geschieht im allgemeinen von in
zu 10 Meilen, und der Einheitssatz nimmt etwa in folgender Weise nt>:
Klasse A und H von 0,50 auf 0,45, auf 0.25, auf 0.15 d
(' .. 0,75 0,G0. 0,50, „ 0,25 „
1 bis ö .. 1,00 ,. 0,75, ,. 0,60, „ 0.40.,.
Die Landegebühr ist feststehend, hat im ganzen Königreich.- «Ji«
gleiche Höhe und wird nach Gewicht und Güterklasse berechnet. Ihr
llörhsthetrag für die Tonne belauft sich für
Klasse A und H . . . 1.5 d
., ( ., I ... 3,0 „
,, 2 bis ... 4,0 .,.
Es waren daher alle Gebühren, die Kanalunternehmer. die seil«??
nicht Frachtführer waren, zu fordern hatten, nach obenhin begrenzt worden.
Ebenso schuf die Gesetzgebung für die meisten bei der Beförderung allein
vorkommenden Dienstleistungen feste Höchst betrüge und zwar schwankte
zunächst der Höchstsatz für den Transport einer Tonne auf «ine Meile
Entfernung
für die Klasse
A zwischen 0.W und 1,15 d
n n
■•
Ii
••
1.15 ., 1,25..
w ii
••
<;
1,50 m 2.00..
i ii
••
1
1,05 ., 2,00..
n ii
••
2
2,10 ., 2/25 „
t» «
••
3
2,00 „ 2,75
J1 n
"
4
3,00 ,, 3.25
i r>
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3.<JO 4,no „.
Auch hierbei wurde häuHg eine Staffelung von 10 zu 10 Meilen zu
gelassen, und zwar sank z. H. bei dem Bridge waf er Ganal der Het«-r
(brungssatz
für die Klasse A von l.n auf O.n auf 0.^ auf O.Tod
B 1.-' „ 1.1 l.o ., 0.75,, u. s. w.
Weiter wurden für das Entgelt für Ein- und Ausladen, für die AI'
fertiguiigsgehühr. welche bei Antritt und bei Beendigung der Reise er
Imhen wurde, und die erforderliche Vergütung für das Auflegen oder dk'
Wiedcrahnalune der Decken von den Gütern im ganzen Königreich
gleiche, feststehende Sätze eingeführt, die nach dem Gewicht und der
Güterklasse berechnet wurden und deren Höehstbetrag für die Tonil'
Gewicht folgender war:
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Unternehmungen in Grogsbritannien und Irland.
< 1 ü t e r k 1 a 8 s e
l.*degebühr
S (1
Bedeck ung«-
gebühr
Abfertigungs-
gebühr
s <!
A und B
C .
1 . .
2. .
gi .
4. .
5. .
4
4,<i
::
!l
Endlieh wurde jeder frachtführenden Gesellschaft gestattet, für l'äekc
unter H Zentnern einen Zuschlag von 5 d für die Tonne Gewicht zu er-
heben, wenn die ührigcn Beförderungskosten unter 20 s für dieselbe
Menge betragen, (> d Zuschlag, wenn die sonstigen Beförderungskosten
über 20 s und unter M) s ausmachen u. s. w.
Hiermit waren die Höchsttarife, soweit sie von der Gesetzgebung
zahleiimässig festgesetzt worden waren, besprochen: die wahren Forde
rangen der Kanalunternehmer blieben jedoch meistens unter diesen Grenz
werthen und wurden der augenblicklichen Frachtlage angepasst, um im
nächsten Bedarfsfalle wieder abgeändert zu werden. Es ist daher nicht
möglich, ein dauernd gültiges Bild von diesen vorzuführen, jedoch immer-
bin mögen einige Zahlen aus dem Jahre 188.i erläutern, wieweit vor der
letzten Tarifrefnnn die wirklich geforderten Preise von den gesetzlich
festgelegtem Höchstsätzen abwichen.
I:
Ziegelsteine
Uni 7.
Kanal
Strecke thatsiiVh- thatsntb-
Hbchstsatz IbheWege- Höchstsatz lbheW.ge-
iil abgäbe abgäbe
Meilen nir die Tonne für die Tonne
: s d
d s
Selbständige Unternehmungen:
Regent's
<)
3
7
3
7
Grand Junction . . .
101
8
4'/,
1
3
14
»V»
3
Oxford
7
l
4
3
4
4
3
Warwick & Napton
15
1
iü»/3
7»S
10»/,
1
::
Warwick «& Birmingham
22
2
»
779
!»
1
3
Staffordshire & Wor-
cestershire ....
■21» s
B»/4
10',
10»/
Trent & Mersev . . .
•
:>4
b
«)
1
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1
IV-
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1202
Uebcr die wirtschaftliche Lage der Binnenschiffahrts-
Ziegelsteine
Holz
Ii
Strecke
thatsiieh- thatsürli-
HiicliMt.HHtz licln; Wej-e- Höchstsatz liehe Wos.-
Kanal
in
Meilen
für die Tonne für die Tonne
s d s d s
.1
-1
Unter dem Kinflus.se der Kisenbah nen:
Birmingham (North) . in — lo 10 — 10 — in
Nach dieser Tabelle1) setzten unabhängige Unternehmungen ihre
Tarifsätze soweit herab, als es die vorliegenden Umstände benöthigten,
während von Eisenbahngesellschaften beeinflusstc Wasserstrassen, wie der
Birmingham ("anal, den Höchsttarif forderten, da ihnen nichts daran lag,
Verkehr zu gewinnen.
4. Die wahre Höhe der Tarife wird im allgemeinen beeinHussi durch
1. die Harmonie der Interessen, und
2. durch die Konkurrenz.
Der erste re Fall tritt ein. wenn zwei früher mit einander koiikurriivnd.
Unternehmungen zu einer Verständigung über ihre Preise gelangen oder
sich verschmelzen, und die Folge einer solchen Interessenharmonie sind
gleichmässig hohe Gebühren im Betrag des niedrigsten Höchstsatzes auf
beiden Verkehrswegen. So war zum Beispiel auf dein Bridgewater
('anal und der Mersey & Irwell Navigation, welche beide Liverpool mit
Manchester verbinden, unter dem Drucke der Konkurrenz die Weg«-
gebühr auf nur 0,'> <1 für die Tonnenmeile gesunken, bis im Jahre 1814
der Besitzer des ersteren Unternehmens die dem Bankerotte nah»
Mersey iS: Irwell Navigation aufkaufte und sofort die Abgaben auf beiden
Wasserstrassen bis zu dem gesetzlichen Höehstbctrag heraufsetzte. Ehen*"»
war im Jahre 1805 zwischen «lein Bridgewater Canal und zwei Liverpool mir
Manchester verbindenden Eisenbahnen eine Verständigung über die Preis*
erzielt worden, nachdem es den Bahngesellschaften nicht gelungen war
im Konkurrenzkämpfe den Kanal wirthschaftlieh zu vernichten.
Umgekehrt führte der Wettbewerb zweier Unternehmungen ein Sink-n
der Abgaben auf beiden Verkehrswegen herbei. Eine Wasserstrasse konnte
in Wettbewerb gerathen im wesentliche»):
1 Siehe Beport <>n Canal s» (Pari. pap. 188H) S. ->4:».
Birmingham (South)
•1
i.
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Unternehmungen iu Großbritannien und Irland.
12Ö3
1. mit einer anderen Binnenwasserstrnsse,
1. mit der Küstenschiffahrt, und
<\. mit Eisenbahnen.
Der Wettbewerb zwischen zwei Wasserstrassen wurde ernstlich nur
in dem oben geschilderten Falle, wahrend sonst diese Unternehmungen
nur von dem Ortsverkehr lebten, für den sie gebaut waren, und ein
starker Durchgangsverkehr sich noch nicht entwickelt hatte. Auch zu
einem Wettbewerb zwischen Küsten- und Binnenschiffahrt kam es nicht,
da die erster* einen abgabenfreien Weg und grossere Schiffsgefiisse be-
nutzte und daher der Binnenschiffahrt von vornherein überlegen war, und
«l.i ferner die Nord-Süd-Binnenroute noch zu weuig entwickelt war. Im
liegontheil, man sollte eine Interessenharmonie zwischen beiden Verkehrs-
wegen erwarten, da die Schiffahrtswege entlang der West- und Ostküste
«Ii*- natürlichen Xord-Sttdwasserstrasscn sind und eine Krgäuzung des
Kanalnetzes bilden könnten.
Ernst wurde der Wettbewerb zwischen den Wasserstrassen und Eisen-
bahnen und führte zu einer Erniedrigung der Tarifsätze bei beiden Arten
v..n Unternehmungen. Ihren Einnahmeausfall auf den Konkurrenzlinieu
-lichten die Bahngesellschaften durch entsprechend höhere Preise auf
Strecken ohne Wettbewerb zu decken, sie forderten z. B. für geschnittenes
Holz auf Linien der letztgenannten Art folgende Frachtsätze:1)
Streck e
von
Länge
in
Meilen
Frachtsatz
in
s .1
Fracht für
die
Tonnonnieile
(Uouccster
bis
18
4
2
•2,77
-
Leominstor . .
42»
»
2,3i
-
••
Hereford . . . !
.'{0
2,o
•■
•*
Ludlow ....
r»:j» ,
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4
• li<'IU'uhain
Birmingham
L
Wolvc rhamptnn .
47
i;
s
1.;
•■
s
4
1 ,W.i
Dagegen waren die Frachten für denselben Beförderungsgegenstand
auf einigen Linien, die einem Wettbewerb mit einer Wasserstrasse aus-
gesetzt waren, folgende:1)
1 Report on Canals (Pari. pap. 1S.H3) S. 2211.
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1264
Ueber die wirtschaftliche Lage der Binnenschiffahrt*
:i
in i t der Kisenbahn auf dein Kanal
Ent I
Fracht Fracht Fracht Fracht FrAlht
fcrnung bis bis an für die für -Ii,-
jn zum den Tonnen- Tonnen-
Bahnhof Kanal meilc ganzen H
Meilen
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10
1.01
Cardin" . . .
1
117
S
10
O.IH)
i
i
Die Einheitssätze der Eisenhahnen auf allen hier angeführten Linien
waren also niedriger als auf den vorhergenaunten, einer Wasserkonkurreiu
nicht ausgesetzten Strecken. Andrerseits verfrachteten die Gesellschaftei:
Güter nach den am Kanal stehenden industriellen Anlagen billiger al*
nach irgend einem Orte in der Stadt.
In welcher Weise sich die Eisenbahnen sonst noch schadlos hielten,
^reht aus einem anderen Beispiel1 hervor: Nach ,io Orten betrug <lie
Eisenfracht von Wolverhampton für 33 t schwere gusseiserne Becken im
Jahre 187:2 <>(> Lstr. (1 s 2 d. im Jahre lKsl dagegen 04 Lstr. ii>Sd
was einem Durchsehnitrssatze von :-J.f»3 d für die Tonnenmeile entspricht.
In 1 1 Jahren war also nach Orten, wohin von Wolverhampton aus eine Was-« r
konkurreuz nicht vorhanden war. ein Fraehtaufschlag von .*><;% eingetn u n.
Wenn es nun Eisenbalmgcselischaften möglich war. ihren Einnahmeausfall
in der angegebenen Weise zu decken, so konnten sie manche Kanüle in
«•ine gefahrliche Zwangslage versetzen. Bedenklich ist liier besonder*,
dass Eiseubahnunternehmuugen ihre Monopolstellung oft dazu iuis>
brauchten, um Frachtsätze beliebig wieder zu erhöhen, wodurch manch''
Industriezweige empfindlich geschädigt werden mussten: erst uciierdiü^
b Ueport ou Canals (Pari. pap. 1?*:; S. 2ö_».
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Unternehmungen in Grossbrirannien und Irland.
1 2B.-I
ist die Gesetzgebung eingeschritten und hat bestimmt, das« die nachträg-
liche Wiedererhöhung von Frachten einer besonderen Genehmigung bedürfe.
Auf den britischen Wasserstrassen haben sich daher die Tarife als
Systeme von Taxpreisen für den Transport allmählich zu dem entwickelt,
was sie heute sind. Da eine Mitbestimmung des Preises durch die Nach-
frage von vornherein ausgeschlossen, die Tarife also Monopolpreise bilden
konnten, so war eine staatliche Kontrole noth wendig. Diese betraf
anfangs einzelne Unternehmungen im besonderen, wurde erst später ver-
allgemeinert und beschränkt sich auf die Festsetzung von Höchstbeträgen für
die meisten mit einer Beförderung regelmässig verbundenen Leistungen,
behält sich aber im übrigen eine Einwirkung von Fall zu Fall vor. Unter-
halb der Höchstsätze war der Gebrauchswerth der Beförderungsleistung
für den Begehrer die obere Grenze seiner Zahlung und führte zu einer
(rüterklassifikation. Im übrigen forderten die Eanalunternehroer das, was
sie bekommen konnten, und die wahre Höhe der einzelnen Sätze wurd«
durch die Konkurrenz oder die Interessenharmonie bestimmt.
$ 4. Der Ueberactauss.
Das Verhältniss von Einnahmen, Ausgaben und Gewinn zu einander
bei den Binnenwasserstrassen geht am besten aus den beigefügten Be-
rechnungen hervor.1)
Selbständige
Wasaerstrassen
1888
18 9 8
Von Eisenbahnen
abhängige
Unternehmungen
Verän-
derune 18 8 8
o/«
VerKn-
18 0 8 derune
Länge der Schiffahrt in
Meilen:
England
Großbritannien und
Irland
Gesammt - Kapital in
Lstr.:
England
Gros8britannieu und
Irland
202«
2 540
2 157
2 048
18 28!) 171 20 1 01)084
+ 4
+ »
20 800 470 21 «83 013 +6
+ 6 , 1 024
1 205
») Siehe Returns in respect of canal« 1888 und 1808.
Archiv für Eisenbahnwesen 1901.
05!»
1 130 —
7
n
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12ÜÜ
Urber die wirtschaftliche Lage der BinnenschuTiüirts-
Selbständige
W a h 8 e r s t r a s * e n
I! I Verüa-
1 HÖH 1 8 9 8 derung
0/.
Von Eisenbahnen
abhängige
l'nter nehmungen
Yerän-
1888 189«
Gesammt - Verkehr in
Tonnen:
England
Grossbritannien und
Irland
Hinnahmen in Lstr.:
England
Grossbritannien und
Irland
Einnahmen auf die
Meile in Lstr.:
England ....
Grossbritannien und
Irland
Ausgaben in Lstr.:
England
Grossbritannien und
Irland
Ausgaben auf die Meile
in Lstr.:
England
Grossbritannien und
Irland
l'eberschuss in Lstr.:
England
Großbritannien und
Irland
UeberschiiüS auf die
Meile in Lstr.:
England
Großbritannien und
Irland
Verhältnis* von Aus-
gabi* '/ai Einnahme
in Prozenten :
England
Grossbritannien und
Irland
28 274 814
32 513 801
1 439 343
1528 712
710
605
861 068
932 «09
29 548 783 + 4,5
l
Will 710 8
6 609 304 , 4 913080 -26
8026 307 6 009töl —25
I
425
369
578 275
596 103
I
236
61
1590686 + 9«/i 43T(*0 331305 -24
1698834 4-10 500 783 390 240 - 22V>
!
735 + 4
641 + 6
426
415
345 -19
342 -I7-/J
!
1 108 761 +22'/, 335 503 309025 -8
1193 278 +21 Vt 366 558 344003 - 6
513 + 17V*
450 + 18
481925 -20
505 556 -15
222 — 22
191 —19
327
304
100 577
134 195
99
111
322 - 1
302 ±0
22 280 -7*
46 237 -t>-1:
23 -TT
40 -M
I
TO +14
TO +13
1 1
T3
m 4-17
88 +1T
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Unternehmungen in Grossbritannien und Irland.
12<>7
Nach diesen Ansahen können zunächst die von Eisenbahngesell-
schaften abhängigen Wasserstrassen mit ein paar Worten behandelt werden.
Standen diese schon im Jahre 1888 finanziell sehr schlecht, indem in
England der Uebcrsehuss nur 23% der Einnahmen betrug, so verschob
sich dies Verhältniss nach 10 Jahren noch mehr zu ihren Ungunsten.
Denn damals betrug er nur 7 °,0. Allerdings waren die Tarife auf diesen
Unternehmungen herabgesetzt worden, jedoch der grössere Theil der
Schuld an dem finanziellen Rückschritt ist dem fehlenden Interesse der
Gesellschaften an ihren Wasserstrassen zuzuschreiben. Die unabhängigen
Unternehmungen hatten während der genannten zehnjährigen Periode ihre
Ausgaben um über 20°/() erhöht, ohne dass ein wesentlich stärkerer Ver-
kehr höhere Betriebskosten erfordert hätte, was auf eine technische
Vervollkommnung der Anlagen schliessen lässt. Im Gegensatz hierzu
waren Verkehr und Ausgaben bei den unter dem Einfluss der Eisenbahn-
gesellschaften stehenden Wasserstrassen gesunken; grosse Aufwendungen
waren hier nicht gemacht worden, da den Besitzern gar nichts an der
Weiterentwicklung der Kanäle lag. Das einzige Erfreuliche ist hier nur
der Umstand, dass in dem gleichen Zeitraum die Ausdehnung des ab-
hängigen Wasserstrassenuetzes um 7 % abgenommen hat, indem einige
im Besitze der Great Central Railway befindliche Kanäle in die Hand einer
unabhängigen Gesellschaft übergegangen sind.
Betrachtet man die finanziellen Ergebnisse bei den übrigen Unter
nehmungen, so fällt sofort die geringe Höhe des Ueberschusses im Ver-
gleich zu den Einnahmen auf; 40% im Jahre 1888 und nur 30% zehn
Jahre später sind ungewöhnlich niedrige Sätze. Diese aus der Thatsache
erklären zu wollen, dass viele Wasserstrassen mit einem ständigen Fehl-
betrag arbeiteten, wäre nicht zureichend, da die Gesammtheit des Verlustes
bei allen diesen Unternehmungen nur Vis d<** Gesammt Überschusses aus-
macht. Um diese Erscheinung zu erklären, empfiehlt es sich vielmehr,
einzelne Wasserstrassen heranzuziehen und ihre Ueberschüssr in ver-
schiedenen Jahren mit einander zu vergleichen.
Es hatten Ueberschüsse:
18*8
189s
. • l»%
33 %
- • r,9 „
.-)7 „
Bradford Canal
• 12 „
Calder & Hebblr Navigation . .
. . 17 „
:.3 ..
31 ..
Longhborough Navigation . . .
38
83*
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12fi8 Ueber die wirtschaftliche Lage der BinnenachiffahrtsunterQchmungeuü.v w.
1888 1896
Mersey & Irwell, Bridgewater ('anal . 23% 15%
River Ouse (Yorks) ....'...—„ 16 .,
Rochdale Canal 51 „ 10 „
Severn Navigation 68 „ 27 „ .
Die vorliegenden Zahlen zeigen also, dass der Ueberschuss bei den
verschiedenen Unternehmungen sehr ungleich hoch war. Im allgemeinen
hatten Kanäle wie der Roehdalc, Mersey & Irwell und Bridgewater Canal.
welche einer starken Eisenbahnkonkurrenz ausgesetzt waren, nur geringe
Ueberschüsse, andre jedoch, bei denen dies nicht der Fall war. zuweilen
erhebliche Gewinne zu verzeichnen, besonders, wenn die Wasserstraße
durch eine industriereiche Gegend verlief, wie z. B. der Coventry Canal
Im übrigen hat die Abnahme des Gewinnes von 1888 bis 1808 ihren Grund
in den Tarifherabsetzungen der Jahre 1893 und 1894 und weiter darin,
dass die Gesellschaften mehr Geld auf die Ausbesserung und die Ver
vollkommnung ihrer Anlagen verwendeten, und dass den Neuerungen noch
nicht die entsprechende Menge des Verkehrs gefolgt ist; und hierauf lässt
sich auch die schon erwähnte starke Vermehrung der Ausgaben in <bm
gleichen Zeitraum zurückführen.
Der Gewinn wurde theils als Dividende vertheilt, theils zu einem
Reservefonds geschlagen, theils auch zur Abbezahlung von Anleihen oder
zu Neubauten verwendet, also zu neuem Kapital gemacht. Von dem Ge
samintkapital von 20 100 084 Lstr. im Jahre 1898 in England war»u
2 098 750 TiStr., das heisst 13,4 %, aus Einnahmen aufgebracht worden.
Bedenkt man nun. dass bei den englischen Binnenwasserstrasseu die
Ausgaben infolge technischer Unvollkomraenheiten und widriger Umstände
verhältnissmässig hoch sind, dass andererseits die Einnahmen durch die
Vergewaltigung der Eisenbahnen und infolge von kaum gerecht
fertigten Abgabenfreiheiten auf den Wasserstrassen verhältnissmäs-ip
niedrig sind, so muss man doch den Uebersehuss von 481 925 Lstr. anf
den englischen Wasserstrassenunternehmungcn im Jahre 1898 entsprechend
einer Verzinsung des Aktienkapitals von 11 748 926 Lstr. in einer Höh*
von 4,12% oder bei Berücksichtigung der Kapitalaufbringung aus Ein
nahmen in einer Höhe von 3,57% mit zufriedenstellend bezeichnen. Da
andere Jahre ähnlich hohe oder noch höhere Gewinne aufzuweisen hatten,
so stehen die englischen Binnenwasserstrassenuntemehmungen im Ver
gleich zu denen anderer Länder günstig da.
(Sehl um folgt.»
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Die Eisenbahnen der Schweiz
in den Jahren 1897, 1898 und 1899.')
1. Längen.
Am 31.
Bezeichnung der Bahnen De-
zember
B a u 1 ä n g e
Betriebsl&nge
davon davon
überhaupt zwei- \< überhaupt zwei-
gleisig | gleisig
Kilometer
Kilometer
a) Bahnen mit Lokomotiv-
betrieb
b) Drahtseilbahnen
c) Trambahnen
d) Bahnstrecken ausländi-
scher Unternehmungen in
der Schweiz
1897
1898
1899
1897
1898
1899
1897
1898
1899
1897
1898
1899
8 583,616
3 647,«&3
3 698,*eo
19,190
20,07*
23,ooa
I30,iw
161,S54
175,^16
61,;«;
61,;o;
61,707
701, Mi
712,9«
723,475
8,3««
8,346
8,6W
30,386
34,171
38.*lt
29,673
29,673
29,cm
3 695,783
3 765,5«
I
490.*>6
495,937
3 824,845 ! 499,12«
zusammen
1897
1898
1899
3 794,6v8
3 890,6»;
3 9f>9,iiw
769,833
785, i -%t*
800,«wk<
18,344
19r236
22,iao
130,3.0»
163,t3i
176,**
67,479
67,479
67,479
2,2tt<
30,2.1
34,096
38,*u
■f.
28,887
28,287
3 911.901
4 015,«94
4 090 .32
551,874
560.tt*
56«.ti7 1
«) Vergl. „Die Eisenbahnen der Schweiz in den Jahren 1895, 1896 und 1897%
Archiv 1899 S. 1386 ff. — Die Angaben sind den von dem schweizerischen Post-
und Eisenbahndepartement herausgegebenen schweizerischen Risenbahnstatistikeu
— Bd. XXV. XXVr nnd XXVII. Bern, April 1899, 19O0 und 1901 — entnommen
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1270
Die Eisenbahnen der Schweiz in den Jahren 1897-1899.
Bezeichnung der Bahnen
1
Am 31.
De-
zember
B a u 1 ä n g e
davon
überhaupt zwei-
gleisig
Kilometer
Betriebslftnge
davon
überhaupt zwei-
gleisig
Kilometer
Davon gehen ab:
die wegen Mitbenutzung dop-
pelt gerechneten Strecken
1
1897
1898
1899
54, w
57,<m
62,:«*
33^w
33,3*
33,4i«
im Ausland liegend ....
\
q
1897
1898
1899
30,<x»;
30,06;
30,«)«;
2,410
2,n«
2,n<-
32,;oi
32,7oi
32,Tii
0.4H
0,41«
0.4t»
mitbin Länge aämmtlicher
dem öffentlichen Verkehre
dienenden Eisenbahnen
1*97
1898
3 764,62.%
3 860,6*»
3 <m&\
767,41*
782.74i»
798r»>i
3 824.au
3 925,972
3 995,06%
517.464
526^>-
534,^43
In den Jahren
|
189 7
1 898
1899
wurden eröffnet:
Betriebslänge
km
r
121. uv
lOvr.u
96,w.%
1 (J3,7*.».t
74.*«
An Privatverbindungsgieisen be-
standen:
Anschlüsse:
mit einer (lleisläng«* von . .
darunter normalspurige . . .
davon mit Lokomotivbetrieb
i
km
293
97,77V
96,334
r>5,i3u
327
107.84s
104,*)2
ßl,si3
357
124,7.1
I2U*1
68,713
Die nachstehenden statistischen Mittheilungen
beziehen »»ich auf Bahnen mit Lokomo-
tivbetrieb.
>) Die im Ausland gelegenen, durch schweizerische Unternehmungen
Rechnung ausländischer Eigenthümer theüweise oder ganz betriebenen und be-
fahrenen Strecken (öS,«« km) werden nicht zum schweizerischen Bahnnet« gerechnet
Die Eisenbahnen der Schweiz in den .Jahren 1897—1891».
1271
1897
18 9 8 18 9 9
Die den Betriebsreehnungen zu Grund»* lie-
gende Betriebslänge betrug für
die Normalbahnen:
1
überhaupt km 3 724
davon zweigleisig 9 | 493
o/o 13,24
überhaupt im Jahresdurchschnitt. km 3 693,7
3 798
498
13,n
3 74&.>:.
3 859
502
13,oi
3*23,»
!
2. Anlagekapital.
Ks betrug am Schlüsse der Jahre
1897
18 9 8
Francs
das eingezahlte und verwendete Anlage-
kapital:
überhaupt
und setzte sich wie folgt zusammen:
1. Baukosten der im Betriebe stehenden
eigenen Linien
2. Verwendungen auf die im Bau befind-
lichen Liuien
3. Emission* Verluste auf Aktien1) ....
4. zu amortisirende Verwendungen. . . .
5. Verwendungen auf Nebengeschäfte . .
6. Saldovortrag
Auf die Baukosten der im Betriebe
stehenden eigenen Linien entfallen:
auf Bahnanlagen u. feste Einrichtungen
„ Rollmaterial
„ Mobiliar und Gerätschaften . . .
1228 470 776 1285 113 589 1 3 15 849 261
I
1 141 093 1 46 1 162 829 579 1 203 327 934
41 525 064 50 714 562 46 451 565
69 784 782 72 754 590 6!» 883 492
6 188 619 6 812552 7 028726
- 35 11 4 «36 - 7 997 694 - 10 H42 446
995 216 348 1 008 803 756 1 039964551
132 799184 140 274 746 149099 384
13 077614 13 751077 14 263 999
zusammen
für 1 Bahnkm
1 141093 146 1162 829579 1203 827 934
316 597 316 879 323 205
») Gemäss Bundesgesetz über das Rechnungswesen der Eisenbahnen vom
27. März 1896 sind die Emissionsverluste auf Aktien auch zu araortisiren und da-
her unter No. 4 mit enthalten.
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1272
Die Eisenbahnen der Schweis in den Jahren 1897 — 1899.
8. Betriebsmittel und deren Leistungen.
Em waren im Bestand
1897
1898
1
Lokomotiven Stück
für 1 Bahnkin „
Personenwagen ■
mit Achsen ■
„ Sitzplätzen u
durchschnittlich für 1 Achse . . Plätze
Lastwagen (Gepäckwagen, gedeckte
und offene Güterwagen) . . . Stück
mit Achsen »
„ Tragfähigkeit t
durchschnittlich für 1 Achse . . „
Im Jahresdurchschnitt standen im
Betriebe:
Lokomotiven Stück
Personenwagen »
mit Achsen »
„ Sitzplätzen
Lastwagen
mit Achsen *
„ Tragkraft t
Das durchschnittliche Eigengewicht
(für 1 Achse) betrug:
bei Personenwagen t
„ Lastwagen „
Die Leistungen des eigenen Roll-
materials auf eigener und fremder
Bahn ergeben nachstehende Zahlen:
Ks wurden geleistet:
Lokomotivkilometer:
überhaupt
durchschnittlich für 1 Lokomotive .
Achskilometer:
a) von Personenwagen:
überhaupt
durchschnittlich für 1 Achse . .
b) von Lastwagen:
überhaupt
durchschnittlich für 1 Achse . . .
i
I
1049
0,Ü7H
2 592
6 769
117 976
17,43
11 836
23 773
183 619,7
"»,62
1 101
0,2*6
2686
7 066
123 463
17,»
12 542
25 192
143 233,3
5.6*
■
32939 972
31962
US
7 #7
l2t> 75 i
17.
1337-
154 4fc<
1 030,6
1068,4
! 1*'
2 555,4
2 637,4
2736.
6 660,0
6 905,4
71S6-
116257
120 634
126
1 1 773,«
12 384,<
13111-
23 636,7
24 855,7
26547.
132 354,5
140 772,3
150744.
4»
4,40
4*
3,31
3.«
I
34 426 947 36 «K1^
Sl7*
204 739 636
30 742
1
i
I
316 918 296
13 408
218 322 727 380
31 616 ^
343 822661 363603^
13 833
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Die Eisenbahnen der Schweis in den Jahren 1897— 1891».
1273
1897
18 9 8
189 9
Von eigenen und fremden Betriebs-
mitteln wurden auf eigener Bahn
geleistet:
a) Nutzkilonieter
b) Lokomotivkilonieter
c) Personenwagenachskilonieter . . .
d) Lastwagenachskilometer
e) Postwagenacbskiloineter
28 060086
32737 546
30631 438
35 636 379
29 4016041
34 186 708
211 185889 227 117808 240430371
397 379015 417160 288 437 706181
30278 237
> 230 714
Von den Wagen zu c bis e zusammen
Xugkiiometer:
in Personen- und gemischten Zügen . .
„ Güterzügen
31-254 091
i 636 795 618 674 556 333 709 391 143
im ganzen . .
Auf 1 Bahnkm kamen durchschnittlieh:
Zugkilometer
Nutzkilometer
Achskilometer
und zwar: von Personenwagen . . .
. Güterwagen ...
„ Postwagen
Die durchschnittliche Zusammensetzung der
Züge ergab:
an Personenwngenachsen . . . Stück
„ Lastwagenachsen
„ Postwagenachsen „
20044 209
6185688
20888216
6 622989
22222 175
6 371 344
26 229 797 27 411205 28 593 519
7 101
7 314
7 478
7 597
172 400
7 845
8011
179 975
185 620
57 174
60596
62 877
107 583
111301
114469
7 643
8 078
8 174
überhaupt Achsen .... Stück
dunhschn. für 1 Lokomotive „
An Kilometertonnen (todtes Gewicht und
Nutzgewicht)») sind befördert:
überhaupt tkm
auf 1 Bahnkm
„ l Nutzkm
8,üv
8,41
15,t:.
15,»2
15,31
1,0*
1,10
1,05*
24,2«
24,61
24,*i
22,69
22,:u
22,16
-
-
4 521675 698 4 851 011622 5 132 834 646
1224 159 1 294 276 1 342 339
16 M 167,6 167,6
') Das Nutzgewicht umfasst das Gewicht der Reisenden, des Gepäcks, der
Thiere und der Güter.
1274 Die Kisenbahnen der Schweiz in den Jahren 1897—1899.
18117
18 9 8
1 r> u '•
In Prozenten des Gesammtgewiehts ent-
fallen:
auf Nutzgewicht % 17.«;:.
„ todtes Gewicht „ 82,3%
Zahl der taglichen Züge über die ganze
Bahn:
überhaupt 19,46
davon :
Personen- und gemischte Züge . . . u,«i
Güterzüge 4..»
17.43
20,"4
15.-;;
4,"
17j.
*2-
3tu
15-a
4. Verkehr.
189 7
189 8
1 8*v
a ) Personenverkehr:
Anzahl der beförderten Reisenden . . Anz.
davon in I. Klasse %
» ,,11. „ „
III
Anzahl der geleisteten Personenkm . Anz.
durchsehn, für 1 Bahnkm . . . . „
Jeder Reisende durchfuhr durchsehn. . km
Mittlere Ausnutzung der Sitzplätze %
Von den beförderten Reisenden ent-
fallen auf :
«•infaehe Fahrt „
Hin- und Rückfahrt „
ertnassigte Fahrkarten „
b ) Güterverkehr:
Gesammtgewicht aller beförderten Güter
(einschl. Gepäck und Thiere) . . t
davon Güter aller Art „
oder in Prozenten «/0
Anzahl der geleisteten Tonnenkm:
überhaupt tkm
auf 1 Bahnkm „
„ Güter aller Art kommen . . . „
52958694
0,i«4
14,47
84,51«
l 026 300 440
277 851
19,^
•27,*3
23,1».
46,.v>
30,;».'.
.">7 002 3459
0,J»4
1 \Xi
83, «4
16. ti
82»v
1 105 615 977 1 1733»:
13 049 553
13673 927
97,12
721 104 532
195 22«
703 734 755
294 984
19,40
27, s«
20,7«
4«.t*i
32^
306 - ; '
I9..v
38.*«
19,4»
13 669 214
13 302 554
97,33
762 767 549
20H5H
746 506 285
14>i-i
13!*;*
97j»
7U5 4>i:
777 8*
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Die Eisenbahnen der Schwei» in den Jahren 1897— 1899.
1275
1897
1898 1899
Jede Tonne Gut durchfuhr durchschn. km
Mittlere Ausnutzung der Tragkraft . «/0
Von den beförderten Gütern entfallen:
auf Lebens- und Geuussmittel . . ,
, Brennmaterialien
, Baumaterialien „
n Metallindustrie
n Textilindustrie „
., Hilfsstoffe für Landwirtschaft
und Industrie
66,96
32,4
55,so
32,3
56,31
l
25,38
25,76
24,tt
18,03
19,34
18,74
18,84
18,1a
19,31
9,64
9,51
10,4»
3,10
1
3,04
3,i*
8,HS
8,6o
9^6
5. Finanzielle Ergebnisse.
■
189 7
18 9 8
1 899
Betriebseinn ahmen:
aus dem Personenverkehr . . . .
Frcs.
49971075
53 474 337
56S85 541
68019961
70 872 458
74 400 659
Trausporteinnahme Frcs.
117 991 026
124 346 796
131286 2a)
aus verschiedenen Quellen . . . .
6093 149
6 328 962
6811342
zusammen Betriebseinnahme Frcs.
124 084 175
130675 747
138 097 542
und zwar: für 1 Bahnkm . . . .
-
33 594
34 865
36115
„ 1 Xutzkm
n
4,42
4,4*
4,51
„ 1 Achskin . . .
" i
0,194»
0,1 »37
0,1947
Von den Transporteinnahmen kommen:
%
42,3:,
43,<n,
43,33
i
57,65
57,0-.
56,«7
In Prozenten der Betriebseinnahmen
entfallen auf Transporteinnahmen . „
Von den Einnahmen aus dem Güter-
verkehr entfielen auf Güter
aller Art:
in Prozenten der Gesammteinnahme „
auf die Tonne Frcs.
, das Tonnenkilometer .... Ct«.
96,09
95,16
95,07
90,32
4,*5
8,73
90,.%«
8,60
90,37
4,xo
8,k«
») Mit Gepäck und Vieh.
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1276
Die Eisenbahnen der Schweiz in den Jahren 1897- 1899.
Die
Betriebseinnahmen
Güterverkehr
ergaben für
1897
189 8
1899
1897
18 98
1899
IQ U£&
1 A ATI
1 U IT» 7
1 Zugkm
w
2,49
2,50
2,56 1
2,:*
2,59
Cts. |
23,06
23,54
23,66 i
16,5>S
15,-u
IV:
Frcs. 1
0,S»4
0,94
0,94
1 Persouenkm ...
Cts.
4,«?
4,a4
4,*5
1 Tonne
Frcs.
4,*5
4,S3
4^n
1 Tonnenkm . . . .
Cts. i'
9,«
9,»
1 „ für Güter
i
•
1
i
i
8,73
Ii
i
189 7
1898
18 9 9
Im Personenverkehr entfielen (in Prozenten
der Gesammteinnnhme):
7,6*
7,»4
7,«
, . II. „ . . . .
27,S7
28,:;
30.U
64,44
63,»
62,«
Die Betriebsausgaben stellten sich
wie folgt:
Es betrugen:
die reinen Betriebskosten . . . Frcs.
verschiedene Ausgaben1) . . . „
65 907 1 12 67 665 022 69 347 569
9356852 9 591 414 9 9566»«
Gesammtausgaben Frcs
in Proz. der (resammteinnahmen „
Von den reinen Betriebskosten ent-
fallen:
auf allgemeine Verwaltung .... 0/0 ,
„ Bahnunterhaltung und Aufsicht „
„ Verkehrs« und Zugdienst . . .
„ Fahrdienst
Die reinen Betriebskonten betrugen in
Prozenten:
der Gesammtausgaben
n Transporteinnahmen
75 263 984 77 256 486 79 808 177
60,66
59,nr
57. u
:
* I1
n
5,1»
5,16
5,si
22,«
22,»:.
20,5»
31,34
31,*4
3±n
40,78
40,75
1
42,'t
87,:.:
87,:Ȋ
87.«:.
56, M
1
54,4a
52y>
l) Für Pacht- und Miethzinsen. Verlust an Hilfsgeschäfte!], sonstige Ausgabe»
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Die Eisenbahnen der Schwei« in den Jahren 1 897— 1899.
1277
1897
1898
1899
1
Die Gesamuitnusgaben ergaben:
für 1 Bahnkm Free.
„ 1 Nutzkm
•20 376
20 612
2,«a
I
Der Reinertrag1) und dessen Ver-
hältnis» zum Anlagekapital stellt
sich, wie folgt:
Kapital im Jahresdurchschnitt . . Frcs.
Ertrag „
in Prozenten des Kapitals ... %
1 !
1210 469 672 i
42282043
3,4M
I
20 73»
2,5»
ct..
11,«
11,45
ll,w
Der Ueberschuss (der Gesammtein-
i:
i
i
nahmen über die Gesammtaus-
<;
1
1
gaben) ergab:
'1
Frcs.
52083 914
56681773
61938631
für 1 Bahnkm
i
» .i
14101
15 123
16198
1,911
2,07
2,17
1,86
1,»
2,08
Cts.
8,18
8,40
8,7*
in Proz. der Gesammteinnahmen .
•/•
44,»4
46,%»
47,1»
237 772 566
45 693 723
3,6S>8
1
291 021 568
48 277 716
3,74«
6. Unfälle.
Es betrug
1897
18 9 8
1899
„ „ sonstigen Unfälle
70
34
894
57
19
846
45
35
888
überhaupt . .
998
922
968
!) Für die Gewinn- und Verlustrechnung ergaben
sich:
" " "
1
1897
1898
1899
58 842 978
16 560 935
61 587 876
15 894 153
67 859 292
19 581 576
Ueberschuss Frcs.
42 282 043
45 693 723
48 277 716
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1278
Die Eisenbahnen der Schweiz in den Jahren 1897—1899
1897
1 898
1 899
Es wurden
ge-
tüdtet
ver-
letzt
tödtet
ver-
letzt
ge-
tödtet
6
40
8
47
12
•26
760
30
699
30
Sonstige Personen
26
81
21
31
90
zusammen . .
ausserdem durch Selbstmord und
Selbstmordversuch
Qetödtet oder verletzt sind:
Reisende:
auf 1 000 000 Reisende . .
„ 10000 000 Personenkm .
Bahnbedienstete:
auf 100 000 Lokomotivkm .
„ 1000(JOO Achskm . . .
Dritte Personen:
auf 100 Bahnkm
58
831
59
777
74
820
836
894
8
15
i
18
0,n
0.06
o,™
0,04
0,iö
0,14
0,*2
0,3V ■ 0/.7 0,«*
2,^2 0,'»»
1,1» 0,04
I
2,04
1,04
0,3"
O,io
0,u*
0.«>4
0,70 0,-4
7. Personal.
0,.%6 0,«3 0,*4
l.«i
an
1 897
1898
1 899
Zahl der beschäftigten Personen:
bei der allgemeinen Verwaltung ....
1 108
1 141
I 170
„ „ Bahnunterhaltung und Aufsicht .
7 676
7 797
7 5W
„ dem Expeditions- und Zugdienst . . .
10 547
11035
11265
. Fahrdienst und den Werkstätten .
7 072
7 299
7648
überhaupt . .
1 26 403
27 272
27 58:}
(davon auf Personalkonto)
, (18459)
(19 247)
(19 759.
ausserdem noch bei Nebengeschäften . .
158
156
139
insgesammt .
Auf 1 Bahnkm kommen:
im Betriebsdienst beschäftigte Personen .
, 26561
1
7,<*
27 428
7,1*
27 722
7.1 :
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Die Gotthardbahn im Jahre 1900.
1. Bahnlänge.
Die Betriebslänge der dem Verkehr übersehenen Strecken beträgt
wie im Vorjahr im Durchschnitt 276 km.
2. Anlagekapital.
Am 31. Dezember 1900 betrag' das Anlagekapital der Ootthardbahn:
an Beihilfen 11«) 000 000 Frcs.
„ Aktienkapital 50 000 000 „
„ Obligationen .118 290 000 ..
zusammen 287 290 000 Frcs.
dazu an Baufonds (aus Fondszinsen) 1 114 902 „
überhaupt 288 404 902 Frcs.
es wurden verwendet 293 701 402
die Kapitalreehnung sehliesst somit am
31. Dezember 1900 mit einem Passiv-
saldo-Vortrag von 5 29(> 500 Frcs.3)
3. Finanzielle Ergebnisse.
1899
1 900
Kinnah in e n
i überhaupt
Frcs.
. , , überhaupt
in o/0
„ Gepäck- uud Güterverkehr
7 457 793
11904119
36,5«
58,w
8513 063
11622229
40,4<
56,86
Verkehrseinnahmen
aus verschiedenen Quellen . . .
19 361 912
848 596
9ö,*>
20135 292
895 904
95,74
4.ä
Gesammteinnahmen
20210 508
100,<>n 20031 196
100,oi
I
i) Vergl. Die Gotthnrdbahn im Jahre 1899, Archiv 1900 S. 1327 u. ff. Die nach-
stehenden Angaben sind dem neunundzwanzhjsten Geschäftsbericht der Direktion
und des Verwaltungsrathes der Gotthard bahn, umfassend das Jahr 1900, —
Luzern 1901 — entnommen.
*) Einschliesslich 5 016 156 Frcs. für noch unvollendete Bauobjekte.
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1280
Die (iotthardhahn im .Jahre 1900.
Von der Verkehrseinnahme kommen durchschnittlich im Jahre
1900 (gegenüber 1899):
auf 1 Bahnkm <rund> . . . 72 954 (70 152) Frcs.
„ 1 Zugkm 6,23 ( 6,13 . „
„ 1 Tag .'rund) 55 165 (53 046 1 „ .
Gegenüber dem Vorjahre sind die Transporteinnahmen um 3.99%
gestiegen.
Das Monatsertragniss stellte sich im Jahre 1900:
am höchsten im April auf ... 1 965 965 Frcs.
„ niedrigsten „ Januar ,, . . . 1 259 333 „ .
Die monatliche Durchschnittseinnahme ergab im Jahre 1900:
1 677 941 Frcs. (gegen 1 613 493 Frcs. im Jahre 1899).
Die Einnahme im Personenverkehr betrug im Jahre 1900 (gegenüber
1899): für 1 Bahnkm < rund) ... 30 844 (27 021 > Frcs.
1 Person 3,23 ( 3,03 i „
1 Personenkm .... 6,14 ( 6,28 ) Cts.
Jeder Reisende durchfuhr durchschnittlich 52,57 km (gegen 48.90 km
im Vorjahre).
Im Frachtgutverkehr (Güter aller Art) betrug die Einnahme im Jahn?
1900 (gegenüber 1899):
für 1 Bahnkm (rund > ... 37 482 &8 629 > Frcs.
1 Gütertonne 10,58 ( 10,61 > „
1 Gütertonnenkm . . . 7,42 \ 7,63) „ .
Jede Gütertonne durchfuhr 142,53 km (gegen 139,04 km im Vorjahr«- .
Die Gesammteinnahme ') ergab für 1900 (gegen 1899):
für 1 Bahnkm (rund> . . . 76 200 (73 226) Frcs.
1 Zugkm 6,56 ( 6.40 i
„ 1 Lokomotivkm .... 4,56 < 4,42 ) „ .
Die Ausgaben betnigen im Jahre 1900 (gegenüber 1899c
überhaupt 1 1 378 923 (10 465 786) Frcs.
Davon entfielen (in Prozenten): 1899 1900
auf allgemeine Verwaltung 5,83% 5,20%
., Bahnunterhaltung u. s. \v 17,26 „ 17.46 r
Stations-, Expeditions- und Zugdienst . 25,09 „ 23,34 „
Fahrdienst 39,38 „ 41.S7 r
87,06% 87,86%
verschiedene Ausgaben 12,94 „ 12,14
1 Einschliesslich der Einnahmen aus verschiedenen Quellen.
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Die GotthHrdbahn im Jahre 19U0. 1281
Dir Ausgabe betrug:
l 899
190 0
für 1 Bahnkm
Frcs.
37 019,51
41 227,!*
., 1 Zugkm
i
3.3160
3,6508
., 1 Nutzkin
2.7324
2,95*3
„ 1 Lokomotivkm
■ 1
2,2906
2.4651
1 Wagenachskm
et*.
i
10,86
11,62
„ 1 Rohtonnenkm
1.69
1,79
in Prozenten der Betriebseinnahme .
%
1
Ö1.78
54,10
v Transporteinnahme
I
54.05
56.51
1
Der Uebersehuss ergab !) 652 273 Frcs. ^gegen 9 744 722 Frcs. im
Vorjahre).
An Dividende sind vertheilt 6,*%. im Vorjahr«' 6,0%.
4. Rollmaterial und dessen Leistungen.
Am 31. Dezember 1900 waren im Bestände:
138 Lokomotiven (mit 430 Triebachsen),
264 Personenwagen i 664 Achsen und 10 145 Plätzen),
45 Gepäckwagen ( .. 96 „ ., 297 t Ladegewichte
1 749 Güterwagen ( „ 3 498 „ 22 037 „ ,.
71 Dienstwagen ( „ 142 „ 730 „ t.
Die Ausnutzung der Sitzplätze der Personenwagen (in Prozenten der
Gesammtzahl) ergab:
189!) 1900
für die I.Klasse 21,75 % 23,41%
•i H- 28,35 „ 33,52 „
- Hl . . 39,28 „ 39,15 ..
durchschnittlich 32.85 % 34,81 %.
Die Ausnutzung der Tragkraft der Güterwagen betrug 34.63 % (gegen
34.41 % im Vorjahre).
Das Eigengewicht der Wagen ergab im Jahre 1900:
für 1 Personenwagen 15.02 t
„ 1 Gepäckwagen 11,77.,
1 Güterwagen 7,37
„ 1 Dienstwagen 4.98 „.
Archiv für Eisenbahnwesen. 1901. ^4
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1282
Die Gotthardbahn im Jahre 1900
Die Leistungen der Betriebsmittel auf den eigenen Linien in fahr
planmäßigen und Sonderzügen betrugen:1)
an Zugkm . . .
„ Achskm . . .
„ Rohtonnen kni
.. Reintonnenkm
1899
1 900
3 143 161
96 205 085
620 342 052
152 309 295
3 1 76 046
97 5 7 3 23«
634 86S 196
153 373 795
Die G esammtausgabc für den Fahrdienst (ohne Abzug der
Rückvergütung^ betrug im Jahre 1900 (gegen 1899):
für 1 Lokomotivkm .... 102,234 (89,404 ) Cts.
1 Wagenachskm .... 4,789 ( 4,216 > M
1 Rohtonnenkm .... 0,7390 ( 0,6554) „ .
5. Verkehrsverhältnisse.
a) Personenverkehr:
Zahl der beförderten Personen . . Anz.
davon in I. Klasse %
i „II. n
v „III. n „
Zahl der geleisteten Personenkm . Anz.
davon in
I. Klasse ....
n ..II. „
III
Gesammteinnahme Frcs.
davon in I. Klasse
i „II.
Durchschnittliche Kinnahme für 1 Person:
in I. Klasse Frcs.
•«II. •* ........
III.
Aul* 1 Personenkm entfallen
Cts.
1 899
2 465 280
4,55
22,05
73,40
118 826 707
10,71
28,39
60,90
7 457 793
21.34
35,21
43,45
14.20
4,83
1,7«
6,28
1 900
2 636 344
4,71
23.07
72.29
138 601 124
10.87
30.83
58.30
8 513 063
22,10
36.85
41.55
15.15
5.09
IM
6.14
l) Nach Abzug der Leistungen für die Materialzüge und Huf der Streck
Schweizer Grenze bis Luino.
Digitized by G
Die Gotthardbahn im Jahre 1900.
1283
Die durchschnittliche Fahrt eines Reisenden betrug im Jahre
19U0 (gegen 1899):
in l. Klasse 121,31 (113,0«) km.
* n 70.24 ( 62,04) „ ,
„III. „ 42,44 ( 39,99) „ .
Der Ertrag aus Personenverkehr ist gegen das Vorjahr um 14.15 °/0
gestiegen.
b) Güterverkehr.
Die Zahl der beförderten Gütertonnen ist von 1 004 992 auf 978 016
zurückgegangen. Unter den Haupttransportartikeln kommen hinsichtlich
des Gewichtes auf Lebens- und Genussmittel 38,22%, auf Baumaterialien
17,57% und auf Metall waren 12,86% der Transportmenge.
Von den beförderten Gütern entfallen (in Prozenten der Gesainmt-
tonnenzahl) nach den 4 Haupttarifklassen im Jahre 1900:
5,41 % auf Eilgut gegen 5,06 % im Vorjahre,
5,11 „ Stückgüter 4,96 „ „ „ ,
26,74 „ gcwöhnl. Wagenladungsgüter „ 30.19 „ „ >
62,74 „ „ Ausnahmetarifgüter ... „ 59,80 „ „ „
Der Hauptverkehr erstreckte sich im Jahre 1900 (1899):
auf Italien— Schweiz mit 305 493 (314 028) t,
., Deutschland, Belgien, Holland und Frankreich-
Italien mit 191 190 (164 603),,.
Die Einnahmen aus dem Gütertransport sind um 2.97% zurück-
gegangen.
Der Durchschnittsertrag für 1 tkra betrug 7,4ü Cts., gegen 7.63 Cts.
im Vorjahre.
6. Unfälle.
Im I-Aufe des Berichtsjahres fanden statt:
2 Entgleisungen (davon 1 auf einer Station und 1 auf offener
Balm),
1 Zusainmenstoss,
85 sonstige Unfälle.
Dabei wurden:
2 Bahnbedienstete sowie l fremde Person getödtet und
76 Bahnbedienstete, 4 Keisende sowie 1 fremde Person verletzt.
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1284 L>»e Gotthardbahn im Jahre 1900.
7. Personalbestand.
Im Jahresdurchschnitt 1000 waren an Hetriehsheamteu und Arhcitrru
beschäftigt:
bei der allgemeinen Verwaltung • • 173 gegen 170 im Vorjahre
„ „ Bahnaufsicht u. Unterhaltung 004 „ !H>2 „
beim Stations-. Expeditions
dienst
Maschinendienst . .
Werkstattendienst .
bei (Gasanstalten ....
u. Zu£-
. . . 1 lOo „ 1 007
. . . 537 „ 512 „
. . . (ilH «11 „
. . . (J 6 „
zusammen 3 435 gegen 3 358 im Vorjahr»
Davon waren:
Betriebsbeamte 1 «15 gegen 1 765 im Vorjahre
Arbeiter im Tagelohn 1 020 „ 1 503 „
Ks kamen auf 1 Bahnkilometer:
an Betriebsbeamten «.57 gegen (>.3f) im Vorjahre
Arbeitern . . 5,97 „ 5,77 „
zusammen 12,44 gegen 12,l<; im Vorjahre.
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Die belgischen Eisenbahnen
im Jahre 1899.M
Dir Zusammensetzung dos belgischen Eisenbahnnetzes hat im Jahre
1S!»K eine wesentliche Abänderung erfahren; die Linien der Grossen Bel-
gischen Zentralbahn und die Lüttich-Limburger Bahn. die die Staats-
regierung bereits im Jahn' 1896 angekauft hatte, die aber bis zur gesetz-
lichen Genehmigung des Ankaufs noch von der Gesellschaft auf Rechnung
des Staates betrieben wurden, sind auf Grund der Gesetze vom 27. Juni
18M7 und 10. April 1808 endgültig in das Eigenthum und den Betrieb des
Staates übergegangen. Da aber die amtliche Statistik die Bahnen nur in
den beiden Gruppen der Staatsbahnen und der Privatbahnen, nicht auch
zusammenfassend behandelt, so ist infolge dieser Eigenthumsänderung ein
Vergleich der Ergebnisse vom Jahre 1898 ab mit denen der früheren
Jahre nicht mehr zulässig; die Erweiterung des Staatsbahnnetzes, die
Minderung der Privatlinien ist nicht organisch vollzogen worden, und die
im Jahre 1898 zu beobachtende Zu- und Abnahme des Verkehrs bedeutet
daher zu grossem Theil eine Verschiebung, nicht eine Entwicklung.
A. Vom Staate betriebene Bahnen.
1. Längen.
1898
'
j 1899
BeTriebslünge am Jahresschluss . .
km
4 018,462
2 > 4 059.49«
davon für Güterverkehr allein . .
187,268
171.494
4 003,914
4 039.'.f>4
Doppelgleisig waren am Jahresschluss
-
1 401,973
1 547.821
l) Nach dein Bericht des belgischen Kiscnbahnministers an die Kammern
<'henun<« de fer, Postes. Telegraphes, Telephone» et Marine; compte rendu des
Operations pendant Panne« 1899. Brüssel 1900. — Vergl. Archiv 1900 S. 1352 ff.
*) Darunter 3 675,38« km (1898: 3 629,62» km) dem Staate eigenthüralich ge-
hörende, 344,a; km (344,172 km) gepachtete und 39,«» km gemeinschaftlich mit
Privatbahnen betriebene Streiken.
Etwaige Abweichungen gegen das Vorjahr beruhen auf neueren Mittheilungen.
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1286
Die belgischen Eisenbahnen im Jahre 1899.
2. Anlagekapital.
Das Anlagekapital betrug am 31. 1 898 1899
Dezember:
für Herstellungskosten . . . .Pres. 1 447 532 516 1 480015 41s
„ Betriebsmittel 367 507 957 382 506 414
„ Bauzinsen „ 20 746 612 2145128»
Gesammtanlagekapital 1 835 787 085 1 884 033 112
davon die Kosten der im Bau be-
griffenen Linien, Erlfise u. a. . „ 25 355 527 27 546 7:i4
Bleibt Anlagekapital der Betriebs -
strecken „ 1 810 431 558 1 856 486 37s
Das mittlere Anlagekapital verzinste sich durch die Keiniibersehü-><-
in 1808 bei 1 789 483 343 Frcs. mit 4,10%
„ 1899 „ 1 838 772 588 „ „ 4,18 „ .
3. Betriebsmittel and deren Leistungen.
Es waren vorhanden : j 18 9 8 18 9 9
Lokomotiven (darunter 54 Dampfwagen i
und 17 elektrische Motorwagen). Stück j 2 630 2 08*
Tender 1 705 1 750
ij
Fahrzeuge zum Einstellen in Per-
sonenzüge» > , 6 772 6 «>:.♦;
damnter Personenwagen (einschl.
54 Dampfwagen) , 4 875 5 (MM
Fahrzeuge für Güterzüge-) 57 801 59 03K
darunter gewöhnliche Güterwagen „ 56 854 58 Otis
S. .nstige Wagen , 1 497 1 510
darunter Bahn wagen „ 155 150
Ausserdem waren 713 Privatwagen zum
Verkehr zugelassen.
Di»* Leistungen der Betriebsinittel ergaben:
an Nutzkilonietern :
i <
von eigenen Lokomotiven .... 55 738348 Öl 396 77«
„ fremden .... 197 487 245931
Personenwagen, < ieptiekwageii, bedeckte Cüterwagen, Equipagen und
i
Pferdewagen n. dergl.
a) Gepäckwagen, gewöhnliche Güterwagen
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Die belgischen Eisenbahnen im Jahre 1891).
1287
189 8
an Lokomotivkih mietern:
von eigenen Lokomotiven .
„ fremden
an Zugkilometern:
von eigenen Zügen . . .
„ fremden „ . . .
zusammen
71 479 730
216 766
öl 426 352
146 584
189 9
78 832 902
268 298
56 487 986
245 455
51 572 936
56 733 441
Der durchschnittliche Zugverkehr der
Staatsbahnzüge ergab:
an Zugkilometem:
in Personenzügen
„ Güterzügen')
geleistete Zugkilometer überhaupt:2)
in Personenzügen km
„ Güterzügen „
29 360 136
21 514 323
29 461 211
21 200 297
32 359 716
23 491 748
32 557 565
23 070 464
Ueber die Anzahl der geleisteten Wagen- und Wagenachskilometer
in Personen- und Güterzügen, Uber die Stärke der Züge und die von
ihnen durchlaufenen Wegestrecken, über die Anzahl der Platze der Per-
sonenwagen und die I Ladefähigkeit der Güterwagen sowie deren Aus-
nutzung sind in dem amtlichen Bericht für 1899 Angaben nicht gemacht
worden.
4. Verkehr.
Die Ergebnisse des Personenverkehrs der belgischen Staats-
bahnen in 1899 (1898) sind in der nachfolgenden Tabelle zusammen-
gestellt:
I.
II.
Klasse
III.
:
zusammen
Anzahl der Reisenden
in Prozenten .
1898 2083 775
1399 729 959
1898 , 2..H
1H99 0,.;»
■
10189 175
12 685 IIS
I0,«»!
11,.*
89 084 784
101 165 864
87,*
8S,;m
101 957 734
3) 114 580 941
1) Mit ArbeitHZügen.
2) Von eigenen und fremden Wahren auf eigener Bahn.
s) Ausserdem wurden noch auf der elektrischen Bahn Möns— Boussn (eröffnet
am 24. August 1899) 277 282 Reisende befördert.
Digitized by Google
12K8
Die belgischen Eisenbahnen im Jahre 1899.
-
II.
Klasse
III.
zusammen
Jeder Reiseode hat durehachn.
zurückgelegt .
. . km 1898
51, .'.»■
33.TI
1899
66,*:«
35,V6
Personeiikilometer. . . . 1H98
1U7 308 503
343 514 889
1899
48 784 312
447 248 0%
Erzielte Einnahmen (Pres.) 1898
7 125 692
15 234 898
1899
3 «37 538
19 423 102
in Prozenten.
H.H..
25,*.
1899
5.t.«
30. v,
durchschnittl.
für eine
Person . .
. (Frcs ) 1*98
3,42
1,.*.
1899
4,»-
1,53
19,*.,
19.*:.
37 617 040
41 361 778
62,71
64.vi
o.u
0,41
21,^
21.*
2 230 694 713
2504 072 782
59 977 63li
U.V..
n,*
Auf Einzelkarten fuhren 14 773 211 <. l."> 000 798>, auf Rückfahrkarten
40 468 652 (35 823 <>84) und auf Abonnements-, Schüler- und Arbeitcrkarteii
it. s. w. 59 339 078 (51 133 252> Heisende.
Die Anzahl der beförderten Heisenden gegen ermüssigfc Fahrpreis-
(Zeitkarten, Rückfahrkarten u. s. w.> betrug 87,11% (85.3° 0).
Der Abonnementsverkehr stellte sieh, wie folgt:
.lahr
Einnahme (Frcs)
Beförderte Personen
Reisende Schüler , . . Reisende 0 .... . .
... . i ,, Arbeiter . Schuler Arbeifer
überhaupt I (etudiants) überhaupt
9 579 716 2 951396 35 773 906 7 437 096
10 588 466 :; 204 256 42 267*53 7 786 003
1898
1899
401 43*
425 632
4 179132
5 037 02:5
I
18 98
1899
38.90
13.14
17.14
Die durchschnittliche Fahrt einer
►
Person betmg:
für den Reisenden überhaupt . . km 39.54
n Schüler „ 12,83
.. Arbeiter „ KJ.93
Die Kinnahinen aus dem Personenverkehr betrugen 33.24% (33.77%
der (M sammteinnahnie.
Die beforderten Güter sind in dem amtlichen Berichte theils nach
der Stückzahl theils nach dem Gewicht aufgeführt; eine übersichtliche
Zusammenstellung des Güterverkehrs ist daher nicht angängig.
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Die belachen Eisenbahnen im Jahre 1899.
i 289
5. Finanzielle Ergebnisse.
a Betriebseinnahmen :
für Fahrschein«', Bahnsteigkarten 1
u. s. w Frcs.
Gepäck
Stückgut (pi'titesmarehandises1
.. Frachtgut (grosses
.. Geldsendungen u. s. >v. . . .
,. Equipagen
Vieh und Pferde
sonstifri* Einnahmen ...
Verkehrseinnahinen-') im ganzen
h) Verschiedene andere Einnahmen „
(resammteinnalime
*
Der Betriebskoeffizient stellte
sich wie folgt:
Betriebseinnahmen Frcs.
Metriebsausgaben „
Betriebskoeftizient %
•*
1 898
60 185 764
1 890 282
12 187 611
103 128 218
315 458
78 072
1 925 421
4 153 917
1890
64 853 772
2 028 675
13 492 828
113 758 904
349 982
86 SIS
2 141 216
4 430 542
183 870 738
79 920
201 142 737
8(5 482
183 950 65H 201 229 219
186 244 045
112 902 679
59,13
Einen Ueberbliek über die hauptsächlichsten statistisc
ergebnisse des Stantshahnuetze s nach Verkehrseinheiten
stellende Zusammenstellung:
195 479 271
118 661 089
58,«»7
len Betriebs-
bietet nach-
für 1 Betriebskm (rund)
- I Zugknt „
u. zw: in Personenzügen
p Gütemigen . . „
n
- 1 Lokomotivkm (vor Zügen) „
. Fri s. 1898
t> 1899
189S
1899
1898
1899
1898
IS99
1898
189!»
49 397
49 814
3,63 tu
3.6174
2,51*11
6,503t
5,:.74i
3,33»
3,9t,yo
5» 094
2!» 678
2,t:wc
2,1 ms»
20 303
20 136
l,«wti
1 ,t>66:>
1,9714
1,m:u
!j Kür Bahnsteigkarten 1898 = 208 135 Frcs. und 1899 = 222201 Frcs.
a) Davon entfielen: 1898 1 89 9
auf den Binnenverkehr . ... 66,ä4% 66,w%
- gemischten Verkehr .... 10,07 „ 9,«« „
internationalen Verkehr .
•24.i'i
Digitized by Google
1290
Die belgischen Eisenbahnen im Jahr« 1899.
6. Personal.
Beamte und Angestellte
Unterheamte ....
Arbeit<T
zusammen
Zunahme gegen das Vorjahr
B. Von Privatgesellschaften betriebene Bahnen.
1. Längen.
Die Gesammtbetriebslänge betrug am 31. Dezember 1890:
.">87,S9ü km (darunter 80.442 km1) gemeinschaftliche Strecken
Davon auf belgischem Gebiete 530,998 km.
., fremdem ,. ....
doppelgleisig waren
dem Personen- und Güterverkehr dienten
Güterverkehr allein
59,298 „ .
138,179 „ , 20.02"/
528,957 „ . .9962 „
2.041 „ . v 0.8« .
2. Betriebsmittel.
Bestand am 31. Dezember:
an Lokomotiven Stück
., Tendern
Dampfwagen ,,
Personenwagen
Gepäckwagen
Güterwagen
sonstigen Wagen ....
Auf 1 km kommen:
an Lokomotiven
Personenwagen
Güterwagen
Gepäckwagen
sonstigen Wagen ....
'I
1898
289
195
10
418
5 989
29
0,49
0,70
10,20
0,38
0,05
13*0
27«
181
10
41«
220
0 02S
29
0.47
0,71
0.37
0,(*
i) Die
gemeinschaftlichen Strecken sind für jede der betheiligten iu>*e\l-
M-haften einmal in Bei* Inning gestellt
Digitized by Google
Die belgischen Eisenbahnen im Jahre 1899.
1291
An Zugkilometern wurden 5 832 838 geleistet i davon auf belgischen
Strecken :> 779 555V
Auf Personenzüge entfielen 3 390 928 km und auf Güterzüge
1 «78 058 km, der Rest entfallt auf gemischte Züge.
8. Verkehr.
'1 1
II. Iii
1
überhaupt
:l
Klasse
Es wurden Personen befördert:
im ganzen 18(18
I (KM «24 1 1 3112 «W7 I 3 423 550
1899 393 731 1 «98 837 12 065 337 14 177 91»:»
in Prozenten
, 1898 3,17 11,96 84,87 —
1899 2,7h 11, * 8ö,Si
Die Kinnahme dafür betrug:
im ganzen Frcs. 1898 802 410 1595 «82 4542836 «940 87*
18«) 745 163 171U990 4 796 694 7I«-_>S47
in Prozenten %
1898
1899
Die Einnahme im Personellverkohr
beträgt in Prozenten der Ge-
sammteiiniahme. . . . °/„ 1898
1899
Il,j4>
10.4..
22,95»
23,»".'
«5,«
«5,71
28 : ■•
Auf 1 km Bctriebslünge entfallen:
18 9 8 18 9 9
Reisende Anz. 22 857 24 141
Einnahme Eres. 11818 12 190
Die beförderten Güter sind in dem amtlichen Bericht theils nach
dem Gewicht, theils nach der Stückzahl aufgeführt: eine übersichtliche
Zusammenstellung ist daher nicht möglich.
4. Finanzielle Ergebnisse.
\r "
a > Betriebseinnahmen : 18 9 8 18 9 9
für Fahrscheine, Bahnsteigkarten
u. s. w Fres.
Geprtck
„ Stückgut« petitesmarchandises ' „
„ Frachtgut ( grosses „
„ Geldsendungen u. s. w. .
„ Equipagen . .
„ Vieh und Pferde
Verkehrscinnahmen im ganzen .
b) Verschiedene andere Einnahmen
Gesammteinnahme
0 940 878
290 777
1 077 519
13 215 753
29 723
10 224
94 489
7 1 02 847
303 150
1 302 510
14 118 985
32 220
20 150
100 902
21 005 303
1 780 840
23 100 770
2 132 843
23 440 203
25 239 019
Digitized by Google
1292
Die belgischen Eisenbahnen im Jahre 1899.
1 8 9 8
Ii.
Hetrjeb*ausgahe Pres.
Keinortrag „
VerhilltnissderAusgabe zur Kinnahme 0 0
Einnahme für 1 Hetriebskm inmd) Frcs.
Ausgabe „1 i _ i
Einnahmt; 1 Zugkm
Ausgabe „ 1 t
Der rebrrsehuss ergab «rundi
auf 1 Betriehskm ....
.. 1 Zugkm
Von der (iesammteinnahme entfallen:
;iuf Personenverkehr %
.. (lepäekverkehr
.. Stüek- und Fracht gut verkehr
Geldsendungen. Equipagen
und Vieh
sonstige Einnahmen .
10 053 877
13 392 326
42,88
39 1)22
17 11«)
4.1033
1.7'>S1
22 803
2,3952
29,60
1,26
(40,97
0,f»7
7,00
l s!»9
10ö7h 7tö
14 m\m
AVA
4'.»97tj
lHOlo
4.3273
1.BI37
34 96*
iM35
28/>c
61.34
U.6S
a.45
Gegen das Vorjahr sind die Einnahmen um 7.65% die Au>j:jI^
um ."».22% und der TTebersehuss um 9,47% gestiegen.
5. Personal.
189 8
1 999
Heamte und Angestellte . .
l'nterbramte und Arbeiter .
zusammen
1 291
4 054
r> 34 T)
1 W»
4 178
5 484
C. Unfälle bei den Staats- und Privatbaiuten.
I-;- \ *>ruii-liirku>n im .bdirr l»W
Staat sbiilinen
.'i mmiii Betrieb Zu-nmlalh" :
Ke-i^einb.-
BaliiilH-ilii'ii*|i'ii-
/nsauinu n
Digitized by Googhj
Die belgischen Eisenbahnen im .fahre 18«»9.
12!»3
Staats bahn (>n Privatbahnen
getödtet verletzt geleitet verletzt
, U
b) durch eigenes Verschulden:
-
.»
1»7
ti
50
1247
8
»7
sonstige Personen 'mit Sc lbstmürderu)
79
08
10
5
zusammen .
134
1 452
i
18
4.s
insgenammt .
:t
1 738
,*
50
dagegen in . .
11»
1 1»7
10
Einen Ueberbliek über die Art
der Tnl
'alle und
die dabei
verun-
glückten Personen auf den belgischen Staats bahn en in 18!)8 und 18W>
ergiebt nachstehende Zusammenstellung:
I 8 9 8 18 9»
Zug- ,: Zug-
Es entfielen 1 Unfall auf 1 Unfall auf
Unfälle»)
-J
Betriebs-
km
Zugkm
Unfälle1)
Betriebs-
ii
km
Zugkm
auf Personenzüge . .
n Güterzüge . . .
54
90,i
U8,»
71(i 101
39H41»
48
(»7
8»,ß
59.9
074 IUI
350 U23
zusammen . .
~ '
95
»8,;.
535 521
115
34,5»
485 6U5
Die Zahl der Zugunfülle, bei denen Personen verunglückten, betrug
im Jahre 1898 --15), wobei 1 Bahnbediensteter zu Schaden kam, im Jahre
1800 dagegen — '27. wobei '23 Kernende und 1 Babnbediensteter ihren Tod
fanden.
Im Jahre 18!»8 verunglückten überhaupt 1 208 Personen, auf 4*2 1i:>
Zugkm kam eine verunglückte Person: im Jahre 189!) betrug die (Je-
sammtzahl der Verunglückten 18.*»1. sodass auf 30 171 Zugkm eine
verunglückte Person kommt.
M Entgleisungen und Zupammenstösse von Zügen.
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Die Eisenbahnen im Königreich der Niederlande
im Jahre 1899.')
Am Schlüsse «los Jahres 189!) waren innerhalb der Grenzen d«'*
Königreichs überhaupt rund 2 770 km Eisenbahnen im Betrieb (gegen
2 777 im Vorjahre).
Davon entfielen (rund):
auf die Gesellschaft für den Betrieb der Staatseisenbahnen . l r>r>0 km
., Holländische Eisenbahngesellschaft 981 „
Niederländische Zentraleisenbahngesellschnft ... 1 1H
., Nordbrabant Deutsehe Eisenbnhngesellschaft . . . ;V2 ,
Lüttieh Mnstrieht'er Eisenbahngesellsehaft .... —
„ Mecheln Terneuzen er „ .... .
„ Gent-Tenieuzcn'er „ .... 10 .
sonstige fremde Bahnstrecken rund 32 „
zusammen 2 770 km
Die Uehcrsicht auf S. 1200 und 1207 gieht ein Bild der Entwicklung
des iiie<leiiändischen Eisenbahnnetzes für 1800.
lieber die Einnahmen im Personen-. Güter- und Gesanimt verkehr
des niederländischen Bahnnetzes in 1800 (gegenüber 1808> finden sieh
nachstehende Angaben ::l>
l) Vergl. die Eisenbahnen im Königreich der Niederlande im Jahre \fr
Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 1346 ff.
Die nachfolgenden Angaben sind entnommen aus dem amtlichen Bericht
Statistiek van het vervoer op de spoorwegen en tramwegen nver het jaar 18*
Uitgegevcn door het Departement van Waterstaat, Handel en Nij verheid. s-Grar»n
hagc 1900.
-) Die auf niederländischem Gebiet belegenen Linien der LüUich-Ma.strich(*r
EUenbahngesellsehaft sind am l. Januar 1899 in die Verwaltung der Ges^bch»"
für den Betrieb der Staatseisenbahnen übergegangen.
s) Ueber Betriebskosten, Reinertrag, Anlagekapital. Verzinsung u. doi?l
enthält die amtliche Quelle keine Mittheilungen.
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Die Eisenbahnen im Königreich der Niederlande im Jahre 1899. 1295
5,
s
1
3
3'
Bezeichnung
der
Bahngesellschaften
Die Einnahmen (opbrengst) betrugen
überhaupt
im
Person.- Güter-1)
Verkehr
Jahr
Zu-
sammen
durchschnitt!, für 1 km
in Tausend Gulden
im
i
Person.- Güter-1)
Verkehr J
Gulden
Zu-
sammen
2
Gesellschaft für
den Betrieb der
Staatseisenbah-
nen
Holländische
Eisenbahngesell-
schaft . . . .
Niederländische
Zentraleisen-
bahngesellschaft
Nordbrabant-
Deutsche Eisen-
bahngesellschaft
/ 1898
\ 1899
i im
11899
1898
1899
/ 1898
\\ 1899
zusammen |
Mecheln - Terneu-
r Eisen-
bahngesellschaft ij
1898
1899
9 009
10 264
8 326
8613
667
TOT,
301
331
t
10 466 20075
11719 21983
6 365 14 691
6583 15196
6 385 6 955 13 340
5 977 6 824 12801
6 501 4 970 11 471
6 581 5 029 11 610
558
I
385 ,
374
18903
19913
175
177
17 774
19 309
30K
424
1225
1338
686
705
6 230
6 267
2 983
5 218
5 627
11 454
11 894
36 677
3 272 j 3 707
3 814 1 6 797
6 979
483
601
t t (1898 2)H)078 18082
überhaupt j^ , ^ ^
■
») Mit Gepäckverkehr.
*) Davon entfallen:
37 150
39 823
6 315 , 5 938 12 253
6146 «960 12 106
Angaben fehlen
auf I. Klasse
» II» n
- "I. ■
- ennässigte Fahrpreise
, Zeitkarten u. dergl.
18 9 8 18 9 9
in Tausend Gulden
2 110
4 859
8 169
595
3 345
2139
5105
8 671
3 576
I29li Die Eisenbahnen im Königreich der Niederlande im .lahn- 1899.
Uebersicht der Länge, des Rollmaterial« und der wesentlichste
_ 4 '
Betriebslänge
3
;l
Bezeichnung
der
Ei He d bnh ngesel Isc h a f ten
11111
IUI
!l I
6 7 8 9 Ii
Betriebsmittel Ende 1*9
Jalms-
durch-
schluss
schnitt
Dop- ,
| Loko-
pel- ' motiven
S1™1* Tcn.l.'r-
loko-
motivtm)
Personen-
GüU-r-
unc
wagen Yiehwajw
'I
km
Stück Anzahl
Sitz-
pliit/.i
Gesellschaft für den Betrieb ]
Ii
der Staatseisenbahnen . 1 7*22 1 717 011
2 | Holländische Eisenbahnge-
sellschaft
Niederländische Zentral-
> il 314 1300 484i
:
eisenbahugesellsch a f t
■ ' ,1
113 112
23
Nordbrabant - Deutsche
Eisenbahngesellschaft . . -) 103
5 , Meeheln-Terneuzen'erEisen-
bahngesellhchaft ....
»j 07
101
67 -
»> 470 1 1*13 :>4lWi 4 213 4\v
340 *m 41495 2H81 :~
33 .Vi 3 «134 103 <
1
1!« 44» 1 744 214
i
i
14 37 1 *52 71 *•
zusammen in 1899 1 3 319 1 3 307 i 1 120 | S76 2 254 102 221 7 282 7'«*
dagegen „ 1898 3 121 3 060 | 1022 i Höl , 22<M JH» 191» 6 725
ii
•i Mit dem Traject Enkhuizen— Stavoren (= 22 km) und der Dampft rainbahu
Haag— Scheveningen (9 km).
rt Mit der deutschen Theilstrecke (48,:. km).
{ Mit der belgischen Theilstrecke (44 km).
«. Mit 19 Tramlokiiniotiven.
»i Von eigenen und fremden Betriebsmitteln im eigenen Betriebe.
•> Durch die —Zeichen wird angezeigt, dass Angaben fehlen.
7: Davon entfielen in 1899 gegen 1898:
1 8 9 8 18 9 9
(in Tausenden)
auf I. Klat.se 1409
II« - 5 767
« HI. ^ 18660
- ermassigte Fahrpreise
1417
5959
20317
972.
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Die Eisenbahnen im Königreich der Niederlande im Jahre 1899- 1297
letriebsergebnisae des niederländischen Eisenbahnnetzes in 1899.
ll 12 13
Zurückgelegte*)
14
15
IG
17
Beförderte
18 19 20 21
i1 ■
Mittlerer Ertrag
Fracht-
''"«- Güter- Per. (ohneGe- Per"
80nen" pack, souen- (Fracht-
Inn ' sollen Fahr- . .
zeuge km gut)
Wagenachskm un(j Vieh)
TmiKfiid km
•L -
Anzahl t
in Tausenden
für das
■
für die
Per-
son Gut
Per-
sonen- tkm
1 km
Huisend km Cent» fl.
±2 I 23
Durchschn.
Fahrt
einer
Per-
t
Gut
km
1
'386 159531 35760»
I I
!528 42336 94 322
i
i
214 4070 7 013
11 733 l 6889,o 366677 672861 1 2,< 1,8
14 463
1 123
m 2 747 3 213 545
\
3 334,9 398 174 376 223 j 2,1 1,«
365,4
35 *)7
315,o 16ÖS7
26201 1,6 24
12 684 2,1 2,7
m «)-
801 587,8 l 8 571 |
!
0,88 1,71
j
0,60 1,88
0,63 1,63
0,61 1,07
0,av
3M
27,*
3M
28,8
10,7
96,6
110,0
66,8
39,»
1380 — —
'548 — -
7)28 666 1 11482,1 8)823 316 j
26H06
10221,3 771 27i»
2,4 - || 0,70
2,.s - ! 0,71
»)28,7
28,8
Davon entfallen:
auf I. Klasse
. III.
, ermassigte Fahrpreise
•) Die durchschnittliche Fahrt einer Person1 betrug:
18 9 8 18 9 9
(in Tausenden)
63256 65305
193 760 199826
473 701 519 846
40 552 38 339.
1898 1899
(in Kilometern)
in I. Klasse
»II- -
»in. .
zu ermäss igten Fahrpreisen
Archiv für Eisenbahnwesen. 1901.
44*
33,6
25,4
41,8
46,1
3S\i
25,6
39,4.
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1298 Die Eisenbahnen im Königreich der Niederlande im Jahre 1899.
Die bewegten Plätze der Personenwagen waren in 1898 und 1899
auf den niederländischen Bahnen durchschnittlich in Prozenten, wie folgt,
ausgenutzt:
Name
der
1898
1899
Bahngesellschaften
in Prosenten
1
Gesellschaft für den Betrieb
2
der Staatseisenbahnen . .
Holländische Eisenbahnge-
sellschaft
_ t _
21,51
*28,oo
19,76
29,00
13,io
3 Niederländische Zentral
eisenbahngesellschaft .
Nordbrabant-Deutsche
Eisenbahngesellschaft . . 14,w>
5 Mecheln-Terneuzen'er Eisen-
bahngesellschaft .... —
Der Durchschnittsertrag für 1 Person und Kilometer betrug:
1 898 1 899
Cents
in I. Klasse
„II. .
n H I* „
für ermässigtt* Fahrkarten . . .
3,3
2,^
2,.'.
1,8
1,5
Di^ nach dem amtlichen Bericht der Eisenbahnaufsichtsbehftrde für
18991) auf den niederländischen Eisenbahnen in 1899 vorgekommenen
Unfälle und die dabei stattgehabten Personenverletzungen sind in nach
stehender Uebersicht zusammengestellt:
A) Verslag over het janr 1899 door den Raad von Toesicht op de Spoorwejc
diensten aan den Münster van Waterstaat, Handel en Nijverheid, uitgebracht ttr
voldoenlng aan het voorschrift van art 31 van het koninklijk Besluit van 13 P»-
zember 1892 (Staatsblad No.281). 's-Gravenhage 1900.
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Die Eisenbahnen im Königreich der Niederlande im Jahre 1899. 1299
l
Name
der
K i h e n b a h n -
gesellschaft
Zugunfälle
$ i =
s * I ad
& 1 Ii
Beschädigte Personen
Reisende
Beamte
beim
a
0
9
s
g
s
OD
00
a
©
durch
eigene»
I heim
durch
Betrieb»* Ver-
Betriebe eigenes i,
und Ver-
schulden Knngiren Mehulden
sonstige
PerHonen
(auf der
BhIid)
H
I
I. •*?
a S !i B
— i
H . •*
**
Im
i r: i *; , * r.
ä i1 3
« I •
'SÄ
• X =
1 > '
Gesellschaft für den
Betrieb der Staats-
eisenbabnen
I • •
•29 18 12 9 84 8
Hollandische Eisen-
bahngesell schaft .
Niederländische
Zentraleisenbahn-
gesellschaft . . .
Nordbrabant - Deut-
sehe Eisenbahn-
gesellschaft . . .
8 3
4-11
l !
I
12 80 2 1
11 f>
H — — —
1899
dagegen in 18%
1
41 29 24
40 28 34
9
35
9
1
1 | 8
!
8
1 1 8
10 , 34
% —
15 ! 35 ! 3 5 13 8
5 10 17 8
4
<>
85*
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Die Eisenbahnen in Australien
Im Anschluss an die vorjährigen Mittheilungen dieser Zeitschrift1)
sind nachstehend aus den amtlichen Berichten der Kolonien die Haupt -
betriebsergebnisse ihrer Bahnnetzc übersichtlich zusammengestellt.
Die Berichte beziehen sich:
für Neusüdwales
Viktoria . .
Queensland .
Südaustralien
Westaustralien
Tasmanien .
Neuseeland .
1. Juli 1899
auf das Betriebsjahr
30. Juni 1900
Kalenderjahr 1890
1. April 1899
31. Marz 1900.
Betriebsjahr
1. Kolonie Neusüdwales.*)
Am 30. Juni 1900 stellte sich die Länge der im Betriebe befindlichen
Staatsbahnen*) auf 2 811* 4 Meilen (4 523 km).
Eröffnet sind in 1899/1900 die Bahnlinien leichter Bauart von Tara
worth nach Manilla und von Moree nach Gravesend mit zusammen tf>
Meilen, angekauft und verpachtet ist die 40 Meilen lange Bahn von Bröken
Hill nach Tarrawingee mit 3' ß" engl. Spurweite.
*) Vergl. Archiv 1900 S. 1398 u. ff. Wogen der Zusammenstellung der Betriebs-
ergebnisse für eine Reihe früherer Jahre wird auf die Veröffentlichung von lttf>
verwiesen.
*) New South Wales Government Railways and Tramways. Anaual Rep«<rt
of the Railway Commissioners for the year ended 30. June 1900. (Mit 2 üeber-
sichtskarten).
3) Am 31. Dezember 1899 umfasste das Staatsbahnneta 2 776V4 engl. Meita
(4 467 km).
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Die Eisenbahnen in Australien.
1301
Im Bau begriffen sind ferner 0 Linien leichter Bauart von 30372
Meilen Länge.
• Die Bahnen leichter Bauart haben wie die Hauptbahnen 4' 87_>"
engl. Spurweite. Die Fahrgeschwindigkeit der darauf verkehrenden Züge
befragt 15 — 20 Meilen in der Stunde. Ihre Betriebsergebnisse sind auch
im Berichtsjahre befriedigend gewesen.
• Das Anlagekapital der Betriebsstrecken betrug 38 477 209 £ und ver-
zinste sieh mit 3.«i3%.
>■ Die Betriebsergebnisse der Jahre 1898/99 und 1899/1900 waren
folgende :
t - -
3 0.
.1 u Ii i
* »
1899
1 900
Meil.
2 70ö72
>) 2 81 174
2 70374
2 777
Verwendetes Baukapital-) . . . .
£
37 992 270
38 477 209
desgl. für eine Meile
VI
14 037
13 087
Verzinsung des Anlagekapitals . .
3,93
3,63
Oesammteinnahme
£
3 145 273
3 103 572
T * » W V ■ mm
Ausgabe
n
1 090 442
1 709 520
Ueberschuss
1 454 831
1 394 052
Verhältnis* von JwUb?",H' . . .
hinnähme
%
53,75
Auf, 1 Betriebsmeile kommen:
i
£
1 103
1 153
025
045
538
508
Auf 1 Zugmeile entfallen:
d
85,72
85,25
40,07
47.75
39,05
37,50
Zahl der beförderten Personen . .
Anz.
24 720 007
20 480 873
„ '*„ Oütcrtonnen8)
t
5 248 320
i
5 531 511
*) Darunter W&U Meilen Doppelgleise und 8Va Meilen viergleisige Strecken.
*) Für die Betriebsstrecken.
3) Mit Vieh, für 1898/99 = 223005 t und für 1899/1900 - 188 595 t.
1302
Die Eisenbahnen in Australien.
3 a J
u n i
1 Q f\ fm
18 9 9
19 00
Einnahme im Personenverkehr . .
£
■
l
1 128 772
1 195 496
Güterverkehr .
1 987 075
1 936217
29 426
31 859
Geleistete Zugmeilen:
[
Meil.
!
4 169 005
4 284 009
„ Güterzügen
i
4 637 642
4 610 343 -
überhaupt
i
8 806 647
8 894 352
Anzahl der beim Betriebe beschÄf-
■
i
t igten Personen .
Anz.
1
1 1 279
11 744
darunter Angestellte (salaried
•>
i
1 224
1 2<il
Die Auzahl der Betriebsmittel:
i
Stück
i
491
489
Wagen für Personenverkehr . .
1 044
l 025
„ ., Güterverkehr . . .
*>
10 806
10 929
Beförderte Personen I./U. Klasse
Anz.
14 072 685
14 626 35*
£
832 339
880 im
Zeitkarten I./II. Klasse
Stück
448 892
511 71*
£
122 412
131 032
Die Einnahme im Personenverkehr
betrug:
für die Betriebsineile
£
417,5
435.«
„ Zugmeile
d
64,98
66,97
Im Vorortverkehr tietrug die Zahl:
der beförderten Personen1) . .
Anz.
21 817 300
23 339044
r geleisteten Personenmeilen .
127 606 212
137 629 174
Durchschnittliche Fahrt einer Person Meil.
5,85
5,90
Personcngeldeinnahme . . . . .
£
i
274 202
285 127
Einnahme für 1 Person und Meile .
d
0,52
0,50
I
») Mit gewöhnlichen Fahrkarten. Arbeiterkarten und Zeltkarten.
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Die Eisenbahnen in Australien. 1303
Ueber den Güterverkehr finden sich nachstehende Angaben:
1898/99
1 899/ 1900
Güterverkehr
Beförderte
Tonnen
Einnahme
£
Beförderte
Tonnen
Einnahme
£
für die Betriebsmeile . . .
„ , Zugmeile . . . . tl
5 248320
_
i
1987 075
734,1»
102,<ö
5631611
1936 217
706.:.
f
100,7'..
Es kommen:
. Wolle
„ lebendes Vieh ....
„ Kohlen und Kok» . . .
1 471 863
98 746
223006
3184014
1081405
279 997
368 319
204 618
1 512616
84 678
188596
3 406769
i
1 126567
224 763
306228
214693
Im Jahre 1899/1900 wurden befördert:
an Wollballen
519 723 Stück (gegen 607 863 im Vorjahr
Pferden . .
35 661
«
(
26 362
Rindern . .
180 340
(
203 079
r>
Kälbern . .
15 779
'
17 812
••
Schafen . .
4 096 695
(
5 176 685
"i
Schweinen .
77 858
-
(
»
83101
An Kohlen wurden in 1899/1900 in Newcastle ausgeführt:
2 659 422 t im Werthe von 963 708 £
gegen 2 520 126 „ „ „ „ 874 516 „ in 1898/99.
Davon entfielen:
auf die Kolonie Viktoria 711 693 t ( 617 085 t im Vorjahr
Südaustralien ... 466 790 „ ( 387 404 „
australischen Kolonien zu-
sammen 1 661 949 „ (1 424 902 n
das Ausland zusammen .... 997 473 „ (1 095 224 „
die Vereinigten Staaten von
Amerika 137 379 „ ( 163 570 „
Chile 322 585 „ ( 367 930 „
die Philippinen 78 001 „ ( 112 871 „
„ Sandwich- Inseln 179 1 19 n ( 82 180
n v
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1304
Die EUonbahnen in Australien.
Die hei den Güterklassen im Kalenderjahr 1890 erzielten Durch
schnittssätze waren folgende:
Es betrugen
-
Geleistete
Gütertonnen-
meiien
Anzahl
in Tausenden
189 0
Durchschnitt-
liche Fahrt
einer Tonne
Meilen
Ertrag
für die Tonne
und Meile
für Kohle und Schiefer .... 54273
y. Brennholz 5 929
- Korn und Mehl «1 369
„ Heu, Stroh und Kaff . . . -20925
„ Wolle \ 20941
w lebendes Vieh 45 995
.. anderes Frachtgut .... 110942
■
überhaupt. . . i, 320366
dagegen in 1898 314 997
15.M
28,»
169,95
176,3»
247,30
243,«
95,0-
(*»
0,79
0«
0, -14
IM
1, *4
57,w
64,*
1*
l.<1
Von den Betriebsstrecken arbeiteten 18 Linien in einer Gesammt-
länge von 1 287 Meilen mit Verlust, d. i. die Einnahmen reichten nach
Abzug der Betriebskosten nicht zur Zinszahlung aus. Der Verlust stellte
«ich für diese Linien im Kalenderjahr 1890 bei 599 973 £ Einnahme und
405 804 £ Betriebskosten auf 318 040 £ gegen 329 408 £ im Kalender
jähr 1898.
Am 30. Juni 1900 waren 7l'/1 Meilen < 1 15 km) Trambahnen im Betrieb.
Im Berichtsjahre sind 3 neue Linien von 5 Meilen Lange eröffnet.
In Staatsbetrieb befindliche Tram- s' ==
3 0. .1 n n i
bahnen :
>
1 899
19 0 0
Meil.
71V-,
Anlagekapital
. £
1 516 343
1 924 720
für eine Bannmeile
22 888
27 014
348 556
409 724
288 022
341 127
• « i-
60 534
68 597
Verzinsung des Anlagekapitals .
. % 'S
4,no
3,82
Digitized by Google
IMe Kisenbahnen In Australien.
Betriebskoston (in Prozenten der
Roheinnahme^ n
Anzahl der beförderton Personen . Anz.
Geleistete Zugmeilen
Anzahl der beim Betriob beschäf-
tigten Personen
darunter Angestellte „
Auf die Stadt- und Vorstadtlinien
entfallen :
30. Juni
1899 1900
82,63 83,26
51 705 453 ») 66 244 334
3 504 485 4 355 024
1 58(j
50
I
2 343
73
an
Betriebslänge
Meil.
40>/4
43'/4
1 338 006
••
£
■■
■
977 107
262 045
315 030
220 103
268 504
**
41852
47 426
Verzinsung des Anlagekapitals
%
1
4,28
4,0G
Betriebskosten (in Prozenten
1
der Roheinnahme) ....
n
1
84.03
84,99
2. Kolonie Viktoria.")
Am HO. Juni 1000 waren 3 218 Meilen (5 178 km) Eisenbahnen im
Betrieb.3) Der Kapitalaufwand für Eisenbahnbauten stellte sich für das
Berichtsjahr 1899/1000 auf 30 658 810 £ Das Anlagekapital verzinste sich
mit 3,07% (gegen 2,96% im Vorjahre).
Seit 1. Juli 1809 wurden drei neue Strecken mit 5' 3" Spurweite
und 75 Meilen Lange eröffnet.
Doppelgleisig waren 204 Meilen, 30'/j Meilen hatten eine Spurweite
von 2' 6", die übrigen Strecken eine solche von 5' 3".
Im Bau begriffen sind 7 Linien von 150 Meilen Länge, darunter
2 Schmalspurbahnen (2' 6") von zusammen 48!/-j Meilen Länge.
•) Bisher wurden die eingesammelten Fahrscheine gezählt, jetzt die beför-
derten Personen.
*) Victorian Railways. Report of the Victorian Railways Conimissioner for
the year ending 30. June 1900.
*) Die Betriebslänge der Staatsbahnen betrug am 31. Dezember 1899 = 8 188
Meilen (6 129 km).
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Hftuut. hptri^hser^phniKR
e für 1
30.
1899
— — -
.1 DD i
1 900
1899/1900 gegenüber 1898/99:
Bahulängo
Meil.
3 143
3 218
3 122
31*
Verwendetes Baakapital:
1
- :
39 066 4B1
39 658 8 IM
[
12 430
12 327
2 873 729
3 025 16 2
n
1 716 441
1 807 301
1 157 288
1 217 m
■mj . Ausgabe
Verhältnis von Einn*hme . . . ■
ii ' i
".. 1
o9,73
o9j«
Verzinsung des Baukapitals:
«Iberhaupt
%
2,96
3.07
Von der Hinnahmt* entfallen:
£
1 372 000
1 469 910
i
Anz.
1 501 729
1 555 2V2
Anzahl der beförderten Personen -)
45 805 043
49 332
Oüter3)
t ;
2 779 748
2 998 aos
Geleistet«* Zngmeilen
Anz.
i
9 714 298
10 107 54*
Durchschnittlich für 1 Betriebsineile:
i
920
950
" i
550
370
Durchschnittlich für l Zugmeile:
i
71,00
71.S3
• !
42,41
42.9t
28.59
28,95
•) Ohne Pensionen und Gratifikationen (1898/99 = 81284 £. 1899/lw =
96 289 £).
-) Davon entfallen auf Zeitkarteninhaber 1898/99 = 17 832046. 1899 1*» ~
18866063. Auf die Vorortlinien (20 Meilen im Umkreise von Melbourne) sind :s
Berichtsjahre beförd. rt 44 489223 Reisende, von denen 18 190022 Zeitkarteniiiha^-
Waren
») Mit Vieh, für 18<»8<K> = 184 996 t, für 1899/1900 = 906 663 t
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Die Eisenbahnen in Australien.
1307
Betriebsmittel (im Betriebet:
IjOkomotiveii .
Personenwagen
Gepäckwagen
Güterwagen
sonstige Wagen
Stück
8 0. Juni
1 899
517
1092
304
8 994
195
19 00
518
1 129
303
9 065
198
Die Bahnuuterhaltungskosten fttr die Babnmeile (mit Nebengleisen)
stellten sich in 1899/1900 auf rund 156 £ gegen 154 £ in 1898/99.
Die Zugkosten für die Zugmeile betrugen für 1899/1900 = 16,15 d
gegen 15,65 d im Vorjahre. Die Zahl der beschäftigten Beamten betrug
am 30. Juni 1900 - 11 665 Mann (davon 8 981 dauernd), gegen 10 955
(davon 8 686 dauernd) im Vorjahre.
Eine grosse Zahl der Zweigbahnen, 55 Linien von 1 3451/ü Meilen
Länge, arbeitete mit einem Verlust von zusammen 293 467 £ (in 1898/99).
Von 6 Linien, auf denen der Betrieb eingestellt war, sind 2 mit 29,/4
Meilen wieder zur ErtnTnung gelangt. 4 Linien mit 25 Meilen Lange
blieben geschlossen.
Eisenbahnunfälle.
Durch Kisenbahnunfalle
1898/99
1899/1 900
wurden
getödtet
verletzt
getödtet
verletzt
a) Reisende:
1 1
*
ohne eigenes Verschulden . .
14
—
14
durch eigene Schuld ....
4
86
■i
115
b) Bahnbedienstete:
\
ohne eigenen Verschulden . .
43
5
112
durch eigene Schuld ....
10
203
4
224
e> Sonstige Personen:
1
bei Wegeübergangen . . .
6
II
i lo ;
15
beim unbefugten Ueberschrei-
i
i i
14
10
14
14
aus sonstigen Trsaehen . . .
2
33
3
44
überhaupt . .
i
36
400
38
538
436
576
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1308
Die Eisenbahnen In Australien.
8. Kolonie Queensland.1)
Die Länge der im Betrieb befindlichen Staatsbahnstrecken tora
am 30. Juni 1900 = 2 801 Meilen = 4 507 kra.2)
Seit 1. Juli 1899 wurden drei neue Strecken von böl/2 Meilen lin?
eröffnet. Im Bau befinden sich weitere »1 Meilen. Von der Privattat:
Chillagoc Kailway sind 55 Meilen fertig gestellt.
Die Bahnen haben durchweg 3' 6'' (l,0ß m) Spurweite.
Das für Eisenbahnbauten bewilligte Kapital beträgt 214SF»912{
wovon 19 320 902 £ auf die Betriebsstrecken entfallen.
I
Hauptbetriebsergebnisse.
Betriebslänge:
am Jahresschluss (30. Juni) . . Meli,
im Jahresdurchschnitt . . . . „
Verwendetes Baukapital:
Uberhaupt £
für 1 Betriebsmeile „
davon auf die Betriobsst recken . „
Einnahmen:
im Personenverkehr £
„ Güterverkehr n
überhaupt
auf 1 Betriebsmeile (rund) . . . „
„ 1 Zugmeile d
Ausgaben :
überhaupt £
in Prozenten der Einnahme . . °/0
auf 1 Betriebsraeile (rund) ... £
„ 1 Zugmeile d
3 0. Juni
1839 i
T
2 7451/.»
2 712s/4
19 208 324
6 800
18 670 208
447 123
926 352
1 373 475
50«
56,50
784 811
57,14
289
32,25
1900
2801
19 803 2**
19 3209t«
958 8fi3
1 464 399
324
54.75
948691
64,7?
m
36,v
») Queensland Railways. Report of ihe Commissioner for Railway» f«* rt*
year ended on 30. June 1900. Brisbane 1900. (Mit Uebersichtskarte).
«) Am 31. Dezember 1896 stellte sich die Lange des Staatsbahnnet«*
falls auf 2801 Meilen = 4 507 km.
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Die Eisenbahnen in Australien
1309
3 0. Juni
Heinertrag:
1899
1 900
[
überhaupt
£
588 664
515 708
217
185
d
24,25
19,25
in Prozenten des Baukapitals.
• %
3,15
2,67
3 716 425
4 395 841
; Gütertonnen2) . . .
t
1 684 858
1 688 635
i
Geleistete Zuemeilen
Anz.
5 822 230
6 426 054
netriebsmittel :
ooo
Personenwagen
371
388
5 361
6 036
106
105
Kosten der Zugkraft:
. d
11,15
13,41
davon auf Lokomotivkraft . .
9,98
11,31
Hahnunterhaltungskosten :
106,53
120,0«
An Gütern wurden befördert:
62 < 73 1
o<8 <oo
Landwirthschaftserzeugnisse .
n
30i 717
35 1 02(>
38 3*6
32 4<2
TA 1 1
Bauholz
j rx/> 4 o/t
406 430
431 024
Stückgut
304 604
295 358
An Vieh Wirde befördert:
Rinder
. Stück
193 742
227 979
876 816
2 758 812
79 828
88 939
Kälber
1 338
2 328
»)0hne Zeitkarteninhaber. Für 1899/1900 = 86959, gegen 66874 in l«98/W.
*) Einschl. Vieh.
1310
Die Eisenbahnen in Australien.
Die Ausfuhr an Kohlen aus dem Hafen von Brisbane betrug:
im Jahre 1890 170 735 t
„ 1894 122 370,,
„ 1898 154 916 „
„ 1899 203 264 „.
4. Kolonie Südanstralion. l)
Das Staatsbahnrtetz dieser Kolonie umfaßte am 30. Juni 1900
1 736V4 Meilen (2 794 km),2) von denen 507 Meilen (816 km) die Breit
spur von 5' 3" (1,601 m) und 1 229l/4 Meilen (1 978 km) die Schmalspur
von 3' 6" (1,067 m) hatten. Doppelgleisig waren 10>/4 Meilen, 16'/., Meilen
wurden mit Pferden betrieben.
Angekauft wurden im Berichtsjahre die Privatbahnstrecken von
Adelaide nach Glenelg von 12V2 Meilen Lange.
Die Anlagekosten betrugen am 30. Juni 1900 überhaupt 13 014 428 £
oder flir die Meile 7 525 £
Das Baukapita] verzinste sich in 1899/1900 mit 3,91 % (gegen 3,42%
im Vorjahre).
Hauptbetriebsergebnisse für 1899/1900 und 1898/99:
3 0. .1
11 n i
1899
1 900
Bahnläng.-1)
Meil.
! 1 723»/4
1 736V,
Mittlere Betriebslänge . . .
■ • »
1 1 723»/.,
1 7301/,
Verwendetes Baukapital :
£
12 886 359
13 070 087
für 1 Meile
7 476
7 525
1 058 397
1 166 987
617 380
657 841
441017
509 146
•) South Australia. Annual Report ot' the South Australiau Railway Coro-
mistrioner for the year 1899/1900. Adelaide 1900. Mit Uebersichtskarte und bild-
lichen Darstellungen.
2) Ohne die im nördlichen Territorium der Kolonie belegene, 146 Meilen
(235 km) lange schmalspurige Palme rston-Pine Creeklinie.
Am 31. Dezember 1900 betrug das Staatsbahnnetz (mit Palmerstonlinie) rund
1881«/4 Meilen (3029 km).
3) Ohne die Palineraton-Pine Creeklinie, für die die Angaben spater folgeu-
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Die Eisenbahnen in Australien
1811
3 0. .Juni
Verzinsung des Baukapitals
Verhältnis* von
Einnahme • • • • /o
Beförderte Pereonen1) Anz.
Beförderte Güter2) (frachtzahlende) t
Durchschnittliche Fahrt:
einer Person Meil.
Gütertonne „
Durchschnittscrtrag:
fiir 1 Person und Meile . . . . d
„ 1 Gütertonne und Meile . . „
Geleistete Zugineilen3) Anz.
davon im Personenverkehr . . „
Auf 1 Zugmeile kommen:
an Einnahme d
„ Ausgabe B
., Ueberschuss „
Durchschnittlich entfallen auf die
Betriebsraeile :
jin Einnahme £
Ausgabe
„ Ueberschuss
Einnahme im Personenverkehr:
überhaupt4) „
für l Betriebsmeile „
„ 1 Zugmeile d
() Einschl. Zeitkarteninhaber.
*) Mit Vieh.
Es wurden befördert:
Rinder, Kälber und Pferde
Schafe
Stück
1 899
3,42
58,38
6 171081
1 403 727
12,81
136,10
0,69
0,92
3 899 061
1 472 584
65,15
38,00
27,15
614
358
256
297 207
172
1900
3,91
56,37
7416506
1 485 976
12,09
132,62
0,i»9
0,97
4 178 686
1 608 728
67,02
37,78
29,24
674
380
294
337 723
195
48,44
50,38
1898/1«»
1899/1900
59113
61 84«
595181
724569
S) Davon entfallen auf Trammeilen (Pferdebetrieb) 1898/1899 = 50 185,
1899/1900 = 49 753.
*) Ohne Nebenerträge.
,ogIe
1312
Die Eisenbahnen in Australien.
30. Juni
1
[
1899
1 900
Einnahme im Güterverkehr:
*
. . £
731 156
798 231
für 1 Betriebsmeile . . .
1
1
424
461
. . d
i
1
1
72,39
74,M
Neben ertrüge:
überhaupt
. . £
;
1
!
t
•
1
30 034
31 033
17
18
1 Zutrmeile
d
1,85
>
1.7*=!
**
Betriebsmittel :
[
. . Stck.
)
336
347
\
1
372
407
6 139
6 154
Betriebsausgaben
Von den Betriebsausgaben
in Prozenten
für
durchschuiOl
entfielen in 1899/1900
der
Einnahme
1
Zugmeile
für
1 Betrif b^tneile
%
d
£
auf Bahnunterhaltung ....
9,41
96
1 Pferdekraft \
• ZuKkraft\Lok.n,o«vkr.ft/
21,90
7,71
14,76
98
14t*
„ Wagenunterhaltung ....
6.3H
3,6t
36
„ Verkehwausgaben ....
13,77
9,M
93
1,38
0,*6
8
überhaupt ....
56,37
—
37,7*
389
dagegen in 1898/99
68,31
38,wo
33»*
I
Im Getreideverkehr sind in 1899/1900 = 126 027 t (1898/99 = 98 381 r
befördert, während der Kohlenverkehr 793 998 (762 348) t aufweist.
Durch Bahnunfälle sind 1899/1900 10 Personen getödtet und 30 Per-
sonen verletzt (gegen 14 und 20 im Vorjahre).
Die Anzahl der angestellten Beamten betrug 3 779, wovon 955 aal
Verkehrsdienst, 1 779 auf Zugdienst und 980 auf Bahndienst, sowie 65 auf
allgemeine Verwaltung entfielen.
>) Ohne Nebenerträge.
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Die KiKenbahnen in Australien.
1313
Ueber die (im Nordterritorium liegende schmalspurige) Palm erst oa-
Pine Creekbahn finden sieh nachstehende Angaben:
3 0. Juni
Betriebslänge Meil.
Anlagekapital £
durchschnittlich für 1 Meile . .
Betriebsmittel:
Lokomotiven Stck.
Personenwagen „
Güterwagen „
Beförderte Güter und Vieh . . . t
„ Personen Anz.
Gesammteinnahine :
aus Personenverkehr £
Güterverkehr „
„ Nebenertrftgen „
überhaupt .
für 1 Betriebsmeile
Geleistete Zugmeilen Meil.
Kinnahme für 1 Zugmeile .... <l
Betriebsausgaben :
überhaupt £
in Prozenten der Kinnahme . . °/0
für l Zugmeile d
., 1 Betriehsmeilo £
Verlust
Durchschn. Fahrt einer Person . . . Meil.
„ Gütertonne . „
Durchschnittsertrag:
für 1 Person und Meile .... d
„ die Tonne
1899
ur>»/j
1 155 «84
7 947
«
7
134
3 187
3 191
3 173
10091
1 494
14 758
102
30 657
115,53
I
<
I
17 375
117,73
136,02 ;
119 ;
2 617
67,60
101,77
2,36
7,47 l
Von den 79 Beamten waren 10 Chinesen und Kulis und
Archiv für Ki«enbahnw©«en, 1901.
1900
146V,
1 155 267
7 944
6
7
134
3 009
3 374
3 556
9 626
1 617
14 799
102
31 012
114,53
24 340
164,47
188,37
167
9 541
75,12
100,42
2,36
7,66
69 Europäer
8f.
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1314
Die Eisenbahnen in Australien
5. Kolonie Westaustralieo.1)
Am 30. Juni 1900 stollte sich die Länge der im Betrieb befind
liehen Staatsbahnen auf 1 355 Meilen2) (2 180 km), 26 Meilen hiervon sind
zweigleisig ausgebaut worden.
Neu eröffnet wurden im Jahre 1898/99 303 Meilen, darunter <hV
19672 Meilen lange Bahn von Mullewa nach Cue und die SO1/-.» Meilen
lange Goldfeldlinie Kalgoorlie— Menzies.
Im Bau befindlich sind weitere 23 Meilen.
Die Spurweite beträgt 3'
6",
nur die Pferdebahn von
Koebournt-
nach Oossack hat 2' Spur.
Die Gesammtanlagekosten
für
die im Betriel
d befindlichen Staat
eisenbahnen stellten sich am 30. Juni 1900 auf 6 856 363 £
oder für di«
Meile auf 5 060 £ Ueber die
Betriebsergebnißse
der westaustralischen
Staatsbahnen in den Betriebsjahren
1898,99 und 1899/1900 finden sieh im
Vergleich gegen 1890 nachstehe
jnde
Angaben:
Staatsbahnen
•
3 0.
Juni
(ohne die
1 890
i '
Pferdebahnlinie Roebourne-Cossack)
1899
1 900
Bahnlänge Meilen
188
1365
1355
Mittlere Betriebsläuge
188
1 270
l 6427 370
1355
Verwendetes Baukapital ...
£
883 088
6 856363
-
4 431
4 743
5060
Gesamuiteinnalime
-
45113
1004 620
1 259 612
*•
61640
712329
861 470
Ucberschuss
"
! (Verlust 6527)
1 114,1g
j 292291
70t»i
3980«
Verhältnis» von . .
Einnahme
68.«"
Verzinsung des Anlagekapitals .
4,55
5,m
Auf 1 Betriebsmeile kommen:
an Einnahme
£
240
791
930
„ Ausgabe
276
561
636
„ Uebersehuss ......
j (Verlust 85)
230
2*
l) Western Australia Report on the working of the Government Railwaj*
and Tramways for the year ended 30. June 1900. Perth (mit Uebersichtskarte nod
graphischen Skizzen).
*) Ohne die 87s Meilen lange Pferdebahnlinie von Koebourne nach Cossack
Am 31. Dezember 1899 stellte sich die Bahnlänge der Staatsbahnen ebenfalls *ol
1366 Meilen (2180 km).
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Die Eisenbahnen in Auntralien
1315
Staatsbahnen
1
3 0. Juni
[
(ohne die
18 90
1
Pferdebahnlinie Roebourne-Cossack)
1899
1 Q 0 0
1 •» Xß w
Auf l Zugmetle entfallen:
m i
»"•5 1.- 1
38,oi
74,01
71 Tn
A 1 1 4: it 'i \\n
43,51
52,4h
49,04
„ Ueberschuss
(Verlust 5,50)
21,4*
22,66
Von der Einnahme entfallen:
auf Personenverkehr .... £
364 687
402500
„ Güterverkehr (einschl. Vieh) „
639933
5 872 200
857012
351898
6225068
uuiuurenc uuh rKHiueii"; ...
60692
1 132246
1 364 429
Geleistete Zugmeilen
284807
3257 871
4216 161
Betriebsmittel:
i
Lokomotiven Stück
22
231
233
28
343
259»)
•285
4558
4 778
An Vieh wurde befördert:
Rindvieh Stck.
Schweine „
8chafe „
1898/1899
20 505
13 167
281 247
1899/1900
25 554
23 180
312 823
Wenn auch die Kapitalverzinsung seit 1895/96 zurückgegangen ist,
ao ist sie doch erheblich günstiger, als die der Bahnen der übrigen austra
tischen Kolonien, dies zeigt nachstehende Uebersicht:
Verzinsung des Baukapital >')
1895/18%
1898/1899
1 «99/ 1900
in Prozenten
Kolonie Westaustralien .
, Neusüdwales
„ Südaustralien .
Neuseeland . .
Viktoria . . .
Queensland . .
-
i
11,44 4,45
3,u 3,«
3,ai 3,«»
2,*> 3.»
2,2 i 2,96
2,63 3.14
Tasmanien (1895) 0,** (1898) 1,0*
1
5,<u
3,6a
3,»1
3,42
3,07
2^7
(1899) l,n
l) Mit Vieh. Hierauf entfielen 1898/99 = 16006 t, 1899/1900 — 19611 t.
Der Rückgang in der Zahl der Personenwagen ist auf eine anderweite
"Klassifikation der vorhandenen Wagen zurückzuführen.
*) Die Angaben der Quelle sind durch neuere Angaben für 1899/1900 ver-
vollständigt
86*
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1H16
Die Eisenbahnen in Australien.
Dan günstige Ergebnis» wird in erster Linie darauf zurück geführt,
dass das für 1 Betriebsmeile aufgewendete Anlagekapital bei den west
australischen Bahnen wesentlich geringer ist, als bei den Staatsbahnen
der übrigen australischen Kolonien.
Dasselbe') betrug im Jahre 1899/1900:
für Westaustralien 5 060 £
Neusüdwales 13 687 „
■•
Südaustralien
Neuseeland .
Viktoria . .
(Queensland .
„ Tasmanien (1899)
Die Betriebsergebnisse der 8l/> Meilen (J4 km) langen Pferdebahn
von Roeboume nach Cossack waren nach den vorliegenden Berichten
die folgenden: ^- ^
7 525
7 958 „
12 327 „
6 897 „
8 233 „.
3Ü. Juni
Bahnlänge Meil.
Verwendetes Anlagekapital .... £
(iesamrateinnahme „
Ausgabe n
Verlust n
Verhältnis* von ^ ... V.
Beförderte Personen Anz.
Von der Einnahme entfallen:
auf Personenverkehr £
„ (Güterverkehr „
„ Kaigebühren
1899
8Va
23 352
2 545
3 026
481
118,9
7 275
835
945
765
1900
8'/,
23 352
2 131
2889
758
135/7
5 775
664
854
613
6. Kolonie Tasmanien.1)
Die Länge der im Betrieb befindlichen Staatsbahnen betrug *■
Hl. Dezember 1899 = 437\ , Meilen oder 704 km. Die Spurweite der
tasmanischen Bahnen betrügt 3' 6", mit Ausnahme der Zeehan-Dundw
»i Die Angaben der Quelle »ind durch neuere Angaben für 1699/1900 ver-
vollständigt.
3) Tasinnnian (iuvenunent Railways. Report for 1899.
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Die Eisenbahnen in Australien
1.117
and Nordost- Dundas Trambahu mit 2' Sparweit«. Diese Linien haben
sich als sehr geeignet für die Aufschliessung der mineralreichen Gebirge
der Westküste erwiesen and zeigen lebhaften Verkehr. Eine weitere
Ausdehnung der Schmalspurbahn von Zeehan nach Silver Bell wird beab-
sichtigt
Hauptbetriebsergebnisse der tasmanisehen Staatsbahnen
für 1898 und 1899:
Bahnlänge
Mittlere Betriebslänge ....
Baukosten (der Betriebsstrecken):
überhaupt
MeiU
für 1 Bahnmeile
(tcsammteinnahm^
davon im Personenverkehr
Ausgabe
Ueberschuss
Verhältnis* von - *£g£e . . . .
Verzinsung des Baakapitals . . .
Beförderte Personen
Durchschnittliche Fahrt einer Person
Durchschnittlicher Ertrag:
für 1 Person
„ 1 „ und Meile . . . .
Beförderte Güter
Durchschn. Fahrt einer Gütertonne
Durchschnittlicher Ertrag:
für 1 Gütertonne ....
„ 1 Tonne und Meile . .
Geleistete Zugmeilen (durchschn.)
desgL für 1 Betriebsmeile .
Geleistete Lokomotivmeilen
Durchschnittseinnahme :
für 1 Betriebsmeile . . .
„ 1 Zugmeile
%
Anz.
Meil.
*
t
Meil.
d
Meil.
£
d
3 1. Dezember
1898
437*/4
445»/«
3 585 039
8 189
178 180
88 317
141 179
37 001
79,23
1,03
«17 643
26,54
l,H
235 096
45,98
I
83,24
1,81
761 309
1 709
994 185
400
56.17
1 H99
437*/4
445l/4
3 «04 222
8 233
193 158
73 147
152 798
40 360
79,10
1,11
640 587
24,09
27,40
1,13
312 446
38,88
72,67
1,89
806 089
1 810
l 081 531
434
57,50
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1318
Die Eisenbahnen in Australien.
•
31 Dezember
Betriebsausgaben :
i o n ü
18 9 8
1899
£
. — — — - ~- -
317
343
d
44,50
45,49
Betriebsmittel:
1
Stck.
66
67
Personenwagen (u. Bremswagen)
Güter- und sonstige Wagen . .
•
180
1 069
i
183
1 166
Bei 5 Linien mit zusammen 81% Meilen Länge decken die Ein-
nahmen nicht die Betriebsausgaben. Der Betriebskoöfflzient weist bei
einerSBahn die Höhe, von 330,86 auf, dagegen haben die Westküstenlinien
mit EinschlusB der Trambahnen einen Betriebskoeffflzienten von 72,4* und
eine Verzinsung des Anlagekapitals von 3,34 °/o.
7. Kolonie Neuseeland.1)
Die Länge der^ im Betrieb befindlichen Staatsbahnen2) betrug am
Hl. März 1900 = 2 104 Meilen (3 385 km).
Im Berichtsjahr wurden 2 Linien mit 19V4 Meilen Bahnlänge neo
eröffnet.
Mit 177 Meilen Privatbahnon3>) umfasst das neuseeländische Eisen-
hahnnetz 2 281 Meilen (3 670 km).
Die Spurweite beträgt 3* 6".
~ Hauptbetriebsergebnisse
für
1898 99 und 1899/1900:
Bahnlänge (rund) Meil.
Mittlere Betriebslänge (rund) . . . „
Verwendetes Baukapital4) .... £
desgl. für 1 Bahnmeile ....
31. März
1899
2090
2 O6OV2
16 404 076
7 849
I 900
2104
2 099
16 703 887
7 958
») 1900. New Zealatid Railways Statement By the Minister for Railway»
the Hon. J. G. Ward. (Mit Uebersichtßkarte^ bildlichen Skizzen und Photographien)
3) Ohne die 10 Meilen lange Trambahn Forest— Hill. Am 31. Dezember 16»
betrag die Länge des Staatebahnnetzes ebenfalls 2104 Meilen (8385 km).
Mit der 84 Meilen langen Privatbahn Wellington— Manawatu, für die An-
gaben für 1900 nicht vorliegen.
«) Für die Betriebsstrecken. Einschliesehoh der.Kosten für die Baustret ken
beziffert sich der Bauaufwand für 1898/99 auf 17 190967 £ und für 1899/1900 auf
17 654 272 £
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Die Eisenhahnen in Australien.
1319
V,
f i^Bammteinnahme £
Ausgabe r
Ueberschuss „
i- . Ausgabe
Verhältnis von ....
Verzinsung des Baukapitals . . .
Auf die Betriebsmeile kommen
durchschnittlich:
an Einnahme
„ Ausgabe
„ Ueberschuss
Auf die Zugmeile entfallen:
an Einnahme
„ Ausgabe
„ Ueberschuss
Einnahme aus dem Personenverkehr
„ Güterverkehr. . „
Beförderte Personen1^ Anz.
Güter-) t
Geleistete Zugmeilen Meil.
Zahl der Betriebsmittel:
Lokomotiven Stek.
Personenwagen
-
£
3 1. März
1 899
1 469 665
929 738
539 928
63,26
3,29
712
450
262
89,00
56,22
32,78
541 971
927 694
4 955 553
2 624 059
3 968 708
293
550
!
1900
1 623 891
1 052 358
571 533
^ 64,80
3,42
774
501
273
93,00
60,81
32,69
583 508
1040 383
5 468 284
3 127 874
4 187 893
304
577
Güterwagen
9 792
10 295
Von den beförderten Gütern entfallen :
i
auf Kohlen (ininerals) ....
i
t
1 147 353
1 218 698
„ Getreide ........
n
420 071
764 033
Frachtgut (general merchandise)
478 &51
536 428
Bauholz
•
310 266
. 334 677
* i
97 390
104 621
») Ausserdem sind an Zeitkarten ausgegeben für 1898/99 = 56027 Stück und
für 1899/1900 = 63 335 Stück.
<») Ausserdem an Vieh für 1898/99 = 120 382 t und für 1899/1900 - 123841 t
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1320
Die Eisenbahnen in Australien.
3 1. Marz
An Vieh wurden befördert:
Rinder Stck.
Schaf*« „
Schweine _
189 9
55 878
•2 518 233
34 512
l »00
65 063
2 523 787
36 049
Die Anzahl der im Staat seisenbahndienst Angestellten betrug am
31. März 1900 = 7 236 Personen (gegen 6 413 im Vorjahre).
Die Zahl der verunglückten Personen stellte sich auf 3*21, darunter
2 getödtete und 18 verletzte Keisende,
Wie sich die Betriebskosten der verschiedenen australischen
Kolonialbahnen auf Betriebsmeile und Zugmeile vertheilen, erhellt au*
nachfolgender Zusammenstellung:
Gegenstand
OD
c
>
2 *
•■vi u-
£ 'S
00
C TS
l1
c
E
1898/99 1898/99 1898/99 1898/99 1898/99 1899
Zugmeileu auf die durehsehnittl.
Betriebsmeile .... Anz.
8 267 3 111 2262 2 146 1 899
Betriebskosten :
auf die Betriebsmeile .
„ „ Zugineile . . .
in Pro/., der Hinnahme .
Davon kommen (in Prozent,
der Einnahme):
auf Buhnunterhaltung .
„ Zugkraft und Be-
triebsmittel . . .
„ Verkehrsdienst . .
£
d
549,7*
625,»
46,07 , 42,41
53,7.% -)!l,7ä ;
24,71
14,w
S58,uo 289,*< 450,u
88,-w 32,3% 56,V2
57,14
58,3a
11,77 16,7;«
22,o4
19.03 i
15,17
27,tw
13/w
19,«
14,3*
68,V6
1 !<!0
848...
45.»
7M i "
21,oi 24, 29, n
20.76
16,67
19^4
Digitized by Google
Die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Amerika
in den Jahren 1897/98 nnd 1898/99.
Hau« das Jahr 1897/98 für die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten
von Amerika nach den schlechten Jahren 1893/94 bis 1896/97 ein unge
wohnlich günstiges Ergebuiss geliefert,1) so ist das Jahr 1898/99, wie aus
dem Bericht des Bundesverkehrsaintes-) hervorgeht, ein noch besseres
gewesen. Die Zahl der bankerotten Eisenbahnen hat sicli von 94 auf 71
vermindert, während am Ende des Jahres 1893/94 192 im Konkurse waren.
Die Vergrößerung des Bahnnetzes war seit langer Zeit nicht so bedeu-
tend , wie im Berichtsjahre, in dem 2900 km neu eröffnet worden
sind. Die Zahl der Betriebsmittel ist um 50 000 Stück, die der
Beamten um 54 000 Mann vermehrt worden, obwohl erst im Vorjahre.
51 000 Mann neu eingestellt waren. Das Gesanimtanlagekapital hat
sich um 215 Millionen Dollars vergrössert, von denen 127 Millionen
auf Aktien und 88 Millionen auf Bonds und andere teste Schulden
entfallen. Vornehmlieh sind aber der Verkehr und die Leistungen der
Betriebsmittel sowie die Heineinnahmen gegen das Vorjahr weiter ge-
stiegen. Die Verkehrs zu nah nie beträgt im Personenverkehr 22 Millionen
Personen und 1211 Millionen Person enmeiien, im Güterverkehr 81 Mil-
lionen Tonnen und 9 590 Millionen Tonnenuieilen. Der Uebersehuss be-
läuft sich, nach Zahlung von lll.i Millionen Dollars Dividende u. dergL,
noch auf 53,1 Millionen Dollars, d. i. rund 9 Millionen Dollars mehr als
im Jahre 1897/98. Gegen das Jahr 1895/90, das noch ••inen Fehlbetrag
») Vergl. Archiv 1901 S. 180: Die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von
Amerika in den Jahren 1896/97 und 1897/98.
*) Interstate Commerce Commissiou. Twelfih Annual Report on the Sta-
tistic« of Railways in thc l'nited States for the year ending june 30, 1899. Pre
pared by the Statisticiau to the Couuuis&ion. Washington: Government Printing
Office. 1900.
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1322 Hie Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 u. 1898/99.
von 6 Millionen Dollars aufwies, ersieht sich also eine Besserung: um rund
103 Millionen Dollars.
Die Durchschnittserträge für die Personenmeile und die Gütertonnen
meile sind wiederum gesunken, sie betrugen:
1893/94 1897/98 1898/99
C (' D t H
für die Personenmeile .... 1,9% 1,m73 l,92r>
„ „ Gütertonnenmeile . . . 0,*60 0,753 0,724.
Besonderer Erwähnung werth ist die zufolge des Gesetzes vom
2. März 1893 vorgenommene Ausrüstung der Betriebsmittel mit Zug-
bremsen und Selbstkuppleni. Von der Gesammtzahl der Betriebsmittel
einschliesslich der Güterwagen bleiben nur noch 3/: mit Zugbremsen und
üebersicht der Hauptbetriebser
am 30. Juni
L
Längen
Staatengruppen
Ciesummtlänge
Länge der an daß
Bundesamt be-
richtenden Bahnen
Lnko
überhaupt
» 1
1
Engl. Meilen (rund )
i
;
1898
1899
1898
1899
1898
1899
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7 563
7606
7 749
j
2640
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II ...
21 Ol 1
21 143
20946
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9436
-
III . . .
23 095
183 316
1
23 929
24 052
»
5 386
5 790
-
IV . . .
II 581
11739
11088
II 167
1 690
1643
-
V 21 891
22 142
20 338
20 54O
»
j.
i
2626
2 7»
VI . . 41317
41 932
42413
42 867
7 370
7 115
*
VII . . 10 626
10 749
10 502
10817
1 145
1 281
■■
VIII . . .
23 028
23 550
22 988
23 243
3151
3104
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IX . .
1
11 307
11813
10 773
II 369
j
1217
1282
■
X . .
15 058
15 34H
14065
14616
1666
1767
zusammen 186 396
189 295
184 648
K7 534
■
36 234
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Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 u. 1898/99. 1323
h- mit Selbstkupplern auszurüsten. Von den Güterwagen sind rund 731 000
Stück bereits mit Zugbrenise, 1 067 000 Stück mit Selbstkupplern versehen.
Trotz dieser Sicherheitsmassnahmen waren die Eisenbahnunfalle im Jahre
1898/99 zahlreicher als In den letzten Jahren. Das Bundesverkehrsamt
erklärt diese Thatsache damit, dass die Unfallgefahr sich mit der Ver-
mehrung des Personals und der Steigerung des Verkehrs vergrößert.
Das nähere ergiebt sich aus den nachfolgenden Zusammenstellungen,
die denen der früheren Jahre entsprechen. Neu hinzugekommen ist eine
Statistik der Güterbewegung.
Die Karte der Staatengruppen, in die das Bahnnetz für statistische
Zwecke gegliedert ist, befindet sich bereits auf S. 181 des laufenden
Jahrgangs des Archivs.
Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Amerika
1893 und 1899.
Betriebsmittel
_ -
m o t i v e n Wagen
für 100 Meilen überhaupt
Stückzahl
1898 1899 1898 1899
für 100 Meilen
1898 1899
Staatengruppen
!
83 33
45 45
23 24
16 ir>
13 13
17 17
11 12
14 13
u n
12 12
66 546 53 619
398297 404909
245 395 266 460
57 996 57 204
86 275 9UH64
273 413 282 01G
36006 42245
101755 103 862
32237 34272
39 257 41465
744 692
1 902 1 918
1 026 1 103
528 512
419 442
645 658
343 890
1 443 447
299 302
279 284
Gruppe I
II
• m
IV
v
vi
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20 20
i
•
1326174
1 375 916
718 734
1-
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1324 Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 u. 189S 9H
Staatengruppeu
Beamte
überhaupt für 100 Meilen
A n z a h 1
1698
1890
1899
1899
Mi llionen
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II
III
IV
V
VI
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VIII
IX
X
zusammen
63 161
222025
133 127
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73 968
168 751
24 858
70 785
35 951
40 408
64 378
232 336
139 870
40 815
79 386
186 719
29 325
72012
41 502
42 579
830
1060
557
375
364
398
237
308
334
287
832
1 100
581
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386
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309
365
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Staatengruppen
i
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Beförderte
Personen
Personen
Gefahrene Personenmeilen
Ii
überhaupt i auf 1 MeiJe
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Millionen (rund)
1899
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Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 u. 1898/99. 1526
Anlagekapital
1 1 033,s
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60 343 60566 i lusammen
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verkehr
Peraoneniug-
m eilen
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■
Staatengruppea
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Anzahl
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1898
1899
1898
1899
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uigmze
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1326 X>ie Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 u. 1898/99
Staaten^ruppen
Güter
Beförderte
Tonnen
Gefahrene Tonnenmeilen
überhaupt
1898
Millionen (rund)
1699 I 1898
Gruppe I
II
III
IV
V
VI
VII
VIII
IX
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zusammen
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Betriebseinnahmen
Staatengruppen
überhaupt
■
für 1 Meile
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Dollars
j 1898 1899
1898 1899
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1898
Gruppe I
II
III
IV
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VII
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50,1
817,9
») Ueber die Bedt-utuuR dieM-r Zuhl ver«l S. 1341 Und 1844.
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Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 u. 1898/99. 1327
—
v e r k e Ii r
Güterzugmellen
Tonnen
in einem Zuge
Fahrt
einer Tonne
Millionen (rund)
1898 ; 1899 |,
Anzahl (rund)
1838 1899
Meilen (rund)
1898
1899
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1H28 Hie Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 n. 1896/99.
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Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 u. 1898/99. 1329
einnahmen
für 1 Meile
Dollars
Gesammt ausgäbe ii
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ii
überhaupt
Mill.Dollars(rund)
für 1 Meile
1898
1899
1898
1899
Dollars
1898 1899
Staatengruppen
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Gruppe
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167,«;-<
181, tu«
287,» i
Angaben fehlen
-
-
-
Gruppe I
II
III
IV
V
VI
VII
VIII
IX
X
-
1
173,m 179,o3i 145, m I50.43«
ArchiT far Ei*enhnhnwe«en
zusammen
87
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1330 Die Eiseubahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 ix. 1H98 99.
Seit dem Jahre 1880 hat sich das Eisenbahnnetz der Vereinigten
Staaten wie folgt entwickelt:
80. Juni
1880 .
1885 .
1890 .
1895 .
1896 .
1897 .
1898 .
1899 .
Bahnlänge
87 724 Meilen
125 183
163 597
180 657
182 777
184 429
186 396
189 295
Am 30. Juni 1899 hatten die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten
einen Umfang von rund 189 295 Meilen, am 30. Juni 1898 rund 186 39»)
Meilen. Der Zuwachs betrug also 2 899 Meilen, gegen das Vorjahr 93J
Meilen mehr; seit dem Jahr 1893 war er nicht mehr so gross. Die Zahl
der Eisenbahngesellschatten, von denen das Eisenbahnnetz im Geschäfts
jähre 1898/99 betrieben wurde, betrug 2 049, davon waren aber nur 84 M
(1897/98: 836) selbständig. Im Jahre 1898/99 sind durch Aufgabe ein
zelner Strecken. Verschmelzungen mit anderen Bahnen, Reorganisationen
und dergleichen insgesammt 142 Bahnen mit einem Umfange von 6 783
Meilen betroffen. Die Anzahl der Gesellschaften, deren Umfang über
1000 Meilen betrug, belief sich 1898 99 auf 44 mit insgesammt 109 40f»
Meilen (57,«9°/0 des Gesammtnetzcs). 1897/98 auf die gleiche Zahl mit
103 572 Meilen (5ß.Wi °/o des Gcsammtnetzes). Am 30. Juni 1899 entfielen
auf 100 Quadratmeilen 6.37 Meilen und auf 10 000 Einwohner 25.r 6 Meilen
Eisenbahnen.')
Von der Bahnlänge von rund 187 534 Meilen, über die der Jahrw
berieht für 1898/99 ausführliehe Mittheilungen enthält, waren
11 547 Meilen zweigleisig (gegen 11 293 im Vorjahre),
1 047 .. dreigleisig > „ 1 010 .. k
790
viergleisig <
:94
Die Anzahl der Betriebsmittel und ihre Vertheilung auf Personen
und Güterverkehr ergabt sieh aus nachstehender Uebersicht:
> Kur 29700H0 Quadratmeilen Landflache, (ohne Alaska) und 74 0M571 Kta-
wohner
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Die Elsenbahnen der Verein Staaten von Amerika in 1807/98 u. 1898/99. 13S1
80. Juni 1898
an Tun ! 1QQQ
ou. uuni joiw
Es kommen:
auf
Personen- 1 Güter-
Dienst
1-- - - —
auf
Personen- \ Güter-
Dienst
S t U c k i a h 1
Lokomotiven: »)
überhaupt
für 100 Meilen
Wagen:2)
überhaupt
für 100 Meilen
darunter Expressverkehr .
9956
6
33 595
18
20627
U
1248826
676
44 653
9 894
6
33 850
18
20 728
11
1 295610
691
45117
Die Leistungen der Betriebsmittel
betrugen:
Es kommen:
Auf 1 Personenzuglokomotive:
beförderte Personen Anz.
geleistete Personenmeilen
auf 1 Güterzuglokoraotive:
beförderte Tonnen
geleistete Tonnenmeilen
auf 1 Million Personen:
an Personenwagen ...... Stck.
auf 1 Million GUtertonnen:
an Güterwagen
1697/98
1898/99
50 328
1 343 906
42 614
5 530 498
67
1 421
52 878
1 474 765
46 303
5 966 193
66
1 350
—
l) Ohne Rangir- und sonstigen Dienst. Die Gexammtzahl der Lokomotiven
(Personen-, Güter-, Rang i -, sonnige und gepachtete Lokomotiven) betrug am
30. Juni 1899, wie oben (S. 1322) angegeben, 36 703 Stück (gegen 36 234 im Vorjahre).
*) Ohne Privatwagen, Die Gesammtzahl der Wagen (für Personen-, Güter-,
Bahn*, Expressdienst und Pachtwagen) betrug am 30.' Juni 1899, wie oben (S. 1323)
angegeben, 1376916 Stuck (gegen 1326174 im Vorjahre).
87*
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1332 Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 u. Itt98,99
Aus vorstehenden Angaben geht hervor, dass die Gesammtzahl der
Lokomotiven gegen das Vorjahr um 469, die der Wagen um 49 742 Stück
vormehrt ist, dass aber auch die Leistungen der Betriebsmittel wiederum
gestiegen sind. Das Mehr beträgt bei einer Personenzuglokomotive an
beförderten Personen 2 550. an geleisteten Personeunieilen 130 8^9, bei
einer (iüterzuglokomotive an betörderten Tonnen 3 089. an geleisteten
Tonnenmeilen 435 695. Das Bundesverkehrsamt macht in seinem Jahre?
bericht besonders darauf aufmerksam, dass die Ausrüstung der Eisen
bahnen mit Wagen im Jahre 1898/99 die der vorhergehenden Jahre bi>
zum Jahre 1893/94 übertrifft; in letzterem kamen auf 100 Meilen insp
sammt 728 Wagen, im Jahre 1898/99 dagegen 734. Es wird zugleich
darauf hingewiesen, dass vermehrter Verkehr zu vermehrter Sparsamkeit
in der Ausnutzung der Betriebsmittel führt.
Die Auflistung der Betriebsmittel mit Bremsen und Selbstkupplem
erhellt aus nachstehender Uebersicht:
Ks hatten am 30. Juni
Zugbremsen
Selbstkupp I «• r
<
161)7/98
1898/99
1897 98
189C.99
33 476 '
l
34 628 12 761
17 714
darunter:
Personenzuglokomotiven . . .
9 845
9 798 5 105
612>
Güter/uglokomottveu ....
19 414
19 920
6229
9300
607 786
773 446
1
896813
1 1200»
darunter:
i
|
33 149
i
33 393 !
32697
32891
Güterwagen , 567 409
730670
851633
l 067 SS-
i
24 605
22477
34 301
31 63U
Die Westinghousebremse und die Janneykupplung waren vorzugs-
weise im Gebrauch.
Von der Gesammtzahl der vorhandenen Betriebsmittel ( Lokomotive
und Wagen) von 1412Ü19 sind Ende 1898/99 im ganzen 808074 mit
Zugbremsen und 1 137 719 mit Selbstkupplem ausgerüstet. Es bleiben
mithin noch rund 3 7 mit Zugbremsen und über l/7 mit Selbstkupplem
auszurüsten.
Die auf den Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Amerika in
den letzten beiden Jahren vorgekommenen Unfälle sind nachstehend zu
sarninengestellt :
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Die Eisenbahnen der Vorein. Staaten von Amerika in 1897/98 «. 1898/99. 1833
1897/98
1898/99
Es wurden
getödtet vorletzt getödtet verletzt
Bahnbedienstete . . . .
Reiseide
Sonst ge Personen . . .
Anzahl
-
1958
221
4 680
31 761
2945
6176
2210
289
4 674
34923
3 442
6255
zusammen .
Anzahl
(i 859
40882
7 123
44 (WO
War schon im Jahre 1897/98 die Zahl der getödt<«ten und verletzten
Personen gross, so hat sie im Jahre 1898/99 eine weitere Steigerung —
um 264 Tödtungcn und 3 738 Verletzungen — erfahren. Diese Steigerung
ist im Vergleich zur Vermehrung der Zahl der Bediensteten und des
Verkehrs gegen das Vorjahr nicht nur eine absolute, sondern auch eine
relative. Während die Zahl der Bediensteten um 4.48 °/n vermehrt worden
ist, beträgt bei diesen die Steigerung in der Zahl der Trtdtungen 12.S7%,
in der Zahl der Verletzungen 9,95 "/q. Während der Personenverkehr um
9,05% gestiegen ist, beläuft sich bei den Reisenden die Vermehrung der
Tödtungen auf 8,14%, die der Verletzungen auf 16^7"/,,. Da« Bundes-
verkehrsamt kommt zu der Auffassung, ohne sie verallgemeinern zu wollen,
dass die Unfallgefahr sich vergrössert, je mehr die Zahl der Beamten und
der Verkehr steigen. In den Jahren 1893 '94 bis 1896797, in der Zeit
schwachen Verkehrs, war die Zahl der Unfälle gering, aber mit der
Wiederbelebung des Verkehrs, die die Wiedereinstellung aller Betriebs-
mittel in den Betrieb und die Vermehrung des Personals bedingte, scheint
die Unfallgefahr gestiegen zu sein.
■
Es kommen im Jahn- 1898/99:
bei den Bahnbediensteten:
auf 420 (1897/98: 447) eine Todtung und auf 27 (1897/98: 28)
eine Verletzung:
bei den Reisenden:
eine Tödtung auf 2 189 023 0897/98: 2 267 270) Reisende und
auf rund 61,1 (1897/98: 60/») Millionen Personenmeilen;
eine Verletzung auf 151 998 (1897/98: 170 141) Reisende und
auf rund 4,2 (1897/98: 4,5) Millionen Personenmeilen.
Vertheilt man die im Jahre 1898/99 verunglückten Personen auf die
verschiedenen Arten der Unfälle, so ergiebt sich folgendes:
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1334 D»« Eisenbahnen der Verein- Staaten von Amerika in 1897,98 u. 1898/99.
Art d«-r Unfälle
Bahn-
bedienstete
" — —
ge- ver-
tatet letzt
Reisende
sonstige
Personen
ge-
tödtet letzt
beim Wagenkuppeln
beim Fallen aus Zügen und von
Lokomotiven
durch Anntossen an Baulichkeiten
oberhalb der Bahn .
durch Zusammenstösse
durch Entgleisungen . .
durch sonstige Zugunfttlle
bei Uebergängen ....
in Stationen
durch sonstige Ursachen
•jfit)
469
6765
3970
45 426
187 1 368
147 785
45 678
19 38
83 2139
966 18864
61
21
l
37
117
i
- 1
816
742
118
17
580
1 170
31
I
zusammen ....
davon Fahrpersonal
2210 84 923
1166 16663
!
239 3 442
111
97
41
1070
587
3 697 I 4849
19
672
4 074 6256
Die Zahl der Beamten der amerikanischen Bahnen stellt sich wie folgt:
am 30. Juni 1898 = 874 558 oder 474 auf 100 Meilen,
„ 30. „ 1899 = 928 924 r
Nach der Art der Beschäftigung ent-
fallen auf 100 Meilen:
auf die allgemeine Verwaltung
Bahn Verwaltung . . .
495 „ 100
1897/96
1898/99
Werkstftttenverwaltung
„ .. Transportverwaltung .
ohne nähen? Angabe ....
zusammen wie oben
Die gezahlte Besoldung betrug . . Doli,
d. i. von der Betriebsausgabe . %
Beamte
18 18
»
142 ! 163.
93 96
i
216 223
ö 5
495 055 618
522 967 896
60,0)
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Dil« Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 u. 1898/99. 1335
T>ie tägliche Besoldung betrug im
Durchschnitt:
für Direktoren Doli.
„ andere Oberbearate .... -m
Bureaubearate „
Stationsvorsteher n
., andere Stationsbeamte . . .
Lokomotivführer
Heizer ,
Zugführer „
andere Zugbeamte .... „
Vorarbeiter ,
Streckenarbeiter
Weichensteller „
1897/96
1898/99
9.73
10,03
5,21
5,is
2,2f>
2,20
1,73
1,74
1,61
1,60
3,72
3,72
2,09
2,10
3,13
3,13
1,95
1,94
1,69
1,6«
1,16
1,18
1J4
1,77
Di»- Zahl der am Ende des Jahres 1898/91» vorhandenen Eisenbahn
bediensteteu ist grösser als in irgend einem Jahre vorher. Sie überstieg
die des Vorjahres um 54 366 und die des Jahres 1896/97 um 105 448 Köpfe.
Die ZahTder auf 100 Meilen entfallenden Beamten (495) ist dessenungeachtet
geringer als die des Jahres 1892/93 (515), woraus entnommen werden
kann, dass die durch den Verkehrsrtickgang der Jahre 1893/94 bis 1896/97
nothwendig gewordene Sparsamkeit in der Verwaltung zu einem dauernden
Vortheil für die Eisenbahnen geführt hat. Die durchschnittliche tagliche
Besoldung ist gegen das Vorjahr bei den einzelnen Beamtenklassen mit
Ausnahme der Direktoren, deren Bezüge erhöht sind, ziemlich unverändert
geblieben; sie ist, wie im Jahresbericht des Jahres 1897/98 ausgeführt
war. etwa wieder dieselbe, wie vor der Zeit des Verkehrsrückganges.
Das Gesammtan lagekapital der Eisenbahnen der Vereinigten Staaten
stallte sich
►
i
mim
1896/99
Doli.
10818 554 031
1 1 033 954 898
•i
60 343
60 556
Vom Anlagekapital entfielen:
l»
i
•
' 5 388 268 321
5 515 011 726
•
49,81
19,98
auf Bonds und andere feste Schul-
i
den verschiedener Art . .
Doli.
5 430 285 710
5 518 943 172
%
50,19
50,02
Digitized by Google
J-JHU Die Kiaenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 u 1898,99.
Hieniach hat sicli das Gcsammtanlagckapital im Jahre 1898/99 g*'grii
das Jahr 1897/98 um 215 400 867 Dollars vermehrt. Davon entfallen auf
Aktien 126 743 415 Dollars, auf Bonds und andere feste Schulden ver-
schiedener Art 88 657 462 Dollars. Letzterer Betrag ergrieht sich nach
der verschiedenen Art der festen Schulden wie folgt.
Es haben sich gegen das Jahr 1897/98 vermehrt:
die Mortgagebonds um 90 291 744 Doli.
Equipment Trust Obligati« ms1 ) „ 1 707 237 „
91 »98 981 Doli.
dagegen vermindert:
die verschiedenen Obligationen . um 1 195 584 Doli.
„ Incomebonds^ 2 145 935 „
3 341 519 Doli
bleiben wie oben 88 657 462 Doli.
1897/98 1898,99
Von den Aktien lieferten: =— — r -.-
gar keine Erträge Doli. 3 570 155 23«) 3 275 509 181
das sind Prozent des Aktien-
kapitals » „ 66/2C, 59,3'»
i
Die Summe der Bonds, d. h. der Mortgagebonds. die keine Zinsen
zahlten, belief sich
1897/98 auf 526 124 188 Doli. - 11,34°/,, der Bonds.
1898/99 „ 374 460 358 :■ 7.9L> ,. .. ,
während von den Incomebonds
1897/98: 180 161 560 Doli. = 68.71 % der Incomebonds,
1898/99: 127 527 985 „ ^49,04 „ „
gänzlich ertraglos blieben.
Wie sich die Erträge der Eisenbahnen im einzelnen und in den ver-
schiedenen Gruppen darstellen, ergeben die nebenstehenden Uebersichten
Während im Jahn- 1896/97 auf 29,90%, 1897/98 auf 33,74 % des
Aktienkapitals Dividenden gezahlt werden konnten, beträgt im Jahr»*
1898/99 der Prozentsatz des dividendenzahlenden Aktienkapitals 40,61 'V«»
Die Eisenbahnen der westlichen Staaten (Gruppe IX und X) liefern wi»»
früher die geringsten Erträge (in Gruppe IX waren 91,24 %, in Gruppe X
82/44% des Aktienkapitals gänzlich ertraglos), während von den Eisenbahnen
Vergl. Archiv 1894 S. ir>.
Digitized by Google,
Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/H8 u. 189h *»9. J337
Ks erzielten:
keine Dividende
zwischen
1
2 %
••
2-
*•
3
4
••
4-
5
»•
5—
0 ..
ti —
T
7— 8
8— 9
9— 10
10% und darüber . .
zusammen
Vom dividendeuloseu Aktienkapital
entfielen:
auf Gruppe I
II
III
IV
v
VI . .
.. vn
„ vni
ix
X
überhaupt (wie oben):
1897/98 1898/99
in Prozenten des Anlagekapitals
66,%
2,65
2,19
1,79
7,15
7,60
3,69
4,54
0,18
1,63
100,00
20,98
54,05
72,67
74,09
76,22
47/>l
62,48
82,02
93,17
88,79
6«,2r,
59,39
5.<;9
2,34
7.81
7.41
4,21
5,18
2,51
0,11
1,44
100,00
19,75
53,22
68*9
72,38
62,45
38,64
38,09
71,69
91,24
82,21
59,39
der Gruppe 1 (Neuenglaiidataaten) nur 19,76% des Aktienkapitals keine
Dividende zahlen konnten, andererseits aber an Dividende erzielt haben:
zwischen ♦> und 7% 16,48% des Aktienkapitals 0897/98 16,41 %
7 ., 8 8,96 „ „ .1897/98 9,19 „ )
8 „ 9 30,43 „ „ „ i 1 897/98 30,04 „
9 .. 10 .. 1,12 „ „ „ (1897/98 0,83
über 10% 4.66 .. „ „ ^ 1897/98 4,75 .. '.
1338 Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 u. lHtev»
Ein Gesammtbild der finanziellen Entwicklung der Eisenbahnen der
Vereinigten Staaten in den Jahren 1897/98 und 1898/99 bietet die nach
stehende Uebersicht (in runden Zahlen):
30. Juni 1898
30. Juni 1899
: ' - - - 1
184 648 Meilen
187 634 Meilen
[
überhaupt
für 1 Meile
l
überhaupt
für 1 Melk
1
Mill. Doli.
Dollarn
Mill. Doli.
Dollar»
Betriebseinnahmen ...
1247,3
«755
i
1 313,6
7 005
1
Betriebsausgaben . . . .
818,u
4430
856,9
4 570
429,*
2 325
"I
456,;
2435
Dazu sonstige Einnahmen .
138^
749
1
148,7
793
Geeamm tortrag
507,»
3 074
3
606,4
»2»
davon gehen ab ... .
427,3
2314
44X.J
2353
Mithin Reinertrag ....
140,3
760
•
•
164.x
n75
davon Dividenden u. dgl.
96,a
111,1
592
-
;
bleiben . . .
+ 44,i
+ 239
-
1
+ 63.1
+ 283
I
Der im Jahre 1897/98 erzielte Ueberschuss von 44,1 Millionen Dollars
ist hiernach im Berichtsjahre noch um 9 Millionen Dollare überschritteo
worden; auf die Meile beträgt der Ueberschuss im Jahre 1898 99 2fio
Dollars, d. i. gegen das Vorjahr 44 Dollars mehr.
Die Betriebseinnahmen vertheilen sich, wie tolgt, auf die einzelnen
Verkehrszweige:
Es kamen:
auf Personengeld
„ die Post
h Eilgut
sonstige Einnahmen im Per-
sonenverkehr
3 0. Juni
1898 1899
21,41
1 • 2.77
3,08
Ii
■
•i
0,5*
22,lö
2,74
2.04
(V-
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Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/93 u. 1*98/99. 1339
auf Prachteinnahme %
„ sonstige Einnahmen im Fracht
verkehr „
sonstige Betriebseinnahmen
Verschiedenes
zusammen °/„
3 a Juni
1 Q Q kJ
i nun
l o 57 V
70,28
69,5f»
0,38
0,8?»
2,4!»
2,59
0,01
0,01
: -^-U
100,00
100.'*»
Der von der Bundesregierung für die Beförderung der Post im Jahre
1898/99 gezahlte Betrag (2,74% der Betriebseinnahme) belief sich auf
36 999 011 Dollars (1897 98 2,77 % - 34 608 352 Dollars).
Von den gesammten Betriebskosten entfielen (in Prozenten):
auf Bahnunterhaltung °/„
Werkstättenverwaltung . .
Stations- und Zugdienst
„ Allgemeinkosten
., sonstige nicht klassiflzirte Aus-
gaben
zusammen %
1897,98
21,1!»
17,-13
r>o>i
4,4 Ii
0,11
1898/99
21, oft
4,51
0,0!»
1 «30,00
100/0
Nachstehende Durchschnittserträge ergaben sich:
a) im ganzen:
für 1 Person Cts.
„ 1 Gütertonne „
„ 1 Betriebsmeile:
an Personengeldeinnahme Doli.
- Prachteinnahme . . . m
1897.98
03,237
100.943
1 812,69
4 773,46
1898/99
:">5,8I6
97.131
1 927,94
4 895,Oi»
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1840 Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1*97/96 u. 1*98/!*
b) in den einzelnen Gruppen:
DurchschnittsertrHg für Auf eine Betriebsmeile komt--
^' Personengeld- ! Fracht-
einnahme einnahm«
1 Person
1 Gütertonne
1897/98
1898/99
1897/98
1 _
1898/99
1897/98
* 1
1898/99
i 1897/98
1 18$*^
•
•
C e
n t i
-.
l) o l
1 a r 6
Gruppe
I .
32,05:»
32,127
i
96,717
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55,sm i 100,^ 97.131 1*12^ 1 927,^4 4.773,46 4*\
In den beiden folgenden Tabellen sind zur Veranschaiüichung d«.r
Eisenbahn Verhältnisse der Vereinigten Staaten einige der wichtiger*"
Zahlen aus den Jahren 1897/08 und 1 898/99 zusammengestellt:
Verkehr
3 0. Juni
i' . -
18 9 8 1 H99
beförderte Personen ....... Anzahl
geleistete Personenmeilen
desgl. auf 1 Meile „
Personenzugmeilen .
beförderte Güterton neu
geleistete Tonnenmeilen
desgl. auf 1 Meile
Oütereugmeilen
501066 6SJ
LI 379 930 004.
72462
341 526 7m
829006 3ü
114 077 576 305
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503 7Jiü25b
-
523 176 50
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Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/98 u. 1898/9». 134 (
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9rt731
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+
4-
4025540
Dollars
+
125 235 MÖ
+
66284497 '
-
+
59.282 336.
+
22283224
n
+
13 112269.
+
10511204 '
—
+
6544S512
+
38.925223
+
50199040
+
8.986320.
Betriebslänge
Betriebsmittel
Beamte u. s. w
beförderte Personen ....
geleistete Personenmeilen
Personenmeilen auf l Me.il,- .
Personenzugmeilen ....
beförderte Gütertonnen . .
geleistete Tomunmeilen
Tonnentneilfti auf 1 Meile
(tütereugmcilen
Betriebseinnahme
Heineinnahme
sonstige Einnahmen ...
Betriebsausgaben . .
reber8chuss oder Fehlbetrag
Die Betriebsausgaben betrugen in Prozenten der Betriebseinnahmen:
65.E8°/n im Jahre 1897/98 |
gegenüber 65,24 „ „ 1898/9? \ ^ S' ^
In den vorhergehenden Jahren war dieser Prozentsatz höher, und
zwar stieg er vom Jahre 1889/90 bis zum Jahre 1893/94 von 65.SO % bis
zu 68,14 %, während er von da ab gefallen ist.
Von den 94 Bahnen, die am ML Juni 1898 sich im Konkurs befanden;
ist bei äfi das Konkursverfahren beendigt, während Ifi Bahnen neu in
Konkurs verfielen, sodass am ML Juni 1899 die Zahl der in Konkurs be-
findlichen Eisenbahnen II betrug. Ihre Gesammtlänge war 9 853.13 Meilen,
ihr Anlagekapital belief sich ausschliesslich der laufenden Schulden auf
522 Millionen Dollars, d. L 2 891.32 Meilen und 6D Millionen Dollars weniger
als im Jahre 1897/98. Am ML Juni 1894 waren hingegen 192 Bahnen
mit 4Q 818,81 Meilen im Konkurse.
Endlich sei noch die zum ersten Male veröffentlichte Statistik der
Güterbewegung wiedergegeben; sie umfasst, da einige Bahnen über die
Art der beförderten Güter keine Angaben gemacht haben, von den 959>
Millionen Tonnen2) des gesammten Güterverkehrs nur 881,5 Millionen oder
86,63 %, immerhin also genug, um ein zutreffendes Bild von der Verthel-
lung der Gesammtbewegung zu liefern. Die Ziffern sind diese:
*) -f» bedeutet Zunahme, — Abnahme gegen das Vorjahr.
*) Vgl. s. im
1342 Die Kiäenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/9-i u. 1896/99
Bezeichnung des Gutes
Güter,
die auf den
Stationen der
berichtenden
Bahn
aufgegeben
sind
Tonnen
Güter,
die von an-
schliessenden
Bahnen oder
anderen Ver-
kehrsmitteln
übernommen
worden sind
Tonnen
zusauimm
Tonnen
Erzeugnisse des Ackerbaues.
Getreide
Mehl
Andere Mühlenerzeugnisse . . .
Heu
Tabak
Baumwolle
Früchte und Gemüse
Andere Erzeugnisse des Ackerbaues
Thierische Erzeugnisse.
Lebendes Vieh
Zugerichtetes Fleisih. ....
Andere KrsseujrniHM«* zum Verpacken
Geflügel, Wild und Fisi h ....
W.d.e
Häute und Leder
Andere thierische Erzeugnisse . .
Erzeugnisse des Bergbaues.
Anthmzit
Bituminöse Kohle .
Koks
Erze
Stein, Sand u. dergl
Andere Erzeugnisse de« Bergbaues
Erzeugnisse der Waldwirth9Chaft.
Holz
Andere Erzeugnisse
Manufakturwaaren.
Petroleum und andere Oele . . .
Zucker
SchiffsbedürfnUsc . . . .
Eisen
Eisen- und Stahlschienen ....
Andere Gusswaaren und Maschinen
Bleche , • • •
Zement, Mauersteine und Kalk . .
Aekergeiathe
Wagen, Werkzeuge und dergl. . .
Weine, Liköre und Biere ....
Haushaltswaaren und Möbel . . .
Andere Manufakturwaaren . . .
Kaufmannsgüter . . . .
Verschiedene Güter. . .
zusammen .
27 047 199
32004 054
59051 25i>
5 458 1 15
9 1 40 869
145* 8984
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5069221
8275 13£
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1 214 151
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3 970 3J1
7_ 076 1 18
4 582 573
2053223
Ii 0115 ü£
2 446 741
1 532 078
3 ''78 810
7 856510
7 3^] 6Ül
15 250 177
1 414 518
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1 931 615
3 111 71(i
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1 040 10s
1 728 807
1084 574
1 034 5T»
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50 590029
41 303 873
91 893 902
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22 697 210
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22 730 912
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34 577 441
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IIb! 391
5238 501
83 505631
2.> 802 203 |
62308 334
14 616810
30O4255
18281071
4 062686
i
i
1343 783
8406369
1 295 L41
2243 668. ,
4 038812
589 75t)
539 6.56
1 129**
11 703 773
10 304 148
22007 921
3 043 188
2606 443
5649631
G 2 19 Sil
6403 800
12643207
7 045 993
1716226
14 762219
10288 903
0 347 3Ni
166362)2
1 020 987
922253
1 949240
1 040 816
1 040648 |
2087464
2 023 ÜÜ5
14113342
3 517148
1 038 972
180 341
1819313
9 509 438
10662201 ,
20171639
19 Mi 735
18430891
3B 275 626
23192155
17 518121
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40715346
441 h*l 623
389599 532
831481155
Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897/9fc u. 1898/99. 1343
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1344 Die Eisenbahnen der Verein. Staaten von Amerika in 1897,98 u. 1*9*99
Die Gesammtmenge der von den berichtenden Bahnen selbst ange
nommencn, ihnen nicht von Anschlussbahnen zur Weiterbeförderung aber
gebenen Güter schätzt das Bundesverkehrsamt auf öl 0 079 200 Tonnen,
und nur diese Ziffer darf, wie das Amt selbst hervorhebt-, einer Beurtbei-
lung d«r Güterverkehrsleistung der Eisenbahnen der Vereinigten Staates
und einem Vergleich mit den Eisenbahnen anderer Gebiete zu Grunde
gelegt werden; in der früher gegebenen Zahl über die gesummte He
förderungsmenge — 959,R Millionen Tonnen1) — sind alle die Güter
doppelt und noch öfter gezählt worden, die auf ihrem Wege vom Ur-
sprungsort zum endgültigen Bestimmungsplatz mehrere Eisenbahnsysteme
berührt haben. Nur wenig über die Hälfte der bisher stets angenommenen
Zahl kann also als thatsächlieh zur Beförderung gelangte Gütermenge
bezeichnet werden — eine Einschränkung, die von denen nicht übersehen
werden sollte, die trotz aller sonstigen Unterschiede die amerikanischen
l^eistungen mit denen der deutschen Eisenbahnen in Vergleich setzen.
») Vergl. S. 1326.
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Kleinere Mittheilungen.
Die egyptischen Staatseisenbahnen im Jahre 1900.') Die Ge-
sammtgleislänge der egyptischen Staatseisenbahnen betrug nach dem
Jahresbericht für 1000 am Ende des Jahres 2 245 km. Die Länge der
Betriebsstrecken belief sich im Jahre IHM» auf 1 830. 1808 auf 1 055 und
tOOO auf 1 956 km, davon waren Ende 1000 200 km zweigleisig. Die
durchschnittliche Entfernung zwischen je zwei Stationen beträgt 8 km.
An Betriebsmitteln waren am Ende des Berichtsjahres vorhanden:
3,85 Lokomotiven, 070 Personen- und 0 084 Gepäck- und Güterwagen,
davon sind HO Lokomotiven und 200 Wagen mit selbstthätiger Bremse
versehen. Die Diensttauglichkeit des Materials wird mit 30 Jahren ange-
nommen, danach beträgt der jährliche Bedarf 12 Lokomotiven und 200
Wagen.
Dem bestehenden Wagcnmangel, der sich besonders während der
Zeit der Ernten stark fühlbar machte und den Handelsverkehr hemmend
beeinflusste, wurde durch dem Bezug von 300 amerikanischen Stall I-Lowries
von je 30 t Tragkraft theilweise abgeholfen. Eür die schmalspurige Strecke
Luxor— Assnan »220 km), die nicht auf einen so bedeutenden Verkehr ein
gerichtet war. wie er sich infolge des Rcservoirhaues in Assnan und der
Eröffnung des Sudan entwickelt hat. wurden gleichfalls 70 amerikanische
Wagen von je 20 t Tragfähigkeit angeschafft. Auf dieser Streek«- waren
Ende 1000 17 Lokomotiven und insgesammt 374 Wagen vorhanden.
Tin Berichtsjahre wurden gefahren 5 117.185 Personenzügen und
4 000 280 Gütcrzugkm. zusammen 0 753 07 1 Zugkm. Der Personen-, Ge-
päck-und Eilgutverkehr hat gegen das Vorjahr zugenommen, der Fracht
gntverkehr dagegen abgenommen.
l) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen »891 S. 1128 fi".
Archir für Eitenbahnweften. 1901. us
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134« Kleinere Mittheilungen
1890 190».
Es betrug:
die Zahl der beförderten Reisenden Anz. 11 284 284 12 428 WO
die Einnahme au* dem Personen-
verkehr £EJ) 021 532 722 «Ol
die Einnahme aus dem Gepäck- und
Eilgutverkehr „ «71 747 785 4:«
die Einnahme aus dem Fraehtgut-
verkehr 1412 502 1 850 32«
das beförderte Frachtgut . . . . t 3 055 897 2 950 022
An der Abnahme des Güterverkehrs sind folgende Waarengattungen
vorzugsweise betheiligt: Baumwolle, Baumwollsamen, Getreide und ändert
Feldfrüchte (Linsen, Bohnen, Zwiebeln). Der Ausfall an Einnahme aito
dem Frachtgutverkehr ist somit in der Hauptsache auf das infolge unzu
reichender Nilschwelle 1899/1000 erzielte geringere Eruteergebuiss zurück
zuführen.
Die Betriebseinnahme betrag:
im ganzen 2 158 877 £E.
auf ein Betriebskni .... 1 104 „
„ „ Zugkm 221 Milliemes ') = rund 4. '•>.*»
Die Betriebsansgahe betrag:
im ganzen 07 1 405 £ E.
auf ein Betriebskni .... 407 „
„ „ Zugkin 100 Milliemes - rund 2,«».«.
Die Reineinnahme des Jahres 1000 betrag hiernach:
im ganzen I 187 382 £E.
auf ein Betriebskni .... 007 „
„ Zugkm 121 Milliemes.
Im Jahre 1800 betrag die Reineinnahme 1 101 030 £E.
Von Betriebsunfällen erwähnt der Jahresbericht auf der Hauptstrecke
eine Entgleisung infolge falscher Weichenstelluug, wobei 4 Wagen dritter
Klasse umstürzten, aber nur ein Reisender verletzt wurde, und eine Zer
reissung des Bahnkörpern in Ober-Egypten durch Hochwasser. Die Be
triebsunterbrechung dauerte 20 Tage. Auf der Schmalspurstrecke Luxor—
Assuan kamen zwei Unfälle infolge Achsenbruchs vor, von denen einer
einen bedeutenden Materialschaden verursachte.
i) £E, 1 ägyptische» Pfund = etwa 20,*) M.
1 . Millii.n, = «.
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Kleinere Mittheilungen
1347
Die Eisenbahnen in Algier und Tonis am 31. Dezember 1899.*)
1. Algier.
Am 31. Dezember 1899 waren (wie im Vorjahr) im Betrieb:
I. Eisenbahnen für den öffentlichen Verkehr:
h) die der Paris-Lyon-Mittelmeer-Eisenbahngesellschaft
gehörenden Linien
513 km
887
V
<:) Westalgerische r
368
'■
d) Böne - Guelma - Eisenbahn und Abzweigungen auf
436
-
Französisch-algerische Eisenbahngesellschaft . . .
n
n
Summe I . . . . 2 905 km
11. Industriebahnen:
»i> nach dem algerischen Salzwerk 21 km
b) nach den Minen von Kef oum-Thcboul 7 „
Summe II . 28km
Insgesammt 18992) 2 933 km.
Im Bau und in Vorbereitung befanden sich 44 km und in Aussicht
genommen sind weitere 381 km.
An Trambahnen sind im Jahre 1899 — 32 km neue Strecken eröffnet,
sodass am Jahresschluss 160 km (1,0*. m Spur) im Betrieb standen.
Weitere 86 km befinden sich im Bau und in Vorbereitung.
2. Tunis.
Gegen das Vorjahr sind 64 km neue Strecken hinzugekommen. Die
Länge der auf tunesischem Gebiet im Betrieb befindlichen Bahnstrecken
beträgt daher 685 km.
Ferner stehen 243 km Industriebahnen mit l,«o m Spur im Betrieb
und 74 km befinden sich in der Bauausführung. Ausserdem wird noch
seit 1. Januar 1889 eine 60 km lange Pferdebahn Susa— Kairouan (Spur- *
weite 0,co m) von der Böne-Gnelma-Eisenbahngesellschaft betrieben.
i) Vergl. Archiv 1900 S. 1427 ff. (für da« .lahr 1898). Die Angaben für 1899
sind der vom fran/.ösischen MinNtet-mm der öffentlichen Arbeiten herausgegebenen
Statiatique des chemins de fer francais au 81. Decembre 1899, Documenta principaux.
Paris 1900 entnommen.
*) Ohne 668 km auf tunesischem Gebiet.
88*
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1348
Kleinere Mittheilungen
3. Retriebsergebnisee des algerisch-tunesischen
im Jahre 1898.
Es betrug:
1898
. 1899
Betriebslänge am Jahresschluss:
a"> für die algerischen Strecken .
km
2 905
2 905
darunter mit Schmalspur)
(972)
(972^
ii iui (im* lunesisciieii oirecKen
1
1!
Aon
zusammen
km
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3 525
3 590
MitflW#* tot* t ri.hvIAncr«« 1 '
miHltrlrT IM IM« IJ.>milfJ«L- ;
•
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Aulagekapital:
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685 526 496
687 600 W3
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193 487
191 532
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29 281 250 32 702 181
Gesainiutausürabr
28 427 857
23 835 239
5 853 393
8 866 942
rei Miiienv eTK' Iii :
i
Anz.
3 808 865
5 151 059
174 032 705
213 185 570
Frcs.
<
10 533 819
12 128 025
beförderte Gutertonnen . . .
< |
2 591 248
2 833 775
gefahrene Gütertonnenkm . . .
tkm
20G 234 311
247 295 283
hinnähme \)
Frcs.
17 961571
19 766 226
I
i
28 495 390
31 894 251
Betriebsausgabe
22-217 586
22 606 559
,r , ...^ . Ausgabe
Verhältnis von ... . - . . . .
htniuihmc
%
1
80.1
72;.
Betriebsmittel:
1
Stück
350
355
Personenwagen ....
(iepärk- und Güterwagen
763
7 786
764
7 834
l) Ome 22 kiu gemeinsame Strecken.
Für Algier wird keiue Steuer auf Eilverkehi erhoben.
-) Mit Nebenerträgen.
Digitized by Google
Kleinere Mittheflungen.
I3i«>
I
Geleistet wurden:
Lokomotivkm Anz.
i
Wagenkm
daran ter von Personenwagen . . km
„ „ Güterwagen . . . „
Für das Oesammtnetz der algeri-
schen Linien betrug:
durchschnittliche Fahrt:
für 1 Person km
r 1 t Gut
durchschnittlicher Ertrag:
für die Person Frcs.
„ „ Tonne Gut „
... 1 Personenkm Hts.
- 1 Gütertkm
1898
8 517 330
94 683 881
19 438 604
75 245 277
45,7
79,<;
2,4S
6,69
5,31
8,<?0
I 8 9 9
9 118 513
100 056 232
20 655 768
79 400 464
50,3
89.S
2.IMJ
6.8«J
5,y*i
7.03
Die Eisenbahnen in der Kapkolonie.1) Ueber die Betriei>s<'rgei>
ninae der Staatsbahnen in der englischen Kolonie Kap de r guten Hoffnung
im Jahre 1900 finden sich in dem amtlichen Berichte der Kolonie. Kepon
of tbe General Manager of Railways for the Year 1900. Cape Town 1901,
«Ii«* nachstehenden Angaben:
Am 31. Dezember 1900 betrug die Gesammtlänge der im Betrieb
befindlichen Staatsbahnen 2 089 englische Meilen (3 361 kra\
Hiervon entfallen auf:
das westliche Bahnnetz . . SH5 Meilen.
„ Mittelland- „ . . 794
„ östliche . . 430 .. . (im .Jahres-
durchschnitt 344 Meilen).
Neu eröffnet im Jahre 1900 wurde die 33 Meilen lange Bahnlinie
von Bowker's Park nach Tarkastad. Angekauft wurde von der Indwe
Eisenbahn-Gesellschaft die 66 Meilen lange Bahn von Sterkstroom nach
Indwe, die indess infolge des Krieges während der Monate Januar und
Februar ausser Betrieb blieb. Der Bau der in Ausführung begriffenen
Strecken Somerset. East— Fort Beaufort— King Williams Town und Mossel
V- Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 1432 ff.
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1350 Kleinere Mittheilungen.
*
Bay — Oudtshoom— KJipplaat, für die eine staatliche Beihilfe gewähn wird,
ist auch im Berichtsjahr infolge des Krieges und wegen finanzieller
Schwierigkeiten wenig gefördert. Das gleiche gilt vom Bau der ersten
Kleinbahn in der Kapkolonie mit engl. Fuss Spurweite, der 180 Meilen
langen Strecke von Port Elisabeth nach Avontuur.
Nachstehend sind die hauptsächlichsten Betriebsergebnisse für die
Jahre 1899 und 1900 übersichtlich zusammengestellt:
i
1
1 ÜUU
1 O 3 a
i q n r»
i y u u
Es betrug:
— '
1
Betriebslänere am 31. Dezember .
Meil.
1 990
2 089
im Jahresdurchschnitt
i
1990
2 003
BaukaDital für die Betriebsstreckcn
£
*
20 930 573
21 842 216
„ 1 Betriebsmeile .
mm %m • ^ • • -* ms mmm m m ^ *
10518
10 456
Verzinsung des Anlagekapitals . .
ii
4,«:;
6,55
Gesaniinteiiinahnii' ...
£
2 792 975
3 520 537
Ausgabe
1 830 321
2 198 205
tl
962 654
1 322 332
V/1 .,„... „„„ Einnahme
Verhaltims von — j — , . . . .
Ausgabe
0/
-
65,f»
62,4
Einnahme aus dem Personenverkehr
£
869 325
1 021 197
„ „ „ Güterverkehr. .
1 774 368
2 334 762
1
149 282 164 578
Auf 1 Betriebsmeile entfallen:
1
r
an Einnahme
•>
\
1 404
1 758
„ Ausgabt'
920
1 052
Ueberschus:»
M
H
484
706
Auf 1 Zugmeile entfallen:
•
.1
1
«
84,y
89.R
1
56,2
56,1
Ueherschus^
i
29,0
33,7
Anz.
.
1
11 006 870
13 640 414
Gütertonnen . . .
t
1
1 261 038
1 370 248
Geleistete Zugmeilen
Meil.
7 958 434
9 406 530
Anzahl der Betriebsmittel:
,1
•
Stck.
1
475
487
1
645
664
.1
7 412
7 876
' Ohne Vieh.
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Kleinere Mittheilungen.
1351
Ueber den Antheil einzelner Waaren am Güterverkehr finden sich
nachstehende Angaben:
t
Es wurden befördert :
Prachtgut (General) .......
Kohlen (rainerals)
(eingeführte^
Bau- und Brennholz
„ (eingeführtes) .
Getreide
„ (eingeführtes)
Wolle
Sonstige Erzeugnisse der Landwirth-
schaft
An Vieh wurde befördert:
Pferde Stck.
Hunde ,
Kinder
Schafe
Schwein«-
Strnussen
18 9 9
573 055
198 017
22 052
57 070
60 907
54 236
57 970
44 415
83 (KU
45 762
8 585
58 970
569 734
20 510
6 080
19 00
720 476
148 966
44 677
66 946
30 821
32 674
103 271
34 127
76 584
85 274
6 134
69 621
539 614
20 236
2 808
Der Werth der uns den Hafenplätzcn ausgeführten und dort ein-
geführten Waaren betrug:
Hafen platz
I 8 9 9
19 0t»
Ausfuhr
£
Einfuhr
Ausfuhr
Hinfuhr
£
e
£
5074 010
449 177
7 826803
6016-237
92!) 042
5<>51 906
3 101 303
452 394
2 76H 796
Kapstadt . .
Port Elizabeth
Eaat London
631 433
2 351 063
I 006 }K>5
Als wichtigere Ausfuhrartikel werden genannt: Wolle, Häute, Getreide,
Wein und Spirituosen, ferner Mehl, Horn, Elfenbein und Straussenfedem.
Ueber die auf den Staatsbahnen der Kapkolonie in den Jahren 1899
und 1900 vorgekommenen EisenbahnuntTtlle finden sich nachstehende
Zahlen:
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r:t52
Kleinere Mittheilungen.
1 S !» 19 0 0
- - j
Durch Eisenbahnunfälle wurden: jodlet ™telÄt . »etödiet verlet«
_ ..... _1L.. — . . —
n Reisende: l| \
ohne eigenes Verschulden .... 9 9 2 26
durch eigene Schuld H 15 IT» ;V2
bi Bahnbedienstete:
i
ohne eigenes Verschulden .... :4 29 -t <i
durch eigene Schuld 1(5 29 Ii» III
<: > Sonstige Personen :
ohne eigenes Verschulden .... — 5
durch eigene Schuld 25 17 I 47 45
i
überhaupt 56 j 104 86 220
106 MHi
Ucber den Einttuss <les Krieges auf den Eisenbahnbetrieb wird fol-
gendes bemerkt:
Trotz des Krieges ist die Verzinsung des Anlagekapitals gegen
um 1,<j?,0/o» gegen IH98 um l,r>r> °/0 gestiegen. Die Einnahmen im BerichL*
jähre sind die grössten. die seit Bestehen der Staatsbahnen in der Kap
kolonie erzielt wurden, mit alleiniger Ausnahme der Jahre 1895 und 189*»
in denen noch die Linien des Oranje-Freistaates zum Staatsbnhnm-tz g»*
horten. Dieses günstige Ergebniss ist indess aussehliesslich dem erheh
liehen Verkehrszuwaehs zuzusehreiben, der den Bahnlinien durch di«-
unausgesetzte Beförderung der englischen Truppen sowie der Kanonen
Munition, Pferde. Maulesel und alles sonstigen Kriegsmaterials zugefallen
ist. Der sonstig«- Verkehr lag dagegen infolge des Krieges ganz danieder
An jedem Hafenplatz lagen Tausende von Tonnen an Gütern aller Art.
die nicht befördert werden konnten. Von der Innehaltung eines regel
niä88igen Betriebes niusste abgesehen werden, in einzelnen Bezirken i*t
es sogar nothwendig gewesen, die Fahrzeiten der Züge auf die Tages-
stunden zu beschranken. Nur mit ausserster Anstrengung, oft unter
Lebensgefahr, ist es den mit der Bahnunterhaltung betrauten Beamten
möglich gewesen, die Betriebssicherheit auf den im Kriegsgebiet belo-
genen Bahnstrecken aufrecht zu erhalten und die in grosser Anzahl zer
störten oder beschädigten Brücken und sonstigen Bahnanlagen wieder
herzustellen. Zahlreiche Entgleisungen der Züge haben stattgefunden,
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Kleinere Mittheilungeri.
1853
häutig veranlasst durch auf die Schienen gelegte Steine, Schwellen und
Dynamitpatronen. Ungemeine Schwierigkeiten bereitete auch die Be-
schaffung und Anfuhr der für den Betrieb erforderlichen Kohlen. Monate
lang war die Zufuhr von den Kohlenminen gänzlich abgeschnitten. Nach
Wiederinbetriebnahme der Linien wurden infolge der militärischen Rcqui
sitionen nur geringe Mengen geliefert und fehlte es an Wagen zu ihrer
Beförderung. Die auf dem Wasserwege herangeschafften englischen
Kohlen, deren Preis «Mite ausserordentliche Höhe erreichte, konnten häutig
nicht rechtzeitig zur Entladung gelangen. Die Bestände waren infolge
dessen derart zusammengeschmolzen, dass mehrfach die Einstellung des
Betriebes auf wichtigen Linien wegen Kohlenmangels in Frage stand.
Trotz der erheblichen Erschwernisse aller Art ist es indess gelungen,
den von den Militärbehörden an die Leistungsfähigkeit der Bahn gestellten
hohen Anforderungen in vollem Masse gerecht zu werden, wie dies in
einem vom General Roberts kurz nach seiner Abreise aus Südafrika dem
Berichterstatter zugegangenen Schreiben dankbar anerkannt wird.
Eine neue Eiseubahii in Portugiesisch -Ostafrika.1) Die vun
der Zambesi-Gesellschaft zur Erleichterung des Verkehrs mit einigen ihrer
l'razos, namentlich Andone und Anguaze. nach dem System Decauville
erbaute, 33 km lange Lokalbahn von Quelimane nach Maquival am rechten
Ufer des Rio Macuzi ist am 30. Juni 1901 dem Betriebe übergeben worden.
») Vergl. Archiv 19U1 S. 654.
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I
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Rechtsprechung.
Enteignungsrecht.
Bntscheidung des Ministers der öffentlichen Arbeiten in Eisenbahnangelegenheit«*n-
Kekursbcscheid vom 31. August 1901. IV A 6862-
In dem zur Erweiterung des Bahnhofs A. innerhalb der Gemarkung
A, eingeleiteten Enteignungsverfahren wird auf die Beschwerde des die
Gemeinde A. vertretenden Bürgermeisters daselbst gegen den Planfcst-
stellungsbeschluss des Bezirksausschusses zu D. in Erwägung . dass
naeh Angabe des angefochtenen Beschlusses ein von dem Unternehmer
vorgelegter Lage-plan zwar gemäss § 1!) des Gesetzes über die Enteignung
von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 ^G.-S. S. 221 > offen gelegen hat.
dieser Plan — sog. Grunderwerbskarte — aber den Bestimmungen der
1tf und l.ri des bezeichneten Gesetzes nicht entsprochen hat. weil er
weder nach Vorschrift fies Gesetzes vorläufig festgestellt wurden war.
noch die herzustellenden Anlagen enthielt, in Erwägung, dass den Be-
teiligten durch die Offenlegung des vorläufig festgestellten Planes od» r
eines beglaubigten Auszuges daraus Gelegenheit gegeben werden mus-
von den geplanten Anlagen in vollem Umfange Kenntnis* zu nehmen, -
in Erwägung, dass hiernach die Einleitung des Enteignungsverfahreus und
die endgültige Feststellung des Planes gesetzwidrig geschehen ist, der
angefochtene Beschluss aufgehoben und die Sache zur Einstellung d* •«
Verfahrens an den Bezirksausschuss in \\ zurückverwiesen.
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Rechtsprechung und GoeUgcbung.
1356
Re chtsgrundsätze aus den Entscheidungen des Reichsgerichts.1)
Reichsrecht.
Haftpflichtrecht.
Reichshaftpflichtgesetz vcn 7. Juni 1871, § 1.
Erkenntnis* des VI. Zivilsenats vom 8. März 1900; Entscheidungen Bd. 46 S. 23. . .
Das Umschlagen einer dem laufenden Betriebe dienenden Weich«'
durch den Weichenwärter kann je nach den thatsäehlichen Verhältnissen
des Einzelfalles auch dann zum Betrieb der Eisenbahn gehören und dem-
gemäß die Haftpflicht des Unternehmers für einen dadurch bewirkten
Unfall begründen, wenn das Umschlagen nur den Zweck hatte, den Gang
der Weiche zu versuchen, ohne dass ihre Durchfahrung unmittelbar bevor-
stand; der Mechanismus der Weichen ist dem Eisenbahnbetrieb eigen-
thünilich.
ReichshaftpfllchtQesetz vom 7. Juni 1871, § 3; Allg. Landrecht II 1 § 211.
Erkenntnisse des VI. Zivilsenats vom 26. November 1900 und 28. Januar 1901 ; M
Entsend. Bd. 47 S. 84, 92 und 211.
Die bei einem Eisenbahnunfall verletzte Ehefrau kann wegen Auf
hebung oder Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit von dem Betriebsuntcr-
nehmer dann Schadensersatz verlangen, wenn sie als Geschäftsgehilfin de*
Ehemannes thätig gewesen ist und wenn die Ehegatten für ihren Lebens-
bedarf auf ihren beiderseitigen oder gemeinsamen Arbeitsverdienst ange
wiesen sind, ohne Rücksicht auf das zwischen den Ehegatten bestehende
Güterverhältniss.
Sind zwei Eheleute bei dem nämlichen EiMnbahnunfall verunglückt,
so ist das Urtheil, wodurch dem Ehemann eine mit Einrechnung des
Wertlies der gewerblichen Beihilfe der Ehefrau bemessene Rente zuge-
sprochen ist, in dem von der Ehefrau gesondert geführten lJrozess bei
der von ihr geforderten Entschädigung zu berücksichtigen und der Ehe-
frau eine besondere Entschädigung zu versagen.
Eine durch einen Eisenhuhnuufall verletzte Ehefrau ist berechtigt,
gegen den haftpflichtigen Unternehmer auf Ersatz der von ihrem Ehemann
für sie aufgewendeten Heillingskosten zu klagen.
l) Entscheidungen des Reichsgerich t* in Zivilsachen, herausgegeben von den
Mitgliedern des Gerichtshof«'» und der Reichsauwaltschaft. Band 46 und 47, Leip-
zig 1901, Veit & Co. Vergl. zuletzt Archiv für Eisenbahnwesen 1901 S. 212.
Das Erkenntnis» vom 12. Oktober 1900, betr. d»*n Begriff eines Dritten im
Sinne des § 98 des Unfnllversicherungsgesetzes - Entscheidungen Band 47 S. 54
— ist im Archiv 1901 S. 879 wortlich abgedruckt und deshalb hier nicht berück-
sichtigt.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Die Entscheidung der Frage, ob der Vennögensstand der verletomn
Ehefrau durc)i den Ausfall ihrer Erwerbsthätigkeit eine Beeinträchtigung
erfahren habe, ist nicht ausschliesslich in den formalen juristischen Be-
stimmungen des Eherechts und ehelichen Güterrechts zu suchen: immer
sind auch die konkreten Lehens- und Erwvrhsverhaltnisse in Betraohi
zu- ziehen.
Beamtenrecht.
Gesetz, betr. die Rechteverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873. §9 14S
und 150.
Erkenntnis» des IV. Zivilsenats vom II. Oktober 19X>; Ent*chd. B(L 47 S- 41-
Die Entscheidung der obersten Keichsbehorde. von deren Bekam»
gebung an die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 150 des Reich?>-
beamtengesetzes läuft, ist diejenige, in der über die Recht sansprüch»-
des Beamten Feststellung getroffen wird; Bewilligungen, die nicht auf
einem Hechtstitc) beruhen und aus Billigkeits oder Zweckmässigkeit^
gründen gewährt werden können, stehen ausserhalb der nach § 150 zu
treffenden Entscheidung, und Verhandlungen über eine solche Vergünsti
gung halten den Beginn der Verjährungsfrist nicht auf.
Krkenntnisse des VI. Zivilsenats vom 25. Oktober und 17. Dezember 1900; Entschd.
Bd. 47 S. 241 und 328.
Der Staat haftet nach gemeinem und nach preussischem Landrecht
für unerlaubte Handlungen seiner Beamten nur dann, wenn diese Beamten
zu den Willensorganen des Staats zu rechnen sind, deren Handlungen
innerhalb ihres Geschäftskreises rechtsgeschäftlich als eigene Handinngen
des Staats gelten.
Eisenbahnfrachtrecht.
Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 13. November 1892, §§53 Abs 8
und 61 Abs. 1 und 4.
Erkenntnis« des I. Zivilsenats vom 10. Oktober 193«); Entschd. Bd. 47 S. 33
Der in § 53 Abs. S der Verkehrsordnung für unrichtige oder ung»'
naue Deklaration festgesetzte Frachtzuschlag hat die Rechtsnatur ehvr
Vertragsstrafe: geine Einforderung unterliegt daher nicht der einjährigen
Verjährungsfrist des § <i1 Ab.». 4. da dieser sieh nur auf die tarifmässigen
Frachtgelder und Nebengebühren bezieht, und er gilt nicht nach § 61
Abs. 1 als auf den Empfänger angewiesen. Der Absender wird von d^r
Zalüung dieses Fraehtzusehlags nicht dadurch befreit, dass die Angestellten
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1357
der Eisen bahnverwaltung das Frachtstück in dem ordnungswidrigen Zu-
stand zur Beförderung angenommen und befördert haben.
Prozessrecht.
Zivilprozessordnung §§ 473, 474.
Erkenntniss des VII. Zivilsenats vom 9 Januar 1900; Entsend. Bd. 46 S. 318.
Mitglieder der zur gesetzlichen Vertretung des Fiskus berufenen
Kollegialbehörde können nicht als Zeugen vernommen werden; entschei-
dend ist der Zeitpunkt, zu dem die Vernehmung in Frage kommt.
Zivilpromsordnung §§ 263, 268, 529.
Erkenntnis« dea VI. Zivilsenats vom 13. Dezember 1900; Entsend. Bd. 47 S. 405.
Erhebt der Verletzte, ehe über eine früher augestrengte Klage rechts-
kräftig entschieden ist, wegen desselben Unfalls eine neue Klage, so ist
die Einrede der Rechtshängigkeit begründet.
Preussische8 Recht
Beamtenrecht.
Gesetz, betr. die Pensionlrung der unmittelbaren Staatsbeamten vom 27. März 1872.
§§ 1. 5 und 13.
Erkenntniss des IV. Zivilsenats vom 11. Oktober 1900; Entsend. Bd. 47 S. 288.
Die Dienstzeit, die bei der Berechnung der Pension eines Beamten
zu Grunde zu legen ist, beginnt mit dem Tage der Vereidigung, auch
wenn durch diese ein Staatsdienerverhältniss nicht begründet worden ist
und eine formelle Anstellung nicht stattgefunden hat. Die Dienstzeit
dauert an, so lange das Dienstverhältnis» nicht reehtswirksam aufgehoben
ist; eine Unterbrechung tritt nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen
ein. Nur solche Beamte, die ausdrücklich auf eine bestimmte Zeit oder
für ein seiner Natur nach vorübergehend«-* Geschäft angenommen werden,
sind von dem Anspruch auf Pension ausgeschlossen.
r^iiteignuiigsrecht.
Enteignungsgesetz vom 11. Juni 1874, §§ 16 und 36 Abs. 2.
Erkenntniss des VII. Ziviisenais vom 6 November 1900; Entsend. Bd. 47 S. 311.
"Wenn gemäss § lo" des Enteignungsgesetzes die Feststellung der
Entschädigung für ein freiwillig abgetretenes Grundstück nach den Vor-
schriften dieses Gesetzes erfolgt, so ist mangels besonderer Vereinbarung
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1358 Rechtsprechung und Gesetzgebung.
die später festgestellte Entschädigungssumme vom Tage der Besitz-
ergreifung an nach § 3<i Abs. 2. zu verzinsen.
Gesetzgebung.
Internationales Recht. Internationales Uebereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890.
Zusatzübereinkommen vom 16. Juni 1898.
(R.-G.-BI. S. 295. Eiseubahn-Vtrorduungablatt S. 205.)
Deutsches Reich. Bekanntmachungen des Reichskanzlers:
Vom 15. August und 17. September 1901, betr. die dem internationaler.
Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügt
i Liste.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 291 und 315. R.-G.-B). S. 294 u. 351.)
Vom b\ September 1901, betr. die Vereinbarung erleichternder Vor
Schriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eiseu
bahnen Deutschlands und Luxemburgs.
(Eisenbahn-Verordnungsblatt S. 311. R.-Q.-B1. S. 349.)
Preussen. Erlasse des Ministers der Öffentlichen Arbeiten:
Vom 8. August 1901, betr. Verhiiltniss einer erdienten Pension
zu einer im Disziplinarverfahren bewilligten Unterstützung
Vom 27. August 1901, betr. Anrechnung der neben der Be
soldung gewährten Dienst- u. s. w. Zulagen als Dienstein
kommen im Sinne des § 27 :> des Pensionsgesetzes . .
Vom 19. September 1901, betr. Abänderung der Telegraphen
Ordnung für das Deutsche Reich
Vom 19. September 1901, betr. Besoldungsgrundsätze . .
Vom 27. September 1901, betr. Gewährung widerruflicher
Besoldungszulagen (Ortszulagen) an ausseretatsmässige
Beamte
Vom 3. Oktober 1901, betr. Gewährung von Zu- und Abgangs-
entschädigungen für Dienstreisen nach Kleinbahnen . . .
E.-V.-Bl
292
293
311
313
315
319
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Hechts prechung und Gesetzgebung.
1359
Bayern. Königl. Verordnung vom T.September 1901, die Verwaltung
und den Betrieb der königl. Verkehrsanstalten betreffend.
(Veröffentlicht im Verordnungs- und An/.eige-Blatt für die königlich
bayerischen Verkehrsanstalten No. 05 vom 16. September 1901.)
Nachstehende Aenderungen der Allerhöchsten Verordnung vom 17. Juli 1886.
die Verwaltung und den Betrh b der königl. Verkehrsanstalten betreffend, sind
getroffen:
die Oberbahnämter haben die Bezeichnung „Eisenbahnbetriebsdirektionen"
zu führen.
An der Spitze der Geueraldirektion steht der Generaldirektor, welcher für
die ganze Geschäftsführung verantwortlich ist.
Ihm sind daher alle bei diesen Geschäften bctheiligten Beamten unterge-
ordnet und haben dieselben die an sie ergehenden Anordnungen zu vollziehen.
Aufgabe des Generaldirektors ist vor allem, das Zusammenwirken der ihm
untergeordneten Organe zu überwachen.
Bei der Generaldirektion bestehen drei Abtheilunsen.
Die Vertheilung der Geschäfte an diese Abtheilunxeu erfolgt nach Bestim-
mung des königl. Staatsmintsteriums des königl. Hauses und des Aeussern.
Jede Abtheilung hat einen Vorstand, die nothwendigo Anzahl von Referenten
(Mitgliedern der Generaldirektiou) und das erforderliche Hilfspersonal.
Die GeschHftsbehandlung richtet sieh nach der vom Staatsministerium des
königl. Hauses und des Aeussern festgesetzten Geschäftsordnung.
Dem Staatsministeriuni, sowie dem Generaldirektor bleibt vorbehalten, wich-
tigere Gegenstände zur kollegialen Berathung durch sämmtl'che Mitglieder der
Generaldirektion oder durch die Mitglieder einer oder mehrerer Abtheilungen zu
verweisen.
Die vorstehenden Aenderungen treten am 16. September 1901 in Kraft.
Bekanntmachung des Staatsministeriums des königl. Hauses und
des Aeussern vom 12. September 1901, die Verwaltung und den
Betrieb der königl. Verkehrsanstalten betreffend.
(Veröffentlicht im Verordnungs- und Anzeige-Blatt für die königlich
bayerischen Verkehrsanstalten No. G5 vom 15. September 1901.)
Mit Wirkung vom 16. September d. J., d. i. dem Zeitpunkte des Inkrafttretens
der Allerhöchsten Verordnung vom 7. September d. J., die Verwaltung und den
Betrieb der königl. Verkehrsanstalten betreffend, sind die nachstehenden Titel-
änderungen für den Bereich der Verkehrsanstalten angeordnet:
Es sind fortan zu bezeichnen:
Stfiatseiscnbalui Verwaltung:
1. Kategorie A I.
Die Räthe bei der Generaldirektion der königl. bayerischeu Staatseisenbahnen
als Generaldirektionsrathe,
die Oberbahnamtsdirektoren als Eisenbahnbetriebsdirektoren;
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1860
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
2. Kategorie A IIa.
Die Oberinspektoren, Oberingenieure und Obermasehineninge:iieuri' il*
R.-gierungsrAthe,
der Vor-tand der Eisenbahnzentralkasse (Oberinspektor) als ZentraJkxssierer.
der Vornand des Kanalamten (Oberingenieur) als Kanalamtsdirektor,
die Vorstände der ZeutralwerkstAtten (Obermaschineningenieure) als Zentral-
werksiAtteudirektoren;
3. Kategorie A IIb.
Die Assessoren bei der Geiieraldirektion der königi. bayerischen Staatseisen-
ba'men, dann die in der Stellung von Referenten befindlichen Inspektor«».
Bvzirksingenieure und Bezirksmasehineningenieure als DirektionsrAtbt-,
die übri-ren Inspektoren, der Zentralkassenknntroleur und die Rezirkskas$ir*r
als 0*»erins| «ktoivn,
die übrigen Be/irksingenieure als Obcrbauinspektoren,
die übrigen Bezirksinasehineningeuieurc als Obermaf chineninspektoren:
4. Kategorie A HI.
Die Beamten der Kategorie A III, insoweit sie nach Massgahe der BV-
sihnmungen über die Aufnahme in den Dienst der königi. Verkehri-
anstalten vom 22. November 1885 oder der Bestimmungen über die Auf-
nahme in den Dienst der königi. Staatseisenbahnverwaltung vom 30. Juli
1901 zugi gangen sind oder zugehen werden (Sekretare bei der Genera!-
direktion der königlich bayeri>chen Staatseisenbahnen, Oherbahnanus-
sekretAre, Betriebsingenieure und Betriebsmaschineningenienre} il»
Dir« ktionsassessoren,
von den übrigen Beamten der Kategorie A III die Sekretär«' bei der General-
direktion der konigl. bayerisebeu Staatseisenbahnen, die Recbnungsk- ra-
missare, OberbalmamtssekretAre, Bezirkskassenkontroleure, Zahlmeister.
Spezialkassirer, Bahn-, Bahnhof- un«l Güterverwalter als« Inspektoren.
die Betriebsinasehineningenieure als Maschineninspektoren:
5. Kategori«1 A IV.
Die Beamten der Kategorie A IV, insoweit sie naeh Massgabe der Be-um-
mutigen üb<T die Aufnahme in den Dienst der königi. Verkebrsanstalt««
v«>m 22. November 1885 oder der Bestimmungen über die Aufnahme ic
den Dienst der königi. Staatseiseubahnver«altung vom 30. Juli 1901 «u
gegangen sin«! oder zugehen werden (Oltiziale. Abtheilungsingenienre und
Abtheilungsmaseliineningenietire). als Ei*enbahna»sessnren-,
6. Kategorie A V.
Der Obergeometer bei der Generaldirektion der königi. bayerischen Staat«-
«•isenbahnen als Oberverwalter im Oeometerdionpt;
7. Kategorie A V a.
Die bei der Generaldirektion der kön'gl. bayerischen Staatseisen bahnen,
dann bi'i den Oberbahnäintern verwendeten Eisenbahnverwalter als Eisen-
bahn sekretäre,
die Wei kstättenverwalter als Maschinenverwalter,
die Kisenbahngeometer als Verwalter im Oeometerdienst;
Digitized by Google
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1361
8. Kategorie A V b.
Die Werkmeister ah Maschinenoberbauführer,
die Telegraphenwerkmeister als Telegraphenoberbauführer,
die Eisenbahnobergeometer als Obergeometer;
9. Kategorie B L
Die Oberwerkführer als Maschinenbauführer, endlich
die Telegraphenoberwcrkführer als Telegraphenbauführer.
Bekanntmachung der Generaldirektion der königlich bayerischen
Staatseisenbahnen vom 27. September 1901, betr. Erweiterung der
Befugnisse der Eisenbahnbetriebsdirektionen.
(Veröffentlicht im Verordnungs- und Anzeigeblau für die königlich
bayerischen Verkehrsanstalten No. 73 vom 4. Oktober 1901.)
Das königliche Staatsministerium des königlichen Hauses und des Aeussern
hat mit höchster Entschlieasung vom 2. August 1901 in Anwendung des § 5 der
königlichen Allerhöchsten Verordnung vom 17. Juli 1886, 24. Dezember 1896, 7. Sep-
tember 1901, die Verwaltung und den Betrieb der königlichen Verkehrsanstalten
betreffend, eine Erweiterung der Zuständigkeit der Eisenbahnbetriebsdirektionen
genehmigt. Die Erweiterung erstreckt sich auf die allgemeine Verwaltung und
Finanzverwaltung, den Fahr- und Trausportdienst, den Verkehrsdienst, den ma-
schinentechnischen Dienst und den bautechnischen Dienst und umfasst im ganzen
108 einzeln aufgeführte Geschäfte.
Oesterreich. Zusatzübereinkommen zu dem internationalen Ueber-
einkommcn über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890
(R-G.-Bl. No. 186 von 1892).
(Abgeschlossen zu Paris am 16. Juni 1898; von Seiner k. u. k. Aposto-
lischen Majestät ratifizirt zu Wien am 9. Februar 1900; die Hinter-
legung der Ratifikationen hat zu Paris um 10. Juli 1901 stattgefunden.)
(Veröffentlicht im Reichsgesetzblatt No. 61 vom 10. September 1901.)
Das ZuBatzübereinkommeu sammt Vollziehungsprotokoll wird nach erfolgter
Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes bekannt gemacht und tritt am
10. Oktober 1901 in Wirksamkeit.
Verordnung des Eisenbahnministers vom 24. September 1901,
betr. die Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen des
mit Verordnung vom 10. Dezember 1892 (R-G.-Bl. No. 207; mit Wirk-
samkeit vom 1. Januar 1893 eingeführten Betriebsreglements für die
Eisenbahnen der im Keichsrathe vertretenen Königreiche und Länder.
(Veröffentlicht im Reichsgesetzblatt No. 62 vom 24. September 1901.)
Durch die vom 10. Oktober 1901 ab gültige Verordnung werden in der Haupt-
sache die Vorschriften des am genannten Tage in Kraft getretenen Zusatzüberein-
kotnmens zum internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn Frachtverkehr
für den inneren Verkehr der österreichischen Eisenbahnen zur Einführung gebracht.
Arohiv für Eisenbahnwesen. 1901.
89
1362
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Schweiz. Bundesgesetz vom 27. Juni 1901, betr. das Tarifwesen
der schweizerischen Bundesbahnen.1)
(Veröffentl. im Schweizer. Bundesblatt No. 28 vom 10. Juli 1901.)
I. Allgemeines.
Artikel 1.
Für die Erstellung der Tarife der schweizerischen Bundesbahnen sind dir
Be<timmungen dieses Gesetzes massgebend.
Artikel 2.
Die Tarife sind für das gesammte Netz der Bundesbahnen nach einheitlichen
Grundsätzen zu erstellen.
Es darf niemandem ein Vorzug in irgend einer Form eingeräumt werden,
der nicht unter gleichen Umständen allen andern gewährt wird.
Artikel 3.
Die allgemeinen Tarifvorschriften, die internen allgemeinen Personen- und
Gütertarife und die von denselben abweichenden Tarifbestimmungen und Tax-
grundlagen für den Verkehr mit dem Ausland, sowie jede Aenderung an denselben
sind vor Inkraftsetzung dem Bundesrath zur Genehmigung vorzulegen.
Bezüglich aller auf dieser Grundlage erlassenen Tarifmassnahmcn, mit In-
begriff von Taxennässigungen auf dem Rückvergütungswege, steht dem Bundes-
rathe das Recht der Rontrole hinsichtlich ihrer gesetzlichen Berechtigung zu.
Dieselben sind dem Bundesrathe rechtzeitig zur Kenntniss zu bringen, welcher
von sich aus oder auf Beschwerde der Betheiligten nach Anhörung der Bundes-
bahnverwaltung allfällig erforderliche Abänderungen verfügen wird.
Sämmtliche Tarife und Transportbedingungen, jede Aenderung an denselben
und an den bestehenden Taxen, sowie jede Gewährung von Taxermässigungen
auf dem Rückvergütungswege sind in der Regel mindestens 14 Tage vor ihrem
Inkrafttreten öffentlich bekannt zu machen.
Die Gewährung von Preisermässigungen gegenüber den öffentlich bekannt
gemachten Tarifen oder Taxermässigungen durch CJebereinkommen oder in anderer
Form ist untersagt.
Jede Taxerhöhung oder Aufhebung von Tarifen ist wenigstens drei Monat.-
vor ihrem Inkrafttreten zu veröffentlichen. Diese Frist kann vom Bundesrathe
verkürzt werden, wenn mit Taxerhöhungen zugleich erhebliche Taxherabsetzungen
eingeführt werden.
Tarife dürfen nur aufgehoben werden, wenn sie für die Personen mindestem
drei Monate und für die Güter mindestens ein Jahr bestanden haben. Ebenso
können bei internationalen Tarifen, wenn deren Erhöhung oder Aufhebung nur
die Folge einer Aenderung der ausländischen Taxantheile ist, die in den Absätzen
6 bis und mit 7 dieses Artikels festgesetzten Fristen mit Bewilligung des Bundw-
rathes auf die für die betreffenden ausländischen Bahnen geltenden Fristen herab-
gesetzt werden.
Wenn Taxen herabgesetzt worden sind, soll diese Herabsetzung für du-
Personen mindestens drei Monate und für die Güter mindestens ein Jahr in Kraft
bleiben.
i) Die Referendumsfriat ist am 8. Oktober 1901 abgelaufen, ohne dass Volk-
abstimmung beantragt wurde.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1S63
Ausnahmsweise kann mit Bewilligung des BundesratheB die Dauer eines
Tarifes oder einer Taxherabsetzung bei der Veröffentlichung derselben auf eine
kürzere Zeit beschränkt werden.
Die in diesem Artikel festgesetzten Fristen finden keine Anwendung auf
Vergnügungszüge und auf ausnahmsweise Begünstigungen bei besonderen An-
lassen.
Artikel 4.
Für die Beförderung der Brief- und Fahrpost, der Bahnpostwagen und der
Beamten der Postverwaltung gelten die Bestimmungen der Art. 19 und 21 und für
die Beförderung von Militärpersonen und von Material, welches für den Qebrauch
der Militärverwaltung bestimmt ist', die Bestimmungen des Art. 25 des Bundes-
gesetzes über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen vom 23. Dezember 1872.
\
■ •• #■
II. Personen- und Gepäckverkehr.
Artikel 5.
Die Beförderung von Personen soll täglich mindestens viermal nach beiden
Richtungen auf allen Linien des Bundesbahnnetzes und mit Anhalten auf allen
Stationen erfolgen.
Auf Linien, deren Offenhaltung zeitweise garuicht oder nur mit uuverhält-
nissmässigen Kosten möglich wäre, kann der Bundesrath die Einschränkung des
Betriebes oder dessen zeitweise Aufhebung während eines Theiles des Jahres be-
willigen.
Artikel 6\
Die gewöhnlichen Personenzüge, auch wenn ihnen Güterwagen beigegeben
werden, haben mit einer mittleren Geschwindigkeit von mindestens 28 km in der
Stunde zu fahren. Eine geringere Zugsgeschwindigkeit darf nur mit Bewilligung
des Bundesrathes angewendet werden.
Ausser diesen Personenzügen sind, soweit die Verkehrsbedürfnisse es er-
fordern, Züge mit erhöhter Geschwindigkeit, sowie Nachtzüge einzurichten.
Die in Absatz 1 vorgeschriebene Zugsgeschwindigkeit gilt nicht für Güter-
züge mit Personenbeförderung und für Bahnstrecken, welche als Nebenbahnen
betrieben werden.
Artikel 7.
Für die gewöhnliehen Personenzüge sind in der Regel nur Wagen mit zweiter
und dritter Klasse zu verwenden, je nach Bedürfnis» können aueh solche erster
Klasse mitgegeben werden.
Für Schnellzüge sind Wagen mit erster, zweiter und dritter Klasse ein-
zustellen.
Bei Expresszügen kann mit bundesräthlicher Genehmigung die dritte und
bei besonderen Verhältnissen auch die zweite Klasse ausfallen.
In Zügen von rein lokaler Bedeutung wird gestattet, ausnahmsweise nur
Wagen dritter Klasse zu verwenden.
Es ist dafür zu sorgen, dass alle auf einen Zug mit Personenbeförderung
»ich Anmeldenden, wenn immer möglieh, durch denselben und zwar auf Sitzplätzen
befördert werden können.
Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf Luxuszüge.
89*
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Artikel 8.
Fftr die Beförderung von Personen können Taxen bis auf den Betrag fol-
gender Ansätze bezogen werden:
• • •
1. Für einfache Fahrten:
in der ersten Wagenklasse 10,4 Rappen, *) \ A_
zweiten 7 b I für das
•2. Für Hin- und Rückfahrt (mit wenigstens zehntägiger Gültigkeit):
in der ersten Wagenklasse 16,6 Rappen, | ^ ^
. . zweiten . 10,o , Bahnte.
„ , dritten „ 6,5 , ) Rm °*
Für Bahnstrecken mit starken Steigungen und für Bahnstrecken, bei welchen
ganz ausnahmsweise Bau- und Betriebsverhältnisse bestehen, sowie für die Be-
nutzung aussergewöhnlicher Einrichtungen (Schlafwagen, Luxuswagen u. dergL.
kann vom Bundesrathe die Erhebung eines Zuschlages zu diesen Taxen bewilligt
werden.
Für bereits im Betriebe stehende Bahnstrecken, auf welcheu bis zum In-
krafttreten dieses Gesetzes ein Zuschlag nicht gemacht worden ist, darf auch
künftig ein solcher nicht erhoben werden.
Für Kinder unter vier Jahren, sofern für solche kein besonderer Sitzplatz
beansprucht wird, ist keine Taxe, für Kinder zwischen dem vierten und dem n
rückgelegten zehnten Altersjahre die Hälfte der Taxe in allen Wagenklassen vi
bezahlen. Mit Zustimmung des Bundesrathes kann die zur Hälfte der Taxe be
rcchtigende Alte »grenze augemessen ausgedehnt werden.
Artikel 9.
Für den Abonnementsverkehr mit Einschluss der Generalabonnements, der
Arbeiterbilleta und der Schülerbillets für den Rundreiseverkehr, sowie für Gesell-
schaften und Schulen sind besondere Ermässigungen zu gewähren.
Mit Zustimmung des Bundesrathes können Staffeltarife und Kilometerbillet»
eingeführt werden.
Artikel 10.
Für die Beförderung von Armen, welche sich als solche durch Zeugniss der
zuständigen Behörden ausweisen, ist die halbe Personentaxe zu berechnen. Anf
Anordnung eidgenössischer oder kantonaler Behörden sind auch Arrestanten ta
transpurtiren.
Ein vom Bundesrathe zu genehmigendes Reglement wird für die Armen«
und Polizeitransporte die nähereu Bestimmungen treffen.
Artikel 11.
Jeder Reisende ist berechtigt, 10 kg Reisegepäck taxfrei zu befördern, sofern
es ohne Belästigung der Mitreisenden im Personenwagen untergebracht werden
kann.
J) 1 Rappe =x l Centime.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1365
Für anderes Reisegepäck wird eine Taxe von höchstens 6 Rappen für 100 kg
und für das Kilometer bezogen.
Für Gepäcksendungeu beträgt die Minimaltrnnsporttaxe im internen Verkehr
höchstens 26 Rappen und im direkten Verkehr höchstens 40 Rappen.
Es ist vorzusorgen, das» Gepäck und ähnliche Güter, auch wenn sie ohne
Begleitung zur Beförderung kommen, eu den Taxen für Gepäck aufgegeben wer-
den können (Expressgut).
Mit Zustimmung des Bundesrates kann für das Reisendengepäck ein anderes
Abfertigungsverfahren mit einer einheitlichen Taxe eingeführt werden.
Artikel 12.
Für die Berechnung der Distanzen, des Gewichtes und der Taxen finden die
Bestimmungen des Artikel 28 Anwendung.
III« Güterverkehr«
Artikel 13.
Bei der Erstellung der Gütertarife ist im allgemeinen vom Gewicht und
Umfang der Waarensendungen auszugehen, aber, soweit es die Bedürfnisse von
Industrie, Gewerbe, Handel und Landwirtschaft rechtfertigen, auch auf den Werth
und die wirtschaftliche Bedeutung der Waaren Rücksicht zu nehmen.
Dabei dürfen höchstens folgende Tarifsätze Anwendung finden :
—
F r a c h g u t
bi>
M
Wagenladungen1)
ä
Stückgut
Allgem.
Spezialtarife
1,
i
2
Klassen
I
II
III
_ J
1
A
B
: ■
b
a
b
a
b
Taxen für 100 kg in Rappen
I. Expedittons-
gebühren:
1—20 km. .
Iri
10
10
7,'.
«
0
r>
0
«
o
•21—39 km, Zu-
schlag für
das km . .
0.4.'
0,a:.
0,';-.
0,:i-:,
0,37:.
0,2
0,3
0.2
0,s
40 und mehr
km . . .
27
ir,
ir,
IT)
15
10
10
10
10
10
10
II. Streeken-
1
taxen:
für das km .
3.«
i.7
1 ,3.'.
1
M
0,*
0,s;.
0,;
0,7S
0,«
J) A, a = Wagenladungen zu 5 Tonnen. B, b = Wagenladungen zu 10 Tonnen.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Für Eilgut in Wagenladungen darf die Taxe höchstens das Doppelte der
allgemeinen Wagenladungsklassen für Frachtgut betragen.
Für Bahnstrecken mit starken Steigungen und für Bahnstrecken, bei welch»
ganz ausnahmsweise Bau- und Betriebsverhältnisse bestehen, kann vom Bundes-
rathe die Erhebung eines Zuschlages zu diesen Taxen bewilligt werden.
Für bereits im Betriebe stehende Bahnstrecken, auf welchen bis zum In-
krafttreten dieses Gesetzes ein Zuschlag nicht gemacht worden ist, darf auch
künftig ein solcher nicht erhoben werden.
Mit Zustimmung des Bundesrathes können Staffeltarife eingeführt werden.
Für die Beförderung sperriger Güter, sowie explosiver und feuergefährlicher
Gegenstände kann mit Bewilligung des Bundesrathes ein Taxzuschlag erhoben
oder ein höheres als das wirkliche Gewicht berechnet werden.
Die für Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft erforderlichen gering-
werthigen Rohstoffe sollen am 'niedrigsten taxiH werden.
Artikel 14.
Neben den Normaltarifen werden, in Berücksichtigung der Bedürfnisse von
Iudustrie, Gewerbe, Handel und Land- und Forstwirtschaft, die erforderlichen
Ausnahmetarife erstellt
Bei Erstellung solcher Ausnahmetarife ist besonders darauf Rücksicht tu
nehmen, dass die ausländische Konkurrenz nicht gegenüber der einheimischen
Produktion begünstigt wird.
Artikel 15.
Für den Transitverkehr sind diejenigen Taxermässigungen und ausnahm*-
weisen Tarifbildungen zulässig, welche durch die Konkurrenz ausländischer Ver-
kehrswege bedingt sind. Zur Gewinnung und Entwicklung des Transitverkehres
können weitergehende Erleichterungen gewährt werden; solchen Erleichterungen
gegenüber sind aber die erforderlichen Tar if massnah inen zu treffen, damit eint*
Schädigung der einheimischen Produktion vermieden wird.
Artikel 16.
Für den Transport von Edelmetallen, von baarem Geld und von Kostbar-
keiten mit deklarirtem Werth ist für 1 000 Frcs. für das Kilometer höchstens
1 Rappen zu erheben.
Artikel 17.
Traglasten mit landwirtschaftlichen und einheimischen gewerblichen Er-
zeugnissen, sowie Handwerkszeug für den persönlichen Gebrauch des Aufgeber»,
welche in Begleitung der Träger, wenn auch in besonderen Wagen, mit den Per-
sonenzügen transportirt und am Bestimmungsort sofort wieder in Empfang ge-
nommen werden, sind, soweit sie das Gewicht von 26 kg nicht übersteigen, fracht-
frei. Für das Mehrgewicht ist die Taxe der Stückgutklasse 1 des Gütertarif* *u
erheben.
Artikel 18.
Beim Eintritt von Notständen, insbesondere bei ungewöhnlicher Tbeuerung
der Lebens- und Futtermittel, sind für den Transport von Getreide, Mehl, Hül^u-
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1367
flüchten, Kartoffeln, Futtermitteln u. a. w. zeitweise niedrigere Taxen zu bewilligen,
welche vom Bundesrathe nach Anhörung der Bundesbahnverwaltung festgesetzt
werden.
Artikel 19.
Pur den Transport lebender Thiere mit Güterzügen sind Taxen zu beziehen,
welche nach Klassen und Transportmengen (Stückzahl, Wagenladungen) abzu-
stufen sind und den Betrag von 16 Rappen für das Stück und Kilometer für die
höchste und 2 Rappen für die niedrigste Klasse nicht tibersteigen dürfen. Bei
Beförderung in Eilfracht kann ein Taxzuschlag bis auf 40% erhoben werden.
Artikel 2a
Die Minimaltransporttaxe für Gütersendungen und für Thiersendungen be-
trägt im internen und im direkten Verkehr höchstens 40 Rappen.
Artikel 21.
Die Taxen sind jeweilen nach der billigsten und die Lieferfristen nach der
kürzesten Route zu berechnen, und zwar auch dann, wenn die billigste, beziehungs-
weise kürzeste Route nicht ausschliesslich über das Netz der Bundesbahnen führt»
Unter dieser Voraussetzung ist die Verwaltung der Bundesbahnen befugt,
den einzuhaltenden Transportweg, soweit es ihr Netz betrifft, nach freier Enfc-
sch Messung zu bestimmen, vorbehaltlich einer entgegenstehenden Routenvorschrift
des Absenders im Frachtbriefe gemäss den Vorschriften des Bundesgesetzes, be-
treffend den Transport auf Eisenbahnen und Dampfschiffen, vom 29. März 1898.
Wenn für Transporte von oder nach den Bundesbahnen die kürzeste Route
ganz oder theilweise über eine nicht zu den Bundesbahnen gehörende schweize-
rische Bahnstrecke führt, so kann, wenn diese geeignete Betriebsverhältnisse und
ein gleichartiges Tarifsystem hat* über dieselbe die Bildung direkter Tarife und
eine billige Theilung des Verkehrs beansprucht werden, letztere soweit dadurch
wichtige Interessen der Bundesbahnen nicht verletzt werden. Die Distanzen be-
rechnen sich hierbei nach den wirklichen Entfernungen, mit Ausnahme von Bahn-
strecken, für welche erhöhte Taxen erhoben werden; für solche Strecken kommt
ein entsprechender Distanzzuschlag in Ansatz.
Die vor dem L Juli 1901 bestehenden Vereinbarungen, betreffend Theilung
des Verkehrs, dürfen für die nicht den Bundesbahnen angehörenden schweizeri-
schen Bahnstrecken unter gleichbleibenden Verhältnissen nicht ungünstiger ge-
staltet werden.
Kann über die Theilung des Verkehrs im einzelnen Falle eine Verständigung
nicht erzielt werden, so entscheidet der Bundesrath unter Vorbehalt des Rekurses
an die Bundesversammlung.
Artikel 22,
Die vorstehenden Taxbestimmungen beschlagen bloss den Transport von
Station zu Station. Die Waaren sind von den Aufgebern auf die Stationsverlad-
plätze aufzuliefern und vom Adressaten auf der Bestimmungsstation abzuholen.
Auf den Hauptstationen hat jedoch die Bahnverwaltung Einrichtungen für
das Abholen und die Ablieferung der Güter im Domizil des Aufgebers, bezw. des
Adressaten zu treffen (Camionnagedienst).
Soweit nicht im Transportreglement Ausnahmen vorgesehen sind, wird das
Aufladen der Güter in die Bahnwagen und das Ausladen aus denselben bei den
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1868
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Eil- und Stückgutsendungen, sowie bei den Sendungen «u den allgemeinen Wa^eu
ladungstHxen von der Bahnverwaltung besorgt, und es darf eine besondere T&xt?
hierfür nicht bezogen werden. Die übrigen Güter, sowie die lebenden Thiere sind
seitens der Versender und Empfänger auf die Bahnwagen aufzuladen oder von
denselben abzuladen. Werden diese Leistungen vom Versender oder Empfange-
der Bahn übertragen und von derselben übernommen, so sind die dafür bestimm-
ten Gebühren zu entrichten.
Artikel 23.
Bei Festsetzung der Taxen werden Bruchtheiie eines Kilometers für einen
ganzen Kilometer gerechnet
Bezüglich des Gewichtes werden Sendungen in Eilfracht und in gewöhn-
licher Fracht bis auf 20 kg für volle 20 kg gerechnet und Gepacksendungen bis
auf 10 kg für volle 10 kg; das Mehrgewicht wird nach Einheiten von je 10 k£
berechnet, wobei jeder Bruchtheil von 10 kg für eine ganze Einheit gilt.
Bei Geld- und Werthseiidungeu werden Bruchtheiie von 500 Frcs. al* volle
600 Frcs. gerechnet.
Wenn die genaue Ziffer der gemäss diesen Vorschriften berechneten Taxe
nicht ohne Rest durch 5 theilbar ist, so wird dieselbe auf die nächsthöhere durch
6 tbeilbare Zahl aufgerundet, insofern der Rest mindestens einen Rappen beträgt.
IV. UeberganKsbestimmung.
Artikel 24.
Die Tarife der Bundesbahnen sind thunlichst bald gemäss den Bestimmungen
dieses Gesetzes zu erstellen.
Solange sie nicht erstellt sind, behalten die bestehenden Tarife Gültigkeit.
Artikel 25.
Der Bundesrath ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundes-
gesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze
und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und
den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Italien. Königl. Erlass, betr. Bau und Betrieb einer Eisenbahn von
Cento nach San Giovanni Persiceto.
(Veröffentl. im Mon. d. str. ferr. vom 5. Oktober 1901.)
•
Der zwischen der Staatsregierung und einer Unternehmergesellschaft wegen
Baues und Betriebes der vorbezeichneten Eisenbahn geschlossene Vertrag vom
8. Juli 1901 wird genehmigt. Danach gewährt der Staat den Unternehmern für
jedes Kilometer Bahnlänge vom Tage der Betriebseröffnung an einen jährlichen
Zuschuss von 3000 Lire auf die Dauer von 70 Jahren. Uebersteigt der Gewinn
der Gesellschaft aus dem verwendeten Anlagekapital einschliesslich der gewöhn-
lichen Zinsen 7l/2%, so erhält der Staat die Hälfte des Mehrgewinns.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung.
136»
Königl. Erlaas vom 23. Juni 1901, betr. den Bau und Betrieb einer
Eisenbahn von Iseo Uber Breno nach Edolo.
(Veröflenti. im Mon. d. str. ferr. vom 14. September 1901.)
Die Konzession zum Bau und Betrieb einer vollspurigen, mit Dampf zu be-
treibenden Eisenbahn von Iseo, dem am gleichnamigen See gelegenen Endpunkt
der Eisenbahn B reseift— Iseo, über Breno nach Edolo wird der Provinz Brescia
ertheilt, die diese Konzession an eine zu bildende Gesellschaft abtreten wird. Der
Staat gewahrt für diese Eisenbahn vom Tage der Betriebseröffnung ab eine
Unterstützung von jährlich 5000 Lire für das Kilometer Bahnlänge, soweit die
Bahn eigenen Bahnkörper hat. Wenn der Gewinn der Gesellschaft aus dem von
ihr verwendeten Anlagekapital einschliesslich der gewöhnlichen Zinsen 7Vt°/o über-
steigt, erhalt der Staat die Hälfte von dem Mehrgewinn.
Rassland. Kaiserlicher Erlass vom 11/23. März 1901, betr. den Bau
und Betrieb dreier Kohlenbahnen für allgemeinen Verkehr im
Dombrowoer Kohlengebiet.
(Veröffentl. im Verordnungsbl. des Min. d. Verk. vom 18./30. August 1901.
Die Konzession zum Bau und Betrieb zweier Eisenbahnen für die Beförderung
von Kohlen aus dem Dombrowoer Gebiete von 20 und 4 Werst Länge, die von
Stationen der Warschau— Wiener Eisenbahn nach Kohlengruben führen, wird der
Warschau — Wiener Eisenbahngesellschaft ertheilt. Das auf 1 000 000 Kübel veran-
schlagte Anlagekapital soll durch Ausgabe von nichtgarantirten Obligationen der
genannten Gesellschaft beschafft werden, doch wird der Grunderwerb von Berg-
werksgesellschaften bestritten. Die Konzession für den Bau einer dritten Kohlen-
bahn von 4 Werst Länge, die an die verstaatlichte Eisenbahn Iwangorod— Dom-
browo1) anschliesst, wird einer Bergwerksgesellschaft ertheilt, der Betrieb soll
von der Verwaltung der verstaatlichten Weichselbahn*) übernommen werden, wo-
b««i die Bergwerkagesellschaft einen Mindestverkehr verbürgt.
Kaiserlicher Erlass vom 11./23. März 1901, betr. die Uebernahme
der Donetzbahnen in Staatsverwaltung und Genehmigung einer
Ergänzung zu der Verfassung der Südbahngesellschaft.
(Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Minist, der Verkehrsanstalten
28. Juli .
VOm "9. August ,901)
Durch Erlass vom 15/27. Juni 1893 wurden die Grjäsy— Zarizin- und die
Koslow— Worone8ch— Rostow-Eisenbahngesellschaft zu einer Gesellschaft unter
der Bezeichnung „Gesellschaft der Südostbahnen" verschmolzen. (Vergl. Archiv
1W>3 S. 1193.) Dieser neuen Gesellschaft wurde zugleich der Betrieb der dein
Staate gehörigen Orel — Grjäsy- und der Liwnü-Bahn in Pacht gegeben. Ferner
übernahm die Gesellschaft den Bau verschiedener neuer Linien. Durch Erlass
vom !f pebroa^ 1896 <Arcnlv 1896 S- m> wurde danÄCn der Gesellschaft der Süd-
ostbahnen der Betrieb der schmalspurigen Liwnü-Bahn wieder abgenommen und
l) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1900 S. 1264.
3) Vergl. Archiv für Eisenbahnwesen 1897 S. 1237.
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1370
Rechtsprechung und Gesetzgebung.
der Moskau— Kiew— Woronesch-Eisenbahngesellschaft übertragen, da^vg-en erhielt
sie den Betrieb eines Theils der durch Erlass vom 12./24. Juni 1893 (Archiv 18*
S. 638) verstaatlichten Donetzbahnen, und verpflichtete sich zum Bau einer weiteren
Eisenbahnstrecke. Durch den oben bezeichneten Erlass werden der Gesellschaft
der Südostbahnen nunmehr die von ihr seither pachtweise betriebenen Dooetz-
bahnen wieder abgenommen und gehen vom 1. Mai 1901 ab in Staatsbetrieb über
Gleichzeitig werden auch verschiedene andere Linieo, die der Gesellschaft seither
eigentümlich gehörten, unter den in den Satzungen festgestellten Bedingung^
vom Staate angekauft und in Staatsbetrieb genommen und, soweit sie noch in
Bau befindlich, auf Staatskosten fertig gestellt. Im ganzen werden dadurch von
dem nach der amtlichen russischen Eisenbahnstatistik für 1898 (vergl. Archiv 1*1
S. 1069) 3 558 Werst Bahnlange umfassenden Netze der Südostbahngesellschaft
727 Werst abgetrennt und dem Netze der staatlichen Jekatherinen-Bahn, das narh
derselben Quelle Ende 1898 1 320 Werst umfasste, eingefügt
23 Mai
Kaiserlicher Erlass vom 4'jun} 1901, betr. Bewaffnung der rV
diensteten der Wladikawkas- Eisenbahn.
(Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Minist, der Verkehrsansuüteii
VOm T Äu^usT 1901 >
Die durch Erlas* vom ^p^^" 19<» genehmigten Vorschriften für deu
Gebrauch von Feuerwaffen durch die Beamten des Bahnbewachungsdienstes auf
der transkaspischen Bahn sollen auch für die Beamten des Bahnunterhai tung*-
und des Zugdienstes auf der Wladikawkas-Eisenbahn, soweit diese im Terek
gebiet liegt, Anwendung finden.
28 Mai
Kaiserlicher Erlass vom 9 jum- 1901, betr. Aenderung des Art
84 des allgemeinen russischen Eisenbahngesetzes vom 12. Juni 1885.
(Veröffentl. im Verordnungsbl. d. Min. d. Verkehrsanstalten.)
Art. 84 des allgemeinen russischen Eisenbahngesetzes (vergl. Archiv I8*v>
S. 656) erhält folgenden Wortlaut: Güter, die a) einem raschen Verdorben unter-
worfen sind und b) deren Aufbewahrung die Herstellung besonderer Räume oder
grosse Flächen Landes erfordert, oder deren längere Aufbewahrung feuergefahr-
lich oder gesuiidheitschädigcnd wirken kann oder wegen grosser Masse oder G*-
ringwerthigkeit nicht zweckmässig erscheint, müssen von dem Empfänger innerhalb
der von dem Minister der Verkehrsanstalten im Einveratändniss mit dem Minisur
des Innern, dem Minister für Landwirthsehaft und dem Minister der Krongütrr
festgesetzten Frist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist hat die Eisen-
bahn, wenn sie nicht von dem Absender oder Empfänger Anweisung darüber
erhalteu hat, wie mit dem Gute verfahren werden soll, das Recht, das Gut öffent-
lich unter Beachtung der von den genannten Ministern erlasseuen Vorschriften zu
verkaufen. Der Erlös wird nach Abzug des der Eiseubahn zustehenden Betraft-»
an den Eigenthümer des Ontes auf Verlangen ausgezahlt
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.Rechtsprechung und Gesetzgebung.
1371
Brasilien, Säo Paulo. Gesetz vom 10. November 1900, betr. den Bau
einer Eisenbahn von Säo Paulo zum Flusse Ribeira de Ignape.
»
Artikel 1.
Die Regierung wird ermächtigt, deu Bau einer Eisenbahn von 1 ra Spurweite,
die Sio Paulo mit dem geeignetsten Pnnkte des Flusses Ribeira de Ignape ver-
bindet, mittelst öffentlicher Ausachreibung an den, der die besten Bedingungen
bietet, zu vergeben.
Artikel 2.
Die Unternehmung, Gesellschaft oder Einzelperson, mit der der Vertrag
über den Bau dieser Eisenbahn abgeschlossen wird, wird folgende Vergünstigrungen
gemessen:
§ 1. Sechs Prozent jährlich Zinsgarantie auf ein Kapital, das 20000 contos
de reis nicht überschreiten darf, für eine Dauer von längstens 20 Jahren vom
Tage des Vertragsschlusses an, mit der Massgabe, dass die Baukosten 80 contos
de reis für das Kilometer nicht überschreiten dürfen.
§ 2. Befreiung von staatlichen Steuern während der Dauer der Zinsgarantie.
Artikel 3.
Die Zinsen sind halbjährlich zu bezahlen auf die Beträge, die jedes Jahr
von der Regierung anerkannt und thatsächlich bei dem Eisenbahnbau verwendet
. worden sind. Zu diesem Zweck hat der Konzessionär den Voranschlag für die
Arbeiten jedes Jahr rechtzeitig dem Staatssekretariat für Landwirtschaft, Handel
und öffentliche Arbeiten einzureichen.
Artikel 4.
Die vorlaufigen Ausgaben, die der Unternehmer vor Beginn des Baues macht,
sind, wenn sie einmal von der Regierung genehmigt sind, auf das garantirte
Kapital anzurechnen.
Einziger Paragraph. Diese Ausgaben dürfen 300 contos de reis nicht
übersteigen.
Artikel 6.
Ist die Eisenbahn ganz oder zum Theil dem öffentlichen Verkehre übergeben,
so sind die dem aufgewendeten Kapital entsprechenden Zinsen dem Unternehmer
zu zahlen gegen Vorlegung der durch die Regierung genehmigten Abrechnungen
über Einnahmen und Ausgaben.
Artikel 6.
Dem Unternehmer dieser Eisenbahn sind folgende Verpflichtungen aufzu-
erlegen :
§ 1. Halbjährlich ist der Regierung ein ausführlicher Bericht über den
Stand der Bauarbeiten und über den Güter- und Personenverkehr einzureichen,
sowie jederzeit die Prüfung der Bücher durch Regierungsbeamte zu gestatten.
§ 2. Vor Beginn des Betriebes ist eine Liste der Angestellten und ein Ver-
zeichniss ihrer Gehälter, sowie jede spätere Aenderung darin der Regierung zur
Genehmigung zu unterbreiten.
§ 3. Einen wechselseitigen Verkehr mit anderen Eisenbahn- oder Fluss-
schiffahrtsunternehmungen einzurichten.
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Rechtsprechung und Gesetzgebung,
Artikel 7.
Wenn der Reingewinn der Eisenbahn 8 % jährlich übersteigt, ist weni£*&<
die Hälfte des Ueberschusses dem Staatsschatze als Entschädigung für die da.*r
die Zinsgarantie und die Aufsicht entstandenen Kosten zu entrichten.
Artikel 8.
Die Ausschreibung soll sich beziehen:
§ 1. auf die passendste Linienführung;
§ 2. auf den zu Grunde zu legenden Tarif und seine Ermässigung im V •
hältniss zur Rentabilität;
§ 3. auf die geringste Dauer für den Genuss der Zinsgarantie und as:
Wiedererstattung der hierfür gemachten Ausgaben.
Artikel 9.
Die Regierung ist befugt, sei es bei Gelegenheit des Kontraktabschluß
sei es während des Baues, herrenlose Landereien sowohl längs der Eisenbahnlini
als auch im ganzen Becken des Ribeira- Flusses in Gemässheit des Gesetze
No. 675 vom 9. September 1899 Art. 2 nebst Paragraphen ausschliesslich des fön:
ten, zu verleihen.
Artikel MX
Die Bieter für diesen Eiseubahnbau müssen ihren Vorschlägen eine Kiuti*
in baar oder in öffentlichen Schuldtiteln im Werthe von 20 conto« de reis beifüg«.
§ 1. Der Bieter, dessen Gebot angenommen wird, muss die Kantion ot
weitere 100 contos de reis bei der Zeichnung des Vertrages erhöhen und verh«r.
die erste Kaution zu Gunsten des Staates, wenn er sich weigert, den Vertraf n
zeichnen.
§ 2. Der Unternehmer kaun diese Kautionen erst zurückerhalten, wenn er
beweist, das* er gleiche Summen für den Bau verausgabt hat.
§ 3. Die baaren Kautionen werden mit 6% jährlich verzinst.
Artikel 11.
In der Verfügung, durch die die Bahn zur Submission gestellt wird, km:
die Regierung ausser den Bedingungen, die sich aus diesem Gesetze ergeben, t>
diejenigen aufnehmen, die sie im Interesse des Staates für geboten erachtet.
Artikel 12.
Unbeschadet der Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt die Eiseatwi;-
dem Gesetze No. 30 vom 13. Juni 1892, soweit dieses anwendbar ist.
Artikel 13.
Entgegenstehende Bestimmungen werden aufgehoben.
uiyiiizeo
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Büch erschau.
Besprechungen.
Gerstner, Th., Dr. jur., Geheimer Oberregierungsrath und vortragender
Rath im Reichseisenbahnamt Der neueste Stand des Berner
internationalen Uebcreinkommens über den Eisenbahn-
fruchtverkehr vom 14. Oktober 1890. Auf Grund der nach-
traglichen Vereinbarungen und der hierauf beruhenden neuen
Fassung des Textes, gültig vom 10. Oktober 1901 an, unter Be-
rücksichtigung von Theorie und Praxis dargestellt Berlin 1901.
Franz Vahlen. XII und 191 S. 8°.
Der Verfasser des ausgezeichneten Lehrbuchs des internationalen
Eisenbahnfrachtrechts — das ich in dieser Zeitschrift Jahrg. 1893, S. 616 ff.
angezeigt habe — giebt in dem neuen Werk einen Kommentar zu dem
Berner Uebereinkommen in seiner seit dem 10. Oktober d. J. in Geltung
stehenden Fassung. Das Uebereinkommen vom 14. Oktober 1890 ist seit
seinem Inkrafttreten — am 1. Januar 1893 — durch drei Zusatzvcrein-
barungen geändert, die Zusatzerklärung vom 20. September 1893, betr.
den Beitritt anderer Staaten, die Zusatzvereinbarung vom 16. Juli 1895,
betr. hauptsächlich die Aenderung und Ergänzung der Anl. I. (Vcrzeich-
niss der bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenstände), und
das Pariser Zusatzübereinkommen vom 16. Juni 1898. Eine amtliche
Ausgabe des Uebereinkommens in seiner jetzigen Fassung ist von dem
Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport in Bern vor einigen
Wochen veröffentlicht.
In dem vorliegenden Buch giebt Dr. Gerstner, der, wie an den ersten,
so auch an den seit 1893 abgehaltenen weiteren Berathungen über die
Fortbildung des Uebereinkommens als erster Vertreter des Deutschen
Reichs theilgenommen hat, einen fortlaufenden Kommentar zu dem neuen
Text. In diesem sind hinter jedem einzelnen Artikel die zugehörigen
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1374
Bücherschau.
Abschnitte aus den Schlussprotokollen, den Reglements und den Au>
führungsbestimmungen abgedruckt sodass alle innerlich zusammengehen
gen Bestimmungen auch äusserlich neben einander stehen. Nur di*-
grösseren Anlagen — Liste der Eisenbahnstrecken, Verzeichniss der be
dingungsweise beförderten Gegenstände und Formulare — sind selbst
ständig in einem Anhang enthalten. Dem Buch ist ein alphabetisch'-*
Inhalts verzeichniss beigefügt.
Der Kommentar ist in der Weise eingetheilt, dass jeder Artikel
durch systematisch geordnete Bemerkungen — kurze Abhandlungen -
erläutert wird, die von Anmerkungen nach Bedarf begleitet werden. Am
Schluss der Bemerkungen findet sich eine Uebersicht der in den Vor
tragsstaaten geltenden gleichen oder ähnlichen Bestimmungen. Die Be-
merkungen sowohl als die Anmerkungen berücksichtigen in erschöpfender
Weise die reiche Literatur — die in einem besonderen Verzeichnis
S. VIII — XII zusammengestellt ist — und die bisher übrigens ziemlich
spärliche Rechtsprechung. Der Verfasser hat, wie mir scheint mit Recln.
unterlassen, die allgemeinen Erläuterungen seines Lehrbuches hier noch
mals abzudrucken; er begnügt sich damit, auf sein I^ehrbuch hinzuweisen,
denn dieses behält neben dem neuen Kommentar seine selbständige Be
deutung, es bleibt ein in sich abgeschlossenes Werk, wie denn das gegen-
wärtige Buch einerseits, vor allem für den, der sich in der Praxis schnei!
Rath holen will, eine vollständige, für und aus sich verständliche Arbeit ist
während andrerseits jeder, der tiefer in die Sache einzudringen beabsich
tigt, neben dem Supplement das l^ehrbuch zu Rathe ziehen muss. So viel
über die äussere Anordnung des Stoffes, in der meiner Ansicht nach der
Verfasser das Richtige getroffen hat, um den Bedürfnissen der Praxis
sowohl als der Wissenschaft zu genügen.
Eine sorgfältige Durchsicht der Erläuterungen hat mir wiederum den
Eindruck hinterlassen, dass der Verfasser mit grosser Sachkenntnis* und
mit unermüdlichem Fleiss den reichen Stoff zusammengetragen hat, und
seine Erläuterungen sind so sachlich gehalten, seine Kritik ist — auch
da, wo er entgegenstehende Ansichten bekämpft — eine so ruhige und
abgeklärte, dass ich kaum etwas hinzuzufügen hätte. Es würde ja auch
keinen Zweck haben, das, was Gerstner in knapper, zusammengedrängter
Darstellung sagt, hier noch einmal mit anderen Worten zu wiederholen.
Ich kann daher den Fachgenossen dieses neue Werk als einen durchau>
zuverlässigen Führer auf den verschlungenen Wegen des international«-»
Eisenbahnfrachtrechts nur angelegentlichst empfehlen.
r. (I. /,.
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Bücherschau.
1375
Fochier, Emmanuel, Licencte-es-Lettres et docteur en droit L'exploi-
tation des chemins de fer par l'Etat en Allemagne. Paris
1901. L. Larose. 205 S. 8°.
Der Zweck dieses Buches ist, die Franzosen über die Bedeutung:
des Staatsbahnsystems aufzuklären, das in Frankreich ohne genauere
Kenntniss der Verhaltnisse in den weitesten Kreisen durchaus abfällig
beurtheilt wird. Der Verfasser glaubt, seine Absichten nicht besser er-
reichen zu können, als indem er seinen Landsleuten die Entstehung, dio
Organisation und die wirtschaftlichen Erfolge der deutschen, hauptsäch-
lich der preussischen Staatsbahnpolitik vorführt. Er hat diese Politik
durch eingehendes Studium der deutschen und ausscrdeutschen Literatur
und durch Untersuchungen an Ort und Stelle in einem längeren Aufenthalt
bei uns kennen gelernt. Sein Urtheil über die deutschen Staatsbahnen
ist ein sehr günstiges; der Verfasser hält dafür und weist das an ver-
schiedenen Stellen nach, dass die preussischen Staatsbahnen in den meisten
Beziehungen den französischen Privatbahnen überlegen seien. Er ist be-
sonders bemüht, die irrigen Ansichten über die preussische Staatebalm-
Verwaltung, die sich unter dem Einfluss des Werks des Ritters von Kauf-
mann-Asser über die französische Eisenbahnpolitik in Frankreich gebildet
haben, zu berichtigen, und nimmt diesem Werk gegenüber im wesent-
lichen denselben Standpunkt ein, den ich s. Z. zum grossen Kummer seines
Verfassers habe vertreten müssen (vergl. Archiv 1897 S. 138 (f., 584 ff.,
609 ff.). Ob Herrn Fochier diese Kritik bekannt ist, lässt sich aus seinem
Buch nicht ersehen.
Das Werk Fochiers ist das Ergebniss gediegener und gründlicher
Forschungen. Seine — hauptsächlich für die Franzosen bestimmten —
thatsächlichen Darstellungen bieten dem deutschen Eisenbahnfachmann
nicht viel neues; aber die mit grosser Sachkenntniss und zutreffendem
Urtheil angestellten zahlreichen Vergleichungen deutscher und ausser-
deutecher Eisenbahnverhältnisse sind auch für uns von lebhaftem Inter-
esse und gewähren reiche Belehrung. Jeder deutsche I^eser wird aber
seine Freude daran haben, unsere heimischen Zustände einmal in einer
so klaren, ruhigen und objektiven Schilderung eines Franzosen sich vor-
führen zu lassen. r. d. L.
Colson, C, Ingenieur en chef des Ponte et Chaussees, Conseiller d'Etat.
Cours d'Econoniie politique, professe ä l'Ecole nationale des
ponts et chaussees. Tome premier: Expose^ general des pheno-
menes e^conomiques — le travail et les questions ouvrieres. Paris,
/iauthier- Villars, Guillaumin et Cie. 1901. 590 p. gr. in 8°.
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1376
Bücherschau.
Das auf drei grosse Bände berechnete Werk über das Gesammt-
gebiet der Nationalökonomie, dessen erster Band uns hier geboten wir«},
bildet seinerseits den Theil eines grösseren literarischen Unternehmens,
welches betitelt ist „Encycloptfdie des Travaux publics, fondee par M.-C.
Lechalas, Inspecteur G^nöral des Ponts et Chauss£es" und eine lange
Reihe von Lehrbüchern enthält, die für die Studien der höheren Technik
geschrieben sind, wie sie z. T. aus den Vorlesungen der Professoren an
den verschiedenen technischen Hochschulen von Paris und Frankreich
hervorgegangen sind.
Es sind „Kurse", von hohen Technikern für jüngere Techniker und
Studirende der Technik gehalten, welche durch den Druck über den Kreis
des unmittelbaren Zuhörerraumes hinausgetragen werden sollen. Theil
weise sind es wiederum hochgestellte Praktiker der Technik, die im
Nebenamt mit diesen Vorlesungen beauftragt worden und die durch ihre
praktische Erfahrung manches vor den Theoretikern voraus haben in der
Kenntniss dessen, was ihr Leserkreis braucht und wie es für diesen dar
zustellen ist.
Der Verfasser des vorliegenden Werkes ist den Lesern des „Archiv
für Eisenbahnwesen" keineswegs ein Unbekannter. Bereits zwei ältere
Schriften von ihm sind hier auf das vortheilhafteste erwähnt worden.
Die erste war ebenfalls aus einem Kursus von Vorlesungen (dieses Mal
für die Pariser Handelshochschule gehalten) hervorgegangen: die zweite
aus Aufsätzen für die „Revue des deux mondesu. Beide lagen dem be-
sonderen Gebiete der praktischen Wirksamkeit des Herrn Colson naher
als die gegenwärtige. Das erste Buch behandelte das Finanzwesen der
Verkehrsanstalten (Transports et Tarifs, precis du regime des routes et
cherains etc. Paris 1890, vergl. Archiv, Jahrg. 1891 S. 754-6). Das zweite
hatte zum Gegenstande die Verwaltung der französischen Eisenbahnen
im Zusammenhange mit dem Staatsbudget (Les chemins de fer et le
budget, Paris 1896, vergl. Archiv, Jahrg. 1897 S. 138 ff., bes. S. 151).
Mit dem gegenwärtigen Werke betritt der Herr Verfasser ein viel
weiteres Gebiet, weiter entrückt auch von dem speziellen Felde seiner
Arbeiten. Es ist einigermassen das Gesammtgebiet der politischen Oek >
nomie, und zwar zunächst der allgemeine Theil, dann eine Anzahl von
speziellen Theilen. Der vorliegende erste Band enthält die „allgemeine
Darstellung der ökonomischen Erscheinungen" und die „Arbeit samint
den Arbeiterfragen". Die noch zu erwartenden zwei Bände sollen ent
halten: „Das Kapital- und Grundcigonthum", „Den Handel und die Zirku-
lation", „Die öffentlichen Finanzen, insbesondere die französischen Fi-
nanzen," endlich „Die öffentlichen Arbeiten und das Verkehrswesen**.
Schon diese Anordnung zeigt durch Art der Gruppirung, durch
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Bücherschau.
1377
Hervorkehrung gewisser Hauptfragen und Hauptgebiete, durch Beiscite-
setzung anderer Bestandtheile des Ganzen unserer Wissenschaft, dass
dieser Kursus seine eigen thümliche Bestimmung hat. Das tritt dann
namentlich auch in der Art der Behandlung des dargebotenen Stoffes
hervor. Eingehende Erörterung dessen, was für den Techniker vorzugs-
weise heute wichtig ist, und dieses zugleich unter der Erwägung, dass
der hohe Techniker und Praktiker, der hier unterrichtet, nicht nur in das
Fach der ökonomischen Wissenschaft, sondern zugleich in die angren-
zenden Disziplinen der Rechts- und Staatswissenschaft ausgreifen muss
— was übrigens, ob auch aus einer Art von Noth entstanden, in unsern
Augen und nach den heutigen Ansichten der deutschen Wissenschaft eine
Tugend ist.
Auf diese Weise ist das Arbeiterversicherungswesen („asßuranee
sociale**) allein mit einem grossen Theile des ganzen ersten Bandes be-
dacht worden. (S. 423—511).
Sollen wir ein Wort von dem Eindruck sagen, den das Buch auf
uns gemacht hat, so muss der Massstab für die Kritik aus den Umständen
genommen werden, welchen das Buch sein Dasein verdankt. Die Form
der Auseinandersetzung ist. wie man das bei französischen Arbeiten ge-
wöhnt ist, klar, nüssig, leicht lesbar. Das haben wir deutsche Gelehrte
immer noch mit Dank und Anerkennung hervorzuheben. Der Gedanken-
gang, der geistige Gesichtskreis, die vorwaltenden Anschauungen von
dem Wesen der Volkswirtschaft, ihren Triebkräften, Organen, Organi-
sationen, sind nahe verwandt mit den herkömmlichen Lehren der fran-
zösischen „liberalen4* Schule: obwohl der Herr Verfasser in rühmens-
werther Weise bemüht ist, zwischen den beiden Extremen des Indivi-
dualismus und Sozialismus eine selbständigere Stellung einzunehmen. Die
Tendenz geht aber doch hart an die Grenze des üblichen „liberalen1*
Standpunktes. Das zeigt sich, so oft für irgend eine Frage der Gesetz-
gebung die Entscheidung gefunden wird. Hier bleibt heutzutage der
„liberale" Volkswirth nicht etwa bloss hinter gewissen „staatssozialistischen "
oder „kathedei-sozialihtischen** Ansichten zurück. Es ist auch bereits der
wirkliche Stand der praktischen Gesetzgebung, der längst darüber hinaus
gegangen, und dem gegenüber die „liberale*4 Wirthschaftsdoktrin sieh
in der Lage eines unwirksamen Protestes befindet.
Beispielsweise ist die Gesetzgebung des Arbeiterschutzes mehr und
mehr in allen hauptsächlichen Kulturländern, deren Uebereinstimmung
doch etwas bedeuten sollte, (Deutschland, Vereinigte Staaten von Amerika.
Australien, Grossbritannien, Frankreich u. s. w.) über die Schranke der
Kimlerarbeit hinausgegangen. Unsere AVissenschaft hat dies theils l>< -
fördert, tlu-ils daraus gelernt; die Erfahrungen des einen lindes haben
Archiv für Eisenbahnwesen. 1901. etn
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1378
Büdierschau.
die Gesetzgebung des anderen lindes auf die gemeinsame Balm geführt
Aber die „liberale" Schule hÄlt tapfer fest an der Sehranke der Kinder
arbeit. (S. 393 — f>). Worauf einfach zu fragen ist: wo denn der Bew»*i>
dafür gegeben sei. dass nur Kinder des Schutzes bedürfen?
Ein anderes Beispiel ist die Arbeiterversicherung. Die einrlussreiche
Bedeutung der deutschen Reichsgesetzgebung wird anerkannt: ihre wer-
bende Kraft in den anderen Staaten wird nicht geleugnet. Aber die Be-
denken gegen den obligatorischen Charakter der Versicherung bleiben
dennoch die ausschlaggebenden. Die Frage ist nur, ob ohne den obliga-
torischen Charakter überhaupt etwas Erhebliches auf diesem Gebiete der
sozialen Reform zu erreichen ist, und ob nicht allein schon die frucht
losen Anläufe von Oesetzentwürfen in Frankreich, England u. s. w.. die
den Pelz waschen wollen, ohne ihn nass zu machen, eine Antwort auf
diese Frage enthalten.
Es ist gegenüber dem Charakter de» vorliegenden Buches nicht
billig und es ist an diesem Orte auch nicht Raum, auf Einzelheiten naher
einzugehen. Nur nm das eingehendere Interesse an der I^ektüre desselben
zu beweisen, mochte ich noch einen Punkt aus dessen reichem Inhalte
hervorheben.
Die Bevölkerungsfrage findet ihre Behandlung (recht im freiste d<-r
herkömmlichen französischen Doktrin) bei der Kehre vom Arbeitslohns
Im Zusammenhange mit dieser Doktrin wird die Lehre des Malthus 1m-
kftmpft und gegen dieselbe als Argument die neuere thatsächliehe Em
Wicklung der französischen Bevölkerung hervorgehoben. (,P*g. 260 — 273}.
Wir glauben umgekehrt, dass gerade mit der Malthus'schen I^ehre die
Thatsachen der französischen Bevölkerung sich in vollendeter Ueberein
Stimmung befinden. Es kommt nur darauf an, dass man demjenigen
gerecht werde, was Malthus gesagt und gelehrt hat. Indessen, ob ein
einzelner Schriftsteller Recht oder Unrecht gehabt hat, ist weniger wichtig
als die grosse praktische Frage, die fundamentale Frage, wie man über
die Bevölkerungszunahme des gegenwartigen Frankreich und der anderen
Iünder urthcilt. Der Herr Verfasser bietet uns hier, verschieden von >•>
manchem seiner Landsleute, ein bemerkenswerthes Beispiel nationaler
Selbstzufriedenheit. Die Abnahmt* der Geburten, die allmählich die Zu
nähme der Bevölkerung Frankreichs dem Nullpunkt nahe gebracht hat.
in ihrem grellen Kontraste zu der Bevölkerungsbewegung Deutschlands.
Englands, Amerikas, Russlands, Italiens u. s. w., musste naturgemäss dk
Besorgnisse französischer Patrioten (und zumal der Patrioten im engeren
Sinne) hervorrufen. Unser Verfasser dagegen meint, die neuere Abnahm»1
der Geburtenzahl sei eine gemeinsame Erscheinung bei den meisten
Nationen Europas, und Frankreich unterscheide sich von ihnen nur •!■>-
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Bucherschau.
1379
«hm* Ii, dass dieses Phänomen sich eher bei den Franzosen gezeigt hat,
<lie daher einen Vorsprang in dieser Richtung vor den andern Völkern
haben (p. 2731 Der Grund aber wird (gestützt auf Paul Leroy-Beaulieu)
gesucht in der Wirkung des „"Wohlstandes, der Zivilisation und der demo-
kratischen Sitten".
Wenn selbst zugegeben werden sollte, dass Frankreich hier abermals
an der Spitze der „Zivilisation" marsehirt, so dürfte doch nicht übersehen
werden, wie gross sein Abstand von den übrigen Nationen ist, wie sehr
<*s mit diesen „demokratischen Sitten" ihnen „voraus" ist (wenn das im
Emst so genannt werden soll) und wie innerhalb dieses Abstandes ge-
rade der machtige, der epochemachende Unterschied in der Bevölkerungs-
bewegung der anderen Nationen liegt.
Die Geburtenzahl hat abgenommen 1874 — 1898 in Frankreich von
•20,1 zu 22,9 auf 1000 Einwohner; in Deutschland von 40,5 zu 36,9. Aber
zu gleicher Zeit hat die Sterblichkeit, wie Colson selber bemerkt (p. 281)
in Frankreich innerhalb desselben Zeitraums nur von 22,3 auf 21,9 abge-
nommen, dagegen in Deutschland von 26,5 auf 20,6. Es bleibt also ein
Ueberschuss der Geburten von 15,6 im Jahre 1898 für Deutschland, gegen
14 im Jahre 1874. Für Frankreich hat dieser Ueberschuss in demselben
Vierteljahrhundert abgenommen von 3.8 auf 1 vom Tausend der Bevöl-
kerung. In diesem Gegensatze liegt das wesentliche Kennzeichen der
Bevölkerungsbewegung Deutschlands (und einer Anzahl anderer grosser
Lander) gegenüber Frankreich. Was einstmals die Zukunft bringt, wann
sie es bringt, das ist heute nicht zu erkennen. Zunächst liegt die ent-
scheidende Thatsache unserer Bevölkerungsverhältnisse (und ähnlich der
meisten anderen Völker) darin, dass wir jährlich um reichlich l1/*0/«
zunehmen, dass wir jetzt den sechzig Millionen nahe sind und voraus-
sichtlieh zunächst in ähnlichem Tempo weiter schreiten, während Frank-
reich durch seine „demokratischen Sitten" an der Spitze der Zivilisation
mit seinen 38 Millionen Seelen festgebannt ist.
Ks giebt auch bei uns in Deutschland so manche Leute, welche diese
unsere Entwicklung mit Kopfschütteln betrachten. Nicht bloss Romantiker
und Reaktionäre der alten Zeit, sondern Führer des neuen wirtschaft-
lichen Parteiwesens. Der Kampf gegen den „Industriestaat" kommt auf
eine Repression der Bevölkerungszunahme hinaus. Indessen dieser Kampf
kommt viel zu spät, und niemand möchte den Fortschritt der deutschen
Bevölkerung, den wir bereits besitzen, wieder preisgeben. Wir wissen,
was diese nahezu sechzig Millionen Menschen für das Deutsche Reich in
jedem Sinne bedeuten, was sie mehr bedeuten, als die einstmaligen 20
Millionen zu Beginn des 19. Jahrhunderts.
Der Herr Verfasser ist selber der Einsicht keineswegs verschlossen,
90*
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Büehersehau.
welche grosse nationale Bedeutung die Auswanderung haben kann (p. 28.V.
Dieses ist aber eben der Fingerzeig darauf, dass eine grosse Xation nie In
den Beruf hat, auszuruhen und vor den Sorgen neuer aufwachsender
Geschlechter sich zu bewahren, sondern dass sie vorwärts schreiten
durch produktive Thaten, die den Wohlstand in Einklang setzen mit einer
Mark zunehmenden Bevölkerung.
Gottingen. 10. Oktober 1001. G. Cohn.
Birk, Alfred, dipl. Ingenieur und Professor. Der Betrieb der Lokal-
bahnen. Sonderabdruck aus der Zeitschrift, für Lokal- und
Strassenbahnen. Wiesbaden 1900. J. F. Bergmann.
Unter Lokalbahnen versteht Birk alle vollspurigen oder schmal
spurigen Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung, die dem Öffentlichen
und zwar vornehmlich dem Nahverkehr dienen, einschliesslich «1er Klein-
bahnen. Die Zahnstangen- und die Strassenbahnen werden aber wegen
ihrer außergewöhnlichen Betriebsverhflltnisse nicht erörtert. Der Ver-
fasser legt dar, dass viele Lokalbahnen, obgleich bei deren Bau die Kosten
durch innige Anschmiegung an das Gelände u. s. w. möglichst herabgedrückt
und durch die Wahl eines kräftigen Oberbaues die Unterhaltungskosten
sehr vermindert werden, doch recht ungünstige wirthschaftliche Ergeb-
nisse aufweisen. Dies schiebt er der Geringfügigkeit des Verkehre
und der Höhe der Betriebskosten zu. An diesen beiden Punkten
muss der Hebel eingesetzt werden, wenn man die Lokalbahnen lebens-
kräftig gestalten will.
l'm den Verkehr zu heben, will Verfasser eine Trennung iles
Personen- und Güterverkehrs durchgeführt wissen: denu bei jenem
kommt es auf Verminderung des gesammten Zeitaufwandes, bei
diesem weniger auf Schnelligkeit als Billigkeit und Einfachheit der
Beförderung an. Der Zeitaufwand für eine Heise hängt nicht nur v >n
der Fahrgeschwindigkeit, sondern auch, besonders im Nahverkehr, von
der Häutigkeit der Fahrgelegenheit ab. Bei dem geringen Verkehr auf
Lokalbahnen hat man es vielfach für zulässig oder zweckmässig gehalten,
wenige — und zwar gemischte — Züge zu fahren. Dies ist aber tur
die Verkehrsbedürfnisse der an einer Lokalbahn ansässigen Bevölkeruni:
ganz ungenügend, denn wenn die Leute bei den an und für sich geringen
Entfernungen stundenlang auf den Zug warten sollen, werden viele ent-
weder gar nicht reiben oder die Beförderung mit Strassenfuhrwerk ver-
ziehen. Zur Hebung des Personenverkehrs muss daher eine Art Strassen
bahnbetrieb eingeführt werden, bei dem leichte kurze Züge in kleinen
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Rüchersehau.
1H81
Zwischenräumen verkehren. Dies hat aber die Abschaffung des bei Lokal-
bahnen an uiul für sich schon unwirtschaftlichen Lokomotivbetriebes
und die Einführung von Selbstfahr wagen zur Voraussetzung.
Die Güterbeförderung soll dagegen in besonderen Güterzügen
stattfinden, die regelmässig täglich oder an bestimmten Tagen oder nur
im Bedarfsfalle verkehren. Für diesen Verkehr ist die Lokomotive bei-
zubehalten, da sie gut ausgenutzt wird und auch bei besonders starkem
Personenverkehr als Aushilfe dienen kann. Ein ganz schwacher Güter-
verkehr kann, besonders wenn er im wesentlichen aus Stück- und Eil-
gütern besteht, in den Personen -Trieb wagenzügen mit abgewickelt werden.
Zur weiteren Hebung des Verkehrs wird noch eine möglichst grosse
Beweglichkeit der Tarife empfohlen, sodass sie den grade herrschenden
Marktverhältnissen angepasst werden können. Einseitige Begünstigungen
sind natürlich unstatthaft.
Zur Verminderung der Betriebskosten schlägt Verfasser vor
mit der bisherigen, vielfach noch den Einrichtungen der Hauptbahnen
nachgeahmten Betriebsweise zu brechen und alle Dienstzweige wenn
möglich in einer Hand zu vereinigen; es sind daher alle Beamten auch
zu Dienstleistungen zu verpflichten, die sonst von untergeordneten Arbeits-
kräften ausgeführt werden.
In der Zentral Verwaltung sind Ersparnisse dadurch zu erzielen,
<lass die Lokalbahn von den anschliessenden Hauptbahnen mit verwaltet
wird. Ist die Bahn selbständig, so muss an Stelle der sonst vorhandenen
Vielzahl von Fachleuten eine einzige Persönlichkeit gefunden werden, die
neben kaufmännischem Geist die nOthigen bau-, betriebs- und verkehrs-
teehnischen Kenntnisse besitzt.
Um die Arbeiterzahl für die Bahnunterhaltung, von denen aller-
dings ein kleiner Grundstock ständig nothwendig ist, einzuschränken,
empfiehlt der Verfasser eine Verständigung mit den Strassenmeistcrn oder
benachbarten Fabriken über gegenseitige Ueberlassung von Arbeitskräften.
Im Verkehrsdienst sollen in weitestgehender Weise Agenten
i<;astwirthc, Kaufleute') verwendet, besondere Stationsbeamte aber nur auf
grösseren Bahnhöfen beschäftigt werden. Der eigentliche Zugdienst (Melde-
nnd Verschiebedieust » ist dem Zugführer zu übertragen, dem Lokomotiv-
führer und Bahnagent unterzuordnen sind.
Bei Besprechung des Personenverkehrs geht Birk in sehr ausführ-
licher Weise auf die verschiedenen Betriebsweisen ein und erörtert ein-
gehend die Anwendbarkeit und die Vorzüge und Nachtheile der Dampf-
lokomotive, des Dampfwagens, des Luft- und Gasmotorwagens, sowie der
verschiedenen Möglichkeiten des elektrischen Betriebes.
1382
Bücherschau.
Jeder, der mit Bau und Betrieb von Lokalbahnen zu thun hat. s.-i
es der entwerfende Ingenieur, der Geldgeber oder Betriebsleiter, wird
aus dem Werk eine Fülle bcherzigenswerther Anregungen schupfen. Für
den Betriebstechniker ist besonders die Abhandlung über die verschie-
denen Betriebsweisen mit ihren vielen Zahlenangaben von Werth.
0. Bl.
BüttnCP, Max, Dr. Die Beleuchtung der Eisenbahn -Personen-
wagen mit besonderer Berücksichtigung der Elektrizität
Berlin 1901. J. Springer.
Die Schrift behandelt kurz die älteren Beleuchtungsallen der Per-
sonenwagen, wie Kerzen- und Oelbeleuchtung, die auch heute noch vor-
kommen.
Eingehend werden die Mischgasbeleuchtuug und die elektrische Be-
leuchtung besprochen.
Bei der elektrischen Beleuchtung werden die verschiedenen ang-
lichen Formen erörtert, nämlich:
1. Das sogenannte reine Batteriesystem.
2. Die Systeme, die eine Batterie und eine von einer Wagenach»-
aus betriebene Stromerzeugungsmaschine für jeden Wagen vor-
sehen.
.'i. Solche Anordnungen, bei denen der Strom von einer auf «I«t
Lokomotive oder im Motorwagen aufgestellten Dampfdynarao- oder
von mehreren im Zuge vertheilten Stroinerzeugungsmaschinen mit
Achsenantrieb erzeugt- und in Hilfsbatterien, deren je eine in jedem
Wagen vorhanden ist, aufgespeichert wird.
Der Verfasser neigt zu der Ansicht, dass das System 3 für geschis-
sene Züge am aussichtsreichsten sei, namentlich in Verbindung mit einem
einfachen Lampenstromregler. der keine beweglichen Theile hat. Mai»
wird sich dieser Ansicht anschliessen können.
Es hätte in der Schrift hervorgehoben werden können, dass die er>r»*
Anregung sowie der erste Entwurf zu einein Lampenstromregler der vor-
erwähnten Art, durch den die elektrische Zugbeleuchtung vielleicht lebens-
fähig werden wird, von der pivussisclicn Staatseisenbahnverwaltung an>
gegangen ist.
Die Mittheilung dieser dein Verfasser wohl nicht unbekannten Thai-
sache wäre schon deshalb wünsehenswerth gewesen, weil hierdurch die
viel verbreitete Anschauung, dass die preussische Staatseiscnbalinverwalton*
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Biieherschau.
1383
in der Frage der elektrischen Zugbelcnchtung eine lediglich passive, um
nicht zu sagen hindernde Rolle spiele, widerlegt wird.
Für gewisse besondere Fälle, wie z. B. zur Beleuchtung der Hofzüge,
vielleicht auch für Kurswagen und Luxuszüge, möchte das eine oder an-
dere System der Einzelwagenbeleuchtung, mit Stromerzeugungsmaschine,
die Achseuantrieb hat, in Frage kommen können. Nach Ansicht des
Keferenten verdient namentlich die Anordnung von Vicarino Beachtung.
— Der Verfasser hat sich augenscheinlich bemüht, eine unparteiische
Darstellung zu bieten, wodurch die Schrift erhöhten Werth erhält. Das
Zahlenmaterial über die Fettgasbcleuchtung entstammt anscheinend aml-
liehen Quellen. IT.
Kräiner, Josef. Die mechanischen und elektrischen Konstruk-
tionen für elektrische Eisenbahnen. Bahnmotoren und
(Jen cratoren. Leipzig 1900. Oskar [.«einer.
Die Einleitung des Buches ist im Grunde nur eine Aneinanderreihung
von Unrichtigkeiten. Der Verfasser sucht darzuthun, dass bei Hauptbahnen
die elektrische Zugförderung dein Betrieb mit Dampflokomotiven wirt-
schaftlich überlegen sei. Er behauptet hierbei unter anderem, dass der
Kohlenverbrauch der Lokomotiven unter den günstigsten Verhältnissen
3 kg für eine Nutzpferdekraftsninde betrage. Dieser Werth ist um mehr
als das doppelte zu hoch! In der That geht bei Verbundlokomotiven,
wenn sie unter günstigen Verhältnissen arbeiten, der Kohlenverbrauch bis
auf 1,3 kg für eine Nutzpferdekraftstunde herunter. Die Lokomotive hat
«•ben einen ausgezeichneten Kessel und in den Zuleitungen des Dampfes
zu den Zylindern so gut wie keinen Niederschlag. —
Ferner ist der Verfasser der Ansicht, dass das todte Gewicht bei
elektrisch betriebenen Zügen viel geringer sei als bei Zügen mit Dampf-
betrieb. Bei dem elektrisch betriebenen Zug auf der Wannseebahn wiegt
die elektrische Ausrüstung des Zuges zusammen mit dem auf sie ent-
fallenden Antheil des Wagengewichtes nicht viel weniger als eine der
neuen 2/, gekuppelten Wannseebahnlokomotiven und erheblich mehr als
eine der älteren -/:, gekuppelten Lokomotiven. Diesen gegenüber hat die
elektrische Antriebscinrichtung den Nnchtheil grösserer nicht abgefederter
Massen — etwa im Verhältnis* * — . die für den Oberbau nichts weniger
als zuträglich sind. Ob es gelingen wird, eine für den Eisenbahnbetrieb
brauchbare Art der Abfederung der Motorenachse zu finden, bleibt abzu-
warten. Die bisherigen Versuche befriedigen nicht. Im weiteren ist der
Verfasser so gnädig, das Zugeständniss zu machen, dass durch Einführung
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1H84
Büchersehau.
elektrischen Betriebes eine grössere Höchstgeschwindigkeit als hei Dampf
betrieb nicht zu erreichen sei, wobei er behauptet, dass die überhaupt
mögliche Höchstgeschwindigkeit für beide Betriebsarten zu 150 kra/>t
theoretisch ermittelt sei. Wer mag wohl diese Ermittlung auf dem Ge
wissen haben? Die Studiengesellsehaft für Schnellbahnen würde ohne
Zweifel dem Verfasser sehr dankbar sein, wenn er die Quelle angäbe, au-
der er diese Angabe geschöpft hat. Dass der Verfasser in wirklieh naiver
Weise im Brustton der Ueberzeugung eine solche Zahl mittheilt. ist sehr
bezeichnend für seine theoretischen Anschauungen. Wo jede annehmbar«-
Grundlage über den Zugwiderstand fehlt, wo zahlreiche Verhältnisse, wir
z. B. die Einflüsse des Oberbaues auf die Sicherheit gegen Entgleisung
und dergl. mehr vorliegen, die sieh zum Theil jeder rechnerischen Be-
handlung entziehen, da soll nun ein solcher Grenzwerth „berechnet4* wor-
den sein.
Nach diesen, gelinde gesagt, seltsamen Ausführungen kommt der
Verfasser auf die „überängstlichen" Herren zu sprechen — womit er an
scheinend die höheren Techniker der pieussischen Staatseisenbahnverwal-
tung meint — die, wie er sich geschmackvoll ausdrückt, aus reiner Be-
quemlichkeit, um den sanft schlummernden Geist nicht anstrengen zu
müssen, das Volk in unerhörter Weise dadurch schädigen, dass sie nicht
mit Händen und Füssen in den elektrischen Betrieb hineinspringen.
Hierbei begegnet ihm noch das Missgeschick, dass er sieh über einen
Theil des Programms der Studiengesellschaft für Schnellbahnen, in der
bekanntlich mehrere der bedeutendsten elektrotechnischen Firmen Deutseh
lands vertreten sind, lustig macht. Dieses Programm enthält eine Anzahl
durchaus berechtigter Fragen, unter anderem auch die der Rentabilität. Es
wäre sicher heute erheblich besser gerade um manches elektrotechnische
Unternehmen bestellt, wenn diese Frage immer mit dem nöthigen Ernst ge
prüft worden wäre. Auf anderer Leute Kosten grossartige Sachen auszu
führen, gleichgültig, ob die aufgewandten Mittel sich angemessen verzinsen,
ist durchaus kein Kunststück. Aber schön ist es nicht. Hoffentlich werden
weder die Techniker noch die Verwaltungsbeamten der preussisehen Staats
eisenbahnverwaltung, trotz aller Bemühungen verschiedener mehr oder
minder grosser Geister, Vortheile für gewisse Interessentenkreise heraus-
zuschlagen, für solche Praktiken zu haben sein.
Wer nun glaubt, der Verfasser wäre mit seiner Weisheit zu Ende,
der irrt sich. Im Gegentheil, es kommen noch allerlei hübsche Dinge»
So wird auf Seite1 4 behauptet, dass sich der gemischte Betrieb bei
Strassenbahnen „bestens bewährt" habe. Man sieht, der Verfasser ist
leicht zufrieden gestellt und schnell mit seinem Urtheil bei der Hand.
Die Leiter solcher Strassenbahnen, die elektrischen Betrieb haben, sind
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Bücherschau.
1385
allerdings etwas anderer Ansicht, was sie dadurch zeigen, dass sie den
gemischten Betrieb aus I^eibeskräften abzustossen suchen. Ferner wird
der armen Lokomotive nochmals vorgeworfen, dass sie ein arger Kohlen-
fresser sei. Um sie einigermassen zu trösten, sagt ihr der Verfasser,
dass sie eine ganz genial durchdachte und aufs höchste vollendete
Masch inenkonstruktion sei! Gleichwohl soll bei ihr die Fortbewegung
unregelmässig und unter fortwährenden Stössen (wörtlich) erfolgen,
worunter sowohl die Maschinen als auch der Oberbau sehr leiden sollen.
Kuriose Widersprüche! Man möchte verzweifeln, wenn man sieht, wie
wenig die Lokomotive von Leuten gekannt wird, die sich berufen fühlen,
das elektrische Zeitalter für die Eisenbahn herbeizuführen.
Beim Kangirdienst soll sich der elektrische Betrieb besonders billig
stellen. Das ist in dieser allgemeinen Fassung grundfalsch. Hat der
Verfasser wohl jemals hierüber Rechnungen angestellt oder auch nur ge-
sehen? Referent bezweifelt es. Ihm liegen genaue vergleichende Ren-
tabilitätsberechnungen für den Rangirbetrieb bei Dampf- und elektrischen
Lokomotiven vor, die ein ganz anderes Bild ergeben. Dass die Kosten
in erster Linie vom Strompreis abhängen, scheint der Verfasser ganz
ausser acht zu lassen. Bei sehr niedrigem Strompreis — etwa 7 ^ für
1 kw/st — kann unter günstigen Verhaltnissen elektrischer Rangirbetrieb
ungefähr gerade so viel kosten wie Dampfbetrieb. Aber an wie viel
Stellen kann man denn mit einem solchen Strompreis rechnen?
Weiter werden nun Berechnungen zweier Ingenieure angeführt, die
eine märchenhafte Ersparniss an Unterhaltungskosten in Aussicht stellen,
wenn auf den Hauptbahnen zu elektrischer Zugförderung übergegangen
wird. Es geht mit diesen Berechnungen so, wie es leider häufig mit Be-
rechnungen geht; sie passen sich eben den Wünschen ihrer Urheber an,
stimmen aber schlecht mit der rauhen Wirklichkeit überein. Lieber
Himmel, was hat das Bischen elektrischer Betrieb auf der Wannseebahn
schon an Unterhaltungskosten verschlungen. Und erst, wie hier bei-
läufig bemerkt werden mag, an Strom! Die Ausgaben für Strom sind
fast dreimal so hoch, wie die Ausgaben für Kohlen bei Lokomotivbetrieb,
bezogen auf die nämliche Zugförderungsleistung. Sehr erbaulich sind
auch die Erfahrungen der Düsseldorf-Krefelder Eisenbahn hinsichtlich der
Unterhaltungskosten.
Wenn man im Stadt- und Vorortverkehr elektrischen Betrieb ein-
führt, so darf man sich nur nicht einbilden, dass hierdurch, so wie heute
die Verhältnisse liegen, ein wirtschaftlicher Gewinn zu erzielen sei. Dem
Referenten stehen genaue vergleichende Berechnungen der Betriebskosten
für elektrischen und Dampfbetrieb auf einer für ersteren besonders
günstigen Linie zu Gebote. Selbst hier und zwar bei einem Strom-
law
Büchersehuu.
preis von t> vS für eine kw/st — zieht vom wirthsc haftlichen Standpunkx
aus der elektrische Betrieb den kürzeren. Freilich kann der Fortfall der
ltauchbelästigung trotzdem die Einrichtung des elektrischen Betriebe
unter Umständen als zweckmassig erscheinen lassen. Uebrigens sind
die betheiligten Beamten der Staatseisenbahnverwaltung selbst im Stande,
sich ein Unheil in diesen Dingen zu bilden. Sie bedürfen wirklich nicht
der fragwürdigen Belehrungen von liCUten, die vom Eisenbahnwesen
liäuüg kaum mehr als den Namen kennen.
Zum Schluss wird, sozusagen als Haupttrumpf, vor dem alle Wider-
sacher hilflos die Watten strecken müssen, eine Rentabilitätsberechnung
der Union für elektrischen Betrieb auf der Berliner Stadt- und Ringbahn
herangezogen. Entwurf und Berechnung sind ja gut gemeint. Letzter-
ist aber völlig unzutreffend, wie durch die Verhandlungen im Verein
deutscher Maschineningenieure wohl zur Genüge dargethan sein dürft«'.
Sieht man von der Einleitung ab, so findet man, dass der Verfah r
ganz leidlich verstanden hat, die Aufgabe, die er sich gestellt hat. zu
bearbeiten. Er bietet zwar nichts neues, bringt aber in übersichtlicher Fonu
manche für die Berechnung von Stromerzeugungsmasehinen und Motorvit
der Strassenbahnen wichtige Angaben. Vorzüglich ausgeführte Tafeln
unterstützen die Erörterungen. Allerdings darf man keineswegs alles
was der Verfasser hier giebt, unbesehen hinnehmen.
Einzelnes klingt sehr sonderbar. So wird an einer Stelle — auf
Seite 11 — die verblüftende Wahrheit ausgesprochen, dass die Beziehungen
zwischen Zugkraft und Widerstand die jeweilige Geschwindigkeit be-
stimmen. Was sollen denn solche Selbstverständlichkeiten, mit den» n
man keinen Hund vom Ofen lockt? Bei Angabe der Ursachen des Wider
Standes hatte auch der Luftwiderstand genannt werden müssen.
Auf Seite 1 1 wird ausgeführt, dass bei der Walker- Aufhängung «V
Motorenachse vollkommen abgefedert sei. Wenn man die Zahnradver
bindung zwischen Anker und Kadsatz beachtet, so wird man finden, da.-
dem durchaus nicht so ist. Was der Verfasser auf Seite 32 von tl«u
Stromerzeugungsmasehinen für Bahnbetriebe sagt, hat im Hinblick auf
die heute üblichen BufTcrbatterien nur noch geschichtlichen Werth.
Auf Seite 52 wird von den Herstellungskosten des Dampfdrücke*
gesprochen. Was ist das? Ferner wird gesagt, dass zur Lösung des
Kesselsteins Petroleum sieh .,bestens bewährt41 habe, dass aber dieser Stoff"
nichts tauge wegen seiner Feuergefährlichkeit. Ein merkwürdiger Wider
spruch, der aber nicht vereinzelt ist. Die Erörterungen über mechanisch"
Rosthesehiekungseinrichtungen dürften auch kaum den Beifall der Betriebs-
leiter von Elektrizitätswerken linden.
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BücherschHU.
1387
Eigenartig berührt der Ausspruch, dass zu jeder Dampfmaschine die
erforderliche Grösse des Kessels besonders berechnet werden müsse.
Diese Erkenntniss dürfte nicht ganz neu sein. Anfechtbar ist bei den
Angaben über Kraftgasbetrieb die Behauptung, dass zur Bedienung einer
Kraft gaszentrale — Gasanstalt und Stromerzeugungsanlage zusammen —
ein einziger Mann genüge, selbst für mehrere hundert Pferdestärken.
Dem ist nach den Erfahrungen bei zahlreichen Kraftgasanlagen der
preussischen Staatseisenbahnverwaltung nicht so. Auf Bahnhof Harburg
beispielsweise, wo zwei Stromerzeuger von je 75 Ps im Betriebe sind,
bedarf es zur Wartung der Anlage ständig fünf Mann. —
Das Buch ist nach alledem mit Vorsicht zu gemessen. Immerhin
enthalt es. wie bereits angedeutet wurde, brauchbaren Stoff und in den
schönen Tafeln lehrreiche Vorbilder.
Elektrotechniker, die sich dem Strassenbahnwesen widmen wollen,
werden, wenn sie eigenes Urthcil haben, dem Buch gute Seiten abge-
winnen können. H*
NewCOlüb, H. T. The Postal Deficit. An exaniination ofsome ofthe
legislative and administrative aspects of a great State industry.
Washington 1900. W. M. Ballantyne & Sons. 158 S. 8°.
Tunell, George G., Ph. D. Railway Mail Service. A comparative
study of Railway rates and service. Chicago 1901. The Lake-
side Press. 205 S. 8°.
Railway Mail Pay. Report of the Joint ( onimission to in-
vestigate the Postal service. (5(ith Congress. 2d. Session.
Senate. Document 89). Washington 1901. Government Printing
Office. 3 Bände.
Es ist eine bekannte Thatsjiehe, dass die Einnahmen der Bundes-
post Verwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika seit langen Jahren
— mindestens seit 1884 — nicht ausreichen zur Bestreitung der Aus-
gaben, dass die Postverwaltung mit einem Fehlbetrag arbeitet. Dieser
schwankte in dem Jahrzehnt von 1890 bis 1899 zwischen 5 377 450 Dollftrs
im Jahre 1890 und 11 411 780 Dollars im Jahre 1897, in den Jahren 189S
und 1899 sind die Einnahmeu stärker gestiegen, als die Ausgaben, der
Fehlbetrag ist im letzten Jahre auf o<>10 777 Dollars heruntergegangen und,
wie Newcomb iR. 155) mittheilt, im Jahre 1900 noch weiter, auf 5 385 08s
Dollars, gesunken. — Während in früherer Zeit, so lange die Finanzen
der Vereinigten Staaten sich glänzend entwickelten und man in einer
gewissen Verlegenheit bei Verwendung der jährlichen Ueberschüsse war.
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1388
Bücherschau.
diese Thatsachen unbeachtet blieben, hat sich in den letzten Jahren dir
öffentliche Meinung und die Bundespostverwaltung ernstlich mit der Er
örterung der Frage beschäftigt, ob und mit welchen Mitteln jener Fehl
betrag zu beseitigen sei. Man ging dabei von der nicht unberechtigten
Anschauung aus, dass die Einnahmen auch einer Öffentlichen Verkehr*
austalt zur Deckung der Ausgaben mindestens genügen müssten. Als
eines dieser Mittel wurde empfohlen, die Ausgaben der Postverwaltung
dadurch herabzusetzen, dass die Gebühren, die die Post an die Eisen-
bahnen für Beförderung von Postsachen bezahlt, ermässigt würden. Man
begründete diesen Vorschlag damit, dass die z. Z. an die Eisenbahnen
gezahlten Gebühren zu hohe .seien, in keinem richtigen Verhältnis* zu
den Selbstkosten der Eisenbahnen und zu den von der Eisenbahn für die
Beförderung von Personen und Frachtgütern erhobenen Beträgen stünden.
Zur eingehenden Untersuchung der ganzen Angelegenheit wurde
durch Gesetz vom 13. Juni 1898 ein besonderer Ausschuss eine Joint
( ommission to investigate Postal service — , bestehend aus je 4 Mitgliedern
des Senats und des Abgeordnetenhauses, eingesetzt.
Der Ausschuss, dessen Mandat zwei Mal verlängert werden musMe.
hat 2l/-2 Jahre (1898 Iiis KKX)) getagt, zahlreiche Zeugen vernommen und
(tutachten eingezogen und unter dem 14. Januar 1901 einen Bericht er-
stattet, dem das gesainmte Untersuehungsmaterial beigefügt ist. Der Be-
richt ist nicht übermässig lang, er umfasst nur 50 Seiten. Die drei An-
lagebünde haben dagegen einen Umfang von 908, 791 und 480 Seifen
nebst einer ganzen Anzahl bildlicher Darstellungen. — Der Ausschuss i>t
zu keinen einheitlichen Vorschlägen gekommen. Der Vorsitzende und
ein Mitglied befürworten, allgemeine, für sämmtliche Eisenbahnen der
Vereinigten Staaten geltende Höchstsätze für die Beförderung von Post
Sachen gesetzlieh festzulegen. Die übrigen Mitglieder geben fast alle
abweichende Ansichten kund, und der, wie es scheint, von allen Mitgliedern
gebilligte Haupttheil des Berichtes beschränkt sich darauf, den Inhalt der
Zeugenaussagen und Gutachten systematisch darzustellen. Der unbefangene
Leser gewinnt daraus den Eindruck, dass einmal die ganze Frag»* n«»cli
nicht spruchreif ist und dass fernerhin man sich dahin neigt, die gegen
wältig an die Eisenbahnen gezahlten Gebühren nicht übermässig hoch
zu linden. Zu einer sehr wesentlichen Herabsetzung dieser Gebühren
wird von niemand gerathen.
Die beiden Schriften von Xewcomb und Tunell sind eine Art frei-
williger Beiträge zu der amtlichen Untersuchung. Beide beschäftigen sich
besonders eingehend mit einem von Professor Adams, dem bekannten
Vorsitzenden der statistischen Abtheilung des Bundesverkehrsarates. er
statteten Gutachten, das eine massige Herabsetzung der jetzt erhobenen
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Hiicherechau.
Gebühren um etwa 5°/„ empfiehlt. iNewcomb S. 92 — 149, Tunell
S. 1*23 — 175.) Die Arbeit von Neweomb ist der stark erweiterte Ab-
druck eines Vortrages, den der Verfasser im Juni 1900 in der
Jahresversammlung der amerikanischen Oesellschaft zur Beförderung der
Wissenschaften in New-York gehalten hat. Sie hat Tunell bereits vor-
gelegen, wird von ihm vielfach benutzt und in einem besonderen Kapitel
(S. 191—194) kurz besprochen. Tunells Buch ist eine Sammlung von Auf-
sätzen, die in den letzten Jahren hauptsächlich in dein Journal of Politicnl
Economy erschienen sind. Diese Aufsätze sind im wesentlichen unver-
ändert geblieben und haben nur einige Zusätze erhalten. Die Folge
davon sind mannigfache Wiederholungen, die z. Th. wohl hätten vermieden
werden können. Neweomb 's Abhandlung ist einheitlich und streng syste-
matisch gehalten.
Beide Verfasser haben mit demselben statistischen Material gearbeitet,
bei dessen kritischer Würdigung sie im wesentlichen zu denselben Ergeb-
nissen kommen. Auch ihre Ausführungen lassen erkennen, dass sie das bisher
zu Tage geförderte statistische Material für unvollkommen und lückenhaft
und jedenfalls nicht für genügend erachten, den Nachweis einer übermässigen,
den Teistungen nicht entsprechenden Höhe der von der Post an die
Eisenbahnen gezahlten Gebühren zu erbringen. Diese Gebühren sind bei
den einzelnen Eisenbahnen verschieden. Man unterscheidet indess all-
gemein grundsätzlich die Beförderung der Postsachen nach Gewicht und
in Postwagen, die von den Eisenbahnen — nicht, wie bei uns von der
Postverwaltung — gestellt werden. Für letztere Beförderung wird eine
nach der Läng*1 der Postwagen verschiedene jährliche Gebühr für die von
den Postwagen gefahrenen Meilen gezahlt. Das Postpersonal, das unter-
wegs die Postsachen bearbeitet, fährt unentgeltlich mit. Die nach Ge-
wicht bezahlten Postsachen werden vor der Aufgabe geordnet, in Säcke
verpackt und in den Gepäckwagen befördert. Die Bundespostverwaltung
befördert in den Vereinigten Staaten überhaupt nur Briefe, Postkarten,
Drucksachen, Warenproben u. s. w., dagegen keine Packete. Die von
der Post beförderten Gegenstände werden in vier Klassen eingetheilt:
1. Briefe. Postkarten und andere, nicht zu den Klassen 2—4 gehörig«'
Sehrittstücke. Gebühr 2 Cts. für jede Unze. 2. Zeitungen und ander«'
regelmässig, mindestens viermal im Jahr, erscheinende Blätter und Zeit-
schriften. Die Gebühr beträgt 1 Ct. für das Pfund, wenn die Versendung
von der Druckerei oder einer Sammelstelle aus erfolgt. 8. Bücher, nn-
regelmässig erseheinende Zeitungen und Zeitschriften, Zirkulare, Korrek-
turen mit oder ohne Manuskript. Gebühr 1 Ct. für je 2 Unzen. 4. Alle
andern Postsachen. Die Gebühr beträgt 1 Ct. für die Unze. Das Höchst
gewicht ist aut 4 Pfund für jeden Packen festgesetzt. iVergl. Repor?
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1390
Biichereehau.
S. 45 — 48.) - - Newcomb und Tunell erbringen, und zwar m. E. mit Erfolg,
den Nachweis, dass die Vergütung, die die Eisenbahnen für dies»* Le>>-
tungen beziehen, keineswegs zu hohe sind, dass die Ijeistungen der Eisen-
bahnen für die Post sich nicht ohne weiteres vergleichen lassen mit d<*r
Beförderung von Personen, Frachtgut oder Expressgut — hierin stimmen
sie tiberein mit dein Gutachten des Untersuchungsausschusses — : das*
aber die Einnahmen der Eisenbahnen für Postgut im Laufe der Zeit eben>-
allmählich zurückgegangen sind, wie die für die Beförderung von Per-
sonen und Gütern. Zu einer grundsätzlichen Ermässigung der Zahlungen
an die Eisenbahnen liegt auch nach Ansicht beider Verfasser also kein
Anlass vor, und zwar uinsoweniger, als die Reineinnahmen der Eisenbahnen
der Vereinigten Staaten äusserst bescheidene sind. Newcorab hält dafür
dass sich vielleicht auf andere Weise ein besseres Verhältniss der Post
ausgaben zu den Einnahmen erzielen lasse, z. B. durch bessere Organi-
sation der P« »st Verwaltung, Erhöhung der Portosätze für die übermässig
billig gefahrenen Postsachen, insbesondere die der zweiten Klasse u. dergi.
Beide Verfasser stellen sich m. a. W. auf den Standpunkt der Eisenbahnen
denen eine Schmälerung ihrer Einnahmen aus dieser Quelle selbstverständ-
lich wenig willkommen wäre.
Nebenbei behandeln sie zahlreiche tarifarische und allgemeine wirt-
schaftliche Fragen, die mit ihrem Gegenstande zusammenhängen, mit Sacli-
kenntniss und Gründlichkeit. Die Angriffe gegen Professor Adams sind,
besonders bei Tunell, in der Form oft recht scharf: wieweit dies einein
so bedeutenden Sachkenner gegenüber berechtigt ist, lässt sich ohne Ein-
sicht seines Gutachtens nicht beurtheilen. Wie die ganzen, hier kurz
geschilderten Vorgänge, sn sind auch viele der Einzelerörterungen für
deutsche I/eser von Interesse, obgleich ja bei uns die Regelung des Ver
hältnisses der Post zu den Eisenbahnen auf ganz anderer Grundlage er
folgt ist. Die Amerikaner können daher, wie Tunell einmal zutreffend
bemerkt, aus den Verhältnissen des europäischen Festlandes kaum etwas
lernen. Dagegen würde es sich doch vielleicht empfehlen, wenn sie sieh
etwas eingehender mit den Zuständen in Grossbritannien beschäftigten
Dort liegen diese Verhältnisse grundsätzlich ziemlich genau so. wie in
den Vereinigten Staaten. Die Post- <und Telegraphen » Verwaltung Groß-
britanniens hat aber im Jahn- 181)8 einen Ueberschuss von 75 Millionen Mark,
im Jahn« lsyy einen solchen von TG.8 Millionen Mark erzielt, gegenüber
einem Fehlbetrag von 'Mi Millionen im Jahre 1808 nnd 26,6 Millionen Mark
im Jahre 1895) bei der Post der Vereinigten Staaten. Man vergleiche
hierüber die Tabelle eines Aufsatzes von P. D. Fischer im sechsten Bande
S. 170/71, der zweiten Auflage des Handwörterbuches der Staatswissen
schatten. Diese Tabelle sollte überhaupt der Postverwaltung der Ver
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B tu- h erschau.
1891
einigten Staaten zu denken geben. Zeigt sie doch, dass dieser Staat unter
allen Landern des Weltpostvereins der einzige ist, dessen Postverwaltung
mit einem erheblichen Fehlbetrag arbeitet. Soweit bei den andern Län-
dern solche überhaupt vorliegen, sind sie bedeutend geringer. Sollte der
eigentliche Hauptgrund für diese auffallende Erscheinung nicht darin
liegen, dass man in den Vereinigten Staaten mit ihrem so sehr weit aus-
gedehnten Gebiet, den riesigen Strecken, auf denen Postgut gefahren wird,
in der Herabsetzung der Portosatze zu weit gegangen ist? r. d. L.
Lynen, W., Professor an der technischen Hochschule in Aachen. Di«
Wärmeausnutzung bei der Dampfmaschine. Berlin 1901.
J. Springer.
Der Verfasser versteht in ausgezeichneter Weise streng wissenschaft-
lich und gleichzeitig allgemein verstandlich zu sein.
In seinen Arbeiten rasselt die mathematische Maschine nur uner-
heblich. Allerdings wird infolgedessen die Darstellung hie und da etwas
breit, was übrigens manchem Leser erwünscht sein mag. Die Hymne aut
den überhitzten Dampf ist vielleicht ein wenig verfrüht. Merkwürdig ist
es, dass die Versuche, bei Lokomotiven durch Einführung von Heiss-
danipf wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen, bisher nicht besonders
gelungen sind. Indessen liegen völlig abgeschlossene Ergebnisse noch
nicht vor, man braucht daher den Muth noch nicht zu verlieren. Freilich
wird noch viel Lehrgeld gezahlt werden müssen.
Um gerecht zu sein, müsste man übrigens mit der Heissdampfloko-
niotive Ix>komotiven für gewöhnlichen Dampf vergleichen, deren spezi-
tische Heizflächenbelastung geringer als die übliche ist. Das Studium der
Schrift ist sehr zu empfehlen. 11*.
Pasell, Max. Uebersichtskarte der Umladestationen der zum
deutschen Eisenbahn-Verkehrs-Verbande gehörigen Ver-
waltungen. In 4 Blättern im Massstabe 1 : 1 000 000. Berlin 1901.
Diese auf photolithographischem Wege hergestellte Karte ist vom
letitschen Eisenbahn Verkehrs- Verbände herausgegeben als Hilfsmittel für
'ine ordnungsmässige Abwicklung des Fem- und Umladegeschäfts für
^rachtstückgüter. In der Karte sind bildlich die Befugnisse der Umladc-
itationen angegeben, wie sie in der eine Anlage zu der Kundmachung
les deutschen Eisenbahn- Verkehrs-Verbandes über die Grundsätze für die
/erladung und Beförderung der Frachtstückgüter bildenden Uebersieht
ler Umladestationen festgestellt sind.
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1892
Bücherschau.
Da« sicli durch Klarheit auszeichnende Kartenbild stellt unter Weg-
fall aller sonstigen Angaben nur die Eisenbahnen dar, wobei die Haupt
und Nebenhahnen durch die Stärke der Linien unterschieden sind. Die
Umladestationen mit unbeschränkter Umladebefugniss sind roth umrahmt,
während die Umladestationen mit beschränkter Umlade befugniss rotb
unterstrichen sind. Der Karte ist eine Uebersicht des Ruhrkohlen-Keviers
im Massstabe 1:180 000 beigegeben. Retkbg.
Ban deiner, M., Ingenieur. Feldmessen und Nivellieren. Wiesbaden
1901. C. W. Kreidel.
Das kleine Werkchen bespricht zunächst die Messgeräthe und ihre
Anwendung, Prüfung und Berichtigung. Das Abstecken von Graden und
Bögen, das Messen von Winkeln und Flächen wird an einzelnen eiufach
gewählten Beispielen erklärt. Nivcllir-Instrument, Satz- und Kanalwaage
werden mit ihrer Benutzung und Berichtigung eingehend besprochen.
Den Schluss bilden ziemlich umfangreiche Angaben über Aufnahme und
Fonn von Querprofilen der Eisenbahnen und über Erdmassenberechnung.
Da das Werk sehr leicht verständlich geschrieben ist und viele deutliche
Abbildungen enthält, erscheint es als Lehrbuch an technischen Mittel-
schulen gut geeignet. Auch den unteren technischen Beamten und denen,
die sich mit geringem Zeitaufwand über die einfachen tagtäglich vor-
kommenden Fragen der Feldmesskunst unterrichten wollen, sei es zum
Selbststudium empfohlen. O. B1.
Wagner, Robert. Ingenieur. Graphische Ermittlung der Grund
erwerbsflächen, Erdmassen und Böschungsflächen \v<n
Eisenbahnen und Strassen. Stuttgart 1900. Konrad Wittwer.
Bekanntlich erfordern bei Vorarbeiten die Ermittlungen über Grund
erwerb und Erdmassenvertheilung eine grosse Menge zeitraubender zeich
nerischer und rechnerischer Arbeiten. Ein grosser Theil dieser rechne
rischen Arbeiten muss sogar mehrere Male immer wieder von neuem
gemacht werden, da bei jeder kleinen Verschiebung der Linie die bisher
angestellten Berechnungen werthlos werden. Um diese Arbeiten zu ver-
einfachen, sind eine Reihe von Verfahren in Gebrauch, bei denen alle
Berechnungen auf zeichnerischem Wege durchgefühlt werden; gleichzeitig
wird dadurch der Vortheil grösserer Uebersichtlichkeit gewonnen, auch
sind Fehler eher zu vermeiden und leichter zu entdecken.
Das Buch stellt sich ausser der Bestimmung der Erdmassen die
Ermittlung der Breiten und Flachen auf zeichnerischem Wege zur Auf-
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Buchorschau.
1393
gäbe, entwickelt die dazu erforderlichen Formeln für die Querproflle im
Auftrag, Einschnitt und Anschnitt und lehrt die Anfertigung und An-
wendungsweise der Massstabe. Die Verth eilung der Erdmassen und
die verschiedenen möglichen Beförderungsarten sind in die Abhandlung
nicht mit einbezogen. Eine fleissige Durcharbeitung und Benutzung des
Buches wird sich durch die Erleichterung und Zeiterspamiss, die sein
Inhalt beim Entwerfen bietet, belohnt machen, besonders da umfangreiche
und genaue Zahlentabellen über alle Rechnungsgrössen beigegeben sind.
Ausserdem werden die herausnehmbaren, bequem zu benutzenden Tafeln,
auf denen alle erforderlichen Masssläbe in sauberer und genauer Zeich-
nung dargestellt sind, die Arbeit sehr erleichtern. O. El.
Kliauer, Alexander, Dr. jur. Die höhere Gewalt im Reichsrecht.
Berlin 1901, bei Struppc und Winkler. 166 Seiten.
Bekanntlich bestehen in der Rechtswissenschaft über den Begriff der
höheren Gewalt drei verschiedene Theorien.
Die subjektive Theorie macht die Annahme des Vorhandenseins
der höheren Gewalt von dem Verhalten der Haftpflichtigen abhangig.
Nur dann, wenn das verhängnissvolle Ereigniss trotz der grösstmöglichen
Sorgfalt der Person, die das Ereigniss an und für sich zu vertreten hat,
eingetreten ist, liegt höhere Gewalt vor. Als Anhänger dieser Theorie
seien Windscheid, Goldschmidt und v. Hahn hervorgehoben.
Nach der objektiven Theorie ist die Natur des verhilngnissvollcn
Ereignisses das Entscheidende, das Verhalten des an und für sich Haft-
pflichtigen wird als unerheblich betrachtet. Als vornehmster Vertreter
dieser Theorie gilt Exner, der folgenden Begriff der höheren Gewalt
aufstellt: „Sie ist ein Ereigniss, welches 1. ausserhalb des Betriebskreises
der Verkehrsunternehmung entsprungen, durch Hereinwirken in diesen
Betriebskreis einen Schaden an Leib oder Gut verursacht hat, und welches
2. vermöge der Art und Wucht seines Auftretens die im ordentlichen
Laufe des Lebens zu gewärtigenden Zufalle augenscheinlich übersteigt/
Eine Anzahl von Rechtslehrern sucht zwischen diesen beiden Theo-
rien zu vermitteln, so z. B. Dernburg und Merkel.
Eine dritte Theorie geht dahin, dass höhere Gewalt überhaupt kein
selbständiger Rechtsbegriff, vielmehr einfach Zufall sei. Diese Anschau-
ung wird von Gerth vertreten.
Knauer giebt in seinem Werke vorerst eine knappe, klare Ucber-
sicht über die Geschichte des Begriffs der „höheren Gewalt", natürlich
beginnend mit der bekannten Pandektenstclle über das reeeptum (L. 3,
§ 1, D. 4, 9), sowie über die verschiedenen Theorien. Es wäre erwünscht
Archiv für Eisenbahnwesen. 1901. 91
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1304
Büelieiscliau.
gewesen, wenn er dabei auch die französische und die englisch-amerika-
nische Literatur herbeigezogen hätte.
Sodann geht der Verfasser dazu über, die verschiedenen Stellen des
positiven deutschen Reichsrechts, in denen der Ausdruck „höhere Gewalt1*
oder ein gleichbedeutender Ersatzausdruck vorkommt, — es sind heute solche
Gesetze zehn an der Zahl — zu besprechen und zu untersuchen, welchen
Sinn der Ausdruck jeweilen besitzt. In sehr fleissiger Erörterung jeder
Stelle gelangt er zu dem Ergebniss, dass der Ausdruck meistens im Sinne
der objektiven Theorie gebraucht werde, während einige andere Stellen,
z. B. die Bestimmung des Prozessrechts betreffend die Wiedereinsetzung
gegen Fristvcrsäumniss, den Ausdruck nur im subjektiven Sinne ver-
stehen. Mit wenig Worten stellt Knauer fest, dass das Reichsrecht die
Gehrt'sche Theorie verwirft, da es ja sonst gar keinen Sinn hätte, ge-
setzlich zwischen Zufall und höherer Gewalt zu unterscheiden.
Knauer ist grundsätzlich ein Anhänger der objektiven Theorie und
begründet diese seine Rechtsanschauung in den Kapiteln von der Einrede
der höheren Gewalt und von der Anwendung der Einrede der höheren
Gewalt (#§ 42 u. 43) höchst interessant und packend. Er selbst denuirt
die höhere Gewalt folgendennassen:
(S, 132): „Sie ist die ira allgemeinen nicht vorhersehbare Ursache eines sich
als Zufall darstellenden Schadens, bei welchem Schaden nicht eine durch die
Kenntniss jener Ursache unbeeinflusste Handlung des an sieh Haftpflichtigen mit-
gewirkt hat."
Um auch die Fälle der höheren Gewalt, in denen es sich nicht um
einen Schaden handelt, durch seine Begriffsbestimmung zu decken, er-
weitert er diese später <S. 157) dahin:
„Höhere Gewalt ist die im allgemeinen nicht vorhersehbare Ursache eines
sich als Zufall darstellenden Erfolges, bei welchem Erfolg nicht eine durch die
Kenntniss jener Ursache unbeeinflusste Handlung desjenigen mitgewirkt hat. der
den Erfolg an sich zu vertreten hat."
Diese Definition ist in einem Punkte beinahe unverständlich: bei
welchem Erfolg nicht eine durch die Kenntniss der Ursache
unbeeinflusste Handlung des an sich Haftpflichtigen mitgewirkt
hat." Man sollte auf den ersten Blick annehmen, die beiden Negationen
heben sich gegenseitig auf. und es dürfte einfacher gesagt werden: J»ei
welchem Erfolg eine durch die Kenntniss der Ursache beeinflusste Hand-
lung des an sich Haftpflichtigen mitgewirkt hat". Dem ist jedoch nicht
so; eine solche Formulirung wäre auch offenbarer Unsinn. Vielmehr
niuss man, um den hier gesperrt gedruckten Relativsatz zu verstehen,
zu der Begründung Zuflucht nehmen, die Knauer seiner Definition voraus-
sendet. Er sagt da (S. 132):
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Bücherschau.
139f»
„Nun ist gezeigt worden, dass zwischen dem Eintriit des . . . Ereignisse»
und (dem Eintritt) des Schadens Handlungen des Unternehmers statthaben können,
die den Schaden als hauptsächlich vom Unternehmer veranlasst erscheinen Iassenr
so dass dieser ihn zu tragen hat. Das ist einmal der Fall, wenn eine Schuld de»
Unternehmers zum Schaden mitwirkt, und sodann, wenn der Unternehmer
unter Kenntniss jenes Ereignisses seinen Betrieb nach Erfüllung:
aller durch die Sorgfalt gebotenen Vorsiehtsinassregeln in gewohnter
Weise, also gleichwie wenn jenes Ereignis« nicht stattgehaht hätte,
fortsetzt Auch das ist mit in die Begriffsbestimmung aufzunehmen.*
Jetzt, aber erst jetzt, versteht man jenen Relativsatz der Definition.
Eine rechte Definition muss aber verständlich sein, ohne dass eüi
Kommentar beigegeben wird. Ist sie es nur an Hand eines Kommentars,
so beweist das, dass sie nicht gut formulirt ist.
Abgesehen von diesem Mangel, der ja bei einer zweiten Auflage,
wie sie das Buch verdient, gehoben werden kann, sind die Ausführungen
Knauers von höchstem Interesse.
Wir empfehlen die Schrift jedem Juristen angelegentlieh.
Die grosse Anzahl von Druckfehlern, gerade auf den ersten Seiten, hat
uns recht gestört, ebenso gewisse Ausdrücke, die der Verfasser sieb gebildet
hat, um in einem Wort oder in wenig Worten mögliehst viel zu sagen; so
der „HöheregewaltbegrirT' (S. 5) und der Satz (S. 3 unten): „Die Motive
zum B. G.-B. erklären, die Anwendung der höheren Gewalt habe in der
Praxis keine nennenswerthen Schwierigkeiten hervorgerufen." Die An-
wendung der höheren Gewalt! L. F.
Pieper, J., Geheimer Oberregierungsrath und vortragender Iiiith in der
Oberrechnungskammer. Das Reichsbeamtengesetz vom 31-
März 1873 und seine Ergänzungen erläutert. 2. Auftuget-
Berlin 1901. J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung.
Die erst<% im Jahre 1800 erschienene Auflage dieses Kommencars-
ist im Jahrgang 1896 S. 399 dieser Zeitschrift angezeigt, und ihre Bedeu-
tung, insbesondere auch für die preussischen Staatseisenbahnbearuten,
konnte dabei besondere hervorgehoben werden. In der vorliegenden
zweiten Auflage sind die zahlreichen seit dem Jahre 1890 ergangenen
neuen Gesetze und Erlasse berücksichtigt und in ihrem Wortlaut in den
Anlagen abgedruckt. Die äussere Anordnung des Stoffes und Form der
Bearbeitung sind unverändert geblieben, weil sie sich augcnschemlicli
wohl bewährt haben. Das Werk kann also in seiner jetzigen, dem gegen-
wärtigen Stande der Gesetzgebung durchaus entsprechenden Gestalt mehr-
mals angelegentlichst empfohlen werden. r. d. L.
<J1*
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1396
Büehcrschau.
ÜEBERSICHT
der
neuesten Hauptwerke über Eisenbahnwesen und ans verwandten
Gebieten.
The American Raihvay Association. Proceedings, 1886-1893 Bd. I, 1894-ltjl*?
Bd. II, 1899, 2 Hefte. UKW), 2 Hefte, 1901, 1 Heft. New- York.
van Cittere, E. und van Rosendaal, J. C. A. Verzameling van Wetten, Besluitmi
enz. betreffende de Spoorwegen in Nederland. 1900. Haag 1901.
Congres International des Cheinins de fer, sixieme session: Compte rendu gem-ral.
I. und 2. Bd. Brüssel 1901.
Fischer, P. D. Italien und die Italiener. 2. Auflage. Berlin 1901. 7,w -M.
Heubach, Dr. E. Die zukünftige Verkehrsentwicklung auf dem rogulirten Main
mit besonderer Berücksichtigung der Stadt Würzburg. Leipzig 1901. l,«o Jf.
Hühner, O. Geographisch-statistische Tabellen für 1901. Frankfurt a. M. 1901.
Hnin, G. und Maire, E. Guide pratique pour les calculs de resistance de* chau-
di6res k vapeur et l'essai des materiaux employes. Paris 1901.
Jentsch, C. Geisteshelden. Biographien. 41. Bd. Friedr. List. Berlin 1901. 3.» *
Kaiserliches Patentamt. Repertorium der technischen Journal-Literatur. Jahr-
gang 1900. Berlin 1901. 24/« -M.
Löwe, F. und Zimmermann, Dr. H. Handbuch der Ingenieurwissensehafteu.
5. Bd., 8. Abth.: Lokotnotiv-Steilbahnen und Seilbahnen. Leipzig 1901. 9.»
Lohmann, F. Die Entwicklung der Lokalbahnen in Bayern. Leipzig 1901. *
Xussbaum, H. Chr. Prof. Bau und Einrichtung von Kleinwohnungen. Berlin lflOl.
4>> <«•
Oesterreichisches Eisenbahiiministerium. Katalog der Amtsbibliothek 2 Bdv.
Wien 1899 und 1901.
Schanz, Dr. G. Finanz- Archiv, Zeitschrift für das gesammte Finanzwesen
18. Jahrg., 2. Bd. Stuttgart 1901. 12,oc
Schneider, M. Die Maschinen-Elemente. Zweite Lieferung. Nieten und Keil«.
Braunschweig 1901. %n
The Secretary of Internal Affairs, Pennsylvania. Annuni report for tbe year
ending june 30, l90n, Part IV., Railroad, Canal, Navigation, Tetegraph »»d
Telephone Companies
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Büchereehau.
1397
Zeitschriften.
Archiv fUr Post und Telegraphie
Heft 20. 1901.
Die transandinische Bahn.
Bauingenieur-Zeitung. Berlin.
Heft 60-54. Vom 24. August bis 28. September 1901.
(No. 50:) Ueber Einbettung von Strassenbahngleisen. — (No. 62:) Rech-
nerische Bestimmung der Schnittpunkte verschiedener Steigungs- und
Böschungslinien. — Die Entstehung und die Vorzüge der Eisenbahnen.
(No. 64:) Die Eisenbahnbrücke bei Qokteit in Birma. — Die erste Eisen-
bahn in Kamerun.
Bayerische Verkehrshefte für Fortbildung im Verkehrsdienste. München.
1901. Heft 34.
Tarif wesen.
Bulletin de la Commission Internationale du Congres des Chemins de fer.
Brüx eile».
Heft 9. September 1901.
Compte rendu general de la sixieme session, 2. scction, traction et materiel:
emploi de Tarier et du fer fondus dans la c Instruction du materiel de
traction et de transport; freins et attelages des voitures et des wagons;
capacite des wagous a marehandises.
Heft 10. Oktober 1901.
Compte rendu general de la sixieme session, 2. section, traction et mate-
riel: traction electrique, essais de traction electrique sur lcs grands
chemins de fer; emploi de la traction electrique sur les chemins de fer
economiques.
Centraiblatt der Bauverwaltung. Berlin.
No. 67—81. Vom 24. August bis 12. Oktober 1901.
(No. G7:) Die Pferdebahn lbarra— Patzcuaro im Staate Michoacan in Mexico.
(No. 09:) Bemerkungen über Gleisanlagen. — {No. 73) Die Einschienenbahn
von A. Lehmann. — (No. 74:) Die neu eröffnete Bahnstrecke von Neustadt
(Schwarzwald) bis Donaueschingen. — Zur Berechnung von Gitterbalken-
trllgern mit gekrümmten Gurtungen. — (No. 76:) Zur Frage der Schienen-
überhöhung. — (No. 70:) Ueber die wirtschaftlich vorteilhafteste Be-
lastung der Heizfläche bei Lokomotiven. — (No.81:) Ueber die sorgfaltige
Durchbildung von Weicheustrascen und die Anwendung von einseitigen
Doppelweichen.
Deutsche Bauzeitung. Berlin.
Heft 76. Vom 21. September 1901.
Die Wagen der Pariser Stadtbahn, nebst einigen allgemeinen Bemerkungen.
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3398 Bücherschau.
Heft 82. Vom 12. Oktober 11101.
Die elektrische Hoch- und Untergrundbahn in Berlin von Siemens & Halske.
1>entsche Eisenbahnbeamtenzcitung. Stuttgart.
No. 34- 42. Vom 2*2. August bis 17. Oktober 1901.
(No. 34 u. 36:) Die Notwendigkeit der Bahnsteigsperre. — (No. ;*>:)
Zehnter Jahresbericht des Verbandes deutscher und österreichischer
Eisenbahnbeamten- Vereine. — (So. 37:) Befreiung der Eisenbahn von der
Verpflichtung zur Benachrichtigung des Absenders vom Verkauf de-
<iutes. — (No. HS:) Die Nachnahme im Eisenbahnverkehr. — Die Betriebs-
ei gebnisse der vereinigten preussischen und hessischen Stantseisenbahneu
im Jahre 1899/190U. — (No. 39 u. 40:) Ueber Personal-Kommissionen. —
<No. 39:) Ein vereinfachtes Ablertigungsvcrfahren im Güterdienst in
Württemberg. — (No. 40:) Betriebsgemeinschaft oder Reiehseisenbahnen
(No. 41.) Die bosniseh-berzegowinische Staatsbahn. — Signnlvorriehtuni;
für Eisenbahnen. — (No. 42:) Fahrgeschwindigkeit auf deutscheu Ei>en
bahnen.
TVmglera polytechnisches Journal. Stuttgart.
Heft 33. Vom 17. August 1901.
Anlagen der französischen Eisenbahnen für das Wassernehmen der Ix»ko-
motiven wahrend der Fahrt.
Heft 39. Vom 2m. September 1901.
Vergleich zwischen einer elektrischen Lokomotive und einer Dampf-
lokomotive.
Heft 41. Vom 12. Oktober 1901.
Neue Nebenvorrichtungeu zur Zugsicherung auf Eisenbahnen.
I/Economiste Francais. Paris.
Heft 38. Vom 2t. September 1901.
Les nouveaux procedes mecaniques dYtablissement des voies ferrees.
Heft 41. Vom 12. Oktober 1901.
Le rapport decemial du ministre des travaux public» de Prusse.
aLeat«noAopo;Kiioe atio (Das Eisenbahnwegen). St. Petersburg. (In russischer
Sprache).
1901. No. 27-3«.
(No. 27 u. 28:) Uebersicht der derzeitigen Lage des Tarifwesens auf den
Eisenbahnen Westeuropas (fortgesetzt in No. 30, 31 u. 33). — (No. 32 1
Die elektrische Stadtbahn für Schnellverkehr, ausgeführt von der Finna
Siemens & Halske in Berlin. — (No. 33:) Ueber die Sicherheit de* Eisen-
bahnverkehrs (Schluss in No. 35). -- Ueber die 5 auf der Nikolaibahn
versuchten Bromssysteme und die Beurtheilung derselben auf Grund der
von dem Ausschüsse herausgegebenen Verhandlungen. — (No.3ti:) Kurze
Uebersicht der ThiUigkett der (i. Versammlung des international! n Eisen-
bahnkongresses.
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Bücherschau.
1399
Elektrotechnische Rundschan. Frankfurt a. M.
Heft 23. Vom 1. September 190t.
Eine neue Stromzuführungsvorrichtung für elektrische Strassenbahn wagen.
Elektrotechnische Zeitschrift. Berlin.
Heft 34, 38 und 41. Vom 22. August, 19. September und 10. Oktober 1901.
Elektrische Sehnellbahnen.
Heft 39. Vom 26. September 1901.
Der elektrische Sehnellbahnwagen der Allgemeinen Elektruitäts-Gesell-
schaft.
Engineering. London.
No. 1860-1867. Vom 23. August bis 11. Oktober 1901.
(No 1861:) Powerful mineral locomotiv«' for the Caledonian Railway. —
The China Railway bloebook. — The Glasgow corpnration tramways. —
The Dürr boiler. — (No. 1862:) The international engineering eoogres.s at
Glasgow. — Four-ton steam motor wagon. — Narrow-gauge side-tank loeo-
motive for the Egyptian Delta Railway. — Uganda Railway. — Electrieity
»h a motive power on Railways. — (No. 1863:) Loeomotive ruoning sheds,
Eastern Railway of France. — High-speed electric traction in Germany.
~ (No. 1864:) Croydon electric tramways and electric lighting. — Cheaper
Railway fares. — (No. 1865:) The meridional rift on the Uganda Railway.
— (No. 1866 u. 1867:) The new subway in New-York City. — (No. 1866:)
Dangers froru trolley wires and their prevention. — (No. 18J7:) Bölling
stock construetion in Italy. — The electrification of the Metropolitan Rail-
ways. — Current Railway construetion.
Engineering ifews. New-York.
No. 31—39. Vom 1. August bis 26. September 1901.
(No. 31:) The Demerbe rail for Street Railway». — (No. 32:) New Union
passenger Station at Dayton. — Riveted lattice truss drawbridge, Chicago —
Northwestern Railway. — A proposed ventilating system for the Park
Avenue tunuel, New-York City. — Fast passenger engines for the New-
York Central and Hudson River Railroad. — (No. 33:) Machine for loading
box cars. — (No. 31:) Boone cut— Oflfnnd Des Moines River Viaduct;
Chicago and Northwestern Railway. — Ballasting new Railways. —
An obstruetion to the line. — Roundhouso construetion and equipment.
— (No. 36:) Inclosing Railway maps and drawings. — (No. 37:) Four-track
two-truss swiDg bridge; Chicago and Western Indiana Railroad — The
cost of running trains at high speed. — (Nu. 38:) A novel electric cabel
Railway at Palermo, Sicily. — The Butler steam shovel cableway at the
Missionneid Coal Mine, Illinois. — (No. 39:) Some peculiar Wiecks of
steel cars.
Le Genie Civil. Paris.
Heft 16. Vom 17. August 1901.
Distribution d'cnergic electrique et ehemin de for de Bex— Gryon—
Villars.
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I
I
1400 Bücherschau.
Heft 17. Vom 24. August 1901.
Construetion de Tun des tunnels du metropolitain de New-York.
Heft 18. Vom 31. August 1901.
Lea moteurs ä gaz, a petrole et ä alcool, a l'exposition de 190a - Lot-
motive a cremaillere at a adherence pour le chemin de fer de Fourier?
et de l'Ouest— Lyonnais.
Heft 80. Vom 14. September 1901.
La traction electrique sur la ligne des Invalides a Versailles.
Heft 22. Vom 28. September 1901.
Lea locomotives a I'exposition de 1900. — Locomotive Compound a graode
vitesse, a quatre cylindres, de )a societe hanovrienne de con»tractioD>
mecaniques.
Glasers Annalen für Gewerbe und Bauwesen. Berlin.
Heft 6 und 8. Vom 15. September und 15. Oktober 1901.
Die Werkzeugmaschinen zur Herstellung und Reparatur von Eisenbihn-
betriebsmitteln auf der Pariser Weltausstellung 1900.
Heft 7. Vom 1. Oktober 1901.
Dampflokomotiven für 200 kin/Std.-Geschwindtgkeit. — Die elektrisch*
Hoch- und Untergrundbahn in Berlin, vorwiegend vom eisenbahntett-
nisehen Standpunkte.
Heft 8. Vom 15. Oktober 1901.
Verwiegung fahrender Eisenbahnzüge.
Illustrirte Zeitschrift für Klein- und Strassenbahncn (früher: Die Scbjnabpw-
bahn). Berlin.
No. 17—20. Vom 1. September bis 16. Oktober 1901.
(No. 17:) Beitrag zur Berechnung und Ausführung von Drehscheiben. -
I'cber eine Schutzvorrichtung für Motorwagen. — Automatische Ei^r-
bahnsignale. — (No. 20:) Schienenschweissung. — Der Genauigkeit^
der Erdmassenberechnungon. — Eisenbahnsignale.
The Journal of Politieal Eeonomy. Chicago.
Heft 4. September 1901.
The signiheanee of the Pullmnn strike.
Mittheilungen des Vereins für die Förderung des Lokal- und Strasse«!»!»»-
wesens. Wien.
1901. Heft 8.
Die Berliner elektrische Hoch- und Untergrundbahn. — Städtische Straft
bahn in Luzern.
Monitore delle »trade ferrate. Turin.
1901. No. 32-40. Vom 10. August bis 5. Oktober 1901.
(No. ?d:) L'e-q erimento <li esereizio economico sulla ferrovia Arw^"
Kos«ato. — c oneessioni speciali per determinati trasporti ßulle ff"0' e
Bücherschau.
1401
(fortgesetzt in No. 33 u. 34). — (No. 33:) Deila riforma dei contratti
d'esercizio dclle tre grandi reti. — (No. 35:) Le costruzioni ferroviarle nel
quinquennio 1896—1900 (fortgesetzt in No. 36, 37, 39 u. 40:) — (No. 37:)
Tunnel del Sempione. — (No. 38:) Ferrovie in costruzione nelle Alpi Re-
tiche. — (No. 40:) Ferrovie e sciopero.
Oesterreichiache Eisenbahnzeitung. Wien.
No. 25-30. Vom 1. September bis 20. Oktober 1901.
(No. 25:) Statistische Nachrichten von den Eisenbahnen des Vereins Deut-
scher Eisenbahnverwaltungen für 1898. — Acetylenbeleuchtung im Dienst
des Eisenbahnverkehrs. — (No. 26:) Eine Streckenblockfrage. — Das
Latowski'sche Läutewerk. — Kohlenverbrauch bei elektrisch betriebenen
Vollbahnen. — Tränkung der Eisenbahnschwellen. — Schienengewichte
in Amerika. — (No. 27:) Zur Haftpflicht der Eisenbahnunternehmungen
anlasslich der Betriebsunfälle von Eisenbahnbediensteten. — Der Führer-
stand der Lokomotiven. — Der Betrieb der Lokalbahnen. — (No. 28 u. 29:)
Fünfundzwanzigjähriges Jubiläum des österreichisch-ungarisch-nissiachen
Eisenbahnverbandes. — (No. 28:) Ein Vorschlag zur Dampfheizung der
Personenwagen. — (No. 29 u. 30:) Ersparnisse im Lokalbahnwesen. —
Ueber die Regelung der Ersatzforderungen unter den Eisenbahnen. —
(No. 30:) Die Eisenbahnen der Erde nm Schlüsse des Jahres 1899.
Oesterreichisch-ungarisches Eisenbahnblatt, Wien.
No. 35-42. Vom 29. August bis 17. Oktober 1901.
(No. 37:) Die Organisation der Staatseisenbahnverwaltung. — (No. 40:)
Die finanziellen Ergebnisse der Eisenbahnen im Jahre 1901. — Der bster-
reichisch-ungarische Zwischenverkehr und der Ausgleich. — (No. 41:)
Einschränkungen beim Güterzugs verkehr in Preusacn. — ■ (No. 42:) Die
neueste Schnellzuglokomotive der österreichischen Staatsbahnen.
Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. Wiesbaden.
1901. Heft 7, 8 und 10.
Uebersicht der in Paris 1900 ausgestellten Personen- und Güterwagen. —
Versuche mit durchgebenden Bremsen. — Die neue Lokomotivausbesse-
rungswerkstätte in Oppum. — Schaltung Siemens'scher Blockwerke. —
Kin Beitrag zur Umwandlungsfrage der bisherigen Zweibufferwagen in
Wagen mit selbsttätiger Mittelkuppelung.
1901. Heft 9.
Uebersicht der in Paris 1900 ausgestellten Personen- und Güterwagen für
Bahnen mit Dampfbetrieb. — Die ncucLokomotiv-Ausbesserungswerkstätte
in Oppum. — Die Dampfheizung der Eisenbahnwagen. — Betrachtungen
über ein neues Verfahren der Ueberwachung der Wagen- Ausbesserungs-
werkstätten.
1901. Heft 10.
Bemerkungen über die Lokomotiven auf der Weltausstellung in Paris. —
Ueber neuere Anordnungen an Drahtzugschranken. — Versuchsfahrten
mit neueren Schnellzuglnkomotivcn.
1402
Büchersehau.
Railroad Gazette. New- York.
Heft 83. Vom 16. August 1901.
The traction power of locomotives. — East River bridge no 4. — Pneu-
raatic interlocking ou the London and Southwestern. — The Brady ronnd-
house extension and doors. — Graphic records of cars and traius -
New-York Central ash-pits. — An automatic pressure retainer for driver
brakes. — Railroad rates to Buffalo. — The Park Avenue tunnel in New-
York. — A multiform coupon ticket. — Discipline and train rules in the
south before the war. — English accident record of 1000. — Train
despatching by telephone. — The right of Railroad passengers in respecr
of unpunctuality. — Some chimney Performances.
Heft 34. Vom 23. August 1901.
Proper method of cleaoing cy linde» and triplcs. — 80 0*10 Ibs capacity
coal car, Pittsburgh Coal Co. — Ad engineer committee on rail si erinn*
— Air-brake repairs. — Rail steol with reference to hardness. — Freigut
yards as scen by a Geruinn. — EoglLsh and American bridge work. —
Electrifying the Metropolitan of London. — Centenary English Ruil-
road act.
Heft 35. Vom HO. August 1901.
Schenectady, Northern Pacific tandem Compound. — Steel Railroad ties
in Kurope. — A sturtevant generating set. — Ventilation of Elkhom
tunnel. — Four-cy linder tandem Compound locomotives. — American
methods on British Railronds. — Drop bottom coal car. Pittsburgh Coal
Co. — Rail joints. — Electric traction on Railroad». — English Railroad«
in past half year. — Suez Canal traffic. — Street Railroad spotters. —
Reding in sleeping and dining cars in England. — Ticket brokers win
at Buffalo.
Heft 36. Vom 6. September 1901.
A study of the life of cross ties. — The Gokteit Bridge. — The ne»
compreesed air motors for city traction. — Tender of 6000 gallons capa-
city. — Mexican Central Railway. — Concerning common civility. — The
Carnegie technical university. — An international technical dictionary. —
The handling of frelght traftic. — The Master Blacksmith's Convention. —
Record of treated ties- Atehison, Topeka and Santa Fe. — Wide tire-
boxes. — Some considerations on electric traction. — Locomotives in
Japan. — Train movement» at reading terminal. — The engineer school
of application.
Heft 37. Vom 13. September 1901.
Lap sidings on the Cleveland and Pittsburgh. — Vanderbilt— Baldwin
Consolidation Locomotive— Buffalo, Rochester and Pittsburgh. — New
Shops at Hanuibal, Mo. — Hannibal and St. Joseph Railroad. — A new
yard switsch-stand. — The struggle for the line from Salt Lake to Lo*
Angeles and San Diego. — The air-brake and the retaining valve. —
Bridge metal and bridge-tests. — The Taylor-white process for treating
tool steel. — The engineer — his place in society. — Increased efficiency
in the air-brake system. — Work of the Louisiana Railroad Commission.
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Bücherschau.
1403
Heft 88. Vom 20. September 1901
Pocketed tubes in a Heine safety boiler, with Hawley „down-draftM fur-
nace. — Atlantic type passenger locomotivcs — Chicago, Milwaukee and
St Paul. — The Royal traiu of the Canadian Pacific. — A new convert-
ible hopper and gondola car. — The Red River bridge at Alexandria,
La. — Cnst steel locomotive frames. — The legal regulation of enginecring
practice. — Legal regulation of the engineering profcssion. — Compound
locomotivcs of the Buenos Ayres Great Southern. — Fire riska on Rail-
road*. — Train movements at Reading terminal. — Delany's rapid tele-
graph. — Electric switsch and signal apparatus in Europe. — High-speed
elcctric car of the Allgemeine Electrieitats -Gesellschaft. — The New
Delaware breakwater. — Experts' report on color blind tests. — Southern
Railroad Cominissioners Convention.
Heft 39. Vom 27. September 1901.
Organization of the Illinois Central. — The Wabash entrance to Pitts-
butgh. — New punching machine, by Hilles & Jones. — A ratchet for
door chains of hopper cars. — The auxiliary spring and friction device
for draft gear. — The present position of American Railroads. — Pressed
steel carline. — Pere Marquette Railroad. — The life of cedar ties. —
Emergency brake test". — English trade unions may be Mied. — July
accidents. — A review of the diflerent Systems of compounding. —
Eastern maintenance of way Association — The car coupler problem. —
The heavy Ioeomotives of the Caledonian. — Engine hou.se facilities and
inethods. — American bar iron in Australia. — The Uganda Railway. —
The tunnel between Scotland and Ircland.
Railway Enginecr. London.
Heft 9. September 1901.
Eight-coupled mineral engine, Caledonian Railway. — Four cylinder Com-
pound express engines, London-North Western Railway. — Local taxation
of Railways in England. — Express passenger engines, Great Western
Railway. — Digest of recent decisions in Railway cases by the High and
Appeal Courts of the United Kingdom. — Electricity in Railway signalling.
Heft 10. Oktober 1901.
Permanent way for tramways and light Railways. — Underframe and
bogie for 65 ft. 0 in. carriages, London and North Western Railway. —
Swing bridges. — Railways in Rodesia. — Cast iron wheels. — Admini-
stration report on the Railways in India, 1900. — Ekelricity in Railway
signalling. — Reduction in locomotive fuel consumption. — The Uganda
Railway. — Railways in Natal.
Railway News. London.
No. 1964—1971. Vom 24. August bis 12. Oktober 1901.
(No. 1904:) Railways and the post oflfice. — Railways in China. —
(No. 1905:) Railway servants' wage«. — The Simplon tunnel. — (No. 1906:)
The Trade Union congress, the Taff Vale Railway. — (No. 1907:) British
and American Railways contrasted. — High-capacity wagons. — Electric
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1404
Bücher.schau.
traction on Railways. — (No. 1968:) The first English Railway Act —
On the foot plate through the peak. — (No. 1969:) The Mcraey Railway
to be elcctrified. — City and South London Railway. — The Irish Channel
Tunnel. — Electric traction on the inner circle. — The Manchester and
Liverpool Electric Express Railway. — British and American rolling
stock. — (No. 1970:) Home Railways in 1900. — New South Wales Govern-
ment Railways and Tramwa\s. — Railroad expenses in United States. —
Rapid transit in London. — (No. 1971:) A Railway race. — Either-side
wagon brakes. — Glasgow exhibition.
Reform. Wien — Leipzig.
1900/1901. Heft 24.
Die Eisenbahn nach Harrar. — Was kosten Schnellzüge. — Engadiner
Bahnprojekte und die elektrische Bahnverbindung Mailand— München.
1901/1902. Heft 1.
Die Donaukanallinie der Wiener Stadtbahn. — Die neuesten Versuche
für elektrische Schnellbahnen. — Wasserauf nähme der Lokomotiven
während der Fahrt. — Umbau des Bahnhofes Paris— Lyon— Mediterranec
in Paris.
1901/1902. Heft 2.
A. Lehmann's einschienige elektrische Schnellbahn. — Geschwindigkeit. —
Der Eisenbahnverkehr und die Sanitätsma.ssregeln an der bulgarisch-
serbisch-türkischen Grenze.
Revue generale des chemins de fer. Paris.
Heft 2. August 1901.
Le chemin de fer metropolitaiii de Vienne. — Les locomotives rnsses a
l'exposition de 1900.
Heft 3. September 1901.
Le chemin de fer electrique de Berthoud ä Thoune. — Les locomotives
anglaises a l'exposition de 1900. — Rendeinent des locomotives.
Schweizerische Bauzeitung. Zürich.
Heft 7. Vom 17. August 1901.
Strassenbahnhöfe in Basel. — (u. No. 8:) Die Davos— Schatzalp-Bahn.
Stahl und Eisen. Düsseldorf.
Heft 18. Vom ir>. September 1901.
Güterwagen aus gepresstem Stahl. — Verwiegung fahrender Eisenbahn-
züge.
Teknisk Ugcblad (Technisches Wochenblatt). Kristiania.
1901. No. 32 - 40. Vom 8. August bis 3. Oktober 1901.
(No. 3!»:) Sammendrag af de nnrske jernbaners trafikrapporter for mai
mäned 19f»I.
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Büeherschau.
1405
Verordnungsblatt für Eisenbahnen nnd Schiffahrt Wien.
No. 98-120. Vom 22. August bis 12. Oktober 1901.
(No. 102:) Betriebsergebnisse der ungarischen Hauptbahnen im Jahre
1900. — (No. 107:) Zusatzübereinkommen zu dem Internationalen Ueber-
cinkoinmen über dm Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890. —
(No. 108:) Eisenbahnverkehr im Monat Juli 1901 und Vergleich der Ein-
nahmen in den ersten 7 Monaten 1901 mit jenen -der gleichen Zeitperiode
1900. — (No. 109:) Verzeichnis« der Eisenbahnstationen, auf denen der
Verkauf der Fahrkarten eine Stunde vor Abgang des Zuges zu beginnen
hat. — Bundesgesetz, betr. das Tarifwesen der schweizerischen Bundes-
bahnen. — Betriebsergebnisso der ungarischen und der bosnisch-herzego-
winischen Eisenbahnen im Juli 1901. — (No. 111 u. 124:) Liste der Eisen-
bahnstrecken, auf welche das Internationale Uebereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet. — (No. 111:) Uebersicht des
Baufortschrittes der am ersten September 1901 in Ausführung gestandenen
österreichischen Eisenbahnen. — (No. 112:) Frankreichs Binnenschiffahrt
im Jahre 1899. — (No. 120:) Betriebsergebnisse der ungarischen und der
bosnisch-herzegowinischen Eisenbahnen im Monat August 1901.
JKypaajn» MiiHHCTepcTBa nyTefl cootfmeiiia. (Zeitschrift des Ministeriums der Verkehrs-
anstalten). St. Petersburg. (In russischer Sprache.)
1901. Heft 6.
Rangirbahnhöfe, deren Anordnung und Benutzung. Mit Zeichnungen im
Text.
Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereins. Wien.
Heft 34 und 35. Vom 23. und 30. August 1901.
Der Bau des Simplontunnels.
Heft 37 und 38. Vom 13. und 20. September 1901.
Die Einrichtungen zur Sicherung des Eisenbahnzugverkehres auf der
Weltausstellung Paris 1900.
Heft 39 und 40. Vom 27. September und 4. Oktober 1901.
Das Blocksignal System Kriiik.
Heft 41. Vom 11. Oktober 1901.
Die Verkehrsmittel Finlands.
Zeitschrift des Vereins dentscher Ingenieure. Berlin.
Heft 36 u. 37. Vom 31. August und 14. September 1901.
Die Weltausstellung in Paris: Die Lokomotiven.
Heft 36 u. 37. Vom 7. und 14. September 1901.
Der Schuellbnhnwagen der Allgemeinen Klcktricitfttsgesellschaft in Berlin.
Heft 39, 40 u. 41. Vom 2a September, 5. und 12. Oktober 1901.
Der Schnellbahnwagen von Siemens & Halske Aktiengesellschaft in Berlin.
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1400
Biic harsch au.
Zeitschrift für Transportwesen und Strassenhau. Berlin.
No. 25-30. Vom 1. Septemher bis 20. Oktober 1901.
(No. 20:) Der Einfluss der mechanisch angetriebenen Fahrzeuge auf die
Verkehrswege. — Zur Frage der Konzessionsverlängerung der Strafen-
bahnen seitens des Staates.
Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn Verwaltungen. Berlin.
No. 66-82. Vom 24. August bis 19. Oktober 1901.
(No. (360 Allerlei Anregungen. — Die Eisenbahntechnik der Gegenwart.
— (No. 07:) Ein Vorschlag zur Lösung der Stückgutfrage durch Gründung
eines deutschen Stückgutverbandes. — Grundsätze für die Aufstellung
von Entwürfen zu Stationsgebäuden. — (No. 08:) Die wirtschaftliche
Lage der preussischen Kleinbahnunternehmungen. — Die sächsischen
Staatsbahnon im Jahre 1900. — Ueber das Beschwerdebuch in Oesterreich.
— (No. 09:) Die gemeinsamen Abfertigung« Vorschriften des Verein«
deutscher Eisenbahuverwaltungen in ihrer Beziehung zum materiellen
Frachtrecht. — Der Verkehr auf den sächsischen Staatseisenbahnen im
Jahre 1900. — (No. 70:) Das Promotionsrecht der technischen Hochschulen.
— Die Schantungbahn. — Einsteigen ohne Anhalten. — (No. 72:) Kopf-
bahnhof oder Durchgaugsbahnhof. — Zur Reform das Güterwagenver-
schlusses. — Statistische Nachrichten über die Ergebnisse des Verkehrs
auf zusainmenstellbare Fahrscheinhefte im Jahre 1900. — (No. 7S:^
Haftungsausschliessung und Haftungsbeschränkung hinsichtlich des der
Eisenbahn zur Verwahrung übergobenen Gepäcks (§ 38 der Verkehr-.-
orduung). — Der Lokomotivbestand der russischen Eisenbahnen und die
Begünstigung der nationalen Fabriken. — (No. 74 u. 75:) Der Betrieb der
holländischen Eisenbahnen. — (No. 74 u. 77:) Die Verkehrsverhältnisse im
deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiete. — (No. 74:) Das Betriebsergebnis*
der preussischen Staatsbahnen im Monat August 1901. — (No. 75:) Vor-
schlag zu einem anderen Licht des Vorsignals. — (No. 70:) Die schnellsten
Eisenbahnzüge in Deutschland, Frankreich und England. — (No. 77:>
Dr. Wilhelm Koch f- — Die Bedeutung der Eisenbahnen Russlands für
den zukünftigen Durchgangsverkehr. — (No. 78:) Förderung der staat-
lichen Eisenbahnbauthätigkeit. — Die Abstempelung der Rückfahrkarten.
— Die bayerischen Gesetzentwürfe, betreffend Ausbau und Ergänzung
des Staatseisenbahnnetzes. — Die englischen Militärbahnen im egyptischen
Sudan. — (No. 79:) Die Vorortbahn Berlin —Gr.-Lichterfelde (Ost). —
David Hansemuun und die Eisenbahnen. — Tunnelanlage zwischen Groß-
britannien und Irland. — (No. 80:) Der elektrische Betrieb der schwedi-
schen Eisenbahnen. — Bau der Bahn Bologoje— Polotzk— Sjedlez. -
(No. 81 :) Vereinfachung der Güterabfertigung. — Heber elektrische Schnell-
und Fernbahnen. — Der Fernsprecher im Dienst der Eisenbahnen. —
(No. 82:) Der Umschlagsverkehr in Deutschland und Frankreich. — Zur
Verstaatlichung der Gotthardbahn. — Die Truppenbefürderung bei dem
diesjährigen Herbst- und Kaisermanöver in der Provinz Westpreussen.
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