Encyklopädie des gesamten
Eisen bahn wesens
Victor Röll. Carl Wurmb,
Friedrich Kienesperger. Christian Lang
Üarimrt) Snibfrsttü librarg
~A Qift from
(ßeorgc Ü. tlcightnu
~(Cfe» of 1888)
to tht
Qraduate School
of ^Business Administration
Digitized by Google
1-
Encyklopädie
des
gesamten Eisenbahnwesens
in alphabetischer Anordnung.
Herausgegeben von
Dr. Victor Roll,
(JenemldtrektiOMrat d«r österr. 8l«*l»bahnto,
unter redaktioneller Mitwirkung der Oberingenieure
F. Kienesperger und Ch. Lang
In Verbindung mit
Abt, Askenusy, Barkhausen, Bernstein, Birk, Bissinger, Bitschnau, Blum. v. Borriet». Dr. Brauler, Brettmaim,
Dr. Freiherr v. Buschmann. Busse, Dr. Buzzi, Oalmar, ClauB, Dr. Cohn, Dr. Decher, Diderich, Dietler, v. Dobiecki,
Doleralek, Doppler. Ebermuyer. Eberl, Dr. Eger, Elaner, Elbul. Feilten, Dr. Forchheimer, Frank. Kröger,
Funk, Gerdts, Gerstel, Dr. Gcratner, Goul, Dr. Gintl. Gleim, Götsdorf, Goeriug, Dr. Groß. Hartwig, Hauck,
Dr. Karl Itaushofer, Dr. Max Haushofor, Heindl. Hentzen. Heustngor von Waldogg, Dr. Hilse, Hubert,
Hnguet, Jullig, JQttner. Jungbeckor, Kaltenmark, Kecker. Keller. Kern mann, Kirchweger, Kohlfurst, Dr.Koliako,
Kolster, Konta, Kreuter, Krutnholz, Kühlwetter, Dr. v. Kuh, Dr. Lauge von Burgenkron, Laubl, Launhardt,
Dr. Lehr. Leonharde Dr. von der Leven, Lindner. v. Littrow. Löblich. Loewe, Lundberg, Manderla, Marek,
Dr. v. Marquet, Maurer,Mayr, Dr. Mecklenburg, Melan,Dr. Merten«, Meyer, Middelberg, Ntblinger, Dr. v. Neumann,
Dr. v. Nuoffer, Oelwein, v. Oesfeld, v. Ow, Paachor, Pork, Ferner, Pinrger, PleOner. Pollack, Rank, Rayl.
Biehn, Kodier, v. Romocki, Rosner, Robeuacb, Rybar, v. Rhha, Salonion. Dr. Sax. v. Scala, Schftfor, Schmid,
Schotts, Schrafl, Julius Schreiber, Dr. Karl Schreiber, Schrey. Schubert, Schützenhofer. Schuster, Dr. Schwab,
Seidel, v. Seydewitz, Seyschab, Simon, Sonnenschein, de SouzaGomes. SpAngler, Spitzer, Spltzner, Dr. L. v. Stein,
Dr. Steinbach, StelnbiB, Steiner, v. Stocken, Stöckl. Storkenfeld, Stuttgardter, Sundt, Ulbricht, Ch. Ulrich,
¥ Ulrich, Dr. Urbino, Dr. Voit. Volkmar, Walzel, Dr. Weddüig, Wehreniennig, Dr. Wehrmann, Weül, Dr. Wetz,
v. Wickevoort Cronimelin. Widirosky, Willlnger. Winkler, Wittmann, Wnyciechowski, Wurmb. Dr. Ziffer u. A
Siebenter (Schluß-) Band.
Stellwerke bis Zwisehenstfttion.
Mit üeneralregister und vollständigem Mitarbeiter- Verzeichnis.
Mit 200 Originalholzschnitten, 29 Tafeln und 1 Eisenbahnkarte.
Wien.
Druck und Verlag von Carl GerolcTs Sohn.
1895.
Digitized by Google
HARVARD UNiV^RSHY UBRAHV
^ • ^ 1 RECEIVED THROUCH JHi SPECIAL
-T> ^ \ LIBRARY OF THE GKAÜUA T£ SCHOÜL
OF BUSINEß AI»WiNI8THAliON.
. ..
Schlußwort
Ich übergebe hiermit den siebenten Band der Encyklopädie des Eisenbahn-
wesens seiner Bestimmung. Hiermit ist ein Werk zum Abschluß gediehen, welches
ein nahezu siebenjähriges angestrengtes Zusammenwirken zahlreicher Facbgenossen
erforderte. Die Batschläge, welche mir in Recensionen und auf anderem Wege
gelegentlich des Erscheinens der ersten Bände zukamen, habe ich mir bei der
Bearbeitung der späteren Bände, soweit es nur anging, zu nutzen gomacht, und
läßt die immer uneingeschränktere Anerkennung, welche jedem neuen Band in der
Fachwelt zu teil geworden ist, die Erwartung berechtigt erscheinen, daß die
Encyklopädie des Eisenbahnwesens den Anforderungen, welche man an ein solches
Werk zu stellen vermag, zu entsprechen geeignet ist.
Ungeachtet seit dem Erscheinen der ersten Bände bereits mehrere Jahre ver-
strichen sind, bedürfen dieselben, wenn man von den durch neuere Veröffentlichungen
überholten statistischen Angaben absieht, keiner wesentlichen Ergänzungen. Ich
beabsichtige übrigens, zu geeigneter Zeit ein Ergänzungsheft herauszugeben, welches
das neuere statistische Material und auch sonstige neue Erscheinungen auf dem
6 ebiet des Eisenbahnwesens zusammenfassen wird.
Ich erfülle bei der Vollendung des großen Werks eine angenehme Pflicht,
indem ich denjenigen, welche an dem Werk mitgearbeitet oder dasselbe sonst
gefördert haben, den wärmsten Dank ausspreche. Dieser Dank gebührt vor allem
dem ehemaligen Präsidenten der Generaldirektion der österreichischen Staatsbahnen,
St. Excellenz Freiherrn Alois v. Czedik, und seinem Amtsnachfolger, Sr. Excellenz
Dr. Leon Bitter v. Biliiiski, welche beide Funktionäre dem Werk eine ganz
außergewöhnliche Förderung angedeihen ließen. Desgleichen danke ich den Herren
Mitarbeitern, welche ihre besten Kräfte für das Werk eingesetzt haben, sowie den
bei der Redaktion thätig gewesenen Herren, und zwar dem nunmehrigen Ministerial-
rat Karl Wurmb, welcher bis zur Berufung als Leiter des Landeseisen bahnamts
in Graz den technischen Teil redigierte, und den Oberingenieuren Friedrich
Kienesperger und Christian Lang, welche mich seit dem Ausscheiden des Herrn
Wurmb bei der Redaktion unterstützt haben. Die Genannten sind mir, ebenso wie
die Herren Dr. Kolisko, Dr. v. Marquet und Dr. Ziffer, mit der außer-
ordentichsten Hingebung und bewunderungswürdiger Ausdauer bei der großen Arbeit
zur Seite gestanden.
Digitized by Google
Ich danke nicht minder den geehrten Eisenbahnverwaltungen und jenen aus-
wärtigen Fachgenossen, welche mit der liebenswürdigsten Bereitwilligkeit meine
zahlreichen Anfragen beantwortet haben, vor allem den Herren: Abteilungsvorstand
Dr. Bake in Utrecht, Generaldirektor Balz in Stuttgart, Generalinspektor Baume
in Paris, Direktor Di et ler in Luzern, Administrator Dubois in Brüssel,
Regierungsdirektor Hauck in München, Geheimrat v. d. Leyen in Berlin,
Direktionspräsident v. Ludwig in Budapest, Generaldirektor Massa in Mailand,
geh. Finanzrat v. d. Planitz in Dresden, Sekretär v. Bomocki in St. Petersburg,
Oberregierungsrat Stutz in Karlsruhe, u. a.
Ich spreche schließlich der Verlagshandlung Carl Gerold's Sohn in Wien
und deren Gesellschafter, meinem lieben Freunde Hermann Manz, aufrichtigen Dank
für ihre unermüdliche Thätigkeit im Interesse des Werks und für die über alles
Lob erhabene Ausstattung aus.
Wien, im April 1895.
Dr. Roll.
Digitized by Google
Verzeichnis der Mitarbeiter an der Encyklopädie des Eisenbahnwesens.
Abt, Ingenieur in Luzern.
Askenasy, Ingenieur in Frankfurt a. M.
Barkhansen, Regierungsbaumeister, Professor an der kgl. tecbn. Hochschule zn Hannover.
Bernstein, Ingenieur der Great Eastern Railway in London.
Birk, diplom. Ingenieur in Wien.
'Bissinger, Baurat in Karlsruhe.
Bitschnau, Ingenieur der Südbahn in Wien.
Blum, geh Baurat im kgl. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Berlin.
Borries, von, Eisenbahnbauinspektor in Hannover.
Bränler, Dr., Professor an der techn. Hochschule in Aachen.
Brettmann. Eisenbahndirektor in Weissenfels.
Buschmann, Freiherr v.. Dr., Hofrat. Oberinspektor der k. k. Generalinspektion der österr.
Eisenbahnen in Wien.
Busse, Maschinenchef in Aarhus.
Bnxxi, Dr., technischer Konsulent der Lagorbausgesellschaft in Triest.
Calmar, Abteilungsvorstand bei der Geueraldirektion der rumänischen Staatsbahnen in Bukarest.
Claus, Regierungs- und Baurat in Hannover.
Cohn, Dr. Professor an der Universität in Göttin gen.
Decher, Dr., Professor am eidg. Polytechnikum in Zürich
Didericb. Inspektor der Luxemburgischen Prinz Heinrichbahn in Luxemburg.
Dietler, Direktor der Gotthardbahn in Luzern.
Dobiecki, von, Betriebsleiter der ungarischen Staatsbahnen in Agram.
Dolezalek, Hofrat. Professor der techn Hochschule in Graz.
Doppler, k. k. Oberbaurat in Wien.
Ebermayer. Generaldirektor der kgl bayr. Staatseisenbahnen in München.
Ebert. Brückeningonieur der kgl. bayr. Staatseisenbahnen in München.
Effer, Dr., kgl. preuß. Regierungsrat und Docent an der Universität in Breslau.
Eisner. kais. Rat und Direktor der Eisenbahnverkehrsanstalt in Wien.
Elbel. Centraiinspektor der österr. Nordwestbahn a. D. in Wien.
Kenten, Betriebsinspektor der kgl. preuß. Staatseisenbahnen in Köln.
Forchheimer, Dr., Professor an der techn. Hochschule in Graz.
Frank, l'rofcssor an der kgl. techn. Hochschule in Hannover.
Froger, Abteilungsvorstand der holländischen Eisenbahn in Amsterdam.
Funk, geheimer Regierungsrat Oberbaurat a. D. in Hannover, t
Gerdts, Rechunngsrat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Berlin.
Gerstel, k. k. Regierungsrat, Verkehrsdircktor der österr. Staatsbahnen in Wien.
Gerstner, Dr., geh. Oberregierungsrat und vortragender Rat im Reichseisenbahnamt in Berlin.
Geul, Professor an der kgl. techn. Hochschule in München.
GintJ, Dr., Eisenbahndirektor a. D. in Wien, t
Gleim, geheimer Oberregierungsrat und vortragender Rat im kgl. preuß. Ministerium der öffentlichen
Arbeiten in Berlin.
Gölsdorf. Oberingenieur der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
G bring, Professor an der kgl. techn. Hochschule in Berlin.
Groß, Dr., Professor an der k. k. Universität in Wien.
Hartwig, Regierungsbaumeister in Hannover.
Hanck, Regierungsdirektor und Abteilungsvorstaud der kgl. bayr. Staatseisenbahnen in München.
Haushofer, Karl, Dr., Direktor an der kgl. techn. Hochschule in München, t
Haushofer, Max, Dr., Professor an der kgl. techn. Hochschule in München.
Heindl, Regierungsrat, Oberinspektor der k k. Generalinspektion der österr. Eisenbahnen in Wien.
Hentzen, kgl. Regierungsbaumeister in Hannover.
Henginger von Waldegg, Oberingenieur in Hannover, t
Hilse, Dr.. Professor an der kgl. techn. Hochschule in Berlin.
Hubert, Chefingenieur der belgischen Staatsbahnen in Brüssel.
Hnguet, Chefingenieur der französischen Staatsbahnen in Paris.
Digitized by Google
Jüllig, diplom. Ingenieur, Docent an der technischen Hochschule in Wien.
Jüttner, Regierung»- and B anrät in Altona.
Jungbecker, Oberbaurat in Köln.
Kaltenmark, Oberfinanzrat bei der Generaldirektion der württenibergischen Verkehrsanstalten
in Stuttgart
Kecker, Betriebsdirektor der e)«aG lothringischen Eisenbahnen in Metz.
Keller, Ingenieur der Österr.-ungar. Staatseisenbahngesellscbaft in Budapest.
Kemmann, Regierungsrat im deutschen Reichspatentamt in Berlin.
Kienesperger, Oberingenieur der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Kirchweger, Maschinendirektor in Hannover.
Kohlfürst, Oberingenieur a. D. in Prag.
Kolisko, Dr., Kommissärs-Adjunkt der k. k. Generalinspektion der österr. Eisenbahnen in Wien.
Kolster, Oberingenieur in Helsingfors.
Konta, k. k. Regierungsrat, Generaldirektionsrat der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Krenter, Professor an der kgl. techn. Hochschule in München.
Krnmholz, Vorstand der k. k. Bodenseeschiffahrtsinspektion in Bregen z.
Kühlwetter, geh. Regierungsrat in Köln.
Kuh, Dr. von, k. k. Hofrath, Generalsekretär der böhra. Westbahn in Wien.
Lang, Oberingenieur der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Lange von Burgenkron, Dr., Regierungsrat, Oberinspektor der k. k. Generalinspektion der
österr. Eisenbahnen in Wien, f
Laubi, Betriebsleiter der Eisenbahn Glion Rochers de Naye in Glion. •
Launhardt, geh. Regierungsrat, Professor an der kgl. techn. Hochschule in Hannover.
Lehr, Dr., Professor an der kgl. techn. Hochschule in München.
Leonhard!, Obermaschinenmeister a. D. in Köln, t
Leyen, von der, Dr., geh. Oberregierungsrat und Vortrageuder Rat im kgl. preuü. Ministerium
der öffentlichen Arbeiten in Berlin.
Lindner, Ingenieur in Luzern.
Littrow, Oberingenieur der k. k. österr. Staatsbahnen in Vi 11 ach.
Löblich, Ingenieur in Wien.
Loewe, Professor an der kgl. techn. Hochschule in München.
Lundberg, Sekretär der schwedischen Staatsbahnen in Stockholm.
Manderla, Professor an der kgl. techn. Hochschule in München, f
Marek, Karl, Oberinspektor der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Marquet, Dr. von, Concipist der k. k. österr. Staatsbahneu in Wien.
Maurer, kgl. Rat in Budapest.
Mayr, Oberingenieur der k. k. österr. SUiatsbahnen in Wien.
Mecklenburg, Dr., kgl. Eisenbahnbauinspektor in Frankfurt a. M.
Melan, Professor an der techn. Hochschule in Brünn.
Mertens, Dr, Direktor der Riga-Dünaburger Eisenbahn a. D. in Berlin.
Meyer, Georg, Professor an der kgl. techn. Hochschule in Berlin.
Middelberg, Direktor der niederländischen Eisenbahngesellschaft von Süd-Afrika in Transvaal.
Neblinger, Inspektor der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Neumann, Dr. von, Concipist im ungar. Handelsministerium in Budapest.
Nuoffer, Dr. von, Eisenbahndirektor a. D. in Warschau.
Oelwein, Direktionsrat der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Oesfeld, von, kgl. Eisenbahnassessor a. D. in Berlin.
Ow, von, Inspektor der k. k. österr. Staatsbahnen in W i e n.
Pascher, Betriebsdirektor-Stellvertreter der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
P«*rk, Artillerie-Major a. D, Mitglied der permanenten Militärkommission der niederländischen
Eisenbahnen in Amsterdam.
Perner, Oberinspektor bei der k. k. Generalinspektiou der österr. Eisenbahnen in Wien.
PintjEger, Professor an der kgl. Hochschule in Aachen.
Plessner, Baurat in Gotha.
Pollack, Inspektor der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Rank, Oberingenieur der k. k. österr. Staatsbahneu in Wien.
Rayl, Maschinendirektor der Kaiser Ferdinands-Nordbnhn in Wien.
Riehu, Professor der technischen Hochschule in Aachen.
Rodler, Inspektor der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Romocki, von, Sekretär des Bureau der m<s Ei^-nbahnen für internationale Verkehrsangelegen-
heiten in St. Petersburg.
Rosner, Oberingenieur der k. k. österr. Staatsbahn in Wien.
Rühenach, Sekretär des Vereins deutscher Eiseubahn-Verwaltungen in Berlin.
Rybaf, Centraliuspektor der österr. Nordwestbahn in Wien.
Kziha, von, Professor an der techn. Hochschule in Wien.
Salonion, Regierungsbaumeister, Professor an der kgl. t^chn. Hochschule in Aachen.
Sax, Dr., Professor an der deutschen Universität a D. in Prag.
Scala von, Betriebsdirektor der k. k. österr. Staatsbahnen in Villach.
Schafer, Eisenbahndirektor in Trier.
Schraid, Bezirksingenieur der kgl. bayr. Staatsbahnen in Rosenheim
Digitized by Google
Scholtz, Oberregierungsrat in Erfurt.
Schrafl, Oberingenieur der Gotthardbahn in Luzeru.
Schreiber, J., Centraiinspektor der Leinberg-Czernowitz-Jassy-Eisenbahn a. D. in Wien
Schreiber, K., Dr., Inspektor der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Schrey, Regierungsrat im Reichspatentauit in Berlin.
Schubert. Eisenbahnbauinspektor in Sorau.
Schützenhofer, kais. Rat. Generaldirektionsrat der k. k. österr. Staatsbahneu in Wien.
Schuster, Maschinenfabriksdirektor in Wien
Schwab, Dr., Sekretär der Kaiser Ferdinands-Nordbahn in Wien.
Seidel, Direktionsrat der kgl. bayr. Staatsbahnen in München.
Seydewitz, von, Finanzrat der sächs. Staatseisenbahnen in Dresdeu.
Seyschab, Generaldirektionsrat der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Simon, Rechnungsrat, Vorstand des Materialwesens der elsaß-lothringisehen Eisenbahnen in
Straßburg.
Sonnenschein, Inspektor der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Sooza, Gomes de, Eisenbahndirektor in Lissabon.
Spängier, Ingenieur in Wien.
Spitzer, Ingenieur der Kaiser Ferdinands-Nordbahn in Wien.
Spitzner, Oberingenieur der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Stein, Lorenz von, Dr., einer. Professor an der k. k. Universität in Wien, f
Steinbacb, Dr., Senatspräsident des obersten Gerichshofs in Wien.
Steinbiß, Eisenbahndirektor in Kiel.
Steiner, Professor an der deutschen techn. Hochschule in Prag.
Stockert von, Oberingenieur der Kaiser Ferdinands-Nordbahn in Wien.
Stftckl, Oberingenieur der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.
Storkenfeld, Maschinendirektor in Stockholm.
Stnttgardter, Ingenieur der bayr. Staatsbahnen in Mönchen.
Sundt, kgl. Eisenbahnsekretär a. D. in Berlin.
Ulbricht, Direktor des statistischen Bureau der kgl. sächsischen Staatseisenbahnen in Dresden.
Ulrich, Ch., Ingenieur in Budapest.
Ulrich, F., geh. Oberregierungsrat und Eisenbahndirektions-Präsident in Kassel.
Urbino, Dr., Inspektor der spanischen Staatsbahnen in Madrid.
Voit, Dr, Professor an der techn. Hochschule in Mönchen.
Volkmar, Regierungsrat bei der Generaldirektion der elsaß - lothringischen Eisenbahnen in
Straßburg.
Walzel, Sekretär der Kommission für die internationale Eisenbahnstatistik in Wien.
Wedding, Dr., geh Oberregierungsrat in Berlin.
Wehrenfennig, Inspektor der österr. Nordwestbahn in Wien.
Wehrmann, Dr., Generaldirektionsrat der kgl. bayr. Staatseisenbahnen in München.
Weill, Inspektor der österr. Nordwestbahn in Wien.
Wetz, Oberbaurat im hessischen Finanzministerium in Darmstadt.
Wickevoort-Crommelin van, Abteilungschef der holländischen Eisenbahn in Amsterdam
Widimsky, Inspektor der k. k. österr. Staatsbahuen in Wien.
Winkler, Ingenieur der Pilatusbabn in Luzern.
Wittmann, Dr., Professor an der kgl. techn. Hochschule in München.
Woyciechowski, Civilingenieur in Paris.
Wurmb, Ministerialrat, Generalinspektor der österr. Lokalbahnen in Wien.
Ziffer. Dr., Sekretär der k. k. österr Staatsbahnen in Wien.
Digitized by Google
Berichtigungen.
(Bezüglich unrichtiger Verweisungen siehe die Vorbemerknngen zum Register.)
S. I, 8p. 1.. Z. »1 von oben. Vor .verstanden* ist als
neue Zeil« einzufügen:
.r) Kohlenbahn Simpelfeld- Kirchrath, eröffnet in
August 1878*
8. »I, 8p. 1.. Z. 11 von oben: .1886* sUU .1876*.
3. 57, Sp. r., Z. 81 v. antont .Pullman* statt .Pulmanau*.
5. 73, Sp. r., Z. 38 v. oben: .in Sachsen du Finanx-
miuisierium, in Württemberg das Ministerium der aus-
wärtigen Angelegenheiten* statt .in Sachten und
Württemberg da« Finanzministerium*.
S. 131, äp r , Z. 5 v. oben: .Ansageposten* statt .An-
S- 1.16, Sp. 1.. Z. 31 t. unten: .Gontenbad" stett
.Oontenbad".
8. 158. Sp. 1., Z. 7 t. unten: .Lord* stett .Lora*.
S. 160, Sp r., Z. So v. oben: .Askenasyt Desektiona-
ueeser* stett .Askenasys Reflektionemoeser*.
8. ISO, 8p. r., Z. Sl v oben : .Brucken* statt .Zöge*.
8. SO«. Sp. r., Z. 6 v. eben : .Kenehlhalbahn* stett .Rbcin-
thalbabn*.
3. «48, Sp r , Z 8 t. oben: .Übergang der Zogo* sUtt
.Tmlegung der Zöge*.
S 217, .Sp. 1., Z. 29 v. unten : .Guben* statt .Laben*.
S. 148, 8p. 1., Z. 16 t. oben: .dieselbe Grundform* stett
.derselbe Gntndxweck*.
S. 349. Sp 1., Z. »7 v. oben. Nach .Tellungswolche (Tb )*
ist einxafftgen: .Seitdem ist in Preußen daroh die
.Anweisung für das Entwerfen ton Eisenbahnstationen*
tos 1133 beistimmt, daß anf eingleisigen Bahnstrecken
das eino Haaptgleia in der Regel geradlinig durchgeführt
und fftr beide Fahrvorrichtungen benutxt werden *o|l,
namentlich for rasch durchfahrende Zage, am das
Durchfahren der Weichenkurven zu vermeiden (Weg-
fall des sogen. Achsensprungs).*
9. »1. Sp. 1.. Z. 16 v. oben: .Einsetiweicbe" stett .Ein-
tatxweiche-.
8. 255. 8p. r. Z. 86 v. oben : .Kray* stett .Krag*.
8. 3545, Sp. 1., Z. 14 v. oben. Nach .Schwabe, Englisches
Eisenbahnwesen 1877, S. »1* ist einsaugen : .Xftpke.
Bahnhof Edgehill bei Liverpool, Clvllingenleur, Bd. 26*.
S. 873, Sp. I., Z. 11 v. unten: .Personentunnels* «tatt
.Bahnhoftonneis*.'
S. 299, Sp. 1., Z. 27 v. unten: .37,900* stett .370.000*
8. 299, 8p. 1., Z. 85 v. unten r ,13.080* statt .113,68-.
8, 304. Sp. r , Z. 88 y. unten: .3,754 km* statt .37,M km"
und .4.887 kru* statt .48,87 kra*.
S. 353, 8p. r.. Z. 6 y. unten: .Schwollenschraoben* statt
.Holzschrauben*.
S. 466, Sp. r , Z 11 v. unten: .7,75 ktn* statt .8,7 km".
8. 4«. Sp. r , Z. 16 t. unten: .23,45 km* stett .24,4 km*.
8. 4C7. Sp. 1., Z. 11 T. unten: .Aare* stett ,Aave\
8. 496. 8p. 1., Z. IT t. oben : Die Worte von .iit nach«
bis .besteht* entfallen.
8. 533, sp. r , Z. 28 y. oben: .ein Beratungskörper von
Eisonbabntecbnikem mit wechselnder Zusammensetzung*
statt .ein ständiger Beratungskorper ron Eisenbahn-
technikern*.
S. 597, 8p 1., Z. 38 y. oben: Die Worle .twischen Peters-
burg und Paris, lwiseben Moskau-Petersburg, zwischen
Berlin-Paris* entfallen.
S. a5. 8p. r.. Z. 15 t. oben : .Rheinfelden* stett .Rhein-
solden*.
8. 690, 8p. r, Tabelle, letate Spaltet .pro Tonne* stett
.pro Stunde*.
S. 709. 8p. 1., Z. lt v. oben: .Kette* stett .Bolle*.
S. 731. Sp I., Z. 17 v ob*n: .788 m* statt ,725 m*.
8. 748, Sp. r., Z 85 v. oben: .Gewässer" statt .Waa*er-
lauf.
8. 770. Sp. I., Z. 10 t. oben: .Leiterschien©* stett
.Lekterschlene*.
S. 770, Sp. I., Z. si v. unten: .Seftingen. statt .Sostigen".
S. 770, 8p. 1., Z. 33 t. unten: .Stansstadt* stett .Stear-
stadt* und .Darlingen* xutt .Dfirlingen*.
8. 836, Sp r., Z. 15 t. unten : .ron gleichem Druck* stett
.von Druck*.
S 1315, Sp. I. Z. 18 T. obent .1868* stett .1872*.
S. 1857, 8p. 1., Z. 19 r. unten: .Quadratmillimeter* »tett
„Quadratcentimeter*.
S 1423. Sp. r., Z. 25 v. unten: .Ankunftestetion* stett ,Aua-
kunft»"tatlon".
I S 1424, 8p. r., Z. 89 v. oben: .Kreuzung* weieho* stett
.(tleiskrcniungswoithe*.
S. 1485, Sp. I . '/.. 30 y, oben. An Stelle der Absitze voo
.Wahrend Luzorn als Sitz u. s. w.« bis .F.. in er»t
vier Jahren zur Vollendung gebracht* ist folgender Text
einzufügen: .Aus diesem Kampf ging die Gotthard-
bithn als eine Schöpfung E. siegreich hervor. Vom
6. Dezember 1871 bis 87. Juli tn*8 Präsident ihrer
Diroktiun und Vorsteber der Baudeparteinents, fielen in
die Zeit seiner Oescblfttleitung die ersten Voi arbeiten,
die InangrilTnshme de* großen Gutthardlunuels (s. d.)
durch den Unternehmer Favre t*. d ), die Vollendung der
tessinischen Thalbalinen und die grovie Gutthardkrise.
So ungetheilt E. das Verdienst um die Hegrundung der
Gotthardhahn zuerkannt wurde, so »ehr belastete ihn die
öffentliche Meinung nun aueh mit der Verantwortlich-
keit fnr <He Krioe. Da dieselbe nberdirs mit einer solchen
der Nordostbahn zusammenfiel, so erblickte man darin
den Zusammenbruch eines Systems, dessvn Repräsen-
tant K. war E. Rücktritt erschien als die Bedingung
der Hewilligung neuer staatlicher Subventionen und so-
mit der Rekonstruktion der Gesellschaft. E. brachte
dieses Opfer, um viele, dio damaW Feinde dea Gott-
lurtonternchrocn« waren, in Freunde desselben zu ver-
Digitized by Google
wandeln. Den uuBercn AnlaH bot dio Verlegung do«
Sitte« der UeselWchaft von Zarich nach I.uterti. Im
Cbrigen verteidigte er sich, indem er die Unzuläng-
lichkeit der ersten generellen technischen .Stadion der
aotthardvercinigung.auf welchen dio spitcruFiiiatuierung
bemhte, mit den bescheidenen finanziellen Hilfsmitteln
dieser Vereinigung entschuldigte, and legte selbst nach
in einem Kntwarf des Kek»n<itruktionspl ms den <lrunJ-
stein für dio Vollendung des Werk^, wel<ho anderen
vorbehalten war".
8 15*6. Sp. 1., Z. 18 t. oben: .1R3S* statt .lK5r
S. IMS. 8p. r., Z 8 y. unten: Di« Worte Ton .die Ver-
jährungsfrist* bis .in drei Jahren* enttallon.
S. 16G». Sp. 1.. Z Iß »oii oben: m80-/M" statt ,80"lfB*.
S. 2ÄIÜ. Sp. 1., Fußnote. Derselben ist beizufügen: .und
16. SO m nach derjenigen von 1893".
8. 2.159, Sp. I., Z. 18 v. unten r .Moggenbof" statt .Müggen-
dorf.
3. WM, Sp. 1., Z. 1« r oben: .Permanent w»y* iUtt
.Superslrueturc*.
8. SMT. 8p. 1. Am Schlüsse de* Art. Oberbau ist beizu-
fügen: .Seit 1895 ist uueh in l'reußen du M*0 von
ISui als regelmäßige Schienenlange frstgciutixt. Vor-
trefflich au»gearbeitete Mu>terzeichnnngen f»r 12 ver-
gebiedene Formen des Oberbaues dor preulli'clien Staat a-
Uuhnen sind im Lauf des Jahrs 1893 von der Ki«enb«hn-
direktion RVtln tlmksru ) im Auftrag des MiniUeriums
aufgestellt worden".
8. SSM. Sp. r.. Z 17 t. unton. Der Stand an Hetriebs-
mitteln betrug Knde 1K01 richtig: .Lokomotiven 240,
Tender 181, Personenwagen 476, Postwagen W, (ioter-
wagen 5*30".
8. 2773, Sp. |.. Z. 16 u. 1« v. unten: .mit 10% der mitt-
leren Kegenmenge (nach dem Jahresdurchschnitt pro
Sekonde ermittelt)" statt .mit dor Hälfte der größten
Kcgoph6he und mit 75".,, der mittleren*.
S. 2792, Sp r , Z. 10 v. unten : .Weggis* statt .Wappik*.
S 2K33, Hp. r., Z 2 v obon: .»732* statt .2713,8:1*.
8. «818, Sp. I.. 7. 34 v. unten: .Wordau* statt .Zwickau*.
8. 3012, Sp. r., Z. 1* v. oben: .Strjchetuik* btatt .Chaba-
rowka".
S. S17I, Sp. I , Z. 17 n. 18 v. unten: .1895* -latt .1S92*.
S. 3S41, Sp. r., Z 24 u. 25 v. nnten : Die Klammer ent-
fällt.
S. S214, Sp I.. Z S5v. «ben: .umgekehrtem Fallen* statt
.umgekehrten Fillen*.
H. 3251, Sp. r., Z. 1«5 t. oben: .iwei Ausbruchatellen*
statt .die zwei Ausbriichitollen*.
S. :I2.'.S, Sp l , 7. 7 v. oben- .Angriffstellen" statt .An-
ffrin% tollen*.
S, 3252, Sp 1., Z. 32 v. unton: .vorbesebrieben* statt
.vorgeschrieben*.
1 .S. 3253, Sp. L, Z 21 v oben: .Brustverxug* sUtt
| .Brüstung*.
S. 3253. Sp r., Z. 29 v oben: .Baustelle* statt .Zone*.
8. 3254. Sp I.. Z. 10 t. oben. Nach .(Basel-OlUnl* *t
einzufügen: .und Arlbergtunnols 1880-1884".
S Si&ü. Sp. 1 , Z. S5 v oben: .hydraulischer Mörtel"
statt .« emetitm/.tlel*.
S 3260,8p I , Z.SO v unten .Blackwall* statt .Wackwell*.
S. SSfiS. 9p. r., Z :i8 v. unten i .wurde* statt .wird".
.S. 3SCS. Sp. 1., Z O v. oben: .bestand dieses aus* statt
.bestand aus*.
S. 8263, Sp I , Z. »6 v. obeu: „TunneUchrauben ab-
weebselad gegen* statt .Tunnelschrauben gegen* und
.eigenen oder" statt .jedesmaligen".
8. 3264. Sp. I , Z SO v. oben: .daß" statt .als*
S. 3265. Sp. 1.. Z. 13 u. 14 v. obon - .Abänderung* etatt
1 .Einschränkung*.
S. 3265, Sp 1., Z. I v. unten. Vor .Haupt* ist einiofögen:
.»iroger. Die Statik der Tunnelgewolbe, Prag 18KI*.
| S SS67, Nr. 12. Sp. 2: .Lengench" etatt .Sengerich\
; S. »2*57. Sp. 8, Z. 4 u. 7 t. unten: .Kncriniten-* statt
.Ecrinirter*.
I 8. 32*7, Sp 8, Z. ti v. unten: .Mergeliger" statt .M ehe-
licher".
S. 8*6«, Nr !5, Sp. 5. Als Baujahr ist einsuseu. n :
j S. 3271, Nr. 132, Sp. 8: .Baaaltadero* sUtt .Basaltoder".
; S. ;(274, Nr. 173, Sp. 3: Ver. SUaten.
j 8. 3274, Nr 177, Sp. 5. Als Baujahr tat •ininfugen :
.18«:»-I878*.
Digitized by Google
Stellwerke
Stellwerke {Safety apparatus, pl., inter-
ludtng apparatus, pl, (or working distant
potnts and Signals : Appareils, m. pl., de
snretr, apparetls , m. pl., pour la svcurite
des manocui-res d'aiguilles et de signaux),
Sicherheitsstellwerke, Centnilapparate. Central-
stellapparate, die Vereinigung der Hebel räum-
lich voneinander entfernter Weichen und
Signalt' au einer Stelle zu dem Zweck, um
die Bedienung derselben durch eine Person
und die Herstellung einer Abhängigkeit zwi-
schen den einzelnen Hebeln zu ermöglichen.
Die S. dienen entweder a) nur zur Stellung
von Weichen (Weichenstellwerke), oder/*) nur zur
Stellung von Signalen (Signalstellwerke), oder
c) zur Stellung von Weichen (bezw. zur Ver-
riegelung derselben) und von Signalen ( Weichen-
und Signalstellwerke).
Die ersteren findeu zumeist nur auf Rangier-
bahnhöfen Anwendung und ermöglichen eine
einfachere und raschere Bedienung der Weichen,
indem einem Weichensteller mehr Weichen
lugewiesen werden können, als dies bei der
Lokalstellung der Fall ist (s. Centralisierung,
Bd. U). Bei diesen einfachen S. ist keinerlei
mechanische Abhängigkeit zwischen den ein-
zelnen Stellhebeln vorhanden und es kann jeder
derselben beliebig umgelegt werden.
Die unter 6 erwähnten Signalstellwerke
werden bei Streckeublockeinrichtungen, Bahn-
kreuzungen u. ». w. angewendet, und sind die
.Stellkurbeln, bezw. Stellhebel nur dann unter-
einander abhängig gemacht, wenn die örtlichen
Verhältnisse dies erfordern. Die Stellung von
Weic hen findet nicht statt, hingegen kommt
die Verriegelung einzelner Weichen durch Ein-
schaltung einer Riegelvorrichtung in die Signal-
zugleitung vor.
Die unter c genannten Weichen- und Signal- .
Stellwerke werden auf Bahnhöfen und Bahn-
abzweigungen verwendet und ist bei denselben
stets eine Abhängigkeit zwischen den Signal-
and Weichenhebeln vorhanden.
In die S. werden auch die Stellvorrichtungen
von Wegschranken, Riegelvorrichtungen für
Drehscheiben und -Brücken einbezogen und
mit den Signalen in Abhängigkeit gebracht.
Die gesamte Stellwerksanlage läßt sich in
drei Hauptteile zergliedern:
1. Das Stellwerk im engeren Sinn, d. i.
die in der Bude oder im Turm aufgestellte
mechanische Einrichtung, der Hebelapparat,
mittels welches die Weichen und Signale ge-
stellt werden;
2. die Leitung oder das Gestänge, welche, ;
bezw. welches von dem S. bis zu den Weichen
and Signalen fährt;
3. die an den Weichen und Signalen Tor- j
handenen Einrichtungen, mittels welcher durch
die Leitung die Weichen gestellt und die
Signale gezogen werden.
Hier sollen nur die S. im engeren Sinn
behandelt werden, über die anderen Haupt-
teile siehe die besonderen Artikel.
Das S. im engeren Sinn, der Hebelapparat,
enthält die nötige Zahl Weichen- und Signal-
hebel. Bei Signal- und Blockwerken werden
auch Kurbeln zum Stellen verwendet.
Die Abhängigkeit zwischen den Weichen und
Signalen wird nach den Vorschriften einer für
jede Gleisanlage besonders aufzustellenden Ver-
sehlußtabeUe(8. d.j durch ein Riegelwerk bewirkt,
j welches aus einer Reihe von Längs- und Quer-
■ Schiebern besteht ; die Schieber sind mit Au-
sätzen, Einschnitten und ähnlichen Vorrich-
tungen versehen. Jeder Stellhebel bewegt einen
yuerschieber, jeder Signalhebel einen Quer-
und eiuen Längsschieber; dadurch wird, jo
nach der Lage der Schieber und deren An-
I sätze, die Bewegung der Signalhebel und der
I mit denselben verbundenen Stellhebel ermög-
I licht oder verhindert.
Die Hebel sind mit Handfallen und Klinken
versehen, durch welche eine gewaltsame In-
anspruchnahme des Riegelwerks verhindert
wird, weil beim Anziehen der Hand fallen eine
Sperrung der feindlichen Signale, bezw. Weichen
eintritt. Die Entriegelung erfolgt erst wieder,
wenn nach der Rückstellung die Handfalle
eingeschnappt ist.
Die Anordnung der Stellhebel am S. er-
folgt so, daß entsprechend der örtlichen Lage
die Eiufahrts- und Vorsignalhebel auf die eine
Seite, die Weichenhebel in die Mitte und die
Ausfahrtssignale auf die andere Seite gesetzt
werden. Steht das S. in Verbindung mit den
Blockeinrichtungen (s. d.), so setzt man die dafür
notwendigen Hebel unmittelbar neben, hinter
oder über die Signalhebel. Die Weichenhebel
erhalten Schilder, welche mit der Nummer
der Weiche versehen sind. Die Schilder wer-
den so angeordnet, dao man sowohl bei der
normalen wie bei der gezogenen Stellung des
Hebels die Nummer deutlich erkennen kann.
Auf dem Schild des Signalhebels sollen die
Signalbezeichnung und die Nummern der
Weichenhebel verzeichnet sein, welche zuvor
zu ziehen sind. Bei Umschlaghebeln werden
die Drehrichtungen durch Pfeilo angegeben.
Die Bedingungen, welche ein S. für Wei-
chen uud Signale erfüllen muß, sind- folgende:
Es darf keiu Fahrsignal gegeben werden
können, bevor nicht die in der betreffenden
Fahrstraße liegenden und vom Zug zu befah-
rendeu Weichen richtig und jene aus den
Nebengleisen in die Fahrstraße führenden
Weichen so gestellt sind, daß kein Fahrzeug
auf diese Fahrstraße gelangen kann.
So lange ein Signal auf „Freie Fahrt" äteht,
müssen die in Betracht kommenden Weichen
verschlossen sein und dürfen nicht umgestellt
werden können.
Signale, deren Stellung auf „Freie Fahrt"
einem einfahrenden Zug Gefahr bringen kann,
müssen solange verschlossen bleiben, als das
Fahrsignal für den Zug gegeben ist.
Signale, deren gleichzeitige Stellung auf
„Freie Fahrt" den Zügen keine Gefahr bringt,
müssen zu gleicher Zeit gestellt werden können.
Solange die Sienale auf „Halt" stehen und
die zu den Signalhebeln gehörigeu Verriegelungs-
schieber sich in der Ruhelage befinden, müssen
die Weichen beliebig stellbar sein.
Signale dürfen nicht in der Freistellung
verschlossen werden.
Die Stellhebel müssen nach Bedarf unter
Blockverschluß gelegt werden können und muß
das Verschlußregister des S. bei einer allfalligen
Änderung der Gleisanlage oder der Fahrordnung
des Bahnhofs leicht dieser entsprechend ge-
ändert werden können.
Bei neuereu S. (in Deutschland) wird außer-
dem verlangt, daß das Auffahren der Weichen
am S. angezeigt und die Signalstclluug für
197
Digitized by Google
3 WM
Stellwerke
einen Zug, in dessen Gleis die aufgeschnittene
Weiche liegt, verhindert wird.
1. Geschichtliches.
Die Gefahr, welche für die Züge daraus
entstehen kann, daß an einer Bahnabzweigung
die Stellung der Signale sich nicht in Überein-
ttimmung mit jener der zugehörigen Weichen
befindet, war die Veranlassung, daß schon im
Jahr 1843 nach dem System Gregory an der
ßricklayer Arms Junction Ketten von allen
Signalen in einen Hebelrahmen zusammen-
geführt wurden. An dem Rahmen wr»r zwischen
den Hebelt) .ine Parallelführung angebracht;
beim Niederdrücken eines Hebels wurde die
Führung seitwärts geschoben und die Um-
stellung anderer Signalhebel verhindert. Die
Weichenhebel wurden an demselben Apparat
befestigt, aber nicht verbunden oder verschließ-
bar gemacht 1*52 wurden auch die Weichen-
hebel an das S. angeschlossen. Chambers
stellte 1859 ein S. her, bei welchem ein Ein-
klinken zwischen der Weiche und dem Ein-
fahrtsignal stattfand, welches System von
Stevens «fc Son verbessert wurde. Da aber
bei allen diesen Anordnungen Mitgriffe nicht
ausgeschlossen waren, so kam Saxoy im Jahr
1850 auf den Gedanken, die Weichen und
Signale in ein gegenseitiges Abhängigkeits-
verhältnis zu bringen und den Signalwärter
in die Unmöglichkeit zu versetzen, den Weichen
eine Stellung zu geben, welche nicht in Über-
einstimmung wäre mit der Stellung der Signale,
oder Signale für einander gefährdende Fahrten
gleichzeitig auf freie Fahrt zu stellen.
Auf Grund dieses Gedankens entwickelte
sich das System der S. von Sa x by k Farmer,
welches in England große Verbreitung fand.
Die gesetzliche Bestimmung, daß in England
spitz befahrene Weichen durch Gestänge nur
bis auf 1G6 ni, bei rückwärts befahrenen nur
bis zu 276 gestellt werden dürfen, setzt der
Ausdehnung solcher von einem Wärter be-
dienter Anlagen ganz genaue Grenzen. Es
wird aber dadurch der Vorteil erreicht, daß
die zu einem Stellwerksbezirk gehörigen Wei-
chen vom S. aus übersahen und gut bewacht
werden können. Der Si^nalmann arbeitet selb-
ständig und unabhängig vom Verkehrsleiter,
weil der Zugmelde- vom Zugabfertigungsdienst
getrennt ist.
Die S. von Saxby Ä: Farmer fanden
auch am Kontinent Eingang, wurden aber,
besonders in Deut Schlund und Österreich- Un-
garn, den Anforderungen der Hahnen ent-
sprechend ergänzt und abgeändert.
Eine wesentliche Vervollkommnung der S.
geschah durch die Verbindung des Block-
systems mit den S., wobei die Stellung der
Signale von der Zustimmung des verantwort-
lichen Verkehrsleiters (Fahrdienstbeamten i ab-
hängig gemacht wird (s. Blockeinrichtungen).
Eine weitere Vervollkommnung der S. wurde
durch Einführung der Fahrstraßenverschlüsse
erreicht. Bei solchen S. sind die Kiegel für
die Weichenbebel nicht unmittelbar mit den
Signalhebcld verbunden, sondern werden durch
besondere Hebel, Register- oder Fahrstraßen-
hebel , umgestellt und so lange verschlossen
gehalten, bis der Zug alle Weichen des
Stellbezirks passiert hat Es wird also nach
erfolgter Richtigstellung der Weichen zunächst
der Registerhebel für die betreffende Fahrt-
richtung umgelegt, dadurch werden die Wei-
chenhebel verriegelt und gleichzeitig der Signal-
hebel entriegelt, so daß letzterer nunmehr erst
umgelegt werden kann. Der Signalhebel kann
nun wohl jederzeit in die Haltlage zurück-
gebracht werden, jedoch werden hierdurch die
Weichenhebel nicht freigemacht. Diese bleiben
im Gegenteil so lange gesperrt, bis der Ver-
kehrsleiter (Fahrdienstbeamterl mittels beson-
derer Apparate oder der Zug selbst automatisch
die Sperrung der Weichenhebel aufhebt.
Die ersten Weichenverriegelungen sollen
in Frankreich schon 1854 nach dem System
Vignier hergestellt worden sein. Seitdem
entwickelte Vignier sein System selbständig
und findet vorwiegend bei den französischen
Bahnen Verwendung.
Nach Nordamerika kamen die ersten S. von
Saxby & Farmer im Jahr 1873 und fanden
daselbst, sowie die ähnlichen S. von Johnson,
ohne wesentliche Umänderungen größere Ver-
breitung, nachdem die englische mit der nord-
amerikanischen Betriebsweise in den meisten
Teilen übereinstimmt. Der immerhin verhält-
nismäßig große Kraftaufwand, welcher erfor-
derlich ist , die Weichen und Signale mittels
Gestänge oder Drahtzüge umzustellen, erfor-
dert eine größere Zahl von Stellwärtern. Dies
war die hauptsächliche Veranlassung, anzu-
streben, die menschliche Kraft durch elek-
trische Kraftübertragung, sowie durch die
Wirkung des Wasser- und Luftdrucks, bezw.
durch beide zu ersetzen.
11. Beschreibung einzelner Systeme
von Stellwerken.
Nachstehend sollen einige S. beschrieben
werden.
Auf Taf. LXI, Fig. In, b, c. d u e ist das
S. der Firma Saxby A. Farmer dargestellt.
Der Riegelmechanismus liegt vor den He-
beln und wird durch die Handfallen derselben
in Bewegung gesetzt.
Jeder Hebel steht mit einem senkrecht auf
die Schieber gestellten und um eine Achse yy
drehbaren, rostförmigen Gußstück G in Ver-
bindung (Fig. 1 h, c u. (i).
Wird die Haudfalle h des Hebels gegen
diesen gedrückt, so klinkt die an derselben
befestigte Stange l aus der Ausnehmuug des
Führuugsbogens A aus.
Gleichzeitig wird der um o drehbare Balan-
cier Ii soweit gehoben, daß der bogenförmige
Schlitz desselben parallel zu der oberen Be-
grenzungsfläche des Führuugsbogens A zu
stehen kommt. Während der Bewegung des
Hebels // gleitet der Backen b im vorsprin-
genden Rand r und der Bolzen c der Hand-
falle in dem Schlitz des Balaneicrs. so daß
derselbe während der Unilegung des Hebels H
seine Lage nicht mehr verändern kann.
Erst bis der Hebel seine zweite Endstellung
erreicht hat und die Klinke der Handfalle in
die zweite Ausnehmung des Führuugsbogens A
eingeschnappt ist. wird der Balancier au dieser
Stelle um tias Maß der Eiuklinkung geseukt,
wodurch das andere Ende desselben in die
Höhe steigt.
Das letztere Ende des B.ilanciers steht mit
der Kurbel M des Gußstücks (j in Verbindung
und dieses wird daher der Bewegung des Ba-
laneicrs entsprechend bei der Ausklinkung der
Handfalle bereits die eine Hälfte und nach
Digitized by Google
Stellwerke
3105
Einkliükung der Handfalle in der zweiten End-
<tellu:.g die zweite Hälfte seiner Drehung voll-
fähren.
Die Gußstücke G der Signalhebel nehmen
bei ihrer Drehung je einen der wagerecht und
längs der Hebelreihe gelagerten Schieber L L'
mit, welche mit Ansätzen K versehen sind
(Fig. ld,*).
Je nach der Stellung und Form der An-
ätze K der Schieber L ist nun die Bewegung
der Gußstücke aus der Ruhelage oder die Ver-
schiebung der Riegelstangen durch die Guß-
stücke verhindert, bezw. ermöglicht und lassen ,
sich hierdurch die verschiedensten Kombina- j
tionen bewirken.
Für jede Fahrstraße, deren Weichen fest-
gelegt werden sollen, ist ein eigener Längs-
schieber L erforderlich und zur Bewegung
derselben je ein eigener Signalhebel. Nachdem
bei dem englischen Signalsystem jeder Fahr-
straße ein eigener Signalarm am Signalmast
entspricht, geschieht die Bewegung durch die
Stellhebel dieser Signalarme.
Bei dem englischen Stellwcrksystem wird
die Stellung der Weichen getrennt von deren
Verriegelung vorgenommen und ist am S. ein
Hebel für die Stellung, ein zweiter für die
Verriegelung der Weiche in den beiden End-
stellungen vorgesehen. Die Hebel stehen eben-
falls in einem gewissen Abhängigkeitsverhält-
nis. Dieses System hat. anter in England
m Frankreich, Belgien. Italien. Spanien und
Amerika viele Verbreitung gefunden.
In Deutschland war man bemüht, bei Ein-
führung der S. dieselben möglichst zu ver-
einfachen, um die Bedienung der S. zu er-
leichtern und hat zu diesem Zweck besondere
Vorkehrungen an der Weiche getroffen (s.
Weichenstellvorrichtungen), welche es ermög-
lichen , die Stellung und Verriegelung der
Weiche durch einen Hebel zu erreichen. Außer-
dem wurde eine Vereinfachung der Signali-
äierung durchgeführt, welche auf den Hau der
*ä. von Einfluß gewesen ist.
Schnabel ic Henning haben unter Bei-
behaltung der Grundprincipien des Systems
Saxby & Farmer ein ähnliches S. mit we-
sentlich vereinfachter Schiebervorricbtung ge-
baut (Fig. 2 a— e, Taf. LXI).
Das Schiebersystein besteht aus einer Anzahl
aufrecht stehender und einer Anzahl wagerecht
hegender Schubstangen (U und .V). Jeder
Stellhebel bewegt mittels seiner Handfalle eine
aufrecht stehende Schubstange und die Signal-
hebel mittels dieser Stangen noch eine wage-
rechte Schubstange M.
Ahnlich wie beim System Saxby & Far-
mer wird durch das Ausklinken der Hand-
falle f der zweiarmige Hebel b b\ welcher an
dem Stellhebel befestigt und um o drehbar ist,
soweit gehoben, da£ die mit Ausnehmungen e
versehenen Backen BB' sich in die mit dem
Hebel fest verbundene Coulisse S so einstellen,
daß die Ausnehmungen e eine Verlängerung
der Coulisse bilden und dem Bolzen s die Be-
wegung in derselben gestatten. Der Bolzen s
i*t an einem Ende des zweiarmigen, um p dreh-
baren Hebels / angebracht, an dessen anderen
Ende die aufrecht stehende Schubstange L be-
festigt ist
Die Schubstange V wird sonach bei der
Ausklinkung der Handfalle zur Hälfte gehoben,
bleibt während der Umstellung des Hebels in
der Mittelstellung und wird erst bei der Ein-
klinkung des Stellhebels in der zweiten End-
stellung um die zweite Hälfte ihres Hubs weitor-
bewegt.
An den senkrechten Schubstangen U sind
viereckige Klötzchen F angeschraubt (Fig. 2</
u. e, Taf. EXIl, während in den wagereehten
entsprechend große Ausnehmungeri ausgearbei-
tet sind.
In Fig. 2</, Taf. LXI. ist die Abhängigkeit
eines Weichenhebels mit zwei Signalhebeln
dargestellt. Bei der gezeichneten Stellung der
senkrechten Schubstange ist es nur möglich die
wagerechte Stange Jf, zu verschieben, während
dio andere M7 gesperrt ist. Entspricht die
Stellung der senkrechten Schubstange der
Stellung der Weiche „in die Gerade", so kann
nur das Signal für die „Fahrt in die Gerade"
gezogen werden, im andern Fall nur „in die
Ablenkung".
Ein ähnliches S. wurde auch vou Büssing
(M. Jüdel in Braunschweigl ausgeführt,.
Bei den in neuerer Zeit ausgeführten S.
erlitt die in Fig. 2 a u. b, Taf. LXI, dargestellte
Hebelform eine wesentliche Abänderung, einer-
seits infolge der Verwendung von Drahtzügen,
welche einen größeren Weg erfordern als Ge-
stäugeleitungen und anderseits, um eine leich-
tere Bewegung der Weichen zu erzielen. Die
Winkelbewegung der Hebel, welche bei den
älteren S. etwa 30° betrug, wurde daher auf
180° vergrößert.
In Fig. 2 f. g u. h, Taf. LXI, ist ein sol-
ches S. nach Bauart Schnabel & Henning,
in Fig. b, c u. d, Taf. LXI, ein solches
nach der Bauart Büssing dargestellt.
Bei Drahtzügen ist der Hebel mit einer
Rolle zur Aufnahme und Befestigung der Ketten
oder Drahtseile verbunden, bei Gestäugen mit
einem Zahnradsogment, welches in das gezahnt«
Ende der Gestäiigcleitung eingreift.
Bei diesen neueren S. , bei welchen das
Aufschneiden der Weichen durch Fahrzeuge
sichtbar gemacht werden soll, ist der Hebel
mit der Rolle nur während der Umstellung in
, feste Verbindung gebracht, in der Ruhelage
jedoch nur durch einen schwachen Stift (Ab-
scherstift p, Fig. 2f, Taf. LXI) oder durch
einen federnden Keil b (Fig. 3c u. d, Taf. LXI)
verbunden.
Bei der Bauart von Henning (Taf. LXI,
Fig. 2/", g u. h) steht die Handfalle d des
Stellhebels mit der senkrechten Schubstange .-1
durch den Sehieber f in Verbindung, welcher
zwei Ansätze ft und f2 besitzt.
Der Ansatz f\ dient zur Festhaltuug des
i Hebels in seinen beiden Endstellungen und
klinkt in die vorgesehenen Ausnehmungen des
Lagerbocks L ein.
Beim Anziehen der Handfalle d (Fig. 2;
u. 2 h, Taf. LXI) wird der Schieber f und mit
diesem die Schubstange .4 gesenkt. Der Ansatz fx
wird aus der Ausnehmung des Lagerbocks ge-
hoben, die bogenförmigen Ausschnitte /ij und /i2
des Schiebers stellen sich als Fortsetzung der
centnsehen Rinne h der Hebelrolle und gleich-
zeitig gelangt der viereckige Ansatz /2 in den
Ausschnitt 7 des Rollenratids iFig 2/', Taf. LXI),
wodurch die Verbindung des Hebels mit der
Rolle hergestellt wird. Während der Umlegung
des Hebels gleitet das Ende der Schubstange A
197'
Digitized by Google
Stellwerke
in der Rinne A, die Schubstange bleibt daher 1
unverändert in ihrer Halbstellung.
Bei der Einklinkung der Handfalle in der
zweiten Endstellung tritt f\ wieder in die
Ausnehmung des Lagerbocks, /'a verläßt den
Rollenrand, hx hat das Ende der Schubstange
A gefaßt und senkt diese um die zweit« Halft«
ihres Hubs.
Wird die Weiche aufgeschnitten, so wird der
Drahtzug, bezw. das Gestänge die Hebelrolle
zurückbewegen. Der Hebel b bleibt hierbei fest-
geklinkt, der Abscherstift j> (Fig. 2f, Taf. LXI),
welcher durch das um o drehbare und in einen
Ausschnitt des Hebelrands reichende Plättchen n
und durch den Hebel o gesteckt ist, wird ab-
geschert, nachdem das Plättchen vom Rollen-
rand / verdreht wird und aus dem Ausschnitt
gelangt. Der Ansatz /*2 wird von dem inneren
Rand der exrentrisch abgeschrägten Rinne m
nach auswärts gedrängt, hierdurch der Schie-
ber /' mit der Handfalle d und der Schubstange
A bis in die Mittelstellung verschoben wie
während der Umstellung des Hebels.
Nach dem Aufschneiden der Weiche ist
daher der Hebel gesperrt , weil der Ansatz /"a
in der Rinne m festgehalten, keine Bewegung
der Handfalle, bezw. des Schiebers /' nach auf-
oder abwärts gestattet, und es kann kein Sig-
nal gezogen werden, weil die Klötzchen F der
Schubstange V so gestellt sind, daß die Schie-
berstangen M der Signalhebel nicht bewegt
werden können (Fig. 2c, Taf. LXll.
Um den Hebel wieder benutzen zu könuen,
wird die Hebelrolle mittels eines eigeuen Hilfs-
hebels wieder in ihre ursprüngliche Lage zurück-
gedreht, wodurch der in Fig. 2f, Taf. LXI,
dargestellte normale Zustand hergestellt ist. |
Die Weiche ist hierbei ebenfalls wieder in j
ihre frühere Lage gebracht worden ((•. Weichen-
stellvorrichtungen).
Bei dem S. von Büssing (M. Jüdel &
Comp, in Braun*ehweig) Taf. LXI, Fig. 3a,
b, c u. d, ist iu dem Stellhebel u ein Prisma b
mit keilförmigem Ausatz r. eingelagert (Fig. 3c
u. d, Taf. LXI), welches mitteis einer Feder d
nach aufwärts gedrängt wird. In der normalen
Lage sitzt der Keil c in einer Ausnehmung /"
des mit der Drahtzugrolle (bezw. dem Zahnrad
für Gestängeantrieb) lest verbundenen Ansatzes g.
Beim Auffahren der Weiche bleibt der Steü-
hebi'l festgehalten , weil die Handfalle / im
Lagerhoek eingeklinkt ist. Der Ansatz g mit
der Rolle h hingegen wird gedreht, der Keil e ■
gleitet aus der Au*i>chniung /' und wird, an
der ansteigenden Schleifnäche t des Ansatzes g I
gleitend, durch die Feder d nach aufwärts
gedrängt. Hierbei wird die Handfalle /, deren !
Ansatz n in eine Ausnehmung des Prismas 6 1
ragt, von letzterem um die Hälfte ihres Hubs
gehoben; hierdurch wird das Querstück N
des Riegelmechanismus infolge Drehung des
mit der Uandfalle verbundenen Kniehebels ,
K L 3f so gestellt, daß die an den Längs- j
Schiebern Ii befestigten Ansätze aa' nicht I
vorbei können und daher auch die Stellung
eines Signals verhindert ist. Findet das Auf-
fahren einer Weiche bei Freistellung eines
Signals statt, so ist eine Zerstörung der Be- |
standteile infolge der Nachgiebigkeit der .
Feder d verhindert. Das Einrücken der Hebel-
rolle geschieht mittels eines Uilfshebels durch .
Zurückdrehen der Rolle. Beim gewöhnlichen 1
Umstellen der Weiche vom S. aus wird durch
den Ansatz n der Handfalle das Prisma b fest-
gehalten, weil ersterer sich an den oberen
Rand der Ausnehmung des Prismas anlegt
und..die Abwärtsbewegung des Keils e hindert.
Ähnliche S. werden von Zimmermann
&Buchlohe,Rössemann& Kühnemann,
Stahmer, Siemens & Halske, Götz &
Söhne, Söllig & Weinitschke u. a. ge-
baut.
Solange für jede einzelne Fahrstraße ein
eigener Signalarm angeordnet und mittels eines
besonderen Hebels gezogen wird, wie dies bei
den englischen Einrichtungen der Fall ist, ist
der Schiebermechanismus des S. einfach der
früher angegebene.
Sobald aber, wie dies bei den deutschen
und österreichischen Sicherungseinrichtungen
der Fall ist, die Einfahrtsignale nur zwei Arme
besitzen und beide nur mittels eines Hebels
gestellt werden, erleidet die Schiebereinrich-
tung eine Abänderung dadurch, daß die Längs-
schieber M (Fig. 2d, 2c, Fig. 3a, b, Taf. LXI)
nicht mehr direkt durch den Signalhebel, son-
dern durch besondere Schieberhebel bewegt
werden müssen, und zwischen den letzteren
und dem Sigualhebel eine weitere Kombination
geschaffen werden muß.
Am einheitlichsten ist die Lösung dieser
Aufgabe bei der Bauart des S. von Sie m e n s &
Halske durchgeführt. Bei diesem sind die
Hebel mit den Schiebern nicht in feste Ver-
bindung gebracht (Taf. LXll, Fig. 4a, b. c).
Die Handfalle h ist mit einem an der Hebel-
rolle um o drehbar gelagerten zweiarmigen
Hebel nn verbunden (Fig. 4 a), welcher an
jedem Ende mit einer in einer Ausnehmuug
des Rollenrands geführten Stange s gelenkartig
verbunden ist. Diese beiden Stangen s, von
denen die eine auf der linken, die andere auf
der rechten Seite der Hebelrolle angeordnet
ist, werden beim Ausklinken der Handfalle
bis an den Rollenrand gehoben.
Aus dem oberhalb der Hebelrollen ange-
ordneten Gehäuse ragen Verbindungsstangen r
nach abwärts, auf welche die Stangen .« wirken.
Von denselben findet bei der einen Endstellung
des Hebels nur die linke, bei der andern End-
stellung nur die rechte Verbindungsstange die
Ausnehmung des Rolleurands unter sich, so
daß nur immer eine derselben nach abwärts
bewegt werden kann, während die andere auf
dem vollen Rand aufliegt. Jede der Verbin-
dungsstangen ist mit einer Achse a durch eine
Kurbel verbunden, welche daher bei Auf- oder
Abbewegung der Verbindungsstange nach links
oder rechts gedreht wird. Die Achsen a sind
mit einarmigen Hebeln e versehen. (Fig. 4 c.)
Oberhalb und senkrecht auf die Längs-
richtung der Achsen sind die Schieber f
(Taf. LXll, Fig. 4c) gelagert, welche mit
Stiften t versehen und zur Sperrung der ein-
zelnen Hebel bestimmt sind. Jeder der Schie-
ber wird mittels eines besonderen Knebels g
nach links oder rechts bewegt. Bei der Ruhe-
der Schieber sind die Stifte so verschoben,
die zu den Weichenhebeln gehörigen Achsen a
beliebig gedreht werden können, jene der Signal-
hebel aber festgehalten sind, so daß die Weichen-
hebel beliebig umgestellt werden können, die
Signalhebel hingegen in der Ruhelage (Signal
Halt!) gesperrt sind. Beim Ausklinken der Hand-
Digitized by Google
Stellwerke
3107
feile wird durch die Stange s die in die Aus-
oehmung der Hebelrolle eingetretene Verbin-
dungsstauge nach aufwärts gedrückt, dadurch
die Achse a und die an derselben angebrachten
Hebel e nach rechts gedreht. Während der Um-
stellung des Hebels gleiten die unteren Enden
der Verbindungsstangen an den vollen Rändern
der Rolle und ist eine Änderung der Achsen-
stellung nicht möglich. In der zweiten End-
stellung findet die zweite Verbindungsstange
die Ausnehmung des Rollenrands unter sich
and kann nach Einklinkung der Handfalle in
diese eintreten.
Beim Bewegen eines Schiebers von rechts
nach links wird der Stift t den zugehörigen
Hebel e der Achse nach links bewegen und die
Verbindungsstange in die Ausnehmung des
Rollen rands drängen. Die Ausklinkung der Hand-
falle des betreffenden Hebels ist daher, sofern
der Schieber / in dieser Endstellung festge-
halten wird, verhindert.
Durch die Verschiebung des Schiebers ft
für das gerade Einfahrtsgleis wird nun die eine
der Achsen a, des Signalhebels freigelassen,
die Handfalle dieses Hebels kann ausgeklinkt
und der Hebel umgelegt werden. Nachdem die
zweiarmigen Signale mittels eines einzigen
Hebels gestellt werden, ist die Vorkehrung ge-
troffen, daß der Signalhebel bei Freilassung
der zur „geraden Einfahrt" gehörigen Achse
nur nach aufwärts gestellt werden kann.
Für die Stellung des Signalhebels nach* ab-
wärts, welche der Stellung des Signals für eine
„Fahrt in die Ablenkung" entspricht , ist die
Anordnung eines besonderen neutralen Schiebers
/h erforderlich, welcher gleichzeitig mit der Ver-
schiebung eines der Schieber für die einzelnen
Fahrstraßen durch den Knebel g der letzteren
bewegt wird. Durch den neutralen Schieber
wird die zweite Achse des Signalschicbers frei-
gegeben und der Hebel kann nach abwärts ge-
stellt werden. Nachdem bei umgelegtem Hebel
die Verbindungsstange auf dem vollen Rollen-
rand aufsitzt, so kann die Zurückbewegung
des Schiebers nicht erfolgen, weil der betreffende
Stift an dem umgelegten Hebel der Achse a
anstö&t.
Die Verbindung mit elektrischen, bezw. me-
chanischen Blockapparaten (s. Blockeinrich-
tungen) ist je nach der Bauart des S. eine
verschiedene, aber immer in der Weise erzielt,
daß die betreffende Schieberstange des Signal-
bebels durch die Arretierungsstange des Block-
apparats festgehalten wird, wie dies die Fig. 2 a,
Taf. LXI, 4 a, b, c, Taf. LXII, zeigen.
Schon seit längerer Zeit war man, allerdings
erfolglos", bemüht, die Stellung der Weichen
und Signale, statt mittels beweglicher Zug-
leitungen, mittels hydraulischer, pneumatischer
und elektrischer Kraftübertragung zu bewirken.
Erst in neuester Zeit ist es gelungen, der-
artige Systeme mit solchem Grad von Voll-
kommenheit zu schaffen, daß deren ausgedehn-
tere Verwendung platzgreift.
Das System Bianchi -Servett az (Mailand
1886) ist für hydraulische Kraftübertragung
eingerichtet. Als Flüssigkeit wird eine Mischung
von Wasser und Glycerin verwendet , welche
nicht gefriert und mittels einer Handpumpe,
die neben dem S. angeordnet ist, auf 60 at
Druck gepresst und in einem Reservoir aufge-
speichert wird (Taf. LXII, Fig. 6 a, b, c).
Das S. enthält, in gleicher Weise wie bei
den früher beschriebenen S , die Stellhebel für
I Weichen und Signale nebeneinander angeordnet
und ist die gegenseitige Abhängigkeit derselben
\ durch eine mechanische Sthiebereitirichtung
erreicht, welche jener des Systems Schnabel
& Henning (Fig. 2a, b, Taf. LXI) ähnlich
ist und aus senkrechten, mit den Stellhebeln
direkt verbundenen Schubstangen 6' und wage-
rechten, durch die Signalhebel Dewegten Längs-
schiebern t mit Klötzchen besteht.
Zwischen dem S. und den Weichen sind
zwei Leitungsrohre in, c und ein, allen gemein-
schaftliches Hauptleitungsrohr p gelegt. Das
letztere steht mit dem Aecumulator .1 ständig
in Verbindung.
Bei der in Fig. 5a, Taf. LXII. dargestellten
; Lage des Stellhebels sind die Leitungen t«
und c ohne Druck und stehen mit einem Ab-
laßreservoir V in Verbindung, von welchem
aus die Flüssigkeit mittels der Haudpumpe in
den Aecumulator gepreßt wird
Die Umlegung der Stellhebel kann nur so-
weit vollzogen werden, bis sieh der Ansatz «
an s' anlegt (Fig. bb, Taf. LXI). Hierbei wird
die Schubstange S so verschoben, daß die Ver-
schiebung der wagerechten Längsschieber t der
Signalhebel durch die Klötzchen verhindert ist.
Gleichzeitig wird mittels des an der Dreh-
achse des Stellhebels angebrachten Excenters E
der Schieber im Schieberkasten V so ver-
schoben, daß die Leitung p mit der Leitung m
verbunden wird und der Druck aus dem Re-
; servoir A in die letztere gelangt. Von hier
aus wird der Druck in den an der Weiche an-
geordneten Cylinder f der Doppelpumpe ef über-
tragen und drückt den Stempel derselben nach
links.
Der in dem zweiten Cylinder e befindliche
Kolben, welcher ebenfalls durch die Rohrlei-
tung p mit dem Reservoir in Verbindung ist
und unter gleichem Druck steht, wird zurück-
gedrängt, nachdem derselbe einen geringeren
| Querschnitt besitzt» als jener des Cylinders /'.
An der Kolbenstange zwischen beiden Puinp-
cylindern ist der Angriff rj der Weichenzunge
angebracht und wird durch die Bewegung der-
selben die Entriegelung, Umstellung und Ver-
riegelung der Weiche bewirkt.
Nach erfolgter Umstellung der Weiche wird
der Schieber des Ventils k mittels des Gestän-
ges i, an welchem zugleich die Druckschiene
befestigt ist, verschoben, so daß die Drucklei-
tung p mit der Leitung c verbunden und hier-
durch der Druck in die am S. hinter dem Stell-
hebel angeordnete Pumpe q gelangt. Hierdurch
wird deren Kolben, welcher ebenfalls größeren
Querschnitt besitzt als der in dem gekuppelten
Cylinder«, nach aufwärts gehoben und dadurch
die au der Kolbenstange befestigte Kontroll-
scheibe r nach aufwärts geschoben.
Sobald dieselbe in ihre Endstellung gelangt
ist (Fig. 5c. Taf. LXII), kann die restliche
Bewegung des Stellbebels vollzogen werden;
hierdurch wird die Schubstauge S der Ver-
riegelungsvorrichtung in die Endstellung ge-
bracht und kann nun die Verschiebung der
Signalschieber t bewirkt werden. Die Umlegung
eines Signalhebels ist daher auch hier that-
sächlich nur dann möglich, wenn die Weiche
sich wirklich umgestellt bat und verriegelt
wurde.
Digitized by Google
3108
Stellwerke
So lange ein Hindernis an der Weiche selbst
besteht oder ein Druckverlust wegen Undicht-
heit der Leitungsrohre stattfindet , ist die
Stellung eines Signals verhindert und der
Stellwerkswärter erkennt dies sofort durch
den Stillstand der Kontrollscheibe r. Bei der
Zurückstellung der Weiche wird der Stell-
hebel zuerst wieder in die Mittelstellung
gebracht , wobei der Ansatz ss an anstößt,
hierdurch wird der Schieber des Ventils V
so gestellt, daß die Leitung in mit dein Ab-
laufgetäß durch das Bohr 11' in Verbindung
gebracht wird und sonach eine Entlastung der
Leitung m bewirkt, Der Kolben e an der Weiche
drückt daher den Kolben f zurück, die Weiche
wird entriegelt umgestellt und in der zweiten
Kndstellung wieder verriegelt, sodann durch
das Gestänge i das Ventil k so verschoben, daß
die Leitung c mit der drucklosen Leitung »»
verbunden wird, indem das bei ; angebrachte
Klappenvent.il, das, so lange Druck in der Lei-
tung m vorhanden ist, geschlossen ist, sich
nach dem Aufhören desselben öffnet. Die im
Oylinder q befindliche Flüssigkeit wird nun
"benfalls in das Reservoir V entweichen und
der auf den Kolben o wirkende Druck das
Niedergehen der Koutrollscheibe r bewirken.
Der Stellhebel kann nun nach vollständigem
Niedergang der Scheibe r in die Endstellung
gebracht werden.
Sollen zwei Weichen gleichzeitig umgestellt
werden, so wird das Ventil k bei ;/ nicht direkt
mit der Leitung c verbunden, sondern es wird
die vom Ventil ausgehende Leitung zur nächsten
Weiche geführt und funktioniert wie die Lei-
tung in, dieselben Wege durchlaufend wie diese
bei der ersten Weiche und ist erst dann bei
dem Ventil k der zweiten Weiche durch y mit
der Leitung c zum S. geführt.
Zur Signalstellung werden wegen Verminde-
rung der Kosten Drahtzüge verwendet und
wird gewöhnlich am Ende des Stationsplans
eine Pumpe wie jeno bei /' angeordnet, welche
mit den Drahtzügeu in Verbindung steht.
Der Accumulator ist für b— i>0 1 Flüssig-
keit bemessen. Mit einem Liter können 10—12
Weichenumstellungen bewirkt werden. Um
einen Liter in den Accumulator zu pressen,
wird eine Minute Zeit benötigt. Der Flüssig-
keitsverlust ist pro Tag bei 1000 Umstellungen
mit etwa 1 1 bemessen worden
Auf den amerikanischen Eisenbahnen ist
seit 1886 ein System mit Luftdruck (We-
stinghouse, Swissvale) in Anwendung.
Das S. (Taf. LXII, Fig. 6«, b, c, d) enthält
nebeneinander eine Reihe von Kurbeln Kw, Ks
zur Umstellung der Weichen und Signale.
An den Kurbeln sind wagerecht liegende
Achsen « befestigt, deren vorderer Teil mit
Hartgummi überzogen ist, auf welchem Metall-
streifen zur Herstellung von Kontakten ange-
ordnet sind. Am rückwärtigen Ende der Achse
ist ein Quadrant q befestigt und außerdem der
Wechsel eines Dreiweghahns h. Die Signal-
kurbelu ks bewegen wagerechte Schubstangen s,
welche Einkerbungen besitzen, in deuen eigen-
tümlich geformte, einarmige Hebel / gelagert
sind, die unter den Kurbelu der Weichen lie-
gen. Durch die Drehung der Signalkurbeln wer-
den diese Hebel / gehoben oder gesenkt und
verhindern oder gestatten die Bewegung der
Weichenkurbeln k«.
Die Dreiweghähne h stehen mit dem Luft-
druckbehälter L, zwei zu den Weichen füh-
renden Rohren e, /" und einem Auspuffrohr u
in Verbindung.
Eine Hauptluftleitung L' ist längs des
ganzen Stellbezirks geführt.
Die Wirkungsweise ist folgende:
Die Weichenkurbel wird soweit umgelegt,
bis der in d*n Quadranten reichende Hebel »,
welcher um o wagerecht drehbar gelagert ist,
an den Stift p anstößt und von demselben so-
weit verdreht ist, als dies die Hülse des He-
bels t gestattet.
Hierbei wird der Dreiweghahn h so gestellt,
daß eine der Rohren e L'f mit dem Luftdruck-
reservoir, die andere jedoch mit dem Auspuff u
in Verbindung kommt.
Der Schluß der Kontakte zwischen den Me-
tallstreifen auf der Hartgummiisolierung und
i den aufrecht stehenden Kontaktschleiffedern c
I kann jedoch noch nicht erreicht werden.
Die Preßluft gelangt durch die Röhre f
in den einen der beiden Oylinder C" der Weichen-
| umstell Vorrichtung i Fig. 6c, Taf LXII), drängt
I den Kolben fcj , welcher mit dem andern k2
I durch die gezahnte Stange « fest verbunden
I ist, zurück und bewegt dadurch die mit Zahn-
getrieb versehene Rolle r. Der an derselben
angebrachte Kurbelzapfen * wird hierdurch
um etwa *f. Umdrehung gedreht.
Das Ende der Kurbel ist einerseits mit der
Verbindungsstange i> der Weichenzungen und
anderseits mit einem einarmigen Hebel h dreh-
bar verbunden.
An dem Hebel /i, welcher um o drehbar ist,
greift eine Zugstange z' an, welche zur Bewe-
gung der Druckseniene dient und außerdem
sind Riegelholzen i befestigt, welche in die von
der Weiche kommende Riegelstange d ein-
greifen.
Bei der Drehung der Rolle r wird zuerst
keine Bewegung der Weichenzungen stattfinden,
hingegen wird der Riegelbolzen % aus der Aus-
nehmung der Riegelstange d treten, die Weiche
daher entriegelt, und gleichzeitig wird die, gegen
vorzeitiges Umstellen der Weiche dienende
Druckschiene gehoben. Im zweiten Teil der
Drehung werden die Spitzschieneu umgestellt
und im letzten Drittel der Bewegung, bei
welcher keine Anderuug der Spitzschienenlage
erfolgt, wird der Bolzen j wieder iu die Aus-
| uehmung der Riegelstange d eintreten und
| gleichzeitig die Druckschiene in ihre normale
Lage heraDgesenkt.
Die Luft aus dem gegenüberliegenden Cylin-
, der wird durch das Rohr e beim Auspuff i< des
1 Dreiweghahns W am S. entweichen.
Die Umstellung der Weiche im entgegen-
I gesetzten Sinn erfolgt in gleicher Weise.
Bei langen Leitungen ist, um ein rasches
I Arbeiten der Weichen zu sichern, zwischen S und
den Weichen (bezw. Weichengruppen) ein Hilfs-
apparat {Switch mite) (Fig. 6h, Taf. LXII) ein-
i geschaltet und wird der Luftdruck vom S. bis zu
diesem Apparat mittels einer nicht gefrierenden
| Flüssigkeit übertragen, welche wie ein fester
Stempel wirkt. Iu diesem Fall wird der Druck
vom Dreiweghahu der Weichenkurbel nun durch
die mit Flüssigkeit gefüllte Röhre nach dem
„Weicheuventil" übertragen und gelangt in
den Oylinder l)v Der Kolben if wird infolge
dessen zurückgedrängt und verschiebt den
Digitized by Google
Stellwerke
3109
Schieber .V des Ventils V so, daß die Röhre e ;
mit dem Auspuff «' und die Röhre /" mit der .
Hauptluftdruckleitucg L' Terbunden wird. Die !
Jepreßte Luft wird aus dem Hilfsreservoir R
urch die Röhre f zu der Weicbenstellvorrich-
tung gefuhrt und wirkt nun wie in der früher
beschriebenen Weise.
Durch das Zurücktreten des Riegelbolzens t
der Weichenstellvorrichtung aus der Ausneh-
mung der Riegelstange d ist auch gleichzeitig i
ein an der Hälse des Sperrbolzens angebrachter
Kontakt t geschlossen worden , welcher den
Stromlauf zwischen der Batterie B und dem
Elektromagneten E am S. schließt. Hierdurch
wird dessen Anker A angezogen und der mit
demselben verbundene Hebel h mit dem an ihm !
befestigten und in den Quadranten reichenden j
Hebel t nach abwärts gesenkt und tritt in die |
Ausnebmung s des Quadranten ein, diesen hier- |
durch festhalteud. Der Hebel t verläßt nun
den Stift p und stellt sich infolge einer Feder- j
Wirkung in seine normale Mittellage. Der
Quadrant ist hierdurch wieder festgehalten i
und die Weiterbewegung der Stellkurbel noch :
nicht ermöglicht.
Erst wenn der Sperrbolzen t an der Weiche
nach Vollendung der Bewegung der Kurbel z
wieder in die Ausnehmung der Riegelstange d
eingetreten ist und dadurch auch den Kontakt t
unterbricht, wird der Magnet E stromlos und
der Bebel b in seine normale Lage zurück-
kehren. Der Hebel » wird nun auf der andern
Seite des Stifts p in die Höhe gehen, den
Quadranten freilassen und nunmehr ist die rest-
liche Bewegung der Stellkurbel möglich.
Durch diese werden nun die auf der Achse
derselben angebrachten Kontakte c geschlossen,
welche die Verbindung der Signalleitung ver-
mitteln. Erst wenn sämtliche für eine Fahr-
straße wichtigen Weichen sich in ihrer rieh- ,
tigen Lage befinden, ist die Signalleitung voll-
kommen geschlossen, so daß bei Umlegung der
Signalkurbel der Strom von der Batterie über
die sämtlichen Kontakte der Stellkurbeln zum
Mastsignal und von da zur Batterie zurück- i
lauft.
Der Strom circuliert am Signalmast durch I
den Elektromagneten M (Fig. Gd, Taf. LXI1).
Infolgedessen wird dessen Anker A augezogen
und das mit demselben verbundene Ventil bei a
geöffnet und bei a' geschlossen.
Der Luftdruck tritt nun in den Cyliuder J •
ein und drückt den Kolben k nieder. Der an
demselben angehängte Signalarm .S' wird hier- I
mit aus der Haltlage in die Freistellung nach
abwärts gezogen.
Sobald der Strom unterbrochen wird, was
durch die Zurückstellung der Signalkurbel am
S. geschieht (aber auch durch eine Störung
in der Leitung hervorgerufen werden kann),
*o wird der Anker A vermöge der Feder /' j
wieder in seine normale Lage nach aufwärts j
gedrängt, das Ventil bei o geschlossen und bei
o' geöffnet und die gepreßte Luft tritt aus
dem Cylinder durch den Auspuff p ins Freie.
Infolge dessen wird der Signalarm, welcher an
seinem rückwärtigen Ende mit einein Gegen-
gewicht G versehen ist. wieder in seine normale
Lage auf „Halt!'' zurückkehren.
Siemens & Halske (Wien 1«92) hat ein
System für elektrische Kraftübertragung aus-
gebildet (seit 1893 Westbahnhof Wien, 1894
Prerau K. F.-Nordbahu) (Taf. LXII, Fig. 7«,
b, c, d, < >.
Das S. (Fig. 7«, Taf. LXII) enthalt an der
Vorderseite des geschlossenen Kastens kleine
Knebel Ä-, durch deren Umlegung die Ein-
schaltung der elektrischen Leitungen erfolgt
und der mechanische Verriegelungsmechanis-
mus für die Herstellung der Abhängigkeit der
Weichen- und Signalknebel bewegt wird.
Unter jedem Knebel A- sind zwei kleine
Fensterchen /,, f., angeordnet, welche mit Schei-
ben schwarz oder weiß geblendet werden. Unter
diesen beftuden sich noch kleine Handgriffe h,
durch deren Umlegung die Hauptleitung im
Fall von Reparaturen von der betreffenden
Weiche ausgeschaltet werden kann.
Uber dem Kasten ist ein Modell der Gleis-
anlage angebracht, auf welchem die jeweilige
Stellung der Weichen zu ersehen ist.
Der elektrische Strom (Gleichstrom) wird
von einem Accumulator oder von einer Dynamo-
maschine direkt zum S. geleitet.
Vom S. ist zu den Weichen und Signalen
ein Kabel mit drei Leitungsdrähten gelegt.
An der Weiche ist in einem allseits ge-
schlossenen Behälter die Umstellvorrichtung
angeordnet (Fig. "h, c, d, Taf. LXII). Dieselbe
ist „aufschneidbar" eingerichtet.
Druckschieneu sind nicht erforderlich, nach-
dem die Schienen vor der Weiche auf ent-
sprechende Länge isoliert sind und die Um-
stellung der Weiche, solange sich Fahrzeuge
auf diesem Schienenstück befinden, nicht mög-
lich ist.
Die Weichenstellvorrichtung selbst besteht
aus der mechanischen Umstellvorrichtung und
einer kleinen Dynamomaschine D, welche mit
einer Schraube ohne Ende s gekuppelt ist,
die in den gezahnten Rollenrand der Stellvor-
richtung eingreift. Dieser Rolleurand steht mit
der Scheibe R nicht in fester Verbindung.
Im Anfang der Bewegung wird der Zahnrad-
kranz allein bewegt, bis der Ansatz d au den
um o drehbaren Hebel bei t anstößt, dadurch
das hakenförmige Ende desselben , welches bis
zum Anlangen des Ansatzes d in einer Aus-
nehmung u des Gehäuses durch den Rand r de«
gezahnten Radkranzes festgehalten war , aus-
nebt und nun mittels dieses Hebels die
Scheibe S mitnimmt. Letztere ist mit der
Scheibe R gekuppelt, an deren Achse A das
Gestänge zu den Weichenzungen befestigt ist.
Das Gestänge bewegt nun die Weichenzungen
nacheinander und verriegelt die anschließende
in der Endstellung. Ist diese Verriegelung er-
folgt, so wird das zweite hakenförmige Ende
des Hebels i t' wieder in eine zweite Ausneh-
mung a' des Gehäuses gedrängt und in dieser
durch den Rand r festgehalten. Der Zahnkranz
läuft bis zum Stillstand des Motors leer.
Wird die Weiche aufgefahren, so wird die
Scheibe R von der Scheibe .s losgekuppelt,
nachdem letztere durch den Hebel i i' festge-
halten ist , und macht die Bewegung der
Weichenzungen allein mit.
In der Ruhelage cirkuliert ein Kontrollstrom
von der Priraärmaschino , bezw. dem Accu-
mulator A (Fig. 7t, Taf. LXII) über 1, 2, 3,
4, Ex, 6, 6, 7, 8, y, e1, D, <-,, lü, 11, 12 zum
Accumulator A zurück.
Durch die Umlegung des Knebels k am S.
wird der mit demselben verbundene Umschalter U
Digitized by Google
3110
Steminraaschinen
umgelegt, hierdurch der Kontrollstrom unter-
brochen und zugleich die Hauptleitung einge-
schaltet, das Fenster durcn Vorlegen der
Blende b schwarz geblendet.
Durch die Unterbrechung des Buhestroms
wird der Elektromagnet J;\ stromlos und
dessen Anker z von der Feder f abgerissen.
Hierdurch wird der Kontaktschluß der Signal-
leitung S S unterbrochen und die Schleif-
federn d an die Kontaktflächen 13, 14 ange-
legt. Die Blendet legt sich hinter das Fenster
und dieses erscheint schwarz geblendet.
Der Strom üudet seinen Weg Ober 1, 21, 13,
dd. 14, 16, 8. 9, e\ D, ct, 10, 11, 12 zum Accu-
muhitor zurück. Durch den Hauptstrom wird
die Dynamomaschine 1) an der Weiche in
Bewegung gesetzt und mittels der Schraube s
die Bolle 7? umgedreht. Schon bei Beginn
der Umstellung wird mittels des zweiarmigen
Hebels h, desseu eines Ende in der Nut hm
der Rolle M läuft, die Umschaltevorrichtung
für die Bürsten der Dynamo in die Mittel-
stellung gebracht und in dieser solange fest-
gehalten, bis die Weiche in der zweiten End-
stollung verriegelt, wurde, sodann aber in die
zweite Endstellung umgeworfen, wodurch das
eine Bürsteupaar t„ e', et abgehoben und ein
zweites Paar ea, eA (Fig. 7 c, d, e, Taf. LXII)
angelegt wird.
Durch die Umschaltung der Bürsten wird
der Hauptstrom bei e,, r, unterbrochen, hin-
gegen der Kontrollstrom wieder geschlossen,
welcher seinen Weg Uber 1, 2, 3, 4, E.t 6,
G, 7, 17, 18, 19, 20, tg, D, er 21. 11, 12 zum
Accumulator nimmt. Hierbei wird der Anker z
des Elektromagneten am S. wieder angezogen,
die Blende b vom Fenster f zurückgezogen
und dieses erscheint wieder weiß geblendet.
Die Verständigung zwischen den Verschie-
bern (Rangiererl und dem Stellwerkswärter
geschieht durch einen an jeder Weiche ange-
ordneten „Zeichengeber", durch dessen ein-
fache Umlegung die Blendung des Fensters /',
am S. bewirkt und damit der Wärter zur
Umstellung der Weiche aufgefordert wird.
(Der Strom läuft von .1 über 1, 21, 22, Et,
15, 16, 23, 19, 24, 25. 9, <„ ]), e„ 10, 11, 12,
nach A zurück). Die Zeichengeber können
auch gruppenweise zusammengestellt werden.
Die .Stellung eines Signals geschieht in
ähnlicher Weise wie jene der Weichen und es
kann die Stellung auf .Frei" nur dann er-
folgen, wenn die Schleiffedern des Ankers z,
des Elektromagneten h\ die Kontakte der Signal-
leitung schließen. Dies tritt, wie erwähnt, nur
ein, wenn der Kontrollstrom cirkuliert, also
nur, wenn die für die betreffende Fuhrt wich-
tigen Weichen sich in der Endstellung be-
finden und verriegelt sind. Jede Störung an
einer der Weichen, sei es durch Auffanren
derselben, durch ein Hindernis zwischen Spitz-
und Stockschiene u. s. w., bewirkt eine Unter-
brechung des Kontrollstroms, damit auch ein
Abreißen des Ankers * und hiermit die Unter-
brechung der Signalleitung 8S,
Ebenso kehrt auch ein auf „Frei" stehen-
des Signal durch die Unterbrechung des Kon-
trollstroms sofort in die Halt Stellung zurück,
sob.iM an einer Weiche ein Gebrechen eintritt.
Litteratur: Winkler, Vorträge über Eisen-
bahnbau, Heft 11, Signalwesen, Wien 1877;
Claus, Weichentürme und verwandte Sicber-
beitsanlagen , Braunschweig 1878 ; Zetsche,
Handbuch der elektrischen Telegraphie, Bd. II,
Berlin 1881 ; Kohlfürst, Die elektrischen Ein-
richtungen der Eisenbahnen und das Signal-
wesen, Wien 1883; Flamache. Huberti, Stevart,
Traite d'exploitation, Bd. II, Brüssel 1«87;
Zimmermann und Buchlohe, Die centralen Sig-
nal- und Weichenanlagen; Meyer, Grundzüge
des Eisenbahnmaschinenbaues, Bd. III, Berlin
1886; Kolle, Die Anwendung und der Betrieb
von Stellwerken, Berlin 1888; Schubert, Die
Sicherungswerke im Eisenbahnbetrieb, Wies-
baden 1888; Saxby & Farmer, Railwav Safety
appliances; Goßmann, Installation Hydrodyna-
mique (System Bianchi & Servettaz); Prasch,
Die elektrischen Einrichtungen der Eisen-
bahnen, Wien 1893; Congres international des
chemins de fer. St Peter>bourg 1892, Question
XVIII B: Appareils de correspondance.
Rank.
Stemmmaschinen , Holzstemmmaschinen
(Mortising-madiincs, pl.; Machine«, f. pL, d
mortaiser) dienen zum Ausarbeiten rechtwink-
liger Zapfenlöcher oder Schlitze, welche im
Waggonbau bei Kastengerippen, Thüren u. s. w.
vorkommen.
Diese Maschinen sind ähnlich den Stoß-
maschinen für Metallbearbeitung. Das Werk-
zeug, Stemmeisen oder Meißel genannt, erhält
auch hier im allgemeinen von einer Kurbel-
scheibe und Leitstange aus die auf- und ab-
gehende Bewegung. S. unterscheiden sich von
den Stoßmaschinen hauptsächlich durch Form
und Winkel der Schneidwerkzeuge, und da-
durch, daß die Meißel- und die Fortrückungs-
geschwindigkeit des Arbeitsstücks bedeutend
größer ist, als bei den Stoßmaschinen. Das
Stemmeisen hat einen LJ förmigen Querschnitt
und ist auf drei Seiten geschliffen.
Die Zapfenlöcher oder Schlitze werden in
der Weise hergestellt, daß auf einer Bohr-
maschine zuerst ein rundes Loch gebohrt wird,
von welchem aus auf der S. sodanu nach
beiden Richtungen bis zur vorgezeichneteu
Grenze für die Länge des Lochs oder Schlitzes
ausgestemmt wird. Man tindet daher auch
meist die Holzbohrmaschine und die S. auf
einem Ständer angeordnet.
Das Werkzeug macht während des Stem-
mens die auf- und niedergehende Bewegung,
hingegen wird der Tisch, auf welchem das zu
bearbeitende Holzstück festgespannt ist, in der
Richtuug des Schlitzes meist mittels einer
Schraubenspindel und Handkurbel hin und
her verschoben. Der Tisch kann überdies je
nach der Höhe des Arbeitsstücks ebenfalls
mittels Schraubenspindel und Handrads höher
uud tiefer gestellt werden. Um die Zapfen-
löcher oder Schlitze an beiden Enden scharf-
kantig herzustellen, ist das Stemmeiseu um
180° drehbar eingerichtet, was von Hand mittels
eines an dem Messerschlitten befestigten Griffs
oder auch selbstthätig ausgeführt wird.
In neuerer Zeit werden die S. durch die
Langlochbohrmaschinen vielfach verdrängt.
Diese werden dann gewöhnlich noch mit
einer Stemmvorrichtung versehen, deren Stemm-
eiseu nur dazu dient, die durch den Bohrer
hergestellten halbrunden Enden der Zapfen-
löcher geradlinig und rechtwinklig auszustoßen
Die S. machen in der Begel 300-400 Hübe
in der Minute bei einer vorteilhaftesten Schnitt -
Digitized by Google
Tafel LXI.
St
a
Digitized by Google
Digitized by
enstel
Digitized by Googl
Stempel — Stephensoll
3111
geschwindigkeit Ton 450 — 750 mm in der Se-
kunde; der Vorschub beträgt 0,5—3,5 mm pro
Schnitt.
Der Betriebsarbeitsverbrauch kann mit
1—2 Pferdekräften veranschlagt werden.
Neblinger.
Stempel, Stampiglien. Dieselben dienen im
Eisenbahnwesen zum Aufdruck der Firma der
Bahnverwaltung, des Titels der Dienststelle oder
zu sonstigen amtlichen Vermerken. Eine be-
sonders häufige Verwendung finden S. im Per-
sonen- und Güterabfertigungsdienst. Es kommen
hier insbesondere vor der Billetsteinpel (s. Billet-
stempelapparati, der Expeditions-, der Ankunfts-
oder Tagesstempel (s. den Artikel Güterabfer-
tigung), der Übergangssteuipel, welcher beim
Übergang von Linie zu Linie, oder von Bahn zu
Bahn auf die Frachtbegleitpapiere aufgedruckt
wird, der Wiegestempel und der S. zum Aus-
druck der Deklaration des Interesses an der
Lieferung, der Zahlung«- (Saldierungs-) Stempel
u. s. w.
Zum Aufdruck der Zeitangaben erhalten die
S. entweder drehbare Typenrädchen, welche mit
dem S. verbunden sind, oder man stellt den
jeweilig benötigten Text aus den vorhandenen
losen Buchstaben und Ziffern zusammen und
schiebt den Satz in den S. ein.
Je nach der Art, in welcher der Aufdruck
durch den S. erfolgt, unterscheidet man Trocken -
und Feucht- (Färb-) S. Bei ersteren erscheint
der Text in erhöhter, bezw. vertiefter Schrift,
bei letzteren als farbiger Abdruck.
Für die Abstempelung von Buohbillets stehen
auch Perforierungs- oder Durchlochungssteinpel
in Gebrauch (s. den Artikel Billetstempel-
apparat).
Um eine Einheitlichkeit in die Form be-
stimmter, beim Abfertigungsdienst allgemein
angewendeter S. , wie der Expeditions-, An-
kunft*-, Übergangsstempel u. s. w. zu bringen,
wurden diesbezügliche Vereinbarungen zwischen
den Eisenbahnverwaltungen getroffen (so bei-
spielsweise bei den österreichisch-ungarischen
Bahnen).
Stempel , wegen ihrer leichten Hand-
habung sehr beliebte Form der Erhebung von
Öffentlichen Abgaben. Die Eigentümlichkeit
des S. gipfelt darin, daß jedes r st empelpflich-
tige* Objekt mit amtlichen Wertzeichen ver-
sehen oder amtlich abgestempelt sein muß.
Manchmal wird aber auch der Ausdruck für
solche Abgaben angewendet, die nicht in dieser
Form eingehoben werden, sei es, daß sie mit
anderen durch S. eingehobenen Abgaben nahe
verwandt sind, sei es, daß diese Einhebungs-
form früher bestanden hat. So wird beispiels-
weise in Österreich die unmittelbar zur Ent-
richtung gelangende staatliche Abgabe von den
Fahrbilleten als S. bezeichnet (s. Transport-
steuer). Von Wichtigkeit für die Eisenbahnen
sind insbesondere der S. für die ausgegebenen
Titres, der Couponstempel, der S. für alle abge-
schlossenen Verträge, Ernennungsdekrete u. dgl,,
dann auch der vielfach eingeführte Stempel
der Frachtbriefe u. 8. w. Die Höhe des S. ist
außerordentlich verschieden und entweder mit
einem festen Betrag bemessen oder aber nach
dem Betrag der stempelpflichtigen Urkunde
abgestuft.
Stendal - Tangermünder Eisenbahn
(13.15 kmi, in der Provinz Sachsen gelegene
eingleisige Privatbahn mit dem Sitz in Tanger-
münde, besteht aus der Linie Stendal-Tanger-
münde (10,15 km). der Zweigbahn nach der
Elbe (1,6 km), und der Verbindungsbahu nach
der unweit Karlbau gelegenen Zuckerfabrik
(1,4 km).
Auf Grund der Konzession vom 30. März
1885 bildete sich eine Aktiengesellschaft zum
Bau einer normalspurigen Si-kundärbahn von
Stendal (Anschluß an das Bahnnetz der kgl.
Eisenbahndirektion Magdeburg) nach Tanger-
münde.
Das Anlagekapital wurde auf 785 000 Mk.
in Stammaktien festgesetzt, wovon die Stadt-
f emeinde Tangermünde 400 000 Mk. übernahm,
nfolge erheblicher Überschreitung des Vor-
anschlags mußte im Geschäftsjahr 1887 88 ein
4#iges mit 2*;t% zu tilgendes Anlehen auf-
genommen werden.
Der Bau der S. wurde im Juni 1885 in
Angriff genommen und die Bahn nebst Zweig-
gleisen am 1., bezw. 7. April 1886 eröffnet.
Die größte Steigung beträgt 1 : 125 , der
kleinste Krümmungshalbmesser 250 in.
Der Fahrpark bestand 1891 02 aus 2 Loko-
motiven, 2 Personen- und 24 Güterwagen.
Befördert wurden 1891,92 76 236 Personen
(1890 91 75 687 Personen, 1889 90 70 863) und
88 923 t Güter (1890'91 97 412 t, 1889 90
75 223 t).
Die Einnahmen betrugen 1891,92 161 095 Mk.
(1890 91 174 131 Mk., 1889 90 140 500 Mk.),
die Ausgaben 93 349 Mk. (1890 91 89 720 Mk.,
1889 90 77 170 Mk); der Betriebskoefficieut
stellte sich auf 56,54 'i 11*90 91 51.40X,
1889 00 54,92V).
Das verwendete Anlagekapital betrug 1891 92
834 940 Mk.
Stephenson, George, der Hauptbegründer
des Eisenbahnwesens, geb. am 8. Juni 1781 zu
Wylam am Tyne unweit Newcastle (in der
englischen Grafschaft Northumberland), gest.
am 12. August 1848 zu Tapton House bei
Ghesterfield, war als zweites von sechs Kindern
eines armen Arbeiterpaars schon von Kindheit
an genötigt, für seinen Lebensunterhalt selbst
zu sorgen. S., welcher fast ohne jedwede Schul-
bildung heranwuchs, wurde Hirtenjunge, dann
Wärter bei einem Pferdegöpel und im 14. Jahr
Gehilfe eines Kesselheizers. In dieser Eigen-
schaft machte er sich durch besonderes Ge-
schick bemerkbar, so daß er im Alter von
17 Jahren Maschineubursche zu Water-Row
wurde. Erst in seinem 15. Jahr besuchte S.
die Abendschule mehrerer Wanderlehrer, um
lesen und schreibeu zu lernen und beschäftigte
sich auch eifrig mit Mathematik. In seinem
20. Jahr wurde S. als Bremser bei der Dolly-
grube in Black Callerton angestellt und bezog
als solcher schon einen verhältnismäßig hohen
Lohn.
1802 heiratete S. Fanny Henderson, welche
Dienstmädchen bei seinem Brotherrn war, und
bezog am Willington-Quai, wohin S. als Ma-
schinenwärter versetzt worden war, ein gemie-
tetes Häuschen. Die freie Zeit verwendete S.
zur Verbesserung seiner Schulbildung. Daneben
beschäftigte er sich , seinem mechanischen Ta-
lent folgend , mit Putzen und Reparieren von
Uhren.
Am 16. Oktober 1803 wurde ihm ein Sohn,
Robert, geboren.
Digitized by Google
3112
SteplieUSOIl
Gegen Ende des Jahrs 1804 wur.le S., und
zwar noeli immer als Bremser und Maschinen-
wärter zum West-Moor-Kohlen werk nach Kitling-
worth versetzt, der Wiege seines Ruhms.
Er studierte verschiedene Werke über Me-
chanik, die ihm in die Hand kamen und ge-
langen ihm mehrfache mechanische Verbesse-
rungen (Wecker für Wäehteruhreu u. dgl.i.
Bald nach dem 1806 erfolgten Tod seiner
Frau wurde S. Maschinenmeister in der Spin-
nerei zu Montrose in Schottland, kehrte jedoch
1808 wieder nach Killingworth zurück. Er
machte sich jetzt durch mancherlei Verbesse-
rungen an den Maschinen bemerkbar und ge-
lang ihm insbesondere 1811 die Rekonstruktion
einer alten Newcomeu'schen Dampfmaschine,
woran sich vorher Fachiugenieure vergeblich
abgemüht hatten.
Diese Leistung wie auch verschiedene Ver-
besserungen an den Pumpen bewogen die
Pächter der Killimovoither Bergwerke, S. 1812
als Maschinenmeister anzustellen. In seiner
neuen Stellung verbesserte er die automatisch
wirkenden schiefen Ebenen und führte dabei
die Maschinenarbeit als Ersatz der Pferdever-
wenduug ein.
Bei den Arbeitern erfreute sich S. des
größten Ansehens , namentlich infolge seines
mutigen Vorgehens bei einer Grubenkatastrophe
im Jahr 1814 Diese soll S dazu angeregt
haben, auf Mittel zur Abwendung der Gefahren
durch schlagende Wetter zu sinnen.
Unabhängig von dem berühmten Chemiker
Professor Davy und gleichzeitig mit diesem
erfand S. die* Sicherheitslampe für Gruben-
arbeiter, für welche er einen Preis vou 1000
Guiueen erhielt (nach anderen Mitteilungen
fällt die Erfindung der Grubenlampe um 20
Jahre später).
S. wurde infolge »einer hervorragenden
Leistungen zum Direktor der in den Berits
des Lord Ravensworth übergegangenen Kohlen-
bergwerke zu Killingworth ernannt. In dieser
Stellung machte er Versuche wegen Konstruktion
einer fahrenden Dampfmaschine, wozu ihn die
Arbeiten seiner Vorgänger auf diesem Gebiet
angeregt hatten.
S., der Gelegenheit hatte, einen Dampf-
wagen von Blenkiusop zu seheu, erkannte sehr
bald die Mängel, die dem Dampfwagen anhaf-
teten und machte sich erbötig, eine bessere
Bauart zu ersinnen. Lord R ivensworth , in
dessen Diensten S. stand, ging auf dieses An-
erbieten ein und baute demnach S. 1814 seine
erste Lokomotive (s. d. S 2295) in Killing-
worth, welche allerdings dem BlenkimopVhen
Dampfwagen glich, jedoch wesentliche Ver-
besserungen zeigte. 1815 baute er eine zweite
Lokomotive, und in den folgenden Jahren bis
1825 noch im ganzen 53 Maschinen, von denen
der größere Teil für die Kohlenbahnen der
Umgegend, einige aber bereits fürs Ausland
bestimmt waren.
1823 wurde S. Ingenieur der Stockton-
Darlington- Bahn, 1824 gründete er die von
seinem Sohn Robert geleitete Lokomotivfabrik
in Newcastle.
Der Ruf, welchen sich S. beim Bau der
Stockton - Darliugtoner Eisenbahn erworben
hatte, veranlagte 182« die Generalversammlung
der Liverpool-Manchester-Bahn, ihn als obersten
ausführenden Ingenieur zu berufen.
Bei der bekannten Preiskonkurrenz, welche
über seinen Einfluß von der Liverpool-Manche-
ster-Bahn für die beste und schnellste Loko-
motive ausgeschrieben war, trug S. mit seiner
Lokomotive „Rocket" den ersten Preis davon
(s. den Artikel „Lokomotive"). Hiermit er-
scheint S. als Begründer der Lokomotivbahnen
und kann alles seither Geschaffene als eine
Verbesserung und Vervollkommnung der S.-
schen Erfindung betrachtet werden. Infolge
des Siegs bei der Preiskonkurrenz übertrug
man den beiden S. den Bau der nötigen Loko-
j motiven.
Mit den erhaltenen Geldmitteln erweiterten
| sie die Lokomotivfabrik zu Newcastle am Tyne,
welche lange Zeit für englische und ausländische
Eisenbahnen die Maschinen lieferte und ihren
Besitzern rasch ein großes Vermögen einbrachte.
Der weitere Verlauf seines Lebens war ein
glanzvoller. Er wurde am Abend seines Lebens
der gesuchteste Ingenieur Europas. Auch von
auswärts wurde sein Rat häufig eingeholt, so
wurde ihm insbesondere vom König von Belgien
die Ausarbeitung eines Entwurfs des belgischen
Eisenbahnnetzes übertragen und erhielt er eine
ähnliche Aufgabe auch von der Schweiz und
von Spanien.
1840 zog er sich von den Geschäften zu-
rück, um den Rest seines Lebens in landwirt-
schaftlichen Beschäftigungen zu verbringen.
S. war auch Eigentümer mehrerer Kohlenberg-
werke und der großen Eisenwerke von Clayross ;
er lebte in denletzten Jahren auf seinem Land-
sitz Tapton House bei Chesterfield. Seine Bei-
setzung erfolgte in der Trinity Church zu
Chesterfield.
In Newcastle am Tyne, der Stätte seines
! langjährigen Wirkens, wurde S. noch zu Leb-
zeiten auf der von seinem Sohn erbauten Brücke
eine Statue gesetzt. Nach seinem Tod wurden
ihm Statuen in Liverpool und London (Euston-
Square-Station i errichtet und außerdem ein
großes Denkmal in Newcastle im Jahr 1862.
Die Memorial-Hall in Chesterfield wurde eben-
falls zum Andenken an S. gegründet und 1879
eröffnet. (Dieselbe enthält eine polytechnische
Schule, eine Freibibliothek für Handwerker
und einen Saal für öffentliche Vorträge.)
Litterat ur: Smiles. Lives of George and
Robert Stephenson, 8. Aufl., London 1868;
Smiles, The life of George Stephenson, London
1884; Georg Stephenson in seinem Leben und
Wirken (aus den Biographien berühmter Er-
I finder und Entdecker der Neuzeit), Stuttgart
1860, 2. Aufl.; Perdonnet, Leben Robert Ste-
phensons; Zeitung des V. I). E.-V, 1881, S.
623; Österr Eisenbahnzeitung, 1881, S. 301,
325, 328 u. 375.
Stephenson, Robert, einziger Sohn des
vorigen, geb. am 16. Dezember 1808 zu Wil-
mington-Gray, gest. am 12. Oktober 1859 zu
London, erhielt seine Ausbildung auf der Haupt-
schule in Edinburgh, trat dann als Lehrling
in die Maschiuenbauanstalt seines Vaters und
unterstützte diesen bei allen seinen Unterneh-
mungen. Er erbaute u. a. die I 'ti ion-Birming-
hamer Eisenbahn und die Fast Counties, die
unter dem Namen High Lewel Bridge bekannte
eiserne Bogeuhängewerkbrücke bei Newcastle
und erfand die sogenannten Tubulär- oder
Röhrenbrücken, welche aus Blech zusammen-
gesetzt sind.
Digitized by Google
Sterbekassen — Steuerbefreiung
3113
Eine Brücke dieser Gattung ist die be-
kannte Britanniabrücke , welche 1847—1850
über den Menaikanal hergestellt wurde. Bas
bedeutendste Beispiel dieser Brückenart ist die
von S. entworfene, 3 km lange Viktoriabrücke
bei Montreal in Kanada, welche den St. Lorenz-
strom in 25 Öffnungen überspannt, deren mitt-
lere eine Weite von 100,58 m besitzt.
S. wurde in der Westmtinsterabtei tu Lon-
don beigesetzt. 1x79 wurde auf der Station
Porta Nuova in Turin zum Andenken der
beiden S. ein Denkmal gesetzt.
Litteratur: Smiles, Lives of George and
Robert Stephenson, 8. Aufl., London 1868;
Jeaffreson und Pole, Lifo of Robert Stephen-
son, daselbst 1864, 2. Bd.
Sterbekassen, Hilfskassen zur Versiche-
rung von Kapitalsbeträgen, welche im Fall
des Tods des Versicherten an die Hinterblie-
benen zur Bestreitung von Beerdigungskosten
n. dgl. zur Auszahlung gelangen.
S. finden sieh als selbständige Vereine bei
einzelnen deutschen Bahnen, insbesondere bei
den württembergischen Verkehrsanstalten
(gegründet 1886) und bei den bayrischen
Staatsbahnen.
Bei ersteren sind eintrittsberechtigt alle in
etatsmäßigen Gehalten stehende Beamte und
Bedienstete der k. Verkehrsanstalten, ferner
die in den Diensten derselben im Sinn des
Artikels 118 des Beamtengesetzes gegen Tag-
geld beschäftigten Personen. Als Altersgrenze
ist das vollendete 50. Lebensjahr festgesetzt.
Die Versicherungssumme kann je nach
Wahl mit 100, 200, 300, 400 oder 500 Mk.
bemessen werden.
Auter dem Eintrittsgeld im Betrag von
\% der Versicherungssumme sind laufende
Beiträge zu entrichten, welche unter Zugrunde-
legung der bei den Lebensversicherungsanstalten
üblichen Sätze festgesetzt 6ind.
Bei den S. der bayrischen Staatseisen-
bahnen sind pragmatisch oder statusmäßig An-
gestellte, die Bahnärzte, sowie auch ständige
Hilfsarbeiter beitrittsberechtigt.
Als Eintrittsgebühr werden 40 Pfg. erhoben,
an laufenden Beiträgen werden, so oft ein
Mitglied stirbt, eingehoben:
Bei einer Mitgliederzahl von
4400- 4 800 12 Pfg.
4S01— 5 300 11 „
5301— 5 900 10 „
5901 — 6 600 9 „
6601— 7 500 8 „
7501— 8 800 7 „
8801—10 000 6 „
Erfolgt der Eintritt später als sechs Monate
nach dem Tag der Aufnahme in den Staats-
b&hndienst, so sind für die seit dieser Zeit
eingetretenen Todesfälle die normalen Beiträge
nachzuleisten Ebenso hat, wenn der Eintre-
tende das 40. Lebensjahr überschritten hat,
derselbe für alle seit dieser Zeit eingetretenen
Todesfälle nachzuzahlen.
Beim Tod eines Vereinsmitglieds erhalten
die Hinterbliebenen die Summe von 525 Mk.
Beim Dienstaustiitt bleibt der Anspruch
gegen die S. dann gewahrt, wenn die statuten-
mäßigen Beiträge fortentrichtet, und jedesmal
innerhalb vier Wochen nach Einforderung be-
zahlt werden.
Ebenso wie S. gewähren auch viele Unter-
st Utzungs- und Krankenkassen (s.d.), und zwar
j diese neben den sonstigen satzungsmäCigeu
i Leistungen beUiminte Beerdigungskostenbei-
I träge im Fall des Tods von Mitgliedein oder
deren nächsten Familienangehörigen
Sterne, Simon, geb. 18.'i8 in Philadelphia,
| Sohn deutscher Eltern, angesehener Anwalt in
New York, ist bekannt als eines der Häupter
I der Eisenbahnreformpartei in den Vereinigten
Staaten von Amerika. Seinem Vorgehen, vor
allem einer glänzenden Rede, die er am 19. April
1878 in Steiuway Hall in New York hielt, ist
es zu verdanken, daß die Bestrebungen zur
Beseitigung der vielen Mißbräuehe im Eisen-
bahnwesen zunächst des Staats New York festen
, Boden gewannen und daß eine eingehende
Untersuchung der Mißbräuche durch das Ab-
j geordnetenhans des Staats New York am
28. Februar 1879 beschlossen wurde. Vor dem
Ausschuß, der die Untersuchung leitete, dem
sogenannten Hepburn Commitee, vertrat S.
die Handelskammer und das Handels- und Ver-
kehrsamt der Stadt 2s ew York. Das Ergebnis
dieser Untersuchung war der Erlaß eines Eisen-
bahnaufsichtsgesetzes für den Staat New York
im Juni 1882. Auch an den Bestrebungen auf
Zustandekommen eines Buudesverkehrsgesetzes
über den zwischenstaatlichen Verkehr hat sich
S. au erster Stelle beteiligt. v. d. Leyen.
Steuerbefreiungen. Neben den Subven-
tionen (s. d) durch Bauzuschüsse, Anlehen,
Garantie u. s. w. können die Eisenbahn-
gesellschaften auch mittelbar dadurch sub-
ventioniert werden, daß sie von den öffent-
lichen Abgaben ganz oder teilweise befreit
werden. Vor den positiven Subventionsmetho-
! den haben die S. den Vorzug , daß der
Staatsschatz nicht unmittelbar in Anspruch
genommen wird; sie können jedoch jene nie-
mals ersetzen S. sind in größerem Umfang
nur in Österreich vorgekommen. In Frankreich
{ gelangten dieselben gar nicht zur Anwendung,
hätten auch bei der — abgesehen von der
Transportsteuer — sehr niedrigen Besteuerung
der Bahnen keine Bedeutung gehabt, In Preußen
wurde nur durch das Eisenbahngesetz von 1838
ganz im allgemeinen die Befreiung der Bahnen
von der Gewerbesteuer ausgesprochen. In
' Österreich hingegen finden sich schon in den älte-
I sten Konzessionsurkunden S., und zwar nament-
lich Befreiungen von den für Baumaterialien zu
entrichtenden Zöllen. Später wurden dann fast
I alle Eisenbahngesellschaften von dem Stempel
für die ausgegebenen Titres, dem Stempel für
die aus Anlaß des Baues abgeschlossenen Ver-
träge und von der Übertragungsgebühr für die
erworbenen Grundstücke befreit. Ebenso wurden
zumeist die Einkommensteuer und die Coupon-
stempelgebübr für 10—30 Jahre den Gesell-
schatten nachgelassen. (Überdies enthalten die
; Konzessionen bei garantierten Bahnen meist
noch die Ucstirnmung, daß die Einkommen-
steuer in die Betriebsrechnung eingestellt wer-
den darf, wodurch die Einkommensteuerfrei-
' heit oft bedeutend verlängert wird.) Die S.
in diesem Umfang haben sich in Österreich so
eingebürgert, daß sogar die Regierung ermäch-
tigt wurde, diese Begünstigungen ohne Gesetz
bis zur Dauer von 30 Jahren zu gewähren.
Dies geschah vorübergehend durch die Gesetze
. vom 20. Mai 1869 und 13. April 1870, für
Digitized by Google
3114
Steuerungen
die Zeit bis zum Zusammentritt des nächsten
Reichstags und mit der Beschränkung auf
Bahnen, welche den Staatsschatz anderweitig
nicht in Ansprach nehmen; da* dermalen
geltende Lokalbahngesetz vom 17. Juni 1887
ermächtigt ebenfalls die Regierung, bei Eon-
zessionserteilung für Lokalbahnen Befreiung
von der Erwerb- und Einkommensteuer sowie
von jeder neu einzuführenden .Staatssteuer
bis zur Dauer von 30 Jahren zu gewähren.
Ebenso sichert das ungarische Lokalbahugesetz
(13. Juni 1880, bezw. '-'4. Februar 18^8» Be- !
freiung von der Steuer der zu öffentlicher
Rechnungslegung verpflichteten Unternehmun-
gen, bezw. von der Erwerb- und Einkommen- {
st«uer zu.
Das belgische Gesetz vom 28. Mai 1884
estcht der nationalen Gesellschaft für den
au und Betrieb von Vicinalbahnen zu, daß
die Gesellschaft zu keinerlei Steuer durch die
Provinzen oder Gemeinden herangezogen wer-
den dürfe und keinerlei Gewerbesteuer zu
zahlen habe (s. auch Besteuerung). Groß.
Steuerungen (Distributing valve nwtion»,
pl.; Distributwna, f. pl.).
Inhalt.
A Inner« S t eu er u nga t ei I •.
I Der einfache Muacheltchicber und die Dampf-
kanale; SchicberCübrunsen.
II. bctondt're $< hitberformen.
/>'. Dir aullere Steuerung
III. HewrKung de» Darnpftolbeni : Bewegung einea
Schieben durch einen Excenter von der Kurbeintbse »na.
IV. Ncbieberdiugr.>miuc :
a) Dir Schieberkurven :
l>) das Zenni>r'»chi' Diagramm
V. korupreaaioQ nnd innere Deckung.
VI. Änderung der Richtung und der Größe der Schie-
berbewegunif.
VII. Die LukomotiTutoueruniien :
o) DieCouliwenateuerimgen mit >.wei Excentern;
©) Steuerungen, bei welchen die Eicctucr durch
aiulerc Teile ei«i>tit «ind ;
VIII. Bewegungtgesetie der Lokomotirstcurrarii^n :
»J liiq (.oulis»eneteuerungen mit iwei Eitcentern:
fc) Steuerungen, bei welchen Exrentcr durch an-
dere Teile ersetzt (.itid,
IX, Vor- und Nachteile der einielnen Steuerungen.
X. Anordnung der Steuerung bei Verbund- (Com-
pound-) Lokomotiven
XI L'rastoueruugMorrichturJBcn.
Die S. einer Dampfmaschine hat den Zweck,
die Bewegung des Dampfs derjenigen des Dampf-
kolben» entsprechend zu leiten sowie in Rück-
sicht auf eine möglichst zweckmäßige Über-
tragung der Arbeit an den letzteren die ab-
und zuzuleitende Dampfmenge zu regeln.
Bei den Lokoraotivdampfmaschinen. welche
immer mit hin- und hergehenden Kolben sowie
mit Kurbelmechanismus arbeiten, wird die S.
stets durch Vermittlung des letzteren, insbe-
sondere von der Kurbelacb.se aus, angetrieben.
Die Kraft- und Arbeitsleistung einer Loko-
motive ist im allgemeinen sehr veränderlich.
Hieraus folgt zunächst, daß behufs einer spar-
samen Ausnutzung des Dampfs die S. der
Maschine das Arbeiten mit veränderlicher Ex-
pansion gestatten muß
Uber die Bewegung und Arbeitsweise des
Dampfs im Oylinder giebt das sogenannte
Dampfdiagramm ein leicht verständliches Bild.
Dasselbe ist dargestellt im Bd. II, in den
Fig. 467 ft u. c, S 838, und Fig. 675, S. »04.
Während einer Kurbelumdrehuiig wird der
Hub des Dampfkolbens zweimal, d. h. hin und
zurück durchlaufen und ergeben sich hierbei
folgende Abschnitte der Dampfbewegung:
1. Einströmung des Dampfe;
2. Expansion desselben;
3. Vorausströmung;
4. Ausblasen des Dampfs;
5. Kompression;
6. Voreinströmung.
Die Vorausstromung wird zugelassen, um
bei dem Beginn des neuen Kolbenhubs dem
entweichenden Dampf bereits einen genügenden
Austrittsquerschnitt zu schaffen; die Kompres-
sion steigert die Pressung des nach dem Ende
der Ausblaseperiode im Oylinder und im schäd-
lichen Raum zurückbleibenden Dampfs und
bewirkt dadurch, daß der schädliche Raum
nicht jedesmal vollständig mit frischem Dampf
gefüllt werdeu muß; auch wirkt sie günstig
auf den ruhigen Gang der Maschine ein.
Die Voreinströmung muß stattfinden, damit
der Kolben gleich beim Beginn seines Hubs
durch den vollen Dampfdruck angetrieben wird.
Wie die Betrachtung des Diagramms sofort
zeigt, sind einige dieser Vorgänge bezüglich
der Arbeitsgewinnung als Ü beistände aufzu-
fassen, sie werden aber in Röcksicht auf un-
vermeidliche Unvollkommeuheiten der Maschine,
z. B. schleichendes, nicht plötzliches Öffnen der
Dampfkanäle u. s. w., notwendig, und müssen
alle Erscheinungen in durchaus richtiger Reihen-
folge durch die S. hervorgebracht werden. Da
eine Lokomotive stets doppelte Fahrtrichtung
gestatten muß, so ist es erforderlich, daß die
S. derselben doppelten Drehsinn der Kurbel-
achse und damit das Vor- und Rückwärts-
fahren bewirken kann. Man hat es bei Loko-
motiven also stets mit sogenannten Umsteue-
rungen zu thun.
Die ganze S. setzt sich aus der Verbindung
einer Reihe von Maschinenteilen zusammen,
von denen diejenigen, welche unmittelbar mit
dem arbeitenden Dampf in Berührung kommen,
die inneren, diejenigen, welche die Bewegung
dieser Teile veranlassen, die äußeren Steuerungs-
teile heißen.
In Bezug auf den Rahmen der Lokomotive
unterscheidet man innenliegende, d. h. zwischen
den beiden Kähmen befindliche, und außen-
liegende Teile der S.
A. Innere Steuerungstcile.
I. Der einfache Muse hei Schieber und
die Dampfkanäle; Schieberführungen.
Von den zur Verteilung des Dampfs geeigneten
Maschinellelementen, Ventile und Schieber,
finden nur die letzteren in Rücksicht auf Halt-
barkeit und dauernde Zuverlässigkeit bei Loko-
motiven Verwendung, und von den verschiedenen
in Anwendung stehende» Schieberforuien wird
fast ausschließlich der kurze Muschelschieber
(Taf. LXIV, Fig. 1« u b) benutzt. Der Schie-
ber arbeitet in einem Gehäuse, dem Schieber-
kasten, in welchen das Dampfzuleitungsrohr
vom Regulator kommend einmündet. Von dem
Schieberkasten gehen Kanäle E und E, nach
den Cylinderenden hin; ein zwischen beiden
gelegener (dritter) Mittelkanal führt nach einem
Raum A am Dampfcv linder, von dem aus das
Ausströmungsrohr aSgeht . welches den ge-
brauchten Dampf dem unterhalb des Schornsteins
gelegenen Blasrohr lExhaustori zuleitet.
Durch den einfachen Museheischieber können
sämtliche vorhin dargestellten liewegungser-
scheinungen bei der Dampfverteilung hervor-
gebracht werden. Die in der vollständig eben
Digitized by Google
Steuerungen
und glatt bearbeiteten Fläche SS der Schieber-
tlüche einmündenden Kanäle sind iu Bezug
auf die Mittellinie des Ausströmungskanals ge-
wöhnlich symmetrisch angeordnet; stellt man
das Schiebermittel auf die eben erwähnte Mittel-
linie, so überdecken die Schieberlappeu L L die
Seitenkanäle nach außen zu um die äußere
Deckung e, nach innen zu um die innere
Deckung »; die Schiebcrmuschel M deckt den
Mittelkanal.
Verfolgt man ein vollständiges Kolbenspiel,
beispielsweise die Bewegung des Kolbens aus
einem toten Punkt links in denjenigen rechts
und wieder zurück, so geben die Fig. 1—5 der
Taf. LXIII diejenigen Stellungen des Schiebers,
welche alle vorhin geforderten Erscheinungen
in der Verteilung des Darnnfs bedingen.
Fig. \a. Der Kolben steht im toten Punkt;
der Schieber hatte den Seitenkanal um das
sogenannte lineare Voreilen v geöffnet, dabei
hatte Voreinströmung stattgefunden. Auf der
andern Cylinderseite (also rechts) fand die
Vorausströninng statt.
Fig. 2. Der Einströmuugskannl ist ent-
S »rechend der Kolbenbewegung geöffnet worden ;
er Schieber ist in seiner größten Abweichung
Ton der Mittelstellung aus angegeben, es findet
also die größte Kanalöffnung af statt.
Fig. 3. Der Schieber schließt , sich rück-
läufig bewegend, den Einströmungskanal; es
tritt Expansion ein.
Fig. 4. Auf der dem treibenden Dampf
nicht zugänglichen Cylinderseite hatte bisher
Ausblasen des Dampfs stattgefunden; es tritt
daselbst jetzt Kompression ein.
Fig. 5. Ehe der Kolben in den toten Punkt
rechts gelangt, tritt links die Vorausströ-
mung ein, welcher Vorgang der angedeuteten
Schieberstellung entspricht; währenddes Kolben-
rückgangs erfolgt erst das Ausblasen, sodann
die Kompression auf der linken Cylinderseite,
nach welcher dann die Voreinströmting statt-
findet. Bei Beendigung derselben ist die Schie-
berstellung in Fig. Iu wiederum eingetreten.
Die Stellung des Schiebers in irgend einem
Zeitpunkt der Bewegung wird durch die Ab-
weichung desselben aus seiner mittleren Lage
bestimmt; diese Abweichung nennt man den
Schieberweg.
Den Dampfkanälen ist ein angemessener
Querschnitt zu geben, damit die Bewegungs-
widerstände für den Dampf thunlichst klein
ausfallen. Man beachte in dieser Beziehung die
Angaben, Bd. II, S. 923.
Bei den Lokomotivsteuerungen ist im all-
gemeinen der Schieberhub bei verschiedeneu
Expansionsgraden verschieden; für den größten
Hub (s. Taf. LXIII, Fig. 2) sollte für den ausströ-
menden Dampf stets die ganze Kanalbreite a ge-
öffnet sein. Bezüglich des Abstands der äußeren
Schieberkante von der äußeren Einströmungs-
kanalkante ist zu bemerken, daß sofern <*< den
größten derartigen Abstand bedeutet , at ~= a sein
kann. Bei verhältnismäßig großen Kanalquer-
schnitten ist a, = 0,75 — O.ö.o genügend. Die
Eröffnung des Mittelkanals sollte stets aus-
reichend groß bemessen werden, also a, a.
Angemessen erscheint a, = a bis 1,2.«. Da
die eine Schieberlappenkante bei größtem Schie-
berhub gewöhnlich in den Mittelkanal hinein-
tritt, so wird a0 > a,
Die Breite o des Stegs und der Abstand der
Kanalkante vom Rand des Schieberspiegels
sollten stets so gewählt sein, daß bei kleinstem
Schieberhub r0 die innere Schieberkante um
einige Millimeter über die innere Stegkante,
die äußere um ebensoviel über die Kante des
Schieberspiegelrands hinausgeht (Taf. LXIII,
Fig. ti). Gleichzeitig darf sich aber auch bei
dem größten Ausschlag r,„ die innere Kant?
des Schieberlappeus dem Spiegelrand nicht zu
sehr nähern (Taf. LXIII, Fig. 7). so daß
immerhin noch eine genügende Dichtungs-
breite k — etwa 0,5 . a vorhanden bleibt.
Es beträgt durchschnittlich:
a = 0,67 bis 0,75 . a ; an = 1,1 bis 1,4 . a.
ferner b, (Taf. LXIII, Fig. Ib) etwa •-•:» mm.
Die Schieberfläche am Cylinder wird, wie
dieser überhaupt selbst, aus ziemlich hartem
Guß hergestellt. Als Material für den Schieber
verwendet man alsdann Rotguß (Bronze) oder
ein weicheres Gußeisen. Weißmetall ist bei
trockenem Gang der Schieber dem Wegseh in clzcn
ausgesetzt.
Auf gute Schtuiervorrichtungeu für die
Schieber ist besonderes Gewicht zu legen.
Die Bewegung des Schiebers erfolgt durch
die aus Stahl oder Schmiedeisen gefertigte
Schieberstange, welche genau parallel der Sebie-
berfläche in den Stirnwänden der Schieberk asten
auf der einen Seite jedenfalls durch eine Stopf-
büchse, auf der vorderen ebenfalls durch eine
solche oder durch eine geschlossene Büchse zu
führen ist.
Das Mitnehmen des Schiebers ist in der
Weise zu bewirken, daß der Dampf stets den
Schieber ohne Belastung der Stange auf die
I Schieberrläch«' drücken kann. Teile, welche sich
während der Fahrt durch Stöße und Erschütte-
rungen lösen könnten, sind im Innern des
Schieberkastens zu vermeiden.
Gewöhnlich wird zur Führung des Schiebers
der Rahmen Ii Ii (Taf. LX1V, Fig. l o u. b)
angewendet; derselbe bedingt, daß die eine
Stirnwand des Schieberkastens als Deckel aus-
zuführen ist, was die Festigkeit des Schieber-
kastens beeinträchtigt.
Fig. 2, Taf. LX1V, zeigt eine der zuver-
lässigeren Schieberftihrungen, welche für Loko-
motiven vorgeschlagen sind, um diesen U bei-
stand zu beseitigen. Befestigungen des Schiebers
durch Schrauben im Innern sind bei Loko-
motiven unzulässig.
II. Besondere Schiebe rforinen. Die
gebräuchlichen Lokomotivsteuerungen zeigen
(wie sich später genauer ergeben wird) den
; allerdings vielfach überschätzten Übelstand, daß
mit der Anwendung höherer Eipansionsgrade
auch eine starke Kanalverengung verbunden
ist. Besonders wird der Einst röniuugskanal nur
verhältnismäßig schleichend und bis zu einem
ziemlich geringen Teil der größten Weite of
geöffnet.
Diesem Übelstand tritt der (von Allan oder
I Trick erfundene) Kanalschieber entgegen, wel-
I eher im Bd. II. in den Fig. 599 « u. b, S. 923.
dargestellt ist.
Der Dampfschieber wird durch einen erheb-
lichen Überdruck auf seine Sitzfläche gedrückt;
dadurch entsteht ein ziemlich bedeutender Rei-
bungswiderstand, welcher unter Umständen beim
i Umsteuern der Maschiuc sehr hinderlich wird,
Digitized by Google
3110
Steuerungen
jedenfalls aber stets eine ziemlich starke Ab-
nutzung des Sehieben<piegels und besonders des
Schiebers zur Folge hat.
Diesen Übelständen bat man durch soge-
nannte Entlastungsschieber (Bd. II, Fig. t»04
und 605, S. 924) entgegen zu treten gesucht.
Da die Wirksamkeit der bis jetzt bekannten
Schieber dieser Art jedoch auf die Dauer nicht
befriedigt, oder die Schwierigkeit der Instand-
haltung leicht Betriebsstörungen hervorruft, so
hat man in neuerer Zeit bei Lokomotiven Ton
der Anwendung dieser Bauarten abgesehen.
Ebenso ist man bei Lokomotiven von der
Verwundung besonderer Expansionsschieber (Bd.
II, Fig. «U3, S. 924 1 zurückgekommen. Der
Erfolg dieser Bauarten ist im vorliegenden Fall
gering, da die gebräuchlichen I.okomotivsteue-
rungen in Verbindung mit dem Muschelschieber
schon ganz gute Expansionssteuerungen sind,
die Handhabung der besonderen Expausionsvor-
riehtung die Führung der Maschine ohne großen
Nutzen umständlicher macht, und außerdem
eine vollkommenere Ausnutzung der Expansions-
wirkung in neuerer Zeit durch die erfolgreiche
Anwendung des Verbund- (Compound-) Systems
auf die Lokomotivmaschine (durch Mallet, von
Borries u. a ) erzielt worden ist.
Ii. Die äußere Steuerung.
III. Bewegung des Dampfkolbens;
Bewegung c i n e s S c 1» i e b e r s d u r c h e i u e n
Excenter von der K u r belach se aus. Bei
dem Kurbelmechaiiisums der Dampfmaschine
schneidet (von verschwindenden Ausnahmen
abgesehen) die Bewcgungsrichtung des Kolben-
stangenmittels die geometrische Achse der
Kurbelwelle. Ein solcher Kurbelinecbanismus
wird durch Fig. 8 auf Tat LX1II veranschau-
licht.
f-'A^ und CA', stellen die Kurbel in den
toten Punkten A'4 und A', (die Totlagen der
Kurbel), St und .S, die Endlagen des Kreuz-
kopfs, welcher sich genau wie der Kolben be-
wegt, dar. Die Halbierung von .S'„ S, giebt in
Sm die Mittellage des Kteuzkopfs. Bezeichnet
L die Länge der Schubstange, so ist dabei:
A'„ S. = L = A-, St; S0 Sm = 8M S, = Ii,
also auch CSm — L.
Dreht sich die Kurbel um den Winkel t<
aus dem toten Punkt links in die Lage CA',
so ist der Kolbenweg S9 X. Dieser Weg ist
auch gleich A0 P, sofern man mit der Länge
A'A = L von A' aus einen Kreisbogen KP
nach P hin beschreibt.
Demnach ist auch C P — S,n X. Dreht sich
die Kurbel in der angegebenen Pfeilrichtung
um den Winkel a aus der Lage CA',, so wird
der Weg des Kreuzkopfs oder des Kolbens
A', P, S, AT, aus dem toten Punkt, oder
CP, = .Sm X, aus der Mittelstellung. Zieht
man von A' und ./ die Senkrechten Kp und
J }>, gegen A'0 A', so sind die Pfeilhöhen der
gleichen Bogen KP und J Px auch unterein-
ander gleich, d. h. es ist: Pp = Pxpv
Aus der Figur ergiebt sich:
A'0 P = S, X = 1t (1 — cos «) — Pp;
setzt man Pp = f, so kann man angenähert
schreiben
JP sin *u
Bezeichnet man den Weg von links nach
rechts als Hingang, den entgegengesetzten als
[ Rückgang, so wird für den Hingang:
| der Kolbenweg aus dem toten Punkt
n (i - cos«)-/;
der Kolbenweg aus der Mittellage 1t cos a -f f;
für den Rückgang;
! der Kolbenweg aus dem toten Punkt
ii(l — cos «) + f,
der Kolbenweg aus der Mittellage 11 cos a — f.
Bei theoretischen Untersuchungen wird,
1 sobald Ii klein gegen L ist, / oft vernachläßigt.
Die Bewegung des Kreuzkopfs stimmt dann
mit der Bewegung der Projektion des Kurbel-
zapfcnmittels auf die Bewegungsrichtuug des
Kreuzkopfs übe rein (Sinusversusgesetz).
Das Vorbandensein des sogenannten Fehler-
glieds /' bedingt, daß Erscheinungen, welche
in der Dampfverteilung bei gleichen Drehungs-
winkeln der Kurbel aus den toten Punkten ein-
treten, nicht bei gleichen Kolbenstellungen von
den Endlagen aus stattfinden.
Beispielsweise kann es kommen, daß auf
einer Cylindcrseite eine größere Dampftüllung
(weniger Expansion) stattfindet, als auf der
andern. Dies hat Ungleichheiten des Uaugs zur
Folge, welche durch die Wirkung der Schwung-
massen ausgeglichen werden müssen, jedoch
■ durch verhältnismäßig lauge Schubstangen über-
! haupt klein zu halten sind.
Die Bewegung des Schiebers geschieht von
der Kurbelachse aus durch einen Kurbelmecha-
nisnins, denn mit einem solchen ist der Excenter
samt den zugehörigen Stangen gleichbedeutend.
Man hat daher nur an die Stelle des Kurbcl-
radius die Exeentricität r, au die Stelle der
Schubstangenlänge die Länge / der Excenter-
stange zwischen Excenter- und Schieberstangen-
kreuzkupf mittel zu setzen. Da bei Lokomotiven
/ immer genügend lang gegen r ist, so kann es
für den Schieber bei theoretischen Betrach-
tungen zulässig sein, das Siuusversusgesetz an-
zunehmen.
Bei den Lokomotivsteuerungen kommt ent-
weder nur eiuer der vorhandenen Excenter un-
mittelbar zur Wirkung, oder es vereinigt sich
die Bewegung mehrerer Excenter, bezw. solcher
Teile, welche die Bewegung derselben ersetzen,
zur Wirkung eines eingebildeten (resultierenden)
Excenters: zunächst ist also die Bewegung des
] Schiebers durch einen Excenter zu untersuchen.
Der einfachste Fall ist der, daß die Rich-
tung der Sehieberstaugenachse (ebenso wie die
1 Achse der Kolbenstange) das Wellenmittel
schneidet (Taf. LXIII, Fig. 9).
Wenn die Kurbel im toten Punkt steht, soll
der Schieber nach Fig. 1 a der Taf. LXIII den
Kanal um r geöffnet haben. Seine Abweichung aus
der Mitte beträgt e 4- e im Sinn der Kolben-
bewegung gemessen. Daraus ergiebt sich sofort
die Stellung der Exeentricität CA',,, dann muß
die mittlere Exceuterstellung CA,,, senkrecht
aufCy sein, CD,, die Projektion von CA',, auf
C>t ist gleich c -j- v. Daraus ergiebt sich für
den Winkel K,„ CA',, eine ganz bestimmte Größe
e + r e + r
o = nrc sin - : sm o = .
r r
Diesen Winkel nennt man den Voreilungs-
winkel; erlegt die Umlaufrichtung der Maschine
Digitized by Google
Steuerungen
3117
fest, denn soll sich der Einströmungskanal
weiterhin richtig Öffnen, so kann dies nur ge-
schehen, indem die Maschine in derselben Rich-
tung umläuft, in welcher ö von der Normalen
xur Richtung der Schieberstange aus gemessen
wird. Sollte die Maschine also nicht in der
Pfeilrichtung I, sondern im Sinn von II um-
laufen, so müßte ein Excenter C E, zur Wirkung
kommen, und der Winkel Et C En — & sein.
Der Winkel zwischen der Kurbel und der
Exeentricität beträgt
<p, = 90° — y + <J; Umlaufrichtung I,
<p, = »0« + y+d; „ II,
wobei y den Winkel zwischen der Richtung
der Kolben- und Schieberbewegung bedeutet.
Der einfachste und am häufigsten vorkommende
Fall ist : y = 0.
Dreht sich die Kurbel um a> aus ihrem
toten Punkt, so dreht sich der Kxcenter natür-
lich mit, und der Schieberweg wird allgemein
C I) = e = r Sin (g -f w).
In der Stellung CK, wird der Schieber im
größten Ausschlag von der Mittellage stellen,
und in der Stellung CEt wird wieder 4 = e
sein, also Expansion des Dampfs beginnen. Der
durch die Mißverhältnisse des Schiebers be-
dingte Winkel — E(tCEt legt für die Ma-
schine den Eintritt der Expansion fest, es müssen
demnach die genannten Maße in einem be-
stimmten Zusammenhang mit dem Expansions-
verhältnis der Maschine stehen. Betrachtet man
in Fig. 9 der Taf. LX111 den über A'„ K, be-
schriebenen Kurbelkreis der Maschine und be-
zeichnet s den ganzen Kolbenhub, s, den Huh
bis zum Eintritt der Expansion, so ergiebt sich
CF
CK,
x
1 — 2
Die grö£>te Kanaleröffnung ist at = r — c,
ist e = r — at.
allgemeiner Benutzung der vorstehenden Glei-
chung sehr bequem schreiben:
n» #, \ \ 2 a, } r
und ehenso — = 1 ; sin £ — — — .
iii ae r
Für — - = 0,1 ergiebt sich beispielsweise
Demnach
r sm 9 = t -f- r = r — a* -j- r
r cos d = Vr*~(i ~ «in» ä) =
= Vr* — (r -~a, + r)»
r «in S, = e = r — a, ; i, = 180" — (>i -f *)
r s»h <J, = r «i» yi e<m i + r c«*t «fi sin <J, also
r — u, =
-«^;-.(i-V).i^rr-i+^
+ (' -27-) r>-
Diese Gleichung ausmult ipliciert und geordnet
riebt eine quadratische Gleichung fQr r und
hieraus:
r=«l(a'-2 + -«■)(! -';));
a, ist als gegeben anzunehmen; stellt man r
als Bruchteil von a, hin, so läßt sich behufs
a
r
0.80
0,76
U.TO
0.f>0
0,30
1,72
1/.H)
2,10
»,24
5,81
* L
0,72
0,'JO
1,10
2,24
4.81
28° 28'
»1(> 45'
34" 51'
46y 14*
57-' 41'
Bei kleinen Füllungen wird hiernach r,
bezw. e sehr groß, oder umgekehrt , bei ge-
gebenem r und bei kleinen Füllungen kann
a, nur einen geringen Teil von r betragen.
IV. Schienerdiagramme. Die Möglich-
keit, sämtliche Vorgange bei einer S. gleich-
zeitig und im Zusammenhang zu übersehen,
ist durch die Ausführung graphischer Dar-
stellungen, sogenannter Schieherdiagramme, ge-
geben. Vou solchen Darstellungen mögen folgende
hier erwähnt werden.
a) Die Schieberkurven. Man erhält die-
selben, indem zunächst für die Kurbel eine
Reihe von Drehungswinkeln m, gemessen von
der Lage in einem toten Punkt, angenommen
wird; für diese Winkel werden alsdann die
Kolbenwege festgelegt, hierauf in den betreffen-
den KolbenstellunKen Senkrechte zu der die
Konstruktionsbasis bildenden Richtung der Kol-
benbewegung gezogen, auf diesen die den Dre-
hungswinkeln zugehörigen Schieberwege von
der Basis aus aufgetragen. Die Verbindung der
Endpunkte der so in beliebiger Zahl zu ge-
winnenden Orditiat«n giebt die Schieberkurven
(Taf. LX11I. Fig. 101.
Diese Darstellung wird man für Annähe-
rungsannahmen bezüglich der Kolben- und
Schieberbewegung wohl kaum benutzen, es sind
deshalb auch entsprechend den Erlnuterungen
zu Fig. 8 der Taf. LXI1I für den Kolben und
den Schieber die wirklichen Wege angegeben.
Die Lagen der Kurbel in den toten Punkteu
sind CK« und CKt; die Lage des Exeenter-
kreises denkt man sich am zweck mäßigsten
derart, daß die Bewegungsrichtung C \ des
Schiebers senkrecht zur ßewegnngsriehtung CX
des Dampfkolbens gedreht erscheint.
Es sind 8 Kurbelstellungen CK»; Ch\;
CK,. . . . gewählt, denen die Exoenterstellungen
VE',; C E,; C E,l. . . . entsprechen. Die den ein-
zelnen Kurbellagen angehörenden Kolbenstellun-
gen sind A'p; c
; •
Dieselben werden
am einfachsten gleich innerhalb des Kurbel-
kreises angegeben, und in ihnen die Senkrechten
zu A'r> Kt errichtet. Es wird dann (>»„ =■ A'„ti„'
(>«, — c, (Jn2 c^n.j,' , wodurch die
Konstruktion verständlich »st.
Digitized by Google
3118
Steuerungen
Aus dieser Darstellung ist sofort ersichtlich,
daß in Wirklichkeit die Schieherabweichungen
bei den Totlagen der Kurbel auf beiden Seiten
verschieden sind; bei gleicher Länge beider
Schieberlappen würde dies ein veränderliches
lineares Voreilen sowohl für die Ein- als für
die Ausströmung ergeben. Dies ist sehr uner-
wünscht, denn bezüglich des Gangs der Ma-
schine ist es notwendig, daß gerade in den
beiden toten Punkten, wo die Ko Iben be-
fehle unigungen am größten sind, die Kraft-
äußerungen thunlichst gleich ausfallen , und
nicht bei der einen Endstellung des Kolbens
der Dampf stärkere Drosselungen erfährt, als
bei den anderen.
Der Fehler kann beseitigt werden, indem
man das Schwingungsmittel des Schiebers nicht
(wie das SinusversusgeseU eigentlich verlangt)
mit dem Kanalmittel zusammenfallen läßt, son-
dern ersteres um das bei den Excenterstellungen
OE(t oder OEA sich ergebende Fehlerglied /'.,
gegen letzteres verschiebt, und zwar durch
Vorrücken des Schiebers vom Schieberstangen-
kreuzkopf abwärts.
Man nennt diese jedesmal vorzunehmende
Verschiebung das Regulieren auf gleiches
Voreilen. Es bedingt dasselbe für den Kol-
benhingang eine andere Maximalöffnung des
Kanals als für den Rückgang, doch ist diese
Erscheinung bei überhaupt genügend weiten
Kanälen von keiner sehr großen Bedeutung.
Für die Schieberkurve wird dann Ji0
das Schwingungsmittel; trägt man hiervon die
äußere und innere Deckung nach beiden Seiten
hin ab, zieht dann die Parallelen TT und II H
zu liq H, in den Abständen e und t, so findet
man leicht die Kolben- und Kurbelstellungen,
bei welchen die wichtigsten Erscheinungen in
der Dampfverteilung auftreten, beispielsweise
ergiebt sich für die linke Cylinderseite bei den
Kurbellagen :
CZt Voreinströmen; OZ» größte Kanal-
eröffnuiig; CZS Expansion; CZt Vorausströ-
mung; CZr, Kompression u. s. f.
Die zwischen den Linien TT, bezw. II 11
und der Kurve nach außen belegenen Flächen-
teile enthalten die Eröffnung des Seitenkanals
für den eintretenden, bezw. entweichenden
Dampf; daß die größten Kanaleröffnungen für
die beiden Seiten verschieden ausfallen, ist so-
fort ersichtlich.
Die Schieberkurven sind dadurch wichtig,
daß sie die einzigen Darstellungen der Schieber-
bewegung sind, welche an der Maschine durch ;
den Indikator, also durch Versuche selbst ge-
wonnen werden können. Ebenso sind sie hei
vollkommen genauen Untersuchungen von Schie-
berbewegungen vorteilhaft zu verwenden.
b) Das Zeuner'sche Diagramm (Taf.
LXHI, Fig. 11). Dasselbe geht aus der Be-
trachtung der Näherungsgleichung für den
Schieberweg:
£ = r sin [9 + a>)
hervor. Schreibt man
| = r sin 9 cos m -f- r cos 9 sin o>,
so kann man dafür setzen:
£ = -1 cos co -{- S sin a>,
wo vi = r «in S, B — r cos 9, und A die Ab-
scisse, B die Ordinate des Endpunkts der Ex- '
centrieität in Bezug auf ein dnreh C gelegtes
Koordinatensystem X Y bedeutet. Diese Glei-
chung giebt die Schieberwege als Polarkoordi-
naten eines Kreises an, welcher um C E ~ r
beschrieben ist, wobei C E unter dem Winkel 9
gegen die Senkrechte C Y zur Richtung der
Kolbenbewegung, dem Drehsinn der Kurbel
entgegengesetzt, abgetragen ist.
Dieser Kreis (Schieberkreis) giebt den Scbie-
herweg für die Abweichung des Schiebers nach
einer Seite hin auf der Kurbel selbst, für die
die andere streng genommen auf der Verlän-
gerung der Kurbel über (' rückwärts hinaus
an; diese letztere Unbequemlichkeit wird durch
das Hinzufügen eines gleich großen Kreises
über ('Ei beseitigt, welcher den ersten im Pol-
punkt berührt, und der nun für die wirklichen
Lagen der Kurbel den Schieberweg giebt.
Der erstere Kreis würde in der gezeichneten
Figur die Abweichungen rechts, der andere die-
jenigen links vom Mittel aus angeben.
Ist CK eine beliebige dem Winkel <o an-
gehörende Kurbelstellung, so ist
EG C = 90",
CEG = a> -f- 9
und
GC = £ = r Ii» (oj + 9).
Beschreibt man um C Kreise mit den
Halbmessern = e und = t, so erhält man mit
Leichtigkeit alle für die Ein - und Ausströmung
wichtigen Kurbel- und Kolbenstellungen, z. B.
für die linke Cylinderseite:
CZ} Voreinströmung; CZj größte Schieber-
abweichung; CZX Expansion; VZK Vorausströ-
mung; CZr, Kompression u. s. w.
Die Figuren A KFD. 4 geben die Eröffnung
des St'itcnkanals für die Einströmung, diejeni-
gen JE'iMHJ für das Ausblasen.
Das Diagramm von Zeuner ist sehr geeig-
net zur Darstellung der Bewegung bei den
Lokomotivsteuerungen; ein Fehler desselben ist,
daß die mit dem Halbmesser i und oft auch die
mit e beschriebenen Kreise sehr klein ausfallen.
Es muß dann das Diagramm zur Erzielung der
nötigen Deutlichkeit im vergrößerten Maßstab
gezeichnet werden.
V. Kompression und innere Deckung.
Während die Expansion von einer gehörigen
Größe der äußern Überdeckung e abhängig er-
scheint, ist dies bezüglich der Kompression mit
der innern Deckung i der Fall. Soll die Aus-
blasespannung q durch die Kompression auf die
Spannung jj, (>, höchstens = der Admissions-
spannung) steigen, nimmt dabei der schädliche
Raum, auf den Kolbenquerschiiitt reduziert,
eine Länge m . « ein (m bei Lokomotiven durch-
schnittlich 0,06—0,12), und beträgt der Ab-
stand des Kolbens vom nächsten toten Punkt
beim Beginn der Kompression »4, derselbe Ab-
stand beim Beginn der Voreinströmung «2, so
müßte
/>, _ *«_+_»m ■ s
<1 ~ Si + m.s
oder da s2 angenähert = 0,
.. = -(?-«)
sein. Die Größe von »' wird dann am besten
durch Konstruktion gefunden und kann hierbei
Digitized by Google
Steuerungen
3119
ein Schieberdiagraram vorteilhaft verwendet
werden. Gewöhnlich findet sich » = 0,07 bis
0,1 . o (a = Weite des Dampfoinströmung9-
kanals).
Besonders ist aber immer zu beachten, ob
anter Hinweis auf Fig. 2, Taf. LXIII,
a/ = (a0 -f- o) — (r + «)
auch die. gehörige Größe besitzt.
VI. Änderung der Richtung und der
Größe der Schieberbewegung. Die An-
nahme, daß die Schieber stangenachse mit der-
jenigen der Kolbenstange einen Winkel y ein-
schließt (Fig. 9, Taf. LXIII), hat auf die bisherige
Betrachtung der Scbieberbewegung keinen Ein-
fluß, solange beide Achsen das Wellenmittel C
schneiden. Man kann sich stets die Scbieber-
bewegung in die Richtung der Kolbenbewegung
gedreht denken, nur bei dem Aufstecken der
wirklichen Excenter ist y wohl zu beachten.
Es giebt indessen Fälle, bei denen die durch
den Excenterstangenendpunkt festgelegt* Be-
wegung nicht ohne weiters auf den Schieber
übertragen werden kann, sondern sich von der-
selben die Bewegung des Schiebers der Rich-
tung und Größe nach unterscheidet, Gewöhn-
lich ist in solchen Fällen die Einschaltung
eines Hebels zwischen Excenter- und Schieber-
stange vorhanden. Für die Betrachtung der
Lokomotivstcuerungen genügt es, die beiden
aachstehend dargestellten Fälle zu erwähnen.
a) Die Anordnung entspricht der
Fig. 13 auf Taf. LXIII. Die Richtung der
Kolbenbewegung sei CK, diejenige der Sehie-
berbewegung W W, , die Bewegung des Ex-
centerstangenendpunkts möge der Nebenum-
stände wegen nur in der Richtung CV erfolgen
können. Die Hebel sind so anzuordnen, daß die
Bewegungsrichtungen WWl und CY durch
den Halbierungspunkt des Schwingungspfeils
gehen und die mittleren Hebellagen MJi0 und
MA{, senkrecht zu ihnen stehen. Sodann ist
es notwendig, daß die Hebel niemals zu kurz
im Vergleich zur Länge der Schwingungssehne
oder der Hublänge sind. Die Excentricität CE
sei = r, dann ist r = (a, -f- e) h.x.
ui
Steht die Kurbel der Maschine im toten
Punkt, so muß der Schieber eine Abweichung
(c -+- f) zeigen, der Hebel MA eine solche
fh
[e -j- c) ~ ; dies wurde den Voreilungswlnkel
ECY = 9 bedingen, für welchen sin 9 =
Der Winkel ist also derselbe wie bei un-
mittelbarem Antrieb des Schiebers, nur ist er
nicht als Voreil ungs-, sondern besser als Nach-
eilungswinkel zu bezeichnen, denn die Einschal-
tung des Doppelhebels hat eine Drehung des
Exomters um 180° zur Folge gehabt. Der Win-
kel zwischen der Kurbel und der Excentricität
beträgt
tp = 90° — 8 — y.
Derartige Hebeleinschaltungen kommen na-
mentlich bei den Steuerungen amerikani-
scher Lokomotiven sehr häufig vor.
b) Die Anordnung entspricht der
Fig. 13 der Taf. LXIII. Der Drehpunkt M
des Hebels liegt auf der Senkrechten M B0 zu
Encyklopldie des Kiwrabahnwesenj.
W H', ; die Schwingungssehne B Bx ist gleich
dem Schieberhub SSX und liegt hierzu pa-
rallel. Die Bewogung des Schiebers geschieht
mit Hilfe einer sogenannten Schieberschub-
stange BS = JilSv. Die Mittellinie der Be-
wegung des Excenterstangen-Endpunkts liegt
in CY, welche Linie den zur Schwingungs-
sehne A A, gehörigen Pfeil halbiert; die mitt-
lere Hebellage ist M Aü i_ CT.
Wenn MB = M A ist, so wird die Excen-
tricität unmittelbar durch den Schieberhub .S'jSj
bestimmt, auch kommt derselbe Winkel 8 wie
früher zur Anwendung.
Dadurch, daß B Bx parallel zu .S1.^ ange-
ordnet wurde, wird erreicht, daß der ganze Ex-
centerhub zur Bewegung des Schiebers von einer
äußersten Stellung bis zur andern hin ausge-
nutzt werden kann, die Bewegung des Schieber-
schubstangen-Endpunkts in dem zu BBX ge-
hörigen Kreisbogen bringt aber sonst einige
Abweichungen von der einfachen Excenterbewe-
gung in die Bewegung des Schiebers, welche
nur dann vernachlässigt werden können, wenn
der Hebelausschlag im Vergleich zur Hebel-
I länge klein und gleichzeitig die Schieberschub-
stange verhältnismäßig lang ist.
Sollte eine dem obern Hebel MB gerade
I gegenüberstehende Hebelstellung MF ausge-
nutzt werden, so würde dies für den Excenter
die Versetzung um ISO" bedingen, also die
Einstellung in C Ex, ist aber 8 — o, so würde
die Umlegung der Schieberschubstange, ohne
i daß eine Änderung der Excenterstellung er-
forderlich wäre, eine Umsteuerung der Maschine
hervorbringen.
VII. Anordnung der Lokomoti vsteue-
rungen.
a) Die Coulissensteuerungen mit
zwei Excenter n. Die Coulissensteuerungen
sind Umsteuerungen mit veränderlicher Expan-
sion. Ebenso ist die Kompression veränderlich.
Bei der oben bezeichneten Gruppe derselben
kommen zwei Excenter zur Verwendung, von
denen einer der Vorwärtsexcen ter, der an-
dere der Rückwärtsexcenter heißt.
Gegen die rechte Seite einer Lokomotive
gesehen, würde in der Fig. 14 der Taf. LXIII
CE der Vorwärtsexcenter, C El der Kückwärts-
exceuter den beiden Fahrrichtnngen entspre-
chend sein. Die Endpunkte der Excenterstangen
greifen einen Schleifbogen (die Coulisse) M Mx
an, und dieser wird unmittelbar oder durch
, Vermittlung einer Schieberschubstange zur Ein-
wirkung auf die Schieberstange gebracht
Steht die Coulisse so, daß einer der beiden
Excenter unmittelbar auf die Schieberstange
einwirken kann, so unterscheidet sich die Be-
wegung gar nicht von der einfachen Schieber-
bewegung; sind beide Excenter von Einfluß,
so ergiebt sich ein resultierender (scheinbarer)
Excenter als wirksam. Die von den beiden Ex-
centern in gleichem Maß beeinflußte Mitte der
Coulisse heißt der tote Punkt derselben.
Von demselben aus würde der Fig. 14 auf
Taf. LXIII entsprechend die Ausnutzung der
Strecke SM für den Vorwärtslauf, die Strecke
SMX für den Rückwärtslauf in Anwendung
kommen.
Über die einzelnen Teile der S. (Taf. LXIV,
Fig. 3 — ist folgendes zu bemerken.
Die Excenter (Taf. LXIV, Fig. 3-5) sind
aus Gußeisen, Schmiedeten oder Gußstahl gefer-
1-J8
Digitized by Google
3120
Steuerungen
tigt. Der Durchmesser beträgt 2 (y + r + nJ"
Die Nabenstärke n sollt« für Schmiedeisen we-
nigstens 20 mm, für Gußeisen 40 mm be-
tragen.
Die Breite i>, liegt zwischen 5& und 75 mm.
Sobald sich der Excenter nicht von außen über
die Welle schieben läßt, ist er, wie Fig 3 a u. b
zeigen, aus zwei Teilen zu fertigen, um an der
Weile angebracht werden zu können. Die bei-
den Excenter können auch aus einem Stück
gefertigt werden, wie Taf. LXIV, Fig 6a u. b,
zeigen. Dieselben geben ein Beispiel über die
Befestigung der Excenter auf Gegenkurbeln,
welche bei außenhegenden S. wohl verwendet
werden. Der Bolzen B hat den Zweck, die
Excenter, welche im übrigen auf dem Zapfen Z
sitzen, nach allen Richtungen hin festzuhalten.
Die Excenterringe werden aus Rotguß, Guß-
oder Schmiedeisen und Gußstahl hergestellt.
Die beiden letzteren und die gleichzeitige Ver-
wendung schmiedeiserner oder stählerner Ex-
center verlangen das Ausfuttern der Ringe mit
Weißmetall, was überhaupt auch bei der Her-
stellung der Ringe aus den zuerst genannten
Metallen vielfach angewendet wird.
Von Wichtigkeit ist die Verbindung richtig
gebauter Schmiergefäße mit den Ringen.
Die Ringe werden fest zusammengezogen
und müssen sieb dann leicht, aber ohne jeg-
lichen Spielraum auf den Excentern drehen.
Die Excenterstangen werden aus Schmied-
eisen oder Stahl gefertig t Die Verbindung zwi-
schen den Stangen und R ingen ist in Taf. LXIV,
Fig. 3a, in einer häufig vorkommenden Bau-
weise erläutert.
Schmiedeiserne Bügel und Stangen sind oft
unmittelbar zusammengeschweißt. Die Excenter-
stangen erhalten stets rechteckigen Querschnitt.
Das Nebeneinandersitzen der beiden Excenter
bedingt, daß die Gabelungen der Stangenenden
entweder einseitig sitzen (Taf. LXIV, Fig. 4),
oder daß, wie in Taf. XIV, Fig. 6, gezeigt,
die Stangen um das Maß k gekröpft sind.
Die Zapfen Z^ sitzen entweder fest in den
Staugen, dann sind sie in der Coulisse dreh-
bar, oder die Stangen greifen feste Zapfen an
derCoulisse an; in diese tu Fall sind die Löcher
iu den Stangen mit Stahlbüchsen versehen. Die
Stangenlange liegt meist zwischen 1,1 m bis
1,6 m.
Die Coulissen werden aus Stahl gefer-
tigt. Taf. LXIV, Fig. 7a u. b, stellt eine so-
genannte offene Coulisse dar, bei welcher
die Excenterstangen seitlich vom Schlitz an-
greifen. In dem Schlitz der Coulisse bewegt sich
der aus hartem Rotguß oder aus Stahl gefertigte
Stein S (das Gleitstück), in welchem sich der
Zapfen Z„ der Schieber- oder Sehieberschub-
stange bewegt. St und S„ sind die äußersten
Lagen, welche der Stein, bezw. der Zapfen Z„
in der Coulisse einnehmen kann.
Ist die Coulisse zum Heben und Senken
eingerichtet (Stephensou'sche Coulisse), so wird
der Zapfen Zx so angeordnet, daß er sich in
der Richtung der Schieberstange W \\\ befin-
det, wenn die Coulisse den ebenfalls stets in
dieser Richtung sich bewegenden Stein mit
ihren Endlagen S. und .S'„ angreift. Die Auf-
hängung der Coulisse geschieht hier beispiels-
weise im toten Punkt der Coulisse au den
Z ipfen Zs, welche so angeordnet sind, daß sie
die Bewegung der den Stein fassenden Stange O
gestatten.
Bei festgelagerten Coulissen greifen die
Stangen an der andern Seite der Coulisse
(bei Z,') an den für diesen Fall punktiert
angegebenen Augen an; die Befestigung der
Zapfen Za liegt natürlich dann auch auf dieser
Seite, um die Bewegung der nach W gerich-
teten Schieberschubstange zu ermöglichen.
Taf. LXIV, Fig. 8 a u. b, geben die Aus-
führung einer offenen Coulisse, wobei der An-
griff der Excenterstangen in der Verlängerung
der Mittellinie des Schlitzes liegt. Bei dieser
Bauart sind die auszuführenden Excentricitäten
der Excenter stets bedeutend größer als bei
j der Bauart Taf. LXIV, Fig. 7 a u. b, gleiche
, Entfernungen zwischen der äußersten und der
mittleren Lage des St«inB vorausgesetzt; allein
es ist das nie ganz zu vermeidende „Springen*
des Steins, d. i. eine kleine schwingende Be-
wegung desselben in der Coulisse, geringer.
Die Fig. 8 a u. b, Taf. LXIV, zeigen ferner
eine Anordnung, bei welcher die Aufhängung
der Coulisse an dem einen Angriffspunkt der
Excenterstangen bewirkt ist. Die Aufhängung
der Coulisse geschieht durch Hängeschienen
HH, welche bei der verstellbaren Coulisse
i durch den Zapfen Zt mit einem Hebel, bei
der festgelagerten mit einem Punkt des Rah-
, mens verbunden sind.
Taf. LXIV, Fig. 9 a— 9 d, zeigen eine soge-
! nannte geschlossene Coulisse. Dieselbe
i besteht aus zwei LJ - förmigen Stücken, welche
an den Enden zusammengeschraubt, den Stein
zwischen sich fassen und die Führung desselben
bilden. Diese Bauart ist die theoretisch vollkom-
menste; sie gestattet, daß in den Endlagen die
Mitte der Zapfen der Excenterstangen mit der
Mitte des Steins zusammenfällt. Bei einer ge-
raden geschlossenen Coulisse (wie gezeichnet)
ist die Herstellung derselben nicht schwierig,
dagegen ist die Bearbeitung gekrümmter ge-
schlossener Coulissen nicht so leicht ausführ-
bar als die der offeneu. Die Aufhängung ge-
schieht wieder in ZA.
Taf. LXIV, Fig. 10a u. b, zeigt eine soge-
nannte Stangeneoulisse. Dieselbe besteht aus
einem vollen Stück MM, welches von dem
allenfalls mit nachstellbaren Einlagen versehenen
Stein 6' umfaßt wird Die Excenterstangen
greifen die Zapfen Zx Zx an, weshalb auch hier
ebenso wie bei der in Fig. 8 a u. b dargestellten
Coulisse nicht die ganze Länge c, sondern nur
ein Abstand um des Steins von der Mitte aus-
genutzt werden kann. Es ist hier als Beispiel
eine gerade Coulisse gewählt, jedoch kann die-
selbe auch gekrümmt ausgeführt werden.
Auf die Darstellung umständlicher Coulisseu-
bauarten (z. B. solcher mit nachstellbaren Zapfen
oder Gleitstücken u. s. w.) ist hier verzichtet,
weil dieselben für Lokomotiven immer bedenk-
lich erscheinen und keine allgemeine Anwen-
dung bei denselben gefunden haben.
Auf gute Ölzuführung zu den Zapfen und
den Gleitstücken ist gehöriges Gewicht zu
legen.
Die Schieberstange ist bei verstellbaren Cou-
lissen immer in möglichster Nahe des Steins
mit einer Führung zu versehen, um den Seiten-
wirkungen der Coulisse entgegenzutreten.
Die Führung kann entweder in einem zum
Nachziehen eingerichteten Gleitauge X (Taf.
Digitized by Googl
Steuerungen
LXIV, Fig. 11) besteben, der sogenannten I
Prisinaführung, oder aus einer Schwinge Q
(Fig. 12 daselbst), welche ihren Stützpunkt
am Gestell in Qx findet. Letztere Bauart ist
als Notbehelf anzusehen, wenn erstere der
Umstände wegen nicht ausführbar erscheint.
Die Schieberstange muß dabei noch ein Schar-
nier Q.2 erhalten.
Wenn eine Schieberschubstange nötig wird,
so ist dieselbe stets an einer besonderen Hänge-
schiene Hx aufzuhängen (Taf. LXIV. Fig. 9c),
welche die Schubstange in einem Zapfen Zs
angreift.
Wird ein Hebel in den Antrieb der Schieber-
stange eingeschaltet (es ist dies, wie bereits
froher bemerkt, bei amerikanischen Lokomoti-
ven sehr gebräuchlich, und zwar, weil die Ex-
center innen-, die Schieberkasten außenliegend
angeordnet werden), so greift die Coulisse den
einen Hebelzapfen Z,„ die Schieberstange den
andern Z„ an.
Taf. LXIV, Fig. 13, deutet eine solche
Bauart unter Anwendung eines auf der an
dem Rahmen gelagerten Welle W sitzenden
Doppelhebels und einer verstellbaren Cou-
lisse an.
Bezüglich der allgemeinen Anordnung der
Coulissensteuerungen ist zunächst noch ein wich-
tiger Begriff zu erörtern.
Die Excentricitäten der beiden Excenter für
Vorwärts- und Rückwärtslauf müssen in Bezug
auf die Kurbel, die in den früheren Angaben
durch den Voreilungswinkel festgelegte Stellung
haben. Dreht man nun die Kurbel so in den
toten Punkt, daß die Excentricitäten der Cou-
lisse zugekehrt sind, so können offenbar zwei
Fälle eintreten, nämlich der auf Taf. LXIII
in Fig. 15 dargestellte, wobei sich die Ex-
centerstangen nicht kreuzen, oder der in Fig. 16
angegebene, wobei sich dieselben kreuzen.
Im ersteren Fall bezeichnet man die S.
als eine solche mit offenen, im zweiten als
eine solche mit gekreuzten Stangen.
Die beiden Anordnungen weisen unter sonst
gleichen Umständen gewisse Verschiedenheiten
in Bezug auf die Dampfverteilung auf.
Die bei Lokomotiven gebräuchlichen Cou-
lissensteuerungen mit zwei Excentern sind fol-
gende :
1. Die Coulissenstenerung von Ste-
phen son. Taf. LXIV, Fig. 14a u. b, zeigen
diese S., bei welcher eine offene Coulisse mit
seitlichem Angriff der Excenterstangen ver-
wendet erscheint.
Die nach der Welle zu hohl gekrümmt«
Coulisse ist mittels der Hängeschiene H an
dem auf der Steuerwelle V sitzenden Hebel H
aufgehängt. Durch Drehen der Steuerwelle mit
Hilfe des Hebels Rlt welcher durch die vom
Führerstand herkommende und mit dem Steuer-
hebel iu Verbindung stehende Stange F an-
gegriffen wird, geschieht das Umlegen der Cou-
Der Kurbelzapfen steht im toten Punkt K„ ;
die S. besitzt also offene Stangen, und es wird
beim Benutzen des Teils Z, Zs der Coulisse
der Vorwärtslauf, beim Benutzen von Z,' Z3
der Rückwärtslauf in Frage kommen.
Es bezeichnet noch G Tl' die Schieberstange,
N die Prismaführung Q ein Gegengewicht,
welches durch den Hebel Bu auf die Steuer- j
welle P wirkt.
2. DieCoulissensteuerungvonGooch.
Fig. löo u. o, Taf. LXIV, stellen eine S. mit
gekreuzten Stangen und geschlossener Coulisse
dieser Art dar. Die uach der Kurbelachse zu
erhaben gekrümmte Coulisse M ist durch die
Hängeschienen H an dem am Gestell befindlichen
Zapfen Z4 fest aufgehängt. Die Excenterbewe-
gung wird durch die Coulisse auf die Schieber-
schubstange L, übertragen, und von dieser auf
den in der Führung N gehenden Kreuzkopf G
der Schieberstange \V. Das Umsteuern geschieht
durch Umlegen der Schieberschubstange, welche
durch die Hängeschiene H, mit dem auf der
Steuerwelle P sitzenden Hebel H in Verbindung
steht, und würde, wenn der Teil Z3 Z, der Cou-
lisBe benutzt wird, der Vorwärtslauf, für ZjZ,'
dagegen der Rückwärtslauf in Frage kommen.
3. DieCoulissensteuerungvonTrick
oder Allan. Fig. 16a u. b, Taf. LXIV, geben
ein Beispiel einer solchen (außenliegenden) S.
Die Coulisse ist gerade, die Stangen sind ge-
kreuzt. Bei dieser S. wird sowohl die Coulisse M,
als auch die Schieberachubstinge Lj umgelegt,
und zwar werden beide entgegengesetzt bewegt.
Dies wird dadurch erreicht, daß die Coulisse
mittels der Hängeschiene H an dem auf der
Steuerwelle P sitzenden Hebel B, die Schieber-
schubstange aber an dem Hebel ifn hängt. Die
Umsteuerung geschieht auch hier mittels der
Stange F vom Führerstand her.
Die Schieberstange W ist durch eine
Schwinge geführt, welche in Qx am Rahmen
der Maschine gestützt wird.
Für die Ausnutzung der Hälfte Z,Z, der
Coulisse kommt der Vorwärtsgang in Betracht,
für Z3 Zx' der Rückwärtslauf
b) S., bei welchen die Excenter durch
andere Teile ersetzt sind. Die Excenter
sind Maschinenteile, welche verhältnismäßig
viel Reibung bedingen ; sie sind bei irgend einer
Stockung in der Schmierezuführung sehr dem
Warmlaufen ausgesetzt, und geben dann zu
Betriebsstörungen Veranlassung Aus diesen (ge-
meiniglich aber wohl etwas überschätzten) Grün-
den ist das Bestreben zu erklären, S. herzu-
stellen, bei welchen die Excenter teilweise oder
ganz verdrängt, und durch solche Teile ersetzt
sind (Hebel u. s. w ), welche nur Reibung an
verhältnismäßig dünnen Zapfen bedingen.
Die meisten bislang gebauten derartigen S.
haben jedoch aus irgend einem Grund entweder
gar keine oder doch keine ausgedehntere Ver-
wendung bei Lokomotiven gefunden; nur die
nachstehend beschriebenen machen hiervon eine
Ausnahme.
1. Die S. von Ueusinger von Wald-
egg (Walschaert), Fig. 17a u. ö, Taf. LXFV.
Bei dieser S. wirkt eine durch die Gegenkurbel
A'A', oder auch durch einen wirklichen Ex-
center gebildete , senkrecht zur Maschinen-
kurbel CA' stehende Excentricität CA', auf
einen im Drehpunkt Z, am Maschinenrahmen
befestigten Schleifbogen M Mx, der den Stein Z,
der Schieberschubstange Ln faßt , und die
Excenterbewegung auf den Punkt A des den
Schieberstangenkreuzkopf (} angreifenden He-
bels G Ax überträgt.
Eine zweite als Ersatz einer Excenterbewe-
gung dienende Bewegung wird auf den Hebel
G Ax von dem Hauptkurbelmechanismus, und
zwar von dem Maschinenkreuzkopf B durch den
Zapfen lix und die Stange Bx Ax übertragen.
198*
Digitized by Google
Steuerungen
Für diese Bewegung ist G Ax als Doppelbebel
mit dem Drehpunkt A anzusehen und der Hub
von B wird in dem Verhältnis AG : A.A auf G,
also auch auf die Schieberstange übertragen.
Der Umkehrung der Bewegung des Kreuz-
kopfs B wegen ist dadurch gleichsam ein Ex-
center geschaffen, welcher unter 180'* zur Rich-
tung der Maschinenkurbel steht.
Das Umsteuern erfolgt durch Umlegen der
in S an der Schiene Hx aufgehängten Schieber-
schubstange i2; diese Bewegung wird vom
Führerstand aus durch die Stange F und die
Hebel if„ bis R* vermittelt. Wird dabei der
Stein von Zx nacn Zx gelegt, so bedeutet dies
eine Verschiebung der unter dem Voreilungs-
winkel 9 = o wirkenden Excentricität C h\ um
180°; nach den Erörterungen zu Fig. 13 der
Taf. LXIII kann dadurch eine Umsteuerung
bewirkt werden. Für die Ausnutzung des
Schleifbogens M zwischen Zy und Z, kommt
der Vorwärtslauf, für die Strecke zwischen yf3 J
und Z,' der Kückwärtslauf zu stände.
2. Die S von D. Joy. Fig. 18a— c, Taf.
LXIV. Bei dieser S. sind gar keine Excenter |
erforderlich. An einem Punkt Ä\ der Schub-
stange L greift eine Hängeschiene A", A, an,
welche im Punkt Ax durch einen am Gestell bei
X befestigten Lenker X Ax (angenähert) senk-
recht zur Kolbenstangenachse geführt wird. Bei
der Bewegung der Schubstauge L beschreibt Kx
eine ellipsenähnliche Kurve, und ein Punkt A,
welcher eine bestimmte Lage auf der Länge
.4, A', haben muß, ebenfalls eine geschlossene
Kurve.
Im Punkt A greift ein Hebel A G an, wel-
cher bei Z3 seinen Drehpunkt besitzt und dort
mittels eines Steins iu dem Schleifbogen M
geführt wird.
Bei G greift die Schieberschubstange G Gx
an, welche die Bewegung auf die Schieber-
stange H' überträgt.
Die Bewegung des Punkts A\ in der Rich-
tung der Kolben- und Schieberstange wird durch
die Drehung des Hebels A G um den Zapfen Za
auf den Schieber übertragen; steht der mit der
Steuerwelle P verbundene Schleifbogen M in
seiner mittlem Lage, so ist nur diese eine
Bewegung vorhanden, welche mit der einer um
180° zur Hauptkurbel stehenden Excentricität
übereinstimmt.
Wird der Schleifbogen mit der mittlem
Stellung mm in die Lagen I (für den Vorwärts-
gang) oder II (für den Rückwärtsgang) umge-
legt, (Fig. 18c), so ruft die Vertikalbewegung
des Punkts A bei der Verschiebung von Z.K in
dem Schleifbogen eine zweite Bewegung her-
vor, welche als die einer zu der erstgenannten
senkrecht, stehenden Excentricität angesehen
werden kann. Aus diesen beiden Bewegungen
setzt sich eine resultierende Bewegung zusam-
men, unter deren Einfluß die Schieberbewegung
erfolgt. Das Umsteuern und die Veränderung
der Expansion geschieht durch das Einstellen
der Neigung des Schleifbogens M seiner mitt-
lem Lago gegenüber mit Hilfe des Hobels R
und der Stange F vom Führerstand aus.
VIII. Bewegungsgesetze der Loko-
motivs teuer ungen.
«)Die Coulisse nsteuerungenmitzwei
Excentern. Eine genaue Untersuchung der
Beweguug einzelner Ooulisscnpunkte kann nur 1
dadurch geführt werden, daß man eine Reihe 1
von Stellungen der Excentrici täten aufträgt und
die zugehörigen Lagen der Coulisse darstellt.
Bei dem Entwurf einer solchen Zeichnung
müssen alle Konstruktionselemente gegeben sein;
handelt es sich um die Bauart einer neuen S.,
so müssen die durch eine Näherungstheorie ge-
wonnenen Resultate zunächst benutzt und allen-
falls richtiggestellt werden. Es ist dabei z. B.
zu ermitteln, ob die Krümmung der Coulisse
und die Stangenlänge richtig ist; es geschieht
dies durch Feststellung des linearen Voreilens
für die Ausnutzung verschiedener Höhenpunkte
der Coulisse, wobei sich dasselbe, wenn auch
nicht konstant, doch für einen bestimmten
Punkt beim Hin- und Rückgang des Kolbens
gleich groß ergeben muß. Ebenso ist die Zweck-
mäßigkeit der Aufhängung der Coulisse zu prü-
fen und dabei das Springen des Steina zu be-
achten.
Dio Aufhängung soll thunlichst so bewirkt
sein, daß bei den vorwiegend ausgenutzten Cou-
lissenlagen die mittlere Sehne der Kurve des
Coulissenpunkts mit der Bahn des Steinmittel-
punkts zusammenfällt, und das Springen des
Steins möglichst gering ist.
Die Schieber wege, überhaupt die ganzen Ver-
hältnisse der Dampf Verteilung lassen sich dann
am besten durch Konstruktion der Schieber-
kurven Fig. 10, Taf. LXIU, beurteilen.
Die mathematische Entwicklung der Bowe-
ungsgesetze für den Schieber bei den Cou-
ssensteuerungen kann (zweekraäßigerweise) nur
unter gewissen Nhherungsannahmen geschehen.
Diese sind folgende:
1. Die Excentricität r sei verhältnismäßig
l klein im Vergleich zur Länge der Excenter-
stange /, so daß für die Excenterbewegung das
Sinusversusgesetz zulässig ist.
2. Ebenso sei die Länge 2 c der Coulisse
klein gegen /, damit der Winkel zwischen Ex-
| centerstange und Richtung der Schieberbewe-
j guug stets klein bleibt.
3. Die Coulisse sei verhältnismäßig lang im
Vergleich zu r, so daß die von dem Coulissen-
endpunkt in Wirklichkeit beschriebene kompli-
zierte Kurve flathgestreckt erscheint und mit
der die mittlere .Sehne parallel der Schieber-
bewegung bildenden Geraden vertauscht werden
kann. Wird die Bahn des Endpunkts als Ge-
rade angenommen, so ist dies für die andern
j Coulisseupunkte auch der Fall.
4. Die Coulisse werde so geführt, daß die
Geraden, in welcher sich der vorigen Annahme
nach die Punkte derselben bewegen, stets pa-
rallel der Schieberbewegung bleiben. Dies be-
deutet auch, daß in der Rechnung Längenteile
der Coulisse mit den entsprechenden Projek-
tionen winkelrecht zur Schieberbewegung ver-
tauscht werden können.
In den theoretischen Untersuchungen wird
ferner die Stangenlänge / stets vom Endpunkt
der Excentricität bis zur Mittellinie des Schlitzes
für den Stein gerechnet, und stellt letzterer
kurzweg die Coulisse dar.
Bei der Ermittelung des Wegs eines Coulissen-
punkts kann die Coulisse zunächst durch eine
Oerade ersetzt werden, da den gemachten An-
nahmen zufolge ein Punkt der Coulissensehne
denselben Weg beschreiben wird als der in
gleicher Höhe liegende Coulissenpunkt selbst,
nur das Schwingungsinittel ist für beide Punkte
um ihre Entfernung parallel der Schieberbe-
Digitized by Google
Steuerungen
wegung anders gelegen. Es ist zunächst die
Mittellage und der Weg des Coulissenendpunkts
xu bestimmen.
Die äußersten Lagen des Coulissenendpunkts
<s Fig. 17 der Taf. LXII1) sind Xt und Xf,
wofür CN, = X, E, — EtC — l — r und
CX, = X, E% + EtC = / + r. wenn mit r
die Eicentricität und mit / die Länge der
Excenterstange bezeichnet wird.
Cr ist eine Parallele zu -V, Xt ; der Abstand
dieser beiden Linien sei p.
Die Mittellage des Coulissenendpunkts ist
durch M gegeben.
Unter der Voraussetzung, daß -j- und
nur kleine Werte vorstellen, kann CM = l
angenommen werden.
Für eine auf der Linie CMS bewirkte Be-
wegung durch den Excenter würde CEm die
Mittellage desselben darstellen, wobei ('Em j.
CM, und bei einer Drehung der Kurbel um
den Winkel tu wäre
C, E = M S = r .ritt (* + ß + »).
In Wirklichkeit ist der Weg des Coulissen-
endpunkts aber M P, und man erhält den Punkt
V indem man mit E S = l einen Kreisbogen
SP beschreibt Näherungsweise ist dann
MI> = {, = und
cos ß '
C08 ß
sin {co d -f- ß\.
Man hat es bei der Betrachtung des Ex-
centers CE,„ welche Stellung der Lage der
Kurbel im toten Punkt CA',, entspricht, und
der Bewegung auf iS', iV„ offenbar mit. der An-
ordnung offener Stangen zu thun. und wenn
die angegebene Drehrichtung als Vorwärtslauf
bezeichnet wird, so gilt die letzte Gleichung
für offene Stangen, für den Vorwärtsexcenter
und den Vorwärtslauf.
Für den Rückwärtsexeenteruud den Vorwärts-
lauf ergiebt sich (s. Fig. 18 auf Taf. LXII1)
«.--■^•'•■"(•-'-^
In ähnlicher Weise erhält man für gekreuzte
Stangen und den Vorwärtsexcenter
colß-8in +
und für den Bückwärtsexcenter
r
>s ß
. sin (<u — 3 -f- ß).
Es kommt nun darauf an, den Weg eines
beliebigen Coulissenpunkts zu finden. Die Unter-
suchung kann zunächst ganz allgemein gehalten
werden und wird deshalb angenommen, die
Coulisse sei um die Strecke m, aus der Ver-
bindungslinie zwischen Wellenmitte und Schie-
berstangenendpunkt gesenkt, das eine Ende
einer beliebigen Schieberschubstange um «,
über jene Verbindungslinie gehoben (Fig. 19,
Taf. LXIII).
Angenommen wird, daß beide Excenter
gleiche Eicentricität und gleiche Voreilungs-
winkel besitzen, wie dies, seltene Ausnahmen
abgerechnet, auch immer der Fall ist. Macht
man CM, = C.W, = /, so würde M, Mt eine
mittlere Lage der Coulisse darstellen, von wel-
cher aus in allen Höhenlagen die Schieberab-
weichungen gemessen werden können. Betrachtet
werde ein Coulissenpunkt S, der für eine Dre-
hung der Kurbel um m aus dem toten Punkt nach
.S, hingelangt. Es ist dann der Schieberweg :
t = SS, = SSI 4- StSr
Diesen Weg kann mau entstanden denkeu
durch Einwirkung des Excenters CEt auf den
Endpunkt M.. wobei vorläufig 3/? in Ruhe
blieb und als Hebeldrehpunkt angesehen wurde
sowie durch Einwirkung von CEt auf Mt,
wobei der von .1/, erreichte Punkt //, den
Drehpunkt abgab. Danu ist nach den einfachen
Hebelgesetzen :
Das obere Vorzeichen gilt hierbei für offene,
das untere für gekreuzte Stangen.
Bei der Entwicklung dieser Gleichungen ist
zu bedenken, daß ßt und verhältnismäßig
spitze Winkel sein sollen; man kann daher
C Ii
statt tg ß auch sin ß einsetzen, also
— tg ßt und dann wird
«'« (<J ± ßt) . . ,
tos ßt
cos (d J_ ß,)
l
l
cos i,
— C08 d 4"
tl
tos ßt
In den Ausdrücken
' . sin d.
enthalten, ist
/
dieser Art, welche ßt
— tg ßt zu setzen ; be-
; achtet man dann, daß u, -j- ii, = u ist, so
I ergiebt sich:
1= r • \sinö ±^[S- «, <„, + Mj cos „ + r . ™ '-' "*<
I
sm
Es ist dies eine Gleichung der Form
$ = A cos to -{- B . sin <o,
wie solche für die einfache Schieberbewegung
gefunden wurde, und folgt hieraus, daß für
einen beliebigen Coulissenpunkt ein aus den
Bewegungen der beiden wirklichen Excenter
hervorgehender (resultierender) Excenter zur
Wirksamkeit kommt, für dessen Endpunkt in
Bezug auf ein durch das Wellenmittel gelegtes
rechtwinkliges und in der Abscissenachse mit
der Schieberstangenrichtung zusammenfallendes
Koordinatensystem A die Abscisse, B die Ordi-
nate bedeutet.
Wie aus den Gleichungen für SS, und iS", St
horvorgebt, kann die Sache auch so aufgefaßt
werden, als kämen von den beiden wirklichen
, Exccntricitäten im allgemeinen gewisse Bruch-
Digitized by Google
3124
Steuerungen
teile zur Wirkung und der ganze Schieberweg
ist dann gleich der Summe der Schieberwege,
welche die reducierten Excentricitäten hervor-
bringen. Es laßt sich dann leicht zeigen, daß
die resultierende Excentricität gleich der Diago-
nale eines aus den beiden reducierten Excen-
tricitäten konstruierten Parallelogramms ist,
denn diese bringt denselben Weg hervor, wie
die ersteren zusammen. Es seien (Fig. 20,
Taf. LXIII) CE, und CE, die reducierten
Excentricitäten, Ex Er parallel zu C Et; EtEr
parallel zu C E( ; E, D. sowie E% D, und
Er Dr senkrecht auf CA, so wäre der von
C E, und C E, hervorgebrachte Weg { =
CDt -f CD,. Dieser Weg ist auch, wie die
Figur zeigt, gleich CDr.
Den Abstand des Schwingungsmittelpunkts
5 von C erhält man leicht folgendermaßen
<Fi£ 19, Taf. LXIII):
i i Neigung der Li */ V, gegen
die
Senkrechte zur Bewegungsrichtung des i
sei = t, und wenn CD auch angenähert gleich
l genommen wird, so ist sin * = j1-
Dann ist SJ = (c - «) . ^; CX = CF-
tc u )i
SJ, und da angenähert C ¥ = 1 — - — ttj"
gesetzt werden kann, so ist
C.Y=i~^ + 2^(«, + 2«,) = Jf.
Hiernach lassen sich die einzelnen Coulissen-
steuerungen leicht untersuchen.
1. Die Stephenson'sche Coulisse (Fig.
2la u. b, Taf. LXIII). Für diese S. ist «, = 0;
Mt= ti. Die Gleichung für den Schieberweg
wird dann
£ = r jsin 8 ±_ C°c$ i (c* — ***) j 008 a "f"
u . .
-f- r . — cos 8 . sin m.
c
Die Ordinate des resultierenden Eicenter-
endpunkts Er ist :
ErJ= — . T cos 8,
c
d. h. die Ordinate des resultierenden Excenters
verhält sich zur Ordinate des für die Endlage
des Steins zur Wirkung kommenden, wie die
Abweichung des Steins aus der Mitte zur halben
Coulissenlänge. Die Abscisse dps resultierenden
Excenters CJ ist gleich
für den Coulissenendpunkt ist sie:
CF= r sin 8;
für den toten Punkt der Coulisse:
CF0 = r sin 8 ± r . — . cos 8,
wobei das obere Zeichen für offene, das untere
für gekreuzte Stangen gilt.
Wird y gleich ig ß gesetzt, so ist der Aus-
druck r ,~ .cvs 8 = r tgß.cos 8 leicht zu
i; es ist der Winkel ECEl = ß zu I
machen, EtE± A'Cund E, H J_ EFiu legen,
so ist L\ H = FF0 = r . y. cos 8.
Macht man FF*' = FFq, so ist der resultie-
rende Excenter für den toten Punkt der Coulisse :
CFU für offene Stangen,
CF0' für gekreuzte Stangen.
Hat man ein bestimmtes lineares Voreilen
für den Endpunkt der Coulisse angenommen,
so wird dasselbe für den toten Punkt größer
bei offenen, kleiner bei gekreuzten Stangen.
Anstatt die Abscisse für jeden resultierenden
Excenter besonders zu berechnen, ist es ein-
facher, den Verlauf der Kurve zu ermitteln,
welche die Endpunkte der resultierenden Excen-
tricitäten bilden. Die Kurve ist eine gemein»
Parabel, und zwar für offene Stangen mit dem
Scheitel in F0, für gekreuzte Stangen mit dem
Scheitelpunkt in F0'.
Das für den Vorwärtsexcenter und den Vor-
wärtslauf Gesagte gilt auch für den andern
Excenter und den Rückwärtslauf.
Man kann die ganze S. durch Konstruk-
tion von Diagrammen prüfen. So ist beispiels-
weise in Fig. 22, Taf. LXIII, das Zeuner'sche
Diagramm für den Vorwärtsexcenter einer
Stephenson'schen S. mit offenen Stangen dar-
gestellt Gegeben ist dafür r und 8; man macht
dann CM proportional /, beschreibt aus dem
Halbierungspunkt von CM einen Kreisbogen
M N und trägt von M aus AfA, proportional
der Länge c ab. Der Winkel M CA, ist = ß.
Hierauf zieht man EE.J_ CE, macht E, F0
JL A'0A"„' und hat in CF0 den Excenter für
den toten Punkt der Coulisse. Wird durch FQ
und E die Parabel als Ort der Endpunkte der
resultierenden Excentricitäten gelegt, so ist für
jede Stellung des Steins, also für jedes u, sofort
die Dampfverteilung zu beurteilen. So geben
z. B. CF, und CFt die resultierenden Excen-
tricitäten für u = . c, bezw. « = '/.. c. Man
En
sieht aus dieser Darstellung, daß die Expansion
um so weiter getrieben wird, je mehr sich der
Stein dem toten Punkt der Coulisse nähert,
daß dann aber gleichzeitig die Kompression
vermehrt und die Kanaleröfftiung vermindert
wird. Für die Endstellung des Steins wird bei
Lokomotiven meist 76— 80# Cylinderfüllung
angenommen und die innere Deckung i = 1 bis
2 mm gemacht.
Bei Neukonstruktionen ist zu bemerken,
daß für solche Coulissen, bei denen die Stan-
gen in der Mittellinie des Schlitzes oberhalb
der höchsten Stellung des Steins angreifen
(z. B. Fig. 8a, Taf. LXIV), für die höchste
Stellung um des Steins der Excenter CA und
der Voreilungswinkel lrCE(Fig.21b, Taf. LXIII)
nach den Schieberdimensionen bestimmt werden
muß, dies dann aber auch nur ein resultierender
Excenter rm nebst dem zugehörigen Voreilungs-
winkel 8m ist. Den wirklichen Excenter und den
wirklichen Voreilungswinkel muß man in diesem
Fall erst ermitteln, und bedient man sich am
besten hierzu der aus den Werten für die Ko-
ordinaten zu ermittelnden Gleichungen für die
resultierende Excentricität und den resultie-
renden, bezw. wirklichen Voreiluugswinkel
Die Entfernung des Schwingungsmittels eines
Punkts der geraden Coulisse vom Wellenmittel
-a r*-,.,-..-,-^-.
Digitized by Google
Steuerungen
3125
Für die ßtephenson'sche Coulisse kommt
hierzu noch die Entfernung zwischen der Sehne,
welche die Gerade Mx M2 darstellt, und dem
Couliasenpunkt P (Fig. 21 a, Taf. LXIII). Giebt
man der Coulisse zunächst einen Krümmungs-
halbmesser q, so ist diese Entfernung:
c2 Ma
SP angenähert gleich — — ^ — »
demnach die Entfernung der mittleren Lage
des Coulissenpunkts von der Welle:
R. = l-
21 n 2p
(£l- «*> d-9)
2 t ~g
Dieser Wert muß konstant sein, weil sich
sonst auch das Schwingungsmittel des Schie-
bers ändern wurde; dies ist nur möglich, wenn
das letzte Glied, d. b. I — p = 0 ist und dies
giebt:
f = I-
Die Coulisse soll also nach einem Halbmesser
= l gekrümmt sein , und jeder Schwingungs-
mittelpunkt liegt auf einem um C mit l be-
schriebenen Kreisbogen.
Der Unterstätzungspunkt der Coulisse soll
stets so geführt werden, daß seine Bewegungs-
richtung, d. h. die Sehne des Hängeschienen-
bogens parallel der Richtung der Schieberbewe-
gung bleibt. Die mittlere Lage der Hänge-
schiene muß also stets normal zu dieser Rich-
tung stehen, und wenn dies der Fall ist, so
besenreibt der Aufhängepunkt der Hängeschiene
als Punkt des Hebels auf der Steuerwelle den-
selben Bogen, wie der Aufhängepunkt der Cou-
lisse mit seinen Mittellagen. Der Hebel soll
also auch eine Armlänge gleich der Excentcr-
stangenlänge l haben, und der von dem Hebel-
punkt beschriebene Bogen liegt geradeso, wie
der die Mittellagen des Coulissenpunkts dar-
stellende; wird daher die Coulisse im toten
Punkt aufgehängt, so ist (Fig. 21 a, Taf. LXHI)
der Hebel mit der Mittelstellung OH und den
Endstellungen OHx und 0 i7a anzuordnen. Ge-
schieht die Aufhängung beispielsweise am un-
tern Endpunkt, so ist dem Hebel dagegen die
Mittelstellung OHt, die Endstellung ()H nach
oben, O Hz nach unten zu geben. Da solche
Hebellängen jedoch praktisch unausführbar sind,
so müssen näherungsweise richtige Bauarten
angewendet werden, beispielsweise statt des
Bogens HiHH7 ein solcher Ä,A/k, der Hebel-
länge k entsprechend.
2. Die Coulisse von Gooch (Fig. 22a
u. b, Taf. LXHI). Für »t = 0, m2 = u seht
aus der allgemeinen Gleichung für den Schieber-
weg diejenige für die Gooch'scne Coulisse hervor:
£ = r |«ih 8 ± j cos d| cos a> +
r r . **- (cos *t| sin <) | -i»
')
wobei wieder das obere Vorzeichen für offene,
das untere für gekreuzte Stangen gilt. Hieraus
sieht man zunächst, daß für alle resultierenden
Eicentricitäten die Abscisse
A = r sin 8 ± j- . r cos 8 = CF0
für offene, CF0' für gekreuzte Stangen kon-
stant ist. Wie leicht ersichtlich, führt dies auf
den Satz: Die Gooch'sche Coulisse gewährt
konstantes lineares Voreilen. Die Ordinate des
Endpunkts der resultierenden Excentricität ist
y . {rcos8Tr sin 8 . y }
c
r . y sin 8 = rtgß . sin 8 ist gleich EH, wo-
bei (Fig. 22b, Taf. LXIII) K. E3 ± CE zu
ziehen und EXH, bezw. E^Iii j_ H,F zu
legen ist , und die Winkel Et V E und
ECEX = ß zu machen sind.
Für den Endpunkt der Coulisse kommen
also die Ordinaten Ex Fu für offene, E.,F0'
für gekreuzte Stangen in Betracht, und' bei
einer Erhebung der Schieberschubstange um u
aus der Mitte, für den resultierenden Excenter
CEr der — t« Teil der Ordinaten für die End-
c
punkte.
Den Ort der Endpunkte der resultierenden
Excentricitäten bilden die Geraden E,F„ und
F2Fq:
Dieselben Resultate würden sich für den
Rückwärtsexcenter CE' und den Rückwärts-
lauf ergeben.
Für den Fall, daß auch hier nicht die ganze
Coulissenlänge c, sondern nur eine Erhebung
des Steins um «« ausgenutzt werden kann,
ist bei der Ermittelung des resultierenden Ex-
centers nebst zugehörigem Voreilungswinkel
ähnlich vorzugehen, wie oben für die Stephen-
son'sche Coulisse angegeben wurde.
Der Abstand des Schwingungsmittels eines
Punkts der Coulissensehne vom Wellenmittel
wird für ux = o
und der Abstand des Schwingungsmittels des
Schieberschubstangenkreuzkopfs G() vom Wellen-
mittel, wenn v zunächst allgemein den Krüm-
mungshalbmesser der Coulisse bedeutet:
X,-l + h-£l(l+9) + ~Wl- 9)
Dieser Wert soll für alle u konstant sein,
es muß also stattfinden :
*i -9 = 0 ; o = lu
d. h. die Coulisse muß nach einem Halbmesser
gleich der Schieberschubstangenlänge gekrümmt
sein. Das Schwingungsmittel des Endpunkts
der Schieberschubstange liegt also auch in
einem Kreis um G0 und gilt dasselbe für
einen Punkt p, an welchem im Abstand die
Schieberschubstange aufgehängt ist. Dieser
Punkt soll stets so geführt werden, daß die
Sehne des Bogens, welchen er beschreibt, pa-
rallel C(rn bleibt, die Hängeschicue der Sehie-
berschubstange in der mittleren Lage also nor-
mal zu CG steht. Der von dem Hebel auf der
Steuerwelle beschriebene Bogen H}HH., soll
demnach gleich sein dem von p beschriebenen
pmq, oder der Hebel, an welchem die Hänge-
schiene aufgehängt ist, soll eine Länge /n haben.
In fast allen Fällen ist dies unausführbar, und
man ist gezwungen, den Hebel angenähert
richtig von kürzerer Länge l herzustellen.
Digitized by Google
3126
Die Coulisse wird zweckmäßigerweise nach
derselben Seite hin wie die Schieberschubstange
durch eine Hängeschiene unterstätzt, welche eben-
falls die Coulisse thunlicbst parallel CO führt.
Die Hängeschienen sollen immer möglichst
lang sein.
Das Zeuner'scho Diagramm gewährt auch
hier eiuen sehr guten Überblick Über die Eigen-
schaften der Gooch'sehen Steuerung; es kann
dasselbe nach den für die Stephenson'sche
Coulisse gegebenen Anweisungen und unter
Beachtung der zu Fig. 22b, Taf. LXIII, ge-
hörigen Erörterungen ohne Schwierigkeiten
konstruiert werden.
3. Die Trick - Allan'sche Coulisse
(Fig. 23 a-c, Taf. LXIII). Bei dieser Coulisse
können die allgemeinen Gleichungen für den
Schieberweg und die Entfernung des Schwin-
gungsmittels von der Wellenachse unmittelbar
Benutzt wei den, denn die Coulisse ist gerade und
wird beim Einstellen für eine bestimmt* Fahrt-
richtung gesenkt oder gehoben, wahrend die
Schieberschubstange umgekehrt bewegt wird.
Dabei ist. aber zunächst zu bemerken , daß
Hebung und Senkung von Coulisse und Schie-
berschubstange in einem ganz bestimmten Ver-
hältnis zu einander stehen müssen , damit bei
der geraden Coulisse die Bedingung erfüllt ist,
daf> das Scbwinguug>raiUel des Schieberstangen-
kreuzkopfs (also auch des Schiebers) sich nicht
verschiebt, sondern eine konstante Entfernung
vom Wellenmittel behält.
Für einen in seiner Mittelstellung befind-
lichen Punkt iS der Coulisse sollte sein:
* = '-£ + ?i<«i + *«*)■
Demnach wäre für die Mittelstellung des
Schieberschubst angenkreuzkopfs, wenn dieselbe
in G„ stattfindet:
ä = /-~ -f-^K + a«a) + so„,
wobei SN J_ CG0, oder wenn /, Terhältnu?-
- lang:
J{'-1 2f + 21 ■ + • / ' + '1_ 2//
Dieser Ausdruck muß konstant sein und dies
tritt ein, wenn stattfindet
:::='; (>+iA^)-
Damit dieses Verhältnis stets vorhanden ist
müssen die Längen der Hebel auf der Steuer-
welle in einem bestimmten Verhältnis zu ein-
ander stehen. Wird die Schieberschubstange in
Q aufgehängt, so muß sein:
oder
Es ist ferner:
-«■(•+;::•!:)■
Setzt man den Ausdruck
so wird
= ti,
Mi =
„,= U - M j = ff (l - ^ ).
Die Gleichung für den Schieberweg wird
dann:
wo wieder das obere Vorzeichen für offene, das
untere für gekreuzte Stangen gilt.
Für ii = 0 ergiebt sich Ii = 0 und
c
A = r sin d ± ^ . r cos J,
also derselbe Wert des resultierenden Excentcrs
für den toten Punkt, wie bei der Stephensou'-
seben und Gooclf sehen Coulisse.
Für « = c. also für den Coultssenendpunkt,
folgt die Abscisse der resultierenden Excentri-
cität. :
A - r »in Ö ± r cos d . ^ | 1 — * }
und die Ordinate:
Ii — r cos i-Tf *«» d . j 1 1 — -i-j.
Es kann auch geschrieben werden, da für
U — c:
1 - - =
wird:
A—r »in S f r ros d
Ji ~ r cos 6 T r sin d . -■ r . ^.
Der resultierende Excenter für den Endpunkt
der Coulisse lässt sich hiernach leicht fest-
legen.
Ist CA'iFig.*) b.Taf.LXlIIi gleich r, so wird
zunächst, je nachdem man es mit offenen oder
gekreuzten Stangen zu thun hat, E Ex — E E^
-=s r ty ß = r .' senkrecht zu CK aufgetragen.
*
Ks geschieht dies am einfachsten, indem CM
l gemacht, und von dem Ualbierungspunkt
von CM ein Kreis beschrieben wird, auf wel-
chen ilie Langen MX ,V.Y, — c abgetragen
und die Linien XC und Xl C gezogen werden.
Daun I:\F„ um! E2 Et)' _l_ (' -V gezogen, giebt
die Excetitricitäten für den tuten Punkt der
Coulisse. Wird nun /•-',// j. EF gezogen, so
ist EH — r . — .sin cV und wird EE, in E0
Digitized by Google
Steuerungen
3127
so geteilt, daß EE» ^EE^-*, sowie E0O
c
parallel zu H El gelegt, so ist
EO = r .C. .sind. Ma;
l c
EqO = r . 4- cos 9 . "2
ond hieraus würde sich /s0 als Endpunkt des
resultierenden Excenters C'A'0 für offene Stan-
gen ergehen.
Durch Festlegung der Punkte ff, und (>i
sowie E0' würde sich dasselbe gleich CElt' für
gekreuzte Stangen ermitteln lassen. Die Tei-
lung von EEV bezw. E E., geschieht am ein-
fachsten dadurch, daß man MQ, bezw. MQ'
proportional u.f aufträgt und die Linien Q C
und (f C zieht?
Aus der Fig. 23 b, Taf. LXIII, ergiebt sich
sofort, daß der Trick-Allan'sehen Coulisse ein
veränderliches lineares Voreilen eigentümlich
ist; nach dein toten Punkt zu wächst dasselbe
bei offenen, und nimmt ab bei gekreuzten
Stangen, doch ist die Veränderlichkeit erheblich
kleiner, als bei der Stepbenson'schen Coulisse.
Um den resultierenden Excenter für eine be-
liebige Stellung des Steins zu linden, ist es am
einfachsten, den Ort des Endpunkts derselben
zu bestimmen.
Es kann dies in derselben Weise geschehen,
wie bei der Stepbenson'schen Coulisse angegeben
wurde, und findet sich als Kndpunktskurve
wieder eine Parabel mit dem Scheitelpunkt in
CX, und zwar die Parabel durch A"„F(, für
offene, Eu' Fn' für gekreuzte Stangen. Für eine
beliebige Stellung des Steins laßt sich dann der
resultierende Excenter leicht finden, da die
Gleichung für den Schieberweg auch hier be-
sagt, daß sich die Ordinate des Endpunkts
Er also Er J verhalt zu /.'„ P, wie die Entfer-
nung »♦ des Steins von der Mitte zu c.
Ls kann hiernach leicht die Untersuchung
der S. mit Hilfe eines Diagramms (z. JB. das
Zeuner'sche) durchgeführt werden.
Tritt auch hier der Fall ein, daß nicht die
ganze Länge c ausgenutzt werden kann für die
höchste Stellung des Steins, aber der resultie-
rende Excenter rr nebst Voreilungswinkel d, für
k=u». nach den Schieberabmessungen bestimmt
werden muß, so wird wieder in ähnlicher Weise
wie in den früheren Fällen vorgegangen
Die Aufhängung der Coulisse wäre nach
denselben Gesichtspunkten anzuordnen, wie sie
bei der Stepbenson'schen, die der Schieberschub-
stange nach denen, welche bei der Gooch'schen
Coulisse erörtert sind. Die Coulisse müßte, so-
fern die Hüngeschiene im toten Punkt angreift,
an einem Hebel der Länge 01)^=1' und die
Schiebeischubstange an einem solchen f/, H— /n
aufgehängt sein «Fig. 23r, Taf. LXIII).
Dies läßt sich nicht durchführen; es sind
uur die Hebel /», und /»„ so anzuordnen, daß
die Halbierungslinie der Pfeilhöhen der von
ihnen beschriebenen Bogen mit den gleichen
Linien der Bogen D., />, und Hx //., zusammen-
fallen. Die Differenz /, - - /,, muß so klein als
möglich sein. Man gestattet für die Hebel auf
der Steuerwelle Ausschlagwinkel y von 25 bis
30°. Dies ist zunächst bei der Teilung von /,
in /„ und lY — /0, welche am besten probeweise
geschieht, zu beachten.
b) Steuerungen, bei welchen die Ex-
center durch andere Teile ersetzt sind.
1. Die Steuerung von Heusinger von
Waldegg (Taf. LXIII. Fig. 24* u. 6). Die
Betrachtung der Bewegung des Schiebers er-
fordert bei dieser S. die Festlegung der beiden
zu einander senkrecht stehenden Excentricitäten;
diese sind dann die Koordinaten der resultie-
renden Excentricität.
Steht unter Hinweis auf Fig. 24 a der
Taf. LXIII die Kurbel Ii in der Totlage C'A*0.
so ist die Abweichung des Schiebers:
e ~\- v — . Ji.
Diese Abweichung ist für jeden Expansions-
grad vorhanden; die S. von Ileusinger von
Waldegg gewährt also konstantes Voreilen.
Steht die Kurbel CK senkrecht zu CX, so
kommt bezüglich der Abweichung des Schiebers
aus seiner Mittelstellung lediglich die Excentri-
cität CE= r zur Wirkung, und zwar bringt
diese eine Ablenkung
»i+ft » r
b ' c ' T
für den Schieber hervor. Man hat hiernach die
resultierende Excentricität :
- /(T*7^TrT;) •
Geht u in seinen größten Werf um über, so
erhält man hiernach die Excentricität rm = C E,
für welche die größte Füllung stattfindet. Für
jede Stellung des Steins ist hiernach alsbald
der wirksame resultierende Excenter sowie der
Schieberweg festgelegt, und hat ns keine Schwie-
rigkeiten, ein Diagramm der S. zu entwerfen.
Die Aufhängung der Schieberschubstange
durch m Ii hat unter Hinweis auf das zu Fig. 13,
Taf. LXIII, Gesagte so zu erfolgen, daß die
Bewegung des Steins thunlichst parallel zu
ZSA erfolgt.
8. Die Steuerung vonD.Jo y (Fig. 25 uu.b,
Taf. LXIII). Die größte Abweichung des Punkts
K, in der Richtung senkrecht zu CX beträgt
-/ '-. ü; die Abweichung des Punkts A bei der
Li
Stellung der Maschinenkurbel im toten Punkt
A', oder Ä'0' parallel der Richtung 6'A* ist
. Ii. Die Teilung von / in i, und l — lv oder
1 die Lage des Punkts auf der Stange
i AV At' — l ist von der Bedingung h — m -+■
; (l — l, \ abhängig. Gegeben ist im allgemeinen
j die Entfernung H zwischen Mitte Cylinder und
Schieberstange, und dann wird dieser Bedingung
am einfachsten durch ein probeweises Verfahren
genügt, durch welches der Punkt P und damit
m, h uud i, festgelegt werdeu.
Bei der Stellung der Maschineukurbel im
toten Punkt steht der Stein immer in dem
Drehpunkt P des Schlei f böge ns; die Schieber-
abweichung ist dann Ox JN ' = ^ . j- . Ii. Bei
lotrechter Stellung des Schleifbogens überhaupt
ist nur diese eine Bewegung vorhanden und
muß: (i, N = e -j- r sein.
Dies ist die erste Excentricität CF<, der
Bewegung, welche unter IM" zur Richtung der
Maschinenkurbel zu nehmen ist. Die S. ge-
Digitized by Google
Steuerungen
währt (angenähert) unveränderliches lineares
Voreilen.
Bei der Stellung der Maschinenkurbel senk-
recht zu CB bringt die erste Excentricität
keine Abweichung des Schiebers aus der Mittel-
lage hervor, dagegen hat die senkrechte Be-
wegung von A eine Abweichung des Punkts
Zt erzeugt, welche gleich h* 1 .R tg ß ist und
für den Endpunkt der Schieberschubstange den
Weg:
bedingt. Dies ist die zweite Excentricität C Kt
der Bewegung, welche zu der erstgenannten
senkrecht steht; aus beiden Betzt sich die
resultierende Excentricität CE zusammen. Wird
ß verkleinert, so bildet sich eine kleinere zweite
Excentricität und im allgemeinen ein resul-
tierender Excenter rr . = ('Er. Wird ß negativ,
so ist umgesteuert. Die Untersuchung der S.
kann dann näherungsweise mit Hilfe eines
Schieberdiagramms erfolgen : für eine genauere
Untersuchung ist die Ermittelung der wirk-
lichen Schieberabweichungen und dann zweck-
mäßigerweise die Zuhilfenahme der Schieber-
kurven erforderlich.
Der Schleifbogen auf der Steuerwelle P muß
angenähert nach einem Halbmesser gleich der
Länge der Schieberschubstange gekrümmt sein,
damit sieb das Schwingungsmittel des Schiebers
nicht ändert.
IX. Vor- und Nachteile der einzelnen
Steuerungen.
S tephenson'sche Coulisse.
Vorteile: Geringer Baumbedarf zwischen
Kurbelachse und Schieberkasten bei verhältnis-
mäßig langen Stangen. Vergrößerung der Kanal-
eröffnungen bei offenen Stangen für die höheren
Expansionsgrade infolge der Veränderlichkeit
des linearen Voreilens. Geringer Einfluß der
infolge der Federwirkungen veränderlichen Lage
der Treibachse.
Nachteile: Großer Baumbedarf der Höbe
nach, da beim Umsteuern die ganze Coulissen-
länge nach oben und unten zur Verfügung
stehen muß. Notwendigkeit eines großen Gegen-
gewichts auf der Steuerwelle.
Gooch'sche Coulisse.
Vorteile: Geringer Baumbedarf der Höhen-
richtung nach. Konstantes lineares Voreilen,
also die Möglichkeit ganz nach Belieben offene
oder gekreuzte Staugen anwenden zu können.
Nachteile: Großer Baumbedarf zwischen
Achse und Schieberkasten. Ziemlich starke Be-
einflussung durch die Schwankungen der Kurbel-
achse.
Trick- Allansehe Coulisse.
Vorteile: Einfachste Herstellung der Cou-
lisse. Wegfall eines Gegengewichts auf der
Steuerwelle.
Nachteile: Ebenfalls großer Baumbedarf
der Längenrichtung nach, wie dies bei der
Gooch'schen Coulisse der Fall ist.
Stouerung von Heusinger von Wal-
Vorteile: Wegfall von einem oder beider
Excenter. Leichte Anordnung der S. bei außen-
liegenden Cy lindern mit auf der Oberseite be-
findlichen Schieberkasten. Geringer Einfluß der
Schwankungen der Achse.
Nachteile: Einfluß toten Gangs in den
Hebelgelenken oder vorhandener Abnutzungen
im Kurbelmecbanismus auf die Stellung des
Schiebers.
Steuerung von D. Joy.
Vorteile: Wegfall aller Excenter. Einfache
Anordnung.
Nachteile: Großer Baumbedarf der Höhen-
richtung nach. Erheblicher Einfluß der Schwan-
kungen der Achse. Voraussichtlich starke Ab-
nutzung des Schleifbogens und des Steins darin.
X. Anordnung der Steuerung bei
Verbund- (Compound-) Lokomotiven.
Bezüglich der S. der Coumpound-Lokomotiven
empfiehlt v. Borries folgende Anordnungen:
Die Querschnitte der Dampfkanäle im Hoch-,
bezw. Niederdruckcylinder betragen zweckmäßig
0,04 und 0,07 der Fläche des Niederdruck-
kolbens ; bei Güterzugmaschinen können sie um
10X kleiner sein. Die schädlichen Bäume sind
zu 0,05, bezw. 0,07 des vom Niederdruckkolben
durchlaufenen Baums anzunehmen. Wird die
Breite des Seitenkanals am Niederdruckcylinder
= 1 gesetzt, so empfehlen sich für die Schieber
folgende Verhältniszahlen :
Schieberweg für die Mittelstellung der Cou-
| lisse = 1,5; lineares Voreilen für dieselbe Stel-
j lung = 0,05; äußere Deckung — 0,70; innere
! Deckung des Hochdruckschiebers = — 0,16;
j innere Deckung des Niederdruckschiebers =
; — 0,04; größter Füllungsgrad vor- und rtick-
! wärts = 0,75 bis 0,80.
Die Excenter und äußeren Steuerungsteile
sollen dann für beide Seiten genau gleich sein.
Für den Hocbdruckcylinder sind gewöhnliche,
i für den Niederdruckcylinder Kanalschieber
zweckmäßig.
Zur guten Ausnutzung des Dampfs, zur
gleichen Verteilung der Arbeit auf beide Kolben
und für einen leichten Gang müssen die Füllung« -
grade in beiden Cylindern in einem bestimmten
Verhältnis stehen, und zwar muß (bei den
üblichen Dampfspannungen und Cylinderver-
hältnissen) einer Füllung von 0,4 im Hoch-
druckcylinder eine solche von 0,5 im Nieder-
druckcylinder entsprechen. Bei Lokomotiven,
die vorwiegend in einer Fahrtrichtung laufen,
gilt dies für den Vorwärtslauf. Am einfachsten
wird dieser Bedingung durch einen geringen
Unterschied in den Längen der Hängestangen
für die Coulissen, bezw. Schieberschubstaogeu
entsprochen.
Für die äußere S. können alle vorhin be-
I schriebenen Anordnungen benutzt werden; bei
| den preußischen Staatsbahnen ist die S. von
| Heusinger von Waldegg vielfach angewendet.
XI. Umsteucrungs Vorrichtungen. Die
; Veränderung der Umlaufrichtung oder auch
des Expansionsgrads geschieht bei allen den
angeführten S. durch eine Drehung der Steuer-
I welle, welche vom Führerstand aus bewirkt
I wird. Zu diesem Zweck geht von dem auf der
j Steuerwelle sitzenden Hebel eine Stange nach
I dem Führerstand, und ist diese dann mit der
| Umsteuerungsvorrichtung verbunden.
Die einfachste dieser Vorrichtungen ist der
Steuerhebel oder Händel (Fig. 19, Taf. LXIV).
Die Stange F greift den Steuerhebel in A
au. Die Feststellung des Hebels geschieht da-
durch, daß der mit demselben verbundene Biegel
r in Einschnitte h des Zahnbogens b eingreift.
Der Biegel ist mit dem Winkelhebel »in ver-
Digitized by Google
Steyrthalbahn — Stockton-Darlington-Eisenbahn
3129
bunden, welcher durch die Wirkung einer dünnen
Blattfeder / stets den Riegel in einen der Aus-
schnitte einzuschieben bestrebt ist. Durch das
gleichzeitige Erfassen des Handgriffs von H
und des Hebelendes m erfolgt das Ausrücken
von r und kann dann das Umlegen des Hebels
bewirkt werden. Es ist Regel, den Mechanismus
derart anzuordnen, daß das Umlegen des Hand-
griffs stets nach der gewünschten Fahrtrichtung
hin stattfindet. Diese Umsteuerungsvorrichtung
gestattet ein Umlegen der S. in kürzester Zeit,
sie erfordert jedoch einen ziemlich bedeutenden
Kraftaufwand, und macht ein feines Einstellen
des Expansionsgrads unthunlich. Um diese
Übelstände zu beseitigen, hat man Schrauben-
steuerungen angewendet, bei welchen das Ende
der Stange F mit einer auf einer Schrauben-
spindel S (Fig. 20 a u. b, Taf. LXIV) geführten
Mutter M verbunden ist, und durch Drehen
der Spindel mittels der Kurbel H das Umlegen
der Steuerung mit geringerem Kraftbedarf, aber
auch mit größerem Zeitaufwand erfolgt. Die
Mutter 3/ ist durch Schienen « geführt und
am Drehen verhindert. Das Feststellen der
Spindel geschieht dadurch, daß mit der Kur-
bel U eine gezahnte Scheibe b verbunden ist,
in welche das Ende eines Hebels h eingreift,
der durch eine Blattfeder /' niedergedrückt
wird. Soll // gedreht werden, so ist h zunächst
durch den Handgriff A, auszulösen. Die Be-
festigung der ganzen Vorrichtung geschieht an
passender Stelle durch die Lappen l.
Um die Möglichkeit einer schnellen Be-
wegung des Steuerhebels mit einer feineren
Einstellung desselben zu verbinden, sind ver-
schiedene Konstruktionen ausgeführt , so hat
man z. B. den Zahnbogen b (Fig. 19, Taf. LXIV)
durch eine Schraubenspindel ersetzt. Derartige
Anordnungen fallen aber alle ziemlich kom-
pliciert aus, oder sie sind nicht ganz zuver-
lässig.
Litteratur: Heusinger, Handbuch für spe-
cielle EisenbahntechnUt, Bd. III, S. 568 ff.,
Leipzig 1882; Blaha, Die Steuerungen der
Dampfmaschinen, Berlin 188ö; Auchincloss
(Müller), Die praktische Anwendung der Schie-
ber- und Coulissensteuerungen , Berlin 1886;
Zeuner, Die Schiebersteuerungen, Leipzig 1889;
Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und
Architekten- Vereins, 1866, S. 33 ff, Schmitt,
Die Coulissensteuerungen; Glasers Annalen,
1887, Bd. XXI, Kuhn, Die Steuerung von
D. Joy; Organ für die Fortschritte des Eisen-
bahnwesens, 1887, S. 19, Peez, Iber die Fest-
stellung der Joy'schen Steuerung bei gegebener
Füllung; 1893, S. 9 ff., Richter, über Cou-
lissensteuerungen. Riehn.
Steyrthalbahn (47,118 km), dem allge-
meinen Verkehr dienende Schmalspurbahn (Spur-
weite 0,76 m), in Oberösterreich gelegen, im
Eigentum einer Aktiengesellschaft mit dem
Sitz in Steyr, besteht aus der Linie Steyr
l Garsten)- Agonitz (31,717 km) und der Zweig-
bahn Pergera-Bad Hall (16,401 km).
Die Konzession für die Linie Steyr (Garsten )-
Agonitz erfolgte am 18. Februar 1888, jene für
die Zweigbahn Pergern-Bad Hall am 21. Sep-
tember 1890. Die Konzession der S. dauert
90 Jahre vom Tag der Konzessionserteilung
für die Linie Steyr (Garsten)- Agonitz. Die
Staatsverwaltung hat sich das Recht vorbe-
halten, die Bahn jederzeit einzulösen.
Eröffnet wurde die S. streckenweise: Steyr
I (Garsten)-Grünburg am 20. August 1889, Grü'n-
burg-Agonitz am 19. November 1890 und Per-
! gern- Bad Hall am 2. Dezember 1891.
Anschlüsse hat die S. in Steyr (Garsten)
an die Linie St. Valentin-Tarvis der österr.
. Staatsbahnen und in Bad Hall an die Flügel-
; bahn Bad Hall- Unter Rohr der Kremsthalbahn.
Das Aktienkapital besteht aus 1 923 000 Ii.
I Aktien zu je 100 fl. Die Ausgabe von Prio-
ritätsobligationen ist ausgeschlossen.
Die Aktien verzinsten sich 1889 90 mit 3X,
1891 mit 2%, 1892 gar nicht.
Die Einnahmen betrugen 1892 106 146 fi.
(1891 103 521 fl., 1889 90 166 728 fl.), die
Ausgaben 90 074 fl. (1891 68 538 fl., 1889 90
33 979 fl.).
Der Betriebskoefficient stellte sich 1892
auf 84.86X, 1891 auf 66,2^ und 1889 90 auf
66.08X-
Stielscheibe, s. Handsignalscheibe.
Stock, auch Capital - Stock (einer Eisen-
bahnrist die englisch-amerikanische Bezeichnung
für das Aktienkapital. Der S. wird eingeteilt
in Shares (Aktien) von gleichem Betrag. Der
Besitzer einer Share hat das Recht auf einen
entsprechenden Anteil an den Reinerträgen des
Unternehmens, sofern ein solches herausgewirt-
schaftet ist. Die Gesamtheit der Aktionäre
(stockholders) bildet die Vertretung der Gesell-
schaft. Bei zu fassenden Beschlüssen gilt in
den Vereinigten Staaten von Amerika als Regel,
daß jede Aktie eine Stimme hat.
Man unterscheidet in den Vereinigten Staaten
von Amerika : Common stock und preferred oder
guaranteed stock. Der letztere hat einen Vor-
zugsanspruch auf Dividende bis zu einer gewissen
Höhe vor dem ersteren, entspricht also im
wesentlichen dem deutschen Stammprioritäts-
kapital. Es gilt als Regel, daß Vorzugsdividenden
für die Jahre, in denen überhaupt keine oder
ungenügende Reinerträge erzielt sind, aus den
Erträgen späterer Jahre voll nachbezahlt werden
müssen, bevor die Besitzer des Stammaktien-
; kapitals (ordinär y stockholders) irgend einen
Anspruch auf Dividende haben (s. Rover, The
law of railways, Cap. III, Bd. I, S. 93 ff).
v. d. Leyen.
Stocklaterne, Laterne, welche auf den
! Stiel einer Korb- oder Stielscheibe gesteckt
wird, um die entsprechenden Nachtsignale zu
geben; s. Bahnzustandssignale.
Stock- oder Stutzgleise, Bezeichnung
für kürzere Nebengleise in Stationen oder in
Ladeplätzen, welche nur an einem Ende mit
den übrigen Gleisen verbunden sind; das an-
dere Ende derselben wird behufs Vermeidung
von Entgleisungen in der Regel mit Buffer-
wehren und ähnlichen Einriebtungen abge-
schlossen.
S. dienen zur Aufstellung von Wagen, Ver-
ladung von Rohgütern u. s. w.
Stockton • Darlington • Eisenbahn (41
km), die erste dem öffentlichen Verkehr über-
| gebene Eisenbahn Englands und der Erde über-
haupt, konzessioniert durch Gesetz vom 19.
April 1821, eröffnet am 27. September 1825.
Sie war gleichzeitig auch die erste Bahn,
auf welcher die Lokomotive in die Dienste des
öffentlichen Verkehrs gestellt wurde (s. d. Art.
Lokomotive). Auf Grund der von Stephenson
gemachten Erfahrungen suchte Pease, der
Digitized by Google
3130
Störende Lokomotivbewegungen
Gründer der S., um die Erlaubnis an, Dampf-
maschinen verwenden zu dürfen. Dieselbe wurde
ihm auch erteilt, jedoch beschränkte sich an-
fänglich der Lokomotivbetrieb nur auf den
Gütertransport, wogegen die Personenbeförde-
rung durch Pferde erfolgte.
Die 8. erhielt die Spurweite 4' 8'V' engl.
(= 1 ,435 m), welches Maß später zur Normal-
spur wurde (s. d. Art. Spurweite).
1863 ging dieS , welche bis Middleborough
und Saltburn by the Sea fortgesetzt worden
war, durch Fusion an die North Eastern-Eisen-
bahn (s. d.) über.
Störende Lokomotivbewegungen (Vi-
bratory movement*, pl., rackinq, laü motion
of a Jocomotive; Monvemcnt de luvet, m. de
roulis) sind die Abweichungen von der gleich-
mäßigen Fortschiebung der einzelnen Teile
gemäß ihrer Lage zur Gleis-Laufebene und
zur Gleis-Mittelebene.
Hiernach gehört das sogenannte .Schleu-
dern", das Umlaufen des Treibwerks bei still-
stehender oder nicht entsprechend fortschreiten-
der Lokomotive, nicht zu den S.
Störungen sind es dagegen, wenn die Be-
wegung zwar ohne Abweichung von der rich-
tigen Lage, aber nicht gleichmäßig, sondern
„ruckweise" erfolgt — „Rucken14 und
„Zucken".
Unter Abweichung von der normalen Lage
zum Gleis treten auf: „Schlängeln" oder
„Schlingern", d, i. Drehung um die senk-
rechte Schwerpunktachse und Verschiebung
fegen die senkrechte Gleismittelebene gemäß
em Spielraum zwischen Kadflansch und Schiene ;
sowie „Gaukeln", d.i. Hebung und Senkung
der federnd gelagerten Teile.
Ist letztere Bewegung gleichmäßig in der
ganzen Länge der Lokomotive, so heißt sie
„W ogen**, als Schwingung um eine wagerechte
Längsachse „Wanken", um eine wagerechte
Querachse „Nicken", „Stampfen" oder „Ga-
loppieren".
Diese Störungeu treffen die Lokomotive als
Fahrzeug, insoweit sie von den Unebenheiten
in der Glcislaufebeue, in den senkrechten Teil
der Innern Schienenkopfbegrenzung, von dem
Anlaufen an die Schienen in gekrümmten
Strecken und den durch diese Ursachen her-
vorgerufenen Federschwankungen herrühren.
Verstärkt werden die S. durch die regelmäßigen
Massenverschiebungen der bewegten Maschinen-
teile und die Druckwirkungen beim Arbeits-
gang-
Diesen Teil der S. nennt man auch wohl
„Störungen im engern Sinn".
Bau und Unterhaltung der Gleise und der
Lokomotiven haben die Aufgabe, die Störungen
so zu beschränken, daß die volle Betriebs-
sicherheit gewahrt wird und die Abnutzung an
Fahrbahn und Fahrzeug in angemessenen Gren-
zen bleibt.
Beim Gleis kommt hauptsächlich ruhige
Lage, also genügendes Gesamtgewicht, ange-
messenes Schieneuprotil, Spurerweiterung und
Schienenüberhöhung is.S 2888» in gekrümmten
Strecken, in Betracht. Namentlich die letzteren
werden beeinflußt durch abnorme Verhältnisse
in der Lokomotivbauart, so z. B. durch die in
England vielfach und in Amerika allgemein
Übliche hohe Sehwcrpunktslage der Lokomo-
tiven, der man dort nachrühmt, daß sie in
Bahukrümmungen die zweckmäßige Belastung
der äußeren Schienen gewährleiste.
Die Lokomotiv-ßauart hat den Stö-
rungen namentlich in folgenden Punkten Rech-
nung zu tragen:
Die Kuppelung zwischen Lokomotive und
Tender soll die Bewegungen in wagerechter
Ebene mildern, ohne diejenigen in senkrechter
Ebene zu behindern (s. S. 2185).
Der Rad st and (s. S. 2783 ff.) ist im Ver-
hältnis zur Spurweite thunlichst groß zu wäh-
len. Die senkrecht und wagerecht auftretenden
Ablenkungskräfte (s. S. 2499) wirken dann bei
den äußersten Rädern an längeren Hebelarmen,
veranlassen also kleinere fühlbare Ausschläge.
Die Stützpunkte der Tragfedern umschreiben
eine größere Grundfläche um den Schwerpunkt,
begrenzen also bei kleineren Biegungsände-
rungen wirksam das „Nicken". Hinten fin-
den die Feuerbüchse, vorne dieCylinder inner-
halb der äußersten Achsen Platz, äußern also
nicht die bei großen Geschwindigkeiten sehr
schädlichen Wirkungen großer überhängender
Massen.
Von der Begrenzung des Radstands durch
Einklemmung der Spurkränze in den Bahn-
krümmungen wird man frei durch Anwendung
verschiebbarer, drehbarer oder zum Drehgestell
vereinigter Achsen, sowie durch Fortlassung
oder Schwächung der Flansche an den nicht
führenden Achsen.
Mit abnehmendem Kaddurchmesser der füh-
renden Achsen vermindert sich die Gefahr des
Ansteigens auf die Schiene und somit die Ent-
gleisungsgefahr, desgl. mit zunehmender Höhe
des Iiadflansches und mit abnehmender Rei-
bung zwischen Flansch und Schiene. Schmie-
rung der führenden Räder erhöht daher die
Sicherheit 90 der teehn. Vereinb.; Mahla,
Schmieren der Vorderräder; Organ f. d. Fort-
schritte d. Eisenbahnw., 1877, S. 183; neuer-
dings ist fast nur noch Wasseranspritzung in
Anwendung; auch der Abdampf der Luftpumpen
wird hierzu verwendet).
Hie Hohlkehle des Flansches soll auch in
der schärfsten Bahnkrümmung frei von der
Schiene bleiben, um das Aufsteigen des Rads
nicht zu begünstigen.
Großer liaddurebmesser der Treibachsen
bedingt hohe Schwerpunktslage (s. unten),
desgl. Innencylinder und Innenrahmen.
Außencylinder und Außenrahmen
gestatten niedrige Schwerpunktslage; letztere
auch breitere Tragfederbasis und somit geringe-
res Wanken bei denselben Federdurchbiegungen.
Die Trag federn (s. Federaufhängung,
S. 1663) und deren Balancier* üben einen nam-
haften Einfluß auf die Sicherheit des Gangs
der Lokomotive aus. Ausgehend von dem Satz,
daß diejenige Lokomotive am sichersten laufen
wird, bei welcher der Druck der Räder auf die
Schienen, insbesondere an der Vorderachse am
wenigsten wechselt, hat v. Borries im Organ
f. d Fortsehr. d. Kisenb. 1878, S. 10, den
Einfluß der Federn und Balancier» nachgewie-
sen. Darnach sind die Tragfedern möglichst
weich zu machen. Die thatsächlich in Deutsch-
land außer Gehrauch gekommene Anwendung
von Querbalanciers für sehnellfahrende Loko-
motiven ist zu verwerfen, die Aufhängung der
Lokomotive in vier Punkten, unter Verwendung
von Längsbalanciers, ist zu erstreben.
(4 5
I
T4<
i
2
Vi
Vi
Digitized by Google
Digitized by Google
STEI
Digitized by Google
STEUERUNG
,t ( X . >
i UWc^ — Ii
Z3
Digitized by Google
Störende Lokomotivbewegungen
3131
Belastung der Achsen und Schwer-
punktslage: die Schwankungen in den Achs-
belastungen sind um so unschädlicher, je größer
die normalen Belastungen sind; namentlich
bei den führenden Achsen ist hohe Belastung
erwünscht.
In den Normen f. d. Bau und d. Ausrüstung
d. Haupteisenb. Deutschi, fehlen bezügliche
Vorschriften. §§ 92 und 93 der techn. Ver-
einb. schreiben (nicht bindend) vor:
Die Vorderachse soll bei dreiachsigen Loko-
motiven mit mindestens ljt, bei mehrachsigen
Lokomotiven mit mindestens '/s des Lokomotiv-
gewichts belastet sein. Ist ein zweiachsiges
Drehgestell vorhanden, so soll dasselbe bei
zweifach gekuppelten Lokomotiven mindestens
1 3, bei dreifach gekuppelten mindestens 1 4 des
Lokomotivgewichts tragen. Der Kessel der
Lokomotive soll so niedrig wie möglich gelegt
werden.
Hohe Lage des Schwerpunkts hat den Nach-
teil, daß Seitendrücke zwischen Radflansch und
Schiene ac langem Hebelarm wirken und so-
nach das Wanken begünstigen. Daß bei ent-
sprechender Gleislage der hoch gelegene Schwer-
punkt trotzdem eine große Geschwindigkeit
sicher gestattet, beweisen die englischen und
amerikanischen Lokomotiven.
Den Schwerpunkt zwischen die führende
Achse, bezw. das Drehgestell und die nächst-
folgende Achse zu legen, hat den Vorteil, daß
das Anheben der Mittelachse oder einer der
Mittelachsen durch einen Stoß keine Entlastung
der Vorderachsen bei der Vorwärtsfahrt, also
keine Begünstigung der Entgleisung bewirkt.
Bei Lokomotiven mit mehr als drei Achsen
ist das meist undurchführbar, aber weniger
nachteilig wegen des größern, beim Stoß zu
hebenden Gewichts.
Soweit der Einfluß der Lokomotive als
Fahrzeug (s. Mackenzie, Kurvenwiderstand
in Eisenbahngleisen als Moment der Gefahr,
Glasers Annalen für Gew. und Bauwesen 1884,
Bd. XIV, S. 6).
Der Motor verursacht S. durch die Zug-
kraft und die bewegten Massen.
Der Zugwiderstand greift am Tender-
zughaken, der Antrieb in Höhe der Achsen-
mitte an (s. auch den Artikel „Lokomotive",
S. 2288). Liegt letztere über der Mitte der
Zugvorrichtung, so entsteht ein die Vorderachse
(in der Fahrrichtung) belastendes, die Hinter-
achse entlastendes Kräftepaar, das durch Ver-
schiebung in der Anspannung der Tragfedern
ausgeglichen wird. Bei geringerer Achshöne ent-
lastet das umgekehrt drehende Kräftepaar die
Vorderachse.
Wenn nicht der Schwerpunkt in Höhe der
Treibachsmitte liegt (in der Kegel liegt er er-
heblich darüber), so bewirkt der Ausgleich der
Geschwindigkeitsänderungen der Lokomotiv-
masse ein Pendeln des Schwerpunkts um eine
wagerechte Querachse, wodurch gleichfalls Be-
lastungsschwankungen der Achse eintreten, also
„Nick en".
Die Kreuzköpfe drücken bei der Vor-
wärtsfabrt gegen die oberen Gleitlineale, bei
der Rückwärtsfahrt gegen die unteren. Auch
das bringt „Nicken" hervor, wenn nicht die
mittlere Kreuzkopflage mit der zum Gleis senk-
rechten Schwerpunktsebene zusammenfallt, was
bei verschiedenen Lokomotiv-Bauarten erreich-
| bar ist, wenn auch mit Schwierigkeiten hin-
sichtlich der Vorderachsbelastung (s. S. 2313,
laufende Nr. 8).
Andernfalls wächst natürlich das Nicken
j mit dem Kreuzkopfdruck und der Entfernung
zwischen Kreuzkopf und Schwerpunktsebene.
Diese Drücke erzeugen auch „Wanken".
Die Druckminderung ist durch lange Pleuel-
stange und kurzen Hub erreichbar und bei
schnellfahrendeu Lokomotiven erforderlich.
Der Hebelarm für Erzeugung des Wankens
; wächst mit der Cylinderentfernung und wird
ausgeglichen durch die Federentfernung. Innen-
| cyünder und breite Federbasis, Außenrahmen
i sind also hier am günstigsten; ein Cylinder
I in der Längsmitte bittet gar keiuen Hebelarm
! für das Wanken.
Auf Grund dieser Erwägungen hat schon
Stephenson seiner Dreicylinder-Lokoniotive einen
mittlem Cylinder gegeben (s. S. 2286); neuer-
dings haben Mallet und Brunner eine Verbund-
Lokomotive für schnelle Fahrt konstruiert,
deren zwei Cylinder in der senkrechten Sym-
metrie-Ebene der Lokomotive liegen (Schweiz.
Bauzeitung, Bd. 16, S. 120).
Infolge Verminderung des „Schlingerns"
(s. unten) soll auch Schonung des Gleises er-
i reicht werden.
Bei der üblichen Anwendung zweier Cylin-
I der fällt die Resultante des Dampfdrucks der-
selben in der wagerechten Ebene nicht mit der
Läugsmitte zusammen, bildet also mit dem in
dieser Läugsmitte angreifenden Zug- und Eigen-
widerstand ein Kräftepaar, das auf „Schlän-
geln" wirkt, dessen Drehungssiun mit der
Wanderung der Resultante zwischen den Cylin-
derachsen sich ändert. Innencylinder ergeben
für dies „Schlängern" einen kleinern Hobelarm
! des Kräftepaars als Au&encyliudcr.
Das Höchstmaß des Schlängeins ist durch
. den Spielraum zwischen Radflansch und Schiene
gegeben.
Dem Schlängeln wirken entgegen die Rei-
bung der Reifen auf den Schienen und deren
konische Form, umsomehr, je größer die Be-
lastung und je länger der Radstand ist.
Die störenden Einwirkungen der bewegten
Maschinenteile lassen sich, im Gegensatz zu
| den bisher erwähnten, zum großen Teil durch
Gegengewichte beseitigen.
Wird von den Schiebern und deren Antrieb
abgesehen, so kommen als bewegte Massen, die
auch bei geschlossenem Regulator auf periodi-
sche Veränderung der Schwerpunktslagc hin-
wirken, in Betracht: die Kolben mit Stange
und Kreuzkopf, die Pleuelstaugen, Kurbeln
und Kurbelzapfen, sowie bei gekuppelten Loko-
motiven Kuppelstangen und Kuppelkurbeln
nebst Zapfen.
Kurbel und Zapfen der Rader üben als
excentrische Massen gleiche Wirkung wie die
i hin- und hergehenden aus ; dabei hat man sich
das Gewicht des Kurbelarms in seinem Schwer-
punkt vereinigt oder auf den Kurbelzapfen
bezogen zu denken.
Wird von der bereits durgelegten Einwir-
kung der Zugkraft abgesehen, so wird ein
klares Erkennen der auftrotenden Bewegungen
durch die Vorstellung begünstigt, die Loko-
motive sei mit im Rahuieti festgestellten Achs-
lagern in Ketten freischwingend aufgehängt.
Der Gesamtschwerpunkt kann sich dann, inan-
Digitized by Google
Störende Lokomotivbewegungen
gels äußerer Kräfte, bei der Drehung der Bäder
nicht bewegen. Daraus folgt, daß bei einer
Verschiebung des Schwerpunkts der obenbe-
zeichneten bewegten Teile gleichzeitig eine
solche Verschiebung des Schwerpunkts der üb-
rigen Teile eintreten muß, daß die Momente
beider Verschiebungen in Bezug auf den Ge-
samtschwerpunkt gleich groß, aber entgegen-
gesetzt gerichtet sind.
Ohne weiteres erhellt daraus, daß diese
Bewegung der übrigen Teile, die in ihrer Folge
„störende Bewegung" ist, um so geringer aus-
tällt, je größer die Masse dieser Teile im Ver-
hältnis zur Mas>e der bewegten Teile ist und
je geringer der letzteren Schwerpunktsverschie-
bung ist. Letztere ist aber verschieden , je
nachdem sich alle bewegten Teile stets in der-
selben Bichtung bewegen, wie z. B. bei Loko-
motiven mit Außency lindern und gleichgerich-
teten Treib- und Kuppelkurbeln, oder Teil-
massen in verschiedener Bichtung sich bewegen,
wie bei Lokomotiven mit Innency linder und
um 180° versetzten Treib- und Kuppelkurbeln
oder Mehrcylinder-Lokomotive mit verschieden
gerichteter Kolben- oder Kurbelbewegung.
Die störenden Bewegungen der letztern
Lokomotiven müssen hiernach kleiner ausfallen.
Die Schwerpunktsverschiebungen der be-
wegten Teile in wagerechter Ebene rufen ein
„Zucken" hervor, die in senkrechter Ebene
eine Schwingung, ein „Wogen".
Bei den Verschiebungen der bewegten Teile
in wagerechter Ebene geht die Resultante nicht
durch den Gesamtschwerpunkt, es tritt also
auch eine Drehung um letztern ein, ein
„Schlängeln".
Grove, dem wir bei diesen Ausführungen
folgen, ermittelt im Bd. 3 des Heusinger' sehen
Handbuchs für specielle Eisenbahntechnik fol-
gende Wert« für die größten Ausschläge:
Zucken:
1. f=-^ 2r.l/2-
für ungekuppelte Lokomotiven;
2. r=VAJ±_VL2r.J/2
Y
für gekuppelte Lokomotiven mit Außencylinder ;
2 r. \/2
8 r - V*
s.f r-
für gekuppelte Lokomotiven mit Innencylinder ;
Wogen:
4. fe = ^ 2 r . 1/2
Schlängeln :
5. , = ^ • ' ±-^1 2r y2
1 • 9
-}- für gleich gerichtete Treib-
bei 4. und 5. und K»ppelkurbeln
— für entgegengesetzt gerich-
tete.
Darin bezeichnen:
f = Gesamtbewegung (Amplitude) des Zuckens
in m;
(Jt Gewicht des Kurbelzapfens und des
auf diesen zurückgeführten Kurbelarmes
Pleuelstange, Kolben nebst Stange und Kreuz -
köpf in kg (Teile einer Seite);
Qk = Summe der Gewichte der auf den
Warzenkreis zurückgeführten Kuppelkurbeln
-f- Kuppelstangen in kg;
Q — Gewicht der ganzen Lokomotive in kg ;
r — Kurbelhalbinesaer in m ;
fp = Ausschlag (Amplitude) des Wogens in
m für wagerechte Cy linder;
A = Gewicht des Kurbelzapfens und des
auf ihn zurückgeführten Kurbelarms in kg;
-y- B ~ Auf den Kurbelzapfen zurückge-
führte» Gewicht B in kg der Pleuelstange von
der Länge L in m, deren Schwerpunkt in Ent-
fernung l in m vom Kreuzkopf absteht;
a — Ganzer Schwineungsbogen (Amplitude)
des Schlängeins in 1 m Entfernung vom Schwer-
punkt ;
2 e = Abstand der Cylinderachsen in m ;
2e, = Abstand der Kuppelzapfenachsen in m ;
T = Trägheitsmoment der Lokomotive in
Bezug auf die Drehachse;
<f = Beschleunigung der Schwere.
Die genaue Ermittelung des Trägheitsmo-
ments T ist sehr umständlich; es genügt, die
Lokomotive als ein Parallelepiped mit den zur
Drehachse normalen Kanten b und h aufzu-
fassen, so daß
T = ^ -2. (62 + 7's) als Annäherung dienen
kann.
Vor dem Zug ändert sich die Sachlage
gegen die obigen Annahmen der frei aufge-
hängten Lokomotive.
Das Zucken würde bei starrem Zug aus
der Zufügung des Zuggewichts zu dem Q der
Formeln 1—3 gefunden werden, wird also in
Wirklichkeit zwischen diesen Werten liegen.
Das Wogen zeigt sich am Lokomotivrahmen
und bewirkt Schwankungen in den Schienen-
drticken der Räder.
Das Schlängeln wird vor dem Zug noch
durch die Zugkraft beeinflußt.
Die Resultierende für das „Wogen" geht
der Regel nach nicht durch den Schwerpunkt,
erzeugt also auch noch „Nicken" und „Wan-
ken".
Die Lokomotiven mit drittem mittlerem
Cylinder verringern das Schlängeln und Wan-
ken, vergrößern aber durch Vermehrung der
bewegten Massen das „Zucken", dessen gleich-
zeitige Verringerung Haswell mit seiner Vier-
cylinder-Lokomotive erstrebte (s. S. 2286 und
2310, sowie Fig. 1356).
Aus Gründen der Einfachheit beschränkt
man sieb zur Zeit in der Praxis betreffs der
Beseitigung der störenden Bewegungen auf die
Anbringung von G egonge wichten in den
Treib- und Kuppelrädern. Wo man mehr
als zwei Cylinder anwendet, geschieht dies
hauptsächlich wegen der höhern Dampfausdeh-
nung. Vier Cylinder werden dabei zu zwei und
zwei übereinander mit gleichlaufenden Kolben
angeordnet, also ohne Rücksicht auf die Ver-
stärkung der störenden Bewegungen. In der
Chicagoer Ausstellung lag allerdings ein Ent-
wurf einer Verbund-Lokomotive mit vier Cylin-
dern von „Wright" vor, nach dem die Kolben
der übereinanderliegenden Cylinder wie bei
Haswell gegenläufig waren. Große praktische
Digitized by Google
Störende Lokomotivbewegungen
Bedeutung wird dieser Entwurf kaum er-
langen.
Die Beschränkung auf Anbringung der be-
zeichneten Rad-Gegengewichte ist um so unbe-
denklicher, als nach den vorstehenden Formeln
die Kolben-, bezw. Fahrgeschwindigkeit die aus
den bewegten Massen abgeleiteten störenden
Bewegungen nicht beeinflußt und erfahrungs-
gemäß die unausgleichbaren Störungen von
den Unebenheiten des Gleises bei angemessener
Gleisunterhaltung bis jetzt die obere Grenze
der zweckmäßigen Fahrgeschwindigkeit (90 bis
110 km) nicht beschränkt haben.
Die Gegengewichte sind nach Clark dem
Stephenson zuzuschreiben, ihre Wirkung hat
zuerst Nollan eingehend untersucht.
Zur gänzlichen Beseitigung des Zuckens
und Schlingerns (also der Bewegungen in wage-
rechter Ebene) ist die nach Formel 1—3 und 5
eintretende Wirkung der Treib- und Kuppel-
massen Qt und Qk aufzuheben. Dies geschiebt,
wenn den letzteren gegenüber Gegenmassen
Qt und th von gleicher Größe in demselben
Abstand r von der Drehachse angebracht wer-
den (Fig. 1606 für Außencylinder und Fig. 1607
für Innencylinder).
treten Gewichte G, und G2 an die
Stelle von fl* Alsdann gilt nach obigen Figu-
ren für die Gesamtgewichte Gx und G2:
6. G,
» +« .„.«!+<
wobei die oberen Zeichen für gleichgerichtete,
die unteren für entgegengesetzt gerichtete
Kuppel- und Treibkurbeln gelten.
In jedem Rad können nun die Gewichte Gx
und 6g zu einem Gewicht G mit demselben
Schwerpunktsabstand vom Achsmittel vereinigt
werden, welches die gleiche Wirkung hat, wenn
es in der Richtung der Diagonale eines Pa-
rallelogramms liegt, dessen Seiten Gx und G2
proportional sind.
In den Fig. 1608, bezw. Fig. 1609 sind
Vorder-, bezw. Hinterrad mit Gegengewichten
gezeichnet, beide von der in Fig. 1606 und
1607 mit „vorn* bezeichneten Seite gesehen.
Für Außencylinder haben die 0» und dem-
nach auch die G, die punktierte Lage. Da e
und e, nicht viel von s abweichen, werden die
Fig. 1609.
Statt üf kann im nächstliegenden Rad ein
jwicht G2, beide
q von der Achse
omu Ml fcanu uxi naciisiue
Gewicht Gu im zweiten ein Gewicht G2, beide
in der Schwerpunktsentfernung
G2 hier so klein, daß sie gegen Gx zu vernach-
lässigen sind, also
wird.
angebracht werden, so daß beide der Gegen-
masse gleich kommen und an der Achse das
gleiche Drehmoment wie die Gegenmasse aus-
üben.
Dieses 0 ist der Treibkurbel gegenüberzu-
stellen.
Außencylinder bedingen größere Gegenge-
wichte als Innencylinder, am größten fallen
die Gewichte aus bei den gekuppelten Außen-
cylinder-Lokomotiven, am kleinsten bei Innen-
cylindcrn mit entgegengesetzt gerichteten Treib-
und Kuppelkurbeln.
Die Anwendung des Vorstehenden auf die
eigenartigen drei- und mehreylindrigen Loko-
motiven ergibt sich je aus der Bewegungs-
richtung der Kolben und der Lage der Treib-
und Kuppelkurbeln.
Oben sind die Gegengewichte unter der An-
nahme berechnet, daß sie die wagerechten
Störungen der bewegten Teile voll ausgleichen,
da deren volles Gewicht Qt in die Rechnung
eingeführt ist.
Die senkrechte Störung, das „ Wogen-4 wird
nach Formel 4 aber schon Null, wenn Ür =
= A -f y B wäre, der Rest des Pleuelstangen-
Digitized by Google
3134
Stopfbüchsen
gewichte, sowie Kolben nebst Stange und
Kreuzkopf aber außer Betracht bleiben.
Die für volles Ot berechneten Gegengewichte
erzeugen hiernach neues „Wogen" (in senk-
rechter Ebene), welches rasche Abnutzung der
Radreifen und unzulässige Schwankungen des
Baddrucks zur Folge hat; die Periode der
Schwankungen hängt von der Kolbengeschwin-
digkeit ab.
Man darf daher namentlich bei schnellfah-
renden Lokomotiven das Zucken und Schlän-
geln nicht voll, sondern nur durch ein fit =
= A -f ~ B ausgleichen, während nach For-
mel 4 die Kuppelraasscn = Qu , also voll in die
Rechnung einzuführen sind.
Je nach dem Raum, den die Räder für
Unterbringung der Gegengewichte darbieten,
wird man bei langsam fahrenden Lokomotiven
das Wogen in den Kauf nehmen und zur Ver-
meidung der nachteiligen Wirkungen des
Zuckens auf die ohnehin stark beanspruchten
Zughaken thunlichst viel der hin- und her-
gebenden Massen mit ausgleichen; fUr mehr
als derselben bieten die Räder selten Platz.
Die Verteilung der Gegengewichte auf die ein-
zelnen Räder erfolgt praktisch so, daß zunächst
die mit dem Rad umlaufenden Massen ausge-
glichen werden, dann aber das Gewicht für die
hin- und hergehenden Massen gleichmäßig auf
alle Räder verteilt wird.
Die auf eine ungemessene Vergrößerung
der Fahrgeschwindigkeit gerichteten Be-
strebungen der letzten Jahre, die manche
irrtümlicherweise durch elektrischen Be-
trieb der Haupteisenbahnen verwirklichen -
zu können glauben, haben erneut die
Aufmerksamkeit auf Beseitigung der S.
gerichtet. Ein Ergebnis dieser Bestre-
bungen ist die Heilmann'sche Lokomo-
tive, bei der mit der alten Lokomotiv-
Dampfmaschinen-Anorduung gebrochen,
vielmehr ein besonderer Motor so gelagert
ist, daß derselbe nur geringfügige S. erzeugt
(8. Glasers Annalen 1894, S. 1 u. ff.).
Wenn aber auch dieses Ziel erreicht würde,
S. durch Unebenheiten des Gleises bleiben un-
behobeu und sind ein Grund mehr für die
Undurchführbarkeit der bis zu Fahrgeschwin- *
digkeiten von 200 und 300 Stundenkilometern
sich versteigenden Pläne.
Litteratur: Abgesehen von den im Text an-
gegebenen Litteraturstellen ist auf die folgen-
den kurzen Abhandlungen hinzuweisen; diese
bieten, soweit sie sich nicht auf thatsächliche
Beobachtungen beschränken, keine neuen Ge-
sichtspunkte gegenüber der meisterhaften Grove-
schen Darstellung in Heusingers Handbuch für
specielle Eisenbahnteohnik, Bd. 3, welche, wie
oben erwähnt, der vorliegenden Bearbeitung
zu Grunde liegt. The mechanieal World, Bd. 8,
S. 231, und Engineering 50, S. 644: Vibratory
moveiuents of Locomotives, John Milne und
John Mc Donald; The mechanical world, Bd. 7,
S. 132: Counterbalancing the revolving and
reciprocaüng parts of Locomotives; The Rail-
way Engineering, Bd. 11, 8. 157: Counter-
balancing Locomotives driving wheels, W. H.
Lewis; The Railway Engineering, Bd. 13,
S. 163-, Couuterbalnncing of Locomotives. Ar-
thur T. Woods; Railway Gazette, vol. 21,
S. 519, Locomotives balancing; desgl., S. G63,
Locomotives counterbalancing and permanent
way. Schrey.
Stollenbau, s. Tunnelbau.
Stopfbüchsen (Stuffing-boxes, pL ; Boites,
f. pl., ä (jamiture, boites, f. pl., ö etoupe),
Vorrichtungen, welche eine Umfangsdichtung
bei Kolbenstangen und Spindeln an der Aus-
trittsstelle derselben aus einem mit gespann-
tem Dampf, Wasser, Luft u. s. w. gefüllten
Raum bewirken, und gleichzeitig der Kolben-
stange oder der Spindel eine Längs- oder Dreh-
bewegung gestatten.
S. werden angewendet im Dampfmaschinen-
und Kesselbau bei Kolben- und Schieberstan-
gen, bei den Spindeln der verschiedenartigsten
Armaturventile (auch bei den Hahnwirbehl
größerer Hähne), bei Wellen, die von außen
in Drehung gesetzt, im Innern des Kessels
Schieber bewegen und bei den Plungern aller
hydraulischen Apparate (Kräne und Aufzüge).
Die Konstruktion der S. beruht darauf, daß
ein biegsamer, federnder, weicher Stoff —
Hanf, Jute, Asbest, Leder, Weißmetall u. s. w.,
Packung genannt — um die zu dichtende
Stange oder Spindel gewunden, durch Zu-
sammenpressen vermittelst eines durch Schrau-
ben nachstellbaren Rings (Druckbüchse) sich
derart fest gegen die Stange oder Spindel an-
legt, daß ein Entweichen der Druckflüssigkeit
unmöglich wird.
Fig. 1610 6.
Das Anpressen des Dicbtungsstoffs kann
auch durch das Druckmedium selbst geschehen
— Mauchetten- Dichtung bei hydraulischen
Apparaten.
Um die durch die Pressung der Packung
hervorgerufene Reibung möglichst zu verrin-
gern, müssen die S. — insbesondere bei Kol-
ben- und Schieberstangen der Dampfmaschinen
— mit Schmiergefäßen versehen sein.
Mechanische Abnutzung der Packung, Ein-
trocknen derselben durch die Hitze des Dampfs
hat zur Folge , daß nach Verlauf einiger
Zeit die S. nicht mehr dicht hält. Um die-
sem Übelstand zu begegnen , sind alle mit
Hanf-, Asbest-, Jute- oder Lederpackung ver-
sehenen S. derart eingerichtet , daß durch
Niederschrauben der Druckbüchse das locker
gewordene Dichtungsmaterial wieder zusam-
mengedrückt werden kann.
Nachdem die gewöhnlich angewandte
Packung sich sehr rasch abnutzt, geht in
neuerer Zeit das Bestreben dahin, S. mit me-
tallischer Packung herzustellen, bei denen das
Anpressen der Packung — Ringe aus Weiß-
metall — selbstthätig durch Spiralfedern be-
wirkt wird.
Beschreibung einiger »S. Fig. 1610a
u. b stellt eine bei Kolben- und Schieberstangen
von Lokomotiven und Stabilmaschinen ange-
wendete Konstruktion dar.
Digitized by Google
Stoßlücken — Stoßmaschinen
3135
Es bezeichnet A' die Kolbenstange, G den
Grundring aus Metall, gegen den die Packung
gepreßt wird, P die Packung (Zöpfe aus Hanf-
oder Jutefaser oder Zöpfe aus Hanf mit Asbest-
pul rer gefüllt), D die Druckbüchse, an welcher
ein Schmiergefäß 8 (Fig. 1610 6) angegossen
ist, und F einen Futterring, der immer dann
notwendig ist, wenn, wie in Fig. 1610a ge-
zeichnet, das Keilende der Kolbenstange stärker
als der Kolbenstangensehaft ist. Futterring und
Grundring sind in diesem Fall behufs Auf-
bringung auf die Stange zweiteilig hergestellt.
Der Futterring ist mit der S. durch eine
kleine Schraube * verbunden. Das Anziehen
und Nachstellen der Druckbüchse erfolgt durch
zwei oder drei Schrauben A.
Einfacher sind die S. bei den Spindeln der
verschiedenen Armaturventile J Fig. 1611, P
Packung. D Druckbüchse. V Überwurfmutter,
durch deren Niederschrauben die Packung an-
gepresst wird). Ähulich ausgeführt sind die 8.
bei den Wasserstandzeigeru an Dampfkesseln
Q. s. w.
S. mit metallischer Packung haben sich im
allgemeinen bei Stabilmaschinen und Loko-
motiven bewährt, sind aber bei Lokomotiven
dann nicht mit Vorteil anzubringen, wenn
oder Kupferblech vor dem Herausfallen ge-
sichert ist, Zweck dieser Einrichtung ist es,
zu verhindern, daß durch Sand, Asche oder
Kohlenstücke, die sich an der Kolbenstange
ansetzen, Furchen in die Stange gerieben werden.
In neuester Zeit werden metallisch gedich-
tete S. derart ausgeführt, daß die metallische
Packung durch eine Spiralfeder, die zwischen
Grundring und Packung eingelegt ist, gegen
die Druckbüchse, bezw. den Futterring ge-
preßt wird.
Fig. 1613 stellt eine S. dar, die bei hydrau-
lischen Apparaten Anwendung findet. Es be-
zeichnet A' die Kolbenstange (Plunger), D die
nicht nachstellbare Druckbüchse und V die
Packung, bestehend aus einem Lederring, ver-
steift durch einen eingelegten Blechring.
Das von unten eintretende Druckwasser
tritt, zwischen Leder und Blechstreifen und
preßt das Leder sowohl gegen die Cylinder-
wand, wie gegen den Kolben. Gölsdorf.
Stoßliicken, der Raum, welcher zwischen
den Längsenden der Schienen beim Legen des
Oberbaues (s. d.) mit Rücksicht auf die infolge
von Temperaturunterschieden unvermeidlich
eintretenden Liingenveränderuugen frei blei-
ben muß.
Kv 1611
Fig. ieis.
Fig. Kl i
lange Gefällstrecken ohne Dampf befahren
werden, weil die aus dem Rauchkasten ange-
saugten heißen Verbrennungsgase eine der-
artige Erhitzung der Dampfcylinder und Kol-
benstangen bewirken, daß die Packuugsringe
ausschmelzen.
Weniger bedenklich wird die Verwendung
metallischer Packungen bei solchen Lokomo-
tiven dann, wenn Gegeudampfbremse (Le Cha-
telier) oder Ricour- Ventile angebracht sind.
Fig. 1612 stellt eine S. mit metallischer
Packung dar, nach Ausführung der französi-
schen Nordbahn (auch auf einigen österreichi-
schen Bahnen angewendet). G bezeichnet den
Grundring, /' die Packung, D die Druckbüchse
und // eine Hülse, die es ermöglicht, eine
ausgeschmolzene Packung ohne Zuhilfenahme
von Meißeln und Messern herauszuziehen.
Die Dichtung erfolgt dadurch, daß die stark
konischen Enden der Parkungsringe durch
einen etwas schwächeren Konus am Grundring
und an der Druckbüchse fest gegen die Stange
gepreßt werden.
Bei vielen S. (besonders bei Lokomotiven)
wird, wie aus Fig. 1612 ersichtlich ist, im
vordersten Teil der Druckbüchse ein Filzring /"
eingelegt, der durch eine Platte p aus Stahl
Enojrklopidl* dw EiMnbahnwMens.
Stoßmaschinen {Key - grooving engines,
paring-engines , slotting-machines, pl.; Ma-
chines, f. pl. , u buriner), auch Nutenstoß-
maschinen, Vertikalhobelmaschinen oder Stanz-
maschinen genannt, sind in ihrer Wirkungsweise
ähnlich den Metallhobelmaschinen und dienen
zur Bearbeitung von Schmiede- und Gußstücken.
Das Werkzeug wird jedoch bei diesen lotrecht
bewegt, wobei das Messer in der Regel so ein-
gespanut ist, daß es nicht wie bei den Hobel-
maschinen senkrecht zur Schnittrichtung, son-
dern parallel zur Arbeitsfläche und in die
Schnittrichtung fallend zu stehen kommt.
Diese Maschinen eignen sieh daher zur Be-
arbeitung von Flächen in lotrechter Lage, zum
Stanzen von Keilnuten u. dgl. Meist sind die
Aufspanntische derart eingerichtet, daß sowohl
ebene, als auch teilweise rvlindrisehe Flächen
an großen Stücken, wie kurbeln, Excenter-
ringen, Leit- und KuppeUtangen u. dgl. bear-
beitet werden können.
Die Hauptbewegung wird gewöhnlich vom
Werkzeug gemacht und ist selbe eine auf- und
niedergehende, während die Schaltung ruck-
weise nach Beendigung jeden Schnitts gerade
oder krummlinig erfolgt. Die Schaltbewegung
wird fast durchgehend* dem Arbeitsstück erteilt.
199
Stoßschwellen — Strakonitz-Winterberger Lokalbahn
S. schneiden nur nach einer Richtung, und
zwar beim Niedergang.
Die S. bestehen im wesentlichen aus einem
freistehenden Hohlgußständer, welcher unten
einen Tisch und über der Mitte desselben den
in Prismenführungen sich auf- und abbewe-
genden Werkzeugträger (Stoß) aufnimmt. Der
Werkzeugträger erhält seine Bewegung meist
vermittelst Zugstange von einer Kurbel, welche
ihrerseits wieder von einer Riemenstufenscheibe
mit ein- oder mehrfachem Räder Vorgelege be-
wegt wird. Um verschiedene Geschwindigkeiten
zu erreichen, ist häufig eine Einrichtung ge-
troffen, daß der Aufgang oder Rücklauf des
Messerstoßes schneller, als der Niedergang er-
folgt, und zwar wird dieses durch zwei gleiche
elliptische oder exoentrische kreisrunde Räder,
eine rotierende Kurbelschleife oder einen Me-
chanismus erreicht, welcher aus einem je zur
Hälfte kreisrunden und elliptischen Zahnrad
besteht, in welches abwechselnd ein konzentri-
sches und ein excentrisches Zahnrad eingreift.
Der Stoß kann häufig am obern Zugstan-
gendrehzapfen durch Handrad und Scbrauben-
au fei neu Schnitt
Fig. 1614 6
Fi». 16Ua.
spindel je nach der Größe des Arbeitsstücks
höher oder tiefer gestellt werden, während der
Hub des Messers mit Hilfe eines Schlitzes in
der Kurbelscheibe geändert werden kann.
In neuerer Zeit wird der Stoß durch ein
Gegengewicht ausbalanciert, damit die Stöße
beim Angriff des Messers und beim Wechsel
der Bewegung vermieden werden.
Behufs Ausgleichung der Geschwindigkeiten
werden bei den S. auch Schwungräder angebracht.
Der meist ruude mit i -Schlitzen versehene
Tisch ist in zwei aufeinander senkrechten Rich-
tungen , also der Länge und der Quere nach,
verschiebbar und im Kreis durch Schnecke
und Schneckenrad drehbar. Bei ganz kleinen
S. entfallt die Drehbarkeit des Tisches.
Alle diese Tischbewegungen werden durch
einen Schaltmechanismus selbst! hat ig bewirkt,
wobei jede Bewegung durch geeignete Kuppe-
lungen vom Stand des Arbeiters aus rasch ein-
und ausgelöst und von Hand bewirkt werden kann.
Fig. 1614« u. b zeigt eine S., wie solche
von den amerikanischen Firmen Wm. Seilers
& Comp, und Bemeut, Miles & Comp., beide
in Philadelphia, ausgeführt werden. Bei dieser S.
ist die Vertikalführung des Stoßes oder Messer-
trägers verschiebbar und kann höher oder tiefer
gestellt werden, was den Vorteil hat, daß der
Stoß bis nahe an das jeweilige Arbeitsstück
geführt werden kann.
Im übrigen ist diese Maschine ziemlich ähn-
lich allen anderen S. eingerichtet und zeigt nur
die eine Abweichung, daß die Schnecke und das
Schneckenrad zur Kreisbewegung innen liegen.
Als vorteilhafteste Schnittgeschwindigkeit
gilt für
klein« 8. mm
bei Stahl 80— 90 in der Sekunde
„ Gußeisen 100— 120 „ „ „
% Schmiedeisen... 120— MO n „ „
„ Rotguß 140 — 160
Schaltung 0,25-1
groll« 8. mm
bei Stahl 70- 86 in der Sekunde
„ Gußeisen 90—110 „ „ „
„ Schmiedeisen... 110—130 „ „
- Rotguß 130-150 „ „
Schaltung 0,3—1,5 auf einen Schnitt
und bei letzteren für den Rücklauf
des Werkzeugstoßes die 1,3—1,5-
fache Geschwindigkeit.
Der Arbeitsverbrauch wird wie
bei den Hobelmaschinen berechnet
und kann für kleine Maschinen
0.5-0,75 und für große 1 Pferde-
kraft als Betriebsarbeitsleistung
für Voranschläge angenommen
werden. Neblinger.
[ |ru StolSschweUen (Joint -alee-
-LLIV- perg, pl.; Traversen, f. pl., de
Ikr^ joint), jene Querschwellen, über
welchen (wie beim festen Stoß)
oder zwischen welchen (wie beim
schwebenden Stoß) die Stoßlücken
der Gleisstränge liegen (s. über-
bau).
Strahlengleis, s. Fächergleis.
Strakonitz - Winterberger
Lokalbahn, in Böhmen gelegene
normalspurige Lokalbahn mit dem
Sitz der Gesellschaft in Wien, be-
trieben von der Gcneraldirektion der öster-
reichischen Staatsbahnen, führt von der Station
Strakonitz der Kaiser Franz Joseph-Bahn über
Wollin nach Winterberg.
Die Konzession für die S. erfolgte unterm
18. April 1892 auf die Dauer von 90 Jahren.
Der Staat gewährte die Garantie eines jähr-
lichen Reinerträgnisses, welches der 4^igen
Verzinsung nebst der Tilgungsquote des zum
Zweck der Geldbeschaffung aufzunehmenden,
binnen 75 Jahren zu tilgenden Piioritätsan-
lehens im Nominalbetrag von 1 200 000 11. zu-
züglich einer 4 % igen Vorzugsdividende nebst
der Tilgungsquote für das mit 250 000 Ü. zu
beziffernde Pnoritätsaktienkapital gleichkommt.
Das garantierte jährliche Heinerträgnis wurde
für die Zeit von der Betriebseröffnung (dieselbe
fand am 15. Oktober 1*92 statt) bis zum
Ablauf des 75. Jahrs der Konzessionsdauer mit
dem Höchstbetrag von »»0 788 fl. und für den
Best der Konzessionsdauer mit dem Höchst-
betrag von 22 485 fl. festgesetzt. Die Staats-
verwaltung behielt sich das Recht vor, die S.
nach deren Vollendung und Inbetriebsetzung
jederzeit einzulösen.
Digitized by Google
Straßburger Straßenbahnen — Straßenbahnen
Die Gesellschaft konstituierte sich mit einem
Gesellschaftskapital von 670 000 fl. am 8. No-
Tember 1892.
Stnißburg;er Straßenbahnen (1 16,60km),
in Elsaß -Lothringen gelegene schmalspurige
Eisenbahnen (Spurweite 1 m) mit den Strecken
Straßburg-Markolsheim (64,36 km), Boofzheim-
Rheinau (2,66 km), Kraft-Erstein (6,60 km).
Straßbure (Markthalle)-Truchtersheim (16 km)
und KehT-Lichtenau-Bühl (39,08 km).
Die Straßburger Straßenbahngesellschaft mit
dem Sitz in Straßburg ist aus der im Jahr 1877
gegründeten Straßburger Pferdeeisenbabnge-
sellschaft hervorgegangen, welche vier vom
Kleberplatz in Straßburg ausgehende Pferde-
b&hnlinien östlich bis an die Kehler Rheinbrücke,
nordöstlich nach Ruprechtsau, nördlich nach
Hönheim und westlich nach Königshofen baute.
Obgleich der Verkehr sich sehr günstig ge-
staltete, konnte das Unternehmen mit Rück-
sicht auf die kurz bemessene Konzessionsdauer
(bis 1. Januar 1910) und die dementsprechend
hohen Amortisationskosten nicht gedeihen. Die
Oesellschaft wandte sich daher 1884 an die Re-
gierung wegen Verlängerung der Konzessions-
dauer auf 30 Jahre. Diese wurde ihr gewährt,
da die Gesellschaft sich gleichzeitig bereit er-
klärte, die noch zu bauenden Linien Straßburg-
Grafenstadt bis Markolsheim und Straßburg-
Uausbergen bis Trucbtersheim auszudehnen.
Unterm 26. Juli 1885, bezw. 29. Juni 1886
wurden ihr die Linien Straßburg-Markolsheim
und Straßburg - Truchtersheiin nebst Zweig-
bahnen auf die Dauer von 99 Jahren konzes-
sioniert unter der Bedingung, daß diese Linien
gleich von Straßburg aus als schmalspurige
Lokomotivbahnen (Spurweite 1 m) zu bauen
und auch für deu Güterverkehr einzurichten
seien. Mit Rücksicht auf die geänderte Lage
des Unternehmens nahm die Gesellschaft nun-
mehr die Firma „Straßburger Straßenbahn-
gesellschaft" an. Eröffnet wurden die Linien
Straßburg-Markolsheim und Boofzheim-Rheinau
am 6. November 1886, Straßburg-Truchtersheim
am 1. Oktober 1887 und Kraft-Erstein am
16. April 1889.
Mit Konzession vom 26. April 1891 wurde
die Strecke Kehl- Lichtenau-Bühl gebaut und
am 11. Januar 18'.'2 eröffnet.
Die Lokomotivbahnen stehen unter einem
besonder, u Betriebsvorstand.
Die größte Steigung betl ägt auf den Strecken
Straßburg-Markolsheim, Kraft-Erstein und
Kehl-Lichtenau-Bühl 1 : 40, auf der Strecke
Straßburg-Truchtersheim 1 : 30 und auf der
Zweiglinie Boofzheim-Rheinau 1 : 150.
Der kleinste Krümmungshalbmesser stellt
sich auf der Strecke Straßburg-Truchtersheim
auf 42 m, auf der Strecke Kehl-Lichtenau-Bühl
auf 48 km, bei den übrigen Linien auf 60 m.
An Betriebsmitteln waren 1892 i>3 16 Loko-
motiven, 40 Personenwagen, 9 Gepäckwagen
und 78 Gilterwagen vorhanden.
1892 93 betrug das verwendete Anlagekapi-
tal, einschließlich der Beihilfen a fonds perdu
für die Linie Straßburg-Markolsheim nebst
Zweigbahnen 1 72»; 376 Mk. , für die Linie
Straßburg-Tnichtcrsheim 416 806 Mk und für
Kehl-Lichtenau-Bühl 1 512 283 Mk.
Die Einnahmen stellten sich 1892 93 für
4ie Linie Straßburg-Markolsheim nebst Zweig-
bahnen auf 179 69J Mk. (1891/92 179 261 Mk.),
für die Linie Straßburg-Truchtersheim auf
60 683 Mk. (189192 49 102 Mk.), für die
Linie Kehl-Lichtenau-Bühl auf 112 606 Mk.,
die Ausgaben auf 116 548 Mk. (1891 92 166 197
j Mk.), bezw. 20 680 Mk. (1891 92 35 686 Mk.),
bezw. 61 881 Mk., der Betriebskoefficient auf
86,5 V (1891/92 87,18 %) , bezw. 74,65 %
(1891 92 72,68#), bezw. 79,45 V, der Betriebs-
überschuß in Prozenten des verwendeten An-
lagekapitals auf 1,41 % (1891 »2 2,43^), bezw.
3,09V (1891,92 4,78 X), bezw. 1,6^.
Straßenbahnen {Tramvcays, pl.; Che-
»iihs, m. pl., de {er sur routes), dem öffentlichen
Verkehr dienende Bahnen, welche zur Beförde-
rung von Personen oder Gütern sich in öffentliche
Straßen eingelegter Schienengleise bedienen.
Als Vorläufer der S. können einzelne, in
der Zeit vor dem Aufkommen der Eisenbahnen
gemachte Versuche betrachtet werden, Spuren
; (Holz- und Steinspuren) zur Beförderung von
Wagenlasten zu benutzen. Einen größeren Auf-
schwung hat das Straßenbahn wesen erst infolge
der Ausbildung und Verallgemeinerung des
Eisenbahnwesens erfahren. Die außer-
ordentliche Entwicklung des Personen- und
Güterverkehrs, welche das Eisenbahnwesen mit
sich brachte, erweckte auch das Bedürfnis nach
Einrichtungen, welche geeignet waren, dem
engern örtlichen Verkehr entsprechend zu die-
nen und denselben zu erweitern.
Die S. bezwecken entweder die Sicherstel-
lung eines Massenverkehrs innerhalb größerer
Städte (bezw. zwischen diesen und den Vor-
orten oder zwischen einzelnen Eisenbahnsta-
tionen und nächst gelegenen Ortschaften oder
industriellen Etablissements, städtische S.,
oder die Vermittlung des Verkehrs zwischen
zwei, in größerer Entfernung von einander ge-
legenen Orten, ländliche S. Letztere S. nä-
hern sich in vielfacher Beziehung den Neben-
bahnen und werden deshalb den S. nicht immer
zugezählt (s. Hilse, Handbuch der Straßen-
bahnkunde, München und Leipzig 1892).
Je nach der Betriebskraft unterscheidet man
S. mit tierischem Betrieb und solche mit
mechanischem Betrieb (Dampfstraßenbahnen,
elektrische, Preßluft-, Kabelbahnen u. s. w.).
Was die gesetzliche Regelung des Straßen-
bahnwesens betrifft, so fehlt es zumeist an einer
ausgebildeten Straßenbahngesetzgebung und
schwankt die Behandlung zwischen analoger
Anwendung der für Eisenbahnen und jener
für örtliche Fuhrbetriebe sowie öffentliche Wege
geltenden Bestimmungen.
Im allgemeinen nähern sich die S. den
Eisenbahnen nicht bloß durch die beiden ge-
meinsame Benutzung von Schienenwegen, son-
i dern auch darin, daß es sich bei beiden nicht
' nur um einen Verkehrsweg, sondern um ein
monopolistisches Betriebsunternehmen handelt.
Dagegen unterscheiden sich die S. von den
Eisenbahnen darin, daß bei ihnen regelmäßig
der Umfang der Anlage und des Betriebs, so-
wie dementsprechend der Betrag der verwen-
deten Kapitalien ein beschränkter, sowie der
Grad der Gefährlichkeit des Betriebs im all-
gemeinen ein minderer ist.
Während ferner bei den Eisenbahnen der
Bahnkörper sich der Regel nach im Eigentum
des Unternehmers befindet, wird fürdieSchie-
nenanlage der S. ein in der großen Mehrzahl
I der Fälle im fremden Eigentum befindlicher
199*
Digitized by Google
3138
Straßenbrücken
Verkehrsweg benutzt. Aus diesen Eigentüm-
lichkeiten ergeben sich manche Unterscheidun-
gen in der rechtlichen Behandlung der S. gegen-
über den Eisenbahnen.
Vor allem sind die Anforderungen, welche
im Interesse der Sicherheit des Verkehrs ge-
stellt werden, bei ihnen regelmäßig geringer,
und tritt an die Stelle der Einwirkung der
staatlichen Central- und Mittelbehörden häufig
die Zuständigkeit der Ortspolizei behörden. So-
dann bedarf es bei den S. einer Regelung des
Verhältnisses, welches sich durch'die Beziehungen
zum Eigentümer des Straßenkörpers und durch
die Beschränkungen ergiebt, denen die Be-
nutzung des letztern vermöge seiner Bestim-
mung als öffentlicher Weg unterliegt.
Die rechtliche Behandlung der S. ist bei
mechanischer und thierischer Kraft vielfach
gemeinsam; die Art der angewendeten Betriebs-
kraft ist jedoch für die rechtlicho Behandlung
insofern von Belang, als bei Anwendung me-
chanischer Kraft mit Rucksicht auf die erhöhte
Gefahr besondere behördliche Vorschriften über
Anlage und Betrieb bestehen, bezw. eine weiter-
gehende Gleichstellung mit den Eisenbahnen
erfolgt. Es sind deshalb die einschlägigen
Rechtsverhältnisse in den Artikeln Dampf-
straßenbahnen und Pferdebahnen getrennt be-
handelt (s. d.).
Litteratur: Stengel, Wörterbuch des deut-
schen Verwaltungsrechts (Artikel „Straßen-
bahnen"), Freiburg i. B. 1890; Hilse, Hand-
buch der Straßenhahnkunde, München und
Leipzig 1802; s. ferner die Litteraturangabe
beim Artikel .Dampfstraßenbahnen-.
.Straßenbrücken, Gehwegbrücken. Brücken,
die im Zug einer Siraße oder eines Wegs lie-
fen, kommen für das Eisenbahnwesen insofern
in Betracht, als es sich um Bahnüberbrückungen
oder um solche Zufahrtstraßenbrücken handelt,
deren Herstellung oder Erhaltung der Eisen-
bahn obliegt
Wo eine Strafe eine Eisenbahnlinie kreuzt,
liegt der Bahnkörper entweder in der gleichen
Ebene, in welchem Fall eine Kreuzung im
gleichen Niveau stattfinden kann, oder die
Straße liegt höher oder tiefer und muß im
ersteren Fall mittels einer Brücke in ent-
sprechender Höhe über die Schienenebene ge-
führt werden. In diesem Fall kann die Bahn-
überbrückung in verschiedener Weise erfolgen.
Liegt der Eisenbahnkörper an der Kreuzungs-
stelle im Einschnitt, so werden in die beidersei-
tigen Einschnittslehnen die Widerlager gestellt
und bestimmt sich die Lichtweite je nach der
Ausgestaltung der Widerlager und der even-
tuell noch anzuordnenden weiteren Zwischen-
stützen.
Um die Lichtweite nicht über das notwendige
Maß hinaus zu vergrößern, geht man in der
Regel mit den Stützpunkten für die Brückenkon-
struktion möglichst nahe au die L'mgrenzuug
des lichten ILmms und errichtet in dein Fall,
als die Widerlager zu weit voneinander ab-
stehen, oft noch weitere Zwischenstützpunkte.
Liegt die Straße in gleicher Höhe mit dem
Bahnkörper, ist jedoch eine Kreuzung im Niveau
nicht zulässig, so müssen behufs Uberführung
der Straße beiderseits der Eisenbahnlinie Ram-
pen hergestellt werden und liegt die Uuter-
kmte der Brücke sodann im kleinsten zulassi-
gen Abstand über der Schienenebene.
Je nach dem Charakter der Straße, welche
über die Bahnlinie geführt wird, sind die Bahn-
überbrückungen verschieden ausgebildet. Eine
Unterscheidung solcher Bahnüberbrückungen
von anderen S. besteht thatsächlich nicht und
ist lediglich in dem Umstand, daß die Brücke
über der Eisenbahnlinie liegt, die Einflußnahme
der Eisenba hnbehörde auf die Herstellung sol-
cher S. zu erklären.
Das Material, aus welchem die Bahnüber-
! brückungen, sowie die Zufahrtsstraßenbrücken
, hergestellt werden, ist entweder Holz, Eisen, Stein,
oder Beton. Da die Konstruktion solcher Brücken,
mit Ausnahme der Fahrbahn, im wesentlichen
mit der von Eisenbahnbrücken übereinstimmt,
so ist lediglich die Größe der Verkehrslasten
maßgebend auf die Ausgestaltung der Kon-
struktionsteile und bedingt nur bei der Fahr-
bahn der Umstand, daß jeder Punkt der Fahr-
bahntafel einer dort auftretenden Last den ent-
sprechenden Widerstand zu leisten im stände
sein muß, die entsprechende Eigentümlichkeit
der S. Bei Brücken aus Stein tritt dieser
Unterschied selbstverständlich nicht auf, da
die Überschüttung der Gewölbebogen ohnedies
■ eine teilweise Verteilung der Lasten auf die-
selben besorgt.
Bei S. aus Holz oder Eisen müssen behufs
Aufnahme der Fahrbahntafel entsprechende
Querkonstruktionen angeordnet werden, als
deren einfachste Form die Mann an Mann lie-
genden Bohlen angesehen werden können, welche
■ zugleich als Brückendecke dienen. Da deren
Verwendung wegen der schnellen Abnutzung
nur für minder wichtige S. zweckmäßig ist, so
werden bei größeren Brücken die Decken aus
Holz- oder Steinpflaster, Beton und Gewölben
hergestellt, meistens jedoch beschottert.
Die Brückentafel, auf welcher die Decke
i ruht, wird auf die verschiedenste Weise ent-
weder aus Holz, Eisen oder Stein ausgebildet.
Es wird Guß- oder Schmiedeisen angewendet,
und zwar ersteres in Form von Platten mit
senkrechten Rippen, letzteres als Formeisen,
das sind Zores-Eiseu, Buckelplatten, Hänge-
bleche, Wellbleche u. s. w.
Bei Bahnüberbrückungen pflegt man in der
Regel keine Trennung zwischen Fahrbahn und
Fußweg anzuordnen und ist nur bei Überfahrts-
brücken in größeren Stationen eine solche er-
wünscht. Sind die Fußwege nicht außerhalb
der Träger gelegen, so ist es zweckmäßig, die-
selben etwas über die Fahrbahn zu erhöhen.
Die Benutzung der S ist selbstredend nur
für solche Lasteu zulässig, die innerhalb jener
Belastungsgrenzen liegen, welche bei der sta-
tischen Berechnung maßgebend waren
Es empfiehlt sich daher, an den S. an gut
sichtbaren Stellen Tafeln anzubringen , auf
welchen diejenige größte zulässige Verkehrslast
verzeichnet ist, für welche die S. benutzbar ist.
Außerdem ist es zweckmäßig, in entspre-
chender Entfernung von der Brücke eine Tafel
neben der Straße .aufzustellen, die in gleicher
Weise wie die Tafel auf der Brücke selbst, die
Gröiie der zulässigen Radiristen angiebt, um
ein eventuell notwendiges Umkehren der zu
schweren Wageu möglich zu machen.
Über den Bau und die Erhaltung der S.
gilt im wesentlichen dasselbe wie bei Eisen-
bahnbriuken und ist nur die bei S. notwen-
dige Entwässerung des Brückenplanums zu er-
Digitized by Google
Straßenbrücken
3189
«ihnen. Je nach der Konstruktion der Brücken-
tafel sind eigene Entwässerungsvorrichtungen
notwendig oder nicht.
Das durch die Brückendecke eindringende
Tagwasser muß sowohl bei Stein- als auch
bei Eisenbrücken durch zweckmäßig angeord-
nete Sammelrinnen abgefangen und abgeleitet
In Österreich sind bezüglich der für die
statische Berechnung von Bahnüberbrückungen,
sowie Zufahrtsstraßenbrücken anzunehmenden
Verkehrslasten (Brtickenverordnung vom 16. Sep-
tember 1887) zweierlei Alternativen zu Grunde
xu legen:
a) Die größtmögliche Wagenansammlung
auf dem Fabrbabnplanum und eine gleichzei-
tige Menschenansammlung auf den allenfalls
vorhandenen Gehwegen und den übrigbleibenden
Teilen der Fahrbahn;
b) eine Menschenansammlung sowohl auf
dem Fahrbahnplanum als auch auf den Geh-
wegen
über die Größe der Menschenlasten, bezw.
der Wagenlasten s. bei Brückenbelastung.
Die Einwirkungen des Winds sind wie bei
Eisenbahnbrücken zu berücksichtigen, nur
kommt an Stelle der Eisenbahnfahrzeuge, ein
2 m hohes, volles, fortschreitendes Rechteck
für die etwaige Menschen- oder Wagenan-
sammlung zu setzen.
Temperaturverhältnisse sind gleichfalls zu
berücksichtigen.
Die zulässige Inanspruchnahme beträgt für
Schweißeisen "50 kg -f- 2 kg Zuschlag für jeden
Meter Brückenstützweite, jedoch bis höchstens
900 kg. Bei Quer- und Längsträgern ist eben-
falls die Stützweite in dieser Weise zu berück-
sichtigen
Für Holz ist die zulässige Inanspruchnahme
80 kg. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen,
daß bei Holzkotistruktionen je nach Art der
Tragbalken die in Rechnung zu ziehende Trag-
fähigkeit derselben verschieden ist,
Bei Holzbrücken ist der Tragmodul in
Osterreich folgendermaßen in Rechnung zu
ziehen : a) bei verdübelten Trägern aus zwei
Einzelbalken mit 70 b) bei verdübelten
Trägern aus drei Einzclbalken mit 50 c) bei
verzahnten Trägern aus zwei Einzelbalken mit
80*£, d) bei verzahnten Trägen» aus drei
Einzelbalkeu mit 60*^ des Tragmoduls eines
ungeteilten Trägers gleichen Querschnitts.
Uber die Prüfung der fertiggestellten Bahn-
überbrückungen und ZufahrtsstraOenbrücken sei
folgendes bemerkt:
In Österreich hat vor Benutzung der
Brücken eine kommissioneile Prüfung bezüg-
lich der richtigen Ausführung zu erfolgen.
Eine Belastungsprobe ist nur von Fall zu Fall
anzuordnen. Die im Betrieb befindlichen Bahn-
Überbrückungen u. s. w. sind mindestens alle
sechs Jahre einer neuerlichen Prüfung, bezw.
Erprobung zu unterziehen.
Nach den von dem Verband deutscher Archi-
tekten- und Ingenieurvereine aufgestellten Nor-
malbedingungen für die Lieferung von Eisen-
konstruktionen (vom Jahr 1886) für Brücken
und Hochbauten gelten bezüglich der Proben
für die S. folgende Bestimmungen:
Man bringt auf der S. eine gleichförmig
verteilte Belastung auf, welche übereinstimmend
ist mit jener Last, die der statischen Belastung
zu Grunde gelegt wurde. (Uber die Belastungs-
annahme, s. den Artikel „Brückenbelastung*).
Diese Last wird auf die Fahrbahn und die
Gehwege verteilt und soll durch einige Zeit
daselbst verbleiben; dann wird die Durch-
biegung der Hauptträger gemessen , die Last
weggebracht und die elastische Durchbiegung
bestimmt. Sodann wird die Brücke von einer
Reihe von Wagenzügen im Schritt befahren,
i deren Gewicht so groß ist, als dasselbe der
statischen Berechnung zu Grunde gelegt wurde.
Diese Belastung beläßt man auch durch einige
Zeit unbeweglich auf der Brücke. Während
der Durchführung dieser beiden Proben wird
die Einsenkung und die elastische Durcbbie-
fung der Brücke gemessen. Eine Erprobung,
ei welcher die Fahrzeuge die Brücke im Trab
befahren werden und die Menschen auf- und
abgehen, findet nur in dem Fall statt, wenn
eine solche zur Beurteilung des Bauwerks
nötig erachtet wird; sie wird unter hierfür
besonders vorgesehenen Specialbestimmungen
vorgenommen.
Bei Brücken mit durchgehenden (kontinuier-
lichen) Balken werden die einzelnen Tragfelder
derart belastet, daß hierdurch der ungünstigste
Belastungsfall entsteht,
Nach der schweizerischen Brttckenver-
I Ordnung vom 19. August 1892 wird für eiserne
S. folgende Belastungsannahme vorgeschrieben :
oder die Last
\t a eines Wii(font ton
9
1' & -5 S't f
£ £ 9 S • - *
-jla.*an
Meter
8,0
*fi
4
1.6
10
6,0
*.«
3,
1,6
6
4,5
«,0
s
1.4
3
In BiiuptMraltan mit baden- I
teDden Verkehr .
In N*t.en»treB« mi
tendem Verkehr .
In allen anderen öffentlichen i
Straßen ! 250
Es ist dabei eine solche Stellung der Wagen
zu wählen, daß der ungünstigste Belastungs-
fall eintritt.
Für Windbelastung gelten die gleichen Be-
stimmungen wie bei Eisenbahnbrücken (s. Quer-
konstruktionen der Brücken).
Für Schneebelastung ist 80 kg für den
Quadratmeter Brückenbahn anzunehmen.
Nach der französischen Brückenverord-
nung vom 29. August 1891 werden bei eisernen
S. folgende Belastungen angenommen:
Für die Gehwege ist eine gleichförmige Be-
lastung von 400 kg in Rechnung zu setzen.
Für die Fahrstraßen ist eine Belastung mit
geschlossenen Wagenzügen, bestehend aus Kar-
ren und je zwei vorgespannten Pferden, auf
die ganze Länge der Fahrbahn anzunehmen;
für diese Züge gelten folgende Bestimmungen :
a) für die einachsigen Karren: Gewicht 6 t,
Länge ohne Deichselgabel 3 m, Spurweite 1,7 in,
Breite der benutzten Straße 2,25 m;
6) für jedes der beiden hintereinander ge-
spannten Pferde : Gewicht 700 kg , Länge
2,5 in.
Ferner ist zu untersuchen, ob die Bean-
spruchung der Brtickenbestandteile nicht ver-
größert wird, wenn diese Karren 1' t schwer
Digitized by Google
3140
Streckendienst — Streckenkontakte
sind and Ton fünf in einer Reihe hintereinander
flehenden Pferden gezogen werden; oder end-
ich wenn statt der Karrenzüge Wagenzüge
die Brücke belasten. Jeder dieser Wagen soll
von vier Paar Pferden gezogen werden.
Für diese Wagenzüge gelten folgende An-
nahmen, und zwar:
a) für die Wagen : Druck jeder Achse 8 t,
Länge des Wagens 6 m, Spurweite des Wagens
1,7 m, Radstand 3 m, Abstand der Vorderachse
Tom vorderen Wagenrand 1,6 m. Breite der
benutzten Straße 2,2b m ;
b) für die Pferde: Gewicht jedes Pferds
700 leg, Länge desselben 2,5 m.
Bei allen unbelasteten Brücken ist der Ein-
fluß des Winds zu berücksichtigen Stöckl.
Streckendienst, s. Bahnaufsicht und
Bahnerhaltung.
Streckenkontakte heißen im allgemeinen
jene Vorrichtungen, welche neben oder unter
den Schienensträngen angebracht und durch
die daran vorüber-, bezw. darüber wegfahren-
den Züge derart beeinflußt werden, daß sie
bestimmte, zum Betrieb von elektrischen Sig-
nal-, Kontroll- oder Sicherungsanlagen die-
nende Stromkreise schließen oder unterbrechen.
Hinsichtlich der Einwirkungsweise der Züge
auf die S. lassen sich folgende fünf Gruppen
unterscheiden :
1. Die S. schlechtweg, nämlich solche, die
durch Arm, Bügel. Daumen u. dgl., welche an
den Fahrzeugen der Züge angebracht sind,
mechanisch tbätig gemacht werden;
2. die Schleifkontakte, bei welchen an
den Fahrzeugen befestigte Spangen, Federn
oder Drahtbürsten über ähnliche im Gleis an-
gebrachte Metallkörper hinwegstreifen und also
den Stromschluß unmittelbar durch Berührung
herbeiführen ;
8. die Radtaster, welche durch das An-
und Auflaufen der Räder,
4. die Schienendurchbiegekontakte ,
welche durch das Gewicht der Fahrzeuge wirk-
sam werden;
5. die Schienenkontakte, d. s. nämlich
in das laufende Gleis eingeschaltete, gut iso-
lierte Schienen- oder Gleisstücke, welche ver-
möge der metallischen Berührung mit den Rä-
dern der darüberfabrenden Züge, ähnlich wie
bei 2., die Stromschließung unmittelbar her-
stellen.
Die unter 1. angeführten S. sind die älte-
sten Vorrichtungen dieser Gattung und der
starken Abnutzung wegen, der sie sich unter-
worfen zeigten, kaum irgend mehr in Anwendung
gewesen, als erst in jüngster Zeit wieder darauf
zurückgegriffen wurde.
Schleifkontakte, welche sich eigentlich
nur in Ländern mit mildem Klima verwendbar
erweisen, benutzt beispielsweise die französische
Nordbahn und bestehen die daselbst im Ge-
brauch befindlichen, von Lartigue erdachten,
sogenannten Krokodilkontakteaus einer auf
eisernen Trägern ruhenden, mitten im Gleis
angebrachten hölzernen Langschwelle, deren
obere Flache mit dickem Kupferblech über-
zogen ist.
Die eisernen Untergestelle sind in Stein-
sockeln eingelassen und von der Holzschwelle
durch Zwischenplatten aus Hartglas isoliert.
Vor dieser Vorrichtung liegt noch ein keilför-
miges Anlaufstück, so daß bei der Vorbeifahrt
[ der Züge eine an jeder Lokomotive isoliert be-
festigte, entsprechend tief nach abwärts rei-
chende Metalldrahtbürste sanft auf das Kupfer-
blech gelangt, und dort durch die metallische^
Berührung mit dem letztern den Stromschluß
herstellt.
Die Radtaster sind der Hauptsache nach
stets aus einem Hebelarm gebildet , der dicht
neben einem der Schienenstränge unverrückbar
I Platz findet und durch eine Feder oder durch
! Gegengewicht angemessen hoch gehalten wird,
1 damit ihn jedes Rad der vorüberfahrenden Züge
trifft und niederdrückt, wobei eine mit dem.
Hebelwerk verbundene Stromschlußvorrichtung,
z. B. ein Federkontakt, zur Wirksamkeit ge-
langt.
Die auf diesem Weg erzielten Strom-
schließungen sind jedoch, wenn die Züge schnell
fahren, nur sehr kurz und daher in manchen
Fällen nicht ausreichend, die erforderliche Wir-
kung hervorzubringen, weshalb man eigene
Hilfsanordnungen trifft, durch welche die Strom-
schließungen entsprechend verlängert werden.
Das einfachste diesfällige Mittel ist die Bei-
gabe von Quecksilberkontakten (s. d.) oder die
Zwischenschaltung eines pneumatischen Appa-
rats zwischen dem Hebelwerk und dem eigent-
lichen Kontakt, z. B. eines Blasbalgs, wie es
Lartigue auf französischen Bahnen und Tor-
in in im Eisenbahndirektionsbezirk Köln
(rechtsrheinisch) machten oder einer Art Luft-
pumpe, wie es Hall auf den englischen Bahnen
i gethan hat.
Die Radtaster weisen außerdem noch eine
besondere Abart auf, nämlich die sogenannten
einseitig ansprechenden, d.s. S., welche
die Bestimmung haben, lediglich auf einglei-
sigen Strecken verwendet zu werden und die
den Stromschluß nur herstellen, wenn der sie
beeinflußende Zug eine bestimmte Richtung
hat, während sie für die Züge aus entgegen-
gesetzter Richtung wirkungslos bleiben. Solche
. S., entworfen von Seeseinann, Fricke u.a.,
sind vorläufig nur auf deutschen Nebenbahnen
für den Betrieb von Annäherungssignalen in
I Benutzung.
Die Schienendurchbiegekontakte be-
stehen entweder aus einem zwischen zwei Bahn-
schwellen am Bahnkörper angebrachten zwei-
armigen Hebel (Fühlhebel), der mit seinem
kürzeren Arm unter die nächste Bahnschiene
greift und sich gegen den Schienenfuß lehnt,
während der längere Arm die eigentliche Kon-
taktvorrichtung tragt; oder aus einem Gummi-
Cvlinder, der unter der Schiene festgelegt ist
und im Innern einen Federkontakt enthält,
welcher durch die vom darüber fahrenden Zug,
bezw. durch die dabei eintretende Schienen-
durchbiegung bewirkte Zusammenpressung des
Cylinders in Berührung gelaugt ; oder endlich
aus einem mit einem elastischen Pfropfen ver-
schlossenen Gefäß, in welchem sich Queck-
silber befindet, das durch den Druck, welchen
die eingebogene Schiene auf den Gefäßver-
schluß ausübt, in ein kleines, den eigentlichen
Kontakt vermittelndes Nebengefäß gepreßt wird,
aus dem es nur langsam in das Haupt gefäß
wieder zurückfließen kann.
S. mit Fühlhebel sind zuerst in Deutsch-
land von Schellens angewendet worden; die
zugehörigen Federkontakte haben die Form
i eines pendelnden Hammers. Schicnendurth-
Digitized by Google
Streckeurevision — Streckentelegraphen
3141
biegekontakte mit Quecksilbergefäßen wurden
ron C. Frischen ausgeführt und werden bei
Siemens & Hals ke hergestellt.
Schienenkontakte in dem sub 5 ange-
führten Sinn sind bis jetzt lediglich in Ame-
rika und im Jahr 1883 auf der österreichischen
Staatsbahnstrecke Penzing- Hetzendorf gelegent-
lich der Prüfung des Putuam'scben Blocksig-
nals versuchsweise benutzt worden.
Vorzugsweise Anwendung finden S. in Ame-
rika für selbstthätige Blocksignale, in England,
Indien und in den englischen Kolonien für die
selbstthätige Ver- und Entriegelung von Block-
signalen und von Weichenstraßen, in Frank-
reich für Annäherungs- (Niveau-) Signale und
Tür Meldungssignale, die mit den Distanz-
signalen verbunden sind, in Deutschland und
in der Schweiz für Zugsgeschwindigkeits- Kon-
trolleinrichtungen (s. Fahrgeschwindigkeits-
messer, S. 1520 ff.) fürKückmeldesignale und An-
näherungssignale; es darf jedoch als selbstver-
ständlich angesehen werden, daß sich das An-
wendungsgebiet der S. fortwährend erweitert,
und daß diese Vorrichtungen berufen sind,
allerwärts eine wichtige Rolle zu spielen, weil
doch die Signal- und Sicherungsanlagen, welche
naturgemäß von den Zügen selbst und unmittel-
bar beeinflußt werden sollen, sich mit der zu-
nehmenden Dichte des Verkehrs stetig ver-
mehren und fast ohne Ausnahme auf die Mit-
wirkung elektrischer Ströme angewiesen sind.
Litteratur: Schubert, Die Sicherungswerke
im Eisenbahnbetrieb, Wiesbaden 1888; Kohl-
fürst, Die elektrischen Telegraphen- und Signal-
mittel für Eisenbahnen, Stuttgart 1893.
Streckenrevision, s. Bahnaufsicht und
Bahnerhaltung.
Streckentelegraphen. In den seltensten
Fällen liegen die Bahutelegraphenstationen einer
Eisenbahnlinie so nahe aneinander, daß nicht
mit Rücksicht auf eine möglichst schleunige
Dienstabwicklung bei außergewöhnlichen Vor-
kommnissen und insbesondere behufs rascher
Herbeiruf ung von Hilfe bei Unfällen eine tele-
graphische Verbindung zwischen der Unfall-
stelle oder einem nicht allzu weit davon ent-
fernten Punkt der Strecke einerseits und einer
der die Strecke begrenzenden Stationen ander-
seits äußerst vorteilhaft und wichtig wäre.
Die zur Durchführung einer solchen Verbin-
dung dienenden Einrichtungen heißen S. und
teilen sich, je nachdem die betreffenden Appa-
ratsätze auf einzelnen Zwischenpunkten der
Strecke dauernd aufgestellt sind oder von den
Zügen mitgeführt werden, in zwei Haupt-
gruppen, nämlich in ständige und in trag-
bare (Telegraphes, m. pl., volunts) S.
Der erste Vorschlag zur Verwendung von
S. findet sich in einer Patentschrift vom
18. April 1838 des William F. Cook und
später (1846) haben auch Cook & Wheat-
stone ihren Nadeltelegraphen für die Verwen-
dung als S. anempfohlen. Um diese Zeit wur-
den aber S., wie die Eisenbahnzeitung vom
Jahr 1845, S. 396, ausführlich berichtet, in
Deutschland auf der Taunusbahn bereits that-
sächlich im Dienst verwendet.
Bald darauf hatten auch Kramer und
St öhr er tragbare S. angefertigt. Steinheil
benutzte 1846 auf der Strecke München-Nann-
hofen als S. eine gewöhnliche elektrische Klin-
gel mit einfachem Schlag und W. Gintl bei
den im März 1849 auf der nördlichen öster-
reichischen Staatsbahn angestellten Versuchen
Bain'sche Nadelapparate, wobei Batterien, in
welchen die Flüssigkeit durch eine feste hygro-
skopische Substanz ersetzt war, also die ersten
Trockenelemente, zur Verwendung kamen.
Im Jahr 1848 hatte auch in Frankreich
Breguet seinen Zeigertelegraphen für den
Dienst als S. eingerichtet und sind diese An-
ordnungen auf der französischen Nordbahn zum
Teil noch jetzt in Benutzung.
Alle älteren S. waren tragbare und da-
für eingerichtet, in eine der längs der Bahn
vorhandenen Telegraphenleitungen erst im Be-
darfsfall eingeschaltet zu werden, zu welchem
Zweck die letztere entweder erst durchschnitten
und zum Anschluß vorbereitet werden mußte,
oder aber in die Wärter- und Signalbuden
u. dgl. der Strecke eingeführt und daselbst für
die allfällige Einschaltung bereits mit Klem-
men und Umschaltern ausgerüstet war.
Leichter und insbesondere zuverlässiger als
das Zerschneiden der Leitung, wozu noch ei-
gene Werkzeuge und Klemmenkolben beim Zug
vorhanden sein müssen, ist allerdings der An-
schluß an vorbereitete Zuführungen. Bei der
letzteren Anordnung sind überdem Irrtümer in
der Wahl des Telegraphendrahts ausgeschlossen
und kann die Wiederherstellung der Leitung
bei geeigneter Ausführung der Anschlußklemme
selbstthätig bewirkt werden, dementgegen be-
deutet aber die große Zahl der Unterbrechungs-
stellen eine leidige Fehlerquelle für die be-
treffende Telegraphenlinie, die doch nie aus-
schließlich den Hilfszwecken dient, und das
Hinschaffen der Apparate vom Zug bis zum
nächsten Anschlußposten kann unter Umständen
einen nachteiligen oder wenigstens störenden,
lästigen Zeitverlust verursachen. Deshalb und
weil es immerhin nicht ausgeschlossen ist, daß
die vom Zug initgeführten Apparate auf der
Fahrt und namentlich bei Unfällen Beschädi-
gungen erleiden, hat man vielfach und insbe-
sondere in Deutschland trotz der mit dieser
. Anordnung verbundenen erhöhten Kosten
1 ständige S. eingeführt.
An Stelle der von den Zügen mitzuführen-
l den Apparatsätze sind also solche in angemes-
sener Anzahl auf der Strecke verteilt, und zwar
in der Regel in Wärtorbuden untergebracht;
sie werden daselbst bei Bedarf in die für Hilfs-
; telegraphenzwecke bestimmte Leitung einge-
schaltet, nach jedem erfolgten Gebrauch aber
wieder ausgeschaltet. Mitunter sind für die
Einschaltung der S. nicht im Wärterbaus, son-
dern in der daneben befindlichen Signalbude
I die Zuführungen hergestellt; in diesen Fällen
muß der Apparatsatz erst in die Signalbude
gebracht, dort eingeschaltet und nach der Be-
nutzung wieder an seiuen Aufbewahrungsort
im Wärterhaus zurückgebracht werden.
Einige deutsche Bahnen hatten seinerzeit
ständige S. in der Weise gewonnen, daß sie
die ursprünglich für die Betriebs- und Haupt-
linieu in Verwendung gestandenen und da-
, selbst durch die Morseeinrichtungen verdräng-
ten Zeigerapparate auf einzelne Strecken an
die Wärterposten verteilten und in besondere
Hilfstelegraphenleitungen einschalteten.
Wo ständige S. mit Morse'scheu Appa-
raten angewendet werden, ist es gewöhnlich
eine nur zum Stationssprechen eingerichtete
Digitized by Google
3142
Streckentelegraphen
Leitung und in Deutschland ausnahmslos ent-
weder die sogenannte Läutelinie oder, wo
eine solche vorhanden ist, die Zugtneldelei-
tung, welche hierfür benutzt, bezw. mitbe--
nutzt wird.
Der Apparatsatz des Wärterpostens besteht
denn, wie Fig. 1616, welche Abbildung einen
Normal-Wärterbuden-Telegraphen der preußi-
schen Staatsbahnverwaltungen darstellt, aus
den Aus- und Einschaltkleinmen k, einem Un-
terbrach ungstaster T, einem Galvanoskop G,
einem Relais R und dem Schreibapparat M,
der in der Regel, wie im vorliegenden Fall,
ein Farbschreiber ist. Diese Apparate befinden
sich, enge nebeneinander angebracht, in einem
Verschlußkasten, der auf einem kastenförmigen,
zur Unterbringung der Ortsbatterie dienenden
Sockel seinen Platz findet.
Der Apparatschutzkasten ist hier sowie bei
allen ähnlichen Einrichtungen so angeordnet,
daß durch das Öffnen der in der Regel ver-
sperrten, mitunter wohl auch versiegelten oder
Fig. 1615.
plombierten Kastenthür oder durch das Um-
klappen einer der Seitenwände Sj oder S.,, der
ganze Apparatsatz selbstthätig eingeschaltet
und der sonst bestandene kurze Schluß der zu-
gehörigen Telegraphenleitung aufgehoben wird.
Beim Zuschließen des Kastens nach stattge- I
habter Gebrauchnalime erfolgt wieder die I
gleiche selbstthätige Aus- und Einschaltung,
jedoch in verkehrter Ordnung.
Iii» und da werden für S. Morseschreiber !
verwendet, welche kein Laufwerk zum Ziehen
des Papierstreifens haben, sondern bei welchen ,
der letztere mit der Hand gezogen werden muß.
Auf manchen Bahnen, wo nicht alle Wärter-
häuser mit S. ausgerüstet sind, werden die mit
Apparaten versehenen durch eine Aufschrift,
zumeist eiu weithin sichtbares T besonders
gekennzeichnet; auch ist vielfach die Einrich-
tung getroffen, daß an den längs der Bahn-
strecke stehenden Telegraphensäulen Pfeile an-
gemalt oder eingebrannt sind, deren Spitzen nach
der Richtung zeigen, in welcher der nächste
Streckentelegraphen - Posten liegt. Einzelne
Bahnen begnügen sich wohl, auch bei jedem
Streckenwärterhaus einen Taster einzuschalten,
mit dem allerdings jede beliebige Nachricht
nach den anstoßenden Stationen telegraphiert
werden kann, wogegen in umgekehrter Rich-
tung eine telegraphische Mitteilung nicht mög-
lich ist.
Verbreiteter als die ständigen S. sind ihrer
geringem Kostspieligkeit halber die trag-
baren. Die Apparate dieser Gattung sind
gleichfalls in Schutzkästen verschlossen und
gleichen im wesentlichen immer jenen Stations-
einrichtungen, mit welchen sie in telegraphi-
sche Verbindung gebracht werden sollen; hin-
sichtlich der Anordnung ihrer Einzelnheiten
soll aber auf die thunlichste Erleichterung des
Leitungsanschlusses, sowie auf die leichte, be-
queme Fortschaffung des Apparatsatzes Bedacht
genommen und muß überhaupt die thunlichste
Einfachheit, Handlichkeit und Raumersparnis
angestrebt sein.
Fig. 161«.
Ein Beispiel solcher Einrichtungen sind die
von Siemens £ Halske in Berlin angefertig-
ten und vornehmlich auf den bayrischen Staats-
bahnen benutzten tragbaren S., wie sie Fig. 1616
zeigt. Der Apparatsatz besteht nur aus dem
als Direktsehreiber für Ruhestromschaltung ein-
gerichteten Farbschreiber S, dessen Papierrolle
unterhalb in der Lade K Platz gefunden hat. und
aus dem gewöhnlichen Morsetaster T; Relais
und Galvanoskop ist keines vorhandeu. Der
26,3 cm hohe, 20,6 cm tiefe und 40,1 cm breit«
Schutzkasten ist am Deckel mit einem beweg-
lichen Griff zum Tragen versehen; in einer
Vertiefung unter dem Griff wird der mit einer
Schnur festgebundene Kastenschlüssel verwahrt,
so lange die Apparate nicht gebraucht werden.
Ebenso sind die zwei Bund isolierten Draht«
d, und von je 30 m Länge mit einer Schnur
au der Handhabe des Kastens befestigt.
In der Regel soll der Apparatsatz zum
Gebrauch in ein Wärterhaus gebracht und
dort aufgestellt werden.
Die beiden Anschluüdrähte </, und d2 sind
sodann in die zum Wnrterposten gehörige
Digitized by Google
Streckenwärter — Strausberg
Signalbude (Lautebude) zu leiten und dort mit
ihren blanken Enden an zwei für diesen Zweck
eigens bestimmte und passend angeordnete
Klemmen zu befestigen, worauf die zwischen
den beiden letzteren bisher bestandene kurze
Verbindung gelöst wird.
Damit ist die Einschaltung vollzogen, und
der telegraphische Verkehr mit der einen oder
mit der andern Nachbarstation kann nun in
gewöhnlicher Weise beginnen, wenn vorher das
Farbgefäß L, in welches das Schreibradehen
des Morseapparats eintaucht, an seinen rich-
tigen Platz gebracht und mittels der Klemm-
schraube m an der Gestellswand befestigt
wurde. Dieses Farbgefäß muß nämlich, um
Verunreinigungen hintanzuhalten, nach abge-
schlossener Gebrauchsnabme, bevor der Kasten
wieder verschlossen wird, vom Schreibapparat
abgenommen, dann mit dem Fortsatz v in das
Loch der Leiste unter der Klappe Lj einge-
steckt und letztere niedergeklappt werden, da-
mit das an Lx angebrachte Lederkissen die
Gefäßöffnung von L dicht verschließt und beim
Hin- und Hertragen des Apparatkastens keine
Farbe austreten läßt,
Damit aber die gebotene Versorgung des
Gefäßes L nicht vergessen werden könne, ist
auf der Vorderwand des Apparatkastens der
Zwangsklotz X festgemacht, der beim Ver-
schließen des Kastens keinen Raum finden
wurde und also das Zumachen überhaupt so
lange unmöglich macht, als L nicht vom
Schreibapparat abgenommen ist.
Ähnliche Muster äußerster Raumersparnis
und geringen Gewichts sind unter vielen an-
deren die bei Reyer, Favarger & Comp,
iu Neuenbürg für die Schweizerbahnen ausge-
führten tragbaren Morseapparatsätze , welche
zusammen kaum die halbe Größe und Schwere
eines gewöhnlichen Farbschreibers erreichen,
oder eben solche bei C. Lorenz in Berlin
erzeugte, aus Aluminium angefertigte Apparate,
oder endlich die von Patrik k Carter für
amerikanische Eisenbahnen gelieferten S., wel-
che nur aus einem Morse-KIopfer nebst, Taster
bestehen und samt dem Schutzgehäuse kaum
0,001 km3 Raum einnehmen.
Die Bedienung der S. ist in der Regel den
Zugsbediensteten und in erster Linie den Zugs-
fuhrern überwiesen; bei ständigen Anlagen
werden jedoch nicht selten auch die Strecken-
bediensteten dazu herangezogen oder ausschließ-
lich damit betraut. Wo letzteres der Fall ist,
sind gewöhnlich zur Einübung der Bahnwärter
und gleichzeitig zur Feststellung des guten
Zustande der Hinrichtung eigene Übungs- und
Prüfungsdepeschen vorgeschrieben, welche jeder
Streckenposten regelmäßig täglich mit den Sta-
tionen zu wechseln hat. Es bietet aber nicht
nur unter diesen Verhältnissen, sondern im
allgemeinen stet* nennenswerte Schwierigkeiten,
die Zugs-, sowie die Streckenbediensteten, welche
zufolge ihrer anderweitigen regelmäßigen Dienst-
verrichtungen dem Telegraphieren immer wieder
bald entfremdet werden, einigermaßen in Übung
zu erhalten.
Aus diesem Grund hat man denn auch,
seitdem die Fernsprecheinrichtungen so
sehr vervollkommnet worden sind, diese viel-
fach an Stelle von S. in Verwendung gebracht,
sei es als ständige Anlagen, wie beispielsweise
auf den Strecken der schweizerischen Centrai-
bahn, der Gotthard- Bahn u. s. w., sei es als
tragbare Anordnungen, wie bei den österreichi-
schen Staatsbahnen.
Die letztgenannten, von Gattinger an-
gegebenen Vorrichtungen, bei welchen der voll-
ständige Apparatsatz bloß 10,5 kg wiegt, be-
sitzen als tragbare S. noch den besondern
Vorzug, daß sie mit Hilfe einer vom Zug mit-
zuführenden, nach Art der Angelstäbe aus zwei
oder drei Stücken zusammenzusteckenden Lei-
| tungstange an jeder beliebigen Bahnstelle an
I die für den Hilfsdienst bestimmte Telegraphen-
leitung leicht und bequem angeschlossen wer-
den können, ohne daß diese erst durchschnitten
werden muß, oder sonstwie zum Anschluß be-
sonders vorbereitet zu sein braucht.
Hinsichtlich der Einrichtungen von S. be-
stimmt die Betriebsordnung für die Haupteisen-
bahnen Deutschlands in § 44: „Zur Herbei-
rufung von Hilfslokomotiven müssen entweder
in den Zügen oder an geeigneten Stellen der
Bahn entsprechende Vorkehrungen vorbanden
| sein "
Litteratur: Dr. Zetzscbe, Handbuch der
i Telegraphie, IV. Bd., Berlin 1882; Schubert,
Die-Sicherungswerke im Eisenbahnbetrieb, Wies-
; baden 1888; Kohlfürst, Die elektrischen Tele-
i graphen und Signalmittel u. s. w., Stutt-
gart 1893.
Streckenwärter, Bahnwärter, die zur
Überwachung der Sicherheit des Betriebs auf
der freien Bahnstrecke bestellten unteren Bahn-
bediensteten, s. Bahnaufsicht und Bahnwärter.
Strausberg, Bethel Henry, durch Um-
fang und Kühnheit seiner Eisenbahngründun-
gen bekannter Unternehmer, geb. 20. Oktober
1823 zu Neidenburg in Ostpreußen, ging nach
dem Tod seiner Eltern (mosaischen Glaubens)
als zwölfjähriger Knabe nach England, ließ sich
dort taufen und legte zugleich seine früheren
Namen (Baruch Hirsch Strausberg» ab. Er war
dort als Kaufmannslehrling in aas Geschäft
seiner Oheime Gottheimer eingetreten, begann
für Journale zu schreiben und wurde Eigen-
| tümer von Sharpes „London Magazine", welches
1 ihm erheblichen Gewinn abwarf; auch für
Lebensversicherungsgesellschaften war er erfolg-
reich thätig. 184« ging er nach Amerika, kehrte
iedoch bald nach England zurück, wo er sich
hauptsächlich journalistischer Thätigkeit wid-
mete und daneben eifrig Rechts- und geographi-
sche Studien betrieb. 1856 siedelte er als General-
agent einer Versicherungsgesellschaft nach Berlin
über und kam nunmehr auch mit dem Eisen-
bahnwesen in Berührung; als nämlich I8*il ein
Konsortium englischer Kapitalisten bei dem
preußischen Handelsministerium um die Kon-
zession zum Bau der Tilsit-lnsterburger Bahn
sich beworben hatte, gelang es ihm, Gesichts-
j punkte geltend zu machen, welche die Ver-
! leihung der Konzession herbeiführten. Es war
j dies der erste in Deutschland auf dem Grund-
satz der General- Entrepri.se beruhende Eisen-
■ bahnbau ; S. wurde mit einer ansehnlichen
Gewinnquote daran beteiligt und führte die
Generalagentur für denselben, seit 1863 leitete
er als Bevollmächtigter der Gesellschaft den
Bau der ostpreußischen Südbahn. Dann über-
nahm er in rascher Folge für eigene Rechnung
die Ausführung folgender Bahnen : der Berlin-
Görlitzer, rechten Oderufer -Bahn, Märkisch-
Posener, Halle-Sorauer und Hannover- Alten-
Digitized by Google
3144
Stryj-Beskid — Stütz- und Futtermauern
bekener Bahn, ferner der Brest-Grajewo-, der
ungarischen Nordost- und der rumänischen
Eisenbahnen, insgesamt rund 3000 km. Er
wendete, da ihm zur Ausführung so gewaltiger
Unternehmungen weder Kapital noch Kredit
auch nur annähernd ausreichend zu Gebote
standen, das System an, als Generalunternehmer
die Lieferanten der Bahn durch Aktien zu be-
zahlen. Er kaufte ferner die ausgedehnte Herr-
schaft Zbirow in Böhmen, viele Gruben und Hüt-
ten, Güter in der Mark u. s. w. Er war gleich-
zeitig Besitzer der EgestorfT sehen Maschinen-
fabrik in Linden bei Hannover, eines großen
Hüttenwerks bei Neustadt a. R., ähnlicher Werke
in Westfalen (die jetzt den Grundstock der Dort-
munder Union bilden), mehrerer industrieller
Anlagen in Böhmen und Schöpfer des Berliner
Viehhofs. Alle diese Schöpfungen sind nach und
nach unter S.'s Leitung teils baulich erweitert,
allesamt aber im regelmäßigen Betrieb erhalten
worden, bis früher oder später sich finanzielle
Schwierigkeiten auftürmten oder ein Besitz-
wechsel eintrat. Als 1870 die Coupons der
rumänischen Bahnen nicht eingelöst werden
konnten, begann das Gebäude seiner Unter-
nehmungen zu zerfallen; er geriet 1875 in
Preußen, Österreich und Rußland in Konkurs,
wurde in Moskau, wohin er sich begeben hatte,
verhaftet, nach jahrelangem Prozeß zur Ver-
bannung verurteilt, trotzdem aber noch einige
Zeit in Schuldhaft gehalten, so daß er erst im
Herbst 1877 nach Berlin zurückkehren konnte.
In der Haft schrieb er seine Selbstbiographie
(Dr. Strousberg und sein Wirken, Berlin 1876).
Anfangs 1878 veröffentlichte er den Plan zu
einem neuen, weit aussehenden Unternehmen,
Berlin durch Kanäle mit der Usf.- und Nordsee
zu verbinden. Er starb am 31. Mai 1884 zu
Berlin.
Litteratur: Außer obiger Selbstbiographie:
Korn, Bethel Henry Strousberg, Biographische
Charakteristik, Berlin 1870. und Strousberg,
Der Eisenbahnkönig, Stuttgart 1875.
Stryj-Beskid (k. k. Staatsbahn), in Gali-
zien gelegene, eingleisige, auf Staatskosten er-
baute Bahn, im Betrieb der Generaldirekt ion
der österreichischen Staatsbahnen (Betriebs-
direktion Lemberg).
In der auf Grund des Gesetzes vom 25. Mai
1871 am 22. Oktober 1871 verliehenen Kon-
zession für die Erzherzog Albrecht- Bahn war
auch die Konzession für die Linie Stryj-Beskid
enthalten. Die Erzherzog Albrecht- Bahn hat
jedoch die genannte Linie nicht ausgeführt.
Im Jahr 1875 hatte die Regierung bei Gelegen-
heit der Vereinbarung über die Vereinigung der
jüngeren galizischen Bahnen mit der Lemberg-
Czernowitz-Jassy-Eisenbahngesellsehaft neuer-
dings auf die Ausführung der Linie Stryj-
Beskid Bedacht genommen. Nachdem die Ver-
einigung an der am 1. März 1876 erfolgten Ab-
lehnung der betreffenden Gesetzesvoriage ge-
scheitert war, schloß die Regierung mit der
Länderbatik ein Abkommen, wobei diese Bank
das Vorrecht auf die Linie Stryj-Beskid ein-
geräumt erhielt.
Der Gesetzentwurf fand nicht die Zustimmung
des Abgeordnetenhauses , vielmehr beschloß
dieses die Herstellung der galizischen Trans-
versalbahn und der Linie Stryj-Beskid auf Staats-
kosten. Ein im Februar 1*83 stattgehabter ge-
meinsamer Ministerrat faßte den Beschluß, daß
jede Reichshälfte den auf ihrem Gebiet lie-
genden Teil der Linie Stryj-Beskid-Munkacs
auf Staatskosten ausführen solle. Am 2. März
1883 bracht« das österreichische Ministerium
die Gesetzesvorlage über den Ausbau der Linie
Stryj-Beskid im Reichsrat ein. Das auf Grund
dieser Vorlage erflossene Gesetz vom 7. Juni
1883 ermächtigte die Regierung, eine Loko-
motiveisenbahn von Stryj über Skole an die
galizisch-ungarische Grenze am Beskid auf
Staatskosten herzusteUen.
Die Linie Stryj-Beskid wurde am 6. April
1887 eröffnet; s"ie ist 79,31 km lang. Das
Stück von Mitte Aufnahmsgebäude Lawoczne
bis zur galizisch-ungarischen Landesgrenze bei
Beskid (8,388 km) befindet sich im Betrieb der
anschließenden ungarischen Staatshahnen.
Die stärkste Steigung beträgt 22,74%,, der
kleinste Krümmungshalbmesser 275 m. Die
Bahn besitzt an größeren Kunstbauten die
Stryj-Brücke, die Opor-Brücke. den Miedzy-
brody-Tunnel und den Beskid-Tunnel.
Das für die Linie Stryj-Beskid verwendete
Anlagekapital betrug Ende des Jahrs 1892
7 853 042 fl.
Stütz- and Futtermauern {Relaining
tealh, pl., and revetments, pl. ; Munt, m. pl.,
de soutentntent et murs, m. pl., de reretement).
Stützmauern sind Mauern, welche dem Druck
von aufgeführtem Boden ausgesetzt sind oder
den Druck eines unter Rutschungsgefahr ste-
henden, gewachsenen Bodens aufzunehmen ha-
ben; Futtermauern jene, welche vor gewachse-
nem, nieht zu Rutuchungen geneigtem Boden
errichtet werden. Zum Schutz gegen Verwitte-
rung einzelner Teile oder ganzer, bloßgelegter
Felswände treten die Futtermauern als Ver-
kleidungsmauern auf. Futter- und Stützmauern,
welche stehende oder fließende Gewässer gegen
den Erdkörper abschließen, nennt man Ufer-
oder Quaimauern. Thalsperren oder Sammel-
teichmauern dienen zum Aufstauen dahinter
angesammelter Wassermassen und haben den
Druck derselben aufzunehmen.
Denkt man sich durch eine Mauer eine
Reihe von Schnitten gelegt, welche bei lager-
haftem Mauerwerk den Ebenen der Lagerfugen
entsprechen oder bei Guß- und Stampfmauer-
werk Bankrecht zur Mittellinie des Mauerwerk-
profils stehen, konstruiert man für jeden Schnitt
l die Resultierende aus dem auf die Hititerfläche
des betreffenden Mauerwerksteils von oben an
gerechnet entfallenden Erd- oder Wasserdruck
und dem Gewicht des Mauerwerks, so geben
die Durchschnittpunkte aller dieser Rosultie-
j renden mit der Lagerfuge, bezw. Trace der
■ Schnittebene eine Linie, welche man die Stütz-
linie der Mauer, auch Mittellinie des Drucks
nennt.
Die Mittellinie des Drucks für eine Mauer
bestimmt man am besten auf graphischem Weg.
Von den richtig bemessenen Stützmauern wird
verlangt, daß die Mittellinie des Drucks an
keiner Stelle der Mauer aus dem Kern der
Querschnittsfläche heraustrete. Die resultierende
Druckkraft, welche auf eine Lagerfuge wirkt,
j soll mit der Normalen zu derselben einen Winkel
I einschließen, der kleiner ist als der Reibungs-
| winkel des Mauerwerks; an keiner Stelle der
1 Mauer soll die Pressung den für das benutzte
Baumaterial zulässigen Wert überschreiten. Über
die Bestimmung des Erddrucks s. d.
Digitized by Google
Stütz- und Futtermauern
8145
Die Anordnung des Querschnitts einer S. wird
außer durch rein theoretische Erwägungen noch
durch mehrfache Umstände bestimmt: Die
atmosphärischen Einflösse und die Lagerhaftig-
keit der verwendeten Bausteine bedingen eine
Mindeststärke derselben. Die Raumersparnis,
welche durch die Anlage der Mauer erzielt
werden soll, wird die Größe des Anlaufs der
Seitenflächen beeinflussen.
Im allgemeinen unterscheidet man nach-
stehende Formen:
I. Rechteck- und Trapezprofile.
1. Das lotrecht stehende Rechteck (Fig.
1617a).
2. Das Trapez mit lotrecht gestellter Hinter-
wand und verschiedenem Anlauf der Vorder-
nachen, welcher zwischen 1 : l/|0 D's 1 "■ Vi u- 9- w-
beträgt (Fig. 1617 6, c u. d).
3. Mauern mit geneigter Vorder- und Hinter-
ebene (Fig. 1617« u. / ).
In beiden Fällen giebt man der Hinterwand
keine oder eine kleinere Neigung als der Vorder-
wand.
4. Das Profil mit senkrechter Vorder- und
nach auswärts geneigter Hinterwand (Fig. 1617 t;).
II. Unterschnittene Profile; sie setzen sich
aus zwei oder mehreren Rechtecken und Tra-
pezen zusammen.
III. Profile mit gekrümmten Flächen.
IV. Stützmauern mit Strebepfeilern, die
zwischen kräftiger gehalte-
nen Mauerstücken (Strebe-
E feilern) gelegenen Mauern
aben den Druck auf die
Pfeiler zu übertragen. Die
Pfeiler müssen entsprechend
stabil sein.
V. Stützmauern mit ste-
henden Gewölben zwischen
Strebepfeilern.
An jeder Futter- und
Stützmauer kann man un-
terscheiden: das Grundmauerwerk, das auf-
gehende Mauerwerk und die Abdeckung.
Für das Grundmauerwerk wird häufig Beton
in Verwendung gebracht; das aufgehende Mauer-
werk wird als Bruchstein-, Ziegel- oder Quader-
mauerwerk ausgeführt, oder wohl auch voll-
ständig in Stampf- oder Gußbeton hergestellt.
Bei Ziegelmauerwerk hat man häufig an Stelle
ebener Flächen Abtreppungen zur Anwendung
gebracht.
Gemischtes Mauerwerk mit Blendungen aus
Quadern sind des verschiedenen Setzens hal-
ber im allgemeinen nicht zu empfehlen. Über
Mauern aus sorgfältig hergestelltem Beton
hegen in neuerer Zeit günstige Erfahrungen
vor. Um die Außenflächen gegen Witterungs-
einflüsse widerstandsfähiger zu machen, sind
bei der Auswahl der Steine für Herstellung
der Außenfläche besondere Rücksichten zu
nehmen. Die äußeren Futtermauerflächen zu
verputzen, wird meist unterlassen, doch sollen
die Zwischenräume zwischen den einzelnen
Steinen gut verfugt werden. Gründliche Ent-
wässerung der hinter der Mauer anstehenden
Massen ist äußerst wichtig. Man legt in der
Höbe der undurchlässigen Erdschichte kleine
Entwässerungskanäle von etwa 15/10 cm Quer-
schnitt in die Mauer oder Trainröhren. Bei
sehr feuchten Hinterftillungsmassen ordnet man
hinter der Mauer Sickerschichten an.
Bei rutschenden oder gefährlichen Lehnen
werden die Futtermauern zweckmäßig berg-
männisch eingebaut. Man hebt zunächst einen
Schacht an Stelle der Futtermauer aus, baut
letztere ein und entfernt das vorliegende Erdreich
nach erzielter voller Standfähigkeit der Mauer.
Es werden dadurch Bewegungen und Rutschun-
gen in der Bodenfläche möglichst vermieden.
Bei Stützmauern ist es wichtig, in Kalk-
mörtel hergestelltes Mauerwerk einige Wochen
unverfüllt stehen zu lassen, so daß es gehörig
austrocknen kann, die Hinterfüllung wird in
einzelnen wagerechten Schichten aufgebracht und
jede Lage gehörig verstampft. Hinterlüllungen
in Schichten aufzuführen, die gegen die Wand
zu fallen, ist bei ungleichen, wenig verläßlichen
Bodenarten unter Umständen gefährlich.
Die Anlage von Stützmauern kann in vielen
Fällen bedeutende Vorteile gewähren, ja uner-
läßlich werden, und zwar: wenn eine Bahn oder
Straße an steilen Lehnen anzulegen ist, um
größere Abgrabungen, namentlich in Rutsch-
flächen, zu vermeiden; wenn bei hochwertigem
Boden an Grunderwerb zu sparen ist oder
eine Bahn oder Straße im Einschnitt oder
Damm nahe an Gebäude rückt, welche erhalten
bleiben sollen; an Flüssen, wenn das Flußbett
selbst möglichst utigeäudert erhalten werden soll.
Gestaltet sich in bestimmten Fällen die
Gründung ungünstig oder gefahrvoll, so werden
r
j
*/
]
Ii 4 >t
/TT1
Fig. 1617-1
mitunter lediglich Strebepfeiler eingebaut und
die Mauern auf Sparbogen gestellt, welche ihr
Widerlager in den Pfeilern erhalten; zu den
Gewölben wird man besonders widerstandsfähige
Bausteine wählen. Mitunter werden Hohl-
mauern zur Anwendung gebracht, indem man
zwischen Strebepfeilern je zwei Gegengewölbe
einschaltet und den Zwischenraum mit schweren
Steinen oder Erdarten ausfüllt.
Bei den österr. Staatsbahnen sind für voll-
wandige S. nachstehende Abmessungen üblich:
Werte für die Kronenstärke.
L Stützmauern in Mörtel.
•es"
Üb«rschattmig B in m
j'Ib.sl 2 4
H 10 12 16 20 84 SO 40
O.SO 0.60 0.60 0.60 0,600,
0.65 0.70 0.70 0.75 0.80 0.1
0.7» 0,86 0.9* 0,»8 1,04 1.10 1,101,10 1.10 1,10 1.10 1,10
0,9b 1,0b 1.14 1,11 1.881,351,401,40 1,40 1,40 1,40 l,40j
1.17 1,27 l.Se 1,44 1,5« 1,601,6« 1,70 1.70 1,70 1.70 1,7«
1.86 1,47 1,58 1, £7 1.77 1.851.921,97 2.05 2,05 2.05 2,0»
1.56 1.68 1 80 1,918,01 2,10*, 182.25 2,54 8,38 8.38 2,88
1.74 1.79 2.02 2,132.252,852.442.62 2.62 2,70 2."0 2,701
1.98 2,09 2.81 8.37 8.49 8,60 2,702,79 2.91 3.00 3,06 8.0»
2.12 2.29 2.4r. 2.59 2,74 2,852,968.07 3.19 3,29 8.40 3,40]
2.49 «.71 8.90 3,05 8.22 8.353.473,6» 8.77 8,88 4.02 4,1S|
2.87 8,12 3.84 8..1I 8.708,854,004.16 4.83 4,48 4.64 4.81
3.24 3.52 3,77 3.98 4,184,354,514.71 4.90 5.06 5.86 5.44
4.00 4,85 4.66 4,905,155.855.555.80 6,06 6.25 6.50 6.70
0,600,600.60 0,600,60 0.60 0.60
0.800.800,110 0,80 0,80 0,80 0,80
Digitized by Google
Stütz- und Futtermauern
II. Futtermauern in Mörtel.
ÜberscliOttan* //mm
i*t — r
bi.lj
4 6 8 10 I 12 | 16 I 20 i 24 ; 80 40
0,56 0,55 0,55
0,600,80 0,60
[0,65 0,85 0,70
0,78 0,79 0,84
0.96 0,9* 1,08
1,15 1,17 1,23
1,33 1,86 1,42
[1,61 1,54 1,61
1,70 1,73 1.80
1,88 1.92 1.99
2.24 2,30 2.37
2,61 2.67 2.76
2,97 3,05 8.14
3,70,3,8
0,550.550.550,550.55
0,600,600,600,600,60
0, 70 0,75 0,80 0,80 0,8')
0,900,951,001.051,05
1,091,151,201,261,30
1,291,351.41 1,461,52
1,4H 1,54 1,61 1,66 1,73
1,681,741,81 1.871,95
1,88 1,94 2.02 2.07 2,16
2,07 2,14 2,22 2.2« 2,38
2,46 2.53 2.62 2.69 2,82
2.852,933,023.103,21
3.24 3,33 3.42 3,51 3,ti8
4.024,194,234.331.54
I I I I I
0,55 0,55 0,56 0,65
0,60 0,60 0,60 0,60
0,80 0,80 0,80 0,80
1,05 1,05 1,05 1,05;
1,30 1,30 1,30 1,80
1,55 1,56 1 55 1,55
1.781,80 1.80 1.80
2,01 2,' 5 2.05 2.05
2.24 2.9«.t 2.33 2.33
2,46 2,54 2,60 2,60
2.92 3.02 3,14 3.20
3,38 3,61 ».68 3.85
3,81 3.99 4.21 4.50
.75 4,96 5,28 5.80
I
Fig 1619.
Stützmauern, deren Grund-
sohle in festen Kelsen zu liefen
kommen, erhalten eine der Hohe Ii
entsprechende Kronenstärke A-
(Fie. 161»).
Bei Stützmauern, welche bis auf die Kronen-
höhe mit Steinen hinterschliehtet sind, können
die Kronenstärken, wenn die Überschüttungs-
höhe H < h ist um - . bei H > h um . ver-
20 15
ringert werden, wobei jedoch unter 0,5 m
Kronenstarke nicht gegangen werden soll (Fig.
1619). .
Der Abstand von der Gleisachse bis zum
äußeren Rand der Mauerkrone mit '2,35 m
(Fig. 1620) kann bei Lokalbahnen in jenen
Fällen, in welchen die Anwendung von Ge-
ländern nicht in Aussicht steht, auf '2,25 m
verkleinert werden.
Bei Futtermauern (Fig. 1621 u. 1622)
in Einschnitten, deren Material fest gelagert
ist und gut bindet, dürfen die Kronenstärken
*, bis um höchstens A Terringert werden, wo-
bei jedoch hei h > 1 m unter 0,55 m Kronen-
stärke nicht gegangen werden soll; dagegen
müssen solche Mauern mindestens mit der
Kronenstärke L ausgeführt werden, wenn das
gestützte Material lose lagert, beunruhigt wurde,
sich nur bei 1' /.fälliger Böschung erhält oder
einen außergewöhnlichen Schub ausübt.
Die Stärke k der Mauerenden ist um un-
gefähr — größer auszuführen, als sich nach
vorstehendem ergiebt. Parallelflügel und Wider-
lager offener Brücken erhalten die übliche
Kronenstärke der Stützmauern und werden bei
Hinterschüttung mit losem Material auf der
Rückseite stufenförmig nach einem Anlauf von
t : lL verstärkt.
Bei Hinterschlichtung solcher Mauern mit
Steinen ist die Rückseite in Absätzen nach dem
H i^chungs Verhältnis 1 : '/10 auszuführen.
Für die Bestimmung der Kronen-
stärke * ist die Mauerhöhe h maßgebend.
Berechnung der Stützmauern.
Hierfür sind folgende Bedingungen ein-
zuhalten:
1. Für keine Fuge soll die Mittel-
kraft aus dem Gewicht des Mauerwerks
und dem Erddruck aus dem mittleren
Drittel des Mauerwerks heraustreten,
d. b. es sollen im Mauerwerk keine
Zugspannungen entstehen.
2. Die größte Pressung pro Quadrat-
einheit, welche in der Fuge auftritt,
soll das zulässige Maß nicht übersch reiten.
3. Jene Komponente der Mittelkraft,
welche in die Fugenrichtung fällt, soll
kleiner sein als die auftretende Reibung,
jedenfalls aber kleiner als die zulässige
Inanspruchnahme des Mauerwerkquer-
schnitts auf die Abscherung.
4. Die größte Pressung, welche der
Untergrund erleidet, auf welchem die
Mauer steht, soll in keinem Fall das
zulässige Maß übersteigen.
Zur Berechnung der notwendigen Ab-
messungen für die S. kann folgender Weg
eingeschlagen werden, wobei angenommen
wird, daß die Hintertläche der Mauer und
die Neigung der Vorderböschung gegeben
seien. Zieht mau (Fig. 1623) durch den
höchsten Punkt der Hinterkante eine
Parallele zur Vorderkante, so schneidet
man hierdurch vom Trapez ein Stück ab,
welches als Stammprofil I bezeichnet werden
möge, und von dem vorausgeset wird, daß
es für die gegebenen Verhältnisse an sich
zu schwach ist. Um die Breite des mit der
Vorderkante der Mauer gleichlaufenden Strei-
fens zu erfahren, um welchen das Stammprofil
verbreitert werden muß, damit die obenge-
nannten drei ersten Bedingungen erfüllt wer-
den, legt man durch den tiefsten Punkt 0 die
Lagerfuge, die wir wagerecht annehmen wollen.
Es sei nun K der nach Größe, Richtung und
Lage als bekannt vorausgesetzte Erd Jruck auf
die Fläche der Hinterwand pro laufenden Meter.
E und E" ist die senkrechte, hezw. wagerechte
Digitized by Google
Mutz- und Futtermauern
3147
Teilkraft desselben; e sei der Hebelarm des
Erddrucks in Bezug auf ü. G sei das Gewicht
eines Mauerwerkkörpers vom Querschnitt des
Stammprofils Ton der Länge 1 m; g der Ab-
stand des Stammprofilschwerpunkts von 0; b
die bekannte untere Breite des Stammprofils.
II sei die Fläche eines Streifens Ton der
Breite x, dem Gewicht X und der Höhe h,
welche zum Stammprofil zugefügt werden muß,
damit die Summe beider Profile den gestellten
Anforderungen genüge.
a der Abstand des Mittelpunkts der Vorder-
kante des Stammprofils von der senkrechten
durch 0.
Für die Mitte der fraglichen Fuge A 0 wird
das Moment
* - * (, - »+^)
und die Axialkraft R'. Demnach werden die
Spannungen in den äußersten Fasern A und
O, die mit ir, und a.2 bezeichnet werden sollen,
wenn man bedenkt, daß das Widerstandsmo-
ment des Querschnitts AO von der Breite 1
durch (6 -f x)2 gegeben ist, und Druck-
spannungen mit dem positiven Zeichen ver-
sehen werden:
Hg. IC«
Endlich sei y das Gewicht 1 m3 Mauerwerk
in Tonnen.
Alle Längen seien in Metern, alle Kräfte in
Tonnen gegeben.
In dem vorläufig noch unbekannten Schnitt-
punkt / der Resultierenden Ii aller Kräfte
werde dieselbe in eine horizontale Kompo-
nente R" und in eine vertikale Komponente R'
zerlegt, da das Moment der Resultierenden in
Bezug auf irgend einen Puukt, also auch in
Bezug auf Ü gleich der Summe der Momente
der einzelnen Kräfte sein muß, gilt die Be-
ziehung :
Ii'r = Ke + 6'? + yxA(«+ * ) 1)
ferner ist
.*(,--»-+-£)
6 + x
b + x ^
<6 + *)i
(b + xY
8)
R'
R'=E' + G+ yxh.
2)
(b + *)*
[2x + 2b— 8rJ.
d.
~ (b -f x)2
Soll die erste Bedingung erfüllt
h. kein Zug in der Fuge auftreten, so
= 0 sein; oder
«)
r = -- (x + b)
6)
Digitized by Google
Stütz- und Futtermauern
Dies liefert unter Berücksichtigung Ton 1
und 2 die Gleichung:
Ee + Gg -\-yxh{a + y ) =
= l(b + x)(E + G + yxh).... I)
Setit man die bekannten Werte ein, so er-
hält man eine Gleichung zweiten Grads in Be-
zug auf x, welche, nach dieser Größe aufgelöst,
einen Wert x, giebt, welcher die Bedingung 1
erfüllt. Für den Druck auf die äußerste Faser
in A erhält man aus 3
a, =
2R'
b + x
Ist dieser Druck größer als die zulässige
Inanspruchnahme Kv des Mauerwerks auf Druck,
so muß ein größerer Wert Ton x gewählt wer-
den, welcher der zweiten Bedingung, d. i.
cj = Ki, entspricht.
Endlich ist noch die dritte Bedingung
zu untersuchen. Ist f der Reibungskoefficient
für Stein auf Stein, so wird, da R' der Normal-
druck auf die Fuge, E" der Schub parallel zur
Fuge ist:
fR' >E" 6)
werden. Dies liefert die Gleichung:
(A,v -+• G 4- yhx) f > E" III)
aus welcher Gleichung ersten Grads sich ein
dritter Wert z-{ rechnet, der dann beizubehalten
ist, wenn x3 > ar, > ar, ist.
Die Breite des Fundaments c 4- y (Fig. 1624)
läßt sioh ganz nach ähnlichen Grundsätzen er-
mitteln.
Hat man c = b -f- x nach den früheren Re-
geln bestimmt, die Tiefe t des Fundaments
angenommen und ist D die nunmehr nach
Größe, Richtung und Lage leicht zu ermittelnde
Resultierende aller Kräfte, welche auf die ganze
Mauer mit Ausnahme des Stücks III wirkt;
so wird, wenn man die Vertikal- und Horizon-
talkomponente von JJ mit V und D" bezeich-
net, das Gewicht eines Kubikmeters Fundament-
mauerwerk = Yi setzt und unter ü die Vertikal-
komponente der Resultierenden aller Kräfte ver-
steht, die im Abstand q von B angreift, ganz
analog wie oben, wenn die Drücke auf den
Baugrund mit a3 und a4 bezeichnet werden:
Q> = W + yity 7)
Q'.q= Vd + Ylyt (c + iL).... 8)
2Q'
Diese Bedingung liefert die Gleichung:
AT, (o + *)* = 6 [ Ee + Gg + yhx (n + ■£) J
— 2 (6 + x) (El + G + yhx) II)
Aus dieser Gleichung, welche ebenfalls vom
zweiton Grad ist, kann nunmehr der neue Wert
x-2 gerechnet werden.
Werte der zulässigen Inanspruch- |
nähme A', auf Druck in Tonnen für
den ma:
für den m'
t
Mauerwerk aus porösen Steinen .... 30— 60
Kalksteinmauerwerk in Kalkmörtel . 50 i
Gewöhnliches Ziegelmauerwerk 70
Ziegelmauerwork in Cementmörtel . . 110—120
Sandstein je nach Härte 160—300
Guter Kalkstein 250
Granit 450
= (C
>J)2
[9q _ c _,,];
2 Q'
(c4-?,)2 l2c + 2y — 3g) ....9)
Führt man die Bedingung ein, daß oH nicht
größer als die zulässige Belastung K des Bau-
grunds werden darf (bei gutem Baugrund etwa
K 26 t für den m'; bei sehr gutem, fest-
gelagertem Ki(
jtwa A* = 50 t für den m8.
bei Felsboden Werte wie oben für Kx)', so
liefert der Ausdruck für <j3 die Gleichung:
K(c + V)* = 6(Dd + Ylyt) (c T|)-
_2(c + y)(I>'+ y, < »/) IV)
welche in Bezug auf y vom zweiten Grad ist,
und woraus der Werf y, welcher die Bedin-
gung IV erfüllt, bestimmt werden kann.
Ks kann vorkommen ,* daß der letztgewon-
nene Wert von y eine solche Größe bekommt,
daß für ihn af 0, also ein Zug würde. In
diesem Fall wird die Gleichung IV unbrauch-
bar, der Druck verteilt sieh dann auf eine
Länge 3 [y + c — q\ und die Bedingung, daß
in F der Druck nicht größer als A" werden
darf, liefert die Gleichung:
10)
woraus nach Einsetzung der bezüglichen Werte-
-| A' [i v + c) (D- 4 <•/.» - Dd - r, yt (c 4- f )] = Ur + ri > </»2 IV»)
welche Gleichung in Bezug auf y ebenfalls vom
zweiten Grad ist und aus welcher der richtige
Wert bestimmt werden kann.
Es wird dem in derartigen Rechnungen
einigermaßen Geübten leicht, die Ermittelung
der Werte x und y auch dann durchzuführen,
wenn die Fuge nicht horizontal ist.
Digitized by Google
Stufenbahuen
Man hat dann die Kräfte einfach in Pa-
rallele zur Fuge und in Senkrechte hierzu zu
zerlegen und mit diesen Werten ähnlich wie
mit E' und E" in unseren Formeln zu ver-
fahren.
Graphische Lösung. Sehr einfach ge-
staltet sich die zeichnerische Ermittelung des
notwendigen Mauerquerschnitts. Es sei in Fig.
1625a hier die Aufgabe unter der Bedingung
zu lösen, daß der Erddruck E auf die irgendwie
gestaltete Hinterwand nach Größe, Richtung und
8inn gegeben sei. Man nimmt zunächst einen
Querschnitt OABC an, dessen Abmessungen
voraussichtlich zu groß sind , zieht durch
C eine gleichlaufende Linie zur Vorderkante
AB und erhält zwei Umgrenzungsteile I und II,
deren Gewicht für die Länge 1 G und X und
deren Schwerpunkte •$* und S sein sollen. Man
setzt zunächst die Kräfte E und G zu einer
Mittelkraft R' zusammen. Ferner R' und X zu
einer Mittelkraft R, wobei man sich eines Kräfte-
polygons Tom Pol P bedienen (Fig. 16256) muß.
Die Resultierende R geht durch
den Durchschnittspunkt K der Kräfte
X und R' und schneidet die Basis OA
im Punkt J Man trägt den Abstand
OJ in der Verlängerung der Vorder-
kante von A aus auf, macht also OJ
gleich AA'.
Verschiebt sich die Vorderkante
AB parallel zu sich selbst, so be-
schreibt A' einen Bogen t.
Macht man AA" =• 2 t der Strecke
AO, so beschreibt der Punkt A"
eine Gerade g, wenn die Vorderkante
parallel zu sich selbst verschoben
wird. Durch den Schnittpunkt der
Linien g und i geht jene in der
Figur durch eine kräftige Linie her-
Torgehobene Vorderkaute, welche der
Bedingung entspricht, daß die Mittel-
kraft aus Erddruck und Mauergewicht
die Grundlinie in einem Punkt, schnei-
det, welcher im mittleren Drittel des
Abstand* von 0 liegt Sie begrenzt also
jenen Querschnitt, der eben stark ge-
nug ist, um in der untersten Fuge keine
Zugspannungen eintreten zu lassen,
womit die Aufgabe gelöst erscheint.
Um den Bogen « hinreichend genau zeichnen
zu können, zerlege man den Mauerwerksteil II
in mehrere (in diesem Fall drei) Lamellen.
Teilt man A' in drei Teile, so erhält man die
mit 1', 2', 3', 4' Strichen im Kräftepolygon
gezeichneten Strahlen. Teilt man die Strecke
KL ebenfalls in drei Teile und zieht durch L
die Parallele zu R\ durch den nächsten Teil-
punkt eine Parallele zu der mit zwei Strichen
bezeichneten Linie, durch den weiteren Teil-
punkt eine Parallele zu dem mit drei Stri-
chen bezeichneten Strahl des Kräftepolygons
u. s. w , so treffen diese Geraden die Basis OA
in den entsprechenden Durcbschnittspunkten
der Mittelkraft. Man erhält also beispiels-
weise den Punkt 2' des Bogens t", indem man
in der Verlängerung der Laniellenbegrenzung 2*
den Abstand 02 aufträgt , welche die mit
zwei Strichen versehene Liuie auf OA ab-
schneidet
Sowohl für die Berechnung als für die gra-
phische Lösung ist es zweckmäßig, mit Rück-
sicht auf die geringe Genauigkeit, mit welcher
der Erddruck ermittelt werden kann, die Größe
desselben um 50— 100 % zu vermehren und
mit diesem Erddruck die Querschnittsermitte-
lung durchzufuhren, insbesondere dann, wenn
dem Bindemittel die Fähigkeit Zugspannun-
gen aufzunehmen nicht zugemuthet werden
darf.
Stabilitätsbestimmung. Neben den oben
gezeigten Methoden kommen oei Stützmauern
auch noch solche in Betracht, welche sich aus den
Grundzügen der St&ndfähigkeit ergeben. Hin-
sichtlich dieser von Rebhann, Rankine, Kreuter
u. a, ausgebildeten Theorie sei auf den .Beitrag
zur Berechnung trapezförmiger Stützmauerquer-
schnitte", Centraiblatt der Bauverwaltung,
14. Juni 1893 verwiesen.
Litterat ur: v. Kaven, Stützmauern und
Steinbekleidungen, Dresden 1882; Haeseler,
Konstruktion der Stütz- und Futtermauern,
Handbuch der Ingenieurwissenschaften, Leip-
zig 1884, 1. Band, 2. Teil. 6. Kapitel.
F. Steiner.
Fif. 1685*.
Stufenbahnen (Vomabie xideicnlk), zur
Personenbeförderung in Städten bestimmte
Bahnen, welche im wesentlichen darin bestehen,
daß an der Innenseite eines in sich selbst
zurückkehrenden, mit einer gewissen Geschwin-
digkeit fortbewegten Zugs andere Züge (Platt-
formen) in gleicher Richtung jedoch mit ge-
ringerer Geschwindigkeit fortbewegt werden,
so daß es den Fahrgästen ermöglicht ist, von
den Eiusteigstellen auf der Straße auf die mit
geringerer Geschwindigkeit bewegte erste Platt-
form, von dieser auf die zweite, entsprechend
rascher bewegte Plattform und sohin auf den
eigentlichen Zug überzutreten, bezw. in um-
gekehrter Richtung abzusteigen.
Die S ist eine Erfindung der jüngsten Zeit.
Im Jahr lS8<s wurde den Brüdern Wilhelm
und Heinrich Rettig ein Patent in Deutsch-
land, Österreich-Ungarn, Frankreich und Eng-
land für S. erteilt. Die Patentinhaber ließeu
in Münster i. W. eine lfiu m lange Probe-
bahn erbauen, welche ein günstiges Ergebnis
lieferte.
Digitized by Google
Stufenbahnen
Schmidt und Silsbee in Chicago ver-
vollständigten das Rettig'sche Bahnsystem
durch eine andere Zugförderungseinrichtung.
Bei der Rettig'schen S. waren die mit ver-
schiedenen Geschwindigkeiten laufenden Zöge
durch ebensoviele Seile angetrieben, während
Schmidt eine in Fig. 1626 dargestellte durch-
gehende Antriebsachse A anwendet, auf wel-
cher Räderpaare von wachsendem Durchmesser
aufgekeilt sind. Auf diesen Räderpaaren laufen
die stufenförmig angeordneten Plattformen P
mittels biegsamer Flachcisenschienen.
Diese Anordnung gründet sich aufdieThat-
saobe, daß ein am äußeren Umfang der Räder
eines Wagens bewegter Körper doppelt so
schnell fortschreitet, wie der Wagen selbst.
Durch Verlängerung der Radachse und An-
bringung von Radern mit entsprechend abge-
stuften Durchmessern kann hierbei die Anzahl
der Züge und deren Geschwindigkeit vermehrt
werden. Bei derartigen Bahnen ist jedoch eine
Kreuzung von Straßenzügen in der Höhe der
Bahn ausgeschlossen, sie müssen daher ent-
weder als Hoch- oder als
stellt werden.
Tiefbahnen herge-
Fig. 1687.
Schmidt und Silsbee haben 1891 im
Jaksou-Park in Chicago eine Probebahn von
270 m Länge mit Krümmungen von 22,5 in
Halbmesser erbaut, welche zufriedenstellende
Ergebnisse lieferte. Anfangs Juli 1893 wurde
eine neue, 1281 m lange S. eröffnet, welche
die Verbindung zwischen dem Landungssteg
der Weltausstellungsdampfer und der Ausstel-
lung selbst vermittelte.
Bei dieser Bahn (Fig. 1627) sind nur zwei
bewegte Plattformen vorhanden ; die erste tiefer
liegende und langsamer laufende /', besteht
aus '.ihn Wagen (von je 3,65 m Lange), auf
jedem Wagen ist eine Säule angebracht, welche
man zum bequemeren Übersteigen benutzen
kann. Die Rahmen der eiuzelnen Wagen sind
aus Holz ausgeführt, nur beim Motorwagen
wurde Stahl verwendet. Sämtliche Wagen
sind durch eine in der Mittelebeue des Glei-
ses angebrachte Kuppelung verbunden Zur
Überdeckung ,1er bei Befahrung der Bo-
gen sich ergebenden Erweiterung der Zwi-
schenräume sind Briickenble. he angebracht,
Der Radstand beträgt 1,753, d-r Raddurch-
messer 0,457 m , die Spurweite des Gleises
1,148 m. In diesem Abstand bc6nden sich
über den Rädern zwei aufrechtstehende Flach-
eisen F von je 100 m Höhe und 13 mm Breite,
welche über den Rädern hinrollen. Jedes der
beiden Flacheisen bildet auf die Länge der
Strecke ein in sich geschlossenes Band. Auf
diesen beiden Bändern ruht ohne feste Ver-
bindung die aus 350 gekuppelten Wagen be-
stehende Plattform i'2. Jeder dieser Wagen
enthält vier Sitzbänke mit je drei Sitzen. Die
Gleisanlage besteht aus zwei gleichlaufenden
Gleisen im Abstand von 3,76 m. die an den
Endstationen durch Sohleifen mit auffallend
kleinen Krümmungshalbmessern untereinander
verbunden werden. Die ganze Gleislage war
überdacht, gewährte somit Schutz gegen Regen
und Sonne.
Als treibende Kraft fand die Elektricität
Verwendung. Auf 10 Motorwagen waren 20
Motoren untergebracht, welche der ersten Platt-
form eine Geschwindigkeit von 4,8 km und
der zweiten eine solche von 9,6 km gaben.
Die erste Plattform erhielt die Geschwindig-
keit eines Fußgängers; es war somit auch
älteren Leuten das Betreten derselben ermög-
licht. In gleicher Weise konnte man auch von
der ersten Plattform auf die zweite übertreten.
Der Versuch, größere Geschwindigkeiten
einzuführen, bewährte sich nicht; es ergaben
sich hieraus Schwierigkeiten beim Betreten
und Verlassen der Züge. Übrigens ist für die
Mitfahrenden eine größere unmittelbare Gefahr
ausgeschlossen, weil die Plattformen ganz be-
deckt sind, es mithin unmöglich ist, unter die
Räder zu kommen.
Die Leistungsfähigkeit solcher S. ist eine
sehr bedeutende; auf einen Wagen von 3,65 m
Länge kommen zwölf Sitze, mithin auf 0,:i04 m
Lioge Bahn ein Sitz und konnten , falls
alle Plätze stets besetzt wären , bei einer
Geschwindigkeit von 9,0 km in der Stunde
31 57« Personen befördert werden, eine Zahl,
welche von keinem andern Beförderungsmittel
erreicht werden dürfte Diese Leistungsfähig-
keit ist um so überraschender, wenn das ge-
ringe Gewicht der Plattformen in Betracht
gezogen wird, dasselbe betrug bei vollkomme-
ner Besetzung der zweiten Plattform mit 4200
Personen für jede Person 113 kg des rollenden
Materials.
Im Straßenverkehr würde die vollständige
Ausnut zug aller Sitzplätze nur während weni-
ger Stunden des Tags zu erwarten sein. Auf
der ausgeführten Strecke in der Chicagoer
Ausstellung wurden in zehn Betriebsstunden
durchschnittlich 6000 und bei der größten
Tagesleistung 10 000 Personen befördert.
Einen Nachteil zeigen die rollenden Flach-
eisen beim Durchfahren von Bogen, weil in-
folge der Ausbiegung eine gleitende Reibung
zwischen den Radtfanschen un 1 den Flacheisen
und >oiuit eine starke Abnutzung der letzteren
entsteht, ein anderer Nachteil dieses Systems
besteht darin, daß die Flacheisen ein vollkom-
men ebenes Gleis bedingen.
Ein Vorteil der S. für die Fahrgäste liegt
in der gleichmäßigen Geschwindigkeit und
vollständigen Stobfreiheit ; ferner ist das
Publikum nicht auf b.-stiimnte Haltestellen
angewiesen und wird die Durchschnittsge-
schwindigkeit wegen Entfall aller Aufenthalte
Digitized by Google
Stuhlschienen — Subventionen
3151
nicht wie bei anderen Verkehrsmitteln ver-
mindert.
Die Betriebssicherheit ist sehr groß, Ent-
gleisungen und Zusammenstöße sind vollstän-
dig ausgeschlossen; Bremsen sind nicht nötig
und außer den die Ablieferung des Fahrgelds
kontrollierenden Beamten sind nur wenige
Aufseher erforderlich, ungewandten Leuten
beim Besteigen oder Verlassen des Zugs be-
hilflich zu sein.
Es besteht die Absicht, in Chicago innerhalb
des eigentlichen Geschäftsviertels eine S. als
Hochbahn anzulegen.
Litteratur: Centralblatt der Bauverwaltung,
1889, S. 152; Zeitschrift für Transportwesen
und Straßenbau, 1889, S. 313, 1894, S. 73;
Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und
Architektenvereins, Wien 1892, S. 401 u. 432;
Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure,
Berlin 1893, S. 1198.
Stuhlschienen (Rnils, pl., resting upon
chuirs or cradles; jiails, m. pl., ä Champig-
non; rails, m. pl., ü coussinet). Schienen mit
doppelkopfförmigem Querschnitt, welche in
gußeisernen Unterlagen (Stühlen) mittels Keile
befestigt werden; s. Oberbau.
Stammer, Joseph, Ritter von Traunfels,
k. k. Hofrat, Professor der Bau Wissenschaften
am Polytechnikum in Wien und emeritierter
Direkt ionspräses der Kaiser Ferdinands-Nord-
bahn, geb. zu Korneuburg am 18. März 1808,
gest. zu Wien am 1*2. Februar 1891, wendete sich
nach Absolvierung der polytechnischen Studien
in Wien dem Lehrfach zu, trat 1831 als
Assistent der Lehrkanzel für Land-, Straßen-
und Wasserbau am polytechnischen Institut in
Wien ein und wurde 1836 zum wirklichen Pro-
fessor ernannt. Am 30. März 1843 wurde S.,
der die große Zukunft des Eisenbahnwesens
frühzeitig erkannte und sein Wissen durch
mehrfache Reisen ins Ausland bereicherte, in
die Direktion der Kaiser Ferdinands-Nordbahn
berufen und 1850 zum Direktionspräses ge-
wählt; diese Stellung hat S. bis zum 30. Mar/.
1883 bekleidet.
1862 vollendete S. zwei große Werke, an
denen er viele Jahre mit unermüdlichem Fleiß
gearbeitet hatt«, darunter eine historiogra-
phische Darstellung der Geschichte der Nord-
bahn (mit symbolischen Zeichen nach Jahren
behandelt). Für diese Arbeit wurde ihm von
seiten der Nordbahn ein Ehrengeschenk von
1000 Stück Dukaten votiert. Auf den Welt-
ausstellungen in Paris 1855 und London 1863
ist 8. für das genannte Werk mit der Medaille
L Klasse ausgezeichnet worden.
^ S. war durch viele Jahre Vorsitzender des
technischen Ausschusses des V. D. E.-V. und
wurde bei seinem Rücktritt von diesem Posten
in Anerkennung seiner hervorragenden Ver-
dienste zum Ehrenpräsidenten des gedachten
Ausschusses ernannt.
Stundengelder, s. Fahrdienstgebühren.
Stundenpaß, s. Fahrboricht.
Subventionen, im weitesten Sinn Unter-
stutzungen jeder Art, welche an Privatbahn-
gesellschaften seitens des Staats, der Provinzen,
Gemeinden, anderer öffentlicher Korporationen
oder auch Privater bei der Kapitalbeschaffung
gewährt werden. Gewöhnlich versteht man
unter S. kurzweg die weitaus am häufigsten
vorkommenden Staatssubventionen. Mit Aus-
Enerkloptdl« dw KUenbitnwe.™..
nähme Englands hat sich in allen Staaten,
welche nicht von vornherein das Staatsbahn-
system annahmen, die Notwendigkeit ergeben,
die Aktiengesellschaften, welchen die Aus-
führung der Eisenbahnen übertragen wurde,
in höherem oder geringerem Maß zu unter-
stützen.
Die Begründung der staatlichen S. liegt zu-
nächst in der Differenz zwischen der direkten
und indirekten Rentabilität der Eisenbahnen.
Vielfach reicht die direkte Rentabilität, der
von den Aktionären aus dem Betrieb der
Bahn zu ziohende Gewinn, nicht hin, um die
I Kapitalisten zur Anlage ihrer Kapitalien in
dieser Weise zu bewegen. Will nun der Staat
nicht auf die Vorteile, welche nicht genügend
rentierende Bahnlinien in volkswirtschaftlicher,
politischer und strategischer Beziehung bieten,
verzichten, so bleibt nichts übrig, als eine ent-
sprechende Unterstützung zu gewähren und
so das Kapital heranzuziehen, wenn eben der
Staat nicht selbst den Bau und Betrieb der
Bahnen übernehmen kann oder will. Gut ver-
anlagte S. legen dem Staat keine größereu
Opfer auf, als dies bei Staatsbahnen der Fall
wäre, indem ja bei diesen der Staat gleichfalls
die eventuelle Differenz zwischen dem Erträgnis
der Bahn und den für die Verzinsung des An-
■ lagekapitals notwendigen Summen tragen muß.
I Allerdings sind bei Staatsbahnen, wenn auch
Zuschüsse geleistet werden müssen, die Vorteile
insofern größer, als das Verfügungsrecht des
Staats über die Bahnen ein freieres ist.
Dio thatsächlich gewährten S. sind in den
einzelnen Ländern nach Umfang, Höhe und
Methode außerordentlich verschieden. Während
Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und
Rußland in großem Maßstab S. gewährten,
blieben dieselben in den meisten deutschen
Staaten ziemlich beschränkt, teils wegen des
Vorherrschens der Staatsbahnen , teils aber
auch wegen einer gewissen Abneigung gegen
das ganze System. Was die Methoden der
S. anbelangt, so ist zunächst zu unterschei-
den zwischen den positiven und nega-
tiven S. Positive S. sind jene, welche in
einer direkten vermögensrechtlichen Leistung
zu Gunsten der zu unterstützenden Bahugesell-
sebaft bestehen, während bei negativer S. die
1 betreffenden Gesellschaften von gewissen, ihnen
sonst obliegenden Lasten , also namentlich
Steuern, befreit werden (s. hierüber den Artikel
Steuerbefreiung). Unter den positiven S. sind
wieder solche zu unterscheiden, welche obm>
eine direkte Gegenleistung der Gesellschaft,
also gewissermaßen ä fonds perdu gewährt
werden, und solche, bei welchen direkte, im
bestimmten Verhältnis zur gewährten S. ste-
hende Gegenleistungen der Gesellschaft bedun-
gen werden. Die einfachste Form der S. der
ersten Art bilden die Land Schenkungen.
Dieselben erfolgen entweder in geringem Um-
fang, beHchränkt auf die für den Bau selbst not-
wendigen Grundstücke, wo sie dann zumeist
von Bezirken, Gemeinden oder Privaten ge-
leistet worden. Oder aber es werden der Ge-
sellschaft große Landstrecken zur Verfügung
gestellt, was freilich nur dort möglich ist,
wo unbesiedeltes Land vorhanden ist. In gro-
ßem Umfang wurde diese Art der S. angewendet
in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo
vom Kongreß der „Land-grants" für die Pacific-
200
Digitized by Google
Süd-norddeutsche Verbindungsbahn
Linien nahezu 800 000 km* bewilligt wurden,
die allerdings nicht alle in Anspruch genommen
wurden; s. den Artikel Urant.
Eine andere Subventionsmethode mit Natural-
leistungen wurde durch das Gesetz vom 11. Juni
1842 in Frankreich eingeführt. Danach stellte
der Staat den ganzen Unterbau und die Hoch-
bauten her, wobei Departements und Gemeinden
zwei Drittel der Kosten der Grundeinlosung
tragen mußten. Der Gesellschaft erübrigte nur
die Legung des Oberbaues und die Beschaffung
des Betriebsmaterials. Die kurze Dauer der
Konzessionen (60 Jahre) und der Anteil des
Staats an den Reinerträgnissen bot kein ent-
sprechendes Entgelt für die enormen Kosten
dieser Subventionsmethode, und dieselbe wurde
schon 1845 aufgegeben.
Zu den S. a fonds perdu gehört endlich
noch die Gewährung von Baukostenbeiträgen
ohne Rückzahlung, sei es, daß diese Beiträge
in einer Pauschalsumme für die ganze Bahn
oder nach der Längeneinheit bestimmt wer-
den, oder daß ein prozentueller Anteil der
wirklichen Baukosten vom Staat getragen wird.
Diese Methode wurde in größerem Umfang
namentlich in Frankreich und Spanien , in
geringcrem Maß in Deutschland und Öster-
reich angewendet. Auch die von Deutschland,
Italien und der Schweiz gemeinsam gewährte
S. für die Gotthardbahn (im ganzen 1 19 Hill. Frs.,
etwa die Hälfte des ganzen Kapitals) wurde in
dieser Weise veranlagt, wobei auch eine Reihe
deutscher Privatbahn Verwaltungen je 1 Mill.
Frs. beisteuerten.
Im Gegensatz zu den bisher erwähnten
Subventionsformen stehen jene, bei welchen
die subventionierte Gesellschaft nicht nur natur-
gemäß einer erweiterten Staatsaufsicht unter-
worfen, sondern auch verpflichtet wird, die
erhaltene S. in irgend einer Form rtickzuer-
setzen. Dahin gehören nun die Darlehen und
Bauvorschüsse in ihren verschiedenen Formen,
dann aber in den meisten Fällen auch die Er-
trags- oder Zinsengarantie (s. hierüber den
Artikel Ertragsgarantie). Die Modalitäten, unter
welchen Darlehen an Eisenbahngesellschaften
gewährt wurden und noch werden, sind außer-
ordentlich verschieden. Ihre Höhe wird entweder
im ganzen bestimmt oder auch nach einer Ein-
heitssumme pro Meile oder Kilometer. Sie
werden weiters entweder unverzinslich oder
verzinslich gewährt. Die Rückzahlung erfolgt
entweder zu bestimmten Terminen oder auch
nur nach Maßgabe der Betriebsüberschüsse. Die
verzinslichen Vorschüsse erfolgen wieder entweder
ohne besondere Formen oder gegen Übernahme
eines Teils der ausgegebenen Aktien oder Priori-
täten, gewöhnlich unter Verzicht auf einen Teil
der Verzinsung. Die Übernahme von Aktien ist
zwar streng juristisch nicht zu den Auleben zu
zählen, hat aber doch zumeist eine wesentlich
gleiche Wirkung. Die Gewährung von Darlehen
ohne Übernahme von Titres findet sich zumeist
in Frankreich, wo ja überhaupt die verschiedenen
Sub ventionstnethoden am meisten entwickelt sind,
und „in Spanien. In Preußen war namentlich
die Übernahme von Aktien seitens des Staats
beliebt So übertiiihm der Staat bei der Köln-
Mindener, der niedersehlesi sdien (Frankfurt-
Breslau), der oberschlesiseben (Aktien lit. Bi und
bei der Stargard- Postier Bahn ein Siebentel
des emittierten Aktienkapitals mit der Bestim-
mung, daß die Dividenden der vom Staat über-
nommenen Aktien zum Ankauf weiterer Aktien
verwendet werden sollten, um so den Ubergang
in die Hände des Staats vorzubereiten. Gleich-
zeitig wurde diesen Gesellschaften eine Ertrags-
garantie gewährt. Bei der Thüringer Bahn
übernahmen Preußen und die beiden sächsischen
Herzogtümer sogar ein Viertel des Aktien-
[ kapitals, wobei den Privataktionären ein Vor-
I zugsrecht hinsichtlich der Dividende eingeräumt
wurde. Ähnlichen Verhältnissen begegnet man
bei der bergisch-märkischen, der Berlin- Anhalter
und Berlin-Hamburger Bahn, nur mit dem
Unterschied, daß bei den beiden letzteren Ge-
sellschaften nicht die preußische Regierung,
sondern die Seehandlung die Aktien übernahm.
Der Berlin-Stettiner Bahn gewährte die preußi-
sche Regierung ein Anlehen gegen 4% ige Obli-
gationen unter teilweisem Verzicht auf die
Zinsen. Eine Reihe anderer Gesellschaften er-
hielt Darlehen ohne Übergabe von Titres. In
! großem Maß wurde endlich die Anlehensmethode
I in Österreich angewendet, und zwar zumeist in
solchen Zeiten, wo die Beschaffung der Mittel
infolge der Verhältnisse des Geldmarkts sehr
erschwert war. So erhielt schon die Kaiserin
Elisabeth- Bahn 1859 für die Linie Penzing-
Hetzendorf einen Bauvorschuß von einer halben
Million. 1866, 67 folgten dann die Franz Joseph-
Bahn, die böhmische Nordbahn, die Kronprinz
Rudolf-Bahn und die Kaschau- Oder berger Bahn,
welche durchweg bedeutende Bauvorschüsse
gegen Aktien erhielten. Später erhielten noch
Anlehen die Pilsen-Priesener, die Buschtehrader,
die ungarisch-galizische, die Prag-Duxer Eisen-
bahn und die niederösterreichischen Südwest-
babnen teils gegen Aktien, teils gegen Priori-
tätsqbligationen. In großem Maßstab erfolgte
die Übernahme von Aktien und Obligationen
: durch den Staat auch in Kußland.
In neuester Zeit erfolgt die Erteilung von
1 S. fast überall nur für Bahnen untergeordneter
Bedeutung (s. über die einschlägigen Verhält-
nisse in Irland, Frankreich,. .Belgien, Italien,
j in den Niederlanden, Rußland, Österreich- Ungarn
und Deutschland den Artikel Lokalbahnen).
Dr. Groß.
Süd • norddeutsche Verbindungsbahn
(285,073 km), in Böhmen gelegene eingleisige
| normalspurige Privatbahn unter eigener Ver-
j waltung mit dem Sitz in Wien. Die Central-
i leitung der S. ist seit 1869 mit derjenigen der
1 österreichischen Nordwestbahn vereinigt. Die S.
umfaßt die eigenen Linien Pardubitz-Reichen-
berg-Reiehsgretize bei Tschernhausen (200,106
km), Josefstadt- Reichsgrenze bei Königshan
; (62,552 km), Eisenbrod-Tannwald (17,721 km)
und die gepachteten Strecken Reichsgrenze bei
Tschernhausen - Seidenberg (2,066 km) und
Reichsgrenze bei Königshan-Lieb&u (2,628 km).
Die Stammstrecke der S. ist die Linie
Pardubitz-Reichenberg Die Konzession für den
I Bau und Betrieb dieser Bahn einschließlich einer
| Flügelbahn von Jaromer und Schwadowitz er-
i folgte unterm 15. Juni 185« auf die Dauer von
I 90 Jahren.
Die Regierung gewährleistete zugleich ein
jährliches Keiuerträgnis von ö1/^^ des An-
lagekapitals, insofern dasselbe den Höchstbetrag
von 18 Mill. Gulden nicht überschreitet, also
von 982 OOü fl. Die Ge<ellschafts$tatuten wurden
am 5. Juni 1856 genehmigt ; bald darauf wurde
Digitized by Google
Süd-norddeutsche Verbindungsbahn
3163
die Gesellschaft unter der Firma „K. k. priv.
»öd-norddeutsche Verbindungsbahn" erricntet.
Der Bau begann zu Pardubitz am 22. Sep-
tember 1 866 und machte , durch besondere ,
günstige Witterungsverhältnisse gefördert, so .
rasche Fortschritte, daß die Eröffnung der
Strecke Pardubitz-.losefstadt bereits am 4. No-
vember 1857 und jene der Strecke Josef stadt-
Filgendorf-Turnau am 1. Dezember desselben
JaJirs erfolgen, am 1. Mai 1859 aber die ganze ,
Bahn dem Verkehr übergeben werden konnte.
Das Gesellschaftskapital wurde auf 15MU1.
Golden K.M. festgesetzt (76 000 Aktien zu jo
200 fl. K.-M.).
Da die Anlagekosten sich zusammen auf
21045 588 fl. stellten, so sah sich die Gesell-
schaft veranlaßt (abgesehen von einer bei der
österr. Kreditanstalt aufgenommenen Anleihe
von 3Mill. Gulden), ein öliges Prioritätsanleben
a. Emission) in der Höhe von 2 100 000 fl.
aufzunehmen.
Unterm 22. August 1865 erhielt die Gesell-
schaft die Konzession für die Bahn von Schwa-
dowitz nach Königshan (eröffnet am 1. August
1868). In der Konzession wurde die Staats -
fintntie um jährlich 252 000 fl. erhöht und die
Gesellschaft berechtigt, zur Beschaffung des Bau-
kapitals Aktien oder Obligationen auszugeben.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde 1866
ein der neuen Garantiesumme entsprechendes
Prioritätsanlehen in der Höhe von 4 925 100 fl.
aufgenommen und 6#ige, in Silber verzins-
liche und rückzahlbare steuerfreie Obligationen
(IL Emission) in Stücken zu 300 fl. ausgegeben, i
Am 8. September 1868 wurde der 8. und ,
Konsorten die Konzession der österreichischen I
Xordwestbahn verliehen, welche 1871 an die
Gesellschaft der österreichischen Nordwestbahn
(». d.) überging.
Auf Grund des Gesetzes vom 10. Juli 1871
erfolgte unterm 31. März 1872 die Konzes-
sionierung der Linie Reichenberg- Reichsgrenze
bei Seidenberg nebst der Flügelbahn Eisenbrod-
Tann wald unter Gewährleistung eines jährlichen
b%igen Reinerträgnisses von dem wirklich auf-
gewendeten Anlagekapital im Höchstbetrag von
51 600 fl. Silber pro Meile.
Das gesamte garantierte Baukapital der
neuen Linien betrug 7 409 100 fl. Dasselbe wurde
1872 durch Ausgabe von beigen Prioritäts-
«bligationeu (III. Emission) beschafft. Nachdem j
dieses Baukapital zur Deckung der Anlage- ,
kosten nicht ausreichte, sah sich die Gesell-
schaft veranlaßt, bei der Regierung um eine
Erhöh ung der Zinsengarantie einzuschreiten,
und wurde durch Gesetz vom 4. Mai 1«73
die Garantie für die neuen Linien auf 59 800 Ö.
Silber pro Meile (im ganzen 457 608 fl.) erhöht.
Das Anlagekapital stellte sich der neuen
Staatsgarantie entsprechend auf 8 897 700 fl.
Silber. Zur Durchführung der Geldbeschaffung
genehmigte die Regierung die Ausgabe neuer
öliger Prioritäten in Markwährung (IV. Emis-
sion 2 800 000 31k. = 1 400 000 fl.).
Die Eröffnung der Linien Reichenberg-
Seidenberg und Eisenbrod-Tannwald hat am
1. Juli 1875 stattgefunden.
Das am 4. Februar 1878 mit der Regierung
geschlossene Protokollarübereinkommen , wel-
ches die Durchführung der Garantiebestim-
mungen sowie auch die Verkehrsbeziehungen,
dann die gemeinsamen Ausgaben und die Ver-
rechnung zwischen der S. und der österreichi-
schen Nordwestbahn regelte, erhielt am 16. April
die Genehmigung seitens der Ministerien.
1879 wurde zur Deckung der Aktiencou-
pons ab 1. Juni 1879 neuerdings eine 6^ige
Prioritätenanleihe aufgenommen (V. Emission.
1 800 000 fl.).
Auf Grund der Verträge vom 15. Oktober
1888, bezw. vom 28. Juni 1889 übernahm die
S. don Betrieb der Lokalbahnen Reichenberg-
Gablonz (s. d.) und Königshan-Schatzlar (s.
österreichische Lokaleisenbahngesellschaft).
Behufs Einlösung, bezw. Konvertierung der
im Umlauf befindlichen Obligationen der
Emissionen vom Jahr 1866, 1872, 1875 und
1879, dann zur Entschädigung des Staats für
die infolge Konvertierung der gebührenpflich-
tigen Obligationen in abzugsfreien Titres des
neuen Anlehens entgehenden Einnahmen, zur
Bedeckung des sogenannten Bahnbetriebszinsen-
konto sowie behufs Rückerstattung des zu
Lasten der Betriebsrechnung bestrittenen An-
lagekapitals an den Staat und behufs Bedeckung
des künftigen Kapitalbedarfs erteilte die Staats-
verwaltung der S. auf Grund des Übereinkom-
mens vom 27. April 1892 die Bewilligung zur
Aufnahme eines neuen einheitlichen, mit \%
in Silber ö. W. ohne jeden Steuer-, Gebühren-
oder sonstigen Abzug verzinslichen und längstens
innerhalb 58'/» Jahren, d. i. bis zum Ablauf der
Konzessionsdauer mit 15. Juni 1946 rückzahl-
baren Prioritätsanlehens im Nominalbetrag von
24 000 000 fl. ö. W. Silber. Infolgedessen wurde
die Staats^arantie mit Gesetz vom 28. Juni
1892 abgeändert und für sämtliche Linien für
die Zeit vom 1. Januar 1893 bis Ende 1945
mit jährlich 1 919 186,86 fl. ö. W. und für die
Zeit vom 1. Januar bis 15. Juni 1946 mit
867 577,17 fl. ö. W. festgesetzt.
Mit 16. Juni 1886 ist das konzessions-
mäßige Recht der Staatsverwaltung zur Ein-
lösung der S. in Kraft getreten. Die vom
1. Januar 1893 an festgesetzten Garantie-
beträge haben im Fall der Einlösung der Bahn
durch den Staat als konzessionsmäßige Mindest-
einlösungsrentc zu gelten.
Die Dividende der Aktien betragt seit Juli
1882 8 fl.
Anschlüsse hat die S. an die Staatseisen-
bahngesellschaft in Pardubitz und Starkotsch;
an die österreichische Nordwestbahn in Par-
dubitz, Königgrätz, Alt Paka und Parschnitz;
an die böhmische Nord bahn in Turnau; an
die preußischen Staatsbahnen (Direktionsbezirk
Berlin) in Liebau und Seidenberg; an die
sächsischen Staatsbahnen in Reichenberg; an
die Lokalbahn Reichenberg-Gablonz in Reichen -
berg; an die österr. Staatsbahnen in Königshan.
Von den eigenen Linien der S. sind 235,781
km geneigt, 153,579 km gerade, 125,956 km
liegen in Krümmungen. Die größte Steigung
beträgt auf der Strecke Pardubitz-Reichenberg-
Reichsgrenze 14,37p», ai,f der Linie Josefstadt-
Reichsgrenze 14,297«, und auf der Flügel bahn
Eisenbrod-Tannwald 1Ö7M. Der kleinste Krüm-
mungshalbmesser stellt sich bei den eben ge-
nannten Teilstrecken der S. auf 220 m, bezw.
260 und 200 in. An Fahrbetriebsmitteln waren
Ende 1892 65 Lokomotiven, 50 Tender, 114 Per-
sonen-, 4 Post- und 1263 Güterwagen vorhanden.
Nachstehend folgen die Retriebsergebnisse
für die Jahre 1891 und 1892.
200*
Digitized by Google
3154
Sulgen-Gossau — Szatmär-Nagybänyer Eisenbahn
1
18OT
Beforderte Tonnen . . . , .
TruisporteinnkhiDen . . fl.
. pro ka . .
Bclrl«b»ivu5gab«n
B ohns Konten
für die Ketriebfflhrung der
Strecke K6Di(fiban-Sehati-
Ur snd oho« Centrailei-
t*ng«»ujl»gen für Reichen-
B«trieb*»o»g»b«n pro km . .
Betriebekoefflcient . . . .%
i
»5,073
1 556 776
I 603 079
S 176 096,50
8 238 74
II 144,50
1 y..; G16.96
1 974 4C6.72
6 ;»86,18
J 578 409,71
61,89
886,073
178S8C4
1590 606
3 2*7 611,48
3 280 738.46
11 144,50
1 880 810,77
1 868 450,93
6 595,64 i
8 828 643,82
61,80
Snlgen -Gogsau, auch Bischofszeller Bahn,
Schwoii; Verbindungsbahn zwischen der schwei-
zerischen Nordostbahn und den Vereinigten
Schweizer Bahnen. Das im Kanton Thurgau
gelegene, 11,908 km lange Teilstück wurde
am 23. Mai 1872, das 10,762 km lange Teil-
stück im Kanton St. Gallen am 30. November
1872 konzessioniert und — nachdem der erst*
Spatenstich am 4. Juni 1874 gethan — die
Strecken Sulgen-Bischofszell am 1. Februar
1876, Bischofszell-Gossau am 6. Juli 1876 dem
Betrieb übergeben. Die Baukosten betrugen
für Bahnanlagen und feste Einrichtungen
3 838 626 Frs., pro Kilometer 169 326 Frs.;
eigenes Rollmaterial und Mobiliar verschaffte
sich die Bahn nicht. Das Kapital wurde mit
1 878 750 Frs. in Aktien, 70 000 Frs. in solchen
a fonds perdu, mit 600 000 Frs. in öligen
Obligationen mit unterpfändlicher Sicherheit,
mit 800 000 Frs. in 4"t#igen Obligationen,
100 000 Frs. in 4%igen Obligationen und mit
307 600 Frs. Darlehen ohne Zinsen , letztere
drei Darlehen ohne Unterpfand , beschafft ;
82 276 Frs. blieben ungedeckt, An dem Aktien-
kapital beteiligten sich die Kantone Thurgau
und St. Gallen mit 500 000 Frs., die schwei-
zerische Nordostbahn mit 300 000 Frs. Die
Bahn liegt mit 57,3V »brer Länge in Geraden,
mit 42,1 in Bogen; der kleinste Bogenhalb-
messer betrügt 200 m. Von der Anschluß-
Station Sulgen, 452,35 m über dem Meer, bis
zur Anschlußstation Gossau, 630,61 m über
dem Meer, steigt die Bahn ohne Gegengefälle,
und zwar im Durchschnitt mit 9,11"/ im
Maximum jedoch mit 15%,. Die Länge der
horizontalen Strecken beträgt 13,7V der Ge-
samtlänge. Die von Th. Ammau gebaute
Bahn enthält bei Überschreitung des Silter-
thals einen Damm von 600 m Länge, eine
Brücke von 136,2 m Spannweite auf drei
Mittelpfeilern mit eisernem, doppeltem Fach-
werküberbau , bei der Überschreitung des
Sorenthals eine ähnliche eiserne Brücke von
101,26 m Spannweite mit zwei Mittelpfeilern.
Das Schienenprofil war dasjenige der Nord-
ostbahn für Nebenbahnen von 28 kg pro Meter
mit Kopf aus Hartkorneisen. Mit Vertrag vom
11. April 1874 pachtete die schweizerische Nord-
ostbahn (8. d.) die Bahn auf zehn Jahre gegen
eine jährliche Vergütung, welche annähernd
die Verzinsung der Schulden deckte. Am
31. Juli 1885 ging auch das Eigentum an
die Nordostbahn über; der Kaufpreis betrug
1,6 Mill. Frs. Der Kaufvertrag datiert vom
8. April 1885. Dietler.
Suspendierung, s. Dienstenthebung.
Svolenoves-Smeönaer Lokalbahn (9,957
km), in Böhmen gelegene normahrpurige Lokal-
bahn im Eigentum der gleichnamigen Aktien-
gesellschaft mit dem Sitz in Wien, betrieben
von der bei Svolenoves anschließenden öster-
reichisch - ungarischen Staatseisenbahngesell-
schaft (s. (1.).
Die Konzession für die S. wurde unterm
2. Juni 1883 auf die Dauer von 90 Jahren
verliehen. Das Einlösungsrecht beginnt fünf
Jahre nach der Inbetriebsetzung (1. Juni 1886).
Die Bildung der Gesellschaft erfolgte am
2. September 1886.
Das Aktienkapital bestand 1893 aus 5000
Aktien zu je 200 fl. = 1 000 000 fl. Die Divi-
denden stellten sich 1887—1889 auf 2, 4, 12^»
1890-1892 auf 12.5 %, 1893 auf 15,6 V-
Die Einnahmen betrugen 1893 204 109 fl.
(1892 179 875 fl.. 1891 174 773 fl ), die Aus-
gaben 41 526 fl. (1892 39 139 fl., 1891 42 644 fl.).
Sysran-Wjasma-Eisenbahn, s. Russische
Staats bahnen.
Szumosthalbahn i Sznmotrvlgyi vasütj,
in Siebenbürgen gelegene normalspurige Pri-
vatbahn mit dem Sitz der Gesellschaft in Dee"s,
umfaßt die Strecken Apahida-Dees (46,838 km),
Dees-Deesakna (2,9 kmi , Dees - Besztorcze
IBistritzJ (60,265 km) und Dces-Zilah (97,9 km>,
zusammen 207,903 km.
Am 13. Juni 1880 erfolgte auf Grund des
Gesetzartikels XXXII vom Jahr 1*80 die Kon-
zession für die Sekundärbahn Apahida-Dees
(eröffnet am 15. September 1881). Am 15. Juli
desselben Jahrs bildete sich die Gesellschaft.
Mit Konz* ssionsurkunde vom 25. Juni 1882
erhielt die Gesellschaft die Bewilligung zum
Bau und Betrieb der nur für den Güterver-
kehr dienenden Bahn De6s-De£sakna (eröffnet
am 8. August 1882 . Im Jahr 1884 (Gesetz-
artikel XXXIV) und im Jahr 1889 (Gesetz-
artikel XI) wurden ferner der Gesellschaft die
Strecken Dees- Bistritz (eröffnet am 3. Mai
1886) und Dees-Zilah (eröffnet am 1. Oktober
1890) konzessioniert.
Die Konzession sämtlicher Strecken dauert
90 Jahre vom Eröffnungstag der Hauptstrecke
Apahida-Dees, d. i. bis 15. September 1971.
| Das staatliche Einlösungsrecht kann ausgeübt
; werden, wenn der Bau einer Hauptbahn be-
schlossen würde, welche die gleiche Richtung
verfolgt wie die S.
Das Anlagekapital bestand 1892 aus 5400
Stamm- und 9950 Prioritätsaktien zu je 600 fl.
= 7 675 000 fl. Die Prioritätsaktien genießen
ein Vorrecht bezüglich Zahlung der Zinsen
und der Tilgungsquote vor den Stammaktien.
Die Dividenden stellten sich 1882—1887 auf
b%, 1888— 1890 auf 4 V. 1891 kam keine Divi-
dende zur Verteilung. 1892 wurden 1"»?= verteilt.
Anschluß hat die S. in Kolozsvar (Klausen-
burg) und Anahida an die ungarischen Staats-
bahnen, in Zilah an die Szilagysager Lokalbahn.
Die Strecke Kolozsvär-Apahida ist Pe^agestrecke.
Die Einnahmen betrugen 1892 506 808 fl.
(1891 463 771 fl., 1890 331 130 fl ), die Aus-
gaben 347 731 fl. (1891 446 065 fl., 1890
257 193 fl ).
An Betriebsmitteln waren 1892 vorhanden
8 Lokomotiven, 23 Personen-, 9 Post- und
50 Güterwagen.
Szatmur-Xagybanyer Eisenbahn (Szat-
mär-natjijhätn/tii rastit), in Ungarn gelegene
Digitized by Google
Szekler Bahn
— Tachymeter
normalspurige eingleisige Privatlokalbahn mit
dem Sitz der Gesellschaft in Budapest, be-
trieben von den ungarischen Staatsbahnen
(56,165 km), an welche sie bei Siatmär anschließt.
Auf Grund des Gesetzartikels XLYIII vom
Jahr 1881 erhielt am 31. Hai 1881 die Frei-
stadt Nagybanya im Verein mit einem Kon-
sortium die Konzession für die Linie Szatmar-
Nagybänya auf die Dauer von 90 Jahren vom
Tag der Betriebseröffnung (ö. Juli 1884). Das
staatliche EinlösungBrecht beginnt am 1. Juni
1911, bezw. sobald eine mit der 8. die gleiche
Richtung verfolgende Hauptbahn gebaut werden
sollt«. Die Errichtung der Gesellschaft fand
am 23. Juli 1883 statt. Mit der ungarischen
Nordostbahn wurde am 16. Juni 1884 ein Be-
triebsvertrag geschlossen. Nach Verstaatlichung
der ungarischen Nordostbahn überging mit
1. August 1890 die S. in den Staatsbetrieb.
Das Gesellschaftskapital betrug 1892 1 250000
Gulden, und zwar 500 000 fl. in 5000 Stamm-
aktien lit. A und 750 000 fl. in 7500 Prioritäts-
aktien lit. B zu je 100 fl. Die letzteren haben
den Vorrang einer Obigen Verzinsung und der
entfallenden Amortisationsquote Die Dividenden
der Prioritätsaktien betrugen 1887 b»4, 1888
5«/tV. 1889—1891 6X, 1892 b%.
An Fahrbetriebsmitteln waren 1892 vor-
banden 3 Lokomotiven, 8 Personenwagen, 3 Ge-
päck- und 40 Güterwagen.
Die Einnahmen betrugen 1892 lf>8 652 fl.
11891 163 050 fl., 1890 147 130 fl.fl.), die Aus-
gaben 91 348 fl. (1891 90 519 fl., 1890 85916 fl.).
Szekler Bahn, s. Hejasfalva-Szekely Ud-
varhelyer Eisenbahn.
Szilngysager Vicinalbahii (Seüägysägi
helyi erdtkü vasüt), 108,236 km lange normal-
spurige, in Ungarn gelegene Vicinalbahn im
Eigentum der gleichnamigen Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Budapest, betrieben von den
ungarischen Staatsbabnen, besteht aus der
Hauptbahn Nagy Käroly- (Anschluß an die
ungarischen Staatsbahnen) Zilah und der Zweig-
bahn Sarmasäg-Szilägy-Somlyö.
Die Konzession für die S. erfolgte auf
Grund des Gesetzartikels XXXI vom Jahr 1880
und der Konzessionsurkunde vom 23. Dezem-
ber 1886. Die Dauer der Konzession ist mit
90 Jahren festgesetzt. Das staatliche Ein-
lösungsrecht beginnt am 23. Dezember 1910,
bezw. sobald eine mit dieser Lokalbahn die
gleiche Richtung verfolgende Hauptbahn gebaut
werden sollte.
Die Bildung der Aktiengesellschaft erfolgte
am 12. Februar 1887, die Betriebseröffnung
am 23. Dezember 1887. Den Betrieb übernahm
i die ungarische Nordostbahn. Mit Verstaat-
lichung derselben überging am 1. August 1890
die S. in den Staatsbetrieb.
An Fahrbetriebsmitteln waren 1892 vor-
handen C Lokomotiven, 6 Gepäck- uud 18 Per-
sonenwagen. Die Güterwagen stellt die betrieb-
führende Verwaltung bei.
Das Aktienkapital besteht aus 2 650 000 fl.
: in 11500 Stammaktien und 15 000 Prioritäts-
aktien zu je 100 fl. Die Dividende der Priori-
tätsaktien stellte sich 1889—1892 auf 2'/,X-
Die Einnahmen betrugen 1892 162 686 fl.
(1891 166 192 fl., 1890 1 16 249 fl ), die Ausgaben
96 436 fl. (1891 100 640 fl., 1890 75 940 fl ).
Tachymeter (Tachometers, pl.; Tachy-
tnitre* , m. pL) , ursprünglich Tacheometer
(Schnellmesser) genannt, Instrumente, welche
die Eigenschaften eines Theodolits (s. Winkel-
messungen), Distanzmessers (s. d.) und Nivel-
lierinstruments (s. d.) in sich vereinigen und
mit einer Bussole ausgestattet siud, um Win-
kel-, Längen- und Hönenmessungen nach Be-
darf einzeln oder im Zusammenhang möglichst
rasch ausführen zu können. Die vorgenannten
Messungen finden im einzelnen Anwendung,
wenn es sich darum handelt, für eine Terrain-
aufnahme zunächst die geometrische Grund-
lage zu erhalten, welche, soweit die Horizontal-
projektionen in Betracht kommen, aus Drei-
ecken und Polygonen besteht <s. Horizontal-
messungen), während die Höhenlage der so
erhaltenen Netzpunkto meist durch Nivellie-
ren, manchmal auch durch trigonometrische
Höhenmessung (s. d.) bestimmt wird. Im Zu-
sammenhang finden die vorgenannten Mes-
sungen Anwendung, wenn die Lage aller für
den Zweck einer solchen Aufnahme bemer-
kenswerten Terrainpunkte gleichzeitig nach
Horizontalprojektion und Hohe gegeu die Netz-
punkte durch ihre räumlichen Polarkoordi-
naten zu bestimmen sind, wie dies bei den
Aufnahmen des Geländes für Eiscubahnvor-
arbeiteo der Fall ist Hierbei kommt es
je nach dem Zweck der Aufnahmen nicht so
T
! sehr auf die Genauigkeit als auf den Zeit-
gewinn beim Messen an, weshalb bei T. ver-
stellbare Horizontalkreise mit nicht zu feiner
Teilung, Höhenkreise mit Bezifferung nach
Zenithdistanzeu, Fernrohre mit hinreichender
! Vergrößerung sowie mit Einrichtungen zum
| Distanzmessen Anwendung finden, und nur aus-
nahmsweise von der zeitraubenden, unmittel-
i baren Längenmessung mit Meßlatten, Stahl-
i bändern oder Meßkette Gebrauch gemacht wird.
Dieser Zeitgewinn soll sich aber auch auf die
Ausarbeitung der Aufnahmen in Rechnung
und Darstellung erstrecken, daher auch ge-
eignete Hilfsmittel hierfür zum „tacbymetrischen
Apparat" gehören. Es kommen deshalb beson-
ders eingerichtete „Rechenschieber" für
Berechnung der Distanzen, für ihre Reduktion
auf die Horizontale und auf die Lotlinie,
„Diagramme- zum Zweck derselben Reduk-
tionen auf graphischem Weg in Anwendung,
oder es sind an den Instrumenten selbst „me-
chanische Einrichtungen" in Form von ver-
stellbaren Maßstäben angebracht, auf welchen
die reduzierten Werte unmit telbar abgelesen wer-
1 den können; eudlich kann man „Reduktions-
tafeln" benutzen, welche die Entnahme dieser
Größen entweder unmittelbar gestatten oder mit
einfachen Zwischenrechnungen hierzu führen.
Zum Auftragen der mit dem Theodolit oder
oft nur mit der Bussole gemessenen „Richtun-
Digitized by Google
3156
Tachynieter
gen" benutzt man Transporteure (Strahlen-
zieherl , welche zum raschen und sicheren
Zeichnen eingerichtet sind und meist auch das
Abtragen der reduzierten Distanzen unmittel-
bar ermöglichen. Damit erhält man demnach
die gegenseitige Lage aller aufgenommenen
Punkte in horizontaler Lage , deren Höhe
gleichzeitig berechnet und in Zahlen beigesetzt
wird, soweit sie für die schließlich im Plan
auszuführende Konstruktion der Horizontal-
kurven (s. d.) von Belang sind.
Die Aufnahme mit T. führt jedoch nur
bei offenem Terrain, das eine freie Aussicht
für die Distanzmessung gestattet, rasch zum
Ziel. Bei bedecktem Boden, in Waldungen,
Reben- und anderen hohen Pflanzungen, durch
welche die Durchsicht gehindert ist, ver-
wendet man zweckmäßig die Bussole zum
Messen der Richtungen in Verbindung mit
einem Stahlmeßband (s. Längeninessungeni,
dessen schiefe Lage auf dem Erdboden mit
einem Steigungsmesser einfacher Konstruktion
bestimmt wird. Damit erhält man rasch und
genau genug die Aufnahme von Profilen, wie
sie durch den Verlauf von Wegen, Grenzen,
Wasserläufen u. dgl. zugänglich und für die
Ergänzung einer tachymetrischen Aufnahme
notwendig sind.
Die vielfach noch bevorzugte Verbindung
des Meßtischapparats mit Distanz- und Höhen-
messung zur gleichzeitigen Horizontal- und
Höhenaufnahme des Terrains ergiebt wohl den
Plan mit den Höhezahlen im Feld und ermöglicht
gleichzeitig einen unmittelbaren Vergleich zwi-
schen Aufnahmsobjekt und Bild an Ort und
Stelle, entbehrt aber wegen der Schwerfällig-
keit des Gesamtapparats, wegen der wesentlich
größeren Abhängigkeit von Witterungsverhält-
nissen und der hieraus entspringenden Ver-
zögerungen der wesentlichen Eigenschaften
eines „Schnellmessers".
Im allgemeinen entspricht die äußere Er-
scheinung eines T. jener des Theodolits (s.
Winkelmessungen); es sollen hier daher nur
einige jener Instrumente, welche mit besonderen
Einrichtungen für vorliegenden Zweck ausge-
stattet sind, hervorgehoben werden.
Eine Abhandlung des französischen In-
genieurs Moinot: Leves de plans ä la stadia,
Notes pratiques pour etudes de tracis, Peri-
gueux 1805, welche die tachymetrische Mes-
sungsmethode und Plankonstruktion entwickelte,
gab dem Verfahren Namen und System, nach-
dem der italienische Professor Porro schon
1851 in einer Denkschrift dasselbe vorge-
schlagen und seine als Major des ehemals
piemontesischen Generalstabs damit gewonnenen
Erfahrungen bei Bodenaufnahmen bekannt ge-
geben hatte.
Der von Moinot empfohlene tachy-
metrische Apparat (Fig. 1628) umfaßt den
Theodolit , die Distanzplatte , den Rechen-
schieber und den Transporteur (franz. rap-
porteur\. Der in dreierlei Größen ausgeführte
Theodolit (13, 15 und 18 cm Durchmesser des
Horizontalkreises und 16-, 20-, bezw. 25fache
Vergrößerung des Fernrohrs) zeigt eine kräftige
Centesimalteilung, die auch mit unbewaff-
netem Auge abgelesen werden kann, den ent-
sprechend großen Vertikalkreis (9. 6, 12,5 oder
16,5 m Durchmesser) mit Bezifferung nach
Zenithwinkeln, ein doppeltes Achsensystem für
die vertikalen Achsen nebst Versicherungs-
fernrohr am Limbus; die Alhidade des Ver-
tikalkreises und mit ihr eine doppelschliffige
Libelle drehen sich mit dem Fernrohr, wäh-
rend der Vertikalkreis stehen bleibt. Eine
zweite Alhidaden-Libelle ist an den Fernrohr-
trägem zum Horizontalstellen des Limbus,
bezw. zum Lotrechtstellen der Achse befestigt.
Auf der Ebene der Alhidade ist eine Bussole
aufgesetzt zum Zweck der Orientierung des
Horizontalkreises nach dem magnetischen Me-
ridian und diese ist mit Verstellung (zur Eli-
mination der magnetischen Deklination) ver-
sehen. Das Fernrohr enthält die von Porro
herrührende anallatisc-be Linse zur Verein-
fachung der Distanzberechnung (2) = kl,
c = Null) ; s. Distanzmesser.
Das Verhältnis des Lattenabschnitts zur
Entfernung der Latte vom Instrument ent-
spricht jenem des Fadenabstands zur äqui-
KiR. im,
I valenten Brennweite des anallatischen Fern-
rohrs und betragt hier 1 : 200, weshalb die
Bezifferung der in Centimeter geteilten Distanz-
latte (Mire parlanle) für je 60 cm Länge
eine Einheit mehr zeigt, demnach auf 4 m
Länge der Latte acht Einheiten. Für schiefe
Distanzen erhält man ihre Projektionen auf
die Horizontale und auf das Lot aus den Be-
ziehungen :
H = E sin* z und V = II cotg z,
weshalb der Rechenschieber {rtgle logarith-
miquc) auf dem Lineal die gewöhnliche loga-
rithmische Zahlenskala im Maßstab 1 : 4 und
auf dem Schieber jene für »in* i und cotg z
im gleichen Maßverhältnis ersehen läßt, außer-
dem noch zur schnellen Berechnung der Poly-
gonzüge nach Koordinaten die Funktionen
rät a und cos a aus
A\j — 8 sin « und Jx = s cos er,
worin * die horizontalen Entfernungen der
I Polygone und a deren Azimute sind. Endlich
Digitized by Google
Tachymeter
3157
dient zum Auftragen der nach Polarkoordi-
naten aufgenommenen und berechneten Terrain-
punkte ein halbkreisförmiger Transporteur aus
Hornblatt, dessen Limbus in doppelter Be-
zifferung die Winkel zwischen Null und 200,
bezw. zwischen 200 und 400° in Centesimal-
teilung giebt, während der Durchmesser vom
Mittelpunkt aus nach beiden Seiten in Milli-
meter geteilt und entsprechend beziffert ist.
In Italien hat sich eine besondere Form
von T., „Cleps" genannt, ausgebildet, welche
in dem von Professor Porro gegründeten
optisch-mechanischen Institut „La Filotecniea'*
in Mailand gegenwärtig im Besitz und unter
Leitung des Ingenieurs Angelo Salmoiraghi
in drei Größen ausgeführt wird. Die sehr
kleinen Horizontal- und Höhenkreise mit 6.5
und 3,5 cm Durchmesser sind in einem würfel-
förmigen Kasten neben dem Fernrohr »ver-
borgen« und enthalten 4000, bezw. 2000 Teile
Professor Kreut er in München ließ in
dem Beichenbach- Ertel' sehen Institut daselbst
ein Instrument mit »mechanischer Einrichtung"
zum Beduzieren herstellen, das die Grundform
des Repetitionstheodolits zeigt; mit diesem
sind drei Maßstabe, A, B und 6' (Fig. 1629),
verbunden, deren erster (A) am Fernrohr pa-
rallel zur Visierlinie festliegt, während die
inao 6.
Fig. 1630 c.
Flg. lßSOrf
Fi 5. 16!9.
auf dem Kreisumfang, auf welchen mittels
Schätzmikroskope noch 0,01°, bezw. 0,02° ab-
gelesen werden können. Das anallatische Fern-
rohr gestattet auf 200 m Entfernung noch
Distanzen bis auf 0,1 m zu messen, indem es
ein Fadenkreuz und zwei Paare von Distanz-
fäden enthält, deren Abstände zur äquivalenten
Brennweite des Linsensystems sich verhalten
wie 1 : 62,5 für die beiden äußeren, wie 1 : 250
für die beiden inneren, während ein äußerer
und ein innerer Faden (1 — 3 oder 2 — 4) das
einfache Verhältnis 1 : 100 geben. Die ur-
sprüngliche Porro'sche Distanzlatte war drei-
seitig, der Querschnitt ein gleichseitiges Drei-
eck mit dreierlei Teilungen für kürzere, mitt-
lere und weitere Entfernungen; neuerdings
kommt die Form der Scherenlatte, wie sie
früher in dem Reichenbach-Ertel'schen In-
stitut in Müncheu üblich war, zur Anwen-
dung. Libellen und eine röhrenförmige Bus-
sole ergänzen die Ausstattung der Instru-
mente ; Rechenschieber und Transporteure voll-
len „taehymetrischen Apparat-.
beiden anderen (B und
C) in rechtwinkeliger
Verbindung unter sich
gegen den ersten ver-
schiebbar sind und zum
unmittelbaren Ablesen
der Horizontalprojek-
tionen und Höben
(-Quoten) eingerichtet
sind, der eine \B) in
wagerechter Führung,
der zweite [C] in lot-
rechter. Eine mit dem
distanzmessenden
Fernrohr (Reichen-
bach -Ertel'sche Kon-
struktion , eventueü
mit anallatischer Linse) erhaltene schiefe Diatanz
wird durch Ausziehen der beiden Projekiions-
maßstäbe eingestellt , bis die Ablesung am
Maßstab A derselben entspricht; hiermit er-
hält man am Maßstab B unmittelbar die hori-
zontale Entfernung und an jenem C die Höhe
der Lattenablesung am Mittelfaden, wenn der
Maßstab in lotrechter Verschiebung auf die zuvor
bestimmte Höhe des Instrumentenhorizonts
(horizontale Instrumentennchse) eingestellt war.
Fig. 1680*.
Digitized by Google
1358
Taggelder — Taracithaler Lokalbahn
Die zum Kreut er'schenT. gehörige Distanz-
und Nivellierlatte (Fig. 1630 a—e) besteht aus
zwei im Abstand Ton 1.2 m vom unteren Ende
durch ein Scharnier (zugleich die Handgriffe
bildend) verbundenen Teilen. Der untere gabel-
förmige Teil wird mit Hilfe eines Senkels oder
besser noch mit einer Dosenlibelle stets lotrecht
gehalten, während die obere eigentliche Distanz-
latte geneigt gehalten wird durch Anwendung
eines zur Lattenteilung senkrecht stehenden
Diopters, das vom Lattenträger zur Einstellung
auf das Fernrohr des T. zu benutzen ist, so
daß dann diese Latte senkrecht zur Visierlinie
steht; vorwärts geneigt, wenn die Latte höher
steht wie das Instrument, rückwärts geneigt
im umgekehrten Fall. Diese in Centimeter
geteilte Latte enthält zwei Bezifferungen, eine
solche vom unteren Ende des gabelförmigen
Teils, mit Null beginnend und nach Deci-
metern fortlaufend, bis 3,6 m mit verkehrt
stehenden Ziffern in roter Farbe zum Nivel-
lieren, und eine zweite in der Höbe 1,2 m
beim Scharnier mit Null anfangend, von 10
zu 10 Einheiten fortlaufend, mit horizontal
liegenden Ziffern in schwarzer Farbe zum
Distanzmessen bis auf 230 m. Zum Auftragen
der Richtungen und Längen wird Transporteur
und Maßstab, besser noch der im gleichen
mathematisch-mechanischen Institut von Ertel
& Sohn ausgeführte „Distanzentransporteur"
benutzt.
Dasselbe mechanische Reduktionsverfahren
wurde gleichzeitig von Ingenieur C. Wagner
zunächst in Verbindung mit distanzmessenden
Kippregeln durch Mechaniker F e n n e 1 in
Kassel zur Ausführung gebracht und „Tachy-
graphometeru benannt.
Die ersten Veröffentlichungen über die bei-
den letzten Instrumente sind: Patentiertes
Quotier-Instrumcrit für generelle Aufnahmen
in coupiertem Terrain, von Ingenieur Franz
Kreuter, Wien 1874, und in 2. Auflage: Das
neue Tacheometer aus dem Reichenbach'schen
mathematisch-mechanischen Institut von Ertel
& Sohn in München, von demselben, Brünn
1888; dann: C. Wagners Tachygraphometer,
beschrieben von Prof. Tinter in der Zeitschrift
des österreichischen Ingenieur- und Archi-
tekten-Vereins, 1876, Heft 5—8; ferner: das-
selbe Instrument, mitgeteilt vom Mechaniker
0. Fennel in Kassel in der Zeitschrift für
Vermessung« wescu, 1878, S. 57—77.
Von Veröffentlichungen Uber andere noch
gebräuchliche Instruuieiite und Apparate dieser
Art sollen nur folgende genannt werden: Pro-
fessor Tinter, Das G. Starke'sche Tachymeter,
Zeitschrift des österreichischen Ingenicur-
und Architekten -Vereins, 1873; Tichv, Das
neue Tachymeter von Tichy und 'Starke,
Wochenschrift des österreichischen Ineenieur-
und Architekten- Vereins, 1878; Schell, Die
Tachynietrie mit besonderer Berücksichtigung
des tachvuieters von Tichv und Starke, Wien
1880; Schell, Die Terraiuaufnahine mit der
taehymetrischen Kippregel von Tichy und
Starke, Wien 18M ; Friedrich, Das optische
Distanzmessen und dessen Beziehung zur di-
rekten Längciimessung, mit besonderer Berück-
sichtigung des Schraubenmikrometers, Wien
1881; Werner, Die Tacheomctrie und deren
Anwendung bei Tracestudien , Wien 1883;
Saünoiraghi, Apercu sur les nouveaux tacheo-
| metres, dits les „cleps", Milano 1884; Meyer,
Memoire sur la stadia topographique et son
application, Paris 1885; Goulier, Ltudes theo-
retiques et pratiques sur les levers topometriques
et en particulier Bur la tacheometrie , Paris
1892; Tichy, Die Präcisions-Taohymetrie, Mün-
chen 1893. Dr. Decher.
Taggelder, s. Diäten.
TagHiffnal (Day-signal ; Signal, m., de
jour), jedes Signal, welches angewendet wird,
so lange das Tageslicht das Erkennen des-
selben gestattet; s. unter Signalwesen.
Tahiti, s. Australien.
Tambow-Koslower Bahn, s. Russische
Staatsbahnen, S. 2827.
Tambow-Saratower Bahn, s. Russische
Staats bahnen, S. 2827.
Tamines-Landen (Chemin de (er de Ta-
nvnes ä Landen), in Belgien gelegene Eisen-
bahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz in
Brüssel, seit 1871 verstaatlicht (103,9 km).
Die Errichtung der Gesellschaft mit einem
Anlagekapital von 10 Mill. Frs. wurde mit
kgl. Entschließung vom 2G. Oktober 1862 ge-
nehmigt.
1802 wurde der Gesellschaft die Hauptbahn
Tamines-Landen nebst Abzweigung nach Tur-
lemont und 1863 die Linie Namur gegen Geest
Geroinpont konzessioniert.
Eröffnet wurden die Strecken Landen-Fleu-
rus am 15. November 1865, Ramillies-Tirle-
lnont am 8. Juni 1867, Fleurus-Tamines am
5. Oktober 1868 und Ramillies-Namur am
15. Mai 186<>.
Den Betrieb der Eisenbahn führte zunächst
die Soeiete anonyme d'exploitation de chetnins
de fer auf Grund eines 1864 abgeschlossenen
Vertrags, seit 1867 die Societi generale de
l'exploitation de cheuiins de fer. Mit Ver-
trag vom 25. April 1870 ging die Betrieb-
führung vom 1. Januar 1871 an auf die belgische
Staatsverwaltung über (s. auch Belgische Staats-
bahnen).
Taraczthaler Lokalbahn (Turaenölgiji
heh/i erdtkii vasut), in Ungarn gelegene schmal-
spurige Lokalbahn i Spurweite 0,75 m l mit dem
Sitz der Gesellschaft in Budapest, umfaßt die
Strecken Taraezköz-Tereselpatak und Teresel-
patak-Kobila Wald, zusammen 32,769 km.
Die Konzession für eine von der Station
Taraczköz der ungarischen Nordostbahn nach
Tereselpatak führende schmalspurige Lokalbahn
wurde imtcrm 4. Juni 1885 einem Privaten
auf die Dauer von 5>0 Jahren verliehen.
Das Baukapital war auf effektiv 575 600 fl.
festgesetzt. Die Regierung beteiligte sich mit-
tels Übernahme von Stammaktien im Betrag
i von lOiOQo d. an der Kapitalbeschaffung.
1886 erhielt der Konzessionär die Bewilli-
I gung zur Herstellung einer Kobilathaler Flügel-
bahn als Industriebahn. Nachdem am 23. Juni
18i<7 die T. in ihrer gesamten Länge eröffnet
war, wurde unterm 11. September desselben
Jahrs mittels des „Anhangs zur Konzessions-
urkunde" die Kobilathaler Flügelbahn als in-
tegrierender Bestandteil der T. erklärt und das
Anlagekapital auf effektiv 6ö.r> 600 fl. festgesetzt.
Den Betrieb der T. übernahm die unga-
rische Nordostbahn, seit deren Verstaatlichung
(1. August 1890» wird derselbe vou den unga-
rischen Staatsbahnen | Bet riebsleitung Debreczin |
geführt.
Digitized by Google
Tarif
Die stärkste Steigung der T. beträgt 89,80)O0,
der kleinste Krümmungshalbmesser 70 m.
Ende 1892 betrug das Aktienkapital
819 600 fl. und zerfiel dasselbe in 1640 Stamm-
aktien und 2458 Stück Prioritätsaktien zu je
200 fl.
Tarif [Tarif; Tarif, m.). Dieses Wort soll
arabischen Ursprungs sein und Preisverzeichnis
bedeuten. Bei den Eisenbahnen enthält der T.
nicht nur ein Verzeichnis der Beförderungs-
gebühren, sondern in der Regel auch eine Zu-
sammenstellung der Bedingungen, unter wel-
chen die Eisenbahn die Beförderung übernimmt.
Nach der Verschiedenheit der Beförderungs-
^egenstände unterscheidet man Personen- und
Gepäcktarife, Gütertarife, T. für Leichen, Fahr-
teuge und lebendes Vieh; s. im übrigen die
Artikel Gütertarife und Pereonentarife.
Nach dem Bereich, für welchen der T.
gilt, unterscheidet man Lokal- (Binnen-) Tarife
zwischen Stationen derselben Verwaltung und
direkte T. ( Nachbar-, Wechsel-, Verbandtarife,
internationale T.), deren Geltung sich über
zwei oder mehrere, und zwar in demselben
Staat oder in verschiedenen Staaten gelegene
Verwaltungsgebiete erstreckt. Ferner unter-
scheidet man Normaltarife (regelmäßige T.)
und Ausnahme tarife (unregelmäßig gebildete
T.); s. das Nähere im Artikel Gütertarife.
Ein T. zerfällt in der Begel in mehrere
Klassen oder Preisabteilungen, welche sich im
Personenverkehr nach der Zahl der verschieden
eingerichteten Wagenklassen, im Güterverkehr
gewöhnlich nach der Verschiedenheit der be-
förderten Waren (Waren- oder Güterklassi-
nkatiou), bisweilen auch nach der Verschieden-
heit der Güterwagen, ob sie bedeckt gebaute
oder offene sind, richten. Der in den T. an-
gegeben« Transportpreis, welcher in den Per-
sonentarifen für die Beförderung einer Person,
in den Gütertarifen für die Beförderung einer
bestimmten Menge Güter, in der Regel 100
oder 1000 kg, festgesetzt ist, wird Tarifsatz
genannt. Derselbe gilt entweder für die Be-
förderung zwischen zwei namhaft gemachton
Stationen (im Stationstarif) oder für eine
bestimmte Entfernung (im Entfernungs-
tarif). Die in tabellarischer Form zusammen-
gestellten Transportpreise (Tarifsätze) heißen
Tariftabellen; s. Gütertarife, S. 1904.
Die Grundsätze, nach welchen ein T. ge-
bildet ist, insbesondere bezüglich seiner ver-
schiedenen Klassen (PreisabteiTungen) und be-
züglich der Bedingungen für die Anwendung
des T. bezeichnet man als Tarifsystem.
Über die verschiedenen Tarifsysteme, Raum-
system, Wertsystem und gemischtes System,
s. die Artikel Gütertarife, S. 1908—1912, und
Personentarife, S. 2602—2603.
Die Bedingungen für die Anwendung des
T. werden Tarifbestimmungen, Tarif-
vorschriften, die gesammte äußere Anord-
nung des T. und dessen Einteilung in Klassen
Tarifschema genannt.
In Deutschland und Österreich - Ungarn
spricht man häufig auch von reglementa-
rischen Tarifbestimmungen und versteht
darunter die erläuternden und ergänzenden
Vorschriften, welche die Eisenbahn Verwalt ungen
zu den staatlichen Betriebsreglements (Ver-
kehrsordnungen) gegeben haben ; s. Gütertarife,
Betriebsreglement.
Feststellung der T. Staatliche Ge-
nehmigung. Im Interesse des Gemeinwohls,
zur Verhütung übermäßiger und willkürlicher
Belastung des Verkehre, wie zur Sicherung
einer einheitlichen Verkehrspolitik ist die Fest-
stellung der T. an die Genehmigung des Staats
(bei Staatsbahnen an die Genehmigung der
obersten Verwaltungsinstanz) gebunden. Gegen-
über den Privatbahnen beruht der Vorbehalt
der Genehmigung auf der Tarifhoheit (s. d.)
und ist in der Regel in Gesetzen oder in den
Konzessionen der Privatbahnen besonders aus-
gesprochen. Diese Genehmigung ist nicht nur
für die erste Feststellung, sondern meist für
jede spätere Abänderung oder wenigstens für
Tariferhöhungen vorbehalten.
Die Genehmigung seitens des Staats erfolgt
auf Antrag der Privatbahnen und bietet dem
Staat in gewissem Umfang die Möglichkeit,
unstatthafte Tarifbildungen zu verhindern;
überdies ist jedoch dem Staat in gewissen
Fällen den Privatbahnen gegenüber das Recht
vorbehalten, aus eigener Anregung Tarifände-
rungen, bezw. Tarifherabsetzungen herbeizu-
führen, und zwar inbesondere wenn das Rein-
j ertriignis eine bestimmte Grenze überschreitet,
i sowie in Fällen eines Notstands (das Weitere
| über die Mittel des Staats, die Tariffeststellung
mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu
i bringen, s. unter Gütertarife, S. 1914).
Was den Umfang des Genehmigungsrechts
in den einzelnen Ländern betrifft, so sei fol-
gendes bemerkt:
In Preußen wurde nach § 26 des Ge-
I setzes vom 3. November 1838 die Bestimmung
I der Beförderungspreise für die ersten drei
Jahre uaeh der Betriebseröffnung dem Unter-
nehmer überlassen und das Genehmigungsrecht
des Staats auf Tariferhöhungen beschränkt;
dieses Genehmigungsrecht wurde jedoch bei
Konzessiouierung dereinzelnen Unternehmungen
erheblich erweitert und in der Regel auf die
Genehmigung der T. überhaupt und aller Än-
derungen ausgodehnt. Bezüglich der Bahnen
untergeordneter Bedeutung ist in den preußi-
! scheu Normalkonzessionsbedingungen der T.
, sowie die Abänderung desselben zwar ebenfalls
, der Genehmigung der Regierung vorbehalten.
In betreff des Güterverkehrs werden jedoch
für die ersten acht Jahre Höchstsätze fest-
gestellt, und ist dem Unternehmer (unbe-
schadet des staatlichen Aufsichtsrechts) über-
lassen, inuerhalb dieser Sätze die T. festzu-
setzen. Der Konzessionär ist indessen ver-
pflichtet , das jeweilig auf deu preußischen
Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzu-
nehmen. Eine freiere Bewegung ist Bahnen
von vorwiegend nur lokaler Bedeutuug ein-
geräumt. Bei dieseu wird dem Konzessionär
in der Regel für die ersten fünf Jahre die
Bestimmung der Beförderungspreise überlassen.
Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung
und Abänderung des T. der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde. In betreff des Güterverkehrs
werden nach Ablauf jener fünfjährigen Periode,
■ so lange die Bahn ihren lokalen Charakter bei-
behält, periodisch von fünf zu fünf Jahren
Höchst tarifsätze für die einzelnen Güterklassen
vom Minister festgesetzt.
In Bayern wurde schon durch die Fun-
damentalbestimmungen für sämtliche Eisen-
bahnstatuten vom 28. Juni 1836 die Regelung
Digitized by Google
3160
Tarif
der T. von der Genehmigung der Staatsregie-
rung abhängig gemacht. Danach sollte die
Regelung des T. in den ersten drei Jahren
jährlich, sodann alle drei Jahre unter Geneh-
migung der Staatsregierung erfolgen. Ähn-
liches schreibt die kgl. Verordnung vom
20. Juni 1856 vor. Den pfälzischen Bahnen
wurde 1869 die Regelung der Frachtsätze
innerhalb der genehmigten Tarifhöcbstsätze
überlassen.
In Württemberg unterstellen die Kon-
zessionsurkunden der bestehenden kleinen Pri-
vatbahnen die T. und deren Abänderungen der
Genehmigung der Regierung; dasselbe gilt von
den wenigen Privatbahnen in Baden und
Hessen.
In Elsaß-Lothringen ist bei den von
der Regierung konzessionirten Privatbahnen in
der Regel ebenfalls die Genehmigung des T.
und jeder Abänderung vorbehalten.
Für Österreich - Ungarn schreibt das
Eisenbahnkonzessionsgesetz vor, daß die Eisen-
bahnen die von drei zu drei Jahren einer
Revision zu unterziehenden T. der Regierung
zur Genehmigung vorzulegen haben; daß die
Bahnen ferner die T. herabsetzen müssen, wenn
das Reinerträgnis 15%" der Einlagen über-
steigt. Einzelne Tarifsätze, welche sich aus
öffentlichen Rücksichten als übertrieben hoch
darstellen, kann die Regierung nach $ 60 der
Betriebsordnung jederzeit mäßigen.
Das österr. Gesetz vom 16. Juli 1877, abge-
ändert durch Gesetz vom 25. Mai 1890, setzt
Höchsttarife für den Personenverkehr fest, be-
hält dem Handelsminister die Feststellung der
Tarifsätze für Gepäck, Fahrzeuge und lebende
Tiere vor, und ermächtigt den Minister, die
erforderlichen Tarifänderungen unter Berück-
sichtigung der besonderen Rechte einzelner
Bahnunternehmungen durchzuführen.
In den Konzessionsurkunden der Haupt-
bahnen ist den Gesellschaften zumeist das Recht
eingeräumt, die konzessionsmäßig festgesetzten
T. innerhalb der gesteckten Grenzen zu regeln,
wobei der Staatsverwaltung vorbehalten ist,
bei Notstand die T. auf die Hälfte der Höchst-
sätze herabzumindern. In neueren Verträgen,
so z. B. bei der Erneuerung der Konzession der
Nordbahn, hat sich der Staat das Tarifbestim-
mungsrecht in ausgedehntem Umfang vorbe-
halten. Ebenso bat sich der Staat bei Kon-
zessionierung von Lokalbahnen das unbedingte
Genehmigungsrecht gewahrt.
Nach dem Schweizer Bundesgesetz vom
29. März 1898 bedürfen alle T., bevor sie zur
Anwendung gelangen, der Genehmigung des
Bundesrats.
Nach der schweizerischen Normalkon-
zession werden Höchstsätze festgesetzt mit dem
Vorbehalt der Herabsetzung bei Notständen,
sowie wenn die Unternehmung drei Jahre
hintereinander mehr ab 8# abwirft.
In den Niederlanden bestimmt das all-
gemeine Eisenbahngesetz vom 9. April 1876,
daß jeder neue T. und jede Tarifänderung der
Genehmigung der Regierung bedürfen.
Eine Herabsetzung der T. kann vom König
jederzeit angeordnet werden. Erleidet dadurch
der Reingewinn einer Eisenbahnunternehmung
eine Verminderung, so wird der Ausfall durch
die Staatskasse gedeckt, und erfolgt die Fest-
setzung über die Höhe des Ausfalls, wofern
eine gütliche Regelung nicht möglich ist, durch
Richterspruch; heträgt der Reingewinn jedoch
trotz der Herabsetzung mehr als 8X» so wird
eine Entschädigung nicht geleistet.
In der Regel müssen Tarifänderungen min-
destens einen Monat vorher bekannt gemacht
j werden, jedoch kann bei der Genehmigung der
i T. eine kürzere Frist zugelassen werden.
Nach dem Vertrag vom 21. Januar 1890
i zwischen dem niederländischen Staat und der
; Gesellschaft zum Betrieb der Staatseisenbahnen
bedürfen die Bedingungen für die Beförderung
innerhalb der Landcsgrenzc, soweit darübf r nicht
durch das Gesetz oder allgemeine Anordnung
Bestimmung getroffen ist, für sämtliche von
der Gesellschaft betriebenen Linien der Ge-
nehmigung der Regieruug, das Gleiche ist der
Kall bei jeder Veränderung oder Ergänzung
(Art, 15).
Alle T. und Tarifänderungen werden ohne
Ausnahme seitens der Gesellschaft der Regie-
rung zur Genehmigung unterbreitet, um Sicher-
heit dafür zu haben, daß die festgesetzten
Höchstsätze nicht überschritten werden.
Falls eine Entscheidung des Ministers nicht
innerhalb 14 Tagen erfolgt, so kann der T.
oder die Tarifänderung von der Gesellschaft
vorläufig veröffentlicht und unter Beachtung
der im Artikel 30 des Gesetzes vom 9. April
1876 bestimmten Frist eingeführt werden, bis
der Beschluß des Ministers erfolgt (Art. 17).
In Belgien bestimmt das Gesetz, betref-
fend Abänderung des Abschnitts des Handels-
gesetzbuchs über den Frachtvertrag vom 25. Au-
gust 1891 folgendes (Art. 14):
Die Preise und Bedingungen der Beförde-
rung werden festgesetzt auf den Staatsbahnen
durch ein besonderes Gesetz oder auf Grund
dieses Gesetzes, auf den Privat- und Vizinal-
i bahnen von der eigenen Verwaltung in den
I Grenzen des Bedingnishefts und unter Geneh-
migung des zuständigen Ministers, vorbehalt-
, lieh der auf Grund eines besonderen Gesetzes
zugelassenen Abweichungen.
Jeder Erlaß wegen Genehmigung oder
Änderung von Frachtsätzen und Bedingungen
tritt erst in Kraft 14 Tage nach seiner Ver-
öffentlichung im Staatsblatt. Für jede Tarif-
erhöhung jedoch beträgt diese Zeit mindestens
drei Monate, sofern nicht in den Konzessionen
anderes bestimmt ist.
Beide Fristen können für den internationalen
Verkehr auf 24 Stunden abgekürzt werden.
In Frankreich (Ordonnance vom 15. No-
vember 1846) darf keine Gebühr seitens einer
Eisenbahnverwaltung vor Genehmigung durch
den Minister der öffentlichen Arbeiten (homo-
logattou) eingehoben werden (Art. 44).
Jede Verwaltung hat ein Verzeichnis der
von ihr, innerhalb der im Cahier des charges
I aufgestellten Grenzen, in Aussicht genommenen
Gebühren für die Beförderung von Reisenden,
Tieren und Gütern zu entwerfen und je ein
Exemplar desselben dem Minister der öffent-
lichen Arbeiten, den Prfifekten des von der
betreffenden Eisenbahn berührten Departements
und den Generalinspektoren der Staatskontrolle
vorzulegen.
Beabsichtigt eine Eisenbahnverwaltung an
den genehmigten T. irgend welche Änderung
eintreten zu lassen, so hat sie dem Minister
für öffentliche Arbeiten, den Präfekten der
Digitized by Google
Tarii
3161
ron ihren Linien berührt eu Departements, wie
auch den Generalipspektoren davon Mitteilung
zu machen. Die Änderungen treten erst nach
der Genehmigung in Kraft.
Die Ordonnance rom Jahr 1846 verlieh so-
mit dem Minister das Recht, die Preise, deren
Erhebung die Gesellschaften beabsichtigen, zu
bestätigen. Zweifelhaft aber blieb es, ob der
Minister demzufolge die Bestätigung verwei-
gern könne, ohne sich dabei auf einen recht-
lichen Grund zu stützen, oder ob er den Ge-
sellschaften andere als die von ihnen vorge-
schlagenen Gebühren vorschreiben könne. Im
jeder weiteren Meinungsverschiedenheit vorzu-
beugen, wurde in die 1867er Bedingungsheft« die
Bestimmung aufgenommen, daß die Erhebung
der Gebühren gemäß der Verordnung vom
15. November 1846 nur mit Genehmigung des
Ministers erfolge.
Seitdem mußten sich die Gesellschaften den
vom Minister getroffenen Entscheidungen fügen,
mochte er nun die Genehmigung der vorge-
schlagenen T. verweigern oder erklären, daß er
sie nur genehmigen könne, weun die Gesell-
schaft in gewisse Änderungen einwillige.
Durch Verordnungen vom Jahr 1862 und
1864 sind die Eisenbahnen ermächtigt, für den !
Durchgangsverkehr T. ohne vorherige Geneh-
migung einzuführen.
In Italien bestimmt Art. 272 des Ge-
setzes über die öffentlichen Arbeiten: Die Ge-
bührenansätze in den Tarifen sind als Höchst-
ansätze anzusehen. Die Konzessionäre haben
wohl das Recht, eine Ermäßigung der T. ein-
treten zu lassen oder eine Ware aus einer
höheren in eine niedrigere Tarifklasse einzu-
reihen, dagegen bedürfen Tariferhöhungen, ebenso
wie Versetzungen eines Guts in eine höhere
Tarifklasse der Genehmigung der Regierung.
Mit Rücksicht darauf verfügt auch Art. 286,
daß die Regierung befugt sei, auf ihren Anteil
an der Hälfte des 10% fibersteigenden Rein-
gewinns zu verzichten gegen die dem Konzes-
sionär aufzuerlegende Verpflichtung, eine ent-
sprechende Tarifermäßigung eintreten zu lassen.
Art. 39 der Betriebsüberlassungsverträge vom
Jahr 1886 bestimmt, daß alle endgültig einge-
führten Tarifänderungen und neuen T. nur mit
Zustimmung der Regierung geändert oder auf-
gehoben werden dürfen Nach Art. 44 hat die
Regierung die Befugnis, die Frachttarife unter
die eingeführten Höchstgrenzen sowohl für
den inneren und den direkten Verkehr, als zur
Förderung der Ausfuhr der nationalen Erzeug-
nisse herabzusetzen. Der Konzessionär ist ver-
pflichtet, eine diesbezügliche Regierungsmaß-
nahme zum vorgeschriebenen Termin in Kraft
treten zu lassen.
Der eventuelle Einnahmenausfall wird dem
Konzessionär durch die Regierung nach be-
stimmten Grundsätzen vergütet.
La Rußland wurde in der ersten Konzession I
(Zarskoje-Seloer Eisenbahn) der Gesellschaft
das Recht zugestanden, die Tarifsätze völlig !
nach eigenem Ermessen zu bestimmen. In den i
späteren Konzessionen wurden nach franzö- ,
-ischem Muster Grenzwerte für die Höhe der
T. festgesetzt. Innerhalb dieser Grenzen konn-
ten die Eisenbahngesellschaften die T. beliebig,
ohne vorgängige Bestätigung seitens der Re- I
gierung feststellen. Die von den Eisenbahnen i
aufgestellten T. entsprachen nicht dem öffent- I
liehen Interesse und war deshalb die Regie-
rung bestrebt, größeren Einfluß auf das Tarif-
wesen zu gewinnen. Durch kais. Erlaß vom
11. *23. Juli 1886 wurden die Eisenbahnen ver-
5 fliehtet, die direkten T. für deu Verkehr mit
em Ausland der Regierung zur Prüfung und
Genehmigung vorzulegen. Die erforderlichen-
falls entsprechend abgeänderten T. sollten zu-
nächst für ein Jahr eingeführt und darnach
einer erneuerten Prüfung unterzogen werden.
Durch kais. Erlaß vom 15./27. Juni 1887 wurde
allgemein der Grundsatz ausgesprochen, daß
die gesamte Thätigkeit der Eisenbahnen in
Bezug auf die Aufstellung von Personen- und
Gütertarifen der Aufsicht der Regierung zu
unterwerfen sei. Mit Erlaß vom 8./20. März
1889 wurden weitere Bestimmungen bezüglich
der Ausübung der Staatsaufsicht über das
Tarifwesen der Eisenbahnen getroffen
In England waren durch die Konzessionen
Höchstsätze für die Beförderung auf der Bahn,
nicht aber auch für die Stations- und Expedi-
tionskosten (Terminals) vorgeschrieben. Diese
Höchstsätze waren überdies vielfach ungleich
für die einzelnen Linien. Aus diesem Grund
erschien es außerordentlich schwierig, bei einem
Frachtsatz zu prüfen oder gar nachzuweisen,
daß er den konzessionsmäßigen Höchstsatz über-
schreitet. Um diesen Übelständen abzuhelfen,
wurden in das Gesetz vom 10. August 18s8
Bestimmungen aufgenommen, nach welchen für
jede Eisenbahn mit Zustimmung des Handelsamts
und eventuell des Parlaments eine einheitliche
Klassifikation und einheitliche Höchstsätze für
die Streckensätze sowie für Stations- und Ex-
peditionsgebühren festgestellt werden sollen.
Dies ist inzwischen geschehen. Unterhalb dieser
Höchstsätze haben die englischen Eisenbahnen
volle Freiheit in Festsetzung der T. und be-
dürfen keiner Genehmigung.
Siehe über die Beschränkung der Tarif-
autonomie der Privatbahnen auch den Artikel
„Tarifhobeif.
Verfahren bei Einholung der Ge-
nehmigung. Diesbezüglich bestehen vielfach
besondere Vorschriften über den Zeitpunkt, in
welchem um die Genehmigung einzuschreiten
ist, über die Zahl der beizulegenden Tarif-
entwürfe u. s. w. (s. beispielsweise den öster-
reichischen Handelsministerialerlaß vom 13. Mai
1876, Z. 14 178, den Schweizer Bundesraths-
beschluß vom 11. December 1893, Art. 7—8,
die russische Verordnung vom a™ 1889).
Einführung der T. Öffentliche Kund-
in a c h u n g. Um jedermann zugänglich zu
sein, bedürfen die T. zu ihrer Einführung der
öffentlichen Bekanntmachung, und zwar treten
die neuen T., zumal wenn es sich um Tarif-
erhöhungen handelt, vielfach erst eine be-
stimmte Zeit nach der Bekanntmachung in
Wirksamkeit. In Preußen ist die öffentliche
Bekanntmachung gesetzlich vorgeschrieben;
Tariferhöhungen sind mindestens sechs Wochen
vor ihrer Anwendung zu veröffentlichen (§§ 26,
32 des Gesetzes vom 3. November 1838). In
gleicher Weise wird in den übrigen Bundes-
staaten auf Anregung des Reichseisenbahnamts
vorgegangen. (Rundschreiben vom 26. Mai 1876
und 8. Januar 1876). Auch in der deutschen
Verkehrsordnung und in dem österreichisch-
ungarischen Betriebsreglement (§ 7) ist die
Digitized by Google
Tarifänderung — Tarifbildung
Verpflichtung zur Veröffentlichung der T. aus-
gesprochen. Für Österreich-Ungarn schreibt
die Veröffentlichung der T. auch § 10, lit. e
des Eisenbahnkonzessionsgesetzes, bezw. § 4 der
Eisenbahnbetriebsordnung Tor; die Verpflich-
tung zur Veröffentlichung der T. beruht in
der Schweiz auf Art. 11 des Transportgesetzes
vom 29. März 1893; in den Niederlanden
aui dem Gesetz vom 9. April 1875; in Belgien
auf Art. 14 des Gesetzes vom 25. August 1891 ;
in Frankreich auf der Ordonnance vom
16. November 1846 (die Änderung muß min-
destens drei Monate vorher verlautbart werden);
in Italien ist in Art. 16 der BctriebsUber-
lassungsverträge vom Jahr 1886 die Veröffent-
lichung der 1. vorgeschrieben; in Rußland
ist durch Erlaß des Finanzministers vom
29- März 1889 in Ausführung der Verordnung
vom 8. März 1889 die Veröffentlichung der T. t
eingehend geordnet; in England in dem
Gesetz vom 10. August 1888; in Amerika in
dem Zwischenstaats- Verkehrsgesetz u. s. w.
Anwendung der T., gleichmäßige
Behandlung der Interessenten. Die Ver-
pflichtung zur gleichmäßigen Anwendung der
T. gegen jedermann, somit der Ausschluß jeder
Begünstigung gegenüber dem einzelnen Fracht-
nehmer findet sich in den meisten Eisenbahn-
gesetzen und Konzessionsurkunden. So in Eng-
land bereits in der Railway Clause Consolidation
Act 1845, in Preußen im § 32 des Gesetzes
vom 3. November 1838 und im Gesetz über
die Kleinbahnen vom 28. Juli 1892, §21, in
Frankreich in Art. 50 der Verordnung vom
16. November .1846 und in den Cahiers des
charges , in Österreich-Ungarn in der
Eisenbahnbetiiebsordnung und in den Kon-
zessionsurkunden, in den Niederlanden im
Gesetz vom l». April 1875, in Belgien im
Gesetz vom 26. August 1891, Art, 15. 'in der
Schweiz im Gesetz vom 29. März 1893, in \
Italien in Art, 271/272 des Gesetzes über i
die öffentlichen Arbeiten vom Jahr 1865, in
Rußland im § 71 des allgemeinen Eisen-
bahngesetzes vom 12. Juni 1886. Dieser Grund-
satz (equality .clause) ist auch im Berner
internationalen Übereinkommen über den Eisen-
bahufracht verkehr, § 11, aufgenommen und
bildet mit der Pflicht der Veröffentlichung der
T. und dem Verbot der geheimen Begünstigungen
eine wesentliche Grundlage einer gemeitiwirt- |
sebaftlichen Tarifbildung.
Tarifkontrolle. Im Deutschen Reich
wird die Tarifkon troll«* durch das Reichseiscu-
bahnamt ausgeübt ( Art. 40 der Reichs Verfassung) ;
dasselbe hat insbesondere auch auf die Er-
reichung möglichster Gleichmäßigkeit und Her-
absetzung der T. und beim Transport von
Massenartikeln auf große Entfernungen auf
Einführung des Einpfennigtarifs hinzuwirken
(Art. 45 der Reichsverf.). Durch kais. Ver-
fügung können überdies Notstaudstarife ein-
geführt werden. Die den einzelnen Bundes-
staaten zustehenden Machtbefugnisse werden
durih die betreffenden Ministerien (so in
Preußen durch das Ministerium der öffent-
lichen Arbeiten, in Sachsen durch das Finanz-
ministerium, in Bayern.durch das Ministerium
des kgl. Hauses und' des Äußern, in W ürttein-
berg durch da» Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten, in Baden und Hessen
durch das Ministerium der Finanzen) ausgeübt
In Österreich untersteht das Tarif wesen
einer Sektion der k. k. Generalinspektion der
österr. Eisenbahnen, welche zugleich als De-
[>artement des Handelsministeriums für die Er-
edigung der diesem vorbebaltenen Agenden des
Tarifwesens (ausnahmlich der Entscheidung
über Rekurse in Tarifangelegenheiten) fungiert.
In Ungarn übt das Handelsministerium,
welches eine besondere Sektion für Tarifange-
legenheiten besitzt, die Tarifhoheit aus.
In der Schweiz ist die Tarifaufsicht dem
Eisenbahndepartement übertragen ; in den Nie-
derlanden dem Ministerium für Wasserbau,
Handel und Gewerbe; in Italien dem Mi-
nisterium der öffentlichen Arbeiten unter Mit-
wirkung des Tarifrats; in Belgien dem Mi-
nisterium für Eisenbahnen, Posten und Tele-
graphen; in Frankreich dem Ministerium für
öffentliche Arbeiten unter Mitwirkung des
beratenden Eisenbahnausschusses und der für
die einzelnen Netze bestellten Gencralinspek-
toren; in Rußland dem Finanzministerium,
bei welchem der Rat für Tarifangelegenheiten
und der Tarifausschuß besteh t
Tarifändernng, jede Abänderung der
Sätze oder Bestimmungen eines Tarifs, welche
in der Regel in Form eines sogenannten Tarif-
nachtrags erfolgt. Für die Form und Ver-
öffentlichung der T. bestehen in den meisten
Staaten gesetzliche oder Verwaltungsvorschrif-
ten; s. die Artikel Tarif und Gütertarife.
Tarifanomalie, im allgemeinen eine jede
von der regelmäßigen abweichende Bildung
eines Tarifsatzes, im besonderen aber soge-
nannte Frachtdisparitäten, d. h. jene Fälle,
in denen der Tarifsatz einer weitergelegenen
Station billiger ist als der Tarifsatz einer auf
derselben Bahnlinie vorgelegenen Station.
Tarifautonomie, das Recht einer Eisen-
bahnverwaltung auf Festsetzung der für ihre
Linien geltenden Tarife. Dies Recht ist stets
durch die Tarifhoheit des Staats beschränkt
(8. Tarifhoheit». In der Regel werden der Um-
fang der T., bezw. ihre Beschränkungen, in
den Konzessionen festgesetzt. Es können Be-
schränkungen aber auch jederzeit im Weg der
Gesetzgebung, oder falls dies staatsrechtlich
zulässig, auch im Verwaltungsweg auferlegt
werden. Eine besonders häufige Beschränkung
der T. bildet die Festsetzung von Höchst-
tarifen; s. die Artikel Gütertarife und Tarif.
Tnrifbegunstigungen. Hierunter versteht
man im weitesten Sinn jede Abweichung von
den regelmäßigen Tarifen zu Gunsten der
Transportintercssenten. In diesem Sinn fallen
also auch alle Ausnahmetarife unter diese Be-
zeichnung, insofern sie, was die Regel ist
günstigere Transportpreise, bezw. Transport-
bedingungen enthalten, als die regelmäßigen
Tarife. Im engeren Sinn versteht man dagegen
unter T. Begünstigungen, welche entweder im
Gegensatz zu den gesetzlichen Bestimmungen
und den veröffentlichten Tarifen durch heim-
liche Frachtnachlässe und Rückvergütungen
erfolgen, oder aber öffentlich in der Form von
Refaktien oder Rabatttarifen unter gewissen Be-
dingungen; s. auch Bonifikationen, Gütertarife.
Tarifbildnnjr. Hierunter versteht man im
allgemeinen die Grundsätze, wonach die Trans-
portpreise gebildet werden, und unterscheidet
dabei eine regelmäßige (normale) oder
unregelmäßige T. , je nachdem dieselbe
Digitized by Google
Tarifbildung
mm
nach den allgemein festgesetzten Grundsätzen
erfolgt oder hiervon abweicht. Man spricht
auch Ton einer tarifbildenden Route,
wenn verschiedene Eisenbahnwege zwischen
zwei Stationen bestehen und einer derselben,
sei es, weil er der kürzeste ist oder die bil-
ligsten Transportpreise hat, für die Festsetzung
der Transportpreise auch auf den anderen
Eisenbahnwegen maßgebend ist Die T. kann
ferner in verschiedenen Formen erfolgen, in
Form von Stationstarifen oder von Entfer-
nungstarifen; s. Gütertarife.
Tarifbildung, Theorie. Bei derselben kann
man entweder von dem privat wirtschaft-
lichen Verwaltungsgrunasatz ausgehen, wobei
die Tarife nach solchem System und in sol-
cher Höhe festgestellt werden, daß ein mög-
lichst bober Betriebsüberschuß erzielt wird,
oder man kann den gemeinwirtschaft-
lichen Verwaltungsgrundsatz annehmen, wo-
bei die Tarife nach einem solchen System an-
geordnet und in solcher Höhe hemessen werden,
daß durch die Eisenbahnen für die Geraein-
wirtschaft der höchste Nutzen erreicht wird
(s. Gütertarife, insbesondere S. 1912), Der Um-
stand, daß die Verwaltungen der Privateisen-
bahnen oft durch gesetzliche Vorschriften oder
durch den Wettbewerb an der unbeschränkten
Durchführung der privatwirtschaftlich gün-
stigsten T. gehindert werden, oder daß bei den
Staatsbahnen mit Rücksicht auf den Geldhaus-
halt des Staats aus Gründen der Steuerpolitik
die gemeinwirtschaftlich beste T. nicht durch-
geführt wird, ergiebt keine neuen Verwaltungs-
grundsätze, sondern nur eine unvollständige
Durchführung eines oder des andern der beiden
genannten allein möglichen Verwaltungsgrund-
sätze.
Für die T. kommen von den beiden Gruppen
der Betriebsausgaben, den festen und den
veränderlichen (s. Gütertarife, S. 1907), nur
die veränderlichen Betriebskosten in Betracht,
welche in gleichem Verhältnis mit der Zahl
der Verkehrseinheiten wachsen. Die festen Be-
triebskosten bilden eine von der Art der T.
ganz unberührt bleibeude Ausgabe. Die mit
der Verkehrsmenge wachsenden Betriebskosten,
die Betriebskosten im eigentlichen Sinn, setzen
sich aus den Ausgaben für Aufnahme und Ab-
gabe des Verkehrs a und den mit der Fahr-
jange .r wachsenden Transportkosten /0x zu-
sammen, sind also für die auf die Entfernung
x beförderte Einheit = a -f f„x. Dieser Be-
trag, der die Mehrkosten darstellt, die aus der
Beförderung einer neu hinzukommenden Ein-
heit entstehen, ist natürlich von Fall zu Fall
nicht der gleiche, sondern ändert sich oft
sprungweise, wenn die Einstellung eines neuen
Wagens in einen Zug oder die Einrichtung
eines neuen Zugs u. s. w. durch den Verkehrszu-
wachs nötig wird. Für den Betrieb einer größeren
Bahnstrecke ergeben sich indessen für die
Zahlenwerte a und f0 gleichbleibende Durch-
schnittswerte, die aber verschieden für die
einzelnen Verkehrsgattungen sind , wie bei-
spielsweise für die Personen der verschiedenen
Wagenklassen, für Stückgüter, Wagenladungs-
^rnter, Eilgüter u. s. w. Die Schwierigkeit,
diese Zahlenwerte in einer für die praktische
Benutzung genügend scharfen Weise festzu-
stellen, beeinträchtigt den Wert der Theorie
der T. nicht, denn diese Theorie hat nicht dio
Aufgabe, für die zweckmäßigste Art der T.
unmittelbar verwendbare Zahlenwerte festzu-
stellen, sondern soll zunächst die Gesetze ent-
wickeln, die für eine zweckmäßige Art der T.
maßgebend sind.
AU einfachste und deshalb auch am weitesten
verbreitete Gesetzmäßigkeit der T. erscheint die
Erhebung eines gleichmäßig mit der Beförde-
rungsweit« zunehmenden Beförderungspreises;
es ist dies der einfache Entfernungs-
tarif. Wird zur Vereinfachung der Betrachtung
zunächst angenommen, daß die Kosten der
Aufnahme und Abgabe des Verkehrs durch Er-
hebung einer, den Selbstkosten gleichkommenden
Abfertigungsgebühr (Expeditionsgebühr) a ge-
deckt werden, so wird bei einem Tarifsatz /*
an einer auf die Entfernung x beförderte Ein-
heit ein Betriebsüberschuß u = (f — f0)x ge-
wonnen.
Wird ein Gut an seinem Ursprungsort zu
einem Preis p abgegeben und findet es zum
Preis m noch Abnehmer, so ist sein Versen-
dungswert m — p — a = v und bei einem Fracht-
satz f die äußerste Versendungsweite r = -^r.
Ein Verbrauohsort kann also mit diesem Gut
aus einem Marktgebiet von der Größe irr» =
= ■* * versorgt und ebenso von einem Er-
zeugungsort ein gleich großes Absatzgebiet
damit versehen werden. Werden auf die Flächen-
einheit des Marktgebiets y Gütereinheiten er-
zeugt oder beziehungsweise verbraucht, so ist
die Anzahl der zu leistenden Verkehrseinheiten
(Tonnenkilometer):
V = 2 yn
Cr 2
: I x9dx = —
ynr*
und mitbin der gesamte, aus der Versendung
dieses Guts entstehende Betriebsüberschuß:
N = -ly*r.
Man erkennt leicht, daß dieser Betriebs-
überschuß für f = l'/i/o selu höchstes Maß
erreicht. Es wird also bei Annahme des ein-
fachen Entfernungstarifs für Güter, deren Ver-
sendungsgebiet keine andere Einschränkung als
durch die Höhe der Frachtkosten erleidet, der
Frachtsatz am zwec k mäßigsten auf den
anderthalbfachen Betrag der Selbst-
kosten des Betriebs festgestellt.
Bei der Ableitung dieses Satzes wurde für
die ganze Ausdehnung des Versendungsgebiets
eine gleiche Vetkehrsdichtigkeit y angenommen,
während in Wirklichkeit die Verkehrsdichtig-
keit mit der Versendungsweite im allgemeinen
abnehmen wird. Allein dieser Umstand beein-
trächtigt die Richtigkeit des gefundenen Satzes
nicht im mindesten, da man statt eines ein-
zigen Guts, dessen Verkehrsdichtigkeit nach
irgendwelchem Gesetz mit wachsender Ver-
sendungsweite abnimmt, eine größere Anzahl
verschiedener Güter von sehr kleiner, aber gleich
bleibender Verkehrsdichtigkeit ^ y annehmen
kann, deren jedes einen anderen Versendungs-
wert v und dementsprechend eine andere äußerste
Versendungsweite r hat. Für jedes einzelne
dieser Güter mit gleichbleibender Verkehrs-
dichtigkeit gilt dann der gefundene Satz, daß
der Frachtsatz zu dem anderthalbfachen Betrag
Digitized by Google
31W
Tarifbildung
der Betriebskosten angenommen werden muß, |
und folglich auch für die Summe aller dieser ;
Güter, die an Stelle eines einzigen Guts mit
veränderlicher Verkehrsdichtigkeit gesetzt waren.
Der Satz bleibt auch ferner zutreffend, wenn
die Rechnung nicht auf ein volles, kreisförmi-
ges Verkehrsgebiet, sondern nur auf einen Kreis-
ausschnitt von kleinerem Centriwinkel bezogen
wird.
Geht die äußerste Versendungsweite des
Guts Uber die Grenzen des eigenen Bahngebiets
hinaus, so wird der günstigste Frachtsatz großer
als un(l steigt für sehr kleine Bahn-
gebiete im äußersten Fall auf 2/"0, wie durch
einen dem vorstehenden ähnlichen Rechnungs-
gang leicht nachgewiesen werden kann. Hier-
durch wird die wichtige Thatsache erwiesen,
daß Verwaltungen großer Bahngebiete
in ihrem eigenen Interesse niedrigere
Fahrpreise erheben müssen als kleine
Bahn Verwaltungen.
Auch für den Fall, daß das Marktgebiet 1
eines Guts durch den Wettbewerb benachbarter
Marktorte eine Einschränkung erleidet, wie z.B.
das Versondungsgebiet der Saarkohle durch
das der Ruhrkohle, wird der günstigste Fracht-
satz höher als 1 '/,/,.
Bemerkenswert ist noch, daß auf Zweig- i
bahnen, die für Rechnung des umge- I
benden Hauptbahnnetzes betrieben ;
werden, niedrigere Frachtsätze erhoben 1
werden müssen, als auf Zweigbahnen,
die unter gesonderter Verwaltung
stehen. Die Rechnungen, durch welche diese
Wahrheiten nachgewiesen werden, sind zu finden
in Launhardt, Kommerzielle Tracierung, Hanno-
ver. 2. Aufl. 1887; ferner in: Launhart, Mathe-
matische Begründung der Volkswirtschafts-
lehre, Leipzig 18H8; endlich auch in: Laun-
hardt, Theorie der Tarifbildung, Archiv für
Eisenbahnwesen, Jahrg. 1890; auch im Sonder-
abdruck erschienen.
Bei dem bis jetzt erörterten einfachen Ent-
fernungstarif wird der an der Beförderung
einer Einheit erreichte Betriebsüberschuß um
so größer, ie größer die Beförderungsweite ist,
und erreicht sein höchstes Maß an der Ver-
sendungsgrenze, über die hinaus bei Festhaltung
des einfachen Entfernungstarifs nun plötzlich
nichts mehr zu gewinnen ist. Es hegt nun
sehr nahe, für weitere Entfernungen dadurch
noch eine lohnende Versendung möglich zu
raachen, daß man für diese einen etwas er-
mäßigten Streckensatz einführt. Eine solche
Abweichung von dem reinen Entfernungstarif
hat man bekanntlich als Differentialtarif
bezeichnet und vielfach mit Vorteil für den
Verkehr wie für die Eisenbahnen in mannig-
facher Weise angeordnet. Dabei hat das Will-
kürliche und die Svstemlosigkeit dieser Ein-
richtungen aber auch nicht selten zu einer
Verletzung wesentlicher Verkehrsinteressen ge-
führt. Die meistens aber unbestreitbaren Vorteile
der Differentialtarife erweisen, daß der reine
Entfernungstarif keineswegs die zweckmäßigst«
Art der T. ist.
Um die günstigste Art der T. zu finden, ist
vor allem die Thatsache zu beachten, daß die
Verkehrsmenge von der Höhe der Fracht ab-
hängig ist und mit Erhöhung der Frucht nach
irgendwelchem Gesetz abnimmt. Setzt man die
•Höhe der Fracht für die Einheit = F, die
bei dieser Fracht zur Beförderung kommende
Verkehrsmenge V, so besteht zwischen beiden
eine Funktion, die das Gesetz der Ver-
kehrsdichtigkeit bildet und zu setzen ist:
V = <p (F). Betragen die Betriebskosten für
die Beförderung der Einheit auf die Entfernung,
für welche die Fracht F erhoben wird, B, so
ist der bei dieser Beförderungsweit« erreichte
Betriebsüberschuß :
N = (F — Ii) <p (F)
Man erfährt durch Differentiation nach F,
daß dieser Betriebstiberschuß sein höchstes Maß
erreicht, wenn
<p (Fj + (F - 7?) <p' (F) = 0
ist. In Fig. 16.11 sind die Größen der Fracht F
auf der Abscissenachse zu messen, während die
Ordinaten der Kurve der Verkehrsdichtigkeit
AI EG die Verkehrsmengen angeben.
Fig.
Aus der für die günstigste Höhe der Fracht
gefundenen Bedingung erhält man:
also in Worten ausgedrückt: Der Betriebs-
überschuß muß gleich der Subtangente
der Kurve der Verkehrsdichtigkeit an
der Stelle des günstigsten Fracbtbe-
trags sein.
Trägt man in der Figur die Höhe der Be-
triebskosten für irgendeine Entfernung mit
OB auf der Abscissenachse ab, so muß man
eine Tangente D ET derart an die Kurve der
Verkehrsdichtigkeit legen, daß deren Berührungs-
punkt E in der Mitte zwischen dem Schnitt-
punkt D mit der Ordinate der Betriebskosten
und deren Schnittpunkt« 1' mit der Abscissen-
achse liegt. Das Rechteck BHEF stellt den
höchsten erreichbaren Betriebsüberschuß dar,
welcher durch Festsetzung der Fracht auf das
Maß 0 F gewonnen wird.
Die Ent Wickelung der Gestalt der Kurve der
Verkehrsdichtigkeit bietet allerdings praktisch
große Schwierigkeiten ; sie wird für jedes ein-
zelne Frachtgut eine verschiedene sein. Ohne
weiteres läßt sich nun behaupten, daß diese
j Kurve sowohl die Ordinaten wie die Abscissen-
i achse schneiden muß, da selbst bei einer Fracht
| 1= 0 die Verkehrsmenge noch eine endliche
Größe haben muß, und da der Verkehr schon
gleich Kuli werden wird für eine noch endliche
Höhe der Fracht Ferner erkennt man schon
aus einer oberflächlichen Beobachtung der
I Thatsachen, daß die Kurve von der Sehne Ä G
Digitized by Google
Tarifbureau — Tarif- Enquete
3165
sehr stark nach unten abweicht. Aus dieser
Natur der Kurve der Verkehrsdichtigkeit folgt,
daß die absolute Höhe des Betriebs-
überschusses mit wac hsender Beförde-
rungsweite abnehmen und für die Ver-
sendungsgrenze gleich Null werden
muß. Man bat eine solche Art der T. wohl
als den Tarif mit fallender Skala be-
zeichnet Eine Annäherung an diese T. zeigen
die Staffeltarife, bei denen man mit wach-
sender Entfernung den kilometrischen Fracht-
sata nicht stetig, sondern von Strecke zu Strecke
vermindert. Auch bei den Zonentarifen
nimmt die Fracht meistens langsamer zu als
die Beförderungsweite. Indessen liegt hierin
nicht das Wesentliche des Zonentarifs, sondern
darin, daß die Fracht oder das Fahrgeld nicht
unmittelbar nach der kilometrischen Entfernung,
sondern nach größeren Entfernungsabschnitten,
die man Zonen nennt, bestimmt wird. Für
kleine Entfernungen würde eine nach der Kurve
der Verkehrsdichtigkeit bestimmte Fracht so
hoch ausfallen, daß mit Rücksicht auf den
Wettbewerb des gewöhnlichen Straßenverkehrs
eine nicht unerhebliche Ermäßigung vorzu-
nehmen sein würde.
Da für wertvolle Güter die Kurve der Ver-
kehrsdichtigkeit flacher gestreckt ist und sich
der Abscissenacb.se langsamer nähert als bei
wohlfeilen Gütern, so muß der günstigste Fracht-
satz allgemein größer mit zunehmendem Wert
der Güter ausfallen. In diesem Umstand liegt
die wahre Begründung für die Wertklassi-
fikation bei der T., nicht aber in dem dafür
meistens angeführten Umstand, daß die wert-
volleren Güter höhere Frachten vertragen
könnten.
Für den Personenverkehr ist die Kurve
des Reisegesetzes nach Untersuchungen von
Eduard Lill (Zeitschrift des österreichischen
Ingenieurvereins) eine gemeine Hjperbel. Nach
anderen Untersuchungen, die sich auf die Be-
triebsergebnisse der preußischen Staatseisen-
bahnen gründen (Launhardt, Das Personen-
fahrgeld. Archiv für Eisenbahnwesen, 1890,
Heft 6) ist das Reisegesetz weniger einfach,
entspricht aber immerhin einer Kurve, die man
als eine Hjperbel höherer Ordnung bezeichnen
kann.
Bei der Untersuchung der günstigsten ge-
meinwirtschaftlichen T. ist wieder von
der Kurve der Verkehrsdichtigkeit auszugehen.
Ist bei den Betriebskosten OB die Fracht auf
OF festgesetzt (Fig. 1632), so wird der durch
die Eisenbahn erzielte Betriebsüberschuß durch
das Rechteck BHEF dargestellt. Setzt man
jetzt die Fracht von OF auf OK herab, so
verliert die Eisenbahn an dem Verkehr KF
den durch das Rechteck KMEF dargestellten
Betrag, der aber von den Verkehrsinteressenten
gewonnen wird. Dieser Verlust und Gewinn
gleichen sich gemeinschaftlich aus. Durch die
Frachtherabsetzung steigert sich aber die Ver-
kehrsmenge von FE auf K J, also um das
Maß JM und an diesem Verkehrszuwachs ge-
winnt die Eisenbahn einen Betriebsüberschuß,
der durch das Rechteck HLJM dargestellt
wird. Die Frachtherabsetzung hat also den
gemeinwirtschaftlicben Nutzen der Eisenbahn
um diesen letztgenannten Betrag erhöht. Jede
weitere Herabsetzung der Fracht wirkt in ähn-
licher Weise, bis die Fracht auf die Höhe der
' Betriebskosten herabgesetzt ist. Von hier ab ist
durch eine weitergehende Frachtherabsetzung
keine Erhöhung des gemeinwirtschaftlichen
Nutzens mehr zu erreichen, sondern jede Herab-
setzung der Fracht würde von da ab den gemein-
I wirtschaftlichen Nutzen vermindern, weil an
dem neugeweckten Verkehr die Eisenbahn eine
Einbuße erleidet. Durch diese einfache Betrach-
tung zeigt sich, daß der höchste ge-
meinwirtschaftliche Nutzen der
Eisenbahnen durch Herabsetzung
der Tarife auf die Höhe der Selbst-
kosten des Betriebs erreicht wird. Es
mag bemerkt werden, daß hierbei wieder nicht
die festen Betriebsausgaben, sondern nur die
veränderlichen, gleichmäßig mit der Verkehrs-
menge wachsenden Betriebskosten in Betracht
kommen. Die Durchführbarkeit dieser gün-
stigsten gemeinwirtschaftlichen T. ist allerdings
an die Voraussetzung gebunden, daß der Staat
zur Deckung der festen Betriebsausgaben, also
auch zur Verzinsung -der Anlagekosten, andere
Mittel zur Verfügung hat.
Wäre vor Anlage der Eisenbahn auf den
vorhandenen Wegen eine Fracht OT erhoben,
bei welcher ein Verkehr ST möglich war, so
würde sich im günstigsten Fall durch die
r
B
L
H
U
J
E
M
V
i
) 1
3 K F
Fig. 1G3*.
Eisenbahn ein gemeinwirtschaftlicher Gewinn
erzielen lassen, der durch das Dreieck U CS
dargestellt wird. Wird die Fracht aber nicht
bis auf die Betriebskosten OB herabgesetzt,
sondern zu OF festgestellt, so wäre der ge-
meinschaftliche Nutzen der Eisenbahn dem
Dreieck VE S entsprechend. Hierauf lassen sich
auch ohne genaue Kenntnis der Form der Kurven
der Verkehrsdichtigkeit schätzungsweise Rech-
nungen stützen, nach denen der gemeinwirt-
schaftliche Nutzen der Eisenbahnen den Be-
triebsüberschuß um das Drei- oder gar Vier-
fache übersteigt. Launhardt.
Tarifbureau, Tarifabteilung, kommerzielle
Abteilung, s. Administration.
Tarif-Enquete. Enquete bedeutet Unter-
suchung, aber nicht eine jede beliebige, son-
dern eine seitens des Staats oder parlamenta-
rischer Körperschaften angeordnete Unter-
suchung durch Vernehmung von Interessenten
und Sachverständigen vor einer hierzu einge-
setzten Kommission. Solche Enqueten fanden
zuerst in England statt, und zwar über die
verschiedensten Gegenstände, auch über Eisen -
babntarife, und wurden dann in anderen Län-
dern nachgeahmt. Die erste Enquete, welche
sieh auch auf Eisenbahutarife erstreckte, fand
Digitized by Google
3166
Tariffreiheit - Tarifhoheit
in England bereits im Jahr 1844 statt; dann
beschäftigten sich die Enqueten von 1863,
1865/66 und 1872 auch mit Eisenbahntarifen.
Die wichtigste T. war die von 1881/82 über
die Gütertarife, aus welcher das Eisenbahn-
und Kanal verkehrsgesetz vom 10. August 1888
hervorging.
In anderen Ländern sind folgende T. zu
erwähnen: in Deutschland die Enqueten im
Jahr 1872 über die Differentialtarife der Eisen-
bahnen und im Jahr .1875 über die Reform
der Gütertarife; in Österreich die T. von
1882 83; in Frankreich die T. von 1863, 1870,
1876—1878, 1879/80; in Holland die T. von
1881/82; im Staat New- York die T. von 1880;
in Rußland die T. von 1883; in Spanien die
Enquete von 1882—1884; in Schweden die T.
von 1887—1888; s. auch Eisenbahn- Enqueten.
Tariffreiheit, s. Tarifautonomie.
Tarifgesetzgebung, d. h. die gesetzlichen
Bestimmungen über die Eisenbahntarife; die-
selben sind in den verschiedenen Ländern ver-
schieden; seit dem 1. Januar 1893 besteht aber
für einen großen Teil Europas eine gemeinsame«
Gesetzgebung in dem Berner internationalen
Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtver-
kehr vom 14. Oktober 1890 (s. den. .Artikel
Frachtrecht , internationales). Dies Überein-
kommen enthält auch einige wichtige Bestim-
mungen über die Eisenbahntarife, welche für
die internationalen Tarife der beteiligten Staaten
gelten und zum Teil auch in deren inländische
Tarifgesetzgebung übergegangen sind. Es ist
dies der Artikel 11, wonach die Berechnung
der Fracht nach Maßgabe der zu Recht be-
stehenden, gehörig veröffentlichten Tarife er-
folgt. Jedes Privatübereinkommen, wodurch
einem oder mehreren Absendern eine Preis-
ermäßigung gegenüber den Tarifen gewährt
werden soll, ist verboten und nichtig. Dagegen
sind Tarifermäßigungen erlaubt, welche gehörig
veröffentlicht sind und unter Erfüllung der
gleichen Bedingungen jedermann in gleicher
Weise zu gute kommen. Außer den im Tarif
angegebenen Frachtsätzen und Vergütungen
für besondere im Tarif vorgesehene Leistungen
zu Gunsten der Eisenbahnen dürfen nur bare
Auslagen erhoben werden. Dieselben sind ge-
hörig festzustellen und in dem Frachtbrief
ersichtlich zu machen, welchem die Beweis-
stücke beizugeben sind.
Im Schlußprotokoll zu Bern vom 17. Juli
1886 ist konstatiert, daß die Regelung des
inneren Eisenbahnverkehrs der einzelnen Ver-
tragsstaaten mit den im Art. 11 festgestellten
Grundsätzen sich im Einklang befinde und als
wünschenswert bezeichnet, daß dieser Einklang
erhalten bleibe.
Über die T. der einzelnen Staaten sind die
Artikel Gütertarife, Personentarife und Tarif
zu vergleichen. Denselben ist hier nur folgen-
des beizufügen:
1. Belgien. Gesetz vom 25. August 1H91
betreffend Abänderung des Abschnitts des
Handelsgesetzbuchs über den Frachtvertrag,
wodurch im wesentlichen die. Bestimmungen
des Berner internationalen Übereinkommens
eingeführt, insbesondere in den Artikeln 13,
14 und 1*j die Vorschriften des oben ange-
führten Artikels 11 mit einigen Ergänzungen
für den inneren Verkehr in Kraft gesetzt
wurden.
2. Deutschland. Die Verkehreordnung
vom 15. November 1892 ist vom 1. Januar ab
an Stelle des Betriebsreglements vom 11. Hai
1874 getreten. Nach § 7 erfolgt die Berech-
nung der Transportpreise sowohl im Personen-
wie im Güterverkehr nach Maßgabe der zu
Recht bestehenden , gehörig veröffentlichten
| Tarife. Jede Preisermäßigung oder sonstige
Begünstigung gegenüber den veröffentlichten
Tarifen ist verboten und nichtig. Auch in dem
Gesetz über Kleinbahnen vom 28. Juli 1892,
§ 21, ist die gleichmäßige Anwendung der
, veröffentlichten Tarife für alle Personen und
Güter vorgeschrieben.
3. Frankreich. Verordnung des Präsi-
denten der Republik vom 18. September 1893
betreffend die Umgestaltung des beratenden
Eisenbahnausschusses (Contite consuliaiif des
chemtns de fer), Art. 6.
4. Österreich - Ungarn. Gesetz vom
27. Oktober 1892 betreffend die Durchführung
des internationalen Ubereinkommens vom 14. Ok-
tober 1890 und einige Bestimmungen über den
Eisenbahnfrachtverkehr und das auf Grund
desselben erlassene Betriebsreglement für die
Eisenbahnen der im Reichsrat vertretenen
Königreiche und Länder, welches seit dem
l 1. Januar 1893 an Stelle des Betriebsregle-
ments vom 10. Juni 1874 getreten ist.
5. Rußland. Verordnung vom 7/19. No-
vember 1890 betreffend die Versammlungen der
Vertreter der Eisenbahnen in Tarifangelegen-
heiten; zeitweilige Bestimmungen über die Ge-
währung von Tarifvergünstigungen für Kongresse
und Ausstellungen, welche mit Genehmigung der
Regierung zu gemeinnützigen Zwecken eröffnet
werden , bestätigt am 14. Dezember 1890;
j Verordnung betreffend die von den Eisenbahnen
zu erhebenden Nebengebühren vom 2 /14. Juli
1891; Verordnung vom 14./26. Dezember 1891
betreffend die Verteilung der im direkten Ver-
kehr erhobenen Frachtbeträge unter die betei-
ligten Eisenbahnen.
6. Schweiz. Bundesgesetz vom 29. März
1893 betreffend den Transport auf Eisenbahnen
und Dampfschiffen, welches am 1. Januar 1894
an Stelle des Bundesgesetzes vom 20. Marz
1875 betreffend den Transport auf Eisenbahnen
getreten ist, und die wesentlichen .Bestim-
mungen des Berner internationalen Überein-
kommens für den schweizerischen Eisenbahn-
; verkehr einführt; s. auch den Artikel Eisen-
bahngesetzgebung u. Tarif. Ulrich.
Tarifhoheit, das Recht des Staats bezüg-
lich der Festsetzung der Eisen bahntarife. Bei
Staatsbahnen ergiebt sich dasselbe schon aus
der staatlichen Verwaltung. Aber auch bei den
Privatbahnen ist es im Interesse der Allge-
meinheit unzulässig, die Festsetzung der Tarife
denselben zu überlassen, vielmehr muß der Staat
hierauf Einfluß üben. Wie weit dieser Einfluß
sich erstreckt, ist nach Ort und Zeit verschieden,
und hängt von der betreffenden Gesetzgebung,
, von den Konzessionsbestimmungen u. s. w. ab
I (s. Tarif). An sich ist die T. des Staats inso-
I fern unbeschränkt, als durch die Gesetzgebung
j sein Einfluß auf die Festsetzung der Eisen-
bahntarife beliebig weit erstreckt werden kann.
Daß dadurch auch bestehende Rechte ge-
schädigt werden können, ist unzweifelhaft; die
Frage, ob dafür Entschädigung zu leisten ist
oder nicht, kann nur von Fall zu Fall und
Digitized by Google
Tarifieren -
wird in der Regel durch die Gesetzgebung
entschieden werden. Das Recht des Staats auf
derartige Eingriffe in bestehende Rechtsver-
hältnisse beruht auf den allgemeinen Staats-
hoheit srechten , zu welchen das Recht auf
Festsetzung der Eisenbahntarife gehört. In
den Konzessionen wird dieses Recht unter be-
stimmten Bedingungen und Beschränkungen
auf die Privatbahnen übertragen, und zwar
durch ein Specialgesetz, durch ein Privilegium.
Dies Privilegium kann aber nicht nur aus
bestimmten Gründen, z. B. Ablauf der Zeit,
auf die es verliehen ist, Mißbrauch u. s. w„
wieder entzogen oder beschränkt werden, son-
dern auch durch einen gesetzgeberischen Akt.
In dieser Weise wird auch bei allen Kultur-
rölkern die T. aufgefaßt und thatsächlich ge-
handhabt; selbst bei denjenigen, wo die Staats-
gewalt verhältnismäßig schwach ist und einen
nur geringen Einfluß auf das Eisenbahnwesen
ausübt, z. B. in den Vereinigten Staaten von
Amerika und in England.
Gerade in diesen beiden Staaten haben in
der letzten Zeit wesentliche Beschränkungen
der Tarifrechte der Privatbahnen stattgefunden,
und zwar ohne jede Entschädigung, in den
Vereinigten Staaten durch das Interstate Com-
merce law (Zwischenstaats- Verkehrsgesetz) toi«
4. Februar 1887 und dessen Nachtrag vom
2. März 1889, in England durch das Eisen-
bahn- und Kanalverkehrsgesetz vom 10. August
1888. In viel weitergehendem Maß noch als
in diesen beiden Staaten ist in neuester Zeit
in Rußland das Tariffestsetzungsrecht der
Privatbahnen beschränkt worden, und zwar
ebenfalls ohne jede Entschädigung durch die
Verordnung vom 8. März 1889 ; s. auch Eisen-
bahnkonzession, Tarifgesetzgebung.
Tarirleren, die Festsetzung der Beförde-
rungspreise für einen Artikel durch Einreihung
in eine bestimmte Tarifklasse oder in einen
Ausnahraetarif.
Tarifkommissionen. Zusammenkünfte von
Eisenbanntarifbeamten verschiedener Bahnen
mr Aufstellung von direkten Tarifen, Anteils-
tabellen, Abänderungen derselben und sonstigen,
die gemeinsamen Tarife mehrerer Bahnen be-
treffenden Arbeiten. Über die deutsche T.
welche eine ständige, von diesen T. durchaus
verschiedene Einrichtung ist, s. den Artikel
Gütertarife, S. 1917.
Tarifkonferenzen, Zusammenkünfte von
leitenden Persönlichkeiten (Direktoren oder
Oberbeamten) verschiedener Bahnen behufs
Vereinbarung gemeinsamer Tarife, deren Ab-
änderung und sonstiger, den gemeinsamen
Verkehr betreffenden Fragen. Diese T. werden
teils zu bestimmten Zwecken besonders zu-
sammenberufen, teils finden sie regelmäßig in
bestimmten Zwischenräumen statt ; letzteres
ist insbesondere bei den Verbandskonfe-
renzen der Fall, d. h. den T. der Tarif-
Terbände (s. diesen Artikel). Geleitet werden
diese T. von dem Vertreter einer der betei-
ligten Bahnen, welche entweder in der T.
gewählt wird, oder bei den Verbandskonferenzen
von der für längere Zeit gewählten geschäfts-
führenden Verwaltung. Uber die Verhandlungen
und Beschlüsse der T. wird in der Regel eine
Niederschrift aufgenommen , welche an die
verschiedenen beteiligten Bahnen übersendet
wird, und auf Grund welcher dieselben ihre
Tarifpolitik 3167
Zustimmung oder Ablehnung zu den gefaßten
Beschlüssen endgültig erklären. Die Ausführung
der gefaßten Beschlüsse erfolgt häufig durch
sogenannte Tarifkommissionen; s. diesen
Artikel
Tarifkrieg ist ein Wettkampf um den
Verkehr, weloher von Eisenbahnen unterein-
ander oder mit anderen Verkehrswegen durch
Unterbietung in den Beförderungspreisen ge-
führt wird. Dieselbe kann entweder öffentlich
erfolgen durch Tarifermäßigungen oder heim-
lich durch Rückvergütungen (Refaktien), und
hat den Zweck, den Verkehr durch billigere
Beförderuugspreise dem andern Verkehrsweg
zu entziehen. Solche T. kommen überall vor,
wo ein Wettbewerb der Eisenbahnen unter
sich oder mit anderen Verkehrsmitteln besteht ;
sie sind die wirksamste Art der Konkurrenz
und an sich nicht tadelnswert. Nur wo sie in
übertriebener Weise oft bis zum Ruin eines
der Wettbewerbenden geführt werden, bringen
sie in der Regel auch dem wirtschaftlichen Leben
großen Schaden. Dies geschieht insbesondere
in den Ländern des reinen Privatbahn wesens
bei ungenügender staatlicher Aufsicht, z. B.
in den Vereinigten Staaten von Amerika. Ihr
Ende finden die T. in der Regel durch Tarif-
kartelle (s. diesen Artikel und den Artikel
Eismbahnkonkurrenzen).
Tariflunge, diejenige Länge einer Eisen-
bahnlinie , welche der Tarifberechnung zu
Grunde gelegt wird. Sie weicht von der wirk-
lichen Länge stets insofern ab, als Bruchteile
des Längenmaßes, z. B. eines Kilometers, zu
ganzen Kilometern aufgerundet oder abge-
rundet, d. h. weggelassen werden. Außerdem
kommt es aber nicht selten vor, daß aus
Wettbewerbsgründen für die Tarif berechnung
die geringere Länge einer konkurrierenden
Eisenbahnlinie angenommen wird, und ander-
seits werden häufig Zuschläge zu der wirk-
lichen Länge bei der Tarifberecbnung gemacht,
um eine Entschädigung für besonders schwie-
rige Strecken (starke Steigungen), für kost-
spielige Bauwerke (Brücken, Tunnel, Verbin-
dungsbahnen) zu gewähren, sogenannte vir-
tuelle Längen oder Distanzzuschläge; s. diese
Artikel und den Artikel Gütertarife, S. 1908.
Tarif nach träge, Abänderungen oder Er-
gänzungen bestehender Tarife, welche in Form
eines Nachtrags zu denselben zur Einführung
gelangen. Dieselben werden in der Regel mit
fortlaufenden Nummern versehen und unter-
liegen allen denjenigen Vorschriften, welche in
formeller und materieller Beziehung für die
Einführung neuer Tarife gelten. Vor Heraus-
gabe eines T. ist stets zu erwägen, ob sich
dieselbe empfiehlt oder ob eine Neuhemusgabe
des ganzen Tarifs vorzuziehen ist. Letzteres
erscheint dann vorteilhafter, wenn die Ände-
rungen so umfassend sind, daß von dem bis-
herigen Tarif wenig übrig bleibt, oder wenn
die Zahl der T. schon so groß ist, daß die
Übersichtlichkeit verloren geht, oder endlich
wenn der Tarif nahezu vergriffen ist, so daß
sohon deshalb eine Neuauflage nötig wird.
Tarifpolitik. Der Ausdruck T. wird im
verschiedenen Sinn gebraucht. So spricht man
wohl von einer privatwirtschaftlichen und einer
gemeinwirtschaftlichen T., je nachdem bei Fest-
setzung der Tarife mehr die Rücksichten auf
I Erzielung eines möglichst hohen Reinertrags,
201
Digitized by Google
3108
Tarifreform — Tarndw-Leluchöwer Balm
oder die gemeinwirtschaftlichen (allgemeinen)
Interessen ausschlaggebend sind (s. hierüber
den Artikel Gütertarife, S. 1912—1915, und
Personentarife, S. 2603—2604). Ferner spricht
man von der T. einer bestimmten Bahn, womit
man die besondere Gestaltung versteht, welche |
diese Bahn ihren Tarifen mit Bücksicht auf
ihre besonderen Verhältnisse und Zwecke giebt.
Im eigentlichen Sinn wird man aber nur von
T. dann sprechen können, wenn es sich um die
T. eines Staats bandelt, d. h. um diejenigen
Grundsätze, welche der Staat bei Verwaltung
der Staatsbahnen, bezw. bei der Ausübung der [
ihm zustehenden Tarif hoheitsrechte anwendet, j
Diese Grundsätze zeigen sich bei der Ver-
waltung der Staatsbahnen hauptsachlich in
der Wahl des Finanzprincips, ob der Staat
seine Bahnen nach dem gewerblichen Grund-
satz als ein möglichsten Gewinn bringendes
Unternehmen verwaltet, oder ob er nur eine
Deckung der aufgewendeten Kosten einschließ-
lich Verzinsung und Tilgung des Anlagekapi-
tals, oder endlich ob er weniger als dies ver-
langt. Danach wird sich die Gestaltung und
Höhe der Transportpreise regeln. Eine andere
Bedeutung hat die staatliche T. gegenüber den
Privatbahnen. Hier handelt es sich wesentlich
darum, welches Maß der Tariffreiheit der
Staat den Privatbahnen laßt, bezw. lassen soll.
Feste Hegeln hierüber lassen sich uicht geben,
und tbatsächlich ist die T. der verschiedenen
Staaten uach Ort und Zeit eine verschiedene
in dieser Richtung. Sie ist niedergelegt iu der
Tarifgesetzgebung. Siehe auch die Artikel Eisen-
bahnpolitik, Tarifgesetzgebung, Tarifhoheit.
.. Tarifreform , im allgemeinen eine jede
Änderung, bezw. Verbesserung der Eiseubahn-
tarife. Im besonderen versteht man darunter
vielfach die Einführung der formalen Tarif-
einheit im Gütertarif durch Annahme eines
f gemeinsamen Tarifsystems und einer einheit-
ichen Klassifikation, weshalb auch der so ge-
schaffene Einheitstarif vielfach Reformtarif ge-
nannt wird. S. auch den Artikel Gütertarife,
S. 1913.
Tarifunitikation. d. h. Vereinheitlichung
der Tarife, kann entweder die formale oder
die materielle Tarifeinheit herbeiführen. Über
das Nähere s. den Artikel Gütertarife, S. 1913.
Tarifnnterbietnng erfolgt durch Annahme
niedrigerer Beförderungspreise auf einer Bahn,
als sie auf einer andern Bahn besteben. Sie
hat nur dann Bedeutung für die erstere, wenn
beide Bahnen für bestimmte Verkehrsbeziehun-
gen in Wettbewerb stehen, indem dann in der
Itegel die Transporte innerhalb dieser Ver-
kehrsbeziehungen auf diejenige Bahn über- j
gehen , welche die niedrigeren Beförderungs- |
! »reise hat. I'ie T. ist deshalb das wirksamste
H ittel beim Wettbewerb verschiedener Bahnen,
bezw. Verkehrsmittel. S auch die Artikel Eisen-
bahnkonkurrenzen, Tarifkartelle und Tarifkrieg.
Tarifverbände sind Vereinigungen meh-
rerer Eisenbahnverwaltungen zu dem Zweck,
den direkte;» Verkehr und die direkten Tarife
für gewisse von ihnen beherrschte Verkehrs-
gebiete gemeinsam zu regeln. Insbesondere
werden von den T. die direkten Tarife für
das Verbandsgebiet einheitlich aufgestellt, so-
genannte Verbandstarife, die Antcilsver-
teilung hieraus und gegenseitige Abrechnung 1
tler gemeinsamen Verkehrseinnahmeu geordnet,
die für den durchgehenden Verkehr erforder-
lichen Betriebseinrichtungen getroffen und die
Verkehrsleitung innerhalb des Verbandsgebiets
geregelt. Die Beseitigung des Wettbewerbs
konkurrierender Linien erfolgt entweder durch
Naturalteilung (abwechselnde Verkehrsleitung)
oder durch Geldteilung (Teilung der Reinein-
nahmen!. Die Vereinbarungen über alle diese
Maßnahmen werden teils im Schriftweg, teils
in Tarifkonferenzen geschlossen, während die
Ausführung derselben zum Teil den Beamten-
kommissionen (Tarifkommissionen) zufällt. S.
auch die Artikel Tarifkommissionen, Tarif-
konferenzen und Bahnverbände.
Tarifwesen, die Zusammenfassung alles
dessen, was bezüglich der Eisenbahntarife theo-
retisch und praktisch von Bedeutung ist. In
dieser Hiusicht kann man sowohl von dem T.
im allgemeinen, als von dem T. eines einzelnen
Staats sprechen: das erstere wird eine wissen-
schaftliche Zusammenfassung der in dem T.
der verschiedenen Staaten vorkommenden Er-
scheinungen und Grundsätze darstellen. S.
im übrigen die Artikel Gütertarife und Per-
sonentarife.
Tarifzuschlttge. Hierunter versteht man
einmal Gebühren, welche neben den regel-
mäßigen Tarifsätzen erhoben werden, wozu
unter anderen auch die Nebengebühren ge-
rechnet werden können, insoweit sie nicht,
wie die Abfertigungsgebühr in Deutschland,
in die Tarifsätze eingerechnet sind. Insbe-
sondere werden so auch die Gebühren für
Versicherung des Interesses an der Lieferung
bezeichnet, dann der sogenannte Agiozuschlag,
welcher in Staaten mit Papier- oder sonstiger
unterwertiger Währung bisweilen von den
Eisenbahnen erhoben wird. Anderseits versteht
man unter T. aber auch die Errechnung be-
sonderer, oft prozentualer Zuschlage zu den
regelmäßigen Tarifsätzen für gewisse Eisen-
bahnstrecken als Entschädigung wegen ihres
besonders hohen Anlagekapitals oder ihres
besonders schwierigen und kostspieligen Be-
triebs. Dasselbe wird auch oft herbeigeführt
durch Zuschläge zu der wirklichen Länge der
Linie bei der Tarifberechnung , sogenannte
virtuelle Längen- oder Distanzzuschläge ; 8. diese
Artikel und den Artikel Gütertarife, S. 1908.
Tarnow-Lelnchower Bahn (k. k. Staats-
bahn), in Galizien gelegene, auf Staatskosten
erbaute Eisenbahn, von Tarnöw über Leluchöw
zur ungarischen Grenze (Orlö).
Im Jahr 1872 brachte die Regierung einen
Gesetzentwurf über die Sicherstellung der Linie
Tarnöw-Leluchöw nebst der Abzweigung Gry-
böw-Zagorz im Reichsrat ein. Unterm 29. Juni
desselben Jahrs erfolgte die Genehmigung des
Gesetzes über die Sicherstellung der genannten
Bahnen, welches auch die Bestimmung enthielt,
daß die Linie Tarnöw -Leluchöw eventuell auf
Staatskosten erbaut werden kann. Nachdem
die Offertverhandlung über die Vergebung der
Konzession erfolglos geblieben war, beschloß
die Regierung im Jahr 1873, die Bahn Tar-
nöw-Leluchöw auf Staatskosten auszuführen.
Das bezügliche Gesetz ertloß unterm 28. Juli
desselben Jahrs. Eine im Jahr 1875 einge-
brachte Gesetzesvorlage über die Fusionierung
der T. mit der Lemberg-Czernowitz-Jassy-
Eisenbahngesellschaft wurde 187<J vom Abge-
ordnetenhaus abgelehnt.
Digitized by Google
Tarvis-Poatafel [Poutebba] — TapnuBljata. .
. Am 18. August 1876 wurde die T. dem I
öffentlichen Verkehr übergeben ; die Führung
des Betriebs dieser Linie übernahm auf Grund j
des Vertrags vom 10. April 1876 die erste !
uugarisch-galixische Eisenbahn gegen Vergütung
der Selbstkosten auf unbestimmte Dauer, je-, i
doch gegen beiden Teilen zustehende einjährige j
Kündigung.
Desgleichen kam am 3. August 1876 ein
Vertrag mit der Eperies-Tarnower Bahn zu
stände, nach welchem die letztere den Betrieb '
der Streoke Landesgrenze-Orlö (jetzt Eigentum 1
der Kaschau-Oderberger Bahn) für die ganze j
Konzessionsdauer an die T., bezw. die Betrieb- |
führerin dieser Bahn überließ.
Für den Bau der T. hatte die Regierung j
an Krediten 14 169 680 fl. bewilligt, und zwar j
für das Jahr 1873 142 580 fl., für 1874 8,8 Mill. .
Gulden, für 1876 4 217 000 fl., für 1876
700 000 fl, und für 1877 300 000 fl.
Die Betriebslänge der T. stellte sich auf ^
146,260 km; hiervon sind 31,302 km doppel-
gleisig (Neu Sandec-Stroze).
Die zum Betriebsgebiet der T. gehörende
Strecke von der Landesgrenze bis Mitte Auf-
nabmsgebäude Orlö besitzt eine Länge von
6,15 km.
In Orlö hat die T. Anschluß an die Kaschau-
Oderberger Bahn.
Die größte Steigung auf der T. beträgt
ld°,oo. der kleinste Krümmungshalbmesser
260 m.
Mit 1. Januar 1884 übernahm der Staat den
Betrieb der T. und wurde derselbe zunächst von
einer besonderen Ministerialkommission geleitet.
Mit 1. August desselben Jahrs überging die Bahn
in die Verwaltung der Generaldirektion der i
österreichischen Staatsbahnen und wurde der |
Eisenbahndirektion Krakau unterstellt.
Bis Ende 1892 betrug das für die T. ver- :
«endete Anlagekapital 16 87« 857 fl.
Tarvis-Pontafel I Pontebba] (k. k. Staats- ;
bahn), in Kärnten gelegene, auf Staatskosten
erbaute eingleisige Eisenbahn (24,93 km).
Bei der Projektierung der Kärntner Bahn
in den Jahren 1854 - 1856 wurde auf den An-
schluß dieser Bahn an die italienischen Bahn-
linien (damals lombardisch-venetianische Fer-
dinands-Bahn) Bedacht genommen.
Die Konzessionsurkunde der Kärntner Bahn
vom 9. Januar 1857 verlieh in der That den
Konzessionären das Recht, auch eine Flügelbabn
an die von Verona oder Triest führende Eisen- <
bahn herzustellen. Diese unbestimmte Fassung
der Konzessionsurkunde führte alsbald zu
heftigen Meinungsverschiedenheiten über die
Wahl des Anschlußpunkts in Gorz oder Pon-
tebba.
Eine teilweise Klärung der strittigen Frage
brachte das Schlußprotokoll zu den am 23. April
ls67 zwischen Österreich und Italien abge-
schlossenen Staatsvertragen , indem sich die
beiderseitigen Staatsregierungen verpflichteten,
den Bau derjenigen Linie zu begüustigeti,
welche einerseits bis zur Grenze bei Priinanolo,
anderseits bis zur Grenze Friauls bei Pontebba
geführt würde.
Nichtsdestoweniger dauerte der Streit der
Parteien wegen des Anschlußorts noch fort.
Selbst von dem Zeitpunkt als die italienische
Kammer den Gesetzentwurf über eine nach
Pontebba führende Bahn angenommen hatte,
verstrichen noch weitere vier Jahre, bis es zur
Sicherstellung des Ausbaues der österreichischen
Streoke kam.
Am 12. Märt 1876 erfolgte die Genehmi-
gung des Gesetzes über die Ausführung der
Linie Tarvis-Pootafel auf Staatekosten und die
Anordnung der Inangriffnahme des Baues.
Der Bauaufwand für die Bahn war mit
4 375 000 fl. veranschlagt und wurden 1876
bis 1878 zu diesem Zweck Kredite vou zusam-
men 3,6 Mill. Gulden bewilligt.
Die Eröffnung der Bahn fand am 11. Ok-
tober 1879 statt.
Die stärkste Steigung beträgt 22°/0Ol der
kleinste Krümmungshalbmesser 260 m.
Wegen der Betriobführung wurde mit der
Kronprinz Kudolf-Bahn ein bezüglicher Ver-
trag (5. März 1879) geschlossen, welcher je-
doch nicht von langer Dauer war, da die sämt-
lichen Linien der Kronprinz Rudolf-Bahn über
Verfügung der Regierung vom 24. Dezember
1879 mit 1. Januar 1880 in Staatsbetrieb über-
nommen wurden, wobei auch die Linie Tarvis-
Pontafel in den Eigenbetrieb des Staats über-
ging. Der Dienst wurde zunächst von dem
k. k. Betriebsverwalter der Rudolf-Bahn ge-
handhabt. Die Befugnisse des Betriebs Verwal-
ters wurden 1882 an die k. k. Direktion für
Staatseisenbahnbetrieb, 1884 an die General-
direktion der Staatsbahnen übertragen. Gegen-
wärtig ist die Bahn Tarvis-Pontafel der Eisen-
hahnbetriebsdirektion Villach unterstellt.
Das verwendete Anlagekapital betrug Ende
1892 3 872 967 fl.
Tasmanien, s. Australien.
Taulmhneo, s. Seilbahnen.
Tanberbahn, s. Württembergische Eisen-
bahnen.
Taunusbahn, eine der ältesten Eisenbahnen
Deutschlands, gegenwärtig ein Bestandteil der
preußischen Staatsbahnen. Sie umfaßte die
Strecken von Frankfurt a. M. über Kastel nach
Wiesbaden mit der Abzweigung von Curve
nach Bieberich, sowie von Höchst nach Soden.
Auf Grund der Konzessionen vom 8. Maj,
11. Mai und 14. Juni 1838 seitens der freien
Stadt Frankfurt a. M., des Großherzogtums
Hessen und des Herzogtums Nassau baute die
Taunus-Eisenbahnaktiengesellschaft die Linie
Frankfurt a. M.-Wiesbaden. Die Strecke Frank-
furt a. M.-Hattersheira (14,80 km) wurde im
Jahr 1839, jene von Hattersheim bis Wiesbaden
(27,02 km» 1840 dem Betrieb übergeben Die
ursprünglich mit Pferdekraft betriebene Zweig-
bahn Curve -Bieberioh ( 1,49 km) ist am 14. Mai
1872 für deu Lokomotivbetrieb eröffnet worden.
1863 erwarb die Gesellschaft käuflich die
an ihr Unternehmen anschließende Hochst-
Sodener Bahn (6,6 km), welche sie seit Eröff-
nung dieser (1847) bereits in Betrieb gehabt
hatte, für 100 (Mio Gulden rh. = 171 427 Mk.
Das Gesamtanlagekapital belief sich auf
4 102 000 Gulden rh. = 7 032 000 Mk.
Die bezüglich des Mainz-Frankfurter Ver-
kehrs gefürchtete Konkurrenz, welche die T.
18Ü1 zum Bau einer Dampffähre über den
Rhein von Kastel nach Mainz veranlaßt hatte,
war 1803 durch Eröffnung der direkten Linie
Mainz-Frankfurt a. M. der hessischen Ludwigs-
bahn auf dem linken Mainufer eingetreten und
durch die saferen Projekte drohte der T.
noch mehr Gefahr.
201*
3170 Taviers-Embresin-Eisenbahn
Sie entschloß sich daher ihr Unternehmen
an die hessische Ludwigsbahn zu verkaufen;
dasselbe ging auf Grund des Vertrags vom
14. November 1871 mit Rechnung vom 1. Ja-
nuar desselben Jahrs am 1. Januar 1872 in
den Besitz der hessischen Ludwigsbabn Ober.
Die Taunusbahnaktien tauschte die hessische
Ludwigsbahn je nach Wahl der Inhaber in
solche ihres eigenen Unternehmens zum Nenn-
wert um oder sie bezahlte für eine Aktie
von 260 fl. rh. 400 fl. rh. bar. Gleichzeitig
abernahm sie die Anlehen der T. als Selbst-
schuldner.
Mit Gesetz vom 8. Mai 1872 erwarb jedoch
der Staat mit Rechnung vom 1. Januar des-
selben Jahrs die T. zu vollem Eigentum, und
übernahm die Taunusbahnaktien (3 000 000 fl.
rh.) nach dem Börsenkurs für 6 010 000 fl. rh.
und die Anlehen im Betrag von 1 422 000 Mk.
als Selbstsehuldner.
Die Linien der T. wurden zunächst der
kgl. Direktion in Wiesbaden unterstellt, seit
Auflösung derselben gehören sie zur kgl. Eisen-
bahn direkt ion Frankfurt a. M.
Die Ergebnisse der T. waren fortdauernd
günstige.
Die Stammaktien erhielten 1840—1870
durchschnittlich 6,8* Dividende.
Taviers-Embresin-Eisenbahn (Chemin
de fer de Taviera d Embresin) in Belgien
gelegene schmalspurige Lokalbahn (Spurweite
0. 716 m) mit dem Sitz der Direktion in Em-
bresin, führt vonTaviers (Anschluß an die bel-
gische Staatsbahnlinie Taviers-Tirlemont) nach
Embresin.
Konzessioniert wurde die Eisenbahn am
1. Juni 1878, eröffnet am 1. September 1879.
Verwendet sind Vignoles-Schienen aus Schweiß-
eisen von 6 m Länge, 60 mm Fußbreite und
70 mm Höhe, welche 15 kg für den laufenden
Meter wiegen. In den Wegübergangan sind
an Stelle dieser Schienen Vollbahnschienen
wegen des Landfuhrwerks eingezogen. Die
Schienen ruhen auf eichenen Querschwellen,
auf denen sie mit gewöhnlichen Hakennageln
befestigt sind. Der Stoß ist fest (auf Stoß-
sch wellen) ohne Unterlagsplatten mit gewöhn-
lichen Seltenlaschen und vier Schrauben von
16 — 18 mm Durchmesser.
Die Bahn steht im Eigentum eines Priva-
ten und wird auch von diesem betrieben.
An Betriebsmitteln waren 1892 vorhanden:
3 Lokomotiven, 6 Personen-, 3 Gepäck- und
61 Güterwagen.
Die Einnahmen betrugen 1892 41 274 Frs.
(1891 46 648 Frs.), die Ausgaben 22 033 Frs.
(1891 21376 Frs.), der Betriebskoefficient
53.38X (1891 46,93*;.
Taxregnllernng. Hierunter versteht man
einmal eine Festsetzung von Tarifsätzen (Taxen)
nach anderen Tarifsätzen, z. B. der Tarifsätze
einer vorgelegenen Station nach denen einer
hinterliegenden Station, wenn letztere billiger
sind, oder nach den Frachtsätzen in Wett-
bewerb stehender anderer Bahnen oder anderer
Verkehrsmittel. 8odann aber versteht man
darunter bisweilen auch eine auf Reklamation
von Verfrachtern eintretende anderweitige Fest-
setzung der für bestimmte Transporte Derech-
neten Frachten, welche i. B. eintreten kann,
wenn durch Umkartierung billigere Frachten
zu erreichen sind.
— Technikarversawmlungen
Technikerveraammlnngen des V. D.
E.-V. Bald nach Gründung des V. D. E.-V.
wurde von demselben eine Kommission einge-
setzt, welcher die Berichterstattung über die
Vorarbeiten zur Herbeiführung der möglichsten
Obereinstimmung im deutschen Eisenbahn-
wesen und zur Anbahnung eines allgemeinen
deutschen Eisenbahngesetzes übertragen wurde.
Seitens des Bevollmächtigten der hannö-
verischen Staatsbahn, Baurats Mohn, wurde
dieser Kommission eine Denkschrift vorgelegt ;
dieselbe enthielt: „Vorschläge zur Erreichung
einheitlicher Bestimmungen im deutschen Eisen-
bahnwesen, insonderheit gleichmäßige Kon-
struktionen des Bahnbaues und gleichmäßige
Betriebseinrichtungen betreffend* und „Vor-
schläge zu einer Vereinbarung wegen Durch-
führung der ersteren nebst transitorischen Be-
stimmungen, so lange allgemeine gesetzliche
Vorschriften nicht erlassen sind".
Der Denkschrift war in betreff des Bahn-
betriebs, der Betriebsmittel und des Telegraphen-
Systems ein Entwurf der für die thunlichst
allgemeine Benutzung der deutschen Eisen-
bahnen teils unumgänglich notwendigen, teils
sehr erwünschten Vorschriften beigegeben.
Die Generalversammlung zu Wien am
19. Oktober 1849 beschloß über Antrag der
Kommission, daß die Techniker der sämtlichen
Verwaltungen, welche den deutschen Eisenbahn-
verband bilden, zur Beratung über obiges Pro-
meinoria zusammentreten, und daß hierzu auch
die Techniker der anderen deutschen Eisen-
bahnverwaltungen, welche noch nicht zum Ver-
ein gehören, eingeladen werden sollen.
Die Beratungen dieses Technikerausschußes
fanden unter Vorsitz der Bauräte Mohn und
Neu ha us in der Zeit vom 18.— 27. Februar
1860 in Berlin statt.
Das Ergebnis dieser Beratungen bildeten
die „Grundzüge für die Gestaltung der Eisen-
bahnen Deutschlands" und „Einheitliche Vor-
schriften für den durchgehenden Verkehr auf
den bestehenden Vereinsoahnen*.
Während dieser Verhandlungen wurde von
der behufs Vorberatung der Grundzüge nieder-
gesetzten Kommission die Bildung eines Ver-
eins der deutschen Eisenbahntechniker bean-
tragt. Dieser Antrag fand allseitige Zustim-
mung und wurde beschlossen, die Gründung
des Vereins sogleich vorzunehmen, was durch
schriftliche Verpflichtung der Teilnehmer er-
folgte.
Bei den Verhandlungen der Generalver-
sammlung des Vereins zu Aachen vom 29. Juli
bis 1. August 1860 fand nur eine Beratung der
„Einheitlichen Vorschriften" statt, welche letz-
teren in fast unveränderter Fassung angenom-
men und den Vereinsverwaltungen dringend
zur baldmöglichsten Ausführung empfohlen
wurden. Die „Grundzüge" wurden als schätzens-
wertes Material zur Kenntnis der Verwaltungen
gebracht.
Bezüglich des neu begründeten Vereins der
deutschen Eisenbahntechniker ging der Antrag
der Kommission dahin:
„Der bei Gelegenheit der Zusammenkunft
der Techniker gegründete Verein der deutschen
Eisenbahntechniker kann zwar nur als ein
Privatverein angesehen werden, doch wird mit
Rücksicht auf die ersprießlichen Folgen, welche
die Zusammenkünfte und gemeinschaftlichen
Digitized by Google
Technikerversammlungen
3171
Erörterungen der tüchtigsten und erfahrensten
Eisenbahntechniker haben können, den Verwal-
tungen zu empfehlen sein, die Zusage zu er-
teilen, daß jede Vereinsverwaltung thunlichst
gestatten wolle, daß eines ihrer dem Techniker-
rerein angehörenden Mitglieder, bezw. Beamten
den Versammlungen desselben beiwohne."
Nach Erledigung dieser seiner ersten und
bedeutendsten Aufgabe ist der Verein längere
Zeit nicht wieder in die Öffentlichkeit ge-
treten.
In der GeneralTersammlung des V. D. E.-V.
zu Frankfurt a. M. am 21. und 22. Juli 1866
machte sich bei Gelegenheit der Erörterung
wichtiger technischer Fragen das Bedürfnis nach
einer neuerlichen Versammlung der Techniker
des V. D. E.-V. ftthlbar, welche 1867 in Wien
abgehalten wurde und neben der Vervollstän-
digung der Vorschriften vom Jahr 1860 noch
verschiedene andere technische Fragen behan-
delte. Zwischen der zweiten und dritten T.,
welch letztere auf Veranlassung der 1864 in
Salzburg abgehaltenen Generalversammlung des
V. D. E.-V. einberufen wurde, lag wieder ein
großer Zeitabschnitt.
Die dritte T. fand 1866 in Dresden, und
zwar ebenfalls hauptsächlich zum Zweck der
weiteren Ausgestaltung der „Grundzüge* und
„Einheitlichen Vorschriften" statt; hierbei
wurde die langwährende Unterbrechung der
Versammlung des Vereins als ein Nachteil für
die gründliche und fachgemäße Erledigung der
Aufgaben bezeichnet und seitens der Versamm-
lung der Wunsch ausgesprochen, daß es ihr
gestattet sein möge, künftighin in kürzeren,
womöglich regelmäßig wiederkehrenden Zeit-
abschnitten zu tagen.
Infolgedessen wurde die nächste Versamm-
lung im Jahr 1868 einberufen und fanden die
folgenden Versammlungen in drei- und später
in zweijährigen Zwischenräumen statt.
In der vorbenannten im Jahr 1865 abge-
haltenen Versammlung wurden die „Grundzüge"
und „einheitlichen Vorschriften" nach aber-
maliger Umarbeitung in ein einziges Werk zu-
sammengefaßt, welches unter der Bezeichnung:
„Technische Vereinbarungen des Vereins deut-
scher Eisenbahnverwaltungen über den Bau
und die Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen"
in der Generalversammlung zu Mainz im Jahr
1866 die Genehmigung fand. Weitere Prüfungen
und Ergänzungen der technischen Vereinba-
rungen fanden in den Beratungen zu Hamburg
1871, Constanz 1876, Gras 1882, Salzburg
1886, Constanz 1888, Berlin 1890 und Straß-
bure 1892 statt.
im Jahr 1876 verhandelte die T. über die
„Grundzüge für die Gestaltung der sekundären
Bahnen", welche Vorschriften schon vordem in-
folge Auftrags des V. D. E.-V. von der tech-
nischen Kommission verfaßt und später umge-
arbeitet (genehmigt 1873 zu Frankfurt) worden
waren.
Eine durchgreifende Umarbeitung dieser
Grundzüge ergab sich zu Anfang der Acht-
zigerjahre infolge der starken Vermehrung der-
artiger Bahnen im vorangegangenen Jahrzehnt,
sowie mit Rücksicht auf die beim Bau und
Betrieb derselben gewonnene Erfahrung. Um
den bis dahin allgemein als sekundär bezeich-
neten Bahnen die erwünschten größtmöglichen
Erleichterungen gewähren zu können, wurde
[ eine Unterscheidung derselben in Nebenbahnen
und Lokalbahnen vorgenommen. Die hiernach
seitens der technischen Kommission entworfenen
„Grundzüge für den Bau und Betrieb der Neben-
eisenbahnen" und „für den Bau und Betrieb
der Lokaleisenbahnen" wurden von der T. im
Jahr 1886 durchberaten und in demselben Jahr
von der Generalversammlung des V. D. E.-V.
angenommen.
Außer den vorgenannten Beratungen war
die Hauptthätigkeit der T. der Erörterung
wichtiger technischer Fragen des Eisenbahn-
wesens gewidmet. Schon in der Versammlung
zu Wien 1857 war durch mehrere aufgewor-
fene Fragen die Anregung zu einem lebhaften
Meinungsaustausch gegeben worden , welcher
in den späteren Sitzungen, namentlich durch
sorgfältige Auswahl der zur Erörterung gestell-
ten Fragen und durch die umfassende und
gründliche Vorbereitung der Beratungen, mehr
und mehr an Bedeutung gewann. Die zur Be-
ratung zu stellenden Fragen wurden seitens
der technischen Kommission ausgewählt und
durch die geschäftsführende Verwaltung den
sämtlichen Vereinsverwaltungen zur Abgabe
ihrer Gutachten oder Mitteilung ihrer Erfah-
rungen zugestellt. Nach diesen Antworten
wurden dann seitens der technischen Kommis-
sion die der T. vorzulegenden Berichte mit den
hieraus sich ergebenden Schlußfolgerungen und
Gutachten angefertigt Um das wertvolle Er-
gebnis dieser gutachtlichen Urteile, welche be-
reits im Jahr 1868 zwei stattliche Foliobäude
füllten und später zu noch größerem Umfang
anwuchsen, auch weiteren Kreisen zugäng-
lich zu machen, wurden dieselben dem Buch-
handel übergeben (s. Ergänzungsbände I — X
zum Organ F. d. Fortschritte d. Eisenbahn w.).
Die Ergebnisse dieser Beratungen geben
ein treues Bild von dem jeweiligen Stand der
, Eisenbahntechnik. Alle Wandlungen, welche
die letztere im Lauf der Zeit durchgemacht
hat, spiegeln sich in den Sitzungsberichten der
technischen Kommission (jetzt „technischer
Ausschuß") und der T. des Vereins wieder;
viele derselben sind auf die Anregungen zu-
rückzuführen, welche die einzelnen Teilnehmer
der Beratungen aus diesen selbst geschöpft
hatten.
Die bedeutendsten Fortschritte im Eisen-
bahnwesen, wie die allgemeine Einführung des
Stahls als Baumaterial für Schienen, Radreifen
und Achsen, des eisernen Oberbaues, der eng-
lischen Weichen, der Weichensicherungen, des
höheren Dampfdrucks, der Dampfstrabipumpen
und Bremsen der Lokomotive, der Aborte, der
verbesserten Heizungs- und Beleuchtungs-Ein-
richtungen der Personenwagen, der Flußstahl-
Scheibenräder und der verbesserten Radreifen-
Befestigungen, sowie der durchgehenden Brem-
sen, lassen sich in den Sitzungsberichten der
technischen Kommission und den Nieder-
schriften der T. bis auf ihren eigentlichen Ur-
sprung zurückführen. Zu den weiteren Früchten,
welche diese Beratungen gezeitigt haben, ge-
hören ferner: die Statistik der Dauer der
Schienen, die Ergebnisse der von den Vereins-
verwaltungen mit Eisenbahnmaterial angestell-
ten GUteproben, die statistischen Nachrichten
über die auf den Vereinsbahnen vorgekommenen
Achsbrüche, sowie jener der Radreifenbrüche,
die Klassifikation von Eisen und Stahl; die
Digitized by Google
3172
Technische Einheit im Eisenbahnwesen
LtefeningsbediBghisee für' Achsen, Radreifen
and Schienen ans Flußeisen, bezw. Flußstahl
ü. s. w.
Die Wirksamkeit der T. hatte in den
Satzungen des V. D. E.-V. keine Unterlage.
Es wurde deshalb vom technischen Ausschuß
1891 der Antrag auf Ergänzung der Veretns-
sat inngen durch Einfügung von Bestimmungen
über die T. gestellt.
Über diesen Antrag wurde auf Grundlage
eines Berichts des Ausschusses für Vereins-
satzungen in der Vereinsversammlung vom
Jahr 1892 der Beschluß gefaßt, in die Vereins-
satzungen (als § 15) folgende Bestimmung auf-
zunehmen:
1. Der Ausschuß für technische Angelegen-
heiten kann im Bedarfsfall zur T. erweitert
werden, an welcher sämtliche Vereinsmitglieder
teilzunehmen berechtigt sind.
2. Welche Beratungsgegenstände der T. zu
überweisen sind und od und wann dieselbe zu
berufen ist, bestimmt — insofern nicht die
Vereinsversammlung darüber Beschluß gefaßt
hat — der Ausschuß für technische Angelegen-
heiten im Einvernehmen mit der geschäfts-
führenden Verwaltung; glaubt die letztere ihre
Zustimmung nicht erteilen zu können, so ist
die Entscheidung der Vereinsversammlung an-
zurufen.
3. Die T. wird von der geschäftsführenden
Verwaltung vorbereitet und einberufen.
4. Den Vorsitz in der T. führt die Vor-
sitzende Verwaltung des Ausschusses für tech-
nische Angelegenheiten, welcher auch die Be-
fugnis zusteht, die berichterstattende Verwal-
tung für die einzelnen Beratungsgegeustände
zu ernennen. Die Vertretung der Vereinsver-
waltnngen in der T. erfolgt durch einen oder
mehrere Abgeordnete; das Stimmrecht wird im
letzteren Fall jedoch nur durch einen derselben
ausgeübt. Die Vertretung einer Verwaltung
durch eine andere ist unzulässig. Bei den Ab-
stimmungen gebührt jeder Vereinsverwaltung
eine Stimme.
5. Im übrigen finden die in § 14, Abs. 4
bis 9 für die Geschäftsführung der Ausschüsse
getroffenen Bestimmungen auch auf die Ge-
schäftsführung der T. Anwendung
Litteratur: Rückblick auf die Thätigkeit der
Technikerversammlungen des V. D. E.-V. 1850
bis 1890, Berlin 1890.
Technische Einheit im Eisenbahn-
wesen, das Übereinstimmende in technischer
Anlage und Betriebführung verschiedener Eisen-
bahnen. Sie entwickelt sich im allgemeinen
aus denselben Bedingungen wie die Eisenbahn-
einheit (s. d.) überhaupt, von welcher die T.
nur einen besondern Zweig bildet; es können
daher auch hier entweder gesetzliche oder ob-
rigkeitliche Vorschriften oder freie Vereinba-
rungen der beteiligten Eisenbahnverwaltungen
in Frage kommen. Solche durch freies Über-
einkommen entstandene Bestimmungen sind
z. B. die seitens des V. D. E.-V. aufgestellten
und für die Bahnen des Vereinsgebiets gültigen
technischen Vereinbarungen (Technische Ver-
einbarungen über den Bau und dieBetriebsein-
riehtungen der Haupteisenbahnen, Grundztige
für den Bau und die Betriebseinrichtungen
der Neben-, bezw. Lokaleisenbahnen u. s. w.>.
In ähnlicher Weise kamen auch die durch
die amerikanische Master Car Builder Assoeia-
I tion (s. d.) aufgestellten Vorschriften und Nor-
malien zustande.
Im engern gewöhnlich gebrauchten Sinn
wird unter T. die ans den Beschlüssen der
internationalen Berner Konferenzen sich er-
gebende T. verstanden ; in dem folgenden sollen
nun über letztere T. einige nähere Angaben
gemacht werden.
Die erste internationale Konferenz in Bern,
zu welcher der schweizerische Bundesrat die
Regierungen von Deutschland, Österreich-Un-
garn, Frankreich und Italien in der Absicht
eingeladen hatte, eine Verständigung über die
T. zu erzielen, hat in den Sitzungen vom 16.»
17., 18. und 19. Oktober 1882 über die sämt-
lichen Verhandlungsgegenstände teils einstim-
mige, teils Beschlüsse mit Stimmenmehrheit
gefaßt. Es handelte sich hierbei um die Fest-
setzung von Normen für Erleichterung des
Übergangs von Rollmaterial auf den mittel-
europäischen Eisenbahnen.
Die Delegierten der bei der Konferenz ver-
tretenen Regierungen haben als Ergebnis der
Beratungen das folgende festgestellt:
Das Rollmaterial der Eisenbahnen, welches für
den internationalen Durchzugverkehr bestimmt
ist, soll gewissen in einer besondern Zusam-
menstellung verzeichneten Bedingungen genü-
gen. Die in dieser Zusammenstellung ange-
gebenen Größt- und Kleinstmaße gelten für
bestehendes und neu herzustellendes Material
mit einigen Vorbehalten (Art. 1).
Das Rollmaterial eines Staats, welches den
Bedingungen des vorstehenden Artikels ent-
spricht und außerdem sich in gutem Zustand
befindet, ist zum freien Verkehr auf dem
Landesgebiet der anderen Staaten zugelassen
(Art.. 2).
Die Spurweite auf geraden Strecken soll
i bei neu zu legenden oder umzubauenden Gleisen
höchstens 1440 nnd mindestens 1435 mm be-
tragen (Art. 3).
Die Konferenz erklärt es einstimmig für
' zweckmäßig, daß eine allgemeine größte Quer-
schnittsumgrenzung für Eisenbahnwagen auf-
gestellt werde. Es werden jedoch weitere Er-
hebungen für notwendig gehalten ; der Bundes-
rat möge daher die beteiligten Regierungen
um die Übersendung der erforderlichen Nach-
weisungen ersuchen und nach dem Einlangen
derselben die Konferenz für Aufstellung einer
endgültigen Umgrenzungslinic für Eisenbahn-
fahrzeuge einberufen. Vorläufig wird festge-
stellt, daß auf allen Bahnen der bei der Kon-
ferenz vertretenen Länder ein Ladeprofil un-
behindert verkehren kann, das in 1300 mm
Höhe über Schienenoberkante eine Breite von
3000 mm hat und mit einem Halbkreis von
' 1500 mm Halbmesser in einer Gesamthöhe von
4150 mm über Schienenoberkante abschließt.
Die Konferenz wünscht, daß die Frage einheit-
licher Vorschriften, betreffend den Zollver-
I sebluß für Eisenbahnwagen geregelt werde;
: ferner spricht sie den Wunsch aus, daß ein
i einheitlicher Schlüssel für die im internatio-
i nalen Verkehr verwendeten Wagen angenom-
i men werde (Art. 4).
Die Verhandlungschrift der Konferenz wurde
, den beteiligten Regierungen mitgeteilt und an
dieselben das Ersuchen gestellt, ihre endgül-
tigen Entscheidungen dem schweizerischen
; Bundesrat bis zum 1. Juli 1883 kundzugeben.
Digitized by Google
Die zweite internationale Eisenbahnkonfe-
renz, welche in Bern vom 10.— 15. Mai 1886
tagte, einigte »ich über Vorschriften, betreffend
sicherere Einrichtung der im internationalen
Verkehr anter zollamtlichem Raum verschloß
abzufertigenden Eisenbahnwagen, und über
diejenigen Punkte des Scblußprotokolls der
ersten Berner Konferenz, welche in der Zwi-
schenzeit zu Beanstandungen nnd Abänderungs-
vorschlägen Anlaß geboten hatten. Das Uber»
einkommen wurde von den Delegierten am
15. Mai 1886 unterzeichnet, mit dem Vorbehalt
der Genehmigung durch die betreffenden Staats-
regierungen.
Das Schluß protokoll besteht aus sechs Ar-
tikeln und einer Zeichnungsbeilage zu § 25 des
Artikels 11 (Doppelschlüssel für die dem inter-
uationalen Verkehr dienenden Personenwagen).
Artikel I enthält Vorschriften über die Spur-
weite (s. d ).
Die Bestimmungen des Artikels II er-
strecken sich auf folgende Gegenstände:
§ 1. Radstand neu zu erbauender Güter-
wagen (mindestens 2,5 m)
§ 2. Abstand der Bäder einer Achse, ge-
messen zwischen den inneren Flächen der Rad-
reifen oder der dieselben ersetzenden Teile
(höchstens 1366 mm, mindestens 1357 mm);
§ 3. Breite der Radreifen oder der dieselben I
ersetzenden Teile (höchstens 160 mm, minde-
stens 130 mm) ;
§ 4. Spielraum der Spurkränze nach der
Gesamtverschiebung der Achse gemessen bei
Annahme einer Spurweite von 1440 mm, höch-
stens 35 mm. mindestens 15 mm);
§ 5. Entfernung von Außenkante zu Außen-
kante der Spurkränze, gemessen 10 mm unter-
halb der Lauffläche der beiden Radreifen, bei
1500 mm Entfernung der Laufkreise (höchstens
1425 mm, mindestens 1405 mm) ;
§ 6. Höhe der Spurkränze bei normaler Stel-
lung der Räder auf geradem, horizontalem Gleis, 1
von Schienenoberkante vertikal gemessen (höch-
stens 36 mm, mindestens 26 mm);
§ 7. Stärke der Radreifen der Wagenräder,
im schwächsten Punkt der Lauffläche (minde-
stens 20 mm);
§ 8. Sehalengaßräder (s. Güterwagen, Bd. IV,
S. 1949);
§ 9. Elastische Zug- und Stoßapparate im |
allgemeinen (s. Buffer);
§ 10. Höhenlage der Buffer bei leeren !
Wagen (s. Buffer);
§ 11. Höhenlage der Buffer bei größter Be-
lastung der Wagen (s. Buffer);
§ 12. Abstand der Buffer (s. Buffer) ;
§ 13. Durchmesser der Bufferscheiben (s.
Buffer);
§ 14. Freier Raum zwischen den Buffer-
scheiben und der Kopfschwelle der Wagen (s.
Buffer);
§ 16. Vorsprung der Buffer über den Zug-
haken (s. Buffer);
§ 16. Länge der Kuppelungen (s. Kuppe-
lungen);
§ 17. Kleiner Durchmesser des Querschnitts
der Kuppelungsbügel (s. Kuppelungen);
§ 18. Sicherheitskuppelungen (s. Kuppe-
lungen) ;
§ 19. Abstand der am tiefsten herabhän-
genden Teile der nicht angezogenen Kuppe- '
langen über Schienenoberkante ( s. Kuppelungen) ;
*>hen 3173
§ 20. Verpflichtung zur Versehung der Per-
sonen- oder Güterwagen mit Tragfedern;
6 21. Einrichtung der Bremskurbeln zum
Anziehen der Bremsen nach rechts (d. h. in
gleicher Richtung wie die Zeiger einer Uhr);
§ 22. Einrichtung der Bremsersitze an den
Güterwagen (in der Weise, daß, wenn zwei der-
selben einander gegenüberstehen, die volle
Vorderfläche der Bremsersitze hinter der ein-
gedrückten Bufferfläche zurücksteht). Horizon-
taler Abstand der Vorderfläche von der Stirn-
ebene der Buffer (mindestens 40 mm) ;
§ 23. Ausschluß von Wagen, welche wegen
ihrer Querschnittsmaße auf einer Bahnstrecke
nicht verkehren können, vom internationalen
Verkehr;
§ 24. Die Bezeichnung der Wagen (s. Güter-
wagen) ;
§ 25. Einrichtung der Schlösser der dem
internationalen Verkehr dienenden Personen-
wagen; insofern dieThüren dieser Wagen über-
haupt mittels Schlüssels verschließbar sind,
nach einer der festgesetzten Schlüsseltypen.
Artikel III regelt die Voraussetzung des
Übereinkommens.
Artikel IV enthält Bestimmungen über den
Beitritt anderer Staaten zum Ubereinkommen.
Artikel V besagt, daß das Übereinkommen
für die Staaten, welche dasselbe genehmigen,
drei Monate danach wirksam wird, und daß
jeder Staat berechtigt ist, unter Einhaltung
einer sechsmonatlichen Kündigungsfrist zurück-
zutreten.
Artikel VI verpflichtet die beteiligten Staaten
vor dem 1. Januar 1887 dem schweizerischen
Bundesrat ihre Erklärung über die Genehmi-
gung dieser Vereinbarung abzugeben.
Nachdem sämtliche beteiligten Staaten ihre
Zustimmung zu dem Schlußprotokoll der zweiten
internationalen Konferenz erklärt hatten, trat
sonach das Übereinkommen mit 1. April 1887
in Kraft.
In Österreich wurden die Artikel I und II
des Schlußprotokolls durch Kundmachung des
Handelsministeriums vom 1. Februar 18t<7 in
Wirksamkeit gesetzt. Im Deutschen Reich er-
ließ der Reichskanzler eine betreffende Kund-
machung unterm 17. März 1887.
Dem Übereinkommen , betreffend die T..
sind in der Folge beigetreten: Rumänien und
die Niederlande im Jahr 1887, Belgien, Serbien
und Griechenland (letzteres für die Linie
Piräus- Larissa mit deren Fortsetzung bis zur
türkischen Grenze) im Jahr 1890 und Bulgarien
im Jahr 1891.
Telegraphen {Telegraph«, pl. ; Täegra-
ptes, m. pl.) heißen jene Vorrichtungen, mit
deren Hilfe Zeichen hervorgerufen werden kön-
nen, welche in der Entfernung wahrnehmbar
und dabei geeignet sind, zur Nachrichten-
gebung zu dienen. Jo nach der Art der Wahr-
nehmung dieser Zeichen gibt es hörbare oder
sichtbare oder hör- und sichtbare T.
Als Grundzeichen für die einfachsten Ein-
richtungen dieser Gattung können Feuerzeichen,
Flaggen-, Masten- oder Lichter- Kombinationen,
elektrische oder Sonnen-Lichtblitze, Glocken-
schläge, Horntöne u. s. w. Verwendung finden.
Sollen solche telegraphische Zeichen auf grö-
ßere Entfernungen als die menschliche Hör-
oder Sehweite entsendet werden, dann müssen
zu ihrer Fortpflanzung zwischen Abgangs- und
Digitized by Google
S174
Telegraphen
Empfangsstelle eine genügende Zahl Übertra-
gungsposten eingeschaltet sein. Die mannig-
fachen Störungen und Erschwerungen, welchen
jedoch diese optische und akustische Übermitt-
lung, sei es durch Wind, Dunkelheit, Nebel,
Schnee u. dgl. unterworfen ist, läßt Einrich-
tungen vorziehen, bei welchen vermöge des
angewendeten fern wirkenden Zwiscbenmittels
die vorgedachten Ü beistände wegfallen. Als
geeignete Übertragungsmittel der letztgedach-
ten Gattung erweisen sich die atmosphärische
Luft, das Wasser und im unübertrefflichen
Maß die Elektricität ; der Betriebsform nach
fibt es daher auch pneumatische, hydrau-
ische und elektrische T.. von welchen
allerdings die beiden ersteren sich nur für
wenige, mehr untergeordnete Verwendungen
einzubürgern vermochten, wogegen sich die
dritten zu einem der vornehmsten und wich-
tigsten Weltverkehrsmittel entwickelt haben.
Für Zwecke des Eisenbahnbetriebs lag das Be-
dürfnis nach Anwendung von T. als Verstän-
digungsmittel so eindringlich vor, daß sie sich
gleich bei ihrem Entstehen sowohl optische
als akustische Signale dienstbar machten und
auch die elektrischen T. zuerst ausnutzten (s.
Electricität, die Anwendung bei den Eisen-
bahnen).
Die zur Vermittlung des Nachrichtenver-
kehrs dienenden T. sind fast überall in den
Händen des Staats und ein Bestandteil des Staats-
monopols; dagegen hat es die Unentbehrlich keit
der T. für den Eisenbahnbetrieb mit sich ge-
bracht, daß die Eisenbahntelegraphen aus dem
Staatsmonopol ausgeschieden wurden (so ist bei-
spielsweise in dem Gesetz über das Telegraphen-
wesen des Deutschen Reichs vom 6. April 1892
ausgesprochen, daß Telegraphenanlagen, welche
von Transportanstalten auf ihren Linien aus-
schließlich zu Zwecken ihres Betriebs oder für
die Vermittlung von Nachrichten innerhalb der
bisherigen Grenzen benutzt werden, ohne Ge-
nehmigung des Reichs errichtet und betrieben
werden können; s. auch Station stelegraphen).
Für die Gestattung der Anlage und des Be-
triebs von T. durch die Eisenbahnen wurden
denselben fast überall, teils in allgemeinen Ge-
setzen und Reglements, teils in den einzelnen
Konzessionsurkunden gewisse Verpflichtungen
im Interesse der Staatstelegraphenverwaltung
auferlegt, und zwar die unentgeltliche Abtretung
von Grund für die Aufstellung der Staatstele-
graphen, die Befestigung der Drähte der Staats-
telegraphen auf den Telegraphenstangen der
Betriebstelegraphen, die Gestattung des Be-
tretens von Bahngrund durch die Bediensteten
der Staatstelegraphenverwaltung, die Gestattung
der freien Fahrt für letztere, die Beförderung
von Telegraphenmaterial zu ermäßigten Taxen,
die Vornahme von Herstellungen an den Staats-
telegraphen durch Bahnorgane, die Hilfeleistung
bei Störungen in den Staatstelegraphenleitungen,
die Beistellung von Amtsräumen für Zwecke
der Staatstelegraphenverwaltung, die Aufnahme
von Privatdepeschen u. s. w.
Die Verpflichtungen der Eisenbahnverwal-
tungen im Deutschen Reich im Interesse
der Reichstelegraphenverwaltung sind von dem
Bundesrat durch Beschluß vom 21. Dezember
1868 festgestellt. Darnach hat die Eisenbahn-
verwaltung die Benutzung des Eisenbahntorrains,
welches außerhalb des vorschriftmäßigen freien
Profils liegt und soweit es nicht zu Seiten-
gräben, Einfriedungen u. s. w. benutzt wird,
zur Anlage von oberirdischen und unterirdischen
Telegraphen an läge n unentgeltlich zu gestatten.
Für die oberirdischen Telegraphenlinien soll
thunlichst entfernt von den Bahngleisen nach
Bedürfnis eine einfache oder doppelte Stangen-
reihe auf der einen Seite des Bahnplanums
aufgestellt werden, welche von der Eisenbahn-
verwaltung zur Befestigung ihrer Telegraphen-
leitungen unentgeltlich mitbenutzt werden darf.
Zur Anlage der unterirdischen Telegraphen-
linien soll in der Regel diejenige Seite des
Bahnterrains benutzt werden, welche von den
oberirdischen Linien im allgemeinen nicht ver-
folgt wird.
Der erste Draht der staatlichen Telegraphen-
linien wird von der Telegraphen- und Eisen-
bahnverwaltung gemeinschaftlich hergestellt.
Die durch den Betrieb der Bahnen notwendigen
Änderungen erfolgen auf Kostender Telegraphen-
Verwaltung, bezw. der Eisenbahn im Verhältnis
der beiderseitigen Anzahl Drähte. Anderweitige
Veränderungen werden nur über beiderseitiges
Einverständnis, und zwar für Rechnung des-
jenigen Teils ausgeführt, von welchem dieselben
ausgegangen sind.
Die Eisenbahnverwaltung gestattet ferner
den mit der Anlage und Unterhaltung der
Reichstelegraphenlimen beauftragten und hierzu
legitimierten Telegraphenbeamten und deren
Hilfsarbeitern behufs Ausführung ihrer Ge-
schäfte das Betreten der Bahn unter Beach-
tung der bahnpolizeilichen Bestimmungen, auch
zu gleichem Zweck diesen Beamten die Be-
nutzung eines Schaffnersitzes oder Dienstcoupes
auf allen Zügen einschließlich der Güterzüge
gegen Lösung eines Billets dritter Klasse.
Ferner sollen die Telegraphenbeamten gegen
bestimmte Vergütung (50 Pfg. pro Wagen und
Tag) die Bahnmeisterwagen zur Beförderung
von Leituugsmaterial benutzen und die Stangen
unentgeltlich auf den Bahnhöfen lagern dürfen.
Die Bahnbeamten haben gegen eine feste Ver-
gütung die Telegraphenanlagen mit zu bewachen,
auch für provisorische Wiederherstellung und
Anzeige jeder Störung zu sorgen.
Bei einer Störung sind die Depeschen der
Reichstelegraphenanstalt unentgeltlich durch den
Bahntelegraphen zu befördern, wogegen im Fall
einer Störung der Eisenbahntelegraphen Be-
förderung der Dienstdepeschen durch die Reichs-
telegraphenanstalt erfolgt.
Was die Benutzung der innerhalb des deut-
schen Reichstelegraphengebiets gelegenen Eisen-
bahntelegraphen zur Beförderung solcher Tele-
gramme, welche nicht den Eisenbahndienst
betreffen, anbelangt, so können die Eisenbahn-
telegraphen-Stationen von jedermann Tele-
gramme annehmen, wenn sich in dem Ort
keine Reichstelegraphenanstalt befindet. Ist aber
an demselben Ort eine solche vorhanden, so
dürfen Telegramme nur von Personen ange-
nommen werden, die mit den Zügen ankommen,
abreisen oder durchreisen (s. das Reglement
vom T.März 1876); für solche Telegramme be-
ziehen die Bahnen dieselben Gebühren, welche
für Privattelegramme nach der Reichstele-
graphenordnung zu entrichten sind.
Den Anträgen auf Einräumung von B«--
triebsstellen der Reichstelegraphen in den Bahn-
I hofräumlichkeiten im Anschluß an die der
Digitized by Google
Telegraphen
8175
Post gegenüber bestehende Verpflichtung «oll
die Eisenbahnverwaltung thunlichst entgegen-
kommen.
In Österreich haben die Eisenbahnunter-
gemäß § 10 h des Eisenbahnkon-
toes (Ministerialverordnung vom
14. September 1854) die Errichtung einer
Staatstelegraphenleitung längs der Eisenbahn
auf ihrem Grund und Boden oder die Benut jung
ihrer allfälligen eigenen Telegrapheneinrich-
nen unentgeltlich zu gestatten.
)ie neueren Konzessionsurkunden für Haupt-
bahnen enthalten in Bezug auf das Verhältnis
zur Staatstelegraphenverwaltung zumeist fol-
gende Bestimmungen:
Die Gesellschaft hat dw Verpflichtung, der
Staatstelegraphenverwaltung die Herstellung
Ton Telegrapnenleitungcn längs der Bahn auf
ihrem Grund und Boden ohne besondere Ver-
gütung derselben zu gestatten. Die Telegraphen-
verwaltung hat sich jedoch über den Platz der
Aufstellung mit der Gesellschaft zu verständi-
gen. Ferner hat die Gesellschaft die Bewachung
der hergestellten Leitung durch ihr Bahnper-
sonal ohne besonderes Entgelt zu übernehmen.
Dagegen hat die Gesellschaft auch das Recht,
die Drähte für den Betriebstelegraphen an die
Pfähle der Staatstelegraphen zu befestigen.
Die Benutzung der Betriebstelegraphen bleibt,
wenn von der Staatsverwaltung in Bezug auf
Staatsdepeschen nicht eine besondere Verfügung,
sowie in Bezug auf Privatdepeschen nicht eine
Übereinkunft getroffen wird, ausschließlich auf
die den Bahnbetrieb betreffenden Mitteilungen
beschränkt und steht daher diese Benutzung
unter dem Einfluß und der Aufsicht der Staats-
verwaltung.
In Österreich und in Ungarn besteht in
der Regel zwischen dem k. k. Handelsministe-
rium, oezw. dem kgl. ungarischen Handels-
ministerium und jeder einzelnen Bahnanstalt
ein eigener Telegraphenvertrag und außer-
dem ein besonderes Ubereinkommen, mit
welchem die Gebübrenanteile der Bahn fest-
gesetzt sind.
Nach dem schweizerischen Eisenbahn-
gesetz, Art. 22 und 23 (23. Dezember 1872),
sind die Eisenbahnen verpflichtet, unentgelt-
lich a) die Herstellung von Telegraphenlinien
längs der Eisenbahn und auf dem dazu gehö-
renden Land zu gestatten; b) bei Herstellung
von Telegraphenhnien und bei größeren Repa-
raturen an denselben die diesfälligen Arbeiten
durch ihre Ingenieure beaufsichtigen und leiten
zu lassen; c) kleinere Reparaturen, unter wel-
chen das Nachsetzen und Ersetzen einzelner
Stangen inbegriffen ist, und die Überwachung
der Telegraphenlinien durch das Bahnpersonal
besorgen zu lassen, wobei dazu nötiges Material
von der Telegraphenverwaltung zu liefern ist;
d) die Dienstdepeschen der eidgenössischen
Eisenbahn-, Post- und Telegraphen Verwaltung
durch die Bahntelegraphen zu übermitteln.
Jede Eisenbahnverwaltung ist berechtigt,
ausschließlich für ihren Dienst längs der
Bahn auf ihre Kosten einen, und wo das Be-
dürfnis es erheischt, zwei Telegraphen drähte
und für diese in den Bahnhöfen und Stationen
Telegraphenapparate anzubringen.
Wenn längs der Bahn von der Staatstele-
graphenverwaltung eine Linie erstellt wird,
so kann sie den Draht an der Hauptleitung
derselben anbringen. Die Telegraphenverwal-
tung ist berechtigt, für den Fall, als sie in
einem Stationsgebäude einen Apparat für den
öffentlichen Dienst aufstellen will, die nötige
Räumlichkeit hierfür unentgeltlich zu bean-
spruchen.
Betreffend die Benutzung der Eisenbahn-
telegraphen bestimmt der Bundesratsbeschluß
vom 17. März 1875 des näheren folgendes: Die
unentgeltliche Benutzung der Bahntelegraphen
ist für die Korrespondenzen zwischen den Bahn-
verwaltungen und ihren Beamten gestattet,
dagegen fallen unter das Regal des Bunds und
müssen zu Gunsten der eidgenössischen Ver-
waltung mit der gesetzlichen Taxe belegt wer-
den, alle Korrespondenzen, 1. welche auf den
Bau neuer Bahnlinien Bezug haben; 2. von
Behörden und Privatpersonen herkommen oder
für solche bestimmt sind, gleichviel ob sie
bahndienstliche Angelegenheiten betreffen oder
nicht; 3. im Privatinteresse der Bahnbeamten
oder in demjenigen der Reisenden und sonsti-
gen Privatpersonen liegen.
Betreffs Benutzung der Eisenbahntelegra-
phen für den öffentlichen Telegraphendienst ist
das Übereinkommen vom 27. November 1867
maßgebend, wornach je nach den Verhältnissen
auf den Eisenbahnstationen Aufgabe- oder
Telegraphen bureaui für den Privatverkehr er-
richtet werden können. Andere Stationen dür-
fen Privattelegramme nur in bestimmten Aus-
nahmsfällen (Zugsversäumnisse, verlorenes Ge-
päck, Unglücksfälle u. s. w.) abgeben.
In den Niederlanden (Reglement vom
9. April 1875) sind die Eisenbahn Verwaltungen
verpflichtet, die Einrichtung einer Telegraphen-
leitung für den Staatstelegraphenbetrieb auf dem
zur Bahn gehörigen Grundeigentum zuzulassen,
und die im Dienst befindlichen Telegraphen-
beamten unentgeltlich zu befördern.
Im Vertrag vom 21. Januar 1890 mit der
Gesellschaft zum Betrieb der Staatseisenbahnen
bilden der gemeinschaftliche Gebrauch der Staats-
telegraphenstangen, sowie die Bewachung, Her-
stellung und Unterhaltung von Staatstele-
graphenlinien die Grundlage einer zwischen der
Gesellschaft und dem Minister für Wasserbau
zu treffenden Vereinbarung derart, daß die
Gesellschaft verpflichtet ist, die Überwachung
von Staatstelegraphen- und Telephonlinien und
die Beförderung von Material zur Anlage und
Unterhaltung von solchen längs ihrer Eisenbahn-
linie kostenlos zu übernehmen. Sie giebt dem
Telegraphenbeamten unverzüglich Kenntnis von
etwa vorgekommenen Störungen und deren
Ursachen. Ferner soll die Gesellschaft ohne
Schadloshaltung die für die Herrichtung einer
telegraphUchen oder telephonischen Verbindung
nötigen Gebäude herstellen.
Die Betriebsüberlassungsverträge zwischen
der italienischen Regierung und den Be-
triebsgesellschaften haben eingehend das Ver-
hältnis der letzteren zur staatlichen Tele-
graphenverwaltung geregelt. Jene Telegraphen-
finien, welche auch Staatslinien enthalten, sind
von der Staatstelegraphenverwaltung zu be-
aufsichtigen und zu unterhalten, wofür der
Konzessionär bestimmte festgesetzte Entschä-
digungen zu leisten hat. Die Bahnbeamten
haben die Telegraphenlinien, soweit ihr Dienst
es gestattet, mit zu beaufsichtigen und sind
verpflichtet, Beschädigungen der Telegraphen-
Digitized by Google
8176
Telegraphenapparnte
linien ohne Verzug der nächsten Telegraphen-
station oder der nächsten zuständigen Behörde
su melden. Das Personal, welches mit dem
Bau, der Beaufsichtigung und Unterhaltung
der Telegraphenlinien auf den von dem Kon-
zessionär in Betrieb genommeneu Bahnen beauf-
tragt ist, sowie das hierbei zu verwendende
Material muß auf diesen Bahnen unentgeltlich
befördert werden- Dagegen ist das Telegraphen-
material, welches über die von dem Konzessionär
in Betrieb genommenen Bahnen gefahren wird,
um anderwärts für Rechnung der Regierung ver-
wendet zu werden, mit einer Tarifermäßigun$ von
bO% zu befördern. Soweit es sich mit dem Eisen-
bahnverkehr verträgt und gegen zu vereinba-
rende Entschädigung ist der Staatstelegraphen-
verwaltung die Benutzung der Räumlichkeiten ,
und Plätze, welche zur Lagerung der Materialien j
längs der von dem Konzessionär in Betrieb ,
genommenen Bahnen erforderlich sind, zu |
gestatten. Zur unentgeltlichen Beförderung der ;
von den staatlichen Aufsichts- und Kontroll- ;
beamten zu dienstlichen Zwecken aufgegebenen
Depeschen ist der Konzessionär verpflichtet. I
Für die Eisenbahnen Frankreichs sind
die bezüglichen Bestimmungen im Art. 58 des
Cahier des cbarges enthalten. Danach behält
sich die Staatstclegraphenverwaltung die Er-
richtung von Telegraphenleitungeu auf dem
Eisenbanngebiet vor. und kann von der Eisen-
bahnverwaltung die Überlassung entsprechender
Diensträume auf ihren Stationen verlangen. Die j
Eisenbahnverwaltung hat ferner das staatliche
Telegraphennetz zu überwachen, etwaige Störun-
gen zu melden, bezw. dieselben zu beheben.
Im Dienst sind die Telegraphenbeamten von
der Eisenbahn frei zu betordern Im Fall des
Zerreißens der Telegraphendrähte oder bei
schweren Unfällen hat die Eisenbahnverwaltung
dem Telegrapheninspektor für die Beförderung
der nötigen Hilfsorgane und Utensilien eine Loko-
motive zur Verfügung zu stellen. Die durch
den Betrieb der Bahn nötigen Änderungen an
der staatlichen Telegraphenleitung sind auf
Kosten der Eisenbahnverwaltung durch den Staat
auszuführen. Die Bahnverwaltung kann die
Telegraphenstangen des staatlichen Netzes unent-
geltlich benutzen.
In Belgien ist der Staat berechtigt, auf
dem Gebiet der Eisenbahn Telegrapbenleitungen
zu errichten, die Bahnverwaltung dagegen ver-
pflichtet, die staatlichen Telegraphenleitungen
zu bewachen und zu unterhalten, ohne hiefür
ein Entgelt beanspruchen zu können. Die Beför-
derung der Telegraphenbeamten sowie der Tele-
graphengerät« geschieht ohne Anrechnung von
Gebühren. Die staatlichen Telegraphenstangen
kann die Bahnverwaltung für inre Zwecke
benutzen.
In Rußland wird der Bahngrund zur Auf-
stellung von Staatstelegraphenstangen, falls
solches erforderlich, unentgeltlich hergegeben,
doch geschieht dies selten, da die Leitungsdrähte 1
der Staatstelegraphen in der Regel an den Eisen •
bahntelegraphenstangen angebracht werden. Die
Erhaltung dieser Leitungen (des Staats wie
auch der Bahn) wird bahnseitig besorgt gegen
eine vom Staat der Bahn gezahlte Entschädigung. 1
Samtliche Bahnorgane sind unbedingt zur '
Hilfeleistung bei Störungen an den Staat stele-
graphen verpflichtet und haben vorhandene
Beschädigungen auszubessern. Telegraphen-
beamte des Staats, welche zur Ausbesserung
der Staatstelegraphenleitungen die Bahn be-
nutzen, werden frei befördert. Für Privat-
depeschen, welche vom Staatstelegraphen auf
Eisenbahnstationen anlangen und umgekehrt,
erhält die Bahn 6 Kopeken für das Telegramm
und 1 Kopeken für jedes Wort. Geht ein solches
Telegramm über zwei Bahnen, so wird obige
Summe zwischen beiden Bahnen aufgeteilt. Die
hierauf bezüglichen Vorschriften sind in den
„Instruktionen an die Regierungsinspektoren
der Bahnen" und an die Kreischefs der Tele-
graphenlinien, teilweise aber auch im Statut
einer jeden Eisenbahn (bei Genehmigung des
Baues derselben) enthalten.
In Großbritannien hat der Staat für die
Errichtung von Telegraphenanlagen auf dem
Bahngebiet eine feste Entschädigung pro Meile
zu leisten; doch kann die Staatstelegraphen-
verwaltung auch die bahnseitigen Telegraphen-
stangen benutzen. Die durch den Betrieb der
Bahn nötigen Änderungen der staatlichen Tele-
graphenlinie werden von der Bahnverwaltung
auf Kosten des Staats vorgenommen. Die Unter-
haltung der staatlichen Leitung besorgt die
Bahnverwaltung gegen Entgelt. Die Bahnver-
waltung kann Telegraphenlinien auch ohne
Bewilligung seitens der Regierung errichten;
dieselbe ist berechtigt, ihre Dienst telegramme
über die staatlichen Linien zu leiten.
Inden Vereinigten Staat envonNord-
a m e r i k a ist das Telegraphen wesen nicht Staats-
monopol, sondern Gegenstand des Privat-
gewerbes. Den Eisenbahnen sind also keinerlei
Verpflichtungen in dieser Beziehung auferlegt,
und sie haben sich vielfach auch über die Hand-
habung des Telegraphendienstes auf ihren
Strecken mit Privattelegraphengesellschaften
verständigt.
Telegraphenapparate (Telegraph-appa-
ratus, pl. ; Apparats, m. pl., telegraphiques)
heißen im allgemeinen die zur Hervorrufung
und zur Darstellung der telegraphischen Zeichen
dienenden Instrumente und Vorrichtungen,
worunter jedoch bei Eisenbahnen lediglich
solche für elektrische Sprech- oder Schreib-
telegraphen begriffen sind, während jene für
optische oder akustische Telegraphen, weil
diese nur zur Darstellung weniger, stets gleich-
bleibender Mitteilungen benutzt werden, zu den
Signalapparatcn zählen.
Die T. im gedachten engern Sinn umfassen
also sämtliche Vorrichtungen, welche in deu
elektrischen Telegraphenanlagen nebst der Lei-
tuug und den Elektricitätsquellen noch vor-
handen sein müssen; dieselben teilen sieh in
Nebenapparate und Hauptapparate und
zählen zu den ersteren die Klemmen und Um-
schalter, die Blitzschutzvorrichtungen und Gal-
vanoskope, zu den letzteren die Zeichen-
geber (Taster, Schlüssel, Sender, Manipulator
u. s. w.» und die Zeichenempf iinger (Re-
ceptor, Schreiber, Wecker u. s. w.).
Die Zeichengeber sind jene Vorrichtungen,
mittels welcher es den Telegraphierenden er-
möglicht wird, durch bestimmte einfache Hand-
griffe die Ein- oder Ausschaltung der Elek-
tricitätsquelle oder das Schließen oder Unter-
brechen des Stromkreises, das Wechseln der
Stromrichtung oder überhaupt jene Änderungen
des Stromzustands leicht, bequem und rasch
durchzuführen, welche in der Telegraphenlinie
Digitized by Google
Telegraphenaufceher — Telegraphen dienst
3177
erfolgen müssen, um die Zeichenempfänger au-
gemessen thätig zu machen. Letztere haben
hingegen die Aufgabe, die vermittelst des
Zeichengebers veranlagte und geleitete Arbeit
des elektrischen Stroms in eine den Sinnen
wahrnehmbare Leistung umzuwandeln, und
lassen, nachdem dabei die wärme- und licht-
erzeugenden, sowie die physiologischen und
chemischen Wirkungen der Elektricität außer
Betracht bleiben, nur zwei Grundformen unter-
scheiden, nämlich die in einem stromdurch-
flossenen Drahtgewinde schwingende Magnet-
nadel und den von Drahtspulen umgebenen
Magnetstab oder weichen Eisenstab (Elektro-
magnet) in Verbindung mit einem durch eine
Gegenkraft abreißbaren Anker. Die zwei Nadel-
ablenkungen geben genügende Grundzeichen
zur Bildung von Telegraphen -Alphabeten (s.
Nadeltelegraphen), ebenso bietet der Elektro-
magnet, dessen Anker unter bestimmten Strom-
vernältnissen angezogen, bei jeder Änderung
der letzteren aber durch den Einfluß einer
Feder oder eines Gegengewichts abgerissen
wird, zwei Grundzeichen, welche auf die man-
nigfaohste Weise hör- oder sichtbar gemacht
werden können, wie beispielsweise beim ameri-
kanischen Klopfer bloß durch das mit der
Ankeranziehung verbundene Geräusch oder wia
beim Wecker durch das Anschlagen des Anker-
hebels an eine Glocke oder wie beim Morse-
schreiber durch Eindrücke in einen beweg-
ten Papierstreifen oder endlich, wie bei den
Zeigerapparaten, durch Übertragung der
Ankerhebelbewegungen auf einen vor einer
Buchstabenscheibe sich drehenden Zeiger u. s. w.
(s. Stationstelegraphen). Kohlfürst.
Teiegraphenaufeeher, Telegraphenmeister,
die für die Beaufsichtigung und Instandhaltung
der Telegraphen- und Signaleinrichtungen, für
die Überwachung der im Telegraphendienst
beschäftigten Hilfsarbeiter u. s. w. innerhalb
eines bestimmten Bezirks bestellten Organe
>s. das Nähere über den Wirkungskreis der
T. im Artikel Telegraphendienst).
Telegraphendienst (Tdcgrauhic service;
Service, m., Mligraphiquc). Der T. der Eisen-
bahnen umfaßt:
A. die Bedienung und Handhabung der
Telegraphen zum Zweck der Nachrichten-
gebung;
B. die Überwachung dieses Geschäfts-
zweigs und
('. die technische Unterhaltung und Ein-
richtung der Eisenbahntelegraphen.
A. Im zuerst angeführten Sinn bildet der
T . insoweit er auf Bahnhöfen, Anhaltepiätzen
und Haltepunkten ausgeübt wird, einen wich-
tigen Teil des Stationsdienstes (s. d.) und der-
selbe erstreckt sich der Hauptsache nach auf
die Beförderung eisenbahndienstlicher
Mitteilungen, während die Beförderung von
Depeschen nichteisenbahndienstlichen
Inhalts zwar zumeist nicht völlig ausgeschlossen,
aber immer nur unter besonderen Einschrän-
kungen zugelassen ist.
Die verantwortliche Ausübung der diesfälli-
gen Geschäfte geschieht durch die hierfür be-
stimmten und in Pflicht genommenen Beamten
und Diener, zu welchen in der Kegel auch die
Stations- (Verkehrs- oder Betriebs-) Beamten,
sowie hinsichtlich der Hilfstelegraphen-Ein-
richtungen allenfalls auch die Zugführer, Bahn-
wärter oder Bahnmeister u. a. w. herangezogen
sind, und die durch Ablegung einer Prüfung
- nachgewic
ihre bezügliche Befähigimg :
müssen.
Zur gebührenfreien Benutzung der Bahn-
telegraphen in Dienstangelegenheiten sind alle
diensttuenden Stationsbeamten, die Stations-
vorsteher und die. Vorstände aller äußeren
Dienststellen oder Amter des Bahnbetriebs be-
rechtigt, desgleichen alle Überwachungs- und
Aufsichtsbeamten der Bahn, die Oberbeamten
und Dienstvorstände der Centralleitnngen und
die Mitglieder der Direktionen.
Bahnbedienstete, welche nicht ausdrücklich
zur Aufgabe von Dienstdepeseben ermächtigt
sind, aber in die Lage kommen, vom Eisen-
bahntelegraphen im Interesse des Dienstes
Gebrauch machen zu sollen, haben dies durch
Vermittlung einer berechtigten Dienststelle,
und zwar gewöhnlich durch den Stationsvor-
steher zu bewerkstelligen.
In einigen Staaten, z. B. in der Schweiz
und in Österreich-Ungarn u.a., ist wohl auch
den Aufsichtsbeamten der Staats telegraphen
oder bei Privatbahnen den Oberbeamten der
staatlichen Babn-Überwachungsbehörden die
Berechtigung zur dienstlichen Benutzung der
Bahntelegraphen vorbehalten und dieses Be-
fugnis erstreckt sich im Mobilisierungs- oder
Kriegsfall so ziemlich überall auch auf die ver-
schiedenen, die Militärtransporte leitenden Mi-
litärbehörden und Militärdienststellen.
Die Beamten oder sonstigen Bahnbedienste-
ten, welche zur Ausübung des T. zugelassen
werden, müssen nicht nur mit der Handfertig-
keit im Telegraphieren, mit der Behandlung
und Bedienung der Telegraphenapparato und
den allgemeinen Bestimmungen, welche für den
T. erlassen sind, vollkommen vertraut sein,
sondern auch alle für ihre Station etwa sonst
noch in dieser Richtung bestehenden besonde-
ren Vorschriften und die im Telegraphenzimmer
aufgestellten elektrischen Signaleinrichtungen,
sowie deren Behandlung genau kennen.
Die tägliche Dienstzeit wird durch eine ge-
wöhnlich vom Stationsvorsteher aufzustellende
und von der übergeordneten Dienststelle (Be-
triebsamt, Verkehrsinspektorat oder dgl.) zu
genehmigende Diensteinteilung festgesetzt,
für welche im allgemeinen der jeweilige Zugs-
verkehr maßgebend ist und als Richtschnur
gilt, daß die felegrapbenapparate jeder Station
eine halbe Stunde vor der fahrplanmäßigen
Abfahrt oder Ankunft des ersten Zugs be-
setzt seien, bis der letzte Zug angekommen,
bezw. der zuletzt abgegangene Zug in der Nach-
barstation eingetroffen ist. Jene Stationen,
welche Reservelokomotiven beistellen, müssen
selbstverständlich von dem Zeitpunkt an, wo
ein, bezw. der erste Zug in den Lokomotiv-
bezirk eintritt, bis der Zug, bezw. der letzte
Zug den gedachten Bezirk wieder verlassen
hat, unausgesetzt zum T. bereit sein. Während
ihrer Dienstleistung haben sich die Tele-
graphierenden dauernd so einzurichten, daß sie
den für ihre Station festgesetzten Anruf un-
behindert vernehmen können.
Die Abwicklung des telegraphischen Nach-
richtenaustausches darf lediglich mit dem Al-
phabet und mit jenen Dienstzeichen durch-
geführt werden, welche dem angewendeten Tele-
graphen-Apparateystem entsprechen und im
Digitized by Google
3178
Telegraphendienst
besondern vorgeschrieben werden; desgleichen
sind andere als die erlaubten oder aufgetra-
genen Abkürzungen unzulässig. Die Anwen-
dung der telegraphischen Zeichen soll mit
Fertigkeit und möglichster Raschheit erfolgen,
ohne daß dabei die Deutlichkeit der Darstel-
lung auch nur die geringste Beeinträchtigung
erfahren dürfte; über etwaige Zweifel hinsicht-
lich der Bedeutung einzelner Zeichen muß stets
unverzüglich Aufklärung eingeholt werden.
Ein im Gang begriffener Depeschenwechsel
darf durch nicht beteiligte Stationen nur zum
Zweck unaufschieblicher Zugs- oder Zeit-Mel-
dungen gestört werden, oder wenn Gefahr im
Verzug stünde. Über alle einlangenden und
abgehenden Depeschen, welcher Gattung immer,
ist durch bleibende Aufschreibungen ein Nach-
weis zu schaffen, zu welchem Ende in jeder
Station für jede Depeschengattung (bahndienst-
liche und niohtbahndienst liehe], allenfalls auch
für jede einmündende Linie oder für die Zugs-
meldungen noch in Sonderheit je ein Depe-
schenbuch (Depeschenprotokoll) aufliegt, in das
die stattgehabten telegraphischen Mitteilungen,
der Reihe nach mit Nummern bezeichnet, unter
Beifügung der Absendungs- und Bestimmungs-
Station und der Empfangs- oder Abgangszeit
vorzumerken sind. Die Einsichtnahme in diese
Aufschreibungen oder in die sonst über den
gepflogenen Depeschenwechsel vorhandenen
Ausweisstücke, welche eine angemessene Zeit
wohlgeordnet aufbewahrt werden sollen, ist
nur den mit der Prüfung derselben beauftrag-
ten Dienststellen, sowie den zur Ausübung des
T. bestimmten Beamten und Dienern und deren
Vorgesetzten gestattet; desgleichen ist es un-
zulässig, daß Mitteilungen über den Wortlaut
oder Inhalt von Depeschen an andere Personen
als die berechtigten Empfänger oder an Vor-
gesetzte gemacht werden.
Allen nicht mit der Ausübung oder Beauf-
sichtigung des T. betrauten Beamten, Dienern
oder Arbeitern ist der Zutritt zu den Tele-
grapheneinrichtungen nur in Ausübung ihrer
besonderen Dienstgeschäfte, und insoweit diese
es notwendig bedingen, erlaubt, allen anderen
Personen hingegen verboten.
Die auf einer und derselben Telegraphen-
leitung vorkommenden Telegramme heißen
Einzeltelegramme, wenn sie nur an eine
Station, Umlauftelegramme, wenn sie an
die Minderzahl der Stationen und Circular-
depesohen oder Kreistelegramme, wenn
sie an die Mehrzahl oder an alle Stationen der
betreffenden Linie gerichtet sind. Was den
Inhalt der bei den Eisenbahnen vorkommenden
Telegramme anbelangt, gibt es bahndienst-
liche und nichtbahndienstliche , von
welchen die ersteren gegenüber den letzteren
hinsichtlich der Beförderung stets den Vor-
rang haben, und zwar in erster Reihe diejeni-
gen, welche sich auf die Bewegung der Züge,
auf das Vorfahren oder auf Kreuzungen, auf
Verkehrsstörungen oder auf anderweitige wich-
tige Betriebsmaßregeln bezieben, dann die Zeit-
depeschen (das Uhrzeichen) und die Wagenmel-
dungen und Wagenzuweisungen. Die zu beför-
dernden Telegramme sind dem diensthabenden
Telegraphenbeamten schriftlich zu überweisen
oder vom Aufgeber zu diktieren und im De-
peschenbuch zu unterfertigen ; sie müssen klar,
bestimmt und möglichst kurz abgefaßt sein und
Adresse, Text und Unterschrift ent halten. Für die
Meldungen der Ankunft oder des Abgaugs von
Zügen, für die Feststellung von Überholungen
oder Kreuzungen und für ähnliche zur fort-
laufenden Sicherung der Züge erforderliche,
sich immer wiederholende Depeschen ist in der
Regel ein ganz bestimmter Wortlaut und eine
besonders sorgfältige Behandlung vorgeschrie-
ben. Jedes Telegramm soll stets nur bei offener
Linie abgesetzt und auf demjenigen Weg be-
fördert werden, auf welchem es am schnellsten
und sichersten seine Bestimmung erreicht. Das
Abschließen der Leitung mittels Erdleitung
darf in Mittelstationen niemals oder höchstens
nur in Störung? fällen geschehen. Ein zu be-
förderndes Telegramm ist ohne jede Änderung
des Wortlauts und einschließlich der dienst-
lichen Zusätze möglichst ohne Zeitverlust ab-
zutelegraphieren, welcher Vorgang mit dem
Anruf beginnt, dem die Meldung, dann
das Ab telegraphieren und schließlich die
Empfangsbestätigung folgen. Keine Sta-
tion darf den Empfang eines an sie gerichteten
oder ihr zur Weitergabe zugedachten Tele-
gramms verweigern. Ankommende Telegramme
sind wörtlich im Depeschenbuch einzutragen
und mit dem vorgeschriebenen Beförderungs-
vermerk zu versehen, sodann ohne Verzug dem
Empfänger abschriftlich, gegen Empfangsbe-
scheinigung zuzustellen.
Wo die Bahntelegraphen auch für die Be-
förderung nichteisenbahndienstlicher Tele-
f ramme, nämlich von Staats- und Privat-
epeschen herangezogen werden, gelten in
Betreff der Annahme und Absetzung dieser
Depeschen im wesentlichen allerwärt s dieselben
Bestimmungen, wie sie von den Staatstelegra-
pbenverwaltungen für ihre öffentlichen Amter
erlassen sind ; zur Regelung der weiteren Fragen
über das Maß der Berechtigung zur Annahme
von Privatdepeschen, sowie über deren sonstige
Behandlung. Taxierung und Verrechnung sind
in der Regel zwischen den Staatsverwaltungen
und den Eisenbahnen besondere Abmachungen
getroffen.
Die Verpflichtungen der beim T. verwen-
deten Eisenbahnbediensteten erstrecken sich
insofern auch auf die Unterhaltung der Tele-
grapheneinrichtungen, als sie die Apparat«1
regelmäßig rein zu halten und zweckmäßig
zu behandeln, sowie allfällige Störungen zu
beobachten und schleunigst zu melden haben;
mitunter, z. B. in Österreich- Ungarn, ist ihnen
wohl auch die Aufsuchung und Behebung von
Apparat- und Leitungsstörungen, sowie die
ganze Batterieinstandhaltung überwiesen, welche
Obliegenheiten jedoch in der Regel, z. B. in
England, Deutschland, in der Schweiz u. s. w.,
ausschließlich der technischen Telegraphen-
aufsicht vorbehalten bleiben.
Außer diesen allgemeinen Grundzügen für die
Ausübung desT. bestehen bei jenen Eisenbahnen,
welche Morse'sche Schreibtelegraphen ver-
wenden — d. s. mit wenigen Ausnahmen die
sämtlichen europäisch-festländischen Vollbahnen
— stets noch weitere Ausführungsbestimmungen,
die dahin allerwärts Übereinstimmen, daß die
Depescbenaufnahme nach dem Gehör als nicht
zulässig gilt, und daß für die telegraphische
Schrift dieselben Buchstaben. Ziffern, Schrift-
und Dienstzeichen benutzt werden, welche die
Staatstelegrapbenverwaltuugen nach den Fest-
Digitized by Google
Telepraphendienst
3179
Stellungen des jeweilig letzten internationalen
Telegraphenvertrags anwenden. Mannigfache
Verschiedenheiten finden sich hingegen in der
Form des Anrufs and der Meldung, sowie
in der Behandlung des Papierstreifens. So be-
steht beispielsweise der Morse-Anruf auf den
meisten deutschen Bahnen aus dem Namens»
zeichen der gerufenen Station, dem Buchstaben
„v" und dem Namenszeichen der rufenden
Station, worauf sich die gerufene Station mit
dem Wort -hier" und das beigefügte eigene
Namenszeichen meldet.
Bei den Schweizerbahnen und den österrei-
chischen und ungarischen Bahnen wird das „v"
und »hier" nicht benutzt, sondern der Anruf
ist da lediglich aus den beiden Namenszeichen
zusammengesetzt, wobei allerdings die enteren
Bahnen das Namenszeichen der gerufenen Sta-
tion voran setzen und das der rufenden Sta-
tion folgen lassen, während die zuletzt ge-
nannten Bahnen in der Regel die umgekehrte
Reihenfolge festgesetzt haben. Die Mörse-
Streifen werden in Deutschland in ganzen Rollen
fortlaufend besehrieben und das Herausnehmen
von Streifenteilen aus der Rolle ist verboten,
anderweitig wird es vorgezogen, den aufge-
brauchten Streifen taglich zu einer bestimmten
Stunde abnehmen zu lassen. Die beschriebenen
Morsestreifen tragen den Charakter akten-
mä&iger Belege, müssen daher für allfällige
>pätere Feststellungen, sowie für die Kontrolle
überhaupt zur Verfügung bleiben, d. h. sie
müssen mit dem notwendigen Verwendungs-
vormerk (Name der Station, Bezeichnung der
Leitung, Beginn und Beendigung der Benutzung)
versehen, eine genügend lange Zeit — minde-
stens ein halbes Jahr bis ein Jahr — aufbe-
wahrt werden. Für gewöhnlich sollen von jeder
Depesche am Morse-Streifen der Abgangs-
station die erfolgte Meldung, die zur Verglei-
chung zurückgegebenen Zahlen, Namen u. s. w.
(hie und da Phrasen genannt) und die Quit-
tung sleistung ersichtlich sein, ebenso am Strei-
fen der Empfangstation der letzte Ruf samt
Meldung und die Depesche, inbegriffen das
Schlußzeichen. Übrigens gehen auch hierin
die Bestimmungen der Eisenbahnen vielfach
auseinander.
B. Überwacht wird die Ausübung des T.
auf den Eisenbahnstationen in erster Linie
durch den Stationsvorsteher und in aufstei-
gender Linie von allen jenen Dienststellen,
welche den Stationsleitungen vorgesetzt oder
welche zur Überwachung des Betriebsdienstes
im allgemeinen berufen sind. In der Schweiz,
in Österreich-Ungarn und vielfach anderweitig
zahlt die Beaufsichtigung des T. zu den Haupt-
obliegenheiten derjenigen Dienststellen, welchen
auch die technische Überwachung und Unter-
haltung der Bahntt'legrapnen überwiesen ist;
daselbst sind wohl auch zum Zweck der Über
wachung des T. nicht selten eigene Kontroll-
Stationen eingerichtet, deren Aufgabe es ist,
Aber den gesamten Depeschenwechsel und alle
Vorgange auf den Linien, insbesondere das
Nich tan rufen von Stationen, das vorschrifts-
widrige Dreinspielen, die Benutzung des Zei-
chens dringend u. s. w. gewissenhaft Vor-
merk zu führen und zu dem Ende die Morse-
streifen ihrer Schreibapparate, sofern letztere
nicht etwa ohnehin mit Selbstauslösungen ver-
sehen sind, bei jeder telegraphischen Zeichen-
gebang mitlaufen zu lassen. Diese Stationen
sind zumeist auch angewiesen, bei Telegraphen-
Störungen die Depeschenübertragung zu ver-
anlassen and die Fehlereingrenzung oder Be-
hebung einzuleiten oder durchzuführen. Die
großen französischen Bahnen haben auch noch
eigene Kontrollapparatsätze, sogenannte „En-
registreure universels", welche in jeder beliebi-
gen Station aufgestellt, und in eine der durch-
laufenden Telegraphenleitungen eingeschaltet
werden kennen, wonach sie das Kontrollgeschäft
hinsichtlich der Vorgänge auf dieser Leitung
selbstthätig durchführen. Es sind das näm-
lich in versperrbaren, lediglich den betreffenden
Aufsichtsbeamten zugängigen Kisten unter-
gebrachte, mit Chromogranhen verbundene
Morse-Farbsehreiber , deren Laufwerk nur alle
14 Tage aufzuziehen ist und deren fortlaufen-
der, mit Zeitmarken versehener Streifen, den
abgewickelten Depeschenwechsel mit allen An-
rufen und Meldungen u. s. w. genau ersehen
laßt.
Auf Grund des Telegraphenregals haben
sich auch noch die meisten Staatstelegraphen-
verwaltungen hinsichtlich des Depesehenver-
kehrs eine Überwachung des Eisenbahntele-
graphendiensts vorbehalten, zu welchem Zweck
in der Regel iene Staatstelegraphenstationen,
welche zum Absetzen der Privatdepeschen in
die Eisenbahntelegraphenleitungen eingeschal-
tet sind, gleichzeitig in gedachter Richtung
Kontrolle ausüben.
C. Die mit der technischen Unterhaltung
und Einrichtung der Eisenbahntelegraphen be-
trauten Dienststellen, die Telegraphen ln-
spektionen, Telegraphenabteilungen,
Bureauz für T. oder wie sie sonst heißen
mögen, sind fast überall den Betriebsleitungen
angegliedert und in erster Linie gehalten, den
letzteren in der Durchführung des Telegraphen-
und Signaldienstes, sowie bei der Abstellung
oder Verfolgung bemerkter Unregelmäßigkeiten
an die Hand zu gehen.
Die verantwortlichen Leiter der besagten
Dienststellen, der Telegrapheninspektor,
der Telegraphenvorstand oder dgl. haben
für die Erhaltung der dauernden Leistungs-
fähigkeit der Telegraphen- und Signaleinrich-
tungen, der elektrischen Uhren, Blitzableiter
oder sonstiger elektrischen Anlagen der Bahn
Sorge zu tragen, ferner für die erforderlich
werdenden Ergänzungen, Erweiterungen oder
Verbesserungen Vorschläge zu erstatten und
nach der Genehmigung derselben, deren Aus-
führung einzuleiten und diese zu überwachen;
es obliegt ihnen, nach Fertigstellung neuer
Telegraphen- oder Signalanlagen oder größe-
ren Umstaltungen, für deren planmäßige und
sorgfältige Ausführung sie haften, im Einver-
nehmen mit den sonst beteiligten Dienststellen
die Abnahme und Inbetriebsetzung durchzu-
führen, nachdem die von ihnen ausgearbeiteten
bezüglichen Bedienungsvorschriften entspre-
chenden Orts genehmigt worden sind; es zählt
schließlich zu ihren besonderen Obliegenheiten,
über die sämtlichen ordentlichen und außer-
ordentlichen Unterhaltungskosten und Bau-
kosten hinsichtlich ihres Geschäftsgebiets den
jährlichen Voranschlag (Etat) aufzustellen und
zur Genehmigung vorzulegen.
Im Bureau für T. werden unter der Lei-
tung des Vorstands (Telegrapheninspektors)
Digitized by Google
3180
Telegrapheninstruktionen — Telegraphenleitung
erledigt : Der Schriftenwechsel mit den Be-
hörden und Dienststellen, die FQhrnng des
Geschäftsjournals und die Abwicklung der Re-
gtstrarurgeschäfte ; die schriftlichen und seich -
nerischen Arbeiten für die Etatsveranschla-
gung, sowie zu den Entwürfen neuer Tele-
graphen- und Signalanlagen; die durch das
Verdingungsverfabren entstehenden schrift-
lichen Arbeiten und Berechnungen, sowie die
Aufstellung von Verträgen; die Entwürfe für
die zu Neuausführungen notwendigen Werk-
teile und maschinellen Vorrichtungen; die
Kontrolle des Telegrapheninventars im Um-
fang der Zuständigkeit des Bureaus; die Prü-
fung der Rapporte über den Verbrauch von
Telegraphen-, Betriebs- und Werkst ätten mat e-
rialien; die rechnerische Prüfung der Lohn-
rechnungen, die technische und rechnerische
Prüfuug der Lieferungs- und Handwerkerrech-
nungen, sowie die Aufstellung der Abrechnun-
gen zu Neuausführungen; die Führung der
Rechnungsbücher und die Aufstellung der Nach-
weisungen über den Fortgang der etatsmäßig
bewilligten Ausführungen und über die Ver-
wendung der Geldmittel; die Zusammenstel-
lung der Unterlagen für die verschiedenen sta-
tistischen Ausweise und schließlich die Anfer-
tigung der Arbeitszeichnungen für die Tele-
grapbenwerkstätten. Die dem Bureau für T.
zugeteilten Telegraphenwerkstätten haben sich
in der Regel lediglich mit der Reparatur
der elektrischen Apparate zu beschäftigen;
vielfach werden aber auch keine Werkstätten
gehalten, sondern die Apparat reparat uren gegen
Stückpreise oder Pauschalbeträge an Unter-
nehmer vergeben.
Für den auswärts auszuübenden, laufenden
Dienst . sind dem Bureau für T. die Tele-
graphenaufseher zugeteilt, welche zumeist
aus dem Stand der Feinmechaniker oder Uhr-
macher entnommen werden und denen inner-
halb des ihnen genau zugewiesenen Dienst-
bezirks die Bewachung und Pflege der elektri-
schen Apparate und Leitungen durch regelmäßig
vorzunehmende Säuberung, Ölung oder Nach-
regulierung, die Veranlassung und Durchfüh-
rung der Auswechslung schadhaft gewordener
Teile, die Veranlassung und Überwachung der
regelmäßigen Batterieerneuerungen, die Auf-
stellung und Inbetriebsetzung neuer Tele-
graphen- oder Signaleinrichtungen, die Repa-
ratur der bestehenden und die Herstellung
neuer Leitungen, die Überwachung und Ver-
rechnung der verwendeten Hilfsarbeiter u. s. w.
obliegt.
Der weiter oben geschilderte Geschäftsum-
fang des Bureau für T. entspricht im allge-
meinen der bezüglichen Sachlage in Deutsch-
land und derselbe erfährt natürlich je nach
Maßgabe der Entwicklung und des ziffertnäßi-
gen Stands der elektrischen Telegraphen- und
Signalcinrichtungen der Bahnen und ebenso
durch äußere Verhältnisse, insbesondere durch
die Beziehungen mit deu Staatstelegraphcn-
anstalten mannigfache Abänderungen. So ent-
fallen beispielsweise in Österreich und in
Ungarn die jährlichen Hauptreparaturen der
Leitungen und jeder Leitungsneubau, weil
dies in der Regel auf Kosten der Bahnen durch
die betreffende StaalBtelegrapben Verwaltung be-
sorgt wird, und es erübrigt dem Bureau für
T. der Bahnen nur die diesfällige Rechnungs-
überprüfung und bei Neubauten vorher die
rechtzeitige Einleitung der Bestellung und
nach Vollendung die Abnahme. Dagegen sind
! nicht bloß in Österreich :.Ungarn, sondern auch
vielfach anderweitig die Uberwachungsgeschäfte
hinsichtlich des eigentlichen Betriebstelegra-
I phendienstes erweitert, insbesondere durch re-
gelmäßige oder in Stichproben vorzunehmende
Durchschau der Morsestreifen und Depeschen-
bücher; durch die Erteilung von Unterrichts-
kursen an die in den T. einzuführenden Be-
amten und Diener, sowie durch Abnahme der
Telegraphenprüfungen, endlich durch die for-
melle Uberprüfung der hinsichtlich des Privat -
depeschenverkehrs zu führenden Telegraphen-
Rechnungen und die Zusammenstellung der
bezüglichen Abrechnung mit der Staatstele-
graphenverwaltung. Kohlfürst.
Telegrapheninstruktionen , Zusammen-
fassung der V orschriften für die Handhabung des
Telegraphendienstes. Derartige T. werden ent-
weder von jeder einzelnen Bahnverwaltung
] oder wohl auch einheitlich für alle Bahnen
eines Lands festgesetzt. Solche einheitliche
I T. bestehen unter anderen für die schweizeri-
schen Eisenbahnen unter der Bezeichnung
r Albgemeines Reglement über den Telegraphen-
dienst der schweizerischen Normalbahnen, gültig
vom 1. Juni 1889".
Telegraphenleitnng (Telegraph - line ;
Ligne, f., telegraphique). Gleichwie die erste
Nutzbarmachung der elektrischen Telegraphen
das Verdienst der Eisenbahnen war (s. Elek-
tricität und Stationstelegraphen), sind es auch
die Eisenbahnverwaltungen gewesen , welche
zuerst längere T. anlegten. Die ältesten eng-
lischen Bahntelegraphen hatten unterird isch e
Leitungen , bestehend aus sechs durch Über-
I spinnungen aus geteertem Hanf voneinander
isolierten Kupferdrähten. welche in eisernen,
neben den Gleisen in Mauerwerk oder Erd-
werk versenkten Röhren eingelegt waren. Aber
schon 1841 wurde diese Anordnung ihrer
Kostspieligkeit halber wieder verlassen und
wurden dafür Leitungen aus übersponnenen
Eisendrähten hergestellt, welche mittels Spulen
auf Säulen befestigt waren. Eine 1844 von
! Wheatstone und Cooke zum Betrieb des
| auf der Strecke London- Gosport der Lon-
don- und South Western-Bahn eingerichteten
Einnadel-Telegraphen erbaute Leitung, welche
aus zwei Drähten, nämlich aus Hin- und
Rückleitung bestand, scheint die er&te blanke,
sogenannte Luftleitung gewesen zu sein. Als
die wichtigste Förderung der Leitungsanlagen
darf Steinheils Entdeckung der Erdleitung
gelten, obwohl dieselbe schon 1838 gemacht
worden war, aber merkwürdigerweise erst sechs
Jahre später die erste praktische Anwendung
gefunden hatte (s. Erdleitungen». Die erste
des Kontinents und zugleich die erste mit
i Anwendung der Erde als Rückleitung war die
von Fardely im September des Jahrs 1844
an der Tauuusbahn ausgeführte T. Dieselbe
bestand aus einem 1,5 mm starken Kupfer-
draht,, der auf niederen, hölzernen, etwa 40 in
voneinander entfernten liolzpfählen in mit
geteertem Filz verkleideten Einschnitten der-
selben hing , hier durch geteerte Holzkeile
I fest gehalten wurde und an jedem dieser Auf-
hangepunkte durch ein kleines Riechdach ge-
schützt war. Kin weiteres günstiges Moment
Digitized by Google
Telegraphenleitung
3181
lag in der amerikanischen Erfindung der glä-
sernen Isolatorglocken , welche durch R o-
binson bereits 1846 auf die Linie Hamburg -
Kuxhaven verpflanzt worden waren und von
da rasche Verbreitung fanden. Auf derselben
Linie wurde durch Robinson an Stolle des
bisher auf dem Kontinent allgemein und aus-
schließlich benutzten Kupferdrahts zum ersten-
mal Eisendraht in Verwendving gebracht, wel-
ches Beispiel gleichfalls bald Nachahmung
fand. Nichtsdestoweniger bestanden 1862 von
den 6622 km Drahtleitungen für die Eisen-
babntelegraphen innerhalb des V. D. E.-V.
noch 3448 km aus Kupfer, eine Zahl, die sich
jedoch fortschreitend rasch verminderte und
in den ersten siebziger Jahren vollständig ver-
schwand. Die ziffermäßige Entwicklung der
Telegraphenanlagen seit 1858 innerhalb des
obgenannten Vereins erhellt aus der nach-
stehenden Zusammenstellung:
Telographon-
Ki»«Db*ho-
Ltog« der
Jahr |
Ultoogtn in
t-lt-K^iplicti-
Bahn in
Kilometern
Kilometern
1858
15 288
1 071
13 178.7
1868
46 900
2 839
25 050,9
1878
142 402
7 038
63 725,0
1888
206 866
10 691
70 475.0
1889
213 869
11 310
71 092.0
1890
222 256
12011
72 624,0
1891
234 554
12 664
73 826,0
1892
1 250 187
13013
76 986,0
In der Regel sind die im Freien ange-
brachten Leitungen aus blankem oder in öl
gesottenem oder verzinktem Eisend rab t von
2,5—5 mm Stärke hergestellt, selten aus Stahl-
draht; neuerer Zeit finden aber auch Bronze-
drähte häufig Verwendung, und zwar vor-
wiegend für kurze Signalleitungen auf Bahn-
höfen, dann für die Zuleitungsschleifen im
allgemeinen, sowie für Fernsprecheinrichtungen.
Besonders geeignet erweisen sich Silicium-
Bronzedrähte für Bahnäberspannungen an
Stellen, die — wie z. B. nächst Heizhäusern
oder auf Rangier bahn höfen — fortwährend
den Verbrennungsgasen der Lokomotiven aus-
gesetzt »ind, ebenso für Leitungsstellen nächst
den Meeresufern oder nächst chemischen Fa-
briken u. s. w., weil die an der Oberfläche
dieser Drahtgattung sich im Freien bildende
Patina äußerst dicht, glatt und den atmo-
sphärischen Niederschlägen gegenüber unlös-
lich ist, so daß sie eine weitere, fortschreitende
Oxydation verhindert. Die Drahtstücke. Adern,
aus welchen die laufende Leitung zusammen-
gesetzt wird, haben bei 5 oder 4 mm starken
Eisendrähten in der Regel eine Länge von
80—100 m, bei den dünnen Bronzedrähten
bis 500 m und mehr, 1000 m Leitung der
ersteren Drahtsorten , wie sie allgemein in
Deutschland im Gebrauch stehen, haben ein
Gewicht von 156, bezw. 100 kg, während
1000 m Siciliumdrahtleitung von 1''4 mm
Stärke, wie sie von den französischen Bahnen
bevorzugt wird, 16 kg wiegen. Die Adern
müssen untereinander nicht nur in vollkommen
gute metallische Berührung gebracht, sondern
auch so fest verbunden sein, daß sie der be-
deutenden Spannung, welcher sie ausgesetzt
sind, entsprechend widerstehen. Die Verbin-
r düngen, Bünde, müssen daher sorgfältig und
genügend fest hergestellt und — bei Eisen-
drähten — durch Verlöten oder durch Über-
züge von Blei, Guttapercha oder dergleichen
vor der Orvdation geschützt werden. Zur
Unterstützung des Drahts dienen die in be-
i stimmten, den Lageverhältnissen, der Anzahl
der Leitungsdrähte und dem Gewicht der-
selben angemessenen Abständen aufgestellten
hölzernen oder eisernen Stangen oder die
an den Gebäuden angebrachten guß- oder
schmiedeisernen Träger. Die Isolierung des
Metalldrahts von Stützpunkt zu Stützpunkt
besorgt die atmosphärische Luft , an den
Stangen und Trägern aber, welche den elek-
trischen Strömen Nebenwege zur Erde dar-
bieten könnten, müssen besonders schlechte
Leiter, die Isolatoren, zwischen Draht uud
Stütze gebracht werden. Diese letzteren sind
aus glasiertem Steingut, aus Glas, zumeist
jedoch aus Porzellan und müssen durch ihre
Form das Abrinnen der feuchten Niederschlage
erleichtern, weshalb sie glockenförmig gestaltet
und häufig im unteren Teil mit doppelten
Wandungen versehen sind ; sie werden auf
' eisernen Bügeln oder Stiften, die ihrerseits
wieder an den Stangen oder Trägern befestigt
sind, aufgegipst oder aufgeschraubt und mittels
tirnisgetränkten Wergs aufgekittet. Behufs Be-
festigung des Leitungsdrahts an den Stütz-
punkten wird derselbe, wenn er sehr dünn
und biegsam ist, in einigen Windungen um
den Hals des Isolators gewickelt oder er wird,
und das ist der gewöhnliche Vorgang, bloß
auf den Isolatorkonf aufgelegt oder seitlich
an denselben angelegt und mit Hilfe eines
zähen Bindedrahts an den Isolator gebunden.
An den Stellen, wo die Leitungen von außen
in das Innere der Gebäude, Signalbuden oder
dergleichen eingeführt werden sollen , ebenso
im Innern an den Wänden der Gebäude können
] blanke Drähte nicht mehr benutzt werden,
] sondern es treten mit Guttapercha, Kautschuk
oder anderen, gut isolierenden Stoßen über-
zogene Kupferdrähte an ihre Stelle. Ebenso
kann sich in längeren, feuchten Tunneln, wo
die freien Leitungen der fortwährenden Näs*e
und dem Vereisen preisgegeben wären, ferner
bei Übersetzungen von Flüssen, falls die Mög-
lichkeit fehlt, Isolatorenträger an einer Brücke
anzubringen oder den Fluß in einem Feld
zu fiberspannen, weiters auf Bahnhöfen, wo
der Sicherheit wegen oder zufolge Platzmangels
von der Aufstellung von Stangen abgesehen
werden soll u. s. w., die Notwendigkeit heraus-
stellen, in die laufende Linie Kabelleitungen
einzuschalten, welche im Tunnel aufgehängt
und mit einem Schutzdach versehen oder in
gemauerten Kanälen oder in Röhren gelegt,
beim Durchsetzen von Flüssen wohlrerankert
1 ins Flußbett gelagert und auf Bahnhöfen in
! die Erde versenkt werden. Im wesentlichen
ist die Ausführung sowohl der überirdischen
als der unterirdischen Leitungsanlagen für
, Bahnzwecke mit jener der Staatstelegraphen-
leittmgen ganz übereinstimmend , und sehr
häufijr. ja zumeist, sind dann auch beiderlei
Leitungen auf einem und demselben Gestänge
vorhanden.
Die Leitungen der Eisenbahnen und über-
haupt alle läugv der Eisenbahnen angebrachten
T. müssen nicht nur den Anforderungen des
Digitized by Google
Telegraphenleitung
Telegraphenbetriebs entsprechend, sondern auch
mit Rücksicht auf die Buhn Sicherheit aus-
geführt sein. Es sollen demnach die Tele-
graphenstangen immer so stehen , daß sie,
selbst wenn sie umstürten würden, nicht einem
Gleis su nahe oder auf Zugschranken, Weichen-
ständer, Signalkörper u. dgL fallen können.
Wo sich diese Regel nicht befolgen läßt, muß
mindestens durch besonders Kräftige und
sichere Befestigung der Stangen Vorsorge ge-
troffen werden. Die Stangen dürfen auch nie
in die Gesichtslinie der optischen ß;ihnsignale
gestellt werden und Überspannungen der Eisen-
bahngleise sind auf die unausweichlichen not-
wendigen Fälle zu beschränken; bei solchen
Übersetzungen soll der unterste Draht mindestens
6,5 m über der Schienenoberkante der Gleise
hängen.
Bevor an die Bauausführung einer
neuen Leitungsanlage geschritten werden kann,
muß der damit betraute Beamte erst die Vor-
beschau, die sogenannte Rekognosoierung des
künftigen Leitungswegs, vornehmen, um sich
über alle maßgebenden örtlichen Umstände,
als: Bodenbeschaffenheit, Überschwemmungs-
gefahren, vorherrschende Winde, Rutschlehnen
u. dgl., ferner hinsichtlich der in den Zug
der Linie fallenden Brücken, Viadukte, Tunnel,
Galerien, Bahnhöfe, Anhalteplatze und An-
baltepunkte, Wärterhäuser, Bahnüberwege, fixe
Signale u. s. f. Kenntnis zu verschaffen. Das
hierbei gewonnene Ergebnis hat die Unterlage
für die Aufstellung der Überschläge und
Kostenberechnungen zu bilden, nach deren
Genehmigung seitens der befugten Stelle mit
der Beschaffung der Baumaterialien und deren
Verteilung und Verführung an die Lagerplätze
vorgegangen werden kann. Für den Zeitpunkt
des Baubeginns ist sowohl die Jahreszeit an
sich als die Witterung bestimmend ; die Bau-
ausführung selbst wird mit dem Feststellen
und Auspäöcken der Stangenpunkte und mit
der Verteilung der Hilfsarbeiter eingeleitet.
Letztere werden zweckmäßig in vier Gruppen
geteilt, von welchen die erste das Grubenaus-
heben, die zweite das Austragen und Verteilen
der Materialien, die dritte das Herrichten und
Einsetzen der Säulen , das Einmauern der
Träger und das Festmachen der Isolatoren,
die vierte das Auslegen, Verbinden, Spannen
und Anbinden des Leitungsdrahts zu besorgen
hat. Nach Fertigstellung der Leitung wird
dieselbe nochmals ihrem ganzen Verlauf nach
genau durchgesehen , wobei alle etwa noch
vorgefundenen Mängel zu beheben sind, und
sodann im vorgeschriebenen Dienstweg dem
Betrieb übergeben. Die Hauptauslage bei sol-
chen oberirdischen Leitungen bilden die Stan-
gen, weil sie im allgemeinen öfter und früher
der Erneuerung bedürfen als die übrigen Teile;
in der Regel bekämpft man diesen Übelstand
durch Verwendung getränkter Hölzer (mit
Kupfervitriol, Zinkchloryd, Teeröl, Queck-
silbersublimat u. s. w.) oder seltener auch
dadurch, daß das Holz durch Eisen ersetzt
wird (hierbei kommt öfters Altschienenmaterial
zur Verwendung).
Hinsichtlich der Unterhaltungsarbei-
ten, welche für die längs der Eisenbahnen
angelegten Telegraphenlinien erwachsen, lassen
sich drei Gruppen unterscheiden , nämlich :
a) die wiederkehrende und der ganzen Leitung
entlang vorzunehmende Hauptreparatur ; 6) die
Instandsetzung einzelner, plötzlich eingetre-
tener Schäden, und c) die ständige Überwa-
chung. Die in der Regel alljährlich, und
zwar im Fröhsommer oder im Herbst vorzu-
nehmende Hauptreparatur erstreckt sich
auf das Auswechseln und Tiefersetzen schad-
haft gewordener Stangen, auf das Gradrichten,
das Stützen und Verankern schiefgezogener
Stangen, das Reinigen verschmutzter oder Aus-
wechseln zerbrochener Isolatoren, das Regu-
lieren und Nachspannen der Drähte und das
endgültige Beseitigen der im Verlauf des Jahrs
bloß einstweilig hehobenen Schäden. Durch
die Abwicklung aller dieser Arbeiten darf
selbstverständlich weder der Telegraphenbetrieb
noch der Bahnbetrieb irgendwie eine Störung
erfahren. Die Instandsetzung einzelner,
außergewöhnlicher Leitungsschäden
erstreckt sich auf die Befreiung der Drähte
mittels Abklopfens oder Abkehrens von Schnee,
Spinnengeweben, Baumzweigen oder anderen
fremden Körpern, auf das Befestigen der etwa
vom Isolator losgewordenen Drähte, das Aus-
einanderbringen verschlungener Drähte, das Aus-
ästen der etwa bis in die Leitung reichenden
Baumzweige, das Verbinden gerissener, das
Nachspannen zu niedrig hängender Drähte,
das Wiederaufrichten geknickter Stangen, so-
wie das Stützen und Verankern gefährlich
schief gezogener Stangen u. s. w. Was die
ständige Leitungs-Überwachung anbe-
langt, so hat dieselbe den Zweck, zufälligen,
wie absichtlichen Beschädigungen der Leitun-
gen vorzubeugen; die damit betrauten Be-
diensteten haben also nicht nur äußere An-
griffe, durch welche der Bestand oder die Be-
triebsfähigkeit beeinträchtigt werden können,
z. B. das Abgraben des Terrains zunächst des
Gestänges, das Fällen von Bäumen, das Spren-
gen von Gestein u. s. w. abzuwehren, sondern
auch den Zustand der Leitung stetig und sorg-
fältig zu beaufsichtigen, damit zufällig eintre-
tende Gebrechen sogleich bemerkt und Dehoben
werden können, ehe sie einen Schaden an-
richten.
Die Hauptreparaturen werden stets nur
unter Leitung technischer Telegraphenbeamten
oder der Telegraphenaufseher mit eigenen Hilfs-
arbeitern durchgeführt, während die fallweise
Instandsetzung und ständige Überwachung der
Leitungen längs der Bahn den Bahnwärtern
und Bahnmeistern überwiesen ist, die nur in
bedeutenderen Fällen die Beihilfe des Tele-
graphenaufsehers anrufen. Diese letztgedach-
ten, oben unter b) und c) angeführten Ver-
richtungen des Unterhaltungsdienstes besorgen
die Bahnbediensteten gegen ein zwischen den
Verwaltungen vereinbartes größeres oder ge-
ringeres Entgelt in der Regel auch für die
längs der Bahn vorhandenen Staatstelegraphen-
leitungen, wogegen sich die Staatstelegraphen-
anstalt die Hauptreparatur ihrer eigenen Leitun-
gen zumeist selbst vorbehält
Überhaupt bestehen in allen Staaten hin-
sichtlich der T. zwischen den Staatstelegraphen-
anstalten, bezw. Reichstelegraphen und den
; Eisenbahnen bestimmte Feststellungen, welche
: im allgemeinen dahin gehen, daß sich die
I ersteren für die Erteilung der Konzession zur
Errichtung eines Bahntelegraphen als Gegen-
, leistung das Zugeständnis bedingen , ihre Lei-
Digitized by Googl
Tender
3183
hingen auf den Grund und Boden der Bahn
längs der Gleise anlegen oder auch ihre Drähte
auf das Gestänge der Bahntelegraphen spannen
iu dürfen |s. Telegraphen).
In einzelnen Staaten, z. B. in Osterreich
und in Ungarn , ist die Unterhaltung der
Bahntelegraphenleituugen gleichfalls den Staats-
telegrapheuverwaltungen vorbehalten , sobald
diese einen ihrer Drähte auf dem Gestänge
der Bahn spannen. Anderweitig, und auch in
Deutschland, kommt es dagegen vor, daß die
gesamte Unterhaltung der Staatsleitungen gegen
Entschädigung von der Bahnverwaltung be-
iorgt wird. Jn Österreich-Ungarn geschieht in
der Regel auch die Neuherstellung von Eisen-
bahn-Telegraphenleitungen nicht durch die
Bahn, sondern auf Kosten derselben durch die
Staatstelegraphenverwaltungen.
Insoweit diese Verhältnisse zwischen Staats-
telegraphen und Eisenbahnen nicht durch Ge-
setze oder Eisenbiihnkonzessionsurkunden fest-
gestellt sind, werden sie durch besondere Verein-
barungen, Telegraphenverträge, geregelt.
Litteratur: Ludwig. Der Bau von Tele-
graphenlinien, Leipzig 1870; Kother, Der Tele-
bung zugelassenen Lokomotiven); bei derselbeti
sind die Wasser- und Brennstoffvorräte auf
dem Lokomotivuntergestell untergebracht.
In der ältesten Ausführungsweise — beinahe
typisch bis zum Jahr 1829 — ist der T. ein
kleiner vierrädriger Wagen, auf dem, mit ge-
eigneten Unterlagen befestigt , ein gewöhn-
liches Faß oder ein einfacher viereckiger Eisen-
oder Holzkasten als Wasserkasten dient. In
dem Raum vor dem Faß wurde der Brennstofl'
gelagert. Zur Verbindung des Wasserkastens mit
den Speiseapparaten der Lokomotive verwendete
mun einfache Leder- oder Hanfschläuche.
Das Untergestell dieser T. war aus Holz
angefertigt; die Achslagerführungen waren aus
Eisenblech, an den Langbäumen angeschraubt,
oder in Konsolform aus Gußeisen hergestellt.
Buffer waren ursprünglich keine vorhanden; die
mit Blech oder Leder überzogenen, vorstehen-
den Enden der hölzernen Langträger vertraten
die Stelle derselben. Ebenso einfach war die
ein
am Feuerkasten angeschraubt,
dessen wegstehender Schenkel von der Gabel
eines Zugeisens umfaßt wird, das ein Loch zur
Kuppelung zwischen Lokomotive und T.
Winkelstück
[
FiK. l63Ca.
f
C
i
' r
Fig 1634 a.
Fifc' 1G34 6.
rh. 1033.
graphenbau, Berlin 1876; Zetzsche, Handbuch
der Telegraphie, III. Bd., Der Bau von Tele-
graphenlinien, von O. Henneberg. Berlin 1881;
Zacharias, Die elektrischen Leitungen, Wien
1882. Kohlfilrst.
Telephon, s. Fernsprecheinrichtungen.
Tender (Tenders, pl., enijiue teuders, pl. ;
Atteges, m. pl., teuders, ni.pl.), unmittelbar mit
der Lokomotive gekuppelte Fahrzeuge zur Auf-
nahme der für den Lokomotivbetrieb erforder-
heben Mengen von Brennstoff und Speisewasser;
außerdem werden auf dem T. noch verschiedene
Werkzeuge und Geräte untergebracht. Bei Ten-
derlokotnotiven sind die den gleichen Zwecken
dienenden Einrichtungen auf der Maschine
selbst vorhanden (?. den Artikel Lokomotive).
L Geschichtliches.
Die Vollkommenheit der Konstruktion der
heutigen T. gründet sich auf eine nahezu hun-
dert Jahre dauernde Entwicklungszeit, denn
schon die ursprünglichen Lokomotiven, die zu
Ende des vorigen und Beginn des jetzigen Jahr-
hunderts in Wales gebaut und verwendet wurden,
waren mitT. (Munitionswagen genannt) versehen.
Als erste Lokomotive, welche keinen T.
nach sich zieht, erscheint die „Novelty* (gebaut
von Braithwaite Ar Ericson, eine der bei
den Wettfahrten von Rainhill 182'J zur Erpro-
Encjklopädie de* EUmbahnweseni.
Fig 1586 6.
Fig. 1C35.
' Aufnahme des Kuppelungsbolzens trägt (s. Fig.
1633, T. der Lokomotive „Rocket").
In den dreißiger Jahren wird auch der
I Tenderkonstruktion eine größere Beachtung zu
teil. Das Untergestell wird kräftiger gehalten,
und der auf dem Untergestell aufgesetzte
Wasserkasten aus Eisenblech hat eine der
heutigen Ausführungsart entsprechende Form
erhalten. Die hauptsächlichsten, im Verlauf
| der Jahre ausgeführten Formen der Wasser-
1 kästen sind in den Fig. 1634 a bis 1638 b
| dargestellt. Von allen diesen Formen behaup-
I teten sich nur der „Hufeisen-" (Fig. 1634 a
u. 6) und der „Snttel'4-Wasserkasten'4 (Fig.
163H « u. 6) bis heute.
Das Untergestell, bis in die fünfziger Jahre
der Hauptsache nach aus Holz angefertigt, wird
von da ab aus Eisen hergestellt. Die Form
der alten Holzuntergestelle (zwei Langträger
mit Blech armiert und mit angeschraubten
Achslagergabeln) dient auch der Ausführung
in Eisen als Vorbild, indem an gewalzte C-
oder I-Trnger die Achslagergabeln angeschraubt
werden oder indem zwei dünne Rahmenplatten
Verwendung linden, die, durch Füllstücke und
Futtere Uen zu einem festen Ganzen verbunden, in
entsprechenden Ausschnitten die Achslager auf-
nehmen. Abweichend von diesen an die alte Holz-
202
Digitized by Google
3184
Tender
bauweise sich anlehnenden Ausführungsarten
werden Rchon frühzeitig in England und Frank-
reich die Tenderuntergestelle ähnlich den Loko-
motirrahmen ausgeführt (Fig. 3 a— d, Taf.
LXVI). Man verwendet zwei starke Rahmen-
bleche (18-23 mm dick), auf denen die Achs-
lagerbacken aufgenietet sind ; die beiden Bleche
sind durch ein System von Längs- und Quer-
verbindungen gegenseitig abgesteift, oben mit
einem Holzrost versehen, auf dem der „Huf-
eisen"-Wasserkasten mit Schrauben befestigt ist.
In Amerika werden die T. (von einigen in
den letzten Jahren gebauten dreiachsigen und
einigen zweiachsigen T. bei den ältesten Loko-
motiven abgesehen) nur mit zwei Truckgestellen
ausgeführt. Bei besonders schweren T. hat das
vordere Truckgestell zwei Achsen, das rück-
wärtige drei Achsen. Das eigentliche Unter-
gestell, Traggestell, für Wasserkasten und
Brennstoffbebälter wird auch heute noch vor-
wiegend aus Holz hergestellt. Der Wrasserkasten
ist beinahe immer als „Hufeisen- behandelt,
und in vielen Fällen (bei Verschublokomotiven)
wegen der unbehinderten Aussicht rückwärts
abgeschrägt.
Fig. 1687 a.
Fig. 1637 b.
* o
Fig. lHJSa.
Fig. 1653 6.
II. Bauart der neueren Tender.
a) Allgemeines. Der T. besteht im all-
gemeinen aus einem Untergestell mit Rädern,
Achsen, Lagern u. s. w., aus einem Wasser-
behälter, welcher entweder auf das Untergestell
aufgesetzt ist, oder mit seinen Wandungen
selbst einen Teil dieses Gestells bildet, und aus
einem auf dem Wasserbehälter angeordneten
oder in denselben eingebauten Raum für den
Brennstoff. Die T. besitzen besondere Ein-
richtungen für das Füllen, das Untersuchen,
Reinigen u. s. w. (Füll- und Einsteigöffnungen)
der Wasserkasten, für das Erkennen des Wasser-
stands (s. Wasserstandzeigen, für die Wasser-
entnahme aus den T. und oft auch noch für
das Vorwärmen des Tenderwassers.
An geeigneter Stelle sind Werkzeugkasten
angebracht ; meist ein großer Werkzeugkasten
rückwärts zur Unterbringung der weniger oft
gebrauchten größeren Werkzeuge, wie Winden,
Beißer, Ketten u. s. w., und zwei kleine Werk-
zeugkasten auf der vorderen Plattform, be-
stimmt, die vom Führer oft benötigten Hand-
werkzeuge, Schraubenschlüssel, Feilen, Zangen,
Hammer aufzunehmen.
Auf dem vorderen Teil des T. wird eine
Plattform angeordnet, welche mit der rück-
wärtigen gleich hoch liegenden Lokomotiv-
plattlorm durch «-in Brückenblech verbunden
wird Zur Tenderplattform, welche mich außen
durch Geländer abgeschlossen ist, führen beider«
*<-'its Aufstiege.
T. werden ausnahmslos mit Bremsen ver-
sehen, und zwar immer mit Handbremse,
wenn auch noch, wie dies bei den neueren T.
in der Regel der Fall ist, eine an den? Bremse
(z. B. durchgehende Luftdruck- oder Luft-
saugebremse) vorhanden ist.
Für die Dampfheizung der Wagen werden
am T. die nötigen Dampfleitungsröhren an-
gebracht. Für das Aufstecken von Signalen
(Laternen, Scheiben) wird die Anordnung von
Signalstützen (Lateruenstützen, -Kloben) er-
forderlich; für die Signalleine sind am T.
Führungen anzubringen.
In betreff der Zug- und Stoßvorrichtung
ist zu bemerken, daß die Verbindung zwischen
Lokomotive und T. am vorderen Tenderende
durch besondere Ausführungsarten bewirkt
wird, während die am rückwärtigen Ende des
T. befindliche Verbindung der gewöhnlichen
Anordnung bei Wagen entspricht (s. Kuppe-
lungen, Buffer).
Die Untergestelle ruhen auf zwei bis
fünf Achsen; zweiachsige Gestelle sind für
leichtere T., namentlich bei geringerer Fahr-
geschwindigkeit, und auf Gebirgsstrecken zu
empfehlen. Drei Achsen kommen bei schweren
T. zur Anwendung. Hierbei ist mit Rücksicht
auf das Rückwärtsfahren darauf zu achten, daß
die letzte Achse für alle Belastungsfälle eine
genügende Belastung erhält. Bei vier- und fünf-
achsigen T., welche, wie schon bemerkt, nur
in Amerika vorkommen und bei denen die
Achsen immer in zwei Achsgruppen zu zwei,
bezw. drei Achsen vereinigt sind, ergiebt sich
infolge der Anwendung von Truckgestellen eine
leichtere Beweglichkeit in Krümmungen, da-
gegen eine umständlichere Bauart und ein
verhältnismäßig größeres totes Gewicht. Die
Gestellrahmen, welche heute, mit Ausnahme
der amerikanischen T., aus Eisen hergestellt
sind , haben entweder eine Anordnung ähnlich
wie bei den Wagenuntergestellen, oder eine
solche wie die Räume» der Lokomotiven.
Es werden fast immer Speichenräder ver-
wendet, seltener gewalzte Flußeisenscheiben
und gegossene Scheiben; in neuerer Zeit wird
auch bei Tenderrädern dein Stahlguß mehr
Beachtung zu teil : überpreiite Stahlguß-Schei-
benräder oder Speichenräder tiuden vielfach
Eingang. Die Räder werden auf die Achsen ohne
Keil aufgepreßt ; die Verbindung der Radreifen
mit dem Radstern erfolgt fast nur mehr durch
Sprengringe.
Gute Bauart und Ausführung der Einzel-
heiten vorausgesetzt, werden fast mit allen
Formen der heute bestehenden Achslager gute
Ergebnisse erzielt. Man findet geschlossene Guß-
eisenlager mit abnehmbarem Oberteil. Bügel-
lager, Lagergehäuse aus einem Stück mit Stim-
deckel und Lager ähnlich wie die Lokomotiv-
lager mit abnehmbarem Unterlager (Schlepp-
lager) u. s. w. überall in Verwendung. In die
gußeisernen Lagergehäuse ist stets eine Metall-
lagerschale eingelegt — fest gelagert, oder um
einen mittleren Zapfen etwas drehbar — die
meistens einen Ausguß von Weißmetall erhält.
Die Bauart der gewöhnlichen Lager mit
Deckel, der Bügellager und der Schlepplager
ist ersichtlich aus den Zeichnungen des T. der
österreichischen Staatsbahuen l'laf. LXVI, Fig.
1 n—c), des T. der Direktion Erfurt, (Taf. LXV)
und des T. der grofiherzoglich oldenburgischen
Digitized by Google
Tender
8t65
Eisenbahnen (Taf. LXVI, Fig. 2 a— d) (s. auch
den Artikel Achslager).
Die Abfederung durch die Tragfedern ist
jener der Wagen, bezw. der Lokomotiven, ganz
ahnlich; bei dreiachsigen T. werden zuweilen
die Federn der ersten und zweiten oder der
zweiten und dritten Achse durch seitliche
Balancier; verbunden.
Dem Wasserkasten wird ein Inhalt von
8 — 12 m3 und darüber gegeben. Wie oben be-
merkt, kommen gegenwärtig nur mehr die
Formen nach Fig. 1634a u. b und Fig. 1698a
u. b in Betracht. Die erstere Anordnung bat
den Vorteil , daß der Raum innerhalb des
Wasserkastens sich gut zur Unterbringung des
Brennstoffs eignet und eine freie Bewegung
des Heizers gestattet. Dagegen ist die Ver-
bindung des Wasserkastens mit dem Unter-
gestell nicht so sicher ausführbar, wie bei den
Sattelwasserkasten
Der Wasserkasten erhält entweder zwei seit-
liche Füllöffnungen oder nur eine Füllöff-
nung. Im letzteren Fall ist dieselbe in der
Regel in der Mitte am rückwärtigen Teil des
Kastens angebracht und hat eine solche Größe,
i
l i
Fig. 1639 u. Fi*. 1639 6.
daß sie auch als Einsteigöffnung benutzt
werden kann. Bei seitlichen Fallöffnungen be-
findet sich meist rückwärts eine besondere Ein-
steigöffnung in der Mitte. Sämtliche Öffnungen
erhalten Verschlußdeckel oder -Klappen; die
Füllöffnungen werden mit siebartigen Einsätzen
verseben
An der tiefsten Stelle des Wasserkastens
münden symmetrisch zur Längsachse des T.
die beiden Saug röhre. Um den Wasserzufluß
zu den Speiseapparaten der Lokomotiven ab-
sperren und auch bei abgekuppeltem T. einen
Wasserverlust vermeiden zu können, werden
Absperrventile oder Absperrhähne angebracht.
Damit der am Boden sich ansammelnde Schlamm
.nicht in die Abflußöffnung eintreten kann, soll
auf diese Öffnung ein Saugkorb aus Kupfer-
blech gesetzt werden,
T. mit besonderer Einrichtung zum Wahr-
nehmen während der Fahrt finden in Fällen
Verwendung, in welchen es sich darum handelt,
möglichst große Strecken unter Vermeidung von
Aufenthalt durchfahren zu können, ohne große
und schwere T. verwenden zu müssen. Auf
einigen englischen und amerikanischen Bahnen
sind an durch Signale bezeichneten Stellen zwi-
schen den Gleisen Wasserrinnen angebracht —
etwa 1 km lang — aus denen das Wasser während
der Fahrt vermittelst eines um Scharniere be-
weglichen, senkbaren Schnabels in den T. ge-
fördert wird; bei einer Geschwindigkeit von
etwa 40 km in der Stunde, einer Breite der
Schöpföffnung von 20 cm und Eintauchung
von nur ft cm können nach Versuchen 1000 1
Wasser auf 100 m Weglänge in den T. gehoben
werden. Bei den in England üblichen Geschwin-
I digkeiten ist durch diese Einrichtung der T.
I in einigen Sekunden gefüllt. (Fig. 1639 a u. b.)
Die Schlauchverbindung zwischen Ma-
schine und T. erfolgt durch universalgelenkig
angeordnete Kupferrohre mit Kautschukring-
dichtung, oder durch gewöhnliche Kautschuk-
schläuche, die mit den Enden der Hohrleitung
durch, eine leicht und rasch lösbare Flanschen-
oder Überwurfmutterkuppelung verbunden sind.
Eine der am meisten angewendeten Aus-
fuhrungsarten ist dargestellt in den Fig la — c,
Taf. LXVI (T. der österreichischen Staats-
bahnen).
Unter der Plattform des T. und der Loko-
motive befinden sich nahe der Längsachse
i Trotii[>eten aus Metall, die einerseits mit dem
Tenderboden, anderseits durch Kupferrohre mit
dem Speiseapparat verbunden sind. Über der
Einmündungssteile dieser Trompeten im T.
befindet sich ein korbförmiges Sieb; in die
Trompeten sind Kupferrobre eingeschoben, die
durch aufgezogene starke Kautschukringe in
den Trompeten abgedichtet sind; diese ein-
fache Dichtung ermöglicht das nötige Spiel in
den Krümmungen. Außerdem sind in dem Hals
der Tendertrompeten Absperrhähne angebracht.
Flg. iwo.
In Dfltitschbad , England, Frankreich und
I Amerika werden fast ausschließlich Kautschuk-
schläuche verwendet (s. Taf. LXV, T. der
kgl. Eisenbahndirektion Erfurt).
An den beiden mit Sieb bedeckten Ausfluß -
stutzen am T. sind mit Überwurfmutter die
Wasserleitungsschläuche befestigt. An Stelle
der Überwurfmutter findet man oft eine Aus-
führung, die rascheres Lösen gestattet; das
> Schlauchende legt sich mit einem linsenähn-
lichen Metallstück an einen entsprechenden
Sitz am Saugstutzen an und wird durch ein
auf einer Schraubenbalm laufendes Umwerf-
gewicht mit Hebel angedrückt
Bei vielen französischen T. ist die gelenkige
Verbindung durch spiralförmig gebogene Kupfer-
rohre hergestellt, ähnlich wie die Verbindung
der Luftleitung zwischen Maschine und T. für
die Westinghouse-Bremse bei der französischen
Orleans-Hahn (Fig. 3a, Taf. LXVI», Bei allen
[ diesen Schlauchkuppelungen befindet sich über
der Kinmüudungsstelle des Saugstutzens ein
Sieb; dieses Sieb verlegt sich oft durch die
verschiedenen Unreinigkeiten im Wasser; die
Reinigung dieses Siebs ist. darum umständlich,
weil sie nur von innen, durch Befahren des T.
erfolgen kann In einfacher Weise ist dieser
Übelstand behoben bei den Schlauchkupplungen
der meisten amerikanischen Lokomotiven (Fig.
1640). Zwischen den zum T. uud zur Lokö-
[ niotive führenden Schläuchen ist ein Geh&u*e
202*
Digitized by Google
3186
leuder
eingeschaltet, in dem sich ein Sieb befindet.
Dieses Sieb hält alle Uneinigkeiten zurück;
dieselben können von außen durch die unten
am Gehäuse angebrachte Öffnung mit Fltigel-
mutterverchluß rasch entfernt werden (s. auch
den Artikel „ Rohrleitungen", Bd. VI, S. 2800).
Um den im Kessel unter gewissen Verhält-
nissen überflüssigen Dampf zum Vorwärmen
des Wassers verwenden zu können, wurden au
dem Kessel der Lokomotive absperrbare Wärm-
rohre angebracht, welche vor den Schlauch-
kuppelungen in die Saugrohre der Lokomotive
münden. Bei Lokomotiven mit Injektoren er-
folgt das Vorwärmen des Tenderwassers da-
durch, daß. der überflüssige Dampf durch die
Injektoren (Öffnen des Wasserwechsels, Schließen
des Schlabberventils) in die Saugrohrleitung,
bezw. den T. geführt wird. Das Vorwärmen
des Tenderwassers kann nur bis zu einem ge-
wissen Grad getrieben werden, da soust die
.Speiseapparate der Lokomotive versagen.
Die letztere Schwierigkeit hat auch dazu
geführt, daß die vielfach versuchte Nutzbar-
machung des aus dem Blaserohr entweichenden
Abdampfs zum Vorwärmen des Tenderwassers,
trotz der auf diese Weise erzielten Brennstoff-
ersparnisse, meist wieder aufgegeben wurde.
Derartige Kondensationseinrichtungen waren
auf vielen deutschen Bahnen , insbesondere in
Sachsen (Leipzig- Dresdener Bahn) im Gebrauch;
auf der englischen London- Brighton-Bahn stehen
sie heute noch in Anwendung.
Als Kaum für Brennstoff wird bei
hufeisenförmigen Wasserkasten hauptsächlich
der Raum zwischen den beiden Schenkeln des
Wasserkastens benutzt; bei sattelförmigen
Wasserkasten wird der Brennstoffraum durch
die Decke des Wasserkastens und durch die
aufwärts verlängerten Seiten wändo desselben
gebildet. Die erforderliche Größe des Brenn-
stoffraums ist von der Art des Brennstoffs
(Kohle, Holz, Torf) und von der Bauart der
Lokomotive abhängig, für welche der T. ver-
wendet werden soll. Für Torf wurden wegen der
Feuergefährlichkeit dieses Brennstoffs allseitig
verschließbare Räume angeordnet.
Inder nebenstehenden Tabelle sind die haupt-
sächlichsten Angaben für verschiedene T. zu-
sammengestellt.
b) Beschreibung einiger T.
1. Tender mit Doppelrahmen und
„Sattelu-Wasserkasten. Normaltender der
österr. Staatsbahnen (Taf. LXVI, Fig. lo-d.
Dieser T. entspricht der in Österreich- Ungarn
und auf einigen deutschen Bahnen fast aus-
schließlich augewendeten Type.
Die Rahmen bestehen aus je zwei dünnen
Blechplatten (9 mm dick), durch Zwischenrollen
aus Gußeisen und die gußeisernen Lagerftth-
rungen in einem derartigen Abstand gehalten,
daß die Tragfedern zwischen denselben Platz
haben.
Die beiden Rahmen sind vorn und rück-
wärts mit je zwei Horizontalbiet lu n verbunden,
die zwischen sich die Bestandteile der Zug-
vorriebtung tragen. Außerdem sind die Rahmen
mit dem unteren Teil des Wasserkastens durch
lotrechte Bleche verbunden, an denen die Lager
für die Bierusklotzgehange befestigt sind. Der
Wasserkasten ( Inhalt 12 m') ist mit den die,
HaluiK imberkaiitv einsäumenden Winkeln, und
vermittelst der Vorder- und Rüekwand mit dem
=
I
e
e
c B
c
■v
= J «
■ B
5
2. t * 2 , *
O. M Ol.
° £ 5
e 9 ö
ja
2
c
H
• -2
m
o
-«
2
s
• S
•OUO.I, Oid
.sssssasssssc
! ~- >• *» — . *> » o 6 S S
»-•-*o**«-i--i»*.Q«-rc'G>
- 1" -
«
c
E-t
u
s
Ol
-a
-S
o
60
3
=
(X
s
rt
is " r
3.5
OS 9»
8 8 g 3 S 5 S S
<=> °. *>. ©. =>. • =>. -> e>„
© <o o
«n ©. ©_ o, ©_ oa e>
oT »* o" o» t-" <f o"
.£ S
0 ?»
^ —
<= e
a ü «
o 3 d
j * j
I a S c S d
3 o - o '5
a O •> 0 je
.M * »M 0
1t,
ja
-r
3
s
s -
1-1
= 35
II
II
*
, ] ja«»« g g 2 5 2 §~8— 28 S 2 2~
&i| 'tg«a ; a " " " - " — '
j»ssam
»» »« «' »« »» »» •>
n n -
« « M »« 0»
ss M r> ^
71
ts.Se
1 5
>" ' .SP
-2 ^
3
X
-1
*3 "t
i: .ü
£ y 2
■ «
.2 Tj
■ «4 -
'S J
o ja
ha ' —
—
= a
^ 2
'S *
; a i
«Ja»
S - .2
•- sa (9
J» s a
w « »
U! S U£
■ V
US Uf
o us e-
•»X
Digitized by Google
Tender
.3187
Kähmen verbunden ; die vorderen und rück-
wärtigen Zugkastenbleche sind mit Winkeln
«ingefaßt, die mit dem Rahmen und dem Wasser-
kasten vernietet sind , so daß Rahmen und
Wasserkasten ein festes Ganzes bilden.
2. Tender mit einfachem Platten-
rahmen (Ausführung der kgl. Eisenbahn-
direktion zu Erfurt, Taf. LXV, Fig 1-4).
Der Wasserkasten ist wie beim vorher lie-
schriebenen T. angeordnet. Der Rahmen be-
steht aus einfachen Platten von 20 mm Stärke,
vorn und rückwärts durch Horizontalbleche
verbunden. Die Federn sind außerhalb der Rah-
menbleche angeordnet; die Federn der zweiten
und dritten Achse sind durch Längsbalanciers
verbunden. Als Handbremse dient die Ext er-
sehe Umwerfbremse. Sämtliche Räder sind ge-
bremst; die zwölf Bremsklötze sind derart an-
geordnet und durch Ausgleichhebel verbunden,
daß jeder Bremsklotz gleichen Druck erhält.
Der Breniscylinder für die Westinghouse-Bremse
ist auf der vordeien Plattform angebracht; auf
<lem rückwärtigen Werkzeugkasten befindet sich
ein Behälter für die Gasbeleuchtung.
3. Tender mit einfachem Platten-
rahmen und Hufeisen -Wasserkasten
i Ausführung der französischen Orleans-Bahn,
Taf. LXVI, Fig. 3a— d). Das Untergestell ist
gebildet aus zwei inneren Hauptrahmen, 22 mm
dick, auf denen die Achslagerbacken aufgenietet
sind, und drei inneren Nebenrahmen, 10 mm
dick , die durch Querbleche untereinander und
mit dem Hauptrahmen verbunden sind. Der
vordere und rückwärtige Zugkasten ist durch
wagerechte Bleche gebildet, die zwischen sich
die einzelnen Bestandteile der Zug- und Stoß-
vorrichtung tragen.
Auf dem Untergestell liegt ein Rost, der
aus 50 mm starkem Eichenholz angefertigt ist;
auf demselben ist der Hufeisenwasserkasten mit
Schrauben befestigt.
Die Spindelbremse, kombiniert mitWesting-
honse-Bremse, wirkt mit vier Bremsklötzen auf
die vier Kader. Die Tragfedern sind außerhalb
der Räder angeordnet.
4. Tender mit Wasserkastenrahmen
^Ausführung der großherzogl. oldenburgischen
Staatseisenbahnen, Taf. LXVI, Fig. 2a— d).
Das Untergestell ist ähnlich wie bei den
Tenderlokomotiven von Kraut kastenförmig
ausgebildet und dient zur Aufnahme eines Teils
des Speisewassers ; der obere Teil des Wasser-
kastens ist hufeisenförmig gehalten. An den
Stellen, wo die Achslagerführungen an die
dünnen (7 mm starken) Rahmenplatten ange-
schraubt sind, sind auf diesen Rahmenplatten
Verstärkungsbleche aufgenietet.
Der T. hat nur zwei Achsen; die Federn
der Vorderachse liegen in Blechkasten im
Kohlen räum, die gemeinschaftliche Querfeder
der rückwärtigen Achse liegt in eiuer ent-
sprechend versteiften Aussparung im unteren
Wasserkasten (Lagerung auf drei Punkten).
Die Handbremse — gewöhnliche Wurfbremse —
wirkt mit vier Bremsklötzen einseitig auf die
Rader- Die Kuppelung zwischen Maschine und
T. erfolgt durch die Wolf sehe Kuppelung
<s. Knppelungen).
6. Tender mit Truckgestellen und
hölzernem Untergestell (Ausführung der
Pennsylvania Railroad, Taf. LXVI, Fig. 4a
bis 8).
Das Traggestell für den Wasserkasten (Huf-
eisen) ist aus einem starken Uolzrost her-
gestellt, dessen einzelne Bestandteile entweder
gegenseitig verzapft und durch Schrauben ver-
bunden sind, oder, wie in den Ecken, stumpf
aneinander stoßen und mit Gußeisenkonsolen
und Schrauben in der gegenseitigen Lage fest-
gehalten sind.
Die Truckgestellrahmen zeigen die bei den
amerikanischen Personenwagen übliche Aus-
führung: ein Sprengwerk aus Flacheisen, das in
der Mitte auf quer zur Längsachse liegenden
Federn die aus Holz angefertigten Traversen
gelagert hat, auf denen das Wasserkasten-
untergestell aufliegt.
Die Zug- nnd Stoßvorrichtungen am vor-
I deren und rückwärtigen Tenderende bestehen
I aus einfachen starken Gußstücken, die an den
starken hölzernen Brust bäumen angeschraubt
sind. Die Bremse, einfache Hebelbremse, auf
acht Bremsklötze wirkend, ist in den Figuren
genügend deutlich dargestellt.
Das Wassernehmen während der Fahrt er-
folgt durch eine Vorrichtung, ähnlich der in
j Fig. 1639 a u. 6 dargestellten.
III. Besondere Tenderbauarten.
Die T. haben, je nach der von den Betriebs-
verhältnissen abbängigen Achsenzabi und An-
I Ordnung ein Dienstgewicht von 20—40 t ; die
, Mitführung dieser großen toten Last auf großen
Steigungen verursacht bedeutende Förder-
kosten ; um dieselben zu vermindern, wurden
verschiedene Bauarten ausgeführt, durch welche
' ein Teil des Tendergewichts oder das ganze
! Tendergewicht als Adhäsionsgewicht nutzbar
gemacht werden kann. Diese Ausführungsarten,
die in weiterer Durchbildung zum Bau kurven-
beweglicher Tenderlokomotiven führen, bestehen
darin, daß durch Balancierkuppelungen und
Gleitplattenauflagerungen ein Teil des Tender-
gewichts auf die Maschine übertragen wird, mit-
hin eine Vermehrung der Adhäsion bewirkt wird
(Ausführung Großmann, österreichische Nord-
westbahn, verschiedene ähnliche amerikanische
Projekte), oder darin, daß das Tenderuntergestell
unter die Maschine hinein verlängert ist, wo-
durch der T. nicht allein als Träger für Wasser
und Brennstoff erscheint, sondern auch einen
Teil des Lokomotivgewichts übernimmt. Diese
Bauarten ermöglichen unter Umständen, einen
Motor zu schaffen, der bei gleichem Wasser- und
Kohlenraum uud bei gleichem Adbäsionsgewicht
ein geringeres Gesamtgewicht, mithin eine gerin-
gere tote Last aufweist, als die gewöhnliche Aus-
führung, bei welcher Lokomotive und T. als
etrennte Fahrzeuge erscheinen. Ausführungen
ieser Art — System Behne-K ool, Engerth,
ferner Deichsel -Truckgestelle — sind jedoch
überaus schwerfällig und kompliziert, und heute
fast vollständig aufgegeben. Es wurden über-
dies viele Bauarten erdacht und auch ausge-
führt, um die Räder des T. bei Engerth- Loko-
motiven mit denen der Lokomotive zu kuppeln,
um also einen Motor zu schaffen, dessen ganzes
Gewicht als Adhäsionsgewicht nutzbar ist (Sy-
stem Fink, und Zahnradkuppelung Fischer
v. Rößlerstainm).
In die Gruppe dieser Ausführungen gehört,
auch die Bauart Sturrock: Anbringung von
Dampfcylindern mit vollständigem Mechanis-
mus am T , Anordnung einer Dampfzuleitung
I zwischen Lokomotive und T., um die Maschine
Digitized by Google
3188
Tender
am T. zu betreiben. T. dieser Bauart wurden
in den sechziger Jahren gebaut für die eng-
lische Great Northern-Bahn, und für die fran-
zösische Ostbahn, sind aber heute bereits in
gewöhnliche T. umgebaut.
Diese wohl nur historisches Interesse bie-
tende Ausführung ist gezeichnet in Fig. 1641.
Der T. ist analog den französischen T. aus-
geführt, hat einfache, außerhalb der Räder lie-
gende Plattenrahmen und Hufeisenwasserkasten.
Die Dampfcylinder sind innerhalb der Rahmen
angeordnet; sämtliche Achsen sind gekuppelt.
IV. Vorschriften über Tender.
a) Technische Vereinbarungen für
Ha upteisenbahnen des V. D. E.-V.
§ 111. Alle Abmessungen der T. müssen
innerhalb der im §. 88 für Lokomotiven vor-
geschriebenen und auf Blatt IX (der techn.
Vereinb.) gezeichneten Grenzen bleiben.
§ 112. Für den Radstand der T. wird die
Einhaltung der für die Lokomotiven getroffenen
Feststellungen (s. §. *i> der techn. Vereinb.;
empfohlen.
§ IIS. JDie Achsen unter dem T. sind so
anzuordnen, dass sowohl im gefüllten, wie im
leeren Zustand der Wasser- und Kohlenkasten
eine möglichst gleichmäßige Belastung derselben
eintritt i unverbindlich ).
ü>i Grundzüge für den Bau und die
Betriebseinrichtungen der Lokaleisen-
bahnen des V. D. E.-V.
Die §$ 71—76 enthalten ähnliche, zum Teil
ganz gleiche Vorschriften wie die §§ 111 — 116
der technischen Vereinbarungen für Haupteisen-
bahnen.
Ferner sind Vorschriften gegeben bezüglich,
der Zug- und Stoßvorrichtungen in § 47, rück-
sichtlich der Signalstützen in § 49.
g 50 empfiehlt in betreff der Luftdruck-
und Luftsaugebremsen die Einhaltung der in
den technischen Vereinbarungen für Haupt-
eisenbahnen enthaltenen Vorschriften.
c) Betriebsordnung für die Haupt-
eisenbahnen Deutschlands.
g 9. : Nach jeder umfangreichen Ausbesserung
des Kessels, im übrigen in Zeitabschnitten von
höchstens drei Jahren, sind die Lokomotiven
nebst den zugehörigen T. in allen Teilen einer
gründlichen Untersuchung zu unterwerfen.
g 11. 1 Tenderlokomotiven und T. müssen
ohne Rücksicht auf etwa vorhandene ander-
weitige Bremsvorrichtungen mit einer Hand-
bremse versehen sein, die jederzeit leicht und
schnell in Thätigkeit gesetzt werden kann.
§ 12 'enthält Vorschritten über die Stärke
der Radreifen am T.
Fig. 1641.
2 Bei dreiachsigen T. empfiehlt sich die Aus-
gleichung der Belastung durch Einschaltung
von Hebeln zwischen den Federhaltern.
§ 114. 'Die höchsten Punkte der Wasser-
behälter dürfen das Maß von 2,75 m über
Schienenoberkante nicht überragen.
2 Die Wasserbehälter sollen an den Unter-
gestellen und die vorhandenen Werkzeug- und
Gerätekasten an diesen oder den Wasserbehäl-
tern so befestigt sein, daß eine Lösung dieser
Befestigung auch durch heftigen Stoß nicht
erfolgen kann.
g. 115. Jeder T. muß ohne Rücksicht auf
etwa vorhandene anderweitige Bremsvorrich-
tungen mit einer Handbremse versehen sein,
die jederzeit, auch wenn der T. von der Loko-
motive losgekuppelt ist, leicht und schnell an-
gezogen werdeu kann.
g. 116. Es empfiehlt sich, an der Rückseite
der T. Bahuräumer anzubringen (s. § 104 der
techn. Vereinb.).
Außerdem sind in den technischen Verein-
barungen einschlägige Bestimmungen enthalten
in § 69 über die Raddurchmesser, g '5 über
die Abmessungen der Tenderachsen, g 76 über
die Zug- und Stoßvorrichtung an der Tender-
rückseite. § 83 über die Signalstützen, § 85
und § 86 über die Kuppelungen für Luft-
druck-, bezw. Luffsaiigebremsen.
d) Normen für den Bau und die'Aus-
rü stung der Haupt eisen bahnen Deutsch-
lands.
§ 28 enthält Vorschriften über die Höhen-
und Breitenmaße der T; g 24 über den Rad-
stand.
g 25. Die Höhe des Wassereinlaufs am T.
über Schieuenoberkante darf nicht mehr als
2,75 m betragen.
§ 30 betrifft die Zug- und Stoßvorrichtung
an der rückwärtigen Stirnseite der T.
g 37. 'Der Raddurchmesser der T. soll
mindestens 8üo mm betragen.
g 3«. Bestimmungen über die Achsen.
e) Bahnordnung für die Nebeneisen-
bahnen Deutschlands.
§ 11 *stimmt mit § 9 2 der Betriebsordnung
für Haupteisenbahnen überein.
§ 14 ist gleichlautend mit § 11 1 der vor-
angezogenen Betriebsordnung.
g 17 enthält Vorschriften über die Stärke
der Radreifen.
/) Bestimmungen über die Bauart
der Fahr betriebsmit tel der österreichi-
schen Eisenbahnen mit normaler Spur-
weite. (Erlaß des Handelsministeriums vom
1. August 1892.)
Abschnitt II, § 5 betrifft die Breiten- und
Hohenmaße der T.
Digitized by Google
Tenderlokomotive — Territet-Montreux-Glion
3189
§ 6. Die T. müssen im allgemeinen einen i
Fassungsrautn für mindestens 8 m3 Wasser und
4 m3 Brennstoff besitzen. Bei T. für Lokomo-
tiven zu besonderen Zwecken, sowie für Se-
kundärzugs- und Verschiebelokomotiven ist ein
geringerer Fassungsraum für Wasser und Kohle
mlässig.
§ 7 giebt Vorschriften über die Signallatern-
jtützen.
Litteratur: Heusinger, Handbuch für spe-
zielle Eisenbahntechnik, Bd. III, Leipzig 1882;
Meyer, Grundzüge des Eisenbahnmaschinen-
baues, Teil I, Berlin 1883; Organ für die Fort-
schritte des Eiseubahnw, Ergänzungsband X,
Wiesbaden 1893. Gölsdorf.
Tenderlokomotive, s. Lokomotive.
Tenderwache wurde jener Zugbedienstete i
genannt, welcher während der Fahrt des Zugs
seinen Platz am Tender der Zugmaschine
einnehmen mußte und von hier aus den Zug
unausgesetzt zu beobachten hatte, um vor-
kommenden Falls den Lokomotivführer zum
Anhalten zu veranlassen. Die T. kam in
Deutschland fast gleichzeitig mit dem Ent-
stehen der ersten Eisenbahnen zur Einführung
und war beispielsweise für die Leipzig-Dres-
dener Eisenbahn schon in deren Dienstinstruk-
tionen vom Jahr 1838 voi geschrieben ; 1847
wurde diese Einrichtung auch in England
und 1848 in Frankreich allgemein. Später, als
die Wagen höher und breiter wurden, erhielt
die Wache ihren Platz auf dem ersten Pack-
wagen, zumeist in einem über die Wageiidecke I
hinausragenden Aufbau, seitlich sitzend. Da 1
dabei der unmittelbare Verkehr mit den Ma-
schinenbediensteten verloren ging, wurde der-
selbe durch die Signalleine zu ersetzen versucht.
In dieser Form ist bekanntlich die „Zugbe-
waebung während der Fahrt" auch derzeit
überall in Übung, insoweit sie nicht durch
besondere Hilfsmittel eine weitere Vervollkomm- |
nung erfahren hat.
Terminals, Terminal facilities ist die
in England und in den Vereinigten Staaten
von Nordamerika übliche Bezeichnung für die ,
Bahnhöfe, insbesondere die Güterbahn-
höfe mit ihren Anlagen zur Be- und Ent-
ladung der Güter. Diese Anlagen sind häufig
im Besitz und Betrieb besonderer Gesell-
schaften. Unter Terminals = Terminal charges
(Station charges) versteht man auch die für
Benutzung dieser Anlagen zu zahlenden Ge-
bühren, die meist in die Frachtsätze einge-
rechnet sind. In England hat das die Folge,
daß die Übersichtlichkeit und Kontrolle der
Gütertarife erschwert wird. Den dortigen
Eisenbahnen sind in den Konzessionen meist
nur Höchstsätze oder Normalsätze für die
Streckengebühr vorgeschrieben; die Fest-
setzung der Stationsgebübren ..ist ihrem freien
Belieben überlassen. Durch Änderung dieser
Gebühren kann also leicht die wahre Höhe
der Tarife verschleiert werden. Infolgedessen
ist auch in dem Gesetz vom 10. August 1888
die Feststellung von Höchstsätzen für T. vor-
gesehen. In den Vereinigten Staaten von Nord-
amerika ist die Trennung von Stations- (Ex-
peditions-) und Streckensätzen gleichfalls nicht
üblich, wird aber vielfach zur Erhöhung der |
Übersichtlichkeit der Frachtsätze und zur Ver- i
meidung ungebührlicher Unterschiede zwischen
den Frachtsätzen für lange und für kurze Ent- I
fernungen verlangt; s. auch Bd. [V, S. 1920,
und den Artikel „Tarif-. v. d. Leven.
Termonde-St. Nicolas-Eisenbahn (Che-
min de fer de Termonde ä St. Nicolas), in Bel-
gien gelegen, normalspurige Privatbahn mit dem
Sitz der Gesellschaft in St. Nicolas, verbindet
die Staatsbahnlinien (Anschluß in Termonde)
mit den Eisenbahnen Antwerpen -Gent und
Malines-Terneuzen (Anschluß bei St. Nicolas).
Die Bahn wurde am 3. Juni 1870 einem Pri-
vaten konzessioniert, der 1874 die Konzession
an die Eisenbahngesellschaft Termonde-St. Ni-
colas tibertrug. Die Teilstrecke Tennonde-Hamm
wurde am ö. September 1875, die Reststrecke
am 10. Februar 1877 eröffnet. Die Bahn ist
21,14« km lang, hiervon sind 19,420 km ein-
gleisig und 1,726 km doppelgleisig.
An Betriebsmitteln waren Ende 1892 6 Lo-
komotiven, 15 Personen-, 4 Gepäck- und 44
Güterwagen vorhanden.
Die Einnahmen betrugen 1892 199 406 Frs.
(1891 207 547 Frs ), die Ausgaben 138 655 Frs.
(1891 189 862 Frs.); der Betriebskoefficient
stellt sich auf 69,51V (1891 67.39X)
Territet-Montreux-Glion ( Drahtseilbahn)
und Glion- Rochers de Naye (Zahnrad-
bahn). Erstere verbindet den Kurort Montreux
in der Schweiz mit einem am Fuß der Rochers
de Naye liegenden Hügel, worauf sich in herr-
licher, aussichtsreicher Lage das zur Sommer-
zeit vielbesuchte Dorf Glion mit einer Anzahl
gut geleiteter Gasthöfe und Pensionen befindet.
Die Bahn findet mittels Zahnradbahn in Glion
Fortsetzung nach den Rochers do Naye.
I. Terr i tet- Montreux-G lion.
Die Konzession erfolgte am 21. Juni 1881
und lautetauf 80 Jahre; Inhaber derselben ist die
Aktiengesellschaft Territet-Montreux-Glion mit
dem Sitz in Montreux und nicht identisch mit
der Gesellschaft der anschließenden Zahnrad-
bahn von Glion nach den Rochers de Naye.
Die Bahn, deren Betrieb am 18. August 18«8
eröffnet wurde, ist eine Seilbahn ; in ähnlicher
Art wie bei einem hydraulischen Aufzug sind
zwei Wagen untereinander durch ein am oberen
Ende der Bahn um eine große Umleitungsrolle
geschlungenes Drahtseil verbunden, der eine
auf-, der andere niedersteigend, wobei der auf
der oberen Station sich befindende Wagen derart
mit Wasser belastet werden muß, daß er im
stände ist. den andern Wagen und den auf
diesen treffenden Teil des Drahtseils hinaufzu-
ziehen. Die Bahn nimmt ihren Anfang in der
Station Territet auf der Linie Lausanne-St.
Maurice- Siraplon der Gesellschaft der Jura-
Simplon-Bahn in 389 m Meoreshöhe; sie hat
eine Länge von 5t>o m wagerecht und von
637 m schief gemessen. Da ihr Endpunkt
Glion 691 m hoch über dem Meer liegt, so
beträgt die durchschnittliche Steigung rund
54X ; die größte Steigung von 57%' kommt
von der oberen Station an gerechnet und
wagerecht gemessen auf 334 m Länge vor;
für den Rest der Linie .beschreibt das Längen-
Srofil eine parabolische Ubergangskrümmung, an
eren unterem Endpunkt eine Tangente an die
letztere eine Ansteigung von etwa 39# hätte.
Die Achse der zweispurigen Bahn ist ge-
rade; zur Erzielung des für die Kreuzung»-
strecke erforderlichen größeren Gleisabstands
sind Krümmungen von 500 m und Gegenkrüm-
mungen von 1000 m Halbmesser eingeschaltet.
Digitized by Google
Tcrritet-Montreux-Glion
Unterbau. Der regelmäßige Abstand der
beiden Gleisachsen ist so gering, daß die Wagen
sich nicht kreuzen könnten, auter auf der
eigens hierzu hergerichteten Ausweichstelle in
der Mitte der Bahn. Diese Ausweiche hat etwa
10O m Länge, und es beträgt dort der Abstand
der Gleismitten 2758 mm bei 2300 mm breiten
Wagenkasten, außerhalb derselben aber nur
1138 mm; die Spurweite beträgt 1 m, die Breite
des (gemauerten) Unterbauplanuuis 2,4 m, in
der Kreuzungsstrecke dagegen 4 m.
Wegen der starken Neigung der Bahn
wurde der Oberbau auf zwei parallel laufende,
an der Krone 500 mm starke Grundmauern
verlegt; in der Kreuzungsstrecke besteht in der
Doppelspurachse noch eine dritte derartige
Mauer. Erddämmo sind durch Gewölbe und
Viadukte ersetzt; kreuzende Wege sind ent-
weder unter- oder überführt. Die genannten
Längsmauern sind mit Granitquadern von
75/50 cm Flache treppenförmig abgedeckt, in
der Weise, daß die Entfernung vom n ten bis
n + 2 teu Quader in der Bahnneigung gemessen,
je 1 m beträgt. In diese Quader sind die guß-
eisernen Sättel zur Befestigung der Quer-
schwellen des Oberbaues eingelassen.
Zwischen den Granitquadern sind rauh be-
arbeitete Treppenstufen von je 820 mm Breite
aus Kalksteinen versetzt, welche dem Bahn-
personal zur Linienbegehung dienen.
Auf der 1891 neugebauten Bahnstrecke sind
die obgenannten Quaderabdeckungen nur noch
teilweise wiederhergestellt , dafür aber die
Querschwellen unmittelbar in einen Betonguß
verlegt worden. Längs der Ostseite des Unter-
baues liegt ein gemauerter Graben von 50 cm
Breite und 60 cm Tiefe, der das überschüssige
Wasser aus dem Stationsreservoir in Glion und
das aus den anstoßenden Geländen gegen die
Bahn zufließende Wasser nach dem See hin
ableitet.
In der oberen und unteren Station besitzt der
Unterbau unter jedem Gleis grubenförmige
Vertiefungen, welche dem Zugspersonal zur
Vornahme der periodischen Revisionen der
gesamten Teile der Wagenuntergestelle, der
Reparaturen, des Scbmierens u. s. w. dien en.
Das Aus- und Einsteigen der Reisenden
geschieht von Treppen aus, welche parallel zur
Jiiihaneigung angelegt sind und sich an be-
queme Bahnsteige anschließen. Zwischensta-
tionen besitzt die Bahn bis jetzt keine; ein
Hindernis, solche anzulegen, besteht nicht.
Oberbau. Die Fahrscbienen bestehen aus
Eisen, sie sind normal 9 m lang und wiegen
pro Meter 17,5 kg. Ihr Profil ist breitfüßig,
mit einer Höhe von 88 mm, einer Fußbreite
von 77 mm und einem Widerstandsmoment
von 45 cm^. Der Schienenstoß liegt jeweilen
über einer Querschwelle; gegen Längsverschie-
bung der Schienen dienen an denselben ange-
nietete Platten, welche sich gegen die Quer-
schwellen stützen. Die Schienenstöße werden
durch Laschen mit vier Schraubenbolzen zu-
sammengehalten, die beiden äußeren Schienen-
stränge sind auf jeder Querschwelle mit je
zwei und die beiden inneren zusammen mit
je drei Klemmplättcbenschrauben befestigt.
Als Querschwellen wurden alte Vignoles-
Schienen von 130 mm Profilhöhe, einem Ge-
wicht von 36,8 kg pro Meter und einem
Widerstandsmoment von 140 cm8 gewählt.
Die größte Beanspruchung der Querschwellen
steigt auf etwa 1100 kg cm*.
Die Zahnstange hat den Zweck, die
durch die Bremsen zu vernichtende Kraft des
niedersteigenden Wagens aufzunehmen und auf
den Unterbau zu übertragen, und ist hier nach
der Leiterkonstruktion zur Anwendung ge-
kommen.
Das Gewicht der aus Schweißci«en gefertigten
Zahnstange beträgt pro Meter 48 kg; sie be-
steht aus einzelnen Stücken von 3 m Länge
oder richtiger von 2998 mm (wegen des Spiels
in den Stößen). Die Stöße sind schwebend an-
geordnet und durch zwei Winkeleisen ver-
lascht. Die Befestigung geschieht auf jeder
Querschwelle durch zwei Bolzen von 16 mm
Stärke; zur Entlastung der letzteren und Auf-
nahme des Längsschubs ist unten an jedem
Zahnstangenstück ein Plättchcn angenietet,
das sich gegen eine Querschwelle stützt.
Drahtseil. Das gegenwärtig im Betrieb
stehende ist das zweite seit der Eröffnung der
Bahn und kam im Frühjahr 1892 in Gebrauch,
so daß also das erste Kabel während nahezu
neun Jahren verwendet werden konnte. Es
waren dabei seine Leistungen von August 1883
bis Ende 1891 ungefähr folgende:
Zurückgelegte Kilometer 33 550
Zugskilometer 67 loo
Achseukilometer 134 200
Totale Zugzahl 100 150
Tägliche Züge im Durcbschuitt 33
Anzahl der Reisenden 719 500
Gepäck und Waren in Tonnen 1 300
Das Material der äußeren Litzen des jetzigen
Kabels ist, wie dies beim ersten schon der
Fall war, Tiegelgußstahl; beide stammen aus
der Fabrik Feiten k Guilleaume in Mül-
heim a. Rhein Das neue Kabel hat 3,45 cm
Durchmesser, 114 in 6 Litzen zu je 19 ver-
einigte Stabldrähte von 2,2 mm Durchmesser
und eine Hanfseele. Das Gewicht desselben ist
4,25 kg und seine Festigkeit gegen Zerreißen
57,83 t. Verglichen mit dem ersten Drahtseil,
ergiebt sich eine Gewichtsvermehrung von
n,65 kg pro Meter und eine absolute Zunahme
der Bruchfestigkeit von ungefähr 4 t für das
jetzige Kabel.
Die Befestigung der Seilenden an den Unter-
gestellen der Wagen geschieht in Büchsen von
150 mm Länge mit konischer Aushöhlung, in
welchen die sternförmig auseinandergelegten
Draht« der Seilenden mit Lagerkomposition
vergossen werden.
Die im Seil herrschende Zugspannung be-
rechnet sich zu rund 8000 kg, so daß bei einer
Zugfestigkeit von 57,83 t eine rund siebenfache
Sicherheit gegen Zerreißen des Seils besteht.
Die Streckung des neuen Seils betrug nach
einmonatlichem Betrieb etwa 1,76 m, nach
weiteren drei Monaten neuerdings 1.65 m, und
es war daher das Kabel jeweilen um ein ent-
sprechendes Maß zu kürzen.
Die Seilrollen haben den Zweck, das Seil
entweder auf der obern Station umzuleiten oder
in gewissen Abständen zu tragen und bestehen
daher in einer großen Umleitungsrolle, zwei
Führungsrollen und in einer größeren Anzahl
von Tragrollen. Die Umleitungsrolle hat einen
Durchmesser von 3600 mm, wobei die Seilrinne
aus einer aus Nußbaumkernholz hergestellten
Digitized by Google
I
t
hnell-un
Digitized by Google
Territet-Montreux-Glion
3191
Fütterung des Felgenkranzes besteht. Die
Achse dieser Rolle ist aus Tiegelgußstahl ge-
schmiedet. Die Erneuerung des Holzkranzes muß
alle zwei oder drei Jahre geschehen, sobald sich
der Rollendurchmesser um 100 mm abgenutzt
hat. Unmittelbar bahnabwärts dieser großen
Umleitungsrolle liegen die beiden Führungs-
oder AblenkungsroUen in je einer eigenen
Kammer. Sie haben 950 mm inneren Durch-
messer, sind ebenfalls mit Holz ausgefüttert,
unterliegen aber der starken Seitenpressung
wegen einer bedeutend rascheren Abnutzung als
die erstere, so daß ihr hölzernes Felgenkranz-
futter nur etwa 100 Tage dauert, Außerhalb
der Rollenkamm»rn oder auf der offenen Bahn
sind endlich in Entfernungen von 15 m in jedem
der beiden Gleise die senkrecht stehenden Trag-
rollen gelagert, welche 240 mm Durchmesser
und an ihrem Umfang eine tiefe Rinne zur
Aufnahme des Seils haben. Diese Rinne ist
behufs Schonung des Kabels wie der Tragrollen
selbst mit einer Lagerkomposition ausgegossen.
Aus ebensolcher Komposition bestehen auch die
Lager, in denen die wagerechten Achsen der
Tragrollen laufen. Eine etwas andere Bauart
wie die letzteren zeigen die Tragrollen in den
Ausweichstrecken. Sie kommen hier in den
500 m- Krümmungen in Abständen von 0 m,
in denjenigen Ton 1000 m Halbmesser in Ent-
fernungen von 13 m vor; ihre Lagerung ist
schief und es dient ihr lotrechter Rollenbord
zur sei 1 1 ichen Ablen kung, d er wagerech t e d agege n
zur Stützung des Seils. Auch die Rinnen dieser
schiefen. 360 mm großen Tragrollen sind mit
Lagerkomposition ausgegossen.
Wagen. Die ursprünglichen Wagen sind
im Frühjahr 1893 durch neue, größere, zugleich
aber auch schwerere Fahrzeuge ersetzt worden,
um mit einem Seilbahnzug nahezu die nämliche
Anzahl von Reisenden befordern zu können,
wie durch einen Zug der anschließenden Loko-
motivbahn von Glion nach den Rochers de
Naye.
An jedem Wagenuntergestell ist ein 4100 mm
langer, 1350 mm breiter und 900 mm tiefer
Kasten aus 10 mm dickem Eisenblech zur Auf-
nahme des Ballastwassers angebracht, der also
rund 5000 1 des letzteren fassen kann. Mit dem
Untergestell verbunden sind die ebenfalls aus
Eisen gebauten Kondukteurstände an den beiden
Enden des Wagens. Der Wagenkasten ist in
Tier Personenabteilungen und in einen Güter-
oder Gepäckraum abgeteilt; jede der ersteren
enthält 10 Sitzplätze, der Wagen im ganzen
also 40 Sitzplätze und nötigenfalls 8 — lu Steh-
plätze im Gepäckraum. Bei der Thalfahrt ist
es daher möglich, mit jedem Zug 50 Personen
oder 40 Personen mit etwa 700 kg Gepäck zu
befördern; immerbin verringert man das
Gesamtgewicht bei der Bergfahrt um etwa
400 kg.
Es giebt nur eine Wagenklasse und es sind
die drei unteren Personenabteilungen, sowie
die Kondukteurstände und der Gepäckraum
offen ausgeführt, die oberste Abteilung ist hin-
gegen mit Rücksicht auf den Winterbetrieb
geschlossen. Im Hiublick auf die starken Steigun-
gen der Bahn liegen sämtliche Wagenabteilungen
staffeliormig auf verschiedenen Höhen. Die
Wagen sind für eine mittlere Steigung von 50 %
gebaut. Sämtliche Abteilungen haben an der der
Bahnachse abgekehrten Längsseite des Wagens
Schiebthtiren ; die Größe der Wagenabteile be-
trägt 1380 auf 2100 mm und es mißt der ganze
Wagenkasten , wagerecht, genommen , in der
Länge 7070 mm und 2240 mm nach der Breite.
Der Radstand, in der Bahnneigimg gemessen,
beträgt 5,310 in, der Durchmesser der vier
Laufräder 0,770 m, des Teilkreises der zwei Zahn-
räder 0,765 m, der vier Bremsrollen an den
beiden Zahnrädern 0,650 m.
Die Acbsen und Zahnräder besteben aus
Tiegelgußstahl, die Laufräder und Bremsscheiben
aus Stahlguß. Die Laufrollen drehen sich frei
auf den Achsen, die Zahnräder dagegen sind
mit den letzteren verkeilt. Die in die Zahnstange
eingreifenden Räder haben *J4 Zähne mit einer
Stärke von 50 mm im Teilkreis; auf beiden
Seiten der Naben dieser Zahnräder ist je eine
mit vier unter 90° geneigten Kerben versehene
Bremsscheibe befestigt.
Unter dem oberen Kondukteurstand befindet
sich noch ein kleiner Wassersammler, bestimmt,
das zur Abkühlung der Bremsscheiben erforder-
liche Wasser aufzunehmen. Die großen Wasser-
kasten werden bei der Ankunft des Zugs auf
der unteren Station mittels eines Tellerventils
I selbstthätig entleert.
Das Leergewicht eines der neuen Wagen von
1893 beträgt 8800 kg, der Anschaffungspreis
pro Wagen 14 500 Frs.
Bremsvorrichtungen. Anfänglich waren
die Wagen mit einer Handbremse, einer auto-
matischen und einer Luftbremse ausgerüstet,
von denen jede einzelne für sich allein ge-
nügte, den schwersten Wagen auf der steilsten
Strecke zum Anhalten zu Dringen.
Die Luftbremse .wurde später mit Rücksicht
auf verschiedene Übelstände derselben durch
eine zweite Handbremse ersetzt, besonders nach-
dem man die Erfahrung gemacht hatte, daß
die Bremsscheiben und -Klötze während der
ganzen Fahrt sich nicht in dem Grad erhitzten
und abnutzten, wie anfänglich befürchtet wurde.
Später wurden die drei Bremsen, nämlich zwei
Handbremsen und die automatische Bremse,
noch so abgeändert, daß jede unabhängig von
der andern wirken konnte.
Die neuen Wagen haben rücksichtlich ihrer
Brcmsenausrüstung die folgende Einrichtung:
1. Eine Handbremse, welche die Aufgabe
einer Regulierbremse bei der Fahrt thalwärts zu
erfüllen bat und auf die gekerbten Brems-
scheiben einwirkt.
2. Eine automatische Brem«e, welche auf
die beiden anderen gekerbten Bremsscheiben der
! beiden Achsen wirkt, und deren Ingangsetzung
1 vorerst von einer durchgehenden Welle aus-
geht, die ihrerseits durch zwei unter einem
, rechten Winkel zu einander stehende Schnecken-
räder in Drehung versetzt wird. Diese Schnecken-
räder werden entweder durch den Geschwiu-
digkeitsregulator oder durch eine automatische
Kuppelung in gegenseitige Berührung und
Wirksamkeit gebracht. Die Bremswelle kann
aber auch von Hand von den beiden Plattformen
' des Wagens aus mittels je eines Handrads und
eines Winkelräderpaars in Drehung versetzt
■ werden.
3. Einen Geschwindigkeitaregulator, wel-
I eher.. als Centrifugalapparat gebaut ist, und
i bei Überschreitung der regelmäßigen Geschwin-
I digkeit die automatische Bremse l>etbätigt. Die
i Einrichtung ist derart getroffen, daß die auto-
Digitized by Google
8102
Territet-Montreux-Glion
matische Bremse durch den Regulator nur beim
thalwärts fahrenden Zug angezogen werden kann.
4. Eine selbstthätige Kuppelung von Zahnrad
und Friktionsmuffe der »elbstthätigen Bremse;
sie erfolgt bei einem Seilbruch oder im allge-
meinen beim Aufhören der Kabelspannung und
bewirkt dann die Umdrehung der Bremswelle.
Das Material der Bremsklötze besteht aus
einer Mischung von Kupfer, Zinn, Zink und
Phosphorknpfer.
Betrieb der Bahn. Die Züge fahren
an beiden Endstationen zu gleicher Zeit ab,
die regelmäßige Geschwindigkeit derselben be-
trägt etwa 1,2 m pro Sekunde und die Dauer
einer Fahrt 9 Minuten. Es wird nach einem
bestimmten Fahrplan gefahren, der im .Sommer
etwa 32, im Winter dagegen ungefähr 24 Zöge
aufweist. Außerdem werden auch noch Erfor-
derniszuge eingeleitet. Es ist möglich, alle
12 Minuten einen Zug abzufertigen, in der
Stunde also fünf Doppelfahrten zu machen, was
einem Transportvermögen von etwa 400 Per-
sonen pro Stunde entspricht.
Zur Bedienung eines Wagens genügt ein
Schaffner, dessen Standpunkt stets auf der
vordem Wagenplattform — in Bezug auf die
Fahrtrichtung — sich befindet. Der Schaffner
des thalwärts fahrenden Zugs regelt die Fahr-
schnelligkeit beider Züge.
Die beiden Stationen sind unter sich durch
elektrische Telegraphen und Läuteapparate ver-
bunden. Mit Hilfe der letzteren wird nicht
nur die am oberen Endpunkt je nach der Zahl
der Reisenden einzunehmende Wassermenge von
unten her mitgeteilt, sondern es werden auch
alle für die Vorbereitung der Fahrt, den Augen-
blick des Abgangs der Züge, allfälliges Warten
u. s. w. notwendigen Signale durch eine ver-
einbarte Anzahl von Drücken auf den Läute-
werkstaster gegeben. Für sonstige Verständi-
gungen dient der Telegraph.
Jahr
Zahl der
Zog«
Zabt dar Rei-
tenden, einfache
Fahrten
Einnahmen ans •
den Keisenden-. 1
Gepäck- and
Oüterrerkebr j
Fr».
1885
5 789
80 643
64 887
1886
5 426
84 486
6a 232
1887
5 737
76 533
62 670
1888
HO 24K
66 795
1889
6 327
91 885
74 7X1
1890
6 389
103 830
83S4»;
1881
5 437
851 502
65 464
1882
18 806
116 095
»7 479
Den angegebenen Einnahmen stehen für
die Jahre 1890, 1891 und 1892 folgende Aus-
gaben gegenüber:
Betriebsanagaben
1890 ' 1W>1 1898
Francs
3 244 8 7751 4 867
Allgemeine Verwaltung ....
Unterualtnng and l'berwaehung
der Bahn I 3 954, 3 000' 5 265
Kipedulonidien-t 1 12 419 11 35o 14 987
Zajkrankoiten . Unterhalt de«
RollaateriaU 5 159] 3 67», 7 675
Verschiedenet 6 0>«> 4 7*H 8 6»1
Tutale Betncbikoeten
EinnahmeniiberäclioC
29 842 *<5 5».: 40 925
M 424 JS KT» 56 554
i
Ende 1892 betrugen die Anbgekosten:
Fr«.
Bahnanlage und feste Einrichtungen . 478 329
Wasserleitungen, Drahtseile und Roll-
material 67 547
Mobiliar und Geratschaften * 411»
Im ganzen 554 295
(Für den Bahnkilometer 989 813 Frs.)
Das Gesellschaftskapital bestand 1892 aus
500 000 Frs. (400 000 Frs. in Aktien und
100 000 Frs. in Obligationen.)
Der Reinertrag der Aktien belief sich im
Jahre 1888 und 1889 auf b%, 1890 auf 7%.
1891 auf *% und ls92 auf 9 V.
Außerdem verfügte die Bahn Ende 1892
über einen Erneuerungsfonds von 26 776 Frs.
und über einen Reservefonds von 14 407 Frs.
II. Glion-Rochers de Naye (Zahnrad-
bahn l.
Seit der Eröffnung der Abt'scben Zahnrad-
bahn von Gliou nach den Rochers de Naye
bildet die Drahtseilbahn T. während des Sommer-
betriebs gleichsam einen Teil dieser größeren
Gebirgsbahn, die bis auf 1972 m Meereshöhe
geführt ist. Die Zahnradbahn schließt in Gliou
unmittelbar in der Meereshöhe von 692 m an
diese Seilbahnstation an, ersteigt vorerst das
1050 m hohe Plateau von Caux, wendet sich
dann gegen die Kette der Cape de Monie und
die Pyramide der Dent de Jaman und erreicht,
von da an wieder die südliche Richtung ein-
schlagend, ihren Endpunkt Naye, 72 m unter
der höchsten Spitze der Rochers de Naye, neben
einem der Bahngesellschaft gehörenden ge-
raumigen Berghotel. Die gesamte zu über-
windende Höhe beträgt 1280 m.
Die Bahn dient hauptsächlich dem Trans-
port von Personen und Gepäck; Güter werden
nur ausnahmsweise zur Beförderung angenom-
men. Der Betrieb ist auf die Monate Mai bis
Oktober beschränkt , der Gesellschaft steht
es aber frei, die Dauer der Betriebsperiode
zu verlängern. Es besteht nur eine Wagen-
klasse, entsprechend der dritten der Normal-
babnen.
Der Rückkauf der Bahn durch die schwei-
zerische Eidgenossenschaft oder auch durch den
Kanton Waadt kann frühestens am 1. Mai 1915,
von da an aber jederzeit erfolgen ; im ersteren
Fall gegen den 25fachen mittleren Reinertrag
der der Rückkauferklärung unmittelbar voran-
gegangenen 10 Jahre, sonst zum 20- bis 22 '/,-
fachen Betrag jenes Reinerträgnisses, je nach
dem Zeitpunkt des Eintritts des Rückkaufs.
Gleiche Rechte und Pdichten stehen bezüglich
des Rückkaufs der schweizerischen Eidgenossen-
schaft gegenüber dem Kanton Waadt zu, falls
dieser die Bahn zuerst erwerben würde.
Die Eisenbahn Glion-Naye hat eine Länge
von 767o m, eine Spurweite von 80 cm und
ein größtes Steigungsverhältnis von 22X. wel-
ches auf etwa einem Drittel der gesamten
Bahnlänge vorkommt. Die durchschnittliche
Steigung beträgt 16,9^. In den Stationen sind
die Steigungen auf ermäßigt. Die lot-
rechten Ausrundungen der Gefallsbrüche ge-
schehen mit Kreisbogen von mindestens 400 m
Halbmesser.
Der kleinste Krümmungshalbmesser für die
ofTene Bahn beträgt 80 m, nur die Weichen-
kurven haben Halbmesser von 60 m. Die Ge-
Digitized by Google
Territet-Montreux-Glion
3193
reden, zwischen zwei Krümmungen entgegen-
gesetzten Sinus siud nirgends kürzer als 10 m,
wobei die Überhöhung des äußern Schienen-
strangs bei 80 m Halbmesser 3 cm betragt.
Unterbau. Das Bahnplanum ist 4 m breit,
das Sehotterbett besitzt eine normale Stärke
Ton 40 cm. Die Tunnel haben eine lichte Höbe
ron 4,9 m über dem Schienenfuß. Tunnel
kommen im ganzen fünf mit einer Gesamt-
länge Ton 619 m vor, jener von Naye {245 in
langj liegt in der Steigung von 21 X- An
größeren Kunstbauten besitzt die Linie eine
eiserne Brücke mit zwei Öffnungen zu 12 m
Stützweite und einem 10 m hohen Mittel-
pfeiler.
Stationen. Die Zahl der Stationen beträgt
4, und zwar: Glion (692 m Höhe), zugleich
Gemeinschaftsstation mit der Seilbahn nach
Territet. Hier befindet sich ein Lokomotiv-
und Wagenschuppen nebst Werkstätte für die
Naye- Bann. Zwischenstationen sind Caux bei
Kilometer 2,2 und in 1054 m Meereshöhe,
Jaman bei Kilometer 5,95 und auf der Kote
1742 m am Fuß der Dent de Jaman angelegt,
während in den bloß für den technischen Be-
triebsdienst angelegten Haltestellen Ciet d'y
Bau und Panot W asser eingenommen , bezw.
gekreuzt werden kann. Die nutzbare Länge der
Kreuzungsgleise beträgt im Minimum 46 ra.
Wasser wird bei der Bergfahrt auter in
Glion noch in Caux, Cret d'y Ban und Jaman
eingenommen; es waren an den letzten drei
Orten Wassersammler zu erstellen, welchen
angesichts der Gefahr des Versiegens der Quellen
in den dortigen Höhen je 16o m1 Fassungs-
vermögen gegeben wurde. Im übrigen waren
die Vorrichtungen zur Wasserversorgung ein-
fachster Natur, nachdem sich in der Höhe von
1800 in noch eine Quelle vorfindet.
Oberbau. Die Konstruktion des in allen
Teilen metallenen Oberbaues ist nach System
Abt. Die Laufschienen aus Stahl haben eiu
Vignoles-Profil von 100 mm Höhe und wiegen
20 kg pro Meter. Ihre normale Länge betrugt
9 m.
Die flußeisernen Querschwellen haben bei
einem Gewicht von 25 kg eine Länge von 1,8 m.
Die stählerne Zahnstange besitzt, je nach der
Steigung der Bahn ein bis zwei hochkantig
gestellte Lamellen. Einfache Zahnstangen von
20 mm Dicke liegen in Strecken bis 8\ Stei-
gung, sowie in den Weichen, doppelte Lamellen
gleicher Dicke in Steigungen von 8-18?£ und
ebensolche, jedoch von 25 mm Dicke, in den
Steilrampen von 18— 22#.
Das Gewicht des Oberbaues ohne Zahnstange
beträgt pro Meter 71kg, mit einer Zahnstange
von 20 mm dagegen 92 kg und 112 kg mit
doppelten Zahnlamellen von ib mm Dicke,
bezw. 105 kg bei 20 mm starken doppelten
Znhnsegmenten.
Besonders bemerkenswert sind ihrer Ein-
fachheit wegen die Zahnstangenweicben in den
Stationen. Zwei derselben sind in Steigungen
von 20^ unter entsprechender Verstärkung
verlegt und scheinen sich gut zu bewähren.
Rollmaterial; dasselbe bestand Ende 1892
aus 6 Lokomotiven des Systems Abt, 7 Per-
sonenwagen, 2 Güterwagen und 1 Schneepflug.
Die Lokomotiven (reine Zahnradlokomotiven)
haben drei Achsen, nämlich zwei Treibachsen
und eine Bisselachse.
Die Lokomotiven sind selbstverständlich
mit den erforderlichen Bremseinrichtungen und
mit einem Geschwindigkeitsregulator versehen.
Sie haben folgende Hauptverhältnisse:
Cylinderdurchmesser 300 mm
Kolbenhub 550 „
Zahnraddurchmesser im Teilkreis 673 „
Direkte Heizfläche 3 5ma
Gesamtheizflache 36,6 „
Rostfläche 0,66 ,
Dampfdruck 14 at
Gewicht leer 13 t
Größtes Dienstgewicht 16 „
Normale Leistung auf die Dauer 120Pferdekr.
Preis im Jahr 1892 37 000 Frs.
Die Personenwagen sind entweder offene oder
I geschlossene Abteilwagen; erstere haben ein
I Leergewicht von 4,8 t, im ganzen 66 Sitz-
' platze; letztere 48 Sitzplätze bei 6,4 t Eigen-
gewicht. Diese Wagen sind auf vier Achsen
aufgelagert, welche je zu zweien in einem Dreh-
gestell vereinigt sind. Außerdem besteht noch
ein gemischter Wagen für Personen- und Waren-
Transport mit zwei Achseu. Das Haudgepäck
der Reisenden kann unter den Sitzen unter-
gebracht werden. Die 1,6 t schweren Plattform-
güterwagen können jeder mit 6 t beladen
werden.
Jeder der obigen Wagen besitzt auf einer
Achse zwei Bremszahnräder mit ebensovielen
Bremsrollen, die durch die Spindelhandbremse
des Schaffners in Wirksamkeit gesetzt werden
können.
Betrieb. Die Zahl der regelmäßigen Züge
betiägt im Frühjahr und Herbst 1—4 in jeder
; Richtung, im Hochsommer 6, wozu nach Be-
, darf Ergänzungszüge kommen. Die regelmäßige
Zugzusammeii.setzuiig besteht aus einer Loko-
motive und einem großen Personenwagen. Da
1 das Zuggewicht 26 t nicht fibersteigen darf,
j können einem Zug höchstens zwei Wagen (ein
' gemischter und ein Güterwagen oder zwei
Güterwagen) mitgegeben werden. Auf der Loko-
motive sind zwei Mann, auf jedem Wagen ein
: Bremser oder Schaffner. Die Wagen sind mit
der Maschine nicht gekuppelt; damit sie in
den Stationen dennoch nachkommen, mußten
I die letzteren ein Gefälle von mindestens 1%
l erhalten. Bei der Bergfahrt steht die Lokomo-
i tive hinten am Zug, bei der Thalfahrt an der
Spitze desselben.
Die regelmäßige mittlere Fahrgeschwindig-
keit ist aufwärts zu 8 km, abwärts zu 7 km
in der Stunde festgesetzt. Gegenwärtig beträgt
dio Fahrzeit in der Richtung von Glion nach
Naye 76 Minuten, in umgekehrter Richtung
68 Minuten, einschließlich der Aufenthalte iu
den Zwischenstationen.
Die Bahn wurde am 28. Juli 1892 nach
siebzehnmonatlicher Bauzeit dem Betrieb über-
geben und der letztere am 3. Dezember den
Winter über eingestellt. Während dieser Zeit
betrugen die Einnahmen aus dem
Fr».
Personenverkehr 107 787
Gepäck- und Güterverkehr 19 423
die sonstigen Einnahmen 3 469
Im ganzen. . . 130 671»
die Betriebskosten beliefen sich auf. . 45 024
woraus sich ein Überschuß von 85 656
I ergab.
Digitized by Google
3104
Thatbestandaufnahine — Theißbabn
Das eingezahlte Kapital bestand Ende
1892 aus
Pn.
1994 Aktien zu je 400 Frs 797 600
1500 Obligationen zu je 1000 Frs. zu
V;tX ._. . 1 500 000
Zusammen. . . 2 207 600
Von diesem Kapital sind bis Ende 1892
2 295 66G Frs. auf das Babnuntcrnehnien ver-
wendet worden.
Den Aktionären wurde für das reduzierte
Betriebsjahr 1892 eine Dividende von b% ge-
zahlt; 18 702 Frs. wurden auf neue Rechnung
vorgetragen.
Litteratur: Strub, Die Drahtseilbahn Ter-
ritet-Montreux-Glion , Aarau 1888; Walloth,
Die Drahtseilbahnen der Schweiz, Wiesbaden
1893. Laubi.
Thntbestaiidatifnafame über Beschädi-
gungen und Gewichtsabgänge an Gepäck und
Frachtgütern (Proc'es verbal de constatation
pour manquant ou ararie). Dieselbe wird
bahnseitig zu dem Zweck veranlagt, um den
Zustand des Guts, die Höhe des Schadens und
wenn thunlich, die Ursache und den Zeit-
fiunkt seines Eintritts festzustellen. In ähn-
icher Weise erfolgt auch eine T. behufs Fest-
stellung des Fehlens oder Überzähligseins von
Gepäckstücken und Gütern. Die T. wird von
jener Station (Abfertigungsstelle) durchgeführt,
in welcher die Unregelmäßigkeit zuerst wahr-
genommen wird; sie findet unter Beiziehung
von unparteiischen Zeugen, nach Bedarf auch
von Sachverständigen und nach Thunlichkeit
im Beisein der über das Gut das Verfügungs-
recht besitzenden Person statt. Letzterer wird
über Verlangen von dem Ergebnis der T. durch
Zusendung einer Abschrift des über die T.
aufgenommenen Protokolls Mitteilung gemacht.
Uber Verlangen des Empfängers kann die 'f.,
sofern es sich um äuCerlich nicht erkennbare
Mängel handelt, auch nach dem Bezug des
Guts veranlaßt werden. Die Durchführung der
bahnamtlichen T. hindert die Partei nicht,
eine ordnungsmäßige, gerichtliche Schadens-
feststellung nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen zu verlangen (s. Art. 408 des
deutschen und österreichischen Handelsgesetzes.
Art. 106 des Code de commerce u. s. w ),
Nach Art. 25 des internationalen Über-
einkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr
bat die Eisenbahn in allen Verlust-, Min de-
rungs- und Beschädigungsfällen sofort eine
eingehende Untersuchung vorzunehmen, das
Ergebnis derselben schriftlich festzustellen und
dasselbe den Beteiligten auf ihr Verlangen,
unter allen Umständen aber der Versandstation
mitzuteilen. Wird insbesondere eine Minderung
oder Beschädigung des Guts von der Eisenbahn
entdeckt oder vermutet, oder seitens des Ver-
fügungsberechtigten behauptet y so hat die
Eisenbahn den Zustand des Guts, den Betrag
des Schadens und, soweit dies möglich, die 1
Ursache und den Zeitpunkt der Minderung i
oder Beschädigung ohne Verzug protokolla- ,
risch festzustellen. Eine protokollarische Fest-
stellung hat auch im Fall des Verlust* statt- I
zufinden. Die Feststellung richtet sich nach I
den Gesetzen und Reglements des Lands, wo I
dieselbe stattfindet. Außerdem steht jedem der [
Beteiligten das Recht zu, die gerichtliche Fest- '
Stellung des Zustands des Guts zu beantragen. '
Einschlägige Vorschriften enthalten auch
| die innerstaatlichen Reglements, so u. a. § 71
der deutschen Verkehrsordnung und des öster-
reichisch-ungarischen Betriebsreglements, § 80
des Schweizer Transportreglement«, Art, 63
des niederländischen Reglements vom Jahr
1 1876, Art. 88 des russischen Eisenbahngesetzes
vom 12. Juni 1«85 u. s. w.
Der Vorgang bei der T. und die Druck-
sorte, auf welcher dieselbe verzeichnet wird, ist
bei den einzelnen Bahnverwaltungen sehr ver-
schiedenartig. Die Unzukömmlichkeiten, welche
sich hieraus für das gegenseitige Verhältnis
der Bahnverwaltungen ergaben , haben zur
Aufstellung einheitlicher Bestimmungen über
die T. geführt.
Insbesondere bestehen derartige Vorschriften
für den Bereich des V.D. E.-V. Durch die Dienst-
anweisung, betreffend ,.das Feststellungs-,Melde-
i und Nachforschungsverfahren bei fehlenden,
überzähligen, beschädigten oder mit Gewichts-
verminderung angekommenen Gepäckstücken
und Gütern", ist vorgeschrieben, daß über be-
schädigte oder mit einer Gewichtsverminderung
angekommene Gepäckstücke eine T. nach Maß-
gabe eines bestimmten Musters (II) anzuferti-
gen und ohne Verzug, spätestens aber binnen
48 St »inden der vorgesetzten Dienststelle ein-
zusenden ist. Bei Beschädigungen und Ge-
wichtsverminderungen ist durch möglichst ge-
naue Beschreibung der Verladeweise, des Zu-
stands des Guts und der sonst in Betracht
kommenden Umstände, wie namentlich natür-
liche Beschaffenheit des Guts, mangelhafte oder
' ungenügende Verpackung, Leckage, fehlerhafte
| Verladung, Mäugel am Wagen u. dgl., sowie
! durch möglichst genaue Feststellung dieser
Umstände die Ursache der Beschädigung nach-
zuweisen. Das Gewicht des vorhandenen und
fehlenden, bezw. des beschädigten und unbe-
schädigten Teils der Sendung ist genau zu er-
mitteln und in der T. zu erläutern. Diese Fest-
stellungen haben unter Zuziehung unparteiischer
Zeugen und. wenn thunlich, auch des Entschä-
digungsberechtigten stattzufinden. Bei vorlie-
gendem Verdacht eines Diebstahls sind diejenigen
Thatsachen anzugeben, welche darauf schließen
lassen, daß und wo ein solcher stattgefunden
hat; nach Lage der Umstände ist auch der
betreffenden Polizeibehörde Anzeige zu machen.
Diejenige Station, welche eine Beschädigung
oder eine Gewichtsverminderung zuerst fest-
stellt und meldet, hat wenn thunlich, bei
Weitersendung des Gepäckstückes oder Guts
eine zweite Ausfertigung der T. den Begleit-
papieren (Begleitschein, Frachtkarte) beizufügen
und darüber in letzteren einen Vermerk zu
machen. Ist eine zweite Ausfertigung nicht
gemacht, so ist die erste Ausfertigung den Be-
gleitpapieren beizufügen Über solche bereits
vermerkten Beschädigungen u. s w. sind auf
den nachfolgenden Umlade- und Übergangssta-
tionen nur in dem Falle Ergänzungen der
ursprünglichen T. zu bewirken, wenn dort ein
weiterer Verlust, eine Vergrößerung der Be-
schädigung u. s. w. sich herausstellt.
Theißbabn (606,129 km), in Ungarn ge-
legene Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit
dem Sitz in Budapest, seit 1880 verstaatlicht,
umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung die
Strecken Czegled-Szolnok (28.582 km). Szol-
nok-Debrecziu (121,041 km), Püspök Ladäny-
Digitized by Google
Thermosyphon
3195
Großwardein (68,069 km), Sznjol-Arad (142,611
km), Debrecziu-Miskolcz (.136,785 km), Mis-
koIcz-Kaschau (89,088 km) und Mezötur-Szar-
vas (19,953 km).
Am 11. November 1857 bildete sich zur
Durchführung der unterm 10. November 1856
einem Konsortium verliehenen Konzession für
die Strecken Szolnok-Debreczin, Püspök La-
dänv - Großwardein . Pest - Miskolcz - Kaschau,
Miskolcz-Debreczin und einer Abzweigung von
dieser letzteren Linie nach Arad die „Thciß-
Eisenbahngesellschaft'' mit dem Sitz in Wien.
Die Konzession war auf 90 Jahre verliehen
und den Konzessionären als Staatsgarantie ein
•V/4#iges Erträgnis des Anlagekapitals bis
zum Höchstbetrag von 55 Mill. Gulden ge-
währleistet. Dagegen waren die Konzessionäre
gehalten, dem Arar die von demselben auf
die Strecken Szolnok-Debreczin und Püspök
Ladnny-Groß wardein verwendeten Baukosten
dem vollen Betrag nach zu ersetzen. Das
Aktienkapital der Theißbahngesellschaft war
auf 40 Mill. Gulden K.-M. festgesetzt.
Am 4. April 1857 traf die Gesellschaft mit
der Staatsbahngesellschaft ein Übereinkommen,
welches die Abtretung der zur südöstlichen
Staatsbahn gehörigen Strecke Czegled-Szolnok
(eröffnet 1. Sepiember 1847) zum Gegenstand
hatte. Der Kaufpreis betrug 1 345 133 ti. 30 kr.
K.-M.
Es wurden eröffnet: Szolnok-Debreczin am
23. November 1857, Püspök Ladanr-Groß wardein
am 24. April 1858, Szajol-Arad" am 25. Ok-
tober 1858, Debreczin-Miskolcz am 24. Mai
1859 und Miskolcz-Kaschau am 14. August
1860. Am 7. März 1860 erhielt die Theiß-
babngesellschaft die Konzession für die Linie
von Nyiregyhäza nach Nameny und für die
von der Staatsverwaltung zum Bau vorberei-
tete „Marmaroser Bahn" Nameny-Szigetb. Doch
wurde 1864 die Gesellschaft infolge der Sicher-
stellung der Siebenbürger Bahn von der Aus-
führung dieser Linie entbunden. 1858 waren
die Geldmittel der T. erschöpft und sie ent-
schloß sich daher, bei der Kreditanstalt ein
Darlehen von 15 Mill. Gulden K.-M. aufzu-
nehmen und verringerte gleichzeitig das Aktien-
kapital von 40 auf 24 Mill. Gulden. Außerdem
erwirkte die T., daß sie die größeren Kunst-
bauten bei der ersten Anlage bloß für ein
Gleis herzustellen brauchte, und daß die Re-
fierung die dem Aktienkapital gewährleistete
insengarantie auch auf die zur Bedeckung
der Baukosten der konzessionierten Linien auf-
genommenen Anlehen ausdehnte.
Auf Grund des Übereinkommens vom
26. März 1859 tiberließ die Regierung der
Gesellschaft, um die Begebung eines Darlehens
entbehrlich zu machen, 50 000 Stück vollein-
gezahlte, bisher im Besitz des Ärars befindliche
Theißbahnaktien im Wert von 10 Mill. Gulden
gegen 5£ige Priorität«obiigationen in der Höbe
desselben Betrags. In Verbindung hiermit über-
gab die Gesellschaft der Staatsverwaltung als
Ersatz der Baukosten Prioritäten im Betrag
weiterer 5 Mill. Gulden K.-M. (der Rest von
499 545,39 fl. wurde bar erlegt) , so daß das
ganze, in dieser Form aufgenommene Prioritäts-
anlehen 15 Mill. Gulden K.-M. oder 15 750000 d.
ö. W. betrug.
Mit allerh. Entschließung vom 25. März
1867 erhielt ein Additionalvertrag zur Kon-
; Zessionsurkunde vom 16. Januar 1865 die Ge-
| nebmigung. Darin wurde insbesondere das der
| Berechnung der Zinsengarantie zu Grunde zu
| legende Anlagekapital festgesetzt und die
I Steuerbemessung geregelt.
Auf Grund der neuen Ordnung der staat-
lichen Dinge in Ungarn hat das kgl. unga-
rische Kommunikationsministerium an die Di-
rektion der T. unterm 10. Februar 1868 einen
Erlaß gerichtet, in welchem das Verlangen
ausgesprochen wurde , daß die Gesellschaft
ihren Sitz nach Budapest verlege, umsomehr,
als auch die Aufsicht Uber dieses Unternehmen
nunmehr ausschließlich dem genannten Kom-
munikationsministerium zukomme. Die Ver-
legung des Sitzes der Gesellschaft ist im Jahr
1869 durchgeführt worden.
Ende des Jahrs 1868 (8. Dezember) erfolgte
die Genehmigung des Gesetzes, betreffend die
Tilgung der Garantieschuld von 6 339 627,17 fl.
An Zablungs Statt erhielt die Staatsverwaltung
26 545 Stück Aktien (= 6 309 000 fl.) und
30 627,17 fl. in barem.
1871 übernahm die T. den Betrieb der
Arad-Temesvürer Eisenbahn auf die Dauer
von fünf Jahren. (Dieser Betriebsvertrag wurde
1877 auf weitere fünf Jahre verlängert.)
Mit Gesetzartikel XVIII ex 1873 wurde
nach jahrelangen Verhandlungen die Gültig-
keit des Additionalvertragg vom 16. Januar
1865 auch für Ungarn endlich anerkannt und
im Zusammenhang damit mit der ungarischen
Regierung in betreff der endgültigen Regelung
der Garantieverhältnisse ein Abkommen ge-
troffen.
Im Jahr 1879 erhielt die Gesellschaft die
Konzession zum Bau der normalspurigen Lokal-
bahn Mezötur-Szarvas (eröffnet 1. Mai 1880)
auf Grund des Gesetzartikels X vom Jahr
1879. Für die mit 500 000 fl. bemessenen An-
lagekosten garantierte die Stadtgemeinde Szarvas
vom Tag der Betriebseröffnung ein Teiges
Reinertragnis.
Durch Ankauf einer großen Anzahl von
Aktien seitens der ungarischen Regierung hatte
diese einen überwiegenden Einfluß auf die T.
erlangt. Anfangs 1880 trat die Regierung an
die Gesellschaft mit dem Antrag heran, die
Bahn zu übernehmen, bezw. einzulösen. Nach
längeren Verhandlungen wurde eine Einigung
dahin erzielt, daß die Regierung die Bahn
einlöst, wogegen sie die Verzinsung und Til-
gung der Anlehen übernimmt, sämtliche Aktien
| binnen zehn Jahren mit 245 fl pro Stück ein-
löst und bis dahin mit 14 fl. 70 kr. (nach
dem Durchschnitt der Jahre 1873 — 1879 unter
Ausschluß der ungünstigsten Jahre 1874 und
1876) verzinst. Die Generalversammlung nahm
diese Anträge an und erfolgte am 15. Juni
1880 mit Gesetzartikel XXXVIII vom Jahr
1880 die Genehmigung des Übereinkommens.
Bald darauf folgte die Liquidation der Gesell-
schaft und die Übergabe der Bahn und des
Betriebs an die ungarische Regierung (23. Juli,
bezw. 29. September 1880).
Ende 1880 betrug das Aulagekapital der
T. 50 292 200 11.
Die Strecken der T. unterstehen gegen-
wärtig den Betriebsleitungen Arad, Koloszvär
und Miskolcz der ungarischen Staatsbahnen.
Thermosyphon. Unter T. werden in
Krankreich Cirkulationsheizungen verstanden,
Digitized by Google
3196 Thommen — Thü
bei welchen Niederdruckdampf aus einem Kessel
nach aufwärt« geleitet wird. Das durch ein
zweites Köhrensystem zurückströmende Kon-
densationswasser gelangt entweder direkt oder
vermittelst Syphons in ein ober dem Kessel
angebrachtes Gefäß, von wo es durch das
eigene Gewicht in den Kessel zurückströmt.
Derartige T. werden bei Heizungen von Ge-
bäuden und Eisenbahnwagen verwendet. Bei
Eisenbahnwagen ist häufig statt der Feuer-
stelle im Kessel des T. ein mit Dampf von
der Lokomotive gespeistes Schlangenrohr an-
gebracht. Im weiteren Sinn gehört auch die
auf S. 379 u. 380, Bd. I, beschriebene Hei-
zung von v. Derscbau zu den T.
Thommen, Achilles, einer der bedeutend-
sten Ingenieure aus der Etzel'schcn Schule und
Leiter des Baues der Brennerbahn, wurde am
25. Mai 1832 zu Basel geboren, besuchte da-
selbst das Gymnasium und durch 1 '/i Jahre
die Universität, wo er mathematischen und
naturwissenschaftlichen Studien oblag. Die in
Aussiebt stehende Aufnahme von Bahnbauten
in der Schweiz veranlagte 'f., die Universität-
studien aufzugeben und 1850—1852 das Karls-
ruher Polytechnikum zu absolvieren, wo er bei
Becker und Keller Wasser-, Straten- und Eisen-
bahnbau und bei Redteubacher Maschinenbau
hörte. Anfangs 1853 trat er unter Etzel (s. d.)
in den Dienst der Schweizerischen Centraibahn,
tracierte im Bereich von Basel, zwischen Ölten
und Luzern und von Bern gegen Freiburg und
war beim Bau der Sektion vom Sempacher
See bis gegen Luzern als Stellvertreter des
Sektionsleiters thätig.
Im Frühjahr 1857 lud Etzel den inzwischen
zum Sektiotisingenieur Vorgerückten ein, mit
ihm nach Wien zu reisen , wo er wegen
Übernahme der Direktion der Franz Joseph-
Orientbahn verhandeln wollte. Da diese Ver-
handlungen erfolgreich abgeschlossen wurden,
so blieb T. bei Etzel, bereiste mit ihm die
Linie von Ofen bis Pragerhof und wurde dann
mit der Tracieruog der Abteilung Pragerhof-
Kanizsa und dem Bau der Sektion Pragerhof-
Friedau (mit dem Drauübergang) betraut.
Nach Eröffnung der Strecke Pragerhof-
Kanizsa erhielt T. die Aufgabe, die Sektion
Steinbrück- Agram zu übernehmen, deren erster
Teil Steinbrück- Reichenburg im Unterbau vom
Staat hergestellt worden war. Damit hatte
T. bis zum Frühjahr 1861 zu thun, um welche
Zeit die Fortsetzung bis Agram t rädert, ver-
anschlagt und in Bau gesetzt war, als ihm die
ehrenvolle Aufgabe zu Teil wurde, die Leitung
von Etzels größtem Werk, des Brennerbahn-
baues (s. d.) zu übernehmen, wohin er 1801
zog. Diese großartige und schwierige Aufgabe,
wobei gegen alle Hemmnisse der Hochgebirgs-
natur, Widerwillen der Bevölkerung und die
Kriegszeiten von 1866 anzukämpfen war, hat
T. im Verein mit den ihm zugeteilten Inge-
nieuren, in der Zeit bis zum 18. August 1867,
wo der erste Zug von Innsbruck nach Bozen
dampfte, bewältigt, wiewohl die ungemein
schwierigen und zum Teil lebensgefährlichen
Tracierungs- und die Projektarbeiten zwei Jahre
in Anspruch gcuouimeu und die Kriegsereig-
nisse eine vienuonatliche Baueinstellung zur
Folge gehabt hatten.
Die im Geist Etzels durchgeführte Organi-
sation des Baudienstes war eine in jeder Hin-
■ingisebe Eisenbahn
sieht musterhafte, die Hingebung des Bauper-
sonals an seine Aufgabe und an seine Vorge-
setzten eine nie wieder erreichte.
Im September 1867 bereits folgte T. der
Einladung der ungarischen Regierung nach
Pest, wo er die Baudirektion organisierte. Zu-
i nächst war die vor seiner Ankunft generell
abgeschlossene Vergebung der Linien Hatvan-
Miskolcz und Zakany-Agratn in Ordnung zu
bringen, hierauf bearbeitete und vergab er den
Bau der Linie Großwardein-Klausenburg; der
' Nordbahn Losoucz-Kremnitz-Rutka; der Linie
j Karlstadt -Fiume samt Bahnhof und Hafen,
! welche Bauten alle auf Regierungskosten zur
* Ausfühmng gelangten.
Nebenbei war T. Regierungskommissär für
die neu entstandenen Privatbahnen: für die
Alföld-Bahn, Nordostbahn, Kaschau- Oderberge r
Bahn, für die erste Siebenbürger Bahn u. a. m.
Einen großen Teil der Tracen und Profile dieser
; Bahnen hatte T. festzusetzen, und die Aus-
j führung erfolgte nach den von ihm für das
i ganze neue ungarische Netz einheitlich auf-
gestellten Normalien.
Infolge der ungeheuren Anstrengung, welche
mit seiner Thätigkeit in Ungarn verknüpft
war, trat T. 1871 zurück.
T. übersiedelte nach Wien, wo er seither als
k. k. Oberbaurat lebte, von der unmittelbaren
Bauthätigkeit zwar sich zurückziehend, aber
1 als Verwaltungsrat größerer Eisenbahngesell-
schaften und als scharfsinniger Ratgeber in
1 schwierigen eisenbahntechnischen Fragen hoch
angesehen und vielfach in Anspruch genommen.
Er starb zu Wien am 21. August 1893.
Kreuter.
Thüringische Eisenbahn (521.25 km),
in den Königreichen Preußen und Sachsen, im
Großherzogtum Sachsen- Weimar und in den
Herzogtümern Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-
Meiningen . Sachsen -Altenburg , Schwarzburg-
Sondershausen , Schwarzbtirg-Rudolstadt und
Reuß j. L. gelegene Eisenbahn, ehemals Pri-
vatbahn, seit 1882 im Betrieb, seit 1886 im
Eigentum des preußischen Staats , umfaßte im
Zeitpunkt der Verstaatlichung die Stammbahnen
Halle-Gerstuugen (189,46 km), Leipzig-Corbetha
(31,11 km), Übergabebahnhof Leipzig- Möckern
(4,63 km>. Weißen I'els-Gera (59,51 km) und
Dietendorf-Ilmenau (37,29 km), sowie die Zweig-
i bahnen Gotha-Leinefelde (67,13 km), Gera-
Eichicht (77 km). Die T. führte überdies den
i Betrieb der Eisenbahn Gotha-Ohrdruf (17,35
km).
Schon in den ersten Jahren des deutschen
Eisenbahnwesens hatte die preußische Regie-
rung die Wichtigkeit einer die östlichen mit
den westlichen Provinzen des preußischen
Staats verbindenden Eisenbahn anerkannt uud
1840 eine Kommission beauftragt, die Aus-
führung einer Eisenbahn Halle-Nordhausen-
Kassel zu prüfen. Der technischen Schwierig-
keiten wegen entschied man sich für die Führung
der Bahn von Halle durch das südliche Thü-
ringen nach Kassel und von da an die in
Votbereitung begriffene Köln-Mindener Eisen-
bahn. Nach dein 1H41 erfolgten Abschluß der
bezüglichen Staatsverträge, welche sich auch
auf die Anlage einer Bahn von der Hauptlinie
über Coburg nach Bamberg, sowie von Kassel
nach Karlshafen ersti eckten, bildete sich 1844
zum Bau der Linie von Halle über Corbetha,
Digitized by Google
Thüringische Eisenbahn
3197
Weißenfels, Weimar, Erfurt, Gotha und Eisenach
nach Gerstungen die thüringische Eisenbahn-
gesellschaft mit dem Sitz in Erfurt.
Die Konzessionserteilung und Bestätigung
der Statuten erfolgte seitens der preußischen
Regierung am 20. August 1844, seitens der
Sachsen- Weimarischen und Sachsen-Coburg-
Gothaischen Regierung am 10., bezw. 13. Sep-
tember 1844.
Das Stammkapital war mit 27 Mill. Mk.
in Stammaktien zu je 300 Mk. mit zunächst
1*4 Bau zinsen festgesetzt worden.
Den vierten Teil des Stammkapitals über-
nahmen die beteiligten Regierungen und ver-
zichteten zu Gunsten der Privataktien inso-
lange auf Dividende, als auf diese aus dem
Reinertrag des laufenden Jahrs pro rata nicht
mehr als 3?^ Dividende entfallen sollten. Noch
1844 begann der Bahnbau.
Es wurden eröffnet: Halle-Weißenfels am
20. Juni 1846, Weißenfels- Weimar am 19. De-
zember 1846, Weimar-Erfurt am 1. April 1847,
Erfurt-Gotha am 10. Mai 1847 und Gotha-
Eisenach am 24. Juni 1847. Die Reststrecke
bw Gerstungen wurde erst am 26. September
1849 gleichzeitig mit der anschließenden Kur-
fürst Friedrich Wilhelms-Bahn dem Betrieb
übergeben.
Zur Fertigstellung der Bahn Halle-Gerstun-
gen und zur besseren Ausrüstung derselben
waren mit Privileg von 1847, bezw. 1862 zwei 5-,
bezw. 4 '/j •« ige Anleihen im Gesamtbetrag von
16 Hill. Mk. aufgenommen und außerdem vom
Großherzogtum Sachsen- Weimar und dem Her-
zogtum Coburg-Gotha 1847 33/4Xige der Amor-
tisation unterworfene Darlehen im Betrag von
1800 000 Mk., bezw. 1 200 000 Mk. gegeben
worden.
Zum Bau der Strecke von Leipzig über
Möckern, Barneck nach Corbetha erhielt die
thüringische Eisenbahngesellscbaft 1865 die
Konzession, sowie das Privileg zur Aufnahme
einer 4#1'2igen Anleihe von 9 Mill. Mk. Die
Betriebst röffnung fand am 22. März 1866
statt.
Durch die Herstellung einer direkten Ver-
bindung von Leipzig mit Frankfurt a. M. über
Hof, Bamberg und Aschaffenburg drohte der
T. bedeutende Konkurrenz und sah sich die
T. zum Bau neuer Zufuhrbahnen, und zwar
zunächst der Eisenbahn von Weißenfels über
Zeitz nach Gera veranlaßt. Die Ausführung der
Bahn erfolgte auf Grund der Konzessionen vom
25. Mai, bezw. 23. November 1867, die Be-
triebseröffnung am 19. März 1859. Das er-
forderliche Baukapital ist durch eine Prioritäts-
anleihe in der Höbe von 11 700 000 Mk. be-
schafft worden.
Auf Grund der Konzession vom 25. Juli, bezw.
29.August 1866 bautedie thüringische Eisenbahn-
gesellschaft die Zweigbahn Gotha-Leinefolde,
welche am 11. April, bezw. 3. Oktober 1870
dem öffentlichen Verkehr übergeben wurde.
Die beteiligten Staaten (Königreich Preußen
und Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha) ver-
pflichteten sich, das für die erwähnte Zweig-
bahn auf 16 483 000 Mk. veranschlagte Anlage-
kapital, wovon 10 985 000 Mk. auf die preußi-
sche, der Rest auf die gothaische Strecke ent-
fiel, zu beschaffen und für dasselbe mit Ausnahme
einer von den Städten Mühlhauxeti und Langen-
salza in der Höhe von 1,5 Mill. Mk. übernom-
menen Summe eine Zinsengarantie von
insolange zu übernehmen, bis die neue Bahn
10 Jahre nach einander einen Reinertrag er-
geben haben wird, welcher zur erforderlichen
Verzinsung des Anlagekapitals mit \% aus-
reicht.
Die Stammbahn hatte den achten Teil des
eventuellen Staatszuschusses aus dem Rein-
ertrag ihres Unternehmens zu erstatten.
Zum Ausgleich des Ausfalls bei Ausgabe
der Aktien im Betrag von 15 483 000 Mk. gab
Preußen aus seinem Eisenbaiiiidispositionsfonds
eine Subvention von 396 000 Mk. Der später
notwendig gewordene Kapitalsbedarf für die
genannte Strecke wurde durch Ausgabe von
neuen Stammaktien Lit. B ohne Zinsgarantie
im Betrag von 1069 000 Mk. 1*75 aufgebracht,
wovon einen Teil die Stadt Mühlhausen, dann
Stadt und Landkreis Langensalza übernahmen.
Zur leichteren Unterscheidung erhielten die
garantierten Privataktien die Serie A, die von
Mühlhausen und Langensalza übernommenen
, Aktien der I. Emission die Bezeichnung Serie B
j und die zuletzt ausgegebenen ungarantierten
| Aktien die Bezeichnung Serie C.
1867 beschlossen die Staatsregierungen von
i Preußen, Sachsen - Meiningen , Schwarzburg-
Rudolstadt und Reuß j. L., eine Eisenbahn
von Gera über Saalfeld nach Eichicht ins
Leben zu rufen und vereinbarten hierüber
einen Vertrag mit der thüringischen Eisen-
bahngesellschaft. In Gemäßheit desselben soll-
ten für den Fall, als der Reinertrag nicht
ausreichen sollte, um das auf 18 Mill. Mk.
veranschlagte Anlagekapital mit4,/.Jj^ zu ver-
zinsen, die thüringische Eisenbahngesellschaft
einen Zuschuß bis zu 1 i •/£ leisten und sodann
die fünf beteiligten Regierungen für die näch-
sten 31 2X und zum Schluß für die letzten
34X wieder die thüringische Eisenbahngesell-
schaft eintreten. Die Zinsgarantie sollte aber
erlöschen, wenn in zehn hintereinander fol-
genden Jahren ein Zinsenzuschuß seitens der
Regierungen nicht erforderlich gewesen ist.
Die Konzession der Zweigbahn erfolgt« im
Jahr 1868, die Betriebseröffnung am 20. De-
zember 1871.
Auf Grund der Konzession vom Jahr 1866
baute ferner die thüringische Eisenbahngesell-
schaft die Zweigbahn von Dietendorf nach
Arnstadt. Das zur Ausführung erforderliche
Kapital war vorläufig auf 1014 000 Mk. fest-
gesetzt, die Beschaffung erfolgte durch Auf-
nahme einer 41 Anleihe. Die Schwarz-
burg-Sondershausener Regierung hatte sich
verpflichtet, falls der Reinertrag nicht zur Ver-
zinsung des Anlagekapitals mit 4';JX hin-
reichen sollte, den Fehlbetrag zu erstatten,
und zwar, solange bis die neue Bahn zehn
Jahre hintereinander einen zur festgestellten
Verzinsung des Anlagekapitals ausreichenden
Reinertrag ergeben haben würde. Die Eröffnung
der Bahnstrecke fand am 16. Mai 1867 statt.
Diese Garantie wurde 1878 durch Zahlung
eioer Subvention von 437 500 Mk. seitens der
fürstlichen Regierung zum Bau der Verlänge-
rung Arnstadt-Ilmenau (konzessioniert 1877, er-
öffnet 1878/79) abgelöst. Die Sachsen-Weimar-
sche Regierung zahle zum Bau letzterer Strecke
a fonds perdu 312 504 Mk. Zum Bau dieser
Strecke und zu Erweiterungsbauten auf den
alten Linien nahm die T. 1868 eine 4'/,,%' ige
Digitized by Google
3198
Thunersee-Bahu
Anleihe von 8,4 Mill. Mk auf. Außerdem
wurden noch 1868 und 1873 neue, den ersten
gleichberechtigte Stammaktien Lit. A und
1874 eine 4'/t#ige Anleiho von 13,5 Mill. Mk.
begeben.
Die in Barneck von der Linie Leipzig-
Corbetha abzweigende Bahn Barneck-Zeitz (er-
öffnet 20. Oktober 1873) wurde der Gesellschaft
am 27. April 1870 konzessioniert.
Bei dem Werrabahn-Unternehmen beteiligte
sich die T. mit Stammaktien von 3 Mill. Mk.
und führte auch den Betrieb von der Eröffnung
im Jahr 1858 bis Ende 1875; ferner übernahm
die S. den Betrieb der 1876 eröffneten Eisen-
bahn Gotha- Ohrdruf ; s. d.
Die Hauptlinie der T. erfreute sich stets
eines regen und einträglichen Verkehrs, wäh-
rend die neuen Zweigbahnen sich nur schwach
entwickelten, so daß bei diesen seitens der
Garantiestaaten bis Ende 1881 Zinszuschüsse
von mehr als 10 Mill. Mk. erforderlich wurden.
1881 trat der preußische Staat mit der Ge-
sellschaft wesen Erwerbs der T. in Unterhand-
lungen. Die Bahn ging laut Gesetz vom 28. März
1882 mit Rechnung vom 1. Januar am 1. Mai
desselben Jahrs in Verwaltung und Betrieb
und am 1. Juli 1886 ins volle Eigentum des
Staats über.
Die Stammaktien Lit A erhielten zunächst
eine feste Rente von 8'/,%, die Privataktien
Lit. B und 0 die garantierten Zinsen von 4,
bezw. -i'i .'n : die Aktien der Stadt Mühlhausen
sowie der Stadt und des Landkreises Langen-
salza erhielten :(°, Später wurden die Aktien
in 4 •„.;;•• Consols umgetauscht. Die bei dem
Unternehmen beteiligten Staaten, Städte und
Landkreise erhielten Kapitalsabfindungen. Das
Herzogtum Sachsen-Meiningen und das Fürsten-
tum Schwarzburg-Rudolstadt verzichteten auf
ihren Anteil an der Eisenbahnsteuer, mußten
aber an Preußen 700 000, bezw. 128 000 Mk.
zur Ablösung der Zinsengarantie zahlen.
Der seitens Preußen entrichtete Kaufpreis
betrug somit 182 134 822,50 Mk. in 4% igen
Consols (für die Einlösung der Stammaktien,
Lit. A, B und C zusammen 111)271 225 Mk.,
an Abfindungen für die am Unternehmen be-
teiligten Städte und Landkreise 14 603 950 Mk ,
an Konvertierungsprämien 892 647,5 Mk , an
noeb nicht getilgten Prioritätsobligationen
45 893 100 Mk., dann an noch nicht getilgten
Darlehen von Sachsen- Weimar und Sachsen-
Coburg-Gotha 1 473 900 Mk ). Dagegen fielen
dein Staat an Fonds 6 812 647 Mk., sowie die
Werrababn-Aktien im Betrag von 3 Mill. Mk.
zu. Die Bahn erhielt zunächst eine besondere
kgl. Direktion in Erfurt, welcher später noch
die Berlin-Anhaltische , Halle-Sorau-Gubener,
Oberlausitzer und hessische Nordbahn unter-
stellt wurden und gehört gegenwärtig zur
Eisenbahndirektion Erfurt.
Thunersee Bahn < Schweiz). Diese Bahn ver-
bindet die schweizerische Centraibahn mit dem
Berner Oberland. Sie schließt in Thun-See an
die Centraibahn und findet in Därligen ihre
Fortsetzung durch die Bödeli-Bahn. So bildet
sie eine durchgehende Eisenbahnverbindung
Bern - Interlaken , welche früher durch die
Dampfschiffstrecke auf dem Thunersee unter-
brochen war.
Am 17. Juni 1890 konzesMoniert, wurde
sie am 1. Juni 1893 dem Betrieb übergeben.
Das Anlagekapital bestand ursprünglich aus
3'/t Mill. Aktien und 2 Mill. 4'/,Xigen Obli-
gationen erster Hypothek. Später, da nicht alle
Aktien einbezahlt wurden, kamen weitere 700000
in 47,°.' Obligationen zweiter Hypothek zur
Ausgabe.
Der Bau wurde von der Firma Pümpin
& Herzog in Bern für den Betrag von
4 770 000 Frs. ausgeführt.
Die Bahn zieht sich längs des linken Ufers
des Thunersees hin und hat normale Spur-
weite. Ihre Bogen haben einen kleinsten Halb-
messer von 250 m in offener Bahn und 160 m
in Ausweichungen auf den Stationen; die
kleinste Zwischengerade mißt 40 m, die größte
Neigung beträgt 15°/00.
Uber die Stationen und deren Entfernung
giebt folgende Tabelle Aufschluß:
Stationen: Entfernungen
Hohe aber _:„„,_ is
Thuner-See,
Station . . .
Gwatt
Anschluß-
48.
3,093
Gwatt ötU.UOI^'gyj
Spiez 631,0011^'^,
Leissigen 572,50? !,',.„
563,83i rrxi*
Därligen, Anschlußstat.
Interlaken (Bödeli-Bahn) 566,62 1
22,020
4,076
Der höchste Punkt der Bahn ist die Station
Spiez, von wo nach beiden Richtungen geneigte
Ebenen von 15° 00 abfallen.
Die Steigungs- und Richtungsverhältnisse
sind folgende:
Thunsee -Gwatt, mittlere Neigung 0,5° |M),
größte 6%n auf 304 m Länge; Gwatt-Spiez,
mittlere Neigung 9,7" „„, größte 15"IM) auf
3460 m Länge; Spiez-Leissigen, mittlere Nei-
tung 4,8%,,, größte 15" (H, auf 4436 m Länge.
«issigen-Därligen , mittlere Neigung 15°fM),
größte 15" 1M, auf 130 m Länge.
Die Bogen mit Halbmessern unter 500 m
kommen in einer Länge von 6783 m, solche
mit Halbmessern von 500 m und mehr in einer
Lange von 2916 m vor. Die geraden Strecken
haben eine Gesamtlänge von 12 321 m.
Das Querprofil des Unterbaues hat auf
Schwelleuhöhe eine ideelle Kronenbreite von
3,4 m. Das Schotterbett hat auf Dämmen eine
Tiefe von 0,35 m, in Einschnitten eine solche
von 0,4 m. Einschnittsböschungen haben eine
Neigung von 1 : 1'/«, im Felsen bis 1 : '/»•
Die Tiefe der Seitengräben beträgt 0,6 m.
Die zahlreichen, bis 10 m hohen Stütz-,
Futter- und Verkleidungsmauern sind aus
Bruchsteinmauerwerk in Mörtel mit '/.■, Anzug
ausgeführt. Die ebenso häufigen Uferschutz-
bauten längs dem See bestehen aus 7t" bis
*/,füßigen Steinsätzen oder Trockenmauern,
denen Steinwürfe vorgelegt sind.
Von den zahlreichen Kunstbauten sind zu
erwähnen :
1. Die Kandern- Br üc ke mit gemauerten
Pfeilern und eisernem Überbau von 10 m,
60 m und 10 m Licht weite;
2. eiserne Brücken über
den Schöpfgraben mit 80 m Lichtweite,
„ Krattiggrabeu „ 15 n
„ Griesbach , 8 „
„ Spißibach , 11) »
. Eibach „ 8 „
i»
Digitized by Google
Tierbeförderung — Tilsit-Insterburger Eisenbahn
3199
Die letztgenannten drei Objekte betreffen
WUdbäche, welche zu Korrektionsarbeiten im
Anschluß an die Brücken Veranlassung gaben.
Objekte unter 6 m Lichtweite, eiserne
Brücken, gewölbte und gedeckte Durchlasse,
sind in der Zahl von 23 ausgeführt worden.
Ferner kommen 96 Durchlässe mit Cement-
röhren unter der Bahn, zahlreiche Wegdohlen
und eine Straßenbrücke über einen Einschnitt vor.
Tunnel waren drei in der Länge von 148 m,
300 m und 270 m auszuführen.
Das Schienengewicht beträgt 26 kg pro m.
Die Schienen sind 12 m lang, 110 mm hoch,
am Kopf 62 ram, am Fuß 94 mm breit. Die
Schwellen sind aus Eichenholz. Die Weichen
auf den Stationen sind mit den Stations-
signalen verriegelt
Die Stationsgebäude sind mit angebautem
Güterschuppen erstellt, ausgenommen dasjenige
der Station Spiez. Dieses ist ein freies Ge-
bäude mit zwei Wartsälen und angebautem,
30 m langem, gedecktem Bahnsteig.
Lokomotivschuppen bestehen in Thun See
und in Interlaken. Hier befindet sich auch ein
Wagenschuppen und eine kleine Reparaturwerk-
stätte.
Das Rollmaterial der Bahn besteht aus
4 Tenderlokomotiven mit drei gekuppelten
Achsen von 31 t Dienstgewicht, 16 zweiachsi-
gen Personenwagen 1., II. und III. Klasse mit
zusammen 800 Sitzplätzen, 4 Gepäckwagen
und 18 Güterwagen. Das Rollmaterial ist mit
Dampfheizung und Westinghouse-Bremse aus-
gerüstet.
Nachdem der Betrieb während einiger Zeit
durch die Gesellschaft selbst besorgt worden
ist, wurde am 20. Februar 1894 ein Vertrag
mit der Jura -Siinplon -Bahn abgeschlossen,
wonach diese letztere die Betriebführung von
Thun See bis Interlaken übernimmt. Hierbei
ist somit der Betrieb der Bödeli-Bahnstrecke
Därligen-Interlaken inbegriffen, welcher durch
Vertrag vom 6. Mai 1893 mit demjenigen der
T. verbunden worden war. Die Jura-Simplon-
Bahn besorgt Vollendung»- und Vergrößerungs-
bauten sowie die Anschaffung des nötigen
Rollmaterials, insoweit hierüber eine Verstän-
digung mit der Eigentümerin stattgefunden
hat oder solche Leistungen von der kompe-
tenten staatlichen Behörde verlangt werden,
alles gegen Rückvergütung der Selbstkosten.
Die Festsetzung der Tarife und Fahrpläne ist
der Eigentümerin vorbehalten. Das Überein-
kommen ist auf die Dauer von zehn Jahren
abgeschlossen worden und trat am 1. März
1894 in Wirksamkeit. Gleichzeitig hat die
Jura-Siinplon-Bahn der T. ein Darlehen von
300 000 Frs. gemacht gegen Ansfolgung von
300 Schuldtitef der T. zu je 1000 Frs., zu 4»
verzinslich und mit hypothekarischer Sicherheit
im dritten Rang und Abtretung von 933 libe-
rierten Aktientitel , welche die Gesellschaft an
Stelle einer gleichen Anzahl wegen Nichtein-
zahlung reduzierter älterer Titel ausgestellt hat.
Gefahren wurden (ab 1. Juni bis 31. De-
zember 1893) 2496 Züge oder täglich 11,65
Zöge Die Gesamtzahl der beförderten Reisen-
den betrug für die gleiche Zeit 130 801 Per-
sonen, der beförderten Güter 17 077 t.
Die Einnahmen betrogen 220 648,84 Frs.,
die Ausgaben 196 634,50 Frs. Dietler.
Tierbeförderung, s. Viehbeförderung.
Eneyklopidi« dos Eisenbahnwesens.
Tilgungsfonds, Amortisationsfonds, s.
Amortisation.
Tilp, Emil, Centraiinspektor und Vorstand
für den Maschinendienst der Kaiser Ferdinands-
Nordbabn in Wien, wurde zu Brüx in Böhmen
am 31. Mai 1832 geboren, studierte am Poly-
technikum zu Prag und trat schon im Jahr
1850 beim Betrieb der k. k. südöstlichen
Staatsbahn im Maschinendienst als Eleve ein.
T. blieb auch nach dem Verkauf der k. k.
Staatsbahnen bis 1857 in Diensten der Staats-
eisenbahngesellschaft und übertrat um diese
Zeit zur Kaiserin Elisabeth-Bahn in der Eigen-
schaft eines Ingenieurs. Bald darauf wurde
ihm die Leitung der Hauptwerkstätte Wien
übertragen , in welcher Eigenschaft er den
Grundstein zu seinem Ruf als tüchtiger theo-
retischer und praktischer Eiseubahn-Maschinen-
techniker legte. Im Jahr 1872 wurde T. zur
Kaiser Franz Joseph-Babn für die Leitung
des gesamten Zugförderungs- und Werkstätten-
dienstes berufen und ihm später auch die
Leitung des Verkehrs übertragen. In die Zeit-
periode seiner Verwendung bei der Franz
Joseph - Bahn fällt die Einführung vieler
Neuerungen und Verbesserungen der Loko-
motiven und Wagen, namentlich die Erfindung
seiner „Kuppelung" zwischen Tender und
Maschine. Nach dem Tod Ludwig von Beckers
trat T. (1880) in gleicher Eigenschaft zur Kaiser
Fordinands-Nordbahn über. Am 23. März 1884
starb T. infolge eines Herzschlags.
T. war nicht nur ein vorzüglicher Kon-
strukteur und Fachmann, sondern auch ein
namhafter Schriftsteller auf dem technischen
Gebiet, und finden wir aus seiner gewandten
Feder zahlreiche selbständige Abhandlungen in
vielen Fachzeitschriften. T. hat auch mehrere
größere Werke veröffentlicht, so: Transport-
mittel und anderes Betriebsmaterial für Eisen-
bahnen (offizieller Ausstellungsbericht pro 1873),
Wien 1874 ; Handbuch der allgemeinen und
besonderen Bedingnisse für Leistungen und
Lieferungen im Eisenbahnwesen, Wien 1876;
Der praktische Maschinendienst im Eisen-
bahnwesen, Wien 1877.
TiUit-Insterburger Eisenbahn (53,82
km), in Preußen gelegene Eisenbahn von Tilsit
nach Insterburg, ehemals Privatbahn mit dem
Sitz der Gesellschaft in Tilsit, seit 1884 ein
Bestandteil der preußischen Staatsbahnen (Di-
rektionsbezirk Bromberg).
Zur Herstellung einer Eisenbahn von Tilsit
nach Insterburg bildete sich eine Aktiengesell-
schaft, welcher unter dem 22. Dezember 1862
die bezügliche Konzession erteilt wurde. Der
Bau der Bahn sowie die Beschaffung der Be-
triebsmittel wurde in Generalentreprise einem
Bauunternehmer übergeben und von demselben
■ gegen Überweisung des Gesellschaftskapitals
und einer von der kgl. Staatsregierung be-
willigten Subvention unter Aufsicht der Staats-
behörde in den Jahren 1863 — 1865 ausgeführt.
1 Die Eröffnung der T. erfolgte am 16. Juni
1866.
Das Gesellschaftskapital betrug 4 600 200
Mk. in Stammaktien und 4 666 800 Mk. in
Stammprioritätsaktien , die Staatsbeihilfe ä
fonds perdu 420 000 Mk.
Infolge Erbauung der mit 15. Oktober
1875 dem Betrieb übergebenen kgl. Ostbahu-
streckc Tilsit-Memel uud Einführung dieser
203
Digitized by Google
3200
Tirefond - Tößthalbahn
Bahu in den Bahnhof Tilsit hat eine Ver-
vollständigung der Bahnanlagen und Ver-
mehrung der Betriebsmittel für die T. statt-
gefunden. Zur Bedeckung dieser Ausgaben hat
die T. die Genehmigung zur Aufnahme eines
Aulehens von 9 Mi 11. Mk. erhalten.
Durch die mit Gesetz von 1882—1884 sei-
tens der preußischen Regierung beschlossene ,
Ausführung der Linie Königsberg- Labiau-
Tilsit drohte der T. ein bedeutender Rtiekgang
ihres Verkehrs, und bot daher die Gesellschaft >
ihr Unternehmen 1884 dem Staat zum Kauf
an. Auf Grund des Gesetzes vom 17. Mai 1884
ging die T. am 1. Juli 1884 mit Rechnung
vom 1. Januar in das volle Kigentum des !
Staats über. Der Kaufpreis betrug 6 816 850 Mk. i
in 4% igen Consols für 9 2C7 DOÜ Mk. in Stamm-
aktien und Starumprioritätsaktien. Die Priori- '
tätsobligatiom-n blieben in Händen der Gesell- ,
schaft An Fonds fielen dem Staat 722005 Mk. zu. ',
Die Ergebnisse der T. waren fortdauernd
ungünstige. Die Stammaktien konnten in kei-
nem Betriebsiabr ein*1 Dividende erhalten. Für
die Stammpnoritätsaktien stellte sich dieselbe
1868—1883 durchschnittlich auf 2.68X-
Tirefond, s. Befestigung der Schienen.
Tirlemont - Jloll - Tongres - Eisenbahn
(Chcmin de fer de Tirlemont ä Moll et a
ToHf/res), auf Rechnung des Staats durch die
belgische Bank hergestellte, in Belgien ge- |
legen« eingleisige Eisenbahn (102.4 km». Am |
15. Februar 1865 wurde die Konzession für die |
Linie Tirlcmont-Diest erteilt. Zum Bau und •
Betrieb dieser Bahn bildete sich 1865 die
Eisenbahngesellschaft Tirlemont - Diest mit
einem Anlagekapital von 5 Mill. Frs. Da die j
Gesellschaft aber den Bau der Linie nicht in
Angriff nahm, wurde ihr die Konzession wieder
entzogen. Mit kgl. Entschließung vom 19. Mai
1875 wurde sodann die Eisenbahn Tirlemont-
Moll-Tongres der belgischen Bank konzessio-
niert; doch hatte sich der Staat in der Kon-
zessionsurkunde den Betrieb der Bahn vor-
behalten. Es wurden eröffnet Tirlemont-Moll-
St. Trond am 27. Mai 1878 und St. Trond-
Tongres am 10. September 1879 (s. auch
Belgische Staatsbahnen). In Tongres hat die
Bahn Anschluß an die niederländischen Staats-
bahnen.
Tößthalbahn (Schweiz). Dieselbe verdankt
ihre Entstehung der Anregung und dem Opfer-
sinn der fast ausschließlich auf die Industrie an-
gewiesenen Gemeinden des Tößthals und der
als Ausgangspunkt der Linie mitinteressierten
Stadt Winterthur.
Ursprünglich Teil einer von Waldshut nach
dem oberen Zürichsee projektierten Transit- !
linie, wurde schließlich aas Stück von Winter-
thur bis Bauma als selbständige Unternehmung
verwirklicht. Als dann später in den Jahren
1870—1875 der Bau einer Verbindungslinie
von Rappers weil nach Pfäffikon begonnen und
auch von Rüti gegen Wald eine Bahnlinie
erstellt wurde, gaben die Interessenten der
zwischen Bauma und Wald gelegenen Ort-
schaften die Anregung zur Erstellung des
zweiten Teils der T., des kurzen Zwischenstücks
Bauma-Wald, und es gelang mit Aufbietung
aller Kräfte von Gemeinden und Privaten
(worunter die Beteiligung eines einzelnen, des
Herrn Johannes Sc hoch von Fischenthal
in Mailand im Betrag von 662 000 Frs. wohl I
besonders hervorgehoben zu werden verdient), die
nötigen Mittel zu beschaffen. So konnte im Jahr
1874 auch mit dem Bau dieser Strecke be-
gonnen werden, während die Linie Winterthur-
Bauma schon im Jahr 1872 in Angriff ge-
nommen worden war. Dem Betrieb wurde das
Teilstück Winterthur-Bauma am 4. Mai 1875
übergeben; die Eröffnung dor ganzen Linie er-
folgte am 15. Oktober 1876, nachdem noch
kurz vorher, im Juni des gleichen Jahrs, ein
Hochwasser der Töß die bereits erstellte Linie
auf etwa 2 km zerstört hatte.
Das Baukapital war ursprünglich auf
6 800 000 Frs. angesetzt, mußte aber im Ver-
lauf der Bauzeit auf 7 3O0 0O0Frs. erhöht
werden, da die Ausführungen erbebliche Über-
schreitungen des ursprünglichen Voransehlags
ergaben. Weitere Mehrausgaben verursachte
die Rekonstruktion der durch Hochwasser zer-
störton Strecken , si» daß sich schließlich die
gesamten Bauaufwendungen auf 7 "US 605 Frs.
oder 197 506 Frs. pro Kilometer bezifferten.
Die T. verläßt den mit der Nordostbahn
und den Vereinigten Schweizerbahnen gemein-
schaftlich benutzten Bahnhof Winterthur in
östlicher Richtung, läuft mit den nach Kon-
stanz, Romanshorn und St. Gallen ausgehenden
Linien auf etwa 2 km parallel und erreicht
bei Kilometer 2,5 ihre erste eigene Station
Grüze, welche hauptsächlich der in dieser Ge-
gend angesiedelten Industrie Winterthurs dient,
späterhin aber ohne Zweifel als Vereinigungs-
punkt der uumittelbar vor Winterthur zusam-
menlaufenden Ostlinien für Winterthur die Be-
deutung eines zweiten Bahnhofs erhalten wird.
Von hier zieht sich die Linie in südöstlicher
Richtung gegen das Dorf Seen, führt mit einer
Steigung von 15"/00 nach dem oberhalb Seen
sich hinziehenden Bergrücken, der in 10 m
tiefem Einschnitt durchfahren wird, und erreicht
hierauf mit einem Gefälle von 10J/,x» bei
Sennhof das eigentliche Tößthal. Von da ab
folgt die Linie in östlicher Richtung den viel-
fachen Windungen der Töß, auf längere
Strecken parallel mit dieser laufend, bis zur
Station Turbenthal, wendet sich hierauf in
südlicher Richtung gegen Wyla, in dessen
Nähe die Töß zum erstenmal mit einer Brücke
von 36 m Spannweite überschritten wird, und
erreicht, nunmehr auf dem linken Ufer der Töß
sich hinziehend, die Station Bauma. Von
Bauma aus wendet sich die Linie abermals nach
Osten und erreicht nach viermaligem Über-
schreiten der Töß die Ortschaft Steg, wo sie
das eigentliche Tößthal verläßt, um sich wieder
in südlicher Richtung gegen Wald hinzuziehen.
Obwohl sich die Linie den Windungen des
Thals möglichst anschmiegt, waren doch ziem-
lich viel Erd- und Kunstbauten erforderlich.
Besondere Schwierigkeiten verursachte aber die
Strecke von Steg bis Wald, namentlich entlang
der ganz im Molassengebiet sich hinziehenden
Berglehne von Gibswil bis Wald, deren Kon-
solidierung auch noch nach der Betriebseröffnung
bedeutende Opfer erforderte.
Gleich ungünstig, wie die Richtungsver-
hältnisse, waren auch die zu überwindenden
Höhenunterschiede. Dieselben betragen zwischen
Winterthur (Meereshöhe 441,86 m) und Bauma
(641,6 m), auf 25 km Bahnlänge und 9 km
in der Luftlinie gemessen, rund 200 m; zwischen
Bauma und Gibswil (758,77 m), dem höchsten
Digitized by Google
Tößthalbahu
3201
Punkt der Linie, 117,17 m und zwischen
Gibswil und Wald («19,4 m) 139,37 m.
Dem entsprechend zeigt denn auch die Trace
folgende Steigungsverhältnisse:
Steigung OV 0-5°/00, 5-100/M, 10-15%0,
15-20%fl, 30%,,
Längen 4,925 m, 2,381 m, 12,525 m, 10,45G m,
4,616 m, 4,647 in.
Die Länge der geraden Strecken beträgt
55,5°.,,, die Länge der gekrümmten Strecken
44,5%, wobei die meisten Krümmungen Halb-
messer von 240—400 m haben.
Die 14 Stationen, welche, um den Inte-
ressen der berührten Ortschaften Rechnung zu
tragen, errichtet werden mußten, folgen in einer
mittleren Entfernung von 2,825 m aufeinander,
während die kleinste Entfernung zwischen zwei
Stationen nur 1,441 in beträgt. Die Länge der
Stationen bewegt sich zwischen 170 und 300 m.
Die meisten Zwischenstationen haben einen mit
dem Aufnahmsgebäude zusammenhängenden
Güterschuppen, damit es dein Stationspersonal
möglich ist, ohne großen Zeitverlust die An-
nahme und Abgabe der Güter besorgen zu
können.
Sämtliche Stationen sind mit mindestens
einem auf beiden Seiten an das Hauptgleis an-
geschlossenen Nebengleis versehen, so daß Zug-
kreuzungen überall möglich sind Ausgedehntere
Gleisanlagen besitzen nur die Stationen Wald
und Bauina, auf welchen sich außer Lokomotiv-
und Wagenschuppen auch Wasserkräne und
Drehscheiben vorfanden; die wichtigeren Sta-
tionen sind auch mit Brückenwagen und dreh-
baren Lastkränen ausgerüstet.
An Rollmaterial wurde angeschafft : 6 Lo-
komotiven von je 33 t Dienstgewicht, 16 Per-
sonenwagen, worunter 6 Doppeletagewagen, die
sich aber in der Folge nicht bewährten und
deshalb später umgebaut wurden, G Gepäck-
wagen und 100 Güterwagen.
Die anfänglich den Hauptbahnen nachge-
bildete Betriebsorganisation lieferte in den ersten
Jahren derart ungüustige Ergebnisse, daß das
Unternehmen in seinem Bestand ernstlich be-
droht war; dies veranlagte dann die Verwal-
tung den in anderen Ländern vielfach einge-
führten Sekundärbetrieb anzunehmen. Dabei
durfte aber das anderwärts für Nebenbahnen
angewendete System der gemischten Züge nicht
beibehalten werden, weil die auf beiden End-
stationen zu wahrenden Anschlüsse eine raschere
Führung der Züge erforderten; auch die Be-
schränkung der Anzahl der Züge auf drei in
jeder Richtung erwies sich als ein den vorhan-
denen Verkehrsbedürfnissen nicht entsprechen-
des Mittel, so daß die Verwaltung sich ent-
schloß, die vollständige Trennung des Per-
sonen- nnd Güterverkehrs durchzuführen.
Demzufolge wurden drei der vorhandenen
schweren Maschinen verkauft und dafür andere
ausschließlich für die leichten Personenzüge
gebaute, 20 t schwere Sekundärmaschinen be-
schafft, deren Führung nur einen Mann er-
fordert und die leistungsfähig genug sind, um
auf der 5 km langen Steigung von 30°;«.,, zehn
besetzte Personen wagenaensen zu befördern.
Gleichzeitig wurde eine dem Verkehr ent-
sprechende Personenzugskomposition, bestehend
aus einem vierachsigen kombinierten Personen-
und Gepäckwagen und einem zweiachsigen
kombinierten Personen und Postwagen, herge-
richtet, welche zusammen 74 Plätze haben und
für Gepäck und Post einen je 8,2 ma großen
Raum bieten. Die Personenwagen wurden ferner
mit der automatischen Heberlein-Bremse und
mit Dampfheizung versehen, so daß es mög-
lich war, die Zugsbedienung ebenfalls auf einen
Mann zu beschränken.
Auch hinsichtlich .des Bahndienstes wurde
eine durchgreifende Änderung vorgenommen.
Die Bewachung der vorhandenen 127 Niveau-
übergänge wurde auf die wichtigsten und
weuig übersichtlichen Straßenkreuzungen be-
schränkt, was sich bei der geringen, nicht
mehr als 30 km betragenden Zugsgeschwindig-
keit als wohl durchführbar zeigte. Für den
Streckeuunterbalt wurden vier Wärtersektionen
errichtet, denen unter Aufsicht eines Bahn-
meisters der ganze Unterhalt, sowie die täg-
lich zweimal vorzunehmende Streckenkontrolle
zugewiesen ist.
Die günstigen Folgen dieser Maßnahmen
zeigten sich denn auch bald, trotzdem die Ein-
führung derselben nur nach und nach erfolgen
konnte. Während vier Jahre nach der Er-
öffnung der Betriebsabgang auf nahezu
100 000 Frs. angewachsen war. konnte im Jahr
1879 bereits ein kleiner Überschuß erzielt
werden. Derselbe hob sich in der Folge stetig
und ermöglichte vom Jahr 1882 ab eine we-
nigstens teilweise Verzinsung des von den
Tößt haigemeinden garantierten Obligationen-
kapital», obwohl infolge der ungünstigen Ge-
schäftslage, die bis zum Jahr 1885 anhielt,
die Einnahmen einen steten Rückgang zeigten.
Als bemerkenswert mag noch angeführt
werden, daß ungeachtet der vermehrten Leistun-
gen, die infolge der Einführung reiner Güter-
züge entstanden, der Brennmaterial verbrauch
sich von 1300 t im Jahr 1878 auf 956 t im
Jahr 1888 verminderte, wobei täglich drei
Maschinen im Dienst standen und die Zahl
der Lokomotivkilometer sich um 14 700 ver-
mehrt hat.
So zeigen auch die gesamten Ausgaben
für den Nutzdienstkilometer im Jahr 1890 ge-
genüber 1878 eine Verminderung von 277 Cts.
auf 192 Cte. oder um nahezu 30*, trotzdem
die Einnahmen aus dem Verkehr sich um
16 000 Frs. erhöht hatten, wozu insbesondere
die Steigerung im Güterverkehr wesentlich
beigetragen hat.
Die Bilanz vom 31. Dezember 1893 enthält
folgende Angaben:
Aktiven: Fr*.
Bahnanlagen und feste
Einrichtungen 6 934 124
Rollmaterial 620 120
Mobiliar u. Gerätschaften 98 152 7 662 396
Verfügbare Mittel 7. . 93 849
'7 746 245
Passiven: Fr».
Aktien 6 919 600
Konsolidierte Anleihen.. 500 000
Schwebende Schulden. . . 191 078
Specialfonds 126 667
Amortisationsfonds 8 000
Aktivsaldo 900 7 746 245
Die Betriebsergebnisse stellten sich für die
Jahre 1877, 1880, 1885. 1890—1892 wie nach-
stehende Übersicht zeigt:
203'
Digitized by Google
3202
Toggeuburger Balm
Jahr
Ii
II
Hetrieba-
leif tnngcn
pro Kahn-
kilomuter
Verkehr pro
IfahnkUometer
•
■
* ■ —
a s
il
*
Einnahmen
Amafaben '
Cberaetauß der
Einnahmen
i
0
i
e
<
«
a
I
1
§
r
1
1
■
-
■
3«
c
a
|
s
■
■
pro Kilo-
meter
I
hi
^ 1
S B
|
E
a
i.
l*
1 *
?!
Kilometer
-
Fr«
a e •
Frnei
1877
40
5548
47 961
HU 193
22 090 7 475 218
3S.r> HOS
8145
361 220
9081
110,87
— 85 411
— 886
— io »:
1H80
40
5197
38 SM*
HO 4S9
Sl S41
7 836 4HK
380 7G8
8269
802 244
7566
91,88
28 624
713
8,62
1885
1 40
32 161
78 595
18 692 7 G^S 379
812 883
7*21
209 34-;
6784
86,10
43 487
1087
18,90
IHM
3652
87 6*5
78 851
24 271 7 534 025
302 167
9064
280 252
7006
77.3H
81 915
2048
22,62
!h9l
37H7
87 818
! 77 83t
23 139 7 13i; S75
349 393
8735
2;ts .'.-..7
74.;:.
85,46
85,22
50 796
1270
14,54
1892
88 TW
88 765
25 6547 419 600
358 260
8957
805 325
52 986
Hl
äl
c
E
2 SS
— 0.470
0,861»
0.6OO
0.6
0,68»:
0.425
Dietler.
fer Bahn (Schweiz), zweigt
auf der Station Wyl Ton dem Netz der Ver-
einigten Sehweizerbahnen ab. Sie ist eine selbst -
ständige, unter schwierigen Verhältnissen durch
einsichtig geleitete und beharrlich fortgesetzte
Anstrengungen der beteiligten Bevölkerung
ins Leben gerufene Unternehmung. Ihre Be-
gründung geht in das Jahr 18.r>6 zurück, in
welchem die Linie St. Gallen- Wyl zur Eröff-
nung kam, infolge dessen am 8. Juni in Wattwyl
eine Anzahl von Männern aus den verschiedenen
Gemeinden die Entschließung faßte , die nöti-
gen Schritte zur Erstellung der T. einzuleiten.
Mittels Grtindungsaktien im Betrag von je 20 Frs.
wurde das nötige Kapital von etwa 2ü 000 Frs.
zur Bestreitung der Kosten der Projektsauf-
stellung und Verfassung eines Voranschlags
aufgebracht und diese Aufgabe dem Oberin-
genieur Hart mann übertragen. Die Arbeit
wurde im Dezember 1858 vollendet und ergab eine
erforderliche Baukostensumme von 6 Mill. Frs.
Am 9. Januar 1859 konstituierte sich eine provi-
sorische Gesellschaft für die Herstellung der T.
und reichte am 20. Januar der Regierung des
Kantons das bezügliche Konzessionsbegehren ein.
Zunächst wurde erreicht, daß der Große Rat des
Kantons am 14. August 1860 anläßlich einer
Schlußnabme, betreffend die Subventionierung
einer Lukmanier-Bahn mit 4 Mill. Frs. gleich-
zeitig für den Fall, daß früher oder später ein
Schienenweg in das mittlere oder obere Toggen-
burg gebaut würde, für die Erstellung des-
selben ebenfalls eine verhältnismäßige Aktien-
beteiligung von seilen des Kantons zusicherte.
Als solche wurde ein Betrag von 2 Mill Frs.
in Aussicht genommen. Am 16. November 18(54
machte die Baugesellschaft Wieland, Gübs er
& Comp, in Bern sich verbindlich, die Bahn
um 4 Mill. Frs., ausschließlich der Kosten der
Enteignung, zu erstellen und auch das Kapital
zu liefern, falls der Kanton eine Zinsengarantie
von !>% für dasselbe übernähme. Die Regierung
setzte eine Expertise zur Prüfung des Projekts
ein, und in der Bevölkerung selbst wurde die
Aktienzeichnung, die der Leistung einer Zinsen-
garantie vorgezogen wurde, in die Hand ge-
nommen; hierbei ging ein Privatmann mit einer
Zeichnung im Betrag von looOOO Frs. voran.
Die Aktiensammlung wurde durch eine volks-
tümliche Schrift unterstützt. Die auf Verkehrs-
zählung gegründete Ertragsrechnung stellte
eine Verzinsung des Anlagekapitals von 4 Mill.
Frs. mit 21 in Aussicht. Das Unternehmfn
wurde zur \olkssaehe. Die Leistungen der Ge-
meinden zur Bildung des Aktienkapitals wurden
so berechnet, daß dieselben mindestens 1 Ct.,
höchstens 25 Cts. jährlich auf je loo Frs.
Steuerkapital betragen sollten. Am 7. Juni 1866
bewilligte der Große Rat des Kantons St. Gallen
eine staatliche Aktienbeteiligung im Betrag
von 21 Mill. Frs. unter der Bedingung, daß
die Aktien des Kantons für eine Verzinsung bis
zu 21 2# TOT den übrigen Aktien ein Vorrecht
erhalten, daß Gemeinden und Private sich
wenigstens mit dem Betrag von l1., Mill. Frs.
an dem Aktienkapital beteiligen sollen und mit
einer Anzahl Vorbehalte, welche die Sicherung
des Cnternehmens in Bau und Betrieb im Auge
hatten. Auch durften keine Obligationen oder
Prioritätsaktien, welche den dem Staat zugehöri-
gen in Rechten voranstehen, ausgegeben werden.
Am 18. Juli 1866 wurden die inzwischen
von den Kantonen St. Gallen und Thurgau
erteilten Konzessionen von der Bundesbehörde
genehmigt; am 1. September 1866 wurde ein
eventueller Betriebsverl rag mit der Gesellschaft
der Vereinigten Schweizer Bahnen auf die Dauer
von 15 Jahren abgeschlossen, wonach sich die
Kosten des Betriebs pro Jahr und Kilometer
für die ersten fünf Jahre bei täglich vier Zügen
in jeder Richtung auf 53oo Frs., bei täglich
fünf Zügen auf 6700 Frs., für die folgenden zehn
Jahre bei vier Zügen auf 5500 Frs., bei fünf
Zügen auf 5900 Frs. stellten. Am 16. September
1867 konnte die Regierung von St. Gallen alle
an die Beteiligung des Kantons geknüpften Be-
dingungen als erfüllt erklären und am 27. De-
zember 1867 die Gesellschaft definitiv konstituiert
werden.
Die von der bereits genannten Ballgesell-
schaft Wieland, Gubser & Comp, gebaute
Bahn wurde am 24. Juni 1870 dem Betrieb
übergeben. Sie besitzt eine bauliche Länge
von 25,217 km und eine Betriebslänge von
24,852 km ; dio Länge der wagerechten Strecken
beträgt 38,38 % der Gesamtlänge und die größte
Neigung 10%,; der kleinste Bogenhalbmesser
ist 24o m. Die Bahn überschreitet fünfmal
die Thür; sie zählt 80 Brücken und Durch-
lässe, darunter 16 mit Überbau aus Eisen,
4 Brücken mit mehr als 30 m Spannweite; die
größte Weit* besitzt die Guggiloch-Brücke bei
Lütisburg mit 151,8 m. Das uormalspurige
Gleis enthält Schienen von 80kg Metergewicht,
Das Rollmaterial besteht aus 3 Tenderloko-
motiven von je 201 Pferdekräften, aus 14 Per-
sonenwagen mit 528 Sitzplätzen und 53 Güter-
wagen, worunter 3 Gepäckwagen.
Digitized by Google
Tonnenkilometer — Totes Gewicht
Das Anlagekapital beläuft sieb auf 3 578 400
Frs. für Bahnanlagen und feste Einrichtungen,
auf 37*2 530 Frs. für Rollmaterial und auf I
64 070 Frs. für Mobilar und Gerätschaften, im [
ganzen somit auf 4 Mill. Frs. oder 158 751 Frs. |
Bahnliinge
Jahr
Peraononkilometer
Tonnenkilometer
pro Bahnkilom.
pro Bahnkilom.
1875
152 049
26 119
1880
147 448
26 125
1885
160 280
29 197
1890
155 964
31 875
1892
151 607
30 514
Die Gesellschaft besät am 31. Dezember
1892 einen Oberbauerneuerungsfonds im Betrag
Ton 110 668 Frs. und einen Reservefonds von
195 583 Frs.; der Baukonto ist stets gleich ge-
blieben.
Litteratur: Schweizer, Das Werden der
Toggenburger Bahn, St. Gallen 1870.
Dietler.
Tonnenkilometer (Tonne-kilometres, m.
vi.), Bruttotonnenkilometer, die in den Zügen ge-
förderte Gesamtlast, einschließlich des Gewichts
der Fahrzeuge, multipliziert mit der Zahl der
Kilometer Babnlänge, auf welcher dieselbe be-
fördert worden ist. Unter Taratonnenkilometern
versteht man das Produkt aus dem Eigen-
gewicht des Wagens und der zurückgelegten
fransportstrecke.
Torontaler Lokalbahn (Torontdli helyi
erdekü rasät), in Ungarn gelegene, normal-
spurige Lokalbahn mit dem Sitz der Gesell-
schaft in Groß Becskerek, umfaßt die Haupt- |
linie Groß Becskorek-Versecz (88,1 km) nebst |
Zweiglinie Szecsäny- Pärdäny {20,7 km), und ■
die Linie Groß Beöskerek-Pancsova (65,4 km), ■
zusammen 174.2 km.
Die Konzession för die T. wurde unterm i
30. März 1887 auf die Dauer von 90 Jabren
unter den sonst für Lokalbahnen üblichen
Begünstigungen vorläufig nur für die Strecken \
Groß Becskerek-Pärdäny und Szecsany-U. Mar-
gita erteilt. Die am 5. November desselben
Jahrs errichtete Gesellschaft setzte das Gesell-
schaftskapital mit 2500000 fl. in Stamm- und
Prioritätsaktien fest und schloß mit der Mün-
chener Lokalbahngesellschafl einen Bauvertrag,
wonach letztere gegen Pauschal Vergütung von
2134000 fl. die vollständige Herstellung der
Bahn übernahm. Die Eröffnung der Strecken
Groß Becskerek-Pärdäny und Szecsäny- U. Mar-
gita fand am 4. Mai 1889 statt; den Betrieb I
übernahm die österr.-ung. Staatseisenbahnge-
sellschaft vertragsmäßig. Die Gesellschaft erhielt
ferner die Konzession für einige anschließende
Linien und erhöhte demgemäß ihr Gesell-
schaftskapital um 61 400 fl. Erst am 24. Juni
1890 gelang es der Gesellschaft, für die von i
ihr scHon lange angestrebte Fortsetzungsstrecke
U. Margita- Versecz die definitive Konzession :
zu erlangen (Gesetzartikel XXXV von Jahr !
1890). Die Eröffnung dieser Fortsetzungslinie
fand am 14. Juli 1891 statt. Anläßlich des
Baues dieser Linie sab sich die Gesellschaft
veranlaßt, ihr Kapital nochmals zu erhöhen. 1
Im Jahr 1893 erhielt die T. die Konzes- ;
sion für die Linie Groß Becskereck-Pancsova, I
deren Gesamtkosten mit 2 240 000 fl. bemessen
wurden. Die Eröffnung der Linie fand am |
pro km und ist durch das Aktienkapital in
gleichem Betrag beschafft worden.
Die Betriebrergebnisse der Unternehmung
sind aus folgender Zusammenstellung zu er-
sehen :
» km.
Einnahmen
pro km
Am gaben
pro km
Ertrag in %
Aktlenkapit
Fr«.
Fri.
10 832
6 661
1,25
11 162
7 107
2,01
11 695
7 359
2,50
11 901
7 398
2,60
11 409
8 420
2,163
9. April 1894 statt. Ende 1892 bestand das
Aktienkapital aus 31512U0H. in 1000 Stamm-
aktien I. Emission, 114 Stammaktien II. Emis-
sion und 408 Stammaktien III. Emission zu je
100 fl., 15000 Prioritätsaktien I. Emission,
500 Stück II. Emission und 5490 Stück
III. Emission zu je 100 fl. Die Dividende der
Prioritätsaktien 1. und II. Emission betrug 1890
bis 1892 i%, 3,6 6,2 jene der III. Emis-
sion für das Jahr 1892 1,7 X.
Die größte Neigung beträgt 1 : 125, der
kleinste Krümungshalbmesser 250 ra.
Die Einnahmen betrugen 1892 274529 fl.
(1891 202 738 fl.), die Ausgaben 152167 fl. (1891
131203 fl.).
Totes Gewicht (IJead weight; Puids, m.
mort), Eigengewicht der Betriebsmittel im Ge-
gensatz zur Nutzlast derselben. Da auf den Loko-
motiven keine Nutzlast mitgefUhrt wird, so
erscheint das Gesamtgewicht der Lokomotiven
und Tender als T. Hierzu tritt das ganze
Eigengewicht aller Wagen eines Zugs und dem-
gegenüber steht als Nutzlast das Gewicht der
Ladung aller Wagen. Das T. der Wagen wird
aber nicht nur mit dem wirklichen Gewicht
der Ladung in Vergleich gestellt, sondern auch
mit der Tragfähigkeit und dem Fassungsraum
der Wagen (bei Personenwagen mit der Zahl
der Plätze und ihrer Ausnutzung).
Das auf den Treibrädern der Lokomotiven
ruhende Gewicht derselben ist als Adhäsions-
gewicht für die Fortbewegung des Zugs not-
wendig und nutzbar, während das übrige Loko-
motiv- und Tendergewicht für die Zugkraft
nicht ausgenutzt wird. Dieses letztere Gewicht
wird daher auch zuweilen als T. im andern
Sinn bezeichnet. Von dieser Unterscheidung
wird hier aber abgesehen, vielmehr das Ge-
samtgewicht von Lokomotive und Tender als
T. betrachtet.
Bei unseren heutigen Dampfeisenbabnen
ist es unstreitig ein Mißstand, daß das im
Motor mitgeführte T. einen großen Teil des
Gesamtzuggewichts ausmacht und daß die
Nutzlast als Adhäsionsgewicht zur Fortbewe-
gung des Zugs nicht verwertet werden kann.
Sollte es gelingen , einen Teil der Nutzlast
und des T. der Wagen als Adhäsionsgewicht
nutzbar zu machen, so würde dies einen
großen Fortschritt bedeuten.
Das T. von Lokomotive und Tender,
bezw. das T. der Lokomotive macht , voll-
ständige Ausnutzung der Leistimgsfähigkeit
derselben vorausgesetzt, einen um so größeren
Teil von dem Gewicht des ganzen Zugs aus,
je größer die von den Streckenverhältnissen ab-
hängenden Arbeitswiderstände (Steigung, Krüm-
Digitized by Google
.1204
Totes Gewicht
mung) sind und je größer die Fahrgeschwin-
digkeit ist, mit welcher der Zug von der
Lokomotive fortgeschafft wird.
Da Personenzüge durchschnittlich mit einer
viel größeren Fahrgeschwindigkeit verkehren
als Güterzüge, so wird sich bei den ersteren
das Verhältnis des T. der Lokomotive zum
Gewicht des ganzen Zugs durchschnittlich un-
günstiger stellen als bei letzteren. Den Strecken-
verhältnissen kann bei Güterzügen durch Än-
derung der Belastung des Zugs eher Rechnung
getragen werden als bei Personenzügen, welche
in vielen Fällen den ganzen Zugweg in un-
veränderter Zusammensetzung durchmessen, so
daß hierbei das Verhältnis zwischen dem T.
der Lokomotive und dem Zuggewicht unver-
ändert bleibt. Bei Güterzügen wird man da-
gegen häufig in der Lage sein, in günstigen
Strecken die Zuglasten zu erhöhen und so das
fragliche Verhältnis zu verbessern ('s. auch die
Artikel: Arbeitswiderstände der Lokomotive,
Belastung der Züge, Belastungstabellen).
Die Stephenson'sche PreisTokomotive , die
„Rocket-, zog bei 4,5 t Dienstgewicht und
3,2 t Tendergewicht ein Gesaratzuggewicht von
17,27 t bei 22 Stundenkilometern Geschwindig-
keit. Stephenson schritt schon bis 1831 zu
8,8 t Eigen-, 5,6 t Tender- und 108 t Zug-
gewicht bei 28 Stundenkilometern Geschwindig-
keit vor und baute 1832 Lastzuglokomotiven,
die bei 11,6 t Eigen- und 5,6 t Tendergewicht
ein Zuggewicht von 210 t mit 16 Stunden-
kilometern Geschwindigkeit beförderten. Das
Verhältnis des in der Lokomotive mitgeführten
T. zum Zuggewicht war also in kurzer Zeit
von 1 : 2,2 auf 1 : 7,5 und 1 : 12,2 gestiegen.
Sowohl im Personenzug- wie im Güterzug-
dienst gelangte man zu immer schwereren
Lokomotiven, um den Anforderungen an grö-
ßere Geschwindigkeit und größere Zuglasten
Genüge leisten zu können. Besonders als es
um die Mitte des Jahrhunderts galt, für die
erste große Gebirgsbahn, die Semmeringbahn,
Lokomotiven zu beschaffen, ging Engerth bis
zu einem Lokomotiv- und Tendergewicht von
56,11 t vor, mit welchem es gelang, selbst in
Steigungen von 25°/00 noch ein Zuggewicht
von 213,9 t zu befördern, was auf gerader,
wagerechter Bahn bei gleicher Beförderungs-
geschwindigkeit einem Zuggewicht von etwa
1900 t entspräche, also einem Verhältnis von
1 : 33,9. In neuerer Zeit hat man das Gewicht
der Lokomotiven für Gebirgsbahnen noch ge-
steigert und ist bis zu 70 t, ja sogar bis zu
8*,5 t gegangen , wodurch das Verhältnis ein
noch günstigeres wird. Für Flachland- und
Hügellandbahnen wendet man heute im Güter-
zugdienst Lokomotiven von 35 bis zu 60 t
Gewicht an, welche Zuglasten von 1000 bis
2000 t bei 20-46 Stundenkilometern Geschwin-
digkeit zu bewältigen vermögen; auch im
Personenzugdienst ist man bis zu denselben
Lokomotivgewichten fortgeschritten , womit
Zuglasten von 200—320, ja selbst von 400 t
bei Geschwindigkeiten von 75—90 km und
bei neueren amerikanischen Versuchsfahrten
selbst bis 120 km befördert werden. Im Per-
sonenzugdienst ist somit das Verhältnis des
in der Lokomotive mitgeführten T. zum Zug-
gewicht ein wesentlich ungünstigeres als im
Güterzugdienst und kaum besser als in den
Tagen tj. Stepheusons; dafür hat allerdings
die Geschwindigkeit der Personenzüge eine
viel größere Steigerung erfahren als die der
Güterzüge, bei welchen erst in neuester Zeit
von einigen Seiten auf schnelleres Fahren hin-
gewirkt wird. Unzweifelhaft, würde dadurch
auch im Gtiterzugdienst sich jenes Verhältnis
ungünstiger gestalten.
Bei den Personenwagen nahm in der
ersten Zeit der Eisenbahnen das T. zwar ab-
solut zu, da aber die eingeführten größeren
Wagen auch einen erheblich größeren Fas-
sungsraum hatten, gestaltete sich das Verhält-
nis zwischen T. und Nutzlast anfangs all-
mählich günstiger. So erhielten die zweiachsigen
Personenwagen, welche ursprünglich nur drei
Abteilungen enthielten , deren später vier bis
fünf, die dreiachsigen Wagen deren fünf bis
sechs und auch bei den besonders in Amerika
verwendeten vierachsigen Wagen nahm das
T. nicht in demselben Maß zu wie der Fas-
sungsraum der Wagen. Im späteren Verlauf
der Entwicklung änderte sich aber dieses Ver-
hältnis, indem durch die fortschreitende bessere
Ausstattung der Wagen, besonders durch die
Anbringung von Aborten, Heiz- und Beleuch-
tungsapparaten , durchgehenden Bremsen u.
dgl. in., das Gewicht der Wagen stieg, während
der Fassungsraum womöglich abnahm. Zur
Zeit hält dieser Entwicklungsgang noch an
und hat besonders in der immer weiter um
sich greifenden Einführung von Luxuswagen
(Schlafwagen, Speisewagen, Salonwagen), die
vornehmlich in Amerika sehr weit getrieben
wird, aber auch in Europa immer mehr Ein-
gang findet, schon einen solchen Höhegrad
erreicht, daß im Personenzugdienst die Nutz-
last gegenüber dem T. bei dem Gesamtzug-
gewicht kaum mehr von Belang ist. Einen
großen Einfluß hatte die Nutzlast im Personen-
zugdienst allerdings nie, denn die thatsäebliche
Ausnutzung der vorhandenen Plätze ist durch-
schnittlich nie und nirgend über 25— 60^
gestiegen. Ende der vierziger Jahre schwankt«
aas Verhältnis des T. zum Gesamtgewicht der
europäischen vier- und sechsräderigen Personen-
wagen bei voller Ausnutzung der Plätze zwi-
schen 54,4 % und 7«X, bei amerikanischen
achträderigen Wagen betrug es im günstigsten
Fall 48#; Ende der sechziger Jahre stellte es
sich in Norddeutschland bei sechsräderigen
Wagen auf TA,b% in III. und 81.6X »n
1 / II Klu-v, und hat seitdem, besonders in
den höheren Klassen, nicht abgenommen.
Nach den thatsächlichen Verhältnissen wurde
1890 für Bayern ermittelt:
f
-
n
N
■ X i*B *- v B
Personenzug 180 t 360 82 2200 kg
Schnellzug 1 76 „ 182 41 4300 „
Orientexpreßzug.. 170 „ 40 18 9500 „
Es zeigt sich hier deutlich der große Ein-
fluß des Gewichts der Luxuswagen, die im
Orientexpreßzug laufen; obgleich hier eine
doppelt so gute Platzausnutzung stattfindet
wie in den anderen Zügen — 45,2 % gegen
22,6V — ist das T. mehr als viermal so
hoch wie bei Personenzügen und mehr als
doppelt so groß wie bei Schnellzügen, bei
welchen sich schon die in den höheren
Digitized by Google
Totes Gewicht
Klassen den Reisenden gewährten größereu
Bequemlichkeiten gegenüber den Zahlen für
die Personenzüge deutlich erkennen lassen.
Amerikanische sechsachsige Luxuswagen
neuerer Bauart fassen bei 40-45 t Eigen-
gewicht nur 40—48 Sitze, des Nachts sogar
nur 24 Schlafstätten, deren Breite allerdings
so groß ist , daß eine Benutzung zu zweien
möglich ist. Bei voller Platzausnutzung ergiebt
sich also das auf einen Reisenden entfallende
T. des Wagens zu 1 t, wogegen nach den
Torstehenden Angaben dieses T. Knde der
vierziger Jahre nur 0,08—0,21 t und Ende
der sechziger Jahre 0,18—0,29 t betrug.
Im Jahr 1892 93 betrug die wirkliche Nutz-
last bei den preußischen Staatseisenbahnen und
allen deutschen Bahnen im Personenverkehr
auf eine Achse 0,342 und 0,328 t, wogegen
das Eigengewicht, also das T„ 6,06 und 4,88 t
betrug; es zeigt, sich also auch hier die über-
wältigende Bedeutung des T. im Personenzug-
dienst.
Bestrebungen, diese ungünstige Thatsache
zu mildern, sind mehrfach zu verzeichnen; so
sind wiederholt zweigeschoßige Personenwagen
gebaut worden, bei welchen das auf einen
Platz entfallende T. nur etwa 0,1 t beträgt;
aber solche Wagen haben sich nie über den
engsten Ortsverkehr Anwendung zu verschaffen
und selbst da kaum zu behaupten vermocht.
Die Forderungen weitgehender Bequemlich-
keiten seitens der Reisenden, größtmöglicher
Betriebssicherheit und rascher Entleerung und
Füllung der Wagen seitens der Bahnverwal-
tungen sprechen gegen solche Bauart und be-
fördern überhaupt eine immer weiter gehende
Steigerung des T.
Im Gegensatz zu den Personenwagen ist
es bei den Güterwagen gelungen, das T.
im Verhältnis zu der Tragfähigkeit derselben
nach und nach und ganz oesonders wieder in
neuester Zeit zu vermindern, wodurch die ver-
hältnismäßige Höhe der Betriebskosten im In-
teresse billiger Verfrachtung oder höherer
Renten der Eisenbahnwerte wesentlich er-
niedrigt werden kann. Am günstigsten stellt
>ich das Verhältnis de« Eigengewichts zu dem
Gewicht der Ladung bei offenen Güterwagen.
Die ältesten englischen, offenen, zweiachsigen
Güterwagen besaßen allerdings ein Eigen-
gewicht von 2,5—3,5 t bei nur 2 t Trag-
fähigkeit, was einem Verhältnis des Eigen-
gewichts zur Tragfähigkeit von 1 : 0,8 bis
1 : 0,6 entspricht ; durch Vermehrung der j
Tragfähigkeit auf 4, 6, 6 und endlich auf 9 t [
steigerte sich dieses Verhältnis auf 1:1 bis
1 : 1,6,' indem das Eigengewicht hierbei nach :
und nach bis 5,5 t stieg. England ist bis* in
die neueste Zeit den Wagen mit Verhältnis- ;
mäßig geringer Tragfähigkeit treu geblieben,
und erst in den letzten Jahren machen sich
auch hier Bestrebungen geltend, die Trag-
fähigkeit weiter zu erhöhen. Auf dem euro-
päischen Festland wurden, der späteren Ein-
führung der Eisenbahnen entsprechend , die
ältesten englischen Wagen überhaupt nicht
angewendet, sondern man gab den offenen
Wagen meist gleich 5 t und den bedeckten
Wagen 4 t Tragfähigkeit , steigerte diese aber
bis Mitte der sechziger Jahre fast allgemein
bis zu 10 t, während das Eigengewicht gleich-
zeitig bei offenen Wagen von 4 zu 5 und 6 t und
bei bedeckten Wagen von 6 zu 6 t zunahm.
Das Verhältnis des T. zur Tragfähigkeit belief
sich demgemäß Ende der sechziger Jahre, als
Mittel aus 1000 neueren deutschen zweiachsi-
gen Wagen berechnet, auf 1 : 1,56 bei bedeckten
Wagen, 1 : 1,81 bei offenen Wagen mit Holz-
I kästen und auf 1 : 2,24 bei offenen, ganz aus
Eisen hergestellten Wagen; in den anderen
Ländern des europäischen Festlands waren die
Verhältnisse ähnliche. Man glaubte bis dahin,
zweiachsigen Wagen keine größere Tragfähig-
keit geben zu sollen, und die in den siebziger
Jahren von Schwabe u. a. gemachten Vor-
schläge und durchgeführten Versuche, die
Tragfähigkeit bis zu 15 t zu steigern, fanden
zunächst keine nachhaltige Unterstützung, ob-
gleich umfassende Beschaffungen von 15 t-
Kohlenwagen der niederschlesisch-märkischen
Bahn zeigten, daß dadurch jenes Verhältnis
; auf 1 : 2,87 verbessert werden konnte. Erst
, die immer häufiger auftretende Wagennot und
der Umstand, daß im Interesse größerer Wider-
standskraft der Wagen gegen die hohen In-
anspruchnahmen des gesteigerten Betriebs und
der dabei unvermeidlichen heftigen Rangier-
stöße den Wagen eine größero Festigkeit und
daher auch ein größeres Gewicht gegeben
werden mußte, verschaffte der weiteren Ein-
führung erhöhter Tragfähigkeit Eingang. Nach
dem Vorgang verschiedener Bahnen — Kaiser
Ferdiuands-Nordbahn, Gotthardbahn, Halber-
: stadt-Blankenburg, preußische StaaUeisenbahnen
— ist heute der Obergang zu 12,5 — 15 t-
Wagen wohl allgemein entschieden. Dabei
werden die älteren zweiachsigen 10 t-Wagen
, auf eine Tragfähigkeit von 12,5 oder 15 t
, gebracht , während an netten zweiachsigen
| Wagen meist nur noch solche von 15 t he-
schufft werden. Das Eigengewicht der 12,5 t-
Wagen stellt sich auf etwa 6 t (5—7), das
der 15 t -Wagen auf 5—9 t, so daß das Ver-
hältnis des T. zur Tragfähigkeit bei 12,5 t
gleich 1 : 2,08 und bei 16 t 1 : 8 bis 1 : 1,67
wird, während es bpi den neueren 10 t- Wagen
durchschnittlich 1 : 1,67 betragen hatte. Ende
1891 waren bei den größeren deutschen Eisen-
bahnverwaltungen schon 12 — 60 yi ihres Ge-
samtgüterwagenbestands an meist neuen Wagen
von 15 t Tragfähigkeit vorhanden, insbesondere
bei den preußischen, bayrischen und sächsi-
schen Staatebahnen 24, 26 und 287^; die preu-
ßischen Staatsbahnen hatten außerdem Uber
30 000 ältere Wagen von 10 auf 12,5—15 t
Tragfähigkeit gebracht und die Bahnen in
Österreich-Ungarn, Belgien, Holland u. s. w.
gehen in derselben Weise vor.
In den Vereinigten Staaten Amerikas hatte
man bei den Güterwagen wie bei den Per-
sonenwagen mit sehr geringfügigen Ausnahmen
von vornherein vierachsige Wagen hergestellt,
welche noch 1870 meist nur 9 t Tragfähigkeit
besaßen, dann auf 13,62 — 18,16 t Tragfähig-
keit stiegen und zur Zeit bei 9,17—12,71 t
Eigengewicht eine Tragfähigkeit von 22,7 bis
27,24 t aufweisen, so daß sich das Verhältnis
des T. zur Tragfähigkeit wie 1 : 2,47 und
1 : 2,14 stellt. Allerdings hat man dort soge-
nannte Röhrenwagen von großer Leichtigkeit
bis zu 30 t Tragfähigkeit gebaut, bei welchen
das mehrerwähnte Verhältnis bis zu 1 : 3,61
getrieben war. Diese Wagen haben sich aber
im Betrieb schon nach kurzer Zeit als zu
Digitized by Google
3206 Tournai-Jurbise- und Landen-Hasselt-Eisenbahn — Trankungsverfahren
wenig widerstandsfähig gezeigt und kommen
heute kaum mehr in Betracht. Es ist also zu
ersehen, daß das Verhältnis des T. zur Trag-
fähigkeit bei den amerikanischen Wagen nicht,
wie dies oft irrtümlich angenommen wird,
günstiger isjt als bei den neueren mitteleuro-
päischem Übrigens haben auch die deutschen
und sonstigen mitteleuropäischen Bahnen zahl-
reiche rierachsige Güterwagen von 25—80 t
Tragfähigkeit, bei welchen das mehrgenannte
Verhältnis nicht ungünstiger ist wie bei den
ähnlichen amerikanischen Wagen.
Es kommt aber bei dem T. der Güterwagen
nicht nur dessen Verhältnis zur Tragfähigkeit,
sondern auch zum Laderaura und zur Lade-
fläche des Wagens in Betracht, und im In-
teresse leichter Güter ist naturgemäß eiu
Wagen mit verhältnismäßig großem Laderaum
einem Wagen mit geringem Laderaum selbst
dann vorzuziehen, wenn bei derselben Trag-
fähigkeit bei ersterem Wagen das T. größer
wird wie bei letzterem, was wegen der grö-
ßeren Wagenabmessungen meist zutreffen wird.
Ein amerikanischer vierachsiger, offener Wagen
von 27,24 t Tragfähigkeit muß auf 1 in*
Ladefläche mit 1047 kg beladen werden, wenn
dessen Tragfähigkeit voll ausgenutzt werden
soll , wogegen die zweiachsigen preußischen
15 t -Wagen auf 1 m* hierzu einer Belastung
von 760—1155 kg, die 10 t-Wagen nur 645
bis 770 kjr bedürfen. Die deutscheu zwei-
achsigen Wagen sind also für die Verfrach-
tung leichterer Güter wesentlich günstiger als
die amerikanischen vierachsigen. Ebenso stellt
sich das Eigengewicht amerikanischer vier-
achsiger, offener Wagen auf 1 in* Ladefläche
zu 409 kg und bei bedeckten Wagen auf 1 m3
Laderaum zu 237 kg. wogegen dieselben Zahlen
bei neueren deutschen zweiachsigen Wagen
trotz deren festerer Bauart nur 402 und 230 kg
betragen.
So erwünscht es daher auch im reinen
Eisenbahninteresse ist, Güterwagen mit mög-
lichst geringem T. bei größtmöglicher Trag-
fähigkeit zu besitzen , was bei vierachsigen,
möglichst kurzen Wagen wohl am vollkom-
mensten erreicht wird, und so sehr auch solche
Wagen im Interesse einer Verringerung der
Güterzuglänge bei derselben Nutzlast zu er-
streben sind, so steht doch das Interesse der
Verfrachter diesem Streben oft entgegen, die
sowohl für die zu versendenden leichten Güter
eineu möglichst großen Laderaum, wie auch
für den Linzelverkehr und den Kleingewerbe-
betrieb Wagen mit nicht zu hoher Tragfähig-
keit verlangen müssen. Der zweiachsige mittel-
europäische 15 t -Wagen scheint allen dieseu
Verhältnissen zur Zeit wohl am besten Rech-
nung zu tragen. Auch ist noch ein Umstand
zu berücksichtigen. Nach der Statistik der
deutschen Eisenbahnen für 1892/93 betrugen
durchschnittlich das T. und die Tragfähigkeit
der Güterwagen auf eine Achse 3,20 und 5,3ö t,
wogegen die Nettobelastung aller beladen be-
förderten Wagen nur 3,79 t, also 70,84 % der
Tragfähigkeit betrug, bei allen (beladen und
leer) beförderten Wagen sogar nur 2,49 t =
46,54,* der Tragfähigkeit. Wenn also eine
noch nicht ß t auf die Achse betragende Trag-
fähigkeit thatsächlich nur mit 70.K4X ausge-
nutzt wurde, so ist die Befürchtung nicht
ganz unberechtigt, dieses Verhältnis möchte
bei gesteigerter Tragfähigkeit kein günstigeres
! werden, und obgleich das Verhältnis des T.
zur Tragfähigkeit bei Vergrößerung der letz-
teren unzweifelhaft günstiger wird und sich
dies in niedrigeren Betriebs-, besonders in gerin-
geren Zugförderungskosten bemerkbar machen
, muß, weil das gesamte T. eines Zugs gegen-
über der möglichen und im Massenverkehr
wohl auch meist wirklich vorhandenen Nutz-
last verhältnismäßig sinkt, so wird doch aller
Wahrscheinlichkeit nach im Durchschnitt des
Gesamtverkehrs das Verhältnis des T. zur
wirklich beförderten Nutzlast kaum in dem-
selben Maß zunehmen, wie das Verhältnis des
T. zur Tragfähigkeit.
Litteratur: Kühlmann, Allgemeine Maschi-
nenlehre, Bd. III, S. 240 ff., Leipzig 1877;
Glasers Annalen. 1891, Bd. XXVIII, S. 29
u. 245; 1892, Bd. XXXI, S. öl; Zeitung des
V. D. E.-V., 1890, S. 881; 1891, S. 53 u. 63;
1892, S. 705 u. 839; Büte u. v. Borriee, Die
nordamerikanischen Eisenbahnen, Wiesbaden,
1892; Expose de l'article XIII du questionaire
de la trotsieine session du congres des chemins
de fer (Paris), Bulletin. August 1889.
Blum.
Tournai-Jurbise- und Landen-Hasselt-
Eisenbahn (Chemin de fer de Tournai-Jur-
bise et Landen- Hasselt), in Belgien gelegene
Privatbahn, teils von dem belgischen Staat,
teils von der Grand Central Beige betrieben.
Auf Grund der Konzession vom 19. Mai 1845
(Gesetz vom 16. Mai 1845) bildete sich die Ge-
sellschaft Tournai-Jurbise uud Landen-Hasselt
mit einem Anlagekapital -von 12,5 Mill. Fr*, und
erhielt unterin 21. Juli 1845 die landesherrliche
Genehmigung. Die Teilstrecke Landen- St. Trond,
vom Staat erbaut und am 6. Oktober 1839
eröffnet, wurde von der Regierung der Gesell-
schaft überlassen. Die Strecken St.Trond-Hasselt
wurden am 1. Oktober 1847 und Jurbise-Tournai
am 11. November 1848 dem Betrieb übergeben.
Den Betrieb der Linie Landen-Hasselt (28km)
übernahm der Staat gegen 50 % Einnahmeanteil
bis I. Oktober 1856, mit welchem Tag er den
Betrieb an die Eisenbahngesellschaft Aachen-
Maastricht übertrug, an deren Stelle vom
1. August 1867 ab die Grand Central Beige trat.
Die Linie Tournai-Jurbise (45,7 km) wird
seit der Betriebseröffnung vom Staat gegen rM%
Einnahmenanteil betrieben...
Tracenrevision, in Osterreich vorkom-
mende Bezeichnung für die kommissionelle
Prüfung des vom Konzessionswerber einge-
reichten Projekts einer neuen Eisenbahn.
Tracierung, s. Vorarbeiten
Trankungsverfahren {lmpreynation, Stem-
ping, prepuralioH of uood; Imprägnation, f.,
injection, f., imbibitiou, f.), Verfahren, durch
welches dem Holz der Pflanzensaft entzogen
und das Eindringen fäulnisverhindernder Stoffe
in die Holzporen bewirkt wird.
Ohne Entziehung des als Träger der Fäul-
nis geltenden Pflanzensafts wird ein Schutz
des Holzes nur in ungenügender Weise erreicht,
dies gilt insbesondere von dem Ankohlen des
Holzes oder dem Überziehen desselbeu mit
wasserabhaltenden Stoffen (Ölfarbe, Pech, Teer
u. dgl.). Anderseits wird auch durch das einfache
Auslaugen, Erhitzen (Dörren) und Dämpfen des
Holzes keineswegs eine genügende Erhaltung
desselben erzielt.
Digitized by Google
Tiänkungsvcrfahrcn
Das Auslaugen besteht darin, daß man die
Hölzer ins Wasser legt und längere Zeit (1 bis
2 Jahre) darin läßt. Man benutzt hierzu na-
türliche, besonders fließende Gewässer.
Das Dörren des Holzes (s. d.) geschiebt in
besonderen Trockenräumen.
Das Dämpfen besteht darin, daß die in
dicht verschlossenen eisernen Kesseln gelagerten
Hölzer mit gespannten Dämpfen behandelt
werden.
Man nahm an, daß durch das Auslaugen mit
Wasser die Eiweißstoffe entfernt werden, durch ;
das Erhitzen gerinnen und weniger fäulnisfähig
gemacht, und daß durch das Dämpfen beide
Zwecke erreicht werden. Die Erfahrung hat
gelehrt, daß diese Annahmen nicht ganz zu-
treffend sind, weil Wasser, Wärme und Dampf
hauptsächlich au den Oberflächen des Hohes
wirken und die im Holz zurückgebliebenen
Saftbestandteile unter dem Einfluß von Luft
und Feuchtigkeit in Fäulnis übergeben
Günstiger soll nach amerikanischen Be-
richten das von S. E. Haskin augegebene
Verfahren des Vulkanisierens des Holzes wirken.
Nach diesem Verfahren wird das Holz iu
schmiedeiserne Kessel von 2 m Durchmesser
und 32 m Länge gebracht, in welchen sich
Dampfschlangen zum Heizen befinden. Der
Luftdruck wird je nach der Art des Holzes auf
10,5 — 14 Atmosphären gebracht, dann wird im
Kessel bis zur Erwärmung von 120 — 200° C. ;
geheizt. Der Druck soll das Keißen des Holzos
und das Verflüchtigen der Holzfeuchtigkeit ver-
hindern, durch die Erhitzung soll die letztere
jene Eigenschaften annehmen, welche dem Holz
seine verbesserten Eigenschaften verleiben.
Die Untersuchungen sollen ergeben haben,
daß die Festigkeit des Holzes durch diese Be-
handlung für Zug um 215t., für Druck um
23,6V zunimmt. Uber die Dauer so be-
handelter Hölzer liegen langjährige Beobach-
tungen noch nicht vor, doch sollen die Ergeb-
nisse bis jetzt ziemlich günstige sein.
Bessere Ergebnisse werden aber zweifellos
erzielt, wenn neben dem zur Entziehung des
Safts dienenden Auslaugen , Dampfen oder
Dörren noch ein Tränken der Hölzer mit faul-
cisverhindernden Stoffen erfolgt. Es kann näm-
lich der Hauptbestandteil des Pflanzensafts,
das Wasser, ohne die Festigkeit des Holzes zu
schädigen, nicht ganz aus demselben beseitigt
werden, auch die vollständige Entfernung der
Extraktivstoffe und des Eiweißes ist durch Aus-
laugen, Erhitzen und Dämpfen nur schwer zu
erreichen. Die Tränkstoffe sollen derart gewählt
werden, daß die schädlichen Reste der Saft-
bestandteile in möglichst ungefährliche Formen
(chemische Verbindung, mechanische Mischung
oder Umhüllung) übergeführt werden.
Das Tränken hat je nach der Holzart einen
verschiedenen Wert ; je widerstandsfähiger das
Holz infolge des Gehalts an bestimmten Stoffen
(ätherischen Ölen und Gerbsäure) im Natur- '
zustand gegen Fäulnis ist, desto geringere Be-
deutung hat das Tränken. Ebenso spielt der \
Preis des Holzes eine große Holle. Lander mit '
niedrigen Preisen für dauerhafte Hölzer werden
unter Umständen wirtschaftlich richtig han-
deln, von der Anwendung des Tränkens abzu-
sehen. Ferner muß auch der mehr oder minder
starke Verschleiß durch die mechanischen Ein- |
Wirkungen bei Beantwortung der Frage, ob >
das Tränken wirtschaftlich zweckmäßig ist oder
nicht, berücksichtigt werden. Dieses letztere
Moment kann insbesondere bei Eisenbahn-
schwellen und Brückenhölzern in Betracht
kommen, bei den ersteren vor allem dann,
wenn dieselben auf Strecken mit sehr starkem
Verkehr, in starken Gefällen oder in scharfen
Krümmungen verlegt sind. Unter dieser me-
chanischen Einwirkung kann die Zerstörung
der Schwellen in kürzerer Zeit als durch Fäul-
nis erfolgen, mithin das Tränken derselben
nicht gerechtfertigt sein. Bei anderen Hölzern,
bei welchen das Tränken in Frage kommt, wie
bei Telegraphenstangen u. s. w., fällt das Mo-
ment der mechanischen Einwirkung weg.
Nachstehend sollen die hauptsächlichsten
Arten der 'f., und zwar in der für das Eisen-
bahnwesen besonders wichtigen Anwendung auf
Holzschwellen erörtert werden.
I. Arten der Tränkung.
Die verschiedenen T. unterscheidet man
nach der Behandlung der Hölzer beim Tränken
und nach den Stoffen, welche zum Tränken
verwendet werden. Hinsichtlich der Behand-
lung unterscheidet man, ob die Tränkungsstoffe
ohne äußeren Druck durch einfaches Eintauchen,
mit schwachem Druck oder mit Hochdruck auf
die Holzflächen einwirken.
Als fäulniswidrige Tränkungsstoffe
kommen derzeit vorzugsweise Quecksilber-
sublimat, Kupfervitriol, Zinkchlorid
und Kreosot in Frage.
Demnach ergeben sich hauptsächlich viererlei
Verfahren beim Tränken:
1. mit Quecksilbersublitnat ohne Druck, er-
funden von Kyan 1832;
2. mit Kupfervitriol und schwachem Druck
auf das Hirnholz, erfuuden von Boucherie
1841;
3. mit Zinkchlorid uud Hochdruck gegen
alle HolzHächen, erfunden von Burnett 1838;
4. mit Kreosot und Hochdruck gegen alle
Holzflächen, erfunden von Bethell 1838.
Die Verfahren 3 und 4 sind in neuerer Zeit
mehrfach verbunden worden oder in veränderter
Form zur Anwendung gelangt. Das Tränken
erfolgt hierbei mit einer Mischung von Ziuk-
chlorid und Kreosot (T. von Blythe und de
Paradis).
Eisenvitriol und Kochsalz, welche zur Trän-
kung gleichfalls verwendet wurden, haben sich
als wenig wirksam erwiesen. Ebenso hat sich
wiederholtes Tränken mit, zwei verschiedenen
Salzen, welche durch Wechselzersetzung einen
unlöslichen Niederschlag bilden sollten, als zu
umständlich und wenig verläßlich gezeigt.
1. Tränken mit Quecksilbersubli-
mat ( Kyanisieren). Dieses Verfahren wurde
zuerst in England eingeführt und fand auch in
Süddeutschland Verbreitung, es ist wegen der
Heftigkeit des Gifts für die Arbeiter gefähr-
lich. Die lufttrockenen Schwellen werden wäh-
rend zehn Tagen in einem mit einer Lauge
von 1:150 gefüllten Holztrog belassen, die
Lauge wird dann in einen anderen Trog über-
gepumpt, die Schwellen werden mit Wasser
abgespült, 2—3 Wochen an der Luft getrock-
net und können dann verwendet werden. Da
die Lauge nur durch ihr Eigengewicht auf die
Holzoberfläche wirkt, wird nur diese getränkt,
die Schwellen sollen also vor dem Eintauchen
fertig bearbeitet sein. Ebenso sollen sie im
Digitized by Google
8806
Tränkungsverfahren
Holztrog durch Latten voneinander getrennt
gehalten sein, damit alle Überflächenteile be-
rührt werden. Der Erfolg dieses T. ist kein
sehr weitgehender, auch ist das Verfahren
teuer. Man hat versucht, das Kyanisieren
unter Hochdruck auszuführen. Da aber wegen
der chemischen Einwirkung kein Eisen mit
der Lauge in Berührung kommen darf, ist die
Anwendung des Hochdrucks sehr schwierig
und hat man daher von weiteren Versuchen
abgesehen.
Derzeit ist das Kyanisieren in England
fast ganz aufgegeben und findet nur noch in
Bayern, Baden, in der Schweiz (Gotthardbahn >
Verwendung.
Durchschnittlich benötigt man bei diesem
Verfahren für 1 m3 Schwellenholz:
Sublimat
kf
1,20
die Kotten for
*M MW«.
0,92
o,r»«-o,7ß
0,60
0,80
Ver-
aus recht trockenem
Nadelholz
aus sehr harzreichem
Nadelholz 0,70-0,'.»0
aus Buchenholz .... 0,75
„ trockenem Eichen-
holz 1,00
2. Tränken mit Kupfervitriol
fahren von Boucherie, in Frankreich
erfunden und früher daselbst beson-
ders verbreitet, in neuerer Zeit aber
durch vollkommenere T. zumeist ver-
drängt. Die nicht entrindeten Stamme
werden schwach geneigt gelagert und
die Lauge von 1 : 100 (1° Beaume) unter
etwa 1 at Überdruck von einem 10 m
über dem Stamm angeblachten Bottich
in das höher liegende Stammende einge-
führt. Die Lauge verdrängt den Pflanzen-
saft, der am tiefer liegenden Stammende
in Kinnen abfließt und schließlich selbst
Kupfervitriol enthält. Bei frisch ge-
fälltem Holz ist die Wirkung dieses T.
am besten. Wenn der Ausfluß */. des
Gehalts der Einflußlauge an Kupfervitriol
enthält, gilt das Verfahren als beendet; dies
ist bei Buchenholz nach etwa 48 Stunden,
bei Eichenholz nach etwa 100 Stunden der
Fall. Dieses T. ist einfach und nicht teuer, aber
der Tränkungsstoff dringt in das Holz nicht
vollkommen gleichförmig ein. es werden die
äußeren Stammteile am stärksten von der Lauge
durchtränkt; wird das nach diesem Verfahren
getränkte Holz später bearbeitet, so werden
[olzflächen bloßgelegt, deren Tränkung und
Widerstandsfähigkeit eine ungenügende ist.
Mit Vorteil könnte dieses T. nur bei halbrunden
Holzschwellen und bei Telegraphenstangen zur
Anwendung gelangen. Als fernere Nachteile
sind hervorzuheben, daß Eisen, Kalk u. s. w.
das Kupfervitriol zersetzen, die Lauge soll daher
nicht mit diesen Stoffen in Berührung kommen;
Schienennägel, Scb wellenschrauben, Platten
u. s. w. sollen verzinkt werden, eine Kalk-
steinbettung kann durch Zersetzung des Kupfer-
vitriols freie Schwefelsäure bilden, welche zer-
störend auf die Schwellen einwirkt.
Die Hölzer nehmen beim Tränken mehr
Lauge auf, als Saft abfließt, es tritt daher eine
Gewichtszunahme ein; diese beträgt etwa bei
der Fichte 24 kg, Eiche 25 kg, Kiefer 57 kg
und Buche 95 kg für 1 m3 Holz, ist also bei
1 der Buche am größten. Das in Rede stehende
T. hat sich bei dieser Holzart als besonders
wirksam erwiesen. Die Kosten betragen für
eine Schwelle etwa 0,4-0,6 Mk.
Die Paris-Orleans-Bahn, welche früher das
oben angegebene Verfahren anwendete, läßt jetzt
die lufttrockenen viereckigen und halbrunden
Eichenschwellen durch eine halbe Stunde in
einer auf 60° erwärmten 2^igen Lösung von
Kupfervitriol liegen. Bei diesem Verfahren
kann die Lauge nur in die obersten Schichten
des Holzes eindringen und ist dieses T. auch
nur wenig wirksam.
3. Tränken mit Zinkchlorid, Verfah-
ren von Burnett. Der Franzose Breant er-
fand 1831 ein Verfahren, Hölzern in einem
verschlossenen Gefäß durch Auspumpen der
Luft den Saft zu entziehen und hierauf unter
einem Druck bis zu 10 at fäulnisverhinderude
Stoffe in dieselben einzupressen. Burnett
hatte in England das Tränken durch Eintauchen
in das billige und sehr wirksame Zinkchlorid
versucht, nahm das Verfahren von Bn-ant
auf und erzielte damit große Erfolge. Sein
Verfahren fand seit 1846 auch auf dem Fest-
land raschen Eingang , besonders in Nord-
deutschland, später auch in Süddeutschland
u. s. w.
Fig. 1842 4.
Fig. 164Sa
Die fertig bearbeiteten Schwellen werden auf
schmalspurigen Wagen in ein einem Dampfkessel
ähnliches Gefäß von 10—15 m Länge und 1,8 bis
2 m Durchmesser (Fig. 1642a u. b) gebracht.
Ein solcher Tränkungskessel nimmt 4—6 Wagen
mit je 30—40 Schwellen auf. Die Schwellen
werden zuerst gedämpft, indem aus einem
Dampfkessel Dampf von 3—4 at Druck ein-
gelassen wird, der die Luft aus dem Tränkungs-
kessel, sowie zum Teil auch aus den Schwellen
verdrängt und diesen auch einen Teil des Holz-
safts entzieht, Die Luft entweicht durch einen
oben angebrachten Hahn, der Saft läuft durch
einen unten befindlichen Hahn ab. Dieses
Dämpfen wird bei einer Temperatur von etwa
90— 1U)'' 0. ausgeführt und dauert. 1—3, neuer-
dings meist 1—2 Stunden.
Hierauf wird mittels einer Luftpumpe im
Tränkungskessel die Luft bis zu einem <iueck-
silberstand von 52—65 cm verdünnt, wodurch
den Hölzern in noch weiter gehendem Maß
Luft und Saft entzogen werden. Diese Luft-
leere soll in 30 Minuten hervorgerufen sein
und durch weitere 30 - 60 Minuten andauern,
je nachdem das Holz trocken oder naß ist.
Unter fortgesetzter Thätigkeit der Luftpumpe
wird nun die Tränkungsflüssigkeit in den Kessel
bei einer Temperatur von 50 — 6b* C. einge-
Digitized by Google
Tränkungsverfahren
320U
lassen und dieser gefüllt, worauf die Luftpumpe
außer Thätigkeit und die Druckpumpe solange
in Betrieb gesetzt wird, bis das Manometer
6—8 at Oberdruck zeigt.
Dieser Druck dauert bei Anstalten, welche .
mit Lösungen von 3° Beaume (25facber Ver-
dünnung) arbeiten, 6 4 Stunden, und bei jenen,
welche mit 1.679 Beaume (4!>facher Verdünnung)
arbeiten, 3 Stunden.
Hierauf wird die Tränkungsflüssigkeit aus
dem Kessel abgelassen und werden die Wagen
mit den fertiggestellten Hölzern ausgefahren.
Das ganze Verfahren dauert etwa 4—7 Stunden
oder auch noch kürzere Zeit, so daß täglich ohne
Nachtarbeit in jedem Tränkungskessel zwei Fül-
lungen fertig gestellt werden können.
Burnett nahm ursprünglich eine Lauge von
1 : 60 ( 1,67° Beaume) eines Zinkchlorids von
25% Zinkgehalt (speciflsches Gewicht 1,6); in
der Annahme selbst bei geringerem Druck und
kürzerer Tränkungsdauer einen günstigeren
Erfolg zu erzielen, ging man aber ziemlich
allgemein zu wesentlich stärkeren Laugen über :
(1:14 bis 1 : 30). Seit Mitte der siebziger Jahre
ist hierin aber nicht nur ein Stillstand einge-
treten, sondern viele, besonders süddeutsche
und österreichische Bahnen sind wieder zu
schwächeren Laugen zurückgekehrt (1,0—2'
Beaume), weil sie beobachtet haben wollen, daß
stärkere Laugen den erhofften größeren wirt-
schaftlichen Nutzen nicht gebracht haben und
daß stärkere Lösungen das Holz weniger leicht
durchdringen, als schwächere. In Norddeutsch-
land, besonders bei den preußischen Staats-
babnen, ist man aber bei Lösungen von 3°
Beaume bei 17,5° C. Wärme unter Anwendung
eines Drucks von 6V» at stehen geblieben.
Auch beim T. mit Zinkchlorid nimmt das
Schwellengewicht durch Aufnahrae des Salzes
zu, und zwar wird meistens eine Gewichtszu-
nahme von 6— 10X bei Eichen- und von 30
bis 45,°i' bei Buchen- und Kiefernholz verlangt, j
Die fäulniswidrige Wirkung des Zinkchlorids
ist größer als die des Kupfervitriols und da
die dem Verfahren von Kyan undBoucherie
anhaftenden Nachteile bei dem T. mit Zink-
chlorid nicht auftreten, auch der Preis des
letzteren Verfahrens niedriger ist, wie der der
vorgenannten, so hat es die beiden zuerst be-
schriebenen Verfahren immer mehr verdrängt.
Die Kosten stellten sich im Jahr 1884 durch-
schnittlich für eine Schwelle bei Eichenholz auf !
0,37 Mk , bei Buchenholz auf 0,44 Mk., bei ,
Kiefernbolz auf 0,47 Mk.
Die Durchtränkung der verschiedenen Holz-
arten und der verschieden vorbereiteten Hölzer
ist keine gleichmäßige, auch nimmt der Kern
der Hölzer weniger Lauge auf, als die äußeren
Ringe. Frisch gefälltes Holz wird am gleich-
mäßigsten durchtränkt, dann folgt das gedörrte 1
und endlich lufttrockenes Holz, aber die Gesamt-
gew ich tszu nähme ist trotzdem bei frisch gefäll-
tem Holz am geringsten und bei gedörrtem
Holz am größten.
Dem Verfahren von Burnett wird mehr-
fach der Vorwurf gemacht, daß das Dämpfen
die Festigkeit des Holzes beeinträchtige, indem
es den Znsammenhang der Fasern lockere und
die Elastizität verringere. Gedämpftes Holz |
läßt sich allerdings thatsächlich leichter biegen I
als nicht gedämpftes und insofern erscheint |
dieser Vorwurf nicht ganz unberechtigt. Man j
hat daher wiederholt vorgeschlagen, das Dämpfen
durch Dörren zu ersetzen, dem die genannten
Nachteile nicht anhaften und wobei das Holz
noch mehr Lauge aufnimmt, als in gedämpftem
Zustand. Versuche mit FichtenschweTlen ergaben
bei lufttrockenem und gedämpftem Holz eine
Gewichtszunahme von 41*. bei gedörrtem
Holz dagegen von 50X- Aber trotzdem ist
beim T. mit Zinkchlorid das Dörren nicht
über Einzelversuche hinausgekommen und das
Dämpfen allgemein beibehalten worden.
4. Tränken mit Kreosot. Verfahren von
Bethell. 1838 in England eingeführt. Das
Kreosot ist sehr flüchtig und muß daher an
andere Stoffe gebunden werden. Es kommen
besonders Kohlenwasserstoffverbindutigen in
Frage, also Rreo<otfll (karbolsäurehaltiges Teer-
ölt. Man verwendet meistens Öl von 10 — 25
Karbolsäuregehalt, und setzt den zulässigen
Siedepunkt des Öls annähernd fest. Reines
Kreosot siedet etwa bei 203» C.
Das Verfahren des T. ist dem von B urnett
gleich, nur werden die Schwellen nicht ge-
dämpft, sondern die Schwellen werden zunächst
bei 100— 110' C. gedörrt, nachdem sie luft-
trocken in den Tränkungskessel gebracht worden
sind. Wie schon vorhin bemerkt, wirkt das
Dörren des Holzes günstig auf die Aufnahme
der Tränkungsflüssigkeit ein. Dem Dörren folgt
die Herstellung einer Luftleere und darauf das
Einpressen der Tränkungsflüssigkeit unter 6 bis
10 at. Druck bei einer Erwärmung derselben
auf 30— 40".
Wegen der Verschiedenartigkeit der Trän-
kungsöle und der Dichtigkeit der Hölzer lassen
sich bestimmte Festsetzungen über die Trän-
kungszeit nicht treffen ; man setzt daher besser
die Menge fest, welche von den Schwellen auf-
genommen werden muß. Man nimmt gewöhn-
lich an, daß 1 in3 Eichenholz 85 kg, Buchen-
holz 160 kg, Kiefernholz 180 kg von dem etwa
10^« Ol enthaltenden Tränkungsstoff aufnimmt.
Größere Mengen werden seit 1880 bei ein-
zelnen französischen Bahnen zum Tränken der
Buchenschwellen angewendet. Das zur Tränkung
verwendete Teeröl soll 20'» Karbolsäure ent-
halten und eine Schwelle (annähernd gleich
0,1 m3) aufnehmen: bei der französischen Ost-
bahn 26— 30 kg, seit 1889 16 kg, bei der Paris-
Lyon-Bahn 20—25 kg.*)
Nach den Gablers des cbarges für die fran-
zösischen Staatsbahnen ist 1880 — 1886 das
Kreosotieren für alle Schwellen mit Ausnahme
splintfreier Eichenschwellen vorgeschrieben ge-
wesen ; das Teeröl soll 5 % Kreosot enthalten. Die
Menge des durchschnittlich von jeder Schwelle
aufzusaugenden Tränkstoffs soll mindestens be-
tragen:
bei Buchenschwellen 13 kg
„ Föhrenschwellen 8 „
„ Eichenschwellen 8 „
Nach Humbert wird für jede Schwelle in
England 10kg Tränkungsstoff aufgewendet.
Das Tränken mit Kreosotöl ist unter allen
im großen betriebenen T. für die längere Dauer
der Schwellen das wirksamste; dieses Verfahren
wirkt auc h dadurch günstig, daß das Holz durch
Aufnahme des verharzenden Öls an Festigkeit
*> Auch bei mehreren praoUitcben Staattbahnen wird
boi 80-2A'.igen TVerAI «ine Aufnahme verlangt: von 10 kg
auf eine Kichenholtuchwelle oad von 80 kg auf »Ine Kiefer-
od<-r BuchenholifchweJle
Digitized by Google
Tränkungsverfahren
gewinnt, da& sich Risse und Poren schließen und
das Holz gegen eine Wasseraufnahme im hohen
Grad geschützt ist. Als Nachteil ist nur der
hohe Preis dieses T. zu bezeichnen, welcher
zwei- bis viermal so hoch ist wie beim Tränken
mit Zinkchlorid, und daß bei dichtem Betrieb
die Schwellen durch die mechanischen Ein-
wirkungen früher zerstört werden, als durch
Fäulnis, das Tränken mit Kreosot daher in
solchen Fällen kaum mehr wirtschaftlich er-
scheint. Aus diesem Grund hat in der letzten
Zeit das T. mit Zinkchlorid gröbere Verbreitung
gefunden als jenes mit Kreosot.
Zur Verminderung der hohen Kosten des
Verfahrens von Bethell war man bemüht,
diese Methode mit jener von Burnett da-
durch zu vereinen, daß man eine Mischung
von Zinkchlorid und Kreosot zum Tränken der
Schwellen verwendet. Die Tränkungsflüssigkeit
besteht aus 92— 95 X Zinkchlorid und 8 bis
b% schwerem Kreosotftl von 20 — 26 % Karbol-
säuregehalt. Die dadurch erzielten Erfolge sind
insofern beachtenswert, al« bei guter Wirk-
samkeit des Tränkens der Preis desselben bei
Eichenholz auf etwa U,Ö. bei Buchen- und
Kiefernholz bis auf 0.45 der Kosten des
Tränkens mit Kreosot allein ermäßigt wurde
und nur mehr etwa anderthalb- bis zweimal so
hoch bleibt, wie der des Tränkens mit Zink-
chlorid allein.
In neuerer Zeit sind verschiedene andere
T. versucht worden, die alle von dem Gesichts-
punkt ausgehen, die Kosten des T. mit Kreosot
zu vermindern, ohne die gute Wirkung desselben
ganz preiszugeben. Hierher gehört das T. von
B ly th e , bei welchem die Schwelleu mit kreosot-
häl tigern Wasserdampf gedämpft und später
unter Nachdruck mit Teeröl getränkt werden.
Die Erfolge der seit 1878 angestellten Erpro-
bungen sollen günstige sein und haben die
Eisenbahnverwaltungcn veranlaßt, mit größeren
Versuchen vorzugehen. Die Kosten dürften etwa
anderthalb- bis zweimal so hohe sein als jene
beim T. mit Zinkchlorid.
Bei dem T. von B o u 1 1 o n werden die
Schwellen nicht gedörrt, der Wassergehalt des
Holzsafts wird bei Erwärmung unter Luftver-
dunnung verdampft. Das Kreosot wird bei 37
bis 49* C. eingebracht, wenn das Wasser siedet,
und ersetzt den Wasserverlust, indem es in die
Holzporen eindringt. Die Saftentziehung beträgt
etwa 1—%% des Holzvolumens.
II. Dauer der getränkten Schwellen.
Wie bereits bemerkt, sollen durch das
Tränken die Hölzer solange vor Fäulnis geschützt
werden, als sie den mechanischen Einwirkungen
des Zugverkehrs zu widerstehen vermögen;
weiter zu gehen wäre unwirtschaftlich. Da
dieser Zweck besonders bei Nadelhölzern und
Buchenholz mit dem billigeren T. durch Zink-
chlorid in der Regel erreicht werden kann, so
gewinnt diese Art der Tränkung bei derartigen
Hölzern immer mehr an Verbreitung, während
bei Eichenholz auch das kostspieligere Tränken
mit Teeröl in Betracht kommt, weil diese
Schwellen den mechanischen Angriffen länger
widerstehen. Allerdings rechtfertigt sich das
Tränken von Ei<-h<<nholzschwellen nur dort, wo
der Preis dieser Holzart, schon so hoch ist, daß
die verhältnismäßig nur geringe Dauerver-
längerung solcher Schwellen durch das Tränken
trotz der dadurch erwac hsenden Mehrkosten sich
lohnt. Buchen- und Nadelholzschwellen werden
dagegen durch das Tränken in so hohem Maß
gegen Fäulnis widerstandsfähig, daß sich dieses
Verfahren auch bei niedrigen Holzpreisen lohnt.
Über die längere Dauer der Schwellen durch
das Tränken werden unausgesetzt Beobachtun-
gen angestellt, bei denen zugleich Erhebungen
darüber stattfinden, inwieweit die Schwellen
nicht durch Fäulnis, sondern durch mechanischen
1 Verschleiß abgängig werden. Besonders Funk
: und Sarrazin haben in früheren Jahren über
j diese Fragen eingehende Erhebungen ange-
[ stellt, welche neuerdings von den meisten Bahn-
: Verwaltungen in Deutschland und Österreich-
Ungarn fortgesetzt und zeitweise veröffentlicht
j werden. Allgemeine abschließende Ergebnisse
über das beste T. liegen zwar bis beute noch
nicht vor ; die bis jetzt erzielten Erfolge lassen
i aber darüber keinen Zweifel aufkommen, daß
; das Tränken von hohem wirtschaftlichen Wert
i und geeignet ist, die Dauer der Eisenbabn-
| schwellen wesentlich zu verlängern.
Die Technikerversammlung des V. D. E.-V.
in Straßburg 1893 hat die Frage: „Welche
neuere Erfahrungen liegen über die verschiedenen
Arten der Schwellentränkung bei den einzelnen
Holzgattungen vur, und zwar in Bezug auf die
Kosten der Tränkung und auf die Dauer der
j Schwellen V wie folgt beantwortet:
„Von den verschiedenen in Anwendung
stehenden Mitteln zur Schwellen trän kung, als
■ Kreosot. Zinkchlorid, Zinkchlorid mit Kreosot,
! Quecksilbersublimat, Kupfervitriol u. s. w. ist
! in den letzten Jahren von der Mehrzahl der Bah-
nen das Zinkchlorid, insbesondere zum Tränken
von Kiefer-, Tannen-, Fichten- und Bucben-
: schwellen angewendet worden. Meist ist die Zeit
I der Anwendung der Chlorzinktränkung noch
| eine zu kurze, zum Teil liegen aber auch Er-
fahrungen auf eine längere Reihe von Jahren
vor, welche auf die Zweckmäßigkeit dieses T.
< schließen lassen. Gleichfalls gut hat sich die
j Tränkung von Bucheuschwellen mit Kupfer-
I vitriol erwiesen.
Über die Kosten der Tränkung, sowie über
die Dauer der getränkten Schwellen geben die
Zusammenstellungen Aufschluß (s. S. 3211).
Aus den von mehreren Verwaltungen ge-
: gebenen Auswechslungsprozenten kann der
I Schluß gezogen werden, daß durch das Tränken
der Sch wellen, insbesondere der Kiefer- und
Buchenschwellen die Dauer derselben wesent-
lich verlängert uud damit ein wirtschaftlicher
Erfolg erzielt wird."
Auf Grund eingehendster Untersuchungen
gab Funk 18*0 die Dauer der Eisenbahn-
schwellen an bei
nicht («trinkt (retrinkt
' Eichenholz zu 13,6 Jahren; 19,5 Jahren.
I Kieferholz zu 7,2 „ 14 — 16 r
\ Fichtenholzzu 6,1 „ 8—10 „
'•■ Buchenholz zu 3,0 r 15—18 „
Die bis in die neueste Zeit fortgesetzten
Erhebungen bestätigen das günstige Ergebnis des
Tränkens ; es wurde sogar die durchschnittliche
Dauer mit Zinkchlorid getränkter Kieferschwellen
auf einer langen Beobachtungsstrecke mit guter
Bettung und günst igen Neigungs- und Richtungs-
verhältnissen (Rheine- Emden') mit 25.« Jahren
I festgestellt, gegen nur 27,7 Jahre, welche sich
■ ebenda bei gleich behandelten Eichenschwellen
Digitized by Google
Tränkungsverfahren
3211
ergaben. Da die letzteren als Stoß-, die Kiefer-
hölzer aber als Mittelschwellen Terwendet wor-
den, so ist die nur unbedeutend höhere Dauer der
Eichensch wellen jedenfalls durch die stärkere
mechanische Abnutzuug zu erklären. Wie groß
diese Einwirkungen sind, geht nus den Unter-
suchungen von Sarrazin hervor, welcher nach
fast sechsjähriger Beobachtungszeit auf der stark
befahrenen Linie Deutz-Siegen feststellte, daß in
den Hanptgleisen nur 8,2 % der mit Zink-
chlorid getränkten, aber größtenteils nicht mit
Unterlagsplatten versehenen Schwellen infolge
von Fäulnis, dagegen 91,8 % aus Anlaß mecha-
nischer Einwirkungen ausgewechselt werden
mußten und daß auch aus den Nebengleisen
46,6 % verfaulte und 63,4 % durch die Einwir-
kungen des Zugsverkehrs beschädigte Schwellen
beseitigt wurden. Sobald allerdings allgemein
Unterlagsplatten auf den Schwellen zur Ver-
wendung kommen, werden sich auch diese Zahlen
ändern, und Sarrazin nimmt nach seinen Beob-
achtungen die Dauer einer derart geschützten
Kieferschwelle selbst in Ktümraungen von 600 m
Halbmesser noch zu 18 Jahren an. Bezüglich
der vorerwähnten von Funk aufgestellten
Beobachtungsergebnisse sei auf das Organ für
die Fortschritte des Eisenbahnwesens, Wies-
baden 1880, S. 62, verwiesen.
Die Kosten der verschiedenen T. sind bei
den Bahnen des V. D. E.-V. durchschnittlich
ermittelt und nachstehend für die Jahre 1884
und 1893 angegeben:
Holzgattnng
1
Queektilber-
«nblimat
Zinkchlorid
Zinkchlorid
mit Kreoeot
Knpferritriol
1884
1893
1884
1898
1884
1898
1884
1898
1884
189S
U a
r k
-
1,00
0,98
0,37
0,49
0,61
0,60
1,90
0,44
0,63
0,86
0,82
0,75
0,68
1,70
1,50
0,47
0,68
0,74
0,86
0,28
Tabelle I.
NVhweisung der getränkten und nicht getränkten Holzschwellen
. auf den preußischen Staatseisenbahnen und
allen deutschen Eisenbahnen. (Nach der Statistik des Reichseisenbahnamts.)
lSHU Sl
188686
1887 »8
lh«9 90
1891/92
1892,98
Stück | %
1. PreaS. Staats-
ei« e nb ahn en.
Schwellen an* :
Eichenbolz, getränkt '
unge trinkt ■
Sotul. Laubbolz, getrinkt
. ongetränkt
Nadelholz, teetrankt ....
»ngetrinkt..
2. Deutsche Eisen-
bahnen.
Schwollen aas:
Eichenbolz, getrankt. .
y HM SILi
5 676 481
109 016
12 761
4 558 948
507 591
Sooft. Uabholz. getränkt
. ang «trinkt
Nadelholz, getrinkt
nngetrinkt . .
14 880 422
17 050 41«
:«7 90*
23» 91.1
19 709 501
4 698 ml
Ci.ts
37.88
*9.49
10.51
89.97
10,03
46.50
53.50
58,40
46,60
80,77
10,28 1
Stück
Stock
14 167 399
8 291 148
408 189
18 583
8 489 519
981 190
im «Inn;
14 876 044
r.iü sin
169 478
22 :n« 7S1
3 905 825
63.0«
36.92
97.02
2.98
89.64
10,36
14 881 695
7 45t» 2tlO
92,') 045
27 250
9 820 6*9
HM 06 t
MR. 64
:;3,3fi
97.14
2.86
91.64
8,86
16 147 476
0 349 903
1 SSM 780
88(84
10 299 44M
72 5 410
:
53.S9 17 198 150, 66,90
46,61 18 098 121
76,28 I 1 012 777
24.72 . 154 706
91,01 23 568 687
8,99 : 1 881 912
18 323 162 (»,96
71,78
28,22
97,69
2,31
93.4 2
6,68
48,10 11 73MH15
86.75 1 674 096
18,25 140 576
9x,60 1 25 079 445
7,40 1 722 925
StOck
16 761 3251 74,60
5 706 979 25,40
1 852 666 98,24
83 108 1,76
12 82? 2i2, 95.49
591 303
.19,01
91,80
8,20 I
93.67 I
6.43 j
19 043 798 64.44
10 50K 148
2 236 866
10S 563
27 865 360
1 498 31
4,58
35,5.;
95,37
4,68
94. M
5,1»
Stück
16 883 04 M
5 482 568
2 026 157
35 497
18 874 447
4S2 *56
75,66
24.31
98,28
1,72
»6,97
8,03
<
19 142 668
10 177 870
2 584 787
115 030
29 213 3411
1 332 627
65.29
»4,71
95.74
4.26
95,64
4,36
II.
Tabelle
Nachweisung der getränkten und ungetränkten Holzschwellen auf den deutschen, österreichisch-ungarischen
und allen Vereinsbahnen. (Nach der Vereinsstatistik.)
1880
1886
1887
1889
1891
1892
Stück
X
StOck
,»
Stück
•
Siöek %
Stück
%_ _
Stück
X
1. Dtuicbt Bahnen.
Schwellen, getränkt
. a ngetrinkt . .
84 791 787
21 894 214
61.38
38 971 012
16 785 547
69,89
30,11
41 022 406
15 114 139
73,09
26,91
44 575 631
13 599 962
76.62
23, 3*
48 802 830
12 086 546
80.06
19,95
60 623 842
11 662 326
91.37
18,63
2. Ö»t*rr.-ongar.
Bahnen.
Schwellen, getrinkt
ungetr&nkt . ■
3 817 473
98 366 438
14,04
85,96
6 648 745
26 093 398
20,31
79,«9
8 410 760
26 907 149
23,81
76,19
11 015 321
26 701 061
29,21
70,79
18 694 603
27 307 108
33.40
66,60
14 947 201
26 593 461
36,98
64,02
3. Alle Verelos-
bahnen.
Schwellen, getrinkt
ut>g «trinkt . .
1
39 077 381
49 611 125
i
44,06
55,94
46 548 168
47 809 4 78
49,33
50,67
50 661 018
47 146 612
51.80
48,20
56 610 596
45 924 190
65,17
63 291 114
45 111 879
58,38
41,62
66 850 665
44 292 4( 6
60.15
39,85
Digitized by Google
3212
Tragbares Signal — Traglasten
Die Zahl der verschiedenen Vereinsbahnen,
welche die vorbeschriebene T. anwendeten,
betrug :
T. mit
1M5 1868 1*78 1884 im
Quecksilber-Sublimat .3 6 8 4 3
Kreosot 4 5 13 11 6
Zinkchlorid 8 7 20 22 21
und Kreosot — — 4 7 4
Kupfervitriol 15 6 6 1 2
Aus dieser Zusammenstellung geht hervor,
daß die Zahl der Bahnen, welche sich des
Tränkens bedienen, wieder abgenommen hat ;
diese Erscheinung ist aber lediglich auf die in
Deutschland und Österreich - Ungarn immer
weiter durchgeführte Verstaatlichung der Bah-
nen und die Verminderung der früher selb-
ständigen privaten Eisenbabnverwaltungen
zurückzuführen. In Wirklichkeit hat gerade in
neuester Zeit das Tränken der Schwellen noch
erheblich zugenommen, und zwar vorzugsweise
unter Verwendung von Zinkchlorid. In welch
ausgedehntem Maß dies seit jenen grund-
legenden Untersuchungen Funks geschehen,
geht deutlich aus umstehenden Nachweisungen
der getränkten und nicht, getränkten Holz-
schwellen (Tabellen I und II, S. 3211) hervor.
Aus diesen Zusammenstellungen ist zu ent-
nehmen, daß beispielsweise in Österreich- Ungarn
die Zahl der getränkten Schwellen im Jahr 1880
nur 14°< betrug und daß sich dieser Prozentsatz
im Jahr 18'.»2 auf 35,98^ erhöhte, sowie daß in
Deutschland eine sehr starke Zunahme in der
Verwendung von Schwellen aus billigeren Holz-
arten, besonders aus Nadelholz stattgefunden
hat. Gerade diese Thatsache, welche im In-
teresse der Kisenbahnen und des Volkswohl-
stands von der größten wirtschaftlichen Be-
deutung ist, muß in erster Linie der günstigen
Einwirkung des Tränkens zugeschrieben werden.
Was die Verhältnisse in anderen Ländern
betrifft, so werden in England und Frankreich
die Schwellen zumeist mit Kreosot getränkt.
Bei den französischen Staat sbabnen wurde bis
zum Jahr 1886 das Tränken mit Kreosot nach
dem Verfahren von Bethell und Blythe und
von 18*6— 1890 das Tränken mit Zinkchlorid
angewendet. Seit 1890 ist das Tränken mit
diesem Stoff in Verbindung mit Kreosot vor-
zugsweise in Anwendung. Die Örleans-Bahn
benutzt, wie bereits früher erwähnt, noch heute
ein Bad von Kupfervitriol zur Tränkung von
Schwellen. In Belgien und Portugal wird zum
Tränken Kreosot, in Holland Zinkchlorid und
in Dänemark Zinkchlorid in Verbindung mit
Kreosot verwendet. In Rußland wird, sofern
die Schwellen überhaupt getränkt werden, ebenso
wie in der Türkei, Zinkchlorid verwendet Auch
Schweizer Bahnen (so die Gotthard-Bahn auf
einzelnen Strecken, Nordost-Bahn, vereinigten
Schweizer Bahnen) verwenden mit Zinkchlorid
getränkte Schwellen. Nicht getränkt werden die
Schwellen in Italien, Rumänien, Norwegen und
Schweden.
Die Tränkung der Schwellen wird von den
Bahnen teils in eigener Regie, besorgt, teils
an Unternehmer vergeben. In Österreich und
Deutschland wird meist die Vergebung an
leistungsfähige Unternehmer vorgezogen. In
Deutschland besitzen die bayrischen Staatsbah-
nen, die kgl. Eisenbahndirektioiienllaiinover und
Magdeburg, in Österreich- Ungarn die Südbahn,
die ungarischen Staatsbahnen, in der Schweiz
die Nordostbahn eigene Tränkungsanstalton.
Litteratur: Heusinger von Waldegg, Hand-
buch der speciellen EisenbahntechniK, Bd. I,
Leipzig 1877, S. 182; Weber, Schule des Eisen-
bahnwesens, Leipzig 18H5. S 306; Loewe, Der
Schienenweg der Eisenbahnen, Wien 1887,
S 126; Uaarmann, Das Eisenbahngleis, Leip-
zig 1891, S. 120; Organ für die Fortschritte
des Eisenbahnwesens, Wiesbaden 1880. S. 62;
IX. Supplementband, Wiesbaden 1884, S. 7;
; XI. Ergänzungsband, Wiesbaden 1893 ; Central-
i blatt der Bauverwaltung, Berlin 1883, S. 451 ;
i Deutsche Bauzeitung, Berlin 1»77, S. 465; 1880,
! S. 55; Wochenblatt für Baukunde, Frankfurt
1855 ; Flamache et Uuberti , Traite d'exploitation
I des chemins de fer, Brüssel 1885, Bd. I, S. 107;
I Congres international des chemins de fer, 4. Ses-
i sion, St. Petersbourg 1892, Question VIII c:
Renseignements techniques relatifs aus tra-
verses en bois, S. 28; Revue generale des chemins
de fer, Paris 1891, 2. Sem , S. 239; 1892, 2. Sem.,
S. 3; 1893, 1. Sem., S. 235. Blum.
Tragbares Signal {Signal mobil, m.),
Signal Vorrichtung, welche man beliebig von
einem Punkt zu einem andern bringen und an
jeder Stelle verwenden kann; s. Signalwesen.
Tragbare Telegraphen, s. Strecken tele-
graphen.
Tragfähigkeit, Tragkraft, Tragvermögen
(Ttmnayc; Tonnage, m., f/'w« uagun) jene am
Wagen angeschriebene Gewichtsgrenze, über
welche bei Beladung eines Güterwagens mit
Rücksicht auf die Bauart desselben nicht hinaus-
gegangen werden darf. In diesem Sinn findet
sich T. u. a. in Deutschland, Österreich- Ungarn
und der Schweiz.,, In einem andern, auch im
internationalen Übereinkommen gebrauchten
Sinn, ist T. das normale Ladegewicht, dessen
Überschreitung bis zu einem gewissen Prozent-
satz geduldet wird; s. Ladegewicht, dann Güter-
wageu und Totes Gewicht.
Traglasten in Körben, Säcken und Kiepen,
welche Fußgänger mit sich führen, dürfen nach
§ 28 der deutschen Verkehrsordnung und des
österreichisch - ungarischen Betriebsrcglements
in die Personenwagen mitgenommen werden,
'. sofern sie leicht tragbar sind und den Mit
; reisenden nicht lästig fallen.
Nach dem Tarif für die Beförderung von Per-
sonen und Reisegepäck auf den badischen Staats-
bahnen, gültig vom 1. April 1894, findet vor-
' stehende Bestimmung auf die in der III. Klasse
Reisenden Anwendung Hierbei sind als T. jene
, Gegenstände anzusehen, welche zur unmittel-
. baren Ausübung des Gewerbes bestimmt sind, nur
I in einem Stück bestehen, bezw. in der Verpackung
als ein Stück (in Körben, Säcken, Kisten u. s. w.,
. durch Zusammenschnüren u. s w.) angebracht
! werden und an sich leicht tragbar sind. Dahin ge-
hören die Marktwaren der Händler, die Geräte der
Flößer, die Drehorgelnder herumziehenden Musi-
kanten u. s. w. T , welche das für Handgepäck zu-
gelassene Gewicht von 10 kg übersteigen, sowie
jene von geringerem Gewicht, deren Mitführung
in den Personenwagen nicht ohne Belästigung der
Mitreisenden erfolgen kann, untet liegen gegen
Zahlung einer festen Gebühr von 10 Pfg. der
1 bahnseitigen Abfertigung; sie sind zu dem Ende
vom Eigentümer selbst spätestens 15 Minuten
I vor Abgang des Zugs auf derGepäckabfertigungs-
I stelle vorzuweisen, in den Gepäckwagen zu ver-
Digitized by Google
Train Describer — Trajektanstalten
bringen, ans demselben auszuladen, sowie, wenn
unterwegs nötig, umzuladen.
Auf den übrigen deutseben und österreichi-
schen Bahnen pflegen T. zur Mitnahme in der
III. Klasse nicht zugelassen zu werden, jedoch
gewährt man vielfach den Besitzern von T.,
auch dort, wo sie auf Freigepäck keinen An-
spruch haben, unentgeltliche Beförderung der T.
im Gepäckwagen.
Train Describer, Zugmeldevorrichtung auf
der South Eastern - Bahn , s. Durchlaufende
Liniensignale.
Train-Staff, Zugstab, s. Zugdeckungssig-
nale.
Train-Staff-System, Betriebsweise, bei wel-
cher man sich zur Verhütung von Zusainmen-
stöOen von Zügen des Train-Staff oder Zug-
stabs bedient; s. Zugsdeckungssignale.
Trajektanstalten, Fäbranstaltcn, (Steam
ferrif boatx, pl; Bacs, m pl... a rnpetir puur
trai'ns), Einrichtungen zur Überführung von
Eisenbahnwagen über Flüsse, Landseen oder
kleinere Meerengen.
T. werden in jenen Fällen eingerichtet, in
welchen weder das Umfahren des im Zug der
Hahn gelegenen Gewässers möglich, noch die
Herstellung einer Eisenbahubrücke thunlich er-
scheint.
Die ersten T. wurden in England errichtet,
und zwar die Fortb -Fähre über den 8,8 km
breiten Firth of Förth im Jahr 1851 und die
Tay-Fähre über den 1,4 km breiten Firth of
Tay im Jahr 1862 — beide auf der Bahnstrecke
Edinburgh-Dundee.
Bald darauf wurde die T. über den liumber
auf der Gains Borough Hull-Bahn gebaut, und
reihte sich hieran die Errichtung von T. am
europäischen Kontinent und in Nordamerika in
rascher Aufeinanderfolge.
So wurden solche Anstalten in den fünf-
ziger Jahren in Holland, an der Elbe, am Rhein,
und später auf dem Bodensee, an der Ostsee,
auf verschiedenen Schweizer Seen und auf der
Donau hergestellt.
Von den in Nordamerika erbauten zahl-
reichen T. sind jene am Detroitfluß in Kanada
und jene in der Bucht von S. Francisco zwischen
d->n Stationen Port Costa und Bonicia die be-
deutendsten. Die erstere, welche 1876 eröffnet
wurde, ist die älteste derartige Anlage in Ame-
rika ; sie dient zur Verbindung der Great
Western-Eisenbahn am östlichen Ufer des De-
troitflusses mit der Michigan Central- und der
Milwaukee-Eisenbabn.
Die T. bestehen aus den Trajektschiffen
<den Fährschiffen oder Fähren), welche zum
Transport der Eisenbahnwagen über das Wasser
dienen und zu diesem Zweck eigens eingerichtet
sind, und den Vorrichtungen an den beiden
Uferstationen zum Einschieben und Auszielten
der Eisenbahnwagen in das, bezw. aus dem Tra-
jektschiff.
I. Trajektschiffe.
Die Bauart und die Einrichtung derselben
hängt im allgemeinen von den örtlichen Ver-
bältnissen des Gewässers, auf welchem sie zur
Verwendung gelangen, sowie von den Transport-
Verhältnissen der Bahnlinie ab.
Haben die Fährschiffe größere Entfernungen
zwischen den Ufern einer offen liegenden Meer-
enge zurückzulegen, auf größeren Binnenseen
zu verkehren oder Fahrten von langer Dauer
[ auf Flüssen auszuführen, so werden diesolben
: gauz als See- oder Flußschiffe gebaut und cin-
■ gerichtet. Sie erhalten entweder einen eigenen
Motor zur Fortbewegung oder sie werden von
I Dampfern in Schlepp genommen und auf diese
| Weise in Bewegung gesetzt.
Trajektschiffe, welche nur zur Übersetzung
von Flüssen oder von engen geschlossenen
Buchten dienen, erhalten gewöhnlich eine pon-
tonattige Schiffsform (Prame) und werden in
der Regel mittels Seil- oder Ketteubetriebs von
einem zum andern Ufer fortbewegt
Die Trajektdampfer werden entweder als
Raddampfer oder als Schraubendampfer gebaut.
Der in jüngster Zeit für den Verkehr über die
Chesepeake-Bay erbaute Trajektdampfer „Trans-
fer- erhielt zur Fortbewegung Rad- und Sehrau-
benmaschine.
Wegen der schwierigen, oft im engsten
Fahrwasser auszuführenden Anlegemanöver der
Trajektdampfer wird sehr häufig die Einrich-
tung getroffen, daß bei Raddampfern beide
Räder unabhängig voneinander vor- und rück-
wärts arbeiten können, und daß bei Schrauben-
dampfern zwei .Schrauben (Zwülingsschniuben-
system) angeordnet, sind, was in vielen Fällen
bei Schrauben schiffen schon wegen der geringen
Fahrwassertiefe notwendig erscheint.
Manchmal wird es noch vorteilhaft sein,
die Steuerfähigkeit der Trajektdampfer über-
dies durch Anbringung eines Bugsteuers zu er-
höhen.
Trajektschiffe, welche keinen Motor zur
Fortbewegung besitzen und von Dampfern ge-
schleppt werden sollen, sind mit allen für den
Schleppdienst erforderlichen Einrichtungen aus-
gestattet.
Für die Aufnahme der Eisenbahnwagen wird
auf dem Hauptdeck der Trajektschiffe der Länge
nach eine entsprechende Anzahl Gleise gelegt.
Die Schienen derselben sind in U - förmige
Träger eingebettet, welche von kräftigen, auf
dem Scbiffsbodeu aufruhenden Stützen getragen
werden. Auf diese Weise wird das Hauptdeck
i des Schiffs beim Ein- und Ausladen der Wagen
, nicht in Mitleidenschaft gezogen und das sonst
; infolge der ungleichmäßigen Belastung unver-
i meidliche Undichtwerden desselben verhindert.
Da das Ein- und Ausladen der Eisenbahn-
I wagen entweder über das Heck allein, oder bei
I größeren Trajektschiffen auch über Heck und
Bug geschieht, so ist das Hauptdeck entweder
am Heck allein, oder an beiden Schiffsenden
plattformartig erweitert und dienen die auf
diese Weise gebildeten Stirnseiten der Schiffs-
enden zum Anlegen der Schiffe an die Gleis-
anlagen am Land oder an die mit diesen in
Verbindung stehenden Übergangs Vorrichtungen.
Um., dem Steuermann den freien ungehin-
derten Uber blick über das Fahrwasser zu sichern,
ist das Schiffssteuer gewöhnlich auf einer er-
höhten, Uber der Schiffsmitte befindlichen Platt-
form (unter welcher die Eisenbahnwagen hin-
und hergeschoben werden können) angeordnet
oder am Schiffsbug auf einem etwa 3 m hohen
Gerüst aufgestellt.
Die Steuertransmission läuft an den Schiffs-
seiten oder im Schiffsraum über Rollen zum
Steuerruder.
Die richtige Aufstellung der Kompasse auf
Traiektschiffen macht große Schwierigkeiten,
weil es fast unmöglich ist, einen hierfür ge-
Digitized by Google
3214
Trajektanstalten
eigneten Ort zu ermitteln, der von den gela-
denen Eisenbahnwagen so weit entfernt hegt,
daß die an denselben befindlichen Eisenteile
keine Ablenkung der Magnetnadel hervorrufen.
Trajektdampfer, welche Fahrten von längerer
Dauer in Nebelwetter oder bei Nacht auszu-
iühren haben, können sich deshalb auf die An-
gaben des Kompasses nie ganz verlassen, was
unter Umständen die Betriebssicherheit dieser
Schiffe empfindlich beeinträchtigt.
Auf allen Trajektschiffen müssen die erfor-
derlichen Einrichtungen zum Befestigen der
Wagen für die Überfahrt vorbanden sein; von
besonderer Wichtigkeit ist dies bei Trajekt-
schiffen, welche längere Fahrten in offenen Ge-
wässern auszuführen haben.
Zu beiden Seiten der Gleise sind in das
Hauptdeck auf Wagenlänge sogenannte Sorr-
ringe eingeschraubt, an welche die Wagen
nach dem Einladen mittels Taue befestigt
werden.
Unter ein Rad jedes Wagens wird ein
Doppelhemmschuh gelegt und mittels Hebel an
die Schienen angepreßt.
Bei schlechtem Wetter und hohem Seegang
umschlingt man überdies noch alle Wagen mit
einem starken Tau, welches an dem Steuerbock
oder an den Betingen befestigt wird.
II. Verladeeinrichtungen.
Das Ein- und Ausladen der Eisenbahnwagen
in das, bezw. aus dem Trajektschiff würde sich
sehr einfach gestalten, wenn die Höhe des Ge-
wässers, auf welchem der Transport stattfindet,
sich immer gleich bliebe. So hat man aber
häufig mit ziemlich bedeutenden Unterschieden
im Wasserstand zu rechnen uud müssen dem-
entsprechend mehr oder minder umfangreiche
Vorkehrungen getroffen werden, um ein rasches
und gefahrloses Ein- und Ausladen der Eisen-
bahnwagen zu ermöglichen.
Der Ort für diese Vorkehrungen ist ent-
weder auf den Trajekt schiffen selbst oder am
Land an den Enden der Schienenstränge.
A. Auf den T rajektsschif fen ange-
brachte Vorrichtungen zum Ausgleich
der H ö h e n u n t e r s c h i e d e des Fahr-
wassers bestehen entweder in eigens zu diesem
Zweck eingerichteten Schiffsräumen, welche mit
Wasser angefüllt und sodann wieder ausgepumpt
werden können, um hierdurch je nach Bedarf
das Trajektschiff zu senken oder zu heben;
oder in Hebevorrichtungen für Hand- oder
Dampfbetrieb, mittels welcher das Hauptdeck
samt den darauf befindlichen Wagen senkrecht
auf- und abbewegt, bezw. auf die erforderliches
Höhe eingestellt werden kann.
Beide Arten kommen nur in seltenen Fällen
zur Verwendung und wird sich insbesondere
die erstere allein nur bei sehr geringen Unter-
schieden der Wasserstände verwerten lassen.
Man benutzt sie jedoch beispielsweise bei dem
bayrischen Bodensee-Trajektdampfer und bei
den Fährschiffen über den Bodden mit Vorteil
als Hilfsmittel, um bei niederem Wasserstand
das Ein- und Ausladen der Wagen über die
Trajektbrücke zu erleichtern. Die zweite Vor-
richtung kann nur auf Fahrzeugen, welche zu
kurzen Fahrten im ruhigen Wasser bestimmt
sind, angewendet werden. Sie wurde zuerst
auf dem Trajektschiff, welches die Verbindung
der Eisenbahnlinie Alexandrien-Kairo über den
Nil herstellte, ausgeführt und hat dort bis zur
Fertigstellung der Eisenbahnbrücke ganz gute
Dienste geleistet. Die Plnttform könnt« mittels
Schrauben gehoben oder gesenkt werden und
war so stark gebaut, daß sie imstande war,
nebst Eisenbahnwagen auch Maschinen und
Tender zu tragen.
Ein Hebedeck besitzt ferner neuester Zeit
| der für den Verkehr im Hafen von Glasgow er-
, baute Trajektdampfer, welcher den Zweck hat,
Personen, Güter und Eisenbahnwagen zwischen
Glasgow und Fiunieston von einem Ufer des
Clyde an das andere zu überführen.
" Dieser Trajektdampfer (s. Taf. LXVII,
Fig. la u. bj, welcher den Namen Finnieston
trägt, wurde mit einem Hebedeck versehen, weil
wegen Platzmangel die Herstellung von Trajekt-
brücken oder Slipanlagen an den Ufern des
Flusses nicht möglich war.
Der Finnieston hat auf dem Hebedeck Platz
für etwa 300 Fußgänger und 8 beladcne Wagen
mit Pferden, oder dieselbe Anzahl Fußgänger
und 4 beladene Lowries oder i beladene Güter-
wagen oder für 600—700 Fußgänger allein.
Der Schiffskörper ist pontonartig aus Stahl
gebaut und wird durch ein eisernes Deck, wel-
ches sich in gleicher Breite über die ganze Schiffs-
länge erstreckt, nach oben hin abgeschlossen.
Die Länge des Schiffs beträgt 24,3 m, die Breite
13 m und der Tiefgang bei voller Beladung
2,9 in. Das Hebedeck üegt in seiner tiefsten
Stellung auf dem Schiffsdeck auf. Dasselbe ist
23,7 m lang und 9,75 m breit.
Der mittlere Teil des Hebedecks ist für die
Aufnahme von Wagen, Pferden und Gütern,
der Raum an beiden Seiten des Hebedecks für
die Aufnahme der Fußgänger bestimmt.
Das Hebedeck wird mittels Schraubenspin-
deln, die durch ein Stirnradgetriebe in Bewe-
gung gesetzt werden, gehoben oder gesenkt.
Zur Führung des Hebedecks dienen Säulen,
welche aus je zwei Kastenträgern gebildet sind.
Das Hebedeck kann auf diese Weise um 4.25 m
gehoben oder gesenkt werden.
Der Finnieston ist für die eigene Fortbewe-
gung und zur Bewegung des Hebedecks mit
einer Maschinenanlage ausgerüstet, welche in
der Mitte des Schiffs aufgestellt ist, während
die Kessel au jeder Schiffseite unter demjenigen
Teil des Decks untergebracht sind, welcher
nicht von dem Hebedeck in Anspruch genom-
men wird. Es sind dies zwei wagerechte, aus
i Siemens- Martinstahl hergestellte Röhrenkessel
I von 2,12 in Durchmesser und 2,28 m Länge.
Die Maschinenanlage besteht aus drei voll-
kommen gleichen, liegend angeordneten Dampf-
maschinen mit dreifacher Expansion.
Das Schiff wird mittels vier Schraubenpro-
peller (je zwei an jedem Ende des Schiffs) fort-
bewegt, welche so angebracht sind, daß an
jedem Ende der beiden durchlaufenden Pro-
pellerachsen ein Schraubenpropeller festgekeilt
ist. Zwei quersehiffs liegende Maschinen sind
. derart an<rebracht, daß die eine die Steuerbord-
achse und die andere die Backbordachse an-
treibt.
Die dritte Maschine ist zwischen den beiden
anderen Maschinen aufgestellt und liegt mit
ihren Kurbeln in der Langsebene des Schiffs.
Sie treibt eine querschiffs liegende Welle, welche
mittels konischer und Stirnrader mit zwei an-
deren längslaufenden Wellen verbunden ist, die
ihrerseits in die lotrechten Schrauben für das
Digitized by Google
Trajektanstalten
3215
Heben und Senken der Plattform eingreifen.
Diese Vorrichtung gestattet eine Änderung der
Geschwindigkeit entsprechend dem Gewicht der
zu hebenden oder zu senkenden Last.
B. Atu Land angebrachte Ladeein-
richtungen; dieselben bestehen entweder in
Aufzugvorrichtungen mit lotrechter Lastbewe-
gung oder in schiefen Ebenen.
1. Aufzüge. Eine derartige Vorrichtung
fand bei der T. Homberg-Ruhrort (s.Taf. LXVII,
Fig. 2n— 2c) Anwendung. Dieselbe wurde im
Jahr 1856 in Betrieb gesetzt, ist aber seit der
Fertigstellung der Eisenbahnbrücke bei Rhein-
bausen nicht mehr in Thätigkeit
Die Aufzugvorrichtungeu an beiden Ufern des
Rheins waren in den eigens hierfür hergerich-
teten Häfen erbaut und in Hebetürmen unter-
gebracht. In iedem Hebeturm befand sich
eine mit drei Gleisen versehene Plattform, die
bei ihrer senkrechten Bewegung entsprecbend
gestützt wurde. Die größte Hubhöhe der Platt-
form betrug 8,46 m.
Das Heben und Senken der Plattformen
wurde mittels hydraulischer Pressen, welche im
oberen Teil der Türme aufgestellt waren, be-
wirkt.
Das Trajektschiff war ein Raddampfer von
der Form eines Flußschiffs mit zwei Steuerrudern
und mit der Einrichtung, daß die beiden
Schaufelräder unabhängig voneinander arbeiten
konnten.
Auf Deck waren drei Gleise aufgelegt, welche
derart angeordnet waren, daß entweder nur die
beiden äußeren Gleise oder nur das mittlere
Gleis mit Eisenbahnwagen besetzt, werden
konnten.
Das Deck lief vorn und achter plattform-
artig aus und konnte somit nach Belieben mit
dem einen oder dem andern Schiffsende an die
Hebetürme zur Abgabe, bezw. Aufnahme der
Wagen angelegt werden. Beim Anlegen an
einen der Hebettirme wurde das Trajektschiff
in seiner richtigen Stellung durch entsprechend
angebrachtes Pfahlwerk festgehalten, die Platt-
form in eine Höhe mit den Gleisen des Schiffs
gebracht und das Schiff an dieselbe ange-
kuppelt.
Nun wurde ein Wagen (bezw. zwei Wagen)
vom Schiff auf die Plattform geschoben, die
Kuppelung gelöst und die Plattform bis in die
Höhe der Gleise am Land gehoben. Sobald die
Plattform festgestellt war, konnte der Wagen
an das Land verbracht werden.
Die Leistungsfähigkeit dieser T, betrug
IC Wagen in einer Stunde, wobei die Überfahrt
Ton einem Ufer zum andern je nach dem
Wasserstand 10—15 Minuten in Anspruch
nahm.
Diese Hebevorrichtung hatte aber den Nach-
teil, daß über mehr als einen Wagen verladene
Güter über dieselbe nicht befördert werden
konnten.
2. Schiefe Ebenen haben die größte Aus-
breitung gefunden, weil dieselben sowohl bei
großen wie auch bei kleinen Höhenunterschieden
gleich gut verwendbar sind, der Betrieb der-
selben sich verhältnismäßig am einfachsten und
ungefährlichsten gestaltet und die Leistungs-
fähigkeit eine günstige ist.
Dft einzige Nachteil, der diesen Vorrich-
tungen anhaftet, sind die Gefällsbrüche zwi-
schen Land, schiefer Ebene und Schiff, infolge
Encyklopidi* d«i EiMDb*hmre««n».
dereu die Manipulation beim Ein- und Aus-
laden der Wagen erschwert, mitunter auch ge-
fährdet, wird.
a) Übergangswagen. Schon bei den ersten
T. über den Firth of Förth, den Firth of Tay
[ und über den Humber kamen zur Ausgleichung
i der in der Nordsee ziemlich bedeutenden
Höhenunterschiede schiefe Ebenen zur Ver-
wendung.
Die Vorrichtung zur Überfuhr der Eisen-
bahnwagen vom Land aufs Trajektschiff und
, umgekehrt ist bei allen drei genannten T. die
| gleiche und besteht aus eiuer stark geneigten
Ebene, auf welcher ein keilförmiger Über-
gangswageu, der die Verbindung zwischen Schiff
■ und Land herstellt, verschoben werden kann.
Die geneigten Ebenen haben Gefälle von
1:6 — 1:8 und tragen vier Schienen, die so
gestellt sind, daß sie zusammen drei Gleise
, bilden. Sie entsprechen den Schienen auf dem
I Übergangswagen und auf den Enden des Schiffs-
' decks.
Der Übergangswageu ruht auf sechs Achsen
mit 24 Rädern, welche auf den Schienen der
i geneigten Ebene laufen. An dem beidseitigen
Ende des Wagens laufen die vier auf demselben
befindlichen Schienen in drehbare Stahlzungen-
stücke aus, während am andern Wagenende
i eine 10,6 m lange, um eine wagerechte Achse
I umlegbare Brücke angebracht ist, welche die
I Verbindung des Übergangswagens mit dem
I Schiff herzustellen hat.
Diese Brücke wird mittels Winden gehoben
I und gesenkt. Die Schienen des Übergangs wagens
| haben ein Gefälle von 1 : 100.
Die Trajektschiffe sind Raddampfer, deren
Hauptdeck vier Schienen trägt, die so ange-
ordnet sind, daß sie zusammen drei Gleise bil-
den. Die Schiffsenden sind plattformartig er-
j weitert und legt das Trajektschiff zum Ein-
I oder Ausladen der Eisenbahnwagen an die zu
diesem Zweck eingeschlagenen Pfähle in der
Nähe der geneigten Ebene an.
Der Übergangs wagen wird auf der geneig-
ten Ebene bis zum Trajektdampfer hinabge-
, schoben und die Drehbrücke auf das Schiffs-
ende hinabgelassen. Kleine bewegliche Stahl-
| zungen, welche an den Schienenenden der
I Drehbrücke angebracht sind, stellen die Ver-
bindung der Schiffsgleise mit den Gleisen des
Übergangs wagens her. In gleicher Weise wird
die Verbindung der Gleise des Übergangs-
wagens mit den Gleisen der geneigten Ebene
hergestellt. Sobald die Drehbrücke an das
I Schiff angekuppelt ist, werden die Eisenbahn-
wagen vom Schiff mittels Seilbetriebs über den
Übergangswajren ans Land gezogen, oder um-
gekehrt mittels Bremsen vom Land in das
Schiff hinuntergelassen.
Bei wechselndem Wasserstand wird der
Übergangswagen durch dieselbe Maschine,
welche den Seilbetrieb in Bewegung setzt, dem
Wasserstand entsprechend auf der geneigten
1 Ebene verstellt.
Gleiche Einrichtung besaß die im Jahr 1852
für den Übergang über den Rhein zwischen
Homberg und Ruhrort erbaute T. Das Ein-
und Ausladen der Wagen geschah jedoch mit-
tels einer Lokomotive, welche auf dem wage-
rechten Gleis sich bewegte und mit den ab- oder
aufzusetzenden Wagen durch cm Drahtseil ver-
bunden war.
204
Digitized by Google
3216
Trajektanstalten
Die Trajektschiffe waren poutonartig gebaut
und wurden durch Schleppdampfer von einem
zum andern Ufer gebracht. Diese Anstalt wurde
nach Herstellung der Brücke bei Rheinhausen
außer Thätigkeit gesetzt.
Zwischen Bingerbrück und Rüdesheim ist
eine ähnlich eingerichtete T. im Betrieb.
Eine jenen englischen T. sehr ähnliche
Einrichtung war iür den Trajekt verkehr über
die Elbe zwischen Lauenburg und Hohnstorf
(s. Taf. LXVIL Fig. 3a— 3g), seit 1868 im Be-
trieb, wurde aber in der Folge durch eine feste
Brücke ersetzt.
Die T. von Rheinhausen, welche seit der
Herstellung der Rheinbrücke bei Rheinhausen
ebenfalls den Betrieb eingestellt hat. war wegen
des ihr zufallenden bedeutenden Verkehrs für
fünf, bezw. sechs Fahrstraßen angelegt. Die
geneigten Ebenen hatten ein Gefälle von 1:4;
die Verbindung zwischen Land, und Schiff ver-
mittelten keilförmig gebaute Übergangswagen.
Diese auf vier Achsen ruhenden Verbindungs-
wagen, deren richtige Stellung auf der geneigten
Ebene von dem Trajektschiff aus bewirkt wurde,
hatten eine Neigung von 1 : 12 nach dem Trajekt-
schiff zu. Nach der Landseite besaßen die
Schienen des Übergangswagens zungenartige
Fortsetzungen, welche durch Gegengewichte
gehoben und beim Übergang der Wagen an die
Schienen am Ufer angedrückt wurden.
An dem andern Ende des Wagens legte sich
eine einfache Buffervorrichtung gegen das Tra-
iektschiff an. Die am Übergangswagen ange-
brachten kurzen Schienenstücke traten in trich-
terförmige Öffnungen des Trajektschiffs, und
ein an dem letzteren angebrachter Bügel fiel
selbstthätig in einen Haken des Übergangs-
wagens, wodurch die Verbindung zwischen
Schiff und Wagen hergestellt war.
Die Trajektschiffe wurden mittels Seilbetriebs
von einem zum andern Ufer des Stroms be-
wegt, und benutzte man hierzu bei jedem
Schiff ein Leitseil und ein Zugseil. Das erstere
diente zur Führung des Schiffs, damit selbes
vom Strom nicht abgetrieben werde. Die Be-
wegung wurde dem Schiff dadurch erteilt, daß
das Zugseil mittels Seilscheiben von einer auf
dem Schiff befindlichen Dampfmaschine an-
getrieben wurde.
Die Verladung der Eisenbahnwagen erfolgte
mit Hilfe einer kleinen Lokomotive, welche die
Eisenbahnwagen über den Übergangswagen
nach dem Schiff zu schob, bezw. aus dem
Schiff über den Übergangswagen zog.
Damit die „Lokomotive bei dieser Arbeit
nicht auf den Übergangs wagen zu stehen kam,
wurden zwischen dieser und den zu verladenden
Eisenbahnwagen zwei Lowries mit Bremsen ein-
geschaltet. Erschwerend auf die Manipulation
des Ein- und Ausladens der Wagen wirkte die
Strömung, welche gegen die an der Anstalt
vertäuten Trajektschiffe nahezu senkrecht ge-
richtet war und dieselben aus ihrer richtigen
Lage zu bringen trachtete. Um dies zu ver-
hindern, hat man eine Verankerung der Leit-
seile angewendet und hierdurch erzielt, daß die
an den Leitseilen geführten Schiffe während
des Ein- und Ausladens in ihrer regelrechten
Lagt- erhalten blieben.
Die T. von Bonn und Oberkassel und von
Grieshausen nach Elten sind in ähnlicher Weise
erbaut und seit mehr als 20 Jahren im Betrieb.
Die erstere wird auch zum Übersetzen von
Personenwagen benutzt.
Nahezu gleiche Einrichtung besitzt auch
die T. der ungarischen Staatsbahnen, welche
bei Gombos die Verbindung über die Donau
herstellt. Auch hier werden nicht nur Güter-
wagen, sondern auch Personenwagen mittels
des Trajektschiffs von einem Ufer der Donau
zum andern befördert.
Bei allen derartigen T. . welche an Fluß-
ufern errichtet werden, sollen die in das Wasser
hineinragenden geneigten Ebenen so angelegt
sein, daß *ie selbst wie auch die an dieselben
anfahrenden Trajektschiffe gegen die schäd-
lichen Einflüsse der Strömung geschützt sind.
Dies wird sich am besten erreichen lassen, wenn
man die geneigten Ebenen entweder in natür-
lichen oder künstlich hergestellten Häfen unter-
bringt oder sie der Uferböschung entlang an-
ordnet.
b) Trajekt brücken. In neuerer Zeit wer-
den überall, wo es die Standunterschiede des
Fahrwassers und. die örtlichen Verhältnisse ge-
statten, für den Ubergang der Eisenbahnwagen
vom Land aufs Schiff und umgekehrt sogenannte
Trajekt brücken angewendet, weil dieselben weni-
ger Gefällsbrüche hervorrufen und sich hier-
durch die Handhabung einfacher und sicherer
gestaltet als bei den vorbeschriebenen Einrich-
tungen.
Diese Trajektbrücken sind aus starken Eisen-
trägern hergestellt, tragen eine entsprechende
Anzahl Gleise und sind mit starkem Bohlen-
belag abgedeckt. Sie liegen nach Art der Zug-
brücken mit dem einen Ende am Land auf,
während das andere Ende an Ketten hängt,
welche über zwei zu beiden Seiten der Brücke
auf Säulen gelagerte Rollen laufen. Die Brü-
cken sind um an der Landseite angebrachte
Gelenke in senkrechten Ebenen drehbar und
werden mittels Winden auf- und abbewegt.
Um die Handhabung beim Heben und Sen-
ken der Brücken zu erleichtern, sowie um das
Schiffsende, auf welchem die Brücke aufzuliegen
kommt, nicht zu stark zu belasten, was eine
weitere Tauchung desselben zur Folge hätte,
ist das Eigengewicht der Brücken gewöhnlich
durch Gegengewichte ausgeglichen. Die auf den
Trajektbrücken befindlichen Gleise stimmen mit
den Gleisen am Land überein. Zum Aus- und
Einladen der Eisenbahnwagen werden die Tra-
iektschiffe in die erforderliche Stellung vor die
Trajektbrücke gebracht, sodann wird die vor-
her entsprechend gehobene Brücke auf das
Ende des Trajektschiffs herabgelassen und mit
dem letzteren verbunden. Die Schienen der
I Trajektbrücke laufen an dem den Schiffen zu-
I gekehrten Ende in lange um wagerechte Gelenke
[ bewegliche Zungenstücke aus, welche beim
i Herablassen der Brücke auf die Schienen des
j Trajektschiffs zu liegen kommen und so die
Verbindung der Schiffsschienen mit den Brücken-
schienen herstellen.
Mit solchen Trajektbrücken sind sehr viele T.
ausgestattet (s. unter III).
III. Bestehende Trajektanstalten mit
Trajektbrücken.
Auf dem Bodensee, woselbst ein sehr leb-
hafter Trajekt verkehr besteht, sind dermalen
fünf T. im Betrieb, und zwar in Romanshorn.
Konstanz. Fr iedrichshafen. Lindau und Bregenz.
Daselbst dienen zurjHerstellung der Verbindung
Digitized by Google
Trajektanstalten
3217
zwischen Schiff und Land Trajektbrücken von
der oben angedeuteten Einrichtung, Ton denen
jede zwei Gleise trägt.
Die Trajektbrücken von Romansborn, Fried-
richshafen, Konstanz und Bregenz sind derart
angelegt, daß sie bei mittlerem Wasserstand
nahezu wagerecht zu liegen kommen, daher in
der Richtung nach dem Schiff bei niederem
Wasser ein Gefälle und bei Hochwasser eine
Steigung aufweisen. Die Länge der Trajekt-
brücken beträgt 16— 16 in und ist das Gefälle
bei niederstem Wasserstand 1 : 6.
In Romanshorn und Friedrichshafen ist
überdies noch eine Einrichtung getroffen, welche
verhindert, daß die Trajektbiüeke und das
Trajektschiff beim Ein- und Ausladen der Wagen
dem Druck derselben nachgeben. Diese Ein-
richtung besteht darin, daß die Trajektbrücke
bei der Belastung auf einen nach dem jeweiligen
Wasserstand zu verstellenden Balken aufzuliegen
kommt und auf diese Weise durch das Gewicht
der über sie rollenden Wagen nicht mehr weiter
hinabgedrückt werden kann. Hierdurch wird
annähernd erreicht, daß der Gefällsbruch zwischen
Brücke und Schiff nicht größer werden kann,
als dies der jeweilige Wasserstand bedingt.
Die Trajektbrücke in Lindau (s. Taf. LXVII,
Fig. 4a u. b) ist so hoch gelegt, daß sie auch bei
Hochwasser noch ein Gefälle besitzt. Um bei
Niederwasser ein zu starkes Gefälle derselben
zu vermeiden, wurde zwischen der Trajektbrücke
und dem Land noch ein in senkrechter Ebene
bewegliches Zwischenstück eingesetzt Die Dreh-
achse der Trajektbrücke und dieses Zwischen-
stück können mittels Schrauben entsprechend
gehoben oder gesenkt werden und ist es auf
diese Weise möglich, eine schiefe Ebene von
bedeutender Länge (20 m) und ein größtes
Gefälle von 1 : 6.3 herzustellen, ohne die Brücke
selbst vergrößern zu müsseu oder die Mani-
pulation..mit derselben zu erschweren.
Zur Überführung der Eisenbahnwagen über
den Bodensee besitzen die Bodensee-Schiffahrts-
anstalten einen Trajektdampfer und 13 soge-
nannte Trajektkähne, die von Dampfschiffen
geschleppt werden.
Der Traiektdampfer (bayrisch) (s. Taf. LX VIL
Fig. 5 a u. o), welcher zwischen Lindau und Ro-
manshorn verkehrt, ist aus Eisen gebaut, hat eine
Länge von 73.155 m, eine größte Breite zwischen
den Radkasten von 18 m und eine mittlere
Tauch ung von 1,70 m. Auf dem Hauptdeck,
welches an beiden Sohiffsenden plattformartig
abschließt, liegen zwei Gleispaare, auf welche
16-18 Wagen gestellt werden können
In der Schiffsmitte sind zwei voneinander
unabhängig arbeitende Maschinen eingebaut,
von denen jede eines der b eiden Schaufelrader
bewegt Im Raum unter Deck sind neun Zellen
«ingebaut, welche mittels Dampfpumpen mit
Wasser gefüllt werden können um i in Bedarfs-
fall den Tiefgang des Schiff.s zu vermehren.
Die Trajektkähne hab en die Form von
größeren Segelschiffen, si d ebenfalls ganz aus
Eisen gebaut und durch vner wasserdichte Schot-
ten in fünf Abteilungen geteilt. Die Linge der
Kahne schwankt zwisohs n -11 — -48 m. Die Breite
beträgt im H.tuptspant 9,2 m und der größte
Tiefgang 1,2 m. Sie haben ein Deplacement
von 120—110 t und tragen auf den zwei
Gleispaaren des Hauptdeck? acht 1 bis zehn
Eisenbahnwagen.
An beiden Schiffsseiten Bind außenbord in
I der Höhe des Hauptdecks 10 cm breite Eichen-
I pfosten (Schutzhölzer) angebracht, welche den
Zweck haben, beim Anfahren an die Hafen-
mauern die Schiffsschale vor Beschädigungen
zu bewahren. Das nauptdeck endet nur am
Heck in eine Plattform, und können somit die
: Wagen nur über das Heck ein- oder ausgeladen
werden. Zum Ein- oder Ausladen legen die
Trajektschiffe an die Brücken an. werden mit
einer an der Brücke befindlichen Kuppel an
dieselbe befestigt und überdies zur größeren
Sicherheit mit starken Tauen an die neben der
Traiektbrücke befindlichen Pfähle vertäut.
Das hierzu erforderliche Manöver wird in
der nachstehend beschriebenen Weise ausge-
führt:
Die Trajektkähne, welche von einer Anstalt
zur andern von Dampfern geschleppt werden,
werfen beim Einlaufen in den Hafen auf eine
fewisse Entfernung von der Trajektbrücke das
chlepptau los und steuern mit der ihnen ver-
bleibenden Fahrt gegen das etwa 60 in vor
der Trajektbrücko befindliche Pfahlbündel*)
zu, so daß sie mit der einen Schiffsseite beim
Herankommen fast an dasselbe anstreifen.
Sobald der Trajektkahn mit dem Bug an
dem Pfahlbündel angelangt ist, werfen die
Matrosen ein Wurfseil um dasselbe und be-
legen es sofort. Hierdurch wird der Vorderteil
des Trajektkahns an dem Pfahlbündel fest-
gehalten und dreht sich der Kahn infolge des
noch vorhandenen Gangs von selbst mit dem
■ Heck gegen die hinter ihm liegende Trajekt-
I brücke zu.
D.i in den meisten Häfen zwei Pfahlbündel
aufgestellt sind, so können auch zwei Trajekt-
kähne gleichzeitig dieses Einlaufmanöver bei
günstiger Witterun? ohne Anstand und in
verhältnismäßig kurzer Zeit ausführen. Bei
! schlechtem Wetter dagegen gestaltet sich das
oben beschriebene EinTauftnanöver schwieriger,
und sind die Trajektkähne oftmals gezwungen,
die stets bereitgohaltenen Wurfanker auszu-
bringen, um nicht durch den Wind vom rich-
tigen Kurs abgetriebon und gegen eine Hafen-
mauer geworfen zu werden.
D.imit die Trajektschiffe während des Aus-
uul EinUdms in der richtigen Stellung ver-
bleiben, werden sie auch seitlich an eigens zu
diesem Zweck hergerichtete Pfähle angebunden.
Die Eisenbahnwagen werden mittels starker
Lokomotiven ein- und austrajektiert. Damit die
Maschine hierbei nicht auf die Brücke selbst
zu stehen kommt, werden zwischen derselben
und den Eisenbahnwagen vierLowries oder zwei
Lowries, welche mit einer langen Steifkuppel
verbunden sind (der sogenannte Trajektzug)
eingeschaltet. Um das Entgleisen der Wagen
beim Übergang vom Schiff auf die Brücke zu
verhindern, werden die Zungenstücke, welche
an ihren Enden ganz flach auslaufen, mittels
Gewichte auf die Schienen des Trajektschiffs
aufgedrückt.
Zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit des
' Trajektzugs sind die erste und letzte Lowry mit
Bremsen versehen. Aus dem gleichen Grund
*» Em Pf.i'ilbloJil baitaht gswlhnlich aoi Tlor bis
««•ibs itarken II ilipfl'iUn , di>) dicht nabenainftndar in
Ji* H ifomible «ing0u!hlagen and durch aiiaroe Keifen
»i mn*m Hund reroinigt «md. Kin Pfahlbfind«) gleicht
vi-oit aia*r «m d«<n ffdiser emjorrijsmln Slole
204'
Digitized by Google
3218
Trajektanstalten
sollen die im Trajektschiff verladenen Wagen
derart rangiert sein, daß an beiden Schiffsenden
Bremswagen zu stehen kommen.
Große Schwierigkeiten bilden zur Nieder-
wasserzeit beim Ein- und Austrajektieren der
Wagen die Gefällsbrüche der Brücke. Beim
Übergang der Wagen über dieselbe verschieben
sich die Buffer in lotrechter Richtung so weit,
daß sie Übereinander greifen, infolge dessen
häufig abbrechen und schließlich auch noch die
Wagen zur Entgleisung bringen können. Um
diesem Übelstand abzuhelfen, legt man, ehe die
Wagen über die Trajekt brücke rollen, zwischen
die Buffer derselben große, flache, hölzerne
Löffel in der Weise, daß die Bufferseheibeu
nicht übereinander springen können. Zum glei-
chen Zweck werden auch starke Holzstücke be-
nutzt; die Länge derselben ist größer als der
gegenseitige Abstand der einander gegenüber-
stehenden Brustbäume von zwei aufeinander
folgenden Wagen, deren Buffer sich gerade be-
rühren. Diese Holzstücke hält man zwischen
die Brustbäume der Wagen und verhindert auf
diese Weise eine weitere Annäherung der Buffer-
scheiben und somit das Übereinanderspringen
derselben bei Gefällsbrüchen.
Um bei der letzten Lowrv des Trajektzugs
diese Manipulation ein für allemal zu ersparen,
erhalten die dem Schiff zugewendeten Buffer
derselben nach der Höhe und'fiefe in die Länge
gestreckte, eiförmige Scheiben, welche auch hei
den ungünstigsten Gefällsbrüchen nicht über
die Bufferseheibeu des angekuppelten Wagens
hinüberspringen können. Die letzte Lowrv ist
überdies mit Ballast gefüllt, um sie so schwer
zu machen, daß sie die beim Einladen zwischen
den Buffern entstehende Reibung leicht über-
windet und nicht, wie dies sonst der Fall sein
könnte, mit dem dem Schiff zugewendeten
Räderpaar aus dem Gleis gehoben wird.
Mit ähnlichen Schwierigkeiten haben einige
T. auch bei Hochwasser zu kämpfen. In diesem
Fall belastet man die Trajekt schiffe so, daß in-
folge der vergrößerten Tauchung derselben die
Gefällsbrüche an der Trajektbrücke vermindert
werden.
Auf dem Bodensee werden nur Güterwagen
traiektiert. Die Leistungfähigkeit der T. ist eine
bedeutende und sind einige derselben imstande,
in einem Tag bis zu 120 Wagen ein- und
ebensoviel Wagen auszutrajektieren.
Auf dem Thunersee (seit 1875), auf dem
Zürichersee (seit 1885) und auf dem Vierwald-
stättersee (seit 1*90) stehen ähnlich einge-
richtete T. im Betrieb.
Die Trajektschiffe sind als Schrauben-
dampfer gebaut, besitzen eine Länge von 42 m,
eine Breite von 6,7 m und einen größten
Tiefgang von 1,1 m. Auf dem Hauptdeck be-
findet sich ein Gleis, das Raum für die Unter-
bringimg von fünf Wagen bietet.
Die Trajektbrücken tragen ebenfalls nur ein
Gleis und sind dementsprechend kleiner dimen-
sioniert als die Trajektbrücken des Bodensees.
Die T. über den Bodden bei Stralsund
besitzt ebenfalls eine ähnliche Einrichtung wie
die T. des Bodensees. Die Eisenbahnwagen
werden von durchaus seetüchtigen Trajekt-
schiffen aufgenommen und das Anlegen der-
selben erfolgt an eigens hierzu eingerichtete
Pfahlwände, welche zur Verminderung der Stöße
mit Buffern versehen sind und gleichzeitig die
Bestimmung haben, die Trajektschiffe beim
Ein- und Ausladen der Wagen in der regel-
rechten Stellung zu erhalten.
Die auf dem Bodden in Betrieb stehenden
Trajektschiffe sind Zwillingsschraubenschiffe und
mit Rücksicht auf die Eisverhältnisse dieses
Gewässers als Eisbrecher gebaut. Dieselben
haben eine Länge von 35 m, eine Breite im
Hauptspant von 7,4 m und einen mittleren Tief-
gang von 1,5 m. Der Schiffskörper ist aus Eisen
hergestellt und durch vier wasserdichte Schotten
1 in fünf Abteilungen geteilt.
Die Trajektbrticken besitzen die schon oben
beschriebene Bauart und ist die Handhabung
derselben die gleiche wie bei den Trajektbrücken
! auf dem Bodensee. Um ein Entgleisen der
Eisenbahnwagen auf der Brücke zu verhindern,
sind innerhalb der Schienen um 5 cm überhöhte
Sicherheitsschwelleu aus Eichenholz angebracht.
Zur Sicherung des richtigen Einstellens der
Schienen gegeneinander sind eichene Spurhalter
angebracht, welche beim Niederlassen der Brücke
auf das Schiff die richtige gegenseitige Lag*
der Schienen durch geneigte Flächen festhalten.
Auch bei dieser T. wird von der Beförderung
von Personenwagen ganz abgesehen und sina
dafür auf den Trajektschiffen Räumlichkeiten
für die Unterkunft von Reisenden hergerichtet.
Ln Dänemark brachten es die geographischen
Verhältnisse mit sich, daß mit der Erweiterung
des Eisenbahnverkehrs auch die Errichtung von
T. gleichen Schritt hielt. Es stehen gegenwärtig
sechs Trajektverbindungen im Betrieb und ist
eine (Kopenhagen-Malmö) im Bau.
Diese Trajektverbindungen ermöglichen es,
Eisenbahnwagen über Jütland und die Inseln
; Fünen und Seeland nach Schweden oder auf
die Dasei Falster und umgekehrt zu überführen,
oder quer über den Limfjord nach dem nörd-
lichen Teil von Jütland zu bringen.
Die Trajektverbindung über den kleinen Belt
mit den Endstationen Fridericia und Strib wurde
im Jahr 1872 errichtet. Bei derselben stehen
dermalen zwei Raddampffähren und eine Schrau-
bendampffähre im Dienst. Diese Schiffe sind
stark gebaute, seetüchtige Fahrzeuge mit einem
Deplacement von 500 t bei voller Ausrüstung
des Schiffs und einer Dampfmaschine von 160
l nominellen Pferdekräften. Dieselben tragen auf
I dem Hauptdeck ein Gleis für fünf Eisenbahn-
: wagen.
Die unteren Räumlichkeiten der Schiffe sind
1 für die Unterbringung der Passagiere einge-
richtet.
Die Trajektverbindung über den großen Belt
. mit den Endstationen Korsör auf Seeland und
Nyborg auf Fünen wurde im Jahr 1883 er-
öffnet, und befahren diese Strecke gegenwärtig
drei Raddampffähren von nahezu gleicher Größe
und Einrichtung. Das neueste dieser Schiffe,
der „Själland4, wurde im Jahr 1887 in Betrieb
festellt und dient, wie alle anderen dänischen
rajektschifle, auch gleichzeitig zum Pa^sagier-
transport. Seine größte Länge über Deck be-
trägt 76,2 m, die Breite im Hauptspant 10,3 m
und der größte Tiefgang 2,9 m. Das Schiff
hat, bei voller Ausrüstung ein Deplacement
von 1320 t. Die Maschinen sind Compound-
maschinen mit schiefliegenden Cylindern; sie
indizieren 180o Pferdekräftc und erreicht das
Schiff bei dieser Leistung eine Geschwindigkeit
von 21,1 km pro Stunde.
Digitized by Google
TrajektanstalteD
3219
Das Hauptdeek trägt zwei Gleise, welche
*icu an den beiden Schiffsenden zu einem Gleis
vereinigen. Auf dieser Gleisanlage können 14
bis 15 Eisenbahnwagen aufgestellt werden. Bug
und Hfok des Schiff* sind gleich geformt und da
sowohl vorn wie achter je ein Balance-Steuer-
ruder von gleicher Größe innerhalb der Steven
angebracht ist, so besitzt dieses Schiff auch
in Beiden Fahrtrichtungen nahezu die gleiche
Manövrierfähigkeit.
Die Räumlichkeiten unter Deck, und zwar
vor, unter und hinter dem Maschinen- und
Kesselraum, sind für die Unterbringung der
Passagiere eingerichtet.
Da die Fahrstraße zwischen Korsör und
Nyborg gegen Norden und gegen Süden zu
offen liegt, sind die Trajektschiffe wahrend
ihrer Fahrt nicht selten schwerem Seegang aus-
gesetzt.
Um die hierbei auftretenden Rollbewegungen
des Schiffs, welche für die auf Deck* befindlichen
Eisenbahnwagen gefährlich werden könnten,
möglichst abzuschwächen, sind an den Seiten
dieser Schiffe sogenannte Rollkiele angebracht.
Zur Verbindung der Inseln Seeland und
Falster dient, die im Jahr 1884 errichtete
Trajektanstalt bei Masnedö. Dieselbe besitzt
dermalen drei Trajektschiffe, und zwar zwei
Raddampfer und einen Schraubendampfer. Von
diesen Schiffen wurde die „Alexandra" im Jahr
1892 dem Betrieb übergeben. Dieses Schiff ist
etwas kleiner dimensioniert wie der oben be-
schriebene „Sjäüand", sonst aber innen und
außen ganz ähnlich eingerichtet und ausge-
stattet.
Die größte Länge über Deck beträgt 54 m.
die Breitn im Hauptspant 8 m und der größte
Tiefgang 3 m. Bei voller Ausrüstung besitzt
die „Alexandra" ein Deplacement von 680 1.
Auf dem Hauptdeck befindet sich nur ein Gleis,
auf welchem fünf bis sechs Eisenbahnwagen
lultrestellt werden können.
Die Wagen können, wie auf dem „Själland",
an beiden Schiffsenden ein- oder ausgeladen
werden. Die Maschinenanlage besteht aus einer
Compoundmascbine mit schiefliegenden (Min-
dern. Die Maschine indiziert 600 Pferdekräfte
und erreicht das Schiff hierbei eine Fahrge-
schwindigkeit von 19.5 km pro Stunde.
Die Trajektverbindung über den Oresund
von der Insel Seeland nach Schweden mit den
Endstationen Helsingör und Heisingborg wurde
im Jahr 1892 eröffnet. Bei derselben stehen
zwei Raddampfer von nahezu gleicher Größe
in Verwendung, wovon der im Jahr 1893 in
Dienst gestellte Raddampfer „Thyra" ein Schwe-
sterschiff der vorhin beschriebenen „Alexan-
dra" ist.
Eine zweite Trajektverbindung zwischen
Seeland und Schweden mit. den Endstationen
Kopenhagen und Malmö ist in der Herstellung
begriffen und dürfte im Jahr 1896 dem Be-
trieb übergeben werden.
Zur Herstellung der Verbindung über den
im Norden Jütlands gelegenen Liinfjord zwi-
schen den Bahnstationen Oddesund S und Odde-
sund N und im Sallingsund zwischen den Bahn-
stationen Glyngöre und Nyköbing bestehen
ebenfalls zwei T. Die erste wurde im Jahr 1883,
die zweite im Jahr 1889 dem Betrieb tibergeben.
Jede derselben wird durch eine Raddampffähre
bedient.
Die Trajektbrücken aller dänischen Trajekt-
anstilten besitzen die schon beschriebene Kon-
struktion und Einrichtung. Sie tragen aber nur
ein Gleis.
Zum Aus- und Eintrajektieren der Wagen
werden Rangiermaschinen verwendet, und wird,
um zu vermeiden, daß die Maschine hierbei
auf die Brücken zu stehen komme, in gleicher
Weise wie am Bodensee ein aus mehreren Lowries
zusammengesetzter „Trajektzug" zwischen Ma-
schine und den zu verladenden Wagen einge-
schaltet.
Bei der T. am DetroitÜusse (Nordamerika)
wurde das erste Trajektschiff als Raddampfer
aus Eisen gebaut und erhielt die Form der
amerikanischen Flußdampfer. Das Deck des
Schiffs war bedeutend breiter als der Schiffs-
körper selbst und wurde der überhängende Teil
desselben durch Streben gestützt.
Der Trajektdampfer hat eine Länge über
Deck von 73,2 m, die Breite des Decks beträgt
21,6 m. die Breite des Schiffskörpers im Haupt-
spant 12,2 m; das Schiff taucht im beladenen
Zustand 2,5 m und besitzt ein Deplacement
von 1250 t.
Die Betriebsmaschinen bestehen aus zwei
voneinander ganz unabhängigen horizontalen
Kondensationsmaschinen; jede davon treibt ein
Rad und steht mit dem andern in keinerlei Ver-
bindung; beide Maschinen indizieren 450 Pferde-
kräfte.
Die Kesselanlage besteht aus vier cylindri-
schen Kesseln, die paarweise nebeneinander
liegen. Gewöhnlich genügen zwei Kessel zur
Dampferzeugung; bei starker Vereisung des
Flusses werden jedoch alle vier Kessel in An-
spruch genommen, um die oft 25 cm dicke
Eisdecke zu brechen. Der Kohlenverbrauch be-
trägt bei zwei geheizten Kesseln 0,4 t pro
Stunde.
In der Mitte des Hauptdecks längsschiff s
befindet sich die aus zwei Schienensträngen
besteheude Gleisanlage. Die Gleise sind von-
einander so weit gelegt, daß selbst die breitesten
Personenwagen auf denselben nebeneinander
gestellt werden können. Von den gewöhnlichen
Güterwagen haben 14—16 auf den beiden
Gleisen Platz, was einer Gesamtbelastung von
etwa 280 t entspricht.
Uber dem Hauptdeck in der Höhe der Rad-
kasten ist ein leichtes Wetterdeck angebracht,
unter welchem die Wagen frei passieren können.
Die zu dieser T. gehörenden drei Trajekt-
brücken sind aus je vier hölzernen Hänge-
werken gebildet und wiegen je 25 t. Sie
haben eine Länge von 15,7 m. Das in den
Fluß ragende Ende derselben hängt auf Ketten;
diese laufen über Rollen, welche am oberen
Ende der zu beiden Seiten der Brücke auf
Piloten ruhenden Türme befestigt sind.
Die Wasserhöhe im Detroit-Fluß zeigt Dif-
ferenzen bis zu 1,3 m.
Zum richtigen Anlegen des Trajektdampfers
an die Trajektbrücke und zur raschen Vertäu-
ung desselben ist vor der Trajektbrücke ein
Bassin aus Holzpfählen hergestellt, dessen Form
sich der Form des Schiffskörpers genau an-
schließt, und wird der Trajektdampfer zum
Aus- oder Einladen von Wagen der ganzen
Länge nach im Bassin knapp an den Pfählen
anliegend vertäut. Die Wagen werden mittels
eines aus Lokomotive und vier Lowries be-
Digitized by Google
3220
Trajektanstalten
stehenden Trajektzugs ein- oder austrajektiert
Das Verschieben und das Ein- und Austrajek-
tieren der Wagen nimmt etwa eine halbe
Stande Zeit in Anspruch, und braucht der Tra-
jektdampfer zur Fahrt zwischen den End-
punkten der Great Western- und der Michigan-
Centraibahn (2,8 km) samt dem Vertäuen in
den Bassins eine Stunde.
Es können bei dieser T. somit im Tag duich-
schnittlich mindestens acht Fahrten gemacht
werden, was einer Transportleistung von 1*20 Wa-
gen in jeder Richtung entspricht.
Im Jahr 1887 wurde am Detroit- Fluß» ein
Trajektschraubendampfer „St. Ignace" erbaut
und wegen der den nordamerikaniscben Flüssen
eigentümlichen starken Eisbildung für den
Trajektverkehr während der Winterszeit eigens
eingerichtet. Das Schiff erhielt zu diesem Zweck
zwei Schrauben und zwar eine am Bug und
eine am Heck. Diese Schrauben werden jedoch
nicht von einer und derselben Schraubenachse
in Bewegung gesetzt, sondern eine jede Schraube
bat eine eigeue Maschine, von welchen die
vordere eine kleinere Leistung aufweist als die
achtere. Außerdem besitzt die Bugschraube
kleinere Abmessungen als die Heckschraube.
Diese Anordnung wurde getroffen, weil ein Schiff
sich besser durch schweres Eis arbeitet, wenn
es von hinten aus bewegt wird. Überdies wird
die Fortbewegung eines Schiffs im Eis dadurch
gefördert, daß ein durch den Bugpropeller
erzeugter Wasserstrom das Eis bricht. Wenn
also die Fahrstraße des Schiffs vereist ist,
arbeiten beide Schrauben gegeneinander und
der „St. Ignace" wird nur mit dem Unterschied
der Leistungen beider Maschinen vorwärts
bewegt. Trotzdem kommt das Schiff im Eis
schneller vorwärts als andere Schiffe, welche
diese Einrichtung nicht besitzen.
Das neueste Trajektschiff auf dem Detroit-
Fluß ist der im Jahr 1889 erbaute Rad- und
Schraubendampfer „Transfer", welcher die Ver-
bindung der Canada Southern Railway mit der
Michigan-CentraUinie herstellt. Derselbe besitzt
eine Länge von 54,8 m, eine Breite im Haupt-
spant von 13,6 m und einen mittleren Tiefgang
von 3,4 m. Das Hauptdeck des Dampfers trägt
drei Gleise, ist am Bug platt formartig er-
weitert und das Schiff ist im stände, 21 Güter-
wagen oder 16 Personenwagen aufzunehmen.
Der Bug des Schiffs ist schlittenkufeuartig
geformt, sehr stark gebaut und durch besonders
starke Kielschweine und Querschotte versteilt,
und sind die hölzernen Radschaufeln mit Stahl-
platten beschlagen, um im Winter das starke
Eis im Detroit-Fluß brechen zu können.
Beim Fahren im Eis setzt sich der hierfür
eigens geformte Schiffsbug, durch die Maschinen-
kraft getrieben , auf das Eis hinauf, bricht es
entzwei und schafft auf diese Weise einen
Durchgang für das Schiff. Um das Steuerruder
zu schützen, wenn das Schiff im schweren Eis
rückwärts geht, ist ein kräftiges Schmiedstück
unmittelbar über dem Ruder am Heck an-
gebracht. Arbeitet das Schiff im dicken Eis
rückwärts, so wird das Ruder vorerst mitschiff
gestellt und durch das Schmiedstück ein star-
ker Bolzen gesteckt, der in ein Loch au der
oberen Kaute des Ruders eingreift. Das hin-
tere Ende des Schmiedstücks erstreckt sich
bis über die hintere Kante des Ruders hinab
und verhindert dadurch das Festklemmen von
Eis zwischen dem Ruder und den Ruder-
beschlägen.
Die Raddampfmaschinen greifen nicht un-
mittelbar auf der Radwelle an, sondern über-
tragen ihre Bewegung durch Stirnradgetriebe.
Jedes Schaufelrad hat seine eigene unabhängige
Maschine und Steuerung. Die Schraube wird
durch eine Maschine mit wagerecht liegendem
Cylinder in Bewegung gesetzt. Die Aessel-
anlage besteht aus vier Kesseln mit recht-
eckigen Feuerbüchsen mit 3,5 m Durchmesser,
4,6 m Länge und für einen Arbeitsdruck von
6,33 kg auf 1 cm* berechnet.
Den Trajekt verkehr über die Cbesepeake-
Bai auf der Eisenbahnlinie New- York — Phila-
delphia—Norfolk besorgt der im Jahr 1886-
erbaute Trajektdampfer .Cape Charles"4. Der-
selbe wurde als Raddampfer ganz aus Eisen
gebaut und besitzt eine Länge von 78 m, eine
Breite zwischen den Radkasten von 10,3 m und
einen mittleren Tiefgang von 2,38 m. Das
Hauptdevk ist vorn nur ganz wenig erweitert
und trägt zwei Gleise, welche sich am Bug zu
einem Gleis vereinigen. Auf diesen Gleisen
linden vier große Personenwagen oder acht
Güterwagen Platz; am Achterdeck und in den
Radkästen sind Räume für die Unterkunft der
Reisenden geschaffen.
In der Bucht von New- York, zwischen New-
York und Jersey-City, sowie bei Hoboken über
den Hudson-Fluß besteht seit längerer Zeit ein
lebhafter Trajektverkehr.
Für den Trajektdienst auf dem Hudson wur-
den in den letzten Jahren mehrere Dampfer
gebaut, von welchen der „Bergen" und der
„Hoboken" die bedeutendsten sind. Diese Dam-
pfer wurden hauptsächlich für den Transport
von Personen und Fahrzeugen eingerichtet, haben
aber auf dem Hauptdeck auch eine Gleisanlage
für die Aufnahme von Eisenbahnwagen.
Die größte Trajektanlage der Welt ist der-
malen unstreitig diejenige, welche seit dem Jahr
1882 die Verbindung der Central-Pacific-Bahn
über die Bucht von Carquinez (im Golf von
San Francisco) nach Oakland und San Francisco»
herstellt. Die Vorrichtungen zum Anlegen de»
Trajektschiffs und zum Aus- und Einladen der
Eisenbahnwagen befinden sich in den beiden
Stationen Benicia und Port Costa der oben-
genannten Bahnlinie, welche sich an den Ufern
3er Bucht auf etwa 4 km Entfernung gegenüber
liegen. Diese Vorrichtungen bestehen in jeder
Station aus einem schmalen Wasserbecken, welches
erade genügenden Raum für die Aufnahme
Trajektschiffs bietet und sich gegen die am
Ende desselben angebrachte Trajektbrücke ver-
engt.
Die Trajektbrücke, welche sich in gleicher
Weise, wie die schon beschriebenen, in lot-
rechter Richtung heben und senken läßt, ist
aus eisernen Trägern zusammengesetzt, hat eine
Länge von 30 m und wiegt 140 t. Das größte
Gefälle der Brücke beträgt 1 : 12. Das Heben
und Senken der Brücke wird mittels hydrau-
lischer Pressen bewirkt.
Das Trajektschiff, welches den Namen
„Solano" trägt (s. Taf. LXV1I, Fig. 6a— 6c>
ist ein Raddampfer von 3540 t Gehalt und be-
sitzt die nachstehenden Abmessungen:
Größte Länge 129,0 m
Breite über den Radkasten . . 35,3 „
Geladener Tiefgang n
Digitized by Googl
Trambahnen — Transandino-Bahn
3221
Da* Schiff ist aus Holz gebaut und der untere
Raum desselben durch wasserdichte Querschotten
in zwölf Abteilungen getrennt.
Jedes Schaufelrad wird durch eine eigene
Maschine angetrieben. Die beiden Maschinen
indizieren zusammen 2000 Pferdekräfte. Die
Kesselanlage besteht aus acht Stahlkesseln
(2,685 m Durchmesser, 9,15 m Länge).
Der „Solano* ist mit vier Balancesteuer-
rudern ausgestattet, wovon zwei am Heck und
zwei am Bug angebracht sind.
Das Hauptdeik ist an beiden Schiffsenden
plattformartig erweitert und trägt vier Schienen-
gleise, welche sich über die ganze Länge des-
selben erstrecken und Raum für die Aufnahme
von 48 Güterwagen oder 24 großen Personen-
wagen samt Lokomotive und Tender gewähren.
Zum Aus- und Einladen der Eisenbahn-
wagen fährt der „Solano* in das Wasserbecken
hinein und kommt hierbei so zu stehen , daß
die Trajektbrücke ohne weiteres auf das ihr
zugekehrte Schiffsende niedergelassen und mit
dem Schiff verbunden werden kann.
Die auf dem Schiff mitpeführte Lokomotive
besorgt den Verschiebedienst beim Ein- und
Ausladen der Wagen.
Diese Trajektverbindung dient hauptsächlich
dem Personenverkehr, während die Güterwagen
bis Oakland weiterbefördert und von dort über
die 0 km breite Pablo- Bai nach San Francisco
mittels groüer Dampfer überführt werden.
Erwähnt sei noch eine Trajekteinrichtung,
welche 1879 für den Verkehr Liverpool-Birken-
head auf dem Mersey hergestellt wurde.
Der diesen Verkehr besorgende Trajekt-
dampfer „Oxton* besitzt an jedem Schiffsende
zwei Schrauben; der Hauptspant ist in der
Schiffsmitte, Bug und Heck sind gleichgeformt.
Die Ein- und Ausschiffung der Wagen geschieht
an den beiden Schiffsseiten, während oei allen
früher erwähnten Trajektschiffen das Ein- und
Ausladen der Wagen nur über eines der beiden
Schiffsenden erfolgt.
Litteratur: Heusinger, Handbuch f. spec.
Eisenbahntechn., Bd. 1., Leipzig 1877; Mayer,
Grundzüge des Eisenbahnmascninenbaues, IV,
Berlin 1892 ; Glasers Annalen, 1891, Bd. 29,
S. 128 ff. (Neuere Fährdampfer für Eisenbahn-
zwecke); Costruzione ed esercizio delle strade
ferrate, Vol. V, parte III, Turin 1891.
Krumholz.
Trambahnen , s. Darapfstraßenbahnen,
Pferdebahnen, Straßenbahnen.
Tramelan-Tavannes (Schweiz), Sekundär-
bahn im Berner Jura, verbindet die wegen
ihrer Uhrenindustrie bekannte Ortschaft Tra-
melan mit dem Netz der Jura-Simplon-Babn.
Sie wurde am 23. Dezember 1881 konzessioniert
und am 16. August 1884 dem Betrieb über-
geben. Die bauliche Länge beträgt 8809 m, die
Betriebslänge 8731 m, die Spurweite 1 m. Die
Länge der wagerechten Strecken erreicht 18,68^
der Gesamtlänge, die größte Neigung beträgt
40°/00. Der kleinste Bogenhalbmesser ist 80 in.
Das Schienengewicht pro Laufmeter beträgt
20 kg. Das Rollraaterial besteht aus 3 Tender-
inaschinen (zwei Treibachsen, Leistungsfähig-
keit je 90 Pferdekräfte), 4 Personenwagen mit
zusammen 108 Sitzplätzen und aus 8 Güter-
wagen, worunter ein Gepäckwagen.
Das Geaellschaftskapital besteht aus 500 000
Frs. in Aktien (2600 Aktien zu 200 Frs.j, wovon
150 000 Frs. vom Kanton Bern, 20 000 Frs. von
der ehemaligen Jura-Bern-Luzern-Bahn, der
Rest von Gemeinden und Privaten geliefert
wurden. Der Bau wurde von der Firma Püm-
pin& Herzog um 420 000 Frs. ä forfait
ausgeführt; die Enteignung kostete rund
35 000 Frs. Mit 31. Dezember 1893 ergab
der Baukonto für Bahnanlagen und feste Ein-
richtungen 4(»4 348 Frs., für Rollmaterial
112 692 Frs., für Mobiliar und Gerätschaften
11 237 Frs., zusammen 528277 Frs. oder pro km
60031 Frs.
Die Unternehmung hat in Tramclan ihren
Sitz und wird von einem Verwaltungsrat ge-
leitet.
Die Einnahmen betrugen im Jahr 1893 pro
km aus dem Personenverkehr 3476 Frs., dem
Gepäckverkehr 156 Frs., dem Güterverkehr
262G Frs., aus verschiedenen Quellen 110 Frs.,
im ganzen 6268 Frs. (1892 C237 Frs.i, die
Ausgaben dagegen 6750 Frs. (1892 5232 Frs.)
Unter den letzteren sind jedoch Ausgaben für
Oberbauerneuerungen inbegriffen, für welche
der Erneuerungsfonds aufzukommen hat und
welche laut Gewinn- und Verlustrechnung
6932 Frs. im ganzen betrugen, so daß noch eine
Summe von 9197 Frs. (1892 9U48 Frs.) zur Ver-
fügung der Aktionäre stand, welche daraus ebenso
wie 1892 eine Dividende von l1.^?. erhielten.
Die Mitbenutzung der Station Tavannes ist
• der Unternehmung seitens der Jura-Simplon-
! Bahn frei von jeder Mietvergütung eingeräumt
worden. Dietler.
Transandino-Bahn, im Bau befindlich«
Eisenbahn, welche das die Gebirgskette der Anden
übersetzende Schlußstück der südamerikanischen
Überlandbahn Buenos Ayres-Valparaiso bildet.
Die T., etwa 240 km läng, geht von Mendoza
nach Santa Rosa und liegt sonach teils in Ar-
gentinien, teils in Chili. Die erste Anregung zu
dieser Bahn ist bereits im Jahr 1866 gegeben
worden. Die Bauausführung hat aber erst 1887
begonnen, nachdem die Regierung dem Unter-
nehmen eine Zinsengarantie gewährt hatte. Die
außerordentlichen Bauschwierigkeiten sind die
Veranlassung gewesen, daß man die Schmalspur
(1 m) wählte. Da die argentinischen Anschluß-
bahnen eine Spurweite von 1,676 m und die
chilenische Eisenbahn eine solche von 1,436 m
hat, erhält der durchgehende Linienzug von
Buenos Ayres bis Valparaiso hierdurch nicht
weniger als drei verschiedene Spurweiten.
\on Mendoza aus kommen auf den ersten
136 km der T. stärkere Steigungen als 1 : 40 —
mit 80 m geringstem Krümmungshalbmesser —
nicht vor. Hier ist Adhäsions betrieb vorgesehen.
Die weiteren 106 km sollen auf den steileren
Strecken, wo das Steigungsverhältnis von
' 1 : 12,5 angewendet werden muß, mit Abt' scher
Zahnschiene angelegt werden (kleinster Krüm-
mungshalbmesser 200 m). Die längste Zahn-
stangenstrecke befindet sich auf der Wasser-
! scheide und wird 16 km betragen. Die Gefull-
i strecke auf der chilenischen Seite erfordert
ebenfalls die Anwendung der Zahnstange, und
zwar werden damit etwa 13 km in zwei Ge-
fällstrecken von 1 : 12,6 hergestellt Dann senkt
sich die Bahn in schwächerem Gefälle nach
i Santa Rosa hinab.
Die Höhenunterschiede machen auch zahl-
| reiche und lange Tunnel nötig. Die Gosamt-
i länge aller Tunnel kommt auf nahezu 16 km.
Digitized by Google
Transdanubische Vicinalbahn
— Transkaspische Bahn üzan Ada-Samarkand
Mit den Arbeiten wurde auf der argentini- j
sehen Seite am 3. Januar 1887, auf der chile-
nischen Seite erst am 5. April 1889 begonnen.
Fertiggestellt und im Betrieb waren zu An- ,
fang 189a auf der argentinischen Seite 120 km,
auf der chilenischen 37 km bis Juncal, zusammen
157 km. Seither sind die Baufortschritte sehr
unbedeutende. (Näheres s. Zeitung des V. D.
E.-V., 1892. S. 643 ff., 651 ff).
Transdanubische Vicinalbahn (Dutum-
tuli heltji erdekü ranut), aus der Vereinigung der
Gesellschaften Boba-Jiinosbäza-Sümeg, Sümeg-
Tapolcsa, Ukk-Czakathurn (Zalaer Vicinalbahn),
Türje-Szt. Groth und Preßburg-Steinamanger
hervorgegangene, am 27. Juli 1891 errichtete
Lokaleisenbahngesellschaft mit dem Sitz in
Budapest zum Zweck des Betriebs von Lokal-
bahnen im Distrikt jenseits der Donau. Das
der transdanubisehen Lokaleisenbahnaktienge- '
Seilschaft gehörende Bahnnetz umfaßt folgende
Linien: Boba-Süniog-Tapolcza (45,08 km), er-
öffnet am 13. Januar 1889, bezw. 16. Mai 1891,
Ukk-Czakathum (119.79 km), eröffnet am 19.
Oktober 1890, Türje-Szt. Groth (4,48 km), er-
öffnet am 28. Januar 1892, Kisfalud-Szt. Ivän-
Zala-Szent Ivan (1,42 km). eröffnet am 19. Ok-
tober 1890 und Porpacz- Preßburg (124,89 km), j
eröffnet am 9. November 1891, zusammen
295,66 km. Den Betrieb führt die Direktion der
ungarischen Staat »bahnen, welche die Züge auf
der Porpacz- Preßburger Linie schon von Stein-
amanger aus verkehren läßt, für Rechnung der 1
Bahneigentümerin, bezw. gegen Ersatz der Selbst- I
kosten.
Die größte Neigung auf den Linien der T. 1
beträgt 1 : 100, der kleinste Krümmungshalb-
messer 200 in.
?Das Anlagekapital betrug 1892 12548400 fl. \
in 30 520 Stammaktien zu je 100 fl. und in
94 964 Prioritätsaktien zu je 100 fl.
Der Reingewinn betrug 1891 116 129 fl.,
1892 223 229 fl. Die Dividende für die Priori-
tätsaktien stellte sich 1891 auf 1 fl. 20 kr.,
1892 auf 2 fl.
Transitsatz, s. Gütertarife S. 1905
Transittarife, s. Gütertarife, S. 1905.
Transitverkehr, s. Güterverkehr.
Transitverzeichnis, in Österreich-Ungarn
übliche Bezeichnung für die bei Übergabe von
Gütern an die Anschlußbahn von der über-
gebenden Bahn auszufertigende Urkunde, welche
nach vollzogener Übergabe und allfälliger Rich-
tigstellung vom Übergeber und Übernehmer
in zwei Ausfertigungen unterschrieben wird.
Das Original der T. nimmt die tibernehmende,
die zweite Ausfertigung die übergebende Bahn
in Verrechnung.
Transkaspische Bahn Uznn Ada- Sa- i
roarkand, russische Staatsbahn unter Militär- i
Verwaltung (1343 Werst = 1433 km). Für den
Bau der T. waren hauptsächlich militärische,
sowie politische Beweggründe maßgebend und
ist derselbe in zwei Zeitabschnitten 1880/1 und
1886—1887 ausgeführt worden.
Die erste Bauperiode fällt in die Zeit der .
Expedition der Russen gegen die Turkmenen, I
unter General Skobelew, welcher die Herstel- !
lung einer das Kxneditionsheer mit dem Meer
verbindenen Eisenbahn als unbedingt erforder- ,
lieh bezeichnete.
Am 9. Juni 1880 erfolgte demgemäß der ,
kais. Befehl zur Ausführung der ersten Teil- ,
strecke von Michajlowsk am äußersten Ostrand
der Michael -Bucht des Kaspisees nach Mulla
Kara.
Diese durch öde Sanddünen und Steppen
führende Strecke wurde am 4. September 1880
vollendet. Die Fortsetzung bildete eine Decau-
ville-Feldeisenbahn, welche nach Maßgabe des
Fortschreitens des Bahnbaues wieder entfernt
wurde. Während des Feldzugs, welcher im
Januar 1881 mit der Erstürmung der turk-
menischen Festung Geok Tepe und Besetzung
von Aschabad endete, wurde die Babn bis
Achtscha Kujma (117 Werst i fertig und lei-
stete bei dem Mangel jedweder Kommunika-
tion in diesen unwegsamen Gebieten vorzüg-
liche Dienste.
Am 4. September 1881 wurde Kizil Arwat,
die vorläufige Endstation (217 Werst von Michaj-
lowsk), erreicht.
Die zweite Bauperiode beginnt im Jahr 1885
zur Zeit des Konflikts in Afghanistan, welcher
nach dem Handstreich des Generals Koma-
row gegen die Afghanen bei Kuschk in einen
Krieg mit England tiberzugehen drohte.
Dieselbe umfaßt die zunächst ins Auge ge-
faßte Strecke von Kizil Arwat über Merw an
den Amu-Darja-Fluß und sohin bis Samar-
kand.
Gleichzeitig erfolgte die Verlegung des An-
fangspunkte Michajlowsk, welcher sich wegen
der Seicht igkeit und Enge des Fahrwassers der
Michael-Bucht als Hafen ungeeignet erwies,
nach dem 26 Werst östlich gelegenen Uznn
Ada und der Bau entsprechender Hafenanlagen
dortselbst. ( Eröffnung der neuen Anfangsstation,
sowie des Hafens am 10. Mai 1886.)
Am 8. Mai 1885 begann der Bau, am
29. November desselben Jahrs wurde das
205 Werst entfernte Aschabad, am 2. Juli 1886
die 322 Werst weiter gelegene, erst zwei Jahre
vorher an Rußland gefallene Stadt Merw er-
reicht
Schon am 30. November 1886 war die
228 Werst lange Fortsetzungsstrecke bis Tschar-
dsbuj am rechten Ufer des Amu-Darja (Oxus)
fertig.
Gleichzeitig wurde die Dampfschiffahrt auf
dem Amu-Darja mit zwei Regierurigsdampfern
eröffnet.
Nach kurzer Unterbrechung erfolgte im Juli
1887 die Aufnahme des Weiterbaues.
Ursprünglich bestand die Absicht, die Ver-
bindung über den Amu-Darja-Fluß mittels einer
Dampffähre herzustellen, später entschloß man
sich aber zu dem Bau einer hölzernen Brücke.
Am 26. Februar 1888 war die Linie bis
Buchara (112 Werst von Amu-Darja), am
15. Mai gl. J. (a. St.) bis zum derzeitigen End-
punkt Samarkand (233 Werst von Buchara,
1343 Werst von Uzun Ada) vollendet und pro-
visorisch dem Betrieb übergeben.
Von Uzun Ada, auf der gleichnamigen Insel,
welche mit dem Festland durch eine zwei Werst
lange Sandbank verbunden ist, führt die Linie
in südöstlicher Richtung durch einen wasser-
losen Sand- und Steppengürtel über Mulla Kara
nach Balaischem am Südabhang des großen
Baichans.
Von hier zweigt eine Decauville-Bahn nach
den reichen Naphthalagern des Naphta-Dagh ab.
Bei Kazandshik (173. Werst» am Nordabhang
des Kjuren Dagh befinden sich die ersten Süß-
Digitized by Google
f
1
Digitized by
Transkaspische Bahn Uzun Ada-Samarkand
3223
wasserquellen und werden von hier aus nach |
den wasserarmen Stationen eigene Wasserzüge
eingeleitet.
Von da zieht sich die Bahn stets am Nord-
abbang des Kopet Dagh-Gebirgs in der ur-
sprünglichen südöstlichen Richtung hin und
betritt bei der Stadt Kizil Arwat (243. Werst)
die 217 Werst lauge. 6—15 Werst breite Achal- j
Oase mit mäßiger Vegetation.
Hier befinden sich unter anderen die Sta-
tionen Bami (294, Werst), einstiges Haupt- f
quartier Skobelews. das historische Geok 1
Tepe (406. Werst), die Stadt Aschabad (448.
Werst). Sitz der Regierung und Verwaltung der
T. Bei Gjaurs (480. Werst) wird die Achal-
Oase verlassen und folgt ein eingeschobener
Wüstenstretfen -, hierauf die Wüstenstation
Artyk (536. Werst) in unmittelbarer Nähe der
persischen Stadt Lutfabad, ferner die Station
Kaacbka (568. Werst) auf der vegetations-
reichen Attek-Oase, sodann das Kulturland bis
Duscbak (607. Werst), dem südlichsten Punkt
•der Linie.
Die Nähe der persischen Grenze und die
von hier ausmündenden Wege nach Meschshed,
sowie nach Serachs (88. Werst) und Herat
u. s. w. verleihen Duschak eine hohe strate-
gische und kommerzielle Bedeutung.
Von Duschak wendet sich die Linie in
scharfer Biegung gegen Nordosten, erreicht die
Wüstenstation Takir und betritt nach l ber-
schreitung des Tedshen-Flußes die Tedshen-
Oase mit gutem Weideland, jedoch als Fieber-
gegend berüchtigt.
Die Bahn geht dann zunächst in gleicher
Richtung, später östlich durch wasserarmes
Wüstenland; bei Station Karabata (746. Werst)
wird die vom Murgab-Fluß bewässerte, frucht-
baro Merw-Oase mit der Stadt Merw (770 Werst),
einem wichtigen Kreuzungspunkt großer Kara-
waneozüge, erreicht.
Die Linie verläßt kurz hierauf die Oase und
durchzieht nun in nordöstlicher Richtung einen
Teil der großen Kara-Kum- Wüste, in welcher
sie auf eine Länge von etwa 200 Werst ver-
bleibt.
Bei der Stadt Tsohardshuj «etwa 30000 Ein-
wohner), welche bereits auf bucharischem Ge-
biet liegt und bedeutende Handelsverbindungen
besitzt, wird der Amu-Darja in der 998. Werst
überschritten.
Nach Durchquerung des letzten, am rechten
üfer sich ausbreitenden, schmalen Wüsten-
streifens erreicht die Bahn bei der Stadt Kara-
Kul (1046. Werst) den Sarafschan-Fluß und
bald darauf Station Buchara (1110. Werst),
16 Werst von der gleichnamigen Hauptstadt
<etwa 7O0OO Einwohnen des unter russischem
Protektorat stehenden Ohanats.
In dem außerordentlich fruchtbaren und gut
bebauten Sarafscbantal verbleibend, ändert die
Bahn bei der Stadt Kermine (1196. Werst, 30 000
Einwohner) die bisher eingehaltene nordöstliche
Richtung, überschreitet vor der Bezirksstadt
Katty Kurgan (1271. Werst) die russisch-tur-
kestanische Grenze und gelangt nach der End-
station Samarkand (1343. Werst, 36 000 Ein-
wohner), der sagenumwobenen Stadt Tamer-
lans.
Der Erbauer der T. ist General Annen-
kow, welchem ursprünglich ein, später zwei
Eisenbahnbataillone, die auch den Betrieb
übernahmen, zur Verfügung standen. Nebstbei
wurden auch einheimische Arbeiter, vorwiegend
Perser, herangezogen.
Mit Rücksicht auf die Unwegsamkeit der
Gegend, die Notwendigkeit, alles Material von
Rußland herbeizuschaffen, und gänzlichen Man-
gel an sonstigen Hilfsmitteln ging man beim
Bau ausschließlich in der Richtung von West
nach Ost vor und wurde nach Maßgabe der
Fertigstellung der mit allem nötigen versehene
Bauzug, welcher zugleich Unterkunft bot, auf
den soeben gelegten Gleisen vorgerückt. Die
Schnelligkeit der Bauausführung war eine ganz
bemerkenswerte und betrug durchschnittlich
drei Werst, zeitweise bis sechs Werst pro Tag.
Eine Schwierigkeit ganz eigener Art bot
dem Bau der T , von welcher mehr als 600 Werst
auf Wüstengebiet liegen, die Bewältigung des
Flugsands, ebenso die Wasserversorgung.
Die Kronenbreite beträgt 2,20 Faden ; die
Gleise besitzen die normale russische Spurweite.
Der kleinste Krümmungshalbmesser ist 300,
in seltenen Fällen 200 Faden.
In der wagerechten liegen 562 Werst
(42«0, in Steigungen und Gefällen bis 0,004
liegen 748 Werst (56#).
Das Gewicht der Stahlschienen samt Befesti-
gungsmittel beträgt 24 Pfd. pro laufenden Fuß.
Weiche, halbrunde Schwellen von 1,15 Faden
sind pro Werst 1400 Stück verlegt.
An Brücken bestehen 621 Stück (engma-
schiges Kanalnetz der Oasen), darunter die
2 Werst 241 Faden lange über den Amu-
Darja, die längste, hölzerne Flußbrücke der
Welt.
Stationen gibt es 62; die größte Entfer-
nung zwischen den Stationen beträgt 34 Werst;
es bestehen 124 Wohnkasernen, 156 Wächter-
häuser, 461 Wohnhäuser; ferner 1 Haupt- und
13 Reparaturwerkstätten, sowie 14 Heizhäuser.
Die Anzahl des Dienstpersonals beträgt 5067,
darunter 18-23 Mann beider Eisenbahnbataillone.
Der Fahrpark umfaßt: 120 Lokomotiven,
132 Personenwagen, 1716 offene und gedeckte
Güterwagen, 103 Reservoir wagen zum Wasser-
transport, 102 für Naphtha.
Als Heizmaterial zu Betriebs- und Wirt-
schaftszwecken dienen ausschließlich Naphtha-
rückstände.
Derzeit verkehrt in jeder Richtung täglich
je ein Postzug mit Restaurationswagen und
ein gemischter Zug.
Die Fahrzeit för die ganze Strecke stellt
sich auf 60, bezw. 87 Stunden.
Der Fahrpreis II. Klasse beträgt 37,80 Rubel,
jener III. Klasse 19,32 Rubel.
Die Gesamtkosten der T. beliefen sich 1891
auf 53 000 000 Rubel, somit rund 37 000 Rubel
pro Werst.
Im Jahr 1891 betrug die Anzahl der be-
förderten Personen 203 530; die Menge beför-
derter Waren (ausschließlich Regiegut)
11 877 207 Pud, wovon Hauptartikel der Aus-
| fuhr: Baumwolle, Schafwolle, Kameelhaar, Reis,
Getreide, Rosinen, Robhäute, Seide und Tep-
piche-, der Einfuhr: Manufakturwaren, Zucker,
Petroleum, Kolonialwaren. Porzellan, Gewebe,
alkoholische Getränke, Maschinen.
Die Bruttoeinahme stieg von 2578724 Rubel
im Jahr 1889 und 3 266 108 Rubel im Jahr
1890 auf 3 681 066 Rubel im Jahr 1891 =
25G9 Rubel pro Wer*t. welchen Betriebsaus-
Digitized by Google
Trans kaukasische Eisenbahn
Transportable Brücken
gaben von 2654 Rubel pro Werst (1891) gegen-
überstanden.
Durch die T. wurden vollständig neue Ge-
biete mit einem gewaltigen, durch zahlreiche
Karawanenrouten und durch die Dampfschiff-
fahrt auf dem Amu-Darja an ihr« Stationen
anschließenden Hinterland dem Verkehr dienst-
bar gemacht und ist deren Verbindung mit der
im Bau begriffenen sibirischen Überlandbahn
über Taschkent, sowie mit dem nach Norden
stetig vorrückenden indischen Eisenbahnnetz
wohl nur eine Frage der Zeit.
Litteratur: Heyfelder, Transkaspien und
seine Eisenbahn, Hannover 1889; Proskowetz,
Vom Newastrand nach Samarkand, Wien 1889,
in beiden Werken Verzeichnis der Litteratur
über Transkaspien ; Watzlik, Die transkaspische
Eisenbahn, St. Petersburg 1888 (russisch);
Poltoranow, Notizen über die transkaspische
Eisenbahn von 1880—1889, Samarkand 1890
(russisch); Rodzewitscb, Die erste russische
Eisenbahn in Centraiasien, St. Petersburg 1891
(russisch); Congres international de chemins
de fer — Chemins de fer dans les pays neufs,
St. Petersburg 1892. Widimsky.
Transkaukasische Eisenbahn, s. Russi-
sche Staatsbahnen.
Transportable Brücken, zerlegbare Brü-
cken (Portable bridges, pl. ; Ponts, m. pl.,
jaortatif»), Brücken, welche für vorübergehende
Zwecke aus vorbereiteten, leicht tragbaren Ein-
zelteilen in verschiedenen Längen rasch zusam-
mengestellt und ebenso wieder auseinander ge-
nommen werden können.
Bei der hervorragenden Bedeutung, welche
die Eisenbahnen in Kriegsfällen als Beförde-
rungsmittel besitzen, ist es erklärlich, daß man
es sich in neuerer Zeit mit besonderem Eifer
angelegen sein läßt, Mittel und Wege zu finden,
zerstörte Eisenbahnbrücken in kürzester Zeit
durch Provisorien zu ersetzen; aber auch unter
anderen Verhältnissen, wie bei Bahnunterbre-
chungen anläßlich der Zerstörung des Bahn-
körpers durch Rutschungen, Hochwässer, Berg-
stürze u. dgl. treten häufig Fälle ein, in wel-
chen solche T. eine raschere Behebung der
Verkehrsunterbrechung ermöglichen. Auch bei
fliegenden Feld-, Wald- oder Industriebahnen
kann sich die Notwendigkeit zur Ausführung der-
artiger Brücken herausstellen. Endlich sei noch
erwähnt, daß auch in unwegsamen Ländern die
Herstellung T. zur unabweisbaren Notwendig-
keit wird, wie dies beispielsweise in Bolivia und
in den hinterindisch - französischen Kolonial-
gebieten von Cochinchina und Tonking der Fall
war.
Als Baustoff zur Herstellung von T. kommt
nur Holz oder Eisen, bezw. Flußstahl in Be-
tracht; die Berechnung der T. geschieht in der
gleichen Weise wie jene der stabilen, nur geht
man mit der Inanspruchnahme der Materialien
meist etwas weiter, als dies sonst üblich, bei
Holz bis etwa 120 kg. bei Eisen oder Fluß-
stahl auf 1000—1200 kg für den cma. Da man
die Querschnitte der Brücken für die größten
Spannweiten berechnen muß, so ist es unver-
meidlich, nachdem dieselben Elemente auch für
kleinere Spannweiten Verwendung finden, daß
die Inanspruchnahme des Materials häufig eine
unwirtschaftliche ist; dies ist bei keiner der
bis ietzt bekannten Bauarten vollständig ver-
mieden.
Mit Rücksicht auf den Zweck, welchem die
T. zu dienen haben, wird an die Bauart die
Forderung gestellt, daß sie aus möglichst wenig
verschieden gestalteten Grundbestandteilen
(Elementen) bestehen. Diese sollen einfach in
ihrer Bauart sein, ein verhältnismäßig geringes
Gewicht und für den Transport eine zweck-
mäßige Form erhalten. Ferner sollen die Einzel-
teile für verschiedene Spannweiten verwendbar
sein und eine einfache, schnelle und dauerhaft»
Verbindung miteinander ermöglichen.
Die hölzernen T. fanden bisher die größte
Verbreitung, sie werden als einfache oder zu-
sammengesetzte Balkenbrücken oder als Fach-
werksbrücken (Howe'sche Träger) hergestellt;
sie sind verhältnismäßig billig und aus diesem
Grund zumeist bevorzugt. Indessen kann bei
der Verwendung von Holz den oben angeführten
Anforderungen nur in sehr unvollkommener
Weise entsprochen werden. Die Hauptträger
sind schwer aus Einzelteilen zusammenzufügen,
erhalten daher zumeist bedeutende Längenab-
messungen, lassen sich nicht den verschiedenen
Spannweiten anpassen und erfordern sehr viel
Zeit zur Montierung. Bei der vorangeführten
Inanspruchnahme des Holzes kanu man bei
nornialspurigen Eisenbahnen und Anwendung
einfacher Balken nur auf •">— 7 m. bei zusammen -
i gesetzten Balken bis höchstens 16 m Spann -
| weite gehen. Will mau daher bei größerer
i Stützweite leicht transportable Brückenteile
| erhalten, so ist man geuötigt, durch Jochein-
bauten die Felderlänge auf 5—7 m zu ver-
! mindern. Ist der Boden für die unmittelbare
Auflagerung dieser Mittelpfeiler nicht geeignet,
so müssen zur Aufstellung der Holzjoche Pfähle
in den Boden eingerammt oder eiserne Schrauben-
| pfähle eingetrieben werden.
Bei Verwendung hölzerner Fachwerkstrager
(Howe'scher Träger) ist es leichter. Tragwerke
für die verschiedenen Spannweiten zu schaffen,
! doch ist die Montierung solcher Brücken zeit-
raubend, sie erfordert eine Menge unter sich
verschiedener Einzelteile und die Zusammen-
| setzung ist nur einem geübten Personal mög-
. lieh. Die Erfahrungen, welche diesbezüglich
i während des deutsch - französischen Kriegs
1870/71 mit der ausschließlichen Verwendung
von Holz für T. gemacht wurden, waren ziem-
lich ungünstige, indem man zur Herstellung
eines laufenden Meters Brücke samt Fahrbahn
durchschnittlich 30 Stunden und in einem be-
sonderen Fall, bei Überbrückung einer 25 m
weiten und 36 in tiefen Öffnung, 100 Arbeits-
tage benötigte.
Es ist begreiflich, daß man sich mit Rück-
sicht auf diese wenig günstigen Ergebnisse der
Verwendung von Holz für T. vielfach damit
beschäftigt«, T. aus Eisen, bezw. aus Stahl her-
zustellen. Die Hauptträger solcher eiserner T.
werden stets als Parallelträger mit vollen
Wänden oder als gegliederte Fachwerksträger
ausgeführt. Häufig werden, wenn die Grund-
teile nicht zur Bildung der erforderlichen
Trägerlänge ausreichen, besondere Endstücke
bereit gehalten. Die Verbindung der einzelnen
Teile wird in der Regel durch Schraubenbolzen
bewirkt.
Die Montierung kann auf in die Brücken-
1 Öffnung eingebauten leichten Hilfsgerüsten oder
[ neben der Verwendungsstelle erfolgen, in wel-
[ chem Fall die Brücke eingeschoben wird;
Digitized by Google
Transportable Brücken
zu diesem Zweck wird am vorderen Endstück
ein aus Facbwerk gebildetes leichtes Vorder-
stück befestigt, während das rückwärtige Brü-
ckenende durch aufgebrachte Belastung be-
schwert und niedergehalten wird.
Die französischen Ingenieure nahmen den
regsten Anteil bei der Schaffung praktischer
Lösungen für die Herstellung von T.; einzelne
interessante Arbeiten entstanden in Italien,
Rußland, Österreich u. s. w. Schon im Jahr
1873 trat Eiffel mit einer Bauart für Fach-
werksträger hervor, welche später eine ent-
sprechende Umänderung erfuhr. Brücken mit
voüwandigen llauptträgern planten Marcille,
Leger, Jojant u. a., während außer Eiffel
auch noch Bock, Henrv, Brochocki, Cot-
trau, Seyrig u. a. Typen für zerlegbare
Fachwerksträger schufen.
Das System Marcille hat in Frankreich
viele Beachtung gefunden; dasselbe bezweckt
die Herstellung vollwandiger Blechträger aus
Einzelteilen, welche in viererlei verschiedenen
Typen ausgeführt werden. Die Trägerhöhe ist
niedrig gewählt und beträgt:
für Spannweiten bis zu 10m 0,6m
von 10 „ . 20 . 1,2 „
. 20 „ , 30 . 1,6 „
• 30 „ „ 45, 2,2,
Für die kleinen Brücken bildeu die Teil-
stücke Längen von 1,25, 2,5, 5,0 und 10 m; sie
können derart zusammen gestellt werden, daß
man eine von 1,25 zu 1,25 m fortschreitende
Stufenfolge der Spannweite erhält. Die Teil-
stücke der großen Brücken sind 7,6 und 10 m
lang; mittels besonderer Endstücke von 2,40
und 1,66 m Länge kann man eine von 0,83 zu
0,83 m fortschreitende Reihe für die Brücken-
längen erhalten. Die Blechwände sind gegen
Veroiegungen durch aufgenietete Versteifungs-
platten und Winkeleisen gesichert. Die Gur-
tungen werden aus mehreren breiten Blech-
streifen gebildet.
Das Gleis kann unmittelbar auf die Haupt-
träger oder auf besonderen zwischen denselben
angeordneten Querträgern verlegt werden.
Dieses System gestattet eine rasche Montieruug
an Ort und Stelle, die Brücke kann mittels
HinzuftigungeinesVorderstücks (Vorstevens) über
die Brückenöffnung geschoben werden. Bei
dem Versuch eine Bahuunterbrechuug von
70 m Länge mit einer T. nach dem Svstem
Marcille zu beheben, konnte die Lücke in
60 Stunden überbrückt und der Verkehr wieder
aufgenommen werden.
Bei der älteren Bauart Eiffels sind als
Brückenelemente nur Dreiecke verwendet, welche
aas Winkeleisen zusammengenietet werden (Taf.
LXV11I. Fig. 1 und 2). Aus denselben wird
mit Hilfe von Winkeleisen für den Untergurt
der Hauptträger gebildet. Dieser kann als zwei-
oder vierteiliges Fachwerk mit einer oder zwei
Wandungen hergestellt werden. Die Fahrbahn
wird aus Dreiecken und Längsträgern ausge-
führt. Zur Verbindung der Einzelteile unter-
einander dienen Schrauben bolzen (Taf. LXV1I1,
Fig. 3). Mit solchen Bestandteilen lassen sich
Straßenbrücken bis zu 18 m Spannweite für
eine Belastung von 400 kg für den m* und
Eisenbahnbrücken für Sekundär- oder Schmal-
spurbahnen bis zu 12 m Spannweite her-
stellen, welche mit Lokomotiven von 26 t
Gewicht befahren werden können, ohne daß
eino übermäßige Materialinanspruchnahme ein-
tritt. Das Eigengewicht solcher Brücken beträgt
etwa 600 kg für den laufenden Meter.
Für Hauptbahnen schlug Eiffel später eine
neue Type von T. vor, welche ebenfalls je nach
der Spannweite einfache oder doppelte Trag-
wände und ein zwei- oder vierteiliges Fach-
werk erhalten (Taf. LXVIII, Fig. 4, 5, 6 und 7).
Diese Brücken haben je nach der Spannweite
verschiedenes Eigengewicht. Dasselbe beträgt
für den laufenden Meter:
bei 15 m Spannweite bis zu 920 kg
* SO ,, n » „ 1289 „
.«» - • , 1747 .
Die T. System Eiffel können an der Ver-
wendungsstelle vollständig montiert, auf Rollen
gelagert und unter Zuhilfenahme eines ebenfalls
aus Brückenteilen hergestellten Verlängerungs-
stücks über die Öffnung geschoben und auf die
Lager herabgelassen werden (Taf. LXVIII,
Fig. 8). Zu dieser Arbeit sollen durchschnittlich
für den laufenden Meter Brücke 1 — 1'/, Stunden
erforderlich sein. Beide Systeme sind durch
andere Bauarten überholt.
Das von dem österreichischen Genieofficier
Bock erfundene System T. (Taf. LXVIII,
Fig. 9 und 10) ist für normalspurige Bahnen
verwendbar und entspricht den daselbst galtigen
Belastungsvorschriften für Brücken bis zu 30 m
Spannweite. Bei diesem System werden für den
Hauptträger vier Grundbestandteile, für die
Fahrbahn Quer- und Längsträger angewendet
(Taf. LXVIII, Fig. 0«). Die Fahrbahn kann in
verschiedener Höhe zwischen den Hauptträgern
angebracht werden. Zur Bildung der letzteren
dienen Gitterelemente, die aus einer Vertikal-
strebe und zwei Diagonalstreben bestehen und
mittels eines Knotenblechs verbunden sind (Taf.
LXVIII, Fig. 5*). ferner gesonderte Stücke für
den Ober- und Untergurt (Taf. LXVIII, Fig. 10).
Zur Bildung der Endfelder sind besondere Teile,
bestehend aus einer mit einem Knotenblech ver-
bundenen Vertikal- und Diagonalstrebe, vor-
j gesehen.
Die einzelnen Teile besitzen folgende Gewichte:
ein Obergurtstück wiegt 420 kg
„ Untergurtstück „ 370 ,,
„ Gitterelement „ 465 „
„ Querträger „ 450 „
„ Schwellenträger „ 200 „
„ Diaphragma „ 40 B
es stellt sich somit der laufende Meter Brücke
auf rund 1250 kg.
Die Montierung dieser T. kann nur auf
einem Gerüst erfolgen. Die Bauart läßt in der
Länge der Brücken nur Abstufungen von 3 zu
3 m zu. Es würde sich daher die Anwendung
besonderer Endstücke von verschiedener Länge
empfehlen.
Vorteile dieses Systems sind, daß sämtliche
Teile gleichmäßig beansprucht werden, das
Gesamtgewicht ein verhältnismäßig geringes ist
und wenig Grundbestandteile erfordert werden.
Von den in den Jahren 1880—1887 in
Frankreich erfundenen Systemen wurde jenes
von Henry (Taf. LXVIII, Fig. 11—22) am
meisten bekannt. Dasselbe bezweckt die Her-
stellung von Fachwerksträgern aus einzelnen
Dreiecken (Taf. LXVIII, Fig. IIa, b und c),
welche vollkommen zerlegbar sind, weniger ala
Digitized by Google
3226
Transportable Eisenbahnen — Transporthinderntsse
100kg wiegen und daher leicht, transportiert
werden können. Diese Form der Grundteile
ermöglicht, wie dies aus den Fig. 12—16 zu
entnehmen ist, eine mannigfache Art der
Zusammensetzung. Die Montierung erfolgt in
der gleichen Weise wie bei den vorher beschrie-
benen Brüekensvstemen von Ei f fei. Die Fig.
17-22, Taf. LXVIII, geben die Einzelheiten der
Bestandteile.
Der russische Ingenieuroffizier Brochocki
stellte auf der Weltausstellung 188'.) in Paris eine
eiserne Brücke aus, bei welcher die Hauptträger
vollständig zerlegt werden konnten. Alle Bestand-
teile derselben erhielten einen kastenförmigen
Querschnitt und das Fachwerk der Haupttr&ger
wurde aus gleichschenkligen Dreiecken mit
-1,76 m langer Basis und aus Vertikalstreben
gebildet. Die Querträger hatten einen ähnlichen
Querschnitt wie die Stäbe des Fachwerks,
erhielten an den Enden Stahlzapfen, welche
durch die Gitterstäbe geschoben und mittels
Keile festgehalten wurden. Die Querträger
werden am Ober- oder Untergurt angebracht, so
dAß die Fahrbahn oben oder unteu angelegt
werden kann. An den Querträgern sind Winkel-
eisen zur Aufnahme der Längsträger augeordnet.
Zu den Windstrebeti wird Rundeisen verwendet.
Der italienische Ingenieur Cot trau ver-
öffentlichte 1884 sein System zur Herstellung von
T. Nach seinem Vorschlag sollte nur ein Grund-
bestandteil, bestehend aus einem rechteckigen, aus
Winkeleisen zusammengenieteten und mit zwei
Diagonalen, versteiften Rahmen (Taf. LXVIII,
Fig. 23a, b und <•) unter Zuhilfenahme von Gurt-
und Stoßblechen (Fig. 26 und 27) und Schrauben-
boken zur vollständigen Herstellung von Haupt-
trägern mit verschiedener Spannweite genügen.
Dieses steife Viereck wiegt etwa 100 kg und
wird je nach der Spannweite mit der Breit- oder
Schmalseite einfach oder doppelt nebeneinander
und in ein- bis dreifacher Reihe übereinanderge-
stellt E* kann ferner als Querträger, bezw. auch
als Längsträger verwendet werden (Taf. LXVIII,
Fig. Vba-d).
Mit diesem System lassen sich Eisenbahn-
brucken bis etwa 20 m Spannweite ausfuhren.
Für längere Brücken können diese Rahmen auch
zur Herstellung von Pfeilern benutzt werden,
wie in Fig. 24, Taf. LXVIII, angedeutet ist.
Bei Brücken von größerer Spannweite ist
der Umstand nachteilig, daß zu viele Grund-
bestandteile und zur Verbindung derselben sehr
viele Schraubenbolzen benötigt werden. Diesem
Übelstand könnte durch* die Verwendung ver-
schieden großer Tvpen je nach Spannweite und
Belastung abgeholfen werden, doch würde da-
durch der Vorteil auterordentlich bequemer
Handhabung der Elemente und deren verschieden-
artige Verwendbarkeit verloren gehen.
Das System Cot t rau fand bisher außer-
halb Italiens nur geringe Verwendung.
Litteratur: Wochenschrift des österreichischen
Ingenieur- und Architekten- Vereins, 1887, S.201,
18yo, S. 38, 78, 166. Centralblatt der Bau-
verwaltung, 1889, S. 470, 1890, S. 297;
Deutsche Bauzeitung 181)2. S. 146; Annales des
travaux publics, 18*9, S. 2229; Genie civil. 1888,
S. 19«: Engineering. 1889, S. 139. Pascher.
Transportable Eisenbahnen , s. Feld-
bahnen.
Transportberechtigter Weg, s. Verkehrs-
leitung.
Transporteinnahmen. Einnahmen an
Fahrgeldern und Fracht, für die Beförderung
von Personen, Gepäck und Gütern, sowie damit
zusammenhängende Nebenerträge; die T. bilden
mit den Einnahmen aus sonstigen Quellen die
Betriebseinnahmen; s. d.
Transporteur, s. Rollböcke.
Transportfrist im weiteren Sinn gleich-
bedeutend mit Lieferfrist, im engeren Sinn
dagegen, welcher zunächst in Deutschland und
Österreich angewendet wurde und sohin auch
in das internationale Übereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr Eingang gefunden hat,
derjenige Teil der Lieferfrist, welcher den
Eisenbahnen für die eigentliche Beförderung
mit Ausschluß der für die Expedition zuge-
standenen Fristen (Expeditionsfristen) regle-
mentmäßig eingeräumt ist.
Transporthindernisse. Als solche be
zeichnet man im Eisenbahnverkehr im allge-
meinen nur die vom Willen des Frachtführers
unabhängigen Ereignisse, welche dem Antritt
oder der Fortsetzung der Beförderung von
Personen und Gütern vorübergehend entgegen-
stehen. Zumeist handelt es sich hierbei um
Betriebsstörungen infolge von Naturereignissen,
Unfällen n. dgl.. sowie um Stauungen im Be-
trieb infolge außergewöhnlicher Steigerung des
Verkehrs.
Tritt im Personenverkehr infolge von T.
der Ausfall einer Fahrt ein, so hat der Rei-
I sende im allgemeinen nur das Recht, den Fahr-
preis für die nicht benutzte Strecke zurückzu-
fordern (§ 26 der deutschen Verkehrsordnung
und des österreichisch -ungarischen Betriebs-
reglements, § 26 des Schweizer Reglements
vom 1. Januar 1894).
In Deutschland und Osterreich- Ungarn,
sowie im Vereinsverkehr ist den Reisenden
auch das Recht eingeräumt, ohne Aufzahlung
I die Beförderung mit dem nächsten auf der-
selben oder einer um nicht mehr als ein Vier-
tel weiteren Strecke derselben Bahn verkeh-
renden Zug zu verlangen.
Im Güterbeförderungsdienst wird der Ab-
sender von dem Eintritt des Hindernisses ver-
ständigt und wird ihm bei T. ebenfalls ge-
wöhnlich der Rücktritt vom Frachtvertrag unter
bestimmten Bedingungen vorbehalten. Ist aber
die Beförderung nach dem Bestimmungsort
bei Betriebsstörungen auf einem andern Weg
möglich, so wird es in einzelnen Ländern dem
Ermessen der Bahn überlassen. Entscheidung
zu treffen, ob es für den Versender zweck-
mäßiger sei, das Gut auf dem offenen Weg tu
befördern (s. Hilfsrouten) oder aber den Trans-
port anzuhalten und den Versender um Ver-
fügung anzugehen (s. auch Lieferzeit).
Das internationale Übereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr bestimmt im
Art. 18. daß. wenn der Antritt oder die Fort-
setzung des Eisenbahntransports durch höhere
Gewalt oder Zufall verhindert wird und der
Transport auf einem andern Weg nicht statt-
finden kann, die Eisenbahn den Absender um
anderweitige Disposition über das Gut anzu-
gehen hat Der Absender kann vom Vertrag
zurücktreten, muß aber die Eisenbahn, sofern
derselben kein Verschulden zur Last fällt, für
die Kosten zur Vorbereitung des Transports,
die Kosten der Wiederausladung und die An-
I sprüche in Beziehung auf den etwa bereits
Digitized by Google
BLE BRUCKEN.
Tafel IXVm.
System Bock.
Fig9.a.
Fig 3 b.
Fig 10.
: JI'Mf -
12
System Henry.
Fig. i*.
9,00
Figlb
. 12,00
«.00 „ 9,00 . ,> . - . 12,00 ,
Füg 16-
Verdkalstrebc.
Fig. 17.
A
Fig 11. c
-fcJ--«-U
LangstrMger Fig 20
70.5t
a
IM-l *t. ■
8
r1
k
? I
laoM
Diagonalstrebe Fig. 19
s.wo
Z3> JC
Fig.23.b.
Fig. 2*.
2 U 1 70 %D
Gurtungsglied Fig. 18.
ji_
Querträger Fig. 21.
3,i58 ;»•*
#
SD.«
Windverb»ndstrebe Fig 22
♦
Itohn an Ami •/ Cht Hc Her Wtan
Digitized by Google
Transport reglement — Transport schein
3227
zurückgelegten Transportweg entschädigen.
Wenn im Fall einer Betriebsstörung die Fort-
setzung des Transports auf einem andern Weg
stattfinden kann, ist die Entscheidung der Eisen-
bahn überlassen, ob es dem Interesse des Ab-
senders entspricht, den Transport auf einem
andern Weg dein Bestimmungsort zuzuführen
oder den Transport anzuhalten und den Ab-
sender um anderweitige Auweisung anzugehen.
Befindet sich der Absender nicht im Besitz
des Frachtbriefduplikats, so darf derselbe keiner-
lei Anweisungen treffen, durch welche die Per-
son des Empfängers oder der Bestimmungsort
abgeändert wird.
Die Bestimmungen des Art. 18 des inter-
nationalen Ubereinkommens sind fast unver-
ändert in die Verkehrsordnung für die Eisen-
bahnen Deutschlands (§05). ins Betriebs-
reglement für die österreichischen Eisen-
bahnen |§ 65), aufgenommen worden. Ahnliche
Bestimmungen finden sich auch in dem nieder-
ländischen Reglement vom 15. Oktober
1876 (Art. 57|.
Die Bestimmungen des § 73 des Schweizer
Transportreglements weichen von den vorste-
henden insofern ab, als in dem Fall, daß
durch die Wahl der Hilfsroute Mehrkosten ent-
stehen, im internen Verkehr die Genehmigung
des Absenders vorher eingeholt werden muß.
Auch ist im Schweizer Reglement ausdrücklich
bestimmt, daß für den Rücktransport oder für
die vom Gut etwa zurückgelegte Mehrstrecke,
sofern die Bahn kein Verschulden trifft , die
tarifmäßigen Taxen erhoben werden.
Nach den Tarifen und Bedingungen für
Transporte auf den italienischen Bahnen
(Adriatisches Netz und Mittelmeerbahnen) sind
für Waren. Fahrzeuge, Vieh und andere Gegen-
stände, welche in Eil- oder gewöhnlicher Fracht
zur Beförderung angenommen wurden oder
sich auf der Fahrt befinden und aus Ursache
der Unterbrechung nicht befördert werdeu oder
die Reise nach der Bestimmungsstation nicht
fortsetzen können, die Vorschriften des Ver-
senders einzuholen. Derselbe kann den Fracht-
vertrag aufheben, indem er alle bei Abgang
erwachsenen Kosten, diejenigen für Abladen,
sowie den der bereits durchlaufenen Strecke
entsprechenden Fracbtbetrag bezahlt, ausgenom-
men, wenn die Eisenbahn Schuld trägt. Wenn
die Sendung über einen frei gewordenen Weg
nach der Bestimmung gesendet werden kann,
so steht der Verwaltung im angenommenen
Interesse des Versenders das Recht der Ent-
scheidung darüber zu, ob sie die Sendung über
die frei gebliebene Linie weiter befördern oder
dieselbe behufs Einholung der Disposition des
Versenders zurückhalten will. Wenn der Ab-
sender in einer Frist von 24 Stunden nach
empfangener Benachrichtigung die von ihm
verlangten Vorschriften nicht erteilt, so hat
die Verwaltung, sofern kein Mittel vorhanden
ist, um das Gut weiter zu schaffen, die Unter-
bringung der Waren vorzusehen, wofür sie die
tbatsächlichen Kosten der Sendung anlasten
darf. Im Fall ein auderer Weg frei ist, hat
sie die Waren ohne weiteres über diesen weiter
zu befördern. Für den Durchlauf bei Rück-
sendung oder für die Mehrentfernung, welche
im Vergleich zur Länge der normalen Route be-
hufs Abschickimg der Ware nach dem Bestim-
mungsort weitergefahren werden muß, wer-
den besondere Tarife angewendet. Der Mindest-
satz für jede Sendung in Eil- oder Frachtgut
beträgt 15 Cts. Lebensmittel und der leichten
Verderbnis unterworfene Waren könneu ver-
kauft werden. Falls der Versender nicht im
Besitz der Aufnahmsbestätigung ist, so können
die von ihm gegebenen Vorschriften weder die
Rücksendung der Ware, noch die Änderung
der Person des Empfängers oder des Bestim-
mungsorts zur Folge haben.
Wenn vor dem Eintreffen der Verfügungen
des Versenders der Betrieb auf der unterbro-
chenen Linie in irgend einer Weise wieder
aufgenommen wird, so werden die Waren an
den Bestimmungsort weiterbefördert, ohne das
Eintreffen der Serfügung abzuwarten.
In den französischen Gesetzen fehlen
Bestimmungen über den Vorgang mit Fracht-
gütern im Fall von T. Nach gerichtlichen
, Entscheidungen ist jedoch den Bahnen das
Recht zuerkannt, im Fall von Verkehrsstörungen
durch höhere Gewalt das Gut auf einem andern
als dem vorgeschriebenen Weg nach dem Be-
stimmungsort zu fahren und die Gebühr für
den durebfahrenen Weg von der Partei einzu-
heben. Die Absender sind von der Leitung
des Guts über einen Hilfsweg zu verständigen.
Bleibt das Gut infolge von Verkehrsstörungen
auf einer Zwischenstatiou liegen, so ist die
Bahn zur Einhebung von Lagerzins nicht be-
rechtigt.
Thatsächlich wird, wenn infolge einer Ver-
kehrsstörung eine Sendung auf einem Bahnhof
oder einer Station aufgebalten wird, die Aufgabe-
station und durch diese der Versender verstän-
digt und um Verfügung angegangen, ob die
Sendung bis zur Wiederaufnahme des Verkehrs
in der Station, wo sie aufgehalten wurde, zu
verbleiben habe oder ob sie an die Aufgabs-
station zurückzuleiten, oder ob sie auf' einem
von der Verkehrsstörung nieht betroffenen Um-
weg nach dem Bestimmungsort zu senden ist.
In Belgien wird, wenn die Bahn wegen
eines auf der .Transportstrecke eingetretenen
Hindernisses (Überschwemmung, Bergsturz u.
s. w.) außerstand gesetzt ist, die Beförderung
auf dem direkten Weg auszuführen, die Sen-
dung auf einem Hilfsweg nach dem Bestim-
mungsort befördert. In Fällen dieser Art wird
für die hierbei benutzte längere Strecke eine
Zuschlagsgebühr nicht erhoben.
Tran sportreff lement, s. Betriebsreglement.
Transportscnein, Beförderungsschein, von
| der Bahn ausgestellte und dem Absender aus-
' zuhändigende Urkunde über die Aufnahme
' bestimmter Gegenstände zur Beförderung. Auf
Grund von Beförderungsscheinen könueu nach
der deutschen Verkehrsordnung und dem
österreichisch - ungarischen Betriebsreglement
insbesondere Expreßgut (ij 31»), Leichen (§ 43)
und lebende Tiere i§ 45) aufgenommen werden
(thatsächlich wird jedoch in Österreich nur bei
Hundebefürderung der T. verwendet). In Italien
i wird als Befürderungsscbein {Nota äi spediziotie)
das Beförderungsgesuch bezeichnet, welches der
Absender bei Eilgut der Eisenbahn auf dem
I vorgeschriebeneu Formular zu übergeben hat
I und welches dem Frachtbrief bei Frachtgütern
entspricht.
Das internationale Übereinkommen über den
I Eisenbahufrachtverkehr kennt keine Beförde-
| rungssoheine und müssen nach demselben alle
Digitized by Google
3228
Transportsteuer
Güter mit Frachtbriefen zur Aufgabe gebracht
werden.
Transportsteuer (Passenger duty; Impüt,
m., fiscal de transport) ist eine Form der
Verkehrssteuer. Ihre Eigentümlichkeit besteht
darin, daß sie gleichzeitig mit dem Beför-
derungspreis eingehoben wird. Durch die T.
soll nicht die Bahnunternehmung, sondern der
Reisende oder Verfrachter «et rotten werden, da
die Eisenbahn, von welcher allerdings der Staat
die Abgabe einhebt, sehr leicht in die Lage
kommt, dieselbe zu überwälzen. Man unter-
scheidet eine T. im engeren und eine solche
im weiteren Sinn. Eine selbstständige Stellung
im Steuersystem nimmt die T im engeren Sinn
ein, welche sich in systematischer Weise an die
Verkehrsmittel und deren Entwicklung anlehnt
und die Form der Steuer beibehält, während
die T. im weiteren Sinn alle in Forin von Ge-
bühren eingehobenen Zuschläge zu den Be-
förderungspreisen umfaßt. Erst in neuerer Zeit
beginnt man sich mit dem Wesen der T. näher
zu beschäftigen. Die Bestrebungen, das beweg-
liche Vermögen zu Gunsten des unbeweglichen
zu belasten, haben die Aufmerksamkeit der
Steuergesetzgebung auf den Verkehr gelenkt,
von dem man glaubt, daß derselbe im stände
sei, wie die Produktion und der regelmäßige
Erwerb, einen selbstständigen Reinertrag zu
schaffen. Ob die T. Tom volkswirtschaftlichen
Standpunkt gerechtfertigt sei, ist in der Finanz-
wissenschaft bestritten. Während von den An-
hängern der T. geltend gemacht wird, daß es
unleugbar eine gewisse Berechtigung habe, das
Individuum in dem Augenblick durch die T.
zu treffen, wo es sich oder eine Sache in den
Verkehr zu setzen im Begriff ist, also zu er-
werben beginnt, werden von den Gegnern der
T. gegen dieselbe mehrfache Einwendungen er-
hoben.*
Zunächst wird auf die steuertechnische
Schwierigkeit hingewiesen, den gesamten
Warenverkehr zu erfassen, sowie alle Güter
mit den ihrer Leistungsfähigkeit entsprechen-
den Sätzen zu treffen. Weiters wird geltend
emacht, daß die Aufgabe der Transport-
esteuerung, soweit sie überhaupt, steuertech-
nisch lösbar sei, durch die übrigen Steuern
thatsächlich gelöst erscheine, so für den Trans-
port ausländischer Produkte durch die Zölle
und für den binnenländischen Verkehr durch
verschiedene Aufwandsteuern. Jede allgemeine
Transportbesteuerung müsse daher im allge-
meinen das Bekenntnis vorausschicken, daß sie
ihre Aufgabe nur unvollkommen zu lösen ver-
mag und daß sie sich aus diesem Grund im
vorhinein damit begnügt, nur denjenigen Teil
des Transportverkenrs zu erfassen, der sich
eben erfassen läßt, und daß sie sich, um nicht
die bereits durch andere Steuern genügend
getroffenen Artikel zu hoch zu belasten, genötigt
sieht, so mäßige Steuersätze in Anwendung
zu bringen, daß sie auch von den am wenigsten
Bteuerfänigen Artikeln noch getragen werden
können.
In England wurde die ursprünglich für
Mietwagen eingehobene Gewerbesteuer durch
das Gesetz vom Jahre 1832 für die Eisenbahnen
in einen festen Satz vom Personenfahrgeld
('/* Penny für die englische Meile) verwandelt.
Als bei der Entwicklung der Fahrklassen dieser
einheitliche Steuersatz eine Unterscheidung
| forderte, wurde durch Gesetz vom Jahr 1842
, ein Satz von vom Personenfahrgeld ein-
geführt. Im Jahr 1844 wurden die gesetzlich
eingeführten „wohlfeilen", in jeder Station an-
haltenden Züge III. Klasse ( Parlamentszage)
von der Steuerpflicht befreit. Die Erfahrung
zeigte, daß die III. Fahrklasse keineswegs
schädlich für die Erträge der englischen Eisen-
bahnen sei, und allmählich breitete sich die-
selbe Aber den gesetzlich vorgeschriebenen Zug
weit hinaus Allerdings hielten diese weiteren
Züge mit III. Klasse nicht an jeder Station.
Man ließ jedoch gleichwohl d«n ganzen Ver-
kehr in der III. Klasse steuerfrei. Im Jahr
1870 versuchte die Regierung die Steuer da-
durch zu vereinfachen, daß sie einen einheit-
lichen Satz von \% auf die Gesamteinnahme
vom Personen- und Güterverkehr vorschlug.
Die Verhandlungen, welche sich an den Vor-
schlag der Regierung knüpften, führten zu dem
Gesetz vom Jahr 1*83, durch welches alle
Fahrpreise, welche den Satz von 1 Penny
für die englische Meile nicht überschreiten,
von der Steuer befreit wurden. (In dem Artikel
„Passagiersteuer- ist irrtümlich angegeben,
daß die Befreiung aller Fahrpreise von nicht
über 1 Penny schon durch Gesetz von 1844 er-
folgte.) Von den höheren Fahrsätzen, die in
dem städtischen Lokalverkehr angewendet wer-
den, werden nur '2% eingehoben. Im. übrigen
blieb es bei dem alten Satz von b%. Über das
Erträgnis der englischen Passagiersteuer s. d.
Neben der Passagiersteuer wird in England
eine Stempclabgabe von Frachtbriefen im Be-
trage von C d erhoben.
Frankreich. In Frankreich läßt sich die
Entwicklung der T. bis zur Revolutionszeit ver-
folgen. Zuerst wurde das öffentliche Fuhrwerk
im Jahr 1797 einer Abgabe unterworfen, um
den Einnahmeausfall der damals aufgehobenen
Personen- und Paket post zu decken, welche
infolge mangelhafter Organisation an einem
dauernden Ausfall litt. Man entschloß sich daher
die Post der Privatindustrie zu überlassen und
erhob eine 10% ige Proportionalabgabe vom
Ertrag der Personenfahrzeuge 1804 wurde
auch der regelmäßige Warenverkehr in die
Steuer einbezogen. Durch das Gesetz vom
25. März 1817 wurde ein jeder Transportpreis
von Fahrt Unternehmungen mit regelmäßigem
Dienst einer Abgabe von 10?^ unterworfen, zu
welcher noch \% in Gemäßheit des Gesetzes
j vom 6. Prairial des Jahrs VII trat. In der
: Folge wurde diese Abgabe durch die Gesetze
' vom 2. Juli 1838 und 1. August 1866 auch
auf Personenfahrpreise und Eilfracbten der
Eisenbahnen für anwendbar erklärt und durch
das letzterwähnte Gesetz noch \*4 als Kriegs-
abgabe hinzugefügt, welche seitdem beibehalten
ist, so daß die Abgabe betrug. Nach dem
Krieg von 1870 71 wurde durch das Staatshaus-
haltgesetz vom 16. September 1871 eine Ab-
I gäbe von 10# hinzugefügt, welche von jedem
Franc Fahrpreis oder Eilgutfracht einschließ-
lich der bisherigen Abgabe von \1% zu erheben
war und so die letztere auf 23,2>' erhöhte.
Außerdem wurde von jeder Eilsendung, ohne
■ Rücksicht auf ihren Umfang, eine Stempelabgabe
von 35 Cts. eingehoben; die Fahrpreise und die
Gepäckstiberfracht über 10 Frs. sind mit dem
Quittungsstempel von 10 Cts. in Gemäßbeit des
Gesetzes vom 23. August 1871 belastet worden.
Digitized by Google
Transport Steuer
Der Erfolg dieser Abgaben bezifferte sich im
Jahr 1890 mit 93,2 Hill. Frs.
Nach dem Staatshaushaltgesetz für 1892
wurde der durch Artikel 12 des Gesetzes vom
16. September 1871 festgesetzte Zuschlag von
10^ aufgehoben:
1. für die Fahrpreise der Reisenden in Eisen-
bahnen und Dampfschiffen;
2. för den Gepacktransport einschließlich
der 10 Cts. Einschreibgebühr und für den Eil-
gutverkehr.
Vom 1. April 1892 ab sind die Personen-
fahrpreise sowie die Gepäcksüberfracht einer
Abgabe von 12 V unterworfen.
Die Steuersätze gestalten sich nunmehr
folgendermaßen: Die gewöhnlichen Billets(billets
simples) tragen in 1. Klasse eine Steuer von
0,012 Frs. (gegen 0,0232), 0.0081 (gegen 0,0174)
in II. und 0,00628 (gegen 0,01276) in III. Klasse
pro Kilometer. Die kilometrische Abgabe für
Retourbillets erreicht 0,009 in I., 0,00648 in II.
und 0,00423 Frs. in III. Klasse (gegen je 0.0174,
0. 01315. 0,00960). Die T. für Fahrzeuge auf
Bestellung. Omnibus- u. s. w. Verkehr besteht
in einer festen Jahresabgabe für Wagen von
1—6 Plätzen im Betrag von 50— 137'/, Frs. nach
der Größe der Wagen. Dazu kommen Licenz-
gebühren von 6.25 Frs. für den Waggon. Wagen,
Schiff u. s. w. und 2 Frs. für die Klappen-
kontrollmarke (Estampille). Die Frachtbriefe
unterliegen einer Stempelsteuer von 70 Cts. für
Güterzugsrezepisse und 35 Cts. für Eilgutreze-
pisae. Die Entwicklung der Eingänge der ge-
nannten Steuer von den Eisenbahnen zeigt fol-
gende Skala:
M11I. Frs. Hill. Fr«.
1869 32,98 1887 85,82
1873 64,36 1890 87,09
1878 83,23 1891 100,38
1879 76,91 1892 54,39
1883 90,10 1893 47,28
Italien. In Italien wurde durch das Gesetz
vom 14. Juni 1874 die mit dem Gesetz vom
6. April 1862 für Personenfahrpreise und Eil-
gutsendungen (trasporti a grande velocitä)
eingeführte Steuer von 10 % auf 13 % erhöht.
Gleichzeitig wurde eine Steuer von 2# für Fracht-
gutsendungen (trasporti a piccola velocitä) der
Eisenbahnen eingeführt. Diese Steuer ist in
den vertragsmäßigen Tarifen der drei Betriebs-
gesellsehatten bereits inbegriffen. Ferner ist für
jedes Billet und jeden Frachtbrief, sowie Per-
sonengepäck gemäß § 2 des Artikels 20 der Ver-
ordnung Nro. 2077 vom 13. September 1874
eine Gebühr von 5 Cts. zu entrienten. Der Er-
trag der Steuern und Gebühren bezifferte sich
im Jahr 1892 mit 20,6 Hill. Lire. Hiervon ent-
fielen auf die Steuern 17,9 Hill. Lire und auf die
Gebühren 2,7 Mill. Lire.
Rußland. In Rußland wurde durch das
Gesetz vom 30. Dezember 1878 eine Staats-
steuer eingeführt , welche bei den Fahrkarten
1. nnd II. Klasse 25% und bei denen III. Klasse
16^ des Fahrpreises beträgt. ( Die IV. Klasse
ist befreit.) Passagiergepäck und Eilgüter unter-
liegen ebenfalls einer Meuer, und zwar in der
Höhe von 26%' der eingehobenen Frachtgebühr.
Die Steuer wird von den Bahnvcrwaltungen
allmonatlich nach Schluß der Abrechnung in die
betreffende Gouvernementskasse überführt und
gleichzeitig gehen spezifizierte Ausweise an das
Eisenbahndepartement des Kommunikations-
ministeriums zur Prüfung des Verkehrs und
an die Revisionsabteilung der Staatskontrolle
zur Verifizierung der Beträge.
Die Einuahme des Staats aus dieser Quelle
beträgt etwa 9 Mill. Rubel, worunter ungefähr
25 % aus der Gepäck- und Eilgutsteuer.
Ungarn. In Ungarn besteht neben dem auf
Grund des Gesetzes vom 13. Dezember 1862
eingeführten Fahrkartenstempel eine besondere
Besteuerung des Eisenbahntransports. Das Ge-
setz vom 13. Dezember 1862 ist betreff des Fahr-
kartenstempels wiederholt abgeändert worden,
zuletzt im Jahr 1872. In diesem Jahr ist die
Höchstgebühr von 16 kr. aufgehoben und vom
1. Juni 1872 ab derart festgestellt worden, daß
für je 60 kr. des Fahrpreises ohne Rücksicht auf
die Höhe desselben 1 kr. Stempelgebühr einge-
hoben wird. Die von dem Fahrkartenstempel
unabhängige Besteuerung der Benutzung des
Eisenbahn- und Dampfschifftransports wird
durch den Gesetzartikel 20 vom 6. Mai 1876,
bezw. Gesetzartikel 14 vom Jahr 1887 geregelt.
Durch das letztere Gesetz wurde die ursprüng-
lich für Personen- und Reisegepäck mit 10
festgesetzte Steuer auf 18 % der Fahrtaxe,
bezw. der Frachtgebühr erhöht, während die
Steuer für Eilgutsendungen von 6 auf 1%,
für Frachtgüter von 2 auf b«4 der Gebühr
erhöht wurde. Von der Steuer befreit sind
die Straßenbahnen, sowie die zwischen den
einzelnen Teilen der' Hauptstadt und ihrer
Grenze den Personentransport vermittelnden
Eisenbahnen. Der Ertrag der T. ist im Budget
für das Jahr 1894 mit 6 760 000 fl. eingestellt.
Österreich. Durch das Gebührengesetz
vom 13. Dezember 1862 wurde bestimmt, daß
für jede Personenkarte eine Gebühr von 1 kr.
für je 60 kr. eingehoben wird, wobei als
Mindestgebühr 1 kr. und als Höcbstgebühr
16 kr. festgesetzt wurde. Die letztere Gebühr
wurde duren das Gesetz vom 11. Mai 1871 auf
25 kr. erhöht. Diese Gebühr wird von den
österreichischen Bahnen neben den behördlich
genehmigten Fahrpreisen eingehoben.
Durch das Gesetz vom 17. Juni 1887 wurde
die Regierung ermächtigt, für die Lokalbahnen
die Umwandlung der Stempelgebühr in eine
Prozentualgebühr zu bewilligen, welche mit
3 %" des Fahrpreises zu bemessen und durch
die Bahnunternehmung von den Reisenden ein-
zuheben ist. Hierfür war die Erwägung maß-
gebend, daß bei der Anwendung des Gesetzes
vom Jahr 1862 die Einführung des insbesondere
bei den italienischen Tramways eingeführten
Billetsystems, wonach nur eine Art von Per-
sonenfahrkarten besteht, erheblich erschwert
würde. Der Ertrag des Fahrkartenstempels in
Österreich bezifferte sich im Jahre 1891 mit
1 272 500 fl. Auf Grund des obenerwähnten Ge-
setzes unterliegen ferner Empfangs- und Auf-
nahmsscheine (Frachtkarten) eines Frachters oder
einer Transportanstalt über die Übernahme von
Waren zum Transport einer Gebühr von 6 kr.
Rezepisse über Reisegepäck, zu dessen
gebührenfreier Mitnahme die Fahrkarte nicht
berechtigt, unterliegen der Gebühr der Fracht-
karten.
Im Jahr 1892 war von der österreichischen
Regierung die Einführung einer T. für den
Personen- und Frachtenverkehr mit folgen-
den Sätzen geplant: 5X für Frachten 1%, für
Digitized by Google
8230
Traiifportversicherung
Eilgut, 10»« für Personen. Das Projekt dieser
T., deren Ertrag zum Teil die Bestimmung
haben sollte, eine Ermäßigung der Gebühren
für das unbewegliche Vermögen herbeizuführen,
wurde jedoen mit Rücksicht auf den Wider-
spruch, welchen dasselbe in der öffentlichen
Meinung hervorrief, fallen gelassen.
Deutsches Reich. Das preußische Gesetz
vom 3. November 1838 über die Eisenbahn-
unteruehinungen hatte in § 38 eine Eisen-
bahuabgabe vorgesehen, die einen gebühren-
artigen Charakter trug. Der Staat sollte durch
eine Gebühr entschädigt werden für den ver-
meintlichen Verlust anderer Einnahmen und
für die Aufhebung des Rechts, selbst Eisen-
bahnen zu bauen und zu betreiben. Durch das
Gesetz vom 30. Mai 1853, ergänzt durch das
Gesetz vom 16. März 1867 wurde diese Eisen-
balinabgabe thatsächlieh eingeführt, jedoch vom
Ertrag der Eisenbahnunteriiebmung erhoben.
Man hat es hier also eigentlich mit einer
Ertragssteuer zu thun.
Unter den vom deutschen Buudesrat dem
Reichstag im Jahr 1893 vorgelegten, jedoch
nicht zur Erledigung gelangten Steuervor-
lagen befand sich auch der Entwurf einer
Frach ts teuer. Nach diesem Entwurf sollten
für Ladescheine über ganze Schiffsgefäße und
für Konnossemente 30 Pfg., für Frachtbriefe,
Beförderungsscheine , Gepäckscheine , Paket-
adressen, Ladescheine über Stückgüter, Ein-
lieferungsscheine für Frachtführer im Fluß-
schiffahrtsverkehr über Sendungen, bezüglich
deren ein Ladeschein nicht ausgestellt ist, sowie
andere eines der bezeichneten Papiere ersetzende
Schriftstücke 10 Pfg. von jedem einzelnen
Schriftstück erhoben werden. Falls dasselbe
jedoch über mehrere Schiffsgefäße oder Eisen-
ahnwagen lautet, so sollt« die Abgabe von jeder
Schiffs- oder Wagenladung, und falls dasselbe
über mehrere an verschiedene Empfänger in
einer Eisenbahnwagenladung aufgegebene Stück-
gutsendungen (Sammelladung) lautet, so sollte
die Abgabe von jeder einzelnen, je für einen
Empfänger bestimmten Sendung erhoben werden.
Die Befreiung von dieser Abgabe war in Aus-
sicht genommen einmal für Frachtpapiere, aus
denen sich ergiebt, daß der Betrag die Summe
von 3 Mk. nicht übersteigt, sodann für Gepäck-
scheine, die über das Gepäck der Reisenden aus-
gestellt sind.
Spanien. Im Jahr 1864 wurde in Spanien
ein lO^iger Aufschlag auf den Preis der
Eisenbabnbillets für Personenbeförderung ein-
geführt, dessen Ertrag zwei Jahre später (Gesetz
vom 29 Dezember 1866) den Eisenbahngesell-
schaften unter dem Titel vorübergehender Sub-
ventionen überlassen wurde. Durch Gesetz vom
26. Dezember 1872 wurde eine neue lo?»ige
Steuer eingeführt. Diese Abgabe wurde gleich-
zeitig durch eine Registersteuer von Eisenbahn-
billets ergänzt. Die Erhebung erfolgt auf Grund
eines ausgebildeten Staffeltarifs. 1874 wurde die
T. für den Personen- und Güterverkehr um die
Hälfte zur Deckung der außerordentlichen Aus-
gaben erhöht (Gesetz vom 26. Juni 1874). Durch
Gesetz vom 30. Juli 1883 wurde die 10^ ige
staatliche T. abgeschafft und den Eisenbahn-
gesellschaften Uberlassen. Dagegen fließt die
heute bestehende lb% ige Abgabe ganz in den
Staatsschatz; bei Verguügungszügen wird sie
auf &X ermaßigt. Von der Registerabgabc sind
befreit die Transporte von Mineralien, der Ein-
fuhr- und Ausfuhrhandel. Ertrag 1892/93:
12 Hill. Pesetas.
Litteratur: Parieu, Traite des impöts, Paris
1864; Cohn, Englische Eisenbahupolitik, Leip-
zig 1874; v. Bilinski, die Vermögenssteuern im
Steuersystem in Hirth s Annalen, Leipzig 1876;
Say, Dictionnaire des finances, Paris 1883; Wag-
ner, Finanzw., III., Leipzig 1883; Leroy-Beaulieu,
Traite de la science des finances, 4. <;d, Paris 1888 ;
Schall. Verkehrssteuern in Schönberg's Handbuch
der politischen Ökonomie.Tübingen 1891 ; Sonnen-
schein, Die linanzielle Sicherstellung des Lokal-
bahnbaues in Osterreich, Wien 1893; Hausmann,
Verkehrssteuern, Berlin 1894; v. Heckel, Trans-
portsteuer im Handwörterbuch der Staatswissen-
schaften, Jena 1894. Sonnenschein.
Transportversicherung , Sicherstellung
gegen die Schäden, welchen der Güterverkehr
soweit er im planmäßigen Ortswechsel beweg-
licher Sachen, d. h. im Transport, besteht, aus-
gesetzt ist. Die T. erfolgt in Bezug auf den
Eisenbahntransport zunächst durch die Bahnen
selbst, indem diese gegen Einhebung einer be-
stimmten Prämie eine über ihre rechtliche Ver-
pflichtung hinausgehende Haftung für Verlust
und Beschädigung übernehmen. „
Nach dem internationalen Ubereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr, ebenso wie
nach der deutschen Verkehrsordnung, dem öster-
reichisch - ungarischen Betriebsreglement und
dem Schweizer Transportreglement vom 1. Ja-
nuar 1894 giebt die Deklaration des Inter-
esses an der Lieferung Anspruch auf einen
die fest^esezte Entschädigung für den Wert
des in \erlust gerateneu Guts (Gepäckstücks)
bezw. für die Beschädigung oder Lieferfrist-
versäumnis übersteigenden Schadenersatz bis
zur Höhe des in der Deklaration festgesetzten
Betrags.
In Belgien besteht ebenfalls eine Dekla-
ration des Interesses an der Lieferung; die-
selbe ist auch für Reisegepäck zulässig.
In den Niederlanden besteht eine Wert-
versicherung (Art. 67 des Regl. vom 16. Oktober
1876), desgleichen in Italien (Art. 104 der
Transportbedingungen).
In Rußland ist (Art. 108 des Eisenbahn-
statuts) ebenfalls die Versicherung eines be-
stimmten Werts des Frachtguts zugelassen.
In England übernehmen die Eisenbahnen
Wertversicnerung bei Gepäck und Frachtgütern.
Die Versicherung von Sendungen im Wert
von mehr als 500 Pfd. Sterl. unterliegt einer
fallweisen Vereinbarung.
Was die Höhe der bahnseitigen Prämie für
die T. betrifft, so beträgt dieselbe für die De-
klaration des Interesses an der Lieferung nach
dem internationalen Übereinkommen für den
Eisenbahnfrachtverkehr, sowie in Deutschland,
Österreich-Ungarn und der Schweiz 6a'oo
der versicherten Summe. In Belgien beträgt
diese Prämie für Gepäck und Fracht 1 Frs. pro
500 Frs.; in Italien beträgt die Wertver-
sicherungsgebühr 0,17 Cts. pro Kilometer und
je unteilbare 500 Lire mit einem Mindest-
betrag von 70 Cts., in den Niederlanden
für 150 km '/im 0 <>o, für «in« Sendung jedoch
mindestens 0.10 fl. holl. In Rußland bemißt
sich die Prämie für je loo Rubel und je
100 Werst für Gepäck mit 1,5 Kop., für Güter
aller Art mit 0,5 Kop. Für Eßwaren, dem Ver-
Digitized by Google
Transportverwaltung — Treibstangen
3231
derben, der Selbstentzündung unterliegende,
sowie sperrige Güter, Tiere, Bilder, Hausgeräte
und Güter, rar welche kein Marktpreis besteht,
stellt sich die tarifmäßige Gebühr für je
100 Rubel und 100 Werst auf 16 Kop. bei
Beförderung als Reisegepäck, sonst aber auf
5 Kop. (Verordnung vom 16. März 1886).
In England sind die Güter in Bezug auf
die Berechnung der Versicherungsprämie in
vier Klassen eingeteilt. Die Prämie für den
Verkehr zwischen allen Stationen Englands i
beträgt bei Beträgen bis zu 25 Pfd. Sterl.
1. Klasse 0,3, II. Klasse 0,6, III. Klasse 1,3,
IV. Klasse 2,6 Pence.
Die Eisenbahnen decken sieb mitunter gegen
die Schäden aus der T. durch Bildung von
Schadenversicherungsverbänden zur gemein-
samen Tragung der Schäden. Ein solcher Ver-
band bat längere Zeit für die österreichischen
und ungarischen Bahnen bestanden und besteht
dermalen noch für die letzteren.
Abgesehen von der T., welche die Bahnen
selbst übernehmen, beschäftigen sich vielfach
auch Privatversicherungsgesellschaften mit der
Eisenbabntransportversicherung. Die T. hat
durch Privatgesellschaften entweder einen ein-
zelnen Transport auf einer bestimmten Route
zum Gegenstand (Einzelversicherung) oder sie
umfaßt eine Vielheit von Transporten auf einer
oder mehreren Routen innerhalb einer be-
stimmten Zeit (Abonnenientsversichenmg). Der
Wert der Abonnements- oder GeneraFpolizze
liegt darin, daß durch den generellen Vertrags-
abschluß der Einzeltransport bereits assekuranz-
rechtlich gedeckt ist, d. h. daß die Gefahr des
Versicherers mit dem Transportbeginn auch
ohne Kenntnis dieser Tbatsache seitens der
Versicherungsnehmer wie seitens des Ver-
sicherten beginnt. Eine besondere Art der
Generalpolizze ist im Landtransportgeschäft die
Pauschpolizze mit Abschreibung (gewöhnlich
monatlicher) — hier wird eine Summe im vor-
aus festgesetzt, für welche der Versicherte
innerhalb eines bestimmten Zeitraums (ge-
wöhnlich eines Jahrs) versichert sein will, der-
art, daß mit jedem Einzeltransport eine Auf-
zehrung dieser Summe in der Höhe des Werts
dieses Einzeltransports eintritt und die Tausch-
polizze mit täglicher Versicherungssumme, so-
genannte Tagespolizze, bei welcher der Ver-
sicherte innerhalb eines bestimmten Zeitraums
(ein Jahr) für eine bestimmte Summe von
neuem täglich versichert ist. Innerhalb der
Landgefahren ist d< r Eisenbahntransport die ge-
ringste und ist dementsprechend auch die meist
pro mille ausgeworfene Prämie für die Eisenbahn-
transportversicherung am niedrigsten bemessen.
Transportverwaltung, Transportdienst,
s. Administration und Betrieb.
Treibstangen (Connccting-rod», pl.; Bi-
dles motrices, f. pl.), auch Leit-, Schub-, Kur-
bel- oder Pleuelstangen genannt, sind Bestand-
teile der Dampfmaschinen und Lokomotiven,
welche den Zweck haben, den Dampfkolben und
die Treibachse, bezw. deren Kurbelzapfen, mit-
einander zu verbinden und hierbei die gerad-
linige Bewegung des ersteren in eine rotierende
des letzteren zu übersetzen.
An der T. unterscheidet man ebenso wie
bei der Kuppelstange die Köpfe K mit den
La^erscbalen L und deren Nachstellvorrichtung
und den Schaft S.
EDrjklopidi« dM EUcnbtbDweMDf.
In dem einen Kopf der T. findet der mit
der Kolbenstange indirekt in Verbindung ste-
hende Kreuzkopfbolzen und in dem andern Kopf
der auf der Treibachse befindliche Treibkurbel-
zapfen seine Lagerung.
Bei Lokomotiven mit innenliegenden Dampf-
cylindern oder bei vorhandenen Gegenkurbeln
werden die an den Treibkurbeln befindlichen
Stangenköpfe in Gabelform (Fig. 1643a u. b,
1644 a u. b, s. auch Fig. 12S3« u. b, 1234«
u. b bei Kuppelstangen) oder in Bügelform
(Fig. 1645« u. b, s. auch Fig. 1236a u. b) her-
gestellt. Desgleichen wendet man Bügelköpfe
Fig. 1648 a.
Fig. 1649 6.
Fig. 1644 a.
!i! I
1 : 16
Fig 1644».
bei den krenzkopfseitigeu Stangeuköpfen an,
wenn der Kreuzkopfbolzen mit dem Kreuzkopf
aus einem Stück geschmiedet ist. (Fig. 1646a
u. b.)
Hingegen werden fast ausnahmslos treib-
kurbelseitig geschlossene Stangenköpfe ange-
wendet, wenn die Dampfcylinder außen liegen und
keine Gegenkurbeln vorhanden sind (Fig. 1640«
u. b, 1660« u. 6; ferner auch nach Fig. 1229 a
u. b, 1230« u. b, 1231« u. b bei Kuppel-
stangen) und kreuzkopfseitig, wenn Kreuzkopf
und Bolzen nicht aus einem Stück bestehen
(Fig. 1640c— c, 1C45CU. d, 1647a u. b, 1648a
u. b.)
In den meisten Fällen sind die Lagerschalen
im Stangenkopf durch beiderseits oder nur
205
Digitized by Google
3232
Treibstangen
einerseits übergreifende Bippen gegen seitliche
Verschiebung gehalten. Rei dem Stangenkopf
Fig. 1645 c u. d ist die Lagerschale seitlich
gar nicht und bei Fig. 1647 o u. 6 die büchsen-
artige Lagerscbale nur durch einen beiderseits
vernieteten horizontalen prismatischen Keil ge-
halten.
Das Nachstellen der Lagerschalen beim Ad-
justieren, oder wenn diese ausgelaufen sind,
wird durch mehr oder weniger stark konische
Fig. 1646 a.
seitigen St&ngenköpfen (Fig. 1647a u. b) werden
gar nicht nachstellbar gemacht.
Die Befestigung der Bügel bei Bügelstangen-
kö[ifen ist aus den bezüglichen Figuren klar er-
sichtlich.
T. werden aus Schweißeisen, Martin- oder
Tiegelgußstahl erzeugt, während die Lager
aus Bronze (Fig. 1643a u. b, 1644a u. 6,
1645c u. d, 1646 a u. 6, 1647a u. b, 1649c
u. d), aus Bronze mit WeißmetallausguG oder aus
Fig. 1646 e.
Fig. 1648 a.
Fig. 1646 6.
Fig. 1645 d.
Fig. 1648 6.
Fig. 1646 a.
Fig. 1649 a.
- - r-
1
Fig. 1649 6.
Fig. lC49d.
Fig. 1649 #
Fig. 1647 6.
kiSi Fig. 1660 6.
Keile bewirkt, welche durch Zugschrauben mit
Kontramuttern (Fig. 1643« u. b, 1644« u. 6,
1646a u. b, 1648a u. b, 1649c u. d), Druck-
schrauben mit Kontramuttern (Fig. 1646c u. d),
Klemmschrauben (Fig. 1645a u. b), Schrauben
mit Klemm platten (Fig. 1650« u. b), oder
Zugschrauben, kombiniert mit Schrauben und
Klemmplatten (Fig. 1649a u. b), fixiert werden.
Die in neuerer Zeit mehrfach zur Verwen-
dung kommenden Büchsen in den kreuzkopf-
Schmiedeisen mit Weißmetallausguß hergestellt
werden (Fig. 1645a u. b, 1648a u. b, 1649a
u. 6, 1650 a u. b).
Die Schmiervasen für die Ölung der Zapfen
werden mit den Stangenköpfen aus einem Stück
gefertigt.
Was die Berechnung der T. anbelangt, so
erfolgt diese in ähnlicher Weise wie bei den
Kuppelstangen; s. auch die dort
Litteratur.
Digitized by Google
Trennungsbahnhof —
Türkische Eisenbahnen
3233
Die bei den T. zulässige Beanspruchung
auf Zug in Kilogrammen pro Quadratmilli-
meter Deträgt 3—4 kg in den einzelnen
Querschnitten der Köpfe und 4—5 kg im
Schaft; die Sicherheitskoefficienten gegen das
Knicken r und a (s. Kuppelstangen) sind 4-6,
bezw. 2 — 3.
Mehr noch als bei Kuppelstangen ist bei
den T. jeder plötzliche I bergang vom großen
in kleinen Querschnitt, jede scharfe Hohlkehle
zu vermeiden ; denn bei T., sind außer den bei
Kuppelstangen wirkenden Druck-. Zug- und
Fliehkräften, noch die durch Wasser in den
Cylindern eintretenden heftigen Stöße zu be-
achten (s. auch : Radinger, Raschgehende Dampf-
maschinen). Neblinger.
Trennnngsbahnhof, s. Bahnhöfe.
Trinidad, 8. Amerika.
Trinkbrunnen zur Versorgung der Eisen-
bahnbediensteten, sowie der auf den Bahnhöfen
verkehrenden Personen mit Trinkwasser werden
zufolge behördlicher Vorschriften in allen Bahn-
höfen errichtet. Als T. finden Pump- oder Schöpf-
brunnen (s. Brunnen), Ausläufe von Wasser-
leitungen und Cisternen (s. d.) Verwendung. Djre
Lage wird derart gewählt, daß die Brunnen leicht
von der Bahn, den Wohnungen, Arbeitsplätzen
u. s. w. erreicht werden. Mit Rücksicht darauf
erhalten Bahnhöfe zumeist mehrere T. Die tech-
nischen Vereinbarungen des V. D. E.-V. für den
Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt-
eisenbahnen vom Jahr 1889, sowie die Grund-
züge für den Bau und die Betriebseinrichtungen
der Nebeneisenbahnen empfehlen die Anlage
von T. für Reisende in der Nähe der Bahn-
steige.
Tmckgestell, s. Drehgestell.
Trunk Linea, von Trunk (Stamm) abge-
leitet, nennt man in den Vereinigten Staaten
von Amerika im weitern Sinn große, durch-
gehende, ein bestimmtes Verkehrsgebiet be-
herrschende und wichtige Verkehrsmittelpunkte
verbindende Hauptbahnen. Das Wort Trunk
befindet sich in dieser Bedeutung in der
Firma der Grand Trunk Railway of Canada
<s. d ). Im engern Sinn versteht man unter T.
die vier großen Eisenbahnsysteme, die das Ge-
biet der Vereinigten Staaten östlich vom Michi-
gan-See, Chicago und dem Mississippi und nörd-
lich vom Ohio und Pototnac bis zur Käste des
atlantischen Oceans durchziehen. Es sind dies:
1. die New York Central and Hudson River-
Bahn mit ihrem Zubehör, die sogenannten Van-
derbilt-Bahnen (s. d.);
2. die Pennsylvania-Eisenbahn;
3. die New York Lake Brie and Western-
Bahn und das sogenannte Erie-System;
4. die Baltimore and Ohio- Eisenbahn.
Die Linien dieser vier Bahnen berühren alle
größeren Verkehrsmittelpunkte dos von ihnen
durchschnittenen Gebiets, also New York, Phila-
delphia, Baltimore, Washington, Boston, Buffalo,
Pittsburgh, Cleveland, Cincinnati, St. Louis,
Chicago u. s. w. -
Zwischen diesen Bahnen haben sich insbe-
sondere in der Mitte der siebziger Jahre bis
in die Mitte der achtziger Jahre wiederholt die
heftigsten Tarifkriege abgespielt, die durch das
Eintreten der kanadischen Grand Trunk- Bahn
noch vielfach verschärft wurden. Handel und
Verkehr haben ebensowohl wie die Finanzen
aller Bahnen stark unter diesen Konkurrenz-
kämpfen gelitten. Nachdem die Leiter der
Bahnen wiederholt vergeblich versucht hatten,
eine dauernde Verständigung über die Teilung des
Verkehrs herbeizuführen, beriefen sie zu diesem
Zweck den Präsidenten der Southern Railway
and Steamship Association, Albert Fink (s. d.),
dem es gelang, den sogenannten Trunk Line
Pool, den Verband der T., zu stände zu bringen,
und nach mehrfachen Rückfällen in den früheren
Kriegszustand so zu befestigen, daß nunmehr ein
dauerndes Verbandsverhältnis zwischen den vier
T und den kleinern, in ihrem Gebiet gelegenen
Bahnen besteht. Der Verband hat, nachdem
das Bundesverkehrsgesetz vom 4. Februar 1887
die Pools verboten, die Bezeichnung „Trunk
Line Association" angenommen. Die diesem Ver-
band angehörigen Bahnen haben sich gleich-
zeitig über eine einheitliche, am 1. April 1887
in Geltung getretene Güterk lassif ikation
— die sogenannte Of ficial-Classif ikation
— sowie über feste Normaleinheitssätze für den
Lokal- und Verbandverkehr verständigt. Zur
Zeit der Neubegründung der „Trunk Line Asso-
ciation" hatten die daran teilnehmenden Bahnen
eine Länge von fast 77 000 km mit 10 461 Sta-
tionen. Die Länge der Bahnen ist seitdem bis
zum Jahr 1804 auf 104 660 km gewachsen. Die
Klassifikation hat im Lauf der Jahre verschie-
dene Änderungen und Ergänzungen erfahren,
sie ist aber eine einheitliche geblieben. Die Ge-
schäfte des Verbands werden von einem in New
York befindlichen besmdern Bureau geleitet,
an dessen Spitze ein Präsident steht und in
dem alle größern Bahnen durch Agenten ver-
treten sind.
Litteratur: v. d. Leyen, Eisenbahnkriege und
Eisenbahnverbände in dem Werk: Die nord-
amerikanischen Eisenbahnen (Leipzig 1885),
S. 273 ff.; derselbe, Nordamerikanische Eisen-
bahnzustände im Jahr 1888 (Arohiv f. Eisen-
bahnwesen, 1889, S. 768 ff.); derselbe, Die
Finanz- und Verkehrspolitik der nordameri-
kanischen Eisenbahnen (Berlin 1894), S. 26 ff.;
Mc. Cain, Report on charges in Railway Trans-
tortation Rates on freight traffic troughout the
fnited Stetes, Washington 1893, S. 406 ff.,
431 ff. v. d. Leyen.
Truppentransport, s. Militärbeförderung.
Türkische Eisenbahnen. (Mit Karte.) Die
ersten in der europäischen Türkei eröffneten
Bahnen waren die heute zu Rumänien gehörige,
von einer englischen Gesellschaft erbaute Linie
Konstanta-Czernavoda, eröffnet am 4. Oktober
1860, und die am 7. November 1866 in Betrieb
genommene Linie Rustschuk-Varna, welche der-
malen einen Bestandteil der bulgarischen Eisen-
bahnen (s. d.) bildet.
Dieselben waren jedoch Sackbahnen, und
insolange ohne größere Bedeutung, als sie nicht
mit einem in sich geschlossenen Eisenbahnnetz
in Verbindung standen. Die Bestrebungen
wegen Schaffung eines solchen reichen bis in
den Beginn der sechziger Jahre zurück.
Am 31. März 1868 kam zwischen der Pforte
und dem französisch-belgischen. Unternehmen
van der Eist & Comp, ein Übereinkommen
; zustande, wonach eine Hauptlinie von Kon-
stantinopel über Adrianopel durch Rumelien
uud Bosnien an die Save mit Abzweigungen
an die serbische Grenze und nach Salonichi,
sowie eine Linie von Varna über Adrianopel nach
Enos zur Verbindung des schwarzen Meers mit
205*
Digitized by Google
3234
Türkische Eisenbahnen
dem ägeischen Meer hergestellt werden sollte.
Eventuell sollte die Hauptlinie bei gleichzeitiger
Vertagung des Baues der bosnischen Strecke
unmittelbar durch Serbien an die Sare geführt
werden.
Dadurch, daß seitens der ursprünglichen
Konzessionäre eine Reihe von Bedingungen un-
erfüllt blieb, erlosch jedoch diese Konzession,
und nach vielfachen Verhandlungen übertrug
die türkische Regierung mit Vertrag vom
17. April 1869 den Bau der T. an Baron
Hirsch, bezw. an die ton ihm gebildete
Societe" imperiale des chemins de fer de la
Turquie d'Europc.
Hierbei war die Herstellung folgender Linien
vorgesehen :
1. Der Hauptlinie von Konstantinopel über
Adrianopel, durch Bulgarien, Serbien, Bosnien
nach Doberlin im Anschluß an eine von Öster-
reich auszuführende Linie Sissek-Doberlin ;
2. einer Linie, nördlich an die damalige
serbisch-türkische Grenze bei Nisch und süd-
lich über Üsküb nach Salonichi;
3. einer Linie von Philippopel über Jam-
boli nach Burgas längs des südlichen Balkan-
abhangs ;
4. einer Linie von Jamboli über Adrianopel
nach Enos oder Dedeagadsch.
Für dieses Netz von beiläufig 2500 km
Länge gewährte die türkische Regierung eine
jährliche Ertragsgarantje von 14 000 Frs. pro
Kilometer, und versprach außerdem mit Rück-
sicht auf die hohen Baukosten der bosnischen
Strecke entsprechende Subventionen.
Auf Grund der von der türkischen Regie-
rung gewährleisteten Garantie schrieb man am
15. und IG. März 1870 eine öffentliche Sub-
skription mf 750000 Stück Prämienobligationen,
jede zu 400 Frs., aus ; es waren dies die später
zu so trauriger Berühmtheit gelangten Türken- [
lose.
Das Erträgnis dieser Subskription belief
sich nach Abzug der Emissionskosten auf 254
Mill. Frs.
Alsbald wurden auch von vier verschiedenen
Punkten (Konstantinopel, Dedeagadsch, Salo-
nichi und Doberlin) die Arbeiten begonnen
und ziemlich rüBtig gefördert, so zwar, daß
bereits am 4. Januar 1871 die 10,4 km lange
Teilstrecke Jedikule (Konstantinopel) bis Kut-
schuk-Tschekmedje dem Betrieb übergeben
werden konnte.
Bald trat jedoch ein Stillstand ein; der
europäisch gesinnte Großvezier Aali Pascha
war gestorben und an seine Stelle der Alttürke
Mahmud Pascha getreten, welcher im Ge-
gensatz zu seinem Vorgänger einer Verbindung j
mit Centraieuropa abgeneigt war und den An-
schluß an die russischen Bahnen über Rumä-
nien anstrebte. Als die Türkei überdies ihren
Verpflichtungen gegen die Societe imperiale
nicht nachkommen konnte, legte diese am
18. Mai 1872, bevor noch eine der Uauptlinien
ausgebaut war, ihre Konzession in die Hände
der türkischen Regierung zurück, und nahm
nunmehr diese letztere die unmittelbare Haf-
tung für die Verzinsung und Tilgung der Türken-
lose auf sich. Die Societe imperiale übernahm
aU Generalbauunternehmung nunmehr auf
Grund eines neuen Vertrags die Fertigstellung
des türkischen Staatsbahnnetzes, welches sich |
iius folgenden Linien zusammensetzen sollte: j
1. Konstantinopel-Adrianopel bis Bellova
oder Sarambey , mit den Abzweigungen von
' Adrianopel einerseits nach Dedeagadsch, ander-
' seit« nach Jamboli;
2. Salonichi-Üsküb-Mitrowitza;
3. Doberlin- Banialuka (hierüber s. nähere»
im Artikel Banialuka-Doberliner Eisenbahn).
Das nunmehr aufgestellte Eisenbahnnetz,
besaß eine beiläufige Lange von 1230 km, und
reichte für dessen Herstellung das durch die
Türkenlose aufgebrachte Kapital aus.
Der Betrieb der bereits fertiggestellten und
noch fertig zu stellenden Linien wurde an die
durch Baron Hirsch mit einem Aktienkapital
von 60 Mill. Frs. begründete Betriebsgesellschaft,
Compagnie generale pour l'exnioitation des
chemins de fer de la '1 urquie d'Europe, pacht-
weise übertragen. Dieses Pachtverhältnis wurde
auf die Dauer von 50 Jahren abgeschlossen,
gerechnet vom Zeitpunkt der Botriebstibergabe
| aller im Vertrag bezeichneten Linien; an Stelle
; dieses Zeitpunkts wurde durch Vertrag vom
April 1893 das Jahr 1908 festgesetzt. Mit Ab-
lauf eines Jahrs nach erfolgter Inbetriebsetzung
sämtlicher Strecken hatte die Betriebsgesell-
schaft eine jährliche Rente von 8000 Frs. pro
Kilometer an den Staat zu entrichten. In der
Zwischenzeit sollte ein Pachtschilling nur dann
bezahlt werden, wenn die Durchschnittsein-
nahmen der in Betrieb befindlichen Strecken
12 000 Frs. pro Kilometer übersteigen, und sollte
derselbe alsdann 80X des Überschusses über
12 000 Frs., bis die Maiimalrente 8000 Frs.
erreicht, betragen.
Ihrerseits verpflichtete sich die türkische
Regierung, aus Staatsmitteln eine Linie von
Jamboli über den Balkan nach Schumla im
Anschluß an die Bahn Varna-Rustschuk, sowie
ferner die Strecke Sarambey Sofia- Üsküb her-
zustellen. Durch entere sollte das türkische
Bahnnetz an die Donau geführt werden, um so
eine Verbindung mit den rumänisch-russischen
Bahnen zu schaffen, durch letztere die' Strecke
Salonichi-Mitrovitza dem Hauptnetz angeglie-
dert und damit erträgnisfähiger gemacht
werden.
Überdies erklärte sich die Pforte bereit,
die Herstellung der nötigen Zufahrtsstraßen zu
den Stationen, der erforderlichen Hafenanlagen,
Lagerhäuser u. s. w. aus eigenen Mitteln vor-
zunehmen.
Die im vorbesprochenen Vertrag von der
Generalbauunterne hmung zur Herstellung über-
nommenen Linien waren bis zum Jahr 1875
fertiggestellt, und zwar wurden die Linie
Konstantinopel - Adrianopel - Bellova 1871 bis
1873, die Flügel Adrianopel - Dedeagadsch
und Adrianopel-Jamboli 1872 bezw. 1874, die
Linien Salonichi- Üsküb 1872 bis 1873, Üsküb-
Mitrovitza im Jahr 1874 eröffnet und je nach
Maßgab« ihrer Vollendung an die Betriebs-
gesellschaft übergeben.
Infolge des Staatsbankerotts, der Unfähig-
keit der Verwaltungsbehörden, und in nicht ge-
ringem Maß auch der Kriegsereignisse der Jahre
1877 und 1878. durch welche die Türkei über
Territorien, auf welchen die von ihr auszufüh-
renden Verbindungsstrecken zum Teil gelegen
waren, die Verfügung verloren hatte, konnte
die Pforte den ihrerseits durch die Verträge
von 1872 übernommenen Verpflichtungen nicht
nachkommen. Anderseits wurde aber auch der
Digitized by Google
Türkische Eisenbahnen
8285
Bruttoertrag von 12 000 Frs. niemals über-
schritten (die in den Jahren 1877 und 1878
erzielten Überschüsse wurden vertragsmäßig
zur Deckung früherer Abgänge verwendet), die
Betriebsgesellschaft weigerte sich daher, mit
Berufung auf den abgeschlossenen Vertrag für
die von ihr thatsächlich betriebenen Linien
eine P&chtsumme zu bezahlen.
Um sich aus diesen auf die Länge unhalt-
baren Verhältnissen zu befreien, drohte die
türkische Staatsverwaltung mit der Sequestrie-
rung der Babneinnahmen. Nachdem dies aber
einer Konfiskation von Privateigentum gleich-
gekommen wäre, legte sich Österreich ins Mittel,
worauf man seitens der Türkei davon abstand
und die Sache vor das in den Verträgen von
1872 vorgesehene Schiedsgericht bringen wollte.
Doch auch hier blieb es nur bei der Absicht,
bis endlich die Betriebsgesellschaft sich aus
anderen Ursachen bewogen fand, diesem Zustand
«in Ende zu machen.
Dadurch, daß Betriebs- und Baugesellschaft
eigentlich in einer Person, nämlich der des
Baron Hirsch, vereinigt waren, konnte diese
nicht ohne Interesse an der Lösung des Zwie-
spalts sein.
Zu Beginn der siebziger Jahre hatte die '
damals bestandene Sociele" imperiale für die j
planmäßige Fertigstellung der von ihr über-
nommenen Aibeiten eine Kaution von 25 Mill.
Fr», geleistet, welche nach erfolgter definitiver
Übernahme der Bahnen zurückgestellt werden
sollte. Nachdem aber .nur eine provisorische,
niemals eine definitive Übernahme erfolgte, so
war anch trotz aller erhobenen Reklamationen
nur ein Teil der Kaution zurückgezahlt worden.
Solange der übrige Teil derselben noch aus-
ständig war, konnte jedoch die als Baugesellschaft
fortbestandene Societe imperiale, welche nach
Fertigstellung der vertragsmäßigen Linien ihre
Aufgabe beendet hatte, nicht in Liquidation
treten und insolange auch nicht ihrer Ver-
pflichtungen enthoben werden. War die Pforte
nun auch gegenüber der Betriebsgesellschaft
machtlos, so konnte sie doch der Ballgesellschaft
dadurch, daß sie eine endgültige Übernahme
verweigerte, Schwierigkeiten bereiten. Mit Rück-
sicht darauf beschloß Baron Hirsch, sich mit
der türkischen Regierung ins Einvernehmen zu
setzen, und so wurde gelegentlich eines zu Ende
des Jahrs 1885 seitens der Betriebsgesellschaft
mit der Türkei gegen 1% Verzinsung und \%
Amortisation abgeschlossenen Anlehens von
23 Mill. Frs. auch eine Regelung dieser Streit-
punkte angebahnt. Die noch übrige Kautions-
summe sollte zurückgezahlt werden, während
die Betriebsgesellschaft die unbedingte Garantie
für die Erledigung jener Anstände auf sich
nahm, welche sich bei der definitiven Über-
nahme ergeben sollten.
Außerdem wurde festgesetzt, daß die Be-
triebsgesellschaft 7000 Frs. pro Jahr und Kilo-
meter vorab zur Bestreitung der Betriebsaus-
lagen erhalten solle, und der Rest des Brutto-
ertrags in der Weise zu teilen sei, daß die
Betriebsgesellschaft 65, die Regierung 45 V be-
komme, wobei erstere die Bürgschaft dafür
übernahm, daß der Anteil der Regierung min-
destens den Betrag von 1500 Frs. pro Kilo-
meter erreicht. Diese Beteiligung des Staats
diente nunmehr als Unterpfand für die Verzin-
sung und Tilgung der Anleihe.
Ferner wurde vereinbart, daß der provi-
sorische Betrieb nach erfolgter Untersuchung
der einzelnen Strecken durch eine technische
Kommission mit schiedsrichterlicher Autorität
in einen definitiven überzugehen habe.
Eine Reihe von andern meist vermögens-
rechtlichen Fragen, die sich auf Leistung einer
ausständigen Pachtsumme von 56 Mill. Frs.
seitens der Betriebsgesellschaft an die Regierung,
auf Schaffung eines Garantiefonds, Gewährung
einer Kriegsentschädigung von Seiten der Pforte
an die Betriebsgesellschaft u. s. w. bezogen,
wurde vorderhand unberührt gelassen, bis
auch sie zu Ende des Jahrs 1888 durch den
Schiedsspruch des Dr. Gneist ihre Lösung
fanden. Während die soeben berührten Ver-
handlungen zwischen Baron Hirsch und der
Türkei noch in Schwebe waren, hatte die auf
Grund des Berliner Vertrags (1878) in Wien
zusammengetretene Conference ä quarre durch
die Eisenbahnkonvention vom 9. Mai 1883 die
Frage über die Anschlüsse der türkischen Bahnen
an da? westliche Europa endgültig geregelt
Zufolge Art. 3 des Konferenzbeschlusses ver-
nichtete sich die kais. ottomanisebe Regierung,
ie Anschlußst recken Bellova - Vacarel . (s. d.
Artikel „ Bulgarische Eisenbahnen") und Üsküb-
Sibeftsche an die bulgarisch-rumelische, bezw.
serbische Grenze herstellen zu lassen und bis
zum 15. Oktober 1886 gleichzeitig dem Betrieb
zu übergeben.
Die Ausführung dieser beiden Strecken
wurde einer unter Beihilfe des Comptoir
d'Esoompte gebildeten Gesellschaft, der Socitto
de construetion des lignes de raecordement de
Roumelie übertragen. Die Regierung vermittelte
dem Unternehmen zur Deckung der Baukosten
ein mit 6# zu verzinsendes Anlehen, welches
innerhalb 30 Jahren zu tilgen ist. Als Deckung
wurde eine erste Hypothek auf die beiden zu
erbauenden Linien bestellt. Die Herstellungs-
kosten wurden mit 176 000 Frs. pro Kilometer
festgesetzt. Die Eröffnung der Linie Üsküb-
Sibeftsche erfolgte am 26. Mai 1888, wogegen
die seitens Bulgariens occupierte und fertig-
estellte Linie Bellova- Vacarel gleichzeitig mit
er Strecke Zaribrod- Vacarel am 7, Juli 1888
eröffnet wurde. (Im Weg eines Übereinkom-
mens wurde ab 1. April 1894 die Ausübung
des Verkehrs- und Bahnerhaltungsdienstes auf
der Teilstrecke Bellova-Sarambey den bulga-
rischen Eisenbahnen übertragen, während alle
übrigen Rechte der orientalischen Eisenbahn-
gesellschaft verblieben.)
Bis zur Austragung der zwischen Baron
Hirsch und der Türkei obwaltenden Schwierig-
keiten wurde der Betrieb auf der Linie Üskttb-
Sibefteche gemäß des Vertrags vom 26. Fe-
bruar 1888 provisorisch der Societe* des raoeorde-
ments überlassen. Als dann Ende 1888 durch
den früher erwähnten Schiedsspruch die letzten
Streitpunkte mit Baron Hirsch beseitigt
waren, wurde dieser Vertrag gekündigt und
übernahm die Betriebsgesellschaft der T. nun-
mehr auch den Betrieb dieser Linie.
In neuester Zeit konzessionierte die Pforte
mit Irade vom 16. 27. Oktober 1890 einer deut-
schen Aktiengesellschaft die Linie Salonichi-
Monastir und im Oktober 1892 einem unter der
Firma „Coinpagnie des chemins de fer de jouetion
Salonique - Constantinople" durch die Banque
imperiale Ottomane in Verbindung mit belgisch-
5
Digitized by Google
3236
Türkische Eisenbahnen
französischen Bankinstituten gebildetem Kon-
sortium, die Linie Salonichi- Dedeagadsch. Beide
Strecken sind seitens der Pforte mit Ertrags-
garantie ausgestattet, und zwar sicherte dieselbe
Hinsichtlich der ersteren eine jährliche Bruttoein-
nahme von 14 300 Frs., bezüglich der letzteren
eine solche von 15 500 Frs. pro Kilometer zu.
Die Konzession lautet auf 99 Jahre und setzt
den Eintritt des Verstaatlichungsrechts nach
30 Jahren fest.
Die Linie Salonichi - Monastir (219 km)
ist in einer Länge von 96 km, d. i. bis Verte-
kop, am 9. Dezember 1892 eröffnet worden,
wahrend der restliche Teil bis Monastir am
13. Juni 1894 dem Verkehr übergeben wurde.
Die Betriebführung der Linie wurde gegen eine
feste Entschädigung der Betriebsgesellschaft der
orientalischen Eisenbahnen überlassen, während
sich die Eigentümerin die eigentliche Verwal-
tung, sowie die Erstellung der Tarife vorbe-
hielt. Eine Verlängerung dieser Linie an das
adriatische Meer, und zwar entweder bis Durazzo
oder bis Avlona, ist in Aussicht genommen.
Die Bahn Salonichi - Dedeagadsch (etwa
600 km), deren Teilstrecke Salonichi - Doiran
im Juli 1894 eröffnet werden dürfte, dient
hauptsächlich strategischen Zwecken. Ausgangs-
punkt, ist die Station Karasuoli der Linie Salo-
nichi-Üsküb; sie führt Uber Salonichi, Seres,
Drama, Xanty nach Feredjik, wo sie an die
Strecke Adrianopel-Dedeagadsch anschließt.
Die Endo 1893 dem Verkehr eröffneten
T. besitzen eine Gesamtlänge von 1360 km
und stehen einschließlich der Linie Salonichi-
Vertekop, bezw. Monastir, im Betrieb der
orientalischen Eisenbahngesellschaft. Die T.
gliedern sich in zwei getrennte Netze, in
das rumelische oder Hauptnetz (815,7 km),
und in das mazedonische oder Salonicher Netz
(448 km). In einen engeren Zusammenhang
werden beide Netze erst durch die Bahn Salo-
nichi-Dedeagadsch gebracht werden.
Das rumelische oder Hauptnetz umfaßt die
Hauptlinie Konstantinopel-Bellova (561,1 km],
sowie die Zweiglinien Adrianopel-Dedeagadsch
(148,9 km) und Tirnova - Semenli - Jamboli
(106,7 km). Das mazedonische oder Salonicher
etz begreift in sich die Linie Salonichi-
sküb-Sibeftsche (328,5 km) und die Flügel-
bahn Üsküb-Mitrovitza (119,6 km).
Der Sitz der Betriebsgesellschaft der orien-
talischen Eisenbahnen (Compagnie d'exploitation
des chemins de fer orientaux), welche 1879 an
Stelle der Compagnie generale trat, ist in Wien.
Dem Verwaltungsrat sind nach der Neuorgani-
sation vom Jahr 1891 lediglich Entscheidungen
in prinzipiellen Fragen, wie auch die Leitung
der eigentlichen Gesellschaftsangelegenheiten
vorbehalten, während die Besorgung aller
übrigen Geschäfte einer Direktion in Konstan-
tinopel übertragen ist.
Das ganze Netz ist in vier Bau- und ebenso-
viel Betriebsinspektionen mit dem Sitz in
Konstantinopel, Adrianopel, Philippopel und
Salonichi eingeteilt. Die Bau- und zugleich Bahn-
erhaltungsinspektionen zerfallen in zusammen
elf Ingenieursektionen.
Jeder Bau- und Betriebsinspektion ist ein
Maschineningenieur für die Leitung des Zugför-
derung»- und Werkstättendienstes, sowie das
sonst für den Verkehrs-, Telegraphen- und
Kontrolldienst nötige Personal zugeteilt.
Die Amtssprache ist nach außen die fran-
zösische, und erscheinen auch sämtliche für
die Öffentlichkeit bestimmten Verlautbarungen,
wie Tarife, Fahrpläne u. s. w., in dieser Sprache.
Instruktionen, Reglements und Dienstbefehle
werden sowohl in französischer wie in deutscher
i Sprache erlassen.
Das Aktienkapital betrug 1893 60 Mill. Frs.
in 100 000 Anteilsscheinen zu je 500 Frs. Auf
die Anteilscheine waren 80# eingezahlt.
Technisches.
Rumelisches Netz. Linie Konstanti-
nopel-Bellova (561,1 km). Ausgangspunkt
ist der am Ostende des goldenen Horns ge-
legene Bahnhof von Konstantinopel. An SteUe
der früheren Holzbaracken wurde in den Jahren
1888 und 1889 ein neues, zweckentsprechen-
des Gebäude aufgeführt. Anfänglich längs
des Marmarameers durch welliges Hügelland
fortführend, überschreitet sie unter Steigungen
von 12,6 — 16%0 die Wasserscheide bei Sinikli
und senkt sich in das Maritza-Thal herab.
Über die Maritza selbst führt eine eiserne
Brücke mit 16 Öffnungen von 25 m Spannweite,
mit kontinuierlichen Fachwerksträgern über je
vier Offnungen. Die Fahrbahn liegt oben, die
Widerlager sind gemauert, statt der Pfeiler
kamen eiserne Joche zur Verwendung. An die-
selbe schließen sich außerdem zu beiden Seiten
Flutbrücken mit 6, bezw. 13 Öffnungen zu je
10 m lichter Weite an. Am rechten Maritza-
Ufer verbleibend, übersetzt die Bahn oberhalb
Adrianopel einen Nebenfluß der Maritza, die
Arda, mittels einer eisernen Brücke von vier
Öffnungen zu je 67,33 m Spannweite (Fach-
werkträger, Fahrbahn unten, gemauerte Pfeiler)
und erreicht in Bellova den Anschluß an die
ostrumelisch-bulgarische Bahnlinie Bellova- Va-
carel.
Der kleinste Krümmungshalbmesser beträgt
225 m (bei Konstantinopel), sonst 275 m, die
größte Steigung 16%,.
Linie Adrianopel-Dedeagadsch
(148,9 km). Dieser an das ägeisebe Meer
führende Flügel zweigt von der Station KuleU
bourgas der Hauptlinie ab, überschreitet, den»
Abhängen längs des rechten Ufers der Maritza.
folgend, mittels einer Steigung von ll°/oo den
Mahamly-Sattel. Auf dem Scheitel desselben
ist ein Ausweichgleis angeordnet, um längere
Züge geteilt die Rampe hinauf befördern an
können. Bei Feredjik schließt die in Bau begrif-
fene Linie Salonichi- Dedeagadsch an.
Linie Tirnova - Semen I i - Jamboli
' (105,7 km). Dieselbe vermittelt den Anschluß
der Hauptbahn an die bulgarische Linie Jam-
boli-Burgas und damit an das schwarze Meer.
Nach Übersetzung der Maritza mittels einer
Brücke von 9 Öffnungen mit je 29 m lichter
Weite wendet sie sich einem Seitenthal diese»
Flusses zu und tritt sodann in die dem Balkan
I vorgelagerte Ebene ein, in welcher die End-
station Jamboli liegt. Ausgenommen die Ma-
ritza-Brücke und den Beginn der im oben-
erwähnten Seitenthal gelegenen Teilstrecke,
bot der Bahnbau keine bedeutenden Schwierig-
keiten.
Makedonisches Netz. Linie Sale-
nichi-Üsküb-Sibeftsche (448 km). Nach
Überbrückung des Gallico folgt dieselbe bis
hinter Üskttb dem Lauf des Vardar, wendet
sich sodann dem Gebiet der Morava zu und
Digitized by Google
8
Türkische Eisenbahnen
3237
erreicht, in nördlicher Richtung fortschreitend,
bei Sibeftsehe die serbisch-türkische Grenze.
Der weitaus größte Teil dieser Linie führt
durch gebirgiges Land. Gleich hinter Salonichi
tritt sie in ein durch Wildbäche durchbro-
chenes Terrain und setzt zu wiederholten Malen
über den Vardar. Die bedeutendste dieser
Brücken besitzt 16 Öffnungen mit zusammen
310 m lichter Weite. Durch die Gebirgsschluchten
des Vardar, worunter bemerkenswert das Defile
ron Demirkapu und jenes hinter Köprülü, er-
reicht sie Üsküb. Auf einer Brücke aus Eisen-
konstmktion mit kontinuierlichen Trägern von
120 m Lange und drei Öffnungen zu je 40 m
Spannweite überschreitet sie ein letztes Mal
den Vardar und gelangt in das Gebiet der Morava.
Der ausgesprochene Gebirgscharakter der Bahn
machte zahlreiche Tunnelbauten nötig, worunter
der Tunnel im Defile hinter Köprülü der wich-
tigste ist. Derselbe ist 300 m lang, nicht aus-
gewölbt und führt durch mürben Gneis. Die
Steigung beträgt durchschnittlich 10°/00, der
kleinste Krümmungshalbmesser 275 m.
Linie Üsküb-Mitro vit za (119,5 km).
Am Beginn durch ebenes Gebiet führend,
wendet sie sich in die Gebirgsenge von
Katscbanik. In dieser Strecke befinden sich
20 Brücken und 8 Tunnel von 100—200 m
Länge, sämtlich durch druckhaftes Gestein
führend. Das bisher benutzte Thal der Neredinka
verlassend, senkt sich die Bahn zum berühmten
Amselfeld (Kosovo polje) und zur Endstation
Mitrovitza. Die größte Steigung findet sich im
Defile* von Katscbanik mit n°loo, sonst beträgt
dieselbe durchschnittlich lQ°!oo- Der kleinste
Krümmungshalbmesser ist 276 m.
Linie Salonichi-Monastir (219 km).
Der Bau derselben gestaltet sich ziemlich
schwierig; schon in der Nähe von Salonichi
waren zahlreiche Wildbacharbeiten und unweit
davon mehrere größere Brückenbauten notwen-
dig, so die 158 m lange Brücke über den Gallico
und die Eisenbrücke von 330 m Länge zu zwölf
Offnungen von je 27,36 m Lichtweite über den
Vardar. Die Bahn überschreitet sonach den Ge-
birgskamin Vodena in anhaltender Steigung von
260/ü«. In diesem Teil der Bahn ergab sich
die Notwendigkeit zahlreicher Kunstbauten,
und befinden sich auf eine Länge von 14 km
18 Tunnel und 9 große Viadukte mit erheblichen
Spannweiten.
Die Linien der T. sind durchweg eingleisig
angelegt. Die Strecke Adrianopel-Kuleli bour-
gas war ursprünglich zweigleisig gebaut; das
zweite Gleis wurde jedoch im russisch-tür-
kischen Krieg zerstört und nicht wieder her-
gestellt. Die Spurweite ist die normale, die Ober-
bau Verlegung erfolgt mit schwebendem Stoß. Als
Schienentype ist die Vignoles-Schiene verwendet,
und besteht das Schienenmaterial zum größeren
Teil aus Flußstahl, zum geringeren aus Eisen.
Pro Kilometer beträgt das Laufgewicht für
Stahlschienen teils 30 kg, teils 26,12 kg, für
Eisenschienen 34,23 kg. Dieselben ruhen auf
Querschwellen aus nur teilweise imprägniertem
Buchen-, Föhren- oder Eichenholz. Eiserner
Oberbau fand nur in ganz geringem Ausmaß
Anwendung.
Die Hochbauten sind durchgängig einfach
gehalten und bestehen meistens nur. aus Bie-
gelbau.
Elektrische Stations-Deckungssignale haben
nur die Haupt- und Abzweigestationen. Glocken-
signale an den Wächterposten finden sich nur
auf der Strecke Konstantinopel- Jedikule; auf
den übrigen Strecken sind keinerlei Signalvor-
richtungen angebracht.
Verkehr. Die hauptsächlichsten Verkehrs-
artikel sind Getreide, Hülsenfrüchte, Ölsaaten,
Salz, Holz und Holzkohle, Obst und Gemüse,
Wein und sonstige Spirituosen, Baumwoll- und
Seidenwaren, Manufakte, animalische Produkte.
In den Jahren 1888—1893, also von dem
Zeitpunkt, an welchem die T. dem internatio-
nalen Verkehr erschlossen wurden, kamen zur
Beförderung:
J»hr
Tod
Den
Kin&uhmoD
Eilgut | Frachtgut |
Fn
1888
4241
370 838 ,
8162 176
1889
4206
483 784
9 646 319
1890
5526
483 751
9 076 784
1891
6084
647 537
8 985 381
1892
5859
683 431 ,
8 819 701
1893
7484
609 330
i
8 524 266
Die Personenfrequenz betrug in dem glei-
chen Zeitraum:
Jahr
1888
1 8»9
1890
1891
1892
1893
Klaas«
l
II.
m.
1 6 000 313 478 ; 1 925 056 j 2 264 534
21 649 364 874 2 102 215 j 2 478 738
2 075 796 , 2 449 942 |
2 474 216 2 925 859
2 904 260 j 3 420 078
2 922 5681 3 460 517
28 791 360 366
[ 27 292 424 361
| 27 976j 487 843
j 26 65lj512 298
Die Gesamteinnahmen und -Ausgaben der
T. für die Zeit von 1888—1893 sind
nachfolgenden Tabellen ersichtlich:
I. Einnahme
18H*
1889 18*0 1*91 1V<8 1S93
Franc!
Personen, Gepäck und Hunde 2 511 130
Vieh- und Gütertransport . . ! 8 162 176
Sonstige Einnahmen (Mieten!;
u. s. w.) 98 071
8 380 468
9 646 319
98 953
8 837 720
9 076 784
70 429
3 931 690
8 985 381
73 408
4 107 111
9 079 061
76 293
8 779 689
8 777 060
67 026
Zusammen. . . 1 10 771 377
Pro Kilometer. . . | 8 528
12 976 740
10 267
12 984 933
10 275
12 990 379
10 279
13 262 466
10 494
12 613 776
9 980
Digitized by Google
3238
Tunnelbau
Direktion und allgemeine Ver-
Verkehrs- und kommerzieller
Dienst
Zugförderungs- und Wcrk-
stättendicnst
Bahnauisicbt und Bahnerhal-
tung
Totale
Pro Kilometer
Betriebskoefflcient
II. A
u s g
a h b n.
1888
1 1889
1890
| 1*91
1892
1893
P r a
n c •
il
656 478
624 592
1
637 922
i
685 898
661 374
649 806
1 121 260
1 276 970
1 341 445
1 473 845
1517 797
1 493 806
i Uno iiAt
1 698 401
2 113 209
2 105 946
2 032 237
2 069 799
2 099 899
2 217 778
5 593 917
4 445
51,93 %
2 167 602
6 171 373
4 833
47,48 X
1 900 838
5 986 151
4 737
46,10 X
1 890*923
6 082*903
4 814
46,80 %
1 855 634
6 104 604
4 830
46,03 %
2 024 372
6 267 883
4 960
49,78 %
den
Tarife. Uber die Personentarife s
Artikel „Personentarife*.
Eilgut: Frachtsätze pro 14 kg und 1 km
1 Para (0,45 Pfg.) nebst einer Manipulations-
gebähr von 4 Para für je 10 km.
Frachtgut (pro 1000 kg und 1 km):
I. Klasse 33 Para, II. Klasse 27 Para, III. Klasse
22 Para, nebst einer Manipulationsgebühr von
360 Para (9 Piaster) pro Tonne.
Außerdem bestehen gegen 30 Specialtarife
für Wagenladunsgüter mit Staffelsätzen, deren
Einheitstaxen von 15 Cts. (26,7 Para) bis zu
4 Cts. (7,12 Para) pro Tonnenkilometer be-
tragen.
Im Verkehr mit Deutschland, Österreich-
Ungarn, Serbien und Bulgarien, sowie im Le-
vanteverkehr gelten specielle, in Frankenwäh-
rung erstellte, direkte Tarife (Konventions-
tarife). Die Sätze derselben sind:
Eilgut (pro 1000 kg und 1 km): gewöhn-
lich 80 Cts., ermäßigt, und zwar Stückgut 20 Cts.,
bei Aufgabe von mindestens 5000 kg 16 Cts.
Die halbe Manipulationsgebühr beträgt pro
Tonne 100 Cts.
Frachtgut (pro 1000 kg und 1 km):
g 30 Cts., t Klasse 15 Cts., II. Klasse
12 Cts., für die Wagenladurigsklassen A (5000
und 10 000 kg) 10 Cts., B (10 000 kg) 8 Cts.,
C 6 Cts. im Binnenverkehr und 9, bezw. 7 und
6 Cts. im Transitverkehr. Die halbe Manipu-
lationsgebühr betragt pro Tonne 75 Cts. (Klasse
B und C 50 Cts.)
Fahrbetriebsmittel. Ende des Jahrs
1893 besaßen die T. 22 Personen- und
62 Güterzugslokomotiven, sowie 11 Tender-
maschinen, 239 nach englischem System ge-
baute Personenwagen, 30 Gepäckwagen, 1852
Güterwagen, 60 zweietagige Wagen und 19 Spe-
cialwagen.
Die Personenzugmaschinen sind sämtlich
zweifach, die Güterzugmaschinen dreifach ge-
kuppelt.
Die Personenzüge sind mit kontinuierlichen
Bremsen, System Hardy, und mit Dampf-
heizung ausgerüstet.
Die Gepäckwagen sind insgesamt mit
Krämer'schen Kontrolluhren zur Feststellung
der Fahrgeschwindigkeit verschen.
Anschlüsse. Solche besteben in Bellora
an die bulgarisch-serbischen Bahnen in der
Richtung gegen Sofia-Nisch, in Sibeftsche an
die serbischen Bahnen gegen Vranja-Nisch-
Belgrad, in Jaraboli an die bulgarische Linie
l.
3.
a) Die Losungsarbeiten
b) Die Tunneltimmening.
e) Du Transportieren der
C.
D
Die Tunnelbdumethoden.
o) Die deutsche oder Kernbaumethode.
6) Die belgische Methode.
<•) Die englische Methode
d) Die österreichische Metbode.
r) Die Protche'sche Methode.
Die Maarerarbeiten.
Lüftung. Wasserhaltung and Beleuchtung
.ii n;» i nr» ......
u) Die Lüftung
a) Die naturliche Lüftung.
ß) Die künstliche Lüftung.
o) Die w- l.i.
. Wasserhaltung.
e) Die Beleuchtung.
II. Unterwassertunnel.
1. Tunnel mit dem Scheitel in Bettsohlenböhe.
8- Tunnel in größerer Tiefe unter Bettsohle.
A. Tunnel in mehr oder weniger festem Oebirg«
ohne oder mit Watserxuno(l.
B. Tunnel in mildem Gebirge ohne oder mit ge-
ringem Wassenudrang. »
C. Tunnel in mildem bis schwimmendem Gebirge
bei starkem Wassenudrang.
III Untergrundtunnel.
1. Hntergrundtunncl außerhalb des Grands
3. Untergrundtunnel innerhalb des
Geometrische Arbeiten.
Statistische
IV
V.
Einleitung.
Tunnel sind unter der Erdoberfläche, nicht
selten auch unter Wasser, wagerecht oder
wenig geneigt hergestellte, röhrenförmige Bau-
werke, die bewegten Massen, namentlich den-
jenigen des Verkehrs, einen freien, sicheren
Durchgang gestatten sollen. Mit dem Begriff
T. pflegt man die Vorstellung unterirdischer
Aushöhlung im Gegensatz zu offener Auf-
schlitzung der Erde, wie bei sonstigen ähn-
lichen unterirdischen Bauten meistens gebräuch-
lich, zu verbinden. Anderen unterirdischen
Verkehrsanlagen, z. B. den Bergwerksstollen,
gegenüber ist es für den Tunnel charakteristisch,
daß er an beiden Enden von außen unmittelbar
Jamboli-Burgas, in Saloniohi an die Pachtlinie
Salonichi-Monastir.
Bezüglich der in Asien gelegenen T. siehe
den Artikel „Asiatische Bahnen".
Tunnelbau (TunneUng; l'ercemeiit, m.,
des tunneh).
Inhalt.
Einleitung.
I. Bergtanne 1.
1 Bau der Stollen.
A. Losen de» Gesteins oder d»s Gebirges.
b. Sicherung des 8tollens gegen den Dreck des
Gebirges.
C. Stolleoforderung.
Bau der Scblehte.
Bau des eigentlichen Tunnel.
A. Die bergmannischen Arbeiten
1
Digitized by Google
I
Digitized by Google
Tunnelbau
7ugänglich ist, also völligen Verkehrsdurcbgang
gestattet. Je nach den verschiedenen Verkehrs-
arten, die durch einen Tunnel geführt werden
können, unterscheidet man Schiffahrts-, Fuß*
gänger-, Straßen- und Eisenbahntunnel. Letztere
sollen hier vorzugsweise betrachtet werden.
Die Notwendigkeit einer Tunnalanlage
ergiebt sich aus Hindernissen, die sich der
Führung des Verkehrswegs auf der Erdober-
fläche entgegenstellen : große Höhen, deren Er-
«teigung unmöglich ist, oder deren offene
Durchschneidung zu kostspielig werden würde,
breite und tiefe Wasserflächen, deren Über-
brückung zu teuer oder wegen der Störung
von Schiffsverkehr unthunlich ist, oder endlich
wertvolles, namentlich städtisches Terrain, das
unverändert erhalten werden soll.
Sofern man in solchen Fällen noch die
Wahl hat zwischen Tunnel und offener Füh-
rung des Verkehrswegs, entscheiden in letzter
Linie die Bau- und Unterhaltungskosten. Der
am häufigsten vorkommende Kostenvergleich
ist derjenige zwischen Tunnel und Einschnitt.
Je nach den örtlichen Verhältnissen, namentlich
auch der Gebirgsbescbaffenheit, ist pekuniär
«in Tunnel vorteilhafter, wenn der Einschnitt
mehr als 15—20 m tief werden müßte.
Die für die Tunnelanlage überhaupt maß-
pbenden Umstände geben ihr auch einen
bestimmten Charakter, und man hat in dieser
Beziehung zu unterscheiden: Tunnel in der
Tiefe des Gebirges, Tunnel unter Wasser und
solche in geringerer Tiefe unter der Erdober-
fläche, und zwar innerhalb oder außerhalb
des Grundwassers. Man kann danach die fol-
gende Einteilung vornehmen : I. Bergtunnel,
II. Unterwassertunnel, III. Untergrundtunnel.
Mehr noch als die ganze Anordnung des
Bauwerks ist es die Art und Weise der Aus-
führung, die den Unterschied dieser drei
Tunnelgattungen bedingt, wie beim T. über-
haupt die Vorgänge bei der Ausführung eine
größere Rolle spielen, als etwa eine sinnreiche
Anordnung der Einzelheiten des Entwurfs
selbst.
Von wesentlichem Einfluß auf die Gestal-
tung des Tunnelentwurfs sind die für das
Querprofil maßgebenden Bedingungen. Für
Eisenbahntunnel ist nicht nur die Einhaltung ,
der für die freie Bahn vorgeschriebenen Um-
grenzung des lichten Raums unbedingt er-
forderlich, sondern es empfiehlt sich, um bei
Reparaturen Raum für etwaige Rüstungen zu
haben, mit dem Tunnelprofil Uber jene Um-
grenzungslinic hinauszugehen, und zwar ver-
hältnismäßig weiter beim eingleisigen Tunnel,
als beim zweigleisigen, weil beim ersteren die
Möglichkeit wegfallt, durch Außerbetriebsetzung
«•ines Gleises einen Teil des Tunnel ganz frei zu
halten (s. auch den Artikel Umgrenzungslinien).
Mehr als zwei Gleise pflegt man nicht mit einer
Tunnelöffnung zu überspannen, weil aus sta-
tischen Gründen gedrückte Tunnelquerschnitts-
formen unthunlich sind, man also bei einer
größeren Gleiszabl im oberen Teil eines dem
gewöhnlichen Tunnelprofil nachgebildeten Profils
nutzlosen Aushub erhalten würde, und Überdies
die Druck Verhältnisse bei größeren Weiten in
höherem Grad ungünstig werden. Ausnahmen
können etwa bei unterirdischen Stadtbahnen
eintreten, bei welchen überhaupt Sonderbau-
arten notwendig werden. Zweigleisige Eisen-
bahnen erhalten auch zweigleisige Tunnel, ein-
gleisige jetzt meistens auch eingleisige Tunnel
im Gegensatz zum früheren Gebrauch, der teils
in Überschätzung der Bauschwierigkeiten bei
etwaigem späteren zweigleisigen Ausbau der
Bahn seinen Grund hatte, teils darin, daß
unter den früher ausgeführten eingleisigen
Eisenbahnen sich viele befunden haben, deren
zweigleisiger Ausbau für absehbare Zeit schon
von vornherein ins Auge gefaßt werden mußte.
Die Form des Tiinnelquerschnitts soll ferner
derart sein, daß die Tunnelwandung den Druck
des Gebirges ohne wesentliche Formänderung
aufnehmen kann. Dieser erfolgt von allen Seiten,
im allgemeinen aber an allen Stellen unter
einem andern Richtungswinkel mit der Wand
und in verschiedener Größe. In gleicher Weise
wie eine schlaffe, an beiden Enden aufgehängte
Kette durch verschieden große und in ver-
schiedenen Richtungen nach außen wirkende,
über ihre Länge verteilte Zugkräfte in eine
bestimmte Form gezogen wird (Taf. LXIX,
Fig 1), so wird sich bei umgekehrter Richtung
der Kräfte unter sonst gleichen Verhältnissen die
Forin eines Reifens (Taf. LXIX, Fig. 2) ergeben,
die ebenfalls dem Gleichgewichtszustand ent-
spricht Aus dieser Gleichgewichtsform gebracht,
entfernt sich der Reifen aber im Gegensatz
zur Kette immer mehr aus ihr und bricht
schließlich ein. Im Fall dieses Reifens befindet
sich die Tunnel wandung. Sie müßte also
von vornherein diese, den statischen Ver-
hältnissen der Inanspruchnahme entsprechende
Gleichgewichtsform erhalten. Leider ist die
f genaue Ermittelung der notwendigen Grund-
agen unmöglich. Man muß sich deshalb mit
mittleren Annahmen begnügen und etwaigen
Abweichungen der wirklichen Verhältnisse hier-
von durch eine gewisse Steifigkeit der Tunnel-
wandung begegnen. Jn der einfachsten Weise
wird dieses bei Herstellung aus Mauerwerk
durch Vergrößerung seiner Dicke erreicht,
anderseits bei metallenen Wandungen durch be-
sondere aussteifende Rippen.
Selbst wenn man, was nicht der Fall ist,
den von Gebirgsart, Wasserhaltigkeit, Schich-
tung u. s. w. abhängigen Druck auf die Tunnel-
wandungen genau ermitteln könnte und dadurch
in der Lage wäre, für jeden Tunnel das statisch
richtigste Profil festzusetzen, würde man bei
der Ausführung davon kaum Gebrauch machen,
ohne sie ganz wesentlich zu erschweren und zu
verteuern. Man sucht sie sich vielmehr dadurch
zu vereinfachen, daß man für einen größeren
Verwaltung«- oder Baubezirk ein oder mehrere
Normalquerprofile festsetzt und örtliche Ver-
schiedenheiten durch Änderungen der Mauer-
stärke berücksichtigt. Immerhin kommen die
maßgebenden mittleren statischen Verhältnisse
bei der Formgebung des Normalquerprofils bis
zu einem gewissen Grad zum Ausdruck. Soll
ein Tunnel dem Druck einer ihn vollkommen
umgebenden Flüssigkeit im vorstehenden Sinn
Genügenden Widerstand leisten, so erhalten die
'unnelwandungen eine eiförmige Umgrenzung
deren schärfere Krümmung nach unten gekehrt
wird. Diese Form wird sich der Kreisform um-
somehr nähern, je tiefer der Tunnel unter der
freien Oberfläche liegt. Der andere Grenz-
fall ist der, daß das Gebirge nur Vertikaldruck
ausübt. Dieser würde eine parabolische Form
für das Profil verlangen mit dem Scheitel nach
Digitized by Google
8240
Tunnelbau
oben, und um so ausgesprochener, je tiefer der
Tunnel im Gebirge liegt. Zwischen diesen
beiden Grenzfällen liegen die wirklich vor-
kommenden. Je nachdem sie sich dem einen
oder andern nähern, hat sich auch das Tunnel-
profil der einen oder andern Grenze zu nähern,
was sich dadurch ausdrückt, daß, je kleiner
der zu erwartende Horizontaldruck des Ge-
birges gegenüber dem Vertikaldruck ist , desto
flacher die Seitenwandungen zu nehmen sind,
desto mehr also das Profil durch Über-
höhung der Parabelform zu nähern ist. Dies
ist bei festen Gebirgsarten der Fall. Je mehr
umgekehrt der Horizontaldruck überwiegt,
desto mehr sind die Seitenwandungen zu krüm-
men und ist daB Profil der Kreisform zu nähern,
wie dies bei druckhaftem Gebirge der Fall ist.
Bei weitergehender Annäherung des Gebirgs-
zustands gegen den Grenzfall vollkommener
Flüßigkeit, wie beim schwimmenden Gebirge,
wird zur Aufnahme des nach Art des hydro-
statischen Drucks wirkenden Sohlendrucks ein
unterer Schluß des Profils durch ein Sohlen-
ewölbe nötig, das um so stärkere Krümmung
aben muß, je mehr sich die Gebirgsbeschaffen-
heit dem Zustand vollkommenen Flüssigseins
nähert.
So sind die Uberhöhten Tunnelquerprofile
(Taf. LXIX, Fig. 3 — 5) mit mehr oder weniger
Rücksichtnahme auf vorwaltenden Vertikal-
druck, die oben halbkreisförmigen (Taf. LXIX,
Fig. 6 — 8) unter Berücksichtigung eines größeren
Horizontaldrucks weniger festen Gebirges ent-
worfen,
Falls für die Tunnelauskleidung anderes
Material, als das bisher vorausgesetzte Mauer-
werk zur Verwendung kommt, z. B. Beton oder
Metall, so erfahren die Profile natürlich ent-
sprechende Sonderausbildungen.
Das Längenprofil des Tunnel verlangt
Rücksichtnahme auf Ableitung des vom Gebirge
aus durch Sickerung und durch die künstlich
angelegten Vorrichtungen zur Trockenhaltung
des Tunnel zugeführten Wassers; eine wage-
reebte Lage des Tunnel wird deshalb auf größere
Länge vermieden. Tunnel, die bei Überschreitung
von Gebirgskämmen auf der Scheitelhöhe angelegt
werden, erhalten aus gleichem Grund geringen
Fall nach beiden Seiten. Bei Unterwassertunneln
unter Flüssen, bei denen das Gefälle meistens,
der Sohle des Gewässers folgend, von den
Mündungen gegen die Mitte geht, verlangt die
Entwässerung nicht selten besondere Stollen,
um das Wasser an die zum Auspumpen ge-
eigneten Stellen zu bringen, andernfalls muß
der Tunnel Gefälle von der Mitte nach den
Ufern erhalten, wie es bei langen Tunneln
unter Meeresarmen zur Ersparung besonderer
Wasseratollen zweckmäßig sein kann.
Da im Tunnel die Schienenoberfläche viel-
fach durch dauernde Feuchtigkeit schlüpfrig
feroaebt wird, so giebt man im Interesse der
ugkraft der Lokomotive der Bahn in den
Tunneln nicht die Maximalsteigung, bleibt viel-
mehr, wenn starke Steigung im Tunnel nicht
zu vermeiden ist, um ein gewisses Maß unter
dieser.
Bei der Gottuardbabn hat man beispiels-
weise die auf freier Strecke vorkommenden Stei-
gungen von 10 mm pro mille in den Tunneln
um 1—1,6 mm und solche von 2ö mm pro mille
um 2—3 mm vermindert.
I. Bergtunnel.
Der zu erbauende Tunnel wird im allge-
meinen an beiden Enden durch Voreinschnitte
mit gegen den Tunnel wachsender Tiefe be-
grenzt sein, deren Länge sich nach der Nei-
gung des Geländes richtet. Bei schroffen Hängen
wird der Voreinschnitt überhaupt verschwinden.
In diesem Fall kann der Tunnel unmittelbar
in Angriff genommen werden, sonst müssen
zuvor die Voreinschnitte fertiggestellt sein,
oder man muß die Baustelle des Tunnel durch
besondere bauliche Anlagen zu orreichen suchen.
Dabei finden Verwendung: Stollen, welche
durch die Länge der Voreinschnitte und meistens
auf deren Sohle zum Tunnel getrieben, und
Schächte, die von der Erdoberfläche bis zur
Tunnelbaustelle an einem oder mehreren Punkten
abgeteuft werden.
1. Bau der Stollen. Der Querschnitt der
Stollen wird in der Regel trapezförmig, an der
8ohlo etwas breiter als in der First gewählt.
Die für die Wahl der Stollengröße maßgebenden
Verhältnisse widersprechen einander teilweise.
So sucht man im Interesse raschen Vordringens-
und zur Vermeidung ungünstiger Druckver-
hältnisse den Stollenquerschnitt möglichst klein
zu halten; die Förderung der Tunnelmassen,
die zum großen Teil durch die Stollen erfolgen
muß, verlangt dagegen bis zu gewissem Grad
ein möglichst großes Stollenprofil. Bei normalen
Verhältnissen erhält der Stollen eine Gleis-
anlage zwecks Beförderung der Tunnelwageo»
durch Menschen, Pferde oder Lokomotiven je
nach der Größe des Tunnel. Beim Vortrieb des
Stollens müssen die Lösearbeiten und das Laden
der gelösten Massen abwechseln. In festem
Gebirge und namentlich bei langen Tunneln, bei
welchen es wegen des schwierigen Vordringens
besonders guter Anordnungen bedarf, läßt sich
durch zweckmäßige Anwendung der Maschinen-
arbeit und wirksame Sprengmaterialien da*
Lösen leichter beschleunigen als das Laden, bei
dem man im wesentlichen auf Handarbeit an-
gewiesen bleibt. Um die auf der einen Seite
gewonnenen Vorteile nicht wieder einzubüßen,
muß durch zweckmäßige Anordnung der För-
derung die Lade- und Förderungszeit möglichst
abgekürzt werden. Gute Einteilung in dieser
Beziehung ist für den Fortgang der Tunnel-
arbeit mindestens ebenso wichtig als beschleu-
nigtes Lösen der Massen. Es hat sich hier-
bei als vorteilhaft erwiesen, die Tunnelwagen,
möglichst groß zu wählen, und man ist viel-
fach zur Anlage normaler Spur im Tunnel ge-
kommen. Auch schmalspuriges Doppelgleis ist
schon ausgeführt worden, doch ohne wesent-
lichen Vorteil. Die gebräuchlichsten Ausmaße-
der Fördcrstollen sind 2,8—3.6 m Breite,
2,4—2,7 m Höhe. Da der Stollen, nachdem er
vom Voreinschnitt aus den Tunnel erreicht hat,
durch das Tunnelgebiet, sei es in Sohlen- oder
Firsthöhe, weiter getrieben wird, um von ihm
aus neue Angriffsstellen für die Fettigstellung^
des Tunnel zu gewinnen, so hängt letztere
wesentlich von seinem raschen Vordringen ab.
Unter gewöhnlichen Verhältnissen kann man
rechnen, daß sechs Monate nach Stollendurch-
schlag der ganze Tunnel vollendet sein kann.
Beim Stollenbau ist zu leisten: Das Lösen,
der Massen, das Sichern der Stollenwandungea
(Stöße), sowie der Decke (Firste) und Sohle-
gegen Deformationen infolge des Gebirgsdrucks.
Digitized by Google
Tunnelbau
3241
oder einzelner Ablösungen des Gebirge.« und das
Transportieren der Massen.
A. Lösen des Gesteins oder des Ge-
birges. Im Stollen und im Tunnel selbst ist
die Lösearbeit an und für sich die gleiche.
Man teilt die Gebirgsarten nach der Schwierig-
keit der Lösearbeit am gebräuchlichsten, wie
folgt ein und bezeichnet sie als:
a) rollig (Stichgebirge): Sand, Kies, Gerölle,
Felstrümmer:
b) mild (Hackgebirge): Lehm, Thon, Mergel,
lehmiger Kies;
c) gebräch (Brecbgebirge): Schiefer, weicher
Sandstein und die in Verwitterung begriffenen
Urgesteine;
d) fest (Brech- und Schußgebirge l : die
meisten Sandsteine, Dolomit und einige Kalk-
steinarten;
e) höchst fest (Schußgebirge): Basalt, feste
Grauwacke, Granit u. s. w.
Die Namen, zum Teil mit Besiehung auf
das Lösungsverfahren und die dabei benutzten
Geräte (Gezähe) gewählt, erklären sich hin-
reichend von selbst. Die größte Rolle unter
den bergmännischen Gewinnungsarten beim T.
spielt die Sprengarbeit. Auch bei den minder
festen, den gebrächen Gebirgsarten, wo die
Sprengarbeit nicht absolut nötig wäre, wird sie
der raseben Förderung der Arbeiten wegen
häufig verwendet. Mit der Sprengtechnik innig
verbunden ist die Bohrtechnik. Die hohe Ent-
wicklung beider hat bei den langen Tunneln der
Neuzeit deren rasche Vollendung erst ermöglicht.
Zum Zweck des Sprengens werden cylin-
drische Löcher von 2—6 cm Weite und 30 bis
100 cm und mehr Tiefe mittels geeigneter Ge-
räte von Hand oder mittels Maschinen in den
Felsen getrieben, diese zum Teil mit Spreng-
material besetzt und solches zur Explosion ge-
bracht, wobei der Fels, von den Bohrloch Wan-
dungen aus zerrissen, häufig in Stücken aus
seiner Lage geworfen wird. Beim Handbohren
wird ein meißelartiger Bohrer mit verstäbltem
Kopf und flach konvex gekrümmter oder an
den Enden schwach aufgebogener, gerader
Schneide benutzt. Schläge mit dem Fäustel
treiben den Bohrer mit zermalmender Wirkung
der Schneide etwas in das Gestein ein und in-
folge geringer Drehung (Setzen des Bohrers)
nach jedem Schlag wirkt die Keilform der
Schneide auch abbrechend auf das stehengeblie-
bene Material im Grund des Lochs. Wenn
Drehung und Haltung des Bohrers ungeschickt
erfolgt, wird das Bohrloch weder rund im
Querschnitt noch gerade nach der Länge. Im
letztern Fall kann so starkes Klemmen des
Bohrers eintreten, daß eine Weiterarbeit un-
möglich wird. Das Bohren erfolgt einmännisch,
zwei-, auch dreimännisch, je nach der Arbeiter-
zahl, die an einem Bohrer beschäftigt sind.
Im T. ist das sweimännische Bohren, wobei
ein Mann den Bohrer führt und setzt und der
andere schlägt, häufiger ah) das mehr im Berg-
bau übliche einmännische; doch richtet sich
diese Art der Bohrung nach der Tiefe der Bohr-
löcher und nach der Gewohnheit der Arbeiter.
Für senkrechte oder nahezu so gerichtete
Löcher ist der Stoßbohrer beliebt, der so lang
ist, daß ihn der Arbeiter stehend handhaben
kann, und so schwer, daß mit seinem Gewicht
die nötige Stoßwirkung erzeugt wird. Da seine
Handhabung etwas mehr Raum beansprucht,
I so kann er im Tunnel nicht überall verwendet
werden.
Von Zeit zu Zeit eingespritztes Wasser ge-
stattet leichteres Herausnehmen des Botir-
schlamms mittels eines Krätzers, vermindert
auch dessen stoßschwächenden Widerstand.
Über das Bohren mittels Maschinen s. Bohr-
maschinen.
Dio methanische Wirkung einer Spreng-
ladung hängt im wesentlichen ab von dem Ver-
hältnis des Volumens der durch die Explosion
entwickelten Gase zu dem Raum , den das
Sprengmittel in festem Zustand eingenommen
hatte, und von der Zeitdauer, welche die Gas-
entwicklung nötig hat. Ist dieser Zeitraum
ein merklicher, so kommt die Elastizität des
Steinmaterials zur Wirkung, infolge welcher
die Seitenwanduugen des Bohrlochs etwas nach-
geben, so daß der auf Zerstörung wirkende
Druck bei gleicher Arbeitsgrüße des Gases ge-
ringer ist, als wenn bei rascher Gasentwick-
lung dieses Nachgeben nicht eintritt. Die rasch
verbrennenden Sprengmittel wirken brisant,
d. h. die nächste Umgebung geradezu zermal-
mend. Die Geschwindigkeit der Verbrennung,
also der Gasentwicklung, ist bei den brisante-
sten Sprengmitteln so groß, daß nicht einmal
Zeit verbleibt, die so sehr elastische Luft ge-
nügend zusammen zu pressen, weshalb ein
solches Spreugraittel, auf freier Unterlage zur
Explosion gebracht, diese zerschmettert, was
bei langsam verbrennenden nicht der Fall ist.
Von den Sprengmitteln dieser beiden Gattun-
gen finden im T. diejenigen Verwendung, die
folgende Eigenschaften haben:
a) große Sprengkraft ;
h) möglichste Ungefahrlichkeit der ent-
wickelten Gase für die Gesundheit der Arbeiter;
<•) Ungefahrlichkeit bei dem Transport, der
Aufbewahrung und dem Gebrauch des Spreng-
stoffs.
Schwarzpulver und namentlich verschiedene
: Nitroglycerinpräparate (Dynamit, Sprenggela-
tine u. s. w.) zeigen diese Eigenschaften und
' finden deshalb im T. vorzugsweise Verwendung.
Bis Ende der sechziger Jahre ist Schwartpul-
ver, eine mechanische Mischung von &b% Sal-
peter (15X Schwefel und 20 % Kohle in Korn-
größe von 1—1 Omm ) das ausschließliche Spreng-
material gewesen. Von da ab ist das brisantere
Dynamit so in den Vordergrund getreten, daß
für Tunnel in einigermaßen festem Gebirge
Dynamit gegenwärtig durchaus bevorzugt ist
und in festerem Gebirge ausschließlich zur
Verwendung kommt.
Schwarzpulver explodiert bei rascher Er-
hitzung bei 270— 800» C, bei langsamer bei
450" C. Ober die Anfangsspannung der Ex-
Slosionsgase sind die Angaben schwankend, im
littel scheint sie 4000—5000 at zu betragen.
Die Verbrennungsgase von etwa 8000' C. Tem-
peratur beim Entstehen enthalten 40— 60X
] Stickstoff und Kohlensäure, 6— 10# Kohlen-
oxyd und Schwefelwasserstoff, im ganzen also
eine reichliche Menge zum Einatmen untaug-
licher Gase. Sprengpulver verträgt meistens
lange Lagerung nicht, die Hauptbedinguug
dabei ist Trockenhaltuug.
Die Grundlage der Nitroglycerinpräparate
I ist das Nitroglycerin oder Sprengöl, aas durch
| Eintropfen von Glycerin in ein Gemisch von
i konzentrierter Salpetersäure und Schwefelsäure
Digitized by Google
Tunnelbau
erhalten wird. Glycerin teilt mit mehreren an- <
deren organischen Verbindungen, so z. B. mit
der Baumwollfaser, die Eigenschaft, unter diesen
Umständen eine chemische Veränderung zu er-
leiden in der Weise, daß die Salpetersäure durch
Abgabe eines Teils ihres Sauerstoffs an die or-
ganische Verbindung deren Wasserstoff zum i
Teil zu Wasser oxydiert und an die Stelle |
dieses Wasserstoffanteils die durch teilweise
Reduktion der Salpetersäure entstandene Unter-
»alpeter8äure in die organische Verbindung ein-
tritt. Das Ergebnis ist eine ganz erhebliche
Vergrößerung des Sanerstoffgehalts der orga-
nischen Verbindung.
Ist die Cellulose der Baumwolle die ge-
wählte organische Verbindung, so ist das Er- j
gebnis des vorgenannten Vorgangs Schießbaum-
wolle; nimmt man dazu Glycerin, so erhält
man Nitroglycerin, SprengÖl. Bei beiden be-
dingt in Verbindung mit den Übrigen Elemen-
ten der große Sauerstoffgehalt die starke Ex-
plosionsfähigkeit, wie es in ähnlicher Weise
auch beim Scbießpulver durch den Gehalt
an dem sehr sauerstoffreichen Salpeter der
Fall ist.
Schon 1847 entdeckt, wurde das sehr gif-
tige SprengÖl von Alfred Nobel zuerst 1862
fabriksmäßig hergestellt und in die Spreng-
technik eingeführt. Bei der Explosion soll ein
Gasdruck von 26 000 at entstehen. Seiner Ge-
fährlichkeit und des unhandlichen flüssigen Zu-
stands wegen konnte sich das SprengÖl aber
nicht recht einbürgern. Erst als es Nobel !
gelang, durch Einmengung des Sprengöls in
Kieseiguhr, bezw. Kieseiguhr und salpeteri-
siertes Holzmehl, eine verwendungsbequeme
und doch hinreichende explosible Mass*», das
Dynamit, zu erzeugen, traten die Nitroglyee-
rinpräparate in den Vordergrund.
Das Dynamit stellt eine teigartige, hellgelbe
bis braunrothe Masse dar, die gewöhnlich bezüg-
lich des Nitroglyceringehalts in drei Stärke-
verhältnissen (Nr. 1, 2, 3 mit 75^, 50^, 30 X
Nitroglycerin) fabriksmäßig hergestellt wird.
Außer dem Dynamit finden noch andere |
Nitroglycerinpräparate. wiewohl nicht in
gleichem Umfang, Verwendung, namentlich
Sprenggelatine und Gelatinedynamit, die zum
Teil geringere Empfindlichkeit gegen mecha-
nische Einwirkungen, zum Teil noch größere ,
Sprengkraft als Dynamit besitzen. Bei diesen j
Stoffen sind es meistens Schießbaumwollpräpa-
rate, die allein oder neben den Zumicchpulvern
dem Nitroglycerin als Zusatz gegeben werden.
Transport, Aufbewahrung und Behandlung ;
aller dieser Sprengstoffe erfordern besondere j
Vorsichtsmaßregeln. Sie sind bei Dynamit ganz |
besonders deshalb nötig, weil dieser Stoff bei .
4- 8° C. gefriert und dann durch sonst ziemlich I
einflußlose Vorgänge, Stöße oder Reibung, in
unberechenbarer Weise zum Explodieren kommen
kann. Die Verwendung gefrorenen Dynamits
ist deswegen unstatthaft oder darf in Aus-
nahmefällen nur mit größter Vorsicht geschehen |
Durch besondere Mainabtuen bei der Lagerung,
z. B. Überdecken mit Pferdemist, aber unter
steter Kontrolle der Temperatur, um die Selbst- |
entzündung des Düngers fernzuhalten, muß man
das Gefrieren überhaupt verhüten, oder gefrornes \
Dynamit vor der Verwendung in eigens kon-
struierten Apparaten auftauen etwa unter Ver-
wendung warmen Wassers, wobei Feuer fern- j
zuhalten, auch direkte Berührung des Dyna-
mits mit Wasser wogen Auslaugens des Spreng-
öls, das als solches wieder gefährlich werden
kann, zu vermeiden ist.
Den Nitroglycerinpräparaten gegenüber hat
die Schießbaumwolle in der Sprengtechnik für
Bauzwecke nicht Fuß zu fassen vermocht.
Durch bloße Entzündung, wie sie beim Schieß-
pulver eintritt, kommen die Nitroglycerinprä-
parate nicht zur Explosion. In kleinen Mengen
brennt Dynamit in solchem Fall vielmehr ruhig
ab. Die Explosion tritt nur dann ein, wenn eine
sehr hohe Temperatur so plötzlich erzeugt wird,
daß die Wärme, auf eine Stelle konzentriert,
nicht durch Ableitung in die Nachbarschaft
vermindert wird. Deshalb benutzt man ein
diesen Bedingungen entsprechendes Zwischen-
mittel, nämlich mit Knallquecksilber gefüllte
Zündkapseln, die bei Entzündung mittels
gewöhnlicher Zündschnur explodieren und damit
die Dynamitmasse selbst zur Explosion bringen.
Das Dynamit wird von den Fabriken in
Patronenform mit Pergamentpapierumhüllung
geliefert. Bei der Besetzung des Bohrlochs
werden diese etwas dünner als die Bohrloch-
weite gehaltenen Patronen in weichem Zustand,
also mit einer Temperatur über ■+- 8° C. nach-
einander in das nur oberflächlich ausgetrocknete
Bohrloch eingeschoben und eine jede mit höl-
zernem Ladestock zum festen Anschluß an die
Wandungen zusammengepreßt. Im Notfall aus-
nahmsweise benutzte gefrorene Patronen dürfen
nicht gestoßen und angepreßt, müssen vielmehr
lose eingesetzt werden. Wenn das Bohrloch
etwa zu einem Drittel seiner Tiefe gefüllt ist,
macht eine vorher zubereitete Zündpatrone den
Schluß. Es ist dies eine kurze Patrone, in deren
Kopfdäche eine Zündkapsel mit eingesteckter,
zwischen die etwas zusammengedrückten Ränder
geklemmter Zündschnur eingesetzt worden ist.
Die überstehende Patronenhülle wird mittels
eines Fadens fest mit der Zündschnur zusammen-
gebunden. Ein Vollfüllen des geladenen Bohr-
lochs mit Besatzmaterial ist bei Dynamitver-
wendung kaum nötig ; meistens bißt man dieses
aber nicht fehlen, doch ist Festdrücken des-
selben, wie beim Sprengen mit Pulver, nicht
erforderlich.
Das Entzünden der Sprengschüsse geschieht
meistens von Hand, wobei die genügend lange
Zündschnur eine so lange Brennzeit sichert,
daß sich der das Anstecken besorgende Mann
inzwischen zurückziehen kann. Eine intensivere
Wirkung erzielt man durch das gleichzeitige
Entzünden vieler sich gegenseitig unterstützender
Schüsse mittels Elektrizität, wobei ebenfalls
als Zwischenmittel, welche die Explosion ein-
leiten, besondere Zündmischungen verwendet
werden.
Die Einrichtung der elektrischen Zündung
für den T. ist etwas umständlich, nach Über-
windung der ersten Schwierigkeiten aber vor-
teilhaft.
Die Wirkung eines Sprengschusses hängt,
außer von der Natur des Sprengmaterials, ab
von der Festigkeit des Gebirges, vom etwaigen
Wechsel derselben nach den verschiedenen
Richtungen, von der Tiefe und der Lage des
Bohrlochs zur Oberfläche und zu den etwaigen
Schichtungsflächen. In allseitig gleich festem
Gebirge wird sich die Wirkung eines recht-
winkelig zur ebenen Oberfläche gesetzten Spreng-
Digitized by Google
Tunnelbau
Schusses auf einen Rotationskörper erstrecken,
dessen Achse mit der des Bohrlochs zusammen-
fällt Der nicht genau bestimmbare Meridian-
schnitt wird parabolisch sein und der ganze
Körper annähernd als Kegel angesehen werden
können mit einer Seitenneigung von 45° gegen
die Achse. Innerhalb dieses Kegels, des Minen-
trichters, sind wieder drei verschiedene kegel-
förmige Teile zu unterscheiden: der äußere
Erschütterungskegel, der mittlere Zerstörungs-
kegel und der innere Explosionskegel. Der
mittlere Teil, in dem das Material zerrissen, aber
noch am Platz ist, zeigt die zweckmäßigste
Wirkung der Explosion. Das Herausschleudern
der Massen aus dem Explosionskegel bedeutet
zwecklose Kraftvergeudung. Durch rationelles
Laden soll der Explosionskegel möglichst ver-
kleinert, dagegen der Zerstörungskegel möglichst
groß gewonnen werden.
Der Minentrichter wird, wenn das Gebirge
nach verschiedenen Richtungen ungleiche Festig-
keit hat oder geschichtet ist, seine normale
Form verlieren, flacher oder spitzer werden,
auch unter Umstanden anstatt kreisförmigen
elliptischen Querschnitt annehmen. Steht das
Bohrloch schräg zur freien Oberfläche des
Gebirges, so fällt die Achse des Minentrichters
nicht mit der Bohrlochacbse zusammen, sondern
legt sich in die Richtung der kürzesten Ent-
fernung zwischen Ladungsmittelpunkt und Ober-
fläche. Diese „ kürzeste Widerstandslinie - nennt
der Bergmann die „Vorgabe" des Schusses.
Je nachdem die Gebirgsteile, in welche der Schuß
gesetzt wird, geometrisch betrachtet, hohl, eben
oder erhaben sind, also weniger oder mehr frei
liegen oder, wie der Bergmann sagt, mehr oder
weniger verspannt sind, wird der Minentrichter
einen kleineren oder größeren Teil der um
seine Spitze beschriebenen Kugel bilden, so daß
die Schußwirkung, von der Art der Gesteins-
verspannung abhängig, innerhalb ganz bedeu-
tender Grenzen schwanken kann. Die specielle
Sprengtechnik stellt die Grenzen zu 0,25 bis
etwa 8 fest, wenn die Wirkung eines winkel-
recht auf ebenes Gebirge gesetzten Schusses
= 1 gesetzt wird.
Größe der Ladung. Damit ein mit
gewisser Vorgabe angelegter Sprengschuß voll
and ökonomisch ausgenutzt werde, muß das
Ladungsgewicht L dem Inhalt der gelösten
Gesteinsmassen proportional sein, d. h. propor-
tional dem Kubus der Vorgabe r, allgemein
L = kv9, wo k eine durch die Erfahrung zu
bestimmende Konstante ist, für Scbießpulver
0,45—0,66, für Dynamit mit etwa fünffach
größerer Sprengkraft 0,09—0,13, wenn «' in
Metern und L in Kilogrammen ausgedrückt
wird. Vor Beginn umfangreicherer Spreng-
arbeiten empfiehlt es sich, k durch Versuche
besonders festzustellen.
Da es in der Praxis nicht üblich ist, die
durch den Koeffizient k dem Gewicht nach
bestimmte Menge des Explosionsstoffs für eine
Ladung vor dem Einfüllen in das Bohrloch
abzuwiegen, so werden die Ladungsgewichte
einfach umgerechnet in Längen der Ladungs-
cylinder für bestimmte Bohrlochwciten und
dann für verschiedene Bohrlochweiten in Ta-
bellenform zusammengestellt.
Als Anhalt für die Aufstellung solcher Lade-
tabellen ist die nachstehende Zusammenstellung
der Gewichte für Pulver und Dynamit beigefügt.
Gewichtsverhältnisse von Pulver und
Dynamit für verschiedene Bohrlochs-
weiten.
%-i
«■= a
ag
■ tu —
1 g . ^
•s
S'3 .2
H t»^ V
»tu
j - -a
•- • s _ o a
"a -5
UÄ.S
0 *
u s ~ o d
•- ». a 3j —
IS " V
i 3 «
£ ° =
1.0
0.8
1272
1.3
796
1.6
1,8
565
2.8
3*3
8.0
3.1
319
5.0
199
2.5
4.9
204
7,8
|27
3.0
7.1
142
U.6
86
3.5
9,0
104
15,4
«5
4.0
12,6
70
30,0
50 ,
4.5
15.9
CS
23,4
3»
5,0
19.0
51
31.4
32 |
6.0
2\3
85
45,3
22 ;
7.0
38,5
20
Gl. 4
16
M
50,3
20
80,5
12
9.0
•►3.6
16
101.8
10
10.0
78,5
IS
125.7
8
I
Wenige und tiefe Bohrlöcher sind vorteilhaft,
da die Kosten des Bohrlochs im einfachen Ver-
hältnis zur Länge wachsen, die Wirkung aber im
kubischen. Andere Rücksichten setzen aber
gewisse Grenzen fest, da in engen Bauen das
Lösen einer allzugroßen Masse auf einmal mit
Rücksicht auf die Transportarbeit nicht immer
erwünscht und bei schweren Schüssen das Ein-
halten eines bestimmten Profils für den Bau
schwierig ist.
Praktisch hat sich die Regel herausgebildet,
in gleichem Gestein die Bohrlochtiefen etwa
proportional den Querschnittsgrößen der her-
zustellenden Ausbrüche zu wählen.
Bei Handarbeit kommt man so zu Bohr-
lochtiefen von etwa 50 cm für den Stollen und
je nach der Geräumigkeit der anderen Tunnel-
teile zu 60 cm für die Kalotte, dem oberen,
und 100 cm für die Strosse, dem unteren Teil
des Tunnelprofils.
Beim Maschinenbohren werden diese Maße
vergrößert, so daß dann für Stollenquerscbnitte
von 5—8 m2 Bohrlochtiefen von 1 — 1,5 m
gewählt werden. Die Weite der Bohrlöcher wird
so bemessen, daß die Ladung etwa ein Drittel
der Tiefe einnimmt. Da das Ladungsgewicht
mit dem Kubus der Vorgabe wachsen soll, so
folgt für die Bohrlochweite das Verhältnis
proportional der Tiefe des Bohrlochs. Dabei
erhalten stärkere Sprengstoffe in gleichem
Gebirge engere Löcher, ein weiterer Vorteil
dieser den schwächeren Sprengstoffen gegenüber.
Bewährte Verbältnisse giebt folgende Tabelle :
Weite der Bohrlöcher für verschiedene
Tiefen derselben.
Tiefe der
Weite der
Hohrlöcher
| Bohr-
für Pulver
für Dynamit
löcher
in mm
im Mittel
■ im Mittel
id cm
in mm
1D BD
| 1 in mm
30
40
65
20—26 i
25—36
35-45
23
30
40
'30— 50 27—33
1 öo— «0 ! 33—48
HO— 1201! 48— 00
I I.
Die Richtung des Bohrlochs gegen die
freie Fläche hängt in ungeklüftetem Gestein
wesentlich von der Natur des Sprengmaterials
ab, in klüftigem auch von der Schichtung.
Digitized by Google
8244
Tunnelbau
Für schwächer wirkendes Sprengmaterial treibt
man das Bohrloch unter 45° schräg gegen die
Oberfläche, um bei gleicher Vorgabe in der
größeren Lochtiefe mehr Länge für den hier-
bei nötigen Besatz zu gewinnen. Bei brisanterem
Sprengmaterial, wie Dynamit, bei dem der
Besatz keine Rolle spielt, fällt diese Rücksicht
weg und das Loch wird winkelrecht angesetzt,
dabei an Bohrarbeit gespart. In klüftigem
Gebirge sucht man namentlich bei Schie&pulver-
verwendung, um schwächende Gasentweichung
zu verhüten, mit den Bohrlöchern den Klüften
fern zu bleiben und sie möglichst in ganzes
Gestein zu setzen, obwohl ein mit oder senk-
recht zu den Schichten gesetzter Schuß unter
Umständen sehr wirkungsvoll sein kann. Bri-
santeres Sprengmaterial ist auch hierbei unab-
hängiger *on der Gcbirgsbeschaffenheit.
Im allgemeinen läßt man die Bohrlöcher
um so mehr an Tiefe abnehmen, je mehr das
Gestein geklüftet ist. Bei regelmäßigen Schichten
stehen die Bohrlöcher am richtigsten winkel-
recht zu den Lagerflächen.
Das Aussprengen größerer Proßlflächen be-
ginnt man mit dem Einbruchscbießen , und
zwar an denjenigen Stellen, an welchen ent-
weder die Sprengschüsse am wirksamsten sind
oder die Bohrlöcher am bequemsten hergestellt
werden können. Die letztere Rucksicht greift
meistens im geschlossenen, die erstere im ge-
schichteten Gebirge Platz. Hiernach legt man
im geschlossenen Gebirge den Einbruch in die
Mitte des Profils in halbe Mannshöhe, bei
nach dem Berginnern fallenden Schichten nahe
der Sohle, bei umgekehrten Fällen nahe der
First. Um Gesteinsverspannungen entgegen
zu wirken, müssen die Winkel längs des Profil-
umfangs scharf ausgeschossen werden. Jeder
Schuß muß so gesetzt werden, daß er den
folgenden durch Vermehrung freier Flächen
vorarbeitet.
Es ist vorteilhaft, mehrere Schüsse mit
Entfernung der doppelten Vorgabe bei freiem
und entsprechend kleinerer bei verspanntem
Gebirge gleichzeitig abzuschießen, da sich die
Wirkung dann unter Umständen bis zur dop-
i>elten verstärkt. Die Maschinenbohrarbeit er-
eichtert solche Anordnung ganz wesentlich.
Die Kosten der Hand bohrarbeit können
nicht genau vorher ermittelt werden, weil
schon in ein und demselben Gestein die Schuß-
wirkung von vielen Zufälligkeiten abhängig
ist. (Näheres, Rziha, Lehrbuch der gesamten
Tunnelbaukunst, sowie Handbuch der Ingenieur-
wisseuschaften von Heusiuger v. Waldegg
und Sonne, I. Band, 3. Abteilung, Tunnelbau
von Mackensen und Richard.)
B. Sicherung des Stolle us gegen den
Druck des Gebirges. Eine Ausmauerung
des Stollens, wie sie im Bergbau häufig
vorkommt, erfolgt im T. nicht, wo der
Stollen eine vorübergehende Hilfsanlage bildet.
Der Stollen au sban, oder, sofern vorzugsweise
Holz zur Verwendung kommt, die Stollen-
zimmerung besteht im allgemeinen bei all-
seitigem Gebirgsdruck aus den in gewissen
Abständen aufgestellten Thürstöcken, Rahmen-
werk aus starkem Rundholz, das dem Umfang
des StolU>u<|uerschuilts angepaßt ist, und einer
Verschalung, die naeh der Stollenlänge ange-
ordnet, den Gebirgsdruck auf die Thürstöcke
überträgt.
Ist in der Sohle oder den Seitenstößen des
i Stollens kein Gebirgsdruck vorhanden, so läßt
man den entsprechenden unnötigen Teil der
Zimmerung weg. In festem, geschlossenem Ge-
birge, das auch keine Ablösungen befürchten
läßt, kann auch die Firstensicherung unter-
bleiben.
Die Thürstöcke (Taf. LXIX, Fig. 11), auch
Stollenge viere oder Stellenzimmer benannt,
bestehen, wenn vollständig, aus den beiden
Stempeln, Ständern, Säulen oder Thttrstock-
säulen (s), der Kappe {k) und der Schwelle
oder Grund.-tohle (g). Letztere wird häufig weg-
gelassen und dann wird, wo ein Eindrücken der
i Stempel zu befürchten ist, diesem durch Unter-
lage von Brettstücken vorgebeugt. Der Ge-
| birgsdruck wirkt infolge verschiedener Utsachen
nicht immer rechtwinkelig zur Stollenachse,
weshalb Verdrehungen der Thflrstöcke und
Druck nach der Längsachse des Stollens nicht
ausgeschlossen sind. Das Zwischentreiben von
Sprengbolzen (b) sichert die gegenseitige Stel-
lung der Thürstöcke gegen solche Inanspruch-
nahmen, ebenso Streben in der Ebene der
Seitenstoße, die in der Nähe des Stollenmund-
locbs nie fehlen dürfen.
Je größer der Gebirgsdruck ist, desto dichter
stellt man die Thürstöcke zusammen, selbst
bis zur Berührung (Stellung „Mann an Mann").
Diese Anordnung ist im allgemeinen der bei
starkem Firstendruck in breiten Stollen wohl
auch angewendeten Verstärkung durch Unter-
züge unter den Kappen mit Abstempelung
gegen Langschwellen wegen Vermeidung der
mit letzterer verbundenen Raumverengung vor-
zuziehen.
Die Verschalung wird der Natur des Gebirges
entsprechend in drei verschiedenen Arten aus-
geführt
Einfaches Verziehen der Firste und
Seitenstöße findet statt, wenn das Gebirge so
fest ist, daß es mindestens auf die Länge der
Thürstockentfernung eine kurze Zeit lang ohne
Stützung standfähig ist Der First- und Seiten-
verzug besteht aus den mehr oder weniger dicht
nebeneinander gelegten, auf den Thürstöcken
stumpf oder überbindend gestoßenen Füllungs-
hölzern, meistens Pfähle, auch Laden genannt,
aus rohen Bohlen, Schwarten, Stangen oder
gerissenen Hölzern. Sowohl iu den Seiten-
stößen, als auch namentlich in der First sind
alle Hohlräume zwischen dem Ausbruch und
dem Stollenausbau mit Steinen dicht auszu-
packen. Dieser Versatz darf im ganzen T. in
ähnlichen Fällen nicht unterlassen werden,
da nur bei dessen sorgfältiger Ausführung jede
Gebirgsbewegung schon im Beginn vom sichern-
den Ausbau aufgefangen und begrenzt wird.
Die Verpfählung mit Pfändung (Taf.
LXIX, Fig 12) wird dann angewendet, wenn
das Gebirge so mild ist, daß die Abstützung
dem Ausbruch unmittelbar folgen muß. Die
Verschalungshölzer der Firste werden hierbei
in schräger Richtung, in der Linie Unterkante
der einen Kapp«; nach Oberkante der folgenden
I ansteigend angesteckt, so daß das hintere Ende
für das Antreiben zugänglich bleibt. Da auf
die<e Weise die aufeinanderfolgenden Pfähle
um Kappendicke auseinanderliegen, so erhält
1 der vorzutreibende Pfahl, nachdem das hintere
! Ende die Kappe verlassen hat, zuerst Stützung
I nach oben durch die Pfandkeile (p), später,
Digitized by Google
Tunnelbau
3246
wenn nötig, durch ein Hilfszimmer (h). Nach
Ansteckung der Pfähle für das nächste Feld
werden zwischen diese und die Spitzen der vor-
hergehenden Pfähle wieder Pfand keile einge-
schlagen. Zwischen Pfandkeile und Pfähle
werden die Pfandlatten eingeschoben, um die
Zahl der Keile von der der Pfähle unabhängig
zn machen und die einzelnen Pfähle nach
Lösung der entsprechenden Keile vortreiben
zn können, ohne daß der ganze Verband ge-
stört wird.
In gleicher Weise wie die Firstverpfählung
wird, wenn nötig, auch die Seitenverpfählung
vorgenommen.
Die Getriebezimmerung (Taf. LX1X,
Fig. 13) ist die weitere Ausbildung des vor-
genannten Verfahrens für solches Gebirge, das
schwimmend oder so mild ist, daß die Ab-
Stützung vor der Aushöhlung des Baums er-
folgen muß. In der Konstruktion unterscheidet
sich die Getriebezimmerung von der Ver-
pfählnng mit Pfandkeilen dadurch, daß der
Hilfsthürstock, der bei letzterer manchmal vor
Ort provisorisch gesetzt wird, stets als defini-
tiver angeordnet wird, so daß abwechselnd An-
steckzimmer a und Hilfsthürstöcke h oder
Mittelgeviere eingebaut werden. Beim Frei-
machen des Stollenprofils selbst werden die
Pfähle bis auf eine gewisse Tiefe vorgetrieben,
um erst unter ihrem Schutz das Lösen der
Massen vorzunehmen. In gleicher Weise findet
der Vorgang bei den Seitenstößen statt. Auch
Verzug des Stollenorts durch Zumachebretter
z muß in schwimmendem Gebirge erfolgen,
die unter dem Schutz der vorgetriebenen Pfänle,
von oben beginnend, weggenommen werden,
bezw. mit dem Vordringen der Höhlung fort-
schreitend neu angesetzt werden.
Ähnlich wird auch die Sohle behandelt.
In den schwierigsten Fällen dringt schwim-
mendes Gebirge selbst durch die Fugen der
Zimmerung durch, und dann kann man sich
nur durch gründliches Verstopfen derselben
mit Moos, Heu oder Stroh helfen. Ist gleich-
zeitig Wasserzudrang damit verbunden , so
wendet man in neuerer Zeit mit Erfolg das
von Pötsch erfundene Gefrier verfahren an
(Centralbl. d. Bauverwaltung, Berlin 1883 bis
1885 und 1886, Zeitschrift des Vereins deut-
scher Ingenieure, Berlin 1885.)
Nach dem Vorgang Riihas, der schon
1862 beim Bau des Naenser Tunnel die Thür-
stöcke aus alten Eisenbahnschienen bildet«,
bat man in neuerer Zeit das Eisen wie im T.
überhaupt, so auch beim Stollenbau mehrfach
benutzt. Dabei stellt man entweder den ganzen
Thürstock ohne oder mit Sohlenschwelle durch
Biegen einer alten Eisenbahnschiene in einem
Stück her oder man verwendet Kappe und
Stempel getrennt, erstere aus Eisen, letzere
aus Holz oder Eisen und bildet die Verbin-
dungen beider entsprechend aus. (S Handbuch
der Ingenieurwissenschaften, Leipzig 1887,
Bd. I.).
C. Stollenförderung. Außer den beim
Stollenbau selbst gelösten Massen kommen hier
auch diejenigen in Betracht, welche an den
durch den Stollen zugänglich gemachten ver-
schiedenen Tunnelbaustellen gewonnen werden,
powie alle in den Stollen, bezw. den Tunnel
zu transportierenden Baumaterialien. Schon
bei mittleren Verhältnissen sind diese Trans-
I porte von recht erheblichem Umfang. Sie er-
folgen auf Gleisen von 0,75 — 1 m und seihst
von normaler Spurweite. Die Beschränktheit der
Ladestellen, namentlich im Stollen von ge-
ringer Höhe bedingt zwecks Erleichterung
des Ladens für die Tunnelwagen eine mög-
i liehst geringe Höhe derselben, was man am
besten durch feste, nicht kippende Kasten er-
reicht. Sonderkonstruktionen von Kippwagen,
die sich dieser Bedingung anschließen, sind in
der Kegel für eine allgemeine Einführung zu
teuer. Soweit es die durch die Stollenbreite be-
dingte Grenze gestattet, macht man die Tunnel-
wagen möglichst groß, da dies für einen
raschen, sicheren Fortgang der Transportarbeit
vorteilhaft ist. Die Ladefähigkeit schwankt
zwischen 1,6—8 m3. Die Anlage zweier durch-
gehenden Gleise im Stollen zur Erzielung einer
gewissen Kontinuität des Transportgeschäfts
bat sich nicht eingebürgert, teils wegen der
damit verbundenen eigenen Form der Wagen
(schmal und lang), teils wegen der geringen
Größe des gegen die Stollenwände verbleiben-
den Spielraums, infolge dessen schon bei
kleinen Verdrückungen der Wände Betriebs-
störungen entstehen. Bei langen Stollen be-
gnügt man sich mit einzelnen doppelgleisigen
Ausweichstellen in eigenen Erweiterungen.
Besondere Einrichtungen trifft man aber
vielfach und namentlich bei großen Tunneln am
StoUenort zwecks rascher Beseitigung der ge-
lösten Massen (Berge). Man erreicht dies durch
doppelte Gleisanlage daselbst oder Einschaltung
eines Zwischentransports. Erstere setzt aller-
dings der Wagenbreite und Größe wieder eine
gewisse Grenze, bat sich aber z. B. beim Bau
des Arlberg-Tunnel gut bewährt Die Stollen-
breite betrug dort 2,75 m, die Wagenbreite 1,3 m,
die Spurweite 0,7 m. Da in einer Scbießperiode
etwa 15 m3 Massen gelöst wurden, so waren
von den Wagen mit 1,5 m8 Kastenraum, in
gehäuftem Zustand 2 ms fassend. 8—10 Stück
nötig zum Abfahren dieser Massen. Das an
beiden Enden durch Weichen verbundene Doppel-
gleis, in welches sich das Förderungsgleis vor Ort
spaltete, hatte die Länge von 10—12 Wagen, so
daß gleichzeitige Aufstellung der nötigen Wagen
auf einem der beiden Gleise stattfinden konnte.
Nach dem Abschießen wurde ein Wagen nach
dorn andern zu den Massen herangeschoben, in
kürzester Zeit beladen und in das andere freie
Gleis geschoben, von wo die Ausfahrt aus dem
Stollen erfolgte. Nach zwei Stunden war auf
diese Weise der Ort wieder geräumt und für
die Bohrarbeit frei. Mit dem Vorrücken des
Stollenorts wurde das Doppelgleis ebenfalls von
Zeit zu Zeit verlängert, bezw. neu verlegt.
Wenn eine Zwischenförderung eingerichtet
wird, so erfolgt sie entweder in etwas kost-
spieliger Weise durch eine Arbeiterkette, welche
die in Körbe gefüllten Massen von Hand zu
Hand weiter befördert (Gotthard-Tunnel) oder
auf schmalem, einfachem oder besser Doppel-
gleis, neben dem Hauptgleis verlegt. In einem
Fall (Cochemer Tunnel) ist diese Verlegung
sogar über dem Hauptgleis im Firststollen er-
folgt. Auf den schmalen, bis vor Ort gestreckten
Gleisen werden die Massen entweder von dort,
wie beim Richtstollen des Brandleitetunnel, auf
kurze Entfernung zurückgefahren und seitlich
des Hauptstollengleises vorläufig abgelagert oder
gleich in die größeren Wagen geladen. Im
Digitized by Google
Tunnelbau
ersteren Fall bewegen sich auf den schmalen
Gleisen kleine, einfache Hunde; im letzteren
besonders konstruierte Plattwagen zum Auf-
stellen von Körben oder Fülltrögen mit den
gelösten Bergen, die ohne Zeitverlust in die
großen Wagen ausgeleert werden können- Bei
Verwendung zweier Gleise und Plattwagen kann
man durch Wechsel weises Beladen un d Entladen
die Arbeit in fortwährendem Gang erhalten,
wie beim Bau des Marienthaler Tunnel ge-
schehen. (S. Handb d. Ing- Wisseusch. Bd. I.)
Die beim Bau des Cochemer Tunnel im
Sohlenstollen vor Ort eingeführte interessante
Zwischenförderung (Taf. La IX, Fig. 14) weicht
wesentlich von den vorgenannten ab. Man führte
die bis vor Ort verlegten zwei schmalen, der
Zwischenförderung dienenden Gleise, in einem
schräg ansteigenden Aufbruch, 100- -300 m vom
Stollenort entfernt, mittels einer teilweise wie
eine Klappbrücke beweglichen schiefen Ebene s
von der Sohle des Sohlenstollens nach derjenigen
des Firststollens empor. Dort war das Doppel-
gleis weiter verlängert bis zu einzelnen Roll-
löchern r, durch welche die Massen aus den
Zwischenwagen in die unten aufgestellten
Tunnelwagen gekippt wurden. So lang nicht
gefördert wurde, war die Klappe k gegen die
Stollenfirst hoch gezogen. Nach Beendigung
des Bohrens wurde das Bohrmascbinengestell g
hinter die Klappe geschoben und durch Nieder-
lassen dieser gleichzeitig gegen Sprengstücke
geschützt. Sofort nach dem erfolgten Abschießen
begann das Fördern von Ort über die nieder-
gelassene Klappe. Bis zu dieser wurden die Wagen
von Hand geschoben und dort mittels einer
durch Preßluft getriebenen Windevorrichtung
w an einem Drahtseil auf das Firststollengleis
gezogen, von wo wieder bis zu den Rolllöcnern
Handtransport eintrat. War der Stollenort bis
auf 300 m Entfernung von der Aufzugsanlage
vorgetrieben, dann wurde sie, 100 m von Ort
entfernt, neu eingerichtet.
Die Anlage ermöglichte das Verladen und
Transportieren von 15—20 m3 in einer Spreng-
schicht gelöster Massen in einem Zeitraum von
2— 2Va Stunden.
Für die Wahl der Motoren bei der Stollen-
förderung sind lunnellänge und Bauzeit maßge-
bend. Nur bei kleinen Tunneln oder den kurzen
Anfangstransporten kommt Menschenkraft zur
Anwendung. Von 50 — 100 m aber ist schon
Pferdetransport vorteilhafter. Er wird überhaupt
bei mittleren Verhältnissen am meisten ange-
wendet. Bei Tunneln von über 1 km Länge faßt
man aber Maschinenbetrieb ins Auge. Wesent-
lich ist es dann, daß die Rauch- und Dampf-
entwicklung eingeschränkt, bezw. ganz ver-
mieden wird. Bei Dampflokomotiven läßt sich
dies erreichen durch Anordnung sehr großer,
starker Dampfkessel mit tiefliegender Feuer-
büchse, die großen Vorrat an stark (bis 15 atj ge-
spanntem Dampf halten können, in Verbindung
mit andern besonderen Einrichtungen für die
Dampfableitung. Solche Lokomotiven sind seiner
Zeit von der Krauß'chen Maschinenfabrik in
München für den Arlberg-Tunnelbau hergestellt
worden.
Beim Gotthard - Tunnelbau sind besondere,
durch Preßluft von 10—12 at Spannung be-
triebene Lokomotiven benutzt worden, da dort
die zur Erzeugung dieses Drucks nötige natür-
liche Wasserkraft vorhanden war.
Wo diese natürliche Kraft fehlt und Dampf-
verwendung vermieden werden soll, ist auch die
feuerlose Honigmann'scbe Lokomotive mit
Natronkessel vorgeschlagen worden.
Die Lokomotiven werden, wenn besonders
erbaut, zweckmäßig so niedrig angeordnet, daß
sie den Stollen reibst befahren können, andern-
falls muß der Vollausbruch des Tunnel so be-
schleunigt werden, daß die Lokomotiven bis zu
derjenigen Entfernung an den Stollenort heran-
fahren können, bis zu welcher Pferdetransport
im Stollen noch zweckmäßig ist (etwa 600 m).
Im letzteren Fall können auch gewöhnliche
Dampflokomotiven benutzt werden, so lange die
Bauen- und Dampfbelästigung nicht zu stark
wird. Gute Ventilation des Tunnel ist da von
Vorteil.
Kann die Lokomotive den Stollen nicht be-
fahren, so machen etwa nach außen gerichtete
Steigungen des Stollens oft besondere Förde-
rungseinrichtungen nötig. Der sich zunächst
darbietende Drahtseilbetrieb ist nicht immer
ausführbar, da das Gefälle für die einlaufenden
Wagen manchmal nicht groß genug ist, auch
Gegenneigungen vorkommen können, die ihn
überhaupt unmöglich machen. Ein solcher Fall
lag beim Bau des Arlborg-Tunnel vor. Man
löste die Frage dort durch Einschaltung druck-
fähiger, durch die ganze in Frage kommende
Stollen länge reichender Verbindungsglieder zwi-
schen Zug und Lokomotive, nämfich eines auf
Wagengestellen gelagerten, geliederten Ge-
stänges, das zuletzt 1,1 km Länge hatte. Bei
kürzeren Stollen genügen eingeschaltete, zu-
sammengekuppelte, gewöhnliche Wagengestelle.
2. Bau der Schächte. Im T. kommen
geueigte, tonlägige Schächte kaum in Frage,
weshalb in nachfolgendem durchweg senkrechte,
saigere Schächte gemeint sind. Wo man jetzt
Schachtanlagen ins Auge faßt, geschiebt es, um
durch Gewinnung mehrerer Angriffspunkte für
den Stollen dessen Fertigstellung zu beschleu-
nigen; selten werden die Schächte jetzt noch
als Förderschächte benutzt, d. h. außer zur
Förderung von Stollenmassen auch zu derjenigen
von Massen aus dem eigentlichen Tunnelaus-
bruch. Der Schacht pflegt vielmehr jetzt meistens
außer Betrieb gesetzt zu werden, sobald der
Stollen, dessen Fertigstellung er gedient hat,
durchschlägig geworden ist, weil die Förderung
durch den Stollen billiger ist als durch den
i Schacht. Die Ausbildung des Maschinenbohrens,
wodurch die Stollenarbeit gegen früher so sehr
1 viel mehr gefördert wird, hat diese Verhältnisse
j mit sich gebracht.
Das Lösen der Massen im Schacht, soweit
es von Hand geschieht, unterscheidet sich nicht
wesentlich von dem im Stollen. Die Verwen-
dung specieller Bohrmaschinen beim Schacht-
abteufen in festem Gebirge findet vorzugsweise
im Bergbau statt. Im T. sind die Schachttiefen
selten so groß, um Maschinenarbeit lohnend zu
machen.
Die Schachtzimmerung unterscheidet
sich in manchen Punkten von der Stollenzimme-
rung, wenn auch die Sicherung gegen den Ge-
birgsdruck auf gleichen Grundsätzen beruht
wie dort. Das richtige Abfangen des Zimme-
rungsgewichts selbst führt zu manchen beson-
deren Anordnungen, ebenso die Sicherung gegen
Verdrehen des Ausbaues und die Einteilung des
Schachtquerschnitts den verschiedenen Zwecken
Digitized by Google
Tunnelbau
3247
des Schachts entsprechend. Für die Förderung
der Berge, das Ein- und Ausfahren der Arbeiter,
die Wasserhaltung und Ventilation werden je
nach Bedarf und Größe der Schachtanlage
zwei bis vier besondere Abteilungen: „Trume"
(Taf. LXIX, Fig. 17—19). angelegt. Im T. er-
hält der Schacht rechteckigen Querschnitt, der
Gebirgsdruclc wird, abgesehen Ton verschiedenen
anderen Zimmerungsarten, wie im Stollenbau
durch Vermittlung einer Verschalung oder Ver-
pfahlung auf Rahmen von runden oder kantigen
Hölzern übertragen, die hier wagerecht liegen
und ganz geschlossen sind, die Schachtgeviere,
Schachtkränze oder Schachtzimmer. Teilweise
Weglassung der Zimmerung in festem Gebirge
ist hier seltener als beim Stollenbau. Bei sehr j
starkem Gebirgsdruck werden die Schachtkränze !
dicht aufeinander gelegt, wobei die Verpfahlung '
unterbleibt und man erhält dadurch die ganze
Schrotzimmerung, die im T. allerdings
selten nötig wird. In der Regel werden viel-
mehr die Schachtgeviere in gewissen Abständen
von einander eingelegt und durch eingespannte '
Bolzen b auseinandergehalten und abgestutzt.
Diese Art der Ausfährung wird als Bolzen- ;
schrotzimmerung (Taf. LXIX, Fig. 15 bis
17) bezeichnet. Die nach der längeren Seite i
des Querschnittrechtecks liegenden Hölzer heißen
.Joche* i, die nach der kürzeren „Kappen" k.
Die Einteilung des Schachtquerschnitts erfolgt
durch zwischen die Joche getriebene „Ein-
striche" e, die gelegentlich auch zwecks der
Vorspannung eingesetzt werden. Kappen und
Joche werden am Zusammenstoß überblattet,
erstere obenliegend. #
Das Gewicht der Schacht Zimmerung wird
abgefangen :
1. Durch deren feste Ankeilung gegen das
Gebirge;
2. durch Einbau einzelner sogenannter Trage- ■
Stempel in die langen Schachtstöße zur Auf-
lagerung der darüberliegenden Joche, auch zu
vorübergehendem Anhängen der darunter lie-
genden ;
5. durch abwechselndes Gbereinandergreifen
der Kappen und Joche und Einbfthnung der
überstehenden Enden in das Gebirge;
4. durch Aufhängen an starke Rüstbäume,
welche zu Tage über die Schachtmündung ge-
legt werden;
6. durch vorübergehendes oder endgültiges
Abstützen gegen die Schachtsohle.
Die Wahl nierunter hängt von der Gebirgs-
beschaffenheit ab. Nr. 2 und 3 ist z. B. in losem
und schwimmendem Gebirge wirkungslos ; außer
auf Nr. 1 ist man dann auf Nr. 4., unterstützt
durch Nr. 5, angewiesen.
Eine sehr gute Verspannung der Schaebt-
zimmemng, die namentlich auch gegen Ver-
drückungen und Verdrehungen derselben wirk-
sam ist, bieten an Stelle der Einstriche einge-
baute .Bockwände- oder „Schachtsehlösser"
(Taf. LXIX. Fig. 16). Sie bestehen aus senk-
rechten Wandruten tc, welche die Joche meh-
rerer Schachtkränze fassen und rechtwinkelig
durch Einstriche e, besser durch in Dreiecks-
verband gestellte Schrägstempel s gegeneinander
abgesteift werden.
Solche Wandruten werden in mildem Ge-
birge auch zweckmäßig zum Aufhängen der
Zimmerung mittels eiserner Bügel und Klam-
mern an die Rüstbäume r benutzt, welch letz-
Eacyktopftdie de. EiMnl»hnw«ea«.
tere als Sprengwerk konstruiert, wie Taf. LXIX,
Fig. 15 zeigt, besonders tragfähig sind.
Von anderen Zimmerungsarten sei noch die
der ganzen Schrotzimmerung ähnliche Kasten-
zimmerung erwähnt, die sich unter Umständen
bei kleineren Schächten empfiehlt.
Die Art und Weise des Einbauens der Zim-
merung selbst weicht in den verschiedenen Ge-
birgsarten insofern voneinander ab. als man
bei einigermaßen standfäbigem Gebirge, in
welchem der Schacht auf eine gewisse Tiefe
ohne sofortigen Ausbau abgeteuft werden kann,
die Schachtkränze abteilungsweise von unten
nach oben einbaut unter Verwendung vun ein-
gebühntvn Tragstempeln. In weniger festem
Gebirge benutzt man diese auch zum vorüber-
gehenden Aufhängen der Schachtgeviere mittels
langer Klammern, und in schwimmendem oder
losem Gebirge wird dieses Aufhängen noch
weiter ausgedehnt, indem man dio über die
Schachtmündung gelegten RBstbäume als Haupt-
tragteile verwendet. Bei Gebirge dieser Art
kommt Getriebezimmerung mit Hilfs- oder
Mitteige vieren in derselben Weise zur Anwen-
dung, wie beim Stollenbau unter gleichen Ver-
hältnissen, während bei günstigerem Gebirgs-
charakter einfache Verpfahlung mit Verkeilung
und sorgfältigem Versetzen der Hohlräume vor-
genommen wird.
Ähnlich wie beim Stollenbau der Stollen-
ort, muß in schwimmendem Gebirg« beim
Schacht bau die Sohle durch dicht nebeneinander
gelegte Bretter oder in anderer Weise gegen
das Aufsteigen des Bodens gesichert werden.
Ein nötigenfalls durch eingerammte Bohlen
gesichertes „Vorgesümpfe" auf der Schacht-
sohle dient zur Ansammlung zutretenden
Wassers zwecks möglichster Trockenhaltung der
Schachtsohle.
Die schwierigsten Fälle in schwimmendem
Gebirge und namentlich bei starkem Wasser-
zutritt müssen durch besondere Anordnungen
und Verfahren überwunden werden ; Spund-
wände bei geringen Tiefen , wasserdichte
Zimmerung (Cuvelage), Senkverfahren, Gefrier-
verfahren bei größeren. Solche Fälle treten
allerdings im Bergbau häufiger als im T. auf.
Eine besondere Konstruktion für die Zimme-
rung ist beim Anschluß des Schachts an den
Tunnel nötig Da der Schacht, wenn in der Tiefe
von ihm aus nach der Tunnelachse weiter ge-
arbeitet werden soll, zwecks sicherer Übertragung
dieser Achse von oben in die Tiefe keine andere
Lage haben kann als in der Tunnclmitte, so ver-
liert ein Teil der unteren Zimmerung durch das
Freimachen des Tunnelquerprotils die unmittel-
bare, gewöhnliche Unterstützung. Diese wird
wieder geschaffen durch Einbau des als starkes,
tragfähiges Sprengwerk konstruierten Schacht-
stuhls (Taf. LXIX. Fig. 1«). Er hat bei Aus-
höhlung des Tunnelraums die Zimmerung so
lang zu tragen, bis das Tuunelgewölbe unter
ihm hergestellt ist, wo er dann durch direkte
Abi*tützung der Zimmerung auf diesem ent-
lastet wird. Das Vorgehen der Tunnelarbeit
vom fertigen Sehacht aus muß nach beiden
Seiten symmetrisch geschehen, um einseitigen
Gebirgsdruck und damit verbundene Ver-
drückung der Schachtzimiuerung zu verhüten.
Möglichst huldige Herstellung des Gewölbe-
mauerwerks unter dem Schacht empfiehlt sich
aus gleichen Gründen.
206
Digitized by Google
Tunnelbau
Die Schachtförderung durch Menschen-,
Pferde- oder Maschineukraft erfolgt normal-
mäßig ohne Umladen der Massen, indem die
gefüllten Fördergefäße unten im Schacht nach
Herantransportieren „in entsprechender Weise
am „Anschlag'4, der Übergangsstelle Ton Stollen
oder Tunnel zum Schacht, dem aufziehenden
Seil übergeben werden, um an der Schacht-
mündung auf der „Hängebank" davon frei ge-
macht und in geeigneter Weise weiterbefördert
zu werden. Ein Umladen der Massen am
„Füllort" unten im Schacht ist beim T. nicht
üblich, wenn es auch im Bergbau manchmal
geschieht.
Bei kleinem Scbachtbetrieb werden die För-
dergefäße, Kübel, Tonnen. Kasten von 0.03 bis
0,04 und selbst 1 in3 Inhalt an das Förderseil
unmittelbar angehängt, bei größeren Betrieben
werden als Fördergefäße kleine Wagen benutzt,
um unmittelbare Zu- und Abfuhr zu ermög-
lichen. In diesem Fall wird au das Seil zur
Aufnahme der Wagen die Förderschale ange-
hängt, anch „Fördergestell* oder „Förderkorb"
genauut. aus Flach- und Winkeleisen oder
leichten Röhren hergestellt. Wählend im Berg-
bau solche Fördergestelle oft mehrstöckig ge-
bildet werden, genügt im T. ein« einfache
Schale mit dichtem Boden aus Bohlen oder
Eisenblech und einem Gleisstück mit den er-
forderlichen Sicherungen gegen das unzeitige
Ablaufen der Wagen.
Vorkehrungen sind ferner auf der Hänge-
bank aus Sicherheitsrücksichten zum Abschluß
der Schachtöffuungen nötig, ebenso andere zur
Erleichterung des Abfahrens. Bei Anwendung
einer Förderschale sind die andernfalls ange-
wendeten Schiebebühnen oder Schachtfallthorc
unnötig; es ist aber für gute Stützung der
Schal« in der obern Ruhestellung und für volle
Einfriedigung bei anderer Lage der Schale zu
sorgen.
Die Art der bewegenden Kraft bestimmt
die zu ihrer Nutzbarmachung nötige Maschine.
Für Menschenkraft, die bei Schächten von ge-
ringer Tiefe (höchstens 30 m) und geringer
Fördermasse ausreicht, kommt der unmittelbar
über dem Schacht aufgestellte Haspel mit wage-
rechter Welle zur Anwendung. Km unbefestigt
mehrfach um diese geschlungenes Seil trägt an
seinen beiden Enden bei der Bewegung den
leeren und den vollen Kübel. Brems- und
Sperrvorrichtung für beide Drehrichtungen dür-
fen nicht fehlen.
Für etwas größere Anlagen kommt Pferde-
kraft (selten steht Wasserkraft zur Verfügung)
und als Aufzugsvorrichtung ein seitlich des
Schachts (demselben nicht zu nahe) aufgestellter
Göpel mit senkrecht stehender Welle zur An-
wendung Zweispanniger Betrieb ist vorzu-
ziehen; jedes der Pferde wirkt an einem be-
sonderen, mit der Welle verbundenen Schwen-
gel und versetzt damit diese und die gleich-
achsig mit ihr verbundene Seilscheibe oder
Seiltrommel von — 3 m Dun-hmcs-er in Be-
wegung; von der Trommel aus geht das Seil
unter Vermittlung der Richtungswechsel durch
Rollen in den Sch icht. Je nach der Verwendung
von einem oder zwei Seilen wird die Einzel-
ausbildung eine andere
SpeiTvorrichtungeu der Welle, auch Schlepp-
stangen an den Schwengeln zum Schutz gegen
plötzlichen Rückschlag (he;m etwaigen Reißen
I des Förderseils), sind notwendige Ausstattungen
der Anlage.
Bei großen Anlagen ist die Dampfkraft je-
dem andern Motor vorzuziehen Je nach der
Zeitdauer der Förderung und der Größe der
zu fördernden Massen wendet man Lokomobile,
halb stationäre oder selbst festgelagerte Dampf-
maschinen an ; die letzteren besonders dann, wenn
noch andere Maschinen, etwa diejenigen für
Ventilation und Wasserhaltung, für längere
Zeit mitbetrieben werden solleu. Auch die La-
gerung der Seilscheiben muß dann dement-
sprechend stärker und auf größere Dauer be-
rechnet werden. In der Regel werden dann
höhere, offene Gerüste, „die Fördertürme", er-
baut.
Besondere, der Schachtförderung eigentüm-
liche Sicherheitsvorkehrungen sind die Schacht-
führungen uud Fangvorrichtungen. Die ein-
fachsten Vorkehrungen sind einzelne über die
Schachtzimmerung gestreckte Schalhölzer, die
„Kehrlatten", sowie die im Bremsturm (der
zum Herablassen der Materialien bestimmten
Schachtabteilung) zumeist angeordnete voll-
ständige Verschalung. Beide schützen aber nur
gegen das Fangen der Fördergefäße unter oder
auf den Hölzern der Schachtzimmerung, ohne
eigentliche Führung zu gewähren Bei sorg-
fältigerem Betrieb wendet man über den För-
dergefaßen angebrachte Führungsrahmen an,
welche die an der Zimmerung befestigten
„Führungslatten- oder „Leitbäume" teilweise
umfassen; ähnliche Anordnung trifft man
auch bei Verwendung von Förderschalen. An
Stelle der Führuugslatten finden auch sehr vor-
teilhaft vier durch Gewichte in Spannung er-
haltene Führungsseile Verwendung, die durch
i Hülsen des Führungs rahmen s oder des Förder-
1 gestells gehen.
Die Fangvorric htungen, welche bei Förder-
| schalen immer nötig sind, sollen bei Seilbruch
die angehängte Last an den Leitbäumen fest-
halten. Abgesehen von der Gefährdung von
Menschenlehen, ist mit einem solchen Unfall eine
große Gefahr für die Schachtzimmerung und den
ganzen Bestand des Schachts verbunden, so
j daß gut« Fangvorrichtungen von hohem Wert
sind Trotz der großen Zahl der hierfür er
! dachten und ausgeführten Konstruktionen giebt
es noch keine mit voller Sicherheit wirkende.
Abgesehen von den Fällen, in denen die Fang-
vorrichtung wegen ungenügenden Funktionie-
ren* der beweglichen leih; zu spät eingreift,
kann auch der Fall vorkommen, daß sie zu
rasch und kraftig wirkt und infolge des starken
Stoßes zerstört wird. Allmählich und stetig
wachsendes Eingreifen beim Zurücklegen nicht
zu kleinen Wegs uud elastische Druckübertra-
gung suchen die besseren Anordnungen, i. B.
die des Bergrats v. Sparre (s. Der Berggeist
Köln, lf*72i. zu erreichen.
Gute Signal Vorrichtungen zwischen An-
sehlag.sohle. Hängebank und bei Maschinenför-
derung auch zum Maschinisten, sind unbedingt
nötig. Glockenzüge, stark gespannte Drahtlei-
tungen, die mit dem Hammer angeschlagen
werden, elektrische und Luftdrucksiguale sind
im Gebrauch. Sehr nötig ist es, dem Maschi-
nisten durch Signal odei auch durch eine Marke
am Forderseil genau kenntlich zu machen, wann
die Förderschale in der Hoho der Hängebank an-
gekommen ist.
Digitized by Google
Tunnelbau
8249
3 Bau des eigentlichen Tunnel. Die
Arbeiten zerfallen in zwei Hauptgruppen, die
bergmännischen und Maurerarbeiten ; beide
müssen ineinander greifen. Auch hier gliedern
sich die ersteren, wie bei den bisher betrach-
teten Hilfsanlagen, in das Lösen der Massen,
das Sichern des frei geinachten Tunnelraums
gegen den Gebirgsdruck und das Transportieren
der Massen Den provisorischen Sicherungs-
arbeiten durch den Ausbau haben unmittelbar
die definitiven durch Ausmauerung zu folgen.
In Verbindung mit diesen Arbeiten sind
ferner Lüftungs- und Entwässerungsanlagen
herzustellen. Der Ausgang für alle diese Ar-
beiten bildet nach den gebräuchlichen Tunnel-
baumethoden, ein eventuell unter Zuhilfenahme
von Schächten möglichst rasch auf die ganze
Tunnellänge durchgetriebener Stollen. Aber
noch ehe er durchschlägig ist, werden sobald
als möglich von ihm aus die weiteren Arbeiten
vorgenommen Die Aushöhlung des Tunuel-
raums vom Stollen aus setzt sich aus schritt-
weise vorgenommenen Einzelaushöhlungen zu-
sammen, die je nach den einzelnen Tunnel-
baumethoden in der verschiedensten Weise ein-
ander folgen können. Maßgebend für die Wahl
dieser ist die Natur des Gebirges, vielfach auch
Gewohnheit und Erfahrung. Die Gebirgsart ist
aber auch von Einfluß auf die Weise, nach der das
Gebirge bei der Arbeit provisorisch abgestützt,
der Tunnel ausgebaut wird. So unterscheidet
man auch mehrere Ausbau- oder Zimmerungs-
svsteme, die den verschiedenen Tunnelbaume-
thoden angepaßt werden können, wonach für
jeden einzelnen Kall das zweckmäßigste Ver-
fahren gewählt werden kann. Eiu für alle
Fälle in gleichem Grad zweckmäßiges Tunnel-
bauverfahren gicbt es nicht.
A. Die bergmännischen Arbeiten.
Diese Arbeiten umfassen : die Lösungsarbeiten,
die Tunnelzimmerung und das Transportieren
der Masseti.
a) Die Lösungsarbeiten. Sie unter-
scheiden sich in nichts von den beim Stollcri-
bau betrachteten. Zu bemerken ist nur, daß,
wenn auch im Stollen zur Beschleunigung des
Fortschritts Maschinenbohren durchgeführt wird,
für das Lösen der Tuuneluiassen Handarbeit
die gewöhnliche ist, da die günstiger gelegenen
Angritfsstellen Forcierung der Arbeit eher ge-
statten, als im Stollen, und das Maschinen-
bohren noch nicht billiger ist als Handarbeit.
b) Die Tunnelzimmerung. Legt man
das Princip der Stolleuzimmerung auch für
diejenige des Tunnelraums zu Grunde, bildet
man also ein dem Umfang des Profils folgendes
Rahmenwerk und nach der Länge gestreckte
Verschalung, so erhält man den als Spar ren-
zimmerung bekannten Ausbau. Er unter-
scheidet sich aber von der Thürstockzimmerung
der Stollen durch die bei der andern Profil-
forra und größeren Weite erforderliche vicl-
eckige und dadurch spreng werk* rtige Form des
Kähmen wt-rks. Ohne Queraussteifung würde ein
solches Sparrenwerk indessen nicht standfest
sein Thatsächlich wird dasselbe auch, von beson-
deren Ausnahmefallen abgesehen, nie ohne solche
verwendet; es erhält vielmehr Unterst ützung
in den Ecken, eventuell auch in den Seitenmitteti
mittels des „ Bockgespärres u. Damit nimmt die
Sparrenzimmerung die in Taf. LXIX, Fig. 36
(linke Hälfte) dargestellte, unter dem Namen
| der österreichischen bekannte Form an. Das
eigentlich Charakteristische liegt in dem Aus-
bau des Oberprofils.
Die einzelnen Hölzer führen bestimmte
Namen, so heißt das polygonale Sprengwerk
selbst „Sparrenzimmer*, von seinen einzelnen,
(meist fünf) Seiten die oberste „Kappe* (A), die
hieran anschließenden „Sparren* |sj und die
unteren „ Sparren füße* (/'). Das Sparrenzimmer
und seine Unterstützung, das „Bockgespärre*,
zusammen führen den Namen „Gespärre". Die
i dreiteilige „Mittelschwelle* (m) teilt das Ge-
I spärre in ein Ober- und Untergespärre, das
Bockgespärre insbesondere in den oberen und
unteren Sparrenbock, dessen Haupt tragteile die
oberen und unteren „Bocksäulen* föl sind.
Die der Tunnellänge folgend nacheinander
aufgestellten Gespärre müssen einen guten
Längenverband erhalten Zu diesem Zweck läßt
man Langhölzer, z. B. die Schwellenunterzüge
(u), an geeigneten Stellen durch mehrere Ge-
: spärre durchgreifen, spannt zwischen die be-
nachbarten Gespärre in deu Sparrenzimmern
und Bocksäulen Sprengbolzen und baut Schub-
streben ein. namentlich um den von der „Brust"
oder dem Ort.sstoß her wirkenden Gebirgsdruck
auf die Sohle zu übertragen.
Durch die Schwellenunterzüge « werden
die unteren Sparrenböcke von den oberen un-
abhängig, so daß sie der Gebirgsbeschaffenheit
entsprechend auch weiter auseinander gestellt
werden können als jene.
Eine andere, die „Joch Zimmerung"
(Taf. LXIX, Fig 40), erhält man, wenn die
tragenden Haupthölzer, hier „Joche* (i) genannt,
parallel zur Tunnelachse gelegt werden und die
Verschalungshölzer mit ihrer Längenrichtung
dem Profilumfang folgen Je nach der Art der
Unterstützung der Joche wird diese Zimmerung
I als englische (Taf. LXIX, Fig. 32 und 33) oder
; als Zentralst rebensystem (Taf. LXIX, Fig. 40)
bezeichnet. Der erste Fall liegt vor. wenn die
Joche so kurz und stark sind, daß sie keiner
Mittelunterstützung bedürfen, sondern einer-
seits auf dem fertigen Mauerwerk, anderseits
auf einem vor der Brust errichteten Bockge-
spärre ruhen. Wird einfache oder mehrfache
Zwischenunterstützung in einem Feld nötig,
so erfolgt sie durch Streben [$) nach jedem
Joch, die von zwei durch ein unterstützendes
Bockgespärre festgelegten Fußpunkten (/<) (Taf.
LXIX, Fig. 10] ausgehen.
Die den Gebirgsdruck unmittelbar aufneh-
mende und auf die Haupthölzer beider Zimme-
rungsarten übertragende Verschalung wir!
nach gleichen Grundsätzen wie im Stollenbau
behandelt. Die Hauptrolle spielt hierbei die
Verpfählung mit Pfändkeilen und die Getriebe-
zimmerung, und dies ist auch der wesentliche
Punkt, der für die Anwendung der einen oder
andern Zimm«>ruiigsart entscheidend ist Ge-
triebeziuimerung. bei der ein V orrücken in der
I Richtung der Tunnelaehse stattfinden muß, ist
nur bei der Sparreuzimmerung, in der die
Pfähle diese Richtung haben, möglich. Kei der
Jochzimmerung muß der Abbau nach der Seite
geschehen. Das Eintreiben der Verpfählung ist
dabei schwieriger und teurer als bei der
Sparrenzimmerung, weil die Pfähle aus der
Ansteckongsrichtung i Unterkante des oberen
Jochs — Oberkante des unteren) allmählich
in die endgültige Richtung (Oberkante. zuOber-
206«
Digitized by Google
3250
Tunnelbau
kante) beim Antreiben gedreht werden müssen
(das Schnappenlassen). Ein Vorteil der Joch-
zimmerung liegt außer dem des guten Längs-
Verbands darin, daß sie sich durch Änderung
der Entfernung der Joche (die oberen werden
gewöhnlich Kronbalken, die unteren Wand-
elten genannt) bis zu einem gewissen Grad
der Geoirgsart anpassen läßt, was bei der
Sparrenzimmerung, bei der man wenigstens mit
der Entfernung der Obergespärre an die Länge
der in Verwendung befindlichen Pfähle gebunden
ist, nicht in gleichem Haß der Fall ist. Die
Jochzimmerung ist leichter herzustellen als die
im allgemeinen komplizierte Sparrenzimmerung.
Im ganzen empfiehlt es sich, in festem und in
gebrächen] Gebirge Jochzimmerung, dagegen
in mildem und schwimmendem Sparrenzimme-
rung anzuwenden.
Außer den genannten ist eine andere Art
von Ausbausystemen durch die Bogen form
charakterisiert. Für diese eignet sich in erster
Linie das Eisen.
Obwohl auch bei der Tunuelrüstung wie
beim Stollenbau das Eisen mehrfach als Er-
satzmaterial für sonst aus Holz hergestellte
Teile (eiserne Lehrbogcn, eiserne Sparren), auch
zu eigenen neuen Konstruktionsteilen (eiserne
Hilfsträger des Metternicher und Cocbemer
Tunnel, eiserne Längsträger des Systems Menne)
verwendet worden ist, hat, abgesehen von
Sonderbauarten bei Unterwassertunneln, doch
erst ein einziges System vollständig eiserner
Tunnelrüstung Anwendung gefunden. Es ist
das 1862—1865 beim Bau der Tunnel bei
Naensen und Ippensen in Braunschweig zuerst
erprobte System Rziha, bei dem Holz nur noch
zu den Pfählen verwendet wird. Die Haupt-
tragteile siud dem Profil des Tunnel angepaßte
Eisenrippen, welche zweierlei Zwecken dienen
und dementsprechend aus zwei Hauptteilen
zusammengesetzt sind. Sie stützen sowohl wie
Sparrenzimmer das Gebirge bei der Aushöhlung
des Tunnel, wie auch als Lehrbogen das Mauer-
werk und das Gebirge bei der Ausmauerung.
Dementsprechend sind die beiden HauptteiTe
der Kippe (Taf. LXIX, Fig. 20« und o) ein
dem Tunnelprofil nach Sohle, Widerlager und
Gewölbe folgender Lehrbogen (/), anfänglich
aus Gußeisen, später seit 1876 aus Walzeisen
hergestellt und die auf diesen Lehrbogen zur
vollen Ausfüllung des Ausbruchprofils neben-
einandergesetzten Auswechselrahmen (r), ge-
wöhnlich aus alten Eisenbahnschienen zusam-
mengebogen.
Mehrere solcher Rippen (6—9) in je etwa
1,2 m Abstand voneinander aufgestellt, bilden
eiu Arbeitsfeld und sind untereinander durch
guten Längenverband zusammengefaßt. Im
hinteren Teil eines solchen Felds erfolgt die
Mauerung, im vorderen, an der Brust, der Ab-
bau einer ganzen Profilscheibe in einzelnen
Abteilungen von oben nach unten fortschreitend.
Dies geschieht unter Verwendung besonderer
Zumachbretter, die mittels Tunnelschrauben
gegen die ersten rückwärts gelegenen Tunnel-
raliiiifu abgespreizt werden.
Wenn ein Sohlengewölbe nötig ist, also
geschlossene Kähmen verwendet werden, müssen
sich diese darauf aufsetzen; es muß deshalb
seine Herstellung derjenigen des Vollprofils um
mindestens eine Bogenfeldlänge vorauseilen, zu
welchem Zweck stolleuartiges Vorgehen auf die
ganze Breite des Sohlengewölbes stattzufinden
Bei der Ausmauerung werden die Auswech-
selrahmen, von unten beginnend, nacheinander
weggenommen und durch das Mauerwerk er-
setzt, wobei die Verpfählung mittels Tunnel-
schrauben abgestützt wird. Beim Wegfall eines
Sohlengewölbes in festem Gebirge vereinfacht
sich die Arbeit in entsprechender Weise.
Das Riiha'sche System ist seinem Grund-
gedanken nach nicht an das Eisenmaterial ge-
bunden, und es ist in der That mit entspre-
chender Abänderung auch in Holzkonstruktion
mit gutem Erfolg schon in Anwendung ge-
kommen und zwar für ein Stück des Tunnel
bei Remsfeld in Hessen (Nordhausen-Wetzlar)
1877 (Zeitschrift für Bauwesen, Berlin 1883).
Ein anderes Holzbogensystem wird bei ge-
eignetem Gebirge vielfach in Amerika ange-
wendet und deshalb speciell als „amerikanisches"
bezeichnet Man stellt unter Verwendung eines
leichten Lehrgerüsts aus 30 cm im Quadrat
dicken und 1 m langen Holzklötzen mit scharf-
schließenden Fugen Holzbogen her, die, ent-
weder reifenartig oder dicht gestellt, den Ge-
birgsdrnck aufzunehmen haben. Einen Längs-
verband erhalten die Bogen durch einige unter-
genagelte Bretter. Nicht selten bilden diese
Bogen für eine Reihe von Jahren die einzige
Auskleidung der meist eingleisigen Tunnel; in
anderen Fällen wird früheroder später Mauerwerk
darunter hergestellt, und zwar unter Belassung
des Holzwerks über demselben. (H. B. Drincker,
Tunneling u. s. w.) Abgesehen von den statischen
Mängeln des Systems, die seine Verwendung
bei ungünstigen Druckverhältnissen überhaupt
ausschließen, hat es nur Wert für wenig kulti-
vierte Gegenden, in welchen außer Holz alle die
übrigen Baumaterialien fehlen oder schwierig
zu beschaffen sind.
c) Das Transportieren der Massen.
Hier treten gegenüber der Transportarbeit beim
Stollenbau keinerlei Besonderheiten auf.
B. Die Tunnelbaumethoden. Die Ver-
schiedenheit in der Art und Weise, wie zur
Freimachung des Tunnelprofils die bergmänni-
schen Arbeiten vorgenommen werden, bedingt
den Unterschied der einzelneu Tunnelbau-
methoden. Man kennt bis jetzt die deutsche
oder Kernbaumethode, die belgische, franzö-
sische, englische und österreichische Methode
und kann hier noch die besondere beim
Bau des Ohristina-Tunnel in Italien befolgte
Protche'sche Methode hinzufügen.
a) Die deutsche oder Kernbau-
methode. Sie sucht das Aufschließen von
i Räumen größeren Querschnitts auf einmal zu
vermeiden und zerlegt zu diesem Zweck das
| Tunnelprofil in einzelne kleinere Teile, bezw.
den Tunnel in einzelne schmale Längskörper,
die für sich nacheinander stollenartig aufge-
schlossen werden Diese folgen im Querschnitt
über- und nebeneinander dem Widerlager- und
Gewölbetnauerwerk, so daß, mit dem ersteren
beginnend, das Mauerwerk sich in den nach-
einander aufgesetzten Stollen stufenweise auf-
baut und zuletzt mit dem Gewölbe zum Schluß
kommt. Dann erst erfolgt unter dem Schutz
des Mauerwerks das völlige Freimachen des
Tunnelprofils durch Wegräumung des mittleren
Kerns, der bis dahin der Zimmerung und den
: Lehrgerüsten als Stütze diente.
Digitized by Google
Tunnelbau
Diese Tunnelbaumethode ist von allen die
älteste; sie bildete sieb bei den einzelnen Aus-
führungen mit verschiedenen Abweichungen
aus. Während bei den ersten Tunnelbauten,
an denen sie sich entwickelte (die Kanaltunnel
von Trouquoy [1803] und St. Aignan [18221),
das ganze Mauerwerk in der Tbat nur in
wiederholten Stollenanlagen von unten herauf
ausgeführt worden ist, ließ man anderseits
das gleichzeitige Öffnen mehrerer Profilteile
in größerem Umfang zu. Man machte auch
bei geeigneten Verhältnissen von einem First-
stollen aus, seitlich und nach unten arbei-
tend, den Raum für Gewölbe- und Wider-
lagermauerwerk frei, unter Belassung eines ver-
hältnismäßig nur schmalen Kerns in der Mitte,
der kaum mehr der Zimmerung als Stütze
diente, sondern nur von ihr umschlossen wurde
(Wolfsberg- und Weberkogel-Tunnel der Sem-
meringbahn}. Zwischen diesen Extremen liegt
die eigentlich charakteristische Ausführung, wie
sie der Bau des ersten deutschen Tunnel bei
Königsdorf zwischen Köln und Aachen (1837)
zeigt (Taf. LX1X, Fig. 21 und 22).
Die glückliche Durchführung dieses T. unter
schwierigen Verhältnissen im Schwimmsand
verschaffte der dabei angewendeten von jenen
französischen Kanaltunnelbauten entnommenen
Kernbaumethode viele Anhänger und nament-
lich in Deutschland wurde sie damals für die
nun bald in gröberer Zahl folgenden Tunnel-
bauten beliebt. Als Ausbau konnte je nach der
Gebirgsart Joch- oder Sparrenzimmerung ver-
wendet werden.
Die Kernbaumethode steht den anderen
später zu größerer Entwicklung gekommenen
Tunnelbaumethoden gegenüber in vieler Bezie-
hung nach und wird bei Neubauten gegen-
wärtig kaum mehr angewendet, wohl aber unter
besonderen Umständen bei Tunnelbrüchen zur
Wiederherstellung der Bruchstrecke.
Beim Bau des Königsdorfer Tunnel ist mit
der Herstellung zweier Widerlagerstollen be-
gonnen worden, in denen der untere Teil der
Widerlager ausgeführt wurde. Verbindnngs-
querstollen nahmen einzelne Gurte des Söhlen-
gewölbes auf. Über dem ersten wurde ein
zweites Stollenpaar erbaut und in diesem der
Best der Widerlager hergestellt. Von einem
dann vorgetriebenen Firststollen aus wurden
beiderseitige Erweiterungen vorgenommen, ge-
schützt durch eine Jochzimmerung, die gegen
den Mittelkern durch Streben abgestützt wurde.
Auf diesen fand auch die Aufstellung der Lehr-
bogen statt, die zur Ausführung des Gewölbe-
mauerwerks dienten. Mit dem darauf folgenden
Ausräumen des Kerns fortschreitend wurde
zuletzt das Sohlengewölbe vollendet.
o) Die belgische Methode. Auch bei
dieser Methode wird der Ausbruch des Tunnel-
Juerprofils nur stückweise vorgenommen, bei
em normalen Gang der Arbeiten aber nicht
durch Zusammensetzen von Stollenprofilen, son-
dern durch Ausbruch größerer Querschnitts-
teile. In charakteristischer Weise beginnt dieser
Ausbruch (Taf. LXIX, Fig 23—28) mit dem
Oberprofil und schafft zunächst Raum für das
Gewölbe, das dann auch auf größere oder ganze
Lange vor dem Widerlagermauerwerk herge-
stellt wird, wobei die Kämpfer in der Regel
unter Verwendung von Bohlenunterlagen auf
das entsprechend angearbeitete Gebirge aufge-
| setzt werden. Nach gutem, bergmännischen
Grundsatz wird so zunächst die First des
Baues gesichert und unter diesem Schutz erfolgt
j der völlige Ausbruch des unteren Profilrests
; (der Strosse) so weit, bis der Raum vor den
Widerlagern frei ist. Die nun folgenden Unter-
fangungsarbeiten des Gewölbes sind ebenfalls
charakteristisch für diese Methode. In schmäleren
oder breiteren nebeneinander gelegten Vertikal-
I streifen erfolgt der Gebirgsausbruch für die
Widerlager. Während dessen wird das Gewölbe
auf die freigelegte Kämpferlänge mittels Streben
gegen die Tunnelsohle abgestützt, wobei die
Kämpferbohlen ihre guten Dienste leisten. Vor-
sichtigerweise vermeidet man es, gleichzeitig
die zwei Ausbruchstellen beider Widerlager ein-
ander gegenüber zu legen.
In den ausgebrochenen Widerlagerschlitzen
erfolgt die Aufmauerung von unten. Beim
Schließen unter dem Gewölbekämpfer werden
die Bohlen stöckweise entfernt und der letzte
Schlitz in gutem Ctmentmörtel mit möglichst
plattenförmigen Steinen (bei Ziegelmauerwerk
unnötig! geschlossen.
Innerhalb dieses Rahmens der Arbeiten sind
einzelne Verschiedenheiten möglich, die sich
namentlich auf die Art und Weise beziehen, wie
man den Angriffspunkt in der First gewinnt.
Am unmittelbarsten und scheinbar am zweck-
! mäßigsten kann dies durch einen im Oberprofil
vorgetriebenen Richtstollen geschehen und in
der That hat man viele Tunnel nach belgischer
Methode in dieser Weise mit Firststollen erbaut,
so, abgesehen von früheren Ausführungen, den
bis jetzt überhaupt längsten, den Gotthard-
tunnel. Der Vorteil ist aber nur scheinbar,
da bei diesem Vorgehen die den Lösungarbeiten
an Wichtigkeit gleichen Förderungsarbeiten,
nicht minder auch die Entwässerungsarbeiten
sehr benachteiligt werden. Beide nehmen den
regelmäßigsten und einfachsten Verlauf, wenn
sie sich auf einer in möglichst dauernder Lage
befindlichen Sohle abspielen. Das ist der Fall,
wenn sie von vornherein in die tiefste Stelle
des Tunnel verlegt werden, dafür also ein
Sohlenstollen zur Verfügung steht. In dieser
Beziehung haben besonders die vielfach in
neuerer Zeit in Deutschland nach der belgischen
Methode erfolgten Tunnelausführungen Klar-
heit gebracht. Danach ist die Anlage des Richt-
stollens in der First nur bei kurzen Tunneln
zweckmäßig, bei längeren sind jedoch Sohlen-
stollen unbedingt vorzuziehen.
Im Fall des Vorgehens mit Firststollen giebt
es verschiedene kleine Abweichungen in der
Ausführung, je nach der Höhenlage, die man
dem Firststollen giebt Abgesehen von dem
seltenen Fall, daß man ihm die ganze Höhe des
Gewölbes von Kämpfer bis zum Scheitel giebt,
kann man ihn bei der gewöhnlichen geringeren
Höhenbemessung so legen, daß er mit seiner
Sohle in Kampferhöhe oder mit seiner First
in (Jewölbescheitelhöhe liegt. Die letztere An-
ordnung ist namentlich dann, w^nn das Gebirge
nicht ohne Ausbau steht, die einfachere, be-
quemere und mehr empfehleuswerthe.
Bei Verwendung des Sohlenstollens gelangt
man zur Einbnuhstelle in der First ent-
j weder mittels schlitz- oder schachtartiger Auf-
brüche. Krstere sind bei einigen früheren
deutschen Ausführungen, z. B. dem Tunnel bei
I Hönebach in Hesseü, sowie bei dem Mont Cenis-
Digitized by Google
Tunnelbau
Tunnel, gemacht worden ; bei den neueren Aus-
führungen hat man sich ihnen aber nicht mehr
zugewendet, sondern die letzteren bevorzugt,
um in Firststollensoblenhöhe eine ungestörte
zweite Förderbahn für den oberen Tunnelteil
zu haben. Die Aufbrüche werden nach Bedarf
angelegt und jeder liefert dann zwei Angriffs-
stollen zum Einbruch in die First mittels
Stollen kleineren Querschnitts, bei denen dann
ebenfalls wieder wie bei einem in der First
durchgetriebenen Richtstollen die Unterschiede
in der Höhenlage auftreten können. Doch bevor-
zugt mau hier fast ausschließlich die Lage in
Scheitelhöhe.
Als Ausbau für das Oberprofil ist die Joch-
zimmerung besonders geeignet und beliebt.
Vielfach kann in festem Gebirge regelrechte
Zimmerung erspart und durch direktes Abstützen
gegen die obere Sohle ersetzt werden.
Für den Transport der im Oberprofil gelösten
Massen muß ein Weg durch den Tunnelausbau
und unter den Lehrbogen zu den an geeigneten
Stellen durch die Decke zwischen Oberprofil und
Sohlenstollen gebrochenen Rolllöchern freige-
halten werden, unter deneu die Tunnelwagen
im Sohlenstollen aufgestellt werden, um die
abgestürzten Massen aufzunehmen.
Die Anlage des Richtstollens in der First
oder Sohle bringt auch in die Weise, wie der
Abbau des Unterprofils stattzufinden hat, einen
Unterschied. Im letzteren Fall ist derselbe
recht einfach: die Decke zwischen dem Sohlen-
stullen und Oberprofil wird unter dem Gewölbe
fortschreitend durchgebrochen und die Seiten-
stöoe des Sohlenstollens erweitert, so daß die
Widerlagerflächen in voller Höhe frei werden.
Liegt der Richtstollen in der First, so kann
man den im Oberprofil, behufs möglichst langer,
ungestörter Erhaltung der Fördersohle, in der
Regel seitwärts angelegten Strossenschlitz ent-
weder auch, wie vorgeschrieben, auf volle Tiefe
bis zur Tunnelsohle auf einmal herstellen oder
man gebt damit absatzweise vor.
In einigen Fällen bat man denn auch das
Widerlager absatzweise von oben nach unten
hergestellt, indem jedesmal der fertige Teil unter-
miniert und durch eine Thürstockzimmerung
unterfangen wurde.
In anderen Fällen bat man in früheren
Zeiten auch zwei Strossenschlitze, für jedes
Widerlager einen, getrieben und traf dann in
Verbindung damit die Anordnuug so, daß die
Unterfangungsarbeit dem Wölben sofort folgte,
wobei die Lehrbogen unter dem Gewölbe
bis zur Fertigstellung der Widerlager ver-
blieben Dieses z. B. beim Tunnel zu 8t. Cloud
augewendete Verfahren wird auch speciell als
französische Methode bezeichnet. Das
Unterfangen des Gewölbes unter dem Schutz
seiner Einrüstung ist übrigens auch bei den
ersten deutschen T. nach belgischer Methode
erfolgt. Na<h dem jetzigen Stand des T. hat
man sich aber von dieser Beschränkung frei
gemacht.
Fig. 23- -21* auf Taf. LXIX stellen den Bau
des 1040 m laupeu Marient haier Tunnel in der
eingleisigen Bahn von Altenkirchen nach Au
( Westerwald) dar. Nach dem Vorausgeschickten
ist eine weitere Erklärung kaum nötig. In
festerem Gebirge erfolgte der Ausbau nach
Fig. 25 recht«, in weniger druckfestem Gebirge
nach Fig. 20 rechts Durchweg wurden bei der
Mauerung eiserne Lehrbogen benutzt, die durch
zwei Unterzuge noch besonders gestützt wurden.
Die belgische Methode entwickelte sich mit
dem Bau des Kanaltunnel bei Charleroy 1828.
Wegen der großen Schwierigkeiten, die das
schwimmende Gebirge bei diesem Bau verur-
sachte, entschied man sich dafür, das Gewölbe
in einem offenen bis auf Kämpferhöhe reichen-
i den Einschnitt herzustellen und es durch die
in Stollen herzustellenden Widerlager zu unter-
fangen. Dann wurde der innere Kern entfernt
und der Einschnitt wieder zugeschüttet.
Bei anderen Bauten in staudfähigerem
Gebirge unterließ man das Öffnen des Ein-
schnitts und ging gleich bergmännisch vor,
wodurch die Methode allmählich ihren bestimm-
ten Charakter annahm.
Anfänglich hauptsächlich in Belgien und
Frankreich ausgebildet, wurde sie in den vier-
j ziger Jahren auch nach Deutschland verpflanzt,
i konnte aber neben der damals beliebt gewordenen
Kernbaumethode nicht Fuß fassen und blieb
lange Zeit bis zu den siebziger Jahren in
Deutschland und Österreich unbeachtet. Nach
den von jener Zeit ab mit gutem Erfolg nach
dieser Methodedurchgeführten vielfachen Tunnel-
bauten in Rheinland, Westfalen und Hessen ist
die frühere Voreingenommenheit der deutschen
Tunnelingenieure gegen sie geschwunden.
Die belgische Methode eignet sich für alle
! Grade der Gebirgsfestigkeit vom festen bis zum
wenig druckhaften, milden Gebirge und ist
anderen Methoden gegenüber umsomehr zu em-
| pfehlen, je fester da« Gebirge ist. Für stark
j drückendes, rolliges und schwimmendes Gebirge,
; also für die selteneren Fällo ist die belgische
Methode indessen ungeeignet.
t) Die englische Methode. Zerlegen
I die beiden vorbesprochenen Methoden das Quer-
j prufil des Tunnel in einzelne Teile, die nach-
einander in der einen oder andern Weise ab-
gebaut werden, so erfolgt bei der englischen
Methode eine Zerlegung nach dem Längen-
profil, indem dor Tunnel gleichsam in einzelne
; 3— t* in dicke, nötigenfalls auch dünnere Scheiben
zerschnitten wird, die nacheinander, in vollem
Profil für sich geöffnet, abgebaut und ausge-
mauert werden.
Bei denjenigen Methoden, wie die englische,
bei welchen vor Beginn der Mauerung das
ganze Tunnelprofil frei gemacht wird, spielt
das System des Ausbaues eine maßgebendere
Rolle als bei den vorbesprochenen, da in einem
gewissen Baustadiura der volle systematische
Ausbau vorhanden sein muß, ohne daß andere
Unterstützungen dabei mitbenutzt werden kön-
nen Obwohl die Tunnelbaumethoden an und
für sich unabhängig von den Ausbausystemen
sind, müssen diese doch je nach der Verwen-
dung für die eine oder andere Methode gewisse
anpassende Abänderungen erfahren. Deshalb
entspricht einer jeden Methode ein gewisses
System am besten; bei der englischen ist dies
die Jochzimmerung, die ebenfalls mit bestimm-
ten größeren ungeteilten Laugenabschnitten
voranschreitet.. Die gegenseitige Anpassung ge-
, schieht durch Bemessung der Abteilungslängen
der Art, da!* die Jodle keiner Zwischen Unter-
stützung bedürfen. Die Jochzimmerung heißt
dann speciell die „englische* (Taf. LXIX,
Fig. 32 u. 33). Endstützpunkte finden die
Jochenden einerseits auf der entsprechend her-
Digitized by Google
Tunnelbau
gestellten Brustverkleidung, anderseits bei der
typischen Anordnung auf dem Mauerwerk der
letzten Strecke, oder abweichend auf einem an
dessen Ende aufgerichteten Strebenbock. Eine
allenfallsige Mitteluni erstfit zung der Joche ist
nur eine ausnahmsweise Hilfskonstruktion.
Das Vorgehen in einer neuen Strecke (Zone)
beginnt nach vollständiger Ansmauerung der
vorhergehenden, und zwar bei druckhaftem
Gebirge mit einem in der First angelegten
Einbruchstollen vou etwa 1,6 m Weite und i m
Höhe (Taf. LXIX, Fig. 29—31), der auf Zonen-
lange vorgetrieben wird. Von ihm aus erfolgt
»nächst die seitliche Erweiterung zum vollen
Tunnelprofil ebenfalls in ganzer Zonenlänge
unter Sicherung durch die mit der Arbeit fort-
schreitend eingebauten Joche. Die obersten
sind nahe zur Hand, sie werden nämlich in der
Zahl von 6 — 8 und mehr gänzlich außerhalb
des Gewölbeprofils eingebaut und liegen des-
halb, vorn durch die Brüstung gestutzt, der
ganzen Länge nach über dem Rücken des Ge-
wölbes der anschließenden Zone, allerdings oft
unter starkem Druck. Durch Nachlassen der
Stützen werden sie etwas gelöst und dann
durch Winden in den neuen Einbruch gezogen,
wo sie in gleicher Lage wieder eingebaut
(Taf. LXIX, Fig. 31— 33) und am freien Ende,
solang der Brustverzug noch nicht fertig ist,
provisorisch abgestützt werden.
Um den Gebirgsdruck den oberen Jochen
abnehmen und auf das Gewölbe übertragen zu
können, was erst das Ziehen der Joch» über-
haupt möglich macht, werden auf dem Gewölbe
zwischen den Jochen schmale Hauerrippen bis
fest unter die Verpfählung heraufgemauert (Taf.
LXIX, Fig. 33). Nach Entfernung der Joche
dienen sie jenen als Auflager. Die Hohlräume,
in denen die Joche gesessen habeu, müssen
nach deren Vorziehen möglichst dicht ausge-
packt werden. Bei dieser Anordnung der obe-
ren Joche ist es nicht nötig, während des
Wölbens den Gebirgsdruck zeitweilig den
Lehrbogen zuzuweisen wie bei anderen Bau-
methoden.
Ganz besondere Aufmerksamkeit erfordert
die Sicherung der Brust gegen den auf die
ganze Profilhöhe wirkenden Gebirgsdruck.
Er wird durch von der Tunnelsohle aufstei-
gende Sfrebensysteme (Taf. LXIX. Fig. 32)
aufgenommen, die an einer oder mehreren
wagerecht quer über die ganze Brust gestreck-
ten behauenen Schwellen angreifen. Diese er-
halten den Gebirgsdruck vou den senkrechten
oder wenig geneigten Stempeln, hinter denen
sich die Verschalung befindet. Die Stempel
sind gleichzeitig Stüfzen der Jochenden und
tibertragen so auch deren Druck auf die Tunnel-
sohle.
Mit dem nach der Tiefe fortschreitenden
Abbau wird diese Brustsicherung allmählich
von oben herab hergestellt, wob'i, ehe die
Brustschwellen eingezogen werden können, ein
zweckentsprechendes provisorisches Abstützen
mehrfach vorgenommen werden muß.
Für die Streben werden zunächst nur
schmale Schlitze ausgehoben und das übrige
Gebirge neben denselben erst dann beseitigt,
wenn die Sicherung der Brust entsprechend
weit vorgeschritten ist.
Die unteren uicht vorziehbaren Joche werden
bei der Widerlager- und Gewölbemauerung ent-
fernt, da man sie, um an Ausbruch zu sparen,
nicht auf ganze Länge, sondern nur mit dem
hintern Ende außerhalb des Mauerwerksproftls
lagert. Sie liegen daher um das Maß ihrer
Dicke nach innen geneigt (Taf. LXIX, Fig. 33),
so daß die Verpfählung am vordem Ende nur das
Profil für das Mauerwerk freiläßt. Ebenso werden
die Joche beim Abbau der neuen Zone wieder
eingebaut. Die Beseitigung, bezw. Auswechs-
lung bei Herstellung des Mauerwerks erfolgt
in der später zu besprechenden Art, wie sie die
Jochzimmernng überhaupt mit sich bringt.
Der Profilabbau erfolgt so bis zur IJnter-
kante des etwa nötigen Sohlengewölbes. Ist
dies geschehen, dann werden, abgesehen von
den Answechslungsarbeiten, in der ganzen Zone
nur Maurerarbeiten vorgenommen, die mit der
Herstellung des Sohleugewölbes beginnen.
In weniger druckhaftem Gebirge vereinfacht
sich der Vorgang entsprechend der Standfähig-
keit des Gebirges. Anstatt mit Firststollen ein-
zubrechen, kann man vom Sohlenstollen aus
mit einem Schlitz aufbrechen, wie dies beim
Bau d-»s Hauenstein-Tunnel geschehen; das
Hochlegen der Firstenjoche und das Ziehen
derselben kann vermieden, das Einbauen der
Brust vereinfacht werden u. dgl.
Charakteristisch bei dor englischen Methode
ist es, daß in einer Zone nie gleichzeitig Berg-
leute und Maurer arbeiten können, abgesehen
von den bei der Mauerung selbst vorzunehmen-
den bergmännischen Auswechslungsarbeiten.
Um die Arbeiten in regelrechtem Gang zu er-
halten, sind deshalb mindestens zwei Arbeits-
| stellen nötig.
Solche erhält man von einem durchgehenden
j Sohlenstollen aus, der also hier zur Notwendig-
j keit wird, mittels schachtartiger oder schlitz-
artiger Firstaufbrtiche, von denen jeder zwei
] Arbeitsstellen liefert. Ein kleiner, schräger
Aufzugschacht, um die Jochhölzer au die ersten
! Arbeitsstellen bringen zu können, ist gleich-
i falls nötig. Durch Anlage vieler solcher Auf-
brüche kann man den Bau des Tunnel so weit
beschleunigen, als es der Gang der Förderung
durch den Sohlenstollen überhaupt zuläßt.
Als Ausbausystem eignet sich in erster Linie
I die Jochzimmerung ohne Zwischenunterstützung
1 (englische) ; andere Ausbausysteme sind in-
dessen nicht principiell ausgeschlossen, bedin-
gen aber gewisse anpassende Ausbildungen. So
ist in der That die Sparretuimuierung in dem
M e n n e'schen Läiigstragersy stem der englischen
Baumethode angepaßt worden, in konsequenter
Ausbildung allerdings nur an einem Tunnel,
dem Ender Tunnel zwischen Hagen und Dort-
mund (1870 — I87f) , zur Verwendung ge-
kommen.
Die englische Baumethode eignet sich, so-
fern sie die Jochzimmerung verwendet, nicht
für Gebirge, das Getriebezimmerung erforder-
lieb macht. Diese würde eine panz erhebliche
Umgestaltung der typischen Form nötig machen.
D;is erste Bauwerk, an dem sich das Princip
der englischen Methode entwickelt hat, der
Brune l'srhe Tlumse-Tunnel (1825-1841) zu
London, i^t allerdings mit besonders ausgebil-
deter Getriebezimmerung hergestellt worden,
, doch hat dessen Bauausführung mit der eng-
lischen Bauniet hode nur den Grundgedanken
j gemein und zeigt der spätem Entwicklung ihrer
1 typisehen Form gegenüber ganz besondere Aus-
Digitized by Google
3254
Tunnelbau
bildungen, die in den gewöhnlichen Fällen nicht
wiederholt werden können.
Der am Themse-Tunnel zuerst zur Anwen-
dung gekommene Grundgedanke der englischen
Methode ist 1834 beim Ausbau des Kilsby-
Tunnel in der London-Birminghamer Eisenbahn
zuerst systematisch durchgeführt worden, und
seitdem sowohl in England als auch auf dem
Kontinent, z. B. 1863 beim Bau des Hauen-
8tein-TunneI (Basel-Olten), vielfach und in ge-
eignetem Gebirge mit Erfolg zur Anwendung
gekommen. Nach der Variante mit auf zwei
starke eiserne Längsträger abgestutzter Sparren-
zimmerung ist 1877 der Ender Tunnel in West-
falen erbaut worden.
Die Fig. 29—33, Taf. LXIX stellen den
Bauvorgang beim Blechinglov-Tunnel bei Lon-
don (1840—1842) dar.
d) Die österreichische Methode. Nach
dieser Baumethode wird ebenfalls vor Beginn
der Mauerung das ganze Tunnelprofil frei ge-
macht und in diesem freien Raum werden die
Widerlager vor dem Gewölbe hergestellt. Ein
allenfalls erforderliches Sohlengewölbc wird in
der Regel zuletzt eingespannt, ausnahmsweise
hei sehr nachgiebigem Böden wohl auch zuerst
in Angriff genommen.
Im Gegensatz zur englischen Methode baut
die österreichische das Gebirge nicht scheiben-
förmig, sondern absatzweise ab. Das kann auf
zwei verschiedene Weisen geschehen, entweder
nach dem Strossen- oder dem Firstenbau. Im
ersten Fall erfolgt zuerst der Einbruch in der
First mit anschließenden, nach rückwärts fallen-
den Stufen oder Strossen. Im andern Fall da-
gegen geht der erste Einbruch in der Tunnel-
sohle mit stufenförmig nach rückwärts anstei-
genden Firsten der Erweiterungen voran. Wer-
den etwa beide Ausbruchsweisen, wie es eigent-
lich gewöhnlich geschieht, kombiniert, so ver-
bleibt die Bezeichnung Firstvnbau, da dieser
auch dann dem Vorgehen den eigentlichen
Charakter giebt. Die gewöhnliche Form ist in
diesem Fall die Erweiterung eines im Interesse
rascheren Fortschritts mit kleinerem Profil vor-
getriebenen Sohlenstollens behufs Gewinnung
des Raums zur Aufstellung eines Dntergerüsts
für die Zimmerung. Dieser folgt der Aufbruch
in die First und die Niederarbeit von dort
Der unmittelbare Anschluß in Angriff be-
findlicher, unvollkommen ausgekrochener Teile
an solche, die fertig zum Ausmauern sind, läßt
stetigen Fortgang der Arbeiten so zu, daß
Bergleute und Maurer bei guter Arbeitsein-
teilung an einer Arbeitsstelle in verschiedenen
Zonen ununterbrochen weiter arbeiten können.
Das ausschließliche Abarbeiten von oben
nach unten, wie es der Strossenbau mit sich
bringt, bedingt ein mehrfaches Unterfangen
der Zimmerung, die dabei zeitweilig ihre Stütze
verliert. Damit ist ein Niedergehen der Zim-
merung verbunden, das in drückendem und
mildem Gebirge sehr erheblich werden kann
und um so schädlicher ist, als sich damit Ge-
birgslockeruugen mit noch stärkerer Druck-
äußerung verbiuden. Dieser Mißstand macht
den sonst etwas bequemeren Strossenbau für
solches Gebirge ungeeignet. Man hatte dies
in dem ersten Stadium der Ausbildung der
österreichischen Baumethode (1837 — 184^ nicht
reeht erkannt, w»s mit die Ursache war, daß
damals diese Baumethode vielfach ungünstig
beurteilt wurde. Erst als Riiha 1864-1858
beim Bau des Czernitzer Tunnel in Oberschle-
sien neben anderen Verbesserungen den First en-
bau einführte und damit die Unterfangungs-
arbeiten für die Hauptkonstruktionsteile der
I Bölzung beseitigte, ist die österreichische Bau-
methode und speciell mit österreichischer
Sparrenzimmerung auch für stark drückendes,
mildes und schwimmendes Gebirge geeignet
gemacht worden. Unter Verwendung der R t ih a-
seben Eisenrüstuug kommt man mit ihr auch
durch das schwierigste Gebirge.
Wo man in günstigerem Gebirge beim etwas
einfacheren Strossenbau bleibt, hat man in
neuerer Zeit, so beim Bau des Cochemer Tun-
nel, das mehrfache Unterfangen der Zimme-
rung durch Verwendung eiserner Hilfsträger
zu umgehen verstanden. Au beiden Enden
festgelagert und auf größere Längen freitra-
gend, nimmt ein solches Trägerpaar während
des Abbaues des untern Profilteils und der
Aufstellung des Bock« daselbst den Druck der
darauf abgestützten obern Zimmerung auf, so
daß unter ihm freier Raum zur Arbeit ver-
bleibt.
Bei Anwendung des Firstenbaues ist dessen
Natur nach der Sohlenstollen eine Notwendig-
keit, aber auch beim Strossenbau ist die Lage
des Richtstollens in der Sohle seiner früher
erwähnten Vorteile wegen vorzuziehen. Die
Angriffsstellen in der First erhält man dann
durch schachtartige Firstaufbrüche.
Als Ausbau kann die Joch- oder die
Sparrenzimmerung gewählt werden, und für
iede der beiden sowohl Strossen- als Firsten-
bau. Am besten schmiegt sich indessen die
österreichische Sparrenzimmerung den Eigen-
I tümlichkeiten der in Rede stehenden Baumethode
! an, da sie der Höhe nach sich ebenfalls in ein-
i zelne Abschnitte teilt, die dem absatzweisen
Vorgehen entsprechen.
Aber auch für das Anpassen der Arbeits-
zonenlängen an die Art des Gebirges ist die
österreichische Sparrenzimmerung sehr geeig-
net. Die Sicherheit des Baues verlangt Beach-
tung der wichtigen Regel, den ausgebrocheneii
Tunnelraum nicht zu lange Zeit ohne Aus-
mauerung zu belassen, ihn aber auch der
Gebirgsbeschaffenheit entsprechend nicht über
ein gewisses Längenmaß auszudehnen. So be-
wegt sich die Zonenlänge zwischen 1,5 und 9 m.
Auch die Zahl der aufeinander folgenden, in
gleichzeitigem Angriff, aber verschiedenen Sta-
dien desselben beßndlicheu Zonen richtet sich
nach den Druckverhältnissen des Gebirges.
Diese Zahl geht von 2—6, so daß die ganze
Länge einer aus 2 - 5 Zonen bestehenden Ar-
beitsstelle 3—45 m betragen kann ; letztere
Länge ist allerdings nur ausnahmsweise für den
Fall sehr günstiger Verhältnisse zulässig. Ein
entsprechendes Anpassen ist durch Veränderung
der Sparrenzimmerzahl leicht zu erreichen, zu-
mal auch die Entfernung der Sparrenzimmer
i voneinander der Pfahllänge entsprechend eiuen
Wechsel zwischen 0,90 und 1.60 m zuläßt.
Unter günstigeren Druck Verhältnissen, die
■ größere Zonenläugo zulassen, wird die Jocbzim-
1 merung nur deshalb oft vorgezogen, weil sie
einfacher ist als die österreichische Sparren-
zimmerung, und überdies einen leichtern, mit-
hin billigern Ausbruch des Tunnelraums er-
i möglicht,
Digitized by Google
Tunnelbau
Bei beiden Zimmeningsarten darf wegen
des von der Brust her wirkenden Gebirgs-
drucks eine sorgfältige Verstrebung nicht unter-
lassen werden.
Die Fig. 34—37 auf Taf. LXIX stellen den
Bauvorgang mit österreichischer Sparrenzim-
merung und Firstenbau vom Remsfeioer Tunnel
(Zeitschrift für Bauwesen, Berlin 1883) dar.
Wegen des starken Gebirgsdrucks sind die
Zonenlängen klein genommen worden, 4,5 m
bis tu 2,6 m, der doppelten Entfernung je
xweier Sparrenzimmer. Vorsichtigerweise waren
meistenteils auch nur zwei Zonen iui Bau,
eine mit Maurer- und eine mit Ausbruchs-
arbeiten. Eine neue Zone wurde erst dann
in Angriff genommen, wenn die rückwärts
zunächst liegende für den Beginn der Maurer-
arbeiten, mindestens nahezu fertig und in der
weiter rückwärts daranstoßenden das Gewölbe
im Schließen begriffen war. Auf diese Weise
waren für kurze Zeit höchstens drei Zonen in
gleichzeitiger Arbeit.
Der Abbau begann mit Ausweitung des
Sohleustollens auf Zonenlänge, so daß die
unteren Sparrenböcke für diese Länge aufge-
stellt werden konnten. Dann wurde ein nied-
riger First »tollen getrieben, dem eine Ver-
tiefung und Ausweitung folgte, so daß in dem
gewonnenen Raum der obere Sparrenbock auf
dem errichteten unteren aufgestellt werden
konnte. Nachdem so ein festes, keiner Ver-
änderung mehr unterworfenes Gerüst herge-
stellt war, wurden unter seitlicher Erweiterung,
Vertiefung und Vorrücken des Ausbruchs nach
der Länge die Sparren und Sparrenfüße eines
Sparrenzimmers nach dem anderen eingebaut
Der Ausbruch der Seitenstöße vom erwei-
terten Sohlenstollen aus und Aushub der Fun-
damentgruben vollendete den ganzen Auf-
schluß des Tunnelprotils, wonach die Maurer-
arbeiten der Widerlager und des Gewölbes
folgten. Das Soblengewölbe wurde nach der
Vollendung dieser Arbeiten eingezogen.
Der Abbau auf diese Weise hatte sich vor-
züglich bewährt, aber der Arbeitsfortschritt
war nur gering. Nachdem man bei diesem
Tunnel alle Ausbausysteme probiert hatte,
hielt man schließlich an dem Riiha'schen
Eisenbau mit schmiedeisernen Bogenrippen fest.
Die Fig. 38—41 auf Taf. LXIX stellen
den an anderen Stellen dieses Tunnel befolgten
Vorgang mit Jochzimmerung dar.
c) Die Protche'sohe Methode vom
Chrixti na-Tunnel. Beim Bau des einglei-
sigen, 1432 ui langen Christina-Tunnel*) in
der Bahn Foggia-Neapel (1807 — 1871) traf man
auf nasses, stark blühendes Gebirge mit außer-
ordentlich großer Druckäußerung. Nach miß-
lungenem Versuch mit der belgischen Metbode
ging man mit der österreichischen vor, fand aber
die angewendete Zimmerung dem Gebirgsdruck
nicht gewachsen. Dem Vorschlag des Ingenieurs
Prot che entsprechend wendete man dann ein
besonderes Verfahren an, nach welchem ähnlich
wie bei der deutschen und belgischen Methode
das Tunnelprofil in Teilstücken geöffnet wurde
Man begann hierbei mit der unteren Profil-
hälfte, die mau von einem Sohlenstollen bis
auf Kämpferhöhe ausweitete, unter Anwen-
•) Ltnino. Gtllertt della Tnitruli doli" Apennino
oelU Lin«. PoWi»-N«poli (Rom 1875); auch Drinker,
Tnnnelinf Q. ». w. New-York 1878.
dung einer Jochzimmerung für die Gebirgs-
abstützung.
In dem so gewonnenen Raum wurden das
Sohlengewölbe und die beiden Widerlager her-
gestellt. Letztere erhielten zur Sicherung gegen
den Gebirgsdruck eine Verspreizung, anfäng-
j lieh aus einer bis auf die kleine StoTlenöffnung
vollen Auspackung mit Steinen, später, nach-
dem sich diese nicht widerstandsfähig genug
gezeigt hatte, aus einem von Widerlager zu
Widerlager über den Stollen wegreichenden
Hilfsbogen von 0,80 — 1,20 m Stärke bestehend.
Von dem festen Plateau aus, das der Hilfs-
bogen, bezw. die Steinpackung bot, wurde das
Oberprofil in ganz kurzen, selbst bis zu 1,50 m
Länge herabgebenden Stücken abgebaut und
durch eine Jochzimmerung mit Cent raistreben
gesichert. In dem so bis zu den Kämpfern
froiffewordenen Raum wurde das Gewölbe auf
die Widerlager aufgesetzt und zum Schluß der
Hilfsbogen, bezw. die Steinpackung wieder
beseitigt.
Von den besprochenen Tunnelbaumethoden
kann keine als die für alle Fälle beste be-
zeichnet werden Im allgemeinen läßt sich mit
Mackensen und Richard (Handbuch der
Ingenieurwissenschaften, Bd. I.) das folgende
feststellen:
1. In festem und wenig drückendem Gebirge,
welches in der First auf kurze Zeit in kleinen
Flächen ohne Verzug steht, so daß ein nach-
heriges Anstecken der Pfähle möglich ist, ist
die belgische Methode mit Anwendung der
Jochzimmerung in erster Linie zu empfehlen.
2. In weniger festem, gebräcbem, ferner in
nicht zu nassem, wenig druckhaftem, mildem
Gebirge, welches in der First allerdings durch-
weg einer Verpfählung bedarf, aber für kurze
Zeit und in kleinen Flächen in den Ulmen
(Seiten) noch ohne Verzug steht, ist Snarren-
' Zimmerung vorzuziehen, dabei die belgische
Methode in erster Linie zu empfehlen, jedoch
die englische und österreichische mit Holzein-
bau nicht auszuschließen.
3. In stark drückendem, sowie rolligem und
schwimmendem Gebirge, das überall auch in
kleinen Flächen einer Verpfählung bedarf, ist
Sparrenzimmerung geboten. Als Baumethode
eignet sich die österreichische, und zwar am
besten mit eisernem Einbau System Rziha,
sofern die Länge des Tunnel die höheren Be-
schaffungskosten verlohnt. Die belgische Me-
thode ist in diesem Fall auszuschließen.
Sohlenstollenbetrieb ist bei längeren Tuu-
neln in allen Fällen geboten, da er außer einer
zweckmäßigen Förderung der Berge auch jeder-
zeit gestattet, bei unvorhergesehenem Wechsel
des Gebirges im Innern des Tunnel nötigen-
falls von einer Baumethode zur anderen zwek-
mäßig überzugehen oder das Zimmerungs-
system zu wecnselu.
V. Die Maurerarbeiten. In druckhaftem,
, mildem und schwimmendem Gebirge erstreckt
sich die Ausmauerung auf den ganzen Profil-
I umfang des Tunnel (Gewölbe, Widerlager und
Sohlengewölbe), in günstigerem Gebirge kann
die Ausmauerung teilweise unterbleiben. Die
, Reduktion beginnt bei dem Sohlengewölbe,
I das in Ringe aufgelöst oder ganz weggelassen
i wird, wie es der häufigere Fall bei Gebirge
I mittlerer Festigkeit ist. In festerem Gebirge
I genügt nicht selten die Wölbung allein oder
Digitized by Google
Tunnelbau
in Verbindung mit einer leichten Verblendung
des unteren Profils. Sehr selten kann man das
Gewölbe entbehren, das auch in festem Gebirge
meistens zum Schutz gegen Ablösungen aus
Klüften und infolge der Verwitterung nötig ist.
Die Mauerinaterialien sollen wegen der un-
günstigen Verwendungsverhältnisse von bester
Qualität sein. Für Ziegelmauerwerk sollen nur
Klinker- oder klinkerhart gebrannte Steine
verwendet werden, für Bruchstein- und Quader-
mauerwerk nur vollständig festes und wetter-
beständiges Material. Die Bearbeitung der
Bruchsteine soll sich mehr auf Herstellung guter
Lager- und Stoßfugen erstrecken, als auf Er-
zieluug schöner, gleichmaßiger Ansiebt sflächcn.
Solche brauchen höchstens soweit hergestellt
zu werden, als das Tunnelinnere eine kurze
Strecke von den Mündungen ab überhaupt
noch deutlich erkennbar ist. Bei großem Ge-
birgsdruck ist die Verwendung fester, genau
bearbeiteter Quader für Gewölbe, Widerlager
und Sohlengewölbe nicht, zu umgehen.
Da man bei Tunnelmauerung stets mit
Feuchtigkeit zu rechnen hat, so darf nur
Cementmörtel verwendet werden mit lang-
samerem oder rascherem Abbinden, je nach
den Feuchtigkeitsverhältnisscn. In trockenen
Tunneln gentigt eine Mischung von einem Teil
hydraulischem Kalk und zwei Teilen Sand ; bei
starkem Wasserzudrang muf> man unter Um-
ständen zu einem sehr guten Cementmörtel,
aus etwa einem Teil Portlandceinent und zwei
Teilen Sand, greifen. Zwischen diesen Grenz-
fällen bewegen sich die Abstufungen in der
Mörtelqualität.
Zur richtigen Formgebung des Mauerwerks
dienen für Sohlengewölbe und Widerlager
Schablonen, sogenannte Profillehren aus Brett-
stücken, für die Gewölbe Lehrgerüste. Diese
letzteren haben bei den meisten Baumethoden
nicht allein das Gewölbegewicht, sondern auch,
dem Fortgang der Wölbung entsprechend, den
vollen Gebirgsdruek nach allmählicher Be-
seitigung des Ausbaues aufzunehmen, was ge-
genüber den Ausführungen über Tag besondere
Stärke des Lehrgerüst* bedingt.
Die richtige Aufstellung der Schablonen
und Lehrgerüste nach Lage und Höhe, bezogen
auf die im Tunnel fixierte Achse und die
Höhentixpunkte, ist von der größten Wichtig-
keit.
Die eigentlich forragebenden Teile des Lehr-
gerüsts, die Lehrbogen, können eine solche
Stärke erhalten, daß sie in sich steif genug
sind, um ohne oder mit einer untergeordneten
Hilfsunterstützung in Zwischenpunkten ihrem
Zweck zu dienen. Man bildet sie dann als
hölzerne oder eiserne Bogcnrippen. Anderseits
können sie aus vollkantigen Hölzern, wie ge-
wöhnliche Lehrbogen mit Sprengwerkskon-
struktion, gezimmert werden. Namentlich für
mildes und schwimmendes Gebirge sind letztere
Lehrbngen in Verbindung mit der österreichi-
schen Sparrenzimmerung beliebt und bilden
eine gute Aufteilung der Widerlager gegen
Seiteridruck bis zur Fertigstellung von Haupt-
und Sohlengewölbe. Sie führen ain-h den Namen
österreichische Lehrbugen (Taf LXIX, Fig. l-i.
Die besonders in neuerer Zeit vielfach an-
gewendeten eisernen Lchrbng**ii haben den
Vorteil, nur geringen liuim einzunehmen, be-
liebige Verstärkung durch l'nterznge zu ge-
statten, auch durch Zerlegung in drei zusam-
mensetzbare Teile sehr handlich zu sein.
Die Lehrbogen werden in Entfernungen von
1 — 1,5 m zwischen den Böcken der Tunnel-
; rüstung aufgestellt. Bei stärkerem Gebirgs-
j druck stellt man sie, um den für die Bewegung
I der Maurer nötigen Kaum freizulassen, nicht
näher als etwa 1 m, und stellt nötigenfalls
zwei dicht nebeneinander.
Bei denjenigen Tunnelbau methoden, welche
i vor der Mauerung das ganze Profil freimachen,
finden die Lebrbogen ihre Unterstützung auf
besonderen, auf der Tunnelsohle oder Funda-
mentabsätzen aufgestellten Stuhlwänden. Guter
Längsverband der sich folgenden Lehrbogen
nebst ausreichender Verstrebung darf nicht
fehlen. Da bei Aufstellung der Lehrgerüste
einzelne Teile der Zimmerung ausgewechselt
werden müssen, so darf man die Arbeit nicht
etwa den Maurern alleiu überlassen, sondern
muß geübte und tüchtige Zimmerhäuer bei-
geben.
Die Verschalung der Lehrbogen zeigt gegen
die von solchen über Tag keinen wesentlichen
Unterschied, nur ist bei ihrer Herstellung zu
beachten, daß den Maurern das Gewölbe nicht
vom Rücken aus zugänglich ist, die Arbeit
vielmehr von innen ausgeführt werden muß,
weshalb die Verschalung, nur mit der Arbeit
fortschreitend, nicht etwa vollständig vorher
fertiggestellt werden kann.
Als Ausrüstungsvorrichtung der Gewölbe
wird fast allgemein die einfachste mit Keilen
benutzt, auf welche die Lehrbogen aufgesetzt
sind.
Die einzelnen Gewölbezonen werden am
richtigsten stumpf gegeneinander gestoßen,
j Die früher wohl beliebte Verzahnung des
Mauerwerks erreicht den beabsichtigten Zweck
nicht besser als der stumpfe Stoß, ist deshalb
nutzlos; dabei erschwert sie die Ausführung
unnötig, da man z. B. bei Quadermauerwerk
an die einmal angesetzten Schichtenstärken
gebunden ist.
Da das Mauerprofil vielfach von den Hölzern
des Ausbaues durchritten wird, so muß mit
fortschreitender Mauerung stetes Auswechseln
solcher Hölzer und Herstellung neuer Unter-
stützungen erfolgen. Auch für diese Arbeiten
dürfen nur geübte Ziramerhäuer, nicht Maurer
allein benutzt werden
Wesentliche Beachtung ist dem dichten Aus-
packen mit Steinen aller Höblungen hinter dem
Mauerwerk zu widmen, damit nicht das Gebirge
I durch Sturz stoßweise auf die Mauerung schäd-
: lieh wirken kann. Das Schließen des Gewölbes
verlangt, den örtlichen Verhältnissen ent-
sprechend, einige besondere Maßnahmen.
Die einzelnen Arbeiten bei Herstellung des
, Sohlengewölbes hängen davon ab, wann das-
selbe in Angriff genommen wird, ob vor Beginn
der Mauerung überhaupt, oder vor oder nach
der Ausrüstung des Hauptgewölbes.
Von großer Wichtigkeit für die Erhaltung des
Tunnelmauerwerks, aber auch für die Sicherheit
des Betriebs in dem Tunnel sind die Anord-
nungen zur Trockenhaltung desTunnel-
ma u er Werks durch Ableitung des aus dem Ge-
birge zutretenden Wassers. Mit nur teilweisem
Erfolg ging man zunächst darauf hinaus, dem
Tuunelmauerwerk auf dem Bücken eine dichte
Decke zu verschaffen und zwischen ihr und
Digitized by Googl
Tunnelbau
8267
dem Gebirg« Drainierung in durchlässigem
Material herzustellen, welche alles zufließende
Wasser unter Anwendung ausgesparter Rinnen
oder entsprechender Abdachungen nach ein-
zelnen Punkten in Sohlennähe führte. Von
dort erfolgte die Durcbleitung durch das
Widerlagermauerwerk und Weiterleitung unter
der Bahnbettung nach einem durchlaufenden
Mittelgraben oder Sohlenkanal. Die Herstellung
der dichten Decke aus Wachstuch, Wachslein-
wand, Asphaltfilz, Zinkblech oder als Ceui ent-
decke ist schwierig, da sie nicht frei, sondern
nur, mit der Mauerung fortschreitend, unbe-
quem aufgebracht werden kann. Die Erhaltung
ihrer Wasserdichtigkeit dauert aber gewöhn-
lich nicht lang, so daß alle solche Maßnahmen
nur zeitweiligen Wert haben. Dauernden Er-
folg hat bis jetzt nur das Einspritzen von
dünnflüssigem Cementmörtel in das fertige Ge-
wölbe gezeigt, wie es zum erstenmal beim Forst-
tunnel auf der wtirttembergischen Schwarzwald-
bahn angewendet worden ist. (Deutsche Bau-
zeitung, Berlin 1873.)
In den Seitenwänden des Tunnel werden
in nicht zu großer Entfernung voneinander
(20 tu empfehlenswert l Nischen von 1,6—2,6 m
Breite und 2 — 3 m Höhe angelegt, in welche
sich im Tunnel beschäftigte Personen bei der
Durchfahrt der Zöge zurückziehen können. Die
Nischen werden in zweigleisigen Tunneln zweck-
mäßig beiderseitig, einander gegenüberliegend,
in eingleisigen nur einseitig angeordnet. In
festem Gebirge kann die Ausmauerung der
Nisciien oft unterbleiben. In sehr langen Tun-
neln werden außerdem noch besondere größere
Nischen als Gerätekammern angelegt.
Beim Austritt des Tunnel zu Tag wird er
durch die Portale abgeschlossen, welche den
praktischen Zweck haben, die Kopfböschung
des Voreinschnitts über dem Tunnel zu sichern,
und in erster Linie diesem entsprechend an-
gelegt werden müssen. In zweiter Linie ist dann
ihr dekorativer Zweck bestimmend. (Abbil-
dungen solcher Portale s. im Handbuch d. Ing -
Wissenscbaften, Bd. I. Abteilung 3, Taf. XX).
V. Lüftung, Wasserhaltung und
Beleuchtung wäbreud der Bauausfüh-
rung.
u\ Die Lüftung. Durch den Atmungs-
prozeß und die Ausdünstung der im Tunnel
arbeitenden Menschen und Tiere, das Brennen der
Grubenlampen, die sich entwickelnden Spreng-
gasc und das teilweise Vermodern des Holzwerks
wird die Luft in einer Tuunelbaustelle so ver-
dorben, daß sie ohne Erneuerung zum Ein-
atmen bald untauglich ist. Die Zuführung
frischer, an Sauerstoff reicher Luft ist der
Zweck der Lüftungsvorrichtungen. Sie sind
aber nur für größere T. eine iSotwendigkeit,
da die natürliche Ventilation in hohem Grad
mitwirkt und für kleine Tunnel allein genügt.
Mit Bücksicht auf diese günstigeren Verhält-
nisse bleibt man im T. mit der Oroße des Luft-
ersatzes auch erheblich unter dem im Bergbau
bei wesentlich ungünstigeren Verhältnissen üb-
lichen Maß zurück. Der volle Bedarf an Luft
mit gewöhnlichem Sauerstoffgehalt ist:
für 1 Arbeiter mit 1 Lampe für
24 Stunden 240 mH
für 1 Pferd für 24 Stunden 8.r>0 „
„ 1 kg Schwarzpulververbrauch. 2u0 „
„1, Dynamitverbrauch.. 300 „
Selten überschreitet man aber mit der Luft-
erneuerung im T. eine Menge von 4 m:t pro
Sekunde. Beim Arlberg-Tunnelbau hat sich eine
Menge von 200— 260 ms in der Minute als aus-
reichend erwiesen. Bei größeren Bergwerksan-
| lagen geht man aber bis zum 10- und selbst
j 25 fachen dieses Betrags. Die Lüftungsanlagen
I beim T. sind denn auch wesentlich kleiner und
einfacher als die für Bergwerke.
a) Die natürliche Lüftung beruht auf
| dem durch den Temperaturunterschied bedingten
. Diehtigkeitsunterschied der Luft innerhalb und
außerhalb des T. und tritt selbst dann ein. wenn
, ein Stollen oder Schacht nur an einer Stelle mit
> der äußern Luft in Verbindung steht. Schon in
j geringer Tiefe unter der Erduberfläche ist die
! mittlere Jahrestemperatur vorhanden; mit dem
1 Wachsen der Tiefe nimmt die Temperatur zu.
| Das Zunahmegesetz kann wegen der vielen be-
einflussenden Umstände nur annähernd ermittelt
werden. An Orten, die nur wenig höher liegen
als das Meer, ist die Temperaturzu nähme etwa
lu C. für je 36 m Tiefe unter der Erdoberfläche.
Bei höher über dem Meer gelegenen Stellen ist
diese Zunahme etwas geringer; so betrug sie
beim Gotthard-Tunnelbau 10. für je 46,6 m;
die Temperatur in der Tunnelmitte war 31° C.
bei 8'J4 m Gebirgsüberlagerungshöhe.
Wegen des Wechsels der Außentemperatur
wird die natürliche Ventilation zweimal im
Jahr bei entgegengesetzter Luftströmungsrich-
tung ihre größte Wirkungsfähigkeit erreichen
und zweimal stillestehen.
Die natürliche Ventilation eines Stollens
wird durch in ihn einmündende Schächte (Quer-
I schnitt nicht größer als 1 m2 nötig) oder Bohr-
; Richer von 20—30 cm Durchmesser erhöht. Be-
' fördert wird der Luftzug in einem Schacht oder
I Stollen durch den Querschnitt teilende Zwi-
! schenwände, die eine Sonderung der beiden
I Luftströme, des eiu- und ausziehenden, erleich-
I tern. Im Stollen giebt die Abdeckung eines
Sohlenkanals eine solche Trennung, im Schacht
; jede verschalte Zwischenwand. Stollen von 200m
i Länge und Schächte von 40 m Tiefe ventilieren
sich auf diese Weise von selbst.
p) Die künstliche Lüftung. Reicht
bei längeren Tunneln die natürliche Lüftung
nicht aus, so muß eine künstliche eingerichtet
werden, indem entweder die verdorbene Luft
durch Aufsaugen entfernt und damit ein Nach-
strömen frischer Luft bewirkt wird oder frische
Luft eingeblasen und dadurch die verdorbene
verdrängt wird. Die dem Grundgedanken nach
richtigere erste Methode kann aus praktischen
I Gründen (die Grenze der Druckdifferenz ist nur
1 at nnd kann nicht gesteigert werden) nur
; bei kleinern, einfachem Anlagen angewendet
i werden, und wird dann meistens die Lüftung
durch Lufterwärmung bewirkt. Selten ist man in
der Lage, dafür den Sehnrnsteinzug einer vor-
handenen Kesselfeuerung benutzen zu können;
gewöhnlich hat man einen besonderen Wetter-
ofen aufzustellen, und zwar im unterirdischen
Bau, da für Aufstellung über Tag ein eigener
Schornstein nötig wäre. Die Ableitung der Heiz-
gase l»ei unterirdischer Aufstellung in einen
verschalten Wett.ersehacht muß der Feuersgefahr
wegen vermieden werden. Zweckmäßiger ist die
Benutzung von mindestens 20 cm weiten Bohr-
löchern. Ausfütterung mit einem Blechrohr be-
fördert wegen Keibungsverminderung den Zug.
Digitized by Google
Tunnelbau
Für größere T. ist die zweite Methode, das
Einblasen der Luft, zweckmäßiger, da der Druck,
mit dem die Luft eingeblasen wird, beliebig ver-
größert werden kann. Dazu ist eine maschinelle
Anlage mit Luftleitung nötig. Die Gebläse-
mascnine wird gewöhnlich so gebaut, daß sie
je nach ihrer Gangart pressend oder saugend
wirkt.
Das Maschinenbohren mit Luftdruck er-
leichtert die Lüftung erheblich, indem die aus-
strömende, verbrauchte Luft reinigend und
köhlend wirkt Auch das Einspritzen eines fein
verteilten Wasserstrahls, welcher beim Bohren
mittels Druckwassers leicht herzustellen ist,
reinigt die Luft sehr rasch von Staub und
selbst von Sprenggasen.
In den einfachsten Fällen, und namentlich
bei der Sauglüftung, werden die Leitungen,
„Wetterlutten-, in viereckigem Querschnitt aus
Brettern mit Dichtung zusammengenagelt.
Wegen der geringeren Keibung und größeren
Dichtigkeit verdienen aber Metallröhren den
Vorzug vor diesen Holzröhren, namentlich bei
den mit größerem Druck arbeitenden Preßluft-
anlagen. Für beide Ltiftungsarten muß die
Leitung mittels Abzweigungen bis zu den Ar-
beitsstellen geführt werden, um die schlechte
Luft unmittelbar und rasch abzusaugen, bezw.
durch reine zu verdrängen.
Aus der zulässigen größten Geschwindigkeit
der Luft in der Leitung von 2— 3 m und der
als erforderlich erachteten Luftmenge folgt
die Größe des Querschnitts der Leitungsröhren.
Beim Bau des Arlberg-Tunnel entsprach einer
Menge von 200— 250 m3 Luft in der Minute ein
Bohrdurchmesser von 40—50 cm. Zinkblech oder
verzinktes Eisenblech von 1,5—2 mm Wand-
stärke Ut für solche Hauptröhren zweckmäßig.
Gegen Beschädigung durch Sprengstücke ist
eine geschützte Lage der Leitung nötig und be-
dingt dies oft die Art ihrer Anordnung.
o) Die Wasserhaltung. Das im Tunnel-
raum austretende Wasser ist im allgemeinen als
von der Erdoberfläche kommendes Sickerwasser
anzusehen. Auf die Menge dieses Wasserzuflusses
haben deshalb Größe und Gestaltung des Nieder-
schlaggebiets, Gebirgsformatiou und andere
Verhältnisse so wesentlichen Einfluß, daß eine
Vorherbestimmung des zu erwartenden Wasser-
zulaufs unmöglich ist. Erfahrungsgemäß kann
man unti-r gewöhnlichen Umständen auf 1 bis
10 m" Wasserzufluß in der Stunde rechnen;
selten geht die Menge über 20—30 m* hinaus.
Ausnahmsweise kann eine bedeutende Steigerung
eintreten (beim Gotthard-Tunnelbau flössen zeit-
weise 1200 m1 Wasser in der Stunde zu).
Die Entwässerungsarbeiten bezwecken ent-
weder die Fernhaltung des Wassers vom Tunnel
oder die Entfernung des in den Tunnelraum
eingedrungenen Wassers aus demselben.
Sofern auf der Erdoberfläche die Gebiete zu
erkennen sind, von denen ans das Wasser in
den Tunnel (verteilt oder gesammelt) fließt, läßt
sich in gegebenen Fällen durch Drainierung
des Untergrunds und namentlich Ableitung der
Wasserläufe Hilfe gegen den Wasserzulauf
schaffen, wenn auch die vollständige Trocken-
legung einer Tunnelbaustelle damit gewöhnlich
nicht erreicht wird.
Je nach den örtlichen Verhältnissen wird man
dann auch ähnliche Anlagen tiefer in die Erde
verlegen und etwa bekannt gewordene unter-
irdische Sammelstellen des Wassers durch be-
sondere Entwässerungsstollen — zwecks längerer
Offenhaltung mit Steinen ausgepackt — anzapfen.
Auch reichlich verteiltes Wasser in schwimmen-
dem Gebirge hat man schon durch solche das
Tunnelbauterrain beiderseits einschließende
Stollen von diesem fern gehalten und dasselbe
dadurch vor Beginn der Tunnelarbeiten voll-
ständig trocken gelegt.
Nicht immer aber hat man die nötige Zeit
I zur vorherigen Ausführung solcher Anlagen und
ist man daher in den meisten Fällen auf Ent-
fernung des in den Tunnelraum eingedrungenen
I Wassers angewiesen. Am schwierigsten ist diese
Beseitigung aus solchen Tunnelbaustellen, die nur
durch Schächte zugänglich sind, da dann eine
i Ableitung mit Gefälle unmöglich ist und Pump-
arbeit platzgreifen muß. Nach der älteren An-
ordnung wird eine Betriebsmaschine über Tag
aufgestellt. Durch Vermittlung eines Winkel-
hebels, des Kunstkreuzes, und des im Schacht
befindlichen Gestänges setzt man den Kolben
einer Hub- oder Druckpumpe in Bewegung. Je
nach der Art der Pumpen besteht das Gestänge
entweder aus zugfestem Rundeisen oder aus
druckfestem Holz. Die Höhe des jetzt meistens
aus Eisenblech, früher oft aus Gußeisen her-
gestellten Steigrohrs beschränkt man meistens
auf etwa (30 m, so daß an der tiefsten Stelle
das Kohr etwa 6 at Wanddruck auszuhalten
hat. Erreicht man so mit dem Ausguß des
| Wassers die Erdoberfläche noch nicht, so setzt
j mau weitere Pumpensätze übereinander.
Neben diesen älteren Einrichtungen werden
in neuerer Zeit immer mehr die direkt wir-
kenden Pumpen verwendet. Dabei befindet sich
die Dampfmaschine mit den Pumpen zusammen-
gebaut in der Tiefe des Schachts, so daß das
Pumpengestänge wegfällt, dafür aber eine
Dampfleitung von einem über Tag aufgestellten
Dampfkessel zur Pumpe nötig wird.
Sehr zweckmäßig sind die ebenfalls in
neuerer Zeit, in Verwendung gekommenen Dampf-
strahlpumpen und Pulsometer.
Wo die Sohlenhöbe des zu entwässernden
Baues mit dem Baufortgang verändert wird,
wie beim Schachtabteufen, hängt man die zur
Entwässerung dienende einfache Pumpe mit
Flaschenzügen au Ketten oder Stangen auf und
senkt sie, dem Tiefergehen des Baues ent-
sprechend, nach. Andernfalls baut man die
Pumpen provisorisch ein und verlängert nach
und nach die Rohrleitung. Die direkt wirken-
den Pumpen sind in solchen Fallen den Ge-
stängepumpen wegen der geringereu Anpassungs-
fähigkeit des Gestänges vorzuziehen.
Bei geringerem Wasserzudrang kommt man
mit einfacheren Anlagen aus. Oft genügt es,
im Stollen das Wasser aus den zum Sammeln
angelegten Vertiefungen (Sumpflöchern) mit
Eimern oder Schaufeln oder auch Handpumpen
in einfache, aus zwei Brettern zusammenge-
nagelte Rinnen zu heben ; bei größeren Längen
oder Gegengelällen wird ein absatzweises Heben
erforderlich Beim Schachtabteufen genügt viel-
fach das Aufziehen des Wassers in besonderen
Kübeln.
Anderseits aber gestaltet sich auch bei
starkem oder plötzlichem Wasserandrang die
Wasserhaltung zu einer sehr schwierigen Arbeit,
die dann besondere Anordnungen verlangt, wie
z. B. einstweilige Absperrung von Stollen-
Digitized by Google
Tunnelbau
strecken durch Quermauern oder Fangdämme,
Anlage besonderer Wasserstollen unter dem
Tunnel mit besonderen Schachtanlagen für
Wasserhebung u. s. w.
c) Die Beleuchtung während der Bau-
zeit. Allgemein üblich ist seit den frühesten
Zeiten des T. die Beleuchtung jeder Arbeitsstelle
eines Arbeiters durch offen brennende, mit Rüböl
gespeiste Grubenlampen. Da die Flamme Luft-
zug vertragen muß, ohne zu verlöschen, so hat
sich die hellere und billigere Petroleumbeleuch-
tung bis jetzt nicht allgemein einbürgern
können. Es bat aber nicht an Versuchen ge-
fehlt, eine ausgiebigere Beleuchtung ausgedehn-
terer Baustellen durchzuführen durch Verwen-
f dung größerer, auch mit Reflektoren versehener
Lampen oder für kurze Zeit durch Magnesium-
lampen und in letzter Linie durch Elektricität.
Ein gelungenes Beispiel dafür ist die beim Bau
des Milseburg-Tunnel im Zug der Nebenbahn
Fulda-Hilders (1887—89) angewendete elektri-
sche Beleuchtung (Zeitschrift für Bauwesen,
Berlin 1802).
II. Unterwassertunnel.
Für die Baumethode dieser Tunnel ist deren
Höhenlage zur Bettsohle des Gewässers von ent-
scheidendem Einfluß. Tunnel, deren Sohle mit
jener des Gewässers in gleicher Höhe liegt, sind
nicht ausgeführt worden, obwohl manche Ent-
würfe den Gedanken der Versenkung einer
fertigen Röhre auf die Bettsohle verfolgt haben.
Für den Bau der Unterwassertunnel kommen bis
jetzt nur zwei wesentliche Höhenlagen in Be-
tracht : Tunnclscheitel in ungefährer Sohlenhöhe
des Gewässers oder in wesentlich tieferer Lage
als diese.
1. Tunnel mit dem Scheitel in Bett-
sohlenhöhe. Von den für diesen Fall in Vor-
schlag gebrachten Baumethoden ist nur eine
in Anwendung gekommen. Bei derselben wird
die Tunnelbaustelle in vorrückenden Abschnitten
zwischen Fangdämmen trocken gelegt, innerhalb
derselben die Baugrube für den Tunnel ausge-
hoben und dieser im Trocknen hergestellt. Hier-
auf erfolgt eine Lberschüttung bis Bettsohlen-
höhe und Sicherung des Tunnel gegen Angriffe
von Schiffsankern u. dgl. mittels .Steinplatten-
oder Betonabdeckung. Die Methode unterscheidet
sich nicht wesentlich von Grtindungsarbeiten
zwischen Fangdämmen und eignet sich wie
diese für geringe Wassertiefen. Sie hat z. B.
Anwendung gefunden bei Herstellung von
Straßentunneln in Chicago (Washingtonstreet-
und Lasallestreet- Tunnel) unter dein Gö m
breiten Chicago-Fluß und bei einem Doppel-
tunnel der Eastlondon-Bahn unter dem Viktoria-
Dock in London.
Eine Reibe von weiteren, bisher Entwurf ge-
bliebenen Methoden hat die größte Ähnlichkeit
mit der Luftdruckgründung. Es gehören dabin
z. B. die Projekte von Fowler, Wright
und Winkler. Der letztere hat diese Methode
für die Untertunnelung des Donaukanals ge-
legentlich seines Entwurfs für eine größten-
teils unterirdische Wiener Stadtbahn vorge-
schlagen und genau erläutert. Danach sollte
der Tunnel aus einzelnen, 10-16 tn langen
schmiedeisernen, unten offenen, an beiden En-
den provisorisch geschlossenen, tunnel förmigen
Kasten zusammengesetzt werden. Diese Kasten
sollten im Trocknen hergestellt und dann wie
die Glocke bei Luftdruckgründung zwischen
! Führungen versenkt werden. Durch Luftver-
dichtung in dem Kasten sollte das Wasser
ferngehalten werden, so daß darin die Ver-
tiefung des Betts hätte vorgenommen und
schließlich ein Tunnelsohlengewölbe hergestellt
werden können.
Eine Betonüberschüttung sollte der Kasten
schon beim Senken erhalten, die dann in Bctt-
! sohlenhöhe abzugleichen war. Nach erfolgter
Versenkung von zwei in der Tunnelachse ein-
ander folgenden Kasten hätten die aneinander
liegenden, stirnseitigen Endabschlüsse durch
I Lösung ihrer Versohraubungen entfernt werden,
1 und eine entsprechende Dichtung des fugen-
artigen Zwischenraums erfolgen sollen.
Auch für eine Untertunnelung der Elbe in
• der Nähe von Hamburg ist ein ähnliches Pro-
jekt vom Ingenieur Westendarp aufgestellt
| worden.
Ein drittes, von den beiden vorgenannten
! wesentlich abweichendes Verfahren ist kürzlich
von Luther Beet her in Detroit angegeben und
ihm patentiert worden (Centraiblatt der Bauver-
waltung, Berlin 1890, S. 416). Der Tunnel von
kreisrundem Querschnitt soll mit Hilfe eines
über die gußeisernen Wandungen greifenden,
aus Eisen ausgeführten Kopfstücks erbaut
' werden. Hierbei sollen die Boden massen nicht
nach dem Innern des Tunnel gefördert werden,
wie dies bei allen übrigen Baumethoden der
Fall ist, sondern das wie ein großer, flachge-
legter Keil mit vorausgerichteter wagerechter
Schneide gebildete Kopistück soll sie nach oben
über die Bettsohle empordrängen. Beweglichkeit
der Keilspitze um eine wagerechte Achse soll
ein Einstellen derselben zur Erhaltung der
richtigen Höhenlage des Tunnel gestatten. Be-
sondere Anordnungen sollen ferner Boden-
untersuchungen vom Innern des Keils aus er-
möglichen. Das Ganze kann als keilförmiger
Schild bezeichnet werden, und zeigt bezüglich
des VorBchiebens und 'der Tunnelauskleidung
keine wesentlichen Unterschiede gegenüber den
später zu beschreibenden Methoden mit Schild-
verwendung.
Der Natur der Sache nach könnte das Ver-
fahren nur für flach, nahe der Bettsohle hiu-
streichende Tunnel benutzt werden. Erfahrungen
mit demselben liegen noch nicht vor.
Bei allen Tunneln in der hier vorausgesetzten
Lage nahe der Bettsohle ist es wichtig, die
Höhenlage von vornherein mit Rücksicht auf
eine etwa später im Interesse der Schiffahrt er-
1 forderliche größere Tiefe zu wählen. Mißgriffe
in dieser Beziehung sind später, wenn über-
haupt, nur mit großen Geldopfern wieder gut-
zumachen. So ist es beim Washingtonstreet-
Tunnel in Chicago nach kaum 23jäbrigem Be-
stehen nötig geworden, die Decke um 95 cm
tiefer zu legen, was nur dadurch ermöglicht
worden ist, daß unter dem Schutz von besonders
zu diesem Zweck errichteten Fangdiimmen das
Gewölbe abgebrochen und durch eine flachere,
aus Kappen zwischen Suihlrippeu gebildete
Decke ersetzt wurde.
2. Tunnel in größerer Tiefe unter
Bettsohle. Da in diesem Fall die Tiinnel-
bau^telle, im Gegensatz zum vorigen Kall,
von oben nicht, zugänglich ist, so hat berg-
männisches Vorgehen stattzufinden. Die Art des-
selben richtet sich nach der Gebirgsbesehaffen-
heit und dem größeren oder geringereu Wasser-
Digitized by Google
Tunnelbau
zudrang. Es lassen sich in dieser Beziehung
folgende Hauptfälle unterscheiden:
1. Geschlossenes, mehr oder weniger festes
Gebirge ohne oder mit geringem Wasserzufluß.
2. Mehr oder weniger festes, klüftiges Ge-
birge mit starkem Wasserzufluß.
3. Mildes Gebirge ohne oder mit geringem
Wasserzudrang.
4 Mildes bis schwimmendes Gebirge mit
starkem Wasserzudrang.
Die Bauschwierigkeiten wachsen mit dem
Wasserzudrang, sind also in den Fällen 2 und
4 groß und können sich im letzteren Fall aufs
höchste steigern.
In erster Linie ist darauf Bedacht zu neh-
men, die Lage des Tunnel im Grund- und
Höhenplan wenn möglich so zu wählen, daß
er in günstiges Gebirge zu liegen kommt. Um-
fassende ßodenuntersuehungcn sind doshalb
Vorbedingung. So spielte bei der Wahl der
Tunnellagc im Projekt für die unterseeische
Verbindung zwischen England und Frank-
reich diese Rücksichtnahme eine hervorragende
Bolle, wenn auch die Ansichten über das gün-
stigste Gebirge dort nicht ganz übereinstim-
mend waren. Ferner ist die im blauen, dichten
Thon liegende Untortunnelung der Themse
durch dir neue elektrische City and South
London- Eisenbahn im Vergleich zu dem in
einem außerordentlich ungünstigen Grund be-
findlichen ersten Themse-Tunnel Bruneis in
London ein Beispiel dafür , wie sehr die
Bauschwierigkeiten und Erbauungskosten bei
günstiger Gebirgsbeschaffenheit abnehmen.
Während die Rücksichtnahme auf Tunnel-
länge und Bahnneigung möglichst geringe
Tiefe des Tunuelscbeitels unter Bettsohle ver-
langen, bedingt die möglichste Sicherung gegen
Wasserzufluß eine tiefere Lage. Beim ersten
Themsetunnel in London ist sie mit 4 m und
weniger für den dortigen schlechten Unter-
grund und die befolgte Baumethode zu gering
bemessen gewesen, Bei den neueren Ausfüh-
rungen hat man diese Dicke meistens größer
genommen, man ist damit in England bis auf
i> m (Mersey-Tunnel) und 13,ö ra (Severn-
Tuunel) gegangen, nur bei besonders geeigneten
Bauniethoden ging man hier und in Amerika
auf geringere Maße herunter: 6 m beim Hudson-
Tunnel in New- York. 3,7 m beim St. Clair-
Tuunel, 4,6 m beim Themse-Tunnel der City
and South London- Bahn und 2,5 m bei dem im
Bau betindlichen Blackwell-Tunnel zu London.
Nur in den Fallen 1 und 3 kann man mit
einer der bei Bergtunneln befolgten Baume-
thoden durchkommen; der Fall 4 zwingt zur
Anwendung besonderer charakteristischer Me-
thoden, Fall 3 hat ähnliche Metboden wenig-
stens als außerordentlich vorteilhaft erkennen
lassen.
A. Tunnel in mehr oder weniger
fest ein Gebirge ohne oder mit Wasser-
zufluß in verschiedener Größe (Fall 1
und In diesen Fällen pHegt entweder eine
der gewöhnlichen Tuiuielbaumethoden. wie bei
Bergtunneln, oder (namentlich bei kleinerem
Tunncl'iuei profil und in geschlossenem, nicht
zu hartem Gebirge) da* Ans-'liaben des ganzen
Profils mittels einer volles Profil ausbohrenden
Bohrmaschine, /. B. ton Brunton, Beau-
inont oder Beauuiont und Englisch ange-
wendet zu werden.
Dieses letztere Verfahren ist bei der Her-
, Stellung von Versuchsstollen für den englisch-
französischen Kanaltunnel in den Jahren 1M0
bis 1882 auf englischer Seite mit sehr gutem
Erfolg angewendet worden. Der Wasserzudrang
in den Kreidefels war dabei gering; ein Aus-
bau des Stollens ist nicht nötig gewesen.
Das erstere Verfahren ist bei den zwei-
gleisigen Eisenbahntunneln unter dem Severn
H873—1880) und Mersey (1880— 1886) in
England befolgt worden Da sich die hier in
Rede stehende Baumethode von derjenigen der
| Bergtunnel nicht unterscheidet, so kommt auch
| ein Sohlenstollen in der Regel zur Anwendung.
Bei Tunneln unter Flußbetten ist in der
: Mitte eine tiefste Stelle, wie bei den Berg-
tunnelu eine höchste. Während hier die Wasser-
ableitung auf natürlichem Weg, der Neigung
folgend, sich vollzieht, werden dort besoudere
Anlagen nötig, die Wasserstollen, welche von
I dieser tiefsten Stelle nach einem Sammelpunkt,
I gewöhnlich unter einem oder beiden Ufern be-
legen, fallen. An diesen Stellen wird das ge-
sammelte Wasser durch besondere Schächte
mittels entsprechend kräftiger Pumpen ge-
fördert. Wo man nicht das Wasser durch Luft-
druck fernhält, müssen solche Wasserstollen
und Puinpenaulagen bei starkem Wasserzudrang
den übrigen Bauarbeiten vorausgehen.
Der Severn-Tunnel iTaf LXX, Fig. 43)
von 3635 m Unterwasserlange und 7oo8 m
Gesamtlänge dient zur unmittelbaren Verbin-
dung Bristols mit den Eisenhahnen in Süd-
wales.
Das durchsetzte Gebirge bestand aus Kohlen-
schiefer und Kohlensandstein mit steil ein-
fallenden Schichten und war namentlich unter
den drei im Flußbett befindlichen Rinnen mit
Stromschnellen sehr klüftig. Der Wasserzudrang
: war deshalb sehr bedeutend.
Mau begann den Bnn mit der Herstellung
dos Schachts und anschließenden Wasserstollens,
der bei den örtlichen Verhältnissen, wie Fig. 43.
Taf LXX zeigt, nur auf einer, der rechten
Flußseite, nötig war. Infolge einer während
der Bauzeit nachträglich beschlossenen Tiefer-
legung des Tunnel um 4,5 m ist auch ein
zweiter, tiefer gelegter Wasserstollen nötig ge-
worden.
Es wurde dann von den beiden Ufern mit
in der Sohle liegenden Richtstollon von mehreren
Schächten (drei auf der rechten, einer auf der
linken Seite) aus gegeneinander gearbeitet, wobei
der rechtsseitige Wasserstollen von der Stelle
ab, wo er das Tunnelgebiet erreichte, als Richt-
stollen zu dienen hatte. Die nachträgliche
Höhenänderung des Tunnel beeinflußte auch den
Richtstollen Nach mehrfachen Störungen durch
Wasserdurchbrüche auf der rechten Seite, die
zeitweilige Unmöglichkeit der Wasserhaltung
auf der linken, in dem gegen Ort fallenden
Stollen und Aufenthalt infolge der Projekt-
änderung erfolgte der Stollendurchschlag am
18 Oktober 1881. Mit den Ausweitung*- und
Maurerarbeiten hatte man erst Ende 1*80 be-
I gönnen. Man wendete im allgemeinen die
englische Bamnethodc an (mit Zouenlängen von
4—7 in i, an einzelnen Stellen auch die belgische.
l'er fertige Tunnel ist am 1. Juli 1*87 in
Betrieb genommen worden.
Der Mersey-Tunnel (Taf. LXX, Fig. 44)
ist, während der Bauzeit weniger Störungen
Digitized by Google
Tunnelbau
3261
ausgesetzt gewesen als der vorgenannte. Seine
Unterwasserlänge ist 1200 m, die Gesamtlänge
3200 m. Die örtlichen Verhältnisse bedingten
die Anlage von Entwässerungsstollen auf jeder
Seite des Flusses. Sie erhielten kreisrunden
Querschnitt ron 2,1-2,4 m im Lichten. Ein
Teil wurde mit Stollenbohrmaschinen ron
Beaumont und English glatt aus dem
Felsen (roter Sandstein) ausgebohrt
Der Wasscrstollen wurde im Januar 1884
ohne wesentliche Störung durchschlägig.
Der Bau des eigentlichen Tunnel begann
mit einem Richtstollen in der Sohle von zwei
besonderen Uferschächten — als Förderschächten
-- aus. Die Verbindung mit dem Entwässerungs-
Atollen geschah durch eine Reihe von 8 cm weiten,
nach diesen durchgetriebenen Bohrlöchern. Im
übrigen erfolgten die bergmännischen und
Maurerarbeiten wie bei jedem Bergtunnel. Auf-
bräche aus den Sohlenstollen lieferten mehrere
Arbeitsstollen, von welchen aus der Vorgang
nach englischer Methode mit Zouenlängen von
je 3,6 m erfolgte.
B. Tunnel in mildem Gebirge ohne
oder mit geringem Wasserzudrang
(Fall 3). Die für diesen Fall charakteristische
ßaumelbode benutzt einen eigentümlichen Ab-
schluß der Tunnelbrust zur Stützung des Ge-
birges, den Schild. Derselbe schließt als eine dein
Tunnelprofil angepaßte Scheibe den Tunnel-
raum ui ganzem Protil gegen das Gebirge
senkrecht ab und greift mit einem ungeteilten
oder aus einzelnen, dicht zusammenschließenden
Teilen bestehenden cylindrischeu Rand entspre-
chend weit nach rückwärts: über die fertige
Tunnelausklciduug. wie der Deckel über eine
Schachtel.
Durch Abnützung des Schilds rückwärts
gegen die fertige Tunnelverkleidung wird der
Gemrgsdruck der Brust aufgenommen. Eiu
ähnlicher kürzerer Rand greift vorwärts ein-
schneidend in das zu durchfahrende Gebirge.
In den Einzelausbildungen weichen die ver-
schiedeneu, bis jetzt benutzten Schilde etwas
voneinander ab. Im allgemeinen zeigen sie,
der Länge nach einander folgend, drei ver-
schiedenen Zwecken dienende Abteilungen: die
vordere, eine in das Gebirge eindringende
Schneide, die mittlere als Standort für die Ar-
beiter und die hintere, unter deren Schutz die
Tunnelauskleidung angesetzt wird. Die mitt-
lere und bei manchen Anordnungen auch die
vordere Abteilung werden durch wagerechte
und senkrechte oder radiale und Ringwände in
einzelne Zellen geteilt, die einen Verschluß der
Brust gegen das Gebirge erleichtern, bezw. das
Ausarbeiten de* Prodis in Einzelpartien kleine-
ren Querschnitts mit größerer Sicherheit zu-
lassen.
Ist der Abbau vor dein Schild auf eine ge-
wisse kleine Länge in ganzem Protil nahezu
bis zum Rand erfolgt, so werden zwischen
Schild und fertiger Auskleidung eingesetzte
Schrauben oder hydraulische Fressen in Tha-
tigkeit gesetzt, um den Schild, mit dem Vor-
derrand ins Gebirge einschneidend, so weit vor-
zuschieben, daß unter dem noch auf der Tun-
nelverkleidung verbleibenden Hinterland, der
also das Gebirge vom Eindringen in die Tunnel -
höhlung abhält, ein neuer Yerklcidungsnng
eingefügt werden kann. Meistens, und nament-
lich bei den neueren Ausführungen, besteht die
Verkleidung aus Eisen, doch ist auch schon
Ziegelmauerwerk in Verwendung gekommen.
Der Vorgang kennzeichnet sich also als eng-
lische Baumethode: Abbau des vollen Profils
abwechselnd mit nachfolgender Ausmauerung.
Von diesem allmählich ausgebildeten All-
gemeintypus der Schildkonstruktion etwas ab-
weichend, ist der erste, überhaupt benutzte
Schild, welcher durch Brunei für den Bau
des ersten Themse-Tunnel zu London 1825 bis
1841 hergestellt wurde (Taf. LXX, Fig. 55). Die-
jenige Schildform, die in neuerer Zeit meistens
angewendet worden ist, stammt aus dem Ende
der sechziger Jahre, ist in ähnlicher Form
allerdings schon viel früher als „Dunns Tun-
nelmat«cnineu in Vorschlag gebracht worden.
(S. Drinker, Tunneling pp.. und The practical
Meehanics Magazin, Vol. 61, p. 548, Juni
1849.)
Im Jahr 1868 benutzte Beach in New- York
einen aus Holz, Schmied- und Gußeisen an-
gefertigten kreisförmigen Schild zur Ausführung
eines Versuchst unnel unter dem Broadway in
New- York, um die Möglichkeit der leichten
Herstellung eines Tunnel für eine unterirdische
Eisenbahn daselbst zu beweisen. Dieser Schild
ist auf Taf. LXX, Fig. 41», im LängenschuitT
dargestellt. Die Zellen sind sehr eng. und es ist
das Princip befolgt, ihre Lange im Verhältnis
zur Höhe so groß zu nehmen, daß das Material
Länge genug vorfindet, um sieh in den Zellen
nach dem natürlichen Böschungswinkel abzu-
lagern.
Kurz darauf ist ein ähnlicher, ebenfalls
kreisförmiger Schild von Greuth «ad in Lon-
don zur 1868—1865) ausgeführten zweiten Unter-
tuunelung der Themse in London nahe beim
Tower, «lein sogenannten Towersubway, erbaut
worden. Der Schild (Taf. LXX, Fig. 50« u. /»),
aus Stahlblech bestehend, war durch sechs Radial-
wände, die von den Ecken einer sechseckigen,
offeuen Mittelzelle ausgingen, geteilt und besaß
ciue vordere und hintere, das Protil bis auf die
Mittelzelle abschließende Querwand. Von der
Mittelzelle aus wurde die Ausschachtung vor-
genommen. Das zu durchörternde Gebirge war
sehr günstig, nämlich wasserundurchlässiger,
dichter blauer Thon. Der Ausbruch begann
mit einem kleinen, 2—3 m langen, mit leichtem
Ausbau versehenen Stollen, der von der offenen
Mittelzelle aus vor dem Schild getrieben wurde.
Unmittelbar vor diesem wurde der Stollen bis
zum vollen Profil auf die kurze Lauge von
0,45 m erweitert und dann der Schild mittels
sechs Schrauben, die sich rückwärts gegen die
fertige, gußeiserne Tunuelauskleidung stemm-
ten, in dem freien Raum um 0,45 in vorwärts
bewegt. Die ebenso lange, hinter dem Schild
freigewordene, profilmäßig fertige Zone erhielt
sofort eine Auskleidung durch einen gußeisernen,
au* vier Stücken mittels Inuentlanschen und
Yerschraubung zusammengesetzten Ring von
0. 45 m Lauge und 2,3 m äußerem Durchmesser.
Unter Anwendung besonderer Dichtung bilden
diese Hinge die endgültige Auskleidung.
Nach diesen ersten Ausführungen wurde der
Schild mehrfach auch anderwärts angewendet,
1. B in Amerika 186U/70 beim Bau eines
Wasserleitungstuniiel für Clereland unter dem
Erie-See, in hervorragender Weise beim Bau
der ganzen normaispuiigen City and South
London- Eisenbahn (Taf. LXX, Fig. 4«, 51«
Digitized by Google
3262
Tunnelbau
u. b und 52) durch Oreathead (1886), die
in einer Länge von 6,1 kin aus zwei mit rund
1,6 m Abstand neben-, streckenweise auch
untereinander gelegten Röhren Ton je 3,06 bis
3,2 m innerem Durchmesser besteht und auch
bei der London-Brücke oberhalb derselben unter
der Themse durchgeht. Bei diesen letzteren T.
ist auch der Raum, den die Dicke des Schild-
mantels hinter der Tunnelauskleidung läßt, in
sehr sorgfältiger Weise avisgefüllt worden, und
zwar mit Cementmörtel, welcher mittels Luft-
drucks in den Baum durch besondere Löcher
des Tunnelmantels eingepreßt wurde. Die in
die Augen springenden Vorzüge des Verfahrens
zeigten sich bei diesem T. darin, daß auch
nicht die geringste Erdbewegung damit ver-
bunden war, weshalb selbst die nächsten be-
nachbarten Gebäude keinerlei Schaden nahmen.
Der neueste amerikanische Tunnel, bei dem
sich das System bewährt hat, ist der am
30. August 1890 durchschlägig gewordene und
nun im Betrieb befindliche Tunnel unter dem
St. Clair-Fluß (Taf LXX, Fig. 46 und 63), dem
Abfluß des Huron-Sees. Dieser Tunnel hat die
wichtige Bestimmung, die durch den St Clair-
Fluß getrennten Eisenbahnnetze der Vereinig-
ten Staaten und Kanadas zwischen Huron- und
Ontario-See direkt zu verbinden, zu welcher
Verbindung bis dahin lediglich eine Dampf-
fähre diente. Eine Brtickenanlagc war durch
die örtlichen Verhältnisse ziemlich ausge-
schlossen und man wendete sich deshalb einem
Tunnelentwurf zu.
Ende 1886 begann die St. Clair-Tunnel-
gesellschaft mit. den Ausführungsarbeiten. Der
Tunnel ist auf kanadischer Seite bis zum Fluß-
ufer rund 690 m lang, auf der andern 540 m
und unter dem Fluß 700 m, zusammen rund
1830 tn. Die geringste Deckenstärke ist 12'
— 3,66 in. Man versuchte zunächt durch auf
beiden Ufern abgeteufte Schächte Angriffsstellen
für den Tunnel zu gewinnen. Diese Schacht-
anlagen bereiteten aber bedeutende Schwierig-
keiten, so daß man sie im September 1888 ganz
aufgab und beschloß, den Tunnel von beiden
Mündungen aus mit Hilfe von zwei Schilden
in Angriff zu nehmen. Diese, am Rand der
Voreinschnitte erbaut, wurden mit Hilfe von
umgelegten Drahtseilen in die Voreinschnitte
an die Tunnelbaustclle hinabgerollt und dort
unter entsprechender Einrichtung das Anfangs-
stück des Tunnel hinter jedem Schild im offenen
Einschnitt angesetzt und dann unter regel-
rechter Arbeit des Schilds der Tunnel vorge-
trieben.
Die Schilde (Taf. LXX, Fig. 54a u. b)
waren die größten bis dahin angewendeten. Sie
hatten 6,4 m innern Durchmesser bei 4,57 m
Länge und 80 t Gewicht, und waren ganz aus
Eisen, bezw. Stahl hergestellt. Zwei wagerechte
und drei senkrechte Wände teilten den Schild
in zwölf Abteilungen In den mittleren der-
selben erfolgte das Lösen der Bodenraassen,
die unteren beiden hatten durch Kallthüren
verschließbare Thüröffnungen. Hier wurden die
Tntiuel wagen eingeschoben und beladen Der
rückwärtige Umfang des Schilds war verstärkt
durch einen mittels Konsolen abgesteiften Ring,
zwischen denen 24 Stück hydraulische Pressen
eingebaut waren, die zusammen einen aller-
dings nie voll benötigten — 1200 bis 1600,
höchstens 1800 t genügten — Gesamtdruck von
3000 t ausüben konnten. Sie konnten einzeln
oder in beliebiger Zahl zusammen in Thätjg-
keit gesetzt werden und schoben nach Bedarf
den Schild in gerader oder gekrümmter Linie
voran.
Das Ansetzen der gußeisernen Tunnelver-
kleidung geschah in sinnreicher Weise durch
einen auf einer Seite mit Gegengewichten ver-
sehenen doppelarmigen Hebel, welcher mit
seiner Drehachse in der Schildachse gelagert
war. Das andere Hebelende war mit Greifvor-
riebtung zum Anfassen der Verkleidungssegment-
stücke versehen und konnte durch ein Schr&uben-
getriebe verlängert oder verkürzt werden, so
daß durch Drehen des Hebels das gefaßte Ver-
kleidungsstück an allen Hindernissen vorbei-
geführt und an die richtige Stelle leicht ein-
gesetzt werden konnte.
Der mit dieser Methode erzielte Baufortschritt
; betrug für 24 Stunden 0,9—4,9 m, im Mittel
3 m für eine Arbeitsstelle.
Eine ähnliche Ausführung ist gegenwärtig
noch im Gang beim Bau eines Straßentunnel
unter dem Clydc in Glasgow und der letzten
Strecke des Hudson-Tunnel zwischen New- York
und Jersey City.
In allerneuester Zeit ist der bei Black wall
zu London projektierte, die Themse unter-
fahrende Straßentunnel (Taf. LXX, Fig. 45)
von 7,33 m innerem und 8,24 m äußerem Durch-
messer in gleicher Weise begonnen worden. Der
für diesen Bau bestimmte Schild ist der größte
bis jetzt benutzte, da er mit 8,46 m Durchmesser
und 6,96 m Länge bei 200 t Gewicht den
St. Clair- Schild erheblich übertrifft. Er ist
Uber Tag erbaut worden und nach vorläufigem
Verschluß auf einem besonders angelegten
Kanal nach dem Schacht, von dem aus der
Tunnel in Angriff genommen werden soll, ge-
flößt worden. Um den Schild in den Schacht
niederzulassen, wird dieser mit Wasser gefüllt,
der Schild schwimmend hineingebracht und
durch Auspumpen des Wassers niedergesenkt
(s. Centralblatt der Bauverwaltung, 1893, S.362).
Bei diesen neuesten Tunneln ist eine ganze
oder teilweise dünne, innere Schutzverkleidung
des gußeisernen Mantels aus Ziegelmauerwerk
ausgeführt, bezw. vorgesehen worden.
Liegen, abgesehen von Eisenbalintunneln, ein-
fachere Verhältnisse vor, etwa kleinerer Quer-
schnitt und geringere Tunnellänge, so kann unter
Umständen der Schild erspart werden und das
| Vorschieben der ganzen Röhre durch Schrauben -
i Wirkung von hinten erfolgen, von wo auch die
Verlängerungen eingefügt werden. Auf diese
Weise hat v. Kupper t ein gußeisernes Wasser-
leitungsrohr von stehend elliptischem Quer-
schnitt 1,1/0,9 m und je 0,95 m Baulänge der
einzelnen, mit innerer Flanschverbindung ver-
sehenen Stücke in einer Länge von 27 m unter
! dem Wiener-Neustädter Schiffahrtskanal mit
; sehr geringen Kosten durchgetrieben.
C. T u n u e 1 i n m i 1 d e m b i s s c h w i m m e n-
dem Gebirge bei starkem Wasserzu-
drang. Die beiden charakteristischen früheren
Beispiele sind der Brune l'sche Themse-Tunnel
! in London und die ersten Teile des Hudson-
Tunnel (Taf. LXX, Fig. 47) zwischen New-
York und Jersey City. Der erstere Bau zeigt
die alleinige Verwendung eines Schilds, der
zweite die alleinige von Preßluft, neuere Bau-
ausführungen eine Verbindung beider Elemente.
Digitized by G
Tunnelban
3263
Der Themse-Tunnel zwischen Wapping und
Rotherhithe zu London ist 1826—1*41 unter
den größten Bauschwierigkeiten von Brunei
ausgeführt worden. Der hierbei verwendete
Schild nahm die Breite und Höhe des ganzen
Bauwerks ein und bestand aus zwei neben-
einander liegenden, durch eine etwa 1,5 m
starke, durchbrocheno Zwischenwand getrennten
Röhren. Der Schild war nach der Breite in
zwölf einzelne, aus gußeisernen Rippen gebildete
Zellen (Taf. LXX, Fig. 55) von gleicher Höhe
zerlegt. Diese Zellen wurden durch schmale,
wagerecht über je eine Schildabteilung reichende
Zumachebretter abgeschlossen, welche durch
Tunnelschrauben gegen die Rahmen der ein-
zelnen Schildgestelle gepreßt wurden und die
Brust so stützten, daß sie einzeln abgenommen
werden konnten, also ein Freilegen der Brust
in diesen schmalen Flächen möglich war, ohne
daß der übrige Teil den Halt verlor. Beim Abbau
wurden die Zellen einzeln und abwechselnd vor-
geschoben. Der längs des Umfangs als Rand
tibergreifende Mantel bestand aus einer dicht
schließenden Eisenverpfäblung.
Mit Hilfe dieses Schilds ging der Bau, wie
fol^t, vor sich:
Nach Fertigstellung des letzten Mauerrings
wurde die Verpfählung längs des ganzen recht-
eckigen Bauwerksumfangs um 16 cm vorgetrie-
ben und der Abbau mit Lösung der obersten
Zumachebretter in allen Einzelgestellen Ober
die ganze Bauwerksbreite begonnen. Die Fläche
vor den obersten Brettern wurde um 16 cm
vertieft, letztere dann wieder in diese vertiefte
Fläche angesetzt und mittels der Tunnelschrau-
ben gegen die jedesmaligen Nachbargestelle ab-
gestützt. In gleicher Weise wurden alle Zu-
machebretter, nach unten fortschreitend, um
16 cm vorgerückt, so daß schließlich die ganze
Brust um so viel vorgerückt war und die Ge-
stelle sich abwechselnd frei von Tunnelschrau-
ben befanden. Diese freien Gestelle wurden
dann um 16 cm vorgerückt, Brust- und First-
bolzen der Nachbargestelle ausgewechselt und
die dadurch frei gewordene andere Hälfte der
Gestelle ebenfalls um 16 cm vorgeschoben, wo-
durch nun auf die ganze Profilfläche für die
Mauerung 16 cm freier Raum geschaffen war,
der sofort mit einem Ziegelmauerring geschlossen
wurde.
Der Baufortschritt betrug nur 12 cm für
den Tag, so daß, abgesehen von den vielen Unter-
brechungen durch elfmaligen Wassereinbruch,
3465 Tage wirklicher Arbeitszeit zur Vollendung
des Tunnel nötig gewesen sind.
Die alleinige Verwendung des Schilds unter
so schwierigen Verhältnissen, wie sie bei diesem
T. vorlagen, ist nur in diesem einen Fall er-
folgt. Bei den später und namentlich den in
der Neuzeit vorgenommenen Bauten hat man
das Wasser durch Preßluft zurückgehalten. Es
geschah dies zum erstenmal in größerem Um-
fang beim Bau des Hudson-Tunnel (Taf. LXX,
Fig. 56 — 61) zwischen New-York und Jersey -
City, und zwar bei den ersten Teilen noch
ohne Verwendung eines Schilds. Nachdem
Greathead, der Erbauer der City and South
London-Bahn, die Bauleitung übernommen hatte,
wird seit 181K) der von ihm konstruierte Schild
benutzt. Diese Kombination von Schild und
Preßluft hat sich bei den neuesten Ausfüh-
rungen, z. B. den unter dem Wasser liegenden
Encyklopidie de* Eitenbahnwetens.
Teilen der Themse-Tunnel der City and South
London-Eisenbahn, des St. Clair-Tunnel, Clyde-
Tunnel und den letzten Teilen des Hudson-
Tunnel in jeder Beziehung als die zweckmäßigste
Baumethode bewährt. In der Nähe der Arbeits-
stelle wird eine Querwand mit eingesetzter Luft-
schleuse, in den Tunnel luftdicht eingebaut. Mit
dem Baufortgang werden diese Anlagen ent-
sprechend vorgerückt, in einzelnen Fällen sind
sie auch am ursprünglichen Aufstellungsort
belassen worden, um eine allmähliche Zunahme
des Luftdrucks zu erzielen. Durch eine von der
Kompressionsmaschine nach dem Raum zwischen
Schleuse und Arbeitsstelle geführte Luftleitung
wird die Luft in letzterem Raum verdichtet.
Diese Verdichtung ging beim St. Clair-Tunnel
von 0,7—1,6 und ausnahmsweise bis 2,8 at Über-
druck.
Beim Hudson-Tunnel hatte man schon am
Anfang des Tunnel Luftschleusen in einem
dort vorhandenen und mit Schachtwänden über-
bauten Holzcaisson und im Tunnel Zwischen-
schleusen errichtet.
Beim St. Clair-Tunnel zeigte es sich, daß
die Arbeit unter Luftdruck ebenso rasch voran-
schritt, wie in den Teilen, in welchen Luftdruck
nicht nötig war. In beiden Fällen schwankte der
Fortschritt in 24 Stunden zwischen 1—5 m,
durchschnittlich 6 m für zwei Arbeitsstellen.
Die Verwendung der Preßluft zeigt hier
gegenüber derjenigen bei Gründungen das Ei-
gentümliche, daß die dem Luftdruck ausge-
setzte Fläche, die als Tunnelbrust senkrecht
ist, in ihren verschiedenen Höhepunkten ver-
schieden große Wassergegendrücke hat, so daß
ohne besondere Vorkehrungen ein Entweichen
der Luft in den oberen Teilen unvermeidlich
ist, wenn man den Druck so weit steigert, daß
der untere Teil wasserfrei bleibt, was besonders
dann eintritt, wenn der Tunnel durch Sand
und Kies gehen muß. Beim Hudson-Tunnel
lagen solche Verhältnisse vor, und es hat dieser
Umstand bei der ersteu Strecke schließlich dazu
geführt, jede Zone in Längen von 3 m von
einem Firsteinbruch aus wagerecht von oben
nach unten abzubauen, und nicht nur den
Profilumfang, sondern auch die Brust mit Eisen-
platten abzuschließen, so daß die ungeschützte
Gebirgsstrecke, in welcher das Wasser durch
Luftdruck fernzuhalten war, wagerecht lag.
Bei anderen Gelegenheiten hat man eine
Dichtung durch Thon oder durch eingeblasenen
Kalkbrei versucht.
Die neuesten Bestrebungen bei der weitern
Ausbildung der «Schildkonstruktion gehen da-
hin, den Schild mit Grabevorrichtungen zu
verbinden, auch die Wirkung des Luttdrucks
auf die Zurückhaltung des Wassers durch be-
sondere Vorrichtungen bis zu einem gewissen
Grad zu regeln. Dahin gehören die patentierten
Schilde von Mackensen (s. Annalen f. Gew.
uud Bauwesen. 1892, S. 1) und Hoech (s. Cen-
tralblatt der Baliverwaltung, 1893, S. Ort).
Bei dem Vorgehen mit Benutzung eines
Schilds giebt es auf jeder Tunnelseite nur
einen Angriffspunkt. Die Gewinnung mehrerer
solcher Angrinsstellen durch Niedertreiben von
Zwischenschächten und Benutzung mehrerer
Schilde ist meistens durch örtliche, auch öko-
nomische Rücksichten ausgeschlossen. Vortrieb
eines Richtstollens entfällt bei dieser Methode
der Natur der Sache nach. Die gelungenen
207
Digitized by Google
Tunnelbau
Ausführungen der erwähnten Unterwasser-
tunnel in England und Amerika haben eine
ganze Reihe dahin gehöriger Entwürfe zu Tage
gefördert, die zum Teil am Schluß aufgeführt
sind.
III. Untergrundtunnel (Tunnel in ge-
ringer Tiefe unter der Uberfläche [ Landtunnel J).
Solche Tunnel kommen nur in Städten in
Frage, in welchen die Straßenzüge aus Ver-
kehrs- oder anderen Rücksichten nicht dauernd
mit Einschnitten durchzogen werden dürfen.
Da solche Tunnel unter Umständen im Grund-
wasser liegen, so ist dann eine gewisse Ver-
wandtschaft sowohl mit den Berg- als auch den
Unterwassertunneln vorhanden.
Vielfach werden solche Tunnel auch in
offenen Einschnitten hergestellt mit nachfol-
gender Überschüttung. Als T. kann eine solche
Ausführung aber nicht bezeichnet werden.
Das Gebiet der Untergrundtunnel ist wesent-
lich durch die Ausführungen der Londoner
Untergrundeisenbahnen ausgebildet worden.
Solche Anlagen sind aber später auch vielfach
in anderen Städten ausgeführt oder geplant
worden.
1. Untergrundtunnel außerhalb des
Grundwassers. (Taf. LXX, Fig. 62.) Eine
eigene Ausführungsweise hat sich in London
bei solchen Tunneln mit geringer Tiefenlage
für den Fall herausgebildet, als sie einer Straße
folgen, deren Verkehr durch den T. nicht ge-
stört werden soll.
Die Ausführung kann als ein Mittelding
zwischen bergmännischer und Einschnittsaus-
ftihrung angesehen werden. Die Straßenfahr-
bahn wird unterfangen, die Widerlager werden
in schachtartigen Schlitzen, das Gewölbe aber
offen hergestellt. Man bildet nachts zunächst
eine neue Fahrbahn aus quer über die ganze
Straße reichenden Balken mit Längs- und
Querbohlcnabdeckung. Eine solche Fahrbahn
bietet dem folgenden Unterfangen mittels
einzelner Stützen keine Schwierigkeiten mehr.
Die Tunnelarbeitsstellc wird durch einen von
den Schächten aus dicht unter den Balken der
Straßenfahrbahn getriebenen Stollen erreicht.
Durch seitliche Erweiterung wird unter der
Straße die nötige Breite freigemacht, für beide
Widerlager schlitzartig niedergegangen; diese
selbst werden in den Schlitzen hergestellt. Dann
erfolgt Abarbeiten des Mittelkerns nach der
Wölblinie und Herstellung des Gewölbes auf
einer aufgelegten Schalung, schließlich Abbau
des Kerns unter dem Schutz des Gewölbes.
Das allenfalls nötige Unterfangen von Haus-
mauern erfolgt ebenfalls von dem mittlem
Firststollen aus durch stollen- und schacht-
artiges Vorgehen. Je nach den durch solche
Arbeiten bedingten örtlichen Schwierigkeiten
werden auch die Widerlager entweder in fort-
laufendem Schlitz oder in schachtartigen Ab-
teufungen stückweise hergestellt.
Die gekreuzten Wasser- und Gasleitungen
sind vielfach störend, was häufige Verlegungen
und schlimmsten Falls provisorische Leitungen
neben dem Tunnel nötig macht.
Im großen Ganzen setzen sich derartige Aus-
führungen aus für die örtlichen Verhältnisse
passend gewählten Einzelheiten vieler der vor-
her besprochenen Tunnelbaumethoden und Zim-
inerungssysteine zusammen, so daß sich all-
gemeine Gesichtspunkte kaum angeben lassen.
i 2. Untergrundtunnel innerhalb des
Grundwassers. Im allgemeinen ist auch
für diese Tunnel Schild und Preßluft die zu-
treffendste Ausführungsweise. Recht charakte-
ristische Beispiele dafür sind noch nicht zur
Ausführung gekommen, wiewohl die oben er-
wähnten Tunnel, namentlich auf der City and
South London-Bahn, abgesehen von der verhält-
nismäßig tiefen Lage, ähnüche Verhältnisse
zeigen. Diese tiefe Lage der Untergrundbahnen
ist aber für neuere Entwürfe charakteristisch. In
Verbindung mit guten Aufzügen ist sie für den
Verkehr durchaus nicht hinderlich, und hat für
den Bau den großen Vorzug, daß man allen
Schwierigkeiten, die Gas- und Wasserleitungen
sonst verursachen, aus dem Weg geht. Ein
! sehr bemerkenswerter Entwurf für die ein-
1 schlägigen Verhältnisse ist der für eine elektri-
sche Untergrundbahn zu Berlin von Kolle.
fS. Annalen f. Gew. und Bauwesen, 1892. S. 1.)
Für diesen Entwurf hat Eisenbahndirektor
Mackensen ein eigentümliches Bauverfahren
| mit einer besonderen Schildkonstruktion er-
dacht. Der eigentliche Schild und sein Mantel
sind getrennt und werden durch besondere
Pressen abwechselnd vorgeschoben. Der in
das Gebirge einzutreibende Schild selbst hat
die B e a c h'sche Anordnung. Um den scharfen
Krümmungen der Bahn, für welche der Apparat
bestimmt sein soll, leicht folgen zu können,
ist der Mantel in zwei in einer Kugelftnche
dicht zusammenschließende Längsteile getrennt,
die sich um einen bestimmten Punkt ihrer Achse,
> den Mittelpunkt jener Kugeltiache, gegenein-
ander verdrehen können. Das bedingt eine Ver-
bindung des vorderen Mantelteils, in dem der
eigentliche Schild steckt, mit dem hinteren durch
eine im Drehpunkt gelagerte einstellbare Achse.
Die Verwendung von Preßluft ist ebenfalls
vorgesehen, und zwar in der Weise, daß die
Luftkammer in den Apparat selbst verlegt ist
Der durch das maschinelle Vorschieben des
Schilds gelöste, in diese fallende Boden soll auch
auf mechanische Weise entfernt werden, so
daß menschliche Arbeitskraft im Schild und in
der Preßluftkammer überhaupt nicht nötig sein
würde.
IV. Geometrische Arbeiten.
Die Achse eines Tunnel muß wegen richtiger
Einfügung in den Zug der Achse des ganzen Ver-
kehrswegs Uber Tag festgelegt und wenn mög-
lich direkt abgesteckt werden. Bei langen
Tunneln wird es dann meistens vorkommen,
daß zwischeuliegende Hindernisse ein direktes
Durchrichten der Achse und den unmittelbaren
Zusammenschluß der beiderseitigen Strecken
unmöglich machen. Wie in allen ähnlichen
Fällen, muß dann dieser Zusammenschluß durch
Triangulierung hergestellt werden, d. h. durch
Einschaltung einer aus Dreiecken zusammen-
gesetzten Figur, deren Seiten und Winkel voll-
ständig bestimmt werden aus einer einzigen
gemessenen Seite, im übrigen aus lauter Winkel-
messungeu. Da diese letzteren alle mit dem
Theodolit genau vorgenommen werden können,
sobald man von jedem Standpunkt aus minde-
stens zwei andere sehen kann, so ist die Er-
mittelung und das Auftragen einer solchen
durch die Hindernisse hindurch gelegten und
abgesteckten Figur möglich. Werden in diese>
Dreiecksnetz auch die Richtungen der an den
Tunnel anschließenden Strecken durch Winkel-
Digitized by Google
Tuunelsignale
3265
messungen einbezogen, so ist es möglich, die
Tunnelrichtung rechnerisch, zeichnerisch und
durch Absteckung festzulegen. (S. im Artikel
Horizontalaufnahrae, IV. Bd., S. 2039.)
Die Tunnelachse, bezw. bei gekrümmten
Tunneln deren Tangente an den Tuunel-
mündungen, wird beiderseits außerhalb genügend
nach rückwärts verlängert und festgelegt. Von
dieser Verlängerung aus wird die Achse in das
Innere des Tunnel übertragen. Bei geraden
Tunneln geschieht dies durch Vorwärtsvisieren
mit dem mit Fadenkreuz versehenen Fernrohr
geradeso wie über Tag mit der alleinigen Ein-
schränkung, welche die Sichtbarmachung der
anzuvisierenden Signale durch passende Beleuch-
tung erfordert. Ist die Tunnelachsc gekrümmt,
so wird von der verlängerten Mündungstangente
aus entweder ein Tangenten- oder ein der
Tunnelachse eingeschriebenes Sehnenpolyijon im
Richtstollen abgesteckt. Schärfste Absetzung der
.Sehnenlängen und zugehörigen Sehnenwinkel ist,
namentlich bei längeren gekrümmten Tunneln
oder gar Kehrtunneln, unbedingtes Erfordernis.
Die Absteckung muß dem Fortschreiten des
Baues entsprechend fortgeführt, öfters wieder-
holt und verglichen werden.
Anschließend an die so erhaltenen Achs-
punkte werden durch Messungen Zwischenpunkte
eingeschaltet und von ihnen aus alle beim Bau
nötigen Breitemaße abgesetzt.
Die Höhenlage des Tunnel wird von Fix-
punkten aus bestimmt , die durch genaues
Nivellement von äußeren Firpunkten aus in den
Tunnel an sicheren und unveränderlichen Stellen
übertragen worden sind.
Soll die Tunnelachse durch Schächte nach
unten übertragen werden, so geschieht dies
meistens durch zwei genau in die über Tag
abgesteckte Achse eingerichtete feine Drähte
oder geflochtene Seidenschnüre, die in möglichst
großem Abstand, also nahe an den Stößen des
Schachts frei spielend aufgehängt, die Tunnel-
achse auf die Schachtsohle abloten. Wenn die
Lote vollkommen zur Ruhe gelangt sind, werden
auf der Sohle die Richtungspunkte genau
bestimmt, durch Marken bezeichnet und dienen
so zur Festlegung der Tunnelachse. Unter Um-
ständen kann die Übertragung außer durch
Abloten auch durch den Theodolit erfolgen, in
einfacheren Fällen durch die Bussole.
V. Statistische Angaben und sum-
marische Baukosten.
Die Zusammenstellungen auf Seite 32G7 bis
3274 enthalten die wichtigsten Angaben Uber
eine Reihe ausgeführter größerer T. Auf Seite
3274 sind ferner die summarischen Baukosten
zweigleisiger Tunnel (nach Rziha) angegeben.
Litteratur: Protche, Rapports sur les cou-
ditions des souterrains a Ariemo. a Starzo et a
Cristina, Florenz; Rziha, Die neue Tunnelbau-
methode in Eisen, Berlin 1864; derselbe, Lehr-
buch der gesamten Tnnnelbaukunst, Berlin 1874 ;
Schoen, Der Tunnelbau, Wien 1874; Debauve,
Construetiqn des souterrains. Paris 1874; Könv-
ves-Toth, Über Tunnelbau im allgemeinen und
über die Ursache der Deformationen bei Tunnel-
mauerungen, Wien 1875; Lorenz, First- oder
Sohlenstollen beim Tunnelbau, Zürich 1875;
Zwick. Neuere Tunnelbauten, Leipzig 1H76;
simms, Practical Tunneling, London 1H77;
Ritter, Die Statik der Tunnelgewölbe, Berlin
1*79; Haupt, Die Stollenanlagen, Berlin 1883;
Forchheimer, Englische Tunnelbauten bei Unter-
grundbahnen, sowie unter Flüssen und Meeres-
armen, Aachen 1884; Stabilini, Lezioni sulla
costruzione della gallerie, Bologna 1886; Macken-
sen und Richard, Der Tunnelbau im Handbuch
der Ingenieur- Wissenschaften, I. Bd., 3. Abteil.,
i Leipzig 1887; Dolezalek, Der Tunnelbau, Han-
nover 1888 (bisher unvollendet); Ottavi, Venti-
lation des tunnels de chemln de fer, Rom 1889;
Ros*i, Gallerie, pozzi e cunicoli. Turin 1889;
Solerti, Gallerie, in dem Werk: Costruzione ed
esereizio delle strade ferrate e delle tramvie,
Bd. I, Teil II, Turin 1889—1892. Bräuler.
Tnnnelsignale [Tunnel -Signals, pl.; Sig-
naux, m. pl., des souterrains). Als solche
kommen insbesondere Signale zur Deckung der
Züge während der Fahrt im Tunnel sowie Sig-
nale zur Verständigung der Tunnelwärter und
Arbeiter untereinander und mit den nächst-
gelegenen Stationen in Betracht.
In der Regel ist die Bestimmung getroffen
(in vielen Staaten gesetzlich), daß sich in einem
Tunnel nie zwei oder mehr Züge gleichzeitig
hintereinander bewegen dürfen, weil die Züge
zur Tageszeit für kleinere Tunnel keine Nacht-
signale haben, diese aber in größeren Tunneln,
wo sie vorgeschrieben sind, infolge des Rauchs
leicht übersehen werden können. Größere Tunnel
betrachtet man als Blockstrecken, in welche die
Einfahrt durch vor den Tunnelportalen gelegene
Signale geregelt wird.
Es muß also einem nachfahrenden Zug die
| Einfahrt solange verboten bleiben, als der vor-
ausfahrende Zug den Tunnel noch nicht ver-
lassen hat. Zu diesem Zweck werden in ent-
sprechender Entfernung vor den Portalen Halt-
signale angebracht, welche entweder von dem
Wächter des Ausfahrtsportals oder von dem
Wächter des Einfahrtsportals gestellt werden.
In letzterem Fall muß der Wächter des Ein-
fahrtsportals, welcher den Zeitpunkt der Aus-
fahrt des vorhergehenden Zugs nicht, kennt, die
Erlaubnis vom Wächter am Ausfahrtsportal
erhalten. Am sichersten ist es in diesem Fall
das Freistellen des Einfahrtssignals von der
Einwilligung des am entgegengesetzten Portal
befindlichen Wächters dadurch abhängig zu
machen, daß der Semaphor mit einem Block-
apparat in Verbindung gebracht wird. In
Strecken mit schwachem Zugsverkehr und
günstigen Neigungsverhaltnissen kann als Ver-
ständigungsmittcl das Telephon, der Telegraph
oder ein akustisches Signal dienen.
Liegt die Station so nahe an der Tunnel-
1 mtindung, daß das Einfahrtssignal für die Station
i nicht in der vorgeschriebenen Entfernung vom
| Einfahrtswechsel außerhalb des Tunnel aufge-
. stellt werden kann, und besteht somit die Ge-
fahr, daß der Zug nicht rechtzeitig zum Still-
stand zu bringen ist, so muß das Einfahrts-
signal bis auf die vorgeschriebene Entfernung
in den Tunnel eingeschoben werden. Das Ein-
fahrtssignal kann in diesen Fällen nur als
Nacbtsignal ausgebildet und muß so konstruiert
, sein, daß es nicht nur den im Tunnel zumeist
1 herrschenden ungünstigen atmosphärischen Ver-
hältnissen Widerstand zu leisten vermag, son-
dern auch bei den beschränkten Raumverhält-
nissen unter hinreichender Lichtwirkung mög-
lichst klein wird. Gewöhnlich dient hierzu eine
in einem gegen die Ausfahrt zu lichtdicht ab-
geschlossenen Kasten untergebrachte Retiektor-
207»
Digitized by Google
SSM
Tunnelwärter — Turnau-Kralup-Prager Bahn
laterne, vor welche sich bei Haltstellung eine
rote Glasblende vorlegt.
Häufig wird es vorgezogen, das eigentliche
Haltsignal außerhalb des Tunnel anzubringen
und das T. als Vorsignal zu verwenden. In
letzterem Fall muß selbes bei „Halt" rotes,
bei „Frei" grünes Licht zeigen. Zur Erhöhung
der Sicherheit ist es von Vorteil, wenn sich
gleichzeitig mit der Stellung des Signals auf
„Halt1* eine Petarde auf die Schiene legt, um
den Lokomotivführer auch durch ein akustisches
Signal auf die „Haltstellung" des Einfahrts-
signals aufmerksam zu machen.
Die Bethätigung dieser Signale erfolgt auf
mechanischem oder elektrischem Weg. Das Vor-
signal ist hierbei von dem eigentlichen Ein-
fahrtssignal in direkte Abhängigkeit zu bringen.
Die mit Blocksignalen innerhalb des Tunnel
angestellten Versuche haben im allgemeinen
ungünstige Resultate ergeben, so daß dieselben
bisher nicht zur Einführung gelangten, trotz-
dem durch dieselbeu in sehr langen Tunneln,
wie Gotthard, Mont Cenis und Arlberg, die
Leistungsfähigkeit der Bahn gefördert würde.
Ebenso haben die Versuche mit automatischen
T., wie solche beispielsweise in der Schweiz mit
dem Jalousie-Signal von Hipn angestellt wur-
den, kein befriedigendes Ergebnis geliefert.
Sehr lange Tunnel erfordern eine besonders
sorgfältige Überwachung, und muß sich des-
halb das ambulante Überwachungspersonal oft
sehr lange im Innern derselben aufhalten ; des-
gleichen sind in denselben fortwährend Ar-
beiterpartien beschäftigt. Es ist nun einerseits
zur Vermeidung von Unfällen, anderseits um
die Arbeiten nicht durch unnützes Warten auf
einen verspäteten Zug zu verzögern, nötig, daß
die in dem Tunnel beschäftigten Arbeiter von
dem Verkehr der Züge verständigt werden.
Es ist aber auch von großem Nutzen, wenn
dieses Personal in der Lage ist, den Stationen
über außerordentliche Vorkommnisse im Tunnel
rasche und ausführliche Mitteilung zukommen
zu lassen.
Zu diesem Zweck wurde in den erwähnten
drei großen Tunneln die Glockensignalisierung
eingeführt und gleichzeitig ein durchlaufender
telephonischer Korrespondenzdienst eingerichtet
Die anstandslose Bethätigung dieser Ein-
richtungen ist jedoch, da die Feuchtigkeit und
der Rauch sehr störend einwirken, schwer zu
erreichen, und müssen besondere Vorsichtsmaß-
regeln getroffen werden, um diesen schädlichen
Einflüssen thunlichst zu begegnen. Außerdem
muß der Instandhaltung fortlaufend die größte
Sorgfalt gewidmet werden.
Die nachteiligen Einflüsse der zumeist sehr
feuchten Luft, und des stetigen Tropfwassers
in den Tunneln, welche sich in vorzeitigem
Verrosten der Eisenteile, Pilzbildung u. s. w.
äußern und außerdem Stromableitungen herbei-
zuführen geeignet sind, bedingen, daß alle
Bestandteile der Apparate, welche nicht un-
bedingt aus Eisen sein müssen, wie beispiels-
weise die Elektromagnet«, durch andere Mate-
rialien, wie Messing, Kupfer oder Hartbronze,
ersetzt werden; ferner daß der Abschluß der
Apparate nach außen hin ein möglichst sorg-
fältiger sei und die Leitungen, sowie alle Lei-
tungsteile und -Verbindungen mit der weit-
gehendsten Vorsicht isoliert werden.
Den Einflüssen des Bauchs und der in sel-
bem enthaltenen, chemisch einwirkenden Gase
wird in gleicher Weise, sowie durch entspre-
chenden Teer-, Ol- und Lackanstrich vorzu-
beugen gesucht.
Die Betriebsmethoden für die Glockensignal-
linien sind in den drei großen Tunneln ver-
schiedene.
Im Mont Cenis-Tunnel, welcher die günstig-
sten Verhältnisse aufweist, funktionieren ein-
fache Leopolder'sche Läutewerke im Ruhe-
strombetrieb vollkommen befriedigend.
Im Gotthard-Tunnel, woselbst sich die Ver-
hältnisse viel ungünstiger stellen, sind beson-
ders geschützt untergebrachte Läutewerke von
Siemens & Halske in Verwendung. Da hier die
Bedingung gestellt war. daß auch von jedem
einzelnen Apparat aus Signale gegeben werden
können, mußte von Anwendung des sonst so
sicheren Induktionsbetriebs abgesehen werden.
Die gewöhnlichen Ruheströme erwiesen sich für
den Betrieb als zu wenig kräftig und sicher,
und gelangte daher hier eine eigenartige Kom-
bination zwischen Arbeitsstrom und Ruhestrom
zur Anwendung.
Im Arlberg-Tunnel ist für den Betrieb der
Glockensignalisierung das Gegenstromsystem
mit bestem Erfolg angewendet.
Für den Telephonbetrieb sind im Mont Ce-
nis- und Arlberg-Tunnel Mikrotelephone in Ver-
wendung. Die Schaltung ist eine den jeweiligen
Verhältnissen angepaßte. Der Sigualanruf er-
folgt mit Batterien. Im Arlberg sind 13 Tele-
phonstationen in eine einzige Kette eingeschaltet,
jedoch ist die Einrichtung so getroffen, daß
sich jede Station automatisch aus der Linie
ausschaltet, sobald die Thür des die Telephon-
einrichtung umschließenden Schutzkastens ge-
schlossen ist. Desgleichen wird die Mikrophon-
batterie automatisch ausgeschaltet, wenn nicht
gesprochen wird.
Am Gotthard sind nur Magnettelephone im
Betrieb. Dieselben entsprechen trotz ihrer ge-
ringeren Lautwirkung ebenfalls dem Zweck.
Als besondere T. wären noch die Kilometer-
und Niveaubruchlaternen zu bezeichnen.
Dieselben sind in einem Blechschutzgehäuse,
welches an der Vorderseite mittels durchsich-
tiger Glastafel abgeschlossen ist, untergebracht.
Auf der Glastafel sind die Kilometerzeichen,
bezw. die Neigungsänderungen mit schwarzer
Ölfarbe aufgemalt und werden insbesondere
dadurch auffällig sichtbar, daß die Lampen mit
Reflektoren besonderer Qualität versehen sind.
Litteratur: Zetsche, Handbuch der elek-
trischen Telegraphie, IV. Bd., Berlin 1881;
Kohlfürst, Die elektrischen Einrichtungen der
Eisenbahnen, Wien 1883; Zeitung des V. D.
E.-V., 181*4, Nr. 51. Prasch.
Tnnnelwilrter, die in langen Tunneln mit
dem Bahnaufsichtsdienst betrauten Bediensteten ;
dieselben haben entweder die ihnen zugewiesene
Tunnelstrecke zu begehen oder die Tunnelein-
gänge zu bewachen. Mit Rücksicht auf die Ge-
fährdung der Gesundheit, welche der längen-
Aufenthalt im Tunnel mit sich bringt, erfolgt
die Ablösung der ersteren T. in kurzen Zwi-
schenräumen (im Mont Cenis- und im Gott-
hard-Tunnel dauert der Dienst acht, im Arl-
berg-Tunnel sieben Stunden; s. Gotthard-Tunnel
und Mont Cenis-Tunnel).
Tumaii-Kralup- Prager Bahn, s. Böh-
mische Nordbahn.
Digitized by Google
Tunnelbau
32G7
Li
1 >
■ BS
O fr £
■5« 8. |S 1': CS
1"" B d £ S ■ js
I I
1
a - S j-S S f 13 g -ja S
I
«2 » i f. ~ '• a
js .2 OO« O - 9
*
9
■ " £ ^
ja • —5
. u c " •**
t b — ia
ä S « sr • <
I - ' 5-
lim
1 3
c ja
I
§ j:
'S £ J?
— -
© O
113
■a ~
E "
M S
B 6
- 1
3 a
2 S
8\ 2 I 5 i l I Ml=
— —
ooloo*>o| |
ifg i§i i3)l i
3 i
s
i i i
e
:::::: I l |
hk 552 «SS SS I I I I I I
Ii
8 ■
e
« « X 3 9
«*2 8 3
r. «a »1 I OC 05
■w •» — 1 1 ' t» x
«s at
3 2 I
Sil
3
i 1 S S S | 5 I W 2 :::::: :ä I *
? s
— 3
s ä 3 1 I 1 s 8
• — i «-
8 8
1
Iii
*i «2
« r
h
a c
3 «>
E
— 5 -r
8
—
■g
2
s
SO
I
-
-
J3
_
es
= E J*
aji <Jg
•I09J9
Säf 8 S B
.- ■- s X
«I
s. 8
oc aj
w » s
» a c
fi B 1 d
■ ° j».S
■ I
g j 5^
Iii
.fr e «
*
>
I 2.
v fi-
te O — 3
1
S I
I =
ab
.2.5 il S Sx
,J3 -~ £
— r; — * ♦* 2 *-
B
E
C
M
«Co
M gl
a 9
*3
—
mm J=
1 SS -b
o
J — - —
S
jäS
*!
H
-
«6*
»4 8
-_
8
00
I I 8 5
■ X
S* b 82? 32 = 83 222 B5g5S|S?. 83S U
— -s » vsnvinAtar- a» r- oDogcta 2222» 2 £
_5 Z * « * sc uc«o£ os ob r. od te «9 er k oc* ao*
a TTTTTsi'i'S1 7 7 7 J i i 5 T T i 7
•
b!
)
co 2«-§sc--si1^,l g|i äff
|4=5s"2;j1»-S f J | .£ 1 | S-o^g -SS
* :ä s « 2* - Ii j» & =e-i ^ 5 * s
1114 1 1 1 1 1 1 3 3 i 1 1 1 1 Iii 3 Ii
3
]
9
-
!
J
I
K
B
s 1 ? I I i i i f f S i «i§ j u
5?sJ * : f J " £ 5 3a22 £ S^2j S-j
s = | ^ ■ K I I 5 i ''■ a ^ < n
o
b J «Mit * a »S r- «O C» O — »• n '22** X DO- Jt 5] *
Digitized by Google
Tunuelbau
2. Z
S s»
s er
o" •
5-
=•
S
?
3
-9 "5
? I?
2. 2 5
• -5
e er
o -
=.
ff-
3.
!-OS 2- = >
r
X
- er „ _ „
5 4 s ? £ S-
Mg. S
e>
E >
■» ^
er
-
"3 r-
= " B- > o 2. 2.
5T 2» w S? °* •*
2. • 5 5' r
tr 5
I3
r.
• aa< «■*
a * • »
.<»>•>•• «aaaaaaa*
s n y e ■. r
* i ! i. ' I t
& 3 s- I
I 4*
c S b
■ » »
3 IS-a
B •
c
3
t.
5 5 3
ä
§ 3 3
<r E • -9
s o ? r
5 8 \l
p
C 1
E P=
1 1
"1 0
I
f 3
E -
? =
r; r rrirrrirrrrrrrrrf rr ifi t g
gllililli Isllliliilllli
g I S S S 3 8 8 8 8 *8 8 8*8 8 8 8 8 8 U S 8 S 8 *8 *S 1
at | 2 = £ 5
jv __ B 5 Cu
r M£f =• « 1 1 ?N ii ?g , I s
3 5 *• O r. «1 3 w — 2 — a« 2. ^ ™ » 2. 5 »
S- E • 2. £. S 3 js*2.j S'§ 5? ?• °-
S. k2.$--»9 r>» 2 2.
1 f c 5- 2,
2 E 2 ? 5
!_S * ^ \_ _.
^- — — — ob g e»»»-i*»- —
| S 5 82SSgJr, 8;t8lS888äSSS88Z 5 2
§ I S§§5S888§88S858ig5SS5SS I §
1 1 1 «83S88iisiig88iSigi5si i I
i4 -». o ts «a tx | I I I <* S e» I ee ■ i i u — i o» i i i i
3
o
I
3
3 *■ es
I Ml
3 H s
I I
3
i i I g i i i
r
oo ü» c
3 8 S 8 8
I OrÖBt«
B Breit.
r-
» 2
n 3
zr n
I ~
5. es h
C" BT
4 ~ä
f
- 3 ^ - H E g
B *
2.S
9 11
J
5
a
1 i i I §
i 3 SS
■f
5"
I §§8 gl SS §
^2 2
I
I ."II.15
-4 *-
2 e t>
>1
I r 8 S S 8 8 | | | | i | | | ] | | | 3 5 | - | | | | | | .» | | « S |
o -> — w u «e ee m x oi
. n ta H
^ —
3 m
I
Fr
£ . . .
£1 • •
^ - *
C 55 r s p * * ?:
B B s ' 5 ' °" '
■■->' K S SC g» „
U r. w E K • KS ätB
' £J|ai?-„?S-?s:
" o- ^- r ?*. ■ .
.— «r =- r~
r r _
g • 0> ^ g C
's §■ g: 3 E = s
»- ~ 2. b 2. « 4
E ~
* r c
'S
B
3
»r
Digitized by Googl
Tunnelbau
3269
=3
S
s •
i i" ! s i i - J 3 *l
| I 1 1 si 1 1 ' i*ii iii i U
•g ^ ofc 00 "tri m ■/. e> er. =
«0 — . E « . •» ^' «i « ;o
^ * afi ||ss | f s i | %i s
3 -5. ■«."»•». •»«'25 « «'S
^ * * te ftc Ä * * bc fco 3 g = ^ t»
1 1 i i i M 1 1 1 1 1 1 II 1 1 1 1 1 1 1 1 I«'»" 1 1
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
, 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
-< — i_
§ g Ii 8 3 3 1 § 1 5 5 S IS-icI , | | ggggs | |
I ~
J"
—
s I ; ! s^si i s s s s sSsss § t § $ § s § 1 -
:
ta
o
i
£ ci - -ßa ? » * ^ a a ■*
O S ja — C a o -J.5 »-Sex •» v ° o *t? 3 t © ö o***0
f 5^ Ii Mi l s s »Ii «&i 6 i
o s & 1 Ulf J ^sSflpJig-gl S iul .-85 -
* - II 3l LslsSa3"^ 3a£^VsMl5 .JUS 5S-|^ i ^| Ä
J o C ' 5 ä = e . S s ? S o g> * «« . % • us »3 -g «5 3 c J
iMlIIMllllI xl^?lt I l| 11^ ? ^
' 5 5 3 s!-!:- 1 S 1 553s:- ' 1 1 s- 3
1-
m 9 ' - 2«* * - 2 h3 5 8ÄR3 § s»r-9»rf - 2
I
7 " T i i 7 7 T i ] T £i777is7s77i S 7
S 5 . . S88I 3 8 2 3 S S S £ 3 S ££?$
1
II
II
! 1
— —
= ^ ^ « 'S
•« _ „ 0) <•* - "2 4. 0
g 1 S alj» Iis • -3 | J g.g 6 -s- •* '*s sl
i -j < ii s 2 r
1
11 I 3 S
i. -3
s I
z
1
•
'5
4 . j ..u ; k« . = 1 ^ . 1 1 s f ii
I | II tili 1 1 ! Hl ?J|f! = Pili 1 si
*A Ml
o 5
g 3 ? ^ 3Ü5 ä i £ ; S S^jKfS 8 JJSSS S £
Digitized by Google
3270
Tunnelbau
£• =• £ = -T >T b £- «
H o £ £ £ 3 ° * ^
> r.
• —
3 3 § 5
• B B S
? 2- -
B c. «t
f
II
• •• ..
5 2 =
5 2.»-
2.5 ST
— »3 £
§S§8 £
ts «Ä <S V
K — C
03
rr 1.
? I
•
— ö o fr*
i ff
CO _
St Oi
s r
rr 3
z
CO
I
1
V.
-
3
1
O
C1
O
3
* ff
~ s?
5-
<
o
e
s
'tr s
? 8
cn
—
§ I S 7 r 2=
e
«7
i-
?
6
2 o
S. r gl g.
« ° £ o
B o 3 §
• o. S- >
f s «?
J S t B
l
r-
tr
r-
" W. f
7 B
tr
• —
9
§ EL
f =•
s
s "
i 3
2T «-•*
5- %■
? 9
Ii
I I
5 - - 2
m*- i— i— t,; * 00 CO
8? 8 I 8 8 1 I 3 3 -
-4.^ 1 1 O » M J —
Cft t* CD — © © *. M Ii-
is 8 c 3 SSSuSoic!
g Ü 1 8 1 'S S *S 'S 8 5 'S 8 S
a
—
-
cj-
I
2
r.
sr
e. ^
e. ^
s- ?
v.
§■ 3 ? g- ?
rr> b
9 *
i i i i im i gas, , i
i = 2 I I
— — u
I I I I I I I l I I
3 | | | I I I I I I
c
s o
o i:
° Z
SP!
5
*
-r
5
I I I I I i l kS I
Digitized by Google
Tunuelbau
»271
i
c
ec
B
J*
N
£
B 5 2 - 2 ~ = ■ .2 «
.5 ■ 5-5 Ii m | 1 5l r.e Sa -
£ ü 5 *J «v ^ 2 ^ . '-g |-S |
5 g 1$ 3 i| J ll 5 | 5 il 11 al 1
is « 1 s^s £.?! I N i i f H i\ H & ^
ff % » |--| | .| k6 * || 1 | | |S || 8 p B
SS § ^ S 3 £ - ^ 5 § 5 -1 sl -
•i «3 S -1 5 5 ' IS 3 1 5 s * 5 ä «33 s£ = 3 a
' * • - 1
Iis :
ß *
« ■ ■ °Z 1
- « «Je« " « " £ 1 I I 1 ? S a* } 1 }3 <■ M 1 1 tl
il i l i 8 3 £ 1 1 o i i t i 1 1 i i 1 1 **- 1 II 1 1 5
• | . 1
II i 1 ! Illll !!•>>! IS int,, Iis
N
iäHSISIS 1§II 1 äs! 1251 Is'^s 1
II 1 3 3 13 £ 5 fi § I 1 1 1 § 1 2 S as S 1 1 S §
k
a
»
b
- —
i
w
1 I 1 I 1 5 'S | 5 1 1 1
Ss = 1 \ i 3 1 3 I | \l. 1 i! 15
s| 5 ? ■ i | 5 &i i i m i £ « 's« :i t-s
ä " 1 3 ? ! i x -s« 3 i lall | s Ii
i 5 i i " - I i • E *s e ^ 2-
•-2 c E-s«^05 ^
• . « g
5 2 ? S S - gS^
Wo" V W o ^ «'«
3 U , , | SS P- £ 8 8 s S , | , 5 8
* * - 1 1 1 ^V-' « ri V oo « V 1 ' 1 V *
|B
—
l
.3« » •» -l <Ti w <M
I § $ 00 ^ OD 00 OD 00
— — — — — —
SS» £ « £ S S S o S S
7 V s- i | | 7 £~ 7 7 7 ii i 7
'S
2 t
;2 -
5
1 o S
' • 5 S " .2 -2 o I 1 2 £• a £
.S . S 1 S. B -s Ii S t 'S * a 8 " J ' * £ S 4 i
I
s
*•
. i
>
Iii | fl 1
Ii i 3 "s "
1
o
5
j
**
i
e
1 =
° S h .2 S a v *
* -
- ? c
" - -1 b =r*-2s »
1 1 *j!§ 1 ; I - |i j sä s II
C
55
£2 s s 2 8^ ?;?,
— — ■ — <^ ■— — — —
Digitized by Google
3272
u
t .
5 -* -'
T i*
= S ?
•- ^ :
.* - -
>-. "= K
— — 5
r ■-. i
: — ^
= 2.
s x s
-
2 8
-
-
—
i -
- —
Ii
_ -
-
-
-
:
-
-
■
f -
^ 5
■
-:
r
-
-.
-
-
—
-
■
:
r
y —
t:
Bs
-
~-
z
-
-
-_
-3
-
-
-
2' —
* -
-
r I
I 1
S S r § s
J
■1
I
-
-
I
7
-
2 ?'
- I 1
i rrOßtv
fir. i',0
■
-
- •
■
: -
: zi
- -
- —
5. 5"
:
1='
- ;-
-i
=•?
r -
' -
-
i
I ^
- :-
' i
.r
^ v
-i
-
—
S|| ¥
1 **
- 1
V
1 i r
-
-1
•-
■ .
-.
S 1 1 1
—
! T
1 1 V
-
1
1 1 1
i t
i i i
-
-7
I I I
v
' : 3 -
-
2 B»
1 I I
i
- -
: - .•
»•'S
■
ff 2.
r' 1
r
. r
_-
:
■B
-
- 5 - :
..
H
fT3
-5 3
2 °
2.3
~ - ''S,
-•— —>-
SS -%t%
»5 3
C z\ T Z ZZ >
- ■
-
- ;
2
p 2 =;
2. — .
T n
-
■
-
•r £
» : s
=" 2.
.- T
—
p —
rr
3
- ' 3
=» 5 • -■ =
" . ..
3 5 3 S-
• ~ g >
Bf?'
5 « - - -
9 f . ■»
_ -
Digitized by GO0|gt
Tunnelbau
327.3
b i >i - -.
- - r. -_. ; " -
t: i T -f :* - 5 ~ = '4 ~ S
■j. —■
c — vi
* -- :-
— -3
.i 5
- 5.i
i -
= ; •
s ? .
= " -;
3 >
- - -*
c - „
r *r
z +
— -s
j ^
-
j. ~
—
—
■j. ~
■
■ -
-
-
c
■
2 -
|
. .
-
'c
-i
J ^
- S
•-;
r *
■-'
e
TS
-
V
-
i
-
:--
Ii
I
-
5 ^
-
-1-
-= -
- "
- w
-
■I.
-
-
5 i
^ i- ■
- —
"i * --
- = =
-
F- .1
— " !
"I
- j ^ § r .» j
C V
■
...
s
r
5 - - r. = ^ , _
./ '■ 5 = ^ - -
-
3
-
■
5
-
[
I
I -
— t- I-
P 7.
-
-
I
-1
■-.
I -
7
7 ; 7
_i _i
-
-
s-
-
1
—
-
-
-
a
-
-._
-
-
r
=
»
-
.:
f
-1 1
i.'jll.
-
-■
-
El
-
i.
■
i
—
1
-
t
-
-
-
s
g
-
-
1
3
"S 5 3
-
t
'S
r
-
"3
=
C
c
.-
■
-
-
&
--
—
=
■-
.1
-
■
Digitized by Google
Tunnelbau
t 5>
©
x
3
H
-
3
-
3
3
3
O"
--
3
o
o
S c
f s
gl"
3
2. 2.
u N
S « »3
*■ 2 '
\r. n n
-•sr-sr' s. ,.
«5 ^
2 " " f
=■ I
-.
2. S>a
5'
2~<S
r« -
SS
■i X M
2 •
::r:
ä
5
-
o
r
CS
-
c
tr
•/■
©
3
in
s
9
-
l 'lüg
§• ^3 < < =
t5
2.
T
3
--
-i
-
3
O:
3
r*
-.
-i-ä H
c c r
D 3 C
2. — (T "
r» 3 < ~
j% * ^ —
an
=.5*2.
r9 £ <S> *i
□ B
3 3
= s 2.5 =
~ v —
Nil
2 ? 5 3 "
4
r.
I 0G<
3*
"6
3
= S
«« < *
3 ^ " -1
~ <*
— - - s <~,
2. * _
rr - o
* j-. -i c=
TO °" ?
~ < a tr
P '
•v; * c «
r. o ö-
s
a 1 K B
_ «= C ■ g
«r a = Cj c
^. ^
"' S ~ i
? o. 5«
= a.a -
3
b ^
■» ^
"T 3
~= 4 .
3
3 '
» -3 " ^
c
2
E
— .
cö
es
Jr
o
S.
o
3
N
T
^— •
09
c»5"
3-
E
er
tr
-
3
3
er
y
3
?r
3
3
k» ■» •«■»k»»« k- M k- •» *>
! 2
2. w S t Z ?» ^
3 S = O =" -r 5t- 5
» 5, c ogS. 'ii — . 5 vi.
* 2 " £ 1. 3 ? S ^ S S
1 - 2 i -
i
5
s
3
2
? ? r- ? ? 5
a - - _ ST
3 C = " 3
r
3
a-
3
< IT. 2
? < 3 1
§ = r i. ' » 5 1 ? s
, = 3 r- -
2-3 r
K ' a
2
*
% !
1-
S B
Ä 1
=
i
— S Ii IC — •« -J —
1 1 1 ' ' 1 ' 1 1 ?l
S ^ F. S ? 5 5 fI
3
—
01 -_->• - fc— K m M_
2 S ä S 5£ r •* f e «< it a- £ u = «=•
I |?5 : c 5 S ? ?. 5 |
1 1 1 1 5 3 E ü ä ' 5 - Breite
-
I I l I
I I I I
I I
I
III 2 2 S ; I §
M IC - = 4
Cl I
I i
I I
1,1 i *
I ! I I
I I
I I
I
I I I I I I I I I
~ 3 ~ S. ^
— : ;
b# c * i
?! 3 3 'I
rini
fö - g
s
■1
Digitized by Google
i
Tafel LXX.
Teil von ßrunnel's Schild vom
Techit xr. AiutvCfar Huler fcnw
Digitized by Google
Übergabsdienst — Übergangsbogen
3275
U
i'bergabsdienst, s. Dienstöbergabe nnd
-Übernahme.
t'bergal)*gleise jene Gleise in Anschluß-
Stationen, auf welche die zur Übergabe an die
Anschlußbahn bestimmten Wagen überstellt
werden.
t'bergabsstation , s. Gepäckabfertigung
und „Güterabfertigung.
i'bergabsveraeichnis, s. Gepäckabfer-
tigung und Güterabfertigung.
Übergangsbogen (Curcea, pl., of adjuate-
ment; Courbes, m. p|., de raccordemeiit). In
Bogen findet eine Überhöhung des äußeren
Schienenstrangs statt, um zu verhindern, daß
die Fahrzeuge durch die Fliehkraft gegen die
Äußere Schiene gedrückt werden. Das Maß /♦
der Höherlegung des äußeren Schienenstrangs
findet man aus der Bedingung, daß die Mittel-
kraft aus dem Wagengewicht Q und der Flieh-
kraft V rechtwinkelig zur Gleisoberfläche steht;
V
ist. Wird
h = -q tc, wenn w die Spurweit<
mit ff die Beschleunigung der Schwerkraft, mit
r die Geschwindigkeit und mit r der Krüm-
mungshalbmesser des Bogens bezeichnet, so ist
Cr2., irr» i
C = . — , also h = . -.
9 r 9 r
Die Überhöhung wird für die größte auf
der Bahn vorkommende Geschwindigkeit be-
iz? r'
messen, so daß, wenn — - = c gesetzt und der
9
Krümmungshalbmesser r in Metern ausgedrückt
wird, etwa für Hauptbahnen c = 50 bis 60,
für Nebenbahnen c = 30 und für Lokalbahnen
c = 15 bis 20 gewählt wird. Die Schienenüber-
höhung (s. d.) wird in einer gleichmäßigen An-
Steigung der äußeren Schiene gegen die innere
von der Länge / — 200 h bis 400 h derart er-
reicht, daß die Hälfte der Erhöhung am Kreis-
bogenanfang vorhanden ist. Auf die Länge /,
in welcher der Übergang zur geneigten Gleis-
lage erfolgt, legt man einen Ü. ein, dessen
Halbmesser q, allmählich vom Kreisbogenhalb-
messer bis zu unendlicher Größe übergehend,
überall der erreichten Schienenüberhöhung z
entspricht, so daß also z = - ist.
Ist in Fig. 1651 der Ü. JHXD, bezogen
auf die Abcissenaebse JGFE, welche parallel
zur ursprünglichen Lage der Tangente TA des
Kreisbogens ADB liegt, und J der Koordi-
natenursprung, so ist im Punkt A' des Ü. eine
Schienenüberhöhung erreicht, welche genau
penug z - j x gesetzt werden kann. Man er-
hält daher die Bedingung:
9
h
l
oder, wenn man annäherungsweise —
setzt, die Differentialgleichung:
d* i/ _ 1 /•
dx* - c ' l • *'
Setzt man zur Abkürzung 1 . ^ =
c l r
integriert zweimal und beachtet, daß beide
Male die Integrationskonstanten gleich Null
sein müssen, so erhalt man die Gleichung des
U. zu:
" = 6Tc;-
Der Ü. ist demnach eine kubische Parabel.
Die Eudordinate Eli des Ü. ist yv — ~^pPt
während die Ordinate des Kreisbogens in diesem
Punkt, bezogen auf die Kreisbogentangente
7 AM gleich DM sein würde, für deren Länge
1
man genau genug . I* setzen kaun. Da aber
h = --, mithin - = h oder auch 1 =
r rc r P
sein muß, so folgt DM = ^pl\
» - .V-
Fig. 1«M.
Die ursprüngliche Lage der Tangente TA
des Kreisbogens muß daher zum Zweck der
Einlegung des Ü. um ein Maß u =? >/j — DM
also um
" 24 P
nach außen verschoben oder der Krümmungs-
halbmesser des Kreisbogens bei unveränderter
Lage des Kreismittelpunkts und der Tangente
um dieses Maß verkleinert werden oder endlich
der Mittelpunkt des Kreisbogens in der Hal-
bierungslinie des Centriwinkels a des Kreis-
bogens um i = - 11 verschoben und der
Kurvenanfang bei unveränderter Lage der Tan-
gente TA um das Maß u fang - • a in der
Richtung von A nach T vorgerückt werden.
P
Da die Länge des U. I = r ist, so kann
man auch setzen:
F> 1
tt = 24 * r»'
Digitized by Google
3276
Überhöhungsmaß — Überlandbahnen
Da eine Verschiebung der Kreismittelpunkte
ebensowohl wie der Tangenten in der Praxis
nicht erwünscht ist, letztere namentlich nicht,
weil sie bei Bogen verschiedenen Sinns oder
verschiedener Halbmesser auch eine Verdrehung
der geraden Linien bedingt, dadurch aber die
Absteckung der ganzen Bahnlinie gefährdet und
erschwert, so bleibt als einziges brauchbares
Mittel die Verkleinerung der Halbmesser übrig,
die auch allgemein angewendet wird und un-
schädlich ist.
Der Koefticient P schwankt für Hauptbahnen
Sewöhnlich zwischen 10 000 und 24 000; für
febenbahnen zwischen 6000 und 10 000 und
kann für Lokalbahnen bis auf 3000 herab-
gehen.
Wäre J* zu 18 000 angenommen, so würde
beispielsweise für einen Kreisbogen von r =
300 m Halbmesser die Länge des Ü. / = -® ™ =
60 m, das Maß der Tangentenverschiebung u =
1
24 X 18 000
des Ü. y =
60» = 0,5
1
Tos oim)
jJ sein.
J^lSOOoj.1 — ■ 1 \ = '24
1 \ 300 600 /
in
u, es
1
24J = 0,032 m
l, und die Gleichung
Bei Bogen von größerem Halbmesser, etwa
über 1000 m, legt man meistens keine C. ein.
Bei Korbbogen muß an der Bertihrungs-
stelle der beiden Kreisbogen vom Halbmesser
R und r zum Zweck der Einlegung des Ü.
von der Länge /, = P — eine Ver-
schiebung des Kreisbogens vom größeren Halb-
messer R nach außen (oder des schärferen
Bogens nach innen) in radialer Richtung um
das Maß:
ui - 24p'i ~ 24 [ r R t
vorgenommen werden, um denjenigen Teil der
oben besprochenen kubischen Parabel zur An-
wendung zu bringen, welcher von t> ~ R bis
p = r überleitet Die Mitte des Ü. fällt an die
Berührungsstelle der beideu Kreisbogen und
die Ordinaten des U. werden nach der Gleichung
y = gy ic3 ausgesteckt, wobei die Abscissen
auf dem Kreisbogen von größerem Halbmesser
gemessen werden, welcher zu dem Ende um
über die Berührungsstelle beider Kreis-
bogen hinaus verlängert werden muß.
Beispielsweise würde an der Berührungs-
stelle zweier Kreisbogen von. R — &00 m und
r = 300 m Halbmesser ein V. von
Länge einzulegen sein und zu dem Zweck der
größere Kreisbogen um das Maß
24 X M 000
radial nach außen verschoben oder auch dessen
Halbmesser um dieses Maß vergrößert oder
endlich auch der Halbmesser des kleineren
Bogens um dieses Maß verkleinert werden.
Begreiflicherweise wird nur für den l. der
Kreisbogen von kleinem Halbmesser schon im
Erdbau Rücksicht genommen , während bei
Kreisbogen von größerem Halbmesser, etwa
über „600 m, erst bei Verlegung des Oberbaues
des C. auMfesteckt wird.
Eitterftfiir: Helmert, Die L'bergangskurven
im Eisenbahngleis, Aachen 1872; Launhardt.
Theorie de» Tracierens, Heft II, Hannover 1888.
./ Launhardt.
ülicrhöhungsninß, s. Oberbau, S. 2614.
f'berlandbahnen {Transcontinental, Pa-
eifie RaUroads) nennt man Eisenbahnen, die
das Festland von Amerika quer durchschneiden
und eine Schienenverbindung zwischen dem
atlantischen und dem stillen Ocean herstellen.
Die älteste dieser Bahnen ist die im Jahr 185.'»
über die Landenge von Panama gebaute Eisen-
bahn von Aspinwall nach Panama (76 km).
In Südamerika ist eine Ü. zwischen Buenos
Ayres und Valparaiso im Bau und bis auf
das allerdings schwierigste und teuerste Stück,
die Überschreitung der Anden, (s. Transandino-
Bahn) fertiggestellt. Diese beideu Bahnen rech-
net man aber nicht zu den Ü. im engeren
Sinn. Unter diesen werden nur die in den Ver-
einigten Staaten von Amerika und in Kanada
belegenen verstanden, die von entscheidender
Bedeutung für die Entwicklung des Verkehrs
in den Vereinigten Staaten, für die wirtschaft-
liche Erschließung weiter, früher ganz abseits
von der Kultur belegener Landstriche und die
Befestigung der politischen Beziehungen zwi-
schen den östlichen und westlichen Bundes-
staaten geworden sind.
Die Bestrebungen zum Bau solcher Bahuen
reichen zurück bis in den Beginn des Eisen-
bahn-Zeitalters. In den Jahren 1833 und
1834 machte ein praktischer Arzt in Westtield
(Massachusetts). Dr. Barlow, in einem uns
erhaltenen Aufsatz zuerst auf die Wichtigkeit
einer solchen Bahn aufmerksam. Damals aber
war der ganze Westen der Vereinigten Staaten
noch ein unerforschtes Gebiet. Nur einzelne
kühne Entdecker, darunter die beiden Offi-
ciere Lewis und Clark, ferner unterneh-
mende Handelsleute, wie der Pfälzer J. J
Astor, hatten versucht, auf dem Landweg den
stillen Ocean zu erreichen. Erst als im Jahr
1842 Geueral Fremont (s. d.) einen Paß durch
das Felsengebirge entdeckte, wurde ernstlicher
an den Bau einer Sehieneustraße in den paci-
tischen Gebieten gedacht, und in den Jahren
1844 und 1845 der Plan einer solchen von dem
Kaufmann Asa Whitney (s. d.) entworfen
Dieser machte auch zuerst den Vorschlag, den
Bau einer l '., von der man Erträge auf lange
Zeit nicht erwarten konnte, durch Schenkung
von Staatsländereien zu unterstützen. Whitney
arbeitete Jahre lang für seine Pläne, insbe-
sondere auch vor dem Kongreß in Washington,
und setzte sein ganzes bedeutendes Vermögen
ein zu ihrer Verwirklichung. Er starb aber im
Jahr 1850, ohne seinZiel erreicht zu haben. Einen
neuen Anstoß erhielt die Angelegenheit durch
die technischen Untersuchungen, die im Jahr
1856 und den folgenden der Ingenieur Edw.
Johnson über den Bau einer Eisenbahn in
den nordwestlichen Gebieten der Vereinigten
Staaten anstellte, und die zu dem Ergebnis
führten, daß an der Möglichkeit der Ausfüh-
rung nicht zu zweifeln war. Damals fanden
sich auch zuerst Unternehmer für den Bahn-
bau in den nordwestlichen Gebieten, deren Pläne
aber wiederum scheiterten, als der Bürgerkrieg
Digitized by Google
Überlandbahnen
3277
zum Ausbruch kam. Dieser und politische Be-
weggründe aber waren es, die den Bau der
ersten Ü. zur Verwirklichung brachten. Kali-
fornien, der westlichste Staat der Union, hatte
»ich der republikanischen Sache treu ergeben
gezeigt, una das beste Mittel, ihn dauernd und
unauflöslich mit den Östlichen Staaten zu ver-
binden, schien der Bau einer Schienenstraße nach
dem fernen Westen. Am 1. Juli 18G2 erteilte
der Kongreß den Freibrief zum Bau einer
solchen an zwei Gesellschaften, deren eine, die
Union Pacific Railroad, von Osten nach
Westen, und deren zweite, die Central Paci-
fic Railroad, von Westen nach Osten bauen
sollte. Beide Gesellschaften erhielten bedeutende
Staatsunterstützungen teils in Gestalt vonStaats-
ländereien, teils in Form von Darlehen mit
staatlicher Zinsbürgschaft. Die Landschenkung
bestand in 20 engl. Quadratmeilen (Sections\
= 52 km* für jede Meile Bahn, die Geldunter-
stützung in einem Darleben von 16 000, 32 000
und 48 ÖOO Doli, für die Meile, je nach den von
der Bahn durchzogenen Gebieten. Ursprünglich
sollte dieses Darlehen an erster Stelle hypo-
thekarisch eingetragen werden. Als die Gesell-
schaften aber außer stände waren, weitere, zum
Bau erforderliche Mittel aufzubringen, trat die
Regierung an die zweite Stelle zurück und ge-
stattete die Ausgabe anderer Bonds an erster
Stelle. Das Regierungsdarlehen , insgesamt
27 236 512 Doli, an die Union Pacific- und
25 885 120 Doli, an die Central Pucific-Eisen-
bahn, war von der Regierung einstweilen
mit 6% zu verzinsen, von den Gesellschaften
aber nach 30 Jahren mit Zinsen zurückzuer-
statten. Als Vollendungstermin für beide Bah-
nen war im Freibrief das Jahr 1876 festgesetzt.
Schon am 10. Mai 1869 trafen die Schienen der
beiden Bahnen in Ogden (Utah), in der Nähe
der groCen Salzseen, zusammen.
Als zweite Ü. wurde am 2. Juli 18G4 die
Northern Pacific-Eisenbahn konzessio-
niert. Die von ihr zu erbauende Bahn sollte
von einem Punkt am oberen See im Staat
Minnesota oder Wisconsin in nordwestlicher
Richtung in der Gegend des 45. Breitengrads
ausgeführt werden nach einem Punkt am Puget-
Sund mit einer Zweigbahn nach Portiana in
Oregon. Auch diese Bahn erhielt bedeutende
Umdscbenkungen, deren Gesamtumfang 47 Mill.
Acres (= 190 000 km') beträgt. Gleichwohl
machte die Aufbringung des Anlagekapitals
große Mühe und mit dem Bau wurde erst in
den Jahren 1872 und 1873 begonnen; sie hatte
auch weiter mit erheblichen finanziellen Schwie-
rigkeiten zu kämpfen, und wurde am 22. August
1883 fertiggestellt. Schon vorher war in den
südlichen Staaten eine, also der Zeit nach die
zweite, Oberland Verbindung vollendet, indem
am 18. März 1881 die Atchison Topeka- and
Santa Fe- Eisen bahn in Deming mit der Süd-
pacific-Bahn zusammentraf, deren Linien sieli
damals noch vornehmlich in den westlichen
Staaten, California, Arizona und New Mexico,
befanden und mit den von New Orleans aus-
gehenden östlichen Strecken nicht zusammen-
schlössen. Eine vierte selbständige Ü. m die
Canadian Pacific-Eisenbahn, deren Haupt-
linie das Gebiet von Kanada von Montreal Iiis
Port Moody (am stillen Ocean) durchzieht, und
im Juni 1886 dem öffentlichen Verkehr über-
geben wurde. Im Juni 1893 ist als fünfte Ü.
dieGreat Northern Railroad fertiggestellt,
die von St. Paul und Dulath nach Norden,
dann nach Westen zum Teil in fast paralleler
Richtung mit der Northern Pacific-Bahn läuft,
' im Westen deren Hauptstationen gleichfalls be-
i rührt und bei Tacoma den stillen Ocean erreicht.
Während die drei nördlichen Bahnen, Cana-
: diau Pacific, Great Northern und Northern
Pacific, jede für sich von Anfang an ein selbst-
i ständiges Netz unter einheitlicher Verwaltung
! bildeten, haben sich die Besitzverhältnisse der
> übrigen U. wiederholt verändert. Die Union
i Pacific-Bahn hat sich weiter nach Norden
und Westen ausgedehnt und durch Erwerb der
Linien der Oregon Railway and Navigation
Company, sowie durch Hau der sogenannten
Oregon Short Line und der Utah and Northern-
Bahn den ihr fehlenden Ausgangspunkt am
1 stillen Ocean erhalten. Die Central racific-Bahn
ist in den Pachtbesitz des großen Systems der
Southern Pacific-Bahn übergegangen
(s. d.), deren Linien jetzt ein gewaltiges, ein-
heitliches Netz bilden, da9 sich von New Or-
leans durch die Staaten Louisiana, Texas, New
Mexico und Arizona nach Kalifornien hin er-
streckt, die westlichen Häfen Los Angeles und
San Francisco in Kalifornien und nach Erwerb
der Oregon and California-Bahn auch Portland
in Oregon erreicht. Zu den paeifischen Bahnen
rechnet man dann noch die Atchison Topeka
and Santa Fe (s. d.), die zusammen mit der
Atlantic and Pacific-Bahn (s. ,d.) eine
. gro&e zusammenhängende Linie von Chicago
durch die Staaten Illinois, Kansas, Colorado,
New Mexico und Arizona nach den südkalifor-
nischen Häfen Los Angeles und San Diego
bildet, und die zum erheblichen Teil schmal-
spurige Denver and Rio Grande- Bahn <s. d ).
die allerdings fast nur in dem Staat Colorado
liegt und in Verbindung mit der Union Pacific
und der Central Pacific — mit der sie durch
die Rio Grande Western zusammenhängt —
den stillen Ocean erreicht. Wegen ihrer nerr-
lichen Lage bat letztere Bahn besonders für
den Personenverkehr hervorragende Bedeutung.
Nimmt man die übrigen Verbindungsstrecken
dieser Bahnen hinzu, so findet man, daß
heute die sämtlichen Häfen an der Ostküste
der Vereinigten Staaten und Kanadas, Montreal,
Portland (Maine), Boston, New York, Philadel-
phia, Baltimore bis herunter nach New Orleans
und Galveston mit den Häfen des stillen Oceans
von Vancouver und Port Moody, Victoria. Se-
attle, Tacoma, Portland (Oregon), San Fran-
cisco, Los Angeles und San Diego, d. h. von
der südkanadiseben bis zur mexikanischen Grenze
durch ein dicht verzweigtes Eisenbahnnetz in
Schienenverbindung stehen. Die Anzahl der
Linien, die dieses Netz bilden, läßt sich nicht
mehr zählen. Die vorgedachten, im engereu
Sinn paeifischen Bahnen hatten am 30. Juni
1892 folgende Gesamtausdehnung:
Canadian Pacific 5 766 Meilen
Great Northern 2 872 r
Northern Pacific 5 216 r
Union Pacific «148
Southern Pacific , . . 6 461 r
Atchison Toneka and Santa Fe 9 345
Atlantic and Pacific 946
Denver and Rio Grande 1 646 „
Zusammen 40 400 Meilen
oder rund 65 000 km.
Digitizeci by Google
3278
Überlandbahnen
Die Herstellung dieser Bahnen ist technisch
nirgends mit großen Schwierigkeiten verbun-
den gewesen. Insbesondere die ältesten Linien
laufen auf den bei weitem größten Strecken
durch die ausgedehnten ebenen Prärien. Ver-
hältnismäßig wenige Kunstbauten an Tunnel
und Brücken waren erforderlich. Eine Eigen-
tümlichkeit der Central Pacific und der kana-
dischen Pacific- Bahn sind die langen Über-
dachungen zum Schutz gegen die Schneever-
wehungen. Beim Bau der Ü. sind besonders
zahlreich chinesische Arbeiter thätig gewesen.
Die Neger eignen sich ebensowenig wie die
Indianer zum Bahnbau, und eine Verwendung
weißer Arbeiter würde unerschwingliche Kosten
verursacht haben. Der Gesamtbetrag der Bau-
kosten der Bahnen läßt sich nur schätzungsweise
feststellen. Ein hervorragender Sachverständiger,
Jos. Niuimo, schätzte die Anlagekosteu des im
Jahr 1883 vorhandenen amerikanischen
Netzes auf rund eine Milliarde Dollars. Diese
Schätzung ist für das jetzt vorhandene Netz
viel zu niedrig. Wenn man die Kosten der
Bahnen rund zu 50 000 Doli, für die Meile
annimmt (die gesamten Bahnen der Vereinig-
ten Staaten haben durchschnittlich 61 000 bis
tf-J 000 Doli, die Meile gekostet), so würden sich
zur Zeit die Gesamtesten der vorgenannten
Überlandnetze auf mehr als zwei Milliarden
Dollars, d. h. Über acht Milliarden Mark be-
laufen. Ein großer Teil dieser Kosten (der vor-
gedachte. Gewährsmann nimmt an etwa 12 bis
15 ?i) sind durch Staatsunterstützung aufge-
bracht.
Auf den Ü. herrscht ein reger Personen-
und Güterverkehr, doch ist der Lokalverkehr
viel bedeutender als der durchgebende Verkehr.
Ein durchgehender Verkehr von China und
Japan über den stillen Ocean nach der West-
küste, der Vereinigten Staaten und von da über
die Ü. nach dem Osten Amerikas und weiter
über den atlantischen Ocean uach Europa, woran
bei Vollendung der nördlichen Bahnen vielfach
gedacht wurde, hat sich nur in bescheidenem
Umfang für Reisende entwickelt. Die kanadische
Ü. unterhält einen regelmäßigen Dampfschifls-
dienst mit den asiatisch-englischen Kolonien,
sowie mit Japan und China. Im Lokalverkehr
beherrscht jede der größeren Bahnen ein eigenes
Gebiet, selbständig, im durchgehenden Verkehr
stehen die verschiedenen Systeme im regen Wett-
bewerb und setzen hiernach ihre Beförderungs-
bedingungen fest. Der Preis für die Fahrt einer
Person von einer der östlichen Hafenstädte nach
San Francisco, Portland oder Tacoma betragt
in der Regel etwa 100 Doli., die Reise dauert
fünf bis sechs Tage. Die Züge sind mit allen
Bequemlichkeiten der großen amerikanischen
Bahnen ausgestattet. Der Vergnügungsreisende
wählt meist einen andern Weg für die Hin-
ais für die Rückfahrt, da die landschaftlichen
Reize der einzelnen Bahnstrecken verschieden-
artige sind. Die Northern Pacific berührt den
Yellowstone Park und durchfährt die roman-
tischen Felseugebirge und das Gebiet des Co-
lumbia-Flusses. Der Glanzpunkt der Union
Pacific ist Utah mit Salt Lake City; die Sou-
thern Pacific durchschneidet zwischen Portland
und San Francisco großartige Gebirgsstrecken,
und die übrigen südlicheren Bahnen bringen
den Reisenden auf dem nächsten Weg uach
Colorado mit seinen hohen Bergen, tiefen
Schluchten und wilden Wasserläufen. Auch
die Canadian Pacific durchzieht weite Strecken
von hoher landschaftlicher Schönheit. Sie und
die beiden andern nördlichen Bahnen haben
erst die Fahrt nach Alaska ermöglicht, dessen
Schneeberge und Wasserfälle in den letzten
Jahren die Reisenden in großer Zahl angezogen
haben.
Die ü. haben den Bodenschätzen der paci-
fischen Staaten ein Absatzgebiet in den übrigen
Teilen der Union geschafTen. In Colorado und
Montana sind reiche Gold- und Silberminen,
zu deren Ausbeutung sieh eine blühendo Berg-
werks- und Hüttenindustrie entwickelt hat. Das
von der Northern Pacific, der Great Northern
und der Canadian Pacific durchzogene Thal des
Red River, die Staaten Washington, Oregon
und California besitzen einen außerordentlich
fruchtbaren Weizenboden ; in Montana mit
seinen weitausgedehnten Weideplätzen blüht die
Viehzucht , in Kalifornien gedeiht der Obstbau
und der Weinbau, an der Mündung des Co-
lumbia wird die Lachsfischerei betrieben, deren
Erzeugnisse, in Blechbüchsen eingemacht, in
der ganzen Welt verbreitet werden. Die Ent-
wicklung des Verkehrs mit all diesen Erzeug-
nissen wird freilich noch gehemmt durch die
hohen Tarife, die die Bahnen überall da er-
heben, wo Wettbewerb nicht stattfindet. In den
Eacifischen Staaten (Gruppe X der von dem
iundesverkehrsamt herausgegebenen Eisenbahn-
statistik) belief sich der Ertrag einer Güter -
tonnenmeile im Jahr 1889 90 auf 1,651 Cts.,
1890 yl auf l.GU Cts.. 1891/92 auf 1,646 Cts.
gegen 0,941 . 0,896 und 0.H98 Cts. im Durch-
schnitt der Eisenbahnen der Vereinigten Staaten
und gegen 0,095, 0,690 und 0,r,74 Cts. in den
Staaten der Gruppe III, Indiana, Ohio und
Michigan, die die niedrigsten Frachtsätze auf-
weisen. Die Frachtsätze der paeifischeu Bahnen
sind also immerhin um etwa 80% höher als die
Durchschnittsfrachten der nordamerikanischen
Bahnen. Zu ähnlichen Ergebnissen führt ein
Vergleich der Durchschnittsfrachtsätze einiger
C. mit denen einer der größten östlichen Bah-
nen, der Pennsylvania-Bahn, auf der auch die
Güter besonders weite Strecken durchfahren.
Diese Frachtsätze sind für die Jahre 1884—1892
in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Hierbei ist zu beachten, daß die Denver
Rio Grande die teuerste der Bahnen ist, daß
sie und die Northern Pacific bis zum Jahr 1892
am wenigsten unter dem Wettbewerb zu leiden
und einen besonders stark entwickelten Lokal-
verkehr hatten. Die kanadische C. konnte aus
dem Grund hauptsachlich besonders niedrige
Preise stellen, weil sie von der englischen Re-
gierung reich unterstützt ist, ihre Anlagekosten
Digitized by Google
Überlastung der Guterwagen — Übernachtungsräume
3279
also sehr niedrige sind. Im übrigen zeigt auch
diese Tabelle, wie hoch trotz andauernden Sin-
kens die Frachtsätze der Ü. noch sind im
Vergleich_ mit denen der billigen östlichen
Bahnen. Über die Southern Pacing-Bahn, deren
Tarife als die höchsten aller Ü. gelten und
einen regelmäßigen Gegenstand von Beschwer-
den der Bevölkerung bilden, sind nähere An-
gaben nicht vorhanden.
Das Sinken der Frachtsätze hängt zusammen
mit der andauernd sich steigernden Konkurrenz
der Bahnen, die wiederholt in wilde Tarif-
kämpfe sowohl im Personen- als Güterverkehr
ausarteten. Dies hatte eine Verminderung der
Einnahmen zur Folge, der eine entsprechende
Verminderung der Ausgaben nicht gegenüber-
steht. Im Gegenteil. Die meisten der ü.
sind leicht und billig gebaut; sie bedürfen
also von Jahr zu Jahr steigender Mittel zur
Unterhaltung und Erneuerung der baulichen
Anlagen und des Fahrparks. Diese Mittel
hat man sich bisher lieber durch Aufnahme
neuer Anlehen beschafft, deren Verzinsung
wieder die dauernden Lasten steigerte, als daß
man sie aus den Erträgen der Bahnen ent-
nahm. Wesentlich eino Folge dieser unrichtigen
Verkehrs- und Finanzpolitik ist der im Jahr
1893 erfolgte Zusammenbruch der drei großen
Ü., der Northern Pacific, der Union Pacific und
der Atchison Topeka- and Santa Fe- Bahn ge-
wesen, die ihren Verpflichtungen zur Verzin-
sung der Obligationen nicht mehr genügen
konnten und daher auf Antrag der Gläubiger
in die Verwaltung von Reeeivern (s. d.) ge-
langten. Finanziell haben von Anfang an fast
alle Ü. auf sehr schwachen Füßen gestanden.
Ein sehr beträchtlicher Teil der von der Re-
gierung den beiden ersten Ü. gewährten Unter-
stützungen ist zudem in die Taschen der Grün-
der geflossen und nicht zum Bau der Bahnen
verwendet worden. Da nun der Zeitpunkt
herankommt, wo die von der Regierunggeleisteten
Vorschüsse zurückgestellt werden müssen, sind
die Bemühungen der beiden Bahnen dahin
gerichtet, diese Verpflichtungen entweder ganz
abzuschütteln, oder wenigstens zu vermindern
und den Verfalltermin hinauszuschieben. Die
Northern Pacific- Bahn ist bereits im Jahr 1873
in Konkurs verfallen und hat 1883 eine schwere
finanzielle Krise durchgemacht, ehe sie im Jahr
1893 aufs neue ihre Zahlungen einstellte. Die 1
Union Pacific, die Antlantic and Pacific und
die Atchison Topeka- and Santa Fe-Bahn sind
wiederholt am Rand des Bankerotts gestanden ; '
die Verhältnisse der Southern Pacific sind
dunkel und unklar, so daß eigentlich nur die
C'anadian Pacific, infolge der starken Unter-
stützungen der Regierung, und die sehr geschickt
verwaltete und billig gebaute Great Northern-
Bahn als finanziell gesunde Unternehmungen
gelten können.
Literatur: Nimmo, Report on the Inter-
nal Commerce of the United States, subm.
31. Dezember 1884, Washington 1»K5, S. 1—75,
nebst Appendices; Report of the Commission
and of the Minority Comraissioner of the United
States Pacific Railway Commission, Washington
1887 (1 Band Bericht, 8 Bände stenographische
Verhandlungen); v. d. Leven, Die nordameri-
kanischen Überlandbahnen." Vortrag in Glasers
Annalen, XYTI1, Heft 8, Nr. 212; derselbe, Die
Northern Pacific-Eisenbahn, in der Zeitschrift
Eocyklopädie des EU«nbahnwe»eni.
für Eisenbahnen und Dampfschiffahrt, 1893,
8. 645 ff, 669 ff. v. d. Leycn.
Überlastung der Güterwagen (Over-
, charge; Surcharge, f.), das Beladen derselben
über jene Grenzen, deren Überschreitung eine
Gefahr für die Verkehrssicherheit (Heißlaufen,
Federbruch u. s. w.) herbeizuführen geeignet
ist. Diese Grenze bildet die am Wagen an-
geschriebene Tragfähigkeit (Höchstes Ladege-
wicht), bezw. das um einen bestimmten Prozent-
satz (Deutschland, Österreich-Ungarn, Belgien,
Schweiz byi, Italien 10^) erhöhte normale
Ladegewicht.
Bei Feststellung einer Ü. wird das die zu-
lässige Belastung übersteigende Gewicht auf
Rechnung und Gefahr des Absenders abgeworfen
und wird von letzterem, falls er die Abwäge des
von ihm verladenen Wagens nicht am Fracht-
brief vorgeschrieben hat, nach den reglemen-
tarischen Bestimmungen die verkürzte Fracht,
und zumeist auch ein Frachtzuschlag (Kon-
ventionalstrafe) eingehoben. Letzterer beträgt
nach den Ausführungsbestimmungen zu dem
internationalen Übereinkommen über den Eisen-
bahnfrachtverkehr, ferner nach den Reglements
für Deutschland. Österreich-Ungarn
und Belgien das Zehnfache des Frachtun-
terschieds. (Für den internen österreichischen
Verkehr steht die Herabsetzung des Fracht-
zuschlags auf das Dreifache des Frachtunter-
schieds in Aussicht.) In Italien wird der
doppelte Betrag des Frachtunterschieds, in den
Niederlanden der dreifache Betrag desselben
als Frachtzuschlag erhoben. In Rußland ist
der Frachtzuschlag mit dem doppelten Betrag
der Fracht festgesetzt. In der Schweiz wird
die Ü. erst im Wiederholungsfall mit einer
Polizeibuße im Ausmaß des zwei- bis zehn-
fachen Frachtunterschieds bestraft, während in
Frankreich die Strafe für Ü. vom Gericht
verhängt wird.
f bernachtungagebühren, s. Fahrdienst-
gebuhren.
Uberuachtungsranme (Ihirmitories, pl. ;
Dortoirs, m. pl.), Kasernen, werden von den
Eisenbahnverwaltungen in erster Linie für das
Fahrpersonal eingerichtet, welches vermöge der
Diensteinteilung häufig in die Lage kommt, in
bestimmten Stationen außerhalb des Wohn-
sitzes einen mehrere Stunden dauernden Auf-
enthalt zur Nachtzeit zu nehmen.
Außerdem pflegen die Eisenbahn Verwal-
tungen auch in Stationen, in welchen ihre
Beamten auf Dienstreisen öfteren Aufenthalt
zu nehmen gezwungen sind, falls in der Nähe
des Stationsgebäudes andere Unterkunft fehlt,
Ü. (Betriebzimmer, Reservezimmer, Beamten-
zimmer) zu erhalten.
Ü. für das Fahrpersonal sollen in Bezug
auf Lage, Größe, Lüftung, Beheizung, Be-
leuchtung, Einrichtung u. s. w. gewissen hygiei-
nischen Anforderungen entsprechen, auf deren
Berücksichtigung umsomehr Wert gelegt werden
sollte, als eine ungestörte Nachtruhe in den
Ü. wesentlich dazu beiträgt, die Bediensteten
in Ausübung des Dienstes widerstandsfähiger
zu machen und anderseits eine Vernachlässigung
der sanitären Rücksichten die Übertragung und
Verbreitung von Krankheitsstoffen nur zu leicht
nach sich ziehen kann.
Bei dem X. internationalen medizinischen
Kongreß zu Berlin (1890) wurde von Hofrat
208
Digitized by Google
Übcmahinsdienst — Überzählige Gepäckstücke und Güter
Dr. Stich ein Vortrag über rÜbernachtungs-
und Unterkunftsräume für das Eisenbahnfabr-
personal" gehalten; in demselben fällte der Vor-
tragende die Anforderungen,. .welche vom hy-
gieinischen Standpunkt an U. gestellt werden
müssen, wie. folgt zusammen:
1. Das Übernachtungsgebäude soll, wenn
dies thunlich ist, mit der Hauptfront gegen
Osten stehen.
2. Das Übernachtungsgebäude soll nicht
mehr als zwei Stockwerke haben, wenigstens
sollen in höheren Stockwerken keine Ü. unter-
gebracht sein..
3. Das Übernachtungsgebäude soll zwar
dicht an den Betriebsräumen liegen, aber wegen
des dort unvermeidlichen Lärms, Rauchs u. s. w.
nicht an ein Maschinenbaus angebaut sein,
noch weniger sollen L . in den Maschinenhäusern
geschaffen werden.
4. Am besten sollte für je einen Über-
nachtenden ein Zimmer (zellenartiger Raum)
bestehen; wo dies nicht angängig ist, sollten .
die einzelnen Räume klein sein, und nur für
eine bestimmte Kategorie von Bediensteten j
jo eines Zugs gerade ausreichen. Grote Über-
nacht ungssäle mit Raum für 10—20 Betten
sind zu vermeiden.
6. Für jedes Bett ist ein Luftraum von
mindestens 25—30 in' zu beanspruchen. (Die
bayerischen Staatsbahnen schreiben einen Luft -
taum von 15—20 ms für jeden die Ü. be-
nutzenden Mann vor; die österreichischen
Staatsbahnen einen solchen von 15,3 ms und
eine Belegfliiche .von 4,6 mv.)
G. In jedem Übernachtungsgebäude soll ein
Trockenraum vorhanden sein, in welchem die
nassen Kleider vor Betreten des Übernachtungs-
zimmers abgelegt weiden müssen.
7 . Die Ü. müssen gute, von dem Willen
des Übernachtenden unabhängige Lüftungs- |
Vorrichtungen, Centraiheizung, Wascbvorrich-
tung mit laufendem Wasser uud wo möglich
elektrische Beleuchtung haben.
8. Jeder Bedienstete erhalt seine eigenen
Lein- und Einsehlagtücher, die mit Nummern
zu versehen sind, und liefert dieselben beim
Verlassen des Zimmers wieder ab; nach Bedarf
werden dieselben gewechselt.
9. In iedein Übernachtungsgebäude sollen
Voll- und Brausebäder zum unentgeltlichen Ge-
brauch vorhanden sein. Die Bediensteten sind
zur fleißigen Benutzung derselben aufzufordern;
ferner soll ein gut gelüfteter Tages i au in mit
hölzernen Pritschen und eine Kocheinrichtung
zum Wärmen von Nahrungsmitteln zur Ver-
fügung stehen.
Wenn es auch schwer möglich ist, bei Ü.
diesen weitgehenden Anforderungen zu ent-
sprechen, so sollte doch jedenfalls den hygiei-
mschen Anforderungen in höherem Maß als
dies bisher geschehen Rechnung getragen wer-
den. Als Muster werden von Dr. Stich ins-
besondere die Ü. der kgl. Eisenbahndirektion
Köln (rechtsrheinisch) in Speldorf und Wanne
angeführt. Dieselben sind in besonders ge- I
bauten Gebäuden, getrennt von den Maschineu-
i.iumen, untergebracht- Die Ü. sind mit elek-
tischer Beleuchtung und Bädern ausgestattet.
Iii neuerer Zeit hat die kgl. Eiseubahndirektion
Köln (linksrheinisch: mehrere Ü gebaut, bei
v.elrhen iiuf die bygieinischen Anforderungen
besondere Rücksicht genommen wurde. Ahn-
liches gilt von den Ü. der bayerischen Staats-
bahnen in Sehliersee, Neuenmarkt, Markt-
Schengart und Regensburg (das Übernachtungs-
gebäude in Neuenraarkt besitzt Trocken-, Ver-
sammlungs- und Waschzimiuer).
Bei den württembergischen Staats-
bahnen werden unterschieden Aufenthaltsräume
für einen kurzen Tagesaufenthalt ohne Lager-
stätten (Klasse 1); solche für einen längeren
Tages- oder Abendaufenthalt mit einfachen
Lagerstatten (Klasse II); endlich Aufenthalts-
räume für eine wirkliche Übernachtung, bezw.
für einen in die Nachtzeit fallenden längereu
Aufenthalt mit voll ausgerüsteten Lagtrstätteu
(eiserne Bettstellen mit Vollboden, Matratzen,
Keilkissen von Seegras, Strohsäcke, Betttüeher,
Wolldecken und Deckenüberzüge (Klasse III).
Auch bei den französischen Bahnen
bestehen gut ausgestattete Ü. ; beispielsweise
sind im Zusammenbang mit dem Lokomotiv-
schuppen in Langeac Ü. mit Trockenraum,
Waschraum und Bädern hergestellt. Die An-
ordnung dieser Ü. siehe auf Taf XL1V, Fig. 4.
Der Dienst in den Ü. wird durch besondere
Hausordnungen geregelt; durch dieselben ist
namentlich festgesetzt, ob und welche Gebühr
für die jedesmalige Benutzung der Ü. zu ent-
richten ist (bei den sächsischen Staatsbahnen ist
diese Benutzungsgebühr mit 20 Pfg. festgesetzt,
bei der kgl. Eisenbabudirektioa Köln rechts-
rheinisch werden für die Badepinrichtung 10 Pfg
erhoben). Die Wartung der Ü.. vornehmlich die
Reinigung der Zimmer und der Wäsche, ist
bei größeren Ü. besonderen Wärtern (Haus-
meistern) übertragen, welchen gewöhnlich in
dem Gebäude selbst eine Wohnung ange-
wiesen ist.
ÜbernahmsdienHt, s. Dienstübergabe und
-Übernahme.
Überweisung der Fracht, s. Fracht und
Fraukatur.
Überzählige Gepäckstücke und Güter
sind jene, deren Zugehörigkeit zu einer be-
stimmten Sendung auf Grund der Begleit-
papiere, sich nicht sofort feststellen läßt. Der-
artige Überschüsse pflegen zumeist gelegentlich
der an der Hand der Begleitpapiere statt-
findenden Ver-, Um- oder Entladung der Ge-
päckstücke und Güter entdeckt zu werden.
Uber Ü. wird ohne Verzug der That bestand
in der vorgeschriebenen Weise aufgenommen;
eine Anzeige an die vorgesetzte Dienststelle wird
aus dem Grund gemacht, um eine Ausgleichung
des Überschusses mit einem etwa anderwärts
bestehenden Abgang zu versuchen.
Zu gleichem Zweck pflegen die Eisen-
bahnen innerhalb eines Staatsgebiets (so z B.
in Österreich-Ungarn i zu bestimmten Zeitab-
schnitten Verzeichnisse der ungeordnet geblie-
benen Überschüsse und Abgänge zu veröffent-
lichen. Auch die Zeitung des V. D. E. V.
veröffentlicht derartige Verzeichnisse für eine
Anzahl von deutscheu und niederländischen Ver-
einxbalineti (r Anzeiger überzähliger Eisenbahn-
gnter und Gepäckstücke"). Ü. welche ungeordnet
bleiben, werden gleich den unaubringlicheti Gü-
tern behandelt und schließlich veräußert. Der
Feilbietungserlös fällt in der Regel derjenigen
Verwaltung zu, in deren Bereich der Überschuß
entdeckt wurde
Im gegenseitigen Verkehr der .dem V. D.
E.-V. angeliörigen Bahnen werden Ü. nach der
xl by Google
Ütlibergbahn
3281
Dienstanweisung, betreffend das Feststellung*-,
Melde- und Nachforschungsverfahren bei feh-
lenden, überzähligen, beschädigten oder mit
Gewichtsverminderung angekommenen Gepäck-
stücken und Gütern bebandelt. Danach sind
über jeden innerhalb der unten bezeichneten
Fristen nicht erledigten Fall besondere, mit der
Nummer des Meldebuchs (dieses wird in Öster-
reich nicht geführt) zu versehende Meldungen
an die vorgesetzte Dienststelle einzureichen,
und zwar in der für Meldungen Uber über-
zählige und fehlende Gepäckstücke und Güter
vorgeschriebenen Form spätestens nach Ab-
lauf von drei Tagen bei Gepäckstücken, und
spätestens nach Ablauf von acht Tagen bei
Gütern, sofern nicht Deklaration des Interesses
an der Lieferung u. s. w. eine sofortige Anzeige
erheischt. Handelt es sich um überzählige (oder
fehlende) Gepäckstücke (ohne Unterschied), um
überzählige (oder fehlende) Gütersendungen von
größerem Wert oder Weht verderblicher Art
oder mit deklariertem Interesse an der Liefe-
rung, so ist der Ausgleich der Unregelmäßig-
keit sofort, wenn nölig telegraphisch, zu ver-
suchen. Wenn aus den Zeichen oder der Bezettö-
lung der f. die Bestimmungsstation unzweifelhaft
zu ersehen ist, so hat die entdeckende Station die-
selben sofort an die Bestimmungsstation, oder
falls dieselbe in einem andern Zollgebiet be-
legen ist, an die in Betracht kommende Grenz-
station abzusenden, ohne daß es einer vor-
herigen schriftlichen Versündigung bedarf.
In diesem Fall hat die Entdeck ungsstation
gleichzeitig der Versand-, bezw. letzten Um-
ladestation von der Auffindung und Weiter-
sendung des Gepäcks oder Guts Mitteilung
zu machen. Ist dagegen aus den Zeieheu, der
Bezettelung u. s. w. nur die Versandstation
ersichtlich, so hat die entdeckende Station mit
der Versandstation sofort in unmittelbaren Ver-
kehr zu treten. Ist weder das Kine noch das
Andere der Fall, so hat Meldung an diejenige
Uiniade&tation zu erfolgen, welche den Wagen
ausweislich der Bleie oder Begleitpapiere zuletzt
behandelt hat
l tlibergbahn. Dieselbe ersteigt den Berg,
an dessen Fuß Zürich liegt und der sich 399 m
über die Stadt erhebt, mittels einfacher Aus-
nutzung der Adhäsion
Im Jahr 1873 hatte sich ein Komitee ge-
bildet, welches Culmann, Pestalozzi und
Tobler die Aufgabe stellte, eine Bergbahn zu
entwerfen, mit welcher 60—80 Personen in
30 Minuten von Zürich nach dem Ütliberg-
gipfel befördert werden könnten. Mit Rücksicht
darauf, daß vom Ausgangspunkt der Bahn in
der Stadt bis zum FulJ des Bergs die Neigung
gering ist. hatten die Experten zunächst ein kom-
biniertes Thal- und Bergbahusystem zu prüfen,
zu dessen Ausführung die damals bekannten
technischen Hilfsmittel jedoch als zu kompli-
ziert erachtet wurden. Die Experten schlugen
deshalb eine reine Adhäsionsbahu vor; sie er-
klärten eine Steigung von 75" ll0 für zulassig
und vollkommen sicher, um einen Zug mit
zwei Personenwagen und 80 Personen mit ihrem
Gepäck auf den Uerg zu schieben.
Nachdem das Komitee durch seinen Präsi-
denten Huber und Oberingenieur Tobler noch
ein eingehendes Studium der im Ausland damals
im Betrieb stehenden Hahnen mit außerge-
wöhnlichen Steigungsvcrhältnissen hatte vor-
nehmen lassen, wurde für die U. die An-
wendung gewöhnlicher Lokomotiven
bei Steigungen von höchstens 7o°,„„
beschlossen.
Die Ausgangsstation Zürich liegt im Quar-
tier Selnau am rechten Ufer der Sihl, etwa
1 km vom Hauptbahnhof entfernt. Die Linie
überschreitet dann mittels eiserner Brücken die
linksuferige Zürichsevbahu sowie die Sihl, und
gewinnt allmählich mit '20. 30, 40 und 60u;, „
■ ansteigend den Fuß des Bergs. Der Anstieg
des Bergs mußte durch eine dem Höhenunter-
schied und der gewählten größten Neigung
entsprechende Entwicklung der Linie bewerk-
j stelligt werden. Um den ersteren zu vermin-
, dem. legte man die Gipfelstation nicht auf die
Höhe des Plateaus, auf welchem das neue Hotel
steht, sondern etwas tiefer am Abhang. Um
die letztere zu erreichen, mußte der Berg mehr
i oder weniger, in nordwestlicher Richtung bis
I Ringlikon ausbiegend und in südöstlicher dem
, Bergkamm entlang zurückkehrend, umfahren
werden. Das Steigungsverhältnis überschreitet
, nun überall, mit Ausnahme der Ausweich-
j Stationen, &u,l,00, erreicht jedoch das Höchstmaß
von 70\„, nur in der letzten Strecke auf eine
Länge von 809 m unmittelbar vor der Station
1 Ütliberg.
Die Länge der ganzen Bahn betrug ur-
sprünglich 9167 m; davon liegen 53# in Krüm-
mungen Als kleinster Krümmungshalbmesser
ist auch auf der größten Steigung derjenige
von 160 m angenommen; in dem Kehrbogeu
bei Ringlikon mußte jedoch auf 135 m heran-
gegangen werden.
Außer den beiden Endstationen wurden am
I Fuß des Bergs, auf der halben Höhe desselben
und unterhalb des Kehrbogens bei Ringlikon,
bei der Enteignung und im Unterbau Ausweich-
stationen vorgesehen, deren vollständiger Aus-
bau der Zukunft vorbehaltet! wurde.
Die Krone des Bahnkörpers hat eine Breite
von 3,6 m; die Tiefe der Seitengräben beträgt
0,6 in, die normale Dicke des Schotterbetts 0,4 m.
1 Die gesamte Erdbewegung beläuft sich auf
I etwa 100 0(10 ma. Die wichtigeren Kunstbauten
bestehen in einem Viadukt über die linksuferige
Zürichseebahn mit einer lichten Weite von
11,6m und einer lichten Höhe von 4,96 m; in
der Überbrückung der Sihl mit drei Öffnungen
von zusammen 67.8 in lichter Weite, zwischen
den Widerlagern gemessen, mit einem konti-
nuierlichen Fachwerkträger und dazwischen lie-
gender Fahrbahn; ferner in einem gewölbten,
mit Einfallsschacbt und Absturz verseheneu
Durchlaß für den Hubbach von 1,6 m lichter
Weite und 40 m Länge. Überdies wurden unter
der Bahn 40 kleinere Durchlässe von 0,6 bis
1.5 m lichter Weite und drei Durchfahrten für
Waldwege hergestellt.
Der Oberbau der Bahn hat normale Spur-
weite mit Schienen aus Eisen von 80 kg pro
laufenden Meter.
Die Bahn besitzt drei Lokomotiven (von der
Firma Krauß & Comp, in München). Sie sind,
um die leichteren Schienen zuzulassen, als drei-
gekuppelte Tenderraaschinen konstruiert. Der
Raddurehiuesser beträgt 0.91 m. der Ridstand,
wegen der scharfen Bogen der Bahn, nur 2 m,
der Cylinderdurchmesser 0,32 in, der Kolben-
hub 0.54 m. die Heizfläche 72.3 w- und der
Dampfdruck 13 at absolut. Sie wiegen leer
208»
Digitized by Google
3282
Uferschutzbauten — Umgrenzungslinien
18,85 t, im Dienst im Mittel 23,5 t und haben
eine Leistungsfähigkeit von 215 Pferdekräften.
Um bei der Thalfahrt die Regelung der
Geschwindigkeit ganz dem Führer in die Hand
su geben, besitzen die Lokomotiven Luftbremsen
und außerdem eine Exterbremse, welche auf
die Vorder- und Hinterachse wirkt. Zur Er-
haltung und Verbesserung der Adhäsion sind
die Lokomotiven sowohl mit Sandstreu- als mit
Schienenspritzapparaten ausgerüstet.
Die neun Personenwagen haben pro Wagen
40 Sitzplätze und wiegen pro Sitzplatz 137,5 kg.
Die Anschaffungskosten derselben betragen pro
Sitzplatz 137 Fr». Sie sind mit kräftigen, doppel-
seitig wirkenden Schraubenbreinsen versehen.
Außerdem besitzt die Bahn drei offene Güter-
wagen mit 10 t Tragkraft.
Die Ü. ist seit dem 12. Mai 1875 im Be-
trieb; am 1. September 1877 wurde dann die
Haltstelle Waldegg eröffnet, im Jahre 1878
diejenige von Wiedikon, nunmehr Zürich-Binz.
Nachfolgende Tabelle giebt die Stationen,
ihre Höhenlage und Entfernungen an:
Stationen
H6hen Entfernung
ft 1 M Ton> Q*
fangspunkt
Entfernung
Ton Station
in Station
Meter
Zarich-Selnau
(Endo Ol«»).
Zörich-lÜni. . . .
Watdegg
417.03
484,67
688,63
816,08
i486
5988
9130
1489
4433
9!0S
Die Züge werden stets so zusammengestellt,
daß die Maschine sich auf der Thalseite befindet.
Auf diese Art ist die Fahrt vollkommen sieher
gemacht. Die durchschnittliche Zusammen-
setzung der Züge bestand 1892 aus einer Ma-
schine und 3,42 Wagenachsen; täglich fuhren
8,15 Züge über die ganze Bahn.
Der Betrieb wird ganzjährig geführt. Im
Jahr 1892 wurden 61 377 Personen, 36 t Ge-
Jack und 224 t Güter aller Art befördert; im
ahr 1893 70125 Personen und 260 Gütertonnen.
Auf den Wagen entfallen im Durchschnitt:
in den Jahren 1890 1891 1892 1893
Reisende 14,4 13,5 12,2 13,2
Die Fahrpreise für die Bergfahrt betragen in
I Klasse 3,50 Frs , in II. Klasse 2 Frs.; für die
Thalfahrt I.Klasse 2,50 Frs., II. Klasse 1,50 Frs. ;
für beide Fahrten zusammen in I. Klasse 5 Frs.,
in II. Klasro 3 Frs.
Die Transporteinnahmen betrugen 1893
99 246 Frs.
Pro Zugkilometer haben dieselben im Durch-
schnitt betragen:
in den Jahren 1890 1891 1892 1893
Frs 3,52 8,26 3,18 3,26
Die Betriebsausgaben haben im Durchschnitt
pro Zugkilometer betragen:
in den Jahren 1890 1891 1892 1893
Frs 2,24 2,19 2,19 2,19
1893 stand den Aktionären ein Rechnungs-
saldo von 21 720,80 Frs. zur Verfügung, aus
welchem denselben 15 000 Frs., d. i. l'/.X,
als Dividende verteilt werden konnten.
Das Anlagekapital besteht aus 1 Mill. Frs.
Aktien und <>U0 000 Frs. Obligationen. Die Bau-
kosten betrugen Ende 1893: Tür Bahnanlage
und fest« Einrichtungen 1 216 976 Frs., für
das Rollmaterial 201 415 Frs., für Mobiliar und
feste Einrichtungen 13 173 Frs., zusammen
1 431 564 Frs. (pro Kilometer 165 668 Frs.)
Mit der Eröffnung der Sihltbalbahn erhielt
die Ü. auch einen Anschluß an das schweizerische
Eisenbahnnetz. Die Station Selnau und die Linie
bis Station Zürich-Gießhübel wurde am 3. August
1892, auf 1160 m Länge, gemeinschaftliches
Eigentum beider Bahnen ; auf letzterer Station
vollzieht sich die Obergabe de« Güterverkehrs
an, bezw. ab der Nordostbahn (s. Sihlthalbahn).
Litteratur: Die Eisenbahn. Bd. II, S. 133,
Zürich 1875; Bd. IV, S. 191, 205 und 246,
Zürich 1876; Tobler, Die Ütlibergbahn. Zürich
1876. Dietler.
Uferschutzbauten, Bauwerke, die einen
Abbruch der Ufer durch die Angriffe des Wassers
verhüten sollen. U. werden mit Rücksicht auf
stehende oder fließende Gewässer und die
örtlichen Verhältnisse verschieden hergestellt.
Zum Schutz des Bahnkörpers finden meist fol-
gende Arten von U. Anwendung: Stein würfe,
Steinsätze (s. unter Böschungen), Stütz- oder
Futtermauern (s. d.). Bauten aus Faschinen
(s. d.), dann gepflasterte oder mit Flechtwerken
(s. d.), Gesträuchen, Rasenbelag u. s. w. ver-
sicherte Uferböschungen.
Uhrsignal, Zeichen, welches täglich zu
einer bestimmten Stunde die Strecke entlang
zur Richtigstellung der Uhren gegeben wird.
Zumeist bedient man sich dazu der elektrischen
Sprech- und Schreibapparate. Auf den öster-
reichisch - ungarischen Bahnen wird das U.
mittels der elektrischen Läutewerke gegeben.
Ujszasz-Jaszapäthier Vicinaleiseubahn
(Ujszdsz-jdszaptithri htlyi erdekti r<w»ir), in
Ungarn gelegene normalspurige Lokalbahn
(31,529 km) von Ujszäsz (Station der ungari-
schen Staatsbahnlinie Räkos-Szajul) nach Jäsza-
pathi, im Eigentum einer gleichnamigen Aktien-
gesellschaft mit dem Sitz in Jäsz Lad an v seit
der Eröffnung betrieben von den ungarischen
Staatsbahnen (Betriebsleitung Arad) gegen Ver-
gütung der Selbstkosten.
Das erste Projekt für die Vicinalbahn Ujszäsz-
Jäszapäthi wurde im Jahr 1882 entworfen,
die Konzession auf die Dauer von 90 Jahren
wurde am 12. April 1884 erteilt.
Die Bahn wurde am 20. Juli 1885 eröffnet.
Die stärkst* Steigung beträgt 4,5%,, der kleinste
Krümmungshalbmesser 400 m. Die Fahrbetriebs-
mittel werden von den ungarischen Staatsbahnen
beigestellt.
Das Aktienkapital beträgt 650 000 fl. in
2600 Stammaktien und 3200 Prioritätsaktien
zu je 100 fl.
Die Einnahmen betrugen 1892 60 304 fl.
(1891 66 482 fl ), die Ausgaben 37 329 fl. (1891
44 857 fl.), der Betriebskoefficieut stellte sich
auf 61,9V (1891 67,6*0.
Umexpeditionatarife, s. Gütertarife.
Umgrenzungslinien, abgekürzte Bezeich-
nung lur gewisse Qucrschnittuuigrenzungs-
linien (T. des lichten Raums, U. für Fahr-
betriebsmittel u. s. w.).
Ihrem Wesen nach gehören die sogenannten
Lademaße ebenfalls zu den U., da dieselben
einen Raumquerschnitt abgrenzen, durch wel-
chen die größten zulässigen Breiten der Ladung
offener Guterwagen für die Stellung des Wagens
im geraden Gleis und für die verschiedenen
Digitized by Google
Umgrenzungslinien
3283
Höhen über der Schienenoberkante festgelegt
sind. In diesem Fall ist es jedoch nicht üblich,
den Ausdruck C. anzuwenden, und sind daher
die Lademaße unter einem besonderen Stich-
wort behandelt. Bei einigen Bahnen gelten die
Lademaße nicht nur für Ladungen, sondern
gleichzeitig auch als U. für Wagen (s. u.).*)
1. Umgrenzung des lichten Baums.
Für den anstandslosen Verkehr der Fahr-
betriebsmittel muß in jedem Bahnquerschnitt
zu beiden Seiten der Gleismitte ein bestimmter
Raum freigehalten werden. In der Regel wird
eine U. des lichten Raums vorgeschrieben, bis
zu welcher die Annäherung der Bauwerke oder
irgendwelcher feststehender Vorrichtungen an
die Bahn erfolgen darf. Insofern bei solchen
Bauwerken oder Vorrichtungen die Möglichkeit
einer Änderung ihrer ursprünglichen Abstände
von der U. des liebten Raums im Sinn einer
Annäherung zwischen den Gegenständen und
der Bahn als die Folge von Betriebseinwir-
kungen, Witterungseinflüssen u. s. w. gegeben
ist, werden von vornherein bei Errichtung oder
Aufstellung jener Bauwerke oder Einrichtungen
zwischen diesen und der U. des lichten Ruuuis
entsprechende Abstände eingehalten, deren
Größe nach den Umstanden des besonderen
Falls anzunehmen ist.
Auch andere Ursachen könneu die Einhal-
tung größerer Abstände von der U. des lichten
Raums begründen; so wird man z. B. bei
Tunneln und bei längeren Brücken wegen des
sicheren Verkehrs des Streckenpersonals zu
beiden Seiten des Gleises größere Räume frei-
lassen, als sie sich nach der für die übrige
Strecke eingehaltenen U. des lichten Raums
ergeben Wörden.
Anderseits kann der mit Rücksicht auf die
vorgeschriebene U. eigentlich freizuhaltende
Raum auch eine Beschränkung erfahren. Eine
solche ergiebt sich, wenn bei zweigleisigen
Strecken der Abstand der Gleismitten vonein-
ander kleiner ist, als die U. des lichten Raums
für die eingleisige Bahn. Nach den technischen
Vereinbarungen über den Bau und die Betriebs-
einrichtungen der Haupteisenbahnen des V. D.
E.-V. beträgt z. B. die größte Breite der U.
des liebten Raums für eingleisige Strecken
4 m., während ein Abstand der Gleismitten von
3,6 m für zweigleisige Strecken zulässig ist.
In einem solchen Fall verbleibt daher für den
auf der inneren Seite für ein Gleis freigehal-
tenen Raum nicht 2 m, sondern nur 1,76 m.
Die einschlägigen Bestimmungen der tech-
nischen Vereinbarungen sowie die damit
fast durchweg übereinstimmenden Vorschriften
der Grundzüge für den Bau und die Be-
triebseinrichtungen der Nebeneisen-
bahnen sind nachstehend angeführt.
§ 30. 1 Die U. des für die freie Bahn min-
destens offen zu haltenden lichten Raums ist
die auf anliegendem Blatt 1 (der techn. Vereinb.}
links gezeichnete (s. Taf. LXXI, Fig. lu); dabei
ist in Krümmungen auf die Spurerweiterung und
*) Die auf S. 2W5 in den Fig. 1198— 1291 angegebenen
Lademaß« A, fr. C und b der Hahnen doi V L). E.-V.
ttehen nicht mehr in Geltung und wurden dureb neu«
Laderaalte I und II eraetit (». die vom V. D, E.-V. heraus-
gegebene Nachweieung der bei der UeUdong offener Wagen
aniuweodenden IiademaOe. Berlin, Im Oktober 1893), welche
Ton den U. «kr Wagen f«. w. u.), Bl. XI der tcebnUcben
Vereinbarungen, nur im oberen Teil um ein Oeringe«
verschieden ilud. .
Gleisüberhöhung Rücksicht zu nehmen. * Bei Neu-
bauten sowie bei Umbauten und größeren Aus-
besserungen sind die unteren Stufen des vor-
geschriebenen Querschnitts durch Abgrenzung
desselben nach den dort schräg gezogenen Linien
zu ersetzen. 'Die daselbst mit 160 mm vor-
geschriebene Entfernung fester, über Schienen-
oberkante außerhalb des Gleises erhöhter Teile
kann auf 135 mm eingeschränkt werden, wenn
der erhöhte Teil mit der Fahrschiene fest
verbunden ist.
§ 31. 'Die Gleise auf der freien Bahnstrecke
dürfen von Mitte zu Mitte nicht weniger als
3,6 m voneinander entfernt sein. Tritt zu einem
Gleispaar noch ein Gleis hinzu, so ist dessen
Entfernung von dem zunächst liegenden Gleis
von Mitte zu Mitte mindestens mit 4 m anzu-
nehmen. T Werden mehrere Gleispaare neben-
einander gelegt, so muß die Entfernung von
Mitte zu Mitte der benachbarten Gleise je
zweier Gleispaaro ebenfalls mindestens 4 m
betragen. Diese Entfernung ist auch erforderlich
bei der Anlage von zwei nebeneinander liegen-
den Gleisen, die jedes für sich eingleisig be-
trieben werden. 'Bei Erbauung neuer Bannen
wird, um den vorgeschriebenen lichten Raum
wirklich herzustellen, zwischen allen Gleisen
eine Entfernung von Mitte zu Mitte der Gleise
von mindestens 4 m empfohlen. 4 Bei Anschluß-
gleisen sind Merkzeichen an denjenigen Stellen
anzubringen, an welchen der Abstand der Gleis-
mitten voneinander 4 m erreicht.
§ 34. 'Für diejenigen Gleise der Stationen,
auf welchen Züge bewegt werden, ist die auf
Blatt I (der techn. Vereinb.) rechts gezeichnete
U. des lichten Raums |s. Taf. LXXI, Fig. 1 o),
unter Berücksichtigung der Spurerweiterung
und der Gleisüberhöhung in Krümmungen,
mindestens innezuhalten. *Für die durch-
gehenden Gleise der Stationen ist die Innc-
naltung der auf Blatt I (der techn. Vereinb.)
links gezeichneten U. zu empfehlen. 'Bei
Neubauten ist das Höheuinaß der dritten Stufe
der U. zu 1,120 m anzunehmen , wobei —
sowie bei Umbauten und größeren Aus-
besserungen — die uuteren Stufen des vorge-
schriebenen Querschnitts durch Abgrenzung
desselben nach den dort schräg gezogeneu
Linien zu ersetzen sind. Absatz (Vi stimmt
mit dem oben angeführten Absatz (*) des § 30
überein.
§ 3<J. 'Als geringste Entfernung der Gleise
von Mitte zu Mitte werden auf Stationen
4,6 m als wünschenswert erkanut. "Für Haupt-
gleise, zwischen denen Perrons anzulegen sind,
ist die Entfernung mindestens 0 m von Mitte
zu Mitte.
§ 44. Zwischen zusammenlaufenden Gleisen
! (in den Stationen) ist bei 3,6 m Entfernung
von Mitte zu Mitte der Gleise ein Merkzeichen
anzubringen, welches die Grenze bezeichnet,
bis zu welcher in jedem Gleis Fahrzeuge vor-
geschoben werden können, ohne den Durch-
gang vou Fahrzeugen auf dem andern Gleis
zu hindern.
§ 4H. »Alle auf den Perrons feststehenden
Gegenstände, wie Säulou u. s. w., müssen bis
zu einer Höhe von 2,6 m über dem Perron
mindestens 3 m (bei Nebeneisenbahnen nur
2,5 m) im Lichten von der Mitte desjenigen
I Gleises entfernt sein, für welches der Perron
I benutzt wird.
Digitized by Google
3284
Umgrenzungsliuien
S 18. 'Die Lichtweite der Tunnel ist in
solcher Weise anzuordnen, daß neben der vor-
geschriebenen Umgrenzung des lichten Raums
uberall ein Spielraum von mindestens 300 mm
bei zweigleisigen und 400 mm bei eingleisigen
Tunneln (bei Nebeneisenbahnen tiberall ein
Spielraum von 300 mm) verbleibt. * In
Krümmungen, bei welchen eine Überhöbung
der äußeren Schiene stattfindet, ist die Bau-
werksachse derart gegen die Bahnachse zu ver-
schieben, dnß unter Beobachtung des erforder-
lichen Spielraums die U. des lichten Raums
nach beiden Seiten nahezu gleich weit von der
Tunnelleibung entfernt bleibt.
Die Grundzüge für den Bau und die
Betriebseinrich fangen der Lokaleisen-
bahn en des V. I). E.-V. bestimmen:
§ 26. 'Für Vollspurbahnen, auf welche
Wagen der Hauptbahn übergehen, muß bis zur
Höhe von 1,22 m über Sehienenoberkante die
für Hauptbahnen (§ 30 der teeb. Vereinb ) vor-
geschriebene U. des lichten Raums innegehalten
werden; auch in dem oberen Teil über 1.22 m
wird die Beibehaltung derselben empfohlen ;
es genügt bierfür jedoch eine Begrenzungs-
linie, welche das Lademaß der Hauptbahn mit
einem allseitigen Spielraum von 150 mm
umschließt 2 Liehen keine Wagen der Haupt-
bahn auf die Lokalbahn über, so ist die U.
des lichten Raums ebenso wie bei den Schmal-
spurbahnen überhaupt von Fall zu Fall nach
den Betriebsmitteln der Bahn zu bemessen.
Für schmalspurige Bahnen werden der Gleich-
mäßigkeit wegen die auf Blatt II (der Grund-
zuge) angegebenen Abgrenzungen empfohlen
(s. Taf. LXXI, Fig. 2 u. 3). JIu Babnkröm-
mungen ist der Spurerweiterung und Gleis-
itberhöhung, sowie der Stellung der Wagen
mit deren Ladungen in der Krümmung durch
entsprechende Erweiterung der U. Rechnung
zu tragen. 4 Für vollspurige Lokalbahnen
mit ganzem oder teilweisem Zahnradbetrieb
kann eine Erhöhung der Zahnstange über
Schienenoberkante bis zu 100 mm statthaben
und zwar in einer Breite von höchstens
500 mm (s Taf LXXI, Fig. \b), ohne daß
hierdurch der Übergang der Wagen der Ver-
einsbahnen sich verbietet.
§ 27. 1 Bei vollspurigen Bahnen, auf welche
die Wagen der Hauptbahn übergehen, müssen
die Gleise mindestens 3,5 in von Mitte zu Mitte
entfernt sein. 1 Bei anderen vollspurigen sowie
bei schmalspurigen Bahnen muß die Ent-
fernung der Gleise so groß sein, daß der lichte
Raum über jedem Gleis nach der festgesetzten
U. (§ 2(5) freibleibt.
§ 30. Für die II. des lichten Raums (in
den Stationen) finden die Bestimmungen des
§ 26 gleichmäßig Anwendung
8 16a. 1 Die Lichtweite der Tunnel ist in
solcher Weise anzuordnen, daß neben der vor-
geschriebenen U. des lichten Raums tiberall
ein Spielraum von mindestens 200 mm ver-
bleibt. Absatz (a) dieses Paragraphen stimmt
mit Absatz l2) des § 18 der technischen Ver-
einbarungen für Haupteisenbahnen überein.
Die durch die Betriebsordnung fürdie
Haupteis en bahn «n Deutschlands (§ 2)
festgesetzte U. stimmt mit der durch die
technischen Vereinbarungen für Haupteisen-
babuen vorgeschriebenen U. Taf. LXXI, Fig. In)
überein, und zwar gelten für den unteren Teil
i die stufenförmigen Absätze. Die U. für die
j freie Bahn ist auch bei den Ein- und Aus-
i fahrtsgleisen der Züge mit Personenbeförderung
einzuhalten; für sonstige Gleise der Stationen
gilt die U. für Bahnhöfe. Auf Spurer-
weiterung und Überhöhung ist in Gleisbogen
Rücksicht zu nehmen. Bei Gleisen, welche
inuerhalb der Stationen zur Ein- und Aus-
fahrt von Militärzügen dienen, ist eine Ab-
weichung von der für die freie Bahn gültigen
U. hinsichtlich der Höhe der obersteu Stufe
Über das Maß von 0,76 m zulässig (').
Die bis zu 50 mm über Schienenoberkante
hervortretenden unbeweglichen Gegenstände
müssen außerhalb des Gleises im allgemeinen
mindestens löo mm von der Innenkante des
Sehienenkopfs entfernt bleiben; bei unver-
änderlichem Absland derselben vou der Fahr-
schiene darf dies Maß auf 135 mm einge-
schränkt werden. Innerhalb des Gleises muß
ihr Abstand von der Innenkante mindestens
07niui betragen (dietechnischen Vereinbarungen
geben ähnliche Vorschriften), jedoch kann dieser
Abstand bei Zwangschienen nach dem mittleren
Teil hin allmählich bis auf 41 mm einge-
schränkt werden. In gekrümmten Strecken mit
Spurerweiierung inuß der Abstand d»r inuer-
halb des Gleises hervortretenden unbeweglichen
Gegenstände von der Innenkante des Schienen-
i kopfs um den Betrag der Spurerweiterung
I größer sein als die vorgenannten Maße (2|. An
Ladegleisen kann nach der Art ihrer Benutzung
eine Einschränkung der U. des lichten Raums
von der Aufsichtsbehörde zugelassen werden (s).
Inwieweit im übrigen Abweichungen von der
vorgeschriebenen l'mgrcnzung des lichten
i Raums zu gestatten sind, bestimmt der Bundes-
rat («).
Die Normen für den Bau und die Aus-
rüstung der Haupt ei sen bahnen Deutsch-
lands geben in § 1 fast vollständig dieselben
Vorschriften, wie die Betriebsordnung. Den Be-
: Stimmungen ist jedoch hier die U. mit der Ab-
schrägung im unteren Teil zu Grunde gelegt:
es fehlt ferner die in S 2, Absatz (!) enthaltene
Bestimmung der Betriebsordnung bezüglich
der Gleis«', wvlche zur Ein- und Ausfahrt von
j Militärzügen dienen. § y enthält Bestimmungen
I über die Eutfernnng der Gleise, ähnlich wie
die ${$ 31 und 3'J der technischen Verein-
barungen für Haiipteisenb.ihnen. § lfi giebt
Bestimmungen über die zulässige Höhe der
Buhnsteige und die zulässige Entfernung der
auf den Bahnsteigen feststehenden Gegen-
stände von dem Gleis, für welches der Bahn-
steig benutzt wird.
Die Bahn ord nun g für die Neben eise n-
bahnen Deutschlands enthalt bezüglich der
U. des lichten Raums einschlagige Bestimmungen
j in S 6. Absatz (') stimmt mit S 2, Absatz (•),
der Betriebsordnung für Haupteisenbahnen ii ber-
ein, nur heißt es bei ersterem: „sämtliche Gleise
mit voller Spurweite". Abweichungen von dieser
F., welche bereits vor Bekanntmachung dieser
, Vorschriften bestanden haben, können mit Zu-
, Stimmung des Iieichseisenbahnam's auch ferner
beibehalten werden ('■'). Inwieweit bei Lade-
1 gleisen der Vollspurbahnen Einschränkungen
dieser U. zulässig sind, bestimmt in jedem
Einzelfall die Aufsichtsbehörde {*). Bei Neu-
bauten ist die l*. des von baulichen Anlagen
freizuhaltenden lichten Raums iu dem unteren
Digitized by Google
Umgrenzungslinicn
328.-)
Teil bis zu den auf den Anlagen (,' und I)
(der Betriebsordnung; in den techn. Vereinb.
die Abscbrägung der unteren stufenförmigen Ab-
sätze, Taf. LXXI, Fig. la) dargestellten Umriß-
linien auszudehnen (<). Absatz (5) giebt für voll-
spurige Gleise die Vorschriften des £ 2, Absatz
der Betriebsordnung für Haupteisenbahnen.
Für Schmalspurbahnen bleibt die Festsetzung
der Umgrenzung des lichten Raums der
Landesaufsichtsbehörde vorbehalten.
In der Ausführungsanweisung zu
dem preußischen Gesetz über Klein-
bahnen und Privatanschlußbahnen vom
28. Juli 1892 wird zu g 6 unter den in tech-
nischer Hinsicht beizufügenden Unterlagen,
welche in der Regel nicht entbehrt werden
können, auch die IT. des lichten Raums ange-
geben.
Für Osterreich wurde mit Erlaß des
Handelsministeriums vom 1. August 185)2 eine
U. des lichten Raums aufgestellt, welche rück-
sichtlich ihres unteren Teils (derselbe ist auf
Taf. LXXI in Fig. 4 dargestellt) als eine Er-
weiterung der in den technischen Verein-
barungen, Bl. I, gezeichneten U. des lichten
Raums erscheint, im übrigen aber mit der auf
Taf. LXXI in Fig. 1« gezeichneten U. überein-
stimmt. Unter einem wurde verfügt, daß
dort, wo der Einführung dieser U. noch bau-
liche Hindernisse entgegenstehen, dieselben im
Interesse der Freizügigkeit der Lokomotiven
ehestens zu beseitigen sind. Die gleiche Ver-
fügung wurde auch von dem ungarischen
Handelsministerium getroffen.
Durch die Verordnung vom 1. August 1892
wird die für die Erbauung von Brücken im
§2 der Verordnung des österreichischen Handels-
ministeriums vom 16 September 1887 vor-
geschriebene Lichtraumumgrenzung nicht be-
rührt. Letztere Verordnung schreibt eine U.
vor, welche von 0,76 -4,80 m über .Schienen-
oberkante mit der in den technischen Verein-
barungen für die freie Strecke festgesetzten
U. (s. Taf. LXXI, Fig. 1«) zusammenfällt. Von
760— 230 mm über Schienenoberkante beträgt
die Gesamtbreite der U 3,8 m, von 230 in in
bis zur Höhe der Schienenoberkante 3,2 m.
Bei dem Wechsel der Breiten in den Höhen
von 760 mm und 230 mm über Schienenober-
kante, ferner in der Hohe der letzteren wird
die U. durch wagerechte Linieiistückc abge-
schlossen (s. Taf. LXXI, Fig. 5i
Die auf den französischen Bahnen für den
ungehinderten Verkehr der Züge freizuhaltende
lichte Öffnung bestimmt sich nach den Cahier*
des charges. Hiernach soll die Breite zwischen
den Brüstungen der Bahnüberführungen, des-
gleichen jene der lichten Öffnung zwischen
Pfeilern der Bahnunterführungen auf den Linien
des Interet general 8 in bei zweigleisigen und
4,50 m bei eingleisigen Strecken betragen.
Bei den Bahnen des Interet local soll zwi-
schen Brüstungen und den am meisten vor-
ragenden Teilen der Fahrbetriebsmittel ein
Spielraum von mindestens 0,7 m vorhanden
sein. Diese Breite soll in geraden Strecken bei
Bahnüberführungen und bei Tunneln bis min-
destens auf 2 m Höhe über Schieuenoberkante
eingehalten werden.
Die oben für die Bahnen des Interet general
angegebenen Maße wurden jedoch nicht immer
eingehalten. Namentlich bei den gemäß des
1 Gesetzes vom 11 Juni 1842 ausgeführten Bauten
| der großen Linien wurden bedeutend geringere
Breitenmaße zugelassen. Die Vermehrung der
Fahrzeugbreiten und gewisse bei dem Verkehr
der Züge in Strecken mit zu geringer Licht-
weite vorgekommene Unfälle führten in der
| Folge dazu, für die lichten Weiten die oben
angegebenen Kleinstmaße von 8 m, bezw. 4,5 in
i festzusetzen.
Gemäß den Bestimmungen des Cahier des
charges für die Bahnen des Interet general
soll die licht« Höhe des über der äußeren
Schiene eines jeden Gleises freizuhaltenden
Raums wenigstens 4,8 m über Schieneuoberkante
betragen.
Für die der Paris-Lyon-lIediterranee kon-
zessionierten Bahnen in Algier, sowie für den
größten Teil der anderen , algerischen Gesell-
schaften konzessionierten Linien wurde jedoch
als kleinste zulässige Höhe 4,3 m angenommen.
In zweigleisigen Tunneln soll die Höhe von
Schienenoberkante bis zum Gewölbescheitel 6 m,
und bei eingleisigen Tunneln 5 m betragen.
Na^h dem Cahier des charges der Linien des
Interet local soll die Höhe des für die Fahrzeuge
I freizuhaltenden lichten Raums auf eine Breite,
welche gleich der Kastenbreite der Personen-
wagen ist, bei nonnalsinirigen Linien mindestens
4,8 in betragen; bei Schmalspurbahnen soll die
freizuhaltende Hohe um wenigstens 0,6 m größer
sein als die Fahrzeughöhe. Der Lüftung wegen
soll in Tunneln der Scheitel derselben um
wenigstens 1,2 in höher liegen als die höchsten
Punkte der Fahrzeuge.
Abgesehen von Brückenpfeilern und Tunnel-
leibungen können längs der Bahn noch andere
feststehende Gegenstände vorkommen, auf deren
Lage zur Bahn Rücksicht zu nehmen ist. In diesem
Betreff wurde von dem französischen M inisterium
der öffentlichen Arbeiten unterm 10. Juni 1868,
und zwar insbesondere für das Netz der fran-
zösischen Ostbahn, verordnet, daß von nun an
bei Hauptbahnen kein fester Gegenstand, welcher
eine größere Höhe über Schienenkante besitzt
als die Fußtritte der Fahrzeuge, dem Rand der
nächsten Schiene naher kommen dürfe als bis
auf eine Entfernung von 1,35 m; daß ferner
bis zu einer gegenteiligen Entscheidung jeder
solche in einem geringeren Abstand von der
Schiene befindliche Gegenstand vorderhand in
seiner Stellung belassen werden könne, daß
I aber dieser Abstand auf die Größe von 1,35 m
I zu bringen sei, sobald durch Abänderungen in
1 den Bahnhofsanlagen die Möglichkeit hierzu
gegeben ist
In einem späteren Erlaß (vom 20. April
1860) wurde die Zulässigkeit von Ausnahmen
zugestanden, wenn durch diesbezügliche An-
suchen der Eisenbahngesellschaften genügende
Begründung hierfür dargeboten wird.
In der Folge wurden die Eisenbahngesell-
schaften mit Rundschreiben vom 31. Dezember
1890 aufgefordert, innerhalb zweier Jahre die
Über Trittbrettböhe emporragenden , längs der
Hauptgleise gelegenen, vereinzelten Hindernisse
I auf eine Entfernung von 1,35 m von der Schie-
I uenaußenkunte zurückzuführen.
Nach der Verordnung des französischen Mi-
nisteriums der öffentlichen Arbeiten vom 29. Au-
! gustl891 ist bei eisernen Brücken normalspuriger
j Bahnen mindestens die auf Taf. LXXI in Fig. f>
I dargestellte U. des lichten Raums freizuhalten.
3286
Umgrenzungslinien
Für schmalspurige Bahnen soll dVr bei den
Brücken freizuhaltende lichte Raum Ton Fall
zu Fall bestimmt, werden.
Die für die belgischen Staatsbahnen
Torgeschriebene U. des lichten Raums ist in
Fig. 7 a u. b der Tafel LXXI dargestellt.
In der Schweiz besteht die Absicht, die
in den technischen Vereinbarungen des V. D. E.- V.
auf BL 1 gezeichnete U. des lichten Raums
auf sämtlichen Hauptbahnen durchzuführen, und
zwar die U. mit den unteren Abschrägungen.
Auf den italienischen Haupteisen-
bahnen sind hei Kunstbauten die in Fig. 8
der Tafel LXXI durch gestrichelte Linienzüge
dargestellten U einzuhalten. Die rechteckige,
mit A, B, C, D bezeichnete U. gilt für Kunst-
bauten (Brucken) mit wagcrechtem Abschluß
des Tragwerks. Bei gewölbten Bauwerken
(Tunnel) sind die mit A, E, C, F, G und mit
A. E, II bezeichneten U. einzuhalten; erstere
gelten für eingleisige, letztere für zweigleisige
Kunstbauten.
2. Umgrenzungslinien für Fahrbe-
triebsmittel. Dieselben bestimmen die auf
Schienenoberkante und Gleismitte bezogenen
größten zulässigen Ausladungen der Fahr-
betriebsmittel
Diese U. werden zunächst unterschieden nach
der Art der Fahrzeuge, für welche sie gelten
(U. für Lokomotiven und Tender, U. für Wagen,
U. für außergewöhnliche Wagen, U. für Wagen
des durchgehenden Verkehrs u. s. w.), sodann
nach der Voraussetzung, welche der U. rück-
sichtlich der Stellung des Fahrzeugs im Gleis
unterlegt ist ; hiernach werden noch weiter unter-
schieden U. für die Stellung der Fahl zeuge im
geraden Gleis und U. für die Stellung der Fahr-
zeuge im Gleisbogen. Wenn es sich nur um
Wagen von verhältnismäßig geringer Lange
handeln würde, könnte mit einer U. für die
Stellung der WTagen im geraden Gleis das Aus-
langen gefunden werden, und dies um so eher,
wenn die tür den Verkehr der Fahrzeuge in
Frage kommenden Bahnstrecken nur schwache
Krümmungen auf weisen. Handelt es sich jedoch
um Wagi-n größerer Länge, welche auch auf
Strecken mit schärferen Krümmungen verkehren
sollen, so werden die am meisten ausladenden
Teile in der Mitte und am Ende der Wagen
bei der Stellung derselben in Gleisbogen von der
Gleismitte einen bedeutend größeren Abstand
haben als bei der Stellung im geraden Gleis.
Sonach ergiebt sich die Zweckmäßigkeit
einer Festsetzung jener äußersten Grenze, bis
zu welcher die Annäherung der am meisten
ausladenden Teile bei ruhig stehendem Fahr-
zeug an die Umgrenzung des lichten Raums
erfolgen darf. Eine solche Festsetzung hat z. B.
seitens des V. D. E-V. für die dem Verein an-
gehörenden Hauptbahnen durch Aufstellung
einer sogenannten „Spielrauinlinie" für die
Stellung der Wagen in Krümmungen (s. techn.
Vereinb., IV. Nachtrag, Bl. XII a) stattgefun-
den. Die in § 117« der technischen Verein-
barungen für Haupteisenbahuen angegebenen
Einschränkungen der nach § 117 für das gerade
Gleis zulässigen Breitenmaße wurden auf Grund-
lage dieser Spielraumlinie und einer Gleiskrüm-
mung von 180 m Halbmesser ermittelt. Hierbei
wurde für steif- und lenkachsige Wagen die
äußerste Spießgangstelluug, welche der Ausnutz-
ung der sämtlichen Spielräume (zwischen Rad
und Schiene, zwischen Lager und Lagerführung)
entspricht, vorausgesetzt; bei Drehgestellwagen
wurde angenommen, daß jedes Drehgestell für
sich die äußerste mögliche Spießgangstellung
einnehme. Die Abstände, welche für die Spiel-
raumlinie von der U. des lichten Raums einge-
halten sind, sollen den bei den Fahrbetriebs-
mitteln und der Bahn vorkommenden unver-
meidlichen Abweichungen von den vorgeschrie-
benen Maßen, ferner den durch die Nachgiebigkeit
des Gleises und durch das Federspiel hervor-
gerufenen Schwankungen der Fahrzeuge Rech-
nung tragen (s. Bericht über die Entstehung
des § 117a der technischen Vereinbarungen;
ausgegeben von der geschäftsführenden Ver-
waltung des V. D. E-V, Berlin 181»:$).
Was die U. für die Stellung der Wagen
im geraden Gieis betrifft , so enthalten die
technischen Vereinbarungen auf Bl. IX die U.
für Lokomotiven und Tender, auf Bl. XI die U.
für Wagen (Taf. LXXI, Fig. 9i, auf Bl. XIII
die U. für außergewöhnliche Wagen.
Die U. für Lokomotiven und Tender (Bl. IX)
ist vollständig eleich mit der U. für Wagen
des durchgehenden Verkehrs (Bl. XI). Über
den oberen Abschluß derselben, d. i. über die
Höhe von 4,15 m über Schienenoberkante dürfen
nur die Lokomotivschornsteine hinausragen
(höchstens bis zu 4,57 m)
Die U. auf Bl. XI (Taf. LXXI, Fig. 9) sind
auch in die Anlage I des Übereinkommens, be-
treffend die gegenseitige Wagenbenutzung im
Bereiche des V. D E.-V., aufgenommen.
Nahezu übereinstimmend mit diesen U. sind
auch, wie schon oben bemerkt, die in der
„Nachweisung der bei der Beladung offener
Wagen anzuwendenden Lademaße" gezeichneten
Lademaße I. bezw. II. Diese Lademaße sind
nur in ihren oberen Abschlüssen, bezw. in der
Höhe derselben über Schienenoberkante von
der U. für Wagen verschieden. In Fig. 9 der
Taf. LXXI sind die den Lademaßen I. bezw. II,
entsprechenden oberen Abschlüsse der U. durch
Punktierung kenntlich gemacht.
Die durch die Normen für den Bau und
die Ausrüstung der Uaupteisenbabnen Deutsch-
lands, § 23, Absatz (l) und Anlage C, vor-
geschriebene „U. der größten zulässigen Breiten-
und Uöhenmaße der Eisenbahnfahrzeuge" fällt
mit der U. für Wagen des durchgehenden Ver-
kehrs (Bl. XI der techn. Vereinb.) bis auf den
mittleren Teil der obersten Abgrenzung voll-
ständig zusammen; indem letztere U. (Fig. 9
der Taf. LXXI) in der Höhe von 4,15 m über
' Schienenoberkante durch eine wagerechte Linie
i von 1,7 m Länge abgeschlossen ist, während
erstere U., sich über die Höhe von 4,15 m, mit
einer unteren Breite von 400 mm zu jeder
Seite der Gleismitte beginnend, bis zur Höhe
von 4,28 m derart geradlinig fortsetzt, daß
daselbst die Breite noch 200 mm zu jeder
Seite der Glcismittc betiägt.
Nach Absatz (») des § 23 dürfen über die
obere Begrenzungslinie die Lokomotivschorn-
steine und überdeckten Schaffnersitze hinaus-
ragen, jedoch höchstens bis 4,57 m über Schienen-
oberkante. In Absatz (•) sind für Schlaf- und
Luxuswagen für den großen durchgehenden
Verkehr iu Schnellzügen und für die zu gleichem
Dienst bestimmten Gepäckwagen gewisse zu-
lässige Abweichungen von der U. der Anlage C
festgesetzt.
Digitized by Google
Umkartierung — Umladevorrichtungen
3287
Für die österreichischen Eisenbahnen
wurden mit Erlaß des Handelsministeriums vom
1. August 1892 auch Vorschriften rücksichtlich
der U. für F&hrbetriebsmittel gegeben; eine
gleiche Verfügung wurde seitens des ungari-
schen Handelsministeriums für die ungari-
schen Eisenbahnen erlassen. Nach § 1 dieser
Verordnung müssen die Fahrbetriebsmittel den
bindenden Vorschriften der technischen Ver-
einbarungen des V. D. E.-V. vom 1. Januar
1889 entsprechen , insofern die nachstehenden
Bestimmungen keine Abweichung enthalten.
§ 2 schreibt für Schnellzug-, Personenzug- und
Lastzuglokomotiven sowie für die Tender eine
U. vor, welche von Schienenoberkante bis
4,15 m über derselben mit der U. Bl. IX der
techn. Vereinb. (s. Taf. LXXI, Fig. 9. U. für
Wagen des durchgehenden Verkehrs) vollständig
zusammenfallt. Für den überragenden Teil der
Schornsteine ist auf diese U. eine zweite recht-
eckige U. aufgehetzt , deren Oesamtbreite
symmetrisch zur Gleismitte 1,62 m und deren
Höhe 0,42 ui, gerechnet von dem oberen Ab-
schluß der U. auf Bl. IX der techn. Verein-
barungen (Höhe desselben 4,15 in), oder 4,57 m
über Schieuenoberkante beträgt. Für schwere
Lastzuglokomotiven sowie für Sekundärzug- und
Verschiebelokomotiven wird in demselben Para-
graph eine besondere ü. für die unteren Teile
aufgestellt (Fig. 10, Taf. LXXI).
Für Personen-, Post- und Güterwagen hat
im allgemeinen nach § 9 eine U. zu gelten,
welche übereinstimmt mit der auf Blatt XI
der technischen Vereinbarung, IV. Nachtrag,
gezogenen U. für Wagen. Für Güterwagen ist
nach § 18 im allgemeinen die U. der Wagen
für den durchgehenden Verkehr (Bl. XI der
techn. Vereinb.) einzuhalten. Bei außergewöhn-
lichen Wagen kann nach den 9 und 19 die
U. auf Bl XIII der techn. Vereinbarungen zur
Anwendung kommen. Die U. für autergewöhn-
liche Wagen ist in Fig. 11 der Taf. LXXI
dargestellt.
In Taf LXXI, Fig. 12 sind die ü. für
die Fahrbetriebsmittel der schweizerischen
Eisenbahnen veranschaulicht.
Hie U. für Wagen der italienischen
Bahnen ist auf Taf. LXXI in Fig. 8 ersichtlich.
Wie oben bemerkt, sind bei einigen Bahnen
die U. für Wagen von den Lademaßen nicht
verschieden. Dies gilt z. B. für die in den
Fig. 13-19 der Taf. LXXI dargestellten U.
für Wagen der französischen Staatsbahnen
und der sechs großen Gesellschaften. Das Cahier
des charges der Liuien des Interet local setzt die
größte zulässige Fahrzeughöhe bei normalspu-
rigen Bahnen mit 4,2 m über Schienenoberkante
fest; für Schmalspurbahnen wird diese Höhe in
jedem einzelnen Fall besonders vorgeschrieben.
Mit Dekret vom 6. August 1881 wurde rück-
sichtlich der auf öffentlichen Straßen verlegten
Eisenbahnen (tramwaytt) angeordnet, daß die
Breite der Lokomotiven und der Wagenkasten,
desgleichen der Wagenladungen weder das Zwei-
undeinhalbfache der Gleisbreite, noch das Höchst-
maß von 2,8 m überschreiten dürfe, und daß die am
meisten ausladenden Teile, wie Laternen, seit-
liche Fußtritte höchstens bis zu einer Breite
reichen dürfen, welche jene der Wagenkasten
um 30 cm übertrifft. Die Höhe der Fahrzeuge,
bezw. der Ladung derselben, darf bei voll-
spurigen Bahnen 4,2 m nicht übersteigen. Für
Schmalspurbahnen wird diese Höhe in jedem
Fall besonders festgesetzt.
Umkartierung, s. Frachtkarte.
Umladevorrichtungen, Überladevorrich-
tungen {Rtlading apparatus. pl. ; AppareiU,
m. pl., de trausbitrdement), Einrichtungen zur
Überladung der Güter aus einem Fahrzeug in
ein linderes. Hierbei kommen hauptsächlich in
Betracht das Umladen von Eisenbahnwagen in
Eisenbahnwagen, und zwar in solche von gleicher
und verschiedener Spur, das Uberladen von
Eisenbahnwagen in Schiffe und umgekehrt.
Die Umladung in Eisenbahnwagen von
gleicher Spur kann notwendig werden, wenn
der Wagen zum Übergang auf eine Anschluß-
bahn oder auf andere Linien derselben Bahn
wegen zu großer Abmessungen, zu großen
Radstands, zu großer Achsbelastung oder aus
anderen Gründen nicht geeignet ist; sie kann
ferner aus betriebsökonomischen Gründen wegen
ungenügender Belastung, ferner wegen betrieos-
gelährlicher Gebrechen am Wagen oder man-
gelhafter Beladung, wegen Beschädigung der
verladenen Güter, wegen zollämtlicher Vor-
schriften u. s. w. erfolgen.
Im übrigen sucht man, soweit es sich um
den Güterverkehr zwischen Bahnen derselben
Spurweite handelt, das Umladen wegen der
damit verbundenen Kosten, wegen des Zeit-
aufwands und der Gefahr der Beschädigung der
Güter nach Thunlichkeit einzuschränken. Zur
Vermeidung des Umladens im Verkehr von
einer normalspurigen auf eine schmalspurige
Bahn dienen Kollböcke (s. d ).
Zur Umladung von Gütern aus Eisen-
bahnwagen in solche mit gleicher Spur sind
in Stationen, in denen diese Arbeit nnr aus-
nahmsweise durchzuführen ist. in der Regel
keine besonderen Vorrichtungen vorhanden,
man behilft sich in der Weise, daß der zu
entladende Wagen auf ein Nebengleis uud der
zu beladende Wagen auf das nächste gleich-
laufende Gleis dem vollen Wagen gegenüber
gestellt wird. Der zwischen beiden Wagen frei-
bleibende Zwischenraum wird, falls es angängig
ist, durch eine Ladebrücke überdeckt und kann
sohin die Ladung je nach ihrer Beschaffen-
heit mittels der gewöhnlichen Lademittel (mit
der Hand, mit der Schaufel, mittels Karren
oder Walzen, wenn nötig unter Zuhilfenahme
von Winden) in den andern Wagen geschafft
werden.
Sind die beiden Wagen durch ein zwischen-
liegendes Gleis getrennt, so werden dieselben
durch längere Ladebrücken miteinander ver-
bunden, falls kein zufällig auf dem Mittelgleis
befindlicher Wagen zur Verfügung steht, über
dessen Fußboden hinweg die Ladung befördert
werden kann. In ähnlicher Weise wird auch vor-
gegangen, wenn die Wagen zu beiden Seiten
eines Güterschuppens sich befinden.
In größeren Stationen und namentlich in
Abzweigestatiouen , in denen häufige Umla-
dungen vorkommen, sind zumeist Laderampen
(Uuiladebühnen) vorbanden, an deren Außen-
seiten Gleise liegen. Auf diese werden die
beiden Wagen entweder nebeneinander oder
gegenüber gestellt und die Umladung vorge-
nommen. Diese Bühnen werden häutig mit
einem Dach überdeckt (Umladehallen, s. Güter-
schuppen), um die Güter bei der Umladung
vor Isässe zu schützen.
Digitized by Google
32t*
Umschalter
Die Umladung der Kohlen auf Bahnhöfen
kann je nach der Bauart der Kohlenwagen
mittels Kutschen oder Pfeilerbahnen (s. Koblen-
bahnhöfe), Sturzvorrichtungen, Kippen, Dreh-
kriinon u. s. w. (s. Kohlenladevorrichtungen)
durchgeführt werden.
Die Umladung schwerer Güter wird mit Hilfe
von Dreh-, Laut-, Holl und Wagenkränen (s.
Krane) oder von Winden bewerkstelligt. Zur
Umladung der auf Kadern laufenden Wagen,
wie Lokomobile Spritzen, Geschütze u. s. w ,
welche über die Buffer des damit hehideneu
Eisenbahnwagens hinweg in den dahinter stehen-
den leeren Wagen gebracht werden sollen,
finden häufig flach gebogene eiserne Träger
mit U- förmigem Querschnitt, in deren vertieften
Rinnen di>? linder laufen, Verwendung.
Behufs Umladung der Güter in Stationen,
in denen Schmalspurbahnen an Vollspurbahnen,
bezw. letztere an Breitspurbahnen anschließen,
werden für Uuiladezwecke besondere Gleisan-
lagen hergestellt und stehen verschiedenartige
U. in Verwendung (s. darüber den Artikel
Schmalspurbahnen).
In Kohlenbergwerken geschieht die Um-
ladung aus den Fahrzeugen (Hunden) der
schmalspurigen Bergwerksbahnen in die nor-
malspurigen Eisenbahnwagen zumeist schon i
bei der Ausmündung der Forderschächte. Zu 1
diesem Zweck werden die schmalspurigen Gleise
höher als die normalspurigen augelegt, und
die Kohlen von oben über hölzerne Sturz-
bühuen in die tieferstehenden Kohlenwagen
geschüttet.
Bei diesen Sturzbühnen, welche auch zur .
Überladung von Erzen Anwendung finden, unter-
scheidet man zweierlei Arten, solche, bei denen |
die Ladestaude beliebig gewählt werden können
(Uühnenstationeni und solche, bei welchen die
Stande genau bestimmt sind (Grubenstationen
mit fixierten Ladestanden i. E5ei den Sturzbühnen
der ersterwähnten Art werden die leeren Wagen-
züge unter lang ausgedehnten, etwa ^ m über |
Schienenoberkante befindlichen Sturzbühnen
aufgestellt, die beladeneu Grubeiiwigeii bis
über die Kohlenwagen geführt und dort aus-
gestürzt. Bei den Grubenstatioucn mit fixierten
Ladeständen weiden die Hunde sofort nach dem
Austritt aus der Grube entladen Die Kohlen i
rollen über hohe Sturzbühnen, in denen zum '
Sortieren der Kohlen Sieb- oder Rätterwerke
angebracht sind, werden unten mittels Trichter
gesammelt und fallen von diesen in die Kohlen
wagen.
Kncksichtlich der Umladung der Güter von
den Eisenbahnwagen auf die Schiffe und um- 1
gekehrt .welche nach Umständen durch das Trajek-
tieren der Eisenbahnwagen ersetzt werden kann,
ist zu bemerken, daß diese Arbeiten erleichtert •
werden, wenn die Gleise möglichst nahe «n
der Uferkante sich befinden und das Bahn-
nlanum nicht zu hoch über den höchsten
Wasserspiegel gelegt wird. Bei der Umladung
wird, falls keine besonderen U. vorhanden sind,
in der Weise vorgegangen, daß die Güter mit
den bereits früher erwähnten Lademitteln auf
die Ladebrücke geschafft, und von da mittels I
N< häufeln, Kränen, Flaseheuzügen u. s. w. in
den Stauelraum des Schiffs hinnn« ergeschafft j
werden. Die Überladung wird durch Hand- oder i
Fahrkrane wesentlich gefördert: b'tztcre laufen '
auf besonderen Gleis, u und erhalten mit Kuck- .
sieht auf die Breite des Schiffskörpers weit
ausladende Anne. Auf größeren Umschlagplätzen
werden die Kräne mit Dampf. Wasserdruck
oder Elektricität betrieben. Große Hafenplätze
besitzen meist noch besondere Laufkräne, deren
Laufgleise etwa 4—4.5 in Spurweite erhalten.
Das Gerüst solcher Kräne wird portalartig ge-
bildet, um mit den Eisenbahnwagen unter der
als Kranwärterstand dienenden Plattform hin-
durch fahren zu könneu.
Zur Umladung groüer Kohlentransporte von
den Eisenbahnwagen auf die Schiffe und um-
fekehit werden besondere Kanal- oder See-
ahnhöfe (s. Kohlenbahnhöfe} angelegt, auf
welchen die nötigen U. hergestellt werden.
Uber die verschieden»!» daselbst in Verwendung
stehenden Vorrichtungen s. den Artikel Kohlen-
ladevorrichtungen.
Behufs Umladung offener Getreidesendungen
(alla rinfusa, s. d.| werden Elevatoren fs. d.)
benutzt, die in Speichergebäuden oder auf be-
sonderen Elevatorschiffen untergebracht sind.
Die Umladung von Petroleum, Teer, Spiritus
u. s w. wird, wenn die Versendung nicht mit
Fässern, sondern mittels großer geschlossener
Kessel erfolgt, in der Weise bewerkstelligt,
daß die Ladung unter Beihilfe geeigneter
Pumpen, Bohrleitungen u. s. w. von einem
Behälter in den andern überleert wird.
Umschalter (Cvmvintator, iurersor; Com-
muluteur, m., ij>irotro}>i\ m.). Bei allen elek-
trischen Anlagen liegt das Bedürfnis vor, die
Stminwegc oder auch die Richtung oder Stärke
des Stroms durch einfache Handgriffe abändern
zu können, ohne daß hierzu gleichzeitig eine
Änderung an den Leitungen selbst oder an
der Aufstellungsweise der Elektneitatsquellen
oder an der Anordnung der zugehörigen Zei-
chen-, Beleuchtung*- oder sonstigen Apparate
vorgenommen zu werden braucht. Die zu die-
sem Zweck den elektrischen Einrichtungen
beizufügenden Vorrichtungen zählen zu den
wichtigen Nebenapparat ea solcher Anlagen und
werden ihrer Gesamtheit nach, ohne Rücksicht
auf ihre mannigfaltigen Formen, als U. bezeich-
net. In seiner einfachsten Gestalt besteht der
U- aus mindesten- zwei sich nicht berührenden,
knapp nebeneinander auf einer isolierenden
Unterlage. (Fußplatte) festgemachten Metall-
prismen oder Platten (Klemmspangen!, die
an einer Stelle der einander zugekehrten Seiten
einen nahezu halbcylindrischeii oder sich nach
unten etwas verjüngenden Ausschnitt besitzen,
in wdchen ein entsprechend starker, mit einem
Ebonit-, Holz-, oder Beinknopf versehener Me-
tallst opsel paßt. Stromleitungen, welche au
solche zwei Metallstücke angeschlossen sind,
stehen also miteinander nur dann in metalli-
scher Verbindung, wenn der Stöpsel zwischen
den beiden Stücken eingesteckt ist, während
sie andernfalls von einander isoliert sind.
Da die Zahl der nebeneinander angebrachten
Metallstücke sowie jene der Stöpsel beliebig
gewühlt werden kann, so läßt sich mit derlei
Anordnungen, Stöpselumschaltcr genannt,
so ziemlich allen bei Telegraphen- oder Signal-
anlagen hinsichtlich d-r Stromwegumwand-
lung'ii erwachsenden Anforderungen genügen.
Eine noch größere Mannigfaltigkeit in den An-
schlußänderungen und eine noch bequemere
Handhabung gestatten Stöpselums« haltungen,
bei welchen die durch passende Holz- oder
Digitized by Go
für die Wagen
Umscblagstarife — Unizugskosten
Ebonit -Zwischenlagen voneinander getrennten I
Klemmspangen nicht nebeneinander, sondern in
zwei Lagen übereinander liegen, so daß sie sich
rechtwinkelig kreuzen und an den Kreuzungs-
punkten mit cylindrischen Löchern für den
Verbindungsstöpsel versehen sind. Damit ein
solcher Stöpsel, welcher durch die beiden Löcher
der sich kreuzenden Spangen reichen muß,
diese letzteren in gute metallische Verbindung
bringt, ist sein eylindriseher Metallkörper von
unten nach oben und von einer andern pa-
rallelen Stelle von oben nach unten eingeschlitzt, |
wodurch er eine Art Doppelfeder bildet. Kine
andere, jedoch selten angewendete Form ist der I
Schieberumschalter, bei welchem ein in
Führungen bewegliches Metallstück, an dem
sich zur Handhabung ein IIolz- oder Beinknopf
befindet, durch Vorwärts- oder Zurückschieben
in verschiedene Stellungen gebracht, und auf
diese Weise jedesmal mit anderen, unbeweglich
festgemachten Schleiffedern, an welche Leitun-
gen angeschlossen sind, in Berührung gebracht
werden kann. Bei den sogenannten Kurbel-
uni Schaltern besitzt eine Anschlußklemme
die Form einer nach abwärts federnden Kur-
bel mit isolierendem Knopf; der um seine Achse
drehbare Kurbelarm läßt sich auf verschiedene, !
in der Umschalterfußplatte im Kreis ange-
brachte, amborjförmige Metallst Qcke einstellen,
die gleichfalls als Anschlußklemmen einge-
richtet sind, so daß von der an der Kurbeiachse
angeschlossenen Leitung stets zu derjenigen ,
die metallische Verbindung hergestellt ist,
welche bei dem vom Kurbclann berührten Am-
boß anschließt. Nicht selten werden auf der-
selben Fußplatte mehrere Kurbelumschalter
nebeneinander angebracht, deren Kurbelarme
durch eine aus Bein oder Hartgummi oder derglei-
chen hergestellte, mit einem Knopf versehene Ge-
lenksstange verbunden sind, und somit gleich-
zeitig mit einer Handbewegung umgestellt
werden können. Erhalt die Kurbel die Form
eines Stellhebels, so sind die anderen Berührnngs- I
klemmen in der Regel nicht als Ambosse, son-
dern als aufrechtstehende Kontakt federn an-
geordnet. Diese sogenannten Hebel Um-
schalter werden insbesondere in England bei
den elektrischen Blocksigmil- und lnterlocking-
Einrichtungen mit Vorliebe verwendet, weil
die Handgriffe bei ihrer Benutzung mit jenen
bei Weichen- oder Signalstellhebeln Ähnlich-
keit besitzen. Dient an einem Hebelumschal-
ter nicht die Hebelachse selbst als Anschluß,
sondern sind am Hebelarm erst Metallarme,
-Bügel,-Kämmeoder dergleichen isoliert befestigt, i
die je nach der Hebellage die verschiedenen An-
schlußänderungen bewirken, so heißt die Vor-
richtung eine Wippe. Sitzt an der Achse
eines Kurbelutnschalters eine an bestimmten
Stellen ihres Außcnrands von Kontakt federn .
berührte Scheibe, in welche abwechselnd Stücke i
aus leitendem oder nichtleitendem Material i
eingesetzt sind, so werden durch die Drehung |
eines solchen Seheibenumschalters die .
verschiedensten Verbindungen oder Unterbre-
chungen zwischen den Leitungsanschlüssen
der unverrückbar befestigten Kontaktfedern
bewirkt werden können. Durch Aneinander-
reihung einer größeren Zahl ähnlicher, nach
Bedarf angeordneter Scheiben auf einer Kur-
belachsc und durch gleichzeitige angemessene :
Anbringung der zugehörigen, gegen den Schei- I
benrand pressenden Kontaktfedern entstehen
sogenannte Walzen- oder Cylinderuin-
sen alter, mittels welcher eine Unzahl von
Anschlußändernngen gleichzeitig durch nur
eine Winkelbewegung der Walzenachse, also
mit einem einzigen Handgriff bewirkt werden
können. Siemens k Halske bringen beiden
Stationsapparaten ihrer inDentschland und beson-
ders in Bayern verbreiteten Hilfst elegraphen-
einrichtungen Hebelumsehalter in Verwendung,
welche den Namen Fuß um sc halt er tragen,
weil bei ihnen die eine der zwei zulässigen
und möglichen Unischalterlagen durch starke
Spiralfedern sclbstthätig erhalten wird, während
die andere vom Telegraphisten dadurch be-
werkstelligt werden muH, daß er mit seinem
Fuß ein Pedal niederdrückt.
Hat ein U. lediglich zur Zu- oder Weg-
schaltung von Leitungs widerständen, von Ap-
paraten oder von Klektricitätscjuellen zu dienen,
so heißt er zumeist kurzweg Ausschalter
(s. „Ausschalter", Bd. I, S. 1*6); besteht seine
Aufgabe darin, die Vertauschung von Leitungs-
anschlüssen oder Apparatati Schlüssen zu ermög-
lichen, so bezeichnet mau ihn als L i n i c n-, bezw.
Apparat Wechsel, und wenn er die Umkeh-
rung der Stroinrichtung zu besorgen hat, als
S t r o m w e c h s 1 e r.
Während für Schwachstromeinrichtungen alle
der obenerwähnten Umschalterformen in verhält-
nismäßig schwachen Ausführungen Anwendung
finden, werden für Starkstromanlagen natürlich
wesentlich kraftigere, derbere Konstruktionen,
und zwar vorwiegend nur Kurbel- und Hebelum-
schalter benutzt. lici den letzteren wird für
eine möglichst sichere Isolierung Sorge getra-
gen und zugleich allen Anordnungen auszu-
weichen versucht, welche beim Schließen und
Öffnen der Verbindungen die Funkenbildung
fördern; e* werden die isolierten Handhaben
weit stärker ausgeführt und in größeren Ent-
fernungen von den Kontakten angebracht sowie
die Lmschalterfußplatten zumeist aus starkem
Hartglas, aus Porzellan, aus Serpentinstein, ans
Schiefer oder ähnlichen feuersicheren Isolier-
stoffen hergestellt. Kohlfiirst.
rm*clilnv:stMrife . Tarife, welche für den
Gütertransport auf Eisenbahnen bis zum Um-
schlag auf einen Wasserweg oder umgekehrt
aufgestellt werden.
Umzng!*kosten {Frais, m. pl , ilr dhnt-
ungtmeitt), Vergütungen, welche den Eisenbahn-
bediensteten bei einer über dienstlichen Auftrag
erfolgten Versetzung an einen andern Dien st-
ört zur Bestreitung des damit verbundenen
besonderen Aufwands gewährt werden. Bei über
eigenes Ansuchen oder strafweise erfolgter Ver-
setzung findet eine Vergütung der Ü. in der
Regel nicht statt; dasselbe gilt bei manchen
Bahn verwaltungen (französische Ost bahn, bay-
rische und niederländische Staatsbahnen, ita-
lienische Mittelmeerbahn) auch dann, wenn mit
der Versetzung eine Gehaltserhöhung verbunden
ist. Die Gebührensätze richten sich nach der
amtlichen Stellung und dem Familienstand des
Berechtigten.
Neben den U. gewähren die Eisenbahnen
ihren Bediensteten meistens auch freie Fahrt
für sich und die Mitglieder ihres Hansstands,
unentgeltliche Beförderung des Umzugsguts,
eventuell die hierfür auf fremden Bahnen ausge-
legten Kosten sowie eine Mietzinsentschädigung.
Digitized by Google
3290
Umzugskosten
In Preußen sind die U. durch Gesetz vom
24. Februar 1877 und die allerh. Verordnung
Tom 2(5. Mai 1877 bestimmt.
Die U. umfassen die Vergütung auf all-
gemeine und auf Transportkosten; letztere für
je 10 km Entfernung, beide werden jedoch nach
derRangklasse jener Stelle bemesseD, aus welcher
die Versetzung erfolgt. Sie betragen für die
vom Ressortminister ernannten höheren Eisen-
bahnbeamten, also für die Präsidenten der Eisen-
bahndirektionen 1000 bezw. 20 Mk., für die Mit-
glieder der Eisenbahndirektionen und die stän-
digen Hilfsarbeiter der Betriebsämter, soweit sie
zur IV. Rangklasso gehören, ftOO bezw. 10 Mk. ;
soweit letzteres nicht der Fall ist, ebenso wie
für Bau- und Betriebs-, Maschinen- und Ver-
kehrsinspektoren, gegebenenfalls auch für
Assessoren 300 bezw. 8 Mk.; endlich für Tele-
grapheninspektoren und Uauptkassenrendanten
240 bezw. 7 Mk. Hierzu treten noch die per-
sönlichen Reisekosten nach der Rangklasse
jener Stelle, in welche die Versetzung erfolgt
(s. den Artikel „Reisekostenentschädigungen").
Die übrigen, d. h. die von den Eisenbahn-
direktionen und Eisenbahnbetriebsämtern an-
gestellten mittleren und unteren Eisenbahn-
beamten erhalten, je nachdem ihnen bei Dienst-
reisen die Diätensätze von 9, 6, 4l/2 und 3 Mk.
gebühren (s. den Artikel „Diäten" f, bei Ver-
setzungen 2+0, 180, 150 und 100 Mk. auf all-
gemeine Kosten, und 7, 6, 5 und 4 Mk. auf
besondere Transportkosten. Kann aber die Ver-
setzungsreise ohne erheblichen Umweg auf
solcheu Strecken zurückgelegt werden, welche
der Staatsverwaltung unterstehen, so tritt an
die Stelle der Transportkosten die freie Fahrt
für den Versetzten, dessen Angehörige und
Dienstboten sowie die unentgeltliche Beförderung
des Umzugsguts. Beamte ohne Familie erhalten
nur die Hälfte der Sätze für allgemeine und
Transportkosten.
Außerdem werden ihnen die Kosten für den
Zu- und Abgang ersetzt.
Allen Beamten ohne Unterschied werden die
etwa gebührenden Taggelder nach dem für die
neue Stelle bestimmten Ausmaß verabfolgt, und
überdies jener Mietzins vergütet, welchen sie
am bisherigen Wohnort vom Zeitpunkt des Ver-
lassens desselben bis dabin haben aufwenden
müssen, wo die Auflösung des Mietverhältnisses
möglich war (höchstens jedoch für neun Monate).
Nichtetatsmäßige Beamte erhalten bei Ver-
setzungen nur Taggelder und Reisekosten.
Versetzung über eigenes Ansuchen schließt
die U. danu nicht aus, wenn durch dieselbe
nicht nur dem persönlichen Wunsch, sondern
auch dienstlichen Interessen entsprochen wird.
Für die Bediensteten der Reichseisen-
bahnen in Elsaß-Lothringen gelten ähn-
liche Vorschriften wie in Preußen. Die Ge-
bührensätze auf allgemeine und auf Transport-
kosten sind die gleichen wie dort, nur bestehen
in der Gruppeneinteilung der Beamten kleinere
Abweichungen. An Stelle der Trausport- und
persönlichen Reisekosten (mit Ausnahme der
Ersätze für Zu- und Abgang) für Versetzungs-
reiseu im Bereich der Reichs- und vom Reich
verwalteten Eisenbahnen tritt allgemein freie
Fahrt und freie Beförderung des Umzugsguts.
Für den Bereich der k. sächsischen
Staat sei senbah nen ist die Verordnung des
k. Finanzministeriums vom 16. Dezember 1890
maßgebend. Die Bemessung der Gebühren er-
folgt nach Prozenten des Gehalts auf der neuen
Stelle, und zwar für verheiratete Beamte mit
10*^, für ledige mit 8^ desselben; für Beamte
der Bauverwaltung werden jedoch, falls sie ver-
ehelicht 12'/,* und falls sie ledig sind 10
auf U. berechnet, wenn sie von oder nach Orten
versetzt werden, von welchen mindestens einer
nicht an der Eisenbahn gelegen ist. Für
Beamte ohne Staatsdionereigenschaft gelten
die oben für Beamte mit Staatsdienereigen-
schaft angeführten Gebührensätze als Höchst-
beträge.
Nichtetatsmäßige, wissenschaftlich gebildete
Techniker erhalten sowohl bei der Betriebs-,
wie auch bei der Bau Verwaltung, falls sie ver-
heiratet sind, die für im Dienst der letzteren
stehende Beamte mit Staatsdienereigenschaft
festgesetzten Gebühren. Nichtverehelichte be-
ziehen einen Zuschuss im Ausmaß eines Drittels
ihrer Monatsdiäten, wenn beide Orte an einer
Eisenbahn liegen, und von zwei Dritteilen, wenn
dies mindestens bei einem derselben nicht der
Fall ist.
Den Expeditionsgehilfen und Diätisten ge-
bührt auf höchstens 30 Tage ein Lohnzuschlag
bis zu 1 Mk. täglich.
Für die Angehörigen der bayrischen
Staatsbahnen sind die U. durch die Ver-
ordnung vom 16. August 1817 nach mit dem
Steigen der Entfernung fallenden Prozenten
der Besoldung festgesetzt. Es beziehen ledige
Beamte und Witwer ohne Kinder für die 1 . — 6.
Meile (7,42— 37,10 km) 1' 4V, für die 6.— 15.
Meile (44,52—111,30 km) und für jede
weitere Meile von der 16. (11«, 72 km) angefangen
1 '»X- Verheiratete Beamte ohne oder mit nicht
mehr als drei unversorgten Kindern erhalten
2V. 1% und \'4, solche mit vier oder mehr
Kindern 2'/^, li/2# und \%.
Die berechnete Summe der U. darf bis
zu einer Besoldung von 5142,86 Mk. ein-
schließlich in keinem Fall die Hälfte des
Gebalts übersteigen. Bei höheren Besoldungen
sind die U., so lange sie nicht mehr als
2571,43 Mk. betragen, in der obigen Weise und
ohne Rücksicht, ob hierdurch das Dritteil des
Gehalts überschritten wird, zu berechnen;
stellen sie sich aber höher als auf 2571,43 Mk.
so gilt ein Dritteil des Gehalts als unüber-
schreitbarer Höchstbetrag.
Der geringste Betrag der zu bewilligenden
U. ist der für 2 Meilen (14,84 km) Entfer-
nung.
Beamte ohne pragmatische Rechte, status-
mäßige Bedienstete und gegen diätarische Be-
soldung beschäftigte Personen erhalten, falls
i sie verehelicht sind, einen ganzen, falb sie
I ledig sind, einen halben Monatslohn als Zulage;
Bahnwärter jedoch nur dann, wenn sie über
eine Stunde Entfernung von ihrem bisherigen
Posten versetzt werden.
Freie Fahrt für die Familie nud unentgelt-
liche Beförderung des Umzugsguts gebührt
nur den nicht pragmatischen Beamten und
Bediensteten.
Bei den groftherzogl. badischen Staat e-
eiseubahnen erhalten nach der landesherr-
lichen Verfügung vom 30. April 1875 Beamte
und pensionsfähig Angestellte Ersätze auf
allgemeine U., auf Transportkosten, Diäten
I und Mietzinsentschädigungen. Nicht pensions-
Digitized by GoOQle
Umzugskosten
3291
fähige Angestellte erhalten dagegen neben den
beiden letzteren die wirklichen Auslagen ver-
gütet, soweit diese die den pensionsfähig An-
gestellten der VI. Dienstkiasso zustehenden
Ersitze an allgemeinen U. und Transportkosten
nicht übersteigen. Überdies dürfen für die
persönlichen Bedürfnisse ledige Bedienstete
die einfache, verheiratete oder verwitwete die
doppelte Diät 'anrechnen.
Die Höhe der Vergütung auf allgemeine
U. und auf Transportkosten richtet sich nach
den Dienstklassen, in welche die Beamten und
Bediensteten in Hinsicht auf den Wohnungs-
geldzuscbuß eingeteilt sind. Beamte und pen-
sionsfähig Angestellte ohne Wobnungsgcldzu-
schuß werden in Beziehung auf die U. der IV.,
bezw. VI. Dienstklasse zugerechnet.
Verheiratete oder verwitwete Beamte der
I. Dienstklasse erhalten für allgemeine U.
400 Mk., für Transportkosten pro Kilometer
4,50 Mk.; solche der II. 320 und 4 Mk.; solche
der! III. 200 und 3,20 Mk.; für die IV., V.
und VI. Dienstklasse betragen die Vergütungs-
sätze 160 und 2,80 Mk., 100 und 1,50 Mk.,
40 und 1 Mk. Maßgebend ist stets jene Klasse,
aus welcher die Versetzung erfolgt.
Ledige Bedienstete erhalten nur die aus-
gewiesenen wirklichen Auslagen, sofern sie die
Hälfte der nach dem Vorigen berechneten
Vergütungen nicht übersteigen. Unter den
wirklichen Auslagen darf für die persönlichen
Bedürfnisse die ordentliche Diät verrechnet
werden.
Ist ein verheirateter oder verwitweter Be-
diensteter am neuen Dienstort gezwungen,
länger als vier Tage im Gasthaus zu wohnen,
so gebührt ihm nach Ablauf dieser Frist die
ordentliche Diät.
Mietzinsentscbädigungen dürfen den dop-
pelten Betrag des für die Dienstklasse, aus
welcher die Versetzung erfolgt, bestimmten
Wohnungsgelds nicht übersteigen.
Für den Bereich der österreichischen
Staatsbahnen sind die U. in der Dienst-
pragmatik festgesetzt.
Dieselben bestehen aus der Möbel- und
Fuhrkostenentschädigung sowie aus der Ver-
gütung für Reisekosten.
Die Möbel- und Fuhrkostenentschädigung
gebührt verheirateten, im Witwerstand be-
findlichen und ledigen Beamten unter der
Voraussetzung, daß sie einen eigenen Haushalt
führen. Ist dies nicht der Fall, so haben sie
lediglich auf die halben Fuhrkosten, und so-
fern sie im Besitz eigener Möbeln sind, auf
die halbe Möbelentschädigung Anspruch. Bei
Übersiedlung aus einer Dienstwohnung in eine
ebensolche am neuen Dienstort werden Fuhr-
kosten überhaupt nicht vergütet ; Wächter er-
halten keine Fuhrkostenentschädigung.
Die Gebührensätze stellen sich verschieden,
je nachdem der Umzug aus einer Dienstwohnung
in eine andere , aus einer Privatwohnung in
eine Dienstwohnung und umgekehrt, oder aus
einer Privatwohnung wieder in eine solche
erfolgt.
Die Möbelentschädigung beträgt (je nach
der Dienstklasse, in welche der Bedienstet«
gehört, sowie darnach, ob die Übersiedlung aud
einer Naturalwohnung in eine solche oder aus
einer Privatwohnung in eine solche, oder aus
einer Naturalwohnung in eine Privatwohnung
und umgekehrt erfolgt) für Beamte 15—30,
20—40 und 30—60 fl. ; für Unterbeamte 10
bis 18, 14—23 und 20—35 fl. ; für Diener 7
bis 10, 10—14 und 10—20 fi.
An Fuhrkosten werden vergütet an Beamte
12—30. bezw. 24-60 fl.; an Unterbeamte 12
bis 16, bezw. 24—32 fl.; an Diener (Wächter
ausgeschlossen) 6 — 12, bezw. 9 — 24 fl.
Die Keisekostenentschädigung ist gleich der
doppelten Diät, bezw. dem doppelten Zehrgeld
des betreffenden Bediensteten und beläuft sich
auf mindestens 4 fl. Beträgt die Entfernung des
neuen Diens-torts vom alten mehr als 300 km,
so wird ein Zuschlag hinzugerechnet, welcher
sich für je weitere 150 km hntfernung um den
Betrag der halben Diät, bezw. des halben Zehr-
gelds mindestens aber um den Betrag von je
1 fl. erhöht.
Die Reisekostenentschädigung wird allen
Bediensteten ohne Unterschied gewährt, ebenso
auch freie Beförderung für den Versetzten, die
Angehörigen seines Hausstands und dessen Um-
zugsgut
Bei den ungarischen Staat seisenbab-
nen sind die Beamten rücksichtüch de9 Aus-
maßes von U. in sechs, die Unterbeamten und
Diener je in vier Kategorien eingeteilt. Erstere
erhalten 40, 60, 60, »0, 100 und 120 fl.; für
letztere beträgt die geringste Gebühr 30, bezw.
10 fl.; dieselbe erhöht sich für jede weitere
Kategorie um 10 fl. Diese Sätze gelten nur für
den Fall, als der Versetzte weder im alten noch
im neuen Dienstort eine Dienstwohnung inne
hatte oder zugewiesen erhält; ist dies der Fall,
so werden diese Gebühren auf die Hälfte herab-
gemindert. Hatte der Versetzte am früheren
Dienstort eino Dienstwohnung inne oder hat
er eine solche am neuen zu beziehen, so ge-
; bühren ihm nur drei Vierteile der normalen U.
Bahnwächter erhalten, wenn sie zur Über-
siedlung einen Zug benutzen, die Hälfte, wenn
dieselbe mittels Bahnwagen vor sich geht, ein
Viert«! der regelmäßigen Gebühren.
Mit Monatsgebalt, Taggeld oder Taglohn
angestellten Personen kommen, je nachdem sie
zu den Beamten, Unterbeamten oder Dienern
gehören, die für die niedrigste Kategorie der-
selben festgesetzen Gebühren zu.
Für die thataächliche Zeit der Reise können
Diäten aufgerechnet werden.
Bei den französischen Staatsbabnen
erhalten die Bediensteten auch Zuschüsse nach
Prozentsätzen ihres bisherigen Gehalts. Hierbei
ist zu unterscheiden, ob dieselben eine Dienst-
wohnung inne haben oder nicht. Im ersteren
Fall erhalten Ledige 1%, Verheiratete 1%, im
letzteren Ledige Z% und Verheiratete \% des
Gehalts.
Bei der französischen Ostbahn be-
ziehen ledige Beamte mit bezw. ohne Dienst-
wohnung für U. 20, bezw. 30 Frs.; Verheiratete
unter den gleichen Bedingungen 35, bezw.
60 Frs., wenn deren Gebalt ein geringerer ist
als 1200 Frs. Bei Gehalten von 1200—2400 Frs.
betragen obige Ansätze 30 und 50 Frs., bezw.
50 und 90 Frs., bei solchen über 2400 Frs.
40 und 80 Frs , bezw. 65 und 120 Frs.
Die Kuhlkostenentschädigung ist pro Myria-
meter für Ledige mit 1,50 Frs., für Verheiratete
mit 3 Frs. bemessen.
Agents en regie haben bei Wechsel ihres
Amtsorts nur dann Anspruch auf U., wenn sie
Digitized by Google
.1292
Unfälle - Unfallstatistik
bereit* ein Jahr in Diensten der Gesellschaft
stehen.
Bei den niederländischen Staats-
bahnen erhalten bis zu zitier Entfernung von
150 km verehelichte Bedienstete oder Witwer,
deren Kinder im väterlichen Haus leben 32 bis
317 Frs , und Ledige oder Witwer ohne, oder
wenigstens nicht mit im väterlichen Hau* woh-
nenden Kindern 8,60— G3,50 Frs.; über diese
Entfernung bemessen sich U. mit 42 — 423 Frs.,
bezw. mit 13-85 Frs.
Die holländische E i sen ba h ngcsell-
schaft vergütet die wirklichen Auslagen; der
Ersatz ilart jedoch bei verehelichten Bedien-
steten oder bei Witwern, welche ihre Kinder
bei sich wohnen haben, nicht mehr als die
Hälfte, bei den übrigen Bediensteten nicht
mehr als ein Viertel des Monatsgehalts aus-
machen.
Beamte mit dem Genuß einer Dienstwohnung
haben bei Versetzung an einen Dienstort inner-
halb de9 Amtsbereichs derselben Inspektion, an
dem sie ebenfalls eine Dienstwohnung erhalten,
keinen Anspruch auf U.
Bei den belgischen Staatsbahnen er-
halten Augestellte der unteren Kategorien
50 Frs., durch Ministerialdekret Angestellte
75 Frs., und die durch kgl. Dekret Angestellten
100 Frs. an U.
Für verheiratete Bedienstete und Witwer
mit Kindern werden diese Gebühren verdoppelt.
Die italienische M itt eimeer bah n ge-
währt ihren Angestellten nebst freier Fahrt
für sich und denn Angehörige, sowie unent-
geltlicher Beförderung des Urnzug-gnts U selbst
im Fall der Versetzung über eigenes Ansuchen,
wenn das Gesuch mit berücksichtigungswürdigen
Gründen belegt ist. Strafweise Versetzung
schließt die Vergütung von U. nur dann aus,
wenn dieselbe ausdrücklich zur Verschärfung
der Strafe aberkannt wurde.
Dem Versetzten gebührt in diesen Fällen
der Betrag einer dreifachen Diät für eine mit
Übernachtung verbundene Dienstreise, wenn
die Entfernung zwischen dein alten und neuen
Dien stört 300 ktn nicht übersteigt, bei größerer
Entfernung kommt die vierfache Diät zur Be-
rechnung. Der Frau und jedem .Sohn, mit Aus-
schluß eines jeden andern mit dem betreffenden
Beamten zusammenlebenden und von ihm er-
haltenen Angehörigen, kommt überdies die
Hälfte der dem Mann, bezw. dem Vater aus-
bezahlten Diätensätze zu Als Ersatz für den
durch den Umzug verursachten Aufwand kann
der betreffende Angestellte noch eine Ent-
schädigung in Prozenten des Jahresgehalts oder
desaut das Jabr berechneten Lohns beanspruchen,
und zwar jeder ledige Angestellte oder Witwer
ohne Kinder 1%, Angestellte mit eigener
Familie 3*., vermehrt um die Hälfte dieses
Prozentsatzes für jeden im gemeinschaftlichen
Haushalt lebenden und vom Betreffenden er-
haltenen »Sohn.
Ferner werden noch vergütet die Kosten
eines Aufenthalts im Gasthaus, die Auslagen
für die Beförderung des Umzugsguts von und
zur Bahn (jedoch nur bei außerhalb des Bahn-
hofs wohnenden Bediensteten) sowie auch et waige
doppelt gezahlte Mietzinse.
Bei der .Mehrzahl der schweizerischen
Eisenbahnen werden die thatsächlichen U.
vergütet.
Unfälle. Im engeren Sinn, welcher nament-
lich seit der allgemeinen Durchführung der Ar-
beiterfürsorge-Gesetzgebuug angewendet wird,
beschränkt man den Begriff der U. auf Er-
eignisse, durch welche einem Menschen Ver-
letzungen widerfahren in. Stengel, Staatswörter-
buch: Unfallpolizei.)- In einem weiteren Sinn
rechnet man su den U. auch solche Ereignisse,
welche grobe Sachbeschädigungen zur Folge
haben.
Im Eisenbahnwesen lassen sich drei Gruppen
von U. unterscheiden:
ri) Bauunfälle (s. d.);
b\ Betriebsunfälle, U., welche sich bei dem
; eigentlichen Einenbann-, d. i. Transport betrieb
. ereignen (s. Betriebsunfälle);
c) U , welche sich bei mit dem Ehenbabu-
befördeiungsdienst nicht unbedingt zusammen-
hängenden Nebenbetrieben ereignen. Hieher
gehören insbesondere U. bei Bau- und Babn-
erhaltungsarbeiten in Magazinen, Werkstätten,
Fabriken, Heizhäusern, Gasanstalten, elektri-
schen Beleuchtungsanlagen, Heißwasser- und
Dampfheizungsanlagen , Wasserschöpfwerken,
Steinbrüchen, Sanagruben, Kohlengruben u.
dergl.
Die Unterscheidung der U. ad a), b), c) ist
insofern von Belang, als die Haftpflicht bei
im Eisenbahnbetrieb herbeigeführten Tötungen
oder Verletzungen vielfach anders ist, als wenn
sich solche U. beim Baue oder bei Nebenbe-
j trieben ereignen. Auch in Bezug auf Unfall-
j Versicherung wird in Osterreich eine ähnliche
Unterscheidung gemacht.
Auch sonst, insbesondere was die Beseiti-
gung der Folgen der U. und die Verhütung
; der U. betrifft, erfordern jene U , welche den
dem Eisenbahnbetrieb eigentümlichen Ge-
fahren entspringen , besondere Vorkehrungen.
Die beim Baue und bei Ncbenbetrieben vor-
kommenden U. unterliegen dagegen den all-
gemeinen Vorschriften, welche für U. bei äbn-
I liehen Arbeiten und Betrieben in Bezug auf
I Anzeigepflicht, Vorsichtsmaßregeln u. s. w. be-
! stehen.
Unfallstatistik, jener Zweig der Statistik,
welcher sich mit der Zusammenfassung der bei
: bestimmten Betrieben innerhalb eines gegebenen
Zeitraums beobachteten Unfälle (8. d.) be-
schäftigt.
Die U. hat. zum Gegenstand:
I. Die Aufdeckung des Schadens, den die
Unfälle hervorgerufen, das ist:
1. Die Ermittelung der Zahl der Unfälle;
2. die Feststellung der Folgen der Unfälle,
und zwar der körperlichen Verletzungen (unter
Bezeichnung ihres Grads, bleibend oder vor-
übergehend) und Tötungen sowie der Sach-
beschädigungen.
II. Die Aufdeckung der Ursachen der Un-
fälle, und zwar:
1. Der Gegenstände und Vorgänge, bei denen
sich die Unfälle ereigneten;
2. der Schuldmoiuente (Verschulden des
Unternehmers oder des Verletzten, beiderseitiges
Verschulden), Mungel an Schuld tns major,
• Zufall).
Der Zweck der U besteht in der Möglich-
keit, auf Grund der Ergebnisse über die Folgen
und Ursachen der l'nfalle Vorkehrungen zur
Milderung der Folgen oder zur Verhütung ähn-
licher Unfälle zu treffen.
Digitized by Google
Unfallstatistik
Der Statistik der Unfälle beim Eisenbahn-
betrieb wurde mit Rücksieht auf die schweren
Folgen solcher Unfälle in fast allen europäischen
Ländern schon frühzeitig besondere Aufmerk-
samkeit gewidmet und schritt man über Ver-
anlagung der Regierungen zu einer periodischen
Veröffentlichung derselben. Diese Veröffent-
lichung erfolgt entweder als Bestandteil der
allgemeinen Liscnbahnstatistik oder in Form
besonderer Arbeiten (so in England unter dem
Titel „Railway accidents'l. Abgesehen Ton den
Veröffentlichungen, welche die Regierungen vor-
nehmen ist insbesondere auch die U. zu er-
wähnen, welche in den vom V. D. E.-V.
herausgegebenen „ Statistischen Nachrichten"
enthalten ist.
In den Grundsätzen, nach welchen in den
einzelnen Ländern die Unfälle, ihre Folgen und
Ursachen geschildert werden, besteht nur ge-
ringe Übereinstimmung^ Einen Versuch zur
Erzielung einer solchen Übereinstimmung bildet
die internationale Eisenbahnstatistik, welche
jedoch leider nur für ein Jahr (1882) vor-
liegt.
In deu meisten Staaten werden die eigent-
lichen Zugunfälle (Entgleisungen und Zu-
sammenstöße) und sonstige Betriebsunfälle
unterschieden (die deutsche Statistik zählt hier-
zu Uberfahren von Fuhrwerken. Feuer im Zug,
Kesseleiplosionen und sonstige Ereignisse, bei
denen Menseben getötet oder verletzt wurden;
die österreichische Statistik nennt außer den
erstgenannten Ereignissen auch die Unter-
brechung des fahrbaren Zustand? der Bahn
durch Erdrutsehungen, Überschwemmungen,
Schneeverwehungen u. s. w ). Die einzelnen
Arten der Unfälle werden in solche auf den
Statiouen und auf der freien Strecke geschieden.
Unfälle beim Rangieren werden gewöhnlich
zu den Betriebsunfällen gerechnet. Unfälle in
den Werkstätten sind in der deutschen Sta-
tistik ausdrücklich nicht berücksichtigt, wohl
aber Verletzungen und Tötungen, welche sich
bei Bahnerhaltungs- und Bauarbeiten, beim
Auf- und Abladen, sowie anderen, mit dem
Betrieb nicht unmittelbar zusammenhängen-
den Geschäften ereignen. In Österreich, Belgien,
Rußland und anderwärts werden in dieser
Gruppe auch Unfälle beim Werkstättenbetrieb
inbegriffen.
Was die Ursachen der Betriebsunfälle, bezw.
der Verletzungen betrifft, so werden als solche,
soweit uicht höhere Gewalt (Überschwemmun-
gen, Schneestürze u. s. w.) vorliegt, die schlechte
Beschaffenheit des Oberbaues oder der Betriebs-
mittel, ferner Dienst Vernachlässigungen seitens
des , Betriebspersonals durch falsche Disposi-
tionen, mangelhafte Sigualisierung oder Nicht-
beachtung der Signale, zu schnelles Einfahren
in Bahnhöfe, unvorsichtiges Rangieren oder
falsche Aufstellung von Fahrzeugen, unzeitige
Ingangsetzung stehender Fahrzeuge u. s. w.
unterschieden.
Unter den Folgen der Unfälle sind selbst-
verständlich jene für Leben und Gesundheit
der Reisenden und anderer Personen von weit-
aus größter Bedeutung, und pflegen vielfach, ab-
gesehen von EntgleiMingcn und Zusammen-
stößen, Betriebsunfälle überhaupt nur ange-
nommen, bezw. ausgewiesen in werden, wenn
körperliche Verletzungen »ihr Tötungen hier-
bei vorliegen.
Sachbeschädigungen sind meist nur inso-
weit angeführt, als sie in Beschädigung des
Fahrmaterials bestehen
Bei den Verletzungen (die belgische Sta-
tistik trennt die eigentlichen Verletzungen von
den Kontusionen) und Tötungen (die deutsche
Statistik zählt zu diespn auch Verletzungen,
weicht' binnen 24 Stunden nach dem Unfall
den Tod des Verletzten zur Folge haben) wird
zwischen Reisenden, Bahnbediensteten (die
deutsehe Statistik weist auch Unfälle aus, welche
den Post-, Steuer- u. dgl. Beamten zustoßen)
und sonstigen Personen unterschieden.
Bei Verunglückung von Personen wird
f unterschieden zwischen unverschuldeten Unfällen
und solchen aus eigener Unvorsichtigkeit oder
eigenem Verschulden (einzelne Statistiken führen
unter den verschuldeten Tötungen, bezw. Ver-
letzungen, auch Selbstmord und Selbstmord-
I versuche an). Bei Bahnbediensteten wird viel-
I fach auch angegeben, worin die Unvorsichtigkeit
bestanden hat. (Unvorsichtiges Verhalten beim
Besteigen und Verlassen der Fahrzeuge, wäh-
rend der Fahrt, beim Wagenschieben und
Rangieren der Züge, durch unzeitigen Auf-
enthalt auf den Gleisen u. s. w.)
Die Zahl der Tötungen und Verletzungen
von Reisenden, ßahnbedien«teten und fremden
f Personen wird sowohl in absoluten Ziffern, als
1 auch verteilt auf 1 Mill. beförderte Reisende,
bezw. auf 1 Mill. durebfahrene Personenkilo-
meter, Persouenarhskilometer, Zug- oder Bahn-
kilometer ausgewiesen.
Was zunächst die Sicherheit der Reisenden
betrifft, so ist dieselbe auf deu Eisenbahnen
schon zu Beginn des Eisenbahnwesens trotz
der unvollkommenen Einrichtungen eine we-
sentlich höhere gewesen als jene bei Benutzung
gewöhnlicher Massenfuhrwerke. Dank der Ver-
vollkommnung der Eisenbahntechnik und der
Sicherheitseinrichtungen ist die Sicherheit des
Reiseverkehrs mittels Eisenbahnen ungeachtet
der mit der zunehmenden Dichte des Verkehrs
progressiv steigenden Gefahr nicht nur nicht
geringer, sondern im allgemeinen sogar größer ge-
worden. Die nachstehende Tabelle bietet eine
Ü bersieht der durch Entgleisung und Zusammen-
stoß herbeigeführten Unfälle der Reisenden (die
Unfälle durch eigene Unvorsichtigkeit können bei
Beurteilung der Sicherheit des Verkehrs nicht in
Betracht kommen) auf den Eisenbahnen von
Deutschland. Österreich, Belgien, Frankreich
und Großbritannien in den Zeitperioden 1860
bis 1«GU, 1874 — 1883 und 1884 — 18IU (bezw.
1889). Demnach entfiel die kleinste Anzahl der
getöteten Reisenden, verteilt auf Zugkilo-
. meter, in der ersten und zweiten Periode auf
Belgien, in der dritten auf Deutschland; die
kleinste Anzahl der verletzten Reisenden in
der ersten Periode mf Belgien, in der zweiten
auf Österreich-Ungarn, in der dritten Periode
auf Deutschland ; die größte Anzahl von ge-
töteten Reisenden in der ersteu Periode auf
Österreich- Ungarn, in der zweiten Periode auf
Großbritannien, in der dritten auf die Schweiz;
I die größte Zahl von verletzten Reisenden in den
1 beiden ersten Perioden auf Großbi itannien, in
der dritten Periode (unter der Einwirkung der
schweren Unfälle des Jahrs 1«U1) auf die Schweiz
Zu einem richtigen Vergleich sind obige
Zahlen für sich allein, auch abgesehen davon,
; daß dieselben in den einzelnen Perioden durch
Digitized by Goc
Unfallstatistik
=■ Z~ X' ~ 2 2 2- 2. ~
:
=
-
—
I
—
sr- er ;
K 2.3-
= £"5
_~ .
tr ^ ^ er
v 3 2 2. i 2
? e 2 2-
= III'
3 rr <—• ^
Ii — u ti u
y i: - - - u c
o-< r. -i u — 4- v< ~
2.
I
3
ic -i ic
4- ti ti - IC V 5> C1 -
-•IC »' Qt *• -1 C; c
V) V 1 \r ti — c "— *o- ~x
04 3' o » -I i i- II «•
4- ti — l ti
4» ~ -1 ti 'Ö' I ti -1
x 4- p c -i 1 x u _i:
w Vi ti
j T J_ '/'S
5 2 5-
tt — ~- ~
2 t s * i
-
-
ti ü
QC ti X Ii
ri it i: c--
— Oi o- - Ii
0< X 04 C -I
= 5
W O- -1 — 4-
-i * /. "-i o> c ü
4- 'w C 04 04
§ :
1 o.
- ü —
ti — c o;
-t 04 -1 cc c><
X ti rx Ii -i
r. « -4 ia a<
<x Jjf ~i
j-> p 9 oc jo>
r
-
UitHorfi l»-tric>h>llnK<-
in kiluu.otr rn
Wföt<lcrl«u HoiEcndott
n, Müln.nm
f
>
— ti 4- — ti
ti — Ii C ti - 1 i: C — i
ti J- — 04 Ii 4T. 4- -1
C 4- — O' X "o-> C 04
c ». u ; - r. x ~
•
<
—
— 3- Ii C3
ji. in er. w w
o c o* c v
.r <x ü oc -i
ti~0i "li's'-J
04 »1 -) Ii T. !C
- 1 X - 1 » T. -1
0' 04 c x r. —
1 1 ? 3
I't'rsuiioiikilunii'tf r
in Millioufn
J- V' -i J — i — -4
J~ — -X Ii *• *- -
X 4- 0- »- -i X; 0-< ^.
i-» . — ti
-l-| 04 C — - ,i X
-1 4- C C C IC 00
c C d ^ c - oc x
V 4W ~ -1 04 04 X
2 c 04 o — c
|^ o 5 c c c r c ~ w
_»-. -1 04 C 04 p
ü 7 3* -1 4.
04 10 47. 4> X C
, — ti o: 0.- ti 04
f Ii 04 ti — /. X >
i: *■ 1 oc x 4- c o^ vi
X QC C Ii Ii -I 0"
, o> , x — r
*c o> I —
oo 4- o-> 1 -jr - o-<
04 Vi *— 4_
Ii •— ti ti 04
l i— *_ * I i *^ — . 4~ —
»- 4- | -i - I ~> — ti
i< '— 0- r "— 4- 04
:
-
ti — — ii 04
— 4". - -1 4- — X — 7-
-i /. - 4- ü / r.
ti — —
04 — - 04 4- . 04 -4" C
- 4. iMi -I | X ^ *-
Vi / >. '-Z "li ' - >.
04
T- 0"> — ■ ~
'.- . 1 X ^ -l — — C
~~. z 'z '- 't. '—
04
— '•• .- r- .*
"04 '- , c - | 'z- -s
Ii X ?47 ti X
V ti - 4- -I
ti
— ti -l
4- 04 - I ~.
O' ' Ii "T C - I
- c c - «
-1 H C 4- 0>
04 'r c bi
C 4- 04 —
-
r.
:
'^"4-
4% 4^ O 04 —
ii C Vi "er
ti s — —
— ii 4- C 0->
"-4T ; 0- V-
Ii Ii 0"> — Ii
04 Z -I X 4- 04
n o> 04 — c -i
x c - — 04
ii i: — —
0: X -) X 4-
— ic -r Vi
"io V. -i ii
-• I I ~
04 04 0-'
* 1 1 -z —
ti Ii —
-l O1 ti
"ü Vi >. 'ti ti ".r
ii i—
Ii -4T
— — Ii Ii
z i o^ r. o: o-
x '-. x / -i ti
— -1 4-
0- X ~ Ii
ii x - 0' r-
V- "x "i- 'z 04
r. — —
T. 04 y 04 04
r. c
"ti - 1 — Ii x
04
* -1
u o;
V- "oi
Ii '44 44 - - I 04
Ii 0' -I V 'O 44
I il
" J ~ - ti Ii —
V, | j "„
Zugkil(irfiit«f
in Mi-liomm
Auf 1 km ■!< r mittlf ri'ii
Ht'trii-liülirigr i-otf;iil«ti tJureli-
' »i.'lini-.tlio.li ZujfkiluiiiOtrT in
| '] illlM.'ü il.i
-
c 5
4* ■
— TT —
_ r- i-
in H uiulf'rU.iu^onilo!!
.■J]-. 3 : .-'[>. 7
fcruorn uktloru
ZDüV:loii]i'(er
in Humli-rt-
tiiuMMnleii
^gP: & : 3p. 7
in
U i- mit- rt t .iut«(-;i' l<j n
j_ o^
}'.'l-Mil.c:iluiMl).
iti M-,;i'nnH'ri
Sp. 4 : Si, h
/ jck. i luii.i-t. r
iv iiuiiil-U-
t-i vlpn
Digitized by G
Unfallstatistik
3295
außerordentliche Ereignisse (so z. B. für Deutsch-
land und Osterreich durch die kriegerischen
Ereignisse des Jahrs 1866) beeinflußt werden,
nicht geeignet, weil bei denselben auf ver-
schiedene Umstände, von welchen die Verkehrs-
sicherheit wesentlich abhängig ist, insbesondere
auf die Fahrgeschwindigkeit keine Rücksicht
genommen ist. Gerade bei Beurteilung der
Anzahl der Verunglückungen von Reisenden
auf den Eisenbahnen Großbritanniens dürfen
die außerordentliche Dichte des Verkehrs, das
vielfache Ineinandergreifen der Linien, die Be-
nutzung durch mehrere Verwaltungen und
andere, die Verkehrsabwickluug erschwerende
Umstände nicht außer Betracht gelassen werden.
Abgesehen von den Tötungen und Ver-
letzungen, welche den Reisenden durch Zug-
unfälle, also durch Ereignisse zustoßen, deren
Abwendung für die Reisenden unmöglich ist,
weist die Statistik eine auffallend große Zahl
von Verletzungen der Reisenden aus, welchen
eigene Unvorsichtigkeit derselben zu Grunde
liegt, insbesondere Aufspringen auf einen fahren-
den Zug, .Herabspringen von demselben, unvor-
sichtiges Öffnen der Wagenthüreu, Herauslehnen
bei den Wagen fenstern u. dgl.
Im Durchschnitt der Jahre 1884—1891 er-
geben sich in nachstehenden Ländern pro Jahr
an Tötungen und Verletzungen:
Land
Durch
Zugunftlle
getötet | verteilt
Durch
andere l'nechen
(eigen«»
VenchnldeD)
potötet rerletit
! Deutschland . . 8.9
Osterr.- Ungarn 2,3
Belgien 1,5
Großbritannien 24,0
Frankreich . . . 10,0
Italien 3,4
Niederlande... —
Schweiz
Rußland .
I
11.2
7.9
89,6 1
30,6
31,6
679,0
160,2
61,4
3,6
40,9
19,2
2,91
4,83
6,60
96,60
33,20 i
6,20 :
2,00
6,00
23,70
50,76
26,88
45,30
754,40
77,20
33,60
0,90
14,30
84,20
Die Zahlen der Tötungen und Verletzungen
von Bahnbediensteten bind im Verhältnis zu
jenen der Reisenden absolut und relativ weitaus
größer. Es liegt dies einerseits darin, daß sich
Unfälle vielfach auch bei nicht personenführenden
Zügen ereignen, daß ferner die beim äußeren
Dienst beschäftigten Bediensteten und nament-
lich die Zugbediensteten einer besonderen un-
mittelbaren und unausgesetzten Gefahr unter-
liegen, daß endlich die Vertrautheit mit den Ge-
fahren des Eisenbahnbetriebs die Bahnbedien-
steten sorgloser macht und daß infolge dessen
außerordentlich zahlreiche Verletzungen und
Tötungen aus Unachtsamkeit, insbesondere beim
Rangieren, Kuppeln u. dgl. vorkommen.
Die nachfolgende Tabelle enthält den Jahres-
durchschnitt der Tötungen und Verletzungen von
Bahnbediensteten für die Periode 1884—1891
in einer Anzahl von Staaten. Diese Übersicht
bestätigt es, daß die geringste Anzahl von
Tötungen und Verletzungen der Bahnbe-
diensteten auf Zugunfälle zurückzuführen und
die weitaus größte Mehrzahl dieser Unglücks-
fälle der eigenen Unvorsichtigkeit zuzuschrei-
ben ist.
Enryklopidie des Eiienbahnweicn«.
30
CO
T3
1-
Ö
-j
■r.
—
o
u
=
-3
■Ii
U
—
CS
»do«r,j^qo
«•rrv«a
uaJiijtaon
g
*• | uej»|Jiuit>[
x ^r*.ok o oo ©„© *
mieq
jjq^.f jep
paejiijM e<oz
tdo«qj»q«
»•INJ
tt»irw«n
j»p u»i|W«'Ü
!
»-
*-
1
c
-
1
1
3 » T. -
a I «o© ■> o
Ö I
<9% 04
"E
I-KIIO
— — s»ao —
«» *t © ■*_© © *
» 5 *
9* n •» n
a t -r o — •.-> » '-
c * © <a - o ■-: <*> i
888SS32SS.
r*." ~ r" *• tff «o 3 «e »•
5
<£ t~ t~ r- i~ "V* ©
Vci"©"*i ; o'iäa
— « — r-i-r — • X «
owejJaiji mteq
1Jq*j j»p puajqr»
•80Z J*p oo||wan
u*to»s an lei^sS
« *• -« 3 m © -« o_-*
'£ -Bs*** —
et -»© •« t-
5 s | S
© «» « —.»-.©.»-.
•ö « C ^ »Q.^ ^
S
II
I
5
5-
|2S3|S2SSS
« uq»i aep pa»jqt*
e»oz jjP u.>n»jua
• <=>.-.
SS
— Sr|3S8
©r- tt"
sa Ii
T3 ^
-
• -3
«2s . . . . .
b m s
'S e-C * - ^ «"=
» ja
T £
— u
£ s
6- TS
a « 5t= c .5-5 * —
203
Digitized by Goc
3296 Unfallstatistik
i P
—
1 ai
M
Sic
ü> S 2
e ^
■5 5a
^3
o
*«
c —
SR
1~
II
^-
Iii
1 " ^ ■ .1
J Ci 'J
42;»
70
1 32
3,->
29 o
» »>«.*
24
00
82
• -
1 •>
—
oonstt^L' lietneO*unl;>lle
2730
.>•> 1 .)
**
Unfall" im j^mzen
551 7
1 5 i *J
t>24
•1 ...»
1 (Vi 7
>>1
hiervon aut lreier bahn
820
20") 1
269 t
1 1 t H
Zahl der verunglückten Reisenden
261
^- -
KV»
14^
400
*»
203
1 1 1 o
hiervon gH»>ret
lr
i-
*i
7
07
o
51
1 03
r
;>
2
1
1
( )
27
5
41
4
4
Ii
00
24
i - _ „ ,i . .
1 7
12«
1 1 1
14 1
333
#
♦
II...)
1012
1 Z" *
l Ol
'j i
.i J
■
;m
.s*>
233
;>
J
40
870
inlol);e eigener Nhtilit
—
<4
- -
;>;>
100
2
1 12
<3<
Auf 1 000000 beförderte Vifist nd.-
KOIllIUL'u .
O.OO
II 11."
0,1 1.)
0.22
o,d8h
0,1 38
0,00 4
1 ,00 1
0,122
IL II
0,44
0,i>fl
1 ,s.«4
2, ( 1 3
<>,134
3,1 <0
1,00»
Auf 1000 0oo Rersonenkilometer
kommen :
lote Reisend«'
o,004
0 01 1
o.OOs
0,003
—
0,00:5
0,0 lo
verletzte Reisende
0.01«
0,021
0,021»
0,0s7
0,utl4
0,00
0,o2l»
-
■ p « . . j . j . .11.. '/ * ■ i
Auf loooooo /u^KilDiii.rcr
1
kommt1»:
tote Reisende
o,l3G
0,07s
0,377
0.147
0.1 IT)
0,0 1 0
v,:\~o
0,198
vorletzte Ref-ende
0,643
0,f> 1 0
!,<».-(<
0.14« »
1,1 oj
.»,00'j
Zahl der veniiiglii'-kH-n IJ;ünibe-
>ii,<A
J4(> <
(1,1 1
4 Iii •
W \ 1
_ t\
• *\*
i 1 7
0(10
hiervon getötet
389
1 HS
1 u
J
, • -
• 1 1
.» 10
10
_
n
1 1
38
18
12
infolge eigener N htilil
l Vi)
4n
i>4
232
1 *■
203
hiervon vorletzt
20 7 S
;)2 4
24 i
] *J<>
37
80
313
78
1*4
l Ol
infolge eigener 8i:nuld
IS.tl
■Ml*1
— ■
3 1 3
:>>l
lä
4 is
.»(M((
Allt' 1 0OIMM,U Zllgkil(MUet» f
kommen :
tote Riiltnbedienstete
1 , 1 ;>
(», t
1,1 « S
1,110
l.o*
0,<3.i
1 ,002
1 ,0o4
verletzte I5alinticdjeni-tete
0, 1 0
4,a_U
.11 (Hu
21,910
19,70")
I..03
1 ')0J.
1 ,330
3,000
0.«>< 1
Zahl der verunglückten dritten
< .» i
424
2.(
1 < t>
.0.1
3 (
o.»o
«03
l ■ _ . . • i
233
1 ,)0
'.1
i)U
70
212
21
01 0
i li>
0
t
I
o
7
it
infolge eigner hi lmM
224
1 1 « 1
1 4
70
20')
3o <
t 1 1*4
uu
1 r ii
1 !>0
1 4
los
140
10
333
28 1
35
17
—
—
r>
07
—
20
—
infolge ritr»'n«T »Schuld
1 .)!»
1 1 Ki
'* 1 't
Auf 1 000 000 Zugkilometor
kommen :
' »,'►'.♦')
l.JO.
0,424
1 ,22 1
l.l;*»
0,73."»
2,032
0,001
0,:>O0
1,2,»,
0,000
i-i " ^ r.
1.78
O,*i0O
.» 1 1 i
2,4 14
O.ool
Z;ihl der verunglückten Personen
3 1 '>4
100l<
:<4:$
ior,6
703
l .<...)
102
1 GIG
0228
008
2»', 7
42
104
142
.MO
44
11GS
2480
fx>l
;>02
Oöl
1 10G
Ort 1
50Gif
Auf UMiDitO'i Zugkil.mi-ii'r
kommen :
1 07o
•>.:;os
l,'.i7'.t
2,;-ä2
2.34
_
1,510
4.G04
2.243
verletzte Personen
7,30.
*;.:<87
2:i.r.o7 2U.t;0G
10,73
2.030
7.112
0,718
Eh wurden im Jahresdurchschnitt durch [ Unfällen verletzt. Auffallend ist die außerordent-
eigene Unvorsichtigkeit in Belgien 48 mal, in | lieh große Zahl von Unglücksfällen beim Ran-
England 44 mal, in Deutschland 24 mal, in Öster- gieren. Es ereigneten sich hierbei in Deutsch-
reich - Ungarn 20mal so viel Bedienstete ge- Fand 98, in Osterreich 26.7, in Rußland 67,9,
tötet, als bei Zugunfällen; ähnlich steht es | in Großbritannien 122,2 Tötungen (gegen 13,6,
mit den Verletzungen: in Belgien und Groß- ' bezw. 6,6, 7,7 und 10,4 durch Zugunfalle); ferner
britannien wurden 21 mal 60 viel Bedienstete 1 in Deutschland 490,3 (!), in Österreich-Ungarn
durch eigene Unvorsichtigkeit als bei Zug- | 97,2, in Rußland 197,7, in Großbritannien
Unfallversicherung:
8297
1372,1 Verletzungen (gegen 182. 71.5, 46,7 und
112,1 bei ZugunfälJen». Vergleicht man die ein-
schlägigen Ergebnisse der Statistik in den einzel-
nen Stauten, so zeigt »ich, daß Unfälle der Bedien-
steten durch eigene Unvorsichtigkeit eine weit-
aus größere Gleichmäßigkeit aufweisen, als jene
durch Zugunfälle; letztere spielen jedoch der Zahl
nach keine Rolle, und ergiebt sich daher, wenn man
die Unfälle durch Zugereignisse und jene aus
Unvorsichtigkeit zusammenfaßt und nach der
Gesamtzahl die Zugkilometer aufteilt, nament-
lich bezüglich der Tötungen eine gewisse Über-
einstimmung der Verhältniszablen in den ein-
zelnen Ländern. Lediglich die Niederlande
weisen ungewöhnlich günstige Ziffern auf; im
übrigen schwankt die Anzahl der Zugkilometer
in Hundeittausenden, auf welche eine Tötung
entfällt, zwischen 6,2 und 11,2 (Zugkilometer in
Hunderttausenden, auf welche eine Verletzung
von Bediensteten entfällt, zwischen 0,7 und 4,0).
Was die Tötungen und Verletzungen dritter
(weder zu den Reisenden noch zu den Bahn-
bediensteten gehöriger) Personen betrifft, so
handelt es sich hierbei fast ausschließlich um
Verunglückungen aus Fahrlässigkeit beim Über-
schreiten der Bahngleise und durch unbefugtes
Betreten des Bahnkörpers. Eine beträchtliche
Anzahl von Tötungen und Verletzungen fremder
Personen entfällt auch auf Selbstmorde, bezw.
Selbstmordversuche.
Nachstehende Tabelle enthält für die Zeit-
periode 1884 — 1891 eine Zusammenstellung der
Durchschnittszahl getöteter und verletzter dritter
Personen, einschließlich der Selbstmörder.
Jahresdurchschnitt für die Periode von 1884—1891.
Land
Deutschland
Osterreich- Ungarn ')
Belgien (Staatsbahuen) . . .
Großbritannien und Irland
Frankreich
Italien 2)
Niederlande
>) Periode tob 1884-188» (6 Jahre).
.äj:«* c DurchachnUtlich
24*^ tj | in «in«m Jahr
Et entfall«! auf
-g S £ | g*|otete rerloUt«
- .s4>£*
eine Tötung | eine Verletzung
Scf ~ fremde Personen
geforderte Zagkilometcr
in Handerttaa»end«n
277,30 347,2
104,08 150,7
36,56 53.6
472,81 436,8
229,50 159,0
53,43 46,7
20,16 11,5
16,40 31,9
122,04 278,6
195,0
108,0
48,5
238,0
98.0
77,1
5,7
20,6
240,0
8,0
6,9
6,8
10,8
14,4
11.7
17,5
5,1
4,5
14.2
9,6
7,5
19,9
23.4
6,9
35,4
8,0
5.1
>) Periode Ton 1884-1S90 (7 Jahre).
Die auf Seite 3296 stehende Tabelle enthält
■die wesentlichsten Daten der U. einer Anzal
von Ländern für das Jahr 1892 (bezw. 1891,
1890 und 1889).
Unfall Versicherung, Sicherstellung gegen
die vermögensrechtlichen Nachteile körperlicher
Verletzungen, welche durch bestimmte Ereig-
nisse hervorgerufen werden.
Im Eisenbahnwesen kommen insbesondere
die persönlichen Gefahren in Betracht, welchen
einerseits die Reisenden, anderseits die beim
Betrieb thätigen Personen ausgesetzt sind.
Trotz der verschärften Haftpflicht (s. diese),
welche den Eisenbahnen für die beim Bahnbetrieb
vorfallenden körperlichen Verletzungen und
Tötungen auferlegt wurde, ist die Zahl der Fälle
sehr beträchtlich, in welchen auch nach den
heutigen Gesetzen eine Ersatzpflicht der Bahn
aus dem Grund ausgeschlossen ist, weil nach-
weisbar ein Verschulden des Verletzten oder
höhere Gewalt vorliegt.
Was die Sicherstellung des Ersatzes an
Reisende in Fällen betrifft, in welchen die Ei-
senbahn nicht haftbar ist, so bestehen zahl-
reiche Versicherungsgesellschaften, welche sich
mit der Versicherung gegen Eisenbahnunglücks-
fälle befassen. Dieser Zweig der Versicherung
ist von England ausgegangen, wo bereits 1849
die Railway Passengers Insurance Company in
London errichtet wurde.
Die Reiseunfallversicherung wird entweder
für die Dauer einer Reise, d. i. für jede Fahrt,
I die man auf ein besonderes Billet macht, gleich-
viel, wie lang sie ist oder für eine bestimmte
Zeit abgeschlossen. Die Prämie beträgt (Cohn,
Untersuchungen über die englische Eisenbahn-
politik, IL S. 267) 3 Pence für eine Ver-
sicherung in I. Wagenklasse für ein Kapital
von 1000 Pfd. Sterl. bei Todesfall oder für eine
wöchentliche Rente von 6 Pfd. Sterl. bei Ver-
letzung; 2 Pence in der II. Klasse für 600 Pfd.
Steil., bezw. 3 Pfd. Sterl.; endlich 1 Penny in
der III. Klasse für 200 Pf<L Sterl., bezw. 2 Pfd.
Sterl. 5 Schill. Die Prämie ist um so höher,
je niedriger die Wagenklasse, weil man an-
nimmt, daß die Gefahr der Verletzung in den
harten Wagen der niederen Klassen größer ist
als in denen der I. Klasse. Daher ist es auch
nicht gestattet, mit dem Versicherungsbillet
für 1000 Pfd. Sterl. in einer andern als der
I. Klasse zu fahren. Höhere Versicherungen als
auf obige drei Summen werden nicht abge-
schlossen. Das Parlament hat die Gesellschaft
ermächtigt, die Bahnkassiere zu ihren Zwecken zu
verwenden, und hangt der große Erfolg dieses
Versicherungszweigs in England damit zusam-
men, daß man deu Verkauf der Versicherungs-
marken auf den Bahnhöfen durch die Bahn-
bediensteten gestattete.
Eine andere die U. in großem Stil betrei-
bende Gesellschaft ist die 1871 gegründete
„Ocean accident and guarantee Corporation" in
London. Gegen eine Prämie von 1 Schill.,
bezw. 6 Pence übernimmt sie Versicherungen
auf die Dauer von zwei Tagen und gewährt
209"
Digitized by Google
Unfallversicherung
nebst dem Betrag von 1000, bezw. 500 Pfd.
Sterl. überdies noch bei vollständiger Erwerbs-
unfähigkeit eine wöchentliche Entschädigung
von 6, bezw. 3 Pfd. Sterl. und bei teilweiser
Erwerbsunfähigkeit eine solche von 30, beiw.
15 Schill.
In den Vereinigten Staaten von Amerika
hat die „Travellers Insurance", welche im Jahr
1890 10,5 Mill. Frs. Prämieneinnahmen hatte,
sohon seit Jahren in großem Maßstab den Ver-
kauf von Versicherungsmarken auf den Bahn-
höfen durchgeführt.
Auch in anderen Ländern wird die Keisever-
sicherung lebhaft betrieben, so von der Magde-
burger allgemeinen Versicherungsgesellschaft,
der Kölniscnen Unfallversicherungsgesellschaft,
der Ersten allgemeinen Unfallversicherungsge-
sellschaft in Wien, der Internationalen Unfallver-
sichcrungsaktiengesellschaft, der allgemeinen Un-
fallversicherungsgesellschaft in Budapest, der
Unfallversicherungsaktiengesellschaft „Zürich",
der Baseler Lebensversicherungsgesellschaft, der
Brüsseler „Socicte- d' Assurances Boyale Beige" u. a.
Einzelne Gesellschaften, so die Baseler Le-
bensversicherungsgesellscbaft, die Aktiengesell-
schaft für Kranken-, Unfalls- und Lebensver-
sicherung in Dresden, bedienen sich zum Ver-
kauf ihrer Kolizzen eigener Automaten, welche
auf den größeren Stationen aufgestellt sind und
bei ersterer gegen Einwurf von 10 Cts. eine auf
1000 Frs. lautende, 24 Stunden gültige Polizze,
welche beim Herausfallen mit dem Tagesstempel
markiert wird, aüsgebeu. Die Einführung eines
ähnlichen Vertriebs der Polizzeu wird auch in
Österreich seitens einiger Versicherungs- und
Automatengesellschaften angestrebt.
Zu einer obligatorischen Versicherung der
Beisenden ist es trotz mehrfacher Versuche,
und zwar wohl aus dem Grund nicht gekommen,
weil die Statistik den Beweis liefert, daß die
mit der Eisenbahnfahrt für die Reisenden ver-
bundene persönliche Gefahr eine außerordent-
lich geringe ist. (Über das Projekt einer ob-
ligatorischen U. in Österreich-Ungarn s. Zeitung
des V. D. E.-V., 1877, S. 484). In Österreich
scheiterte die Ausführung der Idee daran, daß
man daselbst an maßgebender Stelle fürchtete,
mit dieser Einführung in Widerspruch mit der
Tendenz des Haftpflichtgesetzes zu geraten.
Wesentlich anders gestaltet sich die Frage
der U. bei den im Eisenbahnbetrieb thatigen
Personen. Die persönliche, mit der Ausübung
der Berufsthätigkeit verknüpfte Gefahr der
Bahnbediensteten ist nach den Ergebnissen der
Statistik eine weitaus größere, und liegt hier
unbedingt das Bedürfnis nach einer allgemeinen
U. vor. Diesem Bedürfnis vermochte die des
Beitrittszwangs entbehrende , privatrechtliche
Form der U. nicht zu entsprechen, zumal die
große Masse der niederen Bediensteten nur
schwer in der Lage ist, die Prämien zu be-
streiten.
Bei dieser Sachlage waren die Bahnverwal-
tungen bestrebt, Einrichtungen zu treffen, um
eine Scbadloshaltung der im Dienst verunglück-
ten Bediensteten oder ihrer Hinterbliebenen
sicherzustellen, und wurde insbesondere durch
die Satzungen vieler Pensionsinstitute festge-
setzt, daß den Teilnehmern im Fall einer im
Dienst zugestoßenen Verletzung, welche dauernde
Dienstunfähigkeit mit sich bringt, ebenso den
Hinterbliebenen von im Dienst getöteten Teil-
I nehmern ohne Bücksicht auf die Teilnahmszeit
I ein Buhegehalt gebühre. Für Fälle leichterer,
mit bloß vorübergehender Dienstunfähigkeit
verbundener Verletzungen sorgten zumeist die-
Krankenkassen. Es wurden überdies auch beson-
dere Unfallversicherungskassen, (so u. a. bei
einigen österreichischen Bahnen, bei einzelnen
französischen Bahnen unter der Bezeichnung
„caisses d'assurance contre les accidents", ebenso
auch bei einigen nordamerikanischen Bahnen),
unter Verpflichtung zur Teilnahme der beim
Betriebsdienst beschäftigten Personen errichtet,
welche die Sicherstellung bestimmter Entschä-
digungskapitalien bei Eintritt von körperlichen
Verletzungen der Teilnehmer in Ausübung des
Dienstes bezwecken.
Alle diese Einrichtungen waren jedoch in
Bezug auf den Umfang ihrer Wirksamkeit zu
beschränkt, um dem Bedürfnis nach allgemeiner
Durchführung der U. zu entsprechen. So trat
denn im Zusammenhang mit der großen social-
politischen Bewegung der neuesten Zeit die
privat rechtliche Form der U. in den Hinter-
grund, und wurden die unteren Bahnbediensteten
in denjenigen Staaten, in welchen eine öffentlich
rechtliche U. unter Heranziehung der Betriebs-
unternehmer geschaffen wurde, m dieselbe ein-
bezogen. Hierbei tritt die U., ohne daß es einer
Vereinbarung bedürfte, für Bedienstete der der
Versicherungspflicht unterliegenden Betriebe
kraft des Gesetzes ein, und erhalten solche Be-
dienstete bei einer in Ausübung ihres Berufs
eingetretenen Verletzung die durch das Gesetz
bestimmte Entschädigung.
Die gesetzliche U. wurde zunächst in
Deutschland und Österreich- U ngarn
eingeführt.
In Deutschland wurdo die Grundlage zur
allgemeinen Ü. durch das Unfallversicherungs-
gesetz vom C.Juli 1884 (Reichsgesetzblatt, S. 69)
gelegt, dessen Wirksamkeit sich zunächst auf
die nach § 2 des Reichsgesetzes vom 7. Juni
I 1871 haftpflichtigen Betriebe (Bergwerke, Stein-
brüche, Gräbereien, Fabriken) bezog, und erst
durch das Ausdehnungsgesetz vom 28. Mai 1885
(Reichsgesetzblatt, S. 159) auf die großen Trans-
portbetriebe erweitert wurde.
Für Österreich beruht die U. auf dem
Gesetz vom 28. Dezember 1887 (Reichsgesetz-
blatt 1888, Nr. 1), betreffend die U. der
Arbeiter. Dasselbe fand zunächst auf Eisenbahn-
betriebe nur insoweit Anwendung, als die-
selben wesentliche Bestandteile eines andern ver-
sicherungspflichtigen Betriebs bilden. Außer-
dem waren der U. jene Arbeiter und Betriebs-
beamte unterworfen, die zwar von Eisenbahn-
unternehmungen beschäftigt werden, auf welch»
jedoch das Haftpflichtgesetz vom 6. März 1869
(Reichsgesetzblatt, Nr. 27) mit Bücksicht auf ihre
Verwendung außerhalb des Betriebs keine An-
wendung findet. Die U. erstreckte sich somit
auf die mit dem Eisenbahnbau- und Werk-
stätteadienst zusammenhängenden Betriebe
(Brücken-, Hoch- und Tunnelbau, Ober- und
Unterbau, Werkstättenbetriebe aller Art), ferner
auf Kebenanlagen des Fahrbetriebs (Dampf-
drehscheiben- und Dampfschiebebühnenbetriebe,
Dampfanfzüge, Heizhäuser, maschinelle Anlagen
für elektrische Bahnen, Wasserschöpfwerke,
insbesondere Dampfpumpen) und schließlich
auch auf sonstige in Händen von Eisenbahnen
befindliche gewerbliche Unternehmungen, wie
Digitized by Google
Unfallversicherung
Ziegeleien, Graben, Gasanstalten, Kanal- und
sonstige Bauarbeiten u. s. w. Durch das Gesetz
-vom 20. Juli 1894 (Reichsgesetzblatt Nr. 168)
betreffend die Ausdehnung der U., wurde die
ü. auf das gesamte im Eisenbahnbetrieb ver-
wendete Personal ausgedehnt. Im Artikel 1 dieses
'Gesetzes werden die gesamten Betriebe der
Eisenbahnen, gleichviel mit welcher motorischen
Kraft sie betrieben werden, der U. unterworfen,
und ist somit das Haftpflichtgesetz vom 5. März
1869 rticksichtlich des im Betriebsdienst der
Eisenbahnen beschäftigten Personals auter Wirk-
samkeit gesetzt.
Umfang der ü. In Deutschland und
^Österreich unterliegen der U. kraft Gesetzes
sämtliche in den einzelnen versicherungspflich-
tigen Unternehmungen beschäftigte Arbeiter
ohne Rücksicht auf die Höhe des Lohns. Hierzu
treten in Deutschland noch jene Betriebsbeamten,
-deren Jabresarbeitsvcrdienst an Lohn oderGehalt
2000 Mk. nicht übersteigt. Betriebsbeamte in
Staats- oder Kommunaldiensten (in Österreich
auch Angestellte bei öffentlichen Fonds) sind
von der U. ausgenommen, und zwar in Deutsch-
land, insoweit sie mit festem Gehalt und Pen-
sionsberechtigung angestellt sind, inÖsterreich
nur dann, wenn ihnen, bezw. ihren Angehörigen
heim Eintritt eines Betriebsunfalls das Recht
auf eine Pension zusteht, welche der durch die
U. gewährleisteten Schadloshaltung mindestens
gleieh ist.
Gegenstand derU. Denselben bildet der
Ersatz jenes Schadens, welcher durch Körper-
verletzung oder Tötung infolge eines beim Be-
trieb eingetretenen Unfalls erlitten wurde. Der
Schadenersatz wird gewährt ohne Röcksicht
darauf, ob der Verletzte, der Betriebsuntemehuier,
ein Betriebsbeamter oder irgend ein Dritter den
Unfall verschuldet bat; selbst grobes Ver-
schulden des Verunglückten bleibt außer Be-
tracht; nur eigener Vorsatz schließt die Ent-
schädigung aus.
Bei Eintritt einer Verletzung wird in
Deutschland zunächst die Krankenkasse,
welcher der Verletzte angehört, herangezogen.
Dieselbe hat mit Beginn der fünften Woche bis
zum Ablauf der dreizehnten das Krankengeld
auf zwei Drittel des Lohns zu erhöhen. Mit
der 14. Woche beginnt sodann die Verpflichtung
der Genossenschaft für den Verunglückten zu
sorgen. Die seitens derselben zu gewährende
Leistung besteht in dem Ersatz der von jetzt
an entstehenden Heilungskosten sowie in einer
entsprechenden Rente für die Dauer der Erwerbs-
unfähigkeit.
Das österreichische Gesetz gewährt nur
den Anspruch auf eine Rente, jedoch bereits vom
Beginn der fünften Woche. Bis dahin obliegt
die Sorge für den Verletzten der Krankenkasse;
eine Erhöhung der Krankengeldbezöge findet
nicht statt.
Die Rente beträgt:
a) im Fall völliger Erwerbsunfähigkeit in
Deutschland 66a:i#, in Österreich 60X
des Jahresarbeitgverdienstes ;
o) im Fall nur teilweiser Erwerbsunfähigkeit,
für die Dauer derselben einen Bruchteil der
xuvor angegebenen Rente. Derselbe wird nach
der verbliebenen Erwerbsfähigkeit bemessen,
wobei in Österreich als höchstes Ausmaß
60^ des Jahresarbeitsverdienstns angesetzt
*ind.
Übrigens sind nach dem deutschen Gesetz
die Berufsgenossenschaften befugt, im Interesse
einer einheitlichen und zweckmäßigen Behand-
lung des Verletzten, die Fürsorge für denselben
jener Krankenkasse, welcher er angehört, gegen
Ersatz der entfallenden Kosten auch über die
14. Woche hinaus bis zu seiner Wiederherstellung
zu übertragen. Ebenso kann die Berufsgenosseu-
schaft aber auch die Obsorge für den Ver-
unglückten schon während der ersten 13 Wochen
gegen Rückerstattung des Krankengelds seitens
der Krankenkasse auf eigene Kosten Ubernehmen.
Im Todesfall sind außerdem noch zu leisten:
1. die Beerdigungskosten ; hierfür werden in
Deutschland das zwanzigfache des für den
Arbeitstag ermittelten Verdienstes, mindestens
aber 30 Mk., in Österreich dagegen die orts-
üblichen Beerdigungskosten, u. zw. höchstens
25 fl. vergütet;
2. eine den Hinterbliebenen vom Todestag
an zu gewährende Rente.
Diese bemißt sich für die Witwe mit 20%,
für jedes Kind bis zu 15 Jahren mit 15^, und
wenn dasselbe auch den zweiten Elternteil ver-
loren hat oder verliert, mit 2üX des Jahres-
arbeitsrerdiensts. Diese Beträge dürfen zusammen
60# (in Österreich 60#) des Jahresarbeits-
verdienstes nicht übersteigen.
Im Fall der Wiederverehelichung wird in
Deutachland die Witwe mit dem dreifachen Betrag
ihrer Jahresrente abgefertigt. Ascendenten er-
halten, soweit der Höchstbetrag nicht für Witwe
und Kinder in Anspruch genommen wird, und
unter der Bedingung, daß der Verstorbene ihr
einziger Ernährer gewesen, bis zu ihrem Tod
oder bis zum Wegfall der Bedürftigkeit 20#-
FörÖsterreich gelten die gleichen Bestim-
mungen; Abweichungen bestehen nur dahin,
daß auch för den erwerbsunfähigen Witwer
eine Rente von 20X und für Jedes zurückge-
bliebene uneheliche Kind ohne Unterschied bis
zu dessen 15. Jahr eine solche von 10# vor-
gesehen ist, während in Deutschland nur
den unehelichen Kindern der getöteten Mutter
eine Rente zusteht und uneheliche Kinder des
getöteten Vaters ausgeschlossen sind.
Als Jahresarbeits verdien st wird das dreihun-
dertfache des jeweiligen täglichen Arbeitsver-
dienstes im Lauf des letzten Jahrs angenommen.
Ergiebt sich jedoch bei Ermittelung des durch-
schnittlichen Arbeitsverdienstes pro Tag ein
höherer Verdienst als 4 Mk., so wird der Mehr-
betrag nur mit einem Drittel in Rechnung ge-
bracht; in Osterreich wird ein den Jahres-
arbeitsverdienst von 1200 fl. übersteigender Be-
trag bei der Rentenbemessung überhaupt in die
Berechnung nicht miteinbezogen.
Organisation der Unf al lsversiche-
rnngsanstalten. Die Versicherung erfolgt
in Deutschland unter Garantie des Reichs
(Bundesstaat«) auf Gegenseitigkeit der Unter-
nehmer durch Berufsgenossenschaften, welche
unter Mitwirkung des Reichsversicherungsamts,
auf Beschluß der durch gemeinsame wirtschaft-
liche Interessen verbundenen Gewerbetreibenden,
bezw. nach Anhörung von Vertretern derselben
durch den Bundesrat nach Industriezweigen für
begrenzte Wirtschaftsgebiete oder für das ganze
Reich gebildet werden. Das Reich oder der
Bundesstaat übernimmt die Garantie in der
Weise, daß sie im Fall der Auflösung einer
leistungsunfähig gewordenen Genossenschaft
Digitized by Google
3300
Unfallversicherung
für die bis dahin erwachsenen Verpflichtungen
eintreten. Die Mitglieder einer solchen, über
Antrag des Reiehsvcrsicherungsamts durch den
Bundesrat aufgelösten Berufsgenossenschaft sind
andern Genossenschaften nach deren Anhörung
zuzuteilen. Bei Reichs- und Staatsbetrieben tritt
im Sinn des Gesetzes vom *28 Mai 1885 an die
Stelle der Berufsgenossenschaft das Reich oder
der Bundesstaat ; die Befugnisse und Obliegen-
heiten der Genossenscbaftsversamnilungen und
des Vorstands der Genossenschaft werden durch
Ausführungsbehörden wahrgenommen.
Als solche wurden für die im Staatsbetrieb
befindlichen deutschen Eisenbahnen bestellt: die
elf k. preußischen Eisenbahndirektionen, die
kais. Generaldirektion der Eisenbahnen in
Elsaß- Lothringen, die Geueraldirektionen der
k. bayrischen, sächsischen, württembergischen
(zugleich für die Bodenseedampfschiffabrt),
der großherzogl. badiscben und oldenburgiscben
Staatseisenbahnen, die Generaldirektion der
froßherzogl. mecklenburgischen Friedrich-
ranz-Eisenbahn, die großherzogl. Direktion
der oberhessischen Eisenbahnen, endlich die
Direktion der Main-Neckar- Bahn. Die Privat-
und Straßenbahnen des Deutschen Reichs sind
je in einer Bern ^Genossenschaft vereinigt.
In Österreich wurden an Stelle der Ge-
nossenschaften territoriale, auf dem Grundsatz
der Gegenseitigkeit beruhende Versicherungsan-
stalten geschaffen, und zwar je eine für jedes
Kronland. Diese umfassen sämtliche in ihren
Amtsbezirken gelegenen versicherungspflichtigen
Betriebe ohne Rücksicht auf ihre Zusammen-
gehörigkeit und wirtschaftliche Verwandtschaft.
Die Bildung solcher Anstalten erfolgt von Amts
wegen. Diese Grundsätze erleiden jedoch insofern j
eine Ausnahme, als unter Erfüllung bestimmter ;
Bedingungen auch in Österreich eine Art be- |
rufsgenossenschaftlicher U. zugelassen ist. Das
Unfallversicherungsgesetz gestattet nämlich, daß
über Ansuchen einer größeren Anzahl von ver-
sicherungspflichtigen Unternehmern dieser die
Erlaubnis zur Gründung einer selbständigen
Versicherungsanstalt eingeräumt werden könne.
Die Versicherung der versicherungspflichtigen
Personen muß aber mindestens in gleichem
Maß wie nach dem Gesetz erfolgen; die zu i
leistenden Beiträge dürfen die dort festgesetzte
Höhe nicht tibersteigen, die Versicherungs-
anstalten, aus welchen diese Betriebe aus-
scheiden, dürfen durch diesen Umstand in ihrer
Leistungsfähigkeit nicht gefährdet werden, und
schließlich muß die neu zu gründende Ver-
sicherungsanstalt in jeder Hinsicht volle Sicher-
heit versprechen.
Von dieser im Gesetz ausgesprochenen Be- 1
fugnis bat im Jahr 1889 auch tatsächlich eine i
größere Zahl von österreichischen Eisenbahn- I
Verwaltungen Gebrauch gemacht und die Erlaub- \
nis zur Errichtung einer berufsgenossenschaft-
lichen Unfallsversicherungsanstalt der öster-
reichischen Eisenbahngesellschaften nachgesucht .
und auch erhalten. Teilnehmer daran sind einer-
seits die derselben beigetretenen oder künftig
beitretenden Bahnverwaltungen, anderseits jene
von den Eisenbahnunternehmungen in den ver-
sicherungspflichtigen Betrieben jeweilig beschäf-
tigten Arbeiter und Betriebsbeamten, auf welche
das Haftpflichtgesetz vom 5. März 1809 mit
Rücksicht auf ihre Verwendung außerhalb des
Betriebs keine Anwendung findet.
Für die Verwaltung uud dieGeschäftsordnung
ist in Deutschland das von jeder Genossen-
schaft selbständig erlassene und vom Rcichsver-
sicherungsamt bestätigte Statut maßgebend.
Die ausführenden Organe der Genossenschaf-
ten sind der Genossenscbaftsvorstand, dort wo-
eine Scheidung in einzelne Sektionen stattge-
j funden hat, der Sektionsvorstand, ferner die ört-
lichen Vertrauensmänner und endlich die Be-
I auftragten. Diese letzteren haben von den Ein-
richtungen der Betriebe, soweit sie für die
Zugehörigkeit zur Genossenschaft oder für die
Einschätzung in den Gefahrentarif von Bedeu-
tting sind, Kenntnis zu nehmen ; ferner die von,
den ßetriebsunternehmern vorgelegten Arbeiter-
und Lohnnachweisungen auf ihre Übereinstim-
mung mir den ilu'.-b'.'zn^lirbi u geschäftsmäßigen
AutM-hirilniii^i-it 7.11 pritlVn. insbesondere aber
auch di<> U.-I\.]^un^ der zur Verhütung von Un-
fälieu erlassenen Vorschriften zu überwachen.
In Österreich sind für die einzelnen Ver-
sicherungsanstalten Statute nach dem Vorbild
eines im Verordnungsweg erlassenen Muster-
statuts auszuarbeiten. Die Geschäftsführung und
Vertretung der Anstalt *teht dem Vorstand zu,
während die Besorgung der laufenden Geschäfte
1 dem aus Mitgliedern des Vorstands gebildeten
Verwaltungsausschuß obliegt. Der Vorstand bat
das Recht, Beauftragte zu ernennen, deren Zweck
ein ähnlicher ist wie in Deutschland. Nachdem
i aber Anordnungen, betreffend Einrichtungen
zur Verhütung von Unfällen, nicht in den Bo-
reich des Versicherungsamts fallen, sondern nur
von den politischen Behörden erlassen werden
können, ist den Beauftragten nach dieser Rich-
tung jedes Aufsichtsrecht benommen.
Mit Rücksicht auf das sozialpolitische In-
teresse aller dieser Versicherungsinstitute ist
auch den Versicherten eine entsprechende Mit-
wirkung an deren Verwaltung eingeräumt. In
Deutschland werden gewählte Vertreter der
Versicherten in die Schiedsgerichte, in das
Reichs-, bezw. Landesver*icherungsamt berufen,
sowie auch zur Begutachtung der behufs Ver-
hütung von Unfällen zu erlassenden Vor-
schriften und zu. den Unfallsverbandlungen
herangezogen. In Österreich finden sich ge-
wählte Vertreter der Versicherten im Vorstand,
im Verwaltungsausschuß, sowie in den Schieds-
gerichten.
Beiträge der Unternehmer und Ver-
sicherten. Die Mittel zur Deckung der an die
Versicherten zu leistenden Ersätze, der Ver-
waltungskosten, und zur Beschaffung der ge-
setzlich vorgeschriebenen Reservefonds werden
in Deutschland durch die. Unternehmer allein
aufgebracht, während in Öster reich beide
Teile, Unternehmer wie Versicherte, erstere mit
yoj^, letztere mit 10^ an den Beiträgen teil-
nehmen.
Behufs Hereinbriugung der erforderlichen
Geldmittel hat man in Deutschland zum
Umlagesystein gegriffen , d. h. die über An-
weisung des Genossenschaftsvorstands durch die
Post Verwaltung vorschußweise ausbezahlten Ent-
schädigungsbetrage werden nach Jahresschluß
gleichzeitig mit den Verwaltungskosten nach
einem festgestellten Verteilungsmaßstab auf die
einzelnen Mitglieder umgelegt. Zu diesem Zweck
werden die jeder Genossenschaft angehörigen
Betriebe von dieser in Gefahrenklassen ein-
geschätzt.
Digitized by Google
Unfallversicherung
Für die österreichischen Versicherungs-
anstalten wurde das Kapitaldeckungssystem ge-
wählt ; hiernach hat die Versicherungsanstalt
nebst der Jahresausgabe auch noch die im Lauf
de» Jahrs flüssig werdenden dauernden Renten mit
ihren nach versicherungstechnischen Grundsätzen
ermittelten Leibrentenwerten weiter einzustellen.
Die Versicherungsbeiträge werden nach einem
von der Versicherungsanstalt aufgestellten, staat-
lich zu genehmigenden Tarif bemessen. Um hier-
für eine angemessene Grundlage zu erhalten,
werden sämtliche dem Unfallversicherungsgesetz
unterliegenden Betriebe in Gefahrenklassen ein-
geteilt. Das Verhältnis, in welchem diese Be-
triebe hinsichtlich des Durcbschnittsmaßes ihrer
Unfallsgefahr zu einander stehen, wird in
Prozenten des gefährlichsten Betriebs, welcher
gleich 100 gesetzt wird, ausgedrückt. Jede Ge-
fah renk lasse umfaßt mehrere ziffermäßig auf-
einanderfolgende Prozentsätze.
V erfahren bei Eintritt eines Unfalls.
Jeder Betriebsunfall mit mehr als dreitägiger
Arbeitsunfähigkeit ist in ..Deutschland bei
der Ortspolizei behörde (in Osterreich bei der
politischen Behörde erster Instanz) zur Anzeige
zu bringen, und von dieser, im Fall er geeignet
wäre Erwerbsunfähigkeit oder den Tod hervor-
zurufen, zu untersuchen.
Uber die Höhe der zu leistenden Entschä-
digungen entscheidet je uaeh der Schwere des
Unfalls in Deutschland der Genossenschafts-
bezw. Sektjonsvorstand oder der Vertrauens-
mann, in Österreich der Vorstand der Ver-
sicherungsanstalt oder der Verwaltungsausschuß.
Tritt in den Verhältnissen, welche für die
Feststellung der Entschädigung maßgebend
waren, später eine wesentliche Änderung ein,
so kann eine anderweitige Feststellung der-
selben über Antrag der Interessenten oder von
Amts wegen erfolgen.
Gegen einen Bescheid, wodurch ein Ent-
schädigungsanspruch als nicht bestehend ab-
gelehnt wird, steht die Berufung an das Schieds-
gericht zu. Schiedsgerichte werden in Deutsch-
land am Sitz einer jeden Berufsgenossenschaft
oder Sektion einer solchen, bezw. hei staatlichen
Betrieben am.. Sitz einer jeden Ausführungs-
behörde, in Österreich am Amtsort einer
joden Versicherungsanstalt errichtet. Der Vor-
sitzende und dessen Stellvertreter werden vom
Staat ernannt, und zwar iu Deutschland aus
der Zahl der öffentlichen Beamten, mit Ausschluß
der Beamten jeuer Betliebe, welche unter das
Unfallversicherungsgesetz fallen, inÖet erreich
ausschließlich aus dem Ricbterstand. Die übri-
gen Teilnehmer werden in Deutschland ge-
wählt, in Österreich teils durch den Minister
des Innern im Einvernehmen mit den betei-
ligten Ministern auf Zeit berufen, teils von den
Mitgliedern der Anstalt gewählt.
Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts
steh t in D e u t s c h 1 a n d der Rekurs an das Reichs-,
bezw. Landesversicherungsamt zu, während in
ÖsterreichRechtsmittel oder Klagen gegen das
schiedsrichterliche Erkenntnis unzulässig sind.
Staatliche Aufsicht Ober das Unfall-
versicherungswesen. Die Oberaufsicht über
das Unfall Versicherungswesen ist in Deutsch-
land dem Reichsversicherungsamt übertragen,
dort jedoch, wo die Bezirke der einzelnen Ge-
nossenschaften die Grenze eines Bundesstaats
nicht überschreiten, ist die Bildung eines Landes-
versicherungsamts aus Landesrai tteln gestattet ;
nichtsdestoweniger bleibt dem Reichsversicho-
rungsamt auch in diesem Fall eine gewisse
Zuständigkeit gewahrt.
Die österreichischen Versicherungsan-
stalten unterstehon der Aufsicht der politischen
Landesbehörde jenes Lands, in dem sie gelegen
sind, und überdies jener des Ministers des
Innern. Über die berufsgenossenschaftliche Un-
fallversicherungsanstalt der österreichischen
Eisenbahnen obliegt die Aufsicht in versiche-
rungstechnischen Angelegenheiten dem Ministe-
rium des Innern, in allen andern Beziehungen
dem Handelsministerium, bezw. der General-
inspektion der österreichischen Eisenbahnen.
Verhältnis der U. zu zivilrecht-
lichen Entschädigungsansprüchen,
Armenpflege u.s.w. Der Betriebsunternehmer
haftet dem Verunglückten nur im Fall vorsätz-
licher Herbeiführung des Unfalls, und auch da nur
für den Mehrbetrag, um welchen die nach den
bestehenden Gesetzen gebührende Entschädigung
die durch die U. gewährleistete Schadloshaltung
übersteigt. Gegenüber der Genossenschaft (Ver-
sicherungsanstalt), ist der Unternehmer jedoch
nicht allein im Fall bösen Vorsatzes, sondern
auch bei grobem Verschulden regreßpflichtig.
Dritte Personen haften überhaupt nur nach
den allgemeinen Gesetzesvorschriften, und zwar
in der Weise, daß sie die seitens der Berufs-
genossenschaft (in Österreich des Versiche-
rungsamts) zu leistenden Entschädigungen an
diese zu vergüten und nur für die den Ent-
schädigungsbetrag übersteigende Summe dem
Versicherten oder dessen Hinterbliebenen auf-
zukommen haben. Sonst zur Fürsorge Be-
rufene, wie Gemeinden, Armeninstitute u. s. w.,
bleiben dadurch völlig unberührt. Soweit sie
aber eine im Unfall Versicherungsgesetz be-
gründete Unterstützung gewähren, wird ihnen
dieselbe in Deutschland seitens der Genossen-
schaft, welcher der Versicherte angehört, ersetzt.
Schutzbestimmungen. Um zu ver-
hüten, daß die Endziele der U . vereitelt werden,
wurden in Deutschland und Osterreich in den
diesbezüglichen Gesetzen Verträge, welche gänz-
liche oder teilweise Änderung oder Aufhebung
der gesetzlichen Anordnungen bezwecken, für
nichtig erklärt; auch dürfen Entschädigungs-
forderungen uiemals Gegenstand einer Pfändung
odor Verpfändung bilden.
Statistisches.
1. Deutschland (Ende 1891).
<
dar Bervfk-
(fetiü«>ni»chi»ft
der
f g
'II
4 597
i Tay
Durchschnittlich versickerte |
Pertonen 3*8 441
Verletn«, Stand tos dem Vor-
jahr
Verlettte, n«n binaogekoBitiicn
Auf 1000 Versicherte cn (fallen
Verletttc 49.»
lEoUchuiliguriKeni I 1871,8
.Verwaltung!- \ in 1000 Mk
I kosten . . . .)
1*9,0
) 116 ver.leherunfipnichtife Betrieb«.
it\ 8Rß')
414
IM
48,9
176,6
Sl 8SS>)
16S
65
31,9
88,1
Digitized by Google
3302
Unfallversicherungsverbände
2. Österreich. Bei der berufsgenossen-
schaftlichen Versicherungsanstalt für die öster-
reichischen Eisenbahnen waren 1892 durch-
schnittlich 30 350 Personen versichert. Unfälle
ereigneten sich 1251, hiervon begründeten 803
einen Entschädigungsanspruch. Die Einnahmen
an Versicherungsbeiträgen betrugen 185 546,70 fl.,
die ausbezahlten Entschädigungen 127 117,01 fl.;
die Verwaltungskosten stellten sich einschließ-
lich der Kosten für Unfallerhebungen auf
29 404,07 fl.
Unfallversicheranjf »verbände , Vereini-
gung einer Anzahl von Bahngesellschaften zum
Zweck gemeinschaftlicher Tragung der Ersätze,
welche den dem Verband angehörigen Bahnen
anläßlich der körperlichen Verletzung oder
Tötung von Personen auf Grund der gesetz-
lichen Haftpflicht zur Last fallen. Die Schaffung
von U. wurde durch die schärfere Haftung ver-
anlaßt, welche die sogenannten Haftpflicht-
gesetze den Eisenbahnen auferlegten (s. d. Ar-
tikel „Haftpflicht"). Um die Gefahr möglichst
abzuschwächen, welche sich für die einzelne
Verwaltung aus der alleinigen Tragung der
Ersätze anläßlich eines größeren Unfalls er-
geben würde, hat der Verein der Privat-
eisenbahnen im Deutschen Reich bald nach
Zustandekommen des Gesetzes vom 7. Juni
1871 die Errichtung eines U. angeregt, und
wurde durch Beschluß vom 1. Dezember 1871
mit Wirksamkeit vom 1. April 1672 eine ent-
sprechende bis Ende 1875 seitens der beige-
tretenen Verwaltungen unkündbare Vereinba-
rung getroffen; nach dieser bezieht sich die
gemeinsame Tragung der Entschädigungen auf
Unfälle, welche Reisenden oder anderen nicht
in der Ausübung des Eisenbahnbetriebsdienstes
begriffenen Personen zugestossen sind, falb die
zu zahlende Entschädigung oder das 12' /.fache
der zu leistenden Rente von unbestimmter Dauer
den Betrag von 15 000 Mk. im Kapital über-
steigt.
Die Verteilung solcher Entschädigungen
erfolgt derart, daß vorweg b% von der nach
dem Gesetz haftpflichtigen Bahn getragen,
die übrigen 96X auf sämtliche Mitglieder am
Jahresschluß, und zwar zur Hälfte nach der
Zahl der Wagenachsmeilen, zur andern Hälfte
nach der Gesamtzahl der Personenmeilen ver-
teilt werden. Diese Versicherung des Vereins
der Privatbahnen hat sich gut bewährt. Infolge
zunehmender Verstaatlichung hat sich der
Wirkungskreis des U. der deutschen Privat-
bahnen wesentlich eingeschränkt.
In Österreich-Ungarn haben die mei-
sten Bahnverwaltungen unter dem 7. März
1872 ein Ubereinkommen, betreffend die wech-
selseitige Versicherung der aus Anlaß von
Tötungen oder Beschädigungen von Personen
infolge des Bahnbetriebs zu leistenden Ent-
schädigungen, abgeschlossen, nach welchem eine
gemeinschaftliche Haftung aller beteiligten Ver-
waltungen dann eintritt, wenn die anläßlich
eines Unfalls im ganzen zu leistenden Be-
trage die Summe von 8000 fl. übersteigen.
Der Verein, welcher auf Grund des Be-
schlusses vom 16. Juli 1875 den Titel „Gegen-
seitige Unfallversicherung der österreichisch-
ungarischen Eisenbahnverwaltungen" annahm,
änderte 1882 die Statuten dahin, daß«:
„Die gemeinschaftliche Tragung der Ent-
schädigungen nur insoweit stattfindet, als sie
bei den im Lauf eines Jahrs stattgehabten Un-
fällen zusammen den Kapitalsbetrag von 8000 fl.
übersteigen; Renten von unbestimmter Dauer
werden hierbei als zum 12V,fachen Betrag
kapitalisiert angerechnet."
„Die im Lauf eines Jahrs gezahlten Ge-
samtentschädigungen, welche unter diesem Be-
trag (8000 fl.) bleiben, und von höheren Ent-
schädigungen der Jahresbetrag pro 8000 fl.
fallen derjenigen Verwaltung allein zur Last,
welche den Gesetzen nach die Schäden zu ver-
treten hat."
„Die im Lauf eines Jahrs über 8000 fl.
hinausgehenden Entschädigungen samt b%
Zinsen vom Tag der geleisteten Zahlung wer-
den so repartiert, daß vorweg byC von den-
selben der zunächst Vertretungspflichtigen Eisen-
bahn in Rechnung gestellt werden und der
Rt'st auf alle Verwaltungen verteilt wird."
„Bei der Festsetzung der Beträge, welche
jeweils von der Gemeinschaft zu übernehmen
sind, werden den von einzelnen Eisenbahnver-
waltungen für die Unfälle eines Jahrs gezahl-
ten Gesauitentschädigungen die nachweisbaren
gerichtlichen und außergewöhnlichen Regulie-
rungskosten hinzugerechnet."
„Die Reparation geschieht zur Hälfte nach
der Zahl der gesamten Wagenachskilometer,
zur Hälfte nach der Gesamtzahl der Personen-
kilometer, welch letztere für diesen Zweck in
folgender Art berechnet werden; es kommen
in Ansatz: einfach die Personenkilometer der
IV. Klasse, dreifach (für Bahnen, auf welchen
die IV. Klasse nicht besteht, zweifach) die
Personenkilometer der III. Klasse, sechsfach
die Personenkilometer der II. Klasse, zehn-
fach die Personenkilometer der I. Klasse und
endlich zweifach die Militär-Personenkilometer
ohne Rücksicht auf die Charge und Wagen-
klasse."
„Bei jenen Eisenbahnverwaltungen, welche
vom Jahr 1881 ab mit den ihrerseits betrie-
benen eigenen oder fremden Industriebahnen
(Zweigbahnen für Privatzwecke) an der Unfall-
versicherung teilnehmen oder künftig teilnehmen
sollen, sind bei der Reparation auch die
Wagenachskilometer der Industriebahnen, und
zwar mit ihrem vollen Belang in Anrechnung
zu bringen, bezw. von diesen Verwaltungen in
die jährliche Nachweisung ihrer Achs- und
Personenkilometer besonders aufzunehmen."
Die Aufnahme neuer Mitglieder ließ das
Statut mit Zustimmung von drei Vierteilen
der sämtlichen Mitglieder zu, und wurde ins-
besondere auch die Aufnahme von Lokal-
bahnen zwei Jahre nach der Betriebseröffnung
zugelassen.
Ende 1889 hörte der gemeinschaftliche
österreichisch-ungarische U. auf, und trat für
die österreichischen Bahnen ab 1. Januar 1890
der Haftpflichtverband der österreichischen
Eisenbahnen in Wirksamkeit, in welchen die
Bestimmungen des alten U. fast vollinhaltlich
hinübergenommen wurden. Eine einschneidende
Änderung wurde nur dadurch geschaffen, daß
sämtliche Ersätze anläßlich der körperlichen
Verletzung oder Tötung von Reisenden oder
anderer, nicht in Ausübung des Betriebsdienstes
begriffener Personen gegenwärtig ohne Rück-
sicht auf eine von den einzelnen Verwaltungen
zu vertretende jährliche Höchstsumme von
8000 fl. nach Abzug von byi im Lasten jener
Digitized by Google
Ungarische Eisenbahnen
Bahn, in deren Bereich der Unfall sich ereignet
hat, zur Repartition gelangen. Die Bestimmung
ober die Neuaufnahme wurde dahin geändert,
daß die Zustimmung hierzu seitens so vieler
Mitglieder erfolgen muß, daß durch dieselben
<irei Viertteile sämtlicher Stimmen repräsentiert
•werden.
Außerdem erhielt jedes Verbandsmitglied
die Befugnis, im Fall die Unfallsauslagen bis
Ende September eines Jahrs 50 000 fl. erreichen
oder übersteigen, vorläufig die vorschußweise
Aufteilung derselben auf die übrigen Mitglieder,
und zwar nach der Prozentsatztabelle des Vor-
jahrs, bezw. in Ermanglung dieser nach jener
des zweitletzten Betriebsjahrs gegen nach-
herige definitive Abrechnung beanspruchen zu
dürfen.
Das Übereinkommen ist auf unbestimmte
Zeit abgeschlossen ; den Mitgliedern steht aber
<ler Austritt mit Jahresschluß frei; die Kündi-
gung muß jedoch sechs Monate vor Ablauf des
Kalenderjahrs erfolgen.
Die ungarischen Eisenbahnen haben seit
1. Januar 1890 einen allgemeinen Schaden-
assekuranzverband gegründet, von welchem auch
Entschädigungen anläßlich von Unfällen ge-
tragen werden.
Die Bestimmungen dos Statuts dieses Ver-
bands schließen sich, soweit es sich um Tra-
gung von Unfallsentschädigungen handelt, im
wesentlichen an jene des österreichischen Haft-
pflicht Verbands an.
In der Schweiz wurde im Jahr 1876
zwischen den sechs größeren Bahnverwaltungen,
nämlich der Suisse-Occidentale-Simplon-Bahn,
der Jura-Bern-Luzern-Bahn, der Centraibahn,
der Gotthard-Bahn, der Nordostbahn und den
Vereinigten Schweizer Bahnen ein Übereinkom-
men über die geraeinsame Tragung von Ent-
schädigungen für Eisenbahnunfälle geschlossen.
Danach wird, wenn die durch den Unglücks-
fall verursachten Entschädigungen im ganzen
den Kapitalbetrag von 15 000 Frs. übersteigen,
der Mehrbetrag in der Weise vergütet, daß
von demselben die Verwaltung, welche den
Schaden zu vertreten hat (abgesehen von dem
ihr ohnehin in erster Linie zufallenden Betrag
von 16 000 Frs.), vorab b% zu tragen hat und
<ier Rest auf die sämtlichen, dem Überein-
kommen beigetretenen Verwaltungen verteilt
wird, und zwar zur Hälfte nach dem Verhält-
nis der von ihnen in dem betreffenden Jahr
ausgeführten Wagenachskilometer, zur anderen
Hälfte nach demjenigen der Bruttoeinnahmen
im Personenverkehr. Alle gerichtlichen und
außergerichtlichen Regulierungskosten werden
ausschließlich von der laut Gesetz haftenden
Bahn getragen.
Ungarische Eisenbahnen (s. Karte zum
Artikel „Österreichische Eisenbahnen").
I. Geschichte.
u) Von den ersten Anfängen bis 1847.
Die ersten Bemühungen zur Errichtung einer
Holz- und Eisenbahn zwischen Pest und
Debreczin fallen in das Jahr 1827; ihre Be-
stimmung war, die im Spätherbst nahezu un-
fahrbare Straße zwischen den genannten Städten
2u umgehen; den Bau übernahm eine Aktien-
gesellschaft, an deren Spitze sich der Erz-
herzog-Palatin stellte. Allein die gänzlich un-
erwartete Teilnahmslosigkeit im Land gestattete .
nicht einmal über die Vorarbeiten hinauszu- t
kommen, trotzdem es den Aktionaren der zu
diesem Zweck gebildeten Aktiengesellschaft
freigestellt war, ihre Beiträge entweder in
Bargeld , Baumaterialien oder Handarbeiten
zu leisten. Der erste Gesetzartikel, welcher
sich mit dem Eisenbahnwesen beschäftigte,
war der Gesetzartikel XXV vom Jahr 1836:
,De utilibus operibus per societates vel pri-
vates struendis" (über Enteignung, Vorarbeiten
und Tarifwesen). Derselbe stellto zugleich einen
Eisenbahnbauplan auf und finden sich darin
jene 13 Linien, für deren Verbindung durch
Straßenzüge sich der Reichstag 1826 — 18*27
ausgesprochen hatte. Diese Linien sollten von
Budapest ihren Ausgang nehmen und a) an
die österreichische Grenze in der Richtung
nach Wien, b) nach den ungarischen Hafen-
plätzen am adriatischen Meer, c) nach Semlin,
d) an die Grenzen von Mähren und Schlesien,
e) nach Galizien, ferner f) nach Siebenbürgen
(Klausenburg, bezw. Hermannstadt) führen.
Die übrigen Linien sollten die Ver-
bindung herstellen zwischen der österreichi-
schen Grenze (Richtung gegen Wien) und der
ungarischen Meeresküste, bezw. mit der Türkei,
endlich mit Essegg; ferner zwischen Tyrnau
und Kaschau, Kaschau und Krakau, Miskolcs
und Galizien, sowie Sissek und der ungarischen
Meeresküste.
Die erste Eisenbahnkonzession erhielt in
Ungarn ein Konsortium (unter der Führung
des Freiherrn von Sina) am 26. Februar 1836
von der ungarischen Hofkanzlei für die Linie
Österreichische Grenze-Raab. Unterm 17. März
desselben Jahrs wurde ferner einem zweiten
Konsortium (unter der Führung Rothschilds)
für die Linie Österreichische Grenze -Preßburg
die Vorkonzession erteilt.
Ersteres Konsortium, die Sina-Gruppe, be-
warb sich, auch um die Linien Wien-Budapest
und Wien-Triest über Ungarn und erhielt
unterm 2. Januar 1838 die bezügliche Konzes-
sion, während das andere Konsortium, die Roth-
schild-Gruppe, den Ausbau der nördlichen Linie
zur Verbindung mit der projektierten Linie
der Kaiser Ferdinands- Norabann in Aussicht
nahm und zu diesem Zweck am 14. November
1837 die Vorkonzession erhielt. Die Rothschild-
Gruppe hatte ferner auch jene Linien, welche
später Teile der ungarischen Centraibahn wur-
den, in ihr Projekt aufgenommen und fand in
Ungarn mehr Unterstützung als die Sina-
Gruppe, weil die nördlichen Linien mit ihren
Anschlüssen an die preußischen Eisenbahnen
eine größere Erträgnislahigkeit versprachen als
die südlichen Linien nach Tricst, dessen See-
handel damals noch ganz unbedeutend war.
Unterdessen begann die Sina-Gruppe den
Ausbau der in Österreich gelegenen Linien,
und da die Befürchtung nahe lag, daß die
ungarischen Linien nicht ausgebaut würden,
wandte sich der ungarische Reichstag im Jahr
1840 mit der Bitte an S. M. den Kaiser, daß
die Sina-Gruppe verhalten werde, die ungari-
schen Linien bis Budapest und zum adriatischen
Meer alsbald in Angriff zu nehmen, „indem nur
längere, bis ins Ausland reichende und bis
zum adriatischen Meer geführte Eisenbahn-
linien die Handelsinteressen des Vaterlands
fördern könnten".
Die Geldmittel der Sina-Gruppe reichten
jedoch nicht aus, und sie sah sich daher ge-
Digitized by Google
Ungarische Eißenbahnen
nötigt, von dem Atisbau der ungarischen Linien
zurückzutreten und konstituierte sich 1840 als
„Wien-Gloggnitzer Eisenbahngesellsehaft* (s.d.).
Inzwischen war der Bau der 1837 konzessio-
nierten Preßburg-Tyrnauer Pferdebahn
{Ehö tnagyur po*zo»y' naqyazombali vasüt)
noch iui selben Jahr in Angriff genommen
und die Teilstrecke Preßburg -St. Georgen
114 km) am 27. September 1840 dem öffent-
lichen Verkehr übergeben worden. Der weitere
Ausbau verzögerte sich aber dadurch, daß die
vorhandenen Mittel (500000 11. in Aktien) kaum
für die Hälfte der etwa 4b km langen Bahn
ausreichend waren. Nach Besiegung von allerlei
Schwierigkeiten könnt« nach etwa neunjähriger
Bauzeit und mit einem Kostenaufwand von
600 000 fl. K.-M. am 3. Juni 1846 die Strecke
bis Tyrnau und am 1. November desselben Jahrs
die einem späteren Beschluß zufolge erbaute
Verlängerung bis Szered (62,7 km) eröffnet
werden. Über die Umgestaltung der Pferdebahn
in eine Lokomotivbahn und deren Verkauf an
die Waagthalbahn s. d.
Nach dem Scheitern der Projekte der Sina-
Gruppe wandte sich die allgemeine Teilnahme
und Unterstützung der Durchführung der unga-
rischen Centraibahn {Kö?po»ti magyar
vasüt) zu. Die am 16. Mai 1844 unter sehr
vorteilhaften Bedingungen auf 80 Jahre er-
teilte Konzession lautete für eine am linken
Donauufer zu erbauende Eisenbahn von der
österreichischen Grenze bei Marchegg über
Preßbnrg nach Pest und Debreczin samt Flügel-
bahnen nach Komorn, Arad, Groß wardein und
Baconocz. Nach dem ursprünglichen Proiekt
hätten diese Bahnen Pferdebahnen sein sollen,
man ist jedoch von diesem Plan abgegangen
und wurde der 1844 und 1845 von der zweiten und
dritten Generalversammlung gefaßte Beschluß,
die Bahnen als Lokomotivbahnen zu erbauen,
staatlicherseits genehmigt. Die Strecke Pest-
Waitzen wurde am 15. Juli 1846, die Liuie
Pest-Szolnok am 1. September 1847 und jene
von Marchegg nach Preßburg am 20. August
1848 eröffnet. Es waren dies die ersten Loko-
motivbahnen Ungarns.
Am 27. Märe 1845 wurde die Konzession für
eine Eisenbahn Ödenburg- Katzelsdorf
neuerlich verlieheu, deren Bau schon 1836 von
der Wien-Gloggnitzer Eisenbahngesellschaft in
Aussicht genommen worden war, jedoch wegen zu
hoher Baukosten unterblieben war. Am 2o Au-
gust 1847 wurde die Linie Ödenburg- Katzelsdorf
eröffnet, nachdem mit der Wien-Gloggnitzer
Eisenbahn ein Betriebsvertrag geschlossen wor-
den war. Die Herstellungskosten der unga-
rischen Strecke beliefen sich im Ganzen auf 1
2 250 000 fl.
Angeregt durch verschiedene geplante Eisen-
bahnunternehmungen, hatte Friedrich List im
Jahr 1845 seine Ideen: „Über die nationalöko- i
nomische Reform des Königreichs Ungarn" ent-
wickelt. Teils infolge dieses Programms, haupt- I
sächlich aber nach Eröffnung der Strecke Pest-
Waitzen, welche trotz der hohen Frachtpreise
sehr gute Ergebnisse lieferte, und mit Rück-
sicht auf die damals ebenso günstigen Erfolge
der österreichischen Eisenbahnen kam eine ganze
Reibe von Eisenbahnplänen zur Sprache.
Mit Erlaß der ungarischen Statthalterei
vom 16. September 1846 wurde die angesuchte
Bewilligung zu den Vorarbeiten für die Linie
von Ödenburg bis zur Grenze an der Leitha
und deren Fortsetzung bis Essegg, sowie für
eine Flügelbabn von Papa nach heszthely am
Plattensee zur Verbindung mit der 1846 er-
öffneten Dampfschiffahrt erteilt.
Bereits im Jahr 1844 hatte der Landtag
den Bau der V u k o v a r - F i u m a n e r Eisenbahn
von Vukovar an der Donau längs der Save
über Sissek beschlossen. Diese auf 18 Mi 11.
Gulden Baukosten veranschlagte Eisenbahn sollte
mit einer 5% igen Staatsgarantie ausgestattet
werden, nach 70 Jahren dem Staat anheimfallen
und innerhalb acht Jahren vollendet sein.
Im März 1846 hatte Fiume 15 Mill. Gulden
und Pest 7 Mill. Gulden für dieses Projekt
gezeichnet, und am 13. November hielt die
vereinigte Eisenbahngesellschaft ihre
erste Generalversammlung ab, welche die vor-
geschlagene Trace genehmigte.
1846 bildeten sich weiters mehrere Ge-
sellschaften für die Anlage von Eisenbahnen,
und zwar eine für die Linie Fünfkirchen-
Mo ha* es, eine zweite für die Fortsetzung der
Wien-Brucker Linie bis Raab und Göuyö, bezw.
nach Stuhlweißenburg, Fünfkirchen und Essegg
(Konzession vom 18. Juli 1846); dann für eine
Bahn von Czegled nach Kecskemet, ferner von
Kecskemet nach Temesvär, endlich von Szegedin
nach Temesvär.
b) 1848 und 184 0. Am 23. März 1848 wurde
das ungarische verantwortliche Ministerium
ernannt. Graf Szechenyi, der schon seit 1846
mit den Agenden des kommunikationswesens
bei der Statthalterei betraut war, trat nunmehr
als Koinmunikationsminister mit einem vollstän-
digen Eisenbahnprogramm auf, dessen Gruud-
ztige er folgendermaßen zusammenfaßte: „Der
Brennpunkt des ungarischen Handels und der
Gewerbe ist Budapest; Budapest ist das Herz
des Lands und die dahin führenden Eisenbahn-
linien sind als jene Hauptadern zu betrachten,
die den Kreislauf des Bluts vom Herzen bis
an die äußersten Grenzen des Lands vermitteln.
Infolgedessen sind die von Budapest ausgehen-
den Bahnen so auszubauen, daß sie den Welt-
verkehr nach Budapest leiten und von dort
über alle Landesteile verbreiten können."
Der Gesetzartikel XXX vom Jahr 1848 be-
stimmte den Ausbau folgender Linien: 1. Haupt-
bahnen, und zwar sämtlich von Budapest aus-
gehend, zu den Linien der Kaiser Ferdinands-
Nord bahn über Preßburg (34 Meilen), bezw.
nach Stuhlweißenburg. Siofok, den Plattensee
entlang, über Karlstadt nach Fiume und Buccari
(70 Meilen), ferner über Szolnok nach Arad
(34 Meilen) und über Miskolcz nach Kaachau
(35 Meilen], 2. Nebenlinien von Szolnok über
Debreczin nach Szatmär (33 Meilen) und von
Mohnes über Fünfkirchen, Jotvand zur Fiumaner
Linie (24 Meilen), eudlich von Ödenburg durch
die Komitate Vas und Zala nach Gr.-Kanizsa
(21 Meilen), sowie von Czegled über Kecskemet
nach Szegedin (15 Meilen). 3. Flügelbahnen
von Arad nach Temesvär (9 Meilen), von De-
breczin nach Großwardein (9 Meilen), von Mis-
kolcz nach Tokaj (8 Meilen) und von Szegedin
nach Maria Theresiopel (6 Meilen).
Die zu befolgenden Verwaltungsgrundsätze
kennzeichnete Szechenyi in nachstehender
Weise: „1. Zur Wahrung der industriellen
Interessen obliegt die Regelung der Tarife
dem Staat. 2. Die Trace der vom Reichstag
Digitized by Go
Ungarische Eisenbahnen
konzessionierten Bahnen bestimmt die Regie-
rung; die Traee darf der Willkür der Unter-
nehmer nicht preisgegeben werden. 3. Das
gesamte Kommunikationswesen untersteht der
staatlichen Kontrole. 4. In Ungarn sollen
die Eisenbahnen mit Ausschluß jedweder Zin-
sengarantie vom Staat selbst gebaut werden,
weil diese Art des Bahnbaues billiger ist; weil
Privat bahnen nie so billige Frachtsätze den
Landesprodukten, der Industrie und dem Handel
bieten können als die Staat sbahncn; weil ferner
es im vorhinein unbestimmbar ist, welche In-
teressen das System der Eisenbahnen berühren,
welche Umwälzungen dasselbe hervorbringen
wird; weil es unerläßlich ist, daß das Reich
sein Bestimmungsrecht frei von jeder fremden
Beeinflussung aufrecht erhalte, und endlich weil
die Unternehmer die Eisenbahnen unter fremde
Hände und unter fremden Einfluß bringen
würden."
Die politischen Wirren vereitelten die Ver-
wirklichung dieses Programms; Szechenyi
war demnach bestrebt, wenigstens die Eröff-
nung der im Bau befindlichen Eisenbahnen zu
beschleunigen, und als die Cent raibahn ihre
Geldmittel erschöpft sah, suchte SzeVheuyi die
zur Vollendung der Linie notwendigen Kapi-
talien im Land zu beschaffen. Infolge der In-
surrektion in den Jahren 1848 und 1849 war
aber das hiezu notwendige Geld nicht aufzu-
treiben.
c) 1850 — 1866. In diesem Zeitraum trach-
tete die Regierung hinsichtlich des Eisenbahn-
wesens dieselben ..Grundsätze zur Geltung zu
bringen wie in Österreich fs. Österreichische
Eisenbahnen). Dem Staatsbahnsystem entspre-
chend, wurden sämtliche Linien der ungarischen
Centralbahn am 7. März 186U eingelöst. Der
Kaufpreis betrug 20 458 «61 11. Die Obligationen
der Cmtralbahngesellschaft wurden gegen öj^ige
Staatsschuldverschreibuugeu umgetauscht. Die
Regierung veranlagte ferner noch 1850 den
Entwurf eines umfassenden ungarischen Eisen-
bahnnetzes, welches der Budapester Handels-
kammer zur Begutachtung vorgelegt wurde
und insbesondere drei Hauptlinien betraf:
Erlau- Miskolcz-Kaschau und Eperies , dann
Wien-Agram und Agram-Temesvar. Die Voll-
endung der Linien der Centraibahn, welche in
die Gruppe der südöstlichen Staatsbahn ein-
gereiht wurden, wurde nunmehr eifrigst be-
trieben. Es gelangten zur Eröffnung: Waitzen-
Gran am 15. Oktober 1850, Gran-Preßburg am
16 Dezember 1850. Dann schritt die Regie-
rung zur Weiterführung der bis Temesvär
auszubauenden Linie nach dem Süden und
wurden eröffnet: Czegled-Felegyhäza am 3. Sep-
tember 1853 und Felegybaza- Szegedin am
4. März 1854.
Laut Vertrag vom 31. Juli 1854, welcher
am 26. August allerh. genehmigt wurde, ging
die Strecke Ödenburg-katzelsdorf für 2 Mill.
Gulden K.-M. in das Eigentum des Staats über.
1853 hatte die Staatsverwaltung den Bau
der 67.448 km laugen Mohäcs-Fünf kirche-
ner Eisenbahn übernommen (eröffnet für
den Koblenverkehr am 2. Mai 1857, für den
Personenverkehr im April 1859). Bald darauf
wurde jedoch diese Linie der Donau-Dampf-
schiffahrtsgesellschaft auf 45 Jahre konzessio-
niert und führte bis 1. Dezember 1854 der
Staat den Bau für Rechnung der letzteren.
1855 schritt die Staatsverwaltung an den
Bau der Banater Montanbahn Lissawa-Orawitza-
Bäziäs mit schiefen Ebenen und Pferdebetrieb,
sowie 1855 an jenen der kroatischen Staats-
babnlinie Steinbrück-Agram-Sissek, bei wel-
cher jedoch nicht mehr als der Unterbau in
der Strecke Steinbrück-Reichenburg hergestellt
wurde. Zu dem 1856 allerhöchst genehmigten
; Bau einer Eisenbahn von den Marmaroser Salz-
[ gruben und zwar von Röuaszek und Sugatag
j über Sziget bis in die Gegend von Vasaros-
Name'ny kam es mit Röcksicht auf den in-
zwischen eingetretenen Systeinwechsel nicht
mehr.
Die Entwicklung des Eisenbahnnetzes machte
bei aller rühmenswerten Thätigkeit der Staats-
verwaltung keine genügenden Fortschritte, und
so sah sich die Regierung, unvermögend den
immer dringender werdenden Handels-, indu-
striellen und militärischen Anforderungen ent-
sprechen zu können, genötigt, das Staatsbahn-
prineip aufzugeben und durch Reformen bei
der Eisenbahngesetzgebiing sowie durch Gewäh-
rung außerordentlicher Begünstigungen das Pri-
vatkapital heranzuziehen. Es mußte der Privat-
unternehmung ermöglicht werden, auch da ein-
zugreifen, wo die Rentabilität nicht ganz sicher
war; als ein hierfür geeignetes Mittel erschien
die Ziusengarantie. Aus diesen Gründen und
gewissermaßen als Vorläufer der Veräußerung
der Staatsbahnen erfloß das Eisenbahnkonzes-
sionsgesetz vom 14. September 1854, durch
welches die Privatthätigkeit entschiedener als
bisher zur Anlage von Eisenbahnen ermuntert
werden sollte. Am 1. November 1864 veröffent-
lichte die Regierung den allerh. genehmigten
Plan für ein großes österreichisches Eisen-
bahnnetz, worin folgende ungarische Linien
aufgenommen waren: Pest -Miskolcz-Kaschau
bis zum Auschluß an die galizischo Bahn,
Debreczin- Tokay - Miskolcz, Ofen - Stuhlwcißen-
burg-Gr. Kanizsa- Agram, Odenburg-Gr. Ka-
nizsa, Gr. Kanizsa- Ftinfkircben, Gr. Kanizsa-
; Marburg, Szegedin - M. Theresiopel - Mohäcs-
| Esseg, Szegedin - Peterwardein - Semlin, Temes-
vär-Weißkircheu bis an die Donau, Temesvär-
Alt Arad-Hermannstadt bis an die walachische
Grenze und Kronstadt, Hermannstadt- Karls-
burg-Klausenburg zum Anschluß an die unga-
rische Bahn. Fiume-St. Peter zum Anschluß
an die südliche Staatsbahn. Bei der Aufstellung
des Netzes erachtete die Staatsverwaltung die
Ausführung lediglich strategischer und die Er-
gänzung politisch wichtiger Linien als ihre
eigene Aufgabe, während der Privatthätigkeit
alle für den Handel und Verkehr nötigen Linien
vorbehalten bleiben sollten. Als vorwiegend
strategische Linien wurden bezeichnet: Agram-
Karlstadt und Agram-Sissek (12 Meilen); als
Eolitisch wichtig : Ödenburg-Gr. Kanizsa-Ftinf-
irchen (36 Meilen) , Agram-Gr. Kanizsa-Ofen
(44 Meilen), Pest-Tarnöw (64 Meilen). Mobäcs-
Baja-Szegedin (17 Meilen), Temesvär- Hermann-
stadt (35 Meilen)
Die erste auf Grund des Konzessionsgesetzes
erteilte Konzession wurde am 1. Januar 1855
an die k. k. priv. österreichische Staats-
eisenbahngesellschaft verliehen. Diese
übernahm den Ausbau der von der ungarischen
Centralbahn, bezw. von der Regierung be-
gonnenen Linien Marchegg- Preßburg-Budapest-
Czegled - Szoluok, Czegled - Szegedin - Temesvär,
Digitized by Google
Ungarische Eisenbahnen
Temesvair-Donau (Anschluß an die Lissawa- '
Orawitza - Bäzias - Bahn) , Lissawa • Orawitza- I
Baziüs- und Bruck-Raab-Neu Szöny (s. österrei-
chisch-ungarische Staatseisenbahngesellschaft).
Unterm 8. April 1856 erhielt eiu Gründungs-
komitee die Bewilligung zum Bau und Betrieb
nachstehender Lokomotivbahnen, und zwar der
Linien: a) von Wien über Ödenburg und Gr.
Kanizsa nach Essegg; bi von Neu Szöny über
Stuhlweißenburg nach Essegg, eventuell mit
einer Zweigbahn nach Fönfkirchen'; c) von Buda-
pest über Gr. Kanizsa nach Pöltschach : d) von
Essegg nach Semlin.
Die Konzession wurde auf 90 Jahre vom
1. Januar 1862 angefangen erteilt; die Staats-
verwaltung gewährleistete den Konzessionären l
h% jährliche Zinsen und noch jährlich *lft% I
zur Amortisierung des wirklich verwendeten
Anlagekapitals bis zum Betrag von 100 Mill.
Gulden K.-M. in Silber. Den Konzessionären
wurde ferner die Ermächtigung erteilt, eine
Aktiengesellschaft unter der Firma „Kaiser
Franz Joseph-Orientbahn" zu gründen.
Die Statuten der von dem Konsortium ge-
bildeten Aktiengesellschaft erhielten am 14. Fe-
bruar 1857 die Genehmigung. Ende Hai 1857
wurde mit den Vorarbeiten begonnen. Mit
1. Januar 1869 vereinigten sich die Kaiser Franz
Joseph - Orientbahn mit der österreichischen
Südbahn (s. d.).
Zwei auf Staatskosten begonnene und mit
einem Aufwand von etwa 5 Mill. Gulden im
Unterbau nahezu vollendete Linien, und zwar
Szolnok-Debreczin nebst der Flügelbahn von
Püspök Ladäny nach Großwardein verblieben
noch der Staatsverwaltung, als die südöstliche
Linie der Staatseiaenbahngesellschaft überlassen
worden war. Das von einer Anzahl ungarischer
Grundbesitzer und Kapitalisten ins Auge ge-
faßte Projekt bestand nun darin, vorerst diese
beiden Staatsbabnlinien zu erwerben und so-
nach die Konzession für deren Fortsetzung
von Debreczin nördlich über Tokay, Miskolcz
nach Kaschau, von Püspök Ladäny südlich
nach Arad anzustreben; den Konzessionären
sollte ferner der Weiterbau der Bahn von
Kaschau über Eperies nach Dukla bis an die
galizische Grenze bei Tarndw oder Przemysl,
dann von Arad bis an die Donaugrenze der
Türkei, endlich Pest-Miskolcz und Pest- Kanizsa
vorbehalten bleiben.
Anfangs 1856 bewarb sich das Konsortium
um die Überlassung der oben genannten Linien,
ferner um die Konzession der anschließenden
Bahnen, und erhielt zufolge allerh. Entschlie-
ßung vom 28. September 1856 das Privileg am
10. November 1866 auf 90 Jahre (mit 1. Januar
1868 beginnend). Die Staatsverwaltung ge-
währleistete ein jährliches 5'/« %'iges Erträgnis
des Anlagekapitals bis zur Höchstsumme von
55 Mill. Gulden. Diese Konzession wurde bald
an eine Aktiengesellschaft unter der Firma
„K. k. priv. Theiß-Eisenbahngesell-
schaf t" übertragen (Tisza vidtki vasttt).
1867 hatte die Staatseisenbahngesellschaft
der Gesellschaft die schon 1847 eröffnete Strecke
Czegled-Szolnok verkauft, während die Gesell-
schaft selbst die Linie Szolnok-Debreczin am
28. November 1867 sowie die Strecken Püspök
Ladäny-Großwardein am 24. April 1858 und
Szolnok-Arad am 25. Oktober 1858 dem öffent-
lichen Verkehr übergab (s. Theißbahn).
1858 wurde die Südbahn konzessioniert und
derselben auch die auf ungarischem Gebiet ge-
legene Strecke Ödenburg-Katzelsdorf (Landes-
grenze) der südlichen Staatsbahnlinie Wiener-
Neustadt-Ödenburg abgetreten.
Im Jahre 1864 wurde der Bau der Linie
Arad-Karlsburg und die Nebenlinie Piski-
Petrozseny als Notstandsbau auf Staatskosten
begonnen in der Hoffnung, daß die Vollendung
einer Gesellschaft übertragen werden würde.
Die Bauarbeiten, welche von der Theißbahn-
gesellschaft geleitet wurden, gingen nur sehr
langsam vorwärts und ging schließlich die Bahn
auf Grund der Konzession vom 18. August 1866
an die erste Siebenbürger Eisenbahn-
gesellschaft (Elsö erdilyi vasüt) über
(s. Siebenbürger Eisenbahn).
Im Jahr 1862 projektierte die Szt. Istvän-
Kohlenge werkschaft die Herstellung einer Eisen-
bahn von Salg<» Tarjün einerseits nach Pest
und anderseits über Losoncz nach Neusohl.
Die definitive Konzession erfolgte am 19. Ja-
nuar 1863 und lautete auf die Dauer von 90
Jahren, gerechnet vom Tag der Eröffnung der
Strecke Pest-Losoncz, welche nach dem Wort-
laut der Konzessionsurkunde innerhalb dreier
Jahre hergestellt sein mußte, während die
Strecke Losoncz-Neusohl binnen weiterer vier
Jahre zu vollenden war. Einige Monate nach
der Konzessionierung schritten die Konzes-
sionäre zur Bildung einer Gesellschaft, welche
den Namen „K. k. priv. Pest-Losoncz-
Neusohler Eisenbahn- und Steinkohlen-
gewerkschaft" annahm. Mit Erlaß vom
18. August 1863 erklärte sich das Finanz-
ministenum bereit, auf Grund der vereinbarten
Bedingungen gegebenenfalls eine Staatsgarantie
für den Betrag von 4,5 Mill Gulden Eisen-
bahnprioritäten zu erwirken. Am 15. September
1863 fand die konstituierende Generalversamm-
lung statt und am 6. Oktober wurde der Bau
begonnen. Die Herstellungskosten für die Linie
Pest-Losoncz (129 km) waren auf 7,4 Mill.
Gulden veranschlagt.
Die Generalversammlung vom 1. Juni 1864
beschloß die Fortsetzung der Bahn von Neu-
sohl Uber Sillein nach Oderberg, dann von
Fülek und Hatvan nach Miskolcz behufs Ver-
bindung mit der Theißbahn und nahm den
Bau einer Zweigbahn von Hatvan nach Gvon-
gyös in Aussicht. Die Generalversammlung
vom 1. Februar 1866 verlegte auf Gruna
der am 28. November 1864 genehmigten Sta-
tuten den Sitz der Gesellschaft nach Wien;
an demselben Tag fand auch die Eröffnung
der Strecke Pest-Steinbruch (6 km) statt, und
man hoffte die Linie Pest-Hatvan am 1. August
und Hatvan- Salgö Tarjan am 1. September
1865 dem Verkehr übergeben zu können. Un-
geachtet des in der Generalversammlung vom
30. Mai 1865 erstatteten günstigen Verwal-
tungsberichts wurde am 11. Juli 1865 der
Konkurs der Gesellschaft in Pest angemeldet.
Es war dies zugleich der erste Konkurs einer
Eisenbahn in Österreich-Ungarn.
Mit Ubereinkommen vom 10. September
1866 verpflichtete sich die Staatsverwaltung,
nebst der weiteren Lieferung an Schienen und
Eisenmaterial im Wert von 1 Mill. Gulden zur
Vorstreckung von 1,8 Mill. Gulden für den
Ausbau der Bahn und von 200 000 fl. zur Ein-
lösung des ersten Coupons, sowie dazu, für
Digitized by Google
Ungarische Eisenbahnen
diese and die ältere Forderung (1,2 Mill. Golden)
neu auszugebende Silberprioritäten in Zahlung
anzunehmen; hierauf erfolgte am 6. Oktober
die Aufbebung des Konkurses. Die General-
versammlung vom 3. November 1866 ge-
nehmigt« das Übereinkommen und beschloß
an Stelle der bisherigen Firma den Namen
„Ungarische Nordbahn" (s. d.) anzu-
nehmen. Die Fortsetzung des Baues wurde
gleich nach der Vermögenstibergabe in Angriff
genommen und die Strecke Hatvan-Salgö Tarjän
am 19. Mai 1867 dem Verkehr übergeben.
Am 29. März 1863 erhielt ein Komitee die
Vorkonzession für eine Eisenbahn von Groß-
wardein über Csaba, Szegedin und Theresiopel
an die Donau nebst Zweiglinien naoh Szentes,
Zombor und Baja (später« Alföld-Bahn)
mit dem ausdrücklichen Vermerk, daß die
Linie für militärische Zwecke erst dann wert-
voll wäre, wenn sie mittels eines Donauüber-
angs bis nach Essegg fortgesetzt und mit den
ahm projektierten Bahnen in Verbindung ge-
bracht würde. Die Tracenbegehung konnte
schon am 24. August 1863 stattfinden, und
wurden die Unterbauarbeiten, für welche die
Regierung aus dem Notstandsanlehen unge-
fähr 400 000 fl. bewilligt hatte, bald darauf
in Angriff genommen.
Am 25. Mai 1863 erhielt eine belgische
Gesellschaft die Konzession zu den Vorarbeiten
für eine Donau-Adria-Bahn in der Rich-
tung von Semlin nach Fiume, während bald
darauf einem Konsortium ungarischer Groß-
grundbesitzer ebenfalls die Konzession für die
Linie Großwardein- Essegg- Fiume erteilt wurde.
Die beiden Konsortien vereinigten sich; das
für die Donau-Adria-Bahn am 1. November 1866
zusammengetretene Komitee hatte sich aber
bald aufgelöst, nachdem unter den damaligen
Verhältnissen an eine entsprechende Kapitals-
beschaffung nicht zu denken war. Das Kon-
sortium der Alföld-Bahn schritt im Oktober
1866 neuerlich um die definitive Konzession
der Linie Großwardein-Csaba-Szegedin-M. The-
resiopel-Bezdan-Baranyavär-Essegg ein, was in-
sofern von Erfolg war, als die Regierung zur
Fortsetzung der Unterbauarbeiten die Summe
von 800 000 fl. bewilligte. Die Arbeiten wurden
jedoch 1868 eingestellt und blieb es dem neu-
geschaffenen Ministerium vorbehalten, die ganze
Angelegenheit zu ordnen.
(i) 1867 — 1873. Infolge der staatsrecht-
lichen Trennung Ungarns von den westlichen
Kronländern im Jahr 1867 wurde das Eisenbahn-
wesen in den Ländern der ungarischen Krone
von da an selbständig verwaltet, doch sollte
die Verwaltung, laut den bezüglichen Vertrags-
bestimmungen, nach mit der westlichen Reichs-
hälfte übereinstimmenden Grundsätzen geführt
werden. Es wurde sohin die Verwaltung in
Ungarn im Jahr 1868 nach dem Muster der
früheren gesamtstaatlichen, jedoch unter einer
eigenen Centralstelle, organisiert.
Bereits im Jahr 1867 war der Entwurf eines
Eisenbahnnetzes für Ungarn ausgearbeitet und
veröffentlicht worden, welcher eine bedeutende
Anzahl von neu zu bauenden Linien mit dem
Ccntralpunkt Budapest (3377 km) umfaßte und
wurde behufs rascher und erfolgreicher Ver-
wirklichung der für wichtigst erkannten Projekte
mit Gesetzartikel XLIX vom Jahr 1868 be-
schlossen, einige Linien, nämlich aillatvan-Mis-
kolcz, b) Zäkäny- Agram, c) die Verlängerung der
vom Staat angekauften Linien Budape^t-Hatvan-
Salgö Tarjän gegen Losoncz und Neusohl und
von Hatvan nach Szolnok, und endlich d) die
Linie Miskolcz - Putnok sofort auf Rechnung
des Staats in Angriff nehmen zu lassen. Die
hierzu erforderlichen Mittel wurden aus dem
Specialanlehen (60 Mill. Gulden, Gesetzartikel
XIII vom Jahr 1867) gedeckt und zur Ober-
leitung der Bauten, sowie zur Mitwirkung der
Verbandlungen über die im Konzessionsweg
herzustellenden Bahnen eine eigene Eisenbahn-
baudirektion eingesetzt.
Als die Strecken Hatvan-Miskolcz und Zä-
käny-Agram der Vollendung zuschritten, hat
das kgl. ungarische Kommunikationsministerium
die erstere dieser St recken mit der 1868 ins Eigen-
tum des ungarischen Staats übergegangenen
Pest-Losonczer Bahn (s. Ungarische Nordbahn),
später kgl. ungarische Nordbahn, vereinigt und
dieser den Betrieb der letzteren übergaben und bei
diesem Anlaß den sämtlichen hier in Rede stehen-
den Bahnen den Namen „Kgl. ungarische
Staatseisenbahnen* beigelegt (November
1869) in der Weise, daß die bisherige Nordbahn
nebst der Strecke Hatvan-Miskolcz „nördliche
Linie" und die Strecke Zäkäny- Agram „südliche
Linie" benannt wurde. Mit der Leitung der kgl.
ungarischen Staatseisenbahnen wurde unter einem
die Direktion der bisherigen ungarischen Nord-
bahn in Pest betraut, welche seitdem die Be-
zeichnung „Betriebsdirektion der kgl. unga-
rischen Staatseisenbahnen" annahm und in der
Betriebsleitung für die südliche Linie in Agram
ein exponiertes Exekutivorgan besaß.
Die Linien der ungarischen Nordbahn: Pcst-
Hatvan und Hatvan-Salgö Tarjän waren schon
am 2. April, bezw. 19. Mai 1867 eröffnet, die süd-
liche Linie Zäkäny- Agrara wurde am 4. Januar
und die Flügelbahn der letzteren Linie Vämos-
Györk-Gyöngyös am 16. März 1870 dem Betrieb
übergeben, während im Jahr 1871 die Strecken
Salgö Tarjän-Losoncz (4. Mai) und Losoncz-
Altsohl (18. Juni) sowie Miskolcz-Bänreve
(18. Juni) zugewachsen sind. (Die beiden ersten
Linien bilden die Fortsetzung der ungarischen
Nord bahn.)
Im Jahr 1872 sind die Strecke Altsohl-
Ruttka (Anschluß an die Kaschau-Oderberger
Bahn) und die Zweigbahn Füzes-Abony-Erlau
eröffnet worden. Im Jahr 1873 gelangten zur
Eröffnung am 18. April die Linie Hatvan-
Szolnok, am 3. September Alteohl-Neusohl, am
10. September Bänreve-Fülek und Gran Brez-
nitz-Schcmnitz , am 23. Oktober Karlstadt-
Fiume und am 17. November Miskolcz-Diosgyör.
Im Jahr 1874 kamen hinzu die Linien Bänröve-
Rozsnvo (1. Mai), Rozsnyö-Dobsina (20. Juli)
und Feled-Tiszolz. Ende 1874 hatte das Netz
der ungarischen Staatsbahnen eine Länge von
1066,02 km; hiervon entfielen 788,47 km auf
das nördliche und 277,55 km auf das südliche
Netz.
In dem Zeitraum 1867—1873 wurden kon-
zessioniert :
1868: mit Gesetzartikel VIII die Alföld-
Fi um an er Bahn (s.d.) (Alföld-Fiumei) von
Großwardein nach Essegg, eröffnet 1869—1871 ;
mit Gesetzartikel XIII die ungarische Nord-
ost bahn (s. d.) {Magyar exzakkeleii vasüt)
mit den Strecken Debroczin-M. Sziget, Teke-
häza-Kaschau, S. Ujhely- Zombor, Batyu-Mun-
5
Digitized by Google
3308
Ungarische Eisenbahnen
kacs, eröffnet 1871 — 1873; mit Gesetzartikel I
XXXVII die Linie Arad-Temcsvar (Arad-
Temesvärer Bahn), eröffnet 1871; mit Ge-
setzartikel XLV die ungarische Ostbahn
(s. d.) (Magyar keleli vasitt) mit den Strecken
Großwardein-Kronstadt, Kocsärd- Maros Vasär-
hely und Kapus-IIermannstadt, eröffnet 1870
bis 1873. In diesem einzigen Jahr hatte der
Staat die Zahlung einer jährlichen Garantie-
summe von 8 259 534 fl. auf sich genommen.
18G9: mit Gesetzartikel V die ungarische
Westbahn (s. d.) (Magyar nyuguti rasüt), <
eröffnet 1871—1872; mit" Gesetzartikel V, er-
gänzt durch Gesetzartikel XXXVIII vom Jahr
1871, die ungarischen Linien der ungarisch-
galizischen Eisenbahn, eröffnet 1871 bis
1874.
1870: mit Gesetzartikel XXVII die Linie
Valkänv-Perjämos (Strecke der Staatseisenbahn-
gesellschaft), eröffnet 1870; mit Gesetzartikel
XXVI11 die Linie Nyiregyhäza-Ungvär (Strecke
der ungarischen Nordostbahn), eröffnet 1872
bis 1873; mit Gesetzartikel XXXI die Gömö-
rer Industriebahnen (fionntr iparvasutak),
welche die ungarischen Staatsbahnen in Betrieb
nahmen, bestehend aus den Linien Baureve- ,
Fülek, Bänicve-Rozsnyö-Dobsina und Feled- |
Tiszolz. (durch Gesetzartikel XXII im j
Jahr 1X83 gänzlich verstaatlicht); mit Gesetz- !
artikel XXXlI die Industriebahn Bänreve-
Nadasd (s. d), eröffnet 1872-1873 (durch ,
Gesetzartikel XXII vom Jahr 1883 die Über-
nahme in den Staatsbetrieb für die Kon-
zessionsdauer nach Ausbau der Normalspur
festgesetzt); mit Gesetzartikel XXXIII die
Battasz£k-Dombovar-Zakdiiyer Eisen-
bahn (spätere Donau-Drau-Bahn), eröffnet 1872
bis 1873; mit Gesetzartikel XXXVII die Linie
St. Peter Fiume (Bestandteil der österreichischen
Südbahn), eröffnet 1873; mit Gesetzartikel XLI
die ungarische Nordwestbahn (Maqyar i
eszaknyugoti vatiU) mit den Linien Neu-
häusel -Komorn und Neutra- Trencsin. Diese ;
Hahn kam jedoch nicht zu stände und der
Gesetzartikel wurde im Jahr 1879 durch Ge-
setzartikel XI außer Kraft gesetzt.
1871: mit Gesetzartikel XIV die ungarische :
Linie der Eperies-Tarnöwer Bahn (Epe-
ries-Leluchöw. bezw. Orlö) eröffnet 1873; mit
Gesetzartikel XXII die Staatsbahnlinie Altsohl-
Neußohl, eröffnet 3. September 1873.
.. 1872: mit Gesetzartikel XXVII die Raab-
Od enburg- Eben further Eisenbahn (s d.),
eröffnet 1876—1879; mit Gesetzartikel XXVIII
die Bahn zweiten Rangs Vojtek-Nemet-Bogsan
(Strecke der Staatseisenbahngesellschaft), er-
öffnet 1874; mit Gesetzartike) XXIX die Waag-
thalbahn (s d.l, eröffnet 1878-1878.
In diese Periode fällt außerdem die Kon-
zessionierung der Linie St. Peter-Fiume (Teil
der Südbahn) mit Gesetz vom 20. Mai 1869,
welche gleichfalls eine Garantie genoß. Außer
den 1868 garantierten Linien wurden 1869 bis
1874 noch mit Garantien konzessioniert: Un-
garische West bahn, ungarisch-galizische Bahn,
Nyiregyhäza-l'ngvärer Bahn, Gömörer Indu- .
st riebahnen, Donau-Drau-Bahn, ungarische |
Nordwestbahn, Eperies-Tarnöwer Bahn.
Faßt man die Ergebnisse des Zeitraums
1867—1873 zusammen, so ergiebt sich folgendes:
Das ungarische Eisenbahnnetz, welches im Jahr
1867 insgesamt 2283 km ausmachte (126 km
Staatsbahnen und 2158 km Privatbahnen), um-
faßte im Jahr 1873 bereits 6219 km,
hatte sich also in seiner Ausdehnung nahezu
verdreifacht Damit zugleich war die den
Bahnen garantierte Summe bereits auf nahezu
16 Mill. Gulden jährlich gestiegen.
Der Aufschwung des nationalen Lebens in-
folge der errungenen politischen Selbständigkeit,
das allgemeine Erwachen des Unternehmungs-
geistes ließen alsbald eine Überschwenglichkeit
der Eisenbahnpläne und Eisenbahnbauten ent-
stehen. Hierzu kam eine Unlauterkeit der parla-
mentarischen Behandlung, welche eine unsaubere
Spekulation begünstigte. Die Folge davon war
eine Mißwirtschaft, der nach Ausbruch der
Wiener Geldkrise allerdings ein Ende bereitet
wurde.
«) 1 87 4 — 1*9 2. Unter der Wirkung der wirt-
schaftlichen Krise vom Jahr 1873 stockte jede
Thätigkeit auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens
uud mußte sich die Regierung darauf beschrän-
ken, die Folgen der herrschenden finanziellen Zer-
rüttuug der Privatbahnen abzuschwächen. Von
neuen Unternehmungen konnte keine Rede sein.
Im Jahr 1873 wurde keine einzige neue Linie
konzessioniert. 1874 bewilligte der Reichstag
bloß die Temesvär-Orsovaer Anschlußlinie an die
österreichische Staatscisenbahn. Die bezügliche
Vorlage wurde erst nach langen Kämpfen an-
genommen. Am 21. Mai 1874 war nämlich
zwischen Ungarn und Rumänien ein Vertrag
geschlossen worden, durch welchen letzteres
sich verpflichtet«, gleichzeitig die Predeäl-
Plojester Linie und die Turn Severin-Vercioro-
vaer Verbindung herzustellen. Die erstere Ver-
bindung sollte zur Ostbahn führen, die letztere
nach Orsova, zur Verbindung mit der Staats-
eisenbahn. Es lag nun die Befürchtung nahe, daß
Rumänien nur den letzteren Anschluß ausbauen
werde, und verlangte man deshalb die Sicher-
stellung der gleichzeitigen Eröffnung beider
Linien. Die Befürchtungen, welche man in
dieser Richtung gehabt hatte, erwiesen sich als
vollständig begründet. Der Anschluß bei Orsova
war im Mai 1878 vollendet. Der Anschluß bei
Predeäl blieb dagegen aus. Die Regierung ver-
bot nunmehr die Eröffnung. Im Sinn des be-
stehenden Vertrags wurden 1879 beide An-
schlüsse gleichzeitig eröffnet
Die Lisenbahnbauten, welche schon 1874
eine Unterbrechung erfahren hatten, hörten
jetzt ganz auf. 1875 wurde nicht ein Kilometer
Eisenbahn eröffnet. 1876 wurden neben zwei
Vicinalbahnen die bereits früher in Bau ge-
nommene Waagthalbahn und die Raab-Oden-
burg-Ebenfurther Bahn vollendet. 1877 wurden
die Budapester Verbindungsbahn und die Arad-
Körösthaler Bahn, zusammen 82 km. gebaut.
1878 wurden drei Lokalbahnen mit zusammen
118 km, 1879 die Dalja-Vinkovce-Broder Linie
mit 96 km, die Vukovär-Samaczer Linie mit
2 km und die Linie Kronstadt- Predeiil mit
25 km eröffnet. Die Bauthätigkeit des Jahrs
1880 ist mit einer Vicinalbahn von 20 km er-
schöpft. Trotzdem gehörten die Jahre 1874 bis
1880 zu den fruchtbarsten der ungarischen
Eisenbahngeschichte, indem in die bestehenden
Verhältnisse Ordnung gebracht wurde und die
Anfänge einer gesunden Verkehrspolitik her-
vortraten.
Mit Gesetzartikel XLI vom Jahr 1875 wurde
die Regierung ermächtigt, für Zwecke der Investi-
Digitized by Google
Ungarische Eisenbahnen
tionen. Materialansehaffungon u. s. w. mehrerer
garantierten Bahnen ein Aulehen (Investitions-
anlehen) aufzunehmen, dessen Verzinsung und
Tilgung die jährliche Summe von 700 000 fl.
nicht übersteigen sollte. Durch Gesetzartikel XI
vom Jahr 1876 wurde die Regierung ermäch-
tigt, die für Investitionen erforderlichen, auf
Grund obiger Specialgarantie zu beschaffenden ,
Kapitalien den Bahnen in barem zur Ver- !
fügung zu stellen. Auf Grund des Überein-
kommens vom 27. April 1876 wurden die den ,
einzelnen Bahnen zu gewährenden Beträge
festgesetzt; die Rückzahlung seitens der Bahnen
sollte mit binnen 50 Jahren zu amortisierenden,
mit staatlicher Zinsengarantie auszugebenden
Prioritätsobligationen erfolgen; die Gewähruug
einer Unterstützung an die Ostbahn, eine der not-
leidendsten Bahnen, unterblieb mit Rücksicht
auf die 1876 erfolgte Verstaatlichung derselben.
1877 ging der Betrieb der Donau-Drau-Bahn
an den Staat über. (Der Ankauf erfolgte erst auf
Grund des Gesetzartikels XXX vom Jahr 1884.)
Mit Gesetzartikel XX V wurde weiters der Bau
der 400 km langen Militärgrenzbahnen auf
Staatskosten sichergestellt. (Dalja- Vinkovce-
Bröd. eröffnet 22. November 1878.)
1878 wurde das Ubereinkommen wegen Ver-
staatlichung der Waagthalbahn, die ebenfalls
dem Konkurs nahe war, genehmigt
1880 hat das Staatibahnnetz durch den
Ankauf der Linien der Theißbahn eine be-
deutende Erweiterung und außerdem einen
nennenswerten Zuwachs dadurch erfahren, daß
die Linie Agram -Karlstadt der österreichi-
schen Südbahn durch Kauf in den Besitz des
ungarischen Staats überging. (Gesetzartikel
XXX VIII, bezw. XLIV.) Neu konzessioniert
wurden die Strecken der Militärgrenz-
bahnen: Semlin-Mitrovicza (Gesetzartikel XLI I)
und Sissek-Sunja-Kostainitza-bosnischc Grenze
(Gesetzartikel XLI1I), sowie der Bau der Linie
Budapest^ Semlin nebst Zweigbahnen nach Ka-
locsa und Mitrowicza als Staatsbahn angeordnet.
(Gesetzartikel XLII vom Jahr 1880 und XLIV
vom Jahr 1881 ) Die Linie Budapest-Semlin
wurde bis Szabadka am 5. Dezember 1882
gleichzeitig mit der Zweigbahn Kis Körös-
Kalocsa, bis Ujvidek am 6. März 1883 und bis
Semlin gleichzeitig mit der Zweigbahn India-
Mitrowicza am 10. Dezember 1883 dem Ver-
kehr übergeben.
Im Jahr 1880 erfloß das Lokalbahngesetz,
Gesetzartikel XXXI, und erfuhr seitdem das
Lokalbahnwesen in Ungarn eine außerordent-
liche Entwicklung (über die Entwicklung der
Lokalbahnen s. weiter unten).
Der Gesetzartikel XXIV vom Jahr 1881
bestimmte eine Abänderung des Gesetzartikels
XXXVlll vom Jahr 1880 dahin, daß die Ver-
bindung der Budapest-Hatvaner mit der Hatvan-
Ssolnoker Staatsbahn nicht zwischen Peczefc
und Csaba, sondern bei der Station Rakos
erfolgen Bollte. Die Strecke Räkos - Ujszäsz
wurde am 11. März 1882 dem Betrieb über-
geben und damit eine Verbindung der Theiß-
bahn mit der Hauptstadt hergesteilt.
Mit Gesetzartikel XLVI vom Jahr 1881
erfolgte die Konzessionierung der Budapcst-
Fünfkirchener Eisenbahn (s. d.).
1882 fiel die Waagthalbahn vermöge des
zwischen der ungarischen Regierung und der
Staatseisenbahngesellschaft abgeschlossenen Ver-
trags im Tauschweg an die letztgenannte Ge-
sellschaft und die Linie Bruck-Neu Szöny an
den ungarischen Staat.
Der Vertrag wurde mit Gesetzartikel XLV
vom Jahr 1882 genehmigt. Die Strecke Tren-
csin-Sillein , welche nun der österreichischen
Staatseisenbahngesellschaft, als der neuen Eigen-
tümerin der Waagthalbahn, mit Gesetzartikel
XLV konzessioniert worden war. ist in Wirk-
lichkeit keine Neuschöpfung, sondern ein Teil
der mit Gesetzartikel XXIX vom Jahr. 1872
konzessionierten Waagthal - Hauptlinie Öden-
burg-Preßburg-Trencsin-Sillein.
Mit Gesetzartikel XLVI vom Jahr 18*2,
bezw. Gesetzartikel XXVI vom Jahr 1883 wurde
der Ausbau der Linie Budapest-Neu Szßnv als
Staatsbahn angeordnet.
1883 erfloß das sogenannte Sequestrations-
gesetz (Gesetzartikel XXIV vom Jahr 1883),
welches nicht allein die Regierung in die Lage
versetzte, den der staatlichen Verkehrspolitik
widerstrebenden subventionierten Unternehmun-
gen auf leichte Art beizukommen, sondern zu-
gleich auch dte Deckung von Betriebsdefiziten
durch den Staat regelte.
1883 wurden keine Hauptbahnen konzes-
sioniert.
In der mit dem Jahr 1884 beginnenden
Periode wurde die größte und am meisten
dankenswerte Aufgabe der ungarischen Eisen-
bahupolitik vollzogen. Am 10 /11. Januar er-
folgte der Abschluß der mit der Sieben-
bürger Bahn wie auch mit der Donau-
Drau-Bahn vereinbarten Verträge über die
sogleiche Einlösung dieser Bahnen durch den
Staat (Gesetzartikel XXIX und XXX), am
29. April erfolgt« der Abschluß eines gleichen
Vertrags mit der Alföld-Bahn. Das bezüg-
liche Gesetz (Art XXXIX vom Jahr 1884) er-
hielt am 18. Dezember die allerh. Genehmigung.
Durch den Zuwachs dieser Linien hat das Netz
der ungarischen Staatsbahnen nahezu eine voll-
ständige Ausgestaltung erfahren, denn mit
Ausnahme der in die staatliche Linie Buda-
pest-Fiume eingekeilten Südbahnstrecke Ofen-
Zäkäny. die aber durch das Verhältnis, in wel-
chem die Budapest- Fünfkirchener Bahn zur
Regierung steht, entbehrt werden konnte, be-
saß dieses Netz allein schon die von dem großen
Reformator Szechenyi einst überhaupt für
Ungarn ersehnten, von der Landeshauptstadt aus
strahlenförmig nach allen Weltgegenden bis
ganz oder hart an die Grenze des Lands führen-
den Schienenwege, die, untereinander verbunden,
nirgends einem fremden Einfluß ausgesetzt,
somit der Regierung ein ausreichendes Mittel
boten, den gesamten Verkehr des Lands zu
beherrschen.
Mit Gesetzartikel VIII und IX vom Jahr
1884 wurde der Bau der Linien Munkacs-
Beskid (eröffnet am 4. April 1887) und Maria
Theresiopel-Baja (eröffnet am 8. Januar 1885)
als Staatsbahnen angeordnet. Konzessioniert
wurde 1884 mit Gesetzartikel X die Strecke
Csacza- Zwardon (Eigentum der ungarischen
Staatsbahnen, eröffnet am 3. November 1884,
seit 1. Februar 18i»2 im Betrieb der Kaschau-
Oderberger Bahn).
In der Zeit von 1885—1889 wurden nur ein-
zelne kleine Hauptbahnstrecken sichergestellt,
und zwar 1885 Szered-Galgöcz-Lipotvär, 1887
Teplit z-Trencsin- Vlarapass, die Verbindung Raab-
Digitized by Google
3310 Ungarische
Donauufer, 1888 die Verbindung Palota-Räkos-
Angyalföld.
Das Jahr 1880 brachte neuerlich eine Fort-
setzung der Verstaatlichtingsaktion. Mit 1. Ja-
nuar sind nämlich die ungarisch-galizische
Eisenbahn und ungarische Westbahn
(Gesetzartikel XIV) in den Betrieb und die
Budapest-Fun fkirchener Eisenbahn
(Gesctzartikel XV) in den Besitz des Staats über-
gegangen. Mit der Erwerbung der Budapest-Fünf-
kirchener Eisenbahn hat der Staat eine von der
Südbahn völlig unabhängige, von der Landes-
hauptstadt bis an die Adria reichende Schicnen-
straöe inne, und da er die Rechte und Pflichten
aus den zwischen der Budapest- Fün fkirchener
und der Fünfkirchen-Barcser sowie der
Mobäcs-Fünfkirchener Bahn bestehenden
Betriebs- und Peageverträgen mit übernahm,
auch die Betriebführung der beiden letztgenann-
ten Bahnen, was wieder der ungarischen Regie-
rung die Einflußnahme auf die Donau-Dampf-
schiffahrt erleichtert. Es blieben nur mehr zwei
garantierte Priratbahnen in Selbstbetrieb:
die Kaschau-Oderberger und die Nordostbahn.
Was die Arad-Temesvdrer Bahn anbelangt,
so befand sich dieselbe wohl im staatlichen
Betrieb, allein es hatten sich zwischen der
Betriebführer in und der österreichisch-unga-
rischen Staatseisenbahngescllschaft, als Besitze-
rin sämtlicher Aktien, naturgemäß erhebliche
Meinungsverschiedenheiten, namentlich in Ta-
riffragen, herausgebildet, welche eine Verstaat-
lichung der Arad-Temesviirer Bahn wünschens-
wert erscheinen ließen. Die Kaschau-Oderberger
Bahn, welche österreichisches und ungarisches
Gebiet durchzieht, hatte sich der staatlichen
Politik Ungarns vollkommen angepaßt, so sehr,
daß sie auf ihren ungarischen Linien nicht nur die
Gütertarife, sondern auch die niedrigen Personen-
tarife der ungarischen Staatebahnen übernahm.
Was endlich die ungarische Nordostbahn be-
trifft, so ist dieselbe zunächst einer eigenen
Art der Verstaatlichung unterworfen worden,
nämlich der Unterwerfung des gesamten Tarif-
wesens unter die staatliche Ingerenz. Wie sehr
die Bahn durch diese Umgestaltung in den
Dienst der staatlichen Interessen gestellt wurde,
geht daraus hervor, daß ihr die Verwaltung der
inzwischen durch den Staat übernommenen un-
garisch-galizischen Bahn übertragen worden ist.
Die Legislative hat im Gesetzartikel XXXI
vom Jahr 1890 der Regierung die Ermächti-
gung erteilt, die Linien der ungarischen Nord-
ostbahn nach der bisher üblichen Modalität
einer Präliminareinlösung zu verstaatlichen, von
welcher Ermächtigung Gebrauch machend die
Regierung den bezüglichen Vertrag am 16. Juni
1890 (bezw. am 4. Juli) thatsächlich abschloß.
Dieser Vertrag wurde mit Gesetzartikel II vom
Jahr 1891 genehmigt.
Ein weiteres Hauptmoment der Entwick-
lung der U. im Jahr 1890 bildet die Seque-
stration der Arad-Teraesvärer Bahn.
Nachdem die Verhandlungen über die Ver-
staatlichung der Arad-Temesvärer Bahn zu
keinem Ziel führten, wurde auf Grund des
Gesetzartikels XXIII vom Jabr 1883 mit Ver-
ordnung vom 3. Juni 18'JO über die Bahn die
Sequestration verhängt, wodurch wenigstens
der tarifarische Einfluii der ungarischen Staats-
bahnverwaltung bis nach Tcmesvär ausgedehnt
wurde.
Eisenbahnen
In das Jabr 1891 fällt der vorläufige Ab-
schluß der Verstaatlichungsaktion. Mit Gesetz-
artikel XXXVIII vom Jahr 1891 wurden näm-
lich alle ungarischen Linien der österreichisch-
ungarischen Staatseisenbahngesellschaft vom
Staat eingelöst und verfügt demnach die Staats-
verwaltung nunmehr über die wichtigen Linien
Budapest-Marchegg, Budapest-Zsolna und Buda-
pest-Orsova (s. Österreichisch-ungarische Staats-
eisenbahngesellschaft).
Was die Konzessionen im Jahr 1892 an-
belangt, so ist nur eine einzige Hauptbahn
von Maruiaros Sziget über KörösmezS an die
Landesgrenze mit Gesetzartikel XVI aus dem
Jahr 1891 (zum weiteren Anschluß an das
österreichische Staatsbahnnetz in Galizien in
der Richtung gegen Koloinea) konzessioniert
worden.
Lokalbahnen. Die Bestrebungen nach
dem Bau billiger Bahnen reichen in Ungarn bis
in die sechziger Jahre zurück. So entstand im
Jahr 1867 im Arader Komitat eine Agitation,
um zwischen Arad - Borosjenu und Jöszahely-
Bekesgvula eine einfache und billige Bahn her-
zustellen. Die wiederholt erneuerten Studien
führten jedoch zu keinem günstigen Ergebnis.
Auf Grund des Gesetzartikes XXXI vom Jahr
1870 wurden im Gömörer Koinitat unter dem
Namen „Gömörer Industriebahnen*
168 km Bahnen zweiten Rangs mit normaler
Spurweite gebaut.
Von epochemachender Bedeutung war der Bau
der 1876 konzessionierten Arad-Körösthaler
Lokalbahn. Es war dies die wohlfeilste
Bahn, welche bis dahin in der österreichisch-
ungarischen Monarchie gebaut worden war.
Das gesamte Baukapital, von dem ein ansehn-
licher Teil (230 000 fl.) von den Interessenten
nicht in Bargeld, sondern in Naturalleistungen
| gegeben wurde, belief sich auf 1 062 000 fl.
oder pro Kilometer auf 16 083 fl. Das Erträgnis
der Bahn war ein sehr günstiges und belief sich
bereits im zweiten Betriebsjahr auf mehr als 9 X
des Anlagekapitals. Angesichts dieser Thatsache
gelangte man zu der Erkenntnis, daß es in Un-
garn unter Umständen billiger sei, eine Lokal-
bahn zu schaffen, als eine Landstraße. Von da an
beginnt die Bewegung zur Herstellung von
Lokalbahnen und gewann der Bau von Lokal-
bahnen dank der Erleichterungen, welche der
Gesetzartikel XXXI vom Jahr 1880 (abge-
ändert und ergänzt durch Gesetzartikel IV
vom Jahr 1888) gewährt, eine große Aus-
dehnung. (Näheres über den Inhalt dieser
beiden Gesetze s. im Artikel Lokalbahnen.)
Uber die einzelnen Lokalbahnen, s. unter
IV. Statistisches auf S. 8314, sowie die betreffen-
den Einzelartikel.
Den Betrieb der Lokalbahnen führt meist
die anschließende Hauptbahu; uuter eigener
Verwaltung stehen nur die Vereinigte Arad- und
Csanäder Eisenbahn sowie die Szainosthalbahn.
Infolge der Betriebführung durch Haupt-
bahnen, hat sich trotz der raseben Entwick-
lung der Lokalbahnen weder im Betrieb noch
im Tarifwesen eine genügende Anpassung an
die örtlichen Verhältnisse der einzelneu Lokal-
bahn vollziehen könneu. Eine rühmenswerte
Ausnahme in dieser Richtung bildet die Arad-
Csanader Eisenbahn, welche durch stetige Be-
rücksichtigung der örtlichen Interessen einen
großen Verkehr und so reichliche Einnahmen
Digitized by Google
t'nfrarisebe Eisenbahnen
8811
«rzielt hat, daß sie schon im fünften Jahr ihres
Bestands die Stammaktien mit b% verzinsen
konnte. (Von den übrigen Vicinalbahnen bietet
nur die im Eigentum der Marmaroser Salzbahn-
aktiengesellschaft stehende Marmaroser Salinen-
bahn, welche für 60 Jahre eine bestimmte
Frachtmenge sich gesichert hat, den Stamm-
aktien eine Verzinsung.)
Der Betrieb der meisten Vicinalbahnen wird
ron den ungarischen Staatsbahnen gegen Ersatz
der Selbstkosten geführt. Die Vergütung, welche
die Staatsbahnen erhalten, schwankt zwischen
SO und 61 X der Bruttoeinnahmen. Den höch-
sten Uberschuß unter den vom Staat betrie-
benen Lokalbahnen weisen die Bänreve-v/zd
(11,71V des Anlagekapitals), die Szatmar-
Nagybanya- Eisenbahn (7,72 %), die Marma-
roser Eisenbahn (7,44^) und die Nyiregybaza-
Moteszaika (6,42 ;£); den geringsten Uber-
schuß die Varasd - Goluboveczer mit 0.22X.
Maros Ludas-Besztercze mit 1,31 X» dieTaracz-
tbalbahn und die Debreczin-Pflzes Abony mit
1,S8# aus.
Die Entwicklung des Gesamtnetzes der U.
in den einzelnen Jahren ist — und zwar mit
Unterscheidung der Längen der im Staats-
betrieb, und jener der im Privatbetrieb stehenden
Bahnen — aus nachfolgender Zusammenstellung
zu ersehen:
Länge der uugar. Eisenbahnen.
-1
*■*
« »
CO J>
--et
a B
»: 2
m
■>
•3 •
2 IS
i-S
*
C > u.
*•
> •
e
. •
*
Kilometer
Kilometer
1846
-
55
85
1870
364
i
3120
1 8 474
1847
-
161
NU
1871
489
3910
4 309
178
178
1872
608
475«;
' 6 8691
1849
178
178
1878
946
62*3
6 219
1860
m i
tit
1874
1065
6323
6 888
1861
866
856
1875
10C5
6325
6 300
1852
856
856
187G
1669
6002
6 671
1858
414
414
1877
1679
6066
6 744
1864
47»
479
1878
1688
518s
6 871
1956
657 ;
667
1870
11)51
6074
7085
1866
650
66»
1880
*r,03
4444
7 047
1857
061 |
061
18*1
2629
4552
7 175
1858
12.V,
1266
1888
i'ioy
4 830
7 769
1859
13Ü2
nu-i
1888
SU34
6326
8 3611
1860
1614
1614
1884
3819
4806
■ 8 716
18*51
1X35
1886
1886
4S57
4663
9 020
i«*;2
1910
1810
1886
4619
4734
0 853
iftca
1943
11*43
1887
50» i
6038
10 181'
1048
IV4-1
1868
5224
6171
10 395'
1866
8168
815«
1889
6250
4611
10 870
!W
8158
2158
1800
7580
8712
11 251
1867
185
815»
1891
06*0
2284
11 964
1868
125
2631
1893
?810
2384
18 144
1869
129
xuvd
2734
II. Geographische Gliederung.
Den Mittelpunkt des ungarischen Netzes
bildet Budapest, von hier aus breiten sich die
Hauptlinien strahlenförmig aus.
In w es 1 1 i eher Kichtung laufen von Budapest
zwei Hauptlinien zu beiden Seiten der Donau
zur österreichischen Grenze gegen Wien jene
am linken Do u au uff r führt über Waitzen,
Gran Nüna (Abzweigung nach Leva und Balassa
Gyarroat), Tot Megyer (Zweig nach Nagy B£-
licz) zweigt in Galantha gegen Norden ab;
diese Abzweigung führt durch das Waagthal
über Teplitz (von da zur mährischen Grenze
bei Vlarapaß) nach Sillein und erreicht hier die
direkte Liuie, welche von Budapest über Hatvan
nach Fülek, Garam-Berzence (Verbindung mit
EoejklopHüe de« Kiionbe.hnwe.en*.
| Schemnitz), Ruttka und Sillein, bezw. Csäcsa
und Zwardon führt und außer der Verbindung
mit Norddeutichland (Oderberg, Breslau) eine
solche mit Galizien herstellt. Im weiteren Ver-
' lauf führt die linksseitige Donaulinie nach Preß-
\ bürg, von wo eine Abzweigung nach Galgocz
zu der Silleiner Linie, eine weitere Abzwei-
gung nach Marcbegg zur niederösterreichischen
Grenze und nach Holics zur mährischen Grenze
sowie südlich eine Verbindungslinie über Csorna
nach Porpäcz führt.
Die rochtsdonauseitige Linie führt
von Budapest über Almas Füzitö nach Raab.
J (Raab ist der Ausgangspunkt der ehemaligen
ungarischen Westbahn Raab-Steinamanger-stei-
rische Grenze-Fehring, sowie der Raab-Öden-
burg-Ebenfurther Bahn und zugleich Knoten-
punkt der Südbahnlinie, welche von Wr. Neu-
, stadt über Oden bürg nach Steinamanger, bezw.
Zakany und Bares geht); von Raab führt die
donaurechtsseitige Linie über Bruck a. d. Leitha
zur österreichischen Grenze.
Eine südwestliche Linie geht zunächst
nach Stuhlweißenburg (Anschluß an die rechta-
donauseitige Linie bei Neu Szöny und Ausgangs-
punkt einer Bahn Uber Boba nach Kis Czell
j und Ukk; von Boba führt eine Linie nach
I Csakathurn mit der Fortsetzung über Zapresic*
nach Agram, von Ukk führt eine Linie nach
Tapolcza). Von Stuhlweißenburg geht die süd-
westliche Linie am Plattensee entlang, nimmt
bei Szt. György am Platt ensee die Lokalbahn nach
Keszthely auf, wendet sich nach Gr. Kanizsa
(dort Anschluß an die westliche Linie nach
Steinamanger), Mura Keresztur (Verbindung
mit Zäkiiny) und erreicht Csakathurn; in
Csakathurn schließt die Südbahn an, welche
nach Pragerhof führt und mittels ihrer öster-
reichischen Linien die Verbindung von Buda-
pest mit Triest herstellt.
Die zweite südwestliche Linie führt
über Särbogärd (Abzweigung nach SzegBzärd),
Dombovär, (Abzweigung nach Biittaszek und
Szt. Lorincz) Soraogy-Szobb (Verbindung nörd-
lich mit Balaton Szt. György, südlich mit Bare«),
Zakany (von Zäkriny "geht die Südbahn nach
Bares, von Bares führt »«ineroeits südlich die
Lokalbahn Pakräcz - Lipik mit den Abzwei-
gungen nach Slatina und Koncanica, ander-
seits östlich die Eisenbahn nach Fünfkirchen,
bezw. Villany und von Villany nach Mohacsl,
i Agram (von Agram geht eine Linie nach
Steinbrück, anderseits eine südliche Linie über
Sissek nach Doberlin, dem Ausgangspunkt
der Militärbahn Doberlin-Banjaluka, und Bröd
zur Verbindung mit Sunja au der Linie
von Agram naen Doberlin und zum Anschluß
an die bosnischen Bahnen), Karlstadt nach
Fiume.
Eine südliche Linie geht von Budapest
über Kis Körös (Abzweigung nach Kalocaa),
Maria Theresiopel, India zur serbischen Grenze.
Der wichtigste Zwischenpunkt dieser Linie ist
Maria Theresiopel, von hier führt pine Ab-
zweigung westlich nach Baja, östlich nach Zenta
und Ü. Beese ; außerdem liegt Maria Theresiopel
an der Hauptliuie der Altold-Fiumatier Bahn,
welche von (Jroßwardein nach Szegedin (Ab-
zweigung nach Zenta), Diilja (Verbindung mit
Vinkovc«' und Vukovär), Esseg (Abzweigung
nach Nasic) und Villany führt. Von India führt
i eine Linie westlich über Mitrovicza nach Vin-
210
Digitized by Google
Ungarische Eisenbahnen
koTce (Abzweigung nach Brfka), von wo eine
Verbindung mit Bosnisch Bröd besteht.
Eine zweite südliche Linie führt über
Czeglexl (Verbindung mit. Szolnok). Felegyhaza
(Flügel nach Czongräd), Szegedin (Verbindung
mit Arad), Valkany (Zweig nach Varjas), Groß
Kikinda (Abzweigungen nach Groß Becskerek
und von hier einerseits nach Pancsova, ander-
seits nach Pardäny. Nagy Margita und Versecz),
Temesvär (Anschluß in nördlicher Richtung
nach Arad, in südlicher Richtung nach Bäziäs,
mit Zweiglinien nach Csakova, Resicza und
Anina), Karansebes, Orsova und Verciorova
(Verbindung mit Bukarest).
Von Budapest führt eine weitere Linie in
südlicher Richtung über Ujszäsz (Verbin- i
dung mit Hatvan und Abzweigung nach Jäsz
Apati), Szolnok, Tiszaszajol, Puszta-Tenyö
(von hier Verbindung mit der Linie Groß-
wardein-Dälia in Hödmez.'. Väsärhely), ferner
nach Mezö-Iür (von hier nach Türkeve und über
Szarvas nach Nagy Kondoros und Oroshäzä nach
Mezöhgyes), nach Gyoma (von hier über Deva-
vänya nach Kis -üjszalläs, Käl Kaäpolna und
Großwardein), nach Földvar (Zweig nach Bokes),
Ketegyhaza (Zweig nach Mezöhegyes) und über
Kis Jenü nach Uj St. Anna, Arad (Zweig-
linien über Borosjem'» nach Cserinö, dann
nach Borossebes - Buttyin, Menyhäza und
Gurahoncz), östlich nach Piski (Abzweigung
nach Vajda Hunyäd) und Tövis zum An-
schluß an die östlich ron Budapest nach '
Siebenbürgen führende Linie; diese östliche
Linie geht von Budapest bis Tiszaszajol gemein-
schaftlich mit der A rader Linie und dann über :
Kis Ujszälläs , Püspök Lad an v i von wo eine Linie
uach Debreczin führt; von hier Verbindungen !
mit Füzes Abony, Büd Szt. Mihäly, Nyiregy- '
häza — Abzweigung nach Szerencs und Mate-
szalka-Csap Nagy Karoly. ferner Verbindungen
mit Erdöszitda, Nagy Bänya. Kirälyhitza-Samar-
säg-Abzweigung nach Szilagy Soinlvö Decs —
Abzweigung nach Besztereze und Apanida), Groß- I
wardein (Verbindung nördlich mit Margita und '
Er Mihäly falva, südlich mit Pibpök Fürdö,
Dobrest und Vasköh), Klausenburg, Apahida,
Gyeres (Abzweigung nach Tordal, Kocsärd (Ver-
bindung über Maros Lud an mit Sajö Magyarös
und Szaszregen), Tövis (Verbindung mit Piski,
Petrozseny und Lupeny), Kis Kapus (Abzwei-
gung über Hertnannstadt nach Fogarasi, Se-
gesvär Hcjasfalva (Abzweigung nach Szekely-
Udvarhelvi, Kronstadt (Verbindungen mit Zer-
nest, Kezdi Väserhelv und Hoszufalu) nach
Predeäl (rumänische örenze).
Die nordöstliche Linie führt bis Hatvau
gemeinschaftlich mit der Linie nach Sillein
und sodann über Vanios Györk, (Flügel nach
Gyöngyös) Kaäl-Kapolna. (Verbindung mit der
Silleiner Linie nach Kis Terenne) Füzes Abony,
(Flügel nach Erlau i, nach Miskolcz (Verbindung
mit Sillein über Fülek). Von Miskolcz gabelt sich
die Linie und führt einerseits nach Kaschau
(Verbindungen nach Szotnotnokhuta, Torna, Sz.
Bela Barlangli^et, Huttka) und in der Fortsetzung
nach Orlö zur galizischen Grenze; anderseits öst-
lich nach Sutoralja-lJjhely-C.sapi Abzweigung nach
N. Berezna), Bütyu (Abzweigung nach Munkacs
und zur galizischen Grenze am Beskid), Kiräly-
häza, Taraczköz (Zweig nach Tereselpatak, Mar-
maros Szigeth) Die Flügel nach Kasehau und
Säturalja - Ujhely sind durch eine Linie Ter- .
bunden, welche von Legenye Mih&lyi eine weitere
Verbindung mit Galizien bei Mezö Laborcz her-
stellt
III. Technischer Charakter der un-
garischen Bahnen.
Die ungarische Tiefebene bot dem Bahn bau
im allgemeinen geriuge Hindernisse; die daselbst
angelegten Haupt- und Nebenbahnen konnten
daher ohne wesentliche Mehrkosten mit gerin-
gen Neigungen und schwachen Krümmungen an-
gelegt werden. Minder günstig dagegen gestal-
teten sich die baulichen Verhältnisse für jene
Bahnen, welche nördlich, östlich oder südlich
der Tiefebene liegen; diese erhielten vielfach
bedeutende Neigungen, starke Krümmungen,
die Trace mußte öfters über weit ausgedehnte
Rutschflächen, in engen Thälern oder auf kahlen
wasserlosen Hochflächen geführt werden und
sind diese Linien daher teilweise als schwierige
Gebirgsbahnen zu bezeichnen. Die Gestaltung
des Lands erforderte bei diesen Bahnen nur
einmal (auf der Linie Karlstadt- Fiuine) das
Überschreiten eines hochgelegenen Sattels (bei
Sleme 836 m hoch) und die Anlage zweier
Zufahrtsrampen. Bei den übrigen Bahnen wird
in der Regel mit dem höchsten Punkt auch
die Landesgrenze erreicht; es wird mithin für
jede Linie nur eine Zufahrtsrampe im Land
selbst notwendig; so in den nördlichen Kar-
pathen bei Csäcsa, Orlö, beim Vlararaß, beim
Woronienkapaß 836,66 m . beim Beskidpaß
792 m und in den transdanubischen Alpen beim
Töniöspaß u. s. f.
Die Spurweite beträgt bei den U. mit
wenigen Ausnahmen 1,436 m; die Schmalspur
von 1, 0,76 und 0,76 m fand bisher nur bei
einigen Lokal- und Industriebahnen Anwen-
dung.
Die U. wurden ursprünglich fast durchweg
eingleisig angelegt ; erst mit der Zunahme des
Verkehrs wurde auf einigen wichtigeren Linien
ein zweites Gleis hergestellt. Bei den einglei-
sigen Linien erhielt das Bahnplanum Breiten-
abmessungen zwischen 4,7 und 3,8 m.
Auf den Haupt- und Nebenbahnen beträgt
die größte Neigung 26.33°.,,,, ausnahmsweise
kommen kurze Rampen mit stärkeren Nei-
gungen vor. Die schmalspurige Taraczthaler
Lokalbahn erhielt die stärksten Neigungen, bis
zu 39,8%,,. Die Bahnen sind sämtlich Ad-
häsionsbahnen.
Nach der Statistik des V. D. E. V vom
Jahr 1892 liegen von den 11 680 km, deren
Neigungs- und Richtungsverhältnisse ausge-
wiesen sind, 36,3 •i' wagerecht und 64,7* in
Neigungen. Von den letzteren besaßen eine
Neigung (Steigung und Gefälle)
bis zu 5,(1" „0 6664 km oder 48.4 *
von 6 „ r IG,«)«1,,,, 1341 „ r 11.5*
,10 „ „ 16,6 *».„„ 406 „ „ 3.5*
t 16,6 P „ 25,0 \„ 151 „ , 1.3.*
über 25.0 ,)„„ 2 „
Auf den Haupt- und Nebenlinien beträgt
der kleinste Krümmungshalbmesser 189 m (auf
der Linie Jassenova- Anina sind ausnahms-
weise einige Bogen mit einem Halbmesser von
114 ui vorhanden); bei den Lokalbahnen ist
derselbe, mit 150 in, bei den Schmalspurbahnen
mit 44 m bemessen.
Die Lange der geraden Strecken beträgt
9350 km oder 80*. jene der gekrümmten
Digitized by Google
Ungarische Eisenbahnen
3313
2330 km oder 20 Von den letzteren hatten
Krümmungshalbmesser :
unter 300 m Länge 339 km oder 2,9 %
▼on 300 bis 500 „ „ 497 „ „ 4,3 X
„ 500 . 1000 , „ 723 , „ 6,2 %
» mehr als 1000 „ „ 771 „ „ 6,6 X
Tunnel von bedeutender Länge besitzt das
ungarische Bahnnetz nicht, die beiden längsten
Tunnel sind der Tömöstunnel auf der Linie
Großwardein-Predeal, 937,4 m lang, und der
Kupjäktunnel auf der Linie Karlstadt- Fiume,
1225 m lang, beide für ein Gleis ausgeführt.
Dagegen wurde der Bau mehrerer Brücken von
bedeutenden Spannweiten notwendig; erwäh-
nenswert sind die Donaubrucken bei Preßburg,
Budapest und Peterwardein , die Theißbrücken
bei Tokay, Szolnok und Szegedin, die Draubrücke
bei Zäkäny und die Savebrücko bei Semlin
Die größeren Brücken haben durchweg
eisernen Überbau, bei den kleineren ist der-
selbe vielfach noch aus Holz ausgeführt. Mit
Ende des Jahrs 1890 waren auf den Haupt-
linien rund 19% der Laugen der gesamten
Brücken aus Eisen und 21 % aus Holz aus-
geführt; auf den Neben- und Vicinalbahnen
waren nur rund 35^ der gesamten Längen
aus Eisen und 66 % aus Holz hergestellt.
Größere gewölbte Viadukte sind auf der
Linie Karlstadt- Fiume, Viadukte mit eisernem
Überbau auf der Linie Munkäcs-Beskid vor-
handen. Im allgemeinen kommen jedoch solche
Bauten seltener vor, weil man von dem Erdbau
eine ausgedehnte Verwendung machte und statt
der Viadukte Dämme bis zu 41 m Höhe her-
stellte
Auf den den Schneestürmen besonders aus-
gesetzten Linien Budapest- Dorubovär- Zäkäny,
Budapest-Gr. -Kanizsa und Karlstadt- Fiume sind
ausgedehnte Schneeschutzanlagen vorhanden.
Der Uberbau besteht fast durchweg aus breit-
basigen Schienen, welche auf Querschwellen
befestigt sind. Nur eine kleine Teilstrecke der
Linie Tetnesvär-Orsova ist mit Langschwellen-
oberbau nach dem System de Serres und
Battig versehen.
Gegenwärtig werden auf mehreren Strecken
eingehende Versuche mit eisernen Querschwellen
nach den Systemen Vautherin und Banovits
angestellt. Die Schwellen des ersterwähnten
Systems wiegen 4ü,5 kg, jene des letzterwähu- i
ten 64 kg.
Für das Schioneugestänge fanden bis zum
Jahr 1872 aus belgischen oder englischen ;
Werken bezogene Eisenschienen Verwendung.
In diesem Jahr wurden die ersten in öster-
reichischen und ungarischeu Werken ange-
fertigten Flußstahlschienen eingelegt, seit den
achtziger Jahren werden die Flußstahlschienen
fast ausschließlich in den Eisenwerken von
Diösgvör und Kesiza erzeugt Ende 1890 be-
trug die Länge der Flußstahlschienen 29 604 km
(72^), jene der Eisenschienen 788» kin (28#|.
Das Gewicht der Eisensihicnen war ver-
schieden und betrug 26,2—37,2 kg für den lau-
fenden Meter. Die gegenwärtig auf den Haupt-
bahnen verwendeten Stahlschienen wiegen 30,5
—34,5 kg für den laufenden Meter; in neuester
Zeit werden Versuche mit Schienen angestellt,
deren Querschnitt wesentlich verstärkt ist. Die
Länge der ursprünglich verwendeten Schienen
war mit 6 m bemessen, dermalen betragt
dieses Maß 9 m. Das Schienengewicht auf den
Vicinalbahnen schwankt zwischen 18,1 — 35 kg^'m
und beträgt bei einer Linie ausnahmsweise
12,75 kgm.
Die Schwellen werden aus Eichen- und aus
Buchenholz erzeugt. Die aus der letzterwähnten
Holzsorte angefertigten Schwellen werden mit
Zinkchlorid getränkt Die Schwellen erhalten
folgende Abmessungen: Länge 2,5 m, Höhe
150 mm, untere Breite 250 mm, obere Mindest-
breite 170 mm. Der Abstand der nächsten
Schwelle von der Stoßlücke beträgt 280 mm,
die Schwcllenentfornung in der Mitte der
Schiene 970 mm. In neuester Zeit werden
die Schwellen nicht mehr gedechselt, es wird
die erforderliche Neigung der Schienen durch
keilförmige Unterlagsplatten erreicht. Zur Schie-
nenbefestigung dienen Hakennägel; Schrauben-
nägel finden nur ganz ausnahmsweise Anwen-
dung.
Die Bettung besteht aus Sand, Gruben-,
Fluß- und Schlägelschotter. Auf den Bahnen
im Flachland fand die Sandbettung großo Ver-
breitung, wird jedoch seit der Verstaatlichung
der Bahnen nach und nach durch eine solche
von Schlägelschotter ersetzt. Die vorgeschriebene
Mindesthöhe der Bettung beträgt von Schienen-
unterkante an auf Dämmen 300, in Einschnitten
400 mm. Die Kronenbreite des Schotterbetts
beträgt 3,2 m.
Rücksichtlich der Stationen ist zu bemerken,
daß bei vielen älteren Bahnen wegen der ver-
hältnismäßig geringen Dichtigkeit der Bevölke-
rung des Lands die Bahnhöfe zumeist in einer
größeren Entfernung voneinander angelegt wur-
den, als dies anderwärts geschieht. Sie wurden
ferner mit Rücksicht auf den wenig entwickelten
Verkehr der ersten Zeit räumlich möglichst be-
schränkt angelegt. Daher reichen diese Anlagen
zumeist für die seither wesentlich gesteigerten
Verkehrsverhaltnisse nicht mehr aus und er-
fordern eine entsprechende Vergrößerung.
Besondere Aufmerksamkeit wird in den letz-
ten Jahren der zweckmäßigen Anlage von Güter-
und Rangierbahnhöfen zugewendet und verdienen
in dieser Richtung die Bahnhofs- und Hafen-
anlagen in Fiume, sowie die Bahnhöfe in Buda-
pest und Pressburg Erwähnung. Bemerkenswert
sind ferner die in der Hauptstadt ausgeführten
Kreuzungen der Verbindungs-, Ein- und Aus-
führtgleise zwischen dem Personenbahnhof da-
selbst und den Bahnhöfen der Franzstadt und
Steinbruch.
Die älteren Emiifangsgebäude sind aus Ziegeln
in Verputz ausgeführt, enthalten beschränkte
öffentliche Räume und niedrige Geschosse und
genügen auch sonst nicht mehr den heutigen An-
forderungen. Zweckmäßig und mit entsprechen-
dem Komfort, sind unter anderem die neuen
Empfangsgebäude in Budapest, Agram und
Fiume hergestellt.
Erwähnenswert ist die Wasserversorgung
mittels Cisternen und fünf Wasserleitungen auf
der Linie Karlstadt-Fiume. Die größte dieser
Leitungen besitzt eine Gesamtlange von 23,3 km.
Mittels derselben wird das Wasser aus dem
beim Lira- Flusse ausgeführten Brunnen gehoben
und durch zwei je 36pferdekräftige Dampf-
maschinen auf eine Höhe von »7 m in einer
7,5 km langen Druckleitung zum Hochreservoir
von Liö. SIG in über dem Meer, gehoben; von
| da ab läuft das Wasser in einer geschlossenen
210*
Digitized by Goc
3314
Ungarische Eisenbahnen
Leitung von 15,8 km Länge ru den drei Bahn-
stationen Plaze, Meja und Buccari, und zu meh-
reren Wärterhäusern. Zwischen Liö und Buccan
besteht ein Höhenunterschied von 563 m.
Stellwerke für Weichen und Signale finden
bei den U. allgemeine Verwendung.
IV. Statistisches.
Ende 1892 bestand das Netz der ü. aus
folgenden Linien, deren Baulänge nachstehend
angegeben ist:
4 Hauptbahnen. ,m
1 Ungarische Staatsbahnen 7046,194
lo. Arad-Temesvärer Bahn 65,458
2 Funfkirchen-Barcser Bahn 66,698
8. Kaschau-Oderberger Bahn (ung.
Linien) ' il
4 Mohäcs-Fünfkirchener Bahn 67,726
5 Südbahn (ung. Linien) 701,130
I Raab-Ödenburg-Kbenfurter-Bahn 118,687
7. Bröd-Bosnabrod \,bl3
8. Auf ungarischem Gebiet gelegene
Strecken ausländischer Bahnen. 1,127
Ii. Vicinalbahnen.*)
| Arad-Csannrler Bahn 324,940
2. Szamosthalbahn 209,329
3. Marmaroser Bahnen W,WS
4. Budapester Lokalbahn ••••••• 41
5 Budapest-Szt. Lörinczer Bahn . 8,90a
6. Kesztbely-Szt .György am Platten-
see ■
7. Popradthalbahn JU»
8. Beliese-Kapelnaer Bahn "iS
9 Holics-Gödinger Lokalbahn 3,432
10 Kesmärk-Szepes Beläer Vicinal-
bahn (im Betrieb der Poprad-
thalbahn) 8,607
11. Haraszt-Käczkeve Lokalbahn (im
Betrieb der Budapester Lokal-
bahn)
12. Temk-Koväczna 6>«w
13 Gölniczthal- 1 im Betrieb der
bahn. Kaschau-Oder- 33,360
14. Löcsethalbahn I berger Bahn 12,630
15 Güns- Steinamanger .1 im Be- 1<,062
16. Bares-Pakräczer trieb der
pann I Südbahn 123, < 94
17. Groß Kikinda-Groß Becskerek.. 70,564
18. Szatmar-Nagybanya .55'liä
19 Torontäler Lokalbahnen 107,ö_'7
20 Debreczin-Büd-Szt. Mihäly 56.328
21 Großwardein-Bclenves-Vasköh . . 117,282
22. Puszta Tenyö-Kun Szent Mdrton 34,710
23. Ujszäsz-Jäszapäthi 31,529
24. Mezötur-Tiirkeve 15.155
25. Marosvasärhely-Szäszregen 32,459
*i Bexuglich der nicht in besonderen Artikeln be-
handelten I.okelbehnon »ei nachstehend die Konxessions-
iahr ond der Kröffnong*tag angegeben. Zu Nr. 8 kon-
leesioniert 188«. eröffnet am lt. Ap'il 189»} *u Nr. in,
konzessioniert 1891. eröffnet am 86. Juni 1*92; ru Nr. 11.
konzessioniert 1891. eröffn. t am 6. November 1*9* . iu Nr. IS,
konxes»)omertl«»l, eröffnet am «.November 189«;
konieeeioniert 1891, eröffnet i».n S November 18J2 ; in >r. JW,
konxe.rinniert lHMl. eröffnet am 13. Dexymber 18H6; xu
Nr 39 k^nxessioniert 1888, eröffnet am in. September 1889.
in Nr 41 konxeesionicrt 1887. eröffnet am 14. November 188!» ;
M Nr! 43 konxes.ion.ert 1890. eröffnet am lt. Uktoher 189»);
iu Nr. 44, konzessioniert 1880. eröffnet am 29. Juni 1-91 ;
ta Nr 45 konieeeioniert 1**9, eröffnet am 5. August 1891;
xu Nr. 46 konxesMomert 1890, eröffnet am 7. Marx 189»;
iu Nr. 47, konxessioniert 1890. eröffnet am 29. No-
vember 1*91 1 xo Nr. 48, koniesMoniert 1890, eröffnet am
jr; Jnli 1892. tu Nr. 49, konzessioniert 1891, er-Bnet am
13. September 1895!: xu Nr. 60. konzessioniert 1891, , er-
öftnet am 21. September 189S: xu Nr. 60, konzess.or.iert 189U,
eröffnet am 27. Oktober 1*91.
26. Vinkovce-Brrtka 50,634
27. Taraczthalbahn 32,819
28. Biharer Babuen 132,212
29. Mätraer Vicinalbahn 131,690
30. Nyiregyhäzä-Mäteszalka 56,896
31. Run Szt. Marton-Szentes 22,146
32. Marosludas- Besztercze 92,237
33. Szilngvsäger Lokalbahn 107,940
34. Hejasfalva-Szekely Udvarhely... 36,627
35. Steinamanger- Pinkafeld 52,239
36. Transdanubische Lokalbahnen.. 293, 333
87. Ruma-Vrdnik. 17,501
38. Budapest-Lajostnizse 63,422
39. Kis Ujszälläs-Devavänva-Gyoma. 46,075
40. Warasdin-Golubovce. ." 36,680
41. Bäcs-Bodrog 108,094
42. Somogy-Szobb-Barcs 46,881
43. Kaschau-Torna 36,567
44. Bek&cr Lokalbahn 48,664
45. Debreczin-Füzes Abony . 132,864
46. Kronstadt- Häromsz^k 101,961
47. Gran Näna Almas Füzitö 60,020
48. Petrozseny-Lupeny 18,057
49. Hermannstadt -Vöröstorony 31,637
50. Felek-Fogaras 61,988
61. Csakathurn- Agram 116,506
52. Bänreve-Ozd 12,522
53. Pusztaföldvär-Bekes 7,753
54. Piski-Vajda Hunvad 15,044
65. Beszterczebänya-Zölyoni Brtfzo. . 34,276
56. R<Stszilas-SzegszÄrd 56,112
57. Gran-Ipolythal 112,503
68. Felegyhäza-Csongräd 24,842
59. Perjämos-Värja 7,441
60. Marchthalbahn 86,530
Die Vicinalbahnen 17—55 stehen im Betrieb,
die Vicinalbahnen 56 -60 im Eigentum des
ungarischen Staates.
Ende 1892 umfaßte das Netz der U.
12 143,629 km. Hierron waren Hauptbahnen
samt Nebenlinien 8421.207 km, Vicinalbahnen
3722.122 km. Von den erstgenannten Bahnen
sind 7031,163 km eingleisig, 718,323 km doppel-
gleisig, 648,365 km Bahnen zweiten Rangs
und 23,356 km Bahnen dritten Rangs. Von
den 60 Vicinalbahnen sind 3571,825 km Bah-
nen zweiten Rangs und 150,597 km Bahnen
dritten Rangs. Das größte Bahnnetz ist jenes
der ungarischen Staatsbahnen, das nächstgrößte
jenes der Südbahn. Konzessioniert wurden
im Jahr 1892 437,9 km (gegen 157,9 km im
Jahr 1891 und 644.4 km im Jahr 1890). In
Konzessionsverhandlungen standen 3091,1 km,
welche bereits der administrativen Begehung
unterzogen waren, und 615,8 km, bei welchen
noch keine Begehung stattgefunden hatte. Vor-
konzessionen wurden für 6 s Bahnen mit einer
beiläufigen Länge von 3400 km erteilt.
Von dem im Betrieb befindlichen Eisen-
bahnnetz entfielen mit Ende 1892 auf je
100 000 Einwohner 69,62 km (1891 68,52 km,
1890 04,47 km); auf je 100 km* kamen 1892
3,8 km (1891 3,71 km, 1890 3,49). Zur Ver-
gleichung diene, daß 1891 in Österreich 65,37 km
auf je 100 000 Einwohner und 5,21 km auf
je 100 km* entfielen.
Wenn man die Länge des zu Ende des
Jahrs 1892 auf dem Gebiet der ungarischen
Krone im Betrieb gestandenen Eisenbahnnetzes
mit der Länge der zu Ende des Jahrs 1892
in Österreich eröffneten Eisenbahnlinien ver-
Digitized by Google
Ungarische Eisenbahnen
gleicht, stellt sich das Verhältnis des Eisen* I
balmnetzes der beiden Länder folgendermaßen:
Sngarn ... 12 199,069 km *) = 48,7^
sterreich. 15 710,028 B = 50,3 „
Nach der technischen Ausfuhrung zerfiel
das Eisenbahnnetz 1892 in
Bahnen ersten Rangs . 7749,486 km = 63,8 V
zweiten „ . 4220,190 . = 84,8 „
Schmalspurige Bahnen. 173,953 „ = 1,4 „
Nach den maßgebenden Hauptgruppen glie-
derte sich das Eisenbahnnetz wie folgt :
Kgl. ungar. Staatsbahnen 7 101,662 km =58,6*
Privatbahnen 1319,665 w = 10,9B
Vicinalbahnen 3722,422 „ =30,6 „
Ende 1892 waren
in staatlichem Betrieb
einschließlich Fünf-
kirchen-Barcs 9973,539 km = 82,1V
in privatem Betrieb... 2170,090 » = 17,9 „
Von den Vicinalbahnen waren
im Betrieb der ungar.
Staatsbahnen 2805,189 km = 76,4*
im Betrieb der Privat-
bahnen 186,846 „ = 6,0 „
im eigenen Betrieb. , .. 730,3*7 „ =19,6,
Betriebsmittel. 1892 waren in Ver-
wendung: auf den Hauptbahnen 1734 Loko-
motiven, 3254 Personen- und 42 425 Güter-
wagen , auf den Vicinalbahnen 111 Loko-
motiven, 244 Personen- und 1729 Güterwagen.
Im ganzen waren vorhanden 1846 Lokomotiven
(0,18 pro Kilometer Betriebslänge), 3498 Per-
sonenwagen (0,387 pro Kilometer Betriebs-
länge) und 44 154 Güterwagen (4,329 pro Kilo-
meter Betriebslänge).
Stationen. Die Zahl derselben betrug
1651; hiervon entfallen 866 auf die Staats-
babnen. 186 auf die Privatbahnen und 611 auf
die Vicinalbahnen.
Personal. Angestellt waren Ende 1892
insgesamt 28 497 Personen (ungarische Staats-
bahnen 6203 Beamte, 18 813 Unterbeamte und
Diener; gesellschaft liebe Bahnen 689 Beamte,
2768 Unterbeamte und Diener; Vicinalbahnen 2U4
Beamte und 820 Unterbeamte und Diener). Die
Bezüge derselben beliefen sich auf 19 498 672 fl. 1
(ungarische Staatsbahnen Beamte f. 285 610 fl.,
Unterbeamte und Diener 10 490 188 fl , Privat-
bahnen Beamte 8:>8 334 fl.. Untcrbeainto und
Diener 1 219 335 fl., Vicinalbahnen Beamte
249 851 fl., Unterbeamte und Diener 355 254 fl.).
Auf einen Kilometer entfallen bei den ungari-
schen Staatsbahnen 2.37 Personen (0.51 Be-
amte, 1,86 Unterbeamte und Diener), bei den
Privatbahnen 2,28 Personen iU,4.r> Beamte,
1,83 Unterbeamte und Dienen, bei den Vicinal-
bahnen 1,36 Personen (0,27 Beamte, 1,08 Unter-
beamte und Diener l. Von den Bezügen kommen
pro Kilometer in Gulden bei den ungarischen
«taatsbahnen 1659,98 fl. (621,97 fl. aut Beamte,
1038.01 fl. auf Unterbeamte und Diener), bei den
Privatbahnen 1400.66 fl. (594,17 fl. auf Beamte,
806,49 fl. auf Unterbeamte und Diener) und bei
den Vicinalbahnen 799,1 9 fl. (329,99 fl. auf Beamte,
469,20 fl. auf Unterbeamte und Diener).
Leistungen der Verkehrsmittel. Die
sämtlichen Lokomotiven haben im Jahr 1892
•) EiMcbließlico 55.430 km ]>a«i|.f- und etektri.cber
I 60 637 200 km zurückgelegt, also pro Loko-
motive 28 061 km (Staatsbahuen 29 242 km.
Privatbabnen 22 667 km, Vicinalbahnen 24 925
km). Die Personenwagen leisteten 366 827 212
Achskilometer, also pro Wagen 107 448 Achs-
kilometer (Staatsbahnen 114 709, Privatbahnen
82 280. Vicinalbahnen 68 899 Achskilometer).
Die Guterwagen leisteten 1 617 988 687 Aohs-
kilometer. also pro Wagen 35 894 Achskilometer
(Staatsbahnen 36 676, Privatbahnen 34 604,
Vicinalbahnen 23 122 Achskilometer).
Zugsverkehr. Die Gesamtleistung in
Zugkilometern betrug 47 139 785 (Staatshah-
nen 36 674 081, Privatbahnen 5 383 199, Vici-
nalbahnen 6 082 506); hiervon entfallen auf
den Personenverkehr 23 032 199, auf den Güter-
verkehr 23 350 864, auf den Verkehr von Arbeits-
und Materialienzügen 766 732 Zugkilometer.
Nutzkilometer wurden zurückgelegt pro Bahn-
kilometer 3789 (Staatsbahnen 4863, Privat -
bahnen 3978, Vicinalbahnen 1628).
Verkehr. In der nachfolgenden Ubersicht
ist für die Jahre 1880—1889 die Größe des
Verkehrs und die erzielte Einnahme aus dem
Personen- und Güterverkehr angegeben. Die
Tabelle S. 3318 enthält die wichtigsten An-
gaben über die Betriebsergebnisse in den Jahren
1890—1892. Letztere Tabelle läßt den großen
Aufschwung erkennen, welchen der Personen-
und Güterverkehr infolge der durchgeführten
Tarifmaßnabmen genommen bat.
Beforderte
Oftter in
Tod. ein-
■chtiefilichj
Regiegut
Kinnabmen in Galdon
Jehr
Befördert <j
i
aas dein 1 aus d*ui
Penooen- Güter-
verkehr 1 verkehr
1*80
1881
1881
1883
1884
1883
188«
18x7
1888
18«»
9 ««0 563
10 VIS 889
10 586 410
11 67G 587
13 398 038
1« MS 686
18 837 770
13 486 28.-
14 147 .168
18 989 577
II 819 963
18 9S4 0»5
15 837 VtO
1« 741 «25
18 699 470
19 275 299
1»9*0 371
20 87S 47«
SiSS
11 878 719
18 .'I9ti M»l
IS 964 844
14 048 027
15 445 788
16 587 944
15 40« üjy
15 991 718
16 8*2 * 3
l» 871 am
99 144 89!»
48 134 884
46 «W »31
61 166 224
50 640 694
54 32C 488
63 535 103
64 968 042
62 S72 139
61 844 967
Personenverkehr. 1892 wurden von den
41 072 899 Reisenden 1 671 321 293 km zurück-
gelegt, von einer Person also 41 km. Die Durch-
schnittszahl der Reisenden pro Personenzug war
73 (Staatsbahuen 79, Privatbahnen 57, Vicinal-
bahnen 62). Die Steigerung gegenüber dem
Vorjahr (1891) betrug AD«bi An «hl
der der
Reitenden km
Ungarische Sfaatsbahnen 10 S 10 %
Privatbahnen 4„ 1,
Vicinalbahnen 88 „ 32 „
Steigerung bei sämtl. Bahnen.. 14;* ll%
Die größte Steigerung des Personenverkehrs
ergiebtsich gegenwärtig bei den Vicinalbahnen.
Im Jahr 1H90 war die größte Steigerung bei
den ungarischen Staatsbahnen (75?; Anzahl
der Reisenden, 36>tf Anzahl der Kilometer).
Auf den Bahnkilometer entfielen 1892
127 156 Reisende (Staatsbahuen 166 731, Pri-
vatbahnen 108 947, Vicinalbahnen 46 810).
Güterverkehr. 1892 wurden beför-
dert bei den Staatsbahnen 65 239 t Gepäck,
14 775 934 t Eil- und Frachtgut, 4 891 706 t
Digitized by Goc
3316
Ungarische Eisenbahnen
Regiegüter, bezw. bei den Privatbahnen 10221 1, i
6 074 866 t, 275 360 t, bei den Vicinalbahnen
7584 t, 3 224 872 t. 863 245 t. Befördert wur-
den auf den U. im ganzen 73 044 t Gepäck,
•24 075 171 t Eil- und Frachtgut und 6 530 811 t
Uegiegüter.
An Stückgütern wurden 1892 2 985 438 t
und an Wagenladungsgütern 20 926 005 t be-
fördert. Auf den lnlandsverkebr kommen
15829320 1, auf den Auslands verkehr 4637 167 t,
auf den Import 2 906 622 t und auf den Durch-
gangverkehr 538 334 t.
Tonnenkilometer wurden zurückgelegt :
8 359 798 bei Gepäck, 3 234 049 379 bei Eil-
und Frachtgut und 426 220 102 bei den Regie- j
gütern. Auf 1 km wurden befördert 1892
264 174 t Frachtgut (Staatsbahnen 365 089 t,
Privatbahnen 349045 t, Vicinalbahnen 34 833 1).
Finanzielles. Das thatsächlicbe Anlage-
kapital stellte sich Ende 1892 auf 962 026 956 fl. ;
davon kommen 76,3% auf die Staatsbahnen
einschließlich der Arad-Temesvärer Bahn, 13,8*
auf die Privatbahnen und 10,9,* auf die Vicinal-
bahnen.
Das Nominalkapital betrug 1 220 110 612 fl.,
darunter sind 258 074 566 fl. Geldbeschaffung« -
kosten (Staatsbahnen 16.3X. Privatbahnen
42,6*, Vicinalbahnen lb,lf6). Die Anscbaffungs-
kosten der Betriebsmittel sind mit 132405603 fl.
(Staatsbahnen 110 374 920 fl., Privatbahnen
17 001 627 fl., Vicinalbahnen 6 029 056 fl.) an-
gesetzt.
Von oberwähnten Nominalanlagekapitalien
waren 974 569 689 fl. oder 78,98* Prioritäten
und 245 630 923 fl. oder 21,02* Aktien (Staats- '.
bahnen 783 777 603 fl. [90.5SX] Prioritäten .
und 81970 565 fl. Aktien |9,47*1, Privat-
bahnen 187 297 469 fl. [81,12*] Prioritäten j
und 43 607 268 fl. [18,88%"] Aktien, Vicinal-
bahnen 3 494 617 fl. [2,83*] Prioritäten.
74 817 700 fl. |60,61«;! Prioritätsaktien und
4ä 135 400 fl. [36,66*J- Stammaktien).
Ende 1892 betrug das konzessionierte An- '
lagekapital der Vicinalbahnen 128 357 161 fl. i
fverwendet waren zur selben Zeit 123447717 fl.),
von welchen der Staat 17 167 680 fl. oder
13,8*\ die Komitate 9588442 fl. oder 7,5*. Ge-
meinden und Private 15 935 723 fl. oder 12.4X.
endlich Privatunternehmungen 85 665 316 fl.
oder 66,8% beitrugen. Der Staat erhielt für
obige 17 167 680 fl. 13 282 460 fl. in Stamm-
aktien und gab 2 395 490 fl. a fonds perdu (ab-
zurechnen sind 1 489 740 fl. für die Piski-Vajda j
Hunyader und für die Neusohl-Altsohl-Brezoer i
Viciiialbabn). Die Komitate erhielten 7 484 700 fl. [
in Stammaktien und gaben 2 10H 742 Ii. ä fonds
perdu. Von den bis Ende 1892 ausgegebenen
49 335 600 fl. Stammaktien sind 26,9* in
Händen des Staats, 15,1 * bei Komitate,
11,8* bei Gemeinden, zusammen 63,3*.
Pensions-, Krankenunter-
stützungs- und sonstige Wohlthätig-
keits fonds. Die Pensionsinstitute besäten
Ende 1892 ein Vermögen von 14 640 742 fl.,
die Krankenunterstützungsfonds 331 400 fl.,
die sonstigen Wohlthätigkeitsanstaltcn ein
solches von 248 753 fl.
Kommunal- und Industriebahnen.
Ende 1892 betrug die Länge der Kommu-
nal- (Straßen-) Eisenbahnen 168,65 km (1891
139.9U9 km, 1890 110,026 km). Konzessioniert ,
wurden 1892 16,492 km. Bezüglich 25,9 km j
Kommuiialbahneu waren die Konzessionsver-
handlungen im Zng.
1892 waren mit Pferdekraft betrieben
108,22 km (65,1 %\ mit Dampfkraft 43,49 km
(27,4*), mit elektrische Kraft 11,94 km
(7,6*).
Bei den Kommunalbahnen standen in
Verwendung 1618 Pferde, 19 Lokomotiven,
69 elektrische Wagen, 620 Personenwagen und
117 Güterwagen. Die Zahl der beförderten Per-
sonen betrug 34 602 389, der Warentransport
in Tonnen 387 243, die Zahl der Züge
2 091 962.
Das Kapital, welches im Kommunal-Eisen-
bahnnetz angelegt war, betrug 10 524 428 fl,
(76 035 fl. pro km).
Was die Betriebsergebnisse der Kommunal-
bahnen betrifft, so betrugen die Einnahmen
3 074 254 fl., Ausgaben 2 487 156 fl., Ober-
schuß 687 098 fl.
Das verwendete Anlagekapital verzinste sich
mit 5,7*.
Die Industriebahnen umfaßten 1892
1526,834 km. Für Dampfbetrieb waren 658,638
km = 43,2*. für Hand-, Pferde- oder andere
tierische Kraft waren 868,196 km = 56,8*
eingerichtet.
Auf Industriebahnen zu montanistischen
Zwecken entfielen 482,631 km (31,6*). zu
Forstzwecken 536,595 km (35,1*), zu Wirt-
schaftszwecken 222,29 km (14,6*"), zu anderen
Industriezwecken 208,598 km (18,7*), zu
Manipulationszwecken 76,72 km (5*).
V. Tarifwesen.
Trotzdem der ungarische Reichstag vom Jahre
1848 — im Gegensatz zum Gesetzartikel XXV
vom Jahr 1836, welcher vollkommene Tarif-
freiheit gewährte — den Grundsatz annahm, daß
„Zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen
die Regelung der Tarife bis in die kleinsten
Einzelheiten dem Staat obliegen sollte", sind
die Hoheitsrechte des Staats bei Erteilung der
Privilegien nicht genügend gewahrt, worden.
Nach dem Ausgleich mit Österreich wurde
öfters versucht, besonders bei Gewährung von
neuen Zinsengarantien und Subventionen, dem
Staat den nötigen Einfluß zu wahren, ohne das
Selbstverfügungsrecht den Unternehmungen
vollständig zu entziehen.
Das Ergebnis war die Aufnahme der Höchst-
tarife in die späteren Konzessionsurkunden,
welche Maßregel jedoch von geringem Erfolg
begleitet war
In den siebziger Jahren entbrannte unter
den U. ein heftiger Tarifkrieg, und konnte erst
der Ausbau einzelner Konkurrenzlinien bei den
dem Machtbereich des Staats mehr unter-
geordneten Bahnen und der Abschluß von
Verträgen den mit Benutzung der Refaktien
geführten Konkurrenzkampf beseitigen.
Besonders wichtig war in dieser Richtung
der mit der österreichisch-ungarischen Staats-
bahngesellscbaft am 8. Juni 1882 abgeschlossene
Vertrag, ferner die Kartellieruug des Verkehr«
mit der Südbahn im Verkehr nach Triest und
Fiume.
Seit dieser Zeit wurde ein Kartell nach dem
andern geschlossen und eine gesunde Tarif-
politik beobachtet.
Bei Aufstellung der Tarife in Ungarn fanden
auf allen Bahnen, mit Ausnahme der Südbahn,
die Grundsätze des unter Einfluß der öster-
Digitized by Google
Ungarische^ Eisenbahnen
reichischen und ungarischen Regierung im Jahr
1876 geschaffenen Reformtarifs Anwendung.
Nach der Verstaatlichung der Hauptlinien
wurde eine den Export der Landesprodukte
in hohem Haß fördernde Tarifpolitik befolgt,
der sich unter dem Zwang der Verhaltnisse
und dem Druck, den die Regierung mit Hilfe
der von Tag zu Tag mächtiger werdenden
Staatsbahnen ausübte, auch die Privatbahnen
Ungarns anschließen mußten.
Die den neuerschlossenen wirtschaftlichen
Unternehmungen gebotenen tarifarischen Be-
günstigungen mehrten sich in solchem Maß, !
daß sich die Regierung veranlaßt sab, dieselben
in den neuen Tarif vom 1. Januar 1888 zu
übernehmen.
Am 1. Januar 1891 erschien ein neuer Güter-
tarif, welcher keine weiteren Begünstigungen .
schaffen sollte, sondern den Zweck hatte, die
schon früher gewährten Ermäßigungen dem ■
Verkehr im ganzen Land gleichmäßig zuzu-
wenden (s. Gütertarife).
Zur Hebung des Personenverkehrs wurden ;
seitens der U. ebenfalls verschiedene Einrich-
tungen getroffen (Ausgabe von Tour-, Retour-, j
Abonnements-, Saison-, Bade- u. s w. Karten
xu sehr ermäßigten Preisen, Wertmarken- j
hefte u. s. w.). Trotzdem war das Ergebnis j
kein entsprechendes. Die nach dieser Richtung I
angestellten Studien zeigten, daß derartige |
Ermäßigungen allein nicht zu dem ge-
wünschten Erfolg führen, wenn nicht das
System des Personentarifs selbst eine Än-
derung erfährt, welche den durch die geogra-
phische Lage des Lands, die Bevölkerungszahl,
Sie Zahlungsfähigkeit der großen Masse u. s. w. :
bedingten volkswirtschaftlichen Momenten ge-
nügend Kecbnung trägt-
Nach eingehenden Studien wurde auf den
ungarischen Staatsbahnen und auf mehreren
Pnvatbahnen der sogenannte Zonentarif einge-
führt, welcher, was die Vermehrung der Fre-
quenz anbelangt, ein überraschend günstiges
Ergebnis lieferte (s. Personen tarife).
VI. Gesetzgebung und Verwaltung.
Die Quellen des ungarischen Eisen-
bahnrechts sind:
a) in erster Reihe die allgemeinen gesetz-
lichen Vorschriften für Eisenbahnen.
Hierher gehören:
1 . Die Eisenbahnbetriebsordnung vom 1 6. No-
vember 1851.
2. Die Eisenbahnkonzessionaverordnung des ■
kgl. ungarischen Ministers für öffentliche Ar- .
beiten und Kommunikation vom 20. April 1868,
N. 4973.
3. Gesetzartikel XLI vom Jahr 1881 (das
Enteign ungsgeset z ).
4. Gesetzartikel I vom Jahr 1868. ferner
Gesetzartikel LXI vom Jahr 1881 über die ab-
gesonderte, centralisierte grundbtieherliche Ein-
tragung der in den Ländern der ungarischen i
Krone befindlichen Eisenbahnen und Kanäle
5. Gesetzartikel XXXI vom Jahr 1880, bezw.
Gesetzartikel IV vom Jahr 1888. betreffend die
Zugeständnisse und Begünstigungen für Yicinal-
babneu. i
6. Gesetzartiktl XVIII vom Jahr 1874. be-
treffend die Haftung der Eisenbahnverwaltungen
für die durch Ereignisse auf Eisenbahnen her-
beigeführten körperlichen Verletzungen und
Tötungen von Menschen.'*
7. Titel ö, Kap. 1 und 2 des Gesetzartikels
XXXVII vom Jahr 1876, betreffend da« Fracht-
geschäft und besondere Bestimmungen über die
Frachtgeschäfte der Eisenbahnen. CJ
8. Das Eisenbabnbetriebsreglement.
9. Das Eisenbahnsteuergesetz (Gesetzartikel
XX vom Jahr 1875).
10. EisenbahnrechtJiche Verfügungen des unga-
rischen Strafgesetzbuchs, Gesetzartikel V vom
Jahr 1878.
1 1. Eisenbahnrechtliche Verfügungen des Über-
tretungsgesetzes. Gesetzartikel vom Jahr 1879.
12. Die für einzelne Eisetibahueu erlassenen
Specialgesetze.
Ferner müssen erwähnt werden solche Ge-
setze, welche zwar nicht unmittelbar als Eisen-
bahngesetze zu bezeichnen sind, weil sie weiter-
gehende Bestimmungen enthalten, aber doch
entweder einzelne Anordnungen für die Eisen-
bahnen treffen oder infolge ihres Inhalts auch
auf Eisenbahnen Anwendung finden (so das
Wasserrechtsgesetz und die Forstgesetze).
b) BesondereVerordnungen des Ministeriums,
welche infolge ihrer allgemeinen Gültigkeit im
amtlichen Verordnungsblatt für Ungarn kund-
gemacht werden, z. B. die Verordnung aus dem
Jahr 1885, Z. 40 003, über die Einziehung der
Projekte und den Hau der für Lokomotivbetrieb
einzurichtenden Eisenbahnen , die Verordnung
vom Jahr 1889, Nr. 37 035, Uber die bei der
Projektierung und den Bau von Eisenbahnen
zu beachtenden Grundsätze, der Erlaß über
die Herstellung von Streckenübergängtn aus
dem Jahr 1881, Nr. 36 263 u. s. w
Die den Eisenbahnverkehr betreffenden Ver-
fügungen werden im Sinn des Art. 8 des mit
Gesetzartikel XVI vom Jahr 1867 erneuert an-
enommenen Zoll- und Handelsvertrags mit
er Österreichischen Regierung gemeinschaftlich
vereinbart. So ist in Ungarn dieselbe Eisen-
bahnbetriebsordnung und dasselbe Betriebs-
reglemcnt in Kraft wie in Österreich; die
Grundztige für den Betrieb der Haupt- und
Lokalbahnen, die Signalordnung u. s. w. sind
ebenfalls übereinstimmend.
In Ansehung der Staats- und Privatbahnen
hat der Handelsminister die oberste Auf-
sicht, insbesondere die Handhabung der Eisen-
bahnbetriebsordnung und die Aufsicht in allen
Verwaltungsangelegenheiten, sowie auch in Fra-
gen, welche sich auf die Baubewilligung, die
Konzessionserteilung, auf die Zuerkennung des
Enteignungsrechts, auf die Betriebseröffnung
und auf die Regelung der Tarifverhältnisse
beziehen.
Eine dem Handelsministerium unterstehende
technisch- administrative Behörde ist die Ge-
neralinspektion für Eisenbahnen. Dieselbe
hat die der Staatsverwaltung vorbehaltene Ober-
aufsicht und Kontrolle über den Bau und Be-
trieb auszuüben, als technisches Fachorgan die
vom Handelsministerium zugewiesenen Gegen-
stände zu begutachten und bei Kommissionen
zu intervenieren. Im Schoß des Ministeriums
befindet sich für principielle Tarilierungs-, Ver-
kehrsteil ungs- und verwandte Angelegenheiten
die T a r i f k o in in i s s i o n.
Die Verwaltung der im Betrieb des Staats
stehenden eigenen und Privatbahnen obliegt
der Direktiou der kgl. ungarischen
Staatseisenbalinen mit den ihr unter-
stehenden Betriebsleitungen.
5
Digitized by Google
<> fr 16 tf « ^ t^i
K-CC Jt-»"
«'■«^ V « tt >t tt KMWKKUK Ii — — — — — _
51 U. c# Ii — i O 31 ^ J. in fc u ij - CU 1 - I ? > » u tc — c <c ot -1 c.
•J- » « N.
•I .- -.
-i 3 O
r. ~ z.
- - *> —
^ £_ ■ • ■
*~ — —
-Sa
1
p
a
I" '
M. '3* o ^* ^
c c ^ n
— . c ^
;ri r, x T1 ;i. i> 5 2
s ■'1- cjo
r » 2.
571 ■
- A — • vj C „ t-t _ J
3#-
ES *
" c c
» * 3 £
;X 3 * 2 '
Sf*3-
"5 S • Tw
s 3 ö
- ■ - 2.
i " ~
5 • •<
2? g
0 ä
t_ = - . B .
E.?S,. F.
-t- " c
2= ■
-1 -1
er r
>• > '
^ -. 3
! -» r t ■ .r .
s-g>:
r- ■
a. . ~.
. j 1 • .
= kiloinlr.
Anzuh.
K, ^ '— ;~~
1 : -1 x ~
-,i — *i ^ O X TT Ü» Ü»
C j — ■*
IC C" ^- JC
— ■-. — « t.1 *i --1 4- ri *- j'
V- ^ (C — -* *- — '-' _
-1 — C — - ^> ^ — ^ J ■
er rr.
,t «i 'i ^' C:
er, " 1: — k « ti
'r - c « - rr .5 " - -*
-.. ^ k , « -.; _ -> -j «t
-* *- r a ic x
5 v i?" *£ to o: ^ ?i '-z *r>
<?. m-i ~ 1 *.
1 -1 •) u y< u
* *j- 1
-1 "Cü
- ^
W
' ' C*. — C , -c V -; Ii 'X *-*
r -1 j y.
— ^ -j- ^ -l X - i
— ~ ' T-
- x tr-
-1
*_-. tz. ti - .v
ü -U t-~ -_t / »-
- . -.■ C O : =:
• ; i>: 1; - " c • 1 '..
r: — -r
iz ~ — —
-j — — —
C — —
— ^ 7 '-C — T. "_n - .,
V * tf» -3 X i Ii >
*- — r- *j- -
• 1 - 1 '.* — tc •—
-11-
; ^ M n - - *; T r. -.
Z -' T. -
r-.-.,;t'.
C u c— 1
l - ~ T. U r. 1
,x TC r'
w j ^ r, «
V-i — 4* &e r- 1 i
*C »w -1 ^
— ^- —
— - 1 V= C * s O J
X - 1
— **• - — y ...
i'. — ~. - '-• ^
^ fi ™ c
iE r'i - j k
- i - -- - 1 r - - . 3
t 7 '; a u • 1 4- -
ü £ M 3.' i ?' i i" I
rj V tc t -
V' "X C *- > < i->
3 »
2^
r i 1 ä-
- 1 - u
II —
- c
, « fc X - N I n
•— f.^ - — -J. ^_ - - —
Z X ^ - - 1 C
C - - -
* _'• rtt
C li
- ' ■'• •• .-, -
' r^: *- ■
- -
■ r. — c — :
• ••• -1 ti y -x x -js r ti •■ r: - . r : : - .
x ; - ü 7 c - >; 1 . — *. — <-
t: r. -.: -_» > r, r. r. * ti ; - ^ -* *. j - ^ -1
<-■ - , IL
'- -'
« C S 5 S — - ^
« .- n
EitsiV'-;
^- — ^- ^
— — = -I f 1
— : f : — >■■ • j 1
— -■
5-2.
H
. >- - -1 .i - x -
3
•-• - '-' - r: ^ - - _>
*• 1: *" ^ l: (-
5 -
- :- - •■■ r x ; - " / .- =
■ - • j - 1 - t i - 1^-1 "- •-• u -•
7 - 1- - - • =
— r. j .-. ■ -
r
9— V ->
- tc
\~. " Y'
r. — — X
: ü' Lj h
/ -i
■-i *t ~i
• c c x y *-
T -- -
Ii ^ > -■ - -
- * - 1
. r. - •_- - ..- - 1: ^
3?
- 1 -j c*
/ r. '_*■ -1 t^. -
• ; c / Jt —
'S- —
—
vi«,
> V. ';
i. - - - - - _ r- -
-• oa
- 1: -
- w ti ; -- c
. 1 — S « <* 5 u
-1 •- v -1 w »" c
- , — ■ . — - ~
— — 1 1:
1 — - 1 i; -.- —
, _ - , - - - . _ ^ , _
• . =--•,• - • . ' • •
Ii C* X- *x — - 1 -
•.- •.••--'. i- ,i - •_•
i^- *r* tx y a a <c
Digitized by
Ungarische Nordbahn — Ungarische Nordostbahn
Die Verwaltung der Privat bahnen ist
Direktionen zugewiesen , welche zumeist in
Budapest ihren Sitz haben (s. Osterreichische
Südbahn und Kaschau-Oderberger Bahn).
Litteratur: Schüller, Versuch einer ver-
gleichenden Statistik der österreichisch- unga-
rischen Eisenbahnen während der Jahre 1866,
1867, 186«, 1869, Wien 1871 ; Südenhorst, Die
Eisenbahnen Ungarns, Wien 1871 ; Toth v. Felseö
Szopor, Die Bannverwaltungssysteme in Un-
garn, Wien 1879; Saarossy KapeUer, Die zehn-
jährige Thätigkeit der kgl. ungarischen Staats-
eisenbahnen auf dem Gebiet der Volkswirt-
schaft, Budapest 1885; Kupka, Die Eisenbahnen
Österreich -Ungarns, 1822—1867, Leipzig 1888;
Nemeny, Die Verstaatlichung in Ungarn, Leip-
1890; Dohiecki, Gründung, Bau und Be-
b der ungarischen Lokalbahnen, heraus-
gegeben vom ungarischen Ingenieur- und Archi-
tektenverein, Budapest 1891; Eonta (Kohn),
Eisenbahujahrbueh der österreichisch - ungari-
schen Monarchie, Wien 1868—1891, Bd 1 bis
XXI ; Mandello, Wirksamkeit des kgl. ungari-
schen Handelsministers, jährlich bis 1893, Buda-
pest; Statistische Nachrichten der Eisenbahnen
der österreichisch-ungarischen Monarchie 1870
bis 1889; Jahresbericht des kgl. ungarischen
Handelsministers für die Jahre 1890, 1891 und
1892, Budapest. v. Dobiecki.
Ungarische Nordbahn {Magyar eszaki
vasüt), in Ungarn gelegene normalspurige Eisen-
bahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz in Buda-
pest, umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung die
Strecken Pest-Salgö Tarjan und Salgö Tarjän-
Josefstollen, zusammen 16,67 Meilen (125,46km).
Die U. ist aus der im Jahr 1863 gebil-
deten k. k. priv Pest-Losoncz-Neusohler Eisen-
bahn- und Steinkohlen-Gewerkschaft hervorge-
gangen, welche auf Grund der Konzessions-
urkunde vom 19. Januar 1863 eine Eisenbahn
von Salgö Tarjan einerseits nach Pest, ander-
seits über Losoncz nach Neusohl herstellen
sollt*.
Im Jahr 1864 wurde die Ausdehnung des
Unternehmens durch Fortsetzung der Bahn
von Neusohl über Sillein nach Oderberg und
durch Herstellung direkter Verbindungen mit
der Theißbahn in der Richtung Fülek-Miskolcz
und Hatvan-Miskolcz in Aussicht genominen.
Desgleichen projektirte die Gesellscnaft auch
die Ausfuhrung einer Zweigbahn von Hatvan
nach Gyöngyös. Nach den am 28. November
1864 genehmigten Gesellschaftsstatuten sollte
das Anlagekapital 12 Mill Gulden betragen,
und zwar 6 600 000 fl. in Aktien und 5 400 0O0 fl.
in Silberprioritätsobligationen. Die finanzielle
Lage der Gesellschaft wurde jedoch so ungünstig,
daß schon am 11. Juli 1865 über das Unter-
nehmen der Konkurs verhängt wurde. Durch
die ausgiebige Hilfe, welche die Staatsverwaltung
der Gesellschaft zu teil werden ließ, gelang es
nach Jahresfrist, den Konkurs wieder aufzu-
heben. Die Staatsverwaltung verpflichtete sich
nämlich auf Grund des Übereinkommens vom
10 September 1866, der Gesellschaft zum Aus-
bau der Bahn 1.8 Mill. Gulden und zur Aus-
zahlung des ersten Coupons 200 000 fl. bar
vorzustrecken, ferner die zur Herstellung der
Bahn bis Salgo Tarjiin noch erforderlichen
Schienen und Eisenmaterialien im beiläufigen
Betrag von 1 Mill. Gulden zu liefern und lmfür
sowie für die bereits bestandenen Forderungen
von etwa 1,2 Mill. Gulden Obligationen des in der
Höhe von 7,2 Mill. Gulden auszugebenden Silber-
prioritätsaniehen in Zahlung zu nehmen. Da-
gegen übernahm die Gesellschaft die Verpflich-
tung, die alten Prioritätsobligationen einzu-
ziehen.
Nach Aufhebung des Konkurses (6. Oktober
1866) und Annahme des Übereinkommens mit
der Regierung änderte die Gesellschaft ihre
Firma in „Ungarische Nordbahn- Gesellschaft
Nunmehr nahmen die Bauarbeiten ungestört
ihren Fortgang; die Teilstrecke Pest-Hatvan
wurde am 2. April, die Strei ke Hatvan- S,tlg<>
Tarjän am 19. Mai 1867 dem Verkehr Über-
geben.
Ende 1867 geriet die Unternehmung aber-
mals in Verlegenheiten. Das Erträgnis der
Bahn reichte für die Einlösung des halb-
jährigen Prioritäten-Coupons nicht aus, der
Abschluß der Baurechnung ergab einen aus
der Bauperiode herrührenden Abgang von
200 000 fl. ; 400 000 fl. überdies waren zur Ergän-
zung des Fahrparks notwendig. Das Gesamterfor-
dernis betrug rund 760 000 fl., und alle Versuche,
j diesen Betrag aufzubringen, blieben erfolglos.
Die Regierung als Hauptgläubigerin des
Unternehmens entschloß sich daher, die Bahn
einzulösen. Sie übernahm am 1. Juli 1868 die
Bahn von Pest nach Salgö-Tarjän und zum Josef-
»tollcn schuldenfrei gegen einen Kaufpreis von
7 600 000 fl. und als Abschlag auf diesen Kauf-
schilling das Prioritätsanlehen von 7 2(M) 000 fl.
in ihre eigene Zahlungsverbindlichkeit, Die rest-
lichen 300 000 11. wurden zu Gunsten der Gesell-
schaft bei einem Kreditinstitut verzinslich ange-
legt, Ferner gewährte die Regierung der Gesell-
schaft im Fall des Bedarfs ein mit b% verzins-
, liches und innerhalb 15 Jahren rückzahlbares
Darlehen von 97 000 fl. zur Begleichung aller
liquiden Schulden. Am 6. August 1808 löste
sich die ungarische Nordbahngesellschaft auf.
Die Bahn, nunmehr „Kgl. ungarische Nord-
bahu" genannt, bildete fortan einen Bestandteil
der nördlichen Staatsbahnlinie.
Ungarische Nurdostbahn ( Magyar eszak-
keltti lasütj, in Ungarn gelegene ' Eisenbahn,
ehemals Privatbahn mit dem Sitz in Budapest,
seit 1890 vom Staat übernommen. Die U. um-
faßte zur Zeit der Verstaatlichung folgende
Strecken: 1. Hauptbahnen: Szerencz-S. A. Uj-
helv-M. Sziget (244,373 km), Debreczin-
Sza'thmar-Kirulyhäza (149,873 kmi; 2. Flügel-
bahnen: S A. Uihely-Leg. Mihulyi-Kaschau
samt Verbindungskurve (64,05 km), Biityu-
Munkücs (25,958 km); Nyiregyhäza - Csap
(70,45 km); 3. Sekundärbahn: Csap-Ungvar
(23,22 kirn, zusammen 577,924 km. Außerdem
führte die U. den Betrieb der Munkäcs-Bes-
kider Staatsbahn bis Lawoczne, der Eisen-
bahn Szathmär-Nagvbänya. der Nyiregyhäza-
Miiteszalka-, der Szilägysäger und der Taracz-
thalbahn, insgesamt daher auf einem Netz
von 912,997 km. Seit 1. Januar 1889 führte
j sie auch den Betrieb der ungarischen Strecke
der ungarisch-galizischcn Eisenbahn.
Am 1. Juli 1868 erhielt, ein Konsortium die
I Konzession für die Linien Debreczin-Szathmar-
Tekebaza-Szigeth und Tekehiiza-Csap-Kaschau
| mit den Zweigbahnen über Sätoralja-Ujhely
nach Zombor (Szerencs) und nach Munkacs
I (Gesetzartikel XIII vom Jahr 1868) auf die
| Dauer von 90 Jahren. Die Regierung gewähr-
Digitized by Google
Ungarische Nordostbahn
leistet« den Konzessionären für die ganze Kon-
zessionsdauer ein jährliches Reinerträgnis von
37 100 fl. in Silber für die Meile, eine zehn-
jährige Befreiung Ton der Entrichtung der
Steuer- und Stempelgebühren von den Aktien-
und Obligationscoupons. Das Anlagekapital war
auf 47 214 000 fl. ö. W. in Silber festgesetzt
und sollte zu \» in Aktien und zu '/» in Friori-
tätsobligationen aufgebracht werden. Am 2. Au-
gust 1K69 erfolgte die Konstituierung der
Gesellschaft. Im Jahr 1871 erwarb die U.
die Konzession für die Linie Nyiregvhäza-
Ungvär (3. Januar) auf Grund des Gesetz-
artikels XXVII vom Jahr 1870 unter Gewäh-
rung einer Garantie des Staats von jährlich
20 000 fl. für die Meile. Die Arbeiten wurden
alsbald in Angriff genommen, da der Bauunter-
nehmer (Stroußberg) aber zahlungsunfähig
wurde, erfolgte am 4. März 1871 die Lösung
des bezüglichen Bauvertrags und der Abschluß
eines neuen mit der Unionbank. Infolgedessen
trat in der Eröffuung der einzelnen Strecken
eine Verzögerung ein. Im Jahr 1871 wurden
eröffnet Debreczin-Nagy Käroly-Szathmär am
25. Juni, bezw. 25. September und Szerencs-S.
A. Ujhely am 26. Oktober. Es folgten 1872 die
Strecken S. A. Ujhely-Leg. Mihalyi (7. Januar),
Szatbinür-Bustyahäza (16. Juni), S. A. Ujhely -
Ungvär (25. August), Csap-Kinilyhäza (24. Ok-
tober), Nyiregyhüza-Kis \arda (20. November)
und Bustyahaza-Szigeth sowie Bätyu-Munkäcs
(4. Dezember). Im Jahr 1873 war das Netz der
U. ausgebaut. Die Linien Kis Varda-Csap und
L. Mihulyi-Kaschau wurden am 4. Februar, bezw. |
22. Oktober dem Betrieb übergeben.
Nach Vollendung des Baues der U. stellte die
Unionbank eine Mehrforderung von 22846335 fl. .
Die Nordostbahngesellscbaft war bereit, den
gerechten Ansprüchen der Unternehmung zu
entsprechen; da jedoch der größte Teil der
Forderune die Regierung belastete, setzte sich
die Gesellschaft auch mit dieser ins Einver-
nehmen. Das Ergebnis der Verbandlungen !
war zunächst der am 10. Februar 1875 ge-
schlossene Vergleichsvertrag mit der Union- j
bank, wonach derselben eine Entschädigung pro
nominal 11 Mill. Mk. in garantierten Gold-
prioritäten und das Recht zuerkannt wurde,
solche Goldprioritäten im Nominalbetrag von
16 Mill. Gulden gegen Aktien und Prioritäten
pro 71 ., Mill. I. Emission auszutauschen. Die
Unionbank erklärte sich mit ihren Ansprüchen
gegen die U. für befriedigt, und verpflichtete
sich, derselben 700 000 fl. zu bezahlen und
600 000 fl. darleiheuswcise zu erfolgen. Auf
Grund des Vertrags mit der Regierung vom
18. Februar 1875 über die Regelung der Ersatz-
ansprüche, welche der Gesellschaft aus den
Mehrleistungen beim Bau ihrer Linien er-
wachsen sind, wurde die Staats garantie um ;
den Betrag von 275 000 fl. (als Verzinsung von j
Goldprioritäten im Nominalbetiag von 5,5 Mill.
Gulden), sowie auch um die betreffende Til-
gungsquote erhöht.
Die Genehmigung des Vertrags vom 18. Fe-
biuar erfolgte mit Gcsetzartikel XLV vom Jahr
1M75. Auf Grund des Gesetzartikels XI vom Jahr
1876 gelangte die Beteiligung der Gesellschaft
an der von der Regierung für die subventionier-
ten Bahnen aufgenommenen Investitionsanleihe
mit vorläufig 1634 777 fl. zur Durchführung.
Die Frist für den durch Vergleichsvertrag mit
der Unionbank der letzteren zugestandenen
Titelau8tausch ist durch Gesetzartikel XVI vom
Jahr 1877 bis Ende 1881 erstreckt und der
Umtausch auch zur Zeit vollzogen worden.
Die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft
waren daher bis auf die aus der Bauzeit
stammende schwebende Schuld vollkommen
geordnet. Zur Tilgung dieser wurde über Be-
schluß der Generalversammlung vom Jahr 1883
die Kürzung der in den Jahren 1884 und 1885
fälligen Aktiencoupons vorgenommen.
Fortan widmete die U. ihre Aufmerksam-
keit der Förderung des Baues der in ihren
Bereich fallenden Lokalbahnen und übernahm
auch den Betrieb mehrerer derselben. So über-
nahm sie am 7. Juli 1884 den Betrieb der Sekun-
därbahnen Szathmär-Nagybänya auf die ganze
Konzessionsdauer, am 15. Juni 1886 den Betrieb
der Teilstrecke Munkiics-Härsfalva der staat-
lichen Linie Munkäcs-Beskid, am 23. Juni, bezw.
am 20. August und 23. Dezember 1887 den Be-
trieb der Taraczthaler Lokalbahnen, bezw. der
Vicinalbahn Nyiregyhäza-Mäteszalka und der
Szilägysager Vicinalbahn.
Zur Beschaffung der für die Ausgestaltung
der Linien der U nötigen Geldmittel hat die
Regierung der Gesellschaft vom Jahr 1888 eine
neuerliche Garantieerhöhung gewährt, und sie
an der zufolge dieses Gesetzes staatlieherseits
aufgenommenen, neuen gemeinschaftlichen In-
vestitionsanleihe unter denselben Bedingungen
wie die Kaschau - Oderberger und ungarisch-
galizische Eisenbahn teilnehmen lassen. Die
Gesellschaft erhielt eine Garantieerhöhung im
jährlichen Betrag von 819 408,07 Mk. und
auf Grund derselben eine Quote von 16 912 200
Mk. zum Kurs von 91,36;^ aus der neuen
Anleihe zugewiesen. Die Flüssigmachung des
gedachten Anteils an der neuen Investitions-
anleihe geschah erst im Verlauf der zweiten
Hälfte des Jahrs 1888, zum Teil sogar erst
im Jahr 1889. Am 1. Januar 1889 hat, wie
erwähnt, die U. die Betriebführung der ungari-
schen Strecke der ungarisch-galizischen Eisen-
bahn übernommen (Übereinkommen vom 23. De-
zember 1888, Gesetzartikel XIV vom Jahr 1889»
und erfolgte unter einem in kommerzieller Be-
ziehung die Vereinigung aller gesellschaftlichen
Linien mit dem staatlichen Betriebsnetz.
Auf Grund des Vertrags vom 16. Mai 1890
wurde das konzessionsmäßige Einlösungsrecht
schon mit 1. Januar 1890 geltend gemacht. Dem-
entsprechend nahm der ungarische Staat mit
Wirksamkeit vom 1. Januar 1890 an die ge-
sainten Linien der U. in Besitz und verzichtete
auf die Rückzahlung der an die Gesellschaft ge-
leisteten Garantievorschüsse. Der ungarische
Staat uahin die Verzinsung und Tilgung der ge-
sellschaftlichen Prioritäts- und Investitionsan-
lehen auf sich und gewährte den Aktionären der
U. eine 5% ige Verzinsung des Aktienkapitals.
Erst wenn sämtliche Aktien eingelöst sind, tritt
der Staat in das unbedingte Eigentumsrecht be-
züglich des Bahnkörpers und der Fahrbetriebs-
mittel ein. Der Vertrag erhielt mit Gesetz-
artikel XXI vom Jahr 18H0 am 24. Juni die
allerh. Genehmigung, worauf dann am 1. August
1890 die thatsäch liehe Übernahme der Bahn
durch den Staat, bezw. in die Verwaltung der
ungarischen Staatsbahnen und die Auflösung
der bis dahin bestandenen gesellschaftlichen
Direktion erfolgten.
Digitized by Google
Ungarische Ostbahn — Ungarische Staatsbahnen
3321
Ungarisch) Ostbahn (Magyar kclcti
vasüt), teils in Ungarn, teils in Siebenbürgen
gelegene eingleisige Eisenbahn, ehemals Pri-
vat bahn, seit 1876 verstaatlicht, umfaßte zur
Zeit der Verstaatlichung folgende Linien : Groß-
wardein-Kronstadt (483,930 km), Kocsärd-M. Va-
särhely (59,320 km ), Tövis- Karlsburg (16,472
km), K Eapus-Hermannstadt (44,610 km) und
Gyeres-Torda (8,661 km). Letztere Strecke be-
fand sich zur Zeit der Verstaatlichung erst im
Bau.
Im September 1866 wurde das Projekt
Großwardein-Klausenburg-Kronstadt seitens der
Regierung aufgenommen und die Vornahme der
Tracierung auf Staatskosten angeordnet ; zwei
Jahre später (Mai 18C8) haben die Arbeiten auf
der Strecke Großwardein- Klausenburg auf Staats-
kosten begonnen. Da eine englische Bauunter-
nehmung neben der Offerte für die ausgeschrie-
benen Bauarbeiten auch Anbote in Bezug auf
Konzession der ganzen Ostbahn einbrachte, ver-
lieh die Regierung auf Grund des Gesetzartikels
XXV vom Jahr 1868 an die genannte Unter-
nehmung die Konzession für die Linie Groß-
wardein-Klausenburg-Kronstadt , nebst Zweig-
bahnen Gerend (Kocsärd)-M. Vasärhely, Tövis-
Karlsburg und K Kapus-Uermannstadt auf die
Dauer von 90 Jahren. Die Konzession ge-
währleistete ein jährliches Reinerträgnis von
46 720 fl. für die Meile, sowie eine ent-
sprechende Tilgungsquote in Silber, ferner eine
zehnjährige Befreiung von den Coupon-Stempel-
Jebühren und völlige Steuerfreiheit für jene
ahre, in welchen die Subvention des Staats
in Anspruch genommen werden sollte. Die
Konzession wurde einer zu diesem Zweck unter
der Firma „ Ungarische Ostbahngesellschaft" mit
dem Sitz in Pest errichteten Gesellschaft über-
lassen. Das Anlagekapital war auf 75 033 750 fl.
in Silber festgesetzt (Aktienkapital 30013500 fl.
und Prioritätsanlehen 45 020 50 fl ).
Nach Fertigstellung der Strecke Groß-
wardein-Klausenburg (am 7. September 1870)
konnte die Bauunternehmung nicht in Zweifel
sein, daß sie mit dem veranschlagten Haukapital
nicht auslangen werde. Sie beanspruchte daher,
nachdem durch die mit Gesetzartikel XLVII
vom Jahr 1870 angeordnete Abänderung der
Trace die Bauzeit verlängert worden war und
die Interkalarzinsen somit eine Vermehrung
erfuhren, eine Entschädigung von rund 2 Mill.
Gulden. Da die Gesellschaft die Ansprüche
der Baunnternehmung nicht anerkannte, stellte
letztere den Bau ein. Infolge dessen wurde
der Bauvertrag als gelöst betrachtet, die Kaution
von 2,2 Mill. Gulden für verfallen erklärt; die
Bauunternehmer wurden bezüglich ihrer noch
nicht beglichenen Forderungen mit einer Summe
von einer halben Million Gulden abgefertigt uhd
ihnen die Baumaterialien mit 300000 fl. vergütet.
Die Ostbahngesellschaft hatte sich also möglichst
schadlos zu halten gesucht ; nichtsdestoweniger
stellte sich alsbald heraus, daß die Gesellschaft
schwer geschädigt war, indem der thatsächliche
Abgangderü. 15,2 Mill Gulden betrug. Ende 1871
wandte sich die Ostbahngesellschaft an die Re-
S'ierung wegen Erhöhung der konzessionsmäßigen
ausumme und Garantieziffer, allerdings ver-
gebens. Zur Bedeckung dieses Abgangs wurde vor-
läufigein Abkommen getroffen, infolgedessen die
Gesellschaft mit Zustimmung der Regierung bei
einem Bankenkonsortium gegen Verpfändung
der Prioritäten im Nominalbetrag von 20 Mill.
Gulden einen mit Ende Februar 1873 fällig
werdenden, mit 7% verzinslichen Vorschuß von
15,2 Mill Gulden nahm. Die Gesellschaft führte
den Bau in eigener Regie weiter und eröffnete die
Strecke Kocsiird-Maros Vasärhely am 20. No-
vember 1871 Tövis-Schäßburg am 8. Mai, bezw
18 Juli 1872. K. Kapus-Hermannstadt am 11. Ok-
tober 1872, Schäßburg- Kronstadt am 1. Juni 1873
und Klausenburg-Kocsärd am 14. August 1873.
Ober Vermittlung der Regierung wurde die
Darlehensforderung bis 31. Januar 1874 pro-
longiert, bezw. von der Nationalbank über-
nommen und auch von dieser noch einmal bis
14. Februar 1874 gestundet. Außerdem war es
der Regierung gelungen, ein Bankenkonsortium
zu gewinnen, welches sich anheischig machte,
auf die verpfändeten Prioritäten einen Barvor-
schuß von 10 Mill. Thalern zu geben, wenn
die Regierung sich zur Wiederabnahme der
Titres in gewissen Terminen, zu gewissen Kur-
sen verpflichtet, bezüglich der pünktlichen
Rückzahlung und Verzinsung des ganzen An-
leihekapitals die Bürgschaft übernimmt, und
wenn dem Konsortium das Recht eingeräumt
wird, die Obligationen vor der Rücklösung
ganz oder zum Teil definitiv zu behalten, in
welchem Fall es noch 10j^ des Nominalwerts
der behaltenen Titel an die Regierung ent-
richten sollte. Die Regierung schloß im Sinn
dieses Anbots mit dem Bankenkonsortium ein
Übereinkommen und mit der Ostbahn einen
Vertrag, und brachte am 27. Januar 1874
einen Gesetzentwurf „über die Regelung der
schwebenden Schuld der Ostbahn " im Reichs-
tag ein, welcher am 7. Februar als Gesetz-
artikel I vom Jahr 1874 die allerh. Genehmi-
gung erhielt. Der Barvorschuß von 10 Mill.
Thalern wurde am 11. Februar 1874 geleistet,
die verpfändeten Prioritäten konnten ausgelöst
werden und war damit eine unmittelbare Gefahr
von der Gesellschaft abgewendet.
Eine endgültige Erledigung fand die Ost-
bahnfrage erst durch den 1876 erfolgten An-
kauf der U. durch den Staat. Dieser übernahm
die Prioritäts- und sonstigen Schulden der Gesell-
schaft und verpflichtete sich, sämtliche Aktien
der U. mit Staatsobligationen derart einzulösen,
daß den betreffenden Aktienbesitzern für je drei
Stück einzeln auf 200 fl. lautende Aktien, zwei
Stück einzeln auf 100 fl. ö. W. oder 200 Mk.
Gold lautende, mit b% in Gold verzinsliche und
innerhalb der für die Ostbahnprioritäteu erster
Emission festgesetzten Zeit (77 Jahre) zu til-
genden Staatsobligationeu erfolgt werden. Wäh-
rend dieser Vertrag erst am 28. Dezember durch
Gesetzartikel L vom Jahr 1876 die allerh. Ge-
nehmigung erhielt, führte die Regierung schon
vom 1. Februar 187(5 mittels eines eigenen
Komitees und unter der Aufsicht des Verwal-
tungsrats die Verwaltung der U. Anfangs 1878
wurde die eigene Geschäftsführung für die
Linien der U. aufgelöst und wurden die letz-
teren der Direktion der kgl. ungarischen Staats-
eisenbahnen unterstellt.
Ungarische Staatsbahnen (Magyar ki-
riilyi üllamvasiituk). Nach Beendigung des
Krimkriegs verkaufte der österreichische Staat
aus finanziellen Gründen die in seinem Besitz
befindlichen Eisenbahnlinien; die in Ungarn
gelegenen Linien der k. k südöstlichen Staats-
bahn von Marchegg nach Szolnok und Szegedin
Digitized by Google
Ungarische Staatsbahnen
gingen am 1. Janaar 1866 an die österreichische
Staatseisenbahngesellschaft Ober, wogegen 1858
die zur südlichen Staatsbahn gehörige, 1854
vom Staat angekaufte Linie von Odenburg
nach Katzelsdorf (Landesgrenze), der Südbahn
überlassen wurde. Es war sonin das ganze
Eiseubalinnetz (die 1853 vom Staat gebaute
Mohacs-Fünfkirchener Bahn war schon früher
an die Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft ab-
getreten worden) in den Händen von Privat-
gesellschaften. Auch nach dem Ausgleich mit
Ungarn hielt man daselbst an dem Privatbahn-
sy stein fest.
Ein Umschwung trat 1868 duroh die erfolgte
Erwerbung der Pest-Salgö Tarjäner, bezw.
Pest-Los oncz er Bahn (seit 1866 ungarische
Nordbahn genannt) ein, welche den Ausgangs-
punkt einer unabhängigen staatlichen Eisen-
bahnpolitik bildete.
Mit Gesetzartikel XII vom Jahr 1868 wurde
der Bau der Linie Hatvan-Miskolcz, bezw. auch
der Fingelbahnen Vamos Györk-Gvöngyös und
Fäzes Abony-Erlau, sowie jener der Linie Zäkäny-
Agram auf Staatskosten angeordnet.
In demselben Jahr wurde mittels Gesetz-
artikel XLIX auch der Ausbau der Linie Pcst-
Salgö Tarjän gegen Losoncz und Nensohl und
die Ausführung der Linie Hatvan-Szolnok, Mis-
kolcz-Banreve (Putnok) und Karlstadt-Fiume
auf Staatskosten angeordnet. (Durch Gesetz-
artikel XXXV vom Jahr 1870 wurde bestimmt,
daß die Trace der Salgo Tarjän-Ruttkaer Linie
nicht, wie ursprünglich festgesetzt war, über
Neusohl, sondern über Kremnitz geführt und
dafür zwischen Altsohl und Neusohl eine Seiten-
bahn zweiten Rangs, gleichfalls auf Kosten des
Staats, erbaut werde, i
Mit dem Betrieb der Strecken Hatvan-
Miskolcz und Ziikäny- Agram (die bisherige
Nordbahn wurde nebst der Strecke Hatvan-
Miskolcz als nördliche Linie und die
Strecke Zaküny-Agram als südliche Linie
bezeichnet) wurde die Direktion der bisherigen
ungarischen Nordbabn in Pest betraut, welche
seitdem die Firma: „Betriebsdirektion der
kgl. ungarischen Staatseisenbahnen"
führte und in der Betriebsleitung für die
südliche Linie in Agram ein exponiertes
Exekutiven gan besa£>.
1871 kamen zum Netz der U. die Gömörer
Industriebahnen hinzu. Diese waren 1870
einem Konsortium konzessioniert , der Zusam-
menbruch der Stroußberg'schen Unterneh-
mungen machte jedoch die Konzession unaus-
führbar. Das Korumuriikations-Miiiistcriuiu
brachte zur Siclierstellung dieser für die In-
dustrie der Gömörer Bezirke so wichtigen
Bahnen anfangs Mai 1871 eine Gesetzverlage
ein, welche durch Gesetzartikel XXXVII vom
Jahr 1871 die Genehmigung erhielt; dieselbe
verfügte auch den Bau der Göinorer Bahnen
in Staatsregie. Die Einverleibung dieser Bahnen
in das Netz der U. fand erst 1883 statt (Ge-
setzartikel XXII).
1872 übernahm die ungarische Staatseisen-
balm Verwaltung die im Eigentum des Finanz-
ärars stehenden Linien Gar am Berzencze-
S c h e m n i 1 1 (schmalspurige 1 1 m | Gebirgsbahn I
ui.d Miskolcz-Diosgy ör. Mit Gesetzartikel
IX vom Jahr 1872 wurde der Bau der Buda-
peste r Verbindungsbahn ) eröffnet 1 1*77 bis
1870) auf Kosten des Staats verfügt; nunmehr
trat in der weiteren Ausdehnung des ungari-
schen Staatsbahnnetzes ein Stillstand ein.
1873 wurde zwar der Betrieb der Strecke
Eperies-Orlo der Eperies-Tanwwer Bahn über-
nommen, iedoch 1879 an die Kaschau-Oder-
berger Bann abgetreten.
1875 umfaßte das Netz der U. folgende
Linien:
I. Nördliche Linien: Pest-Hatvan-Salgö
Tarjan (125,318 km), eröffnet am 2. April, bezw.
19. Mai 1867, Hatvan-Miskolcz (117,073 km),
eröffnet am 9. Januar 1870, Vämos Györk-Gyön-
gyos (12,509 km), Bahn zweiten Raugs, eröffnet
am 16. März 1870, Füzes Abony-Erlau (16,423
km), Bahn zweiten Rangs, eröffnet am 3. No-
vember 1872, 8algö Tarjan-Zölyom (89,328 km),
eröffnet am 3. Mai, bezw. 4. Juni 1871, Z6-
lyoin-Ruttka (98,016km), eröffnet am 12. August
1872, Miskolcz-Bünre>e (45,760 km), Bahn
zweiten Rangs, eröffnet am 13. Juni 1871, Hat-
van-Szolnok 171,063 km), eröffnet am 10. März
1873, bezw. 18. Mai 1875, Garam-Berzencze-
Selmeczbänya (22,895 km), eröffnet am 10. Au-
gust 1873, Zolyom-Beszterczebänya (21,324 km),
Bahn zweiten Rangs, eröffnet am 3. September
1873, Miskolcz-Diosgyör(7,529km), Bahnzweiten
Rangs, eröffnet am 19. Oktober 1873, Bänreve-
Fülelc (48,350 km) Bahn, zweiten Rangs, eröfl'uet
am 10. September 1873, Büureve-Dobsina
(69,796 km), Bahn zweiten Rangs, eröffnet
am 1. Mai, bezw. 20. Juli 1874, Feled-Tiszolz
(49,432 km), Bahn zweiten Rangs, eröffnet am
5. September 1874.
IL Südliche Linien: Ziikäny- Agram
(103,172km), eröffnet am 5. Januar 1870, und
Karlstadt-Fiume (175,980 km), eröffnet am 23.
Oktober 1873, zusammen 1073,968 km.
Mit 1. Januar 1878 übernahm ferner der
Staat den Betrieb der Donau-Draubahn
(166,216 km), welche 1884 verstaatlicht wurde.
Die erste größere Verstaatlichungsaktion
unternahm die Regierung durch den Ankauf
der ungarischen Ostbahn (s. d.) gemäß
des Gesetzartikels I vom Jahr 1876, welche
ihre selbständige Verwaltung noch eine Zeit-
lang fortbehielt und erst Ende des Jahrs 1877
der Direktion der U. unterstellt wurde. Die
in den Besitz der U. übergegangenen Linien
j bildeten nunmehr die östlichen Linien.
Es waren dies die Strecken Großwardein-
> Kronstadt (483,930 km), eröffnet 1870—1873.
: Kocsärd-Maros Väsärhely (59.320 km), eröffnet
am 20 November 1871, Tövis - Karlsburg
, (16.472 kmi, eröffnet am 20. November 1871.
und K. Kapus- Hermannstadt (44,610 km),
eröffnet am 11. Oktober 1872, zusammen
604,332 km. Der Ausbau der östlichen Linie
von Kronstadt nach Töinöspaß (Predeali wurde
mit Gesetzartikel XXXIV vom Jahr 1876 an-
I geordnet.
Auf Grund des Gesetzartikels XXV vom
: Jahr 1877 (10. Dezemberj, womit der Bau der
Militärgrenzbahnen angeordnet wurde,
erfolgte zunächst der Bau der Linie Dalja-
Vinkovce - Bröd. Die genannte Linie wurde
noch am 23. November 1878, allerdings vorerst
I nur für militärische Zwecke, in Betrieb gesetzt.
Der Betrieb der 96,960 km langen Linie wurde
durch eine in Vinkovce errichtete Betriebs-
leitung von der Direktion der U. besorgt.
Durch die Vollendung der Linie Kronstadt-
TömÖs-Landesgrenzc (25,759 km), eröffnet am
Digitized by Goo
Ungarische Staatsbahnen
3323
10. Juni 1879 und der letzten Teilstrecken der
Budapester Verbindungsbahn (3,728 km), er-
öffnet am 15. Januar 1879. dann infolge der
Erwerbung der Waagthalbahn (s. d., 138,428
km) haben die U. im Jahr 1879 einen Zuwachs
▼on 174,702 km erfahren, wenn man die 6,787 km
hinturechnet, welche die Linie Dülja-Bröd in- >
folg« neuer Ermittelung nach ihrer Eröffnung
für den öffentlichen Verkehr ausweist.
Auf Grund des Gesetzartikels XXXVIII j
vom Jahr 1880, bezw. des Vertrags vom
11. April 1880, wurde die Linie der Theiß-
babn (s. d ), welche das nördliche mit dem
östlichen Netz in Zusammenhang bringt, und
auf Grund des Gesetzartikels XLIV vom Jahr
1880, bezw. des Vertrags vom 11. März 1880,
die Südbahnstrecke Agram- Karlstadt (49.242km)
für den Staat angekauft Neu sichergestellt
wurde die Verbindung Ujsznsz-Peczel iCsaba)
zwischen der Hatvan-Szolnoker und der Hatvan-
Budapester Bahn (d. h. zwischen der Theißbahu
und der Landeshauptstadt), deren Bau zugleich
mit der Erwerbung der Theißbahn durch den vor-
erwähnten Gesetzartikel XXXVIII vom Jahr 1880
angeordnet wurde — die Linie Sissek-Sunja
Kostaj ni tza-bosn ische Grenze, welche
die Linie Sissek-Novi in sich schließt und auf
Grund des Gesetzartikels XL1II vom Jahr 1880
als Ergänzung der mit dem Gesetzartikel XXVI
vom Jahr 1877 angeordneten Eisenbahnbauten \
im Gebiet der ehemaligen Militärgrenze zur Aus-
führung gelangte endlieh die Linie Budapest-
Serali n nebst Zweigbahnen < Gesetzartikel XLI1 j
vom Jahr 1880). Mit der Verstaatlichung der !
Theißbahn (586,176 km) abernahm die Direk- ,
tion der U. auch den bis dahin Ton der Theiß- i
bahn besorgten Betrieb der Arad-Tomesvärer
Bahn. Die Länge der eigenen Linien der U.
betrug Ende 1880: 2625,458 km. Durch die mit
Gesetzartikel XLV vom Jahr 1881 auf Staats-
kosten in Ausführung genommene Linie Buda- I
pest-Semlin hat die ungarische Staatseisenbahn-
verwaltung auf den Orientverkehr großen Ein-
fluß genommen. Mit dem Bau der Budapest-
Semliner Bahn wurde auch die Verbindung mit
Mitrovicza, nämlich die Strecke India - Mitro-
vicza, sichergestellt. Diese Linie bildet den
östlichen Ausgangspunkt der Militärgrenz-
bahnen fs. oben). Für die Verbindung zwischen
der Theißbabn und der Landeshaupt stadt ist in
Abänderung des Gesetzartikels XXX VIII vom
Jahr 1880 mit Gesetzartikel XXIV vom Jahr
1881 durch Anordnung des Baues der Linie von
UjszH.sz nach Räkos (statt nach Peczel) vor-
gesorgt worden. Neueröffnungen fanden im
Jahr 1881 keine statt; nur wurde die 19,830 km
lange, bisher als Schotterbahn in Verwendung
gestandene Linie Vrpolje-Samac für den allge-
meinen Verkehr eröffnet.
Im Jahr 1882 wurde am 11. März die Ver-
bindungslinie Ujszäsz-Räkos (75,876 km), am
10. April die Strecke Sissek-Doberlin (47,742 km),
und am 5. Dezember der Teil Budapest -M.
Theresiopel der Budapest - Seniliner Bahn
(168,120 km) nebst der Abzweigung Kis Kürtfs-
Kalocsa (29,970 km) dem Betrieb übergeben.
Vermöge der am 1«. Dezember genehmigten
Gesetzartikel XLV und XLVI vom Jahr 1882
wurde dem Netz der U. die Linie Ofen-Neu
Szöny, bezw. Budapest- Landesgrenze (-Wien),
von welcher die Strecke Ofen-lfeu Szöny auf
Staatskosten gebaut, die Strecke Neu Szöny- j
Landesgrenze aber im Tauschweg von der
österreichisch - ungarischen Staatseisenbahnge-
sellschaft erworben wurde, einverleibt Das
Tauschobjekt war die Waagthalbahn, welche
mit 1. Januar 1883 in den Besitz der Staats-
Eisenbahngesellschaft überging, während der
Betrieb der in das Eigentum des Staats überge-
gangenen Strecke Neu Szöny- Landesgrenze bis
zur Fertigstellung der Linie Budapest-Szöny
von der Staatseisenbahngesellschaft auf eigene
Rechnung weitergeführt wurde.
1883 erfolgte, vermöge der auf Grund des
Gesetzartikels XXII vom Jahr 18*3 getroffenen
Vereinbarungen mit den Interessenten der G ft-
mörer Bahnen die Einverleibung dieser bis-
her bloß vom Staat betriebenen Linien in
das Netz der U. Dasselbe Gesetz genehmigte
den zwischen der Regierung und der Rima-
Mnranyer Eiscnwerksgesellscnaft am 27. April
1882 abgeschlossenen Vertrag, wouach dio Ban-
rpve-Nudasder Bahn in der Strecke Bänreve-
Ozd hinnen zwei Jahren in eine normalspurige
Bahn umgewandelt und sodann für die ganze
restliche Konzessionsdauer in Staatsbetrieb über-
geben werden sollte.
Eröffnet wurden 1883 folgende neue Strecken:
Am 6. März M. Theresiopel - Neusatz
(101,138 km), am 19. Juli die schon in der
Konzession für die ungarische Ostbahn vorge-
sehftie Linie Gyeres-Torda (8,561 km), am
16. November Saruat-Saveufer (0,800 km) und am
10 Dezember Neusatz-Semlin (71,106 km) nebst
Abzweigung India - Mitrovicza (41,288 km).
Außerdem hat die Direktion der U. den Betrieb
der 7,269 km langen, am 17. November 1883
eröffneten privaten Sekundärbahn B6k£sFöld-
var-Bekcs übernommen. Die U. umfaßten
daher Ende 1883 3058,180 km.
Im Jahre 1884 (Gesetzartikel XXX) ist die
Donau-Draubahn (166,216 km), welche be-
reits im Staatsbetrieb gestanden, vom Staate er-
worben worden. Ferner erfolgte 1884 auf Grund
des Gesetzartikels XXIX die Verstaatlichung
der Siebenbfirger Bahn (s. d.) mit den
Strecken Arad-Karlsburg (211,192 km) und
Piski-Petrozseny (78,945 km) und auf Grund des
Gesetzartikels XXXIX die Verstaatlichung der
Alföld-Fiumaner Bahn mit der Hauptlinie
Groß wardein- Esseg (348,936 km) und der Flügel-
bahn Esseg-Villany (44,216 km).
Am 16. Juni 1884 wurde die Strecke Buda-
pest- Uj Szöny (90,309 km) eröffnet, bei deren
Inbetriebsetzung zugleich die von der öster-
reichisch - ungarischen Staatseisenbahngcsell-
schaft im Tauschweg erworbene Strecke Uj-
Szöny-Landesgrenze (116,367 km) thatsächüch
übernommen und in Budapest der neue Ver-
bindung* tiügel zum Central -Personenbahnhof
(2,923 km) dem Verkehr übergeben wurde.
Anläßlich der am 15. September 1884 statt-
! gehabten Eröffnung der serbischen Anschluß-
>ahn wurde dieGrenzstreckeSemlin-R*ichsgrenze
(3,175 km.) nebst der von den U. betriebenen
Fortsetzung»! rec-ke bis Belgrad (0,970 km) in
Betrieb gesetzt. Außerdem sind im Jahr 1884
dem Netz der LT. drei neue Sekundärbahnen zu-
gewachsen, und zwar die staatlichen Bahnen
Piski-Vajda Hunyad (15,044 km), eröffnet am
1. Juni 18*4, uud Be.sztorczebänya-Zolyom Brozö
(34,276 km), eröffnet am 26. Juli 1884, dann die
im Privatbesitz stehende, vom Staat im Be-
trieb genommene Bahn von Debreczin nach
Digitized by Google
3324
Ungarische Staatsbahnen
Hajdu Nänäs. Von den neuerworbenen großen
Linien ist die Siebenbürger Bahn am 15. Fe-
bruar und die Alföld-Babn am 1. Dezember
1884 (bezw. jedoch erst am 1. Januar 1885)
Ton der Direktion der U. übernommen worden :
außerdem ist im Jahr 1884 der Bau zwei
neuer Staatsbahnen , nämlich der Linien
Munkäcs-ßeskid (Gesetzartikel IX vom Jahr
1884) und M. Theresiopel-Baja (Gesetzartikel X
vom Jahr 1884) beschlossen und in Angriff ge-
nommen worden.
Das staatliche Betriebsnetz hatte Ende 1884
(ohne die Alföld-Fiumaner Bahn) einen Umfang
von 3819,202 km, und zw.r 3178,478 km Haupt-
bahnen und 617,628 km Bahnen zweiten Rangs,
endlich 23.096 km Schmalspurbahnen.
1886 wurde die Staatsbahnstrecke Maria
Theresiopel-Baja (58,411 km) als Bahn zweiten
Rangs eröffnet (8. Januar); ferner übernahmen
1885 die U. den Betrieb von vier Lokalbahnen
mit 87,628 km.
Im Jahr 1886 fand nur die Eröffnung einer
einzigen Staatsbahnstrecke, der Flögelbahn Neu-
satz-Donauufer (1,696 km) statt (24. Februar),
dagegen übernahm die Direktion der U. wie-
der den Betrieb einer Reihe von Vicinalbahnen
von zusammen 260,308 km.
In dem Zeitraum von 1887—1890 brachte
die Staatsverwaltung an eigenen Linien zur
Eröffnung: Munkacs-Beskid (68,788 km. eröffnet
am 5. April), Uj Gradisca-Sunja (78,825 km,
eröffnet am 10. Januar 1888>, Raab-Donau-
ufer (2,078 km. eröffnet am 18. August 1888),
Jasseno - Saveufer (1,256 km, eröffnet am
8. Juli 1889), die doppelgleisige Verbindungs-
strecke vom Budapester Personenbahnhof zur
Budapest -Ruttkaer Linie (4,478 km, eröffnet
am 23. August, bezw. 12. November 1889),
Uj Gradisea - Bröd (62,082 km, eröffnet am
18. September 1889), die Budapester Ringbahn
(15,995 km, eröffnet am 30. September 1889),
Verbindungsbahn Budapest Josefstadt - Buda-
pest Franzstadt (5,660 km, eröffnet am 19. No-
vember 1889) und die Agramer Verbindungs-
bahn (1,946 km), eröffnet am 1. Oktober 1800.
In demselben Zeitraum sind 1659,238 km
Vicinalbahnen in den Betrieb der U. über-
nommen worden.
Auf Grund eines Peagevertrags mit der Süd-
bahn übernahmen dieU. den Mitbetrieb der Linie
Agram-Sissek (18. September 1889, 46 km).
In das Jahr 1889 (1. Januar) fällt die
Übernahme der ungarischen Linien der ersten
ungarisch-galizischen Eisenbahn Le-
genye-Mihälvi - Landesgrenze (gegen Luukow)
mit' 120,042 km und der ungarischen West-
bahn (s. d. > Raab-Kis Czell-Landesgrenze mit
178,488 km und Stuhlweißenburg- Kis Czell
122,752 km, ferner (1. Junik der Linien der
Budapest- Fünfkirchner Eisenbahn (s. d.)
mit zusammen 264,574 km in den Staatsbetrieb.
18!>0 erfolgte die Verstaatlichung der unga-
rischen Nordostbahn (s. d.) mit den von
ihr betriebenen Linien, zusammen 1033,417 km.
und die Sequestration der Arad-Temesvarer
Bahn, weicht: am 1. Januar 1893 ins Eigen-
tum des ungarischen Staats übergegangen ist.
Im Jahr 1891 war die Verstaatlichungs-
aktion durch die Erwerbung der ungari-
schen Linien der österreichisch - ungarischen
Staatseisenbahngesellschaft (s. d.) be-
endet, Hierdurch erwuchs den U. ein Zuwachs
von 1604,764 km. Außerdem übernahm die
Direktion der U. auch den Betrieb der von
der österreichisch-ungarischen Staatseisenbahn
gesellschaft betriebenen Vicinalbahn Groß-Ki-
kinda-Groß-Becskerek und der Torontaler Vici-
nalbahnen.
An eigenen Linien gelangten 1891 und 1892
zur Eröffnung die Fortsetzung der Linie India-
Mitrovieza, Mitrovicza-Vinkovce (74 km. eröffnet
am 7. Oktober 1891) und eine Anzahl kleiner
Verbindungsgleise bei Räkos (2,407 und 3,098
km, eröffnet am 1. Januar 1892), bei Steinbruch
(1,314 km, eröffnet am 11. August 1892), bei
Budapest- Franzstadt (2,272 km, eröffnet am
22. Oktober 1892), bei Preßburg (0,932 km,
eröffnet am 1. Januar 1892), bei Marchegg
(1,517 km. eröffnet am 1. Februar 1892), ein
Teil der Budapester Ringbahn (6,189 km,
eröffnet am 1. September 1892). Uividik-Donau-
ufer {1,812 km, eröffnet am 3. März 1892 »und
Borovo-Vukovär (3,360 km, eröffnet am 14. Ja-
nuar 1891).
Nachdem die mit der Mohücs-Funfkirchener
und der fiüheren (seit 1. Juli 1889) verstaat-
lichten Budapest - Fünfkirchener Bahn gemein-
schaftliche Betriebsdirektion der Fünfkirchen-
Barcser Bahn am 1. Mai 1892 aufgelöst wurde,
und die Budapest-Füntkirchener Linie dem Netz
der U. gänzlich einverleibt wurde, übernahm
die Direktion der U. von diesem Tag an die
Betriebführung der Fünfkirchen-Barcser Bahn
für Rechnung der Gesellschaft,
18U1 und 1892 übernahm die ungarische
Staatseisenbahn Verwaltung außerdem den Be-
trieb von 626,556 km Vicinalbahnen.
Das Netz der U. umfaßte Ende 1892 eigene
Linien 7391,258 km Betriebslänge (Baulänge
7361,044 km, Betriebslänge im Jahresdurch-
schnitt 7385,726 km), 121,408 kui fremde An-
schlußbahnen hatten die U. in Bot rieb ; ferner
führten sie die Verwaltung von 148,726 km
Vicinalbahnen für eigene Rechnung und
2148,467 km Vicinalbahnen gegen Ersatz der
Selbstkosten, zusammen 9809,859 km Betriebs-
länge (9626,359 km Baulänge). Außerdem be-
trieben die U. Ende 1*92 noch die Arad-Temes-
varer Bahn, die Fünfkirchen-Barcser Bahn (bis
zur Verstaatlichung der Nordost bahn von die-
ser betrieben!, die Balm Szatmiir-Nagybänya
(bis zur Verstaatlichung der ungarischen Linien
der Staatseisenbahngesellschaft von dieser be-
trieben), Groß Kikinda-Groß Becskerek und die
Torontaler Vicinalbahnen.
Von den Ende 1892 an die U. angeschlossenen
Linien für Privatzwecke waren 61 Linien mit
47.428 km im Eigentum der U. und 296 Linien
mit 364,899 km im Privateigentum.
Anlagekapital. Das Anlagekapital der
U. einschließlich der von der Kaschau-Oder-
berger Bahn betriebenen Linie Csäcza- Zwardon
betrug Ende 1892 effektiv 721 231 751,085 ü.
der Emissionsverlust 138 813 117,07 fl., und zwar
entfallen auf die effektiven ursprünglichen
Baukosten 467 101 140,295 fl.. die Ergänzungs-
arbeiten 96 404 424,375 fl., die Verkehrsmittel
109 149 578,62 ff, die Trajekt»» 983 98(1.54 fl.,
die Inventargegenstände 12 679 449,23. fl, die Iu-
terkalarzinsen 33 727 488,545, den Reservefonds
1 l*f> «89,58 fl. Was die ursprünglichen Bau-
kosten betrifft, so stehen in Rechnung die Buda-
Kester Verbindungsbahn mit 18 106 426,67 fl., die
Erdbahn mit 60 884 346,87 fl., flakos-Ujsiäs:
Digitized by Google
Ungarische Staatsbahnen
3325
mit 4 123 546,785 fl. , Garamberzence-Schem-
nitz mit 1 064 485.30 fl., die Gömörer Bahneu
mit 9 935 332,275 fl., die südliche Staatsbahn-
linie mit 46 7*7 593,70 fl., Sissek - Doberlin
mit 8 932 758,20 fl., Budapest - Bruck mit
20 593 611,805 fl. , Budapest • Semlin mit
28 926 090,545 fl. , Theresiopel - Baja mit
1 760 418,67 fl., Dälja-Brod mit 5 875 241,21 fl ,
die Ostbahn mit 67 876 048,67 fl , Kronstadt-
Tömös mit 5 187 398,065 fl., Gyeres-Torda mit
295459,54 fl , die TbeiDbahn mit 46803 083,47 fl.,
Mezötur-Szarvas mit 605 366, 23 fl. , die
Siebenbürger-Bahn mit 28 419 444,78 fl.,
die Donau- Draubahn mit 10 603 520.86 fl.,
die Alföldbahn mit 26 339 691,75 fl. , die
ungarische Westbahn mit 21 418 796,27 fl.,
die Budapest - Fünfkirchener Bahn mit
14 911 188,90 fl., die ungarische Nordostbahn
mit 47 231 762,06 fl.. Munkäcs-Beskid mit
11 381 800 fl, die ungarisch-galizische Eisen-
bahn mit 15 365 863,66 fl, Sunja- Brod mit
8 078 773.845 fl., Vinkovce - Mitrovitza mit
3 195 388,245 fl., die ungarischen Linien der
österr.-ungar. Staatseisenbahngesellschaft mit
166 675 109.75 fl , die Budapester donaurechts-
seitige Ringbahn mit 1 044 000 fl., die Cen-
tral werkst alte mit 3 791 303,11 fl., die Vermeh-
rung der Betriebsmittel mit .HB 724 277,03 fl.
und die Inventargegenstände mit 1 305 607,50 fl.
Von den Emissionsverlusten treffen die nörd-
liche Linie 12 742 778,23 fl. , die südliche
9260114,10 fl., die Ostbahn 20332755.80 fl., die
Theißbabn 9 558 437.21» fl. , die Siebenbürger
Bahn 10 085 907,85 fl„ die Donau-Draubahn
2 212 826.95 fl., die Alföld-Bahn 14 321541,4311..
die ungarische Westbahn 9 819 095,36 fl., die
Budapest- Fünfkirchener Bahn 8»3 648,50 tt„
die ungarische Nordostbahn 17 453 811,06 tl.,
die ungarisch-galizische Eisenbahn 3 766 752,55
fl. , die ungarischen Linien d-;r österrei-
chisch-ungarischen Staat.seisenbahngcsellschaft
26 758 422,45 fl., die Budapester Verbindungs-
bahn 191 603.39 fl.. Rnkos-Ujszasz 10 000 fl..
Garam - Berszencze - Schemnitz 213 903,1 1 fl.,
die Gömörer Bahnen 768 503,57 fl., die Cen-
tral werk statte 109 064,18 fl., Csäcza- Zwardon
344 021,26 fl
Was die Anlehen betrifft, durch welche infolge
des Ankaufs, bezw. des Baues und der Ausrüstung
der 11. der ungarische Staat belastet ist, so
ergiebt sich, daß ursprünglich die Gesamt-
last 4 868.15' ,, Mill. Gulden betragen hat,
und zwar 311489 300 fl. in besonderen Staats-
anlehen. 160 465 894,825 fl. in investierten, aus
Aulehen aus dem Militär- und Grenzfonds ge-
deckten Beträgen, endlich 388 689 653,:« fl. an
übernommenen Lasten der verstaatlichten
Bahnen. Hiervon sind abgezahlt von den beson-
deren Anlehen 2 202 900 fl., vou den über-
nommenen Lasten 4 221 169,72 fl. Es blieben
daher im Umlauf: von den besonderen Anlehen
809 286 400 fl. (4'<? # Silber 118,76 Mill.
Gulden. 41 ,% Gold 180,875 Mill. Gulden,
Ostbahn - Anlehen 9 651 400 11), von den
durch Verstaatlichung übernommenen Lasten
384368 483,61 fl. (Theiülose 12 922 912,40 fl.,
Siebenbürger Aktien 13 722 000 fl.. Donau-Drau-
Aktien 4 544 200 fl., Alföld-Fiumaner Aktien
17 «60 000 fl., Budapest.- Fünfkin-heuer Aktien
7 850 000 fl, 4'j^ige Prioritäten derselben
9 316 000 fl., ungarisch-galizische Eisenbahn-
aktien 4 906 242.4.» fl.. Prioritäten 1 7289 991,33
fl., Prioritäten II 2 636 637,49 fl , 1887er Prio-
ritäten 2 173 470,50 fl., ungarische Westbahn-
aktien 12 259 523 fl., Prioritäten 1 16 382 482 fl.,
Prioritäten II 2 654 862 fl. ungarische Nordost-
bahnaktien 17 766 000 fl . Prioritäten 25487 7oO
. fl., ö tfige Goldprioritäten 12 669 200 fl. 6 ». ige
. Goldprioriräten 975 000 fl., Investitionsanlehen
2 961 472 fl., Quote der ungarischen Nordostbahn
und ungarisch-galizischen Bahn von Investi-
• tionsanlehen vom Jahr 1888 U 259 95o.62 fl..
Agram -Karlstadt 4 745 326 fl., Kapital, welches
der jährlich für die übernommenen Linien der
österreichisch - ungarischen Staatsei senbahnge-
sellschaft als Ablösungsbetrag gezahlten Rente
entspricht, 189 109 649,49 fl , nicht amortisierter
i Betrag, der zur Fertigstellung der im Bau be-
, griffenen Linien der österreichisch-ungarischen
Staatseisenbahngesellschaft aufgenommenen An-
leihe (5 Mill. Gulden) 4 986 874,38 fl.
Personen und Gepäck verkehr. Im Jahr
1802 reisten mittels Eilzug 1 255 430 Personen
| (144 127 Personen in der I. Klasse. 1 089 736
Personen in der II. Klasse, 21 567 Personen in
der III. Klasse) mit Personen-, Omnibus- und
gemischten Zügen 27 368 292 Personen, (294 986
Personen in der I. Klasse, 4 369 695 Personen
in der II. Klasse, 22 703 711 Personen in der
III. Klasse i. daher zusammen Oivilpersonen
28 623 722, ferner Militär 728 602 Personen, im
ganzen 29 352 324 Personen. Diese Reisenden
legten im Jahr 1892 zurück 1 346 633 963 km
(auf jeden Reisenden entfielen durchschnittlich
46 km).
Die Einnahmen aus dem Personenverkehr
betrugen 1892 17 036 836,65 fl., wovon auf Eil-
züge 3 538 582,88 fl . auf Personen- und sonstige
Züge 12 787 867,05 fl. entfielen, daher zusammen
für Civilreisende 16 326 449,93 fl. und für Mi-
litär 710 386.72 fl. Auf jeden Civilreisenden
entfielen pro Eilzug 2,82 fl., pro Personenzug
0,47 fl-, insgesamt 0,68 fl.: pro Personenkilo-
meter war die Einnahme 1,27 kr.
Interessant ist die Vergleichung der Keisen-
denanzabl und der Einnahmen nach den ver-
schiedenen Zonen, von welchen die beiden ersten
Zonen 1 und 2 den Nahverkehr, die Zonen I—
X I VdenFernverkehr umfassen. Von den 28 023 722
Civilreisenden entfielen auf die erste Nachbarzone
9 587 687. auf die zweite Nachbarzone 8 414 759,
dann auf die vierzehn Zonen, bezw. 2 409 689,
2 069 463. 1 367 518. 927 666, 621 844. 470 405,
318 175, 351 294, 197 777, 172 654, 162 000,
215 628, 366 643 und 970 630 Personen. Die
1 entsprechenden Geldbeträge waren : für die erste
Nachbarzone 1030 845,05 fl., für die zweite
Nachbarzone 1 356958,48 fl und für die vierzehn
Zonen: 743718,56 fl., bezw. 1 226 065,20 fl.,
1 216 936.90 fl, 1 127 9«*.8,20 fl. 973 202,25 fl.,
876 247,80 fl., 092 676,95 fl.. 924 583,60 fl..
576 161.10 fl.. 556 590 fl., 584 180,30 fl..
853 522.20 fl., 1 SOÜ 130,70 fl.. 5 140 067 fl . zus.
19 684 850,28 fl. , wovon nach Abschlag derTrans-
portsteuer und Stempel mit 3 358 400,35 fl. als
I reine Einnahme 16 326 449,93 fl erübrigten.
Das Gewicht des Gepäcks betrug 1892
51 032 t, die Einnahmen hierfür 721 077,67 fl.
W a r •• n ve r k e h r. Das Gewicht des be-
förderten Eilguts belief sich 1892 auf 117399t.
i jenes der Frachtgüter auf ll*77324 t. Zurück-
gelegt wurden 1*92 2 636454 943 Tonnenkilo-
meter (Kilgut 17 867 993 Tonnenkilometer.
Frachtgut 2 618 6»<> 953 Tonnenkilometer). Eine
Digitized by Google
332«
Ungarische Staatsbahnen
TT ~. P. 9
Ff*
er •
ST ff •
:-
C
Uli
r
£.0^0
™ q K 3
3 * 0 **
III
O « Betriobn-
5 £ ' £ x < Ä
P ^ * = 5 0,
? r • ! 1 1
^ v 5 *i * S>
3 er 3 f* n
S 3 5 e er
<ie;a.mt>
«•innahmen
?SSE
8 p 0 s
SC Zw-
IS
r» •**
o e
o
> 2
s 3
r* S-
5- 3"
6 ?
<£ B
wä -
a M
z g -
3 2. S
i S N n"
3 ff * 1 I
a ff § | ?
o*s
s £*
KS.—
s I
I»
» o
; s-
* B
w * .
R M tU
I' § B
r ~-
3 e
3 3
3
b a a
o 2 •
OOS
« 2 a
2* *ö
B 3 3
<» 0- O
O Oi
• * n
*t m
•» «r e
M W t? W CO
9 0 S ^ «"t
5 ° » 2* S?
g. g. g-aa
s s |s i
S E 3 «
2. 0
ff =-
ö m n 2 S » n
er E *a *e> er
o a ü c p
• o o o *
? S. 13 |
o. IS
h- pr
a i ; — M
a _ ° •
o " 2 °
2 H 2 •
■u
p?r« • -t» p
I
n „ t i
^ ^ ö ST
& = 3 2.
- « •
— ' - -o
— !» "t
o- D o o
1 * 3
_ 5 - *
g.?<8 „
» iL m
§41
II' ES
-
o S'^''9
«sag
K.3 2.
2 I ^*
*a = ?
5!o.*
g-« o a.
2 » c-2
w2 " o
? g £ 5
-II1
Bio;
S 3-s.g-
ETo i £.
£ r 0 o*
2.S 0
« ^ *• ST
b5.ES-
p p ®
's?:
SIS
3 2 2
3 I § «o S
Ä S
8 S
• P*
— '==' " ~ r = M
§ II I i85 §88 -
S >. u 5 s - - I ? ä : § 8 S ? 8 5
"8 "8 £ 'S 'g 8 'S '£ 'S 8_|J
<x ex
£ ? ü 3 g : 3
£ S 5 o #- f. *■
8 5 -i o
ä n tt S! o - -
S 3 e
-1 06 C. -1
O CT *^ V •*
2
w 9* ? -
0 0 & » o
S f CT M
8 8 2
W *m>
«.1.1«
«1
CT tC
CT u
-» -4
»• o>
OD «C
8
.1
I S
C* •» ~
S8^|S
3
CT M *J
e >->
S » a
v V ft
8 8 3
Sl8
S 2 s
t> u «
S 5
s
ggSSg S SSSS 8 Z t 8 ^ 5
v* «• ö
bV -«• <S
« ".e
Ol »
» «9 <&
£38«
8
»C Ö» *J
8 I £ lltS
'8 S S 8 £ 8 8 E»
S
Ob »3 Ä
8
-*••«• ü tC £
CT -i >- 14 >t i
CT-iCToeteOnn
« £?2£8£S8
OvV^O^^V OD o A J0* <0
O M f O H M A N ^ O ff O«
£ £ CT QC S S fc
^| CT -< ~* O « 0 fe M
^ -4
»4> <0 «0
8 g 8 S 8 8 8 S
es- v
^ SS82S8S?
« o
-. •• - " - • - ■-■ - 8 w « i- - ■
O
'S
<J C » **
p> 'HO #*■ <p
e S ft 2 B
« I 8 * ct - I 8 S i s II f »
8 g S 8 8 *5 S 8 8 8 t 8 2 8 8
8
CT U«
3 =
"2 S
^ 2 |
828 8 8
8 g | S 'S 2 S 2 S '2
CT CT W — CT
^ 5« 8
ü» -j i*
g ctIs^H
»28^5-88328282.-,
3 S S "3 2 'S 3 8 SS 8 8 8 £ 5 2
2 CT
O CT 2
8 3 '2 S 5 2 "8 8 2 8 -
^- CT CT CT W< CT
- rf T ^» *i ^ *-
ct88S888S
2t- - B82S8S28
-i *c« *Q *» V o S Vc *» <r
3 ct 2
s I 12
2 2" *8 *3 S £ 2 "2 8 S S £38385
CT CT t0
_ C - 1 U
© CT Ol OD
Digitized by Google
Ungarische Westbahn
3827
Tonne hat durchlaufen 175 km (eine Tonne
Eilgut 152 km, eine Tonne Frachtgut 176 km).
Die Einnahmen betrugen beim Eilgut
1 565662,40 fl.. beim Frachtgut 62 488 797,35 fl.,
zusammen 64 054 469,76 fl. oder durchschnitt-
lich pro Tonne 3,60 fl. und pro Tonnenkilometer
2,05 kr.
Von den auf die Frachtgüter entfallenden
Einnahmen rühren 6,86# von Waren erster
Klasse, 21,77 ^ von Waren zweiter Klasse,
3.09X >*on voluminösen Waren und 68.28X von
ermäßigten Wagenladungen und Waren nach
Separat- und Ausnahmstarifen her.
Gesamteinnahme (einschließlich der
Leistungen und Gegenleistungen der staatlich
betriebenen Vicinalbahnen).
Ein-
nahmen
P«rson«n .
MiliUr ...
Uepick...
Kilir«....
Fracht ...
Sonttige. .
Betrag
■ z
a «
I
in
. • • R > i •>
■ kr. : kr. kr.
16 886 4l9.;>3
710 38Ü.78
7« 677,6*;
1 565 668.40;
6i 488 707. SS1
1 908 785.66
Zasaointn 73 721 699,60
...
lr'.*0 07
78.10
74, «6
161,11
5401.85
196.48
7586.81
48,4
528,6
178.C ;
1,8
88,8
7.5 ;
1.9
83,1
7,7 l
4.1
50,8
ie.« :
irir>.»
1683.!
559.0 !
4.9
<>1,3
80.8 !
181.4
8864,1
788.7
Die Einnahmen des Jahrs 1892 waren um
3ll2 58f>,82 fl., d. h. um 4,4 X günstiger als
jene des Vorjahrs.
Die Gesamtausgaben für das Jahr 1892 sind
mit 41 353 081.21 fl. ausgewiesen, hiervon ent-
fallen auf die allgemeine Verwaltung 1 498483,18
fl., auf die Bahuaufsicht und Bahnerhaltung
12 105 ()78,06 fl., auf Verkehrs- und kommer-
ziellen Dienst 14 248 084,71 fl.. auf Zugförde-
rung»- und Werkstättendienst 11 696 821 41 fl ,
;yif die Materialverwaltung 608 094.96 fl., auf
Überfuhr- und Schiffahrtsdienst 339 991,15 fl.,
auf sonstige Ausgaben 956 527,75 fl. Die Aus-
gaben betrugen für einen Bahnkilometer 4255,68
fl.. für eineu Zugkilometer 1,074 fl , für 1000
Nettotounenkilometer 13,263 iL, für 1000 Brutto-
tonnenkilometer 4,395 fl.
Der reine Überschuß betrug 1 892 82368 6 1 8,39
fl ; das Anlagekapital verzinste sich mit 4,6 # ein-
schließlich der Emisionsverluste aber mit 3,77 yi.
Die heutige Organisation stammt im wesent-
lichen aus dem Jahr 1884, mit Abänderungen
aus dem J;ihr 1886. Mit der Leitung des
staatlichen Eisenbahnbaues und Betriebs ist eine
dem Kommunikations- (jetzt Handels-) Ministe-
rium unmittelbar untergeordnete Verwaltungs-
stelle mit der Bezeichnung „Direktion der kgl.
ungarischen Staatsbahnen" betraut. Dieselbe zer-
fällt in mehrere (6) Fachabteilungen, welchen
Direktoren vorstehen ; die Abteilungen gliedern
sich in Sektionen. Den äußeren Dienst besorgen
Betriebsleitungen, bezw. Bausektionen. Außer-
dem besteht eine Tarif kommission (zur Be-
handlung aller wichtigen Tarifierungs-, Ver-
kehrsteilungs- und sonstigen einschlägigen An-
gelegenheiten).
Die in den Wirkungskreis der Direktion
fallenden wichtigeren geschäftlichen und Per-
sonalfragen werden seit 1886 nicht nach der
Meinung eines Einzelnen, sondern nach den
Beschlüssen der Plenarsitzungen getroffen,
Eoeyklopidl« das EiienVahnwann»
an welchen außer den Direktoren der fünf
Hauptabteilungen (oder deren Stellvertretern)
auch die vom Handelsminister und vom Finanz-
minister ernannten drei Mitglieder, bezw. Ersatz-
mitglieder teilnehmen. Der oberste Beamte der
Direktion führt den Titel Präsident der Direktion.
Er ist, obzwar in erster Reibe für die gesarate
Verwaltung verantwortlich, nebstdem Direktor
einer der fünf Hauptabteilungen.
Die Tabelle auf S. 3326 enthält die Be-
triebsergebnisse <ler U. für die Jahre 1884—1892.
Ungarische Westbahn (Magyar-nyiigott-
rasut), teils in Ungarn, teils in Steiermark
gelegene Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit
dem Sitz in Budapest, seit 1889 im Betrieb der
ungarischen, bezw. österreichischen Staatsver-
waltung. Sie umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung
die Strecken Raab -Steinamauger- Jennersdorf
(178,488 km), Stuhlweißenburg- Veszprim-Klein
Zell (122,752 km), Graz-ungarische Grenze bei
Jennersdorf (67,846 km) und das Verbindungs-
gleis zur Südbahnstation Graz (3,803 km),
zusammen 372,889 km.
1869 erhielt ein Konsortium die Konzession
für die Strecken Stuhlw« ißenburg-Kleiu Zell-
Bteirische Grenze sowie Klein Zell-Raab (Ge-
setzartikel V vom Jahr 1869) und erwarb
1870 jene für die Linie Graz-ungarische Grenze
bei St. Gotthard (Gesetz vom 2. Februar 18.0).
Zum Zweck des Baues und Betriebs der „Stuhl-
weiüenburg -Raab-Grazer Eisenbahn"
bildete sich am 18. Mai 1870 eine Gesellschaft
unter der Firma „Ungarische Westbahn"
Die Konzession für die ungarische und stei-
rische Strecke wurde auf die Dauer von
90 Jahren gewährt Die ungarische Linie
genoß die staatliche Garantie eines jährlichen
Reinerträgnisses von 36 400 fl. für die Meile,
die steirische die Garantie eines jährlichen
öligen Reinerträgnisses in Silber vom Nomi-
nalkapital von 719 800 fl. ö. W. für die Meile.
Das Gesellschaftskapital war auf 36 Mill.
Gulden festgesetzt (75 000 Aktien zu je 200 fl.
Silber und lOöOOü Silberprioritätsobligationen
zu je 200 fl ).
Infolge einer Tracenumlegung in der stei-
rischen Strecke und der notwendig gewordenen
Bahnhofsanlagen in Graz waren der Gesell-
schaft bedeutende Mehrkosten erwachsen und
wandte sie sich demnach an die Regierung
wegen Ersatzes der Mehrauslagen. Über allh.
Entschließung vom 2. Juni 1872 hat die öster-
reichische Regierung der Gesellschaft eine Er-
höhung des kouzessionsmäßig garantierten An-
lagekapitals von 719 800 fl. für die Meile auf
den im Konzessionsgesetz vom 20. Mai 1869
festgesetzten Höchstbetrag von 728 000 fl. zu-
gestanden und bewilligt, daß behufs Deckung
der besonderen Stationsanlage in Schönau bei
Graz die betreffende Annuität im Betrag von
22 000 fl. in die Betriebsrechnung eingestellt
werde. Damit waren alle Schwierigkeiten be-
seitigt und konnte die Gesellschaft nunmehr
an die Fertigstellung ihres Netzes schreiten.
Es wurden in chronologischer Reihenfolge er-
öffnet: am 1. Oktober 1871 Steinamanger-
Raab, am 9. August 1872 Stuhlweißenburg-
Veszprim, am 1. September 1872 Steinamanger-
Jennersdorf, am 3. Oktober 1872 Veszprim-
Klein Zell und am 1. Mai 1873 Graz-ungarische
Grenze bei Jennersdorf und das Verbindungs-
gleis zur Südbahnstation Graz.
211
Digitized by Google
Ungarisch-galizische Eisenbahn
Zur Bedeckung der Kosten der gemeinsamen i
Bahnhöfe in Raab, .Steinamanger und Stuhl- ;
weißenburg, dann des Gesellschaftshauses in j
Budapest, zur Fundierung der Rente von jähr- I
lieben 22 000 fl. für die Bahnbofbauten in Graz,
endlich zum Zweck der Material- und lnven-
tarbeschaffuug hat die Gesellschaft 1874 ein
Silberprioritätsanlehen (II. Emission) im Nomi-
nalbetrag von 3 276 400 fl. aufgenommen.
An der von der ungarischen Regierung auf
Grund des Gesetzartikels XLI vom Jahr 1875,
bezw. XI vom Jahr 1876 für die subventionierten
Bahnen aufgenommenen Investitionsanleihe war
die U. mit einem Betrag von 571 000 fl. beteiligt.
Da aber die ungarische Regierung die Flüssig-
machung des Anteils an der Investitionsanleihe
davon abhängig machte, daß auch die öster-
reichische Regierung ihrerseits bezüglich der
steirischen Linie eine Beihilfe leiste, trat die
Gesellschaft mit der Regierung in Verhand-
lungen, welche zum Abschluß des Protokollar-
übereinkommens vom HO. Oktober 1877 führten,
wonach der garantierte Reinertrag der steiri-
schen Strecke mit 331 '.»08,55 fl. festgestellt und
ein Materialfonds in der Höhe vou 90 000 fl.
bewilligt wurde.
1885 entschloß sich die Gesellschaft behufs
Beseitigung einer schwebenden Schuld von
373 510,03 fl. den Aktiencoupon ab 1. Juli vier
Halbjahre hinduich um 1,25 fl. zu kürzen. (Seit
1. Januar 18'.»» wird der Koupon mit 4,928 fl.
ausbezahlt.) Im Jahr 1887 wurden zur Bedeckung
der Kosten sehr nahmhafter Investitionen die
restlichen Obligationen der Anleihe vom Jahr
1874 begeben.
Am 19. August 1888 erhielt die Gesellschaft
die Verständigung, daß die Regierungen der
beiden Reiehsnälftcn sich entschlossen haben,
die Bahn auf Grund der Sequestrationsgesetze
in den Staatsbetrieb zu übernehmen. Die sodann
gepflogenen Verhandlungen führten dazu, daß
die ungarische Strecke vertragsmäßig in das
Eigentum des Staats überging, und auch der
Betrieb der österreichischen Strecke, unter gleich-
zeitiger Festsetzung von Bestimmungen über
die eventuelle Einlösung, auf die Konzessions-
dauer für Rechnung des Staats übernommen
wurde. Die österreichische Regierung machte
sich verbindlich als Entgelt für die Betriebs-
übernahme Annuitäten von ungefähr 331 <K)0 fl.
bis zum Jahr 1962 zu leisten. Die Gesellschaft
mußte sich aber verpflichten unter staatlicher Ga-
rantie zur Refundierung der bereits gemachten
und künftig noch erforderlichen Investitions-
auslagen ein mit 4# in Silber ö. W. verzins-
liches Steuer- und gebührenfreies, innerhalb
73 Jahren zurückzahlbares Prioritätsaniehen im
Nominalbetrag von 1 600 000 fl. aufzunehmen.
Die ungarische Regierung verpflichtete sich
zur Verzinsung und Tilgung der gesellschaft-
lichen Aktien und Prioritätsobligationen im
Verhältnis zur Lange der ungarischen Linie
Annuitäten bis zu 1627 042.59 «. in Silber
(vom Jahr 1942 nur 1 480 766,59 fl.) zu zahlen.
Am 1. Januar 1889 ging die U. sodann in den
Staatsbetrieb über, die österreichische Linie kam
unter die Verwaltung der Generaldirektion der
österreichischen Staatsbahnen, die ungarische
Linie in die Verwaltung der Direktion der
ungarischen Staatsbahnen.
rngarisch-galizigche Eisenbahn (Elaö
miKjyar yaesorszeuji rasüt), teils in Galizien, |
teils in Ungarn gelegene Eisenbahn, ehemals
Privatbahn, mit dem Sitz in Wien, seit 1889
im Betrieb des österreichischen, bezw. ungari-
schen Staats. Die U. umfaßte bei der Ver-
staatlichung die galiziscbe Strecke: Przemysl-
ungarisch-galiziscbe Landesgrenze bei Lupköw
(147.015 km) und die ungarische Strecke:
Landesgrenze -Leg. Mihälyi (120,032 km), zu-
sammen 267,047 km.
Die Genehmigung des Gesetzartikels VI vom
Jahr 1869 über die Konzessioniertmg der ungari-
schen Linie, bezw. über die Erteilung der Kon-
zession für eine bei Leg. Mibiilyi abzweigende
und über Homonna und Mezü-Laborcz an die
Landesgrenze bei Lupköw führende Eisenbahn
erfolgte am 14. Juli 1869. Unterm 11. September
1869 erhielten dieselben Konzessionäre auch die
Konzession für die galizischo Linie Przemysl-
Chyröw-Zagorz-Lunköw-ungarische Grenze.
Am 17. Dezember 1870 bildete sich zum
Bau und Betrieb der genannten Eisenbahnen
e;ne Gesellschaft unter der Firma „Erste
ungarisch - galiziscbe Eisenbahn" mit einem
vorläufig auf 31,5 Mill. Gulden ö. W. in
Silber festgesetzten Anlagekapital. Der Bau
der U. wurde alsbald in Ungarn und Ga-
lizien in Angriff genommen, doch ergaben sieb
schon Ende 1871 Differenzen mit dem Bauunter-
nehmer der galizisrheii Strecke; diese wurden
im Vergleichweg beigelegt, und die Fortführung
des Baues der galizischen Strecke in eigener
Regie vorgenommen. Es ergab sich infolge des
kostspieligen Vergleichs mit dem Bauunter-
nehmer und infolge der bedeutenden Mehr-
leistungen auf beiden Strecken ein Abgang von
2]/,— 3 Mill. Gulden am Baukapital.
Demzufolge wandte sich die Gesellschaft
anfangs des Jahrs 1872 an die beiderseitigen
Regierungen mit dem Ersuchen um Vergütung
der bewirkten Mehrleistungen und an die öster-
reichische Regierung zugleich auch mit dem
weiteren Ersuchen um Erhöhung der konzes-
sionsmäüigen Staatsgarantie von 955 000 fl. auf
den in dem Konzessionsgesetz vom 20. Mai
18ö9 festgesetzten Höchstbetrag von einer Mil-
lion Gulden. Da die Flüssigmachung der bei
den Regierungen angemeldeten Guthaben und
auch die Gewährung der erhöhten Zinsgarantie
nicht sobald zu erwarten stand, beschloß der
Verwaltungsrat , vorläufig ein Anlehen von
2,3 Mill. Gulden aufzunehmen. Außerdem ver-
mehrt« die Gesellschaft, auf Grund der ihr
über allerh. Entschließung vom 21. Dezember
1871 bewilligten Garantieerhöhung auf eine
Million Gulden für die Meile (einschließ-
lich der Tilgungsquote), das Aktienkapital um
1698 Aktien zu je 200 fl. Silber (= 339 600 fl.
Silber) und konnte nunmehr die ungestörte
Fortführung des Baues erfolgen.
Es wurden eröffnet: Leg. Mihnlyi-Homonna
am 25. Dezember 1871, Przemvsl-Chyröw am
8., bezw. 13 Mai 1872, Chyröw-Kroscienko
am 1. Juli, Kroscienko-Ustryki am 3. September,
Ustryki-Komai'icza am 12. November, Komancza-
Lupköw am 18. Dezember 1872, Homonna-Grenz-
tunnel am 12. Juni 1873 und der Gronztannel
am 30 Mai 1874.
Der Bau der Gebirgsstrecke und besonders
der Tunnel durch die Karpathen ergab bedeu-
tende Schwierigkeiten und stellte sich mit
Rücksicht auf die großen Bauauslagen ein be-
trächtlicher Abgang heraus. Doch sind die
Digitized by Go
Ungarisch-galizische Eisenbahn
finanziellen Fährlicbkeiten der Gesellschaft
durch da* werkthätige Eingreifen der beider-
seitigen Regierungen und der Kreditanstalt
zum größten Teil Dehoben worden. Die öster-
reichische Regierung hat der Gesellschaft auf
Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1875 einen
Barvorschuß von 1,8 Mill. Gulden, welcher
gleich den Garantievorschüssen zu verzinsen
und zu tilgen ist, för den Fall gewährt, als
die ungarische Regierung der Gesellschaft eine
gleiche Unterstützung, sei es durch Barvor-
schüsse in derselben Höhe, sei es durch Er-
höhung der Staatsgarantie für die ungarische
Strecke angedeihen läßt und auch die Kredit-
anstalt zur Bedeckung des Kapitalabgangs
«inen Beitrag von 2,6 Hill. Gulden leistet. Die
ungarische Regierung erhöhte sodann unter den
gleichen Bedingungen die Staatsgarantie für
die ungarische Strecke auf Grund des Gesetz-
artikels XI vom Jahr 1876 um den der öster-
reichischen Unterstützung gleichwertigen Be-
trag von jährlich 139 380 fl. und leistete die
Kreditanstalt, die Bedingung der beiden Re-
gierungen erfüllend, den von ihr verlangten
Beitrag von 2,5 Mill. Gulden. Eine weitere
Unterstützung erhielt die Gesellschaft durch
Beteiligung mit dem Betrag von 258505,87 fl.
an der von der ungarischen Regierung auf
Grund des Gesetzartikels XI vom Jahr 1876
durchgeführten Invf.stitionsanleiho. Auch die
allgemeine Lage der Gesellschaft hatte da-
durch, daß die Staatsverwaltung sie mit der
Führung zweier Staatsbahnen, der Dniester
Bahn und der Tarnrtw-Leluchower., Bahn be-
traute, eine Stärkung erfahren. Die Übernahme
des Betriebs der Dniesterbahn erfolgte am 1. Mai
und des Betriebs der Tarnöwer-Leluchöwer
Bahn am 18. August 1876. Der Betrieb wurde
auf Grund des Betriebsvertrags vom 10. April
1876 gegen Vergütung der Selbstkosten für
Rechnung der Regierung geführt.
Auf Grund des mit den beiderseitigen Re-
gierungen in betreff der Deckung der Betriebs-
abgänge und der Regelung der Gatantieab-
rechnungen geschlossenen Ubereinkommens vom
7. 10. Dezember 1887 beschloß die General-
versammlung der U. vom 14. Juni 1878, ent-
sprechend den zu Gebote stehenden Deckungs-
werten (Erhöhung der ungarischen Garantie
um jährlich 139 836 fl. Silber und unbegebene
2598 Aktien) ein Prioritätsanlehen II. Emission
im Betrag von 3 130 20o H. Silber auszugeben,
dasselbe gelegentlich der Einlösung der nächst-
fälligen 8 — 9 Aktiencoupons zum Kurs von
90 in Silber statt Bargeld an die Aktionäre
zu erfolgen und auf diese Weise alle schwe-
benden Schulden der Gesellschaft abzustoßen.
Aus diesem Anlaß wurde die im Artikel 13
der Konzessionsurkunde vom 11. September
1869 enthaltene Beschränkung, daß das Priori-
tätenkapital nicht mehr als 3 - des ganzen An-
lagekapitals ausmachen dürfe, mit Genehmigung
der Regierung beseitigt.
Für die Hebung der Einnahmen hat die
Regierung insofern Sorge getragen, als sie die
Erhöhung der Personentarife una die Aufhebung
der IV. Wagenklasse auf der galizischen Linie
gestattete.
Mit 1. Januar 1884 hat die österreichische
Regierung den Betriebs vertrag bezüglich der
Dniesterbahn undderTamöw-Leluchöwer Staats-
bahn gelöst und den Betrieb der genannten
Bahnen selbst übernommen, dagegen wegen
Mitbenutzung der Strecke Zagorz-Chyröw durch
die österreichischen Staatsbahnen am 25. No-
vember 1884 einen bezüglichen Vertrag ge-
schlossen.
Im Jahr 1887 haben die beiderseitigen Re-
gierungen der U. abermals eine Garantieer-
höhung zugestanden. Am 21. Januar 1887
wurde das Ubereinkommen mit der ungari-
schen Regierung geschlossen (genehmigt mit
Gesetzartikel XXXIII vom Jahr 1887), ver-
möge dessen diese die Genehmigung zur
Ausgabe von 4#igen Prioritätsobligationen
im Nominalbetrag von 2 200 000 fl. und die
Zusicherung einer Garantieerhöhung von jähr-
lich 92 903,80 fl. erteilte, die Gesellschaft hin-
gegen sich verpflichtete, aus dem Erlös für
diese Prioritäten sowohl die bis Ende 1885
erhaltenen Vorschüsse zur Deckung der Be-
triebsabgänge (369 804,94 fl.) als auch die zur
Bestreitung von Investitionen erhaltenen Staats-
vorschüsse (623 863,02 fl.) an die ungarische
Regierung rückzuerstatten, dann die für die Jahre
1886 und 1887 veranschlagten, sowie die im
Lauf der folgenden zehn Jahre zu bewerk-
stelligenden Investitionen zu decken, überdies
aber zur Ergänzung des Materialfonds 80 920 fl.
und zur Bildung einer Reserve für unvorher-
gesehene Auslagen 305 368,05 fl. zu verwenden.
Das Anlehen sollte binnen 75 Jahren inner-
halb der Konzessionsdauer für. .die ungarische
Strecke getilgt werden. Das Übereinkommen
mit der österreichischen Regierung, betreifend
die Erhöhung der Garantie um jährlich
481 410,60 fl., wurde unterm 10. Juni 1887 ab-
geschlossen, die Genehmigung desselben am
13. Juni vollzogen. Das für die österreichische
Strecke erforderliche Kapital wurde mittels
einer gleichfalls in 75 Jahren rückzahlbaren
und zum Kurs von mindestens 87 # zu be-
gebenden 4%"igen Prioritätsanleihe zum Nomi-
nalbetrag von 11 400 000 fl. beschafft, aus deren
Erlös vor allem die bis Ende 1886 auf Rechnung
des Betriebs bestrittenen Investitionen mit
955 852,62 fl. und der Staatsvorschuß vom Jahr
1875 mit 1,8 Mill Gulden zurückzuzahlen und
sonstige Kosten, wie für die Legung des zweiten
Gleises auf der Strecke Chyröw-Zagörz , für
die Betriebsmittelvermehrung u. s. w. gedeckt
werden mussten.
Nachdem am 1. Dezember 1887 das zweit*
Gleis auf der Strecke M. Laborcz-Vidrany und
am 8. Juli 1888 auf der Linie Przemyäl-Lup-
köw gelegt worden war, hatte es die ungarische
Regierung für nötig erachtet, daß auch der
Übrige Teil der in Ungarn gelegenen Bahn-
strecken ein Doppelgleis erhalte. Zur Legung
des zweiten Gleises auf den ungarischen Strecken
gewährte die ungarische Regierung der Gesell-
schaft eine durch 60 Jahre währende Staats-
garantie im Gesamtbetrag von jährlich 732 677 fl.
behufs einer im Verein mit der Kaschau-Oder-
berger und der ungarischen Nordostbahn aufzu-
nehmenden Anleihe zu Investitionszwecken (Ge-
setzartikel XVII vom Jahr 1H87).
Die U. erhielt nach Verhältnis der ihr zu-
geschiedenen neuen Garantiequote von der An-
leihe, welche die Regierung selbst zum Kurs
von 91,36%' übernahm, einen Nominalbetrag
von 6 5J30 800 Mk., für welchen ihr die Regie-
rung den Barbetrag von 5 692 458,88 Mk ,
bezw. 3 487 146,87 fl. zur Verfügung stellte. Mit
211*
Digitized by Google
Ungthal-Lokaleisenbahn — Union Padfic-Eieenbahn
Hilfe dieser Geldmittel wurde die Legung des
zweiten Gleises auf der Strecke M. Laborcz-
Leg. Mihälyi in Angriff genommen und am
29. November 1888 vollendet.
Zufolge der Übereinkommen vom 9., bezw.
20. Dezember 1888 mit den beiderseitigen
Regierungen wurde der Betrieb der U. am
1. Januar 1889 vom Staat für Rechnung der
U. übernommen, und zwar ging der Betrieb der
österreichischen Linie in die Verwaltung der
Generaldirektion der österreichischen Staats-
bahnen und jener der ungarischen Linie in die
Verwaltung der Direktion der ungarischen
Staatsbahnen über. Auf Grund des ungarischen
Gesetzaitikel XIV vom Jahr 1889 erfolgte die
Ablösung der ungarischen Linien und auf
Grund des Gesetz** vom 25. August 1889 die
Genehmigung des Übereinkommens wegen Be-
triebsübernahme für Rechnung des Staats
und eventueller Einlösung der österreichischen
Linien der U. Die Maximal-Annuität, welche
die ungarische Regierung der U. für Verzin-
sung und Tilgung von Aktien und Obliga-
tionen zu leisten hat, beträgt bis Ende 1934
872000,17 fl., von da an 734104,17 fl.; die öster-
reichische Regierung leistet als Entgelt für die
Betriebsübernahme eine Annuität von etwa
1 460000 fl. ( von 1953 sinkt sie unter 1 430 000 fl ).
Der Wert des Aktienkoupons beträgt 4.972 fl.
Ungthal-Lokaleisenbahn (Ungvnhjyi he-
lyi erdekü vasüt). in Ungarn gelegene, normal-
spurige Lokalbahn von der Station L'ngvur der
Linie Nyiregyhiiza-Ungvär der ungarischen
Staatsbahnen über Neviczkeund Perecsenye nach
Brezno an der galizischen Grenze. Den Bau
dieser etwa 42 km langen Bahn übertrug die
am 29. März 1893 gebildete Ungthal-Lokalbahn-
Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Budapest
an eine Unternehmung. Das Aktienkapital be-
trägt 2 169 000 fl. in <3090 Stammaktien und
15 600 Prioritätsaktien zu je 100 fl. Die Be-
triebseröffnuug der U. fand am 1 . Juni 1894 statt.
Union Paciflc-Eisenhahn. Die ursprüng-
lich unter dieser Firma am 1. Juli 1862 von
dem Kongreß der Vereinigten Staaten konzes-
sionierte Eisenbahn bildet die Östliche Hälfte
der ersten durch die Vereinigten Staaten ge-
bauten Überlandbahn (s. d.). Ihre Hauptlinie er-
streckte sich von Omaha nach Westen; sie traf
mit dem östlichen Glied der ersten Überland-
bahn, der Central Pacific- Eisenbahn, in Ogden
(Utah) am 10. Mai 1869 zusammen, während
für die Fertigstellung der ersten Überlandbahn
in der Konzession erst der 1. Juli 1876 in Aus-
sicht genommen war. Der Kongreß hatte die
Union Pacific durch Landschenkungen, und
zwar 20 Sektionen für jede Meile (insgesamt
13 384 089 Acres), und ein Regierungsdarlehen
von 27 236 512 Doli, (je nach den von der Bahn
durchzogenen Gebieten 16000 Doli., 32000 Doli,
und 48 000 Doli, für die Meile) unterstützt.
Das Darlehen sollte ursprünglich die erste
Obligationenschuld der Bahn bilden. Als diese
aber weiterer Mittel bedurfte, trat die Regie-
rung mit ihrer Forderung an die zweite
Stelle, hinter eine unverbürgte Obligationen-
schuld von gleicher Höhe, zurück. Die Verzin-
sung des verbürgten Darlehens erfolgt unmit-
telbar durch die Regierung. Kapital und Zinsen
sind nach dreißig Jahren zurückzuzahlen. Die
Bahn hat dafür gewisse Gegenleistungen zu
Gunsten der Regierung (Beförderung der Post, |
{ der Truppen u. s. w. zu ermäßigten Preisen)
i übernommen, und sich auch zu einer allmäh-
lichen Sicherstellung der Regierungsforderung
durch Anlage eines Tilgungsfonds ans ihren
Erträgen verpflichtet.
Die Stammlinio der Gesellschaft von Council
Bluffs bis Ogden bat eine Länge von 1690 km.
Gleichzeitig mit der U. wurde unter der
Firma „Leavenworth, Pawell & Western-Eisen-
bahn", später umgeändert in die Firma „Union
Pacific, östliche Abteilung", und zuletzt unter
der Firma „Kansas Pacin'c-Eisenbahn" von den
gesetzgebenden Körperschaften des Staats Kan-
sas eine von Kansas nach Denver gehende
I Zweiglinie konzessioniert. Sie erhielt als Unter-
stützung gleichfalls 20 Sektionen Ländereien
für die Meile und ein Darlehen von 6 3OHO0O
Doli. Diese Bahn wurde am 1. September 1870
fertiggestellt, konnte 1873 ihren Verpflichtungen
nicht mehr nachkommen und mußte ihre Zah-
lungen einstellen. Im Jahr 1879 waren ihre
Verhältnisse soweit geordnet, daß sie ihre Gläu-
biger befriedigte.
Aus diesen beiden Bahnen und einer kleine-
ren, von Denver nach Cheyenne führenden
(170 km langen) Verbindungsbahn zwischen
ihnen bildet« sich am 24. Januar 1880 die jetzt
unter der gemeinschaftlichen Firma „Union
Pacific Railway" bestehende Bahn, die nun-
mehr anfing, sich immer weiter nach Westen.
Süden und Norden durch Bau neuer Strecken,
Ankauf und Pachtung bestehender Bahnen
auszudehnen. Ende 18S5 hatten die drei vor-
gedachtcu Linien zusammen eine Ausdehnung
von 2950 km. Die Gesellschaft betrieb außer-
dem 4326 km Eisenbahnen und war finanziell
bei noch 1920 km beteiligt. Im Jahr 1886 kam
hierzu die Verschmelzung mit der Oregon Rail-
way and Navigation Company (1058 km), so
daß Ende 1886 das Gesamtnetz eine Ausdeh-
nung von 10 254 km, Ende 1893 eine solche
von 13 118 km hatte. Die Bahn hatte ur-
sprünglich ihren Ausgangspunkt nach dem
stillen Ocean nur über die Central Pacific-
Eisenbahn. Sie besitzt aber jetzt durch die
schmalspurige Utah and Northern-Eisenbahn
(von Ogden nach Garrison, Montana) eine
selbständige Verbindung mit der New Paciflc-
Bahn, und erhielt durch die am 14. November
1884 eröffnete sogenannte Oregon Short Line
eine weitere westliche Verbindung mit der
Oregon Railway and Navigation Company.
Durch Verschmelzung mit der letztern be-
herrscht die Bahn jetzt das ganze Gebiet vom
stillen Ocean bis zum Missouri allein und
selbständig. Sie verbindet die Städte Kansas
City, Leavenworth, Atchison, St. Joseph, Omaha
und Sioux City mit Denver, Cheyenne. Ogden
und Portland (Oregon) und hat nach Osten
mehrere Anschlüsse an die großen nach Chi-
cago, St. Louis und von dort nach New-Vork
führenden Eisenbahnen.
Die finanziellen Verhältnisse der Bahn sind
sehr wechselnde gewesen; eine Zeit lang hat sie
ihren Aktionären Dividenden zahlen können,
und es gelang insbesondere dem von 1882 an
einige Jahre au der Spitze der Verwaltung
gestandenen Charles Henrik Adams jun. die
durch den Einfluß von Jay Gould zerrütteten
Finanzen neu zu ordnen. Von ausschlaggebender
Bedeutung für die Beurteilung der finanziellen
Lage ist die Verschuldung der Bahn gegenüber
Digitized by Google
der Regierung der Vereinigten Staaten. Über
die Höne dieser Schuld bestehen erhebliche
Meinungsverschiedenheiten zwischen der Re-
gierung und der Bahn, die dazu führten, daß
im Jahr 1887 der Senat eine Untersuchung
durch einen besonderen Ausschuß anordnete,
die im Lauf des Jahrs 1887 stattfand und
deren Ergebnisse in einem ausführlichen, aus
einem Mehrbcits- und Minderheitsgutachten
bestehenden Bericht vom 17. Januar 181*8 nieder-
gelegt sind.
über die Schuld der Bahn an die Regierung
enthält der Bericht folgende Rechnungen:
Doli.
Die Kapitalschuld für die Haupt-
bahn und die Zweigbahnen betrug 33 539 612
Dazu Zinsen, die die Regierung bis
zum 31. Dezember 1886 vorge-
schossen hatte, abzüglich der von
der Bahn zurückgestellten 15 670 763
Zusammen. 49 210 265
Bis zum Verfall der Schuld treten
hierzu noch an Zinsen 22 240 640
Gesamtschuld also ...71 460906
Von diesem Betrag sind die von der Bahn
angesammelten Tilgungsbeträge bereits abge-
zogen. In dem Bericht wurden verschiedene
Vorschläge zur Ausgleichung dieser Schuld,
deren volle Höhe übrigens von der Bahn nicht
anerkannt wurde, gemacht. Hierüber ist aber
der Senat bisher nicht in Beratung getreten.
Eine vorläufige Regelung der Sache ist erfolgt
durch das sogenannte Tnurman-Gesetz, durch
das die Bahn zur Anlage eines weiteren Til-
gungsfonds angehalten wurde. Die Regierungs-
schuld nebst Zinsen ist fällig im Jahr 1807.
Im Herbst 1893 hat die U. ihre Obligatio-
nenzinsen nicht mehr zahlen können und ist
daher in Konkurs verfallen.
Litteratur. Report of the Commissiou and
the Minority Commissioner of the United States,
Pacific Railway Commission, Washington, 1887.
v. d. Leyen.
Universal-Ni vellierinstrumente, I nsf ru-
inente, welche in erster Linie zur Ausfüh-
rung geometrischer Nivellements dienen und
für Wiukel- und Distanzmessungen eingerichtet
sind, somit auch das Messen von Polarkoordi-
naten und das trigonometrische Höhenmessen
ermöglichen, wie die Tachymeter (s d ), denen
sie sich in ihren neueren Formen als N i v e 1 1 i e r-
Theodolite und Nivellier-Tachy meter
nahern. Dieselben gelangen hauptsächlich in
den Instituten von Ertel Ä: Sohn in München
und von Stampfer k Starke, jetzt Starke
k Kammerer, in Wien zur Ausführung.
Das Ertel'sche U. (Fig. 1668) wird in drei
Größen hergestellt, deren Hauptabmessungen
folgende sind : Durchmesser der Horizoutal-
k reise 16, 14 und 13,6 cm. mit Nnniusangabcn
von 10". 30" und 1'; Höhenbogen mit 8 und
5,4 cm Halbmesser und Noniusaugabe von je
1' geben für wagerechte Ziellinie die Ablesung
„Holl Grad". Die Fernrohre mit 24fachcr Ver-
größerung und orthoskopischen Okularen sind
zum Distanzmessen (s. d.| eingerichtet, wozu
entweder eine besonders eingeteilte Distanzlatte
verwendet werden kann I welche außerdem zum
Nivellieren die gewöhnliche Meterteilung ent-
hält) oder die einfache Nivellierlatte |s. Nivellier-
instrumente), wenn der Abstand der Distanz-
ierinstrumente 3331
faden zur äquivalenten Brennweite des Fernrohrs
im Verhältnis 1 : 100 genommen wird. Zum
Nivellieren ist auf die Lagerringe des Fern-
rohrs eine empfindliche Libelle mit Spiegel zum
Ablesen vom Okular aufgesetzt; ferner ist bei
größeren U. eine zweite „Alhidadenlibelle" zur
Lotrechtstellung der vertikalen Instrumenten-
achse, bezw. zur Wagerechtstellung des Limbus-
kreises angebracht.
Kig. 1GM.
Zum Gebrauch wird das Instrument auf die
Kopffläche eines „ Münchener Stativs" aufgesetzt
una mit Stengelhaken, Mutter und Feder be-
festigt.
Ausführlich ist das OrteTsche U. behandelt
in: Bauernfeind, Kiemente der Vermessungs-
j künde, 7. Auflage, Stuttgart 1890; in Stampfers
Theoretische und praktische Anleitung zum
■ Nivellieren. 8. Auflage, Wien 1877. dann in
Hartners Niedere Geodäsie, 5. und 6. Auf-
lage von J. YV astler. Wien 18*.r>. sowie in
Lorber, Das Nivellieren. Wien 1H94, zugleich
I 9. Auflage des vorgenannten Werks.
Digitized by Google
3332
ünstrutbahn — Unterdrauburg- Wolfsberg
Das Stampfer'sche U. ist als Nivellier-
instrument und als Distanzmesser schon be-
handelt worden und unter Fig. 1424, Bd. V,
8. 2483, abgebildet; es gestattet außerdem die
Messung von Horizontalwinkeln mit einem
Nonius bis auf Minuten, sowie die Messung
von kleineren Höhenwinkeln bis zu 4° mittels
der Digtanzscbraube. Näheres in den vorge-
nannten Werken Uber Vermessungskunde.
Das U. von Starke & Kammerer in
Wien ist zum geometrischen Nivellieren sowie
zum Messen toii Horizontal- und Höhenwinkeln
eingerichtet. Für das Distanzmessen enthält es
entweder die R ei cb en bach - Ertel'schen
Distanzfaden im Okular des Fernrohrs oder die
Stampfer'sche Meßschraube. Die erstere, in
Fig. 16ö3 ersichtliche Form desselben zeigt
einen Horizontalkreis von 14 cm Durchmesser,
mit doppelter Nouiusablesung bis zu 20", einen
Vertikalkreis mit 12 cm Durchmesser und
gleicher Noniusanordnung, welche für wage-
rechte Ziellinien die Ablesung „Null Grad"
giebt. Das Fernrohr vergrößert 3&fach und
entspricht der Fadenabstand der Distanzfäden
'/ioo seiner Brennweite. Außer der zum Nivel-
lieren dienenden Reiterlibelle auf dem Fern-
rohr sind zwei kleinere Kreuzlibellen auf der
Ebene der Alhidade und eine dritte am Nonius-
träger des Vertikalkreises angebracht. Das In-
strumentwird auf ein „Zapfenstativ" aufgesteckt
und festgeklemmt.
Das Bedürfnis, mit solchen U. auch genauere
Winkelmessungen (s. d.) ausführen zu können,
ohne hierbei jedesmal durch das umständliche
Umlegen der Fernrohre die bei der Horizontal-
winkelmessung auftretenden unvermeidlichen
Instrumentenfehler beseitigen zu müssen, fährte
zu einer Annäherung an die Form der Theo-
dolite (s. Winkelmessungen), welche mit der
größeren Höhe der Fernrohrstützen das Durch-
schlagen desselben ermöglicht; so ergab sich
die Zwitterform und -Bezeichnung „Nivellier-
Theodolit", einfacher „Universal-lnstrument",
welche von jener der Tacbymeter nicht mehr
wesentlich verschieden ist. Mit dieser lassen
sich Winkel-, Höhen- und Distanzmessungeu
im einzelnen wie im Zusammenhang ausführen,
wie dies mit den als „Tachymeter" bezeichneten
Instrumenten der Fall ist. Näheres über
Nivelliertheodolite in Lorbers „Das Nivel-
lieren", Wien 1894.
Als .Nivelliertachymeter" sind neuerdings
solche Instrumente bezeichnet worden, welche
die Höhenlage von Punkten nur durch wage-
rechte Ziellinien zu messen gestatten oder mit
einer einfachen Ablesung geneigte Ziellinien
auf die wagerechte zurückfuhren lassen ; außer-
dem sind sie zur Horizontalwinkel- und Distanz-
niessung eingerichtet und für die Orientierung
mit einer Bussole ausgestattet. Zum Zweck der
Höhenmessung wird teils die Reichenbach-
E r t e l'sche Art der Distanzmessung angewendet,
teils die schon von Hogrewe im Anfang dieses
Jahrhunderts benützte Mikrometer-Meßschraube,
welche in anderer Form Stampfer später bei
seinem und seiner Nachfolger V. zur Geltung
gebracht hat, bis die neueren Tachymeter sie
zurückdrängten. Namentlich die Anordnung der
Mikrometer - Meiischraube als „Tangential-
schraube" gewährt neben einer einfachen Ab-
leitung der Distanzen die Möglichkeit, größere
Höhenunterschiede als die übliche Lange der
Nivellierlatten in einer Aufstellung mit einer
dem technischen Bedürfnis genügenden Ge-
nauigkeit zu messen ; wird außerdem die Gang-
höhe der Tangentialschraube und ihr senkrechter
Abstand von der Drehachse des Kernrohrs in
ein einfaches Verhältnis gebracht (1 : 100 oder
1 : 200), so bat man neben einer einfacheren
Berechnung der Distanzen und Höhenunter-
schiede noch den Vorteil der Gefälls- oder
Prozentschraube, welche die Ziellinie des Fern-
i rohrs nach in Prozenten oder Promille gegebenen
Neigungen unmittelbar einzustellen gestattet
■ und so deren im Straßen-, Eisenbahn- und
i Wasserbau sehr häufige Herstellung wesentlich
vereinfacht. Die GefäUsschraube wurde von C.
Sickler in Karlsruhe zuerst au Nivellierin-
strumenten nngebracht (Karls Repertorium,
Bd. IV, München 1868); die Verwendung der
Tangentialschraube zum Distanz- und Höhen-
messen hat F. Lorber angeregt (Wochenschrift
des österreichischen Ingenieur- und Architekten-
Vereins, VI. Jahrgang, Wien 1881 1. Neuerdings
sind die Vorteile der Mikrometer-Meßschraube
j für die Tachvraetrie hervorgehoben worden vom
| Verfasser (Lecher, Neues Nivellierinstrument,
München 1891 1 und von Vogler, Zeitschrift
für Vermessungswesen. 1891, und Abbildungen
geodätischer Instrumente, Berlin 1892.
Dr. Decher.
Ünstrutbahn (55,52 km), am 27. März
1872 einer Gesellschaft konzessionierte Eisen-
bahn von Naumburg über Laucha und Frei-
burg a. U. nach Artern, welche finanzieller
Schwierigkeiten wegen von den Konzessionären
nicht ausgeführt werden konnte. Die Gesell-
schaft liquidierte 1874. Die Bahn wurde nach
Verstaatlichung der Thüringischen Eisenbahn
im Jahr 1888 als Staatsbahn in Angriff ge-
nommen und am 1. Oktober 1889 eröffnet. Sie
gehört zum Bezirk der kgl. Eisenbabndirektion
Erfurt.
Unterbau, im Eisenbahnwesen derjenige
Teil des Bahnkörpers, auf welchem die Bettung
und eigentliche Fahrbahn liegt, samt den er-
forderlichen Nebenanlagen. Es gehören sonach
zum U : der Erdbau (Dämme, Einschnitte und
Uferschutzbauteu), die Stütz- und Futtermauem,
Brücken, Durchlässe, Tunnel und Viadukte,
ferner jene Anlagen, welche bestimmt sind,
I den Bahnkörper gegen elementare Einflüsse
(Entwässerungsanlagen, Flecbtwerke, Stein-
fänge, Schnee- und Lawinenschutzanlagen)
oder gegen eine unbefugte Benutzung desselben
(Überfahrten, Rampenanlagen, Einfriedigungen,
Schranken, Abgrenzungszeichen u. s. w.) zu
schützen.
Untere! ra ubu rg- Wolfsberg (Lavantthal-
bahn) [37,976 kml, in Kärnten gelegene, nor-
raalspurige Lokalbahn im Eigentum und Be-
trieb des österreichischen Staats, führt von
der Station Unterdrauburg der Linie Mar-
burg - Villach der österreichischen SUdbahn
nach Wolfsberg.
Die U., welche in den Jahren 1868—1874
mehrfach durch Private geplant war, ohne daß
die diesbezüglichen Projekte verwirklicht wor-
den wären, wurde endlich infolge des Gesetzes
vom 12. März 1876 auf Staatskosten erbaut
Sie wurde am 4. Oktober 1879 eröffnet und
stand von diesem Tag an im Betrieb der Süd-
bahn, bis sie über Verfügung des Ministeriums
i vom 25. Juni 1888 nach sechsmonatlicher Kün-
Digitized by Google
Untere Donaubahn — Unterstützungskassen
3333
digung des Betriebsvertrags mit der Südbahn
am 1. Januar 1889 in die eigene Verwaltung
des Staats übernommen und der Generaldirektion
der österreichischen Staatsbahnen (Eisenbahn-
betriebsdirektion Villach) unterstellt wurde.
Die stärkste Steigung der Bahn beträgt
ll,4°;oo» der kleinste Krümmungshalbmesser
160 m. Ende 1892 stellte sich das verwendete
Anlagekapital auf 2 098 740 fl.
Unter« Donanbahn, s. Württembergische
Staatsbahnen.
Untere Jagstbahn, s. Württembergische
Staatsbahnen.
Unterelbe'sche Eisenbahn (105,71 km),
im Königreich Preußen (Provinz Hannover)
gelegene eingleisige Eisenbahn, ehemals Privat-
bahn mit dem Sitz der Gesellschaft in Berlin,
seit 1886 in Harburg, führt von Harburg über
Stade nach Cuxhaven und steht seit 1890 im
Betrieb sowie im Eigentum der preußischen
Staatsverwaltung.
Die Unterelbe'sche Eisen bah ngesellschaft ist
aus der 1872 gegründeten Cuxhavener Eisen-
bahn-, Dampfschiff- und Hafenbau-Aktienge-
sellschaft hervorgegangeu, welcher unterm 22.
Mai 1872, bezw. 16. März 1*73, die Konzession
für die Strecken von Cuxhaven nach Stave und
von Stade nach Harburg verliehen worden war.
Da die Gesellschaft die erforderlichen Mittel
zur Ausführung des Bahnbaues aufzubringen
nicht in der Lage war, entschlossen sich bel-
gische Kapitalisten, das Unternehmen weiterzu-
führen. Durch Vermittelung der Societe beige
des chemins de fer in Brüssel bildete sich
1879 die Unterelbe'sche Eisenbahngesellschaft,
welche unterm 26. Februar 1879 die allein.
Bestätigung erhielt. Das Anlagekapital wurde
auf 23,6 Mill. ML festgesetzt (je 10 Mill. Mk.
in Aktien lit. A und B. 3,6 Mill. Mk. in Aktien
üt. C). Die Aktien Lt. C erhielt die Cuxharener
Gesellschaft für die Überlassung der Bahn-
konsession und für die vorhandenen Bauarbei-
ten. Die Cuxhavener Gesellschaft beschränkte
sich nunmehr nur noch auf den Hafenbau und
löste sich 1882 auf.
Die Unterelbe'sche Eisenbahngesellschaft
nahm alsbald die Fortsetzung der Bauarbeiten
in Angriff und eröffnete am 1. April 1881 die
Strecke Harburg-Stade und die Gesamtstrexke
am 11. November 1881. 1882 83 baute die
Gesellschaft in Cuxhaven Anschlußgleise an den
Hafen für Kecbuung des hamburgischen Staats
für 140 000 Mk. und gegen Verzinsung dieses
Kapitals mit 1885 erhielt sie auch noch
die Konzession zur Betreibung von Dampfer-
linien von Cuxhaven nach Helgoland und anderen
Nordseebädern mittels eigener oder gemieteter
Dampfschiffe.
Dadurch hat sich such die Rentabilität des
l'nteraebmens bedeutend gehoben. Die Aktien
lit. A verzinsten sich durchschnittlich mit etwa
4>», die Aktien lit. B in den Jahren 1886,86
bis 1888 89 mit durchschnittlich etwa 0,8?o; vor
1885 86 blieben sie ohne Verzinsung. Die Aktien
lit. C erhielten niemals Zinsen.
Anfangs 1890 trat der preußische Staat
mit der Gesellschaft betreffs käuflicher Über-
nahme der U. in Unterhandlungen. Mit Gesetz
vom 9. Mai 1890 ging die U. mit Rechnung
vom 9. April am 1. Juli desselben Jahrs
käuflich in die Verwaltung und den Betrieb, 1892
in das Eigentum des Staats über. L»ie Linien der
U. wurden der Eisenbahndirektion Hannover
unterstellt.
Der Staat tauschte vom 1. Juli 1890 ab
; die Aktien der U. in S% ige Konsols um
und gab für jede Aktie lit. A zu je 600 Mk.
Konsols im gleichen Betrag und eine bare
Zuzahlung vou 50 Mk., für jede Aktie lit. B
zu je 500 Mk. Konsols im Betrag von 300 Mk.
und 30 Mk. bar sowie für 7 Aktien lit. C zu
je 600 Mk. (=3600 Mk.) Konsols im Betrag
von 500 Mk. ohne bare Zuzahlung. Der Kauf-
preis stellte sich demnach auf 15 9 Mill. Mk.
Anleihen hatte die Gesellschaft nicht aufgenom-
men. An Fonds fieleu dem Staut 778 861 Mk. zu.
Untere Neckarbahn, s. Württembergische
Staats bahnen,
Untergrundbahnen, Tiefbahuen, s. Stadt-
bahnen.
Unterkraiuer Bahnen, in Krain gelegene
Eisenbahnen, welche vou der Station Laibach
der österreichischen Südbahn über Großlupp,
Treffen und Rudolphswerth nach Straza und
von Großlupp nach Gottschee führen.
Unterm 16. Dezember 1891 wurde an ein
Konsortium auf die Dauer von 90 Jahren unter
Gewährung besonderer Begünstigungen die
Konzession zum Bau und Betrieb einer als
Hauptbahn zweiten Rangs auszuführenden Lo-
komotiveisenbahn von Laibach nach Straza mit
einer als Lokalbahn herzustellenden Abzweigung
von Großlupp nach Gottschee erteilt. Die Staats-
verwaltung hat sich hierbei vorbehalten, die U.
nach deren Betriebseröffnung jederzeit einzu-
lösen. Den Konzessionären wurde das Recht
eingeräumt, eine Aktiengesellschaft zu gründen.
Diese wurde am 4. März 1892 gebildet.
Das Aktienkapital beträgt 3 100 000 fl. in
3100 auf den Überbringer lautenden Stamm-
aktien, von welchen 6000 Stück im Nominal-
betrag von 600000 fl. von den Interessenten
zum Parikurs übernommen sind, während
die übrigen 25 000 Stück Stammaktien von
der Staatsverwaltung übernommen wurden.
Die Prioritätsanleihe von 7uOüüO fl. hat das
Land Krain mit 4^ garantiert.
Von der U. wurde die Teilstrecke Laibach-
, Großlupp-Gottschee (71,335 km) am 28. Sep-
> tember 1893 und Großlupp-Rudolfswerth am
1. Juni 1894 (63,9 km) dem Betrieb über-
• geben.
Den Betrieb der U. führt auf Grund der
Konzession während der ganzen Konzessions-
dauer der Staat für Rechnung der Konzessio-
näre.
Die U. sind der Eisenbahnbetriebsdirektion
Villach unterstellt.
Unterstutzunfrskassen, Hilfskassen mit
der Bestimmung, ihren Mitgliedern, bezw. deren
Hinterbliebenen, fallweise oder dauernde Unter-
stützungen in Krankheits-, Sterbe- und Not-
fällen, oder bei eintretender Invalidität zu ge-
wahren.
In einem engeren Sinn sind U. jene Kassen,
welche im Gegensatz zu den Pensionskassen
(s. d .) und anderen Versorgungsanstalten lediglich
fallweise Aushilfen zu gewähren bestimmt sind.
U. in diesem Sinn kommen bei Eisenbahnen
selten als selbständige Kassen vor, und pfle-
gen solche Unterstützungen satzungsgemäß
zumeist von den Pensions-:, und Krankenkassen
geleistet zu werden. In Osterreich wurden
gelegentlich der Umwandlung der Kranken- und
Digitized by Google
Urlaub
Unterstätzungskassen im Sinn des Gesetzes
Ober die Betriebskrankenkassen (s. d.) ans dem
Vermögensbestand derselben bei einigen Bahnen
U. gebildet, die in Fällen, welche in den Statu-
ten der neugebildeten Krankenkassen nicht
vorgesehen sind, zur Erteilung von Unter-
stützungen dienen sollen.
Urlaub [Conge, in), die seitens des Vor-
gesetzten einem Bediensteten zur Erholung
oder aus anderen berücksichtigungswürdigen
Gründen gewährte vorübergehende Enthebung
von den ihm obliegendeu Amtsgeschäften.
Die Urlaubserteilung ist stets an die Be-
dingung geknüpft, daß die Dienstverhältnisse
eine solche zulassen. Ist sie aber nur unter
gleichzeitiger Bestellung eines Vertreters mög-
lich, dann ist bei der Erteilung des U. dafür
entsprechend Sorge zu tragen. Die der Ver-
waltung hierdurch erwachsenden Kosten werden
in der Kegel für eine bestimmte Zeit von
derselben getragen und bleibt der Beurlaubte
bis dahin im ungeschmälerten Genuß seines
Diensteinkommens. Nach Ablauf dieser Frist
tritt zunächst Minderung und hierauf gänzliche
Einstellung der Bezüge ein.
Eigenmächtiges,, Wegbleiben vom Dienst
oder ebensolches Überschreiten eines U. bat
außer Disziplinarstrafen vielfach auch Entzug
des auf diesen Zeitraum entfallenden Gehalts
(Lohns) zur Folge.
Uber U. zur Erfüllung der Wehrpflicht 8.
den Artikel „Militärpflicht".
Im einzelnen gilt rücksichtlich des U. Fol-
gendes :
Bei den kgl. preußischen Staatseisen-
b&bnen können Vorsteher von Stationen, von
selbständigen Güterexpeditionen u. s. w. bis zu
einem Tag, die Vorsteher selbständiger Bau-
inspektion en, der Hauptwerkstätten, des Ver-
kehrsbureaus u. dergl. ihren Untergebenen,
wenn daraus keine Vertretungskosten erwachsen,
bis zu drei Tagen U. erteilen. Längeren oder
mit Vertretuugskosteu verbundenen U. über-
haupt kann nur der Betriebsdirektor oder der
Präsident bewilligen.
Der Betriebsdirektor ist befugt, an mittlere
und untere Beamten bis zu vier Wochen und
an die beim Betriebsaint in Verwendung ste-
hende Beamten und Hilfsarbeiter, sowie an
die ihm nachgeordneten höheren Beamten bis
zu acht Tagen U. zu erteilen
Dem Präsidenten ist vorbehalten die Urlaubs-
bewilligung bis zu vier Wochen an die Betriebs-
direktoren, an die Mitglieder und Hilfsarbeiter
der Direktion, der Betriebsämter und Baukom-
missionen, sowie an alle übrigen höheren Beamten
und bis zu sechs Wochen an alle Beamten des
mittleren und unteren Eisenbahndienstes.
Der Präsident wie auch der Betriebsdirektor
können sich bis zu acht Tagen selbst beurlauben,
jedoch ist mehr als dreitägige Abwesenheit des
ersteren dem Minister, des letzteren dem Prä-
sidenten anzuzeigen.
Hinsichtlich der U. über die vorstehend an-
Segebenen Grenzen entscheidet über Antrag
es Präsidenten der Minister der öffentlichen
Arbeiten
Bei Urlaubsdauer über ll/a Monate werden
die halben und nach Verlauf von 4' .. Monaten
die ganzen Bezüge eingestellt. Ausnahmen sind
in berücksichtigungwürdigen Fällen (zur Er-
holung nach langer Krankheit 11. dgl.) zulässig.
Bei den kgl. sächsischen Staatseisenbabnen
sind die Stationsvorstände (Bahnhofinspektoren),
Bauitispektoren (Streckeningen ieurel, Maschinen-
Verwalter und die Bezirkswerkstättenvorstände
ermächtigt, an das ihnen unterstehende Per-
sonal U. bis zu einem Tag zu bewilligen. U.
bis zu acht Tagen sind bei der Betriebs- oder
Maschinenoberinspektion oder bei der Maschinen-
hauptverwaltung nachzusuchen. Den Vorständen
der einzelnen Bureaus der Hauptverwaltung ist
das Recht eingeräumt, das innen zugeteilte
Personal bis zu acht Tagen zu beurlauben.
Urlaubsgesuche über acht Tage sind an die kgl.
Generaldirektion zu richten und hat diese über
dieselben zu entscheiden, ausgenommen sind die
Gesuche der vom Ministerium angestellten Be-
amten, hinsichtlich welcher sich dieses die Be-
willigung eines längeren als 28tägigen U. vor-
behalten hat.
Die Vorstände der Betriebs- und Maschinen-
oberinspektionen und der Maschinen-Hauptver-
waltungen haben bei eigenem U. die Geneh-
migung der Generaldirektion einzuholen.
Für die Zeit des U. verbleiben die Bedien-
steten, mit Ausnahme jener, die im Taglohn
stehen, im Genuß ihres Gehalts, sowie der
in festebenden Zulagen bestehenden Neben-
bezüge.
Nach der landesherrlichen Verordnung vom
27. Dezember 1889 kann bei den großberzgl ba-
dischen Staatseisenbahuen der Vorstand
t'eder Dienststelle das ihm zugeteilte Personal
»is zu acht Tagen beurlauben, insoweit dadurch
keine Vertretungskosten verursacht werden. Im
andern Fall geht dieses Recht an die zunächst
I vorgesetzte Centralstelle über, welcher überdies
die Befugnis eingeräumt ist, über U. in der
Dauer von acht lagen bis zu vier Wochen zu
entscheiden. Das Ministerium bewilligt U. von
vier Wochen bis zu drei Monaten, bezw. bis
zu einem Jahr, je nachdem der Gesuchsteller
entweder dem höheren oder dem mittleren, bezw.
• unteren Kisenbahndienst angehört.
Der landesherrlichen Genehmigung sind die
U. der höheren Beamten über drei Monate
und solche der anderen Beamten von einem
Jahr vorbehalten.
Nach Ablauf des dritten Monats wird der
Gehalt um ein Dritteil, nach Verlauf von sechs
Monaten um die Hälfte vermindert. Nach
dieser Zeit werdeu die Bezüge gänzlich einge-
stellt.
Bei den württembergischen Staatseisen-
bahuen unterliegen U. an lebenslänglich ange-
stellte Beamte der Genehmigung des Königs.
Im übrigen fällt, soweit nicht an bestimmte
Beamte eigene Ermächtigungen ergangen sind,
das Recht der Urlaubserteilung in die Zustän-
| digkeit des Ministers der auswärtigen Ange-
legenheiten. Kraft solcher besonderen Ermächti-
gung ist der Präsident der Generaldirektion
berechtigt, einen vierzehntägigen U. an die
Mitglieder der Generaldirektion (ausgenommen
; die zweiten Vorstände) und an die Abteilungs-
vorstände, sowie einen solchen bis zu vier
Wochen an alle übrigen Beamten und Diener
zu erteilen.
Eine ähnliche Bevollmächtigung erging an
die Vorstände der Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
ämter der technischen und selbständigen Bau-
bureaus, der Eisenbahnhauptkasse, der Haupt-
magazins-, Montierungs- und der Dampfscbiff-
Digitized by Googl
Urlaub
333Ö
fahrt« Verwaltung, an die Betriebsinspektoren
und die Bahnhofverwalter I. Klasse. Sie be-
urlauben die ihnen unterstehenden lebensläng-
lichen Beamten bis zu acht Tagen, ferner das
ihrer Aufsicht unterstellte, gegen Widerruf
oder Kündigung angestellte, bezw. das bei ihnen
ohne Anstellung beschäftigte Personal bis zu
sechs Tagen, jedoch mit der Beschränkung für
ersteres auf zwölf, für letzteres auf sechs Tage
während eines Jahrs.
Seitens der Beurlaubten werden im allge-
meinen die Vertretungskosten nur dann ge-
tragen, wenn bei lebenslänglich bestellten
Beamten der U. die Dauer von vier und bei
dem übrigen Personal von zwei Wochen über-
schreitet.
Für die bayrischen Staatseisenbahnbedien-
steten ist die kgl. Verordnung vom 17. Juli
1886 maßgebend. Hiernach bewilligt der Mi-
nister des kgl. Hauses und des Auswärtigen
U. über sechs Wochen an Beamte mit prag-
matischen Rechten. Die Generaldirektion ist
nur insoweit zuständig, als die Urlaubsertei-
lung nicht entweder dem Ministerium vor-
behalten oder den Oberbahnämtern überwiesen
ist Diese letzteren erteilen U. bis zu 14 Tagen,
und auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses bis
zu vier Wochen an alle ihnen unterstehenden
Beamten und Bediensteten.
Nach der Dienstordnung für die öster-
reichischen Staat. sbahnen ist jeder Dienst-
vorstand zur Erteilung eines zwölfstündigen
U. ermächtigt, vorausgesetzt, daß eine Stell-
vertretung nicht nötig ist. U. bis zu acht Tagen
gewähren di<- BetriebsinspektorateA soweit solche
noch bestehen (s. d. Artikel „ Osterreichische
Staatsbahnen"), sonst aber die Eisenbahn-
betriebsdirektionen. Tn die Kompetenz dieser
fallen sodann alle Beurlaubungen bis zu vier
Wochen, feiner solche bis zu drei Monaten, wenn
deren Notwendigkeit, wegen Krankheit oder zur
Wiederherstellung der Gesundheit bahnärztlich
bestätigt oder aus anderen triftigen Gründen
gegen Gcbiihrenverzicbt angesucht wird.
Im allgemeinen aber unterliegen Urlaubs-
gesuche bis zu drei Monaten der Genehmigung
seitens des Präsidenten und über diese Zeit
ebenso wie U. des Präsidenten selbst oder seines
Stellvertreters jener des Handelsministers.
U. über drei Monate ist in der Regel nur
gegen Gcbuhrenrücklassung zulässig.
Erholungsurlaube in der Dauer von 14 Tagen,
jedoch nur in der Zeit vom 1. Mai bis Ende
Oktober, sind, soweit Stellvertretung nicht er-
forderlich ist, stets zu erteilen.
Bei den ungarischen Staatseisenbahnen
steht das Recht zur Urlaubserteilung bis zu
24 Stunden den Stationschefs, bis zu drei Tagen
den Sektionsingenieuren, den Heizhausleitern,
den Werkstätten vorstanden, ebenso den Sek-
tionsvorständen der Direktion, bis zu sechs
Wochen den Vorständen der Hauptsekt ionen
(Direktoren) zu. Der Betriebsleiter erteilt an
das ihm unterstehende Personal U. bis zu vier
Wochen, der Präsident bis zu acht Tageu an
die Direktoren.
U. in der Dauer von sechs Wochen bis zu
drei Monaten werden für sämtliche Bedienstete
(ausgenommen für Betriebsleiter und Direk-
toren) durch die Direktion bewilligt. Der Prä-
sident sowie die Betriebsleiter haben sich be-
treffs U. an den Minister zu wenden , ebenso
auch die Direktoren, wenn sie länger als auf
acht Tage beurlaubt zu werden wünschen. Der
Präsident kann sich übrigens ohne U. und Mel-
dung bis zu drei Tagen entfernen.
Das Streckenpersonal untersteht nur dem
Betriebsleiter und dem Präsidenten.
Beurlaubung auf drei Monate (ausgenommen
Krankenurlaub) ist mit Einstellung des halben
Gehalts verbunden ; längerer U. zieht gänzliche
Einstellung desselben nach sich.
Mit Taggeld Angestellte und Taglöhner auf
systeniisierten Posten werden ausnahmsweise in
besonderen berücksichtigungswerten Fällen bei
U. bis zu höchstens acht Tagen im Genuß ihres
Taglohns belassen.
Bei den italienischen Mittelmeerbahnen
unterscheidet man zwischen ordentlichem und
außerordentlichem U. Das Höchstausmaß des
ersteren beträgt für sämtliche Bedienstete, aus-
schließlich der Arbeiter, mit einer geringeren
als zehnjährigen Dienstzeit zehn, und bei einer
Dienstzeit von zehn und mehr Jahren 20 Tage.
Arbeiter erhalten unter den gleicheu Voraus-
setzungen fünf, bezw. sieben Tage zugestanden.
U. über diese zeitlichen Grenzen ist ein
außerordentlicher. Ein solcher wird nur den
nicht dem Arbeiterstand augehörigen Bedien-
steten und auch diesen nur in besonders trif-
tigen Fällen gewährt, mit der Beschränkung,
daß derselbe unter Einrechnung des übrigen
im Lauf des Jahrs gehabten U. im allgemeinen
drei Monate nicht überschreiten dürfe.
Die Befugnis zur Erteilung ordentlicher U.
überhaupt und außerordentlicher bis zu 3u Tagen
kommt der Betriebsdirektion {direzione (t'c#er-
ctrio), sowie den der Generaldirektiou unmittel-
bar unterstellten Dienststellen und Abteilungen
{servizi e divisiont) zu. Für außerordentliche
U. über 30 Tage ist allein die Generaldirektion
zuständig.
Für die Zeit eines ordentlichen U. findet
eine Minderung der Gehaltsbezüge nicht statt.
Für über die Dauer eines ordentlichen U.
hinausgehende 20 Tage eines außerordent-
lichen U wird ein Dritteil, für die Zeit von
20—30 Tagen die Hälfte des Gehalts in Ab-
zug gebracht und nach Ablauf dieser Zeit der
ganze Gehalt eingestellt.
Nach den Bestimmungen der französi-
schen Ostbahn sind die Vorstände des admini-
strativen Diensts und die Jnxpecteurs priucipaux
zur Erteilung von U. bis zu zehn Tagen er-
mächtigt, darüber hinaus ist sich an den ße-
triebschef (Che/ ' d'exjdoitattoti) zuwenden. An
diesem liegt auch die Entscheidung, für welchen
Zeitraum und in welchen Fälleu der ganze oder
ein Teil des Gehalts einzustellen ist. Im allge-
i meinen ist aber als Grundsatz hinzustellen,
I daß definitiv angestellte Beamte während der
ganzen Dauer des U. ihre Bezüge beibehalten
und dieselben nur für Agents tu reiße eingestellt
werden.
Bei den belgischen Staatsbahnen bestimmt
sich die Zuständigkeit nach nachsteheudeu Ge-
sichtspunkten. U. von einem Jahr und darüber
bewilligt der König über Vorschlag des Mini-
sters. Ü. über einen Monat bis zu einem Jaor,
ebenso wie V, au höhere Beamte (Adminmtru-
teurs, Jnspecteurs tjeneraux. Dircctenrs und
ClwfH de serriec) bis zu einem Monat unter-
liegen der Genehmigung des Ministers. Im
Namen desselben gesteht das Verwaltungs-
Digitized by Google
Vacuumbremse — Vanderbilt
komitee solche für die Zeit von 14 Tagen bis
zu einem Monat zu. U. unter 14 Tagen an
unmittelbare Vorstände (Chefs de Station, Comp-
tables dnns les stutions, Chefs de s'ection u. s.w.)
bewilligen die Chefs de service.
Die unmittelbaren Vorstände können ihre
Untergebenen bis zu sechs Tagen, während des
ganzen Jahrs aber höchstens auf 14 Tage be-
urlauben.
Hei den niederländischen Staatsbahnen
betragt das höchste Ausmaß an U., welcher
einem Bediensteten bei gleichzeitigem Fortbezug
des Gehalts (Krankheit ausgenommen) gewährt
wird, 14 Tage im Verlauf eine» Jahrs.
Bei der Gotthardbahn können kraft eige-
ner Vollmacht die Stationsvorstände und Bahn-
meister bis zu einem halben Tag, die Bahn-
ingenieure, die Betriebsinspektoren, der Ad-
junkt des Maschinenmeisters und die Vorstände
des Maschinendepots bis zu drei Tagen, der Ober-
ingenieur für den Betrieb, der Oberbetriebsin-
spektor und der Maschinenmeister bis zu einer
Woche U. erteilen. Wird längerer U. ange-
sprochen, so ist das diesbezügliche Gesuch an
die nächsthöhere Dienststelle zu leiten.
Bei der schweizerischen Centraibahn
können die Dienstchefs und die Vorstände der
Bureaus der allgemeinen Verwaltung U , welche
keine Vertretungskosten erheischen, bis zu zwei
Tagen zugestehen ; im übrigen ist sich je nach
der Zuständigkeit an den Departementsvorstand
oder das Direktorium zu wenden.
Vacuumbreniae, s. Bremsen.
Valsugana-Bahn, mit Gesetz vom 6. Fe-
bruar 1894 konzessionierte, normalspurige Lokal-
bahn, welche bestimmt ist, eine neue Verbin-
dung zwischen Trient und Oberitalien herzu-
stellen, das Brenta- und Fersinathal mit dem
bestehenden Schienennetz zu verknüpfen, den
Fremden- und Touristenverkehr in Südtirol zu
heben und die Badeorte des Trento dem großen
Verkehr näher zu rücken. Die V. wird etwa
05 km lang sein und von der Station Trient
der Linie Kufstein-Ala der Südbahn über Borgo
an die österreichisch-italienische Grenze bei
Terze führen. Für die genannte Bahn wird
vom Staat die Garantie eines jährlichen
Reinerträgnisses gewährt, welches den Erfor-
dernissen für die 4^ ige Verzinsung nebst der
Tilgungsquote des zum Zweck der Geldbe-
schaffung aufzunehmenden, binnen 75 Jahren
zu tilgenden Prioritätsanlehens im Nominal-
betrag von 4 500 000 11. gleichkommt und dem-
nach für die Zeit bis zum Ablauf des 75. Jahrs
der Konzessionsdauer mit dem Höchstbetrag
von 11*0 899 fl. festgesetzt ist.
Vanderbilt, William H., eeb. 8. Mai 1821
zu New Brunswick, gest. zu New York 8. De-
zember 1885, Sohn des Commodore Cornelius
V., war einer der sogenannten Eisenbahnkönige
der Vereinigten Staaten von Amerika.
Sein Lebenslauf war ein einfacher. Er be-
suchte bis zu seinem 18. Lebensjahr die Co-
lumbia College Grammar School in New York
und trat dann als Lehrling in ein Bankgeschärt,
in dem er sich von Anbeginn an durch großen
Fleiß, rasche Auffassungsgabe und schnelle
Arbeit auszeichnete. Seine Gesundheit verbot
ihm aber die sitzende Lebensweise, und sein
Vater kaufte ihm 1842 ein kleines Landgut
auf Stuten Island bei New York, das er mit '
Erfolg bewirtschaftete. Als er, um den Betrieb |
weiter zu verbessern, einige Jahre darauf eine
Hypothek von 6000 Doli, auf sein Gut aufnahm
— nachdem sein Vater ihm die Mittel zu die-
sem Zweck verweigert hatte — führte dies zu
eiuer heftigen Auseinandersetzung mit seinem
Vater, der sich bei dieser Gelegenheit indessen
von der Tüchtigkeit des bisher von ihm völlig
verkannten Sohns überzeugte, und nunmehr
seiner Thätigkeit lebhaften Antheil schenkte.
V. wurde einige Jahre später zum Massaver-
walter der kleinen Staten Island -Eisenbahn
gewählt, und zeichnete sich auch auf diesem
Gebiet durch große Gewandtheit aus, so daß
es ihm bald gelang, die Verhältnisse der Bahn
zu ordnen. 1864 zog ihn sein Vater zu den
eigenen Geschäften hinzu, indem er ihn an der
Verwaltung der New York Central- and Hudson-
River-Eisenbahn beteiligte. Als 1877 Com-
modore V. starb, trat sein Sohn als Haupterbe
an die Spitze der großen Unternehmungen, die
er mehr und mehr ausdehnte, und deren Er-
träge er bedeutend zu steigern verstand. Wil-
liam H. V. wurde vom Schlag gerührt, als er,
scheinbar wohl und gesund, mit dem Präsi-
denten einer andern Eisenbahngesellschaft in
geschäftlicher Unterhaltung in seinem Arbeits-
zimmer saß
William H. V. ist der Vollender des großen,
von seinem Vater Cornelius gegründeten so-
genannten Vanderbilt-Eisenbahnsystems, des ge-
waltigen Eisenbahnnetzes, das ausgehend von
New York, eine herrschende Stellung im Ver-
kehr zwischen diesem Hafenplatz und den
großen Seen, sowie weiter westlich und südlich
bis St. Paul. Des Moines, St. Louis und Cairo
einnimmt. Das Vandcrbilt-Systeni umfaßt fol-
gende Linien:
Chicago- and Northwestern-
Bahn 7100 engl. M.
Cleveland, Cincinatti, Chicago
and St. Louis- Bahn 2314 „
New York Central- and Hudson-
River-Bahn 2096
Michigan Central- and Canada-
Southern-Bahn 1609 „
Lake Shore- and Michigan-Sou-
thern-Bahn 1446 „
New York Chicago and St. Louis 523 ,
Boston- aud Albany-ßahn 389
Zusammen. . . 15 477 englTM.
oder 24 818 km.
Seine Stammlinie »st die New York Central-
and Hudson-River-Bahn (s. d.), die Cornelius
V. durch Vereinigung mehrerer getrennter
kleiner Bahnen schuf, die William V. dann
weiter ausbaute und nach allen Richtungen
ausdehnte. William V. wurde nun rüoksichts-
Digitized by Google
Ventile
3337
lose, lediglich seine eigenen finanziellen In-
teressen verfolgende Eisenbahnpolitik zum Vor-
wurf gemacht ; insbesondere wurden mehrfache
heftige Angriffe gegen ihn und seine Bahnen
gerichtet, weil er sich um die Bedürfnisse von
Handel und Verkehr gar nicht kümmere und
es ihm ganz gleich sei, ob durch seine Bahnen
große Handelsplätze und Handels- und In-
dustriezweige geschädigt wurden. Er selbst hat
seine Grund sät ze dargelegt und verteidigt in
dem zur Untersuchung der Eisenbahnverhält-
nisse des Staats New York im Jahr 1879 ein-
gesetzten parlamentarischen Untersuchungs-
ausschuß, dem sogenannten Hepburn-Committee
(Stenogr. Bericht, 8. 1207—1323 und 8. 1666
bis 1715.) V. hat etwa 200 Hill. Doli, hinterlassen.
Die Verwaltung seiner Bahnen ist an seine Söhne
übergegangen. v. d. Leven.
Ventile (Yalves, pl. ; Soupagcs, f. pl.),
mechanische Vorrichtungen zur Absperrung und
Eröffnung von Durchflußwegen. Sie bestehen
im allgemeinen aus einem beweglichen Teil
(V. im engeren Sinn) und einem Ventilgehäuse
hauptsächlich unterscheiden lassen: Gelenkven-
tile (Klappen), gerad hubige Hebungsventile (Tel-
lerventile, Rundventile) , schraubenförmig ge-
hende Hubventile, Hähne oder Drehsehieber,
geradhubige Schiebventile.
Selbstthätige V. erfordern zuverlässige
Führung des beweglichen Teils, wobei die Gleit-
flächen gegen Abnutzung und seitliche Ablen-
kung genügend groß sein müssen. Bei Klappen-
ventilen für geringe Pressungen kann die Füh-
rung entfallen.
Die Breite der Dichtungsfläcbe der selbst-
tätigen V. ist nach dem zulässigen Auflager-
druck po zu bestimmen. Ist F die obere Druck-
flache des V., S die Sitzfläche, p der Flüssig-
keitsdruck auf das V., so ist p F = po »$'. Als
größte Auflagerdlücke p* können angenommen
werden für Rotguß 160, Phosphorbronze 200,
Gußeisen 80, Hartgummi und Leder 50 kg cm3.
Die Durchgangsouerschnitte des V. sollen so
bemessen sein, daß die Geschwindigkeit der
durchströmenden Flüssigkeit Änderungen nicht
erfährt. Aus dieser Bedingung läßt sich der
Fig. 1654.
Fifr- «86
(Ventilkammer). Das Ventilgehäuse wird in
Rohrleitungen eingeschaltet, au Gefäße ange-
schlossen, das eigentliche V. in demselben muß
entsprechend bethätigt werden. Diese Betbäti-
fung erfolgt entweder durch die Druckwir-
ungen der Flüssigkeit selbst (selbstthätige V.)
oder durch Einwirkung äußerer Kräfte (von
außen bethätigte V., gesteuerte V.). Der be-
wegliche Teil bildet bei geschlossenem V. den
Verschluß der Durchflußöffnung des Gehäuses
und muß hierbei mit bestimmten Flächen
(Dichtflächen) an ähnliche Flächen (Ventil-
sitz) des Gehäuses anliegen. Bei Eröffnung des
V. wird je nach der Art desselben der beweg-
liche Teil entweder von dem Ventilsitz abge-
hoben oder auf demselben verschoben (bezw.
verdreht). V , bei welchen ein Abheben des
beweglichen Teils vom Sitz stattfindet, beißen
Hebungs- oder Hubventile; V., bei welchen der
Durchlaß infolge einer gleitenden Bewegung
des beweglichen Teils der Sitzfläche entlang
freigegeben oder verschlossen wird, heißen Glei-
tungsventile oder Schiebventile. Diese Arten von
V. können weiter unterteilt werden, so daß sich
Ventilhub h der selbsttätigen V. ermitteln.
Für ein geradlinig bewegtes Hebungsventil mit
kreisförmigem Durchgangsquerschnitt vom Halb-
messer r ergiebt sich z. B. die Bedingung h =
0,6 r; wegen der hydraulischen Widerstände
wäre h jedoch größer anzunehmen. Um bei
Pumpenanlagen Stöße zu vermeiden, ist, unter
Abweichung von der vorstehenden Regel, der
Ventilhub umso kleiner zu machen, je größer
die Kolbengeschwindigkeit ist und je rascher
der Hubwechsel erfolgt. Die Verminderung des
freien Ventilhubs kann durch Vergrößerung der
wirksamen Ventilbelastung erreicht werden.
Gelenk ventile finden sehr häufige An-
wendung bei Kolbenpumpen. Der dichte Ver-
schluß dieser V wird oft durch Einschaltung von
Leder, Kautschuk u. dgl. herbeigeführt, viel-
fach wird auch Metalldichtung angewendet.
Schwierig ist es bei diesen V., die bei dem
Durchgang der Flüssigkeit entstehenden Stoß-
verluste kleinzuhalten. Eine Klappe mit Metall-
dichtung, welche die Aufgabe hat, der durch-
gehenden Flüssigkeit möglichst wenig Hinder-
nisse entgegenzustellen, zeigt Fig. 1654.
Ventile
Eine andere Anordnung eines Gelenkventils,
nämlich ein an der Mündung des Absaugrohrs
C in den Ejektor angebrachtes Rückschlag-
ventil P, ist aus den Fig. 382 o u. 3825 auf
S. 718 ersichtlich.
Um den Weg der Klappe beim Offnen und
Schließen kleinsuhalten und damit das Schlagen
des V. zu mindern, werden doppelte oder mehr-
fache Klappenventile ausgeführt.
Bei Luftpumpen der Dampfmaschinen sind
runde Kautschukklappen in häutigem Gebrauch.
Die kreisrunde Kautschukplatte ist in ihrer
Mitte festgehalten und biegt sich beim Auf-
gang schüsseiförmig, indem sie sich hierbei
etwas gegen den Fangtrichter legt. Wegen
ihrer Biegsamkeit muß die Ventilklappe im
Sitz durch ein Gitter unterstützt werden. Auf
Taf. XV des II. Bands ist in Fig. 3 ein solches
Ventil in geschlossenem Zustand dargestellt;
dasselbe ist in der Figur mit C bezeichnet.
Die geradlinig gehenden Hubventile
haben in der Regel einen kreisringförmigen
Sitz, welcher entweder durch eine ebene Fläche
sind aus Bronze hergestellt, desgleichen der
Korb F für die Führung und Hubbegrenzung
der Ventilkugel.
Die auf den S. 719 u. 720 in den Fig. 383
bis 386 dargestellten Bremseneinrichtungen
zeigen ebenfalls verschiedene Anordnungen von
Kugel Ventilen.
Die Rundventile werden öfters auch mit
weichem Besatz (Leder, Kautschuk) ausgeführt,
und finden derartige V. namentlich bei Pumpen
Verwendung.
Das in Fig. 1656 dargestellte Glocken ventil
für Schachtpumpen besitzt zwei ringförmige
Sitzflächen in verschiedenen Ebenen. Dichtstoff
ist Eichenholz mit der Hirnseite nach oben.
Der Durchgang findet hier am äußeren (lichter
Durchmesser l ' _\ und inneren Ring (lichter
Durchmesser Dx) statt, und fällt infolgedessen
der Ventilhub auch kleiner aus.
Da die gewöhnlichen Doppelsitzventile zu
ihrer Eröffnung., noch immer einen nicht un-
beträchtlichen Überdruck erfordern, dieselben
auch zu stark aufschlagen, wenn man ihren
Fig. 165«.
oder durch eine Kegel- oder Kugelfläche ge-
bildet wird.
Kegelventile finden eine sehr häufige An-
wendung, namentlich für kleinere Ausführungen.
Ein solches V. ist z. B. dargestellt auf S. 378
in Fig. 132 b (die Figur ist um 180° gedreht
zu denken). Dieses V. dient für den Ablauf
von Kondensationswasser aus der Dampfheiz-
leitung, und schließt und öffnet selbsthätig,
je nach dem Druck in der Leitung. Ferner ist
ein selbsttbätiges Kegelventil auf S. 844 in
den Fig. 479 und 480 veranschaulicht Gerad-
linig gehende Hubventile finden auch eine aus-
gedehnte Anwendung als Sicherheitsventile
(8. d ).
Der in Fig. 1655 dargestellt e Speisekopf
zeigt die Anordnuni; eines Kugelventils.
Dasselbe wirkt als Rückschlagventil; es wird
bei der Speisung des Kessels von dem durch
das Rohr 8 zuströmenden Speisewasser ge-
hoben, jedoch durch den Druck im Ventil-
gehäuse, welches durch A' mit dem Kessel in
Verbindung steht, geschlossen, wenn ein Speisen
uicht stattfindet. Gehäuse, Sitz und Ventilkugel
Fig. 1657.
Hub nicht sehr klein macht, so werden die
selbstthätigen geradlinig gehenden Hebungs-
ventile auch als mehrfache (zusammengesetzt«)
V. ausgeführt. Entweder werden hierbei gleich-
artige Rundventile nebeneinander in angemes-
sener Anzahl als Durchlässe einer Platte an-
geordnet, oder die V. werden stufenartig in
ringförmigen Absätzen übereinandergestellt,
wobei der Körper, in welchem die Ventilsitze
angebracht sind, eine kegelartige Form erhält;
jedem ringförmigen Absatz entspricht dann ein
besonderes Ringventil oder eine Anzahl von im
Kreis angeordneten Rundventilen. Derartige
Ventilanordnungen werden als Stufenventile
(Etagen ventile) bezeichnet.
Durch richtige Wahl der Ventilbelastung
und gleichzeitige Anwendung eines kleinen
I Hubs lassen sich die Flüssigkeitsstöße in Pum-
' pen selbst für hohe Kolbengeschwindigkeiten
| auf ein unschädliches Maß herabdrücken. Die
[ Hubverminderung mittels Vervielfältigung der
V. erfordert jedoch bei denselben die Ausführung
sehr grober Abmessungen. Man hat daher in
i manchen Fällen auf die vollständig selbstthätige
Digitized by Google
Verbände — Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen
Wirkung der V. verzichtet und zwangliiufig
betriebene V., gesteuerte V., angewendet.
Am meisten scheint es sich zu empfehlen , die
Eröffnung selbstthätig vor sich gehen zu lassen,
die Schließung aber durch ein Steuerungs-
getriebe zu bewirken.
Schraubenförmig gehende Hubventile
kommen zumeist als V. vor, welche für Hand-
stellung eingerichtet sind. Absperrventile für
Dampf- und Wasserleitungen werden sehr
häufig als schraubenförmig bewegte Hubventile
hergestellt. Fig. 1667 zeigt ein solches auf der
Lokomotive für die Dampfheizleitung ange-
brachtes V. Wie hieraus ersichtlich, erfolgt die
Absperrung des V. dem Dampfdruck entgegen.
Gehäuse, V. und Sitz sind aus Botguß her-
gestellt. Auch der in Fig. 1656 dargestellte
Speisekopf besitzt ein schraubenförmiges Hub-
ventil, um beim Versagen des Kugelveutils die
Verbindung mit dem Kessel absperren zu
können. In der gezeichneten Stellung dichtet
das Absperrventil mit seiner rückwärtigen
Fläche ab, so daß eine Stopfbüchse nicht er-
forderlich ist.
Bei von außen bet hat igten Hebungs ventilen
handelt es sich häufig darum, dieselben vom
Flüssigkeitsdruek zu entlasten. Bei Gelenk-
ventilen wird dies erreicht durch die Vereini-
gung von zwei gleichen, entgegengesetzt ge-
richteten Klappen; man erhält auf diese Weise
die sogenannte Drosselklappe. Bei geradlinig
gehenden Hebungsveatilen kann die Entlastung
in sehr zweckmäßiger Weise durch Ausführung
von Doppelsitzventilen erreicht werden. Es
lassen sich verschiedene Formen derselben
l Dockenventil. Robrventil, Glockenventil) unter-
scheiden. Solche entlastete Doppelsitzventile
(Robrvenülei s. z. B. S. 908, Fig. 580.
Bei den drehbaren Gleitungsventilen wird
die Sitzfläche (der Ventilspiegel) häufig kegel-
förmig gestaltet, damit durch ein einfaches
Nachschieben des Ventilkörpers in der Rich-
tung nach der Kegelspitze ein Anpressen und
sonach gutes Abdichten des V. an seinen Sitz
bewirkt werden kann; ein solches V. wird ein
Hahn genannt; der Ventilkörper heißt Hahn-
schlüssel. Wirbel oder auch Kücken. Verschie-
denartige Hähne sind dargestellt auf S. 7 u. 8
in den Fig. 1—4, S. 374 in den Fig. 126 a bis
126 c, S. 379 in Fig. 133, S. 1765 in Fig 1028.
Die Durchlaßöft'nung des Hahnschlüssels
wird bei größeren Ausführungen überhöht ge-
macht, um den Durchmesser des Schlüssels
klein halten zu können; der Querschnitt der
Öffnung wird dabei gleich dem Kohrquerschnitt
genommen. Für den Anzug des Hahnkegels ist
7, an jeder Seite zu empfehlen. Für die Wand-
dicke des Gehäuses kann bei Gußeisen 12 -f 0,02 d
in mm (d = Durchmesser des Rohrquerschnitts)
gewählt werden; Gehäuse aus Rotguß erhalten
'/,— dieser Stärke.
Über Drehschieber und geradlinig bewegt«
Schiebventile s. den Artikel Dampfschieber.
Verbände, s. Bahnverbände, Tarifver-
bände, Unfallversicherungsverbände, Wageu-
ver bände.
Verbandgtarife, s. Gütertarife und Tarif-
verbande.
Verbandsverkehr, s. Güterverkehr.
Verbindungsbahnen (Ligne, f., de raecor-
<lement; Line of connexion), nach dem ge-
wöhnlichen Sprachgebrauohe kurze, zumeist
I innerhalb desselben Ortsgebiets gelegene Eisen-
bahnen, welche den Zweck haben, getrennte
Bahnhöfe in Schienenanschluß zu bringen. Für
die Überführung von Sonderzügen, sowie von
Personen- oder Güterwagen über V. werden
zumeist besondere Überfuhrsgebühren in den
Tarifen festgesetzt. Ein Verzeichnis der V. im
Gebiet des V. d. E.-V. s. Übereinkommen zum
Betriebsreglement des V. d. E.-V.
Verbindnngsgleis, s. Privatanschlußgleise.
Verein Deutscher Eisenbahnverwal-
tungen. Derselbe, abgekürzt auch „Deutscher
Eisenbahnverein" genannt, ist aus dem am
10. November 1846 zu Berlin gegründeten „Ver-
band preußischer Eisenbahndirektionen" hervor-
gegangen und verfolgt den' bis heute festgehal-
tenen Zweck, „durch gemeinsame Beratungen
und gemeinsames Handeln das eigene Interesse
und dasjenige des Publikums zu fördern".
Je mehr sich das Netz der deutschen Eisen-
bahnen erweiterte, je enger die Beziehungen
unter den Verwaltungen wurden, je entschie-
dener das Bedürfnis nach gleichmäßigen Ein-
richtungen hervortrat, umso mehr befestigte
sich die Uberzeugung von der Notwendigkeit
der Schaffung eines Eisenbahnvereins.
Schon in der Versammlung zu Köln (1847)
i wurde die Wirksamkeit des Verbands auf alle
Eisenbahnen, welche in Deutschland ihr Domizil
haben, ausgedehnt und in einer in demselben Jahr
abgehaltenen Versammlung in Hamburg der Be-
schluß gefaßt, in Anbetracht des erweiterten Wir-
kungskreises den Verband von nun an „Verein
Deutscher Eisenbahnverwaltuugeti" zu nennen.
Dieser Beschluß der Kölner Versammlung
wurde auf der Triester Versammlung 1858 dahin
erweitert, daß dem V. alle Eisenbahn Verwaltungen
beitreten können, welche ihr Domizil in einem
zum deutschen Bundesgebiet gehörigen oder in
einem solchen Land haben, welches unter einer
deutschen Bundesregierung steht, jedoch nur
bezüglich der in den vorgedachten Ländern
befindlichen Bahnen, endlich wurde dieser
Beschluß auf der Mainzer Generalversamm-
lung (1867) so erläutert, wie dies der Lage der
ehemaligen deutschen Bundesstaaten ent-
sprach.
Demgemäß stand der Beitritt für alle im
Deutschen Reich und in Österreich, sowie Luxem-
burg befindlichen Lokomotiveisenbahnen offen,
welche nicht bloß lokalen Zwecken dienten,
deren Anlagezweck vielmehr auf einem allge-
meinen öffentlichen Bedürfnis des Personen-
und Güterverkehrs beruhte und welche bereits
mit einer Vereinsbahn im Anschluß standen.
Auch die Zulässigkeit des Beitritts nicht-
deutscher, mit deutschen Bahnen im gegen-
seitigen unmittelbaren Transportverkehr stehen-
I der Eisenbahnen wurde 1864 auf der bannöve-
| rischen Generalversammlung genehmigt, aber
' an den einstimmigen Beschluß sämtlicher Ver-
einsmitglieder geknüpft; seither wurden mehrere
belgische, niederländische und russische Bahnen
in den V. aufgenommen.
Die Organisation des V. wurde durch ein
Statut geregelt, welches zuletzt im Jahr 1892
neu bearbeitet wurde.
Unter Eisenbahn Verwaltungen, welche als
Mitglieder zugelassen sind, werden die mit
der Leitung des Betriebs von Eisenbahnen
beauftragten Verwaltungsstellen verstanden.
I Als solche gelten:
Digitized by Google
8340
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen
o) die xur Leitung des Betriebs von Eisen-
bahnen unter Staatsverwaltung eingesetzten
staatlichen Behörden;
b) die nach Maßgabe der Gesetze und Ge-
sellschaftsverträgc bestellten Vorstände der
Eisenbahngesellschaf ten ;
c) die vom Verein anerkannten betriebs-
leitenden Verwaltungsstellen anderer Eisenbahn-
unte rneh m u n gen
Im Fall eines Zweifels gilt als Vereins-
mitglied diejenige Verwaltungsstelle, welche zur
Ausführung der Vereinsbeschlüsse zuständig
ist, nicht aber diejenige, welche etwa zu der
Annahme und Ausführung die Genehmigung
erteilt. Die Mitgliedschaft gilt ohne Berück-
sichtigung der Eigentumsverhältnisse für alle
unter eigener Betriebsleitung der bezeichneten
Verwaltungsstellen stehenden Bahnen, welche
als Vereinsbahnstrecken anerkannt werden.
Als neue Mitglieder können aufgenommen
werden :
1. Eisenbahn Verwaltungen, welche ihren
Sitz im Vereinsgebiet, d. h. im Gebiet des
Deutschen Reichs, der österreichisch - unga-
rischen Monarchie, des Königreichs der Nieder-
lande und des Großherzogtums Luxemburg
haben, insoweit deren Bahnen im Vereinsgebiet
liege u ;
2. ausnahmsweise, auf Grund einstimmigen
Beschlusses der Vereinsversammlung auch Eisen-
bahnverwaltungen, welche außerhalb des Vereins-
gebiets ihren Sitz haben, bezw. deren Bahnen
außerhalb dieses Gebiets liegen. Doch werden
Uberhaupt nur solche Verwaltungen aufge-
nommen, deren im Betrieb befindlichen Bahnen
a) eine zusammenhängende Länge von minde-
stens 100 km und b) die volle (normale) Spur-
weite haben, c) an eine Vereinsbahn unmittel-
bar oder mittels Fähre derart anschließen,
daß unmittelbarer Wagenübergang stattfinden
kann; d) mit Dampfkraft betrieben werden und
e) dem öffentlichen Personen- und Güterverkehr
dienen. Aufnahmsbedingung ist ferner die
Unterwerfung unter die zur Zeit der Aufnahme
geltenden Vercinsbesehlüsse.
Die Aufnahme in den Verein ist bei der
geschäftsführenden Verwaltung zu beantragen,
welche den Antrag dem Ausschuß für die
Vereinssatzungen zur Beschlußfassung über-
weist Lehnt der Ausschuß die Aufnahme ab,
so ist auf Berufung der dieselbe nachsuchen-
den Verwaltung die Entscheidung der Vereins-
versaramlung einzuholen.
Bahnen, welche dem Verein nicht als Mit-
glieder angehören, können (5; 6 der Satzungen)
in ihrem Verkehr mit den Vereinsbahnen an den
V'ereinseinricbtungen teilnehmen. Sie haben
dann die Verpflichtung zu übernehmen, sich den
durch jene Einrichtungen bedingten Vereins-
bestimmungeu zu unterwerfen. In Beziehung
auf die Anwendung der Bestimmungen des
Vereinswagen-Übereinkommens kann bedungen
werden, daß der Wagenpark und die Strecken
der antragstellenden Verwaltungen als Teil des
Wagenparks, bezw. des Bezirks einer anschließen-
den Vereinsverwaltung nach Übereinkommen mit
der letzteren bebandelt werden. Die Entscheidung
Uber einen solchen Antrag erfolgt ebenso wie
jene über die Aufnahme eines neuen Mitglieds.
Die Leitung der Geschäfte ruht seit 1846
in den Händen einer von der Vereins Versammlung
gewählten geschäftsführeiideii Verwaltung.
Der wiederholt gestellte Antrag, entweder
einen Ausschuß von mehreren Verwaltungen
an die Stelle der geschäftsführenden Direktion
oder einen solchen Ausschuß der letzteren
zur Seite zu setzen, wurde von der Stuttgarter
| Generalversammlung (1852) verworfen.
Die Wahl erfolgt dermalen auf vier Jahre.
Jede Verwaltung ist verpflichtet, die auf sie
fallende Wahl anzunehmen; nur diejenige Ver-
waltung, welche die Geschäfte zuletzt geleitet
hat, kann die wiederum auf sie fallende Wahl
ablehnen. Die geschäftsführende Verwaltung
(seit 1882 die kgl. Eisenbahndirektion Berlin)
hat die gesamte Geschäftsleitung des Vereins
zu besorgen, namentlich die laufenden Ver-
waltungsangelegenheiten zu erledigen, die Ver-
einsbeschlüsse vorzubereiten und auszuführen,
die Vereinsversamralungen zu berufen, vorzu-
bereiten und zu leiten.
Zur Besorgung der Vereinsgeschäfte besteht
unter der Leitung der geschäftsführenden Ver-
waltung ein besonderes Bureau.
Gegenstände der Beschlußfassung des V.
bilden alle Angelegenheiten, welche von einer
Verwaltung dazu für geeignet erachtet werden.
Die Beschlußfassung erfolgt durch die
Vereinsversammlung; die Anmeldung von An-
trägen, die mindestens drei Monate vor dem
Zeitpunkt der Vereinsversammlung erfolgen
muß, geschieht an die geschäftsführende Ver-
waltung. Die Beschlüsse der Vereinsversamm-
lung werden durch eine Vorberatung in Aus-
schüssen, welche für alle wichtigen Angelegen-
heiten ständige sein sollen, bezw. in der Ver-
einsversammlung vorbereitet. Es bestehen der-
malen acht ständige Ausschüsse.
1. Der Ausschuß für die Vereinssatxungen ;
2. für Angelegenheiten des Personenverkehrs ;
3. für Angelegenheiten des Güterverkehrs;
4. für Angelegenheiten der gegenseitigen Wagen-
benutzung-, 6. für technische Angelegenheiten ;
6. für Angelegenheiten der Statistik; 7. für
die Statistik uud 8. der Preisausschuß.
Zur Vorberatuug von Gegenständen, welche
nicht in den Kähmen eines oder des andern
der ständigen Ausschüsse passen, werden be-
sondere Ausschüsse eingesetzt.
Die Ausschüsse bestehen in der Regel aus
Vereinsverwaltungen, können jedoch, wenn dies
aus besonderen Gründen für zweckmäßig er-
achtet wird, auch aus Personen gebildet wer-
den. Die ständigen Ausschüsse werden durch
die Vereinsversammlung bestimmt, die Mit-
glieder derselben durch die Vereinsversammlung
auf vier Jahre gewählt Sonderausschüsse er-
nennt die geschäl'tsführende Verwaltung.
Die Ausschüsse, bezw. die Technikerver-
sammlung, haben a) vorzubereiten die Beschlüsse
der Vereinsversammlung; b) über diejenigen
Angelegenheiten zu beschließen, deren Erledi-
gung ihnen durch die Satzungen oder besonderen
Beschluß der Vereinsversammlung oder (jedoch
nur in dringenden Fällen) durch die gesebäftü-
führende Verwaltung überwiesen ist ; e\ schieds-
richterlich zu entscheiden in den ihnen be-
sonders zugewiesenen Angelegenheiten.
Die Ausschüsse für Angelegenheiten der
gegenseitigen Wagenbenutzung, des Personen-
und des Güterverkehrs sowie für technische
Angelegenheiten sind berechtigt, über die Aus-
legung der in ihren Geschäftskreis fallenden
Vereinsbestimmuugen Beschluß zu fassen.
Digitized by Google
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen
^341
Von jedem Ausschuß wird eine Vorsitzende
Verwaltung, oder wenn der Ausschuß aus Per-
sonen gebildet ist, ein Vorsitzender ernannt.
Dieser Vorsitzenden Verwaltung, bezw. diesem
Vorsitzenden steht die Befugnis zu, die ein-
gegangenen Beratungsgegdnstände an die Mit-
glieder des Ausschusses zuzuweisen und dessen
Verhandlungen zu leiten.
Vertretung eines Ausschußmitglieds durch
ein anderes ist nicht zulässig. Für endgültige
Entscheidungen sind die Ausschüsse nur dann
beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel
ihrer Mitglieder anwesend sind.
Die Mitteilung der Beschlüsse und Verhand-
lungen der Ausschüsse an die Vereinsverwal-
tungen erfolgt durch die geschäfts führende.
Verwaltung. Die Ausschußberichte sind in der
Begel schriftlich abzufassen und rechtzeitig
vor der Vereinsversammlung der geschäfts-
führenden Verwaltung zuzustellen, welche die
Drucklegung und Verteilung an die Vereins-
mitglieder zu besorgen hat. Außerdem erfolgt
in der Vereinsversammlung mündliche Bericht-
erstattung durch einen vom Ausschuß zu be-
stellenden Berichterstatter.
Die Beschlüsse der Ausschüsse werden, falls
von der Vereinsversammlung Vollmacht zur
endgültigen Entscheidung erteilt ist, sofort,
andernfalls erst dann bindend, wenn ihnen
nicht binnen einer Frist von acht Wochen,
deren Lauf mit dem achten Tag nach Ab-
seudung der betreffenden Mitteilung an die
Vereiusverwaltuugen beginnt, von einem Zehntel
samtlicher der den Vereinsmitgliedern zustehen-
den Stimmen widersprochen ist.
Was die Vereinsversammlungen (früher
Generalversammlungen) anbelangt, so findet
die ordentliche auf Grund Beschlusses vom
Jahr 1886 alle zwei Jahre an einem von der
vorhergehenden Vereinsversammlung zu be-
stimmenden Ort statt. Außerordentliche Ver-
einsversammlungen werden von der geschäfts-
führenden Verwaltung, welche Zeit und Ort
für dieselben /.u bestimmen hat und auf Er-
fordern dreier Verwaltungen zu ihrer Ansetzung
verpflichtet ist, berufen.
Die Vertretung der Vereinsverwaltungen in {
den Vereins Versammlungen erfolgt durch einen
oder mehrere Abgeordnete; das Stimmrecht
wird im letzteren Fall jedoch nur durch einen |
derselben ausgeübt. Die Vertretung einer Ver-
waltung durch eine andere ist zulässig, muß
jedoch der geschäftsführenden Verwaltung
schriftlich angezeigt werden.
Die Beschlußfassung in der Vereinsver-
sammlung erfolgt in der Regel durch Stimmen-
mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der An-
trag als abgelehnt.
Jedem Vereinsmitglied gebühren nach Maß-
gabe der Länge der seiner Betriebsleitung unter-
stellten Vereinsbahnstrecken bei einer Gesamt-
länge:
bis zu 100 km 1 Stimme
über 100—260 „ 2 Stimmen
250-400 „ 3
400—600 „ 4 ,
und für je angefangene 300 km, bezw. von 1500
km an für je weitere 500 km eine Stimme mehr.
Die Vereinsversamraluugsbeschlüsse werden
von der geschäftsführenden Verwaltung den
sämtlichen Vereinsverwaltungen zur Erklärung
mitgeteilt, und zwar die von der Vereinsver-
sammlung als dringlich bezeichneten spätestens
8, alle übrigen spätestens 1& Tage nach Be-
endigung der Vereinsversammlung.
Die Vereinsversammlungsbcschlüsse — mit
Ausnahme der Beschlüsse über Tarifangelegen-
heiten, welche der Genehmigung sämtlicher
Verwaltungen bedürfen — werden bindend,
wenn ihnen nicht binnen einer Frist von acht
Wochen, deren Lauf mit dem achten Tag nacli
Absendung des Protokolls beginnt, von einem
Zehntel sämtlicher, den Vereinsmitgliedern zu-
stehenden Stimmen widersprochen wird.
Für die dringlichen Beschlüsse kann die
Vereinsversamnilung eine kürzere Erklärungs-
frist bestimmen. In diesem Fall beginnt der
Lauf derselben mit dem Tag der Aosendung
des Schreibens der geschäftsführenden Verwal-
tung, durch welches der betreffende Beschluß
zur Erklärung iuit geteilt wird.
Einer Genehmigung durch die Verwal-
tungen bedürfen nicht die Beschlüsse über
nachstehende Gegenstände :
a) Wahl der geschäftsführenden Verwal-
tung;
6) Wahl der Ausschüsse;
c) Uberweisung von Angelegenheiten an
Ausschüsse zur Vorbereitung oder zur Fest-
stellung der Fassung eines Vereinsversamm-
lungsbeschlusses, oder zur eigenen Beschluß-
fassung ohne Vollmacht zur endgültigen Ent-
scheidung;
d) Entlastung für die Rechnung der Ver-
einskasse und der Versorgungskasse;
c) Bestimmung des Orts für die nächste
Vereinsversammlung ;
f) Ausschließung eines Vereinsmitglieds.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der von
den Vereinsversammlungen, sowie der von den
Ausschüssen gefaßten Beschlüsse ist von der
geschäftsführenden Verwaltung festzusetzen.
Dieselbe überwacht die Ausführung der Ver-
einsbeschlüsse. Die Vereiusverwaltuugen haben
innerhalb vier Wochen nach der Mitteilung
über das Zustandekommen eines Beschlusses
der geschäftsführenden Verwaltung Anzeige
über dessen Ausführung, durch Mitteilung der
deshalb erlassenen Verfügung zu machen. Unter-
läßt eine Verwaltung die Ausführung eines
Beschlusses und gelingt es der geschäfts-
führenden Verwaltung nicht, dieselbe nachträg-
lich herbeizuführen, so ist die Angelegenheit
der nächsten Vereinsversammlung zur Beschluß-
fassung vorzulegen.
Alle Rechtsstreitigkeiten unter Vereins-
mitgliedern, welche aus den Vereinsbestimmun-
gen und anderen Bestimmungen über den Per-
sonen-, Gepäck-, Güter- und Wagenverkehr
entstehen, werden durch Schiedsspruch der
zustehenden Vereinsausschüsse entschieden.
Zur Bestreitung sämtlicher Kosten für die
Angelegenheiten des Vereins dient eine Kasse,
welche aus Beiträgen der einzelnen Verwal-
tungen, so oft GS (1 HS Bedürfnis erfordert, der-
art gebildet wird, daß jedes Vereinsmitglied :
a) ohne Rücksicht auf die Länge seiner Bahnen
einen festen Beitrag von 200 Mk. ; b) außer-
dem für jeden km (überschreitende Bruchteile
für voll gerechnet) der seiner Betriebsleitung
unterstellten Vereinbahnstrceken einen Beitrag
von einer Mark entrichtet. Verwaltungen,
welche, ohne Mitglieder des V. zu sein, an
den Vereinseinrichtungen teilnehmen, zahlen
Digitized by Google
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen
ohne Rücksicht auf die Länge ihrer Bahnen
einen festen Beitrag von 60 Mk. ; außerdem
den oben erwähnten kilometrischen Beitrag.
Die Beitrage sind sofort nach Eintritt dem
V. zu entrichten.
Die Vereinsmitgliedschaft erlischt, sobald
nach Erklärung der gescbäftaführenden Ver-
waltung die satzungsmäßigen Bedingungen,
unter welchen das Mitglied seinerzeit in den V.
aufgenommen worden ist, nicht mehr zutreffen.
Gegen diese Erklärung ist die Berufung an
den Ausschuß für die V'ereinssatzungen inner-
halb einer sechswöchentlichen Fi ist zulässig,
deren Lauf mit dem Tag der Absend ung des
Schreibens der geschäftsführenden Verwaltung
beginnt. Bestätigt der Ausschuß die Erklärung,
so ist auf die weitere Berufung die Entschei-
dung der Vereinsversammlung einzuholen. Die
Berufungen haben keine aufschiebende Wirkung.
Die Ausschließung eines Mitglieds kann auf
Antrag des Satzlingsausschusses für die Vereins-
satzungen von der Vereinsversauunlung be-
schlossen werden, wenn dasselbe in Konkurs
gerät oder die Ausführung von Vereinsbeschlüssen
verweigert.
Der Austritt aus dem Verein steht jeder
Verwaltung frei, jedoch nur am 1. Januar,
1. April, l. Juli und 1. Oktober nachdem die
hierauf bezügliche Anzeige sechs Monate vorher
der geschäftsführenden Verwaltung gemacht
worden ist, welche die übrigen Verwaltungen
davon sogleich zu benachrichtigen hat.
Anfangs Juli 1 804 gehörten dem V. 70 Eisen-
bahnverwaltungen an, und zwar: 39 deutsche
Eisenbahnverwaltungen, 21 österreichisch-unga-
rische Eiaenbahnverwaltungen, 4 niederländische
(holländische Eisenbahn, niederländische Cent rai-
bahn, niederländische Staatsbahnen, Nordbra-
bant- Deutsche Eisenbahn), 1 luxemburgische
Verwaltung (Prinz Heinrich-Bahn), 3 belgische
Verwaltungen (Chimay-Bahn, Grand Central
Beige und Lüttich- Mastrichter Eisenbahn), 1 ru-
mänische Verwaltung (rumänische Staatsbahnen)
und 1 russisch- polnische Verwaltung (Warschau-
Wiener Eisenbahn). Außerdem nahmen noch
verschiedene, in Deutschland belegene, voll-
spurige Bahnen untergeordneter Bedeutung mit
einer Betriebslänge von zusammen 331,63 km
an den Vereinseinrichtungen teil.
Das Netz der Vereinsbannen hatte Anfang Juli
1894 eine Gesamtausdehnung von 77991,48 km.
Hiervon kamen auf:
km
1. Preußische Eisenbahnverwaltungen 26 135,60
bayrische , 6 742,30
sächsische „ 2 773,01
württembergische „ 1 703,12
badische „ 1 469,05
elsaß-lothriugische „ 1 666,06
die Verwaltungen der Eisenbahnen
der übrigen deutschen Mittel- und
Kleinstaaten 4 083,27
2. österreichisch - ungarische Verwal-
tungen (österreichische Staats-
bahnen 8171,96 km, ungarische
Staatsbahnen 10 296 68 km) 27 725,70
3. bosnische Verwaltungen 106,05
4. niederländische „ 2 765,67
5. luxemburgische „ 166,17
6. belgische „ 702,88
7. rumänische „ 2 492.29
8. russisch-poln. „ '. . . 492,32
Die Wirksamkeit des V. hat sich im Lauf
' der Zeit auf alle Gebiete des Eisenbahnwesens
erstreckt, wobei stets das Ziel im Auge be-
i halten wurde, die Vereinsbahnen, soweit dies
j ohne Verletzung wesentlicher Interessen er-
reichbar erschien, als ein einheitliches Netz zu
bebandeln.
In dieser Beziehung sind zunächst gewisse
Bestrebungen allgemeiner Natur in Betracht zu
ziehen.
Um den höheren Eisenbahnbeamten Gelegen-
heit zu geben, nicht nur zur Beratung und Ver-
ständigung über gemeinsame Zwecke ihrer Ver-
waltungen persönlich miteinander zusammenzu-
treffen, sondern auch durch Anschauung selbst
I das Interesse ihrer eigenen Bahn fördern zu
| können, haben sich die Vereinsverwaltungen
1874 über Beschluß der Kölner Generalver-
I Sammlung für Direktionsmitglieder und Direk-
| tionsbearate freie Eisenbahnfahrt zugesichert
und zu diesem Zweck ein eigenes Frei karten-
regle ment aufgestellt Auf der Triester
Generalversammlung wurde 1868 den Frei-
karten die Bezeichnung Vereinskarten bei-
gelegt.
Das Vereinskartenreglement wurde wieder-
holt abgeändert, zuletzt 1880. Vereinskarten
durften nur an Personen ausgestellt werden,
deren fachmännische Berufstätigkeit ausschließ-
lich dem Eisenbabndienst gewidmet ist, oder
welche an der Leitung des Betriebs einer Eisen-
bahn persönlich beteiligt waren, diese Thätig-
keit am Sitz der Verwaltung ausüben und in
dem Staatsverband dauernd wohnen, in dem die
betreffende Bahn liegt. Die Zahl der Vereins-
karten war nach der Bahnlänge bemessen. Das
Vercinskarteiireglement erfuhr vielfache An-
feindungen (s. Freikarten) und trat Ende 1886
ganz außer Kraft.
Die freie Beförderung der Dienstkorrespon-
denz der Vereinsverwaltungen auf ihren Bahnen
war ein weiterer Gegenstand wiederholter Er-
örterungen und Bemühungen des V. 1869 wurde
im Bereich des norddeutschen Bunds die Porto-
freiheit für Vereinssachen aufgehoben, jedoch,
da der Verein als zur Entschädigung berechtigt
anerkannt wurde, die Rückerstattung des ver-
ausgabten Portos seitens der Postbehörde zu-
gesichert. Nachdem im Jahr 1888 seitens der
Deutschen Reichspostverwaltung die Portofrei-
heit für Vereinsbahnen gänzlich aufgehoben
i und jede weitere Entschädigungsleistung ab-
i gelehnt worden, findet seitdem die Beförderung
| der Dienstkorrespondenz der Vereinsverwal-
• tungen durch das eigene Zugpersonal statt.
' Außerdem wurde ein Übereinkommen über den
Dienstdepeschenverkehr auf den Telegraphen-
linicn des V. geschlossen, an welchem jedoch
1 die österreichisch - ungarischen Verwaltungen,
die rumänischen Staatseisenbahnen und die
Warschau- Wiener Bahn nicht beteiligt sind.
Ein hochwichtiger Gegenstand der Vereins-
wirksamkeit war die Herstellung einer deut-
schen Eisen bahnstati stik. Am 20. No-
vember 1861 wurde der erste Jahrgang der
deutschen Eisenbahnstatistik an die Mitglieder
versendet, die gewählte Darstellungsform jedoch
als ungenügend erkannt. Nach vielfachen Ver-
suchen wurde endlich 1870 die Aufstellung einer
allen Anforderungen der Wissenschaft, des Han-
delstands und der Eisenbahnverwaltungen selbst
entsprechende Statistik vorbereitet, die noch
Digitized by Google
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen
3343
gegenwärtig, abgesehen von einigen Zusätzen,
wenigsten« der Form nach, beibehalten ist.
Außer den statistischen Nachrichten Ton den
Eisenbahnen des V. werden noch herausgegeben
eine Statistik über die Dauer der Schienen und
statistische Nachrichten über die auf den Bah-
nen des V. vorgekommenen Achsbrüche und
Achsanbrüche, sowie über Radreifenbrücho und
Radreifen anbräche. Die Bearbeitung einer
Dienstunfähigkeits- und Sterbestatistik ist mit
dem Jahrgang 1889 eingestellt worden.
Eine weitere Einrichtung allgemeiner Natur
ist die Abrechnungsstelle des V., welche unter
Leitung der ges-ehäftsführeuden Direktion steht
und den Zweck hat, durch Abgleichung bereits
feststehender Forderungen die Barausglei-
chungen auf einen möglich geringsten Betrag
einzuschränken.
Mit der Begründung einer besonderen Zei-
tung für Eisenbahnaugelegenheiten hatte sich 1
schon die Hamburger Generalversammlung
[1857) beschäftigt. Zunächst wurde eine schon
bestandene, von den technischen Mitgliedern
der württenibergischen Eiscnbahiiverwaltung
herausgegebene Zeitung benutzt, 1860 aber die
Gründung einer selbständigen Vereinszeitung
beschlossen; in der That erschien ab 1. Juli
1861 die .Zeitung des Vereins deutscher Eisen-
babnverwaltungen" im Selbstverlag des Vereins
zu Leipzig unter der Redaktion des Dr. Koch,
und zwar seit dem Jahr 1875 zweimal wöchent- 1
lieh. Im Jahr 1876 wurde das Programm ge- I
ändert und zugleich der Sitz der Zeitung
nach Berlin verlegt. Seit dieser Zeit erscheint
das Blatt in der bisherigen Form und bringt
Mitteilungen über Eisenbahnen und sonstige
Transportanstalten der Erde, Bahnprojekte,
Statistisches, Juristisches, Volkswirtschaftliches,
sowie auf Eisenbahnbau- und -Betrieb sich be-
ziehende offizielle und Privatanzeigen. 1H64
wurde die vom V. projektierte Zeitschrift mit
dem ursprünglich von Heusinger herausge-
gebenen „Organ für die Fortschritte des
Eisenbahnwesens- vereinigt und wild diese
Zeitschrift seit 1. Januar 1864 als Organ des V.
bezeichnet und den Verwaltungen geliefert
Zur Aneiferung hat der V. Preise für wich-
tige Erfindungen ausgesetzt, welche alle vier '
Jahre verliehen werden (Übereinkommen, be- i
treffend die Aussetzung von Preisen für Erfin- |
düngen und Verbesserungen im Eisenbahnwesen.) i
Znr Zahlung von Rnbegebältern an die Vereins-
beamten, bat der V. eine Versorgungskasse ge-
bildet. (Übereinkommen, betreffend die Bildung
und Verwaltung einer Kasse zur Zahlung von
Ruhegehältern oder Abfindungen an Vereins-
beamte. )
Seinem eigentlichen Zweck entsprechend hat
der V. von seiner Begründung an als eine seiner
wichtigsten Aufgaben die Herstellung gemein-
samer Einrichtungen für den Personen- und
Güterverkehr und die Beseitigung der Schwierig-
keiten erkannt, welche ans dem Bestehen zahl-
reicher verschiedener Verwaltungen sowohl für
das Publikum als für die Eisenbahnen er-
wachsen. Eine der bedeutendsten Errungen-
schaften auf diesem Gebiet war die Schaffung
eines einheitlichen Reglements für Güterver-
kehr der Vereinsbahnen, welches am 1. Juli
1850 und ein einheitliches Reglement für
die Beförderung von Personen, Reisegepäck,
Leichen, Fahrzeugen und lebenden Tieren, |
Eüejtlopid.« d*s EiMnbihnweuof.
welches am 15. April 1865 in Kraft trat. Das
nachmalige Vereins -Betriebsreglement wurde
wiederholt, zuletzt zum Zweck der Herstellung
der Übereinstimmung mit dem internationalen
Übereinkommen Uber deu Eisenbahnfrachtver-
kehr, neu bearbeitet (s. d. Artikel Betriebsregle-
ment). Gleichzeitig mit dem Entwurf des Regle-
ments für den Güterverkehr wurde zu dem-
selben ein Übereinkommen ausgearbeitet, wel-
ches bestimmt war, das Verhältnis der Eisen-
bahnen untereinander aus dem direkten Güter-
verkehr zu regeln. Dieses Übereinkommen —
die letzte Ausgabe trat mit 1. Januar 1893 in
Kraft — enthalt in Form von Anlageu eine
Reihe von Specialvereinbarungen, und zwar:
Tarifbestimmungen über die Beförderung von
Sonderzügen, sowie von einzelnen, besonders
gestellten Personen-, Kranken- und Gepäck-
wagen, Bestimmungen über die Ausgabe, von
zusammenstellbaren Fahrscheinheften, das Uber-
einkommen, betreffend die Verschleppung von
Gütern und Reisegepäck, sowie von Fahrzeugen
und lebeuden Tieren, die Dienstanweisung be-
treffend das Feststellung«-, Melde- und Nachfor-
schungsverfahren bei fehlenden, überzähligen,
beschädigten oder mit Gewichtsverminderung
angekommenen Gepäckstücken und Gütern, Be-
stimmungen über Abschlagszahlungen aus dem
( >üterverkehr und neuestens ein Übereinkommen
über die Regelung von Fahrgelderstattungen.
Eine besondere Wichtigkeit besitzen die
vorhin erwähnten Bestimmungen über die Aus-
gabe von zusammenstellbaren Fahrscheinheften.
Die Einfuhrung der letzteren seitens des V.
hat zur Entwicklung des Personenverkehrs in
hohem Maß beigetragen.
Da sich herausstellte, daß bezüglich der zur
Vermeidung von Umladungen unentbehrlichen
gegenseitigen Benutzung der Eisenbahnwagen
nach sehr verschiedenen Grundsätzen verfahren
wurde, überwies die Nürnberger Generalver-
sammlung (1851) diese wichtige Frage einer
Kommission, und wiewohl diese wegen an-
scheinend unüberwindlicher Schwierigkeiten die
Sache fallen hissen wollte, beharrte die Berliner
Versammlung (1863) bei dem früheren Be-
schluß, indem sie an die ursprüngliche Antrag-
stellerin, die sächsische Staatseisenbahnverwal-
tung, das Ersuchen richtete, ein Regulativ über
die gegenseitige Wagenbenutzung zu entwerfen
und der geschäftsführenden Direktion zu über-
reichen. Diesem Ersuchen wurde entsprochen
und der nach .Einforderung und abermaliger
Prüfung der Äußerungen sämtlicher Verwal-
tungen abgeänderte Entwurf von der Breslauer
Versammlung (1855) unter dem ausdrücklichen
Bemerken genehmigt, daß diesen Normalbestim-
mungen nur subsidiäre Verbindlichkeit beigelegt,
durch dieselben aber keineswegs geschlossene
Verträge gefährdet oder der Abschluß solcher
Verträge gehindert werden sollte. Anfangs 1867
wurde das Regulativ einer Revision unterzogen,
als deren Ergebnis das .Regulativ für die gegen-
seitige Wagenbenutzung im Bereich des Vereins
Deutscher Eisenbahnen", aus welchem das beutige
„ Übereinkommen, betreffend die gegenseitige
Wagenbenutzung im Bereich des Vereins Deut-
scher Eisenbahn Verwaltungen" hervorgegangen
ist, von der Mainzer Generalversammlung an-
genommen und von der geschäftsführenden
Direktion am 31. März l»68 veröffentlicht
worden ist. Die letzte Auflage des Wageu-
212
Digitized by Google
3344
Vereinigte Schweizer Bahnen
Übereinkommens des V ist mit Gültigkeit vom
1. Januar ISMi lierausL'egeben.
Der Verein betrachtet es als «<ine seiner
wichtigsten Aufgaben . die Kinheitlk likeit in
Bau. Betriebsmitteln und Betriebseinrichtuiigeii
auf il'-n Vi.T«:iiisbiihnt:ji herbeizuführen. Diesem
Zweek dienen die von den Teehiükern dos V. atif-
pi . st. -Ilten, sog- nannten technischen Wi •einl>.irtiii-
gen (s d l für den Bau und die Beti iebsein-
riohtuiiiffii diT Haupti isenbahm u , sowie die
tinmd/uge Lir den Bau und die Hefri' b.-ein-
riohhiiigeii der Lokal-, bezw. Nebeueisen-
babneu
ri)i-r wurden vom V Voi v.'liritf en für die
\orti:ihme von Scblnu'jn'oben hinatisgeirebe» und
werden die Ergebni-.-,- der von den V»-reins-
verwaltungeti mit Lisermiarenal anlest ellren
Gütepreben veroffen t liehr .
Seitens des V gehmg'-n fortlaufend zur
Veröffentlichung: Naeluwisung der Zu-eldaife
zu den reglement wnneeu'en Liefe: fri^ie:: : Zu-
sammenstellung der gevizlnhen Bestimmungen
| über die Beseitigung von Ansteckungsstofien
bei Yiehbefordening auf Eisenbahnen ; Samm-
lung von YVreinsgütenvageripark- Verzeichnissen :
•Sammlung von Vereinskilometi rzeigern ; Adressen
der Wageiiverwaltungen ; alphabetisches Ver-
zeichnis der Eigentumsmerkmab- der Eisenbahu-
güterwagen; Verzeichnis der auf den Vereins-
bahnstrecken zulässigen größten Kadstände der
Eisenbahnfahrzeuge; \ erzejehnis a>r auf den
\ •,r>,insbaliii>treekt-ii zulässigen größten Ach.--
drücke d>T Li^i-iiliitli!ifnbi7.'-nge; Nach Weisung
der bei der Beladung offener Wagen anzuwen-
denden Ladern;, [„..
Litteratur: Rückblick auf Gründung und
W ii'ksamkeit des Vereins Iieut.-< her Eisenhahn-
verwaltungcu, Berlin KsTl ; ferner: Die Mittel-
i-uri.j.ai-i-hi'ii Eisenbahnen und das internationale
üt.dit von Dr. \V. Kaufmann. Leipzig, Verlag
1 von Dunkel A. Hiimblot
Vereinigte S< Imeizer Bnhncn. Das Netz
dieser Gesellschaft, deren .Sit/, iu St. (lallen
; M''h belinder, umi.uir folgende Linien:
1. || Ii « i « i c. Ii n u i> k" der e n. i c 1 n « n
Ll
Zeitpnntt
de i
"d ~ ^ =
K i
Hetri«»J*l»nj{f
eitm-ln ,n.*1 l'
Linien
1 ■•> tn v 1 v r
JJtöll'i.u:^
( hfl, nahm*
t
White, tkor.-t. <;.i:i.'n-f;orsc(ixCii Hahßliot
YV.nlcrthiir «vi 14 okt l-.V.
Wyi-Kliiwvl . . -.»;. [.>. i.
Klawyl-Wiiikeiri 15. Kcbr.
Wiiik»-lii-S» önlli'ii, . Miliv.
St. li1-.lon-H..r^le.cli Bahnhof -'.V <»kt. lS5t>
llorscieifli Hafori-S.iT^oei-" 'hur
Korsi-haelj IUtV:-K<-r»rh»i:h halmluif
kf ir*- h:u-l< Hahnh.jl'-K heiufck ....
Rhomeck-Clii!; . -
Z:>. nkt IS.'..;
Au*. 1*57
1. -lull 1H-.S
.•?»lgim<-R«pi..;r»wei:-Wa:iii<'llen-/.üricb
WalliK»'lleti-INter 1. Aor'. 1»;V.
IMer- Wct/ikot, 1». Nov.
.'0. April IS.'.T
AI. April ls;,7
Wet/iVen-Kulti
(inti-Ka[i[e TswL-il-VV«ivun.
>lar<-W.wn
WM,|1(;,;lUn-/ur,cti . . . .
VVodM'n-dU.-U!« .
V en j i-n V brtr:fbont Linien:
Ti»,»K-:ihur(,'er Cahn.
WaUl-Küü
15. Auf
V; Kehr ls.M!
IS. Ki'br. 1SM'
1 .Tuli
i:, tVbr. IV. -
Die V. (l.'niou suisse) sind aus der Ver-
schmelzung nachfolgender Unternehmungen
hervorgegangen: 1. Der St. Gallen-Appenzeller
Bahn; 2. der schweizerischen Südostbahn; 3. der
Glattthalbahn.
1. Die St. gallisch - appenzellische
Eisenbahngese llschaft i Wintert hur- Ror-
»chach Hafen) konstituierte sich am 27 Mai
1862. Der bei ihrer Gründung leitende Gedanke
war, die handels- und verkehrsreiche Stadt
St, Gallen einerseits mit dem Bodensee, ander-
seits mit einigen Landesteilen des Kantons
St. Gallen in eine Eisenbahnverbindung zu
bringen, sowie eine solche mit Zürich und
nametitlit'h mit Basel anzubahnen, weshalb
auch von der Gründungsgesellschaft die Linie
Rorschath-Wyl als erste Sektion einer Boden-
see-Basel- Eisenbahn bezeichnet wurde. Die
erforderlichen Konzessionen wurden erteilt:
für die Strecke von Korsehaeh nach St. Gallen
und Wyl (Kanton St. Gallen) am 14. Juni
L'U A j.-ril 1S.-.7
-l.-Ol,
Kl. S 1.1
l.i.l
H.10I
• i.l.N'ft
l.'.,-.*12
«8.(144
11.^1
r.HS^i
31>'S
•21, Mi
1U.S.S*
H,3<;s
Ti.7äl)
yi 7.>s
1IU.-,7S
11 vi:. u.m
2(W 7M
2S.S17
f,.10S
11.4>^
^77.0*7
(•.&70
1852, für die Strecke von Rickenbach bei Wyl
bis an die thurgauische Kantonsgrenze bei
Aadorf (Kanton Thurgaul am y. März 185H
und für die Linie von Winterthur über Elgg
an die Grenze des Kantons Zürich bei Aadorf
(Kanton Zürich) am 2. Dezember 1852. Durch
die am 27. Dezember 1852 aufgestellten Sta-
tuten wurde das Gesellschaftskatiital für die
erste Sektion Rorschach-St. Gallen -Wyl auf
12 Mill. Frs. festgesetzt. Infolge des Baues
der zweiten Sektion von Wyl nach Winterthur
und vermehrter Baukosten überhaupt wurde
das Aktienkapital zur Zeit des Übergangs der
Bahn in das fusionierte Unternehmen auf
14 272 000 Frs. erhöht, dazu kam ein b^'\ges
Anlehen im Betrage von 5'e, Mill. Frs., somit
stellte sich das ganze Anlagekapital auf
10 772 000 Frs. Der Baudirektor der Bahn
war Oberbaurat Etzel, der Oberingenieur
F W. Hartman n, der Präsident Landamann
Hungerbühler.
Digitized by Go
Vereinigte Schweizer Hahnen
3345
2. Die schweizerische Südostbahn
bestand aus der Kbeinlinie von Rorschach-
Bahnhof bis nach Sargans und von da bis
Chur, der Linthlinie von Rappersweil bis Sargans
und der Glarneriinie Weesen-GIarus.
Diese Bahnen beruhen auf folgenden Kon-
zessionen :
a) Von Rorschach-Bahnhof nach Ragaz und
von Sargnns nach Wallenstadt, Konzession des
Kantons St. Gallen vom 15. Januar 1853;
b) von Wallenstadt nach Mühlehorn und
von Weesen durch Gaster und Seebezirk nach
Rappersweil, von Weesen nach Näfels, Kon-
zession des Kantons St. Gallen vom 19. Januar
1863;
c) von Ragaz nach Chur, Konzession des
Kantons Graubünden vom 8. Januar 1853;
dt von Weesen nach Mühlehorn und von
Näfels nach Glarus, Konzession des Kantons
Glarus vom 2. Januar 1853.
Mit der Linie Rorsohach-Chur sollte
das erste Teilstück einer Eisenbahn vom Boden-
see über den Lukmanier an den Langensee und
mit der Bahnstrecke Sargans-Rappersweil
die zweite Zufahrtslinie zur künftigen Luk-
manierbahn in der Richtung nach Zürich und
Basel hergestellt werden ; zugleich sollten große
Landesteile des Kantons St. Gallen in den Besitz
von Eisenbahnen gebracht werden. Diesen dop-
pelten Zwecken sind die gemeinschaftlichen,
lahrelangen Bestrebungen der Kantone Grau-
bünden und St. Gallen nicht nur für die Aus-
führung der bezeichneten Linien, sondern vor-
zugsweise für eine bündnerische Alpenbahn
zuzuschreiben. Diese Bestrebungen greifen bis
auf das Jahr 1839 zurück und haben als
hauptsächlichsten Anreger La Nicca (s. d.)
gehabt.
Die Zweigbahn Weesen-GIarus verdankt
ihre Entstehung der lebhaften glarnerischen
Industrie.
Die Konstituierung der Gesellschaft der
schweizerischen Südostbahn fand am 1. Sep-
tember 1853 mit einem Aktienkapital von
25 Mill. Frs. statt. Hierbei war auch englisches
Kapital beteiligt und eine englische Unter-
nehmergesellschaft (Pickering k Co.) über-
nahm den Bau.
Infolge vielfacher Schwierigkeiten geriet
das Unternehmen bald ins Stocken, so daß
zur Zeit seines Ubergangs an die V. der Bau
noch gänzlich im Rückstand und das erfor-
derliche Baukapital nicht vorhanden war. Das-
selbe wurde dazumal auf 28 Mill. Frs. fest-
gesetzt.
3. Die Glatt thalbahn beruhtauf folgen-
den Konzessionen:
u) Konzession des Kantons Zürich für die
Linie von Wallisellen bis Uster vom 29. Juni
1853;
b) Konzession des gleichen Kantons für die
Linie von Uster bis an die südöstliche Grenze
des Kantons Zürich zum Anschluß an die Süd-
ostbahn vom 20. Dezember 1856:
c) Konzession des Kantons St. Gallen von
der südöstlichen Grenze des Kantons Zürich
bis Rappersweil behufs Anschluß an die Süd-
ostbahn vom 9. Juni 1X56.
Die Linie Uster- Wallisellen verdankt
ihre Entstehung dem Wunsch, das untere
Glatt thal und speciell Uster in bessere Ver-
bindung mit Zürich zu bringen. Mit der Fort-
setzung bis Rappersweil wurde teils der gleiche
Zweck für das obere Glattthal verfolgt, teils
wollte man dem Glattthal günstige Verkehrs-
wege in der Richtung nach Glarus, dem Ober-
land von St. Gallen und Graubünden öffnen.
Für den Bau und Betrieb dieser Linie kon-
stituierte sich am 25. Juni 1853 eine „Aktien-
gesellschaft der Glattthalbahn", und zwar vor-
erst nur für die Teilstrecke Wallisellen-Uster
mit. einem Bau- und Aktienkapital von
900 000 Frs. Durch den später erfolgten Hin-
zutritt der Bahnstrecke Uster - Rappersweil
wurde das Bau- und Aktienkapital gemäß den
revidierten Statuten vom 29. Mai 1850 auf
5V2 Mill. Frs. erhöht. Beim Übergaug des
Unternehmens an die V. wurde das Baukapital
mit 5 Mill. festgestellt. Davon bestanden 4,7
Mill. Frs. in Aktien und 300 000 Frs. in einem
4'^igen Anlehen. Ingenieur dieser Unter-
nehmung war Wetli. .
Hauptsächlich durch ihre mehr oder
weniger bedrängten Finanzverhältnisse ver-
anlaßt, wandten sich im Jahre 1856 die
St. gallisch - appenzellische Eisenbahngesell-
schaft, sowie die schweizerische Südostbahn-
gesellschaft an die unter- Führung des Hauses
Rothschild stehende Reunion nuanciere in
Paris. Dieser Schritt führte nach verschiedenen
Zwischenfällen am 4. September 1856 unter
Mitwirkung von Wirth-Sand zum Abschluß
eines Fusions Vertrages zwischen den erwähnten
beiden Babngcsellschaften, denen sich nach-
träglich auch die Glattthalbahngesellschaft an-
schloß, einerseits und der Reunion. nuanciere
anderseits, welch letztere sich zur Übernahme
des nach den aufgestellten Berechnungen noch
fehlenden Baukapitals der beiden erstgenannten
Gesellschaften verpflichtete.
Die drei fusionierten Bahnen bilden die
nunmehrigen V., für die sich die betreffende
Aktiengesellschaft auf Grund der am 8. 14. April
1857 aufgestellten Statuten am 20. April 1857
konstituierte, und zwar mit einem Baukapital.
] bestehend in -46,972 Mill. Frs. in Aktien und
5 800 000 Frs. in zwei Anlehen, zusammen
62,772 Mill. Frs.
Durch den Fusionsvertrag vom 4. September
1856 wurde den Aktionären der fusionierten
alten Gesellschaften das Recht eingeräumt,
ihre Aktien in Obligationen der V. umzu-
wandeln, und zwar je 3 Aktien von 500 Frs,,
| in 5 zu 3X verzinsliche Obligationen zu 600 Frs..
und rückzahlbar mittels jährlichen Auslosungen
in 90 Jahren. Von diesem Recht wurde sehr
ausgiebiger Gebrauch gemacht. Infolge dessen
bestand das Gesellschaftskapital am 1. Januar
1858 aus 32,5 Mill. Frs. in Aktien (aus den
bereits erwähnten älteren Anlehen im Betrag
von 6,8 Mill. und aus dem neuen, auf eben
bezeichnetem Weg entstandenen S^igen An-
lehen im Nominalbetrag von 24 117 600 Frs.
im Kapitalswcrt von 14 470 600 Frs.). Der
Gesamtbetrag des Gesellschaftskapitals betrug
hiernach 52 770 500 Frs.
Die Kostenvoranschläge für die drei fusio-
nierten Linien erwiesen sich bei einer un-
mittelbar nach der Konstituierung der Gesell-
schaft der V. vorgenommenen Revision dieser
Berechnungen, sowie mit dem Fortschreiten
des Bahnbaues so ungenügend, daß im Lauf
der Zeit mehrfache Kapitalsvermehrungen teils
mittels Anlehen, teils durch Hinausgabe von
212»
Digitized by Google
334«
Vereinigte Schweiler Bahnen
Prioritätsaktien vorgenommen werben mußten,
wodurch das Baukapital folgende Änderungen,
bezw. Vermehrungen erfahren hat.
Zunächst kam im Jahr 1858 das neue
5^1 ige Anlehen Tom 1. Juni genannten Jahn«
im Betrag von 9 Mill. Frs. hinzu, so daß sich
Ende 1858 das Gesamtkapital der Gesellschaft
auf 61 770 600 Frs. stalte.
Im Jahr 1859 traten sodann an Stelle des
bisherigen Aktienkapitals ein Stammaktien-
kapital von 22,5 Mill. Frs. und ein Prioritäts-
aktieukapital von 12,5 Mill. Frs. Dadurch wurde
der Betrag des ursprünglichen Aktienkapitals
um 2,5 Mill. Frs. vermehrt.
LiidUch wurde am 16. Oktober 1869 ein
neues, Holges Anlehen im Nominalbetrag
von 12,6 Mill. Frs., im Kffektivbetrag von
7,5 Mill. Frs. geschaffen, so daß Ende 1859
das Gesellschaftskapital effektiv aus 36 Mill.
Frs. in Aktien und 36 770 500 Frs. Obligationen,
im gesamten aus 71 770 600 Frs. bestand.
Die neugeschaffenen Prioritätsaktien er-
hielten vor den Stammaktien ein Vorrecht für
den Dividendenbezug von 26 Frs. pro Aktie,
sowie für das Kapital. Allein damit waren die
Geldbedürfnisse noch- nicht vollständig gedeckt,
denn im Jahr 1861 fand eine neue Vermeh-
rung des Obligationenkapitals um 3,6 Mill. Frs.
durch Aufnahme eines provisorischen Anlchens
von 4 Mill. Frs. statt, wogegen 0,5 Mill. Frs.
von dem alten Anlehen zur Abzahlung gelangten.
Das Gesellschaftskapital betrug demnach Ende
1861 im ganzen 76 270 500 Frs.
Eine durchgreifende Änderung mußte im
Jahr 1864 65 vorgenommen werden. Die Rein-
einnahmen des Unternehmens genügten weder
für die Verzinsung des Obligationenkapitals,
noch für die Alimentation eines Fonds für die
Oberbauerneuerung. Diese mißlichen Verhält-
nisse führten zu einer Reorganisation des Obli-
gationenkapitals und es gelang damit auch die
Gründung eines Oberbauerneuerungsfonds.
Bei dieser Operation wurde ein neues Obli-
gationenkapital mit 4 tfiger Verzinsung und all-
mählicher Tilgung aus dm Betriebsüberschüssen
geschaffen und dasselbe in zwei Klassen ge-
teilt, die eine mit erster Hypothek, „die andere
mit zweiter Hypothek. Bei der Übernahme
der neuen Titel mußten sich sämtliche Inhaber
alter Obligationen thatsächlicb eine Zinsreduk-
tion gefallen lassen; die 3 ".igen Obligationen-
inhaber, wenn sie Titel erster Hypothek über-
nahmen, überdies die Kapitalreauktion vom
Nennwert von 500 Frs. auf den thatsachlich
einbezablten Betrag der Obligation von 300 Frs.;
diejenigen Obligationeninhaber dieser Kategorie,
welche sich mit neuen Obligationen zweiter
Hypothek begnügten, erhielten dagegen als Er-
satz für die geringere, unterpfändliche Sicher-
heit außerdem einen Kapitalwert im Betrag
eines Dritteiis des neuen Nennwerts der an-
gemeldeten Obligationen und dies in Form
voll liberierter Prioritätsaktien.
Durch diese Operation, welche Wirtb-
Sand mit vollständigem Erfolg durchführte,
wurde das Unternehmen dauernd konsolidiert.
Es erhöhte sich infolge dessen das Prioritäts-
aktienkapital um 5 Mill. Frs.; das Kapital
der Obligationen erster Hypothek betrug pro
31. Dezember 1865 rund 25 Mill. Frs., der-
jenigen zweiter Hypothek 15 Mill. Frs.; nicht
konvertiert blieben etwa 4 Mill. Frs., und
das ganze Gesellschaft;.kai>ital stellte sich auf
84 Hill. Frs
Eine weitere Änderung erfuhr das Priori-
tätsaktienkapital im Jahr 1888 in der Weise,
daß von diesem Jahr an das Vorzugsrecht
auf eine Dividende von r»X auf ilUX herab-
gesetzt und der Gesellschaft das Recht vorbe-
halten wurde, die Prioritätsaktien nach Ablauf
von acht Jahren beliebig auf drei Monate zu
kündigen, während welcher Frist jedoch die
Prioritätsaktien in Stammaktien zum Nennwert
ausgetauscht werden können.
Sodann wurde im Jahr 1892 ein neues
4X»ges Anlehen dritter Hypothek im Betrag
von o Mill. Frs. geschaffen, nachdem die Ge-
sellschaft schon im Jahr 1877 vom Bundes-
rat die Bewilligung erhalten hatte, weitere
Anlehen mit Pfandrechten unter der Beschrän-
kung auszugeben, daß der jährliche Zins aller
nicht rückbezahlten Obligationen den Gesamt-
betrag von 2 150 000 Frs. nicht übersteigen
dürfe. Im Jahr 1891 betrug das wirkliche Zins-
erfordernis hierfür 1 600 000 Frs. und waren
daher 550000 Frs verfugbar. Der neue Kapitals-
bedarf wurde veranlaßt durch die mit der
Entwicklung des Verkehrs entstandenen Be-
dürfnisse für Erweiterung der baulichen An-
lagen, namentlich der Bahnhöfe in Rorschach
und Rappersweil. für Einrichtungen zur Er-
höhung der Betriebssicherheit und für Ver-
mehrung des Rollmaterials. Wie sparsam im
übrigen verwaltet wurde, geht aus der That-
sache hervor, daß der Wertschriftenkonto vom
Jahr 1877 bis 1890 von 64 800 Frs. auf
2 100 000 Frs. anwuchs.
Die neueste Bilanz der Gesellschaft pro
Ende 1893 ergiebt nunmehr in Aktien und
Passiven je 96 700 397 Frs. Die Aktiven um-
fassen :
Fr»
1. Nicht eingezahlte Kapitalien auf
das 4 % ige Anlehen dritter Hypo-
thek vom 1. Oktober 1892 .... 1 000000
2. Baukonto 78 301 396
3. Emissionsverluste auf Aktien . . 2 114 100
4. Zu amortisierende Verwendungen 7 197 698
6. Prämien auf die 3 X igen Obli-
gationen von 1857 und 1859 .. 174 400
6. Beteiligung an anderen Bahn-
unternehmungen 661 550
7. Verfügbare Mittel 7 251 253
Zusammen ... 96 700 397
Zu ei meinen dieser Posten sind folgende
Erläuterungen beizufügen:
Zu 2. Der Baukonto besteht aus 64 983 661
Frs. (pro km 241 772 Frs.) für Bahnanlagen
und feste Einrichtungen, 11845 360 Frs. (pro
km 41 562 Frs.) für Rollmaterial, 1 472 375 Frs.
(pro km 5478 Frs.) für Mobiliar und Gerät-
schaften; der Gesamtbetrag des Baukonto er-
reicht pro km 288 812 Frs.
Zu 4. Die zu amortisierenden Verwendungen
bestehen aus folgenden Posten:
Fn
a) Dotation des Oberbau-Erneue-
rungsfonds vom Jahr 1864 2 014 933
6) Abschreibungen vom Baukonto 182 766
c) Zuteilung von 10 000 Priori-
tätsaktien an die Ubernehmer der
4#igen Obligationen zweiter Hypo-
thek vom Jahr 1865 6 000 000
Zusammen... 7 197 698
Digitized by Google
Vereinigte Schweizer Bahnen
3347
Zu 7. Unter den verfügbaren Mitteln sind
Liegenschaften und Materialvorräte mit
2 736197 Fr», vertreten ; im übrigen Kassa-
und Bankguthaben (2 460 358 Frs.), Wert-
Schriften (697 930 Frs.) und verschiedene De-
bitoren (1 366 768 Frs.).
Die Passiven enthalten:
Fra.
1. Gesellschaftskapital 40 000 000
5. Konsolidierte Anlehen 44 791 726
8. Schwebende Schulden 6 336 613
4. Specialfonds 6 840 882
6. Amortisationsfonds 200 000
6. Gewinn- und Verlustkonto 31 177
Zusammen. . " 96 700 397
Zu einzelnen Positen sei bemerkt:
Zu 1. Das Gesellschaftskapital besteht aus
45 000 Stammaktien mit einem Nominalwert
von 22,5 Mill. Frs. und aus 35 000 StUck
Prioritätsaktien im Nominalbetrag von 17,5
Mül. Frs.
Zu 4. Die Specialfonds bestehen aus einem
Erneuerungsfonds im Betrag von 3 928 181 Frs.,
einem Reservefonds im Betrag von 1 Mill. Frs.,
einer Reserve für Haftpflicht fälle von 349 132 Frs.
und einer verfügbaren Reserve von 1 063669 Frs.
Nach der Gründung der V. (April 1857)
stand der neuen Gesellschaft ein Verwaltungs-
rat vor und an dessen Spitze als Präsident
Wirth-Sand, ferner ein dreigliedriges Di-
rektionskomitee als Ausschuß des Verwaltungs-
rats. Allein schon im Jahr 1858 land man sich
veranlaßt, letzteres durch einen Generaldirektor
zu ersetzen, der nicht zugleich Mitglied des
Verwaltungsrats sein konnte. Diese Stelle wurde
von August 1859 bis Ende 1860 von J. Michel
und von Anfang 1^61 an zuerst provisorisch von
dem Verwaltungsrats-Präsidenten bekleidet. Mit
dem Jahr 1862 übernahm der Genannte dieses
Amt definitiv unter Beibehaltung der Stellung
eines Präsidenten des Verwaltungsrats. Diese
Organisation bewährte sich bis zum Jahr 1874.
In diesem Jahr wurde eine dreigliedrige Gene-
raldirektion und der bisherige Generaldirektor
als Präsident der ersteren gewählt. Im Jahr 1884
trat eine nochmalige Änderung ein, indem Herr
Wirth-Sand das Präsidium des Verwaltungs-
rats und damit die Oberleitung des Unternehmens
und die Oberaufsicht über die Geschäftsfüh-
rung, welch letztere durch zwei Direktoren aus-
geübt wird, wieder übernahm.
Die Geschäftsleitung lag in den Händen
hervorragender Fachmänner und unter diesen
Männern wurde das Unternehmen durch viele
Fährlicbkeiten mit Klugheit und Festigkeit ge-
führt. Die Mehrzahl der Oberbeamten blieb
lange Jahre in Diensten der Gesellschaft und
kam die dadurch gewährleistete Kontinuität
der Geschäftsführung dem Unternehmen sehr zu
statten. Die Sparsamkeit der Verwaltung wurde
Tradition und befestigte sich auf diese Weise
die Finanzlage immer mehr, bis sie eine in
jeder Beziehung gesicherte war.
Die Lage der Unternehmung war deshalb
eine schwierige, weil sie einerseits mit der
Konkurrenz der sie umschließenden Linien der
schweizerischen Nordostbahn zu kämpfen hatte,
und ihr anderseits eine Anknüpfung an das
bayrische, Österreichische und italienische Eisen-
bannnetz fehlte. Sie war daher darauf ange-
wiesen, einerseits den eigenen internen Verkehr
zu heben, anderseits die Bestrebungen zu för-
dern, welche ihr Netz mit den Bahnen der
Nachbarstaaten in günstigere Verbindung brin-
gen konnten.
Am 18. Februar 1858 gelang es, mit der
Nordostbahn einen Vertrag zu vereinbaren,
wonach den V. die Mitbenutzung der Nord-
ostbahn von Wallisellen bis Zürich eingeräumt
wurde. Dadurch wurde ihr ermöglicht, den
Verkehr ihres Netzes mit Zürich selbständig
zu bedienen. Als im Jahr 1871 das Pro-
jekt der linksuferigen Zürichseebahn entstand,
wollten die V. dieselbe in Verbindung mit
dem Kanton St, Gallen und Rappersweil mit
1 Mill. Frs. unterstützen, für den Fall, daß
sie ohne Fortsetzung nach Wansen, bloß bis
Rappersweil geführt werde. Am 5. Mai 1872
beschloß die Landsgemeinde von Glarus, an
die Konzession der linksuferigen Züricbseebahn
auf Glarnergebiet die Bedingung der Fort-
setzung derselben von Ziegelbrücke bis Näfels
zu knüpfen. Dadurch wurde die Gesellschaft
der V. veranlaßt, auf die Erwerbung dieser
Konzession Bedacht zu nehmen und konkur-
rierte dafür mit der Nordostbahn. Infolge
dessen stellte Glarus an die Konkurrenten die
weitere Forderung, daß sie sich verpflichten,
auch den Bau der Linie von Glarus nach Lint-
thal zu übernehmen. Eine Präliminarverständi-
gung auf dieser Grundlage kam am 17. 22. Juli
1873 zwar zu stände, wurde über von dem
I dreifachen Laudrat am 28. August 1873 ver-
\ worfen und damit gleichzeitig der Nordostbahn
i als Bewerberin für beide Linien (Ziegelbrücke-
Näfels und Glarus- Lintthal) der Vorzug einge-
räumt. Die V., welche zuerst den Schienen-
strang auf Glarnerland gelegt hatten, blieben
damit auf ihren ursprünglichen Besitzstand im
, Kanton beschränkt. Mit Vertrag vom 1. Mai
1874 räumten die V. angesichts dieser Sachlage
der Nordostbahn die Mitbenutzung der Strecke
Näfels-Glarus und der anliegenden Station Net-
stall ein. Gleichzeitig wurde zwischen den beiden
Verwaltungen ein Konkurrenz vertrag für allen
Verkehr abgeschlossen, welcher zwischen Ziegel-
brücke, bezw. Weesen und weiter einerseits und
Zürich, Oerlikou, Wallisellen und weiter ander-
' seits durch die beiden künftigen Zürichseebahnen
! und die bereits bestehende Glattlinle in Frage
| kam.
Was die übrigen zahlreichen Eisenbahn-
bestrebungen betrifft, welche Ende der sechziger
i und anfangs der siebziger Jahre auftraten und
| die benachbarten Bahnen in schwere Verlegen-
i heiten brachten, so haben dieselben auf die
I Entwicklung der V. keinen störenden oder gar
i bedrohlichen Einfluß ausüben können. Im
I Jahr 1868 übernahmen die V. den Betrieb der
Toggenburg er Bahn (s. d.) annähernd zu
den Selbstkosten, und war die letztere stets in
• der Lage, ihre Verpflichtungen erfüllen zu
können.
Mit Vertrag vom l.,2. November 1871 ver-
pflichteten sich die V., die Linie Wald-Rüti
zum Preis von 900 000 Frs. ä forfait zu bauen
und den Betrieb derselben für Rechnung der
mit Beteiligung des Kantons Zürich und der
Gemeinden zu stände gekommenen Unter-
nehmung zu führen.
Eine an die Bischofszeller Bahn
(Sulgen-Gossau) im Jahr 1872 in Aussicht ge-
stellte Beteiligung fiel im Jahr 1874 dahin,
Digitized by Google
Vereinigte Schweizer Bahnen
nachdem der Betrieb dieser Linie an die Nord-
ostbahn zu Bedingungen übergegangen war,
unter welchen die V. auf denselben verzichtet
hatten.
Mit der Töß thalbahn waren mehrfache
Verhandlungen wegen deren Einmündung in
den Bahnhof Winterthnr unter Benutzung eines
Stücks der V. einerseits und anderseits wegen
Mitbenutzung der Tößtbalbahnstation Wald
durch die V., an Stelle der Bahnunternehmung
Wald-Rüti, erforderlich, welche zu der beider-
seitig gewünschten Verständigung führten.
Im Jahr 1875 kam mit der Zürichsee-
Gotthardbahn ein Vertrag, betreffend den
Hetrieb der kurzen Strecke Rappersweil-
Pfäffikon (s. d), zu stände, welcher bis zum
ü. August 1891 dauerte, an welchem Tag die
Südostbahn (s. d ) den Betrieb dieser inzwischen
an sie übergegangenen Buhn an sich zog.
Für den Anschluß nach Bayern und Oster-
reich von groller Bedeutung war das Zustande-
kommen des Staatsvertrags über die Erstellung
der Bodensee-Gürtelbahn von Lindau nach
St. Margrethen mit Zweigbahn von Feldkirch
nach Buchs im Jahr 1*70. Am l. August 1872
wurde Lindau- Lautrach-Feldkirch-Bludenz dem
Betrieb übergeben, am 20. Oktober desselben
Jahrs Feldkirch- Bludenz, und nun stieg auch
die Aussicht für die Durchführung der Ver-
bindung mit Innsbruck. Die am 6. September
1884 erfolgte Eröffnung der Arlbergbahn gab
endlich dem Netz der V . einen internationalen
Anschluß, geeignet, ihrem Verkehr einen be-
deutenden Aufschwung zu erteilen.
Nicht so erfolgreich waren die Bestrebungen
nach einem Durchbrnch der rhätischen Alpen
zum Anschluß an die italienischen Bahnen,
obschon dieselben bis zur Begründung der
Unternehmung zurückreichen und mit großer
Energie geführt wurden. Die zuerst hierfür
in Aussicht genommene Bahn über den Luk-
manierpaß mußte jener über den Gotthard
weichen, so daß sich von da an die bezüglichen Be-
strebungen bis zun» heutigen Tag auf denSplügen
vereinigten, durch welchen eine Eisenbahn Chur
und Cbiavenna verbinden soll. Die im Jahr 1887
von der das adriatische Netz betreibenden
italienischen Südbahn aufgenommenen Studien
wurden im* Auftrag des schweizerischen inter-
kantonalen Splügen- Komitees von Oberingenieur
Moser überprüft. Nach den Vorschlagen des
letzteren beträgt die ganze Bahnlänge einer
Splügen-Bahn »8,345 km. Der Kulminations-
punkt des Tunnel liegt 1155,6 m über dem Meer.
Die Länge desselben beträgt 18,180 km. 59,2#
der Bahn liegen in gerader Strecke, 40,8% in
Kurven. Die Krümmungen mit dem kleinsten
Bogen von 300 m haben zusammen eine Länge
von 20,926 km, diejenigen mit Bogen über 300 m
Halbmesser eine Länge von zusammen 17,223km.
Steigungen und Gefälle unter 2*>°<H, kommen
auf einer Länge von 52,41) V der Gesamtlänge
vor; solche von 26°/,,,, auf 38,58».' der ganzen
Länge. Die Gesamtzahl der Tuunel beträgt
33 und deren Länge ohne den Haupttunnel
10,112 km. Die Länge aller Tunnel beträgt
'M\,~Z% der ganzen Bahnlänge. Die Baukosten,
ohne Geldbesehaffungskosten und Verzinsung
de.s Baukapitals nährend der Bauzeit, aber
einschließlich der allgemeinen Verwaltungs-
kosten, des Rollmaterials. Mobiliars und der Ge-
rätschaften, sind auf 112 544 000 Frs. berechnet.
Anderseits ist seit dem Jahr 1890 ein
Projekt zur Herstellung eines Netzes bündne-
rischer Schmalspurbahnen hervorge-
treten, welches folgende Linien zu umfassen
hätte: die schon bestehende Schmalspurbahn
Laudquart-Davos , die Fortsetzung derselben
von Landquart nach Chur und Thusis; die
Schmalspurbahn thusis nach dem Eugadin
über den Albulapaß ; eine solche von Chiavenna
in das Ober- bezw. Unter- Kngadin , eine solche
nach dem Büiidner Oberland und endlich
eine solche von Davos über Wiesen zum An-
schluß an die von Thusis kommende Bahn.
Die V. haben sich bereit erklärt, zwischen
Landquart uud Chur dieser neueu Bahn die
| Anlehnung an den eigenen Bahnkörper behufs
Baukostenersparni> zu ur'^t itt, n. I ije B;ihn Land-
quart-Thusis ist W-r-its in Angriff genommen.
Die Ausführung ilie.^T Buhnen wird nicht
1 ermaugeln, den V. neue V. rki lir^e! •■ai^ute zu-
zuführen, wenn auch dadurch das Projekt der
Splügen-Bahn etwas in den Hintergrund tritt.
An der Appenzeller Straßenbahn St.Gallcn-
Gais (s. (1.) beteiligten sich die V. mit
25 000 Frs. in Subvention- und etwa 25 000 Frs.
in Vorzugsaktien.
Auch einem Projekt zur Fortsetzung der
, Toggenburger Bahn nach dem Lintthal
sind die V. in neuerer Zeit unter gewissen
i Voraussetzungen etwas näher getreten.
Wie schon mitgeteilt wurde, stellen sich
! die gesamten Aulagekosten auf Grund des
schweizerischen lteehnungsgesetzes Ende 1893
auf 78 301 39*5 Frs. Ende 1892 betrugen sie pro
km. 285 211 Frs. gegenüber 305 839 Frs. Durch-
schnittskosten sämtlicher Schweizer Bahnen.
Die Baukosten Vereinigung beruht auf dem
i Protokoll vom 25. November 18*4, laut welchem
! aus dem damaligen Baukonto der Betrag von
! 11813'.i33 Frs. zu entfernen war. Der Staat
' sowohl als die Gesellschaft anerkannten dabei
für den Fall des konzessionsgemäßen Rückkaufs
auf Grund der Anlagekosten die Summe von
709 344 0U8 Frs. als den bis zum 31. Dezember
1888 auf die Bahnanlagen verwendeten Betrag.
Der nächste itückkaufstermin für die meisten
Linien der V. fällt auf den 1. Mai 1903. Die
Gesellschaft hat sich nun dem Bund gegen-
über bereit erklärt, für die sämtlichen Kon-
zessionsstreeken als ein Ganzes diesen Termin
anzunehmen.
Für die Berechnung des konzessionsgemäßen
Rückkaufspreises nach dem Erträgnis kommen
die Ergebnisse der Jahre 18*8—1897 in Be-
| tracht. Eine Verständigung über die Art ihrer
Berechnung ist jedoch im Bundesrat nicht
zustande gekommen.
In baugeschichtlicher Beziehung sei zur Er-
gänzung des Vorangegangenen erwähnt, daß die
Steilrampe Rorschach-St. Gallen mit 20° Stei-
gung nach einem Gutachten des Oberbaurats
Pauli in München und Etzel in Stuttgart vom
Mai 184G projektiert und unter Ktzel, als Bau-
direktor der St. Gallen-Appenzeller Bahn, ausge-
führt wurde. Die ersten Studien für den groß-
artigen Kunstbau, mit dem die letztgenannte
Bahn über die Sitter geführt wird, wurden durch
Ingenieur Dollfuß von Müllhausen, damals
in Basel, gemacht und daun auch unter dessen
Mitwirkung der definitive Bauplan von Ober-
baurat Etzel festgestellt. Der Bau dieser
Brücke, zusammen mit denjenigen über die
Digitized by Google
VereiDigte Schweizer Bahnen
:m'j
Glatt und Thür, wurde im Accord ä forfait
•tum Betrag von 1 512 000 Frs. dem Ingenieur
Doli fuß übertragen und von demselben aus-
geführt. Die Sitterbrücke besitzt vier Offnungen,
wovon zwei Seitenöffnungen von je 39,5 m
Weite und zwei Mittelöffuungen vou je 42 m.
Die drei Brückenpfeiler sind auf etwa 10 m
Höhe über die Flußsohle gemauert und dann ;
auf 46,87 m Höhe aus gußeisernen Kähmen 1
hergestellt. Die Lauge des Gitterträgers beträgt
163,2 m. Das Metallgewicht des letzteren ist .
346 710 kg und dasjenige der Pfeiler 964 283 kg.
Die Gesamtkosten der Brücke betragen
909 540 Frs. oder 6673 Frs. pro laufenden j
Meter der Eisenbrücke.
Nach Auflösung des Gencralaceords der !
Südostbahn mit den bereits genannten eng-
lischen Unternehmern giug die Oberleitung
dieser Arbeiten an Ludw. Pestalozzi, später
Oberingenieur der V., über. Die Arbeiten am
Wallensen gehörten zu den schwierigsten, indem
daselbst der Bahnkörper teils den steilen Fels-
wänden, teils dem See und den Wildbüchen
abgerungen werden mußte. Dieselben wurden
von dem damaligen Sektiousingenieur Bürgi
in kurzer Zeit und sehr ökonomisch durch-
geführt. Dabei sind neun Tunnel nötig geworden,
u. zw.: Bommelstein 178m lang, Bühl 113m
lang. Uotplatte 108 in lang, Stutz 120 m hing.
Hochlachern 83 m lang, (Jlattwand los in laujr.
Standenhorn 248 m lang. Glatt- Weißwand
442 iu lang und Ofeneck 260 m lang Zusammen
messen diese Tunnel lOiiOm. Die Gesarat-
länge der Ausmauerung beträgt 3(37 ni. Auf
die ganze Länge von 120 ui ist nur der Stutz-
tunnel ausgemauert. Beim Bühltunnel ist gar
keine Maueruug; bei drei Tunnel ist je nur das
eine Eiugangsportal auf je fi m Länge gemauert.
Bei den übrigen fünf Tunnel mußten zusammen
auf 21*2 m Länge Portal- und innere Wölbungen
hergestellt werden. Ineinander gerechnet be-
trugen die Kosten 680,29 Frs. pro laufenden
Meter aller Tunnel.
Die Linie längs d*s Rheins war wiederholt
Überschwemmungen dieses wilden Stroms aus-
gesetzt, namentlich aber im Herbst des
Jahrs 1*68. Dieselbe begann am 28. September
und steigerte sich zum Höhepunkt in der Nacht
vom 3 /4. Oktober. Der Bahnhof Sarnaus und
große Teile des Bahnkörpers zwischen Sargans I
und Au standen unter Wasser. Der Bahndamm !
wurde an mehreren Orten durchbrochen. Nur i
von weitem sah man hie und da Wärter- I
häuschen und die Stationsgebäude über der
Wasserfläche. Erst am 20. Oktober konnte die
ganze Linie wieder regelmäßig befahren werden.
Im übrigen sind folgende technische Ver-
hältnisse zu bemerken. Von dem Bahnkörper
der V. sind in offener Buhn 0610 m für zwei
Gleise erstellt. Im ganzen kommen zehn Tunnel
tuit zusammen 1841 m Länge vor. Die Anzahl
der Brücken beträgt 167. Die Gleise aus Eisen
haben eine Gesamtlänge von lu3,4km, die-
jenigen aus Stahl eine solche von 209,0 km ;
das Schienengewicht beträgt 32,2 und 37,2 kg
pro laufenden Meter. 40,8 km Gleise sind mit
eiseinen Querschwelleu ausgerüstet.
Die Anzahl der Stationen, mit Inbegriff der
verpachteten, beträgt 66, deren mittlere Ent-
fernung 4,2 km. Die Länge aller geneigten
Strecken der Bahn erreicht 76,47* der Ge-
samtlänge, die Länge der gekrümmten 20,0*'
4ltuipsi|3.iripsg.iq«r mi
<1H|><1«» s»p uaiujioj,! ui
ii*pu«pui(j puu u**u;z
!S t- i - x o_ >rj *i
c f «" « V so ro" so"
e
1
o
o
*
w
2
u
2 2 -5
£ - » c ä
n l*52 -
r. — — .X »r o t-_ o_
— " r." S '~~ r- ?f x* r-~ ?f
h
1 =
*•*
« a O - »i w O
x es * r- « o -* — o
-n . c r. => o ?> x c-i
3 O r: Tl ia T 71 ^
^ ^- « ^ T-(
o"
«
!
□
O
'S »
C V
ai s '
» a .
o b :
au»
Er"
**l»I-»9l»'"»t-
* i 1 -s 1
« »1 si » n w 'S *
3 oe ao « iO « ti
C C* ro -t" oi — * oi t-~
o o o ^ o o
e
-!
*
■2 2
o S
u
c
c
•* -f X -5« '~ '- -h
Ol ^ -r — 3 C — X o
i- w i- - :i ^ ■* -
>S O .ft » r. r. CS
— ^«« — — — — — — 1 •
:
«*
£>
8
'S
•o ■
° s
9 C
= >
t r. S 1- 3 - t O 1-
Ol — r: t~ es '- r. — "N
-j--r-*-*-r-.0 00«0
c
■V
2
*
4
£ u
» a
S.
3
..."
r- — — oi 'J X -* —
~ r^ ro *i ^o O '"^ c.
0 3 M I- f :i i Ol CO
01 Ol Ifl « CO to M CO
e
c
a "
B M
:
oi — "o >rj es rr — c ^
o x x ro «c r ~ i-
— « x r. t- x i- -n
i- 1- 1- X X X X CS
Kapital
im
■ ■ »•
A -° s
a
O s - o C x cs ii r;
f l-, 71 1 — — /. X
«o 'S t- -r o x ■- co
o — s o c - - ~ Ol
XXX X X 1- 1- X X
o
Se
*>r»
-3
•* —
c
t ■
M
e
«
oi oi io c ~ c~. — oi
— .o o — " c. r. r. es
ic .oo»." — c; t- r. i-
x x je x x x x x x
-
^ O: vi
- .* x «•
— w
a
0
Ol 0> ."! -- CS CS — CJ Ol
— .o r> o « es es es -es
— —Oi~ — OC— ro
T-r-r-r-T-r — T-r
3i
i s
2
C a
*5 5*
n
ö:5f. 5i5Ö5
c o c; .=> r r -r o
x ».
n. =
u C
u
-* .fi « — C ro 'S 3
5 Ö » 3 Cs CO V3 rii
-c t >S X O ..3 D O kO
«5 t- i- ro o X •- -.3 O
c. x oi ro o -f ro .0
Verkehr |
kl 1 oii
«
.
c
X -f — 'S r- ,fj X -f
ro oi ro et O t~ »-3 ro
/. -r ro :o X ro X C r.
1 3 Ol ro — Oi T i t — 'S ro
■s ro ~ i» x r. r. 3 h
Ol 01 — Ol Ol Ol Ol CO CO
B »■
Ol »»
§ |
m 2
•° 31
41 *
Ii
i
-a
V
a
9
Ol X -r t- -r ro 'S O O
— -T — — t- l- — Ol —
CS tO -T — C. Ol CS
i — » i - r oi -f — > x o
■» c :i j; o a — ts
M
— fi ?i " i .• ; - i
ro oi oi ri -s iri iO i2 ^
. 0 -f wO iO tO «5 'S S tO
>e x x x x x x x x
i- i- l- i- t- i- i- r-
01 tl 01 51 *l Ol Ol Ol 31
N
Jä
1
..0 3 f. n m
r- X X X X C. C. C. CS
X X X X X X X X X
Verfügung —
der Gesammtlänge. Die grüßte Steigung ist
200o„. der kleinste Bogenhalbniesser beträgt
220 in.
Das Rollmaterial zeigte Eude 1893 folgen-
den Bestand. Die Bahn besitzt 73 Lokomotiven
oder 0,266 pro km, darunter vier Achtkuppler-
Tendermaschinen. Das mittlere Dienstgewicht
von Maschine und Tender beträgt 44,2 t. Alle
Maschinen sind mit der Westinghouse- Bremse
ausgerüstet. An Personenwagen sind vorhanden
205 Stück mit 584 Achsen, d. s. 2,05 Achsen pro
km ; davon sind 100 Stück zweiachsig, 24 Stück
dreiachsig und 75 Stück vierachsig. Wie die
meisten anderen Schweizer Bahnen sind die V.
dazu übergegangen, das neue Personenwagen-
material dreiachsig zu erstellen. Die Anzahl
der Personen platze beträgt in allen Wagen
zusammen 10 284 oder 36,08 Plätze pro km.
Das Eigengewicht der Wagen pro Platz beträgt
243 kg. Auch die Personenwagen sind zu
86.8X mit kontinuierlicher Bremse, meist
System Westinghouse, ausgerüstet; einzelne
derselben mit Lenkachsen System Klose. Über-
dies werdeu 110 Stück, d. s. 53,7 % aller Wagen,
mit Dampf geheizt und 151 Stück oder 73,7 %
mit der seit dem Jahr 1882 eingeführten Gas-
beleuchtung erhellt.
An Gepäckwagen sind im ganzen 28 Stück
mit 62 Achsen oder 0,1 Stück mit 0,2 Achsen
pro km vorbanden; alle 28 Stück sind mit
kontinuierlicher und Handbremse versehen. Die
V. besitzen 1115 Güterwagen mit 2230 Achsen,
7,82 Achsen pro km, deren Ladegewicht
12 870 t pro Achse 5,55 t beträgt. Davon haben
84,6* Schrauben- oder Friktionsbrenisen.
Die V. — mit Einschluß der von ihnen be-
triebenen Zweigbahnen nach dem Toggenburg
und von Wald nach Rüti — haben folgende
Betriebsanscblüsse:
An die schweizerische Nordostbahn in Zürich,
Wallisellen, Winterthur, Wetzikon, Gossau,
Borschach, Rappersweil, Ziegelbrücke, Näfels
und Glarus;
an die österreichischen Staatsbahnen in
St. Margrethen und Buchs;
an die Tößthalbahn in Winterthur und Wald;
an die Straßenbahn Frauenfeld- Wyl in Wyl;
au die Appenzeller Schmalspurbahn in
Winkeln ;
an die Appenzeller Straßenbahn in St. Gallen ;
an die Rorschach-Heiden-Bahn in Rorschach:
an die Bahn Landquart-Davos in Laud-
quart ;
an die schweizerische Südostbahn in Rap-
persweil.
Schließlich sei erwähnt, daß für die Ange-
stellten der V. seit 1867 eine Hilfskasse besteht.
Die Guthaben werden von der Gesellschaft mit
b% verzinst und gestattet letztere, daß die Gut-
haben zugleich als Kautionseinlagen dienen.
Über die Entwicklung des Verkehrs, der Ein-
nahmen und der Rentabilität der Bahn giebt
die auf Seite 3349 stehende Tabelle Aufschluß.
Dietler.
Verfügung, über im Rollen befindliche
Sendungen; s. diesbezüglich den Artikel „Dis-
positionsiecht " und sei bezüglich der neueren
Gesetzgebung in einzelnen Ländern ergänzend
folgendes bemerkt:
lu Deutschland wurden durch die Ver-
kehrsordtiung und in Österreich-Ungarn
durch das neue Eis. nbahnbetriebsreglement die
Bestimmungen über die V. mit jenen des inter-
nationalen Übereinkommens über den Eisen-
bahnfrachtverkehr in Übereinstimmung ge-
bracht mit der einzigen Abweichung, daß
unter denselben Voraussetzungen, unter denen
nach dem internationalen Übereinkommen die
Ausübung des Verfügungsrechts bei Auastellung
eines Frachtbriefduplikats zulässig ist, die V.
auch bei Vorweisung eines Aufnahmescheins er-
folgen kann.
In der Schweiz wurden durch das Trans-
ortgesetz vom 2t>. März 1893, bezw. durch das
ransportreglement vom 11. Dezember 1893 über
die V. neue Bestimmungen getroffen,,, welche
sich ebenfalls an das internationale Überein-
kommen anschließen, die Erteilung einer V. je-
doch ebenso wie in Deutschland und Österreich-
Ungarn auch auf Vorweisung des Annahme-
scheins zulassen und ausdrücklich aussprechen,
daß der Absender durch Verzicht auf die Aus-
stellung eines Frachtbriefduplikats oder An-
iiahmescheins das Recht auf V. verliert.
Nach dem belgischen Gesetz vom 25. Au-
gust 1891 hat der Frachtführer, falls nicht im
Frachtbrief eine entgegengesetzte Vereinbarung
getroffen ist, bis zur Ablieferung des Guts am
Bestimmungsort alle Anweisungen des Absen-
ders, welchem bis dahin das alleinige Ver-
fügungsrecht über die Sendung zusteht, zu
befolgen. Dieses Verfügungsrecht des Absenders
erlischt (Artikel 7 der reglement. Bestimmungen)
sobald das Gut am Bestimmungsort dein Roll-
fuhrunternehmer übergeben, oder das Ankunfts-
aviso abgesendet wurde.
In den übrigen Staaten, welche dem inter-
nationalen Übereinkommen Uber den Eisen-
bahn f rächt verkehr angehören, hat bisher eine
Revision der internen fracbtrechtlichen Be-
stimmungen nicht stattgefunden, und gelten
daselbst bezüglich der V. noch die unter „Dis-
positioiisrfcht" angeführten Vorschriften. (Was
die Niederlande betrifft, so gilt hier noch das
Reglement vom 9. Januar l«76, welches über
die V vollständig dieselben Bestimmungen ent-
hält, welche vor dein 1. Januar 1893 in Deutsch-
land und Österreich- Ungarn in Kraft waren.)
Vergniigungszüge, s. Personenzüge.
Verkehracontroleure , s. Betriebskon-
trolle.
Verkehrsdienst. Darunter wird in Öster-
reich-Ungarn der Fahr- und technische Sta-
tionsdienst, in Deutschland dagegen der Ab-
fertignngsdienst verstanden.
Verkehrsleitnng (Instradierung). Im Per-
sonenverkehr regelt sich die Frage, auf wel-
chem Weg das Transportobjekt befördert werden
soll, von selbst, da es dem Reisenden überlassen
bleibt, sich auf Grund der veröffentlichten Fahr-
pläne (Fahrordnungen) jenen Schienenweg und
jenen Zug zu wählen, der ihm für seine Zwecke
am passendsten erscheint.
Die Abfertigung des Reisegepäcks erfolgt
grundsätzlich über denselben Weg und mit dem-
selben Zug, den der Reisende benutzt; insofern
die Abfertigung eines Guts als Reisegepäck
ohne Mitfahrt eines Reisenden gestattet ist,
nimmt dieses Gut jenen Weg, den der Zug.
zu welchem es aufgegeben wird, bezw. dessen
Anschlußzug, fahrplanmäßig-zn durchlaufen hat.
Im Eil- und Frachtgutverkehr ist
der zu wühlende Weg in dem Fall, als die Auf-
gabs- und Abgabsstation nur durch eine Eisen-
xl by Google
Verkehrsleitung
3351
bahn verbunden sind, selbstverständlich gegeben ;
sind mehrere Eisenbahnwege vorhanden, dann ist
bezüglich der Auswahl unter denselben zunächst
auf den Willen und das Interesse des Versen-
ders, dann auch auf das Interesse der Eisen-
bahnen Rücksicht zu nehmen.
Das Interesse des Versenders verlangt, daß
das Gut über jenen Weg geleitet werde, der
sowohl die schnellste Verbindung, als auch die
geringsten Frachtspesen sichert.
Beides läßt sich nicht immer vereinigen,
da es häufig vorkommt, daß ein längerer Schie-
nenweg infolge der auf demselben bestehenden
besseren Zugsverbindungen zwar eine raschere
Beförderung ermöglicht, aber — eben infolge
des längeren Wegs — die Zahlung einer höheren
Fracht verlangt, als die kürzeste Verbindung.
In diesem Fall ist es Sache des Versenders,
darüber zu entscheiden, ob er gegebenen Falls
der rascheren Beförderung oder der billigeren
Fracht den Vorzug geben will.
Dementsprechend ist auch in den meisten
Staaten dem Aufgeber das Recht gewahrt, durch
entsprechende Vorschrift auf dem Frachtbrief
jenen Weg zu wählen, der ihm am zweck-
mäßigsten erscheint.
Im Fall der Wille des Aufgebers in dieser
Form zum Ausdruck kommt, wird demselben
— mit der später erwähnten Ausnahme —
Folge gegeben ; in diesem Fall ist jene Fracht-
gebühr zu bezahlen, die nach den veröffent-
lichten Tarifen auf den gewählten Weg entfällt ;
bei Anwendung von Kilometertarifen also jene
Gebühr, die der kilnmetrisehen Länge des be-
nutzten Wegs entspricht.
Das Recht der Wegangabe ist dem Ver-
sender auch nach dem zwischen den Regierungen
von Belgien, Deutschland. Frankreich, Italien,
Luxemburg, der Niederlande, von Österreich,
Ungarn, Rußland und der Schweiz,, zu Bern
abgeschlosseneu internationalen Überein-
kommen über den Eisenbahnfrachtver-
kehr insoweit gewahrt, als das Interesse der
Versender überhaupt j.n Frage kommt.
Nach Artikel 6 dieses Übereinkommens ist
nämlich die Eisenbahn berechtigt, für die Be-
förderung der Güter einen andern, als den vor-
geschriebenen Weg zu wählen, wenn
1. die Zollabfertigung immer in den vom
Versender bezeichneten Stationen stattfindet;
2. keine höhere Fracht gefordert wird, als
diejenige, welche hätte bezahlt werden müssen,
wenn die Eisenbahn den im Frachtbrief be-
zeichneten Weg benutzt hätte, und
3. die Lieferfrist der Ware nicht länger
ist, als sie gewesen wäre, wenn die Sendung
auf dem im Frachtbrief bezeichneten Weg ge-
laufen wäre.
Fehlt eine Angabe des Schienenwegs auf
dem Frachtbrief, dann hat nach den Bestim-
mungen dieses Übereinkommens die Eisenbahn
denjenigen Weg zu wählen, welcher ihr im
Interesse des Versenders am zweckmäßigsten
erscheint, wobei die Eisenbahn für die Folgen
dieser Wahl nur insofern haftet, als ihr ein
grobes Verschulden zur Last fällt.
Diese Bestimmungen des internationalen
Übereinkommens sind von mehreren Vertrags-
Staaten, so insbesondere von Österreich- L'ngarn,
Belgien und der Schweiz, auch für den inneren
Verkehr in Geltung gesetzt worden ; in Deutsch-
land gilt dagegen nach wie vor die Bestimmung,
dass der Absender nur berechtigt ist, die zu
berührende Zoll- oder steueramtliche Abferti-
gungsstelle zu bezeichnen und daß die Eisen-
bahn eine derartige Vorschrift zu befolgen hat,
dass aber im übrigen die Wahl des Transport-
wegs der Eisenbahn überlassen bleibt und diese
verpflichtet ist, das Gut auf demjenigen Weg
zu befördern, welcher nach den veröffentlichten
Tarifen den billigsten Frachtsatz und die gün-
stigsten Transportbedingungen darbietet ig. 51,
lit. e. der Verkehrsordnung). Eine ähnliche Be-
stimmungenthält auch das niederländische Regle-
ment vom 9. Januar 1876, während Art. 67 des
russischen Eisenbahngesetzes die Bezeichnung
des Transportwegs zulässt und Mangels einer
Bezeichnung desselben der Eisenbahn auferlegt,
den für den Absender günstigsten Weg zu
wählen.
Wenn nun eine Wegvorschrift (Routenvor-
schrift) auf dem Frachtbrief fehlt, bezw. wenn
von der Einhaltung derselben abgesehen wird,
so erfolgt die Wahl des Beförderungswegs nach
Maßgabe der hierfür bestehenden besonderen Be-
stimmungen der Eisenbahnverwaltungen, die in
eigenen «Verkehrsleitungsvorschriften"
(„Instradierungsvorschriften*) zum Ausdruck
gebracht und nur für den internen Eisenbahn-
dienst bestimmt sind.
Diese Vorschriften bringen die znm Teil
mit den Interessen der Versender zusammen-
fallenden Interessen der Eisenbahnen zum Aus-
druck.
Letztere erfordern hauptsächlich, daß
1. die Abwicklung des Transports möglichst
rasch erfolge, damit eine thunlichst große Aus-
nutzung der Beförderungsmittel (Maschinen,
Wagen) stattfinden kann, und
2. die Transporte jenen Weg nehmen, auf
dem die Transportleistung die geringsten Eigen-
kosten verursacht.
Im Anschlußverkehr mehrerer Bahnen unter-
einander kommt hierzu noch ein materielles Inter-
esse, indem von der Länge der benützen Strecke
die Höhe der Transporteinnahme wesentlich ab-
hängt (s. „Verkehrsteilung*).
Innerhalb des eigenen Verwaltungsbereichs
einer Eisenbahn (Lokal verkehr) entscheidet je-
doch lediglich die Rücksicht auf die Betriebs-
ökonomie, die in der richtigen Beachtung und
Vereinigung der beiden erstgenannten Faktoren
gipfelt.
Dementsprechend wird im Allgemeinen über
die kürzeste vorhandene Schienenverbindung
gefahren.
Abweichungen von diesem Grundsatz treten
ein, wenn ein weiterer Weg infolge zahlreicherer,
auf demselben verkehrender Züge oder infolge
schnelleren Laufs der Züge auf demselben eine
raschere Beförderung gewährleistet, als der
kürzere Weg, oder wenn größere Steigungen,
mangelhafte, für einen größeren Verkehr nicht
ausreichende Einrichtungen des kürzeren Wegs
u. dgl. die Wahl eines weiteren Wegs als
zweckmäßig erscheinen lassen.
Im Anschlußverkehr mehrerer Bahnen unter
' einander tritt der betriebsökonomische Gesichts-
1 punkt oft wesentlich vor dem materiellen Inter-
' esse zurück, das jede Eisenbahn wünschen
1 läßt, die Guter auf einer möglichst langen
Strecke der eigenen Bahn zu fuhren und die
daran hängende h ih"r»> Transportseinnahme zu
beziehen
3352 Verkebrsordnung
In diesen Fällen werden die für die ein-
zelnen Stationsverbindungen zu wählenden Wege
( Konten i durch eigene, zwischen den direkt be-
teiligten Eisenbuhnen getroffene Vereinbarungen
testgestellt (s. „Verkehrsteilung*).
Wie aus dem Angeführten hervorgeht, ist
die Frage, auf welchem Weg die Güter beför-
dert werden sollen, eine für die Eisenbahnen
sehr wichtige.
Dieselben trachten daher, die Entscheidung
dieser Frag« in ihre Hände zu bekommen,
indem sie die Versender zu veranlassen suche»,
von ihrem Wegbcstinimuugsrecht keinen Ge-
brauch zu machen, d. h. die Wahl des Beför-
derungswegs der Eisenbahn zu überlassen.
Demgemäß ist zur Zeit in den meisten
Tarifen die Bestimmung enthalten, daß die
direkten Sätze derselben nur dann Anwendung
tinden. wenn auf dem Frachtbrief eine Weg-
(Routtn-) Vorschrift nicht angebracht ist; eine
Ausnahme wird jedoch gewöhnlich bezüglich
der \ iebtransporte, bezw. bezüglich des Trans-
ports leicht verderblicher Gegenstände gemacht,
indem es bei diesen dem Absender freigestellt
wird, unter deu von den Eisenbahneu verein-
barten, in der Aufgabsstation zu erfragenden
Wegen jenen Weg zu wählen, der ihm am
passendsten erscheint. Emil Rank
Verkehrsordnunj?, die seit 1. Januar 185*3
in Deutschland eingeführte Bezeichnung für
das Eisenbahn-Betriebsreglement; s. d.
Verkehrsstürung, s. Betriebsstörung und
Transporthindernisse.
Verkehrsteilung. Wenn zwei Orte durch
mehrere Schienenwege miteinander verbunden
sind, dann entsteht die Frage, über welcheu
Weg der abzuwickelnde Verkehr geleitet werden
soll; die Entscheidung kann derart getroffen
werden, daß
aj ein einziger Weg für beide Verkehrs-
richtungen gewählt wird, oder
b) für jede Verkehrsrichtung ein anderer
Weg bestimmt wird, oder endlich
c) zwei oder mehrere Wege nach einem ge-
wissen Prozentverhältnis den Verkehr mit oder
ohne Rücksichtnahme auf die Verkehrsrichtung
bedienen.
Der unter und c angeführte Vorgang fällt
unter den Begriff der V. im engeren Sinn
des Worts; daß eine V. im weiteren Sinn
des Worts auch dann vorliegen kann, wenn
für beide Verkehrsrichtungen nur ein und der-
selbe Weg bestimmt wurde (Fall n), wird später
dargelegt werden.
Eine durch Vereinbarung der beteiligten
Eisenbahnen zu regelnde Teilung des Verkehrs
kommt nur rücksichtlich der Beförderung von
Eil- und Frachtgütern in Betracht und
auch hier nur insoweit, als die Eisenbahn nicht
im einzelnen Fall an eine bestimmte Wegvor-
schrift des Absenders gebunden ist. Im Per-
sonenverkehr wird die Wahl des einzu-
schlagenden Wegs dem Ermessen des Reisenden
überlassen, sei es, dass das von ihm gelöste
Billet nur für eine bestimmte Route oder für
mehrere konkurrierende Routen gilt (s. direkte
Billetsi und hat auch das Reisegepäck grund-
sätzlich dem vom Reisenden gewählten Weg
zu folgeu.
Da nun der Eil- und Frachtgutverkehr
im eigenen Bereich einer Eisenbahn, d. i. in
deren Lokalgebiet stets über denjenigen Weg
— Verkehrsteilung
bedient wird, der als der ökonomischeste er-
scheint i s. „Verkebrsleitung"), kommt eine Tei-
lung des Verkehrs über mehrere Wege (Routen)
hauptsächlich dann vor, wenn die zwei Orte
verbindenden Schienenwege nicht ein und der-
selben Unternehmung (Privatgesellschaft, Staat),
| sondern mehreren, voneinander unabhängigen
j Unternehmungen augehören.
In diesem Fall wird die Entscheidung dar-
1 über, ob die Ausführung des Transports einem
< Weg allein oder mehreren der vorhandenen
Schienenwege überlassen werden soll, und letz-
teteufalls, in welchem Verhältnis die einzelnen
Wege an der Transport leistung und an der
damit zusammenhängenden Transporteinnahuie
teilzunehmen haben, zu einer wesentlichen Inter-
I essen Trage.
Die Rücksicht auf die Betriebsökonomie, die
im Lokal verkehr einer Bahn die Ent scheidung
allein beeinflußt, tritt hierbei notwendig zurück.
Im Lokalverkehr einer Eisenbahn beeinflußt
nämlich die Bestimmung des Wegs in keiner
Weise die Transporteinnahme, während letztere
einschneidend berührt wird, wenn es sich um
die bezügliche Regelung des Verkehrs mit frem-
den Bahnen handelt.
Hier hängt eben die Trausporteinnahme
wesentlich davon ab, ob eine Bahn überhaupt
zur Bedienung des Verkehrs zugelassen wird,
und ob sie mit kürzereu oder längeren Strecken
teilnimmt.
Da jede Eisenbahn das leicht begreifliche
Streben hat Verkehr an sich zu ziehen und
die ihr zufallenden Transporte möglichst weit
auf ihren eigenen Strecken zu fahren, letzteres
Interesse aber naturgemäß direkt gegen jenes
der mitkonkurrierenaen Bahnen verstößt, ge-
hören die betreffenden Verhandlungen mit zu
den schwierigsten Aufgaben der Eisenbahn-
verwaltung
Die Faktoren, welche die Abmachungen
über die V. mehr oder weniger zu beeinflussen
vermögen, lassen sich ihrem Wert nach fast
nie fiffermäßig feststellen; es kommen hierbei
hauptsächlich in Betracht:
1. Die Länge der verschiedenen kon-
kurrierenden Wege. Da bei sonst gleichen
Verhältnissen die kürzere Bahnstrecke geringer«?
Transporteigenkosten hat als die längere, erster«
also deu Verkehr im Bedarfsfall durch Fraeht-
nachlassc mehr zu beeinflussen vermag, ist die
Mehrentfernung in der Regel einer entsprechen-
den Verminderung der Konkurrenzfähigkeit
gleich zu erachten.
Es ist in dieser Hinsicht klar, daß die An-
sprüche auf Teilnahme am Verkehr nicht ins
Ungemessene gehen können ; da die Kosten des
Transports mit der Entfernung wachsen, kann
ein solcher Anspruch überhaupt nur dann Be-
rechtigung haben, wenn das Verhältnis der
Selbstkosten zu den Frachtsätzen ein solches
ist, daß noch ein erheblicher Reingewinn übrig
bleibt.
Theoretisch ist also, insoweit die Weglange.
' bezw. der Einfluß der Frachtsätze in Botracht
kommt, die äußerste Grenze der Konkarrenz-
! fähigkeit dann erreicht, wenn die Selbstkosten
des Transports sich mit. dem Frachtsatz decken.
Da nun nicht jede Ware gleich hoch tari-
liert ist, verschiebt sich diese Grenze nach Maß-
gabe der für die einzelnen Artikel, Güterklassen,
bezw. Ausnahmstarife giltigen Frachtsätze.
Digitized by Google
Verkebrsteilang
Wird es schon hierdurch erschwert, den be-
züglichen Einfluß richtig abzuschätzen, so wächst
die Schwierigkeit, denselben entsprechend zu
berücksichtigen, noch dadurch, daß die Fracht-
satze in den meisten Fällen ein Vielfaches der
angenommenen Selbstkosten bilden; dadurch
wird die Grenze der Konkurrenzfähigkeit weit
hinausgeschoben, so daß namentlich in einem
Land, in dem das Privatbahnsvstcm vorherrscht
und ein ausgebreitetes Eisenbahnnetz vorhanden
ist , in vielen Verkehrsverbindungen eine Un-
zahl von Routen als von dem geschilderten
Gesichtspunkt aus an sich transpoitbercchtigt
aberkannt werden müssen.
In der Praxis läßt sich nun eine Berück-
sichtigung aller Wege, bei denen die Konkur-
renzfähigkeit vorhanden wäre, überhaupt nicht
durchführen; außerdem lohnt es sich ja auch
kaum, Transporte an sich zu ziehen, die keine
oder nur eine geringe Reineinnahme erwarten
lassen.
Jede Eisenbahn beschränkt sich also natur-
?»mäß von vorneherein darauf, nur dort eine
filnahme am Verkehr anzustreben, wo ihr
nach Abzug der in ungefährer Höhe ermittelten
Selbstkosten noch ein erheblicher Reingewinn
verbleibt.
». Die Steigungs Verhältnisse der
konkurrierenden Bahnen. Steigungsver-
hältnissc können die V. insofern beeinflussen,
als der erschwerte Betrieb auf Bahnen mit
stärkerer Neigung einerseits die Transportdauer
ungünstig beeinflußt, anderseits aber höhere
Transport selbst kosten verursacht, als sie auf
Bahnen mit günstigeren Steigungsverhältnissen
entstehen; in dieser Hinsicht, wirken Neigungs-
verhältnisse in ähnlicher Weise, wie die unter 1
behandelten Umwege, d. h. sie vermindern die
Konkurrenzfähigkeit.
M. Die Transportdauer. Die Wirkung
der Transportdauer auf die Konkurrenzfähigkeit
richtet sich nach dem Grad, in dem die zu be-
fördernden Güter eine längere Transportdauer
vertragen.
Einen maßgebenden Einfluß hat die Dauer
des Transports beispielsweise bei der Beförde-
rung von lebenden Tieren. Sachen von hohem
Wert und leicht verderblichen Gegenständen,
während dieser Einfluß bei Gütern von großer
Dauerhaftigkeit und verhältnismäßig geringem
Wert ein wesentlich geringerer ist
Während bei letzteren mehr die Höhe der
Frachtsätze entscheidet, ist beispielsweise bei
der Beförderung lebender Tiere der raschere
Transport von größerer Wichtigkeit, so daß die
Versender der letzteren es oft vorziehen, eine
höhere Fracht zu zahlen, wenn sie sicher sind,
daß der Transport auf dem gewählten Weg
schneller vor sich geht.
Da nun aber der Transport lebender Tiere,
sowie jener der leicht verderblichen Gegen-
stände u. s. w. im allgemeinen einen weit gerin-
geren Teil der Frachteinnahme liefert, als der
Transport der eine längere Transportdauer ver-
tragenden, sogenannten Klassenguter, spielt die
Transportdauer bei der V. lange nicht eine solche
Rolle, wie man ohne Berücksichtigung dieses Ver-
hältnisses anzunehmen geneigt wäre.
4. Die Bet rie bs ei n r ic ht u ngen. Die den
Maschinen- und Wagenpark, die (Jleis- und Sta-
tionsanlagen u. s. w betreffenden Einrichtungen
•iner Bahn haben naturgemäß einen gewissen
Einfluß auf die Fähigkeit, einen Verkehr be-
dienen zu können.
Namentlich entscheidet die Art und Weise
der vorhandenen bezüglichen Einrichtungen
darüber, ob der Transport rasch oder weniger
rasch besorgt werden kann.
Da sieh die vorhandenen Betriebseinrich-
i tungen im allgemeinen nach den Bedürfnissen
des regelmäßig abzuwickelnden Verkehrs richten,
sind Bahnen mit starkem Verkehr in Bezug auf
die Konkurrenzfähigkeit gewöhnlich in einer
' besseren Lage, als Bahnen mit schwachem
Verkehr.
5. Die Größe des konkurrierenden
Bahnunternehmens. Wie iu Industrie und
Handel die Großunternehmer gegen die klei-
nereu Unternehmer gewöhnlich im Vorteil sind,
zeigt sich auch bei Eisenbahnkoiikurrenzen ein
ähnlicher Einfluß des Großkapitals gegen das
kleine Kapital.
Dieser Einfluß beruht darauf, daß ersteres
Verluste leichter und auf längere Zeit vertragen
kann als das letztere: das Kleinkapital, bezw.
das kleinere Unternehmen wird daher in Bezug
auf Konkurrenzmaßregeln weniger Ausdauer be-
sitzen als ein großes Unternehmen.
Dieser Umstand hat sich gerade bei dem
Kampf der Eisenbahnen um Veikehr in der
I Braus als weit mehr entscheidend gezeigt, als
I die übrigen, früher angeführten Faktoren.
Es ist dies auch sehr begreiflich, da die
Fühlbarkeit der durch die Tarif konkurrenz ent-
! stehenden Einnahmenausfalle uieht so sehr durch
deren absolute als durch deren relative
Größe bedingt ist.
Der Einfluß dieses Verhältnisses zeigt sich
! in besonderem Gi ad dort, wo Lokalbahnen mit
Hauptbahnen in Konkurrenz treten wollen.
Obwohl hier auch die früher angeführten
Faktoren, namentlich die bauliche Anlage und
die Betriebseinrichtungen, eine größere Rolle
spielen, als bei einer Konkurrenz der Haupt-
bahnen untereinander, ist dieser Einfluß immer-
hin noch gering gegenüber dem zuletzt ange-
führten.
Wenn die Hauptbahnen in diesem Fall leicht
geneigt sind, ihre bezügliche Macht möglichst
voll zur Geltung zu bringen, so wird dies um
so erklärlicher erscheinen, als denselben in Be-
zug auf bauliche und Betriebsanlagen weit här-
tere Bedingungen auferlegt werden, als den
Lokalbahnen.
Wenn im vorstehenden möglichst kurz dar-
gestellt wurde, welchen Einfluß die Größe des
Babnuuternebmens auf die Gestaltung der V.
zu üben vermag, so ist damit natürlich nicht
, behauptet worden, daß dieser Einfluß überall
zur Gehung gebracht wird; beispielsweise wer-
den Staatsbahnen öfters in die Lage kommen,
ihre Sonderinteressen anderen Rücksichten all-
gemein wirtschaftlicher Natur unterzuordnen.
Angesichts der Schwierigkeit, die bei einer
V. in Frage kommenden, vielfach kollidierenden
Interessen der beteiligten Bahnen auszugleichen,
wird gewöhnlich dazu gegriffen, eine und die-
selbe Stationsverbindung (Relation) durch meh-
rere, off auch viele Routen bedienen zu lassen,
bezw. jeder dieser Routen einen prozentuellen
Teil an dem Verkehr zuzugestehen.
Dieser Vorgang hat aber nicht nur eine
schlechte Wagenausnutzung und wesentliche
Störungen des Verwaltungsapparats, namentlich
Digitized by Google
Verladegleis — Verlorene Steigung
aber des Abrechnungsdienste«, sondern auch
verschiedene Unannehmlichkeiten für das ver-
frachtende Publikum im Gefolge, insbesondere
die, daß die Transportdauer je nach der gerade
an der Reihe befindlichen Route eine verschie-
dene ist.
Es macht sich mit Rücksicht darauf eine
Gegenströmung immer stärker fühlbar, die da-
hin zielt, eine Ausgleichung der Interessen
nicht darin zu suchen , daß der sich zwischen
je zwei Stationen abwickelnde Verkehr über
mehrere Routen geteilt wird, sondern darin,
aus einer Anzahl von Stationen Gruppen zu
bilden und den Verkehr jeder dieser Gruppen
je einer einzigen Route zur Bedienung zu über-
lassen.
Man könnte den ersteren Vorgaug ab „V.
im engeren Sinn", den zweiten als „V. im
weiteren Sinn1* bezeichnen; bei letzterer ist,
weil eben nur eine Route den Verkehr bedient,
das Vorhandensein einer Teilung nicht sofort
erkennbar.
Es bedarf wohl keiner näheren Ausführung,
daß eine gebietsweise Teilung des Verkehrs im
Sinn des Vorstehenden sowohl im Interesse der
Eisenbahnen als auch im Interesse des ver-
frachtenden Publikums gelegen ist.
Versuche zur Durchführung einer solchen
Maßregel sind auch schon mehrfach unternom-
men worden; wenngleich es nun bei einigen
Fällen gelang, eine die Interessen aller Be-
teiligten wahrende Vereinbarung zu erzielen, so
konnte dies doch in anderen Fallen uicht gelingen.
Der Grund hierfür liegt darin, daß einer-
seits die Auffindung und Zusammenstellung
der für eine Kompensation geeigneten Verkehrs-
gebiete nicht leicht ist, anderseits aber die
Verkehrsstatistik der Eisenbahnen nicht überall
so ausgebildet ist, um mit genügender Sicherheit
Aufschluß über die Bedeutung des Verkehrs
der einzelnen Stationsgruppen untereinander
geben zu können; bei einigen dieser Versuche
mußte schon die Art und Weise des Lösungs-
rineips — ausschließliches Fahren über die
ürzeste Route u. dergl. — den Keim des
Nichtgelingens in sich tragen, da hierbei nicht
darauf Rücksicht genommen wurde, daß es sich
hier in erster Reihe um wesentliche materielle
Interessen handelt.
Der Übergang aus der stationsweisen in die
gebietsweise Teilung ist naturgemäß nur so
möglich, daß man von dem Status <juo ausgeht,
feststellt, welchen Wert in Tonnenkilometern
oder in Geld der jeder Eisenbahn zufallende
Verkehr hat, und nun daran geht, verschieden-
wertige Stationsgruppen zu bilden; die Bedie-
nung der letzteren wird dann den einzelnen
Eisenbahnen derart zugewiesen, daß jede der-
selben ungefähr auf die gleiche Zahl zu lei-
stender Tonnenkilometer, bezw. auf die gleiche
Einnahme kommt wie bei der stationsweisen
Teilung.
In manchen Fällen begnügte man sich da-
mit, dort, wo die Anzahl der teilnamsberech-
t igten Routen eine auffallend große war, eine
Einschränkung der Routenzahl mit oder ohne
Entschädigung der ausfallenden Routen in Geld
eintreten zu lassen.
Die Zuweisung des Verkehrs an die ein-
zelnen, als transportberechtigt anerkannten Rou-
ten erfolgt entweder so , daß jeder Route eino
ihrer Quote entsprechende Anzahl Wagen nach
[ einem eigenen Turnus zugeführt werden, oder
so, daß eigene „Verkehrslei tungsvor-
| Schriften" (Instradierungstabellen) aufgestellt
i und den Dienststellen zugemittelt werden, in
[ denen der Verkehr nach gewissen Zeitabschnitten
'. (Wochen. Monaten) den einzelnen Routen nach
I Maßgabe der ihnen zustehenden Quote zuge-
wiesen wird.
Ein wagenweiser Ausgleich kann natürlich
nur dort platzgreifen, wo es sich um einen
genügend starken, gleichmäßigen und in Bezug
auf die Transporteinnahme gleichwertigen
Wagenladungs verkehr handelt.
Insoweit dies nicht der Fall ist und ein
Zeitturnus eingeführt werden muß, wird der
Wechsel der Routen thunlichst auf den Ersten
eines Monate verlegt, da bei einem Wechsel
der Route innerhalb eines Monats durch die
für jede Route nötige getrennte Rapportierung
der abgefertigten Güter auch eine Trennung
der Abrochnungsposteu erfolgen muß. Letzteres
ist bei der außerordentlich großen Zahl von Ab-
rechnungsposten ein schwerwiegender Nachteil.
In dem Fall, als in einem Ort mehrere
räumlich getrennte Bahnhöfe vorhanden sind,
die entweder nicht oder nur in mangelhafter
Weise durch einen Schienenweg verbunden sind,
wird eine zeitweise wechselnde Instradierung
nur bezüglich jener Wege vorgenommen, welche
direkt zu dem betreffenden Bahnhof führen, da
die Aufgeber, bezw. die Empfänger begreif-
licherweise nicht gezwungen werden können,
ihre Güter abwechselnd auf dem einen und
dem andern Bahnhof aufzugeben, bezw. zu em-
pfangen.
Die durch die Handhabung der Verkehrs-
leitungsvorschriften herbeigeführte Natural-
bedienung führt natürlich nur selten zu einem
genügenden Ausgleich ; die Verschiedenheit
zwischen den Trausporteinnabmen , die jeder
beteiligten Eisenbahu nach den Vereinbarungen
zufallen sollen, und jenen, die sie bei diesem
Naturalausgleich wirklich erhalten haben, wird
nun gewöhnlich durch eine besondere Einnah-
menabrechnung. den sogenannten „Geldaus-
gleich", beseitigt; letzterer wird entweder un-
abhängig von der regelmäßigen Abrechnung
nach Ablauf eines gewissen Zeitabschnitts (Jahr,
Halbjahr) nachträglich im Weg der „Quanti-
täten-Bilanz" durchgeführt oder gleich mit
der regelmäßigen monatlichen Abrechnung ver-
bunden (sogenannte „kombinierte Abrech-
nung").
Näheres hierüber, sowie über die mit dem
Tarifkartell eng zusammenhängende Frage der
V. in Rank „Grundsätze für den Abschluß von
Eisenbabn-Tarifkartellen*, Wien 1890.
Eoül Rank.
Verladegleis, s. Ladegleis.
Verladerampe, s. Laderampe.
Verladeschein, s. Güterabfertigung.
Verladezettel, s. Güterabfertigung.
Verladung, die Einladung des Gepäcks
i und der Frachtgüter iu die Eisenbahnwagen;
6. Auf- und Abladen, Gepäckabfertigung, S. 1781,
und Güterabfertigung, S. 1887.
Verlorene Steigung. Beim Straßenbau
hatte man schon früh erkannt, daß zwischen
zwei Punkten von gleicher Höhenlage die ge-
ringsten Betriebskosten durch eine wagerechte
Verbindungslinie entstehen und nannte daher
jede Abweichung von der Wagerechten, sei es
Digitized by Googl
Verlorene Steigung
durch Überschreitung einer Höhe oder Durch-
fahrung einer Einsenkung, eine V. Später, als
nachgewiesen wurde, daß auch zwischen Punkten
ungleicher Höhenlage die geringsten Betriebs-
kosten durch eine Trace mit einheitlicher Stei-
gung entstehen, wurde der Begriff der V.
erweitert, indem bei der Verbindung zweier
Punkte jede Abweichung von der einheitlichen
Steigung als solche bezeichnet wurde (s. Laun-
hardt, Die Steigungsverhältnisse der Straßen,
Hannover. 1880).
Der Begriff der V. wurde dann auch auf
die Eisenbahnen übertragen, bedarf aber für
diese einer andern Feststellung, da bei den
Eisenbahnen keineswegs jede Abweichung von
der einheitlichen Steigung eine Erhöhung der
Betriebskosten verursacht.
Die Länge / fürdie Verbindung zweier Punkte,
deren Höhenunterschied A ist, sei gegeben, dann
ist in unterscheiden, ob die einheitliche Stei-
ft
gung a — j kleiner oder größer als der Wider-
stand fikoefficient w ist , ob also auf der Thal-
fahrt noch Zugkraft aufgewendet oder gebremst
werden muß. Unter der Voraussetzung eines in
beiden Richtungen gleich großen Verkehrs,
welche im Eisenbahnbetrieb der Regel nach
genau genug zutrifft, sind dann die Betriebs-
kosten auf der Steigung, welche kleiner ist als
fr, nicht größer als auf wagerechter Bahn,
weshalb solche flache Steigungen unschädliche
genannt werden (s. die Artikel „Betriebskosten
der Eisenbahnen" und „Steigungsverhältnis").
Ist in Fig. 166S die einheitliche Steigung
zwischen den Punkten A und B eine unschäd-
liche, su, so ist, die von der Lokomotive zur
Fortschaffung einer Last <J> aufzuwendende
Zugkraftleistung durchschnittlich in jeder
Richtung = V«1'- Steigen die Schenkel der
gebrochenen Tracen ACB oder Al)B mit
Steigungsverhältnissen w, so ist auch auf
diesen die durchschnittlich in beiden Rich-
tungen erforderliche Zugkraft leistung = Qtcl.
Der Betrieb auf der gebrochenen Steigungs-
linie ACB oder AD Ii ist also nicht teurer
als auf der einheitlichen Steigung AB, des-
gleichen auch nicht auf irgend einem inner-
halb des Parallelogramms A C B 1) liegenden,
beliebig auf- und niedersteigenden Linienzug,
falls nur das Steigungsverhältnis w nirgends
Uberschritten wird.
Käme aber in irgend einer Strecke ein
Steigt! ngs Verhältnis s. vor, größer als w, so wäre
die durchschnittlich in jeder Richtung erforder-
liche Zugkraft ^ (u? + «J, welche, da *, größer
als tc ist, d*s Maß Qw ubertrifft.
Ist der Höhenunterschied der beiden zu
verbindenden Punkte so gering, daß die ein-
heitliche Steigung eine unschädliche sein würde,
so darf, wenn eine V. vermieden werden soll,
nirgends eine schädliche Steigung vorkommen,
während innerhalb dieser Grenze die Trace be-
liebig auf- und niederBtcigen kann.
Für den Fall, daß aber die maßgebende
Steigung der Bahn * kleiner als ic sein sollte,
tritt als Grenzsteigung das Maß * an Stelle
von tr-
ist die einheitliche Steigung A B (Fig. Iö69)
aber eine schädliche s, , so ist die durchschnitt-
lich in beiden Richtungen aufzuwendende Zug-
kraftleistung £ (w + sx) /. Da tll = h ist, so
läßt sich dafür
9.
(toi + A).
Wäre aber statt dieser einheitlichen Stei-
gung eine gebrochene Steigungslinie vorhanden,
welche auf eine Lauge /, ein Steigungsverhältnis
«, , auf eine Länge L2 ein Steigungsverhältnis
s2 und so weiter bis L mit dem Steigungs-
verhältnis *« hätte, und wären alle vorkommen-
den Stoigu ngs Verhältnisse schädliche, in der
Richtung von A nach B ansteigend, so wäre
die erforderliche Zugkraftloistung durchschnitt-
lich für beide Richtungen:
9.
(wl + wl2 + ... «?/„) +
9
+ v («i h + Hk + ••• «-M-
Da lt + l2 +.../„ = ! und l, -f- «al,
-\- ... 8nL = h sein muß, so ist die Zug-
kraftsleistung 9 (wl -r- A) mithiu genau so
groß, als auf der Linie mit einheitlicher Stei-
gung.
C
Flg. lfi.'.s.
Wäre aber irgend eine der Strecken, sei es
I, , mit einem unschädlichen Steigungsverhältnis
«« angeordnet, mittels welchem die Höhe hy
erstiegen wird, so wäre auf dieser Strecke die
durchschnittlich für beide Richtungen erforder-
liche Zugkraftleistung Qxrlv
Für alle übrigen, in schädlicher Steigung
liegenden Strecken wäre die aufzuwendende
Arbeit der Zugkraft, immer im Durchschnitt für
beide Richtungen gerechnet,
| (wl -«!,+*- A,).
Mithin ist für die ganze Linie die Zug-
kraftleistung |- (toi + IC*, + h - A,).
Da wlx größer als ist, so ist diese Zug-
kraftleistung um J (icf, — A,) größer als die
auf einer Linie erforderliche, welche lediglich
unschädliche Steigungen besitzt. Es darf also,
wenn keine V. vorhanden sein soll, auf der
Linie keine unschädliche Steigung, mithin kein
Steigungsverhältnis, welches kleiner als kt ist,
vorkommen. Da aber selbstverständlich auf der
Linie auch nirgends die für die Bahn maß-
gebende (äußerste) Steigung überschritten wer-
den darf, so sind in Fig. IHR» alle Tracen,
deren Steigungslinie, iu der Richtung von A
nach B ansteigend, innerhalb des Parallelo-
Digitized by Google
3356
Verpackung
gram ms ACBD eingeschlossen sind, ohne V.
Die Seiten AD und CB des Parallelogramms
ACBD haben das Steiglingsverhältnis tr, die
Seiten A C und BD die maßgebende Steigung #.
Aus der Zusammenfassung der beiden Fälle,
in welchen die einheitliche Steigung entweder
eine unschädliche oder eine schädliche ist, folgt
nun die Kegel:
Zwischen zwei Punkten einer Eisenbahn
besteht keine V., die Steiglingsverhältnisse sind
also so angeordnet, daß die Betriebskosten das
geringste mögliche Maß erreichen , wenn ent-
weder alle Strecken in gleicher Richtung mit
schädlichen Steigungen ansteigen, oder wenn
alle Strecken unschädliche Steigungen, gleich-
giltig in welcher Richtung sie ansteigen, be-
sitzen. Launhardt.
Verpacknng (Packiuq. m.; Emballage, f.),
Umhüllung eines Gegenstands zum Schutz gegen
Verlust oder Beschädigung. Eine entsprechende
V. des zu befördernden Guts ist in vielen
Fällen eine unbedingte Voraussetzung der Auf-
nahmsfähigkeit. Eine V. ist beispielsweise bei
leicht zerbrechlichen Gegenständen erforderlich
(Glas, Porzellan, Töpferwaren u. dgl.), bei Gegen-
ständen, welche der Gefahr des Verstreuens unter-
liegen, dann bei Gütern, welche mitverladene
Gegenstände beschmutzen oder beschädigen kön-
nen (Fische, Fleisch, Kohle, Kalk u. dgl.).
Die Art der V. richtet sich nicht bloß nach der
Natur des betreffenden Gegenstands, sondern
auch nach anderen Umständen (Beschaffenheit
des Transportmittels, Länge des Transports,
Richtung desselben, Jahreszeit u. dgl.). Die
V. muß so beschaffen sein, daß sie unter Vor-
aussetzung ordnungsmäßiger Behandlung ge-
eignet erscheint, die Ware vor Verlust oder
Beschädigung zu sichern. Der Frachtführer
darf eine solche Beschaffenheit der V. voraus-
setzen und hat mit Bezug darauf seine Vorkeh-
rungen zu treffen. Daher ist der infolge von
Mängeln der V. entstandene Schaden an sich vom
Frachtführer nicht zu tragen. Ist ein solcher
Mangel äußerlich erkennbar, so verlangt es die
Bona fides. daß der Frachtführerden Absender
hierauf besonders aufmerksam mache, damit
dieser im stände sei, sein Interesse zu wahren.
Nimmt er eine solche Anzeige nicht vor, so
steht ihm, wenn er geltend macht, daß der
Schade aus der mangelhaften V. entstanden sei,
eine Exceptio doli entgegen Das Recht der
Eisenbahn, eine entsprechende V. zu verlangen
und, falls die von der Bahn als nötig erachtete
V. überhaupt mangelt oder falls die V. von
dem aufnehmenden Beamten nicht als genügend
erkannt wird, mangels einer solchen V. das
Gut von der Beförderung auszuschließen, ist
den Bahnen überall gewalirf. Einschlägige Be-
stimmungen finden sich unter anderm im Art. 9
des internationalen Übereinkommens über den
Eisenbahnfrachtverkehr, im § 68 der deut-
schen Verkehrsordnung und des österrei-
chischen, bezw. ungarischen Betriebs-
reglements, im § 83 des schweizerischen
Transportreglements vom Jahr 1894, ferner für
Belgien im Art 2 der Conditions reglemen-
tairt's, für die Niederlande im Art. 43 des
Reglements vom s». Januar 187G, für Italien im
Art. V»5 der Tariffe ecoudizioni pei trasporti, für
Frankreich im Art. 48, bezw. 40 der allge-
meinen Best immungen zu den Tarifen für die Be-
förderung in Grande, bezw. IVtite vitesse, end-
lich für Rußland im Eisenbahngesetz vom Jahr
1885, Art. 63. Auch die amerikanischen
Bahnen haben eingehende Vorschriften für die
Beschaffenheit der V. aufgestellt.
Bestimmte allgemeine Regeln lassen sich für
! die V. nicht geben und beschränken sich deshalb
die reglemcntarischen und Tarif Vorschriften dar-
auf, für den Binnen- und direkten Verkehr für
eine Anzahl wichtigerer Beförderungsartikel be-
sondere Verpackungsvorschriften zu geben. So-
weit diese nicht ausreichen, ist daran festzu-
halten, daß der Güteraufnahmsbeamte bei der
Beurteilung der Verpackungsfrage den allge-
meinen Handelsgebräuchen zu folgen hat. Dem-
gemäß gilt es beispielsweise als zweckmäßige
Verpackung, wenn Fensterglas in Rahmen
(Holzleisten), Möbel mit Stroh umwunden,
Papier in Ballen zwischen Holzbrettern mit
Stricken umschnürt aufgeliefert werden u. dgl.
Zur Umhüllung von Ballen wird man im
allgemeinen starke Gewebe verwenden, Körbe
! aus Flechtwerk, Kisten u. dgl. Verpackungs-
I material in solcher Stärke wählen, daß eiu
i Durchbiegen des Geflechts oder eiu Ausbauchen
. der Kistenwandungen ausgeschlossen ist u. s. w.
Bezüglich der V. von explodierbaren und
feuergefährlichen Gütern s. d. Art. Esplodier-
bare Gegenstände, sowie Bedingungsweise zu-
gelassene Transportgegenstände, wegen der
Geldsendungen s. d.
Güter, welche nicht oder nicht genügend ver-
packt aufgegeben werden, können nach Maßgabe
der von jeder einzelnen Bahn in ihren Tarifen
u. s. w. aufgestellten Normen als Stückgut auf-
genommen werden, wofern der Absender die
j Eisenbahn von der Haftung für die durch solche
| Mängel verursachten Schäden enthebt. Zu
diesem Zweck hat derselbe im Frachtbrief eine
in genau vorgeschriebene Formen gekleidete
Erklärung abzugeben, worin er das Fehlen.
I bezw. die mangelhafte V. anerkennt. Überdies
fordert das internationale Übereinkommen über
den Eisenbahnfracht verkehr, sowie die deutsche
Verkehrsordnung und das österrei-
chisch-ungarische Betriebsreglement
die Ausfertigung einer für die Aufgabsstation
bestimmten besonderen Erklärung auf einer
dazu vorbereiten Drucksorte. Nach dem russi-
schen Eisenbahngesetz ist dem Absender die
Wahl gelassen zwischen einer die Mängel der
V. betreffenden Bemerkung im Frachtbrief und
der Ausstellung einer besonderen schriftlichen
Erklärung. Weigert sich der Absender, die V.
zu bessern, so wird nach dem russischen Eisen-
bahnstatut über den Zustand derselben in
Gegenwart zweier Zeugen ein Protokoll aufge-
nommen und eine hierauf bezügliche Bemer-
' kung in den Frachtbrief eingetragen. Die bel-
1 gischen Conditions reglementaires überlassen
es dem Ermessen der Verwaltung, ob sie sich
mit der Frachtbriefbemerkung begnügen oder
j die Ausstellung eines besonderen Anerkeunt-
| uisses fordern wolle.
Die Wirkung dieser Erklärung besteht darin,
daß sie die rechtliche Vermutung entkräftet, als
hätte die Transportunternehmung die durch
[ das Fehlen, bezw. durch die Mängel der V.
1 verursachten Schäden verschuldet. Die Befrei-
ung von der Haftpflicht erstreckt sich auch
gegen den Empfänger.
Die Befreiung von der Haftpflicht für Güter.
! welche die Bahnen gegen eine solche Erklärung
Digitized by Google
Versandregister — Verschleppung
3357
übernommen haben, jst ausgesprochen in Art. 31
des intei nationalen Übereinkommens, § 77 der
deutschen Vcrkehrsyrdnung, sowie des öster-
reichisch-ungarischen Betriebsreglements, § 86
des schweizerischen Transportreglements, Art. 27
der belgischen Conditions reglementaires, Art. 06
des niederländischen .Reglement und in Art. 65
des russischen Eisenbahngesetzes. In Italien
ergiebt sich diese Haftpflichtbefreiung aus Art.
.'193 der Codice di commercio, während sie für
Frankreich durch eine Reihe gerichtlicher
Entscheidungen außer Zweifel gesetzt ist |s. Pi-
card, .Traite des cheinins de fer, Bd. IV, S. 782).
Ubernimmt eine Eisenbahn im direkten
Verkehr Güter ohne oder mit ungenügender
V., so kann sich die nachfolgende Bahn gegen J
die Teilnahme an den Entschädigungsansprüchen i
durch Feststellung dieser Thatsache in den
Übernahmspapieren geradeso schützen , wie
wenn der Absender das Fehlen oder die Mangel
der V. am Frachtbrief bescheinigt hätte (s. das
VereinsUbereinkomnien, Art. 13, und das Über-
einkommen zum Betriebsreglement für die
Eisenbahnen Österreichs und Ungarns, Art. 6).
Versandregister, das Ton den Stationen
der deutschen Bahnen geführte Verzeichnis, in
welches die abbeforderten Güter nach den Num-
mern der Frachtbriefe eingetragen werden. Das
V. dient insbesondere dazu, die Einhaltung der
vorgeschriebenen Reihenfolge der Abbeförderung !
nach dem Zeitpunkt der Auflieferung festzu- i
stellen; s. auch Güterabfertigung, S. 1887.
Verschiebedienst, s. Rangierdienst.
Verscbiebegebühr, s. Rangiergebühr.
Verschiebegleise, s. Rangiergleise.
Verschiebelokomotive, s. Lokomotive.
Verschiebeordnung, s. Rangierordnung.
Verschiebepersonal, s. Rangierpersonal.
Verschiebesignale, s. Rangiersignale.
Verschleppung (Dctournement, devoye)
von Reisenden, Gütern und Reisegepäck (sowie
von Fahrzeugen und lebenden Tieren.); dieselbe
liegt dann vor, wenn ein Reisender auf einen
anderen Bahnweg abgelenkt wird, als jener für
welchen sein Fahrtausweis gilt, bezw. wenn
eine Sendung, ehe sie dem Adressaten ausgefolgt
werden konnte, ganz oder teilweise einen andern,
als den im gegebenen Fall beförderungsberech-
tigten Weg durchlaufen hat. Unter diesen Be- I
griff gehören daher auch jene Fälle, in wel-
chen eine Sendung über ihren Bestimmungsort
hinausgeleitet worden ist.
Die V. eines Reisenden kann nie ohne Mit-
schuld desselben stattfinden, da es seine Sache !
ist, dafür zu sorgen, daß er den seiner Karte
entsprechenden Weg einhält. Gerät er auf
einen falschen Weg, so hat er Nachzahlung
zu leisten, unter Umständen sogar Strafe zu
zahlen und bleibt es ihm überlassen, falls er
glaubt, daß bei der V. mangelhafte Einrich-
tungen der Verwaltung oder ein Verschulden
ihrer Organe mitgewirkt haben, bei der be-
treffenden Verwaltung seine Ansprüche zu
stellen Derlei Fälle sind verhältnismäßig selten j
und bedarf es bei denselben grundsätzlicher 1
Verabredungen zwischen den beteiligten Bahnen
in der Regel nicht. Für den deutschen Eiseti- ]
bahnverkehrsverband ist durch das Überein- 1
kommen über die Regelung von Fahrgeld-
erstattungen (1893) bestimmt, daß der auf die >
nicht befahrene Strecke entfallende Fahrgeld-
anteil auf besonderen Antrag zu ersetzen und
ebenso wie andere Fahrgelderstattungen zu
regeln sei.
Ungleich wichtiger ist die Regelung von V.
bei Gütern, Reisegepäck u. s. w. Diesfalls be-
stehen zahlreiche Übereinkommen zwischen
den beteiligten Bahnen. Unter denselben ist
insbesondere jenes des V. D. E.-V. hervor-
zuheben, welches auch für den inneren Ver-
kehr der österreichischen, deutschen und nieder-
ländischen Balineu in Anwendung steht : außer-
dem besitzen zahlreiche internationale Tarif-
verbände besondere Verschleppungsüberein-
kommen.
1. Beförderungsberechtigter Weg.
Als beförderungsberechtigt gilt im Geltungs-
gebiet des Verschleppungsübereinkommens des
V. D. E.-V. (<? 1, al 2), jener Weg, auf welchem
die Beförderung nach Vorschrift des Aufgebers,
oder auf Grund des Bestehens eines direkten
Tarifs zwischen der Absende- und Bestimmungs-
station, oder sofern der direkte Tarif für mehrere
Wege gilt, auf Grund der bestehenden Leitnngs-
vereinbaningen, oder in Ermanglung eines
direkten Tarifs gemäß den unter den Verwal-
tungen etwa getroffenen Abfertigungsvereinba-
rungen, oder — in Ermanglung obiger Voraus-
setzungen — nach Maßgabe der Kartierung zu
erfolgen hatte. Ablenkungen aus Anlaß von
Betriebsstörungen gelten sowohl im Gebiet des
V. D. E.-V., als auch anderwärts nicht als V.
Ähnliche Bestimmungen gelten auch in der
Schweiz (§ 1 des Reglements, betreffend die
V. von Gütern und Reisegepäck vom 18. De-
zember 1879).
In Frankreich gilt der kürzeste Weg als
beförderungsberechtigt.
Hinsichtlich Belgiens bestimmt Art. 1
der Convention pour le reglemeht des devoyes
des marchandises etc. vom 1. März 1888, daß
in der Regel jene Route als ausschließlich
beförderungsberechtigt anzusehen ist, welche
im Frachtbrief vorgeschrieben oder durch die
Übereinkommen, sowie die direkten, billigsten
Tarife, welche zwischen der Versand- und der
Bestimmungsstation zur Anwendung gelangen,
vorgezeichnet ist.
2. Ordnung der V. Zuständigkeit.
V. werden gewöhnlich auf einen Fehler der
Eisenbahnorgane bei der Kartierung, Ein- und
Ausladung, bei der Bezettelung der einzelnen
Kolli u. s. w. zurückzuführen sein.
Sobald seitens einer Station eine V. wahr-
genommen wird, hat sie sofort das Entspre-
chende zu veranlassen, um die Sendung schleu-
nigst auf dem kürzesten Weg nach der richtigen
Bestimmungsstation zu leiten.
Nach dem Verschleppungsübereinkommen
des V. D. E.V. |§ 7) und dem Schweizer
Verschleppungsreglemont hat diejenige Verwal-
tung die Regelung zu bewirken, in deren Besitz
die das Gut begleitende Karte sich befindet.
3. Fracht Verteilung. Bestrafung der
schuldtragenden Verwaltung. Im all-
gemeinen behält der beförderungsberechtigte
Weg die gebührende Fracht abzüglich eines
bestimmten Satzes, welchen die infolge der V.
von der Transportlast befreiten Strecken des
beförderungsberechtigten Wegs an die Ver-
schleppungsroute abzugeben haben. Die an der
V. Schuld tragende Verwaltung hat zu Gunsten
des Verschleppungswegs eine festgesetzte Geld-
buße zu entrichten.
Digitized by Google
3358
Verschleppung
Diese Grundsätze sind insbesondere im Ver-
sehleppungsübereinkomrnen des V. D. E.-V. aus-
gesprochen. Der beförderungsberechtigte Weg
hat jedoch von der ihm gebührenden Fracht
■He infolge der V. etwa ersparten Auslagen an
l'berfuhrsgebühren zur Verfügung zu stellen.
Außerdem haben jene Strecken des beförde-
rungsberechtigten Wegs, welche infolge der V.
toii den Betörderungslasten befreit gewesen
sind, für jedpn nicht durchfahreiien Kilometer
einen bestimmten Gebührensatz, und zwar für
Wagenladungen 0,12 Mk., für Stückgut — die
Posten einer Frachtkarte zusammengerechnet —
für je 50 kg (angefangene 60 kg für voll ge-
nommen) 0,002 Mk. zu entrichten.
Die an der V. schuldtragende Verwaltung hat
eine Geldbuße (Konventionalstrafe) von 3 Mk.
pro Wagenladung und von 0,3 Mk. für jede Stück-
gutsendung zu leisten
Sind mehrere Stückgutsendungen auf einer
Frachtkarto vereinigt, oder bilden sie eine
Wagenladung, so beträgt diese Buße höchstens
3 Mk. für die Frachtkarte, bezw. den Wagen
Stückgut.
Nach Vorwegnahme dertdurch die V. etwa
erwachsenen Auslagen an Uberführungsgebüh*
ren wird sodann auf die am Verschleppungs-
weg beteiligten Bahnen die Entschädigung nach
Verhältnis der Kilometerzahl vorteilt. Reicht
diese Entschädigung zur vollständigen Dec-kuug
der an Überfuhrskosten erwachsenen Auslagen
nicht aus, so ist, der ungedeckt verbleibende
Teil von derjenigen Verwaltung zu tragen,
deren Leute die V. verursacht haben.
Bei V. von Gepäcksstücken und solchen
Stückgütern, deren gesamtes, zur Frachtbercch-
nung gelangendes Gewicht — die Posten einer
und derselben Frachtkarte zusammengerechnet
— nicht mehr als 500 kg beträgt, findet eine
Entschädigung des Verschleppungswegs nicht
statt i§ 5).
Wenn an der Beförderung dem Verein nicht
angehörende Verwaltungen beteiligt sind, so
wird dasjenige, was diese fremden Verwaltungen
etwa nach Vereinbarungen oder nach gesetz-
lichen Vorschriften zu leisten, bezw. herauszu-
zahlen haben, zunächst zur Rückerstattung der
etwa entstandenen Mehrfracht verwendet; der
Rest fällt sodann neben der oben besprochenen
Entschädigung der befördernden Vereinsstrecke
zu (§ 6).
Die vorstehend entwickelten Grundsätze
finden nach dem Verschleppungsübereinkotnmen
des V. D. E.-V. auch auf Sendungen von Fahr-
zeugen und lebenden Tieren sinngemäße An-
wendung, sofern sie zu den Sätzen des Güter-
oder Gepäckstarifs abgefertigt wurden. Inso-
weit die Abfertigung in anderer Weise |z. B.
mittels Beförderungsscheins) erfolgt, bestehen
einzelne Abweichungen. Es findet nämlich eine
Entschädigung des Verschleppungswegs nicht
statt, wenn der Frachtanteil, welcher auf die
von der Beförderuugslast befreite Strecke ent-
fällt, nicht mehr als 6 Mk. beträgt. Die von
der Beförderungslast befreiten Strecken haben
an Stelle der oben angeführten Entschädigungs-
sätze jeweils die Hälfte der diese Strecken
treffenden Fracht zur Verfügung zu stellen.
Für Sendungen, welche einen besonderen Wagen
nicht beanspruchen, ist eine Geldbuße (Kon-
ventionalstrafe) nicht zu entrichten. Bei Vieh-
sendungeu, bei welchen die V. die Auslieferung
auf einer Station außerhalb des beförderungs-
berechtigten Wegs zur Folge gehabt hat, ge-
bührt die zu Gunsten der Empfangsbahn des
berechtigten Wegs etwa erhobene Desinfektions-
gebühr der Enipfangsbahn des Beförderungs-
wegs (§ 8).
Die Bestimmungen für die Schweizer
Bahnen sind den vorangeführten — wenn man
von den Einheitssätzen für die Entschädigung
des Verschleppungswegs und der Geldbuße zu
Lasten der schuldtragenden Verwaltung absieht
— übereinstimmend.
Ersten; Einheitssätze betragen für jeden
nicht durchfahrenen Kilometer bei Eilgut 4 Cts.,
für Stückgut und Wagenladungen 2,2 Cts. pro
t und km.
Die Geldbuße (neben welcher die Schuld-
tragende auch noch allfällige, weiter entstan-
dene Auslagen für Verzollung u. dgl. zu zahlen
hat) beträgt pro Wagenladung 5 Frs., pro Stück-
gutsend ung 50 Cts., letzteren falls pro Fracht karte
oder pro Wagen Stückgut höchstens 5 Frs.
Auf den französischen Bahnen besteht
keine einheitliche Regelung hinsichtlich der
Frachtverteilung.
Im allgemeinen hat jene Verwaltung, welche
zufolge der Regel, daß die Beförderung stets
auf dem kürzesten Weg stattzufinden habe,
I nicht transportberechtigt war, nach Abzug der
Steuern und der übrigen staatlichen Gebühren,
60 der erhobenen Fracbtgebühren dem be-
rechtigten Weg zu überlassen. Ihr Anteil darf
jedoch bei Eilgut (Grande titc«*e) nicht ge-
ringer als 0,06 Frs. und bei Frachtgut {Pittte
vitesse) nicht geringer als 0,03 Frs. pro Tonnen-
kilometer sein.
Die nicht transportberechtigte Route nimmt
für die Beförderung in Grande vitesse 0.06 Frs.
und für jene in Petite vitesse 0,03 Frs. pro
Tonnenkilometer zur Deckung der Transport-
kosten vorweg und überläßt den Rest dem be-
rechtigten ^iVeg.
Eine Entschädigung des beförderungsberech-
tigten Wegs unterbleibt für den Fall, als die
V. nur die Folge einer falschen Instradierung
war.
Die geleisteten Entschädigungen werden
ebenso wie uneinbringliche Beträge in der Regel
nach den kilometrischen Entfernungen unter
die am Transport beteiligten Bahnen verteilt.
Nach der früher erwähnten „Convention
pour le röglement des devoyes" für die bel-
gischen Bahnen (Art. 2, 3, 4) erhält der be-
forderunpberechtigte Weg nach Abzug der
Nebengebübren 50X der erhobenen Gebühr.
Die Verteilung unter die beteiligten Verwal-
tungen erfolgt nach dem Verhältnis der kilo-
metrischen Längen. Der verbleibende Rest wird
nach Abzug der Nebengebühren und einer festen
Gebühr auf den Beförderungsweg verteilt.
Jene Verwaltung, deren Leute die V. ver-
schuldet haben, hat überdies eine Buße bis zu
2 Frs. für eine volle Wagenladung und für
jede sonstige Sendung eine solche von 0,50 Frs.
(mit einem Höchstbetrag von 2 Frs. pro Wagen)
zu entrichten. Dieser Betrag wird zu gleichen
I Teilen unter die am beförderungsberechtigten
Weg , beteiligten Verwaltungen verteilt.
übersteigt das Gewicht einer Sendung —
die Posten einer Frachtkarte zusammengerechnet
— nicht 500 kg, so wird die ganze Fracht-
gebühr, einschließlich der Nebengebühren der
Digitized by Google
Verschlußtabelle
transportberechtigten Route zugewiesen^ und
bleibt der Beförderungsweg ohne Entschädigung ;
in diesem Fall wird jedoch von der Verwaltung,
welche die V. verursacht hat, die dafür ent-
fallende Buße nicht eingehoben.
Die italienischen Bahnen berechnen bei
verschlepptem Reisegepäck, wie auch bei Gütern
für jeden Tonnenkilometer des unberechtigten
Durchlaufs bestimmte Einheitssitie su Lasten
der schuldtragenden Bediensteten und verteilen
dieselben nebst der von der Partei bezahlten
Gebühr kilometrisch auf den Beförderungsweg.
Diese Einheitssätze betragen bei Reisegepäck
0,06 Lire pro Tonnenkilometer. Bei Gütern in
Grande velocitä werden für den Tonnenkilo-
meter 0,05 Lire gerechnet und erfolgt die Be-
rechnung von 10 zu 10 kg; in gleicherweise
werden fnr Transporte in Piccola velocitä 0,02
Lire pro Tonnenkilometer erhoben. Bei Bargeld
und kostbaren Gegenständen betragt die Taxe
0,00076 Lire für je 600 Lire und den Kilo-
meter, für auf eigenen Rädern laufende Fahr-
zeuge pro Stück und Kilometer 0,02 Lire
und für auf Eisenbahnwagen verladene Fahr-
zeuge 0,10 Lire pro Stück und Kilometer.
Hfrchstbetrag ist nier ebenso wie bei ver-
schlepptem Gepäck 10 Lire für jede Sendung,
der Mindestbetrag 0,26 Lire, dagegen bei Ge-
päck 0,50 Lire.
Bei Tieren wird die Entschädigung ebenfalls
nach dem Gewicht berechnet ; sollte ein solches
nicht angegeben sein, so werden die in den
Tarifen angegebenen Mindestgewichtsätze zur
Grundlage genommen.
4. Frachterstattungsansprüche. Nach
dem Verscbleppungsübereinkommen des V. D.
E.-V. (§4) und dem schweizerischen Ver-
Bchleppungsreglement (§ 4) sind etwaige Fracht-
erstattungsansprüche zu Lasten des beförde-
rungsberechtigten Wegs zu erledigen.
Nach dem ersteren Ubereinkommen hat der
beförderungsberechtigte Weg auch die Ent-
schädigungen für Verlust, Beschädigung und
verspätete Auslieferung der verschleppten Sen-
dungen zu tragen, soweit nicht ein Verschulden
der befördernden Verwaltungen ermittelt und
infolgedessen die Entftcnäaigungsptiicht der
schuldtragtuden Verwaltung u. s. w. aufzu-
bürden ist. Auch bleibt die befördernde Ver-
waltung für Brandschäden, sowie für Schäden,
welche während der Überführung von Gütern
und Gepäcksstücken über Flüsse oder Seen mit-
tels Eisenbahnfähre oder über unfahrbare Bahn-
strecken mittels Fuhrwerks entstehen, ersatz-
pflichtig. Die aus Anlaß von Verschleppungen
neben der Mehrfracht etwa entstandenen Aus-
lagen an Zollgefällen, Rollfuhr-, Lager- und
Standgeldern u. s. w. sind von derjenigen Ver-
waltung zu tragen, deren Leute die Verschlep-
pung verschuldet haben. Soweit es mit den be-
stehenden Abfertigungs- und Zugseinrichtungen
vereinbar ist und Verzögerungen nierdurch nicht
veranlaßt werden, sind die Frachtkarten behufs
Feststellung des Laufs des Guts auf jeder Über-
gangsstation mit dem Expeditionsstempel zu
versehen.
Verschlußtabelle, Verschlußtafel (Inter-
loching table, Table of dejtenttence; Tableau,
m., de deptndance), schematische Darstellung
derjenigen Verriegelungen und Abhängigkeiten,
welche in einem bestimmten Fall von einem
Central weichen- und Signalstellwerk verlangt
Kneyklop&dle de» Eiseabalmwetctis.
werden; sie bildet die Grundlage für die Aus-
führung des Stellwerks und enthält alle hierzu
erforderlichen Angaben.
Kann bei kleineren Centralanlagen die V.
allenfalls auch durch eine ausführliche Be-
schreibung der Anlage, für welche das Stell-
werk dienen soll, und Aufzählung der einzel-
nen Verschlüsse, welche von demselben verlangt
werden, ersetzt werden, so ist es doch schon
bei solchen, noch viel mehr aber bei umfang-
reicheren Anlagen einfacher und übersichtlicher,
■ diese Anforderungen in tabellarischer Form zu-
sammenzustellen.
Die Darstellungsweise solcher Tabellen ist
eine beliebige und deshalb sehr verschieden-
artig; für den Bereich der preußischen Staats-
bahnen ist sie einheitlich geregelt durch
Ministerialerlaß vom 4. November 1885 (s. Cen-
tralbl. der Bauverw., 1886, und Kolle, An-
wendung und Betrieb von Stellwerken, Berlin
1881); bezüglich anderer Darstellungsarton
(s. Claus, Weichentürme, Braunscbweig 1878).
Der Aufstellung einer V. muß die Auf-
stellung des Lageplans für die Centraianlage
vorhergehen; dieser Lageplan muß den vom
; Stellwerk umfaßten Bezirk mit allen dazu
i gehörenden Signalen und Weichen, sowie,
die vom Stellwerk nach diesen Signalen und
Weichen führenden Leitungen darstellen. Bei
jeder Weiche muß die Normalstellung der-
selben ersichtlich sein, d. h. diejenige Stellung,
welche die Weiche, wenn Züge nicht erwartet
und Rangierarbeiten nicht vorgenommen wer-
den, haben soll.
Diese Normalstellung ergiebt sich lediglich
aus den örtlichen Verhältnissen und aus be-
triebstechnischen Gründen; sie soll überein-
stimmen mit der Normalstellung des betreffen-
den WeichenhebeU im StellweriL
Nach obengedachten Vorschriften wird die
Normalstellung der Weichen durch ein + Zei-
chen bezeichnet, welches im Lageplan neben
dasjenige Gleis gesetzt wird, für welches die
Weiche in der fraglichen Stellung geöffnet ist.
Diese Bezeichnung ist, insbesondere bei eng-
lischen Weichen, nicht sehr übersichtlich, und
empfiehlt es sich deshalb, außerdem noch die
der normalen Stellung entsprechende Stellung
der Weichenzungen einzuzeichnen, wie dies in
umstehender Fig. 1660 geschehen und in dem
Artikel Ablenkungsweichen weiter ausgeführt
ist. Zur besonderen Kennzeichnung central ge-
stellter Weichen wird im Plan der Raum von
der Spitze gegen die Kreuzung schwarz aus-
gefüllt.
In dem Lageplan ist ferner die Fahrordnung
anzugeben, indem die einzelnen Fahrstraßen
durch Pfeile bezeichnet werden, welche gleiche
Benennung (durch Buchstaben) wie diejenigen
Signale erhalten, welche für die betreffenden
Fahrten gelten sollen.
Aus dem Lageplan ergiebt sich auch die
Reihenfolge der Hebel im Stellwerk, welche
der Reihenfolge entsprechen soll, in welcher
die einzelnen Leitungen in den Weichenturm
eingeführt werden. Da bei den Stellwerken die
Weichenhebel zweckmäßig in der Mitte, die
Einfahrtssigualhebel auf der einen, die Aus-
fahrtssignalhebel auf der andern Seite liegen,
ist auf eine solche Reihenfolge für die Ein-
führung in den Weichenturm zu achten, welche
1 sich im übrigen meist schon von selbst er-
213
Digitized by Google
3360
Versicherung — Verstaatlichung
giebt, da die Türme in der Regel ihre Stel-
lung zwischen den Einfahrt«- und Ausfahrts-
signalen erhalten, die nach diesen Signalen
führenden Leitungen also schon von den beiden
entgegengesetzten Seiten zugeführt werden.
Die Reihenfolge der Weichenhebel ergiebt
sich lediglich aus der Art, in welcher die Ein-
führung der einzelnen Leitungen in den Turm
am zweckmäßigsten erscheint, ohne Rücksicht
etwa auf die Reihenfolge in der Numerierung
der Weichen.
Nach Fertigstellung des Lageplans kann die
V. gemäß nachstehender Fig. 1061 aufgestellt
werdeu. Für jeden Hebel enthält dieselbe eine
senkrechte Spalte in derjenigen Reihenfolge,
in welcher die Hebel im Stellwerk liegen sollen.
Sowohl für Signale wie für Weichen werden
dabei mit Rücksicht auf mögliche spätere Er-
Fig. \m>.
hlttfttliiJ.r-
St'intÜ.Hjhl)
• • I • • |
rz
Spalte, in welcher bei jedem einzelnen Hebel
diejenige Stellung angegeben ist, welche für
die betreffende Fabrrichtung erforderlich, also
auch durch die Einrichtung des Stellwerks be-
dingt ist.
So ist es z. B. für die Einfahrt von A in
Gleis III erforderlich, daß die Hebel der
Weichen 1 und 4 auf — und jener der Weiche 6
normal auf -f- gestellt werden, ferner daß
das Signal II (i2) auf „Halt" steht; durch
das Umlegen des für diese Einfahrt gültigen
Signalhebels I zum Gehen des Fahrsignals
müssen also die erwähnten Weichen- und Signal-
hebel in den vorgenannten Stellungen festge-
legt werden.
Die Stellung der übrigen Hebel, deren Fel-
der leer bleiben, ist gleichgültig; diese Hebel
sind also unverschlossen und können auch,
während das Signal auf
freie Fahrt steht, be-
liebig umgestellt wer-
den, da die betreffenden
Weichen (2, 3, 6, 8) für
die erwähnte Fahrt nicht
in Betracht kommen.
Die bei einzeluen
Weichenhebeln in der Tabelle
11 tisfitnftt /■*/■
s\r>
bedeutet :
■ignal „Uatt", Verschloß des Signal-
8i(rnal .Frei*, Fahrt für du dot ebg< nendo
Gleis (.die Gerade*).
Signal .Frei«. Fahrt für
Elektrische Blockierung des Signalhebel».
Freigabe
Fig. 1661.
Weiterung oder Abänderung der Anlage Reserve-
hebel vorgesehen. Die normale Stellung der
Hebel wird bei den Weichenhebeln durch ein i feldern (Signalhebel) bezeichnet und deutet der
eingeschriebeneu Buchstaben a
bedeuten, daß diese Weichen für
die betreffende Fahrrichtung
nicht direkt in Frage kommen,
die Verriegelung ihrer Stellung
vielmehr nur deshalb erfolgt, weil
sie zur Sicherung der betreffenden
Fahrten als Ablenkuugs weichen
(s. d. Art. Ablenkungsweicben)
beitragen. Die Beifügung des
Buchstabens a zur besonderen
Bezeichnung solcher Weichen ist
im übrigen ziemlich überflüssig,
da aus dem Lageplan sofort her-
vorgeht, welche Weichen von
einem bestimmten Zug befahren
werden, welche nicht, und letztere,
wenn ihre Stellung in der Tabelle
bei der betreffenden Fahrrichtuug
überhaupt angegeben ist, nur als
abweisende Weichen berücksich-
tigt sein können.
Außer der mechanischen Ab-
hängigkeit der Stellhebel unter-
einander sind in der Verschluß-
tafel auch noch die etwa gefor-
derten Blockverseblüsse angegeben. Dieselben
sind durch Kreise über deu betreffenden Hebel-
-f-, entsprechend der im Lageplan bezeichneten
Normalstellung der Weichen, bei den Signal-
hebeln durch das Bild eines auf „Halt" stehen-
den Signals bezeichnet, während die gezogene
Stellung eines Hebels bei den Weiohenhebeln
durch ein — , bei den Signalhebeln durch das
Bild eines auf „Fahrt" stehenden Signals be-
zeichnet wird.
In der Normalstelluug stehen sämtliche
Weichenhebel auf -K sämtliche Signalhebel auf
»Halt"; diese Stellung ist indes als selbstver-
ständlich in der Tabelle nicht angegeben, letz-
tere enthält vielmehr nur die Stellung der
Hebel für ein- oder ausfahrende Züge. Zu
diesem Zweck hat die Tabelle für jede der
vorkommenden Fahrrichtungen eine wagereebte < bahnen.
schwarz ausgefüllte Kreis den Verschluß, der
weiß gelassene Kreis die Freigabe des Hebels
vom Stationsbureau, bezw. vom nächsten Block-
posten aus an. Die Blockfelder des Stations-
apparates stimmen mit jenen des Stellwerks
überein. Wetz.
Versicherung , Assekuranz, die Sicher-
stellung gegen bestimmte materielle Schäden
durch Zahlung einer Prämie; im Eisenbahn-
wesen kommen insbesondere in Betracht: die
Feuerversicherung, die Transportschadenver-
sicherung (Lieferzeit- und Wertversicherung.
Versicherung des Interesses an der Lieferung),
dann die Kranken- und Unfallversicherung.
Verstaatlichung, s. Staats- und Privat-
Vertikalaufnahme
S361
Vertikalaufnahme, Ermittelang der lot-
rechten Entfernung einzelner Punkte auf und
unter der Erdoberfläche von anderen Punkten
oder vorher bestimmten wagerechten Ebenen.
Diese lotrechte Entfernung bezeichnet man im
ersteren Fall als eine relative, im zweiten Fall
kann sie auf beliebige Ebenen bezogen werden, in
welchem Fall man ihre Maßzahl als Kote (auch
Quote) zu bezeichnen pflegt, oder sie wird bezogen
auf die Meeresfläche und heißt dann See- oder
Meereshöhe , auch absolute Hohe. Man kann
unterscheiden : Höhen- und Tiefmessungen, je
nachdem es sich um Punkte auf oder unter
der Erdoberfläche handelt.
Uber Höhenmessungen 8 d., Bd. IV, S. 2016.
Von den besonderen Hilfsmitteln für die
Höhenmessungen, die in den Artikeln Ni-
vellierinstrumente, Winkelraessung. Universal-
nivellierinstrumente und Barometer sowie Pho-
togrammetrie behandelt sind, kann bei Tief-
messungen ebenso Gebraucb gemacht werden,
wenn sie entsprechend ausgestattet sind, um
dem in Grubenschächten u. s. w. herrschenden
Mangel an Licht und häufig auch an Raum
zu begegnen. Nicht selten werden besondere
Einrichtungen für die Aufstellung der Instru-
mente notwendig.
Es soll hier nur die unmittelbare Tiefen-
messung durch Maßstäbe kurz erörtert werden.
Man benutzt hierzu bei geringerer Tiefe Stahl-
meßbänder in Längen bis zu 100 m, welche
durch ein am untern Ende angehängtos Ge-
wicht gespannt in ruhiger Lage die lotrechte
Maßabnahme gestatten. Für größere Tiefen
wiederholt man die Aufhängung, indem zuvor
an den Umhängestellen geeignete Bühnen und
Bolzen hergerichtet werden.
Zur Messung größerer Tiefen auf einmal
benützt man die in Fig. 1662 dargestellte Ein-
richtung. Ein Kabel (besser Drahtseil oder
Stahldraht) wird am unteren Ende durch ein
entsprechendes Gewicht G über eine Rolle R
lotrecht in die Tiefe gezogen, dessen von der
Trommel T abgewickelte Länge durch einen
wagerecht liegenden Maßstab M ft von 6 oder
10 m Abstand der beiden Marken M — N ge-
messen wird. Die lotrechte Entfernung zweier
fester Punkte /' und (J erhält man, indem die
Höhenlage derselben durch „Abwägen- mittels
Libelle und gespannten Drahts auf die Punkte
p und q des freihängenden Lots übertragen,
an diesem markiert und während des Auf-
holens des Drahts an dem festen Maßstab MN
gemessen wird.
Zu Tiefmessungen in stehenden Gewässern
(in Seen) benutzt man eine in Fig. 1663 dar-
gestellte Einrichtung auf einem Kahn. Eine
Trommel von genau 1 m Umfang dient zur
Aufnahme eines bis 600 m langen Stahldrahts
in regelmäßigen Windungen und ist mit einem
Tourenzähler verbunden. Von der Trommel aus
läuft der Draht über die Leitrollen und den
Ausleger über Bord des Kahns und wird durch
ein entsprechendes Kugelgewicht G in die Tiefe
fezogen, bis letzteres auf den festen Grund
ommt. Auf der oberen Leitrolle sitzt eine
kleine Trommel, von weleher ein kürzerer Draht
über die Seitenrolle <S' läuft, der mit einem
leichteren Gegengewicht V gespannt ist; dieses
wird in dem Moment wirksam, in welchem die
Spannung des Meßdrahts durch das Aufsitzen
«eines Gewichts auf dem Grund nachläßt, indem
es die Leitrolle und damit einen auf derselben
Achse befestigten Zeiger rückwärts dreht.
Die Angabe des Tourenzählers entspricht, so-
bald sich der Zeiger zu drehen anfängt, der
abgelaufenen Drahtlänge. Solche Tiefenmessun-
gen sind hauptsächlich zur Ausführung ge-
langt um die Bodengestaltung der Gebirgsseen
Vig. 1668
Fig 1664.
und der Meeresküsten aufzunehmen und sie
durch Schichtenlinien (Horizontalkurveii i darzu-
stellen.
In geneigten Schächten kann man die Tiefe
bestimmen, indem durch eingebaute Bühnen
einzelne Stockwerke geschaffen werden, deren
lotrecht.- Abstände unmittelbar gemessen werden
können, wie aus Fig. 1601 ersichtlich ist. Hierzu
213'
Verwässerung des Anlagekapitals
kann man das Mal>gestänge von Borchers
benutzen, welches aus einzelnen, Je 1 m langen
Gliedern, von 6 min starkem Draht besteht;
die beiden Enden eines solchen Drahtstabs sind
mit Gewinden versehen, über welche sich Ver-
bindungsmuttern schrauben lassen, bis die Kopf-
tiächen der Stäbe sich berühren und so die
aufeinander folgenden Drähte ein Ganzes bilden.
Es werden so viele Stäbe zusammen geschraubt
und durch eine vorbereitete Durchbohrung von
der oberen Bühne aus versenkt, bis die Stock-
werkhöhe nahezu erreicht ist. Als oberstes Glied
schraubt man ein hakenförmig gekrümmtes an
und hängt damit das ganze Gestänge an einem in
der Lotlinie der Durchbohrung zuvor befestigten
wagereehten Stift (Markscheideschraube) auf.
Die Scheitellinien von Stift zu Stift werden so-
dann in lotrechtem Abstand gemessen, indem das
IL
Fig. 1066 6.
freihängende Gestänge auf der unteren Bühne
zunächst mit einer Leine gespannt uud die Rest-
länge bis zur Wagerechten durch den unteren
Stift mit einem besonderen kürzeren Maßstab
gemessen wird. Borchers empfiehlt, die Mes-
sung von unten nach oben auszuführen, indem
das Gestänge mittels einer Leine auf die nächst-
höhere Bühne gezogen und dort wie zuvor auf-
gehängt wird, nachdem die Durchbohrung des
Hodens der oberen Bühne in der Lotlinie des
angebrachten St ift« stets im voraus geschehen ist.
Zum Nivellieren in unterirdischen Bäu-
men (Stollen, Tunnel u. dgl.) empfiehlt
sich die von Professor Schmidt in Freiberg
i. S. konstruierte Grubennivellierlatte, welche
in Fig. ltitiöa u. b dargestellt ist. Dieselbe
besteht aus zwei gegeneinander verschiebbaren
Teilen von etwas mehr als 1,6 m Länge, welche
durch eine Sperrfeder F im Abstand von
0,1 m festgehalten und außerdem durch zwei
Klemmschrauben S-S fest verbunden
können. An dem einen, auf eine Unterlagsplatte U
aufzusetzenden Lattenteil, sind in entsprechender
Höhe angebracht: eine Dosenlibelle, beiderseits
Handgriffe und in einem Abstand von 1,5 m
von der unteren Kante einer auf die geteilte
Vorderseite des andern Lattenteils übergreifen-
den Zeiger Z, an welchem vom Instrumenten-
standpunkt aus die Größe der Verschiebung
abgelesen werden kann. Die schachbrettartige
Teilung auf dem zweiten Lattenteil ist von
seitwärts durch ein längs derselben verschieb-
bares Stearinlicht zu beleuchten , welches
gegen den Beobachter am Instrument ver-
deckt wird. Die Latte kann bis auf eine
Höhe von iß m ausgezogen werden. Zur Zeiger-
ablesimg ist gegebenen Falls auch das Maß
der Verschiebung der Latte in Ket-lmung zu
stellen, wenn die Höhenlage des Aulbtellungs-
punkti der Latte in Betraeht kommt, oder wenn
zwischen Rück- und Vorblick eine Änderung
der Verschiebung notwendig wird.
Dr. Decher.
Verwässerung des Anlagekapital»
( Watering the stock) ist die in der amerika-
nischen Lisenbahnsprache übliche Bezeichnung
für eine künstliche Vermehrung des Anlage-
kapitals einer Eisenbahn durch Herausgabe
solcher (fiktiver) Werte, meist Aktien, unter
Umständen auch Obligationen, für die die
Empfänger keinen oder nur geringen Entgelt
gegeben haben. Derartige geschäftliche Maß-
nahmen kommen in den verschiedensten Formen
vor, die zum Teil unbedenklich, zum größeren
Teil aber, insbesondere in den Vereinigten
Staaten von Amerika, sehr anfechtbar sind
und zu den lebhaftesten Beschwerden geführt
haben. Eine unbedenkliche, in allen Ländern
übliche Form der Verwässerung ist die Heraus-
gabe von Aktien und anderen Obligationen unter
dem Nennwert, vorausgesetzt, daß dies allge-
mein bekannt gemacht wird. Bedenklich ist
schon die Zahlung zu hoher Preise für den
Bau der Eisenbahn an die Unternehmer,
die dann oft dieselben Personen sind, wie die
Eisenbahndirektoren. Hierdurch werden die nicht
an dem Bau beteiligten Aktionäre geschädigt.
Die regelmäßige Form der Verwässerung war
ursprünglich die Ausgabe von sogenannten
Kapitalsdividenden. Einige der älteren ameri-
kanischen Eisenbahngesetze enthielten die Be-
stimmung, daß, wenn eine Eisenbahn mehr
als \0% verdiente, sie ihre Tarife herab-
zusetzen verpflichtet sei. Um sich dieser Ver-
t flichtung zu entziehen, erhöhten dann die
isenbahuen unter irgend einem Vorwand ihr
Aktienkapital durch Herausgabe neuer Aktien,
meist zu Vorzugskurseu für die alten Aktionäre,
oder sie gaben auch neue Obligationen heraus, die
den Aktionären unentgeltlich — als Prämien —
, oder gegen geringes Entgelt neben der Divi-
I dende zur Verfügung gestellt wurden. Ein solches
Verfahren ist schon aus dem Grund verwerf-
lich, weil es eine Umgehung der Gesetze in
sich schließt. Es schädigt die Interessen der
Allgemeinheit, weil die Eisenbahnen auf diese
Weise die Beibehaltung höherer Tarife ermög-
lichen, als sie ihnen bei Erteilung der Kon-
zession gestattet werden sollten. Einzelne Eisen-
bahnen gingen noch einen Schritt weiter. Sie
gaben zu betrügerischen Zwecken neue Aktien
oder Obligationen heraus, die dann auf den
Digitized by Google
Verwaltung — Vesuvbahn
Markt geworfen wurden und mit deren Erlös
sich die leitenden Personen bereicherten. Der
New York Lake Erie- and Westem-Bahn wird
Torgeworfen, daß sie in dieser Weise unter dem
Regiment von Fisk undGould in den Jahren
1868—1872 ihr Anlagekapital von 17 auf 78 Mill.
Doli, vermehrt hat. In solchen Fällen reichen
dann die Einnahmen der Bahnen bald nicht
mehr aus, Dividenden, ja die Obligationenzinsen
zu zahlen, die Bahn verfällt in Konkurs, wird
von den eingeweihten Personen zu einem bil-
ligeren Preis angekauft und Aktionare und
Gläubiger verlieren ihren Besitz.
Das Anlagekapital zahlreicher amerikanischer
Bahnen ist von ihrer Gründung an in der Weise
verwässert, daß der gesamt« oder wenigstens
der überwiegende Teil des Aktienkapitals den
Gründern oder anderen Beteiligten unentgeltlich
oder gegen ganz geringe Einzahlung überwiesen
ist. Gleichzeitig mit den Aktien wurden dann
Obligationen — oft auch unter dem Nennwert
— herausgegeben und mit deren Erlös die Bahn
gebaut. Beispielsweise ist auf das gesamte
Aktienkapital der Northern Pacific-Eisenbahn
von 100 Mill. Doli, ursprünglich, wenn über-
haupt etwas, dann höchstens 1#» eingezahlt
worden. Eine derartige Finanzierung eines
Eisenbahnunternehmens hat nicht selten zur
Folge gehabt, daß die Eisenbahnen, die darauf
angewiesen waren, aus ihren Erträgen unter
allen Umständen die Zinsen des eigentlichen
Anlagekapitals, der Obligationen, herauszuwirt-
schaften. dieser Verpflichtung in den ersten
Jahren nicht nachkommen konnten und in Kon-
kurs verfielen.
Die V. ist nicht nur bf-denklich, weil sie
zur Bildung unsolider, auf schwachen Füßen
stehender Unternehmungen führt und weil das
Publikum zu irrigen Vorstellungen über den
eigentlichen Wert der Unternehmung verleitet
wird, sie hat auch wirtschaftlich vielfache üble
Folgen gehabt: die Erhebung übermäßiger
Tarife, leichteres Zustandekommen monopolisti-
scher Vereinigungen gegen die dann häufig,
ohne daß iu der Sache ein Grund vorlag, Kon-
kurrenzunternehmungen gebaut und Tarifkriege
gef ührt wurden. Verschiedene Versuche, die Ver-
wässerung durch Erlaß neuer, gesetzlicher Be-
stimmungen zu verhindern, haben bisher keinen
nachhaltigen Erfolg gehabt.
Die Gesamtmenge des in dem Anlagekapital
der amerikanischen Eisenbahnen enthaltenen
-Wassers" lässt sich nur annähernd schätzen.
Poor nimmt z. B. an, daß unter den 2093433054
Doli., um die sich das Anlagekapital der ameri-
kanischen Bahnen in den Jahren 1881—1883
vermehrt hat, alle neu herausgegebenen Aktien,
d. h. 999 387 208 Doli., und außerdem etwa
2000 Mill. Doli. Obligationen Wasser seien.
Nach anderer Schätzung enthielt das Anlage-
kapital der Eisenbahnen der Vereinigten Staaten
von rund 10 Milliarden Doli, im Jahr 1892 etwa
8V4 Milliarden Doli. Wasser.
Litteratur: van Osh, American Bailroad as
invertment« (1893), S. 135 ff; Greene, Railroad
Stock-Watering in Political Science Quarterly,
Bd VI (1891), S.474 flf. ; v. d. Leven, Die Finanz-
und Verkehrspolitik der nordamerikanischen
Eisenbahnen (1894), im Archiv für Eisenbahn-
wesen, S. 7 ff. v. d. Leycn.
Verwaltung, s. Administration.
VerwaltnngHjahr, s. Betriebsrechnung.
Verwftltungsrat, s. Aktien.
Veatibuled Trains, eine zuerst in den
Vereinigten Staaten von Nordamerika einge-
tührte neue Art von Luxus-Personenzügen, die
die Besonderheit haben, daß die einzelnen
Wagen durch Lederbälge miteinander ver-
bunden sind , so daß ein ununterbrochener
Durchgang durch den ganzen Zug möglich ist
Derartige Züge sind später auch in England
(unter dem Namen Corndor-Züge) und auf den
preußischen Staatsbahnen (Durchgangs-, auch
Harmonika - Züge genannt) eingeführt. Die
Plätze in den Zügen sind meistens numeriert
und es wird für den Platz eine besondere Ge-
bühr (Platzgebühr) neben dem Fahrpreis er-
hoben (s. auch Bd. I, S. 105; Bd. VI, S. 2644).
v. d. Leyen.
Vesuvbahn, einschienige, auf den Vesuv
führende Seilbahn, welche 1879/80 nach den
Entwürfen des Ingenieurs Olivieri gebaut
und am 15. Juni 1880 eröffnet wurde.
Die Vesuvbahn-Gesellschaft wurde mit einem
Aktienkapital von 3 000 000 Frs. durch das
römische Bankhaus Oblieght gegründet und
erhielt zwei Präsidenten, wovon der eine seinen
Sitz in Paris, der andere in Italien hatte. Die
Gesellschaft konnte wegen der hohen Regie-
kosten nicht bestehen und mußte die Zahlun-
gen einstellen; bei der Liquidation erstand
1887 John M. Cook die V. samt der Kon-
zession. Der neue Eigentümer suchte seither
die ursprüngliche Bahnanlage in jeder Weise
zu vorbessern.
Die V. beginnt an der unteren Station
795.7 m Uber dem Meer, hart am Fuß des
Aschenkegels, schmiegt sich der Oberfläche des-
selben möglichst an, führt in gerader Linie hinauf
und endet in der Nähe des Kraters, 1186 m
über dem Meer, ungefähr 96 m unter dem
Gipfel. Die Bahn ersteigt somit eine Höhe von
389.8 m. In der Neigung gemessen, betragt die
Länge der V. 0,82 km, wagerecht gemessen
0,72 km. Die bei dieser Bahn angewendeten
Neigungen liegen zwischen 39,9 % am Anfang
und 68,4^ in der Mitte; sie betragen durch-
schnittlich rund 54 ^ (s. Fig. 1666}. Der Boden,
I auf welchem der Bahnkörper errichtet wurde,
besteht zumeist ans loser Asche und Geröll,
aus denen nur vereinzelt festes Lavagestein
hervorragt. Der Bahnkörper ist durchweg im
Auftrag ausgeführt, dessen gröbte Höhe 2 m
beträgt; die Böschungen sind mit Lavastücken
belegt. An den niedersten Stellen des Damms
wurden seitwärts Trockenmauern zum Schutz
gegen austretende Lavaströme errichtet.
In der unteren Station sind die Restaura-
tion, Wohngebäude für die Bahnbediensteten,
Magazine, Stallungen und Cisternen für die
Wasserversorgung Hergestellt.
Für den Oberbau wurde mit Rücksicht auf
das vorhandene Bodenmaterial eine eigenartige
Bauweise gewählt, bei welcher eine Schottor -
bettung entbehrlich ist. Zwei gleichlaufende
hölzerne Langschwellen von 26/64 cm Quer-
schnitt wurden in einem Abstand von 2,1 m
auf hölzerne Querschwellen verlegt und mit
diesen durch eiserne Schrauben verbolzt. Der
Schwcllenabstand beträgt 1,5 m, die Zwischen-
räume werden durch versatzte, Zickzack förmig
gelegte Querstreben abgesteift.
Jede der beiden Langschwellen dient einer
Broitfußschiene als Unterlage. An den beiden
Digitized by Google
Vesuvbabn
Seitenflächen der Schwelle sind Flachschienen maschine und eine Zahnräderübersetzung be-
angebracht. Der gesamte Oberbau bildet ein wegt werden.
lest verbundenes Ganzes, welches auf die Auf- l Aus örtlichen Rücksichten wurde die Kraft-
dämmung verlegt wurde. An Stellen, an denen 1 maschine in die untere Station verlegt. Leit-
räder und besondere Spannvorricbtungen für
die Seile wurden nach dem System Agudio
ein fester Grund vorhanden war (in Abständen
von 60—100 m) wurden Pfeiler gemauert, in
denen starke Querhölzer eingelassen sind, welche
mit den Querschwellen verschraubt wurden, um
ein Abwärtsrutschen des Oberbaues zu verhindern.
Jede Langschwelle dient mit ihren drei
Schienen zur Führung eines Zugs, die Mittel-
Obero Station
Maßstab der hingen 1 : 1800.
1
Untere
Kilometer.
Lingen in Metern.
Steigt %.
3X-
Fig. 1GGC.
ausgeführt.
Die Seile sind aus Stahldrabt hergestellt;
jedes der beiden 30 mm dicken Seile besitzt
eine Zerreißfestigkeit vou 32 000 kg und ent-
hält 49 Drähte in 7 Litzen und 8 Uaufseelen;
die Seile laufen in der ganzen Länge
der Strecke auf kleinen, in Ent-
fernungen von 15 tu angebrachten
Leit rollen.
Der Zug besteht aus einem ein-
zigen, überdachten Wagen, der drei
Abteile mit zehn Sitzplätzen enthält;
an einer Stirnseite ist der Bremser-
sitz angebracht (Fig. 1667«. b, c
u. d). Der Fußboden des Wagens
ist der Neigung der Bahn ent-
sprechend in verschiedenen Höhen
angeordnet.
Ein Vorder- und ein Hinterrad,
beide mit zwei seitlichen Spur-
kränzen versehen, laufen auf der
Mittelschiene; um bei seitlichen
Schwankungen des Wagens Stöße
mögliehst zu vermeiden, sind unter
dem Wagen zu beiden Seiten je zwei
schräg gestellt« Räder augebracht,
welche auf den Flachschieuen der
Laugschwellen laufen.
Zur Bremsung der Wagen sind
verschieden gestaltete Bremsen vor-
F.g. 18*7 6.
Schnitt £F
al <j» »•n |
Schnitt CD
Fig. 1667 c.
Schnitt AB
Fig. 1ÖC7 d.
schiene nimmt die senkrechten Drücke auf,
während die beiden Flachsehienen die Hori-
zontaldrücke übernehmen, soniit ein Umkippen
des Zugs verhindern. Die hölzerne Lang-
sehwelle wird auch zur Bremsung der Züge
benutzt
Die Züge verkehren mit einer Geschwindig-
keit von m in der Sekunde, zwei Züge sind
<-tets gleichzeitig in Bewegung, der eine geht
bergab, der andere bergauf. Beide Züge wer-
den niitt.-ls geschlossener Donpelseile verbun-
den, die durch eine etwa :J0pferdekräftigeDampf-
handen. Die eine (Schnitt AB, Fig. 1667 d),
gewöhnlich benutzte, ist eine Sehraubenbaeken-
breinse, deren Backen mittels Handkurbel und
Schraube zusammengezogen werden und sich
an die beiden Seiteiiilächen der Langschwellen
anpressen; die andere Bremsvorrichtung soll
nur bei gleichzeitigem Beißen beider Seile,
und zwar selbsttbatig wirken. Durch große
starke Spiralfedern werden zwei Klemmbacken
f Teufelsklauen) an die beiden senkrechten
Flächen der Laugsehwelle angedrückt und
sollen sich vermöge ihrer Form immer fester
xl by Google
Viadukte
an das Holz anpressen, bis der Zug still-
steht.
Zwischen der oberen und unteren Station
ist ein telegraphischer Korrespondenzdienst her-
gestellt. Die V. ist das ganze Jabr im Betrieb ;
der Verkehr wird nur bei außergewöhnlichen
Störungen eingestellt.
Zur größeren Bequemlichkeit der Reisenden
wurde seitens der V. eine Tom Observatorium
am Fuß des Vesuvs abzweigende Fahrstraue
von 3,6 km Länge erbaut und ein regelmäßiger
Wagendienst von Neapel bis zur unteren Sta-
tion eingerichtet.
Die Zahl der während der letzten fünf Jahre
mittels der V. beförderten Reisenden soll nahezu
40 000 betragen.
Viadukt« oder Thalbrücken (Viaducts, pl.;
Viaducs, m. pl ), sind Bauwerke, welche einen
Verkehrsweg (Eisenbahn oder Straßo) aber eine
Bodensenkung fähren ; sie gelangen haupt-
sächlich aus Rücksichten für die Kostenersparnis
an Stelle einer vollen Dammschüttung oder
einer mit einem Damm überschütteten, gewölb-
ten Brücke ( Brück thors) oder eines Durchlasses
zur Ausführung. Die Höhengrenze, von welcher
an ein V. bereits billiger zu stehen kommt
als eine Dammschüttung, hängt ab vom Grund-
einlösungspreis und von den Einheitspreisen
der Dammschüttung gegenüber jenen eines
Viaduktbaues ; durchschnittlich ist dieselbe
bei 18 — 20 m gelegen, doch können besondere
Umstände — teuere Grundpreise, unzuverläs-
siges, zu Rutschungen geneigtes Aufschüttungs-
material, ästhetische Rücksichten u. s. w.
— den Viaduktbau auch schon bei geringerer
Höhe zweckmäßig erscheinen lassen, während
anderseits wieder reichlich verfügbares Damm-
material die Herstellung weit höherer Dämme
rechtfertigen kann. So hat beispielsweise der
Damm Uber das Kohlbachthal auf der Linie
Deggf ndorf-Eisenstein eine Höhe von 46 m
und einen Inhalt von über 1 Million m8.
Dämme von etwa 30 m Höhe finden sich in
größerer Zahl in den im Hittelgebirge ge-
fühlten Bahnen Bayerns, Badens und Württem-
bergs.
Die Frage, ob vorwiegend Dammschüttung
oder Viaduktbau zur Anwendung kommen soll,
spielt natürlich schon bei den Vorarbeiten
einer Bahnanlago eine wichtige Rolle, da sich
hiernach auch die Zahl und Lage der Ein-
schnittsstrecken wegen des anzustrebenden
Massenausgleichs richtet. Für die eine und für
die andere Bauweise finden sich in Österreich
Beispiele in der Brenner- und in der Semmcring-
bahn, wogegen die neueren Bahnbauten im
Hoch- und Mittelgebirge (Arlbergbiihn, höhm.-
mäbrUche Transversalbahn) zu Gunsten der
Bauökonomie diese grundsätzliche Wahl vermei-
den und die Entscheidung, ob Damm oder V.,
nur nach den örtlichen Verhältnissen treffen.
In dieser Hinsicht muß bemerkt werden , daß
man es jetzt in vielen Fällen vorzieht, an Stelle
eines laugen, sehlauchartigen Durchlasses oder
einer Brücke mit beiderseits anschließenden Erd-
dämmen einen V zur Ausführung zu bringen,
wodurch meist eine Ersparnis, immer aber eine
größere Sicherheit in der Anlage erzielt wird.
Die V. werden aus Holz. Stein oder Eisen
erbaut, doch kommen hölzerne V. nur für pro-
visorische Anlagen in Betracht. Auf den ameri-
kanischen Bahnen des Westens, weiche wald-
reiche Gebiete durchziehen, sind dieselben aber
in der Form der hölzernen Trestleworks
(Gerüstbrücken i nicht selten. Es bestehen
diese aus nahe (4—8 m weit) gestellten ein-
fachen Jochen mit durchgehendem Längs-
verband und darüber gelegten Tragbalken.
Eines der bedeutendsten Objekte dieser Art
war der 260 m lange und 62 m hohe Portale-
Viadukt, der 1875 durch Brand zerstört und
durch einen eisernen V. ersetzt wurde.
Hinsichtlich der konstruktiven Durchbildung
der gewöbten und der eisernen V. kann auf
die Artikel Steinbrücken (Bd. VL S. 3093) und
Eisenbrücken (Bd. III, S. 1318) verwiesen werden;
hier sind nur jene Besonderheiten hervorzuheben,
die entweder aus der bedeutenden Höhe der Thal-
überset zungen oder aus sonstigen konstruktiven
Anforderungen, wie bei Stadtbahnviadukten,
entspringen.
I. Die steinernen Thalbrücken werden
nahezu ausnahmslos im Halbkreis gewölbt (s.
die Abbildungen Fig. 1, 3, 8, II, 17 u. 20 auf
Taf. LX, Bd. VI), da sich mit Rücksicht auf die
Kosten die zweckmäßige Lichtweite bei Höhen
von über 10 m immer kleiner als die Viadukt-
höhe ergiebt. Die französischen gewölbten V.
zeigen sämtlich ein Verhältnis von Spannweite
zu Höhe wie 1:2 bis 1 : 2lfo <s d>e »m
Artikel „Steinbrücken" auf S. 3096 angegebene
Formel lür die günstigste Lichtweite gewölbter
Landbrückeu). In einzelnen Fällen wurde auch
der überhöhte Korbbogen (Göltschthal-Viadukt,
Bd. VI, Taf. LX, Fig. 9) in Anwendung ge-
bracht. Wenu Thäler mit schmaler Sohle und
steilen, felsigen Lehnen oder ein größerer Fluß-
lauf zü überschreiten sind, so ist eine große
MittelölTnung angezeigt, die mit einem Segment -
bogon überspannt wird ( Wäldlitobel- Viadukt,
Brücke bei Jarcmcze, s. die Abbildungen Fig. 4
und 10 auf Taf. LX, Bd. VI, ferner Viadukt von
Castelet über die Ariego | Linie Taraseon- Ais)
41,2 ra Spannw.; Antoinette- Viadukt über den
Agrat, [Linie Montauban - Castresl, Spannw.
47,4 m; Lavaur - Brücke, [Linie Montauban-
Castresj, 61,6 m Spannw.).
Beispiele sehr hoher gewölbter Eisenbahn-
viadukte sind:
gT6BW
H6ho
m
Göltsehthal- Viadukt. sächsischo Staatsbahn 80,4
Elsterthal- Viadukt, sächsische Staatsbahn 69,7
Muldenthal- Viadukt. Chemnitz -Leipziger
Bahn 68,0
Desenzano-Viadukt bei Verona 60,0
Diedenmühl - Viadukt, Chemuitz - Riesaer
Bahn 57,0
Schmiedtobel- Viadukt, Arlberg-Bahn . . . 54,0
Viaduct de l'Aulne 64,0
Newcastle- Viadukt . . 46,0
Viadukt Uber die kalte Rinne (Seramering-
bahn) 45,7
Der früher übliche Stock werksbau oder die
Verspreizung der Pfeiler durch Spannbogen
findet jetzt selbst bei hohen V. keine Anwendung
mehr, bei gleichzeitiger Wölbung der Viadukt-
öffnungeu halten die Pfeiler nur dem Unter-
schied des Horizontschubs zweier aneinander
grenzender Öffnungen, unter Berücksichtigung
der zufälligen Belastung einer Öffnung, Stand
zu halten, können daher verhältnismäßig schlank
ausgeführt, werden. Da aber bei größerer Länge
Viadukte
des V. nicht sämtliche Öffnungen gleichzeitig
zur Wölbung, bezw. Ausschalung kommen, so
trennt man je drei bis fünf Öffnungen durch einen
stärkeren Standpfeiler, der dann für den ein-
seitigen Gewölbeschub zu berechnen ist.
Die Ausführung der steinernen, gewölbten
V. geschieht in der Regel, wenn nicht, wie bei
Stadtbahnen, besondere Rücksichten auf die
äußere Ausstattung des Bauwerks zu nehmen
sind, unter vorzugsweiser Anwendung von
lagerhaftem Bruchsteinmauerwerk. Wenn mit
kleineren, unregelmäßigen Steinen gearbeitet
werden muß, so sind durchbindende Haustein-
schichten in gewissen Höhenabständen in den
Pfeilern anzuordnen. Auch die Ecken der
Pfeiler wird man mit im Lager und an den
Stirnen zugerichteten Werkstücken versehen.
Man hat jedoch auch sehr hohe V. ganz aus
lagerhaften, großen Bruchsteinen mit Ausschluß
von eigentlichen Hausteinschichten ausgeführt
(österreichische Staatsbahubautenl.
Über d ie Kosten gewölbter Eisenbahn-
viadukte wurden auf S. 3101 Angaben gemacht.
Ausführliche Zusammenstellungen enthält:
„Rziha, Eisenbahn-Unter- und Oberbau", Bd. II,
Wien 1877, S. 201; ferner in Pozzi, „Costru-
zione ed esereizio delle strade ferrate e delle
tramvie, Ponti e Viadotti in Muratura, Turin
1890. Hiernach betragen die Kosten für den
Quadratmeter verbauter Umfangstiäehe:
Mindeitbttrig H4ch«tb«trsg im Mittel
Mk. Mk Mk.
für eingleisige V. 27,00 102,2 67,15
„ zweigleisige, 66,15 137,9 101,00
II. Die eisernen V. haben eisernen Überbau
auf gemauerten oder auf eisernen Pfeilern. Die
Offnungsweiten sind hier wieder auf Grund der
geringsten Baukosten zu ermitteln. Setzt man
die Kosten eines Pfeilers =r P, die Kosten
des eisernen Überbaues bei der Spannweite /
für den Längenmeter = a + hl (für eingleisige
Eisenbahnbrüeken kann b etwa mit ll,6-13Mk.
angenommen werden), so folgt die zweck-
Nun ist P allerdings selbst wieder bis zu einem
gewissen Grad von der Spannweite abhängig,
so daß obige Formel nur innerhalb bestimmter
Grenzen gilt. Allgemeiner sind daher die nach-
stehenden, von F. J. Weiss entwickelten For-
meln für die mit Rücksicht auf die Kosten
günstigste Spannweite (in Metern) von Eisen-
bahnviadukten auf gemauerten Pfeilern:
mäßigste Spannweite in Metern; l
eingleisig / = 20,8
Vi
X H
- 9J
XH
.•zweigleisig l sa 15
Hierin bezeichnet L die Gesamtlänge, 7/ die
Höhe des V. und X = \ das Verhältnis des
h
Preises M von 1 m3 Pfeilermauerwerk (ein-
schließlich aller Nebenkosten für Gerüste. Böl-
zuug. Wasserhaltung, Transporte u. s. w.) zum
Preis E einer Tonne des fertiggestellten eiser-
nen Uberbaues.
Bei Anordnung schmiedeiserner Turmpfeiler
wird für die gunstigste Spannweite die Formel
angegeben:
eingleisig l
zweigleisig l =
- e 1 / °'°"+^'
I 0,035 - 0,05« '
-.1/1
07 - 0,069
Jj
worin F die Kosten eines gemauerten Pfeiler-
fundaments bezeichnen und die übrigen Größen
dieselbe Bedeutung wie oben haben
Obige Regeln für die Offnungsweiten werden
aber nur für lange V. über flache Thalsohlen
brauchbare Anhaltspunkte liefern; für kürzere
V. werden sich durch ungleiche Austeilung der
Spannweiten und geeignete Wahl des Träger-
systems meist günstigere Verhältnisse erzielen
lassen. Hier wird daun die Aufstellung von
Parallelprojekten notwendig.
Für den eisernen Überbau der V. mit
mehreren Öffnungen werden Einzelträger, durch-
gehende, Gelenk- und Bogenträger angewendet.
Auf Einzeltriiger ist man besonders dort ange-
wiesen, wo der V. in einem Bogen gelegen ist
(Taf LXXII, Fig. la u. b). Sie werden als
Parallelträger oder, der Gewichtsersparnis wegen,
als Träger mit polygonalen Gurtungen ausge-
führt. Im letzteren Fall kommen insbesondere
Fiscbbauchträger (Nidda- Viadukt bei Assenheim,
Taf. LXXII, Fig. 2. und Lysethal- Viadukt in
Norwegen) oder auch Linsenträger (V. vou Groß-
hessellohn, Sarpsfos- Viadukt bei Sarpsborg in
Norwegen u. a.) zur Anwendung, da man bei
mittleren Spannweiten die Bahn immer oben
legen wird. Bei größerer Länge des V. empfiehlt
sich der Entgleisungsgefahr wegen eine etwas
versenkte Anordnung der Bahn und bei großen
Spannweiten kann es sogar zweckmäßig er-
scheinen, die Bahn ganz an die Untergurtung
zu legen (Trisana- Viadukt, Taf. XXI, Bd. III,
Fig. 6). Durchgehende (kontinuierliche) Träger
(Taf. LXXII, Fig. 3 u. 4) wurden früher sehr
häutig angewendet, weil damit der Vorteil des
freien Überschiebens des Tragwerks, also der
Ersparung des bei hohen V. sehr kostspieligen
Montierungsgerüsts zu erreichen war. Mit Rück-
sicht auf die an anderer Stelle besprochenen
Nachteile (s. im Artikel Ei«enbrücken auf
S. 1324) des durchgehenden Trägere ist man
aber von dessen Anwendung in Österreich und
Deutschland jetzt ganz abgekommen (nur in
Frankreich und Italien sind noch größere Aus-
fährungen desselben aus letzter Zeit zu ver-
zeichnen, wie z. B. der V. über die Siagne, Linie
Draguignan-Grasse, in Südfrankreich mit durch-
gehenden Trägern über 4 Felder von 62,3 m
und 63 m Spannweite auf eisernen Pfeilern),
und wendet dafür mit Vorliebe den kontinuier-
lichen Gelenkträger (s. Gerberträperi an, durch
welchen sich die gleichen Vorteile der Gewichts-
ersparnis und der Montierung ohne Gerüst
erzielen lassen. Man ist insbesondere durch den
letzten Umstand gerade bei V. zu den ersten
größeren Anwendungen des kontinuierlichen
Gelenkträgers veranlagt worden, und siud gegen-
wärtig hervorragende Beispiele derartiger Aus-
Digitized by Google
Viadukte
fahrungen nicht bloß in Amerika (Kentucky-
River- Viadukt. Taf. LXX1I, Fig. 5; Neuer
Niagara- Viadukt, Bd. III. Taf. XXI, Fig 3; Fra-
aer-Biver-Viadukt u. v. a.), sondern auch in
Europa (Moldau-Viadukt, Linie Tabor-Pisek,
Bd. Öl, Taf. XXI, Fig. 16) zu verzeichnen. End-
lich sind V. mit Bogentragern dort mehrfach
ausgeführt worden, wo bei einer Thal Über-
setzung sich die Anordnung einer großen
M ittelöffnung als zweckmäßig herausstellte und
an den Thallehnen feste, natürliche Widerlager
gefunden werden konnten. Die Type für diese
Anordnung bildet der Gambit- Viadukt, Linie
Marvejols-Neussargues, (Bd. III, Taf. XXI, Fig.
11) mit einem sichelförmigen Parabelbogen von
165 m Spannweit« und 65 m Pfeilhöhe, auf den
sich ein von Parallelträgern gebildeter V. in
zwei Punkten mittels eiserner Gitterpfeiler und
im Scheitel stützt. Ganz ähnliche Atiordnung
zeigen die beiden großen Douro-Brücken bei
Porto, von denen die Eisenbahnbrücke einen
Bogen von 160 m, die Straßenbrücke einen
Bogen von 172 m Spannweite besitzt; ferner
die Adda- Brücke bei Paderno mit einem gelenk-
losen Bogen von 160 m Spannweite, die Kirchen-
feld-Brücke in Bern, ein Straßenviadukt mit
zwei Bogen mit festen Auflagern von 80,7 m
Spannweite, desgleichen der V. von Javroz und
der von Schwarzwasser mit 114 m, "während
der Blaauw-Krantz- Viadukt (Taf. LXXII, Fig. 9)
in Kapland ein bis zur Höhe der Bahnnivellette
ausgefachtes Bogensprengwerk von 70 m Spann-
weite erhielt. Das bedeutendste Bauwerk dieser
Art ist aber die Thalbrücke über dio Viaur in
Frankreich (Taf. LXXII, Fig. 10), welche eine
Öffnung von 250 m mittels „eines Dreigelenk-
bogens überspannt, der zur Überbrtickung von
8eitenöffnungeu konsolenartig ausgekragt ist.
Von großem Interesse ist auch der gegenwärtig
im Bau befindliche V. über die Wupper bei
Müngsten in der Bahnlinie Remscheid-Solingen
(Taf. LXXII, Fig. 11). Für dieses Bauwerk waren
von 3 Brückenbauanstalten Konkurrenzprojekte
aufgestellt worden. Der zur Ausführung kom-
mende Entwurf der Nürnberger Maschinenbau-
Aktiengesellschaft zeigt einen 170 m weiten
Bogen, an welchen sich zu beiden, Seiten je
drei durch Parallelträger überdeckte Öffnungen
anschließen. Der untere Scheitel des Bogens
liegt 107 m über der Thalsohle.
Eine besondere Ausbildung hat bei den
eisernen V. der Bau der Pfeiler erfahren. Die
Ausführung steinerner Pfeiler ist mit Rücksicht
auf den zulässigen Bodendruck auf bestimmte
Bönen beschränkt. Höhen über 30 m verlangen
schon bedeutende Fundamenterbreiterungen,
wenn die Bodenpressung etwa 4 — 6 kg/cm'
nicht, übersteigen darf. Soll bei weniger gutem
Baugrund unter dieser Grenze geblieben werden,
so wird man besser thun, die Viaduktpfeiler
aus Eisen herzustellen. Man wird dadurch auch
immer eine Kostenersparnis erzielen. Je nach
der Anordnung dieser eisernen Pfeiler lassen
sich, von den Säulenstützen niedriger Stadt-
bahnviadukte abgesehen, 1. Turm- oder
Gitterpfeiler, 2. Wand- oder Pendel-
pfeiler und 3. Gerüstpfeiler unterscheiden.
1. Die eisernen Turmpfeiler hatten ihre
Vorbilder an den ganz aus Gußeisen aufge-
führten Pfeilern mehrerer Kettenbrücken, so
an der Hängebrücke von Cubzac, der Maas-
brücke bei Seraing u. a., und waren es Liddle
und Gordon, welche 1858 beim Crumlin-
Viadukt zuerst diese Pfeilerform anwendeten.
In den darauffolgenden Jahren sind aber die
Ausführungen mustergültig geworden, welche
durch Nördling auf der Orleans- Bahn bewerk-
stelligt wurden. Die Pfeiler dieser französischen
V. sind sämtlich dadurch charakterisiert, daß
sie Pyramiden- oder Obeliskform haben und
aus gußeisernen, röhrenförmigen Ständern
bestehen, die durch Horizontalriegel und Dia-
gonalkreuze aus Schmiedeisen miteinander
verbunden sind. Bei den zuerst erbauten V.
(über die Creuse und über die Gore) enthalten
die Pfeiler 6 und 8 solche röhrenförmige Stän-
der, bei den später erbauten V. (Bouble-, Sioule-,
Bellon- und Neuvial-) sind die Pfeiler nur aus
vier Ständern zusammengesetzt. Nach diesen
französischen Mustern wurden Ende der sech-
ziger und Anfang der siebziger Jahre auch ander-
wärts V. mit eisernen Pfeilern zur Ausführung
gebracht, so in Spanien, Italien; in Österreich
(1870) der Iglawa- und der Weißenbach- Viadukt.
Mittlerweile war auch in Amerika der eiserne
Pfeilerbau aufgegriffen und übereinstimmend
mit der amerikanischen Konstruktionsweise
I (Zusammensetzung aus einzelnen, von Knoten-
z\i Knotenpunkt reichenden Stücken mittels
Bolzenverbindung) ausgebildet worden. Schon
die ersten Ausführungen, unter ihnen der 1872
erbaute 1889 durch Hochwasser zerstörte und
wieder rekonstruierte Varrugas-Viadukt, zeigen
jedoch gegenüber den europäischen Beispielen
eine wesentliche und wichtige Neuerung, näm-
lich den gänzlichen Ausschluß des Gußeisens,
indem auch für die Ständer nur Schmiedeisen
zur Verwendung gelangte. Anfänglich wurde
hierfür die Röhretiforin beibehalten und dieselbe
aus Quadrant- oder Sextant- Eisen gebildet. Spater,
' so bei dem 1877 erbauten Kentucky-River-
| Viadukt (Taf. LXXII., Fig 5), dessen Höhe
I über der Thalsohle 84 m beträgt, und bei
zahlreichen anderen V. und eisernen Gerüst-
\ brücken wählte man für die Ständer eine aus
i Winkeleisen und Blechen gebildete Kastenform.
I Seit dem Ende der siebziger Jahre sind auch die
1 in Europa erbauten eisernen Viaduktpfeiler ganz
i aus Schmiedeisen errichtet worden, und sprachen
hierfür in erster Linie dieselben Gründe, welche
auch bei den Brückenüberbauten zum gänz-
lichen Ausschluß des Gußeisens geführt hatten.
AU Beispiele dieser neueren Ausführungen sind
zu nennen : in Deutschland der Viadukt bei Angel-
rode (Linie Arnstadt-Ilmenau) und der Nidda-
Viadukt zu Asüenheiin (Kig. 2, Taf. LXXII),
in Frankreich der V. über die Siagne, in der
Schweiz die 1876—1877 erbauten V. der schweize-
rischen Nordostbahn, und zwar der Thur-Viadukt
bei Ossingen, die Rheinbrücke bei Stein und
der Reuß-Viadukt bei Mellingen, ferner die
Guggilochbrücke bei Lütisburg der Toggen-
burger Bahn. Bei dem Thür- und dem Reuß-
Viadukt haben die 24,6 ra, bezw. 32,7 in hohen
Pfeiler röhrenförmige, aus 13—18 mm starkem
Blech gebildete Ständer von 550, bezw. 600 mm
i Durchmesser; der Querschnitt der Pfeilerstän-
der der Rheinbrücke ist kreuzförmig Der Über-
bau dieser schweizerischen V. besteht aus durch-
fehenden Parallelfachwerksträgern. Zu den
ochsten Bauwerken dieser Art gehört der
Kentucky - Viadukt der Cincinnati -Southern-
Eisenbahn (Taf. LXXII, Fig. 5) mit eisernen
Turmpfcilcrn vou 62,9 m Höhe auf 20 m hohen
Digitized by Google
33Ö8
Viadukte
Steinsockeln; den Überbau bilden Kragträger
mit drei Öffmingsweiten von 114,3 m. Dieses
Bauwerk wird aber an Höhe noch übertreffen
von dem Mallceo- Viadukt in Chili mit durch-
gehenden Tragern über vier Öffnungen von
je 09.6 m Weite auf eisernen Tuimpfeilern von
43,7 in bis 75,7 m Höhe. Von besonderem Inte-
resse ist der bereits oben erwähnte Iglawa-Via-
dukt bei Kanitz-Eibcnsehitz (Linie Wien-Brünn
der österreichisch -ungarischen Staatseisenbahu-
gesellschaft), dessen ursprünglich mit Gußeisen-
ständein ausgeführte Gitterpfeiler 1 ts*J2 durch
ganz aus Schmiedeten hergestellte Pfeiler er-
setzt wurden (Taf. LXX11, Fig. 4). Veranlassung
zu diesem Umbau gaben Schäden, welche sich
in Form von Längst issen an den Gußeisen-
röhren gezeigt und schon früher zur Anbrin-
gung schmiedeiserner Bandagen genötigt hatten.
Man schrieb das Auftreten derselben teils
Materialfehlern, teils den Einwirkungen des
Cetnentbetons zu, mit dem die Röhren ausge-
füllt waren. Der Einbau der neuen Pfeiler
innerhalb der vier Eckpfosten der alten Pfeiler
erfolgte ohne eigentliche Hüstung uud ohne
Unterbrechung des Betriebs in sehr geschickter
Weise und wurde dabei auch durch Umgestal-
tung der Auflagerung der ilun h^ h- nJen Trä-
ger, nämlich Ersatz des Doppell;ii;..t s durch
ein centrales Lager, eine bedeutende Verbesse-
runginder Beansprucbungs weise der Brücken-
konstruktion erzielt (s. Zeitscbr. des österr. In-
genieur- und Arch.- Vereins, Wien 1893, S. 045).
Für die Beanspruchung der eisernen Pfeiler
sind maßgebend der Winddruck, welcher die
Ansicbtsfläche der Brücke trifft, dann aber
auch nach der Längsachse der Brücke die
Kräfte, die infolge Bremsens der Züge und
infolge Temperaturwirkung auftreten können.
Die vier Eckständer der Turmpfeiler wer-
den daher nach außen geneigt, so daß
die Form einer abgestutzten Pyramide oder
eines Obelisken entsteht. Gewöhnlich ist der
Anzug senkrecht zur Brückenachse größer als
nach der Längsachse der Brücke und wird
womöglich die Basisbreite so groß gewählt,
dai auf den Pfeilersockel keine oder nur ge-
ringe Zugkräfte durch die Verankerung der
Ständer übertragen werden.
Das Gewicht eines eisernen Turmpfeilers
kann gleich c, l h gesetzt werden, wenn l die
mittlere Spannweite der beiden vom Pfeiler
getragenen Brückenfelder und h die Pfeilerhöhe
bezeichnet. Die Größe c ist sonach das Pfeiler-
gewicht pro 1 ma der vom Pfeiler getragenen
Aufrißfläche des V.
In der nachstehenden Zusammenstellung
sind hierfür Angaben gemacht. Hiernach wäre c
nicht konstant anzunehmen, sondern es wer-
den sich im allgemeinen bei wachsender Pfeiler-
hfthe und Spannweite etwas abnehmende Ge-
wicht zahlen pro m- Ansichtsfläche ergeben.
Im Mittel wird aber für eingleisige V. und
Schmiedeiseupfeiler c = 45 kg angenommen
werden können.
Gewichte eiserner Turmpfeiler.
Bezeichnung der Viadukte
Pfeilerhohe I pro t m
m Tonnen
Pro m' der Tom Pfeiler
getragenen Anfrißfl&cue
1. Altere gußeiserne Pfeiler, zwei-
gleisig.
Saane- Viadukt bei Freiburg
d'Ahun-
2. Gußeiserne Pfeiler, eingleisig.
Cere- „
Bouble- ..
: Neuvial- „
Iglawa-
| Palagianello- „
j San Stefano- .
Lion-Viadukt in Norwegen (Schmalspurbahn)
I Pfriemthal - Viadukt < Linie Alzei - Kaisers-
lautern»
Schmiedeiserne Pfeiler, ein-
gleisig.
Guggenloch-Viadukt
Reußbrücke bei Mellingen
Rheinbrücke bei Stein
Thür- Viadukt
Neue Niagara-Drücke (zweigleisig).
Kentucky- Viadukt
Douro-BVücke
Nidda- Viadukt bei Assenheim
Siague- Viadukt
Iglawa- „ (neue Pfeilen
43,3
7,06
160
20,2—33.»
4,58—4,87
91—107
18,7—27,5
3,67—3,75
81—86
20,2—33,9
8,70—3,98
78—84
42,5-57,5
3,33-3,57
07—73
37.5
3,17
65
21,4-26,4
3,78-3,90
63-66
27.5
2.74
55
1M.0
2,*2
55
24,2
1.44
46
19.0
3.84
70
30,3
2,00
50
32,7
2,uß
39 2)
15.2
2,40
38 2)
24.0
1,85
28 2)
3J»,7
4,40
33
52.9
3,42 30
42.9
43
18.4
2,50
74
50,i»
2,92
46
21.4--2C.4
3.38
54
Mittel
120
Mittel
70
Mittel .
45
') Die kleinere Zahl gilt fflr <1«n hftbereu Pfeiler. ») Uie drei Viadukte der •«bireizcri«cben National-
en wurden bloiS fflr einen Winddrmk von 100 kg pro in' berechnet.
Viadukte
Gewicht und Kosten eiserner Eisenbahn-Viadukte pro Im2 verbauter
ümfangsfläche.
•
Bauwerk
■§8
Gowicbt
Ko«t«n
**
kg
-
Anmerkung
!
1. Fachwerkträger auf guß-
eisern eu Pfeilern.
Viadukt von Thomas
„ „ Bossean d'Ahun
„ über die Saane in Freiburg . . .
Weißenbach-Viadukt
Iglawa- Viadukt (alt)
Viadukt über das Lian-Thal bei Lian
(Norwegen)
Viadukt von Neuvial
„ „ Bellon
„ Cere
über die Sioule bei Rouzat . . .
, „ Sitter bei St. Gallen,
von Bouble
2. Fachwerkträger auf schmied-
eisernen Pfeilern.
Thür- Viadukt
Rheinbrücke bei Stein
Reuß- Viadukt bei Mellingen
Guggeiiloch- Viadukt
Neue Niagara-Brücke
Kentucky- Viadukt
Nidda-Viadukt bei Assenheim
Viadukt bei Angelroda
Siagne-Viadukt
Oschützbacb-Viadukt
Lysedaleu- Viadukt
Solbergdalen- Viadukt
Haabölbach- Viadukt
Gerüstpfeiler-Viadukte der sächsischen
Staatsbahnen
3. Bogenträger- Viadukte.
Douro- Viadukt bei Oporto
Garabit- Viadukt
Wupper-Viadukt bei Müngsten
•_>
1
1
1
1
1
1
1
1
1
124,7
100,1
2. Die Wand oder Pendelpfeiler be-
stehen bloß aus einer Reihe, von meist nur zwei,
in einer senkrechten Ebene stehenden Stützen,
die untereinander wieder durch eine Aus-
fachung verbunden sind. Diese Stützen können
bei einigermaßen größerer Höhe an dein unteren
Ende nicht in fester Einspannung mit dem
Sockel verbunden sein, da sie sonst durch die
nach der Brückenlängsacbse wirkenden Kräfte
zu ungünstig beansprucht würden. Sie werden
daher gelenkförmig gelagert, und zwar entweder
auf ein eylindrisches Kipplager, dessen Achse
senkrecht zur Brückenachse steht, oder auf ein
Kugellager. Natürlich ist auch die Auflagerung
der Träg.-r auf den Pfeilern in ahnlicher Weise
mittels Kipplager durchzuführen. Bei Anwen-
dung von Pendelpfeilern ergiebt sich die gün-
stigste Spannweite für den Uberbau des V.
kleiner als bei Turmpfeilern. Das bedeutendste
Beispiel eines Pendetpfeilerviadiikts ist der V.
über das Oschatzbachthal (Taf. LXXII, Fig. 7)
auf der Linie Mehltheuer- Weida (Sachsen) mit
36 m Spannweite und 20 m hohen Pendel-
72,2
80,0
64,0
138,0
70,0
137,0
138,8
83,8
80,8
67,2
77,0
77,0
1 -
100,0
93.0
106,0 '!
102,0
97,2
120,4
U,0
74,4!
6!5,0
58,0
«4,8
66,0
89.0
51,0
i
«5,6
101,8
80,0
104,0
68,0
10<>,7
3S.0
46,4
4 '■>,*>
Kosten im Mittel 102 Mk
Kosten im Mittel 76,2 Mk.
Kosten im Mittel für 1 Gleis
88,3 Mk.
Pendelpfeiler
desgl.
desgl.
desgl.
Kosten
im Mittel
45,2 Mk.
47 50 Gerüstpfeiler, Schmalspur.
75,0
76,2
60,0
Kosten im Mittel 72 Mk.
pfeilern. Ferner bestehen auf den norwegischen
Staatsbahnen mehrere derartige Bauwerke, so
der V. über das Solbergthal bei Thomter (Taf.
LXXII, Fig. 6), mit nach amerikanischer Art
ausgeführten Fachwerksträgern von 20 m Spann-
weite und 30 m hohen Pendelpfeilern , der
Lysethal-, der Barug- und Haaböl- Viadukt.
Auch in Sachsen sind in jüngster Zeit mehrere
V. mit Pendelpfeilern auf den neuen Staats-
bahnlinien zur Ausführung gekommen.
3. Als dritte Konstruktionsform der eisernen
Pfeiler sind die Gerüstpfeiler zu nennen.
Bei diesen sind zwei nebeneinander stehende
Wandpfeiler durch Horizontalriegel und Dia-
gonalkreuze verbunden. Sie unterscheiden sich
von den obeliskartigen Turmpfeilern dadurch,
daß sie in der Richtung der Brückenlängsachse
in der Regel keine Verjüngung nach oben
haben, daher den Überbau nicht bloß in einem
Punkt stützen, sondern einer überspannenden
Tragkonstruktion bedürfen. Die Ständer des
PtVjlers sind ferner nicht wie dort auf einen
zusammenhängenden Sockel gestellt, sondern
Digitized by Google
Viehbeförderung
auf getrennte Mauerkörper, wobei sie bei ab-
fallendem Terrain auch verschieden hoch sein
können. Die Entfernungen der Gerästpfeiler
werden, dem leichteren Pfeilerbau entsprechend,
verhältnismäßig .klein gewählt, und das ganze
Bauwerk bietet Ähnlichkeit mit den hölzernen
amerikanischen Trestleworka. Solche Gerüst-
pfeiler sind auch am häufigsten in Amerika bei
Viaduktbauten zur Anwendung gelangt, eines
der bedeutendsten Bauwerke dieser Art ist der [
Peccos-River-Viadukt auf der Southern-Paeific-
Eisenbahn mit 48 Feldern von 11 — 20 m Spann- |
weite, ein Feld zu 66 m Spannweite und mit Ge-
rüstpfeilern bis zu 100 m Höhe; ferner der V.
über den Loa-Fluss in der schmalspurigen Auto-
fagasta- Eisenbahn (Bolivial mit Gertistpfeilcrn
von 9,76 m Breite und Zwischenfeldern von
24,4 m Spannweite bei einer grö&ten Höhe von
102 m. In Deutschland besteht ein größerer
Gertistpfeilerviadukt in der sächsischen Lokal-
bahn Annaberg- Schwarzenberg bei Mittweida
(Taf. LXX1I, Fig. 8) und sind nach diesem
Muster auch noch mehrere andere V. auf den
neuen sächsischen Staatsbahnlinien, so in der
Schmalspurbahn Saupersdorf-Wilzschhaus, aus-
geführt worden.
Das Gewicht der amerikanischen eisernen
Gerüstbrücken wird bei einer mittleren Thal-
höhe h mit g = 16 ■+- ~\ — kg pro ra* ver-
bauter Umfangfläche angegeben. Nach Herz-
mansky kann man auch setzen:
für Hauptbahnen:
. 1000 1000 ,
3 = 30 + — L - kg pro mT;
für Nebenbahnen:
800
h L~
wenn h die Gesamtlänge des Trestleworks be-
zeichnet.
Die auf Seite 3369 stehende Tabelle enthält
Angaben über Gewichte und Kosten ausgeführter
eiserner V. Melan.
Viehbeforderung. Dieselbe umfaßt ins-
besondere die Beförderung von Hunden in Be-
gleitung Reisender, von kleinen Tieren in Kä-
figen, Kisten, Säcken u. dgl. als Gepäck oder
Fracht, von Pferden und Hunden mit Personen-
zügen, von Einzelstücken und Wagenladungen
aller anderen Arten Klein- oder Großvieh und
von wilden Tieren, auch ganzen Menagerien
u. dgl.
Die Beförderung lebender Tiere (getötete
Tiere, geschlachtetes Vieh, einschließlich Ge-
flügel fallen unter die Beförderung von Gütern
im allgemeinen) unterliegt überall besonderen,
durch die Eigenart dieser Transporte bedingten
Beförderung*. Vorschriften, welche zum nicht
geringen Teil veterinärpolizeilicher Natur sind.
Diese polizeilichen Vorschriften betreffen insbe-
sondere die Vorsorge für entsprechende Ladevor-
riebtungen und Einrichtung der Viehwagen, die
Feststellung der Zulässigkeit eines Viehtrans-
ports mit Rücksicht auf besteheude Seucheu-
vorschriften, die Sicherstellung des Gesundheits-
zustands der aufzugebenden Tiere, den Aus-
schluß kranker Tiere, die Art der Verladung,
die Auswahl geeigneter Zage, die Tränkung
und Fütterung während des Transports, die
Beigabe der nötigen Begleitpapiere sowie vou
? = 2&+ /,
kg pro m»,
Begleitern zur Beaufsichtigung der Tiere, die
Desinfektion und Reinigung der zur Beförde-
rung verwendeten Wagen u. s. w.
Die übrigen Beförderungsvorschriften re-
geln insbesondere die Art der Abfertigung,
die Anmeldung und Wagenbestellung, die
Frachtzahlung und die Fahrgebühren für die
Begleiter, die Abnahme der Tiere und das Ver-
fahren bei Ablieferungshindernissen, die Liefer-
frist und die Haftung für Tiertransporte.
I. Polizeiliche Vorschriften.
1. Ladeanlagen. Die Ver- und Entladung
von Vieh erfordert besondere Vorrichtungen,
weshalb die Annahme und Ausfolgung von
Vieh nur in Stationen erfolgen darf, welche
derartige Einrichtungen besitzen. Nach der
Kundmachung des deutschen Reichskanzlers
vom 13. Juli 1879 sollen die Bahnhöfe und
Haltestellen, auf welchen lebende Tiere zur
Verladung kommen, Vorrichtungen haben, welche
ein unmittelbares Verladen der Tiere in die
Wagen sowohl von der Stirn- als von der Langseite
der Wagen ermöglichen. Die Oberfläche der
festen Rampen darf eine stärkere Neigung als
1:8 und diejenigen der beweglichen Vorrich-
tungen eine stärkere Neigung als 1 : 3 nicht
erhalten. Die Uberladcbrücken zwischeu Rampe
und Wagen müssen eine hinreichende Breit*
haben und beim Verladen von Kleinvieh zu beiden
Seiten mit Einfriedigung versehen werden. Auf
Bahnhöfen mit regelmäßigem größerem Vieh-
versand sowie auf den Tränkestationen sind von
den Bahnen zur Unterbringung des Viehs ein-
gefriedete und überdeckte Räume {Buchten,
Bansen) herzustellen und mit Brunnen oder
einer Wasserleitung, sowie mit Vorrichtungen
zum Füttern und Tränken der Tiere zu ver-
sehen. Die Räume sind zum Zweck der Tren-
nung der verschiedenen Gattungen des Groü~
und Kleinviehs in kleinere Abteilungen zu
teilen. Der Fußboden muß eine ordnungsmäßige
Reinigung ermöglichen.
In Ost erreich mangeln allgemeine Be-
stimmungen über Ladeanlagen, dagegen sind
ähnliche Vorschriften wie für Deutschland in
der Schweiz durch Bundesratuschluß vom
12. März 1888 eingeführt worden, jedoch fehlen
dort Bestimmungen Uber die zulässige Nei-
gung der Brücken sowie über die Unterteilung
der Unterkunftsräumc für das Vieh.
In Frankreich behält sich die Regie-
rung vor, die Stationen zu bestimmen, in
denen Ladeanlagen für Pferde und Vieh ein-
gerichtet werden müssen.
In Rußland (kais. Erlaß vom 18.31.
Januar 1892) werden jene Stationen, für welche
die Aufnahme von Vieh in Wagenladungen zu-
lässig ist, vom Ministerium der Verkehranstal-
teu im Einvernehmen mit dem Minister des
Innern und der Domänen festgestellt. Ein Ver-
zeichnis dieser Stationen sowie jener, welche
mit Tränkevorrichtungen versehen sind, wird
öffentlich bekanntgemacht.
2. Beschaffenheit und Einrichtung
der Wagen. Nach den für Deutschland
geltenden Vorschriften sind zur Beförderung
offene (hochbordige) und bedeckte Wagen zu-
lässig. Die lichte Breite der zum Transport von
Großvieh zu benutzenden Wagen muß minde-
stens 2,4 m betragen. Offene Wagen müssen bei
Benutzung zu Großviehtransporten eine Bord-
höhe von mindestens 1,6 m über dem Fußboden,
Digitized by Google
Tafrl I.XX1I.
F
| Fig2 Nidda -Viadukt bei Asstf üstpfeiler - Viadukt bei Mittweida.
1 : 2000
74. 3 Thaya-Viaduki 3 Blaauw-Krant2- Viadukt in Kapland.
2-E1 ben sc hi 1 2.
üngsten
ti-8outhern-Railway/ikrÄjc^
T--.chr. Ars* v :.'u hc'.j-: 'A'svt'i
Digitized by Google
Viehbeförderung
3371
bei Kleinvieh eine solche von mindestens 0,75 m
haben. Zum Zweck entsprechender Lüftung sind
bedeckte Wagen nahe an der Wagendecke mit
verschließbaren Öffnungen von etwa 0,4 m Länge
und 0,3 m Breite zu versehen. Fehlen dieselben,
so sind an den Schiebethfiren der Langseiten,
bczw. an den Thüren der Stirnseiten der Wa-
gen Vorrichtungen anzubringen, welche ein
Offenstelleu der Thüren bis zu 0,35 m (bei
Großvieh), bezw. bis zu 0,15 m Länge (bei
Kleinvieh) ermöglichen. Bei vollständig geöff-
neten Thören muß die Thüröffnung durch einen
Bretterverschlag von höchstens 1,5 m Höhe
(vom Fußboden) oder durch ein Lattengitter
abgeschlossen werden.
Im Wagen sind Vorrichtungen (eiserne
Ringe u. dgl.) zum Festbinden der Tiere an-
zubringen.
Die Größe der inneren Boden fläche ist an
der Außenseite eines jeden, zum Viehtransport
verwendeten Wagens durch Anschrift ersicht-
lich zu machen.
Die in Österreich geltenden Vorschriften
unterscheiden sich insofern wesentlich von den
in Deutschland in Anwendung stehenden, als
in Österreich bei Neuanschaffung von Hornvieh-
wagen nur gedeckte derartige Wagen in Be-
stellung gebracht werden dürfen und der Ge-
brauch offener Hornviehwagen für die V. nur
unter bestimmten Beschränkungen und unter
der Voraussetzung zugelassen wird, daß diese
Wagen in gewissen Fällen zum Schutz der
Tiere mit Flachen überdeckt werden.
Im übrigen beziehen sich die österreichischen
Vorschriften nur im allgemeinen auf die regel-
mäßige Verwendung von Etagewagen mit
Tränkevorrichtungen zu Borstenviehtransporten,
die thunlichste Größe der Ventilationsöffnungen,
die Vorrichtungen zum Festhalten der Venti-
lationsschieber und der Thüren in der offenen
Stellung u. s. w.
In der Schweiz soll die liebte Breite der
zum Transport von Pferden und Großvieh be-
nutzten Wagen nicht unter 2,45 m betragen.
Die Tiere sollen in der Regel nur in gedeckt
gebauten Wagen, welche mit guten Böden und
Hube an der Wagendecke liegenden, genügen-
den und verschließbaren Öffnungen versehen
sind, befördert werden. Fehlen diese, so
müssen an den Thüren der Wagen Vorrich-
tungen angebracht sein, welche das ganze oder
teilweise Offenstellen der Thüren ermöglichen.
Bei Kleinviebtransporten soll dem Versender
in allen Fällen gestattet sein, auf seine Ver-
antwortung und Kosten einen Bretterverschlag
oder ein Lattengitter an die Stelle der ganz
oder teilweise geöffneten Thür anzubringen.
Zum Festbinden der Tiere sind die Wagen mit
geeigneten Vorrichtungen (eiserne Ringe u. dgl.)
zu versehen. Offene Wagen dürfen nur aus-
nahmsweise und nur auf kürzeren Strecken
verwendet werden.
In 1 1 a 1 i e n sind die für Viehtransporte zu ver-
wendenden gedeckten Wagen mit Ventilations-
öffnungen zu versehen. Bei Kleinviehsendungen
werden dieselben geöffnet, während die Thüren
geschlossen bleiben. Bei Großviehsendungen wer-
den die Thüren auf den ersten oder zweiten
Haken eingehängt, wogegen die Ventilations-
öffnungen geschlossen bleiben. Wenn keine
Gefahr des Entspringens der Tiere vorliegt, |
können die Thüren auch ganz offen bleiben.
In Rußland kann die V. zur wärmeren
Jahreszeit (April bis einschließlich Oktober)
in halbhohen, offenen Güterwagen erfolgen;
während der übrigen Zeit muß die Beförderung
in gedeckten Wagen stattfinden, jedoch muß
durch Offenhalten der Fenster und teilweise
auch der Thüren für entsprechenden Luftzug
gesorgt werden.
3. Art der Verladung. Nach den deut-
schen Vorschriften dürfen die Tiere nicht ge-
knebelt, und in Säcken, Käfigen, Kisten oder
ähnlichen Behältern, nur wenn sie hinlänglich
geräumig sind, zur Beförderung aufgegeben
werden. Bei Festsetzung der größten Anzahl
der in einem Wagen zu verladenden Tiere ist
davon auszugehen, daß Großvieh nicht anein-
ander oder gegen die Wandung des Wagens
gepreßt werden darf, für Kleinvieh aber gentt-
C ender Raum, um sich legen zu können, ver-
leiben muß. Die Verladung von Großvieh und
Kleinvieh, sowie von Tieren verschiedener Gat-
tung in denselben Wagen ist nur gestattet,
wenn die Einstellung in durch Barrieren,
Bretter- und Lattenverschläge voneinander ge-
trennten Abteilungen erfolgt. Über die zu-
lässige größte Stückzahl der in einem Wagen
oder in die einzelnen Abteilungen desselben
aufzunehmenden Tiere entscheidet im Streit-
fall der diensthabende Stationsbeamte. Das
Bestreuen der Fußböden offener Wagen mit
brennbarem Material (Stroh, Spreu, grasartiger
Streu und Torfstreu) ist unzulässig.
In Österreich haben ähnliche Bestim-
mungen wie die in Deutschland geltenden da-
durch allgemeine Anwendung erlangt, daß die-
selben in das für sämtliche Bahnen geltende
gemeinsame Tarifheft I mit behördlicher Ge-
nehmigung Aufnahme gefunden haben (Zusatz-
bestimmungen II, III, IV zu § 44 des Be-
triebsroglnments). Wae die Maßnahmen gegen
die Überfüllung der Viehwagen anbelangt, so
ist auch in Osterreich eine Reihe von Ver-
fugungen ergangen, welche dahin zielen, diesem
Übelstand zu steuern, welcher insbesondere bei
Anwendung von Wagenraumtarifen sich fühl-
bar macht. Hierbei wurde im Gegensatz zur
deutschen Auffassung von dem Grundsatz
ausgegangen, daß die Bahnorgane auf Grund
der reglementarischen Bestimmungen zu einer
Zurückweisung überfüllter Viehwagen insolange
nicht berechtigt sind, als eine die Betriebs-
sicherheit gefährdende Überlastung der Wagen
nicht stattfindet, daß dagegen sonstige Über-
füllungen nach der Verordnung vom 15. Fe-
bruar 1865, betreffend die Tierquälerei, zu be-
urteilen sind, deren Handhabung nicht den
Eisenbahnbeamten, sondern den polizeilichen
Behörden obliegt.
Die Bahnorgane sind daher, insolange eine
betriebsgefährliche Überlastung nicht vorliegt,
nur berechtigt, bezw. verpflichtet^, auf die Ver-
sender wegen Uintanhaltung von Überfüllungen
entsprechend einzuwirken, und wenn die Ein-
wirkung erfolglos bleibt, die Anzeige an die
zuständige Behörde zu erstatten.
Nach den Schweizer Vorschriften soll
die Verladung der Tiere mit möglichster Vor-
sicht und Schonung geschehen, damit nicht
Grund zu Beschwerden über Tierquälerei ge-
geben werde. An den Füßen gebundene Tiere
werden nicht zugelassen. Schafe und Schweine
dürfen nicht mit Rindvieh in einen Wagen
Digitized by Google
8372
Viehbeförderung
geladen werden. Die Verladung von Groß- und
Kleinvieh, sowie von Tieren verschiedener Gat-
tung ist im übrigen gestattet, wenn die Ein-
stellung in durch Barrieren , Bretter- oder
Lattenverschläge voneinander getrennte Ab-
teilungen erfolgt. Großvieh darf nicht enger
verladen sein, als daß ein Mann zwischen zwei
Stücken einer Wagenladung leicht sich be-
wegen kann; für Kleinvieh muß so viel Raum
vorhanden sein, daß sich dasselbe legen kann.
Ausnahmswei.se soll für die Schafe in Herden
eine Bodenfläche von mindestens 0,22 ma auf
das Stück als genügend angesehen werden. Die
Unterbringung der Tiere in den zwischen den
Wagenachsen befindlichen Kasten ist unzulässig.
Die Tiere, welche angebunden werden, sollen
mit den Köpfen der gleichen Seif; zugekehrt
werden.
Ausnahmsweise können Zuchtochsen ver-
schränkt verladen werden (senkrecht zur Längs-
seite des Wagens, aber mit den Köpfen nicht
nach derselben Seite oder derart, daß hinter
den in gleicher Richtung nebeneinander ge-
stellten Tieren noch solche den Seitenwänden
des Wagens entlang untergebracht werden).
Die Verladung ist Sache der Versender,
welche auch das Anbinden mit ihrem Material
zu besorgen haben. Auf Verlangen übernimmt
die Eisenbahn die Verladung.
In den Niederlanden (Zusatzbestimmun-
gen zum Reglement, Artikel 2*.i) können in einen
Wagen so viele Tiere geladen werden, als ohne
Nachteil für die Tiere und ohne Überlastung
des Wagens Platz finden. Bei Meinungsver-
schiedenheiten über die zu ladende Anzahl ent-
scheidet der diensthabende Beamte. Das Ver-
laden und Befestigen der Tiere ist Sache der
Partei.
In Italien richtet sich die Zahl der in den
Wagen zu verladenden Tiere nach der Trag-
fähigkeit der Wagen unter Zugrundelegung
der Normalgewichte. Die Tiere dürfen durch
Überfüllung nicht leiden. In Wagen mit 8 und
10 t werden verladen: 8 Stück Pferde oder
Großvieh, 12 Esel oder Füllen, 24 Kälber oder
Schweine. 36 Milchkälber, kleine Schweine und
Hunde, 72 Ziegen oder Schafe.
In einem Wagen darf nur Vieh gleicher
Gattung verladen werden. Die Ejsenbahn haftet
nicht für den Schaden infolge Übcrfüllung der
Wagen.
In Belgien und Frankreich ist die
Anzahl der Tiere, welche ein Wagen enthalten
darf, nicht bestimmt; die Versender können
auf ihre Gefahr so viele Stücke unterbringen,
als sie für zulässig erachten.
Das Ein- und Ausladen geschieht auf
, Veranlassung und unter Verantwortung der
Partei.
In Rußland ist für jedes Stück Rindvieh
ein Raum von nicht weniger als 9' (= 2,743 m)
Länge und 3' (= 0,914 m) Breite zur Verfügung
zu stellen.
4. Beförderung.
a) Züge. Die Beförderung erfolgt in
Deutschland in besonderen Viehzügen, in
EUgüterzügeti. Güterzügen und Personenzügen.
Wo das Bedürfnis vorliegt, sind auf den H.uipt-
verkehrslinien Fahrplan»; für fakultativ«* Vieb-
züge vorzusehen, welche mit den zur Viehbe-
förderung dienenden Zügen der Nebenlinien
derart in Verbindung stehen, dtiß für das auf
den letzteren zu- und abgehende Vieh die Auf-
enthaltszeit auf das Bedürfnis beschränkt wird.
Solche Viehzüge sollen an bestimmten, von
den Bahnverwaltungen für längere Zeitfristen
bekannt zu machenden Tagen verkehren. Steht
so viel Vieh zur Beförderung, daß zu dessen
Verladung mindestens 24 Achsen erforderlich
werden, so ist in Ermangelung anderer Be-
förderungsgelegenheit ein besonderer Viehzug
abznlassen. Die durchschnittliche Geschwindig-
keit der Viebzüge darf — vorbehaltlich der
Befugnis der Landesregierung, in Rücksicht
auf Desondere Verhältnisse eine Abweichung
zu gestatten — nicht weniger als 25 km in der
Stunde betragen (einschließlich der Aufenthalts-
zeiten in den Stationen).
Auch in Österreich bestehen Vorschriften,
welche den Bahnverwaltungen die Verpflich-
tung auferlegen, in Ausführung der §§ 42 und
43 des Betriebsreglements die zum Viehtrans-
port bestimmten Züge in entsprechender
Weise kundzumachen. Die Beförderung hat,
abgesehen von Hunden und Pferden, die zu
den von den mitfahrenden Reisenden benutzten
Personen- oder Schnellzügen angenommen
werden, in der Regel nur mit deu für die
Viehbeförderung bestimmten Güterzügen zu
erfolgen.
Die Bemühungen der Regierung waren seit
langem darauf gerichtet , die Bahnen zu be-
stimmen, Vieh möglichst mit direkten und
schnellverkehrenden Zügen (nötigenfalls mit
gemischten Zügen) zu befördern, worauf rück-
sichtlich der für die Versorgung Wiens be-
stimmten Sendungen ein besonderer Wert ge-
legt wird. Auch ist eine Reihe von Verfügun-
gen an die Bahnen ergangen, welche die Ein-
haltung der für Viehzüge festgesetzten Fahr-
ordnungen bezwecken.
In der Schweiz haben die Eisenbahnen
unter Genehmigungsvorbehalt des Bundesrats
die Züge zu bezeichnen, mit welchen Vieh in
gewöhnlicher oder in Eilfracht befördert wird.
Die für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht
bestimmten Züge sollen sich in billiger Weise
den örtlichen Bedürfnissen anpassen. Auch ist
darauf Bedacht zu nehmen, daß, soweit mög-
lich, von jeder Station aus wenigstens einmal
täglich die 24Btündig" Fahrleistung (ohne Über-
nachten) erzielt wird.
Die Beförderung geschieht nach dem Er-
messen der Bahnanstalt mit Personen- oder
Güterzügen Mit Schnellzügen werden keine
Tiere befördert,.
In den Niederlanden erfolgt die Be-
förderung der Tiere mit Vieh-, Güter- oder
gemischten Zügen, mit Personenzügen jedoch
nur auf Grund fall weiser Bewilligung; mit
Schnellzügen ist (Pferde ausgenommen) die
Beförderung ganz ausgeschlossen.
Die Züge, mit welchen die Beförderung
stattfindet, sind kundzumachen.
In Belgien werden lebende Tiere in der
Regel mit gemischten oder Güterzügen, welche
die Verwaltung bezeichnet und nur ausnahms-
weise mit Bewilligung des Betriebschefs in
Personenzügen befördert.
Falls die Tiere die Ladung von 10 Wagen
umfassen, können Sonderzüge gestellt werden.
In Italien werden Tiere gewöhnlich (von
Pferden in Luxuswagen abgesehen) nur mit
Güterzügen befördert. Will der Versender eine
Digitized by Google
Viehbeförderung
3373
beschleunigtere Beförderung, so muß er eine
höhere Gebühr entrichten.
In Frankreich hat sich die Regierung
lange Zeit der Einstellung von Viehwagen in
Personen führende Zöge widersetzt. Mit Ent-
scheidung vom 27. Februar 1856 hat jedoch der
Minister die Zulassung von Viehwagen in ge-
mischte Züge unter gewissen Voraussetzungen,
welche »ich insbesondere auf die Bauart der
Wagen beziehen, gestattet.
In England werden Pferde entweder in
besonderen Stallwagen mit Personenzügen oder
mit Güterzügen befördert.
Stiere, Ochsen und Kühe werden in der
Regel nur mit Vieh- oder Güterzügen befördert;
wenn die Erlaubnis zur Beförderung mit Per-
sonenzügen erteilt wird, so muß ein höherer
Frachtsatz gezahlt werden.
Schafe, Schweine, Ziegen werden im allge-
meinen in Viehwagen befördeit. Erfolgt die
Beförderung in Pferdewagen, so dürfen nicht
mehr als sechs Stück auf den für ein Pferd be-
stimmten Raum kommen.
Kälber, Lämmer, junge Hunde, Spanferkel
können (in Verschlagen, Behältern) auch im
Gepäckwagen mitgefübrt werden.
In Rußland wurde (Verordnung vom
1/13. Dezember 1890) ein von mehreren Bah-
nen getroffenes Abkommen zur Beförderung
von lebendem Vieh und Geflügel in durch-
gehenden Zügen, namentlich zur Versorgung
des Moskauer und Petersburger Markts, den
übrigen Staats- und Privatbahnen mit der
Aufforderung zur Kenntnis gebracht, unterein-
ander in Verhandlungen wegen entsprechender
Abmachungen bezüglich aller Linien zu treten,
für welche ein ähnliches Bedürfnis vorliegt,
und die getroffenen Abmachungen dem Ministe-
rium zur Genehmigung vorzulegen.
Der Fahrplan der durchgehenden Vieh-
züge soll so angeordnet werden, daß von den-
selben in 24 Stunden einschließlich der Auf-
enthalte mindestens 240 Werst (256 km) zurück-
gelegt werden.
b) Tränkung und Fütterung. In
Deutschland bestimmt das Reichseisenbahn-
amt nach Anhörung der beteiligten Landes-
regierungen diejenigen Stationen, welche für
Viehzüge mit Tränkevorrichtungeu auszustatten
sind. Bei Bestimmung dieser Stationen ist
davon auszugehen, daß, wenn Transporte eine
längere Zeitdauer als 24 Stunden erfordern,
inzwischen eine Tränkung der Tiere stattfinden
muß. Bei allen Transporten, welche für die
Fahrt zwischen dem Absende- uud Bestim-
mungsort fahrplanmäßig eine Zeit von 24 Stun-
den und darüber erfordern, muß die Tränkung
auf einer zwischenliegendeti Tränkestation ohne
Rücksicht auf die bis zu derselben von den
Tieren durebfahrene Zeit vorgenommen werden.
Bei solchen Transporten kommt eine von der
Aufsichtsbehörde zu bestimmende, im Tarif zu
veröffentlichende Tränkungsgebühr zur Ein-
hebung. Für die Tränkung ist ein längerer,
bei Berechnung der durchschnittlichen Ge-
schwindigkeit außer Betracht bleibender Auf-
enthalt, vorzusehen.
In Osterreich gilt (Handelsministerialerlaß
vom 26. Februar 1875) bezüglich des Borgen- und
Hornviehs gleichfalls der Gnmdsitz, daß das
Tränken der Tiere innerhalb '24 Stunden statt-
zufinden hat, und daß dasselbe, insoferne den
Tieren kein Begleiter beigegeben oder von
demselben die Tränkung unterlassen wird, von
der Bahn gegen eine angemessene Entschädi-
gung zu bewerkstelligen ist. (Die Tränkungs-
gebühr beträgt bei den österreichisch -unga-
rischen Bahnen für Großvieh pro Stück 10 kr
Für das Tränken sonstiger Tiere wird für
jeden Wagen, bezw. für jede Etage 26 kr. ein-
gehoben. Die letztere Gebühr wird verdoppelt,
wenn der Sendung kein Begleiter beigegeben
ist. Für Fütterung und Tränkung von Ge-
flügel beträgt die Gebühr 2,5 kr. pro 10 kg und
mindestens 25 kr.).
Eine besondere Regelung ist hinsichtlich
der aus Galizien und der Bukowina nach Wien
1 verkehrenden Viehzüge getroffen. Hiernach
findet bei jenen Rindviehsendungen, deren
Transportdauer über 24 Stunden und nicht
über 54 Stunden beträgt, eine einmalige Trän-
kung, bei solchen, welche voraussichtlich über
64 Stunden unterwegs bleiben, eine zweimalige
Tränkung statt. Wenn die Zeit vom wirklicken
Abgang von der Aufgabsstation bis zur voraus-
sichtlichen Ankunft in Wien auf mehr als
I 65 Stunden sich berechnet oder wenn bei nicht
sofortiger Abbeförderung die Zeit von der letzten
Fütterung bis zur voraussichtlichen Ankunft
in Wien mehr als 70 Stunden beträgt, so hat
außer der zweimaligen Tränkung auch eine
Fütterung einzutreten.
In der Schweiz sollen Tiere, welche ihren
Bestimmungsort nicht innerhalb 24 Stunden
erreichen, inzwischen mindestens einmal auf
einer Zwischenstatiou gefüttert und getränkt,
und wenn sie unterwegs auf einer Station über-
nachten müssen, in dieser ausgeladen werden.
Ausnahmsweise sind Schaftransporte in Herden
im Durchzug durch die Schweiz auf einer der
Grenzstationen, bezw. auf der Ubergangsstation
auszuladen, zu füttern und zu tranken. Milch-
kälber, welche zur Ausfuhr aufgegeben werden
und deren Transport von der Aufgabe- bis zur
Bestimmungsstation fahrplanmäßig mehr als
10 Stunden in Anspruch nimmt, sind in jedem
Fall auf der I'bcrgangsstation mit Nahrung zu
versehen (nahrhaft zu tränken). Die Käfige
oder Körbe, in welehen Geflügel zur Beför-
derung gelangt, sollen geräumig genug sein,
um den Tieron die nötige Bewegung sowie
um deren Fütterung und Trankung zu ge-
statten.
Wenn Geflügelsendungen, bei welchen dieser
Forderung nicht genügend Rechnung getragen
ist, auf den Ubergangsstationen anlangen, so
sollen dieselben in Reservekäfige (Körbe) um-
geladen werden, welche von den Bahnen vor-
rätig zu halten sind.
Geflügelsendungen sollen nicht länger als
24 Stunden ohne Tränkung bleiben.
In Frankreich bestehen keine Vorschrif-
ten über Tränkung und Fütterung der Tier-
transporte durch die Bahn.
In Rußland haben die Bahnen in Ab-
ständen von nicht über 400 Werst (426 kml
Vorkehrungen zu treffen, daß das Vieh in den
Wagen in kurzer Zeit getränkt werden kann.
Bei Geflügelsendungen in Käfigen mit Personen-
zügen obliegt der Eisenbahn die Tränkung und
Fütterung , wenn der Absender das nötige
Futter beistellt und entsprechende Vorkeh-
rungen getroffen sind, um die Tränkung und
Fütterung zu ermöglichen. Bei Beförderung
Digitized by Google
3374
Viehbeförderung
mit Güter- und gemischten Zügen entfällt
diese Verpflichtung der Bahn.
Nach dem englischen Gesetz vom
16. August 1878, Artikel 33, hat der ge-
heime Rat die Stationen zu bestimmen, welche
mit Einrichtungen für Fütterung und Tränkung
der Tiere versehen sein müssen. Die Bahnen
sind verpflichtet, über Verlangen der Absender
oder Begleiter von Tiersendungen gegen eine
der Genehmigung des geheimen Rats unter-
liegende besondere Gebühr die Tränkung und
Fütterung der Tiere in solchen Stationen zu
übernehmen. Die Unterlassung des Tränkens
der Tiere innerhalb 24 Stunden macht die
Eisenbahn strafbar. Diese Frist kann vom ge- I
heimen Rat auf 12 Stunden herabgesetzt '
werden. Der Absender (Begleiter) der Tiere
muß Beweis erbringen, daß er die Tränkung
verlangt hat.
Nach einem Bundesgesetz vom Jahr 1884
ist es in Amerika verboten, lebende Tiere
länger als 28 aufeinanderfolgende Stunden im
Wagen zu lassen, ohne sie wenigstens 6 Stun-
den zum Zweck des Ausruhens, Tränkens und
Fütterns auszuladen. In Ermanglung einer
Vorsorge durch den Absender oder Begleiter
hat die Bahn gegen Ersatz der Kosten, für
Tränkung und Fütterung zu sorgen. Über-
tretungen können mit Geldstrafen belgt werden,
(s. Picard, Tratte" des chemins de fer, Bd. IV,
S. 792).
c) Rangieren. Die deutschen Vor-
schriften bestimmen, daß das Rangieren der
mit Tieren beladenen Wagen auf das drin-
gendste Bedürfnis zu beschränken und stets
mit besonderer Vorsicht vorzunehmen ist ; ins-
besondere ist heftiges Anstoßen dabei zu ver-
meiden. Dieselben Vorschriften sind auch für
die Schweizer Bahnen gegeben; ähnliche
Vorschriften bestehen auch in Österreich.
d) Begleiter. Auf den deutschen
Bahnen wird Großvieh in Wagenladungen nur
in Begleitung angenommen ; für je drei Wagen
muß mindestens ein Begleiter gestellt werden.
Bei Aufgabe von Kleinvieh in Wagenladungen
sowie von einzelnen Stücken Groß- und Klein-
vieh kann von der Beigabe eines Begleiters
nach dem Ermessen der Versandstation ab-
gesehen werden.
Zu jeder Sendung, und wenn eine Sendung
aus mehr als einer Wagenladung besteht, zu
jedem Wagen wird ein Begleiter zum Fahr-
preis von 2 Pfg. für den Kilometer zugelassen.
Werden der Sendung mehrere Begleiter bei-
gegeben, so haben diese bei Beförderung in
Personen- und gemischten Zügen Fahrkarten
der niedrigsten Wagenklasse zu lösen, bei Be-
förderung mit Güter- oder Eilgüterzügen sowie
in Sonderzügen dagegen ein Fahrgeld von
2 Pfg. für den Kilometer zu entrichten. Als
Fahrtausweis dient entweder der Beförderungs-
schein oder die Fahrkarte. Der Begleiter hat
seinen Platz in der Regel im Viehwagen, aus-
nahmsweise auch im Gepäckwagen oder in einem
Personenwagen III. Klasse (bezw. der niedersten
Klasse) einzunehmen. Jedem Begleiter ist ge-
stattet, einen Hund im Viehwagen unentgeltlich
mitzunehmen. Bei Bahntransporten zur Nacht-
zeit müssen die Begleiter mit gut brennenden
Laternen versehen sein.
lu U ster reich- C n garn werden lebende
Tiere, mit Ausnahme von kleinen Tieren in
Käfigen, zur Beförderung in der Regel nur
angenommen, wenn für jede Sendung min-
destens ein Begleiter beigegeben wird; für
mehrere in einem Wagen nach derselben Be-
stimmungsstation verladene Sendungen genügt
ein Begleiter für den Inhalt des ganzen Wagens.
Falls die Sendung aus mehreren Wagenladungen
besteht, soll bei Großvieh für je drei Wagen
mindestens ein Begleiter gestellt werden; oei
Kleinvieh genügt ein Begleiter für jede Sen-
dung ohne Rücksicht auf die Zahl der Wagen-
ladungen.
Bei Sendungen von Pferden, welche zur
Beförderung mit Personenzügen aufgegeben
werden, wird von der Beigabe einer Begleitung
überhaupt nicht abgesehen. Bestehen die Sen-
dungen aus mehreren Wagenladungen, so kann
auch für jeden Wagen ein Begleiter verlangt
werden.
Wird die genügende Anzahl von Begleitern
oder überhaupt Begleitung nicht beigegeben,
so kann die Bahn vom Absender die Aus-
stellung einer entsprechenden Erklärung ver-
langen, und Ubernimmt die Bahn in keinem
Fall die Haftung für den Schaden, für den
sie im Fall der Begleitung nicht aufzukommen
gehabt hätte.
Was die, Fahrbegünstiguugen für Tier-
begleiter in Österreich betrifft, so gelten hier-
über bei den einzelnen Bahnen besonder«
Bestimmungen. Zumeist wird bei Hornvieh-
] transporten die freie Rückfahrt für die Vieh-
; begleiter (auf drei Wagen je ein Begleiter) ge-
währt, jedoch besteht die Absicht, bezüglich
| der Viebbegleiter einen einheitlichen Vorgang
für alle Bahnen einzuführen, bezw. die ge-
bührenfreie Abfertigung der Begleiter nur
bei Kleinviehtransporten zuzulassen, die freie
Rückfahrt aber ausnahmslos aufzuheben.
In Belgien sollen den Transporten von
Pferden und anderen Tieren Begleiter bei-
gegeben werden; andernfalls trägt der Ab-
sender die Folgen, welche durch den Mangel
der Begleitung hervorgerufen werden.
Für jede Sendung oder Wagenladung wird
ein Begleiter unter der Voraussetzung, daß er
in demselben Wagen wie die Tiere Platz findet,
frei befördert.
In den Niederlanden ist die Eisenbahn
Begleitung zu fordern berechtigt Bei Kleinvieh,
insbesondere Geflügel in Käfigen, bedarf es der
Begleitung nicht.
Für jede volle Wagenladung wird die un-
entgeltliche Beförderung eines Begleiters, wel-
cher nach Bestimmung des Stationsvorstauds
im Viehwagen oder einem Wagen III. Klasse
Platz zu nehmen hat, zugestanaen.
Begleiter von Pferden in Stallwagen werden
nur in letzteren frei befördert. Erfolgt die Be-
förderung ohne Begleiter, dann muß der Fracht-
brief „Bahn restante" lauten, und ist der Ab-
sender verpflichtet, dem Adressaten Kenntnis
von der Absenduug zu geben , um diesen in
den Stand zu setzen, die Sendung gleich nach
der Ankunft abzunehmen.
Auf den schweizerischen Eisenbahnen
soll jede Sendung zum Zweck der Beaufsichti-
gung, Wartung und Fütterung der Tiere wäh-
rend des Transports in der Regel von einem
Führer begleitet werden, welcher seinen Platt
in dem Wagen zu nehmen hat. in welchem
die Beförderung der Tiere erfolgt; wenn der
Digitized by Googl
Viehbeförderung
Aufenthalt im Viehwagen unmöglich sein sollte, 1
so ist dem Begleiter ein Platz in einem Per* :
sonenwagen Iii. Klasse oder im Gepäckwagen, |
bezw. in einem gedeckten Güterwagen anzu- :
weisen. Soweit die Bahn auf die Begleitung !
der Transporte verzichtet hat, haben ihre Or- |
gane die den Umständen angemessene Wartung |
und Fütterung der Tiere zu besorgen, und
ist die Verwaltung berechtigt, die daraus er-
wachsenen Kosten nachzunehmen. Dio Beglei-
tung von Zuchtstieren, Hengsten und bösartigen
Tieren ist obligatorisch. Dieselbe wird aus-
nahmsweise im Verkehr der normalspurigen
Bahnen unter sich, und zwar auch hier nur
dann erlassen, wenn der Versender die Ver-
wendung eines eigenen Wagens verlangt und
dafür die im Tarif festgesetzte Zuschlagstaxe
bezahlt. Sofern der Begleiter Transporte dieser
Art, welche ohne Zuschlagstaxe, d. h. ohne
besonderen Wagen abgefertigt worden sind,
vor vollendetem Transport verlaßt, kann die
Eisenbahn die Umladung der betreffenden Tiere
selbst oder der allfällig beigeladenen anderen
Tiere anordneu und die tarifmäßige Gebühr für
die Aus- und Einladung, sowie die Zuscblags-
taxe ab derjenigen Station, ab welcher die Be-
gleitung fehlt, vom Empfänger der betreffen-
den Sendung erheben. Auch hat der Eigen-
tümer der Tiere für alle Folgen aufzukommen,
welche aus der Nichtbegleitung entstehen
können. Besteht ein Transport aus einer oder
mehreren Wageuladungen, so hat für jede
Wagenladung ein Begleiter Anspruch auf freie
Fahrt. Bei Transporten, welche nicht eine
ganze Wagenladung ausmachen, hat derselbe
Anspruch auf Beförderung zur halben Personen-
taxe III. Klasse, bei Transporten von Klein-
vieh (Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen) jedoch
nur, wenn der Transport mindestens fünf Stück
umfaßt
In Frankreich (Ostbahn) werden Begleiter
gefordert und den zur Begleitung von Pferden
und Vieh in Wagenladungen zugelassenen Per-
sonen für einen Wagen Pferde oder Vieh ein
Erlaubnisschein (ittrmis) zur Hin- und Rück-
fahrt in der 1IL Wagenklasse und für eine
Sendung von zwei durch denselben Versender
aufgegebenen Wagen zwei Erlaubnisscheine be-
willigt. Mehr als zwei Erlaubnisscheine werden
für eine Sendung, wie groß sie auch sein mag,
nicht ausgestellt.
In Italien kann die Verwaltung verlangen,
daß der Viehsendung Begleitung beigegeben
werde. Die Begleiter haben bei der Fahrt in
Vieh- uud Stallwagen den halben Preis der
III. Klasse zu bezahlen. Bei Beförderung in
Personenwagen ist der volle Preis zu be-
zahlen.
In Rußland sind den Viehsendungen Be-
gleiter beizugeben, und zwar mindestens einer
für acht Wagen und höchstens einer für jeden
Wagen. Die Begleiter zahlen, wenn sie im Vieh-
wagen Platz nehmen, '/« Kopeken pro Werst.
Bei Benutzung eines Personenwagens sind die
normalen Gebühren zu entrichten.
II. Sonstige Beförderungsvorschrif-
ten.
1. Art der Abfertigung. In Deutsch-
land wird Kleinvieh (einschließlich Hunde) in
Käfigen, Kisten, Säcken u. dgl. oder wilde
Tiere in Käfigen nach Wahl der Verseuder auf
Gepäckschein (Beförderungsscheiuj oder auf
Knc'klop&die des BiMDbatmwMwu.
Frachtbrief abgefertigt; im ersteren Fall er-
folgt die Abfertigung durch die Gepäckabferti-
gungsstellen. Alle übrigen Sendungen werden
nur auf Grund von Frachtbriefen, und zwar
bei den Eilgut- oder Güterabfertigungstellen
abgefertigt.
In Österreich- Ungarn werden, abgesehen
von kleinen Tieren in Behältern, welche auf
Gepäckschein befördert werden können, dann
von Hundeu, welche'gegeu Beförderungsscheine
(Hundekarten) aufgegeben werden, lebende Tiere
nur auf Grund von Frachtbriefen als Eil- oder
Frachtgut zur Beförderung angenommen.
In der Schweiz erfolgt die Abfertigung
der Tiere al» Eil- oder Frachtgut. Dem Ab-
sender wird von der Aufgabeexpedition ein
Transportschein ausgestellt, der bei Empfang-
nahme der Tiere auf der Bestimmungsstation
zurückzugeben ist.
Die Aufgabe erfolgt in der Regel bei den
Gepäckexpeaitionen.
In den Niederlanden erfolgt die Beför-
derung der Tiere gegen Frachtbrief oder Be-
förderungsschein.
Kleine Tiere, Hunde und Vögel, welche in
geschlossenen Kisten, Käfigen u. dgl. zur Auf-
gabe gebracht werden und keine Wagenladung
bilden, können als Bestellgut gegen Bezahlung
der Fracht vom doppeltet! Gewicht angenom-
men werden.
In Belgien werdeu Tiere auf Frachtbrief
in Grande oder Petite vitesse befördert, und
zwar als Grande vitesse nur Pferde, Esel,
Maulesel, unter der Voraussetzung, daß dio zu
durchfahrende Strecke wenigstens 75 km beträgt,
oder die Aufgabs- und Bestimmungsstationen der
Sendung zugleich Anfangs- und Endstation des
Zugs sind.
Kleine Tiere in Behältern können auch
nach dem Tarif II : „Service accelere" befördert
werden.
In Frankreich können Tiere gleich an-
deren Gütern gegen eine Deklaration d'expedition
zur Beförderung in Grande oder in Petite vitesse,
kleine Tiere in Käfigen als Articles de messagerie
angenommen werden.
In Italien erfolgt die Beförderung von
Vieh entweder in beschleunigter Beförderung
(ü piccula txlocitä acceltrala) gegen Beförde-
rungsschein (nota di upeduione) oderals Fracht-
gut auf Frachtbrief.
In Rußland werden lebende Tiere nur auf
Frachtbrief angenommen.
Ebenso können nach dem internationalen
Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtver-
kehr lebende Tiere nur auf Frachtbrief auf-
gegeben werden.
2. Vorherige Anmeldung und Wa-
genbestellung. Diesbezüglich gelten in
Deutschland, und Osterreich sowie im
Vereinsverkehr zunächst die Vorschriften des
§ 44 des Betriebsreglements und der Verkehrs-
ordnung, (s. auch Zusatzbestimmung 8 zu § 43
des Vereinsbetriebsreglements.) Danach aina die
Tiere rechtzeitig , einzelne Stücke mindestens
eine Stunde vor Abgang des Zugs auf den
Bahnhof zu bringen.
Die Bestellung von Wagen hat in Deutach-
land in der Regel schriftlich bei der Aufgabs-
station zu erfolgen und ist hiebei die Anzahl
und Gattung der Wagen, die Bestimmungs-
station u. s. w. anzugeben.
214
3376
Viehbeförderung
In den Niederlanden müssen Wagen
für Viehbeförderung 24 Stunden vorher bestellt
werden. Bei Bestellung ist auf Verlangen ein
Angeld von 2 fl. 50 kr. zu erlegen, welches
nicht zurückgegeben wird, wenn der Wagen
nicht am bestellten Tag benutzt wird.
Die Tiere müssen zwei Stunden vor dem Ab-
gang des Zugs auf die Station gebracht wer-
den; wenn der Zug des Nachts oder vor 7 Uhr
früh verkehrt, müssen die Tiere am Abend
vorher zum Transport angemeldet werden.
In der Schweiz bat die Transportanmel-
dung bei den Tieren mit Ausnahme der Hunde
in den Zwischenstationen mindestens einen Tag
voraus, in den Hauptstationen für einzelne
Stücke und einzelne Wagenladungen mindestens
zwei Stunden vor Abgang des betreffenden
Zugs, für zwei oder mehrere Wagenladungen
ebenfalls einen Tag vorher zu erfolgen.
Die Zufuhr hat bei Pferden eine Stunde,
bei den übrigen Tieren zwei Stunden vor Ab-
gang des betreffenden Zugs zu erfolgen.
In Belgien müssen Viehtransporte min-
destens 48 Stunden vorher angemeldet werden.
Handelt es sich um mehr als fünf Wagen, so
verdoppelt sich die Anmeldefrist.
Die Tiere müssen mindestens eine Stunde vor
der Abfahrt, eingeladen sein.
In Frankreich sind die Versandstationen
24 Stunden vorher von der Anzahl und Art
der in Wagenladungen als Frachtgut zu be-
fördernden Tiere zu benachrichtigen. Bei Nicht-
beachtung dieser Vorschrift stellt die Eisen-
bahn den Versendern solche Wagen, welche
im Augenblick der Verladung gerade verfügbar
Bind.
Die Zufuhr der Tiere zum Bahnhof hat
wenigstens drei Stunden vor Abgang des Zugs,
mit dem die Beförderung ausgeführt werden
soll, zu erfolgen.
In Italien muß die Anmeldung der Trans-
porte, falls Wagen nicht vorhanden sind,
zwölf Stunden vor der Aufgabe erfolgen. DieVer-
ladung muß spätestens eine Stunde vor Abgang
des Zugs vollendet sein.
In Rußland hat der Versender vor Be-
ginn des Transports die Abfertigungsstation
hiervon schriftlich zu benachrichtigen, unter
gleichzeitiger Mitteilung der zur Aufgabe ge-
langenden Stückzahl , Beibringung eines tier-
ärztlichen Zeugnisses und Erlag von je 3 Rubel
auf 8 Stück Vieh (d. i. eine Wagenladung).
Der erlegte Betrag verfällt, wenn zur festge-
setzten Zeit die angemeldete Zahl nicht zur
Verladung gebracht wird, anderseits hat die
Bahnverwaltung dem Versender ebenfalls 3 Rubel
zu vergüten, wenn die Beförderung von der Auf-
gabsstation nicht biunen 48 Stunden nach er-
folgter Anmeldung geschieht.
3. Zahlung der Fracht.*) In Deutsch-
land und Österreich-Ungarn, sowie im
Vereinsverkehr ist die Bahn (s. deutsche Ver-
kehrsordnung, österreichisch - ungarisches- und
Vereins-Betriebsrcglemeut) berechtigt, die Vor-
auszahlung der Fracht zu beanspruchen.
Nach den Zusatzbestimmungen zu § 44 der
Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutsch-
lands ist bei den auf Beförderungsschcin oder
Gepäckschein abgefertigten Tiersendungen der
•) Wegeu der F»hrff«bühren fdr Vielibegloitcr i.'.oben
H. 837*.
[ Fahrnreis stete am Absendeorte zu erlegen und
eine Nachnahmebelastung ausgeschlossen. Bei
Frachtbriefsendungen ist es dem Ermessen der
Eisenbahnverwaltungen überlassen, in den ein-
zelnen Verkehren unfrankierte Aufgabe und
Nachnahmebelastung zuzulassen und die Be-
dingungen, unter welchen die Zulassung ge-
schieht, festzusetzen.
In Österreich-Ungarn sind laut Zu-
satzbestimmung zu § 40 des Betriebsreglements
die entfallenden Transportgebühren für Pferde,
Fohlen, Maultiere, Hunde und wilde Tiere
stets bei der Aufgabe zu entrichten. Für son-
stige Tiere können die Transportgebühren nach
Wahl des Absenders auch an den Empfänger
zur Zahlung überwiesen werden.
In Frankreich und Belgien ist es
ebenfalls dem Versender freigestellt, die Fracht
im vorhinein zu bezahlen oder die Sendung
mit überwiesenen Gebühren aufzugeben.
In der Schweiz, den Niederlanden
und in Italien ist die Frachtgebühr stets
bei der Aufgabe zu entrichten.
In Rußland ist die Bahn berechtigt, die
Frankierung zu verlangen.
4. Mitnahme von Futter und Gepäck
durch die Begleiter. Beiden deutschen
Bahnen wird das während des Eisenbahntrans-
ports zur Fütterung der Tiere erforderliche
Futter, das etwaige Geschirr der Tiere, sowie
das übliche Handgepäck der Viehbegleiter un-
entgeltlich im Viehwagen mitbefördert. Sonsti-
ges Gepäck oder Güterstücke dürfen in den
mit Vieh beladenen Wagen nicht mitgeführt
werden, sind vielmehr ordnungsmäßig auf-
zugeben.
Bei den österreichisch-ungarischen
Eisenbahnen dürfen Futtervorräte, welche dem
Verbrauch während des Transports ent-
sprechen, begleiteten Sendungen beigegeben
werden.
Das Reisegepäck der Viehbeglciter unterliegt
der allgemeinen Bestimmung.
In der Schweiz wird das während des Eisen-
bahntransports zum Unterhalt der Tiere erfoder-
liche Futter bis zum Gewicht von 50 kg pro
Wagen, sowie das Handgepäck der Viehbegleiter
unentgeltlich im Viehwagen mitgenommen. Die
Begleiter der Tiersendungen, welchen die Füt-
terung der Tiere übertragen ist, haben dafür
zu sorgen, daß das Futter im Bereich der-
selben verbleibt und nicht verdorben wird.
Der Aufenthalt auf den Plattformen der Trans-
portwagen ist nicht gestattet. Treibhunde,
welche zu Viehtransporten in ganzen Wagen-
ladungen gehören, werden taxfrei befördert.
Es wird aber nur ein Treibhuud auf die
Wagenladung angenommen.
In Italien ist für jedes zur Beförderung
aufgegebene Pferd unentgeltliche Beförderung
des Geschirrs, der Geräte und des für die
Reise nötigen Futters im Höchstausmaß von
I 40 kg (hierunter höchstens 10 kg Futter) pro
. Pferd zugestanden, unter der Bedingung, daß
' diese Gegenstände ohne die Ausnutzung des
i Wagens hinsichtlich der Anzahl der Tiere zu
hindern, im selben Wagen mitverladen werden
können.
Der Begleiter ist zur unentgeltlichen Mit-
nahme des eigenen Gepäcks, soweit dieses nicht
die für das Handgepäck bestimmten Grenzen
übersteigt, berechtigt.
Digitized by Google
Viehbeförderung
3377
In Belgien können Streu- and Futtervor-
räte auf Kosten der Versender im Viehwagen
untergebracht werden.
In Rußland können in jeden Viehwagen
6 Pud Heu und 4 Pud eines körnigen Futters
mitgenommen werden.
5. Abnahme der Ti er e, Ablieferungs-
hindernisse. Nach den in Deutschland
und Österreich geltenden reglementarischen
Bestimmungen werden Tiere bei der Ankunft
an dem Bestimmungsort gegen Rückgabe des
Beförderungsscheins oder nach Aushändigung
des Frachtbriefs an den Empfänger gegen
dessen Bescheinigung ausgeliefert. Das der
Partei obliegende Ausladen und Abtreiben muß
spätestens zwei Stunden nach der Bereitstellung
und dem Ablauf der zur etwaigen zoll- oder
steueramtlichen Abfertigung erforderlichen Zeit
erfolgen. Nach Ablauf dieser ist die Eisen-
bahn berechtigt, die Tiere auf Gefahr und
Kosten des Absenders in Verpflegung zu geben,
oder falls sie deren ferneren Aufenthalt auf
dem Bahnhof gestattet, ein im Tarif festzu-
setzendes Standgeld zu erheben.
Das Transportreglement für die schwei-
zerischen Eisenbahnen bestimmt, daß das
Ausladen dem Empfänger obliegt. Verlangt
derselbe, daß die Ausladung durch die Bahn
geschehen soll, welchem Verlangen die Bahn-
verwaltungen nachzukommen nicht verpflichtet
sind, *o werden die im Tarif vorgesehenen
Gebühren eingehoben. Ebenso auch dann, wenn
die Entladung wegen Abwesenheit des Em-
pfängers oder Beeleiters durch das Bahn-
personal erfolgt. Nimmt die Bahn die Aus-
ladung vor, so haftet sie nicht für Verlust und
Beschädigung infolge Entspringens, Fallens,
Stoßens und ähnlicher Ursachen.
Das Ausladen und Abnehmen des Viehs hat
längstens eine Stunde nach Ankunft zu ge-
schehen, widrigenfalls dasselbe, soweit nicht
Zoll- oder sanitätspolizeiliche Vorschriften ent-
gegenstehen, auf Gefahr des Empfängers aus-
geladen und in Pflege gegeben wird.
Im andern Fall ist unter Beobachtung der
obigen Bestimmungen nach den Weisungen der
Zoll- oder Sanitätspolizeiorgane vorzugehen.
Nach 8 Uhr abends kann die Ausladung
und Unterbringung auch vor Ablauf einer
Stunde vorgenommen werden.
Zur Aufbewahrung von Hunden, welche
nach der Ankunft nicht sofort abgeholt werden,
ist aie Bahnverwaltung nicht verpflichtet.
In Frankreich hat die Entladung auf
Veranlassung und unter der vollen Verantwort-
lichkeit der Versender, und zwar sofort nach
der Ankunft (Boreitstellung) vor sich zu gehen.
Auf den italienischen Bahnen muß die
Ausladung innerhalb vier Stunden nach Bei-
stellung des Wagens geschehen .bei sonstiger
Einstellung des Viehs auf Gefahr und Kosten
des Eigentümers. Die Entladung selbst erfolgt
auf Veranlassung und Gefahr des Empfängers.
Können Viehsendungen, welche des Abends
einlangen, infolge Zoll- oder Sanitätsvorschriften
oder aus andern Gründen nicht ausgeladen und
abgenommen werden, so haben sie gegen Ent-
richtung einer im Tarif festgesetzten Gebühr
im Wagen zu verbleiben.
Für die Entladung und die Begleitung bis
zum Ort der Einstellung werden ebenfalls
tarifmäßig bestimmte Gebühren eingehoben.
In Belgien sollen Tiere zwei Stunden
nach der Ankunft abgeholt werden. Nach
dieser Fri?t werden sie entweder auf Rechnung
und Gefahr des Absenders in Futter gegeben
oder die Bahn behält sie gegen Ersatz der auf-
laufenden Kosten selbst in Kost.
Ähnliches gilt auch in den Niederlanden,
mit der Abänderung, daß Pferde, nicht wie
die übrigen Tiere, erst nach zwei, sondern
bereits nach einer Stunde ausgeladen und ab-
geführt werden müssen. Hunde sind längstens
eine halbe Stunde nach ihrer Ankunft abzu-
holen; über diese Zeit sind die Eisenbahnen
zu ihrer Verwahrung nicht verpflichtet.
In Rußland muß die Entladung inner-
halb 12 Stunden vor sich gehen, jedoch darf
Großvieh nicht vor erfolgter tierärztlicher Be-
schau abgetrieben werden. Nach diesem Zeit-
raum wird das Vieh unter Aufstellung eines
Protokolls der Ortspolizei zur weiteren Ver-
pflegung und Veranlassung übergeben.
.. 6. Lieferfristen. In Deutschland und
Osterreich gelten diesbezüglich die gleichen
Bestimmungen wie für Eilgüter. Im Vereins-
verkehr, ferner in den Niederlanden und in
Frankreich kommen für Viehsendungen, je
nachdem sie als Eil- oder Frachtgut aufgegeben
werden, auch die entsprechenden Lieferfristen
(s. d. Artikel Lieferfrist) zur Anwendung.
In Belgien geschieht die Beförderung
mit jenen gemischten oder Güterzügen, welche
zum mindesten eine Stunde nach der Aufliefe-
rung zum Transport abgehen und von der Ver-
waltung hierzu bestimmt worden sind. Die
Ablieferung in der Bestimmungsstation hat
mit dem gleichen oder aber mit dem nächsten
Anschlußzuge zu erfolgen. Kann die Beförde-
rung zum Bestimmungsort nicht mit dem
leichen Zug vor sich gehen , mit welchem
ie Viehsendung von der Aufgabsstation ab-
rollte, so wird dieselbe, wenn es die Regelmäßig-
keit des Dienstes erheischt, im Lauf aufge-
; halten und selbst im Fall des Zusammentreffens
1 mit dem früheren, doch erst mit dem darauf-
folgenden Anschlußzug befördert.
In Italien werden berechnet für je an-
! gefangene 2*25 km 24 Stuuden, für jeden Über-
gang von Bahn zu Bahn 8 und für jeden
1 Übergang über eine Strecke mit Neigungen
über 20%,, 6 Stunden.
In Rußland ist für Großvieh eine Trans-
portfrist von 24 Stunden für je 800 Werst
I nebst eit)er achtstündigen Manipulationsfrist
für jede Übergangsstation bestimmt. Bei Klein-
vieh werden für je 200 Werst 24 Stun-
: den, für die Abbeförderung ebenfalls 24 Stun-
i den und für jeden Übergang von Bahn zu Bahn
j 8 Stunden gerechnet
In Amerika (Leven, Amerikanische Eisen-
bahnen, S. 260) ist die Zusicherung des Ehl-
haltens bestimmter Lieferfristen verboten.
Was die Haftung für Versäumnis der Liefer-
frist betrifft, so gelten hierfür sowohl in den
einzelnen Staaten als auch nach dem inter-
nationalen Übereinkommen über den Eisen-
bahnfrachtverkehr dieselben Bestimmungen wie
für Güter überhaupt.
7. Haftung für Verlust und Be-
schädigung. In Österreich, Deutsch-
land, der Schweiz, Belgien, Italien,
Rußland und nach dem internationalen
I Übereinkommen über den Eisenbahnfracht-
214*
Digitized by Google
3378 Viehbegleiter
verkehr richtet sich die Haftung nach den Be-
stimmungen über die Beförderung von Gütern
(s. Frachtrecht), jedoch haftet die Eisenbahn
nicht für den Schaden, welcher aus der mit i
der Beförderung lebender Tiere verbundenen I
besonderen Gefahr entstanden ist, sowie für I
den Schaden, dessen Abwendung durch die |
Begleitung bezweckt wird, und zwar wird bis
zum Nachweis des Gegenteils vermutet, daß der
Schaden aus der betreffenden Gefahr wirklich
entstanden ist.
Tritt Ersatzpflicht ein, so ist der Wert der
zu Grunde gegangenen Tiere, bezw. bei Be-
schädigung der Minderwert zu ersetzen. Bei
Deklaration des Interesses ist auch der tiber-
steigende Schaden zu ersetzen.
In den Niederlanden gelten ebenfalls
die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bei
Verlust eines Tiers. Mangels einer Wert-
versicherung werden die folgenden Beträge als
Maximalentschädigungssätze gezahlt: 3üO fl. |
für ein Pferd, 126 rl. für einen Mastochsen,
12 fl. für ein Kalb, 90 fl. für jedes andere
Stück Großvieh, 36 fl. für ein Mastschwein,
15 fl. für ein mageres Schwein, - 4 fl. für ein
Spanferkel 7 fl. für ein Schaf oder eine Ziege,
4 fl. für einen Hund, endlich 36 fl. für 100 kg
sonstiger Tiere.
Ist Wertangabe erfolgt, so ist neben dem
tarifmäßigen Transportpreis ein Zuschlag zu
bezahlen, welcher 1°/^ der ganzen deklarierten
Summe für jede angefangenen 150 km der
ganzen Transportstrecke und mindestens 20 Cts.
beträgt.
In Frankreich ist die Haftung auf 5O00
Francs pro Stück beschränkt, wenn im Auf-
gabeschein nicht ein höherer Wert deklariert
ist. Im allgemeinen besteht in Frankreich bei
Verlust oder Beschädigung gegen die Bahn-
Gesellschaften die Vermutung des Verschuldens
ebenso wie bei anderen Waren.
In England bestimmt die Bailway and
Canal Traffic Akt vom 10. Juli 1864, daß die
Hahnen für den Verlust von Pferden und Vieh
während des Transports nicht über gewisse
Beträge (bei Pferden z. B. nicht über 60 Pfd.
Sterl. pro Stück) haften sollen, ausgenommen
es würde eine angemessene Versicherungs-
prämie dafür gezahlt.
Aber auch diese enthebt den Eigentümer
der Sendung nicht vom Nachweis der Höhe
seines Schadens. Weiters bestimmt obiges
Gesetz, daß die Eisenbahnen bei Vieh- und
Pferdetransporten für Schäden, die durch Nach-
lässigkeit ihror Organe entstehen, zu haften
haben , und Bedingungen, welche diese Haft-
pflicht ausschließen, nichtig seien, wobei Be-
dingungen, welche das Gesetz für gerecht und
angemessen findet, nicht eingeschlossen sein
sollen.
In Amerika lehnen die Bahnen jede Haf-
tung, insbesondere für Ersticken des Viehs oder
für Beschädigungen, welche die Tiere einander
zufügen, ab.
8. Beförderung wilder Tiere (Mena-
gerien). Diesbezüglich bestimmt § 44 der
deutschen Verkehrsordnung und des öster-
reichisch-ungarischen Betrie bsregl e-
inents, daß die Eisenbahn zur Beförderung
wilder Tiere nur bei Beachtung der im Inter-
esse der Sicherheit vorzuschreibenden Bedin-
gungen verpflichtet ist. Die Bedingungen be-
- Viehhöfe
zwecken die Sicherstellung einer solchen Ver-
packung oder Verladung, daß die Gefahr einer
Beschädigung von Personen, Tieren oder Gü-
tern, ausgeschlossen ist.
Ähnliche Bestimmungen gelten auch in
anderen Staaten. In der Schweiz finden auf
den Transport wilder Tiere die Bestimmungen
des „Reglements und Tarifs für die Beförderung
von im Tarif für lebende Tiere nicht benannten
— auch wilden Tiere — sowie von ganzen
Menagerien auf den schweizerischen Bahnen"
Anwendung, bezw. ist eine besondere Ver-
ständigung mit der Bahnverwaltung erfor-
derlich.
In Belgien werden wilde Tiere nur in
festen, gut verschlossenen Kisten zur Beförde-
rung angenommen, und behält sich die Ver-
waltung ebenfalls das Recht vor, die Beförde-
rung zurückzuweisen.
In Italien werden wilde Tiere nur in
festen Eisen käfigen übernommen; sie müssen
von den Eigentümern oder Aufsehern begleitet
sein und muß auf der Abgangsstation der
Erlaubnisschein der Sicherheitsbehörde beige-
bracht werden. Die Beförderung geschieht auf
Gefahr des Versenders, und zwar mit Güter-
zügen, ausnahmsweise mit gemischten Zügen,
falls auf einer Linie keine Güterzüge verkehren.
Der Versender hat Seile, Ketten und was sonst
zur Befestigung der die wilden Tiere enthalten-
den Käfige oder Fuhrwerke nötig ist, beizu-
stellen.
Viehbegleiter, s. Viehbeförderung.
Viehhüfe, eingefriedigte Plätze, welche in
Verbindung mit entsprechend ausgeführten
Laderampen und Gleisanlagen zur Ein- und
Ausladung, sowie zur vorübergehenden Ver-
wahrung der mittels Eisenbahn ankommenden
und abzusendenden Schlachttiere dienen.
Auf Bahnhöfen mit starkem Viehverkehr
ist es von großem Vorteil für die rasche
und sichere Abwicklung der Ladearbeit, mit
der Verladerampe für das Vieh einen größeren,
in mehrere Abteilungen (Buchten) geschiedenen,
abgeschlossenen Platz zu vereinigen, in welchem
die Tiere untergebracht, gezählt, sortiert, ab-
gewogen und nach Maßgabe der Veterinär-
polizeilichen Vorschriften von den Tierärzten
untersucht werden können.
In größeren Städten entsteht ebenfalls das
Bedürfnis der Errichtung von V., in denen die
für die regelmäßig abzuhaltenden Märkte be-
stimmten Viehsendungen abgeladen werden und
bis zum nächsten Markttag in Verwahrung
bleiben. Zu diesem Zweck, sowie für einen ge-
ordneten Marktbetrieb sind, mit den Viehhöfen
verbunden, besondere Gebäude notweudig für
die Verwaltung, die Börse, die Einstallung der
Tiere (Rinder-, Kälber- und Schweinehallen,
HammelstäUe), die Schlachtung (Sohlachthäuser)
für verseuchte Tiere (Seuchenhöfe) u. s. w.
Derartige V. bestehen fast in allen Groß-
städten. Bemerkenswerte Anlagen dieser Art sind
die V. in Berlin (s. den Central-, Vieh- und
Schlachthof zu Berlin von Blankenstein und
Lindenmann, Berlin 1886), Budapest, Wien,
Paris, London, München, Hannover u. s. w.
Die Lage der V., sofern selbe nicht voll-
ständig gesondert ausgeführt werden, ist der-
art zu wählen, daß der Verkehr nach denselben
den anderweitigen Güterverkehr am Bahnhofe
nicht stört und ein rasches Wegbringen der
Viehhöfe
Tiere ermöglicht ist. Unter Umstanden wird
es sich empfehlen, besondere Wege für das Zu-,
bezw. Abtreiben der Tiere, eine Triftstraße,
anzulegen.
Die V. können in Schienenhöhe oder in
gleicher Höhe wie die Fußböden der für den
Viehtransport benutzten Güterwagen angelegt
werden; die letzere Anordnung besitzt den Vor-
teil daß die Tiere, ohne eine Rampe überschreiten
zu müssen, unmittelbar in den V. getrieben
werden können. Zu diesem Zweck soll zwischen
der Einfriedigung des V. und der Außenkante
der Ladebühne ein freier Raum von mindestens
4 m bleiben. Liegt der V. tiefer, so werden
Rampen (Viehladebühnen) notwendig, welchen
eine möglichst flache Neigung gegeben wird
Über die Höbe und Anlage derselben bestim-
men die technischen Vereinbarungen des
V. D. E.-V. vom Jahr 1889 für den Bau
.Wenn feste Viehladebühnen angeordnet
werden, sind sie bei Bahnen, auf welche die
Wagen der Hauptbahn übergehen, den örtlichen
Bedürfnissen entsprechend 1,12 m oder 1 m
hoch über Schienenoberkante anzulegen; bei
ausschließlicher Verwendung eigenartiger Be-
triebsmittel und bei Schmalspurbahnen sind
sie der Höhe der Wagenfußboden anzupassen."
Die Normen für den Bau und die Aus-
rüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands
vom Jahr 1892 enthalten im § 18 folgende Be-
stimmungen :
„Auf Bahnhöfen und Haltestellen, wo die
Ein- und Ausladung von Vieh oder Fahrzeugen
in größerem Umfang zu erwarten steht, sind
feste Rampen für seitliche Verladung und
nach Bedarf für Verladung vor Kopf her-
zustellen, deren Höhe über Schienenoberkante
in den zur seitlichen Verladung
J.
i
i
Fi». 1668 a.
o
ie-L _ 1
* ~ -t - -
i t. mm fr^.l-^, M
rJVli ■■■■ 1
Schnitt OH
Fig. 1668 6.
Fig. 1669 a.
Sehn!« KF
Fig. 1669 4.
und die Betriebseinrichtungen der Haupteisen-
bahnen im § 58 folgendes:
„Viehladebühnen sind an Nebengleisen
1,120 m über Schienenoberkante hoch, wo
thunlich so anzulegen, daß die Wagen sowohl
von der Stirn- als auch von der Langseite
beladen werden können. Die zu den Bühnen
führenden Rampen erhalten zweckmäßig eine
Neigung von 1 : 20, höchstens 1:12.
Bei Stirnladebühnen wird zur leichteren
Verladung über die Buffer hinweg die Erhöhung
der Stirnmauer auf 1,235 m empfohlen.
Eine ähnliche Bestimmung enthalten die
Orundzüge des V. D. E. -V. vom Jahr 1890
für den Bau und die Betriebseinrichtungen
der Nebeneisenbahnen; nur wird darin auch
eine geringere Höhe (1,12 oder 1 m) über
Schienenoberkante gestattet.
Die Grundzüge des V. D. E.-V. vom Jahr
1890 für den Bau und die Betriebseinrichtun-
gen der Lokaleisenbahnen enthalten in § 41
folgende
Teilen nicht über 1,1 m beträgt." (S. auch den
Artikel Viehbeförderung.)
Rücksichtlich der Verwendung von Etage-
wagen (s. d.) sei bemerkt, daß die Rampen
zu den einzelnen Zwischenböden führen sollen,
daher dieselben zumeist verschiedene Höhen
erhalten.
In kleinen V. (Fig. 1668a u. b) genügt für
die Rampe eine Mindestbreite von 2 m; es wer-
den, wenn Rampen von verschiedener Höhe
nötig sind, diese nebeneinander gelegt, an den
Langseiten entsprechend hohe Einfriedigungen
ausgeführt und die Abteilungen auf einer oder
zu Deiden Seiten derselben angeordnet. Bei
größeren V. (Fig. 1669a u. b) wird die Rampe
meist auf die ganze Breite derselben hergestellt
und legt man die Buchten an die Straßenseite.
Die Rampen können aus Holz oder aus
Mauerwerk mit Bodenanschüttung hergestellt
sein; in diesem Fall werden die den Gleisen
zugekehrten Langseiten und bei Stirnverladun-
gen zum Teil auch die Stirnseiten mit Stütz-
Digitized by Google
3380
Viehladerampe — Viehwagen
mauern, wie die übrigen Laderampen (s. d.)
abgeschlossen.
Um ein Verunglücken der Tiere beim Ver-
laden zu vermeiden, wird der zwischen der Ober-
kante der Viehrampe und jener des Wagen-
fußbodens entstehende Zwischenraum mit Lade-
brücken aus Holz oder Eisen überdeckt.
Die V. und die Rampen werden, um ein
Überspringen der Tiere zu vermeiden, mit einer
starken, durch Latten, Bretter, Drahtnetze u.
s. w. verdichteten Einfriedigung von 1,35 bis
1,4 in Ilöhe versehen; in dieser sind Thore
zum Ein- und Austreiben der Tiere angebracht.
Die Abteilungswände werden in gleicher Weise
wie die übrigen Einfriedigungen angefertigt; sie
erhalten zweiflügelige Thore von 2 m Breite,
in der Mitte einen Anschlagpflock und werden
mit langen Bändern und Schubriegeln be-
schlagen.
Die Rampen, sofern sie nicht aus Holz er-
riohtet werden, erhalten, wie der ganze übrige
Viehhof, eine vollkommen wasserundurchlässige
Pflasterung aus Steinen oder Klinkerfliesen,
welch letztere auf einer Unterbettung von Ce-
mentbeton gelegt werden. Um ein Ausgleiten
der Tiere auf der geneigten Fläche zu ver-
hindern, erhalten die Pflastersteine besondere
Längsfugen. Zur Ableitung des Spülwassers
wird das Pflaster im Gefälle verlegt und werden
an den tiefsten Punkten Schächte angelegt
von welchen aus das Wasser unterirdisch ab-
geleitet wird.
Soll sich das Vieh längere Zeit in dem V.
aufhalten, so ist für eine ausreichende Be-
leuchtung, für die Aufstellung von Brücken-
wagen, Futter- und Brunnentrögen, die Her-
stellung von Brunnen oder Wasserleitungen
mit den erforderlichen Ausflüssen u. s. w. vor-
zusorgen. In größeren V. werden außerdem
besondere Rampen zur Verladung von Heu
und Stroh, Düngergruben und Ladebühnen zur
Verladung des Düngers notwendig.
Bei kleinen V. mit schmalen Rampen genügt
in der Regel ein Nebengleis als Ladegleis,
welches zumeist verlängert als Desinfektions-
anläge benutzt wird.
Für größer angelegte V., gehört wie bereits
erwähnt eine lange Viehladebühne, zu welcher
mindestens drei Gleise führen sollen, um bei star-
kem Verkehr eine größere Anzahl Wagen gleich-
zeitig ein-, bezw. ausladenzu können. Von diesen
Gleisen liegen zwei vor der Rampe, das dritte
läuft an eine der Stirnseiten der Bühne an und
dient zur Entladung der Wagen von der Kopf-
seite aus. Von den beiden vor der Rampe liegen-
den Gleisen dient das derselben zunächst ge-
legene zur Aufstellung der seitwärts zu be-, bezw.
entladenden Wagen, das entfernter liegende
zum raschen Abfahren der abgefertigten Wagen.
Alle drei Gleise sind durch Weichen entspre-
chend miteinander und mit den Desinfektions-
gleisen verbunden.
FürV. in großen Städten ist es notwendig,
die ganzen Viehtransportzüge nach der Ent-
ladung und Reinigung geschlossen wieder zurück-
gehen lassen zu können. Es soll daher eine Tren-
nung der Züge möglichst vermieden werden
und erhalten die Rampen mindestens die gleiche
Lange wie die größte Länge der Züge (376
bis 400 m), so daß ein Rangieren der Züge
hintereinander unbehindert vorgenommen wer-
den kann.
Sollen mehrere Züge gleichzeitig verladen
werden, so stellt man die Viehladebühnen mit
ihren Langseiten gleichlaufend nebeneinander
und legt zwischen dieselben je drei Gleise, zwei
andere Gleise enden an den Stirnseiten der
Bühnen. Von den drei Gleisen dienen die bei-
den äußeren zum Be-, bezw. Entladen und das
mittlere zum Aufstellen der abgefertigten Züge.
Dasselbe steht auch wie die anderen Gleise
mit der Desinfektionsanlage in Verbindung.
Eine solche Anlage mit drei gleichlaufenden
Rampen ist im Berliner V. ausgeführt; die An-
lage gestattet die gleichzeitige Entladung von
fünf Zügen.
In größeren V. werden aus veterinärpolizei-
lichen Rücksichten gewöhnlich besondere, von
den übrigen Gleisanlagen getrennte Ladegleise
für Kälber und für Schweine ausgeführt,
welche unmittelbar zu den für diese Tiere aus-
schließlich benutzten Räumen führen.
Die Gleise, auf welchen die Reinigung und
Desinfektion (s. d.) der entladenen Wagen statt-
findet, bilden zumeist eine Verlängerung der
Ladegleise oder stehen mindestens mit den-
selben in unmittelbarer Verbindung und laufen
an einem Ende tot Die Bauart derselben soll
derart sein, daß eine Durchtränkung und In-
ficierung des Bodens durch die beim Reinigen
verbrauchten bedeutenden Wassermassen ver-
mieden wird. Zu diesem Zweck werden die
Schienen auf Steinwürfel verlegt, welche eiserne
Unterlagsplatten erhalten. Zur richtigen Ein-
haltung der Höhenlage werden die Steine auf
Grundmauern gelegt. Ober die Befestigung der
Schienen auf den Steinunterlagen s. den Artikel
Oberbau. Der Raum zwischen den Gleisen und
zu beiden Seiten derselben auf eine Breite von
etwa 2—2,5 m wird mit einem undurchlässigen
Stein- oder Asphaltpflaster überdeckt, welches
zur möglichst vollkommenen Ableitung des
Wassers mit einem Quergefälle nach der Mitte
des Gleises zu versehen ist. In Entfernungen
von ungefähr je 50 m werden Ablaufschächte
zur Sammlung der Spülwässer ausgeführt,
welche oben mit einem eisernen Gitter überdeckt,
unten mit einem Ablauf und einem Schacht
versehen sind, in welchen sich die beim Rei-
nigen der Wagen mit fortgespülten Sand- und
Schlau lmmassen u. s. w. sammeln und nieder-
schlagen, wodurch einer Verstopfung der Ab-
leitungsrohre vorgebeugt wird.
Neben den Desinfektionsgleisen werden die
Rohre für die Wasserleitung und die Ausläufe
derselben (die Hydranten) angebracht.
Viehladerampe, s. Viehbeförderung.
Viehtarife, s. Gütertarife.
Viehwagen (Stock Cars, Cattle Cars;
Wagon ä bestiaux), Güterwagen zur Beförde-
rung lebender Tiere. V. sind teils Wagen von
besonderer Bauart, welche ausschließlich für die
Beförderung bestimmter Tiergattungen dienen,
teils gewöhnliche, auch zur Beförderung anderer
Güter geeignete Wagen, welche mit Luftklappou
und mit Vorrichtungen zum Anbinden der Tiere
u. dgl. dauernd versehen sind oder fallweise
vergeben werden.
Die Verwendung von Specialwagen hat den
Nachteil, daß sich solche Wagen zu anderwei-
tigen Transporten nicht gut eignen und daher
eine fortgesetzte Ausnutzung schwer möglich
1 ist; dagegen kann durch eine dem besonderen
i Zweck entsprechende Bauart eine bessere Aus-
Digitized by Google
Viersen- Venlo — Villa rd
3381
nutzung des Laderaums oder Ladegewichts, so-
wie ein besserer Schutz der Tiere erreicht
werden
Die Benutzung von Specialwagen wird sich
nur für wiederkehrende Massentransporte als
zweckmäßig erweisen. Für Schweine und Schafe
werden ausschließlich Specialwagen mit Etagen
verwendet; dasselbe gilt für Massentransporte
von Federvieh, für welches sogar Wagen mit
drei oder mehr Etagen gebaut werden.
Zum Massentransport von Pferden und Horn-
vieh benutzt man meist gewöhnliche Güterwagen,
und zwar gedeckte Wagen, weil die Tiere
bei Beförderung in offenen Wagen (ohne Dach)
zu sehr unter den Witterungseinflüssen leiden.
Bei diesen Wagen ist d ie Verschalung nur innen
angebracht, zuweilen an den Langseiten nicht un-
unterbrochen bis an das Dach reichend, sondern
in dem oberen Teil als Lattenverschalung aus-
geführt, so daß Luftspalten frei bleiben; im
ersteren Fall sind mit Klappen verschließbare
Öffnungen vorhanden und erhalten die Thüren
Verschlußhaken mit zwei Hakenspitzen, so daß
bei Benutzung der vorderen Hakenspitze ein
Spalt in der Thüröffnung offen bleibt.
Die Thüren werden meist als Schiebethüren
in den Seitenwänden ausgeführt.
Die offenen Hornviehwagen (ohne Dach} haben
etwa 2 m hohe Bordwände mit Lattenverschalung
und in den Langseiten angebrachte Thüren.
Die Fußbodenbedielung muß bei Hornvieh-
wagen kräftig und derart ausgeführt sein,
daß die flüssigen Abfallsstoffe leicht abfließen
können. Im allgemeinen soll die Bauart derart
sein, daß die Desinfektion mit Dampf oder
heißem Wasser keine nachteiligen Wirkungen
auf die Bauteile ausübt.
Die Verladung der Tiere erfolgt gewöhnlich
quer zur Wagenlängsachse, rechts und links
von den Thüröffnungen, wobei die Standbreite
für ein Stück Hornvieh mit 500 — 600 mm zu
rechnen ist. Sowohl an den Seiten, als an den
Stirnwänden werden Ringe in beiläufiger Höhe
von 1,2 m über dem Fußboden zum Anbinden
des Viehs befestigt.
Hornriehwagen werden auch mit Einrich-
tungen zum Tränken und Füttern der Tiere
versehen; derartige Einrichtungen haben jedoch
bisher ein günstiges Resultat nicht ergeben. Bei
langdauernden Transporten scheint es vielmehr
geboten, eigene Fütterungsstationen mit Vieh-
hofanlagen zu errichten, in welchen die Tiere
rasch und gut versorgt werden können (s.
Schlußfolgerung zur Frage Gruppe IV, Nr. 25
der Technikcrversammlung des V. D. E.-V.,
Stuttgart 1878).
Viersen- Venlo, s. Preußisch-niederländisch«'
Verbindungsbahn.
Vignoles. Charles Blacker, berühmter Eisen-
bahn- und Brückeuingenieur, Verbreiter der nach
ihm benannten breitba&igen Schienen (s. Vig-
noles-Schienen), geb. 1792 zu Birmingham, gest.
17. November 1875 zu Hytbe bei Southampton;
widmete sich frühzeitig den eisenbahntechnischen
Studien, erlangte durch seine in dieses Gebiet
einschlagenden Schriften einen europäischen Ruf
und hat sich besonders durch sein Gutachten über
die württembergischen Eisenbahnen im Jahr
1845 bekannt gemacht.
Vignoleg-Schienen {Vignoles rails, pl.;
Rails, m. pl.; Vignoles), Bezeichnung für eine
Art von Breitfußschienen (s. d.).
Die bedeutenden Mängel, welche den in
Verwendung gestandenen Schienen mit flachem
und pilzförmigem Querschnitt anhafteten, waren
die Veranlassung, daß der Amerikaner Ste-
vens aus Hoboken 1830 während eines längeren
Aufenthalts in England eine neue Schienenform
erfand, bei welcher der schmale Fuß der pilz-
förmigen Schiene derart verbreitert war, daß
dieselbe unmittelbar auf den Unterlagen be-
festigt werden konnte und die bisher all-
gemein üblichen Schienenstühle entbehrlich
wurden.
Die ersten V. wurden in England unter
Stevens Aufsicht gewalzt und für die am 9. Ok-
tober 1832 eröffnete Camden-Amboy-Bahn in
den Vereinigten Staaten verwendet.
Der englische Ingenieur Ch. Vignoles
führte 1836 das Profil der Stevensschiene in
England ein; die nunmehr nach Vignoles be-
nannten Schienen wurden daselbst auf Holz-
langschwellen verlegt, denen Querschwellen zur
Unterstützung dienten. Die V. fand in England
keine belangreiche Verwendung; es wurden dort
stets die Doppelkopfschienen bevorzugt.
Das Verdienst der Einführung der V. in
Deutschland gebührt dem Erbauer der Leipzig-
Dresdener Bahu Th. Kunz und dessen Assi-
stenten Köhler. Der letztere sah auf einer Reise
in Amerika diese Breitfußschienen und erkannte
auch deren Vorzüge. Mit V. wurde das zweite
Gleis der Leipzig- Dresdener Bahn ausgeführt,
und zwar waren die Schienen unmittelbar auf
den Querschwellen befestigt.
In Österreich fanden die V. zum erstenmal
beim Bau der Wien-Gloggnitzer Bahn Verwen-
dung; dieselben wurden auf hölzernen Lang-
schwellen verlegt.
Seitdem hat sich diese Schienenform auf
dem größten Teil des Festlands und in Amerika
eingebürgert.
Über die Form der gegenwärtig in Verwen-
dung stehenden Breitfußschienen s. den Artikel
Oberbau II, Gestalt der Schienen, Bd. V, S. 2496,
Haarmann, Das Eisenbahngleis, Leipzig 1891,
und I. Hälfte, S 63.
Villard , Henry , geb. 1836 in Zwei-
brücken in der Pfalz, Sohn des Oberlandesge-
richtspräsidenten Hilgard, studierte in Deutsch-
land die Rechte, wanderte anfangs der fünfziger
Jahre nach Amerika aus, wo er seinen deutschen
Namen Hilgard in den Namen V. änderte. Er
war in den Vereinigten Staaten in verschiedenen
Berufszweigen, insbesondere in der Presse thätig,
und machte größere Reisen. Seit 1870 beschäf-
tigte er sich mit Eisenbahnangelegenheiten,
ordnete in den Jahren 1873 — 1 87t» im Auftrag
süddeutscher Bankhäuser die Verhältnisse der
unter Zwangs Vormerkung stehenden Kansas-
Pacific- Eisenbahn und einer Anzahl kleiner,
sich gegenseitig befehdenden Eisenbahn- und
Dampfschiffahrts-Gesellscbaften in dem Staat
Oregon und dem damaligen Territorium Wa-
shington, die er im Jahr 1878 zu einer großen
I und leistungsfähigen Gesellschaft, der Oregon
Railway and Navigation Company, ver-
einigte. Er bemühte sich nunmehr, dieser Ge-
sellschaft einen Anschluß an die nach den
östlichen Gebieten der Vereinigten Staaten
führenden Bahnen zu verschaffen, und trat zu
diesem Zweck mit Jay Gould und dem da-
maligen Präsidenten der Northern Pacific-Eisen-
i bahn, Fiederik Billings, jedoch ohne Erfolg,
Digitized by Google
3382
Vinkovce-Brckaer Lokalbahn — Virtuelle Länge
in Verbindung. Um gleichwohl zu diesem Ziel
xu gelangen, begründete V. im Februar 1887
eine Gesellschaft mit einem Kapital von zu-
nächst 8 Mill. Doli., das später auf 20 Mill.
Doli, erhöht wurde, womit er unter der Hand
eine genügende Anzahl Aktien der Northern
Pacific und der Oregon Railway and Navigation
Company aufkaufte, um sich eine Mehrheit in
beiden Gesellschaften zu sichern Den Teil-
nehmern an der Gesellschaft wurde dieser Zweck
zuerst geheim gehalten; die Gesellschaft selbst
ist bekannt unter dem Namen des Blind Pool
(blinder Gesellschaftsrertrag). Der Plan gelang
und es wurde nunmehr im Juni 1881 aus den
Teilnehmern des Blind Pool eine neue Aktien-
gesellschaft, die Oregon and Transcontinental
Company, gegründet, V. zu ihrem Präsidenten
und im September 1881 auch zum Präsidenten
der Pacific-Eisenbahii gewählt. In letzterer
Eigenschaft gelang es ihm unter großen An-
strengungen innerhalb zweier Jahre, bis zum
22. August 1883, die Northern Paeific-Babn zu
vollenden. Im August und September 1888
feierte er dieses Ereignis durch eine Festfahrt
von New- York über die neue Bahn nach Port-
land in Oregon und dem Puget-Sunde an der
Spitze einer zahlreichen, aus Amerikanern, Deut-
schen und Engländern bestehenden Gesellschaft.
Als kurz darauf die Gesellschaft in finanzielle
Verlegenheiten gerieth, wurde V. veranlaßt, von
der Leitung zurückzutreten. Er lebte dann einige
Jahre in Deutschland, kehrte aber 1886 nach
Amerika zurück und nahm bald wieder in der
Northern Pacific- und den ihr verbündeten
Gesellschaften eine einflußreiche Stellung ein,
wurde auch wieder zum Präsidenten gewählt.
Seine Bestrebungen gingen dahin, der Bahn
einen selbständigen Ausgangspunkt in Chicago
zu schaffen und sie durch Ausbau eines groben
Netzes von Zufuhrbahnen zu kräftigen, insbe-
sondere gegenüber der Konkurrenz der benach-
barten Oberlandbahnen. Dieser Plan scheiterte
an dem Mangel der nöthigen Geldmittel. Als
im Sommer 1893 die Northern Pacific-Bahn
in Konkurs verfiel, gab V. seine Stellung als
Präsident auf. v. d. Leyen.
Vinkovce-Brßkaer Lokalbahn ( Viukovce-
Brckai helyi irbeku vasüt), in Slavonien ge-
legene, normalspurige Lokalbahn im Eigentum j
der gleichnamigen Eisen bahngesellschaft, be-
trieben von den ungarischen Staatsbabnen (Be-
triebsleitung Budapest, südliche).
Die V. (60,662 km) führt von Vinkovce,
Station der ungarischen Staatsbahnlinie Dalja-
Vinkovce-Brod-Bosna Brod nach Bn'ka zum
Save-Ufer. Die Konzession wurde 1886 auf Grund
des Gesetzartikels XXXI vom Jahr 1880 unier.
Gewährung der für Lokalbahnen üblichen Be-
günstigungen erteilt. Die Eröffnung der V. fand
am 28. Oktober 1886 statt. Die größte Stei-
gung beträgt 5°/oo» der kleinste Krümmungs-.
halbmesser 600 m. Den Betrieb führt seit der
Eröffnung die Direktion der ungarischen Staats-
babnen.
Das Gesellscbaftskapital beträgt 2005000 fl.
in 4010 Stammaktien und 6015 Prioritätsaktien
zu je 200 tl. Di.« Dividende der Prioritätsaktien
betrug 1888-1892 2,47ßX, bezw. 3,2X, l*U%,
3>/2% und 4%'.
Die Gesamteinnahmen betrugen im Jahr
1892 166 282 fl. (1891 129005 iL), die Ausgaben <■
101 109 fl. (1891 76 136 fl.); der Betriebskoeffi- !
cient stellte sich 1892 auf 60,8 V, 1891 auf
68,17X.
Mit Gesetz vom 27. Dezember 1893 erhielt
die Gesellschaft die Bewilligung zur Fortsetzung
der Bahn nach Bosnisch Bröka mit Überbrückung
der Save. Für den Bau der genannten Fortsetzung
ist das effektive Baukapital mit 800 000 fl. fest-
gesetzt, von welchem die eine Hälfte für den Bau
der Linie, die andere für den Bau der Save-
Brücke zu verwenden ist.
Virton-Eisenbahn (31,7 km), in Belgien
gelegene, eingleisige, normalspurige Eisenbahn,
ehemals Privat bahn; seit 1880 vom Staat durch
Kauf erworben.
Mit Konzession vom 6. November 1868
(Gesetz vom 1. Dezember 1866) bildete sieb 1869
die Virton - Eisen bahngesellschaft mit einem
Aktienkapital von 3 160 000 Frs zum Bau und
Betrieb einer Eisenbahn von Marbehau nach
Virton. Für die Fortsetzungslinie von Virton
an die französische Grenze und nach Montmeay
wurde die Konzession 1879 erteilt. Die Strecke
Marbehau -Virton wurde am 28. Mai 1878, die
Strecke Virton- französische Grenze am 1. März
1881 eröffnet.
Auf Grund des Vertrags vom 6. September
1880 kaufte die belgische Staatsverwaltung die
Linie von Marbehau Uber Virton an die fran-
zösische Grenzefs. den Artikel „Belgische Staats-
bahnen").
Virtuelle Länge, jene Länge, welche eine
Bahn von bestimmten, unveränderlichen Stei-
gungs- und Richtungsverhältnissen erhalten
müßte, um die gleichen Betriebskosten oder
Betriebserschwcrnisne zu verursachen, wie eine
andere gegebene oder geplante Bahnlinie.
Die V. drückt die Betriebserschwernisse in
der Form eines Längenzuscblags aus und dient,
falls sie zutreffend bestimmt ist, zur Beurteilung
von Vergleichslinien, sowie auch für andere
Zwecke (Fahrplan, Tarif bildung, Zuschläge an
Fahrzeit)
Das Verhältnis der V. zur wirklichen Länge
einer Bahnstrecke heißt dereu virtueller
Koeffizient; mittels desselben lassen sich die
Betriebskosten verschiedener Bahnlinien mit-
einander vergleichen.
Zur richtigen Bestimmung der V. ist es not-
wendig, die Widerstände, welchen die Züge auf
wagereohter und gerader Bahn, in Steigungen,
Gefallen und in Bogen erleiden, zu kennen.
Bei dem im Jahr 1838 verfaßten Bericht
über alle in Irland zu erbauenden Bahnen
wurden bereits für die geplanten Bahnen
äquivalente, wagerechte Längen zum Vergleich
verweudet, doch wurde damals die äquivalente
Länge wesentlich von der Maschinengröße
und der Zuglast abhängig gemacht. Da-
durch erhielt man, entsprechend der großen
Menge von Kombinationen, welche mit diesen
beiden Faktoren möglich ist, ebensoviele Werte
für die äquivalente Länge einer und derselben
Bahn, wodurch ein Vergleich unmöglich wurde.
Ghega wendete in seinem Bericht über die
Baltimore- und Ohio-Bahn die V. an und dürfte
der Erste sein, welcher die V. als gerade und
wagerechte Bahn benutzte. Röckl suchte die V.
zu umgehen und legte anfangs der sechziger
Jahre bei den Vorarbeiten seinen Berechnungen
die Annahme zu Grunde, daß durch jene Strecke
der Bahn, auf welcher die größte Zugkraft nötig
ist, auch die Marimalbelastung der Züge be-
Digitized by Google
Vöcklabruck-Kammer Lokalbahn — Vollwandige Balken
3383
stimmt wird. Diese Annahme ist. wohl zutreffend,
doch ist es nicht richtig, hieraus allein die Be-
triebskosten der Bahn zu bestimmen, indem
nur ein Teil derselben für den Verkehr der
Zöge aufgewendet wird. Dagegen ist es ebenso
wichtig, den bereits früher erwähnten Wider-
stand aller Strecken im einzelnen in Berück-
sichtigung su ziehen, welcher die Zugkraft ver-
schieden groß in Anspruch nimmt.
Auf ähnliche Weise wie Röckl suchte auch
Heyne 1865 die Betriebskosten für die Bahnen
zu ermitteln. Fast gleichzeitig mit Heyne
wendete Ramboux in seinem Bericht über die
Alpenbahnen die V. wieder an; er ging dabei
von der Annahme aus, daß die Vermehrung des
gesamten Arbeitsaufwands nur von der abso-
luten, erstiegenen Höhe abhängig aei, wobei er
unter der V. eine solche mit 6%„ Steigung
voraussetzte; Krümmungen blieben unberück-
sichtigt. Diesen Standpunkt behielt auch Hell-
wag in .seinem Bericht vom Jahr 1876 über
die Gotthard -Bahn bei. Auch in Sachsen steht
eine Formel in Verwendung, welche sich im
wesentlichen auf die Annahme von Ramboux
stützt.
Als zu Beginn der siebziger Jahre mit dem
Bau der Bergbahnen mit starken Steigungen
begonnen wurde, verglich man dieselben häufig
mit den Adhäsionsbannen und bezog dabei die
V. auf eine Bahn, welche mit 25,>/00 Steigung
dieselbe Höhe erreicht.
Lindner nahm in seiner im Jahr 1879
veröffentlichten Studie zur Bestimmung der V.
eine vollkommen gerade und wagereehte Bahn
an und Launhardt eine solche mit ungefähr-
lichen Steigungen. (S. unter Vorarbeiten.)
Bei vollkommen gerader und ebener Bahn,
wie solche gegenwärtig gewöhnlich als V. an-
genommen wird, wird der Virtualkoeffizient
gleich sein müssen dem Verhältnis der von
einer Lokomotive in der wagerechten Geraden
geförderten Zuglast (einschließlich des Tenders)
T zn der von der nämlichen Lokomotive in Stei-
gung und Krümmung geförderten Last T, oder
Bedeutet E das Lokomotivgewicht, ferner
r den Widerstand in kg pro t auf gerader,
wagerechter Bahn, i den in der Steigung, p den
in der Krümmung, so ist auch, und zwar zu-
nächst für Steigungen:
h _ r -f i -f 9
' l ,. , ' E 2).
r - (» + Q) T
Bei Gefällen ist zu berücksichtigen, daß
die Zuglast über das für die gerade, wagerechte
Bahn geltende Maß hinaus sich nicht vermehren
läßt, und daß die Kosten B0 des Leerlaufs der
Lokomotive in Betracht kommen.
Es bezeichne noch a einen in gleicher Münze
wie B„ ausgedrückten Koefficienten (Lann-
hardt giebt B„ = 50 Pfg. und a = 24 Pfg.
an). Man gelangt nun zu dem folgenden Aus-
druck für den Virtualkoeffizienten für Ge-
fälle:
E
l 1 + V
1 TJi-F + ('+£)'
Dieser Ausdruck gilt, so lange die Zugkraft
nicht negativ wird, d. h. so lange t — p > r ist.
Für solche Gefälle wird dann der Virtualkoef-
fleient konstant.
Im gegebenen Fall hat man zunächst mit
Berücksichtigung der entsprechenden Zugwider-
stände Gewichte und Maschinengattung für
eine Reihe von Werten der „maßgebenden Stei-
gung" i + p die Virtualkoefficienten auszu-
rechnen und übersichtlich zusammenzustellen,
was, zur Erleichterung des Interpolierens, am
besten graphisch auf Millimeterpapier geschieht.
Hierauf wird die Länge jeder einzelnen Strecke
von verschiedener Steigung und Krümmung
mit dem entsprechenden virtualkoefficienten
multipliziert und sodann die Summe gebildet,
welche die V. der Bahn ist. Ist der Verkehr
nach beiden Richtungen gleich groß, so nimmt
man aus den für die beiden Verkehrsrich-
tungen gerechneten V. das arithmetische Mittel.
Die Berechnung wird am besten in Tabellen-
form durchgeführt. Sind die Baukosten zweier
Linien gleich, so entscheidet die geringere V.
Bei ungleichen Baukosten aber müssen die
jährlichen Betriebkosten kapitalisiert und den
Baukosten zugeschlagen werden, wodurch man
sodann jenes Gesamtanlagekapital erhält,
welches über den Vorzug der einen oder an-
dern Linie entscheidet. Zur angenäherten Be-
rechnung der Transportkosten für eine jähr-
liche Frachtenbewegung von Q Tonnen kann
man sich der Formel bedienen:
A*= p {»o+ J(!* + Ü?)r [$.... 4).
Über den mutmaßlichen Wert von Q werden
bereits vor Inangriffnahme der Projektarbeiten
Erhebungen angestellt.
Litteratur: Die virtuelle Länge und ihre
Anwendung auf Bau und Betrieb der Eisen-
bahnen, von A. Lindner, Zürich 1879; Zur Frage
der vii tuellen Länge, von J. Melan, Wochenschrift
des österr. Ingenieur- u. Architektenvereius, 1879;
Rankine, Handbuch der Bauingenieurkunst,
Wien 1880; Theorie des Tracierens, von
Launhardt, Heft II, S. 180, Hannover 1888.
Ferner einschlägige Aufsätze von Melan und
Kreuter in der \\ ochenschr. d. öst. Ingenieur-
u. Architekten verein», 1880, sowie von Lindner
im Organ für die Fortschritte des Eisenbahn-
wesens, 1886. Kreuter.
Vöcklabmck-Kammer Lokalbahn (8,782
km), in Oberösterreich gelegene, normalspurige
Lokalbahn im Pachtbetrieb der österreichischen
Staatsbahnen, stellt die Verbindung der Station
Vöcklabruck der Linie Wien-Salzburg mit dem
Attersee her. 1881 erhielt ein Privatmann die
Konzession. Die V.. welche keinerlei technische
Schwierigkeiten bot, wurde am 1. Mai 1881
eröffnet und wird seit der Eröffnung von der
Direktion der Kaiserin Klimibeth-Bahn, seit der
Verstaatlichung von der Direktion für Staats-
eisenbahnbetrieb, bezw. von der Generaldirektion
der österreichischen Staatsbahnen betrieben.
Die größte Steigung beträgt 20<7O0, der
kleinste Krümmungshalbmesser 150 m.
Laut Ausweis der österreichischen Staats-
bahnen deckten sich die Betriebsausgaben und
die Betriebskostenvergütung 181*2 mit 18 704 fl.,
1891 mit 16 677 fl.
Vollwandige Balken oder Traget. Be-
zeichnung für Balken oder Träger, welche aus
Digitized by Google
Vorarbeiten
einem einzigen vollen Stück oder aus
Teilen bestehen, und so miteinander verbunden
sind, dass sie bezüglich ihrer Beanspruchung
als ein einziges Stück angesehen werden können.
S. Blechbalken, Bd. II, S. 58G; Eisenbrucken,
Bd. III, S. 1313, und Holzbrücken, Bd. IV, S. 2027.
Vorarbeiten ( Preliminary work,prepara-
tory tcurk of a railway, Stüdes, f. pl., dun
projet de chemin de ftr, traraux, m. pl.,
priparatoirts).
Inhalt.
Einleitung (Zwack und Einteilung).
A. Die allgemeinen Vorarbeiten. Wirtschaftliche
und technische Vorerwigungen. Ausführung der tech-
nischen Vorarbeiten
I. Stadium der örtlicbkeit.
11. Neuaufnahmen und Darstellung de« Gelinde*.
Ausdehnung derselben Genauigkeitsgrad. Not-
wendigkeit der Aufnahme durch Ingenieure. Aus-
führung dor Aufnahme.
IH. Aufsuchen der Linie. Darstellung derselben.
IT. Beurteilung der Vergleichenden. Baach« Ermitte-
lung des Unterschieds der Bau- und Betriebs-
kosten Ertragsberechnung. Erliuterungsbericht.
B. Die ausführlichen Vorarbeiten.
I. Aufnahme und Darstellung de« Gelindes. Me-
thoden. Mallstab. Unterschied xwischen Arbeits-
plänen und Vorlagen. Entbehrlichkeit besonderer
Gründer werbtkarten.
II. Bodenuntersuchungen.
III. Feststellung der Haulinie.
IV. Absteckung der Baulinie. Methoden. Zwei Meß-
tische.
V. Endgültige Aufrahmen der Baulinie. Lingen-
und Quernroflle.
VI. Ausgestaltung des Bahnkörpers.
VII. Vorarbeiten tum Urunderwetb.
VIII. Bauplan.
C. Erliuterungen xu A und H.
I. Dia Grundlagen der Linienführung.
1. Spurweite. Charakter der Bahn. Amtliche Vor-
schriften.
S. Widerstands-, Krümmung*- und Neigungsver-
biltnisse.
S. Lingonentwicklong. Hang- und Thalbau.
4. Anwendbarkeit gemischten Betriebs mit Zahn-
strecken.
II. Ertragsberechnung und Betriebskosten.
1. Verkehrsgröüe und Betriebseinnahme.
5. Betriebsausgabe. Verschiedene Methoden.
9. Betriebtuberichuß und Anlagekosten. Selbstin-
dige und Zweigbahn.
4. Ausscheidung und Ermittelung der von den Be-
triebsersebwernissen abhingigen Teile der Be-
triebskosten (nach Lau n bar dt).
5. Die virtuelle Länge Methoden Ton I. indner
und von Launhardt. Graphische Darstellung.
III. GrapLiach« Ermittelung der Erdmassen,
der Erdbewegung und der Erdtransport-
kosten.
Zuaammenhingendes Verfahren ganz ohne Rech-
nung. Große Zeitersparnis Bessere Übereinstim-
mung mit dor Wirklichkeit.
IV. Sonstige praktische Backsieriten.
1. Geologische Verhältnisse
i. Meteurolugische Verbaltnisse.
S. Überschreitung der Tbiler und Wasscrliufe.
u) Flache Tbiler.
b) Steile Tbiler.
r) Durcblluflweiten.
d) Schiefe Überschreitungen mit rechtwinkeli-
em Bauwerk.
Bauweil
r) fen
Waaserliufe (Wege)
von Bauwerken.
Ä
f) Verlegungen inr
</J Eisenbahnfähren und
4. Überschreitung der Wege,
o) PI an überginge.
b) Wegeunterluhrnngen.
r) WegeuberfCbrungen.
•i i Wegeverlegungen.
O Neigungen der Wegerampen.
/) Privat- und Fußwege.
V. Gese hlf tegang.
1. Auftraggeber bei Staats- und Privatbahnen
Neue Unternehmungen.
i. Bewilligung der Geldmittel bei Staatsbahnen.
Landespolizeilicbe Prüfung. Bauerlaubnis.
3. Baukonxession und ~
bei I'rivatbahnen.
VI. Litteratur.
V. zum Bau einer Eisenbahn umfassen alle
der Ausführung vorhergehenden Erwägungen
und Untersuchungen auf wirtschaftlichem und
technischem Gebiet. Die nach diesen beiden
Richtungen unterschiedenen „wirtschaft-
lichen" (kommerziellen ) und „techni-
schen" V. lassen sich in Wirklichkeit nicht
scharf trennen; sie beeinflussen sich gegen-
seitig in mannigfacher Weise. Der zeitlichen
Reihenfolge nach unterscheidet man: „All-
gemeine" oder „generelle" V. und „Aus-
führliche" oder „specielle" V. Die erstge-
nannten bezwecken die Aufstellung des „Vor-
entwurfs" nebst „Kostenüberschlag"
oder „Voranschlag", d. h. die Beantwortung
der Frage, ob und unter welchen etwaigen
Bedingungen technischer und finanzieller Art
für den gewollten Zweck eine bauwürdige
Linie ausführbar, und bei mehreren Möglich-
keiten, welche als die geeignetste erscheint.
Dabei kommen namentlich auch die wirtschaft-
lichen Erwägungen in Betracht und sind in
Gestalt einer Ertragsberechnung zur Er-
scheinung zu bringen. Die „ausführlichen"
V. bezwecken — nach Beantwortung jener Frage
in bejahendem Sinn und nach Beschluß der
Ausführung oder in Erwartung eines solchen
— die Aufstellung d°s „Bauentwurfs" in
allen seinen Teileu nebst den zugehörigen ein-
gehenden Kostenanschlägen oder „Bau-
anschlägen". Sie sind demnach ausschließ-
lich oder doch ganz vorwiegend technischer
Natur und umfassen ein großes Arbeitsfeld,
von dessen sachgemäßer und gründlicher Er-
ledigung die zweckmäßige und sparsame Bau-
ausführung in erster Linie abhängt.
A. Die allgemeinen Vorarbeiten.
Hierhergehören zunächst die wirtschaft-
lichen Vorerwägungen zur Klarstellung der
Frage über die zu berührenden Ortschaften und
den zu erwartenden Verkehr, um zu erkennen,
ob die Vornahme technischer V. mit den da-
rauf zu verwendenden Kosten überhaupt be-
rechtigt erscheint. Wird diese Frage bejaht,
so ist es die Aufgabe der technischen V., für
die beabsichtige Eisenbahnverbindung die gün-
stigste, d. h. diejenige Linie aufzusuchen,
welche die geringsten jährlichen Ver-
kehrskosten (aus Verzinsung der Anlage und
den jährlichen Betriebskosten bestehend) ergiebt
und diese Kosten durch den Voranschlag (oder
Überschlag) der Bau- und Betriebsausgaben
darzulegen. Auf Grund dieser technischen Er-
mittelungen ist sodann die Ertragsberech-
nung aufzustellen, welche erkennen läßt, wie
die jährlichen Verkehrskosten sich verhalten
werden zu den mutmaßlich zu erwartenden
Verkehrseinahmen, also auch, ob diese nach
Deckung der eigentlichen Betriebsausgaben noch
eine angemessene Verzinsung der Anlagekosten
übriglassen Ist dies nicht der Fall, so wird
die Bahn als Privatunternehmen nur mit
besonderen Beihilfen von Seiten des Staats, der
Provinz, der Gemeinden oder Einzelner zur Aus-
führung gelangen können. Solche Beihilfen
können u. a. in Gestalt unmittelbarer Kapital-
beiträge, oder — seitens der Kreise und Ge-
meinden — durch unentgeltliche Bereitstellung
des erforderlichen Geländes, namentlich aber
durch Gewährleistung eines mäßigen Zinsertrags
vom Staat oder der Provinz erfolgen, ebenso
wie die Übernahme des Baues durch den
Digitized by Google
Vorarbeiten
&185
Staat, auch ohne Aussicht auf unmittelbare
Verzinsung, im allgemeinen Landesinteresse
sehr wohl berechtigt sein, da der volkswirt-
schaftliche Nutzen der Bahn keineswegs allein
nach den Verkehrseinnahmen zu bemessen ist,
vielmehr in der Hebung des gesamten Kultur-
stands der betreffenden Gegend zur Erscheinung
kommt und erst allmählich durch die Erhöhung
der Steuerkraft zum Ausdruck gelangt (s. Bau-
würdigkeit).
I. Studium d er Örtlichkeit. Die Aus-
führung der technischen V. beginnt mit der
Beschaffung geeigneter Karten (soweit solche
zu erlangen sind) und dem Studium der
Örtlichkeit an der Hand derselben.
Als geeignet sind namentlich die (in kulti-
vierten Ländern meistens käuflieh vorhandenen)
Generalstabskarten zu bezeichnen, von denen
z. B. in Preußen die kleinere Ausgabe im Maß-
stab 1 : 100 000 — in andern Ländern, auch
wohl 1:80 000 oder ähnlich — als Über-
sichtskarten, die größere in Form der vorge-
nannten Meßtischblätter im Maßstab 1 : 25 000
(käuflich zu je 1 Mk. bei Simon Scbropp in
Berlin ) als Arbeitskarten vortreffliche Dienste
leisten, zumal wenn sie, wie die letztbezeich-
neten, mit Höhenlinien ausgestattet sind. Mit
Hilfe solcher Karten und Örtlicher Begehung
des in Frage kommenden Geländes werden sich
in der Regel die zu untersuchenden Möglich-
keiten der Linie, zumal in gebirgiger Gegend,
bereits auf einen (oder stellenweise auf einige)
schmäleren Geländestreifen beschränken lassen.
Auch wird der leitende Ingenieur schon bei
diesen ersten Studien sieb eine deutliche An-
schauung verschaffen von den kennzeichnenden
Eigenschaften des Geländes, als: Allgemeiner
Charakter der Gegend, namentlich in geolo-
gischer Hiusicht, Erhebungen und Senkungen,
Wasserläufe, etwaige Hochwasserverhältnisse
u. s. f.; sodann die Art der Bewohnung in ge-
schlossenen Ortschaften oder getrennten Ge-
höften, die vorherrschenden Kulturarten des
Bodens, das etwaige Vorkommen besonderer,
womöglich zu umgehender Hindernisse, wie
Moore und Sümpfe, Rutschflächen, sehr teure
Grundstücke u. dgl. m. Dabei ist zugleich
die Richtigkeit der Karten zu prüfen, also
das etwaige Hinzukommen von Baulichkeiten,
Wegen u. 8. f. durch Ergänzungen bemerkbar
zu machen, unter vorläufigem Einmessen mittels
Abschreitens oder mit Hilfe kleiner, leicht mit-
zuführender Instrumente (wie z. B. eines kleinen
Handfernrohrs mit Entfernungsmesser (Distanz-
messer, s. d.); eines kleinen Stock- oder Pendel-
niveaus zum Einschätzen von Höhen u. s. f.).
II. Neuaufnahmen. Für die Aufstellung
ganz überschläglicher Vorentwürfe können solche
Karten, unter Umständen mit ergänzenden
Höhenaufnahmen einzelner Punkte und deren
Eintragung, bisweilen schon ausreichen; so z B.,
wenn es sich um den Vergleich zweier in Höhe
und Lage weit abweichender Linien handelt.
In den weitaus meisten Fällen werden jedoch
nach Vornahme jener ersten Studien fortlau-
fende Neuaufnahmen des nunmehr ernstlich
in Frage kommenden Geländestreifens in Lage
und Höhe und deren Darstellung in einem
größeren Maßstab erforderlich, als jene Karten
ihn zu bieten pflegen. In ebenem und wenig
bewohntem Gelände genügt hierzu ein Maß-
stab von 1 : 10 000; bei stärkerem Höhenwecbsel
1 und vielen Einzelheiten des Geländes (zumal
bei dichter Bewohnung und hoher Kultur)
ist jedoch ein größerer Maßstab, 1 : 6000 bis
1 : 2600, schon für Aufstellung des Vorentwurfs
dringend zu empfehlen. In der Schweiz ist
hierfür 1 : 2000 üblich. Sind bereits derartige
I größere und zuverlässige Karten käuflich vor-
handen (in einzelnen deutschen Ländern be-
stehen Landesaufnahmen in 1 : 250o, jedoch
meist ohne Höhenangaben), so können diese
benutzt werden, um die Aufnahmen auf die
Höhen zu beschränken. Dabei ist jedoch, wie
stets bei Benutzung fertiger Lagepläne von
größerem Maßstab, der — durch Zusammen-
ziehen des Papiers oft veränderte — Maßstab
zu prüfen.
Die Breiteuausdehnung solcher Auf-
nahmen richtet sich nach den für die Linien-
führung voraussichtlich in Frage kommenden
Geländestreifen. In engen Thälern, in welchen
der Weg der Linie oft ziemlich gewiesen ist, wird
meistens eine kleine Breite genügen; auch für
die Überschreitung höherer \V asserscheiden wird
die Lage der Linie in der Regel in ziemlich
enge Grenzen gebannt sein. Dagegen kann in
anderen Fällen, so auf unregelmäßig gefalteten
■ Hochflächen, in der Umgebung von Ortschaften
i u. s. f. die Aufnahme des Geländes bis auf
! mehrere Kilometer Breite erforderlich werden.
| Insbesondere gilt dies von den Höhen, während
die Lagepläne oft durch Verkleinerungen aus
den Flurkarten ergänzt werden können, wie
man solche bei den Orts- oder Amtsvorständen
, in der Regel leihweise erhalten kann. Dabei ist
es jedoch notwendig, das Ergänzte von dem
| Aufgenommenen in den Plänen durch die Art
' der Darstellung deutlich zu unterscheiden, und
nötigenfalls die Aufnahmen nachträglich an
einzelnen Stellen zu erweitern.
In fast allen Fällen ist die Zeit zu solchen
Aufnahmen und Darstellungen eine beschränkte;
1 es sind deshalb solche Methoden und Ausfüh-
rungsarten der Arbeit zu wählen, welche rasch
zum Ziel führen. Hierzu ist für den Aufneh-
menden ein sachkundiges, zweckbewußtes
Urteil unerläßlich, um alles Unnötige, als zeit-
raubend, bei Seite zu lassen, jedoch nichts
wesentliches zu übersehen, und um stets des
wichtigen Unterschieds eingedenk zu sein, wo
und inwieweit Genauigkeit erforder-
lich und wo sie — weil zeitraubend —
schädlich ist. Ersteres ist der Fall bei allen
solchen Messungen von Längen oder Höhen,
bei denen die Fehler sich vereinigen und weit
übertragen, andere Teile beeinflussen können.
Wo dies aber nicht der Fall ist, wie z. B. bei
i Aufnahme der vielen Einzelpunkte (mit Aus-
i nähme der stets genau festzustellenden Höhen-
, anschluß- oder Festpunkte), ist eine weit-
gehende Genauigkeit (z. B. der Erdhöhen auf
kleinere Maße als Decimeter) völlig wertlos.
Dieses Unterscheiden und stete Beachten des
I Zwecks jeder einzelnen Handlung bei gleich-
zeitiger Umschau nach allen für die Bahn-
anlage etwa in Betracht kommenden Umstän-
den (8. u.) kann nur vom eisenbahnt echuisoh
ausgebildeten Ingenieur erwartet werden. Ea ist
deshalb — namentlich für die allgemeinen V. —
durchaus wichtig, diese Aufnahmen nicht etwa
von Feld- oder Landmessern, sondern von
Ingenieuren ausfuhren zu lassen. Diese
sollen dadurch zugleich die betreffende Gegend
Digitized by Google
3386
Vorarbeiten
und ihre Bevölkerung nach allen Richtungen
hin gründlich kennen lernen, um deren Be-
dürfnisse bei der Ausarbeitung des Entwurfs
auch bezüglich der Wege- und Wasserläufe,
der Lage der Bahnhöfe u. s. f. in richtiger Weise
berücksichtigen zu können.
Die Ausführung dieser Aufnahmen
verlangt zuerst die Herstellung einer reichlichen
Anzahl sicherer Höhenanschluß- oder Fest-
oder Pixpunkte (s. d.), deren Abstand etwa
1 km nicht Uberschreiten sollt«. Dazu dient ein
sogenanntes Geschwindnivellement ohne
Längenmessung, welches, wenn irgend möglich,
von Punkten mit sicher gegebenen Meereshöhen
ausgeht (so von Festpunkten der Landesaufnah-
men, .Schienenhöhender Anschlußbahnhöfe u s f.)
und wieder mit solchen abschließt, so daß
dadurch die Richtigkeit des Nivellements ge-
prüft, nötigenfalls dessen Wiederholung ange-
ordnet werden kann. Hierbei ist die Anwendung
guter, leicht zu berichtigender Nivellierinstru-
mente mit weit tragendem Fernrohr besonders
wichtig, weil es schon in einigermaßen hüge-
ligem oder gar bergigem Gelände nicht thunlich
ist, aus der Mitte zu nivellieren, da hierzu
dann viel zu viel Aufstellungen des Intruments,
also ein unzulässiger Zeitaufwand, erforderlich
wäre. Ein solches Nivellement folgt am besten
den in der Nähe des Bahngeländes vorhandenen
Wegen, womöglich Chausseen, und findet dann
zugleich in den Numinersteinen am Wegrand
die besten, jederzeit leicht auffindbaren Fest-
5 unkte. Sind solche nicht vorhanden, so sind
eutlich bezeichnete Grenzsteine, Gebäudesockel
u. dgl. auch zu Festpunkten geeignet Nötigen-
falls werden noch besondere, 10 — 12 cm starke,
etwa 1 m lange Holzpfähle mit Grundkreuz in
die Erde eingegraben und als Festpunkte mit
Nummern (später auch mit der berechneten
Meereshöhe) bezeichnet.
Gleichzeitig mit dem Geschwindnivellement
beginnt die Festlegung einer Gründl age für
die Aufnahme der Lagepläue (s. Hori-
zontalaufnahme), sofern solche nicht schon in
ausreichender Weise vorhanden sind. In offenem,
nicht allzu bewegtem und nicht zu dicht be-
wohntem Gelände genügt gewöhnlich die Aus-
steckung eines fortlaufenden Linienzugs (Poly-
gonzugs), dessen Längen und Winkel (in der
Regel auch diese durch Längenmessung je eines
Dreiecks zwischen den verlängerten Schenkeln)
rasch aufgemessen werden. In stark bewegtem
Gelände und solchem mit vielen E-nzolheiten,
wertvollen Kulturen u. s. f. ist dagegen die
Bildung einer fortlaufenden Kette von Drei-
ecken mit Hülfe von Winkelinstrumenten (Meß-
tisch oder Tachymeter) bei weitem vorzuziehen,
indem die dann zeitraubende Längenmessung
auf nur eine oder wenige, zweckmäßig zu wäh-
lende gerade Linien beschränkt, bei steilen
Abhängen, über Schluchten hinweg aber ganz
vermieden (oder auch wohl durch den Ent-
fernungsmesser des Instruments ersetzt) wird.
Zugleich kann dabei das Beschädigen fremden
Eigentums ganz oder fast ganz vermieden
werden. Die so gewonnenen Dreieckspunkte
sind sorgfältig festzustellen und gut zu sichern.
Die Aufnahme der Einzelheiten ge-
schieht sodann von diesen Dreieckspunkten aus
— nötigenfalls mit Einschaltung weiterer Auf-
nahmspunkte — und zwar am besten nach der
Polarmethode mit Tachymeter (s. d.) oder
I Meßtisch, welcher ebenfalls mit Entfernungs-
messer und Höhenbogen, sowie anderen Hülfs-
i mittein (Parallellineal) ausgestattet sein muß
Auch können hierbei Hindernisse mit Leichtig-
keit umgangen, Beschädigungen vermieden wer-
den, während die hierfür veraltete Koordinaten-
methode mit Längenmessung aller Linien sehr
viel zeitraubender ist und vielfache Beschädigung
an Feld- und Gartenfrüchten, Waldbeständen
u. s. f. mit sich bringt Ferner kann die Auf-
nahme der maßgebenden Höhenpunkte
des Geländes, unter Anschluß an die Fest-
punkte, mit derjenigen der Lage zugleich
stattfinden, wie dies bei dem Tachymeter und
Meßtisch die Regel bildet. Der Meßtisch ist
namentlich für die kleineren Entfernungen
(Sehweiten bis 100, auch 150 m). also z. B
in engen Thälern und bei Anwendung eines
großen Maßstabs der Zeichnung (1 : 2600 bis
1 : 2000), besonders geeignet und deshalb in
manchen Gebirgsländern , so in der Schweiz,
allgemein üblich.
Sind die Lagepläne in ausreichendem Maß-
stab vorhanden oder für sich aufgenommen,
i so kann die Höhenaufnahme entweder ebenso
mit winkelmessenden Instrumenten oder bei
erheblichen Höhenunterschieden und erster all-
gemeiner Arbeit auch in sehr zweckmäßiger
Weise mit dem Barometer (s. d.) geschehen.
I Im ersteren Fall ist für jeden Standpunkt Ort
I und Orientierung des Instruments so festzu-
legen, daß beides in den Karten zweifellos be-
stimmt und zum Auftragen der Höhenpunkte
benutzt werden kann. Bei barometrischen
Höhen in essungen wird man stets die Karte
zur Hand haben, und jeden einzelnen Punkt
(an Wegekreuzungen, Feldecken u. s. f. oder
von solchen aus mittels Abschreitens) sofort
in der Karte bemerken und mit Nummer ver-
sehen, um ihm nach Ausrechnung die betreffende
Höhenzahl beifügen zu können (s. auch Höhen-
raessungen).
Die Darstellung der Höhen in den
Lageplänen geschieht bekanntlich entweder
durch das eben erwähnte Einschreiben der
Meereshöhen, also durch Angabe von Höhen-
fiunkten, oder durch Bildung der Höhen-
inien, also vollständiger Schichtenpläne
(8. Horizontalkurven). Solche sind namentlich
dann von Wert, wenn die zu untersuchenden
Möglichkeiten der Linie sich auf ein größeres
Gebiet ausdehnen, also vorwiegend im offenen
Hügelland und an ausgedehnten Thalbangen.
In engen Gebirgsthälern, in Ortschaften u. agl.,
in welchen nicht viel Wahl für die Lage der
Linie bleibt und diese thunlichst der Thalsohle
anzupassen ist, und wo anderseits oft große
Höhenunterschiede nahe bei einander vorkom-
i men, die Kenntnis der einzelnen Höhenpunkte
j sonach doch oft notwendig wird, erscheint da-
gegen die zeitraubende Arbeit zur Bildung der
Höhenlinien oft als ein entbehrlicher Umweg
Sollen die Schichtenlinien aus den mit Baro-
meter, Meßtisch oder Tachymeter gefundenen
Höhenpunkten gebildet werden, so erfordert
dies ein vielfaches Einschalten der vollen
Meter zwischen die (auf Decimeter) einge-
schriebenen Meereshöhen. Ebenso wird beim
Aufsuchen dtr Linie zwischen Höhenpunkten,
an manchen Stellen auch zwischen Schichten-
linien, solches Einschalten erforderlich. Dieses
spielt deshalb bei derartigen Arbeiten eine
Digitized by Goo
Vorarbeiten
3387
nicht unwichtige Rolle; es sei deshalb darauf
hingewiesen, daß hierbei die Benutzung eines
kleinen, rot auf Pauspapier gezeichneten Netzes
von Parallellinien eine sehr erhebliche Er-
leichterung bietet, indem man dasselbe so
Ober den einen Punkt legt, daß seine Lage
zwischen den Parallellinien den Decimalen und
Einheiten seiner Höhenzahl entspricht; dann
diesen Punkt mit dem Zirkel festhält und
um ihn das Netz so dreht, daß der andere
Höhenpunkt in gleich entsprechender Weise
zwischen anderen Parallellinien erscheint. Die
Schnittpunkte einer gedachten Geraden zwi-
schen beiden Punkten mit den Linien des Netzes
geben dann die zwischenliegenden vollen Meter
und können sogleich mit dem Zirkel durchge-
stochen werden. (In ähnlicher und anderer
Weise bietet das Pauspapier sehr oft beim Ent-
werfen ein äußerst nutzbares Hilfsmittel, so
z.B. bei dem vorerwähnten Verkleinern, nament-
lich in Verbindung mit dem Rechenstab. (Es
ist Sache der Erfindungsgabe jedes Einzelnen,
sich solche und andere Hilfsmittel zu nutze zu
machen.)
Neben den besprochenen zweckmäßigen Me-
thoden der Aufnahme und Darstellung kommt
auch für die Höhen vielfach noch immer die
alte Koordinateume thode zur Anwendung,
trotz des weit größeren Aufwands an Zeit und
Entschädigungen. Bei Aufnahme der Höhen
sollte alsdann mindestens die Legung und Fest-
stellung schräger Querlinien mit Hilfe
eines Winkelkopfs mit Gradteilung angewendet
werden, weil man damit doch eher im stände
ist, die maßgebenden Hnhcnpunkte zu fassen
und die aufzunehmenden Profile thunlichst
rechtwinkelig zu den Bergabhängen zu legen.
Nach solchen Aufnahmen werden die Schichten-
linien aus den — verzerrt aufgetragenen — ni-
vellierten Querlinien bestimmt, nachdem deren
Lage in die Pläne eingetragen ist.
Neben den besprochenen Arten der Auf-
nahme, welche für ausführliche V. in ganz
gleicher Weise zur Verwendung gelangen, ist
noch die Photogrammetrie (s. d.i zu er-
wähnen, die zugleich alles aufnimmt, jedoch für
V. bisher nur wenig Auwendung gefunden hat,
da das Verfahren mit der Planherstellung zu-
sammen für diese Zwecke doch recht Kost-
spielig und zeitraubend sein würde.
HI. Aufsuchen der Linie. Nach Dar-
stellung der Höhen in den Lageplänen, sei es
nun durch Höhenpunkt« oder -Linien, geschieht
in diesen Plänen das Aufsuchen der zweck-
mäßigsten Bahnlage durch Bearbeitung
von Versuchslinien, wie dies bezüglich der
Schichtenpläne in dem Artikel „Aufsuchen einer
Uahntrace" zugleich unter Darlegung der ver-
schiedenen Möglichkeiten für die Längenent-
wicklung bei größeren Höhen eingehend be-
schrieben ist. Bei Zugrundelegung von Höhen-
punk ten weicht das Verfahren nur insofern
ab, als die gewünschten Erdhöhen nicht durch
die Höhenlinien gegeben sind, sondern erst
durch Einschalten (s. o.) zwischen den mit
Höhenzahlen versehenen Punkten aufgesucht
werden müssen. Dies ist zwar an sich mühsamer,
wird jedoch durch die in solchem Fall vorliegende
Einschränkung in der Wahl des Orts für die
Linie (s. o.) wieder erleichtert.
In ganz offenem und ebenem Gelände kann
es vorteilhaft sein, solche Versuchslinien gleich
[ draußen auszustecken und durch Längennivelle-
ment zur Darstellung zu bringen , und so eine
geeignete Bahnlinie festzustellen.
IV. Beurteilung der Vergleichslinien.
Nach überschläglicher Durcharbeitung der etwa
möglichen Versuchslinien wird man einzelne
vielleicht gleich verwerfen, andere durch Ver-
besserungen der Lage soweit ausgestalten, daß
man schließlich nur einige wenige, näher in
Vergleich zu ziehende Linien — \ ergleich s-
linien — übrig behält, sofern nicht etwa schon
hierbei eine einzige Linie als die allein richtige
erkennbar werden sollte, was auch häufig ein-
tritt. Zur Beurteilung der Bauwürdigkeit
dieser auf die eine oder andere Weise gewon-
nenen Vergleichslinien ist sodann zunächst die
rasche Bildung eines ungefähren Längen-
profils (s. d.) für jede Vergleichslinie er-
forderlich. Sie erfolgt nach Langenei uteilung
(Stationierung) der Linie mittels Auftragens
der Höhen — bei Schichtenplänen nur der
Schnittpunkte mit den Höhenlinien und etwa
eingeschalteter Hoch- und Tiefpunkte — am
bequemsten auf Papier mit vorgedrucktem
Liniennetz. Brauchbar hierzu ist gutes Milli-
1 mcterpapier, besser jedoch solches mit je
2 mm Seite, noch bequemer eine Teilung mit
lotrechten Linien in lü mm Abstand und wage-
rechten Linien in 4 mm (oder 2 mm) Ab-
stand. (Ein derartiges Netz eignet sich zu den
verschiedensten Maßstäben, wie 1 : 10 000, 6oo0,
2600, 2000, 1000 der Lange, ferner 1 : 600, 250
der Höhen und erspart für allgemeine V. fast
gänzlich das Einschreiben der Höhenzahlen).
Unter dem Längenprofil wird das soge-
nannte Kurvenband zur übersichtlichen Dar-
stellung der Krümmungsverhältnisse angegeben
mit Einschreiben der Zahlen für die Längen
und Halbmesser (bei ausführlichen V. auch für
die Winkel).
Streng genommen hätte nun für jede Ver-
gleichslinie die Bildung des Kosten Über-
schlags für Bau und Betrieb zu erfolgen.
Da jedoch in der Regel, mindestens innerhalb
größerer Längeuabschnitte, die allgemeinen Ver-
hältnisse und damit viele Kostenteile für die
zum Vergleich kommenden Linien nahezu die-
selben bleiben, so genügt meistens der Ver-
gleich der durch die Erdbewegung und etwa
abweichende Größe oder Anzahl der bedeu-
tenderen Bauwerko (Thalübergänge, Tunnel
u. dgl. m.) entstehenden Baukostenteile, sowie
eine Abschätzung des Unterschieds der Be-
triebskosten, sofern überhaupt die Neigungs-
und Krümmungsverhältnisse (s. u.) erheblich ab-
weichen. Es ist daher für allgemeine V. von
besonderem Wert, solche Arbeitsmethoden zu
finden, die rasch zu einer Übersicht der er-
forderlichen Erdbewegung und der durch
. Neigungen und Krümmungen erwachsenden Be-
triebsersch wernisse führen. In ersterer
Hinsicht leistet das graphische Verfahren
zur Ermittelung und Verteilung der
Erdmassen, welches unten näher zu erläu-
tern sein wird, vortreffliche Dienste, indem es
den (bei rechnerischerem Verfahren mit Ta-
bellen u. s. f.) nötigen Zeitaufwand bei einiger
Übung auf den fünften bis zehnten Teil be-
schränkt, außerdem — namentlich bei Quer-
neigung — zutreffender ist und besser vor Irr-
tum schützt, endlich das Ergebnis anschaulich
darstellt.
3388
Vorarbeiten
Zur Abschätzung der Betriebserschwer-
nisse giebt es zwar verschiedene einfache Me-
thoden (8. u.); dieselben sind jedoch für den
einzelnen Fall meist nicht recht zutreffend, und
können nur dann eine sichere Entscheidung
liefern, wenn die Ergebnisse für die Vergleichs-
linien weit'voneinander abweichen. In zweifel-
haften Fallen muß zu genauerer Vergleichung
dann eine eingehendere Ermittelung der Be-
triebskosten (s. d), oder doch ihrer von Nei-
gungen und Krümmungen beeinflußten Teile
folgen. Auch hierbei wird mau die aus
der Statistik eines großen Lands ermittelten
Durchschnittsziffern für die Zahlenbei-
werte nur dann mit Sicherheit anwenden dürfen,
wenn die Verhältnisse der geplanten Bahn von
solchen mittleren Umständen nicht zu weit ab-
weichen. Andernfalls wird man, um zutreffen-
dere Ergebnisse zu erhalten, die Betriebskosten
nach Maßgabe der in ahn liehen Verhältnissen
{etwa gleiehe Neigungen, ähnliche Verkehrs-
größen infolge gleichartiger Bewohnung und
Produktionsverhältnisse) liegenden Bahnen er-
mitteln müssen. (Näheres », u. (' II.)
Ist somit eine Linie als die geeignetste er-
kannt, so wird diese nun, sofern die Zeit es
erlaubt, nochmal etwas eingehender durchge-
arbeitet, im einzelnen verbessert und dem vor-
liegenden Zweck entsprechend in der Über-
sichtskarte sowie in Lage- und Höhenplänen
zur Darstellung gebracht, auch wohl durch
einige charakteristische Querprofile erläutert.
Dazu wird dann der Kostenü Derschlag
fs. Kostenanschlag) aufgestellt, und zwar nach
Titeln und Positionen geordnet, wie sie z. B.
für den preußischen und die meisten übrigen
deutschen Staaten durch das Normalbuchungs-
formular von 1882 vorgeschrieben sind
Weiter folgt zu vollständigem Abschluß
des Vorentwurfs die Ausarbeitung der Er-
tragsberechnung (s. u. C. II.) und eines
Erläuterungsberichts. Dieser hat zum
Gegenstand : den Charakter der Bahn und der
durchschnittenen Getrend, die Begründung der
Linienführung, die Lei-tutijr-fahigk'-it der Bahn,
die Berührung von St<iar-l:inil. r.'Mi und Berg-
werksbesitz, die Grunderwerbsverhältnisse, bei
Nebenbahnen auch die etwaige Mitbenutzung
von öffentlichen Wegen, endlich die Begründung
zu den Preisannahmen des Kostenüberschlags
und alles sonst noch Erforderliche.
Der so abgeschlossene Vorentwurf wird als-
dann von dem leitenden Ingenieur mit Be-
gleitschreiben an den Auftraggeber überreicht,
welcher im Fall der Billigung — andernfalls
vielleicht nach weiterer Vervollständigung oder
Abänderung — die Bereitstellung der erforder-
lichen Mittel zu bewirken hat, um die Bau-
ausführung zu ermöglichen (s. u. C. V.). Ist
dies gelungen (oft auch schon vorher, wenn
solches Gelingen in sicherer Erwartung steht),
so beginnen
B. Die ausführlichen V, d. i. die Aus-
arbeitung des Bauentwurfs in allen seineu
Teilen, eine Aufgabe rein technischer Natur.
Diese Arbeiten sind, abgesehen von ganz ein-
fachem Gelände, sehr umfangreich. Sie be-
ginnen wiederum mit der — nuu entsprechend
eingehenderen, jedoch auf kleine Breite be-
schränkten :
I Aufnahme und Darstellung des
Geländes. Als Maßstab für die Lagepläne
■ kann hier der früher vielfach vorgeschriebene
, von 1 : 2500 nur bei einfachem, ziemlich ebenem
| und wenig bewohntem Gelände als ausreichend
gelten. Bei einigermaßen bewegtem und nament-
lich bei dicht bewohntem und gut bewirt-
schaftetem Gelände ist ein Maßstab von min-
destens 1 : 2000, besser 1 : 1000 zu wählen,
wie dies in gebirgigen Ländern (Österreich,
Schweiz u. a.) seit langem und neuerdings für
solche Fälle auch in Norddeutschland (z. B.
preußische Staatsbahn in bergigen Gegenden)
üblich geworden ist, Die Mehrarbeit bei An-
wendung eines so großen Maßstabs wird zum
Teil schon durch die viel bequemere Art des
Auftragens, namentlich aber durch die Gewin-
nung einer sicheren und überall ausreichenden
Grundlage für die ganze weitere Ausarbeitung
des Entwurfs und für die Bauausführung weit
mehr als aufgewogen. Dazu kommt noch, daß
dann weitere Einzelaufnahmeii schwieriger
Stellen Tür Bauwerke, Wegeübergänge u. s. f.
ganz oder fast ganz wegfallen , und daß bei
zweckmäßiger Einrichtung die besondere Auf-
nahme von Grunde rwerbskarten ganz ent-
behrt werden oder doch auf die nachträgliche
Einmessung noch fehlender Eigentumsgrenzen
beschränkt werden kann.
Sind die allgemeinen Pläne des Vorentwurfs
gut durchgearbeitet, so wird nunmehr die
etwaige Verschiebung der Liuie, vielleicht ab-
gesehen von einzelnen noch fraglich gebliebenen
Stellen . meist nur auf geringe Breite in Be-
! t rächt kommen. Dazu sind Hönenlinien in der
i Hegel entbehrlich, Höhenpunkte dagegen er-
forderlich. Hierzu sind die oben für den Vor-
entwurf besprochenen Aüfnahmcmethoden, mit
Ausnahme der Barometermessung, in gleicher
Weise verwendbar, am besten die Benutzung
des Tachymcters |s. d.) oder des Meßtisch*
mit Entfernungsmesser und Höhen-
kreis. Letzteres Verfahren ist hier wegen des
großen Maßstabs und der geringen Querent-
fernung besonders nützlich. Die Übertragung
der einzelnen Meßtischblätter auf zusammen-
| hängende Arbeitspläne geschieht alsdann durch
I sorgfältiges Aufpassen und Durchstechen.
Zu den Arbeitsplänen, die der ganzen
| weiteren Bearbeitung des Entwurfs und dem
i Bau, uuter Umständen (s. o.) auch dem Grund-
erwerb als Grundlage dienen sollen, ist am
besten, unveränderliches, auf große Längen
fortlaufendes Papier zu benutzen, also Le>n-
■ wand rollenpapier, welches in vorzüglicher Güte
! im Handel vorkommt, Das Auftragen und Aus-
ziehen des Aufgemessenen, ausgehend von der
1 Dreieckskette (oder dem Polygonzng), hat hier
' mit möglichster Genauigkeit »u. a. Prüfung
der geraden Linien durch Hanfzwirnfäden an
Nadeln!) zu geschehen. Befeuchtung ganzer
Flächen sind durchaus zu vermeiden, etwaiges
Antönen auf Umränderung zu beschränken.
Diese für d ie Ar beit wert vollen Üriginal-
pläne sollten niemals von der örtlich
leitenden Dienststelle (Bauabteilung i ent-
fernt werden. Zum Zweck der Vorlage an
die vorgesetzten Behörden sollte man vielmehr
stets nur gute, die Anschauung erleichternde
und deshalb farbig ausgestattete Kopien an-
fertigen. Dazu sind gut hergestellte Pausen —
nötigenfalls vor der farbigen Behandlung in
Alkohol entölt, dann aufgezogen und aus-
| gestattet — sehr wohl verwendbar.
Vorarbeiten
In den Arbeitskarten wird alles Entworfene
zunächst nur in Blei dargestellt. Erst nach
Feststellung und Genehmigung in allen In-
stanzen oder erst während des Baues selbst
wird alles neue endgültig ausgezogen. Gleich-
zeitig oder auch schon vorher nach Feststellung
der Baulinie werden Kopien von den Arbeits-
karten, und zwar mit eingetragenen Bahn-
breiten entnommen und durch Umd ruck (oder
Lichtpausen) vervielfältigt, um reichliche Exem-
plare für die weiteren Arbeiten und die Bau-
ausführung zu erhalten.
II. Bodenuntersuchungen. Zu der Auf-
nahme der Erdoberfläche treten nunmehr auch
Bodenuntersuchungen (s. d.), deren Ergebnisse in
einem Schürfregister und in Probekasten nieder-
gelegt werden. Sie bezwecken die Kenntnis
der Erdschichten nach Beschaffenheit. Streichen
und Einfallen, und somit Ermöglichung rich-
tiger Annahmen und Preisansätze für die end-
gültige Erdmassenverteilung, für die Bestim-
mung der Böschungsverhältnisse in den Ein-
schnitten, etwaiger Futtermauern, Entwässe-
rungsanlagen (s. d.) u. s. f., für die Gründung der
Bauwerke, für die Ausscheidung unbrauchbarer
Massen und die Gewinnung wertvoller Bau-
materialien, als Mauersand und Bausteine, bis-
weilen auch Kalk zur Mörtelbereitung; zur
Auffindung von Speisewasser für die Wasser-
stationen; endlich zur Kenntnisnahme der
Unternehmer bei Angeboten auf die Erdarbeiten
und für deren Einrichtung, letzteres auch bei
Begiebau (s. Bausysteme). Sollten noch hierbei
gefahrdrohende Schicht ungsverbältnisse zu Tage
treten, welche Kutschungen befürchten lassen,
so kann das zu umfangreichen Vorbeugungs-
matregeln, ia auch zu größeren Verlegungen
der Einie (also zu einem Zurückgreifen in die
allgemeinen Vorarbeiten) führen. Denn einmal
eingetretene Rutschungen sind oft sehr schwer
oder gar nicht ganz zum Stillstand zu bringen.
III. Die Feststellung der endgültigen
Bau Ii nie erfolgt nunmehr in den Arbeits-
plänen an Hand der Querprofile (s. u.) unter
steter Berücksichtigung der örtlichkeit und
aller Einfluß übenden Gesichtspunkte; sodann
die genaue Längeneinteilung (Stationierung) mit
fortzählenden Stationsnummern auf je 100 m
Länge, dazu an Zwischenstationen in den Ge-
raden iede halbe, in schärfereu Bogen bis zu
Fünftelstationen (20 m) herab. Außerdem wer-
den alle Bogenanfänge und -Endpunkte sowie
die Bogenmitten besonders bemerkt und bei
jedem Bogenende die Teilung nach der berech-
neten Bogenlänge geprüft und., berichtigt.
IV. Sodann erfolgt die Übertragung der
festgestellten Baulinie auf das Gelände, also die j
Absteckung der Baulinie, was bei allge-
meinen V. zwecklos sein würde. Zunächst wer-
den die Geraden nach aus den Plänen thunlichst
fenau entnommenen Maßen von bekannten
'unkten aus an Wegen oder Grenzen oder
Meßlinien entlang draußen festgestellt und bis
zu den Winkelpunkten Verlängert (bei großen
Winkeln mit Einlegung von Hilfsgeraden, also
Ersatz des Winkelpunkts durch zwei Hilfs-
winkelpunkte). Die so entstehenden Winkel wer-
den nun draußen noch genau aufgemessen.
Etwaige merkbare Unterschiede mit der Zeich-
nung werden geprüft und (meist draußen) be-
richtigt. Alsdann werden die Bogen nach deu
nun genau gemessenen Winkeln nochmals be-
[ rechnet und genau abgesteckt, wie auf dem
1 Papier so namentlich hier unter Berichtigung
! der Längen an den Bogenenden. Weiter folgt
die endgültige Längenteilung ( Stationierung)
auf dem Gelände, wie vorher in den Plänen.
Finden sich hierbei oder infolge von Linien*
Verlegungen, Längenuuterschiede mit der Zeich-
nung, so werden sogenannte „Fehlstitionen"
eingelegt und draußen wie in den Plänen and
Längenprofilen als solche (mit fortlaufender
Bezifferung aber von abweichender Länge)
bezeichnet, um nicht die Längenteilung auf
weithin und in allen Plänen und Schriftstücken
ändern zu müssen.
Bei sehr gewundener Linie mit kurzen
I Zwischengeraden, wie sie in engen Gebirgs-
thälern wohl vorkommen, kann es geboten sein,
gleich die Bogen von den Aufnahmsfestpunkten
aus abzustecken. Hierbei empfiehlt sich, falls
die Längenmessung durch steile Abhänge,
zwischenliegende Bäche oder Schluchten er-
schwert ist, die Anwendung von zwei Win-
kelinstrumenten zugleich, um die Längen-
messung auszuschalten. Am besten geeignet
hierzu sind zwei Meßtische, da dann jede
Winkelberechnung wegfällt und die Auftragung
I und Einteilung der abzusteckenden Bogen- (und
anderer) Punkte jederzeit, auch draußen, leicht
I und rasch nach beliebigen Maßstäben geschehen,
I die Lage der Standpunkte innerhalb oder außer-
halb der Linie aber ganz beliebig gewählt wer-
den kann, da deren Festlegung gegen bekannte
Punkte stets leicht möglich ist.
Anderseits kann es (in ganz einfachem, offe-
nem Gelände^ auch hier recht wohl zulassig sein,
die Absteckung der Baulinie ohne vorgängige
Planbearbeitung gleich draußen vorzunehmen
und damit viel Arbeit zu sparen.
Der Zeitpunkt für die endgültige Ab-
steckung der Baulinie ist überall da, wo
Grundstücktreibereien zu fürchten sind, also
' namentlich bei größeren Ortschaften, nicht zu
früh zu wählen, womöglich erst unmittelbar
vor oder nach der landespolizeilichen Prüfung
(s. u.), so daß etwaige Scheinverkäufe auf die
Preisabschätzung keinen Einfluß mehr üben.
Bis dahin kann man auch nötigenfalls durch
Abstecken verschiedener Punkte und Linien
die wahre Lage der Bahn geheim halteu.
Die Absteckung (s. d ) der Bogen, jetzt
auch mit Berücksichtigung der Cbergangs-
kunren (s. u.), geschieht sonst im allgemeinen
von der Tangente aus nach bekannten —
jedoch auch mit dem Rechenstab jederzeit
leicht herzustellenden — Tabellen: nötigen-
falls statt dessen von der Sehne aus, oder mit
Winkelinstrument und Längenmessuug vom
Anfangspunkt des Bogens und nötigenfalls
von erneuerten anderen Punkten aus. Hierbei
bietet der Meßtisch wieder den Vorteil der
freien Wahl und leichten Veränderung des
Standpunkts ohne jede Rechnung.
V. Der durch kräftige Pfähle mit Num-
mern festgestellten Längenteilung der Bau-
linie folgen sofort die endgültigen Auf-
nahmen derselben, d. h. eines nunmehr
ganz ausführlichen Längennivellements
(Pfahlköpfe auf Millimeter, Zwischenpunkte
auf Centimeter) , sowie der zahlreichen, aber
kurzeu Querprofile, welche zur Ausgestal-
tung des Bahnkörpers, der Wegeübergänge
! und Bauwerke erforderlich sind und die
Digitized by Google
33t)0
Vorarbeiten
Grundlage bilden zur schließlichen Ermitte-
lung der Erdmasseu für die Veranschlagung,
Ausführung und Abrechnung. Diese Quer-
profile müssen demnach über den künftigen
Bahnkörper und seine Nebenanlagen iederseits
hinausreichen uud außerhalb derselbeu gut
(mindestens durch drei Pfähle) befestigt
werden, um sie jederzeit, auch nach Fertig-
stellung der Erdarbeiten, unabhängig von der
Längenmessung genau an derselben Stelle zwei-
fellos wiederherstellen zu können. Hiervon hängt
die Feststellung der wirklich geleisteten Erd-
arbeiten ab. Die Nichtbeachtung dieses wich-
tigen Punkts kann daher zu verwickelten Reehts-
streitigkeiten führen und deren Entscheidung
sehr erschweren.
Die Entfernung dieser Querprofile
kann in ebenen Strecken ohne raschen Höhen-
wechsel der Auf- und Abträge auf '25 — 50 m
ausgedehnt werden. In unebenem Gelände
müssen jedoch alle merklichen Brechpunkte
des letzteren mit Querprofilen gefaßt werden,
und namentlich müssen sie überall, wo die
Auf- uud Abtragshöhen rasch wechseln, also
stets in Nähe der Übergangspunkte von Auf-
und Abtrag, erheblich (bis auf 5 m) einander
genähert werden. Denn der Fehler, welchen
bei der üblichen Berech nungsart der zwischen-
liegenden Erdkörper (als Prismen mit der ge-
mittelten Protilgröße als Querschnitt! entsteht,
wächst mit deui Quadrat des Höhenunterschieds
der Nachbarprofile.
Zur Aufnahme dieser zahlreichen kurzen
Querprofile sind zuverlässige Feldmesser oder
Unterbeamte (Bauaufseher) mit geübten Ar-
beitern gut verwendbar. Sie erfordern nicht
etwa besonders große Genauigkeit in den Ccnti-
metern, aber unbedingte Zuverlässigkeit, d. h.
Freiheit von groben Kehlern. Es ist deshalb
eine Prüfung der Profile, etwa durch Ein-
nivellieren der beiderseitigen Endpfähle, er-
forderlich.
Diese Querprofile werden im Maßstab
1 : 200 oder größer, meist in Aktenform (je
ein Profil auf eine Folioseite, quer gelegt)
gezeichnet und am besten gleich mittels
Durchstechens in drei Exemplaren her-
gestellt: eines für die Bauleitung („Abtei-
lung''), eines für die Unterabteilung (in Nord-
deutschland „Sektion"), eines für den Unter-
nehmer. Sie müssen von diesem als anerkannt
unterschrieben werden, bevor er die betreffende
Erdarbeit beginnen darf.
VI. Die Ausgestaltung des Bahn-
körpers oder Unterbaues in allen seinen
Teilen nebst allen Bauwerken, Entwässerungs-
gräben, Böschungsbefestigungen, Stütz- und
Futtermauern , Wegeübergängen , Bahnhofs-
flächen und Nebenanlagen (als Wege- und
Flußverlegungen u. s. f.) erfolgt nunmehr auf
Grund der Querprofile Hand in Hand mit
dem Längenprofil und den Lageplänen. Sie
bilden die unmittelbare Grundlage für die Aus-
führung der Erdarbeiten nebst Zubehör und
liefern die nötigen Unterlagen zur Ausarbeitung
der besonderen Pläne für die Bauwerke und
deren Gründung, sowie auch für die Bahn-
hofsanlagen, soweit sie von der Gestalt der
Erdoberfläche und des Baugrunds abhängig
sind.
Auf Grund so vorbereiteter, völlig klar-
gestellter Unterlagen kann alsdann die Aus-
arbeitung dieser .Einzelentwürfe, insbesondere
zu den eisernen Überbauten der Bauwerke und
zu den eigentlichen Gleis- und Hochbauanlagen
der Bahnhöfe, am Sitz der Oberbehörde ( Eisen-
bahndirektion) erfolgen. Die steinernen Bau-
werke und die Unterbauten eiserner Brücken
sollten jedoch stets mit genauer Kenntnis der
| örtlichen Verhältnisse, deshalb am Sitz der
I Bauleitung (Bauabteilung) entworfen und
von der Oberbehörde nur einer Nachprüfung
in Bezug auf Standfestigkeit und Sparsamkeit
unterzogen, aber nicht onue Einvernehmen mit
der Örtlichen Bauleitung abgeändert werden,
da andernfalls fast unausbleiblich bei der
Ausführung nochmals Umgestaltungen eintreten
und viel Zeitverlust entsteht.
VII. Die V. zum Grunderwerb (s. d.)
beginnen in der Regel sogleich nach Absteckung
der endgültigen Baulinie, namentlich wenn die
besondere Aufnahme von G runder werbskarten
(durch beeidigte Landmesser) erforderlich ist,
wobei dir geraden Teile der Bahnachse mit
ihren Verlängerungen als l(:»sis zu dienen pfle-
gen. Iu>- Kintraguug der B;iimbreiten sowie der
zu Bahnhöfen und Nebemmhigen erforderlichen
Flächen in die (imndervvi rlckarten (oder die
Originalarbeit spläno (s. oben unter B, I) erfolgt
entweder unmittelbar muh den durchgearbei-
teten ^u.Tprotib-ii oder nueh den daraus auf-
gestellten Breiten Verzeichnissen. Die so be-
stimmten , dvi Enteignung unterliegenden
Flächen werden zunächst nur mit Blei mög-
lichst genau angegeben, dann ebenso wie die
Restgrundstücke in ihrer Größe bestimmt und
in den „Grunderwerbsverzeichuissen" zusammen-
gestellt, worauf die Ausführung des Grund-
erwerbs beginnen kann. Dieses geschieht am
besten, soweit irgend thunlich, durch güt-
. liehe Vereinbarung mit den Besitzern über den
Entschädiguugspreis für die Flächeneinheit,
wobei die endgültige Festsetzung der Größe
bis zur Vollendung und Einsteinung (Begren-
zung) der Bahn mit rückwärtiger Verzinsung
vom Tag der Inangriffnahme an vorbehalten,
die Gestaltung des letzteren aber sogleich aus-
bedungen wird. Zur Führung dieser Verhand-
lungen wird in der Regel ein Grunderwerbs-
kommissar von der Oberbehörde (Eisenbahn-
direktion) entsendet. Hiedurch wird indessen
häufig Zeitverlust und Verteuerung der Grund-
stücke herbeigeführt, indem die ländlicheBevölke-
I rung diesen, ihnen fremden Beamten mißtrauisch
| gegenüberzutreten pflegt. Besser und förder-
licher ist es daher, wenn die Vertragsverhand-
I lungen, geeigneten falls unter Annahme eines
Vertrauensmanns aus jeder Gemeinde, von dem
bauleitenden Beamten (Abteilungsbaumeister)
I geführt werden können, zumal wenn es diesem
bei der schon längeren Anwesenheit in der be-
treffenden Gegend gelungen ist, für sich und
seine Beamten das Vertrauen der Bevöl-
kerung, namentlich der Ortsvorstände der Ver-
waltungs- und Forstbeamten u. s. f., zu gewinnen.
Dieses Ziel von vornherein im Auge zu behalten,
gehört deshalb (und überhaupt im Interesse eines
guten Arbeitsfortgangs) mit zu den wichtigsten
Aufgaben des bauleitenden Ingenieurs. Auch
sollte er stete bemüht sein, alle seine Beamten
mit gleichem Streben und voller Anteilnahme
an dem guten Gelingen des ganzen Baues zo
durchdringen, sie also zu berufsfreudigen Mit-
| arbeitern zu machen.
Digitized by Google
Vorarbeiten
3391
VIII. Der Bauplan. Nach Ausführung
aes Grunderwerbs kann die Bauausführung
beginnen (s. Bauleitung). Es sollte jedoch bei
größeren Bauten nicht versäumt werden, hier-
für einen gutdurchdachten Bauplan aufzu-
stellen. Ganz unerläßlich wird ein solcher
namentlich bei einzelnen umfangreichen Bau-
werken, als großen Flußübergängen oder Via-
dukten, langen Tunneln u. dgl., deren Aus-
führung sich auf mehrere Jahre ausdehnt. Ein
solcher Bauplan muß im voraus ein vollstän-
diges Bild des ganzen Bauvorgangs entwickeln,
mithin einmal den Zeitbedarf der einzelnen
Bauarbeiten einschließlich der Vorbereitungen
nach Vierteljahren und Monaten und sodann
für diese Zeitabschnitte den jedesmaligen Be-
darf an Materialien, Arbeitskräften
und Geldmitteln zur Anschauung bringen,
damit alle Erfordernisse rechtzeitig, aber auch
nicht unnötig früh (weil Zinsen- und platz-
raubend) beschafft werden können. Wesentlich
dabei ist auch die richtige Einschätzung der
zu den Bauvorbereitungen erforderlichen Zeit,
als: rechtzeitige Herstellung der Wege zu den
Arbeitsstellen für Menschen und Arbeitstiere
und Materialanfuhr; sodann die Heranziehung
und geeignete Unterbringung der Arbeiter,
bezw. der Unternehmer, die Herstellung etwa
nötiger, vorübergehender Anlagen (vorlaufiger
Brücken u. dgl.), um den Fortgang der Erd-
arbeiten zu ermöglichen; endlich Dei großen
Bauwerken, Felseinschnitten oder Tunneln auch
die erforderlichen Maschineneinrichtungen, Be-
schaffung der Betriebskräfte u. s. f.
All dies muß vorher durchdaoht werden, um
— unbeschadet der unvermeidlichen kleineren
Abweichungen — eine gute Grundlage für die
geordnete und sparsame Bauausführung zu ge-
winnen. Als Beispiel für diesen in der Faeh-
litteratur wenig bedachten Gegenstand mag
hingewiesen sein auf die Beschreibung der
Ausfuhrung der neuen Weichsel-Brücke bei
Dirschau im Centraiblatt der Bauverwaltung,
1890, S. 323 ff. (Bauplan, S. 346).
C. Erläuterungen zu allgemeinen
und ausführlichen Vorarbeiten.
Nachdem im vorstehenden der gesamte
Gang der V. geschildert ist, bleiben nunmehr
noch eine Reihe von Erwägungen und Arbeits-
vorgängen in Kürze zu erörtern, auf die bereits
zum Teil Bezug genommen wurde. Dahin ge-
hören zunächst die Grundlagen der Linien-
führung, wie sie durch Spurweite und Charakter
der Bahn, durch Neigungs-, Krümmung?- und
Widerstands Verhältnisse bedingt werden; sodann
die Ertragsberechnung und die Betriebskosten
nebst der virtuellen Länge; die graphische
Masseneriiiittelung und -Verteilung; sonstige
praktische Rücksichten in Bezug auf geologi-
sche und klimatische Verhältnisse, auf Wasser-
läufe, Wege u. s. f ; endlich auch einige Er-
läuterungen über den Geschäftsgang
I. Die Grundlagen der Linien-
führung.
1. Als solche kommen namentlich in Be-
tracht die Spurweite (s. d.) nebst dem Cha-
rakter der Bahn fs. Eisenbahn, S. 1191 ff.)
und die hierdurch bedingten äußersten Grenzen
für die Krümmungshalbmesser (s. Krümmungen
der Eisenbahnlinien) und Neigungsverhältnisse,
desgleichen für die Übergangsbogen und Zwi-
schengeraden zwischen Krümmungen gleichen
Encyktopidie des Eisenbahnwesens.
■ und entgegengesetzten Sinns (s. Schienenüber-
höhung), sowie auch für Gegenneigungen und
Abrund ungshalbmes8er in den Gcmll wechseln
in lotrechter Ebene (s. Neigungsverhältnisse,
S. 2446). Maßgebend sind zur Zeit für Haupt-
hahnen im V. D. E.-V. die technischen
Vereinbarungen (z. Z. von 1889, §28 und
29) und in Deutschland außerdem und jenen
voranstehend die „Normen für den Bau
und die Ausrüstung der Haupteisen-
bahn en" (vom 6. Juli 1892, § 6—8); sodann
für Nebenbahnen im V. D. E.-V. die „Grund-
znge für den Bau und Betrieb der Neben-
bahnen1' und desgleichen der Lokalbahnen von
1890. Diese sind jedoch in manchen Punkten
für Deutschland überholt durch die „Bahn-
ordnung für die Nebeneisenhahnen
Deutschlands" vom 6. Juli 1892 (sowie in
Preußen außerdem durch das „ Kleinbahnen-
gesetzu vom 28. Juli 1892).
Ob es nötig ist, im Einzelfall bis an die
äußerst zulässigen Grenzen heranzugehen oder
welche Bedingungen innerhalb derselben als
maßgebend für Krümmungen und Neigungen
innezuhalten sind, das wird von dem Charakter
der zu durchfahrenden Gegend und von dem
Zweck der geplanten Bahnanlage abhängen,
bisweilen auch durch das gegebene Betriebs-
material des verwaltenden Bahnbezirks geboten
sein. In anderen, namentlich in schwierigen
, Fällen wird es Aufgabe der ersten Vorstudien
sein, über diese grundlegenden Bedingungen
' Klarheit zu gewinnen und dieselben so günstig
zu gestalten, wie es mit Rücksicht auf die
Vermeidung ungebührlich hoher Kosten zu er-
reichen ist. Je mehr die Bahn auf durchgehen-
den und großen Verkehr berechnet ist, desto
mehr wird Ursache vorhanden sein, unter Er-
höhung der Anlagekosten durch günstige Ver-
hältnisse der Linienführung die Betriebskosten
herabzumindern. Umgekehrt wird für Bahnen
mit geringem Verkehr, also für Nebenbahnen
fast immer, die Rücksicht auf mäßige Verzin-
sung der Anlagekosten, also auf billigen Bau
diejenige auf billigen Betrieb überwiegen. Unter
gewissen Voraussetzungen läßt sich bei Vergleich
zweier Linien diejenige Größe des Jahresver-
kehrs ermitteln, bei welcher die Verkehrs-
kosten gleich sind, welche also entscheiden
würde, ub die Rücksicht auf billigen Bau oder
billigen Betrieb überwiegt, sofern man die zu
erwartende Verkehrsgröße ziemlich sicher ab-
schätzen kann (s. Lindner, Virtuelle Länge, Zü-
, rieh 1879; s. auch S. 3395, sowie d. Art. Vir-
I tuelle Länge).
Im einzelnen mag hier nur darauf hinge-
wiesen werden, daß die Zwischengerade zwi-
schen Krümmungen den beiderseitigen Über-
gangsbogen und noch einer Länge von etwa
1U m Platz bieten muß. Sie sollte deshalb bei
Hauptbahnen zwischen den Tangentenpunkten
der Kreisbogen nicht unter 50 m, bei voll-
spurigen Nebenbahnen nicht unter 30 m be-
messen werden. Auch zwischen Bogeu gleichen
Sinns sollte man kurze Gerade unter 40 bis
50 m aus demselben Grund vermeiden, nöti-
genfalls durch eine dache Krümmung ersetzen.
Namentlich ist es grundsätzlich falsch, wegen
kurzer — auch eiserner — Bauwerke (unter 40 m
Länge) gerade Linien einzuschalten, wie dies
oft geschieht In solchen Fällen ist im Gegen-
teil — wenigstens bei Hauptbahueu mit großen
216
Digitized by Google
Vorarbeiten
Geschwindigkeiten ! — die Krümmung aurchzu- I
führen und das Bauwerk ist der Krümmung
anzupassen.
2. Bezüglich der Widerstands-, Krüm-
mung»- und Neigungsverhältnisse ist
unter letzterem Stichwort das Wesentlichste
vom Verfasser dieses Aufsatzes dargelegt worden.
Ks sollen deshalb hier nur die wichtigsten
Punkte kurz angeführt werden. Dahin gehört
zunächst, daß zu unterscheiden ist zwischen
den unter der Bremsueigung (s b) liegenden „u n-
schädlichen" und den darüber hinausgehen-
den „schädlichen" Neigungen, auf denen
der für die Bergfahrt erforderliche Mehrauf- j
wand an Zugkraftsarbeit bei der Thalfahrt
nicht mehr wiedergewonnen werden kann.
Als Regel ergiebt sich daraus, daß die inner-
halb einer bestimmten Betriebstrecke für Zug-
gewicht, Zugkraft und Bremsprozente (s. d.) :
„maßgebende" (also die größte) Neigung
rfm bei Flachlandbahnen thunlichst unterhalb ,
der Bremsneigung zu halten, die Einlegung i
schädlicher Neigungen dabei also zu vermeiden
ist, während verlorene Hebungen und Senkungen
alsdann — also mit uuschädlit heu Neigungen —
nicht gerade zu scheuen sind.
Muß dagegen die maßgebende Neigung sm
über die Bremsueigung hinausliegeud gewählt
werden, hat also die Betriebstrecke den Cha-
rakter der Gebirgsbahn, so ist innerhalb der-
selben das einmal festgesetzte Verhältnis am —
abgesehen von den Ermäßigungen in den Bo- j
gen — thunlichst gleichmäßig durchzu- I
führen, damit der Gesamtwiderstand des l
Zugs, welcher sich aus den Widerständen der j
geraden wagerechten Bahn (u;0), der Neigung j
<#) und der Krümmung (itv) zusammensetzt, •
möglichst gleich bleibt, somit die Zugkraft 1
am besten ausgenutzt, der Betrieb also am I
billigsten gestaltet wird. Diese Hauptregel er-
giebt weiter, daß auf Betriebsstrecken mit 1
8m > Sb in den schärferen Krümmun- j
gen die (der Grenze «IN nahen) Neigungen
um soviel ermäßigt werden müssen, daß
die Summe aus Neigungs- und Krüm-
mungswiderstand (« + »r) den in gera-
den Linien voll bestehenden Wert der
maßgebenden Neigung («n«) nicht über-
schreitet. Wie das ohne allzu große Erhöhung
der anfänglich benutzten Durchschnittsneigung
(So) in einfacher Weise (durch Verteilung der
Widerstandshöhen aller Bogen auf die ganze
Bahnlänge L) auszuführen ist, s. a.a.O., S. 244».
Ebenso sind Ermäßigungen der Großtstei-
gung in längeren Tunneln erwünscht, weil
darin wegen der Feuchtigkeit der Schienen
die Reibung („Adhäsion") der Treibräder auf
den Schienen geringer zu sein pflegt, als auf
der offenen Bahn, der Unterschied an Zugkraft
also nur durch Verminderung der Neigung aus-
geglichen werden kann. Solche Höhen Verluste
sind alsdann den durch die Krümmungen ver-
anlaßten zuzurechnen und mit diesen gleich
zu behandeln.
Auf solchen Bahnen mit schädlichen
Neigungen sind demnach verlorene Gefälle '
durchaus zu vermeiden; auch jede nicht durch
Krümmungen oder Tuunelstrecken begründete
Ermäßigung der maßgebenden Neigung be-
zeichnet hier einen Langenüberfluß, der nur
dann berechtigt erscheint, wenn er durch die
Gestalt des Geländes oder andere zwingende
Gründe (Vermeidung zu hoher Baukosten) er-
klärt wird. Andernfalls würde entweder die
entsprechende Abkürzung der Bahn oder aber
die Ausnutzung der überflüssigen Länge zur
Abdachung der ganzen Betriebsstrecke, also
die Verminderung der maßgebenden Neigung
und damit der Betriebskosten anzustreben sein.
Ausnahmsweise vorkommende Überschrei-
tungen der maßgebenden Neigung, namentlich
bei Flachlandbahneu, sogenannte „Anlaufstei-
gungeu" (8 d ), können in Notfällen berechtigt
sein, sind aber möglichst zu meiden.
Die Begriffe der schädlichen, unschädlichen
und maßgebenden Steigung sind zuerst von
Launhardt scharf gefaßt und verwertet, s.
dessen Theorie des Tracierens, II, Hannover 1888.
Die Ermittelung des möglichen Zug-
gewichts, wenn die Zugkraft der Lokomotive
gegeben ist, ferner die zweckmäßige Neigung
in derselben Voraussetzung und andere hierher
gehörige Fragen sind unter „Neigungs Verhält-
nis* besprochen. Uber die Größe der bei sol-
chen Rechnungen anzunehmenden Wider-
standswerte für Lokomotive, Zuggewicht
und Krümmungen s u. a. Hütte, 1, Eisen-
bahnbau, bezüglich der Lokomotive auch Ar-
tikel „ Arbeitswiderstände * . Bezüglich des
Krümmungswiderstands mag noch be-
merkt werden, daß derselbe wesentlich von der
Größe des festen Radstands der Fahrzeuge be-
einflußt wird, also für die einzelnen Fahrzeuge
eines Zugs ganz verschieden sein kann. Formeln
dafür können also stets nur ungefähre
Mittelwerte liefern; sie müssen aber zum
Ausdruck bringen, daß der Krümmungswider-
stand bei kleineren Halbmessern rascher zu-
nimmt und sich bei gewissen Grenzen dessel-
ben dem Wert „Unendlich- nähert. Deshalb ist
die Form tcr = r _ f 1 als geeignet anzusehen,
während die noch vielfach in Gebrauch stehen-
den Formeln von der Form
„,= *(,.B,±)
für größere Halbmesser wohl annähernd zu-
treffen können, an sich jedoch unrichtig sind
und für kleinere Halbmesser (unter 3oO m)
wohl kaum anwendbar erscheinen.
3. Wie zur Überwindung großer Höhen-
unterschiede die erforderliche Längenent-
wioklung auf mehrfache Weise gewonnen
werden kann, ist in dem Artikel „Aufsuchen
einer Bahnlinie" dargelegt. Die an sich kost-
baren Mittel der Anweudung einer mehr oder
weniger unterirdischen Entwicklung in Gestalt
von langen, gekrümraten Tunneln in Schleifen
(wie z. B. auf der Linie Bologna- Pistojai oder
in Schlingen (Spirallinien, wie an fünf Stellen
der Gotthard-Bahn) können sehr wohl begrün-
det sein, um damit plötzliche Thalstufen an
Ort und Stelle zu überwinden und somit auf
große Länge der Linie im übrigen die Thal-
sohle benutzen oder doch in deren Nähe blei-
ben zu können, also billigen Thal bau mit
allen seinen Vorteilen, namentlich mit der
besseren Erreichbarkeit der Bahn von den Ort-
schaften aus, zu erzielen gegenüber dem teuren
Hangbau in oft schwer zugänglichen Höhen,
weitab von den Wohnungen der Menschen,
wie dieses z. B. bei der Arlberg-Babn im
Gegensatz zur Gotthard-Bahn sehr überwiegt.
Digitized by Google
Vorarbeiten
3893
Aber auch bei geringeren Höhenunterschieden
zwischen Bahn und T baisohle, wenn sie sich
auf lange Strecken ausdehnen, können erhebliche
Bau- und Unterhaltungskosten (z. B. durch
lange Stützmauern auf schlechtem Untergrund)
veranlaßt werden, welche durch eine an passen-
der Stelle eingelegte Entwicklungskurve und
damit erreichte Herabsenkung der ganzen
Linie auf die Thalsohle sich hätten ▼ermeiden
lassen (so z. B. bei der Bahn Erfurt-Ritsehen-
hausen, zwischen Arnstadt und dem Brandlette-
Tunnel).
4. Wenn jedoch die Durchführung der für
die gewöhnliche Reibungsbahn geeigneten Nei-
gungen nur mit sehr großen Schwierigkeiten
und Verlängerungen erreichbar erscheint, dann
ist nach dem heutigen Stand der Technik die
Frage ernstlich zu untersuchen, ob nicht die
Einlegung von Zahnstangenstreoken mit j
gemischtem Betrieb vorzuziehen sein wird.
Denn dieser hat sich bereits auf verschiedenen
Linien, wie Blankenburgs-Tanne im Harz seit
1886 (s. Braunschweigische Eisenbahnen), Eisen-
erz- Vordernberg (s. d.> seit 1891 u. a. in.,
als zweckmäßig und bei Überwindung der
durch große Schneeinengen entstehenden Schwie-
rigkeiten dem gewöhnlichen Reibungssystem
entschieden Uberlegen bewährt, indem da, wo
die Reibung zwischen Treibrad und Schiene
versagt, die Zahnräder immer noch eine große
Zugkraft mit Sicherheit hervorrufen. Aus dem-
selben Grund ist auch hinsichtlich der Zug-
förderung bei ungünstigen Witterungsverhält-
nissen durch die Zahnstange ohne Vorspann
eine gewisse Leistung gesichert. Die gemisch-
ten Lokomotiven werden bekanntlich mit zwei
unabhängig voneinander arbeitenden Maschinen
so eingerichtet, daß sie auf den Zahnstrecken
mit sehr erhöhter Neigung (z. B st = 60%Q),
wenn auch mit geringerer Geschwindigkeit,
unter Zuhilfenahme der Zahnräder dasselbe
Zuggewicht fördern, welche« sie ohno solche
(aber mit dem erhöhten Treibgewicht) auf der
Reibungsstrecke mit geringerer Neigung (z. B.
sa = 25(,;00, Harz-Bahn) ziehen. Durch die
steilere Neigung wird nun beträchtlich an
Bau- und Betriebslänge gespart, nämlich im
Verhältnis von «,« : st für die betreffenden
Strecken, und zugleich wird dadurch der Mehr-
aufwand an Zeit zufolge der in den Zahn-
strecken ermäßigten Geschwindigkeit ganz oder
nahezu ganz ausgeglichen. Es kann deshalb
sehr wohl der durch Zahnstange und Zahn-
radlokomotiven erwachsende Mehraufwand durch
Ersparnis an Länge und Betriebskosten ge-
deckt, ja übertroffen werden.
In gebirgiger Gegend kann demnach die
Anwendung solcher Zahnstrecken mehr ins
Auge gefaast werden, als das bisher der Fall
war.
II. Ertragsberechnung und Betriebs-
kosten. Die Ertragsbereehnuug soll, wie oben
bemerkt, Aufschluß darüber geben, wie nach
den zu begründenden Erwartungen für eine j
geplante Bahnlinie das Verhältnis der jähr- .
Heben Verkehrskosten und Betriebseinnahmen i
zu einander sich gestalten wird. Dazu ist mit-
hin außer der rein technischen Ermittelung der
Baukosten und ihrer Verzinsung auch die
thunlichst zutreffende Schätzung der Verkehrs-
größe und damit der Betriebseinnahme, so-
wie der auch von der Verkehrsgröße, zugleich
aber vonTJder Linienführung mit abhängigen
Betriebsausgabe erforderlich.
1. Verkehrsgröße und Betriebsein-
nahme. Eine bloße Abschätzung der Betriebs-
einnabme für den Kilometer Bahnlänge — und
ebenso auch der Betriebsausgabe — kann nur
dann zutreffende Werte ergeben, wenn der da-
bei angenommene Einheiteatz von solchen Bah-
nen entlehnt werden kann, deren Verhältnisse
in Bezug auf den technischen Charakter der
Bahn, Bevölkerungsart der Gegend, Art und
Größe des Verkehrs, Grundsätze der Betriebs-
leitung u. s. f. mit denen der geplanten Linie
gut übereinstimmen. Andernfalls wird umso-
mehr die Ermittelung der zu erwartenden
Verkehrsgröße nötig sein. Als Maß für diese
dient bekanntlich die Summe der im Jahres-
durchschnitt für die neue Bahn nach einiger
Zeit zu erwartenden Personenkilometer und
Güter-Tonnenkilometer, oder, wenn man beide
durch die Bahnlänge geteilt denkt, der jähr-
liche Durchschnittsverkehr P an Per-
souen und T an Gütertonneu, als über die
ganze Bahn laufend gedacht (speeifischer Ver-
kehr). Die Ermittelung seiner Größe kann in
manchen Fällen auf direktem Weg gesche-
hen unter Zugrundelegung der zu sammelnden
Angaben über den bisher auf Landwegen be-
stehenden Lokalverkchr, welcher der Bahn zu-
fallen würde, und Annahme einer gewissen
Vergrößerung desselben zufolge der Beschleu-
nigung und Verbilligung. (Beispielsweise wird
in der Schweiz auf Grund der Erfahrung eine
Vergrößerung im Verhältnis des Produkts aus
beiden gerechnet.) Dazu kommen dann noch
die aus besonderen Quellen (industriellen An-
lagen u. dgl.) und aus etwaigem Durchgang
(sofern größere Verkehrsrichtungen eine Ab-
kürzung erfahren) zu erwartenden Verkehrs-
mengen.
Einen andern Weg zur Ermittelung der zu
erwartenden Verkehrsgrößen, wie er zuerst von
Jules Michel eingeschlagen ist, sucht die
Personen- und Tonnenkilometer aus der Ein-
wohnerzahl der an der Bahn liegenden Ort-
schaften zu bestimmen, indem aus der Statistik
der bestehenden Eisenbahnen die durchschnitt-
lichen Verhältniszablen der aus den Stations-
orten im Jahr abgehenden und daselbst an-
kommenden Reisenden und Gütertonnen zu
den Einwohnerzahlen und ebenso die durch-
schnittlich durchlaufenen Wege eines Reisen-
den nnd einer Gütertonne ermittelt werden.
(Näheres s. Bauwürdigkeit). Eine weitere Fort-
bildung dieses Verfahrens haben Richard und
Mackensenim Handbuch der 1 ngenieurwissen-
schaften, Leipzig 1883 (Bd. I, Kap. I) gegeben,
indem sie bei Bestimmung jener Verhältnis-
zahlen und Weglängen der Verschiedenheit der
Gegenden und ihrer Produktiousfähigkeit Rech-
nung tragen und außerdem die Weglänge von
der neuen Bahnlänge abhängig machen.
Hat man die Verkehrsgröße auf solche oder
eine andere Weise annähernd bestimmt, und
sind die zulässigen Tarife, sei es durch Be-
dingungen der Konzessionserteilung, sei es durch
andere Erwägungen festgesetzt, oder vorläufig
angenommen, so ergiebt sich die darauf ent-
fallende Einnahme, indem man den Verkehr
nach erfahrungsmäßigen Prozentsätzen auf die
verschiedenen Personen und Güterklassen ver-
teilt oder auch, indem man für beide einen
215*
Digitized by Google
3994
Vorarbeiten
erfahrungsmäßig als Mittelsatz i für den Per-
sonen- , bexw. für den Tonnenkilometer) anzu-
nehmenden Durchschnittetarif bildet und hier-
mit den Durchschnitteverkehr (P und T) multi-
pliziert.
Zu der so ermittelten Einnahme Et aus dem
lokalen und direkten Verkehr (der in den Sta-
tionsorten der Bahn endigt und entspringt)
kommt dann zunächst noch die Einnahme E3
für Personengepäck, Hunde, Fahrzeuge, Pferde,
Vieh und sonstiges, welche in der Regel als
ein Prozentsatz von E, angerechnet wird;
ferner noch die Einnahme durch etwaigen
Verkehr aus besonderen Quellen (s. o.) und
aus dem Durchgangsverkehr, sofern solcher zu
erwarten steht, um so die gesamte Betriebs«
einnähme darzustellen.
2. Betriebsausgabe. Diese kann, abge-
sehen von der einfachen Schätzung nach der
Bahnlänge, entweder im einzelnen auf Grund
der Buchführung anderer, gleichartiger und
gleich verwalteter Bahnen veranschlagt oder
nach allgemeineren Methoden als Funktion der
Verkebrsgröße überschläglich ermittelt werden.
Zu ersterem Vorgehen müssen eingehende und
zuverlässige Angaben über alle Kostenteile vor-
liegen, deren Anwendbarkeit für den betreffenden
Fall außer Zweifel steht. (Ein Beispiel solcher
Veranschlagung s. Handbuch der Ingenieur-
wissenschaften, Leipzig 1883, Bd. I, Kap. I.
S. 146 ff.) Da indessen solche Angaben in genügen-
der Weise oft schwierig zu erlangen sind, so
wird häufig der andere Weg beschritten. Da-
bei ist man auf die Anwendbarkeit von Er-
fahrungswerten angewiesen, die in der Regel
aus der Statistik der Eisenbahnen eines großen
Lands als Durchschnittszahlen ermittelt werden
(s. Betriebskosten). Für den Einzelfall können
sie demnach nur zutreffen, wenn dessen Ver-
hältnisse, Verkehrsgröße, Neigungen und Krüm-
mungen, Grundsätze der Betriebsverwaltung
u. s. f. — nicht zu weit von dem allgemeinen
Durchschnitt abweichen. Ist dies hingegen der
Fall, handelt es sich z B. um die Ergänzung
eines schon weit entwickelten Eisenbahnnetzes
durch Zweig- und Nebenbahnen, oder um
Bahnen mit besonders starken Neigungen, so
erscheint die Anwendung der augemeinen
Durchschnittswerte immerhin unsicher. Rich-
tiger ist es alsdann, die erforderlichen Zahlen-
werte aus der Statistik einzelner oder einiger
in ähnlicher Lage befindlichen Bahnen zu
entnehmen, wie sie für den geplanten Neubau
tu erwarten steht. Mit diesem Vorbehalt mö-
gen die nachfolgenden Methoden hier angeführt
werden.
a) Das einfachste Verfahren besteht in der
Annahme eines bestimmten Prozentsatzes oder
Betriebskoef ficienten is. d.) für die Re-
triebsausgaben im Verhältnis zu den Einnah-
men oder auch iwie bei Michel) unmittelbar
eines bestimmten Betriebsüberschusses
in Pfennigen für jeden Personen- und Tonnen-
kilometer (s. Bauwürdigkeit).
6) Ein anderes Verfahren, wie es Heyne
(Wochenblatt des österreichischen Ingenieur-
und Architektenvereins. 18'JO, Nr. 3.5 und 18U1,
Nr. 24, 26) eingeschlagen hat, stellt die ge-
sinnten jährlichen Betriebskosten (M auf den
Kilometer Bahnlänge) dar in Gestalt einer em-
pirischen Formel mit Zahlenbeiwerten, welche
iius der Statistik bestimmt werden.
Heyne giebt zunächst ohne Rücksicht auf
Neigungsverhältnisse für österreichische Gulden
die Formel:
1) 3f=04-c(P-h T),
wobei C und c die Zahlenbeiwerte und P und
T die Größe des Jahresdurchschnittsverkehrs
wie oben (spezifischer Verkehr) an Personen
und Gütertonnen bedeuten. Die Zahlenwerte
findet Heyne aus der Statistik der österrei-
chischen Eisenbahnen mit Hilfe der Ausglei-
chungsrechnung zu
C = 1670; c = 0,0072.
Um jedoch auch den Neigungen der Bahn
Rechnung zu tragen, hat Heyne sodann (a
a. 0., Nr. 24 und 25) für ganze Bahnnetze
eine sogenannte Durchscbnittsneigung * er-
mittelt, indem er alle zu ersteigenden Höhen
(h), in beiden Richtungen gerechnet, summiert,
durch die doppelte Bahnläuge teilt:
I = 2T (h) : 2 l
und nun die empirische Formel bildet:
2) M = o-fb Q + c.s Q.
Dabei ist:
Q = P + T; a m 1042; b = 0,005981«
c sa 0,001167.
Die Zahlenbeiwerte sind wie vorher ermit-
telt. Die Summierung von P und Q begründet
Heyne, indem er an Versuchsrechnungen zeigt,
daß für die vorhandenen österreichischen Bah-
nen die auch von ihm durchgeführte Rechnung
mit getrennter Einsetzung von P uud Q we-
niger oder mindestens nicht besser zutreffende
Werte ergiebt. Er hebt weiter zur Begründung
des ganzen Verfahrens hervor, daß die durch
Steigungen veranlaßte Erhöhung der Ausgaben
doch nur einen Teil der Zugförderungs kosten
und diese wieder nur etwa den vierten bis
dritten Teil der gesamten Betriebsausgabe
bilden, daß deshalb der bei Anwendung seiner
Formeln entstehende Fehler höchstens 10?^ der
Gesamtausgabe betragen könne. Das dürfte für
mittlere Verhältnisse zutreffen, weniger jedoch
für besonders steile Bahnen, namentlich wenn
solche einen Verwaltungsbezirk für sich bilden.
c) In solchen Fällen ist es demnach vor-
zuziehen, die erforderlichen Zugkilometer
oder die Bruttotonnenkilometer oder
beide zu ermitteln, welche zur Bewältigung
des erwarteten Verkehrs auf der geplanten
Bahn mit Rücksicht auf deren Neigungen und
Krümmungen und die dadurch bedingte Zug-
länge erforderlich erscheinen. Die Einheits-
preise für den Zugkilometer und für den
Bruttotonnenkilometer werden dann aus der
Statistik ähnlich liegender Bahnen ermittelt
und dienen somit zur Abschätzung der Be-
triebsausgabe. Dieses Verfahren ist u. a. in
der Schweiz auch bei kleineren Bahnen mit
großen Steigungen üblich.
3. Betriebsüberschuß und Anlage-
kosten. Sind die zu erwartenden Einnahmen
E und Ausgaben M ermittelt, so ergiebt sich
als Unterschied beider der Ertrag oder Be-
triebsüberschuß Ii.
Dieser Betriebsüberschuß muß zunächst die
jährlichen Rücklagen in den Erneuerungs-
uud Reservefonds decken (sofern diese nicht
etwa schon in die Betriebsausgabe eingerechnet
Digitized by Google
Vorarbeiten
waren) und außerdem, wenn die geplante Bahn
als selbständiges finanzielles Unternehmen
(Privatbahn) ohne Beihilfe lebensfähig sein
soll, auch mindestens eine mäßige Verzinsung
der Anlagekosten A ergeben. Ist das nicht der
Fall, so bleiben drei Möglichkeiten: Entweder
es wird auf den Bau der Bahn verzichtet. Oder
es wird versucht, die Baukosten durch Verein-
fachung des Entwurfs, durch Anwendung stei-
lerer Neigungen u. s. f. wesentlich einzu-
schränken. Oder endlich, wenn das nicht aus-
reicht, so muß eine Beihilfe irgend welcher
Art (8. oben zu Eingang), unter Umständen
Ausführung durch den Staat, angestrebt werden.
Daß solche Beihilfe durch den allgemeinen, in
der Ertragsberechnung nicht voll zur Erschei-
nung gelangenden wirtschaftlichen Vorteil
der Bahnanlage sehr wohl begründet sein kann,
wurde bereits oben erwähnt.
Soll dagegen die geplante Bahn als Zweig
einer größeren Linie oder als neues Glied
eines schon bestehenden Netzes ausge-
führt werden, so kommt (außer dem Betriebs-
überschuß der neuen Bahn selbst) auch noch
der Einnahmezuwachs in Betracht, welchen sie
dem ganten übrigen Netz durch die Entwicklung
des Verkehrs der neu aufzuschließenden Gegend
zubringt, und der umso erheblicher sein wird,
je größer das bestehende Babnnetz bereits ist,
und je weniger Verkehr schon vorher auf Land-
wegen aus jener Gegend dem bestehenden Bahn-
netz zufloß. Näheres darüber, wie auch dieser
Einnahmezuwachs abzuschätzen ist, s. d. Art.
Bauwürdigkeit und Launhardts Theorie des
Tracierens, I. Heft, Hannover 1887.
4. Ausscheidung und Ermittelung
der von Neigungen und Krümmungen
abhängigen Thcile der Betriebsaus-
Jabeu. Ein anderer Weg zur Beurteilung der
nrch Neigungen und Krümmungen entstehen-
den Betriebserschwernisse, wie sie zur
Entscheidung zwischen Vergleichslinien erfor-
derlich wird, ist die Ausscheidung und Er-
mittelung derjenigen Betriebskostenteile, welche
von jenen Grundbedingungen der Linienführung
abhängen, einstweilen unter Beiseitelassung
der Ertragsberechnung, zu welcher die Be-
stimmung der gesamten Betriebsausgaben er-
forderlich ist.
Launhardt (b. dessen „Theorie des Tra-
cierens", II. Heft, Hannover 1888, undden Artikel
Betriebskosten in ihrer Abhängigkeit u. s. f.
Bd. II. S. 606) entwickelt die so ausgeschiedenen
„Zugförderungskosten" (F), und zwar in Pfenni-
gen auf den Personenkilometer (p) und auf den
Tonnenkilometer (q) gesondert berechnet, als eine
Funktion von der maßgebenden Neigung
und von den in jedem Einzelstück der Bahn vor-
kommenden Krümmungen und schädlichen
Steigungen, während die unschädlichen hier als
einflußlos außer acht bleiben. Somit erscheinen
die gesamten, von der Linienführung abhän-
gigen Zugförderungskosten für jede Person
und jede Gütertonne als eine Summe von Pro-
dukten [£ (pl) und 27 {ql)]t demnach dieselben
Kosten im ganzen, wenn die Verkehrsgrößen
P und Q (wie oben) ermittelt sind:
1) F=PZ{pl)+QZ(qt).
(Eingehenderes über die weitere Durchführung
dieses Gedankenganges s. a. a 0.). Die zum Ver-
gleich kommenden Jahreskosten V bestehen dann
außer diesen Zugförderungskosten noch aus
der Verzinsung der Anlagekosten (i A) und
den Unterhaltungskosten u.l, wobei U für den
Kilometer Bahnlänge nach Erfahrungssätzen
ist:
2) V = iA + U.l + F.
Diejenige Linie, für welche diese Summe
am kleinsten wird, ist die günstigste.
Diese umfangreiche und eingehend durch-
geführte Theorie liefert sehr wertvolle Ergeb-
nisse für die Klärung der Anschauungen auf
diesem schwierigen Gebiet. Die Anwendung
(auch der abgeleiteten Annäherungsformeln)
auf den Einzelfall wird jedoch durch den oben
berührten Umstand hier besonders erschwert,
weil im Lauf der Entwicklung eine Reihe von
Durchschnittszahlen benutzt werden, welche
aus der Statistik der preußischen Staatsbahnen
(1886/86) ermittelt sind, deren Anwendbarkeit
mithin durch viele von Ort und Zeit abhän-
gige Preisverhältnisse, durch Fortschritte der
Technik des Lokomotivbaues, durch abweichende
Verwaltungsgrundsätze, namentlich bei Zweig-
und Nebenbahnen, sowie durch manche andere
Umstände erheblich beeinträchtigt werden kann.
Es wird sich deshalb unter Umständen em-
pfehlen, diese Zahlenwerte für den Einzelfall
nach der Statistik ähnlicher Bahnen und
neuerer Jahre zn berichtigen.
6. Die virtuelle Länge. Gleichen Zweck
wie die roeben besprochene Methode verfolgt
die Ermittelung der virtuellen Länge (s. d.).
Ein sehr einfaches Verfahren ist dasjenige
von Lindner (s. dessen „Virtuelle Länge".
Zürich 1879). Unter der Annahme, daß die
Betriebserschwernisse auf einer Neigung (Jt *)
und in einer Krümmung vom Halbmesser r
durch die Erhöhung des Widerstandswertes iw)
genügend zum Ausdruck gelangen, daß also
das Verhältnis der Betriebskosten (Ä-| auf einer
beliebigen Strecke (mit s und r) zu denen auf
der geraden und wagerechten Strecke (k ,i i aus-
zudrücken sei durch das entsprechende Ver-
hältnis der Widerstandswerte {w und ic»), be-
zeichnet Lindner den Quotienten:
1
w
Wo
%0 + Wr ±8
= 1 H ± = <p
tc w
alsden „Virtual koef ficienten".mit welchem
die wirkliche Länge / eines Bahnstücks zu multi-
plizieren wäre, um die virtuelle I jftnge lo des-
selben Stücks zu finden. Dabei bezeichnet Wr den
Krümmungswiderstand bei dem Halbmesser r
Die virtuelle Länge l0 der ganzen Linie er-
scheint also als eine Summe von Produkten:
2) lo = S (<pl) = <p0l
und der Virtualkoefficient der ganzen Linie <pu:
3).
<p0 j — .
Diese Ermittelung der virtuellen Länge
kann demnach in leichter Weise geschehen.
Sie leidet jedoch an dem Mangel, daß die
maßgebende Neigung sm ganz außer acht bleibt,
obwohl davon die Zugstärke, Zugkraft und
manches andere abhängt, somit die Betriebs-
kosten nicht unwesentlich beeinflußt werden.
Auch die Nichtberücksichtigung der Verschie-
Digitized by Google
Vorarbeiten
denheit Ton Personen- und Güterverkehr ist
als ein Mangel dieser Methode bezeichnet
worden.
Vom theoretischen Standpunkt aus erscheint
es deshalb zutreffender, den Virtualkoefficienten
<z> durch das nach Launhardts Verfahren
(s. oben) ermittelte Verhältnis der Betriebs-
kosten k (für den Personeukilometer) auf be-
liebiger Strecke zu denen {k0 ) auf gerader, wage-
rechter Bahn auszudrücken; also wenn man
hierbei die von Launhardt entwickelte An-
näherungsformel:
*) k=« + ß8m+Y(h+«')
benutzt und durch k0 dividiert, zu setzen:
+ i" + t> + ,0'>
oiler
5) 9 = «1 + ßiS,n + J-, («2 4- Kr).
Hierin bezeichnen er, ß und y die von Launhardt
a. a. 0. ermittelten Zahlenbeiwerte, i2 die Neigung
der Strecke, sofern sie über die Breiusueigung
hinausgeht (schädliche Neigung) und «y den
bei rm Halbmesser hinzukommenden Krüm-
mungswiderstand nach einer hierfür gewählten
Formel. Auch hier erhält man dann die vir-
tuelle Länge der einzelnen Strecken in der
Form q>l und diejenige der ganzen Linie als
deren Summe:
6) lo = Z(<pl) =
jedoch verschieden für Personen und Güter-
vorkehr, indem k und k0 die dem entsprechenden
Werte p und q, bezw. p0 und qa annimmt,
ebenso / die Werte lp und lH erhält:
t, • =r!I>!>luld,, = £M.
P° 3°
Wenn nun auch hierbei die rechnerische
Bestimmung der virtueUen Länge, also damit
auch der Betriebserschwernisse jedenfalls rich-
tiger durchgeführt ist, so kann es doch zweifel-
haft sein, ob darum die Ergebnisse der An-
wendung für den Einzelfall wesentlich zu-
treffender ausfallen, als bei dein einfacheren
L i n d n e r'schen Verfahren, weil nämlich, wie
schon oben bemerkt, bei Launhardts Ent-
wicklungen viel« von Ort, Zeit und Umständen
abhängige Zahlenwerte als feststehende zur
Entwicklung der Formeln benutzt wurden.
Immerhin wird das Lindner'sche Verfahren in
vielen Fällen den Zweck erfüllen, nämlich so-
bald sich danach der Unterschied zwicheu den
Vergleichslinien beträchtlich groß ergiebt Fällt
er hingegen gering aus, so wird eine Kechnung
nach Launhardts Verfahren (womöglich mit
berichtigten Zahlenbei werten , s. vorstehend)
am Platz sein, wobei übrigens (wie Launhardt
selbst bemerkt) die Ermittelung der virtuellen
Länge als ein entbehrlicher Umweg erscheint,
da die Einheitssätze der Zugforderungskosten
sowieso erst ermittelt werden müssen.
Bei allen den Berechnungsarten, welche die
Einzelstücke der Linienführung nach jeder
Neigungs- und Halbmessergröße unterscheiden,
so auch bei den hier zuletzt besprochenen nach
Launhardt oder Lindner, kann man die
„Virtuelle Länge" oder auch die Zugförderungs-
kosteu für den Personen- und Tonnenkilometer I
anschaulich zur graphischen Darstellung
bringen und zugleich die Bildung der Produkte
Ji' ij> l); (q 0; 2 iv /f| durch die Zeichnung
in einfachster Weise ersetzen, indem man unter
dein I.iinger.protil :m den Endpunkten jedes
Teil-tncks (also an allen Gefällwechselpunkteu
und Bogenanfaugeii j die berechnete GroXe
i;>; r/: > als Ordinate auftragt und deren End-
punkt-; verbindet Die so entstehenden Recht-
ecke bilden die Produkte, die gesamte Fläche
triebt also die gewünschte Summe, deren Große
leicht aufgemessen werden kann. Verwandelt
man diese aus vielen einzelnen Rechtecken be-
stehende ijuiiimi' i graphisch oder durch Teiluug
mir der tiesmit lange /i in - in einziges Re-ht-
eck von der Länge /, so go-bt die ausgennttelte
Hohe desselben die ent »[-rechenden Durch-
schnittswerte i/)„ ; </„), be/w. den durehsohnitt-
liehen \"irt iialkoeflicicnten der ganzen Linien?*).
Alle diese Rechnungen über Betriebsein-
nahmen und -Ausgaben, virtu- ll'- Lange. Rein-
ertrag u. s. i werden stet* an einer gewissen
Unsicherheit leiden; munenttich sind die
Ermittelungen üb- r die zu erwartende Ver-
kehrsgröt-e und daher über die Einnahmen
stets mit besonderer Vorsicht zu beurteilen.
Je dichter bereits »las bestehende Bahnnetz ist,
in welches die neue Linie sich einfügen soll,
desto weniger wird man labgrsehen von etwai-
gein Durchgang zufolge v--n Abkürzungen)
auf gn>ü-' Verkidirsi'Ufwieklui:g rcehii'-n dürfen.
Anderseits /.--itrt die Erfahrung, dat in produk-
tioii-fabigen, ah-T noch e;>-, nbalm; innen Ländern
die Verkehrseutwii klung oft erheblich über
die anfängliche Schätzung hinausgeht, aber
auch durch unwirtschaftlich-- Anlag-- von
Konkurrenzbahuen wieder .-elir b--eint : achtigt
werden kann.
III Graphische Ermittelung der
L' rd ni a - - ►• n, d--r Erdbewegung und der
Erd t ran sport koston. Die vielfach noch
übln-ln- i'-'clmen-ehc Ermittelung der Erdmasse
iM \ bestelir. bekanntlich in der Summie.ru
der zwischen den Quorprolilen gelegenen,
Prismen gedachten stücke, indem als deren
Quersclmiit das Mittel der beiden begrenzenden
I'roti. Hachen i Fi, als Lang.' >/) <l-r Abstand
der l'n-tile angenommen wird, also nach der
Formel M= £ (^-^-^ •/)• Die Flächen-
inhalte der Querprofile werden bei ausführlichen
V., bei denen letztere aufgemessen und ge-
zeichnet sind, aus diesen Zeichnungen ermittelt,
bei allgemeinen V. dagegen in der Regel aus
Tabellen ohne Rücksicht auf Querneigung des
Geländes entnommen. Abgesehen von dieser
letzten Vernachlässigung, die zu erheblichen
Irrtümern führen kann, ist das Verfahren für
den gewollten Zweck durchaus genügend, da
zwischen den Querprufilen doch soviel Uneben-
heiten liegen, daß eine peinliche Rechnung mit
umständlichen Formelu ohne die erforderliche
Unterlage und deshalb wertlos »ein würde.
Die Verteilung der Erdmassen und die
Kostenberechnung der Erdbewegung
wird dann meistens durch probe weises Zerlegen
in Teilsummen auf sehr mühsame und ermü-
dende Weise bewirkt, günstigen Falls auch
wohl mit Zuhilfenahme des Massenprofils (s.
Massennivellement), dessen Bildung auf diesem
Weg, nämlich auf Grund der vorausgegan-
Digitized by Google
Vorarbeiten
3397
genen Massenberechnung, aber auch sehr um-
ständlich erscheint und deshalb bisher nur
wenig Anwendung gefunden hat. Dieses rech-
nerische Verfahren erfordert eine ungemein um-
fangreiche und zeitiaubende Arbeit sowie eine
große Aktenmenge zur Darstellung der Tabellen
und Rechnungen. Alles das entfällt mit
einem Schlag durch die Anwendung des gra-
phischen Gesamtverfahrens, wobei als
Ergebnis die Massengrößen, ihre zweckmäßige
Verteilung und deren Transportkosten auf
der Zeichnung erscheinen, welche in ihrer
Ausdehnung derjenigen des Längenprofils ent-
spricht, wenn man will, auch mit dieser ver-
einigt werden kann, besser aber auf einem
besonderen, der Länge nach gleich geteilten
Blatt ausgeführt wird. Dabei unterbleibt
jede Rechnung mit alleiniger Ausnahme
der kurzen Schlußtabelle, in welcher nach
festgestellter Massenverteilung die zu fördern-
den Gesamtmassen (je eine Position) mit den
ihren Schwerpunktswegen entsprechenden För-
derpreisen multipliziert und so auf der Zeich-
nung selbst summiert werden. Der Zeitgewinn
ist daher ganz außerordentlich.
Dieses Verfahren bietet nun zugleich be-
queme Gelegenheit, auch die Querneigung des
Geländes (ohne Rechnung) zu berücksichtigen
und sonstige erhebliche Ungenauigkeiten (z. B.
an den Übergangspunkten zwischen Auf- und
Abtrag), welche bei dem rechnerischen Ver-
fahren meist unbemerkt bleiben, in geeigneter
Weise zu beseitigen, indem der ganze Arbeits-
vorgang anschaulich vor Augen liegt.
Das Verfahren ist in Kürze folgendes.- Die
Inhalte der Querprofile werden bei dem Bau-
entwurf, also bei vorliegenden Zeichnungen
aus diesen entnommen, in allen anderen Fällen
unter Voraussetzung einer ebenen Erdober-
fläche (wie auch bei allen gerechneten Ta-
bellen, hier jedoch mit Rücksicht auf
Querneigung) an einem hierzu sehr leicht
zu zeichnenden Profilmaßstab mit dem
Zirkel als Länge abgegriffen (nachdem man
die mit demselben Zirkel aus dem Längen-
profil entnommenen Auf- und Abtragshöhen
in den Protilmaßstab eingesetzt hat). Die so
erhaltene Zirkelöffnung wird auf derselben
Ordinate des Längenproiils (besser auf einem
neuen Blatt) von der Gradiente ab wie die
Auf- und Abträge nach unten und oben
aufgetragen und in den Dämmen dabei gleich
(an einem graphischen Reduktionsmaßstab) auf
gewachsenen Boden eingeschränkt. Die Verbin-
dungslinie der Endpunkte ergiebt sodann das
Flächenprofil, indem die Ordinaten hier
Flächen statt der Längen bedeuten. Die Flä-
cheninhalte dieses neuen Profils ergeben die
Raummassen drr Auf- und Abträge. Sie werden
ohne Rechnung dadurch zur Anschauung ge-
bracht, daß man die zwischen den Ordinaten
zu messenden mittleren Höhen der Trapeze
von gleicher Einheitsbreite (z. B. 100 m, 50
oder 20 m) — oder die mit dem Zirkel am gra-
phischen Maßstab zu halbierende Summe beider
Seitenhöhen — auf den nach unten verlänger-
ten Anfangsordinaten der Auf- und Abtrage
(von beliebigem Punkt ausgehend) in senk-
rechter Richtung übereinander aufträgt {Ab-
träge nach oben, Aufträge nach unten). Die so
entstehende Längensumme ergiebt, mit der
Einheitsbreite der Trapeze (z. B. 100 m) mul-
tipliziert, unmittelbar die Raummassen. jM::n
braucht diese jedoch einstweilen noch nicht,
sondern projiziert in wagerechter Richtung
die Teilpunkte dieser Massen auf die jedesmal
entsprechende Endordinate des zugehörigen
(darüber im Flächenprofil erscheinenden) Tra-
pezes; so entsteht durch die Verbindung der
erhaltenen Punkte eine gebrochene, für jeden
I Abtrag steigende, für jeden Auftrag fal-
j lende Linie, d. h. die Massenkurve oder das
I Massenprofil, dessen Ordinaten nunmehr Raum-
massen bedeuten. (Maßstab gleich dem des
! Flächenprofils, multipliziert mit der Trapez-
linie und mit etwaigem Verkleinerungsverhält-
I nis • So erhält man das Massenprofil fast ohne
! allen Zeitaufwand. (Das Auftragen der Trapez-
höhen des Flächenprofils geschiebt am besten
I immer auf der Anfangsordinate eines jeden Ab-,
bezw. Auftrags, nicht auf derselben Lotlinie.)
Die Vornahme der Massenverteilung, die
I Ermittelung der Schwerpunkts wege (durch Flä-
i chen Verwandlung) u. s. f. ergiebt sich dann in
einfachster Weise auf graphischem Weg. Die
endgültigen Erdmassen (und nur diese) werden
nach Feststellung der Verteilungslinien als Ordi-
naten unter und über denselben abgegriffen
oder an dem Anlegemaßstab abgelesen und in
i die bereits erwähnte kurze Schlußtabelle der
Kosten (auf der Zeichnung selbst) mit Zahlen
eingesetzt.
Das Weitere über die Ausführung dieses
Verfahrens, über die Darstellung der Entnahme
und Ablagerung, über die Bildung der Profil-
maßstäbe für die verschiedenen Böschungs-
verhältnisse und Querneigungeu (jedoch stets
für jede beliebige Planumbreite gültig), über
die Behandlung der Übergangspunkte und der
sonstigen Fälle, wo Brechpunkte der Erdlinie
zwischen die Ordinaten fallen u. s. f., findet
sich in der kleineu Schrift: Goering, Massen-
ermittelung, Massen Verteilung uud Transport-
kosten bei Erdarbeiten, IL Aufi. Berlin 1890.
Bemerkt sei noch, daß dieses graphische
Verfahren zugleich Gelegenheit bietet, die ver-
schiedenen Transportarten und die ihnen
entsprechenden Steigerungszuschläge zu berück-
sichtigen, indem auch die dafür zu benutzen-
den Preise in graphischer Form in Gestalt
einiger geraden Linien sehr leicht zur Er-
scheinung zu bringen und zu benutzen sind.
Auch diese Maßstäbe für Förderkosten und
Hebungszuschläge (letztere mit Berücksichti-
gung 06r Neigung des Förderwegs) und ihre
Benutzung sind a. a. 0. mit Zeichnungen dar-
gestellt.
IV. Sonstige praktische Rücksichten.
1. Geologische Verhältnisse kommen
namentlich deshalb in Betracht, um solche
Erdschichten und Erdmassen zu vermeiden,
welche zu späteren Erdbewegungen, Sen-
kungen oder Rutschungen Veranlassung geben
könnten. Senkungen, d. s. lotrechte Erd-
bewegungen, kommen vor: «) infolge von Zu-
sammendrückungen loser Massen, wie nament-
lich Torf, Moor, Schlick u. dgl. , Bodenarten,
welche nicht nur unmittelbar unter der Ober-
fläche, sondern auch, durch andere Schichten
überdeckt, in größeren Tiefen liegen und dann
unvermutet spätere Senkungen hervorrufen
können; b) zufolge von unterirdischen Höh-
lungen natürlicher oder künstlicher Art (Berg-
bau).
Digitized by Google
Vorarbeiten
Im letzteren Fall pflegen die Senkungen
plötzlich aufzutreten und ebenso plötzlich auf-
zuhören; im enteren Fall gehen sie meist all-
mählich vor sich und dauern oft sehr lange
an. Um solchen Übelständen auszuweichen,
wird man vor Festlegung der Linie die geolo-
gischen Karten und nötigenfalls Bodenunter-
suchungen zu Rate ziehen. Ist die Durch-
schreitung eines Moores nicht zu vermeiden,
so müssen Tiefenmessungen vorgenommen
werden, um die Linie möglichst wenig der
Gefahr großer Sackungen auszusetzen. Die
Ausfuhrung erfordert dann besondere Vorsichts-
maßregeln (Benutzung der oberen Pflanzen-
decke unter Aufschlitzen derselben in einiger
Entfernung zu Seiten des Bahndamms, Auf-
schütten in dünnen Lagen mit flachen Bö-
schungen u. 8. f.); um ein allmähliches und
gleichmäßiges Setzen des Bahndamms, unter
Umständen bis auf den festen Untergrund des
Moors zu erreichen.
Die Überschreitung unterirdischer Hohl-
räume, mindestens sofern dieselben nahe
unter der Oberfläche liegen, wird man selbst-
verständlich vermeiden. Aber auch die Über-
schreitung noch unabgebauter Grubenfelder ist
möglichst zu unterlassen, weil sie zu großen
Entschädigungsansprüchen der Berechtigten
führt, da sie unter der Bahn nicht abbauen
dürfen. Dies kommt namentlich zur Frage in
Braunkohlengegenden, da solche oft nahe unter
der Oberfläche abgebaut werden. Hierbei sind
die Berggesetze des betreffenden Lands zu
beachten.
Rutschungen, d. s. Erdbewegungen in
mehr oder weniger geneigter Richtung, werden
veranlaßt durch Gleicbgewichtstörung von Erd-
massen, welche auf einer geneigten Rutsch-
fläche ruhen.
Solche Flachen können gebildet werden
durch — oft nur dünne — Einlagerungen von
Thon und Lehm, auch zwischen sonst festen
Gebirgsarten, sobald sie von Wasser durch-
zogen sind. Auch wasserführende Geröllschichten
kommen leicht in Bewegung. Derartige Schich-
ten sind, wenn man sie nicht umgehen kann,
und ganz besonders, wenn man sie durch-
schneiden muß, vor Störung des Gleich-
gewichts, also thunlichst vor Inangriffnahme
des betreffenden Einschnitts, durch Sicker-
schlitze und nötigenfalls durch Stollen und
Schächt e zu entwässern. Solche Anlagen können
sehr kostspielig werden. Die Erfahrung zeigt
aber, daß sie, wenn rechtzeitig versäumt, später
nach Eintritt der Bewegungen noch viel teurer
zu kommen pflegen, ja daß derartige Rut-
schungen, die meist sehr langsam, aber dann
stetig oder in längeren Perioden vor sich gehen,
wenn sie einmal im Gang sind, sich sehr
schwer, oft gar nicht mehr zum Stillstand
bringen lassen. Näheres s. v. Karen, Rut-
schungen, Wiesbaden 1883; s. auch Entwässe-
rungen und Gleichgewichtsstörungen.
Von besonderem Einfluß ist bei festen Ge-
birgsarten die Lage der Schichtung, wie
sie an den Thalwänden unmittelbar oder unter
der Oberfläche zur Erscheinung kommt. Tbun-
lichst wird man mit der Linie die „Scbichten-
köpfe" aufsuchen, wo ein Abrutschen ausge-
schlossen ist.
Andernfalls, an der Seite der Schichten-
füße, wird man lieber — unter Umständen
mit Stützmauern — anbauen als einschneiden
oder nötigenfalls mit einem Tunnel soweit in
die Thalwand hineingehen, daß er thunlichst
in solchen Schichten bleibt, die sich unter der
Thalsohle fortsetzen. Eine besondere Wichtig-
keit erlangt die Kenntnis der Erdschichten
nach Streichen, Einfallen und Beschaffenheit
bei der Richtungsfeststellung und demnächst
bei der Ausführung größerer Tunnel.
Endlich kann die Kenntnis der geologischen
Verhältnisse auch von Wert sein zur Auffin-
dung geeigneter Baumaterialien (Bausteine,
Bettungskies), sowie auch guten und reich-
lichen Speise wassers für die Lokomotiven
in solchen Gegenden, wo daran Mangel ist.
2. Meteorologi s che Ver häl tn i sse spie-
len besonders im Hochgebirge eine wichtige
Rollo in Beziehung auf Schneeinassen, Lawinen-
gänge, plötzliche Anschwemmungen vonSchutt-
raas>en, Steinstürze u. s. f. i Vgl. u. a. Hellwag,
Gotthard-Bahn, Zürich 1 S7i>. ) Aber auch in
anderen Gegenden, auf offenen, zumal hoch-
gelegenen Hachen kommen die herrschenden
Windrichtungen und die damit verbundenen
Schneebewegungen bei der Linienführung in
Betracht, um schon dadurch den Schnee-
verwehungen möglichst vorzubeugen und
da, wo dies nicht thunlich ist, gleich auf die
nötigen Schutzmaßregeln Bedacht zu nehmen
(s. darüber Schnee- und Lawinenscbutzanlagen).
Außerdem kann die Häufigkeit und Größe der
Niederschlagsmengen bei Bestimmung
der Durchflußweiten für die Brücken und
Durchlässe (s. u.) und bei der Berücksichti-
gung etwa zu berührender künstlicher Be- und
Entwässerungsanlagen in Frage kommen.
3. Überschreitung der Thäler und
Wasserläufe.
a) Bei Kreuzung von flachen Thälern
mit größerem, vielleicht schiffbarem Flußlauf
wird zunächst eine möglichst günstige Über-
schreitungsstelle zu wählen sein (sofern
die Wahl überhaupt freisteht) und werden
hierbei die Rücksichten auf Stromstrich, Eis-
gang, Schiffahrt, geeignete und sichere Stellen
für die Gründung der Pfeiler, unter Umständen
auch militärische Anforderungen zu beachten
sein. Eine möglichst regelmäßige Strecke des
Flußlaufs wird aufzusuchen oder nötigenfalls
durch Regulierungen (auch Durchstiche) —
dann im Einvornehmen mit den zuständigen
Wasserbaubehörden — erst zu schaffen und
dann thunlichst rechtwinkelig zu überschreiten
sein, geeigneten Falls in Verbindung mit einer
zugleich hinüberzuleitenden Fahrstraße. Weiter
kommt sodann die zweckmäßige Höhenlage
der Brücke in Frage. Dabei gilt als Regel,
mit allen Holz- und Eisenteilen des Bauwerks
mindestens 0,3 — 0,5 m, bei Flüssen mit Eis-
gang wenigstens 0,8 m über dem höchsten be-
kannten Stand des Hochwassers zu bleiben.
Bei schiffbaren Wasserläufen wird man jedoch
die Brückenbahn thunlichst so hoch legen, daß
bewegliche Brückenteile vermieden oder wenn
dies irgend möglich ist, deren Benutzung doch
auf besonders hohe Wasserstände beschränkt wird.
Sodann wird die Durchfluß weite (s. Durch-
flußprofil und Lichtweite) im ganzen und
für die einzelnen Öffnungen festzusetzen sein,
wobei unter Umständen sehr eingehende Unter-
suchungen über die Verteilung auf Strom- und
Flutbrtieke und über die etwa zulässige Ein-
Digitized by Googl
Vorarbeiten
3399
schränkung der freien Breite mit Röcksicht
auf die Stromverhältnisse stattfinden müssen.
Hierbei gilt als Regel für alle Fälle, in welchen
Wasserläufe im Flach- und Hügelland berührt
werden, daß eine merkliebe Änderungder Wasser-
Verhältnisse in Bezug auf Be- und Entwässe-
rung, Überflutung, Benutzung von Wasser-
kräften, soweit irgend angänglich, ganz ver-
mieden wird. Es ist dies schon deshalb erfor-
derlich, weil andernfalls erfahrungsmäßig oft
sehr hohe Entschädigungsansprüche, gleichviel
ob mit oder ohne Recht, erhoben zu werden
pflegen.
6) Bei Überschreitung steiler Thäler im
Gebirgs- oder bewegteren Hügelland mit klei-
nem, oft nur periodischem Wasserlauf kann
eine Veränderung diese* Laufs in Grundriß
und Höhe nicht weithin wirken, da ein et-
waiger Stau wegen großen Gefälles sich nicht
weit erstreckt. Dann also können Einschrän-
kungen der Weite und Regulierungen der
Bachsohle in der Regel anstandslos Torge-
nommen werden. Dabei ist aber zu beachten,
daß das Durchfluß profil (s. d.), bei Ein-
schränkung der Weite durch Ersatz an Höhe
(was im Flachland wegen Staues unzulässig)
stets so groß gehalten werden muß, daß bei
etwaigen plötzlichen Anschwellungen des Bachs
und ganz besonders, wenn er zugleich Schutt-
massen herabführt (im Hochgebirge sogenannt«
Murgänge) ein Anfüllen des ganzen Durchfluß-
querschnitts oder ein Verstopfen mit Schutt
ausgeschlossen erscheint. Deshalb müssen solche
Durchlässe mit thunlichst steilem Sohlengefälle
der Neigung der Thalmulde angepaßt und ihr
Gerinne, ober- und unterhalb des Bauwerks,
gut mit großen Steinen befestigt, bezw. ge-
mauert werden, um jedem Ausreißen der Sohle
(namentlich unterhalb) vorzubeugen und keiner-
lei Anlaß zum Absetzen von Sehuttmassen zu
bieten. Abtreppungen in der Sohle haben sich
in dieser Hinsicht als schädlich erwiesen. Vor-
bildlich sind hierfür die zahlreichen, in steilem
Gefälle (bis 1 : 1 etwa) ausgeführten Durch-
lässe der Brenner-Bahn geworden.
c) Zur Bemessung der Durchflußweiten
wird _ man in erster Linie stets die in Nähe
der Überschreitungsstelle (besonders unterhalb)
etwa vorhandenen Weiten unter bestehen-
den Straßen oder Bahnen als Anhaltspunkte
benutzen. In bewohnten Gegenden werden
solche fast stets vorhanden sein und in den
meisten Fällen zur Bestimmung der neu an-
zulegenden Weiten genügen, wobei allerdings
das verhalten der bestehenden Durchlässe bei
Eintritt von Hochwasser zu erkunden ist.
Andernfalls muß man in zweifelhaften Fällen
auf die Bestimmung aus dem Nieder sc hlags-
gebiet zurückgreifen. Dabei wird man gut
thun, nach Ermittelung der Weite zu deren
Prüfung zu untersuchen, ob die angenommene
Durchflußgeschwindigkeit auch bei dem Ge-
fälle der Thalsohle zu stände kommen kann,
um hiernach nötigenfalls die Weite nachträg-
lich zu berichtigen.
d) Bei schiefen Uberschreitungen
von kleineren Flußläufen oder Bächen (auch
Wegen) mit gemauerten Bauwerken wird man
diese womöglich doch rechtwinkelig ge-
ltalten durch Vergrößerung der Lichtweite
(b. d.) zwischen rechtwinkelig zur Bahnachse
gestellten Widerlagern; oder durch Verlänge-
rung des Bauwerks und Anordnung recht-
winkelig zu dessen Achse gestellter Stirn-
mauern, deren obere Begrenzung dann einer
steigenden oder abgetreppten Linie folgt; oder
endlich durch Wölbung in nebeneinander ver-
setzten Ringen. Auf solche Weise lassen sich
schiefe Gewölbe, welche namentlich bei schmaler
eingleisiger Bahn unerwünscht sind, in der Regel
vermeiden.
e) Häufig wird es zweckmäßig sein, mehrere
Wasserläufe (auch Wege) in einem Bau-
werk vereinigt (bisweilen auch in ver-
schiedener Höhenlage übereinander) durchzu-
führen. Namentlich kann es sich unter hohen
Dämmen empfehlen, einen Weg und einen Bach
in einer Brücke zu vereinigen, indem der Bach
neben den Weg oder unter denselben gelegt
wird.
f) An Stelle zweimaliger naher Überschrei-
tung desselben Wasserlaufs (oder Wegs) wird
die Verlegung desselben neben der Bahn
entlang nebst Abwässerung des abgeschnittenen
Thalsegments durch einen kleinen Durchlaß
in Kostenvergleich zu ziehen sein.
g) In besonderen Fällen kann die Überschrei-
tung eines großen Gewässers (breiter Strom,
See, Meeresarm) mittels einer Eisenbahn-Dampf-
fähre oder Trajektanstalt (s. d.) in Frage
kommen, wie sie teils zur einstweiligen Er-
sparnis an Baukosten mit der Aussicht auf
späteren Ersatz durch eine Brücke, teils auch
über ganz große Gewässer (Bodensee, Meer-
engen zwischen den dänischen Inseln u. s. w.)
als bleibend gedachte Vorkehrungen eingerichtet
sind. Eisenbabnschiffbrücken sind nur in weni-
gen Fällen (Maxau bei Karlsruhe und Speyer
über den Rhein) zur Ausführung gelangt und
werden bei dem Entwerfen einer Eisenbahn
höchst seltenen Frage kommen.
4. Die Überschreitung der Wege
kann in Schienenhöhe oder in schienen-
freier Weise, nämlich durch Unterführung
(unter der Bahn) oder Überführung (über
der Bahn) geschehen.
a) Schienenüberschreitungen oder „Plan-
übergänge- müssen bei Hauptbahnen durch-
weg mit Schranken versehen und entweder
durch unmittelbare Bewachung oder
durch Fernschluß (meist mittels Drahtzugs i
bedient werden , während bei Nebenbahnen
solcher Abschluß auf besonders gefährdete
Stellen beschränkt werden und bei Bahnen mit
sehr kleiner Geschwindigkeitsgrenze (16 Kilo-
meter»tunden in Deutschland) ganz wegfallen
kann. Immer bilden die Planübergänge, ' be-
sonders aber bei lebhaftem Bahn- und Straßen-
verkehr, zumal in der Nähe von Bahnhöfen,
eine arge Belästigung für beide und eine stete
Quelle von Gefabren. Man sucht deshalb bei
Hauptbahnen und für sehr belebte Wege auch
bei Nebenbahnen, also vorwiegend in und bei
Städten , Planübergänge tbunlichst zu ver-
meiden. Sofern jedoch der Kostenvergleich
entscheiden muß, so sind den Anlagekosten
der Planübergänge für Erdarbeiten (Rampen),
Schranken, Straßenbefestigung unter Umstän-
den auch Wärterhaus u. s. f. noch die kapi-
j talisierten Unterhaltungs- und Bewachungs-
kosten zuzurechnen, während bei schienen-
freiem Bauwerk den Anlagekosten nur die
(hier meist unerheblichen) kapitalisierten Unter-
haltungskosten hinzutreten.
Digitized by Google
Vorarbeiten
Beim Entwerfen der Wegrampen zu den
Planübergängen ist zu beachten, daß vor den
Schranken stets ein Stück des Wegs von min-
destens Fuhrwerkslänge ganz oder nahezu
wage recht sein muß, um besser anhalten zu
können. Am nötigsten ist dies, wenn die Wege-
rampe zur Bahn hin fällt.
b) Bei fahrbaren Wegunterfti hrungen
wird in der Regel eine lichte Höhe von 4,4,
auch 4,6 m auf eine gewisse, je nach Bedeutung
des Wegs zu bemessende Breite verlangt (bei
ländlichen Wegen genügt meist 4,5—5,6 m),
wobei dann an den Seiten über den Fußwegen
lichte Höbe bis auf 2 m abnehmen kann,
er die so bestimmten Punkte ist alsdann
bei gewölbten Bauwerken die Bogenform zu
legen. Mit Hinzurechnung von Boge apf eil,
Wölbstärke, Abdeckung und Bettung wird
demnach in der Regel mindestens ein Höhen-
unterschied von etwa 5.75 m zwischen Weg-
krone und Schienenunterkante oder 5,35m zwi-
schen Wegkrone und Dabnplanum erforderlich.
Bei Eisenbrücken mit nur einem Gleis zwischen
den Trägern läßt sich die nötige Höhe zwischen
Weg und Planum allenfalls bis auf 4,5, ja
4,4 m herabdrüeken, so daß die Unterkante
der Haupt- und Querträger mit der Planum-
höhe zusammenfällt. Bei zwei Gleisen zwischen
zwei Hauptträgern werden jedoch die Quer-
träger bereits so hoch (0,8-0,9 m), daß man
gegenüber der Wölbung nicht mehr an Höhe
gewinnt. Dagegen kann aber ein schiefer
Winkel im Grundriß zwischen Weg und Bahn
dennoch für Eisen entscheiden Sonst sollt«
man. namentlich in der Nähe von Bahnhöfen,
wenn irgend möglich, gewölbte Bauwerke vor-
ziehen, um in der etwaigen Veränderung der
Gleisinge, Einlegung von Weichenverbindungen
u. s. f. nicht beschränkt zu sein und das Ge-
räusch zu mildern. Die Bemessung der lichten
Weite richtet sich nach der Bedeutung des
Wegs. Auf dem Land genügt für Feldwege
oft eine Weite von 4,5 m; für Chausseen
7,6 — 10 m. Bei städtischen Straßen steigt die
Weite oft erheblich, indem dort eine Ein-
schränkung der Sfra&enbreitc in der Regel aus-
geschlossen bleibt, In solchen Fällen wird man
häufig zur Teilung der Straßenbreite durch
Pfeiler oder eiserne Säulen schreiten müssen.
c) Wegüberfüh rnngen müssen unbe-
dingt das Profil des freien Raums für die
Gleise mit reichlichem Spielraum (namentlich
bei Überhöhung, also Neigung des Profils, in
Bogeni offen lassen. Die lichte Höhe über
Schienenoberkante ist demnach für vollspurige
Bahnen 4,8 m, dazu kommt etwa 0,53 in für
Schiene und Bettung und bei Eiseniiberbau
die von der Wegbreite abhängige Konstruktions-
höbe mit mindestens 0,5 m, somit zwischen
Planum und Wegkrone mindestens 6,9 m; bei
größerer Wegbreite erheblich mehr (s. Um-
grenzungslinien). Die Zufahrtsrampen werden
demnach bei gleicher Höhenlage von Bahn und
Weg für Überführungen entsprechend höher
und länger. Anders gestaltet sich die Sachlage,
wenn die Bahn im Einschnitt liegt und der
Weg somit vielleicht gar nicht oder nur wenig
erhöht zu werden braucht. Alsdann können
auch gewölbte Wegeüberführungen, zumal bei
steilen und festen Einscbnittsböschungeu (Fels),
vorteilhaft sein, und zwar bei breiteren Wegen
oft ohne Mehrverbrauch an Höhe.
Ilolzbrttcken kommen bei den heutigen Eisen-
preisen kaum mehr in Anwendung.
d) Bei den Wegkreuzungen können eben-
so, wie bei Wasserläufen erwähnt, Verle-
gungen behufs Vereinigung mehrerer Straßen
in einem Übergang oder Bauwerk, sowie auch
| behufs Ersparung eines zweimaligen Übergangs
in Frage kommen.
e) Die bei Wegrampen anzuwendenden Nei-
gungen richten sich nach den in der betref-
fenden Gegend üblichen Verhältnissen, da hier-
auf die Fuhrwerke bezüglich Ladung, Be-
spannung und Bremsung eingerichtet sind.
Für städtische Straßen und Hauptwege pflegt
im Flachland eine Neigungsgrenze von 26°/00
(1:40), im Hügel- und Gebirgsland dagegen
30, ja 40°/00 gestattet zu sein, während hier
Nebenwege oft noch viel steilere Neigungen
aufweisen (s. Rampen). Ebenso richten sich
auch die Krümmungshalbmesser der
Wege nach den ortsüblichen Verhältnissen; sie
verlangen besondere Berücksichtigung da, wo
es sich um Langholzfuhren handelt, für die
' ein Halbmesser bis 26 m (in der Straßenmittel-
linie) erwünscht sein kaun.
/') Für Privat- und Fußwege können
je nach dem Zweck auch kleinere Abmessungen
der Weiten und steilere Neigungen, bei Fuß-
wegen auch Treppenanlagen zulässig sein.
V. Geschäftsgang bei Vorarbeiten.
1. Der Auftrag zur Ausführung von
allgemeinen V. ergeht im Bereich der Staats-
bahnen von der Regierung (Ministerium der
öffentlichen Arbeiten) an die zustandige Eisen-
bahnbehörde (Direktion oder Gcneraldirektion \
und wird in der Regel von dieser durch ihre
Beamten erledigt, seltener an Privatingenienre
vergeben. Fällt die fragliehe Linie in den Be-
reich einer Privatverwaltung, so kann
auch diese von der Regiemng unter Verein-
barung des Kostenersatzes zur Vornahme der
V. veranlaßt werden.
Im allgemeinen wird jedoch die Absicht
i zu einer Erweiterung des bestehenden Bahn-
| netzes einer Privatgesellschaft von dieser selbst
, ausgehen. Sie hat alsdann zunächst die G e-
' nebmigung der Regierung bei dem zu-
I ständigen Ministerium — in manchen Ländern
' durch die Zwischenbehörde des Eisen bahn -
kouimissariats — zur Ausführung der V. nach-
zusuchen und nach erfolgter Erteilung solcher
: Genehmigung („Vorkonzession") die amtlich
(meist gesetzlich) vorgeschriebenen Bedingungen
zu beobachten, wie sie namentlich über das
Betreten und etwaige Beschädigungen fremden
Eigentums zu bestehen pflegen (für Preußen
im Enteignungsgesetz vom 11. Juni 1874)
Handelt es sich um ein erst neu zu be-
gründendes Privatunternehmen mit
I eigener Verwaltung, so haben die Vertreter
desselben in Gestalt eines einzelnen oder einer
Gemeinschaft auf dem gleichen Weg wie eine
bestehende Privatbahnverwaltung die Erlaubnis
zum Beginn der V. zu beschaffen, dann in der
Regel mit Hinterlegung einer Kaution wegen
der etwaigen Entschädigungen.
2. Nach Vollendung der allgemeinen V.
werden deren Ergebnisse in den dafür vorge-
schriebenen Vorlagen, sofern sie Staats-
bahnen betreffen, an das zuständige Mini-
sterium eingereicht, welches (nötigenfalls nach
I geschehener Ergänzung oder Umarbeitung) auf
Digitized by Google
Vorarlberger Bahn
8401
Grund derselben den gesetzgebenden Körper-
schaften die erforderliche, mit Denkschrift aus-
zustattende Vorlage behufs Bewilligung
der erforderlichen Geldmittel unter-
breitet Ist diese erfolgt und das betreffende
Gesetz vom Landesherrn Tollzogen, damit zu-
gleich das Recht zur Enteignung von Grund
und Boden erteilt, so muß durch die inzwischen
vielleicht schon begonnenen ausführlichen V.
der Bauentwurf festgestellt und dessen Billi-
gung vom Ministerium erwirkt werden. Als-
dann erfolgt auf Antrag bei der zuständigen
Bezirksbehörde die landespolizeiliche
Prüfung des Entwurfs an Ort und Stelle
(politische Begebung, s. d.) unter Zuziehung
aller beteiligten Staats- und Kommunal-
behörden sowie Einzelpersonen. Zu diesem
Zweck werden in den von der Bahnlinie be-
rührten Gemeinden die sie betreffenden Pläne
für eine bestimmte Zeit öffentlich ausgelegt
und im Anschluß daran örtliche Termine ab-
gehalten, auch Besichtigungen der Baulinie vor-
genommen , deren Leitung den zuständigen
Beamten der Bezirksbehörden (z. B. in Preußen
einem technischen oder administrativen Mit-
glied der Bezirksregierung) obliegt. Hierbei
können alle Einwendungen gegen die beab-
sichtigten Ausführungen — insbesondere an
Wegen, Wasserläufen, Stationaanlagen u. s. f.
— zur Sprache und Erledigung gebracht wer-
den; sofern diese nicht erreicht wird, bleibt
die Entscheidung dem Ministerium vorbehalten.
Häutig wird erst hierdurch für manche Bau-
werksentwürfe die sichere Grundlage erreicht;
es ist deshalb wünschenswert, die landespoli-
zeiliche Prüfung vor Ausarbeitung der Sonder-
entwürfe für die Bauwerke abzuhalten. Nach
Erledigung derselben und Entscheidung der
fraglichen Punkte durch das Ministerium er-
teilt dieses die Erlaubnis zur Bauaus-
führung.
Bei dem großen Umfang der Arbeit für die
Bauentwürfe wird es oft nötig, die Prüfung
und Baugenehmigung für einzelne aufeinander-
folgende Teile der Bauarbeiten nacheinander
vorzunehmen, so z. B. zunächst für den Unter-
bau und erst später für die Bahnhofseutwürfe.
Auch kommt es nicht selten vor, daß für ein-
zelne Teile der Bahnstrecke noch eine Ver-
legung beschlossen und für diese dann später
ein besonderer Prüfungstermin angesetzt wird.
3. Bei Privatbahnen weicht der Geschäfts-
gang nur insofern von dem vorstehenden ab,
als hier nach Billigung durch das Ministerium
die Geldbeschaffung Sache der Unternehmer, in
der Regel einer schon bestehenden Eisenbahn-
gesellschaft, ist. Wird ein Staatszuschuß als
Kapitalbeitrag oder Zinsgewähr oder in irgend
einer andern Form verlangt, so hat zu dessen
Bewilligung das Ministerium wie bei Staats-
bahnen den erforderlichen Akt der Gesetzgebung
herbeizuführen.
Solchen Privatunternehmungen pflegt die
Baukonzession erst nach erfolgtem Ausweis
über die Beschaffung der Baukosten erteilt zu
werden.
Hierzu ist beispielsweise in Preußen eine
landesherrliche Verordnung auf Antrag des
gesamten Staatsministeriums erforderlich. Da-
bei bleibt jedoch die Genehmigung der Bau-
entwürfe und die Erlaubnis zur Inan-
griffnahme des Baues im einzelnen stets
i dem zuständigen Ministerium auf Grund der
| vorausgegangenen landespolizeilichen Prüfung
wie bei Staatsbahnen vorbehalten.
Litteratur : Handbuch der Ingenieur-Wissen-
schaften, Bd. I, 2. Aufl., 1883, V. von Richard
und Mackensen ; , v. Kaven, Vorträge über Eisen-
bahnbau: Heft V., Vorarbeiten Aachen 1876:
VI. Anleitung zum Projektieren, 1878; VII. Bau-
statistik einer ausgeführten Eisenbahn, 1880;
Heyne, Tracieren von Eisenbahnen. 3. Aufl., Wien
1870; Launhardt, Theorie des Tracierens, Han-
nover 1887 und 1888; Frank, Widerstände der
Lokomotiven und Bahnzüge, Wiesbaden 1886;
Lindner, Virtuelle Länge, Zürich 1879; Hellwag,
Gotthard-Bahn, Zürich 1876; Hütte, Abschn.9, 1,
Eisenbahnbau, von Goering; Pleßner, Anleitung
zum Veranschlagen, 3. Aufl., Berlin 1874;
Ostboff, Hilfsbuch zum Veranschlagen, Leipzig
1879 ; ferner die alljährlichen Eisenbahn- und
I Baukalender. A. Goering.
Vorarlberijer Bahn (90.005 km), mit
78,678 km in Vorarlberg, mit 2,364 km in der
Schweiz und mit 8,963 km im Fürstentum
Liechtenstein gelegene Eisenbahn, ehemals Pri-
vatbahn mit dem Sitz der Gesellschaft in Wrien.
seit 1882 im österreichischen Staatsbetrieb; um-
faßte zur Zeit der Verstaatlichung die Haupt-
bahn Bludenz-FHdkirch-Bregenz-Loiblach (bay-
riche Greuzei einschließlich der Verbindungs-
kurve bei Lautmrh (62,959 km), sowie die
Flügelbahnen Feldkirch - Buchs (17,992 km)
und Lautrach-St. Margaretben (9,054 km). Die
5,941 km lange Strecke von der Reichsgrenze
bis Lindau hatte die Gesellschaft von den bay-
rischen Staatsbahnen in Pacht genommen; es
betrug demnach das gesamte Betriebsgebiet der
V. 95,946 km.
Die Bestrebungen für die Herstellung einer
Eisenbahnverbindung zwischen dem Bodensee
und der Adria, die daher auch die Bahnstrecke
in Vorarlberg in sich schloß, reichen in das Jahr
1847 zurück. Erst im Jahre 1869 wurde auf
Grund des Gesetzes vom 28. Mai 1869 die Kon-
zession der V. an ein Voralberger Konsortium in
Verbindung mit der österreichischen Kredit-
anstalt für die Linie Bludenz-Feldkirch-Bregenz-
bavrisebe Grenze bis Loiblach mit Zweigbahnen
von Feldkirch an die Rheingrenze bei Buchs und
von Laut räch an die schweizerische Grenze bei
St. Margarethen erteilt. Für die auf schweizeri-
sches Gebiot fallenden Strecken der Bahn wurde
die Konzession seitens des Kantons St. Gallen am
1. Dezember 1869 und für die im Fürstentum
Liechtenstein gelegenen Strecken am 14. Januar
1H70 verliehen. Über die Anschlüsse derV. an
I Bayern (bayrische Staatsbahnen) und die Schweiz
(vereinigte Schweizer-Bahnen) wurde der Staats-
vertrag am 27. August 1870 geschlossen.
Die Konzessionsdauer wurde anf 90 Jahre
festgesetzt und für die in Österreich gelegenen
Strecken die Garantie eines jährlichen öligen
Reinerträgnisses in Silber von dem Nominal-
kapital von 1 100 000 fl. ft. W. für die Meile
nebst der erforderlichen Tilgungsquote für die
Konzessionsdauer zugesichert. Die Gesellschaft
zum Bau und Betrieb der V. konstituierte sieb
unter der Firma „k. k. priv. Vorarlberger Bahn".
Die Eröffnung der Hauptlinic Bludenz-Bre-
genz-bayrische Grenze erfolgte am 1. Juli 1872,
jene der Flügelbahnen Felukirch-Buchs sowie
Lautrach-St. Margarethen am 24. Oktober, bezw.
23. November 1872.
Digitized by Google
Vorbahnhof — Vorschußkassen
Der Mangel einer unmittelbaren Verbindung
der V. mit anderen österreichischen Bahnen war
die Ursache der schlechten Betriebsergebnisse.
Die Regierung leistete jedoch der Gesellschaft
insofern Hilfe, als sie — zunächst allerdings
nur vorläufig — die Erhöhung der Personen-
tarife, und die Aufhebung der IV. Wagenklasse
gestattete, ferner die Staatagarantie auf den im
Gesetz vom 28. Mai 1869 festgesetzten Höchst-
betrag von 1 200 000 fl. für die Meile erhöhte.
Hinsichtlich der Erhöbung der Tarife machte der
schweizerische Bundesrat die gleichen Zugeständ-
nisse (7. Oktober 1874).
Das Gesetz vom 28. März 1875 sicherte der
Gesellschaft Staats Vorschüsse zur Bedeckung der
Betriebsabgänge bis zu einem Höchstbetrag
von 911 000 fl. ö. W , machte die Erhöhung der
Tarifsätze und die Abschaffung der IV. Wagen-
klasse zu einer dauernden Begünstigung und
stellte außerdem fest, daß die Tilgung der
Aktien insolange zu unterbleiben habe, als sich
ein Betriebsabgang ergiebt. Im Jahr 1876
wurde behufs Vermehrung des Fahrparks und Er-
weiterung der StatinnsanTagen das Anlagekapital
von 13 257 000 fl. ö. W. SÜber (6 000 000 fl. in
Aktien und 7 257 000 fl in Prioritätsobliga-
tionen) auf Grund der Erhöhung des garan-
tierten Reinertragnisses auf den Betrag von
13 396 600 fl. ö. W. Silber durch die nachträgliche
Ausgabe von 698 Stück Prioritätaobligationen im
Nominalbetrag von 139 600 fl. ö. W. Silber
erhöht.
Am 24. Juni 1882 verfügte das Handels-
ministerium, daß das ganze Unternehmen auf
Grund des Sequestrationsgesetzes (Gesetz vom
14. Dezember 1877) in den Staatsbetrieb über-
nommen und der Betrieb für Rechnung der
Gesellschaft von der Direktion für Staats-
eisenbahnbetrieb geführt werde. Unterm 9. Juli
machte das Ministerium den Regierungen der
Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein
Mitteilung von dem Ubergang der V. in den
Staatsbetrieb. Letztere Regierung nahm dies ein-
fach zur Kenntnis In der Schweiz erfolgte die
Zustimmung des Bunds am SO. Dezember 1882.
Wegen Vermehrung des Gesellschaftskapitals
schloß die Regierung mit der Gesellschaft
unterm 19. Oktober und wegen der Einlösung
derV. durch den Staat am 11. Dezember 1883
Ubereinkommen. Zur Bedeckung der Kosten für
die bessere Ausrüstung der Bahn mit Rück-
sicht auf den durch die Eröffnung der Arlberg-
Bahn zu erwartenden größeren Verkehr wurde
die Gesellschaft ermächtigt, 4205 Stück auf
Silber lautende, mit b% verzinsliche Prioritäts-
obligationen im Gesamtnominalbetrag von
841 000 fl. ö. W. in Silber auszugeben. Um
diesen Betrag wurde das Anlagekapital und
somit auch die Staatsgarantie erhöht, Der Staats-
verwaltung wurde das Recht eingeräumt, die
V. vom 1. Juli 1884 an jederzeit zu erwerben.
Die Gesellschaft verpflichtete sich, ihre gesamte
Prioritätsschuld üb»«r Aufforderung der Regie-
rung unter den von derselben festzusetzenden
Bedingungen zu konvertieren und wurde von der
Verpflichtung zur Rückzahlung der erhaltenen
Staatsgarantie- und Betriebsdefizitvorschüsse
(nebst Zinsen) enthoben. Der Staat übernahm
alle gesellschaftlichen Lasten, und verpflichtete
sich, für die Aktien 5#ige Eisenbahnschuld-
verschreibungen im gleichen Nominalbetrage
auazugeben.'
Mit dem Gesetz vom 8. April 1884 erhielt
das Übereinkommen vom 11. Dezember 1883
die legislative Genehmigung, und wurde die
V. nach Durchführung der Prioritäteu-Konver-
tierung unterm 20. Dezember 1885 vom Handels-
minister als für den Staat eingelöst erklärt. Im
Mai 1886 trat die Gesellschaft in die Liquidation.
Am 27. Dezember 1887 begann der Umtausch
der gesellschaftlichen Aktien in staatliche Eisen-
babnschuldverschreibungen und am 26. Juni 1888
i war die Liquidation der Gesellschaft beendet.
Vorbahnhof, nächst einem Hauptbahnhofe
befindliche, die Entlastung desselben be-
zweckende Bahnhofsanlage für die Abwicklung
bestimmter Zugsmanipulationen (Maschinen-
wechsel, Zugsrangierung u. s. w.).
Vorläntewerke, s. Abschlußvorrichtungen
und Blockeinrichtungen.
Vorortebahn, s. Straßenbahnen.
Vorpommersche Eisenbahn, s. Berlin-
Stettiner Eisenbahn.
Vorscheibe {Disque arance, m; disqtte
rond, m.). Vorzugsweise auf den französischen
Bahnen gebräuchliches Scheibensignal, welches
einen ankommenden Zug schon auf große Ent-
fernung vor dem Gefahrpunkt das Signal
-Hui'- giebt; s. „Bahnzustandssignal.
Vorschußkassen I Caisses, f. pl., de prets),
Wohlfahrtseinrichtungen, aus deren Mitteln an
Bedienstete in Fällen unverschuldeter Notlage
Darlehen bis zu einer bestimmten, im Verhält-
nis zum Gehalt des Vorschußworbers stehenden
Höhe gewährt werden.
Das entlehnte Kapital sowie die etwa zu
leistenden, stets sehr mäßigen Zinsen werden
durch geringe monatliche Gehaltsabzüge her-
eingebracht. Ein neuer Vorschuß wird gewöhn-
lich insolange nicht gegeben, als der alte nicht
getilgt ist.
Die Sicherstellung erfolgt in der Regel durch
Vormerkung auf den Gehalt, bei größeren Be-
trägen durch Bürgschaft, Hinterlegung einer
Versicherungspolizze u. dgl.
Die Bildung solcher V. für die Bediensteten
von Eisenbahnen geschieht entweder durch die
Verwaltung, wie z. B. bei der Orleansbahn,
welche zu diesem Zweck für die Beamten und
Arbeiter des Zugförderungsdienstes einen eigenen
Fonds geschaffen hat oder durch die Bediensteten
selbst, in welchem Fall sodann die Verwaltung
zumeist die Geschäftsführung übernimmt.
V. dieser Art finden sich insbesondere bei
| den russischen Staatseisenbahnen, so beider
Jekaterinenbahn (jedoch nur für die Arbeiter
der Heizhäuser und Werkstätten), bei der Po-
lässjebahn, bei der Eisenbahn Sysra-Wjasma,
bei der Tambow-Saratower Eisenbahn, bei der
transkaukasischen und bei der Uralbahn.
Die erforderlichen Geldbestände werden
durch Eintrittsgelder, monatliche Beiträge, so-
wie..durch die Zinsenerträgnisse aufgebracht.
Über die Erfolge dieser V. sprechen die
russischen Verwaltungen sich sehr günstig aus.
(Vgl. Congres international des chemins de fer,
4i*me session, St. Petersburg 1892, Question
XXXI, Caisses de retraite et de secours,
S. 179 ff.).
Bei manchen Verwaltungen, wie bei den
österreichischen Staatsbahnen, bei der öster-
reichischen Südbahn, bei den rumänischen
Eisenbahnen, ferner bei einigen russischen
Bahnen sind die V. mit den daselbst bestehen-
Digitized by vjOOQIc
Vorsignale
den Sparkassen vereinigt und dienen dann die
Spareinlagen zur Gewährung von Vorschössen.
Übrigens kommen sie auch in Verbindung mit
anderen Wohlfahrteinrichtungen vor. so bei den
norwegischen Eisenbahnen in Verbindung
mit den Krankenkassen, bei der kgl. portu-
giesischen Eisenbahngesellschaft in Verbin-
dung mit der Unterstützungskasse.
Wo dergleichen V. fehlen, pflegen die Ver-
waltungen aus Betriebsgeldern unverzinsliche
Vorschüsse an in Notlage geratene Bedienstete
zu gewähren.
Vorsignale. Damit der Zug bei der An-
näherung an ein in der Haltlage befindliches
Deckungssignal vor oder bei Stationen, bei Ab-
zweigungen, Gleiskreuzungen, Drehbrücken, bei
Anfangspunkten von Blockstrecken u. s. w.
vom Lokomotivführer leicht und rechtzeitig
zum Stillstand gebracht werden kann, muß
das betreffende Haltsignal auf eine den Gefälls-
verhältnissen sowie der Maiimalgeschwindigkeit
und Belastung der Züge angemessene Entfer-
nung wahrnehmbar sein. Wo diesem Erforder-
tiis zufolge ungünstiger örtlicher Verbältnisse
nicht entsprochen ist, soll dem Übelstand
durch ein zweites, entsprechend weit vor dem
eigentlichen Signal anzubringendes, mit dem
letzteren verbundenes AnkUndigungssigual, wel-
ches in diesem Fall V. beißt, begegnet werden.
Eine ähnliche Unterstützung des Deckungs-
siguals durch ein V. stellt sich auch bei sonst
genügender Wahrnehmbarkeit des ersteren dann
als geboten heraus, sobald diese Wahrnehm-
barkeit durch vorübergehende Umstände, wie
Schneesturm, Nebel u. dgl. beeinträchtigt wird.
Es giebt also V.. welche 1. den Charakter eines
ständigen Signals besitzen und die Aufgabe
haben, dem sich einem Deckungssignal nähern-
den Zug regelmäßig voraus zu verkünden, ob
das Deckungssignal die Weiter-, bezw. Ein- oder
Durchfahrt gestattet oder verbietet; 2. solche,
welche nur bedingungsweise, vorübergehend an-
gewendet werden und gewöhnlich auch nur
die Gefahrstellung des zugehörigen Deckungs-
signals anzukündigen oder überhaupt nur auf
das Vorhandensein eines solchen Signals auf-
merksam zu machen brauchen.
ad 1. Nach der Signalordnung für die Eisen-
bahnen Deutschlands ist, wo es notwendig erachtet
wird, die Stellung des Signals an einem Signal-
inast schon in einer gewissen Entfernung vor
dessen Standort kenntlich zu machen, ein mit
jenem Signal in Abhängigkeit stehendes V.
aufzustellen. Dasselbe soll aus einer um eine
Achse drehbaren runden Scheibe bestehen, mit.
welcher eine Laterne verbunden ist. Zeigt das
Signal am Signalmast Halt, so ist am zuge-
hörigen V. die volle Scheibe und bei Dunkel-
heit grünes Licht dem kommenden Zug zu-
gekehrt; nach rückwärt« zeigt die Laterne
volles, weißes Licht. Steht das Signal
am Signalmast auf freie Fahrt, dann ist
am V. die Scheibe parallel zur Bahn oder
wagerecht gestellt und bei Dunkelheit zeigt
die Laterne weißes Licht dem Zug ent-
gegen, sowie nach rückwärts teilweise ge-
blendetes, weißes Licht (Sternlicht oder
mattweißes Licht) Jn der Schweiz sind V.
in derselben Bedeutung eingelübrt wie in
Deutschland (s. auch Bahnzustandssignale). Die
in Österreich- Ungarn geltenden „Grund-
züge der Vorschriften für de» Verkehrsdienst
auf Eisenbahnen mit normalem Betrieb" be-
stimmen im Punkt 118 hinsichtlich der opti-
schen Deckungssignale: Wenn die Fernsicht
aus irgend einer Ursache derart gehemmt ist,
daß die Stellung des Deckungssignals auf „Ver-
bot der Einfahrt" einem ankommenden Zug
nicht auf eine Entfernung von mindestens
200 m sichtbar sein kann, so müssen auf letz-
tere Distanz vom optischen Deckungssignal
entsprechende Haltsignale gegeben werden."
Nichtsdestoweniger kommen auf den österrei-
chischen Eisenbahnen standige V., welche hier
stets nur die Form gewöhnlicher Wendescheiben
oder Mastsignale haben, nur selten vor, weil
sich in der Kegel der Standpunkt des Stations-
deckungssignals so weit auf die Strecke hinaus-
rücken läßt, dass es auf die vorgeschriebene
Entfernung sichtbar ist. Ähnliche Bestimmungen
enthält auch die f ranzösi sc he Signalordnung;
! hier sind als V. quadratische Wendescheiben
{Signal indicateur) vorgeschrieben, welche je
nach der Stellung des damit verbundenen Sta-
tionsdeckungssiguals zum Gleis parallel oder
senkrecht stehen, und bei Dunkelheit weißes,
bezw. grünes Licht zeigen. Dasselbe Signal-
mittel wird allerdings auch als unterlegtes Ein-
fahrtssignal (Disque special) benutzt, steht
I dann aber zwischen dem eigentlichen Bahnhofs-
deckungssignal und der Einfahrtsweiche, zeigt
bei Nacht weißes oder rotes Licht
und gilt letzterenfalls als absolutes Halt-
, signal. Ganz allgemein finden optische V.
auf den englischen und amerikani-
schen Eisenbahnen Anwendung und werden
hier mit dem Namen Distanzsignale be-
j zeichnet, zum Unterschied von den eigent-
lichen Deckungssignalen, die Ho ine- Signale
heißen. Das mit dem Home-Signal durch
Drahtzüge oder elektrisch gekuppelte V. wirkt
wie ein Wiederholungssignal ; der Signalkörper
des letzteren ist gewöhnlich von grüner, jener
des Home- Signals von roter Farbe. Bei Tag sind
die Signalzeichen in der Kegel an beiden Signal-
I stellen dieselben, bei Nacht aber zeigt das V.
grünes Licht, wenn das Home-Signal auf Halt
j steht und rot zeigt. Übrigens kommen, ins-
besondere in England, auch V. vor, welche so
angeordnet und mit dem Home-Signal derart
verbunden sind, daß sie auch beim Tag das
Signalzeiehen „ Vorsicht" geben, solange das
Home-Signal auf rGefahr" gestellt ist. Fast bei
allen jüngeren sclbstthnfigen amerikanischen
Blocksignalsystemen besteht die Anordnung,
daß am Beginn jeder Blockstrecke nebst dem
j eigentlichen, die Strecke deckenden Blocksignal
(Home-Signal) gleichzeitig auch das mit dem
Home-Signal der nächstfolgenden Blockstrecke
verbundene V. (Distanzsignal) vorhanden ist,
Vorwiegend sind für ständige V. sichtbare
Signalzeichen in Verwendung, doch kommen
aueb solche mit hörbaren Signalzeichen vor,
zu welcher Gattung beispielsweise von Siemens
& Halske, von Hattemer u. a. konstruierte,
kräftige, elektrische Läutewerke zählen,
die auf der Bahnstrecke, in entsprechender
Entfernung vom zugehörigen DeckungssignaL
| ihren Standpunkt erhalten Eine Telegraphen-
leitung verbindet das Läutewerk einerseits mit
einem am Deckuugssignal augebrachten Strom-
schließer, anderseits mit einer Batterie und
einem in der Nähe des V. ins Gleis eingelegten
Streckenkontakte; sobald den letzteren ein heran -
Digitized by Google
3404
Vorsignale
nahender Zug durch Befabrung in Schluß bringt,
kommt das Läutewerk in Gang, vorausgesetzt,
daß das Deckungssignal auf Halt steht, da
in diesem Fall der Stromschließer an letzterem
dem Batteriestrom einen Weg darbietet. Da-
gegen bleibt das Läutewerk bei der Vorbeifahrt
eines Zugs vollständig in Ruhe, wenn die
Weiterfahrt, bezw. Ein- oder Durchfahrt, erlaubt
ist, weil bei dieser Lage des Deckungssignals
der daran angebrachte Stroraschließer die Unter-
brechungsstelhing erhalten hat und demzu-
folge die Batterie unwirksam bleibt. Ganz ähn-
lich ist die elektrische Anordnung eines
von Dreyse A: Collenbusch angegebenen V.,
bei welchem jedoch die Thätigmachung des
Streckenkontaktes eine rote Blechscheibe ab-
fallen, rotes Licht erscheinen läßt und zugleich
eine kräftige Petarde zur Explosion bringt,
falls das zugehörige Deckungssignal bei An-
näherung des Zugs auf Halt steht, Zur glei-
chen Gattung zählt ferner ein von Schellens
erdachtes V , welches im Bereich der kgl.
Eisenbahndirektion Köln (linksrheinisch) Ver-
wendung findet, und welches zwei oder mehrere .
Schüsse löst, sobald ein herannahender Zug
während der Haltlage des Deckungssigrials den
Streckenkontakt des V. thätig macht. Mecha-
nisch betriebene, hörbare V. sind auch auf !
englischen und französischen Eisenbahnen in i
der Art ausgeführt, daß der zum Stellen des
eigentlichen Deckungssignals, eines Flügelsig-
nals oder einer Wendescheibe, vorhandene Draht- j
zug über den Standpunkt des Signals gegen ;
die Strecke hinaus entsprechend weit verlaugert
und dann zum Bewegen einer neben dem Gleis j
angebrachten Hobelvorrichtung mitbenutzt wird,
welche eine oder mehrere Knallkapsel auf ,
den nächsten Schienenstrang legt, wenn das .
Deckungssignal auf Halt gestellt wird, und '
diese Kapsel bei der Umstellung des Signals .
auf Frei wieder wegnimmt. Solche Vorsignal-
einrichtungen sind beispielsweise auf der Great
Northern Railway sowie auf der Paris-
Lyon-Mittelmeer-Eise n bahn vorhanden,
und zwar werden hierfür auf der ersteren me-
chanische Knallkapselausleger von J. F. Dixon,
auf der letzteren ebensolche Vorrichtungen
von Au bin angewendet; beide Anordnungen j
zeichnen sich dadurch aus, daß sie die etwa
verbrauchten Knallkapseln stets selbsttbätig
durch frische ersetzen. Eigentümlich ist eine
Vorsignaleiurichtung, welche auf mehreren öster-
reichischen und ungarischen Eisenbahnen unter
Zuhilfenahme der mit den Stationsdeckungs-
signalen in diesen Ländern obligatorisch ver-
bundenen elektrischen Kontrollweckeraulagen
Anwendung findet. Der Leitungsdraht, welcher
für den Betrieb des in der Station aufzustel-
lenden Kontrollweckers ohnehin vorhanden sein
muß, wird, nachdem er diesen Apparat und
die Batterie, sowie den am Stationsdeckungs-
signal (Semaphor oder Wendescheibe) ange-
brachten Stroraschließer passiert hat, nicht so-
fort zur Erde geführt, sondern der Strecke ent- |
lang bis zum nächsten, gewöhnlich 500— 800 m
entfernten Bahnwärterhaus, bezw. bis zum 1
Standpunkt des nächsten Bahnwärters, ver-
längert und dort erst nach Passierung eines
zweiten Kontrollweckers zur Erde geleitet. So ;
lange das StationsdeckungsBignal auf „Verbot ;
der Einfahrt" steht, läuten beide Wecker, wäh-
rend sie beim Signal r Hinfahrt erlaubt" schwei-
en. Nicht nur die Stationen, sondern auch
ie vorbezeichneteu Bahnwärter haben auf diese
Weise Kenntnis von der jeweiligen Lage des
Deckungssignals, und der letztere ist angewiesen,
einem vorbeifahrenden, sich dem Deckungs-
signal nähernden Zug mittels Handsignals nur
dann „Bahn frei" zu signalisieren, wenn sein
Vorsignalwecker schweigt, hingegen das Signal
„Langsam" (Vorsicht) zu geben, wenn letzterer
läutet. Von allen bisher betrachteten V. sind
die auf sämtlichen Strecken der französi-
schen Nordbahn in Verwendung stehenden
dadurch abweichend, daß hier das Signalzeichen
direkt am Zug empfangen wird, da jede Loko-
motive mit einer elektrischen Dampipfeife ver-
sehen isr, welche in einer angemessenen Ent-
fernung vor dein I>--ekuitgs-igual selbsttbätig
zu pfeifet! beginnt, falls letztere.-; auf Halt
steht .redfs wichtige und vor allem jedes Sta-
tionsdeekungssigniil ist nittnluh mit einem
Stromsehlieter versehen, der durch eine Leitung
einerseits um einer Rittt-ti- unter 4er Erde,
anderseits — gegen die Streike hin — mit
einem • twa iod— .HOu m entfernten Strecken-
kontakl in Verbindung steht Der letztere, wel-
cher aus eint-ui isolierten, mit Kupferblech über-
zogenen, langgestreckten Gestell besteht, führt
seiner Fonn wegen den Namen Krokodil-
koufakt. Die auf jeder Lokomotive befindliche,
von Lartigue-Korest-Digney konstruierte
elektrische Pfeife ist im wesentlichen eine ge-
wöhnliche Dampfpfeife, deren Ventilhebel bei
seiner Ruhel;ig" von einem Hughes'schen Elek-
tromagneten festgehalten wird, während ihn eine
Spiralfeder abzureißen sucht-, sobald ein elek-
trischer Strom bestimmter Richtung durch die
Elektroinagiu Isituleii gelangt, reißt der Ventil-
hebel los und die Pfeife tönt so lange, bis sie
der Lokomotivführer wieder mittels der Hand
absteilt. Da nun das eine Ende der Elektro-
magnetspulen mit dem Körper der Lokomotive,
d. i. durch die Schienen mit der Erde, das
zweite aber mit einer unten an der Lokomo-
tive augebrachten Kontaktbürste leitend ver-
bunden ist, so wird die Pfeife jedesmal zur
Auslösung gebracht, wenn die Lokomotive mit
der Kontaktbürste auf einen KrokodilkonUkt
auffährt und das zugehörige Deckungssignal
auf Halt steht, denn unter diesem Umstand
fewährt der Stromschließer am Deckungssignal
em Strom der Batterie einen Durchgang, so
daß er in den Elektromagnet der Pfeife ge-
langen kann, was nicht der Fall ist, wenn das
Deckungssignal auf Frei steht. Dieses von
Lartigue eingeführte, durch Sartiaux weiter
entwickelte System ist seit Jahren dahin ver-
vollkommnet, daß die mit der Smith' sehen
Vakuumbremse ausgerüsteten Züge neben der
elektrischen Dampfpfeife noch eine zweite, ganz
ähnliche, von Delebeque & Banderali kon-
struierte Vorrichtung erhalten, welche in dem
Fall, als die Lokomotive während der Haltlage
eines Deckungssignals den zugehörigen Kroko-
dilkontakt Uberfährt, gleichzeitig mit der Pfeife
t hät ig gemacht wird und die Zugsbremse selbst -
thätig auslöst. Die Ausnutzung einer elektri-
schen Lokomotivpfeife als V. wurde auch 1879
auf der Linie zwischen Genua und Spezia. sowie
später auf einigen Strecken der Pontebba-Baho
als Hauptteil der Gera dini 'sehen Blocksignal-
vorrichtung eingeführt, ebenso wie auf einzelnen
französischen und englischen Bahnen die Ver-
Digitized by Google
Vorspannlokomotive — Waagthal bahn
Wendung rein mechanisch auslösbarer Loko-
motivpfeifen versucht worden ist. Diese letztere,
schon i>ei den ältesten Blocksignaleinrichtungon
vorkommende Vorsignalform besteht darin, daß
vom Dampfpfeifenhebel eine Gelenksstange ge-
nügend tief nach abwärts reicht, um beim Pas-
sieren einer durch den Drahtzug des Deckungs-
signals bewegten Uebelvorrichtung mit Anlauf-
kurven oder dgl gehoben zu werden, oder un-
berührt zu bleiben, je nachdem das zugehörige
Deckungssignal auf Halt oder Frei steht;
ersterenfalls erfolgt eben die Auslösung der
Dampfpfeife.
ad 2. Für die wegen vorübergehender Stö-
rung der Aussicht erforderlich werdenden V
sind derzeit in der Regel nur hörbare Signal-
zeichen, nämlich K n a 1 1 s i g n a 1 e , in Benutzung,
und die seinerzeit viel versuchte Anwendung
von Feuerwerkskörpern oder ähnlichen drasti-
schen optischen Signalmitteln hat keine nennens-
werte Verbreitung gefunden. In diesem Sinn
wird auch von den Österreichischen und unga-
rischen Eisenbahnen der Funkt 1 1» der Grund-
züge für den Betrieb von Hauptbahnen in der
Weise gehandhabt, daß bei Schneesturm oder
Nebel solange ein Stationsdeck ungssignal auf
Halt steht, 200 m vor demselben Knall-
kapseln auf die Schienen gebracht werden. Ein
zweiter Punkt der „Grundzüge" , nämlich
Punkt 158, verlangt übrigens auch hinsichtlich
der mit Handsignalmitteln zu gebenden oder
sonstigen außergewöhnlichen Haltsignalen Nach-
stehendes: „Kann der Signalgeber an dem Ort,
wo ein Haltsignal zu geben ist, nicht bleiben,
kann das sichtbare Signal nicht schon auf
400 m Entfernung gesehen werden, daher auch
bei Nebel, heftigem Regen, Schneefall, Staub
und überhaupt T>ei gehinderter Fernsicht, so
müssen stets, und zwar mindestens 200 m vor
den sichtbaren Signalen, Knallsignale gelegt
werden." Eine ähnliche Vervollständigung der
Haltsignale bei Sturm und Nebel durch Knall-
signale ist allgemein üblich, und insbesondere
in England, welches Land ?o häufig und von
so schweren Nebeln heimgesucht wird, sehen
sich die Eisenbahnen gezwungen, einen eigenen,
sogenannten Nebeldienst einzurichten. Ge-
wöhnlich ist diese Einrichtung so getroffen,
daß an den entsprechenden Punkten, d. h. in
angemessener Entfernung vor den betreffenden
optischen Signalen, neben den verschiedenen
Gleisen besondere Signalmänner aufgestellt
werden, welche verpflichtet sind, so lange Nebel-
wetter herrscht, hinter jedem Zug Knallkapseln
— gewöhnlich je zwei, beiläufig 10 m von-
| einander entfernt — auf den Schienen zu be-
festigen. Das Knallsignal gilt in diesem Fall
nicht als absolutes Haltsignal, sondern als Au-
kündigungssignal, weil es, so lange der
Nebel dauert und die Kapselleger selbst nicht
im stände sind, die Lage der zugehörigen opti-
schen Deckungssignale sicher wahrzunehmen,
auch bei erlaubter Fahrt in Anwendung kommt,
und also im wesentlichen nur die Nähe des
optischen Deckungssignals verkündet, damit
der Lokomotivführer Maßregeln trifft, den Zug
anzuhalten, falls er dieses Signal auf Halt
vorfände. Auf englischen Strecken und Bahn-
höfen, wo die Deckungssignale mit genügend
weit vorgeschobenen, ständigen optischen V.
versehen sind, werden wohl auch gleich neben
'. diesen oder 10—20 m vor denselben die Knall-
' kapseln gelegt, so lange die Fahrt verboten
ist, und wieder weggenommen, wenn die Fahrt
i frei ist. Auf einigen Bahneu sind zum Schutz
der Mannschaft eigene Gruben im Bahnkörper
, vorbanden, wo die Kapselausletrer Aufenthalt
i nehmen und von wo aus sie gewöhnlich gleich
1 zwei Gleise bedienen können. Diese Ausübungs-
form des Nebejdienstes beschränkt allerdings
die Gefahr des Überfahren Werdens ganz wesent-
lich, besitzt dafür jedoch die Schattenseite,
daß diu Beteiligten vielfach von Gelenksent-
zündungen, sowie sonstigen rheumatischen und
gichtischen Leiden heimgesucht und nicht selten
von den Sprengstücken der Kapseln am Ober-
leib oder am Kopf verletzt werden. Angesichts
der schweren Übelstände des „Nebeldienstes"
haben es die englischen Bahnen wiederholt
angestrebt, die Deckungssignale mit mechani-
schen selbstthä»igen Knajlsignalauslegern zu
versehen, ohne daß es bierin zu einem voll-
kommen entsprechenden Ergebnis gekommen
wäre. Alle mechanischen Vorrichtungen er-
I wiesen sich zufolge der riesigen Inanspruch-
nahme, der sie unterworfen sind, auf die Dauer
nicht so verläßlich, wie Menschen. In jüngster
Zeit beispielsweise auf der Great Nortbern-
! Bahn angewendete mechanische Knallkapsel-
ausleger sollen sich aber bewähren und die-
> selben sind, um ihre allzurasche Abnutzung
1 bintanzuhalten, so eingerichtet (dies gilt auch
hinsichtlich des sub 1 erwähnten Dixon'schen
V.), daß sie ausschließlich nur bei Nebelwetter
in Dienst gestellt werden, sonst aber immer-
während ausgeschaltet bleiben. (S. Bahnzu-
stands Signale, Bd. I, S. 295.) Kohlfttrst.
Voropannlokomotive, s. Lokomotivfahr-
dienst.
Vorwärmen des Wasser», s. Tender.
W
Waagthalbahn ( Vdgvölgyi m$üt, 138,428
km), in Ungarn gelegene, eingleisige Eisen-
bahn, selbständige Privatbahn mit dem Sitz
der Gesellschaft in Preßburg, 1882 von der
österreichisch - ungarischen Staatseisenbahn-
gesellschaft erworben, seit 1891 im Eigentum
und Betrieb des ungarischen Staats, umfaßte
1882 die Hauptbahn Preßburg - Tyrnau - Waag
Neustadtl-Trencsin (121,498 km), die Verbin-
dungsbahn Ratzcrsdorf-Weinern (8,379 km) und
die Flügelbahn Tyrnau-Szered (13,561 km).
Die erste Anregung zu dem Projekt einer
W. stammt aus dem Jahr 1856 Von den zahl-
reichen Bewerbern erhielt schließlich jenes Kon-
sortium, welches 1871 die Preßburg- Tyrnauer
Pferdebahn angekauft hatte, die Konzession
(Gesetzartikel XXIX vom Jahr 1872). Die W.,
welche nach der Konzession die Hauptlinien
von Ödonburg nach Preßburg und von Preß-
burg über Tyrnau und Trencsin nach Sillein
und die Zweiglinien nach Grosz-Höflein, Uzbeg
und Lundenburg umfassen sollte, ist die erste
Digitized by Google
Wabash-Eisenbahn — Wagegeld
Bahn Ungarns, welche ohne Zinsengarantie
erbaut wurde. Die Preßburg-Tyrnauer Bahn,
welche von den neuen Besitzern am 12. März
1872 übernommen und bis zum 10. Oktober
für eigene Rechnung betrieben worden war,
wurde nunmehr in eine Lokomotiveisenbahn
umgebaut. Am 8. Januar 1873 bildete sich die
Aktiengesellschaft unter der Firma W. mit
einem Gesellschaftskapital ron öS 239 600 fl.
• zu -U in Stammaktien und zu s,'a in Priori-
tätsaktien). Am 1. Mai 1873 wurde die Loko-
motivbahn von Preßburg nach Tyrnau eröffnet.
Bald darauf brach die wirtschaftliche Krise
aus; der durch dieselbe hervorgerufene Zu-
sammenbruch der Wechslerbank, welche die
Begebung der Titel übernommen hatte, gefähr-
dete das kaum gegründete Unternehmen. Doch
nahmen die Konzessionäre die Verpflichtung der
Wechslerbank auf sich, außerdem gewährte die
ungarische Regierung der Gesellschaft verschie-
dene Erleichterungen in Bezug auf die Bau-
ausführung, ferner eine Erstreekung der Bau-
frist, sowie die Konzession für die Linie Nem-
sowa-Vlarapaß (Gesetz vom 21. Juni 1874).
Inzwischen war am 1. Februar 1874 die Strecke
Ratzersdorf-Weinern eröffnet worden. Die zum
weiteren Ausbau des Netzes erforderlichen
Geldmittel in der Höhe von 6 480 000 fl, ver-
pflichtete sich Strousberg, der W. darlehens-
weise zur Verfügung zu stellen, bezw. den ge-
dachten Bau gegen eine gleich hohe Pausch-
vergütung auszuführen.
Allein Strousberg geriet selbst in finan-
zielle Schwierigkeiten; es gelang der Gesell-
schaft noch vor Ausbruch des Konkurses, un-
term 16. Oktober 1875 den Vertrag mit Strous-
berg zu lösen. Die Mittel zur Weiterführung
gewährte die Erste Wiener Sparkasse und die
Breslauer Diskontogesellschaft. Erstere gab auf
die Waagthalbahnprioritäten ein Darlehen von
5 Mill. Gulden in Pfandbriefen der Anstalt
und letztere lombardierte die Pfandbriefe.
Der Bau schritt nun rasch vorwärts. Am
2. Juni 1876 konnte die Strecke Tyrnau-Waag
Neustadtl und am 1. September 1876 die in
eine Lokomotivbahn umgestaltete Tyrnau-
Szereder Pferdebahn eröffnet werden. (Die Kon-
zession zum Umbau erhielt die Gesellschaft
mit Gesetzartikel IX aus dem Jahr 1876.) Am
1. Mai 1878 wurde die Strecke Waag Neu-
stadtl-Trencsin dem Betrieb übergeben
In Ermanglung der nötigen Mittel zum
Ausbau beschloß die Gesellschaft, die Bahn zu
verkaufen. Ein von der österreichischen Staats-
eisenbahngesellschaft gestelltes Kaufanbot fand
nicht die Zustimmung der Regierung, vielmehr
schloß dieselbe selbst mit der Gesellschaft am
27. Februar 1879 einen Kauf- und Verkaufs-
vertrag, wonach die W. um den Preis von
C9tsiK)ij fl. in das Eigentum des ungarischen
Staate überging.
Mit Gesetzartikel XX VII vom Jahr 1879
(genehmigt am 27. Mai 1879) wurde der An-
kauf der W. durch den Staat genehmigt und
am 6. Juni 1879 die W. in das Eigentum des
Staats übernommen, am 8. Juni 1*82 jedoch
im Tauschweg unter gleichzeitiger Konzessio-
nierung der Fortsetzungslinie Trencsin-Sillein
und der Vlanithalbahn an die österreichisch-
ungarische .Staatseisenbahngesellschaft (s. d.)
abgetreten, mit welcher sie sodann im Jahr 1891
an den ungarischen Staat zurückfiel.
Wabash-Eisenbahn, gehört zu den übel
berüchtigsten größeren Bahnen der Vereinigten
Staaten. Ihre ursprüngliche Stammlinie ist die
Baiin zwischen St. Louis und Kansas City, die
North Missouri - Eisenbahn. Durch Bau von
Zweiglinien und Ankauf und Pachtung be-
nachbarter Strecken dehnte sich diese nach
Norden (nach Council Bluffs) und nach Osten
(nach Toledo) aus und erhielt im Jahr 1879
die Firma Wabash-St. Louis and Paciflc-Eisen-
bahn. Die Vereinigung der verschiedenen Linien
zu diesem System, das demnächst Anschluß finden
sollte an die New York Lake Erie and Western-
Bahn (s. d.), war hauptsächlich das Werk von
Jay Gould, der nunmehr dazu überging, die
Bahn weiter auszudehnen und das Aktienkapital
und die Obligationen durch Verwässeren ^ zu
vermehren. Die Bahnen waren fast alle schlecht
gebaut, hatten unter dem Wettbewerb benach-
barter Linien zu leiden und die Erträge reichten
nicht hin zur Bezahlung der Obligationenzinsen.
Im Jahr 1884 kam die Bahn unter die Ver-
waltung von Receivers, die vollständig unter
dem Einfluß von Jay Gould und Genossen
standen und mit Hilfe der gleichfalls beein-
flußten Gerichte in den folgenden Jahren die
größte Mißwirtschaft führten und die Obliga-
tionäre in schnödester Weise beraubten. Im
Jahr 1886 wurde die Bahn zu einem Spott-
prois an Jay Gould verkauft. Nun griffen
endlich die ausländischen Gläubiger der Bahn
nachdrücklich ein und brachten die Angelegen-
heit vor die Gerichte von Illinois und Ohio; es
wurde eine sorgfältige Untersuchung angestellt,
die Receivers abgesetzt und neue Receivers für
ein westliches und ein östliches Netz eingesetzt.
1889 gelang die Reorganisation und die Bahn
nahm die Firma Wabash-Ei senbah u an.
Die W. hatte im Jahr 1892 eine Länge
von 3098 km, von denen ihr 2323 eigentüm-
lich gehörten, während der Rest gepachtet
war. Ihre Linien gehen von Kansas City nach
St. Louis, Chicago, Toledo und Detroit ; Zweig-
linien führen nach Des Moines, nach Council
Bluffs, in die Kohlengebiete von Illinois u. s. w.
Baulich ist die Bahn immer noch in schlechtem
Zustand. Nach ihrer Reorganisation hat sie
mit Mühe die Zinsen für ihre Schulden bezahlen
können, die Erträge haben aber niemals zu
den nötigen Ausgaben für die Unterhaltung
und Verbesserung des Bahnkörpers und der
Betriebsmittel ausgereicht. v. d. Leven.
Waden» weil - Einsiedeler Eisenbahn,
s. Schweizerische Südostbahn.
Wagegeld {Frais, m. pl.; Taxe, f., de
pesaye), tarifmäßige Nebengebühr, welche die
Eisenbahn Verwaltungen unter bestimmten Be-
dingungen dafür einheben, daß sie durch ihre
Organe und mit ihren Wiegevorruhtungen eine
Verwiegung der Güter bei der Auf- oder Ab-
gabe vornehmen lassen.
Die Ermächtigung zur Einhebung des W.
beruht auf den betreffenden Reglements (s.
§§ 53 und 68 der deutschen Verkehrsordnung
und des österreichisch- ungarischen Betriebs-
reglements, § 61 des schweizerischen Trans-
{»ortreglements, Art. 49, 61 und 68 des nieder-
ändischen Reglements vom 15 Oktober 1876,
Art. 78 des allgemeinen russischen Eisenbahn-
gesetzes vom Jahr 1886, ferner für Italien
Art. 113, Tariffe e condizioni pei trasporti, für
Belgien Art. 38, Conditions reglementaires).
xl by Google
Wägegeld
:W07
Im allgemeinen ist die Berechnung eines W.
mangels einer Gewichtsangabe im Frachtbrief,
bei einer unrichtigen Gewichtsangabe, sowie
auch dann statthaft, wenn der Absender oder
Empfänger die bahnimtliche Feststellung des
Gewichts ausdrücklich verlangt.
Die Vornahme der Abwäge wird seitens der
Bahnanstalt durch Aufdrücken des Wiege-
stempels auf dem Frachtbrief bescheinigt.
In Deutschland wird nach den Tarif-
bestimmungen vom 1. Januar 1893 für Stück-
güter ein W. nur dann erhoben, wenn der Ab-
sender nach erfolgter bahnseitiger Verwiegung
die Wiederholung derselben beantragt und sich
hierbei die erste Verwiegung als richtig heraus-
stellt, ferner wenn die vom Empfänger bean-
tragte Nachwage kein von der Eisenbahn zu
vertretendes Mindergewicht ergiebt.
Hinsichtlich der Wagenladungen wird außer
in den zuvor erwähnten Fällen ein W. auch noch
erhoben, wenn die Gewichtsangabe im Fracht-
brief unterblieben ist, ferner, wenn die Abwäge
vom Absender ausdrücklich verlangt wurde
Das W. stellt sich bei Stückgut (Eil-
und Frachtgut) auf 5 Pfg. für je angefangene
100 kg, für Wagenladungen bei Nachwage der
einzelnen Frachtstücke für 100 kg auf 4 Pfg.
und bei Benutzung der Gleisbrückenwage auf
1 Mk. für den Wagen.
Wird über Verlangen des Absenders oder
Empfängers die Nachwage des leeren Wagens
vorgenommen, und ergiebt sich zwischen dem
so ermittelten und dem am Wagen angeschrie-
benen Gewicht keine größere Differenz als i%,
so gelangen für die Nachwage de6 Wagens
50 Pfg. zur Erhebung.
Nach den österreichisch-ungarischen
Tarifbestimmungen vom 1. Januar 181»3 wird ein
W. erhoben, wenn der Absender bei Stück-
gütern die Gewichtsangabe im Frachtbrief unter-
lassen oder die Ermittelung des Gewichts aus-
drücklich beantragt hat; ferner wenn das vom
Absender angegebene, von dem babnseits er-
mittelten Gewicht hei Stückgütern um mehr
als IX. hei Wagenladungsgütern um mehr als
b% abweicht, oder der Absender nach erfolgter
bahnsei tiger Verwiegung nochmalige Gewichte-
feststellung verlangt, sowie endlich dann, wenn
die vom Empfänger einer Sendung geforderte
Nachwage ein bereits anerkanntes oder übei-
hanpt kein von der Eisenbahn zu vertretender
Mindergewicht ergiebt.
Das W. beträgt für Eilgut 2 kr. für 100 kg
mit einem Mindestsatz von 4 kr. für die Sen-
dung.
Für Frachtgut werden, sofern die Verwie-
gung auf einer Magazins- oder Straßenbrücken-
wage erfolgt, bei Sendungen im Gewicht von
weniger als 6000 kg für 100 kg 2 kr. mit einem
Höchstbetrag von 60 kr. für jede nicht unter-
brochene Verwiegung eingehoben. Bei Sendungen
mit einem Gewicht von »000 kg und darüber wird
unter der Voraussetzung, daß die Verwiegung auf
einmal oder partienweise in ununterbrochener
Reihenfolge vor sich geht, ein W. von 1 kr.
für 100 kg berechnet. Treffen diese Voraus-
setzungen nicht zu, so tritt dieselbe Gebühr
ein, wie sie für Sendungen unter f>000 kg ein-
gehoben wird.
Findet die Abwäge mit Hilfe einer Gleis-
brückenwage statt, so werden für den Wagen
60 kr., bei den österreichischen Staatsbahnen
Kocyklopfcdi« dM EiMnbfcbnweMni
und bei der Kaiser Ferdinands- Nordbahn jedoch
nur 40 kr., berechnet.
Für die Nachwage eines leeren Wagens wird
unter den gleichen Voraussetzungen wie in
Deutschland eine Gebühr von 30 kr. erhoben.
In der Schweiz gelangt ein W. zur Er-
hebung, wenn im Frachtbrief das Gewicht
nicht oder doch unrichtig angegeben ist; im
letzteren Fall jedoch nur dann, wenn das vom
Versender angegebene vom bahnämtlich kon-
statierten Gewicht um 2,2X abweicht. Wird
eine Differenz zwischen dem vom Versender
angegebenen und dem thatsächlicheu Gewicht
erst in der Bestimmungsstation bemerkt, so
! wird auch im Fall, daß die Differenz 2V3X
übersteigt, ein W. dann nicht erhoben, wenn
der die 2'/2X überschreitende Überschuß als
erst bei der Aufgabe entstanden anzusehen ist.
Ferner wird ein W. berechnet, wenn der Ab-
sender die Nachwage verlangt und die bereits
vorgenommene bahnämtliche Nachwage sich als
I richtig erweist, sowie auch dann, wenn der
Empfänger die Nachwiegung fordert und sich
hierbei kein von der Eisenbahn zu vertretender
Gewichtsmangel ergiebt. Und zwar werden für
die Abwäge auf der gewöhnlichen Woge bis
zum Gewicht von 1000 kg 7 Cts. für je 100 kg
I erhoben. Für das 1000 kg übersteigende Ge-
wicht beträgt das W. für 100 kg 6 Cts. Die
| geringste Gebühr beträgt 10 Cts.
Bei Benutzung der Gleisbrückenwage werden
4 Cts. für je 100 kg mit einer Höchstgebühr
von 1 Fr. 50 Cts. für den Wagen eingehoben
Bei Langholz u. dgl. stellt sich das W. für
zwei gekuppelte Wagen auf 2 Frs. 60 Cts.
Für die Nachtarierung eines Wagens werden
76 Cts. pro Wagen berechnet, sofern das an-
j geschriebene Eigengewicht das bei der Nachwage
! ermittelte tiewicht nicht um \J( übersteigt.
Auf den französischen Eisenhahnen werden
für jede Sendung, welche auf Verlangen des
Absenders oder Empfängers einer besonderen
Nachwiegung, auf Grund deren die Fracht-
berechnung erfolgt, unterzogen wird, für je
100 kg 10 Cts., und bei Benutzung der Glcis-
brückenwage 80 Cts. für 1000 kg (Mindestsatz
1 Fr. 50 Cts. pro Wagen) erhoben.
Nach den in Italien geltenden Bestim-
mungen hebt die Verwaltung für die Verwiegung
| ein W. ein, sobald im Beförderungsgesuch das
i Gewicht der Sendung nicht oder irrig (d. i. um
mehr als Z% vom festgestellten Gewicht ab-
weichend) eingesetzt ist oder der Empfänger
die Abwäge verlangt Unentgeltlich werden
abgewogen auf der Aufgabsstation Kolli unter
50 kg, auf der Abgabstation Sendungen, welche
j Spuren des Verderbens oder einen von der
j Eisenbahn zu vertretenden Gewichtsabgang
zeigen. Das W. beträgt 1 Lire für den im
ganzen gewogenen Wagen, sonst 10 Cts. für
je angefangene 100 kg.
Wird bei Viehsendungen behufs Feststellung
der anzuwendenden Tarifklasse eine Verwiegung
nötig, so wird eine Gebühr von 6 Cts. für je
100 kg berechnet; ebenso auch dann, wenn der
Absender die Angabe der Klasse am Fracht-
brief versäumt hat.
In Belgien wird, falls die Abwäge vom
Absender verlangt wird, an W. für je 100 kg
Frachtgut 1 Ct berechnet, mindestens 10 Cts.
Eine gleiche Gebühr wird für die vom Empfänger
verlangte Nachwage eingehoben.
216
3408 Wärmeschutzmasse — Wärterkontrolletafeln
Nach den niederländischen Tarifbestim-
mungen erfolgt die Einhebung des W., wenn
der Absender außer der bereits Torgenommenen
bahn amtlichen eine nochmalige Abwäge ver-
langt und sich die erste Abwäge als richtig
herausstellt, oder dann, wenn die Abwäge im
Frachtbrief ausdrücklich verlangt wurde. Das
W. beträgt für Stückgüter 2 kr. für je 100 kg
und mindestens 20 kr. für die Sendung.
Für Wagenladungen werden 60 kr. für den
Wagen beansprucht. Ist in der Bestimmungs-
station eine Wiegevorrichtung nicht vorhanden
und im Frachtbrief die Abwäge in einer andern
Station gefordert, so wird eine Schadloshaltung
von 1 fl. 60 kr. pro Wagen eingehoben.
In Rußland erfolgt die Berechnung des
W. nur dann, wenn der Versender es unter-
lassen hat, im Frachtbrief den Vermerk zu
machen, daß die bahnseitige Feststellung des
Gewichts nicht verlangt wird, sowie auch, wenn
er unter gleichzeitiger Einsetzung des Gewichts
diese Bemerkung im Frachtbrief aufgenommen
bat und sich vor der Annahme zur Beförderung
bei der bahnämtlichen Verwiegung ein höheres
oder niedrigeres Gewicht als das im Frachtbrief
angegebene herausstellen sollte. Das Gewicht gilt
als nicht übereinstimmend, sobald der Unter-
schied größer ist als \%. Endlich wird das W.
für jede vom Empfänger beanspruchte Nach-
wage gefordert, weiche kein von der Eisenbahn
zu vertretendes Mindergewicht ergiebt.
Das W. beträgt für Eil- und trachtgut pro
Pud 0,25 Kop., für Güter in loser Verladung
(unverpackt) pro Wagen 75 Kop.
Wärmeschntzmasae, dieselbe besteht aus
einem oder mehreren, die Wärme schlecht
leitenden Körpern, z. B. Kieseiguhr (Infusorien-
erde), Kork, Asbest, Seidenabfällen, Sägespänen,
Papierabfällen u. dgl. und entsprechenden Binde-
mitteln, z. B. Kuhnaaren, Thon, Leinöl, Rüben-
melasse, Stärkekleister, Syrup u. dgl. Mit der W.
werden freiliegende Dampfkesselteile. Dampf-,
Heiß wasser- und Heißluftleitungen u.s. w., ferner
Kaltwasserleitungen zu dem Zweck umhüllt, um
die Ausstrahlung von Wärme, bezw. das Ein-
frieren zu verhindern.
Die W., soll geringes Wärmeleitungsver-
mögen besitzen, dauerhaft (wetterfest) sein;
darf mit dem Material der Leitung keine che-
mische Verbindung eingehen, dasselbe nicht
angreifen. Eisen muß rostfrei bleiben; Un-
dichtheiten in der Leitung müssen sich be-
merkbar machen; die Umhüllung soll in ein-
facher Weise angebracht und (wenn erforder-
lich) entfernt, sowie erneuert werden können;
dabei muß die Masse überall, auch an senk-
rechten, geneigten und Erschütterungen aus-
gesetzten Flächen festhaften; endlich darf
die W. nicht so schwer sein, daß die zu
schützenden Teile ihretwegen einer besonderen
Unterstützung bedürfen.
Bezüglich des Wärmelei tungs Vermögens der
sur Bereitung der W. in Verwendung kommen-
den Stoffe finden sich im Artikel Dampf-
leitungsrohre ausführliche Angaben.
Die häutig angewendeten W. aus Kiesel-
guhr oder Asbest werden in breiartigem Zu-
stand 16 mm stark aufgetragen. 1 m? Fläche
erfordert ungefähr 20 kg der Masse, welche nach
dem Austrocknen etwa 6 kg wiegt.
Nach Schief fer werden 80 Kg Kieseiguhr
und 10 kg fein geschlemmter Graphit mit 100 1
I Walser gemengt, dem Brei wird eine Mischung
aus 50 kg sandfreiem Thon und 50 kg Wasser
zugesetzt Hierzu kommen 15 kg auseinander-
gerupfte Haare (oder ein anderer Faserstoff),
7 ke Leinöl 6 kg Rübenmelasse oder 2 kg
Tischlerleim. Das Ganze wird zu einem leicht
knetbaren Teig durchgearbeitet. Von diesem
werden dünne Schichten aufgetragen, wobei zu
beachten ist, daß vor Auflegen einer frischen
Schicht die untere völlig trocken sein muß. Um
diese Masse billiger zu machen, können noch
Sägespäne (40—60 kg) von weichem Holz bei-
gemengt werden. Nach einer andern Vorschrift
, arbeitet man breiartig zusammen: 300 Teile
I koohendes WasRer, 1 Teil Stärkekleister, 1 Teil
[ gesiebtes Roggenmehl, 1 Teil Kuhhaare, 1 Teil
• Syrup und 80—100 Teile Kieseiguhr.
Die in den Handel kommende Korksteinmasse
( (Kork formstücket besteht aus fein zerkleinerten
Korkabfällen, Luftkalk und Thon. Die Bestand-
teile werden zu einem Brei gemengt, durch
Pressen in die gewünschte Form gebracht und
bei 120— 1601' C. getrocknet.
Wärmeschatzmittel, Mittel zur mög-
lichsten Einschränkung der Wärmeverluste bei
den einer schädlichen Abkühlung ausgesetzten
Körpern; in einem andern Sinn Mittel zum
Schutz gegen schädliche Wärmeeinwirkungen.
Bei Anwendung der der ersteren Auffassung
entsprechenden W. handelt es sich in der Regel
um die Warmhaltung abgeschlossener, mit
Dampf, Wasser oder Luft erfüllter Räume.
Dampfkessel, Dauipi'cylinrler, Dampfleitungen,
ebenso Heißwas^er- uu<i Heiöluftleitungen u. ». w.
können dutvh Verschalungen (unter Anwendung
eines Luft Zwischenraums o<l>r eines festen,
schlecht 1-mnden. Fiillinaterials), durch Um-
hüllungen mit schlechten Wärmeleitern, wie
Strobgeflecht, Pappe oder Wärmeschutzmasse
(s. d.), geschützt werden. Kaltwasserleitungeu
sichert man «jejjeu Ein frieren durch eine ent-
sprechende Tieflage im Boden, und insofern sie
frei zu Tai; geführt sind, durch Umwickelung
mit Strohgetlechf, Hanl u. dgl. Um mit Luft
erfüllte Räume iz. B. die Iuneiiräume der ge-
schlossenen Wagen) ausreichend warm halten
zu können, werden die Wände (bezw. auch Fuß-
boden und Decke) in zwei oder mehreren Schich-
ten (bezw. in doppelter oder mehrfacher Scha-
lung) mit Zwischenraum ausgeführt, wobei zwi-
schen den Schichten (Schalungen) sich entweder
nur Luft oder auch ein besonders die Wärme
schlecht leitendes Füllmittel (z. B. Pappe, Holz-
I späne, Schlackenwolle u. dgl.) befindet.
W. im andern Sinn bezwecken hauptsäch-
lich den Schutz von Bauteilen gegen die unmittel-
bare Einwirkung hoher Wärmegrade, welcher
| diese Bauteile auf längere Dauer nicht zu wider -
I stehen vermöchten, und vorwendet man zu die-
I sem Zweck Chamotte oder andere widerstands-
fähige Stoffe, mit welchen die Bauteile verkleidet
werden.
Wärter, Wächter; insbesondere: Bahn- (Stre-
cken-), Block-, Brücken-, Magazins-, Maschinen-,
Signal-, Tunnel-, Wagen-, Wasserstations- (Pum-
pen-) Wärter, Weichensteller (s. die Einzelartikel i.
Wärterhäuser, s. Bahnwärterhäuser.
Wärterkontrolletafeln, Blechtafeln, welche
mit fortlaufenden Nummern versehen sind
und von den Bahnwärtern anläßlich der Strecken -
begehnngen auf die beiden Streckengreuzpflöcke
1 ausgehängt werden.
Wage — Wagenaufsicht
Von den derzeit, ausgeübten verschiedenen i
Arten der Bahnwärterkontrolle, wie: bloße Über-
wachung der Wärter durch die Bahnmeister
und die Streckeningenieure ohne weitere Vor-
kehrungen, Meldung der Wärter auf etwa zwi-
schenliegenden Stationen, Überwachung mittels
Kontrollebüchern (die in kleinen, unverschlos-
senen Kästchen auf der Strecke aufliegen), in
denen die Bahnwärter und Bahnmeister Tag
und Stunde jeder Begehung eintragen, die Über-
wachung mittels W. u. s.w., — kann das letztere
■System als das einfachste und sicherste be-
zeichnet werden. Die im Jahr 1893 in Straß-
burg abgehaltene Technikerversammlung des
V. D. E.-V. faßte bezüglich der Frage: .Welche
Art der Überwachung des Babnbegehungs-
dienstes der Wärter hat sich als die einfachste
und sicherste erwiesen?" folgenden Beschluß:
„Als einfachste und sicherste, wenn „auch
nicht unbedingt verläßliche Art der Über-
wachung des Bannbegehungsdienstes der Wärter
wird von den Verwaltungen das Aushängen
von Kontrolletafeln bezeichnet. Mehrere Ver-
waltungen erachten die unmittelbare Über-
wachung durch den Bahnmeister als aus-
reichend". (S. auch den Artikel Bahnaufsicht.)
Wage, Wiege Vorrichtung (Balance, pair
of scales, scales, pl.; Balance, f.), Vorrichtung
zur Bestimmung des Gewichts von Körpern. Man
unterscheidet zwischen Hebel- und Federwagen ;
die Hebel können ein- oder doppelarmig, gleich-
erer ungleicharmig, geradlinig oder winkel-
förmig abgebogen sein. Der gleicharmige Hebel
findet bei der Schalenwage, der ungleicnarmige
bei der Schnellwage, der Winkelbebel bei der
Zeigerwage Verwendung.
Zur genauen und raschen Bestimmung großer
Lasten dient eine Verbindung von doppel-
armigen und ungleicharmigen Hebern, bei denen
das Gewicht das Zehnfache (Decimalwagen) oder
das Hundertfache der Last beträgt (Centesiinal- 1
wagen). Decimalwagen werden meist Übertrag-
bar, Centesimalwagen, mit Ausnahme der
Ehrhardt' sehen Centesimalwagen zur Bestim-
mung der Größe der Achsbelastung (s. Organ
für die Fortschritte des gesamten Eisenbahn-
wesens, Wiesbaden 1866, S. 14), stabil auf-
gestellt
Die Decimal- und die stabilen Centesimal-
wagen erhalten stets eine Brücke, auf welche
die Last unmittelbar wirkt, weshalb sie auch
als Brückenwagen (s. d.) bezeichnet werden.
Für Eisenbahnzwecke werden verwendet:
in Gepäcksräumen Decimal- und Centesimal-
wagen; in Güterbahnhöfen: Decimalwagen (in
Güterschuppen), Centesimalwagen als Straßen-
und Waggonbrtiekenwagen, letztere mit oder
ohne Gleisunterbrechung; in Werkstätten, Loko- !
motivschuppen, Materialschuppen und Material-
depot* : Lokomotivbrückenwagen.Waggonwagen,
Ehrhardt' sehe Wagen und Decimalwagen;
Präcisionsschalenwagen finden in Kassenlokalen
zur Nachwiegung der Goldmünzen Verwendung.
Wagen für Eisenbahnzwecke können nach
mehrfachen Gesichtspunkten unterschieden wer-
den: so nach der Anordnung des Laufwerks
als zwei-, drei-, vier- und mehrachsige W.;
insoweit es sich um die Beweglichkeit, bezw.
Einstellbarkeit dieser Achsen in Krümmungen
handelt, in steifachsige, lenkachsige und W.
mit Drehgestellen; mit Rücksicht auf die
Bremseinrichtungen in Bremswagen, W. ohne
Bremse und Leitungswagen (W. mit Brems-
leitung für durchgehende Bremsen). Von be-
sonderer Bedeutung ist die Einteilung der W.
nach dem Verwendungszweck und der sich hier-
nach richtenden Bauart ; man unterscheidet nach
dieser Richtung W. für den eigentlichen Eisen-
bahnbetrieb, als Personen-, Post-, Gepäck-,
Güter-, Viehwagen, und W. für Bahnbau und
-Erhaltung, als Erdtransportwagen (Kippwagen),
Schotterwagen (Kieswagen), Hilfs- oder Werk-
zeugwagen, Bahnwagen, Draisinen-, Gleiskarren,
Gerüstwagen u. s. w. Außerdem kommen W.
vor, auf welchen gewisse Arbeitsmaschinen
dauernd befestigt sind, so i. B. Kranwagen
(s. den Artikel Kräne). Über die Einteilung
der Güter- und Personenwagen s. diese ArtikeL
Wagenabrechnung, s. Abrechnung und
Wagenübergang.
Wagenachsen, s. Achsen.
Wagenachskilometer, s. Achskilometer.
Wagenamt. Bei den preußischen Staats-
bahnen Destehen für das Ruhrkohlengebiet und
für den oberschlesischen Bergwerksbezirk be-
sondere Dienststellen mit der Bezeichnung:
„Eisenbahuwagenamt". Diese Ämter besorgen
die gleichmäßige Verteilung der zur Kohlen-
und Coaksbeförderung geeigneten Wagen auf
die in den bezüglichen Gebieten., belegenen
Stationen und Haltestellen. Den Ämtern ist
zugleich die Bearbeitung der Anträge und Be-
schwerden, welche sich auf die Wagengestellung
beziehen und die Untersuchung der Reklama-
tionen, welche die Erhebung von Standgeld für
verspätete Be- oder Entladung von Kohlen-
und Coakswagen in den fraglichen Bergwerks-
bezirken betreffen, übertragen.
Ab 1. April 1896 wird lediglich das W. in
Essen a. d. K. als selbständige Dienststelle, und
zwar in Unterordnung unter die neue Direk-
tion Essen a. d. R. in Wirksamkeit bleiben
Wagenanfsatz (Haussette, f.). Um die
Verladung gewisser leichter Güter, wie leere
ölfässer, Glaswaren, Coaks u. s. w. auf einem
offenen Wagen zu ermöglichen, ist eine zeit-
weilige Erhöhung der Bordwände erforderlich.
Zu diesem Zweck wird mittels einsteckbarer
oder an die Bordwände festzuklemmender Run-
gen und Querleisten, bezw. Eisenstangen und
Ketten, ein leicht abnehmbarer Aufsatz, auf dem
Wagen angebracht. Derartige Vorrichtungen
sind meistens Eigentum der Absender.
Wagenanfseher, 8. Wagenaufsicht und
Wagenrevisoren.
Wagenanfsicht (Surveyance of rolling
stock; SurveiUance, f., du materiel). Die
Sicherheit des Betriebs erfordert, daß die Wagen
hinsichtlich ihres betriebsioheren Zustands
stetig beaufsichtigt werden. Teils geschieht
dies in der Weise, daß die im Betrieb befind-
lichen Wagen bei Einstellung in die Züge, beim
Aussetzen derselben aus den Zügen und wäh-
rend des Aufenthalts der Züge auf den Sta-
tionen daraufhin besichtigt werden, ob sie Be-
schädigungen erlitten haben — für deren Auf-
findung, wenn es sich um betriebsgefährliche
Schäden handelt, vielfach Belohnungen ausge-
setzt sind — teils erfolgt die Prüfung in regel-
mäßig wiederkehrenden Zeitabschnitten in den
Eisenbahn Werkstätten.
Im allgemeinen sind es die Stationen und
die Zugbeamten (Zugführer, Oberkondukteure,
Bremser, Wagenwärter, Schmierer), welche
216*
darauf zu achten haben, daß die in die Zage
einzustellenden oder sich in denselben befin-
denden Wagen nicht wesentliche (betriebsge-
fährliche) Schäden tragen, bezw. daß bestehende
Schäden den Vorschriften gemäß gemeldet
werden. Auf größeren Stationen dagegen und
namentlich auf Übergangsstationen hegt das
Geschäft der W. besonderen Beamten (Wagen-
meister, Wagenrevisor, Wagenaufseher) ob. Das
Schmieren der Wagen, welches auch zur W.
zu rechnen ist, wird bei denjenigen Wagen,
wel hi' zu periodischer Schmierung eingerichtet
sind, auf bestimmten Stationen, bezw. in den
Werkstätten vorgenommen, während für die
Wagen mit Redarfssohmierun^ die den einzelnen
Zügen beizugebenden Schmierer (Wagenwärter)
zu sorgen haben.
Die regelmäßig wiederkehrende Prüfung
der Wagen in den Werkstätten ist in den
meisten Staaten behördlich Torgeschrieben ; nur
in Amerika ist sie dem Ermessen der Eisen-
bahnverwaltungen überlassen. Die Frist, inner-
halb welcher diese Prüfung (bei der die Rad-
sätze herauszunehmen, Lager und Federn abzu-
nehmen sind) zu erfolgen hat, beträgt in den
meisten Ländern zwei Jahre, im Verkehr der
dem V. D. E. -V. angehörenden Eisenbahnver-
waltungen ist sie aber seit dem 1. April 1893
auf drei Jahre ausgedehnt. Für Personen-,
Gepäck- und Postwagen sowie für diejenigen
Güterwagen, welche vorzugsweise zur Einstel-
lung in Personenzüge bestimmt sind (Wagen
mit Leitung für Luftdruckbremse uud Dampf-
heizung) besteht jedoch noch die Einschrän-
kung, daß die Prüfung auch früher vorgenom-
men werden muß, sofern diese Wagen einen
bestimmten Weg (30 000—40 000 km) zurück-
gelegt haben. Schnellzugwagen werden mancher-
orts auch vor zwei Jahren (1—1 '/» Jahre) einer
eingehenden Prüfung unterworfen.
WfiffenbHiiaiigtalten (Carriage and tca-
gon works; Ateliers, m. pl., des voitures et
des waavns). Im Gegensatz zu Frankreich.
England und Nordamerika befassen sich die
Eisenbahnen der anderen Länder gewöhnlich
nicht mit der Neuherstellung von Wagen in
größerem Umfang und decken ihren Bedarf an
neuen Wagen in privaten W.
Die ersten deutschen Eisenbahnen, sowie
von den österreichischen Bahnen die Kaiser
Ferdinands-Nordbahn, bezogen ursprünglich zu-
meist englische und belgische Musterwagen, nach
welchen sie die erforderlichen Wagen in in-
ländischen Stellmacherwerkstätten oder auch
in ihren eigenen Bahnwerkstätten herstellen
ließen. Auf diese Weise entstanden die ersten
deutschen W. von Reifer t & Comp, in Bocken-
heim (1838), Pauwels k Talbot in Aachen
(1838), W. der Leipzig-Dresdener Eisenbahn
(1838), Rauff in Berlin (1839). Maschinen-
fabrik der Wien-Gloggnitzer Eisenbahn (öster-
reichische Staatsbabn) in Wien (1840), Zoller
«fe Pflug in Berlin (1842) u. s w., von welchen
W. einige, zum Teil unter geänderter Firma,
heute noch bestehen. Dieselben deckten seiner
Zeit nicht nur den Bedarf für die deutschen
und österreichischen Bahnen vollständig, son-
dern sie waren in der Lage, auch noch Liefe-
rungen für ausländische Bahnen (Rußland,
Schweiz u. s. w) zu übelnehmen. Mit der
fortschreitenden Entwicklung der Eisenbahnen
in den verschiedenen Ländern machte sich in
der Folge auch dort das Bestreben nach Unab-
hängigkeit von auswärtigen Lieferanten mehr
und mehr durch Errichtung heimischer W.
geltend. Jenen älteren W. verdankt der Wagen-
Bau mannigfache Verbesserungen.
Nachstehend folgt eine Übersicht über den
gegenwärtigen Stand der W.
Länder.
Firm» 'ler Wagenbauanstalten
Jährliche Leisiungeflbigkeit
Bau von
Personenwagen Otterwagen
1
•-'
8
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
16
16
17
IS
1»
80
81
8?
83
84
I
u> Deutschland.
Aktiengesellschaft, Düsseldorfer, für Eisenbahnbedarf (Torrn. C. Weyer k Comp.)
Grünberg in
Aktiengesellschaft für Fabiikation von
Heuchelt A Co , Fabrik für Brückenbau und
Schlesien
Rreslauer Aktiengesellschaft lflr Kiscnbabnwagenbaa (vorm. O Linke) in Breslau
de Dietrich k Comp, in Niederbronn, Waggonfabrik au Reichshofen
H. Fucbt in Heidelberg
(iebr. Gestell in Hombach bei Main*
J. Oooaaens in Aachen ||
Heinrich Heine Sohne in Preetz-Holstein
Killing * Sohn in Hagen, Westfalen
Gobrüder Lütttvns, Maschinen- und Waggonfabrik in Kurbarh a. i.
Maschinenbau-Aktiengesfllschsit Nürnberg (vorm. Klett k Comp.) in Nürnberg
Maschinenfabrik Eßlingen
Mecklenburgische Waggonfabrik, Aktiengesellschaft in Güstrow
Jos. Kathgeber in München
Schmieder k Mayer in Karlsruhe |
L. Steinfurt in Königsberg in Preußen
üost. Talkot * Camp, in Aachen
Thielemann, Eggen*i a Comp, in Kassel
Van der Zypen * Charlier in Deott bei Köln j
Waggonfabrik-Aktiengesellschaft (vorm. Herbrand k Comp.) in Ehrenfeld
bei Köln a. Kh
Waggonfabrik Gebr. Hofmann k Comp., Aktiengesellschaft in Breslau
Waggonfabrik Ludwigshafen a Rh j
k Comp, in Kassel j
800 - 250 ltiOO— 1800
860—300 | 1600— 1SO0
und Straßenbahnwagen
250- 900 1400—1700
100—200 | 1200-1500
ui'd Tramwaywagen
— I 400— 500
500 15<iO
60— 80 1000—1200
200 800 -500
GOO— 70U
so— im
200
200
HU — 100
,,,rf>_1500
ä„OO—40U0
300—400
fUJI— 1IM10
700 — 800
500— «00
!
und Tramwayn agen
100—150 1000
80—100
HO— 1U0
8500
und Tramwaywagen
800 | 1200—1500
und Tramwaywagen
über 200 über 1200
100 600—700
□nd 200 Pferdebahnwagen
200—400 1000—1600
Straßenbahnwagen
!
Digitized by Google
Wagenbauanstalten
s
25
26
87
28
95
3f.
87
38
38
40
41
4«
43
44
45
46
47
4»
49
50
51
51
53
54
H
66
67
68
69
61
63
63
64
66
66
67
68
70
71
7»
73
74
78
76
Firm» der Wagenbauanstalten
Jährlich« Leistungsfähigkeit im
Hau von
Personenwagen
6) öst<
: h - U n g a r n.
_1"
Erste galiiische Waggon- und Maschinenfabrik von Kasimir Lipinvki in Sanok 1
Gani * Comp., Eisengießerei und Maschinenfabrik- Aktiengesellschaft in (
Budapest. Leobersdorf hei Wien und Ratibor i
Maschinen- nnd WeMonbaufabrik- Aktiengesellschaft (vorm. H. D. Scbmid» j
in Simmering bei Wien \
Nesselidorfer Wagenbaufabrik-Uesellsehaft (vorm. Sehustala * Comp.)
K. Bingboffer in Smichow hei Frag
c) Schweis.
SO Schweilerische Industrie-Gesellschaft in
81 Maschmenbau-Gewll.cbeft in Basel
bei SeharThaa
d) Belgien.
88 La Metallurgie uo, Nivello«
88 Hocieic Oyle et Bacalan, Lo avain
84 | Societe anonyme Franco Beige. La Croyere...
e) Niederlande.
J J Heynes. Haarlem.
() Italien.
Mailand
Kelice ürondona i Co.,
Fratelli Diatto, Turin .
Fratelli Invitti Ic Co , M.iland...
Miani. Silvestri * Co.. Mailand.
Ufticine di Sant- Elena, Venedig
Offlcine dt Savigliano, Tarin
g) Frankreich.
Cbantier» de la Buir», Lyon
E Chevalier, Paris
Uompagme de Constr. et Explott- d'interftt locai, Pari«
Compagnle Fives-Lille, Pari«
Compsgnie Francaise de materiel des chemina de fer, Paris.
Compagnie intern, poor U fourn. da Materiel, Paris
Compagnie nationale de Materiel. Jory
Deeouehes, David .V Co., Pen Uli
De Dietrich * Ce., Luneville
Franco Beige. Raismes
Societe Dyle et Bacalan, Parti
A) Skandinavien.
Aktiengesellschaft Scandia. Banders
Nya Actiebolaget Atlas Kokam in Malmö.
i) Bauland.
Bernadocki in Sonnova
Lilpop, Raa. Löwenstcin k Cie. in Warschau
Maliow in Brunik
Rusaiseh-baltiv-tie Waggonrabrik in Riga... .
Struve in Kulomna
1500
k) England.
A«hbory Railway Can-inse and Iron, Opeii'haw, Manchester
Bristol' Wagou and Carriage Worka limited. Lanrcnc« Hill, Bristol
Brown, Marshalls and Co.. limited, Saltley. Birmingham
Lancaster Wagon, Lancaster
Lincoln Wogen and Engine limited, Lincoln....
Midlsnd Railway Carriage and Wagon limited, Birmingham und .shrewihnry
North Central Wagon, Rotherbam
oidbury Kailway Carriage and Wagon limited in Oidbury bei Birmingham...
Western Wagon and Properly limited, Ea*t Moors, Cardiff
/) Amerika
Barney £ Smith Mano'acturing Company. Daylon, Ohio
Harlan A Holling»wott!i Company, Witmington, l>*l»'
Jacknon St Sharp Company. Wiliuington, (Jeiuware
Michigan Car Co., Detroit, Michigan. . . . ,
l'eninsular Car Works, Detroit, Michigan
........
>«•...
.........
Guterwagen
Pnllman Car Co., in Pullman bei Chicago.
Wagner Palace Car Co., in BufTalo
Well« * French Co., Chicago
750
davon
1.0 Schlafwagen
JOO Palastwagen
15 000
18 000
8412
Wagenbestellung — Wagenevidenz
Wagenbestellung (To command wagons;
Commande, f., dcmande, f., de wagons). Zur
Vermeidung von Verzögerungen in der Ab-
beförderung von Wagenladungsgütern ist es
erforderlich, daß die Parteien, welche solche
Güter zur Aufgabe bringen wollen, ihren Bedarf
an Wagen einige Zeit vorher bei der betreffen-
den Station anmelden, damit letztere in den
Stand gesetzt wird, für die Bereithaltung der
nötigen Wagen in dem von der Partei ge-
wünschten Zeitpunkt Vorsorge zu treffen.
Im Bereich des Deutschen Eisenbahn-
verkehrsverbands wird eine Kautions-
leistung für bestellte Wagen in der Regel nicht
verlangt. Werden dagegen die bereits gestellten
Wagen nicht innerhalb der von der Verwaltung
bestimmten Frist beladen, oder die Ladungen
nicht mit vollständigen und vorschriftsmäßigen
Frachtbriefen zur Auflieferung gebracht, so
kann den Bestellern bei anderweitigem Bedarf
die Verfügung über die Wagen entzogen wer-
den, und ist in diesem Fall das verwirkte
Wagenstandgeld (s. d.) einzufordern. Wird die
Zahlung nicht geleistet, so ist künftigen An-
forderungen des betretenden Bestellers erst
Folge zu geben, nachdem er für jeden be-
stellten Wagen das tarifmäßige Wagenstandgeld
für einen Tag (2 Mk.) als Kaution vorweg er-
legt hat.
In Uster reic h- U ngarn beträgt die bei
Bestellung von Wagen zu leistende Kaution
4,80 fl. pro Wagen.
Die erlegte Kaution wird im Fall, daß die
bereitgestellten Wagen innerhalb der tarif-
mäßig festgesetzten Frist beladen, bezw. zur
Aufgabe gebracht werden, an den Besteller
zurückerstattet, andernfalls verfällt dieselbe zu
gunsten der Eisenbahn.
Wenn die Eisenbahn fest zugesagte Wagen
nicht rechtzeitig stellt, so hat sie dem Besteller
eine dem Wagenstandgelde entsprechende Ent-
schädigung zu bezahlen.
In der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen
Deutschlands, sowie auch im österreichisch- unga-
rischen Betriebsreglement ist der Grundsatz aus-
O rochen, daß in Ansehung der Zeit der Be-
erung derselben die Reihenfolge der Auf-
lieferung der Güter die Regel bilden soll und
ist bestimmt, daß die Eisenbahnen verpflichtet
sind, solche Einrichtungen zu treffen, welche
die Feststellung der Reihenfolge der Güter-
abfertigung ermöglichen. Da nun bei solchen
Gütern, deren Verladung der Absecder selbst
besorgt, die Beförderung davon abhängt, daß dem
Versender die von ihm (zu einem bestimmten
Tag) zu bestellenden Wagen gestellt werden
und eine Begünstigung eines Absenders vor einem
andern dadurch herbeigeführt werden könnte,
daß dem später bestellenden die Wagen früher
gestellt werden, so muß Vorsorge getroffen wer-
den, daß die Reihenfolge der W. festgestellt wer-
den kann. Zu diesem Zweck wird jede W. nach
der Reihenfolge in ein Wagenbestellbuch (Be-
stellregister) nach einheitlichem Muster ein-
getragen. Erfolgen die Bestellungen auf schrift-
lichem Weg, so ist sofort Tag und Stunde des
Eingangs auf den Schreiben, die als Belege
für das Wagenbestellbuch aufzubewahren sind,
zu vermerken; wird die Bestellung mündlich
gemacht, so hat der Besteller die Richtigkeit der
eingetragenen Bestellung in dem Wagenbestell-
buch durch seine Unterschrift xu bestäti gen.
In den Niederlanden haben die Absen-
der die nötigen Wagen bei dem Stationsvor-
stand anzumelden und dieselben innerhalb der
bestimmten Frist zu beladen. Die Besteller
werden von dem Anlangen der Wagen ver-
ständigt, und sind die Wagen, wenn die Ver-
ständigung vormittags erfolgt, noch am selben.
Tag, wenn die Verständigung nachmittags er-
folgt, bis 2 Uhr Nachmittag des nächsten Tags
zu beladen.
In Italien ist das Gesuch um Gestellung
der für die Transporte erforderlichen Wagen
unter Angabe der Beschaffenheit der zu beför-
dernden Gegenstände an den Vorstand der Ab-
gangsstation zu richten und muß für jeden
Wagen eine Kaution von 5 Lire erlegt werden.
Die Kaution verfällt der Verwaltung, falls die
Auflieferung der Sendung nicht innerhalb
der für jede Beförderungsart vorgeschriebenen
I Fristen, die von dem Augenblick an beginnen,
| in welchem der Wagen dem Besteller zur Ver-
j fügung gestellt wird, beendigt worden ist ;
dagegen hat der Besteller das Recht auf Rück-
[ erstattung der Kaution, wenn die nacbgesuch-
| ten Wagen nicht innerhalb einer Frist von
36 Stunden zu seiner Verfügung gestellt wor-
den sind.
In Frankreich sind die Absender (Erlaß
des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vom
28. Februar 1894) verpflichtet, der Abgangs-
station schriftlich die Anzahl der Güterwagen,
welche sie zur Beförderung der von ihnen zu
verladenden Waren brauchen, nebst der Art
und dem Gewicht dieser Waren anzuzeigen.
Innerhalb 48 Stunden nach Empfang des Ge-
suchs setzt die Gesellschaft den Absender von
j Tag und Stunde, wo die Wagen zu seiner Ver-
' fügung stehen (durch Post, Eilboten oder Tele-
gramm, jedoch nur unter Anrechnung der
Kosten für einen Brief) in Kenntnis.
In Belgien sind einzelne Wagen 48 Stun-
den, mehr als fünf Wagen aber 96 Stunden
vor dem Bedarf anzumelden, und ist der Ab-
sender verpflichtet, die gestellten Wagen inner-
halb 8 Stunden zu beladen.
In der Schweiz hat der Versender auf
Verlangen der Bahnverwaltung bei der Be-
stellung des Wagens eine Kaution im Betrag
einer eintägigen Wagenmiete zu leisten, welche
verfällt, wenn der Absender den gestellten
Wagen nicht innerhalb 24 Stunden beladen hat.
Wagenbureau, s. Wagenkontrolle.
Wagendirigierung, s. Wagenverteilung
Wagenevidenz. Bei der großen Wichtig-
, keit einer zweckmäßigen Ausnutzung der Wagen,
i und in Rücksicht darauf, daß die Nachweisung
über den Lauf der Wagen zu statistischen
Zwecken und hinsichtlich der fremden Wagen
auch zu Abrechnungszwecken benötigt wird,
ist es erforderlich, über den fallweisen Lauf
jedes einzelnen Wagens auf den verschiedenen
Strecken genaue Aufschreibuneen zu führen.
Bei jedem Zug wird ein Wagenausweis ge-
führt, aus dem zu entnehmen ist, in welcher
Station jeder einzelne Wagen (beladen oder
leer) dem Zug beigegeben, bezw. vom Zug
abgestellt wurde. Ferner wird vielfach im In-
teresse der Wagenabrechnung in den Wagen-
ausweisen auch die Stunde der Betgabe zum.
bezw. des Abhängens eines Wagens vom Zug
angegeben. Die nach beendeter Fahrt einge-
zogenen Ausweise dienen als Unterlagen für
Digitized by Google
Wagenkilometer — Wagenputzer
Q3418
die weitere Behandlung in den Centraisteilen,
und 2 war bei jenen Stellen, welchen die Evi-
denz des rollenden Materials zugewiesen ist.
Unabhängig von diesen Aufschreibungen haben
auch die einzelnen Stationen die Verpflichtung,
über die in denselben zurückgelassenen oder
den Zögen beigegebenen Wagen genaue Auf-
schreibungen zu fähren.
In den Grenzstationen werden für den
„Übergang" und die „Rückkehr" getrennte Auf-
schreibungen sowohl von der übernehmenden
als übergebenden Bahn geführt, welche nach
vorausgegangener Prüfung, bezw. Richtigstel-
lung, von den beiderseitigen Organen unterfer-
tigt werden.
Die Aufscbreibungen in den größeren Mittel-
und in den Grenzstationen werden durch eigene
Wagenschreiber geführt.
Auf Grund vorhin erwähnter Aufschrei-
bungen, welche in den Grenzstationen verblei-
ben, werden .die Wagenverkehrsrapport« ge-
trennt für „Übergang" und „Rückkehr" zu-
sammengestellt.
Aus diesen Aufschreibungen können nun
über den Stand und die Bewegung des rollen-
den Wagenmaterials jederzeit die nötigen Daten
herausgezogen werden. Außerdem pflegen die
Eisenbahnverwaltungen von Zeit zu Zeit (all-
jährlich) die Feststellung ihres Wagenbestands
durch eine Wagenzählung vorzunehmen.
Dieselbe wird in der Weise durchgeführt, daß
an einem vorher bestimmten Tag zu einer be-
stimmten Stunde alle auf den Stationen, auf
Schleppbahnen, in Industrie-Etablissement« und
in den Werkstätten befindlichen, sowie die in
den Zügen laufenden eigenen und fremden
Wagen genau nach Eigentumsbahn, Serie und
Nummer aufgenommen, bezw. gezählt werden.
Das Ergebnis der Zählung wird seitens der
Stationen und Werkstätten dem Wagenbureau
zur Zusammenstellung übermittelt.
Wagenkilometer (Voiture kilometres, f.
pl., vehicule-kilometres), der von den Wagen
eines Bahnunternehmens in einer bestimmten
Zeit zurückgelegte Weg in Kilometern. Die W.
bilden einen ähnlichen, wenn auch weniger ge- i
nauen Anhaltspunkt für die Beurteilung der :
Leistungen der Wagen, wie die Achskilometer.
Wagenklassen, s. Personenwagen.
Wagenkontrolle, Wagenbureau (Contröle,
in., des tcagons, du materiel rnulant), jene
Dienststelle, welche sich mit der Überwachung
des regelmäßigen Laufs der Wagen, der sach-
gemäßen Verwendung und ökonomischen Aus-
nutzung der Eisenbahnwagen, mit der Ermitte-
lung der gefahrenen Achskilometer zu statisti-
schen Zwecken und behufs Feststellung der Prä-
mien, mit der Behandlung von Partelbeschwer-
den über Wagengestellung, Erhebung von Wagen-
standgeld u. dgl., mit der Abrechnung der
Wagenmiete (in Preußen besorgt diese Abrech-
nung das Centraiwagenbureau in Magdeburg)
und vielfach auch mit der Verteilung der Wagen
an die Stationen befaßt.
•± Wagenkuppelung, $. Kuppelungen.
fW'agenladungsgüter.s. Gütertarife, Bd.IV,
S. 1909.
Wagenladungstarif, s. Gütertarife, Bd. IV,
S. 1911.
Wagenleihgesellscliaften, Unternehmun-
gen, welche durch leihweise Überlassung von
Wagen den Eisen bahngesellschaften die Neu-
anschaffung solcher Betriebsmittel über eine, das
mittlere Verkehrsbedürfnis überschreitende Zahl
unnötig machen und neugebildeten Gesellschaf-
ten die Anschaffung eines eigenen Wagenparks
ersparen oder erleichtern. Bei der in den letzten
Jahren zunehmenden Verstaatlichung haben
die W. ihre Bedeutung verloren, da es für
die, ein großes Verkehrsgebiet beherrschenden
Staatseisen bahn Verwaltungen vorteilhafter ist,
den nötigen Reservebestand an Wagen selbst
zu halten.
In Österreich- Ungarn bestehen drei W.,
und zwar: Die Erste Eisenbahnwagen-
leihgesellscbaft mit dem Sitz in Wien
(Aktienkapital 3 187 000 fL; Dividende 1888
und 1889 8'/9X. 1890 und 1891 9#, 1892
6X; Wagenbestand 2166 Wagen); die Allge-
meine Waggonleihgesellchaft mit dem
Sitz in Budapest (Aktienkapital 1 200 000 fl. ;
Dividende 1888 und 1889 7*. 1890 7"2tf,
1891 und 1892 '.»%) und die Internationale
Waggon leih-Ak t iengesel lschaf t in Buda-
pest (Aktienkapital 1 400 000 fl. ; Dividende 1888
6 fl., 1889 7 fl., 1890 7'/2 A-, 1891 und 1892
9 fl ). Außerdem befaßt sich die „Österreichische
Eisenbahnverkehrsanstalt in Wien" mit der Ver-
leihung von Spezialwagen, insbesondere Kessel-
wagen heizbaren Güterwagen u. dgl.
In Belgien besteht die Compagnie auxi-
liai re internationale des che m ins de fer
in Brüssel (Aktienkapital 2 600 000 Frs.; Divi-
dende 1893 8 Frs. für den Vorzugs- und 4 Frs.
für den Stammantheilschein, 1892 9 Frs., bezw.
5 Frs.; Wagenbestand 1893 1611 Wagen). Von
f ra n zö s i s c h e n W. ist zu nennen die Compagnie
auxiliaire des chemins de fer et travaux public»
in Paris. Die angeführte belgische und fran-
zösische Gesellschaft vermieten viele Wagen
an österreichische und ungarische Eisen-
bahnen.
Zahlreich sind die W. in G r o ß b r i t a n n i e n.
Zu erwähnen sind folgende Gesellschaften:
Ashbury railway carriage and iron, Lancaster
wagon, Midland railway carriage and wagon
limited, Oldbury railway carriage and wagon
limited, Railway rolling stock, Scottish wagon.
Western wagon and property limited.
Wagenmeister, s. Wagenrevisoren.
Wagenmeldung. Die zur L berwachung der
Verwendung der Wagen berufene Dienststell-
(Wagenbureau, Wagenkontrollel muß immer auf
dem laufenden erhalten werden über den Bestand
und das Bedürfnis der einzelnen Stationen an
Wagen, namentlich an Güterwagen, und sind
deshalb seitens der Stationen tägliche Mel-
dungen an jene Dienststelle auf telegraphischem
Weg zu erstatten. Außerdem pflegen noch zu
Zeiten gesteigerten Verkehrs täglich besondere
schriftliche Meldungen vorgeschrieben zu wer-
den, aus denen zu ersehen ist, wie viel Wagen
erforderlich waren, wie viel gestellt wurden
u. s. w. (Wagenverwendungsrapporte).
Wagenobergestell, Wagenoberteil, der
zur Aufnahme der Beförderungsgegenstände
dienende und diesem Zweck entsprechend ge-
staltet« Bestandteil des Wagens (geschlossener
oder offener Kasten, Gefäß, Plattform u. dgl.);
s. Güter- und Personenwagen.
Wagenputzer (Xettoyeurs, m. pl., des
wagonsu Arbeiter, welche die im Betrieb be-
findlichen Wagen während ihres Aufenthalts auf
den Endstationen zu reinigen haben. Sie sind
Digitized by Google
3414
Wagenraumtarif — Wagenschieber
in der Kegel den Stationsvorstehern unterstellt
und werden von diesen und von Wagenmeistern,
bezw. besonderen Wagenaufsichtsbeamten, be-
aufsichtigt (s. Wagenreinigung).
Wagenraumtarif, s. Gütertarife Bd. IV,
S. 1908.
Wagenregulativ, s. Wagenübergang.
Wagenreinigung {Settoiiage, m., des roi-
tures). Abgesehen von der Reinigung der Wagen
in den Werkstätten, in welche sie von Zeit zu
Zeit gelangen, müssen dieselben auch, wihrend
sie im Betrieb sich befinden, regelmäßig ge-
reinigt werden, was auf den Zugeud-, Dezw.
Heimatstationen der Wagen geschieht.
Die tägliche Reinigung bezieht sich auf
Entfernung von Staub und Schmutz aus dem
Innern der Personenwagen, Reinigen und 1
Desinfizieren der Aborte. Putzen der Lampen-
glocken, der Fenster, der Messingthürgriffe und
sonstigen Beschläge. In gro&eren Zwischen-
räumen (ein bis zweimonatlich) werden diese
Wagen im Innern und außen gewaschen. Es .
hat dies mit reiuem, kaltem, oder doch nur lau- ,
warmem und weichem Wasser oder auch mit '
einer lauen Talg- Seifenlosung unter Verwendung i
sand- und körnerfreier Lappen, bezw. weicher !
Schwämme zu geschehen, wobei das Abtrocknen
und Nacbputzeu mit weichen Lappen oder Wild-
leder bewirkt wird.
Die Reinigung ist auch auf die Unterge-
stelle auszudehnen; die Bufferstangen und
.Schraubenkuppelungen sind von Schmutz und
Rost zu befreien.
Steht zum Wasoben der Wagen ein bedeck-
ter, frostfreier Raum nicht zur Verfügung, so
muß diese Arbeit bei Frostwetter unterbleiben.
Um das Einnisten von Motten in den
Polstern der Wagen zu verhindern, sind die
Polster häufig zu klopfen.
In Cholerazeiten und bei Verwundeten-
transporten muß nötigenfalls auch noch eine
Desinfektion der Wagen im Innern durch Karbol-
säure u. s. w. erfolgen.
Eine Reinigung der Güterwagen findet im
allgemeinen nicht statt, ausgenommen die Rei-
nigung der Untergestelle, Achsen. Federn, Achs-
büchsen u. s. w. bei Vornahme der regelmäßig
wiederkehrenden Prüfungen in den Werk-
stätten.
Eine Ausnahme macheu die zur Viehbeför-
derung benutzten Wagen, für deren Reinigung
besondere Vorschriften erlassen sind (s. Des-
infektion).
Die Reinigung «lieser Wagen erfolgt am besten i
durch Ausspritzen mit heißem Wasser oder mit
Dampf und auf besonders bergerichteten Reini-
gungsplätzen, bei denen dafür gesorgt ist, daß
das Scbmutzwasser nicht den Boden verun-
reinigen und möglicherweise mit Seuchenkeimen
durchsetzen kann.
Das Auswaschen der Viehwagen zum Zweck
ihrer Reinigung von Dünger wird zu jeder Jahres-
zeit und stets im Freien vorgenommen. Zweck-
mäßig wird diese Arbeit nur auf einzelnen
größeren Stationen ausgeführt, wohin die Wa-
gen von den kleineren Stationen geschickt
werden, und zwar einesteils, weil auf solchen
Reinigungsstutionen die Reinigung und Des-
infektion schneller und besser bewirkt werden
wird, und ferner, weil dann auf kleinen Stationen [
die Einrichtung besonderer Waschplätze unter- j
bleiben kann, die notwendig sind zur Verhütung I
der Verbreitung von Viehseuchenkeimen. Auf
solchen Plätzen muß der Fußboden so herge-
richtet werden, daß derselbe undurchlässig ist
und alles Waschwasser und aller Dünger auf-
gefangen und unschädlich gemacht werden
Wagenrevisoren, Wageuineister, Wagen-
aufseber l Visiteurs, m. pl.), denselben obliegt in
erster Reihe die regelmäßige Prüfung der im Be-
trieb befindlichen Wagen auf ihre Betriebsfähig-
keit und bezüglich etwa vorhandener Beschädi-
gungen. Außerdem haben sie die Instandhaltung
der Heiz-, Signal- und Beleuchtungsvorrichtun-
gen an Personenwagen und den Bremsvorrich-
tungen zu überwachen und kleinere Schäden
selbst auszubessern. Die W. sind den Stations-
vorstehern (SUtionsleitern) unterstellt und be-
finden sich außer auf Ubergangsstationen auch
auf größeren Binnenstatiouen, auf denen mehrere
Bahnlinien zusammenstoßen. Auf den Übergangs-
stationen haben sie die Übernahme, bezw.
Übergabe der Wagen von einer Verwaltung
zur andern zu überwachet! und vorgefundene
Schäden im Verein mit dem W. der Nachbar-
bahn festzustellen, wie solches in den verschie-
denen Ubereinkommen bezüglich der gegen-
seitigen Wagenbenutzung (s. Wagenübergang)
und in der jenen Abmachungen beigefügten
„Instruktion für W., betreffend die Übernahme
der Wagen", bezw. in dem „Technischen Reg-
lement für die gegenseitige Zulassung des Be-
triebsmaterials uud die Haftpflicht für Be-
schädigungen zwischen den Verwaltungen des
internationalen Verbands« u. s. w. vorgeschrie-
ben ist.
Den Wagenmeistern und Wagenaufsehern ob-
liegt ferner, soweit nicht besondere Rangier-
meister bestellt sind, auch die Leitung der Ver-
schiebungen, vergl „Rangierpersonal*.
Die W. werden aus der Reihe der Hand-
werker (Schlosser, Stellmacher) entnommen,
nachdem sie längere Zeit (1 — Jahre) in
einer Eisenbahn-Wagenwerkstätte gearbeitet ha-
ben und im Wageurevisionsdienst ( '/j - 1 Jahr)
ausgebildet sind. Sie müssen mit allen auf den
Bau und die Einrichtung der Wagen bestehenden
gesetzlichen Bestimmungen, mit der Bauart
und Unterhaltung der einzelnen Wagenteile,
mit den auf die Beleuchtung, Heizung und
Reinigung der Wagen erlassenen Vorschriften
genau bekannt sein, und Kenntnis von den
Vorschriften über die Benutzung der eigenen
und fremden Wagen und von den zwischen
den verschiedenen Verwaltungen dieserhalb ge-
troffenen Übereinkommen haben.
Wagenschieber (l'ousse - teagons , m.),
Vorrichtungen zur Erleichterung des Verschie-
bens der Eisenbahnwagen mittels Menschenkraft,
Durch die Anwendung der W. sollen die be-
ladenen Wagen auch in Krümmungen und in
flachen Steigungen rascher vorwärts bewegt
werden können als mit dem alleinigen Aufwand
von Menschenkraft; sie sollen leicht zu hand-
haben, auch in Kreuzungen und Weichen, sowie
an jeder Seite des Wagens und für Brems-
wagen verwendbar sein. Die neben dem Wagen
befindlichen Arbeiter sollen durch die W. nicht
gefährdet werden.
Der einfachste W. ist das geißfußförmige
Hebeeisen (Brechstange, Beißer) mit oder ohne
Holzgriff. Das keilförmig gestaltete eine Ende
des Hebeeisens wird in der Fahrtrichtung hinter
Digitized by Googl
Wagenschlüssel — Wagenschuppen
-dem Wagen unter das Rad gesetzt und das freie
Ende niedergedrückt; dadurch wird das Rad
bewegt.
Größere Vollkommenheit besitzt der Staf-
ford- Munson'sche W. Derselbe ist ein ge-
wöhnliches, vorn zugeschärftes Brecheisen,
welches kurz vor der Schneide mittels Gelenk-
bolzen in einen sattelartigen Schuh gelagert
ist, welcher unten den Schienenkopf klauen-
artig umfaßt und dem Brecheisen als Stütze
dient. Mittels desselben wird der Angriffshebel
am Rad vergrößert und die Fortbewegung mit
geringerer Kruft ermöglicht. Im Schub unten
ist eine leichte Feder angebracht, welche diesen
rückwärts aufhebt, sobald der Druck auf das
Brecheisen aufhört. Der Schuh kann, durch
die vorderen Klauenenden geführt, leicht dem
Rad nachgeschoben werden. Das Brecheisen
samt Schuh wiegt etwas weniger als 7 kg (s.
Organ für die Fortschritte des gesamten Eisen-
bahnwesens, Wiesbaden 1893, S. 165).
Ahnlich wie der vorbeschriebene ist der W.
von Schug (Gelenkbrecher); die Uaudstange
erhält ein Gelenk mit einem laschenartigen
Ansatz, dessen freies Ende die Form eines
Geißfußes hat. An der Unterseite ist eine Füh-
rungstasche angebracht. DerW. wird in dreierlei
Größen aus Schmiedeisen mit verstählten An-
welche an ihrem Ende mit einem Schuh
versehen ist, einer mit dieser Stütze gleich-
laufend geführten Stange und einem Handhebel.
Der obere Teil der Stange wird durch Schraube
und Handrad fest mit der Kopf schwölle des
fortzubewegenden Wagens verbunden. Der
Schuh ist mit Schneiden oder Sperrzähnen ver-
sehen; diese umfassen den Schienenkopf. Die
Schneiden oder Zähne gestatten ein Nachziehen
des Schuhs nach den Wagen, wirken aber bei
einer Bewegung im entgegengesetzten Sinn als
Sperrwerk und klemmen den Schuh an der
Schien«* fest. Das Gewicht des Hebels beträgt
17 kg. Die Wirkungsweise desselben ist fol-
gende. Durch Abwärtsbewegen des Hebels wird
die Stange gegen die Stütze nach außen ver-
schoben; da sich der Schuh gegen die Schiene
preßt, wird der Wagen fortbewegt. Ist der
Hebel an der tiefsten Stelle angelangt, so zieht
der bewegte Wagen den ganzen W. nach sich,
der Schuh löst »ich und der Hebel kann wieder
nach auswärts bewegt werden (s. Le Genie Civil.
Paris 1892, S. 434).
Die in Straßburg im Jahr 1893 abgehaltene
Technikervereammlung des V. D. E.-V. beschloß
auf die Frage „Welche neueren mechanischen
Vorrichtungen zum Verschieben der Wagen
mit Menschenkraft sind in Anwendung und mit
griffen hergestellt: W. zum Verschieben für
Lokomotive wiegen 13, solche für Wagen unge-
fähr 8 kg.
Bei den B ü s s i n g'schen W. ( Fig. 1670 « u. b)
enthält der aus zähem Holz ausgeführte Hand-
hebel B in seinein Vonlerteil die Druckrolle E,
auf welcher der um /•' drehbare Lasthebel C
ruht. Der Handhebel ist auf einem Bolzen
drehbar gelagert. Der Schuh A wird durch
seitliche Krampen von geringer Höbe auf der
Schieue geführt.
Bei der Verwendung wird der W. in der
Bewegungsrichtung hiuter dem Wagen auf die
linke oder rechte Schiene gesetzt und unter
das B ui geschoben (Stellung nach Fig. 1670«);
dann drückt man den Hebel Ii nach abwärts,
wobei durch die Roll«1 E der Lasthebel gehoben
und dessen verzahnte Angriffsfläche G gegen
das Rad gedrückt wird, um es in Drehung zu
versetzen (Stellung nach Fig. I670M. Der W.
ist leicht zu handhaben; sein Gewicht beträgt
10 kg und kann bei jeder Gleislage und auch
bei Brems wagen angewendet werden, deren
Bremsen sich bis auf das zulässige Maß von
130 lum der Schiene nähern.
Die vorgesprochenen W. werden sämtlich
mit den Wagen nicht verbunden; der W. von
Saint Martin wird am Wagen festgemacht.
Er besteht aus einer kräftigen eisernen Stütze
E A
Fif. 1670 t.
welchem Erfolg in Bezug auf Sicherheit und
wirtschaftliche Vorteile" folgendes :
Von den in Anwendung gekommenen neueren
Vorrichtungen zum Verschieben der Wagen mit
Menschenkraft haben sich der Büssing'sche
W. und die Schug'srhe Gelenkbrechstange
als zweckdienlich erwiesen; der Goliath-W.
hat sich dagegen nicht bewährt.
Wagenachlüssel, s. Personenwagen
She.l
ijar.
Wagenschuppen , Wagenremisen (S
for cartage, cart-fiuusc, wuijvh shed ; llauij
m , ä roitures, retnise, t.,ä roitures), Schuppeu
zur Unterbringung außer Dienst stehender
Wagen.
Die W. dienen dazu, die Personenwagen für
längere oder kuriere Zeit vor den Einflüssen
der Witterung (Hegen, Schnee, Sonnenschein)
zu schützen; in denselben können auch die not-
wendigen lteinigungsarbeiteu an den Wagen
unbehindert durchgeführt werden. Bei Post-
und Gepäckwagen wird die Unterbringung
seltener notwendig, Güterwagen bleiben fast
immer unge-ehützt im Freien stehen. Manch-
mal werden auch ganze Züge (Hofzüge u. s.w.i
in den W. gestellt, um die Wagen sorgfältig
untersuchen und, wenn nötig, daselbst ausbessern
zu können; derartige Schuppen (Kevisious-
schuppen) werden in baulicher Beziehung
vollständiger ausgeführt als andere W.
3416
Wagenschuppen
Für den Betrieb wäre es vorteilhafter, wenn
die in Hauptstationen bereitgehaltenen Reserve-
wagen in den Personenballen statt in den ge-
sondert errichteten W. aufgestellt Wörden, weil
sie dort besser zur Hand sind; in den Hallen
ist jedoch die Zahl und Länge der Gleise häufig
so beschränkt, daß die Reservewagen oder -zöge
keinen Platz finden.
Die W. sollen womöglich in unmittelbarer
Nähe der Empfangsgebäude errichtet werden,
doch können örtliche Verhältnisse (beschränkter
Raum, Bodengestaltung u. s. w.) eine größere
Entfernung bedingen. Schuppen, in denen die
Wagen durch längere Zeit, beispielsweise wäh-
rend des Winters, verbleiben, können auch nach
entfernteren Stationen verlegt werden.
Den W. wird mit Rücksicht auf eine vor-
teilhafte Baumausnützung zumeist" eine recht-
eckige Grundrißform gegeben; für jedes Gleis
wird in den Umfassungswänden mindestens
eine Einfabrtsöffnung notwendig. Über die
Gleisanlagen in den W. und deren Verbindung
mit den übrigen Bahnhofsgleisen ist folgendes
zu bemerken: Die Gleise können senkrecht zu
den Stirnwänden oder gleichlaufend mit den-
selben (senkrecht zu den Längswänden) ange-
ordnet werden. Bei der ersterwähnten Anord-
nung werden nur selten mehr als vier Gleise im
Schuppen angelegt, meist sind jedoch nur ein bis
zwei Gleise, wie beispielsweise bei den Revisions-
schuppen, vorhanden ; bei gleichlaufender Lage
der Gleise mit den Stirnwänden ist die Anzahl
der Gleise stets eine größere. Die Verbindung
mit den übrigen Bahnhofsgleisen bei ein- bis
zweigleisigen W. wird häufig durch Weichen be-
werkstelligt; bei drei- oder viergleisigen Schup-
pen oder bei senkrechter Lage der Gleise zu
den Längswänden dienen zur Verbindung der
Gleise untereinander und mit den Bahnhofs-
hauptgleisen in der Regel außerhalb des Schup-
pens angelegte Schiebebühnen (s. d.) ohne ver-
senkte Gleise. Drehscheiben zur Verbindung der
innenliegenden Gleise finden nur selten An-
wendung. Die Verbindung mit den übrigen
Hauptgleisen soll derart hergestellt sein, daß
einzelne Wagen oder ganze Züge möglichst
rasch, ohne zu viele Bahnbofsgleise durchfahren
zu müssen, an die Bedarfsstelle gebracht wer-
den können.
Die Abmessungen, welche die W. erhalten,
richten sich nach der Zahl und Größe der im
Schuppen unterzubringenden Wagen, sowie
danach, ob die Wagen nur aufgestellt oder auch
gereinigt und ausgebessert werden; dienen die
Schuppen nur zur Aufstellung der Personen-
wagen, so genügt ein freier Raum zwischen
den einzelnen Wagenreihen von 0,86—0,9 m,
andernfalls wird derselbe breiter ausgeführt,
etwa 1,2— 1,5 m. Stehen zwischen den Wagen-
reihen Säulen, so ist der Zwischenraum ent-
sprechend zu verbreitern. Für normalspurige
Wagen wird der Abstand der Gleisachsen bei
Schuppen ohne Säulen mindestens 4, meist
aber 4,4 — 4,7 m betragen. Die Entfernung der
ersten Gleisacbse bis zur nächsten Scbuppcn-
wand wird meist mit 2,6—2,8 m bemessen. Be-
treffs der Längenabmessungen ist zu bemerken,
daß die Wagen meist knapp hintereinander auf-
gestellt werden und selten ein freier Raum
zwischen den Buffern bleibt. Der Abstand zwi-
schen den Bufferflächen und der Sehuppenwand
beträgt etwa 1,26 m.
Die Höhenabmessungen des Schuppens werden
nach den UmgrenzungsTinien des lichten Raum?-
für die Fahrzeuge bestimmt ; den Einfahrtsöff-
nungen werden zumeist gleiche Höhen- und
Breitenmaße gegeben, wie jeneu in Lokomotiv-
j schuppen (s. Bd. V, S. 2336J.
Die Ausführung der W. wird behufs Er-
mäßigung der Baukosten in einfachster Weist-
bewirkt; man sucht helle, luftige und unter
Umständen auch staubfreie Räume zu erhalten.
In manchen Fällen werden die W. so ausge-
führt, daß sie leicht aufzustellen und ausein-
anderzunehmen sind; dies ist insofern vorteil-
haft, weil bei späteren Veränderungen des Bahn-
hofs die Beseitigung oder Umstellung des W.
erleichtert wird.
Sollen in den Schuppen die Wagen durch
längere Zeit untergebracht werden, so wird es
meist notwendig, den Innenraum nach allen
Seiten vollständig abzuschließen; doch giebt es
auch Schuppen, deren Wände lur an den Wetter-
seiten hergestellt werden; manchmal bleibt
zwischen der Wand und dem Dach oder rwi-
1 sehen der Wand und dem Boden ein freier
I Raum. Revisionsschuppen werden wegen der
I Beheizung im Winter allseitig abgeschlossen,
i In Schuppen mit häufig wechselndem Wagen-
| stand läßt man oft die Einfahrsthore weg.
Die Wände der W. werden ganz aus Ziegeln
oder Steinen (mit und ohne VerstärkungspfeiTer).
oder als Fachwerkswände (ausgemauert oder ver-
! schalt) hergestellt. Das Dachwerk wird bei
' geringer Tiefe des Schuppens (1—2 Gleisen)
| zumeist freitragend ausgeführt; bei größerer
Tiefe werden die Dachbinder mittels Säulen,
I welche zwischen den Gleisen angeordnet sind,
unterstützt und in der Dachflächen Oberlichter
angebracht.
Zur Dachdeckung werden zumeist Dachziegel,
Schiefer, Blech oder Dachpappe benutzt. In eng-
lischen W. werden die Wände und Dachflächen
auch mit Wellblech verkleidet, bezw. eingedeckt.
Für den Verschluß der Einfahrtsöffnungen fin-
den in der Regel Drehthore, seltener Schiebthore
oder Rollladen Verwendung.
Zuweilen werden unter den Gleisen in den
! W. Arbeitsgruben hergestellt, um bei Unter-
| suchungen oder kleineren Ausbesserungen be-
quemer unter die Wagen zu gelangen.
In vollkommen geschlossenen W. wird zur
i Vermeidung der Staubbildung der Boden mit
' Stein- oder Asphaltpflaster versehen. Das Gleis
, wird in diesem Fall auf hölzerne Langschwellen
oder auf Steinwürfel verlegt, damit bei den
, Erhaltungsarbeiten für die Gleise das Pflaster
möglichst unbeschädigt bleibt. In offenen W.
wird der Boden zumeist beschottert.
Geschlossene W. werden tagsüber durch
froße Fenster beleuchtet, welche möglichst
och hinauf- und tief hinabreichen; dienen die
Schuppen zur Aufstellung selten benutzter
Wagen, so kann die Zahl der Fenster beträcht-
lich verringert werden. Eine künstliche Be-
leuchtung kann nur in Revisionsschuppen er-
forderlich werden.
In den W. werden nur selten besondere-
Vorkehrungen für die Lüftung getroffen, ob-
wohl gerade eine solche in W. sehr erwünscht
wäre, damit bei Regenwetter die in nassem Zu-
: stand eingebrachten Wagen rasch trocknen und
j im Sommer die Motten von den Polsterungen
ferngehalten werden können. Zumeist wird.
Digitized by Google
Wagenstandgeld
3417
die Lufterneuerung, welche durch Fenster,
Thore, Durchbrechungen in Winden u. s. w.
entsteht, als ausreichend angesehen.
Zur Erwärmung der Luft in den W.
während des Winters, falls selbe notwendig
ist, werden gewöhnlich eiserne Öfen aufgestellt;
unter Umständen könnte auch eine Zentral-
heizung Torteilhaft sein.
Wird die Reinigung der Wagen im Schuppen
vorgenommen, so kann diese Arbeit wesentlich
erleichtert werden, wenn eine Wasserleitung
mit den nötigen Ausläufen im W. hergestellt
wird. Das Wasser kann der nächstgelegenen
Wasserstation entnommen werden, oder es wird
in einem Aufbau auf dem W. ein besonderer
Wasserbehälter errichtet. Das verbrauchte
Wasser wird unterirdisch abgeleitet.
Rücksichtlich der Wagenschuppen sind in
den technischen Vereinbarungen des V. D. E.-V.
über dpn Bau und die Betriebseinrichtungen für
Haupteisenbahnen vom 1. Januar 1890 und in
den von diesem Verein herausgegebenen Grund-
zügen für die Nebeneisenbahnen vom Dezember
1890 im § 64 folgende gleichlautende Bestim-
mungen enthalten:
1 Die Schuppen für Personenwagen sollen so
eingerichtet und in ihrer Lage so angeordnet
sein, daß das Ordnen und Vervollständigen
eines Zugs mit den in denselben aufgestellten
Wagen leicht und schnell erfolgen kann. Für
Schuppen, in welchen Wagen gereinigt werden,
sind Wasserleitungen und Heizvorrichtungen
tu empfehlen.
2 Die Entfernung der Gleise im Schuppen
soll nicht unter 4,400 m betragen.
3Schuppen, welche nur zur Aufstellung von
Wagen dienen, die längere Zeit außer Ver-
wendung kommen, können abweichend von
vorstehenden Bestimmungen angelegt werden.
4 Die Thüröffnungen sollen mit denen der
Lokomotivschuppen gleiche Weite und Höhe
haben.
Wagenstandgeld (Droit, m., de stution-
ncment d'un tcagon), die Gebühr, welche die
Eisenbabnverwaltung einzuheben berechtigt ist,
wenn die Empfänger joezw. Absender von Wagen-
ladungsgütern die ihnen für Ent-, bezw. Be-
ladung der Wagen gewährte Frist überschreiten.
Das W. beträgt in Deutschland für jeden
Wagen für die ersten 24 Stunden 2 Mk., für die
zweiten 24 Stunden 3 Mk. und für je weitere
24 Stunden 4 Mk.
In Österreich-Ungarn beträgt das Stand-
geld 20 kr. pro Wagen und Stunde.
In die Frist, für welche das W. erhoben
wird, werden, wie in Deutschland, zwischen-
fallende Sonn- und Feiertage miteingerechnet.
Die Eisenbahn ist übrigens berechtigt, das
Ausladen der nicht rechtzeitig be- oder ent-
ladenen Wagen auf Gefahr und Kosten der
Partei zu besorgen, in welchem Falle an Stelle
des W. Lagergeld erhoben wird (§ 66 der deut-
schen Verkehrsordnung und des österrei-
chisch-ungarischen Betriebsreglements).
Wenn der geregelte Verkehr durch große
Güteranhäufungen gefährdet wird, so sind die
Eisenbahnen Deutschlands und Österreich- Un-
garns nach § 69 der deutschen Verkehrsordnung,
bezw. des österreichisch- ungarischen Betriebs-
reglements zur Erhöhung des W. und wenn
diese Maßregel nicht ausreicht, auch zur Ver-
kürzung der Ladefristen berechtigt.
In Italien sind für die aufgelieferten
Waren und Gegenstande, deren Aufgabe nicht
innerhalb der vorgeschriebenen Fristen statt-
gefunden hat, die festgesetzten Stand- oder
Lagergelder (s. Lagergeld) zu zahlen. Wenn
die nicht abgenommenen Waren zu den auf
Veranlassung und Kosten der Empfänger ab-
zuladenden Gütern gehören, beträgt das Lager-
geld mindestens 6 Lire pro Wagen und Tag;
außerdem kann die Verwaltung die Wagen ent-
laden lassen, sobald die für die Entladung
bemessene Frist verstrichen ist. Bei außer-
gewöhnlichem Andrang und in Fällen der Be-
triebsstockung kann die Verwaltung die Frist
für Abnahme der Waren bis um ein Dritte)
verringern, und in jenen Stationen, in welchen
die Hemmung eintritt, für die Dauer derselben
die Standgelder um ein Drittel erhöhen, jedoch
dürfen diese Anordnungen erst drei Tage nach
erfolgter Verlautbarung in Kraft gesetzt werden.
In Frankreich wird bei Überschreitung der
Beladefrist (diese lauft — bei Benachrichtigung
der Partei am Vortag bis 6»/2 Uhr nachmittags
— schon an dem Tag ab, mit dessen Beginn
der Wagen bereit stand) ein Standgeld von
10 Frs. für jeden Wagen, mag derselbe in
Verwendung genommen worden sein oder nicht,
und für jeden Tag der Verzögerung erhoben.
Nach der Ankunft müssen die Wagen im
Lauf des Tags, welcher jenem der an die Em-
pfänger rechtzeitig (am Vortag bis 51 3 Uhr nach-
mittag) übermittelten Benachrichtigung folgt,
entladen werden. Wenn die Anzahl der an
einem Tag avisierten Wagen für einen Em-
pfänger mehr als 10 beträgt, so ist derselbe
nur verpflichtet, an demselben Tag die Ent-
ladung von zehn Wagen zu bewirken; für die
Entladung der übrigen Wagen wird, ohne Rück-
sicht auf die Anzahl, ein Tag mehr Entlade-
frist gewährt, wofern nicht die Gesamtsendung
auf Verlangen des Absenders oder Empfängers
selbst ausgeführt worden ist.
Nach Ablauf dieser Fristen kann die Bahn
entweder die Entladung bewirken und hierfür
unbeschadet des Lagergelds 30 Cts. pro t er-
heben, oder die Waren auf den Wagen be-
lassen und ohne Rücksicht auf den Inhalt, der
Wagen, ein Standgeld von 10 Frs. pro Wagen
und Verzögerungstag berechnen. Bei den Fristen
für Be- und Entladung der Wagen werden Sonn-
und Feiertage nicht gerechnet.
In Belgien beträgt das W. 6 Frs., wenn
der bereit gestellte Wagen nicht beladen wird.
Die Absender, bezw. Empfänger sind im Fall
der Überschreitung der Be-, bezw. Entlade-
fristen gehalten, ein W. von 26 Cts. für jede
Stunde der Verspätung pro Wagen zu bezahlen.
Sonn- und Feiertage, sowie die Nachtstunden
werden bei Berechnung der achtstündigen Be-
und Entladefrist nicht in Rechnung gezogen.
In den Niederlanden beträgt das W
bei verzögerter Be- oder Entladung 12 kr. für
den Wagen und die Stunde, mindestens aber
60 kr.
In der Schweiz wird W. erhoben:
a) für leere Wagen, welche auf Bestellung
hin dem Absender zur Verfügung gestellt und
nicht innerhalb 24 Stunden beladen der Bahn
zur Beförderung übergeben werden;
6) für angekommene Wagen, deren Aus-
ladung tarifgemäß dem Empfänger obliegt, so-
fern sie nicht innerhalb 24 Stunden nach Ab-
:»418 Wagenstrafmiete — Wagentibergang
sendung des Avisobriefs oder Zustellung des
Frachtbriefs vollständig entladen worden sind.
Besteht nach dem Wohnort des Adressaten mir
eine tägliche Postverbindung, so wird die vor-
bezeichnete Frist erst von dem der Aufgabe des
Avisobriefs folgenden Postabgang bert ebnet.
Das W. betragt für die ersten 2t Stunden pro
Wagen 8 Frs., für die »weiten 24 Stunden pro
Wagen 4 Frs. und für die weiteren 24 Stunden
Sro Wagen 6 Frs. Der Bahnverwaltung ist ie-
och das Recht gewährt, sobald die Be- oder
Entladung nicht innerhalb der festgesetzten
Frist bewirkt wird, die Wagen auf Kosten des
Absenders (Empfängers) zu entladen, und statt
des W. das entfallende Lagergeld einzuheben.
Auf den russischen Bahuen wird ein W.
von 3 Rubel pro Wagen für je 24 Stunden
der Überschreitung erhoben.
Wagenstrafmiote, s. Wagennbergang.
Wagensysteme, s. Personenwagen.
Wagen Übergang von Bahn zu Bahn (Ex-
change uf rolling stock; Erhänge, m., du ma-
teriet roulant). Derselbe findet im Personen-,
Gepäcks- und (in besonders weitgehendem Maß)
im Güterverkehr zu dem Zweck statt, um den
Durchlauf des Wagens bis zur Bestimmungs-
station des Reisenden, seines Gepäcks oder des
Frachtguts zu ermöglichen und dadurch das
Umsteigen der Reisenden, bezw. das Umladen
des Gepäcks undderGüter eutbehrlich zumachen.
Der W. ist ein so wesentliches Erfordernis
des direkten Verkehrs, daß den Eisenbahnen
zumeist im Gesetzgebungsweg die Verpflichtung
auferlegt wurde, für den W. durch Vereinbarun-
gen vorzusorgen. Derartige Vereinbarungen der
Bahnen beschränkten sich anfänglich natur-
gemäß auf den Kreis benachbarter Bahnen. Mit
der zunehmenden Entwicklung des Eisenbahn-
verkehrs erweiterte sich das Gebiet, innerhalb
dessen vereinbarungsgemäß der Ubergang zu-
lässig ist, auf alle Bahnen des europäischen
Festlands, welche dieselbe Spurweite besitzen.
Es bestehen insbesondere drei große Überein-
kommen, durch welche der Übergang von Güter-
wagen geregelt ist (der Ubergang von Personen-
und Gepäckswagen ist in denselben auf besondere
Vereinbarungen verwiesen).
In erster Reihe steht das von den dem
V. D. E.-V. angehörenden Bahnen abgeschlossene
„Übereinkommen, betreffend die gegenseitige
Wagenbenutzung", gültig vom 1. Januar 1889,
das für die übrigen Übereinkommen maßgebend
geworden ist. Dasselbe gilt auch für den Binnen-
verkehr der deutschen, österreichischen Bahnen
u. s. w. (für letztere nebst besonderen Zusatz-
bestimmungen ) und haben dieses Übereinkommen
auch die schweizerischen Bahnen, obgleich sie dem
V. D. E.-V. nicht angehören, für den Wagen-
verkehr mit sämtlichen Bahneu des Vereins an-
genommen, vorbehaltlich bestehender, besonderer
Vereinbarungen zwischen eiuzelnen Verwaltungen
und vorbehaltlich der Vereinbarungen der Berner
Konferenz vom Jahr 1886, betreffend die tech-
nische Einheit im Eisenbahnwesen.
Die gegenseitige Wagenbenutzung im Ver-
kehr mit den italienischen Bahnen erfolgt
nach Maßgabe des „Regulativs für die gegen-
seitige Wageubenutzung im Verkehr zwischen
den italienischen Bahnen einerseits und deut-
schen, österreichisch - ungarischen, schweizeri-
schen, belgischen und holländischen Bahnen
anderseits", gültig vom 1. Januar 1894. Dieses
I „Regulativ" schließt sich eng an das Vereins-
ubereinkommen an, mit einigen wenigen Ab-
weichungen, wie z. B. bezüglich der Benutzungs-
' fristen der Wagen bei einem Lauf von mehr
als 200 km, ferner bezüglich der Konventional-
strafe bei übereinkommen widriger Benutzung
u. s. w.
Zwischen der Mehrzahl der dem V. D. E.-V.
angehörenden und einer großen Zahl fremder
(französischer und belgischer) Bahnen |s Wa-
genverbände) ist noch — als dritte-« Haupt-
übereinkommen — ein internationaler Ver-
j band zum gegenseitigen Austausch der Wagen
gebildet, das .Reglement für die Benutzung des
Fahrmaterials zwischen allen an dem inter-
nationalen Verband teilnehmenden Verwal-
tungen", gültig vom 1. Oktober 1882, und das
„Technische Reglement für die gegenseitige
Zulassung des Betriebsmaterials und die Haft-
pflicht für Beschädigungen zwischen den Ver-
waltungen des internationalen Verbands",
gültig vom 1. Juli 1893, enthaltend die Bestim-
mungen, nach welchen sich der Wagenverkehr
zwischen den in Frage kommenden Bahnen
regelt. Die Bestimmungen dieses Reglements
weichen in mancher Beziehung von jenen des
Vereins- Wagenübereinkommens ab, so z. B. hin-
! sichtlich der Mindestbelastung, der Lauffristen,
der Lauf- und Zeitmiete, der Verzögerungs-
gebühr, der Folgen der reglementwidrigen Be-
nutzung
Da es nach den Bestimmungen der vor-
erwähnten Uebereinkomtuen zulässig ist, Wagen
der den bezüglichen Verbänden angehörenden
Bahnen über die Grenzen dieser Verbände hin-
aus zu leiten, so können that sächlich sämtliche
Wagen der festländischen Bahnen ( Rußland mit
seiner größeren Spurweite ausgenommen) über-
I allhin benutzt werden, sofern die Bedingungen
1 erfüllt sind, unter denen überhaupt ein W. zu-
| lässig ist, bezw. gefordert werden kann.
Welche Wagen als nicht übergangsfähig
zurückgewiesen werden dürfen, ist in den Über-
einkommen und Regulativen, betreffend die
I gegenseitige Wagenbenutzung, bezw. in beson-
deren, dazu gehörigen technischen Vorschriften
I ausführlich angegeben.
Um die technischen Hindernisse möglichst
zu beseitigen, sind zwischen dem Deutscheu
Reich, Frankreich, Italien, Österreich- Ungarn
und der Schweiz in der zu Bern im Mai 1880 ab-
gehaltenen internationalen Eisen bahn kouferenz
Bestimmungen, betreffend die technische Ein-
, heit im Eisenbahnwesen js. d ), sowie auch Vor-
schriften über die zoüsichere Einrichtung der
Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr
vereinbart worden.
Außer den drei großen Hauptübereinkommen
! bestehen bei den deutschen, österreichisch-unga-
rischen, belgischen, dänischen, französischen,
italienischen, schwedisch-norwegischen, rumäni-
schen, schweizerischen und spanischen Bahnen
noch besondere Vereinbarungen in betreff de>
I W , welche teils nur innerhalb des Staatsgebiets,
teils aber auch für den wechselseitigen Wagen-
verkehr mit den Anschlußbahnen fremder Staaten
Anwenduug finden.
Die russischen Bahnen, deren größter
Teil infolge der breiteren Spurweite, und die
englischen Bahnen, die infolge der insularen
Lage vom internationalen Verkehr ausgeschlossen
sind, habeu für sich besondere Übereinkommen
Digitized by Google
Wagenübergang
abgeschlossen. Ein allgemeines Übereinkommen
vom Jahr 1889 regelt die gegenseitige Wagen-
benutzung zwischen den jener Vereinigung an-
gehörenden russischen Bahnen. Betreffs der
englischen Bahnen ist die Wagenbenutzung
durch die „Mileage and Demurrage regulations
of the Railway Clearing House* geregelt.
Hinsichtlich des Inhalts der wichtigeren
Übereinkommen über den W. sei bemerkt:
L Bedingungen für den Wagenüber-
gang. Beschaffenheit und Behandlung
der Wagen.
Die im Verbände stehenden Eisenbahnen
sind verpflichtet, die Güterwagen bis zur Be-
stimmungsstation der Ladung laufen zu lassen,
wofern dieselben ausreichend beladen sind (wenig-
stens mit 20% der Tragfähigkeit im internatio-
nalen Verbandsverkehr, mit 50#, bezw. dem
Raum nach voll oder mit solchen Gütern be-
laden, welche tarifmäßig als Wagenladung be-
handelt werden, im Vereins- und italienischen
Verband!. Im internen Verkehr der französi-
schen Bahnen werden für die ausreichende
Beladung wenigstens 4 t, in jenem der schwei-
zerischen Bahnen untereinander mindestens
40% der Tragfähigkeit erfordert
In England ist eine ausdrückliche Ver-
pflichtung, die Wagen bei Beladung bis zu
einem gewissen Prozentsatz der Tragfähigkeit
ohne Umladung durchlaufen zu lassen, nicht
ausgesprochen; aber die geringe Wagenmiete
vermindert den Anreiz zur Umladung und auch
Betriebsrücksichten fordern bei den zahlreichen
schwächeren Zügen weniger dazu auf. Vielmehr
hat Strafe darauf festgesetzt werden müssen,
wenn eine Station einen mit weniger als 1 t
beladenen und deshalb keine Miete beziehenden
Wagen weitersendet, obgleich sie nach Be-
stimmung der Versandstation und gemäß der
Wagenbezettelung ihn umladen sollte.
Eine weitere, im Vereins- und im ita-
lienischen Übereinkommen enthaltene Be-
dingung für den W. ist, daß sich die im gemein-
samen Verkehr zur Verwendung kommenden
Wagen beim Übergang auf die fremde Bahn in
vollkommen brauchbarem und die Sicherheit des
Betriebs in keiner Weise gefährdenden Zustand
befinden.
Als nicht übergangsfähig dürfen im Ver-
kehr mit I talien insbesondere zurückgewiesen
werden:
a) Wagen, deren Bauart und Einrichtungen
nicht den Anforderungen der Bestimmungen
betreffend die .Technische Einheit im Eisen-
bahnwesen" entsprechen;
6) Wagen, deren Ladung zum Übergang
über eine Zollgrenze und zur Weiterbeförderung
unter Zollverschluß bestimmt ist, deren Ein-
richtung jedoch gegen die „Vorschriften über
die zollsichere Einrichtung der Eisenbahnwagen
im internationalen Verkehr" verstößt,
c) Wagen mit einem der in dem vereinbarten
Verzeichnis angeführten Mängel , welche zur
Zurückweisung von Wagen berechtigen, und
zwar Mängel an Rädern (Radreifenbefestigungen)
und Achsen, an Acbsbüchsen (Lagergehäusen)
und Lagern, an Tragfedern, an Stoßvorrich-
tungen, an Bremsen, an Zug Vorrichtungen, an
Untergestellen und Wagenkasten;
d) Wagen, deren Ladung so ungleichmäßig
verteilt vorgefunden wird, daß ein Aufsitzen
des Wagenkastens oder Streifen der Räder statt-
findet oder bei dem Zustand der Ladung wäh-
rend der Weiterfahrt zu befürchten ist;
«) Wagen, bei denen Überlastungen über
die angeschriebene Tragfähigkeit oder das an-
geschriebene Malimalladegewicht, bezw. Über-
lastung über f>% des angeschriebenen Lade-
gewichts vorgefunden werden.
Im Vereinsverkehr gelten die vorstehen-
den Bestimmungen mit nachfolgenden Abwei-
chungen,
ad a) im Vereinsverkehr gelten die „Vor-
schriften für die Bauart und Einrichtung der
: Güterwagen" (Anlage I zum Wagentiberein-
• kommen);
ad b) ist auf die von der Zollbehörde er-
lassenen Vorschriften verwiesen.
Außerdem dürfen nach dem Vereins-
I wagenübereinkommen noch als nicht über-
gaugsfähig zurückgewiesen werden der Heiinat-
bahu gegenüber beladene oder leere Wagen.
, deren letzte Revision vor binger als drei Jahren
stattgefunden hat ; anderen Vereinsbahnen gegen-
über sind solche Wagen beladen zwar anzuneh-
men, jedoch nach der Entladung auf der Bestim-
mungsstation mit dem roten Streifen „Nicht
zu beladen" zu bekleben und an die Heimat-
bahn zurückzusenden; Wagen fremder, dem
Verein nicht angehörender Verwaltungen, an
denen der Vermerk über die letzte Revision
fehlt oder welche eine Überschreitung der ge-
bräuchlichen Frist erkeunen lassen, sollen nicht
zurückgewiesen werden; ferner dürfen zurück-
gewiesen werden : offene Wagen, deren Beladung
gegen die Bestimmung der „Vorschriften für
die Beladung offener Güterwagen" verstößt.
Jedenfalls zurückzuweisen sind in beiden
Verkehren :
o) Wagen, deren Übernahme staatliche Vor-
schriften entgegenstehen;
6) zur Viehbeförderung benutzte Wagen, die
nicht gründlich gereinigt und desinfiziert sind ;
c) der Heimatbahn gegenüber für periodische
Schmierung eingerichtete Wagen, welch« die-
selbe nach Beginn der Schmierfrist ohne neue
Schmierung der Nachbarbahn zuführt,
Ob der eine oder der andere der vor-
stehend bezeichneten Gründe zur Zurückweisung
von Wagen, die von der einen auf die andere
Bahn übergehen, vorliegt, muß auf den Über-
gangsstatiouen festgestellt werden, bevor mit
den Wagen Verschiebungen, Ausladungen oder
sonstige Verrichtungen vorgenommen werden.
Die ihr zugeführten eigenen leeren Wagen
darf die übernehmende Bahn nur dann zurttck-
I weisen, wenn ungereinigte und nicht desinfi-
zierte leere Viehwagen angeboten werden. Die
I Kosten, welche durch die Umladung zurück-
• gewiesener Wagen entstehen, sind in den Fällen,
als die Zurückweisung der Wagen wegen ihrer
Bauart oder darum erfolgt, weil die Wagen
den von der Zollbehörde erlassenen Vorschriften,
bezw. den „Vorschriften über die zollsichere
Einrichtung der Eisenbahnwagen" nicht ent-
sprechen, von derjenigen Verwaltung, welche
den Wagen beladen hat, im Fall der Nicht-
reinigung. bezw. Nichtdesinfektion eines Vieh-
wagens von der diesfalls schuldtragenden Ver-
waltung, in allen übrigen Fällen von der den
Wagen anbietenden Verwaltung zu tragen.
Äußerlich erkennbar zur Viehbeförderung
benutzte Wagen (eigene wie fremde, leere und
beladene), welche nicht den für die überneh-
Wagenübergang
mende Verwaltung bestehenden gesetzlichen
Torschriften entsprechend gereinigt und desin-
fiziert worden sind, sind von der übernehmen-
den Verwaltung entweder zurückzuweisen oder
nach der Übernahme auf der Übergangsstation
sofort zu desinfizieren. Wird erst bei der Ent-
ladung eines Wagens festgestellt, daß derselbe
früher zur Beförderung von Vieh benutzt,
hinterher aber nicht ausreichend oder über-
haupt nicht gereinigt und desinfiziert worden
ist, so muß die vorschriftsmäßige Reinigung,
bezw. Desinfektion sofort nach der Entladung
vorgenommen werden. Diejenige Verwaltung,
welche die versäumte Reinigung, bezw. Desin-
fektion eines zur Viehbeförderung benutzten
Wagens nachholt, hat für alle ihr entstandenen
Kosten und Nachteile eine Gesamtentschädigung
von 10 Mk. für jeden Wagen zu beanspruchen.
Zur Zahlung dieser Entschädigung ist ver-
pflichtet :
a) Bei beladen übergebenen Wagen die-
jenige Verwaltung, welche die letzte Beladung
vorgenommen hat;
u) bei leeren Wagen .die übergebeude Ver-
waltung, sofern bei der Übergabe der Mangel
festgestellt wird und die übergebende Verwal-
tung die nachträgliche Reinigung, bezw. Desin-
fektion selbst vorzunehmen ablehnt.
Jn dem Fall b ist der nachträgliche Rück-
griff auf diejenige Verwaltung zulässig, welche
die ordnungsmäßige Reinigung, bezw. Desinfek-
tion nach der letzten Benutzung des Wagens zur
Viehbeförderung unterlassen hat. Den Entschä-
digungsrechnungen sind kurze Berichte, in
welchen der Thatbestand von mindestens zwei
Beamten festgestellt wird, als Beleg beizufügen.
Die Tatbestandsaufnahmen sind längstens
innerhalb drei Wochen derjenigen Verwaltung,
gegen welche der Anspruch auf Geldbuße er-
hoben wird, mitzuteilen; eine Belohnung der
Bediensteten für solche Entdeckungen ist unzu-
lässig.
Im internationalen Verband gelten
rücksichtlich der Annahme der Wagen auf den
Übergangsstationen folgende Bestimmungen:
Um zum gegenseitigen Übergang zuge-
lassen zu werden, müssen die Wagen in einem
so guten lauffähigen Zustand sein, daß weder
durch die Wagen selbst, noch durch ihre La-
dung die Sicherheit des Betriebs gefährdet wird.
Das „technische Reglement für (Tie gegenseitige
Zulassung des Betriebsinaterials und die Haft-
pflicht für Beschädigungen zwischen den Ver-
waltungen des internationalen Verbands", gültig
vom 1. Juli 1893, bestimmt, daß jeder Wagen
in Bezug auf seine Konstruktion den Bedin-
gungen des Artikels II des Schlußprotokolls
der zweiten internationalen Konferenz für die
technische Einheit im Eisenbahnwesen ent-
sprechen und die Achsbüchsen immer hinreichend
mit Öl oder Schmiere versehen sein müssen. Als
nicht in gutem Zustand befindlich werden die-
jenigen V* agen betrachtet, welche Gebrechen an
den Rädern, den Radreifen, Lagerbüchsen und
Tragfedern aufweisen.
Jeder Wagen, welcher sich nicht in dem
vorstehend angegebenen Zustand befindet, soll
vom Übergang ausgeschlossen sein. Eine Aus-
nahrae hiervon machen jedoch diejenigen Wagen
der beteiligten Verwaltungen, welche auf ihre
Eigen tunisbahn zurückkehren und beschädigt
angenommen werden müssen, ohne Rücksicht
| auf den Zustand, in dem sie sioh befinden.
Diejenigen Wagen, welche auf Grund der für
den Übergang maßgebenden Grundsätze nicht
übernommen werden, werden durch die über-
gebende Bahn auf deren Kosten umgeladen.
Außer den im vorstehenden angegebenen
Bestimmungen müssen die Wagen den durch
die Zollvorschriften vorgeschriebenen Bedin-
gungen entsprechen.
Die Verwaltung, welche einen Wagen, der
den Bestimmungen über die technische Einheit,
sowie jenen über die zollsichere Einrichtung
der Wagen entspricht und keine zur Zurück-
weisung berechtigenden Mängel besitzt, dennoch
nicht übernehmen zu dürfen glaubt, ist zur
Übernahme desselben unbedingt verpflichtet,
jedoch bleibt es ihr unbenommen, die Umladung
auf eigene Kosten bewirken zu lassen.
Die Verwaltungen sind nach den Bestim-
mungen der drei großen Verbände verpflichtet,
die bei ihnen anlangenden fremden Wagen so-
wohl während der Fahrt, als auf den Stationen
mit möglichster Schonung und mindestens mit
derselben Sorgfalt zu behandeln, wie die eigenen
! Wagen.
Betreffs der periodischen Schmierung be-
) stimmt das Vereinswagenübereinkommen, daß
! Wagen mit periodischer Schmierung, deren
1 Schmierfrist während ihres Aufenthalts auf
| fremden Strecken abläuft, von der benutzenden
Verwaltung als Wagen mit Bedarfsschmierung
zu behandeln sind; das italienische Regu-
lativ schreibt vor, daß die Wagen, welche der
periodischen Schmierung bedürfen, mit der An-
gabe der Periode, innerhalb welcher geschmiert
werden muß, zu versehen sind.
Ganz ähnliche Bestimmungen wie im Ver-
einsverkehr und im Verkehr mit Italien gelten
auch in der Schweiz (s. die Vorschriften über
die Konstruktion, Beschaffenheit und Behand-
lung der. Personen-, Gepäck- und Güterwagen
für den Übergang im direkten schweizerischen
Verkehr).
In Amerika wurde im Jahre 1889 durch
| die Master Car Builders Association in Betreff
der Instandhaltung und Ausbesserung der für
den Übergangsverkehr gestellten Güterwagen
folgendes vereinbart.
Jede Eisenbahngesellschaft soll den Wa^en
fremder Gesellschaften, so lange sich dieselben
; auf den Strecken der ersteren Definden, bezüg-
i lieh des Schmierens und Beiadens die gleiche
Sorgfalt zuwenden, wie den eigenen.
Die Wagen müssen in gutem, betriebsfähigem
Zustand am Übergangspunkt abgeliefert und
im allgemeinen in demselben Zustand auch
wieder abgegeben werden.
Wagen sollen vom Übergangs verkehr zurück-
gewiesen werden, wenn sie Fehler an Rädern,
Achsen, Bremsen, Leitern u. s. w. »eigen.
Wagen, welche mit nicht betriebsgefähr-
lichen Fehlern behaftet sind, müssen an den
Übergangsstellen angenommen, jedoch mit einem
; Fehlerzettel von bestimmter Form versehen wer-
den. Dieser Vereinbarung, welche mit 1. Sep-
tember 1889 in Kraft getreten ist, waren zu
dieser Zeit 146 Bahnverwaltungen beigetreten.
IL Entladung, Wiederbeladung und
Rücksendunng der Wagen.
Allgemein gilt als Grundsatz, daß auf der
I Bestimmungsstation die fremden Wagen vor-
I zugsweise rasch zu entladen, und wenn irgend
Digitized by Google
I
Wagenübergang
thunlich, mit Bückladung und, soferne solche
nicht vorhanden ist, leer zurückzusenden sind.
Auf beliebigem Weg dürfen im Vereins-
und italienischen Verkehr die Wagen rück-
beladen werden
a) nach Stationen der Heimatbahn,
b) nach Stationen jenseits der Heimatbahn,
vorausgesetzt, daß eine Strecke derselben durch-
laufen wird,
e) nach auf dem Hinweg berührten Sta-
tionen vor der Heimatbahn.
Nach anderen Stationen in der Richtung
zur Heimatbahn (auch seitwärts oder jenseits
derselben) dürfen die Wagen nur dann beladen
werden, wenn hierdurch der Rückweg (ursprüng-
liche Entladestation bis zur Übergangsstation
der Heimatbahn) gegen den Hinweg (Über-
gangsstation der Heimatbahn bis zur ursprüng-
lichen Entladestation) nicht um mehr als 25X
verlängert wird.
In allen Fällen der Rückbeladung über einen
andern als den Hinweg, muß die Beladung der
Wagen wenigstens :><>', des angeschriebenen
Ladegewichts (Tragfähigkeit} betragen, oder der
Wagen dem Baum nach voll beladen sein, bezw.
müssen die darin verladenen Güter tarifmäßig
als Wagenladung behandelt sein.
Fehlt es auf der Bestimmungsstation an
Rückladung, ist solche aber auf einer nicht
über 200 km weiter oder seitwärts gelegenen
Station derselben Bahnverwaltung zu erlangen,
so ist die Weitersendung entladener Wagen
nach dieser Station gestattet. Letztere tritt in
solchem Fall bei Berechnung des Hin- und
Bückwegs an die Stelle der ursprünglichen
Entladestation. Jede Verwaltung bat das Recht,
für einzelne ihrer Wagen gattungen vorzu-
schreiben, dass die ihr gehörigen Wagen, welche
sie auf einer bestimmten Übergangsstation ab-
gegeben hat, ihr beladen nur auf dieser oder
außer auf dieser auch auf bestimmten anderen,
von ihr bezeichneten Übergangsstationen zurück-
gegeben werden dürfen.
Leere oder nicht ausreichend beladene Wagen
sind stets auf demjenigen Weg zurückzusenden,
über welchen sie beladen gekommen sind. Zu
diesem Zweck sollen die Wagen auf dem Hin-
weg beim Übergang von einer Bahn auf eine
andere durch jede übernehmende Verwaltung
mit einem Übergangszettel versehen werden,
aus welchem zu ersehen ist, von welcher Bahn
und auf welcher Station ihr die Wagen über-
geben worden sind. Diese Übergangszettel sind
am Langträger oder am Kasten auf beiden
Seiten derart nebeneinander zu kleben, daß
auf denselben der Lauf des Wagens ohne Mühe
abgelesen werden kann.
Wagen, welche auf einer auf dem Hinweg
nicht berührten Station zur Entladung kommen,
sind nach der Entladung auf dem kürzesten
Weg zur Heimat zurtickzuleiten, es sei denn,
daß der Hinweg auf kurzem Weg zu erreichen
ist. Die Entladestation hat für solche Wagen
Begleitscheine auszustellen und in denselben
die Station zu bezeichnen, von welcher die Be-
ladung bewirkt war. Die in der Richtung der
Heimat liegenden Bahnen dürfen in solchem
Fall die Beförderung der Wagen nicht ver-
weigern, sie sind indessen auch zur Benutzung
derselben nach Maßgabe der Vorschriften des
im einzelnen Fall zur Anwendung kommenden
berechtigt.
Im internationalen Verband gelten im
wesentlichen dieselben Bestimmungen, mit der
Abweichung jedoch, dass, abgesehen von den
unter a—c angeführten Fällen, die Rückladung
nach Stationen in der Richtung nach der Heimat-
bahn nicht vorgesehen ist, und dass die Rück-
ladung über einen anderen als den Heimatsweg
bei mindestens 20 0 .;':<:< t Beladung zulässig ist.
Unter Beobachtung der vorstehenden Vor-
schriften dürfen nach den in Rede stehenden
drei Übereinkommen die auf dem Heimweg
befindlichen leeren Wagen zum Zweck der Be-
ladung nach Stationen des Rückwegs oder nach
Stationen jenseits der Heimatbahn aus den
Zügen genommen, bezw. abgelenkt werden.
Jeder Verwaltung ist nach den Bestim-
mungen der drei Verbände vorbehalten, bei
eigenem dringendem Bedarf für die Dauer des-
selben zu verlangen, daß ihre Wagen, bezw.
bestimmte Wagengattungen nicht über die
ursprüngliche Bestimmungsstation weiter ge-
sendet werden.
Jede Verwaltung ist verpflichtet, einem sol-
chen Verlangen Folge zu geben und die betei-
ligten Dienststellen ohne Verzug mit entspre-
chenden Weisungen zu versehen. Im Vereins-
gebiet und im Bereich des italienischen
Regulativs ist eine Benachrichtigung der Eigen-
tumsverwaltungen über die erteilten Weisungen
nicht erforderlich, dagegen ist eine solche
Benachrichtigung im internationalen Ver-
band vorgeschrieben. Für Zuwiderhandlungen
setzen die Übereinkommen Geldbußen fest,
welche die schuldtragende Verwaltung an die
Wageneigentümerin zu entrichten hat.
III Gegenseitige AushilfemitWageu.
Die Verwaltungen sichern sich in den drei
Sroßen Wagenverbänden gegenseitig zu, im Fall
es Bedürfnisses einander mit Wagen für gemein-
schaftliche Güterbeförderungen auszuhelfen. Im
Vereins- und italienischen Verkehr haben
die beteiligten Bahnen in solchem Fall für
die Leerbeförderung der angeforderten Wagen
nach der Ladestation eine Vergütung nicht zu
beanspruchen. Gehen jedoch die angeforderten
Wagen über zwischenliegende, an den be-
treffenden Güterbeförderungen nicht beteiligte
Bahnen, so hat die anfordernde Verwaltung
der letzteren für jeden Kilometer der Leer-
beförderung der Wagen, welcher nicht etwa
durch die Beförderung der Wagen im beladenen
Zustand ausgeglichen wird, die sechsfache Lauf-
miete zu vergüten.
Im internationalen Verband dagegen ist
den transportierenden Verwaltungen für die leer
durchlaufene Strecke:
1. die von derselben der Wageneigentümerin
zu zahlende Wagenmiete (Zeit- und Lauf-
miete) zu ersetzen, und
2. die gleiche Summe als Entschädigung für
den Transport des leeren Wagens zu bezahlen.
Die Beförderung angeforderter Wagen hat
in allen Fällen mittels Begleitscheins (Dienst-
frachtbriefs) zu geschehen.
Im Vereinsgebiet und im Bereich des ita-
lienischen Regulativs hat jene Verwaltung,
welche Wagen für den beliebigen Gebrauch
mietet, den befördernden Bahnen Uber den
Zeitpunkt der Beförderung, sowie über die
Anzahl und Gattung der zu befördernden Wagen
Mitteilung zu machen, und für den Leerlauf
solcher Wagen sowohl auf dem Hin- als auf
Digitized by Google
.1422
Wagenübergang
-lein Rückweg die sechsfache Laufmiete zu
vergüten. Die — an den betreffenden Güter-
beförderungen — unbeteiligten und die beför-
dernden Verwaltungen vergüten für die betref-
fenden Wagen weder Lauf- noch Zeitmiete.
IV. Obergabe und Übernahme der
Wagen..
Die Übernahme übergangsfähiger Wagen
darf nicht verweigert werden und gelten die-
selben als übernommen, sobald sie den Beamten
der Nachbarbabn mit den nötigen Begleitdoku-
menten, als Frachtbrief, Zollpapiere u. s. w.,
von denen sie begleitet sein müssen, zur Ver-
fügung gestellt sind.
Es bleibt den betreffenden Verwaltungen
im Vereins- und italienischem Verkehr
überlassen, sich Uber die Tageszeiten, in denen
die Übergabe und Übernahme der Wa^en statt-
finden soll, zu einigen; indessen ist jede Ver-
waltung verpflichtet, die Wagen der benach-
barten Bahn wenigstens dreimal von 6 Uhr
morgens bis 10 Uhr abends in möglichst glei-
chen Zeitabschnitten zu übernehmen.
Im internationalen Verband wird behufs
Erleichterung der Abrechnungen allgemein an-
genommen, daß die gegenseitige Übergabe des
Materials auf den Übergangsstationen nach
folgenden Zeiten berechnet wird.
Die von Mitternacht bis Mittag übergebenen
Wagen um 6 Uhr morgens, die von Mittag
bis Mitternacht übergebenen Wagen um 6 Uhr
abends.
Verwaltungen, welche die Übernahme der
Wagen von ihrer Nachbarbahn (z. B. wegen
Verkehrsstockungen, Betriebsstörungen oder
außerordentlicher elementarer Vorfälle u. s. w.)
ablehnen, sind verpflichtet, die Unmöglichkeit
der Übernahme allen beteiligten Verwaltungen
mittels Telegramms gegen Empfangsanzeige
oder mittels eingeschriebenen Briefs anzu-
zeigen, und falls die Übernahmeverweigerung
nicht begründet ist, die regulativmäßige Zeit-
miete und Verzögerungsgebühr für alle die-
jenigen, durch ihre Ablehnung auf der Nach-
barbahn und auf den weiteren Vorbahnen im
Weiterlauf aufgehaltenen Wagen zu übernehmen,
welche zur Stunde des Eingangs der Anzeige
von der Unmöglichkeit der Übernahme bereits
nach der behinderten Linie abgesendet waren.
V. Benutzungsfristen.
In allen, im vorstehenden besprochenen
Übereinkommen sind zulässige Benutzung s-
fristen vorgesehen, welche sich aus Lauf-
und Ladefristen zusammensetzen.
a) Die Lauf fristen werden nach der vom
Wagen zurückgelegten Kilometerzahl bemessen
und betragen im Vereins verkehr bis zu 75 km
einen Tag, über 75—200 km zwei Tage und
für jede weiter angefangenen 200 km einen
Tag mehr; im italienischen Verkehr betragen
die Lauffristen bis zu 75 km einen Tag, von
76 km bis einschließlich 200 km zwei Tage
und für jede angefangenen weiteren 160 km
einen Tag mehr; im internationalen Verband
betragen die Lauffristen für eine Entfernung
von 1—75 km einen Tag, von 76—200 km zwei
Tage, von 201-325 km drei Tage und für jede
angefangenen 125 km einen Tag mehr
Bei den Sch we izer Bahnen (im Verkehr
untereinander) betragen die Lauffristen: bis
zu 120 km einen Tag, von 120—240 km zwei
Tage und so fort für jede 120 km oder Bruch-
teile davon einen Tag mehr. Geht ein Wagen über
mehrere Netze, so werden die dieser Strecke
nach dem Verhältnis von 120 km für den Tag
zukommenden Fristen nach dem Verhältnis der
auf jedem Netz durchlaufenen Kilometer unter
die am Transport beteiligten Verwaltungen
verteilt.
bj Die Ladefrist wird im Vereins- und
italienischen Verkehr für Ent- oder Be-
ladung, bezw. für Ent- und Beladung des W'agens
auf der Bestimmungsstation bewilligt und be-
trägt zwei Tage.
Als Bestimmungsstation wird auch die-
jenige Station angesehen, auf welcher ein Wagen
auf Grund der Bestimmungen des in Anwen-
dung kommenden Übereinkommens, sowie wegen
Wechsels der Spurweite vor Erreichung der Be-
stimmungsstation entladen wird.
Im internationalen Verband wird die
Ladefrist tür die Entladung des Wagens auf
der Bestimmungsstation oder Umladestation,
welche jedoch nicht die direkt an die Bahn
i der Wageneigentümerin anschließende Über-
gangsstation sein darf, bewilligt und betragt
, ebenfalls zwei Tage. Im Fall der Wieder-
beladung wird im internationalen Verband
die Ladefrist jedoch unter der Bedingung auf
drei Tage erhöht, daß die Ladung für die Eigen-
tumsbahn oder darüber hinaus bestimmt ist
und wenigstens V,, der Tragfähigkeit (des
Ladegewicht.«) des Wagens erreicht, und werdon
Sonn- und Festtage bei Berechnung der Lade-
frist. w. lnhe der Bestimmungsstation bewilligt
ist, nicht mitgezahlt. Hei Benutzung leer in
| die Heimat ruckkelirender Wagen wird eine
I Zufchlagfrist von einem Tag unter der Be-
dingung bewilligt, daß die Ladung für die
Eigentumsbahn oder darüber hinaus bestimmt
ist und wenigstens V- der Tragfähigkeit (des
; Ladegewichts) des Wagens erreicht.
Für den Vereins- und italienischen
Verkehr wird bei Umladung von fremden, nicht
hinreichend beladenen Wagen auf einer vor der
Bestimmungsstation gelegenen Station eine
Ladefrist von 24 Stunden gewährt. Im Fall
der Weitersendung beladener Wagen mit neuem
Frachtbrief wird die Ladefrist nur für die neue
Bestimmungsstation (Entladestation) bewilligt
Im Fall der Weitersendung oder Ablenkung
leerer Wagen zum Zweck der Wiederbeladung
wird für die weitere Benutzung des Wagens
die Lauffrist nach der kilometrischen Lange
des Wagenlaufs berechnet, eine besondere
Ladefrist aber nicht bewilligt. Zum Zweck
der Entladung oder Wiederbeladung rückkehren-
der Wagen auf den unterwegs gelegenen Sta-
tionen sind, sofern die Wagen nicht für den
Binnenverkehr benutzt werden, folgende Auf-
enthaltsfristen zugestanden: bei Ent- und
Wiederbeladung zwei Tage, wenn nur Ent-
oder Beladung stattfindet ein Tag.
Zum Zweck „der Umladung oder Zusammen-
ladung auf den Übergangsstationen oder auf den
Anschlußstationen tür Zweigbahnen können die
Wagen, welche nach verschiedenen Richtungen
oder nach verschiedenen Stationen beladen sind,
einen Tag auf denselben aufgehalten werden.
Die Lauf- und Ladefrist eti werden allgemein
für jede Verwaltung, sowie für den Hin- und
Rückweg getrennt berechnet, desgleichen die
Lauffristeu für Verbindungsbahnen, Fähr-
I anstalten und EisenbahnschitTbrücken.
Digitized by Goo
Wagenübergang
Die Benutzungsfristen beginnen und endigen
mit der Stunde der Übergabe und Übernahme
der Wagen. Angefangene Stunden werden für
toII gerechnet.
Im Binnenverkehr der schweizerischen
Eisenbahnen gelten hinsichtlich der Ladefristen
(Stationierungsfristen) folgende Vorschriften:
Jeder Bestimmungsstation sind zwei Tage für
das Abladen bewilligt, und ein Tag mehr, wenn
der Wagen von der Endstution oder einer
Zwischenstation der Rticktour beladen zurück-
gesandt wird. Diese Frist von einem Tag wird
auch bewilligt, wenn ein Wagen nach einer
weiter gelegenen Station reexpedirt oder man-
gels direkter Tarife auf einer schweizerischen
Grenzstation neu bebandelt wird. Die Gesamt-
benutzungsfristen verlängern sich um die ein-
fallenden Sonn- oder Festtage, ohne Rücksicht
darauf, ob solche in die Ladefrist oder in die
Lauffrist fallen.
In Rußland sind Benutzungsfristen nur
für Specialwagen vorgesehen, und betragen die
Lauf fristen für 120 Weist (128 kni) einen Tag,
für jede weiteren angefangenen 120 Werst einen
Tag mehr. Die Ladefrist betragt einen Tag zur
Entladung auf der Bestimmungsstation und
zwei Tage für etwaige Wiederbeladung. Außer-
dem wird noch für die Übergabe zwischen zwei
benachbarten Linien der Lauffrist ein Tag zu-
gerechnet und können »och aus verschiedenen,
in dem Übereinkommen vorgesehenen Gründen
Mehrfristen bewilligt werden. Im übrigen kön-
nen die Wagen unbeschränkt von allen Ver-
waltungen wie eigene benutzt werden; es be-
steht nur die Verpflichtung, die fremden Wagen
dann der Eigentumsbahn zuzuführen, wenn sie
prüfungspflichtig sind , so daß auf diese Weise
die Wagen wenigstens alle zwei Jahre in ihre
Heimat gelangen. Auch können die Wagen
von der Eigentümerin früher zurückgefordert
werden, in welchem Fall bestimmte Fristen
für die Rückgabe bestehen.
Ganz wie bei den deutschen u.s. w. Bahnen ist
auch bei den englischen eine Benutzungsfrist
festgesetzt, welche ebenfalls aus einer Lauf
und einer Ladefrist besteht. Es wird dabei
jedoch ein Unterschied gemacht zwischen Em-
pfangsbahn und Zwischenbahnen. Letzteren wird
bei Entfernungen unter 1 20 engl. Meilen (1!>3 km)
außer dem Rest des Tags, an welchem der Wagen
übernommen wurde, nur noch höchstens ein
Tag zugestanden ; bei Entfernungen vou über 120
(193 km) bis zu 249 Meilen (400 km) wird ein
Tag und bei größeren Entfernungen werden zwei
Tage zugelegt. Den Empfangsbahnen wird allge-
mein ein Tag für die Entladung bewilligt. Ferner
stehen ihnen für die Beförderung des Wagens
von der Übernahmstation bis zur Bestimmungs-
station zu: «) wenn der Wagen beladen an-
kommt und zurückgeht, oder wenn er leer an-
gekommen und beladen zurückläuft, bei einer
Entfernung unter 120 engl. Meilen der Rest
des Übergabtags und höchstens noch ein Tag,
bei Entfernungen von 120 -249 Meilen je
ein Tag und bei Entfernungen von 250 Meilen
und mehr je zwei Tage für Hin- und Herlauf;
b) wenn der Wagen beladen angekommen ist und
leer zurückläuft, der Rest des Tags, an welchem
der Wagen die Station verlaßt, falls für Ent-
ladung ein ganzer Tag in Anspruch genommen
wurde; falls dagegen die Entladung nicht eitlen
vollen Tag beanspruchte, kann der Rest des
Encyklopidifl des Ei»«obabnwd»«n«.
' Tags auf die Lauffrist in Anrechnung kommen,
sofern diese überschritten sein sollte. Wenn der
Wagen auf der Heimreise für eine Zwischen-
bahn beladen wurde, so kann ein Tag mehr
', bewilligt werden. Die Fristen sind sehr kurz
im Verhältnis zu den bei anderen Bahnen üblichen.
Ihre Überschreitung zieht, wie bei den fest-
ländischen Bahnen, eine Geldbuße nach sich.
VI. Wagenmiete (Lauf- und Zeitmietc).
Mit Ausnahme der russischen Bahnen,
1 welche stets nur Wagen gegen Wagen austau-
schen (Naturalausgleich) und die zugeführten
Wagen dann fianz als eigene betrachten and
behandeln, und des Verbands der preußischen
, Staatsbahnen wird überall in Europa und Ame-
rika seitens derjenigen Bahn, auf welcher ein
fremder Wagen gelaufen ist, eine Entschädi-
gung (Mietei an die Wageneigentümerin gezahlt.
Die Wagenmiete ist zumeist zusammen-
gesetzt aus Lauf- und Zeitmietc.
Die Laut miete wird nach den vom Wagen
j durchlaufenen Kilometern berechuet und be-
trägt für jeden Kilometer:
1. Im Vereins- und im italienischen
Verkehr :
a) für einen Güter-, Gepäck-, Vieh- u. s. w.
Wagen 0,01 Mk.;
b) für einen Personenwagen 0,02 Mk.
2. Im internationalen Verband:
a) für einen Güterwagen, Viehwagen u. s. w
von einer Tragfähigkeit von 15 t und weniger,
sowie für einen Möbelwagen (den Unterwagen
mitgerechnet) 0,0125 Frs. oder 0,01 Mk.;
b) für einen Güterwagen, Viehwagen u. s. w
von mehr als 15 t Tragfähigkeit 0,025 Frs
, oder 0,02 Mk.
Die der Berechnung der Laufmiete zu Grunde
zu legenden Kilometerzeiger sind von allen
Verwaltungen in der Weise anzulegen, daß auf
I volle Kilometer abgerundet wird, und zwar sind
0,5 km und darüber voll zu rechnen.
Die Zeitmiete wird nach der Anzahl der
: Tage und Stunden, welche der Wagen auf der
benutzenden Bahn zugebracht hat, berechnet
j und beträgt pro Tag:
1. Im Vereins- und italienischen Ver-
, kehr:
a) für einen Güter-, Gepäck-, Vieh- u. s. w.
Wagen 1 Mk.;
b) für einen Personenwagen 2 Mk.
2. Im internationalen Verband:
a) für einen Güterwagen, Viehwagen u. s. w
von einer Tragfähigkeit von 15 t und weniger,
I sowie für einen Möbelwagen (der Uuterwagen
mitgerechnet) 1,25 Frs. odor l Mk.;
bi für einen Güterwagen, Viehwagen u. s. w.
von mehr als 15 t Tragfähigkeit 2,60 Frs. oder
2 Mk.
Eine von den Bestimmungen des Vereins-
; Übereinkommens abweichende Zeitmictcberech-
uung zu Gunsten der Versaud bahnen findet
nur im böhmischen Braunkoblenverkehr statt
I Nach den diesfälligen, in dem „Regulativ für
den gemeinschaftlichen Wagenpark zum Braun-
kohlentransport" enthaltenen Bestimmungen
entrichten die Versandbahnen für die ersten
24 Stunden keine Zeitmiete und in deu Mo-
naten Februar bis September nur für die zwei-
i ten 24 Stunden die vollen, für die weitere Zeit
ermäßigte Sätze.
Im Vereins- und i talienischen Verkehr
| muß die Stunde, zu welcher der Wagen auf einer
217
Digitized by Google
Wagenübergang
Grenzstation übernommen, bezw. Ubergeben wird,
durch die beiderseitigen Beamten schriftlich
festgestellt werden. Die Stunden von Mitternacht
zu Mitternacht werden hierbei mit von 1 bis 24
fortlaufenden Ziffern bezeichnet, so daß z. B.
die Ziffer 23 die elfte Stunde in der Nacht
bedeutet. Jede angefangene Stunde Ut als eine
volle Stunde zu berechnen. Im internatio-
nalen Verband werden nach Ablauf jedes Mo-
nat« die Stunden addiert, auf Tage reduziert
und die überschießenden Stunden als ein voller
Tag gerechnet.
Die Berechnung der Miete nur nach
der Zeit ist wenig gebräuchlich; sie kommt
unter andern vor bei einzelnen französischen
Bahnen, namentlich im Verkehr mit anschließen-
den Nebenbahnen und bei einigen italienischen
Bahnen. Die Höhe der Miete richtet sich in
diesen Fällen nach der Art des Wagens, bezw.
nach der Tragfähigkeit (Ladegewicht) oder nach
der Anzahl der Achsen des Wagens.
Lauf miete allein zu berechnen, ist üblicb
bei den meisten französischen Bahnen unter
sich, im österreichisch-ungarisch-schweizerisch-
französischen Verkehr und im Verkehr mit ein-
zelnen belgischen und italienischen Bahnen; sie
ist ferner üblich in Schweden, Norwegen, Eng-
land und Amerika. Mit Ausnahme von England
wird diese Miete erhoben von dem gesamten
Weg, welchen die Wagen, beladen oder leer,
auf fremder Strecke zurücklegen, und sie wird
berechnet teils nach der Art der Wagen, teils
nach deren Tragfähigkeit (Ladegewicht) oder
ihrer Achszahl, und ist die der Berechnung zu
Grunde zu legende Einheit teils der Wagen-,
teils der A chskilometer. Auch zwischen den
preußischen Staatsbannen, die unter sich keine
Wagenmiete berechnen, einerseits und den dem
preußischen Wagenverband beigetretenen Bah-
nen anderseits wird, soweit nicht Gegenleistung
oder anderweitige Ausgleichung vereinbart ist,
nur eine Lauf miete in der Höhe von 0,2 Mk.
für jeden Güterwagenkilomeier berechnet;
ebenso wird im Verband der schweizerischen
Bahnen nur Lauf miete (1 Ct. für jeden Güter-
wagen ach skilomcter) erhoben. Die Bahnen
Englands, bei denen im uligemeinen auch
die Berechnung von Lauf miete in Anwen-
dung ist, machen insofern eine Ausnahme von
allen anderen Bahnen, als dort einerseits die
Miete berechnet wird von dem Weg, welchen
die Wagen im beladen en Zustand zurück-
legen, und anderseits die Miete nach der Art
der Wagen verschieden ist, für: ai Personen-
wagen und solche Gepäck- und Viehwagen,
welche in Personenzügen laufen; b) Guter-,
Gepäck- und Bremswagen, bedeckte Güterwagen,
doppelte Schafwagen ; <•) offene Wagen mit
Kastenlänge bis 3,4 m, Vieh- und Holzwagen;
d) offene Guterwagen mit weniger als 3,4 m
Kastenlänge; e) Wagen unter 15 t, /') Wagen
mit 15 t und q) Wagen mit 30 t Tragfähig-
keit; für die Wagen unter b—tl wird je nach
der Länge derselben ein verschiedener Satz ge-
rechnet, wobei 1 1 verschiedene Längengruppen
angenommen sind; übrigens wird auch für
voll beladene Wagen, wenn die Ladung
aus bestimmten Gütern (Kohlen, Coaks u. s. w.)
besteht, ebenso wie für Wagen mit zu geringer
Beladung, sofern sie übernommen werden, für
Bremswagen in Kohlenzügen u. s w. eine Miete
überhaupt nicht gezahlt. Die Höhe der Miete
schwankt in England zwischen 2,6 und 3,9 Pence
für 1 km bei Personenwagen und in Personen-
zügen zur Benutzung kommende Gepäckwagen,
von 1,25—6,55 Pence für 1 km bei Güterwagen
der Gruppe b—d und von 5,17— 20,68 Pence
für Wagen mit 15— 80 t Tragfähigkeit.
In der Schweiz hat jede Verwaltung, auf
deren Linien ein Wagen der Verbandsbahnen
rollt, der Wageneigentümerin eine Vergütung
von 1 Cts. pro Achskilometer zu entrichten,
und findet die Berechnung auf Grund der wirk-
lichen Entfernungen statt.
In Frankreich beträgt die Laufmiete im
Binnenverkehr 0,01 Cts. pro Achse und Kilo-
meter; in Belgien bei Wagen bis zu 15 t
0,0125 Cts. und bei Wagen über 15t Tragfähig-
keit (Ladegewicht ) 0,025 Cts. pro Achskilometer;
in Italien beträgt die Laufmiete 0,02 Cts.
pro Wagen (0,01 Cts. pro Achsel, bezw. 0,12 Cts
pro Stunde.
In Amerika beträgt die Miete s;, Cts.
pro Meile .etwa 2 Pence für den Kilometer)
' bei vieraehsigen Wagen und 3 H Cts. pro Meile
, (etwa 1 Pence für den Kilometer) bei zwei-
achsigen Wagen.
Bezüglich Rußlands, wo im Allgemeinen
< gar keine Miete bezahlt wird, muß noch be-
merkt werden, daß die Verwaltungen, falls sie
' von ihrem Recht Gebrauch machen, ihre auf
allen Bahnen zerstreuten Wagen vor Ablauf
j der zweijährigen Prüfungszeit zurückzufordern.
1 für die aus solchem Anlaß leer zur Heimat
laufenden Wagen den befördernden Verwal-
| hingen eine Entschädigung (Laufmiete) für
1 jeden Wagenkilometer zu zahlen haben.
VII. Verzögerungsgebühren.
Bei allen Bahnen, welche unter sich Be-
nutzungsfristen für ihre Wagen vereinbart haben,
werden im Fall verspäteter Rückgabe der Wagen
Verzögerungsgebühren berechnet. Die Cberein-
I kommen, welche zwischen den verschiedenen
Eisenbahnverwaltungen bezüglich der gegen-
seitigen Wagenbenutzung getroffen sind , ent-
halten in der Mehrzahl die Bestimmung, daß
eine Verwaltung einen fremden Wageu nur eine
gewisse Zeit benutzen darf, für welche sie Zeit-
miete zahlt und nach Ablauf welcher sie den
Wagen zurückgeben muß, widrigenfalls sie außer
der Zeitmiete noch eine Verzögerungsgebühr
j zu entrichten hat; dieselbe beträgt im tiebiet
I des V. D. E-V. und im italienischen Ver-
| kehr 2 Mk. für einen Güter-, Gepäck-, Vieh-
' u. s. w. Wagen, 4 Mk. für einen Personenwagen
| und je 24 Stunden; im internationalen
. Verband 2 bezw. 3 Mk. für einen Güter- oder
Viehwagen bis 15 t, bezw. von mehr als 15 t
I Tragfähigkeit (Ladegewicht) und je 24 Stunden.
Im internen Verkehr der Schweiz beträgt
die Verzögerungsgebühr 3 Frs. für jeden an-
Sefangeneii Tag. Auf den französischen
ahnen richtet sich die Verzögerungsgebühr
zumeist nach der Anzahl der Achsen und be-
trägt z. B. bei der West- und Paris-Lyon-
Mi 1 1 e 1 m e e rbahn für den Tag bei einem zwei-
achsigen Wagen 3 Frs.. bei einem drei- und
vieraehsigen Wagen 4,60 Frs., bezw. 6 Frs. Die
1 französische Südbahn hat mit den einzelnen
Bahnen besondere Vereinbarungen. In Italien
i betragt die Verzögerungsgebtihr 0,24 Frs. für
die Stunde, in Belgien 2,60 Frs. für einen
Wagen bis zu 15 t Tragfähigkeit und 3,76 Frs.
für einen Wagen über 15 t Tragfähigkeit.
Digitized by Google
Wagenübergang
8425
VIII. Befreiung von Zeitmiete und
Verzögerungsgebühr.
Von der zu Gunsten der Bestimmungsstation
gewahrten .zweitägigen Ladefrist bleiben nach
allen drei Übereinkommen 24 Stunden von der
Zahlung der Zeitmiete befreit, und zwar gleich-
viel, ob der Wagen volle 24 Stunden oder nur
kürzere Zeit auf der Bestimmungsstation zu-
gebracht hat, so daß diejenige Verwaltung,
welche einen fremden Wagen innerhalb 24 Stun-
den übernimmt, befördert, entladet und zurück-
stellt, von der Zeitmiete innerhalb der Be-
nutzungsfrist befreit bleibt. Diese Befreiung
gilt (im Vereins verkehr), wenn über die Ladung
eines Wagens seitens des Absenders nachträglich
anderweitige Verfügung getroffen wird, nur für
-die neu e Bestimmungsstation.
Für die Beladung von angeforderten Wagen,
sowie für die Umladung auf einer vor der Be-
stimmungsstation gelegenen Station, ferner für
die Entladestation der auf dem Rückweg be-
findlichen beladenen Wagen tritt eine gleiche
Befreiung von Zeitmiete nicht ein.
Die befördernde Verwaltung bleibt in allen
drei Verbänden von der Entrichtung der Zeit-
miete und der Verzögerungsgebühr befreit,
wenn sie nachweist, daß die längere Benutzung
der fremden Wagen durch einen der folgen-
den Umstände veranlaßt worden ist, nämlich:
o) Durch Unfahrbarkeit der von den Wagen
zu durchlaufenden Bahnstrecke oder Unbrauch-
barkeit der zu benutzenden Fähranstalt infolge
von Naturereignissen oder Betriebsunfällen;
b) durch Behinderung des regelmäßigen Be-
triebs infolge höherer Gewalt, wozu auch Be-
hinderungen des Betriebs durch Arbeitsverwei-
gerung gerechnet werden;
ci durch die zoll- und steueramtliche Be-
handlung der Güter;
dj durch Beschädigung oder Laufunfähig-
keit des benutzten Wagens.
Im Vereinsverkehr und im Verkehr mit
Italien befreit von der Zeit.tniete und der
Verzögerungsgebühr auch die Übernahuisver-
weigerung der Nachbarbahn.
Alle diese Umstände begründen im V e r e i n s-
und italienischen Verkehr die Befreiung nur
für die Dauer ihres Bestehens, die unter a bis c
genannten bei länger als dreitägiger Dauer und
zwar im Vereinsverkehr, wenn mit Ablauf dieser
Frist von dem eingetretenen Hindernis unter
Angabe der mutmaßlichen Dauer desselben, im
Fall unter c der Eigentumsverwaltung, in den
Fällen unter a und b der Expedition der Zeitung
des V. I). E.-V. behufs Aufnahme in die nächste
Nummer der Zeitung Mitteilung gemacht worden
ist. Das italienische Übereinkommen fordert
in allen drei Fällen Verständigung der Eigeu-
tumsverwaltung mittels eiiigcschrieoenen Briefs.
Im internationalen Verband ist die Befrei-
ung von den Verzögerungsgebühren in den Fällen
a und b von der Bekanntgabe der Betriebsstörung
an die beteiligten Verwaltungen durch Depesche
oder eingeschriebenen Brief abhängig gemacht.
Im Verei ns verkehr und im Verkehr mit Ita-
lien, sowie im schweizerischen Binnenver-
kehr tritt ferner Befreiung von Entrichtung der
Verzögerungsgebühr — nicht auch von Entrich-
tung der Zeitmiete — für die ganz oder teilweise in
die Gesanitbenutzungsfrist fallenden .Sonn- und
solche Festtage ein, an welchen die Ent- und Be-
ladung durch polizeiliches Verbot gehindert ist,
I und zwar in der Weise, daß die gedachte Frist
für die ent- und beladende Verwaltung um die
Zahl dieser Tage verlängert wird.
Die Gründe vorkommender Verzögerungen
sind in den Monatsnachweisungen der benutzen-
den Verwaltung jedesmal bestimmt anzugeben.
IX. Folgen der reglement- (regu-
lativ-) widrigen Benutzung fremder
Wagen.
Rücksichtlich der Folgen der reglement-
(regulativ-) widrigen Benutzung fremder Wa-
j gen gelten im Verkehr mit Italien und im
Vereinsverkehr zunächst die folgenden Be-
stimmungen:
Läuft ein Wagen leer oder nicht ausreichend
beladen nach seiner Heimat auf einem solchen
Weg zurück, über welchen er beladen auf dem
Hinweg nicht gekommen ist, so hat diejenige
Verwaltung, auf deren Bahn dieser Rücklauf
eingeleitet worden ist, also die schuldige Ver-
waltung, der befördernden Verwaltung als Ent-
schädigung für die rücksichtlich der Beförde-
rung des Wagens zu zahlenden Lauf- und Zeit-
miete den sechsfachen Betrag der Laufmiete für
die von dem Wagen leer durchlaufene Strecke
nach Abzug des auf dem Hin- und Rückweg
auf derselben Bahn, wenn auch auf anderen
Linien, im beladenen Zustand zurückgelegten
Wegs zu vergüten.
Wenn durch die Rückbeladung eines Wagens
: nach einer auf dem Hinweg nicht berührten
i Station der Weg bis zur Rückgabe desselben
an die Heimatbahn um mehr als 25% des Hin-
wegs verlängert wird, so ist für jeden Kilo-
meter der Verlängerung über 25;» eine Geld-
buße in der Höhe der zehnfachen Laufmiete,
d. i. 0,10 Mk. pro Kilometer und Wagen von
der ablenkenden Bahn an die Wageneigentü-
merin zu entrichten, unbeschadet der festge-
setzten, an die befördernde Verwaltung als Ent-
schädigung für die Beförderung des leeren
Wagens zu zahlenden, sechsfachen Laufmiete.
Jede andere, regulativwidrige Benutzung frem-
der Wagen zieht im Verkehr mit Italien eine
Geldbuße von 4 Mk., im Vereinsverkehr eine
solche von 15 Mk. für jeden Wagen und jede
angefangenen 24 Stunden der regulativwidrigen
Benutzung zu Gunsten der Wageneigentümerin
nach sich (d. i. Zeit- und Laufmiete, und der
gleiche Betrag als Entschädigung für die Be-
förderung des leeren Wagens).
Im internationalen Verband gelten dies-
falls folgende Bestimmungen:
Läuft ein Wagen auf falschem Weg leer
nach seiner Heimat zurück, so hat diejenige
Verwaltung, auf deren Bahn der falsche Lauf
des Wagens eingeleitet worlen ist, den trans-
portierenden Verwaltungen als Strafe dieselben
Gebühren, wie solche bei Aushilfe der Wagen
für die Leerbeförderung der Wagen festgesetzt
sind, zu bezahlen (s. oben S. 3421).
Die transportierende Verwaltung hat ebenso
wie im Vereins- und im italienischen Verkehr
der Wageneigentümerin die Zeit- und Laufmiete
in dem betreffenden Monatsnachweis zu ver-
güten, ohne die Feststellung der ersatzpflich-
tigen Verwaltung abzuwarten. Wenn ein Wagen
nach einer vor der Heimatbabn gelegenen, auf
der Hintour nicht berührten Station beladen
ist, so finden auf den Lauf des Wagens, den
derselbe leer machen muß, um wieder auf die
I richtige Route zu gelangen und zur Eigentums -
217*
Digitized by Google
3426
Wagenübergang
bahn zurückzukehren, die vorstehenden, für
den leereu Rücklauf eines Waeens (s. S. 341b)
festgesetzten Strafen Anwendung, und zwar
zu Lasten der schuldigen Verwaltung. Die-
selbe bezahlt außerdem Verzögerungsgebühren
für jeden Tag der Abwesenheit über die für
die richtige Route festgesetzte Benutzungsfrist.
Selbstverständlich bleiben die zwisehenliegen-
den Verwaltungen, welche einen solchen Wagen
über die zulässige Frist zurückbehalten , der
Eigentümerin gegenüber allein haftbar. So viel
als möglich hat jede Station, welche bemerkt,
daß ein auf der Rücktour beladener Wagen ab-
gelenkt ist, dessen Umladung auf Kosten der
Bahn, welche die Ablenkung eingeleitet hat,
zu bewirken, und im Fall der Wagen leer ist,
ihn auf den richtigen Weg zu leiten. Die Um-
ladekosten betrugen 0,60 Frs. pro Tonne.
In England richtet sich die Höhe der
Strafen mu h der Art der Wagen; sie schwankt
zwischen .'» und 20 Jlk. täglich.
X. Kontrolle und Abrechnung.
Betreffs der Kontrolle uud Abrechnung be-
stehen im Vereinsverkehr und im Verkehr mit
Italien gleichlautende Bestimmungen; nach
denselben ist jede Verwaltung verpflichtet,
mit Ablauf jedes Monats für jede Verbands-
(Vereins-) Bahn, deren eigene oder eingeführte
Wagen *ie benutzt hat, einen Nachweis nberdie
Verwendung der benutzten Wagen nebst Schuld-
berechnung nach vereinbartem Muster anzu-
fertigen und spätestens bis zum Schluß des
auf die Benutzung folgenden Monats der von
der Wngeneigenlüiuerin bezeichneten Dienst-
stelle einzusenden. In diese Monatstiaehweisung
ist auch der Rücklauf aller bis zum 15. des fol-
genden Monats zurückgekehrten Wagen, sowie
nach dem Ib. dieses Monats zurückgekehrten
Wagen, soweit thunlich, mit aufzunehmen. Die
bei der Anfertigung der Nachweise noch nicht
zurückgemeldeten Wagen sind nur in Beziehung
auf den Hinlauf nachzuweisen. Uber den Lauf
leerer Wagen auf falschem Weg sind besondere
Nachweise anzufertigen. Die Aufstellung ge-
trennter Wngenbenutzungsschuldnachwei.se (>iuer
und derselben Verwaltung für einzelne ihrer
Betriebsstrecken ist nur zulässig, wenn:
at das Eigentum an den verschiedenen Bahn-
strecken ein verschiedenes ist, und
b) eine Benutzung der Betriebsmittel der
verschiedeneu Strecken lediglieh in der Art
stattfindet, wie solche die Übereinkommen be-
züglich fremder Wagen vorschreiben.
Erinnerungen gegen die eingesandten Nach-
weise sind innerhalb dreier Monate nach Ein-
gang der übrigen, auf den betreffenden Lauf
des Wagens bezughabendeu Nachweise zulässig.
Die Ausgleichung der aus der gegenseitigen
Abrechnung sich ergebenden Überschüsse soll
spätestens im Lauf des zweitfolgenden Monats
erfolgen.
Die Bestimmungen rücksichtlich der Kon-
trolle und Abrechnung sind im internatio-
nalen Verband ihrem Wesen nach gleich den
vorstehenden, jedoch weniger ausführlich als
diese gehalten.
Rücksichtlich des schweizerischen Eisen-
bahnverbands bestehen in Bezug auf die Ab-
rechnung folgende Bestimmungen:
Die Wagenkontrollen ermitteln an der Hand
der von den einzelnen Bahnen gelieferten Rap-
porte die von den Wagen der Verbands- und
Nichtverbandsbahnen zurückgelegten Kilometer
und berechnen die gemäß den bestehenden Ver-
trägen zu leistenden Mieten und fertigen für
die einzelnen Eigentumsbahnen die Schuldrap-
porte auf vorgeschriebenem Formularaus, welche
sie bis zum 20. des folgenden Monats
a) an die schweizerischen Bahnen, sowie an
I die bei dem deutschen, deutsch- italienischen
| und internationalen Wagenregulativ beteiligten
Verwaltungen, bezw. deren bezeichnete Stellen
i direkt versenden;
6) für die französischen Bahnen an die ein-
führenden Bahn Verwaltungen, bezw. deren be-
, zeichneten Stellen gelangen lassen, sofern hier-
für eine andere Bestimmung nicht besteht.
Für die schweizerischen und ausländischen
Nicht verbandswagen wird mich den mitgeteilten
| Kilometerzeigern gerechnet, während die Kilo-
meterberechnung für die Verbandswagen auf
Grundlage der einzelnen Zugführer- Rapporte
(Stundeiipässei stattzufinden hat. Umgekehrt
empfangen die einzelnen schweizerischen Ver-
bands- uud Nichtverbandsbahnen für die Be-
nutzung ihrer Wagen die Schuldrapporte:
«) direkt von den anderen schweizerischen
Verbands- und Nichtverbandsbahnen uud von
den beim deutschen, deutsch-italienischen und
internationalen Wageuregulativ beteiligten
Bahnen;
b) durch Vermittlung der ausführenden
schweizerischen Bahn Verwaltungen von den
französischen Bahnen, sofern eine Specialab-
machung nichts anderes bestimmt Für die-
jenigen Verbandswagen, welche nach den deut-
schen, österreichischen oder italienischen Bah-
nen, sowie nach schweizerischen Nichtverbands-
bahnen übergehen, haben die ausführenden
Bahnen jeweils in ihren Schuldrapporten die
Daten der Übergabe und Rückgabe au geeig-
neter Stelle vorzumerken.
Die laufende Abrechnung uud Saldierung
erfolgt monatlich nach dem in der „Organisa-
tion und Instruktion für die Abrechnung und
Saldierung der Mieten aus dem Wagenaustausch*
angegebenen Verfahren. Um das Centraibureau
mit den Ergebnissen des Wagenlaufs der Ver-
bands Verwaltungen bekannt zu machen, haben
die Wagenkontrollen derselben dem Ceutral-
bureau Abschriften der monatlichen Schuld-
zusammensteliungeu , welche sie nach Zürich
und Magdeburg gesandt haben, zuzusenden
Nachdem die definitiven Resultate aller
Mouatsrechnungeu bekannt sind , stellt das
schweizerische Ceutralabrecbnuugsbureau die
jährliche Ausgleichsreehnung (Gesellschafts-
oder Schlußrechnung) für die Bahnen der
Wageugemeinsehaft auf, in welcher für jede
Bahn der Betrag ausgewiesen ist, welchen sie
auf Grundlage der Wageugemeinsehaft von der
Saldierungsstelle in Zürich zu empfangen, bezw
dahin abzuführen hat, wobei folgende Grund-
sätze zur Geltung kommen:
1. Jede Verwaltung hat in die Gemeinschaft
die Summe einzuwerfen, welche sich ergiebt
aus dem (iesamtdurchlauf ihrer in die Gemein-
schaft (der Bedarf an Wagen wird nach einem
Verteiler auf die einzelnen Verbandsverwaltun-
gen repartiert) gestellten Wagen, auf den Ver-
bands- und Nichtverbandsbahnen des Dl- und
Auslands ü 0,4 Cts. pro Achskilometer, wobei
die Leistungen der eigenen Wagen auf dem
eigenen Netz mitverstanden sind.
Wagenübergang
3427
2. Von dieser Einnahme erhält jede Gesell-
schaft der Gemeinschaft denjenigen Betrag,
■welcher sich für sie ergiebt. wenn die Ein-
uahmesumme nach der Anzahl der von jeder
Gesellschaft in den gemeinschaftliehen Dienst
gestellten Wagen verteilt wird, wobei der ge-
deckte Wagen 20^ höher in Ansatz ge-
bracht wird als der offene. Dabei werden Wa-
gen, welche im Lauf eines Jahrs neu in die
Gemeinschaft eingestellt oder derselben ent-
zogen werden, nach Verhältnis der Dauer ihrer
Einstellung mitgerechnet, wobei aber Bruch-
teile eines Monats nicht zu berücksichtigen
sind.
In England obliegt das ganze Geschäft der
Mietefeststellung und Abrechnung dem „Clea-
ring house", welchem zu diesem Behufe Rap-
porte über den Wagenlauf einerseits von den
Versand- und Empfangsstationen, andererseits
von den auf den Übergangsstationen Tür diesen
Zweck aufgestellten Beamten des Clearing house
(numbermen) zugehen.
XI. Behandlung der losen Wagenbe-
standteile.
In Betreff der losen Wagenbestandteile ist
in allen Übereinkommen der Grundsatz aus-
gesprochen, daß die zum Wagen gehörigen Teile
von demselben nicht zu entfernen sind, selbst
wenn sie zu den abnehmbaren Teilen, wie Run-
gen, Schemmel, Seiten- (Bord-) Wände u. dgl.,
gehören, und daß selbe im Trennungsfall
ohne Frachtberechnung, d. h. mittels Begleit-
scheins an die Heimatbahn zurückzusenden sind.
Um die Zuständigkeit solcher Wagenbestand-
teile ermitteln zu können, besteht im Vereins-
verkehr die Verpflichtung, lose Bestandteile der
Wagen, soweit ausführbar, mit einem Eigen-
tumsmerkmal zu versehen. Außerdem besteht
-die Verpflichtung, lose Bestandteile des Wa-
gens an beiden Langseiten der Wagen anzu-
schreiben oder durch Beigabe eines kartierten
Begleitscheins kenntlich zu machen, da nur in
diesen Fällen die Haftung für dieselben auf
die übernehmende Verwaltung übergehen soll.
Bei Versendung loser Wagenbestandteile sind
diese wie jedes andere Stückgut zu bezetteln,
bezw. mit Täfelchen zu versehen, welche mit
4er Adresse auf dem Begleitschein übereinstim-
mend zu beschreiben sind. In der Bestimmungs-
station sind derartige Wagenbestandteile ebenso
wie andere Güter in Empfang zu nehmen.
Bezüglich jener Lademittel, welche keinen
Bestandteil des Wagens bilden — so insbeson-
dere rücksichtlich der Wagendecken — besteht
allgemein die Verpflichtung, dieselben, soweitaus-
führbar, mit dem Merkmal der Eigentumsbahn
zu versehen und nach Entladung des Wagens,
auf welchem sie verwendet wurden, wieder
frachtfrei zurückzusenden. Im internatio-
nalen Verband sind derartige Lademittel sofort,
im Vereins- und italienischen Verkehr,
wenn selbe auf dem Rückweg keine Verwen-
dung finden, spätestens innerhalb zweier Tage
von der auf die Entladung des betreffenden
Wagens folgenden Mitternacht an die Versandt-
station zurückzusenden. In den beiden letzt-
genannten Verkehren besteht weiter die Ver-
pflichtung. Wagendecken, welche von den Wa-
gen getrennt zur Beförderung kommen, zu-
sammenzulegen und mit Bleiverschluß zu ver-
sehen; zugehörige Leinen u. s. w. sind in die
Wagendecken hineinzulegen; im internatio-
| nalen Verband ist die faktische Ubergabe
zwar vorgesehen, jedoch ausdrücklich die Ver-
I pflichtung der Verwaltungen hervorgehoben,
nur im guten Zustand befindliche Wagendecken
u. s. w. über ihre Bahnnetze hinaus zu ver-
wenden, da es häufig schwierig, und zuweilen
selbst unmöglich ist , auf der Übergangstation
die vorhandenen Beschädigungen an den Lade-
mitteln festzustellen.
Für verspätete Rückstellung der Wagen-
decken zahlt die schuldtragende Verwaltung
an die Eigentümerin eine Verzögerungsgebühr,
welche im internationalen Verband mit
60 Cts. pro Verzögerungstag und Decke, im
Vereins- und italienischen Verkehr 0,50 Mk.
beträgt. Ansprüche in Betreff verloren gegan-
gener, beschädigter oder unrichtig abgefertigter
Lademittel sind innerhalb dreier Monate, welche
Frist im internationalen Verband nach Ablauf
der reglenientmäßigen Frist, im Vereins- und ita-
lienischen Verkehr nach dem Tag der Abferti-
gung der betreffenden Gegenstände beginnt,
< anhängig zu machen.
im Vereins- und i talienischen Verkehr
ist weiters bestimmt, daß der Schrift Wechsel über
| Verlust, Beschädigung und unrichtige Abferti-
I gung der Lademittel zunächst zwischen den
| betreffenden Stationen zu führen ist und die
weitere Behandlung durch die vorgesetzten
Dienststellen erst dann Platz zu greifen hat,
wenn der zwischen den Stationen geführt«
Schriftwechsel erfolglos geblieben ist.
XII. Wagenbeschädigungen.
Beschädigungen, wie sie beim Betrieb unver-
meidlich sind, erfahren naturgemäß die von einer
Bahn benutzten fremden Wagen so gut wie die
eigenen, und da die für Benutzung fremder Wagen
zu zahlende Miefe nur eine Entschädigung für
die gewöhnliche Abnutzung in sich schließt,
so muß auch jede Verwaltung für die auf ihren
Strecken entstandenen Beschädigungen fremder
Wagen aufkommen. Dieser Grundsatz ist im
wesentlichen in allen Vereinbarungen, betreffend
die gegenseitige Wagenbenutzung, festgehalten,
und zwar im Vereins- und italienischen
Verkehr mit der Beschränkung, daß die Eigen-
turasbahn Räder und Achsen gegen Rückgabe
des alten Materials unentgeltlich zu ersetzen
hat, und daß ferner äußerlich nicht wahrnehm-
bare Mängel an plombierten Wagen jener Ver-
waltung zur Last fallen, welche die Bleie an-
gelegt hat. Im internationalen Verband ist
nur die erstere Beschränkung ausgesprochen.
Die benutzende Bahn ist verpflichtet, di-jenigen
Mängel, welchen ohne Schwierigkeit sofort ab-
geholfen werden kann, ohne Verzug zu besei-
tigen. In anderen Fällen und wenn der be-
schädigte Wagen beladen oder leer zur Heimat
laufen kann, ist seine Rücksendung dahin ein-
zuleiten. Die Instandsetzung erfolgt dann in
einer Heimatswerkstätte auf Kosten der be-
schädigenden Verwaltung. Wird ein fremder
Wagen von einer ihn benutzenden Bahn in
Ausbesserung genommen, somit dem Betrieb
entzogen, so muß, wenn nicht, die Wiederher-
stellung in 24 Stunden bewirkt werden kann,
der Eigentumsverwaltung entsprechende Mit-
teilung über den Zeitpunkt und die voraus-
sichtliche Dauer der Außerbetriebsetzung ge-
macht und die Wiederinbetriebsetzung schrift-
lich angezeigt werden, damit die Ruhezeit
I bei Berechnung der Zeitmiete abgesetzt wird.
Digitized by Google
8428
Wagenübergang
(In England darf diese Zeit nicht mehr als
sechs Tage betragen, andernfalls die Wagen im
beschädigten Zustand zurückgeschickt werden
müssen». .Der wirkliche Zustand der Wagen wird
auf den Ubergangsstationen durch die beider-
seitigen WagenreviBoreu (s. d.) festgestellt,
wobei die in den Anlagen zum „Vereins-
Wagenttbereinkonimen1' und zu dem „Regu-
lativ für die gegenseitige Wagenbenutzung im
Verkehr zwischen den italienischen Bannen
einerseits und deutschen, österreichisch- unga-
rischen, schweizerischen, belgischen und hol-
ländischen Bahnen anderseits", bezw. in dem
„Technischen Beglement für die gegenseitige
Zulassung des Betriebsniaterials u. s. w. zwi-
schen den Verwaltungen des internationalen
Verbands* enthaltenen Vorschriften Beachtung
zu linden haben. Bücksichtlich der dem schwei-
zerischen Wagen verband angehörenden Bahnen
gelten diesfalls die „Vorschriften über die Kon-
struktion, Beschaffenheit und Behandlung der
Personen-, Gepäck- und Güterwagen für den
Übergang im direkten schweizerischen Verkehr."
Beschädigungen der Wagen werden im
Vereins- und italienischen Verkehr —
jedoch nur wenn die Kosten der Ausbesserung
voraussichtlich 15 Mk., betragen — durch zu
beiden Seiten des Wagens an den Langträgern
anzubringende, sogenannte Beklebmeldungen
kenntlich gemacht. Im internationalen Ver-
band besteht eiue derartige Verpflichtung nicht,
Beim ( bergang beschädigter Wagen wird
der Inhalt der Beklebmeldungen, bezw. der Be-
fund Uber die Beschädigung des Wagens von
der übergebenden und übernehmenden Verwal-
tung in Revisionsbücher nach festgesetztem
Muster eingetragen und von den beiderseitigen
Wagenrevisoren zum Zeichen des Anerkennt-
nisses unterschrieben. Die Wagenrevisionsbücher
sind später dafür beweisfiibrend, wem die Aus-
besserungskosten zur Last fallen. Einen Anhalt
für die Beurteilung der etwaigen Höhe der ent-
stehenden Ausbesserungskosten haben die Wagen-
revisoren in den für die Wiederherstellung ein-
zelner Wagenteile vereinbarten Preisen, welche
bei Aufstellung der Wiederherstellungskosten-
rechnungen zu Grunde zu legen sind. Diese
Verzeichnisse sind den oben angeführten Amts-
behelfen als Anhänge beigeschlossen.
Um während der Fahrt an dem Zug etwa
vorkommende Beschädigungen wenigstens soweit
beseitigen zu können, daß die Weiterfahrt des
Zugs möglich ist, ist es erwünscht, in jedem
Zug die erforderlichen Gerätschaften, Ersatz-
stücke mitzufahren. Es besteht bei den
meisten österreichischen und deutschen Bahnen
die Gepflogenheit, deu Hauptzügen „Wagen-
wärter" beizugeben, welche die Wagen in Bezug
auf ihre Lauffähigkeit zu tiberwachen haben.
Alle Wiederherstellungen fremder Wagen
sind zweckmäßig, dauerhaft, rasch und ohne
Änderung der eigentümlichen Bauart vorzu-
nehmen. Sind Ersatzstücke nötig, deren ander-
weitige Herbeischaffung schwierig und kost-
spielig sein würde, so sind dieselben von der
Eigentumsbahn zu requirieren und unent-
geltlich zu befördern. Bewirkt die beschädi-
gende Verwaltung die Wiederherstellung eines
Wagens nicht selbst, sondern überbißt sie die-
selbe der Eigentümerin, so ist die letztere be-
rechtigt, die entstandenen Kesten von der
schuldigen Verwaltung einzuziehen. Dabei
bleiben die Kosten für die Abstellung kleiner
Schäden bei den meisten Bahnen auC-er Ansatz
und werden nur dann in Rechnung gestellt«
wenn sie einen gewissen Betrag überschreiten.
Im Bereich des Vereins Deutscher Eisenbahn-
Verwaltungen, im Verkehr mit Italien und im
internationalen Verband werden Schäden, deren
Beseitigung nicht mehr als 15 Mk., bezw.
18,76 Frs. erfordert, nicht in Betracht gezogen,
ausgenommen wenn ein Dritter zum Ersatz ver-
pflichtet ist. Im Verband einzelner französischer
Bahnen unter einander und mit schweizeri-
schen und Österreichisch-ungarischen Bahnen
gilt die Bestimmung, daß die Kosten für Be-
seitigung sämtlicher an einem Wagen ein-
getretenen Beschädigungen erst dann zur An-
: rechnung kommen, wenn sie zusammen mehr
als 40 Mk , bezw. 50 Frs. betragen. Für Ver-
lust loser Wagenbestandteile und der Lade-
mittel wird in der Regel ohne Einschränkung
gehaftet; im in t ernationalen Verband wer-
den auch ohne Rücksicht auf ihren Wert stet»
in Rechnung gestellt: gänzlich fehlende Kuppe-
lungen, Zughaken, Notketten, Buffer, ButtYr
mit Holzteilen, Bufferstangen. Zug- und Trag-
federn, gleichviel, ob die übrigen, an einem
Wagen etwa noch vorhandenen Schäden die
, Höhe von 15 Mk., bezw. 18,75 Frs. erreichen
t oder nicht.
Auf die Rückgabe alten Materials mit Aus-
nahme der Achsen, Räder und Blattfedern wird
in den drei großen Wagenverbänden grund-
sätzlich verzichtet. Wiederherstellungen, für
welche Preise nicht vereinbart sind, sind in
den Rechnungen genau zu verzeichnen. Die
für solche Herstellungen verwendeten Mate-
rialien werden mit dem Selbstkostenpreis, die
Arbeitslöhne mit dem wirklich aufgewendeten
Betrag in Rechnung gestellt. Außer Ansatz
bleiben Brennmaterialien, Nägel, kleine Schrau-
ben und sonstige geringfügige Gegenstände,
sowie die Ausgaben für die in den Werkstätten
zu allgemeinen Verrichtungen verwendeten Be-
diensteten und Arbeiter. Für die hiernach nicht
berechneten Leistungen ist ein Aufschlag von
100% der verrechneten Arbeitslöhne in Ansatz
, zu bringen.
In Amerika sind, wenn die Betiiebssicher-
heit dies erfordert, die durch Fehlerzettel
' bezeichneten Schäden auszubessern und in
diesem Fall die abgenommenen Fehlerzettel
' der Rechnung als Beleg für die geleistete Arbeit
anzuschließen.
Dächer, welche infolge mangelhafter Bau-
art von den Wagen verloren werden, sollen
auf Kosten der Wageneigeutümerin wieder auf»
1 gebracht werden. Für die Verschlußvorrich-
j tungen der Wagen ist die Eigentümerin ver-
1 antwortlich.
Die Auswechslung der Räderpaare, sowie
der Achsen erfolgt bei Schäden, welche der
Eigentümerin zugeschrieben werden können,
auf deren Kosten, sonst auf Kosten der be-
nützenden Verwaltung. Wagen, welche wegen
starker Abnutzung, zu hohen Alters oder wegen
Baufälligkeit für den Betrieb unsicher erscheinen,
sollen an die Wageiieigentümerin zurückgesendet
werden.
Die Ersatzkosten für zertrümmerte Wagen
sind im Vereins- und italie nischen Verkehr
in folgender Art zu berechnen: Achsen und Rad> r
bleiben außer Berechnung. Vom übrigen Neu-
Digitized by Google
Wagenuntergestell — Wagenverbände
3429
wert des Wagens wird 1 ,; des Anschaffungspreises
als Wert des bleibenden Altmaterials angenommen
und letzteres nebst den Achsen und Rädern
der Eigentümerin ausgeliefert. Die übrigen
des Neuwerts werden auf eine 30jährige Daner
verteilt, mindestens wird die Hälfte dieses Be-
trages vergütet. Zum Ersatz höherer Wieder-
herstellungskosten, als die Vergütung für zer-
trümmerte Wagen, kann keine Verwaltung
herangezogen werden.
Gleiche Bestimmungen wie vorstehend haben
auch im schweizerischen Wagen verbünd
Geltung, mit der alleinigen Ausnahme, daß
von den ermittelten •'•/« de» Neuwerts nur 6 n
vergütet werden.
Die Ausgleichung der Wiederherstellungs-
koften zwischen den einzelnen Verwaltungen |
erfolgt in der Regel vierteljährig durch die da- i
mit betrauten Dienststellen. Die deutschen
Verwaltungen verkehren nicht unmittelbar mit
den französischen Bahnen, sondern senden ihre
Aufstellungen, Anforderungen u. dgi. je an die |
entsprechende Dienststelle der Grenzbahn, j
welche die fremden Wagen in den Bereich des :
Vereins-, bezw. des internationalen Verbands
eingeführt hat.
Erinnerungen gegen die aufgestellten Kosten- j
rechnungen, welche nicht binnen drei Monaten
nach deren Eingang der fordernden Verwaltung .
mitgeteilt werden, bleiben unberücksichtigt, i
Die Berichtigung der schuldigen Beträge soll
ohne Verzug durch die nächste Abrechnung
erfolgen. Die Austragung von aus dem Wagen-
•lienst entspringenden Streitigkeiten erfolgt im
Vereinsverkehr durch den Ausschuß für Ange-
legenheiten der gegenseitigen Wagenbenutzung,
im italienischen und internationalen Verkehr
durch eine ständige Kommission.
In England erfolgt die Ausgleichung der an-
läßlich von Wagenbeschädigungen sich ergeben-
den Last- und Gutschriften durch das Clearing-
house (s. die Verhandlungen des IV. internatio-
nalen Eisenbahnkongresses, Petersburg 1892,
Question XX, Ee hange du matericl roulant).
Wagennntergestell {Frame, train of a
carriage; Train, m., de chartot ou de voiture),
das eigentliche Lauf- oder Rollgestell der Eisen-
bahnwagen, welches den zur Aufnahme der zu
transportierenden Personen oder Gegenstände
bestimmten Bau fein geschlossener oder offener
Kasten, ein Gefäß, eine unmittelbar auf dem
W. befestigte Dielung, in gewissen Fällen der
zu transportierende Gegenstand selbst in
dauernder fester Verbindung mit dem W., wie
z. B. bei Gerüst wagen , Krauwagen u. s. w.) |
trägt. Bei manchen Ausführungen (vornehiulich
bei amerikanischen Wagen) ist eine strenge
Trennung zwischen dem W. und dem Wagen-
oberteil nicht durchführbar, weil die tragenden
Teile des letzteren auch zum Teil als Träger
des W. mitbenutzt sind Die W. können in
einfache und zusammengesetzte W. unter-
schieden werden. Erstcre besitzen einen Rah-
menbau, mit welchem die Radachsen vermittelst
der Achsbüchsen und Tragfedern verbunden
sind; bei letzteren wird ein Hauptrah inen bau
von kleineren Gestellen, den Drehgestellen
(s. d.) getragen, welche die Radachsen ent-
halten und mit dem Haupt rahmen bau durch
Dreblager in Verbindung stehen. Über die
einzelnen Teile der W., deren Anordnung und I
Ausführung, s. die Artikel Güterwagen, Per- I
sonenwagen und die besonderen Artikel über
Achsen .Achslager, Bremsen, Buffer, Federn u. s.w.
Wagenuiiterhaltnng (Entretien, m., du
maUriel roulant). Man kann hier unterscheiden :
Gewöhnliche und außergewöhnliche
Unterhaltung. Unter die gewöhnliche Unter-
haltung fallen alle Arbeiten und Ausgaben,
welche durch die Ausbesserung beschädigter
oder abgenutzter und durch den Ersatz un-
brauchbar gewordener, aber nur kleinerer Teile
notwendig werden. (Der Ersatz abgenutzter
Radreifen durch neue fällt nicht unter den
Begriff der Unterhaltung, sondern unter den
der Erneuerung.) Außergewöhnliche Unterhal-
tung und Ergänzung nimmt , man in der Regel
dann an, wenn es sich um Änderungen in der
Einrichtung der Wagen handelt, wie es z. B.
der Fall ist bei Änderung der Beleuchtungs-
und Beheiznngsart, bei Einführung anderer
Bremsen u. s. w.
Die Kosten der Unterhaltung der Wagen
sind bei den verschiedenen Bahnen sehr ver-
schieden; sie betrugen auf den deutschen Bahnen
(1892 93) bei Personenwagen 0,65 Pfg., bei Ge-
päck- und Güterwagen 0,33 Pfg., auf den öster-
reichisch-ungarischen Bahnen (1889) bei Per-
sonenwagen 0,7:2 Pfg. und bei Güterwagen
0. 28 Pfg. pro Achskilometer.
Waffen verbünde, Vereinigungen einer
Anzahl von Eisenbahnverwaltungen zum Zweck
der gemeinschaftlichen Benutzung ihrer Wagen.
Solche Verbände sind z. B. „der preußische
Wagen verband", „der schweizerische Wagen-
verband"; die bestehenden Vereinigungen zum
gegenseitigen Austausch der Wagen, so ins-
besondere der internationale Verband, welchem
deutsche, Österreich-ungarische, schweizerische,
belgische, französische, luxemburgische und
holländische Eisenbahnen, sowie die kgl. rumä-
nische, dann die Warschau- Wiener Eisenbahn
angehören, unterscheiden sich wesentlich von
den zwei erstgenannten engeren Verbänden, da
jene Vereinigungen nur Vereinbarungen rtick-
sichtlich der gegenseitigen Benutzung •!<■> b'ahr-
materials enthalten und im übrigen jede der
Vereinigung angehörende Eisenbahnverwaltung
über ihren Wagenpark selbständig verfügt.
Anders liegen die Verhältnisse beim preußischen
und schweizerischen Wagenverband, bei denen
die Wagen sämtlicher Verbandsmitglieder einen
gemeinschaftlich verwalteten Verbandswagon-
park bilden.
Der preußische Wagen verband erstreckt
sich nicht nur auf die preußischen Staatsbahnen,
sondern auch auf jene deutschen Bahnverwal-
tungen, welche den Vorschriften dieses Wagen-
verbands beigetreten sind. Mit 1. Januar 1893
gehörten dem preußischen Wagenverband an:
1. die kais. Generaldirektion der Eiseubahnen
in Elsaß- Lothringen zu Straßburg, die groG-
herzogliche Eisenbahndirektion zu Oldenburg,
die Direktion der Weimar-Geraer Eisen bahn -
gesellschaft zu Weimar, die Direktion der
Staatseisenbahngesellschaft zu Jena und die
Direktion der kgl. Militäreisenbahn in Berlin,
welche zwar nicht Mitglied des Staatsbahn-
Wagenverbands ist, doch aber an den Ein-
richtungen derselben durch Vermittlung der
kgl. Eisenbahndirektion zu Erfurt teilnimmt.
Dem schweizerischen Wagenverband
gehören fast sämtliche schweizerischen Normal-
bahnen au. Der Verband hat im Jahr 1893 die
Digitized by Google
3*30 Wagen Verschluß —
Anschaffung von looo Güterwagen beschlossen j
und damit einen Bestand von 9400 Wagen
gesichert. Bis Ende 1894 wird der Wagenpark
auf 10 000 vennehrt mit der Verpflichtung
aller Verbandsverwaltungen, den Park auf jen«'r
Höhe zu erhalten. Das ganz« Verbandsgebiet
ist in sechs Repartitionsbezirke eingeteilt. Das
Centraibureau mit einem Oberrepartiteur an der
Spitze wird von der Verbandskonferenz gewählt
und wird für jeden Kepartitionsbezirk ein Re-
partiteur ernannt.
Die Repartiteure haben auch die Pflicht
der Kontrolle über die Rapportierung und Be-
nutzimg der Wagen, insbesondere die Kontrolle
des Aufenthalts derselben auf den Stationen. .
Dem Oberrepartiteue obliegt die richtige Ver- i
teilung und Verwendung der Wagen, die Kon-
trolle über die Thätigkeit der Repartitions- J
bureaus und der Stationen. Am Schluß jedes \
Quartals hat der Oberrepartiteur der Präsidial-
verwaltung über den Geschäftsgang im ver-
flossenen Quartal, über seine Thätigkeit und
seine Wahrnehmungen einen Bericht einzu-
senden.
Die Verbandswagen müssen mindestens alle
zwei Jahre, die speciell für den Eiltransport
in Schnellzügen bestimmten Güterwagen min- :
destens alle Jahre einmal einer gründlichen
Revision unterzogen werden.
Die Wagenkontrollen der Verbandsverwal-
tungen sind vom Centraibureau unabhängig,
haben aber dasselbe, sowie die Repartiteure in
ihren Funktionen bestmöglich zu unterstützen.
Die Schuldrapporte.bezw. Monatsrechnungen,
werden von den Warenkontrollen der einzelnen
Bahnen aufgestellt, und erst nachdem die defi-
nitiven Resultate aller Monatsrechnungen be-
kannt sind, führt das schweizerische Central-
berechnunpsbureau die jährliche Ausgleichung
durch.
Wagenverschluß , s. Güterwagen, Per-
sonenwagen und Zollsehlösser.
Wagenv^rteilung (Distribution of empty
truclcg; Reparation, f., des tcagons viues).
Dieselbe wird bei kleinen Bahnen durch ein bei
der Direktion befindliches Wagenbureau be-
wirkt ; auch bei einzelnen großen Verwaltungen
(niederländische Staatsbabn, italienische Mittel-
meer- und Südbahngesellschaft) liegt die Ver-
teilung ausschließlich hei der Centraistelle.
Bei der Mehrzahl der größeren Verwaltun-
gen, wie auch bei den Wagenverbänden ist der
ganze Bezirk in kleinere Wagenverteilungs-
bezirke zerlegt, deren jeder seine Verteilungs-
stelle hat. Über den einzelnen Verteilungsstellen
steht dann noch eine Centraistelle (Ontral-
wagenbureau, Oberrepartiteur. Haupt wageuamt),
welche die Verteilung auf die einzelnen Ver-
reilungsbezirke bewirkt.
Im Bereich des preußischen Wagen Ver-
bands wird über die in einem Direktionsbezirk
vorhandenen Wagen innerhalb dieses Bezirks
durch ein Wagenbureau Verfügung getroffen.
Der weitere Ausgleich zwischen Bedarf und
Bestand der einzelnen Verwaltungsbezirke er-
folgt durch das Centraiwagenbureau zu Magde-
burg unter der Leitung der kgl. Eisenbahn- I
direkt ion daselbst. Die Stationen haben den :
Bestand und Bedarf an Wagen an jedem Werk-
tag nach 12 Uhr mittags an die Wagenbureaus
telegraphisch zu melden ; die Wagenbureaus
haben wiederum bis spätestens abends C Uhr
Wagenverteilung
den Überschuß des Bestands über den Bedarf,
bezw. des Bedarfs über den Bestand an das
Centralwagenbureau telegraphisch zu melden,
worauf das letztere sodann den Ausgleich sofort
telegraphisch veranlaßt
Die Vorschriften für die gemeinschaftliche
Wagenbenutzung finden auf Personen- und
Gepäckswagen keine Anwendung.
Im schweizerischen Wagenverband
obliegt die Leitung der die Wagenverteilung
betreffenden Geschäft« dem Oberrepartiteur,
welchem die sämtlichen Repartiteure unter-
stehen. Die Stationen erhalten die Weisungen
betreffend die Wagenrepartition ausschließlich
durch das zuständige Repartitionsbureau
Die Stationen und die Reparaturwerkstätten,
sowie die Hauptmagazin- und Materialienver-
waltungen senden ihrem Repartitionsbureau
täglich mit dem vorgeschriebenen Zug Wagen-
standsrapporte nach festgesetztem Formular zu.
In Zeiten starken Güterverkehrs sind überdies
die nach Abgang des Bestandsrapportes beladen
eintreffenden und voraussichtlich noch am glei-
chen Tag oder folgenden Morgen verfügbar
werdenden Wagen dem Repartitionsbureau so-
fort telegraphisch anzumelden. Wagenbegehren,
die erst muh Abgang der Rapporte, aber vor
Beginn d r Reparation einlaufen, sowie drin-
gende W;igenhe{.'ehri'n, z. B. für Eilgut und
Viehtransporte, di« erst nach dem Versand der
Rapporte, bezw. nach der Reparation einlaufen,
sind von den Stationen mittels Depesche dem
Repartitionsbureau mitzuteilen. Immerhin sind
telegraphische Wagenbegehren auf das Not-
wendigste zu beschränken.
Nach Eintreffen der Bestandrapporte stellt
der Rcpartiteur die verfügbaren und verlangten
Wagen zusammen und beginnt sodann mit der
Verteilung. Ein allfälliger Überschuß an fremdem
Material ist telegraphisch dem in der Richtung
nach der Heimat desselben zunächst gelegenen
Repartitionsbureau und eventuell dem Central-
bureau zur Verfügung zu stellen. Den Bedarf
an Wagen hat der Repartiteur in der Regel
nur bei den direkt anschließenden Nachbar-
bezirken anzusprechen. Die Verfügungen be-
treffend die Wagenverteilung erfolgen mittel.«
Telegraph. Nachdem die Zusammenstellung voll-
endet und die Dispositionen des Repartiteurs
getroffen sind, ist auszuscheiden und dem
Centraibureau sofort telegraphisch mitzuteilen:
1. Der Bestand an Verbandsgüterwageu im
ganzen Bezirk;
2. die Zahl der verfügbar gemeldeten, und
.">. die Anzahl der verlangten Wagen.
Bei den österreichischen Bahnen erfolgt
die W. in der Hegel dureh eine bei der Direk-
tion bestehende Central - Wagendirigierungs-
stelle, und zwar zumeist unter Mithilfe von
exponierten Filial-Wagendirigierungsstellen.
Bei der französischen Ostbahn und Süd-
bahn wird die W. auf die einzelnen Stationen
durch bestimmte größere Stationen, sogenannte
Reservestationen, besorgt, denen ihrerseits wie-
der die Wagen durch uie Abteilungschefs über-
wiesen werden können ; den Ausgleich zwischen
den Abteilungsbezirken veranlaßt der Chef des
Zugförderungsdienstes.
Ähnlich ist die W. bei den russischen
Bahnen eingerichtet.
Ganz abweichend von anderen Vorwaltungen
verfährt seit 1873 die Paris-Ly on-Mittel-
Digitized by Google
Wagenverwaltung — Waldenburger Balm
3431
tn ee r ba h n. Dort werden mit einigen Ausnahmen
-alle Wagen von den nördlichen Stationen nach
bestimmten südlichen Stationen geschickt; die
auf dem Weg liegenden Stationen entnehmen
■die erforderlichen leeren Wagen aus den Zügen
und diejenigen kleinen Stationen, welche dies
aus verschiedenen Gründen nicht können, be-
ziehen ihren Bedarf an Wagen von, bezw.
geben den Überschuß ab an sogenannte Ver-
teilungsstationen, welche in gewissen Abständen
voneinander an dem Weg der leeren Wagen
liegen Ein Inspektor überwacht das Ganze und
greift nötigenfalls regelnd ein.
Das Netz der belgischen Staatsbahnen
ist in Bezug auf die W. in zehn Gruppen geteilt ;
am Sitz jeder Gruppe befindet sich ein Ver-
teilungsbureau, welches unter der Aufsicht des
Centraiwagenbureaus tbätig ist. Die Verteilungs-
bureaus zerfallen in 61 Bezirke; die Mehrzahl
derselben hat ihren Sitz in den großen Sta-
tionen, welche in gewissen Grenzen unmittelbar
bei der W. für die benachbarten Stationen mit-
wirken.
In England obliegt die Leitung der W.
meist einem Centraibureau {Principal carriagc
and teagon office), unter welchem exponierte
Distrikts-Inspektors tätig sind. An letztere
richten die Stationsvorstände ihre Anforde-
rungen und berichten ihnen täglich abends
über den Wagenstand und -Bedarf für den
nächsten Tagis Verhandlungen des IV. interna-
tionalen Eisenbai) nkongresses, Petersburg 1892,
Question XIX: Reparation des wagons vides).
Wa/renverwaltting. Diese Bezeichnung
führt bei einzelnen Eisenbahnverwaltungen die-
jenige Dienststelle, welcher die Beschaffung und
Unterhaltung der Wagen, bezw. der Betriebs-
mittel und auch wohl die Regelung des gesamten
Wagendienstes obliegt. Im Sinn der Wagen-
übereinkommen, Regulative u. s. w., betreffend
die gegenseitige Wagenbenutzung, ist unter
W. die Eigentümerin von Wag«m zu ver-
stehen. In dem von der geschaftsführenden
Direktion des V. D. E-V. herausgegebenen
„ Adressen Verzeichnis der Wagenverwaltungen"
finden sich die Adressen der leitenden Eisen-
bahnbehörden und Angaben über diejenigen
Dienststellen, mit welchen aus Anlaß der Aus-
führung der Bestimmungen des Vereinswagen-
übereinkommens u. s. w. bezüglich Wagen-
mieteabrechnung. Wagenbeschädigungen, Wa-
genwiederherstellungskosten n. s. w. in Ver-
bindung zu treten ist.
Wahren Yerzfigeruiigsppbiihren . s. Wa-
genübergang 'Verzögerungsgebühren ).
WagcnwärterK-rardcs, m. pl., roiturr). Den-
selben liegt die Beaufsichtigung und Wartung
i Schmieren der Achslager, Bedienung der Heiz-
vorrichtungen u. s. w.) der in den Zügen laufen-
den Wagen ob. Sie müssen mit den im Betrieb
vorkommenden Wagengattungen und mit den
einzelnen Wagenteilen, insbesondere den Kuppe-
lung»- und Thürverschlußvorrichtungen, den
Achslagern, den Bremsen und den Heiz- und
Beleuchtungsoinrichtungen vertraut sein und
auch die Fähigkeit besitzen, die an den Wagen
während des Betriebs vorkommenden kleinen
Schäden zu beseitigen Es werden daher zu
W. meistens Handwerker genommen, welche
längere Zeit in einer Eisenbahnwagenwerkstätte
beschäftigt gewesen sind und auch einige Zeit
im Bremserdienst ausgebildet wurden
Waldbahnen, t ransportable Bahnen, welche
zur Bringung der Waldprodukt« Verwendung
finden (s. Feldbahnen).
Beispiele größerer W. s. Centraiblatt der Bau-
Verwaltung 1*86. S. 64 (in Hinterpommern,
Groß-Rambini; Z. des V. D. E.-V. 1893, S. 269
(im Körösthal, Ungarn) und 1894, S. 791 (im
Württembergiscben, Schönbuch); Mitteilungen
des Vereins für die Förderung des Lokal- und
Straßenbahnwesens. Wien 1894, Heft 6, S. 287
(in Skole, Galizieni.
Waldenhnrger Bahn (Schweiz), ist eine
nach dem Vorgang der Bröltbaler Eisenbahn
(s. d.) im Jahr 18H0 erbaute Kleinbahn von
Liestal, Station der Schweizer Centraibahn und
Hauptort des Kantons Basel-Land, nach Walden-
burg mit der Spurweite von o,75 m.
Die Straße von Liestal über den oberen Hauen-
stein, an welcher das gewerbsame Städtchen
Waldenburg liegt, vermittelte vor dem Bau der
Eisenbahnen einen bedeutenden Verkehr, der von
Basel ausging und über Solothurn und Bern nach
der Central- und Westschweiz sich verbreitete.
Nachdem dieser Verkehr an die Centraibahn,
die den Hauensteiii bei Ölten durchbricht, über-
gegangen war, wurden schon im Jahr 185t;
Anläufe zur Erstellung einer Pferdebahn nach
dem Waldenburgcrtbal gemacht; denn die In-
dustrie hatte mannigfache Beziehungen mit der
Stadt Basel hergestellt und viele Bewohner der
letzten gingen jährlich dorthin in die Sommer-
frische. Die Centraibahn übernahm die Ver-
pflichtung, das Unternehmen mit einer Summe
von 100 ooi) Frs. zu unterstützen. Am 19. Mai
1870 wurde die Konzession für eine Eisenbahn
von den eidgenössischen Räten genehmigt. Späte»-
machte man sich Hoffnung, die Ceutralbahn
werde die W. selbst erbauen, indem der Kanton
Basel-Land hieraus eine Bedingung seiner Zu-
stimmung für die Erteilung der Konzession der
Wassel fallenbahn an die Centraibahn machte
Allein diese Hoffnung verwirklichte sich nicht.
Die Centraibahn sah sich vielmehr genötigt,
sowohl auf den Bau der Wasserfallenbahn als
auf denjenigen der W. zu verzichten (s. Schweize-
rische Centraibahn) Dadurch wurde die beteiligte
Gegend veranlaßt, die Lösung der Aufgabe in die
eigenen Hände zu nehmen, und um dies zu er-
möglichen, die Anforderungen an Bau nnd
Betrieb auf das kleinste Maß zu beschränken.
So entstand eine lebensfähige, den Bedürfnissen
genügende Unternehmung mit den verhältnis-
mäßig geringsten Opfern.
Am 24. Februar 1880 ging die Konzession
an eine selbständige Gesellschaft, über. Der Bau
wurde der Lokomotiv- und Maschinenfabrik in
Winterthur übertrage» und die Bahn am 1. No-
vember 1880 dem Betrieb übergeben.
Folgende Tabelle enthält einige Angaben
über Laugen, Stationen und Uöhenverhältnisse.
Entfernungen in Matern
too dutlun
ZD
Sution
1374
2098
2546
2395
2894
1456
77->
Höhenlage
»0<0
Aber Meer
Stationen
Anfangs-
punkt
in Metern
330,01
Liestal
33»), 53
1 374
363,14
Bubendorf
3 472
401.3»;
Lampen berg. .
6018
423.95
Höllstein
8 413
471.86
Niederdorf ....
1 1 307
500.91
Oberdorf.
12 7»J3
518,34
Waldenburg. . .
13 535
Digitized by Google
3432
W'alhallabaho — Wandern der Schienen
Die bauliebe Länge der Bahn betragt
12 531 tu, die Betriebslänge 18 535 m oder
rund 14 km. Von der Einmündung der W.
in die Centraibahn bei Station Alttnarkt bis
zur Station Liestal wird auf eine Länge von
1260 m durch Einlage einer dritten Schiene
zwischen das GleiB der Hauptbahn dasjenige
der Schmalspurbahn hergestellt. Die durch-
schnittlich 8 in breite öffentliche Straße wird
auf eine Länge von 10 066 m in Anspruch
genommen. Die Kronenbreite der Bahn beträgt
2,83 m, die mittlere Stärke der Schotterschicht
0,22 m, die Breite der Schotterkrone 1,75 m.
Das Gewicht der Stahlschienen erreicht 15,1kg
uro laufenden Meter. Von den acht Stationen
der Bahn ist <>ine in Mitbenutzung der Centrai-
bahn, von den übrigen sind fünf für den
Gesamtverkehr, zwei für den Personenverkehr
bestimmt. In den Ortschaften der Zwischen-
stationen sind keine besonderen Aufnahms-
gebäude erstellt worden ; dagegen wurde im
Anschluß an die Station Liestal ein kleiner
Lokomotivschuppen errichtet. Die grüßte Stei-
gung der Bahn oeträgt 30%0 und der kleinste
Krümmungshalbmesser 60 m. An Rollmaterial
besitzt die W. vier Lokomotiven, davon zwei
mit zwei Treibachsen und zwei mit drei Treib-
achsen. Das Adbäsionsgewicht der ersteren ist
im Dienst 10 t, dasjenige der letzteren 14 und
14,9 1. Ferner verfugt die Bahn über zehn
Personenwagen mit 326 Sitzplätzen und über
14 Güterwagen. Das gesamte Anlagekapital be-
trug Ende 1892 für Bahnanlagen und feste
Einrichtungen 235 350 Frs., pro km 1878lFrs.;
für Rollmaterial 159 439 Frs., pro km 11388
Frs; für Mobiliar und Gerätschaften 7393 Frs ,
pro km 590 Frs.; im ganzen 402 182 Frs., pro
km 30 759 Frs. Die Bahn darf daher wohl als
die in der Schweiz am billigsten gebaute Eisen-
bahn mit Lokomotivbetrieb betrachtet werden.
Es ist indes zu bemerken, daß laut Bundes-
ratsbeschluß die Subvention der Centraibahn im
Betrag von 100 OOo Frs. von den Baukosten
in Abzug gebracht wurde und daß diese that-
>äcblich 502 182 Frs. erreichen. Diesen An-
lagekosten stehen als Passiven gegenüber :
das Aktienkapital von 250 000 Frs., davon
100 000 Frs. iu Stammaktien und IftOOOO Frs.
in Prioritätsaktien; die konsolidierten Anleihen
im Betrag von 104 000 Frs.; schwebende
Schulden 9526 Frs.; Fonds für Bauerueuerung
und Reserve 70 621 Frs. und ein Aktivsaldo
von 4701 Frs., so daß ein Betrag von 36 666 Frs.
verfügbar ist.
Im Jahr 1892 wurden pro Bahnkilometer
zurückgelegt : 56 068 Personenkilometer und
5319 Tonnenkilometer Güter aller Art ; verein-
nahmt: 4h84 Frs., verausgabt: 4180 Frs. Der
Überschuß wurde dem Bauerneuerungsfonds
zugewiesen. Dietler.
WalliHllnbahn, s. Müncheuer Lokalbahn-
Aktiengesellschaft.
Wandern der Schienen {SUpping of the
railn; ('hasse, f., (itissemeitf, iu., mtirche, f.,
<la< riiils), die Längsverschiebung derselben, i>t
ein Vorgang, der in sehr verschiedenem Grad
vorkommt. Die Folgen davon, nämlich die Bil-
dung zu großer Stoßlücken an einzelnen Punkten
und die Stauchung der Schienen an anderen
Stellen, das Schiefstellen etwaiger Spurstaugen
oder sonstiger Querverbindungen, namentlich
bei L.-intfsehwelleu-Überbau u. s. f., treten zwar
nur ganz allmählich ein, sind aber so schwer
zu beseitigen, daß es nötig erscheint, überall da.
wo ein solches Wandern sich zeigt oder — bei
Neubau von Gleisen — wo es zu erwarten steht,
dies rechtzeitig durch Gegenmittel zu ver-
hindern.
Die Ursachen des W. sind sehr mannig-
faltiger Art; ein Teil derselben strebt die
Schienen in der Fahrrichtung nach vorwärts
zu verschieben, ein anderer Teil nach rück-
wärts.
Zu der ersteren Gruppe von Wirkungen (nach
vorwärts) gehören:
1. Der Stoß jedes Rads auf den Schienen-
kopf beim Überschreiten der Stoßlücke.
2. Die rollende Reibung aller Laufräder,
die zwar unbedeutend, aber doch vorhanden ist.
3. Die zufolge der Durchbiegung der Schienen
in deren Unterkante eintretende elastische Län-
genausdehnung, welche eine Verschiebung auf
den Auflagerpunkten bewirkt. (Vgl. Zimmer-
mann im Centralbl. der Bauverwaltting, 1890,
S. 437.1
4. Beim Bremsen des Zugs die gleitende
Reibung aller gebremsten Räder. Dies betrifft
namentlich die sogenannten Bremsstrecken, in
denen regelmäßig eine Bremsung vorkommt,
also die Strecken in Nähe der Bahnhöfe und
in steilem Gefälle.
Zu den nach rückwärts wirkenden Ein-
flüssen gehören namentlich :
1. Die gleitende Reibung (Adhäsion) der
Lokomotivtriebräder.
2. Die lebendige Kraft der Drehbewegung
aller ungebremsten Wagenräder bei Eintritt
! der Bremsung anderer Achsen. Dies tritt be-
sonders dann ein, wenn die Lokomotivbremsen
früher angezogen werden als die Bremsen des
Wagen zu gs. Bei durchgehenden Bremsen mit
rascher Wirkung wird dieser Einfluß unbedeu-
I tend sein , und wenn alle Achsen gebremst
werden, fast verschwinden.
Außerdem können noch gewisse andere Ein-
flüsse sowohl nach vor- als nach rückwärts
wirken, so
1. Das Schleifen der Spurkränze an der
Seite des Schienenkopfs, welches vorwiegend
nach rückwärts, bei gebremsten Radern aber
nach vorwärts wirkt, und zwar nur an einer
Seite, wo die Spurkränze gegen die Schienen
drücken, was von Wind, Unregelmäßigkeiten
der Gleislage und der Bewegung _ in Bogen,
außerdem von der Fliehkraft und Überhöhung,
vom Radstaud u. s. f. abhängt. Da in Krüm-
mungen im allgemeinen die Vorderräder gegen
die äußere, die Hinterräder gegen die innere
Schiene drücken, das Verhältnis dieser Drücke
aber durch die., verschiedene Geschwindigkeit
bei gegebener Überhöhung wesentlich beein-
■ flußt wird, so kann hierdurch auf die beiden
Schienen desselben Gleises eine ungleiche, ja
entgegengesetzte Wirkung veranlaßt werden.
2. Das Schleifen der Radreifen in Bogen
infolge ungleicher Weglänge beider Räder,
welche auf ihrer Achse fest sind. Diese Un-
gleichheit soll zwar zum Teil ausgeglichen
werden durch dio Kegelform der Radreifen.
Dem steht aber, wenigstens bei festgelagerten
Achsen, die Unmöglichkeit der freien Einstel-
j lung dieser entgegen, so daß die Hinterachse
in der Regel doch gegen die innere Schiene
I drängt. Die Ausgleichung wird also im allge-
Digitized by Googl
Wandern der Schienen
meinen nur zmn Teil, wenn überhaupt eintreten.
Es wird alsdann das stärker belastete Rad ganz
oder nahezu vollständig rollen, das schwacher
belastete um den Unterschied der Weglängen
(gleich Spurweite mal Winkel) schleifen. Auch
dieser Einfluß kann also ganz verschieden wir-
ken. Schwere Lastzüge werden, zumal bei großer
Überhöhung und geringer Geschwindigkeit, vor-
wiegend die innere. Schnellzüge die äußere
Schieue mehr belast-n.
Da nun die bezeichneten Wirkungen auf
einer und derselben Strecke sich in mannig-
facher WVise verbinden, teils einander auf-
heben, teils verstärken können, so ist es er-
klärlich, daß die Erscheinung des W. an man-
chen Stellen gar nicht, an anderen sehr stark,
an manchen auch bei den Schienen eines
Gleises in verschiedener, ja entgegen-
gesetzter Weise auftritt.
Am stärksten zeigt sie sich bei zweiglei-
sigen Bahnen mit steilein Gefälle, wo das
Thalgleis stets nur in einer Richtung und mit
angezogenen Bremsen befahren wird. Aber auch
bei Bahnen im Flachland haben sich die Längs-
bewegungen so störend gezeigt, daß im Bereich
des V. D. E-V. wohl ziemlich allgemein be-
sondere Vorkehruugeu dagegen in neuerer Zeit
üblich geworden sind.
Als solche Mittel gegen das W. wurden
früher bei geschweißten Eisenschienen allge-
mein Einklinkungen des Fußes angewendet,
in welche auf einer, zwei oder mehr Schwellen
die Nägel eingriffen. Da bei Stahlschienen
durch solche rechteckige Einklinkungen die Ge-
fahr feiner Risse und späterer Brüche herbei-
geführt wird, so bat man dabei zunächst halb-
runde Ausklinkungen versucht, aber als ziem-
lich wirkungslos erkannt, indem die eingreifen-
den Nägel bald bei Seite gedrückt wurden.
Auch runde Bohrungen in der unteren Fläche
des Schienenfußes und Eingriff eines in die
Unterlagsplatte eingesetzten Doms ist ohne
dauernde Erfolge ausgeführt, da alle derartigen
Schwächungen des Schienenfußes vom Übel
sind An anderen Stellen sind statt dessen
Vorkehrungen zum Festhalten der Schienen
am Stoß in Verbindung mit der Laschenanord-
nung getroffen.
In dieser Richtung sind namentlich hervor-
zuheben :
1. „Vorstoßplatt en-, welche in den sieb-
ziger Jahren (bei schwebendem Stoß) auf der
einen Stoßschwelle, bezw. auf deren Unterlags-
platte, mit Nagel oder Schraube befestigt
wurden und den Schienenfuß so übergriffen,
daß sie mit einer Ecke der damals üblichen
Flachlasche beim Vorwärtsdrängen einen Wider-
stand boten (s. Sarrazin in der Deutschen
Bauzeitung", 1877, S. 405 und 1880, S. 65 ff ).
Die Wirkung war jedoch eine mangelhafte; die
Platten drehten sich allmählich, indem die sie
haltenden Nagelköpfe abgeschoren .pder ver-
bogen wurden. Auch hatten sie den Ubelstand,
zufolge der Wärnieänderungen und Rückgang
der Schienen außer Berührung mit den Laschen
zu kommen und dann bei wiedereintretender
Befahrung des Gleises unangenehmes Geräusch
zu veranlassen.
2. «Vorstoßwinkel-, welche in glei-
cher Weise mit einem, bezw. zwei Nägeln oder
Schrauben befestigt, jedoch länger waren und,
mit dem senkrechten Schenkel an der Lasche
anliegend, von einer oder zwei Laschenschraubeu
! gefaßt und festgepreßt wurden. Dieses Mittel
war erheblich wirksamer. Es hat zudem den
Vorteil, auf Zug und Druck, also nach beiden
i Richtungen zu widerstehen.
3. Die Benutzung der Laschenform
zur Verhinderung des W. Dies geschah zu-
nächst dadurch, daß die wagerechten Ansätze
der Winkel lasche oder auch noch die
senkrechten der S- Lasche sich mit entspre-
chenden Ausklinkungen zwischen die Unter-
lagsplatten und Schwellen des schwebenden
Stoßes legten, oder weitergehend auch so, daß
■ die Laschen bei vergrößerter Länge außerdem
I noch mit einer besonderen Ausklinkung des
I wagerechten Schenkels ein Befestigungsraittel
I (Nagel oder Schraube, auch wohl die ganze
Untcrlagsplatte, wie in Württemberg) jederseits
I des Stoßes umfaßten. Damit war dann auch
wieder eine Wirkung nach beiden Richtungen
ermöglicht.
Unter anderem zeigt der Oberbau der preußi-
schen Staatsbahnen aus der Mitte der achtziger
Jahre bis in die Gegenwart (s. „Oberbau",
Bd. VT, Taf. XL VII, Fig. 20) die erste An-
ordnung bei der äußeren, die zweit« bei der
inneren Lasche. Auch der Holzschwellenoberbau
der österreichischen Staatsbahnen und der
Kaiser Ferdinands-Nord bahn von 1892 zeigen
ähnliche Anordnungen mit Wiukellaschen. Bei
der Anordnung des Blattstoßes seit 1890 (s.
ebenda, Fig. 23) und ganz ebenso bei den
sämtlichen zwölf Normen des Ober-
baues der preußischen Staatsbahnen
von 1893 ist man noch einen Schritt weiter ge-
gangen und läßt die Laschen mit einer größeren
Ausklinkung, zunächst bei Eisenschwellen, den
Haken, bezw. die Kleminplatte der Haar man n-
Rüppel'schen Schienenbefestigung umfassen.
, Der Abstand der Stoüsch wellenmitten ist jedoch
(auf 630 und 560 mm) verkleinert, wodurch die
Laschenlänge wieder (auf 090 und 720 mm)
beschränkt wird. Außen- und Innenlasche sind
, nunmehr wieder gleich gestaltet und ihre Aus-
j klinkung vereinfacht. Genau dieselben Laschen-
1 formen sind dann auch für Holzquerschwellen-
oberbau angeordnet, indem hier auf den Stoß-
schwellen die Unterlagsplatten eine besondere
Gestalt (100 auf 255 mrai mit einem dem
. Haar man n'schen ganz gleichen Haken an der
Außenseite (64 mm in der Gleislichtung lang)
, erhalten babcu. An der Innenseite umfaßt dio
Ausklinkung der Lasche den Kopf der Schwelleu-
I schraube, welche hier wie sonst den Schienen-
fuß Ubergreift, während an der Außenseite
- außerhalb des Hakens zwei Schwellenschrauben
j die Uuterlagsplatte auf die Uolzschwelle fest-
! pressen.
Auf diese Weise ist nicht nur eine Ver-
besserung der Stoßverbindung, sondern zugleich
auch ein sehr wirksames Mittel gegen das W.
erzielt, indem die Außenlasche beiderseits den
kräftigen Haken der Platte umfaßt. Der senk-
rechte Ansatz der Lasche ist im übrigen zwi-
schen den «>chwellen schräg begrenzt und
I dient vielmehr nur zur Verstärkung des Wider-
standsmoments der Lasche.
Auch auf den österreichischen uud bayri-
schen Staatsbahnen ist bei Heindls Oberbau
(s. Bd. VI, Taf. X X 1 1 1) die Umfassung der Klemm-
platte (bezw. der Beilage) durch die Inneulasche
bereits seit 1883 in Anwendung.
Digitized by Google
3*34 Wannseebahn
Solche Mittel pflegen im allgemeinen zur
Verhinderung des W. zu genügen. Bei Lang-
schwellenoberbau muß außer der Abspreizung
der Schienen gegen die Schwelle auch noch
diese selbst am W. verhindert werden. Dazu
dienen teils die ohnehin erforderlichen Quer-
verbindungen, außerdem aber auch wohl wei-
tere kurze Querstücke, welche in Form von Win-
keleisen (bei Haarmann auch von dreikan-
tigen Entwässerungsrinnen) unter der Schwelle
befestigt werden In einzelnen Fallen hat man
noch weitere Mittel gegen die Verschiebung
des ganzen Gleises anwenden müssen. So wur-
den auf der Berliner Stadtbahn vor Beseiti-
gung der Langschwellen stellenweise Veranke-
rungen des Gestänges mit dem massiven Unter-
bau des Viadukts erforderlich. Auch bei Quer-
schwellenbau kann, zumal in sehr steilem
Gefälle, eine Sicherung der Schwellen gegen
Mitnahme beim W. der Schienen nötig werden.
Vorschlagpfäble pflegen, wenn sie nicht sehr
tief eingetrieben werden, auf die Dauer nicht
viel zu nützen Besser erscheint eine Vertei-
lung der Wirkung auf mehrere Schwellen außer
den beiden (früher nur der einen) Stoßschwellen,
also Verbindung mehrerer Schwellen mitein-
ander, z. B. durch aufgelegte Winkeleisen, oder
Anbringung ähnlicher Mittel wie an den Stößen
auch zwischen diesen, etwa noch in der Mitte
der Schiene. Bei ganz steilen Bergbahnen,
Zahnradbahnen u. dgl. pflegt man alle oder
einen Teil der Schwellen zu untermauern oder,
wenn fester Felsen nah unter der Oberfläche er-
reichbar ist, eine Verspreizung gegen diesen, z. B.
durch senkrecht eingelassene und vergossene
kurze Stücke alter Schienen herzustellen.
Zum „Zurücktreiben* von Schienen, wenn
das W. einmal in erheblichem Maß eingetreten
ist. werden besondere Vorrichtungen, sogenannte
„8chienenrücker", (c. d.) zur Anwendung ge-
bracht. A. Goering.
Wannseebahn, s. Berlin-Potsdam-Magde-
burger Eisenbahn.
Warasdin - Goluboverzer Lokalbahn
(Varattd - (iolubovcczi helyi erdekft ra*üt),
(36.G8 km) in Ungarn gelegene normalspurige
Lokalbahn im Eigentum der gleichnamigen
Aktiengesellschaft, betrieben von der Direk-
tion der ungarischen Staatsbahnen (Betriebs-
leitung Zagrab).
Unterm 7. Mai 1886 wurde an Private die
Konzession für die 37 km lange Vicinalbahn
von Warasdin (Station der Csakathurn-Agramer
Eisenbahn i nach Golubovecz nebst Abzweigung
von Oihira nach St. Jakob verliehen. Kür den
Bau und Betrieb der Bahn, welche konzessions-
gemäß schon am 1. Dezember 18*9 hätte er-
öffnet werden sollen, wurde am 18. Oktober
1888 eine Gesellschaft errichtet. Diese befand
sich jedoch schon 1889 in finanziellen Nöten
und rief die Hilfe der Regierung an. welche
die Unternehmung sequestrierte und den Aus-
bau derW, der Direktion der ungarischen Staats-
bahneu übertrug. Die durch diese Umstäude
notwendig gewordene Abänderung der Kon-
zessionsurkunde erfolgte über allerh. Ent-
schließung vom 1. Februar 1890 und mittels
Erlaß des ungarischen Handelsministeriums
vom 19. Februar 1*90.
Eröffnet wurde die Teilstrecke Warasdin-
Lepoglava am 1. Juli 1890, die Teilstrecke Lepo-
glava-Golubuvecz am 4. Oktober 1890.
— Warmlaufen
Das Anlagekapital beträgt 1 590 000 fl. in
3180 Stamm- und 4770 Prioritätsaktien.
Die Einnahmen betrugen 1892 15 139 fl.
(1891 13 701 fl.), die Ausgaben 6839 fl. (1891
6617 fl.). Die Kosten der Betriebsführung stellten
| sich 1892 auf 5431 fl. (1891 7047 fl ).
Warenklassiflkation, s, Gütertarife.
Warenerklärung, in Österreich einge-
| führte Bezeichnung für die vom Warenführer
gegenüber der Zollverwaltung behufs zollamt-
licher Abfertigung der ein- oder ausgehenden
Waren abzugebende Erklärung; s. Deklaration
im Zollverfahren.
Warmlaufen ( Heatting, gettinf) bot;
fichauffement, m.), bei Lokomotiven und Wagen,
übermüßiges Erwärmen der Lager als Folge
von Uberwindung des Reibungswiderstands zwi-
schen Lager und Stummeloberfläche.
Der Reibungswiderstand ( W\ läßt sich durch
nachstehende Beziehung zum Ausdruck bringen:
W — p N,
wobei u den Reibungskoeffizienten, X den Ge-
samtdruck bedeutet.
Ein Teil der zur Bewältigung des Reibungs-
widerstands aufgewendeten mechanischen Aibeit
wird in Wärrae umgesetzt, und hauptsachlich
je nach der Größe dieser aufgewendeten mecha-
nischen Arbeit (nebenbei auch je nach dem
Einfluß sonstiger Umstände, z. B. der Witte-
rung) kann das Lager entweder kühl bleiben,
oder es kann ein Lau-, W&rm- bis Heißgehen
desselben eintreten.
Aus dem Vorgesagten lassen sich für die Bau-
art und Behandlung der Lager behufs Bekämpf-
ung des W. nachstehende Grundsätze ableiten:
Bei Bemessung des Lagers, bezw. Stummels
ist in jedem einzelnen Fall auf die gesamte
Reibungsarbeit idas Produkt aus Reibung und
Rclativgeschwindigkett der aufeinander gleiten-
den Flachen, bezogen auf die Flächeneinheit)
entsprechend Rücksicht zu nehmen und danach
der speeifische Auflagedruck (Druck auf die
Flächeneinheit) zwischen Lager- und Stummel-
oberflächen in zulässigen Grenzen zu bestim-
men; weiter sind die sich reibenden Teile in
einem Zustand zu halten, welcher geeignet ist, die
möglichst größte Verminderung des Reibungs-
koeffizienten zu verbürgen.
Diese Grundsätze kommen jedoch nur zur
Geltung bei richtiger Montierung und Be-
arbeitung der Lager, entsprechender Wahl des
Stummel- und Lagermaterials, sowie bei An-
wendungsicherwirkender Schmiervorrichtungen.
Die Größe der bei Eisenbahnfahrzeugen zu-
lässigen Keibungsarbeit, soferne hierbei keine
fühlbare Wärme entwickelt werden soll, bewegt
sich nach der Formel A = pfr> (worin A die
Gesamtreibungsarbeit in Kilogrammmetern für
1 cm- und 1 Zeitsekunde, p den Auflagedruck
auf lern- in Kilogrammen, f den Reibungskoef-
fizienten und <' die sekundliche Umfangsge-
schwindigkeit des Zapfens in Metern bedeutet!
in den Grenzen von 2 — 2,5 bei Lastwagen, 2
! bis 2,2 bei Personenwagen, 1,7—2.4 bei Ten-
dern und 1,8—3 bei Lokomotiven. Nach obiger
Formel kann sich der speeifische Auflagedruck
im allgemeinen je nach den Zapfenabmes-
sungen und der Art der Belastung in den
nachstehend verzeichneten Grenzen bewegen:
von 30—50 kg bei Lastwagen, 12—35 kg bei
Personenwagen, 20—30 kg bei Tendern, 10 —
23 kg bei Treib- und Kuppelachsen, 13—20 kg
Digitized by Google
Warmlaufen
3435
bei Truckgestellen, 120 — 180 kg bei Leitstangen-
lagern, 180—320 kg bei Kreuzkopflagern und
60—90 kg bei Kuppelstangenlagern der Loko-
motiven.
Ist der specifisehe Auflagedruck nacb dem
anzunehmenden Größtwert der Reibungsarbeit
bestimmt und das Lager, bezw. der Stummel
danach bemessen worden, so ist vorzusorgen,
daß dieser Auflagedruck während der Bewegung
des Fahrzeugs durch äußere und innere Kräfte-
Einwirkungen, wie solche durch einseitigen
Bremsdruck, geänderte Lage de« Fahrzeugs
durch Befahren von Bahnkrümmungen, un-
gleichmäuigeGewichtsverteilung, Übertragen des
Kolbendrucks auf die Achsen u. s. w. hervorge-
rufen werden, nicht irgendwelche schädliche
Änderungen erfahren könne, was sich nur durch
geSNM Montierung und Bearbeitung des Lagers
erzielen läßt. Namentlich ist die richtige Be-
messung des Kreuz- und Stichmaßes, bezw. die
mit dem letzteren zusammenhängende Aus-
messung der Leit- und KuppeLstatigen, sowie
eine gleichmäßige Achsbelastung von großer
Bedeutung. Das Lager selbst muß nicht nur
auf den Stummel vollkommen aufgepaßt, son-
dern auch in das Lagerhaus selbst genauestens
eingepaßt werden. Jedes Hohl- und Schiff liegen
des Lagers, sei es am Stummel oder im Lager-
haus, ist zu vermeiden. Das Einpassen der
Lager in die Oberteile richtet sich übrigens
nach der Bauart der letzteren, doch muß für
alle Fälle die genaue Montierung selbst den
anscheinend unbedeutendsten Einzelheiten der
jeweiligen Bauart vollkommen Rechnung tragen.
Besondere Aufmerksamkeit und äußerste Ge-
nauigkeit können hierbei schon deshalb nicht
genug empfohlen werden, weil bei Fahrbetriebs-
mitteln außer den unbeweglich eingepaßten
Lagern vielfach auch solche Anwendung linden,
bei welchen die Lagerschalen, den Richtungs-
verhältnissen der Strecke sowie der Bauart des
Fahrzeugs entsprechend, nach bestimmten kine-
matischen Gesetzen bis zu einem gewissen Grad
sich anpassen müssen, somit jeder begangene
Montierungsfehler sich durch W. rächen kann,
dessen Grund mitunter nicht leicht auffindbar
und dessen Behebung daher auch nur mit
Schwierigkeiten und großen Zeitverlusten zu
erreichen ist.
Ein wichtiges Moment bildet auch das Ein-
passen der Lager in die Hohlkehlen der Stum-
mel Das Maß des Spielraums zwischen Hohl-
kehle und Lagerschafo richtet sich zwar nach
der Bauart des Fahrzeugs und den Richtungs-
verhältnissen der Strecke, für alle Fälle aber
muß eine übermäßige Reibung der Lagerschalen
an den Hohlkehlen verhindert werden, weil an
letzteren Stellen die Schmierung erfahrungs-
gemäß erschwert ist.
Nicht minder wichtig ist das Bearbeiten
der Lagerschalen und Stummel, deren reibende
Teile vollkommen glatte Oberflächen haben
müssen. Es sind daher die scharfen Kanten
der am Stummel vorkommenden Langrisse,
ebenso auch die durch Rost angegriffenen Stellen
sorgfältigst zu beseitigen Es empfiehlt sich,
die Lagerschalen auf die Stummel anzu-
schleifen, wobei jedoch die Vorsicht zu beachten
ist, daß Stummel und Lager nach dem Auf-
schleifen von den feineu Schmirgelteilchen gut
gereinigt werden. Diese Methode ist zeitraubend
und erfordert immerhin gewisse Einrichtungen,
! namentlich bei Maschinenachsen und -Lagern,
und begnügt man sich deshalb in der Regel
nur mit dem Aufpassen der Lager auf die
Achsen mittels des Schabers. Ein ausgezeich-
netes und wenig bekanntes Mittel zur Ver-
hütung von W. bei neuen, noch nicht genügend
eingelaufenen Fahrzeugen ist das Verzinnen der
Rotgußlagerschalen, nachdem dieselben vorher
sorgfältigst (zuletzt ohne Minium, nur trocken»
aufgepaßt wurden. Das Lager ist auf Coaks-
oder Holzkohlenfeuer zu legen und mit Salmiak
metallisch rein zu beizen. Die Erwärmung
ist soweit zu treiben, daß das an die Lager-
schale angehaltene Lagerzinn (gewöhnliches
Weichlot) schmilzt. Einige Tropfen flüssigen
Zinns reichen hin, mit einem Ballen Putzwerg
der Lagerschale einen gleichmäßigen Überzug
j zu geben, der vermöge seiner Weichheit
I die unvermeidlichen kleinen Unebenheiten
des Stummels ausgleicht. Dieser Zinnüberzug
j schwindet nach einigen Fahrten vollständig;
nur jene Stellen am Stummel, wo Vertiefungen
waren, zeigen sich als weiße Streifen oder
Punkte. Mit diesem Mittel können selbst Achsen
zum Kaltlaufen gebracht werden, welche ver-
, möge ihrer Bauart — seitliche Verschiebbarkeit
j auf KeilHäehen — sehr zum W. neigen.
Was die Stummel betrifft, so müssen die-
selben genau cylindrisch und mit dem Rad-
umfang konzentrisch sein. Ein Naehregulieren
von Zeit zu Zeit muß empfohlen werden, weil
sich erfahrungsgemäß die Stummel exceutrisch
I abnutzen und dadurch W. verursachen.
Bezüglich der materiellen Beschaffenheit der
Berührungsflächen sind nur geringe Abände-
rungen zulässig, da alle Stummel und Zapfen
aus Schmiedeisen oder Stahl, die Lager au*
Rotguß oder Weißmetall hergestellt werden
Nur bei Lokomotiven kommen auch Gußeisen.
Schmiedeisel), Stahl und Rotguß untereinander
zur Reibung. Lager von Rotguß mit aus Weiß-
i inetall ausgegossenen AuflagefJächen haben sich
bisher sowohl bei Lokomotiven, als auch bei
Wagen bestens bewährt (soferne von Bleilegie-
rungen abgesehen wirdi; doch können dieselben
für Schnellzugslokomotiven mit großer Leistung,
welche überdies lange Strecken ohne Aufenthalt
zu durchfahren haben, nicht empfohlen werden,
da bei eintretendem W. die Gefahr des voll-
ständigen Ausschmelzens des Lagers und Un-
tauglichwerdens der Maschine nicht ausge-
schlossen ist. Für solche Maschinen sind Rot-
gußlager bester Legierung allen anderen Arten
vorzuziehen. Rotgußbgieruugen, wie Phosphor-
bronze, Victoriametall u. s. w. liefern gleich
gute Ergebnisse, und sind überall dort anzu-
empfehlen, wo der Auflagedruck 12— 14 kg pro
cm2 nicht überschreitet.
Rotgußlager mit Weißmetallausguß mit Bei-
| behaltung von Rotgußrippeu haben sich in den
I meisten Fällen nicht bewährt.
Die wesentlichste Anteilnahme an der Ver-
minderung des Reibungskoefticieuten, somit
auch an der Verhütung des W. fällt der Schmie-
rung zu.
Zu einer zweckmäßigen und verläßlichen
Schmierung gehört außer einem entsprechenden
Schmiermaterial auch eine gut und sicher
wirkende Schiniervorrichtung.
Als Schmiermaterial werden Öle, pflanz-
lichen, tierischen und mineralischen Ursprungs
verwendet. Mineralöle sind allen anderen Mit-
Digitized by Google
343f>
Warmwasserheizung — Warnungstafeln
teln vorzuziehen, weil dieselben nicht der Zer-
setzung durch die Atmosphäre unterworfen
sind, wahrend vegetabilische und animalische
Mittel, welche Säuren in größerer Menge ent-
halten, die Schmiervorrichtungen in kurzer Zeit
zerstören und W. verursachen. Für Lager mit
kleinem Auflagedruck, gleichviel, ob bei Ma-
schinen oder bei Wagen, genügen billige Mineral-
öle, wie solche im Handel unter dem Namen
Wagen- oder Maschinenöl vorkommen, voll-
ständig, nur empfiehlt es sich, im Winter dünn-
flüssige, im Sommer dagegen dickflüssige Ole
zu verwenden. Bei Lagern unter hohem Druck,
wie beispielsweise bei Leit- und Kuppelstangen
solcher Maschinen, welche lange Strecken ohne
Aufenthalt mit großen Geschwindigkeiten durch-
fahren, ist die Verwendung bester Ölsorten
anzuraten. Bei amerikanischen Bahnen ver-
wendet man mit Vorteil ein Gemisch, welches
zur Hälft« aus gereinigtem Petroleum, zur
Hälfte aus Specköl besteht.
Beim Schmieren kommt es weniger auf die
Menge der verwendeten Öle, als vielmehr dar-
auf an, daß das Schmiermittel gleichmäßig
der gesamten Reibungsfläche zugeführt werde.
In Fallen, in welchen die Schmierung der Lager
von oben erfolgt, ist der Ausführung der
Schmiernuten besondere Sorgfalt zu widmen,
und sind dieselben in genügender Breite und
Länge herzustellen. Die Schmiernutkanten
sind stets soweit abzurunden, daß sich die-
selben selbst mit zunehmender Abnutzung des
Lagers nicht scharf abschleifen können, da
sonst das Öl abgestreift wird. Kreuz- oder ein-
fache Quernut ist der Längsnut dort vorzu-
ziehen, wo die Auflagetiache des Lagers an und
für sich beengt ist, weil sonst durch die
letztere Ausfilhrungsweise die Auflagefläche be-
deutend vermindert und der specitische Druck
erhöht wird. Wenn die Schmierung zwischen
Schmiervorriehtung und Lager durch Dochte
vermittelt wird, so ist vorzugsweise auf deren
Saugfähigkeit zu achten, und können in allen
Fällen, wo es sich bei Lagern unter hohem
Druck um reichliche und sichere Schmierung
handelt, Schafwolldochte bestens anempfohlen
werden.
Bei Unterschmierungeu wirken zu Polstern zu-
sammengeheftete Baumwollabfälle am sichersten,
mit welchen jedoch der Lagerunterteil weder
zu wenig noch zu viel ausgefüllt werden darf.
Im ersten Fall würde nämlich durch Zu-
sammensintern des Polsters der Kontakt
zwischen Stummel und Schmiervorrichtung
aufhören, und selbst bei hinreichendem Öl-
vorrat ein W. infolge Ölmangels entstehen;
im zweiten Fall würde das Öl durch zu starke
Pressung des Polsters gegen den Stummel
weggewischt werden, ohne zur Schmierung zu
gelangen. Auf diese beiden Umstände ist auch
bei allen anderen Schmiervorrichtungen, welche
die Schmierung von unten besorgen und durch
mechanische Vorrichtungen gegen den Stummel
gepreßt werden. Bedacht zu nehmen. Wichtig
bleibt es auch, daß die Schmiervorrichtung
den Stummel in seiner ganzen Länge, sowie
auch dessen Hohlkehlen berühre, namentlich
wenn die Unterschmierung mit der Ober-
schmiirung nicht vereinigt ist
Ein gutes Mittel gegen W. ist die Reinhai- 1
tung der Lager und der Schmiervorrichtungen.
Ks kann daher auch der sichere Verschluß bei
Schmiervorrichtungen jeder Art nicht genug
anempfohlen werden, weil sonst Staub und
feine Sandkörner in das Lager eindringen.
Ebenso wichtig ist bei Lagerbüchsen der seit-
liche Verschluß, in welcher Beziehung Staub-
scheiben aus Holz, Filz, Leder oder impräg-
nirtem Pappendeckel gute Dienste leisten. Bei
Stangenlagern hat sich die Anbringung von
Filzeinlagen bei bereits abgenutzten Lagern
sehr gut bewährt.
Stellt sich bei der Fahrt aus irgend einer
Ursache ein W. des Lagers ein, so ist zur Ver-
hütung weiterer Schäden bei Fortsetzung der
Fahrt das Lager vorerst reichlich nachzu-
schmieren. Ist das W. auf Ölmangel zurück-
zuführen, so wird dasselbe gewöhnlich in den
meisten Fällen behoben werden können. Auch
bei schlecht wirkenden Schmiervorrichtungen
kann das W. durch Auswechseln der Saug-
dochte oder Erneuerung der Lagerwolle ohne
Abstellung des Fahrbetriebsmittels beseitigt
werden, wenn die Lager derart gebaut sind,
daß die Vornahme dieser Arbeit rasch bewerk-
stelligt werden kann. Liegt ein Montierungs-
fehler vor, dann wird das W. allerdings nicht
behoben werden können; immerhin soll aber
getrachtet werden, durch reichliches Nach-
schmieren und allenfalls durch Begießen des
Lagers mit Wasser die Fortsetzung der Fahrt
zu ermöglichen. Steigert sich trotz aller Maß-
nahmen die Temperatur des Lagers oder steigt
bereits Rauch auf, dann ist das Fahrzeug
abzustellen. Ein gutes Mittel zur Linderung
des W. bleibt immer Talg, vermischt mit
Schwefelblüte, namentlich sobald ein Verreiben
der Stummel und Lager begonnen hat; selbst-
verständlich wird auch mit diesem Mittel ein
W. nicht beseitigt, welches auf mangelhafte
Montierung, oder nicht wirkende Schmiervor-
richtung oder bereits stark verriebene Lager
und Stummel zurückzuführen ist.
Bei Stangenlagern der Lokomotiven ist das
Lager im Fall des W. nachzuschmieren und
der Stellkeil zu lüften. Überhaupt ist, nament-
lich bei gekuppelten Achsen, dem Anziehen
der Stellkeile die größte Aufmerksamkeit zu-
zuwenden, nachdem ein W. in vielen Fällen auf
diesen Umstand zurückzuführen ist. Marek.
Warmwasserheizung, ». Beheizung der
Eisenbahnwagen.
Warnungstafeln (Xotice-br>ard ; Tabltaux,
m., d'avix) werden insbesondere bei Wegüber-
gängen in Schienenhöhe, in Stationen, sowie in
der Nähe von Straßenbrücken, welche über die
Bahn führen, aufgestellt, um fremde Personen
von dein unerlaubten Betreten der Gleise oder
des Bahnkörpers abzuhalten, bezw. Über-
lastungen der Bahnüberfahrtsbrücken durch zu
schwere Fracht wagen zu verhüten; jede Be-
schädigung der W. wird ebenso wie die Be-
schädigung des sonstigen Bahneigentums strenge
bestraft.
In früherer Zeit wurde der Text der W.
auf weißgestrichene Holztafeln mit schwarzer
Ölfarbe geschrieben oder auf Leinwand oder
Kanevas gedruckt und auf der Holztafel be-
festigt, im letzteren Fall wurde die Aufschrift
durch vorspringende Seitenleisten und eine
Verdachung vor den Witterungseinflüssen ge-
schützt. In neuerer Zeit ist man von dieser
wenig haltbaren Herstellungsart abgegangen
und finden fast immer Gußtafeln aus Eisen
xl by Google
Warschau-Bromberger Eisenbahn —
Warschau- Wiener Bahn
3437
oder Zink, oder Tafeln aas gepreßtem Blech
u. s. w. Verwendung. Diese Tafeln werden
mittels Eisen- oder Holzrahmen an eisernen
oder Holzsäulen angebracht, welche im Boden
gut befestigt werden. Die Oberkante kleinerer
Tafeln ist meist 1,8 — 2 m, größerer mehr-
sprachiger Tafeln bis 2,4 m über dem Erd-
boden. Unter Umständen wird die Säule auch
als Laternenständer benutzt.
Die W. bei Übergängen, an öffentlichen
Wegen oder Straßen werden zu beiden Seiten,
an verschlossen gehaltenen Privatwegen zumeist
nur auf einer Seite der Bahn aufgestellt Die
Anordnung der W. wird in verschiedener Weise
getroffen. In Österreich -Ungarn und in Frank-
reich werden, wenn bei den Übergängen Abschran-
kungen vorhanden sind, die W. unmittelbar
neben der Schranke angebracht ; in Deutschland
wird in diesem Fall die Tafel an der Stelle an-
gebracht, au welcher das Fuhrwerk stehen blei-
ben soll; zuweilen wird dort noch eine besondere
Tafel, „Halttaf el", angeordnet. Sind keine
Schranken vorhanden, so werden die W. in einem
Mindestabstand von 4 m von der Bahnachse am
Straßenrand aufgestellt,
Die W. für Haupt- und Nebeneisenbahnen an
Wegübergängen enthalten einen Auszug., der
bahnpolizeilichen Vorschriften betreffs des Über-
schreitens der Bahn bei geöffneter Schranke
<sofern eine solche vorhanden), sodann das Verbot
des eigenmächtigen Offnens und Beschädigens
derselben und des Betretens des Bahnkörpers.
Die W. Tür Lokalbahnen enthalten meist nur
die Aufschrift: „ Achtung; Achtung auf den
Zug" u. s. w.
Bezüglich der W. an Wegübergängen ent-
halten die technischen Vereinbarungen des V.
D. E.-V. über den Bau und die Betriebsein-
ricbtungen der Haupteisenbai) neu vom 1. Januar
1889 keinerlei Bestimmungen, dagegen enthalten
die Grundzüge für die Nebeneisenbahnen vom
Dezember 1890 in § 22 <i folgende Vorschrift:
„Es empfiehlt sich, in angemessener Ent-
fernung von den in gleicher Ebene mit der
Bahn liegenden, nicht abgesperrten Wegüber-
gängen W. aufzustellen.'
Die Grundzüge für den Bau und die Be-
triebseinrichtungen der Lokalf iseit bahnen vom
Dezember 1890 enthalten in § 19 folgende Be-
stimmung:
„In angemessener Entfernung von den in
gleicher Ebene mit der Bahn liegenden, stark
Benutzten Wegübergängen sind W. aufzustellen.'"
Die Betriebsordnung vorn 6. Juli 1892 für
die Haupteisenbahnen Deutschlands enthält in
§ 4, Absatz 6, nachstehende Bestimmung:
„In angemessener Entfernung von den Weg-
Übergängen in Scbienenhöhe müssen W. auf-
gestellt sein, welche zugleich die Stelle des
Wegs bezeichnen, wo Fuhrwerke, Reiter und
Viehherden anhalten müssen, wenn die Schran-
ken geschlossen sind."
Die Bahnordnung vom 5. Juli 1892 für
die Nebeneisenbahnen Deutschlands enthält in
§ 7, Absatz 2, folgende Bestimmung:
„In angemessener Entfernung vor verkehrs-
reichen Wegübergängen in Schienenhöhe müssen
W. aufgestellt sein."
In Stationen und Haltestellen mit sehr leb-
haftem Verkehr werden, wenn die Bahnsteige
an den Außenseiten der Gleise liegen und ein
Überschreiten derselben aus Sicherheitsrück-
! sichten nicht stattfinden darf, Tafeln notwendig.
! mittels welcher die Reisenden vor dem Betreten
der Gleise gewarnt werden. Derartige W. werden
auf den Baiin 'feigen oder zwischen den Gleisen
aufgestellt; um dieselben auch des Nachts gut
| sichtbar zu machen, wird häufig die Aufschrift
auf Glas gemalt und in die Langseiten einer
Laterne eingeschoben
Die W. zur Verhütung der Überlastung von
Straßenbrücken enthalten zumeist die Angaben
über das zulässig größte Gewicht eines Fraeht-
wagens samt Ladung, welcher die Brücke an-
standslos befahren kann. Derartige W. werden
zu beiden Seiten uud in solcher Entfernung
von der Brücke aufgestellt, daß ein zu schwer
beladener Wagen unter Umständen noch um-
kehren kann. S. den Artikel Straßenbrücken.
In Güter- und in Werkstättenbahnhöfen
werden bei den Eiugängeu W. aufgestellt, um
Unberufene von dem Eintritt in dieselben ab-
zuhalten; in Güterschuppen. Werkstätten, in
Materialschuppen, auf Holzlager platzen u. s. w.
! werden Rauchverbottafeln angebracht.
Warschau- Bromberger Eisenbahn, s.
Warschau- Wiener Eisenbahn.
Warschau - Terespoler Eisenbahn, s.
Russische Staatsbahnen.
Warschau-Wiener Bahn, im Königreich
, Polen gelegene Privateisenbahn, mit dem Sitz
des Verwaltungsrats und der Direktion in War-
! schau. Die Gesellschaft der W. ist aus der mit
p allerh. Genehmigung vom 7. 19. Juni 1890 er-
folgten Fusion zweier Bahngesellschaften, der
W. und der Warschau-Bromberger, entstanden.
Die Bahn ist normalspurig und führt von War-
schau, am linken Weichselufer auslaufend, zur
österreichischen und zur preußischen Greuze.
I und zwar zum Anschluß in der Station Gra-
nica an die Kaiser Ferdinauds-Nordbahn, in der
Station Sosnowice an die oberschlcsische, sowie
die rechte Oderufer-Bahn und in der Station
Alexandrowo an die preußische Ostbahn. Im Aus-
gangspunkt hat sie durch die der Weichselbahn
i angehörende, mit zwei Gleisen, einem normal-
und einem breitspurigen, versehene Warschauer
Verbindungsbahn Anschluß an die auf dem rech-
ten Ufer der Weichsel gelegenen breitspurigen
Bahnen: die Weichselbahn, die St. Peters-
, burg-Warsehauer Linie der Großen russischen
, Eiseribahngesellschaft und die verstaatlichte
j Wnrschau-ferespoler Bahn. Auf der Strecke
! nimmt sie in der Station Koluszki die normal-
I spurige Lod/.er Bahn auf und erlangt Verbin-
dung mit der breitspurigen Iwangorod-Dabro-
: waer Bahn in den Stationen Koluszki, Dabrowa,
Sosnowice und Granica. Die Linie bis Oranna
bat eine Länge von 288 Werst, die Abzweigung
auf der 176. Werst von der Station Zabkowice
nach Sosnowice 16 Werst, die von der Station
Skierniewice auf der 63. Werst ablenkende
Seitenlinie nach Alexandrowo 150 Werst und
I der von der Station Alexandrowo nach dein
Soolbad und den Salinen von Ciechocinek
führende Flügel 7 Werst; zusammen 461 Werst
Baulänge. Die Zufuhrbahnen. 36 an der Zahl,
haben eine Gesamtlänge von 67 Werst, worunter
die größte — die von der Station Pruszköw
nach der Zuckerfabrik Jozeföw — 8,5 Werst.
Die Konzession zum Bau eines Schienen-
wegs von Warschau zur Grenze in der Rieh-
tuug auf Wien, welcher anfänglich als Pferde-
bahn mit Flachschieneu und Langschwellen
Digitized by Google
3438
Warschau- Wiener Bahn
geplant gewesen, ward schon im Jahr 1838 auf
Anregung des damaligen Gouverneurs der Pol-
nischen Bank, Grafen T. Eubieüski und
auf Befürwortung des Statthalters vom König-
reich Polen, Fürsten Paschkie witsch von
Erivan, an ein Konsortium, an dessen Spitze
der Warschauer Bankier P. Steinkeller
stand, allerb. erteilt worden und das Statut
einer ersten Warschau -Wiener Eisenbahn-
gesellschaft mit einem Kapital von *2l Mill.
polu. Gulden (500 üuü Pfd. Sterl.) in 5000
Ak
von welchen der Staat ±% Zinsen
garantierte, auf allerh. Entschließung vom 11».
Januar 1839 bestätigt. Der Hau der Bahn, und
zwar mit hochkautigen Schienen und Quer-
schwellen für Dampfbetrieb, wurde in demselben
Jahr begonnen und gewährte die Regierung einen
Vorschuß von 1 Mill. poln. Gulden. Unterdes stieß
die Gesellschaft auf Schwierigkeiten bei Unter-
bringung ihrer Aktien infolge der Krise auf
dem europäischen Geldmarkt von l«4l und
konnte die Mittel für den Weiterbau nicht be-
schaffen; da ferner das für einen Schienenweg
mit tierischem Betrieb veranschlagte Kapital
für den Bau einer Bahn mit Dampfbetrieb
nicht ausreichte und der Statthalter des König-
reichs eine Vergrößerung desselben nicht ge-
nehmigte, so sah sich die Gesellschaft genötigt,
sich aufzulösen, was am 31. M:ii 1842 geschah.
Der Bau wurde nun vom Staat — unter Ent-
schädigung der Aktionäre für die ausgeführten I
Arbeiten — auf eigene Kosten beendet, sowie I
der Betrieb auf der eröffneten Linie von ihui
übernommen.
Eröffnet wurden (nach altem Stil) die St recken:
Warscbau-Grodzisk am 3. Juni, Grodzisk-Skier-
niewice am 3 Oktober, Skierniewire-Rogow
und Skierniewice-howioz am 1. November 1*45:
Rogöw-Piotrköw am 1. Oktober und Piotrkow-
Czestochowa am 1. Dezember 184«; Cz< sto-
chowa-Zabkowice am 1. Dezember 1*47; Zab-
kowice-Granica am 1. April 184»; Zabkowice-
Sosnowice am 26. August 1859; I,owicz-Kutuo
am 1. Dezember 1861 ; Kutuo-Alexandrowo am
4. Dezember 1862 und Alexandrowo-Ciechocinek
am 1. Juli 1867.
Nachdem die Ergebnisse, trotz der von Jahr
zu Jahr steigenden Bruttoeinnahmen, ungünstig
waren, sah sich der Staat veranlaßt, die Bahn
einem Konsortium, weiches sich wiederum als
Warschau - Wiener Eisenbahngesellschaft kon-
stituiert hatte, mit allerh. Entschluß vom 10. Ok-
tober 1857 auf 75 Jahre pachtweise abzutreten.
In der bezüglichen Abtretungsurkunde vom
13. October 1857 wurde derselben auch das
Recht eingeräumt, innerhalb drei Jahren eine
Zweigbahn von der Station Zabkowice nach der
preußischen Grenze in der Richtung auf Katowice
zu erbauen. Das Statut der Gesellschaft erhielt
erst am 2. 14. Junil872 die allerh. Genehmigung.
Das Kapital der Warsehau-Wieuer Eisenbahn-
gesellscbaft bestand in 125000 Stück Dividenden-
aktien zu 100 Kreditrubel, ohne Staatsgarantie.
Auf 100 000 Stück hatten die Aktionare je 60
Rubel eingezahlt; der Rest im Betrag von
4 Mill. Rubel, bildete die Einlage des Staats,
von welcher die Gesellschaft eine jährliche, mit
Priorität versehene Rente (seit 1808 in Höhe
vou 250 00t) Rubel), bis zum Ablauf der Kon-
zession zu zahlen hat. Nachträglich wurden auch
die anfangs nicht aufgelegten 25 0O0 Stück eben- 1
falls mit Cd Kreditrubeln begeben.
Gleichzeitig mit der Warschau-Wiener Ge-
sellschaft wurde von demselben Konsortium die
Warschau- BrombergerEiseubahngesellschaft ge-
gründet, welche durch die angeführte Abtretungs-
urkunde vom 13. Oktober 1857 die Konzession
für die Streike Lowicz-Aleiandrowo, 131 Werst»
und mit allerh. Genehmigung vom 8. 20. No-
vember 1868 für den Flügel Alexandrowo-
Ciechocinek auf die Dauer vou 75 Jahren er-
hielt Das Kapital der Warschau-Bromberger
Gesellschaft belief sich auf 6 709 000 Kredit-
rubel in 41 2 '..igen, vom Staat garantierten
Aktien. Bei Auflösung genannter Gesellschaft
schuldete diese dem Staat aus seiner Garantie-
verpflichtung 3 320 200 Kreditrubel, welch--
durch Obligationen der VIII. Emission be-
glichen werden sollen.
Die Betriebsdirektiou der W. und der War-
schau-Bromberger Bahn war eine gemeinsame.
Die Konzessionsdauer der fusionierten
Warschau-Wiener Gesellschaft läuft mit dem
20. Oktober (1. November) 1932 ab. Das gegen-
wärtige Aulagekapital dieser Gesellschaft be-
tragt in Aktien 13296700 Kreditrubel, worunter
amortisierte 795 700 Rubel der Warschau-Brom-
berger Bahn, und in Obligationen 5'J13 300
Kreditrubel, 4,?oig vom Staat garantiert, der
VII. Emission zur Einlösung der Warschau-
Bromberger Aktien; 2 400 000 Metallrubel
3#"iger und 21 536000 mit 4**iger ohne Staats-
garantie, sowie vor der am 1. Oktober 1890
erfolgten Konversion amortisierte 2 324 163
Metallrubel der Serien II— VI, zusammen in
Aktien und Obligationen 26 259 163 Metall-
rubel und 19 201*000 Kreditrubel.
Da außerdem zu den Anlagen 13 491 7C4
Rubel aus Staatsvorschüssen, Betriebseinnahmen
und dem Reservekapital verwendet wurden, so
beliefen sich zu Anfang 1893 die Gesamt-
kosten der Bahn auf 26 259163 Metallrubel
und 32 700 764 Kreditrubel, zusammen somit auf
4805967» Metallrubel. Die Annuitäten vom Ak-
tien- und Obligatiouskapital betragen 1169833
Metallrubel und 457 433 Kreditrubel.
Im Jahr 1892 betrug das Reservekapital
2 959 607 Rubel und der Pensionsfond 3 427068
Rubel.
Die Betriebsergebnisse stellten sich in den
Jahren 1890—1892, wie folgt :
Aus <k-m
IVraoneo-
nnd Oep&ck-
Torkchr
Kubfl Kabel Kabel
1890 1904 285 8 638 666 473 346 11 016 297
1891 1 871 855 8 998 963 451 067 11 321 876
1892 1 770 562 8 984 400 487 240 11 ^42 202
(iuter-
vi-rkehr
Ges»:i,t-
einnahmen
Ausgaben
Kübel
Reinertrag llitricb»-
Ruhel koellicient
1890 6 278 295 4 738 002 56,99#
1891 6 632 500 4 689 376 68,57%
1892 7 4JO:;41 3 821 801 06,00^
Im Jahr 1892 wurden 2 294 200 Personen
befördert und 177 370 000 Pud Güter ver-
frachtet, worunter 101298 000 Pud Steinkohlen
in Ausfuhr aus dem Da,browaer Kohlenbecken ;
im Jahr 1891 2420000 Personen und 173 900OW
Pud Güter, worunter 99 641 000 Pud Kohlen.
Die Hauptlinie Warschau- Granica mit der
Abzweigung Zabkowice -Sosnowico ist doppel-
gleisig ; die Seitenlinie Skiernie wice-Alexandrowo
mit dem Flügel von Ciechocinek eingleisig. Die
uigm
xj by Googl
Warstein-Lippstadter Eisenbahn —
Wartesäle
.1439
größte Steigung der Bahn 9° ™; der kleinste
Krümmungshalbmesser 300 Sashen.
Die Gesellschaft besitzt 67 Personenzug-,
200 Lastzug- und 4 Tenderlokomotiven, ferner
264 Personenwagen und 6387 Güterwagen, wo-
runter 1866 gedeckte, 325 Kalk-, 254 Langholz-,
3647 Kohlen- und 295 Pia t form wagen.
Warstein-Lippstadter Eisenbahn (30,80
km), in Preußen gelegene normalspurige Se-
kundärbahn im Eigentum und Betrieb einer
Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Lippstadt.
Auf Grund der Konzession vom 24. März
1882 bildete sich die Gesellschaft zum Bau und
Betrieh der W. Die Bauausführung und An-
schaffung der Betriebsmittel erfolgte durch
einen Unternehmer für den Pauschbetrag von
1 370 000 Mk. Der Betrieb der am 1. November
1883 eröffneten Bahn wurde anfangs auch dem
Bauunternehmer übertragen, doch wurde dag
Pachtverhältnis am 1. April 1886 gegen Ent- '
Schädigung gelöst und der Betrieb von den
Eigentümern übernommen.
Die W. hat in Lippstadt Anschluß an die
preußische Staatsbahnlinie Paderborn - Soest
(Direktionsbezirk Hannover).
Die W. benutzt auf 11,7 km öffentliche
Straßen und liegt mit 19 km in Steigungen,
bezw. Gefällen. Die stärkste Steigung beträgt
1 : 50, der kleinste Krümmungshalbmesser 150m.
An Fahrbetriebsmitteln waren im Betriebs-
jahr 1892 93 5 Lokomotiven, 6 Personen-, 2 Ge-
päck- und 106 Güterwagen vorhanden.
Das konzessionierte Anlagekapital beträgt
750 000 Mk. in Stammaktien, 750 000 Mk.
in Prioritätsstammaktien und 500 000 Mk. in
4 V igen Prioritätsobligationen (hiervon 306 600
Mk. ausgegeben). Das verwendete Anlagekapital
stellte sich auf 1 845 449 Mk.
Die Einnahmen betrugen 1892 93 227673
Mk. (1891 ,92 225 230 Mk.), die Ausgaben 154 106
Mk. (1891.92 161 033 Mk ), der Betriebskoeffi-
ctent 67,72^ (1891/92 67.C6X).
Das verwendete Anlagekapital verzinste sich
1892/93 mit 8.99X, 1891 92 mit 4,06^, 1890/91
mit 4.59X-
Wartesäle, Warteräume ( Waiting rooms,
pl. ; Salles, f. Dl., d'alttnle), Räume, in welchen
Reisende und deren Begleitung, sowie Personen,
welche ankommende Reisende erwarten, sich
bis zur Abfahrt oder Ankunft eines bestimmten
Zugs aufhalten können. Auf Bahnen, welche
die Billetkontrolle beim Eintritt in den Bahn-
hof durchführen, ist häutig der Aufenthalt in
den W. nur den mit Fahr- oder Bahnhofsein-
trittskarten versehenen Personen gestattet.
Die einfachste Fo rm erhalten die W. in
Haltestellen; sie bestehen hier zumeist nur
aus kleinen, offenen Hallen oder Anbauten an
das nächstgelegene Wärterhaus. In kleineren
Stationen befinden sich die W. gewöhnlich im
Empfangsgebäude selbst und findet hier eine
Trennung der W. nach Klassen gar nicht oder
nur teilweise statt (gemeinschaftliche W. für III.
und IV. Klasse, dann für I. und II Klasse). In
Hauptstat ioneu erfolgt nicht nur eine voll-
ständige Trennung der W. nach Klassen, son-
dern häufig auch nach Zugrichtungen. In Kopf-
(Umschließungs-) Bahnhöfen werden für die An-
kunft- und Abfahrtseite getrennte W. angelegt.
Auf Bahnhöfen, in welchen je nach der Fahrt-
richtung auf verschiedenen Seiten des Bahn-
körpers ein- und ausgestiegen wird, legt man
Kocjklepidle de, Kiaenb»lm»«eni.
ebenfalls die W. zu beiden Seiten der Bahn an,
oder man baut hierfür eigene Gebäude zwischen
die Gleise. In kleineren und mittleren Stationen
dienen W. häufig zugleich als Speiseräume für
Bahnhofwirtschaften.
Nach der deutschen Verkehrsordnung und
dem österreichisch -ungarischen Betriebs-
reglement (§ 15) sind die W. spätestens eine
Stunde vor Abgang eines jeden Zugs zu öffnen.
Dem auf einer Übergangsstation mit durch-
laufender Fahrkarte ankommenden Reisenden ist
gestattet, sich in den W. derjenigen Bahn, auf
welcher er die Reise fortsetzt, bis zum Abgang
des von ihm zu benutzenden nächsten Zugs auf-
zuhalten; in der Zeit von 11 Uhr abends bis
6 Uhr morgens jedoch nur, soweit der Warte-
raum während dieser Zeit ohnedies geöffnet
sein muß.
In der Schweiz (§ 12 des Transportregle-
ments) werden die W. jeweilen spätestens eine
Stunde, bei denjenigen Zügen, welche vor 7 Uhr
morgens abgeben, eine halbe Stunde vor Ab-
gang des Zugs geöffnet. Sie sind bei Nacht
gehörig zu beleuchten und zur Winterzeit ge-
heizt zu halten. Reisende, welche mit direkten
Billets auf einer Ubergangsstation eintreffen,
sind berechtigt, sich bis zum Abgang ihrer
Anschlußzüge in den W. aufzuhalten. Ausge-
nommen hiervon sind solche Reisende, welche
mit den letzten Abendzugen auf der Ubergangs-
station eintreffen und, ohne mit einem Nacht-
zug Weiterbeförderung finden zu können, den
Abgang des ersten Morgenzugs abzuwarten
haben. Auf den Übergangsstationen, auf wel-
chen Nachtzüge anhalten, sind, soweit ein Be-
dürfnis hierfür vorhanden ist, die W. von der
Ankunft der Abendzüge der Seitenlinien bis
zum Abgang des Nachtzugs und von der An-
kunft des Nachtzugs hinweg bis zum Abgang
der Morgenzüge nach den Seitenlinien offen
zu halten, zu beleuchten und zu beheizen. Der
Bundesrat bestimmt nach Anhörung der Bahn-
verwaltungen, auf welchen Stationen und in
welchem Umfang dies zu geschehen hat.
Auf den niederländischen Eisenbahnen
(Art. 8 des Reglements vom 15. Oktober 1876)
sind die W. in der Zeit von 7 Uhr früh bis
11 Uhr abends eine Stunde, außerhalb der
angegebenen Zeit eine halbe Stunde vor Ab-
gang eines ieden Zugs zu öffnen Die W. bleiben
bis zum Abgang eines jeden Zugs geöffnet.
Die auf einer Überganpsstittion ankommenden
Reisenden haben das Recht, in den W. auf den
Anschlußzug zu warten.
In Italien (Art. 36 der „Tarife e Condi-
zioni pei trasporti) werden die W. in der Regel
geöffnet, sobald die Ausgabe der Fahrkarten
beginnt. Auf Anschlußstationen bleiben die W.,
wenn der Zwischenraum zwischen den korre-
spondierenden Zügen nicht mehr als drei Stun-
den beträgt, ununterbrochen offen.
In Belgien müssen die W. für das Publi-
kum eine halbe Stunde vor Abgang de« ersten
Zugs geöffnet werden und bis zum Abgang des
letzten Zugs zugänglich sein.
In Frankreich besteh en keine allgemeinen
Vorschriften über die Zeit des Offenhaltens der
W. ; für Paris ist tagsüber das ununterbrochene
Offenhalten der W. vorgeschrieben.
Für die Eisenbahnen Rußlands wurden
in Gemaßheit des Art. 168 des allgemeinen
russischen Eisenbahngesetzes vom 12. Juni 1885
218
Digitized by Google
3440 Wartezeiten — ^
Vorschriften über W., sowie über die Ausstat-
tung, Ueizung und Beleuchtung derselben er-
lassen ( Verordnung des Verkehrsministeriums
vom 30. November 188G).
Nach Art. 156 des Eisenbahngesetzes vom
Jahr 1865 können die W., wenn sie auch
sonst für das Publikum geschlossen sind, be-
nutzt werden: a) von Reisenden, welche auf der
Station angekommen und wegen Schneegestöber,
Überschwemmung, Dunkelheit oder mangels au
Beförderungsmitteln nicht im stände sind, ihre
Reise fortzusetzen, bis zur Beseitigung dieser
Hindernisse; h\ von Reisenden, welche unterwegs
krank geworden sind, bis zum Empfang der
eisten ärztlichen Hille, und ri von jeder frem-
den Person, welche auf dem Weg von einem
Unfall betroffen worden ist und die Station als
nächste Wohnstätte aufgesucht hat, bis zur Be-
seitigung der Umstände, welche die Person ge-
nutigt hatten, auf der Station Zuflucht zu
nehmen.
Wartezeiten. Zuwart ezeiteu (Jh'tnis, m.
pl., d'nttente dm tratns\, Fristen, welche ein
Ansehlußzug über die fahrplanmäßige Abfahrts-
zeit abzuwarten hat. falls der Zug, 'an welchen
der Anschluß besteht, sich verspätet. W. wer-
den sowohl für Ausehlußziige derselben Ver-
waltung, als auch für Züge benachbarter Ver-
waltungen festgesetzt. Die W. werden für die
einzelnen Anschlußstationen und Züge über-
sichtlich zusammengestellt und den beteiligten
Stationen, im Weg eines Anhangs zur Dienst-
fahrorduung oder auf sonstige Weise, zur Da-
nachachtung mitgeteilt.
Das Ausmaß der W. richtet sich nach der
Wichtigkeit der Anschlüsse; zumeist schwanken
die W. zwischen ö— lö Minuten, erreichen aber
bei internationalen Zügen auch öu und selbst
»•'.» iiinuten.
Ob die Reis.nden. welche den Anschluß
nicht erreicht haben, auf den nächstfolgenden
Zug warten müssen oder ob der verspätete Zug
außerfahrplaumäßig als Sonderzug oder als
zweiter Teil d"s planmäßige» Zugs nachge-
bracht wird und Ins wohin, bleibt der Bestim-
mung der Verwaltung, bc/w dem Überein-
kommen der beteiligten Eisenbahnen vorbe-
halten.
Wasserkiiine, s. Wasserstat innen.
Wasserknuisignul»', s. Rahnztisfands-
Slgnale.
Wasserstaiidszoiger iU'ater- (trrtsor.
-murks - Iiifhiatcurs, m pl., <lu turnut d'cax),
\ orriclltuilgell, Welch'- außerhalb eines Gefäßes
die Staudhohe des in demselben befindlichen
Wassers erkennbar machen.
Der Anordnung nach unterscheidet man:
1. W., welche als kommunizierende Gefäße
ausgeführt sind und in einem an der Außen-
seite eines Wassergefüßes: angebrachten durch-
sichtigen Körper kleineu Ojiorschnit t s die llr.h.
des \\ LL.ssei'statids unmittelb.ir erstellt 1 ich machen.
mJt. W., wi-b du- mittels eiiies auf der Wass"-r-
obertiäche schwiiiimeihb'ti Körpers, dessen., ver-
änderliche Höhenlage durch geeignet* Über-
tragungen an . iricin beliebigen Ort w ahruehir.-
b.4r gemacht wird, d i i ■ Höhe des Wasserstands
au Zeig.
'.' \\ , welche nur be-1 1 unn'e \Va-.setsr,inds-
höben kenntlich machen. Die-elben werden hantig
in Verbindung lu.t selbst ; hät ig wirke nden Sig-
nalen angewendet
Zu 1. W. dieser Gruppe sind mit dem Gefäß
entweder an zwei Punkten, deren Höhenlage
so gewählt ist, daß zwischen ihnen alle zu-
lässigen Wasserstände zu liegen kommen, oder
nur an einem, unter dem tiefsten zulassigen
Wasserstand liegenden Punkt kommunizierend
verbunden. Dieselben finden an Dampfkesseln
(Eokomotiv-, Lokomobil- und Stabilkesseln), an
Tendern und Wasserwagen Anwendung.
Hin solcher W., wie er bei Lokomotivkesseln
häufig angewendet wird, ist in Fig. 1 a bis 2 fr.
Taf LXXIII dargestellt.
Die Verbindungsstücke a und a' mit dem
Kessel sind als Hahngehäuse gebaut und am
Kessel entweder unmittelbar oder, wie es in
der Figur dargestellt ist, auf einer eigenen
Unterlagsplatte u befestigt, welche sodann an
die Kesselwand angeschraubt wird. Sitzen die
Hahngehäuse direkt an der Kessel wand, so sind
an dieser Flanschen aufgenietet, auf welche
die Gehäuse, mit Linsen gedichtet, angeschraubt
sind. Häutig wird die obere Verbindung mit
dem Kessel so hergestellt, daß ein durch die
Holländerverschranbung h mit dem Hahngehäus
, verbundenes Rohr <■ an der Kesseldecke in den
Dampfraum geführt wird Diese Ausführung
gestattet bei Kesseln mit runder Decke durch
das Wegfalb n der oberen Flansche eine freiere
Wahl für den Ort der Anbringung des W.; sie
ermöglicht auch b> i Bergfahrten eine größere
Sicherheit der Ablesung, da ein Wasserzufluß
! von oben in den W ausgeschlossen ist. Auch
i der Umstund, daß« das Kohr c dort, wo es in
i den Kess, l mündet, mit einer Absperrvorrich-
[ tung versehen werden kann, die beim Bersten
des Wasserstandsglases eine leichtere Bedie-
nung ermöglicht, spricht - - falls kein«- ander-
weitige Absperrvorrichtung der oberen Verbin-
dung vorhanden — für diese Ausführung.
Die Hahngehäuse der Verbindungsstücke a
und endigen in Köpfen, welche in der Rich-
tung der Hahnhohningen und in der Richtung
des die Hahngehäuse verbindenden durchsich-
tigen Körpers, des Wasserstandsglases, durch-
bohrt sind. Die Bohrungen, welche durch da?
Hahngehäuse gehen, können nach Entfernung
der Verschlußschrauben d und d' ( Pntzschrau-
beti). auf welchen häutig die später zu behan-
delnden Schurz Vorrichtungen befestigt sind,
leicht gereinigt werden. Die Bohrung, welche
in der Bichl ung des verbindenden Körpers liegt,
ist am oberen Kopf gegen oben zu mit einer
Schraube welche abgenommen die Einfüh-
rung eines Wasserstandsglases gestattet, am
unteren Kopf gegen unten zu mit einem ein-
geschraubten Hahngebause /' geschlossen. 1q
neuerer Zeit, wird diese Anordnung auch in
niiigekehiter Weise ausgeführt, so daß das
Hahngehäuse / im oberen und die Verscbluß-
-chraube t im unteren Kopf eingeschraubt wird.
Die Mündungen der Bohrung au den einander
zugekehrten Seiten der Köpfe sind mit Stopf-
luichsenverschraubongeu q und u' versehen und
dienen zur Aufnahme und Abdichtung des
durchsichtigen Verbindungskörpers.
Im unteren, seltener in beiden Köpfen, ist
ein Kugel veutil h eingebaut in. auch Fig. 2«
nr.d ',. Inf. I.WII1.I
Da-- M.ihugciiause f endigt in ein Rohr,
welches unter die Plattform der Lokomotive
geführt wird und dort ins Freie oder in den
A h 1; ;, - 1 . il mündet.
Digitized by Google
Wasserstandsteiger
3441
Die Wirbel der Hahngehäuse a und a' sind
meist mit gewöhnlichen Handgriffen versehen,
häufig aber auch (Fig. 16 u. c, Taf. LXXIII)
miteinander gekuppelt ; in letzterem Fall erfolgt
die Bethäti^ung mittels der Welle i und des auf
dieser, seitlich der Feuerkiste sitzenden Hand-
griffs it. Hierdurch ist ein rasches und gefahr-
loses Schließen beider Hähne beim Bersten des
Wasserstandsglases ermöglicht. Auf der Unter-
lagsplatte u ist die Skala s, auf welcher der
tiefste zulässige Wasserstand deutlich angegeben
ist, befestigt. Die auf derselben ersichtlichen
Zahlen geben die Höhe des Wasserstands über
der Feuerbüchsoberkante in Millimetern an.
Die Stütze / dient zum Aufstecken einer
Laterne.
Die Wirkungsweise dieses W. ist folgende:
beim Einziehen des durchsichtigen Verbindungs-
körpers sind die Wirbel der Hahngehäuse a,
a' und f geschlossen; ist dies geschehen, so
werden die Wirbel von a und a' geöffnet und
hiermit der W. in Wirksamkeit gesetzt. Soll der
Verbindungskörper gereinigt (durchgeblasen)
werden, so wird der Hahn f geöffnet ; ist dieser
im unteren Kopf angebracht, so geschieht das
„Durchblasen" mit Dampf, hingegen mit Wasser,
wenn der Hahn f im oberen Kopf sitzt. Berstet
der Verbindungskörper, so wird, wenn nur im
unteren Kopf ein Kugelventil h angebracht ist
das Ausfließen des Wassers, wenn aber in beiden
Köpfen Ventile vorhanden sind, hierdurch auch
das Ausströmen des Dampfs verhindert ; sodann
werden die Hähne a und a' abgesperrt, was
bei gekuppelten Wirbeln, wie bereits bemerkt,
am Handgriff k geschieht.
An Lokomotivkesseln werden auch W. ver-
wendet, welche bei wesentlich gleicher Anord-
nung an Stelle der Hähne in den Gehäusen
a, a' und f mit Ventilen versehen sind ; ein
solcher W. ist in Fig. 3 a u. b, Taf. LXXIII
dargestellt.
Als durchsichtige Verbindung der beiden
Köpfe a und a' werden zumeist Glasröhren
aus Hartglas (Wasserstandsgläser) angewendet,
welche gewöhnlich farblos, seltener mit einem
färbigen Längsstreifen, welcher das Ablesen
erleichtert, hergestellt werden.
Diese Glasröhren sind unter dem Einfluß
der Temperatur und Witterung sowie der Ge-
brechlichkeit im allgemeinen häufigem Schad-
haftwerden unterworfen und müssen, um beim
Bersten Beschädigungen des Lokomotivpersonals
durch wegspringende Glassplitter zu vermeiden,
mit Schutzvorrichtungen umgeben werden.
Eine der älteren Ausführungen ist in Fig. 4a
u. fc, Taf. LXXIII wiedergegeben; diese Schutz-
vorrichtung iSchutzkorb) ist aus Messingblech,
zweiteilig, mit Scharnier und Schloß hergestellt
und wird über cylinderförmige Ansätze der
Stopfbüchsenmuttern der Glasrohrabdichtung
gesteckt. Durch die im Blechmantel ausgeschnit-
tenen Längsspalten ist der Wasserstand wahr-
zunehmen. Gegen Verletzungen durch absprin-
gende Glassplitter bietet selbe keine unbedingt«
Sicherheit, da die Spalten, um ein verläßliches
Ablesen zu ermöglichen, unter einer gewissen
Weite nicht gemacht werden können und somit
für Glassplitter noch durchlässig bleiben. Auch
ist die Ablesung erschwert, indem sie häufig
eine, wenn auch geringe Drehung des Schutz-
korbs bedingt, um dem Beschauer eine Spalte
zuzuwenden. J
Es wurde auch eine Schutzvorrichtung an-
gewendet, welcho aus einem aus Messingdraht
hergestellten Geflecht besteht, das, in einem
Bügel gefaßt, an den Putzschrauben aufgehängt
wird ; diese bietet wohl erhöhte Sicherheit gegen
Verletzungen, erfordert aber behufs leichter
Ablesung ein sehr sorgfältiges Beinhalten des
Korbs.
Den an eine Schutzvorrichtung gestellten
Anforderungen entspricht besser die in Fig. 5 a
bis c, Taf. LXXIII dargestellte Wohanka sehe
Bauart, unter der Voraussetzung, daß die Glas-
tafeln aus sehr widerstandsfähigem Material
hergestellt sind. In einem Messingrabmen, wel-
cher das Wasserstandsglas nach drei Seiten um-
giebt und welcher mit Langlöchern an den mit
Killen versehenen Putzschrauben aufgehängt
ist, sind starke Glastafeln mit Messingschrauben
befestigt. In der ursprünglichen Ausführung
war der Kähmen nur zweiteilig, dachförmig
ausgebildet, wodurch jedoch das Wasserstands-
glas., seitlich nicht genügend gedeckt war.
Ähnlich ist eine von Knaute hergestellte
Schutzvorrichtung, an welcher die drei kon-
gruenten Glasplatten in die Nuten eines Käh-
mens von oben eingeschoben, einzeln gewechselt
werden können, ohne das Herausfallen der bei-
den anderen Tafeln zu bedingen.
Diese beiden letztgenannten Schutzvorrich-
tungen bieten nicht nur Schutz gegen die Ge-
fahren beim Bersten des Wasserstandsglases,
sondern sie schützen auch dieses insbesondere
beim Rückwärtsfahren der Lokomotive gegen
unmittelbare Witterungseinflüsse.
Das vereinzelte Vorkommnis, daß selbst
diese starken Glastafeln beim Bersten des
Wasserstandsglases gesprungen sind, war Ver-
anlassung, derartige Tafeln aus Glas mit ein-
gelegten Drahtnetzen herzustellen.
Neuestens wird die Schutzvorrichtung voll-
kommen entbehrlich gemacht, indem an Stelle
des Wasserstandsglases Metallgehäuse gesetzt
werden, welche eine oder mehrere fensterartige
Ausnehmungen besitzen, die mit dampfdient
schließenden, starken Glas- oder Glimmerplatten
verschlossen sind.
Ein derartiger W. ist in Fig. 6, Taf. LXXIII
abgebildet; die Ablesung wird bei diesen W.
dadurch erschwert, daß sich die Wassergrenze
undeutlich vom Hintergrund abhebt, weshalb
dieser in verschiedener Weise, beispielsweise
durch eine blank polierte, mit einer Glasplatte
geschützten Metallfläcbc, ausgebildet wurde.
Die beste Lösung ist iene nach Klinger,
welcher die Rückwand des Gehäuses aus ver-
tikal geripptem Blech herstellt. Der Rippen-
winkel ist hierbei derart gewählt, daß die
durch das Wasser eintretenden, bezw. durch
dasselbe abgelenkten Lichtstrahlen, vom Rippen-
blech reflektiert, unter einem Winkel welcher
größer als der Grenzwinkel für den Übergang
des Lichts aus Wasser in Luft ist, an die Grenz-
fläche treffen, so daß sie nicht mehr aus-
treten können und das Wasser vollkommen
schwarz erseheinen lassen. Da der vom Wasser
nicht bedeckte Teil des metallisch glänzenden
Rippenblechs voll reflektiert, hebt sich der
Wasserstand sehr deutlich ab
Diese W. haben bei Aufmontierung an be-
stehenden Köpfen der Glasröhre gegenüber den
Nachteil, daß sie bei vermehrtem Gewicht eine
bedeutend geringere Schaulänge bieten.
218*
Digitized by Google
Wasserstandszeiger
W. derselben Gruppe,
an offenen
ippe, wi<
Gefäßen, zumeist an Tendern, zur Anwendung
gelangen, sind oben offen und mit dem Wasser-
bebälter nur an einer Stelle, die unter dem
tiefsten zulässigen Wasserstand liegt, kommu-
nizierend verbunden. Fig. 7, Taf. LXXIII giebt
eine bei Tendern typische Ausfuhrung dieser W.
An der unteren Seite des Wasserkastenbodens
ist über die mit einem gegen Verunreinigungen
schützenden Korb o versehene Öffnung das lang-
gestielte Hahngehäuse b aufgeschraubt; dasselbe
ist lotrecht und quer zur Längsachse des Tenders
wagrecht durchbohrt und mit einem Dreiweg-
hahn c versehen, der mittels einer, seitwärts,
außerhalb der Rahmenbleche zu bethäügendeu
Zugstange bewegt werden kann. Durch Ein-
rücken der Ausschnitte e und e' in die am Rah-
menblech aufgesetzte Falle / wird der Hahn in
der Stellung 1 (Fig. 8, Taf. LXXIII) oder 2
(Fig. 9, Taf. LXXIII) festgehalten. Die lot-
rechte Bohrung des Hahngehäuses ist unten
mit einer Schraube verschlossen, deren Ab-
nahme eine leichte Reinigung der Bohrung
zuläßt. Die wagerechte Bohrung des Hahn-
gehäuses ist gegen die Innenseite des Tenders
zu offen, gegen die Außenseite aber mit einer
Rohrverschraubung versehen, welche das Kupfer-
rohr g aufnimmt. Dieses Rohr ist unter ge-
ringer Steigung an die Außenseite des Wasser-
kastens geführt, dort gegen aufwärts gebogen
und mit dem Kopf h, welcher von der Stütze
» getragen wird, verschraubt. Der lotrecht
durchbohrte Kopf h ist oben mit einer Stopf-
büchsenverschraubung, welche das Wasser-
standsglas aufnimmt, eingerichtet. Dieses wird
oben durch die Stütze fc, häufig auch iu der
Mitte durch eine Stütze l, welche beide das
Wasserstandsglas stopfbüchsenartig umschlie-
ßen, gehalten ; die Liderung wird mit Kautschuk-
ringen hergestellt, um das Glas vor den schäd-
lichen Einflüssen der Erschütterungen des Fahr-
zeugs zu schützen. Die Abschlußschraube m
in der oberen Stopfbüchse ist durchbohrt, um
das Wasserstandsglas gegen oben offen zu er-
halten.
Die Wirkungsweise dieses W. besteht darin,
daß in der Stellung 1 (Fig. 8, Taf. LXXIII)
des Wirbels im Hahngehäuse b der Wasser-
kasten mit dem Glasrohr kommunizierend ver-
bunden ist, und die Höhe des Wasserstands im
Tender, oder auch der dadurch bedingte kubische
Inhalt an einer längs der Glasröhre befindlichen
Skala abzulesen ist. Wird jedoch dem Wirbel
die Stellung 2 (Fig. 9. Taf. LXXIII) gegeben,
so ist die Kommunikation mit dem Wasser-
kasten aufgehoben, hingegen die der Glasrühre
mit der innenseitig auslaufenden Horizontal-
bohrung des Gehäuses 6 hergestellt; das im
Glasrohr und im Kupferrohr stehende Wasser
kann ablaufen.
Zum Schutz gegen äußere mechanische Ein-
flüsse ist die lange Glasröhre mit einem Schutz-
korb umgeben.
Diese W. erfordern im Winter besondere
Aufmerksamkeit, um einem Auffrieren zu be-
Eegnen, weshalb auch der Wirbel nur für die
>auer der Ablesung in der Stellung 1 belassen
werden darf.
Vollständig abweichend von den vorbespro-
chenen W. ist der ebenfalls auf dem Grund-
satz der kommunizierenden Gefäße fußende W.
nach Patent Ochwadt, Fig. 10, Taf. LXXIII,
welcher aus einem als Hahngehäuse entwickelten
Vorkopf a besteht, der über einem in der
Kesselwand angebrachten lothrechten Schlitz b
aufgeschraubt ist. Dieses Gehäuse, dessen loth-
rechte Ausdehnung alle zulässigen Wasser-
standshöhen umfassen muß, ist gegen den
Beobachter zu fensterartig ausgeschnitten und
mit einer dampfdicht aufgeschraubten Glas-
platte verschlossen. Im Hahngehäuse sitzt der
Wirbel d und zwischen diesem und der Glas-
platte c ist am Boden des Vorkopfs ein Aus-
blasehahn e angebracht. Am Vorkopf ist auch
fördie Anbringung von Probierhähnen (siehe über
dieselben weiter unten) Raum vorhanden.
Dieser W. wird in Thätigkeit gestellt, in-
dem der Hahn e geschlossen und der Wirbel d
geöffnet wird; das Kesselwasser wird im Vor-
kopf gleich hoch wie im Kessel stehen und in-
folge der leichten Kommunikation durch den
Langschlitz eine sehr verläßliebe Ablesung er-
möglichen. Wird der Wirbel d geschlossen und
der Hahn e geöffnet, so bläst das Wasser aus.
Eine Reinigung des Schlitzes kann nur bei
kaltem Kessel, nach Abnahme der Glasplatte,
vorgenommen werden. W. nach dieser Ausfüh-
rung eignen sich hauptsächlich nur für Stabil-
kessel, da die Anwendung derselben an Loko-
motivkesseln, wegen der Dedeutenden Schwan-
kungen im Wasserstand, eine unbequeme Kon-
struktionshöhe bedingen würde.
Bei Anbringung der bis nun besprochenen
W. an der Rückwand des Lokomotivkessels
können (bei Berglokomotiven) wegen der be-
deutenden Schwankungen des Wasserspiegels
unbequeme Längenabmessungen des W. erfor-
derlich werden; in einem solchen Fall wird
der W. an die Langkesselseite verlegt. Ein sol-
cher W. unterscheidet sich iu seiner Anordnung
von dem in Fig. la — c, Taf. LXXIII dar-
gestellten dadurch, daß die Hahngehäuse infolge
der Schrägstellung des W. entsprechend gekröpft
und gebohrt sind.
Z u 2. Diese W. bestehen aus einem Schwim-
mer, der entweder aus Korkholz oder aus einem
aus Blech verfertigten Hohlkörper hergestellt
ist, mit welchem eine Anzeigevorrichtung ver-
bunden wird, die je nach Verwendungsweise
verschieden geformt ist.
Für W. an stabilen Dampfkesseln wird der
Schwimmer zumeist als stark gekrümmter,
linsenförmiger Körper aus Kupferblech her-
gestellt, au einem auf einer Welle sitzenden
Hebel befestigt und erstere durch die in der
Kessel wand eingebaute Stopfbüchse geführt;
ein auf der Welle außerhalb des Kessels auf-
gesteckter, auf einem Teilungsbogen schleifender
Zeiger, oder ein am Ende eines Hebelarms auf-
gehängter Zeiger, der an einer lotrechten
Teilung gleitet, machen den Wasserstand im
Kessel ersichtlich
Für Tender werden W. mit Schwimmer ent-
weder als Röhrenschwimmer oder, ähnlich den
vorher erwähnten, als Drehschwimmer gebaut.
Der in Fig. 11, Taf. LXXIII dargestellte
Röhrenschwimmer besteht aus einer durch die
Decke des Tenderwasserkastens eingelassene,
unten offene Röhre a, in welcher ein cylindrisch
geformter Hohlkörper b aus Blech am Wasser
schwimmt. Derselbe trägt in seiner lotrechten
Verlängerung die Röhre c, welche bei leerem
Tender, also unten aufstehendem Schwimmer,
mit der Röhre o oben gleich abschneidet und
Digitized by Google
Wasserstandszeiger
dort den Nullpunkt der Teilung trägt. Die
Röhre a ist mit einem drehbaren Deckel d ver-
schlossen, um den Schwimmer bei gefülltem
Tender in der Nullstellung festzustellen. Wird
dieser Deckel aufwärts gedreht, so steigt bei
gefülltem Tender der Schwimmer und ist aus
der Länge des heraust retenden Teils der Röhre <•
die Höhe des Wasserstands, bezw. an einer an
dieser Röhre angebrachten Teilung der Raum-
inhalt an Wasser abzulesen.
In ähnlicher Weise werden Röhrenschwimmer
ausgeführt, bei welchen der Schwimmer aus Kork-
holz hergestellt ist.
Ein W. mit Drehschwimmer, wie solcher an
Tendern Verwendung findet, ist in Fig. 12a
u. 6, Taf. LXXIII wiedergegeben. An einer
quer durch den Wasserkasten des Tenders
in Stopfbüchsen o, die in den Seitenwänden
angebracht sind, gelagerten Welle b ist an
einem rechtwinklig zu dieser befestigten Hebel-
arm c der Schwimmer d in einer Gabel dreh-
bar aufgehängt. An den über die Stopfbüchse
vorragenden Enden der Welle b sind die Zeiger
€ und e aufgesteckt, welche auf den an der
Außenwand des Wasserkastens aufgesetzten
Teilungsbogen schleifen. Um das Anschlagen
des Schwimmers an den Boden bei leerem und
an die Decke bei vollgefülltem Tender, und
dadurch ermöglichtes Eindrücken des Schwim-
mers zu verhindern, ist ein Gabelarm über den
Drehpunkt des Schwimmers hinaus verlängert.
Die Wirkungsweise ist einfach; bei leerem
Wasserkasten liegt der Schwimmer am Boden-
blech auf und der Zeiger steht hierbei am Null-
punkt des Teilungsbogens. Beim Füllen des
Wasserkastens hebt sich der Schwimmer, bis
er bei ganzer Füllung an der Decke ansteht
und hierbei der Zeiger am Endpunkt der Tei-
lung zu stehen kommt.
Dieser W. bedarf, wie alle Drehschwimmer,
einer sehr sorgfältigen Behandlung in den
Stopfbüchsen, da diese bei vollständiger Ab-
dichtung doch noch die leichte Drehung der
Welle zulassen müssen, damit der Zeiger rich-
tige Angaben macht
W., wie selbe an den Behältern in Wasser-
stationen angebracht werden, besitzen häufig
einen aus Korkholz oder aus einem blechernen
Hohlkörper bestehenden Schwimmer; an der
oberen Seite des Schwimmers ist eine Schnur
oder Kette befestigt, welche, über Rollen ge-
führt, an ihrem Ende einen Zeiger (Frosch) trägt,
der sich längs einer lotrechten Teilung nach
Maßgabe der Höhenlage des Schwimmers auf-
und abbewegt.
Diese w. sind häufig mit automatischen
Signaleinrichtungen versehen, welche bei be-
stimmter Reservoirfülluiig und hierdurch be-
dingter Höhenlage des Zeigers selbstthätig in
Wirksamkeit gesetzt werden.
Z u 3. W., welche nur bestimmte Höhen
anzeigen, sind entweder als einfache Überfall-
rohre und verschließbare Ausflutöffnungen im
Wasserspiegel der anzuzeigenden Höhe aus-
gebildet, oder bestehen wie bei Dampfkesseln
aus besonderen, in selbe eingebauten Apparaten.
Zu ersteren gehören die Probierhähne, wie
sie an Dampfkesseln angebracht werden und
wovon in Fig. 13, Taf. LXX11I eine übliche
Ausführung dargestellt ist. Dieser Probierhahn
besteht aus dem mittels Flansche an der Kessel-
wand außen befestigten Hahngehäuse «, welches
I der ganzen Länge nach durchbohrt und am
freien Ende mit einer Putzschraube verschlossen
ist. Der Wirbel b besitzt einen Handgriff c und
ist in der Richtung der Gehäusebohrung und
senkrecht darauf nach abwärts durchbohrt. Letz-
tere Bohrung ist unten mit einem Einsatzstück,
dessen Bohrung einen sehr kleinen Querschnitt
besitzt, abgeschlossen, um einerseits den aus-
tretenden Dampf- oder Wasserstrahl leichter
unterscheiden zu können, und anderseits ein
seitliches Spritzen zu vermeiden. Zum Auffangen
der Flüssigkeit dienen Tropfbecher d (s. auch
Fig. 14 der Taf. LXXIII), deren Ablaufrohre e,
bei Anordnung mehrerer Probierhähne, in einem
Sammelbecher / vereinigt werden ; letzterer ist
sodann mit einem Ablaufrobr versehen, wel-
ches bei StabUkesseln in den Kanal, bei Loko-
[ motiren unter die Plattform geführt wird.
Mitunter finden auch Probiei hähne mit Ven-
tilabschluß Anwendung.
An Dampfkesseln sind zwei bis drei solche
Probierhähne in verschiedenen Höhenlagen an-
gebracht, wobei der unterste im Wasserspiegel
des tiefsten, zulässigen Wasserstands zu liegen
kommt; der zweite und allenfalls dritte sind
seitlich des ersten derart angebracht, daß der
obere Probierhahn dem höchsten Wasserstand
entspricht und ein mittlerer dritter in halber
Höhe zwischen dem unteren und oberen liegt.
(Fig. 14, Taf. .LXXIII.)
Durch das Öffnen der Hähne ist selbstredend
nur die Feststellung der Grenzen, zwischen
welchen sich der Wasserstand befindet, ermög-
licht.
Eine Bauart, welche mit einem Probierhahn
die Wahrnehmung jeder Wasserstandshöhe zu-
läßt, ist die von Hentschel; bei dieser wird
durch die Kesselwand ein innen rechtwinkelig
abgebogenes Rohr geführt, welches in der Ein-
führuugsstelle, die im Spiegel des tiefsten zu-
lässigen Wasserstands liegt, drehbar ist, und
dessen abgebogener Arm so lang ist, daß er
in lotrechter Stellung gerade bis zum höchsten
Wasserstand reicht. Je nach Drehung dieses
Winkelrohrs nimmt das offene Ende des Arms
eine verschiedene Höhenlage über dem Drehungs-
puukt an, wodurch die Höhe des Wasserstands
sozusagen gefühlt wird.
Um den niedersten zulässigen Wasserstand
selbsthtätig anzuzeigen, werden Bleipfropfen
(s. d ) angewendet.
Von den mannigfachen Konstruktionen selbst-
thätig wirkender W. für einen bestimmten, zu-
meist den tiefsten Wasserstand, sind im nach-
stehenden die bemerkenswertesten Ausführungen
angegeben.
In Fig. 15, Taf. LXXIII ist ein W. von
Dreyer- Rosenkranz und Droop, welcher
Speiserufer genannt wird, abgebildet. Ein auf
dem Kessel befestigtes Gehäuse trägt oben eine
Dampfpfeife, deren Dampfzuströmkanal durch
ein Kugelventil so lange geschlossen bleibt, als
der Auftrieb am Schwimmer hinreicht, diesen
samt Gestänge an die Kugel anzupressen. Sinkt
der Wasserstand unter eine gewisse Höhe, so
wird mit ihm der Schwimmer und die Kugel
sinken, das Ventil ist geöffnet und die Dampf-
pfeife ertönt ; der an der Schwimmerstange be-
findliche Bund hindert in diesem Fall das
Herabfallen des Schwimmers. Seitlich am Ge-
häuse ist eine Krücke angebracht, durch deren
I Drehung der Schwimmer jederzeit herabge-
Digitized by Google
drückt und der Speiserufer auf seine Benutxungs-
fähigkeit geprüft werden kann.
Der in Fig. 16, Taf. LXXIU abgebildete W.
für Dampfkessel nach Patent Richard Schwarz-
kopf ist als solcher nur insofern thätig, ab er
das Sinken des Wassers unter den tiefsten zu-
lässigen Wasserstand anzeigt, im übrigen aber
auch als Sicherheit«- und Kontrollapparat
arbeitet. Derselbe besteht aus zwei konzentrischen
Röhren a und t, welche fest miteinander ver-
bunden und durch eine Flansche in geeigneter
Weise auf dem Kessel befestigt sind. Das innere
Rohr t ist unten geschlossen und am oberen Ende
des doppelwandigen Kopfs ofTen; das äußere
Rohr o, welches unten offen ist, umschließt
einen ringförmigen Hohlraum, welcher durch
das Schlangenrohr o mit dem Hohlraum im
Kopf des Rohrs * verbunden ist. Die im inneren
Kohr bis an dessen Boden reichenden Leitungs-
drähte eines elektrischen Klingelwerks werden
mittels Pfropfen aus Schieferstein isoliert ge-
führt; in diese Pfropfen sind die Metallringe
l und l, ohne Kontakt mit den Leitungsdrähten
eingebettet. Von diesen Ringen besteht der
obere l aus einer Legierung, welche einen
Schmelzpunkt von 100* C. besitzt, während der
Schmelzpunkt des Materials des unteren Rings
jener Temperatur gleich ist, welcher dem
ampf, der um eine Atmosphäre vermehrten
höchsten zulässigen Spannung entspricht. Des
weiteren ist am Kopf der inneren Rohre der
Lufthahn h angebracht. Die Wirkungsweise
dieses Apparats als W. ist folgende : Beim An-
heizen des Kessels wird, da das äußere Rohr a
bis an den zulässig tiefsten Wasserstand herab-
reicht, unter Voraussetzung normaler Kessel-
füllung und bei geöffnetem Lufthahn das Wasser
durch den ringförmigen Hohlraum und das
Schlangenrohr bis in den oberen ringförmigen
Hohlraum im Kopf aufsteigen. Bei geschlos-
senem Lufthahn wird die Oberflächenkühlung
für die im Apparat stehende Wassersäule hin-
reichen, das Wasser unter einer Temperatur
von 100° C. zu erhalten. Sobald aber der
Wasserstand soweit sinkt, daß die Unter kante
des äußeren Rohrs frei wird, wird das Wasser
aus dem Apparat unten austreten und Dampf
eintreten; durch denselben wird der obere
Pfropfen des inneren Kohrs und mit ihm der
Metallring über 100* C. erwärmt, infolgedessen
letzterer weich wird, endlich schmilzt und so
einen Kontakt der Leitungsdrähte bildet, welcher
das Klingelwerk ertönen macht. Das untere Ende
des inneren Rohrs, welches bis zum tiefsten
Wasserstand herabführt, reicht demnach nahe
an die Decke der Feuerstelle, so daß bei wasser-
losem Kessel das Anbrennen ein Schmelzen des
unteren Rings bewirkt, bevor die Bleche glühend
werden.
Erwähnt sei hierbei, daß das im Wasser
ruhende untere Ende der inneren Röhre ver-
möge der oben angegebenen Wahl des Schmelz-
punkts des Metallrings ein Signal vermitteln
wird, sobald das Wasser, sei es durch Über-
spannung des Kessels oder Siedeverzug, eine
höhere Temperatur erhält, als der um eine
Atmosphäre vermehrten gestatteten höchsten
Dampfspannung entspricht.
Litteratur: Rühltuann, Allgemeine Ma-
schinenlehre. Bd. I, Braunschweig 1876; Heu-
singer. Handbuch für specielleEisenbabntechnik,
Bd. III, Leipzig 1882; Meyer, Grundlage des
Eisenbahn-Maschinenbaus, Teil I, Berlin 1883;
Reiche, Anlage und Betrieb der Dampfkessel,
Bd. II, Leipzig 1888. Willinger.
Wasserstationen {Watering Station*, pl. j
Station», f. pl., pour faltmetttation de l'eau),
zum Füllen der Wasserbehälter der Tender,
bezw. der Teuderlokomotiven dienende Ein-
richtungen; zuweilen werden unter W. auch
nur die Pumpwerksanlagen der Bahnhöfe ver-
standen.
Es lassen sich im allgemeinen zwei Arten
von W. unterscheiden, nämlich solche, bei wel-
chen das Wasser in hochgelegenen Behältern
(Cisternen) angesammelt wird, um von hier
aus in die Tender geleitet zu werden, und
solche, bei welchen das Wasser von tiefer ge-
I legenen Örtlichkeiten (Brunnen) unmittelbar in
die Tender gefördert wird.
Was die ersteren W. betrifft, so bietet die
Ansammlung des Wassers den Vorteil der steten
Bereitschaft eines Wasservorrats und bei An-
wendung von Pumpwerken den Vorteil der ein-
facheren und billigeren Bedienung derselben,
indem thunlichst das zu fördernde Wasser in
längstens der Tagschicht für den Bedarf von
wenigstens 24 Stunden in die Bottiche gepumpt
■ werden kann. In vielen Fällen kann sogar bei
1 genügender Leistungsfähigkeit der Pumpen und
ausreichender Größe der Bottiche ein Wärter
■ mehrere Anlagen bedienen.
I. Wasserstationen mit hochgele-
' genen Cisternen.
A) Allgemeines. Die Wasserstationsge-
| bäude sind auf Anhöhen angelegte, gemauerte,
I überwölbte und überbaute Wasserbehälter, oder
turmartige Gebäude, in deren oberen Geschoßen
die Cisternen aufgestellt sind, mit Wohn- oder
Diensträumen in den mittleren Geschoßen, oder
aber Wassertürme mit besonderen Gebäuden
für die Motoren und Pumpen, mit oder ohne
Wohnungen für die Wärter.
Außer der Versorgung der Wasserkräne, die
etwa 1 — 2 Vi m* Wasser in der Minute abgeben
können, und zwar nicht selten gleichzeitig oder
j in kurzer Zeit nacheinander an eine größere
Anzahl von Lokomotiven, fällt den W. häufig
auch noch die Aufgabe zu, die verschiedenen
Hydranten und gewöhnlichen Wasserhähne, wie
solche auch bei den Wasseranlagen der Städte
gebräuchlich sind, für die Lokoinotiv-, die
Personenwagenschuppen , für die vielfachen
Zwecke der Werkstätten, für Dampfkessel-
anlagen, Gasanstalten, Gasmotoren, Wagen-
reinigungsplätze, Bahnsteige. Kohlenlagerplätze,
Druckwasseranlagen. Feuerlöschzwecke u. s. w.
mit den erforderlichen Wassermengen zu
speisen.
Um das Wasser in die Cisternen zu schaffen,
sind in der Regel Pumpwerke erforderlich ; zu-
I weilen ist es möglich, natürlichen Wasserdruck
; zu benutzen. \on den Cisternen wird das
| Wasser durch entsprechend lange und weite
; Rohrleitungen denjenigen Stellen zugeführt, an
welchen das Füllen der Tender zu geschehen
| hat. Den Abschluß der Rohrleitungen an diesen
[ Stellen bilden die sogenannten Wasserkräne
(s. unten, S. 3448), welche derart eingerichtet
sind, daß der Wasserstrahl leicht in die Füll-
öflnung des Tenders geleitet werden kann.
1. Cisternen (Behälter, Bottiche). Ist in
der Nähe der W. eine sonst geeignete (genü-
1 gend reine und ergiebige) Quelle in entspre-
Digitized by Google
W A_ Tafel LXXm
szeiger-mit Fenster. RöhrenschwimmRr
Wasserstationen
3445
chender Höhenlage vorbanden, so ist es zweck*
maßig, die Cisternen unmittelbar durch die
Wasserquello zu speisen. Die Cisternen können
hierbei gemauert, oder aus Cementbeton (Port-
landcement, Kiessand und natürliche Stein-
brocken) oder auch aus Cementbeton mit Eisen-
gerippe (Monier) hergestellt werden.
In W., bei welchen die Wasserförderung in
die Cisternen mittels Pumpwerken erfolgt,
werden gewöhnlich Cisternen aus Gußeisen,
Schmiedeisen oder Holz aufgestellt. Gußeiserne
Cisternen erhalten meist rechteckige Gestalt
und kleinere Abmessungen (3—4,6 m lang,
1,5—2,5 m breit und hoch). Schmiedeiserne
Cisternen werden sowohl in runder als auch in
rechteckiger Gestalt für größere und kleinere
Fassung hergestellt. Größere schmiedeiserne
Cisternen (Kauminhalt bis 150 m* und darüber)
werden gewöhnlich cvlindrisch mit sphärischem
Boden, kleinere schmiedeiserne Cisternen (Raum-
inhalt bis 50 m3) meist in rechteckiger Form
ausgeführt; Cisternen aus Holz kommen in
cylindrischer und auch in rechteckiger Form
vor. Holzcisternen finden sich auf dem euro-
päischen Kontinent nur bei kleinen W. auf
Bahnen untergeordneter Bedeutung; auf den
nordamerikanischen Bahnen sind dagegen der-
artige Cisternen häufig.
Bei derartigen Anlagen ist zunächst zu er-
wägen, ob einem gegebenen Raumerfordernis
durch Aufstellung einer oder mehrerer Cisternen
genügt werden soll. Die Ansichten hierüber
sind geteilt. Die Aufstellung nur einer Cisterne
macht die Anschaffungskosten geringer. Die
Herstellung mehrerer Cisternen gestattet ein
Cisternenmodell für alle W. zu verwenden ; die
Unterhaltung der kleineren Cisternen ist billi-
ger; außerdem wird hierbei der Vortheil er-
reicht, daß Ausbesserungen leichter ohne Stö-
rung des Betriebs vorgenommen werden können.
Den Cisternen ist eine solche Höhenlage zu
geben, daß das Wasser aus dem Ausgußrohr
des Krans mit der genügenden Geschwindigkeit
ausströmt; hierbei kommt übrigens auch die
Lichtweite der nach dem Kran führenden Lei-
tung in Betracht. Wo Lokomotivkessel aus-
gewaschen werden, muß das Wasser mit einer
hinreichend großen Geschwindigkeit in dieselben
eingeführt werden, damit die Verunreinigungen
des Kessels fortgespült werden ; hierzu ist auch
eine bestimmte Höhenlage der Cisterne not-
wendig.
Zusammengehörige Cisternen werden durch
Rohre miteinander verbunden, so daß die
Wasserböhe in allen Cisternen die gleiche ist.
In die Rohrverbindungen werden Absperrvor-
richtungen eingeschaltet, welche gestatten, ein-
zelne Cisternen vollkommen abzuschließen, ohne
den Betrieb zu stören. Der Zufluß in die
Cisternen ist möglichst entfernt von dem Ab-
fluß anzulegen.
Sind mehrere Cisternen miteinander ver-
bunden, so muß die Oberkante der sämtlichen
zusammengehörigen Cisternen in einer wage-
rechten Ebene liegen. Es ist zweckmäßig, zur
Ableitung des abtropfenden Wassers nach außen
unter den Cisternen einen Zinkblechboden an-
zubringen.
Um dem Wärter den Wasserstand in der
Cisterne anzuzeigen, werden Schwimmer ange-
ordnet, welche mit einem Zeigerwerk in Ver-
bindung stehen (s. Wasserstandszeiger).
Um ein Überlaufen des Wassers über den
Cisternenrand bei einem Außerachtlassen der
Wasserstandanzeige vorzubeugen, werden an
den Cisternen besondere Überlaufrohre ange-
bracht Durch den Austritt des Wassers aus
dem Überlaufrohr kann der Wärter in auffälli-
ger Weise aufmerksam gemacht werden. Be-
finden sich die Cisternen jedoch in einer größe-
ren Entfernung von dem Aufenthaltsort des
Pumpenwärters, so werden besondere Signal-
vorrichtungen angeordnet (z. B. durch einen
Schwimmer bethätigte elektrische Klingel-
werke).
Das von der Pumpe herkommende Druck-
rohr mündet gewöhnlich von oben in die
Cisterne; obwohl hierdurch die Druckhöhe der
! Pumpen bei leeren Bottichen erhöht wird, so
I ist diese Anordnung doch derjenigen vorzu-
ziehen, bei welcher die Druckleitung in den
Boden der Cisternen mündet, weil die Beob-
achtung, ob die Pumpen ordnungsmäßig wir-
ken, wesentlich erleichtert ist, wenn der Yt asser-
ausguß des Druckrohrs sichtbar ist, und weil
ein Wasserverlust der Bottiche bei etwaigem
Schadhaftwerden der Druckleitung leichter ent-
deckt werden kann. Beim Vorhandensein meh-
rerer Cisternen ist es zweckmäßig, eine solche
Einrichtung zu treffen, daß das Wasser in
die eine oder andere von zwei benachbarten
Cisternen geleitet werden kann. Die Rohr-
leitung, welche die Verbindung der Wasser-
kräne mit den Cisternen herstellt, muß durch
eine besondere Absperrvorrichtung abschließ-
bar sein.
Bei großem Wasserverbrauch werden die
Behälter dann ohne Umhüllung aufgestellt,
wenn in der betreffenden Gegend im Winter
in der Regel nur wenige Wochen starker Kälte
vorzukommen pflegen. Cisternen von Reserve-
stationen werden durch Umhüllungen, die je-
doch eine Untersuchung der Cisternen gestatten
müssen, geschützt. Gegen das Einfrieren des
Wassers in den Cisternen können außerdem
noch verschiedene Mittel Anwendung finden;
z. B. das Leiten der Rauchabzugröbren durch
die Cisternen, wenn sich unter denselben ein
mit einem Ofen beheizter Raum befindet; oder
wenn unter dem Cisternenraum eine Hand-
Sumpe und gleichzeitig für den Winter ein
»fen aufgestellt sind, so kann der Cisternen-
raum nach unten offen gelassen werden, so daß
der obere Raum von unten her erwärmt wird ;
unter Umständen kann der Abdampf einer
Dampfmaschine für das Anwärmen des Cister-
nenwassers angewendet werden; mitunter wird
es erforderlich sein, besondere Vorwärmer auf-
zustellen, die mit einer Cisterne durch Rohre
passend verbunden werden ; zuweilen behilft
man sich, wenn es sich nur um wenige kalte
Tage handelt, mit Coakskörben, die im Raum
unter dem Behälter aufgestellt werden, dieselben
erfordern jedoch viel Brennmaterial.
2. Pumpen. Für die Hebung des Wassers
in die Cisternen finden gewöhnlich Kolben-
pumpen Verwendung.
Die Kolbenpumpen sind bei kleinen W. mit
geringem Wasserbedarf häufig für Handbetrieb
eingerichtet; in manchen Gegenden kann der
Betrieb auch mittels Windrädern erfolgen.
Wenn es sich um das Heben größerer Wasser-
mengen handelt, so ist Dampfbetrieb zweck-
mäßig.
Digitized by Google
Wassel-Stationen
t .3600;
hierin bedeutet: die Wassermenge (in m8),
welche die Pumpe in t Arbeitsstunden fördern
muß; d den Durchmesser (in Metern) des Pum-
peneylinders ; r die mittlere Kolbengeschwindig-
keit in Metern; « ist ein Beiwert, welcher für
gute Pumpen zu 0,9 und darüber angenommen
werden kann; zweckmäßig ist es jedoch für o
nicht mehr als 0,85 anzusetzen. Die Torstehende
Gleichung gilt für einfach wirkende Kolben-
pumpen; für doppelt wirkende Pumpen ist die
nach der obigen Gleichung gerechnete Menge
doppelt zu nehmen.
Nachdem die Wassermenge Q in seltenen
Fällen für zwei verschiedene W. gleich aus-
fällt, so würde man nach der obigen Gleichung
fast für jede W. eine andere Pumpe erhalten.
Um dies zu vermeiden, ist es zweckmäßig, die
Werte von v nnd t innerhalb zulässiger Gren-
zen zu verändern. Als Grenzen für die mittlere
Kolbengeschwindigkeit können etwa 0,16 und
0,6 m angenommen werden. Die tägliche Ar-
beitszeit wird man von 4—12 Stunden an-
Die erforderliche Leistungsfähigkeit der
Kraftmaschine in Pferdekräften kann aus der
Benebung
' t .3000 .76
ermittelt werden, wobei Q das Gewicht (kg)
des in r Stunden täglich zu hebenden Wassers,
11 die Gesamthöhe in Metern, auf welche das
Wasser gehoben werden soll, und h die den
beim Heben eintretenden Widerständen ent-
sprechende Höhe in Metern bedeutet.
Nach den Versuchen von Chaves sind bei 1
W. für eine Arbeitsleistung von 100 000 m/kg '
bei 10—13 m Förderhöhe nötig: 1,3 Tagarbeiten
bei einer Hebelpumpe, 0,7 Tagarbeiten bei einer '
Pumpe mit Kurbel und Schwungrad, 4,2 bis i
6,9 kg Steinkohle bei Pumpen mit Dampf- ]
betrieb.
Es ist zweckmäßig, die Leistung derart zu
bemessen, daß zur Beschaffung des nötigen
Wassers weniger als zwölf Stunden erforder-
lich sind, so daß unter Umständen auch noch
gesteigerten Anforderungen entsprochen werden
kann, bezw. daß kleinere Ausbesserungen in
Arbeitspausen vorgenommen werden können,
ohne weitere Störungen zu verursachen. Ein
unterbrochenes Arbeiten wird zuweilen auch
durch die Verhältnisse des Wasserzuflusses be-
dingt.
Die Leistung der gebräuchlichen Kolben-
pumpen kann berechnet werden nach der
Formel
Die Pumpen sind in möglichst einfacher
Bauart herzustellen. Die Kolben werden ent-
weder mit Lederdichtung am Kolbenkörper oder
als Plungerkolben ausgeführt. Für kürzere Lei-
tungen ist der Durchmesser der Saug- und
Druckröhren gleich zwei Drittel des Kolbendurch-
messers anzunehmen ; für größere Leitungen sind
gonauere Ermittelungen erforderlich Die Saug-
höhe, bezw. die Länge der Saugrohrleitung ist
möglichst kurz anzunehmen. Die Saugleitung
muß nach der Pumpe zu stets ansteigend ge-
nommen werden, um das Ansammeln von Luft in
der Leitung zu vermeiden. Die Anlage von Druck-
windkesseln sowie auch von Saugwindkesseln
ist sehr vorteilhaft. Wenn eine Pumpe die
ganze Wasserstationsanlage eines Bahnhofs ver-
sieht, so muß noch eine Reservepumpe (allen-
falls ein Pulsometer) vorhanden sein.
Der Antrieb der Handpumpen erfolpt
meist mittels Handkurbeln. Eine auf der Strecke
Berlin-Blankenheim in Verwendung befindliche
Handpumpe ist in den Fig. lauft, Taf. LXXV
dargestellt. An der Kurbelwelle sind das
Schwungrad und ein kleines Zahnrad ange-
bracht, welches in ein zweites, an einer doppelt
gekröpften Welle sitzendes Zahnrad eingreift;
von dieser Welle aus, deren Kurbelhälse um
180° gegeneinander versetzt sind, erfolgt der
Antrieb der beiden einfach wirkenden Kolben-
)umpen Die Kolben derselben haben gewöhn-
iche Stulpendichtung; der Cylinderdurcnmesser
>eträgt 0,1 m, der Kolbenhub 0,2 m, die Zahn-
radübersetzung 1 : 2.
Nach Versuchen von Chaves empfiehlt es
sich, die Länge der Kurbelarme bei Handpumpen
mit 0,33 — 0,36 m zu nehmen ; die an den Kur-
beln wirkende mittlere Kraft hätte etwa 6 kg
und die Geschwindigkeit 40 — 50 Umdrehungen
in der Minute zu betragen. Bei diesen Ver-
suchen entfielen bei zehnstündiger Arbeitszeit
je fünf Stunden auf wirkliche Arbeit und auf
Ruhepausen.
Die verschiedenartigsten Ausführungen fin-
den sich bei Dampf pumpen für W.
In den Fig. 2 a— c, Taf. LXXV, ist eine
doppelt wirkende Hubpumpe dargestellt. Um
die Pumpe in Gang zu setzen, wird mittels
des Hebels a der Dampfschieber, welcher in
der gezeichneten Stellung beide Dampfeinströ-
mungxkanäle deckt, und zu dessen Bewegung
eine Kurbelwelle mit Schwungrad nicht vor-
banden ist, nach rechts oder nach links bewegt.
Der Kolben bewegt sich nun so lange nach
einer Richtung, bis die kegelförmige Fläche
des Dampfkolbens eines der beiden Ventile b
hebt und der Dampf aus dem Raum c oder d
in den Dampfausströmungskanal gelangen kann.
Durch den Oberdruck im Raum t wird infolge
dessen der Steuerungskolben f und mit diesem
der Dampfschieber nach der andern Seite ge-
schoben, um den Dampf auf derselben in den
Cylinder eintreten zu lassen und .so den Kolben
zurückzudrücken. Die kleinen Offhungen im
Steuerungs- oder im Schieberkolben dienen dazu,
den Druck wieder auszugleichen. Die Pumpen-
ventile (s. Fig. 2 c, Taf. LXXV) sind ringförmig
ausgeführt, um eine geringe Hubhöhe bei großer
Durchgangsöffnung zu erhalten. Dieselben sind
mit etwa 1 cm starken Gummiringen oder auch
mit Leder belegt. Um die Führungsstangen
der Ventile sind Gummihülsen angebracht zum
Zweck einer guten Dichtung zwischen den Saug-
und Druckventilen. Im Brunnen befindet sich
ein weiteres Saugventil, das Fußventil. Außer
einem Saugwindkessel hat die Pumpe einen
Druckwindkessel dicht bei dem Ventilkasten
erhalten, da besonders bei langen Drucklei-
tungen an den Stellen, an denen ein Wasser-
schlag entstehen kann, ein Windkessel ange-
ordnet werden muß.
Tritt an die Stelle dos Dampfcylinders eine
Kurbelwelle zur Bewegung des Pumpenkolbens,
so kann die Pumpe mittels Zahnräder- oder
Riemenscheiben-Übertragung von einer stehen-
den Expansionsdampfmaschine betrieben wer-
den, obwohl bei kleineren Pumpen der Vorteil
Digitized by Goo
»447
der Expansion des Dampfs wegen der durch
die Übertragung entstehenden Kraftverluste
zweifelhaft wird.
Eine auf den preußischen Staatseisenbahnen
(Bezirk der kgl. Eisenbahndirektion Bromberg)
in Verwendung stehende Dampfpumpe ist in
den Fig. 3o u. b, Tat LXXV dargestellt.
Dampfmaschine und Kolbenpumpe sind un-
mittelbar nebeneinander aufgestellt und durch
ein Zahnradpaar miteinander verbunden. Die
Zahnradübersetzung beträgt 1:6; der Kolben
der Dampfmaschine hat einen Durchmesser von
130 mm, der Hub ist 250 mm. Die Pnmpe
ist doppelt wirkend und beträgt der Durch-
messer der Pumpency linder 160 mm, der Kol-
benhub 320 mm.
Worthing tonpumpen werden den ge-
wöhnlichen Hubpumpen vorgezogen, da sich
dieselben durch große Leistungsfähigkeit und
ruhiges Arbeiten auszeichnen. Um eine kleine
Hubhöbe der Ventile und ein zuverlässiges
Wirken derselben zu erhalten, ist eine Reihe
von Saug- und Druckventilen statt einzelner
großer Ventile angeordnet. Zwei Dampf- und
zwei Wassercylinder sind zu einer Doppel-
umpe vereinigt, derart, daß der eine Dampf-
olben den Dampfschieber des andern steuert.
Für die Dampfausströmung sind besondere
Kanäle angeordnet, damit der Damnfkolben am
Ende seines Hubs ein Dampfpolster findet.
Verbundbauart ist in allen Fällen von Nutzen,
wo es sich um größere Wassermengen, von
1000 1 minutlich an, und stärkeren Dampf-
druck, 6 at und mehr bandelt.
Für große Pumpwerke eignen sich Ried ler-
pumpen mit gesteuerten Ventilen. Riedler
wendet gesteuerte Ventile an, vor allem der
unbedingten Sicherheit halber, da durch den
Zwangschluß sich jener unsichere Zustand be-
seitigen läßt, welcher darin besteht, daß die
Ventile gelegentlich nicht kontrollierbare Be-
wegungen machen.
Bei großen Pumpwerken ist in der Regel
der Kohlenverbrauch für die Wahl der Bauart
der Pumpen und der Dampfkessel ausschlag-
gebend. Dampfkessel nach Art jener der W.
Straßburg (nicht eingemauerte Köhrenkessel,
7 at), sowie solche für 10 — 12 at Überdruck,
nach Art der Lokomotivkessel gebaut, sind be-
wahrt. Auch stehende Röhren kessel sind zweck-
mäßig. Es ist bei denselben jedoch darauf zu
achten, daß der Dampfraum im Verhältnis zum
Wasserraum nicht zu niedrig ist, da andern-
falls zu viel Wasser vom Dampf mitgerissen
wird. Niederdruckdampfkessel werden angeord-
net, wenn im Aufstellungsraum der Dampf-
kessel Hochdruckkessel nicht zulässig sind.
Zuweilen finden auch Kreiselpumpen
Verwendung. Man wählt jedoch bei denselben
die Saughöhe in der Regel nicht so groß, als
dies bei Kolbenpumpen angängig ist, da erfah-
rungsgemäß der Wirkungsgrad dadurch herab-
gemindert wird. Auch für die Überwindung be-
deutender Druckhöhen sind Kreiselpumpen aus
demselben Grund wenig geeignet, und wird
man die Förderhöhe selten größer als zu 16 m
annehmen. Der Wirkungsgrad der Kreiselpum-
pen bleibt auch bei den besten Bauarten hinter
jenem der Kolbenpumpen zurück; selten wird er
den Wert von zwei Dritteln übersteigen. Ein
Vorteil derartiger Pumpen liegt in ihrer Ein-
fachheit, indem bei denselben Ventile nicht
vorkommen; höchstens wird am Fußende des
Saugrohrs eine Bodenklappe angebracht.
Für die mit Cisternen versehenen W. sind
neuerlich vielfach auch Pulsometer (s. d.)
zur Verwendung gekommen. Dagegen wurde
von der Verwendung der Dampfstrahlpum-
pen (Injektoren) wegen ihres großen Dampf-
verbrauchs abgegangen.
Der für den rulsometerbetrieb erforderliche
Dampf wird entweder dein Lokomotivkessel
entnommen oder es wird ein besonderer Stabil-
kessel für diesen Zweck aufgestellt; letzteres
ist dann notwendig, wenn dem Brunnen
größere Wassermengen in kurzer Zeit nicht
entnommen werden können. Der Dampfver-
brauch der Pulsometer stellt sich etwa gleich
demjenigen der Kreiselpumpen.
In vorherrschend windigen Gegenden können
für den Antrieb der Wasserstationspumpen
auch Windräder angewendet werden. Die
bei solchen W. erforderliche Wassermenge darf
nur so groß sein, daß sie »n windstillen Tagen
mittels Handbetrieb beschafft werden kann.
Unter Umständen kann ein derartiger Hand-
betrieb vermieden werden, wenn der Fassungs-
raum der Cisternen entsprechend größer ge-
macht wird. Die Windräder sollen folgenden
Anforderungen genügen: Sie sollen sich selbst
gegen den Wind stellen; sie sollen bei dem
stärksten vorkommenden Wind eine bestimmte
Umdrehungsgeschwindigkeit nicht überschreiten,
ohne daß ein Nachstellen von Hand aus er-
forderlich würde; siesollen bei gefüllter Cisterne
selbstthätig die Arbeit einstellen und beim
Sinken des Wasserstands die Arbeit selbstthätig
wieder aufnehmen.
3. Rohrleitungen. Bei der Führung der
Rohrleitung von der Cisterne zu den Wasser-
kränen ist auf die Gleise gehörig Rücksicht
zu nehmen. Erforderliche Führungen unter
den Gleisen sollen möglichst kurz gemacht
werden, um Ausbesserung leicht und ohne
Störung des Betriebs vornehmen zu können.
Aus demselben Grund ist die Führung der
Leitung unter Bahnsteigen u. s. w. zu vermeiden.
Die Rohrleitungen zu den Wasserkränen, die
frostfrei, mindestens 1,2 m tief zu verlegen
sind, sollen bei ausreichender Druckhöhe eine
genügende Weite haben (176— 200 mm). damit
das I1 üllen der Tender uur wenige Minuten er-
fordert. Die Entfernung von Schienenoberkante
bis Unterkante der Cisterne soll daher in der
Regel bei Leitungen bis zu 800 in Länge 10 m
betragen; für je 200 in Länge ist Im an
Druckhöhe mehr zu nehmen. Für die Röhren,
Krümmer und Schieber sind die Abmessungen
nach den Normalien für Gas- und Wasser-
leitungsröhreti zu wählen und kommen für
; die Kranleitungen meist Muffenröhren zur An-
wendung. Der Krümmungshalbmesser für die
Rohrkrummer ist insbesondere für die Saug-
und Druckröhren thunlichst groß zu wählen.
Absperrschieber sind in ausreichender Anzahl
vorzusehen, damit bei etwaigen Rohrbrüchen
der Zweigleitungen nicht sämtliche Leitungen
abzuschließen sind. Wenn die Znleitungsröhren
abwechselnd steigend und fallend geführt sind,
so daß sich in den hochgelegenen Stellen der
Leitung Luftsäcke bilden können, so sind die
betreffenden Stellen mit Entlüftungshähnen
oder mit Schwimmer und Ventilen zu versehen,
da andernfalls der Wasserstrom erheblich ver-
Digitized by Google
3*48
Wasserstationen
mindert oder ganz gehemmt werden kann, in-
dem ein Luftraum in der Röhre durch zwei
Wassersäulen von gleichem Druck vor und
hinter demselben eingeschlossen werden kann.
Außer den Schiebern sind an geeigneten Stellen
Schlammkasten in der Leitung anzuordnen.
4. Wasserkräne. Was die Wasserkräne,
d. h. die Ausflußvorrichtungen, betrifft, aus
welchen das Wasser in die Tender, bezw.
Wasserkasten der Lokomotiven fließt, so lassen
sich hierbei im wesentlichen zwei Ausführungs-
arten unterscheiden. Bei den Wandwasser-
kränen ist an der Wand der W. ein drehbares
Rohr (Ausleger u. s. w.) angebracht, welches
mit der Cisterne verbunden ist ; derartige Vor-
richtungen können entweder nur von einem Gleis
oder auch vom nebenliegenden Gleis benutzt
werden. Die freistehenden Wasserkräne
werden zwischen den Gleisen aufgestellt, so daß
womöglich die Zugslokomotiven, ohne vom Zug
abgehängt werden zu müesen, unmittelbar Wasser
nehmen können. Eine besondere Art der frei-
stehenden Kräne sind die Reservoirkräne,
welche unmittelbar oberhalb des Ausgußrohrs
einen Wasserbehälter besitzen, welcher eine
Tenderfüllung faßt; derartige Kräne können
bei langen Wasserleitungen oft sehr vorteil-
haft sein.
Rücksichtlich der Aufstellung der Wasser-
kräne ist noch zu bemerken, daß für Personen-
züge wegen der kurzen Aufenthalte dieser Züge
in den Stationen zweckmäßig freistehende
Wasserkräne zwischen den Hauptgleisen auf-
zustellen sind. Für Güterzüge sind die Wasser-
kräne an den Ausfahrtsgleisen so aufzustellen,
daß mehrfache Hin- una Herfahrten thunlichst
vermieden werden. Auf großen Rangierbahnhöfen
empfiehlt sich die Aufstellung eines Wasser-
krans in der Nähe des Hauptausziehgleises.
B) Ausgeführte Einrichtungen. Fig.
lau.fr (Taf. LXXIV) zeigen einen gemauerten
Wasserbehälter mit einfacher Filteranlage. Ein
kleiner Gebirgsbach (Mühibach) fließt durch den
Sammelteich e, aus welchem das Wasser durch
die auf Rosten gelagerten Kiesschichten c der
Filterkammer a in die Behälter b gelangt.
Behälter und Filter sind doppelt angelegt, um
die etwa jeden dritten Monat erforderliche
Reinigung der Filter ohne Störung des Betriebs
vornehmen zu können. In dem kleinen Schacht s
neben dem Behälter b sind zwei Schieber an-
ebraebt, um das Absperren eines jeden Be-
älters zu ermöglichen. In die Zuflußleitung
zu dem Wasserkran mündet in der Nähe des-
selben das Druckrohr eines Pulsometers, der im
Bedarfsfall aufgestellt und mit dem Dampf
der Lokomotive betrieben werden kann.
Fig. 2 a u. b (Taf. LXXIV) zeigen einen
oylindrischen, gemauerten Behälter mit natür-
lichem Zulluß durch eine Rohrleitung, welche
den Behälter mit einer mehrere hundert Meter
oberhalb befindlichen Brunnenstube verbindet;
in die letztere wird das Wasser eines Gebirgs-
bachs eingeleitet. Außer dem Abflußrohr zur
Kranleitung ist am Behälter noch ein Überlauf-
rohr augebracht.
Bei der W. Herzberg am Harz wird das
Wasser ebenfalls durch natürlichen Druck in
die Cisternen befördert. Die Länge der Zu-
leitungsröhren beträgt 3328 m ; hiervon hat der
obere, 21G1 m lange Teil eine Lichtweite von
U»4 mm, der untere Teil eine solche von 78 mm
Beim Wechsel der Rohrweiten zweigt eine
Leitung nach dem Ort Herzberg ab. Die Ge-
samtdruckhöhe beträgt 18,2 m.
Unmittelbar nach ihrer Fertigstellung ergab
die Leitung (bei geschlossener Zweigleitung}
eine Wassermenge von 328m3 in 24 Stunden;
nach Jahresfrist nur mehr 58 — 144 m3 in
24 Stunden. Als Ursache dieser Verminderung
ergab die Untersuchung das Ansammeln von
Luft in den Leitungen bei geringem Gefalle.
Dieser Obelstand wurde durch das Anbringen
von Lufthähnen beseitigt. Die Untersuchung
führte noch zu den folgenden beachtenswerten
Regeln. Schwache Anfangsgefälle sind zu ver-
meiden. Die Rohrweite soll überall so groß
sein, daß an keiner Stelle der Leitung die
wirklich vorhandene Druckhöhe geringer ist,
als die zur Uberwindung der Widerstände
erforderliche Druckhöhe. Auf ein möglichst
gleichmäßiges Gefälle ist uinsomehr zu sehen,
je geringer das Durchschnittsgefälle ist. Die
Röhren müssen nach Beseitigung des Rosts
im erwärmten Zustand innen und außen aufs
sorgfältigste geteert werden.
In den Fig. 3a-</ (Taf. LXXIV) ist der
Wasserturm des Bahnhofs Hannover darge-
stellt. Im Erdgeschoß (s. Fig. 3o, Taf. LXXIV)
befindet sich der Maschinenraum ; in einem be-
sonderen Raum nebenan sind die Dampfkessel
aufgestellt. In den Stockwerken unter den Cis-
ternen sind Wohnräume eingerichtet. In unmit-
telbarer Nähe des Wasserturms, 8 m voneinander
entfernt, sind 2 Brunnen von 3 m lichtem Durch-
messer, 0,38 m Wandstärke und etwa 13,2 und
13,8 m Tiefe hergestellt, welche in Cement-
mörtel gemauert, innen mit Fugenanstrich und
[ an der äußeren Wandung mit glattem Cement-
; putz versehen sind. Der untere Brunnenkranz
ist aus vier Lagen 7 cm starker Buchenbohlen
hergestellt und auf 1,5 m Höhe durch Eisen-
i schrauben mit einem zweiten Brunnenkranz
' verankert Der unterste Bohlenkranz ist keil-
förmig zugerichtet, die Wandungen der Brunnen
sind mit eingemauerten Steigeisen versehen. Auf
die Brunnensohle wurde eine etwa 1 m hohe
Steinschicht gebracht zur Abhaltung der
Schlamm- und Sandteile. Die beiden Pumpen,
deren Saughöhe 5,5 m beträgt, liefern in der
Stuude je 150 m3 Wasser.
Für die regelmäßige Förderung dient eine
liegende, doppelt wirkende Schwungrad -Dampf-
pumpe mit Kondensation. Der gemeinschaftliche
Hub am Dampf- und Pumpenkolben beträgt
500 mm, der Durchmesser des Dampfcylinders
350 mm, des Pumpencylinders 235 mm. Die
Dampfmaschine besitzt Rider-Steuerung und
liefert bei 11/100-Füllung mit 50 Umdrehungen
in der Minute stündlich 150 m3 Wasser. Die
Gesamtförderhöhe (einschließlich Widerstands-
höhe) ist 29,5 m. Saug- und Druckleitung haben
einen lichten Durchmesser von 250 mm. Die
Reservedampfpumpe ist als Stoßdampfpumpe
nach Art der Worthington-Pumpen, ohne
Ausgleicher, jedoch mit Verbundanordnung, ge-
baut. Die Danipfcy linder haben einen Durch-
messer von 140, bezw. 240 mm, die Pumpen-
cylinder 220 mm. Der gemeinschaftliche Hub
beträgt 600 mm.
Für die Dampferzeugung dienen zwei lie-
gende, engröhrige Siederohrkessel, nach der
Bauart Steinmüller, von je 46 ma Heiz-
fläche und 8 at Überdruck. Jeder Kessel ist
Digitized by Google
Wasserstationen
für sich im stände, den erforderlichen Dampf
zu hefern.
Die beiden Wasserbehälter von je 190m3
Inhalt sind aus vier schweißeisernen, ring-
förmigen Plattengängen zusammengenietet und
haben eingesetzte Böden in Form eines Kugel-
abschnitts. Die Behälter ruhen zum Teil auf
den äußeren Umfassungswänden, zum Teil sind
sie durch eiserne Träger unterstützt
Die Hauptrohrleitungen haben lichte Durch-
messer von 250 und 200 mm erhalten.
Die Kosten der gesamten Anlage be-
trugen für:
Mk.
Rohrleitungen nebst Wasserschiebern,
Schwimmern und allem Zugehör. . . 67 670
Pumpen und Dampfkessel 28 963
Wasserbehälter 9 700
Bauliche Anlagen 99 465
Bauleitung 5 043
Unvorhergesehene Auslagen u. s. w.„ 18866
Zusammen . . . 229 697
Die Kosten von 1 m3 Wasser stellen sich
auf 6-3 Pfg. bei einem täglichen Verbrauch von
750 m3 und auf 4-8 Pfg. bei einem täglichen
Verbrauch von 1000 ms.
Fig. 4 b (Taf. LXXIV) zeigt die Anordnung
der Bottiche der W. Straßburg. In dem
turmartigen Oebäude (Fig. 4 a, Taf. LXXIV) sind
vier Bottiche von 106 ms Inhalt aufgestellt Die
Leistung einer jeden der beiden vorhandenen
Pumpen beträgt 60 m* in der Stunde. Den
Dampf liefern zwei nicht eingemauerte Röhren-
kessel von je Um3 Heizfläche und 7 at Über-
druck. Die Anlage zeichnet sich durch geringon
Kohlenverbrauch aus. Die 200 mm weiten
Kranröhren sind zu einer Ringleitung ver-
bunden, damit bei etwa eintretenden Rohr-
brüchen nicht größere Bahnhofsgebiete zeit-
weise ohne Wasserversorgung bleiben.
Die Anlagekosten betrugen für:
Mk.
den Wasserturm 97 000
das Pumpenhaus 16 800
Kessel und Pumpen 20 500
Bottiche, Rohrleitungen und Wasser-
kräne 79 100
Zusammen . . . 213 400
In Fig. 5a u. 6 (Taf. LXXIV) ist ein Wasser-
turm mit einer cylindrischen Cisterne dargestellt,
deren Boden nicht nach einer Kugelfläche aus-
gebaucht sondern nach System Intze aus
kegel- und kugelförmig gebogenen Blechen
zusammengesetzt ist. Derartige Wassertürme
erfordern bei verhältnismäßig großem Wasser-
inhalt wenig Raum. Der Behälter ist nicht
am äußeren Bodenrand, sondern in ent-
sprechendem Abstand davon unterstützt.
Fig. 6 (Taf. LXXIV) zeigt ein Wasserstations-
gebäude mit vier Bottichen von rechteckigem
Querschnitt. Die Räume unter den Bottichen
dienen als Aufenthaltszimmer für das Loko-
motivpersonal oder als Wohnung für den
Wärter, die ebenerdigen Räume als Dienst-
zimmer für den Werkmeister oder Heizhaus-
leiter, bezw. zur Aufstellung der Niederdruck-
dampfkessel. In dem kleinen Schacht vor dem
Dampfkessel befinden sich die Pumpen. Außer-
dem ist im Brunnen ein Pulsometer zur
Reserve aufgestellt, da sich der Brunnen in
der Nähe des Lokomotivschuppens befindet.
Die Bottiche von rechteckigem Querschnitt mit
abgerundeten Ecken und verankerten Seiten-
wänden sind durch Rohrleitungen so mit-
einander verbunden, daß jeder Bottich behufs
Reinigung durch einen Schieber 5 (s. Fig. 7,
Taf. LXXIV) abgesperrt werden kann.
Fig. 8 a u. b (Tai. LXXIV) zeigen ein Pump-
werk in der Nähe eines Flusses mit einem Hoch-
wasserspiegel von 7 m über dem niedrigsten
Wasserstand. Da es wünschenswert ist, die
Saughohe nicht größer als 5,5 m zu nehmen,
um eine große Hubzahl der Pumpe zu sichern,
so sind die Pumpen in einem kleinen, wasser-
dichten Schacht aufgestellt. Der Durchmesser
des Dampfcylinders ist verhältnismäßig groß
gewählt, so daß die Pumpe als Normalpumpe
für mehrere W. bei den verschiedenartigsten
Druckhöhen und Dampfdrucken Verwendung
finden kann.
Fig. 9 (Taf. LXXIV) veranschaulicht einen
Wasserturm mit zwei Bottichen von rechteckigem
Querschnitt und 54 m3 Wasserinhalt. Außer
der doppeltwirkenden Handpumpe, die jedoch
auch durch ein Lokomobil betrieben werden
kann, ist die W. mit einem Pulsometer von
35 m3 Leistung in der Stunde ausgerüstet. Der
Pulsometer wurde nachträglich eingebaut und
ist seitdem der mühsame und kostspielige
Handbetrieb eingestellt worden.
In Fig. 10 (Taf. LXXIV) ist die Windmotor-
anlage der W. Etgersleben (Strecke Staßfurt-
Blumenbergi dargestellt. Das Windrad ist nach
i dem von Filier verbesserten System Ha 11a-
day gebaut, hat einen äußeren Durchmesser
von 4,9 m und liefert bei einer Windgeschwin-
digkeit von 7 m in der Sekunde eine Nutzarbeit
von etwa 2,5 Pferdestärken. Das Windrad ist
vollständig selbstthätig regelnd nach Wind-
richtung (durch die Fahne) und Windstärke
(durch den Halladay'schen Centrif ugal- Me-
chanismus j; bei gefüllter Cisterne wird dasselbe
selbstthätig ausgerückt. Das Windrad setzt
durch den Kurbelmechanismus das lotrechte
Pumpengestänge aus hartem Holz in hin- und
hergehende Bewegung; das Gestänge geht mitten
durch die Cisterne in einem in die letztere
wasserdicht eingesetzten Rohr. Durch letzteres
ist ferner ein Drahtzug geführt, mittels welches
die Flügel des Windrads zur Radwelle parallel
gestellt werden können.
Die doppeltwirkende Pumpe hat 100 mm Kol-
bendurchmesser, 150 mm Hub, Druck- und Saug-
windkessel, 50 mm weite Saug- und Druck-
rohre, und ist für Handbetrieb derart einge-
richtet, daß das Lösen einiger Bolzen genügt,
die Pumpe vom Gestänge des Motors abzu-
kuppeln und den Handbetrieb einzuschalten.
Die Pumpe ist auf einem Trockenbrunnen
montiert, das Saugrohr geht seitlich ab in den
eigentlichen Brunnen. Das unten in die Cisterne
mündende Druckrohr ist mit einem Rückschlag-
ventil verseben; die Leitung zum Kran hat
eine Lichtweite von. 150 mm. Bei gefülltem
Bottich fließt das Überlaufwasser durch eine
Röhre in einen Eimer; derselbe hängt an einem
Hebelwerk, durch sein Sinken wird der Aus-
rückdraht angezogen und das Windrad kommt
zum Stillstand. Hört der Zufluß zum Eimer auf,
so verliert er an Gewicht, indem durch eine
kleine Öffnung am Boden des Eimers das Wasser
abfließen kann. Beim Steigen des Eimers wird
das Windrad wieder eingerückt.
Digitized by Google
Waaserstationen
Fig. 4 (Taf. LXXV) zeigt einen Wasserkran I
mit Hilfsbehälter (Reservoirkran) für Schnell-
zuglokomotiven, welcher in der Minute etwa
2,5 m3 Wasser liefert. Derartige Anordnungen
sind aufgeführt auf der französischen Ostbann,
der ehemaligen Rhein-Nahebahn u s. w
Fig. 5 (Taf LXXV) zeigt einen freistehenden
Wasserkran mit einem um eine lotrechte Achse
drehbaren Ausleger nach den Normalien der
preußischen Staatseisenbahnen. Um den Wasser-
schlag, welcher bei plötzlichem Abschluß des
Schiebers entstehe zu mildern, ist in der Grube
des Wasserkrans ein Windkessel angeordnet.
Der Kran ist mit einer selbstthätigen Ent-
leerungsvorrichtung versehen, welche überdies
abgeschlossen werden kann, wenn der Wasser-
kran sehr stark benutzt wird, so daß dann der
jedesmalige Wasserverlust, welcher durch Ent-
leerung der Kransäule entstehen winde, ver-
mieden werden kann. Außer dem Absperr-
schieber des Wasserkrans ist ein Schieber an-
gebracht, welcher das Absperren der Leitung
ermöglicht, wenn der Schieber des Wasserkrans
abgerichtet werden muß. Das Feststellen des
Auslegers erfolgt mittels einer Hebelfalle, welche
in entsprechende Vertiefungen an der Kransäule
einklinkt. Fig. 6 (Taf. LXXV) zeigt die Aus-
mündung des Wasserkrans, welche aus einer
Anzahl kleiner, sechskantiger Röhren gebildet j
ist, um die Zusamraenziehung des Strahls (con-
tractio venae) zu vermeiden, so daß ein Bündel
rismatischer Strahlen entsteht und ein beson-
erer Fülltrichter überflüssig wird. Die Länge
der sechskantigen Röhren beträgt mindestens
das Vierfache ihres Durchmessers.
Fig. 7 (Taf. LXXV) zeigt einen freistehenden
Wasserkran mit einem um eine wagerecht«
Achse drehbaren Ausleger.
In den Fig. 8, 9 u. 10 (Taf. LXXV) sind
Wasserkräne mit uach jeder Richtung beweg-
lichem Ausleger dargestellt. Die lotrechte, guß-
eiserne Kransäule hat an ihrem oberen Ende
einen entweder wagerecht angebrachten Ansatz
(Fig. 8, Taf. LXXV) oder einen etwas nach
unten geneigten Ansatz (Fig. 9, Taf. LXXV},
an welchem ein biegsamer Schlauch aus Gummi,
Leder oder Leinen befestigt werden kann. Das
Schlauchende wird zweckmäßig mit einem be-
sonderen Mundstück aus Kupfer oder Eisen
versehen. Der in Fig. 10 (Taf. LXXV) gezeigte
Kran ist mit einem kupfernen Ausgußrohr aus-
gerüstet.
Fig. 11 (Taf. LXXV) zeigt einen für ein Gleis
dienenden Wandwasserkran. Das Auslegerstück
ist um eine der Wand nahe liegende, lotrecht*
Achse drehbar. Ein für zwei Gleise dienender
Wandwasserkran ist in Fig. 12 (Taf. LXXV) dar-
gestellt. Der Ausleger ist um zwei lotrechte
Achsen drehbar, nämlich um die Achsen der
Rohrknie bei a und bei b.
Fig. 13 (Taf. LXXV) zeigt eine auf nord-
amerikaniseben Bahnen gebräuchliche Anord-
nung mit unmittelbar an der Cisterne ange-
brachtem Wasserkran. Der Ausleger ist um
eine wagerecht« Achse drehbar. Zum Wasser-
nehmen wird der Ausleger in die gezeichnete
Stellung gebracht ; bei Nichtbenutzung ist der-
selbe in die durch Punktierung angezeigte
Stellung aufgehoben und wird darin durch ein
Gegengewicht erhalten. Die Cisterne ist von
Holz und ist auf einem Holzgerüst von ent-
sprechender Höhe aufgestellt.
II. Wasserstationen mit unmittel-
barer Wasserhebung in die Tender.
In Fig. 14 (Taf. LXXV) ist eine Körting-
sche Pulsometeranlage dargestellt. In dem
Brunnen ist auf zwei eisernen 3-Trägern oder
Schienen der Pulsometer aufgestellt. Die Trager
dienen außerdem zur Aufnahme eines Bohlen-
belags, um die Untersuchung und Instandhaltung
des Pulsometers leichter bewirken zu können.
Zur Bedienung des Pulsometers ist ein Bestei-
gen des Brunnens nicht erforderlich, da das
Dampfeinströmungsventil von oben mittels einer
Stange, welche zum Ventil führt, gestellt wer-
den kann. Das Wasser kann unmittelbar in die
Leitung des Wasserkrans oder in den seitlich
aufgestellten Bottich gepumpt werden. Die
Dampfleitung, welche durch schlechte Wärme-
leiter zu schützen ist und die etwas Gefälle
zum Pulsometer hin erhalt, soll tbunlichst kurz
sein; die örtlichen Verhältnisse verlangen je-
doch oft längere Leitungen als erwünscht ist
und sind Leitungen bis zu 100 m Länge, wenn
der Längenausdehnung durch die Wärme Rech-
nung getragen ist. mit Erfolg angewendet.
Die Kosten der Wasserbeschaffung einer
W. mit Pulsometerbetrieb können in der fol-
genden Weise berechnet werden. Es wurden
hierbei die Kosten der Herstellung der W.
einschließlich Brunnen, Gebäuden. Bottichen
nebst zwei Wasserkränen und zugehöriger Lei-
tung von 200 mm Lichtweite und etwa 1000 m
Länge, mit vollständiger Pulsometeranlage (ohne
Dampfkessel) zu rund 30 000 Mk. angenommen.
Der Pulsometer soll mindestens 40 m;t Wasser
in der Stunde liefern, der Dampfdruck etwa
9 at betragen, damit der Dampfverbrauch ge-
ring ist.
Für Verzinsung und Tilgung der Anlage-
kosten sind erforderlich G% vou 3U00O Mk.
= 1800 Mk. jährlich;
Pff
hierzu für Unterhaltung {\f>% durch-
schnittlich) jährlich 460 Mk., giebt täg-
lich 6,16 Mk und bei einer täglichen
Förderung von 150 m3 Wasser für 1 m3 4,00
der Kohlen verbrauch stellt sich für die
Stunde auf etwa 30 kg im Wert von
etwa 80 Pfg. ; mithin betragen die
Kosten für 1 ms Wasser (80 : 40) 2,00
für den Lokomotivführer und Heizer ist
für die Diensthunde etwa 1 Mk. zu
berechnen, mithin für 1 m3 Wasser
(100:40) 2,50
für Verzinsung und Tilgung der Lo-
komotive (Güterzuglokomotive, Preis
36 000Mk.. 4^ Zinsfuß, Verwendungs-
dauer der Lokomotive 26 Jahre)
36 000 X 0,04 f , 1 1 =
366 " L (1.04p — 1 J
6,42 Mk. täglich, oder 26.8 Pfg. für die
Stunde, mithin für l m3 Wasser (26,8 : 40) 0,6"
für Reinigung und Kesselausbesserung der
Lokomotive, sowie für Wasserbeschaffung
für dieselbe für eine geförderte Menge
von 1 m 3 ■ . 0,42
Daher für 1 m3 Wasser zusammen. . . 9,69
oder abgerundet 9] 2 Pfg.
Wird ein Pulsometer auf einer Lokomotiv-
wechselstation von einer Reserve- oder Dienst-
lokomotive betrieben, welche sich ohnebin im
Dienst befinden muß, was in der Regel zutrifft,
Digitized by Google
Wasserwegen
so ermäßigen sich die Kosten auf etwa 6 Pfg.
für 1 m3, da alsdann für den Lokomotivführer
und Heizer und für Verzinsung und Tilgung
der Beschaffungskosten der Lokomotive keine
Kosten erwachsen, und ferner der Kohlenver-
brauch zum Feuer- und Dampfhalten der Loko-
motive in Abzug kommt.
Um das Pumpen nicht zu häufig unter-
brechen zu müssen, sind Brunnen mit reich-
lichem Wasserzufluß (thunlichst 2 m Licht-
weite) und ausreichend große Wasser bot ticbe
erforderlich. Falls statt der Lokomotive ein
stehender Dampfkessel, mit Bedienung durch
einen Wanderwärter, Verwendung findet, be-
tragen die Kosten für 1 m8 Wasser etwa 71 Pfg.
Für 1 ra3 täglichen Wasserbedarfs sind nach
den vorstehenden Annahmen etwa 200 Mk. für
die Anlagekosten erforderlieh. Ist dieser Betrag
auch bei größerem Wasserverbrauch zuweilen
zu hoch gegriffen, so reicht derselbe bei Re-
servewasserstationen jedoch nicht immer aus,
da der Wasserverbrauch derselben nicht selten
sehr gering ist und da die Koston für lange
Kohrleitungen zu bedeutend sind. Es werden
daher, wenn die Anlagekosten mit in Rechnung
gezogen werden sollen, die Kosten für Ver-
zinsung und Tilgung des Anlagekapitals für
einen Bezirk von W. zu ermitteln sein, da
andernfalls die Kosten für 1 ma Wasser der
Reservewasserstationen leicht auf 20 Pfg. und
mehr steigen können.
Auf nordamerikanischen Bahnen 6nden sich
Einrichtungen, die das Waase reinnehmen während
der Fahrt ermöglichen. Es werden nämlich für
die Schnellzugslokomotiven Kanäle zwischen
den Gleisen angeordnet, in welche ein gebogenes
Schöpfrohr nach Bedarf niedergelassen werden
kann, so daß die Füllung des Tenders während
der Fahrt stattfindet. Diese Art der Wasser-
zuführung wurde zuerst von Ramsbottom
angewendet. Die Kanäle werden aus Eisenblech,
Gußeisen oder Holz hergestellt und erhalten
eine Länge von etwa 500 m. Zur Verhinderung
des Einfrierens des Wassers in den Kanälen
wird in dieselben im Winter Dampf eingeleitet
(s. den Artikel Tender).
III. Vorschriften über Wassersta-
tionen.
Die technischen Vereinbarungen über den
Bau und die Betriebseinricbtungen der Haupt-
eisenbahnen des V. D. E.-V. bestimmen:
§ 61. W. sind in solchen Entfernungen
voneinander und an solchen Stellen anzulegen,
daß die reichliche Versorgung der Lokomotiven
mit gutem Wasser gesichert ist.
§ 62. 1 Die Ausgüsse der Wasserkräne
müsseu mindestens 2,860 m Uber Schienenober-
kante liegen und in ihrer die Gleise frei-
lassenden Ruhelage feststellbar sein.
3 Kranausleger, welche über mehrere Gleise
reichen, sind nicht zu empfehlen.
8 Die Wasserleitungsröhren zwischen den
Wasserbehältern und den Wasserkränen sollen
mindestens 160 mm lichten Durchmesser haben.
♦Freistehende Wasserkräne sind so einzu-
richten, daß das Wasser aus den Auslegern
und den Kransäulen abgelassen werden kann.
§ 63. 5 Im Lokomotivschuppen soll eine mit
einem hochgelegenen Wasserbehälter zusammen-
hängende Rohrleitung liegen, welche durch
einen Schlauch mit jeder Lokomotive in Ver-
bindung gebracht werden kann.
6 Im Innern des Gebäudes (Lokomotiv-
schuppens) oder vor demselben sind zweck-
mäßig Wasserkräne anzubringen.
§ 64. 1 Für Schuppen, in welchen Wagen
gereinigt werden, sind Wasserleitungen und
[eizvorrichtungen zu empfehlen.
§ 65 (betreffend Feuerlöschgeräte). Wasser-
leitungen sollen mit Schlauchschrauben ver-
sehen sein.
§53. Wasserspülung der Pissorte ist dringend
zu empfehlen.
§ 179. Die Stellung der drehbaren Aunguß-
röhren der Wasserkräne soll im Dunkeln durch
Signale kenntlich gemacht sein.
Mit Ausnahme des § 53 sind die vor-
stehenden Bestimmungen auch in den Grund-
zügen für Nebencisen bahnen enthalten.
Die Normen für den Bau und die Aus-
rüstung der Haupteisenbahneu Deutschlands
\ schreiben in § 21 vor: 'Die für eine Bahn-
strecke innerhalb eines bestimmten Zeitraums
nach den jeweiligen Betriebsbedflrfnissen er-
forderliche Wassermenge kann von der Landes-
aufsichtsbebörde festgesetzt werden. Die W.
sind angemessen zu verteilen. 2 Jeder Wasser-
kran muß in der Minute mindestens 1 m:i
Wasser liefern können. 3 Die Ausgüsse der
Wasserkräne sollen mindestens 2,850 m über
Schienenoberkante liegen.
§ 47 der Betriebsordnung für die Haupt-
eisenbahnen Deutschlands lautet: Die Stellung
der drehbaren Ausgußröhren (an Wasserkränen)
muß im Dunkeln durch Signale kenntlich ge-
macht sein. Nähere Bestimmungen hierüber
enthält Abschnitt V der Signalordnung für
die Eisenbahnen Deutschlands.
Litteratur : Heusinger, Handbuch für specielle
Eisenbahntechnik, Bd. 1, Leipzig 1877; Meyer,
Grundzüge des Eisenbahnmaschinenbaues, HI.,
Berlin 18»6; Organ für die Fortschritte des
Eisenbahnwesens, 1882, S. 164, Windmotor-
anlage der Wasserstation Etgersleben ; 1887,
S. 21—23, Worthington-Pumpe; S. 141, Pulso-
meterbetrieb mit Lokomotivdampf; Glasers
Annalen, 1887, S. 7 ff., Reuleaux, Über Neue-
rungen an Dampfpumpen und Dampfnump-
werken; 1892, S. 8, Herstellung eines Wasser-
werks zur Versorgung des Bahnamts in Magde-
burg; Zeitschrift für Bauwesen, 1889, S. 546 ff.,
Die Wasserversorgung des Bahnhofs Hannover;
1891, S. 419, Die Wasserversorgung des Bahn-
hofs Frankfurt; Centralbl. der Bauverw., 1886,
S. 37, Wasserversorgung und Wasserturm des
Centralbabnhofs Straßburg im Elsaß; Zeitschrift
des Vereins Deutscher Ingenieure, 1890, Riedler,
Neuere Wasserwerksmaschinen. Schäfer.
Wasserwagen {Wagotts - citernes, m. pl.,
d eau), für Wassertransporte bestimmte Gefäß-
wagen, welche sich von den Tendern durch den
Mangel eines Brennstofflagerraums und einer
Sonderkuppelung zur Verbindung mit der Loko-
motive unterscheiden. W. dienen vornehmlich
zur Versorgung wasserarmer Bahnstrecken so-
wohl mit Nutz- als mit Genuß wasser; auf einigen
Gebirgsbahnen finden W. als Bremswagen bei
, Güterzügen in Strecken mit anhaltend starkem
Gefäll Verwendung.
Das Untergestell der W. wird, ähnlich wie
jenes der Tender, entweder in der gewöhnlichen
Bauart der Wagenuntergcstello oder mit Lang-
rahmen aus Eisenblech hergestellt. Je nach
der Größe des Wasserraums wird das Unter-
Digitized by Google
3452 Watering — Weber
gesteil des W. zwei- oder mehrachsig ausge-
führt.. An beiden Brustträgern sind vollkommen
gleiche Stoß- und Kuppelungsvorrichtungen
angebracht, welche sich von den derartigen
Einrichtungen der gewöhnlichen Wagen nicht
unterscheiden. W. werden in der Regel mit
einer Handbremse (Spindelbremse) verseben.
Was den Wasserkasten betrifft, so erhält
derselbe zumeist eine Form von rechteckigem
Querschnitt und eine Fassung von etwa 10 bis
15 m3; die Bauausführung stimmt mit der-
jenigen eines Tenderwasserkastens der Haupt-
sache nach überein, nur braucht der Decke keine
solche Tragfähigkeit gegeben zu werden wie bei
Tendern, weil sie bei W. nicht den Lagerboden
für den Brennstoff zu bilden hat. Der Wasser-
kasten erhält Füll- und Einsteigöffnungen,
sowie absperrbare Ablaufrohre und werden an
demselben Wasserstandszeiger angebracht. Um
einem Einfrieren de« Wassers in den W. wäh-
rend der strengeren Jahreszeit vorzubeugen,
werden W. auch mit einer Einrichtung zum
Anwärmen des Wassers versehen, welche durch
eine Dampfleitung mit dem Kessel der Loko-
motive verbunden werden kann.
Waterin« (stock), s. Verwässerung.
Weber, Max Maria von, hervorragender
Eisen bahntechniker und Schriftsteller, wurde
zu Dresden am 25. April 1822 als der einzige
Sohn des großen Tondichters Karl Maria von
Weber geboren. Er verlor den Vater schon im
Alter von vier Jahren, und fiel nun die Erziehung
der Mutter, einer ebenso gemütvollen als hoch-
begabten Frau, anbei m ; dieser stand des Vaters
treuer Freund, der gelehrte Afrikareisende Hein-
rich Lichtenstein, als Ratgeber zur Seite.
Nachdem W. eine gründliche klassische
Bildung erhalten hatte, besuchte er das damals
erst begründete Polytechnikum seiner Vater-
stadt Dresden. Darauf finden wir ihn in der
Maschinenbauanstalt von A. Borsig in Berlin
zunächst als Eleve, dann als Konstrukteur.
Nebenbei pflegte er unter Lichtenstein s,
Doves, Magnus* und Mitscherlichs Leitung
seine wissenschaftliche Ausbildung, hörte natur-
wissenschaftliche und nationalökonomische Vor-
lesungen an der Universität und lag emsig
Sprachstudien ob, die später die Anknüpfung
nützlichster Beziehungen in fast allen Teilen
der civilisierten Welt kräftig förderten.
Von nun an begann er erst seine prakti-
sche Tbätigkeit im Eisenbahnwesen, indem er
zunächst ein Jahr lang Lokomotivführer war,
dann als Bau- und Maschineningenieur auf ver-
schiedenen neu entstehenden deutschen Bahnen
beschäftigt wurde. In England, wo er sich
längere Zeit aufhielt, führte ihn der bekannte
Name seines Vaters schnell mit den größten
und berühmtesten Ingenieuren, Mechanikern
und Erfindern zusammen, die ihm gern mit
jeder fachlichen Auskunft zur Seite standen,
so daß er. insbesondere unter der persönlichen
Leitung Isambart Brun eis, die erworbenen
Kenntnisse an den großartigsten Mustern der
Eisenbahntechnik mehren konnte.
Später besuchte er über Veranlassung der
französischen Regierung Nordafrika und be-
schrieb diese Reise in „ Ausflug nach dem franzö-
sischen Ostafrika" und „Algerien und die Aus-
wanderung dahin".
Nach Deutschland zurückgekehrt, übernahm
er zunächst die Leitung des Maschinenwesens,
dann auch den ganzen Betrieb der „Erzgebirgi-
schen Eisenbahn". Im Jahr 1850 trat W. in
den sächsischen Staatsdienst, und zwar zunächst
als Leiter der neu errichteten Staatstelegraphie
des Königreichs Sachsen und zwei Jahre später
als technisches Mitglied der Staatseisenbahn-
direktion mit dem Titel eines Finanzrats. In die-
ser Stellung entfaltete W. eine rastlose Thätig-
keit, deren weitverbreiteter Ruf sogar fremde
Regierungen veranlagte, ihm junge Fachmänner
zur Ausbildung zuzusenden und in wichtigen
1 Fragen sein Gutachten zu hören.
Infolge der Neuorganisation der sächsischen
Staatsbahnen schied W. im Jahr 1868 aus
dem sächsischen Staatsdienst und folgte einem
Ruf des Grafen Beust nach Wien, wo er als
technischer Referent mit dem Titel und Rang
eines Hofrats in das österreichische Handels-
ministerium eintrat, um bei der Umgestaltung
des österreichischen Eisenbahnwesens mitzu-
wirken. Der anscheinend große Wirkungskreis
hatte ihn angezogen; aber infolge des Rück-
tritts Beusts, der Krise des Jahrs 1873 und
anderer widriger Verhältnisse war er behindert,
erfolgreich zu wirken. Seine einzige größere
Reform war die Einführung einer einheitlichen
Signalisierungsvorschrift für Österreich. Im
Jahr 1876, nach Ablauf seines auf fünf Jahre
I mit der österreichischen Regierung abgeschlos-
l senen Vertrags, fand er sich veranlaßt, seine
■ Stellung, welche namentlich infolge des Pro-
zesses Ufenheim, in dem er als Experte für
die Gesetzmäßigkeit der Ofenheim'schen Bahn-
i bauten eingetreten war, unhaltbar geworden,
; wieder aufzugeben und sich ins Privatleben
; zurückzuziehen. Kurz vorher hatte er als Mit-
i glied eines technischen Schiedsgerichts die
Bahnen der europäischen und asiatischen Türkei
; bereist, während er früher, als es sich darum
: bandelte, ob in Schweden und Norwegen das
Schmalspursystem eingeführt werden sollte, eine
Reise nach den nordischen Ländern unternom-
men hatte.
Im Jahr 1878. nachdem er inzwischen durch
mehrere Jahre in Wien ausschließlich wissen-
schaftlichen und publizistischen Arbeiten gelebt -.
hatte, wurde er durch Achenbach in das
preußische Handelsministerium berufen, wo er
neben seiner Stellung als Ministerialreferent
die Leitung eines grouen ministeriellen Eisen-
j bahnorgans übernehmen sollte. Er gelangte
| aber auch hier, hauptsächlich infolge Rück-
: tritts Achenbachs und Ernennung Maybach«
zum Minister, nie zu einer entsprechenden
Tbätigkeit; er wurde dem Ministerium der
öffentlichen Arbeiten zugeteilt und in außer-
ordentlicher Mission zum Studium des Kanal-
wesens nach England, Amerika u. s. w. entsendet. *
Der Schwerpunkt seines Wirkens liegt
jedenfalls in seiner litterarischen Tbätigkeit.
Als Eisenbahnschriftsteller hat er sich einen
Weltruf erworben. Anfangs bearbeitete er haupt-
sächlich rein technische Gegenstände und schrieb
unter anderem : „Technik des Eisenbahnbetriebs"
(Leipzig 1864), „Schule de« Eisenbahnwesens"
■ (1. Auflage 1861, 4. Autlage 18*6), „Telegraphen-
und Signalwesen der Eisenbahnen" (Weimar
1807).
Von epochemachender Bedeutung sind W 's
Versuche über die Stabilität des Gefüges der
Eisenbahngleise, welche er in der gleichnamigen
I Schrift (Dresden 1869) veröffentlichte.
Digitized by Google
Tafel LXXW.
it'Fifchnhof* in Straßburg. Wasserturm mit cyündrischer Cisterne.
(nach Sy*U>ra Jnttol.
T«chn att An« v Chi Holier ,Wl« l
Digitized by Google
WASSt
Tafel LXXV
in mit Hilfsbehälter, tyt
prejsasser8tationseinrichtung. Fi| 13.
1 : 200.
eltwirkende Dampfpumpe. Fig2a-2c
Freistehende Wasserkräne. Fi^ 8-10.
i
Kh«nali|ri' Moielbahn
H 8
Fife 2 a
* •
Iii* 1 —
Fig. 9
31.
2^ -an für 1 Gleis. 74 11
ff
Tiar.p jf Am? • Uli Hcli«- Wien
Digitized by Google
Wegbaupflicht
am
Ein besonderes Verdienst erwarb sich W.
um die unteren Organe des Eisenbahnbetriebs,
auf deren anstrengende und gefahrvolle Dienst-
leistungen er in den beiden Schriften: „Die Ab-
nutzung des physischen Organismus der Eisen-
bahnbeamten" (1860) und „Die Gefährdung des
Personals beim Maschinen- und Fahrdienst der
Eisenbahnen" (1867) auf das nachdrücklichste
hinwies; ein Mahnruf, der thatsächlich von Er-
folg begleitet war.
Später machte er auf die Bedeutung der
Sekundärbahnen aufmerksam und veröffentlichte
mehrere einschlägige Arbeiten, so: „Die Praxis
des Baues und Betriebs der Sekundärbahnen mit
normaler und schmaler Spur". 2. Aufl.. Weimar
1873; „Die Sekundäreisenbahnen mit normaler
Spurweite und langsamer Fahrbewegung", Wei-
mar 1874.
Sehr fruchtbar war die litterarische Thätig-
keit W's. insbesondere in deu Jahren 1876 bis
1877, wo er es unternahm, allgemeine Eisen-
bahnfragen populär zu erörtern. Es sind dies
die „Populären Erörterungen von Eisenbahn-
zeitfragen", 7 Hefte (Wien 1H76 und 1877), und
zwar: „I. Normalspur und Schmalspur, II. Wert
und Kauf der Eisenbahnen, III. Die Praxis der
Sicherung des Eisenbahnbetriebs, IV. Privat-,
Staats- und Reichsbahnen, V. Der Eisenbahn-
betrieb durch lange Tunnels, VI. Die Stel-
lung der deutschen Techniker im staatlichen
und socialen Leben, VII. Welches Eisen-
bahnsystem^. entspricht am besten den Ver-
hältnissen Österreichs?*
In derselben Zeit schrieb W.: „Nationalität
und Eisenbahnpolitik * (Wien 1875); „Die Indi-
vidualisierung und Entwiekelbarkeit der Eisen-
bahnen", Leipzig 1875; ferner „Bemerkungen
zum vorläufigen Entwurf eines (deutschen)
Reichseisenbahntresetzes", Leipzig 1876. Außer-
dem sind von W's Arbeiten zu nennen: „Die
Wasserstraßen Nordeuropas" (Leipzig 1881), die
Übersetzung des englischen Werks Simons:
„Die Haftpflicht der Eisenbahnen", dann des
schwedischen Werks Styffes: „Die Elasticität
und die Fest igkeits Verhältnisse von Eisen und
Stahl".
Neben den vorerwähnten rein fachliehen
Schriften veröffentlichte W. auch eine Reihe
von anmutigen Erzählungen aus dem Eisen-
bahnleben und hat damit einen neuen Zweig
in der erzählenden Schriftstellerei geschaffen.
Hierher gehören: „Aus der Welt der Arbeit",
Berlin 1868; „Schauen und Schaffen, Skizzen",
2. Aufl., Stuttgart. 1879; „Eiserne Weihnacht";
„Dampf und Schnee" ; „Um eines Knopfes Dicke" ;
„Im Hause Robert Stephensons" u. s. w.
Die Vielseitigkeit seines Geistes kennzeichnet
am besten die von ihm verfaßte vortreffliche
Biographie seines Vaters Karl Maria von Weber,
welche von den Kennern als ein Werk von edel-
stem Kunstverständnis anerkannt ist.
W. hatte, als ihn der Tod (er starb in Berlin
am 18. April 1881 infolge eines Herzschlags)
überraschte, noch große Arbeiten auszuführen
in der Absicht; so vor allem eine seit Jahren
vorbereitete Geschichte des Verkehrswesens, in
welcher er von der ältesten Zeit bis zur Gegen-
wart den Zusammenhang des Wegbaues mit der
Kulturgeschichte darlegen wollte; ferner eine
Encyklopädie des Eisenbahnwesens, zu welcher
er bereits die umfassendsten Vorarbeiten ge-
troffen hatte.
Nach seinem Tod gab M. Jähns heraus:
„Vom rollenden Flügelrad", Skizzen und Bilder
(mit Biographie), Berlin 1882.
W. war Doktor der Philosophie, Ehren- nnd
korrespondierendes Mitglied der hervorragend-
sten Fachgesellschaften Europas und Amerikas,
Kommandeur und Ritter hoher Orden.
Vgl. Berghaus: Max Maria von Weber, Berlin
1881 ; Zeitung des V. D. E.-V., 1881, S. 429.
Wechselrevision, 8. Weichenkontrolle.
Wejgbanpflicht der Eisenbahnen. Beim
Bahnbau tritt häufig der Fall ein, daß durch
die Bahnlinie vorhandene Wege berührt oder
durchschnitten werden. Die Anlagen, welche dazu
dienen, die weitere Benutzung derartiger Wege
möglich zu machen, sind vierfacher Art, und
zwar : Wogumlegungen und Parallelwege, Weg-
tibergänge, Wegüber- und Wegunterführungen.
Die Parallel wege (s. d.) und Wegverlegungen
werden hauptsächlich angewendet, um die Zahl
der die Bahn kreuzenden Wege nach Thunlioh-
keit zu verringern, indem durch Parallelwege
und Wegverlegungen mehrere durch die Bahn-
linie getrennte Wege zu einem vereinigt und
gemeinschaftlich fortgesetzt werden.
Reichsstraßen (Chausseen), Landstraßen, Ge-
meinde- und wichtigere Feldwege werden in der
Regel unmittelbar überführt, unbedeutendere
Feld- oder Triftwege werden womöglich durch
Parallelwege zu den „wichtigeren Über- oder
Unterführungen oder Übergängen geleitet.
Wegübergänge (Bahnübersetzungen), Über-
führung der Wege über die Bahn in Schienen-
oberkante werden auf Hauptbahnen und für
stark benutzte Wege nach Möglichkeit ver-
mieden, da dieselben keine genügende Sicher-
heit für die ungestörte Abwickelung des Straßen-
uud Eisenbahnverkehrs bieten.
Bei diesen Bahnanlagen ist zu beachten, daß
der Winkel zwischen Bahn und Weg nicht
kleiner als 30° gewählt werden soll. Vgl. dies-
bezüglich S 19 der technischen Vereinbarungen
; des V. D. E.-V. über den Bau und die Betriebs-
' einrichtungen der Hauptbahnen.
Die Wegüberführungen sind Weganlagen,
mittels welcher die betreffenden Wege über die
Bahn hinweggeführt werden; dabei muß zwi-
schen der Bahn und der Wegbrücke ein genügend
großer Lichtraum für die ungehinderte Durch-
fahrt der Züge bleiben (s. Umgrenzungslinien).
Die Wegunterführungen sind Bauwerke,
durch welche die Wege unter der Bahn (durch
den Bahnkörper) geführt werden. Die lichte Höhe
dieser Unterführungen richtet sich nach der
Höhe der beladenen Wagen; dieselbe kann auf
Wirtschaftswegen 3 — 3,7 m betragen ; für öffent-
[ liehe Straßen und gerade Brückenträger ist
die Höhe mit 3,7 — 4,5 m anzunehmen; bei Ge-
wölben erfolgt stets ein entsprechender Zuschlag.
Für die Sicherheit des Betriebs sind die
beiden letzterwähnten Arten von Weganlagen
die günstigsten, weshalb sie auch trotz der
größeren Kosten in England, Frankreich, Belgien
fast ausschließliche und auch anderwärts häutige
Anwendung finden.
In der Gesetzgebung aller Staaten ist den
Eisenbahnen die Verpflichtung auferlegt, jene
Weganlagen, welche an Stell« der durch den
Bahnbau gestörten nötig werden, sowie Provi-
sorien zur Äufrechterhaltung des Straßenverkehrs
auf ihre Kosten herzustellen. Straßenbahnen
werden verpflichtet, die nötige Erweiterung der
Digitized by Google
Wegbaupflicht
benutzten öffentlichen Straßen auf ihre Kosten
durchzuführen (s. z. B. Bedingnisheft für die
der nationalen Gesellschaft der belgischen Neben-
bahnen zu verleihenden Konzessionen vom
20. April 1886).
Die Erhaltungskosten der neuen Wege treffen
denjenigen, welcher den früheren Weg erhielt;
nur bei größeren, durch die neue Weganlage
entstehenden Auslagen kann ein Teil der Kosten
der Eisenbahn angelastet werden.
Bei neu herzustellenden Wegen über oder
unter einer bereits bestehenden Bahnanlage
trifft die Bahn in der Regel keine W.; die Lahn
muß die Unigestaltung des Bahnkörpers an sol-
chen Stellen zulassen ; hierdurch dart die Sicher-
heit des Verkehrs in keiner Weise beeinträchtigt
werden und haben alle Kosten die Erbauer
des Wegs zu tragen.
Rücksichtlich der gesetzlichen Bestimmungen
über die W. in den einzelnen Ländern sei fol-
gendes bemerkt;
In Preußen hat die Wegpolizeibehörde,
welcher im allgemeinen die Entscheidung über
die Einziehung oder Verlegung von Wegen zu-
steht, in Fällen, in welchen die Anlage von
Eisenbahnen die Verlegung oder Einziehung
öffentlicher Wege notwendig macht, keine Zu-
ständigkeit. Die Entscheidung hierüber erfolgt
mit Feststellung der Eisenbahnbaupläne durch
den Minister der öffentlichen Arbeiten. Die durch
die Eisenbahnaujagen gebotenen Verlegungen
und sonstigen Änderungen öffentlicher Wege
werden nach Maßgabe der festgestellten Bau-
pläne von der Eisenbuhnunternehmung auf ihre
Kosten ausgegeführt.
Betreffs der Teilnahme an der Unterhaltung
bestimmt der Cirkularerlaß des Ministers der
öffentlichen Arbeiten vom 6. November 1880,
daß die Landespolizeibehördeu bei Prüfung der
Eisenbabupläne den Umfang genau anzugeben
hat, in welchem die Last von der Eisenbahn-
verwaltung zu tragen ist. Den Maßstab für die
Beteiligung der letzteren an der Unterhaltung
kann nur das Verhältnis desUmfangs dieser Last
nach dem Zustand des Wegs vorder Veränderung
oder Verlegung und nach derselben abgeben.
Nur soweit dadurch eine Vermehrung dieser
Last herbeigeführt wird, kann der Eisenbahn-
verwaltung die Pflicht zur Teilnahme an den
Erhaltungskosten auferlegt werden.
In Österreich bestimmt das Eisenbahnkon-
zessionsgesetz vom 14. September 1854 in § 10,
Absatz c:
„Wenn durch den Bau der Eisenbahn öffent-
liche Wege, Brücken, Stege oder sonstige Kom-
munikationen ganz oder zum Theil zerstört
oder unfahrbar gemacht werden, ist die Eisen-
bahuunternehmung verpflichtet, nach jedes-
maliger Anordnung der Behörde die gestörte
Kommunikation anderweitig vollkommen wieder
herzustellen.
Die anstatt der zerstörten oder unfahrbar
gewordenen neu hergestellten Wege, Brücken
u. s. w. haben diejenigen in brauchbarem Stand
zu erhalten, welchen die Erhaltung der früheren
Brücken, Wege u. s. w. oblag.
Dieselben können jedoch von der Eisenbahn-
unternehmung den Ersatz eines verhältnismäßi-
fen Teils der Kosten insofern« ansprechen, als
ie Erhaltungskosten dieser Wege, Brücken
u. s. w. durch den Bau der Eisenbahnen ver-
größert worden sind.
Insoferne zur Herstellung der durch die Eisen-
bahn gestörten Kommunikationen besondere,
früher nicht vorhanden gewesene Bauten, wie
z. B. an Brücken, Dämmen u. s. w., notwendig
sind, fällt der Eisenbahnunternehmung nioht
bloß die erste Herstellung, sondern auch die
künftige Erhaltung zur Last."
Nach der Verordnung des Handelsministe-
riums vom 25. Januar 1879 (Reichsgesetzblatt
Nr. 19) empfehlen sich bei Aufstellung der
Detailprojekte nachstehende Regeln:
„Bei Durchfahrten (für Fahrwege^ mit Eisen-
oder Holzträgern soll die lichte Höhe nicht
unter 3,2 m, aber soweit nur Verkehrszwecke
in Frage kommen, auch nie mit mehr als 4,5 m
projektiert werden.
Bei gewölbten Durchfahrten ist die lichte
Höhe am Scheitel um ein Drittel der Pfeilhöhe
deB Gewölbes größer zu bemessen als bei Balken-
brücken.
Die lichte Weite der Durch- und Oberfahrten
ist nach lokalen Bedürfnissen zu bestimmen.
Auf Kolonneuwegen und überhaupt bei mili-
tärisch wichtigen Durchfahrten darf die lichte
Höhe nicht unter 4 m (bei Balkenkonstruktion)
und die lichte Weite nicht unter 5 m betragen.
Bei schiefen Niveauübergängen soll womög-
lich der spitze Winkel nicht unter 45° betragen
Bei allen befahrenen Niveauübergängen ist
auf beiden Seiten der Bahn die Straße oder der
Weg außerhalb der geschlossenen Schranken zum
Rasten der Zugtiere auf eine Länge von 10 m
horizontal oder schwach geneigt anzulegen.
Bei Straßen- und Wegumlegungen sind wo-
! möglich nachstehende Maximalueigungen ein-
I zuhalten, nämlich: für Ärarialstraßen für
Land- und Bezirksstraßen 4#, für sonstige
Wege 6>e. Falls jedoch die umzulegenden
Straßen und Wege zwischen den nächstliegen-
den maßgebenden Knotenpunkten bereits
stärkere Gefälle aufweisen, können nach Um-
ständen auch letztere zur Richtschnur dienen."
In Frankreich sind die Verpflichtungen der
Eisenbahnen zur Wiederherstellung der durch
den Bahnbau gestörten Wege in den Cahiers
des charges geregelt. Auf Reichs- und Departe-
mentstraßen sind Wegüber- oder Unterführungen
herzustellen; Wegübergänge werden nur für
Feld- oder Privatwege zugelassen. Für alle Arten
solcher Weganlagen sind in baulicher Be-
ziehung eingehende Vorschriften erlassen. Die
Licht weite darf nicht geringer, als mit 8 m
für Hauptstraßen, 7 m für Departementstraßen,
5 ni für Vicinal- und gewöhnliche Landstraßen
und 4 m für einfache Feldwege bemessen
werden.
Bei gewölbten Bahnbrücken soll die Höhe
vom Straßenscheitel bis zum Schlußstein min-
destens 5 m, für Brücken mit geraden Eisen-
oder Holzbalken mindestens 4,8 m betragen.
Die gleichen Mindestbreiten wie bei Weg-
unterführungen sind auch bei Wegüberfübrun-
gen einzuhalten.
Bei Straßenübersetzungen in Schienenhöbe
sind die Schienen vollkommen gerade zu ver-
legen, da mit eine Erhöhung oder Senkung der
Straßenfläche vermieden und der Verkehr der
Straßenfuhrwerke nicht behindert wird. Der
Kreuzungswinkel zwischen Straße und Bahn
soll nicht weniger als 45° betragen.
Die Neigung der anschließenden Rampen
oder Gefällsstrecken für die umgelegten 8traßen-
Digitized by Google
Wegbaupflicht
teile za den Wegäberbrückungen, Übersetzungen
oder Durchfahrten soll für Haupt- oder De-
partementstraßen nicht mehr als 3^, für Vici-
nalstraßen h% betragen. Eine Abweichung von
diesen Normen kann mit Rücksicht auf die
örtlichen Verhältnisse gewährt werden.
Auf Kreuzungen mit wichtigeren Wegen
sind, wenn nötig, Provisorien auf Kosten der
Eisenbahn auszuführen. Die Erlaubnis zur Be-
nutzung dieser Bauten wird nur für einen be-
stimmten Zeitraum erteilt, bis zu welchem die
endgültigen Bauten fertig sein müssen.
In Fällen, in welchen die Regierung die
Neuherstellung von Reichs - Departements-
straßen oder Vicinalwegen verfügt oder ge-
nehmigt, dürfen die Eisenbahnen, welche von
den zukünftigen Wegen gekreuzt werden, diesen
Arbeiten kein Hindernis entgegensetzen; alle
diese Maßnahmen sind in der Weise zu
treffen, daß der Bau und der Betrieb der Eisen-
bahnen nicht gefährdet wird. Die Kosten treffen
die Eisenbahn Verwaltungen nicht (Cahier de
charges, Art. 69).
Das schweizerische Bundesgesetz, be-
treffend die Verbindlichkeit zur Abtretung von
Privatrechten vom 1. Mai 1860, bestimmt in
Artikel 6 folgendes:
„Zu der Ausführung aller Bauten, welche
infolge der Errichtung eines öffentlichen Werks
behufs Erhaltung ungestörter Kommunikationen
notwendig werden, seien es Straßen- oder
Wasserbauten oder welche immer, ist der Unter-
nehmer verpflichtet.
Dem letzteren liegt überdies die Unter-
haltung solcher Bauten ob, sofern oder soweit
sonst tür andere neue oder größere Unterhal-
tungspflichten als bis anbin entstehen würden."
Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Dezember
1872 legt den Eisenbahnunternehniungen die
Pflicht auf, während des Baues alle Vorkehrun-
gen zu treffen, damit der Verkehr auf den be-
stehenden Straßen und Verbindungsmitteln
nicht gestört werde.
Nach dem Artikel 15 desselben Gesetzes hat
die Eisenbahn, falls nach Erbauung der Bahn
vom Staate oder von den Gemeinden öffentliche
Straßen, Wege u. s. f. angelegt werden, welche
die Bahn durchkreuzen müssen, keine Ent-
schädigung für die Überschreitung ihres Eigen-
tums zu fordern; auch fallen derselben alle
diejenigen Kosten allein zur Last, welche aus
der hierdurch notwendig gewordenen Errich-
tung von neuen Bahnwartshäusern, Anstellung
von Bahnwärtern, sowie aus allen übrigen, zum
Schutz der Bahn und des Betriebs nötigen Vor-
kehrungen erwachsen.
Die Zuständigkeit zur Behandlung der in
den Artikeln 15 und 16 erwähnten Fragen
wurde dem Eisen bahndepartement übertragen.
Für Rußland bestimmt § IG5 des allge-
meinen russischen Eisenbahngesetzes vom Jahr
1685 folgendes:
Werden von den Eisenbahnen Straßen oder
Landwege durchschnitten, so sind letztere ent-
weder in gleicher Ebene mit der Eisenbahu
oder über oder unter derselben durchzuführen.
Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:
a) Beim Bau der Eisenbahnen müssen für
alle von denselben durchschnittenen Straßen-
und Landwege der ersten vier Klassen Über-
fahrten hergestellt werden, für Feld- und land-
wirtschaftliche Wege dagegen nur in Fällen,
Encyklopidie d«
wo dies für erforderlich erkannt und in den
genehmigten Eisenbahnplänen festgestellt wird.
Alle diese Überwege werden auf Kosten der
Eisenbahnen erhalten und gebaut;
b) Wenn nach dem Bau einer Eisenbahn
das Bedürfnis nach Herstellung einer Über-
fahrt für irgend einen durchschnittenen Feld-
oder landwirtschaftlichen Weg, oder auch eine
städtische Straße sich zeigt, für welche im Plan
eine Übersetzung nicht vorgesehen war, und
hierüber ein Einverständnis der beteiligten Be-
sitzer und der Eisenbahnverwaltung nicht her-
beigeführt werden kann, so entscheidet über
die Herstellung der Eisenbahnrat;
c) Werden nach dem Bau der Bahn neue
Straßen oder Wege angelegt, so sind Über-
fahrten zu bauen, wenn die neu angelegten
Verkehrswege zu den ersten vier Klassen ge-
hören, nach erfolgtem Einverständnis der Bahn-
verwaltung mit den betreffenden Straßen und
Weg bauenden Besitzern und nach Genehmi-
gung des Inspektors der Eisenbahn oder nach
Entscheidung des Eisenbahnrats. Die Kosten
des Baues und die Erhaltung dieser Überfahrten
werden der Eisenbahn erstattet Die Kosten
für die Bedienung der Wegübergänge, sowie
für die Beleuchtung hat die Eisenbahn zu
tragen. Letztere hat nicht das Recht, den Er-
satz der von ihr hierauf verwendeten Kosten
zu fordern, außer in dem Fall, wenn ihr dieses
Recht von den bei der Herstellung der Über-
fahrt beteiligten Besitzern oder Gesellschaften
ausdrücklich zugestanden wurde.
In Italien bestimmt der Artikel 229 des
Gesetzes über die öffentlichen Arbeiten, vom
Jahr 1865, daß jeder, welcher eine Eisenbahn
erbaut, die Verpflichtung hat, alle öffentlichen
uud Privatwege, welche durch dieses Unter-
nehmen unterbrochen würden, auf seine Koston
unter gleich günstiger Benutzbark eit und Sicher-
heit wieder herzustellen; die Bahn haftet für
die ungehinderte Benutzung, Ungefährlichkeit
und sachgemäße Ausführung des Baues.
Die Bahnverwaltung kann sich, sofern es sich
um Durchfahrten u. s. w. handelt, von diesen
Verpflichtungen nicht durch Zahlung einer ent-
sprechenden Entschädigung befreien.
Ehe die unter der Verwaltung des Präfekten
stehenden öffentlichen Wege unterbrochen wer-
den dürfen, ist von diesem die Bewilligung
hierzu einzuholen, welcher dieselbe nach ein-
geholtem Gutachten des Provinzbauamtes er-
teilt. Bei Gemeindewegen ist die Bewilligung
jener Gemeinde einzuholen, in deren Gebiet der
unterbrochene oder umzulegende Weg sich be-
findet
Bei Provinzialstraßeu muß die Bahn Verwal-
tung vorerst jeden allenfalls erhobenen Rechts-
anspruch gegen den geplanten Wegbau besei-
tigen und das Einvernehmen mit den Präfekten
pflegen, ehe die Pläne dem Ministerium der
öffentlichen Arbeiten vorgelegt werden.
Während der Durchführung der Arbeiten
hat die Bahnverwaltung alle jene Anordnungen
zu treffen und Unkosten zu tragen, welche
nötig sind, damit der öffentliche Verkehr keiner-
lei Unterbrechung erleidet : sie hat daher, wenn
nötig, Provisorien herzustellen, welche von der
technischen Behörde der Provinzialregierung
überprüft werden. Die Bewilligung zur Be-
nutzung derselben wird nur für einen gewissen
Zeitraum erteilt, bis zu welchem der eudgültige
219
- Weichen
Bau fertig zu stellen ist. Dieser muß Ton den
technischen Organen des Präfekten, bevor der-
selbe dem öffentlichen Verkehr fibergeben wird,
kollaudiert werden.
Im Artikel 213 des gleichen Gesetzes wird
bestimmt, daß die Wegübergänge in Schienen-
hohe möglichst selten zur Anwendung gelangen
sollen; es sind womöglich mehrere, in der
Nähe bei einanderliegende Wege so zusammen-
zulegen, daß nur eine Kreuzung mit der Bahn
nötig wird, dieser Weg ist aber stets Aber oder
unter der Bahn zu führen. Die Rampen zu den
Wegübergängen sollen, Ausnahmsfälle aus-
genommen, keine größeren Steigungen als btf
erhalten. Bei Wegübergängen in Schienenhöhe
soll der Weg über die Bahn wagerecht sein.
Bei Wegunterführungen soll die Lichtweite
nicht schmäler sein, als die normale Breite der
.'inschließenden Wege. Die lichte Höhe vom
Straßenscheitel bis zur Unterfläche der Brücken-
decke soll bei Gewölben nicht geringer als 5 m,
bei geraden Trägern 4,5 m sein, hür Privat-
und Fußwege richtet sich die lichte Höhe nach
dem örtlichen Bedarf.
Bei Wegüberführungen für gewöhnliche
Straßen muß die Breite zwischen den Brüstun-
gen gleich sein der normalen Breite der Straße.
Die Lichthöhe zwischen der Brücke und der
Scbienenhöhe der Bahn soll wenigstens 4,8 m
betragen. Die Brücken sollen aus Stein oder
aus Stein, und Eisen (gemauerte Wände und
eiserner Uberbau) hergestellt werden.
Bei Wegübergängen in Scbienenhöhe soll
der Kreuzungswinkel zwischen Weg und Bahn
in der Kegel mindestens 45° betragen.
Für die Niederlande ist die Verpflichtung
der Eisenbahnen zur Herstellung Ton gestörten
Weganlagen durch das Gesetz Tom 9. April
1875 ausgesprochen. Durch das gleiche Gesetz
wird den Eisenbahnunternehmern jedes Wider-
spruchsrecht gegen die vom König angeordnete
oder zugelassene Anlage von Wegen aberkannt,
welche die Eisenbahn durchschneiden oder mit
derselben in Berührung kommen, und können
dieselben eine weitere Entschädigung, als die
Erstattung der eventuellen Erhöhung der Unter-
haltungs- und Betriebskosten, welche aus der
Weganlage hervorgehen, nicht in Anspruch
nehmen. Der Minister des Innern hat in sol-
chen Fällen dafür Sorge zu tragen, daß durch
die Anlagen der Eisenbahnverkehr in keiner
Weise unterbrochen oder gestört wird.
Wegsignal , Signalmast mit zwei und
mehr Signalarmen, an welchem außer dem
Zeichen der freien Fahrt auch noch der Weg
angezeigt wird, für welchen die Fahrt frei-
gegeben ist; s. Bahnzustandssignale.
Wegiiberführungen . Bahnunterführun-
gen. Weganlagen , mittels welcher die Wege
über die Bahn hinweg .geführt werden.
WegiibergUnge. Überführung von Wegen
über die Bahn in Scbienenhöhe.
Wegunterführunjcen, Bahnüberfnht ungen,
Durchfahrten. Bauwerke, mittels welcher Wege
unter der Bahn durchgeführt werden.
Wegvorschrift, s. Verkehrsleitung.
Weichen, Wechsel oder Ausweichungen
(Switeha, turnouts, pl.; Chanqemmt*, branclie-
menis, m. pl., de voie). die Vorrichtungen zur
Ablenkung der Eisenbahnfahrzeuge aus einem
Gleis in ein anderes, welche vor den beiden
sonstigen Arten der Gleisverbindung, den Dreh-
und die zweiseitige Kreu,ung*weiche.
heitheber Formen. r.röBe d.s Weichen-
scheiben und Schiebebühnen den Vorzag haben,
auch ganze Züge ohne Unterbrechung der Be-
wegung überleiten zu können.
Inhalt.
A. Übersicht der Weiehenfortnen und deren An-
wendung.
I. Dia einfach«.' Weiche. Normal weiehe (Rechts- and
Lioksweicbe) Konvex« symmetrische and antyra-
metrische Zweibogenweiche. Konkave Zweib*k:fD-
weiche.
II. Di« Doppolweictie. Zweiseitig« symmetrisch« jend
aasyminetrische (verschränkt«) Dopoelwoi "
Mittle Dopp«lweicbe. UnsweckuisltiKkeit
metnacheo Können in I and II.
III. Di« «in-
IV. Wert etnfc
winkele.
V. Oraodrasße der Mittellinien and deren Anwendung.
B. Konitraktion der Zangenvorrichtnng.
Frohere Formen. Anforderungen und Aasfahrangsartea
der Gegenwert.
a) Die Zangen- and Heckenechienen.
6) Die Unterstützung derselben.
c) Die Endbefotigung der Zangen (D;ehstuhl)
ä) Anschlag- oder StOUbolzen
O, Konttrnktion des Hertstaeks.
Material and Herstellung, rsehienenheroslucke Feder-
bertstacke.
D. D n t or * 1 0 tiang der gelernten Aasweichnng.
J? Qesaintanordnang and geometrischer Zu-
sammenhang.
I. Die Normalweicbe.
II. Die nnsjnnmetrisehe Doppel- and Zweibogenweiche.
III. Die konksve Zweibogenweiche.
IV. Die Krensangsweiche
F. Außergewöhnliche Formen.
Bleuels klctterweiche für Haaptbsbnen. Entgleisung--
weichen Weichen mit festen Zangen and beweglichen
Schienensträngen.
A. Übersicht der Weichenformen (s
Taf. LXXVI; und deren Auwendung.
I Die einfache W. (Taf LXXVI, Fig. 1,
2, 4, 6, 8 und Taf. LXXVI1I, Fig. 1) besteht im
weiteren Sinn aus der Ablenkungs- oder „Zun-
gen Vorrichtung", dem ,Heri stück" I Kreu-
zung s. d.] (engl, froq) an der Durchschneidungs-
stelle der beiden Schienen nebst dessen Zubehör
an „Zwangschienen " oder „Radlenkern" und den
zwischen beiden genannten Hauptteilen über-
leitenden Gleissträngen. Je nachdem von diesen
der eine als „St ammgleis" geradlinig fortläuft
oder beide gekrümmt sind, unterscheidet mau
a) die „Normal weiche" und
b) die „Z wei bogen weiche" (auch „Kurven-
weiche").
Bei der Normal weiche kanndergekrümmte
Strang, in der Richtung gegen die Spitze ge-
sehen, nach links oder nach rechts vom Stamm-
gleis ablenken; sie heißt demgemäß „Links-*
oder „Rcchtsweiche* (Taf. LXXVI, Fig 1 u. 2
und Taf. LXXVI11. Fig. 10). Hierbei kann trotz-
dem die Zungen Vorrichtung an sich (welche auch
wohl im engeren Sinn als W. oder Wechsel be-
zeichnet wird) symmetrisch mit zwei geraden
Zungen gebildet werden, wie dies in England
vorwiegend üblich ist, wobei dann das Stammgleis
zu Anfang eine ganz geringe, kaum merkliche
Abweichung von der Geraden erhält; sie wird
dagegen iu Deutschland, Österreich, Frankreich
und den meisten übrigen europäischen Ländern
überwiegend in unsymmetrischer Form, also
für Kechts- und Linksweichen verschieden her-
gestellt (s. u ), so daß das Summgleis ohne
{ede Abweichung gerade bleibt, und zwar am
testen mit einer geraden und einer gebogenen
Zunge, wovon die erstere dem geraden Stamm-
gleis, die letztere dem gekrümmten Zweiggleis
angehört. Diese ist die ablenkende; von ihr
ist bei Anordnung und Berechnung der Aus-
weichung (s. u ) stets auszugehen.
Digitized by Google
Weichen
5457
Bei der Zweibogenweiche können beide
Stränge nach entgegengesetzten Seiten, and
zwar in symmetrischer (Taf. LXXVI, Fig. 4)
oder in unsymmetrischer Weise (Taf. LXXVI,
Fig. 6) gekrümmt sein; oder sie können sich
auch beide nach derselben Seite biegen (Taf.
LXXVI, Fig. 8). Danach unterscheidet man:
.Konvexe* symmetrische und unsymme-
trische Zweibogenweiche (Taf. LXXVI, Fig. 4
u. 6).
„Konkav eu oder „gleichlaufende" Zwei-
bogenweiche (Taf. LXXVI, Fig. 8).
II. Die „Doppel weiche", früher auch drei-
gleisige oder dreistellige W. genannt (engl, three
throw switch), kann entweder mit doppeltem
Zungenpaar und symmetrisch gebogenen
Gleisen als „symmetrische Doppelweiohe" (Taf.
LXXVI, Fig. 3) oder auch unsymmetrisch
in der Weise angeordnet werden, daß
a) zwei einfache Normalweichen, nämlich
eine Rechts- und eine Linksweiche, nahe hinter-
einander von dem gerade fortlaufenden
Mittelst rang abzweigen: „konvexe* oder
„zweiseitigeDoppelweiche" (Taf. LXXVI,
Fig. 6 und Taf. LXXVIII, Fig. 17); oder so daß
(bisher seltener)
b) zwei nach gleicher Seite ablenkende
Normalweichen (also zwei Rechts- oder zwei
Linksweichen) einander nahe folgen: „kon-
kave" oder „einseitige Doppelweiche"
(Taf. LXXVI, Fig 7). Hierbei kann die zweite
Weiche entweder, wie die erste, aus dem geraden
Strang abzweigen oder auch . aus dem bereits
abgelenkten ersten Zweiggleis. In diesem Fall
benutzt der zweite Seitenstrang den bereits er-
reichten Ablenkungswinkel des ersten; die An-
ordnung ist daher günstiger. In solcher Weise,
und zwar mit Wiederholung desselben Ablen-
kungswinkels a, also zwei gleichen Herzstücken
und zwei ebenfalls gleichen Zungenvorrichtun-
gen, ist diese Weichenform neuerdings (1893 94)
in zweckmäßiger Art von dem technischen Eisen-
bahnsekretär Ziegler in Erfurt konstruiert
und demselben in den meisten Ländern paten-
tiert worden. (Die Ausführung ist beispielsweise
derart, daß zwei Herzstücke 1 : 10, ein Mittel-
herzstück 1 : 8, und zwei Zungenvorrichtungen
der preußischen Normalweiche 1 : 9 zur An-
wendung gelangen bei einem Krümmungs-
halbmesser von 180 m für beide Gleise). Die
Gleichheit der beiden einander folgenden Ab-
lenkungswinkel und ihre Übereinstimmung mit
sonst üblichen Formen macht diese Anordnung
besonders geeignet zur raschen Entwicklung
einer großen Zahl von Gleisen mit möglichst
geringem Raumverlnst.
Die Doppelweiche enthält sonach nußer den
Bestandteilen der beiden einfachen W. noch
ein besonderes, drittes Herzstück, das soge-
nannte Mittelherzstück, weiches bei Fig. 3
(Taf. LXXVI) symmetrisch auf der Mittellinie,
bei Fig. 6 (Taf. LXXVI) dagegen unsymmetrisch
an der Seit«, endlich bei Fig. 7 (Taf. LXXVI)
in der einen Schiene des geraden Strangs liegt.
Doppel- und Zweibogenweicheu werden am
besten so angeordnet, daß keine neue Herz-
stückform hinzukommt. Alsdann entstehen
die Zweibogenweiche n aus den zu-
gehörigen Doppel wei ohen durch Fort-
nahme des geraden Strangs, während
alles andere unverändert bleibt. So entsprechen
dann einander:
Die symmetrische Doppel- und Zweibogen-
weiche (taf. LXXVI, Fig. 3 u. 4);
die unsymmetrische zweiseitige Doppel- und
die konvexe Zweibogenweiche (Taf. LXXVL
Fig. 5 u. 6);
die einseitige Doppel- und die konkave
Zweibogenweiche (Taf. LXXVI. Fig. 7 u. 8).
Der konkaven Zweibogenweiche (Fig. 8 c u.
I Sd auf Taf. LXXVI), wie sie z. B. bei den
sächsischen und bayrischen Staatsbahnen in An-
wendung stehen, würde eine einseitige Doppel-
weiche der zuerst genannten Art entsprechen,
bei welcher der zweite Seitenstrang nicht (wie
bei Ziegler) aus dem ersten, sondern auch
aus dem geraden Stammgleis abzweigt.
Die symmetrischen Formen (Tat. LXXVI,
Fig. 3 u. 4) sind trotz ihrer einfacheren Er-
scheinung als unzweckmäßig zu bezeichnen,
weil sie die Herstellung zweier besonderer
(symmetrischer) Lenkvorrichtungen erfordern,
weil sie ferner — namentlich die dünne Mittel-
zunge bei der Doppelweiche — einer raschen Ab-
nutzung unterliegen und auch an verschiedenen
anderen baulichen Mängeln leiden. Bei den un-
symmetrischen Formen (Taf. LXXVI. Fig. 5 u. 6)
können dagegen (ebenso wie bei Fig. 7 u. 8,
Taf. LXXVI) die Zungen Vorrichtungen der Nor-
malweichen ohne weiteres verwendet werden,
indem der eine Strang bis zum Ende der Zungen
geradlinig bleibt, der andere also bei der Zwei-
bogenweiche (Taf. LXXVI, Fig. 6) einen Vor-
t sprung an Krümmung besitzt, welcher eben die
unsymmetrische Lage des Herzstücks herbei-
I führt.
III. Die K reuzungsweiche entsteht durch
Einlegung gekrümmter Weichenstränge mit
Zungenvorrichtungen in die Gleiskreuzung der-
f estalt, daß ein Übergang zwischen den sich
reuzenden, gerade durchzuführenden Gleisen
an einer oder an beiden Seiten des stumpfen
Winkels möglich ist. Danach unterscheidet
I man die einseitige oder ein fache und die
beiderseitige oder doppelte Kreuzungs-
weiche (Taf LXXVI, Fig. 9 u. 10, und Taf.
LXXVIII, Fig. 18). Diese Anordnung ist mit
zulässigen Halbmessern nur bei hinreichend lan-
gem Raum zwischen den Herzstücken, also nur
bei ziemlich spitzem Winkel der Kreuzung —
für Vollspur mit 180 m Halbmesser kaum steiler
als 1:8', (6Ü 42 Vi — ausführbar. Die Haupt-
bestandteile der Kreuzung (zwei Herzstücke
und zwei Kreuz- oder Doppelherzstücke nebst
Zwangsschienen oder Radlenkern) werden durch
Einlegung der W. nicht verändert. Die Kreu-
zungsweiche wurde früher und wird auch noch
stellenweise als „englische Weiche" bezeichnet .
sie ist auch unter diesem Stichwort im Bd. III
besprochen. Diese Bezeichnung ist jedoch
sachlich unbegründet und sollte deshalb (wie
bei den preußischen Staatsbahnen) vermieden
werden.
Durch Fortnahme eines der beiden geraden
Gleise aus der beiderseitigen Kreuzungsweiche
I entsteht eine W eichenverschling ung
| (Fig. 11, Taf. LXXVL, welche, in beiden Rich-
tungen gesehen, nach rechts oder auch nach
I links ablenken kann.
Bemerkung. Nicht zu verwechseln mit der
Kreuzungsweiche ist die Durchkreuzung zweier
einfacher Weichenverbindungen zwischen Paral-
lelgleisen (s. Fig. 12 u. b, Taf LXXVI; auch Bd.
IV, Fig. 1079 unter „Gleisverbindungen"), welche
219*
Digitized by Google
3458
Weichen
wohl als Kreuz weiche, richtiger aber als „Wei-
chenkreuz" oder, wie bei der preußischen Staats-
bahn, als „doppelte Gleisverbindung" bezeichnet
wird, weil sie uicht eine Ausweichung, sondern
eine Durchkreuzung von zwei selbständigen
Weichen Verbindungen darstellt.
IV. Wert einheitlicher Formen und
Größe dos Weichenwinkels.
Aus den angefahrten Formen (wobei es sich
also empfiehlt, die symmetrischen Formen zu
vermeiden) können alle erforderlichen Weichen-
verbindungen und Weichenstraßen gebildet wer-
den. Andere Formen sind als außergewöhn-
liche zu vermeiden oder doch auf besondere
Notfälle zu beschränken. Auch ist innerhalb
jener regelmäßigen Weichenformen die Ver-
schiedenheit dadurch thunlichst zu vermindern,
daß als „Weichen winkel" (d. h. Herzstück-
und Gleiskreuzungswinkel) nur wenige, z. 13.
eine oder zwei bestimmte Größen, für einen Ver-
waltungsbezirk als Regel gelteu und daß inner-
halb eines Bahnhofs oder doch eines größeren
Bahnhofteils für alle Weichenarten nur ein
Winkel zur Verwendung gelangt. Es empfiehlt
sich dies zur Erzielung eines wohlgeordneten
Gleisplans mit thunlichster Vermeidung von
Gegenkrümmungen und zur Vereinfachung bei
Auswechslung der zahlreichen Einzelteile, welche
der Weichenherstellung angehören und in Vorrat
gehalten werden müssen, da sie rascher Ab-
nutzung unterliegen. Alle diese Teile werden
mit bestimmten Nummern versehen, welche
in den Zeichnungen angegeben sind, so daß
danach jedes Stück unschwer im Bedarfsfall
kurz und zweifellos bezeichnet und angefordert
werden kann.
Das Maß des Weichenwinkels u wird ent-
weder in Graden, Minuten u. s. f. oder, und
wohl überwiegend, durch das Tangenten-
verhältnis t<j er angegeben und dieses als-
dann in der Regel in rorm eines Stammbruches
(1 : n) mit runder Ganzzahl im Nenner (1 : 8,
1 : 9, 1 : 10 u. s. f.) ausgedrückt, wie dies für
die Absteckung der Richtungen und Bemessung
der Längen am bequemsten ist.
Die Größe des Winkels wurde früher
für Weichen in Hauptgleisen verhältnismäßig
klein genommen (1:11, 1 : 12 und noch flacher),
um die von Schnellzügen zu durchfahrenden
Krümmungen recht schlank, den Halbmesser
womöglich 300 m oder größer machen zu können.
Auch gegenwärtig haben noch einzelne Bahnen
unter ihren Weichennormen solche mit Winkeln
von 1:12 (englische Bahnen), auch von 1 : 12' a
(Württemberg 1890) oder 1 : 13 (Sachsen 1893),
ja von 1 : 12 und 1 : 15 (Pennsylvaniabahn);
jedoch finden so flache Winkel, mindestens in
Deutschland und Österreich, nur für besondere
Zwecke Anwendung. Im allgemeinen hat man
im Bereich des V. D. E.-V. seit den siebziger
Jahren steilere Winkel, namentlich solche von
( genau oder nahe) 1 : 10 und 1 : 9 bevorzugt
und diese auch bei Hauptgleisweichen ver-
wendet, damit nämlich bei Durchführung
eines einheitlichen Winkels die Gleis-
kreuzungen nicht zu spitz, also deren führungu-
lose Stelle (s. S. 21GC, Bd. V) nicht zu lang
wird. So galt beispielsweise lange Zeit hindurch
bei der ehemaligen Köln-Mindener und rheini-
schen (jetzt rechts- und linksrheinischen Staats-)
Bahn der Winkel 1 : 10 als ausschließliche Form
für alle W., auch für die Doppel- und Kreuzungs-
| weichen; die Normen der jetzigen preußischen
Staatsbahnen von 1886 — 1888 kennen nur die
beiden Winkel 1 : 10 und 1:9, für die sämt-
liche Formen (Normal-, zweiseitige Doppel-,
konvexe Zweibogen- und die KreuzungBweichen)
in allen Einzelheiten ausgearbeitet sind. Neuer-
dings wird dem steileren Winkel (1:9)
trotz des auf 190 m herabgehenden Halbmessers
— auch in Hauptgleisen — entschieden der Vor-
zug gegeben, um die Kreuzungen und Kreuzungs-
weichen möglichst gefahrlos zu machen. Dabei
wird jedoch durch die Anordnung der Gleisplao<-
und des Zuglaufs dafür gesorgt, daß die Schnell-
züge thunlichst überall, namentlich auch bei
eingleisigen Bahnen im geraden Strang bleiben
und jede Weichenkurve vermeiden. Zu diesem
Zweck ist in der „Anweisung für das Ent-
werfen von Eisenbahnstationen" u. s f.
von 1893 für die preußischen Staatsbahnen aus-
drücklich vorgeschrieben, daß bei eingleisigen
Bahnen das Hauptgleis in gerader Rich-
tung durchzuführen ist, um von durch-
fahrenden Schnellzügen (auch bei Begegnungen
mit haltenden Zügen) in beiden Richtungen
benutzt zu werden, so daß alsdann der haltende
Zug unter Umständen liuks ausweicht, im
Gegensatz zu der sonst maßgebenden Fahrt-
richtung und zu dem lange Zeit beliebten so-
genannten „Achsensprung*.
Im Bereich des V. D. E.-V. gilt es als Regel,
abgesehen von Notfällen stets die Gleiskreuzun £pii
beiderseits geradlinig auszuführen, so daß die
beiden Herz- und die beiden Kreuzstücke den-
selben Winkel erhalten, und weiter diesen
Winkel (wie bemerkt) demjenigen der W. gleich-
zuhalten. Demgegenüber findet man in Muster-
zeichnungen englischer Bahnen (z. B. London
and North Western, sowie Great Northern) zwi-
schen Herz- und Kreuzstück Krümmungen (z. B.
mit 002' = 183,6 m) durchgeführt, so daß bei-
spielsweise das Herzstück des Weichenstrangs
mit 1:8; das erste der Kreuzung mit 1 : 6\.
die beiden Kreuzstücke mit 1 : 5 und das letzte
Herzstück der Kreuzung mit 1 : 41 2 ausgeführt
ist! Überhaupt ist die Zahl der verschiedenen
Herz- und Kreuzstückwinkel bei englischen und
amerikanischen Bahnen sehr groß Die Muster-
zeichnungen der preußischen Staatsbalinen ent-
halten dagegen außer den, den beiden Weichen-
winkeln entsprechenden nur noch Gleiskreu-
zungen mit den Winkeln 1:7, 1 : 4,95 und
1 : 4,44. Die beiden zuletzt genannten entstehen
bei symmetrischer Durchschneidung zweier
Weichenstränge, wie z. B. bei dem Weichen-
kreuz (doppelte Gleisverbindung, Fig. 12a u.12p,
Taf. LXaVI) und entsprechen dem doppelten
Weichenwinkel.
V. Grundmaße für die Mittellinien.
Für die Anwendung der Weichenformen
zur Bildung der Gleispläne, also beim Ent-
werfen und ebenso auch beim Abstecken
I von Hahnhofsanlagen, ist es von beson-
| (lerem Wert, jede Weichenart durch ein ein-
faches Linienbild mit wenigen Maßen derart
festlegen zu können, daß die Möglichkeit und
richtige Anordnuug der beabsichtigten Weichen-
form zweifellos gesichert und deutlich kennbar
i wird Ein solches, lediglich die Mittellinien
wiedergebendes Bild muß enthalten:
1 <ue genauen Richtungen (oe oder besser
1 : u ) der voneinander abzweigenden Gleise, an
derjenigen Stelle genommen, an welcher diese
Digitized by Google
Weichen
MM
Gleise unabhängig voneinander werden; diese
Richtungen sind im allgemeinen zugleich die-
jenigen der Herzstückgeraden.
2. die Lage des oder der Schnitt- oder
Knotenpunkte dieser geradlinig bis zum
Zusammenlauf rückwärts fortgesetzten Rich-
tungen, also den Abstand a des Knotenpunkt»
von dem Anfangspunkt der Ausweichung, d. h.
dem Schienenstoß vor der Weichenspitze.
3. Die Lage des Endpunkts der Ausweichung,
d. h. die Entfernung b vom Knotenpunkt bis
zum Schienenstoß hinter dem Herzstück, und
sofern dem noch besondere Paßschienen
folgen, um die Stöße beider Schienen je eines
Strangs wieder in eine Flucht zu bringen,
auch das bis dahin zählende größere Maß p.
Diese Maße müssen aus den Konstruktions-
zeichnungen der W. genau ermittelt und zum
Entwerfen von Gleisplänen in abgerundeten,
zum Abstecken in genauen Zahlen angegeben
werden. Die betreffenden Figuren sind auf
Taf. LXXVI den entsprechenden Weichenan-
ordnungen an die Seite gesetzt Für die Nor-
malweichen (Fig. 1 u 2, Taf. LXXVI) und
ebenso für die symmetrischen Formen (Fig. 3
u. 4, Taf. LXXVI) genügen demnach je zwei
oder drei Längenmaße mit einem Knotenpunkt
und der Tangente des Winkels a. Das Ende
des Herzstücks (6) giebt den Punkt, an welchem
die abzweigenden Gleise nötigenfalls eine (an a
tangierende) Krümmung annehmen dürfen,
der Endpunkt der Paßschienen (p) denjenigen,
an welchem eine neue Weichenanordnung
mit ihrem Anfangspunkt frühestens Platz finden
darf, wenn nicht die äußere Schiene durch-
schnitten (und die Zwangsschiene gekürzt) wer-
den soll. Die Stellung des Weichenbocks (etwa
0,8 m hinter dem Anfang) ist weniger wichtig;
sie kann bei kleinem Maßstab (1 : 1000) mit
dem Weiohenanfang verbunden werden. Die
Lage der mathematischen Herzstückspitze, ein
für die geometrische Berechnung der W. (s. u.)
sehr wichtiger Punkt, kommt für die Anwendung
der Mittellinien zum Entwerfen und für das
Abstecken nicht so sehr in Frage, als das Ende
des Herzstück?, welches den Schienenstoß
hinter der W. und damit das Ende der Kon-
struktion bildet. Auch ist jener mathematische
Punkt in Wirklichkeit (namentlich bei dem
Schienen herzstück) nicht erkennbar.
Bei den unsymmetrischen Doppel- und Zwei-
bogenweichen kommen außer den bezeichneten
Maßen noch die Verschiebung der Knotenpunkte
(c) und bei der konkaven Zweibogeuweiche einige
andere Maße (s. Fig. Hb, Taf. LXXVI) in Frage.
Mit Hilfe dieser einfachen Linienbilder kann
man stets leicht verhüten, daß zwei W. einander
zu nahe rücken und die Anordnung von W. in
gekrümmten Gleisen ungemein erleichtern,
indem dazn nur erforderlich ist, daß die mit den
gegebenen Weicbenwinkeln an die Kurven an-
zulegenden Tangenten die für die Weichen-
konstruktion erforderlichen Längen (b, p oder f)
geradlinig in sieb sehließen.
Einige Beispiele für die Bemessung der
bezeichneten Weichenelemente giebt die auf
S. 3460 u. 3461 stehende Tabelle I.
B. Die Konstruktion der Zungen-
vorrichtung oder »Weiche" im engereu
Sinn hat im Lauf der Zeit eine mannigfache
Entwicklung durchgemacht. Eine der älteren
Formen, die sogenannte Schleppweiche mit
einem beweglichen Stück des Fahrgleises selbst,
unmittelbar vor dessen Teilung, später ver-
bessert durch Übersteigvorrichtungen zur Ver-
hütung des Entgleisens oei Ausfahrt mit falscher
Stellung, tindet sich zur Zeit noch ziemlich
häufig in Nordamerika; sonst wohl nur noch
[ bei Bahnen oder einzelnen Gleisen von unter-
feordneter Bedeutung oder für vorübergehende
wecke, wie bei Feld-, Wald- und Erdförde-
rungsbahnen. Die W. mit zugespitzten, -aber
festen Zungen und Ablenkung der Fahrzeuge
durch davorgelegte bewegliche Zwangsschienen
(Paris-Versailles 1838) oder aueb bei Pferde-
bahnen durch den schiefen Zug der Tiere kommt
in dieser letzten Form noch heute bei Straßen-
bahnen vor, namentlich da, wo die regelmäßige
Einfahrt (gegen die Spitze) auf dem geraden
Strang bleibt. Die weitere Form mit einer
beweglichen Zunge und Begrenzung ihres
Hubs durch Ansch tagschiene ist zur Zeit die
übliche bei denjenigen W. der Pferdebabngleise,
welche gegen die Spitze nach beiden Richtungen
befahren werden. Die bewegliche Zunge liegt
dann an der inneren Seite des krummen Strangs,
bewirkt also die Ablenkung auf diesen an der
Hinterseite des Rads (wie eine. Zwangsschiene),
j Die W. mit zwei beweglichen, anfangs
i jedoch sehr kurzen, aber gleich langen Zungen,
! soll (s. Haarmann, Geschichte des Eisen bah n-
• gleises, Leipzig 1891, S. 362) in England schon
' vor Einführung des Lokomotivbetriebs in Ge-
I brauch gewesen sein. Mit diesem wurden jedoch
, wegen der größeren Geschwindigkeit flachere
I Ablenkungen und deshalb längere Zungen not-
wendig und R. Stephenson bildete nament-
lich die Form mit einer (4,6 m) langen, beweg-
I lieben und einer kürzeren festen Zunge nebst
, einer Leitschiene weiter aus (1838). Diese Leit-
oder Zwangsschiene bezweckte insbesondere, aus
\ der W. ausfahrende Achsen von der gegenüber
liegenden Ausklinkung des Fahrscbienenkopfs
abzuziehen, welche ausgeführt wurde, um die
Zungenspitze in dieselbe einschlagen zu lassen.
Erst später wurde die jetzt allgemein übliche
Form mit zwei gleichlangen, beweg-
lichen Zungen, und zwar zunächst nament-
lich in Deutschland, weiter entwickelt, wobei
dann auch bald das Unterschlagen der Spitzen
| unter den Kopf der Fahrschienen (hannoverische
i Staatsbahn 1853) eingeführt und damit die Ein-
klinkung und ebenso die Kröpfung der Fahr-
. schiene vermieden wurde, die übrigens noch
heute, wenn auch in schlankerer Weise, bei inan-
1 eben englischen Bahnen (Great Western 1893,
London and North Western 18H3) vorkommt.
In der Gegenwart muß eine durchgebildete
Weichenkoustruktion für Vollbahnen sonach
folgenden Anforderungen entsprechen:
1. Ein Ablaufen der Räder von den Schienen
muß unter allen Umständen, auch bei falscher
Stellung ausgeschlossen sein. (Also keine
Schleppweicben.)
2. Die beiden Zungen sollen gleich lang
sein und mit den Spitzen unter den Kopf der
Fahrschiene unterschlagen, so daß diese in der
Lauffläche weder ausgeklinkt noch gekröpft wird.
3. Die Bewegung der Zungen muß so ein-
gerichtet sein, daß stets die eine Spitze fest
an der zugehörigen Backenschiene anliegt,
während gleichzeitig die andere um ein
reichliches Maß i 100 mm, üblich 140 bis
150 mm) von ihrer Backenschiene absteht, eine
Digitized by Google
Weichen
Tabelle I. Grundmaße der geometrischen
:
s
2
a
Figur
Nr.
BeitlekiiDi
der
Weichenart
Name
der Bahn
Jahr
1
2
3
4
5
'!
7
9
9b
10
11
12
13
14
15
16
17
18
a) Normalweichen (ein Strang gerade), i
la— 26 Links- und Rechtsweiche '! Preuß. Staatsbahnen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
(für Rangiergleise)
(früher)
1886
' _ . , 1886
Osten*. Staatsbahnen ! 1892
| Kaiser Ferd.-Nordbahn ,1887 — 1889
'i „ „ 1887—1889
Bayrische Staatsbahnen 1887—1893
1887—1893
Sächsische Staatsbahnen 1891— 18931
1891—1893
1893
1892
1890
1890
1890
1890
1890
1892/93
1890
1871
Württemberg. Staatsb.
Gotthard-Bahn
Köln-Minden
b) Zweiseitige Doppel- und Zwci-
bogenweichen.
19
3a u. 36
20
4a u. 46
21
5a u. 56
22
■
23
6« u. 6b
24
e
25
5a u. bb
26
•»
27
n
28
n
29
7a u. 7b
30
8a u. 8b
31
8c u. 8d
Unsymmetrische Doppelweiche
» n
„ konvexe Zweibogenweiche.
i
-
-
Doppelweiche (s. Nr. 4)
n n Ö)
ehem. rhein. Eisenbahn
e » »
Preuß. Staatsbahnen
-
c) Einseitige Doppel- und konkave
Zweibogenweichen.
Einseitige Doppelweiche nach Ziegler
Konkave Zweibogenweiche, dazugehörig . . .
Konkave Zweibogenweiche
Kaiser Ferd.-Nordbahn
n e »
Bayrische Staatsbahnen
London North Western
Sachs. Staatsbahnen*)
bis 1879
1888
1888
1888
1888
1887
1887
1890
1893
1893
1893
32
33
34
36
36
37
9a u. 9b
10a u. 106
llau.116
(/) Kreuzungsweichen und Weichen-
verschlingungen.
Zweiseitige (oder doppelte) Kreuzungsweiche
Einseitige (oder einfache) ,
Wcichenverschlingung
Preuß. Staatsbahnen
-
38 12a u. 126j Weichenkreuz oder doppelte Gleisverbindung
1886
1886
1886
1886
1886
1H86
1886
•) Dieselbe Weichenart findet «ich in ähnlicher Weise in den Un.terzeichnongen der B.yrUchen
Digitized by Google
Wachen
Anordnung der Ausweichungen (s. Taf. LXXVI).
3461
10
11
1J
18
U
15
Weichenwinkel
cttg a
I.ingenmaOe (»bgerundet)
Meter
H
Hulbm
TS .X 3
der
Zange
d. kr. 8tr.
Meter
9 6° 20* 24,7"
10 5° 42' 88,1"
9,61 8° 0' 0,0"
9,10 6° 16' 16,0"
10,46.6° 27' 82,0"
10 'ö° 42' 88,1"
9 :6°20'24,7"
10 6° 42' 88,1"
8' s 6° 42' 36,0"
13 4° 28' 66,0"
7 8° V 48,0"
10 ,5° 42' 38,1" 10,83
9 [6° 20' 24,7" 11,11
8V4 ,6° 64' 18,0" 10,47
7»/3 |7« 36' 41,0" 10,88
12Va,~uM< 26,0" 11,26
9 |6rt20'24,7" 9,55
11 6° 11' 40,0" 8,7«
8,89,
10,45
8,20
11.14|
12,361
11,42
11,42
11,08
11,10
10,97
7,10
10
42' 38.1" 11,59,
14,42
15,85
16,16
14,21
1 6,32
16,60
14,10
16.D3
18,69
20,47
11,31
16,04
14,46
13,24
12,08
20,02
14.1»
17,81
16.03
18,03
19,57
18,66
16,93
18,87
20,10
18,60
18,93
16,94
22,97
19,83
18,16
14,74
13,58
22,72
18,46
21,26
10
6" 42' 38,1"
10
5Ü42' 38,1"
9
6« 20' 24,7'
10
5" 42' 38,1"
9
6° 20' 24,7"
10
5° 42' 38,1"
10,45
8,89
10,45
9,10 6" 16' 15,0"11,14
10,46 5° 27' 32,0"
10 5° 42' 38,1"
8 70 7* 30,0" 10.14
10
10
13
10,18
10,99
16,00
8,00
14,41
16,85
11,30
12,46
14,20
16,32
16,60
14,27
(16.42
) 18,13
J 1 8,0«
) 19,66
13,43
14,66
17,02
18,96
(21,57
) 18,08
9,500
11,000
9,500
11,000
11,065
13,140
12,476
6,400
50 42' 38,1'
5" 42' 38,1*
4° 23' 66,0" 13,44
9
10
9
10
9
13,94
11,70
15,86
16.86
21.09
21,09
jb = 13,60 j) = 16,60
)o, = 17,02 Pl = 20,02
60 20* 24.7"
5° 42' 38,1"
6° 20' 24,7"
5° 42' 38,1"
6° 20' 24.
10 |6°42'38,1" -
9 u. 10; a und b wie bei der Normalweiche
14,44
15,86
14,44
15,86
14,44
15.86
16,56
19,41
16.55
19,41
16,65
19,41
190
190
246
245
200
190
186
cx>
276
03
250
280
202
230
266
286
180
180
497,5
286
140
140
250
250
210
250
180
180
146
180
460
250
200
128
273
128
271
264
— I 228
11,20 228
190
246
«HS
)180
Il5<>
— : 200
J202
1210
183,6
4,812 9,677
— 2,372
3,440 6,868
228
228
190
246
190
245
'"Vi
.-V
230
16
17
180 190
I 180 | 190
h 242,6 inflewa Gleit
■ 180 innere« GleU
I
0,178
0,167
0,178
0,157
1 : 6,60
1 : 7,45
1 : 6,55
1:»V,
I
1 : 8
190
190
246
245
190
190
245
245
190
190
245
245
— 1 29
0,0618 30
1:12,96 31
Digitized by Google
3462
Weichen
Zwischenstellung („auf halb") dagegen ausge-
schlossen wird. Da solche Halbstellungen dennoch
unter ungünstigen Umständen, namentlich bei
Umstellung der W. unter einem bereits in sie
eingetretenen Zug, stattfinden können, so
werden zum Schutz hiergegen bei wichtigen W.
hesondere Vorkehrungen als Spitzenverschlüße
Weichenum8tellvorrichtungen mit Druckschie-
nen (8. d.) angewendet, Solche Druckschienen
sind besonders bei amerikanischen Kreuzungs-
weichen mit beweglichen Kreuzstückspitzen in
ausgedehnter Anwendung. So zeigen derartige
Anordnungen der Pennsylvaniabahn bei Kreu-
zungsweichen (mit 1 : 10) 12 Druckschienen
mit Längen bis zu 14 m. Um trotz des
notwendigen, festen Anliegens der Zunge
für die Ausfahrt (vom Herzstück her) bei
falscher Stellung ein „Aufschneiden" oder
„Aufsagen" ohne Zerstörung von Weichen-
teilen zu ermöglichen, pflegt die Einstellung
der W. (bei Ilandbewegungl in Kurven nicht
durch starren Verschluß („Einfallhaken unzu-
lässig", Technische Vereinbarungen über den
Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt-
t eisenbahnen des V. D. E.-V. §41), sondern nur
' durch schwere Gewichte am Stellhebel ge-
sichert zu werden. Bei amerikanischen Bahnen
findet sich dagegen vielfach die Anwendung
starrer Feststellung des Weichenhebels, jedoch
unter Einschaltung einer kräftigen Spiral-
feder am Angriffspunkte der Lenkstange, so
daß ein Aufschneiden möglich, aber das Zurück-
federn in die richtige Lage gesichert ist. In
Europa sind derartige Feuerwirkungen, soweit
bekannt, zur Zeit nicht verbreitet. Andere
Einrichtungen ähnlichen Zwecks sind die in
Deutschland jetzt sehr beliebten sogenannten
„aufschneidbaren Spitzenverschlüsse" , welche
namentlich auch bei Stellwerkanlagen den festen
Anschluß der Zungen sichern, zugleich aber im
Fall des Aufschneiden* Zerstörungen verhüten
sollen (s Weichenumstellvorrichtungen).
4. Der Übergang der Fahrzeuge
soll auch bei großer Geschwindigkeit, bei
welcher jede plötzliche, wenn auch kleine Ab-
lenkung als Seitenstoß empfunden wird, ein
völlig sanfter sein. Daher müssen die Zungen
reichliche Länge (5—6 m) haben und sich mit
möglichst kleinem Winkel (17) an die Backen-
schiene des geraden Strangs anschmiegen. Ein
ganz tangentialer Anschluß würde jedoch allzu
spitze Zungen erfordern und sich deshalb zu
rasch abnutzen. Deshalb wird in der Regel ein
durch praktische Erfahrung bestimmter An-
schlagwinkel von etwa einem halben Grad
oder etwas mehr angenommen (preußische Staats-
bahnen 33' bei 1 : 10; 40' bei 1 : 9, s. Tabelle II
aufS. 3466, Spalte 8) und sodann die Zunge
des krummen Strangs von der Spitze an
gebogen, so daß trotz des kleinen Anschlag-
winkels am Zungenende bereits ein erheblich
größerer Winkel ß von nahezu oder über 2°
erreicht wird. Bei anderen Bahnen, z. B. der
Kaiser Ferdinands-Nordbahn, ncnientlich bei
den meisten englischen und amerikanischen
Bahnen, werden auch die Zungen des ge-
krümmten Strangs gerade gestaltet. Dann wird
der — nun von der Spitze bis zum Zungen-
eude gleiche — Ablenkungswinkel ziemlich
groß, jedenfalls über 1°. auf amerikanischen
Buhnen bei 15 und 16' Zungenläuge (4,55 und
5,5 m) sogar 1° 4u' und 1° 23» ,'. Dagegen
wird er in England durch eine weitgehende
Einschränkung der Spurrinne an engster Stelle
(z. B. auf 44'/2mm gegen 60mm der preußischen
Staatabahnen) und meist bei symmetrischer
Anordnung auch noch durch Verteilung auf
beide Stränge sehr herabgemindert, so z. B.
bei der Midland-Bahn mit 5,49 m langen und
67 mm breiten Zungen auf die Hälfte von 1"
10'. Der Ablenkungswinkel ist dort mithin
I trotz der geraden Zungen kaum größer als bei
! den gekrümmten Zungen, wie sie im V. D. E.-V.
1 üblich sind. Bemerkenswert ist noch, daß die
: englischen Bahnen beide Weicbengleise min-
destens auf die Länge der Backenschiene von
etwa 9m — ohne jede Spurerweiterung
ausführen. Ja, die London and North Western-
Bahn giebt sogar auch bei ihren neueren W.
(1885) (mit 6,1 m [20'] langen Zungen) beiden
Gleisen von der Spitze bis zum Zungenende
ebenso wie am Herzstück eine Spur Verengung
von 6,3 mm O/«")» während am Anfang und
Ende der 9,14 m (30 ) langen Backenschiene
wieder die volle Spur eintritt. Demgegenüber
sind im V. D. E.-V. Spurerweiterungen von
6 — 10 mm vor der Spitze und bis 15 mm
(preußische Staatsbahnen) in dem krummen
Strang zwischen Zungenende und Herzstück
üblich. Was von beiden das bessere ist, scheint
| noch nicht festzustehen. Thatsäcblich fahren
sich die Weichengleise auf den besseren engli-
schen Bahnen sehr sanft, so daß man im Wagen
nichts davon spürt. Beiläufig mag hier bemerkt
werden, daß dieselbe Spurrinnenweite von
44,6 mm (l3/«') in England auch in den Herz-
und Kreuzstücken wiederkehrt, während die
! Zwangsrinne auf 41 mm wie im V. D. E.-V.
eingeschränkt wird.
6. Die Ausgestaltung der Zungen
und Backenschienen, sowie der Be-
festigung und Unterstützung beider soll
so beschaffen sein, daß
a) die Backenschiene nicht oder doch nicht
wesentlich geschwächt zu werden braucht und
daß auch die Zunge die nötige Steifigkeit
in lot- und wagerechter Richtung besitzt;
daß sie
6) durch reichliche Stützpunkte (Gleit-
stühle) und
c) durch eine geeignete Endbefestigung
(Drenstuhl oder Laschen Verbindung) in ihrer
Lage gehalten, somit Spur und Höhenlage ge-
sichert wird, doch aber
d) die Bewegung zum Umstellen ungehindert
I bleibt.
Bei vielen Verwaltungen, so namentlich bei
den englischen, mehreren französischen und
den größeren österreichischen Bahnen, wird
außerdem Wert, gelegt auf die Durchführung
der Schienenneigung von 1j2i bis >(',6 auch
in den Weichensträngen (so auch bei der ehe-
maligen Köln-Mindener Bahn), während gegen-
wärtig bei den meisten deutschen Bahnen auf
die Neigung in den Weichensträngen verzichtet
wird (dann sind vor der Spitze Übergangsplatten
erforderlich) und bei den nordamerikanischen
Bahnen die Schienenneigung überhaupt unbe-
kannt zu sein scheint.
Die gleichzeitige Erfüllung der zu 4 und 5
genannten Anforderungen hat, namentlich bei
dem breitfüßigen Schienenprotil, manche Schwie-
rigkeiten und ist bisher nicht in durchweg
ganz befriedigendem Maß gelungen.
Digitized by Google
Weichen
a) Die wünschenswert« Steifigkeit der
Backen- und Zungenschiene ist bei
Breitfußschienen nur dann erreichbar, wenn
1. der Fuß der Zunge über demjenigen der
Backenschiene liegt und somit die Zunge bis
dicht an den Steg der Backenschiene heran -
geschoben werden kann, ohne daß diese ge-
schwächt zu werden braucht.
2. Weiter muß die Zunge einen kräftigen,
voll wand igt" ri Block- oder Klotzquerschnitt er-
halten, damit sie bei der verminderten Höbe
doch standfest bleibt und namentlich in dem
rorderen, durch Behobelung schlank zugespitzten
Teil auch in wagerechter Richtung noch hin-
reichende Steifigkeit behält Als Querschnitt-
formen dienen deshalb am besten Rechtecke
mit oben abgerundeten Ecken und mit einer
unteren beider- oder einseitigen Verbreiterung.
Als Beispiel der ersten Art kann der Zungen -
querschnitt der preußischen Staatsbahnen (Taf.
LXXVII, Fig. 5) dienen, als Beispiel der zweiten
derjenige der österreichischen Staatsbabnen
(Taf. LXXVII, Fig. 11), wie er ganz ähnlich
i ;
: 1
j 1
■L'',:
Fig 1671.
Flg. 167S. -
auch bei den anderen österreichischen Ver-
waltungen vorwiegend üblich ist. Der kräftige,
-einseitige Ausatz ist für die Innehaltung einer
reichlichen Breite auch an der Spitze besonders
geeignet. Neben diesen Formen verdient noch
die der ersten ähnliche Zungengestalt der ehe-
maligen Köln-Mindener Bahn (s. Fig. 1671 und
Organ für die Fortschritte des Eisenbahn-
wesens, 1871, S. 173) Erwähnung, weil sie
unter Durchführung der Neigung des Kopfs
zugleich so gebildet war, daß die Behobelung
nur an der einen, der Backenschiene anliegenden
Seite erfolgte, wahrend an der Leitkante die
Walzfläche unbearbeitet erhalten blieb.
Neben diesen blockförmigen Querschnitten
sind jedoch bei manchen Verwaltungen trotz
der offenbaren Un Zweckmäßigkeit die gewöhn-
lichen, der Backenschiene gleichen Breitfnß-
quersehnitte in Anwendung, so in Nordamerika
auch bei der Pennsylvania-Bahn (s. Fig. 1672)
und anscheinend dort überall. Bei einigen
französischen Verwaltungen ist wenigstens der
Steg verstärkt, da sonst die Herstellung der
Spitze des Kopfs ganz besondere Schwierig-
keiten bietet. In anderen Fällen, wie z. B. bei
der bayrischen Staatsbahn und der Gotthard-
Bahn (Taf. LXXVII, Fig. löfci hat man ein
niedrigeres — also mit dem Fuß höher gerücktes
— und im Steg verstärktes, auch wohl un-
symmetrisches Schienenprofil für die Zungen
angewendet, welches jedoch an Standfestigkeit
dem nicht unterschnittenen Klotzprofil nach-
steht, dagegen am Zungenende eine (indes nur
niedrige) Laschenverbindung ohne Schwierig-
keit gestattet. Diese Verbindung bedingt bei
Anwendung des vollwandigen Klotzprofils ein
entsprechendes Ausschmieden des Zungenendes
nach Maßgabe des Schienenprofils; so u. a. bei
der sächsischen Staatsbahn. Bei amerikanischen
W. pflegt der Fuß der Zungenschiene an der
» ... 6o
_, — —
U so
Zange.
Fig. 1673 6.
: 1 :
I
I
c
< I/O
I
!
h c
I .. . t
1X0
Backanschiene.
Fig. 1074 a.
Zange.
Fig. 16741
Unterseite dergestalt schräg abgearbeitet zu
sein, daß diese Unterfläche genau über die
(geradlinig) geneigte Fußoberfläche der Backen-
schiene paßt. Um den Zungenfuß nicht zu sehr
zu schwächen, wird sodann die ganze Zunge
im vorderen Teil etwas (z. B. r7,li" = 8 mm)
höher gelegt, so daß auch der Kopf der Zunge,
da, wo er zum Tragen kommt, um ebensoviel
(über die Backenschiene aufragt. Diese Bauart
läßt den Zungen eine recht ungünstige, nur
sehr schmale und einseitige Auflagerfläche auf
den Gleitplatten (s. Fig. 1672).
Bei Stüh lschicnen pflegt man in England
die Zungen — ebenso wie auch die Spitzen.
Flügel- und Zwangschieneti der Herz- und
Kreuzstücke — durchweg von dem gleichen,
regelmäßigen Schienenprofil herzustellen. Da-
gegen hat die Orleans-Bahn in Frankreich ein
nahezu rechteckiges Klotzprofil von 60 mm
Breite und von Schienenhöhe (132,4 mm) (Fig.
1673 a u. fct, die Midi-Bahn ein Profil von 120
mm Fußbreite. 40 mm Steg- und 61 mm Kopf-
breite als Zunge der Stuhlschiene zugesellt
(Fig. 1674« u. h).
Digitized by Google
34W
Weichen
Die Bearbeitung der Zungen verlangt,
je nach der Querschnittsform, ein einseitiges
oder meist beiderseitiges Behobeln nach genauen
Schablonen, außerdem ein teilweises Knicken
und — für den krummen Strang — auch eine
Biegung nach bestimmtem Halbmesser, wel-
cher entweder gleich demjenigen der ganzen
Weichenkurve (preußische Staatsbahnen) oder
auch wohl etwas anders genommen wird und
beispielsweise bei den W. der Gotthard-Bahn
(1893) auf 128 m herabgeht.
Die Stock- oder Backenschiene des
geraden Strangs (an welche sich die Zunge des
krummen Strangs anlegt) kann bei geeigneter
ZuDgenform ganz unbearbeitet bleiben (so
unter anderen bei den österreichischen und
bayrischen Staatsbahnen, Kaiser Ferdinands-
Nordbahn) während diejenige des krummen
Strangs in der Regel ein- oder mebrmal ge-
knickt und gebogen wird, so daß sie auf die
Länge des Anschlags der Zunge wegen deren
Behobelung schräg, aber geradlinig verläuft,
dann jedoch der Weichenkrunvuung mit der I
J «wollten Spurerweiterung folgt. Bei den W.
er preußischen Staatsbahnen beginnt die Spur-
erweiterung auf der zweiten Schwelle vor dem
Schienenstoß und beträgt am Stoß bereits 6,
an der Zungenspitze 10 mm. Bei der Gotthard-
Bahn wird die Erweiterung der Spur (nm
11 mm am Stoß) auf die ganze, der W. voran-
gehende Schienenlänge verteilt. Im ersten Fall
muß also schon diese Schiene an der Seite des
krummen Strangs bei der Befestigung einen
kleinen Knick erhalten. Bei manchen Verwal-
tungen (preußische und sächsische Staatsbahnen)
werden beide Backenschienen im vorderen
Teil (z. B. auf 1,3 m Länge, davon 800 mm
neben der Zunge) etwas unterhobelt (nach
einer Neigung 1 : 3 gegen die Lotlinie), ohne
jedoch die Kopfbreite im oberen, 14 mm hohen
Teil zu beschränken. Dadurch wird es ermög-
licht, der in eine Schneide auslaufenden Zunge
auch an der Spitze selbst eine etwas größere
Stärke zu geben (s. Taf. LXXV1I, Fig. 2a). Bei
den englischen Bahnen bleibt der Querschnitt
der Backenschienen (Stuhlschienen i unbearbeitet.
Beide Zungen pflegen, sofern nicht besondere
Vorrichtungen, wie aufschneidbare Spitzenver-
schlüsse, anderes verlangen, durch eine oder
zwei, auch wohl drei Verbindungsstangen
zu gemeinsamer Bewegung gezwungen zu sein.
Der Anschluß muß beiderseits mit Gelenken
hergestellt werden. Die eine dieser Verbindungs-
stangen pflegt ganz nahe der Spitze angeordnet
zu werden und zugleich den Angriffspunkt der
Lenkstange zu bilden, welcher in senkrechter
Ebene ein Gelenk verlangt. Die Ausführung
dieser Anknüpfung ist auf Taf. LXXV1I, Fig.
2 a, 26 u. 10 dargestellt.
b) Die Unterstützung der Zungen erfolgt
durch eine Anzahl von Gleitstühlen oder
Gleitplatten, welche entweder (in England Guß-
eisenstühle, bei den österreichischen Staatsbahnen
in Deutschland und Nordamerika schmiedeiserne
Gleitplatten) unmittelbar auf den Querschwellen
oder (Preußen, Sachsen, Bayern, Württemberg,
österreichische Nordwest- und Kaiser Fer-
dinands-Nordbahn) auf einer Längs platte
befestigt sind, die unter der Zungen- und
Backenschiene entlang läuft und auch dieser
zunächst als Auflager dient, dabei etwa 13 mm
stark und 370 mm breit ist. Sie bezweckt I
namentlich, die sämtlichen Teile der Zungen-
vorrichtung in genau richtiger Entfernung
voneinander befestigen und sie auch so in
zwei Hauptteilen versenden zu können, sowie
gegenseitige Längsverschiebungen zu verhindern.
Sie erleichtert zugleich wesentlich die rasche
Verlegung der W. Die schmiedeisernen Gleit-
stühle, welche mit einer Nase den Schienenfuß
übergreifen (s. Taf. LXXVU, Fig. 8a, 4 u. Iii
werden bei den österreichischen Staatsbahnen
auf den eisernen Schwellen, bei den preußischen
auf der Längsplatte festgenietet, während die
Backenschienen mit Klemmplatten (zwischeu
den Schwellen) darauf befestigt werden, gleich-
viel, ob die darunter befindlichen Qoerschwellen
aus Holz oder Eisen bestehen. Die Befestigung
der Längsplatte auf Eisenquerschwellen ge-
schieht hei den preußischen Staatsbahnen
wiederum mit Klemmplatten, auf Holzschwellen
dagegen mit Schwellenschrauben, teils durch
vorgebohrte Löcher, teils am Rand. Die Ein-
richtung ist (mit Einschluß de3 Drehstnbls, s. u.)
Fiy. 1675 6.
durchweg so getroffen, daß die W. ohne Ände-
rung sowohl auf Holz - als auf Eisenquerschwellen
verlegt werden können.
Bei amerikanischen Bahnen pflegt, an Stelle
der Längsplatte die Backenschiene durch
schmiedeiserne Stützknaggen (Rail-Braces, Fig.
1676a u. b) an der Außenseite abgesteift zu
werden. Diese Stützknaggen, welche überhaupt
auf amerikanischen Bahnen in Krümmungen, an
Zwangschienen, Flügelschienen u. s. f. sehr viel
in Anwendung sind, werden aus Stahlblech von
z. B. 8 mm Stärke gepreßt.
c) Der wichtigste und schwierigste Punkt
der Lenkvorrichtung ist die Endbefestigung
oder der „Dreh stuhl- der Zunge, weil diese
allein an dem einen Punkt nach allen drei
Richtungen festgehalten werden kann, dabei
aber die leichte Beweglichkeit nicht gehindert
werden darf. Dieser Punkt, auch die „Zungen-
wurzelbefestigung" genannt, ist daher in sehr
vielen verschiedenen Formen zur Ausführung
gelangt, ohne jedoch bisher nach allen Rich-
tungen vollständig zu befriedigen. Zu unter-
Digitized by Google
Weichen
scheiden sind namentlich die Laschen- und
die Zapfenverbindung; daneben kommt
auch eine Vereinigung beider tot (s. Tabelle II,
auf 8. 3467, Spalte 16, 17).
Die denkbar einfachste Form ist die in Eng-
land und Nordamerika allgemein übliche
des schwebenden Stoßes mit gewöhn-
lichen Laschen, die sich in keiner Weise
Ton den sonstigen Schienenstößen unterscheidet,
(s. Taf. LXXVII, Fig. 13 a). Oh zur Erleichterung
der Bewegung die Lascheninnenseite teilweise
abgearbeitet ist, läßt sich aus den vorliegenden
Zeichnungen nicht erkennen; vermutlich wird
es, wenigstens in England, nicht der Fall sein,
sondern bei der Bewegung eine geriuge Biegung
der dort stets aus gewöhnlichen Stuhlscbienen
hergestellten, also nicht breiten Zunge ein-
treten. Die Great Western- Bahn legt jedoch
auf sehr stark befahrenen Strecken unter den
schwebenden Stoß am Zungenende eine etwa
50 mm starke Eisenplatte von Schwelle zu
Schwelle, deren lichter Zwischenraum an dieser
Stelle beispielsweise etwa 400 mm betragt bei
510 mm Lascbenlänge. Dadurch wird also an
dieser Stelle, ebenso wie bei den preußischen
Staatsbabnen, eine Art Brückenstoß gebildet.
Auch im übrigen zeigen die W. der englischen
Bahnen große Einfachheit. An Stelle der
sonstigen gewöhnlichen Stuhle treten hier auf
jeder Schwelle unter der Zunge breite Gleit-
stühle ; ganz nahe der Spitze pflegen zwei
Verbindungsstangen oft ziemlich nahe neben-
einander angebracht zu sein (30— 90 cm Ab-
stand). Bemerkenswert ist die große Länge der
Backenschiene, meist volle Schienenlänge von
9,14 m (30 ), so daß sie vor der Spitze min-
destens zwei, hinter dem Zungenende noch
zwei bis vier Schwellen übergreift. Sodann
liegen die Schwellen unter den Zungen- und
Backenschienen einander sehr nahe, z. B. bei
der Midland-Bahn neun Schwellen unter 6,49 m
Zungenlänge (gegen sieben Schwellen unter
5,8 m Zungenlänge der preußischen Staats-
bahnen), jedoch ohne Längsplatte. (Näheres
über Oberbau und Weichen der Midland-Bahn
s. Goering, im Centralblatt der Bauverwaltung,
Berlin 1890, S. 137 ff.)
In Frankreich wird durchweg ruhen-
der Stoß mit Laschen Verbindung und
Zwischenstücken zwischen Zunge- und Backen-
schiene, dazu ein gußeiserner Stuhl, angewendet,
ohne bemerkenswerte Eigenheiten.
Auch im Bereich des V. D. E.-V. ist bei
einigen Verwaltungen, wie der sächsischen
Staatsbahn, die einfache Laschenverbin-
dung mit gußeisernen Zwischenstücken üblich,
dann mit geringer Aufarbeitung der inneren
Laschenfläcnen und meist mit ruhendem Stoß
(s. Taf. LXXVII, Fig. 14). Um der Lasche behufs
besserer Niederhaltung der Zunge eine aus-
reichende Ilflhe geben zu können, ist das letzte
Stück der Zunge zur richtigen Schienengestalt
ausgeschmiedet.
Überwiegend ist jedoch im V. D. E. - V.
egenwärtig die Anwendung der Zapfe nver-
indung. Dieselbe wurde (unter anderen bei
der ehemaligen Köln-Mindener und rheinischen
Eisenbahn) oft in der Weise ausgeführt, daß
der Drebzapfcn, von unten in eine Bohrung
der Zunge eingreifend, in den Drehstuhl ein-
gelegt und durch die darunter hergehende
Längsplatte hindurch reichend, unterhalb dieser
mit einer Schraubenmutter versehen wurde,
welche alsdann die einzige Niederhaltung und
Sicherung gegen Längsverschiebung für die
Zunge bildete, während gegen Querverschie-
bung leichter durch Eingriff in den Drehstuhl
Vorsorge getroffen werden konnte. Hierbei er-
gab sich der Obelstand, daß diese Schrauben-
mutter unsichtbar und zwischen den Schwellen
nur von unten nach Beseitigung des Kieses zu
fassen war. Es konnte deshalb ein Losdrehen
der Schraubenmutter und, auch wenn solches
durch einen Splint verhindert war, ein Abrosten
des Zapfens unbemerkt eintreten, so daß als-
dann jede Festhaltung der Zunge aufhörte oder
bei einem kräftigen Seitenstoß der Zapfen ab-
brach. Sicherer erscheinen die Anordnungen,
bei welchen der Zapfen, zwischen Zunge und
Drehstuhl lose eingelegt (österreichische Staats-
babnen, s. Taf. LXXVII, Fig. 12) oder einer die
Zunge von unten fassenden Klaue als ein unterer
Ansatz angehörend {Kaiser Ferdinands-Nord-
bahn), nur die wagerechten Verschiebungen der
Zunge zu verhindern bat, während die Nieder-
haltung auf andere Weise bewirkt wird, beispiels-
weise durch Klemmplatten und Schrauben.
Bei den preußischen Staatsbahnen
wird der Drehstuhl in Weiterbildung eines bei
der früheren bergisch-märkischen Bahn üblichen
Verfahrens auch als Zapfenverbindung, jedoch
so hergestellt, daß ein Teil aus der Mitte des
blockförmigen Zungenprofils selbst den Zapfen
bildet (s. Taf. LXXVII, Fig. 3-8). Die ent-
sprechende Hülse, welche den Zapfen in Gestalt
zweier Backen umfaßt, bildet die obere Ver-
längerung eines im unteren Teil kreisrunden
Ansatzes der 35 mm starken Stahlgußplatte,
welche unter der Längsplatte liegt und die
beiden Nachbarschwellen des schwebenden
Zungenstoßes übergreift Noch ein zweiter, kreis-
runder Ansatz derselben Stahlplatte, jedoch von
geringerer Höhe, dient der Zunge als Auflager.
Beide Ansätze der Stahlgußplatte durchbrechen
also die darauf genietete Längsplatte, welche
demgemäß genau ausgebohrt ist. Die 710 mm
lange Stahlplatte dient zugleich als Auflager
für die Backenschiene und für die an die Zunge
stoßend«* Schiene, welche mittels rines Zwischen-
stücks und zweier Bolzen gegen die Backen-
schiene in richtigem Abstand gehalten wird.
Die Stahlplatte ist zudem so ausgeschnitten,
daß sie sowohl für die Kleramnlattenbefestigung
der Schienen auf der Längsplatte als auch für
die Befestigung der Längsplatte auf den
Schwellen mit KJemmplatten oder Schwellen-
schrauben den nötigen Platz läßt. Die Nieder-
haltung der Zunge erfolgt lediglich durch den
kleinen, wagerecht durch Bolzen und Hülse ge-
schobenen Splint.
Vereinigte Laschen- und Zapfen-
verbindung zeigen unter anderen die W.
der bayrischen nnd der Gotthard-Bahn (s. Taf.
LXXVII, Fig. 16). Der Drehzapfen ist hier bei-
spielsweise in Gestalt einer scheibenartigen
Einlage hergestellt, die oben und unten mit
60 mm im Durchmesser haltenden Verstärkungen
versehen ist. Die obere Verstärkung greift in den
Fuß der Zunge, die untere in die auf die Längs-
platte aufgenietete Verstärkungsplatte ein. Die
Nieder- und weitere Festhaltung der Zunge
wird durch Laschen- und Zwischenstücke mit
drei Bolzen bewirkt. Die Befestigung der inneren
und der Backenschiene geschieht auf der Längs-
Digitized by Google
Weichen
Tabelle II. Grundlagen zur Bau-
— ■ .
1
Name
der Bahn
Jahr
e i
ELP
Biaitl
Zungenschiene
Qoer-
»ebnitt
_
X
St!
rir-
Ablenkende
Zange
4S
= E
Anschlag-
winkal
2
1
Preußische Staatsbahnen
1886-1888
i Samtliebe Arten einschließlich )
*
100
190
0»40«
5,00
üstenrolchlsche Staatabahnen
1886 1888
( der Kreoxnngsweiehe )
•
100
216
0*85'
6,80
3
189a
Normalweicbe
•
96
190
0° 44'
4,70
41
Kalter Ferdinands- Nordbahn
1886-1881
Normal- und Doppelweiche
•
96
X
1« 11' 10*
.\28
Österreichische Nordwest bahn
1886 1891
•
96
OB
1« ttf IV
5,28
i
1888
Normalweicbe
•
96
OD
i° 18' ir
5,15
7
• »
1898
Krentungsweicbe
■
96
190
1« S7'««
8,76 1
8
Barriaehe Staatsbahnen
1887-1893
Normal-, Doppel- u, Kreuiung»».
8
106
SSO
0' 86'
6,00
9
Siebtische staatabahnen
1891- 189S
Normalweicbe
A
86
296
0» 44',,'
5,80
10
« •
s
86
180
0»44' ,*
4.57
II
Normalweiche für Rangiergleise
86
140
1»S1' W
8.00
12
Württemberg. StaatabahDtn
1890
Normalweiche
10J
250
0» SS' 48"
6.80
18
1890
100
180
0» 87' 58-
5.00
"
Gotthard-Bahn')
1890-1898
•
1:
110
128
0- S' 42*
5,00
16
Undon and North Wettern
188»
•
US
UO
X
«• 4'/,'
6.10
16
Great Weitem
1898
J
140
oe
2" 7'«)
8.66
17
Grast Northern
1888
')
140
OB
r
S,i 6
18
Midland-Bahn
1888
*)
|s g
143
OB
1° 10'
6.49
rar
>) SchienenhcrxstQcke nicht ausgeschlossen ;
at Northern und der London and North West«.
Ablenknngswinkel iat also nur halb so groß als der Aoachlagwinkel.
die Doppel weiche an_ einer Stelle
der Great Northern und der London and North Wcttern-Babn geben dieselbe
vorgeschrieben,
gang an in der Gegend
platte mittels Klemmplättchen Die Zunge ist
auch hier zur Aufnahme der Lasche am Ende
ausgeschiniedet, jedoch nicht bis zur vollen
Schienenhöhe. Eine weitere Sicherung gegen
Längsverschiebung der Zunge ist erreicht durch
einen kleinen, senkrechten Absatz in der Sohle
der Zunge, welcher mit einem Halbmesser von
180 mm konzentrisch um den Mittelpunkt des
Zapfens geschnitten ist und sich hakenartig
hinter einen gleichen Vorsprung der Grund-
platte legt.
d) Um eine zu große Annäherung der ab-
lenkenden Zunge an die Backenschiene zu ver-
hindern, wie sie bei wagerechter Biegung der
Zunge infolge des Seitendrucks (Fliehkraft)
der Fahrzeuge eintreten könnte, werden je nach
Bedarf an einzelnen Stellen an dem Steg der
Backenschiene kleine Stützbolzen oder Ad-
schlagkK>tzehen aus Schwcißcisen mittels
je einer Schraube befestigt (s. Taf. LXXVI1,
Fig. ö u. 11).
Die wichtigsten Grundlagen und Abmes-
sungen für die Bauart der Zungenvorrichtung
und des Herzstücks bei einer Anzahl verschie-
dener Eisenbahnen sind in der oben stehenden
Tabelle II zusammengestellt.
C. Die Konstruktion des zweiten Haupt-
teils der W., nämlich des Herzstücks nebst
Zwangsschienen oder Radlenkern, ist unter
dem Stichwort r Kreuzungen" Bd V, S. 2162
eingebend beschrieben. Hier mag nur noch
erwähnt sein, daß die Herstellung der Herz-
stücke (und Kreuzstücke) aus Hartguß zur Zeit
mehr und mehr abnimmt, diejenige aus Fluß-
stahl als Blockherzstürke in der nicht
umwendbaren Form dagegen zur Zeit im V. D.
E.-V. noch sehr verbreitet ist, nachdem die
umwendbare Form wegen Ausschleifens der
Auflagerstellen die darauf gesetzten Hoffnungen
nicht erfüllt hat. Daneben kommen die Sc hie-
nenherzstücke mit eingelegter Stahlspitze,
auch im V. D. E.-V., nach dein erfolgreichen
Vorgang der bayrischen und sodann der ehe-
maligen rheinischen Bahn mehr und mehr in
Aufnahme (s. Tabelle II auf S. 3467, Spalte 21.
laufende Nr. 8 u. 12—18). Diese Bauart bietet
den wesentlichen Vorteil, daß wenigstens der
eine Stoß von dem Herzstück nunmehr weiter
hinausgeschoben und als gewöhnlicher, schwe-
bender Schienenstoß hergestellt werden kann,
und damit der eine der beiden harten Schlägt1,
welche beim Überfahren eines Blockherestücks
stets sehr fühlbar verspürt werden, wegfällt,
während der andere hinter der Spitze zwar
nicht verschwindet, aber doch durch die größere
Elastizität des Herzstücks gemildert wird, ob-
wohl diese zweite Stoßverbindung bisher noch
wie bei Blockherzstücken meistens ruhend auf
der Schwelle gebildet zu werden pflegt. Bei den
Österreich isehen Staatsbahnen (1SD.H) werden
dagegen die Blockherzstücke (aus Stahlguß»,
beiderseits mit schwebendem Stoß angeknüpft,
was zur Milderung jener Schläge zweifellos
beiträgt. Bei den preußischen Staatsbahnen
bildet zur Zeit noch das Stahlgußblockherx-
stück mit beiderseits ruhendem Stoß die Regel.
Jedoch ist die Anwendung des Schienenhen-
stücks mit Stahlspitze nicht ausgeschlossen und
bei der einen Schienendurchschneidung der Dop-
pelweiche sogar in den Normen vorgeschrieben,
um ein zu kurzes Schienenstück zwischen diesem
und dem Mittelherzstück zu vermeiden (s. Taf.
LXXV1U, Fig. 17).
Bei den englischen und nordamerikani-
schen Bahnen wird allgemein das ganze Heri-
stück lediglich aus Schienen des üblichen Profils
Digitized by Google
Weichen
art von Zungenvorrichtung and Herzstück.
10
11
12
13
14 15
16
17
10
20
21
3J
24
25
2fi
— i
40 \
L
der Z
HDgenvorrichtu
n g
' B n u A
r t d
0 9 Hör
X f
lOeli
Öparrinnt»
Drehitahl
fipttr-
erweiterunR
Stnb ru-
hend (r)
oder
scli we-
-3
c
Üb«ret*ad
«
1
St "3 5
a
5
1
Zä
.2
"Ti
— M
«1
«
E-
e
V
i
C
Ii
a
•*
«
£> •» 5
- c c 2
"Ol S 5
-9 a
s|
s? \ _
■ e
x"
u
t
t
II
i 2
bend (s)
1
&
—
H
I
1
•* •
1
8
* i> ;T
w * 5
c n O
«
-
£
c -c
23
c
1
e <
o
fl
M V
ä
4>
C
M e t o r
M i i 1 i in * t r
'f
«
M.IUmoUr
3
m
I !
0.20 o,5oo
7.00 0,500
>.,00 0,300
o.iHj o,275
0,00 1.1,275
■i,50 0.H5O
1.S70
\50 0.S50
0,70
0,70
1,00
1,0«;
1,00
1.00
3,<n>
00.0
KO.O
5i ,o
r.7.o
57 .0
5->,0
{59.0
|
04. 0 l-.ä,0
05,0 123.0
5*,o lui.o
57.0 115,0
57.0 115,0
5>i.O HO.O
74.0 13..0
•
r
-
-
-
7.
•
-
*
»
fi
0
0
10
10
"
11
15
15
0
.ri
5
"
20
•■'.00
:o od
:«,i«i
10.4..
7,.n
/■•',
.'1
•
-*
5
*
— *
r
•
*
r
—
:
■' -'00
2,2',0
2,200
J,»20
2,100
2,200
*
s
4 .
4
4
0
1 10
1 : 10
l : 10
1 : 10
1 : 10
^82 ro.,29,:io
«
{ 4, 5. «5. 20
1
4
»
4
5
I
S.OO
7.50
2.000
<i,700
ü|oo
1/0
55,0
00.0
55.0 115,0
05,0 125,0
>
r
/ o. /.
/.
10, r.
12
20
12 |
Ö U. 10
10
1
/■ u ;/
•
'•i
2,230
*,070
2,110
1.700
2,200
2,750
0
o
0. 7, 27
8, 94. 31
4.iU
7.50
7,5t'
7.00
1 ,!<30
u.550
0,7(10
1.500
1 .000
1
ü.l<5
1,00
1 ,00
1,00
i.O.O
51.0
60,0
00,0
50,0
05,0 123.0
51,0 J iy,0
0",0 124.0
«17,0 125,0
«0,0 1210,0
-
•>
«t
•>
n
-
-
10
Ii!
15
15
10
10
In
15
r.
•J. 10, 12'
•s' . i- 7%
y
11
-
*
< -
-
-
t
*
■
•
-
•i
4
8
0
0
0
0
0
1»
10
II, 12, 15
18. 14
10. 17
10
II
II-
IS
1*
.;,io
...40
II
i.:»7it
1 220
LMM
1,',10
1,07
1,5?
2.04
44,5
00,0
so,-*
4-1,5
44.5' 114,5
00, 0 i,v.,o
50,s l**,o
44,5 111,5
*
/.
:
•
1)
0
0 '1
0
H .i.
s Ii. 7' ,
\ 10, 12
\ or vli.
-
:
;
1 : 20
1 : 20
1 24
1 : 22
15
10
17 1
1R
0-:i ifsm^ii WcicL>ilistr;injt l.ll'.O ni
10 |h MTU-ill m>-|, d.-r An-Clihilln-inkül
j Sii.irvi'i »ijji.iij 1 / prj;!. - i.,:l mm. Z.McbiiuiirfftD
»ut N'i.l'' '.leite .symrr.,!trn;-hc /.uni^m "iriclitui^ I ber
hergestellt und werden dadurch beide harte
•Schläge beim Überfahren vermieden. An
der Spitze wird die Schiene des Hauptstrangs
bis in die Nähe des mathematischen Schnitt-
punkts durchgeführt und diejenige des Neben-
strangs vorn geknickt und nach entsprechender
Bearbeitung der erstcren angeschmiegt (Taf.
LXXVII, Fig. 136) Zur Verbindungbeider dienen
entweder Nieten (Midland-Bahnj oder zwei
Schrauben (Great Western und Great Northern)
oder auch nur die Backen der gußeisernen
Stühle, in welche die Spitze eingeschoben wird.
Bei den englischen Bahnen wird diese Bauart
durch die erhebliche Stärke des Schienenstegs
(18— 21 mm) und den Wegfall des breiten Fußes
wesentlich erleichtert. Bei der Great Western-
Bahn werden iedoch (1893) die beiden Spitzen-
schienen mit besonders (24 mm) starkem Steg
hergestellt und die Seitenschiene in die Haupt-
schiene schwalbenschwanzartig eingeschoben.
Wo indes im V. D. E. - V. Stegstärken von
18 mm zur Anwendung gelangen, wie es bei
den preußischen und österreichischen Staats-
bahnen neuerdings zu Zwecken des Blattstoßes
der Fall ist, da dürfte es sich verlohnen, auch
die Herzstück spi t ze von Schienen zu bilden
und dadurch dasselbe völlig stoßfreie Über-
fahren der Herzstücke zu erstreben, welches in
England trotz des rascheren und schwerereu
Verkehrs »hatsächlich erreicht ist Is. Tabelle II,
Spalte -.'3. *J4).
Die Herzstücke der nordamerikanisohen
Bahnen zeigen hautig, ähnlich wie die Zungen-
vorrichtungeu, bei den angeschmiegt en Spitz-
schienen einen schief gefalteten Schienenfuß,
web-her sich über den Fuß der andern ( Backen-
oder Spitzenschiene des Hauptstrangs) hinüber-
schiebt, hier jedoch ohne Überhöhung des Kopfs.
Bemerkenswert erscheint, daß in Nord-
amerika sehr viel — unter anderen auch auf
der Pennsylvania-Bahn, bei allen Hauptgleis-
weichen seit zehn bis zwölf Jahren — „ Feder-
herzstück e" {sprinfl-rail frogs) verwendet
werden, deren eine Flügelschiene durch eine
kräftige Spiralfeder an die feste Spitze so an-
gedrückt wird, daß das Hauptgleis ununter-
brochen ist. Beim Befahren des Nebenstrangs
wird die Flügelschiene zufolge Wirkung der
gegenüberliegenden Zwangsschiene von dem Rad
bei Seite gedrückt. Der Aufschlag der Flügel-
schiene wird durch die oben beschriebenen
Stützknaggen (Fig. 1675 a u. b) begrenzt. Die
Drehung um den etwa 2,13 m (7') vor der Spitze
gelegenen Endpunkt der Flügelschiene (ge-
wöhnliche, jedoch auch wohl ruhende Stoßver-
binduug) geschieht ohne besondere Gelenkvor-
richtung. Gegen Hebung wird die Flügelschiene
durch Führungen gesichert, welche teils in
Winkelform unter die feste Spitze und die
andere feste Flflgelschiene greifen, teils in Form
seitlicher Ansätze in besonderen Führungs-
hülsen gleiten. Die Unterstützung des Ganzen
geschieht durch schmiedeiserne Platten auf
jeder Quersch welle. Die bewegliche Flügel-
schiene ist nach ihrem Ende hin allmählich
etwas tiefer gelegt (bis zu etwa lö mm).
Herzstücke mit zwei beweglichen Flügel-
schieiieu haben sich dagegen nicht bewährt
mach Angab»' des Herrn M. J. Becker, Ober-
ingenieiirs der Pennsylvania-Bahn, dessen güti-
gen Mitteilungen auch die sonstigen Kinzelheiten
über die genannte Bahn zu verdanken sind).
Bei den Glciskreuzungen und Kreuzungsweichen
werden bewegliche Spitzen in den Kreuz-
stücken mit Umstellvorrichtungen und langen
Druckschienen vielfach angewendet und bei
Digitized by Googl
Weichen
Kreuzungen namentlich dann vorgezogen , wenn
sie in Krümmungen (!) liegen. übngen« sind
auch in Deutschland, unter anderem auf dem
Bahnhof Nordhausen, Kreuzungsweichen mit
beweglichen Spitzen ausgeführt (s. Organ für
die Fortschritte des Eisenbahnwesens, 1892,
S. 18).
Bei Blockherzstücken weiden in der
Regel beiderseits, vor und hinter denselben, bei
solchen mit eingelegter Stahlspitze mindestens
hinter dieser, in jedem Strang kürzere Schienen-
stücke, sogenannte Paßschienen, erforder-
lich, um die beiden Schienenstöße je eines St rangs
wieder miteinander in Einklang zu bringen,
ohne die Stahlgußblöcke oder die Stahlspitzen
gar zu lang machen zu müssen. Bei Herstellung
des ganzen Herzstücks aus Schienen könnten
die Paßschienen wegfallen
Über die Herstellung der Zwangschienen
(Radlenker), s. Bd. V, S. 2171, unter „Kreu-
zungen".
D. Die Unterstützung der gesamten
A us weichung geschieht ganz allgemein durch
Querschwellen, in der Regel auch dann, wenn
im übrigen Lang-chwellen verwendet werden.
Wohl hat man auch für die ganze Ausweichung,
namentlich aber für die Zungenvorrichtung,
hier an Stelle der doch wünschenswerten Längs-
platte, die Anwendung von Langschwellen
— dann mit besonders breiter Kopfplatte —
versuchsweise ausgeführt. Es liegt jedoch auf
der Hand, daß die schiefen Zusaminenschnei-
dungeu und der erforderliche feste Zusammenhalt
zwischen den vier Schienensträngen mit Lang-
schnellen allein nicht in genügender Weise er-
reichbar ist, mindestens die Einfügung zahl-
reicher Querverbindungen verlangt und damit bei
der schrägen Lage der Kinzelstränge zu einander
mancherlei Schwierigkeiten mit sich bringt,
wie denn überhaupt für Bahnhofgleise mit
Weichenstraßen, in Rücksicht auf den Zusam-
menlauf und künftige, nie ausbleibende Ände-
rungen der Gleisanordnung, Langschwellenober-
bau unerwünscht ist.
Bei der allgemein üblichen Unterstützung
mittels Querschwellen müssen diese von
der Spitze nach dem Ende der W. bin an
Länge (etwa bis 4,5 m; bei DoppeJweichen auch
bis 5,8 in) zunehmen. Die Richtung der Quer-
scbwellen ist beispielsweise bei den Normal-
und Doppelweichen der preußischen Staats-
bahnen rechtwinkelig zu dem geraden Strang,
bei den Kreuzungen und Kreuzungsweicben
rechtwinkelig zur Mittellinie. Jedoch werden bei
den Herzstückschwellen hiervon einzelne Ab-
weichungen erforderlich (s. Taf. LXXVIII,
Fig. 16, 17 u. 18)
Da, wo sonst eiserne Querschwellen in An-
wendung stehen, pflegen sie auch für die Aus-
weichungen zugelassen, ja bevorzugt zu werden,
weil die bessere und genauere Befestigung der
Schienen gerade für die W. besonderen Wert
hat. Freilich müssen die Eisenschwellen da,
wo die Schienenstränge sie in schräger Richtung
durchschneiden, in besonderer Weise durchlocht
werden. Bei Holzschwellen sind jedoch statt
dessen zahlreiche , besonders gestaltete und
ebenfalls eigenartig gelochte Unterlagsplatten
erforderlich. Zudem vermindern sich die für
solche außergewöhnlichen Formen erfordei liehen
Mehrausgaben mit der Ausdehnung der Ver-
wendung der gleichen Form, welche entspre-
chende Maschineneinrichtungen lohnend macht
und damit die leichte und genaue Herstellung
wesentlich vereinfacht Weniger leicht sind
allerdings bei Eisenschwellen die nach Aus-
Schleifung solcher Lochungeu erforderlichen
Nachbesserungsarbeiten ausführbar. Bei den
preußischen Staatsbahnen sind die sämtlichen
Weichennormen in ganz gleicher Weise für
Holz- und Eisenschwellen durchgearbeitet.
E. Der geometrische Zusammen-
1 hang der ganzen Ausweichung.
I. Die Normal weiche (mit einem geraden
I Strang, Taf. LXXVI, Fig. 1 u. 2)
Die Gesamtanordnung wird bei gegebenem
Herzstürkwinkel a hauptsächlich bedingt durch
folgende Umstände:
a) Die aus der praktischen Ausführbarkeit
sich ergebenden Abmessungen der Zungen-
vorrichtung und des Herzstücks.
b) Die Größe des zwischen beiden über-
leitenden Halbmessers R.
c) Die vor der (mathematischen) Herzstück-
spitze für erforderlich erachtete „Herzstück-
grade- g
Aus der praktischen Ausführung der Zungeu-
vorrichtnng, wie sie oben besprochen wurde,
ergiebt sich, gleichviel, ob die Zunge des ab-
ablenkcnden Strangs gerade oder gekrümmt
ist, der an ihrem Ende erreichte Winkel ß
I „Zungenwurzelwinkel"). Von da bis zum Beginn
der Herzstückgraden muß also noch der weitere
Winkel a — ß überwunden und hierzu eine
Bogenlänge R arc (a — ß) oder eine in der
Stammgleisrichtung gemessene Projektion von
der Länge R isin a — sin ß) aufgewendet werden
Is. Fig. 1 u. 2., Taf. LXXIX). Dazu kommt als-
dann bis zum mathematischen Schnittpunkt der
Schieuenlei t kanten (theoretische Herzstück-
spitze) noch die Herzstuckgerade g mit der
Projektionslänge g cos a und hinter der Spitze
die wegen des Schienenanschlusses noch erfor-
derliche Länge h bis zum Ende des Herz-
stücks. Diese drei Längen ergebet! vereint mit
der durch die Konstruktion der Zungenvorrich-
tung bekannten Länge (*,) vom Anfangsstoß
bis zum Ende I) der Zunge gemessen, die Ge-
samtlänge W der W. zwischen den sie begren-
zenden Schienenstößen der beiden Inneuschienen.
Bis zu demjenigen der beiden Außenschienen
kommen dann unter Umständen (s. o.) noch die
Paßschienenlängen <i, und is) hinzu, die ent-
weder gleich oder (meistens) etwas verschieden
sein können, um die vergrößerte Länge W, zu
ergeben. Die Länge h findet sich, wenn am
Ende des Herzstücks die beiden Schienen mit
der Kopfbreite k uud Fußbreite f ungeschmälert
Platz finden sollen, zu
* 4- f
^ h ~ 2 sin ä/2 "alu'zu = + 0 cot9
Sofern die zusammenlaufenden Schienenfüße
etwas abgeschrägt werden, kann man die Länge
h entsprechend (preußische Staatsbahuen um
170 mm) kürzen.
Hier, wie im Folgenden, ist stets mit den
Leitkanten der Schienen (nicht etwa mit
deren Mittellinien) gerechnet, weil dadurch die
i Rechnung von der Breite des Schienenkopfs
| unabhängig wird und sich vereinfacht.
Sobald der Halbmesser R, wie zu geschehen
E liegt, auf Grund einer vorläufigen Zeichnung
is zur Leitkante der äußeren Schiene festge-
Digitized by Google
*
Weichen
setzt (meist auf ein volles Maß abgerundet)
ist, so bleibt nur noch die Herzstückgerade g
zu bestimmen Diese ergiebt sich daraus, daß
die senkrecht zur Stammgleisachse gerichteten
Projektionen dieser Geraden, des Bogenstücks
und des an der Zungenwurzel bestehenden, aus
deren Konstruktion bekannten Abstands t
zwischen den Leitkanten der Zungen- und
Backenschiene daselbst (= Sporrinne ex -f-
Zungenschienenkopfbreite k) zusammen genau
die Spurweite s (= 1,435 m bei Vollspur) er-
geben mössen:
g sin a + R (cos ß — cos «) + e = 8.
Daraus
8 — € — R (COS ß — C08 Ct)
i) <7 == . — '
' 9 sm a
Somit sind alle Maße festgestellt. Die ganze
Weichenlänge ist demnach
3) W ■= zt -f- R {sin et — sin ß) -f- 9 co s a 4- h.
Die Lage des Knotenpunkts (gedachten
Schnittpunkts der gerade gezeichneten Mittel-
linien) gegen das Herzstückende findet sich nach
Fig. 2 auf Taf. LXX1X, folgendermaßen :
nahezu u s + h, wenn »* = cotg « ist.
Demnach bleibt
5) . . . a = W -b.
Endlich findet sich p durch Vermehrung von
b um die Länge der etwaigen Paßschienen
(preußische Staatsbahnen 3,61 und 3,71 m bei
1:9; 3,72 und 3,81 m bei 1 : 10).
Weiter ist sodann die genaue Länge des
inneren Schienenstrangs der Kurve unter Be-
rücksichtigung der Verkleinerung des Halb-
messers (um die Spurweite und deren Ver-
größerung) zu berechnen. Alsdann sind in den
vier Schienensträngen zwischen den schon be-
stehenden Stößen am Weichenumfang und
Herzstück die Längen der einzelnen Schienen
so zu bemessen, daß die Stöße thunlichst zweck-
mäßig liegen, in der Regel so, daß zwischen
Zungenende und Herzstückanfang an zwei Stellen
je sämtliche vier Schienen auf demselben
Schwellenzwischenraum schwebend verbunden
werden. Hierdurch ergeben sich einige von den
.sonst üblichen abweichenden Schienenlängen
und bei Blockberzstücken auch vor diesen zwei
kürzere Paßschienen, welche zum Teil bereits
in der Herzstückgeraden liegen. Der auf das
Blockherzstück entfallende Teil /<, dieser Ge-
raden braucht nur so lang zu sein, daß vor dem
Knie des Herzstücks außen jederseits die halbe
Laschenlänge Platz hat (s. Fig. 3, Taf. LXXIX).
Die ganze Herzstücklänge // berechnet sich
dann, sofern f die Spurrinnenweite des Herz-
stücks (49 mm) bezeichnet, folgenderart :
6) U = Jtl -\- -f- h (s. Gl. 1).
1 ' sma '
Will man übrigens mit Rücksicht auf gewisse,
etwa den regelmäßigen gleiche Schienen-
längen die Entfernung zwischen Zungenende
und Herzstückanfang auf ein bestimmtes Maß
festsetzen, so bietet dazu der Spielraum Gelegen-
heit, der in der Begrenzung der Größen R und
q gegeben ist. Man kann dann folgendermaßen
'verfahren (Fig. 1, Taf. LXXIX).
Aus der Figur ergiebt sich:
s = g sin a + R (cos ß — COS a) -f- e =
= g sin a A R -f e
/ = g co* et 4- R {sin a — sin ß) =
= gco8ct + B R.
Hierin sind A und B bekannte Werte, da
ß und a jedenfalls feststehen. Aus beiden Glei-
chungen ergiebt sich :
7). . . 1 — g cos a -\-{s — e — g sin a) -
8).
& s — t—g sin a
x -
Man kann nun mit Hilfe der Zeichnung g
vorläufig annehmen (in der Regel zwischen
1,5 und 2,5 m) und damit / nach Gleichung 7
vorläufig ermitteln. Hiernach findet man durch
Abzug von hx -f t : sin « die aus Schienen zu
bildende Länge /, im geraden Strang (mittlere
Schiene); ferner
«.-ji(--»+f-(*,+^-)
im äußeren krummen Schienenstrang.
Nunmehr kann man diese Längen aus ge-
wollten Schicnenlängen thunlichst passend
bilden, dann das jetzt vielleicht etwas anders
gewordene / genau festsetzen und sodann
aus Gleichung 7 die genaue Größe von g er-
mitteln:
l-
9) g =
Ii
A
cos a —
(«-*)
.1
Slli f!
Weiter findet sich alsdann der genaue Wert
von R aus Gleichung 8.
Die Anwendung einer begrenzten Zahl von
wiederkehrenden , bestimmten , außergewöhn-
lichen Scbienenlängen gilt jedoch nicht als
Nachteil, weil die Hüttenwerke ohnehin zufolge
erforderlicher Kürzung der etwa an den Endeu
mangelhaft ausgefallenen Schienen sehr gern die
Gelegenheit zuiu Absatz bestimmter Minder-
längen benutzen.
Ist, wie z. B. bei den preußischen Staats-
bahnen, die Zunge des ablenkenden Gleises mit
dem gleichen Halbmesser wie die übrige
Weichenkurve gebildet, so kann man bei der
Berechnung das Ende der Zunge und den Wurzel-
winkel ß ganz außer Acht lassen und statt dessen
in gleicher Weise mit dem Anschlagwinkel t)
rechnen. Der (gedachte) Tangentenpunkt der
Kurve auf der Stammgleisrichtung fällt dann
über die Schieneninnenkante hinaus und etwas
(r) vor den Weichenanfang. — Selb verständlich
sind zur Ausführung der Konstruktion noch
eine Reihe von Maßen sehr genau zu berechnen,
was jedoch hier zuviel Platz erfordern würde.
Nur mag der geometrische Zusammenhang
zwischen dem Anschlag winkel 17, dem
Zungen wurzelwinkel ß, dem Halb-
messer R der gebogenen Zunge und der
Größe e mit Bezug auf die Fig. 4 u. 4 a, Taf.
LXXIX, noch kurz dargelegt werden.
Der Abstand zwischen der Backen- und
Zungenschiene bei deren geöffneter Stellung
darf an engster Stelle ein gewisses Maß e„
nicht unterschreiten. Dieses Maß e,t muß unter
allen Umständen genügenden Baum für den
Digitized by Google
M70
Weichen
Durchgang der Spurkränze gewähren, auch
dann, wenn durch Kleine Ungenauigkeiten und
durch Abnutzung des gegenüberliegenden Spur-
kranzes das Maß q -f- t den kleinsten Wert er-
reicht :
10) e0 > 9 — (q + <)m»n
wenn « die Spurweite bezeichnet. Für Vollspur
ist im Bereicn des V. D. E.-V. bei Annahme
einer kleinsten Spurkranzdicke t = 23 mm (s. je-
doch hierüber Büppell, im Centralblatt der
Bauverwaltung, 1893, S. 478)
(q + 0min - 1367 + 23 = 138'» mm;
demnach e0 > i486 — 1380 > 65 mm
(preußische Staatsbahuen 60 mm).
Bei den meisten Verwaltungen wird jedoch
noch ein Spielraum von einigen Millimetern
zugegeben (8. Spulte 13 der Tabelle II); bei
englischen Bahnen geht dagegen cn bis auf
44,6 mm herab (». Nr. 15 u. 18 der Tabelle).
Bei geraden Zungen liegt die engste Stelle am
Ende derselben (c, = £„); bei gekrümmten
Zungen liegt sie dagegen, unter Umständen,
sofern nicht der Aufschlag an der Spitze sehr
groß werden soll, vor dem Ende, nämlich etwa
da, wo der Zungenkopf seine volle Breite er-
reicht; alsdann muß also am Zungenrand der
Abstand e noch um ein entsprechendes Maß
(4 — 7 mm) vergrößert werden. Dazu kommt
dann die Kopfbreite k der Zunge, welche
meistens der des regelmäßigen Schieuenkopfs
gleich ist, um den Abstand
11) e = e, + k
zwischen den Lei t kanten der Zunge und
Backenschiene am Drehpunkt zu ergeben (s.
Spalte 16 der Tabelle II auf S. 3467). An der
gegenüberliegenden Seite, wo die Zunge dem
geraden, die Backenschiene dem krummen Gleis
angehört, vergrößert sich die Spurrinne durch
Hinausrücken des inneren Bogenstrangs, um das
Maß der Spurerweiterung a, sofern eine solche
vorhanden ist.
Weiter ergiebt sich nun aus Fig. 4 auf
Taf. LXXIX:
12) sin 9 = e \ z
indem genau genug die Sebnenlänge gleich der
Bogenlänge der Zunge gesetzt werden kann;
ferner
1») arc ß= arc 9 +
z z
14) arc j? = arc i — ^ = arc ß — -.
Da e aus praktischen Gründen, wie eben
dargelegt, gegeben ist, so sind hiermit ß und
17 bestimmt, sobald die Zungenlänge z und ihr
Krümmungshalbmesser R gewählt werden.
Sofern aber 6 und 13 je einen bestimmten Wert
erhalten sollen, so kann man aus diesen drei
Gleichungen e und R ermitteln, wobei dann H
einen von dem Halbmesser der übrigen Weichen-
kurve abweichenden Wert erhält, was indessen
besser vermieden wird.
Für die Lage dos Mittelpunkts der Kreis-
kurve gegen die Weiche ergiebt endlich die-
selbe Figur:
15) X — R sin 17 (genau genug = R arc 17)
16) v = R sin t).1<j tj 2 (genau genug
= R arc- j? 2I.
Hierdurch ist die Lage des gedachten Kreis-
anfangs, also auch des Mittelpunkts gegen die
Gleisachse bestimmt, selbst in dem Fall, daß
der Halbmesser der gebogenen Zunge von dem
des anschließenden Schienenstrangs abweichend
gewählt wird (s. Spalte 14, 16, in Tabelle I auf
S. 3461).
II. Die unsymmetrische Doppel- und
Zweibogerrweiche (Taf. LXXIX, Fig. 5 u.6).
Unter der Voraussetzung, daß die Zungen-
vorrichtung der Normalweiche Verwendung
finden soll, sind die Größen z (auch Zy), e, 17
und X, sowie die Winkelgrößen a und ß gegeben.
Der Halbmesser r der anschließenden gekrümm-
ten Schienenstränge — in der Regel auf beiden
Seiten gleich — wird nach vorläufiger Zeich-
nung ermittelt und auf ein bestimmtes, rundes
Maß festgesetzt, womöglich (wie bei den preußi-
schen Staatsbahnen) gleich dem der zugehörigen
Normalweiche, so daß die Doppelweiche in der
That aus zwei hintereinander um ein bestimmtes
Maß c verschobenen Normalweichen besteht.
Es ist dann zunächst zu ermitteln, wie groß
das Maß c mindestens sein muß, damit die
zweite Zunge den nöthigen Platz (Taf. LXXIX,
Fig. 5) zum Aufschlagen findet. Hierfür er-
giebt die praktische Ausführung der Zunge und
Lenkstango ein bestimmtes Mindestmaß, wenig-
stens etwa 275 mm, bei den preußischen Staats-
bahnen 342 mm. Dazu kommt eine Schienen-
kopfbreite k (streng genommen k : cos a>, was
jedoch bei der in Wirklichkeit sehr geringen
Größe von a> nicht merkbar von k abweicht1,
um den erforderlichen Abstand et zwischen den
Leitkanten der Schienen an der Spitze der
zweiten W. zu ergeben:
17) ea = e3 -f k, z. B. = 342 -f 58 = 400 mm.
Ist an der Spitze der zweiten Weichenzunge,
welche dem geraden Strang angehört, eine
Spurerweiterung a vorhanden, so erhöht sich
das Maß ea um ebensoviel:
17a) e>, + 9 = e., + Jb + a,
z. B. 3*42 -f 58 -f- 10 = 410 mm
(preußische Staatsbahnen).
Nun ergiebt Fig. 5 auf Taf. LXXIX die
Beziehung c2 = e -p- r (cos ß — cos a) und
18) cosm = cos ß — ^ -; ferner
19) c = z -j- r (»in a> — sin ß).
Hieraus kann man c nach Festsetzung von
cä berechnen. Da es sich jedoch für die An-
wendung empfiehlt^ c auf ein rundes Maß, min-
destens auf Zehntelmeter festzusetzen, so ist
es geraten, zunächst e3 und danach e., nur
mit dem Kleinstwert in Gleichung 18) einzu-
setzen, hiernach den kleinsten Wert für c aus
Gleichung 19) zu ermitteln und diesen nun
nach oben abzurunden, also auf ein be-
stimmtes Maß festzusetzen (z. B. Ilm, bezw.
9,5 m, s. Tabelle I, Spalte 11). Dann findet sieb
der nunmehr etwas vergrößerte, genaue Wert
von e2 aus Fig. 5, Taf. LXXIX, folgendermaßen:
20) ... e2 = r — \v -f- l/r*~— ~f + c)2}
und hiermit aus Gleichung 18 der genaue Wert
von a>.
Für die weiter zu bestimmende Lage und
Winkelgröße des Mittelherzstücks, nämlich die
Digitized by Google
Weichen
3471
Größen 8. und sa; tf>, und ip2 liefert Fig. 6,
Taf. LXXIX die erforderlichen Beziehungen,
indem die Projektionen der Gleisbogen in der
Richtung des Stammgleises einander ent-
sprechen, in der dazu senkrechten Richtung
die beiden Teile s, und s2 der bekannten
Spurweite s ergeben müssen:
on \c -\- 1 = r (sin ^ - sin ß)
il> ) l = r (sin — sin ß)
22J*i =*+ r (cos ß - cos
' |.S\j r.J-», = (-f-r (COS ß — COS tyj).
Daraus findet sich:
23) sm xpt — sin %p2 — ° = A (bekannt).
24) cos -+• cos Va =• 2 cos ß —
s — 'Ze
B
(bekannt).
Aus diesen beiden Gleichungen sind die
Winkelgrößen zu ermitteln und erscheinen in
folgender Form:
25) .cos xp2 = - - + Y ßi + A* + 4 '
26) cos Vi = B — cos xp-j.
Damit sind beide Winkel, mithin auch deren
Summe oder der Herzstückwinkel
27) y= + V'2,
also Größe und Richtung des Mittelberz-
stücks gefunden, und ebenso nun auch aus
Gleichung 22 die Teilung der Spurweite in *,
und sit d. h. die Lage des Herzstücks gegen die
Mittelachse, sowie aus Gleichung 21 die Größe /
und damit die Lage desselben Herzstücks gegen
die Zungendrehpunkte oder auch {/ 4* c -j- sx)
gegen den Weichenanfang. Die Grundmaße für
die Mittellinien der beiden Normalweiohen blei-
ben unverändert, mithin ist durch das hinzu-
kommende Maß c auch dafür alles Erforder-
liche bestimmt. Ist der Halbmesser der Zungen
gleich dem der übrigen Weichenkunre, so kann
man auch hier ohne Berücksichtigung von ß
und e gleich mit y rechnen.
Vorausgetzt ist hierbei, daß das Mittel-
herzstück ohne Herzstückgerade in der Kurve
gebildet wird. Sollen statt dessen (wie z. Ii. bei
der Ausführung der ehemaligen Köln-Mindener
Hahn, 1871) gerade Linien eingeschaltet, viel-
leicht auch die Halbmesser verändert werden,
so wird die Rechnung etwas weitläufiger; das
Wesen derselben bleibt jedoch das gleiche. Bei-
spielsweise wird das Mittelherzstück bei den
preußischen Staatsbahnen ( 1888) ohne rechnungs-
mäßige Unterbrechung der Kurve in diese ein-
gelegt, jedoch werden die beiden Leitkanten der
bpitze (unter ganz geringer Vergrößerung des
Winkels) geradlinig hergestellt, so daß das
Herzstück an sich symmetrisch gestaltet und
demnach für beide Fälle brauchbar ist, gleich-
viel, ob die erste W. nach rechts ( „D. rechts")
oder nach links („D. links") ablenkt.
Die zugehörige Zweibogenweiche ergiebt
sich aus der vorigen Anordnung durch Beseiti-
gung des geraden Strangs ohneweiters. Bei der
symmetrischen Doppel- und Zweibogenweiche
vereinfacht sich die Rechnung sehr durch Gleich-
setzung von », und sowie tJ>j und tpä.
III. Die konkave oder gleichlaufende
Zweibogenweiche(Taf. LXXVI, Fig.8cu.rf).
Hierbei soll die Lenkvorrichtung der Normal-
EncyklopMie dca Eisenbahniveseiis.
weiche (also mit gegebenem ~», z,, ß und e,
8. Fig. 1, Taf. LXXIX) Verwendung finden, und
zudem wird in der Regel auch ein bestimmter
Herzstückwinkel u gleich dem einer Normal-
weiche verlangt werden. Für das schärfer ge-
krümmte innere Gleis wird man, um die W.
möglichst anwendbar zu machen, den kleinsten,
für zulässig erachteten Halbmesser r (z. B. 180 m)
annehmen. Alsdann wird man nach vorläufiger
Zeichnung den Ablenkungswinkel d festsetzen
(unter Umständen gleich a). Demnach sind
für die Berechnung (s. Taf. LXXIX, Fig. 7)
gegeben die Grüßen ex und z, ß und e; ferner
der Halbmesser r und die Winkel « und 3,
somit auch ep = a -+- 8. Dagegen ist durch
die Rechnung festzulegen: die Lage des Herz-
stücks (also f>l und .<:-) = «, — s), ferner der
Halbmesser B, (und damit R) für das äußere
oder Stammgleis, endlich die genaue Größe der
(vorläufig in der Zeichnung angenommenen)
Herzstückgeraden g in dein inneren (und damit
</ cos a in dem äußeren) Gleis. Aus Fig. 7, Taf.
LXXIX, ergeben sich dann durch senk- und
wagerechte Projektion beider sich schneidenden
Schienenstränge folgende Beziehungen:
28) s, = «-f r (cos ß — cos <p) -f- g sin q>
29) s, = (s -+- s2) - * + K< (1 — «w 8) +
g cos a sin 8
30) r (sin tp — sin ß) g cos <p = B$ sin 8 -f-
g cos a . cos 3 (= /).
Aus diesen drei Gleichungen sind die drei
Unbekannten B, und g zu ermitteln, was
im Fall der Anwendung sich dadurch sehr ver-
einfacht, daß alle Winkelausdrücke bestimmte
Zahlenwert* erhalten. Diese drei gesuchten
Größen, und damit auch /, können sonach nun-
mehr als bekannt gelten.
Alsdann finden sich die Grundmaße für die
Mittellinien nach Fig. 8, Taf. LXXIX, folgender-
maßen. Zunächst die ganze Länge der Aus-
weichung
31) W = + l -f- h cos 3,
indem das Maß h durch die Bauart des (ge-
gebenen) Herzstücks feststeht. Weiter findet
sich
32) ^ Zl+l + ( Jg ^ - s^cotg 3 - s;2 cotg 3i2.
33) a, = -j- / — s2 cotg <p — sj2 cotg qo/2 und
34) c = a2 — ttj
85) b = s:2 cotg 3j2 — ^s — co~sT ) * + ^
36)....o,=*/a cotg <p l2 +
+ h.
Kommen nun noch Paßschienen hinter dem
Herzstück hinzu, so erhöhen sich durch deren
Längen die Maßo b und o, zu p und ft.
in gleicher Weise sind auch für andere
Fälle, wie z. B. die einseitige Doppelweiche,
die Rechnungen durchzuführen, jedoch mögen
die angegebenen Beispiele genügen. Bei ver-
wickelten Anordnungen ist immer ratsam, diese
zunächst durch genaue Zeichnung zweckmäßig
zu gestalten, alsdann die WinkelgrÖßen soweit
thunlich festzusetzen, um die Rechnung mit
unbekannten Winkeln möglichst zu beschränken
und hiernach die übrigen Größen zu berechnen.
220
Digitized by Google
:i472
Weichenbock — Weichenkontrolle
IV. Die Kreuzungsweiehe. Der geo-
metrische Zusammenhang dieser Weichenart im
allgemeinen ist unter dem Stichwort „Englische
Weiche" im Band III behandelt. Für den in der
Praxis meistens vorliegenden Fall jedoch, daß
der Kreuzungswinkel n und die anzuwendende
Zungen Vorrichtung der Normal weiche (also t,
und z, e und ß, gleichviel, ob gerade oder ge-
krümmte Zungen) gegeben sind, gestaltet sich
die Rechnung etwas anders. Zunächst wird aus
der praktischen Ausführung der Zungenvor-
richtung ermittelt, wieviel Platz m zwischen
den Leitkanten der Schienen an der Weichen-
spitze mindestens vorbanden sein in uß, damit
— bei zweiseitigen Kreuzungsweichen, deren
Abmessungen mit denen der einseitigen über-
einstimmen sollen — die beiden Zungenspitzen
auch gegeneinander geöffnet werden können
Dieses Mindestmaß w» ist sonach gegeben. Daraus
ermittelt sich nach Fig. 9, Taf. LXXIX, der
mindestens erforderliche Abstand u der Spitzen
von dem mathematischen Schnittpunkt der
Leitkanten im Herzstück:
37) m > im : 2 sin a(2
Sodann bleibt zwischen den beiden Zuugen-
drehpunkten für die Entwicklung des Bogens
im äußeren Schienenstrang der W . noch eine
bestimmte Länge über, für deren Projektion
auf die Schieneiirichtungen jederseits höchstens
noch
38) / < — (tt+r)
mii u
zur Verfügung steht Hieraus ergiebt sich die
höchstens mögliche Größe des Halbmessers r
zwischen beiden Zungenendeu, welche am besten
durch eine vorläufige Zeichnung ermittelt wird,
bei flachem Winkel u jedoch nahezu durch die
Gleichung
bestimmt wird. Sofern diese Grenze über dem
als zulässig erachteten Kleinsthalbmesser liegt
(was bei den üblichen Weichenwinkeln bis herab
zu 1 ., der Fall ist), so kann man den vorläufig
ermittfiten Halbmesser nunmehr auf ein etwas
kleineres, aber rundes Maß — womöglich gleich
dem der zugehörigen Normalweichen gleichen
Winkels — festsetzen und dann die (etwas ver-
größerten) genauen Maße von m und im, sowie
die sonst erforderlichen Größen (d und /, Bogen-
längen 1) Jh und />, D5) durch folgende, aus
Fig. «, Taf. LXXIX, sichergebende Beziehungen
feststellen :
39) d = \r (cos ß — cos tcft) +«) : cos a ,
40) . . ./ = r (sin «/, - sin ß) + d sin u ,
41) u — ■- — (7-f-.-i
«IM u
12 ) im = 2 N ttN rt 2
»31 Bogen 1) n, = r(a-2 ß)
Ui Bogen J)l ]>, -= r, (« - 2/J)
wobei r, — r — (.<* -+- d. h. zunächst gleich
dem um das Spurmaß und dessen etwaige Er-
weiterung verminderten Halbmesser des äußeren
Strangs anzunehmen ist. Für die Ausführung
gestaltet sich dann r, mit Rücksicht auf die
Ermäßigung des Winkels durch den Knick der
Backenschienen etwas größer.
F. Außergewöhnliche Anordnungen.
Als solche ist hier, abgesehen von den zu unter-
eordneten und vorübergehenden Zwecken vor-
ommenden Einrichtungen, welche in dem
Artikel „Feldbahnen* im Band IV besprochen
sind, namentlich die Ausführung solcher
„Kletterweichen* zu erwähnen, welche als
dauernde auch in Hauptgleisen angelegt werden
Können, um Abzweigungen von Seitengleisen.
I z. B. auf freier Strecke, ohne jede Gefährdung
des Hauptgleises zu ermöglichen. Hierbei bedarf
außer der Anordnung des Herzstücks zum Über-
steigen, wie es in dem Artikel „Kreuzungen*
im Band V (Taf. XXXVII, Fig. 11) besprochen
i ist, auch die Zungenvorrichtung einer beson-
deren Gestaltung, indem beide Zungen dann
dem ablenkenden Gleis augehören müssen
Die Zunge des inneren Schienenstrangs der Ab-
zweigung muß demuach an der äußeren Seite
der einen Schiene des Hauptgleises liegen und
mit allmählicher Ansteigung die abzulenkenden
Bäder so weit heben, daß ihre Spurkränze frei
über die Hauptschiene hinweggeleitet werden,
was durch den äußeren Strang der Abzweigung
bewirkt wird. (Die zu diesem gehörige Zunge
behält die regelmäßige Gestalt und bleibt an
der Innenseite.) Bei der älteren, von Seheffler
in Braunschweig angegebenen Anordnung wird
die äußere Zunge wie die innere um ihren
Endpunkt gedreht. Dagegen hat Blattei die
äußere Zunge um die zu ihrer Längsachse
parallele Außenkante drehbar angeordnet, so
daß sie im geöffneten Zustand in ihrer ganzen
Länge von der Hauptschiene entfernt ist und
dadurch das Durchfahren des Hauptgleises völlig
, gefahrlos macht (s. Glasers Aunalen, Bd. 14,
I 8. 122; auch Organ für Fortschritte des Eisen-
bahn Wesens, 1 g. 171, und Supplement-
band VT, Taf. 17).
Daß Herzstücke mit beweglichen Teilen im
V. D. E. -V. nicht üblich, solche mit einer be-
weglichen Flügelschiene aber in Nordamerika
sehr verbreitet sind, ist bereits oben erwähnt.
Entgleisungsweichen (s. d.) kommen
unter anderm in England, nicht selten auch
ohne anschließendes Gleis, ja sogar iu der Form
einer einzigen, kurzen, scharf ablenkenden Zunge
| zur Anwendung. In Sachsen werden neuerdings
statt dessen gewöhnliche W. mit sogenannten
„Sandgleisen* in der von Köpcke ange-
gebenen Weite angeordnet (Deutsches Beichs-
' patent 65 623, s Civilingenieur, 1»93. S. 55).
Endlich mag hier eine in Amerika versuchte
Anordnung orwähnt werden, bei der an Stelle
der beweglichen Zungen die Bewegung eines
Schienenstoßes (für beide Schienenstränge! des
Stammgleises tritt, dergestalt, daß die beiden
daselbst verbundenen Schienen eine kleine
Drehung um ihre Endpunkte ausführen und im
Kuickpunkt der so entstehenden gebrochenen
Linie sich an die festen Zungen anschließen
(s, Cent ralblatt der Bau Verwaltung, lW'JO. S. 292i
Genügende Erfahrungen scheinen noch nicht
vorzuliegen. A. Goering.
Weichenbock. s. Weichen und Weichen-
umstell Vorrichtungen.
Weichenkontrolle. Wechselrevision [Cm-
trolle f., des ait/uMtsi Außer der jeweilig in
bestimmten Zeiträumen, gewöhnlich von den Auf-
siehtsbeamten des Bahnerhaltungs- und desSta-
Hoittdienatea gemeinschaftlich vorzunehuten-
I den W., welche aus einer eingehenden Besichti-
■
Digitized by Google
Tafel LXXVI
Fi£ lO.b
Fi* II b
Fig 8 b
; t*TBm<p-aie der Zw-ri
b
.... ■*
~^^m et- i
1 n) X
1 M " ■
Tig 8d
w cotg a
Tschn «i Aug* v.Cw H Ver V.;-:
Digitized by Google
Digitized by Google
Digitized by G<
=a —
— *
Tafel LXXVIII.
m r?i
< i ■
; i i ;
-r_r :_;;_^- '_--r:
• ! r
...
I I 1 I * I '
Bemerkung-... i a.--. :>•:'-..•" ~]»T**f '-' :~-
i
r^i--j3j..L.L---»j
Tri — 'vT
^ V* L,a
Te;hrv. .-uvr » ck Holl«. Wien
Digitized by Google
Weichenkontrollc
3473
gung und Überprüfung aller Bestandteile der
Weichen, sowie ihres Zustands und ihrer Wir-
kungsfähigkeit besteht, ist in der Regel auch
noch zur Sicherung jeder einzelnen Zugsfabrt
über Weichen eine besondere W. auszuüben,
welche sich nach drei verschiedenen Richtungen
hin erstrecken kann; nämlich:
1. Hinsichtlich der Lage (Stellung) der
Weichen ;
2. betreffs des Urastands, ob die Weiche
von Fahrzeugen besetzt ist, bezw. befahren wird
oder nicht;
3. hinsichtlich des jeweiligen Zustands der
Verbindung zwischen Weiche und Stellvorrich-
tung.
ad 1. Es liegt in der Natur der Sache, daß
überall und auf allen Bahnen Bestimmungen
bestehen, durch welche dem für die Sicherheit
des Zugsverkehrs verantwortlichen Beamten
auch die Kontrolle hinsichtlich der richtigen
Stellung der W. zur Pflicht gemacht wird.
Die am 1. Januar 1893 in Wirksamkeit ge-
tretene deutsche Betriebsordnung vom 5. Juli
1892 bestimmt in $ 46:
Bevor das Signal zur Ein- oder Durchfahrt
für einen Zug gegeben oder ein Zug von der
Station abgelassen wird, ist genau zu prüfen,
ob die Gleis?, welche derselbe zu durchlaufen
hat, frei und die betreffenden Weichen richtig
gestellt sind. Falls die von einem Zug zu durch-
fahrenden Weirhen von einem Stellwerk aus
gestellt oder verriegelt werden, muß dem dienst -
thuenden Stationsbeamten durch Signale, deren
Stellung mit derjenigen der Weichen in gegen-
seitiger Abhängigkeit steht, oder auf andere
geeignete Weise die Möglichkeit gewährt sein,
sich bei Erteilung der Erlaubnis zur Ein-, Aus-
oder Durchfahrt des Zugs von der richtigen
Stellung der Weichen zu überzeugen.
Art. 22, Punkt 113, der Grundzüge der Vor-
schriften für den Verkehl sdienst aut den öster-
reichischen und ungarischen Eisenbahnen
mit normalem Betrieb, wirksam vom 1. Ok-
tober 1877, schreibt vor:
Vor jeder Ein- oder Ausfahrt eines Zugs
hat der diensthabende Beamte oder ein spe-
cielles Aufsichtsorgan (in größeren Stationen
ein Kontrollewächterl sich persönlich von der
richtigen Stellung der zu befahrenden Wechsel
unbedingt zu überzeugen. Bei mit sicherem
Verschluß versehenen gesperrten Wechseln
kann die Wechselkontrolle entfallen. In Sta-
tionen mit centralen Weichenstellanlagen, die
mit Ein-, bezw. Ausfahrtssignalen in mecha-
nische Abhängigkeit gebracht sind, genügt es
hinsichtlich der in die Anlage einbezogenen
Wechsel, daß das betreffende Organ sich vor
der Ankunft, bezw. Abfahrt eines jeden Zugs
von der richtigen Stellung dieser Signale die
Überzeugung verschaffe; in jenen Stationen
mit centralen Weichenstellanlagen hingegen, wo
Ein-, bezw. Au-fahrtssignale nicht vorhanden
sind, oder wo dieselben nicht, iu mechanische
Abhängigkeit gebracht sind, muß der dienst-
habende Beamte oder das Aufsichtsorgan vor
der Ankunft, bezw. Abfahrt eines jeden Zugs
durch Prüfung der jeweiligen Lage der Hebel
der Stellapparate, sowie durch genauen Aus-
blick nach den betreffenden Wechselsignal-
körpern sich Gewißheit verschaffen, daß die
Wechsel in die richtige Fahrstraße gestellt
sind.«
In Italien obliegt ähnlich wie in Öster-
reich die W. dem Stationsvorstand, bezw.
dem Verkehrsbeatnten, und ist derselbe für
die richtige Stellung der Weichen u. s. w.
persönlich verantwortlich. In Behinderungs-
fallen kann er die W. einem anderen Organ
übertragen. In größeren Stationen ist die W..
sofern keine besonderen Sichernngsanlagen
durchgeführt sind, eigenen Kontrollewhchtern
anvertraut.
Auf den französischen Bahnen haben
die Stationsvorstände ebenfalls vor dem Ver-
kehr eines Zugs sich zu überzeugen, ob alle
Weichen, welche von dem zu erwartenden Zug
nach der Spitze befahren werden, in der ent-
sprechenden Fahrtrichtung stehen. Auf größeren
Bahnhöfen, in welchen eigene Weichenwärter
bestellt sind, obliegt es diesen, die Stellung
; der Weichen vor Ankunft der Züge zu über-
wachen.
Für die schweizerischen Eisenbahnen
bestehen bezüglich der W. ganz ähnliche Be-
stimmungen wie für die österreichischen Eisen-
bahnen. Der diensthabende Stationsbeamte ist
fftr die richtige Stellung der Weichen bei Zug-
aus- und -Einfahrten verantwortlich und ver-
pflichtet, den ZustAiid der Weichen öfters zu
beobachten und hierbei et wa vorgefundene Mängel
[ beseitigen zu lassen
Da der zur Kontrolle der Wciehenstellung
berufene Beamte seiner sonstigen Dienstver-
richtungen wegen — seltene Ausnahmen abge-
rechnet — nicht in der Lage ist, zur richtigen
Zeit an Ort und Stelle Nachschau zu halten,
insbesondere, wenn es sich um die gleichzeitige
Übei wachung einer größeren Anzahl voneinander
nennenswert entfernter Weichen handelt, er-
scheint es geboten, die letztere mit Vorrich-
tungen zu versehen, mittels welcher ihre je-
weilige Lage auf größere Entfernungen gekenn-
zeichnet wird. Solche Hilfsvorrichtungen sind
in erster Reihe die mit den Weichenzungen
verbundenen und deren Lage anzeigenden opti-
, sehen Signale (s. Bahnzustandsignale;
F, Weichensignale oder Weichenstandszeiger,
Bd. I, S. 294). Seltener kommen insbesondere
für außergewöhnlich entfernte oder abseits lie-
gende Weichen, elektrische Einrichtungen zur
Anwendung, welche im wesentlichen aus Strom-
schließuni bestehen, die durch die Weichen-
j zungen geöffnet oder geschlossen werden und
i durch eine elektrische Drahtleitung mit einer
) Batterie und mit einem an der Kontrollestelle
i angebrachten elektrischen Zeichenapparate in
Verbindung gebracht sind; jeder der letzteren
kann zwei verschiedene Signalzeichen darstellen,
wovon das eine der Weichenlage für die Ge-
rade, das andere der Lage für die Ableu-
k ung entspricht.
Auf den eingleisige» Strecken der italieni-
schen Südbahn waren schon frühzeitig in den
meisten kleinen Stationen Maroni'schc Ap-
parate vorhanden. Im Dienstzimmer des Sta-
tiontbeamten oder an der dem Bahnsteig zu-
gewendeten Wand des Empfangsgebäudes be-
findet sich ein verglastes Kästchen, in wel-
chem die Hauptgleise der Station aufgezeichnet
sind. Auf diesem Bild wird jede Weichenzunge
durch ein Stäbchen dargestellt, welches auf
der Ankerachse eines hiuter der Bildfläche im
Innern des Kästchens angebrachten Elektro-
magnet« steckt. Geht der Strom durch den
220*
Weichenkontrolle
betreffenden Elektromagneten, so stellt sich in-
folge der damit verbundenen Ankeranziehung
die zugehörige Weichenzunge an der BildÜäche
auf die Gerade, andernfalls auf Ablenkung.
An den Weichenständern sind Kontakte ange-
bracht, welche so lange geschlossen bleiben,
als die Weiche normal steht und durch das
Umstellen der Weiche auf Ablenkung unter-
brochen werden Für jede Weiche ist eine Signal-
leitung vorhanden, (Slonitore delle Strade Per-
rate, 1871, 8.814). Ähnliche Anordnungen waren
schon früher vielfach auf französischen Bahnen
in Benutzung, und zwar insbesondere auf der
französischen Nordbahn und Ringbahn uuter
Anwendung von Lartigue'schen Quecksilber-
kontakten (s. Niveausignale, Bd. V, S. 2480,
und Quecksilberkontakte, Bd. VI, S. 2726),
wobei in der Regel an jeder Weiche für jede
ihrer beiden möglichen Lagen je ein eigener
Stronischließer samt Leitung vorhanden war.
Als Zeicheuapparat diente für gewöhnlich nur
ein einfacher Wecker, der entweder dauernd
läutete, so lange die Weichenlage unverändert
blieb, oder mittels eines Kurbelumschalters erst
behufs Vornahme der W. durch die Hand des
Stationsbeamten eingeschaltet wurde. Die La r-
tigue'schen Apparate waren übrigens stets
neben optischen Weichensignalen vorhanden
und hatten die letzteren lediglich zu ergänzen,
indem sie bloß anzeigten, ob die Weichenzuugen
richtig anschließen oder nicht. Die Schaltung
der Kontakte war demgemäß so angeordnet,
daß die Kontrollklingel bei jedesmaliger Um-
stellung vorttbergeheud läutete, während sie
ununterbrochen thätig blieb, wenn etwa die
Weichenzunge nicht genau an ihrer Backen-
schiene anlag. Dieselbe Batterie und Klingel
konnte auch für eine beliebige Gruppe von
Weichen benutzt werden (Annales tclegra-
phiques, Paris 1877, S. 78 u. 571). In England
standen unter der Bezeichnung „Point indica-
tors" Apparate für W. in Gebrauch, bei welchen
eine mit der Weichenzunge verbundene, 25 bis
37 mm dicke Stange einen in einem eisernen
Kästchen untergebrachten, auf beiden Seiten mit
Kontakt federn ausgerüsteten Hebel zwischen zwei
gegeneinander isolierten Kontaktschrauben hin-
und herbewegt, so daß er in jeder der beiden
Endstellungen der Weiche eine Batterie schließt,
jedoch in der einen Stellung einen positiven,
in der andern einen negativen Strom nach
einem Signalkästchen sendet, und dort den
zwischen den Polen eines Elektromagnet* spie-
lenden, polarisierten Anker in die eiue oder
andere Lage versetzt, wobei hinter einem Fenster-
chen des Kästchens ersterenfalls die Aufschrift
„Gerade", andernfalls das Wort „Ablenkung"
sichtbar wird. Bei ungenauer Einstellung der
Weiche kommt aber weder die eine noch die
andere Batterie zum Schluß, und im Signal-
kästchen ist dann, weil der Elektromagnet eine
Mittellage einnimmt, keine der beiden Auf-
schriften vollständig zu sehen, was als Gefahr-
oder Störungssignal gilt (Langdon, The appli-
cation of electricity to railway working. 1877,
S. 126). Eine von Gilbert ölte für hollän-
dische Bahnen ausgeführte Weichenkontroll-
vorrichtung hat nur einen Kontakt, der in
einem gußeisernen Kästchen verborgen, zwischen
den Schienen angebracht und so angeordnet
ist, daß in demselben der Stromweg unter-
brochen bleibt, so lange die Weichenzungen sich
| genau in einer ihrer Endlagen befinden, hin-
gegen hergestellt wird, sobald dieselben eine
' Mittelstellung einnehmen. Jede Umstellung der
. Weiche ist demnach mit einer StromgeDung
I verbunden und jeder solcher Strom hat die Auf-
j gäbe, an dem im Dienstzimmer der Station auf-
i gestellten Signalapparat ein Steigrad um einen
| Zahn fortzurücken, wodurch abwechselnd der
rot oder weiß bemalte Teil einer Walze hinter
I dem verglasten Schlitz des Apparatgehäuse«
sichtbar gemacht wird. Die Farbe des Schlitzes
1 kennzeichnet die jeweilige Lage der Weiche.
: während jede Weichenumstellung auch noch
i durch ein Weckerzeichen angezeigt wird, weil
i der die Walzendrehuugen besorgende Elektro-
I magnet bei angezogenem Anker zugleich eine
j Ortsbatterie schließt. Wird die Weiche fehler-
i haft eingestellt, so daß die Weichenzunge nicht
! genau an die Backenschiene anliegt, so bleibt
, der Schluß der Weckerlinie ein dauernder und
I das Läuten hört nicht früher auf, ehe der An-
stand behoben ist (Elektrotechnische Zeitschrift,
1888, S. 809). Wesentlich vollkommener und
überhaupt das Vollkommenste dieser Gattung
dürfte die von Schwenke entworfene uud bei
Schräder, Puppe & Co. in Zerbst herge-
stellte Weichcnkontrolleitirichtung anzusehen
sein, bei welcher jede der beiden Weichenlageu
durch ein besonderes Signalzeichcn und schließ-
lich auch die Halbstellung oder das Auf-
schneiden der Weiche oder Störungen in der elek-
trischen Anordnung durch ein besonderes drittes
1 Signal angezeigt werden (Dinglers Polyteehn.
Journal, Stuttgart 1892, Bd. 284, 249). Eine
elektrische Kontrolle der Lage der Weichen;
zungeu wird zum unbedingten Erfordernis bei
solchen Weichen, die mittels elektrischer Ströme
gestellt werden. Einrichtungen dieser Gattung,
welche von M. Hipp erdacht waren und ganz
ähnlich wie elektrische Wendescheiben mit Hilft-
1 elektrisch auslösbarer Gewichtslaufwerke betrie-
ben wurden, standen z. B. auf einigen Stationen
der Vereinigten Schweizer Bahnen in
Versuch (Organ f. d. Fortschr. d. Eisenbahnw ,
Wiesbaden 1866, S. 76), und wie bei diesen H i p p-
schen elektrischen Weichen bildet auch bei den
1 jüngsten Siemens & Halske'schen Weichen
I mit Starkstrombetrieb die elektrische Kontrolle
der Weichenlage und des richtigen Anschlußes
der Weichenzungen den zweiten, unerläßlichen
Hauptteil der ganzen Einrichtung (Dinglers
Polvtechn. Journal, Stuttgart 1892, Bd. 284,
S. 302, und 1893, Bd. 287, S. 67».
ad 2. Wenn sich die zum Umstellen der
Weichen dienenden Vorrichtungen nicht neben
denselben, sondern, wie es bei ceutralisierteu
Anlagen zu sein pflegt, in einiger Entfernung
davon befinden, aus der nicht mehr wahrge-
nommen werden kann, ob eine Weiche besetzt
ist, bezw. befahren wird oder nicht, erscheint
es höchst wünschenswert, daß dieser Ietitge-
dachte Umstand beim Stellwerk oder auch im
Dienstzimmer des Stationsbeamten durch Sig-
nale ersichtlich gemacht werde, damit einer-
seits jede überflüssige Verzögerung in der Be-
nutzung der Centralweicbenanlage sowie ander-
seits jede vorzeitige Weichenumstellung
unterbleibe. Für diesen Zweck werden auf man-
chen Stationen der kgl. bayrischen Staatsbahnes
Zet tler'sche Rückmelder (s. Rückmeldesignale.
Bd. IV, S. 168) benutzt, d. h. elektrische, nwei
Art der Abfallscheiben angeordnete, gewöhnlich
Digitized by Google
Weichenkontrolle
oberhalb des Stationsblockapparats angebrachte
Zeichenapparate, die sich äußerlich als ein
-dosenfönniges Blechgehäuse darstellen, aus
■welchem vorn ein Fensterchen herausgeschnitten
ist, hinter dem entweder der rotbemalte oder der
weiße Teil einer Abfallscheibe erscheint. Durch
eine Leitung steht dieser Zeichenapparat mit
einer Batterie und mit einem im Ausfahrts-
gleis in angemessener Entfernung von der
äußersten Weiche eingelegten Siemens &
H a 1 s k e' sehen SchiencndurchbiegtuigHkontakt
in Verbindung. Bei normaler Stellung, d. h.
bei abgefallener Scheibe, zeigt das Fensterchen
weiß. Jedesmal, nachdem der Stationsbeamte
die Ausfahrt eines Zugs mittels des Stations-^
blockapparats freigegeben hat, stellt er auch
den zugehörigen Wcichenkontrolleapparat durch
Anziehen einer Schnur von weit auf rot
ein. Sobald der betreffende Zug nun ausfährt
und dabei den Streckenkontakt überfährt,
gelangt ein Strom durch den Elektromagnet
des Kontrollewerks; die Zeichenscheibe, welche
von einer Nase des Ankers gehalten wurde, fällt
in die Ruhelage zurück und das Fensterchen
zeigt wieder weiß (Dinglers Polytechn. Journal,
Stuttgart 18l>2, Bd. 284, S. 250). Wesentlich
vollkommener sind von Henning herrührende
and ähnliche Konstruktionen, welche der Haupt-
sache nach aus einer gleich an der Weiche
neben pineui der Schienenstränge angebrachten,
20 m langen Anlauf- oder Druckschiene be-
stehen, die durch starke Federn oder durch
-Gegengewichte in einer Nonnallage, nämlich
annähernd 2 cm höher als die Schienenober-
kante des Gleises, festgehalten wird. Sobald
ein Zug die Weiche befährt, wird die Anlauf-
schiene durch die Räder der Fahrzeuge nieder-
gedrückt und demzufolge ein Riegel in die
Weichenstellvorrichtung geschoben, so daß diese
wählend der Fahrt des Zugs über die Weiche
durchaus nicht mehr benutzt werden kann;
mgleich wird von der Anlaufschiene, so lange
sie durch Fahrzeuge belastet ist, ein Queck-
silberkontakt umgekippt und dadurch beim
Weichenstellwerk, oder im Dienstziinmer der
Station, oder auch an diesen beiden Stellen
gleichzeitig ein elektrischer Wecker in Thätig-
keit versetzt, der bei jeder Inanspruchnahme der
Weiche so lange läutet, als der betreffende Zug
dieselbe nicht bereits 20 m hinter sich gelassen
hat (Dinglers Polytechnisches Journal, Stuttgart
1892, Bd 284, S. 241) >. Bei sehr verkehrsreichen
Bahnen versieht man gleich die Weichenstell-
werke gelbst mit eigenen elektrisch-mechani-
schen Verschlußapparaten, welche durch das
Freigeben des Ein-, bezw. Ausfahrtsignals selbst-
thätig wirksam gemacht werden, und von diesem
Augenblick an das Umstellen von Weichen der
freigegebenen Fahrst ra-e so lange verhindern,
als der betreffende Zug nicht die ganze Wei-
chenstraße that sächlich durchfahren hat und
einen an angemesssener Stelle hinter der letzten
Weiche im Gleis angebrachten Schienenkontakt
in Schluß bringt. Der hierdurch entstehende
Strom hebt die am Stellwerk bestandene Wei-
chenhebelverriegelung wieder auf. Solche Siche-
rungseinrichtungen werden auf einigen großen
Bahnen Englands namentlich durch Sykes in
besonderer Vollkommenheit ausgeführt,
ad 3. Ein Bedürfnis nach dieser Art W. liegt
für Weichen vor, welche mittels Drahtzügen oder
Gestängf-n aus der Entfernung gestellt und
möglicherweise unrichtig befahren, nämlich von
rückwärts aufgeschnitten werden können
(s. Aufschneiden von Weichen, Bd. I, S. 168).
wobei eine gewaltsame Lostrennung zwischen
den eigentlichen Weichenteilen und der Stell-
vorrichtung eintritt, Da die aufgeschnittenen
I Weichen sofort wieder hergestellt werden
müssen, was auch zumeist leicht geschehen
kann, weil bei der Konstruktion des Weichen-
umstellungs- und Verriegelungsapparats, oder
Weichenzutigenverschlusses, oder des Stellhebels
oder dergleichen gewöhnlich schon für solche
Möglichkeiten durch geeignete Zwischenscbalt-
stücke und Abscherstifte vorgesehen ist, er-
scheint es dringend geboten, daß jede erfolgte
Aufschneidung dem Weichenwärter unverzüg-
j lieh durch Signale, und zwar thunlichst durch
drastische, hörbare Signale, zur Kenntnis ge-
1 lange. Ganz einfach ist eine einschlägige An-
ordnung von Eisner, welcher Draht st (Icke aus
j sprödem Stahl in eine Bohrung des am Spitzen-
verschluß der Weiche angebrachten Abscher-
stifts einführt. Diese Bohrung ist am unteren
Stiftende so enge, daß gerade nur der Stahl-
draht durchgeschoben werden kann, während
sie im oberen Stiftsteil so viel erweitert ist,
daß hier ein Glas- oder Gnttapercharöhrcbeii
Platz findet, welches den Stahldraht dicht und
isolierend umschließt. Das untere Stahldraht-
ende wird an den Abscherstift angelötet oder
mittels einer kleinen Schraube blank ange-
klemmt, und steht dasselbe sonach durch die
i übrigen Metallteile des Spitzenverschlusses u.s. w.
' mit der Erde in leitender Verbindung. Das
: obere Stahldrahtende wird hingegen an eine
Leitung angeschlossen, in welche ein beim
Weichenstellwerk angebrachter Relaiswecker
und eine Batterie eingeschaltet ist. Wird die
Weiche aufgeschnitten, sonach der Stift ab-
I geschert, so erfolgt dabei die Zerreißung der
Weichenkontrolle-Signalleitung; der sonst vor-
handene Ruhestrom erleidet eine dauernde Unter-
brechung und der Wecker läutet.
Als noch einfacher erweist sich eine ver-
wandte Signalanordnung, die in den Stationen
der Gotthard bahn, in denen bekanntlich
der Weichendienst durchwegs central isiert ist,
I in Verwendung steht. An den dort ange-
wendeten Stellvorrichtungen befindet sich
, die für das Aufschneiden der Weiche vor-
gesehene Schaltstelle nicht am Spitzen -
Verschluß, sondern am Stellhebel; der kürzere.
; an das Gestänge angreifende Arm des Stell-
I hcbels ist nämlich mit dem längeren, dem
Weichenwärter als Stellhebel dienenden Arm
, mittels eines Abscherstifts fest verbunden. Bei
einer Weicheri.tufsehncidung erfolgt die Ab-
I scherung des Verbindungstifts, und die beiden
| Stellhebelarme, die ursprünglich in einer Ge-
raden lagen, bilden nun ein Knie, wodurch
auch die isoliert an den beiden Armen an-
geschlossene Signalleitung durchgerissen und
das Weckelsignal wie bei der früher ge-
schilderten Anordnung hervorgerufen wird.
In den Gotthardbahnstationen braucht jedoch
die Leitung nur bei der Weichenumstellvorrich-
tung angebracht zu werden, und es lassen sich
gleich sämtliche Stellhebel, bezw. Weichen in
einen einzigen Stromkreis einbeziehen.
Auch die vielverbreiteten Weichenumstel-
lungs- und Verriegelungsapparate von Siemens
k Halske werden nach Erfordernis mit Wei-
Digitized by Google
3470
Weichenschloß
chenkontrolle - Signaleinrichtungen geliefert,
nämlich mit einem Schleifkontakt, der an der
Schubstange des Stellapparats so angebracht
ist, daß er beim Aufschneiden der Weiche
unbedingt unterbrochen wird, und der im
übrigen mit einer Ruhestromleitung und einem
Relaiswecker in Verbindung steht Nach Be-
finden können auch gleich die Schleifkontakte
der sämtlichen Weichen einer ganzen Fahr-
straße gemeinsam in dieselbe Signalleitung ge-
schaltet werden. Das Wiener Werk Siemens
Ar Hai ske hat überdem diese Art von Weichen-
kontrolle-Anordnungen für österreichische und
ungarische Bahnen dahin erweitert, daß auch i
das zu einer Weichengruppe gehörige Hinfahrt- |
signal in die Wekhenkontrolle-Signalleitung mir
einbezogen wird. Das Einfahrtsignal (Flügel- I
signal) ist in solchen Fällen mit einer elektrischen
Vorrichtung versehen, dereu Elektromagnet,
welcher in die Weiohenkontrolleleitung einzu-
schalten kommt, unbedingt st roru durch flössen
sein muß, wenn die Einstellung des Signalfliigels 1
auf frei möglich sein soll. Wenn also eine der •
zur Fahrstraße gehörigen Weichen etwas auf-
geschnitten wäre, so ist die bezügliche Weichen-
kontrolle-Signalleitung unterbrochen, und es ist
daher unmöglich, einem Zug mittels des Flügel-
signals die Einfahrt freizugeben, bevor die fehler-
hafte Weiche nicht wieder in Ordnung gebracht
wurde. (Dinglers Polytechn. Journal, Stuttgart
1892, Bd. 284, S. 247.) Kohlfnrst.
Weichenschloß , NVeiehensperren \Poiut
shuttimj; Cadenassetucnt. m., d'aiyutlle), der
besondere Verschluß einer Weiche durch ein
Schlot kann auf mannigfache Art ausgeführt
werden; die verschiedenartigen Verschlüsse
können unterschieden werden in solche, welche
Weichenzunge und Backenschiene unmittelbar
zusammenschließen, und in solche, welche die
Stellvorrichtung der Weiche in einer bestimmten
Stellung festhalten; die ersteren sind natur-
gemäß die zuverlässigeren.
Ein Beispiel eines Verschlusses der erster-
wähnten Art zeigt Fig. In u. b, Taf. LXXX.
Bei der für den Anschluß der Weichenzugstange
bestimmten Verbindungsstange der Zungen
außerhalb des Gleises ist ein um den Punkt a
drehbarer Arm b angebracht, welcher sich mit
seinem freien Ende fest gegen die Backen- I
schiene stemmt und in dieser Lage durch ein
bei c eingehängtes! Vorhängeschloß festgehalten
werden kann. (Andere Arten von Weicheu-
sperren s. Winkler, Vorträge über Eisenbahn-
bau, die Weichen und Kreuzungen Heft II, § 75,
S. 111. Prag 1883.)
Für die vorübergehende Sperrung von :
Weichen werden abnehmbare Verschlüsse ver- |
wendet, wie ein solcher auf Taf. LXXX, Fig. 2 a \
u. b dargestellt ist. (System Sedlak ) Mittels j
der Klemme A' werden Backenschiene und Wei- |
chenzunge fest aneinander gepreßt und dann j
der Schraubenschlüssel & abgezogen.
Derart ige Weichen Verschlü sse werden bei
selten benutzten, an t'entralanlagen oder Stell-
werke nicht angeschlossenen Weichen ange-
wendet, wenn deren richtige Stellung auch ohne
ständige Bewachung sicher erhalten werden
muß, und zwar entweder weil die Weichen in
den Hauptgleisen selbst liegen oder weil sie
durch etwaige Stellung auf das Hauptgleis den
Betrieb auf demselben gefährden könnten (s.
den Artikel Ablenkungsweichcn).
Um eine Kontrolle darüber zu besitzen, ob die
Weiche auch thatsächlich verschlossen wurde,
sind Einrichtungen getroffen worden, bei welchen
der Schlüssel aus dem W. nur abgezogen werden
kann, wenn die Weiche gesperrt ist Ein der-
artiger Verschluß wurde zuerst von Ober-
ingenieur Claus s in Braunschweig ausgeführt
Ist die Weiche je nach der Benutzung ab-
wechselnd in jeder der beiden Lagen zu ver-
schließen, so erhält dieses Sicherheitsschloß
zwei verschieden geformte Schlüssel, welche
bei Umstellung der Weiche beide im Schloß
stecken müssen, während in jeder Endstellung
der Weiche, nachdem der Verschluß in dieser
Stellung hergestellt ist, einer der Schlüssel aus
dem Schloß herausgenommen werdeu kann.
Der im Besitz dieses Schlüssels befindliche
Beamte ist dann, ohne daß er eine örtliche
Besichtigung der Weiche vorzunehmen braucht,
sicher, daß die Weiche auf das dem Schlüssel
entsprechende Gleis gestellt ist und daß die-
selbe auch, solange er den Schlüssel zurückhält,
nicht umgestellt werden kann.
Eine ähnliche Einrichtung besitzt die auf
den österreichischen Staatsbahnen angewendete
Sperre (Fig. 8«. b. c u. d. Taf. LXXX). Um die-
selbe für die verschiedenartigen Schienen- und
Weichensysteme verwenden zu können, ist der
Sperrbolzen durch den Schieneiisteg gesteckt
und wird die abstehende Weichenzunge in jeuer
Entfernung von der Backenschiene gehalten, bei
welcher die gegenüberliegende, durch die Quer-
stange verbundene Weiebenznnge au der Stock-
schiene fest anliegt.
Der Sperrbolzen B ist mit einem Schrauben-
kopf r versehen, um die Länge desselben ent-
sprechend dem Zungenausschlag regeln zu
können. Nach der Regelung wird der Schrau-
benkopf durch ein vernietetes Schräubchen ^
fixiert.
Der Sperrbolzen besitzt an einer geeigneten
Stelle eine Einkerbung, in welche der Schloß-
riegel hei Sperrung des Schlosses eintreten
kann.
Eine andere besondere Art von W. dient
dazu, eine Abhängigkeit zwischen einer Weiche
und einer andern Anlage (z B. einem Signal)
herzustellen, ohne daß beide Anlagen irgendwie
unmittelbar miteinander verbunden werden; es
wird in solchem Fall au jedem der beiden iu
Abhängigkeit von einander zu bringenden Teile
ein Schloß angebracht; für beide Schlösser ist
ein gemeinsamer Schlüssel vorhanden, welcher
aus jedem der Schlösser nur entfernt werden
kann, so lange die betreffende Anlage in einer
bestimmten Stellung befindlich und in dieser
Stellung durch das Schloß verriegelt ist.
Soll bei solchen Einrichtungen ein Schlüssel
behufs Kontrolle an den Fahrdienstbeamteu
übergeben werdeu, so ist es erforderlich, daß
zwei Schlüssel vorhanden sind, von denen immer
der eine in der Sperre festgehalten ist, wenn
der andere (Kontrolleschlüssel) entfernt wird.
Soll z. B. in dieser Weise eine Verbindung der
auf freier Strecke liegenden Weiche a eines
Anschlußgleises (Taf. LXXX, Fig. 4) mit dem
dieses Gleis sperrenden Baum b (s. Gleissperre!
derart bewirkt werden, daß, so lange die Weiche
auf das Hauptgleis steht, letzteres also befahren
werden kann, der Sperrbaum das Nebengleis
j jedenfalls absperrt, damit von dort keine Wagen
■ in die Weiche laufen und den Betrieb des Haupt-
Digitized by Google
Weichensignal
Weichensteller
3477
gleise» gefährden können, so wird ein Schloß
(Taf. LXXX. Fig 3 a, b, c u. d) an der Weiche
und ein Kontrollesehloß am Sperrbauin ange-
bracht (Taf. LXXX, Fig. 5 u. 6«. b u. c).
Letzteres besitzt zwei Schlüssellöcher, von
denen eines für deu Koutrolleschlüssel, das
zweite für den Schiassel der Weichensperre
gehört.
Der Riegel R kann von dein einen Schlüssel
nur nach links, von dein andern nur nach
rechts bewegt werden.
Wird der Kontrolleschlüssel C in das Schloß
gesteckt (Fig. Hau. fci, so hebt derselbe zunächst
die Zuhaltung *a aus der Ausnehmung r, des
Riegels und verschiebt, beim Ansatz r2 ange-
langt, den Riegel nach rechts. Nach voll-
zogener Bewegung des Riegels schnappt die
Zuhaltung „-, in die zweite Ausnehmung r, des
Riecels eiu und hält diesen lest Der Schlüssel C
rindet bei seiner weiteten Bewegung kein
Hindernis mehr und kann nun keine Änderung
•ier Riegellage hervorbringen.
Mit der Bewegung des Riegels R nach
rechts hat sich aber gleichzeitig das an dem-
selben befestigte Plättchen a, vor das Schlüssel-
loch geschoben und es ist daher das Abziehen
des Schlüssels (' unmöglich gemacht.
Hingegen ist das Plättchen a., von dem
Schlüsselloch des zweiten Schlüssels iV zurück-
geschoben worden und dieser kann nun abge-
zogen werden.
Die Sperrung des Schlosses geschieht mittels
des Schlüssels / in ganz gleicher Weise wie
das Offnen durch den Koutrolleschlüssel <'.
Der Sperrschlüssel /' hebt zueist die Zu-
haltung Ci aus der Ausnehmung e, ( Fig. 6/<),
stöDt sodann an den Ansatz <, des Riegels und
verschiebt diesen nach links, das Plättchen n,
gelangt vor das Schlüsselloch des Sperrschlüssels,
das Plättchen tritt von dem Schlüsselloch
des Kontrolleschlüssels zurück, die Zuhaltung
schnappt in die Ausnehmung c, ein und
halt den Riegel fest.
Der Glfissperrbaum (Taf. LXXX, Fig. 7a
ii h) ist mit einer besonderen Riegelvorrich-
tuug versehen, welche derart eingerichtet ist,
daß die Sperrung des Baums durch das Schloß
nur erfolgen kann, wenn der Baum thatsächlich
quer über dem Gleis liegt und verriegelt ist,
wodurch auch die gewaltsame Beschädigung der
Riegel Vorrichtung ausgeschlossen ist.
Der in das houtrollescbloß ragende Riegel r
(Fig. bau. h) wird durch eine über dem Baum
»relagerte Schuhstange »S (Fig. 7 a) in der Längs-
achse des Baums bewegt.
Im geschlossenen Zustand befindet sich das
eine Ende der Schubstange in einem Schlitz
des an der Anschlagsäule Ax angebrachten
Bügels b, der Riegel r ist soweit gegen den
Baum zurückgezogen, daß der Schloßriegel Ii
(Taf. LXXX, Fig. 6a) in die Ausnehmuug des
ersteren eintreten kann und so die Entriegelung
des Baums verhindert.
Wird das Schloß geöffnet, so kann die
Schubstange S aus dem Schlitz des Bügels b
geschoben werden, wobei auch der Riegel r
soweit vorgeschoben wird, daß der Schloß-
riegel i? an die volle Fläche desselben anstößt,
und die Sperrung des Schlosses gehindert ist.
Die Verschiebung der Schubstange S und
damit auch jene des Riegels r kann nur bei
der Lage des Baums quer über das Gleis statt-
finden, nachdem nur in dieser Stellung der
am Ende der Schubstange befestigt« Ansatz o
in einen Lagerring mit erhöhtem Rand ein-
uud austreten kann, während der ganzen
Drehung des Baums hingegen in demselben
festgehalten ist. Es ist daher auch die Sperrung
des Baums durch das Schloß nur in dieser End-
stellung möglich. Die Einrichtung des Schlosses
erfordert also, daß zuerst der Gleissperrbaum
| mittels des Kontrolleschlüssels, welchen der Zug-
führer von der nächstgelegeuen Station erhält,
aufgesperrt wird, worauf der zur Weichensperre
gehörige Schlüssel abgezogen und mittels dieses
letzteren die Sperre der Weiche geöffnet
werden kann.
Nach Beendigung der Verschiebung muß
nun zuerst die Weiehensperre verschlossen,
dann mittels des Schlüssels derselben der Quer-
baum in die richtige Lage gesperrt werden, worauf
: erst der Kontrolleschlüssel wieder abgezogen und
der Station zurückgestellt werden kann.
In ganz ähnlicher Weise läßt, sich durch
zwei solche Schlösser die Abhängigkeit zwischen
zwei Weichen, sowie manche andere Abhängig-
keit zwischen zwei verschiedenen Anlagen her-
i stelleu, z. B. eine solche zwischen dein Perron-
| signal für eine Fahrrichtuug und einer in
letzterer liegenden Weiche derart, daß das Signal
' nur gezogen werden kann, weuu die Weiche
richtig steht Naturgemäß beschränkt sich diese
Art der Sicherung auf Fälle, in welchen wenig-
stens die eine der Anlagen selten benutzt wird,
da sonst das wiederholte Hin- und Hertragen
des Schlüssels umständlich wird. Wetz.
Weichensignal {Switch Signal; Signal m ,
d'aigtiille), Signalvorrichtung. welche die Stel-
i hing der Weiche erkennen läßt; s. Bahuzu-
standssignale.
Weichensteller tSwitchmau, steitcher.
points-man; Garde excentrique, m.. aiguil-
Irur, m .). Weichenwärter. Beamte im äußeren
Eisenbahndieust, denen die Bedienung der Wei-
chen und Signale, der Wasserkräne, Dreh-
scheiben und sonstigen mechanischen Einrich-
tungen des ihnen zugewic>enen Teil« einer
Station obliegt, und die außerdem die l'b"r-
wachung, Reinigung und gewöhnliche Instand-
haltung dieser Einrichtungen, sowie der zuge-
hörigen Gleise zu bewirken, hezw. auch die
Bahnpolizei und vielfach auch Schrankendienst
mit auszuüben haben Wo die Weichen und
Signale zu einem Slellwerksbezirk vereinigt
sind und von einem Stellwerk aus bedient
werden, geschieht dies ebenfalls durch den
W., dem dann nötigenfalls, je nach der Größe
des Bezirks und der Lebhaftigkeit des Ver-
kehrs, besondere Arbeiter als Hebelsteller oder
Gestänge- (Leitung*-) Wärter zugeteilt werden.
{; ber die B e f a h i g u n g d e r W . si nd in
Deutschland durch den Ei laß des Reichs-
kanzlers vom '.». Juni folgende Vorschriften
erlassen :
A. Allgemeine Erfordernisse.
1. Die Beamten sollen beim ersten Dienst-
eintritt nicht über 40 .Jahre alt. sein. Aus-
nahmen sind nur bei besonderer Rüstigkeit
mit Genehmigung der Laudesaufsichtsbehörde
zulässig.
2 Die Beamten müssen die für ihren Dienst
erforderliche Gesundheit. Rüstigkeit und Ge-
wandtheit, sowie ausreichendes Hör- und Seh-
I vermögen besitzen.
Digitized by Google
3478
Weichensteller
B. Besondere Erfordernisse.
1. Rechnen in den Tier Grundarten mit be-
nannten Zahlen.
2. Kenntnis aller bei der Bahnunterhaltung
und der beim Verlegen und bei der Unter-
haltung des Oberbaues vorkommenden Arbeiten,
der dazu erforderlichen Materialien, Werkzeuge
und Geräte.
3. Kenntnis der bei der betreffenden Bahn
vorkommenden Wegschranken und deren Be-
dienung, sowie der für das Überschreiten der
Übergänge bestehenden Vorschriften.
4. Kenntnis der Vorschriften über Benutzung
der Bahnwagen, Draisinen und sonstiger, nicht
durch Lokomotiven bewegter Fahrzeuge.
6. Kenntnis des Zwecks uud der Bedienung
der Signalvorrichtungen und der Handhabung
der Lautewerke, sowie der Bestimmungen über
Beaufsichtigung und Unterhaltung der Tele-
graphenleitungcu.
6. Kenntnis der Betriebsordnung und Bahn-
ordnung, soweit sie den Dienstkreis des W.
betreffen, sowie der Signalordnung nebst deren
Ausführungsbesfimmungen, ferner der Anwei-
sung über das Verhalten bei Unfällen und der
Bestimmungen über gefundene Sachen.
7. Kenntnis der Dienstanweisung für W.
und Bahnwärter.
8 Kenntnis der verschiedenen, bei der be-
treffenden Bahn vorkommenden Arten von
Weichen und der zugehörigen Signale, ihres
Zwecks und ihrer Bedienung.
S> Kenntnis des Zwecks und der Bedienung
der Drehscheiben, Schiebebühnen, Centesimal-
wagen und Wasserkräne.
10. Kenntnis der Vorschriften für den Ran-
gierdienst.
11. eine Probezeit, und zwar:
n) Entweder durch dreimonatliche Beschäf-
tigung bei der Unterhaltung und Erneuerung
des Oberbaues und drei monatliche Beschäftigung
im Weichensteller-, Bahnbewachungs- und
Signaldienst;
b) oder neunmonatliche Beschäftigung beim
Kiseubahnueubau, sofern der Dienstanfänger
hierbei mit sämtlichen, zur Herstellung des
Oberbaues und der Weichen erforderlichen Ar-
beiten sich vertraut gemacht bat, auch während
dieser Zeit etwa drei Monate bei dem für Ar-
beitszüge eingerichteten Bahnbewaehungswei-
chen- und Signaldienst tbätig gewesen ist.
Einheitliche Vorschriften über die Erforder-
nisse für die Aufnahme der W. enthalten auch
die allgemeinen Vorschriften der Schweizer
Kisenbahnen, betredend die Aufnahme in den
Eisenbahndienst. Danach werden auch dort W.
in der Regel als Bahnwärter oder beim Bahn-
und Rangierdienst beschäftigte Arbeiter bevor-
zugt ; sie sollen
1. mindestens 20, höchstens 35 Jahre alt
sein und in der Regel die Rekrutenschule durch-
gemacht haben;
2. vollständig gesund und von kräftiger
Kßrperbeschaffenlieit sein; insbesondere auch
ein normales Hör- und Sehvermögen (einschließ-
lich Farbenunterscheidung) haben, worüber ein
ärztliches Zeugnis vorliegen muß;
3. Priuiar>('hulbildung besitzen und über die
Vorkommnisse in ihrem Dienstzweig eine klare,
leserliche Meldung schreiben können;
4. die auf den Dienst der W. bezügliche Vor-
schriften, insbesonders diejenigen iiber das Sig-
nalwesen, die Ein- und Ausfahrt der Züge, den
Rangierdienst, sowie die Beaufsichtigung und
die Behandlung der Weichen kennen.
Die nächsten Vorgesetzten des W. sind
der Stations vorstand, die den Außendienst ver-
sehenden Beamten der Station und, soweit die
Instandhaltung aller baulichen Anlagen, Gleise.
Weichen und Signale, des Bahnkörpers und
der Gebäude in Frage kommt, der Bahnmeister.
Ferner sind ihm vorgesetzt diejenigen höheren
Beamten, welche auch Vorgesetzte des Stations-
vorstands und Bahnmeisters sind. Die als Be-
amten angestellten W. sollen im Dienst stets
in Uniform erscheinen, während die nicht an-
gestellten, aus dem Kreis der Bahnhofs- oder
Rottenarbeiter entnommenen Hilfsweichen-
steller statt der Uniform ein besonderes Brust-
scbild oder .sonstiges Zeichen au ihrem Anzug
zu befestigen haben, durch welches sie als
Bahnpolizeibeamte dem Publikum kenntlich
gemacht werden Wie jeder andere Betriebs-
beamte, so soll auch der W. stets eine richtig
gehende Uhr bei sich tragen.
Der vom W. auszuübende Ba.,hnpolizei-
dienst erstreckt sich auf die Überwachung
der für das Publikum beim Überschreiten der
Wegübergänge. Betreten des Bahnkörpers und
seiner Nebenanlageu getroffeuen Bestimmungen :
ferner auf die Überwachung des Bahneigen-
tums und, sofern Bahnsteige, Stationsgebäude,
Güterschuppen oder Ladestraßen zu ihrem
Bezirk gehören, auf die Einhaltung der die
Benutzung dieser Aulagen regelnden Vor-
schriften. Bei Verstößen gegen die festgesetzte
Ordnung und Verletzung der Vorschriften
über die Benutzung der Anlagen hat der W.
den Schuldigen zu ermitteln und beim Station* -
vorstaud zur Anzeige zu bringen, oder sofern
der Name des Thäters nicht sicher festzustellen
ist oder die That ein Vergehen oder Verbrechen
gegen die Sicherheit des Betriebs in sich
schließt, denselben festzunehmen und an den
Stationsvorstand abzuliefern, der dann das
Weitere veranlaßt.
Die Größe des Dienstbezirks des W.
richtet sich nach der Anzahl der zu bedienen-
den Weichen, Signale und sonstigen mechani-
schen Anlagen, sowie nach der Lebhaftigkeit
des Zug- und Rangierveikehrs auf dem be-
treffenden Balmhofsteil Kleine Stationen, bei
denen die Weichen sämtlich auf den Bahnhofs-
enden liegen, werden meist in zwei Weiehen-
stellbezirke geteilt; ist der Verkehr stärker,
sind die Neben- und Ladegleise ausgedehnter
und befinden sich in der Mitte des Bahnhofs
noch Weichen, so schaltet man einen dritten
Bezirk ein. Auf größeren Bahnhöfen umfaßt,
sofern Stellwerke nicht vorhanden sind, ein
Bezirk für einen W. 6—12 Weichen. Stellwerk-
bezirke können je nach Lüge der Weichcnver-
bindungen 25 und mehr Weichen umlassen.
Außer der Bedienung der Weichen
und der etwa vorhandenen Signale liegt dem
W. auch die gewöhnliche Unterhaltung uu«l
Reinigung derselben ob; in gleicher Weise bat
er die Gestänge- und Drahtleitungen, die Ver-
schlußvorrichtungen an den Weichen (Spitzen-
verschlüsse, Weichenschlösser), die etwa vor-
handenen Riegelrollen i Verschlußrollen), Spann-
und Regulierung* Vorrichtungen, sowie die son-
stigen, zu den Weichen- und Signalstellwerken
gehörigen Einrichtungen zu überwachen. Zur
Digitized by Google
F
Digitized by Google
Digitized by Go
Weichensteller
3479
Ausführung dieser Arbeiten muß der W. täg-
lich beim Antritt des Dienstes sich von
der guten Beschaffenheit und Benutzbarkeit der
vorhandenen Einrichtungen überzeugen und
-deshalb seinen Bezirk aufmerksam begehen.
Diese Begebung ist nach den näheren Bestim-
mungen der vorgesetzten Behörde mindestens
drei- ois Tiermal täglich auszuführen. Ktwa dabei
sich zeigende kleine Mängel hat der W. sofort
selbst zu beseitigen, größere Schäden dem Bahn-
meister und, sofern der laufende Dienst dadurch
beeinträchtigt wird, auch dem diensthabenden
Stationsbeainten zu melden. Das Hauptaugen-
merk ist darauf zu richten, daß die Weichen
nebst Zubehör gut im stände sind, die Zungen
der Weichen gut schließen, d. h. an ihren
Backenschienen und den zwischenliegendcn
Stützen vollständig und genau anliegen, also
auch nicht federn, und die Weichenlatornen
richtiges Signal zeigen. Der Weichenhebel muß
deshalb beim Umstellen der Weiche nicht, nur
umgelegt, sondern auch fest angedrückt werden,
wobei zuvor nachzusehen ist, ob nicht irgend
ein Gegenstand zwischen Zunge und Backen-
schiene den Schluß der Weiche verhindern
könnte. DieZungen müssen auf den Gleitstühlen
gut aufliegen und letztere gehörig auf den
Unterlagen befestigt sein, ebenso müssen die
Backensebienen unverrückbar festliegen; sie
dürfen vor allem nicht, mich außen gedrängt
werden, da sonst Spurerweitcrungen eintreten
und der gute Schluß der Zungen verloren geht.
Der W. ist verpflichtet, die Spurmaße der
Gleise wöchentlich mehrmals zu prüfen und
etwaige Abweichungen dem Bahnmeister zu
melden.
Der Wurzelbefestigung der Weichenzungen
ist gleichfalls besondere .Sorgfalt zuzuwenden;
es sollen die Weichenlaschen nicht schadhaft
sein, die Laschenlöcher sich nicht ausweiten,
die Drehstühle mit den zugehörigen Futter-
stücken. Splinten, Bolzen und Keilen nicht
locker sitzen oder beschädigt werden. Alle
senkrechten Bolzen sollen mit Splinten ver-
sehen sein. Herzstück und Radleuker dürfen
weder gebrochen noch angebrochen, die Spitze
des Herzstücks muß vielmehr unverletzt sein,
und diese, sowie die Flügelschiene (Knieschiene)
nicht soweit abgefahren werden, daß der Rad-
flansch in der Kille aufläuft.
Auf eine gute und sorgfältige Entwässe-
rung ist großes Gewicht zu legen, ebenso wie
im W'inter auf die Keinhaltung der Weichen
und Herzstücke von Schnee und Eis Bedacht
genommen werden muß. Durch Uberstreuen
mit Rohsalz schmilzt Schnee und Eis leicht
und können die auf diese Weise gelösten Massen
mit dem Besen fortgefegt werden.
Das Handwerkzeug des W. besteht aus
folgendem : Spurmaß, Schraubenschlüssel. Schau-
fel (Schippe), Spitzhaue, Rodehaue (Graskratzerl,
Handhammer, Xagelhammer, Stopfhacke. Gras-
schaufel, Schneeschaufel, Rechen (Harke) und
Besen. Außerdem werden als Signalmittel über-
wiesen: Handfabne, Signalscheiben, Laternen
(auch mit farbigen Scheiben), Knallkapseln,
Schrillpfeife oder Signalhorn. In der Weichen-
stellerbude muß sonst noch vorhanden sein :
der gültige Fahrplan, sowie die Fahrordnung
der Station, die Diensteinteilung und die den
W. betreffenden Instruktionen und sonstigen
Vorschriften.
Uber die Stellung, welche den Weichen für
gewöhnlich zu geben ist, wird seitens der Be-
triebsverwaltung in jedem Fall besondere Fest-
setzung getroffen und muß der W. die Weiche
nach dem Gebrauch wieder in diese Stellung,
welche Grundstellung der Weiche genannt
wird, zurücklegen.
Über den Zug- und Rangierdienst sei
folgendes bemerkt:
Jede Weiche, die von fahrplanmäßigen Zügen
j gegen die Spitze befahren wird, muß während
des Durchgangs des Zugs entweder verschlossen
gehalten oder vom W. bedient werden. Falls
derselbe gleichzeitig Aus- und Einfahrtssignale
1 zu geben hat, so soll er, bevor er dieses thut.
zunächst naebsehen, ob die Gleise, welche der
Zug zu durchlaufen bat, frei und die betref-
fenden Weichen richtig gestellt sind. Ein Ein-
fahrtssignal darf der W. erst geben, nachdem
er vom diensthabenden Stationsbeamten ent-
weder mündlich, schriftlich oder auf elektri-
schem oder mechanischem Weg (durch den
Einfahrtsblock) oder durch besondere Signale
I dazu Auftrag erhalten hat ; das Ausfahrtssignal
darf er stellen, sobald das Läutesignal ertönt
i ist, die Weichen richtig gestellt una die Gleise
i frei sind, auch sonst kein Hindernis im Weg
steht.
Die Mastsignale müssen wieder auf „Halt"
gestellt werden:
1. Sobald auf dem Fahrgleis ein Hindernis
i bemerkt wird;
2. sobald der diensthabende Statiousbeamte
i dazu Auftrag erteilt, und
3. sobald das mit dem Schlußsignal ver-
sehene Fahrzeug hinter dem Abschlußmast zum
Stehen gekommen oder aber bis zu einer be-
stimmten, für jeden Fahrweg besonders festge-
setzten Stelle gelangt ist.
Beim Vorbeifahren des Zugs muß der W.
! denselben beobachten, nachsehen, ob an dem-
| selben Signale sich befinden und ob der letzte
I Wagen das Schlußsignal trägt. Ist letzteres
nicht der Fall, so muß der W\ annehmen, daß
der Zug nicht vollständig, sondern noch ein
! Teil von ihm auf der Strecke geblieben ist, und
muß deshalb den diensthabenden Stations-
j beamten darüber benachrichtigen. Etwa auf
! der Strecke entlaufene, in den Bahnhof ge-
' langende Wagen sind auf ein leeres Gleis zu
leiten, auch durch Aufwerfen von Sund oder
Schotter auf die Schienen möglichst zum An-
halten zu bringen. Bei Zugkreuzungen ist ferner
zu beachten, daß keine Wagen überdieMarkpfähle
I (Polizeihölzer) hinausstehen. Beim Rangier-
1 (Verschiebe-) Dienst hat der W. gleichfalls rait-
I zuwirken, und hierbei nicht nur die Weichen
zu stellen, Signale zu beobachten und nötigen-
falls weiterzugeben, sondern auch nach Bedarf
die Wagen zu schieben, sie an- und abzu-
kuppeln, festzulegen oder zu bremsen.
Für die Sicherstellung der in seinem Bezirk
aufgestellten Wagen i-t der W. verantwortlich ;
er hat auch die an den Neben- und Ladegleisen
angebrachten Sperrbäunie oder Vorlegeklötze
zu beaufsichtigen und festzulegen. Falls Dreh-
scheiben und Schiebebühnen im Bezirk des W.
I vorhanden sind, so gehört es meistens auch zu
i dessen Obliegenheiten, dafür zu sorgen, daß
diese durch die angebrachte Verriegelung ge-
hörig festgelegt sind, ehe und während die-
selben durch ein Fahrzeug befahren werden.
Digitized by Google
Weichenstraße — Weichenunistellvorrichtungen
Ebenso muß der W. sorgen, daß die in seinem
Bezirk vorhandenen Wagen gegen ein Entlaufen
gesichert werden. Beim Verwiegen der Güter
selbst hat er dem diese Ausführung leitenden Be-
amten Folge zu leisten. Auch die Handhabung der
Wasserkräne hat der W. au überwachen, dafür
zu sorgen, daß sie in der Ruhelage gehörig be-
festigt und bei Dunkelheit vorschriftsmäßig
beleuchtet werden. Beim Wassernebmen hat er
hilfreiche Hand zu leisten. Falls ein Lademaß
in seinem Bezirk vorhanden ist, untersteht dieses
ebenfalls der Aufsicht des W.
Über die Diensteinteilung s. d.
Zur Vertretung der W. in Erkrankuugsfällcn
werden, falls überzählige \V. nicht vorbanden
sind. Arbeiter verwendet, die als Hilfsweichen-
steller ausgebildet, geprüft und auch eidlich
verpflichtet sind. E. Schubert.
Weichenstraße, Weichenzüge [Graupt, m.,
(Vexicntriquc, dt- bruuchemtnt). Verbindung
einer Reihe gleichlaufender Gleise mit Hilfe
von Weichen, wobei die einzelnen \\ ei< hcnver-
bindungen sich unmittelbar aneinanderschließcu
und zusammen ein die I'arallelgleise schräg
durchschneidendes Gleis darstellen. Das schräg-
liegende Hiltsgleis wird als Stamm- oder Mutter-
gleis bezeichnet. Derartige W. können sowohl
in der Mitte als am Ende der Parallelreihen
ausgeführt werden.
W. finden auf größeren Bahnhöfen, nament-
lich in liangierbahnhöfen, vielfach Verwendung.
Weichenturm, Signalturm {Sifpml tmver;
Tour, f., dts sitjnaur [cTexceutrirjutfi]), die zur
Aufnahmt' größerer Stellwerke bestimmten Ge-
bäude. Damit der das Stellwerk bedienende
Wärter, auch wenn die nächstliegenden Gleise
etwa durch Eisenbahnwagen besetzt sind, seinen
Bezirk gut übersehen und sich vom Freisein der
einzelnen Gleise und Weichen, bezw. der Be-
wegungen der einzelneu Züge unterrichten kann,
sowie damit das auf dem Bahnhof beschäftigte
Rangierpersonal den Stellwerkswarter sehen und
ihm Autträge durch Handsignale erteilen kann,
-oll das Stellwerk in einer Höhe von mindestens
4 m, besser 5—0 in über Scbienenoberkante auf-
gestellt werden.
Von dieser Höhenlage kann zwar bei solchen
Stellwerken, welche nur geringere Ausdehnung
haben und in deren Bezirk eigentliche Rangier-
arbeiteii. nicht vorkommen, abgesehen werden,
da der Überblick hier nur durch die einzelnen
ein- und ausfahrenden Züge auf kurze Zeit
gehindert wird, während welcher Zeit ohnehin
meist jede Thatigkeit des Stellwerkswärters
ruhen muß; es weiden aber auch derartige
Stellwerke meist 1— ll ., m über Scbienenober-
kante erhöht aufgestellt damit die unter dem
Stellwerk liegenden Verriegelungen. Umlei-
tungen u. dgl. in dem niedrigen unteren Teil
des Gebäudes von allen Seiten leicht zugänglich
angebracht werden können.
Die massiv aus Steinen oder in Fachwerk
auszuführenden W. (Fig. 1. 2, 3, 4, Taf. LXXX1)
bestehen meist nur aus den Umfassungswän-
den, der Zwischendecke und dem Dach; erstere
erhalten, soweit sie dem Bahnhof zugekehrt
sind, breite, nur durch schmale Pfeiler unter-
brochene Fensterfhv-heu. Im Innern enthält
der Turm außer der Balkenlage, bezw. dem Fuß-
boden des oberen Stockwerks meist eine zum
letzteren führende Treppe (meist Wendeltreppe),
sowie das für den linterbau des Stellwerks
I bestimmte Grundmauerwerk, welches etwa 1 in
I Breite und für jeden Hebel O.lU— 0,20 m Länge
: erhalten muß.
Bei Auswahl der Baustelle für den W. ist
darauf zu achten, daß:
1. der Turm die mögliche oder wahrschein-
J liehe Erweiterung der Gleisanlagen nicht hindert ;
2. der Wärter seinen Bezirk, insbesondere
sämtliche Weichen übersehen kann;
3. die wichtigsten Weichen dem Turm mög-
| liehst nahe liegen, letzterer also sich möglichst
I nahe dem Schwerpunkt der Weichcnanlage be-
findet und die Gesamtlänge der erforderlichen
I Leitungen zwischen dem Turm und den ein-
zelnen Weichen möglichst klein wird.
In England werden die W. meist so ge-
stellt, daß ihre Längenachse senkrecht zur Rich-
tung der Gleise steht (Fig. 1. Taf. LXXXI), in
Deutschland, Österreich- Ungarn und anderwärts
werden die W. raeist so angelegt, daß ihre
Längenachse gleichlaufend mit den Gleisen ist.
Durch erstere Anordnung wird die Übersicht,
insbesondere wenn sich der Bezirk hauptsäch-
lich nur nach einer Seite hin erstreckt, erleich-
tert, durch letztere Anordnung eine spätere Er-
weiterung der Gleise am wenigsten behindert.
Litteratur: Clauss, Wei'hentürme und ver-
wandte Sicherungsaulagen, Braunschweig l>s~8;
Zeitschrift des Architekten- und lngenieurver-
eius zu Hannover, 1880, Heft 5. Wetz.
Weichenunistellvorrichtungen, darunter
werden sämtliche zur Umstellung von Weichen
dienenden Hinrichtungen, also die unmittelbar
uebrti der Weichenspitze augeordneten Woi-
chenböeke der von Hand (lokal) zu stellenden
Weichen sowie jene Vorrichtungen verstanden,
welche bei central gestellten Weichen (deren
Stellhebel sich in größerer Entfernung von
der Weiche befindet | uotwendig werden, um
die vollständige Umstellung und den festen
, Anschluß der Weichenzunge an die Bac.ken-
schiene unabhängig von den Längenänderungen
der Leitung zwischen Stellhebel und Weiche zu
erreichen.
Die Weichenböcke bestehen aus einem
gußeisernem (iestcll, welches auf den verlän-
gerten Weichenschwellen befestigt ist, der
Drehachse für den Stellhebel und der auf dein
Gestell gelagerten Signalstange (s. Bahnzu-
standssignalei. Zur Sicherung des Anschlusses
an die B.ickenschiene wird am Stellhebel ein
Gegengewicht angeordnet, Fig. 1, 2 u. 8<i u. b,
Taf. LXXX1I (zuweilen wird der Stellhebel
weggelassen und das Umstellen nur mittels
einer Bewegung des Gegengewichts bewirkt,
Fig. 4«, Tat. LXXXID, oder der Stellhebel
i wird in den Kndsteilungen eingeklinkt (Fig. 5,
Taf. LXXXID Die ersterwähnte Art von Wei-
chenböcken lindet auf sämtlichen Linien des
V. D. E.-V. Anwendung, es werden die Wei-
eheuzungen nicht vollständig festgehalten und
kann ein Aufschneiden der falsch gestellten
Weiche ohne Beschädigung derselben erfolgen,
während bei den hauptsachlich in England
uud Amerika angewendeten eingeklinkten Stell-
hebeln ein vollkommener Verschluß statttindet
uud ein Aufschneiden der Weiche verhindert
wird. Daher wird bei falscher Stellung der
Weiche eine Beschädigung derselben oder der
Fahrzeuge eintreten, falls nicht besondere Vor-
' kehrungen an den Weichenzungen (s. Weichen)
I vorhanden sind. Die Gegengewichte können um
Digitized by Google
Tafrf LXXX1
WEIC
r österr. Staatsbahnen.
Hiftimirht
■
eine wagerechte (Fig. 1, 2 u. 4, Taf. LXXXII)
oder um eine senkrechte Achse (Fig. 3, Taf.
LXXXII) gedreht werden. Die Verbindung des
Stellhebels mit den Weichenzungen erfolgt
durch unmittelbaren Anschluß der Zugstange
au die Zunge oder durch eine Verlängerung
der Verbindungsstange der Weichenzungen. Die
Drehuug dcrSignalstangc kann entweder mittels
Kurbel« oder konischen Zahnrädern bewirkt
werden.
Bei den Ton Stellwerken aus central zu
stellenden Weiche n wird durch die einfache
Verbindung der vom Stellwerk kommenden Lei-
tung mit den Weichenzungen keine genügende
Sicherheit für den festen Anschluß der Zunge an
die Backenschiene erreicht, nachdem einerseits
infolge der Elasticität der Leitung ein Auf-
klaffen der Zungen bei dem seitlichen Druck
der Kader durchfahrender Züge eintreten kann
und anderseits, abgesehen von den Läugcnände-
ruugeu infolge der Temperaturunterschiede,
welche durch besondere Ausgleiohsvorrichtungen
(Kompensationen, s. Weichen- und Signallei-
fungen) aufgehoben werden, auch aus anderen
Ursachen Veränderungen der Leitungsläugen
eintreten, die insbesondere durch die Spiel-
räume infolge der Abnutzung von Bolzen an
den Abwinkelungen entstehen. Diese Übelstände
treten naturgemäß bei Drahtzügeu in höherem
Maß auf als bei Gestängen. Bei englischen
Weichenstellwerken, bei welchen grundsätzlich
mir Rohrgestänge zu den Leitungen verwendet
werden, wird gleichwohl die unmittelbare Ver-
bindung des Gestänges mit den Weichenzungen
ausgeführt, jedoch wird dann eine besondere
Verriegelungsvorrichtung angeordnet, welche,
mittels eines eigenen Hebels am Stellwerk und
einer eigeuen Gestängeieitung bewegt, die
Weichenzungen in beiden Kudstellungen fest,
verschließt.
Durch die Trennung der Stellvorrichtung von
der Kiegelvorrichtung wird erreicht, daß ein
etwaiger Bruch in der Leitlins dein Wärter sofort
bemerkbar gemacht wird, indem dann bei nicht
erfolgtem Anschluß der Zunge an die Backen-
schiene die Verriegelung der Weiche verhin-
dert und daher auch infolge des Abhängig-
keitsverhältnisses der Hebel am Stellwerk das
Ziehen des Signals auf , freie Fahrt* unmöglich
gemacht ist.
Mit dem Gestänge der Riegelvoriiehtung
ist eine Druckschiene verbunden, welche vor
der Spitze der Weiche gelagert ist und wäh-
rend der Entriegelung und Verriegelung der
Weiche gehoben und gesenkt wird. Durch die-
selbe wird verhindert, daß die Entriegelung
und dadurch auch die Umstellung einer Weiche
wahrend der Befahrung derselben vorgenommen
wird. Diese Anordnung wurde in England,
später auch in Frankreich, Belgien, Italien und
in Amerika eingeführt und bisher beibehalten.
Eine Vorrichtung zur Umstellung und Ver-
riegelung der Weiche bei englischen Bah-
nen ist in Fig. 6 a u. und Fijr. 7, auf Taf.
LXXXII dargestellt. Bevor die Weiche umge-
stellt werden kann, muß dieselbe entriegelt
werden. Durch Umlegung des Riegelbebels
tritt der Bolzen h aus dem Schlitz « der Ver-
bindungsstange i? beider Weichenzungen aus
und gleichzeitig wird die Druckschiene F
tJJettcter bar) gehoben und gesenkt. Sodann
kann die Weiche umgelegt und in der zweiten
llvorrichtungen $481
I Endstellung mittels des Riegelhebcls wieder
I verriegelt werden.
In Deutschland wurde bei Einführung
I der Stellwerke zur Vereinfachung derselben und
deren leichteren Handhabung die Stellung der
Weichen und deren Verriegelung in den End-
stellungen durch einen Hebel angestrebt. Außer-
dem wurde später verlangt, daß beim gewalt-
samen Auffahren (Aufschneiden) unrichtig ste-
hender Weichen keine Beschädigung der Weiche
und deren Stellvorrichtung erfolgt, sowie daß
der Wärter beim Stellwerk von dem Vorfall
Kenntnis erhält. Die Anordnung von Druck-
schieneu mußte hingegen aus konstruktiven
Gründen fallen gelassen werden.
Eine der älteren Anordnungen ist in Fig. 8.
Taf. LXXXII. dargestellt. Dieselbe zeigt den
Zungeuverscbluß, System Schnabel & Hen-
ning. Das mit dem Gestänge in Verbindung
stehende Stück S ist in der Mitte bogenförmig
gekrümmt. An dem zweiarmigen, um c dreh-
baren Hebel, welcher mit den Weichenzungen
durch die Verbindungsstange B verbunden ist,
sind zwei Rollen r' und r" angebracht. In der
einen Endstellung der Weiche befindet sich die
eine Rolle r" auf der geraden SchleifÜäehe des
Stücks S, die zweite, r' , in der bogenförmigen
I Krümmung desselben. Durch die Verschiebung
j der Stange gelangen zuerst beide Rollen in die
I Krümmung und schließlich die Rolle r' auf
| die gerade Schleiffläche von .S", während r" in
; der Krümmung des Stücks S verbleibt. Hier-
! durch ist die Umstellung der Weiche vollzogen
und zugleich die Verriegelung der Weiche dun h
die Rollo r' bewirkt, welche auch bei einer
gewissen Längeiinndcrung des Gestänges auf-
recht bleibt. Dieser Spitzenverschluß ist nicht
aufschneidbar.
Eine zweite W. von Büssing (M. Jüdel
A. Co.) ist in Fig. 9 u. lu«— e, Taf. LXXXII.
dargestellt, uud zwar in Fig. y für Gestänge,
, in Fig. 10 für Drahtzüge. Die Zugstange
der Weichenzungen (Fig. 'J) ist mit einem
! gabelförmig ausgestalteten Stück * gelenkartig
! verbunden. Am Ende des Gestänges ist ein
' zweiarmiger, um </ drehbarer Hebel h mittels
des Bolzens b befestigt, welcher am freien Ende
, mit einer Rolle r versehen ist. Bei Drahtzügen
i ist die Rolle r auf einer Kettenrolle excent-
risch augeordnet. Bei der Bewegung des Ge-
stänges in der Pfeilrichtung gleitet die Rolle r
zuerst längs der Verriegelungstiäche a des
Stücks .«. gelang sodann in die Ausnehmuug ii
desselben, dreht das Stück s soweit, bis die Fläche
n' centrisch zur Drehachse des Hebels h gestellt
ist und gleitet dann längs dieser Fläche. Im
ersten Teil der Bewegung findet demnach die
Entriegelung, bei der Drehung des Stücks *
j die Umstellung uud, sobald r an «' gleitet, die
: Verriegelung der Weiche statt,
In Fig. II», b u. c, Taf. LXXXII, ist eine
dritte nur für Drahtzuge bestimmte Art von W.
nach der Bauart von Siemens & Halske dar-
gestellt.
Auf der Kettenrolle K ist ein Stelldom s
und ein Riegelsegment i angeordnet. Die mit
den Weichenzungen in Verbindung gebrachte
Schubstange U ist über der Rolle in Ausneh-
mungen des Rollengehäuses gelagert und besitzt,
eine Verbreiterung i\ welche, entsprechend aus-
| gearbeitet, für den Durchgang des Stelldorns .*
l eingerichtet ist. Neben dieser Verbreiterung
Digitized by Google
Weichenumstellvorrichtungen
ist das Riegelstück r mittels zweier Stifte
an der Schubstange angeschraubt. In der End-
stellung ist die Weiche durch das Riegelseg-
ment t, welches vor dem Riegelstück r steht,
verriegelt, Bei der Drehung der Rolle K wird
das Riegelsegment von dem Riegelstück ent-
fernt, der Stelldorn s tritt in die Ausnehnaung
a der Schubstange ein und nimmt diese mit,
bis die Ausnehmung in die andere Endstellung
bei a' gelangt. Sodann verläßt der Stelldorn
wieder die Schubstange und gleichzeitig schiebt
sich das Riegelsegment i wieder vor das Riegel -
stück r und verriegelt hierdurch die Weiche in
der zweiten Endstellung.
Um die gewaltsame Zerstörung der Stell-
vorrichtung Her Weiche oder der Fahrbetriebs-
mittel beim Befahren einer unrichtig gestellten
Weiche „nach der Spitze"4 zu verhindern, ist
bei den in den Fig. 10 u. 11, Taf LXXXII,
dargestellten W. ein schwacher Eisenstift t ein-
geschaltet worden, welcher bei der gewaltsamen
Inanspruchnahme der Weichen abgeschert wird
und ein Verschieben der Weichenznnge ge-
stattet.
Bei dem Spitzen Verschluß von Büssing
ist zu diesem Zweck die Verbindung zwischen der
Weichenznnge und dem Stück s aus zwei Teilen
hergestellt, und zwar aus der am freien Ende
mit Zähnen versehenen Stange E und aus der
Hülse F. Die beiden Teile sind durch einen Ab-
scherstift t verbunden (Fig. 10c, Taf. LXXXII).
Beim Auffahren der Weiche wird der letztere
abgeschert und die Stange E verschiebt sich,
je nach der Stellung der Weiche, entweder
in der Richtung gegen die Stellvorrichtung
oder umgekehrt gegen die Schienen. Der bei Q
in einem Aufsatz der Hülse F federnd ge-
lagerte Dorn M wird durch die Zähne gehoben
und schnappt n;teh erfolgter Öffnung der Spitz-
schiene in einen der Zahnausschnitte ein (bei
H oder J). Die Zurückbewegung der Weichen-
zungen ist hierdurch gehindert und auch die
Umstellung des Stellhebels am Stellwerk un-
möglich gemacht. Der Wärter erhält souach
beim Versuch des Hebelumstellens Kenntnis
von dem Vorfall (Fig. 10</ u. e. Taf. LXXXII).
Bei der in Fig. 11 dargestellten W. von Sie-
mens k Halske sind die Abscherstifte beim
Riegelstück r eingeschaltet, dienen zugleich zur
Befestigung dieses Stücks an die Schubstange
und werden bei der Umstellung nicht bean-
sprucht. Wird die Weiche aufgefahren, so wer-
den die Stifte t t abgeschert und die Schubstange
verschoben (Fig. \ln, b u. c\. Bei versuchter
Umstellung des Stellnebels wird der Stelldorn
statt in die Ausnehmung a an die volle Fläche
der Schubstange stoben und hierdurch die Be-
wegung d<-s Weichenhebels gehindert sein.
Um das erfolgte Auffahren einer Weiche
beim Stellwerk sofort kenntlich zu machen, hat
man die W. so eingerichtet, daß die Leitung
zum Stellwerk beim Auffahren in gleicher
Weise bewegt werden kann, wie beim Umstellen
der Weiche vom Stellwerk aus
In der Fig. 12 auf Taf. LXXXII ist die
Bauart einer derartigen W, nach System Hen-
ning und in Fig. 13 jene von H. Büssing
dargestellt.
Die beiden Zungen der Weiche sind nicht,
wie sonst üblich, mittels Querstangen fest mit-
einander verbunden, sondern es ist jede für sieb
beweglich.
Bei dem System Henning ist in der Mitte
des Gleises auf einer Schwelle ein Lager be-
festigt, welches den Drehpunkt d für einen drei-
Armigen Winkelhebel bxd, b.2d, b:id, und zwei
Riegelflachen o, und a2 enthält. Bei b3 greift
die Gestängeleitung zum Stellwerk an, b2 u. i>,
sind mit den Weichenzungen Z, und Z2 durch
kurze Rohrgestänge verbunden. In der einen
Endstellung der Weiche liegt die Zunge Z, an
der Backenschiene an und ist durch das Rohr-
gestänge Cj. dessen zweites Fnde an der Riegel-
flache rtj anliegt, fest verriegelt.
Die zweite Zunge Z, ist von der Backen -
schiene genügend weit abgezogen.
Bei Umstellung der Weiche wird zuerst
mittels des Verbindungsstücks c2 die Z u n ge Z*
gegen die Backenschiene geschoben und gleich-
zeitig findet die Entriegelung der Zunge Z.x
statt, indem cx von der Riegelfläche a, entfernt
wird. Nach der Entriegelung laufen beide
Zungen ein kurzes Stück gemeinschaftlich bis
die Zunge Z2 an der Stockschiene anliegt und
das Ende von c2 an die Riegelfläche a2 gelangt.
In diesem Augenblick beginnt die Verriege-
lung der Weichenzunge Z, und wird die Zunge Zt
noch weiter von der Backenschiene entfernt.
Beim Auffahren der Weiche wird zuerst die
abstehende Spitzschiene (Z2) vom Spurkranz
des Rads gegen die Backenschiene gedrängt und
hierdurch auch die Entriegelung der zweiten
Zunge bewirkt. Sodann wird die zweite Wei-
chenzunge vom Spurkranz des andern Rads
von der Backenschiene abgedrängt und hierdurch
die Weiche geöffnet. Bei diesem Vorgang wird
also die Gestängeleitung zuriiekbewegt und am
Stellwerk die Arretierung des Stellhebcls bewirkt
(s. Stellwerke, Fig. 2. Taf. LXI).
Bei der Bauart von Büssing (Fig. 14,
Taf. LXXXII) ist an jeder der beiden Weichen-
zungen eine hakenförmige Schwinge Dx 1>_
um den Bolzen Cj, bezw. C2 drehbar befestigt.
, Die beiden Schwingen sind mit der Gestänge-
leitung durch die Bolzen F, Fä verbunden.
Unter den Backenschieuen sind Verscbluß-
stücke J; J., angeschraubt. Bei der einen End-
stellung umgreift der hakenförmige Ansatz Lx
der Schwinge />, das Verschlußstück «7, und hält
dadurch die Zunge Zt an der Backenschiene fest,
während der hakenförmige Ansatz I.2 der
Schwinge Z>2 an der Gleitfläche des Verschluß-
stücks .h anliegt.
Bei der Umstellung gleitet zunächst der
Ansatz L., an dieser Fläche fort, während gleich-
zeitig der Ansatz Lx von der Verschlnßfläehe 3/,
abgezogen wird. Liegt die Zunge Z, an der
Backenschiene an, so ist der Ansatz V.2 bis zur
\ Riegelfläche M,, des Verschlußstücks ,/., gelangt
, und verriegelt nunmehr bei der letzten Bewegung
des Gestänges die Zunge Z2 in dieser Lage.
1 Beim Auffahren der Weiche ist die Wirkungs-
weise eine ähnliche wie früher beschrieben. Die
W. sind für Drahtzüge ganz ähnlich eingerichtet.
Nachdem bei langen Leitungen die Rück-
meldung des Auffahrens der Weiche am Stell-
werk nicht mehr verläßlich erreicht werden
! und unter Umständen auch die erfolgt« Rück-
meldung am Stellwerk unbemerkt bleiben kann,
so hat man, um die Übereinstimmung der
Weichenstellung mit der Hebelstclluug am Stell-
werk stets zu erhalten und so zu verhüten,
| daß eine etwa aufgefahrene Weiche für die
J Einfahrt unrichtig steht und nicht in Über-
Digitized by Google
Weichen- und Signalleitungen
8483
einstimmung mit dem Einfahrtssignal, die W.
auch so eingerichtet, daß die Weiche nach er-
folgtem Auffabren wieder in die ursprüngliche
Stellung zurückkehrt und in dieser durch ein
Gewicht festgehalten wird. Der Stellhebel wird
arretiert. Eine solche Einrichtung (System Sie-
mens & Halske) ist in den Fig. 15a— d auf
Taf. LXXXI1 dargestellt.
Die Kettenrolle mit dem Riegelsegment und
dem Stelldorn ist die gleiche wie in Fig. 11.
Die Schubstange B besitzt hingegen einen festen
Ansatz zur Verriegelung in den Endstellungen
anstatt des durch Stifte verbundeneu Riegel-
ansatzes r, und ist an dem gegen die Weiche
gekehrten Ende aufgebogen und mit einer Öff-
nung zur Aufnahme einer Drehachse d ver-
sehet!. Um die A< hsc d ist der zweiarmige
Hebel h drehbar, welcher bei a mit der Schub-
stange durch einen „ Abscherst ift" / verbunden
ist. Das untere Ende des Hebels h ist mit der
Weichenzunge verbunden, während das obere
Ende mit zwei Öffnungen versehen ist, in
welchen die über dem Stellriegel angeordneten
Rundstangen Ii und Ii' gleiten.
Am rückwärtigen Ende des Gehäuses ist
ein Ansatz Z angegossen, in dessen oberem
Ende die Drehachse y für den Gewichtshebel
G gelagert ist. An dem freien Ende des Ge-
wicntshebels ist das Gegengewicht G' befestigt.
An dem zweiten bei der Drehachse y befind-
lichen Ende des Hebels G ist derselbe ver-
breitert und mit zwei Öffnungen für die Bolzen
b und h' versehen. Mittels dieser Bolzen sind
die beiden Rundstangeu Ii und Ji' mit dem
Hebel G verbunden.
Bei Umstellung der Weiche wird die Schub-
stange B mittels des Stelldorns S der Ketten-
rolle in gleicher Weis*- wie bei der in Fig. 11
dargestellten Einrichtung bewegt und diese Be-
wegung durch den Hebel h, welcher in seiner
senkrechten Lage durch den Stift / festgehalten
wird, auf die Weichenzunge übertragen. Das
obere Ende des Hebels gleitet längs der Rund-
stangen RH' und das Gewicht bleibt außer
Thätigkeit,
Wird jedoch die Weiche aufgefahren, so
wird der Stift / abgeschert und der Hebel h
dreht sich um die Achse d, welche, nachdem
die Schubstange mit ihrem Ansatz r fest an
dem Riegelsegmeut i anliegt, einen festen Stütz-
punkt bildet. Das obere Ende des Hebels h
stößt nun, je nach der Stellung der Weiche,
entweder an die am Ende der Rundstange H'
befestigten Schraubenmuttern t (Fig. 14 d, Taf.
LXXXII) oder au jene V der Rundstange W
(Fig. 14c, Taf. LXXXII) und nimmt nun die be-
treffende Stange mit. Infolge dessen wird der
mit der Stange durch den Bolzen 6, bezw. 6'
verbundene Hebel G mit dem Gewicht G'
gehoben. Nach der Passieruug des Fahrzeugs
wird das Gewicht wieder nach abwärts fallen
und die Stangen B und R' wieder in die nor-
male Lage zurückdrängen, wodurch auch der
Hebel h und die mit demselben verbundene
Weichenzunge wieder in die ursprüngliche Lage
zurückkehren.
Die Umstellung der Weiche wird nun wohl
auch nach dem Auffahren derselben, also beim
Fehlen des Stifts /, vom Stellwerk aus erfolgen
können und wird die Weiche hierbei in den End-
stellungen durch das Gewicht G' festgehalten.
Um jedoch das Aufschneiden der Weichen dem
I Wärter kenntlich zu machen und das Umstellen
ohne Stift / zu verhindern, ist noch eine be-
sondere Arretierungsvorrichtung angebracht.
Dieselbe besteht aus der rechtwinkelig abge-
bogenen Stange g, deren oberes Ende durch
einen Ansatz der Verbreiterung des Hebels G
vermöge der Reibung in der gehobenen Lage
festgehalten wird und deren unteres Ende in
, das Gehäuse der Stellvorrichtung ragt.
Sobald der Gewiehtshebel G' gehoben wird,
wird die Stange y frei und durch den geeignet
geformten Rand n der Verbreiterung des Hebels
G nach abwärts gedrückt.
Das untere Ende der Stange g legt sich
nun vor einen an der Kettenrolle angebrachten
Stift p und verhindert so die Drehung der
Rolle und damit auch die Umlegung des Hebels
am Stellwerk.
Bei den mit Wasser, Luftdruck sowie mit
elektrischen Strömen betriebenen Stellwerks-
anlagen werden die W in ganz ähnlicher Weise
[ ausgeführt wie bei Anlagen mit mechanisch be-
tätigten Zugleitungen und können auch nach
Erfordernis aufschneidbar eingerichtet und
ebenso mit Druckschienen iu Verbindung ge-
bracht werden. Rank.
Weichen- and Signalleitungen (Trans-
mission, point and siynal rod [icire]; Trans-
misskon,ainduUs, fils,cordcs, de trammission),
feste oder bewegliche Leitungen zur Umstel-
lung von Weichen oder Signalen von entfernten
I Stellwerken aus. Die festen Leitungen sind ent-
weder Rohrleitungen, in denen die Bewegungs-
übertragung durch Druckwasser oder Druckluft,
oder Drahtleitungen, durch welche die Über-
tragung auf elektrischem Weg erfolgt; beide
Vorrichtungen wurden bisher noch selten au-
gewendet. Am häufigsten werden bewegliche
Leitungen benutzt, welche in ihrer ganzen Aus-
dehnung die am Stellwerk hervorgebrachten
Bewegungen mitmachen und dieselben so un-
mittelbar auf die Signale, bezw. die Umstell-
oder Verriegelungsvorrichtungen der Weichen
übertragen.
Diese beweglichen Leitungen können aus
steifem, Zug und Druck übertragenden Gestänge,
(und zwar: aus eisernen Röhren, aus Rundeisen)
oder aus nur zur Übertragung von Zug ge-
eignetem Material, (und zwar: aus Draht, oder
Drahtseilen) bestehen.
Die Leitungen aus Rundeisen und Draht-
seilen haben sich, wenn auch die diesbezüglichen
Versuche noch nicht abgeschlossen sind, bisher
nicht vollständig bewährt, um zur Anwendung
empfohlen zu werden, so dass nur die Rohr-
gestänge oder Drahtzüge hier näher zu er-
örtern bleiben.
Von diesen kommt für die Stellung von
Signalen nur die Drahtleitung in Frage, und
auch für Weichen ist dieselbe dem anfangs aus-
schließlich verwendetem Rohrgestänge gegen-
über immer mehr in den Vordergrund getreten.
Der Grund hierfür ist hauptsächlich darin zu
suchen, daß die durch die Gestängeleitung
orreichte größere Zuverlässigkeit zu den er-
heblich höheren Anlagekosten derselben nicht
im richtigen Verhältnis steht ; auch lassen sich
die Schwierigkeiten bei Führung der Leitung in
Aufschüttungen, bei Überbrückung von Gräben.
Wegen u. dgl. durch Drahtleitungen viel leichter
überwinden, als durch die eine Unterstützung
iu kurzen Abständen auf sicherer Unterlage
Digitized by Google
Weichen- und Signalleitungen
erforderndeGestängeleitung, welch letztere über-
dies zur Bewegung einer größeren Kraft als
die Drahtleitung bedarf, ein Umstand, der so-
bald die Leitungen größere Längen erhalten
müssen, erheblieh ins Gewicht fällt.
Die Gestängeleitungen werden meist
aus Gasröhren von 40—46 mm äußerem Durch-
messer und 4 mm Wandstärke hergestellt. Die
einzelnen, 4—5 m langen Rohre werden durch
starke Muffen verbunden und in Entfernungen
von 3 — 4 m auf Rollen gelagert (Fig. 20a u. b,
Tnf. LXXXIII). Die Muffen werden in der
Mitte mit Öffnungen o versehen, um den An-
schluß der Rohrenden kontrollieren zu können
(Fig. 2. Taf. LXXXIII). Die die einzelnen Rollen
tragenden Röcke i Stühle) müssen sicher, meist
auf Quadern, gelagert werden, da der leichte
und sichere Gang des Gestänges von der rich-
tigen Lage der Üntcrstützungspunkte in erster
Linie abhängt. Zur Verminderung der in den
Rollenlagern stattfindenden Reibung werden
auch statt derselben Kugellager mit in Rillen
beweglichen Stnhlkugeln oder Walzenlager mit '
rollenden Stahlwalzen ausgeführt (s. Fig. 1 u. I
3« u. b, Taf. LXXXIII).
An den Winkelpunkten der Leitungen
werden zur Umleukung Winkelhebel einge-
schaltet, welche ebenfalls einer sicheren Unter-
lage bedürfen. Die Fig 4 u 5. Taf LXXXIII,
geben zwei Beispiele solcher Umlenkungen.
Zur Ausgleichung der durch wechselnde
Temperatur hervorgerufenen lÄngenuuterschiede
genügt bei kürzereu Leitungen die in der
Weiebenuinstellvorrichtung fs. d.) liegende End-
kompensation; bei längerem Gestänge sind
außerdem Zwisehenkompensationen einzufügen,
welche stets genau in der Mitte der Leitung,
bezw. wenn mehrere derartige Kompensationen
vorhanden sind, in der Mitte der auf die
einzelnen Kompensationen entfallenden Teile
der Leitung angebracht werden müssen. Am
einfachsten werden solche Zwischenkompen-
sationen als wage recht liegende, zweiarmige
Hebel ausgeführt ( Fig. 6a u. b, Taf. LXXXIII);
fehlt für solche der Raum, so sind senkrechte
Hebel anzuwenden
Die Drahtleitungen werden last aus- .
schließlich als doppelte Leitungen derart an- '
gewendet, daß beiui Umlegen des »Stellhebels
der eine Draht, ..beim Zurücklegen desselben
der andere zur Übertragung des Zugs dient.
Als Material kommt meist barter. verzinkter
Stahldraht zur Verwendung, und zwar mit j
4 mm Durchmesser zu den Signalleitungen
bezw. den Verriegelungsleituugen der Weichen,
mit 5mm Durchmesser zu den Leitungen, mittels
deren Weichen umgestellt werden. I>ie Ver- ,
liinduug der einzelnen Drahtenden untereinander
erfolgt durch den gut zu verlötenden Wickel-
bund (Fig. 7 u 8, Taf. LXXXIII] oder durch
eine Muffe aus Zinn <■, welche um die neben-
einander gelegten Drahtenden a und b in be-
sonderer Form gegossen wird (Fig. 0, Taf
LXXXIII)
Die Cnterst ützung der Drahtleitungen er-
folgt in Entfernungen von s— 20 in durch |
Drahtrollen, webhe, sobald eine Führung der
Draht leitung in einem Rogen in Frage kommt,
an ihrem Befestigungspunkt drehbar ein-
gerichtet sind und erst nach Fertigstellung der
Leitung in der dem Zug derselben ent-
sprechenden Richtung festgestellt, werden. Pa- b
tent Büssing (Fig. 10, 11 u. 12a u. b, Taf.
LXXXIII).
An den Winkelpunkten der Leitung müssen
ebenso, wie für die Anschlüsse an Stellwerk
und Weiche in die Drahtleitung Ketten ein-
geschaltet werden, welche eine Umleitung durch
Kettenrollen (Fig. 13. Taf. LXXXIII) gestatten
Die diese Kettenrollen tragenden Stühle müssen,
da die Drahtleituugen ihrer starken Spannung
wegen einen erheblichen Zug ausüben, besonders
kräftig befestigt bezw. fundiert, sein und werden
die Rollengestelle hierzu entweder mit Gufi-
böcken oder gußeisernen Erdfüßen (Fig. 14 u. 15.
Taf. LXXXIII) verschraubt, welche mittels
Beton festgemacht werden.
Die Befestigung der Drähte an die Ketten
erfolgt entweder durch Ösen aus weichem
Stahldraht, welche an dem Leitungsdraht durch
Umwicklung und Verlötung befestigt werden
(Fig. 8, Taf. LXXXIII) oder durch besondere
Zwischenstöcke, in welche das Drahtende mit
Zinn eingegossen ist (Fig 16a u. b, Taf.
LXXXIII). — Zwischen die Drahtöse und die
Kette ist ein besonderer Kuppelungshaken ein-
geschaltet (Fig. 17« u. b, Taf. LXXXIII).
Zur Ausgleichung der durch wechselnde Tem-
peratur hervorgerufenen Längenunterschiede
genügt bei kürzeren Draht leitungen die in der
Weicbenumstellvorrichtung liegende Endkom-
pensation, auch werden in derartige Leitungen Re-
gulierschrauben (s. Fig. 18a u. b, Taf LXXXIII)
eingeschaltet, welche eine Regelung von Hand je
nach Bedürfnis gestatten. Bei längeren Leitungen
(etwa über 150 —200 m), insbesondere bei solchen,
welche zur Umstellung nicht besonders verrie-
gelter Weichen dienen, bei welchen es also darauf
ankommt, daß bei ungenügendem Anschluß
der Zunge (durch eingeklemmte feste Körper
ii. dgl.) nicht etwa die Umstellung des Hebels
am Stellwerk durch das Nachgeben des
nicht genügend gespannten Drahts ermöglich?
wird, ist indes die Einschaltung besonderer
Kouipcnsationsvorrichtungen erforderlich. Als
Beispiel einer solchen ist. in nachstehenden Fig.
19a u. b, Taf. LXXXIII, eine von Büssing
ausgeführte Kompensation, welche sich in der
Ausrührung bewährt hat, dargestellt.
Dieselbe besteht aus zwei am oberen Ende
durch einen kurzen Hebel verbundenen Ge-
wiehten a, von welchen jedes an einem der
beiden Drähte des doppelten Drahtzugs mittel*
eines in denselben eingeschalteten 3 m langen
Drahtseils hängt und, solange in beiden Drähten
dieselbe Spannung ist, die Spannung unter Aus-
gleichung der durch wechselnde Temperatur her-
vorgerufenen Längenveränderungen der Drähte
stetig erhält. Wird indes in einem der Drähte
die Spannung größer als im andern, wa«
während jeder Umstellung der Weiche vom
Stellwerk aus der Fall ist. so verschieben sich
beide Gewichte in der Höhenlage etw.ts gegen-
einander; der dieselben verbindende Hebel
stellt sich schräge und klemmt sich dabei
mittels zweier ausgedehnter Kehlbaeken an
der zwischen beiden Gewichten durchgehenden
Eisenstange e fest. Die weitere Bewegung der
Drahtleitung zur Umstellung der Weiche bleibt
also von der Kompensation unabhängig; erst
wenn nach erfolgter Umstellung in beiden
Drähten wieder gleiche Spannung eintritt, bist
sich die Klemmvorrichtung und die Gewichte
hängen wieder frei.
Digitized by Google
Weichenverriegelung
Bei Führung der Drahtleitungen sowohl
wie der Gestänge ist thunlichst der kürzeste
Weg zwischen dem Stellwerk und der zu
stellenden Weiche (bezw. Signalanlage) zu
wählen ; von dieser Regel muß indes vielfach
abgewichen weiden, weil Ablenkungen (Winkel-
punkt*) sowie Durchleitungen unter Gleisen
und anderen Leitungen nach Möglichkeit be-
schränkt werden sollen ; auch ist Dei größeren
Anlagen darauf zu achten, daß die nach einer
Richtung hin führenden Leitungen möglichst
weit unmittelbar nebeneinander liegend ange-
ordnet werden, da dann die Kosten für Unter-
stützung, Abdeckung u. dgl. sich gegenüber einer
getrennten Führung der einzelnen Leitungen
erheblich vermindern können. Bei Drahtleitun-
gen kann ferner die Möglichkeit, dieselben
vorteilhafter am Rande des Bahnplauums offen,
anstatt zwischen den Gleisen überdeckt zu
führen, dazu veranlassen, von dem kürzesten
Leitungsweg abzusehen.
Eine unterirdische (überdeckte) Führung der
Leitungen wird, abgesehen von der Durch-
führung unter Wegen und Gleisen, überall dort
erforderlich, wo die Leitungen zwischen den
Gleisen eines Bahnhofs liegen, da andernfalls
das Passieren eines solchen Bahnhofs bei Dunkel-
heit für die Beamten und Arbeiter, insbesondere
aber jede Rangierarbeit lebensgefährlich werden
würde.
Bei Drahtleituugen wird die Abdeckung
auch auf diese Fälle beschränkt, da kein Grund
vorliegt, über das durch die Sicherheit des
Verkehrs auf dem Bahnhof bedingte Be-
dürfnis hinauszugehen, vielmehr ist die offene
Führung solcher Leitungen der besseren Be-
aufsichtigung wegen überall vorzuziehen.
Bei Gestangeleitungen wirft dagegen meist die
Abdeckung der ganzen Leitung, gleichgiltig
wo dieselbe liegt für erforderlich erachtet,
um die Rollen-, bezw. Kugellager der Gestänge
vor Staub und Verunreinigungen zu schützen
und so einen leichten Gang der Leitung zu
erhalten.
Die Übeldeckung der unterirdisch zu führen-
den Draht- oder Gestängeleitungen wird nur
ausnahmsweise durch gemauerte Kanäle bewerk-
stelligt, da derartige Anlagen einem häutigen
Wechsel (Abänderung, Ergänzung u. dgl.) unter-
worfen sind und deshalb solche Überdeckungen
den Vorzug verdienen, welche sich leicht ab-
ändern, bezw. herausnehmen und anderweitig
wieder verwenden lassen. Diesen Anforderungen
entsprechen die aus Holz, Schmiedeisen oder
Gußeisen bestehenden Kanäle, welche in nach-
stehenden Fig. 20, 21 u. 22a u fr, Taf. LXXXIIJ,
dargestellt sind, besser. Bei derartigen Kanälen
werden in der Regel nur die Decke und die
Seitenwände hergestellt, während die Sohle des
Kanals behufs Ableitung des eingedrungenen
Wassers frei bleibt. An den Winkel- und Auf-
lagerpunkten der Leitungen, welche einer häuti-
geren Befestigung und Schmierung bedürfen,
erhalten die Kanäle Deckel bezw. Klappen.
Die hölzernen Leitungskanäle (Fig.2Uau.fr,
Taf. LXXXI II) werden aus Bohlen von etwa 4 cm
Stärke ausgeführt; sie habenden Nachteil, daß
das Holz in der Erde sehr bald stockt oder
fault, also erhebliche Unterhaltungskosten ver-
ursacht; hauptsächlich zu empfehlen sind der-
artige Kanäle deshalb nur für zeitweilige Au-
lagen.
Die aus 3 mm starken Eisenblechen her-
gestellten Kanäle (s. Fig. 21 a u. fr, Taf. LXXXI II i
haben sich ebenfalls, da das Blech in der Erde
sehr bald durchrostet, wenig bewährt. Stellen-
weise wurden die Bleche zur Verhinderung des
Rostes verzinkt; ihnen vorzuziehen sind indes
im allgemeinen die gußeisernen Kanäle (Fig. 22 a
u. fr, Taf. LXXX11I), deren Wände 5— 8 mm
I stark ausgeführt und durch Teeranstrich gegen
! Rost geschützt werden.
Litteratur: Glasers Annalen, 1887, S. 143
u. f. ; Zimmermann und Buchloh, Die centralen
Signal- und Weichenanlagen, Berlin; Tech-
nische Mitteilungen aus der Eisenbahnsignal-
Bauanstalt von Max Jfidcl & Co. in Braun-
schweig. Wetz.
Weichen Verriegelung (Pnint lock; Cal-
luge, calle, enclanchement, f., d'aiguille), der
besondere Verschluß einer Weiche von einer
Umstellvorrichtung aus zu dem Zweck, eine be-
stimmte Stellung der Weiche während der Durch-
fahrt eines Zugs zu sichern, bezw. das Ziehen des
Fahrsignals für einen Zug von der richtigen
i Stellung der Weiche abhängig zu machen Sie
bildet sonach das wichtigste Erfordernis für
die Weichensieherungsanlageu.
Die Umstellung der Weichen kann ent weder
„lokal", d. i. von einem an der Weiche selbst an-
gebrachten Stellhebel, oder „central", d. i. von
einem Stellwerk (s d.) aus, erfolgen.
Bei der lokalen Weichenstellung enthält das
Hebelwerk nur die Verriegelungs- und die
Signalhebel, bei der centralen Weichenstellung
können entweder zwei getrennte Apparate au-
geordnet werden, von denen einer die Hebel
zur Stellung der Weichen, der andere die Hebel
zur Verriegelung der Weichen und zur Stel-
i hing der Signale enthält, oder es können sätnt-
[ liehe Hebel zur Stellung, sowie zur Verriege-
lung der Weichen und zur Stellung der Signale
in einem Stellwerk vereinigt sein.
Letztere Anordnung ist die am häutigsten au-
gewendete. Bei den englischen Stellwerken wird
die Verriegelung grundsätzlich von der Stellung
der Weichen getrennt und sind die Veiriege-
lungsbebel neuen den Weichenstellhebeln an-
geordnet. Bei den deutschen Stellwerken wird
die Umstellung und die Verriegelung der
Weichen durch einen Hebel bewirkt und sind
besondere Verriegelungshebel neben den Wei-
chenstellhebeln nur ausnahmsweise für sehr
entfernt liegende Weichen angeordnet (s. Stell-
werke).
Die Verriegelung kann entweder, wie bei
englischen Einrichtungen, mittels Gestänge-
leitung oder mittels Drahtzügen erfolgen und
wird nur dann sicher erreicht, wenn die Be-
wegungdes Weichenriegels entweder unmittelbar
durch den Hebel des Stellwerks oder durch die
zum Signal führende Drahtleitung erfolgt.
Die Bewegung der Weichenriegel (durch be-
sondere, von der Signalleitung getrennte Draht-
leituugen) bietet insoferne keine ganz vollkom-
mene Sicherheit, da unbemerkt eiu Bruch des
Gestänges oder Reißen des betreffenden Drahts
eintreten, also die Verriegelung trotz richtiger
| Stellung des Verriegelungshebels unterbleiben
I kann, während, wenn der Weichenriegel iu der
Signalleitung eingeschaltet ist, bei Unter-
brechung der letzteren zwar auch die Verriege-
lung unterbleiben kann, dann aber auch das
Fabrsignal nicht erscheint. Die Verriegelung
Digitized by Google
Weichselbahn
einzelner Weichen von Bahnabzweigungen u.
3. w., welche durch die Vorschriften in Sj 3, Absatz 2
der Betriebsordnung, für die Haupteisenbabnen
Deutschlands bedingt ist. findet häufig durch
ein unmittelbar an der Weiche angeordnetes
Signalstellwerk statt. Ein Beispiel einer solchen
Verriegelung geben die Fig. \a u. b auf Taf.
LXXXIV (Bauart der Firma J. Gast in Berlin).
Die mit der Weiche fest verbundene Riegel-
stange enthält einen Einschnitt a, in welchen
bei richtiger {in der Zeichnung punktiert ange-
gebener) Stellung der Weiche der mit dem
Signalhebel verbundene, als halbkreisförmig
vortretender Rand an der Kettenrolle des Sig-
nalzugs ausgebildete Riegel b eingreift; ein
Ziehen des Signals wird also nur möglich, so
lang die Weiche richtig gestellt ist. feiner
wird jede Umstellung der Weiche verhindert,
so lang das Fahrsignal steht, also der Signal-
bebel umgelegt ist.
Eine Verriegelung der Weiche durch die Sig-
nalleitungen wird bereits bei kleinen Stellwerken
vorstehender Art erforderlich, sobald bei der
Einfahrt in einen Bahnhof zwei hintereinander
liegende Weichen gegen die Spitze zu befahren
sind, da dann nur die eine derselben durch den
Signalhebel direkt verriegelt werden kann (s.
Fig. 2. Taf. LXXXIV i. Noch häufiger finden der-
artige Verriegelungen Anwendung bei Perron-
steUwerken. durch welche die Abschlußsignale
kleinerer Stationen unmittelbar vom Bahnsteig,
bezw. vom Stationsbureau aus, unter gleich-
zeitiger Verriegelung der Eingangsweiche be-
dient werden, sowie weiterhin bei größeren
Centraianlagen, insbesondere also denjenigen
(System Siemens & Halske), welche keine
Weichenstellung, sondern nur W. enthalten (s.
Centralisierung).
Befindet sich in derartigen Fällen das Stell-
werk zwischen Weiche und Signal, so muß von
der Signalleitung jener Draht, welcher beim
Ziehen des Fahrsignals zur Wirkung kommt,
zunächst zur Weiche zurück- und erst von dort
zum Signal geleitet werden. Die Rückleitung
vom Signal zum Stellbock kann, da der be-
treffende Draht nur beim Einziehen des
Signals wirkt, unmittelbar erfolgen. In vielen
Fällen, insbesondere sobald die Entfernung der
zweiten Weiche vom Stellbock erheblich ist,
zieht man es indes vor, auch die Rückleitung
des Drahts ebenso wie die Hinleitung über den
Weichenriegeltopf zu führen, da dann die ein-
zelnen Teile der Drahtleitungen zwischen den
Kettenanschlüssen des Stellbocks, des Riegel-
topfs und des Signals für beide Drabtleitungen
gleiche Längen erhalten und deshalb die Regu-
lierung der Drahtspannung bei Temperatur-
änderungen u. dgl. sich leichter in Ordnung
halten läßt. Die Rückleitung des Drahtzugs
erhält in solchem Fall im Riegeltopf eine be-
sondere leergehende Rolle.
Die an der Weiche für eiue Verriegelung
durch den Drahtzug anzubringende Vorrichtung
(Riegeltopf, Verschlußtopf, Weichenriegel) be-
steht bei fast allen Bauarten gleichmäßig
aus einei Kettenrolle, an welcher das Riegel-
segment a angegossen ist (Fig. 3 u. 4 a u. b,
Taf. LXXXIV), während die mit der Weiche
verbundene Riegelstange b über oder unter
der Kettenrolle liegt und au entsprechender
Stelle einen Einschnitt für den Eingriff des
Riegels hat.
Ist das Abschlußsignal zweiflügelig und der
Stellhebel dementsprechend für zweiseitigen
Ausschlag eingerichtet, so müssen beide Drähte
der Signalleitung durch den Riegeltopf geführt
werden; letzterer erhält in diesem Fall ent-
• weder zwei übereinander liegende Kettenrollen,
; zwischen welchen die Riegelstange durchgeht,
oder es werden zwei besondere Riegeltöpfe an-
i geordnet. Auch wird in diesem Fall, sowie
dann, wenn die Weiche in beiden Endstellungen
veriegelt werden soll, ein Riegeltopf angewendet,
i dessen Riegelsegment a an beiden Enden mit
Ansätzen zz^ versehen ist. Die Ausschnitte der
Riegelstange /; sind dann so gewählt, daß bei
der einen Endstellung der Weiche nur der An-
satz bei der anderen Stellung aber nur der
Ansatz freien Durchgang findet und der
Riegel aus der Ruhelage einmal nur nach links,
das anderemal nur nach rechts gedreht werden
kann- Der Riegelhebel des Stellwerks ist dann
für drei Stellungen eingerichtet. Bei central
gestellten und besonders zu verriegelnden
Weichen wird neben der Umstellvornchtung
der Riegeltopf angebracht. Letzterer wird ent-
weder in die Signalleitung eingeschaltet oder
erhält, sowie die Umstellvorrichtung, eine be-
sondere Draht- oder Gcstängeleitung.
Wetz.
Weicliselbahn, im Königreich Polen auf
dem rechten Weichselufer gelegene, breitspurige
j Privatbahn mit der Centralieitung in St Peters-
burg und der Betriebsdirektion in Warschau.
Die Hauptlinie in der Länge von 434 Werst
geht von der Station Kowel der russischen
| Südwestbahnen über die Warschauer Vorstadt
Praga in der Richtung auf Dauzig zur preußi-
schen Grenze zum Anschluß in der Station
Mlawa an die Marienburg-Mlawkaer Bahn. In
ihrem Lauf nimmt die W. auf: die Brest-
Chelmer Staatsbahn in der Station Chelm
und die Iwangorod-Dabrowaer Bahn in der
Station Iwangorod, von wo aus sie auch Ver-
bindung mit der verstaatlichten Warschau-
Terespoler Bahn durch die 67 Werst lange
Seitenstrecke Iwangorod-Luköw erreicht. Von
der Station Praga W. führt die ihr ange-
hörende Warschauer Verbindungsbahn über die
überbrückte Weichsel nach dem linken Ufer
zu der Station Warschau -W. und weiter
zu der Station Warschau der normalspurigen
I Warschau-Wiener Bahn, ferner auf dem rechten
Ufer zur Station Praga der Warschau-Teres-
Coler Bahn; die Länge dieser Verbindungs-
ahn ist 30 Werst. Außerdem zweigt von der
Station Praga-W. ein Verbindungsgleis von
1 Werst Länge zum Bahnhof der St. Peters-
burg-Warschauer Linie der Großen russischen
Eisenbahngesellschaft ab. Die Betriebslänge der
W. beträgt somit 522 Werst (Tariflänge öll
Werst). Die W. ist eingleisig in der breiten
Spurweite, sie besitzt ein zweites normalspuriges
Gleis von 18 Werst Länge, auf der Verbindungs-
bahn 14 Werst und auf der Grenzstrecke Mlawa-
Mlawka 4 Werst.
Eröffnet wurde die Strecke Iwangorod-Luköw
am 20. November (2. Dezember) 1876 und die
Hauptlinie Kowel-Mlawa mit der Warschauer
Verbindungsbahn am 17. 29. August 1877.
Das Statut der Gesellschaft erhielt die
allerh. Bestätigung am 22. Februar (3. Man)
1874. Änderungen desselben erfolgten mit
allerh. Genehmigung vom 27. August (8. Sep-
Digitized by Gc
Tafel LXXXU
Digitized by Google
HEN-UND !
rahtfudrungsrol len.
»j 10.
H 11 »
Digitized by Google
Weimar- Berka-Blankenhainer Eisenbahn —
Weimar-Geraer Eisenbahn
3487
fernher) 1877 und vom 14. 22. Dezember 1887.
Die Konzession erlischt mit dem 3. 15. Mai
1968, vorbehaltlich einer früheren Einlösung
durch den Staat, zu welcher die Berechtigung
mit dem 3,16. Mai 1X97 eintritt
An größeren Kunstbauten befinden aich auf
der Hahn: die Brücke über die Weichsel bei
Warschau (Gitterträger), welche eine Fahrbahn
mit Doppelgleis einem breitspurigen und
einem schmalspurigen — und eine unten liegende
Straße hat ..und deren lichte Weite 224,88
Sashen in 9 Öffnungen beträgt; die zweistockige
Brücke Uber die Narew bei Modlin iParallel-
träger mit einem dreiteiligen Ständerfachwerk)
Ton 111 Sashen lichter Weite in 6 Öffnungen;
ferner die Brücken über den Fluß Wieprz bei
Iwangorod mit einer lichten Weite von 79 Sashen
in 6 Öffnungen und bei der Station Trawniki mit
einer Lichtweite von 60 Sashen in 2 Öffnungen,
endlich jene über den Bug bei der Station Doro-
husk von 76 Sashen in 3 Öffnungen; schließlich
zwei Viadukte bei der Vorstadt Prag», der eine
von 27,93 Sashen lichter Weite in 4 Öffnungen
über die Gleise der St. Petersburg- Warschauer
Bahn uud der zweite von 12,86 Sashen lichter
Weite in 2 Öffnungen über die Warschau-
Terespoler Bahn.
Die größte Steigung der W. beträgt 8«> ,„,, der
kleinste Krümmungshalbmesser 300 Sashen.
Das rollende Material besteht aus 1 14 Loko-
motiven mit Kohlenfeuerung, 117 Personen- und
2013 Güterwagen.
Das Anlagekapital der Gesellschaft um-
faßt 6 688125 Kreditrubel in öligen, vom Staat
garantierten Aktien und 18 498 450 Metallrubel
in ebenfalls beigen, konsolidierten Obligationen,
von welchen 154 304 Metallrubel von der Staats-
kasse zurückbehalten worden nnd. Weiter wurden
aus StaatsvoiM-hüssen 1373 144 Kreditrubel und
aus dem durch Abzüge vom Reinertrag gebildeten
Beservekapital 1 39» 752 Rubel verwendet. Die
Gesamtkosten der Anlage beliefen sich daher im
Jahr 1 892 auf 1 8 344 146 Met all rubel und 9 36002 1
Kreditrubel, in Summa gleich 24 584 160 Metall-
rubeln. Die Annuitäten vom Aktien- und Obli-
gationskapital betragen 935046 Metallrubel und
400 637 Kreditrubel.
Zum 1. Januar 1893 schuldete die Gesell-
schaft dem Staat aus der von ihm übernommenen
Garantieverpflichtung mit Einschluß der Zinsen
25 181 306 Kreditrubel.
Der Reservefonds der Gesellschaft beträgt
130 462 Rubel.
Im Jahr 1892 wurden 1 061 219 Personen
befördert und 128 Mill. Pud Güter verfrachtet,
im Vorjahr 1 063 574 Personen und 133 Mill.
Pud Güter.
Die Haupttransportartikel bilden Getreide
und Steinkohlen. Es wurden im Jahr 1892 Ge-
treide 23 Mill. Pud (1891: 2» Mill. Pud) und
Steinkohlen 19 Mill. Pud (1891 : 15 Mill. Pud)
befördert.
Die Betriebsergobnisse in den Jahren 1889
bis 1892 stellen sich wie folgt:
Einnahmen an» dem
I'orsotien-
Antgabe
Rubel
"JÄ*- sss,
1889
1890
1891
1892
Rubel
901 171
921 556
8S4 195
827 441
Rohöl
3 648 68 1
3 661 8S8
4 040 790
3 973 047
DiTerso
Kabel
130 389
257 »82
203 191
187 047
uesamt-
einnahmtn
Robot
4 680 141
4 841 326
5 12» 176
4 987 536
Rubel ko«fttcieot
1 109 089 76,30 V
1 095 260 77, J5X
1 393 400 72.83X
Roh
1889 3 671 062
1890 3 746 066
1891 3 734 776
1892 3 942 565 1 044 970 73,00 %
Dr. Nuoffer.
Weimar- Berka - Blankenhains Eisen-
bahn, s. Bachstein'sche Sekundärbahnen
Weimar-Geraer Eisenbahn (68,66 knij,
Privatbahn unter eigener Verwaltung mit dem
Sitz der Direktion in Weimar, führt von Wei-
mar über Jena, Göschwitz und Roda nach Gera.
Die W. liegt mit 29,75 km im Großherzogtum
Sachsen-Weimar, mit 23,25 km im Herzogtum
Sachsen- Altenburg, mit 15,04 km im Fürstentum
Reuß j. L. und mit 0,61 km im Herzogtum
Sachsen- Meiningen.
Anschlüsse hat die W. in Weimar an den
preußischen Direkt ionsbezirk Erfurt, in Gösch-
witz an die Saal Eisenbahn und in Gera an den
preußischen Direktionsbezirk Erfurt und an die
sächsischen Staatsbahnen.
Das erste Projekt einer Eisenbahn von Wei-
mar nach Gera reicht ins Jahr 1847 zurück,
weitere Bestrebungen fallen in das Jahr 1855,
Kncyklopidle des Kisenbahnweaens.
doch blieben auch diese erfolglos, weil das
Privatkapital der hohen Anlagekosten wegen
nicht aufzubringen war. Erst als nach dem
deutsch-französischen Krieg 1870 71 die Unter-
nehmungslust neu erwachte, fanden sich Ber-
liner Bankhäuser bereit 1872 eine Aktiengesell-
schaft zum Bau und Betrieb der W. mit einem
Anlagekapital von 6,3 Mill. Thalern (= 18,9 Mill.
Mk ) zu gründen, nachdem die Regierungen in
Weimar, Alfenburg und Gera eine 4'2%igo
Verz nsung des Stammaktienkapitals (3 Mill.
Thaler) nach Maßgabe der in ihren Gebieten
liegenden Bahnlängen (Sachsen- Weimar 47*,
Sachsen- Altenburg 33*. Reuß j. L. 20*) für
die ersten zehn Jahre des Betriebs der Bahn
garantiert hatten.
Die Konzession wurde der Weimar- Geraer
Eisenbahngesellschaft unterm 8. Juni 1872 er-
teilt. Diese übertrug den Bau einer Eisenbahn-
baugesellschaft, welche sich verpflichtete, die
Bahnanlage bis 15. Juni 1875 fertigzustellen,
während die beiden Berliner Bankhäuser sich
dun-h besonderen Vertrag vom 22. Juni 1872
verbindlich machten, der Baugesellschaft die
vereinbarte Bausumme nach Maßgabe des Fort-
schreitens der Bauausführung uud den Aktio-
nären auf das Stammkapital während der Bau-
zeit Zinsen auszubezahlen. Die Bahn wurde
nicht zu dem festgesetzten Zeitpunkt, sondern
erst am 29. Juni 1876, eröffnet und führte
dieser Umstand zu großen Differenzen zwischen
Bahngesellschaft, Baugesellschaft uud den Bank-
häusern, die erst im April 1877 im Vergleichs-
weg beseitigt wurden. Durch diesen Vergleich
übernahm die Hahngesellschaft finanzielle Ver-
pflichtungen, welche sie neuen Schwierigkeiten
entgegenführtc; zur Überwindung derselben
bewog die Direktion der W. im Jahr 1879 die
Stammaktieninhaber den gesamten Betrag einer
4» j*igen Prioritätsanleihe im Betrag von
1,5* Mill. Mk. auf dem Weg einer Konvertierung
der Stammaktien zu übernehmen. Hierbei ver-
zichteten die Aktionäre auf die ihnen gemäß
der Zinsengarantie zustehende 41,2*ige Ver-
zinsung bis zum Ablauf der Garantie teils
ganz teils zur Hälfte, wogegen ihnen für
221
Digitized by Google
3488
Weimar- Rastenberger Eisenbahn — Welser Lokalbahngesellschaft
jede solche Hälfte 60 Mk. in Prioritäten
überlassen wurden. Auch die den Prioritäts-
stamniaktien mit Recht auf Nachzahlung
zugestandene Vorzugdividende von 5% konnte
für die ersten C1/, Betriebsjahre bis einschließ-
lich 1882 nicht Bezahlt werden. Da aber der
größte Teil der Inhaber der Prioritätsstamm-
aktien über Vorschlag der Gesellschaft seine bis
einschließlich 1882 rückständigen Dividenden-
scheine gegen eine einmalige Abfindung von
4 Mk. für die volle Serie einer Aktie, bezw.
von 50 Pfg. für einen einzelnen Dividenden-
schein einlieferte, war auch diese Last beseitigt.
Nach Rückzahlung der schwebenden Schulden
im Jahr 1X83 ist die Gesellschaft seit 1884
vollständig finanziell gefestigt ; allerdings sind
noch die vollen zehnjährigen Garantiezuschüsse
der Regierungen mit 4 050 000 Mk. zurückzu-
erstatten, jedoch erst aus den Jahresüber-
schüssen über 6%" sämtlicher Aktien, so daß
hierdurch das Unternehmen in seiner Entwick-
lung nicht beeinträchtigt ist, 1883—1893 er-
hielten die Stammprioritätsaktien Dividenden
von 1,33%, 2,16%, 2,66V. 2,83%, 3%, 3,33%,
4%, 3,66%, 3,67%, 3,66% und 4%.
Die Bahn ist durchweg eingleisig Der be-
deutendste Kunstbau ist der Viadukt über das
llniethal; ferner überbrückt die W. die Saale,
den Rodafluß und die Elster. Die größte Stei-
gung beträgt 12,5%,, der kleinste Krümmungs-
halbmesser 350 m.
Das verwendet* Anlagekapital stellte sich
Ende 1892 auf 20.43 MiTl. Mk. (9 Mill. Mk.
Stammaktien, 9,9 Mill. Mk. Stammprioritäts-
aktien, 1,45 Mill. 4%ige Prioritätsobligationen,
50 000 Mk. 4,.i%ige Prioritätsobligationen und
30 000 Mk. schwebende Schulden.)
Die Einnahmen betrugen 1893 1342 700 Mk.
(1892 1308489 Mk.), die Ausgaben 837605 Mk.
(1892 798998 Mk.) oder 62,38% der Einnahmen
(1892 61,06%).
An Betriebsmitteln waren Ende 1893 vor-
handen: 19 Lokomotiven, 31 Personen- und
159 Gepäck- und Güterwagen.
Weimar-Rastenberger Eisenbahn (53,87
km), im Großherzogtum Sachsen Weimar ge-
legene schmalspurige Lokalbahn (Spurweite 1 ml
im Eigentum der gleichnamigen Aktiengesell-
schaft mit dem Sitz in Weimar, umfaßt die
Strecken Weimar- Buttelstedt (14,62 km), But-
telstedt-Rastenberg (16,79 km), Buttelstedt-
Großrudestedt (19,63 km) und Mannstedt- Butt-
städt (2,83 km).
Die Konzession für diese Linien mit Aus-
nahme der letztgenannten Strecke wurde der
am 29. März 1886 gebildeten Aktiengesellschaft
unterm 1. April 1886 erteilt. Das Anlagekapital
wurde auf 1 350 000 Mk. Stammaktien und
1 260 000 Mk. in 4,„%igen Prioritätsobliga-
tionen festgesetzt. Hiervon übernahmen die
großhe mögliche Regierung 200 000 Mk. und die
Stadt Rastenberg 60 0O0 Mk. Aktieu; andere Ge-
meinden und Interessenten gaben den Grund
zum größten Teil kostenlos her und leisteten
für den übrigen Grunderwerb noch 20 000 Mk.
Subvention ä fonds perdu. Die Strecke Mann-
stedt-Buttstädt wurde unterm 18. Juni 1890
konzessioniert und am 18. November 1891 er-
öffnet, während die übrigen Linien der W. schon
am 29. August 1 887 dem Betrieb übergeben waren.
Die \\ . hat in Weimar an den Direktions-
bezirk Erfurt, die Weimar- Geraer und die
i Weimar-Berka-Blankenhainer Bahn, in Groß-
rudestedt an den Direktionsbezirk Erfurt, in
Guthmannshausen an den Direktionsbezirk
Frankfurt a. M. Anschluß.
Die Ubergabe der Wagenladungsgüter er-
folgt innerhalb der drei Bahnhöfe Weimar.
Guthmannshausen und Großrudestedt auf be-
sonderen, von der W. hergestellten Überlade-
gleisen, einem normalspurigen und einem da-
neben liegenden schmalspurigen Gleis, durch
unmittelbares Umladen mit der Hand. Zur
Erleichterung der Umladung sind die Cberlade-
f leise derart verlegt, daß die Böden der Wagen
eider Bahnen sich in gleicher Höhe befinden.
Die Umladung wird ausschließlich von der
Schmalspurbahn besorgt. Die Ubergabe der
Stückgüter erfolgt auf dem Bahnhof Weimar
in gleicher Weise. Dasselbe gilt für die Bahn-
höfe Guthmannshausen und Großrudestedt bei
schweren Stückguteendungen; dagegen werden
daselbst leichte Stückgüter in den Güterschuppen
der Hauptbahn aufgenommen und von da abgeholt.
Die W benutzt nur auf einem Kilometer
öffentlichen Straßengrund : die stärkste Neigung
beträgt 1 : 80, der kleinste Krümmungshalb-
messer 100 m.
Im Jahr 1892 waren an Betriebsmitteln
7 Lokomotiveu, 18 Personen-, 4 Gepäck- und
83 Güterwagen vorhanden.
Die Betnebsergebnisse der W. waren anfangs
äußerst ungünstige (1887, bezw. 1888 betrug
der Betriebskoefficient 103,73 * und 113,31%).
1892 stellten sich die Einahmen auf 123 188
Mk. (1891 120 342 Mk, 1890 102 828 Mk.); die
Ausgaben auf 116 774 Mk. (1891 103 885 Mk.,
1890 87 673 Mk.), der Betriebskoefficient auf
93,98% (1891 86,32%, 1890 85,26%).
Das verwendete Anlagekapital (2 773 000
Mk.) verzinste sich 1892 mit 0,27% (1891
0,63%, 1890 0,58%). Dividenden konnten nicht
gezahlt werden. Der das konzessionierte Anlage-
kapital tiberschreitende Betrag von 173 000 Mk.
wurde vorläufig durch eine schwebende Schuld
gedeckt.
Weinheini-Heidelberg. s. Bachst ein' sehe
Sekundär bahnen.
Welser Lokalbahngesellschaft, Gesell-
i schaft mit dem Sitz in Wels (Überösterreich i,
Eigentümerin der normalspurigen Lokalbahnen
Wels (Haiding)- Aschach an der Donau und
Wels- Unterrohr. Erstere Linie (27.735 km) nebst
einer Schleppbahn zur Donau wurde am 10 Ok-
tober 1885 der Stadtgemeinde Wels unter den
üblichen Begünstigungen auf 90 Jahre und unter
Vorbehalt der staatlichen Betriebfübrung kon-
zessioniert und am 20. August 1886 eröffnet.
1887 erhielt die Welser Staatgemeinde die Be-
willigung zur Errichtung einer Aktiengesell-
I schaft unter der Firma „LokalbahngeselUcbaft
Wels-Aschach". Unter dem 12. Januar 1892
erhielt diese Gesellschaft unter gleichen Be-
dingungen die Konzession für die Lokalbahn
Wels- Unterrohr. Dieselbe (24,878 km) wurde
bis Kremsmünster- Stift am 14. Oktober 1893,
bis Unterrohr am 19. November 1893 eröffnet.
Infolge Eröffnung der Lokalbahn Wels-Unter-
rohr nahm die Gesellschaft die Firma „Welser
Lokalbahngesellschaft " an. Den Betrieb beider
Bahnen übernahm vom Eröffnungstag die Ge-
neraldirektion der österreichischen Staatebahnen
(Eisenbahnbetriebsdirektion Linz). Die Bahn
i Wels-Asohach, welche auf 7,235 km den Bahn-
Digitized by Google
Wendescheibe — Wengerenalpbahn
3489
körper der Strecke Wels-Paasau der Staats-
bahnen mitbenutzt, hat eine stärkste Neigung
von 17°/00 und einen kleinsten Krümmungs-
halbmesser von 180 m, die Bahn Wels-Unter-
rohr eine größte Neigung von 26'* „0 uud einen
kleinsten Krümmungshalbmesser von löü m.
Die Anlagekosten der ersteren Bahn betragen
601 668 fl. 74 kr., ieoe der letzteren 1 120 311 tt. >
22 kr. Das Anlagekapital besteht aus 6000 Ak- i
tien I. Emission pro 600 000 fl. und 11 000 Ak- ,
tien II. Emission pro 1 100 000 fl. (hierunter
50U00 fl. als Beitrag des Lands Uberösterreich).
Die Betriebsergebnisse der Linie Wels-
Aschach sind günstige; es wurden 1893 be-
fördert 122 864 Personen, 62,9 t Gepäck und
60 222 t Güter. Die Transporteinnahmen be-
trugen 78 210 fl. 11 kr. Die Betriebsausgaben
bezifferten sich mir 42 000 fl., hierzu kommen
noch 2187 fl. 77 kr. an sonstigen Auslagen, es 1
erübrigt somit ein Reinertrag von 34 022 fl. .
34 kr. Auf der Bahn Wels-Unterrohr wurden
vom Zeitpunkt der Eröffnung bis Ende 1893
befördert: 18 669 Personen, 5,4 t Gepäck und !
1463 t Fracht. Die Einnahmen betrugen 6887 fl. I
94 kr., die Ausgaben 8502 fl. 1 kr., so daß sich
ein Abgang von 2614 fl. 7 kr. ergab. Nach
Abschlag dieses Abgangs von _ dem auf der
Linie Wels-Aschacb erzieltem Uberschuß ver-
blieb für das Jahr 1898 ein Reinerträgnis von '
30 697 fl. 84 kr.
Die Besitzer von Aktien der I. Emission
erhielten 1893 aus dem Reinerträgnis eine
3%ige Dividende. Der Rest wurde zur Dotie-
rung des Reservefonds und zur planmäßigen
Tilgung der Aktien verwendet bezw. auf neue
Kechnung vorgscb rieben.
Die W. besitzt keinen eigenen Fahrpark.
Denselben stellt die Generaldirektion der Staats-
bahnen bei.
Wendescheibe (Disque, ra , tournant), Sig-
nalscheiben Torrichtung, bei welcher sich du*
Signalscheibe um eine senkrechte Achse dreht;
s. Bahuzustandssignale.
Wengerenalpbahu (Schweiz). Im August
1889 bewarben sich P tl aipin A: Herzog (Bern)
um die Konzession für eine Zahnradbahn von
Grindelwald nach der Wengerenalp ; im gleichen
Jahr ersuchte Heer-Betrix (Biel) um die
Konzession für eine Seilbahn von Lauterbrunnen
nach Wengen und eine elektrische Bahn von
Wengen über die Scheidegg nach Grindelwald.
Infolge Vereinbarung zogen erstere ihr Ge-
such zurück und letzterer erhielt im Juni 1890
die Konzession für eine durchgehende Zahn-
radbahn von Lauterbrunnen über die Wengeren-
alp nach Grindelwald.
Ln August 1890 wurde die Gesellschaft mit \
einem mehrfach überzeichneten Kapital von
2l> Mill. Frs. in Aktien und 2 Mill. Frs. in
Obligationen gegründet, der Bau, mit Einschluß
<ies Grunderwerbs und der Lieferung des Holl- '
materials, den Firmen Püuipin & Herzog, j
Prey Ä: Haag für die Pauschsumme von
4 Mill. Frs. übertragen. Die Tracenstudien
wurden vom Juli bis Ende September 1890
ausgeführt und Mitte April die Erdarbeiten ,
gleichzeitig von Lauterbrunnen und Grindel-
wald aus begonnen. Bis zum Juli 1892 waren
alle Erd- und Kunstbauten hergestellt. Am
10. August 1892 erreichte die erste Lokomotive
die Scheidegg. Die Betriebseröffnung faud am
20. Juni 18i>3 statt.
Die Bahnhöfe in Lauterbrunnen und Grindel-
wald sind gemeinschaftlich mit den Berner
Oberland-Bahnen. Nach dem Verlassen des Bahn-
hofs Grindelwald wendet sich die Linie nach
der Lätschine, indem sie zu der um 91 m tiefer
liegenden Thalsohle „Grindelwaldgrund" herab-
steigt, wo die Werkstätten und Remisen gebaut
sind und wo die Züge mittels einer Spitzkehre
gewendet werden Hier beginnt die Bergfahrt
mit 10,85% mittlerer Steigung bis zur Station
Scheidegg. Zwischen der unteren Station und
Alpligen befindet sich ein kurzer Tunnel, der
einzige der ganzen Bahn. Von der Station
Scheidegg fällt die Bahn bis zur Wengerenalp
und wendet sich dann nördlich nach dem Dorf
Wengen. Hierauf zieht sich die Linie wieder
südwärts und gewinnt mit 25 % Gefälle und
starker Entwicklung, zahlreiche Kunstbauten
aufweisend, die Thalsohle. Die Abteilung Lauter-
brunnen-Wengen war wegen des großen Höhen-
unterschieds, der vielen schlucbtförmigen Wild-
bäche, welche an steilen Hängen zu tiber-
schreiten waren, die schwierigste.
ln folgender Zusammenstellung sind die
wesentlichsten Daten in Bezug auf Längen-,
Höhen- und Steigungs verhält nisse der
einzelnen Strecken enthalten:
■ ■_ ■ ■ J LL1_
Höh.
in Metern
C
± 9
»'
a
o '
o
a '■
*:
V
H
M
rt
U.
Stationen
EoUernang
horizontal
in M«t«rn
l
a
u
&
M
•3
II
§g
> *
* a O.
■ <
■3 2.
** -
ig
799
Lautorbranneo.
478
17.»
25
2770
1J77
8 770
600
13,44
41
4464
1877
••
WengereD»]p . .
7 234
187
2155
•um
••
, ächeiiUgif
«38*
446
10.85
32
4109
1619
Alpinen
13 498
672
19,27
33
S487
916 1 ..
16 985
91
9.H2
8
927
10S7
"I
Urindelwald . . .
17 912
Die Spurweite beträgt 80 cm. In den
Bogen von 200 m Halbmesser ist die Spur um
2 mm, bei 100, 80 und 60 m Halbmesser um
4 min erweitert.
In den Krümmungen ist der äußero Strang
überhöht, und zwar bei 200 m Halbmesser um
10 mm. bei loo um 20. bei 80 um 25 und bei
*;o m Halbmesser um 30 mm.
I)*T kleinste Bogenhalbmesser beträgt 60 m:
mit demselben sind auch die zahlreichen Weichen
konstruiert. Die Länge sämtlicher Bogen be-
trägt 34,5^ d'«r Gesammtlänge der Bahn. Die
Länge der Geraden zwischen den Anfangs-
punkten zweier Krümmungen beträgt min-
destens <>ine Schienenlänge.
Die Höchststeigung von 25% kommt im
ganzen auf 11,2% der ganzen Länge vor.
Gegengefälle giebt es nicht. Die Station Wengen
hat 1% und Alpligeu '1% Steigung, die anderen
Stationen liegen wagerecht. Die schwächste
Steigung auf offener Bahn beträgt 3%. Diese
Verhältnisse nötigten zur Kuppelung der Fahr-
zeuge auf den wagerechten und schwach ge-
neigten Strecken. Vor der Befahrung derselben
wird der Kuppelungshaken mittels eines über
221'
Digitized by Google
Wengerenalpbahn
das Wagendach geführten Drabtseilzugs vom
Schaffner heruntergelassen. Zwischen Wengen
und Wengerenalp wurde, der großen Entfer-
nung halber, eine Kreuzungsstelle eingerichtet.
Die Bahnprofile sind denen der Berner
Oberland-Bahnen nachgebildet und nur der
kleineren Spurweite entsprechend verschmälert.
Die Bettung ist in der Regel 80 cm. in Fels-
einschnitten 45 cm tief und mit. Steinbanketten
eingefaßt. Der einzige Tunnel hat 24,5 m Länge.
Die Latsch inen- Brücke in Grindelwald, wie die-
jenige in Lauterbrunnen ist aus Fachwerk ge-
bildet. Erstere hat 25 m Stützweite und Fahr-
bahn unten, letztere hat 35 m Weite und Fahr-
bahn oben. Im übrigen gab man gemauerten
Objekten den Vorzug und kommen auf der
Strecke Lauterbrunnen-Scheidegg allein 8 Via-
dukte mit 24 Öffnungen von 4—16 m Weite vor.
Der Oberbau ruht auf flußeisernen. 1,6 m
langen, 26,8 kg schweren, an den Enden ge-
schlossenen Schwellen nach dem Vaulbenn-
Profil, jedoch mit spitzen Füßen. Unter den
10,4i>4 in langen Schienen liegen 12 Quer-
schwellen. Da die Entfernung der Schwellen
am schwebenden Stoß 50 cm betragt, so ist
dieselbe hiernach bei den übrigen 1 m. Die
Schienen erstrecken sich auf drei Zahnstangen-
längen und wiegen bei 100 mm Höhe 20,6 kg
pro laufenden Meter. Die Verbindung der
Schienen am Stoß wird durch beiderseits ein-
geklinkte Winkellaschen bewirkt. Das Wandern
der Schienen auf den Schwellen verhindern
Winkelstücke, die auf beiden Stoßschwellen der
Zahnstangen befestigt sind. Das Wandern der
Zahnstange auf den Schwellen kann nicht er-
folgen, weil sie darauf durch Bolzen befestigt
ist; überdies stützen sich noch Eisenplattcheii
an beide Stoßschwellen der Zahnstange. Dem
Wandern der Schwellen in der Bettung wird
durch die Reibung und den Widerstand des
Schotters, sowie durch besondere Betonsätze
vorgebeugt, welche ähnlich wie bei der Rigibabn
konstruiert sind. In letztere sind Schienen-
stücke eingegossen, an deren obere Enden sich
die Schwelle anlehnt.
Die Zahnstange wurde nach einem Patent
der Maschinenfabrik Bern in verschiedener
Richtung praktisch verbessert, und zwar durch
eine nach oben trichterförmige Ausweitung,
wodurch die Anlegung kleiner Kurven ermög-
licht und die Sicherheit gegen Auflaufen der
Zahuräder vergrößert wird; sodann durch die
bessere Materialverteilung in den 3- Eisen und
endlich in einer neuen Form der Zahnköpfe,
welche das Vernieten erleichtert und die 3 - Eisen
weniger schwächt.
Die Zahnstange eignet sich, da die Lage
des Teilkreises über Schienenoberkante gewählt
ist. für das kombinierte, wie für das reine
Z:thnradsystem. Sie kann für Zugkräfte von
6,5— 7,5 t angewendet werden. Die Lichtbreite
der Zahne betragt 100 mm, die Radzahnbreite
nur CO mm, so daß der große seitliche Spiel-
raum von 20 mm, verbunden mit der trichter-
förmigen Erweiterung naeh oben, ein seitliches
Anstoßen auch in den kleinsten Bogen aus-
schließt. Das Gewicht des kompletten Oberbaues
beträgt 12!» kg pro laufenden Meter. Derselbe
ist sehr stark, billig, leicht verlegbar, für
kleinste Bogenhalbmesser verwendbar. das Klein-
eisenzeug in geringer Anzahl der Stücke und
mit derben, einfachen Formen.
Die W. hat feste, unsymmetrische Weichen,
was die Anwendung zweier gekuppelter Zahn-
räder an sämtlichen Fahrzeugen mit sich brachte.
Es sind 30 Weichen vorhanden.
Sämtliche Stationen haben Ausweich-
gleise und wagprecht liegende Stockgleise. Erstere
sind für wenigstens drei Zuglängen und mit
einem Abstand der Gleisachsen von 3 m an-
gelegt. Die Stationsgebäude enthalten nebst
Wartsaal, Bureau und Gepäckslokal Wohnräume
für das Stationspersonal.
Das Modell der Lokomotiven, deren die-
W. acht Stück besitzt, ist im wesentlichen das
Abt 'sehe, nur sind die Zahnräder der Leiter-
zahnstange angepaßt. Die Maschinen haben-
zwei Treibrädtr von je 18 Zähnen. Zur Er-
zielung eines ruhigen Gangs sind die Räder
; um eine halbe Teilung versetzt. Bei einem
Gesamtradstand von 2,'J8 ra beträgt der feste
Radstand zwischen den beiden gekuppelten
Treibachsen 1.35 m. Die hintere Laufachsc liegt
in einem Drehgestell, dessen Ruhepunkt sich
unter der Feuerbüchse befindet. Der Treibrad-
durchmesser beträgt 573 mm. derjenige der
Laufräder 474 mm. Die Lokomotiven arbeiten
sanft und stoßfrei.
Die Kessel haben 3,5 ma direkte, 33 m*
indirekte, im ganzen 36,5 m3 Heizfläche. Das
Wasservolumen beträgt 1 ra3 und das Darapf-
volumeu 0,32 in3 bei 150 mm Wasserstand über
der Feuerbüchse. Der Arbeitsdruck beträgt 14 at.
Der Durchmesser der (Minder ist 300 mm, der
Kolbenhub 560 mm. Die Kessel erzeugen pro
Stunde und Quadratmeter Heizfläche etwa 50 kg
Dampf und es entspricht 1 m2 Heizfläche einer
Arbeitsleistung von 4,6 Pferdekräften. Die
Maschinen wiegen in leerem Zustand 13 t. voll
ausgerüstet 16,7 t; dabei haben die Lokomotiven
eine Zugkraft von 6,8 t und bewältigen eine
Bruttolast von 26,5 t auf der Rampe von
25X und in Bogen von 60 m Halbmesser
! mit einer Fahrgeschwindigkeit von 7 km pro
Stunde. Ihre Leistung entspricht, somit 17a
i Pferdekräften.
Die Maschinen besitzen Luftrepressions-
j bremsen, bei denen die Luft in den (Mindern bis
I auf etwa y at zusammengepreßt wird, zwei
! Zahnradfriktionsbremsen und eine automatische
, Dampfbremse bei Geschwindigkeitsüberschrei-
tung. Die beiden Zahnrad bremsen sind gleich,
angeordnet, nur ist die eine auf der Führer-
seite, die andere auf der Heizerseite angebracht.
Sie wirken auf beide Treibachsen, auf je zwei
hintereinanderliegende, seitlich an das Zahnrad
befestigte geriffelte Bremsscheiben. Bei all-
fälligem Schadha ft werden der Luft bremse und
zum Anfahn u im Gefälle dienen sie als Re-
gulierbremsen. Die Dampfbremse ist beinahe
überall eingeführt Siejöst mittels eines Cen-
trifugalregulators bei Überschreitung der zu-
lässigen Geschwindigkeit selbstthätig die Zahn-
radbremse des Führers aus; auch kann sie mit
der Hand bedient werden.
Die W. besitzt 0 Personenwagen, nämlich
8 offene vierachsige Coupewagen und 1 zwei-
achsigen Wagen mit zwei geschlossenen Coupes
und mit offenem GUterladeraum. Die ersteren
i haben je 48 Plätze, 5.06 in totalen Radstand,
der letztere 28 Plätze, 2.7 m Radstand. Das
tote Gewicht pro Platz beträgt bei ersteren
107,3 kg. bei letzterem 114,3 kg. Die Wagea
haben Zahnradbremse.
Werkstätten
3491
Eigenartig ist das Untergestell der Wagen I
mit seinen zwei mit Stangen verbundenen Zahn-
rädern. Diese Anordnung erforderten die Wei-
chen bei der auf 90 cm Länge sich er-
streckenden Unterbrechung der Zahnstange, wo
diese mit der Schiene sich kreuzt. Sonach
helfen sich die Zahnräder wechselseitig über
jene Stelle hinweg. Ein Rad bleibt stets in der
Zahnstange und führt das andere nach Passie-
rung der Unterbrechung anstandslos in die
Zahnstange ein. Sämtliche Personenwagen sind
in dieser Weise gebaut und haben deren
Untergestelle den gleichen Radstand von 135 cm. ,
Die Laufräder von 533 mm Durchmesser sitzen,
wie diejenigen der Lokomotiven, lose auf den
Achsen. Die Zahnräder haben 14 Zähne bei
einem Durchmesser des Teilkreises von 445 mm.
Die zwei offenen Güterwagen haben je
6 t Tragkraft, 2 t Eigengewicht und einen
Radstand von 2050 nun.
Der Betrieb wird von den Berner Ober-
land-Bahnen gegen Vergütung der Selbstkosten
und eines Zuschlags für allgemeine Verwaltung
besorgt. Die Gesellschaft hat sich dabei das
Genehmigungsrecht für die Tarife und Fahr-
pläne, für den Voranschlag der jährlichen Ein-
nahmen und Ausgaben, für allfällige Nachtrags-
kredite und für die Jahresrechnung, für Neu-
bauten und Anschaffungen von Roll- und Ober-
baumaterial, für die Verträge über Unfallver-
sicherungen vorbehalten. Ferner hat sie die
Haft-, bezw. Ersatzpflicht für allen aus dem
Betrieb entstehenden Schaden zu tragen.
In Lauterbrunnen und Urindelwald ist je
eine Werkstätte für Handbetrieb zur Vornahme
kleinerer Reparaturen eingerichtet.
Die Tarife sind so aufgestellt, daß der Per-
sonenkilometer III Klasse 50 Cts. und II. Klasse
80 Cts. kostet. Die Gepäcktaxe ist nach der
Konzession zu 40 Cts. und die Gütertaxe zu
20 Cts. pro 100 kg und km berechnet. Daneben
besteht eine Reihe von Taxennäßigungen.
Die Ergebnisse des Betriebs werden als
günstige bezeichnet.
Die Station Scheidegg wird Anschlußstation
■der Jungfrau- Bahn nach dem Projekt des Herrn
Guger-Zeller werden, welchem der Bundesrat
hierzu die Konzession zu erteilen bei den eid-
genössische Räten den Antrag stellt Dadurch
wird die W. eine neue erhöhte Bedeutung
«rhalten
Litteratur: Strub, Wengerenalpbahn. Schwei-
zerische Bauzeitung, Zürich 1893. Dietler.
Werkstätten der Eisenbahnen {Haütcay
tcorks; Ateliers, m. pl., den ehern ins de (er)
dienen in erster Linie zur Vornahme der Aus-
besserungen an Fahrbetriebsmitteln und mecha-
nischer Ausrüstung; in einzelnen Fällen auch für
den Neubau von Fahrbetriebsmitteln. In der
ersten Zeit des Eisenbahnwesens pflegten die
Eisenbahnen größere Reparaturen an Privat-
anstalten zu übergeben, welche sich mit dem
Neubau von Lokomotiven und Wagen be-
schäftigten. Im Lauf der Zeit ist man jedoch
allgemein dazu übergegangen, alle Repara-
turen in den eigenen W. zu besorgen. Der
Neubau von Lokomotiven und Wagen wird
von den deutschen und österreichisch- unga-
rischen Verwaltungen nur zum geringen Teil
selbst bewirkt; hingegen beschäftigen sich
mehrere W. in Frankreich, vor allem aber
«ine große Zahl der W. Englands und Nord-
amerikas mit der Neuherstellung von Fahr-
betriebsmitteln.
Inhalt.
1. Arbeitsbereich and Einteilung der Werk-
etitten. With 1 de* Orts rar die Anlage von
Werkstätten.
II. Allgemeine Erfordernisse der Werk-
stttten.
III. GrundriDanordnung.
IV. G röfien f e r häl t n i ne im allgemeinen
V. Beschreibung der eiotelnen Werkstätten-
abteilungen.
Ä. Lokomotiv- and Wagenmootierang. Montierungs-
schappen der W. für mechanische Einrichtungen.
II. Kesselschmiede,
r. Siedeiohnrerkstitto.
Ii. Kupferschmiede.
K Klempner- (Spingier-) Werkstitte.
F. Dreherei. Schlosserei.
0. Kiderwerkstitte.
B. Sehmieden. Feder- und Werkieugschraieden
/. GieOerei.
K. HoUbearbeltongswerkttitte. Modelltischlerei
L. Lackiererei. Firnisküche
M. Tapenerorei and Sattlerei.
-V. Wagenrevisionshallen.
(/. Anhoitseuuppen.
f. Lobrüog« werk statte
. Kesselhaus. Maschinenhaus. Kohlcnschuppen.
Matraxine.
.S Verwaltuinjsirebaade.
T. Kau nie für Woblfahrtseinriehtungen.
'*. Nebenantagen.
VI. U m f aas u n g s w in de. Decken- and Dach-
konstrak tionen. Fuliboden.
VII. Ilauliehe Ausrüstung.
A. Gleisanlagen.
Ii. Hebevorrichtangoo.
C. Beleuchtung.
b. Beheitang.
E. Lüftung.
/'. Wasserversorgung und Entwisserong.
VIII Beschreibung einzelner ausgeführter
Werkstitten.
A. Lokoraotiv- und Wageowerkrtltten.
1. Lina.
I. Budapest.
3. Tcropelhof.
4. Weiden.
5. Hellemmes.
r>. Bellinzona.
7. West-Chieago
B. Lokomotivwerkstitten.
1. Crewe.
2. Altoona.
S. Juniata.
C Wagenwerkstitten.
1. Romilly.
1. Altoona.
IX. Herstellungskosten der Werkstitten.
X. Litterutar.
I. Arbeitsbereich undEinteilungder
Werksstätten. Wahl des Orts für die
Anlage von Werkstätten
Die Entscheidung über die Größe des Arbeits-
bereichs der W. hängt von der örtlichen Lage
derselben und sonstigen Verhältnissen des Unter-
nehmens ab; liegt die W in industriereicher
Gegend, in der die Zufuhr der Materialien nicht
auf langen Strecken erfolgen muß und Arbeits-
kräfte zur Hand sind, kann man sich wohl auch
auf die Herstellung von Arbeitsstücken ver-
legen, welche sonst von der Privatindustrie
bezogen werden, zumal, um sich bei zeitweiliger
Verringerung anderer Arbeiten einen Arbeiter-
stamm zu erhalten. Im allgemeinen kann jedoch
der Grundsatz aufgestellt werden, daß die W.
sich mit der Ausführung solcher Arbeiten und
Herstellung von solchen Arbeitsstücken nicht
beschäftigen sollen, welche besser oder billiger
von der Privatindustrie geleistet werden.
Bezüglich der Arbeitszuweisung an die W.
unterscheidet man: Centraiwerkstätten, Haupt-
werkstätten, Filial-, Neben-, Betriebs-, Lokal-
werkstätten u. s. w. (s. den Artikel Werkstätten-
dienst.)
t
Digitized by Google
Werkstätten
Große W. bieten den Vorteil, daß die Beschaf-
fung von besonderen Werkzeugmaschinen auch
wirtschaftlich vorteilhaft wird, und durch die
bessere Ausstattung mit Arbeitsmaschinen, ins-
besondere auch mit Specialmaschinen und durch
die vollkommeneren Betriebseinrichtungen ein
rascherer und vielfach auch billigerer Arbeits-
betrieb möglich gemacht wird. Große W. bieten
weiter den Vorteil, daß bestimmte Arbeiten,
die sich stets wiederholen, billiger bewirkt
werden können. Auch wird das Aufsichts-,
Bureau- und Verwaltungspersonal bei größeren
W. im Verhältnis zur geleisteten Arbeit ein
geringeres sein als bei kleinen W., so daß auch
die Regiekosten in demselben Verhältnis sieb
niedriger stellen.
Wenn nach dem Gesagten auch eine Centra-
lisierung der Arbeiten vorteilhafter wäre, so
läßt sich dies nicht immer erreichen. Liegt die
Hauptwerkstätte in der Mitte der Bahn, so er-
scheint es notwendig, bei Bahnen von größerer
Länge an den Endpunkten Reserve- und
Rangierma8cbinen, zumeist auch Zugmaschinen
zu stationieren, welche die Herstellung von
Lokomotivschuppen und in Verbiuduug damit
von kleinen W. erfordern. Überdies muß an
den Endpunkten für die Vornahme etwa not-
wendiger Ausbesserungen an beschädigten
Wagen gesorgt werden. Liegt hingegen die
Hauptwerkstätte an einem Endpunkt der Bahn,
dann gilt das Gesagte für den andern End-
punkt. Weiter muß erwähnt werden, daß bei
der allmählichen Entwicklung großer Bahnen
und Bahnnetze die alten Einrichtungen neben
den neu zu gründenden meist noch beibehalten
werden.
Was die Wahl des Orts für eine W. anbe-
langt, so wird man sich hierbei von dem Be-
streben leiten lassen, die anläßlich der Aus-
besserungen erwachsenden Transportkosten und
Zeitversäumnisse der Fahrzeuge möglichst klein
zu halten; hiernach kann im allgemeinen der
Grundsatz gelten, daß der richtigste Ort dort
ist , wohin das Fahrmaterial bei seiner Ver-
wendung in der größten Zahl gelangt.
Ferner sollen W. nur an größeren Orten erbaut
werden, in welchen höhere Schulen bestehen;
denn hier ist es leichter, Beamte und Arbeiter
zu erhalten. In größeren Orten bietet da« Unter-
kommen weniger Schwierigkeit, die Lebens-
verhältnisse gestalten sich günstiger, die Frauen
werden eher und besseren Nebenverdienst er-
langen u. s. w. ; wogegen in kleineren Orten be-
deutende Geldsummen für Beamten- und Ar-
beiterwohnhäuser aufgewendet werden müssen.
In Hauptstädten selbst empfiehlt sicli die An-
lage von W. nicht, nachdem die Auslagen für
Grunderwerb und Taglohn sich in den Haupt-
städten nicht unwesentlich höher als in Provinz-
städten stellen.
$ OG der technischen Vereinbarungen über
den Bau und die Betriebseinrichtung der Haupt-
eisenbahnen des V. D. E.-V. lautet: „Durch
Anlage eigener, angemessen ausgestatteter W.
ist für den sicheren und scdwllen Vollzug der
Arbeiten zur Instandhaltung der Betriebsmittel
Sorge zu tragen. Diese W. sind an den Haupt-
knotenpunkten des Verkehrs einzurichten; bei
neuen Anlagen ist die Möglichkeit einer späteren
Ausdehnung vorzusehen. Die Anlage von
Hauptwerkstätten ist der von mehreren kleinen
W. vorzuziehen."
II. Allgemeine Erfordernisse der
Werkstätten. Die Ton den W. auszuführen'
den Arbeiten können in drei Abteilungen ge-
gliedert werden, und zwar:
1. Erhaltung der Lokomotiven und Tender -r
2. Erhaltung der Wagen;
3. Erhaltung der mechanischen Einrich-
tungen, der Drehscheiben, Weichen, Herzstücke,
Wasserstationseinrichtungen u. s. w.
Bei großen W. werden, wenn es zweckmäßig
erscheint, die Lokomotiv- und die Wagenab-
teilungen örtlich getrennt. In der Mehrzahl der
Fälle ist dagegen eine solche Trennung nicht
erforderlich.
Die Abteilung für Erhaltung der mecha-
nischen Einrichtungen u. s. w. ist selbst bei.
f größeren W. nur von mäßiger Ausdehnung und
sind daher sämtliche Arbeitsräume derselben
zumeist in einem Gebäude vereinigt, und
kommen hier hauptsächlichst drei Arbeitsräume
in Betracht, nämlich die Dreherei, die Schmiede
und der Bauschuppen.
Die Arbeiten, welche an den in Reparatur
befindlichen Lokomotiven vorzunehmen sind,
: zerfallen in:
1. Die Hauptreparatur, welche die Unter-
suchung und das Regulieren, bezw. die Erneu-
erung aller Lager, Büchsen, Zapfen und gleiten-
den Flächen, sowie das Untersuchen, Instand-
setzen und Abdichten sämtlicher Garniturteile
umfaßt.
2. Die Kesselreparatur, nämlich die Erneue-
rung der Feuerkiste, der Rohrwände, der Rauch-
kammer, einzelner Kesselplatten, Auswechslung
der Feuerrohre, Erneuerung der Stehbolzen,
Ausbessern der Wände, Feuerkisten und Rauch-
kammer. In großen Centraiwerkstätten werden
I behufs Auswechslung ganzer Kessel auch neue
| Kessel angefertigt.
3. Die Unterhaltung der Radreifen, welche
in dem Abziehen der schadhaft gewordeneu
Radreifen und dem Aufziehen neuer Radreifen
\ oder im Abdrehen der Räder bestehen kann,
wovon letztere Verrichtung zumeist mit der
I ad 1) genannten Hauptrejtaratur zusammen-
fällt.
Die Arbeiten, welche an den in Ausbesserung
befindlichen Wagen vorzunehmen sind, zer-
fallen in :
1. Unterhaltung der Radreifen, wozu das
Auswechseln der schadhaft gewordenen Rad-
reifen und das Abdrehen der Radreifen gehören.
2. Die sonstigen Arbeiten am Untergestell,
welche in der Untersuchung und dem Regulireu
bezw. der Erneuerung aller Lager, Büchsen,
Zapfen und gleitenden Flächen, ferner in der
Untersuchung und Ausbesserung, bezw. Erneue-
rung der Rahmen, Stoß- und Zugapparate, der
Tragfedern, Kuppelungen und Bremsen bestehen.
3. Die Arbeiten am Wagenkasten, welche
sich in erster Reihe auf die Untersuchung und
Ausbesserung der Holz- und Eisenteile des
Kastens, ferner auf die Lackierung desselben
beziehen, die Revision und Ausbesserung der
gepolsterten Sitze und anderweitiger Aus-
rüstungsteile.
Berücksichtigt man noch jene Arbeiten»
welche zur Unterhaltung der Weichen und Herz-
stücke oder sonstiger Bahnausrüstungsgegen-
stände gehören, so soll eine Haupt- oder Central-
werkstätte folgende Räume, bezw. Baulichkeit«»
enthalten:
Digitized by GooqI
Werkstätten
1. Die Lokomotivreparaturwerkstätte;
2. die Wagenreparaturwerkstätte;
3. die Kesselschmiede;
4. die Siederohrwerkstätte ;
5. die Dreherei und Schlosserei;
6. die Räderreparaturwerkstätte;
7. die Schmiede, einschließlich Federn- und
Werkzeugschmiede ;
8. die Kupferschmiede, Gießerei und Klemp-
nerei;
9. Schreinerei und Stellmacherwerkstätte;
10. Sattler- und Tapeziererwerkstätte;
U. die Malwerkstätte oder Lackiererei;
12. Baulichkeiten für die Betriebsdampf-
kessel und -Dampfmaschinen samt Kohlen-
Schuppen ;
13. Wagenrevisionshalle;
14. Magazine;
15. Bureaux und sonstige Dienst räume der
Verwaltung; ferner die Räumlichkeiten für den
Thorwärter;
16. Räumlichkeiten für das Arbeiterpersonal,
wie Speise-, Baderäume und für sonstige Wohl-
fahrt sein rieht ungen.
Von sämtlichen Arbeitsräumen wird gefor-
dert, daß sie derart groß bemessen sind, daß
alle jene Arbeiten, welche in denselben zur Aus-
führung zu gelangen haben, unbehindert durch-
geführt werden können, und überdies so viel
Raum vorhanden ist, daß die Arbeiter durch die
Bewegung der Arbeitsstücke nicht gestört
werden ; ferner daß sie trocken, hell und heiz-
bar sind. Die W. sind in solchem Umfang ein-
zurichten und mit allen jenen Arbeitsmaschinen,
Hebevorrichtungen, Gleis- und Drehscheiben-
aulagen , Werkzeugen und sonstigen maschi-
nellen Einrichtungen auszustatten, daß die Aus-
besserungen au den Fahrbetriebsmitteln voll-
ständig, schnell, zweckmäßig und wirtschaftlich
ausgeführt werden können.
Da die Mehrzahl der in den W. vorzu-
nehmenden Arbeiten zu ebener Erde ausgeführt
werden müssen, so werden die Baulichkeiten
der W. meist nur eingeschoßig hergestellt. In
obere Geschoße können nur solche Arbeiten
verlegt werden, die an leichterem Material
vorzunehmen sind und bei welchen hierzu nur
leichtere Werkzeuge in Verwendung kommen
(Schreinerei, Sattlerei u. s. w.); doch wird der
Dienst und die Übersicht bei mehr Gcschoßen
erschwert.
III. Gruudrißanordnung der W. Hier-
bei ist zu beachten: 1. Die Trennung der W. in
Abteilungen (Räume, Baulichkeiten) nach dem
Erfordernis der verschiedenen Zwecke; 2. die
gegenseitige Lage der einzelnen Abteilungen,
welch« dein Arbeitsgang der Werkstücke ent-
sprechend angeordnet sein sollen , damit der
erforderliche Transportweg des Stücks vom
Arbeitsbeginn bis zur Vollendung möglichst
gleichgerichtet sei und kurz ausfalle; 3. die
genügende und leichte Vergrößerungsfähigkeit
der einzelnen Abteilungen der W. Ältere
Anlagen, bei deren Erbauuug nur das eiste
Bedürfnis Berücksichtigung gefunden hat, ohne
daß von vornherein auf eine künftige Ver-
größerung Bedacht genommen worden war,
weisen zumeist kein bestimmtes System auf.
Werden jene W. ins Auge gefaßt, bei deren
Entwurf an bestimmten Grundgedanken fest-
gehalten ist, so können nachstehende Haupt-
sysreme unterschieden werden:
1. Die ungegliederte Grundrißan-
ordnung (Fig. 1676). Bei derselben ist ein ein-
ziger, rechteckig gestalteter Raum, in welchem
alle Werkstättenabteilungen und sonstigen Ein-
richtungen untergebracht sind, von auf Säulen
ruhenden, mit Oberlicht versehenen Dächern
überdeckt. Die Zeichenzimmer und Bureaux
und jene Abteilungen, welche offene Feuer ent
halten (wie Schmiede und Gießerei), ferner
Schreinerei, Sattlerei und Lackiererei, sind
dann zumeist durch besondere Zwischenwände
abgeschlossen.
Dieses System gewährt den Vorteil geringer
Herstellungskosten, der geringen Anzahl von
Thüren, was eine leichtere ..Erwärmung im
Winter ermöglicht, großer Übersichtlichkeit,
leichter Beaufsichtigung und Überwachung der
Arbeiter und geringer Unterhaltungs- und Be-
triebskosten. Diesen Vorzügen stehen aber die
wesentlichen Nachteile gegenüber, daß bei einem
ausbrechenden Brand die gesamte Anlage in
großer Gefahr sich befindet ; ferner bedingt
eine Erweiterung einzelner Abteilungen der W.
bedeutende Kosten und Veränderungen der
Gleise und Drehscheibenanlagen. Diese Grund-
rißanordnung ist für große W. nicht anwendbar.
2. Die rost form ige Grund rißanord-
nung (Fig. 1677). Auch bei dieser Anordnung
; ist die W. ein großes Gebäude von meist recht-
; eckigem Grundriß, jedoch mit dem Unter-
! schied, daß die einzelnen Räume um mehrere
I innen gelegene, rechteckige Höfe angeordnet
! sind, welch letztere nicht nur zur Beleuchtung
der verschiedenen Werkstätlenräume. sondern
auch zum Aufstellen von Radern, Achsen und
zur Verwahrung anderweitigen Materials dienen.
Die Vorzüge dieser Anordnung bestehen in
einer guten Verbindung zwischen den einzelnen
Räumen und der leichten Übersichtlichkeit
der Anlage; hingegen ist die Erweiterung der
Anlage beschrankt, wenn nicht einzelne Ab-
teilungen getrennt zur Aufstellung gelangen
sollen, wodurch die fragliche Grundrißanord-
nung verlassen und die mit derselben ver-
bundenen Vorzüge geopfert werden. Auch kann
I man bei einem Brand schwer zu den einge-
\ schlossenen Höfen gelangen.
3. Die fischgräteuartige Grundriß-
anordnung. Bei dieser erhält der Grundriß
die Gestalt eines Kreuzes mit mehreren Quer-
armen, und dient der Langbau im wesentlichen
für die Verbindung der einzelnen, in den
Querbauten angeordneten Werkstättenräume.
Zwischen den Querbauten entstehen Höfe, die
I nach außen offene sind und zur Aufbewahrung
von verschiedenen Bestandteilen der Fahrzeuge
dienen. Diese Anordnung gewährt den Vorteil.
J daß sehr viel Seitenlicht zur Verfügung steht
und unter Umständen das Deckenlicht ganz
entbehrt werden kann; die einzelnen Abteilun-
gen lassen sich leicht und billig erweitern, sie
läßt eine bequeme Verbindung zwischen den
einzelnen Räumen zu, und man kann rasch und
leicht zu jedem Gebäudefeil gelangen. Die
' Nachteile liegen in den hohen Baukosten in-
folge der vielen Umfaugswände, ferner ist die
Übersicht eine schwierige, und demnach auch
die systematische Folge der verschiedeneu
Arbeiten kaum durchführbar.
4. Die ü-förmige Grundrißanord-
nung. Diese ziemlich häufig anzutreffende An-
ordnung weist zwei, meist symmetrisch an-
Digitized by Google
3494
Werkstätten
geordnete Flügelbauten auf, von denen der
eine die Lokomotivreparaturwerkstätte, der
andere die Wagenreparaturwerkstätte bildet,
während der Verbindungsbau die gemeinsame
Dreherei, die Holzbearbeitungswerkstätte und
das Bureaugebäude enthält. Die Schmiede,
Kupferschmiede, Gießerei, das Kesselhaus u. s. w.
werden dann häufig in den zwischen den beiden
herein auf die künftige Ausdehnung Rücksicht
genommen wird. Im gegenteiligen Fall wäre,
wenn der Verbindungsbau unmittelbar an die
beiden Flügelbauten sich anschließt, eine zweck-
mäßige Vergrößerung desselben mit Schwierig-
keiten verbunden, und würde eine Verlegung-
eines Teils der Dreherei beispielsweise in die
Wagenmontierung bedingen.
Fig. 167G.
Fig. 1677.
Fig 1678.
A Abort.
Ad Verwalt
Jim Brenn
Jiu Brnekenwage.
b Dreherei.
A'm Kivenm&if&iin.
Q GieSerei
tir Kadergleite.
Ht Holtschappen.
A' Kesselbau*.
Ad Kohleomagatiu.
A s Kooaelsch miede
A'uS Kupferschmiede.
L Lackiererei.
LH Lokonotirm
LSch Lokomotir
M Maschinenbaus
M <l Magazin
Itk Ueeerrekesiel.
II W Raderwerk.tatte
8 Sattlerei.
Sek Schmiede.
Sehl Schloeserei.
sH Spritzenhaus
T Titchlerei.
{{> Wohogebaude
WM
Fig. 1679.
Flügelbauten und dem Verbindungsbau gelege-
neu Hof angeordnet. Der Hauptvorteil dieser
Gruppierung besteht in der zweckmäßigen Tren-
nung der Lokomotiv- Ton der Wagenreparatur
ohne Verzicht leistung auf das leichte Zukommen
xn den einzelnen Objekten im Fall eines. Brands
und in der bequemen Erweiterung der ein-
zelnen Objekte, wenn bei Bemessung des Raums
für die Dreherei und Holzbearbeitung von vorn-
Behufs Erweiterung der Schmiede ist es
nötig, auf genügend große Hofräume Rücksicht
zu nehmen.
6. Anordnung tod mehreren getrenn-
ten Gebäuden (Fig. 167b u. Fig. 1679). Da
bei großen Werkstättenanlagen sämtliche Räume
nicht in einem einzigen Gebäude untergebracht
werden können, stellt man mehrere getrennte
Gebäude her, und zwar je eines für die Loko-
Digitized by Google
Werkstätten
349Ö
raotivreparatur , Wagenreparatur, Schmiede,
Dreherei, Kesselschmiede u. s. w.
Wenngleich bei dem Entwurf einer jeden ,
<ler früher genannten Grundrißanorduungen auf j
< jne Vergrößerung Röcksicht genommen wird, J
besitzt doch kein System eine so weitgehende ,
Vergrößerungsfähigkeit der ganzen Anlage wie j
<las letztgenannte.
IV. Größenverhältnisse im allge- !
meinen.
Behufs Erbauung einer neuen Eisenbahn-
werkstätte oder Erweiterung einer vorhandenen
find gewisse Angaben erforderlich, welche auf
den Umfang des zu erhaltenden Fahrparks
oder Oberbaues Bezug haben. Zumeist ist ge-
geben :
1. Die Anzahl der Lokomotiven und Wogen,
welche von der W. zu erhalten sind;
2. die in dem der W. zukommenden Gebiet
innerhalb eines gewissen Zeitraums zu fördern-
den Lokomotiv-, bezw. Wageniichskilometer;
:i die Länge der Bahnlinien, welche seitens
der W. betriebsfähig zu erhalten sind.
Sollen in der W. überdies neue Fahrbetriobs-
mittel erzeugt werden, so ist auch dieser Um- j
stand EinÖuß nehmend auf die Größenbemessung '
der W.
Für die erforderliche Größe verschiedener
Werkstättenabteilungen sind durch die Erfah-
rung Anhaltspunkte gegeben.
Der kgl. Regierungsbaumeister in Kiel, Herr
Wilhelm Oppermann, hat den Versuch ge-
macht, auf Grund eines umfangreichen statisti-
schen Materials, welches in der im deutschen :
Reichseisenbahnamt bearbeiteten „Statistik der :
im Betrieb befindlichen Eisenbahnen" vor- j
banden ist, bestehende Lücken und unzuver-
läßliche Angaben in der Fachliteratur, und zwar
hinsichtlich der Größenabmessungen einzelner
Abteilungen einer Eisenbahnwerkstätte auszu-
tollen, bezw. zu berichtigen und zu ergänzen.
«Glasers Annalen. Bd XXV, S. 225 ff , Hd.
XXVI, S. 234, 274). Derselbe ging vom Ge- |
>iehtspunkt aus, daß die unter Punkt 1 und 2 1
aufgeführten Angaben mit der Anzahl der j
Werkstättenarbeiter in Bezug zu bringen seien,
um für gewisse Einheitssätze die erforderlichen
Arbeiter zu ermitteln, und so durch die Anzahl
der Arbeiter die Zahl der Arbeitsplätze und da-
durch zugleich die räumliche Ausdehnung der W.
festlegen zu können. Die auf Grund statistischer
Zahlen ermittelten Werte bedürfen jedoch mit-
unter einer nicht unwesentlichen Richtigstel-
lung, um erhöhten Anforderungen zu gewissen
Zeiten entsprechen zu können.
V. Beschreibung der einzelnen W er k-
stättenabteilungen.
A Lokomotiv- und Wagenmontic-
rung Montierungs schuppen für mecha-
nische Einrichtungen.
Die Lokomotivmontierung, sowie die
Wagenmontierung, in welchen die Loko-
motiven (Tender), be*w. Wagen zum Zweck der
Ausführung der Revision und der Ausbesse-
rung«arbeiten untergebracht werden, müssen
derart gebaut und eingerichtet werden, daß bei
guter, gleichförmiger Beleuchtung, einer mög-
lichst gleichförmigen Temperatur, leichter und
zweckmäßiger Beheizung im Winter, genügend
Raum vorhanden ist für die Reparaturarbeiten
und für die sonstigen, an den Fabrbetriebs-
mitteln vorzunehmenden Verrichtungen. Die
einzelnen Reparaturstände müssen leicht zu-
gänglich, die rasche und leichte Entfernung der
aufgebundenen Achsen und der Transport der-
selben in die Dreherei, sowie die Zustellung der
als Ersatz in Verwendung kommenden Räder-
paare muß bequem möglich sein und müssen
demnach in diese Werkstättenabteilungeu ge-
nügend Gleise unmittelbar, d. h. ohne Zuhilfe-
nahme von Drehscheiben, führen
In den Montierungsräumen für Lokomo-
tiven und Wagen ist entweder nur eine Reihe
oder es sind zwei Reihen von Ständen ange-
ordnet.
Die Gleise der einzelnen Lokomotiv- und
Wagenstände stehen durch eine Schiebebühne
mit einander in Verbindung, mittels welcher die
Fahrzeuge aus den Montierungsräumen auf die
außerhalb derselben gelegenen Gleise und um-
gekehrt gebracht werden können. Wesentliche
Verschiedenheiten in der Grundrißanordnung
kommen insofern vor, als die Schiebebühne ent-
weder innerhalb des Werkstättenraums oder
auterhalb desselben gelegt ist.
Sind die Stände in zwei (ein- oder mehr-
fachen) Reihen angelegt, so wird die Schiebe-
bühne innen angeordnet und man erhält eine
Grundrißanorduung dieser Objekte, wie in Fig.
1677— 1679 dargestellt. Es sind dann wenig
Zufahrtsthore nötig; die mit Fenstern zu ver-
sehenden Umfassungsmauern bleiben zur An-
bringung von Schraubstöcken und sonstigen
Ausrüstungsgegenständen frei, die Räume sind
hell, gestatten eine leichte Übersicht und er-
möglichen wegen der geringen Anzahl von
Thoren auch eine leichte Erwärmung im Winter.
Die Schiebebühnen sind bei dieser Anord-
nung mit geringen Kosten leicht in gutem
Stand zu erhalten, da sie nicht im Freien
liegen. Zuweilen werden die Einfahrtsthore in
die beiden Stirnwände der Montierungsräume
gelegt und genügt diese Anordnung für nicht
zu große W.
Für größere Wagenreparatur- Werkstätten
oder solche, deren Erweiterung in Aussicht
genommen wird, empfiehlt es sich, die Thore
seitlich zur Richtung der Gleise anzubringen,
weil man hintereinander in Zwischenräumen
von ungefähr vier Wagenlängen je eine Schiebe-
bühne herstellen kann.
Um vom überdachten Montierungsraum nicht
zu viel Raum für die Schiebebühne benützen
zu müssen, was dann der Fall wäre, wenn die
Schiebebühne auch für ungewöhnlich lange
Wagen bemessen werden müßte, werden in
einer oder in beiden Stirnwänden ein oder
mehrere Thorwege angeordnet, welche überdies
im Fall der Not eine raschere Entleerung d?r
Moutierung gestatten.
Bei kleineren W. wird nur eine (entweder
einfache oder Doppel-) Reihe von Ständeu ge-
wählt. Der Bau wird in diesem Fall lang-
gestreckt und die Gleise sind normal zu den
Längswänden gestellt.
Das Schiebebühuengleis kann in diesem
Fall außerhalb oder innerhalb des Werkstätten-
raums längs der einen Langwand angeordnet
werden.
Bisweilen gelangt eine gemeinschaftliche
Schiebebühne für zwei mit den Langseiten
parallel nebeneinander erbaute Montierungs-
raume zur Verwendung. Jedem Lokomotiv-
odor Wagengleis entspricht dann bei dieser An-
Digitized by Google
34%
Werkstätten
Ordnung in der der Schiebebühne zugewendeten
Langwand ein Thor.
Es empfiehlt sich, bei größeren Wagenmon-
tierungen die das Dach tragenden Säulen in
der Richtung quer zu den Gleisen in den doppel-
ten Gleisentfernungen aufzustellen, um zwischen
einzelnen Gleissträngen zum bequemeren Trans-
port der Räderpaare schmalspurige Gleise an-
ordnen zu können.
Lokomotiv- und Wagenmontierungen er-
halten in der Regel rechteckig gestaltete Grund-
rißanordnungen; ausnahmsweise kommen jedoch
auch anders geformte Grundrißanordnungen vor,
und hat beispielsweise die der Pennsylvania-
Eisenbahn gehörigen W. in Altoona rotunden-
förmige Montierungsräume für Lokomotiven
und Wagen, wie dies aus den Fig. 7 u. lu,
Taf. LXXXVI, zu ersehen ist. Auf jedem
Radialgleis der Wagenmontierung können dort-
selbst drei Wagen aufgestellt werden
Lokomotivmontierung. Nach § 66
der technischen Vereinbarungen für Haupt-
bahnen des V. D. E.-V. ist es zweckmäßig,
die Größe sämtlicher bedeckten Arbeitsräume
einer W. derart einzurichten, daß 25 der dieser
W. zur Instandhaltung zugewiesenen Loko-
motiven ausgebessert werden können. Für ge-
deckte Lokomotivstände ist diese Anzahl, wenn
von Lokomotivneubauten abgesehen wird, reich-
lich bemessen. Dies wird auch in dem Bericht
über die Beantwortung der Frage Gruppe V,
Nr. 1 a, welche auf der XIV. Technikerversamm-
lung des V. D. E.-V. (Straßburg, 1893) zur
Beratung stand , bestätigt , indem in dem-
selben die Unterbringung von To% des Loko-
motivstands von 22 Verwaltungen als ausrei-
chend — teilweise unter Voraussetzung von
vorzüglicher Ausrüstung der W. mit Werk-
zeugmaschinen und entsprechender Arbeits-
teilung — anerkannt wird. Einzelne Verwal-
tungen halten sogar 15— 20 als genügend,
und wird die Möglichkeit, die Anzahl der ge-
deckten Lokoniotivstände herabzusetzen, viel-
fach mit der gegenwärtig vollkommeneren Aus-
rüstung der W., mit zweckmäßiger Arbeitsein-
teilung und endlich mit der besseren und gleich-
förmigeren Bauart der Lokomotiven begründet.
Thatsächlieh überschreitet der Reparaturstand
selten mehr als 20-23%.
Die Lokomotivstände sind von Mitte zu
Mitte Gleis in Abständen von 5.5—6 m und
darüber anzulegen, wenn das Heben der Loko-
motiven mittels Hebeböcken oder Laufkränen
erfolgt. Bei Verwendung von fahrbaren Bock-
kränen sind im Bedarfsfall die Abstände ent-
sprechend der Kranbauart, größer zu wählen.
Die Entfernung der Gleisachse des äußersten
Lokomotivstauds von der nächstgelegenen Wand
ist, wenn Raum für Werkbänke vorhanden
sein soll, mit 4 — 5 in anzunehmen. Die Länge
der Stände wird für die Aufstellung von einer
bis höchstens drei Lokomotiven ohne Tender
bemessen. Die Länge eines Lokomotivstauds
hat sich nach der längsten der zur Erhaltung
zugewiesenen Lokomotiven zu richten. Für die
mit Werkbänken ausgestatteten Arbeitsplätze
längs den Wanden sollen 31 4 m Breite veran-
schlagt werden, wenu in der Lokomotivmontie-
rung auch namhafte Schlosserarbeiten ausge-
führt werden. Ist für jeden Lokomotivstand
nur eine Lokomotive bestimmt, dann wird die
Lange desselben mit 10—13 m bemessen. Er-
| scheint es wünschenswert, daß auf dem Stand
außer der Lokomotive auch noch die von der-
i selben ausgebundenen Satzachsen aufgestellt
werden können, so ist die Länge des Stands
um ungefähr 3 m zu vergrößern. Für zwei
hintereinander aufzustellende Lokomotiven ist
eine nutzbare Standlänge von ungefähr 19 bis
22 m erforderlich, für 3 Lokomotiven ungefähr
28—32 m. Für die Aufstellung der Tender
rechnet man gewöhnlich 2 Tender an Stelle
einer Lokomotive. Nimmt man für die Loko-
motiven einen Durchschnitts reparaturstand von
SOV an, so kommen nach Op permann auf
j einen Stand der Lokomotivbauwerkstätte 6,6&
Arbeiter, von welchen, 37 — 67X gleich 3— 4
Schlosser mit ebensovielen Schraubstöcken zu
rechnen sind. Diese Ziffer liegt im Mittel zwi-
schen iener von Schmitt und Oberstadt
angegebenen, indem ersterer für einen Loko-
motivstand 4—5 Schraubstöcke, letzterer für
jede auszubessernde Lokomotive 22/s Schlosser
als nötig erachtet.
Die Schraubstöcke werden in Entfernungen
von 2— 2'/2 m an den Werkbänken angebracht,
und werden Werkbänke, welche nur an einer
I Seite Schraubstöcke tragen, mit 0,9 m, solche
mit Schraubstöcken an beiden Seiten mit 1,2
bis 1,5 m Breite bemessen.
Die unter den einzelnen Lokomotivständen
anzubringenden Arbeitsgruben werden ähnlich
den in den Lokomotivschuppen befindlichen
Putzgruben ausgeführt und erhalten je nach
den an dieselben zu stellenden Anforderungen
eine Tiefe von 0.5 m bis 1,2 m.
Mituuter werden dieLokomotivmontierungen
1 auch mit Werkzeugmaschinen ausgerüstet, und
zwar insbesondere mit einer transportablen
Daiupfcylinderbohrmaschine und einer Ma-
; schine zum Abfraisen der Schieberspiegel.
I überdies mit einer Manonieterprobiervorrich-
. tung.
Wagenmontierung (Wagnerei, Wagen-
bauschuppen. I Die technischen Vereinbarungen
des V. D. E.-V. bezeichnen es im 4j 66 aU
zweckmäßig, daß die Größe sämtlicher Arbeits-
, räume für einen Reparaturstand vou der
1 Personenwagen und 3?»' der Güterwagen ein-
gerichtet wird. Außerdem sollen noch b% der
sämtlichen Wagen auf den Gleisen innerhalb
der Werkstätteneinfriedigung Platz finden. Die
von der XIV. Technikerversammlung des V.
D. E.-V. (Straßburg 1893) bezüglich der erforder-
lichen Größenverhältnisse der W. angenommene
Schlußfolgerung (s. Organ f. d. Fortschritte
des Eisenbahnwesen, 1893, 11. Ergänzungsband)
i besagt, daß die in dem oben angezogenen «; 6t»,
Abs. 4 und 5, empfohlenen Größenverhältnisse
.auch jetzt noch als zutreffend anerkannt
werden". Es ist jedoch zu bemerken, daß von
einigen Verwaltungen eine Erhöbung der in
den technischen Vereinbarungen angegebenen
Ziffern beantragt worden war; z. B. in betreff der
Personenwagen von 8 auf 10 (K. E. D. Altona)
und selbst bis auf 15 |K. E. D. Berlin).
Die erforderliche Länge der Reparaturgleise
I ist nach der durchschnittlichen Länge und
größten Anzahl der gleichzeitig auszubessernden.
Wagen zu ermitteln. Bei Aufstellung der Wagen
in der Wagenmontierung sollen zwischen je zwei
Wagen in der Längsrichtung derselben Abstände
von ungefähr 1 m gelassen werden, um den Ver-
kehr der Arbeiter zu erleichtern.
Digitized by Google
Werkstätten
3497
Die Entfernung der einzelnen Gleisstände
Toneinander beträgt 6— 6 m und empfiehlt sich
die größere Entfernung, wenn beabsichtigt
wird, Werkbänke zwischen den Gleisen aufzu-
stellen. Die Arbeitsplätze, welche an den Um-
fassungsmauern yorgesohen werden, können mit
3,5—4,6 m Breite bemessen werden.
Nach Oppermann kommen unter der An-
nahme, daß 8# der Personenwagen im gedeck-
ten Raum und b% außerhalb desselben, demnach
zusammen 13«* Personenwagen gleichzeitig
reparaturbedürftig sind, auf je 100 Achsen-
langen der Personenwagenstände ungefähr
14 Hobelbänke und 21 Stück Schraubstöcke.
Die Schraubstöcke sind an den Werkbänken in
Abständen von 1,6 — 2 m anzubringen. Für Ge-
päck- und Güterwagen sind angegeben für eine
Standlänge von 100 auf eine Achse entfallende
Wagenläugen 6 Hobelbänke und 9 Schraubstöcke,
unter der Annahme, daß im Mittel
dieser Wagen reparaturbedürftig sind.
Bei größeren W. werden für die Personen-
wagen und Güterwagen getrennte Montierungs-
räume gebaut, uud wird dann zumeist die
Laekiererei mit der Personenwagenmontierung
vereinigt.
Ist die Dreherei von der Gtttcrwagenmontie-
rung derart entfernt gelegen, daß der Trans-
port der zu reparierenden Eisenteile dahin
und umgekehrt schon unzweckmäßig erscheint,
dann empfiehlt es sich, in der Güterwagenmon-
tierung auch Eisenbearbeitungsmaschinen aufzu- !
stellen, und zwar bei einer größeren Werkstätten- I
anläge beiläufig 3 Drehbänke und 1 Doppelbolzen- j
drehbank, 2 Schraubenschneidemaschinen, 1 i
Hobelmaschine, 1 Shapingmaschine, 1 Doppel- •
bohrmasebine, 2 — 3 einfache Bohrmaschinen, j
1 Horizontalbohrmaschine, 1 Langloehbobr-
masrhine, 1 Trägerbohrmaschine, 1 Loch- und i
Schermaschine, 1 Blechrichtmaschine, 1 Träger-
fraismaschine zum Abfraisen der Trägerenden,
1 Kaltsäge, 1 Schleifstein.
Montierungsschuppen für mecha-
nische Einrichtungen. Bezieht man die
Größe des überdeckten Raums für die Montie-
rung der Weichen, Drehscheiben, Schiebe-
bühnen, Signale u. s. w. auf die Anzahl der
Einzelfeuer in der zugehörigen Schmiede, so
zeigt sieh, daß bei den vorhandenen W. dieser
Art auf jedes Einzelfeuer im Mittel ungefähr
150 m'1 Grundfläche kommen.
Die Ausrüstung des Bauschuppens beschränkt
sich hauptsächlichst auf Feilbänke, Böcke, auf
velchen die Weichen zusammengebaut werden,
auf die Anzahl der Schraubstöcke entsprechend
der Anzahl der zu beschäftigenden Schlosser
und auf die nötigen Hebevorrichtungen, Niet-
fpuer u. s. w.
B. Kesselschmiede. Die Anordnung der
Kesselschmiede ist eine ähnliche wie jene des
Lokomotivmonticrungsraums.
Dieselbe besitzt entweder eine Schiebebühne
und senkrecht zur Bahn derselben liegende
Schienengleise für die Stände, oder aber sie ist
ohne Schiebebühne ausgeführt und besitzt von
außen einmündende Transportgleise und einen
oder mehrere Laufkräne, mit welchen auch die
Transportgleise bestric hen werdenkönnen. Letzt-
fenannte Anordnung muß als die zweck mäßigere
ezeichnet werden. Die Tragfähigkeit der Lauf-
kräne ergiebt sich nach den schwersten, zur Repa- j
ratur gelangenden Kesseln und beträgt 10— 10 t.
Für die leichtere Bewegung der schweren
Blechstücke und Kesselteile in der Blech-
bearbeitungs Werkstatt e (zur eigentlichen
Kesselschmiede gehöriger Raum) wird auch diese
zweckmäßig je nach der Größe derselben mit
einem oder zwei Laufkränen versehen, welche
eine Tragfähigkeit von ungefähr 5 t besitzen
sollen.
Es scheint vorteilhaft, die Anordnung der
Laufkräne derart zu wählen, daß die Bewe-
gungen von unten mittels Seile oder Ketten
eingeleitet werden können. In einer der neuesten
Kesselschmieden der preußischen Staatseisen-
bahnen ist mit sehr günstigem Erfolg der elek-
trische Betrieb für die Kräne und die sämt-
lichen Werkzeugmaschinen angewendet worden.
Letztere werden dadurch in der Aufstellung
ganz unabhängig von einer Rücksicht auf
die Transmission und können zum Teil über-
tragbar hergerichtet werden.
Zur Erzielung genauer Nietaibeiten und
eines wirtschaftlichen Betriebs wird eine größere
Kesselschmiede zweckmäßig mit einer mecha-
nischen Niet&nlage versehen, welche aus einer
feststehenden und einer beweglichen Niet-
maschine samt zugehörigen Kränen und
sonstigen maschinellen Einrichtungen besteht,
oder es werden nur bewegliche Nielmaschinen
angeordnet. Eine lotrecht freistehende hydrau-
lische Nietmaschine samt zugehörigem Mani-
pulationsraum für die zu nietenden Kessel-
teile erfordert ungefähr 200 ma einschließlich
des Raums für die zugehörige Pumpe, den
Accumulator und die Nietöfen.
Unter Berücksichtigung der in der Blee h-
bearbeitungswerkstätte aufgestellten Ar-
beitsmaschinen, als : Blechbiegmaschinen, Blech-
kantenhobelmaschinen, Radial- und andere Bohr"
maschinen. Blechscher- und Lochmaschinen;
der Schmiedefeuer, Richtplatten, des Glühofens,
sowie der in der eigentlichen Kesselschmiede
aufzustellenden Nietöfen kann für jeden der
gleichzeitig zu bearbeitenden Lokomotivkessel
eine Grundfläche von 1O0-- 190 m* gerechnet
werden, und zwar bei der Anordnung ohne
Schiebebühne ungefähr 100—150 m'2, bei jener
mit Schiebebühne ungefähr 150 — 190 ma.
Nach Oppermann ist die Größe einer
Kesselschmiede so zu bemessen, daß dieselbe
im Durchschnitt 0.035 Ä Kessel gleichzeitig
aufnehmen kann, wobei l die Zahl sämtlicher
von einer Eisenbahnwerkstiitte zu erhaltenden
Lokomotiven bezeichnet, unter Zugrundelegung
eines gesamten Lokomotivreparaturstands von
20—25% . Dieser Wert ist aber als ein Kleinst-
wert zu betrachten und wird bei schlechtem
Kesselspeisewasser die nach vorstehendem ge-
rechnete Größe der Kesselschmiede verdoppelt,
ja selbst verdreifacht werden müssen.
C. Siederohrwerkstätte. Selbe dientzum
Reinigen, Anstutzen und Erproben der Siede-
rohre. Dieselbe ist ausgestattet mit eiuer
Siederohrputzmaschine (Siederohrputztrommeli,
einer oder zwei Rohrbeurbeitungsmasuhiuen,
einer oder zwei Rohrschweißuiaschinen, einer
Rohrschneid- und Stauchmaschine, Rohrprobier-
vorrichtung und einem oder zwei Lotöfen.
Zumeist ist die Stederohi werkstätte vereinigt
mit der
1>. Kupferschmiede, und müssen dann
noch in demselben Raum die nötigen Kupfer-
schmiedefeuer, ein oder zwei Schmiedefeuer,
Digitized by Google
3496
Werkstätten
sowie eine Cirkularsäge und eine Rohrbieg-
maschine aufgestellt werden. FQr die Aufstellung
der genannten Ausrüstungsgegenstände, sowie
Lagerung einer gewissen Anzahl von Rohren
sind je nach der Anzahl der täglich fertig zu
liefernden Rohre erforderlich 250 — 500 m-
E. Klempner- (Spengler- 1 Werk statte.
Diese ist entweder mit der Kupferschmiede
vereinigt oder in die Wagenmontierang ein-
gebaut; sie ist mit Werkbänken, Schraub-
stöcken, Lotöfen, Falzma<;chinen , Blech- und
Kreissägen, Börtelmaschienenu. dgl. ausgerüstet.
F. Dreherei und Schlosserei. Die An-
ordnung dieser Räume ist aus den bereits be-
sprochenen Grundrissen, sowie den später be-
schriebenen W. einzelner Bahnen zu ersehen.
Nachdem die motorische Anlage meist in
unmittelbare) Nabe der Dreherei angeordnet
wird, kann die Kraftübertragung von der Dampf-
maschine auf die Haupt transmission der Dreherei
in der Regel mittelst Kiemen oder Seile erfolgtn,
wenn nicht die SchwungradwcUe der Dampf-
maschine mit der Hriupttransmission unmittel-
bar verkuppelt ist. In größeren Drehereien em-
pfiehlt es sich, zwei Haupttinusumsionsstränge
zu legen, um in der Aufstellung der einzelnen
Arbeitsmaschinen freie Wahl zu haben. Gestattet
es die Anordnung der Holzbearbeitungswerk-
stätten, auch die Haupttransmission dieser un-
mittelbar von der Dampfmaschine anzutreiben,
so werden zweckmäßig, vom Schwungrad der
Dampfmaschine ab, mittels Kiemen. Häuf- oder
Baumwollseileii die einzelnen Haupttransuiis-
sioiihwellen angetrieben, um eine gemeinsame
Hauptwelle zu ersparen. Die Kraftübertragung
mittels Zahnräder ist wegen der durch die-
selben hervorgerufenen Erschütterungen und
der dem Zahnradantrieb anhaftenden sonstigen
Nachteile thunlichst zu vermeiden und sind die
elastischen Riemen und Seiltriebe demselben
vorzuziehen. Die Haupttransmissionswellen
werden iu die Richtung der Längsachse der
Dreherei gelegt und mittels Riemen die Vor-
gelegwellen der einzelnen Werkzeugmaschinen
anget rieb» n
Die Lager der Haupttransmissionswellen
werden an Unterziigen oder Säulen oder an
beiden befestigt. Ks ist demnach bei Konstruk-
tion der Säulen und der Unterzöge, wenn an
dieselben Transmissionslager befestigt werden
sollen, hierauf Rücksicht zu nehmen.
Zur Anbringung der Lager für die einzelnen
Vorgeleg- oder Zwischenwellen werden geeig-
nete Deckenkoustruktionen hergestellt, welch
letztere überdies eine leichtere Beheizuug im
Winter ermöglichen. Die Dachbodenräume
dienen als Modellboden, Depoträume u. dgl.
oder werden entsprechend hoch gehalten und
mit Oberlicht versehen, um sie als Arbeits-
rauroe, Metalldreherei u. s. w. in Verwendung
nehmen zu können. Wird die Dreherei als
Stockwerksbau ausgeführt, so empfiehlt es sich,
zum leichten Transport der Arbeitsstücke Auf-
züge anzubringen. Wird der Raum der Dreherei
und Schlosserei durch eine offene Dachkon-
struktion überdeckt, dann ist es notwendig,
für die bequeme Anbringung von Unterzügen
behufs Befestigung der verschiedenen Lager
für die Zwischenwellen Vorsorge zu treffen.
In der Dreherei werden nebst den Werk-
bänken mit den Schraubstöcken für die Schlosser
aufgestellt: Drehbänke in verschiedener Größe
I zum Egalisieren und Schraubenschneiden, Plan-
drehbänke, Doppelbolzend rehbanke, Räderdreh-
bänke für verschieden große Räderpaare, Rad-
reifen- und Radsterndrehbätike, Scheibenradbohr-
maschinen, Aohseudrehbänke, Achsstuinmelregu-
lierbänke. Kurbelzapfenreguliervorrichtung, ver-
schiedene Hobelmaschinen, Shaping- Maschinen,
freistehende u. Wandbohrmaschinen, Radialbohr-
maschinen, Stehbolzenbohrinaschinen, Lager-
; bohrmasrhinen. Langlochbohrinaschinen. Cy-
linderbohrmaschinen.Centriermaschinen.Schrau-
benschneidmaschinen , verschiedene Fraisma-
schinen, Schleifsteine u. s. w.
Zum Heben der schweren Gegenstände
werden an geeigneten Stellen Drehkrane oder
Laufkatzen mit Flaschenzügen angebracht. In
der Mitte der Dreherei wird in der Richtung
der Längsachse des Gebäudes ein Gleis vorge-
sehen zum bequemeren Transport der Räder-
paare und sonstiger Arbeitsstücke. Die Räder-
j drehbänke werden vorteilhaft etwas versenkt
aufgestellt, wenn dieselben nicht mit vier Sup-
porten versehen sind ; in letzterem Fall müssen
die Räderpaare über zwei Supporte gehoben
werden, zu welchem Ende über den bezüglichen
Räderdrehbänken geeignete Hebevorrichtungen
vorbandeu sein müssen. Die Höhe der Dreherei
wird mit 4 bis A\.2 m bemessen und nur in
seltenen Fällen findet man größere Höhen.
AnschlieCend an die Dreherei wird die
! Werkzeugmacher ei eingerichtet, welcher
die Herstellung und Erhaltuug der Werkzeuge,
als: Messer, Bohrer. Gewindeschneidzeuge, Reib-
ahlen u. s. w. obliegt. Diese Werkzeuge werden
an Schaltern getreu Marken an die Arbeiter zur
Benützung verabfolgt. Diese Abteilung enthält
außer den notwendigen Stellagen und Kasten
für Werkzeuge. Werkbänke mit Schraubstöcken,
Frais- und Schleifmaschinen für Bohrer und
I Fraiser. Bei großen W. sind mehrere derartige
I Abteilungen erforderlich.
Das Größenverhältnis der Dreherei für die
Lokomotivwerkstätte steht mit jenem der
Hauptschmiede im engen Zusammenhang, in-
dem vorwiegend letztere die Arbeitsstück»» für
die Werkzeugmaschinen liefert. Aus Vergleichen
einer größeren Anzahl von Dreherei Werkstätten
mit der Anzahl der in der zugehörigen Schmiede
vorhandenen Einzelfeuer ergab sich, daß für
mittlere und gro&e Werkstättenanlagen auf ein
Schmiedefeuer <jU - 100 m2, im Mittel 78 m-
Drehereigrundfläche zu rechnen sind. Nach
Oppermann sind für jeden Lokomotivstand 15
bis 30 im Mittel '23 tu2 Drehereigrundflache anzu-
nehmen. Für kleinere W. genügen durchschnitt-
lich 60 m2 Grundfläche für jedes Feuer. Für die
Anzahl der Räderdrehbänke giebt Büte in Heu-
singer von Waldeggs „ Handbuch der specieilen
Eisenbahntechnik" die Vorschrift, daß auf unge-
fähr 60 der zu erhaltenden Lokomotiven minde-
stens eine Drehbank für Treib- und Kuppelrad-
reifen und eine Drehbank für Lauf- und Tender-
radreifen zu rechnen sind.
Nach Koch kann die Anzahl der erforder-
lichen Räderdrehbänke angenommen werden mit :
N
q = ™ für Schnellzuglokomotiven,
p = A ■- für Personenzuglokomotiven,
X"
q = für Güterzuglokomotiven,
Digitized by Google
Werkstätten
arsw
worin N, N\ X" die jeweilige Anzahl der Loko-
motiven bezeichnet
Für die Größe der Dreherei der W agen Werk-
statt e gilt ähnliches wie für jene der Loko-
motivabteilung. Jedem Einzelteuer der zuge-
hörigen Schmiede entspricht eine Grundfläche
der Dreherei im Mittel von 66 ma. Ein anderer
Weg zur Ermittelung der Größenausdehnung
der Dreherei stützt sich auf die Bestimmung
der Anzahl der Räderdrehbänke-, nach dieser
ist die Anzahl und Art der übrigen Arbeits-
maschinen durch Vergleiche mit vorhandenen,
gut ausgerüsteten W. zu bestimmen, und ist
für jede Arbeitsmaschine ein Kaumbedarf von
durchschnittlich 24m'2 zu reebnen. Nach Koch
kann die Anzahl o der Räderdrehbänke gerechnet
werden aus der Formel
P. I ■ fi • (0,6 -4- 0,05 . p)
9 535,000 X 600 X 2 '
wenn P die mittlere Belastung einer Achse in
Tonnen, / die mittlere pro Wagenachse und Jahr
durchlaufene Weglänge in Kilometern, v die
durchschnittliche Zuggeschwindigkeit in Kilo-
metern, und fi die Anzahl der vorhandenen
Wagenachsen bezeichnet.
Nachdem mit Rücksicht auf die verschie-
denen Rad durcbin esse r diese Formel noch ent-
sprechend zu berichtigen ist und bei der un-
gleichmäßigen Zustellung der Wagen zur Re-
paratur die doppelte Anzahl von Drehbänken
erforderlich wäre, kommt Koch unter Berück- ;
sichtigung der verschiedenen Raddurchmesser •
zu folgenden Resultaten:
1. Bezeichnet »i die Anzahl der vorhandenen
zweiachsigen Güterwagen und wird P = 5 t,
l = löooo km und v = 26 km angenommen, dann
ist die Anzahl der nötigen Räderdrehbänke:
n
9 ~ lTöiJ"
2. Wird für Personenwagen P = 6,25 t
/ = 46 000 km und v = 45 km gesetzt , dann
sind für zweiachsige Personenwagen notwendig,
wenn mit «' deren Anzahl bezeichnet wird,
u'
- - Räderdrehbänke, und für dreiachsige Per-
sonenwagen, wenn deren Anzahl mit n" be-
«"
zeichnet wird, — - Räderdrehbänke.
j »Iii
Nach einem umfangreichen, statistischen i
Material kommt Oppermann, wenn mit /i |
die Anzahl der vorhandenen Wagenachsen be- '
zeichnet wird, zu folgenden Formeln für die j
Anzahl 4» der erforderlichen Räderdrehbänke:
«) Für das Abdrehen alter Reifen:
(> = 0,00078 . ju ;
b) für das Abdrehen neuer Reifen:
P = 0,00014 . ju ;
c) für das Ausbohren neuer Reifen:
0 = 0,00008 . fi ;
oder insgesamt g = 0,001 . p, demnach durch-
schnittlich auf 1000 Wagenachsen (für Per-
sonen und Güterwagen zusammengefaßt) eine
Räderdrehbank.
An Stelle der unter c angegebenen Räder-
drehbänke kann auch die doppelte Anzahl ein-
facher Plandrehbänke gewählt werden. Mit
Rücksicht auf die zeitweisen Arbeitsanhäu-
fungen sind die gerechneten Zahlen um min-
destens 10X zu erhöhen.
Jene W , welchen auch Fahrzeuge mit
Hartgußrädern zugewiesen sind, erhalten zweck-
mäßig für das Ausbohren der Radnaben der
Schalengußräder eigene Radnabenbohrmaschi-
nen, in welchen behufs Ausbohren der Rad-
nabe das Schalen rad in wagerechter Lage ein-
gelegt wird, und kann empfohlen werden, in
nächster Nähe derselben eine kleine Räder-
presse zum Auf- und Abpressen der Schalen-
räder aufzustellen.
In der Dreherei der W. für Erhaltung
der mechanischen Einrichtung u. s. w.
sind auch Hobelmaschinen, Bohrmaschinen,
Lochmaschinen und Kaltsägen aufzustellen und
zwischen den einzelnen Werkzeugmaschinen
Lagerplätze für Zungen, Schienen und Platten
frei zu halten, wodurch viel Raum beansprucht
wird; Oppermann empfiehlt als Mittelwert
85 m2 Grundfläche auf jedes Einzelfeuer in An-
satz zu bringen. Die Zahl und Art der aufzu-
stellenden Werkzeugmaschinen läßt sich am
besten durch Vergleiche mit vorhandenen gleich-
artigen W. ermitteln. Es sei hier bemerkt, dar»
zur Herstellung von Weichen nach der Normal-
bauart der preußischen Staatsbabnen vom Jahr
1887 von der kftnigl. Hauptwerkstätte Lein-
hausen folgende Werkzeugmaschinen gebraucht
werden: 2 Doppel- Hobelmaschinen, 1 Frais-
maschine (für die Zungenwurzel u. s. w ),
1 Maschine zum Lochen der Schwellen und
Weichenunterlagsplatten. Mit diesen Maschinen
wird täglich eine Weiche fertiggestellt (Ar-
beiten für Drehbänke sind hierbei nicht berück-
sichtigt).
O. Räderwerkstätte. Diese muß mit
der Räderdreberei, sowie mit dem Räderhof
durch Gleite bequem verbunden sein. In größeren
Räderwerksiätten, in welchen eine bedeutende
Anzahl Radreiten aufgezogen werden soll,
wird das Erwärmen am wirtschaftlichsten in
verschiedenartig gebauten, geschlossenen Öfen
vorgenommen und stehen dann offene Feuer
(mit. Kohle oder Gas heizbar} für das Abziehen
in Verwendung. Soll das Erwärmen der Rad-
reifen für das Auf- und Abziehen mit einem
und demselben Feuer bewirkt werden, dann
können naturgemäß nur offene Feuer in Ver-
wendung kommen. Größere W. besitzen für das
Erwärmen der Radreifen behufs Aufziehens
derselben auf die Radsterne gewöhnlich einen
eigenen, für die Lokomotivradreifen bemessenen
Ofen und einen separaten für die Wagenradreifen,
hingegen für beide Gattungen Radreifen gemein-
same offene Feuer (Gasfeuer).
Diese Werkstättenabteilung ist weiter aus-
zustatten mit den nötigen Richtplatten, mit
Kränen mit einer Tragfähigkeit von 3000 bis
4000 kg, welche je die Richtplatte, das Gas-
feuer und das Transportgleis der Räderwerk-
stätte bestreichen. Die Tragfähigkeit dieser
Kräne beträgt für die Lokomotiv - Räderpaare
3000—4000 kg, für die Wagen räderpaare 120»>
bis 1300 kg. Weiter ist die Räderwerkstätte
ausgestattet mit einer oder zwei hydraulischen
Räderpressen, Schmiedefeuer und Sehraub-
stöcken. Wenn die für Gasfeuerung und Richt-
platten in Verwendung stehenden Kräne, welche
zweckmäßig als hydraulische Kräne ausgeführt
werden können, nicht gleichzeitig auch für die
hydraulische Räderpresse in Verwendung ge-
nommen werden können, stehen für letztere
entweder besondere Kräne, welche das in der
Digitized by Google
3500
Werkstätten
W. befindliche Transportgleis und die Rader-
presse bestreichen oder aber mit der Räderpresse
in unmittelbarer Verbindung stehende hydrau-
lische Kräne in Verwendung.
Das Flächenausmaß der Räderwerkstätte der
Lokomotivabteilung richtet sich nach der
Größe der W. und genügen für kleinere W.
150—200 m2, für größere 300—500 ins.
Zumeist wird die Räderwerkstätte der
Wagenabteilung mit joner der Lokomotiv-
abteilung vereinigt. Ist dies nicht der Fall, so
wird sie zweckmäßig nächst der Dreherei gelegt
und soll eine gute Verbindung mit dieser und
dem Räderhof erhalten. Erfolgt das Auf- und
Abziehen der Radreifen mittels Gasfeuer, dann
kann man für 6—10 Wagenräderdrehbänke je
ein Gasfeuer rechnen Das Flächenausmaß für
eine Räderwerkstätte mit zwei Gasfeuern, einer
Richtplatte, einer hydraulischen Presse und dem
sonstigen Zugehör beträgt ungefähr 150 m2, bei
drei Gasfeuern ungefähr 200 in*.
H Schmieden. Feder- und Werkzeug-
schmieden. Mit dem Namen Schmiede wird
gewöhnlich die Hauptschmiede, welche die
Schmiedefeuer, die erforderlichen Schweiß- und
Glühöfen, sowie die nötigen mechanischen
Hämmer enthält, bezeichnet.
Mit der Hauptschmiede ist nicht selten die
Federschmiede (s. unten) vereint. Die Schmiede-
feuer der Hauptschmiede sind zumeist eiserne
Schmiedefeuer (s. den Artikel Schmieden), ent-
weder an den Wänden der Schmiede oder frei
aufgestellt.
Werden dif Schraiedefeuer an den beiden
Längswänden angeordnet, dann ist der zwischen
den beiden Reihen befindliche Raum genügend
breit zu halten für die Aufstellung der mecha-
nischen Hämmer. Es ergiebt sich dann die
Breite der Schmiede, wenn der Manipulations-
raum bei den mechanischen Hämmern nicht
beengt sein soll, mit etwa 20 m.
Die Schmiedefener werden mit Rauchmän-
teln versehen und letztere erhalten zweck-
mäßig noch bewegliche Schutzplatten, welche
nahe zur Herdplatte reichen, durch welche
einerseits ein Entweichen von Rauchgasen in
die Schmiede thunlichst hintangehalten, ander-
seits die Arbeiter vor der strahlenden Hitze
geschützt werden. Diese, mittels Scharnieren
an den Rauchmänteln der Schmiedefeuer be-
festigten Schutzplatten bestehen aus Asbest-
platten, welche mit Eisenblech entsprechend
armiert sind.
Die Rauchmäntel sind derart eingerichtet,
daß die am Herde sich entwickelnden Rauch-
gase zur Schornsteiuöffnung gelangen, um
durch den Schornstein zu entweichen, damit
der Raum der Schmiede ziemlich rauchfrei
bleibt, Bei freistehenden .Schmiedefeuern mit
unmittelbar über denselben befindlichem senk-
rechten Abzugrohr findet eine vollständigere
Rauchabführung statt.
Je nach Bedarf sind die an den Wänden
Aufgestellten Schmiedefeuer sogenannte Einzel-
oder Doppelfeuer. Zumeist werden sie paar-
weise, also als Doppelfeuer und die zugehörigen
Ambosse daneben gestellt. In der Regel stellt
man die Feuer mit dem Löschtrog parallel zur
Wand, doch werden in einzelnen Fällen die
Feuer auch schräg aufgestellt. Der Abstand
von Schornsteinmitte zu Schornsteinmitte be-
trägt etwa 7 in.
Der Schornstein eines Doppelfeuers hat beim
runden Querschnitt etwa 30—35 cm Durch-
messer, beim quadratischen Querschnitt etwa
30 cm zur Seite.
Bei freistehenden Schmiedefeuern werden
sogenannte vierfache Feuer aufgestellt. Di«
Entfernung der Ambosse voneinander betrag!
bei diesen nach der einen Seite ungefähr 4,5 m.
nach der andern Seite ungefähr 3,5 m.
Neben den größeren Dampfhämmern werden
Kräne zum Heben der schweren Schmiede-
stücke angebracht, desgleichen leichte Dreh-
kräne bei Schmiedefeuern, in welchen grössere
Stücke erhitzt werden.
Von Wichtigkeit ist die Anlage der Venti-
latoren sammt Windleitungen. Die Ventilatoren
haben für sämtliche Arbeitsfeuer die nötigen
Windmengen zu liefern. Befinden sich die
Kupfer- und Kesselschmieden in nächster Nähe
der Hauptschmiede, dann kann die Windleitung
nach letztgenannten Arbeitsräumen von jener
der Hauptschmiede abgezweigt werden und sind
in diesem Fall die Größen der Ventilatoren
mit Rücksicht auf die in der Kessel- und
; Kupferschmiede erforderlichen Windmengen zu
I bemessen.
Die Windleitungen werden entweder ge-
mauert oder aus gußeisernen, thönernen oder
Asphakrchren hergestellt
Gemauerte Windleitungen müssen sehr sorg-
fältig ausgeführt und an den Innenwandungen
mit einem glatten Verputz versehen werden.
Am häufigsten finden Gußrohre mit Flan-
schenverbindungen Verwendung und werden
dieselben meist unter dem Fußboden angebracht.
Seltener werden die Windleitungsrohre ober-
halb des Fußbodens längs der Gebäudemauern
geführt, wenngleich die Instandhaltung ober-
irdischer Leitungen eine leichtere ist.
Scharfe Ecken an Abzweigungen und bei
Richtungsändernngen müssen bei den Wind-
leitungen vermieden werden. Der Querschnitt
der Leitungen soll derart bemessen werden, daß
i die Geschwindigkeit des Winds in der Leitung
nicht mehr als 10—12 m in der Sekunde be-
trägt.
Die Windleitung muß in sich geschlossen
sein, damit bei Ausschaltung einer Stelle der-
selben wegen Ausbesserung beide angrenzenden
Zweige an die Windleitung angeschlossen sind.
Zweckmäßig ist ferner die Einführung einer
abstellbaren, verhältnismäßig engen Abzwei-
gung der Windleitung in den Schornstein des
i Schmiedefeuers; der Gebläsewind wirkt hierbei
1 wie der Bläser bei der Lokomotive.
Für den Fußboden der Schmiederäume wird
meist Lehmestrich, bei dessen Herstellung zu-
weilen Eisenfeilspäne oder Schlacken beige-
mischt werden, angewendet. In der Nähe der
Glühöfen und sonstiger Stellen, wo stärkere
; Benässungen des Bodens stattfinden, pflegt mau
Steinpflaster zn verwenden. Die Dachkonstruk-
tion der Schmieden wird meist aus Eisen, sel-
tener aus Holz hergestellt und finden als Deck •
material Falzziegel, verzinktes Eisenblech oder
Wellblech Verwendung. Für die Beleuchtung
werden an den Umfassuugswändeu entsprechend
hohe Fenster angeordnet. Um auch den mittleren
Teil des Arbeitsraums genügend hell zu erhalten,
werden Oberlichter angebracht, deren Wirkung
jedoch sehr stark infolge des Ansetzens von
RuG beeinträchtigt wird.
Digitized by Google
Werkstätten
3Ö01
Die an den einzelnen Schmiedefeuern sich
entwickelnden Rauchgase verschlechtern die
Luft im Schmiederaum und sind demnach
wirksame Einrichtungen für die Lufterneuerung
zu schaffen.
Man bringt zu dem Ende in den Dachauf-
sätzen und in den Giebeln Klappen, Jalousien,
Dunstschächte u. s. w. an, oder es gelangen
<üese und überdies noch mechanische Venti-
latoren in Anwendung.
Bei der Lokomotivabteilung wird die
räumliche Ausdehnung der Schmiede durch die
Anzahl der Feuerstellen bestimmt. Als Mindest-
zahl wären für jeden Lokomotivstand 0,3 Einzel-
feuer zu rechnen; für jede Feuerstelle können
im Mittel 33 m- gerechnet werden, einschließ-
lich der nötigen Dampfhämmer, Richtplatten
u. 8. w. Für je zehn einzelne Schmiedefeuer
ist ein Dampfhammer zu rechnen. Das Bär-
Gewicht schwankt zwischen 100— 1300 kg. Nach
Bedarf finden in der Schmiede Aufstellung: j
Scheer- und Bohrmaschienen, Schmiedemaschi-
nen und Nietenpressen.
Bei der Wagenabteilung kann die
Größenbemessung der Schmiede nach der für
dieselbe erforderlichen Arbeiterzahl z erfolgen;
hiernach sind für die Grundfläche der Schmiede
1,2 X ' ni1 zu veranschlagen.
Das Flächenausmaß der Schmiede für die
Abteilung zur Erhaltung der mechani-
schen Einrichtungen u. s. w. kann nach
<ler Gesamtzahl z' der in der Oberbauwerkstätte
erforderlichen Arbeiter nach Oppermann
mit 2, 6 ;• m2 angenommen werden. Für jedes
Feuer werden durchschnittlich wieder 33 nia
-Grundfläche beansprucht.
Federschmiede. In dieser wird die Repa-
ratur alter, sowie die Anfertigung neuer
Federn vorgenommen, und erhält dieselbe einen
Glühofen, ein Härtebad, eine Federbiegma-
sehine, Handwalze, einige Schmiedefeuer, eine
Werkbank mit Schraubstöcken, einige Ambosse
zum Nachrichten gehärteter Blätter und eine
Federprobiermaschine. Für diese Ausrüstung ge-
nügen 150—200 m2; zumeist ist die Feder-
schmiede mit der Schmiede verbunden und zwar
mitunter durch eine Wand abgetrennt
WTerkzeugsch miede. Dieselbe bildet in
größeren Eisenbahnwerkstätten eine besondere
Unterabteilung der Schmiede.
1. Gießerei. Dieselbe ist bei den meisten
Eisenbahnwerkstätten nur als Golbgießerei ein-
gerichtet, und werden Eisengießereien sehr
selten betrieben.
Die Gelbgießerei wird für gemeinsame
Zwecke der ganzen W. vereinigt, meistens auch
dann, wenn die Hauptabteilungen gesondert an-
gelegt sind. Dieselbe wird der Kupferschmiede
und dem zugehörigen Magazin nahegelegt und
bisweilen mit derselben verbunden. Sie enthält
Schmelzöfen mit dem entsprechenden Zugehör,
Kannen, Formkästen, Formflaschen, Gußtiegel,
Löttiscbe u. s. w., eine Trockenkammer für die
Lehm kerne, Raum zum Abputzen gegossener
Stücke, zum Anfertigen von Kernen, zum Lagern
von umzuschmelzenden Metallen, Raum für
Brennmaterial u. s. w. Für kräftige Lüftung
mittels Dunstabzüge (unter Umständen mit
mechanisch betriebenen Ventilatoren) ist ent-
sprechend Sorge zu tragen.
Die Schmelztiegel für Messing- und Bronze- i
guß fassen 60— 150 kg. Bei mäßig angestrengtem I
Betrieb sind mit großen Tiegeln in einem Ofen
pro Arbeitstag drei Schmelzungen auszuführen,
welche ungefähr 300 kg fertigen Guß liefern.
Die Grundfläche des eigentlichen Gießraums be-
trägt fürjeden Schmelzofen samt Trockenkammer,
einschließlich Durchgang, ungefähr 60 -80 ma.
Für Aufbewahrung der Formkasten, der Geräte
und Rohmaterialien sind außerdem für jeden Ofen
zu rechnen ungefähr 15 m-. Die Trockenkammer
erhält eine solche Größe, daß auf jeden vor-
handenen Schmelzofen 4—6 m2 Grundfläche
entfallen. Für größere Werkstättenanlagen ge-
nügen gewöhnlich zwei Schmelzöfen, von denen
einer im Betrieb, einer in Reserve ist.
K. Holzbearbeitungswerkstätte. Mo-
delltischlerei. Die Holzbearbeitungswerk-
stätte, zuweilen auch mechanische Tischlerei und
Wagnerei genannt, wird entweder in einem be-
sondern Gebäude oder in der Wagenmontierung
untergebracht und in manchen Fällen durch
Brandmauern vom eigentlichen Arbeitsraume der
Wagenmontierung getrennt. Sind jedoch in der
W. genügend große Hochreservoirs und in den
einzelnen Arbeitsräumen eine genügende Anzahl
Hydranten vorhanden, wird überdies die mecha-
nische Tischlerei mit sogenannten Späneabsau-
gungs Vorrichtungen versehen, so zwar, daß die
durch die Arbeitsmaschinen vom Holz abge-
trennten Späne von einem kräftigen Ventilator
durch Rohrleitungen angesaugt und abgeführt
werden , dann wird auch von der Anordnung
i der Brandmauern leicht Umgang genommen
werden können und auf diese Weise eine größere
Ubersicht, ein bequemer Transport der Hölzer
! u. s. w. geschaffen. In Europa werden die Lei-
\ tungen zum Absaugen der Späne zumeist unter
dem Fußboden (in Amerika in der Regel über
i demselben in der Höhe) angeordnet und sind bei
den einzelnen Arbeitsmaschinen entsprechend
gebaute Blechkappen vorhanden, welche an die
i Luftkanäle angeschlossen sind. An geeigneter
Stelle steht der Hauptabzugkanal, bezw. das
Hauptabzugrohr mit einem Ventilator in Ver-
bindung, der die Späne ansaugt und in das
Spänehaus befördert.
Die Leitungen werden mitunter in Ceraent
gemauert, zumeist jedoch aus Gußrohren oder
Steinzeugrohren hergestellt. Blechrohre können
nicht empfohlen werden, nachdem sich dieselben
nach verhältnismäßig kurzer Zeit durchscheuern.
An einzelnen Stellen sind im Fußboden der
Holzbearbeitungswerkstätte verschließbare Öff-
nungen, welche gleichfalls mit den Absaug-
, leitungtm in Verbindung stehen, um auch die
am Fußboden befindlichen Späne u. s. w. leicht
wegschaffen zu können.
Das Spänehaus besitzt gewöhnlich zwei
Kammern, von welchen die eine vollgeblasen
wird, während die andere entleert werden kann.
Die Beschreibung eines Spänehauses der W.
Linz s. u.
Die unterirdische Anordnung der Trans-
mission ist in der Holzbearbeitungsabteilung
besonders vorteilhaft wegen der größerenBetriebs-
sicherheit beim Transport der langen Hölzer
und wegen der freieren Beweglichkeit mit den-
selben. Die Größe dieser Abteilung richtet
sich nach den aufzustellenden Holzbearbeitungs-
maschinen und Hobelbänken, und werden in
kleineren W. nicht selten sämtliche Werkbänke
der Tischler in der Holzbearbeituugswerkstätte
untergebracht. Außer den Werkzeugmaschinen
Digitized by Google
Werkstätten
erhält die Holzbearbeitungswerkstätte noch die
nötigen Ltimkochapparate uud Dampfbetten,
welcn letztere zum Trocknen, bezw. zum An-
wärmen der zu leimenden Gegenstände dienen.
Die Dampfbetten sind Karten aus dünnem Blech
von ungefähr 3m Länge, 0,7 in Breite und
0,1 m Höhe, welche mittels Dampfs zu heizen,
sind. Ks seien hier noch jene Holzbearbeitung««
maschinen angeführt, welche für eine größere
Holzbearbeitiingswerkstätte als nötig erachtet
werden, und zwar: 1 oder 2 Holzhobelmascbinen
für schwere Hölzer, 2 Holzhobelmaschinen für
leichtere Hölzer, 1 Abrichtmaschine, 2—3 Kreis-
sägen, 1 Bandsäge, 1 Holzschleif- und Putz-
maschine, 1 Zapfenschneid- und Schlitzmaschine,
2 Langlochbohrmaschinen, 1 freistehende Bohr-
maschine, 2 Bohr- und Stemmmaacbinen,
1 Drehbank, l Holzfraismaschine, 1 automatische
Schleifmaschine für Hobelmesser, 1 Apparat
zum Schränken der Kreissägeblätter. 1 auto-
matische Schleif- und Sehränkmaschine für
Bandsägen, l Sägescbärfmaschine für Kreis-
sägeblätter. 2 gewöhnliche Schleifsteine, 1 großer
Ventilator für das Absaugen der Späne.
In grösseren W. ist lür die feine Tisch-
lerei ein eigener Raum staubdicht abgegrenzt,
in welchem die mit Schellack zu polierenden
Bestandteile der inneren Wagenausrüstung ver-
fertigt werden.
Modelltischlerei. Auch diese Abteilung
wird für die Arbeiten der gesamten Werkstätten-
anlage ausgeführt und zweckmäßig in die Holz-
bearbeitungswerkstätte der Wagenabtheilung
verlegt, in deren Nähe auch das Modelllager
untergebracht wird.
//.Lackiererei. Firnisküche. Die
bauliche Anlage der Lackiererei ist, ab-
gesehen davon, daß die Gleislänge eine kleinere
ist, ganz ähnlich jener der Wagenmontirung,
nur treten die Konstruktionsbedingungen, daß
dieser Raum thunlichst staubfrei sei und sich
leicht und ausreichend beheizen läßt, besonders
in den Vordergrund.
Um der ersten Anforderung zu genügen, em-
pfiehlt es sich, den Fußboden aus Steinplatten
oder Backsteinen, besser noch als Asphaltboden
herzustellen. Wohl würde auch ein Holzfuß-
boden dem gedachten Zweck entsprechen, der-
selbe leidet jedoch zu sehr infolge Durch-
nässung. Vorteilhaft wird auch guter Beton mit
oder ohne Asphaltschicht verwendet. Auf Er-
möglichung einer leichten und ausreichenden
Beheizung ist insbesondere bei der Dachkon-
struktion Rücksicht zu nehmen, wenn eine
Deckenkonstruktion nicht angebracht wird;
letztere kann wohl nur bei schmalen Räumen
in Aussieht genommen werden, da es sonst
sohwer fällt, eine genügende Beleuchtung zu
erzielen. Zumeist muß man, nachdem mehrere
Gleise nebeneinander angeordnet werden und
die Beleuchtung durch Seitenfeuster in solchen
Fällen niemals ausreicht, Deckenlicht vorsehen,
weshalb von der Anbringung einer Zwischen-
decke im allgemeinen abgesehen wird. Mit
Rücksicht auf die Beheizung im Winter erscheint
es zweckmäßig, die Dächer in geringer Kon-
struktionshöhe, ferner die Oberlichter und
Seitenfenster als Doppelfenster herzustellen, und
die Dachflächen so auszuführen, daß dieselben
eine starke Wnrmetransmission hintanhalten.
Zu letzterem Ende werden die Dächer entweder
mit zwei oder drei Holzverschalungen versehen,
welche je 5 cm voneinander abstehen, demnach-
Luftschichten einschließen,, welche einen guten
Wärmeschutz bilden. Die innere Dachlache
wird dann entweder mit einem Rohrverputz oder
mit Korksteinplatten oder mit sonstigen ähn-
lichen Materialien verkleidet.
Zuweilen findet man auch Lackierereien,
welche eine Putzdecke besitzen, die zwischen j*
zwei Gleisen durchbrochen und mit einem Licht-
schacht aus Holzwandungen versehen ist, so daß
der Lichteinfall durch die mit Gußglas einge-
deckte Dachöffnung oberhalb des Lichtscbacnts
ermöglicht wird. Behufs besserer Warmhaltung
der Luft werden die Lichtschachte vom Dach-
raum aus nochmals verschalt und mit Pack-
leinwand oder anderweitigen Materialien ver-
leimt. Die Schachtwandungen, sowie die Decke
erhalten weißen Anstrich behufs wirksamerer
Beleuchtung.
In Amerika sind die Lackiererwerkstätten
meistens ganz von den übrigen Objekten, nament-
lich von den Rauch und Ruß erzeugenden, ge-
trennt angelegt, und hierdurch möglichst gegen
Staub und Schmutz sowie gegen Feuergefahr
geschützt.
Für die Lackiererei der I.okomotivabteilung
ist von den für die Lokomotivmontierung be-
rechneten Lokomotivständen eine Anzahl für
Lackiererarbeiten abzutrennen und zweckmäßig
in ein besonders helles und gut heizbares Ge-
bäude zu verweisen. Wenn kleinere Anstrich-
und Lackiererarbeiten auf den Ständen in den
Lokomotivbauschuppen zur Ausführung ge-
bracht werden, können im Mittel 10% der
Lokomotivstände für die Lackierereiwerkstätte
gerechnet werden
Was die Lackiererei und Anstreicherei der
Wagenabteilung betrifft, so ist nach den Er-
fahrungen größerer W. ein Personenwagen
i durchschnittlich nach den örtlichen und kli-
matischen Verhältnissen alle 4—7 Jahre neu zu
lackieren und der Anstrich eines Güterwagens
durchschnittlich nach je vier Jahren zu er-
, neuern. Für jede Lackierung werdeu durch-
, schnittlich etwa 30 Tage benötigt, für den An-
strich durchschnittlich acht Tage.
In der Lackiererei wird häufig auch die
Glaserei untergebracht.
F i r n i s k ü c h e. Diese ist wegen der Feuer-
gefahr isoliert anzulegen und erfordert einen
j Flächenraum vou ungefähr 30 ui* für zwei Kessel
j von je 900 bis 1000 mm Durchmesser, von denen
der eine für die Zubereitung des Leinölfirnisses,
der andere für jene der Wagendachmasse dient.
M. Tapeziererei und Sattlerei. Die
Sattler- und Po Ist er arbeiten werden gleich-
zeitig mit der Lackierung der Wagen fertig-
gestellt und werden für diese Arbeiten, sowie
, Mir dieTapeziererei und Deckenreparatur
gewöhnlich Räume im Anschluß an die Lackie-
rern der Wagenabteilung angelegt. Die Sattler-
und Tapeziererwerkstätte muß licht und gut
heizbar sein uud ist mit Werktischen, Böcken
und Nähmaschinen auszurüsten.
Die räumliche Ausdehnung der Sattlerei
und Polsterei ist etwa mit dem fünften Teil
1 von jeuer der Lackiererei zu bemessen; der
j größere Teil davon ist für die Sattlerei erfor-
| derlich. Zum Reinigen des Roßhaars ist ein
kleiner Nebenraum genügend; mitunter finden
zu diesem Zweck eigene Krempelmaschinen Ver-
wendung.
Digitized by Google
Werkstätten
3503
X. Wagenrevisionshallen. Diese sind
zur Vornahm' der wiederkehrenden Revisionen
bestimmt (s. den Artikel Wagenau t'sii iht i, und
finden sich nur bei den größten W.; in den
meisten Fällen werden für diesen Zweck die
Wagenmontierung uud die im Freien liegenden
Reparaturgleise genügen.
0. Anheizschuppen. Zum Anheizen der
in der W. fertiggestellten Lokomotiven behufs
Vornahme der Probefahrten findet sich mitunter
ein eigener Anheizschuppen nach der Aus-
stattung der auf den Bahnhöfen befindlichen
Lokomotivschuppen, und kann auf je 100—150
der von der W. zu unterhaltenden Lokomotiven
ein Lokomotivstand gerechnet werden.
P. Lehrlingswerkstätte. Falls in einer
W. auch eine Lehrlingswerkstätte eingerichtet
wird (s. den Artikel Werkstättendienst), dann
erhält dieselbe die nötigen Werkbänke, Schraub-
stöcke, Schmiedefeuer, Richtplatten und Arbeits-
maschinen unter Berücksichtigung des U ra-
st and s, daß die Lehrlinge meistens nur für das
Schlossergewerbe bestimmt sind.
Q. Kesselhans. Maschi nenhaus. Koh-
lenschuppen. Bei einer großen W., in welcher
Dampfbetrieb zur Anwendung kommt, muß
die Frage gelöst werden, ob eine gemeinsame
Dampfaulage, eine sogenannte Centraianlage
oder aber mehrere kleinere Dampfmaschinen
samt zugehörigen Kesseln oder schließlich eine
gemeinsame Kesselanlage und mehrere kleinere
Dampfmaschinen zur Aufstellung gelangen sollen.
Eine centrale Motorenanlage glstattet einen wirt-
schaftlicheren Betrieb von Kessel und Dampf-
maschine und erfordert verhältnismäßig wenig
Bedienungspersonal.
Die großen Vorteile einer centralen Dampf-
kessel- und Dampfmaschinenanlage verschafften
diesem System, insbesondere in der neuesten
Zeit, bei großen Werkstättenanlagen Eingang,
wobei häufig in zweckmäßiger, äußerst bequemer
und einfacher Weise auf elektromotorischem
Weg die Kraft in entferntere Objekte einge-
leitet werden kann.
Im Fall der Anwendung anderer Arten von
Kraftübertragung als der elektrischen, kaun
man allerdings bei centralen Dampfmotoren
auf Schwierigkeiten stoßen, welche es ratsam
erscheinen lassen an Stelle derselben getrennte
Kraftanlagen anzuordnen.
Das Maschinenbaus ist möglichst nahe am
Kesselhaus anzulegen, um kurze Dampfleitungen
zu erhalten.
Die gesamte Dampfanlage Boll möglichst
in die Mitte der ganzen W. behufs leichterer
Kraft- und Dampfverteilung nach den einzelnen
Räumlichkeiten verlegt werden.
Es empfiehlt sich, den Schornstein für
Dampfkessel getrennt vom Kesselhaus aufzu-
zustellen, um in der Wahl der Kesselsysteme
und bei etwaiger Erweiterung des Kesselhauses
nicht behindert zu sein. Auch die ungleich-
mäßigen Setzungen des Erdreichs lassen es
wünschenswert erscheinen, den Schornstein ge-
trennt aufzustellen.
Bei der Anlage des Hauptfuchskanals der
Dampfkessel ist auf die Zustellung von neuen
Kesseln derart Rücksicht zu nehmen, daß ohne
jede Betriebsstörung eine Erweiterung der
Kesselanlage möglich erscheint.
Der Kohlenschuppen ist in der Nähe
des Kesselhauses anzulegen, und empfiehlt es
Encyklopädie de» Kuenb*bnwc*«o«.
sich, behufs bequemeren Kohlentransports , von
ersterem in das letztere, wenn nicht ganz be-
sondere Einrichtungen für die Feuerung ge-
troffen sind, schmalspurige Gleise zu fahren.
Die Raumbemessung des Kesselhauses hänge
von der Größe, der Anzahl und dem System
der aufzustellenden Kessel ab und ist hierbei in
Rücksicht zu ziehen die Größe und Bauart der
Dampfmaschine, ferner das Ausmaß jener Werk-
stättenräume, welche mittels Dampfs zu beheizen
sind, und ob Frischdampf hierzu verwendet
werden soll. Insbesondere bei der Anwendung der
Dampfheizung ist die durch die Erweiterung
der W. bedingte Vergrößerungsfähigkeit des
Kesselhauses ins Auge zu fassen.
Die Größe des Maschinenhauses ist abhängig
von der Größe und dem System der Dampt-
j maschine. Für eine mittelgroße Werkstätten -
I anläge genügt bei Wahl einer liegenden Ein-
cylinderdampfmaschine eine Breite von etwa 6 m
und eine Tiefe von 10 m des Maschinenhauses ;
bei diesen Ausmaßen ist noch genügend Platz
vorhanden für die Aufstellung eines \ orwärmers
und von ein oder zwei Dynamomaschinen für Be-
leuchtungs- und Kraftübertragungzwecke. Bei
größeren Dampfmaschinen, insbesondere bei
Zweicylindermaschinen ist die Breite des Ma-
. schinenhauses mit 7—9 m zu wählen.
Ii. Magazine. Dieselben dienen zur In-
empfangnahme der Einlieferungen und Vorrat-
haltung der für den Werkstättenbetrieb er-
forderlichen Werkzeuge und Materialien, als:
Metalle und Kompositionen, Eisenrohprodukte,
ferner Salze, Emen, Schmirgel, Fettwaren,
Farben, Firnisse u. s. w. ; für die Einlagerung
von Metallwaren, Lokomotiv- und Wagen-
bestandteilen, von Werk- und Nutzholz,
Petroleum, Brennmaterial u. s. w. Kleine
W. besitzen zumeist nur ein Magazinsgebäude.
Zuweilen erbaut man auch für große Anlagen
nur ein einziges großes Centraimagazin und
errichtet nur für Petroleum und Brennmaterial
ein besonderes Magazin, das sogenannte „ Magazin
für feuergefährliche Gegenstände". Indes ist
die in letzterem Fall am häufigsten vor-
kommende Anordnung die, daß man das
Hauptmagazin für Schnittwaren, chemische und
Naturproducte, Glaswaren u. dgl., das Magazin
für Eisen und sonstige Metalle, das Holz-
magazin und jenes für Petroleum und Brenn-
materialien, sowie für Inventur und Dienst-
kleider voneinander trennt. Die Magazine werden
zwischen Zufahrtstraße und Werkstättengleis
oder zwischen den Gleisen, je nachdem die
Zufuhr der Materialien mittels gewöhnlichen
Fuhrwerks oder Bahnwagen erfolgt, erbaut.
Nach Büte rechnet man für je 100 in den
W. beschäftigte Arbeiter 100—160 in* über-
dachte Grundfläche der Magazinsräume, und
außerdem das Drei- bis Sechsfache an Hof-
raum. Die Höhe der Räume ist abhängig von
der Art der aufzubewahrenden Gegenstande.
I Das Eisenmagazin erhält zumeist eine Höhe
i von ungefähr 6 m, um Eisenstangen aufstellen
; zu können. Mehrgeschoßige Magazinsräume
werden gewöhnlich so angelegt, daß man im
gewölbten Kellergeschoß Öle und Fettwaren
lagert, und für diesen Zweck eine Einrichtung
vorsieht, um Olfässer leicht ein- und auslagern
zu können. Im Erdgeschoß werden Stabeisen.
Bleche, größere Gußstücke, Siederohre und
andere schwere Gegenstände, im Ober- und
222
Digitized by Google
3504
Werkstätten
Dachgeschoß leichtere Metallstücke, Sattler-
waren, Farben u. s. w. untergebracht. Die
einzelnen Räume sind mit Abteilungen, Kasten,
Tischen u. s. w. ausgestattet, welche die über-
sichtliche Aufstellung der einzulagernden
Materialien ermöglichen. Behufs Abwäge der
ankommenden und abzugebenden Materialien
sind die entsprechenden Wagen vorhanden.
In Verbindung mit den Magazinen stehen die
ßurenuräume, ein Ausgabelokal für kleinere
Werkstättenbedürfnisse, eine Abteilung für
die Erprobung von Waren, die Wohnung des
Magazinsverwalters u. s. w.
Bei großen Werkstättenanlagen werden
für einzelne Abteilungen Handmagazine er-
richtet, um das Abfassen der Materialien
rascher zu ermöglichen. Dies erscheint deshalb
wünschenswert, weil die Hauptmagazine be-
hufs besserer Verwaltung zusammen gruppiert
werden und das Holzmagazin nicht zu nahe
den Werkstättenobjekten errichtet wird.
Das Holzmagazin muß in einer für das
Austrocknen und die Trockenhaltung der Hölzer
günstigen Weise erbaut sein. Es- wird möglichst
freigelegt, in der Langseite rechtwinkelig zur
herrschenden Windrichtung.
Das Holz wird nach seinen Abmessungen
sortiert und derartig gelegt, daß die Luft durch
die Zwischenlager» streichen kann.
Einzelne Werkstättenanlagen, so z B. auf
französischen, deutschen und amerikanischen
Bahnen, besitzen auch Einrichtungen zum
künstlichen Trocknen des Holzes und zum
Tranken des Werkholzes.
S. Verwaltungsgebäude. Dasselbe wird
thunlichst in der Mitte der gesamten Werk-
stättenanlage anzuordnen sein, und enthält die
Bureauräumlichkeiten für den Werkstättenleiter
und demselben unterstellte Beamte, Bisweilen
werden Wohnungen für Beamte, Ärztezimmer
u. a. zugefügt.
T. Räume für Wohlfahrtseinrichtun-
gen. Hier kommen insbesondere in Betracht:
Arbeiterhäuser, Badeanstalten (Waschräume),
Speiseanstalten iSpeisekttcheni, Kaffeeküchen;
außerdem linden sich in einzelnen W. auch Kon-
sumvereine, Volksbibliotheken, Schulen u. dgl.
Die im Jahr 18<J3 in Straßburg abgehaltene
Technikerversammlnng des V. D. E.-\ . hat be-
züglich der einzelnen Wohlfahrtseinrichtungen
in W. folgende Beschlüsse gefaßt:
1. Es empfiehlt sich, einzelnstehende Doppel-
wohnhäuser auszuführen.
2 Strenge Absonderung der einzelnen Woh-
nungen, weiche aus mindestens* einer Stube,
einer Kammer und einer Küche samt entspre-
chendem Keller- und Dachbodenraum für einen
verheirateten, und aus einer Stube für einen
ledigen Arbeiter bestehen sollen, wird empfohlen.
3. Jede Familie soll einen Gartenanteil für
sich haben.
4. Für gutes Trinkwasser ist Vorsorge zu
treffen.
5. Die gemeinschaftlichen Speisesäle sollen
außerhalb der geschlossenen Werkstättenräume
gelegen sein und Wärmeeinrichtungen, die am
besten mit Dampf geheizt werdeu, zum An-
wärmen der mitgebrachten oder zugetragenen
Speisen der Arbeiter besitzen.
6. Die Badeanstalten sollen mindestens
Brause- und Wannenbäder mit warmem und
Laltem Wasser bieten.
V. Neben anlagen. Hierzu gehören ein
Pförtner- und Markenkontrollhäuschen, Wärter-
buden, mehrere, der Arbeiterzahl und der
Situation der einzelnen Gebäude entsprechende
Abortanlagen; eventuell auch ein besonderes
Waschhaus zum Waschen der Vorhänge der
Personenwagen, der Schntztücher, Putztücher,
Putzwolle, u. dgl. Die gesammte Werkstätten-
anlage wird mir Mauern, (etwa 2,5 m hoch)
Bretterzäunen ti. dgl. umzäunt.
VI. Umfassungawände, Decken- und
Dachkonstruktionen. Fußböden. Be-
| züglich der Umfassungswände kann auf das für
Lokomotivschuppen (s. d.) Gesagte verwiesen
werden. Holz- und Fachwerkswände sind mit
, Rücksicht auf die Feuersgefahr, die kostspielige
Erhaltung und die bedeutendere Wärmetnuis-
mission, welche in der kalten Jahreszeit die Er-
wärmung der Räume erschwert, nicht zu em-
! pfeblen. Hingegen finden solche Wände zweck-
1 mäßige Verwendung an jenen Stellen, wo in
; kurzer Zeit eine Erweiterung des Raums in
Aussicht genommen wird.
Werden die Dächer als Sbeddacher gebaut
oder gelangen Holzcementdächer mit Latei n -
i aufsätzen in Verwendung, dann werden Fenster
; in den Umfassungswänden überflüssig, indem
eine sehr gleichmäßige Beleuchtung durch die
Shedfenster, bezw. Laternen erzielt wird. Ab-
weichend von den bei den Lokomotivschuppen
febräuchlichen Schlagthoren sind jene, welche
isweilen an den Enden der Schiebebühnengleise
, angeordnet werden und in ihrer Weite der
Länge eines Fahrzeugs entsprechen müssen.
I Dieselben werden als Scbiebethore ausgeführt,
I und zwar entweder ganz aus Eisen oder aus
I einem Eisengerippe unter Verwendung von Holz.
Deckenkonstruktionen würden mit
Rücksicht auf die leichtere Heizbarkeit im
Winter in den Lokomotiv- und Wagenreparatur-
werkstätten wohl zweckmäßig sein, hindern
jedoch einerseits die bequeme Anordnung von
Oberlichtern und sind anderseits mit Rücksicht
auf die großen Flächen derartiger Räume so
kostspielig, daß von der Herstellung derselben
abgesehen wird.
Die Dachkonstruktion. Die Dachstühle
, der Lokomotiv- und Wagenreparaturwerkstätten
j werden aus Holz, aus Holz und Eisen, seltener
' ganz aus Eisen hergestellt Bei größeren Spann-
! weiten sind Säulen zur Unterstützung der Dach-
binder notwendig; es empfiehlt sich, die eisernen
Säulen in größeren Entfernungen aufzustellen
I und die Hauptdurchzüge sowie die Dachbinder
| aus Eisen auszuführen, trotzdem ein hölzerner
I Dachstuhl billiger zu stehen kommt. Der letz-
I tere bedingt, abgesehen von der erhöhten Feuer-
: gefährlichkeit. größere Erhaltungskosten und
i eine größere Zahl von Stützen. Kleinere Mon-
tierungsräumc werden häufig ohne Mittelstützen
1 mittels eines Safteldaches uberdeckt. Größere
• Lokomotiv- und Wagenreparaturwerkstätten
werden mit einer Reihe gleichlaufender Sattel -
: dächer überdeckt, deren Binder durch zwischen
den Gleisen aufgestellte Säulen unterstützt
werden (s. Fig. 14 auf Taf. LXXXVII).
Holzceinentdächer mit Laternaufsätzen haben
bis nun für Werkstättenanlagen noch wenig
Verwendung gefunden. Dieselben bieten deu
großen Vorteil, daß das Dach ein schlechter
Wärmeleiter ist, besitzen dagegen den Nachteil
groDen Eigengewichts.
Digitized by Google
Werkstätten
3505
1. Satteldächer. Bei größerer Tiefe der j
Werkstättenräuine werden behufs ausreichender '
Erhellung des Innenraums in den Dachflächen
Oberlichter angebracht. Es empfiehlt sich, die
Oberlichtfläche, im Grundriß gemessen, mit
^twa einem Viertel der gesamten Gruudrißfläche
anzunehmen. Die Oberlichter können senkrecht
zum First oder gleichlaufend mit demselben
gestellt werden. Eine besondere Erhellung des
Inneuraunis wird durch die ersterwähnte An-
ordnung erzielt. Meist findet aus übel ange-
brachten Sparsamkeit srüeksichten die letzter- i
wähnte Anordnung Anwendung. Ein derartiges
Beispiel ist auf Taf. LXXXVII, Fig. 1, darge-
stellt. Diese Anoidnung hat den Nachteil, daß im
Winter der Schnee auf den Glastafeln liegen bleibt '
und den Innenraum verdunkelt. Man giebt daher 1
<ien Glasflächen eine stärkere Neigung, wie auf
Taf. LXXXV11 in Fig. 2. 3 und 4 ange-
geben, oder man legt die Oberlichter in ent-
sprechender Höhe über die Dachflächen (auf
laf. LXXXV11 in Fig. 6), wodurch ein rasches
Abgleiten des Schnees erreicht wird. Die Her-
stellung von Oberlichtern kann vermieden werden,
wenn, wie in Fig. 6, Taf. LXXXV1I, die Sattel-
dächer abwechselnd höher und niedriger gelegt
und die freien Wandllächen verglast werden. Eine
ähnliche Anordnung wurde bei der Lokomotiv- I
reparaturwerkstätte in Tempelhof durch An- i
Wendung von höherliegenden Satteldächern '
und niedriger gesetzten, anschließenden Pult- >
dächern erreicht (s. Fig. 7 a— c, Taf. LXXXV11). <
2. Shed däche r (Sägedächerl. Die Meinun-
gen über die Zweckmäßigkeit der Sheddächer !
für Lokomotiv- und Wagenwerkstätten sind i
geteilte. Als Vorteile derselben können gelten: |
gute und gleichförmige Erhellung, wenn das •
direkte Sonnenlicht durch Anordnung der Glas- ,
flachen gegen Norden vermieden wird und kühlere
Räume im Sommer. Als Nachteile werden an-
gegeben: ungünstige Beleuchtung der Gegen-
stände, nachdem das Lieht nur einseitig einfällt
und daher schärferen Schatten an den den Licht-
wänden entgegengesetzten Seitenflächen giebt;
schwierige Dichthaltung der Verghisung; als wei-
terer Nachteil wird angegeben, daß die Wasser-
läufe sich leicht verstopfen oder im Winter leicht
einfrieren. Die letztgenannten Übelstände können
bei fachgemäßer Ausführung (Führung der Rohre |
im Innern der Gebäude) und gute Erhaltung zum
großen Teil vermieden werden.
Die Neigungen, welche den Shed-Dachflächen
gegeben werden, sind verschieden. Die flacheren
Teile der Dächer erhalten Neigungen von 20
bis 30", die steileren, verglasten Flächen 60 bis
«u° (s. Fig. 8 und 9« u. 6, Taf. LXXXVII),
zuweilen auch 1>0° (s. Fig. 10, Taf. LXXXVII).
In schneereichen Gegenden werden die Glas-
flächen senkrecht gestellt.
Die im Jahr in Straßburg abgehaltene
Technikerversammlung des V. D. E.-V. hat ;
bezüglich der Dacbdeckung (insbesondere bei j
Dächern mit Oberlicht) die nachstehende Schluß-
folgerung gefaßt:
Für Werkstättendächer haben sich Papp-,
Falzziegel-, Schiefer- und Eisenwellblechdäeher,
sowie vereinzelt auch andere Dachungsarten
bewährt.
Das Pappdach ist leicht und billig, erfordert
aber sorgfältige Unterhaltung. Die geringst«
Unterhaltung erfordern Metall- und Holz-
cementdächer. Das Falzziegeld.ieh eignet sich
besonders zur Überdeckung von Schmieden
oder Gießereien, bei welchen eine kräftige Lüf-
tung verlangt wird.
Da, wo es auf Erhaltung eines gleichmäßigen
Wärmegrads ankommt, wird eine hölzerne
Unterschalung der Dächer anzuwenden sein.
Die zulässigen Neigungsverhältuisse können
nach den vorliegenden Berichten wie folgt an-
genommen werden : Beim Pappdach 1:8 bis
1 : 15, beim Falzziegeldach 1 : 2,5 bis 1:4 und
beim deutschen Schieferdach 1:2 bis 1 : 5.
Die Fensterflächen bei Sheddächern sind in
senkrechter Ebene anzuordnen."
Fußboden. Ist gegen das Aufsteigen von
Grundfeuchtigkeit entsprechend Vorsorge ge-
troffen, dann empfehlen sich hölzerne Fußböden
und findet man kieferne, tannene oder eicheue
Bohlenböden, zuweilen auch Holzklotzpflaster.
Bei feuchtem Untergrund tritt, mangels ent-
sprechender Vorsorge gegen das Eindringen
von Feuchtigkeit rasch ein Faulen der Fuß-
böden ein und bedingen dieselben dann in ver-
hältnismäßig kurzer Zeit größere Reparaturen.
Das Holzklotzpflaster bildet einen sehr guten
Fußboden, nur findet dasselbe wegen der höheren
Anschaffuugskosten nicht ausgedehnte Anwen-
dung. Die Holzklötze zu denselben werden zu-
weilen aus Abfällen von Wcrkstättenhölzera
oder alten, eichenen Bahnschwellen hergestellt.
Derartige Fußböden sind bei den W. der preu-
ßischen Staatseisenbahnen häufig ausgeführt
und haben sich nach langjähriger Erfahrung
als wirtschaftlich erprobt. Wo kein hölzerner
Fußboden in Verwendung kommt, soll entlang
den Arbeitsständen ein Holzbelag nie fehlen.
Ausgedehnte Anwendung finden die Betonfuß-
böden mit Cementüberzug oder Asphaltierung.
ferner Cement- und Lehmestrichböden Die
Estrichböden sind sehr billig, geben jedoch
Veranlassung zur Entwicklung von Staub; wider-
stehen zwar dem gewöhnlichen Begehen, nicht
aber dem Stoß mit schweren Gegenständen.
Betonfußböden, mit Cementüberzug solid aus-
geführt, werden immer gute Fußböden bilden,
nachdem dieselben staubfrei, bequem durch
Waschen rein gehalten werden können und wider-
standsfähig sind; vornehmlich für Lackierer-
und Anstreicherwerkstätten sind dieselben ganz
besonders geeignet. Zuweilen werden auch Stein-
platten oder Pflasterungen aus Kopfsteinen für
Fußböden in Verwendung genommen.
VII. Bauliche Ausrüstung.
.4. Gleisanlagen. RücksichtTich der Aus-
führung der Gleise im Innern der W. sei hier be-
merkt, daß als Schienenunterlageu Langschwelleu
und Stein Würfel zweckmäßig sind. Hölzerne Quer-
schwellen haben den Nachteil, daß bei den Er-
haltungsarbeiten an den Gleisen auch weitgehende
Instandsetzungen des Bodenbelags notwendig
werden.
Die Schiebebühnen werden entweder als
versenkte (hauptsächlich in Lokomotivmontie-
rungen) oder als un versenkte (in Wagenmon-
tieruugen) ausgeführt.
Über die Anlage von Putzgrubeu s. Loko-
motivschuppen.
B. Hebevorrichtungen. Zum Heben der
Lokomotiven dienen Laufkräne, fahrbare Bock-
kräne und Lokomotivhebeböcke. Die Laufkräne
werden, je nach der Größe der Lokomotivmon-
tiening, für Handbetrieb, Transmissions- oder
Seilbetrieb oder schließlich für elektroinotori-
222'
Digitized by Google
3506
Werkstätten
sehen Betrieb eingerichtet. In großen Lokomo-
tivreparaturwerkstätten werden nebst den Lauf-
oder fahrbaren Bockkränen auch Räderversenk-
vorrichtungen (s. d.) benutzt. Das Hochheben der
Wagen erfolgt mit Winden, Hebeböcken u. dgl.
C. Beleuchtung der Werkstätten-
räume. Über die Beleuchtung bei Tag durch
Seitenfenster und Oberlichter wurde bereits
bei der Besprechung der Dachkonstruktion und
der einzelnen Werkstättenobiekte das Nötige
angeführt. Die Beleuchtung bei Nacht, welche
eine möglichst helle sein soll, erfolgt in den
meisten \V mittels Stein kohlengas oder Fett-
gas, ferner mittels Öl oder Petroleum, und in
neuester Zeit findet die elektrische Beleuchtung
immer mehr Eingang.
In den Werkstättenhöfen kommen meist die
in den Werkstättenabteilungen selbst vorhan-
denen Beleuchtungsarten zur Verwendung.
Die Gasbeleuchtung hat den Vorteil der
Reinlichkeit und Einfachheit, und ist weniger
feuergefährlich als Ol- und Petroleumbeleuch-
tung. Letztere ist die mindestwertige, dabei
umständlich zu bedienende, und ist speciell die
Petroleumbeleuchtung auch feuergefährlich. Bei
Gasbeleuchtung werden zur allgemeinen Be-
leuchtung großer Räume Regenerati vlampen und
Brenner ähnlicher Bauart mit Vorteil ange-
wendet.
Die elektrische Beleuchtung hat den großen
Vorteil, daß bei Anwendung derselben eine Feuer-
gefahr fast ausgeschlossen ist, wenn die Montie-
rung der Anlage mit der nötigen Sorgfalt erfolgt.
Ferner wird die Luft in den einzelnen Werk-
stättenräumen durch diese Beleuchtungsart in
keiner Weise verschlechtert.
Die Dynamomaschine für die elektrische
Beleuchtung kann entweder von der Werk-
8tätten-Betriebsmaschine angetrieben werden,
oder es werden eigene Dampfmaschinen zum
Betrieb der Dvnamoraaschinen aufgestellt. Für
die einzelnen Werkbänke kommen Glühlampen,
für große Räume, wie Schmiede, Gießerei,
Kupferschmiede u. s. w., kommen Bogenlampen,
für die Montierungsräume u. s. w. entweder
ausschließlich Bogenlampen oder Bogen- und
gleichzeitig Glühlampen in Anwendung.
I). Beheizung der Werkstättenräume.
Während der kalten Jahreszeit ist eine künst-
liche Erwärmung der Werkstättenräume nötig,
und ist hiervon nur die Hauptschmiede aus-
genommen, in der durch die Feuer allein die
nötige Temperatur erzielt wird. Aus ähnlichen
Gründen sind auch in der Kesselschmiede,
Kupferschmiede und Gelbgießerei Heizapparate
mit größerer Leistungsfähigkeit nicht erforder-
lich. In den übrigen Räumen hingegen ist für i
ausgiebige Erwärmung Sorge zu tragen. Ins-
besondere gilt dies von der Lackiererwerkstätte,
welch« nicht selten anders geheizt wird, als
die übrigen Arbeitsräume. In der Regel genügt
in den Montierungsräumen eine Erwärmung
bis ungefähr 12° C, in der Dreherei bis un-
gefähr 15° C. und in der Lackiererei bis 2U" C.
Wenn auch Ofen- und Dampf beizung für W. i
am meisten in Anwendung gekommen sind, so
fehlt es doch nicht an Beispielen der Verwen-
dung sonstiger Systeme der Centraiheizung,
wie Luftheizung, Warmwasserheizung. Heizung
mitteli Rauchgasen (auch Kanalheizung ge-
nannt) u. s. w. Die Frage, welches Heizver- \
fahren das geeignetste ist, läßt sich schwer
beantworten, indem jede Heizmethode ihre Vor-
züge und Mängel hat, und auch die Anlage-
kosten der verschiedenen Heizmethoden sehr
verschieden sind. Es kann hier auf die Einzel-
heiten der verschiedenen Heizungssysteme und
auf die Untersuchungen über die Vor- und
Nachteile derselben nicht eingegangen werden,
(s. den Artikel „Beheizung von Gebäuden" i
und sei nur in besonderer Rücksichtnahme auf
die Bedürfnisse der Werkstättenanlagen fol-
gendes angeführt: Die Ofenheizung ist mehr
oder weniger feuergefährlich und unwirtschaft-
lich, und werden die in der nächsten Nähe be-
findlichen Arbeiter durch die strahlende Wärme
belästigt; hingegen sind die Anlagekosten sehr
gering. Die Bedienung derselben ist eine um-
ständliche, indem das Brennmaterial in die
einzelnen Werkstättenräume geschafft werden
muß; durch diesen Umstand und durch das
Reinigen der Ofen sind überdies Verunreini-
gungen der Werkstättenräume fast unver-
meidlich.
Die Luftheizung findet in Europa selten,
in Amerika hingegen häufigere Verwendung.
In größeren W. gelangt, wenn die Luft-
heizung nicht schon beim Bau vorgesehen
wurde, Dampfheizung in Anwendung. Besonders
wirtschaftlich erscheint es den Abdampf von
Betriebsmaschinen zu Heizzwecken auszunützen,
j Reicht der Abdampf der Dampfmaschinen voll-
ständig aus, dann ist selbstverständlich diese
| Heizmethode auch die billigste. In den meisten
Fällen ist die zur Verfügung stehende Ab-
dampfmenge nicht genügend; meist ist die
Anordnung so getroffen, daß in die Lcitungs-
! röhre Abdampf und im Bedarfsfall auch Frisch«
1 dampf eiutreten kann, und daß letzterer nur
dann in Anspruch genommen wird, wenn ersterer
nicht genügt.
Bei der Dampfheizung werden sowohl glatte
Rohre, als auch Dampfofen aus ebensolchen
Robren, Rippenheizrohre und Rippenheizkörper
mit gutem Erfolg verwendet.
W ird der Abdampf der Dampfmaschinen in
Verwendung genommen, dann empfiehlt es sich,
um bei Versäumnissen hinsichtlich der rich-
tigen Stellung der Ventile in den Abdampf-
leitungen Beschädigungen an dem Dampfcylinder
oder an der Rohrleitung zu verhindern, Sicher-
heitsregulierventile derart einzuschalten, daß,
ganz unabhängig von der Stellung der Stell-
ventile, der Abdampf unter allen Umständen
voll entweichen kann, wenn die Spannung in
der Auspuffleitung jene Höhe erreicht, für
welche das Sicherheitsregulierventil gestellt
wurde (ungefähr 0,2 at).
Soll mittels Abdampfs und frischen Dampfs
gleichzeitig geheizt werden können, dann müssen
injektorartige Apparate in Verwendung kommen,
um einen schädlichen Rückdruck auf den Dampf-
kolben zu vermeiden.
Es empfiehlt sich, die in der Heizanlage
sich bildenden Kondensat ionswässer zur Kessel-
speisuug wieder zu verwenden Bei Heizung
mit frischem Kesseldampf wird zu diesem Zweck
das Kondensat ionswässer durch Kondensations-
töpfe vom Heizdampf in ein höher als die
Speisepumpe gelegenes Reservoir gedrückt, von
welchem das warme Kondensationswasser zur
Speisepumpe zufließen kanu. Wird jedoch in
großen Werkstättenräumen mittels Abdampfs
geheizt, dann muß entweder die Speisepumpe
Digitized by Google
Werkstätten
3507
«derart angeordnet werden, daß sie in gleicher
Höbe zu liegen kommt wie das Kondensations-
wasser-Reservoir, oder es wird das Kondensations-
wasser in geschlossene, sogenannte Hochdruck-
Reservoirs gesammelt und aus diesen mittels
frischen Kesseldampfs in ein entsprechend hoch
gelegenes Reservoir gedrückt. Das genannte
Hochdruck -Reservoir muß mit den nötigen
Rückschlagventilen und Armaturen versehen !
sein, nötigenfalls ist auch eine Einrichtung
erforderlich, welche den Kesselheizer aufmerk-
sam macht, sobald das Kondensationswa?ser im
Hochdruck-Reservoir eine gewisse Standhöhe
Uberschreitet.
In amerikanischen \V. erfolgt die Heizung
-derObjekte mehrfach durch Frischdampfheizung
nach Sturtevant.
Es werden dabei die betreffenden Arbeits-
räume durch erwärmte Luft geheizt und gleich-
zeitig auch gelüftet.
Dieses Heizsystera wird als das beste der
dort gebräuchlichen bezeichnet. Das Erhitzen
der Luft geschieht dadurch, daß dieselbe zu
einer Anzahl mittels Dampfs» geheizter Bündel
enger Röhren hergeleitet wird, und ein Venti-
lator die Luft zwischen den Rohrsystemen hin-
durchdrückt oder ein Ezhaustor sie durch diese
-durchsaugt. Die heiße Luft wird dann durch
Kanäle in den Mauern oder durch besondere
Metallröhreu (verzinkte Eisenrohre) in den
einzelnen Arbeitsräumen verteilt. Die warme
Luft strömt etwa 3 m über Fußboden (Over-
bead- System) in die Arbeitsräume, und zwar
möglichst nahe den UmfassUngswänden, kühlt
sich an den letzteren etwas ab, sinkt dann
nach der Mitte des Raums gegen den Fuß-
boden und steigt von hier wieder aufwärts zur
Decke, bezw. zum Dach.
Bei mehrstöckigen Gebäuden sind die Quer-
schnitte der Zuleitungen nach den oberen Stock-
werken bin verjüngt, um überall thunlichst
gleichmäßige Erwärmung und Lüftung zu er-
zielen. Ebenso verjüngt sich auch das in jedem
Raum liegende Hauptrohr.
Au den Ausströmungsöffnungen sind Klappen
zur Regelung der Erwärmung angebracht.
Sturtevant rechnet je nach den Verhält-
nissen der zu heizenden und zu lüftenden
Räume 1,27—1,7 m3 Luft auf den Kopf
pro Minute. Seine Versuche haben ergeben,
daß die Bewegung der Luft bis zu einer Ge-
schwindigkeit von 0,47 tu in der Sekunde nicht
wahrnehmbar ist, und daß die Geschwindigkeit
der Luft bis zu 0,'J in pro Sekunde nicht nach-
teilig auf den Menschen einwirkt. Sturtevant
richtet demnach seine Heizung derart ein, daß
die bewegte Luft in den Arbeitsräumen ge-
nannte Maße nicht überschreitet.
Die Warmwasserheizung wird besonders in
englischen W. angewendet.
E. Lüftung der Werkstättenräume.
Zur Lüftung der Werkstättenräume genügen in
der Regel drehbare Lüftungsklappen oder Fenster
in den Oberlichtaufbauten oder die Fenster der
Sheddächer. Für Schmieden jeder Art, sowie
für Gelbgießereien und Kesselhäuser kommen
besondere Lüftungsaufsätze in Verwendung.
Kupferschmieden und Gelbgießereien, auch
wohl Schmieden gewöhnlicher Art, besitzen
zuweilen künstliche Luftabsaugung mittels
Ventilatoren oder Dampfstrahlgebläse. Ein-
zelne Bahnverwaltungen besitzen, wie schon
oben bemerkt wurde, in den mechanischen
Schreinereien eine Spähneabsaugvorrichtung,
wodurch gleichzeitig gute Lüftung erzielt
wird.
Hinsichtlich der Beheizung und Lüftung
der W. gelangte die im Jahr 1893 in Straß-
burg abgehaltene Technikerversammlung des
V. D. E.-V. zu nachstehender Schlußfolgerung:
„In großen W. hat sich die Heizung durch
1. Abdampf, 2. frischen Kesseldampfund durch
3. beide zusammen bewährt, in kleinen W. auch
Ofenheizung. Als Lüftungsvorriohtungen ge-
nügen drehbare Lüftungsklappen oder Fenster
in den Oberlicht- und Dachaufbauten.
Für Lackierereien, Sattlereien und Tisch-
lereien ist in jedem Fall Dampfheizung vor-
zuziehen. Bei Schmieden aller Art, Kupfer-
i schmieden und Gelbgießereien empfiehlt sich
: eine künstliche Luftabsaugung mittels Venti-
latoren oder Dampfstrahlgebläse "
f. Wasserversorgung und Entwässe-
rung. Jeder W. soll Wasser, und zwar für
J Nutz- und Feuerlöschzwecke, in reichlichem
i Maß zur Verfügung stehen. Die Wasserver-
'< sorgung kann erfolgen:
a) Durch Abnahme des Wassers von einer
bestehenden Wasserleitung, wenn die W. sich
' in entsprechender Nähe von Städten befindet,
welche mit einer solchen ausgestattet sind und
der Bezug des Wassers nicht zu teuer zu
stehen kommt ;
b) durch Entnahme des Wassers aus Flüssen,
Bächen oder Brunnen, in welchem Fall das
Wasser aus denselben mittels Pumpwerke in ent-
sprechend hoch gelegene Reservoirs gepumpt
werden muß, aus welchen die Wasserentnahme
erfolgt.
Das Nutzwasser wird benötigt zum Füllen
und Probieren der Kessel, ferner in der
Schmiede, in der Lackiererei u. s. w., zum
Reinigen der inneren und äußeren Werkstätten-
räume, zum Spülen von Aborten, Pissorten u.s. w.
Zu dem Ende steht mit der Wasserbezugs-
quelle eine Hauptrohrleitung in Verbindung,
von welcher nach den einzelnen Hofräumen
Wasserleitungsrohre abzweigen, mit welchen
verschließbare Auslaufstellen verbunden sind.
Die früher erwähnten Reservoirs werden
zumeist so hoch angebracht, daß im Fall einer
| Feuergefahr die höchsten Punkte der Werk-
I stättengebäude bespritzt werden können. Was
die Größe derselben anbelangt, richtet sich diese
nach der Ausdehnung der Werkstättenräume
und ist ferner abhängig von der Größe und
dem Betrieb der Pumpenanlage.
Es empfiehlt sich nicht, die Reservoirs klein
zu bemessen, sondern diese Anlage so groß als
nur möglich herzustellen, um im Fall der
Feuergefahr über eine große Wassermenge ver-
fügen zu können. Gewöhnlich wird nicht ein
großes Reservoir, sondern werden mehrere Be-
hälter nebeneinander aufgestellt, was den Vor-
teil gewährt, zeitweise einzelne Reservoirs ab-
lassen, reinigen und mit neuem Anstrich ver-
sehen zu können, ohne dadurch Störungen
hervorzurufen.
Über die Einzelheiten der Reservoirs, Ver-
bindung derselben untereinander, der Anlage
der Rohrleitungen u. s. w. s. Wasserstationen.
Kann das Nutzwasser von den einzelnen
Auslaufstellen nicht gleichzeitig auch als Trink-
wasser verwendet werden, dann ist in anderer
Digitized by Google
Werkstätten
geeigneter Weise für Trinkwasser Sorge zu
tragen.
Bei manchen Anlagen findet man für Feuer-
löscbzweeke getrennte, sogenannte Feuerlösch-
leitungen, mit welchen die Feuerhydranten
in Verbindung stehen, nicht selten auch eigene
Pumpwerke, welche erst im Fall einer Feuer-
gefahr angelassen werden. Solche Einrich-
tungen sind nicht zweckmäßig, da sie im
Augenblick der Gefahr den Dienst leicht ver- 1
sagen und empfiehlt es sich, die dauernd in
Verwendung stehenden Wasserleitungen auch
für Feuerlöschzwecke einzurichten. In jeder W.
befinden sich überdies Feuerspritzen und Feuer-
löschgeräte, welche in entsprechend gelegenen
Objekten, den sogenannten Feuerlöschdepots,
untergebracht Bind.
Ebenso wie in anderen Hochbauten müssen
die Wasseranslaufstellcn mit der entsprechen-
den Wasserableitungseinricbtung versehen wer-
den und sind ähnliche Entwässerungsanlagen
auch in den W. nothwendig. Auch die Reini-
gung- und Radgruben unter den Lokomotiv-
und Wagenständen sind zu entwässern.
VIII. Beschreibung einzelner Werk-
stätten.
A. Lokomotiv- und Wagenwerk-
stätten.
1. Centraiwerkstätte Linz der öster-
reichischen Staatsbahni>n (Taf. LXXXV).
In dieser in den letzten Jahren mit einem
Kostenaufwand von etwa 2 Mill. Gulden erweiter-
ten W., deren verbaute Grundfläche gegenwärtig
35 926 m3 mißt, können im gedeckten Raum ,
aufgestellt werden: 39 Lokomotiven, 114 Per-
sonenwagen, 85 Güterwagen. Ferner finden
unter Flugdächern 96 Güterwagen und auf
Gleisen der W. im Freien 100 Wagen Platz.
Im Jahr 1893 waren der W. Linz 150 Loko-
motiven, 360 Personen-, Post- und Gepäck-
wagen, ferner 7870 Güterwagen zur Erhaltung
zugewiesen. Ausgebessert wurden 1893 125 Loko-
motiven, 99 Tender, 643 Salon-, Personen-,
Post- und Gepäckwagen, 6200 Güterwagen.
Die durchschnittliche Arbeiterzahl beträgt 534.
Die Möglichkeit einer wesentlichen Ver-
größerung, und zwar um 36 gedeckte Loko-
motiv- und etwa 24<» gedeckte Wagenstände, ist
vorgesehen.
Die Anordnung der normal- und schmal-
spurigen Gleise, der Drehscheiben und Schiebe-
bühnen und die hierdurch geschaffene Kom-
munikation zwischen den einzelnen Objekten
sind aus dem Plan zu ersehen.
Die alte Lokomoti vmontierung, Ob-
jekt X, ist mit Laufkränen für eine größte '
Tragfähigkeit von nur 3 t ausgerüstet und
wird das Heben der Lokomotiven dortselbst
mittels Hebeböcke bewerkstelligt. Die Beheizung
dieses Objekts erfolgt mittels halb in den Fuß- i
boden versenkt aufgestellter Öfen, von welchen
die Heizgase durch tief gelegene Heizschläuche
nach den an den Umfassungsmauern ange-
brachten Raucbfängen geleitet werden.
Die neue Lokomotivmontierung, Ob-
jekt XXV, ist für 32 Maschinenstände bemessen
und besteht aus drei Haupträumen, nämlich
einem niedrigeren, für die Bewegung der etwa
8 m langen Schiebebühne und links und recht-s
aus je einem Raum mit 16 Lokomotivständen.
Die beiden Räume für die Lokomotivstände
«indj behufs Unterbringung der Laufkräne,
welche zum Heben der Lokomotiven .zu dienen
haben, entsprechend höher gehalten («. Fig. 4.
LXXXVII).
Für die Aufstellung der für die Lokomotiv-
montierung nötigen Arbeitsmaschinen ist ein.
eigener Raum vorgesehen, welcher im Bedarfs-
fall vergrößert werden kann.
Die Laufkräne zum Heben der Lokomotiven
sind mit je zwei Winden ausgestattet. Jedn-
Winde hat 22,6 t Tragfähigkeit, demnach jeder
Kran eine Tragfähigkeit von 45 t. Sämtlich**
Bewegungen beim Lastheben und Verschieben
der Lasten können von unten mittels Hand-
betriebs eingeleitet werden. Es ist jedoch in
Aussicht genommen, für das Heben der Lasten
und eventuell auch für das Verschieben der
ganzen Laufbühne den elektromotorischen
Betrieb einzurichten.
Die Transmission zum Betrieb der Arbeits-
maschinen der Lokomotivmontierung wird
mittels einer Sekundär- Dynamomaschine an-
getrieben. Die Primär- Dynamomaschine, welche-
den Strom für die * genannte Sekundär-
Dynamomaschine zu liefern hat, ist im neuen
Maschinenbaus, Objekt XVI, aufgestellt und
wird von der Haupt transmission der Schmiede
angetrieben.
Die Beheizung der Lokomotivmontierung er-
folgt mittels Abdampfs und frischen Kessel-
dampfs, ähnlich wie jene der Wagenmontie-
rungen, und mit Darapföfen gleicher Kon-
struktion wie die dort verwendeten.
Eine zehnteilige Lokomotivbrückenwage
wurde in einem eigens hierfür erbauten Wag-
haus aufgestellt.
Die neue Personen wagenmontierung
mit Lackiorerei, Objekt XI, mit zusammen
1 14 Standen besitzt zehn mit Oberlichtfenstern
versehene Giebeldächer, von welchen jedes-
ein Feld von 54,8 m Tiefe, in einer Spannweite
von 16,6 m überdeckt. Die ganze Überdachung
ruht auf gußeisernen Säulen (welche gleichzeitig
zur Wasserführung dienen) und den Umfassungs-
mauern.
In dieser Personenwagen montierung sind
eingebaut: 1 Depot für Lackiererei mit «2,8 m>'.
1 Bureau mit 124,8 m'2, 1 Tischlerei mit 195,6 m1,
1 Sattlerei mit 277,8 m*. Die Gleise im Innern
der Personenwagenmontierung werden von
zwei Schiebebühnen, welche für Handbetrieb
eingerichtet sind, im Niveau durchschnitten.
Die Schiebebühnen führen an jeder Seite der
Personenwagenmontierung durch Schubthore A
bis zu dem nächsten, außen liegenden Gleis.
Die Schubthore, für die längsten normalen
Wagen bemessen, laufen auf Rollen und haben
oben Führung.
Die Beheizung des Objekts XI, einschließlich-
der Lackiererei, der Bureau i, der Tischlerei
und Sattlerei, findet mittels 110 Dampföfen und
frischen Kesseldampfs statt. Die Dampföfeo sind
teils an den Säulen, teils an den Umfassungs-
mauern der zu beheizenden Räume aufgestellt.
Es stehen zwei Gattungen von Darapföfen.
und zwar solche mit 7'/2 m* und solche mit
4 m1 Heizfläche in Anwendung; ersten» für
die Werkstättenräume, letztere für die Werk-
stättenbureaux.
Die neue G üt erwägen montierung, Ob-
jekt XIX, ist in ihrer allgemeinen Anlage, so-
wie in der Anordnung der Normalspurgleis*
und Schiebebühnen, ähnlich der neuen Per-
Digitized by Google
Werkstätten
3500
sonenwagenmontierung, Objekt XI, ausgeführt.
Für das Ein- und Ausbringen der normalen
Wagen wurden in der Güterwagenmontierung
anstatt der Schubthore Vorbauten angeordnet.
Zum Ein- und Ausfahren außergewöhnlich
langer Wagen führen drei Gleise unmittelbar in
die Güterwagenmontierung. Durch die im
Niveau der Gleise liegenden Schiebebühnen S 5,
und S2 >3 wird die Güterwagenmontierung in
drei Teile, A, B und G (s. auch Fig. 14, Taf.
LXXXVII) geteilt. Der Teil A ist für die Auf-
stellung der Holzbearbeitungs- und gewisser
Eisenbearbeitungsmaschinen bestimmt, von der
Erbauung einer eigenen, getrennten Holzbear-
beitungswerkstätte wurde Umgang genommen,
da eine Exhaustoranlage für die Wegschaffung
aller Späne und Holzabfälle zur Aufstellung
kam, wodurch die Feuergefahr wesentlich ver-
mindert ist, und auch die Verunreinigung der
Luft in der Güterwagenmontierung durch den
bei der Holzbearbeitung sich entwickelnden
Holzstaub vermieden wird. Überdies ist zur
Hintanhaltung der Feuergefahr noch eine große
Zahl von Hydranten vorhanden, welche von
den Hochreservoirs gespeist werden.
Das mit Oberlichtfenstern versehene Dach
der Güterwagenmontierung besteht aus einer
äußeren, 26 mm starken Holzverschalung, auf
welcher die Schiefereindeckung befestigt ist
und im Abstand von 60 mm von der Dach-
verschalung, behufs leichterer Beheizung, aus
einer 30 mm starken Gypsdielenwand. Die
Dachbinder sind ganz aus Eisen hergestellt.
Der Dachstuhl wird von schmiedeisernen
Säulen getragen, durch deren Mitte die Wasser-
ablaufrohre von den Dachrinnen zu den Sam-
melkanälen führen (Fig. 1 ou.fr, Taf. LXXX VIII).
Für einen Teil der in dem Raum A unter-
gebrachten Holzbearbeitungsmaschinen , ins-
besondere der . schweren Holzhobelmaschinen
und Kreissägen, ist der Antrieb mittels Boden-
transmission bewirkt worden.
Die von der Dampfmaschine, Objekt XVI,
angetriebene Haupttransmissionswelle T, welche
in der Schmiede an die Längsmauer gelagert
ist und in die Güterwagenmontierung führt, ist
zwischen Schmiede und Güterwagenmontierung
auf Träger gelagert, deren Entfernung derart
bemessen ist, daß auf die Haupttransmissions-
welle T eine Riemenscheibe aufgekeilt werden
kann, um bei etwa eintretendem Gebrechen an
der Antriebsdampfmaschine, mittels einer im
Hofraum aufzustellenden Lokomobile den Be-
trieb aufrecht erhalten zu können. Um im Fall
von Gefahr die Transmission in der Güter-
wagenmontierung rasch abstellen zu können,
wurde unmittelbar vor dem Eintritt der Haupt-
transmission T in die Güterwagenmontierung,
bei L (Fig. 14, Taf. LXXXVII), eine Klauen-
kuppelung angebracht; dieselbe besitzt (a. Fig. 2
a u. 6, Tai. LXXXVHI) schraubenförmige
Flächen F. Sobald die hochgehaltene Klinke
K zwischen letztgenannte Flächt n einfällt, was
durch Ziehen an der Zugstange Z eingeleitet
werden kann, werden die Kuppelungshälften
auseinander getrieben und es findet die Aus-
lösung statt. Um ein etwaiges selbstthätiges
Auslösen während des Betriebs hintanzuhalten,
hält die Klinke J die Muffenhälften zusammen.
Mit dem Einfallen der Klinke K hebt sich
gleichzeitig Klinke J ab, da beide auf der
Welle w befestigt sind. Das sichere Einfallen
I der Klinke A' bewirkt nach erfolgtem Zug an
der Stange Z, bezw. nach erfolgter Auslösung
der Sperre bei S das Gegengewicht G.
Vermöge dieser Kuppelung ist mau auch
in der Lage, die Transmission in der Schmiede
allein im Betrieb zu erhalten. Behufs Herstellung
der Kuppelung besitzt die Riemenscheibe Ii
im Objekt XLX eine Schaltverzahnung, und
mittels eines Hebel- und Sperrklinkenmecba-
nismns (Fig. Sa u. b, Taf. LXXX VI II) kann die
Transmissionswelle leicht so weit verdreht
werden, daß das Einschieben der einen, auf einem
Längskeil verschiebbaren Klauenkuppelungs-
hälfte vorgenommen werden kann. Von der
! Anbringung einer Reibungskuppelung, welche
auch das Kuppeln während des Betriebs ge-
stattet, wurde Umgang genommen, da es nicht
j zweckmäßig schien, dauernd die Kraft mittels
Friktion zu übertragen, wo die Auslösung doch
nur in seltenen Fällen sich als notwendig er-
; weist. Durch die entsprechende Anordnung von
Seil- oder Kettenzügen in der Güterwagen-
montierung kann man die Auslösung der vor-
geführten Kuppelung von verschiedenen Stellen
aus möglich macheu.
Von der Haupttransmission T (Fig. 14, Taf.
, LXXXVII) wird mittels der Riemenscheibe Uv
i die in einem entsprechenden Kanal gelagert«.
i nach Seilers Konstruktion ausgeführte Boden-
I transmission T., unter Zuhilfenahme von Leit-
rollen angetrieben. Die Riemen laufen von der
! Riemenscheibe lt., nahezu wagrecht bis zu Leit-
rollen, welche an "der Säule « (Objekt XIX) an-
i gebracht sind, und von diesen geführt, nach
abwärt«, die Hauptriemenscheibe der Boden-
transmission T., umspannend. In Fig. 4 a—c,
Taf. LXXXVllf, sind die genannten Leitrollen,
sowie deren Lagerung an der Säule s dargestellt.
Von der Riemenscheibe R wird, und zwar
ebenfalls unter Zuhilfenahme von Leitrollen,
der hochgelagerte, nach Seilers System aus-
geführte Transmissionsstrang Tj , schließlich
der hochgelagerte Transmissionsstrang h, Ob-
jekt XIX, von der Bodentransmission T2 aus
mittels einfach geschränkter Riemen ange-
trieben.
Die durch die Holzbearbeitungsmaschinen
bei der Bearbeitung des Holzes erzeugten Holz-
und Sägespäne u. s. w. werden mittels eines
Ventilators abgesaugt und in das neben dem
Kesselhaus befindliche Spänehaus, Objekt XXX,
geschafft. Zu dein Hude besitzt der größte Teil
der Holzbearbeitungsmaschinen entsprechend
gebaute Staubfänge, welche mittels Röhren
mit den unter den Fußboden verlegten Haupt-
späneleitungen verbunden sind. Die beiden
Hauptspäneleitungen vereinigen sich unmittel-
bar vor dem Ventilator, bezw. Exhaustor K,
Obiekt XIX, welcher den Holzstaub und die
Holzabfälle ansaugt und nach dem Spänehaus,
Objekt XXX, führt. Im Fußboden der Holz-
bearbeitungswerkstätte befindet sich eine An-
zahl mit eisernen Deckeln verschließbarer Öff-
nungen, welche mit den Späneleitungen in
Verbindung stehen, um die während der Arbeit
und bei der Reinigung der W. am Boden
sich ansammelnden Späne in diese Öffnungen
hineinkehren und auf diese Weise leicht entfernen
zu können.
Das Spänehaus, Objekt XXX, ist zwischen
Kohlenschuppen, Obiekt XVU, und Schmiede.
Objekt XV, gestellt. Dasselbe hat zwei getrennte
Digitized by Google
3510
Werkstätten
Spänekammern, um während der Zeit, als die
eine angeblasen wird, die andere entleeren zu
können. Die Zwischendecke der beiden Kammern
(s. Fig. 16, Taf. LXXXVII) besteht aus per-
foriertem Blech, und die Jalousiefenster der
oberen Räume besitzen (leicht abnehmbare)
Drahtgewebe, um das Austreten des Staubs
nach Thunlichkeit zu verhindern. Die Zwischen-
decke hat kleine Fallthüren, um den oben an-
gesammelten Staub nach abwärts kehren zu
können.
Die Beheizung der Güterwagenmontierung
findet mit in Gruppen geschalteten Dampföfen
statt. Zur Beheizung kann sowohl frischer
Kesseldampf, als auch Abdampf in Verwendung
kommen, und zwar nicht nur der Auspun-
dampf der in Objekt XVI stehenden Betriebs-
maschine, sondern auch der im Objekt XV11I
jeweilig im Betrieb befindlichen Dampf-
maschinen der elektrischen Beleuchtungsanlage
des Bahnhofs Linz.
In letztgenanntem Objekt sind zwei gleiche
Dampfmaschinen untergebracht, welche so
stark bemessen sind, daß eine für die elektrische
Beleuchtung des Bahnhofs ausreicht und eine
als Reservemaschine dient. Beide Dampf-
maschinen erhalten ihren Betriebsdampf von
den im Kesselhaus, Objekt XVI, stehenden
Dampfkesseln. Die Dampfleitung liegt in einem
schliefbaren, gemauerten Kanal Ka, welcher
von Objekt XVI zu Objekt XVIII führt. In
demselben Kanal liegt eine absperrbare, mit
einem Sicherhcits-Regulier- Ventil versehene
Auspuffleitung, durch welche der Abdampf der
im Betriebe befindlichen Dampfmaschine des
Objektes XVIII behufs Beheizung der Güter-
wagenmontierung bis in das Kesselhaus,
Objekt XVI, geführt werden kann, wo dann
diese Leitung sowie die gleichfalls mit
einem Sicherheitsregulierventil versehene Aus-
puffleitung der Werkstättenbetriebsmaschine
des Objekts XVI mit den lieizleitungen ent-
sprechend verbunden ist. Die genannten Ventile
lassen den Abdampf ins Freie ausströmen, so-
bald der Druck 0,'2— 0.3 at übersteigt.
Das Kondensationswasser der Heizung wird
wieder zur Kesselspeisnng verwendet.
Die Abdampfheizung für die Beheizung der
Güterwagenmontierung wird auch außer der
Arbeitszeit im Betrieb erhalten, weil hierdurch
das Anheizen dieses großen Gebäudes entfällt.
Objekt IX (ehemalige Lokomotivmontierung)
dient zur Kesselschmiede und wurde anstoßend
an dasselbe ein in Konstruktion und Ausmaß
ganz gleiches Gebäude mit einer Länge von 55 m
ausgeführt. Der größere Raum steht als Blech-
werkstätte, Objekt XIII, der kleine als
Kupferschmiede. Obiekt XIV, in Verwendung.
Zwischen Bleehbearbeituugswerkstätte und
Kesselschmiede gelangten an Stelle der früheren
Trennungsmauer schmiedeiserne Säulen zum
Tragen der mit Oberlichtfenstern versebenen
Dachstühle zur Aufstellung.
In der Blech werkstätte sind zwei Lauf-
kräne l und U mit G a 1 1 'scher Lastkette und mit
je 5000 kg Tragfähigkeit derartig angeordnet
(s. auch Schnitt E F, Fig. 12, Tal. LXXXVII),
daß mit jedem Laufkran die halbe Bleehbear-
beitungswerkstätte bestrichen werden kann.
Die Mechanismen für die Bewegung dieser Kräne
und für das Heben, Senken und Verschieben
der Last auf den Laufkränen werden mittels
Ketten von unten bethätigt. Nebst den nötigen
Arbeitsmaschinen ist im Objekt XIII ein Blech-
Slühofen Ii, zum Ausglühen und Vorwärmen
er Bleche vorhanden, welcher zwei gegenüber
liegende Offnungen und zum Ein- und Aus-
bringen der Blecbe besitzt.
Den Antrieb der Arbeitsmaschinen besorgt
eine bei m in der Kesselschmiede, Objekt IX,
aufgestellte Dampfmaschine. Den für den Betrieb
dieser Dampfmaschine erforderlichen Dampf
liefern die Dampfkessel des Objekts III. Der
Abdampf dieser Maschine pufft im Sommer
durch einen Wasserscheider ins Freie, wird
jedoch im Winter zur Beheizung der Kessel-
schmiede, Bleehbearbeitungswerkstätte und
Kupferschmiede verwendet.
Die in der Bleehbearbeitungswerkstätte vor-
gearbeiteten Kesselbleche gelangen in die neben-
! anliegende Kesselschmiede, Objekt IX. An
der Stirnselte dieses Gebäudes befindet sich die
hydraulische Nietaulage Xk (s. auch
Fig. 13, Taf. LXXXVII).
Diese Anlage enthält nachstehende Obiekt« :
u) Einen stationären Nieter mit 2,6 m Maul-
tiefe für Nieten bis 26 mm Stärke;
b) einen hydraulischen Drehkran Kr zum
Heben, Senken, Vor- und Rückwärtsfahren,
Rechts und Linksschwenken des hydraulisch zu
nietenden Kessels;
e) einen beweglichen (transportablen) Nieter
mit 90 mm Maultiefe, gleichfalls für Nieten bis
26 mm Stärke;
d) einen Drehkran d (Fig. 12 u. 13, Taf.
LXXXVII) mit Handbetrieb für die Manipula-
tion mit dem transportablen Nieter;
e) eine Preßpumpe mit Dampfbetrieb zur
Erzeugung des Druckwassers;
f) einen Accumulator für das Druckwasser;
oj die Druck- und Retourleitung.
Die Transmissionen in den Drehereien und
I in der Räderwerkstätte werden von einer
i im Objekt III befindlichen vertikalen Zwillings-
dampfmaschine betrieben. Den Dampf für diese,
sowie zur Beheizung liefern die neben genannter
Maschine liegenden drei Dampfkessel mit je
110 m2 Heizfläche. Neben der Dampfmaschine
■ bei U befindet sich die Brunnendampfpumpe
i mit einer Leistung von 70 mJ Wasser pro
I Stunde bei 30 Pumpenhüben pro Minute. Die
Pumpe, welche derart eingerichtet ist, daß
deren Antrieb auch mittels Transmission er-
folgen kann, holt das Wasser aus dem 11,84 m
tiefen Brunnen und hebt es in die über den
Kesseln, den Maschinen und den Pumpen zur
Aufstellung gelangten vier Hochreservoirs
von je 70 in3 Inhalt.
Der Antrieb des Transmissionsstranges in
: der mit Oberlichtfenstern versehenen Wagen-
| räderdreherei, Obiekt VI, erfolgt über Leit-
rollen L, deren Durchmesser je 600 mm und
deren Breite 300 mm misst. Dieselben sind in
Fig. 5a u. b auf Taf. LXXXVII! dargestellt
Die Beheizung der Objekte V, VT und VII
erfolgt mittels Dampföfen, und zwar mit dem
Abdampf der im Objekt III befindlichen senk-
rechten Betriebsdampfmaschine.
Die Räderwerkstätte (Tyres-Schmiede),
Objekt IV, besitzt zwei Tyres-Gltthöfen G und
G} samt Richtplatten B und i?,. Der Tyres-
Glühofen Gr, ist für Lokomotiv- und Wagen-
radreifen bemessen, hingegen jener bei G nur
für Wagenradreifen bestimmt. Zum Tyres-
Digitized by Google
Werkstätten
3511
Abziehen ist vorläufig nur ein Abziehofen A,
und zwar mit Gasfeuerung vorhanden.
Zum Heben der Riidernaare, Radreifen u. s w.
sind zwei hydraulische Drehkräne D und I),
mit einer Tragfähigkeit von je 4000 kg und
mit je 3.6 m Ausladung vorhanden. Das Druck-
wasser liefert eine bei P, aufgestellte Trans-
missions-Druckpumpe. Die Anordnung ist so
getroffen, daß das verbrauchte Druckwasser stets
wieder von der Druckpumpe augesaugt wird.
Für das Auf- und Abpressen der Räder,
Kurbeln u. s. w. wurde eine hydraulische Räder-
presse E, Objekt IV, nach amerikanischem
System (Seilers) mit einem, an dem verstärk-
ten Gegenständer montierten hydraulischen
Drehkran, und zwar derart aufgestellt, daß neben
-derselben bei i£, eine zweite hydraulische Räder-
presse so angebracht werden kann, daß mit
dem hydraulischen Drehkran der ersten Räder-
presse E auch der Nachbarpresse Räderpaare
zugehoben werden können. Eine zweite ein-
fachere hydraulische Räderpresse wurde in der
Räderdreherei, Objekt VI, aufgestellt, und zwar
nächst der Radnabenbohrmaschine für Schalen-
ü;ußfäder.
Zwischen der Räderwerkstätte und dem
Kessel- und Maschinenhause, Objekt III, wird die
Metallgießerei samt Trockenöfen untergebracht.
In der mit Wellblech eingedeckten neuen
Schmiede, Obiekt XV, sind 32 Schmiede-
feuer, und zwar derart angelegt, daß genügend
Raum bei der Schmiedearbeit vorhanden ist,
und überdies noch freistehende Schmiedefeuer
zur Aufstellung gelangen können. Im Dach be-
finden Bich (s. Fig. 11 u. 14, Taf. LXXXVII)
Oberlichtfenster und Raucbabzugsöffnungen. <
Den für die Schmiedefeuer erforderlichen Wind
liefern zwei Ventilatoren, welche versenkt auf-
gestellt sind. Die gußeiserne Windleitung liegt
unterhalb des Estrichfußbodens.
Nachdem auch die Federarbeit in die
Schmiede verlegt wurde, kam bei /«'(Taf. LXXX V)
ein Federglühofen zur Aufstellung und ist
nächst demselben eine Federprobiervorrichtung
und eine Federbiegmaschine aufgestellt. Ferner
ist die Schmiede mit vier Dampfhämmern und
allen sonstigen nötigen Arbeitsmaschinen aus-
gestattet.
Behufs Aufstellung eines Schweißofens
samt entsprechendem Dampfkessel ist in der
Schmiede bei S der erforderliche Raum vor-
gesehen.
Für die Ableitung der Feuergase des Schweiß- '
ofens in den Schornstein wurde bei Erbauung
des neuen Kesselhauses, Objekt XVI, ein eigener
Fuchskanal k (Fig. 14, Taf. LXXXVII) angelegt.
Im neuen Kesselhaus, Objekt XVI, stehen
fünf Stück Dampfkessel mit je 110 m* Heiz-
fläche, für 6 l/2at Betriebsdruck und mitTreppen-
rostfeuerung. Dieselben haben den Dampf zu
liefern für:
a) Die nebenan liegende Dampfmaschine D;
h) die Dampfhämmer;
c) die Dampfmaschinen der elektrischen Be-
leuchtungsanlage des Bahnhofs Linz, welche
Dampfmaschinen sich in Objekt X VIII befinden ;
d) die Beheizung der Güterwagen- und Loko-
motivmontierung während der Zeit, als kein
oder zu wenig Abdampf der Dampfmaschinen
zur Verfügung steht.
Neben dem Kesselhaus befindet sich im
Maschinenhaus die Betriebsdampfmaschine D,
welche, wie bereits erwähnt, die Maschinen der
Schmiede und Güterwagenmontierung antreibt.
Sie überträgt ihre Kraft mittels Riemen auf
die an der Längsmauer in der Schmiede ge-
lagerte Haupttransmission T.
Oberhalb der Dampfmaschine D betindeu
sich drei Reservoirs r (Fig. 14, Taf. LXXXVII,
Objekt XVI), iedes mit & m3 Inhalt Dieselben
liegen gleich hoch mit einem im Obiekt III be-
findlichen Niederdruck-Reservoir und den Heiz-
haus-Reservoirs, und stehen mittels absperr-
1 barer Niederdruokwasserleitung mit diesen und
j mittels nbsperrbarer Hochdruckwasserleitung
mit den Hochreservoirs des Objokts III in Ver-
' bindung. Die genannten drei Reservoirs r im
Objekt XVI dienen für den Betrieb der Dampf-
kessel.
Abgesehen von den bereits hergestellten
Objekten sollen noch ein Trockenofen zum
Trocknen von Werkholz, eine Schleiferei u. s. w.
erbaut werden.
2. Hauptwerkstätte Budapest der
ungarischen Staatsbahnen (Fig. 1, Taf.
LXXXVI u. Fig. 6, Taf. LXXXVII). Dieselbe
repariert Lokomotiven, Tender, Personen- und
Güterwagen und sind die einzelnen Räumlich-
keiten in der Weise eingerichtet, daß die Loko-
motivreparatur ganz getrennt von der Wagen-
reparatur vor sich gehen kann. Die Leitung der
W. ist jedoch derzeit noch eine gemeinsame.
Mit Ende des Jahrs 1894 umfaßte die ge-
samte Fläche dieser W. 194 480 ms, jene der
überdeckten Räume 62 268 m*. Zur Erhaltung
waren der W. im selben Jahr 232 Lokomotiven,
1396 Personenwagen und 5738 Güterwagen
i zugewiesen; ausgebessert wurden 407 Loko-
motiven, 2179 Personenwagen, 12 478 Güter-
wagen; nach dem Durchschnitt der letzten
sechs Jahre werden jährlich 410 Lokomotiven,
2037 Personen- und 10 467 Güterwagen aus-
gebessert, Als höchste Leistungsfähigkeit der
W. ist die Ausbesserung von 460 Lokomotiven,
2250 Personen- und 13 600 Güterwagen an-
zunehmen. Die Baukosten hatten mit Ende
1893 die Höhe von 3 993 113 fl erreicht. Für
die im Lauf des Jahrs 1894 in Betrieb ge-
setzte Dreherei waren für den Bau und die
Einrichtung zusammen 590 000 fl. genehmigt.
In dieser W. ist die Reparatur der gesamten
Specialwagen und zum Teil auch der Personen-
wagen centralisiert.
Die Lokomotivwerkstätte ist auf 60 Loko-
' inotiven, 30 Tender und 20 Kesselschmiede-
reparaturstätide eingerichtet. In demselben Ge-
bäude, rechts und links von den Reparatur-
ständen, ist die für Lokomotivreparaturen not-
wendige Dreherei , Räderdreherei , Kupfer-
schmiede, Siederohr- Reparaturwerkstätte und
Kesselschmiede. Ein Teu des Lokomotivwerk-
stättengebäudes wird als Heizhaus für den Bahn-
hof n Budapest- Josefstadt" verwendet. Beide
Räume sind durch eine Scheidewand getrennt,
in welcher ein der Größe der Schiebebühne
entsprechendes Schiebethor eingeschaltet ist,
um die Lokomotive samt Tender direkt aus
dem Heizhaus in die W. einstellen zu können
und umgekehrt. An die Lokomotivwerkstätte
schließt das Maschinen- und Kesselhaus, sowie
die allgemeine Schmiede an. Im Freien,
rechts von der Lokomotivwerkstätte, liegen die
Tender- und Lokomotivräderpaargleise. Für
Zwecke der Wagenreparatur dienen vier ge-
Digitized by Google
3512
Werkstätten
deckte Gebäude. Drei derselben bilden die eigent-
lichen Wagenreparaturwerkstätten mit zusammen
325 Ständen. Von diesen Reparaturständen sind
50 als Lackierstande eingerichtet. Das vierte
Gebäude ist die Dreherei der Wagenabteiluug
und die Räderschmiede. Im Freien sind Sammel-
gleise für etwa 200 Wagen und Räderpaare.
In sämtlichen Räumen der Lokomotiv Werk-
stätten, der Lackiererei und der mittleren
Wagen Werkstätten ist elektrische Beleuchtung
eingerichtet, während in den übrigen W. Gas-
beleuchtung in Verwendung ist. In der Loko-
motivwerkstätte und Lackiererei ist Dampf-
heizung, in den übrigen Räumen hingegen
Ofenheizung eingeführt. Der Arbeiterstand be-
trägt im Jahresdurchschnitt 1500 Mann.
3. Hauptwerkstätte der kgl. preußi-
schen Staatsbabnen in Tempelhof bei
Berlin (Fig. 2, Taf. LXXXVI, u. Fig. 7a— r,
Taf. LXXXVII). Der Fiächenrauui der Werk-
stättenanlagen einschließlich der außerhalb der
W. liegenden Aulstcllungsgleise umfaßt 3278 a,
während die mit Gebäuden bedeckte Fläche
812 a beträgt.
Die Hauptwerkstätte zerfällt in die Lokomo-
tiv-. die Wagen- und die Lackiererwerkstätte,
fünf Magazine (außer den kleinen Handmaga-
zinen iu den einzelnen Werkstättenabteilungen),
ein Vcrwaltungs- und einige kleinere Neben-
gebäude.
Die LokoinotiTwerkstätte umfaßt die Loko-
lnotivmontierung mit Kesselschmiede, die
Dreherei der Lokomotivreparatur, die Räder-
schmiede, die Präcisionswerkstätte, die Kupfer-
schmiede und die Siederobrwerkstätte, die Eisen-
gießerei, die Gelbgießfrei und das Kesselhaus.
Die Wagenwerkstätte enthält die Wagen-
montierung, die Schmiede, die Dreherei der
Wagenreparatur, die Stellmacherei und Tisch-
lerei, welche gleichzeitig auch für die Lokomotiv-
abteilung die erforderlichen Arbeiten auszu-
führen hat, die Klempnerei, die Lehrlingswerk-
stätte, den Kessel- und Maschinenraum, den
Raum zum Abbrennen, bezw. Abkochen von
Achsbüchsen, Bureaux des Werkstättenvorstehers
und der Werkmeister.
In dem Gebäude der Wagenlackiererei sind
noch die Sattlerwerkstätte, die Lehrlingsschule
und die Wasserversorgungsani a^e untergebracht,
während der unmittelbar daran anschließende
Lokomotivschuppen die Lokomotivlackiererei
und Reservestände zur Aufstellung fertiger
Lokomotiven enthält.
Die allgemeine Beleuchtung der Werkstätten-
räume und der Höfe erfolgt durch 70 elektri-
sche Bogenlampen von 6—7 Amperes Strom-
stärke, während für die Beleuchtung der ein-
zelnen Arbeitsstellen sowie der Bureauxräume
eine ausgedehnte Gasleitungsanlage vorhanden
ist. Die Werkstättenräume werden mit Dampf
geheizt. Die Wasserversorgung erfolgt durch
eine ausgedehnte Wasserleitung, in welche an
geeigneten, aus dem Lageplan ersichtlichen ,
Stellen Hydranten zur Bekämpfung eintretender
Feuergefahr eingebaut sind. Für die Nacht ist |
ein besonderer Feuerwachtdienst eingerichtet, |
und kann die Wachmannschaft durch elektrische i
Feuermelder von den verschiedenen Werkstätten- '
abteilungen aus herbeigerufen werden.
Die Entwässerung der Anlage wird durch
entsprechend angelegte Siele, welche in drei
Sickerteiche ausmünden, bewirkt.
Einschließlich der sechs Staude in der
Lokomotivlackiererei und der fünf Stände des
neben liegenden Lokomotivschuppens können in
der Lokomotivwerkstätte im ganzen G7 Loko-
motiven mit Tendern aufgestellt werden ; monat-
lich können 50— 60 Lokomotiven fertiggestellt
werden. Zur Unterhaltung sind der Haupt-
werkstätte 250 Lokomotiven zugeteilt.
Der durchschnittliche Reparaturstand be-
trägt 33 Stück, also 13,2^ der zur Unterhaltung
überwiesenen Lokomotiven. Monatlich werden
30—40 und im großen Durchschnitt 36 Loko-
motiven fertiggestellt dem Betrieb wieder über-
geben.
Einschließlich der in der Lackiererwerkstatt-
unterzubringenden Wagen können in den ge-
schlossenen Räumen der WagenwerkBtätte und
in den offenen Revisiousschuppen durchschnitt-
lich aufgestellt werden: 80 Personen-, Gepäck-.
Post- und Luxuswagen, 110 Güterwagen, außer-
dem auf Reparat ii rgleisen im Freien 280 Wagen.
Außerhalb der bedeckten Räume, aber noch
innerhalb der Werkstätteneinzäunung, sind Auf-
stellungsgleise für 300 Wagen vorbanden.
Der Hauptwerkstätte sind an eigenen Wagen
zur laufenden Unterhaltung 580 Personen-.
90 Gepäck-, 40 Post- und etwa 4290 Güterwagen
aller Art, also im ganzen 5000 Wagen zugeteilt
Außerdem gelangen in Tempelhof jährlich
an fremden Wagen durchschnittlich 220 Per-
sonen-, Post- und Gepäckwagen und 2700 Güter-
wagen zur Reparatur.
Der größte bis jetzt vorgekommene Repa-
raturstand hat sich auf 470 Wagen belaufen.
Während eines Jahrs werden durchschnitt-
lich zusammen 7900 Wagen fertiggestellt und
verlassen daher im großen Durchschnitt pro
Arbeitstag 26 Wagen die W. Zu Zeiten grö-
ßeren Wagenbedarfs und bei vorwiegend kleinen
i Reparaturen wurdeu indes häufig bis 65 Wagen
I täglich fertiggestellt.
In der Hauptwerkstätte waren 1894 1070 Ar-
beiter beschäftigt.
Über verschiedene Einzelheiten dieser W.
und ihrer Ausrüstung ist folgendes zu bemerken :
a\ Die Lokomotiviuontierung besteht aus
1 zwei unmittelbar aneinander stoßenden Ge-
i bäuden, die ihrer ganzen Länge nach von
je einer Schiebebühne durchzogen sind. Die
Aufstellungsgleise zu jeder Seite derselben
haben eine solche Länge erhalten, daß eine
Lokomotive nebst Tender Platz findet. In dem
größeren, älteren Gebäude ist die Schiebebühne
noch mit Handbetrieb ausgerüstet, in dem Neu-
bau ist elektrischer Betrieb der Schiebebühneu
augewendet. In der alten Montierung ist in
dem östlich von der Schiebebühne gelegenen,
entsprechend überhöhten Mittelschiff ein Lauf-
kran von 15 000 kg Tragkraft vorhanden. Da*
Vornehmen und Wiedereinbringen der Loko-
motiv- und Tenderachsen erfolgt in gewöhn-
licher Weise mittels Hebeböcken. In der neuen
Montierung sind die mittleren Schiffe auf jeder
Seite der Schiebebühne mit einem Laufkran
von 40 t Tragkraft ausgerüstet und dement-
sprechend überhöht angeordnet. Die Laufkräne
dienen auch zum Hochnehmen der ganzen
Lokomotiven, so daß die bisher gebräuchlichen
Lokomotivhebeböcke in Fortfall kommen. Der
Antrieb der Kräne wird elektrisch bewirkt.
Die Kesselschmiede ist in der älteren Mon-
tierung untergebracht und besitzt als Aus-
Digitized by Google
rüstuug 1 Glühofen, 2 Schmiedefeuer, 1 großes
sogenanntes Polterfeuer, Richtplatten, 1 Blech-
biegmaschiae, 2 Radialbohrmaschinen, 1 Venti-
lator. Der Antrieb dieser Maschinen erfolgt
auf elektrischem Weg.
b) Die Dreherei der Lokomotivabteilung
ist in dem westlich von der Montierung vor- [
handenen zweischiffigen, mit Oberlicht ver- j
sehenen Langbau untergebracht. Die Räderdreh- •
bänke, sowie die Bänke zum Abdrehen der \
Knrbelzapfen , Ausbohren der Kurbelzapfen- j
löcher und Abdrehen der Achsenschenkel sind
zu beiden Seiten des längs der Dreherei an-
geordneten Gleises aufgestellt. Zur Herstellung
der Drehstähle ist die Dreherei noch mit
einem Schmiedefeuer ausgerüstet. Am süd-
lichen Ende der Dreherei hat die Dampf-
raaschinenanlage für den gesamten mechanischen
Betrieb der Lokomotiv Werkstätten Aufstellung
gefunden. Dieselbe besteht aus einer liegenden I
Verbundmaschine mit Kondensation und einer j
durchschnittlichen Leistung von 90 Pferde- \
kräften; ferner aus einer Reserveraascbine
gleichfalls mit Kondensation und einer Leistung
von etwa 60 Pferdekräften. Der unmittelbar
nebenliegende Kesselraum enthält drei Kessel .
mit 72 mJ Heizfläche und 6 at Oberdruck. Die :
Kessel liefern neben dem Betriebsdampf auch
den erforderlichen Dampf für die Heizung der
gesamten Lokomotivwerkstätten.
c) Die Raderschmiede ist mit der vollstän-
digen Einrichtung zur Herstellung der Reifen-
befestigung mit eingeschmiedeten Ringen, Sy-
stem Bork, versehen. Sie enthält drei Reifen-
feuer zum Anwärmen der Reifen mit einem
Gemisch von Leuchtgas und Luft, welche mit-
tels zweier Ventilatoren den ringförmigen Kohr-
brennern zugeführt werden, drei Einschmiede-
platten und einen Kran zum Aufbringen der
Reifen und Radsätze. Ferner ist ein Schmiede-
feuer zum Vorrichten einzuschmiedender Ring-
segmente und ein Glühofen zum gleichmäßigen
Anwärmen derselben auf entsprechende Glüh-
hitze vorhanden. Außerdem ist die Räder-
schmiede mit einer für das Ein- und Abpressen
der Achswellen und Knrbelzapfen ausgerüsteten
hydraulischen Presse versehen.
Die Kupferschmiede ist mit zwei Schmiede-
feuern, einem großen Lötfeuer und den erfor-
derlichen Werkbänken ausgestattet Die in
demselben Raum befindliche Siederohrwerk-
stätte enthält zwei Siederohrschweißfeuer, zwei
Sicderohrreinigungsma8chinen und den zum Be-
trieb erforderlichen Ventilator.
Die Eisengießerei liefert gegenwärtig samt-
liche Gußteile, welche bei Unterhaltung der
Betriebsmittel sowie der Werkstättenanlagen
vorkommen (durchschnittlich 60 000— 70000 kg
monatlich).
Eine neben der Räderschmiede befindliche
Abteilung, die Präcisionswerkstätte , ist der
Hauptsache nach zur Herstellung von Werk-
zeugen und Meßapparaten, sowie zur Ausführung
der Unterhaltungsarbeiten an Manometern,
Geschwindigkeitsmessern u. s. w. bestimmt.
Bei der Wichtigkeit, welche die Anwendung
der Fraisarbeit immer mehr für die Metall-
bearbeitung gewinnt, wurde die Werkstätte mit
vollständiger Einrichtung zur Herstellung
hinterdrehter Fraiser mit Zähnen konstanten
Radialprofils versehen und außerdem für die
Herstellung von spiralgenuteten Gewinde-
ätten 351»
bohrern, Reibahlen und Spiralbohrern mit den
erforderlichen Frais- und Schleifmaschinen aus-
gerüstet.
d) Die Wagenmontierung ist mit einer über
die ganze Länge sich erstreckenden früher mit
Seiltrieb, seit 1890 mit elektrischem Antrieb ein-
gerichteten Schiebebühne ausgerüstet. Während
bei dem Seiltrieb von der Betriebstnaschino
24 Pferdekräfte abgegeben worden mußten, um
an der Schiebebühne eine Leistung von 4,26
Pferdekräften zu verrichten, sind gegenwärtig
für dieselbe Leistung (bei voll belasteter Schiebe-
bühne) für den Antrieb des Elektromotors nur
6 Pferdekräfte erforderlich. Auf den Reparatur-
ständen zu beiden Seiten der Schienebühne
können je zwei dreiachsige Personenwagen,
bezw. drei Güterwagen aufgestellt werden. Zur
Bedienung der elektrisch betriebenen Schiebe-
bühne sind zwei Mann erforderlich.
e) Die südlich an die Wagenmontierung
sich anschließende, für Lokomotiv- und Wagen-
werkstätte gemeinschaftliche Schmiede ist mit
dreißig Schmiedefeuern, fünf Dampfhämmern
und einer hydraulischen Schmiedepresse bis zu
400 0O0 kg Druck ausgerüstet. Außerdem sind
in derselben eine Blechbiegmaschine, eine
Federprobiermaschine, eine Kaltsäge und eine
Lochmaschine aufgestellt, sowie zwei Gas- und
Reifenfeuer mit zugehörigem Kran für Wagen-
räderpaare vorhanden.
Zur Herstellung schwerer Schmiedestücke,
als Feuerbüchskränze u. s. w. sowie zur Aus-
führung von Reparaturen an Radgestellen ist.
ein entsprechendes freistehendes Feuer mit den
dazu nötigen Hebevorrichtungen vorhanden.
Außer in der Wagenmontierung gelangt
noch eine große Zahl von Wagen in dem west-
lich gelegenen Revisionsschuppen und bei
starker Wagenzuführung auch auf den in der
Zeichnung angegebenen Reparaturgleisen zur
Revision bezw. Ausbesserung.
/') Die Dreherei der Wageiiwerkstätte ist.
durch entsprechende Gleise sowohl mit der
Montierung als mit der Schmiede und den
Aufstellungsplätzen für Reserveachsen verbun-
den. Die Raddrehbänke sind zu beiden Seiten
der die Dreherei der Länge nach durchziehenden
beiden Gleise aufgestellt
Der Betrieb der Arbeitsmaschinell in der
Dreherei, sowie der Holzbearbeitungsmaschinen
in der Stellmacherei erfolgt durch eine lie-
gende Hochdruckdampfmaschine, welche bei
0,3 Füllung eine indizierte Leistung von 70
Pferdestärken aufweist. Der Antrieb der Seil-
schiebebühne wird von der Maschine mitbewirkt.
Eine zweite, ganz gleiche Dampfmaschine ist
zur Reserve vorbanden. Der erforderliche Be-
triebsdampf, sowie der zur Heizung der ge-
samten Wagenwerkstätten erforderliche Dampf
wird durch die zwischen Dreherei und Stell-
macherei befindliche Dampfkesselanlage mit
drei Kesseln von je 72 m- Heizfläche geliefert.
y) Die Lackiererwerkstätte für Wagen ent-
hält eine durchgehende Schiebebühne mit Hand-
betrieb und können auf den Gleisen zu jeder
Seite je zwei dreiachsige Personenwagen oder
drei Güterwagen aufgestellt werden. Zum
besseren Schutz gegen Staub siud auf der öst-
lichen Seite fünf Gleise besonders abgetrennt,
in welchen die Personenwagen den letzten
Überzuglack erhalten. Die Sattlerei ist zum
Teil in dem nördlich abgetrennten Raum und
Digitized by Google
3514
Werkstätten
zum Teil in einem auf der Ostseite gelegenen
Anbau untergebracht. In letzterem ist außer-
dem noch die Letarlingsschule vorhanden. In
einem Anbau auf der Westseite befindet sich
die Kessel- und Maschinenanlage für den Be-
trieb der Farbreibmtthle und der Pumpen für
die Wasserstation. Die Kesselanlage, bestehend
aus zwei Dampfkesseln mit je 29 m2 Heiz-
flache und 5 at Dampfdruck, liefert außer dem
Betriebsdampf noch den zur Heizung der
Lackierer- und Sattlerwerkstätte erforderlichen
Dampf. Die Lackiererei für Lokomotiven und
Tender befindet sich in dem angrenzenden
polygonalen Lokomotivschuppen.
Eine Firnisküehe ist in einem freistehenden
Gebäude eingerichtet.
4. Cent ralwerkstätte Weiden der
bayrischen Staatsbahnen (Fig. 3, Taf.
LXXXVI). Diese W. ist für einen Reparaturstand
von 24 Lokomotiven und 100 Wagen im gedeckten
Raum bestimmt und ergiebt sich demnach
eine Jahresleistung von 100 Lokomotiven-,
500 Personenwagen- und 1000 Güterwagenrepa-
raturen. Für eine Erweiterung ist entsprechend
Vorsorge getroffcn, und zwar für eine Erhöhung
der Leistungsfähigkeit um ungefähr 60^.
Die Lokomotivmontierung, Kesselschmiede
und Wagenwerkstätten haben Oberlicht quer
zu den Dachfirsten und zu den Arbeitsgleisen
in Abständen von etwa 8 in.
Sämtliche Werkstättengebäude und Hof-
räume werden elektrisch beleuchtet und zwar
mittels 120 Bogenlampen und 550 Glühlampen.
Für die Beheizung der Mittelgebäude
kommt der Abdampf der Betriebsmasehine in
Benutzung. Die übrigen größeren Werkstätten-
räume werden mittels Friscbdampfs unter Ver-
wendung von gußeisernen Rippenheizkörpern
und schmiedeisernen Heizröhren beheizt.
Das in den Heizleitungen sich bildende
Kondensationswasser wird in einem Sammel-
bassin aufgefangen und als Kesselspeisewasser
wieder in Verwendung genommen.
Zum Antrieb der Transmission in der
Dreherei, der Holzbearbeitungsmaschinen, so-
wie zweier Dynamomaschinen gelangt eine
140pferdige Verbundmaschine im Dreherei-
gebäude zur Aufstellung. Von den genannten
zwei Dynamomaschinen ist eine für den elektri-
schen Betrieb der in der Lokomotiv- und Wagen-
werkstätte verwendeten Ai beitsmaschinen, die
zweite zum Antrieb der Lokomotiv- und Wagen-
schiebebühne, des großen Bockkrans der Loko-
motivwerkstätte und mehrerer Fahrstühle in der
Dreherei bestimmt.
Die Arbeitsmaschinen der Schmiede und
Kesselschmiede werden von einer eigenen Be-
triebsdampfmaschine angetrieben, um diese Ab-
teilungen unabhängig von der Hauptmaschinen-
anlage im Betrieb erhalten zu können. Die
für die elektrische Beleuchtung erforderlichen
Maschinen sind gleichfalls von der Haupt-
maschinenanlage unabhängig in einem Anbau
des Kesselhauses untergebracht und wird über-
dies für den Licbtbedarf außerhalb der nor-
malen Arbeitestunden die Aufstellung einer
größeren Accumulatorenbatterie beabsichtigt.
Zum Heben der Lokomotiven in der Loko-
motivmontierung kommen mehrere fahrbare
Montierungskräne von je 20 t Tragkraft in
Verwendung, die auf Nebengleisen von 3759 mm
Schienenabstand bewegt werden können. Über-
dies erhalten die Arbeitsstände für Lokomotiven
und Kessel Laufkatzen. Für das Heben der
Wagen gelangen transportable eiserne Hebe-
böcke in Verwendung. Es wird noch bemerkt,
daß für verschiedene Arbeitszwecke, ferner für
Ventilation u. s. w. der elektrische Betrieb üi
| Aussicht genommen ist.
5. Reparaturwerkstätte der franzö-
sischen Nordbahn in Hellemmes (Taf.
LXXXVI, Fig. 4 u. Taf. LXXXVII, Fig 9a
u. b). Diese W. umfaßt eine Fläche von 18 ha.
überdacht sind 36 200 m2. Die Verbindung der
einzelnen Gebäude untereinander ist durch
; Schienenstränge hergestellt, deren Gesamtlänge
11 963 m betragt Der W. sind 440 Lokomotiven
zur Reparatur zugewiesen. Die Zahl der Arbeiter
beträgt in der Lokomotivabteilung etwa 700
bis 800, in der Wagenabtei lune 600—600, die
; Zahl der übrigen Bediensteten beträgt 150 bU
180. Drehscheiben von 4,2 und 2,02 m Durch-
messer, Weichen und Schiebebühnen ermög-
lichen, wie aus dem Plan zu ersehen, eine
leichte und schnelle Oberfahrt von einem Gleis
auf das andere.
Die Verbindung mit Lille ist durch eine
10 m breite Straße an der Nordseite her-
gestellt.
Bei Anlage dieser W. wurde besonders auf
die Zusammengehörigkeit der Lokomotivmon-
tierung mit der Schlosserei und Kesselschmiede
einerseits und der Schmiede mit der Dreherei
anderseits Rücksicht genommen.
Im Westen befinden sich die Lokomotiv-
und Tenderwerkstätten, im Osten die für die
Wagenreparatur bestimmten Gebäude und in
der Mitte die Magazine für unappretierte und
Auswechslungsbestandteile.
Auf eine etwaige Vergrößerung wurde bei
sämtlichen eben genannten Objekten entspre-
chend Rücksicht genommen.
Sheddächer, deren Fensterseiten nach Norden
(gerichtet sind, gewähren eine gleichmäßige Be-
euchtung und ermöglichen durch eine Anzahl
beweglicher Fensterteile eine zweckmäßige Ven-
tilation.
Die Lokomotivmontierung, Schlosserei,
Dreherei und Kesselschmiede befinden sich in
einem dreiteiligen Gebäude. Die -eigentliche
Montierung besitzt 98 m Länge und 63 m Breite.
Der südlich gelegene Flügel enthält die Kessel-
schmiede und Tenderwerk stätte, der nördliche
Anbau ist für die Dreherei und Schlosserei be-
stimmt. Letzterer hat sich als zu klein erwiesen
und wurde auf 82,5 m in der Länge vergrößert.
Die motorische Kraft für den Betrieb der
Werkzeugmaschinen besorgt eine löOpferdige
Corliss - Kondensationsmaschine. Ein Rams-
• bottom-Kran mit 4 m Ausladung durchläuft
das Gebäude der ganzen Länge nach und ermög-
! licht eine bequeme Manipulation mit den Räder-
paaren.
Die Schmiede ist der Dreherei gegenüber
erbaut. Ihre hauptsächlichste Einrichtung be-
steht aus einem 21;« t - Dampfhammer nebst
10 anderen kleineren Hämmern und 20 Schmied-
feuern. Ein Kran mit 3000 kr Tragfähigkeit
ermöglicht eine leichte Handhabung großer
Stücke. Die Schmiede besitzt eine eigene
30 pferdige. Dampfmaschine, zwei Röhrenkessel
und zwei Überhitzkessel.
Die Räderwerkstätte befindet sich zur
Schmiede symmetrisch der Kesselschmiede gegen-
Digitized by Google
Werkstätten
8615
über. Eine 30 pferdige Dampfmaschine liefert
die motorische Kraft für die Werkzeug-
maschinen.
Die Tender werden nicht in einer be-
sonderen W, sondern in einem hierfür ange-
wiesenen Platz der Kesselschmiede repariert.
Sie gelangen in dieselbe mittels der vor dem
Gebäude befindlichen Schiebebuhne.
Die Wagenreparaturwerkstätte mit einer
Ausdehnung von 105 m Länge und 76,5 m
Breite, besitzt in der Mitte ein Bureau für den
Ingenieur und die Beamten; außerdem enthält
dieselbe ein Magazin für die Bestandteile und
Werkzeuge.
Eine Corliss-Maschine mit 60 Pferdekräften,
für welche drei Kessel (fast ausschließlich mit
Holzabfällen geheizt) den Dampf liefern, treibt
die Transmission.
Speciell für die Wagenreparaturen befinden
sich zur Rechten eine Schmiede mit sechs
Feuern, eine Schlosserei mit 18 Schraubstöcken,
eine Dreherei und weiter entfernt eine Tischlerei.
Der westliche Teil ist für eine Lackiererei, und
zwar für 45 Fahrzeuge bestimmt. Die Heizung
des Raums wird mittels warmer Luft besorgt.
Auf einen Flächenraum von 38 auf 15) m
befinden sich die Holzbearbeitungsmaschinen,
welche mittels unterirdischer Transmission be-
trieben werden, zu welchem Endo dieser Raum
unterkellert ist.
Zum Absaugen der Späne ist ein Ventilator
vorhanden ; die Holzbearbeitungsmaschinen sind
mit den nötigen Einrichtungen hierzu versehen
und die Rohrleitungen für die Späneführung
sind in dem genannten Kellergeschuß geführt.
Das Trocknen des Holzes erfolgt in einer
Trockenkammer von 8 m Länge, 3 m Breite
und 3,5 m Höhe.
Die in der Nähe der Reparaturwerkstätte
befindliche Lehrliugschlosserei und -Dreherei
enthält 40 Schraubstöcke und 22 verschiedene
Werkzeugmaschinen. Letztere erhalten ihren
Antrieb von der Haupttransmission mittels
Drahtseilübert ragung.
In den Höfen befinden sich mehrere Kräne
zum Auf- und Abladen der schweren Bestand-
teile. Für die Deponierung der Lokomotiv-
und Tenderräder ist ein Räderhof vor der
Lokomotivmontierung und für die Wagenräder
ein solcher vor der Räderwerkstätte vorhanden.
In dem großen Schuppen vor der Wagen-
montierung werden jene Reparaturen vorge-
nommen, welch» weniger als zwölf Stunden in
Anspruch nehmen.
Für Feuerlöschzwecke durchzieht eine
Wasserleitung von 150 mm Durchmesser die ge-
samte Werkstättenanlage. Zahlreiche Hydran-
ten ermöglichen das Anschrauben der Feuer-
schläuche, sowie die Speisung der Feuerspritzen.
Aber auch die Dampfpumpen, welche die
Reservoirs füllen, sind derart eingerichtet, daß
sie im Fall eines Brands Druckwasser für
Feuerlöschzwecke zu liefern vermögen.
Ein Speisesaal für 300 Arbeiter, ein Lebens-
mittelmagazin und eine Anzahl von Arbtiter-
häu.sern vervollständigen die Anlage der W.
von Hellemmes.
6. Reparaturwerk stätte der Gott-
hardbahu in Bellinzona. Die zweckmäßige
Anordnung der einzelnen Werkstättenabtei-
lungen von Bellinzona ist aus Fig. 6, Taf.
LXXXVI ersichtlich.
Die Gesamtfläche des Werkstättenbahnhofs
l beträgt 70 000ma, davon sind 17 450 m 2 über-
baut. Im gedeckten Raum können 20 Loko-
motiven, 8 Tender oder Kessel und 84 Wagen
untergebracht werden Durchschnittlich werden
in der W., welcher 105 Lokomotiven, 215) Per-
sonen- und 1360 Güterwagen zur Erhaltung zu-
gewiesen sind, 118 Lokomotiven, 620 Personen-
und 1600 Güterwagen in einem Jahr ausge-
bessert. In der W. sind durchschnittlich 360
Arbeiter beschäftigt.
Die Lokomotivmontierung LM, Schlosserei
Sehl, und Dreherei D, sind in einem Gebäude
l untergebracht. Dasselbe steht mittels eines
Zwischenbaues KuS und Sp, welche als Kupfer-
schmiede und Spänglerei dient, mit der Kessel-
und Tenderreparaturwerkstätte Ks in Verbin-
dung.
Diesem Gebäude gegenüber ist die Wagen -
reparatur werk statte erbaut, welche auch die
Schreinerei, Sattlerei und Lackiererei enthält.
Zwischen diesen zwei Hauptgebäuden befinden
sich die Gießerei und Soda Wäscherei, dann
die Schmiede und Ty res- Schmiede und endlich
eine Badeanstalt und die Aborte.
Die gegenseitige Verbindung der einzelnen
Gebäude und Werkstättenabteilungen ist aus
dem Plan zu ersehen.
Die Fußböden der Lokomotivmontierung
. und der Kesselschmiede sind mit Steinplatten
I belegt, die Schmiede besitzt gewöhnliches Stein-
pflaster und die Schlosserei, Dreherei und Wagen-
reparaturwerkstätte haben Pflaster aus Holz-
würfel.
Die Dachstüble der Lokomotiv- und der
Wagenmontierung sind aus Holz hergestellt
und mit Falzziegeln eingedeckt.
Die Werkstättenräume besitzen eine Dampf-
heizung mittels Rippen- und Plattenheizkörper.
Die Dampfspannung beträgt 3 at.
Die Vv. ist mittels Bogenlampen zu etwa
1000 Kerzen und Glühlampen zu 16 Kerzen
: elektrisch beleuchtet.
Die motorische Kraft für die Arbeitsma-
, schinen wird von drei 20 pferdigen Hoch-
druckturbinen geliefert. Die Wassermenge für
alle drei Turbinen beträgt 30 1 pro Sekunde,
' das Gefälle 660 m. Für den Notfall ist eine
25 pferdige Reservedampfmaschine aufgestellt.
Die Turbinen besitzen eine Umdrehungszahl von
1140 pro Minute, die Transmissionen von 120
pro Minute.
Gegen Feuergefahr besitzt die Werkstätten-
anlage ein ausgedehntes Netz von Hydranten,
welches an eine separate Druckleitung von 4 at
angeschlossen ist.
Die Abstände von Mitte zu Mitte Gleis der
Lokomotivstände betragen 7 m, die der Wagen-
stände 6 m.
Das Heben der Lokomotiven erfolgt mittels
1 Hebeböcke, hingegen besitzt die Kesselschmiede
einen Laufkran mit 40 t Tragfähigkeit.
Die Arbeitsgruben der Lokomotiven sind 800
mm tief, von Schitmenoberkante gemessen. In
der Wagenmontierung befinden sich vier Gleise
mit gleichfalls 800 mm tiefen Arbeitsgruben.
Die Schiebebühnen sind für Handbetrieb ein-
gerichtet.
7. Hauptwerkstätte derChicago- und
North Western - Eisenbahn in West-
Chicago (Taf. LXXXVI, Fig. 6). Diese W.
enthält eine Abteilung für Lokomotiven und
Digitized by Google
Werkstätten
eine solche für Wagen. Die Lokomotivmontie-
rang ist durch eine versenkte Schiebebühne
zugänglich und enthält 24 Stände. In der
Nähe befindet sich der Lokomotivschuppen mit
40 Ständen. Daneben liegen die Kesselschmiede
und Tenderreparatur, sowie die Schmiede, an
welche die Gelbgießerei und Kupferschmiede
situiert ist.
Die Wagenreparatur ist in fünf zu einander
parallel liegenden Gebäuden untergebracht,
welche mittels drei Schiebebühnen bedient
werden.
Diese fünf Gebäude enthalten teil« 14, teils
15 Gleise. Rechtwinklig dazu liegt die Schmiede
und Dreherei, sowie die im Stockwerk befind-
liche Holzbearbeitungswerkstätte, in welcher
sowohl die größeren Holzarbeiten, als auch die
feineren Tischlerarbeiten an den Luxuswagen
ausgeführt werden. Seitlich davon ist der Holz-
trockenschuppen errichtet...
Das Magazin und das Ollager befinden sich
in der Verlängerung der Schmiede. Haupt-
bureau, Zeichensaal und Versuchsanstalt liegen
nächst der Lokoinotivmontiening: daneben sind
die Dynamomaschinen untergebracht. Die Zahl
der Arbeiter beträgt etwa 1500, von denen 700
auf die Lokomotiv- und 800 auf die Wagen-
werkstätten entfallen.
B. Lokoraotivwerkstätten.
1. Die Lokomotivwerkstätte der Lon-
don and North Wcstern-hisenbahn in
Crewe. Die Lokomotivfabrik in Orewe, in der
alle Lokomotiven der London and North Western-
Eisenbahn verfertigt und repariert werden, ist
eine der größten, wenn nicht die größte Loko-
motivfabrik Europas.
Sie wurde im Jahr 1«45 als Reparaturwerk -
stätte für Maschinen, Personen- and Güter-
wagen der Grand Junction- Eisenbahn gegründet,
welche später im Jahr 1856 dem großen Eisen-
bahnsystem London and North Western ein-
verleibt wurde. Nachdem sich aber die Abtei-
lung für den Lokomotivbau infolge der ge-
steigerten Bedürfnisse immer mehr erweiterte,
wurden die Wagenabteilungen nach Wolverton
und Earlestown verlegt, und nun beschäftigt
sich Crewe seit dem Jahr 1865 nur mit dorn
Lokomotivbau und wurde so zum Centrum der
Eisenbahnwerkstätten der London and North
Western Railway. Im Jahr 1864 fand eine wich-
tige Erweiterung der Fabrik dadurch statt, daß
sie für den Bessemer Prozeß eingerichtt- worden
ist. Die Besscmer-Hütte wurde unweit von der
Vereinigung der Chester and Holyhead- Eisen-
bahn mit der Hauptstrecke aufgebaut, und es
mußte diese Bahn, welche bis dahiu durch das
Werk ging, abgezweigt werden, wobei der da-
durch gewonnene Grund für neue Bauten be-
nutzt werden konnte; von da stammt die Be-
zeichnung dieses Teils „Deviation* Shops" zum
l'nterschied von „Uld Works*. Sonstige Er-
weiterungen wurden nach Bedarf in verschie-
denen Zeiten durchgeführt. Im Jahr 1843
hatte die Fabrik eine Fläche von 21/.,— 3 Acres
ll ha — 2,471 Acres), während sie gegenwärtig
1 16 Acres umfaßt, von denen 36 auf diegedeckten
Bauten entfallen. Die Reparaturwerkstätten
für Lokomotiven umfassen einen Gebäudekom-
plex von 302 m Länge und 32 m Breite. Die
Fabrik befaßt sich nicht nur mit der Her-
stellung der nötigen Lokomotiven, sondern auch
mit verschiedenen anderen, mit dem Eisen-
' bahndienst zusammenhängenden Arbeiten und
Einrichtungen, wie mit Walzen von Eisenbahn-
i schienen, mit Anfertigung von Signalvorrich-
tungen. Untergestellen für Wagen, Kränen,
hydraulischen Einrichtungen u s. w.
Die Leistungsfähigkeit reicht so weit, daß
das Werk im stände ist, aus dem Rohmaterial
alle Bestandteile zum Bau der Lokomotiven
und anderer hier erzeugten Einrichtungen
selbst herzustellen, mit alleiniger Ausnahme
der Messingrohre und Kupferplatten.
Die Gesamtzahl der hier erzeugten Loko-
\ motiven von Gründung der Fabrik bis zu Ende
Mai 1890 ist 3135, von denen nicht weniger
als 146 in einem Jahr gemacht wurden. Außer-
dem werden jährlich etwa 2000 Lokomotiven
j repariert, und es befinden sich hier gewöhn-
> lieh gleichzeitig etwa 340 Lokomotiven.
Das sogenannte .Alte Werk" beschäftigt
' sich ausschließlich mit dem Bau und der
Reparatur von Lokomotiven, und enthält eine
Bau- und drei Reparaturwerkstätten, eine Ab-
teilung für Achsen und Räderpaare, eine Mon-
tierung, Dreherei, Schmiede, Federwerkstätte,
| Kupferschmiede, endlich die Hauptbureaux und
l Magazine. Mit Ausnahme der Schmiedearbeiten,
l welche in der letztgenannten Schmiede ausge-
führt werden, werden verschiedene Bestandteile
im rohen Zustand aus anderen Abteilungen der
W. bezogen. In der W. sind insgesamt etwa
6500 Personen beschäftigt,
bi Lokomotiv Werkstätten derPenn-
■ sylvania-Eisenbahn in Altoona.
a) Ältere Lokomotivwerkstätten
(Fig. 7, Tat. LXXXVI» I Heselben umfassen
eine Fläche von 34 124 m2. In den zwei großen
Rundsehuppen L Mx und L M.t vollziehen sich die
laufenden Reparaturen an Betri •oslokomotivea.
In der Lokomotivmontierung L3/, werden
vorzugsweise Lokomotiven repariert, in LMt
solche zur Zeit neu gebaut. Zwischen L M-
und L Mt und Dreherei 7) einerseits und
Schmiede Srh, Rvlerwerkstätte R\Y und
Kesselschmiede As anderseits liegt eine Dampf-
schiebebühne. In den Räumen L M- und l. Mt be-
finden sich Laufkräne mit Seilbetrieb zum Heben
der Lokomotiven. Die zwHgcschoßige Dreherei
enthält im unteren Geschoß die schwereren,
im oberen die leichteren Werkzeugmaschinen.
Beide Geschoße stehen durch hydraulische
Aufzüge in Verbindung. Die Kräne in der
Dreherei werden mit Druckluft betrieben,
welche durch eine Westinghouse-Luftpumpe
erzeugt wird. Die Arbeiterzahl beträgt 3000.
ß) Neue Lokomotivwerkstätte in J u-
niata (Fig. «, Taf. LXXXVI)
Diese wesentlich zur Erbauung von Loko-
motiven bestimmte W. (der Jahresbedarf beläuft
sich etwa auf 250 Lokomotiven) schließt sich
an die älteren W. an, ist jedoch, da sie sich
längs der Bahn weit hinaus erstreckte, etwa
1,6 lern von dem Stationsgebäude entfernt Sie
umfaßt einen Flächenraum von 11 054 m'J.
Das große Kesselhaus ist für sechs Kessel zu
je 150 Pferdekräften erbaut und besitzt selbst-
tätige Kohlenaufschüttung. Die Kohle, welche
auf dem Nebengeleis durch den Wagenboden
in eine Grube fallt, wird durch Paternoster-
Werke selbstthätig in das Kesselhaus geschafft.
Durch einen Crusher werden die großen Stücke
zerkleinert und sodann den Kesseln mechanisch
zugeführt. Die Asche wird gleichfalls mecha-
Digitized by Google
Werkstätten
3517
nisch weggeschafft, so daß im Kesselhaus nur
zwei Leute bei Tag und zwei Leute bei Nacht
erforderlich sind.
Die Kesselschmiede und Schmiede sind mit
Ventilationsrohren versehen, welche in ein
großes Sammelrohr führen, aus welchem die
Luft durch elektrisch betriebene Ventilatoren i
gesangt wird. Für die Scbweißöfen sind Appa-
rate zur Erzeugung von Generatorgas vor-
handen, deren Ventile durch Luftdruck ge-
steuert werden. Die Kesselschmiede ist mit
hvdraulischen Niet- und allen sonstigen neueren
liilfsmaschinen ausgestattet.
Die hydraulisch, unter Verwendung von
Ketten betriebene Schiebebühne ist 79,6 m lang.
Das Drehereigebäude besitzt zwei Neben-
werke.
Die Decken der mehrgeschoßigen Gebäude
sind sehr fest hergestellt. Auf den durch Eisen-
träger gestützten 381/228 mm starken Decken-
balken sind mit Nuth und Feder versehene,
76 mm starke Bohlen verlegt, darüber befindet
sich eine 2Ö1/« mm hohe Cementsebieht und
auf dieser ein 22 mm starker gespundeter Fuß-
boden.
Die Heizung und Lüftung der wichtigeren
Gebäude erfolgt nach System Sturtevant. Die
Anzahl der Arbeiter beträgt 800.
Wagen Werkstätten.
I. Wagenreparaturwerkstätten in
Romillv der französischen Ostbahn ;
(Taf. LX^XVI, Fig. 9). Die Gesellschaft besitzt ,
drei große W. und zwar in La Vilette (Paris), i
eine zweite in Mobon (Ardennen) und die dritte
in Romilly sur Seine.
Im Jahr 1880 wurde der Bau dieser letzten
W. in Angriff genommen, da die zwei anderen
zur Aufrechthaltung des Verkehrs nicht mehr
genügten. Sie sind als Ersatz für die Fabriks-
anlage von Montigny bei Metz zu betrachten,
welche samt den Bahnlinien in Elsaß-Lothringen
für Frankreich verloren gingen. Die mangel-
haften Einrichtungen der W. in La Vilette und
Mohon machten die Handhabung mit den Fahr-
zeugen und schweren Stücken kostspielig, so daß
man sich genötigt sah, für Romilly folgende
Einteilung zu treffen:
a) Reparatur und Lackiererei der Personen- i
wagen III. Klasse, Gepäck- und Güterwagen; i
b) Umbau der Güterwagenkasten;
c) Reparatur der Räderpaare;
d) Konstruktion der eisernen Untergestelle
sowie der Kasten, und ihre Montierung;
r) Vollständige Herstellung von Personen- ,
wagen III. Klasse, offenen und gedeckten Güter-
wagen ;
/') Lagerung und Präparierung der für sämt-
liche W. erforderlichen Holzgattungen
iß Magazine für Holzvorrat auf zwei Jahre,
damit das Holz bei der Verwendung den nötigen
Grad von Trockenheit besitze.
Die W. sind an der Verbindung der Strecke
Paris-Belfort und d'Oiry-d' Esternay gelegen
und lehnen sich an den Bahnhof von Romilly
an. Die gesamte Fläche mißt etwa 10 ha. Der I
gedeckte Raum umfaßt eine Fläche von 29 702 m2,
welche durch Erweiterung auf 46 847 nia ge-
bracht werden kann. Die Gleise gestatten die
Aufstellung von 776 Wagen, davon 217 in ge- i
deckten Räumen. Monatlich werden etwa 120» ;
bis 1600 Personen- und Güterwagen repariert; j
die Zahl der Arbeiter beträgt etwa 350.
Die Gesamtfläche hat einen nahezu drei-
eckige Form. Wo das Einbauen von Weichen
unzulässig war, werden die Verschiebungen
mittels Schiebebühnen mit Dampf- und Hand-
betrieb oder ^uergleise mit Drehscheiben voll-
führt
Die Wagenmontierung befindet sich zwischen
der Holzbearbeitung, Schmiede, Schlosserei und
Dreherei, da die Bestandteile von den letzteren
in die erstere gelangen müssen.
Die Motoren sind in zwei Gruppen geteilt,
und zwar dient eine zum Antrieb der Maschinen
in der Holzbearbeitungswerkstätte, die zweite
liefert die treibende Kraft für die anderweitigen
Werkzeugmaschinen.
Die Autriebmaschinen befinden sich in einem
Anbau des Kesselhauses, um lange Dampf-
leitungen zu vermeiden.
Die Bureaux sind zum Zweck einer leichten
Übersicht so nahe als möglich gegen das Cen-
trum der gesamten Anlage gerückt worden. In
nächster Nähe des Hauptmagazins stehen abge-
sondert kleinere Magazine für Ol, Petroleum und
sonstige entzündliche Materialien. Dem Holz-
magazin und Sägewerk benachbart sind zwei
Trockenkammern angeordnet.
Zwei Reservoirs von je 250 m* Fassungs-
raum sind auf 10 m hohe Türme gestellt.
Sie liefern das Druckwasser für die hydrau-
lischen Anlagen (über die hydraulische Niet-
anlage, s. Revue generale, Paris 1894, 11. Halb-
jahr. S. 141) und dienen für Feuerlöschzwecke.
Die Füllung derselben erfolgt mittels Dampf-
pumpen.
Wagenmontierung und Lackiererei.
Die Wagenmontierung ist ein Gebäude von
144,34 m lichter Länge auf 108,44 m Breite.
18 Längsgleise in Entfernungen von 6 m von
Mitte zu Mitte ermöglichen den gleichzei-
tigen Neubau und die Reparatur von»200— 2öo
Wagen. Vier dieser Gleise verbinden mittels
Weichen die W. mit der Station. Die Sträng..-
sind untereinander und mit dem Räderb»)'
durch zwei Schiebebühnen im Inneren (wovon
eine mit Dampf, die zweite von Hand betrieben
wird) und zwei äußere Schiebebühnen ver-
bunden. Die vier mittleren Gleise stehen über
Gruben. Das sehr leicht konstruierte Sheddach
dieses Gebäudes ruht auf Säulen in Entfernungen
von 12m nach allen Richtungen. Ilm weite
Schubthore gestatten eine bequeme Ein- und
Ausfahrt.
Da die Erhaltungsarbeiten für Personen-
wagen III. Klasse und Güterwagen teilweise
in Romilly vollzogen werden, hat man im
Inneren sechs Gleise von je 36 m Länge durch
leichte Bretterwände abgeschieden, um 24 bis
30 Fahrzeuge lackieren oder uuter Dach bringen
zu können.
Schlosserei, Dreherei und Räder-
werkstätte. Diese W. hat 72,34 m lichte
Länge auf 36,44 Breite. Der Raum ist durch
Säulenreihen in drei 12 m breite Teile ge-
teilt. Die Säulen stehen 4 m voneinander ent-
fernt und dienen als Träger für das eiserne
Gesperre der Sheddächer und für die armierten
Trambalken, an welchen die Transmission
und Flaschenzüge befestigt sind. Die zwei
Transmissionswellen, welche längs der mittleren
Säulen laufen, erhalten ihren Antrieb von der
zu ihnen senkrechten, unterirdischen Haupt -
trausmission. Die Arbeitsmaschinen sind in
Digitized by Google
Werkstätten
dieses Gebäude verlegt worden, um ohne Unter-
brechung arbeiten zu können. Ein Laufkran
dient dem Transport der schweren Stücke.
Die Gestellmontierung und die hydraulische
Anlage sind in einem gleich groben und zum
früheren symmetrisch angeordneten Gebäude
untergebracht. Die Werkzeugmaschinen dieser
W. sind mit wenigen Ausnahmen hydraulisch
betrieben.
Die Holzbearbeitungswerkstätte ist in ihren
Hauptabmessungen mit den zwei Torbesprochenen
gleich gehalten. Sie ist ebenfalls durch Säulen-
reihen in drei Teile geteilt, die einzelnen Säulen
stehen jedoch nach jeder Richtung in Ent-
fernungen von 12 m. Fünf Laufkräne von je
3000 kg Tragfähigkeit und 11,38 m Länge er-
möglichen eine sehr leichte und schnelle Han-
tierung mit den Hölzern.
2. Wagenwerkstätte der Pennsyl-
vania-Bahn in Altoona (Fig. 10, Taf.
LXXXVli; dieselbe umfaßt eine Fläche von
34 250 ms und besteht aus durchweg getrennt
liegenden Gebäuden. Erwähnenswert ist deren
großer Rundschuppen mit 132 m äußerem Durch-
messer für Güterwagen. Die in der Mitte be-
findliche Dampfdrehscheibe mit 30,5 m Durch-
messer liegt frei. Neben der Lackiererwerkstätte
liegt eine elektrisch betriebene Schiebebühne
mit 18,29 m Länge, welche auf acht Gleis-
strängen läuft.
Die Dynamomaschine liegt wagerecht unter
der Schieberbühne und wirkt durch Radüber-
setzung. Der Schiebebühne können zwei ver-
schiedene Geschwindigkeiten ertheilt werden.
Die rasche Bewegung erfolgt mit 121 m in
l'/a Minuten. Auf der Schiebebühne sind auch
drei gesondert zu treibende Capeatans vorhanden,
welche zum Verschieben der Wagen dienen.
Der elektrische Strom geht durch zwei
Metallst reifen, welche in der Länge der Bühne
unter zwei im Erdboden befestigten, isolierten
Schienen verlegt sind -.auf ihnen schleifen Bürsten.
Die Holzbearbeitungswerkstätte ist geräumig
und enthält eine große Zahl sehr leistungs-
fähiger Arbeitsmaschinen. Die Anzahl der Ar-
beiter dieser W. beträgt 1800.
IX. Herstellungskosten der Werk-
stätten.
Es ist schwierig, über die Höhe derselben
allgemeine Angaben zu machen, nachdem die
in den Einzelfällen in Betracht kommenden
Verhältnisse ungemein verschiedenartig sind.
Bezüglich der Kosten bestimmter Werkstätten-
anlagen und deren Abteilungen finden sich
unter anderem einige Angaben in Schmitt,
Bahnhöfe und Hochbauten auf Lokomotiveisen-
bahnen, II. Teil, S. 367 ff.. Leipzig 1*82.
Kür die Eisenbahnen des Deutschen Reichs
betrugen nach den vom Reichseisenbabnamt
veröffentlichten statistischen Ausweisen bis zum
Rechnungsjahr 1892 93 die Baukosten der
Werkstättenanlagen, welche insgesamt eine be-
baute Fläche von 1 7C0 010 ui- in Anspruch
nahmen, und von welchen 68 über 30o Ar-
beiter, 78 zwischen 5o—30() Arbeiter und
260 weniger als 60 Arbeiter beschäftigten.
159 119 206 Mk., d s. 3733 Mk. auf je 1 km
Bahnlänge oder 90 Mk. auf je 1 m- bebaute
Fläche oder 1,52^ der gesamten Anlagekosten.
X. Litteratur:
A. Allgemeines. Heusinger v. Waldegg,
Handbuch fürspecielle Eisenbahntechnik, Bd. IV,
I Leipzig 1876; Koch, Das Eisenbahnniivs« htnen-
wesen, Wiesbaden 1870; Oberstadt, Techno-
| logie der Eisenbahnwerkstätten, Wiesbadet»
1881; Schmitt, Vorträge über Bahnhöfe und
Hochbauten auf Lokomotiveisenbahnen, Bd. 11.
Leipzig 1882; Desharme E., Chemin de fer.
8uperstructure, Paris 1890, S. 430 ff.; Tb.
Bütte und A. v. Borries, Die nordamerikanischen
Eisenbahnen in technischer Beziehung, Wies-
baden 1893; Organ für die Fortschritte des-
Eisenbahnwesens, 9. u. 11. Ergänzungsband.
Wiesbaden 1884, S. 298 ff., bezw. 1893, S. 331 ff
B. Beschreibung einzelner Werk-
stätten.
1. Deutsche und österreichische W.:
Esser, Die Siederohrwerkstättc der Großherxo^l
badischen Staatsbahnen in Karlsruhe, Organ
für die Fortschritte des Eisenbahnwesens, Wies-
baden 1879, S. 47; Die Wagenreparaturwerk-
' statte der österreichischen Staatsbahngesell-
schaft in Bubnabei Prag, ebendaselbst, S. 99;
Schwerins, Der Werkstattenbahnhof zu Lein-
hausen hei Hannover, Zeitschrift des Archi-
tekten- und Ingenieurvereins zu Hannover,
Hannover 1879, S. 24 u. 167; ClauGnitzer, Die
Erweiterung der Centralwagenreparaturwerk-
stätte der bergisch-märkischen Eisenbahn auf
dem Bahnhof Witten, Wochenblatt für Archi
tekten und Ingenieure, Berlin 1881, S. 267
i u. 278; Schmidt, Die neue Kesselschmiede der
Lokomotivreparaturwerkstätte in W i tten, Zeit-
schrift für Bauwesen. Berlin 1885 (XXXV.
Jahrg.). Heft 10—12; Glück, Die neue Kessel-
schmiede in der Lokomotivwerkstätte der
aussen 1. priv. Kaiser Ferdinands-Nordbahn in
Floridsdorf, Österreichische Eisen bahnzei-
tung. Wien 1883, S. 312 ; Beschreibung der Haupt-
werkstätte zu Tempelhof, Glasers Annalen,
Berlin 1889, Bd. II, S. 134; Spitzner J., Die
Werkstättenanlagen in L i n z und N e u - S a n d e c,
Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und
Architektenvereins, Wien 1892 (XLIV. Jahrg.),
Nr. 26 u. 27; Lauer, Die ßröhlthaler Eisen-
bahn, Zeitschrift für Kleinbahnen, Berlin 1894,
Hauptwerkstätte in Henne ff, S. 377.
2. Schweizerische W.: Die Anlage der
I Reparaturwerkstätten der Gotthard -Bahn.
' Schweizerische Bauzeitung, Zürich 1883, S. 109,
3. Französische W.: Matthias, Les nou-
veauz ateliers de la compagnie du chemin de
fer du Nord a Hellemmes-Lille pour la
reparation des locomotives et du mate>iel
roulant, Revue general des chemins de fer,
Paris 1**2, I. Halbjahr, Heft 1, U. Halbjahr.
! Heft 1 u. 5; Brigogne, Les uouveaux ateliers
[ de la compagnie du chemins de fer du Nord
ä Hellemmes-Lille pour la reparation des
' locomotives et du materiel roulant, Machines,
! ebendaselbst, 1884. II. Halbjahr, Heft 2;
! Maschines et voitures, ebendaselbst 1885,
, I. Halbjahr, Heft 1, 1886, Heft 1, 3 u. 6,
II. Halbjahr, Heft 1; Ateliers de Hellemmes,
Exposition universelle de Paris 1889, Notice
sur le materiel et les objets exposes du chemin
de fer du Nord, Lille 1889, S. 108 ff.; Ateliers
de la voie du chemin de fer du Nord a Er-
raont (Seine et Oise), Annuaire industrieL
Paris 18*9 (XXI. Jahrg.). I. Halbjahr, 3. u. 7.
Lieferung; Werkstätte der Paria-Lyon-Mittel-
meerbahn. Engineering, London l8a9(XLVIIl.
Jahrg.), S. 22»; Atelier et Depot de Sotte-
ville (pres Rouenj, Annuaire des travaux
ed by Goo
Digitized by Google
Tafel LXXXVI.
Reparaturwerkitltte der1-
na.
vwerk»tätte der Pennsylvar
JßuMg
A
Ad
B
Bw
D
Em
FK
FS
6
61
Gr
Hb
Ht
Hy
Hz
K
LEGENDE.
Abort
Verwaltungsgebäude
Brückenwage
Dreherei
Eisenmagazin
Firniskiiche
Federnschmiede
Gießerei
Qlaserei
Gleise für Räderpaare
Holzbearbeitungswerkstätte
Hydrant
Holzschuppen
Kesselbaas
Kohlenmagazin
Kesselschmiede
Kupferschmiede
Lackiererei
Lokomotivlackiererei
Lokomotivmontierung
Lokomoti vschu ppen
Maschinen!
Magazin
Modelltischlerei
ÖlmagÄzin
Offener Re]iaraturschuppen
Räderwerkstätte
Sattlerei
Schmiede
Schlosserei
T«chn ax: Anst v Chi Hofierten
Digitized by Google
Taff-1 LXXXVI1.
Linz
Central werkstütte Linz
der ö»terr. StaaMbahnnn
L
r
I
1
11
*u
F>K
C
"1:
TrAmnuU«Un«wcllr
Krbiiit»-df«-iier
OHerlioht
I>on»ur.*äif<'
XIII
Schiritt MN
n^ch Taf LXXXV.
[f, | Tr«n«mU«ioniiw«-llcii
ku J4 I)r<-hkraiidertr>n«p,
Fi*, i« bydr
|l, I, I^narinr
f>*Ut«h«idr hyilrmil
Niotuia^hii»'
Kr L>r«hkuin Air die
feilgtehrii.lf Uydr
Nirliiincrliin«
Drehkran d. Iramp
hydr. Nit-bnsuirbin«-
Fi*. 13
XII
Fi«. M
Betrfi'li« I>.irnpf M
H«U<-rat*it'i für dl*
l».nnpfVr*t«-l
T, T„ T, TrAHnuilxxioii*
m«IIimi
L Lönburo Kuppplun/
Fl*. !/>)•,
rjnl>l»«rülirt-
8rblel«rr
▼»•ihr. an Arr >• ilv Kri'm.Wipj
Digitized by Google
Tafrl LXXXVD1
ichen Staatshahaen.
I zur Bodentransmission.
T.chn art UstvChr K,.il«rW«.
Digitized by Google
Werkstätt.-nbahnhof — Werkstättendienst
public«, Paris 1890, S. 121; Die neuen Werk- i
statten für den Bau und die Wiederherstellung der
Betriebsmittel der französischen Ostbahn zu
Rom Uly sur Seine, Annales industrieb,
Paris 1890 (XXII. Jahrg.). II. Halbjahr, S. 712 ff. ;
Desgeons et Fost, Notice sur l'atelier de con-
struction et de reparation des roues de loco-
motives, tendres, voitures et wagons de la
compagnie de l'Est ä Epernay, Revue g£n&- ■
rale des chemins de fer, Paris 1892, I. Halb-
jahr, S. 2ß, 6f> u. 210.
4. Englische W. : North British railway
works, Engineering, London 1879, 6. 130;
Visits in the provinces. Inchicore works,
Great Southern and Western railway, IreLind, i
The Engineer, London 1879, Septeuiberheft,
S. 177; The London and North Western rail- ;
way works at Cre we, ebendaselbst, 1871), S 264; J
The London and North Western railway works !
at Crewe, ebendaselbst, 1884, S. 309; |
Trnovsky, Die Lokomotivfabrik der London and
North Western- Eisenbahn in Crewe, Österr. 1
Eisenbahnzeitung, Wien 1892, S. 359; Die
Wagenwerkstatt der Metropolitaneisenbahn zu
Birmingham, The Engineer , London 1 88tf,
II. , S. 181; Eastleigh Railway carriage and
wagonworks, Engineering, London 1892, II, ;
S. 130.
5. Amerikanische W.: The Pennsylvania
Railroad Shops at Altoona, The Iron Age,
Heft vom 4. November 1880, S. 11 ; Reparatur-
weikstätte der New-Yorker Hochbahnen,
The American Engineer, Vol. 8, Nr. 3, S. 30;
Fitchburg car shops (Reparaturwerkstatt«),
National car and locomotive builder, Oktober
1890, 8. 148; The Philadelphia and Reading |
•Shop at Reading, The American Engineer,
November 1893; The Belle fontaine Shops
of Ch. C. 0. & St. Louis Railroad. Railroad
Gazette, 1894, S. 332. Spitzner.
WerkstHttenbahnhof. Mit diesem Aus-
druck bezeichnet man die gesamten im Bereich
der Einfriedigung einer Werkstätte gelegenen
Baulichkeiten und sonstigen Anlagen.
Werkstättendienst (Workshop service; \
Service, m., </n materielh im engeren Sinn
bezeichnet man als S. den Dienstbetrieb in den l
räumlich zu einer Einheit verbundenen An-
lagen einer Reparaturstelle; im weiteren Sinn
ist W. ein Sammelname für alle Maßnahmen
und Einrichtungen, welche die Ausgestaltung der
Reparaturanlagen zu einem lebendigen Organis-
mus im Dienst des Eisenbahnuuternehmens
bezwecken.
Inhalt
I. Zweck und Einteilung dar W erkttatten.
II. Gliederung der Werkitattenrerwaltang.
i) Centr»i»l«llen.
6) Werketattcnorgaoe.
1. Leitung und Beamte.
2. Arbeiter.
III. Verwaltungnbetrleb der Werkstätten.
n| WerkstitteneUt.
&) Bucb- und Keclinungsweten.
O Materialien- und InrenUrienverwaltung
</> ArbeiUleitung.
t) Ordnungsforschriften.
I. Zweck und Einteilung der Werk-
stätten.
Die eigenartigen Unterhaltungsarbeiten an
den Fahrzeuge» und den stationären Mitteln
zum Betrieh haben mit den Eisenbahnen die
Werkstätten derselben entstehen lassen. Deren
Hauptbetriebszweig ist die Fahrzeugreparatur, i
Encyklopadie de* Eisenbahnwesens.
Neben dieser kommen nach den äußeren Um-
ständen sämtliche Erneuerungs- und Wieder-
herstellungsarbeiteu für den Eisenbahnbau und
-Betrieb in Frage, so daß es alle Zwischen-
stufen zwischen einem einfachen Schuppen für
Fahrzeugreparatur und einem Riesenwerk zur
Erzeugung jedweden Eisenbahnbedarfs aus dem
Rohstoff gieot. Weiterhin beeinflussen den Um-
fang der Werkstätten großer Verwaltungen
teils örtliche Gesichtspunkte — Nähe der priva-
ten Betriebsstätten des betreffenden Industrie-
zweigs — teils wirtschaftliche Gründe —
Billigkeit des anderweitigen Bezugs. Bei staat-
lichem Einfluß kommen selbst politische Be-
weggründe hinzu, als Erhaltung einer leistungs-
fähigen Privatindustrie im Bau der Fahrzeuge
und Stationsanlagen. Stets aber prägt sich in
dem Umfang des Werkstättenbetriebs die
Machtstellung des Werkstättenleiters im Ge-
samtorganismus der Eisenbahnverwaltung aus.
Das zeigt sowohl ein Vergleich der einzelnen
Länder, als der einzelnen Bahnen eines und
desselben Lands. Die Bedeutung der Eisen -
bahnwerkstätten in England, Amerika und
Frankreich im Gegensatz zu Deutschland und
auoh zu Österreich, ist ebensowohl ein Beispiel
dafür, wie insbesondere die riesige Betriebs-
stätte in Crewe (England), welche wegen der
Erzeugung allen Eisenbahnbedarfs aus metalli-
schem Rohstoff die Begriffe Hüttenwerk, Walz-
werk und Maschinenfabrik in sich vereinigt.
In Deutschland hat sich seit der Einordnung
der früheren Obermaschinenmeister in den
übrigen Oberbeamtenkörper ein Wandel in der
Gesamtbedeutung der Werkstätten und in den
gegenseitigen Beziehungen der einzelnen Werk-
stätten jeden Bahngebiets vollzogen. Früher,
unter der Herrschaft der Obermaschinenmeister
entstanden bedeutungsvolle Centralwerkstätten
an deren Geschäftssitz, denen alle übrigen Werk-
stätten des Gebiets nachgeordnet waren (wie
noch jetzt in England, Amerika, Frankreich und
zum Teil auch Österreich! ; jetzt werden — trotz
der früher entstandenen Verschiedenheit der ein-
zelnen Betriebsstätten — thunlichst alle Werk-
stätten in Gruppen von gleicher Bedeutung ein-
geordnet
Eines bedingt das andere-, umfassende Cen-
tralwerkstätten fordern leitende Ingenieure mit
freier Machtentfaltung; sie sind empfehlenswert
für private Babnverwaltungen, die auf das per-
sönliche Eingreifen der leitenden Persönlich-
keiten nach eigenem Ermessen das größte Ge-
wicht legen; sie sind unmöglich für große
Staatsbahnbezirke mit Einordnung aller, auch
der leitenden Beamten in ein mehr oder minder
starres Schema; hier sind Centralwerkstätten
nur in Beschränkung auf einzelne Betriebs-
zweige — Personenwagen-, Güterwagen-, Loko-
motivreparatur — an Verkehrsknotenpunkten
am Platz.
Eine allgemein gültige Formel für die Art
der den Eisenbahnwerkstätten zuzuweisenden
Arbeiten giebt es hiernach nicht. Unbegründet
ist die vielfach bestehende Abneigung gegen
Zuweisung der Ausbesserungsarbeiten solcher
Gegenstände an die Werkstätten, welche nicht
unmittelbar zu den fahrenden und stehenden
Mittelu des Betriebs gehören, als: Teile des
Oberbaues, der Weichen und Stellwerke, der
Brücken, der Geräte zur Bahnunterhaltung
u. dgl.
223
Digitized by Google
3520
Werkstättendienst
Erscheinen solche Arbeiten zu teuer, so
darf nicht unbeachtet bleiben, daß ein Teil der
Kosten (Gcneralkosteni nur auf dem Papier be-
steht, d. h. auch ohne Erledigung dieser Arbeiten
aufgewendet werden muß. daß die Arbeiten
besser ausfallen, als bei Vergebung an l'rivate,
daß solche Arbeiten vielfach eine vorteilhafte,
gleichmäßige Beschäftigung der Werkstätten-
arbeiter erleichtern oder gar erst ermöglichen,
und endlich daß allein auf diesem Wag die
betriebstechnisch und wirtschaftlich erwünschte
einheitliche Gestaltung der betreffenden Stücke
zu erzielen ist.
Wenn neuerdings in der Litteratur sogar
Stimmen laut werden, welche der äußersten
Einschränkung der Eisenbahnwerkstätten das
W ort reden und namentlich beim Staatsbahn-
system selbst die Kahrzeugausbesserung der
Privatindustrie fiberwiesen sehen möchten, so
wird dabei verkannt, welche Unsicherheit in
die pünktliche Bewältigung bei außergewöhn-
licher Häufung der Ausbesserungsarbeiten ge-
tragen würde, welcher Aufsichtsapparat ins
Leben zu rufen wäre, um gediegene, betriebs-
sichere und einheitliche ArbeiUausführuug zu
gewährleisten, welche Nachteile aus dem Mangel
der Ausbildung der höheren Beamten in der
Leitung und im Betrieb eigener größerer Werk-
stätten erwachsen würden und endlich, welche
Vorteile es für den modernen Staat hat. in
großen, eigenen Werkstätten der Privatiudustrie
Musterstätten für die praktische Behandlung
der Arbeiterfragen schaffen zu können.
Mit Gültigkeit für die allerverschiedensten
Verhältnisse können die Werkstätten eingeteilt
werden in Central-, Haupt , Neben- und Be-
triebswerkstätten. Centralwcrkstätten sind
solche, in welchen das gesamte Werkstätten-
wesen eines größeren Bahngebiet* nach einer
oder mehreren Richtungen eentralisiert ist.
Zwischen den übrigen drei Werkstättenarten
sind die Grenzen im allgemeinen flüssig. Bei
den preußischen Staatsbahnen sind dieselben
wie folgt umschrieben:
Die Hauptwerkstätten dienen namentlich
zur Ausführung der vorkommenden größeren
und Hauptreparaturen von Betriebsmitteln und
mechanischen Einrichtungen; Nebenwerkstätten
dienen im wesentlichen denselben Zwecken,
unterscheiden sich jedoch von den Haupt-
werkstätren durch geringere Ausdehnung und
Ausrüstung. Betriebswerkstätten sind diejenigen
Werkstätten, welche nur lautende Reparaturen
ati Lokomotiven und Wagen auszuführen haben.
Neben- und Betriebswerkstätten heißen auch
wohl Filialwerkstätten. Betriebswerkstätten
ptlegen mit Lokomotiv- und Wagenschuppen
räumlieh, sowie hinsichtlich der Verwaltung
verbunden zu sein. Zweigwerkstätten endlich
sind die sogenannten Stationsschlossereien; auf
Stationen mit solchen werden unter der Lei-
tung der daselbst stationierten Betriebswcrk-
meister Reparaturen au Betriebsmitteln durch
Werkstättenarbeiter ausgeführt, ohne daß bau-
liche Anlagen dafür vorhanden sind. Die Ar-
beiter werden von den betreffenden Werk-
stätten als auswärtige geführt Die Einrichtung
kommt unter Umständen nur in verkehrsreichen
Zeiten in Anwendung, um Leerläufe gering
beschädigter oder oberflächlich auszubessernder
Betriebsmittel zu den Werkstätten zu ver-
meiden.
II. Gliederung der Werkst ä tt en Ver-
waltung.
a) Centraistellen. Einer vollkommenen
Selbständigkeit erfreut sich das Werkstätten-
wesen im Grund genommen nur in England.
Amerika und bei einigen Bahnen Frankreichs.
In Deutschland, sowie in Österreich ist die
W erkstättencentralleitung mit anderen, nicht
einmal immer nahe verwandten Dienstzweigeu
verbunden.
In den erstgenannten Staaten ruht die
Centralgewalt in der Hand des Lokumotiv-
superintendenten, bezw. beim Vorhandensein be-
sonderer Centralwagenwerkstatten zum entspre-
chenden Teil in der Hand des Wagensuperin-
tendenten. Eine höhere Instanz giebt es nur hin-
sichtlich der Etatsfestsetzung, welche wie für
jeden andern Dienstzweig durch das oberste
Organ der Bahngesellschaft, den Präsidenten
(General-Manager) oder das Bureau der Direk-
toren erfolgt.
Hei den Staatscisenbahnen pflegt dem vor-
gesetzten Ministerium die Entschließung hin-
sichtlich der finanziellen und wirtschaftlich
wichtigen Fragen vorbehalten zu sein.
In Deutschland steh!: im übrigen die Aus-
übung der Centralgewalt fast ausschließlich
einer Abteilung der betreffenden Eisenbahn-
direktion zu: zumeist ist der Bauabteilung auch
die technische Leitung der Werkstätten über-
tragen, während auf die administrative Leitung
auch die Abteilung für allgemeine Angelegen-
heiten einen maßgebenden Einfluß äußert. Das
rein werkstättentechnische (maschinen tech-
nische) Element pflegt nur in einem Dezernat
der Bauabteilung vertreten zu sein, so auch
bei den preußischen Staatsbahnen. Dieser un-
natürlich erscheinende Mangel an berufener
Vertretung ist zum großen Teil aus der Ge-
schichte des Eisenbahnwesens zu erklären. Das
maschinentechnische Element war in den
Kinderjahren der Eisenbahnen durch vorwiegend
praktisch gebildete Leute vertreten, denen die
Befähigung für die wirtschaftliche Seite einer
großen Werkstättenverwaltung thatsächlich ab-
ging Obwohl denn bald auch wissenschaftlich
gebildete Maschinentechniker sich in großer
Zahl in den Dienst der Eisenbahnen stellten,
wurde doch nur erreicht, daß jeder einzelne bei
seiner Verwaltung einen maßgebenden persön-
lichen Einfluß erlangte, der jedoch nicht dem
ganzen Stand zu gute kam. Wo dann, wie in
Preußen, eine staatliche Anerkennung des
Stands erfolgte, trat diese gleichzeitig ein mit
einer Organisation des Eisenbahnwesens, welche
mit den Stellen der Oberuaaschinenraeister
dieseu persönlichen Einfluß mehr oder minder
vollkommen beseitigte und an dessen Stelle
denjenigen der Leiter der genannten Direktions-
abteilungen setzte. Das ist im wesentlichen auch
noch der heutige Stand nicht nur in Preußen,
sondern auch in den übrigen deutschen Staaten
Die ab 1. April 18i»5 in Preußen durchzu-
führende Mrganisationsäuderung wird in der Lei-
tung des Werkstättenwesens nicht viel andern.
I>) Werkstättenorgane: 1, Leitung
und Beamte. Au der Spitze größerer Werk-
statten steht ausnahmslos ein Maschineninge-
nieur, der nicht nur zur technischen und
wirtschaftlichen Leitung befähigt sein muß.
sondern auch den sozialpolitischen und ethi-
schen Fragen, die jedes Unternehmen mit s^.
Digitized by Google
Werkstättendieust
3521
großer Arbeiterzahl beherrschen, volle Beach-
tung zu schenken hat.
Als Bezeichnungen für den Leiter der Werk-
stättensind in Gebrauch: Oberniaschinenmeister,
Superintendent , Chef de l'atelier . Oberinge-
nieur, Werkstätten-Maschineninspektor, bezw.
Maschinenmeister- , bezw. Ingenieur, Werk-
stättenvorstand (in Preußen). Zweckmäßig und
gebräuchlich ist es, einen gleichgebildeten Ober-
beamten zur ständigen Vertretung zu bestellen,
der den eigentlichen Leiter von untergeordneten
oder leicht abtrennbaren Geschäften dauernd
entlasten kann.
Bei Verwaltungen mit ausgesprochen per-
sönlichen Spitzen ist eine solche Vertretung
nicht üblich; an deren Stelle tritt im Bedarfs-
fall die Vertretung für den einzelnen Dienst-
zweig durch den leitenden Beamten des-
selben. .
Unter dem Leiter sind tbätig: Ein Konstruk-
tionsbureau, dessen unmittelbare Leitung in der
Regel dem genannten Vertreter obliegt; ein
Rechnungsbureau, das einem Subalternbeamten
unterstellt ist; ein Sekretariat mit Kanzlei. daR
bisweilen mit dem vorigen denselben Vorsteher
bat; ein Magazin Verwalter mit Hilfspersonal an
Materialienausgebern u. s. w. ; Pförtner, Nacht-
wächter u. dgl Ferner für den praktischen
Dienst der Werkstätte: Die Vorsteher der ein-
zelnen Abteilungen, Werkstättenvorsteher (in
Preußen nicht zu verwechseln mit Vorstand)
Abteilaugsingenieure, nicht selten akademisch
gebildet (die Stellen sind bisweilen Durch-
^angsstufen für die höchsten Beamtenposten);
die Werkmeister, je einer oder mehrere für die
einzelnen Dienstzweige: Lokomotiv-, Wagen-
reparatur, Schmiede, Dreherei u. s w. ; die Werk-
führcr, unter den Werkmeistern für größere Ar-
beitergruppen tbätig {bisweilen ist dies die Be-
zeichnung für Werkmeister, die Werkführer
heißen dann wohl auch Vorarbeiter); Dampf-
maschinen-, Kessel-, Dampfhammerwärter u. s. w.
(Die Werkführer und die letztgenannten An-
gestellten werden wohl auch als Arbeiter be-
schäftigt)
Bei den Nebenwerkstatten fällt unter Um-
ständen ein Teil der Organe aus, der Rest ist
weniger entwickelt ; bei den Betriebswerkstätten
schmelzen Leitung und Beamte auf einen
Werkmeister zusammen, der allenfalls eine
Sehreibhilte hat. Die Leitung der Betriebs-
werkstätten fällt naturgemäß Betriebsorganen
zu. Nicht selten ist dies auch bei den Neben-
werkstätten der Fall und zweckmäßig. Für
Hauptwerkstätten kann dies nicht empfohlen
werden, da bei diesen, sobald sie mehrere
hundert Arbeiter beschäftigen, die ungeteilte
Kraft eines leitenden Beamten unbedingt er-
forderlich ist, namentlich weutrdieser nach der
socialen Seite seine rolle Schuldigkeit thun
soll. Auch die Vervielfältigung der Leitung,
wie sie in den aus den früheren Ontralwerk-
»tätt.-n entstandenen monströsen Hauptwerk-
stätten der preußischen Staatseisenbahneu und
einigen anderen, neuerdings bis zu Hmo Ar-
beifern angewachsenen Uauptwerkstätten be-
steht, erscheint nicht empfehlenswert. Hier
stehen mebrer«- (bis zu vier) Oberbeamte au der
Spitze der Werkstatte, einem derselben ist die
Oberleitung, den übrigen die Leitung je einer
Abteilung übertragen : natürlicher und ersprieß-
licher würde hier die straffe (Zentralisierung
' anter einer im Rang höher gestellten Spitze
erscheinen, eine Hinrichtung, die sich zweifel-
los mit der Zeit entwickeln wird und früher
[ unter den Obermaschinenmeistern bestand. In
Deutschland ist die Leitung der größeren
(Haupt-) Werkstätten grundsätzlich vom Be-
I trieb getrennt; am strengsten ist dies in Preußen
! und den Reichslanden durchgeführt. Dagegen
obliegt in Preußen in den Neben- und Betriebs-
werkstätten die Leitung dem Betriebsamte,
in dessen Bezirk dieselben gelegen sind. Die
Specialleitung steht dem maschinenteehnischen
Beamten des Betriebsamts zu; sie wird nach
Aufbebung der Betriebsämter (ab 1. April 1895)
, an die betreffende Maschineninspektion über-
gehen.
2. Arbeiter. Arbeiter sind — im Gegen-
i satz zu den Beamten — diejenigen Bedien-
! steten der Werkstatt, welche nach Maßgabe
ihrer Tagesarbeit entlohnt werden. Den Ar-
, heitern werden daher im allgemeinen Tage und
: Tages bruchteile, an denen nicht gearbeitet
wurde, auch nicht bezahlt. Für Versäumnisse
aus besonderen Anlässen (Wahrnehmung des
aktiven Wahlrechts, der militärischen Kontroll-
versammiungen) tritt ein Lohnausfall nicht ein,
und auch für bloße Dienstbereitschaft iz. B.
an Sonntagen) wird unter Umständen eine
vorher vereinbarte Entschädigung gezahlt (so
•l. B. bei den preußischen Staateisenbahnen )
Naturgemäß ist der Zusammenhang zwischen
I den Arbeitern und der Eisenbahn Verwaltung
\ loser, als zwischen dieser und den Beamten.
; Das äußert sich in einfacheren Formen der An-
nahme zum Dienst und der Entlassung aus
■ demselben in kurzer Kündigungsfrist, Mangel
der bei Beamten üblichen Pension u. s. f.
Die Erkenntnis, daß es auf die Dauer für
j den modernen Staat unmöglich ist, das Ver-
hältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
in großen Betrieben als ein freies, reines Ver-
tragsverhältnis anzusehen, in welchem auf der
einen Seite Lohn, auf der andern Seite Arbeits-
kraft geleistet wird, führt mehr und mehr
zu einer festeren Gliederung zwischen den Ver-
tragschließenden, zu einer Einschränkung der
Vertragsfreiheit durch gesetzliche Normen zu
i Gunsten des wirtschaftlich Schwächeren. Dieser
: Erkenntnis entstammen auch die Kranken-,
1 Unfall-, Alters- und Invaliditätsversicherung,
j die Wohlfahrtseinrichtungen, welche auf Be-
schaffung billiger Lebensmittel und gesunder
Arbeiterwohnungen gerichtet sind, und die ge-
setzlichen Vorschriften über Arbeitsordnungen,
Arbeitsausschüsse u. dgl. (s. unten); auch die
Einführung der außerordentlichen Belohnungeu
für langjährige Dienstzeit gehört hierher.
Die Werkstättenarbeiter gliedern sich in
Handwerker und Handarbeiter, auch Hofarbeiter,
Handlanger, Tagarbeiter, Taglöhner genannt.
In beiden Gruppen heben sich die Vormänner,
Vorarbeiter, Gruppen- oder Partieführer ab.
i Dies.» führen eiue kleinere Gruppe an, arbeiten
aber gleichzeitig in derselben mit; sie heißeu
je nach dem Handwerk auch Vorschlosser,
i Vorschmiede u. s. w.
An Handwerkern sind vertreten: Lokomotiv-.
Wagen-, Werkzeugschlosser, Schmiede. Kessel -
und Kupferschmiede, Klempner \ Spengler».
Tischler (Modelltischler). Stellmacher ( Wagner),
Dreher, Sattler, Tapezierer, Lackierer. An-
I Streicher. Glaser, Gelbgielier, Former pveuu
S23*
Digitized by Google
Werkstättemlienst.
eine Eisengießerei betrieben wird), Maurer (für
Kessel- u. dgl- Maurerarbeiten) in größeren Werk-
stätten.
Den Handarbeitern liegt ob, Fahrzeuge,
Halbfabrikate, Materialien u. s. w. zuzubringen,
auch Arbeitsstücke und Werkstattsräume zu
reinigen ; sie leisten aber auch den Handwerkern
Handlangerdienste, bedienen die Werkzeug-
maschinen, als Bohrer, Hobler, Stanzer und
erlangen so vielfach handwerksmäßige Fertig-
keiten. Aus den Handarbeitern, ebenso wie aus
invaliden Handwerkern werden die als Unter- I
beamte angestellten, sowie die im Arbeiter-
verhältnis stehenden Maschinenwärter, Kessel-
heizer, Danipfhammerführer , Nachtwächter,
Pförtner u. s. w. entnommen.
Lehrlinge beschäftigen die Werkstätten in
der Regel nicht. Die preußischen Staatseisen-
bahnen haben jedoch seit mehr als einem Jahr-
zehnt in allen größeren Haupt- und Neben-
werkstätten Lehrlingsabteilnngen errichtet; <
diese werden einheitlich nach ministeriellen |
Vorschriften verwaltet und blicken auf vorzüg-
liche Leistungen zurück. Die Bewegung hat von
einigen gro&en Werkstätten (darunter Witten
a. d. Ruhr) ihren Ausgang genommen; ihre Be-
deutung und Tragweite ist trefflich geschildert
in der Schrift: „Der zeitgemäße Ausbau des
gesamten Lehrlingswesens für Industrie und
Gewerbe", Berlin 1888, von R. Garbe.
Mit dem Vater oder Vormund des Lehr-
lings wird ein Lehrvertrag auf vier Jahre ab-
geschlossen. Der Lehrling wird in einem be-
stimmten Handwerk vollkommen ausgebildet, ■
in den verwandten Handwerkszweigen unter- 1
wiesen, genießt Unterricht in Elementarfächern, i
Zeichnen, Materialienkunde u. dgl. und bezieht j
einen von Jahr zu Jahr steigenden geringen
Taglohn (mit 30—50 Pfg. anfangend). In den
drei ersten Jahren erfolgt die Beschäftigung
vorwiegend in einer abgeschlossenen Abteilung
unter einem Lehrmeister , im vierten Jahr
unter Zuteilung an einen bewährten Vorhand-
werker in der Werkstätte selbst.
Aus diesen Lehrlingswerkstätten ist sowohl |
dem Eisenbahnbetrieb als den Werkstätten und
auch der Privatindustrie bereits eine Menge
tüchtiger Kräfte zugeführt worden. Viele dieser
Lehrlinge bilden sich später durch den Besuch i
eines Technikums zu höchst brauchbaren Werk-
meistern aus.
Grundverschieden ist das sogenannte Lehr-
lingswesen in den englischen Werkstätten. An-
gehende Maschinentechniker (private pupilte)
erlangen durch Erlegung von jährlieh 1000 Mk.
(50 Pfd. Sterl.) an die Privatkasse des be-
treffenden Lokomotivsuperintendenten die Er-
laubnis, in der ihm unterstellten Centralwerk-
stätte als Volontär zu arbeiten Der Erfolg !
hängt hier im wesentlichen von der Findigkeit j
des Betreffenden ab.
Die Beschäftigung der Werkstättenarbeiter
erfolgt entweder in Lohn (Stundenlohn) oder
Accord (Stücklohn). Der Accord soll den Arbeiter
anspornen, die Arbeit bei unverminderter Güte
in möglichst kurzer Zeit zu leisten, bedeutet
also im Gegensatz zum Stundenlohn eine Prämie {
für persönliche Tüchtigkeit und insofern eine
ideale Lohnfestsetzung. Er wirkt auch er-
zieherisch und macht den einfachen Hand- j
arbeiter äußerst geschickt zur Bedienung der I
Werkzeugmaschinen für Massenfabrikation. Die I
Natur der Arbeit schließt vielfach den Accord
aus, so bei beaufsichtigender Thätigkeit, bei
vielen Pracisions- und kunstgewerblichen, so-
wie sonstigen, auf Güte schwer kontrollierbaren
Arbeiten. Hier ist die Löhnung nach Zeit umso-
mehr am Platz, als die Arbeit an sich das
Vertrauen in eine angemessene Zeitausnutzung
durch die Arbeiter rechtfertigt.
In der Praxis verliert der Accord viel von
seiner idealen Eigenart. Bei dem Arbeiter gerät
er in Mißkredit, weil untergeordnete Organe viel-
fach einen in angeblich zu kurzer Zeit wirklich
verdienten Stücklohn kürzen. Dies ist eine miß-
verständliche Auffassung der berechtigten Vor-
schrift, daß der Accord bei zukünftigen Fest-
setzungen zu kürzen ist, wenn sich zeigt, daß
er einen angemessenen Überverdienst über den
Stundenlohn übersteigt (etwa 50X).
Auf Aufsichtsbeamte und Arbeiter wirkt
der Accord demoralisierend, wenn die Fest-
setzung ohne zwingenden Grund erst nach er-
ledigter Arbeit unter Zuschlag eines Prozent-
satzes zum Stundenlohn erfolgt; der Accord
wird dann eine willkürliche, höhere Lohnzu-
weudung.
Dem Arbeitgeber gereicht der Accord zum
Nachteil, wenn die Güteprnfung bei Abnahme
der Arbeit nicht mit der genügenden Sorgfalt
erfolgt.
Sonach kann und muß der Accord bei den
dazu geeigneten Arbeiten empfohlen werden,
aber nur unter Umgehung der vorbezeichneten
Mißstände. Wesentlich hierfür ist die Anwen-
dung der Schriftform, an deren Stelle auch ge-
druckte, dem Arbeiter zugängliche Accordver-
zeichnisse treten können (s. Tilp, „Der prak-
tische Maschinendienst im Eisenbahnwesen",
Wien, 1877, S. 267 ff.).
Arbeiten, die von Gruppen von Arbeitern
unter einem Vormann geleistet werden, werden
durch Accord mit dem Vormann vergeben. Die
Acoordsuuime wird an die Arbeiter nach Maß-
gabe des Produkts aus der auf den Einzelnen
entfallenden Arbeitszeit und seines ideellen
Stundenlohns verteilt. Hiernach muß für
jeden Arbeiter selbst dann ein ideeller Tag-
lohn festgesetzt sein, wenn er dauernd in Accord
arbeitet. Dieser ideelle Taglohn ist auch nötig
für Entschädigungen bei entschuldbaren Ver-
säumnissen (s. oben) für Vergleiche über Ver-
dienst bei Stück- und bei Stundenlohnarbeit,
sowie bei einzelnen Arbeitern derselben oder
verschiedener Werkstatten. Die letzteren Ver-
gleiche sind um so wichtiger, als sie in un-
ruhigen Zeiten häutig, wenn auch meist auf
mangelhafter Grundlage von den Arbeitern an-
gestellt werden und zu Vorstellungen oder auch
zu einem Andrang der Arbeiter nach der ver-
meintlich besser zahlenden Werkstätte benutzt
werden. Bei Häufung von Werkstätten an einem
Ort oder in naher Nachbarschaft sind des-
halb vielfach Vereinbarungen über die Löhne
bestimmter Gruppen von Werkstattsarbeitern
getroffen, deren Einhaltung durch Vergleich
des wirklichen Verdienstes von Zeit zu Zeit
geprüft wird.
Positive Mitteilungen über Lohnsätze köunen
hier umsoweniger gegeben werden, als sie an
ein und demselben Ort und für dasselbe Hand-
werk in beträchtlichen Grenzen schwanken (s.
Tilp, „Der praktische Maschinendienst", Wien
1877, S. 143 ff.).
Digitized by Google
Werkstättendienst
In der Arbeiterfrage spielen die tägliche
Arbeitszeit und die Leistung, sowie Bezahlung
der Überstunden eine besondere Rolle.
Die tagliche Arbeitszeit ist in eine Vor-
uud Nachmittagsachicht zerlegt. Nachtschichten
für ganze Werkstattsabteilungen giebt es nur
wo, wie z. ß. in England, dementsprechende
Betriebe — Walzwerke u. dgL — der Eisen-
bahnwerkstätte angegliedert sind. Andernfalls
kommen Nachtschichten nur in sehr beschränk-
tem Umfang — vor verkehrsreichen Tagen zur
Herausscbaffung aller Betriebsmittel — und
auch dann nur innerhalb kleinerer Arbeits-
gruppen vor.
Die reine Arbeitszeit — abzüglich der Früh-
stück-, Mittag- und Vesperpausen — pflegt
nicht unter 10 Stunden zu betragen; ist aber
recht oft 11 Stunden und darüber. Die Mittag-
pause dauert 1— l1/* Stunden; bei großer Ent-
fernung der Arbeiterwohnungen von den Werk-
stätten reicht die letztere Zeit für eine an-
gemessene Mittagruhe nur bei Zu- und Ab-
führung der Arbeiter durch sogenannte Arbeiter-
züge aus. Vielfach ist in dem Streben nach
Abkürzung der Arbeitszeit davon abgesehen
worden, die halbstündige Frühstück- und Vesper-
pause zu geben, statt dessen wird um l\, Stunde
später angefangen und 1 ... Stunde früher auf-
gehört. Der Arbeiter hat dann die Freiheit,
in den Pausen, die ihm die Arbeit ohnedies
bietet, also ohne Zeitverlust, zu der ihm
fassenden Tageszeit sein Früh- oder Vesper-
rod zu verzehren ; er gewinnt für seine Häus-
lichkeit eine Stunde. Die störenden Vorberei-
tungen entfallen, die einer wirklichen Arbeits-
pause voranzugehen pflegen; endlich entfällt
auch die Gelegenheit zu Massenbesprechungen
innerhalb der Werkstatt, was in unruhigen
Zeiten mindestens erwünscht ist. Größere Werk-
stätten (bei den preußischen Staatseisenbahnen),
welche diesbezügliche Versuche machten, waren
mit dem Erfolg zufrieden.
Früher oder später ist mit Sicherheit eine
Herabsetzung der Arbeitszeit unter die zehn-
stündige Dauer zu erwarten. Dafür sprechen
auch die neueren Untersuchungen Rzihas,
welcher klar darlegt, wie jeder Mensch regel-
mäßig, d. h. auf längere Zeit, nur eine be-
stimmte Arbeitsmenge täglich zu leisten ver-
mag, und zwar eine solche, die seinem Er-
nährungszustand entspricht (s. Glasers Annalen,
l*i»4, S. 2fiö). Verlängerung, bezw. Verkürzung
der regelmäßigen Arbeitszeit.haben dahe r inner-
halb gewisser Grenzen keine Änderung der effek-
tiven Leistung zur Folge und das spricht für
Verkürzung der Arbeitszeit Praktisch ent-
scheidende Versuche bat W. v. Siemens
vor Jahren in seinen Charlottenburger Werken
gemacht; an Stelle neunstündiger, geteilter
Arbeitszeit wurde für einzelne Abteilungen
achtstündige, ungeteilte Arbeitszeit von y Uhr
morgens bis ö Ihr nachmittags eingeführt.
Lohn- und Accordsätze u. s. w blieben unge-
ändert. Die Arbeitsleistungen und der Ver-
dienst der Einzelnen blieben auf derselben
Höh'' wie vordem In England hat man in
größeren Betrieben dieselben Erfahrungen ge-
macht. Voraussetzung ist hier, wie immer,
guter Wille auf Seite des, Arbeiters.
Auf die Leistung von Überstunden kann die
Werkstättenverwaltung zu Zeiten nicht ver-
zichten; ebenso werden zeitweise, wir
baltung einer bestimmten Arbeiterzahl, Unter-
stunden nicht zu vermeiden sein; das Haupt-
streben einer geordneten Wcrkstattsleitung wird
jedoch auf tbunliche Ausgleichung solcher Un-
regelmäßigkeiten gerichtet sein.
Soll durch Lberstunden des Arbeiters seine
Tagesleistung erhöht werden, so ist von Seiten
des Arbeiters nach den oben angezogenen Unter-
suchungen Rzihas nicht nur ein Mehr im
Verhältnis der Stunde zu leisten ; der Aufwand
für die elfte Stunde erschöpft den Arbeiter weit
mehr, als einem Zehntel seiner normalen Tages-
leistung entspricht. Es ist daher begründet
und üblich, Oberstunden mit einem Lohnzu-
schlage (10 Pfg. für die Stunde) zu vergüten,
der aus obigen Gründen auch bei Accord-
arbeiten zu gewähren ist.
Wirklich zu leistende Sonntagsarbeit (im
Gegensatz zur Dienstbereitschaft) läßt wegen
des Opfers, das der Arbeiter hiermit bringt,
denselben Lohnzuschlag gerechtfertigt er-
scheinen.
Mehr noch als hinsichtlich der Lohn-,
Arbeitszeit- und Lehrlingsfragen sind die
Eisenbahnwerkstätten in Wohlfahrtseinrich-
tungen für andere Betriebe vorbildlich ge-
worden, weniger jedoch in der Großartigkeit
der einzelnen Leistungen, als in der Stetigkeit,
mit welcher derartige Fragen allenthalben in
den größeren Werkstätten verfolgt werden.
Als Muster einer ganzen Kolonie für Werk-
stättenarbeiter gilt Leinhausen bei Hannover,
wo der Vorstand der Werkstätte zugleich Orts-
vorsteher ist. Im großen Stil hat sich der
Erbauung von Arbeiterwobnungen neuerdings
die Centralwerkstätte Witten zugewendet..
III. Verwaltungsbetrieb der Werk-
stätten.
a) Werkstättenetat. Bei ordnungs-
mäßiger Verwaltung muß jede Werkstätte, die
sich über die Bedeutung einer Betriebswerk-
stätte erhebt, nach einem vorher bestimmten
Haushaltsplan arbeiten, der für dieselbe Dauer
festgesetzt zu werden pflegt, wie der Etat für
das gesamte Bahnunternehmen, d. h. in der Regel
für ein Jahr.
Dieser Etat muß sich in Einnahme und
Ausgabe ausgleichen, da die Einnahmeposten
nur als Ersatz für die Ausgaben erscheinen.
Die Ausgaben setzen sich aus General- und
Specialkosten, diese wieder aus persönlichen
und sächlichen Ausgaben zu-sammei!.
Generalkosten sind alle Ausgaben, welche
nioht unmittelbar durch die zu leistenden Ar-
beiten verursacht sind, als liearatengebälter,
Wohnungsgeldzuschüsse und Nebenemolumente
(bei diesen hängt Zugehörigkeit zu General-
oder Specialkosten von der besonderen Sach-
lage ab), Unterstützungen an Beamte und Ar-
beiter, Bureaubedürfiiisse, Unterhaltung und
Ergänzung der Wcrkstättenanlagen, Werkzeuge
und Geräte, Heizung, Beleuchtung u. s. w.,
darunter auch Arbeiterlöhne und Materialien,
soweit diese nicht für besonders zu verrechnende
Arbeiten aufzuwenden sind.
Die .Specialkosten setzen sich aus Lohn und
Materialien zusammen.
Die Generalkosten können mehr oder weni-
ger genau veranschlagt werden.
Die Specialausgaben werden nach Erfah-
rungssätzen geschätzt. Der Hauptposten ist für
Reparatur der Betriebsmittel aufzuwenden;
Digitized by Google
3524
Werkstättendienst
dieser wird nach der, auch dem Bahnetat (dem
Etat der gesamten Bahnverwaltung) zu Grunde
liegenden , voraussichtlichen kilometrischen
Leistung ermittelt.
Die Einnahmeposten im Werkstättenetat er-
scheinen als Sumraenbeträge der Rechnungen,
die für die einzelnen Bahn- und sonstigen
Konten aufgestellt werden, welche als Besteller
der Arbeiten gelten. Hier sind General- und
Specialkosten gemischt. Im Bahnetat muß
naturgemäß bei den einzelnen Bahnkonten
(Unterhaltung der Bahnanlagen, Unterhaltung
der Betriebsmittel u. s. w.) der Einnahme-
posten des Werkstättenetats als Ausgabe er-
scheinen. Die Einnahmeposten des Weristätten-
etats von sogenannten fremden Bestellern, d. h.
anderen, als den Konten des Bahnetats, z. B.
PoBtverwaltung, Privatleute (Nacharbeiten an
gelieferten Gegenständen) , Baufonds neuer
Bahnstrecken, Bahngasanstalten u. s. w., finden
naturgemäß keinen Ausdruck im Bahnetat. Um
die hierauf entfallenden Beträge übersteigt der
Werkstättenetat die im Bahnetat ausgeworfenen
Leistungen an die Werkstättenverwaltung. So-
weit im Bahnetat Gehälter summarisch ver-
rechnet sind, bei welchen auch die Werkstätten-
verwaltung beteiligt ist, werden die von der
Werkstättenverwaltung zu erstattenden Beträge
vor der Linie abgesetzt.
Das gewonnene Altmaterial wird im Etat
veranschlagt und bei den einzelnen Rechnungs-
beträgen abgesetzt.
Die angeführten Grundzüge des Werkstätten-
etats entsprechen den Verhältnissen bei den
preußischen Staatsbabnen.
Unter Etat der Werkstätten ist dabei der
Etat aller Werkstätten einer Eisenbahndirektion
zu verstehen; dieser Etat ist naturgemäß in
Einzeletats für alle in Frage kommenden Werk-
stätten zu zerlegen.
In dem Eisenbahnetat, der alljährlich dem
Landtag vorgelegt wurde, erschien bisher der
Werkstättenetat nicht. Außer in den vorge-
nannten, als Besteller der Werkstättenarbeiten
auftretenden Bahnkonten treten im allgemeinen
Etat Ausgaben für die Werkstätten nur unter
der Rubrik: „Kosten erheblicher Ergänzungen,
Erweiterungen und Verbesserungen", sowie
unter den „Einmaligen und außerordentlichen
Ausgaben" auf. Hier handelt es sich um größere
Aufwendungen, welche die Substanz des An-
lagekapitals der Werkstätten vermehren, um
Ausgaben, für welche naturgemäß der Werk-
stättenetat des betreffenden Jahrs keine Deckung
bieten kann, während die nachfolgenden Etats
selbstverständlich die Unterhaltungskosten der
in Zugang gekommenen Anlagen voll zu tragen
haben.
Im Eisenbahnetat 1894/95 ist zum ersten-
mal als besondere Anlage ein Gesamtetat für
die Werkstättenverwaltung der preußischen
Staatseise nbahnen erschienen (s. Glasers Annalen,
Bd. 34, S. 166). Dieser Etat schließt für den
Gesamtbereich der preußischen Staatseisen-
bahnen mit SO 184 800 Mk. bei den General-
kosten und mit 77096200 Mk, bei den Special-
kosten ab.
Die Gesamtsumme des Werkstättenetats
beläuft sich jedoch auf nahezu 100 MU1. Mk.
und darf als Maßstab für die Bedeutung des
Werkstättenbetriebs im Organismus der Eisen-
bahnverwaltung angesehen werden.
b) Buch- und Rechnungswesen. Auf
Grund der Verhältnisse bei den preußischen
i Staatsbahnen sei hierüber folgendes bemerkt
Für iede Hauptwerkstätte ist durch deren
Vorstand, für die Werkstätten eines Betriebs-
: amts durch dieses je ein Werkstättenkon t »
zu führen, in welchem sämtliche Ausgaben,
getrennt nach den Bestellern der Arbeit und
innerhalb dieser nach den einzelnen Arbeiten
zu buchen sind.
Bei der Hauptkasse ist dagegen zur Be-
streitung der Ausgaben für Werkstattszwecke
I für jedes Werkstättenkonto ein besonderes
> Werkstättenvorscbußkonto zu eröffnen.
Die Buchungen im Werkstättenkonto bilden
f die Unterlage für die Abwicklung der Vor-
! schußkonten. Für jede Arbeit ist «-ine Bestellung
| erforderlich ; in dieser sind die Fonds für Ver-
1 rechuung anzugeben ; jede Bestellung darf nur
1 einen Fonds betreffen.
Die Bestellungen werden, nachdem der Vor-
stand deren Ausführung angeordnet hat, jähr-
lich fortlaufend numeriert und im Bestellbuch
eingetragen. Unter dieser Nummer ist die Ar-
beit im sogenannten Arbeiterkontrollheft zu
führen.
Ein solches Arbeiterkontrollheft hat jeder
Vorarbeiter für sich und seine Abteilung zu
führen; jeder Arbeiter bat darin ein besonderes
Konto; für jede Lohnperiode ist ein neues Heft
anzulegen. In diese Hefte sind einzutragen :
die Lohnsätze und Arbeitsleistungen der ein-
zelnen Arbeiter, die auf die einzelne Arbeit
verwendete Zeit, Verdienst, sowie Material,
' Menge und Wert, ebenso das gewonnene Alt-
' material nach Wert und Menge Bei Stück-
arbeiten sind Stückzahl und Stückpreis und bei
in der Lohnperiode unvollendet gebliebenen
Arbeiten die Abschlagzahlungen zu vermerken.
Diese Angaben sind bis auf die Geldspalten
vom Vorarbeiter einzutragen; nach Abschluß
der Lohnperiode und Prüfung durch die Werk-
meister gehen die Kontrollhefte an das Rech-
nungsbureau, welches die Geldspalten ergänzt
und die Arbeitszeiten nach dem Portiermelde-
buch prüft.
Das Portiermeldebuch wird nach der Marken-
tafel geführt, welche am Pförtnerhaus aufge-
stellt ist und von welcher der Arbeiter beim
Eintritt in die Werkstätte seine sogenannte
Kontrollmarke entnimmt, während er sie beim
Verlassen der Werkstatt wieder daselbst an-
hängt. (Ober eine Benutzung dieser Marke zur
Abrechnung s. Zeitung des V. D. E.-V., 1894,
Nr. 17, S. 146.)
Die Arbeiterkontrollhefte gelten als Dupli-
kate der Lobnrechnungen, die darnach aufge-
stellt werden. Die Lohnperioden schließen mit
dem 15. und letzten Tag jeden Monats ab .
spätestens vier bis sechs Tage nachher sollen
die Löhne gezahlt werden. Der Lohnbetrag wird
in verschlossenen Büchsen mit einem Abrech-
nungszettel verabreicht, damit nicht die Lohn-
beträge des Einzelnen ohne seinen Willen den
Genossen bekannt werden. Die Zahlungen er-
folgen von der Stationskasse, wenn möglich in
der Werkstatt, auf Grund der Lohnrechnungen,
in welchen auch die Abzüge für Krankenkassen
u. dgl. Beiträge, Arzneikosten, Geldstrafen u. s.w.
vermerkt sind.
Die übrigen Rechnungen über Leistungen
und Lieferungen für die Werkstätten werden
Digitized by Google
Werkstätteudienst
der Direktion zur Zahlungsanweisung zuge-
schickt. Alle Ausgaberechnungen sind vorher
laufend in das Ausgabejournal eingetragen,
ebenso am Vierteljahresschluß die Gehälter
u. dgl., so daß die Vierteljahresschlußsumme
die Belastung des Werkstättenkontos ergiebt.
In getrennten Ausgabemauualen sind die
verauslagten Kosten nach Arbeiterkontrollheften
und den auf Werkstättenkonto gebuchten Rech-
nungen auf die einzelnen Fonds u. dgl. zu ver-
teilen; so t. B. Lokomotiven, Personenwagen,
Gepäck- und Güterwagen, Bahnanlagen, Reichs-
post, fremde Bahnen. Private, Generalkosten.
Am Vierteljahrsschluß sind die Generalkosten
auf die übrigen Manuale zu verteilen. Der ver-
hältnismäßige Anteil fällt je nach dem Be-
steller der Arbeiten verschieden aus; alle frem-
den Besteller tragen in der Regel hundert vom
Hundert der Löhne als Generalkosten, auf die
Bahnkonten, mit Ausnahme des Kontos „Unter-
haltung der Betriebsmittel", entfällt ein für das
Etatsjahr im voraus festzusetzender, normaler
Generalkosttnsatz (z. B. fünfzig vom Hundert
der Löhne); der verbleibende Rest der General-
kosten ist auf Reparatur der Betriebsmittel zu
verrechnen.
Wurde der Etat sorgfältig aufgestellt und
richtig gewirtschaftet, so darf naturgemäß der
auf das Betriebsmittelkonto entfallende General-
kostensatz nicht höher als der normale sein, da
das Konto Betriebsmittel-Unterhaltung der Ar-
beitgeber der Werkstatt« ist.
Die Werkstättenrechnungen werden, soweit
es sich um Arbeiten für die von den Betriebs-
ämtern verwalteten Fonds handelt, diesen
direkt, aber unter Anzeige an die Direktion,
zur Zahlungsanweisung gesandt, die übrigen
gehen zur Direktion, welche nunmehr die An-
weisung zur Belastung der von ihr verwalteten
Fonds, zur Vereinnahmung der Beträge von
den Betriebsämtern (Betriebskassen), zur Ein-
ziehung und Vereinnahmung der Beträge von
der Post, Privaten u. dgl., sowie zur Entlastung
der bei der Hauptkasse geführten Werkstätten-
vorschußkonten giebt.
Vierteljährlich ist für jedes Werkstätten-
konto ein Rechnungsabschluß aufzustellen, in
welchem die Ausgaben und Einnahmen in
Übereinstimmung mit dem Etat nachzuweisen
sind. Der Abschluß für das vierte Vierteljahr
muß die Einzelbetrage der Vorvierteljahre mit
enthalten und bildet dergestalt die Jahres-
recbnung für das betreffende Werkstättenkonto.
Über die Werkstättenvorschußkonten hat
die Hauptkasse jährlich eine Hauptrechnung
zu legen.
Es besteht die Absicht, das Buch- und
Rechnungswesen der Werkstätten bei Einführung
der neuen Organisation der preußischen Staats-
eisenbahnen (1. April 1896) erbeblich zu ver-
einfachen. Gegenwärtig krankt dasselbe an dem
Umstand, daß der Aufbau von dem Arbeiter-
kontrollheft ab ungemein fein und sorgfältig
gegliedert ist, während die Grundlage, d. h.
die Eintragungen in das Arbeiterkontrollheft,
nach der Natur der Sache stets mehr oder
minder ungenau sein werden.
c) Materialien- und In ventarien Ver-
waltung. Materialien und Inventarien sind
getrennt zu verwalten; denn Materialien sind
mit Wert belastet und werden bei der Arbeit,
zu der sie zu verwenden sind, in Rechnung ge-
I stellt; danach sind sie Arbeitsstücke geworden
! und als solche ohno eigentliche Kontrolle;
Inventarien können Materialien gewesen sein,
j sie sind aber in den Besitz der Werkstätten
übergegangen, ihre Kosten sind auf General-
kosten verrechnet, das Inventar ist in diesem
Sinn wertlos, aber wegen des ständigen Ver-
bleibens in der Werkstätte ein Gegenstand der
Kontrolle.
Der Hammerstiel, der im Magazin ruht, ist
Material; er wurde Arbeitsstück, sobald er für
eine zu reparierende Spitzhacke zur Oberbau-
unterhaltung entnommen und auf die Arbeit
verrechnet wurde; er ist Inventar geworden,
1 sobald er als Hammerstiel für den Schmied
i entnommen und auf Generalkosten der Werk-
stätte verrechnet ist,
Hiernach fällt die Inventarien Verwaltung
der Werkstatte zu; Inventar- und Material-
beschaffung, sowie Material Verwaltung
können von der Werkstätte getrennt sein, werden
| aber stets, wenn auch in geringem Umfang,
l thatsächlich der Werkstätte obliegen.
Die Materialbeschaffung im großen
und ganzen ist Sache der Eisenbahndirektion,
bezw. des Materialienbureaus derselben; sie er-
folgt gemeinsam für Werkstätten und Betrieb,
welche getrennt ihren Bedarf (gewöhnlich für
das Jahr) zu ermitteln und zu melden haben.
Der Bedarfsermittelung sind die Erfahrungen
der letzten Zeit und die Besonderheiten des
Anschlagjahrs zu Grunde zu legen; eine be-
i sondere Rolle spielt dabei die Beschaffenheit
: der wichtigsten Ersatzteile der Fahrzeuge, die
I erfahrungsmäßig von der Werkstntte zu unter-
! halten sind. Die richtige Veranschlagung solcher
j Stücke, welche nicht Handelswaren sind, als
1 Radreifen, Achswellen, kupferne Feuerbüchsen
u. s. w., ist umso bedeutungsvoller, als die
Beschaffung außer der Zeit teurer wird und
gewöhnlich eine erhebliche Verzögerung in der
Fertigstellung der Betriebsmittel bedeutet.
Bei den Radreifen, die för alle Fahrzeuge
in allen möglichen Durchmessern und Quer-
schnittsformen gebraucht werden, leistet ein
sorgfältig unterhaltener eiserner Bestand vor-
zügliche Dienste. Die besonderen Schwierig-
keiten der rechtzeitigen Beschaffung kupferner
Ersatzfeuerbüchsen für eine größere Anzahl
älterer Lokomotiven verschiedener Bauart haben
zu dem empfehlenswerten Auskunftsmittel ge-
führt, der Werkstätte ein halbes Jahr vor der
fälligen Lokomotivrevision zu einer Besichti-
< gung Gelegenheit zu geben, auf Grund deren
I alle außergewöhnlichen Ersatzstücke rechtzeitig
: bestellt und beschafft werden können.
Außergewöhnliche Beschaffungen geringer
! Bedarfsmengen werden seitens der Werkstätte
freihändig oder unter Anfrage bei einigen be-
währten Lieferanten bewirkt.
Die Anlieferung der Werkstattsmaterialien
erfolgt teils im vollen Jahresbedarf teils fort-
laufend in den Magazinen ; diese pflegen mit
den größeren Werkstätten vereinigt zu sein;
in Osterreich sind sie zwar auf derselben Station
wie die Werkstätten, aber selbst bei größeren
Werkstätten von diesen getrennt und gemein-
sam für Werkstätte und Betrieb.
Wo das Magazin zur Werkstätte gehört,
erwächst dieser die Abnahme der bei ihr
f angelieferten Materialien, vielfach auch die Ver-
l teilung auf die anderen Werkstätten. Die Fest-
Digitized by Google
3526
Werkstättendienst
Stellung der Menge obliegt dem Magazinver-
walter; aic erfordert nur Gewissenhaftigkeit;
die Beurteilung der Güte setzt dagegen um-
fangreiche technische Kenntnisse und Erfahrung
voraus, namentlich wo es sich um einen Ver-
gleich mit Lieferungsproben oder gar um Ma-
terialien handelt, deren Eigenschaften nicht
durch Zahlen oder Proben ausgedrückt werden
können, wie Werkzeugstahl, Feilen, Holz, Leder,
Gewebe.
Dieser Teil der Abnahme ist daher Sache
der höheren technischen Beamten.
Hier wie beim Verkauf der Altmaterialien ist
unter Wahrung aller Rechte aus den geschlossenen
Verträgen den jeweiligen Materialeigentüm-
lichkeiten volle Rechnung zu tragen. (Uber
Werkstattsmaterialien s. Tilp, Der praktische
Maschinendienst im Eisenbahnwesen, Wien 1877,
S. 188 ff.; Brosius, Wörterbuch der Eisenbahn-
materialien, Wiesbaden 1887; Simon-Friderici,
' Materialienkunde für Eisenbahnen. Lahr 1884).
Die Materialienverwaltung ist, wie
gesagt, in der Regel ein Zweig der Werkstätten-
verwaltung. So auch bei den preußischen Staats-
eisenbahnen, auf welche sich die nachstehenden
Angaben beziehen; denselben liegt eine mini-
sterielle Dienstvorschrift zu Grunde. Die Maga-
zine sind dem Vorstand der Werkstätte unter-
stellt, welcher dafür zu sorgen hat, daß die
Materialien stets in genügender Menge und Be-
schaffenheit vorhanden sind. In den Betriebs-
werkstätten ist höchstens ein zweimonatlicher
Bestand zu halten, aber auch nur von gang-
baren Materialien; das Übrige ist im Bedarfs-
fall von der zuständigen größeren Werkstätte
anzufordern. Allmonatlich ist seitens der Maga-
zine dem Materialienbureau Bericht über Zu-
gang, Abgang und Bestand an Materialien ein-
zusenden, welcher als Grundlage für die Kon-
trolle und Verrechnung der Materialien auf die
Werkstattskonten u. b. w. dient.
Das Materialienbureau bat ein Werkstatts-
materialienkonto zu führen, in welchem sämt-
liche eingehenden Materialien und selbstgefer-
tigten Vorratstücke mit ihren Werten, sowie
die auf die einzelnen Materialien entfallenden
Fracht- und sonstigen Kosten zu buchen und
der Verbleib der Materialien, sowie die dafür
zu erstattenden Beträge nachzuweisen sind.
Zur Bestreitung der Ausgaben für die Be-
schaffung der zum Werkstättenbetrieb erforder-
lichen Materialien ist bei der Hauptkasse ein
Vorschußkonto für Werkstattsmaterialien zu
eröffnen. Die oben genannten Buchungen des
Mateiialienbureaus und der Magazine bilden
die Unterlagen für die jahrliche Abwicklung
dieses Vorschußkontos.
Jedes Werkstattsmagazin hat ein Eingangs-
buch zu führen, in das alle eingehenden Mate-
rialien gleich nach dem Eingang in zeitlicher
Reihenfolge einzutragen sind. Die Ausgabe des
Materialienbedarfs der Werkstatt erfolgt an die
Vorarbeiter, deren jeder ein Materialien vcrlango-
buch zu führen hat, in welchem unter Angabe
der Arbeiten die abzugebenden Materialien an-
zuführen und vom Werkmeister als angemessen
zu bescheinigen sind.
In diesen Verlangebüchern, welche mit der
Nummer der vom Vorarbeiter zu führenden
Arbeiterkontrollhefte zu bezeichnen und in jeder
Lohnperiode neu anzulegen sind, wird die Ver-
ausgabung vermerkt.
An andere Magazine wird auf Grund von
Verlangezetteln abgegeben. Das Materialien-
bureau vermittelt hier eine Buchung ohne Ver-
rechnung. An den Betrieb oder andere Dienst-
stellen der Bahnverwaltung wird auf Grund
von Verlangezetteln abgegeben, welche die Titel
u. 8. w. verzeichnen, unter denen der Betrag in
Rechnung zu stellen ist.
Sämtliche Abgaben von Materialien sind
sofort in dem monatlich neu anzulegenden Aus-
irangsbuch des Magazins zu buchen und vom
Empfänger in geeigneter Weise zu bescheinigen.
Von den monatlich an das Materialien-
bureau einzusendenden Veränderungsnachwei-
sungen der Magazine, welche auch Aufschluß
über die Fonds u. s. w. zu geben haben, auf
welche die Verrechnung der ausgegebenen
Mengen zu erfolgen hat, war schon oben die
Rede.
Sämtliche Magazine sind jährlich einmal
durch den zuständigen Werkstättenvorstand,
bezw. dessen Vertreter, außerordentlich durch
die Direktion zu revidieren. Die dabei gefun-
denen Mehrbestände sind als Wert zu ver-
einnahmen, etwaige Minderbestände bei den
Generalkosten zu verrechnen.
Das Materialienbureau legt auf Grund der
Mitteilungen der Magazine die Rechnungen für
die Materiallieferanten der Direktion zur An-
weisung vor, führt ein besonder»« Lieferungs-
buch zur Kontrolle der auf Verträge zu liefern-
den Materialien, sowie je ein Einnahme- und
Ausgabemanual, in welchem für jeden Liefe-
ranten, bezw. für jedes Material ein besonderes
Konto vorgesehen ist.
Die Selbstkostenpreise der Materialien hat
das Materialienbureau jährlich mindestens ein-
mal zu ermitteln und den Werkstätten mitzu-
teilen, welche diese für alle Abgaben bis zur
Festsetzung neuer Selbstkostenpreise anzu-
wenden haben. Der Selbstkostenpreis ergiebt
sich aus der Summe der Geldwerte der zur Zeit
der Ermittelung vorhandenen und der bis zum
Zeitpunkt der nächsten Preisbestimmung ver-
dungenen Materialmenge.
Die Werte der an die Werkstätten veraus-
gabten Materialien werden vierteljährlich vom
Materialieubureau nach dem Ausgabemanual
den betreffenden Werkstattskonten in Reehuuug
gestellt, nachdem die betreffenden Vorstande
die Rechnungen anerkannt haben.
Die Hauptkasse wird vierteljährlich ange-
I wiesen, auf Grund dieser Rechnungen das Werk-
stattsmaterialien-Vorschußkonto zu entlasten
Bei der Inventarienverwaltungist nur
die Werkstätte beteiligt. Als Inventarien sind
auch die mit dem Boden in feste Verbindung
gebrachten Maschinen, Apparate u. dgl. zu be-
trachten. Alle Inventarien werden zweckmäßig
mit einem Iuventarisationsvermerk bezeichnet,
der aufgebrannt, eingestempelt oder aufgemalt
I wird und außer dem Eigentumsvermerk der
I Bahn eine Buchstaben- oder Zahlenzusammen-
stellung zur Erleichterung der Buchung enthält.
Zwei große Gruppen der Inventarien sind
die Bureau- und Werkstattsinventarien.
Die Bureau inventarien pflegen in Nach-
weisungen verzeichnet zu sein, welche in dem
betreffenden Bureauraum öffentlich ausgehängt
sind.
Die Werkstattsinventarien sind in beson-
deren Liventarienbüchern verzeichnet, welche
Digitized by Google
Werkstättendienst
8627
dem Inventarieninhaber oder (bei Inventarien I
für Arbeitergruppen, Werkzeugmaschinen u..s.w.)
dem Werkftihrer behändigt sind. Für die Über-
einstimmung des Bestands mit den Eintra-
gungen baftet der Bucbinbaber.
Der Inventarienverwalter führt ein Inven-
tarienhauptbuch, in welchem der Verbleib der
verausgabten Inventarien durch Hinweis auf
die genannten Verzeichnisse vermerkt ist.
Da dem Inventarienverwalter ein Inven-
tarienmagazin zur Verfügung stehen muß
zwecks Austausches unbrauchbarer Inventarien,
als Feilen, Heitel, Bohrer u. dgl., so hat der-
selbe ferner die für einen geordneten Nachweis
der Bestände erforderlichen Ein- und Ausgangs-
bücher zu führen. Abgoseben vom Inventarien- i
magazin, pflegt jede größere Werkstatte eine '
besondere Ausgabestelle für solche Werkzeuge
zu haben, welche einer besonders sorgfältigen
Wartung bedürfen, wie Gewindebohrer, Schneide- '
kluppen, Spiralbohrer, Reibahlen, Normaldorne
u. dgl. Der Bestand dieser Ausgabestelle gilt
dem Inventarienverwalter als verausgabtes In-
ventar. Der Werkzeugschlosser, der hier die
Ausgabe und gleichzeitig die Unterhaltung be-
wirkt, hat seinerseits eine besondere Eontrolle i
über die Verausgabung zu führen, welche auf
Grund von Zettelquittungen oder besser Blech-
marken mit der Arbeiterkontrollnummer er-
folgt
rl) Arbeitsleitung. Die Arbeitsleitung
muß sich vorwiegend in zwei Riehtungen be-
tätigen:
1. Wahrung der Betriebssicherheit bei der ;
Betriebsinittelausbesserung ;
2. Ökonomie des Werkstättenbetriebs.
Daß außerdem eine hervorragende Beach-
tung der Fragen, betreffend die Arbeiterwohl-
fahrt, unerläßlich ist, ist bereits an anderer
Stelle gesagt worden.
Naturgemäß hat sich der Leiter der Werk-
stätte nach all diesen Richtungen der ihm
unterstellten Organe zu bedienen; die Werk-
statt« ist aber nur so lange rationell geleitet, :
als in seiner Person alle Bestrebungen gipfeln.
Das ist, von außergewöhnlicher Veranlagung
abgesehen, nur so lange möglich, als der Ar-
beiterstand nicht ül*r «00— 700 Köpfe an-
wächst. Diese Kopfzahl wird schwanken je
nach der Beanspruchung der Werkstättenleitung
durch reine Amtsstubengeschäfte ; obige Ziffer
entspricht etwa den Verhältnissen bei den preu-
ßischen Staatseisenbahnen.
Ein Gebiet, auf welchem stets ein persön-
liches Eingreifen des Leiters der Werkstätte
unerläßlich sein wird, ist das der Lokoinotiv-
kesselrvparaturen. Jede Werkstätte wird in
dieser Hinsicht bald nach gewissen Normalien
arbeiten, aber die Fälle sind zu verschieden ge-
artet, als daß (Unterordnung unter eine Scha- 1
blone möglich wäre. Mit neuen Kesselformen
und neuen Materialien treten neue Erscheinun-
gen der Schadensfälle auf, deren Ursachen
richtig gedeutet sein wollen, wenn denselben
wirksam begegnet werden soll. Und auch das
althergebrachte Schema ist nur so lange am
Platz, als die Beobachtungen des Erfolgs nicht
andere Wege weisen. Die persönliche Verant- ;
wortung ist hier meistens schon durch die über :
die Revision aufzunehmenden Protokolle ge-
geben. In solchen und auch in anderen wich- 1
tigen Reparaturfällen wird also die Anlei-
tung dem Vorsteher der Werkstätte vorbehalten
sein. Die dauernde Vornahme von Stichproben
der Güte der geleisteten Arbeit auf allen Ge-
bieten der Werkstättenthätigkeit ist ebenso
unerläßlich.
Hinsichtlich der Fahrzeuge bietet hierzu
die Probefahrt eine besonders günstige Gelegen-
heit Eine solche Probefahrt ist nach allen
wichtigen Reparaturfällen zu empfehlen. Die
Wagen sind zu Probezügen zusammenzustellen.
Die regelmäßige Teilnahme an den Probefahrten
steht dem leitenden Beamten der betreffenden
Werkstattsabteilung zu. Die Probefahrt soll
Anlaß zur Erprobung aller Einrichtungen, auch
der Heizung und der Beleuchtung, sowie des
Fehlens störender Geräusche geben. Die Er-
probung neuer Achslager bei Güterwagen kann
statt durch die Probefahrt auch durch Be-
schränkung der Beladung auf halbe Tragfähig-
keit für eine gewisse Wegstrecke — 100 km —
erfolgen.
Vielfach wird auch betriebsseitig durch eine
Probefahrt die Betriebstüchtigkeit der aus der
Werkstätte kommenden Fahrzeuge festgestellt.
Es ist Direktionssache, die unnötige Vornahme
doppelter Probefahrten zu verhindern; dabei
bleibt zu beachten, daß zwar im allgemeinen
die Abnahme der Arbeit dem Besteller obliegt,
daß aber die Probefahrt der Werkstatt die Be-
seitigung aller hervorgetretenen Mängel er-
möglicht, während andernfalls eine erneute Zu-
führung zur Werkstatt und eine besondere Dar-
legung der Mängel erforderlich ist.
Zur Ökonomie des Werkstättenbe-
triebs gehören , viele Faktoren. Unerläßlich
sind eine stete Überwachung des Etats nach
Maßgabe der abgelaufenen Zeit, sowie die fort-
laufende Prüfung der wirklichen Aufenthalts-
dauer aller Fahrzeuge in den Werkstätten unter
Beachtung der veranschlagten Aus diesem An-
laß findet sich bisweilen eine Tafel (mit bezüg-
lichen Daten) am Stand der Lokomotiven. Die
Verfolgung der Unregelmäßigkeiten in letz-
terer Hinsieht giebt nicht selU'U Anlaß zu ent-
scheidenden Maßnahmen hinsichtlich richtiger
Arbeitsfolge, Stärke der Arbeitsgruppen.
Leistungsfähigkeit der einzelnen Abteilungen,
rechtzeitiger Materialbestellung und ähnlichen,
die Ökonomie wesentlich beeinflussenden Um-
ständen.
Die Verteilung der Arbeiten zur Ermög-
lichung eines gleichmäßigen Betriebs (keine
Über- und keine Unterstunden) übt gleichfalls
namhafte Einwirkung auf die Wirtschaftlich-
keit aus.
Die unregelmäßige Zuführung der Betriebs-
mittel und die Anforderungen des Betriebs
machen diese Aufgabe sehr schwierig; da aber
die Werkstätte stets Mittel zum Zweck bleibt,
so ist in verkehrsreichen Zeiten zunächst die
schleunige Fertigstellung der Betriebsmittel zu
erstreben, vor allen Dingen aber jeder Unter-
brechung in der Zuführung vorzubeugen Es
hat sich bewährt, hierfür Arbeitergruppen unter
Führung eines bewährten Vonnanns auf die
Stationen mit starkem Raugierverkehr abzu-
ordnen und hier zur alsbaldigen Beseitigung
leichter Schäden, sowie zur Aussonderung schwer
beschädigter Wagen eine fliegende Reparatur-
werkstätte zu errichten (s oben, S. 3520).
Auf eine gleichmäßige Verteilung der Ar-
beiten in der Werkstätte wird günstig einge-
Digitized by Google
3528
Werkstättendienst
wirkt, wenn derselben bestimmte Betriebs-
mittel zur Unterhaltung zugewiesen werden.
Durch äußere Kennzeichnung dieser Zugehörig-
keit an den Betriebsmitteln wird nicht nur den
beteiligten Betriebsdienststellen die Durch-
führung erleichtert, sondern auch der Werk-
stätte eine Anregung zu dem Bestreben ge-
geben, mit den von ihr unterhaltenen Betriebs-
mitteln vor der beteiligten Öffentlichkeit gut
zu bestehen.
Mit Rücksicht auf die Verkehrsanforde-
rungeu darf bei einer solchen Zuteilung nicht
eine Beschränkung aller Alisbesserungsarbeiten
auf die betreffenden Werkstätten vorgeschrieben
werden, namentlich nicht bei den Wagen.
Aber auch der freie Umlauf wird bei Per-
sonenwagen stets die Vornahme aller größeren
Arbeiten und bei Güterwagen die Ausführung
der sogenannten bahnpolizeilichen Untersuchung,
sowie wichtiger Erneuerungsarbeiten in den
Heimatswerkstätten gestatten.
Ordnungsmäßiger Zustand der Betriebsmittel
und geordneter Werkstättenbetrieb gewinnen da-
bei gleich viel; ja es wird bei einem ausgedehnten
Fahrpark eine solche Maßregel nicht selten die
einzige Möglichkeit sein, eine volle Verant-
wortlichkeit für den ordnungsmäßigen Zustand
und die Durchführung gewisser Verbesserungen
u. dgl. zu schaffen.
Besonderes Augenmerk ist der vollkommenen
Ausstattung der Werkstätte mit den modernen
Hilfsmitteln der Technik zuzuwenden.
Die Benutzung wichtiger Specialwerkzeug-
maschinen fordert recht oft aas persönliche
Eingreifen des Leiters der Werkstatt zur Be- ,
seitigung tief eingewurzelter Vorurteile über die !
Unzweckmäßigkeit solcher neuen Einriebtungen.
Die Generalkosten werden nicht selten durch i
unregelmäßige Gruppierung der Werkzeug- '
maschinen hoch belastet, da hierdurch unnötige
Transportkosten und Verzögerungen in der
Fertigstellung verursacht werden. Glatter Durch-
lauf der Stücke von der Rohmaterialentnahme
bis zur Stelle des Einbaues nach endgültiger
Bearbeitung ist eine ebenso wichtige Bedingung
für billige Arbeit, als die zweckmäßige Aus- !
bildung der Transportmittel.
Ein zweckdienliches Hilfsmittel zur Fest-
stellung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtun-
gen der Werkstätten ist die Kalkulation der
Arbeiteu, welcher im allgemeinen wenig Be-
achtung geschenkt wird. Eine genaue Auf-
stellung der Einzelausgaben, aus denen sich die
Kosten einer bestimmten Arbeit zusammen-
setzen, läßt erkennen, wo Ersparnisse erzielt
werden können und müssen, und giebt vielfach
Aufschluß über die Zweckdieulichkeit der Wahl
des Materials, der Bearbeitungsart, des zulässi-
gen Umfangs der Hand Vollendungsarbeit im
Vergleich zur Schmiede-, Gieß- oder Maschinen-
arbeit, der Besc haffung durch Specialfabriken
an Stelle der Einzelerzeugung (s. Tilp, Der prak-
tische Maschinendienst im Eisenbahnwesen,
Wien 1877, S. 291 ff ).
Die Trennung zwischen den bau- und f
maschinentechnischen Angelegenheiten und eine '
starre Durchführung der Etatsgrundsätze führten
nicht selten dazu, den Leiter der Werk-
stätte hinsichtlich der Ausbesserungen an den
Gebäuden und deren Zubehör in eine gewisse
Abhängigkeit von bautechnischen Organen zu
bringen.
Aus inneren Gründen ist eine solche Ab-
trennung nicht zu rechtfertigen; dieselbe wider-
strebt der Wirtschaftlichkeit des Werkstätten-
betriebs und der Maschineningenieur ist für
die ihm in seiner Werkstätte erwachsenden
Aufgaben der Statik mindestens vollkommen
ausreichend durchgebildet. Wo man von der
Abtrennung abgesehen hat, lehrte der Erfolg
die Richtigkeit dieser Anschauung, die auch der
Teilung der Gewalten bei größeren , einem
uiaschinenteehnischen Direktor unterstehenden
technischen Unternehmungen zu Grunde liegt.
Im großen Umfang gilt dies auch für die
Erweiterungsbauten der Werkstätten.
Erfolgreiche wirtschaftliche Bemühungen
machen sich in einer Verringerung der Repa-
raturkosten für die Einheit der Leistungen der
Fahrzeuge bemerkbar; es handelt sich hierbei
für Werkstätten mit mehreren hundert Arbei-
tern regelmäßig um sehr beträchtliche Summen.
Den Leiter der Werkstätte an solchen Erspar-
nissen zu beteiligen, ist nur in Frankreich und
Holland Sitte; gleichzeitig wird den Betriebs-
organen ein Anteil von solchen Ersparnissen
zugebilligt. Dabei pflegt die Güte der Behand-
lung im Betrieb durch die Werkstättenorgane,
umgekehrt die Gediegenheit der Reparatur-
ausführung durch Betriebsorgane festgestellt
zu werden. Nur bei bestimmten Mindest-
leistungen von Reparatur zu Reparatur pflegt
die Prämie gezahlt zu werden. Theoretisch ist
eine solche Prämiierung gewiß berechtigt. Tilp
empfiehlt dieselbe warm fs. Der praktische
Maschinendienst im Eisenbahnwesen, S. 305).
Der praktischen Durchführung stellen sich
jedoch große Schwierigkeiten entgegen. So liegt
in der Abschätzung der Prämienarbeit durch
Mitbeamte eine Quelle schwerer Schäden; der
Maßstab ist ein höchst unsicherer, da es sich
nicht um Zahlen, sondern um den Zustand von
Teilen der Betriebsmittel u. d<rl. handelt ; die
Grenze der bei etwaiger Prämiierung zu betei-
ligenden, leitenden und ausführenden Beamten
festzulegen, ist gleichfalls sehr schwierig.
Sofern daher nicht, wie bei einem privaten
industriellen Unternehmen, eine bestimmte Ge-
winnbeteiligung vertragsmäßig vereinbart wird,
muß von einer derartigen Geldentschädigung
für tüchtige Leistungen im Werkstättenbetrieb
abgesehen werden. Für Privatbahnen sind solche
Verträge denkbar; mit dem Staatsbeamtentum
würde eine solche Einrichtung schlechthin nicht
zu vereinigen sein; für Tüchtigkeit in der Werk-
stättenleitung können füglich andere Mittel der
Belohnung, als für irgend welche sonstige treue
Pflichterfüllung nicht in Frage kommen.
«) Ordnungsvorschriften. Die Ord-
nungsvorschriften entspringen teils gemeinsamen
Bestimmungen für die Arbeiter aller Dienst-
zweige einer Eisenbahn, teils besonderen Ar-
beiterordnungen (Dienstordnungen). Angenom-
men werden nur solche Arbeiter, die unter anderem
nach Bescheinigung der Polizei sich unbescholten
aufgeführt und an ordnungsfeindlichen Vereinen
und Bestrebungen nicht beteiligt haben, auch
nicht kontraktbrüchig aus der letzten Stelle ge-
schieden sind. Ein Gesundheitsattest wird auf
Kosten der Bahn eingeholt. Nach Einstellung hat
sich der Arbeiter auch außerdienstlich ehrenhaft
aufzuführen; Gast- oder Scbankwirtschaften
oder sein Handwerk dürfen weder er, noch seine
Angehörigen ohne schriftliche Erlaubnis aus-
Digitized by Google
Werkzeuge — Wermelskirchen-Burger Eisenbahn
üben. Zu Pri ratarbeiten für Eisenbahnbeamte
ist ein Einverständnis der vorgesetzten Behörde
erforderlich. Unter den Dienstpflichten ist das
Verbot der Vornahme gemeinschaftlicher Bespre-
chungen, sowie des Vorlesens, Ausbietens oder
sonstiger Verbreitung von Drucksachen und
.Schriftstücken wahrend der Arbeitszeit in den
Arbeitsräumen u. dgl. besonders aufgeführt.
Die Specialgesetzgebung macht es erforder-
lich, daß jeder Arbeiter, der beim Betrieb oder
bei Ausübung seiner Arbeit Verletzungen er-
litten hat, ohne Verzug hiervon Anzeige er-
stattet.
Der Arbeiter wird verpflichtet, auch über die
ein- für allemal bestimmte Arbeitszeit hinaus
zu arbeiten.
Für besonders verdienstliche Handlungen,
Entdeckung von Schäden, Ermittelung von
Dieben, langjährige, treue Dienstzeit werden
Belohnungen gewährt. Dem steht die Ersatz-
pflicht und die Bestrafung durch Lohnabzüge für
Verletzung übernommener Pflichten gegenüber.
Die Strafthat ist durch Vernehmung von
Zeugen u. s. w. schriftlich festzustellen, durch Ver-
nehmung zu Protokoll ist dem Arbeiter Gelegen-
heit zu seiner Rechtfertigung zu geben. Gegen
die Strafverhängung ist Beschwerde zulässig.
Das Dienstverhältnis kann in den ersten
vier Wochen beiderseits sofort, später nur nach
Htägiger Aufkündigung gelöst werden. Genau
vorgesehen sind die Fälle, in denen sofortige
Entlassung oder sofortiger Austritt statthaft
sind. Bei Lohnabzügen steht dem Arbeiter die
Beschwerde zu ; auch muß er vor der Entlassung
gehört werden. Als Austrittsgrund gilt unter
anderem, wenn bei Fortsetzung dor Arbeit sein
Leben oder seine Gesundheit einer erweislichen
Gefahr ausgesetzt sein würde, welche bei Ein-
gehung des Arbeitsvertrags nicht zu erkennen
war. Wird seine Beschwerde über sofortige Ent-
lassung begründet befunden, so wird maugels
anderweitigen Verdienste der vertragsmäßige
Lohn für die Dauer der Kündigungsfrist nach-
gezahlt. Beim Abgang kann der Arbeiter ein
Zeugnis fordern.
Diese Vorschriften finden eine Ergänzung
in der Arbeitsordnung, welche Dienstpflichten
( darunter die Pflicht zur Hilfeleistung bei Feuers-
gefahr) und Rechte der Arbeiter, sowie die
Arbeits- und Ruhetage aufzählt, die Arbeits-
zeit, sowie Zeit und Art der Abrechnung und
Lohnzahlungen genau angiebt, besondere Ord-
nungsvorschriften erläßt (Behandlung der über-
wiesenen Werkzeuge, Fundsachen, Wahrneh-
mung von Schäden, Feuer und Licht, Tabak-
rauchen, Genuß von Spirituosen) und endlich
die Ordnungsstrafen nach Höhe und Anlässen
genau regelt, sowie Aufkündigung und Ent-
lassung bebandelt.
Arbeitsordnungen dieses Inhalts sind übrigens
durch den § 1346 der deutschen Reichsgewerbe-
ordnung vorgeschrieben. Nach ^ 134c ist der In-
halt für beide Teile rechtsverbindlich, während
nach § 134 d vor Erlaß oder Änderung der Ar-
beitsordnung den großjährigen Arbeitern oder
einem ständigen Arbeiterausschuß Gelegenheit
zu Reben ist, sieb über den Inhalt zu äußern.
In den Werkstätten der preußischen Staats-
bahnen bestehen solche ständige Arbeiteraus-
schüsse, deren Mitglieder in ihrer Mehrzahl
von den volljährigen Arbeitern durch unmittel-
bare und geheime Wahl berufen werden, wie
§ 134/» vorschreibt. Die genannten Paragraphen
der Gewerbeordnung datieren erst vom 1. Juni
185)1. Ein abschließendes Urteil über die Wirkung
derselben liegt noch nicht vor; die Möglichkeit
und hohe Wahrscheinlichkeit einer segensreichen
; Wirkung bei angemessenem Verhalten des Werk-
stättenvorstands unterliegt jedoch kaum einem
Zweifel.
Wie weitgehend in der Reichsgewerbe-
ordnung der Wirkungskreis der Ausschüsse ge-
dacht ist, geht aus der Bestimmung des $ 134b
hervor. Mit Zustimmung eines ständigen Ar-
beiterausschusses können in die Arbeitsordnung
Vorschriften über das Verhalten der Arbeiter
bei Benutzung der zu ihrem Besten getroffenen
und mit der Fabrik verbundenen Einrichtungen,
sowie Vorschriften über das Verhalten der
minderjährigen Arbeiter außerhalb des Betriebs
aufgenommen werden. Schrey.
Werkzeuge (Tools, pl. ; Outils, m. pl.),
im allgemeinsten technischen Wortsinn alle
Hilfsmittel zur Erreichung einer mechanischen
Wirkung; im engeren Sinn jene Geräte, welche,
durch die menschliche Hand geführt und ge-
tragen, zur Anwendung kommen, um mit
ihnen mechanische Wirkungen zu erzielen, ins-
1 besondere mechanische Arbeit als Formände-
rungsarbeit zu leisten.
Im technologischen Sinn kann man die W.
einteilen in W. zum Festhalten (Zangen, Feil-
kloben, Schraubstöcke u. s. w.), in W. zum
Messen (Meßwerkzeuge), W. zum Linienziehen
(Zeicheninstrumente) und in W. zur Form-
änderung (Messer, Hammer, Meißel u. s. w ).
Im Eisenbahnbau und -Betrieb finden nahezu
• sämtliche Arten der W. Verwendung. Über
I die wichtigsten derselben siehe die Einzel-
i artikel.
Werkzeugmaschinen (Machine engine;
Machine-outus , m. pl.), die zur mechanischen
Bearbeitung der Metalle, Hölzer und Steine die-
nenden Arbeitsmaschinen; dieselben sind aus
der Verbindung der wichtigsten Werkzeuge mit
dem Mechanismus hervorgegangen und lassen
die Verwendung beliebiger Arbeitsquellen zu.
Die Verwendung der W., welche gegenüber
der Handarbeit die Vorteile einer größeren Ge-
nauigkeit, einer rascheren Herstellung und in
vielen Fällen überhaupt einer größeren Güte
' der Arbeit zu bieten vermag, ist im Eisen-
bahnwesen und namentlich im Werkstätten-
wesen eine ungemein weitreichende. Bezüglich
der einzelnen W. sei auf die besonderen Artikel
(Blechbiegmascbinen, Blechkantenhobelmaschi-
nen, Blech- und Plattenschere, Bohrapparate,
Centrierapparate, Dampfhämmer, Drehbänke,
Fraisraaschinen , Hobelmaschinen, Langloch-
bohrmaschinen, Nieten, Räderpressen, Sägen,
Schmiedepressen, Stemmmaschinen, Stoßma-
schinen u. s. w.) verwiesen.
Wermelskirchen - Burger Eisenbahn
(11,2 km), in Preußen gelegene schmalspurige
Eisenbahn (Spurweite 1 m), im Eigentum und
Betrieb der gleichnamigen Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Wermelskirchen.
Konzessioniert wurde die W. am 21. Juli
1888, eröffnet am 1. April 1890; sie dient vor-
nehmlich für Zwecke der an der Bahn vorhan-
denen industriellen Etablissements.
Die stärkste Neigung beträgt 1 : 26, der
kleinste Krümmungshalbmesser 60 m. Auf
10 km ist Öffentlicher Straßengrund benutet.
Digitized by Google
Wernshausen-Schmalkaldcner Eisenbahn —
Weira-Eisenbahn
Die Bahn hat in Wermelskirchen Anschluß
an die preußische Staatsbahnstrecke Lennep-
Opladen (Direktionsbezirk Elberfeld).
Das konzessionierte Anlagekapital beträgt
Ö00 OOO Mk. (160 000 Mk. Stammaktien, 340 000
Mk. Prioritätsstammaktien).
Es wurden befördert 1892/93 91 399 Per-
sonen (1891 92 56798) und 6448 t Guter (1891 92
8265 t).
Die Einnahmen betrugen 189293 38 040 Mk.
(1891 92 35616 Mk.. 1890,91 41 568 Mk), die
Ausgaben 38 563 Mk. (189192 37 040 Mk.,
1890,91 41 329 Mi.), der ßetriebskoefficient
stellte sich auf 101,37* (1891 92 104*. 1»90;91
99,43*).
Im Geschäftsjahr 1890,91 verzinste sich das
Anlagekapital mit 0,06*.
An Fabrbetriebsmitteln waren 1892 93 vor-
handen : 2 Lokomotiven, 4 Personen-. 2 Gepäck-
und 17 Güterwagen.
Wernshausen-Schmalkaldener Eisen-
bahn (6.88 km), teils in der preußischen Provinz
Hessen-Nassau, teils im Herzogtum Sachsen-
Meiningen gelegene norinalspurige Bahn unter-
geordneter Bedeutung, ursprünglich im Eigen-
tum der Stadt Schmalkalden, seit 1890 verstaat-
licht.
Mit Konzessionsurkunde vom 3. Juni 1872
wurde der Stadt Schmalkalden gestattet, aus
ihren Mitteln, jedoch mit einem Staatszuschuß
von 150 000 Mk.. nach der Station Wernshausen
der Werrabahn eine normalspurige Eisenbahn
herzustellen. Der Kostenanschlag war auf
600 ooo Mk. berechnet, wurde jedoch um 371 000
Mk. überschritten. Den Bau führte die Stadt
in eigener Regie Den Betrieb der W. übernahm
die Werrabahn zunächst auf zehn Jahre und
sodann laut Vertrag vom Jahr 18,«3 bei gegen-
seitigem Kündigungsrecht auf unbestimmte
Zeit für Rechnung der Stadt gegeu Ersatz der
wirkliehen Betriebsausgaben. Da aber die Werra-
bahn bis Ende 1875 im Betrieb der thüringi-
schen Eisenbahn stand, so führte die letztere
bis dahin thatsäclilich auch den Betrieb der W.
Die Ergebnisse waren jedoch anhaltend un-
günstig, es wurde daher im Jahr 1881 auf der
W. Sekundärbetrieb eingeführt und im darauf-
folgenden Jabr zur Erhöhung der Frachtsätze
geschritten, durch welche Maßnahmen sich
sodann die Erträgnisse rinigerinaßen besserten.
Nachdem seitens Preußens 18*7 der Bau
einer Zweigbahn von der Station Zella-Mellis
der Linie Erfurt-Ritschenhausen nach Schmal-
kalden und Klein -Schmalkalden angeordnet
worden war, erwarb die Regierung die eine
Fortsetzung dieser Linie bildende W. laut Gesetz
vom 9. Mai 1890 mit 1. Januar desselben Jahrs
für 600 000 Mk. und unterstellte sie bei der
am 1. Juli 1890 erfolgten Übernahme der
Eisenbahndirektion Erfurt.
Die stärkste Neigung der Bahn beträgt 10"/(M),
der kleinste Krümmungshalbmesser 200 m.
Werra-Eisenbahn (216,12 km), Privat-
bahn in eigener Verwaltung mit dem Sitz der
Direktion in Meiningen; besteht aus der Haupt-
bahn von Eisenach über Satzungen, Immelborn,
Wernshausen, Meiningen, Themar, Hildburg-
bausen nach Coburg (130,30 km) und von Coburg
bis zur bayrischen Grenze bei Ebersdorf (12.81
km), sowie aus den Zweigbahnen Immelborn-
Siebenstein-Schweina (6,41 km), Themar-Schleu-
singen (11 km), Coburg- Lauscha (38,43 km) und
Coburg-Rodach (17,17 km). Die Zweigbahnen
werden als Bahnen untergeordneter Bedeutung
betrieben, mit Ausnahme der Teilstrecke Co-
I burg-Sonneberg der Zweigbahn Coburg- Lauscha.
Von der W. liegen 122,41 km im Herzogtum
Sachseu-Meiningen, 63,05 km im Herzogtum
Sachsen -Coburg -Gotha, 17,86 km im Groß-
herzogtum Sachsen - Weimar und 12,81 km im
Königreich Preußen. Anschlüsse hat die W. in
[ Eisenach. Wernshausen und Grimmenthal an
I die preußischen, in Lichtenfels und Meiningen
I an die bayrischen Staatsbahnen, in Salzungen
an die Feldabahn, in Hildburghausen an die
Eisenbahn Hildbnrghausen-Helclburg, in Eisfeld
an die Eisenbahn Eisfeld-Unternessbrunn.
Nachdem in den Jahren 1847 und 1855
zwischen den beteiligten Regierungen, Staats-
verträge zur Herstellung einer Verbindung der
thüringischen Eisenbahn bei Eisenach mit
den bayrischen Staatsbahnen bei Lichtenfels
abgeschlossen waren, bildete sich im Jahr 1855
eine Aktiengesellschaft unter der Firma „ Werra-
Eisenbahngesellschaft" mit einem Anlagekapital
von 24 Mill. Mark unter Zusicherung einer
4* igen Zinsgarantie auf die Dauer von zehn
Jahren
Die Konzession wurde von der saebseu-
meiningischen Regierung uuterm 20. Dezember
1866 und von der Sachsen- weimarischen und
Sachsen - coburg - gothaischen Regierung am
21. Dezember 1855 erteilt.
Bezüglich der Strecke Coburg -Lichtenfels
vereinbarte die Gesellschaft mit der bayrischen
Regierung, daß letztere die Teilstrecke Lichten-
fels-Grenze gegen Coburg auf eigene Kosten
bis 1. August 1869 dem Betrieb übergebe und
vom Eröffnungstag an der W. pachtweise auf
die Dauer von 40 Jahren überlasse, und zwar
unter Festsetzung eines Pachtgelds von 40*
des Baukapitals. Die Teilstrecke von der bay-
rischen Grenze bis zur Stadt Coburg hatte die
W. zunächst auf Kosten des bayrischen Staats
auszuführen gegen Verzinsung der für den Bau
seitens Bayerns gewährten Summe von 1,5 Mill.
Gulden mit 4% und Amortisation derselben
mit 1 * pro Jahr.
Den Bau sämtlicher Linien, sowie den Be-
trieb und die Unterhaltung übernahm auf Grund
des Vertrags vom 28. Januar 1856 die thürin-
gische Eisenbahn auf die Dauer von zehn Jahren.
Der Bau begann im Frühjahr 1856 und wurden
die Hauptbahn am 2. November 1858, die
Strecken Coburg-Grenze und Grenze-Lichten-
fels am 24. Januar 1859 vollendet. Das seitens
der W. zunächst mit 4% zu verzinsende Anlage-
kapita) für die Strecke Coburg-Grenze betrug
1 908 204 Mk. und für die Strecke Grenze-
Lichtenfels 2 373 667 Mk. Die Direktion der
thüringischen Eisenbahn leitete den Betrieb
der W. bis zum 1. Dezember 1876, mit wel-
chem Tag die eigene Direktion der W. mit
dem Sitz in Meiningen in Wirksamkeit trat.
Fast durch dreißig Jahre war die Aus-
dehnung des Unternehmens unverändert ge-
blieben. Erst Ende der achtziger Jahre begann
die W. mit dem Bau einzelner Zweigbahnen.
' Es wurden eröffnet: Sonneberg-Lauscha am
1. Oktober 1886 (Konzession vom 7. Mai 1885:.
i Immelborn-Liebenstein Schweina am 1. August
1888 (Konzession vom 19. Dezember 1887 und
13. Januar 1888), Themar-Schleusingen am
28. Oktober 1888 (Konzession vom 22. Juni,
Digitized by Google
Wertangabe — Westholsteinische Eisenbahn
3531
besw. 11. August 1887) und Coburg-Rodach
am 1. Juli 1892 (Konzession vom 81. Dezember
1890). Außer ihren eigenen Linien betrieb die
W. auch die Wernshausen - Schmalkaldener
Eisenbahn (s. d.) seit ihrer Eröffnung (1. April
1874) bis zu deren Verstaatlichung (1890).
Zu diesen Neubauten, sowie zur Einlösung
der ehemaligen 6% igen, 1873 auf 41/2V kon-
vertierten Prioritätsobligationen hat die Ge-
sellschaft 1884 eine 4X«ge Anleihe von
9 216 600 Mk., 1885 eine gleichfalls i% ige Ton
1 329 900 Mk. (diese beiden Anleihen werden
1896 in eine 3,6 ^(ige Anleihe konvertiert) und
1888 eine 3l/2#ige von 876 000 Mk. aufge-
nommen; außerdem sind ihr 1890 zum Bau
der Linie Coburg -Rodach und zur Abtragung
des restlichen Baukapitals für die Strecke
Coburg- Grenze an die bayrische Regierung,
sowie an Erweiterungsbauten 3 Mill. Mk. Prion-
tät8obligationen privilegiert. Von diesen 3 Mill.
Mk. wurde die Hälfte zum Zinsfuß von 3«
aufgelegt, während die andere Hälfte 1892 zu
\'4 begeben wurde. Ende 1893 stellte sich das
konzessionierte Anlagekapital auf 29 976 300
Mk (Die Dividende betrug 1893 1, l&V, 1892
0,86?^, 1891 1,9%.)
Die W. ist durchweg eingleisig. Die größte
Neigung beträgt 1:40, der kleinste Krüm-
mungshalbmesser 180 m.
Von bemerkenswerten Kunstbauten ist der
578 in lange Tunnel bei Eisenach zu erwähnen.
Der Fahrpark der W. bestand Ende 1*98
aus 63 Lokomotiven, 86 Personen- und 730 Ge-
päck- und Guterwagen.
Nachstehend folgen die Betriebsergebnis9e
für die Jahre 1892 und 1893.
1892 i IR99
' Ketrlebeltajre km i
1
216,11 «16,1»
1 589 466 1 688 140
602 292 642 OOS
1 146 760 1 177 628
1 870 662 1 966 078
168 607 JTS S2«
3 SS4S Uly 3 506 522
2 641 728 2 698 772
75,07 73,97
Einnahmen »os dem Personen-
Einoibmen »ni dem tiftUr-
Vetichi. Jen«1 Einrahmen ,
Wertangabe, s. Geldsendungen und Wert-
versicherung.
Wertsystem, s. Gütertarife.
Wertversichernng [DMaration, f., de
la taleur), Sichersteflung dos Ersatzes des
Handelswerts eines Frachtguts für den Fall
des Verlust«? oder der Beschädigung desselben
während des Transports. Die V . setzt voraus,
daß die Eisenbahnen, ohne eine solche, nach
deu bestehenden gesetzlichen oder regle-
inentarischen Bestimmungen nieht den ganzen
Wert des Guts, sondern nur einen naeh dem
Gewicht desselben bemessenen, den Wert des
Frachtguts vielfach nicht erreichenden Normal-
satz als Entschädigung zu leisten haben ... Die
W. wird, soweit es sich um bahnseitige Über-
nahme der W. handelt, gegen Zahlung fest-
gesetzter Prämien (Frachtzuschläge) auf Grund
einer in den Frachtbrief einzusetzenden Wert-
angabe zugelassen.
Seit Einführung des internationalen Uber-
einkommens Uber den Eisenbahnfrachtverkehr
haben die meisten Staaten, bei welchen die
Haftung im allgemeinen auf einen Normal-
satz beschränkt war (Deutschland, Österreich-
Ungarn, Schweiz) die Haftung für den Wert
auch im internen Verkehr eingeführt und ist
damit die Notwendigkeit einer besonderen W.
entfallen. In den Niederlanden, Italien, Ruß-
land und England besteht noch eine W. (s.
Transportversicherung).
Weserbahn, s. Bremische Eisenbahnen.
Westersteder Eisenbahn, s. Ocholt-
Westersteder Eisenbahn.
Wesselburen - Haider Eisenbahn . s.
Westholsteinische Eisenbahn.
Westholsteinische Eisenbahn (99,8 km),
in PreuOen gelegene normalspurige Sekundär-
bahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz der
Gesellschaft in Neumünster, seit 1890 Eigentum
des preußischen Staats, besteht aus der Haupt-
linie von Neumünster über Heide nach Karo-
linenkoog Eiderfähre|79,l km), sowie den Zweig-
bahnen Heide- Wesselburen (10,8 km) und Wes-
selburen- Büsum (9,9 km).
Zum Bau und Betrieb einer Sekundär-
bahn von Neumünster über Heide nach Tön-
ning bildete sich 1875 eine Aktiengesellschaft
unter der Firma „Westholsteinische Eisenbahn-
gesellschaft", welche unterm 21. Juli 1875 die
landesherrliche Konzession erhielt.
An dem auf 3 750 000 Mk. festgesetzten An-
lagekapital hat sich der Staat mit einem Achtel
und die Altona-Kieler Eisenbahngesellschaft mit
einem Betrag von 300 000 Mk. beteiligt, während
der Rest von den anliegenden Kreisen und
Gemeinden aufgebracht wurde. Die eingleisig
gebaute Bahn wurde am 22. August 1*77
dem Verkehr tibergeben. Da Tönning auf dem
rechten Eidernfer liegt und die Überbrückung
des an dieser Stelle schon sehr breiten Flusses
mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ge-
wesen wäre, wurde die Bahn nur bis Karolinen-
koog auf dem linken Eiderufer gebaut und die
Verbindung mit Tönning durch Errichtung
einer Dampffähre hergestellt.
Zur Erweiterung des Unternehmens durch
den Ankauf der bei Heide anschließenden Eisen-
bahn von Wesselburen nach Heide, sowie zur
Aufnahme einer zu diesem Zweck erforderlichen
Anleihe (4l , ».ig» im Betrag von 700 000 Mk
wurde die landesherrliehe Genehmigung unterm
23. Dezember 1880 erteilt.
Die Wesselburen -Heider Eisenbahngesell-
schaft mit dem Sitz in Wesselburen war ge-
bildet worden auf Grund der Konzession vom
22. Juli 1878, mit einem Baukapital von
600 000 Mk., welches von den durch die Bahn
berührten Kirchspielen, von der Altona-Kieler
und von der Westholsteinischen Eisenbahn-
gesellschaft aufgebracht wurde. Den Betrieb
führte vom Eröffnungstag (1. November 1878)
die W., in deren Eigentum die Wesselburen-
Heider Eisenbahn ab 1 April 1881 um den
Preis von 48<>»mh) Mk. übergieng.
Auf Grund der Konzession vom 12. Sep-
tember 188.'* baute die W. die Fortsetzungslinie
von Wesselburen nach dem Nordseebad Büssum
und übergab dieselbe bereits am 1. November
1883 dem Verkehr. Zum Bau dieser Linie, zu
Erweiterungsbauten und zur Vergrößerung der
Dampffähranlagen hat die Gesellschaft 1M83
bei der Altona - Kieler Eisenbahngesellschaft
I ein 3#iges Anlehen von 21 ODO Mk. und bei
der Provinz Schleswig - Holstein ein unver-
1 zinsliches, aber planmäßig zu amortisierendes
Digitized by Google
8532
Westphälisch-holländische Eisenbahn — Wiegestempel
Anlehen von 90 00O Mk. und 1889 eine i%ige
Anleihe von I60OOU Mk. in Prioritäts-
obligationen aufgenommen. Da die Gesell-
schaft 1886 ibr Anlagekapital um 160000 Mk.
Stammaktien und 99 000 Mk. Prioritätsstamm-
aktien erhöht hatte, stellte sich dasselbe 1890
auf 4 960 000 Mk.
Im Jahr 1890 trat der .Staat mit der
Gesellschaft wegen käuflicher Übernahme ihres
Unternehmens in Verhandlung. Laut Gesetz
vom 9. Mai ging die bahn mit Rechnung
vom I. April am 1. Juli 181*0 in Verwaltung
und Betrieb des Staats über, wobei sie der
Eisenbahndirektion Altona unterstellt wurde
Der Staat tauschte vom 1. Juli 1890 ab die
Aktien der Gesellschaft in S'.^ige Consols
um, gab hierbei für je sieben Stammaktien
zu je 300 Mk. (= 2100 Mk.) Consols im Betrag
von 600 Mk. und außerdem für jede Aktie 20 Mk.
baar, für je sieben Prioritätsstammaktien zu je
300 Mk. (=2100Mk.) aber Consols im Betrag
von 2600 Mk. ohne bare Zuzahlung und über-
nahm die Anleihen der Gesellschaft als Selbst-
schuldner. Der Kaufpreis stellte sich sonach
auf 2 479 020 Mk., wozu noch die Anleihen mit
929 860 Mk. kamen. Au Fonds sind dem Staat
399 G51 Mk. zugefallen.
Westphälisch-holländische Eisenbahn,
s. Münster-Enscheder Bahn.
Wetterdienst, s. Schnee- und Lawincn-
schutzanlagen.
Wuistler, Georg Washington, bedeutender
amerikanischer Eisenbahntechniker, geb. 19. Mai
1SU0 zu Fort. Waina, Indiana, kam im Alter
von 14 Jahren auf die Kriegsschule der Ver-
einigten Staaten zu West-Point und wurde am
1. Juli 1819 zum Sekondelieutenant in der
Artillerie ernannt. Bei dieser Waffe diente er
indessen nur kurze Zeit, da er bald beim Topo-
graphendienst verwendet wurde und auch einige
Zeit als Hilfslehrer an gedachter Kriegsschule
wirkte. Da in jener Zeit Civilingenieure in
Amerika nur in sehr geringer Zahl vorhanden
waren, wandten sich Körperschaften und Privat-
unternehmer, die größere Bauten — Straßen,
Kanäle und später Eisenbahnen — auszuführen
beabsichtigten, an die Regierung wegen Zu-
weisung von Militäriugenieuren, und die Re-
gierung kam diesen Gesuchen im Interesse der
Förderung der Bauthatigkeit meistens bereit-
willig nach. So wurde auch W. im Jahr 1828
zur Übernahme einer Beschäftigung bei den
Vorarbeiten zum Bau der Baltimore- und Ohio-
Eisenbahn beurlaubt. Im Auftrag der Verwal-
tung dieser Bahn besuchte W England, um
sich mit dem dort .schon weiter entwickelten
Eisenbahnwesen bekannt zu machin, und war
hiernach fortgesetzt bei Eiseubahubauteu thatig.
Nach Ausscheiden aus dem Militärdienst im
Jahr 1833 leitete er bis 1837 die Lokomotiv-
werktttätten zu Lowell. Später erhielt W. die
Leitung des Baues der Westbahn in Massa-
chussels von Worcester über Springlield.. und
Pittstieid nach Albanv, der wegen der Über-
schreitung der Wasserscheide zwischen dem
Hudson und dein Connecticut für die damalige
Zeit, grolie Schwierigkeiten bot. Auf Veran-
lassung russischer Ingcnieuroffiziere. die zum
Studium des Eisenbahnwesens Amerika be-
reisten, wurde \V im Jahr 184'-' behufs Mit-
wirkung leim bau d-r Eisenbahn St. Peters-
burg-Moskau nach l.'utlaud berufen. Hier ge-
wann er einen sehr bedeutenden Einfluß auf
die Gestaltung des Eisenbahnwesens, insbe-
sondere wurde die normale Spurweite der rus-
sischen Eisenbahnen auf Grund eines von ihm
abgegebenen Gutachtens auf 5' engl. (1,624 ml
festgestellt (s. den Artikel Spurweite). W. starb
am 7. April 1849 in St. Petersburg an der
Cholera. Seine Leiche wurde nach Amerika ge-
bracht. Als Anerkennung seiner hervorragenden
Verdienste um die Entwicklung des Eisenbahn-
wesens wurde ihm von amerikanischen Fach-
genossen im Jahr 1850 auf dem Greenwood-
Kirchhof in Brooklyn (New York) ein Denkmal
gesetzt.
S. Vortrag des Prof. Vose. Dezember-
' heft 1886 des „Journal of the Association of
; Engineering Societies", Boston. Ein Auszu
i aus diesem Vortrag befindet sich im Archiv für
Eisenbahnwesen. 1887, S. 416. H. Claus.
Whitney, Asa, aus New- York, ein wohl-
habender Kaufmann, machte hauptsächlich
große Geschäfte mit China, woselbst er lange
Jahre lebte. 1844 kehrte er in seine Heimat
zurück und begann eine großartige Thätigkeit
zur Förderung des Baues einer Eisenbahn Ober
das Festland der Vereinigten Staaten vom
Michigan-See nach der Mündung des Columbia-
Flusses. Er glaubte, daß eine solche Eisenbahn
von geradezu entscheidender Bedeutung für
' die Entwicklung des Handels zwischen China
und Ostindien einerseits und den östlichen Ge-
bieten der Vereinigten Staaten anderseits sein
werde, da sie den Weg um das Cap der guten
Hoffnung herum — die damalige Handelsstraße
für diesen Verkehr — sehr erheblich abkürze.
W. stützte sich für die Ausführbarkeit seines
i Projekts auf die Entdeckungen Fremonts
(s. d.) und bereiste auch selbst in den Jahren
1845 und 1846 den Westen der Vereinigten
Staaten. Er schätzte die Länge der Bahn auf
3250 km, glaubte, sie werde mit 60 Mill. Doli,
in 20 Jahren gebaut werden können und ver-
langte zur Unterstützung des Baues eine Laud-
schenkung von 77 Mill. Acres der den Ver-
einigten Staaten gehörigen Staatsländereien.
W. suchte zunächst den Kongreß der Vereinigten
Staaten für seine Pläne zu gewinnen Der
Senatsausschuß für die Staatsländereien er-
stattete auch am 31. Juli 1846 einen der Unter-
nehmung günstigen Bericht (neu herausgegeben
i unter dem Titel: Origin and history of the
Pacific Railroad. The first report in Congress
1846 by Hon. Lidney Breese. Chicago 1«70|.
der aber, ebenso wie spatere Berichte in den
Jahren 1848 und 1849 hauptsächlich in folge
der höhnenden Bekämpfung der Vorschläge
durch Senator Ben ton nicht zur Annahme ge-
langte. W. durchreiste dann im Interesse seiner
Pläne den ganzen Osten der Vereinigten Staaten,
indessen, obgleich er von vielen Seiten Zustim-
mung fand, ohne t bat sächlichen Erfolg. Er hat
i seiner Arbeit sein ganzes Vermögen geopfert
[ und starb als ein armer Mann, ohne sein Ziel
I erreicht zu haben W. ist der erste gewesen, der
die Heranziehung der Staatsländereien zur För-
derung des Eisenbahnbaues in der Union in Vor-
schlag brachte. |S. auch Smallev, Historv of the
North--™ Pacific Uailroad, New York 1882, S. 67
bis (IS und v. d. Leven, Die uordamerikanischeu
Eisenbahnen, Leipzig 1SS5, S. 02 ff.).
v. d. Leven.
Wiegestempel, s. Wägegeld.
Digitized by Google
Wiege Vorrichtungen —
Wiegevorrichtungen, s. Brückenwagen
und Wage.
Widerlager. Bauteile, gegen welche sich
Gewölbe oder bogenförmige Trager stützen.
S. Bogen- und Hängebrücken, Gewölbe, Ge-
wölbetheorie und Steinbrücken.
Wien-Aspanger Bahn (k. k. priv. Eisen-
bahn Wien-Aspang), iu Niederösterreich ge-
legene normalspurige Privatbahn mit dem Sitz
der Gesellschart in Wien, umfaßt die Strecken
Wrien-Felixdorf-WienerNeustadt-Aspang (86,157
km), Centralfriedhof- Klein- Schwediat (4,078
km) und die Verbindungskurve zur Donaulände-
bahn bei Oberlaa (0,768 km).
Aus der im Jahr 1872 konzessionierten, aber
nicht zur Ausführung gelangten schmalspurigen
Wien-Bluinau-Pittener Eisenbahn ist das
Projekt Wien - Aspang hervorgegangen. Die
Societe Beige des chemins de fer nahm das-
selbe auf und schritt 1876 um die Konzession
ein, welche ihr auch unterm 28. November 1877
auf die Dauer von 90 Jahren erteilt wurde.
Das Einlösungsrecht des Staats tritt nach
30 Jahren vom Tag der Konzessionserteilung
ein. Die Veröffentlichung der Konzessions-
urkunde erfolgte erst am 13. Februar 1878,
und wurde damit gleichzeitig die Konzession
der Wien-Blumau-Pittener Eisenbahn für er-
loschen erklärt. Im Fall der Errichtung einer
Aktiengesellschaft sollte das Prioritäteukapital,
welches die Hälfte des Anlagekapitals nicht über-
schreiten darf, uicht früher ausgegeben werden,
bis seine Verzinsung und Tilgung in dem wirk-
lich erzielten und als gesichert anzusehenden
Keinerträgnis der Dahn ausreichende Deckung
tindet.
Die Aktiengesellschaft konstituierte sich am
17. Januar 1*80. Das Gesellschaftskapital wurde :
mit fl. 6 800 0O0 festgesetzt, zerlegt in 17U00
Prioritätsaktien zu je 200 Ü. in Gold =
3 4O0OOOA. und in 17 000 Stammaktien zu je
200 fl. ö. W. = 3 400 000 fl. Die Prioritäts-
aktien sollten vor den Stammaktien nicht nur
den Vorzug in der Amortisation und im Divi-
deudenbezug bis zu sondern auch bei einer
allfälligen Kapitalsverteilung genießen.
Eröffnet wurden die Teilstrecken Wien-
Pitten am 7. August 18*1, Pitteti-Aspaug am
28. Oktober 1X81, die Verbindung mit der
Donaulandelinie der Elisabeth-Bahn bei Oberlaa
am 1. November 1881, der Anschluß an die
Wiener Verbind ungsbahn am 21. November
1881 und die Flügelbahn Centralfriedhof-
Schwechat am 6. Dezember 1**1.
Vorher hatte die Gesollschaft mit der Süd-
bahn in Betreff der Mitbenutzung der Strecke
Felixdorf - Wiener Neustadt |9,59 km) einen
Peagevcrtrag |3. Dezember 18*0) und mit der
Elisabeth-Babn einen Vertrag über die gemein- <
schaftliche Benutzung der Stationen Sehwechat
und Centraifriedhof und der von der W. herzu-
stellenden Gleisverbinduugen nach Sehwechat
und gegen Oberlaa abgeschlossen.
Anschlüsse hat die W. durch die Wiener
Verbindungsbahn an alle in Wien einmündenden
Bahnen, ferners in Sehwechat an die Donauufer -,
bezw. Doiiaulundcbabn und die (österreichische
Staatseisenbahngesellschaft (Sehwechat - Man-
nersdorf), in Wiener Neustadt an die österrei- '
einsehe Südbahn und die Wien - Pottendorf-
Nieuer Neustadt.-r Hahn, in Sollenau endlich ,
an die Lokalbahn Wittuumnsdorf-Kbenfurth
Wiener Lokalbahnen 3."»33
Die größte Neigung l>eträgr 15 °IW), der
kleinste Krümmungshalbmesser 350 m.
Das Anlagekapital beläuft sich auf 8 650 000
fl. in 20 000 4 % igen Prioritäten 2u je 200 fl.
Silber und 23 250 Aktien zu je 200 fl. ö. W.
Die Prioritäisobligationen wurden im Jahr 1886
ausgegeben und gleichzeitig die früher bestan-
denen Gold - Prioritätsaktien konvertiert und
zurückgezogen (hiervon 6250 Stück a 200 fl.
1886 ausgegeben). Die Dividenden betrugen
1888 bis 1892: 3, 4, 4, 2 und 5 fl.
Befördert wurden 1892 962 884 Personen
11891 795167) und 331076 t Güter, einschließ-
lich Gepäck und Eilgut (1891 357 027 t).
Die Einnahmen betrugen 1892 660 634 fl.
(1891 613 402 fl ), der Reingewinn 113 668 fl.
(1891 44 448 fl.). der Betriebskoefficient stellte
sich auf 58,42 ^ (1891 66,3 \%\.
An Fahrbetriebsmitteln waren 1892 vor-
banden: 15 Lokomotiven, 60 Persouen- und
219 Güterwagen.
Wieu-Bluraan-Pittener Bahn, s. Wien-
Aspanger Hahn.
Wiener Lokalbahnen 112,740 km), im
Kronland Niederösterreich gelegene normal-
spurige Lokalbahn von Wien (Gaudenzdorf) nach
Wiener Neudorf mit dem Sitz der Gesellschaft
in Wien.
Unterm 10 März 1885 erhielt die Neue
Wiener Tramway die Konzession für die Linie
Wien- Wiener Neudorf auf die Dauer von 5o
Jahren.
Als Fortsetzungsstrecken dieser am 29. Sep-
tember 1*86 dem Betrieb übergebenen Linie
sind die Linien Neudorf-Guntramsdorf (4,3 km).
Wien (Matzleinsdorferlinie)-Inzersdorf am Wie-
nerberg (3,6 kini und Wien (Steinbauergasse )-
Ceutralviehmarkt (6 km) anzusehen, für welche
ebenfalls die Neue Wiener Tramway am 29. De-
zember 1*80 die Konzession erhalten hat. Die
beiden erstgenannten Linien sind in der Kon-
zessionsurkunde ausdrücklich als Fortset zungs-
strecken der Linie Wien -Wiener Neudorf be-
zeichnet und unter denselben Bedingungen wie
diese konzessioniert. Die Konzessionsdauer für
die Linie Steinbauergasse-Centralviehmarkt ist
mit '.»0 Jahren festgesetzt.
Die Neue Wiener Tramway hat 18*8 die
eröffnete Linie und die Konzessionen für die
drei Fortsetzungslinien an eine Gesellschaft
übertragen, welche sich am 22. März 18*8 als
„Aktiengesellschaft der Wiener Lokalbahnen-
konstituierte.
Das Gesellschaftskapital war mit 1 Mill.
Gulden in 5000 Aktien zu je 200 fl. festgesetzt:
nrsptünglich wurden jedoch nur 80- > 090 tl. aus-
gegeben. Den Betrieb der W. lührte auf Grund
des Betriebsvertrags vom 14. April 1**8 die
Neue Wiener Tramway.
1*92 ist der Ausbau der Lokalbahn vom
Meidlinger Bahnhof bis zur Matzleinsdorferlinie
erfolgt Der Betriebsvertrag mit der Neuen
Wiener Tramway wurde gelost und mit der
Eisenbahnbau- und Betriebsuutei nehmung Lee
Arnoldi iu Mainz und Wien vom 15. Januar
1893 augefangen ein neuer Betriebsvertrag auf
20 Jahre abgeschlossen.
Anfansrs 1*95 erfolgte die Eröffnung der
Strecke Neudorf-Guutramsdorf
Befördert wurden 1892 53Uim;3 Personen
(1*91 Ü0191O) und 79 605 t Gitter einschließ-
lich Gepäck .1*91 79 833 f.
Digitized by Google
35S4
Wiener Xeustadt-Grammat Neusiedler Bahn —
Wiener Stadtbahn
Die Betriebsrechnungen schlössen bis 1892
immer mit einem Abgang.
An Fahrbetriebsmitteln waren 1892 vor-
handen: 7 Lokomotiven, 10 Personenwagen,
107 Güterwagen.
Wiener Xeustadt-Grammat Neusiedler
Hahn (36,.fi89 km), in Niederösterreich, bezw.
Ungarn gelegene normalspurige eingleisige
Eisenbahn, ehemals selbständige Privatbahn,
seit 1874 in der Wien-Pottendorf- Wiener Neu-
städter Bahn aufgegangen.
Die erste Konzession für eine von Wiener
Neustadt ausgehende, über Ebenfurth, Potten-
dorf, Unterwaltersdorf nach Grammat Neusiedl
führende Eisenbahn wurde unterm 30. September
1864 erteilt. Die Konzessionäre sahen sich aber
infolge finanzieller Schwierigkeiten veranlaßt,
die Konzession 1869 zurückzulegen. Alsbald
traten indeß neue Bewerber auf, denen auch
unterm 23. August 1869 neuerdings eine Kon-
zession verliehen wurde, in der auch eine
Zweigbahn von Ebenfurth nach Neufeld vor-
gesehen war. Die Eröffnung der Strecke Wiener
Neustadt- Grammat Neusiedl erfolgte am 1. Sep-
tember 1871, die Eröffnung der Linie Ebenfurth-
Neufeld (Pferdebetrieb) am 18. März 1872. Den
Betrieb auf der Strecke Wiener Neustadt-Gram-
mat Neusiedl führte die Südbahn. Über die
Vereinigung mit der Wien-Pottendorfer Bahn
und die Bildung einer neuen Aktiengesellschaft
s. Wien-Pottendorf-Wiener Neustädter Bahn.
Wiener Stadtbahn. Dieselbe ist durch
das Gesetz vom 18. Juli 1892, welches die Aus-
führung von öffentlichen Verketirsanlagen in
Wien behandelt, sichergestellt worden. Dieses
Gesetz, welches durch jenes vom 9. April 1894
eine Ergänzung erfahren hat, stützt sich auf
ein zwischen der Staatsverwaltung, dem Land
NiederÖst erreich und der Stadt Wien verein-
bartes Programm, welches die Ausführung von
Arbeiten umfaßt, die teils in den Wirkungs-
kreis des Staats, teils in jenen des Lands und der
Gemeinde fallen. Um diese Arbeiten in gegen-
seitigem Einvernehmen und nach einem ein-
heitlichen Plan durchzuführen, und ein Zurück-
bleiben einzelner Bestandteile, die für die
anderen Teile des Gesamtwerts bestimmend
sind, hintanzuhalten, wurde eine Organisation
geschaffen, welche die Ausführung mehrerer
bedeutender Verkehrs- und Assanierungsanlagen
in Wien in einer ganz neuartigen Forin sicher-
stellt. Die in Wien herzustellenden Anlagen
werden in ihrer Gesamtheit als Verkehrsanlagen
bezeichnet und umfassen:
1. die Wiener Stadtbahn;
2. die Regulierung des Wientlusses unter
gleichzeitiger Anlage beiderseitiger Sammel-
kanäle ;
3. die Anlage von Hauptsammeikanälen auf
beiden Seiten des Donaiikanals;
4. die Umwandlung des Donaukanals in
einen Handels- und Winterhafen.
Die älteren Projekte einer W. Die
auf die Sirherstellung einer W. gerichteten
Bestrebungen, welche durch die oben er-
wähnten zwei Gesetze ihren vorläufigen Ab-
schluß gefunden haben, kann man bis zum
Jahr 18ü7 zurück verfolgen. Diese Bestrebungen
sind von allem Anfang an gleichzeitig mit
dem Versuch aufgetreten, die durch die Lage
des Wienflusses hervorgerufenen gesundheit-
liehen Mißstände in Wien zu beseitigen. Die
hygieinischen Verhältnisse der längs des Wien-
flusses gelegenen Stadtbezirke wurden insbe-
sondere zur Sommerszeit ungünstig beeinflußt,
und sowohl dieser Umstand, als der auch sonst
einer großen Stadt nicht würdige Zustand der
Ufer, sowie die erschwerte Verbindung zwischen
denselben verhinderten die wünschenswerte bau-
liche Gestaltung der angrenzenden Stadtteile.
Diesen Verhältnissen wollte zuerst das im Jahr
1867 vom Grafen Hugo Henckel-Donners-
mark vorgelegte Projekt einer Wiener Gürtel-
bahn Rechnung tragen, ebenso das im Jahr 186»
aufgetauchte Projekt der Wiener Bank und des
Baurats Karl Schwarz für eine Eisenbahn in
und um Wien. Für diese Vorschläge wurden
auch Projekte verfaßt und dem Handelsmini-
sterium überreicht, ohne über die ersten Stadien
der Behandlung hinaus zu gelangen. Erst
einige Jahre später, als die Wirkungen der
Staaterweiterung sich geltend zu machen be-
gannen und auch die bauliche Thätigkeit in
den Vororten einen größeren Aufschwung nahm,
empfingen diese vielgestaltigen Bemühungen
zur Verbesserung der Gesundbeits- und Ver-
kebrsverhältnisse Wiens einen neuen, starken
Ansporn, der wenigstens die eine Wirkung hatte,
daß mit dem Bau von Pferdebahnen der An-
fang gemacht wurde. Die für das Jahr 1873
anberaumte Weitausstellung in Wien, sowie die
dieser vorangegangene lebhafte Bauthätigkeit in
den Vororten, begünstigt durch die Entwick-
lung des Geldmarkts, hatte wieder weitergehende
Projekte für die Verbesserung der bestehenden
Verkehrsverhältnisse hervorgerufen. Auch jetzt
' trat die Frage der Umgestaltung des Wien-
flusses wieder in den Vordergrund, und bei den
dem Handelsministerium vorgelegten Projekten
für den Bau einer W. trugen die Tracen in der
Regel den durch den Wienfluß geschaffenen
Verhältnissen Rechnung. Der nach der Finanz-
krise im Jahr 1873 eingetretene Umschwung
der Verhältnisse des Geldmarkts ließ die Aus-
sichten auf Ausführung des einen oder andern
Projekts tief herabsinken. Umsomehr fühlte
sich die Regierung veranlaßt, die Frage weiter
zu verfolgen. Schon zu Beginn des Jahrs 1873
hatte der Handelsminister alle vorgelegenen
Projekte an die Gemeinde Wien zur Abgabe
eines Gutachtens gesendet. Der Handelsminister
machte die Gemeinde besonders darauf auf-
merksam, daß aus Verkehrs- und Sicherheits-
rücksichten die Anlage von Lokomotivbahnen
in der Ebene bestehender Straßen nicht ge-
stattet werden könne. Gleichzeitig trat die Re-
gierung auch an das Parlament heran, dem am
3. April 1873 eine Regierungsvorlage, betreffend
die Bedingungen und Zugeständnisse für die
Sicherstelluug von den Lokalverkehr in Wien
und Umgebung vermittelnden Eisenbahnen, zu-
ging. Der Gesetzentwurf sollte die Regierung
lediglich ermächtigen, bei Erteilung der Kon-
zession zum Bau und Betrieb derartiger Bahnen
die Steuer- und Gebührenbefreiung bis zur Dauer
von höchstens 30 Jahren zu gewähren, eine
Bestimmung, die verallgemeinert im Jahr 1880
in das Lokalbahngesetz aufgenommen wurde.
Von praktischen Folgen war dieser Gesetz-
I entwurf nicht begleitet. Ein Jahr später, im
März 1874, brachte der Bürgermeister von
Wien die vom Gemeinderat gefaßten Beschlüsse
zur Kenntnis desliandelsministers. DieGemeinde
bezeichnete unter den vielen vorliegenden Ent-
Digitized by Google
Wiener Stadtbahn
3535
würfen das Projekt des Konsortiums Graf
Edmund Zichy sowohl hinsichtlich des bean-
tragten Lokalbahnnetzes als auch der vorge-
schlagenen Wienflußableitung als das den öffent-
lichen Interessen am meisten entsprechende.
Für den 28. Mai 1874 ordnete der Handels-
minister eine Konferenz an, zu der außer den
beteiligten Ministerien die Vertreter der in der
Frage berührten Körperschaften, sowie der in
Wien einmündenden Eisenbahneu zugezogen
wurden. In dieser Konferenz wurde mehrseitig
auf die Notwendigkeit hingewiesen, vorerst
Radiallinien ins Innere der Stadt zu bauen,
sodann sollte die Gürtellinie folgen, und zwar
als Verbindung der in Wien einmündenden
Bahnen. Die Ausbreitung der Bevölkerung Wiens
nach dem Westen der Stadt, als dem Gebiet,
das nebst genügendem Raum auch die größten
sanitären Vorteile bietet, wurde nachdrücklichst
befürwortet und demgemäß nach dem Westen
führende Radiallinien als vorzugsweise geeignet
bezeichnet. Die Ergebnisse der Konferenz wur-
den vom Handelsminister dahin zusammen-
gefaßt, daß mit Rücksicht auf die damaligen Ver-
hältnisse der Ausbau von Lokalbahnen für Wien
wohl der Zukunft vorbehalten werden müsse, je-
doch der Linienplan jetzt schon festzustellen sei,
damit nicht durch spätere Verbauung einzelner
Gründe die Ausführung der Stadtbahnprojekte
noch weiter erschwert werde. Die in den nächsten
Jahren sich immer drückender gestaltenden Ver-
hältnisse des Geldmarkts ließen die auf die
Sicherstellung der W. gerichteten Bestrebungen
sichtlich erlahmen.
In der Folge wurden die Mittel des Staats
durch den Ausbau des Eisenbahnnetzes der
Monarchie, so z. B. durch den Bau der Arl-
bergbahn, der galizischen und böhmisch-mähri-
schen Transversalbahn, derart in Anspruch ge-
nommen, daß von dieser Seite eine Initiative
in der Stadtbahnfrage nicht erhofft werden
konnte.
Das Projekt der Ingenieure James
Bunten und Josef Fogerty (1881—1888).
Ein wichtiger Abschnitt in der Entwicklung
der Stadtbahnfrage beginnt mit dem Jahre 1881.
Im Juni dieses Jahrs überreichten die Civil-
ingenieure James Bunten und Joseph Fogerty
dem Handelsministerium die Bitte um Erteilung
der Konzession für eine normalspurige doppel-
gleisige Wiener Gürtelbahn nebst Abzwei-
gungen zu sämtlichen in Wien einmündenden
Bahnen und einem Flügel nach Hietzing. Nach
diesem Projekt bildeten die Donaukanal-, Wien-
thal- und Gürtellinie einen geschlossenen Ring,
von welchem aus Abzweigungen mit unmittel-
barem Anschluß an die Hauptbahnen Wiens,
in Aussicht genommen waren. Im Zug der
Donaukanallinie war nächst dem Kaiserbad die
Anlage eines Centraibahnhofs, ferner beim
Gumpendorfer Schlachthaus eine größere Sta-
tionsanlage in der Wientballinic vorgesehen,
von welcher der Flügel nach Hietzing mit einer
Abzweigung zur Elisabeth- Bahn, ferner auch
der Flügel zur Südbahn abzweigen sollte. Der
etwa 12,9 km lange Ring sollte längs der Bö-
schungen des Donaukanals und des Wienflusses
als Hochbahn auf eisernen Viadukten, in der
Gürtelstraße mit Rücksicht auf die Boden-
gestaltung teils als Viadukt, teils als offener
oder gedeckter Einschnitt ausgeführt werden.
Die Flügellinien waren sämtlich als Hoch-
ttDcyklopftdie de« Eisenbahnwesen».
bahnen, zumeist mit Viadukten, geplant.
Allein auf ein« Verbesserung der sanitären
Verbältnisse im Wienfluß war hierbei nicht
Bedacht genommen. Die Baukosten des Haupt-
rings und der Flügelbahnen, im ganzen etwa
19 km, waren nach dem vorgelegten allge-
meinen Projekt auf 35 970 000 fl. (d. i.
1 893 000 fl. für 1 km) veranschlagt, für deren
Beschaffung keinerlei finanzielle Unterstützung
gefordert wurde. Gegen dieses Projekt erhob die
Gemeinde Wien sofort ernstliche Einwendungen,
die sich nicht nur gegen dessen Grundprincipien
wendeten, sondern überhaupt die Zustimmung
zu jedem Stadtbahnprojekt von der befriedi-
genden Lösung einiger Vorfragen principieller
Natur abhängig machten. In erster Linie hatte
das Projekt den Fehler, auf die Wienflußregulie-
rung keine Rücksicht zu nehmen, außerdem
lehute die Gemeinde Wien die durchgehende Aus-
führung der Linie als Hochbahn ab, und zwar
einesteils wegen der hierbei erforderlichen Über-
schreitung der Ringstraße nächst der Aspern-
Brücke, der Verunstaltung des Prospekts an
der Schwarzenberg-Brücke und anderseits wegen
der Verstellung des Donaukanalufers. Trotz-
dem entschloß sich das Handelsministerium,
mit den Konzessiouswerbern in weitere Ver-
handlung einzutreten und diese erlangten
endlich am 2*. Januar 1883 die aUerh
Konzession. Die Länge des konzessionierten
Bahnnetzes betrug infolge Einbeziehung meh-
rerer Zweiglinien im ganzen rund 28 km, wo-
von 22,7 km zweigleisig hergestellt werden
sollten. Nachdem mittlerweile der Wiener
Gemeinderat das vom Stadthauarat ausge-
arbeitete Projekt der Wienflußregulierung an-
genommen hatte, wurde den Konzessionären
noch auferlegt, beim Bau der Wienthallinie
sich dem genannten Projekt anzupassen. Die
Konzessionäre glaubten durch das hierbei be-
wiesene Entgegenkommen die bisherige Gegner-
schaft der Kommune beseitigt zu haben. In
dieser Annahme irrten sie sich jedoch. Das
Stadtbauamt hatte mittlerweile ein Projekt für
die W. inVerbindung mit derWienflußregulierung
ausgearbeitet, welches vom Gemeinacrat an-
genommen wurde. Auf Grund dieses Beschlusses
erhoben die Vertreter Wiens Protest gegen
die Ausführung des Fogerty' sehen Projekts.
Diese Vorgänge wirkten auf die Konzessionäre
entmutigend, umsomehr als die Haltung der
Kommune die Geldbeschaffung für das Unter-
' nehmen erschwerte Auch hatten sich die Ver-
hältnisse des englischen Geldmarkt« inzwischen
wesentlich verschlechtert, und die Konzessionäre,
welche bereits eine Kaution im Betrag von
1 Mill. Gulden bei der österreichischen Staats-
verwaltung erlegt hatten, waren genötigt das
Projekt, das mehrere Jahre lang die Bevölke-
rung Wiens lebhaft beschäftigt und den Gegen-
stand heftiger Kämpfe gebildet hatte, auf-
zugeben und die bedeutende Kaution verfallen
zu lassen, nachdem die Aussicht, die ent-
sprechenden Geldmittel zu beschaffen, völlig
S;sch wunden war. Mittels Kundmachung des
andelsministeriums vom 14. März 188») wurde
schließlich die Konzession infolge Nichterfüllung
der hiermit eingegangenen Verbindlichkeiten
als erloschen erklärt.
Wenn auch dem Gürtelbahnprojekt
Fogerty manche Mängel anhafteten, so die
nahezu gänzliche Außerachtlassung der Be-
224
Digitized by Google
Wiener Stadtbahn
dürfnisse der künftigen Donaustadt, die nur
indirekte Einbeziehung der Wiener Verbindungs-
bahn in das Stadtbahnnetz, die zu geringe
Zahl von Radial Verbindungen, so war doch die
Linienführung eine zweckmäßige und ist die-
selbe bei den späteren Projekten mit geringen
Veränderungen beibehalten worden. Auch woll-
ten die Konzessionäre der Gürtelbahn ihr Unter-
nehmen ohne jede finanzielle Unterstützung
durchführen, was bei den späteren Stadtbahn-
projekten nicht mehr der Fall war.
Sicherstellung der W. durch die
Kommission für Verkehrsanlagen
in Wien. Den unmittelbaren Anstoß zur >
Lösung der Stadtbahnfrage gab die durch das !
niederösterreichische Landesgesetz Tom 19. De-
zember 1890 erfolgte Vereinigung mehrerer
Gemeinden und Gemeindeteile mit Wien. Bei
den Verhandlungen, welche der Schaffung des
erweiterten Wien vorausgingen, wurde allseitig
hervorgehoben, daß infolge der Erweiterung
des Stadtgebiets, sowie vermöge der Auflassung
der bestenenden Linienwälle und der Verlegung I
der Verzehrungssteuerlinie bis an die Grenze
des erweiterten Stadtgebiets eine durchgreifende
Änderung in den bisherigen Verkehrsverhält-
nissen der Stadt Wien und ihrer Umgebung
sich vollziehen werde und die Herstellung eines
Stadtbahnnetzes für Wien nicht länger auf-
geschoben werden könne. Vor Einbeziehung
der Vororte besaß das Gemeindegebiet Wien
eine Grundfläche von 56,4 km3, nach erfolgter
Einbeziehung derselben besitzt das erweiterte \
Gemeindegebiet 1 78 km'2 Flächeninhalt. In den j
zehn Bezirken Wiens wohnten über 800 000
Menschen. Die Einwohnerzahl des erweiterten
Wien beträgt 1315 000 Seelen.
Die eingehenden Studien, welche nunmehr
der Stadtbahnfrage gewidmet wurden, er- j
gaben, daß aus technischen und bauökono- i
mischen Erwägungen, wie auch aus finanziellen
Rücksichten die Sicherstellung des Wiener I
Stadtbahnnetzes nur im engsten Zusammenhang
mit der Ausführung mehrerer anderer öffent-
licher Anlagen in Wien, und zwar: der Wien-
»lußregulierung, der Anlage von Hauptsammei-
kanälen längs des Donaukanals und der Um-
gestaltung des letzteren in einen Handels-
und Winterhafen erfolgen kann. Die Wien-
tlußregulierung wurde als die notwendige Vor-
aussetzung für die Anlage der Wientballinie
der YV. hingestellt und die Arbeiten für
diese beiden Anlagen als in engster Verbin-
dung stehend bezeichnet. Ebenso wurde die
Umwandlung des Wiener Donaukanals in einen
gegen Hochwasser gesicherten Handels- und [
Winterhafen in der Strecke von der Aspern- :
Brücke bis zur Brigitta-Brücke mit den Arbeiten
der W. (Donaukanallinie) als im engsten tech-
nischen Zusammenhang stehend bezeichnet,
während die Anlage seitlicher Hauptsammel-
kanäle zu beiden Seiten des Donaukanals, welche
einem längst gefühlten Bedürfnis in gesund-
heitlicher Beziehung Rechnung tragen, durch !
die erwähnte Umgestaltung des Wiener Donau- ,
kanals notwendig erscheint, Dieser technische
Zusammenhang der erwähnten Verkehrs- und
Assanierungsanlageu hat nun zu dem Entschluß i
geführt, diese großen öffentlichen Arbeiten I
durch das Zusammenwirken des Staats, des
Lands Kiederösterreich und der Gemeinde Wien
nach einem einheitlichen Gcsammtjdan herzu-
stellen und für die einheitliche Leitung der
Projektaufstellung und eigentlichen Bauführung
die Bildung einer besonderen Kommission (Kom-
mission für Verkehrsanlagen) in Aussicht zu
nehmen.
Nach den Gesetzen vom 18. Juli 1892 und
vom 9. April 1894 zerfällt das Stadtbahnnetz
in zwei große Gruppen, und zwar in Haupt-
bahnen und in Lokalbahnen.
Die Hauptbahnen gehen von dem im
Zug der Kaiser Franz Joseph-Bahn neu zu er-
bauenden Bahnhof Heiligenstadt aus. Zu
diesen gehören:
a) Die Gürtellinie (Fig. 1680), eine zumeist
im Spiegel der Gürtelstraße, teils als Hoch-
bahn teils als Tiefbahn geführte Verbindung
der Kaiser Franz Joseph-Bahn mit der Kaiserin
Elisabeth-(West-)Bahn (jedoch ohne unmittel-
baren Gleisanschluß), sowie mit der Wiener
Verbindungsbahn und der Südbahn in den
Bahnhöfen Meidling. bezw. Matzleinsdorf. Von
dieser Linie soll das Stück vom Bahnhof Hei-
ligenstadt bis zur Gumpendorferstraße und die
Rampe zur Wienthailinie in der ersten Baupe-
riode bis 1897, der Rest bis 1900 fertiggestellt
werden. Effektivkosten etwa 25,4 Mill. Gulden,
beiläufige Baulänge 14 km.
b) Die Donaustadtlinie, eine Fort-
setzung der Wiener Verbindungsbahn (s. d.i
vom Praterstern in die Donaustadt, soll nächst
demselben als Hochbahn abzweigen, zu dem
neu zu errichtenden Rangierbahnhof Donau-
stadt, von da zur Donauuferbahn und längs
derselben zum Rangierbahnhof Brigittenau
führen, den Donaukanal übersetzen uud in den
Bahnhof Heiligenstadt mündeu. Statt dieser
Linie wird eine Alternative studiert (in Fig.
1680 gestrichelt eingezeichnet), welche vor
dem Nordbahnhof vorüber zur Nordwestbahn
und längs derselben zum Rangierbahnhof
Brigittenau führt. Effektivkosten und Baulänge
derzeit noch unbestimmt.
c) Die Vorortelinie, eine zweite Verbin-
dung der Kaiser Franz Joseph- Bahn mit der
Kaiserin Elisabeth-Bahn, führt von Heiligen-
stadt über Döbling, Gerstbof, Hernais, Ottakring
und Breitensee auf Dämmen, in Einschnitten
und in Tunnels nach der Station Penzing.
Effektivkosten etwa 9,7 Mill. Gulden. Voll-
endungstermin für die Strecke von Ottakring
nach Heiligenstadt bis Ende 18<»7, von da bis
Penzing 1900, Baulänge beiläufig 9,5 km.
Die Lokalbahnen bezwecken eine Ver-
bindung des Bahnhofs Heiligenstadt mit dem
Hauptzollamt und mit der Station Hütteldorf
der Kaiserin Elisabeth-Bahn. Zu diesen ge-
hören :
d) Die Wien thal Ii nie, welche zumeist als
Tief bahn von der S tat ion Hütte ldorf der W estbahn
ausgehend, längs des Wienflusses bis zum
Hauptzollamt und dann mittels eines besonderen
Gleises neben jenen der Wiener Verbindung:-
bahn zum Praterstern führt: beiläufige Bau-
länge 11,4 km, Effektivkosten etwa 9,36 Mill
Gulden.
<) Die Douaukanallinie führt vom
Hauptzollamt längs des Donaukauais, teils &1«
Tiefbahn, teils als Hochbahn, bis zum Franz
Jospph-Bahnhof (Heiligenstadt |. Baulänge 5.»» km.
Effektivkosten 7,9 Mill. Gulden.
Diese beiden Linien sollen bis 1897 dem
öffentlichen Verkehr übergeben werden.
Digitized by Google
Wiener Stadtbalm
3Ö37
/') Die innereBinglinie, eine Linie längs
der Museums-, Landesgerichts- und Unirersi-
tätsstraße, sowie des Schottenrings (Verbindung
dor Wienthallinie mit der Donaukanallinie),
4 km. Effektivsten 4,6 Mill. Gulden.
Der von der Begierung ursprünglich vor-
gelegte Plan des Stadtbahnnetzes, bei welchem
Verbindung Penzing - Kaiser Ebersdorf und
Matzleiusdorf-H&uptzollamt Nordbahnhof bildet
einen integrierenden Teil des gedachten Netzes.
Hingegen hat Fogerty die Herstellung eines,
und zwar inneren Rings mit Außerachtlassung
der bestehenden Verbindungsbahn vorgesehen;
der Anschluß der einzelnen Bahnen und die
das F o g e r t y'sche Projekt ausgedehnte Be-
rücksichtigung fand, verfolgt in erster Linie
die Bestimmung, die Verbindung der einzelnen
in Wien einmündenden Bahneu herzustellen.
Kine Ausnahme besteht rücksichtlich der Nord-
westbahn, und zwar wohl nur dann, wenn die
erst erwähnte Alternative der Donaustadtlinie
zur Ausführung gelangt. Die schon bestehende
Mitbenutzung einzelner Teile der in Wien ein-
mündenden Bahnen sollte auf Kosten der letz-
teren bewerkstelligt werden.
Außerdem wird das obige Netz noch be-
reichert werden durch die innere Stadtlinie
( Lasteustraße), durch die Vorortebahn, durch
die über den Reunweg gedachte Abzweigung
zur Aspang-Bahn und zum Centralfriedhof,
224'
Digitized by Google
3538
Wiener Stadtbahn
durch die Dornbach-Pötzleinadorfer Linie und
durch eine zweite Donaukanallinie Tom Hanpt-
zollaint bis Nußdorf, endlich durch die unter-
halb der inneren Stadt sich gegenseitig durch-
schneidenden elektrischen Bahnen.
Der Verkehrskommission wurden die sämt-
lichen unter a bis t aufgezählten Linien kon-
zessioniert, und zwar die drei erstgenannten
Linien mittels Konzession vom 18. Dezember
1892 und die unter d uud e angeführten Linien,
deren Konzessionierung anfänglich an eine
Privatunternehmung beabsichtigt war, am
3. August 1804. Die iuuere Ringlinie soll an
Private konzessioniert werden. Die bis jetzt
konzessionierten Linien sollen zweigleisig mit
allen zur Bewältigung des lokalen Personen-
sowie des Durchgangsfrachten Verkehrs not-
wendigen Anlagen hergestellt werden, wobei
durchwegs das Lichtraumprotil des V. D. E.-V.
eingehalten werden soll.
Der kleinste Krümmungshalbmesser soll
auf der Gürtel-, Donaustadt- und Vorortelinie
160 m, vor Einfahrt in die Station 150 m, auf
der Strecke Aspernbrücke-Augartenbrticke der
Donaukanallinie 180 m, auf den übrigen
Strecken dieser Linie, sowie auf der Wienthal-
linie 150 m betragen.
Die größte zur Anwendung gelangende
Neigung ist mit 20u/u0, ausnahmsweise mit
20,8 °.,n) festgesetzt.
Personenhaltestellen können in Neigungen
von 20 %0, Stationen in solchen von höch-
stens 2,5 '\m errichtet werden.
Die Durchfahrtsöffhungen für überbrückte
Straßen sind je nach den Bedürfnissen der be-
treifenden Stadtteile mit 3,2—5,4 m lichter
Höhe geplant.
Die Viadukte sollen thunlichst gewölbt
ausgeführt werden, wodurch, abgesehen von der
geringeren Geräuschentwicklung im Vergleich
zu Eisenkonstruktionen , auch eine Kosten-
ersparnis erzielt und die Möglichkeit geschaffen
wird, die überwölbten Räume, soweit sie nicht
dem Verkehr dienen oder für Babnzwecke ver-
wendet werden, durch Vermietung nutzbar
machen zu können. Nur wo die zur Anwendung
gewölbter Viadukte erforderliche Höhe fehlt,
sollen Eisenkonstruktionen gewählt werden, in
welchem Fall bei längeren eisernen Viadukten
zur Vermeidung des Geräusches der Züge der
Oberbau in ein entsprechend hohes Schotterbett
gelegt wird. Auch die Überfahrtsbrücken von
Straßen und Wegen sollen gewölbt oder mittels
Eisenkonstruktion hergestellt werden.
Die längs des Donaukanals zu führende
Bahnlinie ist als gedeckte Galeriebahn in der
Weise geplant, daß die Decke ihre flußseitige
Unterstützung durch Säulen findet. DieTrace der
Wientballinie wird im Bereich des regulierten
Wienbetts unmittelbar hinter der rechtsseitigen
Abschlußmauer des Wientlusses geführt.
An den Stellen, au welchen die Wienthal-
linie als offene Einschnittbahn die gedachte Ab-
schlußmauer entlang geführt ist, soll, solange
der Wientiuß daselbst nicht eingewölbt wird,
diese gemeinschaftliche Mauer auf 1,4 m Höhe
über die Hochwasserlinie des regulierten Fluß-
laufs, im übrigen aber die Bahn auch im offenen
Einschnitt derart ausgeführt werden, daß bei
späterer Einwölbung des Wienflußbetts die Ein-
deckung der betreffenden Bahnstrecke anstands-
los stattfinden kann.
Die Lüftung der gedeckten Strecken erfolgt
teils durch die zwischenliegenden offenen Ein-
schnitte, teils durch Anordnung besonderer
Luftschächte oder mittels Luftsauger.
Der Gleisabstand darf auf der freien Strecke,
wenn Säulen zwischen Gleisen aufgestellt werden,
auf der Gürtel-, Donaustadt- und Vorortelinie
4,3 m, auf der Donaukanal- und Wienthallinie
4,1 m, sonst aber auf den drei erstgenannten
Linien 4 m, auf den beiden letztgenannten
Linien 3,8 m betragen.
In Stationen beträgt der Gleisabstand 4,75 m,
auf der Wienthal- und Donaukanallinie kann,
wenn keine Säulen zwischen den Gleisen an-
geordnet werden, dieser Abstand auf 4,6 m ver-
ringert werden.
Der Oberbau ist mit Querschwellen aus Holz
oder Flußeisen und mit Flußstahlschienen von
35,4 kg/m Gewicht herzustellen.
Die Bahnsteige in den Stationen sind min-
destens 50 cm über Schwellenhöbe, für jede
Fahrtrichtung getrennt anzulegen, so zwar,
daß ein Überschreiten der Gleise durch die
Reisenden vermieden wird.
Die Breite der durchaus gedeckten Bahn-
steige soll mindestens 4 m betragen.
In den Stationen werden Empfangsgebäude
errichtet, in denen sich außer den Dienst- und
Warteräumen noch die Fahrkartenschalter und
die Treppen zu den Bahnsteigen befinden.
Fahrbetriebsmittel. Die Beistellung
der Fahrbetriebsmittel erfolgt durch die zur
Führung des Betriebs in Aussicht genommene
Generaldirektion der Staatsbahnen im Einver-
nehmen und auf Kosten der Kommission für
Verkehrsanlagen.
Zur Beschaffung der Fahrbetriebsmittel sollen
für die Gürtel-, Vororte- und Donaustadtlinie pro
Kilometer mindestens 30 400 fl. und für die
Donaukanal- und Wienthallinie zusammen
1 500 000 fl. verwendet werden.
Für die W. sollen fünfachsige Tenderloko-
motiven in Verwendung genommen werden,
deren Rostanordnung Steinkohlen- oder Coaks-
feuerung ermöglicht; überdies werden an den
Lokomotiven noch Apparate für Petroleum-
feuerung und zur Rauchvenehrung angebracht.
Die Personenwagen werden als Durchgangs-
wagen für II. und III. Klasse mit Mittelgang
und stirnseitig angebrachten Plattformen und
Treppen ausgeführt. Die Wagen II. Klasse
sollen je 40, jene der III. Klasse je 48 Sitz-
plätze enthalten. Einzelne Wagen sollen gleich-
zeitig als Gepäck- und Personenwagen ein-
gerichtet werden; der Gepäckraum soll bei
diesen Wagen mit Klappsitzen versehen werden.
Die Plattformen erhalten 2,060 m Länge und
O.870 m Breite. Den Verkehr zwischen den
Wagen sollen seitlich abgeschlossene, nach
oben offene Übergangsbrücken ermöglichen.
Sowohl die Hauptbahnen als die Lokal-
bahnen werden mit allen erforderlichen opti-
schen und akustischen Signalen, mit Block- und
Telegrafeneinrichtungeu uud Centralweichen-
stellanlagen, die Gürtellinie soll überdies mit.
Stationsdeckungssignalen ausgestattet werden.
Bei den in unmittelbare Verbindung mit
den k k. Staatsbahnen gebrachten Stadtbahn-
linien gelangt der Lokomotivbetrieb zur Ein-
führung. Als noch die Aussicht bestand, die
Lokalbahnlinien im Weg der Privatunter-
nehmung sicherzustellen, ist auch die Einfüh-
Digitized by Google
Wiener Verbindungsbahn
3539
rung des elektrischen Betriebs auf denselben
geplant worden. Nunmehr bleibt derselbe ledig-
lich für die Binglinie und die Untergrundbahnen
durch die innere Stadt vorbehalten.
Bezüglich des auf dem Stadtbahnnetz ein-
zuführenden Betriebssystems wird in der
Begründung zur ersten Regierungsvorlage
darauf aufmerksam gemacht, daß mit Rück-
sicht auf die bei den Stadtbahnen in London
und insbesondere in Berlin gewonnenen Er-
fahrungen von der Überführung der Fern-
züge von den anschließenden Hauptbahnen
auf die Stadtbahnlinion, und demnach auch
von der noch im Stadtbahnprojekt Fogerty
vorgesehenen Errichtung eines CentraTbahn-
hofs oder mehrerer nebst dem Lokal- auch
dem Fernverkehr dienender Bahnhöfe, Ab-
stand zu nehmen wäre. Hierdurch soll jedoch
nicht ausgeschlossen werden, daß die Linien
mit den Lokalstrecken der Hauptbahnen in
unmittelbare Schienenverbindung gebracht
werden und die Lokalzüge von den Stadt-
bahnlinien auf die Lokalstrecken der Haupt-
bahnen übergehen und umgekehrt. Der Verkehr
auf dem Stadtbahnnetz soll durch zweckmäßige
Einrichtungen des Betriebs in jeder zuver-
lässigen Weise erleichtert werden. Es besteht
die Absicht, in der Zeit zwischen den frühesten
Morgen- und den spätesten Abendstunden
nach Maßgabe des Bedarfs zahlreiche Züge
in dichter Aufeinanderfolge in regelmäßigen
Zwischenräumen bis zu drei Minuten verkehren
zu lassen. Das Ein- und Aussteigen in den
Stationen soll in möglichst rascher Weise be-
werkstelligt werden. Ferner sollen im Verkehr
der Lokalbahnlinien untereinander, soweit thun-
lich, direkt« Züge nach allen Richtungen ein-
gelegt werden, so daß ein Umsteigen in der \
Regel nicht erforderlich sein wird. Die Frage,
ob die Lokalstrecken der Stadtbahnlinien künftig j
auch für den Güterverkehr einzurichten seien,
wurde anfangs einem späteren Zeitpunkt zur
Entscheidung vorbehalten, um nunmehr in
dem Sinn gelöst zu werden, daß die Lokallinien
sogleich auch für den Güterverkehr einzurichten
sind.
Die Kommission für Verkehrsan-
lagen in Wien arbeitet unter Verantwort-
lichkeit und unter dem Vorsitz des Handels-
ministers oder eines von diesem zu bestim-
menden Vertreters und soll aus je zwei bis
fünf Abgeordneten des Staats, Lands und
der Gemeinde Wien zusammengesetzt sein.
Jeder der drei Kurien kommt das gleiche
Stimmrecht zu; dasselbe erscheint also unab-
hängig von dem Verhältniß der finanziellen
Beteiligung, worin ein weitgehendes Zu-
geständnis der Staatsverwaltung erblickt werden
muß. Es ist übrigens im Programm ausdrück-
lich vorbehalten, daß durch die Einsetzung :
der Kommission die gesetzliche Zuständigkeit i
der zur Projektsgenehmigung und Bauüber-
wachung berufenen Behörden und Organe nicht
berührt wird. Es wurde von vornherein in
Aussicht genommen, daß die Generaldirektion
der Staatsbahnen den Bau der W. für Rechnung
der Kommission auszuführen habe.
Die Geldbeschaffung erfolgt durch
Bildung eines von der Kommission zu ver-
waltenden besonderen Fonds und durch ein
von der Kommission aufzunehmendes Anlehen,
welches mit höchstens \% Verzinsung — später
wurde die Möglichkeit eines niedrigeren Zins-
fußes ins Auge gefaßt — und nach Analogie
der Kapitals tügung für konzessioniert« Eisen-
bahnen innerhalb längstens 90 Jahren zurück-
gezahlt worden soll. Die Beteiligung der drei
Kurien (Staat, Land und Gemeinde) an den
Kapitalslasten wurde nach Maßgabe des un-
gleichen Interesses der Kurien bei den Anlagen
verschieden festgesetzt. Bezüglich des Stadt-
bahnnetzes wurde entsprechend der Höbe der in
anderen Fällen erzielten Beitragsleistungen der
Länder und der Lokalinteressenten zu Eisenbahn-
bauten die Anteilnahme des Staats, des Lands
und der Gemeinde mit &7l/aX, und V[%X
I der Kapitallasten für die Hauptbahnen und
! mit. 86X ©X und ™% des Erfordernisses für
Lokalbahnen, soweit diese nicht im Weg der
Konzessionierung sichergestellt werden, ver-
einbart. An den Kosten der Hauptsammeikanäle
längs des Donaukanals, die sich vorwiegend als
städtische, der Gemeinde zur Last fallende An-
lagen darstellen und für die beiden anderen
Kurien nur wegen ihres Zusammenhangs mit
den übrigen Verkehrsanlagen Wert haben, sollen
der Staat und das Land mit der Quote von
5V teilnehmen. Für die Kosten der Umge-
staltung des Donaukanals, der als Bestandteil
der Donauregulierung anzusehen ist, sollen die
für die letztere festgesetzten Quoten Anwendung
finden, demnach auf den Staat 66a/3X» auf das
Land 25# und die Gemeinde 8"?tf der Kosten
entfallen. Für die Wienflußregulierung hat so-
wohl der Staat als das Land je einen Anlehens-
betrag von 5 Mill. Gulden zu übernehmen.
Die voraussichtlichen Kosten der W. sind im
ganzen (ohne Zwischenzinsen und Geldbeschaf-
fungskosten) mit 90,2 Mill. Gulden veranschlagt.
Hiervon entfallen auf die I. Bauperiode (End-
termin 1897) 63,6 Mill., auf die II. Bauperiode
(1898 bis Ende 1900) 13.8 Mill. und auf die
III. Bauperiode (vom Jahr 1900 ab) 22,8 Mill.
Gulden. Sonnenschein.
Wiener Verbindungsbahn (7,354 km),
bestehend aus den Strecken Matzleinsdorf-
Nordbahnhof (6,741 km), Flügel zum Haupt-
zollamt (0,464 km), Flügel zum Lastenbalm -
hof der Kaiser Ferdinands-Nordbahn (0,159 km).
Schon im Jahr 1842 hatte die Leitung des
Hauptzollaints in Wien die Herstellung einer
Eisenbahnverbindung zwischen dcnWiener Bahn-
höfen der Nordbahn und der Wien-GIoggnitzer
Bahn und dem Hauptzollamtsgebäude als
ein Bedürfnis erklärt. Die Verhandlungen
währten bis 1846. In diesem Jahr wurde über
allerh. Entschließung vom 12. Dezember ent-
schieden, daß die ganze Verbindungsbahn als
.staatsbahn, und zwar für den Betrieb mit
Pferden zu erbauen sei. Mannigfache Zwischen-
fälle verzögerten jedoch den Bau derart, daß
derselbe länger als ein Jahrzehnt dauerte, um-
somehr, als man sich nun entschlossen hatte,
die Bahn für Lokomotivbetrieb einzurichten.
Die Strecke Südbahnhof-Hauptzollamt wurde
am 16. Oktober 1867, die Strecke Hauptzoll-
amt-Nordbabnbof am 1. Juli 1869 dem Betrieb
Ubergeben. Auf Grund des Vertrags vom 28. De-
zember 1859 war der Betrieb auf die Dauer eines
Jahrs (vom 1. Januar 1860 an) pachtweise von
der Süd- und Nordbahn (von letzterer hin-
sichtlich der Güterzüge in der Strecke Haupt-
zollamt - Nordbahnhofi übernommen worden,
gegen eine an die Staatsverwaltung zu entrich-
Digitized by Google
Wien-Hietzing-Mödüng
tende Quote von 60^, später 60 % der Brutto-
einnahme. Dieser Vertrag dauerte stillschweigend
bis Ende 1869. Im Jahr 1868 faßte nämlich die
Staatsverwaltung den Entschluß, die W. zu ver-
kaufen. Im Jahr 1870 ging die W.t sowie das
Recht zum Betrieb derselben ihr die Dauer von
90 Jahren (gerechnet vom 20. Januar 1870 an)
in den Besitz der sechs großen, in Wien ein-
mündenden Eisenbahngesellschaften und zwar
der Sudbahn, österreichischen Staatseisenbahn,
Kaiser Ferdinands-Nordbahn, Kaiserin Elisa-
beth-Babn, österreichischen Nordwestbahn und
Kaiser Franz Joseph-Bahn um den Preis von
2 Mill. Gulden über. Die thatsächlicbe Übergabe
an die neuen Besitzer erfolgte am 24. August
1870.
Zur Zeit der Wiener Weltausstellung im
Jahr 1873 wurde die W. teilweise umgebaut
und der Personenverkehr eingeführt, um die
Ausstellungsbesucher direkt von den Bahnhöfen
auf den Ausstellungsplatz befördern zu können.
Durch die umgebaute Teilstrecke Linienwall-
Staatsbahnbof-Südbabnbof nebst Verlängerung
bei Matzleinsdorf, sowie durch Anlage eines
Seitenflügels zum Lastenbahn bof der Nordbahn
(beide eröffnet am 16. Mai 1873i erfuhr die W.
eine Erweiterung um 2,672 km. Der Personen-
verkehr wurde wegen zu geringer Frequenz
schon im Juli 1873 eingestellt, 1881 aber auf der
Strecke Meidling-Hanptzollamt wieder einge-
führt und 1883 bis zum Nordbahnhof, bezw.
Praterstern ausgedehnt.
Auf Grund des Gesellschaftsvertrags vom
31. März ist im Jahr 1877 für das Unternehmen
der W. eine offene Gesellschaft gegründet
worden, deren Gesellschafter die vorgenannten
sechs großen Eisenbahnen waren.
Mit der Verstaatlichung der Elisabeth-Bahn
(1882) und der Franz Joseph-Bahn (1884) über-
gingen deren Anteile an der W. (je '/«) 9X1 den
Staat. Nunmehr suchte die Staatsverwaltung
auch die übrigen Anteile zu erwerben. Es ge-
schah dies 1887 bezüglich des 1 (i Anteils der
Nordbahn und 1889, auf Grund des Gesetzes
vom 30. Mai 1889, durch welches der Staat zur
Ablösung der Anteile der österreichichen Nord-
westbahn, der Staatseisenbahn, sowie auch jenes
der Südbahn ermächtigt wurde, bezüglich der
Anteile der österreichisch-ungarischen Staats-
eisenbahngesellschaft und der österreichischen
Nordwestbahn. 1894 wurde auch mit der Süd-
bahn eine Vereinbarung wegen Erwerbung des
der letzteren gehörenden Anteils an der W.
durch den Staat getroffen, so daß derselbe ab
1. Januar 1896 alleiniger Eigentümer der W. ist.
Der Betrieb verbleibt bis auf weiteres noch der
Süd- und Nordbahn.
Befördert wurden im Jahr 1892 1 000 706
Personen H891 900 388) und 1 334 975 t Eil-
und Frachtgüter (1891 1 191 240 t ).
Das Anlagekapital betrug Ende 1892
4 006 724 fl. (pro km 580 685 ff).
Vereinnahmt wurden 1892 680 662 fl. (1891
796 959 fl ), verausgabt 1892 512 163 fl. (1891
469 064 fl.), der Betriebskoefficient betrug 1892
73,09^ (1891 57,60^,').
Wien-Hietzing-Modling, in Niederöster-
reich gelegene Dampfstraßenbahn im Eigen-
tum und Betrieb dcrDampftramway-Gesellschaft
vormals Krau 6 k Cie. mit dem Sitz in Wien.
Mit Konzession vom 30. Juli 1882 erhielt die
Firma Krauß &Cie. das Recht zum Bau und
I Betrieb einer normalspurigen Lokalbahn (Dampf-
tramway) von Hietzing über Lainz, Speising,
Mauer und Rodaun nach Percbtoldsdorf auf die
Dauer von 90 Jahren, mit der Berechtigung zur
Fortsetzung nach Gaudenzdorf (Wien), sofern
nicht eine Verbindung Wien-Hietzing als Teil-
strecke der Stadtbahn binnen Jahresfrist gesichert
wäre. Nachdem dies nicht zutraf, orteilte die
Regierung unterm 30. Juli 1886 die Bewilligung
zum Ausbau der Strecke Wien-Hietzing. Die
Strecke Percbtoldsdorf - Mödling wurde am
! 26. März 1886 konzessioniert. Nachdem die-
I Linien Hietzing - Perchtoldsdorf eröffnet am
: 27. Oktober 1883), Wien- (Schönbrunnerlinie-)
1 Hietzing (eröffnet 22. Dezember 1886, zusammen
13.553 km,) und Perchtoldsdorf-Mödling (3,293
km, eröffnet 12. Mai 1887) dem Betrieb über-
Seben waren, war die direkte Verbindung Wien-
lödling hergestellt und wurden nunmehr die
| drei Linien mit Bewilligung des Handelsmini-
' steriums mit dem gemeinsamen Namen „Lokal-
: bahn (Dampftramway) Wien-(Schönbrunner-
I linie) Hietzing -Mödling" bezeichnet. Infolge
des Stadtbahnbaus wird mit 1. Januar 1895
die Teilstrecke Wien - (Schönbrunnerlinie)
j Hietzing für Zwecke der Wiener Stadtbahn ab-
gelöst, der Betrieb eingestellt und nach er-
folgtem vollständigen Umbau der letzteren ein-
verleibt werden (s. Wiener Stadtbahn).
Für die am 19. September 1688 eröffnete
Zweiglinie Hietzing- Ober St. Veit (2,345 km)
wurde die Konzession am 29. Dezember 1886
unter fast gleichlautenden Bestimmungen wie
für die Linie Hictzing-Perchtoldsdorf erteilt.
Am 3. April 1884 erfolgte die Konzessio-
nierung der Linie Wien -Stammersdorf- Groß
Enzersdorf (25,729 km) mit der Verpflichtung,
auf Verlangen der Regierung auch Fortsetzungen
von Groß Enzersdorf nach Orth und Abzwei-
gungen von Kagran einerseits nach Wien, ander-
seits nach Leopoldau herzustellen. Die Eröffnung
der Linie Wien - Stammersdorf - Groß Enzers-
dorf fand am 7. Juni 1886 statt.
Anfang 1888 machte dieFirmaKrauß & Cie.
Schritte für die Errichtung einer Aktiengesell-
schaft, die neben den genannten Linien auch die
derselben Unternehmung gehörende Dampftram-
way Wien-Stammersdorf-Groß Enzers-
dorf übernehmen sollte. Die Regierung ha<
diesem Ansuchen am 27. August 1888 Folge
gegeben, worauf sich am 22. September die Ge-
sellschaft unter der Firma „Dampftramway -
Gesellschaft vormals Krauß k Cie." mit dem
Sitz in Wien konstituierte.
Das Aktienkapital der Dampftramway- Ge-
sellschaft vormals Krauß & Cie. besteht aus
3 600000 fl. in 9000 Priorität«- und 9000 Stamm-
aktien, zusammen in 18 000 volleingezahlten,
auf den Überbringer lautenden Aktien zu je
200 fl. Die Dividenden für die Prioritätsaktien
betrugen 1888 bis 1892 4V,X jene der Stamm-
aktien 3/4X für 1888 und 1889, für 1890
und 1892 J/sX? J891 wurde keine Dividende
gezahlt.
Hinsichtlich der Betriebsergebnisse auf sämt-
lichen Linien der Unternehmung (zusammen
44,920 km), wie auch hinsichtlich ihres Bestands
an Fahrbetriebsmitteln sei bemerkt:
Die Einnahmen betrugen 1892 327 290 fl.
(1891 319 961 fl ), die Ausgaben 231 728 fl
(1891 233 496 fl.). Der Betriebskoefficient stellt
sich somit auf 70,80 yi (1891 72.78X).
Digitized by Google
Wien-Inzeredorf — Winden
3541
Befördert wurden 1892 2 112 614 Personen 1
(1891 2 041 604) und 6 916 1 Güter, einschlieft-
lieh Gepäck und Eilgut (1891 8661 t).
An Betriebsmitteln waren am Ende des Jahrs I
1892 Torhanden: 28 Tenderlokomotiven, 108
Personenwagen mit 4828 Sitzplatzen und 21 |
Güterwagen.
Wien-Inzersdorf, s. Wiener Lokalbahnen.
Wien -Pottendorf -Wiener Neustädter !
Bahn (68,114 km), in Niederösterreich ge-
legene eingleisige, normalspurige Privatbahn
mit dem Sitz der Gesellschaft in Wien, be-
trieben auf Konzessionsdauer (90 Jahre) von ',
der österreichischen Südbahn, umfaßt die j
Linien Meidling (Wien) - Pottendorf -Wiener I
Neustadt (60,684 km). Pottendorf- Grammat-
Neusiedl (13,866 km) nebst Zweigbahn Eben-
furth-Landesgrenze bei Neufeld (2,262 km) und
das Verbindungsgleis mit der Donaulande-
Bahn bei Inzersdorf (1.302 km). Die ursprüng-
lich dazu gehörige in Ungarn gelegene Teil-
strecke Neufeld - Landesgrenzc (0,954 km)
wurde im Jahr 1891 an die Raab-Ödenburg-
Ebenfurther Eisenbahn um den Preis von
119 930 fl. verkauft.
Die W. ist aus der Vereinigung der Wien-
Potteudorfer (die Konzession der Eisenbahn
Wien - Pottendorf - ungarische Grenze gegen
Ödenburg wurde am 10. September 1872 er-
teilt) und der Wiener Neustadt- Grammat-Neu-
siedier Bahn (s. d.) hervorgegangen und bildete
sich am 6. Juni 1874. Kurz darauf folgte der
Abschluß des Vertrags mit der Südbahn über i
die Verpachtung des Betriebs auf die ganze
Dauer der Konzession gegen einen unabänder- ;
Hohen Pachtschilling von jährlich 660 000 fl. ;
Silber.
Mittels Gesetzes vom 24. März 1875 erfolgte I
die Gleichstellung der Konzessionen und wurde j
die Dauer derselben für beide Bahnen auf
90 Jahre, vom 1. Januar 1875 an gerechnet, fest- 1
gesetzt. Gleichzeitig wurde die Gesellschaft von
der Verpflichtung zum Ausbau der Teilstrecke
von Pottendorf an die ungarische Grenze ent-
hoben.
Die Linie Meidling-Pottendorf wurde am
7. Mai 1874, bezw. 3. November 1875 eröffnet.
Ober die ErÖffnungszeit der übrigen Strecken ;
der W. siehe unter Wiener Neustadt-Grammat- I
Neusiedler Bahn.
Das Anlagekapital der W. beträgt 4 390 000
fl. in 21 950 Aktien und 6 380 000 fl. in 31 900
obigen Obligationen zu je 200 fl., zusammen
10 770 000 fl. Silber.
Die stärkste Neigung der W. beträgt tf,49°/00,
der kleinste Krümmungshalbmesser 250 m.
Die Einnahmen betrugen 1892 88» 930 fl.
(1891 975 748 fl.), die Ausgaben 450 423 fl. (1891
426 578 fl), der Betriebskoefficient 50,67X
(1891 43.61X)-
An Fahrbetriebsmitteln besaß die W. Ende i
1802: 11 Lokomotiven. 11 Tender, 30 Personen-
und 106 Güterwagen.
Befördert wurden 1892 237 926 Personen
(1891 235 3161 und 759 457 t Güter (1891
785 876 t).
Die W. hat Anschluß in Meidling und Wiener
Neustadt an die österreichische Südbahn, in
Grammat-Neusiedl au die österreichisch-unga-
rische Staatseisenbahngesellschaft und in Eben-
furth an die Lokalbahn Ebenfurth-Wittmanns-
dorf.
Wien-Stammersdorf, s. Wien-Hietzing-
Mödling.
Wien -Wiener Neudorf - Guntramsdorf ,
s. Wiener Lokalbahnen.
Wiesbadener Eisenbahn, s. Nassauische
Eisenbahnen.
Wiesen t ha 11) ahn, s. Badische Staatebahnen.
Wilhelm Luxemburg-Bahnen, s. Elsaß-
lothringische Eisenbahnen.
Wilhelmsbahn, s. Oberschlesiache Eisen-
bahn.
Wilke, Robert, kgl. sächsischer geheimer
Rat, geb. am 5. Dezember 1804 zu Freiberg
in Sachsen, gest. am 6. März 1889 zu Dresden,
trat nach Besuch des Gymnasiums als frei-
williger Kanonier bei der sächsischen Fuß-
artillerie ein, besuchte die sächsische Militär-
akademie und wurde 1824 Tranchee- Sergeant
(Fähnrich) und 1827 Ingenieuroffizier. Im Jahr
1836 neben anderen mit der Tracierung der
sächsisch - bayrischen Bahn (Leipzig - Hof , s.
Sächsische Eisenbahnen) betraut, führte er von
1841 an als Abteilungsingenieur unter Bei-
behaltung seines Grads als Ingenierhauptmann
die für die damalige Zeit außerordentlich
schwierigen Vorarbeiten für die Gebirgsstrecke
Werdau-Hof und insbesondere die Projektie-
rung der berühmten Göltzschthal- und Elster-
thal-Viadukte (s. Sächsische Eisenbahnen) aus.
Am 1. Februar 1844 zum Oberingenieur er-
nannt, leitete er den Bau dieser Brücken und
der noch übrigen Bahnstrecke unter schwierigen
Verhältnissen mit großer Thatkraft. Nach Be-
endigung des Baues als Major aus dem Militär-
dienst geschieden, ward er am 1. Januar 1853
geheimer Finanzrat im sächsischen Finanz-
ministerium und damit, zunächst neben dem
eheimen Baurat Kunz (s. d.), auf lange
ahre technischer Leiter des gesamten sächsi-
schen Eisenbahnwesens. Fast sämtliche Staats-
bahnlinien der Periode 1*52— 187-J (unter an-
dern Tharandt - Freiberg - Chemnitz - Zwickau,
Zwickau - Schwarzenberg , Herlasgrün - Plauen,
Eger, Floha-Annaberg, Chemnitz- Kieritzsch.
Pirna -Kamenz- Landesgrenze u. s. w.), sowie
die Privatbahnen Gössnitz-Gera, Zittau- Reichen-
berg, Annaberg -Weipert sind unter seiner
Oberleitung gebaut worden. Im Jahr 1874
trat er als geheimer Rat in den Ruhestand.
Winden Macks: Crics, m. pl.), feststehende
oder transportable Hebemaschinen, welche zur
unmittelbaren oder mittelbaren Förderung von
Lasten, hauptsächlich in lotrechtem Sinn dienen
Sie kommen sowohl als selbständige Hebe-
maschinen, als auch als Bestandteil anderer
Arten von Hebemaschinen (Kräne, Aufzüge") zur
Anwendung.
Die äußere Form der W. wird wesentlich
durch ihren Verwendungszweck und die zur
Anwendung gebrachten Getriebelemente bedingt
und werden für letztere Räderwerke, Schrauben
und Treibkolben benutzt.
Nachstehend sollen verschiedene Bauarten
von W. mit besonderer Rücksichtnahme auf ihre
Verwendung beim Eisenbahnwesen besprochen
werden.
A. Unmittelbar wirkende W. Bei
diesen Ausführungen wird die Last von der
W. unmittelbar (ohne Vermittlung eines Seil«
oder einer Kette) gehoben und gesenkt. Diese
Maschinen finden aber nur bei verhältnismäßig
geringen Förderhöhen Anwendung; sie sind
Digitized by Google
3542
Winden
t'nr Handbetrieb eingerichtet und müssen ihrem
Zweck entsprechend leicht transportierbar und
gedrängt konstruiert sein. Sie werden als
Druck- oder Zugwinden ausgeführt, bedingen
1. Druckwinden oder Hebeböcke. In
Fig. 1681a u. b ist eine Wagenwinde mit
Zahnstange dargestellt, welch letitere durch
Rädervorgelege und Kurbel in Bewegung gesetzt
wird. Die Zahnstange endet unten in eine Fratze
und trägt am oberen Ende eine Klaue, welche
beide Bestandteile jeweilig zum Anfassen der
Last verwendet werden. Das ganze Treibwerk
Flg. 1684 a.
Schnitt ab
F:K. 16»4rf.
Fig. 1686 6
demzufolge bei Verwendung die Aufstellung
unter oder über der anzuhebenden Last, und
enthalten als Getriebelemente Zahnstangen,
Schrauben oder Treibkolben ; der Angriff erfolgt
mittels Hebels oder Kurbel.
Fig. 1683.
ist in einem hölzernen Gehäuse
eingeschlossen, welches beim Ge-
brauch der W. gleichzeitig als
Stütze dient und unter der auf-
zuhebenden Last aufgestellt wird
Um die Last in beliebiger Höhe
festhalten zu können, ist ein
Sperrrad mit Einfallklinke an-
gebracht.
Die W. finden Verwendung
zum Anheben der Wagen, beim
Ausbinden, bei Achsbrüchen und
bei anderweitigen Arbeiten. Diese
W. werden außerdem vielfach bei
Hontagen und Bauten benutzt,
und zwar meist für Wirkung in
lotrechter Richtung; sie sind
aber auch zum Horizontaltrans-
port auf kurxe Strecken rer-
wendbar. Die Zahnstangenwin-
den werden für Lasten von 10O0
bis 15 000 kg und Förderhöhen
von 0,2—0,6 m gebaut.
Bei den unmittelbar wirken-
den Schraubenwinden wird
die achsiale Verschiebung von
Schraubenspindel und Schrau-
benmutter (s. Schrauben) bei
gegenseitiger Verdrehung beider
zum Lastheben verwendet. Hier-
bei kann entweder die Spindel
oder die Mutter angetrieben
werden. Der Antrieb erfolgt ent-
weder unmittelbar durch Hebel
oder bei Einschaltung von Räder-
übersetzungen mittels Kurbel
Das St eigungs Verhältnis der
Schraube muß derart gewählt
ein Rückläufen derselben unter
der Förderlast nicht stattfinden
die äußere, auf Drehung der
Schraube gerichtete Kraft zu wirken aufhört.
Die Schraubenwinden werden für Lasten bis
WOookg und Korderhöhen bis 1 m ausgeführt
I
Fig. 1685o. Fi» 1«»
werden, daß
dem Einfluß
kann , wenn
Digitized by Google
Winden
3M3
In Fig. 1682 ist die einfachste der Schrauben-
winden, der sogenannte Dreifuß, dargestellt.
Derselbe enthält eine eiserne Schraubenspindel
rnit Klaue. Die Mutter wird durch den oberen
Teil des Gestells gebildet; der untere Teil des
letzteren besteht aus drei Stutzen und einer
Fußplatte. Schraubenwinden werden häufig auf
Schlittenfüßen montiert, um die Last auch
wagerecht versetzen zu können.
Fig. 1683 zeigt eine derartige Schlitten-
winde, welche beim Einheben entgleister Eisen-
bahnfahrzeuge vorteilhafte Verwendung findet.
Solche W. werden auch mit Räder vorgelegen,
und zwar entweder mit Kuppelrädern oder mit
Schnecke oder Schneckenrad ausgeführt,
Beim Bewegen von großen und umfäng-
lichen Lasten wird eine größere Zahl von
Schraubenwinden verwendet und durch gleich-
zeitiges Drehen der einzelnen Schraubenspindeln
die Last ihrer ganzen Ausdehnung nach gleich-
mäßig bewegt. Arbeiten dieser Art sind z. B.
das Heben von Dachstöhlen beim Aufsetzen
neuer Stockwerke, das Senken der Fundierungs-
k asten von Brückenpfeilern u. s. w.
Eine vielverbreitete Anwendung finden
Schraubenwinden in den Eisenbahnwerkstätten
als Hebeböcke zum Hochnehmen von Loko-
motiven, Kesseln und schweren Wagen (Fig.
1684a bis 1686c). Man verwendet vier Böcke
(Fig. 1684a — d), von welchen je zwei einander
gegenüberstehen und durch einen Träger ver-
bunden sind; auf letzteren ruht der zu hebende
Gegenstand auf. Die Träger (Fig. 1685a— <•)
Schnitt A Ii
Fig. 1686 a. Fig. 1687.
stützen sich mit ihren Enden auf die Schrauben-
muttern der Böcke und steigen mit denselben
auf und nieder. Die Gerüste sind in Eisen aus-
geführt und bestehen aus zwei untereinander
verbundenen Säulen aus C - Eisen, welche mit
dem aus Winkeleisen gebauten Säulenfuß
entsprechend verbunden sind. Die Schrauben-
spindel läuft unten mit einem Spurzapfen in
einem Fußlager; oben ist ein Halslager an-
gebracht. Der Antrieb erfolgt von der auf den
Streben gelagerten Kurbelwelle aus mittels
Rädervorgelegen auf eine lotrechte Zwischen-
welle und von dieser durch ein Stirnräderpaar
auf die Schraubenspindel. Die Schraubenmutter
hat an den Säulen ihre Führung. Die schmied-
eisernen Träger sind entweder aus Profileisen
hergestellt oder genietet (Fig. 1685a-c), und
haben an jedem Ende gabelförmige, die Spin-
deln umfassende Auflageblecbe festgenietet.
Hydraulische Hebeböcke werden zu
den gleichen Zwecken wie die Zahnstangen-
und Schraubenhebeböcke benutzt und sind
kleine transportable hydraulische Pressen, welche
bei geringem Eigengewicht eine bedeutende
Leistungsfähigkeit besitzen. Die Hauptbestand-
teile einer solchen W. sind das Reservoir, die
Pumpe und der Windenstock. Die Pumpe ist
bei einigen Ausführungen außerhalb des Winden-
stocks angebracht, bei anderen aber ist sie in
das Reservoir eingebaut und hierdurch zwar
vor Beschädigung geschützt, aber auch schwerer
zugänglich. Als Druckflüssigkeit wird zumeist
Glycerin benutzt. Bei Bethätigung der W. wird
Fig 1688 a. Fig. 1688*.
entweder der Preßkolben oder der Cylinder be-
wegt.
In Fig. 1686 a u. b und Fig. 1687 ist Tan-
gyes hydraulischer Hebebock dargestellt.
Die hydraulischen Uebeböcke haben so wie
die übrigen hydraulischen Hebemaschinen den
Vorteil der selbstthätigen Lasthemmung; sie
verlangen aber eine sorgfältige Ausführung
und aufmerksame Instandhaltung, da durch den
guten Zustand der Ventile und Dichtungen die
Brauchbarkeit der Pumpe bedingt ist. Ein Nach-
teil der hydraulischen Hebeböcke liegt in ihrer
langsamen Wirkung. Die für Eisenbahnzwecke
verwendeten hydraulischen Hebeböcke haben
gewöhnlich eine Tragfähigkeit von 16 000 kg.
AN Baumaterial für dieselben gelangt meist
1 Gußstahl zur Anwendung.
Digitized by Google
3544
Winden
2. Unmittelbar wirkende Zugwinden
werden in Maschinenwerkstätten über größeren
Arbeitsmaschinen aufgehängt, um schwere Ar-
beitetücke leicht auf- und abbringen zu können.
In Fig. 1688 a u. b ist eine Zugwinde mit
Zahnstange dargestellt, wie sie zum Aufspannen
von Lokomotivräderpaaren auf die Drehbank
verwendet werden. Das aus zwei Blechen ge-
bildete Gehäuse hängt an zwei Flacheisen-
schienen, welch letztere von der Achse einer
Laufrolle getragen werden. Die Laufrolle be-
wegt sich auf einer Uber der Drehbank passend
angebrachten Schiene und kann diese Hori-
zontalbewegung mittels eines auf der Bollen-
achse befindlichen Ziehrads bewirkt werden.
Die W. hat doppeltes Vorgelege und Sperrrad
auf der Kurbelwelle. Die Zahnstange trägt am
unteren Ende ein Querteil mit zwei Haken
zur Lagerung der Achsen.
Zugwinden mit Schraubenbewegung sind
ganz ähnlich der vorstehend besprochenen W.
gebaut; sie haben den Vorteil, daß die Last
ohne weiteres in jeder Lage angebalten werden
kann. Auch hydraulische Zugwinden mit Preß-
oder von einem eigenen, mit der W. verbun-
denen Motor bewirkt werden. Die Stellung
dieser W. gegenüber der Last ist wegen des
biegsamen Leiters eine beliebige; hierdurch,
sowie wegen der größeren Förderhöhe bieten
sie im Vergleich zu dem unmittelbar wirkenden
W. besondere Vorteile.
Die Windentrommeln sind gewöhnlich derart
ausgeführt, daß der Leiter an der Trommel
befestigt ist und auf derselben in seiner ganzen
Länge aufgewickelt wird. Da bei großer Länge
des aufzuwickelnden Leiters sehr oreite Trom-
meln zur Verwendung gelangen müssten, macht
man in diesem Fall vom System der Friktions-
winden Gebrauch, wobei die infolge der Span-
nung am Umfang der Trommel hervorgerufene
Reibung des Seils oder der Kette es ermög-
licht, diese letzteren nach einer gewissen An-
zahl Windungen wieder ablaufen zu lassen.
Kettenräder werden sowohl bei Galle 'sehen
Gelenkketten, als auch bei gewöhnlichen Glieder-
ketten verwendet; da nach Passierung des Rads
die Kette sofort abläuft, ist hierdurch ein Mittel
zu sehr gedrängter Anordnung der W. geboten.
Damit die Last
beim Aufwinden in
jeder Lage frei schwe-
bend erhalten werden
kann, müssen an der
W. Sperrwerke ange-
bracht sein, welche den
Rücklauf des Getriebes
hindern: hierfür wer-
den meist Zahnsperr-
werke verwendet. An-
derseits ist auch erfor-
derlich, daß das Senken
der Last mit beliebiger
Geschwindigkeit bei
ausgeschaltetem Treib-
Fig. liiS'Ji
kolben finden in denWerkstästen zu obgenannten
Zwecken Verwendung.
Ii. Mittelbar wirkende Winden. Bei
diesen Bauarten erfolgt die Verbindung von
Last und Maschine durch einen aus einem
Gurt, einem Seil oder einer Kette bestehenden
Leiter, welch letzterer über eine Trommel oder
ein Kettenrad geschlungen ist ; durch die Treib-
kraft wird die Trommel oder das Kettenrad
in die zum Aufwinden der Last erforderliche
Drehbewegung versetzt. Der Kraftarm kann als
Hebel, Kurbel, Druckspeiche oder Riemen-
scheibe ausgeführt sein, und ist mit dem Last-
arm entweder unmittelbar oder mittels Räder-
vorgeleges verbunden. Für die Vorgelege finden
Stirnrädergetriebe und Schraubengetriebe Ver-
wendung; letztere meist als Schnecke und
Schneckenrad.
Der Antrieb dieser W. erfolgt von Hand aus
oder durch motorische Kraft; auf letztere Art
bei Bewältigung größerer, Lasten, wo der Hand-
betrieb ein zu großes Übersetzungsverhältnis
und demzufolge ein zu geringes Guteverhältnis
bedingen würde. Der motorische Antrieb kann
entweder von einer Transmission aus erfolgen,
werk vorgenommen
werden kann und wer-
den hierfür Bremsen
angeordnet, welche die
bei Rücklauf der W
von der Last ausgeübte
treibende Kraft durch
Einwirkung von Reibungswiderständen mäßigen
oder ganz aufbeben. Die Einschaltung der Rei-
bungswiderstäude kann entweder von Hand er-
folgen (Handbremsen) oder selbstthätig durch
die wirkende Last iselbstthätige Bremsen).
In Fig. 1689« u. b ist eine sogenannte Bock-
winde dargestellt, welche bei Bauten und in
Magazinen ausgedehnteste Anwendung findet;
das Bockgestell gestattet die Aufstellung sowohl
auf gewöhnlichem Fußboden, als auch auf Ge-
rüsten, Plattformen u. s. w. ; durch Anwendung
von Leitrollen ist es möglich, den Aufstellungs-
ort der W. beliebig seitlich zu verlegen.
Die beiden Teile des gußeisernen Gestells
sind durch drei Spannstangen verbunden. Die
W. ist mit zwei Rädervorgelegen, Zahnsperr-
werk und Bandbremse ausgeführt; um das
Fördern kleiner Lasten rascher bewirken zu
können, sind die Vorgelege derart angeordnet,
daß die Kurbel auch auf die Achse des zweiten
Vorgeleges aufgesteckt und das erste Vorgelege
durch seitliche Verschiebung außer Eingriff
gebracht werden kann. Bei der fahrbaren Bock-
winde ist das Gestell der W. auf Rädern mon-
tiert.
Digitized by Google
Winkelmessungeu
3M5
Die Wandwinden haben ihre Gerüste in
Konsolform ausgeführt, um eine leichte Be-
festigung an lotrechten Wänden zu ermöglichen.
Eine derartige W., für die Lasthebung und
-Senkung bei einem Drehkran dienend und
mit Transmissionsantrieb ausgerüstet, findet
sich S. 2144 beschrieben.
Eine besondere Bauart von W. sind die
Räderversenkvorrichtungen (s. d.).
W. mit besonderem, durch Dampf- oder
Preßluft betriebenen Motor, auf welche hier
jedoch nicht näher eingegangen werden kann,
linden besonders beim Bergbau, zum Verladen
auf Schiffe, zum Betrieb von Aufzügen eine
ausgedehnte Verwendung. Löblich.
Winkelmessungen. Die auf oder unter
der Erdoberfläche zu messenden Winkel werden
als horizontale, vertikale oder schiefe Winkel
bezeichnet, je nachdem ihre Schenkel in hori-
zontalen, vertikalen oder geneigten Ebenen liegen.
Bei vertikalen Winkeln werden Höhen- und
Tiefenwinkel unterschieden, wenn ein Schen-
kel wagerecht und der andere im ersten Fall
über, im letzteren Fall unter demselben liegt.
Hat hingegen ein Schenkel eines Winkels selbst
die lotrechte Richtung, so nennt man ihn
Zenith winkel oder nach astronomischem
Gebrauch Zenithdistanz.
Die Winkel können entweder nach Maß-
zahlen gemessen, horizontale auch durch
Zeichnung dargestellt werden. Die Maß-
einheit für die Messung nach Zahlen be-
zeichnet man als „Grad", welcher in zweierlei
Weise erhalten wird. Der ältere Sexagesimal-
grad entsteht, indem der Kreisumfang in sechs
Teile und jeder derselben in 60 Grade geteilt
wird. Einen solchen Grad teilt man wieder
in 60 Minuten, diese in 60 Sekunden, wie dies
bei der Zeiteinteilung üblich ist. Die neuere
Centesimalteilung erhält man durch Teilung
des Kreisumfangs in vier Teile (Quadranten),
jeder solcher Quadrant wird dann in 100 Grade
geteilt, deren jeder wieder aus 100 Minuten
und diese aus 100 Sekunden besteht.
Zum Messen von Winkeln nach dem Grad-
maß benutzt man Instrumente, welche in ver-
schiedener Weise gestaltet werden, je nachdem
die Messungsebenen geneigt, vertikal oder
horizontal sind. In beliebigen Ebenen ge-
legene Winkel lassen sich mit Hilfe von
„Kenexionsinstrumenten" messen, deren Princip
die Verbindung von Spiegeln oder Glasprismen
mit der Kreisteilung ist, welche das Licht
reflektieren. Sie finden meist nur in solchen
Fällen Anwendung, bei welchen für eine feste
Aufstellung eines sonst geeigneten Instruments
die Voraussetzung fehlt, namentlich bei Messun-
Oi auf Wasserflächen (auf dem Meer), wes-
b sie im Seewesen vorwiegend im Gebrauch
stehen.
Auf dem festen Erdboden benutzt man
vorzugsweise Instrumente, welche die Messung
von Horizontal- und Vertikalwinkeln gestatten
und als „Theodolite" bezeichnet werden.
Ihr Princip beruht auf der geeigneten Ver-
bindung einer Absehvorrichtung l Fernrohr)
mit einer im Mittelpunkt eines geteilten
Kreises drehbaren und zur Kreisebene senk-
recht stehenden Achse. Meist findet man an
den Theodoliten zwei solche geteilte Kreise,
von welchen einer in einer horizontalen und
der andere in einer vertikalen Ebene liegt;
sie können dabei so eingerichtet sein, daß
sie diese Lage beim Messen eines Winkels
zunächst unverändert beibehalten, während
das Fernrohr nacheinander in die Richtung
der Winkelschenkel eingestellt und jedesmal
diese Ruhestellung mit besonders eingerichteten
Vorrichtungen gegenüber der Kreisteilung ab-
gelesen wird; oder es kann die mit dem Fern-
rohr drehbare Achse zugleich in fester Ver-
bindung mit dem geteilten Kreis sein, dieser
daher an der Drehung teilnehmen, wobei die
Ablesevorrichtungen unverändert ihre Stellung
J behalten; erstere Anordnung findet man fast
ausschließlich an den Horizontalkreisen, letztere
| meist an den Vertikalkreisen. Zum Messen von
i Horizontalwinkeln benutzt man endlich in
I manchen Fällen vorteilhaft die Bussolen,
deren Hauptbestandteil eine auf einer feinen
Stahlspitze aufgehängte Magnetnadel ist,
welche unter dem Einfluß des Erdmagnetismus
; in einer bestimmten Richtung zur Ruhe kommt.
: Die Stahlspitze fällt mit dem Mittelpunkt
einer Kreisteilung zusammen, mit welcher eine
Absehrichtung so verbunden ist, daß beide
nach allen Richtungen des Horizonts gedreht
werden können. Die Ruhestellung der in der
Ebene der Kreisteilung schwebenden Magnet-
nadel giebt jedesmal die Größe des Horizontal-
winkels an, welchen eine eingestellte Richtung
i mit jener der magnetischen Süd-Nordrichtung
bildet; man bezeichnet diesen Winkel als
„magnetisches Azimut" und erhält einen be-
liebigen Winkel als Differenz der magnetischen
Azimute für jeden einzelnen Winkelschenkel.
Zur unmittelbaren Darstellung von
Horizontalwinkeln durch Zeichnung im
Feld dient der Meßtischapparat, der
in Deutschland, Österreich und der Schweiz
noch vielfach Anwendung findet, aber mehr
und mehr durch diejenigen Aufnahmsmethoden
verdrängt wird, welche nur Maßzahlen der
natürlichen Größen liefern, aus welchen die
Pläne jederzeit in jedem behebigen Maßstab
im Zimmer ausgeführt werden können (s.
Horizontalaufnahmen, Tachymeter und Uni-
versal-Nivellierinstrumen te ).
Zum Meßtischapparat gehören folgende zwei
Hauptstücke: 1. Der Meßtisch selbst, beste-
hend aus einem mit Papier überzogenen Zeichen-
brett, welches auf einem Stativ so aufgelegt
und befestigt werden kann, daß seine Fläche
wagerecht und möglichst unveränderlich bleibt ;
2. eine mit einem Zeichenlineal in Verbindung
stehende Absehvorrichtung (Diopter oder Fern-
rohr) zum Einstellen der Winkelschenkel und
zum Zeicbneu ihrer Horizontalprojektionen ;
außerdem benutzt man als Hilfsapparate:
3. eine Dosen- oder Setzlibelle zum Horizontal-
stellen der Zeichenebene; 4. eine Lotgabel
zum Absenkein eines Bildpunkts auf seinen
Bodenpunkt; wenn mit der Winkelmessung
gleichzeitig Längenmessungen auszuführen sind,
so bedarf man neben den Hilfsmitteln zu
Längenmessungen (s. d.) oder neben der Ein-
richtung des Fernrohrs zum Distanzmessen
(s. d.) noch Maßstab und Zirkel zum Auftragen
der verkleinerten Maße.
Das Messen eines Winkels im Feld ge-
schieht in der Art, daß der Meßtisch über
dem gegebenen Scheitel Aufstellung findet,
wobei ein gegebener Bildpunkt in die Lotlinie
des entsprechenden Scheitelpunkts gebracht
Digitized by Google
t
Winkelmessungen
werden muß (centrische Aufstellung) ; meist
ist auch die Lage eines Winkelschenkels in
der Zeichnung eine gegebene, so daß sie jener
des natürlichen entsprechen muß (orientierte
Aufstellung}, und endlich soll die Zeichenebene
die horizontale Lage auf einige Dauer er-
halten. Auf dieser Zeichenebene wird nun zu-
nächst die vorgenannt* Abseh?orrichtung
Fig. 1690.
Fig. 1691.
Fig 1698.
(Kippregel, Perspektivlineal, Alhidade ä lunette)
benutzt, um die Richtung des ersten Winkel-
schenkels einzustellen, wahrend die Kante des
Zeichenlineals an der gegebenen Linie anliegt ;
hierauf wird sie abgehoben und in der Richtung
des zweiten Winkelschenkels so eingestellt,
daß die Linealkante durch den Scheitel des
endgültig zu zeichnenden Winkels geht. Die
vielseitig versuchte mechanische Ausfährung
von Meßtiscbkonstruktionen ist veranlaßt durch
die Schwierigkeit, den Anforderungen zu ent-
sprechen, welche die feste und dauerhafte Auf-
stellung des Tischblatts einerseits mit einer
nicht zu umständlichen Behandlung desselben
beim Centrieren und Orientieren anderseits
mit sich bringt.
Nebenstehende Fig. 1690 zeigt
den Meßtischap parat in seiner
wesentlichen Zusammenstellung
aus Meßtisch (planchette, f..
luroletta pretoriana, nach dem
Erfinder Prof. Prätorius an
der ehemaligen Universität zu
Altdorf bei N ürnberg so benannt )
mit Kippregel, Setzlibelle,
Lotgabel und für manche
Fälle vorteilhaft eine Orien-
tierbussole.
Von den mannigfaltigen Meß-
tischkonstruktionen sofien hier
zwei zur Anschauung gebracht
werden. Fig. 1691 stellt den neuen
Meßtisch der Firma Ertel £
Sohn in München, Fig. 1692
jenen der Firma Starke &
Kammerer in Wien dar. Aus
beiden Figuren läßt sich neben
dem Kopfteil des Stativs nament-
lich die konstruktive Ausführung
des Mittelstücks ersehen. Mittels
desselben soll dem (in der Zeich-
nung weggelassenen) Tischblatt eine weit
ausladende Unterlage gegeben werden, welche
mit drei Stützschrauben die horizontale Lage
der Tischebene herbeizuführen gestattet, wobei
diese zugleich um eine kurze, vertikale Achse
grob und fein gedreht und auch durch Ver-
sicherungsklemmen in einer gegebenen Lage
festgehalten werden kann. Endlich kommt eine
sogenannte „unabhängige" Bewegung ins Tisch-
blatt gegen das Stativ in Betracht, namentlich
bei gleichzeitiger Centrierung und Orientierung
der Aufstellung, welche bei der Ertel'schen
Konstruktion dadurch ermöglicht wird, daß
sich nach Lösung der centralen Knebelschraube
das ganze Mittelstück samt darauf festem
Tischblatt, auf den drei Stützschrauben inner-
halb einer Kreisfläche von 8 cm Durchmesser
beliebig verstellen und durch Anziehen der
Knebelschraube wieder feststellen läßt. Dabei
beträgt das Gesamtgewicht des Meßtisches
nur 9 kg. Bei der schwereren Konstruktion von
Starke & Kammerer kann hingegen diese
Verschiebung für das Meßtischblatt allein
innerhalb einer Kreisfläche von 5—6 cm Durch-
messer vorgenommen werden, indem die drei
zur Befestigung des Tischblatts auf dem drei-
amiigen „Teller'4 dienenden Klemmschrauben
nachgelassen werden.
Fig. 1693 zeigt eine einfache Kippregel
(auch Perspectiv- oder Regellineal benannt),
bestehend aus einem um eine kurze, horizontale
Achse drehbaren Meßfernrohr und einem
geraden Lineal zum Zeichnen, beide durch den
säulenartigen Ständer verbunden.
Die Zeichnung eines Winkels auf der
horizontalen Ebene des Tischblatts geschieht
im allgemeinen damit, daß das Fernrohr der
Kippregel zur Einstellung der durch Signale be-
- Winkelschenkel benutzt wird, während
Digitized by Google
Winkelinessungen
3f>47
die Kante des Lineals an dem Scheitel anliegt
und sodann die horizontale Projektion des
Winkelschenkels anzeigt; somit kann diese ge-
zeichnet werden.
Von den Instrumenten zum Wink el-
messen nach dem Gradmaß sollen hier
nur die wichtigeren, die Theodolite, erörtert
werden.
Theodolite. Für den geodätischen Ge-
brauch kommen vorzugsweise Instrumente mit
geradem Fernrohr in Betracht, wobei dieses
entweder central oder excentrisch angeordnet
sein kann; im letzteren Fall wird die Beweg-
lichkeit des Fernrohrs eine freiere. Ferner
unterscheidet man einfache (Fig. 1604) und
Repetitionstheodolite (Fig. 1695), je nachdem
der Horizontalkreis fest mit der Centralbüchse
Fig. 1698.
zum Ablesen werden nur Nonien, neuerdings
Schätzniikroskope benutzt, erstere mit 10—60
Sekunden Angabe, letztere mit Schätzung bis
zu 1 |Q Minute.
Für astronomisch -geodätische Messungen
stehen Theodolite ?on größeren Abmessungen
in Gebrauch, welche entweder mit geradem,
excentrischen oder mit gebrochenem, centri-
Fig. 11594.
Fig. 1G96.
verbunden ist. oder nicht , indem er seine
Führung durch eine zweite, in die Central-
büchse migepaßte Achse erhält, so daß er um
diese gedreht werden kann. Die Durchmessir
der Horizontalkreise betragen 15—22 cm; die
auf der horizontalen Fernrohrachse festsitzenden
Vertikal- oder Höhenkreise (manchmal auch nur
Höhenbogen) haben IS — 16 cm Durchmesser;
Fig. 1895.
sehen Fernrohr, Horizontal- und Vertikalkreis
meist von gleich großem Durchmesser (16 bis
32 cm) ausgerüstet sind und zwischen federn-
den Platten so eingespannt werden, daß sie
ohne Klemmung in jeder Stellung bleiben
Die sehr feinen '1 eilungen werden durch Mikro-
skope abgelesen, deren Vergrößerung (24—40-
fach) der Teilungen in Verbindung mit feinen
Digitized by Google
3548
Winkelmessungen
Mikroinetermeßscbrauben die Ablesung von
einfachen oder Doppelseknnden unmittelbar
möglich macht, wobei noch Zehntel dieser
Winkeleinheiten geschätzt werden können.
Fig. 1696 giebt ein Universalinstrument mit
Mikroskopablesung bis auf 1 Sekunde an beiden
Kreisen und mit exceutrischem Fernrohr von
C. Bamberg in Berlin. Fig. 1697 stellt einen
Theodolit mit Mikroskopablesungen am Hori-
zontal- und Vertikalkreis und excentrischem
Fernrohr von Ertel k Sohn in München dar.
Für besondere Zwecke werden Theodolite
angefertigt, welche sich durch zusammenge-
drängte und leichtere Bauart auszeichnen, als
Reisetheodolite, Grubentheodolite u. dergl.; sie
sind dann für Beobachtungen bei Nacht mit Be-
leuchtungsvorrichtungen ausgestattet; manch-
mal sind Bussolen zum Zweck rascher Orientie-
Fig. 1697
rung und flüchtiger Messungen mit dem Theodolit
in Verbindung gebracht (s. Tachymeter).
Die Messung von Horizontalwinkeln
mit dem Theodolit geschieht im allgemeinen
in der Weise, daß derselbe „centrisch* über
dem Winkelscheitel aufgestellt wird, entweder
auf der festen Unterlage einer Mauer oder
eines Pfeilers, oder auf einem Stativ im Feld;
sodann erfolgt mit Hilfe empfindlicher Libellen
die Horizontalstellung der Ebene des geteilten
Krpises (Limbus genannt), und endlich werden
mit dem Fernrohr die durch Signale bezeich-
neten Winkelschenkel eingestellt und hierbei
jedesmal die zugehörigen Maßzahlen an dem mit
dem Fernrohr verbundenen, in der Ebene der
Kreisteilung liegenden Zeiger (Alhidade ge-
nannt) abgelesen. Der Unterschied zweier solcher
Werte giebt die Größe der Drehung im Grad-
inaß. Als Ablesevorrichtungen werden verwen-
det: Nonien oder Ablesemikroskope; in den ein-
t:\rhstpn Fallen der Messung nur einfache Strich-
marken; erstere gestatten die Unterabteilungen
der Gradteilung unmittelbar bis auf 10", bezw
1" zu messen; mit Strichmarken können diese
(bei taehymetrischen Messungen meist genau
genug) einfach geschätzt werden.
Für viele Messungen ist die Genauigkeit
einer einmaligen Ablesung nicht hinreichend,
teils wegen excentrischer Lage der Alhidade
und der Visierlinie des Fernrohrs gegen den
geometrischen Mittelpunkt der Kreisteilung,
teils wegen der Fehler der Kreisteilung selbst,
welche entweder periodisch oder unregelmäßig
auftreten. Um diese mechanischen Fehler un-
l schädlich zu machen, werden stete zwei diame-
tral liegende Ablesevorrichtungen benutzt;
ferner wird das Fernrohr „durchgeschlagen*,
indem durch Drehen desselben um die horizon-
tale Achse die Lage von Objektiv und Okular
vertauscht und die Richtung der Ziellinie in
I die entgegengesetzte gekehrt wird, worauf die
I Messung selbst abermals geschieht, so daß jeder
Winkelschenkel zweimal zur Einstellung ge-
langt und vierfach abgelesen wird. Das arith-
metische Mittel des viermal gemessenen Winkels
ist fehlerfrei in Bezug auf die beiden erstge-
nannten mechanischen Fehlerquellen.
Die mechanischen Fehler der Kreisteilung
werden durch Wiederholung des Messungsver-
fahrens unschädlich gemacht, wobei zwei Me-
thoden in Anwendung sind:
1. Das Messen mit Repetition, und
2. das Messen mit Richtungen.
1. Das (ältere) Verfahren mit Repetitions-
messung setzt einen Repetitionstheodoliten
voraus, dessen Kreisteilung drehbar ist und
mit der Alhidade sich durch Klemmvorrich-
tungen fest verbinden läßt. Bei festgestelltem
Limbus richtet man das Fernrohr auf den Ziel-
punkt des linken Winkelschenkels, liest den
Wert a, ab, dreht hierauf das Fernrohr auf
den Zielpunkt rechts und liest nunmehr den
Wert Oi ab, so daß a, — a0 — »f den einfachen
j Winkel giebt; sodann läßt man die Klemmung
des Limbus frei und dreht ihn mit dem Fern-
rohr von rechts nach links (rückwärts im Sinn
der Zählung), bis dieses den linken Zielpunkt
deckt, so daß dieser Stellung die unveränderte
Ablesung o* entspricht; die neue Drehung des
Fernrohrs allein nach rechts folgt nun aber-
mals, sowie jene von Limbus samt Fernrohr
rückwärts, und dieser Vorgang wiederholt sich,
bis die vorgesehene Zahl an solchen Re-
petitionen erreicht ist und eine Ablesung a„ er-
giebt. Man erhält: a„ — = nw und hieraus:
H = {9m — <U) : N
für den einfachen Winkel. Die zur ersten
diametral gelegene zweite Ablesevorrichtung
giebt ebenso aus der Differenz der Anfangs- und
Endablesung den vielfachen Winkel und man
erhält wie vorher:
u:' mm ( a'n — a'o ) ! N
für den einfachen Winkel, woraus gebildet wird :
(m; -f W1) :2 = SZ,
um den Excentricitätsfehler der Alhidade un-
schädlich zu machen. Zur Beseitigung des durch
eine excentrische V isierlinie veranlaßten Fehler*
sehlägt man das Fernrohr durch und wieder-
holt das V erfahren, worauf das Endresultat als
Mittel der in jeder einzelneu Fernrohrlage er-
haltenen Werte berechnet wird.
Digitized by Google
Winkelmessungen
3M9
2. Das Messen mit Richtungen wird gegen-
wärtig häufiger angewendet und setzt voraus,
daß der Aufstellungsort des Theodolits ringsum
für den Beobachter zugänglich ist, um ohne
Umstände in allen Stellungen des Fernrohrs
die Ablesungen ausfähren zu können. Der Vor-
gang ist folgender: Die gegebenen Zielpunkte
werden in ihrer Reihenfolge von links nach
rechts eingestellt und beide Ablesevorrichtungen
jedesmal benutzt ; hierauf schlägt man das Fern-
rohr durch und wiederholt die Einstellungen
und Ablesungen eutweder in gleicher oder in
umgekehrter Reihenfolge. Demnach erhält man
für jede eingestellte Richtung vier Ablesungen,
deren Mittel zu bilden ist, um die Wirkung
der mechanischen Fehler unschädlich zu machen.
Man bezeichnet dieses Verfahren auch als „Satz-
beobachtungen" und das Resultat der Rechnung
als „Säte". Erfordert die Messung eine größere
Genauigkeit (bei Triangulierungen), so mißt
man mehrere Sätze und berücksichtigt den
Einfluß der Teilungsfehler. Vor Beginn eines
Satzes wird jedesmal der Limbus verstellt;
diese Verstellung nimmt man so vor, daß
Beispiel einer R e p e t i
Standpunkt: Signal
der Umfang der Kreisteilung gleichmäßig zur
Messung herangezogen wird; oei zwei Sätzen
soll die Verstellung 90°, bei vier Sätzen 45°, bei
sechs Sätzen 30° betragen, da jede Ablesevor-
richtung den halben Kreisumfang zurücklegt,
Damit werden die Resultate der „Satzbeobach-
tungen" im allgemeinen um den Betrag der
jedesmaligen Verstellung verschieden sein. Um
daher ein Endresultat herbeizuführen, müssen
die Mittel aller Sätze „reduziert" werden, indem
man einer Richtung in allen Sätzen denselben
Wert zuteilt (meist 0°00'00" für die erste
Richtung) und alle übrigen hierauf umrechnet,
dadurch, daß jeder berechnete Mittelwert
von allen übrigen desselben Satzes subtrahiert
wird. Die Mittelbildung aus den „reduzierten
Mitteln" giebt endlich das Resultat der „Rich-
tungsbeobachtungen". Beschränkt man das Ver-
fahren auf nur zwei Richtungen, so hat man
reine W. Bei einer größeren Anzahl von Ziel-
punkten, bezw. Richtungen gewährt es gegen-
über dem Verfahren der Repetitionsmessung den
Vorteil größerer Zeitersparnis und giebt seltener
zu Irrungen in der Durchführung Veranlassung.
tionsmessung.
Germaniahügel.
M;
(90.
Kroi*.
I. Loge de« Fernrohrs
Ablesung r. A. j Ablesung v. B.
»:u Zielpunkt link«: .Signal V.
II. Lage des Fernrehrs
Ablesung v. A. Ablesung t. B
am Zielpunkt rechts: Miguel K.
am Anfang.. 0° 00' 00" 180° 00' 00" 68° 17' 10" 248° 17* 00"
Ende 68° 17' 10" 248° 17' 00" 136° 86' 00" 316° 36' 10"
Differenz. . . . 68» 17' 10" j (68)° 17' 00" (68)° 18' 60" (68)° 19' 10"
Mi"eI----i3S;,8'Üä'6"J:6 = 860 89.3M«
!. I I I
Einfacher Winkel
und
Ifefiotitionsiahl
85° 39' 60"
X5°
= 428° 49' 10"
Einf. Winkel
Die Ablesung des einfachen Winkels und
die vorläufige Berechnung des vielfachen durch
Multiplikation mit der Repetitionszahl wird
notwendig, um zu erkennen, ob und wie oft
der Kreisumfang von den Ablesevorrichtungen
zurückgelegt wurde; ferner läßt der Vergleich
mit dem endgültig berechneten Wert ersehen,
ob ein Fehler während der Messung gemacht
wurde oder nicht. Die Endablesungen können
sämtlich gemacht werden, indem mau den
Limbus samt Ablese Vorrichtung in bequemer
und gut beleuchteter Stellung vors Auge des
Beobachters dreht ; daher entfallt hier die Not-
wendigkeit, das Instrument von allen Seiten
frei zugänglich zu haben, wie bei Richtungs-
beobachtungen.
Beispiel einer Richtungsbeobachtung.
Standpunkt: Signal H
12. August 1893.
Zielpunkte
Ablesung I.
Satz I.
AlbUhof . . . . . .
.'ukotuberg . . .
Ablesung II.
n. Fernrohrlage
Ablesung II.
Ablesung I.
Mittel
Koducierte
Mittel
Felsenegg
8»t/ II.
Alhiühof
Jakobsberg . .
'Zollinger
! Kolst>oeifK
881« IV 00"
41» IrS* 00"
92° 71' 00"
. 21*' 49' 50"
Satt III.
6*' Ol' 60*
188« 14' 00"
178* 93' 00"
SOI ' TS' 00"
a. s. r.
ZRiantmriittellmiic: Satz I.
Albisbof 0» 00' 00"
Jakobsberg Ü0"1S'W
Zoltingrr. IJ0"!M'<*V'
83671' 00"
1 1
79*00"
»r 60"
7i' ac-
ta' 50«
1' 50"
18' 60"
w :><)■
72' 50"
Satz II.
0" 00*00"
IS' 61»"
:«2« 10"
71' 5T
(881) '8*' 00"
(41)° U4' 00*
mp 7.V50"
(218)° 53' 60*
(68," S' 60"
(IS«)' 00"
(178)" 96' 00-
304) 76* 00"
Sali III
0» 00' 00"
Ii" 00"
Ii" 00"
lU'OO"
'VW
82' 00"
95' 00"
74' 00"
53' 00*
4' 00"
17' 00"
96' 00"
75' 50"
3»tt IV.
0" 00' 00"
IS' 10"
91' 6V
;i« oo"
881" W 50"
41" 98' 10"
92« 72' 40"
218" 51' 60"
C8" 02' 60"
128" 15* 10"
178° 94' 60
304" 74' 00"
Satz V.
0" 00* 00"
11' 90"
91' 40"
71' 00"
0" 00* 00"
60" IS* 60"
110» 91' 90«
'71' 00"
0*00' 00"
60» IS* 60"
110» 92* 10"
230* 71* 50"
Mittel
0" 00' 00"
60" IS* SO"
110' 91' 60"
S8»V 71' 10"
Digitized by Google
3550
Winkler — Wittmannsdorf-(Leobersdorf-) Ebenfurther Eisenbahn
Zum Messen von Vertikalwinkeln mit
dem Theodolit genügt für einfache Fälle ein
Höhenbogen mit einfacher Ablesevorrichtung,
da die zu messenden Höhenwinkel meist klein
sind; nicht selten findet man an älteren In-
strumenten einen Höhenkreis mit nur einem
Nonius zum Ablesen. Kur genauere Messungen
bedarf man, wie beim Horizontalkreis, zweier
diametral liegender Ablesevorrichtungen zum
Zweck der Beseitigung der Fehler wegen der
Eieentricität der Alhidade ; außerdem soll auch
eine Libelle parallel zur Richtung des Fernrohrs
vorhanden sein, welche sich entweder mit
den Fuöschrauben oder mit einer besonderen
Mikrometerschraube bei jeder Einstellung eines
Zielpunkts genau zum Einspielen bringen läßt;
nicht selten ist noch eine zweite Libelle auf
dem Fernrohr, welche bei paralleler Lage
zur Visierlinie und bei einspielender Libellen-
blase die horizontale Lage der Ziellinie angiebt.
Dieser soll die Ablesung 0° oder 90" (bezw.
100") am Vertikalkreis entsprechen, womit der
gemessene Winkel richtig ist. Vorkommende
Fehler (Indexfehler genannt) werden in ein-
fachen Fällen durch Verstellen des Nonius be-
seitigt; bei genauerer Messung schlägt man
das Fernrohr durch und wiederholt die Messung
in dieser zweiten Fernrohrlage, berechnet das
Mittel beider Werte und erhält damit den
fehlerfreien Winkel. Der Unterschied beider
Werte II — I entspricht dem zweifachen Index-
fehler und soll für alle Höhenwinkel, welche an
demselben Nonius gemessen wurden, gleich groß
sein. Ist der Vertikalkreis durchlaufend von
(M>-360IJ (bezw. 400") beziffert, so berechnet
man Zenithdistanzen aus:
z = (U-I).z
wobei wie beim Messen von Horizontalwinkeln
die Drehung von I nach // im Sinn der zu-
nehmenden Bezifferung vorausgesetzt ist und
für einen und denselben Nonius die Summe
beider Ablesungen konstant sein muß.
Für genauere Messungen dieser Art ist der
Vertikalkreis auf seiner Achso drehbar (bei
älteren Instrumenten auch zum Repetieren ein-
gerichtet), womit man Wiederholungen einer
Messung bei verschiedenen Kreisstellungen aus-
führen und Teilungsfehler berücksichtigen kann.
Die vorgenannte, zur Visierrichtung parallel
liegende „Alhidadenlibelle" kann man in diesem
Fall auch so benutzen, daß sie nicht vor jeder
Einstellung eines Zielpunkts zum Einspielen
gebracht, sondern ihr Ausschlag nach Maßgabe
der Empfindlichkeit in Rechnung gebracht wird.
Ausführlich sind W. behandelt in: Hartner,
Handbuch der niederen Geodäsie, 6. und 6. Auf-
lage, bearbeitet und vermehrt vou J. Wastler,
Wien 1885; Bauernfeind, Elemente der Ver-
messungskunde, Stuttgart 1890; Jordan, Hand-
buch der Vermessungskunde, II. Bd., Stuttgart
1893. Dr. Decher.
Winkler, Emil, Dr., hervorragender Pro-
fessor des Eisenbahnbaues, geb. am 18. April
le>35 in Falkenberg bei Torgau (Sachsen), gest.
.im 27. August 1888 zu Berlin, erhielt seine
Ausbildung auf dem Gymnasium in Torgau,
der Baugewerkschule iu Holzminden und dem
Polytechnikum in Dresden, war dann bei
der Wasserbaudirektion Dresden mit Bemes-
sungen und Begradierungsarbeiten au der Elbe,
weiter bei der Nornial-Aichunirskoinuiission und
zugleich als Assistent für Feldmessen und als
Privatdocent für Festigkeitslehre tbätig. Nach
weiterer zweijähriger Thätigkeit als Lehrer für
gewerbliches Zeichnen an der Gewerbeschule
in Dresden erhielt er nach Erwerbung des
Doktorgrads in Leipzig 1863 eine feste An-
stellung am Freimaurerinstitut in Dresden als
Lehrer für die Vorbereitung zum Polytechnikum.
Im Jahr 1865 kam er als ordentlicher Professor
für Ingenieur- Baukunde an die technische Hoch-
schule in Prag und 1868 als ordentlicher Pro-
fessor für Eisenbahn- und Brückenbau an die tech-
nische Hochschule in Wien. Im Jahr 1877 leistet«
er einem Rufe als Professor für Statik der
Baukonstruktionen und Brückenbau an die Bau-
akademie in Berlin Folge. Nach Bildung der
i technischen Hochschule in Berlin bekleidete er
1882 das Rektorat. Seine schwankende Gesund-
| heit zwang ihn 1886, seine Lehrtätigkeit fast
| gänzlich aufzugeben.
W. ist bekannt durch seine unvergleichlichen
i Leistungen auf dem Gebiet der Theorie aller
Zweige der Ingenieur-Bauwissenschaften, ins-
besondere aber über Eisenbahnbau.
Er veröffentlichte unter anderm die Lehre
von der Elasticität und Festigkeit, Prag 1868;
Neue Theorie des Erddrucks, Wien 1872; Wahl
der zulässigen Inanspruchnahme der Eisen-
konstruktionen, Wien 1877; ferner seine Vor-
träge über Eisenbahn- und Brückenbau, und
zwar: Der Eisenbahnoberbau, Prag 1875; Wei-
chen und Kreuzungen, Prag 1883; Unterbau,
Prag 1877; Theorie der Brücken; 1. Heft,
Äußere Kräfte gerader Träger, Wien 1886;
2. Heft, Theorie der gegliederten Balkenträger.
Wien 1881; 3. Heft, Innere Kräfte gerader
Träger, Wien 1881; Hölzerne Brücken; 1. Heft,
Balkenbrücken, Wien 1887; Eiserne Brücken;
2. Heft, Gitterträger und Lager gerader Träger,
Wien 1875 ; 4. Heft, Querkonstruktionen, W ien
1884.
Wismar-Karower Eisenbahn, s. Meck-
lenburgische Friedrich Franz- Eisenbahn.
Wismar-Rostocker Eisenbahn, s. Meck-
lenburgische Friedrich Franz-Eisenbahn.
Wittenberge-Perleberger Bahn, s. Bach-
stein'sche Sekundärbahnen.
Wittmannsdorf - 4 Leobergdorf-) Eben-
further Eisenbahn (16,609 km), in Nieder-
österreich gelegene nortnalspurige Lokalbahn
im Eigentum einer Aktiengesellschaft mit dem
Sitz in Wien, auf Konzessionsdauer für Rech-
nung der Gesellschaft von der Staatsverwaltung
betrieben.
Am 15. August 1882 erhielt ein Privater
die Konzession auf die Dauer von 90 Jahren
für eine von den niederösterroichischen Staats-
bahnen bei Wittmannsdorf ausmündende und
zu einem nächst Ebenfurtb gelegenen Punkt an
der österreichisch - ungarischen Landesgrenze
führenden Lokalbahn unter den für derlei
Bahnen geltenden Begünstigungen. Die Anlage-
! kosten waren mit 1 Mill. Gulden veranschlagt
Zur Beschleunigung der Herstellung der Bahn
hat der Konzessionär, um den Bau einer Paral-
lelbahn zu der bereits bestehenden Strecke
Neufeld-Ebeufurth der Wien-Pottendorfer Bahn
zu ersparen, diese Teilstrecke für die ganze
Konzessionsdauer derselben von der Süd Uhu,
als Pacht er in der Wien-Pottendorfer Bahn,
in Unterpacht genommen. Der bezügliche Ver-
I trag wurde am 5. April 1883 abgeschlossen.
Digitized by Google
Witwen- und Waisenversorgung —
Wladikawkas-Bahn
3551
Die Eröffnung der Linie Wittmannsdorf-Eben-
furth hat am 23. August 1883 stattgefunden. Der
Betrieb derselben wurde, wie konzessionsmäßig
bedungen , sogleich vom Staat übernommen
und wird auf Grund des Betriebsvertrags vom
2. August 1883 vou der Qeoeraldirektion der
österreichischen .Staatsbahnen geführt, jedoch
nicht ganz bis an den eigentlichen, auf unga-
rischem Gebiet liegenden Endpunkt der Bahn,
sondern nur bis Ebenfurth, während die kleine
Grenzstrecke von der Raab- Ödenburg-Eben-
furtber Bahn betrieben wird, und zwar die
Teilstrecke von Ebenfurth bis zur Landes-
grenze für Rechnung des Staats und die Strecke
von der Landesgrenzo bis Neufeld für eigene
Rechnung der Raab - ödenburg - Ebenfurther
Eisenbahngesellschaft, die hierfür einen Pacht-
zins bezahlt.
Am 1. iMärz 1884 erfolgte die Bildung der
Aktiengesellschaft „Eisenbahn Witttnannsdorf
{ Leobersdorf )-Ebenfnrth".
Im Jahr 1891 hat die Raab-Ödenburg- Eben-
further Eisenbahn die Teilstrecke Neufeld-
Landesgrenze um den Betrag von 115 93011. an-
gekauft.
Das Aktienkapital beträgt 1 144 000 fl. in
5720 Aktien zu je 200 fl. Die Dividende betrug
1888 bis 1892 4,5 fl., 5 fl., 4 fl., 4,5 fl. und
6 fl.
Befördert wurden 1892 182 160 Personen
(1891 121 027) und 313 036 t Güter einschließ-
lich Gepäck und Eilgut (1891 288 502 t).
Vereinnahmt wurden 1892 99 853 fl. (1891
92,077 fl.), verausgabt 1892 41 330 fl. (1891
42 830 fl ), der Betriebskoeflcient betrug somit
1892 41,39^ (1891 46,51*).
Witwen- und Waisen Versorgung, s.
Pensionsinstitute.
Wladikawkas-Bahn (905 Werst), breit-
spurige und eingleisige, im Kuban- und Terek-
gebiet Kaukasiens gelegene Privatbahn mit der
Centralleitung in Petersburg und der Betriebs-
direktion in Rostow am Don.
Die Hauptlinie der W. (651 Werst) führt
im Anschluß an die Kozlow-Woronesh-Rostower
und die verstaatlichte Kursk-Charkow-Azower
Bahn von Rostow a. D. nach Wladikawkas am
nördlichen Abhang des Kaukasusgebirges zu
dem Ausgangspunkt der Gebirgsstraße nach
der am südlichen Abhang gelegenen Stadt
Tiflis. Von der Station Tichorieckaja, auf der
171. Werst ab Rostow, zweigt eine Seiten-
strecke von 254 Werst Länge nach dem Hafen
bei Noworossyjsk am schwarzen Meer ab.
Außerdem stehen im Betrieb die 249 Werst lange
Seitenstrecke von der Station Beslan, auf der
20. Werst ab Wladikawkas, nach dem Hafen
von Petrowsk am kaspbehen Meer, welche die
unmittelbare Schienenverbindung zwischen dem
russischen Eisenbahnnetz und dem genannten
Binnenmeer herstellt und weiter über dieses
die kürzeste Route zu den een traumatischen
Besitzungen Rußlands bildet; ferner die von
der Station Mineralnyja-Wody auf der 466.
Werst ab Rostow, abzweigende Flügelbahn von
60 Werst Länge zu den vier berühmten Mineral-
bädern Shelieznowodsk, Essentuki, Kislowodsk
und Piatihorsk. Von der Station Kawkaskaja auf
der 221». Werst ab Rostow wurde im Frühjahr
1894 der Bau einer 127 Werst langen Zweig-
strecke navh der Stadt Stawropol in Angriff
genommen.
KnejklopMi« des Eiienbahnwuens.
Eröffnet wurde die Hauptlinie Rostow-
I Wladikawkas am 2 14. Juli 1875; die Seiten-
linie nach Noworossyjsk, und zwar die Strecke
Tichorieekaja-Jckaterinodar am 15 27. Juli 1887
und die Strecke Jekaterinodar- Noworossyjsk
am 25. Juli (6. August) 1888. Die Eröffnung
der Seitenlinie Beslan Petrowsk und der Flügel-
bahn von Mineralnyja-Wody erfolgte Ende
1893. Die Bahn hat eine stärkste Neigung von
15" <n. der kleinste Krümmungshalbmesser be-
trägt löOSashen. Die Konzession für die Haupt-
linie wurde auf Grund allerh. Entschließung
j vom 2./14. Juli 1*72 an die Rostow- Wladi-
kawkas - Eiseubahngesellschaft erteilt , deren
Kapital in Aktien 6 806 4<>0 Metallrubel (auf
ministeriellen Beschluß vom 23. Februar
f 7. März] 1878 in 8 642 858 Kreditrubel umge-
setzt) mit temporärer Staatsgarantie und in
> Obligationen 20 416 200 Metallrubel mit abso-
I luter Garantie für den Zinsenertrag besteht. Das
I anläßlich der Baugenehmigung für die Zweigbahn
nach Noworossyjsk neu verfaßte Statut, laut.
| welchem auch die Firma in „Wladikawkas-
! Eisenbahngesellscbaft" geändert wurde, erhielt
j die allerh. Bestätigung am 25. Dezember 1884
a. St.; eine Ergänzung erfuhr dasselbe am 15. 27.
Juni 1891. Die Konzession endet am 2./14. Juli
1956; das Recht zur Einlösung der Bahn er-
' langt der Staat am 31. Dezember 1906 a. St.
Die bedeutendsten Kunstbauten sind: die
: eiserne, mit einem drehbaren Mittelstück ver-
sehene Gitterbrücke über den Don bei Rostow
■ mit 6 Offnungen, von denen 4 je 27 Sashen
und die zwei mittleren je 8 Sashen lichte
Weite haben, sowie der Tunnel auf der 14. Werst
ab Noworossyjsk von 650 Sashen und 2 kleinere
; von je 180 Sashen Längo. Außerdem müssen
i die von der Gesellschaft errichteten Hafenan-
lagen in der Bucht von Noworossyjsk besonders
hervorgehoben werden. Zur Förderung der
Getreideausfuhr über diesen Hafen befinden
■ sich dort Lagerräume, die an 70 000 t Ge-
treide fassen; 4 Landungsbrücken von 610
Sashen Gesamtlänge ermöglichen es 16 große
Dampfer gleichzeitig zu beladen, wobei Auf-
und Abladen bahnseitig besorgt wird. Die Ge-
sellschaft baut ferner im Hafen von Noworos-
syjsk einen Silo-Speicher in Stein und Eisen
' für 50 000 t mit Elevatoren und versieht die
! vorhandenen Lagerräume ebenfalls mit elektrisch
■ betriebeneu Elevatoren, um aus diesen Räumen
1 das Getreide unmittelbar nach den Dampfern
. schaffen zu können.
Weiter werden jetzt 12 Speicher, halb Silo-
i und halb Bodenspeicher, mit Elevatoren auf
jenen Zwischenstationen, welche einen starken
i Getreideverkehr haben, mit einem Fassungs-
i räum von 170—350 t gebaut.
Die Gesellschaft besitzt 178 Lastzugloko-
; motiven, darunter 60 Stück vierachsige Com-
' noundmaschinen , ferner 40 Lokomotiven für
| Personenzüge, hiervon 6 schwere fünfachsige.
Der Wagenpark besteht aus 161 Personen-
i und 3767 Güterwagen, unter letzteren 2703
j gedeckte, 870 offene, 40 Special- und 62
Ci sternen wagen.
Das Anlagekapital der W. beträgt : 8 642 858
Kreditrubel in Aktien, deren Zinsen vom 1.18.
Januar 1891 bis 1/13. Januar 1895 mit 2%,
und vom 1./13. Januar 1896 bis 1/13. Januar
1899 mit Ijtf staatlich garantiert sind, ferner
i in Obligationen 23 605 450 Metallrubel in
225
Digitized by Google
Wodfian-Prachatitz — Wohlen-Bremgarten
beigen Consols, wovon 39 988 Rubel in der !
Staatskasse zurückbehalten sind, und 20 531 600
Metallrubel in 4 Vi gen Prioritäten. Einschlief- ,
lieb der Auslagen von 984 456 Rubeln aus j
StaatsvorscbUssen und von 78 779 Rubeln aus |
dem Reservefonds stellten sich die Gesamt- |
kosten der Babn anfangs 1892 auf 44 096 962
Metallrubel und 9 706 093 Kreditrubel, zu-
sammen gleich 50 567 690 Metallrubel. Die
Annuitäten von diesem Aktien- und Obligations-
kapital betragen 2 085 418 Metallrubel und
467 655 Kreditrubel.
Ende 1891 schuldete die Gesellschaft dem
Staat aus dessen Garantieverpflichtung 23 587 943
Metallrubel und 8 033 185 Kreditrubel. Der
aus Abzügen vom Reinertrag gebildete Reserve-
fonds betrug 519 151 Rubel, der Peusions-
fonds 965 421 Rubel.
Das Betriebsergebnis war in den Jahren
1888—1891 folgendes:
Jt.hr
Einnnbmcn
Getamt-
«iootthmen
J»hr
8
Betriebt-
ko«l Orient
Parsonen-
and QeiJi<-k-
v»rkebr
Güter-
verkehr
Diverse
Kübel
Knbel
1888 1 336 181
1889 1 438 558
1890 1486 397
1891 . 1 614 150
6 830 426
5 875 166
6 837 464
6 391 477
61 777
137 536
149 767
229 241
7 228 383
7 451 260
8 472 628
8 234 868
1888
1889
1890
1891
| 4 779 479
1 5 227 900
5 493 654
5 786 438
2 448 904
2 223 360
2 978 974
2 448 430
66,12 V
70,16*
64,84V
70.27 V
Im Jahr 1891 wurden 1 214 600 Personen
(1890 1 064 600) und 64 Mill. Pud Güter (1890
60 Mill.) befördert. Die Getreidetransporte
bilden über 66V des gesamten Güterverkehrs.
Die Getreideausfuhr aus dem Hafen von
Noworossyjsk . welche im Jahr 1888, seit
Eröffnung des Hafenverkehrs im August,
2 246 000 Pud ausmachte, stieg im darauf-
folgenden Jahr auf 19 Mill. und 1890 auf
30 Mill. Pud. Dr. Nuoffer.
Wodnan - Prachatitz (27,577 km), in
Böhmen gelegene normalspurige Lokalbahn im
Eigentum einer Aktiengesellschaft mit dem
Sitz in Wien, betrieben von der Generaldirekt ion
der österreichischen Staatsbahnen (Eisenbahn-
betriebsdirektion Pilsen), führt von der Station
Wodnan der Kaiser Franz Joseph-Bahn nach
Prachatitz.
Auf Grund der am 18. April 1892 auf
90 Jahre verliehenen Konzession bildete sich am
11. März 1893 die Gesellschaft unter der Firma
„Lokalbahn Wodnan- Prachatitz" mit einem
Gesellschaftskapital von 300 000 fl. Die Gesell-
schaft ist berechtigt, 4Vige Prioritätsobli-
gationen innerhalb 75 Jahren, vom Tag der
Konzessionserteilung an amortisierbar, im
Höchstbetrag von 800 000 fl. auszugeben. Die
Staatsverwaltung garantiert für diese Lokal-
bahn ein jährliches Reinerträgnis, welches zur
4 % igen Verzinsung und Amortisierung der
Prioritätsobligationen, sowie der Prioritäts-
aktien hinreicht; sie gewährleistet für die Zeit
von der Betriebseiöffnung bis zum Ablauf der
76 Jahre der Konzessionsdauor ein jährliches
Keinerträgnis in der Höhe von 73 85y und für
den Rest der Konzessionsdauer ein solches im
Höchstbetrag von 8994 fl.
Die Erflttuung der Lokalbahn hat am 18. Ok-
tober 1893 stattgefunden
Ende 1S'.»3 betrugen die Anlagekosten
889 423 II. Die Einnahmen der Bahn vom
15. Oktober bis 31. Dezember 1893 betrugen
11 474,79 fl., die Ausgaben 8077,33 fl.
Wohlen-Bremgarten (Schweizi, normal-
spurige Zweigbahn der aargauischen Südbahn
(s. d.l zur Verbindung der gewerbsamen aar-
gauischen Stadt BremgarteH, Hauptort des Be-
zirks gleichen Namens mit der Station Wohlen
der aargauischen Sii.lhalm.
Nach Maßgabe von Art. 2, IV, des Vertrags
vom 26. Februar 1872 über den Bau der aar-
gauischen Südbahn haben sich die schweize-
rische Centraibahn und die schweizerische Nord-
ostbahn verpflichtet, an einer Bahn von der
Südbahn nach dem Reußthal in der Gegend
von Bremgarten sich mit 1 Mill. Frs. zu be-
teiligen, in Ausführung dieser Bestimmung
wurde am 3. September 1873 ein Vertrag zwi-
schen den beiden Bahngesellschaften und der
Einwohnergemeinde Bremgarten abgeschlossen,
wonach die Bahn W. bis 1. Juli 1876 zu bauen
und in Betrieb zu setzen war. Soweit die auf
1 300 000 Frs. veranschlagten Kosten des Baues
durch die Beiträge der Gesellschaften nicht
gedeckt wurden, hatte dafür die Gemeinde
Bremgarten aufzukommen; ebenso für die
Kosten des Betriebsmaterials.
Die Ausführung des Unternehmens auf
Grund einer vorhandenen Konzession vom
30. November 1871 erschien unthunlich und
wurde deshalb bei den Bundesbehörden um
eine neue Konzession nachgesucht, welche am
16 Juni 1874 erteilt wurde. Dieselbe gestattet
um 20V höhere Tasen als diejenigen der Nor-
malkonzession, weil die Bahn fast durchweg
Neigungen von 16u/00 hat; ferner erlaubt sie
vorläufig keine Abteilungen I. Klasse in den
Personenwagen mitzuführen.
Die Teilhaber an der Bauuuternehmuug
stellten ein Exekutivkomitee auf, in welches die
Verwaltungsräte der beiden Bahnen je drei
Mitglieder wählten; ebensoviele wurden von
der Einwohnergeineinde Bremgarten abgeordnet
Dasselbe konstituierte sich am 22. August 1874
Der schweizerischen Centralbahn wurde gegen
eine Entschädigung von 3% der effektiven Bau-
ausgaben die Leitung des Baues und spater
der Betrieb der Bahn übertragen Der letztere
findet auf Grund der Selbstkosten mit einem
Zuschlag von 10% der Gesamtausgaben al-
Entschädigung für die allgemeine Verwaltung
statt. Die Eröffnung des Betriebs erfolgte am
1. September 1876.
Nachdem der Betrieb seine Kosten nicht
selbst zu decken vermag, wurde durch bundes-
gerichtliches Irteil vom 11. September 188"
bestimmt, dal» die Gesellschaften mit der Ge-
meinde Bremgarten den Ausfall nach Vurhält-
Digitized by Google
Wohnuugsgeld
3553
in Metern
Stati.tner.
nis ihrer Beteiligung am Baukapital zu tragen
haben. Infolge dessen übernehmen die ersteren
je 2 % und die letztere de« Betrags des je-
weiligen Abgangs. Mit der Eröffnung der Strecke
Brugg-Hendschikon am 1. Juni 188*2 konnte
der Betrieb der W. etwas einfacher gestaltet
werden, indem die Zöge von Brugg, welche
vertragsgemäß ohnehin bis Wohlen zu fähren
waren, bis Bremgarten ausgedehnt wurden und
so der Betrieb Brugg-Bremgarten einheitlich
gestaltet wurde. Die Centraibahn übernahm
denselben nunmehr gegen eine Entschädigung
von 1 Fr. 46 Ct«. pro Lokomotivkilometer.
Die Baulange der Eisenbahn W. beträgt
6,620 km, die Betriebslänge 7,01 1 km.
Die Stationen, ihre Höhenlage und Entfer-
nungen sind: „ A.
hritfornunijpii in km
ron tob Station
Anfang»- in
pnnkt SUtiwi
426,24 Wohlen -Villinergen —
1,515
433,97 Wohlen - Oberdorf
(Haltestelle) .... 1,615
5,496
404,34 Bremgarten 7,011
Der kleinste Bogenhalbmesser der Bahn
beträgt 300 in und die größte Neigung 15rt',l0.
Der Oberbau besteht aus Eisenschienen von
36,4 kg pro Meter. Die Bahn besitzt zwei
TenderTokomotiven mit drei gekuppelten Achsen,
68 m' Heizfläche, 22,6 t Leergewicht, 31,2 t
Gewicht in voller Dienstausrüstung. 200 Pferde-
stärken. Ferner verfügt dieselbe über 6 Per-
sonenwagen mit 220 Sitzplätzen und über
14 Güterwagen (1 Gepäckwagen, 6 gedeckte,
8 offene Güterwagen!
Die Baukosten betrugen: für Bahnanlagen
und feste Einrichtungen 1 064 634 Frs., für
Rollmaterial 169 194 Frs., für Mobiler und Ge-
rätschaften 8399 Frs., im ganzen 1 232 127 Frs.
Die Bahn besitzt an Aktiven 1233622 Frs.,
welche sich zusammensetzen aus den Einzah-
lungen der Nordostbahn von 600 000 Frs., der
Ontralbahn von 500 000 Frs. und der Ge-
meinde Bremgarten von 233 522 Frs.
Im Jahr 1893 wurden 18 528 Zugkilometer
mir 49 872 Personenwagenachs-, 76 844 Ge-
päck- und Gtiterwagenachskilometern geleistet.
Auf einen Lokomotivkilometer entfielen: 2,69
Personenwagenachskiloineter und 4,09 Gepäck-
und Güterwagenachskilometer.
Die Zahl der Personenkilometer betrug
224 916, die Einnahme pro Einheit 5.19 Cts.
Der Verkehr an Gepäck ergab 1104 Tonnen-
kilometer, an Tieren 164«; Tonnenkilometer und
an Giltern aller Art 59 224 Tonnenkilometer.
Die Gesamteinnahmen betrugen 30 219 Frs.,
die Ausgaben 3« ."497 Frs , somit der Ausfall
8178 Frs. Dietler.
Wohnungs«reld . W ohnuugsgeldzuschuo,
( Tmlnnnitc. f., de loi/cr), Dienstbezug zur Be-
streitung der Wohnungsmiete. Die Entschä-
digung, welche einem Bediensteten neben dem
Gehalt dafür zugestanden wird, daß demselben
der gebührende 'Genuß einer Dienstwohnung
<<*. <!./ nicht eingeräumt wird, pflegt man als
Mietzinsentschädigung zu bezeichnen.
Das W. wird zumeist nach Ortsklassen ab-
gestuft, in welche die Dienstorte entsprechend
den ortsüblichen Mietzinspreisen eingereiht
werden.
Insoweit die Eisenbahnverwaltungen ihren
Beamten einen Anspruch auf W. gewähren,
ist diesen die Verpflichtung auferlegt, an Stelle
desselben eine Dienstwohnung zu beziehen, und
zwar wird der Bezug des W ganz oder nach
Maßgabe des Mietzinswerts der dem Beamten
zugewiesenen Dienstwohnung eingestellt.
Die Auszahlung des W. erfolgt teils in
monatlichen Raten, teils zu den Mietzins-
terminen.
In Preußen gebührt jedem etatsmäßigen
Beamten neben dem Gehalt ein W. naoh Maß-
gabe des Gesetzes vom 12. Mai 1873.
Danach stellt sich das W. der Bediensteten
der preußischen Staatsbahnen in Berlin und
den fünf Servisklassen außerhalb Berlins (die
Einteilung der einzelnen Orte in diese Klassen
beruht auf dem Gesetz vom 28. Mai 1877) für
die Wohnungsgeldabteilungen II— V wie folgt :
Abteilung Ii, Berlin 1200, außerhalb Berlins
900, 720, 600, 640, 540 Mk.; Abteilung III,
Berlin 900, außerhalb Berlins 660, 640, 480, 420.
360 Mk.; Abteilung IV, Berlin 640". außerhalb
Berlins 432, 360, 300, 216. 180 Mk.; Abteilung
V, Berlin 240, außerhalb Berlins 180, 144, 108.
72, 60 Mk.
Bei Verletzungen von einem Dienstort zum
andern, sofern derselbe nicht zur gleichen
Servisklasse gehört, erlischt der Anspruch auf
den dem bisherigen amtlichen Wohnort ent-
sprechenden Satz des W. mit dem Zeitpunkt,
zu welchem der Bezug der Besoldung aus der
bisherigen Dienststelle aufhört.
Das W. wird nicht gewährt an Beamte,
welche Dienstwohnungen gegeu oder ohne Ent-
gelt innehaben, oder eine solche ablehnen, oder
welche statt der Dienstwohnung eine Mietzins-
entschädigung beziehen
Bei Bemessung der Pension wird der Durch-
schnittssatz aus den zu der betreffenden
Wohnungsgeldabteilung gehörigen fünf Servis-
klassen in Anrechnung gebracht, und zwar
auch für diejenigen, welche eine Dienstwohnung,
bezw. eine Mietzinsentschädigung beziehen.
Im übrigen gilt das W. nach jeder Richtung
als ein Teil des Diensteinkommens, so bei Ge-
währung eines Gnadengehalts, bei Gehalts-
pfändungen u. s. w.
Bei nur vorübergehender Verwendung an
einem andern Dienstort verbleibt der betref-
fende Beamte im Genuß des nach seinem eigent-
lichen Amtsort bemessenen W.
Die Reichseisenbahnen in Elsaß-Loth-
ringen, dann di° sächsischen Bahnen ge-
währen ihren Bediensteten kein W.
Die Bediensteten der bayrischen Staats-
eisenbahnen erhalten das für Staatsbeamte test-
gesetzte W. Dasselbe betragt:
K)a»M des GehalUrr ifu)»-
tlT« vom 1J. August 1S76.
400 Mk. für die Bennien der I , II ."il! . fv?
3(»o „ „ „ r V, VI.. VII.
180 r „ „ . VIII, IX.
120 „ . „ „ „ X., XI
(In die X. und XI. Gehalf sklasse ist kein
Eisenbahnbedienstct er eingereih t . \
Statusmäßige Bedienstete beziehen des
Gehalts als W.
Ausgeschlossen vom Bezug eines W. sind
Beamte, deren Gehalte nicht durch das oben
erwähnte Gehaltsregulativ, sondern durch be-
225»
Digitized by Google
Wohnungsgeld
sondere Übereinkommen festgesetzt sind, ferner
Beamte, welche das siebente Dienstjahr noch
nicht vollondet haben, sowie jene, welche freie
Dienstwohnung haben, bezw. für eine solche
nicht mehr als 4X ihres Anfangsgehalts als
Mietentschädigung bezahlen, endlich auch jene
Bediensteten, die ein mit dem Amt verbun-
denes Nebeneinkomuien von mehr als 1000 Mk.
jährlich beziehen. (Beamte, deren Nebenein-
kommen zwar nicht 1000 Mk. erreicht, aber
mit Einrechnung des auf ihre Klasse treffenden
W. 1000 Mk. übersteigen würde, erhalten ein
W. nur insoweit, als es zur Vervollständigung
dieses Nebeneinkommens auf 1000 Mk. not-
wendig ist.)
Jene Beamten, welche für ihre Dienstwoh-
nung mehr als \%, jedech weniger als 8% des
Anifangsgehalts als Mietentschädigung ent-
richten, erhalten als W. jenen Betrag, um wel-
chen die entrichtete Mietentschädigung den
4 igen Betrag des Anfangsgehalts übersteigt.
Beamte, welche für ihre Dienstwohnung
8%' des Anfangsgehalts als Mietentschädigung
entrichten, erhalten 3I(< derselben als W.
Die Bediensteten der württembergischen
Staatseisenbahnen haben Anspruch auf W., in-
sofern sie nicht im Genuß einer freien Dienst-
wohnung, bezw. der entsprechenden Mietzins-
entschädigung stehen. Das W. bildet (Beamten-
gesetz vom 28. Juni 1876) ein mit dein Amt
verbundenes Nebeneinkommen und wird in die
Pension nicht mit einbezogen. Die Bemessung
erfolgt nach Prozenten des Gehalts und der
demselben gleichgestellten Zulagen, und be-
trägt in der I. Ortsklasse (Stuttgart! 9%, in der
II. 7V und in der III. 6^.
Bei einer Wohnsitzveränderung tritt an
Stelle des bisherigen W. eines Beamten das-
jenige des neuen Wohnsitzes, und zwar der
Regel nach von dem Tag au, an welchem der-
selbe bezogen wird.
Das W. erlischt sofort mit der Beendigung
des Dienstverhältnisses des Beamten. Jedoch
verbleibt es dem Beamten, welcher in den zeit-
lichen Ruhestand tritt, von der Eröffnung der
dickfälligen Entscheidung an, der hinterbliebnen
Familie eines unter Art. 2, Abs. 1, 2 und 4
des Beamtengesetzes vom 28. Juni 1876 be-
griffenen Beamten vom Todestag des letzteren
an noch weitere 45 Tage.
Bei den badischen Staatseisenbahnen
{ Beamtengesetz vom 24. Juli 188«! hat jeder
etatsmäßige Beamte, welcher das Dienstein-
kommen wesentlich in der Form von Gehalt
bezieht, Anspruch auf W. Ein Beamter, dessen
Aintsstelle nicht seine ganze Zeit und Kraft
erfordert, hat nur auf die Hälfte des tarif-
mäßigen W. Anspruch. Die Sätze betragen bei
sämtlichen Angestellten, für welche das Ge-
baltsvorrückungssystein nach Dienstalters? ufeti
eingeführt ist, je nach der Ortsklasse 9%, bezw.
1% und6X der neuen Gehaltssätze. Der Betrag
des W. richtet sich einerseits nach der Dienst-
klasse, welcher der Beamte angehört, ander-
seits nach der Ortsklasse, in welche der be-
treffende dienstliche Wohnsitz eingereiht ist.
Ein Beamter, welcher mehr als eine zum Bezug
von W. berechtigende Stelle bekleidet, erhält
das W. nach jener Stelle, welche deu Anspruch
auf das höhere W. giebt
Das W. ist für die einzelnen Dienst- und
Ortsklassen wie folgt b« messen: Dienstklasse II
i 760, 550, 410 Mk.; Dienstklasse III 620, 410,
280 Mk.; Dienstklassc IV 420, 250, 170 Mk.;
Dienstklasse V 260, 160, 115 Mk.; Dienstklasse
VI 150, 110, 80 Mk.
Die in der Tabelle, Seite 1037, Bd. III.
unter B angeführten Beamten gehören in die
II., C, IJ in die III.. E, F in die IV., G, H
in die V, /, K in die VI. Dienst klasse des
' Wohnutig8geldtarifs.
Die österreichischen und ungarischen
Bahnen gewähren ihren Bediensteten, welchen
keine Dienstwohnung zugewiesen ist. fast aus-
! nahmslos Wohnungs- (Quartier-) Geld.
Bei den österreichischen Staatsbahnen
beträgt dasselbe für die in Wien domizilieren-
den Beamten der Dienstklassen I— X 30U0 ff,
2000 fl., 1200 fl., 1000 fl.. 900 fl, 700 n\, 600 fl.,
500 h\, 400 fl., 3»»o fl.; ünterbeamte der Kate-
gorien I— V beziehen an W. in Wien 400 fl..
350 fl , 300 fl., 250 fl. und 200 fl.; Diener der
Kategorien I— IV 200 fl., 150 fl.. 120 fl. uud
100 fl. Für die an anderen Orten stationierten
Bediensteten wird das W. nach Maßgabe der
Ortsverhältnisse nach fünf Klassen in Prozenten
des für Wien festgesetzten W. bemessen, und
zwar mit 80#. bezw. 70, 60, 50 und 40#.
Bedienstete, welchen statt des W. eine Dienst-
wohnung zugewiesen wird, haben, wenn der
j Wert der letzteren nicht die Höhe des W. er-
reicht, auf den durch den Wert der Wohnung
nicht gedeckten Teil des W. Anspruch. Be-
dienstete, welche sich in Jahresmiete befinden und
I aus Dienstrücksichten an einen andern Dieust-
! ort versetzt werden, oder in ihrem bisherigen
Dienstort eine Naturalwohnung zugewiesen er-
halten, haben auf die beim nächsten Zinstermin
fällige Rate des W. Anspruch. In Ruhestand
tretende Bedienstete, sowie die Witwe, bezw
die Kinder und Enkel eines verstorbenen Be-
diensteten, welche mit diesem bis zu seinem
Tod in gemeinschaftlichem Haushalt gelebt
haben, erhalten die nach dem Zeitpunkt der
Versetzung in den Ruhestand oder des Ablebens
, nächstfällige Rate des W.
Das W. ist bei den österreichischen Bahnen
für den Ruhegehalt nicht anrechenbar.
Bei den ungarischen Staatsbabnen ist
das W. in zwei Abstufungen, für Budapest
j einerseits und für die anderen Dienstorte
! anderseits festgesetzt und beträgt für Beamte
der Kategorie I 800 fl., für die Kategorien
II— VI 600 fl., 600 fl., 400 fl , 300 fl., 200 fl
' (400 fl . 300 fl., 250 fl., 200 fl., 150 fl. I.
für Unterbeamte der Kategorien I — IV 300 fl.
240 fl., t80 fl , 150 fl. (200 fl., 180 fl., 120 fl.,
100 fl ), für Diener der Kategorien I— IV 180 fl.,
150 fl., 120 fl., 100 fl. (120 fl., 100 fl., 80 fl.,
, 60 fl.j.
In der Schweiz, Belgien, Frankreich.
Italien uud Rußland gebührt den Be-
diensteten im allgemeinen kein W.; dagegen
erhalten die Bediensteten, welche auf Dienst-
wohnung Anspruch haben, in Belgien, Italien,
und Frankreich Mietzinsentschädigungen, wenn
ihnen keine Dienstwohnung angewiesen werden
kann. Die Bediensteten dei französischen
Bahnen erhalten aus diesem Titel zumeist 10\
I ihres Gehalts, die französische Ost bahn gewährt
I ausnahmsweise den in Paris domizilierenden
Zugbediensteteu ein W. von 15 Frs. für den
Monat, und wenn sie verheiratet sind 16 Fr?
1 für den Monat.
Digitized by Google
Worms-Offstein — Württembergische Eisenbahnen
Die italienische Mittelmeerbahn zahlt den
Bediensteten folgende Mietzinsentschädigungen,
und zwar:
bis zu 1800 Liren Gehalt 20 Lire für den Monat
, . 2400 „ , 30 „ „ „ B
p , 5600 , . 40 „ , , „
über 3600 „ „ 50 „ „ .
Worms-Offstein, s. Bachstein'sche Sekun-
därbahnen.
Wotic-Selean (16,615 km), in Böhmen ge-
legene normalspurige Lokalbahn, im Eigentum
einer Aktiengesellschaft mit dem .Sitz in Prag,
führt von der Station Wotic der Kaiser Franz
Joseph- Bahn nach Selean.
Auf Grund der unterm 16. Mai 1893 «Reichs-
gesetzblatt Nr. 95*1 auf 90 Jahre erteilten Kon-
zession bildete sich am 14. Oktober 1893 eine
Aktiengesellschaft unter der Firma „ Lokalbahn
Wotic-Selcan". Das Aktienkapital wurde mit
200 000„fl (2000 Aktien zu je 100 fl.) festge-
setzt. Überdies bewilligte das Land Böhmen
einen Beitrag von 86 000 fl. ä fonds perdu, und
genehmigte die Regierung die Aufnahme eines
Anlebens bei der böhmischen Landcsbank in
der Höhe von 527 000 fl. gegen \ *4 Verzinsung
und 1 .,»,: Amortisation, rückzahlbar innerhalb
f>5» ., Jahren.
Die Ausgabe von Prioritätsobligat ioneu ist
konzessionsgemäß ausgeschlossen, dagegen die
Ausgabe von Prioritätsaktien, welche bezüglich
ihrer Verzinsung und Tilgung den Vorrang
vor den Stammaktien genießen, gestattet. Die
Dividende, welche, bevor für die Stammaktien
der Anspruch auf eine solche eintritt, den
Prioritätsaktien gebührt, darf nicht höher als
mit i% bemessen werden.
Das Einlösungsrecht steht der Regierung
jederzeit zu.
Mit dem Bau wurde Ende Oktober 1893
begonnen und die Linie am 30. September 1894
eröffnet. Die Anlagekosten betragen beiläufig
760 00<> fl. (44 706 fl. pro km).
Den Betrieb führt die Generaldirektion der
österreichischen Staatsbahnen (Eisenbahnbe-
triebsdirektion Prag) und erhält hierfür als
jährliche Vergütung 45?^ der Bruttoeinnahmen,
mindestens jedoch 24 WO fl.
Wiirtteinbergische Eisenbahnen. Die
dem öffentlichen Verkehr dienenden Voll-
spurbahnen haben innerhalb des württem-
bergischen Staatsgebiets bis Ende März 1893
eine Länge von 1527,70 km erreicht.
Hiervon befinden sich im Eigentum der würt-
tembergisehen Staatsbahnverwaltung 1486,90
km, der badischen Staatsbahnverwaltung 24. 1 7
km und von Privateisenbahngesellschaften,
nämlich der Kirchheimer Eisenbahngesellschaft.
6,26 km (Strecke Unterboihingen-Kirchheim)
und der Ermsthalbahngesellschaft 10,43 km
( Strecke Metzingen-Uracb).
Die Länge der dem öffentlichen Verkehr
dienenden Schmalspurbahnen betrug inner-
halb Württembergs bis zu dem genannten Zeit-
punkt 29,47 km; hiervon befanden sich im
Kigentum der Staatsbahnverwaltung 15,11 km
(Strecke Nagold- Altensteig), der Filderbahn-
gesellsehafr 10,18 km (die Filderbahn Stuttgart-
Degerloch -Hohenheim, die Strecke Stuttgart-
Degerloch ist als Zahnradbahn gebaut) und der
Münchener Lokalbahnaktiengesellschaft 4,18 km
(Strecke Ravensburg- Weingarten .
Im Eigentum der württembergischen Staat
bahnverwaltung befanden sich außerdem Ende
März 1893 177,62 km Vollspurbahnen, welche
sich auf die benachbarten Staatsgebiete er-
strecken; hiervon liegen 99,77 km auf badi-
schem, 69,72 km auf preußischem und 8,13 km
auf bayrischem Gebiet.
Im ganzen beträgt die Eigentumslänge der
württembergischen Staatseisenbahnen 1679,63
km und die Länge der Privatbahnen in Würt-
temberg 31,05 km.
I. Geschichte.
Diese reicht bis in das Jahr 1830 zurück,
in welchem König Wilhelm I., in richtiger Er-
kenntnis der Wirkung, welche der Bau von
Eisenbahnen bei dem fast gänzlichen Mangel
an bedeutenderen Wasserstraßen für die Ent-
wicklung des Handels und der Gewerbe in dem
bis dahin nahezu ausschließlich ackerbautreiben-
den Land haben mußte, eine aus Mitgliedern
j verschiedener Departements gebildete Kommis-
sion mit der Begutachtung der Frage des Baues
von Eisenbahnen beauftragt*.
Die in der Bodengestaltung des Lands liegen-
den natürlichen Hindernisse, sowie auch der
Mangel an genügenden Erfahrungen im Eisen-
bahnbau ließen jedoch die in Betracht ge-
zogenen Projekte nur langsam zur Reife ge-
deihen.
Erst nach langwierigen Verhandlungen der
Landstände kam das für das württembergische
Eisenbahnwesen grundlegende Gesetz vom
18. April 1843 zu stände, nach welchem auf
Staatskosten Eisenbahnen herzustellen waren,
welche den Mittelpunkt des Lands, Stuttgart,
auf der einen Seite mit Ulm und Friedrichs-
hafen, auf der andern Seite mit Heilbronn, so-
wie mit der westlichen Landesgrenze verbinden
sollten.
Das Gesetz stellt zugleich den Grundsatz
auf, daß auf Staatskosten nur die Haupt- und
Landesbahnen zu bauen, die Zweigeisenbahnen
dagegen der kommunalen oder Privatunter-
nehmung zu überlassen seien. Von der hier-
nach zur Ausführung bestimmten, 251.07 km
langen Linie Heilbronn- Bietigheim-Stuttgart-
Ulm-Friedrichshafen konnte zuerst (im Oktober
1845) die Teilstrecke Cannstatt-Untertürkheim
und zuletzt (im Juni 18Ö0) die schwierige
Strecke Geislingen-Ulm eröffnet werden.
Mit Bayern wurde in dem Staatsvertrag
vom 25. April 1850 der Anschluß dieser Bahn
an die bayrische Linie Augsburg- Ulm, mit
Baden in dem Staatsvertrag vom 4. Dezember
1850 der Anschluß einer von Württemberg zu
bauenden Bahn von Bietigheim über Mühlacker
durch das badische Gebiet nach Bruchsal au
die badische Rheinthalbahn vereinbart.
Die 55,07 km lange Bahn Bietigheim-Bruch-
sal (von welcher inzwischen am 15. Oktober 1879
die 14,9 km lange Strecke Bretten-Bruchsal auf
Grund des eben erwähnten Staats Vertrags von
Baden übernommen worden war) kam im Ok-
tober 1863 zur Eröffnung.
Der Betrieb der beiden Bahnen hat im
Rechnungsjahr 1854 56 auf 1 km Betriebslänge,
bei einer Verkehrsdichtigkeit von 135 489 Per-
sonenkilometern und von 89 321 Tonnenkilo-
metern eine durchschnittliche Einnahme von
17 297 Mk. und einen Reinertrag von 4,16 X
i des verwendeten Baukapitals von 54 858 000 Mk.
ergeben.
Digitized by Google
3556
Württenibergische Eisenbahnen
Bei der damals herrschenden Notlage des
Lands geriet der Eisenbahnbau zunächst ins
Stocken und kam erst einige Jahre später wieder
in einen lebhafteren Gang.
Es wurden in Gemäßheit der Gesetze vom
6. Mai 1857, 17. November 1858 und 10. Ja-
nuar 1862 erbaut: die Bahnstrecken Plochingen-
Reutlingen (34,4 km, eröffnet im September
1869), die Remsbahnlinie Cannstatt- Wasser-
alfingen-Nördlingen (111,5 km, eröffnet im Juli
1861 bis Wasseralfingen, im Oktober 1863 bis
Nördlingen), die Bahnstrecke Heilbroun - Hall
(53,8 km, eröffnet im August 1862), Aalen-
Heidenheim (22,1 km, eröffnet im September
1864) und Reutlingen-Tübingen-Evach (38 km,
eröffnet bis Rottenburg im Oktober 1861, bis
Eyach im November 1864).
Der Anschluß der Remsbahn an die bay-
rische Station Nördlingen war durch den Staats-
vertrag mit Bayern vom 21. Januar 1861 er-
wirkt worden.
Der Betrieb des nach Vollendung dieser
Bahnen auf eine Gesamtlänge von 566 km
angewachsenen Staatsbahnuetzes hat im Rech-
nungsjahr 1865 66, bei einer Verkehrsdichtig-
keit von 224 959 Personenkilometern und von
179 011 Tonnenkilometern auf 1 km Betriebs-
länge eine durchschnittliche Einnahme von
24 007 Mk. und einen Reinertrag von 5,04V
des verwendeten Anlagekapitals von 136 713 029
Mk. ergeben.
Die weitere Entwicklung des Bahnnetzes
war von dem Abschluß der schwierigen Ver-
handlungen mit den Nachbarstaaten zur Ge-
winnung weiterer Anschlüsse abhängig.
Zunächst wurde durch die drei Staatsver-
träge mit Baden vom 31. März 1864 eine Ver-
ständigung über den Anschluß einer von Badeu
zu bauenden Bahn Meckesheiin-.lagstfeld au
eine württembergische Bahn Heilbronn-Jagst-
feld, über den Anschluß einer württembergi-
schen Bahn Jagst feld-Osterburken an die ba-
disch c Bahn Heidelberg- Königshof en- Würzburg
und über den Anschluß einer badiseben Bahn
Wertheim-Lauda-Königshofen- Mergentheim an
eine von Württemberg von Crailsheim nach
Mergentheim zu bauende Bahn herbeigeführt.
Im Herbst 1864, bald nach dem Regie-
rungsantritt des Königs Karl, wurde das
bis dahin dem Finanzdepartement unterstehende
Eisenbahnwesen mit dem Departement der aus-
wärtigen Angelegenheiten vereinigt; durch den
Abschluß weiterer Staatsverträge mit den
Nachbarstaaten gelang es, den Ausbau des
Bahnnetzes um einen bedeutenden Schritt
weiterzuführen.
Durch den Staatsvertrag mit Preußen vom
3. März 1865 wurde der württembergischen
Regierung die Führung der oberen Neckarbahn
(Ploehingen-Horb-Rotfweil), ferner einer Bahn
Tübingen- Hechingen- Sigmaringen, einer Bahn
von Altshausen nach Pfullendorf und einer
Bahn Herbertingen-Mengen-Sigmaringen über
das preußische Gebiet zugestanden.
Durch den Staatsvertrag mit Baden vom
18. Februar 1865 wurde für Württemberg der
Anschluß je einer im Nagoldthal und im Enz-
thal projektierten Bahn in Pforzheim an eine
badische Bahn Durlach- (Karlsruhe-) Pforz-
heim-Mühlacker, lerner der Anschluß einer Bahn
Rüttweil- Villingen an die badische Schwarz-
waldbahn, einer Bahn Rottweil-Immendingen
an die badische Bahn Douauesobingen-Singeu
und der erwähnten Bahn Altshausen-PfuUen-
dorf an eine badischerseits von Stockach nach
Pfullendorf zu bauende Bahn gewonnen, wäh-
rend anderseits der badischeu Regierung der
Anschluß einer Bahn Radolfzell - MöGkirch-
M engen (Sigmaringen) an die württembergische
Bahn Herbertingen-Sigmaringcn zugestanden
wurde.
Durch das umfassende Eisenbahnbaugeset*
vom 1H. August 1865 wurden sodann zur Aus-
führung bestimmt: die Bahnstrecken Heilbronn-
Jagstfeid (11,2 km, eröffnet im September 1866;,
, Goldsböfe- Crailsheim (30,4 km, eröffnet im
j November 1866), Hall-Crailsheim (34.3 km, er-
öffnet im Dezember 1867), Wildbad-Pforzheim
(22,7 km, eröffnet im Juni 1*68), Eyach-Rott-
weil (50,8 km, eröffnet im Dezember 1866 bis
Horb, im Oktober 1867 bis Thalhausen und
im Juli 1868 bis Rottweil), RottweU-Vülingen
(26,8 km. eröffnet im August 1869), Rottweil-
Immendingen (37,9 km. eröffnet im Juli 1869
bis Tuttlingen, im Juli 1870 bis Immendingen),
Tübingen-Hechingen 24.« km, eröffnet im Juni
1869), Jagstfeld-Osterburken (38 km, eröffnet
itn September 1869), Crailsheim-Mergentheim
(59 km, eröffnet im Oktober 1869), Zuffen-
hauseu-Calw-Nagold (67,6 km, eröffnet bis
Weil der Stadt im Dezember 1869, bis Nagold
im Juni 1872), Ulin-Herbertingeu-Signiaringen
j (92,7 km, eröffnet bis Sigmaringen im Juli
1873) , Aulendorf- Herbertingen (29 km, eröffnet
im Oktober 1869) und Aulendorf-Leutkirch
. (40,6 km, eröffnet im September 1872).
Auf Grund des Gesetzes vom 16. März 1868
kamen ferner zur Ausführung: die Bahnstrecken
' Nagold-Horb (23,6 km, eröffnet im Juni 1H74)
und Pforzheim-Calw (26,8 km, eröffnet im Juni
1874) , Hechmgen-Balingen (16,9 km, eröffnet
im August 18741 und Leutkirch-Isny (15,9 km.
, eröffnet im August 1874).
Im Rechnungsjahr 1873 74 war die mittlere
Betriebslänge des Staatsbahnnetzes auf 1134 km
gestiegen, dagegen waren die Betriebseinnahmen
für 1 km Betriebslänge, bei einer Verkehrs-
1 dichtigkeit von 195 858 Personenkilometern und
von 200 251 Tonnenkilometern auf 20 996 Mk.
und der Reinertrag des Anlagekapitals von
305 219 810 Mk. auf 3,38% gesunken.
Die folgende Periode des Eisen bahn baues
wurde durch die beiden Gesetze vom 22. März
1873 eingeleitet ; durch dieselben wurden zur
Ausführung bestimmt: Die Bahn Altshauseu-
Pfulleudorl (25,1 km, eröffnet im August 1875),
sodann in Gemäßheit des Staats Vertrags mit
Bayern vom 12. Dezember 1868 die Strecke
von Crailsheim bis zur württetnbergiseh-bay-
rischen Landesgrenze (10,3 km, eröffnet im
Juni 1875t, im Anschluß an die bayrische Bahn
Nürnberg- Ansbach-Landcsgrenze; die Bahn-
strecke Heidenheim-Ulm (5u,4 km, eröffuel im
Juni 1876). deren Führung über bayrisches Ge-
biet von Bayern in dem Staatsvertrag vom
8. Dezember 1872 zugestanden worden war,
ferner die Bahnlinien Waiblingen • Backnang-
| Hessentbai (Hall) (60,7 km, eröffnet bis Back-
! uaug im Oktober 1*76, bis Hall im Dezember
, 1879); Bietigheim- Backnang (26,1 km, eröff-
i net im Dezember 1879); Balingen-Sigmaringen
(45,9 km, eröffnet im Juli 1878) und Stuttgart-
Freudenstadt (87,4 km, eröffnet im September
1879).
Digitized by Google
Württenibergische Eisenbahnen
Zur Ausfährung wurden ferner bestimmt:
durch das Gesetz vom 11. Juni 1876 die Bahn
Heilbronn-Eppingen (24,1 km, eröffnet im Au-
gust 1880), deren Anschluß an die badische
Bahn Karlsruhe- Bretten- Kppingen mit Baden
in dem Staatavertrag vom 29 Dezember 1873
vereinbart worden war, und die Strecke Kißlegg-
Wangen (13,3 km, eröffnet im Juli 1881) ; durch
das Gesetz vom 25. August 1879 die Strecke
Ludwigsburg -Beibingen (5,1 km, eröffnet im
Oktober 1887) und gemäß dem eben erwähnten
Staatsvertrag mit Baden die Strecke Freuden-
stadt-Schiltach (24,8 km, eröffnet im November
1886) im Anschluß an die badiscbe Bahn Offen-
burg-Hausach-Schiltach.
Die nach dem Bau der genannten Bahnen
im oberschwäbischen Teil des Bahnnetzes noch
vorhandenen Lücken kounten erst ausgefüllt
werden, nachdem durch den Staatsvertrag mit
Bayern vom 10. Februar 1887 eine Verständi-
gung über die Herstellung von Bahnverbin-
dungen zwischen Leutkirch und Memmiugen
und zwischen Wangen und Hergatz erreicht
worden war. Nach diesem Vertrag war von
Württemberg zu bauen die Strecke von Leut-
kirch bis zur württembergisch-bayrischen Lan-
desgrenze (25 km, eröffnet im Oktober 1889)
und die Strecke von Wangen bis zur Landes-
grenze (2,2 km, eröffnet im Juli 1890).
Infolge des Vertrags mit dem deutschen
Reich, mit Preußen und Baden vom 11. März
1*H7 wurde schließlich unter Beteiligung des
Reichs und Preußens an den Kosten die Bahn-
verbindung Tuttlingen -Iuzigkofen (Siginarin-
gen) hergestellt (37 km, eröffnet im November
1890t. womit der Bau von Eisenbahnen, soweit
allgemeine Interessen des Lands in Betracht
kommen, seinen vorläufigen Abschluß gefun-
den hat.
Der in dem Eisenbahngesetz vom 18. April
1843 aufgestellte Grundsatz, wonach auf Staats-
kosten nur die Haupt- und Landesbahnen zu
bauen seien, ist, wie die vorstehende Darstel-
lung zeigt, im Lauf der Zeit immer umfassen-
der angewendet worden, so daß für Privat-
eisenbatinunternehmungen wenig Kaum blieb.
Es sind denn auch bis zum Jahr 1888 aus
Privatmitteln nur die bereits eingangs er-
wähnten vier Privatbahnen zu stände gekom-
men, nämlich die Kirchheimer Eisenbann auf
Grund der Konzessionsurkunde vom 6. Oktober
1863, die Krmsthalbahn gemäß Konzessions-
urkunde vom 20. Juli 1872, die Bahn Ravens-
burg-Weingarten, zufolge Konzessionsurkunde
vom J&. November 1887 und die am 24. Mai
1888 konzessionierte Filder-Bahn. Wenn daher
die lokalen Bedürfnisse der einer Eisenbahn
noch entbehrenden Landesteile eine raschere
Befriedigung linden sollten, so war es für den
Staat nicht zu umgehen, entweder die Privat-
ihätigkeit zum Bau von Lokalbahnen durch
erhebliche Zuschüsse aus Staatsmitteln an-
zuregen oder den Bau solcher Bahnen gegen
Beteiligung der Interessenten au den Kosten
selbst in die Hand zu nehmen.
Die letztere Alternative wurde schließlich
vorgezogen, und es ist auf dieser Grundlage in
den letzten Jahren eine Reihe von Lokalbahnen
zur Ausführung gekommen, nämlich gemäß dem
Gesetz vom 24. Mai 18*7 und dem Staatsver-
trag mit Baden vom 15. Juli 1887 die Bahn
Schiltach - Schernberg (8,8 km, eröffnet im
Oktober 1892), gemäß dem Gesetz vom 28. Juni
1889 die Echaz-Bahn, Strecke Reutlingen-
Honau (11 km, eröffnet im Juni 1892), gemäß
dem Gesetz vom 10. Mai 1890 die Fortsetzung
der Echaz-Bahn bis Münsingen (23 km, eröffnet
im Oktober 1893) mit der auch dem Güter-
verkehr dienenden Zahnradstrecke Honau-
Lichtenstein und die Strecke Waldenburg-
Künzelsau (12,2 km, eröffnet im Oktober 1892),
sodann als Schmalspurbahn infolge des Gesetzes
vom 28. Juni 1889 die Bahn Nagold- Altensteig
i (15,1 km, eröffnet im Dezember 1891).
Zu den Kosten dieser Bahnen hatten die
Interessenten (in der Regel der betreffende
Amtsbezirk) entsprechende Beiträge, zum min-
desten im Betrag der Grunderwerbungskosten,
zu leisten ; der weitere Aufwand ist aus Staats-
mitteln bestritten worden, und zwar aus An-
leiten insoweit, als nach den im voraus ange-
stellten Rentabilitätsberechnungen eine ange-
messene Verzinsung des Baukapitals aus den
Betriebseinnahmen der Bahn zu erwarten stand,
im übrigen aus Restmitteln, nämlich aus den
Überschüssen, welche der Abschluß der Staats-
rechnungen bei den verschiedenen Verwal-
tungszweigeu gegenüber dem Budget in den
letzten Jahren ergeben hat.
Bei den Entschließungen über den Bau
neuer Bahnen sind im allgemeinen weniger
finanzielle, als volkswirtschaftliche Erwägungen
bestimmend gewesen; in der Absicht, die Er-
; werbsverhältnisse des Lands günstiger zu ge-
stalten, ist eine Reihe von Bahnen gebaut
worden, welche einen ausreichenden Ertrag für
die Verzinsung des Anlagekapitals nicht ab-
'. werfen konnten, oder welche als Abkürzungs-
linien den Ertrag früher schon vorhandener
| Bahnen geschmälert haben. Es ist deshalb
auch erklärlich, wenn die Entwicklung
des Bahnverkehrs ungeachtet des Auf-
schwungs, welchen Handel und Gewerbe ge-
nommen haben, mit der Ausdehnung des Bahu-
netzes nicht immer gleichen Schritt halten
konnte, und wenn die Verkehrsdichtigkeit,
welche für 1 km Betriebslänge beim Personen-
verkehr den höchsten Stand im Jahr 1866^67
(bald nach Beginn der durch das Gesetz vom
13. August 1866 hervorgerufenen außerordent-
i liehen Bauthätigkeit) mit 244 769 Personen-
; kilometern erreicht hatte und beim Güterver-
I kehr im folgenden Jahr auf 211 1m7 Tonneu-
| kilometer gestiegen war, auf längere Zeit in
I eine rücklaufende Bewegung geraten ist und
I diesen früheren höchsten Stand nur langsam, im
Güterverkehr unter dem Einfluß der von Zeit
zu Zeit eingetretenen Tarifermäßigungen im
Rechnungsjahr 1887 88 mit 211 284 Tonnen-
kilometern und beim Personenverkehr erst im
Jahr 1892 93 annähernd mit 241 940 Personen-
; kilometern wieder erreicht hat.
Die kilometrische Betriebseinnahme, welche
. im Jahr 1867/68 auf 24 648 Mk. für 1 km
• Betriebslänge gestiegen war, ist von dieser Zeit
an bis zum Jahr 1880/81 ebenfalls mehr und
mehr gesunken, und hat jenen Stand überhaupt
nicht wieder erreicht. Immerhin kann konstatiert
werden, daß auch die kilometrische Durch-
schnittseinuahme seit etwa zwölf Jahren sich
wieder ziemlich stetig gehoben hat (im Rech-
nungsjahr 1892 93 auf 22 603 Mk ), während
freilich die kilometrische Betriebsausgabe sich
I in diesem Zeitraum ebenfalls, und zwar ;n
Digitized by Google
Württembergische Eisenbahnen
rascherer Progression gesteigert hat. Für die
Beurtoiliing der volkswirtschaftlichen Bedeutung
des bestehen len Bannetzes kommt jedoch die Ge-
sanitent wickluiig des Bahn Verkehrs in Betracht,
dessen aufsteigende Bewegung nur vorüber-
gehend durch einzelne Schwankungen als Folgen
außerordentlicher Umstände unterbrochen wor-
den ist ; im Personenverkehr ist die Anzahl der
beförderten Personenkilometer von 142 903 859
im Jahr 18C7 68, bei nur mäßiger Zunahme
der Bevölkerung des Lands, auf 403 323 348
im Jahr 1892, 93 und im Güterverkehr die Zahl
der beförderten Tonnenkilometer während des-
selben Zeitraums von 139 951 045 auf 467 507 348
gestiegen.
II. Geographisches.
Unter den einzelnen Bahnlinien steht nach
ihrer Bedeutung für den lokalen, wie für den
direkten und Durchgangsverkehr in erster Reihe
die Bahnlinie Bretten-Ulm, welche Hie bedeu-
tendsten Verkehrsplätze Württembergs unter
einander und mit den Handels- und ludustrie-
plätzen des Mittel- und .Niederrheins, ander-
seits mit Bayern und Österreich verbindet,
und ein Mittelglied der großen Verkehrs-
straße bildet, welche von Paris durch Süd-
deutschland nach Wien führt. Als wichtigere
Linien kommen ferner in Betracht die Bahn-
linie Bietigheim-Jagstfeld , welche in ihrer
Fortsetzung auf hadischcui Gebiet nach Heidel-
berg und Mannheim, in ihrer Fortsetzung auf
dem großherzoglich hessischen Gebiet nach
Hanau (Berlin) und Frankfurt führt; die Bahn-
strecke Jagstfeld-Osterburken. welche ein Mittel-
glied der kürzesten Linie Stuttgart- Würzburg-
Berlin bildet; die Linie Stuttgart-Eutingen,
welche in ihrer Fortsetzung nach Freudenstadt
und Schiltach in den mittleren Schwarzwald,
in den südlichen Teil von Baden und nach
Straßburg führt, mit ihrer Fortsetzung über
Horb und Rottweil bis Villingen und Immen -
dingen aber ebenso wie die Linien Pforzheim-
Horb und Plochingen- Horb die Westhälfte des
Lands auf kürzestem Weg mit dem südlichen
Schwarzwald, sowie mit der mittleren und west-
lichen Schweiz verbindet ; ferner die nach dem
Bodensee und über diesen nach der mittleren,
sowie östlichen Schweiz und nach Vorarlberg
führende Bahn Ulm-Friedrichshafen ; die Bahn-
linie Eppingen-Heilbronn-Crailsheini, welche
ein Mittelglied zwischen der Linie Karlsruhe-
Heilbronn-Nürnberg bildet ; ferner die Bahnlinien
Stuttgart - Nördlingen und Stuttgart - Waib-
lingen-Crailsheim, welche in ihrer Fortsetzung
auf bayrischem Gebiet ebenfalls nach Nürnberg
und weiterhin nach Leipzig, Berlin, Dresdeu
führen. Nach der Ausdehnung ihres Verkehrs
stehen jedoch alle diese Linien hinter der zu-
erst genannten Hauptbahn weit zurück.
H:uiptknotenpunkte des Staatsbahnnetzes
sind die Bahnhöfe Heilbronn, Bietigheim, Stutt-
gart. Plochingen, Ulm. Aulendorf, Calw, Horb,
Kottweil. Tübingen , Crailsheim, Backnang,
Aalen.
Anschlüsse an die Bahnen benachbarter
Staaten besitzen die württembergischen Staats-
bahnen an 18 Punkten, und zwar an die
badischen Staatsbahnen in Mergentheim, Oster-
burken, Jagstfeid, Eppingen, Bretten, Mühl-
acker, Pforzheim, Schiltach, Villingen, Immen-
dingen, Sigmaringen, Mengen und Pfullendorf ;
an die bayrischen Staatsbahnen an der Landes-
grenze bei Crailsheim, dann in Nördlingen.
Ulm, Leutkirch und Wangen.
Gleisanschluß au die württembergische
Staatibahn haben auch die oben erwähnten
vollspurigen Privat bahnen Unterboihingen-
Kirchheim und Metzingen- Urach, nicht aber
1 die Schmalspurbahnen Stuttgart- Hohenheim
und Ravensburg- Weingarten.
Württemberg gehört im allgemeinen zu
den fruchtbarsten Ländern Europas; seine
' Bevölkerung mit 104,4 Einwohnern auf den
Quadratkilometer übertrifft an Dichtigkeit
diejenige Deutschlands mit durchschnittlich
91,5 auf den Quadratkilometer
Von den landwirtschaftlichen Produkten
' Württembergs kommen für den Bahnverkehr br-
I sonders in Betracht Getreide, Kartoffeln, Wein,
! Obst. Hopfen und Zuckerrüben, ferner Vieh.
Von besonderer Bedeutung für den Verkehr
der Staatsbahnen sind die ausgedehnten Wal-
dungen des Lands mit einer Gesamtfläche von
596 914 ha (31 % der Landesfläche), sowie der
Reichtum des Lands an Steinsalz, Bau-
steinen und Material zur Herstellung vou
Cement. Auch ist die Ausbeutung der vor-
kommenden Eisenerze ungeachtet de* Mangels
an Steinkohlen, noch von einiger Bedeutung.
Mit der Ausdehnung des Eisenbahnnetzes
ist auch die Industrie Württembergs zu einer
hohen Entwicklung gelangt, doch konnte sich
ein großer Massengüterverkehr unter den ge-
gebenen Verhältnissen nur auf der Strecke
Bretten Ulm und auf einigen anderen kürzeren
Strecken bilden. Einigen Abbruch erleidet der
Verkehr der Staatsbahn durch die Haupt-
i Wasserstraße des Lands, den Neckar, besonders
; seit die Kettenschleppschiffahrt zwischen Heil-
bronn und Mannheim im Betrieb ist; die früher
bedeutendere Holzflößerei auf einigen Neben-
flüssen des Neckar und anderen Wasserläufen
ist im allgemeinen in der Abnahme begriffen,
und fällt der Transport der Boden- und ge-
werblichen Erzeugnisse des Lands in der
Hauptsache der Eisenbahn zu.
III. Gesetzgebung, Organisation
und Betrieb.
Hinsichtlich der Gesetzgebung wäreu zu-
nächst jene gesetzlichen Vorschriften hervor-
zuheben, welche das Verhältnis der W. zum
Deutschen Reich regeln, und zwar sind die-
Art. 4, Zahl 8. und die Art. 41—47 des Reichs-
gesetzes vom 16. April 1871, betreffend die
Verfassung des Deutschen Reichs, sowie das
i Reichsgesetz vom 27. Juui 1873, betreffend die
1 Errichtung eines Reichseisenbahnamts zur
Wahrnehmung des Aufsichtsrechts des Reichs
; über das Eisenbahnwesen.
Maßgebend sind ferner:
Die Betriebsordnung für die Haupteisen-
j bahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 mit
Gültigkeit vom 1. Januar 1893-,
die Signalordnung für die Eisenbahnen
Deutschlands vom 5. Juli 1892, gültig vom
1. Januar 1893;
die Bahnordnung für die Nebeneisenbahneu
Deutschlands vom 5. Juli 1892, gültig vom
1. Januar 1*93;
die Verkehrsordnung vom 1. Januar 1893;
die vom Bundesrat des Deutschen Reichs
erlassenen Normen für den Bau und die Aus-
rüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands
vom 5. Juli 1892;
Digitized by Google
Württenibergische Eisenbahnen
die Bestimmungen über die Befähigung von
Eisenbahnbetriebsbeamten vom 5. Juli 1892;
das Reichsgesetz vom 7. Juni 1H71, be-
treffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz
für die beim Betrieh von Eisenbahnen u. s. w.
herbeigeführten Tötungen und Körperver-
letzungen (Haftpflichtgesetz!;
die §§ 28 — 31 des Reichsgesetzes vom
13. Juni 1873, betretend die Kriegsleistungen
der Eisenbahnen für die mobile Macht ;
der § 16 des Gesetzes vom 13. Februar 1875,
betreffend die Naturalleistungen für die be-
waffnete Macht im Frieden;
das Reichsgesetz vom 25. Februar 1*76,
betreffend die Beseitigung von Ansteckung* -
stoffen bei Viehbeförderung auf Eisenbahnen;
die Krankenversicherungsgesetze vom 15.
Juni 1883 und vom 10. April 1892:
das Gesetz vom 22. Juni 1889, betreffend
die Invalidität»- und Altersversicherung.
Von den wichtigeren wtirttembergischen
Landesgesetzen und Verordnungen, welche :iuf
das Eisenbahnwesen Bezug haben, sind be-
sonders zu erwähnen:
Die allgemeine Bauordnung vom 6. Oktober
1872;
das Gesetz vom 20. Dezember 1888, be-
treffend die Zwangsenteignung von Grund-
stücken und von Rechten an Grundstücken;
die Ministerialverfügungen vom 30. August.
188« und vom 10. November 1891, betreffend
die Abrechnungsgrundsätze für die gegen-
seitigen Leistungen der Eisenbahnverwaltung
und der Post- und Telegraphenverwaltung
(die reichsgesetzlichen Bestimmungen über die
Leistungen der Eisenbahnen für die Post finden
auf Württemberg keine Anwendung.)
Was die Organisation der württera-
bergisi hen Staat.seisenbahnen anbelangt, so sind
dieselben, ebenso wie die Posten und Tele-
graphen, dem Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten unterstellt, bei welchem eine
besondere Abteilung für die Verkehrsatistalten
gebildet ist. Für den Neubau von Eisenbahnen
bestand bis zum Jahr 1881 eine besondere
Eisenbahnbaukommission, während die unmittel-
bare Leitung des Eisenbahnbetriebs, sowie die
Unterhaltung der im Betrieb befindlichen Bahnen
der Eisenbabndirektion übertragen war.
Im Jahr 1881 wurden diese beiden Behörden
unter dem Namen Generaldirektion der Staats-
« isenbahnen vereinigt.
Zur Begutachtung wichtiger, den Handel,
die Gewerbe und die Landwirtschaft berüh-
render Fragen, insbesondere von Fahrplan- und
Tarifangelegenheiten, ist dem Ministerium ein
aus Vertretern des Handels, der Gewerbe und
der Landwirtschaft gebildeter Beirat der Ver-
kehrsanstalten beigegeben.
Außerdem besteht für gewisse wichtige,
mehrere Dienstzweige der Verkehrsanstalten
betreffende Gegenstände ein Rat der Verkehrs-
anstalten, welcher aus den beiden Präsidenten,
den Abteilungsvorstanden und im ganzen sechs
Mitgliedern der Gcneraldirektion der Staats-
eisenbahnen und der Generaldirektion der
Posten und Telegraphen zusammengesetzt ist
(s. Bd. III, S. 1214». Von dieser Einrichtung
ist jedoch nur selten Gebrauch gemacht worden.
Die Generaldirektion der Staatseisenbahnen,
welcher auch die Leitung der wiirttembergi-
schen Dampfschiffahrt auf dein Bodensee über-
tragen ist und welche zugleich Aufsichtsbehörde
für die erwähnten Privatbahnen ist, besteht
aus einem Präsidenten und der erforderlichen
Anzahl von technischen, administrativen und
rechtskundigen Mitgliedern (zur Zeit 2 Direk-
toren, 4 Oberräte, 13 Räte und 2 Assessoren.!
Für die verschiedenen Dienstzweige sind
, drei Abteilungen gebildet: die Verwaltungs-
abteilung für die Verwaltung des Grundeigen-
tums, die Beschaffung und Verwaltung der
Betriebsraaterialien und Ausstattuiigsgcgen-
stande, das Kassen- und Rechnungswesen, die
I Statistik, die Fürsorge für Arbeiter u. dgl.; die
! Bauabteilung für den Bau neuer und die Unter-
haltung der bestehende» Bahnen, uud die Be-
triebsabteilung für den Abfertigungs- und
i Fahrdienst, die Bahnpolizei. Tarifsachen, für die
Beschallung und Unterhaltung des Fahrbetriebs-
inaterials, für den Werkstättendienst u. s. w.
Der Präsident ist zugleich Vorstand einer
der drei Abteilungen, zur Zeit der Betriebsab-
teilung; den beiden anderen Abteilungen ist je
: ein Direktor vorgesetzt, welcher bezüglich der
i Erledigung der seiner Abteilung zugewiesenen
Geschäfte die Befugnisse des Präsidenten als
dessen ständiger Vertreter ausübt.
Die Geschäftsbebandlung bei den Abtei-
lungen ist bureaumäßig; gewisse Gegenstände
unterliegen der kollegialen Beratung und Be-
schlußfassung durch sämtliche Mitglieder unter
dem Vorsitz des Präsidenten.
Für den inneren Dienst sind bei der
Generaldirektion verschiedene Hilfsbureaus ein-
gerichtet, und zwar das Centraibureau (für den
Sekretariats- und Registraturdienst, die Bear-
beitung von Personalangelegenheiten u. s. w.),
das bautechnische Bureau (für die technische
Prüfung und Bearbeitung von Bauentwürfen,
für die technische Prüfung von Bauabrechnungen
u. s. w.), das maschinentechnische Bureau (für
die Bearbeitung von Gegenständen, welche das
Fahrbetriebsmaterial, die Eisenbahn Werkstätten,
die mechanischen Einrichtungen der Stationen
t betreffen), das Revisorat (für die rechnerische
Behandlung der Einnahmen und Ausgaben
I beim Bahnbau. der Bahnunterhaltung, bei der
| Beschaffung der Betriebsmaterialien, des Fabr-
| betriebsmaterials u s. w.), das Grundbuch-
bureau (für die Fortführung deR Grundbuchs
I über das Grundeigentum der Staatsbahn ver-
■ waltung und für die Behandlung einzelner, die
Verwaltung des Grundeigentums berührender
' Gegenstände), die Hauptmagazinsverwaltung
(für die Verwaltung der Oberbau-, Betriebs-
j und Werkstättenmaterialien), die Montierungs-
| Verwaltung der Verkehrsanstalten (für die Be-
: Schaffung und Verwaltung der Dienstkleider
; und gewisser Ausstattungsgegenstände), die
Eisenbahninventarverwaltung, die Eisenbahn-
hauptkasse, das statistische Bureau; ferner die
Bureaus für den Betriebsdienst: je ein Rechnungs-
kontrollbureau für den Personen- und Güter-
' verkehr, das Wagenkontrollbureau, Tarifbureau,
Reklamationsbureau und Fahrdienstbureau.
Für den äußeren Betriebsdienst
(dessen Organisation in nicht ferner Zeit eine
durchgreifende Änderung erleiden dürfte) ist
das Bahnuetz in 12 Betriebsinspektionsbezirke
eingeteilt; die Vorstände der 24 Bahnhofver-
waltungen I. Klasse sind ebenso wie die Be-
triebsinspektoren der Generaldirektion unmittel-
bar unterstellt.
Digitized by Google
Wrürtteu)bcrgische Eisenbahnen
Für die Beaufsichtigung des Betriebs- und
Abfertigungsdienstes sind drei Betriebsober-
inspektoren aufgestellt.
Für die Unterhaltung der Bahnaulagen und
die Ausführung von Erweiterungsbauten be-
stehen 28 Betrieosbauämter. Für umfangreichere
Neu- und Erweiterungsbauten bestehen beson-
dere Baubureaus, und Bausektionen. Zur Unter-
stützung dieser Amter bei der Aufführung und
Unterhaltung det Saaten und Pflanzungen ist
ein Kulturinspektor bestellt.
Hauptwerkstätten befinden sich in Cann-
statt, Eßlingen, Kottweil, Aalen und Fried-
richshafen.
Der Vorstand einer Eisenbahnstation ist in
der Regel zugleich Vorstand einer Telegraphen-
station, und als solcher der kgl. Generaldirek-
tion der Posten und Telegraphen unterstellt.
In rechtlicher Beziehung sind für die Ver-
waltung der W. im allgemeinen die in
Württemberg geltenden Gesetze maßgebend;
eine Ausnahme besteht für dio in Baden und
Preußen liegenden Strecken des württembergi-
schen Staatsbahnnetzes , für welche die be-
treffenden Landesgesetze Anwendung finden.
Die Staatseisenbahnbeamten unterliegen hin-
sichtlich ihrer Rechtsverhältnisse den für die
württembergischen Staatsbeamten allgemein
geltenden Bestimmungen des Gesetzes vom
28. Juni 187«. Für die Aburteilung von Dienst-
vergehen der auf Lebenszeit angestellten Be-
amten, soweit die Entfernung vom Amt oder
die Entziehung des Ruhegehalts in Betracht
kommt, ist der durch dieses Gesetz errichtete
Disciplinarbof zuständig.
Das Kautionswesen ist durch kgl. Verordnung
vom, 1. November 1>»82 geregelt.
Uber die Pensionen, welche den auf Lebens-
zeit angestellten Beamten im Fall ihrer Zu-
ruhesetzuug und im Todesfall deren Hinter-
bliebenen zukommen, ist durch das angeführte
Beam tengesetz Bestimmung getroffen.
Die widerruflich angestellten Beamten dor
Eisenbabnverwaltung sind bei dem für Ange-
stellte der Verkehrsanstalten und deren Hinter-
bliebene bestehenden Unterstützungsverein be-
teiligt.
Für diejenigen Betriebsbeamten, welche in-
folge eines im Dienst erlittenen Betriebsunfalls
dienstunfähig geworden sind, sowie für die
Hinterbliebenen der infolge eines solchen Un-
falls gestorbenen Betriebsbeamten ist durch das
Gesetz vom 23. Mai 18i>0 Fürsorge getroffen.
Den reichsgesetzlichen Bestimmungen über
die Krankenversicherung der Arbeiter wird
genügt durch eine allgemeine Betriebskranken-
kasse, fünf Werkstättenkrankenkassen und durch
die für umfangreichere Bauten eingerichteten
Baukrankenkassen .
Für die Unfallversicherung der Arbeiter ist
als Ausführungsbehörde zur Wahrnehmung der
nach dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli
1884 den Berufsgenossenschattcn zugewiesenen
Befugnisse und Obliegenheiten die General-
direktion der Sfaatseisenbahnen bestimmt und
für deren Geschäftskreis ein Schiedsgericht in
Stuttgart errichtet.
Neben der reichsgesetzlichen Invaliditäts-
und Altersversicherung besteht eine Zuschuß-
kasse, welche zur Gewährung von Zuschüssen
zu den reichsgesetzliehen Invalidenrenten, Wit-
wen-, Waisen- und Sterbegeldern bestimmt ist.
Das Prüfungswesen ist für die Kandidaten
des höheren und mittleren Eisenbahndienstes
durch kgl. Verordnung vom 13. Januar 18S4.
für die Kandidaten des höheren Bau- und
Maschinenfachs durch kgl. Verordnung vom
13. April 1892, für die Anwärter des niederen
Eisenbahndienstes und für die Unterbediensteten
des äußeren Bahnbetriebsdienstes durch Mini-
sterialverfügung vom 7. November und 27. De-
zember 1892 im Einklang mit den reichsgesetz-
j liehen Bestimmungen geregelt.
Der Betrieb wird nach den für die Eisen-
J bahnen Deutschlands gültigen Bestimmungen
(s. hierüber S. 3558;, sowie nach den zu diesen
! Reglements für die W. ergangenen besonderen
Vorschriften geführt.
Das Verhältnis zu den anschließenden
I Bahnen ist durch Betriebsverträge geregelt; zu
erwähnen sind die Vereinbarungen mit der
badischen Staatsbahn Verwaltung über die Dienst-
gemeinschaft auf den württembergisch-badi-
schen Wechselbahnhöfen uud über die Besor-
gung des Fahrdienstes einerseits durch Württem-
berg auf den badischen Bahnstrecken Bretten-
Bruchsal und Schiltach-Hausach, anderseits
durch Baden auf den württembergischen Bahn-
strecken Eppingen-Heilbronn und Jagstfeld-
Heilbronn, sowie das Übereinkommen mit Bayern
! über die Besorgung des Fahrdienstes einerseits
durch Württemberg auf den bayrischen Strecken
von Nördlingen, Memmingen und Hergatz bis
; zur Landesgrenze, anderseits durch Bayern auf
, den württembergischen Strecken von Crailsheim
und Ulm bis zur Landesgrenze.
Was das Tarif wesen anbelangt, so haben
die württembergischen Staatsbahnen im Per-
sonenverkehr die bt i den süddeutschen Nachbar-
bahnen bestehenden Einheitssätze angenommen.
Daneben sind Rückfahrkarten mit ein- und
zehntägiger Gültigkeitsdauer, Arbeiterwochen-
karten, Badefahrkarten, Rundreisekarten und
Rundreisehefte zu ermäßigten Fahrpreisen.
; Fahrpreisermäßigungen für größere Gesell-
schaften u. s. w., seit neuerer Zeit auch Zeit-
| karten zu beliebiger Benutzung sämtlicher
Staatsbahnlinien in einer bestimmten Wagen-
klasse innerhalb 15 Tagen und Fahrscheinbücher
für 30 Tage innerhalb eines Jahrs zwischen
zwei bestimmten Stationen benutzbar, einge-
führt.
Eine IV Klasse besteht nicht, ebenso-
wenig wird Freigepäck gewährt.
Für die Lokalbahnen bestehen besondere
Tarife.
IV. Technisches.
Als wichtigere Bauwerke sind zu erwähnen:
! Brücken und Viadukte: ganz aus Stein der ge-
1 wölbte Enz- Viadukt bei Bietigheim. 286 m lang.
' mit 2 End- und 20 Mittelpfeilern; mit steiner-
[ nen Pfeilern und eisernen Trägern der Neckar-
Viadukt bei Marbach (5 Offnungen mit im ganzen
321 m Lichtweitet, die Neckar-Brücke bei Horb
(6 Öffnungen mit zusammen 271 m Licht weit e u
die Inundations-Brticke bei Heilbronn (10 Öff-
nungen mit zusammen 260 m Lichtweite), der
Kübelbach- und der Stockerbach- Viadukt zwi-
schen Dornstetten und Freudenstadt (je ft Öff-
nungen, zusammen 230 m weit) and der. Elten-
bach-Viadukt auf derselben Strecke (3 Öffnun-
gen, zusammen 138 m weit), der Rems-Viadukr
bei Waiblingen (4 Offnungen mit zusammen
222 in Liehtweitei, der Kocher-Viadukt bei Hall
Digitized by Google
Württembergische Eisenbahnen
(3 Öffnungen, zusammen 215m weit), der
Lauter- Viadukt zwischen Freudenstadt undLoß-
burg-Rodt (5 Offnungen, zusammen 2<>4 m weit),
die Enz-Brücke bei Besigheim (6 Offnungen mit
zusammen 107 m Ljchtweite), die Neckar- Brücke
bei Cannstatt (9 Öffnungen, zusammen 193 m
weit), der Bühler-Viadukt bei Vellberg <3 Öff-
nungen, zusammen 172 m weit), die Kocher-
B rücke bei Jagstfeid (7 Öffnungen mit zusammen
151 m Lichtweite), die beiden Donau- Brücken bei
Gutenstein (eine mit 3, eine mit 2 Öffnungen
von zusammen 144, bezw. 100 m Lichtweite),
die Jagst-Brücke bei Möckmtihl (4 Öffnungen
mit zusammen 128 m Iüchtweite), die beiden
Donau-Brücken bei Tuttlingen (je 4 Öffnungen
mit zusammen 133, bezw. 115 m Lichtweite),
die Neckar- Brücke bei Rottenburg (4 Öffnungen,
zusammen 126 m weit), die Donau-Brücke im
Bindwaag bei Fridingen (5 Öffnungen mit
Lichtweiten von ,22 — 27 m), die Donau-Brücke
bei Scheer (4 Öffnungen, zusammen 110 m
weit), die Tauber- Brücke bei Mergentheim
(6 Öffnungen mit zusammen 107 m Licht-
weite), die Neckar-Brücke bei Niedernau (4 Öff-
nungen, zusammen 103 m weit).
Tunnel: der Hochdorl'er Tunnel an der
Strecke Nagold -Eutingen, 1663 m lang, der
Tunnel bei Weinsberg. 891 m lang, der Schanz-
Tuunel zwischen Murrhardt und Gaildorf,
S6u m, der Prag-Tunnel bei Feuerbach, 829 m,
der Forst-Tunnel bei Althengstett, 69« m, der
Schanz-Tunnel bei Fridingen, t>85 m, der Thier -
stein-Tunnel bei Rottweil, 654 m, der Tunnel
bei Kirchheim a. N., 584 m, der Kriegsberg-
Tunnel bei Stuttgart, 679 m, der Tunnel bei
Lauchheim, 673 m, der Zelgenberg-Tunnel bei
Unterreiehenbach, 660 m, der Tunnel bei
Hirsau, 554 m, der Tunnel bei Sulzau an der
Strecke Rottenburg-Horb, 493 m, der Ruders-
berg-Tunnel bei Calw, 477 m, der Käppeles-
berg-Tunnel bei Gaildorf, 415 in, die Tunnel
bei Brötzingen. 405 m, bei Lotburg- Rodt, 38o m,
bei Weißenstein, 371 m, der Schwenkenhardt-
Tunnel zwischen Loßburg-Rodt und Alpirsbach,
370 m, der Koseustein-Tunnel bei Cannstatt,
362 m, der Hönberg-Tunnel zwischen Ebingen
und Siginaringen, 326 m, der Tunnel zwischen
Eutingen und Horb, 311 m, der Tunnel bei
Schwaikheim. 3o9 m lang.
Bedeutendere Hochbauten: die Empfangs-
gebäude auf dem Bahnhof Stuttgart, sowie auf
den Bahnhöfen Clm, Heilbronn, Eßlingen,
Cannstatt, Crailsheim, Jagstfeid, Calw, Rott-
weil, Sigmaringen; die Wagenreparaturwerk-
stätte bei Cannstatt; die Gebäude für l'nter-
bedienstete der kgl. Verkehrsanstalten in Stutt-
gart mit 200 Familienwohnungen, von welchen
die Hälfte für Kisenbahnbedienstete bestimmt ist.
(in Stuttgart sollen nach und nach 400 bis
500 weitere Wohnungen für Unterbeamte, zu-
nächst 1893—1896 115 hergestellt werden.)
V. Statistisches.
Die Eigentumslänge der württembergischen
Staatseiseubahnen (zugleich Betriebslänge) be-
trug am Schluß des Rechnungsjahrs 1H92 93 (ohne
die erst später eröffnete Nebenbahn Ilonau-Mün-
singeu) 1679,63 km, wovon Hauptbahnen 1559,61
km, vollspurige Nebenbahnen 105,01 km und die
erwähnte schmalspurige Nebenbahn 15,11 km.
Zweigleisig sind 315,94 km, nämlich die
Strecken Bretten-Ulm-Donaumitte. Eppingen-
Crailsheim - Landesgrenze , Cannstatt - Waiblin-
( gen, Aalen-Goldshöhe, Althengstett-Calw und
Eutingen-Horb.
Ausschließlich dem Güterverkehr dient die
neben der Hauptbahn bestehende besondere
Verbindungsbahn Stuttgart-Cannstatt. Auf den
im Eigentum der Staatsbahnverwaltung befind-
lichen Bahnen sind 1932 Wegübergänge, 718
Wegüber- und Unterführungen, 3415 Durch-
lässe, 719 Brücken mit 970 Öffnungen, 17 Via-
dukte mit 2919 m Gesamtlänge und 60 Tunnel
mit zusammen 18 850 m Länge, wovon 3310 m
eingleisig und 15 640 m doppelgleisig ausgeführt
sind.
Von der rund 1680 km betragenden Länge
des Bahnnetzes sind 393 km wagerecht. 1287 km
! geneigt; die größte Neigung der vollspurigen
Hauptbahnen ist 23,25" '„„, der Nebenbahnen mit
Vollspur 37,59° w der Schmalspurbahn 40" ^
In geraden Strecken liegen 962 km . in
Krümmungen 717 km; der kleinste Krümmungs-
I balbmesser mißt bei den Hauptbahnen 286 m,
I bei den vollspurigen Nebenbahnen 100 m und
bei der Schmalspurbahn 80 m. Die Länge sämt-
I licher Gleise beträgt 2636 km; dieselben be-
, stehen durchaus aus breit basigen Schienen, und
I zwar auf hölzernen Querschwellen 1638 km, auf
i eisernen Querschwellen 949 km, auf eisernen
I Langschwellen 27 km, auf Steinwürfeln 1 km
I und unmittelbar auf der Unterbettung 21 km;
1461 km Gleise bestehen aus Stahlschienen,
i 1175 km aus eisernen Schienen.
Die Zahl der Stationen beträgt 369, worunter
25 Haltestellen (für Personen- und Güterver-
kehr) und 61 Haltepuukte (nur für Personen-
verkehr!.
An mechanischen Anlagen befinden sich auf
den Stationen: 77 Wasserstationen mit 8099 m '•
Fassungsraum der Wasserbehälter und 181
Wasserkräne, 13 Schiebebühnen, 75 Drehschei-
ben für Lokomotiven, 49 Drehscheiben für
Wagen, 357 Lastkräue, 332 Brückenwagen.
' ferner 29 größere Centralweicheuanlagen und
236 Weichenstellwerke auf kleineren Stationen.
Das Fahrbetriebsmaterial setzt sich nach
! dem Stand vom 31. Marz 1893 zusammen aus
| 415 Lokomotiven, 1085 Personenwagen mit
1604 Sitzplätzen I Klasse, 9627 Sitzplätzen
, II. Klasse und 37 990 Sitzplätzen III Klasse.
241 Gepäckwagen, 3222 bedeckten und 3218
offenen Güterwagen.
Die Gesamtzahl der im Dienst der Staats-
bahnverwaltung beschäftigten Personen betrug
im Durchschnitt des Rechnungsjahrs 1892 93
11931. (454U etatsmäßige, 496 diätarisehe Be-
amte, *>895 im Lohnverhältnis stehende Arbeiter.)
Das Anlagekapital der Staatseisenbahnen hat
am 31. März 1893 514 138 356 Mk. 57 Pfg. be-
tragen, wovon aus Grundstocksmittcln 26543 476
Mk. 93 Pfg., aus Restmitteln 27 395 779 Mk
! 2 Pfg.. ans Betriebsüberschüssen 9 169 168 Mk
3 Pfg. und aus Anlehen 451 029 932 Mk. 59 Pfg.
bestritten worden sind. Von dieser Anlehens-
summe waren bis zu dem genannten Zeitpunkt
getilgt 54 735 500 Mk. 9 Pfg und betrug des-
halb die Staatseisenbahnschuld noch 396 294 432
Mk. 50 Pfg. Unter dem Anlagekapital sind
nicht begriffen 8 006 900 Mk., welche das Reich
i und Preußen zum Bau der Bahn Tuttlingen-
Sigmaringen und 5 575 360 Mk., welche das
Reich zu den Kosten der Herstellung des zweiten
Gleises der Strecke von Eppingen bis zur
Landesgrenze bei Crailsheim beigetragen hat.
Digitized by Google
Württembergische Eisenbahnen
ebensowenig die xa den Anlagekosten der Lokal- i
bahnen von den Interessenten geleisteten Bei-
trage.
Gegenflber dem Zinsenbedarf für den un-
getilgten Rest der Eisenbahnsehuld blieb der
Reinertrag der Staatsbahnen im Rechnungsjahr
1892 93 um 3 061 040 Mk. zurück.
Die seit 1878 von der Staatsbahn Verwaltung
erxielten finanziellen Ergebnisse sind in der
nachstehenden Übersicht dargestellt:
Reinertrag (Oberschall der
1
tu
Hinnahmen
Ausgeben
eigentlichen Betriebcein-
intimen Uber die Betriebe-
i ■
1
ai
..... K«.i »
•
1
E
u c
ji
E
II
■
-LZ
a m
M
4 B
- 5=
< *
|
a r->
M 9
- 5
g i
^ o
ä
*° S
•S ä
- »
2*
1 2
a £
1 S
?
*
1 1
o a
0
<*
"" u
s
i
187374
1133,66
i
305 220
23 802
20 996
1
13 731
19 119
?LC QA
.10, J' t
IUI Ol'
1874 76
1207,42
332 530 25 533
21 146
13 859
1 1 ±7(1
62,60
: i | i'OQ
1 1 Oöl»
q Am
3.52
1875 76
1271,10
349 581
26 272
20 668
13 986
1 1 AOd
ui »in
to 11:7
y *>oo
1876 77
1298,84
859 982
27 276
21 005
14 672
1 1 mV c
Oi,«lO
1 »"> AM
1 J 40,'
1877,78 i
1308,06
363 996
26 850
20 526
14 104
10 782
61,10
12 609
9 640
3,46
1878; 79
1874,31
880 418
19 860
19 267
10 335
10 027
50,60
1 9 445
9164
1879 80
1433,65 402 029
26 409
18 420
13 829
9 663
51,50
12416
8 661
3,09
1880 81
1516,04 435 118
26 536
17 603
15 336
15 029
10 116
56,90
: 11 043
7 284
2,54
1881 82
1680,40
442 597
27 881
18218
9 913
53,20
1 12 657
8 270
2,86
1*82 83
1586,10
443 987
27 874
18 146
16 258
9 933
63,70
1 12 423
8 088
2,79
1883 84
1536,10
444 596
29 061
18 919
16210
9 902
51,12
13 653
8 888
3,07
1884 85
1536,10
444 811
28 998
18 878
16 568
10 128
52,55
13 244
8 622
2,98
1886 86
1536,10
445 861
29 31 1
19 081
16 688
10213
62,41
W 425
8 740
3.01
1886 87
1546,17
451 447
30 622
1 9 805
16 161
10 463
51,49
14 264
9 226
3,16
1887 88
1560,93
469 424
31 «20
20 257
16 222
10 893
50,36
1 15 201
9 739
3,31
1888 89
1560,93
461 519
33 224
21 285
16 951
10 859
49,79
16 204
10 381
3.51
1889 90
1576,15
466 639
35 629
22 656
19 9415
12 663
54,57
62.20
15 681
9 956
3,36
2.76
1890 91
1607,6*
479 067
36 786
22 261
i 22 816
14 193
18 226
8 227
1891 92
1636,44
489 418
36 219
22 133
! 24 842
15 180
66.65
11 787
7 203
2.41
1892 93
1667,04
499 409
!
37 681
22 603
24 958
14 972
64,24
13 148
7 887
1
2.63
Die steigende Verkehrsentwickluug ergiebt sich aus folgenden Zahlen:
i:
rt
1
Zahl der
beförderten
Personen
1873 74
1874 75
1875 76
1876 77
1877 78
1878 79
1879 80
1880 81
1881 82
1882 83
1883 84
1884 85
1 885 86 ,
1886 87!
1887 88
1888 89 :
1889 HO
1890 91
1891 92
1892 93
9 249 267
1 1 066 367
11 079 530
11 349 978
10 582 995
7 564 118
10 039 147
10 594 486
10 745 646
10 388 941
1 1 373 804
11 422 935
12 170 362
12 754 472
13 416 936
13 984 255
16 220 423
15 829 279
17 592 078
19 189 684
G o t
b r
Personen-
kilometer
222 031 170i
242 848 818.
245 967 472
261 407 783
243 353 114
1 75 448 632
244 949 859
249 642 132
268 340 810
252 478 18H
270 078 557
276 173 497
280 708 5*8
288 107 151
296 672 917
307 186 234
333 200 383
348 659 197
363 192 046
403 323 348
24.01
21,94
22,35
22.32
23,01
23,19
24,39 i
23,55 I
24,97
24.31
23.75
24.18
23,06
22,59
22,10
21,97
21,89
22,03
20,65
21,02
Ifk
8 713 233
9 387 936
9 476 924
9 755 620
9 502 850
6 863 904
9 109 729
9 233 348
9 823 224
9 302 656
9 371 924
9 533 501
9 850 278
9 993 742
10 296 040
10 768 484
1 1 435 061
12 181 173
12 188 631
12 661 886
£ u-- Z \ Oesimteln-
Z = 5 J3 ' nahmen au
„'ci dem Pertonen -
beförderte
Zurückgelegte
Tonnen-
Ge*amt«in-
nabmen aus
„""öS dem uüter-
wkehr
Ulonieter *• !
km '
Mk
2 813 227
2 864 994
2 849 440
I 3 040 267
| 2 920 248
i 2 223 769
1 2 954 574
2 932 243
3 044 622
3 243 896
! 3 449 250
I 3 432 971
3 411 342
1! 3 744 664
4 291 623
' 4 584 094
4 962 817
5 058 356
5 403 087
6 658 615
227 016 867
231 034 329
236 846 564
241 316 369
240 941 490
179 980 819
234 730 522
239 862 889
253 601 702
263 31 1 355
282 032 072
279 234 710
276 252 700
298 315 662
329 800 159
375 139 615
440 816 380
429 416 690
422 608 326
467 567 348
80,69
80,68
82.77
79,34
82,50
80,94
79,45
81,80
83,29
81,17
81,77
81,34
80,98
79,66
76,85
81,84
88,82
84,89
78,22
82,63
13 797 144
14 995 155
15 697 451
16 164 371 i
18 869 836 ,
11 927 119
15 416 346
15 384 111
15 862 152
16 502 783
17 364 476
17 193 842
17 209 585
18 363 684
19 139 581
20 103 800 ,
21 805 265
21 329 127
21 691 960 1
22 617 263
Digitized by Googl
Ybbstbal-Bahn - Zählgebtihr
Von den im Jahr 1892 93 beförderten Per-
sonen entfallen auf die
I. Wagenklasse
IL
IH
Militär
Zusammen .
77 075
1 330 655
17 388 312
393 642
19 189 684
mit
4 941 611
47 384 563
332 495 616
18 501 658
403 323 348
Die Einnahme betrug im einzelnen:
[. Klasse 416830 Mk. = 3,41# der Ein-
II. „ 2 376 471 „ = 19,48% l nähme
III. „ 9 119 791 „ = 74.75% aller
Militär... 285 431 „ = 2,36;.) Klassen
An Reisegepäck wurden 1892 93 abgefertigt
37 468 t mit einer Einnahme von 427 976 Mk.
Die im Güterverkehr 189293 beförderten
Gewichtsmengen verteilen sich auf
Eil- und Expreßgut mit 37 160 t
Stückgut „ 49H 999 „
Wagenladungsguter ... „ 4 414 743 „
Militär- und Dienstgut 541 839 „
Unter den beförderten Wagenladurigsgütern
befinden sich 1 006 393 t Holz und 819 446 t
Steinkohlen und Coaks.
Außerdem wurden befördert 165 874 t Vieh,
einschließlich Pferde.
Von den Einnahmen aus dem Güterverkehr
(im engeren Sinn) kommen im Jahr 1892 93 auf
Mk.
934 702
168 142
155 159
715 534
966 852
86 696
0-J7 085
Mk.
332 850
48 237
209092
690 178
Es stellten sich somit die Gesamteinnahmen
aus dem Güterverkehr auf 22 617 263 Mk.
Litteratur: Morlock, Rückschau auf die Er-
bauung der württembergischen Staatseisen-
bahnen, Stuttgart 1890. Kaltenmark.
den Binnenverkehr 5
n direkten Verkehr 11
, Durchgangsverkehr 3
hierzu die hierunter nicht begriffenen
Einnahmen aus dem Viehverkehr
aus DicTHtgütern
„ Militärgut
Zusammen.!. 22
Hierzu kommen noch
für die Beförderung von Postgut
aus Frachtzuschlägen für Wert- und
Lieferfristversicherungen
Verschiedene Einnahmen ._
Zusammen . . .
Yhbsthnl-Bahn, am 22. Oktober 1894 mit
staatlicher Reinertragsgarantie konzessionierte
schmalspurige Eisenbahn in Niederösterreich
(Spurweite 0,76 m), von Waidhofen an der Ybbs
der Staatsbahnlinie Amstetten-Klein Reifling
nach Lunz zum Anschluß an die Staatsbahnlinie
Pöchlarn-Gaming. Der Betrieb der in fünf
Jahren fertigzustellenden Bahn soll während
der ganzen Konzessionsdauer vom Staat gegen
Ersatz der Konten geführt werden.
Yverdon-Ste. Croix (24,8 km), schmal-
spurige Eisenbahn in der Schweiz (I m Spur-
weite), im Eigentum einer Gesellschaft mit dem
Sitz in Yverdon, eröffnet am 27. November 1*93,
im Betrieb der Jura-Simplon-Bahn, führt von
der Station Yverdon der Jura-Simplon-Bahn
nach dem lebhafte Uhrenindustrie betreiben-
den Juradorf Ste. Croix. Die Y. besteht aus
zwei Teilen. Von Yverdon (437,7 m ü. d. M.)
bis Baulmes (616,7 m ü. d. M.) ist sie eine
Hügelbahn mit Steigungen bis 35", Wl der
zweite Teil besitzt dagegen Steigungen bis
45"(>n und eine kontinuierliche Rampe von
13 km, mit welcher Ste. Croix (1067,5 m ü. d.
M.) erreicht wird. Auf dieser Gebirgsstrecke
beträgt die durchschnittliche Steigung 33,7° )MI
und auf eine Länge von 4 km beständig 43
bis 46,M00. Der kleinste Bogenhalbmesser be-
trägt 300 m. Der Oberbau besteht aus Stahl-
schienen im Gewicht von 24,2 kg m. Die drei
Duplex-Verbundlokomotiven sind nach Mallet-
schem System gebaut; sie haben ein Dienst-
gewicht von 34,3 t und eine gesamte Heiz-
fläche von 73,93 m-'. Die Y. besitzt außerdem
8 zweiachsige Personenwagen, dann 23 Post-,
Gepäck- und Güterwagen. Das Anlagekapital
beträgt 2,6 Mill Frs. in Aktien, wovon ein
Bürger von Ste. Croix 2 Mill. Frs. übernommen
hat. Die Bahn bietet die Eigentümlichkeit, daß
dieselbe zufolge bundesrntlicher, auf 25 Jahre
gewährter Ermächtigung an Sonntagen nicht
betrieben wird.
Z
Zählgebiihr ( Taxe pour le deiMmbrement i
des culis), tarifmäßige Nebengebühr, welche |
die Eisenbahnen einzugeben berechtigt sind,
wenn auf Verlangen des Absenders oder Em-
pfängers eine bahnseitige Feststellung der
Stückzahl von Wagenladungsgütern (behufs all-
fälliger Inanspruchnahme der Eisenbahn für die
ermittelte Stückzahl) stattfindet.
In Deutschland beträgt die Z. für je an-
gefangene 20 Stück 10 Pfg.. mindestens 1 Mk.,
höchstens 3 Mk. für den Wagen.
In Ost erreich beträgt die Z. für je ange-
fangene 10 Stück 5 kr., für einen Wagen
werden mindestens 60 kr. und höchstens 2 fl.
eingehoben. Die für die Zählung erforderliche
Zeit wird in die für die Ver- oder Ausladung
von Wagenladungsgütern zugestandenen Fristen
nicht eingerechnet, ausgenommen, wenn die Par-
tei ausdrücklich das Verlangen gestellt hat, daß
die Zählung in ihrer Gegenwart vorgenommen
werde und durch Nichterscheinen der Partei
die Zählung verzögert wird.
Digitized by Google
Zagorianer Bahn — Zahnradbahnen
Auf den schweizer1 sehen Bahnen beträgt
die zur Erhebung gelangende Z. für je ange-
fangene 10 Stück 10 CU., die Mindestgebühr
per Wagen 1,25 Frs., die Höchstgebühr pro
Wagen 4 Frs.
In den Niederlanden betragt die Z.
0,06 kr. für je 10 Stück, mindestens 60 kr.,
höchstens 1,80 fl für den Wagen.
In Belgien wird die Z. mit 1 Ct. für je
100 kg des Bruttogewichts berechnet und auf-
gerundet. Die Feststellung der Stückzahl wird
seitens der Station im Frachtbrief Torgemerkt
und erhält die Partei eine Bestätigung über
die Anzahl der Kolli.
Zagorianer Bahn, s. Csakathurn-Agramer
Eisenbahn-Aktiengesellschaft.
Zahnradbahnen (Hack raiheays, pl. ;
Ckemitu, m. pl., de fer <i cremaillere) Die
ältesten Lokomotivbahnen wan«n als Z. ge-
baut worden, da mau sich die Äußerung einer
großen Zugkraft nur mit Hilfe künstlicher Stütz-
punkte wie: ungewöhnliche Rauhheit, Stiften,
Rinnen und Zähne der Bahn, möglich dachte.
Bald zeigte sich aber, daß hierbei der Dampf-
motor im Verhältnis zu seiner Zugkraft ein
bedeutendes Gewicht erhalten mußte, und da
es sich damals um nur schwach geneigte Bahnen
handelte, so erwies sich die natürliche Adhäsion
zwischen Schiene und Lokomotivrad als völlig
hinreichend. Damit war die Zahnstange vor-
läufig aufgegeben. Sie hat jedoch in der Folge
wieder Auwendung gefunden und seit ihrem
ersten Erscheinen, vor 80 Jahren, vier Perioden
durchgemacht.
Zu Anfang unseres Jahrhunderts erschien
die Zahnstange als einziges Mittel, um über-
haupt größere Lasten vorwärts zu bewegen.
35 Jahre später fand sie wieder Anwendung,
um gewöhnliche Zuglasten auf der doppelten
der sonst üblichen größten .Steigung fortzu-
schaffen. Diese beiden Perioden blieben jedoch
ohne Entwicklung.
Nach einer weiteren Reihe von Jahren findet
die Zahnstange abermals Verwertung, diesmal
zur Überwindung sehr starker Steigungen mit
ganz geringen Lasten.
Die vierte Periode endlich schließt sich an
die zweite an. Sie weist der Zahnstange keine
selbständige sondern eine Hilfsstelle an. und
zwar in solchen Fällen, in welchen es sich
darum handelt, ;iuf verkürzter und darum steiler
Bahn die heute auf den Adhäsions-tjcbirgs-
babnen übliche Zuglast zn befördern.
I. Entwicklungsgeschichte.
.1. Die Zahnstange. Die erste Z. von
Middreton nach Leeds in England, von
Blenkinsop für die dortigen Kohlenwerke
1 81 i» erbaut, hatte, wie die meisten damaligen
Transportgleise, gußeiserne Schienen. Die eine
derselben trug auf ihrer äußeren Seite ange-
gossene Zapfen (Fig. lG'JHn u. b), bildete also
• ine richtige Zahnstange. Im Einklang damit
war die von Murray gebaute Lokomotive mit
• inem Zahnrad ausgerüstet, welches in diese
Zahnstange eingriff und dadurch die Bewegung
<l»-s Zugs bewirkte.
Auch die zweite Z. in M ad i son- 1 udi-
anopolis (Nordamerika!, 1847 von L\if heart
ausgeführt, besaß noch eine gußeiserne Zahn-
stange (Fig. HWi»(7 u. '<). Doch ist diese be-
reits, von den [.aufschienen unabhängig, iu
d-r Bahnachse gelagert.
Die inzwischen eingetretene Entwicklung
und Vervollkommnung der Walzwerke ge-
statteten endlich Sylvester Marsh, im
Jahr 1858 eine Zahnstange aus gewalztem
Schmiedeisen herzustellen und 1866 am Mount
Washington, ebenfalls in den Vereinigten
Staaten von Nordamerika, als dritte Form
zur Ausführung zu bringen (Fig. 1700a u. b\
Sie besteht aus 3,6 m langen Segmenten. Die
Seiten derselben sind aus Winkeleisen gebildet,
dazwischen Zapfen aus Rundeisen gesteckt und
diese an den Enden vernietet. Das Ganze bildet
eine Leiter, welche in der Bahnachse auf den
gewöhnlichen Oberbau befestigt wird und dem
Zahnrad der Lokomotive zur Abwicklung und
Fortbewegung dient.
Die vierte Z.. jene auf den Rigi in der
1 Schweiz, zeigt wesentlich, wie alle folgenden
Leiterschienen, die soeben beschriebene Form,
jedoch sind dabei die Winkel durch 1 -Eisen.
Fig. WWb
Pig 169* o
\f\nr
Fig. 1699»
LT
Flg. 16» a.
Fig. 1700 6
Z L
Fig. 1700 a
Fi«. 1701t.
Fig. 1101a
Fi* 170**.
Fig. 1708 a.
die runden Zähne durch trapezförmige ersetzt.
Diese bekannteste aller Z. wurde von N
Riggenbach, Naeff A' Zschokke erbaut
und 1871 dein Betrieb übergeben i Fig. 1701«
u. b). S. den Artikel Rigibahn.
Um die gleiche Zeit wendete Riggenbach
die Zahnstange von Marsh, also mit Winkel-
eisen und runden Zähnen, auch für die Stein-
bruchbahn iu Ostermundigen an. Ein
letztes Mal begegnet man derselben Bauart
lx«H wieder in Nordamerika, für eine Touristen-
bahn in den Green Mountains. Mit diesen
zwei Ausnähmet! aber haben alle seitherigen
Leiterzahnstaugen an den 3 -förmigen Wangen
und trapezförmigen Zähnen mit Evolventea-
V'orzahtiung festgehalten. Dagegen haben ge-
wisse Umstände Bissinger und Klose dazu
geführt, für ihre Z. auf der Innenseite der
3-Kiseu eine Rippe anzuwalzen (Fig. 17US«
u. //i. worauf die Basis des Zahnes ruht und
dadurch au ciliar allfälligen Drehung verhindert
Digitized by Google
Zahnradbahn»«!!
wird. Es konnten damit ein Vernieten der Zahn-
enden und das abgeflachte Loch im 3 - Eisen
zur Aufnahme der Zahnenden entfallen.
Von der Leiterform ganx abweichend, ent-
stand 1882 das Abt'sche Zahnstangensystem
(s. den Artikel Abts Zahnrad-Bahnsystem).
Dasselbe zeigt in seinen Elementen wieder
die Urform der Zahnstange, Zahn und Steg
aus einem Stück. Jedoch haben die einzelnen
Zahnlamellen eine Stärke von nur wenigen
Centimen! ; dafür befinden sich ihrer zwei oder
drei nebeneinander, und sind dieselben so an-
geordnet, daß sowohl die Zähne, als auch die
Stöße versetzt, sind (Fig. 1703 a U. b uud
1704 a u. b).
Für ganz außergewöhnliche Steigungen, bis
48;^, lieferte endlich Locher (Pilatusbahn)
eine weitere Form, ebenfalls aus einer Lamelle
bestehend. Diese ist jedoch liegend angeordnet
und beiderseitig verzahnt zum Eingriff von zwei
wagerechten, einander gegenüberliegenden Zahn-
rädern (Fig. 1705a u. b).
flg. 1703 6.
.... ~«
Fig. 1703 a.
Fig. 1705.1.
flg. i7o:,t.
lt Zahnrad loko mot i r en. Die Zabnrad-
niaschienen der Middletoner Kohlenbahn
hatten zwei Laufachsen und dazwischen, in
Verbindung mit entsprechenden Vorgelegen,
das seitlich»- Zahnrad. Der Antrieb erfolgte
durch zwei, Uber dem Dampfkessel angebrachte,
aufrecht stehende Dampfcy linder.
Die Lokomotiven der Madison-Bahn
(Taf. IAXX1X, Fig. 2) besaßen bereits fünf
Dampfex linder, nämlich: ein Paar zur Be-
wegung der vier gekuppelten Adhäsionsaehseu,
seitlich an der Rauchkammer befestigt; ferner
» in lotrecht gelagertes Paar zur Bewegung des
Zahngetriebes, welches von der Adhäsion ganz
unabhängig arbeitete, und endlich einen eben-
falls nber dem Langkessel befestigten Dainpf-
cylinder zum Heben und Senken der Zahn-
treibachse, Es erscheint also hier der erste
Typus der kombinierten Adhasions- und Zahn-
ladlokomotiven.
Die ersten Maschinen der M o u 11 1 W a s h i n g-
t 011 -Bahn waren wieder reine Zahnradloko-
motiven mit zwei am Rahmen befestigten
Dampfcylindern, einem Zahntreibrad und ste-
hendem Kessel.
Ganz dieselbe Anordnung zeigen die kurz
darauf gebauten Lokomotiven der Rigi-
Vit zn au -Bahn.
Doch schon 1871 setzte S. Marsh eine vier-
zylindrige Maschine in Dienst (Taf. LXXXIX,
Fig. 1 }, bei welcher je ein Cylinderpaar durch
ein Vorgelege auf eine Zahntreibacbse wirkt.
Um eben diese Zeit übergab Riggenbach
für die Steinbruch bahn in Ostermundigen
(Schweiz), seine erste gemischte Zahnrad-
maschine, dem Betrieb, welche Lokomotive also
geeignet war, sowohl auf der Zahnstange als
auch auf den gewöhnlichen Schienen den Zug
fortzuschaffen. Bei dieser, nur einmal aus-
geführten Bauart erhält eine gemeinsame
Vorgelegewelle ihren Antrieb von den Dampf-
cylindern; sie teilt ihn dem Zahntreibrad
durch Zahnkolben und einer hinteren Achse
durch zwei Kuppelstangen mit. Letztere ruht
in der eigentlichen, jedoch hohlen Adhäsions-
achse, auf welche die Räder aufgekeilt sind.
Durch eine Klauenkuppelung ist es möglich,
Vorgelege und Adhäsionsachse zu kuppeln, wo-
durch dann die Maschine befähigt ist, auch
auf der Adhäsionsbahu eine gewisse Zugkraft
auszuüben.
Die Mehrzahl der nun folgenden Zahnrad-
lokomotiven, insbesondere die Riggenbach-
schen, zeigen die in den Fig. 4, 7 u. 10, Taf.
LXXXIX dargestellte Bauart, nämlich: zwei
Achsen und zwei Dampfcylinder auf die gewöhn-
liche Art unter dein liegenden Kessel angebracht.
Die Cylinder wirken, wie bei den zuvor beschrie-
benen Maschinen, auf ein Vorgelege, und erst
dieses dreht die Zahnradachse. Für jene Loko-
motiven, welche nicht nur mittels Zahnrads,
sondern auch mittels Adhäsion arbeiten sollen,
findet dann vou der Zahntreibachse aus, durch
Kurbel und Kuppelstange, die Übertragung der
Bewegung auch auf die Adhäsionsaehseu statt
(Taf. LXXXIX, Fig. 4 u. 10). Es besteht so-
mit eine steife Kuppeluns zwischen Adhäsions-
und Zahnrad und dieses letztere dreht sich
auch auf den Adhäsionsstrecken mit.
Als eine neue Lokomotivbauart stellt sich
das System Abt dar. Diese Konstruktion, ins-
besondere für Bahnen mit starkem Verkehr
bestimmt, zeigt Lokomotiven, welche äußerlich
in j*'der Beziehung einer gewöhnlichen Adhä-
siousmaschine gleichkommen (Taf. LXXXIX,
Fig. S, 6. 8 u. 11), mit außen liegenden
Dampfcy lindern, welche auf die bekannte Art
die Adhäsionsachsen in Bewegung setzen.
Zwischen den Rahmen ist aber ein zweite*
Cylinderpaar angeordnet, welches ohne Vor-
gelege, also unmittelbar durch Kreuzkopf um!
Schubstange, zwei untereinander mit Stangen
gekuppelte Zahnradachsen in Bewegung setzt.
Letztere liegen in einein besonderen unmittel-
bar auf den Adhiisionsachsen gelagerten
Rahmen. Während die Adhäsionsmaschine un-
unterbrochen auf jeder Stelle der Bahn arbeitet,
tritt der Zahnradmechanismus nur auf den
steilen, mit Zahnstange versehenen Rampell
in Thätigkeit, stellt diese aber wieder ein. so-
bald die Zahnstange aufbort.
Für reine Zahnradbahnen besitzen auch die
Abtsehen Lokomotiven nur zwei Dainpfcyliuder.
Mit Hilfe von Balanciere, jedoch ohne Vor-
gelege, bewegen diese zwei miteinander ge-
Digitized by Google
Zahnradbahnen
kuppelten Zahnradachsen, welche zugleich
Tragachsen sind (Taf. LXXXIX, Fig. 0). Eine
Ausnahme davon bilden die Maschinen der
Pike's Peak-Bahn, welche wiederum vier Cylinder,
jedoch mit Compound Wirkung, besitzen.
Von den neueren Zahnraalinien besitzt die
Höllenthal-Bahn die Äbt'sche Bauart der
Harz -Bahn (s. Braunsohweigische Eisen-
bahnen, Bd. II, S. 684), jedoch unter Weg-
lassung der hinteren Bisselachse; ebenso haben
die Touristenbahnen auf die W enger enalp
und auf die Schynige Platte die Äbt'sche
Lokomotive (Taf. LXXXIX, Fig. 9| mit ent-
sprechenden Zahnradern für die Leiterschiene
angenommen.
Dienach System Klose gebaute St. Gallen-
Gais-Bahn besitzt Maschinen (Taf. LXXXIX,
Fig. 5) mit ebenfalls zwei Cylinderpaaren,
eines für die beiden Adhäsionsachsen, das
andere für die wiederum mittels Vorgelege
bewegte einzige Zahnradachse. Der Antrieb
beider Mechanismen erfolgt hier überdies nach
dem Klose'schen Radialsystem.
II. Bauliche Anlage und Einrichtung.
A. Allgemeine Verhältnisse. Die
dem Zahnradsystem eigene, große Mannigfaltig-
keit der Steigungen gestattet, die Trace der
natürlichen Bodenbildung in weitgehendstem
Maß anzuschmiegen, und zwar unter Ver-
meidung großer Kunstbauten, wie Tunnel,
Viadukte u. dgl. Der eigentliche Bau aber
unterscheidet sich grundsätzlich nicht von
demjenigen einer im gleichen Gelände gut aus-
geführten Adhäsionsbahn. Ganz besonders
gilt das von jenen neueren Zahnradlinien,
welche als Zwischenglieder in das Hauptnetz
der bestehenden Bahnen eingestellt und be-
stimmt sind mit dem gewöhnlichen Wagen-
park der übrigen Bahnen befahren zu werden.
Die zulässige größte Steigung, der kleinste
Bogenhalbmesser, die lotrechten Übergänge
zwischen verschiedenen Gefällen, die Spur-
erweiterung und Schienenüberhöhung werden
daher weniger durch das System, als vielmehr
durch das vorhandene, gewöhnliche Wagen-
material bestimmt,
Steigungen. Für die liegende Zahnstange
von Locher ist am Pilatus eine größte Stei-
gung von 480«';,,,, angewendet.
Marsh hat für seine Leiterstange eine
solche von 3770;,,,,, die ineisten anderen Tou-
riätenbahnen jeder Bauart haben solche von
260° 0<> gewählt.
Allgemein dürfen 25(»-300"o0 mit Rück-
sicht auf die Sicherheit des Zahneingriffs als
obere Grenze für die stehenden Zahnstangen
betrachtet werden, während liegende Ver-
zahnung in dieser Hinsicht auch eine lotrechte
Bahnanlage gestatten würde. Gewöhnlich ist
es die von der Steigung unzertrennliche
Leistungsfähigkeit, welche die größte Steigung
bedingt.
Als praktische Mittelwerte haben sich
herausgestellt:
200— 2Ö0°/o(J als obere Grenze für Touristen-
bahnen mit reinem Zahnradbetrieb;
100— !20°/(H, für Touristenbahnen mit kom-
binicrtHU Adhäsions- und Zahnradbetrieb;
60— 80%o für Bahnen mit stärkerem Ver-
kehr und kombiniertem Betrieb;
4o— ao" „0 für Bahnen mit sehr starkem
Verkehr.
Bahnkrümmungen. Die zulässigen
kleinsten Bogenhalbmesser sind, wenigstens
für die neueren Bauarten, weder von der Zahn-
stange noch von den Motoren bedingt, sondern
entweder von allgemeinen, technischen und
kommerziellen Rücksichten oder von der Bau-
art des Wagenparks. So enthalten z. B. die
St. Gallen- Gais-Bahn mit Leiterschienen, wie
die Mont Saleve-Bahn mit Abt'scher Zahn-
stange Bogen von 36 m Halbmesser. Im all-
gemeinen aber zeigen sich auch für Z. große
i Bogenhalbmesser ebenso vorteilhaft, wie für
• gewöhnliche Bahnen.
Vertikalübergänge zwischen verschie-
denen Gefällen sind in einer Reihe von Z. zu
knapp beinessen worden. Auch für Touristen-
: bahnen mit Zügen von nur ein bis zwei Wagen
: empfiehlt sich, den Ausrundungshalbmesser
nicht unter 300 m zu wählen. Für Bahnen mit
normalem Material und mit Langholztransport
gelton die bei Normalbahnen üblichen Regeln.
S p u r w e i t e. Die vorhandenen Bahnen zeigen
heute alle Spurweiten von 690—1676 mm;
( darunter im besonderen die bosnisch- herzego-
winischen Staatsbahnen eine solche von 760 mm.
betrieben mit 36 t schweren, sehr leistungs-
fähigen Lokomotiven, bequemen Personen-
wagen und mit Güterwagen von 15 1 Tragkraft.
Spur erweiterung. Mit Rücksicht auf die
Zahnräder ist ein» gewisse Beschränkung der
Spurerweiterung geboten. Es wird getrachtet,
dieselbe so einzurichten, daß das Seitenspiel
der Zahnräder etwas geringer bleibt, als der
für die Spurkränze als zulässig erachtete
Höchst betrag.
Schienenüberhöhung. Die älteren Z.
hatten ursprünglich keine Scnienenüberhöhung,
ohne daß sich gerade Unzukömmlichkeiten ge-
zeigt hätten. Doch haben die neueren Erfah-
i rungen dargethan, daß Überhöhungen, wie si«
! sich aus den Formeln für gewöhnliche Bahnen
i ergeben, auch hier mit Vorteil eingeführt werden
können. Für Züge, die geschoben werden, hat
sich z. B. bei normaler Spur in Krümmungen
von 200 in Halbmesser eine Gesamtüberhöhung
um ungefähr 7 cm als empfehlenswert heraus-
gestellt.
Festpunkte. Die Z. haben mit einer Er-
scheinung zu rechnen, welche zwar auch auf
Adhäsionsbahnen nicht fremd ist, dort aber
weniger Bedeutung hat, nämlich mit dem Wan-
dern oder Abwärtsgleiten des ganzen Oberbaues.
Linien mit häufigen Krümmungen haben dar-
unter weniger zu leiden, ebenso Bahnen mit
starken oder langen, eisernen Querschwellen
und gutem Schottermaterial, besonders wenn
dieses durch seitliche Steinbankette eingedämmt
ist. Für Bahnen mit Holzschwelleu und mit
Steigungen von über 80°;^ empfiehlt es sich
dagegen, den Oberbau in gewissen Abständen
durch besondere Festpunkte am Thaiwärts-
wandern zu hindern.
B. Konstruktive Eigentümlich-
keiten. Schienen. Die ersten Z. hatten an-
gesichts der geringen unmittelbaren Inan-
spruchnahme der Laufschienen sich zur An-
wendung von ganz schwachen Profilen ent-
schlossen. Es ist das nicht zu empfehlen,
sondern das Gegenteil, schon mit Rücksicht
I auf die weitere Inanspruchnahme des Oberbaues
' durch das Wandern. Aus eben diesem Grund
haben sich auch kräftige Winkelachsen und
Digitized by Google
Zahnradbahnen
Verbindung zwischen Schiene und Schwelle gut
bewährt.
Schwellen. In Anbetracht der nötigen
genauen Lage und der hohen Inanspruchnahme
des Oberbaues, hat Bich die Anwendung eiserner
Schwellen als sehr empfehlenswert ergeben,
wobei ähnlich wie bei den Schienen nicht tu
schwache Abmessungen zu wählen sind.
Zahnstange. Bei den Leitersystemen
setzt sich die eigentliche Zahnstange aus fer-
tigen, durchschnittlich 3 m langen Segmenten
zusammen. Dieselben sind entweder unmittelbar
auf die Querschwellen oder, wenn eine größere
Höhenlage nötig erschien, auf Sättel geschraubt
und in den Stößen außerdem durch Laschen
untereinander verbunden. Die Montierung er-
folgt in der Weise, daß jedes Segment mit seinem
unteren Ende fest mit einer Querschwelle ver-
schraubt ist und auf den oberen Stützpunkten
dilatieren kann. Von dieser Zahnstange wiegt
der laufende Meter 50—100 kg Für die Krüm-
mungen werden entweder gewöhnliche Seg-
mente nach dem richtigen Halbmesser gebogen
oder es wird, wo es sich um genauere Arbeit
handelt, schon bei der Herstellung auf jeden
in Betracht kommenden Halbmesser besonders
Rucksiebt genommen.
Beim Ab t'schen Lamellensystem erfolgt
<iie Zusammensetzung der Zahntfange :uis d<?ti
Die Abnutzung der Zahnstange jeder
Bauart ist eine verschwindend geringe. Es mag
das zum größten Teil der sorgfältigen Schmie-
rung zu verdanken sein, während anderseits
auf den bosnisch-herxegowinischen Staatsbahnen
weder Zahnrad noch Lamellen je geschmiert
werden, ohne darum eine abnormale Abnutzung
aufzuweisen.
Einfahrten. Die erste kombinierte Zahn-
radlokomotive, jene von Madison, hatte, wie
schon erwähnt wurde, eine lotrecht verstellbare
Zahntreibachse; eine Einfahrtsvorrichtung in
die Zahnstange konnte darum entfallen.
Die für Osterm Undingen gebaute gemischte
Maschine mußte vor jedem Einfahren in die
Zahnstange anhalten. Ein bewegliches, auf
Excentern ruhendes Zahnstangen segment wurde
dann gehoben und gesenkt und durch Hin-
und Herfahren des Zugs der Eingriff zwischen
Zahnrad und -Stange zu erreichen gesucht.
Die heutigen A b t'schen Einfahrten bestehen
aus einem elastisch gelagerten eigentlichen
Einfahrtstück, das mit seinem hinteren Ende
mittels Gelenk an die feste Zahnstange an-
schließt (Taf. LXXXIX, Fig. 12 u. 18). Für
Maschinen, bei denen Adhäsions- und Zahnrad
steif gekuppelt sind, ist die Zahnteilung
einzelnen Elementen erst bei der Montierung
auf die Schwellen. Diese geschieht in solcher
Weise, daß jede Lamelle in der Mitte fest-
gehalten wird und mit jedem Ende der Ein-
wirkung der Temperatur folgen kann. Dabei
sind sämtliche Elemente für gerade und ge-
krümmte Strecken gleich.
Während für die Leiterstange nicht nur
ein und derselben Bahn, sondern sogar für die
überwiegende Mehrzahl der Bahnen volle Über-
einstimmung der Abmessungen herrscht, zeigen
Abt'sche Zahnstangen, je nach der Steigung,
verschiedene Lamellenstarken. Das Gewicht
der zweiteiligen Stangen beträgt pro Lauf-
meter 30-60 kg.
Material der Zahnstange. Die älteren
Leiterstangen sind ganz aus gewalztem Schweiß-
eisen erstellt Später wurde zu den Zähnen
Feinkorneisen und in den letzten Jahren zu
den C- Eisen wie Zähnen Flußeisen verwendet.
Bei der Ab t'schen Zahnstange finden sich
auf einzelnen Bahnen Stühle aus Walzeisen,
auf anderen aus Gußeisen Schrauben und
Laschen sind überall aus Schweißeisen, die
Lamellen dagegen stets aus Flußstahl mit
•>iner Zugfestigkeit von rund 50 kg mm*, einer
Dehnung von 20X und einer Kontraktion
vou 3b%
Encjktopidi« d«a EiMokahnweieos.
dieses beweglichen Stücks um einige Millimeter
größer oder kleiner als die normale. Für Loko-
motiven dagegen mit unabhängigen Mecha-
nismen hat auch die Einfahrt normale Teilung.
Das Einfahren erfolgt ohne Anhalten des
Zugs.
Schiebebühnen und Weichen. Die
älteren Z. und auch die Pilatus -Bahn ver-
mitteln den Übergang der Züge von einem
Gleis auf ein anderes durch gewöhnliche
Schiebebühnen, die den ganzen Zug aufnehmen
können und zum Teil in beträchtlichen Stei-
gungen angelegt sind.
Die neueren Bahnen mit durchgebender Zahn-
stange dagegen bewirken den Übergang durch
Weichen. Die Abt'sche Weiche, welche nun
auch für die Leiterschienen allgemein Anwen-
dung findet, ist in beistehender Fig. 1706 dar-
gestellt. Ihre Handhabung ist diejenige einer
gewöhnlichen Weiche.
Lokomotiven. Bei sämtlichen Zahnrad-
maschinen zeigt sich das ausgesprochene Be-
streben, mit wenig Gewicht eine sehr hohe
Leistung, insbesondere eine hohe Zugkraft
zu erreichen. Manche Einzelheiten fallen daher
ganz weg, andere sind auf die notigsten
Größenabmessungen beschränkt, wieder andere,
namentlich wichtige Teile, sind, um trotz ge-
minderter Abmessungen an Festigkeit nichts
einzubüßen, aus den besten Materialien her-
220
Digitized by Google
Zahnradbahnen
gestellt, so namentlich die Zahntreibräder,
Achsen, Kurbeln u. dgl., welche Teile zumeist
aus K r u pp'schem Material hergestellt werden.
Allgemein aber gelten die im Lokomotiv-
bau gültigen und bewährten Regeln
die Zahnradmaschinen.
auch für
Die Heizfläche, ins-
1 : 10U
1
:>m I j;
Pig 1707
wasser, sind geringer als bei gewöhnlichen
Maschinen, wobei auf kurze Abstände der
Stationen und Ausrüstung derselben mit Wasser-
kränen gerechnet ist.
Eine besondere Aufmerksamkeit wird dgn
Bremsen geschenkt. Alle Zahnradmaschinen
sind mit Luftbremsen ausgerüstet.welche Hin-
richtung bereits die Lokomotiven, aber auch
die Personenwagen der Mount Washingtou-
Bahn aufwiesen. Von dort ist diese wichtige
Einrichtung samt der ganzen Bauart der
Bahn von Otto Grüuingen auf die erst«
Rigi-Bahn übergeleitet worden.
Bei Masch iuen mit vier (Jy lindern sind
zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit im
Gefälle beide Paare als 'Luftbremse ein-
gerichtet. Als weitere Sicherheit und auch
für jene Fälle, in welchen die Luft-
bremse aus irgend einem Grund ihrer Auf-
1 »5
Schnitt Ab
170H6
gäbe nicht ganz ge-
nügen sollte, .sowie
endlich zum Anhalten
in den Stationen, be-
sitzt jede Zahnrad-
maschine noch ein*
oder zwei Friktions-
bremsen, die entweder
von Hand mittels
s
ni m
1 : IVO
Fi*. 1711
besonders jene der Feuerbüchse, wird mög-
lichst reichlich bemessen, ebenso die Rost fläche ;
die Siederohre sind kurz gehalten, auch ihre
Weite wird beschränkt, dafür ihre Anzahl ver-
größert; die Dampfspannung beträgt gewöhnlich
11— Hat; die Vorräte, namentlich an Speise-
oder durch
kleine Dampfcylinder
in Bewegung gesetzt werden und
durch Hebel Übersetzung und
Bremsklötze oder Bänder auf
Bremsrollen wirken, w«iche un-
mittelbar am Zahntreibrad oder
am Vorgelege angebracht sind.
komotiveu mit nur einem
Zahnt reibrad besitzen außerdem
ein zweites, nur als Bremse die-
nendes Zahnrad mit einer ähn-
lichen Breinseiurtchtung
Bei Maschinen für genaschten
Betrieb sind selbst-
verständlich auch
1—Jj . | die Adhäsionsräder
mit Bremsen be-
dacht. Neuere kom-
biniert« Zahnrad-
lokomotiven sind
außerdem für'
durchgehende-
Bremsen eingerichtet. An einzelneu Maschinen
stark geneigter Bahnen sind Auslösvorrichtung- 1
■ ui'j-- ■ im-.lj ■ 1 1 1 . u-'Lrhe l-e. ! !», i m h re i r u ng eimv
gewissen Geschwindigkeit die Zahnradbremseti
v lt»tthätig in Wirksamkeit setzen und damit
ein Anhalten des Zugs hervorbringen.
Digitized by Google
Zahnradbahnen
Auf den sämtlichen Z. stehen zur Zeit rund
•270 Zahnradlokomotiven in Verwendung, davon
4ind 140 für reinen, 130 für kombinierten
Betrieb* eingerichtet; 80 sind nach System
Riggenbach, 120 nach System A,bt gebaut,
70 zeigen . verschiedene andere Bauarten. Das
Dienstgewicht bewegt sich zwischen 4 und 02 t,
die Heizfläche zwischen 10 und 152 m2.
Wagen. In gleich hohem Maß, wie bei den
Lokomotiven zeigt sich auch bei den Wagen
das Bestreben, deren Eigengewicht zu be-
schränken. Bei einzelnen Zahnradlinien, ins-
besondere bei den sogenannten Touristenbahnen,
konnte dieses Ziel um so vollkommener erreicht
werden, als gewöhnlich nur eine Wagenklasse
vorhanden ist, auf reiche Ausstattung wenig
verwendet wurde und nur auf Sommerbetrieb
Rücksicht zu nehmen war. Die leichtesten
dieser Wagen zeigen denn auch ein Eigen-
gewicht von nur 76 kg pro Sitzplatz.
In konstruktiver Hinsicht trifft man offene
und geschlossene Wagenkasten, auch kombi-
nierte Wagen für Personen- und Güter-
transport (Fig. 1707) mit 16-20 Sitzplätzen
und einer Tragfähigkeit Ton 3—6 t
In Fig. 1708 a u. b ist das Truckgestell mit
Bremszahnrad eines vierachsigen Wagens der
Abt'schen Touristenbahnen, in Fig. 1709 das
Untergestell der Personenwagen der St. Gallen-
Gaisbahn, in Fig. 1710 die Längenansicht und
in Fig. 1711 das Untergestell der Motorwagen
der elektrischen Bahn auf den Mont Saleve dar-
gestellt.
Von der einfachen, dem Zweck angepaßten
Ausrüstung abgesehen, unterscheiden sich
übrigens auch diese Wagen von den gewöhn-
lichen nur durch die Bremsanordnung. Diese
besteht in einem Bremszahnrad mit seitlich
angebrachten Bremsrollen und zugehörigem
Hebelwerk. Die ältesten Personenwagen und
auch heute noch die Güterwagen tragen diese
Einrichtung auf einer der Laufachsen, während
die neueren Personenwagen die Bremse auf
eigener Achse haben.
Bei Wagen für Adhäsions- und Zahnrad-
betrieb äußert sich ein Teil der Bremskraft
auch auf die Laufräder. Fast durchweg sind
diese Bremsen- für Handbetrieb eingerichtet
und nur bei neueren Bahnen, wie Krünig, Visp-
Zermatt, auch für durchgehenden Betrieb von
der Lokomotive aus.
Anders verhält es sich bei den großen Z.
(Harzbabn, Eisenerz - Vordernberg, bosnisch-
herzegowinische Staatsbabnen u. s. w.) Diese
Linien sind vorab auch in ihren Zahnstangen-
Strecken mit einer größteu Steigung ausgeführt,
auf der die natürliche Adhäsion der Kader
immer noch ein wirksames Kremsmittel dar-
stellt. Zudem werden diese Bahnen von den
Wagen aller umliegenden Kähnen, bezw. von
allen Wagen gleicher Spurweite befahren.
Zahnradbrcuiscu für die Wagen entfallen daher
hier gänzlich und weisen darum die Wagen
solcher Bahnen überhaupt keine Eigentüm-
lichkeit mehr auf. Dagegen empfiehlt sich für
alle diese, immerhin .stark geneigten Kähnen
die Anwendung eines guten, durchgehenden
Bremssy*tems.
Bei Kalmen mit Steigungen bis 10 % und mehr
findet sich wieder überall die Zahnradbremse im
Verein mit der gewöhnlichen Laufradbremse,
während auf Steigungen von über \h% die
j Zahnradbremse allein, ohne Adhäsionsbremse,
vorkommt.
III. Betriebsverhältnisse.
Die Vorzüge, welche Z. in gewissen Fällen
zu bieten vermögen, sind weniger in einer
Konstruktionsüberlegenheit als vielmehr in
einer günstigen Wechselwirkung zwischen Ge-
schwindigkeit und Zugkraft zu suchen
Geschwindigkeit. Dieselbe beträgt auf
den Touristen bahnen mit großen Steigungen
6-7 km, auf den Linien mit mittlerer Steigung
8— 10km; auf Bahnen für allgemeinen Ver-
kehr und gut konstruierter Zahnstange 12 bis
16 km. Auf den zugehörigen Adhäsionsstrecken
erreichen die Zahnradmaschiuen mit- fester
Kuppelung zwischen Zahnrad und Adhäsions-
antrieb größte Geschwindigkeiten von 12 bis
18 km, während jene mit getrennten Mecha-
nismen sich natürlich wie gewöhnliche Loko-
motiven von gleichem Raddurchmesser bewegen.
Die Zugkraft einer Zahnrad maschin e ist
im System nicht begrenzt, wohl aber durch
die Bedingung einer hinreichenden Befestigung
des Oberbaues auf den Bahnkörper und für
| Normalbahnen durch die Beschaffenheit der
i vorhandenen Wagen, mit welchen der Verkehr
: durchgeführt werden muß.
Die früher gebauten Zahnradlokomotiven
, weisen eine Bruttozugkraft von 6OU0—7OO0 kg
, auf, wovon auf der größten Steigung der über-
I wiegende Teil zur Bewegung der Maschine
! verwendet wird. Diese Grenze gilt auch heute
noch für die eigentlichen Touristenbahnen,
mit Ausnahme der Pike's Peak- Lokomotiven,
welche für 10 000 kg Bruttozugkraft gebaut
; sind.
Die neueren großen Z., Abt'schen Systems,
wie die Harzbahn und Eisenerz- Vordernberger
Bahn, besitzen Maschinen mit 12 000-14 000 kg
Gesamtzugkraft, Davon wird die eine Hälfte
I von der Adhäsion, die andern von den Zahn-
rädern beigetragen. Zur Fortschaffung des
Wagenzugs verbleibt eine nützliche Zugkraft
von rund 9000 kg.
Leistungsfähigkeit. Die vorhandene
j Zugkraft, bezw. die zulässige Inanspruchnahme
I der Zug- und Stoßapparate der Fahrbetriebs-
mittel, bedingen für eine gegebene Steigung
das zulässige Zuggew ioht, also in Verbindung
mit der Fahrgeschwindigkeit die Leistung.
Bis vor wenigen Jahren rechneten die TN'ormal-
bahnen mit einer größten Zugkraft am Zug-
baken vou ungefähr 6000 kg. Mit der jetzt in
Durchführung begriffenen Verstärkung dieser
Vorrichtungen werden Zugspannungen bis zu
8000 kg ermöglicht.
Allein eine uoch höhere Inanspruchnahme
Sestatten, auch bei älteren Wagen, die Buffer,
»arum. aber auch aus allgemeinen Sieherheits-
. gründen, werden die Züge auf den meisten
Zahnradbahnen geschoben, namentlich auf
jenen Linien, welche auch die Wagen fremder
Gesellschaften zu befördern haben. Dadurch
wird es möglich, vou der Maschine Schub-
kräfte bis zu 9oOO kg und dariber ohne Ge-
fährdung der Sicherheit abzugeben. Es ergiebt
sich daraus für eine mit z. B. 600i0l> ange-
legte, kombinierte Z. ein zulässiges Zuggewicht
von beiläufig 17o t ausschließlich Maschine,
eine Last, welche auf gewöhnlichen Gebirgsbah-
nen mit 25°/,(<> Steigung mit reiner Adhäsion
normal ebenfalls befördert wird.
226*
Digitized by Google
Zahnradbahnen
Zahnradbahnen. Zusammen-
X » m e d r r Ii i h n
Lirj,-e ins
Kpur-
!
I. % n d
Krbjut
System
1 ■£
• o
e tx
III 10
-2 ä
*s
II -
1812
YX 1 t*ri k i ri sinn
i'i* Iii» i|« vi'
l
1436
1
;>,»;
5,6
^ i in 1 Tn c ri L" ;i
1 817
I \it hi"-'* rt
1 1
3,2
r
1 XJ'iM
1 Omo
Mai-kli
1 All
4,6
4.6
ni II w ( 1Z
'Ol 1
JM^pciniücii
14 •>•>
7.0
7,0
1 S 7 1
-
1,5
I F i>rrii l r ri
1 KT i
-
II I-,
6.4
L- ti ^4 Iii
1 4 .>• i
3.0
3.0
1 _1 'i v.
M U I l. 1 t Iii l»t I ^
1875
1 4 .'16
1 6
6.6
OK
7.0
i ~ $ fi
a
1 nfxi
3.0
1 i"1 * 4
-
• M
0,0
-
lOl'"
l i ^ 'i
0.1
t».3
¥ * i- ► - ■ i f. (in
1 s>w
J in "
r
1 1 >(>()
1 K
2,4
Jl^iW II
1 1
I"* 1
I i ' 1 f i.l t'». t 'klil P.t
1j» l't'lM -.lli^»'
tio
s«.o
Pr»> i.ücn
■1 1 ' Ii w |l
1 ' l..
p
K'.O
■ » •>
*" .**
0.2
2,4
Hr 'i ^ 1 1 1 (kn
1
f ■? 1 i ffTJ t Tl ll'U'll
lt>Lk''ll "il' II
1 U*H 1
6,!>
6,y
x (in i 'A ri i p n k ;i
1 >R:i
\l i:t r*; Ii
-Fl i\l .Ml
1 4 "i
'17
3,7
Ii* U !•>* 11
1 O ' •>
1 f W Ii1 1
1.6
1.5
Hr;is i 1 if Ii
1 KS'l
3,7
3,7
r n •uLH'ii
-
1 1 Li Ii 1
2. 4
2,4
> i ' l V \ \ ' III l.'i'i fc;
1 K K r.
1 1 k in
ti.o
2,0
I i 1 1 it :* rf i
'.' Ii fi. iu u
1 {sKf»
fi
] (MM)
1 'K
4.-'
6,6
1 1 cllwt U
1 > K
1 \r " '
1.4
1.4
[.KK.'l
\ hl
1 1 Vi
.)■! r
7,0
3U.5
r] hiiririi-vn
is<;>
-
1 4 -►r>
1t'"'
1 1
J , ~»
1,8
2.7
1 KKJ'
4.->
".7
6,0
t 1 |it / II* Iii
1 J!)K(f
R i l*ir,.n}ri('ll
lk ^ ^ 1 II ll i l
1 t Iii 7
3.«
1 1 il it*n
.1 l 1 1 V LL
1 KK'i
1 1 H ri
(1 7
0,8
1,6
r i '»ii m • ii Ii
r
1 Iii il 1
1 1 '\
1.0
1.6
V/M ». l 1 » IL II
1 KK7
1 i »1 MI
6.S
5.3
* .( IJ » *. IL
1 SSM
Vi II ,
4.1'.
4.0
1 K
I^MI l r TM All ti ♦
1 ( ii ii l
i ytL
'.»,0
16.2
] k.kK
} 1 1 o < i ii -T» ! r
i J J "-i^l I1L*_ l
1 -1 i5
4>7 H
^ f ,o
7/2
35,0
's 1 1 tri 1 1 ri
1 K*.'!
Ii i in7,iii 1 1 * k i- 1 Ii
IVIggl'IlDdl M
.Jl i 1
63,0
t * f-»i t i r*i i > 1 1
I 1 » UUM II
1 KKM
1
■'
1 IHK i
1 uuv
1.2
1.2
1 1 ^ f rr** 1 1 ■ 1 1
1
1 1 il H \
•>..'>
6,3
Sl,^}i T\"f'l /
• ' U ' i /.
1 K'H)
V lit
. \ IM
Hl II r
•'.0
j
-
1 K*M 1
1 fjlti*r*i.t'itMf .
W Ii ii t
IQ a
4,4
23,4
A Wf
. \ t n
1 ( W II 1
»'7 r,
- i ,•»
7.6
35.0
1 K'H 1
1 1. H ) 1 1
t il T
1 1.0
NJ 1 1 ri i '\ r>i i' r i L i
1 1 ' 1 1 ' 1 il i Ii» 1 1 n il
1 K '
1 i tJ \
16,0
1 5,0
1 '« i rf ii t'n 1
1 K'.l 1
Ii 1 iTCTfi ri 1 i "J i"» ri
1*1^^1. II UiX*. LI
1 * i V o
(1 '-!
0.7
1 .0
WS 1 * [ 1 t ll [1
Abi
1 4.)'
14.6
■iu.O
Sili 1,1 tru-n k ;i
* l-i 1 * H U 1 ' 1 l II
lK'.' 1
UlOn
^ i ,if
•2k,(>
75,0
] !l 1 T 1 1 Ht 1
1 > ' 1 > 1 1 t * Ii
1 SM 1
"Ha
( IM'
• fi.U
•20.0
66.0
i « r i j 1 1 1 1 • • r i f '* n H
Ul 1 1 < II" 1 1 1 it 1 1 1 i
] Si» 1
-
1 H 4
1 J.4
:>,(.
'23. U
Si 'fi u'i-i y
> IM1 I it.
1 K',1 1
si in
r" 17 V*
7.6
-
1 KU |
1' .'1
Si il 1
7^
\\ » ' -iT i l "i f 1 1 *- r i
i' i >i lli'JJt 11
1 Sil 1
-
- .',o
*!.4
36,0
r* I I fi t f Plrli
r [ .i N n. 1 1 i' ii
i ■ . ' —
-
*».o
y.o
»J ii J vi 1 1
1 M'.t^
'■
J U'» l
K .*.
1 1,0
I- r-i t\ L ri'lflt
1 1 (1 1 1 l\ H 1' II
1 S'.t'.'
1 1 KIO
1« •>
• f *
S ( ' 1 1 \V r 1 /,
1 s;rj
J ' > \ '\ .'
1 1
*
o.ß
1,7
Sil i 1 1 1 (» n
1 s^fj
Abt
1 Ol K)
8,0
\\ f i r' M (' 1 1 1 t it ■ f<. f
II II III III LJ> 11;
1 Sil-»
] 1 ' i -\
i • . *o
•> o
** » *•
35,0
Minii'ir;i
1 sM'J
lii^^-'iib.icb
3,2
3,2
li.ilii'ii
1 K'.rJ
\ •') h'-II IT
,KI p(>
4.6
4,5
6,0
< l-tr:rrir]|
i
Al.t
KHK»
6,0
l'r> iiiTj]
KiL'l_r,'!ib;irb
Hihi)
1,6
1.6
lS'.Kl
US;.
V.6
4,6
1*2,0
S.-iiwi/.
i k'.k;
-
,s(H>
18,0
1S.0
-
1 s't;;
-
i^LrL'rnli.rb
7,3
7,3
1 k'.i:;
1 < 1 M
2,5
2,6
> V l'l- fl
1 -'.i l
AI.'
1 I > .%< *
."Ül,0
3-2.0
62 0
i
1 s'.l i
1>'<U
i.
C,8
ll.o
:
'2
3
4
6
7
K
'.I
10
11
12
13
14
16
10
17
IS
l'.<
2t i
21
21
23
'24
'26
'26
27
2*
2'.t
30
3!
3-2
SS
34
36
36
37
:-ih
3'.»
40
41
4 "2
43
44
46
4»;
17
IK
l'.t
63
54
6.r.
6t '.
67
6k
5!»
6(1
61
tri
tl 3
'.1
f,:,
.Middloton, Kohbuiwerk
Maeiison-lndianouolis . .
Müunt Witshingion . . .
Kipi-Vitznau
Ost'-rmuniii^'n
KahlcnbiTg
StrliwabeabtTg
Arth-Iii^i
Korsfhaüli-Hoid.'n
W'as.srraXni-ji-n
Kuli
Laufen
Fricdrichst'get)
Säi^o-Tiirjjiii
Jlnrdorf. KupftTwerk . .
I'H rojmli-;
Givt'n Mountains
Dwht-nfids ....
( lomivado
Hiidi-shi'im
Degerloch
Zak:tror7,
Atinnun^liauseii
Harzbilin
Lehesten
Ortelsbrueh ....
Pm-rto riüi<t . . .
Neajiel
Langre^
(laisbtTt:
Pikinis
liriimg
H;.llentl.;i!
PadaiiL'
Pi't.Ts'biTp
Achf-nsee. .
(Jener oso
Denier Oherlund
Visp-Zermatt
St (Jallen-tiiiis
PikeV Peak
(Iporto
Ki-enerz-Vordernberg.
Trausandino
Sjrajevn-Koilji-'a .....
DiAk'»]'btii
(iiion-.N av>-
San Domitian
Sab.' vi-
I'sui 'l'i^'l'
Ii»v;u'd
Ncii'-tibiiri:
Mont-.'rrat
Hntiuu-Li' btntjsli'iii .
.Mad-'ira
Valuinbrnsa
S-'tial'biTL'
Danu-'t)
Siiliiinua
Wi'iigi'i'. nalp
Srln ii;-;i> J'laM"
vl-'n''' i'arlr»
I !■ _\ .-'lt -] '.Ulia-k ii - . .
'] i -aviiik- Kau'i'j'.i'i . . . .
I
Zahnradbahnen
Stellung der Hauptverhaltnisse.
3Ö71
»irfiflto
Xatnr de» Verkehrs
Betriebsweise
C
i — -o
■o S
«Z
V* —
. 1 T
H c in * r k n ti j *i n
'i.
—
<
v * —
r.
l_
— * i
C
c c a jj
c _
o a
s a
*-«
>J
3 "Sil
— * — ^
t
•;<;
— . ._—
—
Z
«5
Seit 183y auller Betrieb
f.O
■
Pu. 6'
-
Z u. A
170
Touristenbnhn
37 7
P
_
z
7
250
_
10
5
100
G
Z u. .1
30
100
P
2
40
Touristenbahn
102
.
35
a
2o0
13
IM
90
P u. G
Z u. .4
35
'25
78
Cr
»i
'25
14
10'2
_
18
5
50
18
an
Km)
**
10
25
107
*•
JS
28
•J0
—
20
150
—
P u
z
20
300
P
7
Touristenbahn
200
13
300
_
"
s
—
200
•*
14
ToiiristtMib.ihn
172
t
15
2o
100
Z ii t
IS
—
2' 10
/'
11
'lV>urist»'nb:ihn
'25
oo
P u. <7
Zu. vi
135
—
35
so
50
10
137
*•
7
—
-
so
-
/' u. f7
z
<;o
—
'20
70
7'
Z u. Ä
23
:jo
172
/' u r;
-
15
—
250
P
z
y
Tourtsteiib.ilm
ISO
"
25
12'/
P u. fi
Z u. A
35
•25
5«;
**
„ ,
'.10
_>;[
- .
.
00
—
2 SO
P
z
**
y
Tourtst.Mib;ihn
25
P n. fr
Z u. .1
10
«
220
/'
z
10
25
1 2' 1
Pu (i
Z ii 1
40
28
125
i
45
ix
:r2
-
oO
—
250
z
12
Totiristeiibahu
125
Pu
Z u .1
40
—
25
7 1
_
-
120
—
2 5
SO
**
_
-
«o
—
15
35
0'»
.
70
Mit Doppelbespaiirniui:, ZiiL'^cwicht 110 t
1 1"
-
ig
250
/>
z
y
'] (mrist'Mihiilui
._>-.,)
10
-
lo
'.u>
P a. rV
Z n .1
50
255
P
z
14
Touristenbahn mir elektrischen Motoren
25
t-,7
p u
Z u. .1
10O
—
2lo
P
—
z
10
Touristenbahn
21
—
i ■ i
Pu
Z H. vi
IS
—
1 5i )
/'
z
20
—
22
1 1 10
p u.
Z u. A
100
—
250
/'
z
y
—
220
•
•."
'_' . > 5
-
10
TouristHibuhn
1*5.
12
Klekti ii' he Tourist viibahn
35
100
G
Z u. .1
35
250
P
z
y
Touristeiibaliu
25o
-
y
-
250
-
. ..
;i
-
25
To
P u. G
Z u. -1
100
15
,,
_
-
z
-
120
Digitized by Google
Zahnradbahnen
Doppelbespannung war bis jetzt nicht
üblich, ist dagegen wohl zulässig und darum
nach den angestellten und tu voller Zufrieden-
heit ausgefallenen Proben auf den bosnisch-
herzegowinischeu Staatsbahnen dort für Militär-
züge auch thatsächlich vorgesehen.
Winterbetrieb. Nur wenige, mit Leiter-
stange ausgerüstete Bahnen scheinen im Winter-
betrieb ernstliche Schwierigkeiten gefunden zu
haben und sind bei den Behörden um Be-
willigung zur Einstellung desselben einge-
schritten. Andere Bahnen, besonders jene mit
Lamellenzahnstange, finden den Winter für
den Betrieb, unter denselben Verhältnissen,
weniger störend, als für gewöhnliche Ad-
häsionsbabnen. Die Erklärung liegt darin,
daß die kombinierte Zahnradmaschine vor
allem eine kräftige Adhäsionsmaschine ist, also
die Reinigung der Bahn mittels Schneepflugs —
und darauf kommt es hauptsächlich an — ebenso-
gut besorgt, wie jede gewöhnliche Lokomotive.
Allein vermöge ihrer viel größeren Schubkraft
ist die Zahnradlokomotive im stände, auch dann
noch' den Schneepflug durch den Schnee zu
treiben und damit die Bahn frei zu machen,
wenn die Adhäsion allein hierzu längst nicht
mehr ausreicht. Ein Verstopfen der Zahnstange,
namentlich bei den freistehenden Zähnen des
Lamcllensysteras, ist nie beobachtet worden,
ebensowenig ein solches der Zahntreibräder.
Rauchentwicklung. In längeren Tunneln
wird bei Zahnradbetrieb eine starke Rauch-
entwicklung beobachtet, die bei gewissen Wind-
richtungen wohl lästig werden kann. Diese
Erscheinung hängt mit der verhältnismäßig
langsamen Vorwärtsbewegung bei gleichzeitig
sehr hoher Kraftentwicklung zusammen. In
solchen Fällen empfiehlt sich die Wahl eines
großen und hohen Tunnelprofils und wohl
auch eine gewisse Verminderung der Steigung.
Betriebs- und Unterhaltungskosten.
Im allgemeinen sind die Zahnradlinien kurz,
eine günstige Ausnutzung des Rollmaterials
und namentlich das Zurücklegen eines langen
Wegs ist aus diesem Grund und auch wegen
der naturgemäßen geringen Geschwindigkeit
nicht möglich. Im Vergleich mit gewöhnlichen
Bahnen erscheinen darum die Betriebskosten
einer Zahnradstrecke, auf den Kilometer be-
zogen, immer sehr hoch. Besouders gilt das
von den Zugförderuugskosten. Gleich-
wohl sind in Wirklichkeit die Ausgaben nicht
höher, sondern geringer, als sie sich ergeben
müßten, wenn die betreffende Linie mit den
üblichen Steigungen als gewöhnliche Bahn aus-
geführt worden wäre.
Die Zahnt reibräder können bis zur nötig
werdenden Auswechslung, je nach Durchmesser
und Inanspruchnahme, einen Weg von 30 000
bis 100 000 km zurücklegen.
Für Bahnunterhaltung und Aufsicht
ist pro Bahnkilometer eine jährliche Mehr-
auslage von rund 200 Frs. für Schmierung der
Zahnstange zu rechnen.
Die Auslagen für allgemeine Verwal-
tung, sowie für Expeditious- und Sta-
tionsdienst werden selbstverständlich vom
System nicht beeinflußt.
IV. Anlagekosten und Bezugsquellen.
Die Baukosten einer Z. — sie bewegen sich
zwischen 80 000 und 800 000 Frs. für den
Uahnkilometer — werden nur zum kleineren
Teil durch das System verursacht und sind
darum, wie für die gewöhnlichen Bahnen, pro-
Längeneinheit sehr verschieden. Für die früheren
Bahnen betrugen die von der Beschaffung der
Zahnstange und der Mehrauslage für die Zahn-
radeinrichtung der Lokomotiven herrührenden
Mehrkosten für den Bahnkilometer 60 000 bis
70 000 Frs., für die neueren Bahnen noch
30 000—40 000 Frs. Die übrigen Kosten stehen
mit dem System in keiner unmittelbaren Be-
, Ziehung und werden davon nicht beeinflußt.
Im eigentlichen Bau der Z. hat von jeher
freie Konkurrenz gewaltet, während sich für
die Lieferung der Zahnstange und der Loko-
motiven, vou vereinzelten Lieferungen abge-
sehen, naturgemäß eine gewisse Konzentration
herausgebildet hat. Das System von Riggen-
bach wurde lange Zeit, zum Teil unterdessen
£ersönlicher Leitung, in den Werkstätten von
'lten, Aarau und Winterthur, in den
, letzten Jahren von der Maschinenfabrik E ß-
i Ii ngen hergestellt. Das Abt'sche System wird
| teils von diesem, teils von der Firma Einecker,
| Abt & Co. in Würzburg den Bahnen direkt
• verschafft^ wobei für die Zahnstangenfabrikatio'n
die Union in Dortmund und die öster-
reichische alpine Montangesellschaft
in W i e n , für die Lokomotiven die M a s c h i n e n-
und Lokomotivfabrik Winterthur und
die Wiener Lokomotivfabrik s-Akti en-
gesellschaft Floridsdorf die hauptsäch-
lichsten Lieferanten bilden.
Die Länge aller Z. betrug im Jahr 1894 rund
800 km, wovon 360 km mit Zahustange belegt
sind. Die Hauptverhältnisse dieser Bahnen. 65
an der Zahl, finden sich in den auf S. 3570
u. 3571 stehenden Tabellen zusammengestellt.
Litteratur: Abt, Die drei Rigi bahnen und
das Zahnrad system, Zürich 1877; Heu.singer
| v.- Waldegg, Handbuch für specielle Eisenbahn-
teehuik, Bd. V, Leipzig 1878; Abt, Zahnrad-
bahnen, Leipzig 1878; Die Straßen- und Zahn-
radbahnen (Mitteilungen vou Erfahrungsresul-
taten über Bau und Betrieb), 8. Ergänzungs-
band des Organs für die Fortschritte des Eisen-
bahnwesens, Wiesbaden 18*2; Abadie, Etudes sur
les chemins de fer de montagne du Systeme Abt,
Paris 18**>; Pontzen, Chemins de fer ä eremail-
lere, Portefeuille economique des maehines, Paris
1887; Boeck, Das System Ahr. für kombinierten
Adhäsions- und Zahnradbetrieb, Wien 1888;
Fadda, Costruzione ed esereizio delle strade
f errate, Vol. V, Part Iii; Tramvie e ferro vie
speciali, Turin 1892; Meyer, Grundzüge des
Eisenbahnmaschinenbaues, Bd. IV, Berlin 1892;
Levy-Lambert, Chemins de fer ä eremaillere,
Paris 1892; Pfeuffer, Über den Bau der bosniseh-
herzogowinischen Staatsbuhnen, Wien 1892:
Seligmann, Die Erzbergbahn, Wien 1892; Artom
di S. Agnese et Nicoli, Sui systemi di ferrovie
a dentiera; Mutinelli, II nuovo systema Abt.
Zeitschriften: Notizen über Zahnrad-
bahnen von Abt, Organ für die Fortschritte
des Eisenbahnwesens, Wiesbaden 1878; Abt$
Zahnradbahnbetrieb, Zahnstange und Zahn-
radbahnlokomotive, ebendaselbst 1888, S. 287;
Lindner, Geschichte der Zahnschienenbahn bis
zur Eröffnung der ersten Rigibahn. Glasers
Annahm, Berlin 1886, Bd. Will, S. 1, 29, 44,
I 63, 81, 104, 143; Schneider, Erfahrungen im Bau
! und Betrieb von Zahnradbahnen, ebendaselbst
. 1889, Bd. XXV, S. 182 ff; Die Zahnradbahnen,
Digitized by Google
Zangen — Zeigertelegraphen
Zeitschrift des V. D. E.-V., 1891, S. 781 ff.;
Frank, Zahnrad- und deren Vereinigung mit
Reibungsbahnen, Zeitschrift des Vereins deut-
scher Ingenieure, Berlin 1877, S. 136: Kuutze,
Entwicklung der Zahnradbahnen, ebendaselbst,
Nr. 25, 26. 31 u. 32 ; Qoering, Neuere Bergbahnen
in der Schweiz, ebendaselbst 1892, S. 270; Abt,
Ein neues Zabnradsysteni, Zeitschrift für
Eisenbahnen und Dampfschiffahrt, Wien 1888,
S. 1025; Abt. Mitteilungen über neuere Zahn-
radbahnen, ebendaselbst, Wien 1801, S. 265;
Les ehern ins de fer ä cremailleres, Annales des
eonstruetions. Paris. Juli 1887 und Marx 1888;
Segne Chemins de fer ä ert'maillere, Revue
generale de chemiu de fer, Paris 1888, S. 18;
Jameson, The Principles of Railroad loeation
Engineering, London 1888; Pownall, On the
Usni RailwHV, Japon, Institution of Civil Kn-
gineers, 1894. Abt.
Zangen, s. Coupierzangen, Oberbau (Geiß-
fuß, Sehienenzange). Plombierungsverfahren
i Plombierzangen) und Schmieden (Schmiede-
zangen).
Zarskojeseloer Bahn, die erste Eisenbahn
Rußlands, erbaut von dem österreichischen
Ingenieur Gerstner, mit der Spurweite von
0,857 Sashen (1,82 tu). Centraileitung und Be-
f riebsdirektion haben ihren Sitz in Petersburg.
Die Bahn geht von Petersburg nach dem kaiser-
liehen Lustschloß Zarskoje-Selo und weiter zu
der Villermrtschaft Pawlowsk. Ihre Länge be-
trägt 25 Werst. Die Konzession wurde mit allerh.
Genehmigung vom 21. März (2. April) 1836
ohne Einschränkung der Dauer erteilt und er-
folgte die Eröffnung der Linie am 30. Oktober
(11. November) 1837. Seit 1874 hat, sie ein
Doppelgleis. Die größte Steigung der Bahn be-
tragt 2" ,„ der kleinste Krümmungshalbmesser
175 Sashen.
Die Z. besaß 1891 12 Personenzugloko-
motiven, 90 Personen- und 57 Güterwagen.
Das Anlagekapital der Gesellschaft, welches
ursprünglich 3 500 000 Rubel Assignaten be-
trug, besteht jetzt aus 17 500 Stüek Dividenden-
aktien zu 60 Kreditrubeln und aus 14400 Stück
5*. igen Obligationen zu 125 Metallrubeln =
1 800 000 Hubein, ohne Staatsgarantie für den
Zinsenertrag. Ferner wurden aus Betriebsergeb-
nissen 1 520 884 Rubel investiert, die Gesamt-
esten der Anlage beliefen sich daher 1891 auf
1 800 000 Metallrubel und 2 570 884 Kredit-
rubel.
Die Betriebsergebnisse stellten sich 1889
bis 1891 wie folgt :
Einnahmen Ausgaben Keinertrag
Röbel Kabel Itab-I
1889 596 628 357 554 239 074
1890 002 130 390 139 211 981
1891 597 921 382 398 215 523
Die Z. hat vorwiegend Personenverkehr.
1891 wurden befördert 1 160 000 Reisende und
1 000 000 Pud Güter; im Vorjahr 1 140 000
Reisende und 2 000 000 Pud Güter. Zur He-
bung des Personenverkehrs unterhält die Ge-
sellschaft Vergnügungslokale und den Park in
Pawlowsk und sorgt dort für Theater und Kon-
zerte. Die bezüglichen Kosten sind in den Be-
triebsausgaben enthalten und beliefen sich pro
1889 auf 48 978 Rubel, pro 1890 auf 54 976
Rubel und pro 1891 auf 47 108 Rubel. (S. auch
Archiv für Eisenbahnwesen, Berlin 1887, S. ÖOff.)
Dr. Nuoffer.
Zeigertelcgraphen. Bei den Z. ist xur
Zeichengebung die schrittweise sich vollziehende
Drehungsbewegung einer Scheibe oder eines
Zeigers vor einem feststehenden Zeiger, bezw.
vor einem fixen Zifferblatt benutzt. Die Drehung
des Zeigers oder der Scheibe erfolgt dabei ent-
weder mittels eines durch Gewicht oder durch
Federkraft angetriebenen Laufwerks, das durch
elektrische Ströme nach Erfordernis in Gang
gesetzt oder gehemmt werden kann, oder ohne
mechanischer Beihilfe lediglich auf elektrischem
Weg. Der älteste Entwurf eines Z. rührt von
Cook« her (1836), dem sehr bald ähnliche
Anordnungen von Eduard Daw 11838) und
Wheatstone (18391 folgten; 'allein geradeso
wie die Nadeltelegraphen nicht in Deutschland,
wo sie zuerst lebensfähig geworden waren,
sondern hauptsächlich auf den englischen Bahnen
sieh ausbreiteten, ebenso vermochten die Z. in
ihrer englischen Heimat nicht Fuß zu fassen,
wogegen sie eine umso allgemeinere Anwendung
am europäischen Festland gefunden haben.
Der Anfang wurde damit 1844 in Deutschland,
und zwar auf der Taunusbahn mit Fade ly-
schen L gemacht, welches System 1846 auch
auf der sachsisch-schlesischen Bahn und 1847
in einer durch Geiger verbesserten Form auf
der Linie Stuttgart-Eßlingen, später auf der
pfälzischen Bahn u. s. w. eingeführt wurde.
Aus dem Jahr 1846 stammt ein von Siemens
erdachter Z. mit Selbstunterbrechung und ohne
Uhrwerk, welcher besonders rasche Verbreitung
fand, so daß 1847 damit bereits zwölf deutsche
Bahnen versehen waren Fast gleichzeitig ent-
standen die ebenfalls ohne Laufwerk arbeitenden
Leonhard'schen und Kramer'schen Z, von
welchen die ersteren auf der Thüringischen
Eisenbahn und-anderwärtig, und die letzteren
1847 auf der Köln-Mindener, der Berlin-Ham-
burger, der niederschlesisch-märkischeu und
anderen Bahnen eingeführt wurden. Im Jahr
1846 konstruierte Dr. E. Störer Z., welche
nicht mit Batterieströmen, sondern mit In-
duktionswechselströmen betrieben wurden und
1847 an Stelle der Fardely'schen Z. auf der
Bahnlinie Leipzig-Hof, dann auf der Leipzig-
Dresdener und auf anderen sächsischen Bannen
in Verwendung kamen, sowie vom Jahr 1850 bis
1857 auf den bayrischen Staatsbahnen im Dienst
standen. Der vorzüglichste und verbreitetste Z.
ist der Siemens & Halske'sche sogenannte
„Magnet zeiger" (s. Stationstelegraphen), wel-
cher 1855 entstand und 1856 bei den bayri-
schen Staatsbahnen und bei der damaligen
bayrischen Ostbahn, sowie bei vielen anderen
deutschen und außereuropäischen Bahnen Ein-
gang fand. Die französischen Bahnen hatten
1849 fast alle den bei den französischen Staats-
telegraphen - benutzten B regu et 'sehen Z. an-
genommen und verwenden denselben zum Teil
auch jetzt noch; ein d'Arlincourt'scher Z. war
im Jahr 1867 auf der französischen Nordbahn in
Verwendung. Desgleichen benutzten die älteren
belgischen Bahnen Z und wurden insbesondere
auf den Linien der Grand Central Beige Appa-
rate von P. Lippens verwendet, welche für
den Betrieb mit Batteriewechselströmen ein-
gerichtet waren.
Z. fanden sowohl auf den Stationen, als auf
den Strecken und bei Zügen Verwendung, und
sind dieselben erst in den letzten Jahren durch
den Morse'schen, Schreibtelegraphen nahezu
Digitized by Google
Zeitdistanzsystem
— Zittau- Oy bin- Jonsdorf
verdrängt worden; ihre anfänglich so rasche
und große Verbreitung verdankten sie dem
Umstand, daß ihre Handhabung eine äußeret
einfache war und keine nennenswerte Fertig-
keit oder Gewandtheit erforderte (s. auch Bahn-
telegraphen, StationBtelegraphen, Streckentele-
graphen, Zugtelegraphen). Kohlfürst.
Zeitdistanzsystem (Time dintance Sy-
stem; Systeme, m., d'iutervalie du temps), jene
Betriebsweise, bei welcher ein Zug einem voran-
gegangenen erst nach Ablauf eines bestimmt
Begrenzten, der Geschwindigkeit der in Frage
kommenden Züge entsprechenden Zeitraums
folgen darf ; s. Signalwesen und Zugdeckungs-
signale.
Zeitsignal, s. Uhrsignal.
Zell- Todtnau, s. Bachsteinische .Sekundär-
bahnen.
Zettelbillets, s. Biancobillets.
Zingg,Josepb, Ehrenbürger der Stadt Luzern,
geb. den 5. Februar 1828 in Muggau, gest.
den 19. Januar 1891, studierte in Heidelberg
und Paris die Rechtswissenschaft, trat 1863
als Ratsschreiber in den luzernischen Staats-
dienst und wurde 1857 Staatsschreiber. Von
1861—1863 war er Verwalter der Einzinser-
bahn; 1863 wurde er Regierungsrat und uber-
nahm zuerst das Baudepartement, vom Jahr
1869 an das Finanzdepartement. 1863 wurde
Z. Vertreter im Komitee der Zürich Zug- Luzern -
Bahn, 1868 Aufsichtsrat der schweizerischen
Rentenanstalt, dann Vcrwaltungsrat der schwei-
zerischen Centraibahn. Mehreremale bekleidete
er die Würde eines Schultheißen (Regierungs-
präsidenten) des eidgenössischen Standes Luzern;
von 1872-1878 war er Mitglied des schweize-
rischen Nationalrats; von 1872 bis zu seinem
Lebensende Mitglied des Luzerner Großen Rats
und während einer Amtsperiode Präsident des-
selben.
Siebenundzwanzig Jahre seines Lebens aber
widmete Z. dem Unternehmen des Durchstichs
der Centraialpen durch den St. Gotthard. Der
erste Zeitraum seiner Beziehungen zu genannter
Unternehmung beginnt mit dem Jahr 1863.
Am 28 September dieses Jahrs wurde Z. in
seiner Eigenschaft als luzernischer Regierungs-
rat in den Ausschuß der Vereinigung schwei-
zerischer Kantone und Eisen babngesellschaften
zur Anstrebung der Gottbard-Bahn (s. Schwei-
zerische Eisenbahnen) gewählt und als dessen
Präsident bezeichnet. Es handelte sich in dieser
Periode um die Gründung des internationalen
Unternehmens. Italien und Deutschland mußten
für den centralen Alpenübergang gewonnen
werden, der Weltbewerb der ost- und west-
schweizerischen Pässe war zu überwinden. Der
zweite Zeitraum seiner Wirksamkeit für die
Gotthard-Bahn begann mit der Konstituierung
der Gesellschaft und seiner Wahl zum Mit-
glied und Vicepräsidenten der dreigliederigen
Direktion (Escner, Zingg, Weber) am 6. De-
zember 1871. Z. übernahm das Finanzdeparte-
ment, den kommerziellen Dienst und das Hoch-
bauwesen. Im Jahr 1876 brach die große Krise
über die Gesellschaft herein und erforderte die
ganze Energie der leitenden Männer, um das
Unternehmen zu retten. Im Jahr 1878 starb
Direktor Weber und im Sommer des gleichen
Jahrs reichte Präsident Escher (s.d.) um seine
Entlassung ein. Von da an bis zum August 1879,
wo die Direktion wieder besetzt werden konnte,
lag die Last der Geschäftsleitung auf Z. In
diese Periode fallen der Abschluß der finan-
ziellen Rekonstruktion des Unternehmens, die
Überführung der ganzen Verwaltung nach
Luzern, die Sicherung des Baues der Ceneri-
linie (Giubiasco-Lugano). der Abschluß der
großen Bauverträge für die Zufahrtslinien zum
otthard-Tunnel und die Reorganisation der
Verwaltung. Der dritte Zeitraum seiner Thätig-
keit für das Gotthard- Bahnunternehmen be-
ginnt mit seiner Ernennung zum Präsidenten
der Direktion am 27. Juni 1879 und endet
mit seinem Tod. Während dieser Periode
wurde der Bau der Gotthard-Bahn vollendet,
diese dem Betrieb übergeben und auf die Höhe
ihrer Aufgabe gebracht. Z. leitete während
dieses Zeitraums die Präsidialgeschäfte, das
Finanzwesen und in den ersten Jahren den
kommerziellen Dienst. Er förderte namentlich
' den Bau der nördlichen Zufahrtslinien und
i die Herstellung des Verwaltungsgebäudes zu
Luzern. Was sich die Gotthards- Vereinigung
, im Jahr 1863 vorgesetzt hatte, war bei seinem
j Scheiden, unter Wahrung sowohl der großen
Interessen der Volkswirtschaft, als der engeren
| Gesellschaftsinteressen, nahezu erreicht, nach-
dem die Ausführung des Gotthard-Bahnnetzes
; nach den Staatsverträgen von 1869 und 1878
j in der Hauptsache vollendet und für den Rest
gesichert war. Dietler.
Zink (Zinc, spelter, npiauter-, Ziuc, m )
1 wird aus gerösteten Zinkerzen durch Glühen
1 mit Kohle und Zuschlägen in geschlossenen
Gefäßen reduziert ; die entstehenden Zinkdämpfe
verdichten sich in der Vorlage. Das so ge-
wonnene Metall wird durch Umschmelzen zu
Platten oder Blöcken (Werkzink) geformt. Z. ist
I im kalten Zustand spröde, zwischen 100 bis 160°
I sehr dehnbar, darüber wieder spröde, bei 200° zu
Pulver zerstoßbar, bei 600° flüchtig. Z. wird
zu Blech, Draht und Nägeln verarbeitet; es
findet außerdem Anwendung zu galvanischen
Apparaten und Batterien, zur Verzink ung von
Eisenblechen, Drähten, Ketten u. s. w., zu Legie-
rungen (Messing, Bronze, Weißmetall).
Zinn (Tin; fitain, m.) wird durch Ver-
schmelzen von geröstetem Zinoerz mit Kohle
I und Zinnschlacken gewonnen und durch Ver-
; schmelzen mit Kohle gereinigt. Z. kommt im
I Handel als Block-, Stangen- und Rollzinn vor ;
: in kleinen Stücken heißt es Körnerzinn. Es isr
1 sehr geschmeidig und läßt sich zu äußerst
| dünnen Blättern (Staniol, Zinnfolie) ausar-
beiten. Z. darf höchstens 0,2# fremde Be-
standteile (Eisen, Blei, Kupfer) enthalten. Sehr
I geschätzt wegen seiner Reinheit ist ostindisches
I Z., Banka-, Billiton- und Matukkazinn. Eine
gute englische Sorte ist Lammzinn (Bezeich-
nung nach der Fabrikmarke). Z. findet Ver-
wendung zu Legierungen, insbesondere auch
zu Loten, ferner zum Verzinnen von Eisen-
blechen u. dgl.
Zinsengarantie, s. Ertragsgurantie.
Zittau • Oybin - Jonsdorf (14,45 km),
schmalspurige (Spurweite 0,76 m), im König-
reich Sachsen liegende Privatbahn, der Zittau -
Oybin-Jonsdorf-Gesellscbaft (Sitz in Dresden)
Jehörig, besteht aus der Linie Zittau- Berts-
orf-0) bin (10,61 km), die von der schmal-
spurigen Sekundärbahn Zittau-Markersdorf der
sächsischen Staatsbahn ausmündet, und aus der
Zweigbahn Bertsdorf- Jonsdorf (3,84 km). Die
Digitized by Google
*HNRA
3a b 'sehe Lokorr
Ii.
Abt 'sehe Lok
i -.0 0
ibinierte Abt'
Fij 12
geneinfahrt Sy
Digitized by Google
Zittau-Reiehenberger Eisenbahn — Zollabfertigungsgebühren
Konzession wurde am 28. März 1889 erteilt,
die Eröffnung fand am 25. November 1890
statt.
Das Anlag -kapital beträgt 1600 000 Mit.,
davon 750 000 Mk. in Aktien, der Rest in An-
leheu. Der Bauaufwand betrug für den Kilo-
meter 110 726,64 Mk.; für Fahrbetriebsmittel
wurden 938 600 Mk. verausgabt
Die stärkste Steigung beträgt 33,3", 00, der
kleinste Krümmungshalbmesser 90 m.
An Fahrbetriebsmitteln waren 1802 vor-
handen: 6 Tenderlokomotiven, 17 vieraohsige
Personenwagen, 2 Gepäck- und 21 Güterwagen
zu 5 t Ladegewicht. Der Betrieb wird von der
sächsischen Staatseisenbahn Verwaltung auf Rech-
nung der Gesellschaft geführt.
Befördert wurden 1892 289 749 Personen
(1891 246 778) und 10862 t Güter (1891
8228 t).
Die Einnahmen betrugen 1892 aus dem
Personenverkehr 78 930 Mk. (1891: 83 127), aus
dem Güterverkehr 11 635 (1891: 8362), aus
sonstigen Quellen 2434 Mk. (1891: 2306), im
ganzen 92 999 Mk. (1891 : 93796) oder 6439 Mk.
(1891: 6494) auf den Kilometer.
Die Ausgaben betrugen 1892 98 695 Mk.
(1891: 112 179) oder 106,02^ (»891: 119,6?£)
der Bruttoeinnahme.
Zittau-Keichenberger Eisenbahn, 26,61
km (4,97 km in Sachsen, 21,64 km in Böhmen),
normalspurig, einer Aktiengesellschaft mit dem
Sitz in Zittau, später in Dresden, gehörig, wurde
auf Grund des zwischen Österreich und Sachsen
unterm 24. April 1853 abgeschlossenen Staats-
vertrags und der Konzession vom 23. April 1856
zur Verbindung der Industriestädte Zittau und
Reichenberg im Anschluß an die Löbau-Zittauer
Eisenbahn (s. Sächsische Eisenbahnen) von
Organen der sächsischen Staatseisenbahnver-
waltung erbaut. Die Betriebseröffnung fand am
1. Dezember 1869 statt . Das Direktorium war mit
dem der Löbau-Zittauer Eisenbahn ursprüng-
lich gemeinsam. Den Betrieb übernahm für die
ganze Konzessionsdauer (50 Jahre) die sächsische
Staatsbahnverwaltung gegen 60X der Brutto-
einnahme, so daß der Gesellschaft 40 # dieser
verblieben. Insoweit diese 40X zur 4*igen
Verzinsung des Anlagekapitals nicht ausreichen,
haben innerhalb der ersten 40 Betriebsjahre
die Regierungen von Sachsen und Österreich
zufolge der bei der Konzession übernommenen
Zinsgarantie die Fehlbeträge im Verhältnis der
auf ihren Gebieten liegenden Baulängen ihrer-
seits zuzuschießen. Das konzessionierte Anlage-
kapital beträgt 11 250000 Mk. in Stammaktien
zu je 300 Mk., das verwendete Anlagekapital
10 891 683 Mk. oder pro km 409,308 Mk. Die Z.
ist durchweg Gebirgsbahn und erforderte viele
Kunstbauten (u. a. d«T 880 in lange Viadukt
über das Meinethal). Der Oberbau ist der auf
den sächsischen Staatsbahnen übliche, Besseiner-
Stahlschienen überwiegen.
Die stärkste Steigung beträgt 10%,,, der
kleinste Krümmungshalbmesser 397 in.
An Fahrbetriehsmitteln waren 1892 vor-
handen: 6 zweiachsige Lokomotiven, 6 Tender,
13 Personen-, 3 Gepäckwagen, 32 gedeckte
und 80 offene Güterwagen.
Anschlüsse hat die Z. in Zittau an die
sächsischen und preußischen Staatsbahnen, in
Reichenberg an die südnorddeutsche Verbin-
dungsbahn.
Befördert wurden 1892 649 358 Personen
(1891 646 281. 1890 475 176i und 334 624 t
Güter (1891 326 804 t, 1890 296 262 t).
Die Einnahmen betrugen 1892 795 816 Mk.
(1891 810 140 Mk., 1890 778 038 Mk.). die
Ausgaben 709 282 Mk. (1891 683631 Mk., 1890
687 468 Mk.), der Betriebskoefficient belief sich
auf 89,13* (1891 84,38*, 1890 81.93*).
Der Überschuß betrug in Prozenten des
Anlagekapitals 1892 0,79*, 1891 1,16*, 1890
1.29*.
Zölle, Zollgebühren, die bei der Ein-,
Durch- oder Ausfuhr von Waren über eine
Zolllinie zu entrichtenden staatlichen Abgaben
(Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrzölle).
Die Z. werden entweder nach dem Wert der
Ware in Prozenten, nach der Stückzahl, oder,
und zwar in der Regel nach Maß und Gewicht
festgesetzt, wobei teils das Brutto-, teils das
Nettogewicht zu Grunde gelegt wird. Die Z.
sind aus den Zolltarifen zu entnehmen, welche eine
einerseits alphabetisch und anderseits nach Sach-
gruppen geordnete Zusammenstellung der Z. ent-
halten. Gegenüber den Sätzen der von den ein-
zelnen Staaten aufgestellten (autonomen) Zoll-
tarife greifen auf Grund von Handelsverträgen
ün Verkehr mit den betreffenden Staaten, sowie
auch im Verkehr mit anderen Staaten, wel-
chen die Meistbegünstigung zugesichert ist,
vielfache Begünstigungen (Befreiungen und Er-
mäßigungen) Platz.
Dermalen stehen in Kraft für Deutsch-
land der Zolltarif vom 15. Juli 1879, für
Österreich- Ungarn vom 25. Mai 1882, ab-
geändert durch Gesetz vom 21. Mai 1887, für
Frankreich vom Jahr 1892, für Italien
vom 1. Juli 1892, ergänzt 7. Dezember 1892,
für die Schweiz vom 10. April 1891. für
Belgien vom Jahr 1890, mit Abänderungen
vom Jahr 1891, für die Niederlande vom
10. August 1862, mit Abänderungen vom Jahr
| 1877, für Rumänien vom 25. Juli 1891, für
| Rußland vom 15. Oktober 1892.
Neben den eigentlichen Z. werden noch
■■ verschiedene Nebengebühren für die von den
Zollorganen besorgten Dienstleistungen (Wag-
' geld, Siegelgeld, Drahtschnurgebühr u. s. w.)
I eingehoben.
Zollabt c r t i g u n gsgebii h ren , i n den Tarifen
festgesetzte Gebühren, welche die Eisenbahn-
verwaltungen für die Erfüllung der Zollforma-
' litäten einheben.
Die von den Eisenbahnen durch ihre Organe
zu vollziehenden Leistungen bestehen haupt-
sächlich in der Ausfertigung der Zollpapiere,
in dem Vorführen, Verwiegen, Aus- und Ein-
laden der Güter, dann in dem Öffnen und
Schließen der Umhüllungen, in dem Aus- und
Einpacken der Waren, in der Lieferung von
Packmaterial, in dem Umschnüren der Fracht-
stücke, dem Anlegen der Bleiplomben u. s. w. ;
endlich auch in dem Vorschießen von Zöllen
und sonstigen Barauslagen.
Die Art und Höhe der Z. ist nicht bloß
für die Bahnen der einzelnen Staaten, sondern
vielfach auch für einzelne Stationen derselben
Bahn mit Rücksicht auf örtliche Verhältnisse
verschieden festgesetzt (s. Tabelle auf S. 3576).
Insbesondere sind die Z. in Hafenstationen,
wie in Hamburg, Bremen, Triest, Odessa u. s. w.,
verschieden von solchen in anderen Eisenbahn-
stationen.
Digitized by Google
3576
Zollausschlüsse — Zollkredit
c- sc ^? s' —
17*
o.g KZ.
= - ° r* -
i. x s •* — <
%^'^\
5 -* r?5 »
•'S*' -• " »
m a es "
7--'
■f .. " B 5 o
r. CS • o*
c er ■* B —
3 4 * - ff «
g « ff 2 ? _
7 » 3 ^ £-«
- — _
-
3 3 3
1 31-.
o 0
«- n —
• — n
5 *•
es •
o •
d ■
? =
5 3
0 z.
2. fr
« z.
c
S.
3
3 £. ~
1.2 £8
■O 3 • 3
5= ES -3
3.S-T3-2 B
5 3g» 4 o.
« wS'2 5 *
3 » • :
3
§
r
3"
r
1?
9
II
8
o
2
II «I «I l I I
vis.-?
I I
i «- 3. I 1
© 5 IS I
»
5 P
3 3
3--
9»
5.-3 < ? £
•5 _ 2 z. 3
' ^ fl> C
SC • ^ ■ « —
3 ^
o N<
— o ■
e — ;
a^j :
IT
«2
3
-
s
g
Ii«
« — ->
3
3 =rr
o a o
= =
Vorftthrm. An- und
Abineiden toll-
i'ÖKbtigor Güter*)
2.-2 !• ? Sr-
- £3 "I3 -» ^- '
>• 3
n 3 r
- r
I I
-
—
1 Lsg r.S
!* 2
i'5N
'isi
«33«- 3 T >
= e: ü = 2 » e *
^3
3 fl
< 3
es c
S " ^ s : =2
C 'S
—
I !
g ~ H 'i
ZollaoascklüsBe, Zollauslaud, jene Teil«?
eines Staatsgebiets, welche durch besoader«
Anordnungen aus dem Zollgebiet ausgeschlossen
sind und mit Rücksicht auf die Entrichtung
der Zollgebühren als Ausland betrachtet werden.
Z. im wahren Sinn des Worts sind nur
die gegenwärtig in Europa fast gänzlich auf-
gehol »enen Freihafen und die Freihafenviertel
iport francj, wie ein solches z. ß. in Hamburg
besteht. Die Freigebiete (pttnti franchi). wie
sie beispielsweise in Bremen, Triest, Fiume
und auch am Boden see bestehen, sind, nach-
dem sie innerhalb der Zolllinie liegen und nur
die in den dort befindlichen Zollniederlagen
(s. d.) eingelagerteu Waren für die Dauer der
Einlagerung eine Zollbefreiung genießen, nichts
anderes als Freilager (s. Zollniederlagen).
Zollbefreiungen für Eisenbahnmaterial
sind im Interesse der Förderung des Eisen-
bahnbaues vielfach gesetzlich oder in den Kon-
zessionsurkunden zugestanden worden.
Beispielsweise wird in der Schweiz eine
Befreiung vom Kingangsz<>U im Kückver-
gütungsweg für Schienen, welche für die erste
Anlage einer voui Bund konzessionierten Eisen-
bahn bestimmt sind, gewährt. Ebenso pflegen
in Italien den Konzessionären Z. für Schienen.
Kader. Fahrbetriebsmittel für den Bau und die
erste Einrichtung des Betriebs zugesichert zu
werden. In Spanien wurde durch Gesetz vom
3. Juni 1855 Z. für alle Bedarfsgegenstände
bei Neubauten von Bahnen während des Baues
und der ersten zehn Betriebsjahre ausgesprochen.
In anderen Ländern, wo solche Z. für Eisen-
bahnmateriai bestanden haben (Österreich, Ku£>-
land) hat man dieselben zum Schutz der ein-
heimischen Industrie wieder aufgehoben.
Dagegen pflegen noch allgemein zollfrei be-
handelt zu werden: Eisenbahnfahrzeuge, welche
beim Eingang über die Grenze zum Personen-
oder Warentransport dienen und nur aus dieser
Veranlassung eingehen; ferner leer zurück-
gehende Eisenbahnfahrzeuge inländischer Eisen-
bahnverwaltungen, sowie die bereits in den
Fahrdiens; eingestellten Eisenbahnfahrzeuge
ausländischer Eisenbahn Verwaltungen.
Die zollfreie Einfuhr pflegt ferner in Fällen,
wo ein fremder Staat oder ein ausländischer
Unternehmer auf dem Gebiet des angrenzenden
Staats Anschlußstrecken betreibt durch Staats-
verträge zugesichert zu werden:
Für alle zur Ausführung des Baues und
der Betriebseinrichtung der Wechselstationen
sowie der zwischen diesen und der Zollgrenze
gelegenen Anschlußstrecken erforderlichen Ma-
terialien und Einrichtungsstücke;
für alle von der ausländischen Bahnonter-
nehmuug zur Besorgung des von ihr über-
nommenen Betriebsdienstes, einschließlich der
Instandhaltung, nötigen Betriebsmittel, Gerät-
schaften und. .Verbrauchsmaterialien ;
für die Übersiedlungseffekten, sowie die
Dienstutensilien der innerhalb des inländischen
Zollgebiets stationierten Beamten und Bedien-
steten der ausländischen Eisenbahnverwaltung.
Zollerklärung, s. Deklaration und Waren-
erklärung.
Zollkredit, Stundung der Zahlung der
festgestellten Zollschuldigkeit für eine bestimmte
Zeit. Z. wird seitens der Zollbehörden gewöhn- .
lieh größeren Geschäftshäusern gegen ange-
messene Deckung gewährt. Eisen t
Digitized by Google
Zollniederlagen — Zollverfahren
tungen genießen in der Kegel ebenfalls, und
zwar ohne Sicherstellung, einen mehrmonat-
lichen Z.
Zollniederlagen, Räumlichkeiten, in wel- j
eben ausländische, unverzollte Waren unter ,
Aufsicht der Zollbehörden eingelagert werden.
Dieselben befinden sich stets innerhalb der
Zollgrenze und bilden zolltechnisch „Zollaus-
land im Zollinland".
Von den ihnen verwandten Freilagern, welche, i
obzwar immer im Zollinland gelegen, doch als
Zollausland betrachtet werden, unterscheiden ,
sie »ich dadurch, daß sich die Verwaltung und |
Kontrolle der Zollbehörden über sie erstreckt. >
Die in den Z. eingelagerten Waren befinden
sich im gebundenen Verkehr; über dieselben \
kann nicht unbeschränkt nach freiem Belieben
verfügt werden, wie dies hinsichtlich jener
Waren geschehen kann, welche sich in Frei-
lagern befinden und hier ungehindert verkauft,
verteilt, umgepackt oder umgewandelt werden
können. iS. den Artikel Lagerhäuser.)
ZoltachlösBer. Der zollamtliche Verschluß
von Wagen oder Wagenabteilungen mittels
Schlösser ist insbesondere in Deutschland und
in der Schweiz in Anwendung.
Das deutsche Schloß, ein Sicherheitsvor-
hängeschloß, ist derart konstruiert, daß es mit
dem Siegelverschluß kombiniert werden kann,
indem die Drahtschnur durch eine am unteren
Teil des zur Deckung des Schlüssellochs be-
stimmten Schiebers und des Schlosses selbst
befindliche runde Öffnung gezogen und an
den zu einem Knoten verbundenen Enden 1
vom ßk'isiegel umschlossen werden kann, i
Die Manipulation mit den Z. ist in Deutsch-
land folgende.
Jedes vereinsländisehe Eisenbahnzollamt ist
mit der entsprechenden Anzahl von Schlössern
versehen. Diese Schlosser sind in Serien, und
zwar zu je 10 Stück, mit zugehörigen 5 bis
7 Stück Schlüsseln geteilt. Jedes Schloß und
jeder Schlüssel einer Serie tragen die gleichen
Nummern. Hei der Güterauweisung werden
die zu den angelegten Schlössern gehörigen
Schlüssel in amtlich versiegelten Paketen oder
Ledertaschen unter der Adresse des Amts, an ,
welches die Sendung angewiesen wird, dem ;
Eisenbahnzugführer ausgehändigt und von
demselben dem Erledigungsamt übergeben.
Dieses prüft und vergleicht deu Zollverschluß
mit den Begleitpapieren, entnimmt die Schlüssel
dem I'aket oder der Tasche, nimmt die Z. ab
und sendet dieselben samt den dazu gehörigen
Schlüsseln mittels eines Lieferscheins in einer
verschlossenen Ledertasche oder Holzkiste
kostenfrei an das Abfertigungsamt zurück. Das
letztere bestätigt den Empfang durch eine vom
Lieferschein abzutrennende Quittung und sendet
diese samt der Ledertasche 4 Holzleiste) zurück.
Uber die Z. führen die Zollamter genaue Vor-
merkungen.
Im Fall Verlust« eines Schlüssels wird |
vom Versandamt ein anderer Schlüssel an- I
gesprochen Ist aber die Zeit hierzu zu kurz !
oder ist ein entsprechender Schlüssel beim Ab-
fertigungsamt nicht vorhanden, weil die be- .
treffende Serie verschickt ist, so wird die Ver-
schlußöse des Waggons durchgesägt.
Wenn ein Schloß oder Schlüssel verloren
geht, so wird die ganze betreffende Serie
außer Gebrauch gesetzt.
Es kann nicht geleugnet werden, daß Z.
namentlich in Verbindung mit dem Bleiverschluß
eine erhöhte Sicherheit gegenüber unberech-
tigten Eingriffen bieten; anderseits ist jedoch
zu berücksichtigen, daß der verfügbare Vor-
rat an Scblösseru ein großer sein muß, um
auch bei starkem Güterandrang auszureichen;
daß ferner die Manipulation mit Z. eine ziem-
lich umständliche ist und daß infolge Ver-
tauschens oder Verlust* der Schlüssel oder
Schlösser Schwierigkeiten unvermeidlich sind :
auch kommen die Übelstände in Betracht zu
ziehen, welche durch Witterungseinflüss«- bedingt
werden (Vereisen, Verrosten u. s.w.). Angesichts
dieser Übelstände, welche auch in Österreich
seinerzeit (1872) zur Abstellung der/,, geführt
haben, ist nicht anzunehmen, daß die Z. all-
gemeinere Anwendung finden werden.
Im Jahr hat die französische Regie-
rung beim schweizerischen Buudcsrat die
Anregung zur Einführung einheitlicher Z.
für den internationalen Verkehr gegeben und
die Anwendung des in Deutschland und der
Schweiz im Georauch stehenden Z. empfohlen.
Dieser Vorschlag hat jedoch nicht die Zu-
stimmung der an den Vereinbarungen über
die zollsichere Einrichtung der Eisenbahnwagen
teilnehmenden Staaten gefunden.
Zollschuppen, s. Güterschuppen.
Zollaichere Einrichtung der Wagen,
s. Güterwagen.
Zollverfahren.
Inhalt.
A. Allgemeine».
I. Einfuhr
II. Ans fuli r
in. Durchfuhr.
IV. .Slreckenxugverfahren.
V. Vormerk (Veredlung*-) Verfahren.
B. Besondere Bestimmungen fOr da» Zollver-
fahren im Eisenbah n verkehr.
I Verpflichtungen der Emenbahn gegenüber dem
Zollarar. Bestellung der Amtsraume und unent-
geltlicb« Beförderung dur Zollbeamten.
II. AraUteit d«r Eisenbahnzollämter.
III. Beschaffenheit der Betriebsmittel.
IV. ZoMaicherer VersehluU und Begleitung.
V. Durchführung der Ymolluug :
1. Beigabe der Begleitpapiere.
9. Erfüllung der Zollformalitäten durch die Eisen-
bahn. Zolliahlung.
3- Bestimmungen ftr den Eingang von Gütern und
tiepack mittel» Eisenbahn.
4. Bestimmungen für den Aus- und Durchgang von
Gutern und Uepück mittel» Eisenbahn.
5. Haftpflicht der Eisenbahn. Verpflichtungen der
Uahnorgane.
.1. Allgemeines
Das Z. besteht darin, daß die Waren, welche
über die Grenze eines Staatsgebiets iZolllinie)
ein- oder austreten, der Untersuchung rtiek-
sichtlich ihrer Zollpflicht unterzogen werden
und daß nach deren Ergebnis die Gebühr,
welcher die Ware nach dem Zolltarif unterliegt,
bemessen und eingehoben wird.
Der Ein- und Austritt der Waren ist nur
auf bestimmten Funkten der Land- und Wasser-
straßen eines Staatsgebiets, den Zollst raßen (im
Gegensatz zu den Nebenwegen, welche zu solchen
Transporten nicht benutzt werden dürfen) ge-
stattet. Die Zollstraßen, als weiche auch die
Eisenbahnen erklärt sind, werden mit Kticksicht
auf die Ortsverhältnisse unter Beachtung der
Bedürfnisse des Verkehrs bestimmt und be-
kannt gemacht.
Man unterscheidet, je nachdem die Ware
in der Ein-, Aus- oder Durchfuhr behandelt wird,
Digitized by Google
3578
Zollverfahren
Ein-, Aus- und Durchfubrverzollung; weiter das
Streckenzugverfahren bei Gütern, welche an
einem Punkt aus dem Inland in das Ausland
austreten, eine Strecke das Ausland durchziehen,
um dann an einem andern Punkt zollfrei wieder
in das Inland einzutreten. Dieses Verfahren ist
nur ausnahmsweise und nur in Richtungen, welche
von der Finanzbehörde durch eigene Kund-
machung bezeichnet werden, gestattet; endlich
das Vormerkverfahren bei Waren, welche auf
Losung, zur Zubereitung, Umgestaltung oder
Veredlung mit dem Vorbehalt der zollfreien
Rücksendung ein- oder ausgeführt werden (s. a.
Ansageverfanren).
Hinsichtlich der Zollausschlüsse und Zoll*
niederlagen s. die betreffenden Artikel.
Das Z. ist geregelt in Deutschland durch das
Vereinszollgesetz Tom 1. Juli 1869, bezw. das
Zollregulativ vom 9. September 1888; in Öster-
reich-Ungarn durch die Zoll- und Staats-
monopolsordnung vom Jahr 1835 und die
Ministerialverordnung vom 18. September 1857;
in Frankreich durch ein Gesetz vom Jahr 1873
mit der Ergänzung vom Jahr 1875; in Belgien
durch das Gesetz vom 6. August 1849, ergänzt
am 3. März 1861 und 1. Mai 1868; in Italien
durch das Gesetz vom 8. September 1889; in
den Niederlanden durch Gesetz vom 26. März
1872, ergänzt mit Gesetz vom 12. März 1876;
in Rumänien durch Gesetz vom 25. Juni 1891,
ergänzt durch Gesetz vom 19. December 1893;
in Rußland durch Gesetz vom 3. Oktober 1887;
in der Schweiz durch Bundesgesetz vom 27. Au-
gust 1851, abgeändert durch Bundesgesetz vom
28. Juni 1893 und Vollzugverordnung vom
19. Dezember 1893.
I. Ei u fuhr.
Bevor die über die Zolllinie aus dem Aus-
land in das Zollgebiet eingehenden Waren
zum Verbrauch oder zur Benutzung im Zoll-
gebiet gelangen, müssen sie bei dem Grenz-
zollamt, über welches der Eintritt stattfindet,
gestellt werden.
Derlei Waren (Einfuhrgüter) werden durch
das Grenzzollamt entweder
«) der Verzollung,
b) der zollfreien Behandlung,
c) dem Anweisverfahren mit Begleitschein
(Begleitschein-, Begleitzettel verfahren ),
d) dem abgekürzten Anweisverfabren mit
Ansageschein (summarisches Ansageverfahren),
oder
e) dem Kontrolleverfahreu unterzogen.
Ist die Ware zollpflichtig, so unterliegt sie
jenem Zoll, welcher im Zolltarif für dieselbe
vorgeschrieben ist. Zollfreie Waren sind als
solche im Zolltarif bezeichnet.
Die Einfuhr gewisser Waren ist von einer
besonderen Bewilligung abhängig, so z. B. die
Einfuhr der Gegenstände des Staatsmonopols.
Weitere Beschränkungen im Warenverkehr
können aus Sanitats-, Sicherheits- und anderen
öffentlichen Rücksichten eintreten, z. B. bei
Einfuhr von Tieren, Fleisch, Pflanzen, Arznei-
mitteln, Giftstoffen u. s. w.
Jede Ware, welche aus dem Ausland ein-
geführt wird, muß bei dem G renzzollauit. bei
welchem der Eintritt stattfindet, schriftlich
oder mündlich angemeldet (erklärt, deklariert)
werden (s. Deklaration und Warenerklärung).
Wird die Ware gleioh beim Grenzzollamt
auf Grund der abgegebenen Erklärung der Ver-
zollung unterzogen, bezw. zollfrei behandelt,
so erlangt dieselbe hierdurch die Eigenschaft
eines inländischen Guts und unterliegt keiner
weiteren Stellungspriioht.
Sollen eingehende Waren seitens der Grenz -
zollstätten mit alsbaldiger Verzollung oder
zollfreier Ablassung in den zollfreien Verkehr
gesetzt werden, so muß im Gegensatz zur all-
gemeinen (äußeren) Revision (wobei sich das
Zollamt darauf beschränkt Zahl, Zeichen.
Verpackungsart und Gewicht der Kolli ohne
Eröffnung festzustellen) eine spezielle (innere)
Revision vorausgehen, bei welcher auch die
Eröffnung der Kolli zu dem Zweck stattfindet,
um Gattung und Menge der Waren ermittelu
zu können.
Wird die Ware beim Grenzzollamt nicht
verzollt, sondern einem andern Zollamt behufs
Vornahme der Zollbehaudlung überwiesen, so
heißt diese Amtshandlung die Anweisung mit
Begleitschein oder Begleitzettel (s. Begleit-
schein), in Rumänien bezeichnet man eine solche
Anweisung als Assignationsverfahren.
In Österreich -Ungarn besteht überdies ein
sogenanntes abgekürztes oder summarisches
Ansageverfahren. Bei diesem Verfahren bandelt
es sich darum, größere Sendungen ausländischer
unverzollter Waren für einen oder mehrere
Empfänger nicht sofort an der Grenze ver-
zollen zu müssen, sondern diese Sendungen
im ununterbrochenem Verkehr mittels Ansage-
scheins an ein mit hinreichenden Befugnissen
ausgestattetes Zollamt entweder zur Einfuhr-
behandiung oder zur Aufnahme der Waren in
eine amtliche Niederlage oder zum Wiederaus-
tritt anzuweisen.
Dem Kontrolleverfahren sind alle Waren
unterworfen, welche im Grenzbezirk (d. i.
ein längs der Zolllinie gelegener Streifen, dessen
Breite nach den Ortsverhältnissen bestimmt
wird) bei der Übertragung an einen andern Ort
mit Rücksicht auf die dem Grenzbeziik für
den Verkehr mit dem Ausland gewährten Zoll-
befreiungen und Erleichterungen der zollamt-
lichen Aufsicht zu unterziehen sind.
II. Ausfuhr.
Bei der Ausfuhr sind zu unterscheiden:
1. Waren, die einem Ausfuhrzoll unterliegen.
Einem solchen unterliegen in Osterreich- Ungarn
nur Lumpen und andere Abfälle zur Papier-
fabrikation; in Rußland auch noch Seiden-
raupeneier, Palmen- und Nußbolz, Nußholz-
auswüchse, Phosphorite (nicht gemahlen), Kno-
chen jeder Art, Galmei, dann Kupfer und Blei-
erze. In Deutschland wurde der Ausfuhrzoll mit
Gesetz vom 7. Juli 1873, in England 1842, in
Frankreich 1881, in den Niederlanden 1877 auf-
gehoben, und besteht zur Zeit in den meisten
europäischen Staaten rücksichtlich der Ausfuhr
von Waren die volle Zollfreiheit,
2. Waren, deren Austritt über die ZolUiuie
erwiesen werden muß. Dies tritt ein bei Waren,
welche gegen Steuerrestitution ausgeführt wer-
den, so bei Bier, gebrannten geistigen Flüssig-
keiten, Zucker, Mineralöl; dann bei Waren,
welche im Vormerkverfahren gegen zoUfreie
Ein- oder Ausfuhr abgefertigt werden (z. B.
Säcke, Ausstellungsgüter u. agL).
3. Waren, deren Austritt über die Zolllinie
nicht erwiesen werden muß.
Ausfuhrgüter, deren Ausfuhrerwiesen werden
muß, werden von den Zollorganen unter Kon-
Digitized by Google
Zollverfahren
3579
trolle gehalten und behufs Nachweisung ihres
Austritt« bei dem Grenzzollamt mit einem Be-
gleitpapier Tersehen, auf welchem der erfolgte
Austritt Tom Grenzzollamt bestätigt wird.
Ausfuhrgüter sind in der Kegel bei jenem
Grenzzollamt zu erklären, über welches die Aus-
fuhr zu erfolgen hat; jedoch kann die Erklärung
auch bei einem im inneren Zollgebiet gelegenen
Zollamt geschehen.
Sendungen für das Zollausland, in welches
die auszuführenden Waren eingeführt werden
sollen und wo sie der fremdländischen zoll-
oder steuerämtlichen Behandlung unterliegen,
müssen in der Regel die zur Anmeldung und
näheren Bezeichnung an der Grenze nötigen
Zolldeklarationen, und zwar je nach besonderer
Vorschrift einfach oder in mehrfacher Aus-
fertigung und nach den für jedes Land besonders
vorgeschriebenen Mustern von dem Versender
beigegeben werden*).
III. Durchfuhr.
Aus dem Ausland über die Zolllinie ein-
gehende Waren, welche die Bestimmung haben,
das Zollgebiet zu durchziehen, um wieder in
das Ausland auszutreten (Durchfuhrgüter),
müssen behufs Ausfertigung der nötigen Begleit-
papiere bei dem Eintrittszollamt erklärt und
beim Austrittszollamt behufs Nachweisung
ihres Austritts gestellt und von einer Grenze
zur andern unter zollamtlicher Kontrolle ge-
halten werden.
Für die Warendurchfuhr wird in keinem
.Staat ein Zoll eingehoben. (Derselbe wurde in
Deutschland 1861, in der Schweiz 1874, in
Österreich- Ungarn 1878 aufgehoben.)
Der Austritt der Durchfuhrgüter über die
Zolllinie darf nur bei dem vom Eintrittszollamt
vorgeschriebenen Grenzzollamt und innerhalb
•ler von demselben bestimmten Zeit erfolgen.
Es ist jedoch dem Warenführer gestattet, er-
forderlichen Falls bei einem unterwegs ge-
legenen Zollamt eine Abänderung des Ansage-
scheins rücksiehtlich des Austrittszollamts zu
beantragen. In Rußland ist eine derartige Ab-
änderung uur mit Genehmigung des Hnanz-
ministers zulässig.
IV. Streckenzugverfahren.
Im Streckenzugverfahren gelten rücksieht-
lich der Erklärung der Waren die gleichen
Restimmungen, wie für Einfuhrgüter. Die Ware
wird vom anweisenden Amt an jenes Zollamt
angewiesen, über welches dieselbe in das Zoll- I
gebiet, binnen einer vom anweisenden Amt zu :
bestimmenden Frist wieder einzutreten hat;
bei diesem Amt erfolgt dann die zollfreie Be-
handlung oder die Ware wird zu gleichem '
Zweck an ein weiter gelegenes Zollamt im ]
innern Zollgebiet angewiesen.
V. Vormerk (V eredl u ngs-) Verfahren.
Wenn ausländische Waren in das Inland
auf Losung (unbestimmten Verkauf), zur Zu-
bereitung, Umgestaltung oder Veredlung mit
riem Vorbehalt der zollfreien Rücksendung ein-
geführt oder inländische Waren zu gleichen
Zwecken ausgeführt werden, so muß jede solche
*) Kiiie vollmundige /.usaminfnstelloDg der für die I
Ausfuhr aus Deutschland geltenden Bestimmungen findet |
»ich in der rem Deutschen Kiaenbahn-VerkebriTerbaod 1
hinausgegebeoen „Zusammenstellung der im Verkehr nit 1
dem Heichtausland xu berücksichtigenden Zoll-, Steuer-
und politeilichen Vorschriften" taut vier Nachtragen,
Hannover
Ware beim Ein-, bez. Austrittezollamt erklärt und
in der Erklärung auch der Zeitpunkt der bei-
läufigen Rück-, Ein- oder Ausfuhr der unverkauft
verbliebenen, veredelten oder bearbeiteten Ware
ersichtlich gemacht werden. Bei Abfertigung
solcher Waren im Vormerkverfahren muß vom
Warenführer oder Eigentümer der Ware für
den entfallenden Zoll Sicherstellung geleistet
werden.
B. Besondere Bestimmungen für das
Zollverfahren im Eisenbahnverkehr.
Der zollamtlichen Behandlung unterliegen
auch alle mittels der Eisenbahn über die Zoll-
linie ein- und austretenden Waren, wobei aller-
dings mit Rücksicht auf die Eigenart des Eisen-
bahnverkehrs die Formen des Z. bei letzterem
von jenen des allgemeinen Z. abweichen.
Zur Abfertigung der auf Eisenbahnen ein-
und ausgehenden Güter sind die an den Eisen-
bahnen gelegeuen Grenzzollämter, dann die im
Iunern des Zollgebiets bestehenden Hauptzoll-
ämter befugt.
I. Verpflichtungen der Eisenbahnen
gegenüber dem Zollärar. Beistellung
der Amtsräume und unentgeltliche
Beförderung der Zollbeamten.
Das Verhältnis der Eisenbahnverwaltungen
zu den Zollbehörden ist in den einzelnen Staa-
ten teils durch Gesetze und Reglements geregelt,
teils sind den Eisenbahnverwaltungen in den
Konzessionsurkunden gewisse Verpflichtungen
im Interesse der Zollverwaltung auferlegt.
In Deutschland haben die Eisenbahnver-
waltungen im Sinn des Vereinszollgesetzes auf
den für die Zollabfertigung bestimmten Stations-
plätzen die erforderlichen Räume für die zoll-
amtliche Abfertigung und für die einstweilige
Einlagerung der nicht sofort zur Abfertigung
gelangenden Gegenstände zu stellen, bezw. die
nach Anordnung der Zollbehörde hierfür nötigen
baulichen Einrichtungen zu treffen. Die Aus-
stattung, Beleuchtung und Beheizung der zu
Zwecken der Zollverwaltung dienenden Räume
obliegt der Eisenbahn nicht.
Bei den zur Nachtzeit zur Abfertigung ge-
langenden Zügen haben die Eisenbahnver-
waltungen für eine entsprechende Beleuchtung
der Wagenzüge und Gleise in den Stationen
Sorge zu tragen. Im Einvernehmen mit der
Zollverwaltung müssen die Eisenbahnverwal-
tungen jene Räume, in welchen die zollamtliche
Abfertigung vorgenommen wird, entsprechend
abschließen. Die zur einstweiligen Einlagerung
bestimmten Räume müssen sicher verschließ-
bar sein und werden von der Zollbehörde
und der Eisenbahnverwaltung unter Verschluß
gehalten. Diese Räume dürfen nur für zoll-
pflichtige Güter benutzt werden.
Jene Beamten der Zollverwaltung, welche
mit der Kontrolle des Warenverkehrs auf Eisen-
bahnen und der die Abfertigung desselben be-
wirkenden Zollstellen besonders beauftragt
werden und sich darüber gegen die Angestellten
der Eisenbahn ausweisen , sind befugt, zum
Zweck dienstlicher Revision oder Nachforschung
innerhalb der gesetzlichen Tageszeit auf den
Stationsplätzen außer dem Eisenbahnzug auch
die in der Station vorhandenen Gebäude und
Lokale, soweit solche zu Zwecken des Eisen-
bahndienstes und nicht bloß zu Wohnungen
benutzt werden, ohne die Beobachtung weiterer
Förmlichkeiten zu betreten und die darin von
Digitized by Google
Zollverfahren
ihnen für nötig erachteten Nachforschungen
vorzunehmen.
In Stationen, welche von Naehtzügen be-
rührt werden, steht die Befugnis zur Revision
den Zollorganen auch zur Nachtzeit zu.
Jeder im Dienst befindliche Zollbeamte
muß innerhalb der Strecke der Eisenbahn, auf
welche sich sein Dienst erstreckt, unentgeltlich,
und zwar in der IL Wagenklasse, befördert
werden. Läßt die Zollverwaltung eine Beglei-
tung des Eisenbahnzugs durch Zollorgane
eintreten, so hat die Beförderung der Beglei-
tungsbeamten unentgeltlich zu erfolgen und ist
denselben ein Sitzplatz auf einem Wagen nach
ihrer Wahl, sofern sie von der Begleitung
zurückkehren, aber ein Platz in einem Personen-
wagen mittlerer Klasse einzuräumen. ( Vereins -
zollgesetz vom Jahr 1869 i
In Österreich sind die Privatbahnen ver-
pflichtet für die Herstellung und Erhaltung der
tür die gefällsamtliehen Amtshandlungen nöti-
gen Räumlichkeiten und für die Unterbringung
der dabei' beschäftigten Zollorgane Sorge zu
tragen, sowie der Staatsverwaltung den durch
die betreffende Unternehmung hinsichtlich der
gefällsamt liehen Überwachung veranlagten Mehr-
aufwand zu ersetzen (kais. Verordnung vom
16. November 1851). Die Bahnen niederer Ord-
nung sind zufolge Gesetzes vom 31. Dezember
1894 (Keichsgesetzblatt Nr. 2 ex 1H95) von diesen
Verpflichtungen befreit Außerdem sind die öster-
reichischen Eisenbahnen zur unentgeltlichen Be-
förderung der im Dienst befindlichen Zollbeamten
verpflichtet.
In Frankreich haben die Eisenbahnen
keine Verpflichtung, Amtsräume auf den Bahn-
höfen für Zollzwecke beizustellen; sie sind
jedoch durch Rücksichtnahme auf die unge-
störte Abwicklung des internationalen Verkehrs
hierzu veranlaßt worden
Nach Art. 62 der Cahier des charges haben
die Zollbeamten ungehinderten Zutritt zu den
Bahnanlagen Sie erhalten ferner freie Fahrt
in Ausübung des Dienstes (Art, 65 der Cahier
des charges).
In der Schweiz pflegen die Eisenbahnen
ebenfalls, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die
Amtsräume für Zollzwecko beizustellen.
Nach den italienischen Betriebsüber-
lassungsverträgen vom Jahr 1885 sind die
Betriebsgesellschaften verpflichtet, auf be-
stimmten Stationen, sofern es die Erfordernisse
des Verkehrs gestatten und Neubauten dadurch
nicht notwendig werden. Räume für Zollzwecke
einzurichten
Die im Dienst befindlichen Zollagenten sind
unentgeltlich zu befördern.
In den Niederlanden sind nach dem
Gesetz vom April 1876 die Eisenbahnunter-
nehmer verpflichtet, die für den Dienst der
Zollverwaltung erforderlichen Räumlichkeiten
unentgeltlich herzustellen und ebenso auch die
im Dienst befindlichen Zollbeamten gebühren-
frei zu befördern.
II. Amtszeit derEisenbahnzoll-
ä m t e r.
Während der Transport von Waren über
die Zulllinie im allgemeinen auf die Tages-
stunden beschrankt ist, findet der regelmäßige
oder voraus angemeldete Eisenbahntransport
über die Zolllinie sowohl im Ein- wie im Aus-
tritt ohne Besrhränkung auf gewisse Tageszeiten
| oder -Stunden statt. Die Eisenbahnverwaltungen
haben den Zollbehörden, deren Verwaltungsne-
reich von der Bahn berührt wird, den Fahrplan
ihrer Eisenbahnzüge zur Anzeige zu bringen. Die
Vollziehung des Z. kann dagegen vor Sonnen-
aufgang oder nach Sonnenuntergang nicht ge-
fordert werden. Eine Ausnahme besteht nur
rücksichtlich der Abfertigung der Reiseeffekten,
sowie der ankommenden und mit demselben
Zug unter Raumverschluß (s. d.) weitergehenden
Fracht- und Eilgüter, welche ohne Rücksicht
auf die vorgeschriebene Zeitbeschränkung gleich
nach Eintreffen des Zugs zu jeder Zeit zoll-
amtlich abgefertigt werden.
III. Beschaffenheit der Betriebs-
mittel.
Die Eisenbahnwagen, sowie die Loko-
| motiven und Tender dürfen keine geheimen
oder schwer zu entdeckenden, zur Aufnahme von
Gütern geeigneten Itmme enthalten ; sie müssen
so beschaffen sein, daß sie ohne Schwierigkeit
einer Revision unterzogen werden können. Die
zum Transport von Gütern verwendeten Wagen
müssen von allen Seiten mit festen Wänden
und mit Vorrichtungen zum Anbringen eines
i sicheren Verschlusses versehen sein. Befinden
sich in einem Güterwagen mehrere von einan-
der geschiedene Abteilungen, so ist jede_ der-
selben durch Buchstaben zu bezeichnen. Über-
dies müssen die zum Transport von Gütern auf
i Eisenbahnen verwendeten Wagen rücksichtlich
ihrer zollsicheren Einrichtungen den Beschlüssen
der zweiten Berner Konferenz (Schlußprotokoll
vom 15. Mai 1886) entsprechen (s. Güterwagen»
Den Zollorganen steht das Recht zu, die
Wagen rücksichtlich ihrer Einrichtung von Zeit
i zu Zeit einer Revision zu unterziehen.
Gelangen Gegenstände zur Verfrachtung,
; welche einzeln mindesten* 25 kg wiegen oder
I deren Umfang oder sonstige Beschaffenheit die
Verladung in gedeckte Wagen nicht gestattet,
so können zum Transport solcher Güter offene
Wagen jeder Art verwendet werden, bei denen
sich ein zollsicherer Verschluß durch Decken
u. s. w. durchführen läßt.
IV. Zollsicherer Verschluß und Be-
gleitung.
Die Verschließung der Wagen oder Wagenab-
teilungen erfolgt mit Zollschlössern (in Deutsch-
land und in der Schweiz) oder Bleiplomben.
Eine Begleitung der Wagenzüge durch Zoll-
organe findet in der Regel nur auf der zwischen
der Zollgrenze und dem Greuzeingangsamt ge-
legenen Strecke statt , sofern dieselbe von aVui
Grenzamt nicht beobachtet oder nicht ge-
nügend kontrolliert wprden kann-, und zwar
beim Eingang immer, beim Ausgang dann,
wenn Güter befördert werden, deren Austritt
amtlich zu erweisen ist.
V. Durchführung der Verzollung.
1. Beigabe der Begleitpapiere. Nach
den Bestimmungen des internationalen Überein-
kommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom
14. Oktober 18!K» ist der Absender verpflichtet,
dem Frachtbrief diejenigen Begleitpapiere bei-
zugeben, welche zur Erfüllung der Zoll-, Steuer-
oder Polizeivorschriften vor der Ablieferuni:
an den Empfänger erforderlich sind. Er haftf
der Eisenbahn, sofern derselben nicht ein Ver-
schulden zur Last fallt, für alle Folgen. Weich-
aus dem Mangel, der Unzulänglichkeit od?r
Unrichtigkeit dieser Papiere entstehen.,
Digitized by Google
Zollverfahren 3581
Eine Prüfung der Richtigkeit und Voll-
ständigkeit der Begleitpapiere liegt der Eiseu-
bahn nicht ob.
Übereinstimmende Vorschriften über die
Verpflichtung des Absenders, dem Frachtbrief
alle jene Begleitpapiere beizugeben, welche zur
Erfüllung der Zoll- und Steuervorschriften er-
forderlich sind, sowie über die Haftung des
Absenders für die Folgen, welche aus dem
Mangel, der Unzulänglichkeit oder Unrichtig-
keit der Begleitpapiere entstehen, sind ent-
halten: Für Deutschland in der deutschen
Verkehrsordnung vom 1. Januar 1893; für
Osterreich- Ungarn im Eisenbahnbetriebsregle-
ment (§ 60); für die Schweiz im Transport-
gesetz vom 29. März 1893, bezw. Transport-
reglement. {In der Schweiz hat die Eisenbahn
die ausdrückliche Verpflichtung, dem Absender,
sofern er sich bei ihr nach der Notwendigkeit
und der Einrichtung der zur Erfüllung der
Zoll- und Steuervorschriften nötigen Begleit-
papiere erkundigt, die ihr bekannten einschlagen-
den Bestimmungen mitzuteilen und ihn un-
aufgefordert auf leicht erkennbare Irrtümer
in Beziehung auf die Notwendigkeit und Ein-
richtung solcher Begleitpapiere aufmerksam zu
machen.)
Ahnliche Bestimmungen über die Verpflich-
tung der Absender zur Beigabe der nötigen
Molliegleitpapiere h'nden sich für Belgien (Staats-
bahnen) im Tarif vom 1. September 1891 (Art.
10); für Italien im italienischen Handelsgesetz
vom 31. Oktober 1882 (g 391); für die Nieder-
lande im Reglement vom 15. Oktober 187B (Art.
50); für Rußland im allgemeinen Eisenbahn-
gesetz vom 12. Juni 18«r> (Art. 57) u. s. w.
- Falls die vom Absender gemachten Angaben
in den Begleitpapieren unrichtig oder ungenau
befunden werden, wird die zollamtliche Abferti-
gung'der Güter entweder vun der Eisenbahn
bestmöglichst, für Rechnung und Gefahr dessen,
den es angeht, besorgt, oder es werden die
Waren bis zum Eintreffen der vom Absender
zu liefernden Vervollständigung der Angaben
zurückgehalten.
Die Zolldokumente dürfen nach den Be-
stimmungen der meisten Tarife nur je eine
Fntcbtbriefsendung umfassen.
Erfüllung der Zollformalitäten
dfirehdie Eisenbahn. Zollzahlung. Rück-
sichtlich der Durchführung der Verzollung bei
den mittels Eiseubahn zur Beförderung ge-
langenden Gütern bestimmt das internationale
Ubareinkomiaen über den Eisenbahufracbtvcr-
kaltf - voni M. Oktober 1890, in Artikel 10
fohlendes:
Die Zoll- und Steuervorsrhriften werdeu, so
lange das Gut sieb auf dem Weg befindet,
von der Eisenbahn erfüllt. Sie kann diese Auf-
gabe unter ihrer eigenen Verantwortlichkeit
einem Kommissionär übertragen oder selbst
übernehmen. In beiden Fallen hat sie die Ver-
pflichtungen eines Kommissionärs.
Der Verfügungsberechtigte kann der Zoll-
behandlung entweder selbst oder durch einen
im Frachtbrief bezeichneten Bcvollmiicht igten
beiwohnen, um die nötigen Aufklärungen über
die Tarifierung des Guts zu erteilen und seine
Bemerkungen beizufügen. Diese dem Verfü-
gungsberechtigten erteilte Befugnis begründet
nicht da* Hecht, das Gut in Besitz zu uehmeu
oder die Zollbehandlung selbst vorzunehmen.
Bei der Ankunft des Guts am Bestim-
' mungsort steht dem Empfänger das Recht zu
die zoll- und steueramtliche Behandlung zu
besorgen, falls nicht im Frachtbrief etwas
anderes festgesetzt ist.
Gleichartige Bestimmungen wie die vor-
stehenden finden sich auch in der deutschen
Verkehrsordnung, (§ 59), in dem österreichisch -
ungarischen Betriebsreglement (§ 59), in dem
allgemeinen russischen Eisenbahngesetz vom
Jahr 1885 (Art. 64) und in dem Schweizer Trans-
portreglement (§ 64)
In Österreich-Ungarn ist durch eine
| Zusatzbestimmung zu § 69 des Betriobsregle-
ments der Antrag im Frachtbrief auf Zoll-
abfertigung am Bestimmungsort durch die
Eisenbahn oder eine Mittelsperson als unzu-
lässig erklärt worden.
In Belgien werden bei Gütern, welche die
Eisenbahn nach den Tarif best immungen in die
Wohnung zustellt, die Zollformalitäten von der
j Eisenbahn gegen die im Tarif festgesetzten
: Gebühren mit Ausschluß jeder andern Ver-
: mittlung erfüllt und muß bei solchen Gütern
, im Frachtbrief der Inhalt der Zolldeklaration
genau wiedergegeben werden.
In Frankreich behalten sich die Eisen-
bahnen vor, als Bevollmächtigte der Absender
die Zollbehandlung mit Ausschluß jeder andern
Vermittlung durchzuführen und bestellen in
den Grenzstationen besondere Zollbureaus.
In Italien wird die Zollbehaudlung aus-
schließlich auf den Grenzstationen und den-
jenigen Stationen besorgt, wo besonders hierzu
berufene Dienststellen bestehen. Die Besorgung
der Zollbehandlung geschiebt ausschließlich
bahnseitig, auch bei direkt nach solchen Ort-
schaften bestimmten Sendungen, wo keine Zoll-
, stätte sich befindet, ferner bei solchen Sen-
1 düngen, welche mit Frankaturnote behufs Fran-
I katnr des Zolls begleitet sind, oder welche
I wegen Nichtbeiugs in Lagerräumen unter-
I gebracht, oder welche anderswohin reexpediert
i werden müssen.
Die Vorschrift des Absenders auf dem
Frachtbrief, daß die Zollbehaudlung von einem
i von ihm dazu Beauftragten ausgeführt werden
, soll, verpflichtet die Grenztransitstation oder
diejenige, auf welcher während des Transports
die Zollabfertigung stattfinden soll, zur Avi-
sierung der Ankunft des Guts an den Inter-
essenten. Im Fall der Beauftragte sich zur
Zollbehandlung nicht einfindet, hat die Sta-
tion den Absender zu benachrichtigen und
die Ware zu seiner weiteren Verfügung zu
halten.
Nach den Bestimmungen des niederlän-
dischen Reglements vom 15. Oktober 1876 ist
die Eisenbahn auch dann die Zoll- und Steuer-
Vorschriften zu erfüllen nicht verpflichtet, wenn
das Gut sich auf dem Weg befindet Die Eisen-
bahn kann, über den ausdrücklichen Antrag
des Absenders im Frachtbrief die Zollabfertigung,
! wenn die erforderlichen Dokumente und Zoll-
| begleit .papiere dem Frachtbrief beigegeben sind,
vermitteln, doch übernimmt sie dadurch keine
Verantwortung Die Eisenbahn ist befugt, die
Zollvermittlung, wenn keine Mittelsperson er-
j nannt ist, einem Spediteur zu übertragen.
Nimmt die Eisenbahn die Verzollung der
l Sendung vor. so erlegt sie vorschußweise die
'■■ entfallende Zollgebühr und ist berechtigt, für
Digitized by Google
Zollverfahren
diesen vorauserlegten Zoll eine Provision von
der Partei einzuheben.
In Österreich und Deutschland ist
dem Verfügungsberechtigten gestattet worden,
die für das Out entfallende Zollgebühr selbst
direkt an das betreffende Zollamt zahlen zu
dürfen.
Von den Eisenbahnen in Deutschland, der
Schweiz, Italien, Frankreich, Belgien und den
Niederlanden wird die Verzollung von leicht
verderblichen Gütern oder solchen von einem
nicht erheblich höheren Wert als die zu be-
zahlenden Gebühren betragen — wobei auch
die Fracht und sonstige Auslagen, mit wel-
chen die Güter etwa bereits belastet sind, in
Rechnung gezogen werden — nur gegen vor-
herige Hinterlegung eines genügenden Bar-
betrags oder gegen Bürgschaft übernommen.
3 Bestimmungen für den Eingang
von Gütern, und Gepäck mittels Eisen-
bahn. Bei Überschreitung der Grenze dürfen
sich in den Personenwagen nur solche nicht
zollpflichtige Gegenstände befinden, welche der
Reisende unter eigener Obhut und zu seinem
Gebrauch während der Reise bei sich führt.
Auf den Lokomotiven und den dazu gehörigen
Tendern dürfen nur solche Gegenstände vor-
handen sein, welche die Angestellten der Eisen-
bahn auf der Fahrt zu persönlichem Gebrauch
oder zu dienstlichen Zwecken nötig haben.
Frachtgüter und Reiseeffekten, welche ohne
Umladung mit Ladungsverzeichnis (s. d. j, bezw.
mit Anmeldescheinen (summarisches Ansage-
verfahren) abgefertigt werden sollen, müssen
schon im Ausland in entsprechend ausgestattete
Güterwagen oder Wagenabteilungen verladen
werden.
Ist das Eintrittszollamt am Anfang der
Bahn gelegen, so darf die Verladung der in
dieser Station zum Eisenbahntransport ge-
brachten Güter erst dann erfolgen, wenn die-
selben bereits der zollamtlichen Behandlung
unterzogen worden sind.
Sollen Frachtgüter vor ihrer Abfertigung
mit Ladungsverzeichnis in andere Wagen um-
geladen werden, so geschieht die Umladung
unter zollamtlicher Aufsicht auf Gruud der zu
überreichenden Ladungsverzeichnisse unter Ver-
gleichung der Zeichen, Nummern und Ver-
packungsart mit den Angaben im Ladungs-
verzeichnis. Die Umladung ist auf dem La-
dungsverzeichnis zu bestätigen.
Sobald ein Wagenzug am Bahnhof des Grenz-
zollamts angekommen ist, soll jener Teil des
Bahnhofs, wo der Zug anhält, für den Zutritt
anderer Personen als der des Dienstes wegen
anweseuden Bearuteu und sonstigen Angestellten
des Zollamts, der Eiseubahu- und Postverwal-
tung abgeschlossen und der für die mitgekom-
menen Reisenden bestimmte Zugang zu diesem
Raum unter gefällsamtliche Aufsicht gestellt
werden.
Unmittelbar nach dem Einlangen des Eisen-
bahnzugs beim Eintrittsamt oder falls mit dem-
selben das ausländische Austrittsamt zusammen-
gelegt ist, nach geschehener Abfertigung von
Seite des letzteren, hat der Zugführer die La-
dungsverzeichnisse (in Österreich- Ungarn Lade-
listen) samt den Wareiierkläruugen (Deklara-
tionen), den Frachtbriefen und sonstigen Be-
gleitdokumenten , wie Einfuhrbewilligungen
u. s. w., dem Eintrittsamt zu überreichen.
Falls die vom Absender beigegebenen Waren -
1 erklärungen unrichtige oder ungenaue Angaben
enthalten, oder Warenerklärungen vom Absender
überhaupt nicht beigebracht wurden, nimmt die
Eisenbahn die Verzollung auf Grund der Fracht-
briefangaben oder nach Beschau der Ware auf
Gefahr und Kosten des Absendern vor.
Die Ausfertigung der Ladungsverzeichni&se
I (Ladelisten), sowie die weitere Behandlung der
einlangenden Güter durch das Zollamt stimmt
im wesentlichen in allen Staaten mit dem be-
reit« im Artikel Ansageverfahren is. d.) ge-
schilderten Verfahren überein.
Bei Unanbringlichkeit eines Zollguts hat
die Eisenbahn die Pflicht, dasselbe in das Aus-
land zurückzuführen.
Im Eisenbahnverkehr mit Rußland ist mit
Rücksicht auf die Verschiedenheit der Spur-
weite der Gleise ein direkter Wagenübergang
nicht möglich, es müssen daher in den rus-
sischen Grenzstationen die Güter in geeignete
I Wasen umgeladen werden.
v Im Verkehr zwischen Deutschland und
I Osterreich - Ungarn einerseits und Rußland
: anderseits gilt als Regel, daß die deutschen,
| bezw. österreichischen Eisenbahnzüge bis in
die russischen Stationen und anderseits die
russischen Eisenbahnzüge bis in die deutschen,
bezw. österreichischen Grenzstationen einfahren,
woselbst dann die Zollamtshandlang vorgenom-
men wird.
Rücksichlich der Gepäcksrevision wurde
zur Bequemlichkeit des reisenden Publikums
manche Erleichterung geschaffen. So wurde bei
den internationalen Luxuszügen von den be-
teiligten Zollbehörden gestattet, daß beim Über-
schreiten der Zollgrenze die zollamtliche Revi-
sion des Reisegepäcks während der Fahrt in den
Eisenbahnwagen vorgenommen werde.
Eine weitere Erleichterung wurde im Deut-
schen Zollgebiet ab 1. Juli 1893 dadurch ge-
schaffen, daß die Reiseeffekten ( Passagiergut )
jener Reisenden, welche, au« dem Ausland
kommend, das deutsche Zollgebiet ohne Auf-
enthalt durchziehen und deren Fahrlegiti-
mation dementsprechend lautet, beim deutschen
Eintrittszollamt ohne Vornahme einer spe-
ciellen Revision und ohne Anlegung eines zoll-
amtlichen Verschlusses durch bloßes Anbringen
einer Marke bis zum Austritt aus dem deut-
schen Zollgebiet abgefertigt werden. Das so ab-
gefertigte Reisegepäck wird dem Bestellten der
Eisenbahn (Zugführer) übergeben und über-
nimmt derselbe nierdurch die Verpflichtung, das
Gepäck innerhalb der bestimmten Frist dem
bezeichneten Grenzaustrittsamt uneröffnet zu
. stellen. Hierdurch werden die Reisenden der
Sorge für ihr Gepäck während der Fahrt durch
das deutsche Zollgebiet und insbesondere der
Unbequemlichkeit, welche ihnen durch das Er-
scheinen bei der Zollrevision erwächst, ent-
hoben. Eine ähnliche Erleichterung genießt
das Gepäck auch bei der Durchfuhr durch die
Schweiz.
4. Bestimmungen für den Aus- und
Durchgang von Gütern und Gepäck
. mittels Eisenbahn. Bei der Warenausfuhr
und bei der Warendurchfuhr beschränkt sich die
Zollabfertigung beim Grenzausgangsamt in der
; Regel auf die Prüfung und Lösung des zollamt-
lichen Verschlusses und die Bescheinigung des
Ausgangs über die Grenze
Digitized by Google
Zollverschluß — Zuf ahmt raten
3583
Güter, welche einem Aasgangszoll unter-
liegen, dürfen zur Beförderung nach dem Aus-
land erst verladen werden, nachdem der Zoll
entrichtet oder sichergestellt worden ist.
Wegen der Durchfuhr des Reisegepäcks s.
auch unter 3.
6. Haftpflicht der Eisenbahn. Ver-
pflichtungen derBahnorgane. Der Eisen-
Dahn obliegt rücksichtlich des Warentranspom
die Verpflichtung eines Warenfährers ; sie ist
demnach verpflichtet, nebst der Warenerklärung
die in ihrem Besitz befindlichen auf die Ladung
Bezug habenden Papiere dem Zollamt zu über-
geben. Giebt die Eisenbahn selbst die Erklärung
(schriftlich oder mündlich) ab, so haftet sie auch
für die Angaben in dieser Erklärung. Jener
Bestellte der Eisenbahn, unter dessen Fertigung
die Ladungslisten überreicht werden, ist als
hierzu von der Eisenbahn bevollmächtigt an-
zusehen. Den Zugführern eines Warentransports
obliegen unter der Haftung der Eisenbahn die
gesetzlichen Verpflichtungen des Warenführers,
soferne nicht Ausnahmen festgesetzt sind. Der
Angestellte der Eisenbahnverwaltung, welcher
zollamtlich verschlossene Güter oder Wagen
übernimmt, hat sich von der Unverletztheit des
Verschlusses zu überzeugen. Er haftet nicht
nur für die richtige Ubergabe des Guts an das
Zollamt, er ist auch dafür verantwortlich, dat
der zollamtliche Verschluß bis zur Übergabe
unverletzt erhalten bleibt. Eine Abnahme deB
zollamtlichen Verschlusses darf nur durch Zoll-
organe stattfinden, und zwar bei jenem Zoll-
amt, an welches die Sendung zur Stellung an-
gewiesen ist. Tritt während des Transports
eine Verletzung des zollamtlichen Kaum- oder
Kolloverschlusses ein, oder wird infolge eines
zufälligen Ereignisses während der Fahrt nach
der Bestimmungsstation, z. B. durch Abspringen
von Keilen bei Fässern mit Flüssigkelten,
Schadhaftwerden des Wagens u. s. w., die Ab-
nahme des Zollverschlusses nötig, um eine Be-
schädigung an Gütern oder ein Umsichgreifen
einer bereits eingetretenen Wagenbeschädigung
hintanzuhalteu, so ist die Abnahme des Ver-
schlusses in Gegenwart eines Zollorgans zu
vollziehen und die Ursache der Abnahme, bezw.
der Beschädigung des zollamtlichen Verschlusses
durch eine schriftliche Befundaufnahme fest-
zustellen. Die Befundaufnahme ist den Begleit-
papieren anzuschließen.
Die Eisenbahnen sind als Warenführer nach
den Gefällsgesetzen verpflichtet, die dem Z.
zu unterziehenden Gegenstände dem Zollamt
vorzuführen und die zur Vollziehung der Ver-
zollung nötigen Handarbeiten dort, wo nicht
eigene Träger oder Handlanger unter zollamt-
licher Aufsicht bestellt sind, zu verrichten. Für
diese Arbeiten, das sind Vorführen und Ver-
wiegen der Güter, Arbeitsleistung bei Vor-
nahme der inneren Untersuchung der Waren,
Lieferung von Packmaterial u. s. w., heben die
Eisenbahnen besondere Zollabfertigungsgebühren
(s. d.) ein.
Zollverschluß, die zur Verhütung von
Zollunterschleifen erfolgende gefällsamtliche
Verschließung zollpflichtiger Warensendungen
mit Schlössern, Plomben, Siegeln u. dgl. Der
Z. ist entweder Kollo- oder Kaumverschluß,
je nachdem die einzelnen Säcke und Behält-
nisse selbst oder aber die in dem absperrbaren
Kaum eines Wagens oder Schiffs zusammen-
Encyklopidi« in» Ki«enh»hnwe»erii.
geladenen Waren unter Verschluß gelegt werden.
Der Z. kommt insbesondere in Anwendung bei
Anweisung an ein anderes Zollamt, dann bei
Durchfuhrsgütern.
Im Sinn der Bestimmung im Art. 1, B 4
des Schlußprotokolls der II. internationalen
Konferenz zu Bern vom Jahr 1886, ist inner-
halb 6 Jahren nach der Ratiiikation die Ein-
richtung der Wagen für Zollschlösser und Zoll-
bleie durchzuführen (s. Güterwagen und tech-
nische Einheit), wogegen es im Belieben eines
jeden Vertragstaats liegt, den Z. in der Zwischen-
zeit mittels Schlösser oder Bleie durchzuführen.
Zollzahltmg, s. Zollverfahren.
Zonentarif, s. Personentarife.
Zschipkau • Finsterwalder Eisenbahn
; (20,16 km), im Königreich Preußen gelegene
normalspurig^ e Sekundärbahn mit dem Sitz der
Gesellschaft in Finsterwalde, bestimmt zur Aus-
beutung der im südlichen Teil der Kreise Luckau
und Kalau gelegenen reichen Braunkohlen- und
Thonlager.
Die Z. wurde am 16. Dezember 1886 kon-
zessioniert. Die Ausführung der am 20. Sep-
, tember 1887 eröffneten Bahn übernahm ein
I Eisenbahnbauunternehmer (welcher sieb auch
an dem auf 1 Mill. Mk. festgesetzten Anlage-
kapital mit 75 000 Mk. beteiligte) für 886 000
Mk. in Generalentreprise.
Den Betrieb übernahm ebenfalls der Eisen-
bahnbauunternehmer und führte denselben bis
I zum 1. April 1890, von welchem Tag an die
! Gesellschaft selbst den Betrieb besorgt
Die stärkste Steigung der Z. betragt 10%0,
der kleinste Krümmungshalbmesser 375 m.
Die Einnahmen betrugen 1892 243 545 Mk.
; (1891 197226 Mk.), die Ausgaben 112 816 Mk.
(1891 100 392 Mk.), der Betriebskoefficient
48,10* (1891 50,72*).
Der Betriebsttberschuß in Prozenten des
verwendeten Anlagekapitals war 1892 10,61
(1891 8,80*).
An Fahrbetriebsmitteln waren 1892 vor-
• banden : 4 Lokomotiven, 3 Personen- und 64 Ge-
päck- und Guterwagen.
In Finsterwalde hat die Z. Anschluß an
die preußischen 8taatsbahnen (Direktionsbezirk
Erfurt).
Zufahrtstraßen zu Bahnhöfen, Wege,
welche dazu dienen, jene Anlagen der Eisen -
J bahnen, die dem Publikum zugänglich sein
I müssen, insbesondere aber die Personen- und
Güterbahnhöfe mit dem öffentlichen Wegnetz
I in Verbindung zu bringen.
Die Verpflichtung zur Herstellung und Er-
, haltung der Z. ist in den einzelnen Staaten
< sehr verschiedenartig geregelt.
In Preußen ist für die Natur der herzu-
stellenden Z. als eines öffentlichen oder Privat-
wegs die bezügliche Anordnung bei der Fest-
stellung des Bauplans maßgebend.
Ein bei Feststellung des Bauplans als öffent-
lich bezeichneter Weg ist von dem Träger der
allgemeinen Wegbaulast herzustellen und zu
erhalten, sofern diese Verpflichtung nicht aus
besonderen Gründen dem Eisenbahnunternehmer
auferlegt worden ist.
Durch einen Cirkularerlaß des Ministers der
öffentlichen Arbeiten vom 6. November 1880
sind die Landespolizeibehörden angewiesen wor-
den, bei der Prüfung der Baupläne klarzu-
stellen, ob den in denselben vorgesehenen Wegen
227
Digitized by Google
Zufubrbahnen — Zugabfertigung
die Eigenschaft öffentlicher, dem allgemeinen
Verkehr dienender oder die Eigenschaft nur
für den Bahnhofsverkehr bestimmter, zur Bahn-
anlage gehöriger oder sonstiger Privatwege zu-
komme und wegen ihrer Unterhaltung in den
Fällen Anordnung zu treffen, in welchen aus be-
sonderen Gründen eine Abweichung von der
durch die Natur des Wegs gegebenen geboten
sein sollte. Wenn Bahnhöfe aus Eisenbahn- :
betriebsräcksichten verlegt werden und da- j
durch das Bedürfnis nach einer neuen Ver- J
bindung mit dem öffentlichen Wegnetz eut- ,
steht, so handelt es sich um die Änderung
des bestehenden Zustand» im Interesse der
Eisenbahn und hat diese die dadurch bedingten
Zufuhrwege als Teile der neuen Anlage her-
zustellen.
Die Unterhaltung der öffentlichen Z. ist ein
Teil der Wegbaulast. Die Reinigung und Be- i
leuchtung derselben ist Sache der Ortspolizei. '
Für die Unterhaltung, Beleuchtung und Reini- '
gung derjenigen Z , welche Teil der Bahuanlage
sind, hat der Bahncigenthüuier (unter Über-
wachung der Eisenbahnaufsichtsbehörde i zu
sorgen.
In Bayern sind die Z. iu der Regel öffent- !
liehe Wege und müssen als solche von der 1
politischen Gemeinde hergestellt und unter- ;
halten werden.
Im Streitfall wird von der Verwaltung*- i
behörde entschieden, ob es sieh um einen öffent- |
liehen Weg handelt oder nicht.
Eine dem öffentlichen Verkehr dienende Z. 1
muß iu ihrer ganzen Ausdehnung, also auch (
hinsichtlich desjenigen Teils, welcher auf bahn-
eigenem Grund und Boden liegt, von der Ge-
meinde hergestellt und unterhalten werden.
Soweit es sich um denjenigen Teil einer Z.
handelt , welcher innerhalb des eigentlichen
Stationsgebiets liegt, werden die Herstellung
und die Unterhaltung vielfach thatsächlich,
also ohne Anerkennung einer rechtlichen Ver-
pflichtung, von der Staatsbahnverwaltung über-
nommen.
In Sachsen ist die Eisenbahn ver waltung
in Ermanglung einer gesetzlichen Bestimmung
genötigt, die Z. auf eigene Kosten zu bauen,
soweit die Gemeinden nicht freiwillig die Her-
stellungskosten ganz oder teilweise auf sich
nehmen. In einzelnen Fallen behält die Eisen-
bahn Verwaltung Eigentum und Unterhaltung,
in anderen Fällen wird die Z. als öffentlicher
Weg der Gemeinde überwiesen Ein bestimm-
tes Princip besteht auch in dieser Richtung
nicht.
In Osterreich sind über die Herstellung
und Erhaltung von Z. für die einzelnen Kron-
lander besondere Gesetze erlassen, nach denen
die Herstellung und Erhaltung gemeinschaftlich
den beteiligten Interessenten (Land, politischer
Bezirk, Gemeinden, Gutsbezirke. Eigentümer
von Bergwerken, industrielle Krablissetueuts)
unter Beteiligung des Eisenbahnunteruehm->ns
obliegt (von letzterer ist abgesehen in 1 Strien
und Mähren).
In der Schweiz wird über die Pflicht des
Bahnunternehm^rs zur Herstellung der Z , so-
fern in der Konzession darüber nichts bestimmt
ist, von Fall zu Fall bei Genehmigung des
Eiseubahnbauplans vom Bundesrat entschieden
oder die Entscheidung den Gerichten überlassen,
ohne dat sieb allgemeine Grundsätze in dieser
Richtung ausgebildet hätten. Dagegen obliegt
dem Eisenbahnunternehmer die Erhaltung der
von ihm angelegten Z. nicht.
Nach Art. 70 des niederländischen Ge-
setzes vom 9. April 1876 werden die von einer
Eisenbahn angelegten Z den Gemeinden, auf
deren Gebiet sie liegen, im guten Zustand über-
geben: von da an fällt die Unterhaltung und
Beleuchtung den Gemeinden zu.
Liegt die Z. im Gebiet mehrerer Gemeinden,
so wird vom König nach Anhörung des Staats-
rats beschlossen, an welche derselben die Z.
überwiesen werden soll.
Die Unterhaltung von Z., welche dem Reit h,
den Gemeinden oder andern gehören und vor
dem Bau einer Eisenbahn angelegt wurden,
sohin aber als Z. zu einer Eisenbahnstation
dienen, trifft diejenigen, welchen die Unter-
haltung vorher oblag.
In Italien müssen Z. in Gemä&heit eines
Gesetzes vom 30. August 1Ü68 betreffend die
obligatorischen Kommunalstraßen, vou deu be-
teiligten Gemeinden {vomnui interestoti i ge-
baut und unterhalten werden. Es haben sich
daher die Eisenbahubebörden bei Projektierung
der Bahnhöfe auf die Feststellung der Lage
der Empfangsgebäude und der Vorplätze zu
beschränken, während es den Interessenten
überlassen bleibt, in welcher ihnen passend
erscheinenden Weise sie sich mit den Bahn-
höfen in Verbindung setzen wollen. Um den
Betreffenden uberall die baldthunlichste Her-
stellung der Z zu ermöglichen, haben die Prä-
fekten ihnen die Bahnhofsprojekte mitzuteilen,
sobald solche von der Eisenbahnbeh»rde fest-
gestellt sind.
In Frankreich werden die von den Eisen-
bahnen angelegten Z. insolange als Zugehör der
Bahnanlage angesehen, als mit den Gemeinden
nicht eine Verständigung behufs ihrer Über-
nahme als Genieiudewege erzielt worden ist.
In Rußland wurden durch Verordnung
des Ministers vom 31. Oktober 1 12. NoTeinber)
1889 die Bezirksregierungeu und die Eisen-
bahnbehörden aufgefordert, nach Möglichkeit
; für den Bau guter Z. zu den Eisenbahnstationen
; .Sorge zu tragen.
Zufubrbahnen s. Lokalbahnen.
Zugabfahrtsignal, s. Abfahrtssignale und
Zugsignale.
Zngabfertiguug, der Inbegriff aller jener
Handlungen, die notwendig sind, um an einem
auf eiuer Station haltenden Zug den Ab- und
Zugang der Reisenden, des Gepäcks, der Post-
sachen, der Eil- und Stückgüter, der Wagen-
ladungen und leeren Wagen u. s. w. zu bewirken
und so d*n Zug zur Abfahrt bereit zu machen.
| Es gehören dazu ferner alle diejenigen Maß-
nahmen, welche aus Betriebsrücksichten am Zug
! zu treffen oder zu überwachen sind, wie z. B.
iu Betreff der Anbringung der Zugsignale, des
; Vorhandenseins und der richtigen Verteilung
der Bremsen, der vorschriftsmäßigen Bildung
und Zusammensetzung des Zugs, der ordentlichen
Kuppelung der Fahrzeuge, einschließlich der
Kuppelung der Brems- und Heizleitungen, der
Anbringung der Zugleine u. dgl. m. Schließlich
umfaßt die Z. auch die Überwachung der
richtigen Beleuchtung und Beheizung des Zugs,
der Reinigung der Wagen und der besonderen
Einrichtungen in denselben — Aborte, Wasch-
gelas>c — u. s. w.
Digitized by Google
Zugabmeldung — Zuganzeiger
Auf kleineren Stationen ist die Abfertigung
der Personen- und Güterzüge meist in der Hand
«ines und desselben Beamten vereinigt, und zwar
in der desjenigen, welcher auch die Züge an-
nimmt und abmeldet; auf größeren Bahnhöfen
liegt dagegen, gemäß der räumlichen Trennung
■der Anlagen für den Personen- und Güter-
verkehr die Abfertigung der verschiedenen
Zugarten auch verschiedenen Personen ob. und
es wird immer mehr dahin gestrebt, auch das
-Geschäft der Z. von dem der Annahme und
Abmeldung der Züge zu trennen, um den
Beamten, der die Z. zu bewirken hat. diesem
Geschäft, das besonders bei lebhaftem Per-
sonenverkehr unausgesetzte Aufmerksamkeit,
Soße Umsicht. Mühe und Kaltblütigkeit ver-
igt, nicht einen Augenblick entziehen zu
müssen. In England, besonders aber in Nord-
amerika, ist diese Trennung meist durchge-
führt, auf dem europäischen Festland dagegen
nur selten; es werden aber auch hier immer
mehr Stimmen laut, welche sie befürworten.
Zngabmeldung, die vor der Abfahrt eines
Zugs nach der nächsten Station telegraphisch
erfolgende Anzeige. (In einem andern, im Ar-
tikel Abmeldung der Züge gebrauchten Sinn
ist Z. die Anzeige des Ausfalls eines Zugs.)
Gleichzeitig mit der telegraphischen Z.
werden da, wo elektromagnetische Läutewerke
auf der Strecke sind, diese in Thätigkeit gesetzt,
um die Bahn- und Streckenwärter von derAb-
fahrt des Zugs zu unterrichten. Erwünscht ist
es, in der telegraphischen Abmeldung des Zugs
die Gattung und Nummer desselben, sowie
seine Abfahrtzeit anzugeben und diese An-
gaben durch beide Stationen in einem Rapport
eintragen zu lassen, wie dies z. B. für die
preußischen Staatseisenbahnen vorgeschrieben
ist, damit die Annahmestation Uber diese Punkte
genau unterrichtet ist und ihre etwa zu tref-
fenden Maunahmen hiernach einrichten kann
und damit später diese Thatsachen auch jeder-
zeit festgestellt werden können.
Der Z. muß unter Umständen auch ein
Anbieten und eine Annahme des Zugs voraus-
gehen, z. B. bei eingleisiger Bahn, weil die
Station, die den Zug ablassen will, nicht wissen
kann, ob die nächste Station nicht einen an-
dern Zug entgegen zu schicken beabsichtigt,
aber auch bei zweigleisiger Bahn, wenn be-
sondere Verhältnisse, wie Betriebsstörungen auf
einem Gleis u. dgl. m . zu besonderer Vor-
sicht zwingen. Sonst pflegt bei zweigleisiger
Bahn das Verfahren des Anbietens und der
Annahme des Zugs nicht üblich zu sein, weil
hier, wenn die vorliegende Strecke frei ge-
meldet ist, das Ablassen eines Zugs keine Ge-
fahr bringen kann. Auch die Depeschen, mit
welchen die Züge angeboten und angenommen
werden, sind zweckmäßig eingehend zu fassen
und beiderseits im Kapport einzutragen, da
Irrtümer, die hier unterlaufen, sehr schwere
Gefahren herbeiführen können.
Zugabsage, s. Abmeldung der Züge, Aus-
fall der Züge und Durchlaufende Liniensignale.
Zuganzeiger {Train descriher; Aver-
tiseurs, in.) werden jene elektrischen Sigual-
anordnungeu genannt, welche, außerhalb des
Kahmens der gewöhnlich üblichen Eisenbahn -
telegraphen- uud Signaleinrichtungen stehend,
die Aufgabe haben, zwischen zwei voneinander
entfernten Bahnstellen die Abgabe oder den
Empfang von Meldungen und Aufträgen, welche
sich auf den Zugverkehr beziehen, zu ermög-
lichen ; sie lassen sich, je nachdem die zu geben-
den Nachrichten lediglich dem Dienst oder
dem Publikum gelten, in zwei wohlzuunter-
scheidende Gattungen trennen
1. Am häufigsten sind die Z. im ersteren
und engeren Sinn dazu bestimmt, Gattung
und Richtung ankommender oder abgehender
Züge von auswärtigen Dienstposten an die
I Station oder umgekehrt zu signalisieren; sie
können in diesem Fall ihrem Wesen nach zu
den Annäherungssignalen gezählt werden, und
linden gleich diesen vorwiegend nur dort Ver-
■ breitung, wo durchlaufende elektrische J.inien-
' signalc fehlen. Ziemlich regelmäßig kommen in
! England Z. in Anwendung, wo die Central-
i Weicheneinrichtung oder wo Weiehenstellposten
1 für Abzweigungen so weit von der Station
I entfernt sind, daß die gewöhnliche optische
I Signalisierung zur gebotenen Verständigung
! nicht ausreicht. Zumeist wird dann ein C. \ .
W a 1 k e r'scher Z. benutzt, d. h. es werden
, sowohl an der gebenden, als an der empfangen -
i den Signalstelle je zwei, in zwölf Felder ge-
teilte und mit je einem Zeiger versehene Scheiben
| angebracht, wovon die eine als Sender, die
■ andere als Empfangsapparat dient. Auf jeder
Scheibe s'nd in elf Feldern die verschiedenen,
erforderlichen Zugmeldungen eingeschrieben,
das zwölfte Feld aber gilt als Ruheplatz des
Zeigers; die Aufschriften und die Reihenfolge
der Felder sind auf allen vier Scheiben ganz
gleich; am Rand der beiden Senderscheiben
steht jedoch von jedem der Felder radial ein
Handgriff ab, der an ein Federscharnier be-
festigt ist. Wird ein solcher Griff nach rück-
wärts umgelegt, so erfolgt die Schließung eines
Stroms, welcher bewirkt, daß sich der Zeiger
der benutzten Senderscheibe bis zu jenem Feld
derselben weiterbewegt, dessen Handgriff um-
gelegt wurde. Der eigene Empfänger bleibt
dabei unbeeinflußt, wohl aber wird durch den
Zeigerlauf selbstthätig eine Anzahl von Strömen
nach dem Empfangsapparat der zweiten Signal-
stelle entsendet, dessen Zeiger sich infolge-
dessen auf dasselbe Feld einstellt, wie jener
des Senders, von welchem die Ströme aus-
gehen. Der Empfangende hat durch Rückgabe
des gleichen Zeichens zu quittieren, worauf
die Zeiger von beiden Sigualstellen wieder auf
zwölf zu bringen sind. In der Regel besteht die
Bestimmung, daß ohne vorher richtig ein-
gelaufene Quittierung die Ein- und Ausfahrt
der mittels des Z. gemeldeten Züge überhaupt
nicht erfolgen darf.
Ganz ähnliche Einrichtungen finden sich auf
den französischen Bahnen und ist insbesondere
I auf der französischen Nordbahn ein von G ug-
gemos konstruierter Z. vielfach in Benutzung.
Dieser Apparat gleich t der Hauptsache nach einem
B r e g u e t 'sehen Zeigertelegraphen ; auf jeder
Signalstelle ist nur eine geteilte Scheibe als
Empfänger und eine Kontaktkurbel als Sender
vorhanden. Durch Drehen der Kontaktkurbel
einer oder der andern Signalstelle werden die
Zeiger beider Empfangsapparate gleichzeitig,
sprungweise fortgerückt; auch stehen mit den
Zeigerscheiben eine Ortsbatterie und ein Wecker
so in Verbindung, daß der letztere stets lautet,
so lange der Zeiger sich nicht in seiner normalen
I Ruhelage befindet. Auch auf den älteren
227*
Digitized by Google
Zugaufenthalte — Zugauflösung
Schweizer Bahnen waren in denAbzwcigstationen
ron Hipp erdachte Z. in Verwendung (vergl.
Zetzsche, Handbuch der elektrischen 'IVlegraphie,
Bd. IV, Berlin 1881, 8. 826), die hinsichtlich
ihres Zwecks und ihrer Benuttungsweise und
insbesondere in betreff der obligatorischen Rück-
meldung den englischen gleichkamen; seither
sind allerdings die meisten dieser Hipp'schen
Z. zufolge der Einführung von durchlaufenden
Liniensignalen (Läutewerken) und Blocksignalen
außer Dienst gesetzt worden. Unter Umständen
kann es aber immerhin geboten erscheinen,
selbst unter den letztbenannten regulären Signal-
einrichtungen auch Z. anzuwenden, wie dies bei-
spielsweise am Hauptpersonenbahnhof zu Frank-
furt a. M. der Fall ist. Hier ist zur Regelung
und Sicherung der Zugein- und Ausfahrten
eine Anzahl von elektrischen Weckern und
Abfallscheiben mit Überschriften vorbanden,
die einerseits in der Halle zu Händen des
Stationsbeamten, anderseits in einem vor
der Halle vorhandenen Dienstraum zu Händen
des den Signaldienst verrichtenden Beamten
ihren Platz haben. Dieses, nach Angabe des
Regierungsrats Knoche von Loebecke ent-
worfene Zuganzeigersystem zeichnet sich durch
den besonderen Vorzug aus, daß der mit den
Fallscheiben durchgeführte Signalwechsel durch
ein Registrierwerk genau aufgeschrieben wird
(Centralbl.derBauverwaltung.Berlin 1890, 8. 233
u. 238). Ähnliche Anordnungen können aber
auf allen ausgedehnten Bahnhöfen zum Aus-
tausch von Anfragen und Aufträgen zwischen
den am Bahnsteig befindlichen leitenden
Stationsbeamten und den beim Blockwerk oder
den Telegrapben-und Läuteeinrichtungen dienst-
tuenden Beamten erforderlich werden, nachdem
der verantwortliche Dienntleiter selten in der
T.nee ist, das Abläuten oder Ruckmelden der
Züge und die Handhabung der Stationsblock-
apparate selbst zu bewerkstelligen oder auch
nur persönlich zu überwachen. Solche Z., und
zwar gewöhnlich Induktionswecker in Ver-
bindung mit Abfallscbeiben, welche Aufschriften
tragen , oder verbunden mit Fernsprechern,
Bauart Zettler, Reiner u. a., finden sich
auf größeren Stationen der bayrischen Staats-
bahnen.
Alle diese bisher betrachteten Z., bei welchen
lediglich die Quittierung mit oder ohne gleich-
zeitiger Registrierung den Ausschluß von Miß-
verständnissen gewährleisten sollen, werden aber
auf Eisenbahnen mit vollkommenen Blockoin-
richtungen für „Freigebungsbefehle" keines-
wegs als ganz entsprechend gelten; es sind
deshalb auch Vorrichtungen erdacht worden,
wie die auf den sächsischen Staatseisenbahnen
in Verwendung stehenden Ulbr icht'schen
„Zustiiumungskontakte- (vergl. Dinglers
Polytechnisches Journal, Stuttgart 1888, Bd. 268,
S. 210) oder die im Bereich der kgl. Eisen-
bahndirektion Berlin benutzten Hattemar-
schen „Blockbefehlstellen", welche einen
Irrtum in der Auffassung und Ausführung eines
vom dienstleitenden Stationsbeamteu, vom Bahn-
steig aus mittels Weckersignale oder dergleichen
an den Telegraphenbeamten erteilten Deblockier-
auftrags vollständig ausschließen. (S. auch Fla-
mache, Huberti et Stevart, Tratte d exploitation
des chemins de fer, Brüssel 1887, I. Bd.)
2. In England werden Z. häufig auch zur
Benachrichtigung des reisenden Publikums
benutzt, und es befindet sich in solchen Fällen!
an passender Stelle, z. B. auf der Expeditions-
brücke der Station, ein Empfangsapparat in
Gestalt einer großen, schwarzen Scheibe, auf
welcher die verschiedenen Zugrichtungen, wie
die Stundenzitfern einer Uhr, weiß angeschrieben
stehen. Der Zeiger weist stets auf jenen Zog,
der zunächst eintrifft oder abgeht, und wird
mit Hilfe eines eingangs geschilderten Walker-
schen Senders, in der Regel vom Aufenthalts-
räum des Centraiweichenwärters aus, wo die
telegraphischen Anzeigen Uber den Lauf der
Zöge von Seite der Nachbarposten einlaufen,
elektrisch gestellt. Bei dieser Verwendungs-
weise fällt natürlich die Rückmeldung weg
und es ist an der Signal abgabestelle überhaupt
nur der Sender und kein Empfangsapparat
vorbanden. Zu dieser Gattung von Z. gehören
endlich auch die in neuerer Zeit auf den
großen Bahnhöfen der kontinentalen Bahnen
hie und da eingeführten, sogenannten elek-
trischen „Zugausrufe r", welche den Zweck
haben, das von den Thürstehern zu bewerk-
stelligende Ausrufen der Züge durch auffällige,
sichtbare Zeichen zu unterstützen. Zunächst den
Billetschaltern oder an sonstiger passender Stelle
ist ein kastenförmiger Rahmen angebracht, an
welchem fünf oder zehn Minuten vor der Abfahrt
jedes Zugs eine Tafel mit der Aufschrift: „Ein-
steigen in den Zug, Richtung nach X"
u. dgl. sichtbar wird und bei Abgang de»
Zugs wieder verschwindet (s. Kohlfürst, die
elektrischen Telegraphen und Signalmittel auf
der Frankfurter internationalen elektrotech-
nischen Ausstellung 1891, Stuttgart 1893. S. 77 ff.,
dann Zeitung des V D. E.- V , Berlin 1803. S. 384).
Die Handhabung des Apparats geschieht durch
den Kassenbeamten oder den Hauptthürhüter
oder wohl auch durch den am Bahnsteig dienst-
tuenden Stationsbeamten selbst.
Kohlfürst.
Zugaufenthalte {Ute train stops; Ar-
rets, m. pl , des traius). Man unterscheidet
fahrplanmäßige und außerfahrplanmäßige, also
vorgesehene und unvorgesehene Z. Über die
fahrplanmäßigen Z. siehe Fahrplan. Die Ver-
kehrsabwicklung fuhrt aber auch oft unvor-
gesehene Z. herbei durch Verlängerung der
fahrplanmäßigen, aber in Wirklichkeit unzu-
reichenden Z ; ebenso bedingt die Rücksicht
auf den Verkehr beim Abwarten von An-
schlüssen oft unbeabsichtigte Z. . Nicht min-
der führen Zugkreuzungen und -Überholungen
u. s. w. leicht bei Verspätungen des einen Zugs
zu verlängertem Aufenthalt des andern ; ebenso
können bei dichter Zugfolge leicht unbeabsich-
tigte Z. entstehen, wenn der vorfahrende Zug
verspätet ist oder seine Fahrzeit nicht einhält.
Besonders empfindlich für die Eisenbahn-
verwaltung wie für die Reisenden sind Z.
dann, wenn sie auf freier Strecke eintreten;
j sie stören unter Umständen nicht nur den regel-
mäßigen Lauf des unmittelbar betroffenen, son-
dern auch den anderer Züge. Z. infolge von
Betriebstörungen s. d.
Zugauflösung (Deformation, f., des
trains) tritt an den Endstationenen der Züge
. ein, wo nach Bedarf die einlaufenden Züge
auseinandergezogen und zu neuen Zügen
zusammengestellt werden. Besonders bei den
I Güterzügen ist die Z. auf den Endstationen die
I Regel. Bei den Personenzügen wird eine voll-
Digitized by Google
Zugausrüstung — Zugdeckungssignale
V#7
«tändige Z. auf den Endstationen in der Regel j
•dadurch vermieden, daß die Züge stets in der-
selben Zusammensetzung zwischen Ausgangs-
und Endpunkt hin- und herlaufen, wobei höchstens
einzelne Wagen, z. B. Gepäcks- und Postwagen,
an eine andere Stelle umzusetzen sind. Aber
auch bei Personeningen kann eine vollständige
Z. notwendig werden, wenn ein Teil der Wagen
Ton der Endstation des Zugs noch auf an-
schließende Strecken übergeht und der andere
Teil demgemäß auch für den Rücklauf des
Zugs durch Wagen ergänzt wird, die von
Anschlußstrecken kommen. Oder es kann auch
der Fall eintreten, daß die verschiedenen Wagen
eines Zugs nicht geschlossen in einem Zug
nachdem Ausgangspunkt zurückkehren, sondern
ihren Rücklauf in verschiedenen Zügen aus-
führen müssen. Solche Fälle werden besonders
bei Personenzügen der Hauptdurcbgangslinien
eintreten, in welchen viele Durchgangswagen
nach abzweigenden Strecken verkehren.
Zugausriistung (Armature, f., des trains).
Jeder Zug muß gewisse Geräte und Aus-
rüstungsstücke mitführen, die sich nach seiner
-Gattung und Bestimmung, nach den örtlichen
Verhältnissen der zu durchfahrenden Strecken,
nach den Betriebsverhältnissen und nach den
von Jahreszeit und Klima abhängigen Um- i
ständen richten.
Allgemein notwendig sind diejenigen Signal-
mittel, die nach der Signalordnung der betreffen-
den Bahn zum Geben bestimmter Zeichen vom
Zug aus an die Streckenbeamten dienen — Fah-
nen, Scheiben, Laternen, Stützen zum Befestigen
-derselben; ferner Ausrüstungsgegenstände, die
den Zweck haben, den Zug bei etwaigen
Unfällen oder Beschädigungen zu decken
(Deckungssignale) und den Schaden bald-
möglichst wieder zu beheben (Winden, ver-
schiedene Werkzeuge. Kuppelungen, Federklötze
u. a. w.) oder die Unfallstelle zu beleuchten
(Fackeln, Laternen). Hierher gehören ferner,
besonders bei Personenzügen, Schläuche und
Kuppelungen für die Brems- und Heizleitungen
bei Zügen, die mit solchen ausgerüstet sind,
Notlampen für die Innenbeleuchtung bei etwai-
gem Versagen der Gas- oder elektrischen Be-
leuchtung und sogenannte Kettungskasten mit
Verbandzeug und Arzneimitteln.
Da, wo telegraphische Sprechwerke auf der
freien Strecke überhaupt nicht oder nicht in
ausreichendem Maß vorhanden sind, müssen !
solche im Zug mitgeführt werden, um sie nach
Bedarf überall an die telegraphischen Leitungen :
anschließen und hierdurch mit den Nachbar-
Stationen in telegraphischen Verkehr treten zu .
können; ebenso müssen Vorrichtungen vor-
fanden sein, welche die Zugbeamten oder
auch die Reisenden auf eine grobe Ungehörig-
keit oder Gefahr im Zug aufmerksam machen,
um den Lokomotivführer während der Fahrt
hierüber benachrichtigen zu können — Zug-
leine, Leinenhaspel, mechanische und elektrische
Allarmsignale, Mittel zur Einwirkung auf die
durchgehenden Bremsen u. dgl. einschließlich
der erforderlichen Reservestücke.
Um die Thüren der Wagen nach Bedarf
schließen und öffnen zu können, sind des
weiteren Wagen Schlüssel mitzuführen und
nach Bedarf Bleiverachlußzangen.
Je nach der Bedeutung des Zugs als Tages-
oder Nachtzug, als Zug des engeren oder des I
Fernverkehrs muß er hinsichtlich der den
Reisenden darzubietenden Bequemlichkeiten
verschieden ausgestattet sein, und ebenso muß
im Winter, besonders in rauhen Gegenden,
durch Heizung, Fußdecken, Wärmeflaschen u.
dgl. in anderer Weise vorgesorgt werden, wie
im Sommer oder in meist warmen Ländern,
wo umgekehrt nach Bedarf für Kühlung und
Erfrischung gesorgt werden muß.
Zugbegleiter, s. Zugpersonals
Zugbelenchtnng (Lxghting of a train;
Eclairage, m., des train«). Dieselbe umfaßt
die innere und die äußere Beleuchtung der
Fahrbetriebsmittel.
Die innere Beleuchtung hat, wenn man von
der Beleuchtung der Lokomotiven absieht, den
Zweck, zur Nachtzeit, sowie bei der Fahrt
durch längere Tunnel das Innere der von Per-
sonen besetzten Eisenbahnwagen zu erhellen.
Über die dabei zur Anwendung gelangenden
Systeme s. Beleuchtung der Eisenbahnwagen.
Die äußere Beleuchtung soll dazu dienen,
in der Dunkelheit, sowie bei trübem, nebligem
Wetter die verkehrenden Züge auf eine gewisse
Entfernung dem Bahnaufsichts- ond Stations-
personal, sowie dem Personal anderer, auf der-
selben Strecke verkehrenden Zuge sichtbar zu
machen, um dadurch Unglücksfällen vorzu-
beugen. Als Mittel hierzu werden die an der
Maschine, bezw. dem Tender und am Schluß
eines Zugs angebrachten Signallichter verwendet
(s. Signallaterne und Zugsignale).
Zugbildung, Zugzusammensetzung (For-
ming a train, Formation, f., des trains). Für
jeden Zug muß ein bestimmter Bildungsplan
festgesetzt werden, der im Interesse eines ge-
ordneten und regelmäßigen Betriebs streng
aufrechterhalten und durchgeführt werden muß
und von dem nur in zwingenden Ausnahme-
verhältnissen abgewichen werden darf. Der Zug-
bildungsplan muß auch für gewisse, zeitweise aber
regelmäßig eintretende Abweichungen, besonders
für etwaige Verstärkungen, Vorsorge treffen.
Zugdeckungssignale (Signals for pro-
tection of trains; üignaux, m. pl., de pro-
tection des trains). Für die Sicherheit des
Eisenbahnbetriebs ist es von besonderer Wichtig-
keit jede gefahrbringende Annäherung zweier
Züge zu vermeiden. An den Abzweigungen
und Kreuzungen von Gleisen, wie überhaupt da,
wo die bestehenden örtlichen Verhältnisse eine
solche Gefahr mit sich bringen, ist in der Regel
durch die Aufstellung feststehender Signalvor-
richtungen dieser Gefahr vorgebeugt. Auf der
freien Strecke ist aber besonders zu befürchten,
daß ein langsam fahrender oder liegengeblie-
bener Zug durch einen in derselben Richtung
schneller fahrenden Zug eingeholt und dadurch
ein Zusammenstoß herbeigeführt wird.
Um diese Gefahr zu vermeiden, wird allgemein
daran festgehalten, daß zwischen je zwei ein-
ander in derselben Fahrtrichtung folgenden
Zügen stets ein gewisser Abstand sich befinden
muß. Dieser Abstand kann entweder nach der
Zeit (Zeitdistanzsystem) oder nach der räum-
lichen Entfernung (Raumsvstem) bemessen
werden (s. den Artikel Signalweseu).
Solange die Elektrizität im Eisen babnbetriebs-
dienst noch keine Verwendung fand, war man
darauf angewiesen, den Abstand, in welchem
ein Zug einem vorausgegangenen folgen durfte,
nach der Zeit zu bemessen, welche seit der
Digitized by Google
3588
Zugdectungssignale
Abfahrt, bezw. der Vorbeifahrt de« ersten Zugs
verflossen war. Je nach der Geschwindigkeit
der einzelnen Züge wird dieser Zeitabstand mehr
oder minder groß genommen. Langsam fahrende
Zuge können schneller fahrenden Zögen in
einem kürzeren Zeitabstand folgen, während ein
schneller fahrender Zug einem vorausgefahrenen
Zug mit geringerer Geschwindigkeit erst in
einem größeren Zeit abstand wird folgen dürfen,
wenn er ihn nicht zu früh einholen soll.
Nach dem Zeitdistanzsystem werden
gegenwärtig noch die französischen, die öster-
reichischen und die russischen Bahnen be-
trieben.
In Frankreich ist die Bahn grundsätzlich
frei und findet eine Abmeldung der Züge nach
der Nachbarstation nicht statt. Die Broguet'
sehen Zeigertastenapparate, mit denen die Sta-
tionen ausgerüstet sind, dienen zur sonstigen
Correspondenz und zu Meldungen bei größeren
Unregelmäßigkeiten im Betrieb. Kein Zug darf
vor der fahrplanmäßig festgesetzten Zeit von
der Station abgelassen werden.
Der Zeitabstand, in welchem ein Zug, bezw.
eine Maschine, einem vorangegangenen Zug in
derselben Richtung folgen darf, beträgt im all-
gemeinen 10 Minuten.
Dieser Zeitabstand darf auf 6 Minuten ver-
ringert werden, wenn:
1. ein Personenzug einem Schnellzug oder
ein Güterzug einem Personenzug folgt;
•2. ein Personenzug oder ein Güterzug auf
einer Zwischenstation durch einen direkten
Personen- oder Güterzug überholt wird.
Dieser Zeitabstand darf selbst auf 2 Minuten
ermäßigt werden, wenn gleich hinter der Station
eine Abzweigung ist und die beiden Züge ver-
schiedene Richtungen verfolgten.
Ähnliche Bestimmungen sind auf allen den-
jenigen Bahnen erlassen, welche ihre Betriebs-
einrichtungen den französischen nachgebildet
und das Zeitdistanzsystem eingeführt haben.
Nähern sich während der Fahrt zwei Zage
auf einen geringeren Zeitabstand, als vor-
stehend angegeben, so ist dem nachfolgenden
Zug das Langsamfahrsignal, bezw. auch
das Haltsignal so lange zu geben, bis der
vorgeschriebene Zeitabstand wieder hergestellt
ist Das Langsarafahrsignal, bezw. Haltsignal
wird in der Regel von dem Bahnpersonal
mittels Handsignale, seltener an feststehenden
Vorrichtungen gegeben.
Die meist zwischen 6 und 16 Minuten
wechselnden Zeitmaße, in welchen die Zuge
beim Zeitdistanzsystem einander folgen dürfen,
entsprechen bei einer Geschwindigkeit von 60
und Hu Stundenkilometern einer Entfernung von
ö und 7,5 km. Diese Entfernung ist gewiß aus-
reichend, um jede Gefahr eines Zusammen-
stoßes zu vermeiden, wenn die Zuggeschwindig-
keit nicht wesentlich von der planmäßigen ab-
weicht; sobald aber der vorausfahrende Zug
seine Geschwindigkeit erheblich ermäßigt oder
gar ganz liegen bleibt, ruckt die Gefahr des
Zusammenstoßes näher. Man hat sich nun da-
durch zu helfen gesucht, daß man die Strecken-
wärter verpflichtet, hinter jedem vorbeige-
fahrenen Zug während einer bestimmten Zeit-
dauer Haltsignale zu geben, wodurch bei jedem
Wärterposten die gewünschte Zeitfolge wieder
sichergestellt werden soll. Aber die Erfahrung
uud zahlreiche Unfälle, die auf den Grundsatz
der Zeitfolge zurückgeführt werden maßten,
haben immer deutlicher gezeigt, daß dieser bei
lebhaftem Betrieb das notwendige Maß von
Betriebssicherheit nicht verbürgt, und man ist
daher auf immer weiteren Gebieten zur Raum-
folge übergegangen. In Deutschland und Eng-
land kennt man gegenwärtig die Zeitfolge auf
Haupteisenbabnen nicht mehr.
Bei der Raumfolge darf kein Zag ab-
gelassen werden, wenn nicht durch telegraphi-
sche Rückmeldung sichergestellt ist, daß die
Bahnstrecke, in welche der abzulassende Zug
einfahren soll, auf eine gewisse Länge frei ist.
Am einfachsten ist es, die betreffende Strecken-
länge gleich dem Stationsabstand zu nehmen,
so daß sich also innerhalb zweier für die Auf-
nahme des Verkehrs vorhandenen Stationen
niemals zwei Züge auf demselben Gleis be-
befinden können. Wenn aber der Stationsab-
stand groß und der Zugverkehr dicht ist, sc-
ergiebt sich hieraus eine für den zu be-
wältigenden Verkehr za langsame Zugfolge und
man muß den Stationsabstand durch zwi sehen -
geschaltete Stationen, sogenannte Block-
stationen, teilen. Legt man z. B. zwischen
zwei Stationen eine oder zwei Blockstationen
an, so wird man mit derselben Sicherheit an-
nähernd in derselben Zeit zwei- oder dreimal
so viele Züge nach derselben Richtung ver-
kehren lassen können, als ohne die Block-
stationen. Diese letzteren treten also hinsicht-
lich der Zugdeckung in dieselben Rechte, wie
die eigentlichen Verkehrsstationen (Bahnhöfe,
I Haltestellen); immer aber wird an dem obersten
Grundsatz der Raumfolge festgehalten: inner-
halb der durch die Stationen (Yerkehrsstationeu
und Blockstationen) begrenzten Strecke (Block-
strecke) dürfen sich niemals gleichzeitig mehrere
Züge derselben Richtung befinden.
Die Blockstationen werden meistens durch
, besondere Beamte bedient, welche die Signale
I stellen und die Züge zurückmelden, man hat
aber in neuester Zeit, besonders in Nordamerika,
umfassende Versuche mit selbstthätigen Block-
einrichtungen gemacht, welche auf dem Grund-
satz beruhen, daß der fahrende Zug selbst
beim Uberfahren einer Blockstation die Signale
derselben auf Halt stellt, während er gleichzeitig
bei einer rückliegenden Blockstation wieder
i freie Fahrt giebt. Es ist auf diese Weise nicht
; nur die Gefahrquelle, welche in der mensch-
' liehen Thätigkeit liegt, vermindert, sondern es
wird auch die Zeit, die zu dieser Thätigkeit
nötig ist, zu Gunsten einer rascheren Zugfolge
erspart, und es scheint, daß die mechanischen
wie auch die elektrischen Einrichtungen, durch
welche derartige selbsttbätige Blockstationen be-
trieben werden, sowohl den Anforderungen der
Betriebssicherheit, wie einer sehr dichten Zug-
■ folge — bei den New- Yorker Hochbahnen nui
1 eine Minute — Genüge leisten. Eine so dichte
Zugfolge wäre bei Blockstationen, die durch
Menschen bedient werden, kaum möglich.
Den Übergang zum Raumsystem bildet das
in England entstandene und dort auf ein-
gleisigen Bahnen heute noch in Anwendung
stehende Zugstab- oder Staffsystem. Bei
diesem ist die Bahn ebenso wie beim Block-
system in Abschnitte eingeteilt, jeder begrenzt
durch eine Station, an welcher alle Züge an-
halten. Der Zweck des Systems ist, daß auf
jedem solchen Abschnitt sich unbedingt nur
Digitized by Google
Zugdienst — Zugförderungsdienst 3589
•'in Zug auf einmal befinden darf. Näheres
s. den Artikel Zugstabsystem.
Deckung liegen gebliebener Züge.
Wenn ein Zug aus irgend einem Anlaß auf
freier Strecke liegen bleibt, so muß er gegen
die Gefahr eines Zusammenstoßes mit einem
andern Zug gesichert, „gedeckt" werden. ■
Bei eingleisigen Bahnen ist diese Deckung \
stets nach beiden Seiten nötig, bei zweigleisigen
Bahnen dagegen nur nach rückwärts, falls
nicht etwa, wie bei einer Entgleisung die ent-
gleisten Fahrzeuge dem andern Gleis so nahe
gekommen sind, daß auch der Betrieb auf dem
zweiten Gleis gefährdet erscheint.
Zur Deckung bedient man sich der beim i
Zug mitgeführten Signale — Fahnen, Laternen,
Knallsignale — welche von Zugbeamten in
solcher Entfernung Tom liegen gebliebenen Zug
angebracht werden müssen, daß ein nach-
folgender oder entgegenkommender Zug mit
Sicherheit zum Stillstand gebracht werden
kann, ohne daß ein Zusammenstoß zu befürch-
ten ist. Diese Entfernungen sind in den ein-
zelnen Ländern ungleich, oft werden dieselben
überdies mit Rücksicht auf die Neigungs-,
bezw. Steigungsverhältnisse verschieden abge-
stuft. Das letztere ist auf den französischen
und italienischen Bahnen der Fall, hat aber
den Nachteil, leicht Irrtümer zu veranlassen.
Auf den deutschen Bahnen ist jeder
liegen gebliebene Zug in einer Entfernung von
100U— 1200 m zu decken.
Auf den österreichisch-ungarischen
Bahnen betragt diese Distanz 600 m (mit der
Bedingung jedoch, daß das betreffende Z. min-
destens aul 400 m sichtbar ist; sofern dies
nicht der Fall wäre, sind auf eine Entfernung
Ton 200 m vor dem Aufstellungsort des Z.
Knallpatronen zu legen).
Nach der schweizerischen Signalordnung i
sind solche Z. 600— 700 m, in den Nieder-
landen und Belgien 700 m, in Rußland
30» Sashen, in England 1097 m (1200 Yards)
hinter, bezw. vor dem Zug anzubringen.
Auf den französischen Staatsbahnen
ist diese Entfernung mit 1000 m festgesetzt,
auf Neigungen über 5%0 erhöht sich dieselbe
jedoch auf 1200 m und bei Neigungen über
8%„ auf 1500 m. Dagegen kann bei Steigungen
von mehr als 6'V0o auf 800 m herabgegangen
werden.
In Italien sind Z. wie andere Haltesignale
in einer Entfernung von COO m vom Zug anzu-
bringen. Ist dasselbe jedoch nicht mindestens
auf 600 m sichtbar oder befindet sich der Zug
auf einem Gefälle von mehr als 6u/on, so ist
die Eutfernung auf 800 m zu erhöhen. Auf
Steigungen von mehr als S'/,,,, ist es gestattet,
die Z. in einer Entfernung von 400 m anzu-
bringen.
Bei Nacht und ungünstigem Wetter —
Schneegestöber, Nebel, Regen und Sturm —
ist größere Vorsicht nötig als bei Tag und bei
gutem Wetter. Gewöhnlich wird in solchen
Fallen von den Knallsignalen ein umfassender
Gebrauch gemacht (s. den Artikel Babnzustands- 1
signale). Wenn Bahn- und Streckenwärter sich
in der Nähe des liegen gebliebenen Zugs be-
finden, kann man die Zugdeckung zweckmäßig
diesen übertrugen, um die Zugbeamten zu >
anderen, in solchen Fällen oft dringlichen Maß- 1
nahmen zur Verfügung zu behalten.
Wenn Zugbeamte die Deckung eines nur
vorübergehend still liegenden Zugs bewirken
müssen, pflegt es bei einigen Bahnen üblich
zu sein, sie durch ein Signal vom Zug aus
zurückzurufen, wenn dieser seine Fahrt fort-
setzen kann, z. B. in England und Nordamerika.
Die Deckung erfolgt dann durch ein Gefahr-
signal, z. B. eine Knallkapsel, das in gewisser
Entfernung vom Zug ausgelegt wird, oder durch
ein Vorsichtssignal, z. B. zwei Knallkapsel,
das in doppelter Entfernung angebracht wird.
Bei der Rückkehr zum Zug läßt der Beamte
letzteres liegen, ersteres aber wird entfernt,
und ein nachfolgender Zug muß seine Ge-
schwindigkeit beim Ertönen des Vorsichts-
signals so weit mäßigen, daß er nach Bedarf
beim Ertönen des Gefahrsignals sofort halten
kann. Ertönt dieses aber nicht, so kann
er ungehindert weiterfahren. Andere Bahnen
dagegen kennen die Unterscheidung zwischen
Gefahr- und Vorsichtssignal bei der Zugdeckung
nicht, vielmehr gilt hier jedes Z. als Gefahr-
signal und muß dasselbe demnach vor der
Weiterfahrt des Zugs auch stets wieder entfernt
werden.
Litteratur: Winkler, Vorträge über Eisen-
bahnbau, 11. Heft, Signalwesen bearbeitet von
Schmidt, Prag 1878, S. 283 ff.; Kohlfürst
& Zetzsche, Handbuch der elektrischen Tele-
graphie, Bd. IV, Berlin 1881, S. 699 ff. ; Kohl-
fiirst, Die elektrischen Einrichtungen der Eisen-
bahnen und das Signalwesen, Wien 1883,
S. 148 ff; Kohlfürst, Die Fortentwicklung der
elektrischen Eisenbahneinrichtungen, Wien 1891 ,
S. 162 ff.
Zagdienst (Serrice, m., des traina); der-
selbe umfaßt alle Dienstrerrichtungen, welche
einerseits die Bildung und Abfertigung (An-
nahme, Ankunft, Abfahrt, Abmeldung) der
Züge, anderseits die Fahrt derselben von einer
Station zur andern, sowie ihre Auflösung be-
treffen. Im Z. ist einerseits das Stations-,
anderseits das Zug- (Fahr-) Personale thätig.
Zugfttrderungsdienst, Betriebsmascbinen-
dienst (Traction Service; Service, m., de trac-
tion), hat die Aufgabe, den betriebssicheren
Zustand der Fahrbetriebsmittel für den Fahr-
dienst vorzubereiten, die Lokomotiven recht-
zeitig zum Fahrdienst beizustellen und die an-
standslose und wirtschaftliche Durchführung des
letzteren im Sinn der bestehenden Vorschriften
und aufgestellten Normen zu überwachen.
Inhalt.
I. Organisation.
II. Uetchaftabereich des 7. u g f o r d 0 r u o g s-
d i e n * t e ».
A. Bahnauarottung:
1. Bestimmung der Gattung d«r Lokomutivou.
2. Ermittelung de« Loknmotivbcdarfs.
3. Stationierung der Kvkomotiven.
4. Lokomotivschuppen (Heithausert.
6 Drehicheiben.
6. Waaserstationen.
7. Brennmaterialdepot*.
8. Unterbringung de* Lokomotivpers«naJs.
Ii. Bahnbetrieb:
1. Fahrplan nnd Belastung der Ztge.
2. LukomotiTfahrdienU.
5. Überwachung des Fahrdienste».
4. LokoniotirausrAitung.
5. Bet.-iebatörungen.
ti. Periodische Untersuchung der Lokomotiven nnd
Teodor.
7. fherwauhnng der Dampfkessel.
3. Wasserspeisung^dierut.
5». Brennstoffbeschaffung.
10. Vcrrechnnngawesen.
Digitized by Google
Zugförderungsdieiist
I. Organisation.
Der Z. ist ein Bestandteil des Maschinen-
dienstes, welcher in den Werkstättendienst und
in den Z. zerfällt.
Während der Werkstättendienst die Auf-
gabe hat, den gesamten Fahrpark, wie auch
die mechanischen Einrichtungen in Stand zu
halten und allenfalls auch den Neubau der-
selben auszuführen, umfaßt der Z. das gesamte
Technische des Transports.
Obliegt es der Oberleitung, die Grundsätze
aufzustellen, nach welchen der Maschinen-
betriebsdienst seitens der Exekutive auszu-
führen ist, so haben die der Oberleitung mittel-
bar (durch die Zugförderungsinspektoren) oder
unmittelbar unterstellten Organe des äußeren
Dienstes (Betriebswerkmeister, Heizhausleiter
u. dgl.) denselben im Sinn der aufgestellten
Vorschriften durchzuführen.
Den Zugfdrderung8inspektionen, bezw., wo
solche nicht bestehen, der Maschinenoberleitung,
unterstehen die Heizhausleiter, diesen die ihnen
zugewiesenen technischen und administrativen
Heizhausbeamten, die Lokomotivaufseber (Be-
triebswerkmeister), Maschinenführer, Lehrlinge,
Heizer, Putzer, Dampfpumpenwärter, Revisions-
schlosser und Wagenschmierer.
Den Zugf ö rd erungs i n s p e k t i o n e n,
bezw. der Centraisteile obliegt die Überwachung
des Lokomotivfahrdienstes, des Wasserspeisungs-
dienstes, der Heizhaus- und Wasserförderungs-
iinlagen, der Wagen und der Betriebsökonomie;
die Erhebung der Störungen und Unfälle, die
Zusammenstellung und Prüfung der von den
Heizhausleitungen vorgelegten Rechnungen,
Voranschläge und statistischen Nachweisungen.
Der Wirkungskreis der Zugförderungsabtei-
lungen, bezw. der Centraisteile umfaßt ferner
die Antragstellung bezüglich vorzunehmender
A bünderungen, Verbesserungen und Ergänzungen
bestehender Einrichtungen.
Der Heizhausleiter (Betriebs Werk-
meister) ist verantwortlich für die im betriebs-
fähigen Zustand zum Fahrdienst rechtzeitig bei-
zustellenden Lokomotiven, die Überwachung der
anstandslosen Besorgung des Fahrdienstes, die
Untersuchung, Reinigung, Wartung und Instand-
haltung der Lokomotiven, die Überwachung, Be-
lehrung und Prüfung des ihm unterstehenden
Personals, die gleichmäßige Ausnutzung der
Lokomotiven und des Personals, die ökonomische
Verwendung, rechtzeitige Anforderung und zeit-
weilige Skontrierung der Verbrauchsmaterialien
und Inveutargegenstände, den sicheren Betrieb
und die Überwachung der Wasserstationen samt
Dampfkesseln, die Richtigkeit der Verrechnungen
und statistischen Nachweisungen. Der Heizhaus-
leiter hat ferner bei Betriebsstörungen einzu-
schreiten und deren Ursachen zu ermitteln,
neue Apparate und Verbrauchsmaterialien, wie
auch aus der Reparatur tretende Lokomotiven
zu erproben, beim Eintritt kälterer Jahreszeit
Vorsorge gegen das Einfrieren im Freien stehen-
der Lokomotiven zu treffen, die Beleuchtung
und Beheizung des Heizhauses und der Wasser-
förderanlage zu überwachen u. s. w.
Die Lokomotivaufseber (Werkmeister)
werden dem I^okomotivführerpersonal ent-
nommen und obliegt denselben die Unter-
stützung und eventuelle Vertretung der Heiz-
hausleiter; sie haben die ihnen vom Heizhaus-
leiter übertragenen Geschäfte (darunter zu- I
meist die Überwachung des Rangierens, Aus-
waschens, Ausrüstens und Untersuchens der
Lokomotiven) im Sinne der bestehenden Vor-
schriften unter Verantwortung zu besorgen;
im Bedarfsfall können dieselben zum Führer-
dienst herangezogen werden.
Die Lokomotivführer haben die ihnen
zugewiesene Lokomotive zu führen, zu bedienen
und in Stand su halten, die ihnen zugeteilten
Heizer in ihren Dienstesobliegenheiten wie
auch im Anhalten der Lokomotive zu unter-
weisen (s. Lokomotivfahrdienst).
Lehrlinge sind jene Schlosser, welche
als Heizer fahren, um tu Lokomotivführern
herangebildet zu werden ; selbst nach abgelegter
staatlicher Prüfung können dieselben bei
schwachem Verkehr als Heizer verwendet
werden ; sie unterstehen unmittelbar dem ihnen
vorgesetzten Lokomotivführer und haben gleich
den Heizern die Aufgabe, die Lokomotive
anzubrennen (s. Anheizen der Lokomotive), tu
schmieren, den Rost zweckmäßig zu beschicken,
beim Abfassen von Brennmaterial und Wasser,
beim Speisen, Umdrehen und Putzen der
Lokomotiven behilflich zu sein, die Feuer-
rohre, den Rost, den Rauch- und Aschkasten
zu reinigen, die Dichtungen und Dochte zu
erneuern, das Auswaschen Her Lokomotiven und
Tender und das Füllen derselben zu besorgen.
Im Fall einer plötzlich eingetretenen Dienst-
unfähigkeit des Lokomotivführers hat der
Heizer die Lokomotive zum Stillstand zu
bringen und sie in diesem Zustand gefahrlos
zu erhalten.
Die Putzer helfen den Heizern beim
Putzen, Reinigen, Auswaschen, Ausrüsten und
Umdrehen der Lokomotiven, sie besorgen die
Reinigung, Beheizung und Beleuchtung der
Heizhausräumlicbkeiten und bilden eine Reserve
für den Bedarf an Heizern während des
stärkeren Verkehrs, weshalb es sich empfiehlt,
die anstelligeren Putzer einige Fahrten auf der
Lokomotive als zweite Heizer mitmachen zu
lassen und ihnen die Dienstvorschriften für
Heizer zur Erlernung zu geben.
Die Dampf pumpenwärter sind erfah-
rene Maschinenschlosser, die als Heizer gefahren
und behördlich geprüft sind, das jeweilige Ke&sel-
gesetz genau kennen sollen und welche die Auf-
gabe haben, die ihnen zugewiesenen Wassersta-
tionen vollständig zu bedienen, zu warten, in
Stand zu halten, die Dampfkessel zu beheizen
und die Dampfmaschine zu schmieren und zu
putzen. Sie müssen die Dampfkessel zum vor-
geschriebenen Termin auswaschen, den Brenn-
stoff zuführen, die Lösche entfernen und even-
tuell bei der Zugrevision (Wagenuntersuchung)
mitwirken.
Die Wagenrevisionssohlosser sind ge-
halten, die Wagen bei den Zügen sowohl in
der Ausgangsstation, als auch nach Zurück-
legung gewisser Streckenlängen (von etwa
100—120 km) in Zwischenstationen bezüglich
ihres betriebssicheren Zustands und nament-
lich betreffs der Räder, Radreifen, Federn,
Lager, Zug- und Stoßvorrichtungen, wie auch
der Bremsen zu untersuchen und kleinere,
leicht zu behebende Mängel sofort zu be-
seitigen, zu welchem Zweck die Revisions-
schlosser mit einem gewissen Vorrat von Wagen-
bestandteilen und Materialien ausgerüstet
werden.
Digitized by Google
Zugforderungsdienst
NM
Den Wagenschmierern obliegt die
Schmierung der Wagen in gewissen Stationen,
und zwar zu bestimmten Terminen (periodisch)
und außerdem nach Bedarf. Warmlaufende
Lager sind — eventuell vom Zugpersonal —
sofort nachzuschmieren.
IL Geschäftsbereich des Zugförde-
rungsdienstes.
Der Gesamtbereich des Z. umfaßt folgende
Geschifte :
.4. Bahnausrüstung: Die Bestimmung der
Typen und Anzahl der anzuschaffenden Loko-
motiven samt Tender, die Stationierung und
Realisierung der Lokomotiven (Lokomotiv-
schuppen. Heizhäuser), die Bestimmung der
Drehscheibenstationen, der Wasserstationen und
ihrer Leistungsfähigkeit, der Brennmaterial-
depets und der Kasernen, bezw. Wohnungen
für das Lokomotivpersonal.
B. Bahnbetrieb: Die Mitwirkung bei der
Erstellung des Fahrplans, die Bestimmung
der Fahrgeschwindigkeiten, Fahrzeiten, tech-
nischen Aufenthalte und Belastungen der
Züge, die Beistellung der entsprechend vor-
bereiteten Lokomotiven zum Fahrdienst, dessen
Besorgung und technische Überwachung, die
Beseitigung und Erhebung von Betriebsstörun-
gen infolge Untauglichwerdens oder Entgleisung
von Fahrbetriebsmitteln, die periodische Unter-
suchung der Lokomotiven und Tender, die
Überwachung der Dampfkessel, den Wasser-
speisungsdienst, die Normierung., der Zug-
förderungsprämien, die technische Überwachung
und Beheizung der Wagen, das Verrechnungs-
wesen und die Statistik.
Die vorbezeichneten Dienstleistungen sollen,
soweit sie sich auf den Lokomotivdienst be-
ziehen, im nachstehenden eingehender behan-
delt werden.
Bezüglich des Wagendienstes s. die be-
sonderen Artikel.
A. Bahnausrüstung.
1. Bestimmung der Gattung der
Lokomotiven. Zur Ermittelung der Gattung
und Anzahl der für den ersten Bedarf einer
neuen Bahnlinie zu beschaffenden Lokomotiven
dienen die auf Grund der kommerziellen Er-
hebungen angenommenen voraussichtlichen Ver-
kehrsmengen (Personenfrequenz und Fracht-
güter) unter Berücksichtigung der Anzahl und
Gattung der in Verkehr zu setzenden Züge,
wie auch der denselben zu Grunde gelegten
Fahrgeschwindigkeiten, ferner der vorkommen-
den maßgebenden Steigungen und Krümmungen,
wie auch des bezüglich des Oberbaues zuläs-
sigen Achsdrucks.
Ist die voraussichtliche jährliche Anzahl der
Reisenden — B, das Net togewicht der angehofften
Frachtenmenge in Tonnen = F, die in jeder
Verkehrsrichtung in Aussicht genommene täg-
liche Anzahl der Personenzüge = r,, der
Güterzüge = e2, so berechnet sich auf Grund
des durchschnittlichen Tonnengewichts der zur
Verwendung gelangenden Personenwagen =
und der Güterwagen = g9 , wie auch der
statistisch ermittelten Anzahl der auf einen
Personenwagen durchschnittlich entfallenden
besetzten Sitzplätze = Oj, bezw. der durch-
schnittlich für einen Güterwagen sich ergeben-
den Ladung in Tonnen = a... das Bruttoge-
wicht, d. h. die Belastung J3, der Personen-,
bezw. B2 der Güterzüge nach den Formeln:
B 0.08J?.f. g^it
B,=
365 r, 365. a1.zl
F . q3.F
in Tonnen,
4
866.4g 1 365.Q.2 .r3
in Tonnen.
In der für 27, angegebenen Formel erscheint
Reisenden
angenommen.
das Gewicht eines
mit rund 80 kg
Nachdem nun die ermittelte Belastung
B, bei personenführenden Zügen, die an An-
schlüsse gebunden sind, über die maßgebenden
Steigungen der betreffenden Bahn mit der der
Fahrordnung zu Grunde liegenden Geschwin-
digkeit befördert werden muß. ergiebt sich
hieraus die anzufordernde Leistungsfähigkeit
der Personenzuglokomotiven.
Was die Güterzüge betrifft, so sind die-
selben im allgemeinen von der Geschwindigkeit
weniger abhängig, und kommt es daher bei den
Güterznglokomotiven hauptsächlich darauf an,
die ermittelte Belastung /'»'_ pro Zug thunlichst
mit einer Lokomotive abzubefördern (s. den
Artikel Lokomotive).
Bei der Wahl der Lokomotivbauarten ist
eine möglichste Beschränkung der Zahl derselben
und möglichste Einfachheit zu empfehlen; bei
verschiedenen Lokomotivtypen sollen alle jene
Bestandteile, welche eine Normalisierung zu-
lassen, einheitlich ausgeführt werden, damit
die nötige Beschaffung von Reserven auf eine
thunlichst geringe Anzahl beschränkt werden
kann.
2. Ermittelung des Lokomotiv-
bedarfs. Nach Feststellung der Lokomotiv-
typen für die einzelnen Zuggattungen ist die
Anzahl der anzuschaffenden Lokomotiven auf
Grund der Personalbesetzung der Lokomotiven
und der zu erstellenden Lokoniotivdienstein-
teilung (Lokomotivturnus) in nachfolgender
Weise zu ermitteln:
Besetzung der Lokomotiven. So vor-
teilhaft es ist, das Lokomotivpersonal möglichst
bei ein und derselben Lokomotive zu belassen
(einfache Besetzung mit Mannschaft), damit
ersteres die ihm zugeteilte Lokomotive bis in die
kleinsten Eigenheiten gründlich kennen, am
besten und ökonomischesten bedienen und mit
Rücksicht auf seine alleinige Verantwortlichkeit
auch am zuverlässigsten in Stand halten lerne,
treten in neuester Zeit auch bei den europäi-
schen Bahnen immer häufiger die Bestrebungen
auf, zum Zweck der besseren Ausnutzung der
Lokomotiven und der Verringerung des Loko-
motivbedarfs, wechselnde Besetzung der Loko-
motiven (s. Lokomotivfahrdienst, S. 2330) einzu-
führen und die Lokomotiven so lange in Dampf
zu lassen, als es mit Rücksicht auf das erforder-
liche Auswaschen, wie auch auf das Instand-
halten derselben zulässig erscheint.
Mit Rücksicht auf die gute Instandhaltung
der Lokomotiven und ihre Zuverlässigkeit im
Dienst ist die doppelte Besetzung der mehr-
fachen vorzuziehen, weil bei ersterer die
größere Verantwortlichkeit des Personals auch
das Interesse desselben an der Lokomotive reger
erhält.
Auf Grund der diesbezüglich gesammelten
Erfahrungen (s. Organ für die Fortschritte des
Eisenbahnwesens, 11. Ergänzungsband, 1893) ist
die Technikerversammlung des V. D. E.-V. in
Straßburg (18K3) zu nachstehender Schlußfol-
gerung gelangt:
Digitized by Google
3Ö92
Zugförderungsdienst
„Die wechselnde Lokomotivbesetzung, die in
den letzten Jahren in großem Umfang zu-
nächst im Verschiebedienst, sodann aber auch
bei Güter- und Personenzügen Anwendung
fand, hat sich im allgemeinen gut bewährt,
nachdem durch dieselbe eine erheblich bessere
Ausnutzung der Lokomotiven ermöglicht und
der Dienst des Personals erleichtert wurde,
womit allerdings in den meisten Fällen ein
größerer Personalbedarf Hand in Hand ging.
Eine nachteilige Einwirkung auf die Zuver-
lässigkeit der Lokomotiven im Dienst ist in den
meisten Fällen nicht beobachtet worden. Die
Unterhaltungskosten werden zwar erhöht, doch
anscheinend in geringerem Maß, als die
Leistung der Lokomotive zunimmt, so daß eine
Steigerung dieser Kosten für die Leistungs-
einheit nicht zu erwarten ist."
Lokomotivturnus. Behufs der mög-
lichst gleichmäßigen und zweckmäßigen Aus-
nutzung der Lokomotiven und des Personals
ist für dieselben eine während der Dauer einer
Fahrplanperiode gültige Diensteinteilung (Loko-
Lokomotivturnu8 einbezogen werden, daß er
alle Lokomotivführer gleichmäßig trifft (s.
Diensteinteilung).
Am übersichtlichsten gestaltet sich das Bild
der Lokomotiv- und Personalausnutzung bei
der graphischen Darstellung der einzelnen auf-
einander folgenden Dienstleistungen, welche zu-
gleich sofortigen Aufschluß gießt über die zur
Abwicklung eines regelmäßigen, vorausbe-
stimmten Verkehrs notwendige Anzahl von
Lokomotiven bei einfacher oder wechselnder
Besetzung mit Personal.
Wäre A die Ausgangs- und zugleich Loko-
motivdomizilstation, ferner B die Endstation
einer etwa 80 km langen Bahnstrecke, auf
welcher in jeder Richtung beispielsweise 4 Per-
sonen- (1, 8, 5, 7, bezw. *2, 4, 6, 8) und
2 Güterzüge (11, 13, bezw. 12, 14) nach den
im Fahrplangraphikon (Fig. 1712) eingezeich-
neten Fahroranungen verkenren, so würde sich
bei möglichster Beachtung der unter a — d
angeführten Regeln und bei der Annahme,
daß für sämtliche Zuggattungen ebenso für
Fahrplangraphikon für 4 Personen- and 1 Qatercafpaare.
12 14 i I 10 IS I 1 • > 13
1 IST»:: *iUt l » S 7 »
Sution A
.Station B
SUtion A
Fig. 171t.
Lokomotivturnus far eine Gattung Lokotuoti and einfache Besetzung.
motivturnus) aufzustellen, in welcher die Reihen-
folge der einzelnen Dienstleistungen enthalten
und welche auf folgenden Regeln aufgebaut sein
soll:
a) Die durchschnittliche Dienstzeit des Per-
sonals soll nicht mehr als etwa 1») — 12 Stunden
täglich betragen, nachdem, namentlich bei un-
unterbrochener Dienstleistung, die stete körper-
liche und zum Teil auch geistige Anstrengung
während einer längeren Fahrt das Personal
bedeutend abspannen und dessen nötige Wach-
samkeit und Aufmerksamkeit in hohem Maß
beeinträchtigen.
b) Hat das Personal während zweier auf-
einander folgender Nächte Dienst geleistet, so
soll demselben die dritte Nacht womöglich im
Domizil freigegeben werden.
c) Die Ruhezeit, welche dem Personal in
der Maschinenumkehrstation gegeben wird, soll
auf das notwendigste Maß beschränkt werden,
um dem Personal eine ausgiebige Ruhezeit im
Domizil gewähren zu können.
(/) Der Verschub- und Reservedienst soll,
insofern für denselben nicht eigene Loko-
motiven zur Verfügung stehen, derart in den
den Reserve-, bezw. Bereitschaftsdienst nur
eine Gattung Lokomotiven notwendig ist, ferner
daß das Auswaschen der Lokomotiven erst
nach Zurücklegung von etwa 70O—8OO km
notwendig wird, und daß in der Ausgangs-
station eine Lokomotive den Reserve- f Bereit-
schafts-), bezw. Rangierdienst zu besorgen
hätte, der in Fig. 1713 dargestellte Lokomotiv-
turnus ergeben. Die graphische Darstellung
des Lokomotivturnus erfolgt in ganz ähn-
licher Weise, wie jene des Fahrplangraphikons
(s. Fahrplan. S. 1625). indem auch in Fig. 1713
die Wege der Züge, bezw. der Lokomotiven
als Ordinaten. die entsprechenden Zeiten als
Abscissen aufgetragen sind. Die Darstellungen
nach Fig. 1712 u. 1713 unterscheiden sich je-
doch dadurch voneinander, daß in Fig. 1712 der
Zugverkehr als Tagesleistung der Gesamtheit
der den Fahrdienst machenden Lokomotiven
erscheint, welche Gesamtleistung jeden Tag
dieselbe ist, so lang eine wesentliche Fahr-
pinnänderung nicht stattrindet, während in
Fig. 1713 für eine Reihe aufeinander folgender
Tage das Fahrplangraphikon für eine einzige
Lokomotive gegeben ist. Aus Fig. 1713 ist er-
Digitized by Google
Zugförderungsdienst
sichtlich, daß eine Lokomotive, welche jeden
Tag einen andern Teil des durch den Fahrplan
Fig. 1712 bedingten Gesamtverkehrs bedient,
im stände ist, in acht Tagen den vollständigen
Fahrplan nach Fig. 1712 durchzumachen und
außerdem den Zeiterfordernissen für Reserve-
dienst, Auswaschen und Vornahme kleinerer
Ausbesserungen zu genügen.
Zur Durchführung des Fahrplans Fig. 1712
würden daher bei einfacher Personal-
besetzung 8 Stück ständig dienstthuende
Lokomotiven notwendig sein; hierzu kommt,
wenn sämtliche Züge nur von einer Loko-
motive, also ohne Vorspann, bezw. Nachschub
befördert werden können, bloß der Bedarf an
Reparaturlokomotiven in der Höhe von etwa
20X des Lokomotivdienststands, d. i. 0,2 X 8 =
rund 2 Lokomotiven, so daß zur Bewältigung
des angenommenen Verkehrs zusammen 10 Stück
Lokomotiven und achtfaches Lokomotivpersonal
nötig wären. Bei wechselnder Besetzung
würde sich der Bedarf an Lokomotiven nach
dem in Fig. 17H veranschaulichten Lokomotiv-
turnus auf 6 Stück ständig dienstthuende und
0,2 X 6 = rund 1 Stück Reparaturlokomotive,
werden, durch vorübergehend erhöhte Inan-
spruchnahme der vorhandenen beschränkten
Anzahl von Lokomotiven und Personal das
Auslangen zu finden, wobei der Grundsatz fest-
zuhalten ist, daß die zuerst dienstfrei gewordene
Lokomotive auch früher zur nächsten Dienst-
leistung herangezogen werde.
Für die Dauer eines nur vorübergehend
starken Verkehrs kann übrigens auch eine
zeitweilige Zuweisung von Lokomotiven samt
Personal anderer minder belasteter Strecken
oder Maschinensektionen stattfinden. Ist jedoch
die Verkehrsentwicklung eine anhaltend leb-
hafte und stetig fortschreitende, so wird für
die Erhöhung des Personal- und Lokomotiv-
stands in entsprechendem Maß vorgesorgt wer-
den müssen.
Enthält eine Strecke bloß örtliche Steigun-
gen, auf welchen die in den übrigen günstigen
Streckenteilen beförderte Belastung bedeu-
tend herabgesetzt werden müßte, so wird den
Zügen, zur Ermöglichung der günstigsten Zug-
kraftausnutzung in den übrigen Strecken, auf
den örtlichen Steigungen eine Vorspann-, bezw.
Nachschiebelokomotive beizugeben sein, worauf
.Station A
Station B
Lokomotivtorna* for eine
Station A
Station B
Ftg\ 1714.
l'eraonalturnus für die in Fig. 17U
11« 4»
Fig. 1715.
somit zusammen auf 7 Stück Lokomotiven be-
laufen.
In letzterem Fall würde somit eine Er-
sparnis von 3 Stück, bezw. von S0% Loko-
motiven eintreten, wogegen der Bedarf an Per-
sonal laut Fig. 1716 9 Partien, somit um eine
Partie, bezw. um etwa 12^ mehr als im ersteren
Fall betragen würde.
Sollte die Beschaffung der Lokomotiven nach
den den einzelnen Zuggattungen entsprechenden
Typen geschehen, so ist der Bedarf an den ein-
zelnen Lokomotivgattungen, ähnlich wie früher,
ebenfalls auf Grund eines erstellten Turnus
zu ermitteln; die Diensteinteilung muß jedoch
nach Lokomotiv-, bezw. Zuggattungen getrennt
gemacht werden, d. h. der Personenzugdienst
ist ausschließlich einer Gruppe von Personen-
zuglokomoti ven, der Güterzugdienst einer solchen
von Güterzuglokomotiven zuzuweisen.
Selbstverständlich kann der regelmäßige
Lokomotivturnus nur insolange vollkommen
aufrecht erhalten bleiben, als Störungen des-
selben durch vorübergehend starken Verkehr,
häutige Sonderzüge u. s. w. nicht eintreten;
in letzterem Fall muß möglichst getrachtet
bei der Ermittelung des Lokomotivbedarfs Rück-
sicht genommen werden muß.
S. Stationierung der Lokomotiven.
Die Bestimmung der Maschinenstationen hängt
ab von der Länge und den Neigungsverhält-
nissen der zu befahrenden Strecke, von den an
der Bahn gelegenen einzelnen Haupt- oder
größeren Provinzstädten wie auch von der
Wichtigkeit einzelner Hauptverkehrsknoten-
punkte.
Während bei kurzen Bahnen entweder die
Ausgangs- oder die Endstation, je nach der
Bedeutung der einen oder andern Ortschaft
und nach der Wichtigkeit derselben als Ver-
kehrsknotenpunkt, Maschinenstation sein wird,
sind Strecken von größeren Längen in Ma-
schinensektionen (Fahrstreckensektionen) zu
teilen , an deren Anfangs- und Endpunkten
Maschinen derart, zu stationieren sein werden,
daß auf die Heimatstation (Domizilstation)
stets die längste dienstfreie Zeit, bezw. Nacht-
ruhe entfällt; hierbei sollen am Ort, wo größere
Werkstätten sich befinden, auch möglichst viele
Lokomotiven ihre Heimatstation haben, um
hierdurch den häufig notwendigen Transport
Digitized by Google
35M
schadhafter Lokomotiven von ihrem Statio-
nierungsort in die Werkstättenstation zu er-
sparen und überdies auch stets Arbeitskräfte
zur Ausführung kleiner (laufender) Reparaturen
mit maschinellen Hilfsmitteln und geringen
Regiekosten zur Verfügung zu haben.
Für die Längen der einzelnen Maschinen-
sektionen, die 100—150 km, unter sehr gün-
stigen Umständen selbst 200 km betragen
können, ist die Fahrtdauer der langsamst ver-
kehrenden Züge und die möglichste Einheit-
lichkeit der Niveauverhältnisse maßgebend.
Die Fahrtdauer zwischen je zwei Maschinen-
sektionen soll mit Rücksicht auf das Maschinen-
personal im Durchschnitt 10—12 Stunden nicht
überschreiten.
Umfassen die Maschinensektionen Strecken
von thunlichst einheitlichen Neigungen, so ist
es beim Vorhandensein verschiedener Loko-
motivgattungen ermöglicht, jeder Maschinen-
sektion die ihren Neigungsverhältnissen entspre-
chendste Gattung von Lokomotiven zuzuweisen
und daher in der ganzen Maschinenstrecke
die günstigste Belastung zu erreichen. Vor
Stehteit der dien*lfr«i«n Lokomotiven in der Station A
1.
1.
8.
4.
6.
«.
7.
8.
1. Lokomotive
s.
3.
4.
6.
6.
n j * t • >i u * t
l > i t » a i 3
Die Dauer der dienstfreien Zeit wie auch
die Anzahl der in jeder Maschinenstation zu
remisierenden Lokomotiven, bezw. der hierzu
nötigen Lokomotivstände ergeben sich aus dem
Lokomotivturnus in nachfolgender Weise.
In ein Rechteck (s. Fig. 1716 u. 1717), in
welchem die lotrechten Linien die Tagesstunden,
die wagerechten Linien die Anzahl der in irgend
einer Maschinenstation innerhalb 24 Stunden
anwesenden Lokomotiven bezeichnen, werden
die Aufenthalte der einzelnen Lokomotiven
durch dicke Striche dargestellt. Hiernach er-
giebt sich sodann die größte Zahl der gleich-
zeitig anwesenden dienstfreien Lokomotiven,
bezw. der hierfür nötigen Lokomotivstände durch
Abzählen der meisten aufeinander folgenden,
voll ausgezogenen, wagerechten Linien. Loko-
motiven, die in den Maschinenstationen einen
geringeren Aufenthalt als etwa drei Stunden
haben, können im Freien stehen bleiben. Für
die Reparaturlokomotiven sind keine Stände
vorzusehen.
Auch jede in einer Maschinenhaupt- oder Zwi-
schenstation dislozierte Reserve-, Vorspann- oder
Schiebelokomotive erfordert
einen gedeckten Stand.
Für den in Fig. 1713 dar-
,: gestellten Lokomotivturnus
—r-
—
- i — -— i
■ —
1
— ; ( i
—
-
■ — '
\±z .tri
-
-
luuuni
Fi« ITH.
PtehieÜ der dienitfreien Lokomotiven
in der
-
..1
±
[.. ... ktTt
Fig. 1717
örtlichen Steigungen kann den Zügen, zur
Vermeidung der Herabminderung der für die
günstigeren Strecken festgesetzten höheren Be-
lastung, Vorspann, bezw. Nachschub gegeben
werden. Es werden daher vor solchen Stei-
gungen zweckmäßig Lokomotiven zu statio-
nieren sein, welche eventuell auch zum Bereit-
schaftsdienst für Hilfsfabrten herangezogen
werden können.
Zweigen von irgend einer Station einer
Hauptbahn mehrere Seitenlinien ab, so wird
in dieser Station, als einem Verkehrsknoten-
punkt, der Maschinendienst sowohl bezüglich
der Maschinensektion der Hauptlinie als auch
der Abzweigungen möglichst zu neutralisieren
sein, um die Regieauslagen für die Überwachung
der Lokomotiven zu verringern.
4. Lokomotivschuppen (Heizhäuser).
Zum Zweck erleichterter Wartung wie auch
zum Schutz gegen Witterungseinflüsse müssen
die in den einzelnen Maschinenstationen dienst-
freien eigenen und fremden Lokomotiven wäh-
rend ihrer Stehzeit in gedeckten Räumen (Lo-
komotivschuppen, Heizhäuserl untergebracht
erforderlich : m der Station
\ A, die zugleich Maschinen-
domizilstation ist, 6 und in
der Endstation B 2 Loko-
motivstände.
Für Kriegsfahrordnungs-
züge, welche in regelmäßigen
Zeitabständen nach dersel-
ben Zielstation folgen, kann
die in der Mascbinenaus-
eangsstation erforderliche
Länge der Lokomotivauf-
stellungsgleise auch rech-
nerisch aus der Dauer einer
Lokoinotiv- Volltour (Hin-
und Rückfahrt, einschließ-
lich Aufenthalte in Aus-
gang- und Endstation;, der
Anzahl der in 24 Stunden zu leistenden Voll-
touren, und der Länge der Lokomotiven er-
mittelt werden, wobei wegen der Reparaturen
und des Auswaschens die nötige Anzahl Er-
satzlokomotiven zu berücksichtigen ist.
Im allgemeinen ist zu beachten, daß bei
einer im Freien stehenden Lokomotive durch
die Erschwerung ihrer Wartung und das leich-
tere Einfrieren zur Winterszeit Sicherheit und
Wirtschaftlichkeit des Betriebs gefährdet er-
scheinen und es sich eher empfiehlt, die einmalige
Auslage für die Errichtung eines Lokomotiv-
stands zu bestreiten, als die ständig wieder-
kehrenden Kosten der Vorkehrungen zum Schutz
einer im Freien stehenden Lokomotive.
Die Anlage des Lokomotivschuppens (Heiz-
hauses) in irgend einer Station muß die un-
behinderte Zu- und Abfahrt der Lokomotiven
zu ihren Zügen und zu den Kohlenabfaßplätzen
ohne Kreuzung und Fassierung der Hauptgleise,
ebenso eine eventuelle Erweiterung sowohl
der Stations- als auch der Heizhausanlage an-
standslos gestatten. In größeren Stationen
müssen für das Brennmaterial besondere Ablade-
und Ausrüstungsgleise vorbanden
Digitized by Googl
a
Zugförderungsdienst
3595
Die Heizhausgleise müssen Putzgruben und
Wasserkräoe zum Auswaseben, Ausputzen, bezw.
Wasserfüllen besitzen. Uber die innere Ein-
richtung und Ausstattung der Lokomotiv-
schuppen (s. dX
6. Drehscheiben. Bei Verwendung Ton
Lokomotiven mit Schlepptendern müssen sowohl
in der Lokomotivausgangs- als auch in der
Lokomotivwechsel-, bezw. Endstation Dreh-
scheiben vorhanden sein, die das Umkehren der
ankommenden Lokomotiven (mit dem Rauch-
fang in der Fahrtrichtung nach vorn) ermög-
lichen. (Näheres s. Drehsoheiben.)
6. Wasserstationen. Um den Loko-
motiven das zur Dampferzeugung während der
Fahrt nötige Wasser zuzuführen, werden Was-
serstationen errichtet.
Man unterscheidet Haupt wasserstationen uud
Aushilfswasserstationen.
In ersteren findet die Hauptabfassung des
Wassers regelmäßig statt; in letzteren wird
nur ausnahmsweise, und zwar entweder infolge
eingetretenen unerwartet großen Wasserver-
brauchs während einer ungünstigen Fahrt oder
beim Schadhaftwerden einer angrenzenden
Hauptwasserstation, Wasser genommen. Die
Aushilfswasserstationen können aber auch dazu
dienen, die Tenderwasserkasten in jenen Fällen
ständig nachzufüllen, wo die Hauptwassersta-
tionen zu weit voneinander entfernt sind, um
mit einer Vollfällung der Wasserkasten das
Auslangen zu finden.
Für die Austeilung der Wasserstationen,
bezw. für die Entfernung derselben vonein-
ander (s. auch §61 der technischen Verein-
barungen über den Bau und die Betriebscin-
richtungen der Haupteisenbahnen des V. D. E.-V.
abgedruckt im Bd. V II, S. 34öl ) sind maßgebend :
das Zuggewicht einschließlich Lokomotive und
Tender, die Neigungsverhältnisse der zu be-
fahrenden Strecke undderFassungsrauinff in m-1)
der Tenderwasserkasten, wobei zu bemerken ist,
daß der Tender bei regelmäßigen Verhältnissen in
keiner Wasserstation ganz leer ankommen darf,
sondern noch einen Inhalt von etwa 2 m3 aul-
weisen muß, damit ein gewisser Vorrat auch
fflr außergewöhnliche Witterung»- und Fahrt-
verhältnisse vorbanden sei.
Die größte Entfernung zweier Wassersta-
tionen voneinander wird nur so groß sein dür-
fen, daß der Wasserverbrauch zwischen diesen
Stationen nicht mehr als / — 2 = /", ra3 beträgt.
In Österreich wird zur Ermittelung des
Wasserverbrauchs während der Fahrt für Zöge,
deren größte Fahrgeschwindigkeit 26 km in
der Stunde nicht überschreitet, nachstehende
Formel benutzt:
_ 0.066 z (P + Q)
~ 1000 '
hierin bedeuten:
W die Wassermenge in m3 auf einen Fahrt-
kilometer, z den Widerstand för jede Tonne
des Zuggewichts, P das Gewicht der dienst-
fähigen Lokomotive samt Tender, Q das Ge-
wicht der Wagen.
Hierbei ist z für wagerechte Strecken und
Gefälle bis 5%r, mit 4, für Steigungsstreckeu
mit 4 + n anzunehmen, wenn h die Steigung
in ",,„ ausdrückt; auf Gefällen von 60/,,,, und
darüber findet kein Wasserverbrauch statt.
Nach Welkner ist der Wasserbrauch zu
rechnen nach der Formel:
IF= 0,000066 (P + Q) (6 + 0,0016 »a ± n),
wobei v die Fahrgeschwindigkeit des Zugs
in km pro Stunde bedeutet; die übrigen Be-
zeichnungen entsprechen vollkommen den frü-
heren.
Kommen zwischen zwei Stationen anhaltende,
aber ungleich große Steigungen vor, so kann
zur Vereinfachung und ohne wesentliche Be-
einträchtigung der Rechnung die aus dem
Höhenunterschied und der Entfernung beider
Stationen sich ergebende mittlere Steigung in
°/00 in eine der obigen Formeln eingesetzt
werden ; dasselbe ist der Fall, wenn Steigungen
mit wagerechten Strecken abwechseln; kommen
jedoch Steigungen abwechselnd mit Gefällen
vor, so muß der Wasserverbrauch von Niveau-
I brach zu Niveaubruch gerechnet werden.
Bei Güterzügen ist auch darauf Rücksicht
zu nehmen, daß die Zuglokomotive während
ihres Aufenthalts in den einzelnen Stationen
in der Regel zum Rangierdienst herangezogen
zu werden pflegt und daß der Wasserverbrauch
pro Rangierstuude annähernd so groß ist, wie
bei der Fahrt in einer Wagerechten von 10 km
Länge.
Sind sämtliche innerhalb 24 Stunden ver-
kehrenden Züge bezüglich ihres Wasserver-
brauchs durchgerechnet worden, so ergeben
sich bei Berücksichtigung des Wasser fassungs-
raums des Tenders die in den einzelnen Wasser-
stationen benötigten Wassermengen für den
reinen Fahrdienst; hierzu kommt in Wasser-
stationen, die zugleich Maschinenstationen sind,
der Bedarf für die vorhandene Dampfpumpe
(etwa 6 m3 pro Tag) für jede in dieser Station
dienstthuende Rangierlokomotive (etwa 10 m3
pro 24 Dienststunden), für jedes Auswaschen
der Lokomotive (etwa lü m3) und für Werk-
stätten- und Stationszwecke (Desinfizieren, Vieh-
tränken u. s. w.), welch letzterer Bedarf ge-
sondert zu ermitteln ist.
Hieraus ergeben sich die Anforderungen
bezüglich der Ergiebigkeit einer jeden Wasser-
station, welche übrigens auch für den Fall
vollkommen leistungsfähig sein muß, wenn eine
Nachbarwasserstation zeitweilig nicht genügend
oder überhaupt gar kein Wasser liefern sollte.
Die innerhalb 24 Stunden nötige Wasser-
menge muß bei höchstens 18 stündigem Pum-
penbetrieb gefördert werden können und soll
es möglich sein, in den Reservoirs mindestens
26^ des Tagesbedarfs unterzubringen.
In Gemeinschaftsstationen muß für den Fall
eines diesbezüglich getroffenen Ubereinkommens
auch auf den Wasserbedarf der Anschlußbahnen
Rücksicht genommen werden.
Um durch das Schadhaftwerden einerWasser-
beschaffungsanlage in einer großen Maschinen-
station oder einer wichtigeren Hauptwasser-
station oder bei zu großer Entfernung zweier
Wasserstationen voneinander nicht in Schwierig-
keiten zu geraten, empfiehlt es sich, die Anlagen
doppelt auszuführen, mindestens aber einen
Reservepulsometer oder Ejektor mit genügender
Leistungsfähigkeit aufzustellen.
Die rechnungsmäßig ermittelte Aufteilung
der Wasserstationen darf nur in jenem Fall eine
Änderung erleiden, wo dies infolge gänzlichen
Wassermangels oder großer Kostspieligkeit der
Wasserbeschaffung unbedingt geboten erscheint.
Hauptwasserstationen sind mit Vorteil dort
zu errichten, wo ein reines und weiches Wasser,
Digitized by Google
35%
Zugförderungsdienst
d. i. ein solches, welches wenig Kesselstein
ablagert, in genügender und leicht,, zu be-
schälender Menge vorhanden ist. Über die
Güte des Wassers läßt sich ein Urteil bilden
durch Vornahme chemischer Analysen und die
Bestimmung des Härtegrads. Hartes Wasser
kann durch Klärungsprozesse weich gemacht
werden (s, Speise wasser).
Vor Übernahme der Wasserstation in den
Bahnbetrieb ist eine Ergiebigkeitsprobe der-
selben vorzunehmen. Bei den österreichischen
Eisenbahnen wird diesbezüglich folgender Vor-
fang angewendet: Nachdem die im Brunnen
efindliche Wassermenge bis auf eine Tiefe von
1 — 1,5 m über dem Seiher abgeschöpft worden
ist, wird festgestellt:
a) die Zeit fj in Stunden, in welchen die
über dem Seiher befindliche, 1 — 1,5 m hohe
Wasserschicht ausgeschöpft ist;
b) die in dieser Zeit in das Reservoir ge-
hobene Wassermenge Q in m3;
c) die Zeit in Stunden, in welcher sich
der bis zum beiher herabgesenkte Wasser-
spiegel wieder auf die beim Beginu der Beob-
tung vorhanden gewesene Höhe erhoben hat.
Hieraus ergiebt sich sodann als Wasserzu-
fluß für eine Stunde
in m3.
Die Leistung L der Pumpe pro Stunde er-
giebt sich aus
L = f in m\
Die Ergiebigkeit des Brunnens ist stets
durch Messungen in nasser und trockener Jah-
reszeit nachzuprüfen, um bei etwa dauernder
Abnahme des Wasserzuflusses rechtzeitig ent-
sprechende Vorkehrungen treffen zu können
(s. Brunnen und Wasserstationen).
7. Brennmaterialdepots. Ist die inner-
halb 24 Stunden zu Verdampfungszwecken nö-
tige Wassermenge H' in ms auf die im vorher-
gehenden Abschnitt angegebene Weise für die
ganze Strecke ermittelt und die Verdampfungs-
fahigkeit d pro Tonne des zur Verwendung in
Aussicht genommenen Brennmaterials bekannt,
so ergiebt sieh hieraus die täglich benötigte
Gesamtmenge an Brennmaterial Ii — - ^ in
Tonnen.
Nach Umständen wird nun ein ein- bis
dreimonatlicher Reservevorrat au Brennmate-
rial zu beschaffen und für die Lagerung des-
selben in den einzelnen Abfaßstationen ent-
sprechend dem jeweiligen Wasserverbrauch vor-
zusorgeu sein
Am vorteilhaftesten ist es, die an der Bahn
gelegenen Einlieferungsstationen des Breun-
materials, als Abfaß- und zugleich Depotsta-
tionen zu bestimmen, wodurch die Frachtkosten
vollkommen erspart werden; insofern jedoch
auf längeren Strecken nicht alle Lokomotiven
in der Einlieferungsstation zur Ausrüstung ge-
langen können, ist das Brennmaterial in der
erforderlichen Menge auch in den nächsten
Heizhausstationen einzulagern. Ebenso müssen
die Stationen, in denen Roserve-, Schiebe-
oder Vorspannlokomotiven untergebracht sind,
mit entsprechenden Reserve vorraten ausgerüstet
weiden.
Die Verladung der Kohle auf den Tender
findet in der Regel mittel< gefüllter, auf Koh-
lenladebühnen bereitstehender Körbe statt; auch
kann die Verladung von den auf hochgelegenen
Gleisen stehenden Kohlenwagen unmittelbar in
die unter denselben aufgestellten Tender ge-
schehen; mitunter werden auch kleine eiserne,
mit Kohlen gefüllte Wagen, welche von ,
bewegt und über dem Tender ausgeleert
den, zur Füllung derselben verwendet.
8. Unterbringung des Lokomotiv-
personals. Ergiebt sich auf Grund des Loko-
motivturnus die Notwendigkeit, das Loko-
motivpersonal in einer End- oder Maschinen-
wecbselstation übernachten zu lassen, so muß
für die Unterbringung des Personals während
der Ruhezeit durch Errichtung einer Kaserne
mit der entsprechenden Anzahl von Lagerstätten
vorgesorgt werden. Ist in einer Station wegen
zu großer Entfernung von der an der Bahn
liegenden Ortschaft oder wegen Wohnungs-
mangels u. s. w. die ständige Unterkunft für das
Personal mit Schwierigkeiten verbunden, so
empfiehlt es sich, womöglich innerhalb oder in
der Nähe der Bahnhofräumlichkeiten Woh-
nungen für das Personal vorzusehen.
B. Bahnbetrieb.
1. Fahrplan und Belastung der Züge.
Für die Aufstellung des Fahrplans soll mit
Rücksicht auf die Betriebsökonomie, außer der
etwa von den Behörden bezüglich Postbeförde-
rung u. s. w. gestellten Anforderung, in erster
Linie der durch die Verkehrsdichte bedingte
thatsachliche Bedarf au Zügen maßgebend sein,
wenn durch dessen Deckung mindestens die
Selbstkosten hereingebracht werden. Zur Be-
urteilung dieses Umstände«, ist es daher ge-
boten, die Frequenz und die Belastung der
Züge stets im Auge zu behalten, um nötigen-
falls vom Standpunkt der wirtschaftlichen Zug-
förderung auf die Regelung der Fahrordnung
und auf etwaige Einleitung oder Einstellung
gewisser Züge hinwirken zu können.
Bezüglich der Fahrgeschwindigkeit ist zu be-
merken, daß dieselbe, bei gegebener Leistungs-
fähigkeit der Lokomotive, im allgemeinen von
der jeweiligen Belastung des Zugs und der
Bahnsteigung abhängen wird; es ist jedoch
mit Rücksicht auf andere maßgebende Um-
stände (gesetzliche Bestimmungen, Bauart und
Zustand der Fahrbahn und der Fahrbetriebs-
mittel, Bremsenanzahl u. s. w ) nicht immer
zulässig, die aus der Leistungsfähigkeit der
Lokomotive sich ergebende Fahrgeschwindig-
keit vollkommen zur Anwendung zu bringen.
Welche Umstände und in welchem Maß die-
selben auf die Begrenzung der Fahrgeschwin-
digkeit Einfluß üben, erscheint im Artikel Fahr-
geschwindigkeit näher erörtert; vom Stand-
punkt der Betriebsökonomie ist hierbei zu be-
achten, daß die Zugförderungskosten mit zu-
nehmender Geschwindigkeit bedeutend wachsen
und daß daher bei Zügen, die nicht an wichtige
Anschlüsse gebunden sind, wohl zu überlegen
ist, bis zu welchen Grenzen mit der Fahrge-
schwindigkeit derselben gegangen werden soll.
In welcher Weise die für die einzelnen
Zuggattuugen maßgebenden Geschwindigkeiten
bei der rechnerischen Ermittelung der Fahrzeiten
in Betracht gezogen und welche Zuschläge für
das Anhalten und Anfahren, bezw. das Durch-
fahren der Züge in Stationen zu machen sind,
iebt der Artikel .Fahrzeit" näher an. Was die
ei den Zügen vom Standpunkt der Zugförde-
Digitized by Google
Zugförderungsdienst
rung nötigen Aufenthalte zum Zweck der Nach-
fassung von Wasser und Brennmaterial, des
Ausputzens, Untersuchens und Schmierens der
Lokomotive, der Beigabe oder Abstellung von
Vorspann- oder Schiebelokomotiven, des even-
tuellen Maschinenwechsels und der Wagen-
untersuchung betrifft, so sollen dieselben mit
den aus Verkehrsrücksichten bedingten Aufent-
halten thunlichst zusammengelegt werden. Das
Wasserfassen und Ausputzen der Lokomotive
wird je nach der Belastung, Steigung und Brenn-
materialgattung notwendig werden : bei leichten
Schnell- und Personenzügen nach zurückgelegten
50—100 km, bei schweren Zügen derselben
Gattung schon nach 30—50 km, bei Güterzügen
nach 15— 30 km.
Nachdem das Wassernachfassen im all-
gemeinen etwa 4—8 Minuten (je nach der
Ausflußgeschwindigkeit des Wassers aus dem
Kran und der nachzufüllenden Menge) dauert,
so wird während dieser Zeit, wenn nötig,
Brennmaterial nachgefaßt und wenn die Loko-
motive über einem Putzkanal zu stehen kommt,
auch der Asch- und Rauchkasten bei derselben
gereinigt, sowie die Untersuchung und Schmie-
rung vorgenommen werden können.
Der Maschinenwechsel oder die Abstellung
einer Vorspanninasehiue, ebenso auch die Bei-
gabe einer Vorspann- oder Schiebelokomotive
werden je etwa 2—4 Minuten in Anspruch
nehmen.
Bezüglich der Belastung der Züge ist zu
bemerken, daß hierfür bei Schnell- und Per-
sonenzügen, abgesehen von der Leistungs-
fähigkeit der verwendeten Lokomotive, haupt-
sächlich die bei diesen Zügen zu erreichende
Fahrgeschwindigkeit maßgebend ist , wogegen
bei Güterzügen, bei welchen die Geschwindig-
keit in der Regel nur etwa 20—25 km pro
Stunde beträgt, die Abbeförderung einer mög-
lichst großen Belastung Hauptsache ist (s.
Belastung der Züge und Belastungstabellen i.
2. Lokomotivfahrdienst. Der Loko-
motivfahrdienst umfaßt die Wartung, Unter-
suchung und Instandsetzung der Lokomotiven
vor der Fahrt, die rechtzeitige Beistelluug der-
selben zum Fahrdienst in vollkommen betriebs-
sicherem Zustand, die Führung, Bedienung und
Beobachtung der Lokomotiven während der
Fahrt und der Aufenthalte in Zwischenstationen
wie auch die Vorkehrungen und Verrichtungen
nach Beendigung der Fahrt.
Zum Fahrdienst gehört auch die Besorgung
des Vorspann-, Schiebe-, Raugier- und R«-serve-
dienstes und der Schneepflugfahrten; auch er-
giebt sich die Notwendigkeit, Lokomotiven mit-
unter ohne Zug (leer) oder in ungeheiztem
Zustand (kalt) verkehren zu lassen.
Diesbezüglich sei dem unter Lokomotiv-
fahrdienst Gesagten noch folgendes beigefügt.
Vorspanninaschinen werden den Zügen
über örtliche Steigungen nur bei Überschreitung
der Höchstbelastung, ferner bei ungünstigen
Witterungsverhältnissen oder bei nicht voll-
kommen dienstfähigen Lokomotiven beigegeben.
Muß bei einem Zug eine Vorspannlokomotive
verwendet werden, so soll dieselbe womöglich
gleicher Kategorie wie die Zugmaschine sein
oder eine der letzteren gleiche Geschwindigkeits-
grenze besitzen; steht eine derartige Loko-
motive nicht zur Verfügung, so soll diejenige
als erste an die Spitze des Zugs gestellt werden,
welcher eine höhere Geschwindigkeitsgrenze
zukommt; für alle Fälle soll jedoch die Ge-
schwindigkeitsgrenze der zur Vorspannleistung
bestimmten Lokomotive nicht kleiner sein, als
die Fahrgeschwindigkeit des Zugs, dem vor-
gespannt wird, weil sonst die Fahrzeit des
Zugs verlängert, bezw. der Zug verspätet
' werden müßte.
Nachdem die an der Spitze des Zugs be-
findliche Lokomotive als die führende zu be-
trachten ist, hat dieselbe bei der Abfahrt sich
zuerst in Bewegung zu setzen, sodann während
der Fahrt den Gang des Zugs zu regeln und
die Signale mit der Dampfpfeife zu geben,
wogegen die zweite Lokomotive erst dann
Dampf giebt, wenn die erste bereits angezogen
i hat ; hierdurch werden heftige Stöße beim An-
fahren und daraus folgendes Reißen der Kuppe-
lungen vermieden. Beim Anhalten soll vorerst
die zweite Lokomotive den Regulator schließen,
damit sie die vordere nicht schiebt.
Die Stellung beider Lokomotiven muß immer
mit dem Schlot voraus sein; die Ausrüstung
derselben mit Wasser und Brennmaterial soll
möglichst abwechselnd geschehen, um die
normal vorgesehenen Zugförderuogsaufentbalte
nicht überschreiten zu müssen.
Außer zwei Maschinen an der Spitze des
Zugs kann nötigenfalls auch eine dritte Loko-
motive als Nachschiebmaschine verwendet
werden.
Die Belastungen für zwei Lokomotiven an
der Spitze des Zugs richten sich nach der als
zulässig erachteten Grenze der Inanspruchnahme
der Zugvorrichtung.
Bei manchen Bahnen (z. B. österreichische
Staatsbahnen) ist eine größte Zugkraft von
10 000 kg gestattet, was einer Inanspruchnahme
der Schraubenkuppel (nach dem Normale des
V. D. E -V.) von 1170 kg pro cm2 entspricht.
Auf manchen Bahnen wird mit der Zug-
kraft bei Güterzügen anstandslos sogar bis
auf 14 000 kg gegangen, was einer Beanspruchung
der Schraubenkuppel von 1640 kg pro ein'-,
somit bei einer Bruchfestigkeit von 4000 kg pro
cm-, einer kaum 2" ..fachen Sicherheit gegen
Bruch entspricht.
Mit Rücksicht auf die bedeutenden Er-
schütterungen des Uberbaues, die bei Verwen-
dung zweier Lokomotiven an der Spitze des Zugs
eintreten, ist für die Fahrgeschwindigkeiten
derselben bei vielen Bahnen eine entsprechende
Grenze festgesetzt.
Nachdem bei Verwendung von Vorspann-
maschinen die Ausnutzung der Zugkräfte nur
bis zu einem gewissen Grad möglich ist, em-
pfiehlt es sich, in allen Fällen, wo zur Beför-
derung eines Zugs mit nicht zu hohen Ge-
i schwindigkeiten eine zweite Lokomotive not-
wendig wird, statt des Vorspann- den Schiebe-
dienst einzuführen, wodurch nicht nur die volle
Ausnutzung beider beim Zug verwendeten
Lokomotiven ermöglicht, soudern überdies auch
der Vorteil der Sicherheit gegen das Entrollen
und der Schonung der Zugvorrichtung erreicht
wird. Bei häutigem Wechsel von Gefälle und
I Steigung ist jedoch der Schiebedienst grund-
[ sätzlich auszuschließen, weil das häutige An-
fahren der Schiebelokomotive an den Zug wäh-
rend der Fahrt wegen der hierdurch gegebenen
Gefahr ebensowenig zulässig erscheint, wie das
öftere Stehenbleiben des Zugs zum Zweck der
Digitized by Google
8598
Zugförderungsdienst
Anstellung der Schiebelokoinotive. Ausge-
schlossen von der Beförderung mit Schiebe-
Iokomotiren sind Wagen, deren Buffer sich nicht
berühren, Langholz wagen mit steifer Kuppel
und Wagen mit schadhaften Buffern.
Bei Personenzügen wird bei jeder Uber-
schreitung der normierten Höchstbelastung,
bei Güterzügen aber nur dann eine zweite
Lokomotive beigegeben, wenn die Überlast
mindestens einen bestimmten Prozentsatz (zu-
meist 40jtf) über die normierte Belastung be-
trägt oder aber, wenn dringliche Fracht (Lebende
Tiere, Lieferzeitgüter, Approvisionierungsartikel
n. s. w.) das Abhängen der Überlast nicht zu-
läßt.
Die Schiebelokomotive darf mit dem
Zug nicht gekuppelt sein und soll thunlichst
mit dem Schlot voraus stehen. Nach den
technischen Vereinbarungen über den Bau und die
Betriebseinrichtungen der Haupteisenbahnen des
V. D. E.-V. soll beim Schieben die Geschwindig-
keit von 46 km pro Stunde nicht überschritten
werden ; auch soll das Schieben von Zügen, an
deren Spitze eine Zuglokomotive nicht vor-
handen ist, nur gestattet sein auf Stationen,
bei Arbeitstagen und Fahrten von oder nach
benachbarten Gruben und Werken, wie auch in
Notfällen, und soll hierbei eine Geschwindigkeit
von 24 km in der Stunde nicht überschritten
und außerhalb der Stationen der vorderste Wagen
durch einen Zugbegleiter besetzt werden (S 169).
In Österreich-Ungarn beträgt die beim Nach-
schieben gesetzlich gestatteteHöchstgesch windig-
keit 35 km pro Stunde ; in Deutschland kommen
bei einzelnen Bahnen beim Schieben Geschwindig-
keiten von 42 km vor.
Innerhalb der zulässigen Geschwindigkeits-
grenze kann auch den personenführenden Zügen
nachgeschoben werden, doch soll der letzte
Wagen mit Personeu nicht besetzt werden
und nur als Schutzwagen dienen. Manche
Bahnen schließen den Schiebedienst bei Per-
sonenzügen aus, teils um etwaige Unfälle
infolge von Entgleisungen und Zusammen-
stößen nicht durch das Nachdrängen der
Schiebelokomotive noch zu vergrößern, teils
auch deshalb, um die beim Schiebedienst er-
forderliche Minderung der Fahrgeschwindigkeit
zu vermeiden.
Beim Anfahren muß zuerst der Führer der
Schiebeloknmotive Dampf geben, und erst wenn
die rückwärtigen Wagen sich zu bewegen be-
ginnen, giebt auch der Lokomotivführer an der
Spitze des Zugs Dampf.
Während der Fahrt muß eine möglichst
gleichmäßige Geschwindigkeit eingehalten wer-
den und soll sich die Schiebelokomotive in der
ganzen Schiebestrecke vom Zug nicht trennen;
tritt letzteres doch ein, so hat sie sich nur
dann an den rollenden Zug anzuschließen,
wenn dies vollkommen stoß- und gefahrlos
geschehen kann; ist dies nicht möglich, so
muß der Zug zunächst angebalten und erst
dann angefahren werden. Beim Anhalten des
Zugs muß stets vorerst die Schiebe- und so-
dann die Zuglokomotive zum Stehen gebracht
werden.
Hört der Schiebedienst während der Fahrt
auf einem Punkt der offenen Strecke auf, so
folgt die Schiebelokomotive von diesem Punkt
aus dem Zug oder sie kehrt in die vorher-
gehende Station zurück.
Die Rückkehr der Vorspann- oder Schiebe-
maschinen hat nach bestimmten Fahrordnungen
zu geschehen.
Schneepflugfahrten. Bei mäßi^r
Schneelage oder bei leichten Schneeverwehungen
wird es wohl möglich sein, mit den an der
Lokomotive angebrachten Schneepflug bl et hea
oder Pflügen, bei eventueller Abnahme des tief-
gehenden Aschkastens durch den Schnee durch-
zukommen.
Ist jedoch ein Steckenbleiben des Zugs zu
befürchteu, so muß derselbe zunächst vor der
kritischen Stelle angehalten, gedeckt und durch
Signale abgesagt werden; sodann ist mit der
vom Zug abzukuppelnden Lokomotive, bei
Aussicht auf Erfolg, der Durchbruch de«
Hindernisses mit einer solch gemäßigten Ge-
schwindigkeit zu versuchen, daß, wenn auch
ein Festfahren im Schneehindernis eintreten
I sollte, doch niemals ein Feststecken stattfindet
i und es noch immer möglich wird, die
; Lokomotive bei größerem Kraftaufwand aus
l dem Hindernis zu befreien und auf die freie
Bahnstrecke zurückzukehren. Nun müssen die
' Schienen an der Stelle des Festfahrens von
dem zusammengepreßten Schnee, ebenso auch
die Lokomotivräder von den Eisklumpen ge-
reinigt werden.
Der Durchbrucbversuch ist solange fortzu-
setzen, bis das Hindernis überwunden oder
die Unzulänglichkeit der Versuche festgestellt
! ist. Im letzteren Fall ist der Zug nach ent-
sprechender Signalisierung mit der größten
Vorsicht zurückzuschieben, um bei etwaigen
Schneehindernissen das Entgleisen der ge-
j schobenen, leichten Wagen zu verhindern.
Ist das Schneehindernis so groß, daß zur Be-
seitigung desselben ein Schneepflug verwendet
werden muß, so hat derselbe vor die Maschinen-
brust mit der Spitze nach jener Richtung
, gestellt zu werden, wohin er verkehren soll.
' Werden hierbei zwei Lokomotiven verwendet,
so soll die zweite Lokomotive tunlichst eine
der ersten entgegengesetzte Stellung bekommen,
. so daß die Tender beider Maschinen aneinander
zu stehen kommen. Auf dem Schneepflug selbst
darf sich niemand befinden. Die Arbeiten mit
dem Schneepflug müssen stets von einem
i streckenkundigen Organ geleitet werden, welches
j über die Fahrgeschwindigkeit und die anzu-
wendende Lokomotivkraft Anordnungen zu
I treffen hat.
Der einem vorausgebenden Schneepflug fol-
fende Zug darf niemals mit einer größeren
ahrgeschwindigkeit verkehren als der Schnee-
Pflug-.
Bei Schneeverwehungen oder bei Schnee-
pflugfahrten, die ein längeres Verweilen der
Lokomotive auf offener Strecke herbeiführen,
ist der Wasserstand im Kessel, wie auch de*
Vorrat an Wasser und Brennmaterial stets
; im Auge zu behalten, und nötigenfalls recht-
I zeitig in die vorhergehende Station zur Er-
i gänzung der bezüglichen Vorräte zurückzu-
I fahren. Sollte inzwischen der Rückzug durch
: Verwehung unmöglich geworden und auch das
j Vorwärtsfahren zur nächsten Station nicht
durchführbar sein, so ist nach Erschöpfung
des Wasser- und Brenntnaterialvorrats die
Lokomotive kalt zu machen und unbenutzt
' stehen zu lassen. Von Wichtigkeit ist es. das
[ Einfrieren des Wassers in den Speiseapp.iraten.
Digitized by Google
Zugförderungsdienst
Rohren, Cylindern u. s. w. zu verhindern, was
durch öffnen der Ablaßhähne, nötigenfalls auch
durch Ablassen des Wassers aus dem Kessel und
dem Tender zu geschehen hat.
Bei lebhafter Verkehrsentwicklung in nur
einer Richtung kann es häufig notwendig wer-
den, durch Einleitung von Maschinenzügen nach
bestimmten Fahrordnungen die Rücksendung
der nicht geheizten (kalten) Lokomotiven mög-
lichst zu beschleunigen.
Beim Verkehr kalter Lokomotiven müssen
die Leitstangen abgenommen, die Steuerung
ausgerückt, der Kreuzkopf festgestellt und die
Cyhnderhähne geöffnet werden; hat die kalt
beförderte Lokomotive keinen Dampf mehr, so
genügt zur Bedienung der Lokomotive ein Heizer
oder ein anderes fachkundiges Organ, welches
dieselbe überwacht und das Bremsen und
Schmieren besorgt.
3. Überwachung des Fahrdienstes.
Von Zeit zu Zeit müssen die Aufsichtsorgane
des Z. Dienstfahrten auf der Lokomotive unter-
nehmen und hierbei hauptsächlich kontrollieren,
die Dienstleistung des Lokomotivpersonals, die
Fähigkeit des Heizers die Lokomotive rasch und
sieber zum Stehen zu bringen und in diesem
Zustand gefahrlos zu erhalten, das Verhalten der
Brenn- und Schmiermaterialien, die Leistungs-
fähigkeit, den Zustand und Gang der Lokomotive
samt Tender, den Verbrauch an Speisewasser,
die Möglichkeit der Einhaltung der Fahrzeiten,
Geschwindigkeiten und Aufenthalte für Betriebs-
zwecke, die Wirksamkeit der Bremsen u. s. w.
Zur Kontrolle der Fahrgeschwindigkeiten
kommen auch Geschwindigkeitsmesser (». Fahr-
geschwindigkeitsmesser) in Verwendung.
4. Lokomotivausrüstung. Jede im
Dienst befindliche Lokomotive samt Tender
muß mit nachfolgenden Ausrüstungsgegen-
ständen versehen sein, und zwar: •! Fackeln,
1 Kuppelungsbolzen, 1 seitlichen Kuppelungs-
stange, 1 steifen Verbiudungskuppel zwischen
Lokomotive und Tender, 2 Wagenkuppelketten
(bei Lastzugmaschinen), 1 \\ agenschrauben-
kuppel (bei Personenzugmaschinen), 1 Satz
Vorsteckstifte, 4 eisernen Siederohrstoppeln,
4 hölzernen Siederobrstoppeln, 0,5 kg Hanf-
und Asbestschnüren, 1 Maschinenzugleine (20 m
lang), 1 Blechkübel für Unschlitt, 1 Borst-
wisch, 1 Blechbüchse für Fuhrerbüchel,
1 Stoppeleintreibdorn, 2 Handdurchschlägen,
2 Wassereimern von Blech, 1 Holzhacke, 1 Schür-
baken, 1 Beißzange, 1 Bankhammer (V:2 bis
3 kg), 1 Handhammer (von 3—5 kg), 1 Kupfer-
hammer, 2 eisernen Hebeln (Beißer), 2 Kannen
bis 2*,t kg für Mineral- und Brennöl, 1 Öl-
abfaßkanne für 3 kg, 1 Schmierkanne, 1 Werk-
zeugkiste mit Vorhängeschloß, 1 Kackelkiste,
1 lenderkiste für Kleider, 1 Wasserstandsglas-
kistchen mit 3 Gläsern, 6 Lokomotivsignal-
laterneu, 2 Laternen für Wasserstand und
Manometer, 2 Handmeißeln, 2 Kreuzmeißeln,
1 Aschenräumer, 1 Raucbkastenräumer, 1
Kohlenschaufel, 1 Schlackenschaufel, 2 Signal-
scheiben von Blech, 2 Vorhängschlössera samt
Schlüsseln, 1 Satz deutscher Schraubenschlüssel,
1 französischen Schraubenschlüssel, 1 Aufsteck-
schlüssel, 1 Kostspieß, 1 Pratzenwinde, 1 eng-
lischen Schraubenwinde, 1 Stockwinde, 1 Kohlen-
zange, 1 Schraubenzieher, 1 Lampenschere,
2 Glutpfaunen, 6—8 Federunterlageisen und
Hölzern.
Encyklopidi* do* EtonbtfaoweMM.
6. Betriebsstörungen. Treten während
der Fahrt plötzlich Gebrechen an Fahrbetriebs-
mitteln ein, so werden in den meisten Fällen
Erfahrung und Sachkenntnis die richtigen
Mittel an die Hand geben, um langdauernde
Verkehrsstörungen und Unfälle zu vermeiden,
mindestens aber schädliche Folgen derselben
möglichst abzuschwächen. Kaltblütigkeit und
Geistesgegenwart sind selbstverständlich in
allen Fällen unerläßliche Grundbedingungen
für ein zweckmäßiges Vorgehen. Allgemeine
Regeln für die Art des Eingreifens bei ver-
schiedenartigen Ereignissen aufzustellen, ist
wohl nicht möglich.
Für das Vorgehen beim Eintritt bestimmter
Gebrechen an den Lokomotiven pflegen übrigens
nachstehende Anhaltspunkte gegeben zu werden:
a) Beim Platzen eines Feuerrohrs sind die
beiden Mündungen sofort und womöglich noch
ehe der Wasserstand unter den tiefsten Pro-
bierhahn sinkt, mit Stoppeln zu verschließen.
b) Beim Versagen beider Speisevorrichtungen
ist anzuhalten und sind dieselben zu unter-
I suchen. Kann das Gebrechen bei keiner der-
selben behoben werden, so ist das Feuer durch-
zustoßen (auszureißen), die Asch kästen klappen
sind zu schließen, die Sicherheitsventile auf-
zuschrauben, die Heizthür ist zu öffnen und
alles vorzukehren, was zum Sinken der Dampf-
spannung beiträgt. Schließlich ist eine Hilfs-
lokomotive zu verlangen.
Im Winter ist das Einfrieren der Apparate
und deren Leitungen durch Erwärmen der-
selben zu verhindern; aus demselben Grund
soll zur Erwärmung der Tenderwasserleitungs-
rohre von Zeit zu Zeit aus der Maschine Dampf
in den Tender geleitet werden, wobei jedooh
das Tenderwasser nicht zu sehr erhitzt w» r-
; den darf.
et Beim Eintritt eines Federbruchs kann,
! insofern hierdurch keine weitere Beschädigung
eingetreten ist und die einseitige Lage des
: Fahrzeugs durch Unterstützung der Lager
, mittels Unterlagstöckel beseitigt werden konnte,
j die Fahrt mit gemäßigter Geschwindigkeit fort-
! gesetzt werden ; sonst muß eine Hilfslokomotive
angefordert werden.
d) Bei Brüchen an Cylinderdeckeln, Schie-
bern oder am Laufwerk, welche auch das Ab-
montieren der Kuppelstangen einer Seite er-
fordern, ist die Lokomotive kalt zu machen
und eine Hilfsmaschine zu verlangen.
e) Beim Eintritt eines Gebrechens auf einer
Seite am Kolben samt Stangen, Kreuzkopf,
Treibzapfen, an der Treibstange oder Treib-
I kurbel, sowie bei Gebrechen am Schieber und
an der Steuerung ist in folgender Weise vor-
zugehen : Die Treibstange ist auszuhängen, der
I Kolben in eine Endstellung zu schieben und
I der Kreuzkopf in der entsprechenden Lage
zu befestigen; die Steuerung i--t soweit zu de-
montieren, daß auf den Schieber keinerlei Be-
wegung übertragen werden kann; der Schieber
ist durch einseitiges Anziehen der Stopfbüchse
derart festzustellen, daß der Ausströmkanal und
der vom Kolben gedeckte Einströmkanal ge-
schlossen sind.
Sollte es nicht möglich sein, die Fahrt mit
dem Zug bei nur einem in gutem Stand befind-
lichen Cylinder fortzusetzen, so soll wenigstens
die Lokomotive ohne Zug in die nächste Station
gebracht werden.
228
Digitized by Google
3600
Zugförderungsdienat
/) Wird eine Kuppelstange, Kuppelkurbel
oder ein Kuppelzapfen dienstuntauglich, so ist
die betreffende Achse beiderseits abzukuppeln
und die Fahrt womöglich mit der Treibachse,
bezw. den noch übrigen gekuppelten Achsen
fortzusetzen.
g) Beim Bruch eines Radreifens ist unter
allen Umständen eine Hilfsmaschine anzu-
fordern und die schadhafte Maschine thun-
lichst derart zu befördern, daß die Achse mit
dem schadhaften Badreifen nicht die füh-
rende ist.
h) Beim Brechen einer Lokomotiv- oder
Tenderachse, in vielen Fällen sogar beim bloßen
Losewerden eines Rads an der Achse oder eines
Radreifens, wird eine Hilfslokomotive herbei-
zurufen sein.
ij Beim Versagen des Regulators ist für
den Fall, als derselbe nicht sofort in Stand
gesetzt werden kann, die Fahrt zu unterbrechen
und die Lokomotive kalt zu machen.
Jfc) Beim Versagen der Dampfpfeife darf
die Fahrt in die uächste Station nur bei un-
gehinderter Fernsicht und größter Achtsamkeit
fortgesetzt werden.
I) Beim Untauglich werden der Tenderbremse
muß die Zahl der besetzten Wagenbremsen
entsprechend vermehrt oder die Zugbelastung
vermindert werden.
Im allgemeinen ist an die Behebung eines
eintretenden Gebrechens an der Lokomotive
nur dann zu schreiten, wenn dies rascher er-
folgen kann, als das Herbeischaffen einer Hilfs-
lokomotive.
Entgleiste Fahrbetriebsmittel hat der Loko-
motivführer wieder in das Gleis einzuhebeu,
sofern er diese Arbeit mit den ihm zur Ver-
fügung stehenden Hilfskräften und Werkzeugen
mit Erfolg durchzuführen im stände ist;
andernfalls ist eine Hilfslokomotive mit Ar-
beitern zu verlangen, und werden dann die
Arbeiten von den mit der Hilfsmaschine ein-
langenden Aufsichtsorganen geleitet.
Zu den in Mängeln der Fahrbetriebsmittel zu
suchenden Ursachen der Entgleisungen ge-
hören :
Lose Räder und Tyres, einseitige Belastung,
Spießen der Achslager in den Führungen oder
unzureichendes Lagerspiel, gebogene Achsen,
scharfe Spurkränze, unrichtige Spurweite, Unter-
schied in den Laufkreisdurchmessern zusam-
mengehöriger Räder, nichtparallele Achsen ein
und desselben Fahrzeugs, Federbrücbe, Gleiten
der Räder in Krümmungen durch zu stark"»
Bremsen, zu großer, fester Radstand beim Be-
fahren scharfer Krümmungen, stark verschie-
dene Bufferhohe zweier anstoßender Fahrzeug«.-,
starker, einseitiger Bufferdruck in Kurven, feh-
lende Buffer, Achs- und Tyresbrtiche. Achs-
brUche können übrigens ebensogut Ursache als
auch Folge der Entgleisung sein.
Überdies können Entgleisungen hervorge-
rufen werden durch zu große Fahrgeschwindig-
keit, zu starkes Bremsen der Zugmaschine
auf Gefällen, zu rasches Schieben, ferner durch
Fortwirken der Schiebeinaschine beim Nach-
schiebedienst während die Zugmaschine laug-
samer fährt oder anhält, und endlich durch
Schäden der Fahrbahn oder durch Hindernisse,
die sich auf derselben befinden.
Über die Behebung von Entgleisungen s. den
Artikel Entgleisungen.
6 Periodische Untersuchung der
Lokomotiven und Tender. Um Betriebs-
störungen infolge von Maschinengebrecheu mög-
' liehst zu begegnen, müssen gewisse Lokomotiv-
und Tenderbestandteile periodisch einer gründ-
lichen Revision unterzogen werden. Zu diesen
Bestandteilen gehöreu vornehmlich:
Der Regulator samt BewegungsmechanU-
mus, die Sicherheitsventile, Manometer, Wasser-
standszeiger, Injektoren, Speiseköpfe, Dauipf-
kolben, Dainpfscbiebcr samt Rahmen und Ver-
bindungen mit dem Gelänge, Apparate und
; Leitungen der kontinuierlichen Bremse und
der Dampfheizvorrichtung, Verkuppelung und
Spann vorrichtuug zwischen Lokomotive und
Tender und an der Brust derselben, Tragfedern
uud ihr Gehänge, Treib- und Kuppelstangen,
Kurbeln, Zapfen uud Kreuiköpfe, Achsen, Lager
uud ihre Führungen.
Die Untersuchungstermine sind nach Fahrt-
kilometern oder nach der Dienstzeit festzu-
setzen und sind über die stattgehabte Vor-
nahme der Untersuchung Aufschreibungen zu
führen.
Bei den österreichischen Staatsbahnen sind
die einzelnen Bestandteile in folgenden Zeit-
abschnitten zu untersuchen, uud zwar:
<*) Nach einjähriger Dienstleistung: Regu-
lator, Dampfbeuvorrichtung;
M nach sechsmonatlicher Dienstleistung:
Sicherheitsventile, Dampfkolben uud Schieber
samt Rahmen und Verbindungen mit dem Ge-
stänge, Truckgestellverbindung mit dem Haupt-
rahmen. Injektoren und Pumpen. Manometer
i und kontinuierliche Bremsen;
c) nach einmonatlicher Dienstleistung: Kup-
pelung und Spannvorrichtung zwischen Loko-
motive und Tender wie auch Kuppelung an
der Brust, Treib- uud Kuppelstangen, Kurbeln,
Zapfen. Kreuzköpfe.
d) Schnell-, Personenzug- und Verschub-
lokomotiren samt deren Tender müssen nacb
zurückgelegten 100 000, alle übrigen Lokomo-
tiven samt Tender nach zurückgelegten 80 000
Lokomotivkilometern, spätestens aber nach
zweijähriger Betriebsperiode ausgebunden und
in allen Gangteileu revidiert werden: hierbei
ist eine Stunde Verschieben = 10 Lokomotiv-
kilometern und eine Stunde Dampfhalten =
2 Lokomotivkilometern zu rechnen.
7. Lberwachune der Dampfkessel
Zum Zweck der Betriebssicherheit und zweck-
mäßigen Instandhaltung der Dampfkessel müssen
dieselben in bestimmten, von der Güte des Ver-
wendeteil Wassers abhängigen Zeitabständen
vom Kesselstein gereinigt und einer genauen
äußeren und inneren Hevision unterzogen wer-
den (s Auswaschen der Kessel, Danipfke>?el-
explosionen, Dampfkesseluntersuchungj Die
Termine und näheren Bestimmungen für die
Vornahme der inneren und äußeren Kessel-
revision sind in den einzelnen Ländern gesetz-
lich geregelt und in dem Artikel Dampfkessel
angeführt.
Vom Ergebnis der Kesseluntersuchung und
dem Umfang der ausgeführten Kesselreparatur
| hängt es ab, ob die gesetzlichen Termine nicht
i etwa abzukürzen sind.
Diesbezügliche Vorschriften enthalten die
! technischen Vereinbarungen über den Bau und
die Betriebseinrichtungen der Haupteisenbahnen
1 des V. D E.-V. in den §§ 1W-171.
Digitized by Google
Zugförderungsdienst
3601
8. Wasserspeisungsdienst. In Sta-
tionen, in denen die Wasserförderungsanlage
sich innerhalb der Werkstättenräumlichkeiten
befindet, obliegt der Wasserspeisungsdienst der
Werkstätte, sonst aber der Zugförderung. In
Wasserstationen, in denen weder ein Heizhaus
noch eine Werkstätte vorhanden ist, überwacht
der Station8vor8tand den Pumpenwärter hin-
sichtlich seiner Dienstesausübung, doch müssen
auch die Zugförderungsaufsichtsorgane von
Zeit ru Zeit die Dienstleistung des Pumpen-
wärters ebenso wie die Wasserstationsanlage
genauestens kontrollieren.
Bei Wasserförderanlagen mit Dampfmaschi-
nenbetrieb hat der Pumpenwärter folgendes zu
beachten :
Das Anheizen darf nur bei genügend ge-
fülltem und rollkommen geschlossenem Kessel
stattfinden; vorher müssen der Rost und
Aschenfall gereinigt und die Feuerrohre, wenn
der Kessel solche hat, durchgestoßen und aus-
geputzt worden sein. Während der Feuerung,
ebenso auch unmittelbar nach Einstellung der-
selben darf der Kessel keinem kalten Luftzug
ausgesetzt werden, weshalb die Feuerthür thun-
lichst geschlossen zu halten ist. Das Beschicken
des Rostes muß gleichmäßig geschehen, der
Wasserstand stets auf normaler Höhe erhalten
werden und darf die Dampfspannung die vor-
geschriebene Grenze niemals überschreiten.
Die Manometer und Sicherheitsventile müs-
sen sich stets in vollster Ordnung befinden,
ebenso auch der ganze Bewegungsmechanismuö
und die Dichtungen. Die in Lagern laufenden
Teile dürfen nicht schlottern, alle Ventile müs-
sen gut schließen und die sich reibenden Be-
standteile ordentlich geschmiert werden.
Die Reservoirs, Röhrenleitungen, Wasser-
kräne, Pulsometer, Ejektoren und Brunnen
müssen beaufsichtigt und Undichtigkeiten oder
Gebrechen derselben sofort beseitigt werden.
Die Dampfkessel müssen zu den vorgeschrie-
benen Terminen ausgewaschen und die Reser-
voirs von Zeit zu Zeit entleert und vom Schlamm
gründlich gereinigt werden. Ist ein Hinab-
steigen in den Brunnen notwendig, so hat dies
nur im Beisein einer zweiten Person (zur et-
waigen Hilfeleistung), und zwar erst dann zu
geschehen, wenn man sich durch Hinablassen
einer brennenden Kerze die Überzeugung ver-
schafft hat, daß ein Ansammeln von schädlichen
Gasen im Brunnen nicht stattgefunden hat.
Vor Eintritt der kalten Jahreszeit müssen
die Kräne und Wasserleitungen durch Umhüllen
mit Stroh, bezw. durch Eindeckung mit Dün-
ger gegen das Einfrieren geschützt werden. Die
Reservoirräume müssen geheizt oder es muß in
die Reservoirs Auspuff-, bezw. frischer Dampf
geleitet werden. Das verbrauchte Wasser muß
stets rechtzeitig in die Reservoirs nachgepumpt
werden.
Kleine Reparaturen müssen vom Pumpen-
wärter selbst durchgeführt werden, zu welchem
Zweck derselbe mit dem nötigen Werkzeug (Feil-
bank, Schraubstock, Hammer, Meißel, Schrau-
benschlüssel u. dgl). welches er übrigens voll-
kommen in Stand halten muß, ausgeröstet wird.
Mit den aufgefaßten Materialien soll mög-
lichst sparsam umgegangen werden; der Ver-
brauch kann pro ms geförderten oder veraus-
gabten Wassers festgesetzt und ein Ersparnis
prämiiert werden. Zur Kontrolle der geförderten
bezw. verausgabten Wassermengen finden Hub-
zähl^r bezw. Wassermesser Verwendung.
Über die wichtigsten Konstruktionsdaten
der maschinellen Anlage, die Wasserausfluß-
menge pro Minute bei den Kränen, die Leistungs-
fähigkeit der Pumpe pro Stunde, den Bedarf
beim stärksten Verkehr innerhalb 24 Stunden,
die Ergiebigkeit des Brunnens zu verschiedenen
Jahreszeiten, die vorzunehmenden und vorge-
nommenen inneren und äußeren Kesselrevisionen
und Kesselauswaschungen, dann über das that-
I sächlich geförderte und etwa an fremde Dienst-
zweige oder Bahnen abgegebene Wasser, die
Schöpfdauer und die Kosten eines geförderten
ms Wassers, soll Vormerk geführt werden.
Vom Eintritt einer Störung im Betrieb einer
Wasserstation müssen sowohl die Xachbarsta-
tionen als auch die angrenzenden Heizhaus-
leitungen sofort verständigt werden und muß
die Wasserabfassung bei den Zügen derart ge-
ändert werden, daß eine Verkehrsunterbrechung
vermieden wird.
9. Brennstoffbeschaffung. Ist die
Menge und Gattung des anzuschaffenden Brenn-
stoffs auf Grund des letztjährigen Bedarfs und
unter Berücksichtigung der voraussichtlichen
höheren oder geringeren Verkehrsdichte im
I Lieferungsjahr festgestellt und sind zufolge der
! Lieferungsausschreibung die einzelnen Anbote
I eingelangt, so wird die Prüfung derselben und
die Verteilung der Lieferungen an die einzelnen
I Bewerber unter Berücksichtigung nachstehender
1 Anhaltspunkte vorzunehmen sein.
Auf Grund der vorliegenden, für die je-
weilige Einbruchstation gestellten Einheits-
preise und der durch vorhergehende Proben
ermittelten Verdampfungsfähigkeit des betreffen-
den Brennstoffs werden die Kosten einer Tonne
' verdampften Wassers ab den einzelneu Brenn-
material-Depotstationen ermittelt, wobei zu den
ab der Einbruchstation angebotenen Preisen
I die Ladekosten und Regiefrachtsätze von der
Einbruchstation bis zur Depotstation zu rechneu
sind. Sind die Einheitspreise ab der an der Bahn
gelegenen Grube gestellt, so sind auch die Mani-
pulations- und Schleppgebühren bei der Fracht-
berechnung mitzuberüeksichtigen .
Aus den so ermittelten Kosten entnimmt
man, welches Brennmaterial in den einzelnen
I Depotstationen das billigste ist, und welchem
also mit Rücksicht auf deu Preis der Vorzug
zu geben ist (s. auch den Artikel Brenn-
materialien).
Das billigste Brennmaterial ist aber nicht
immer auch das beste; es handelt sich unter
Umständen (namentlich bei Schnellzügen oder
auf Strecken mit sehr bedeutenden Steigungen)
hauptsächlich um hohe Verdampfungsfähigkeit
des zur Verwendung gelangenden Brennmaterials,
welches auch möglichst schlacken- und rauchfrei
sein soll. Es wird sonach vorerst dieser Bedarf
von der angeboteneu besten Breunmaterial-
gattung sicherzustellen seiu. Sodann wird festzu-
halten sein, daß Brennmaterial von unbekannter
I oder nicht selbst erprobter Gattung nur in ver-
I hältnismäßig geringen Menden zu beschaffen ist,
; und daß es sich bei gleichwertigem Bremi-
■ material gleich leistungsfähiger Firmen em-
pfiehlt eher mehrere Bezugsquellen als nur eine
zur Lieferung heranzuziehen, weil hierdurch et-
waigen Stockungen in der Einlieferung leichter
begegnet werden kann.
3S8«
Digitized by Google
3602 Zugführer -
10. Verrechnung wesen. Die Verrech-
nung der Kosten des Z. umfaßt die Ausgaben
für die Bezüge des Personals, sowie für die
Material- und Inventargegenstände, und gliedert
sich, entsprechend den Angaben im Artikel
„ Bahnerhalt ungu in die Geld-, Material- und
Inventarrechnung. Rücksichtlich der Grund-
sätze für die Aufstellung dieser Rechnungen
wird auf den genannten Artikel verwiesen.
Rosner.
Zugführer, Zugmeister {Chief guard; Chef-
garde, m., Chef, in., du train). Der Z. ist der
oberste Beamte des Begleitpersonals des Zugs
(s. Zugpersonal).
Znggattnng {Classe of train ; Cateyorie,
f., de trnin). Man kann die Eisenbahnzüge
von verschiedenen Gesichtspunkten einteilen. So
unterscheidet man fahrplanmäßige und auter-
fahrplanmäßige (Sonderlüge), regelmäßig, und
zwar täglich oder nur an bestimmten Tagen oder
zu bestimmten Jahreszeiten (Sonntags-, Ferien-,
Sommerzüge u. s. w.i, oder nur nach Bedarf
verkehrende, ferner Tag- und Nachtzüge. Nach
der Geschwindigkeit unterscheidet man Schnell-
züge und Personenzüge im engeren Sinn, nach
dem Verkehrszw^ck Personen-, Post-, Militär-,
gemischte und Güterzüge, dann Material- und
Arbeitszüge.
Näheres s. die Einzelartikel, insbesondere
die Artikel gemischte Züge, Güterzüge und
Personenzüge
Zaggebrechen sind Mängel, die am Zug
vorkommen; dieselben können sich sowohl im
Betriebsdienst, wie auch den Reisenden unan-
genehm bemerkbar machen. '/.. ersterer Art
sind z. B. Mängel an Lokomotiven und Wagen,
wie Rohrrinnen, undichte Kolben, Schäden an
den Kuppelungen, Radreifenbrüche, Warmlaufen
der Achslager, Versagen der Bremsen u. dgl. m.
Als Z. letzterer Art sind besonders zu nennen:
schlechte Lüftung, Reinigung, Beleuchtung und
Heizung, unruhiger Lauf der Wagen, sowie
ungeschicktes, ruckweises Biemsen u. dgl. m.
Das Publikum wird sehr leicht geneigt sein,
die Güte und Leistungsfähigkeit einer Eiseu-
bahnverwaltung nach der mehr oder minder
großen Häutigkeit vorkommender Z. zu beur-
teilen. Jedenfalls muß der möglichsten Ver-
hütung aller Z. die größte Aufmerksamkeit
geschenkt werden, nachdem sie oft eine große
Gefahrquelle bilden.
Zaggewicht, s. Belastung der Züge und
Bolastungstabellen.
Zuginspektor (Train tnaster) ist ein bei
den Eisenbahnen der Vereinigten Staaten Nord-
amerikas vorkommender Beamter, der den
eigentlichen Zugdienst im Namen und im Auf-
trag des Betriebsdirektors (Division- Super-
intendent) für eine Division leitet. Bei Un-
fällen, schweren Betriebsstörungen u. s. w. muß
der Z. an Ort und Stelle erscheinen und die
Leitung der Arbeiten übernehmen.
Zugintervall, s. Zugdeckungssignale.
Zaginventar, s. Zugausrüstuug.
Zugkraft, s. Lokomotive.
Zugkreuzungen (Crossing of trains;
Croisetuent, m , des trains). Dieselben bestehen
darin, daß die Züge der entgegengesetzten Rich-
tung aneinander vorbeifahren. Auf eingleisigen
Bahnen müssen die Züge auf den Stationen
kreuzen, während bei zweigleisiger Bahn die
Z. an beliebiger Stelle auch auf freier Strecke
Zugkreuzungen
stattfinden können. Bei eingleisiger Bahn muß»
den Z. im Fahrplan besondere Aufmerksamkeit
geschenkt werden, und ist es zweckmäßig, jede
einzuhaltende Z. im Fahrplan deutlich zum
Ausdruck zu bringen, damit alle beteiligten
Beamten sich hierüber genau unterrichten
können. Solche Z. nennt man fahrplanmäßige.
Sobald aber eine Störung im Gang der Züge
eintritt, können außerfahrplanmäßige Z. vor-
kommen. Diese Z. müssen durch die beteiligten
Stationen rechtzeitig telegraphisch vereinbart
werden und sind womöglich auch dem Zug-
personal vorher, am besten schriftlich, etwa
durch Eintragung im Fahrbericht, mitzuteilen.
Ist dies nicht möglich, so wird man den noob
nicht verständigten Zug vor der Kreuzungs-
station halten lassen, besonders falls er diese
etwa fahrplanmäßig ohne Aufenthalt zu durch-
fahren hätte; jedenfalls ist bei im Fahrplan
nicht vorgesehenen Z. größte Vorsicht geboten.
Auf einigen englischen eingleisigen Bahnen
werden der Betrieb und die Z. dadurch ge-
sichert, daß für jede zwischen zwei Kreuzungs-
stationen liegende Strecke ein besonderer Zug-
stab vorhanden ist, ohne welchen kein Zug
die fragliche Strecke befahren darf (s. Zugstab-
system).
Bei allen Z. auf den Bahnhöfen muß den
kreuzenden Zügen eine bestimmte Stellung vor-
geschrieben werden; diese ist so zu wählen,
daß die an dem einen Zug ein- und ausstei-
genden Reisenden durch den andern Zug nicht
behindert oder gar gefährdet werden. Man
pflegt daher, wenigstens wenn eine Gleisüber-
schreitung durch die Reisenden stattfindet,
zwei kreuzende Personenzüge an den Bahn-
steigen entweder mit den Lokomotiven oder
mit den Zugenden einander gegenüberzustellen,
je nachdem der zuerst einfahrende und zum
Stillstand kommende Zug in das zweite oder
erste Gleis einfährt. Ist eine Gleisüberschrei-
tung durch die Reisenden nicht nötig, so kann
I die Zugstellung unabhängig von diesen Gesichts-
: punkten gewählt werden. Außerdem ist bei
! allen kreuzenden Zügen eine genaue Peststel-
I lung der Thatsache nötig, daß die Züge ohne
gegenseitige Gefährdung aneinander vorbei-
fahren können, daß also die von den Zügen zu
durchfahrenden Gleise und Weichen, besonders
I die Endweichen, frei und nicht etwa von dem
1 einen der beiden Züge noch besetzt sind. Die
, Feststellung dieser Thatsache ist besonders bei
langen Zügen und nicht übersichtlichen Bahn-
j hofanlagen oft schwierig, aber außerordentlich
wichtig, denn erfahrungsgemäß entstehen gerade
! bei Unachtsamkeiten in dieser Hinsicht nicht sel-
1 ten schwere Unfälle. Man hat mancherlei Hilfs-
mittel ersonnen, um diese Thatsache auf mög-
lichst einfache und sichere Weise festzustellen,
! ohne den Stationsbeamten zu zwingen, sich
selbst von der Sachlage durch den Augenschein
zu überzeugen. So kann man den End Weichen-
steller oder den Schlußbremser zur Abgabe
bestimmter Zeichen verpflichten, die erst ge-
geben werdeu dürfen, wenn der kreuzende Zug
unzweifelhaft freie Bahn findet; dort wo Kon-
taktrückmelder im Stationsbureau die Stellung
des Bahnhofabschlußsignals auf „Halt" oder
„Fahrt" anzeigen, kann man auch durch Stehen-
lassen des Bahnhofabschlußsignals auf Halt dem
Stationsbeamten anzeigen, daß der eingefahrene
Zug nicht weit genug in den Bahnhof einge-
Digitized by Google
Zuglänge — Zugleine
um
fahren ist, um die seine Richtung kreuzende
oder berührende Ausfahrtstraße freizumachen.
Man ordnet wohl auch zu gleichem Zweck an
den Bahnhofsenden Druckschienen an, durch
welche die Zugstellung im Stationsbureau er-
kennbar wird. Ganz zuverlässig sind alle diese
Hilfsmittel nicht.
Wenn Züge auf zweigleisiger Bahn krenzen,
so wird bei einzelnen Bahnen von den Loko-
motiven ein Achtungsignal gegeben, um das
Zugpersonal vor etwaiger Gefährdung durch
Begehen der Trittbretter auf der Innenseite
der Züge oder dergleichen zu warnen. Wenn
auf zweigleisiger Bahn ausnahmsweise eingleisig
r fahren werden muß, so ist es notwendig, die
telegraphisch in derselben Weise zwischen
den Stationen zu verabreden und festzulegen
wie außerfahrplanmäßige Z. auf eingleisiger
Bahn (s. Zugabmeldung).
In England und Frankreich verwendet man
in solchen Fällen besondere Lotsen (Pilot-mau)
zur Begleitung der Züge. Blum.
Zuglänge, s. Achszahl, Belastungstabellen
und Belastung der Züge.
Zugleine (Cord-apparatus, Safety-rope;
Corde-signal, f.). Die Aufgabe der Z. ist im
allgemeinen eine doppelte: in erster Reibe hat j
sie dem Zugpersonal als Signalmittel zur
Sicherung der Züge zu dienen, und in diesem
Sinn steht sie vorwiegend in Anwendung; viel-
fach hat sie aber auch dem reisenden Publikum i
die Abgabe von Notsignalen zu ermöglichen
(s. Interkomtnunikations8ignale). Sie besteht
in der Regel aus einem 6 — 10 mm starken
Hanfseil, seltener aus einein 3—4 mm starken ]
Drahtseil, das über einen Zugteil oder längs
des ganzen Zugs geführt und mit seinem .
vorderen Ende an einem Auslösehebel der !
Dampfpfeife der Lokomotive oder an dem j
Hammerhebel einer auf der Lokomotive oder
am Tender angebrachten Glocke oder eines
Gong befestigt ist.
Nach Weber (Telegraphen- und Signalwesen
der Eisenbahnen, Weimar 1867, S. 105) war es
die London-Dover-Bahn, welche etwa 1840 zu-
erst die Zugwache (s. d.) und zur Verbindung
derselben mit dem Lokomotivführer die Z. vor-
schlug und einführte. Diese Vorrichtung ver-
breitete sich anfänglich langsam, seit der zweiten
Hälfte der vierziger Jahre aber sehr rasch.
Auf den englischen Bahnen, welchen durch ,
die Parlamentsakte vom Jahr 186H die Verpflich-
tung auferlegt worden war, für Interkommuni-
kationssignale bei den Personenzügen zu sorgen,
wurde im Jahr IHM vom Board of Trade die
Anwendung der Z. zu diesem Zweck gestattet
und erfolgte sohin ab 1. April 1869 die Einfüh-
rung der Z. auf fast allen englischen Bahnen.
In den Bestimmungen zur Sicherung des
Betriebs auf den preußischen Staatseisen-
bahnen vom 27. Juli 1*50 erscheint die Anwen-
dung der Z. bereits obligatorisch festgesetzt.
Die neueren Bestimmungen, welche hinsieht- I
lieh der Benutzung der Z. bei den deutschen
Bahnen gelten, sind schon im Bd. IV, S. 2055,
angeführt worden, und haben dieselben in der
Betriebsordnung vom 21. Juli 1892, gültig ab
1. Januar 1893, nur durch einen Absatz (4)
des § 48 nachstehende Erweiterung erfahren:
„Dasselbe (nämlich das in Absatz 3 ge-
währte Zugeständnis, daß die Z. unter be-
stimmten Bedingungen wegbleiben könne) gilt i
von Zügen, welche von einer anschließenden
Nebeneisenbahn auf die Hauptbahn übergehen
und daselbst mit keiner größeren Geschwindig-
keit verkehren, als für dieselben auf der An-
schlußbahn zugelassen ist."
Für die österreichisch-ungarischen
Vollbahnen enthalten die Grundzüge der Vor-
schriften für den Verkehrsdienst auf Eisen-
bahnen mit normalem Betrieb vom 18. Oktober
1876 folgende Bestimmungen :
Punkt 75 (zweiter Absatz). Die Signalleine
muß von der vordersten Maschine bei Schnell-
und Personenzügen über den ganzen Zug bis
zum letzten Bremsposten, bei gemischten und
Güterzügen wenigstens bis zum ersten Brems-
posten reichen.
Punkt 134. Falls ein Zugbegleiter ein
Signal geben will, so hat er, wenn ihm eine
Z. zur Verfügung steht, vor allem dieses Mittel
zur Anwendung zu bringen und dann das be-
treffende Signal zu geben. Fehlt oder versagt
die Z., so ist das Signal mit einem andern
Signalmittel zu geben und von den übrigen
Zugbegleitern fortzupflanzen.
Ferner wird aucn in den Grundzügen der
Vorschriften für den Betrieb auf den öster-
reichischen Lokalbahnen, Punkt 75, Absatz 2,
verlangt : „Die Signalleine muß von der Maschine
bis zum ersten Bremsposten reichen, wenn sich
nicht der daselbst postierte Zugbegleiter mittels
einer andern Vorrichtung dem Maschinenführer
verständlich machen kann".
Auch in der russischen Signalordnung
ist die Anwendung der Z. bei Personenzügen
für verbindlich erklärt.
In Italien bleibt es dem Ermessen der
einzelnen Eisenbahnverwaltungen überlassen, bei
welchen Zügen sie die Z. in Anwendung bringen
wollen.
Die Bethätigung der Lokomotivpfeife oder
einerTenderglocke mittels der Z. hatte ursprüng-
lich als absolutes Haltsignal gegolten; jetzt
f;ilt der gleiche Vorgang ziemlich allgemein
ediglich als Acbtungsignal, bezw. Warnung-
signal für den Lokomotivführer, und es bleibt
seiner Umsicht und Beurteilung überlassen,
auf Grund der eigenen Beobachtungen oder der
gleichzeitig erscheinenden Zugsignale die er-
forderlichen Maßnahmen zu treffen.
Hinsichtlich der Anbringungsweise der Z.
lassen sich folgende Falle unterscheiden:
o) Die Z. reicht lediglich von der Loko-
motive oder dem Tender bis zum ersten Zug-
begleitersitz am Zug;
b) die Z. läuft von der Lokomotive oder
dem Tender längs des ganzen Zugs bis zum
letzten Zugbegleiterposten;
c) die Z. geht von der Lokomotive aus nur
über einen Teil des Zugs;
d) die Z. besteht aus zwei voneinander un-
abhängigen, getrennten Teilen, von welcheu
der erstere vom ersten Zugbcgleiterposten bis
zum Tender oder zur Lokomotive, der andere
hingegen von der gleichen Ausgangstelle bis
zum letzten Zugbegleiterposten des Zugs ge-
führt ist.
Zu a). Diese Anwendungsform ist die
gewöhnliche für lange Güterzüge, ebenso für
Personenzüge, bei welchen eine besondere Signal -
Vorrichtung, wie z. B. eine elektrische Wecker-
verbindung oder dergleichen, jeden Zugbegleiter
in stand setzt, der Zugwache, bezw. dem Zug-
Digitized by Google
3604
Zugleine
führer. während der Fahrt Nachrichten zu-
kommen zu lassen. Auf Grund solcher Benach-
richtigungen oder zufolge der von den Zug-
begleitern mit Handsignalen erteilten Zeichen
benutzt erst die Zugwache, bezw. der Zugführer,
die Z. zur Verständigung des Lokomotivführers.
Das erforderliche kurze Stück Z., welches mit
einem Ende am Tenderglockenhammer oder an
dem Auslösehebel der Lokomotivpfeife dauernd
befestigt ist, läuft vom Tender oder auch schon
vom Vordache des Führerstands aus über Rollen-
ständer und bildet fast bei allen Bahnen einen
Teil der ständigen Lokomotirausrüstung, wes-
halb sie vielfach schlechtweg auch nur Tender-
oder Lokomotivleine heißt; sie wird bei der
Zugzusammcnstcllung vom Tender aus auf
das Dach des ersten Wagens geworfen, dort
bandgerecht zum Bremssitz gebracht und so
befestigt, daß sie, ohne zu sehr gespannt zu
sein, überall frei hängt
Zu b). Diese Anwendungsform ist die ge-
wöhnliche für reine Personenzüge; bei Güter-
zügen kommt sie nur selten vor und zwar
zumeist bei solchen, welche von ihrer Aus-
gangsstation bis zur Bestimmungsstation den
Wagenstand nicht ändern. Die Z. Desteht dann
in der Regel aus einem einzigen Stück, das
mit der obengedachten Tender- oder Loko-
motivleine verbunden wird und bis zum letzten
Bremsersitz des Zugs reicht; sie heißt in
diesem Fall eine durchgehende Z. und be-
findet sich, bis sie gebraucht wird, in Schleifen
oder Ringen zusammengelegt in jenem Pack-
wagen, der als Schlußwagen des Zugs dient.
Bei der Zusammenstellung des Zugs wird vom
Seil die erforderliche Länge abgewickelt, auf
die Wagendächer geworfen, in die dort an-
gebrachten Führungen, die sogenannten Zug-
leinenhalter oder -Stützen eingelegt, dann am
vorderen Ende an der Tender- oder Lokomotiv-
leine mittels Ring und Haken oder sonstwie
sicher befestigt, endlich angemessen gespannt
und an der Ausgangsstelle, d. h. beim Bremser-
sitz des letzten Wagens, festgebunden. Noch
häufiger ist das Seil für die durchlaufende Z.
auf eine hölzerne oder eiserne, mit hohen
Randscheiben versehene Rolle aufgewickelt,
welche mit ihren Achsonzapfen in ein am Dach
des Schlußwagens vorhandenes Lagergestell
eingelegt wird; von der Rolle wird so viel ab-
gewickelt, als erforderlich ist, um das freie
Seilende mit der Tenderleine in Verbindung
zu bringen; sodann erfolgt das Festlegen der
Rolle mittels eines einfachen Spenrzahns. Die
Z. darf für alle Fälle beim Auslegen nicht zu
straff gespannt werden, weil sonst durch das
Herausziehen der Wagenzughaken während der
Fahrt oder auch in starken Krümmungen ver-
derbliche Dehnungen des Seils bewirkt oder
auch unbeabsichtigte Auslösungen der Dampf-
pfeife oder Tenderglocke hervorgerufen wer-
den können. Anderseits muß auch die Fest-
machung der Z. am Ende des Zugs entsprechend
sicher vorgenommen werden, damit das Seil
nicht etwa durch Losewerden in Unordnung
gerät und damit die Z. einen ihrer Haupt-
zwecke, nämlich die selbstthätige Anzeige einer
etwa während der Fahrt vorkommenden Zug-
trennung, auch thatsächlich erfüllt. Ihren
Platz findet die durchlaufende Z. entweder
auf den Dächern der Wagen, iedoch nie in
der Mitte derselben, weil sie daselbst durch
| die Bremssitze oder Bremserbuden, durch
die Rauchabzüge der Wagenlarapen u s. w.
beirrt werden kann, oder an der einen oder an-
dern Seitenwand knapp unter dem Dachrand,
oberhalb der Ein gangst hören und Wagen -
fenster. Die zum Stützen oder Halten der Z.
nötigen Führungen, wie z. B. spiralförmige
Drahthaken, gabelförmige Träger, Ösen, Rollen-
bügel oder dergleichen werden an den Wagen,
sei es am Dach, sei es an den Wänden, stets
doppelt, nämlich in zwei symmetrischen Längs-
reihen angebracht, damit für jede Fahrtrich-
tung vorgesehen ist; was aber ihre Form,
Größe, Anordnung, Befestigung u. s. w. an-
belangt, so herrscht hierin eine geradezu be-
' dauerliche Mannigfaltigkeit. Soll die Zug-
1 leinenstütze ihrem Zweck entsprechen, so darf
sie die Leichtbeweglichkeit der Z. selbst bei
Schnee oder Frost in keiner Weis* beeinträch-
tigen, sondern nur fördern; desgleichen muß
sie das Einlegen des Seils leicht und rasch
ausführen lassen, sowie das Ausspringen des-
selben unmöglich machen. Englische Bahnen,
wie z. B. die South Western-Eisenbabn, bei
deren Personenzügen immer nur links aus-
oder eingestiegen wird, sind hierdurch in der
: Lage, von der Anbringung der Seilstützen ganz
abzusehen und die Z. einfach auf die Hand-
griffe der rechtseitigen Coupöthüren aufzulegen.
Das zeitraubende und umständliche Umlegen
| der Z. bei Änderungen in der Zugzusammen-
; Stellung und ihre schwere Beweglichkeit bei
J langen Zügen sind zwei unliebsame Schatten -
J Seiten der sonst so einfachen und wertvollen
Einrichtung. Dem erstereu dieser Übelstande
hat man abzuhelfen versucht, indem jeder
Wagen sein eigenes Leinenstück erhielt und
diese Stücke beim Zusammenstellen des Zugs
gekuppelt wurden ; zur Bekämpfung des zweiten
sind eigene Vorrichtungen angebracht worden,
welche der Kraft der Hand zu Hilfe kommen.
Es sind dies beispielsweise haspelartige Leinen-
halter, die mit einer Kurbel oder mittels eines
Vorgeleges gedreht werden können, so dat
die Z. durch Aufwicklung angezogen wird,
oder die Leine läuft über Seilscheiben oder
Trommeln, die in Umdrehung versetzt, die
Z. erfassen und mitziehen, oder es sind Fall-
gewichte augebracht, die gewöhnlich festhängen,
zum Gebrauch der Z. aber losgelassen werden
und im Niederstürzed das Seil mitnehmen und
auf diese Weise das Anziehen der Z. besorgen
u. s. w.
Zu c) Die hier erwähnte Anwendungsform
kommt lediglich bei gemischten Zügen und
natürlich nur bei solchen vor, bei welchen die
Personenwagen vor den Güterwagen eingestellt
sind; hinsichtlich dieser Z. gilt im wesent-
lichen dasselbe, was vorstehend für die durch-
i laufende Z. angeführt ist.
Zu d). Die letzte Anwendungsform, d. i.
jene, bei welcher die Z. im ersten Wagen
des Zugs eine Unterbrechung erfahrt, welche
es mit sich bringt, daß die Auslösung
der Lokomotivpfeife oder der Tenderglocke
1 dem Zugführer vorbehalten bleibt, ist ins-
besondere bei englischen und amerikanischen
Bahnen verbreitet, Durchlaufende Z. finden
dort viel seltener Verwendung, als zusammen-,
gesetzte, die auch gewöhnlich den Namen
„englische Z." tragen. Diese letzteren sind
aus Stücken gebildet, welche von Wagen zn
Digitized by Google
Zugleiter — Zugnumerierung
Wagen rekheu und zwischen je zwei Wagen
mittels Karabinerhaken oder sonstiger Kuppe-
lungsvorrichtungen verbunden werden; sie ver-
mindern einigermaßen die Schwierigkeiten,
welche die Z. den Verschiebungen und dem
Wagenübergang darbieten, weil sie es unschwer
ermöglichen, nicht entsprechend ausgerüstete
Fahrzeuge mit Hilfe kurzer Zwischenseile zu
überbrücken, die mit den nötigen Kuppelung*-
teilen versehen sind und im Packwagen vor-
rätig gehalten werden. Im ersten Wagen des
Zugs, in dem sich der Zugführer befindet, ist
das «Seilende zu einem Läutewerk geführt oder
auch am Umfang eines größeren, mit einem
Läutewerk verbundenen Rads befestigt, auf
welches gleichzeitig ein Gewicht derart ein-
wirkt, daß dadurch die Z. fortlaufend die ent-
sprechende Spannung erhält; das rückwärtige
Seilende am letzten Wagen des Zugs wird an
der letzten Stütze durch einen Splint oder
-■inen Klemmbügel oder dergleichen fest-
gemacht. Zumeist läuft die englische Z. an den
Seitenwänden der Wagen über den Einsteig-
thüren, und in diesem Fall ist sie fast immer
aus Drahtseilen hergestellt ; mitunter wird sie
unter dem Fußboden oder unter das Fuß-
gestell der Wagen gelegt, und dann benutzt
man für dieselbe wohl auch b — 7 mm dicke
Stahl- oder Eisendrähte, von welchen an ge-
eigneten Stellen befestigte, besondere Seilstücke
'>der Gurten abzweigen, die über Rollen bis zu
denjenigen Punkten in jedem Wagen geführt
sind, wo die Z. benutzt werden soll. Nicht
selten kommt es auch vor, daß die Seil-
stücke direkt durch die Wagen geleitet und
an der Wagendecke in Führungen aufge-
hängt oder auch in Röhren verlegt werden;
das Seil wird bei dieser Anbringung wesent-
lich mehr geschont und kann auch nicht so
leicht verknüpft werden oder einfrieren, als
wenn es im Freien gezogen ist. Diese zuletzt
gedachte Form der Z. ist bei mehreren deut-
schen Bahnen bis zur Einführung der Luft-
druckbremsen im Gebrauch gestanden und
findet sich namentlich auf amerikanischen
Bahnen, deren Personenzüge aus Wagen be-
stehen, die in der Mitte den freigehaltenen
Durchgang haben. Bei den amerikanischen
Bahnen kommt es auch häutig vor, daß die Z.
nicht zu der gewöhnlichen Lokomotivpfeife,
sondern zu einer besonderen, tiefer gestimmten
Dampfpfeife, einer Brtillpfeife oder einem Nebel-
horn führt.
Für alle Gattungen und Formen der Z.
gilt es als unerläßlich, daß sich die Zugbegleiter
vor der Abfahrt des Zugs von der Ausgangs -
Station durch Anziehen der Z. von deren Taug-
lichkeit und ihrer richtigen Anordnung zu
überzeugen haben, und daß diese Erprobung
in jeder Station neuerlich vorgenommen werden
muß, in welcher an der Zusammenstellung des
Zugs etwas geändert wurde. In Anbetracht
der Wichtigkeit dieser Zugleinenprüfung haben
viele Bahnen jener Staaten, wo der Abfahrt
der Züge das Signal „Achtung" mit der
Dampfpfeife vorauszuschicken ist, die Bestim-
mung getroffen, daß bei den mit Z. aus-
gerüsteten Zügen dieses Signal nicht vom
Lokomotivführer mit der Hand, sondern von
jenem Zugbegleiter mit der Z. zu geben ist,
welcher am Schluß des Zugs, bezw. am Ende
der Z. seinen Posten hat. Kohlfürst.
Zugleiter (Train diitpatcher). Der Z. ist
eine besondere nordamerikanische Einrichtung,
welche mit den dortigen eigenartigen Betriebs-
verhältnissen eng verwachsen ist. Für die
Güterzüge pflegt in den Vereinigten Staaten
nicht in demselben Maß ein fester Fahrplan
' vorgeschrieben zu werden, wie in Europa; auch
ist die Zahl der Güterzüge nach den je-
weiligen, durch den Wettbewerb der Bahnen
beeinflußten Verkehrsverhältnissen eine oft
stark und rasch schwankende. Es werden
daher auf viel befahreneu Bahnen Strecken
von 60 — 250 km Länge unter der Oberleitung
des Zuginspektors (s. d.) einem Z. unterstellt,
der von allen zu seiner Strecke gehörigen Signal-
! Stationen Uber den Gang aller Züge ielegra-
• phisch unterrichtet wird, und daher jederzeit
. den augenblicklichen Standort eines jeden Zugs
seiner Strecke genau zu übersehen vermag.
i Dieser Z. giebt nun wieder über den Abgang
und die Fahrt aller in seiner Strecke notwen-
digen Züge, besonders der nicht nach bestimmtem
Fahrplan verkehrenden, die erforderlichen tele-
graphischen Anordnungen an alle beteiligten
Dienststellen. Grundsätzlich müssen alle Züge
auf bestimmten Stationen die Erlaubnis zur
Weiterfahrt durch den Z. abwarten. Sonder-
züge erhalten nach Bedarf von ihm Befehle
auf jeder Station und bei Unregelmäßigkeiten
ordnet er die Kreuzungen und Überholungen
für alle Züge an. Aus den eingehenden Mel-
dungen über den Gang der Züge hat er die
richtige Ausführung seiner Anordnungen zu
überwachen.
Zagmeister, s. Zugpersonal.
Zugmeldung, s. Avisierung der Züge und
Durchlaufende Liniensignale.
Zugnnmerierung (Xumbering of Iraim;
Xumerotagc, f., des trains). Um die Züge
auf möglichst einfache Weise zu bezeichnen,
giebt man denselben Nummern und belegt
meist die Züge der einen Fahrtrichtung mit ge-
raden, die der entgegengesetzten Fahrtrichtung
mit ungeraden Zahlen. Es ist zweckmäßig,
auf einem möglichst großen Babnnetz alle
i Züge gleicher geographischer Richtung mit
geraden oder ungeraden Zahlen zu bezeichnen.
Ferner empfiehlt es sich, die Zuggattungen
durch die Höhe der Nummer zu unterschei-
den, z. B. den Schnellzügen die niedrigsten,
den Güterzügen die höchsten Zahlen zu geben,
und außerdem die einzelnen Strecken desselben
Bahnnetzes durch die verschiedenen Zehner
oder Hunderter der Zahl zu unterscheiden.
Einmal können die bei diesem Verfahren
verbleibenden Lücken in der Nummernfolge
bei etwaiger Einlegung neuer Züge zweck-
mäßig benutzt werden und außerdem erkennt
der mit den Verhältnissen vertraute Beamte
aus der Nummer des Zugs auch ohne weitere
Bezeichnung desselben leicht dessen Gattung
und Verkohrsstrecke.
Im allgemeinen führt jedes selbständige
Bahngebiet seine eigene Z. durch, in Preußen
z. B. jede Eisenbahndirektion ; nichtsdestoweniger
ist es aber von Vorteil, Züge, die durch mehrere
Bahngebiete geschlossen durchgehen, auf der
ganzen zu durchlaufenden Strecke durch die-
selbe Nummer zu bezeichnen, und zwar nicht
' nur Schnell- und Personen-, sondern auch auf
weite Strecken durchgehende Güterzüge. Läßt
i man dann bei der Nummerangabe im eigenen
Digitized by Google
Zugpark — Zugpersonal
Bahngebiet die betreffenden Zehner oder Hun-
derter frei, so kann man aus der Nummer des
Zugs sofort erkennen, daß es sich um einen
auf Nachbargebiete übergehenden Zug handelt.
Bei einem weitverzweigten Bahnnetz mit
starkem Verkehr ist eine sorgfältig durchge-
führte Z. von wesentlichem Nutzen für alle
Betriebsbeamten und erleichtert ein Zurecht-
finden auch in verwickelten Verhältnissen.
Blum.
Zagpark. Unter Z. versteht man jene
Wagen (Gepäck-, Post-, Eilgut-, Personen-
Schlaf- und Speisewagen), aus welchen ein be-
stimmter Zug im gewöhnlichen Verkehr regel-
mäßig zusammengesetzt wird. In der Regel ist
ein nach bestimmter Wagenart und -Zahl zu-
sammengesetzter Z. nur bei Zügen, die dem
Personenverkehr dienen, vorhanden, weil sich
bei Güterzügen die Zusammensetzung der Züge
nach den von Fall zu FaU wechselnden Verkehrs-
verhältnissen richtet. Nur bei Zügen, die dem
Eil- und Stückgutverkehr dienen, muß auch
eine Mindestzahl von Wagen vorgesehen und
mitgeführt werden; insbesondere Lade- und
Kurswagen, welche ganz bestimmte Güter auf-
zunehmen haben, die nach den wichtigeren
Stationen, den Übergängen, den abzweigenden
Linien, oder auch nach Art der Güter zu
trennen sind und eine möglichst rasche Ab-
fertigung dieser Züge auf den Zwischen- und
Übergangsstationen verbürgen.
Der Z. der Personenzüge soll regelmäßig
in bestimmten Zügen hin- und herlaufen und
geschlossen beisatmnenbleiben.
Zagpersonal, Fahrpersonal (Attetidants
of a train; Persund, m., des traiits). Das
Z. setzt sich zusammen aus denjenigen Be-
diensteten, die für dio Führung und Bedienung
der Lokomotive und der Wagen, einschließ-
lich deren Ladung — Reisende und Güter —
während der Fahrt notwendig sind. Es gehören
also dazu: Lokomotivführer und Heizer für die
Bedienung der Lokomotive; Zugführer (Zug-
raeister, Oberscbaffneri als Leiter des ge-
samten Fahrdienstes am Zug; sie führen den
Befehl über das ganze übrige Z. und sind für
die Sicherheit des Zugs und dessen planmäßige
Durchführung verantwortlich ; Packmeister
(Gütersehaffuer), welchen die Überwachung der
Beförderung des Gepäcks, sowie des Eil- und
sonstigen Guts einschließlich dessen Annahme
und Ablieferung am Zug obliegt; Schaffner
für die Bedienung der Reisenden, ilie Durch-
sicht, Entwertung und Abnahme der Fahr-
karten; Bremser für die Bedienung der
Bremsen ; Schmierbremser und Wagenwärter,
denen außerdem noch die Schmierung der
Achslager uud die Überwachung des guten Zu-
stands der Wagen, einschließlich aller Kuppe-
lungen, ferner die Überwachung der Heizung,
das Anzünden der Lampen uud Zugsignallichter
u. dgl. ra. obliegt. Das Z. hat außerdem liegen
gebliebene Züge zu decken (s. Zugdeckungsignale).
Während überall bei den Hauptbahnen zwei
Personen für die Bedienung der Lokomotive
(Führer und Heizer) als erforderlich gehalten
werden, sind die Grundsät ze und Bestimmungen
über die Beistellung und die Zahl des üb-
rigen Z. in verschiedenen Ländern und bei
verschiedenen Eisenbahnen stark wechselnde.
Im wesentlichen richten sich diese Bestim-
mungen nach den Vorschriften, welche über die
Zahl und die Bedienung der Bremsen erlassen
und hinsichtlich der Fahrkartenkontrolle in
Übung sind, sowie nach der Art der Schmierung.
Heizung und Beleuchtung der Wagen. Wenn
die Fanrkartenüberwachung nicht am Zug,
sondern beim Betreten und Verlassen des Bahn-
I steigs erfolgt, so können die sonst hierzu am
| Zug notwendigen Beamten entfallen. Ebenso
; kann man auf die Bremser verzichten, wenn
{ der ganze Zug mit selbstthätigen, wirksamen,
{ durchgehenden Bremsen ausgerüstet ist; aller-
I dings kann dann beim Versagen der durch-
I gehenden Bremsen leicht Gefahr eintreten, und
! dieser Gesichtspunkt bat viele Bahnen und
\ manche Regierung, z. B. die deutschen Reichs-
behörden, veranlaßt, die Bestimmung zu treffen,
! daß auch bei durchgehenden Bremsen, deren
Bedienung von Hand ausführbar, also auch die
hierzu nötigen Menschenkräfte im Zug vor-
1 hunden sein müssen.
Der Zugführer hat bei einfachen Personen-
i zügen mit schwachem Gepäck- und Eilgutver-
kehr, sowie bei reinen Wagenladungsgüter-
zügen auch die Geschäfte des Packmeisters oft
mit zu übernehmen; auch wird bei Personen-
zügen oft von der Mitführung besonderer
Bremser abgesehen und die Bremsenbedienung
den Schaffern mit. Ubertragen. Während bei
Güterzügen die Überwachung des Zustands
der Wagen entweder auf alle Bremser verteilt
oder einigen Sthmierbremsern übertragen wird,
pflegt bei Personenzügen ein besonderer Wagen-
! wärter sich immer mehr einzubürgern, und er
i wird auch um so notwendiger, je mehr mecha-
; nische Einrichtungen im Zug sind, die einer
I sorgsamen Wartung bedürfen, wie durchgehende
Bremsen, Heizung, Beleuchtung u. s. w. In der
i Regel hat das Z. eine genau vorgeschriebene
Stärke und Zusammensetzung, die sich nach
der durchschnittlichen, gewöhnlichen Verkehrs-
stärke, den Neiguugsverhältnissen der Bahn
' und nach den über die Zahl der Bremsen, die
Fahrkartenüberwachung u. s. w. erlassenen
Vorschriften richtet. Steigt aber der Verkehr
' über das gewöhnliche Maß hinaus, so muß eine
Verstärkung des Z. eintreten und müssen hier-
zu geeignete Personen auf größeren Bahn-
höfen zur Verfügung stehen. Am einfachsten
ist es, wenn man Werkstätten- und Strecken-
(Rotten-) Arbeiter entsprechend ausbildet, auf
die man nach Bedarf zurückgreifen kann. Auf
dem europäischen Festland ist im allgemeinen
die Stärke des Z. größer wie in England, wo
sowohl Personen- wie Güterzüge außer von den
| Lokomotivbeamten oft nur von ein bis zwei
: Personen begleitet werden. Während x. B.
' in England Güterzüge bis zu 60 beladenen
oder SU leeren Achsen unter der Voraussetzung
der Bedienung der Bremsen von Hand bei
Steigungen bis zu 1 : 300 oft nur von einem
einzigen Zugbeamten begleitet werden, der die
Bremse im Schlußwagen bedient, ist nach den
, gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland
' schon bei 25 Stundenkilometern Geschwindig-
keit die doppelte, bei 45 Stundenkilometern Ge-
schwindigkeit aber die fünffache Zahl bedienter
Bremsen nötig. Sind zwei und mehr Zugbeamte
vorhanden, so besetzen sie vor allen Dingen den
ersten und letzten Wagen, während sich die
übrigen möglichst gleichmäßig über den Zug
verteilen. Dem Beamten des Sehl uß wagen-
liegt nach Erfordernis besonders auch die
Digitized by Google
Zugrevision
Zagsignale
Deckung des Zugs nach rückwärts ob, er
wird daher in England und Nordamerika auch
Fl agiii an genannt.
In den Vereinigten Staaten Nordamerikas
hat das Z. oft auch den Zugdienst selbst unter
eigener Verantwortung zu regeln, insbesondere
dafür zu sorgen, daß die Zugkreuzungen und
-Überholungen rechtzeitig und sicher bewirkt
werden, also Betriebshandlungen auszuführen,
die in Europa in erster Linie den Bahnhof-
beamten obliegen und außerdem meistens durch
den Fahrplan fest vorgeschrieben sind. Die
Zahl der Zugbegleitbeamten pflegt in Nord-
amerika ziemlich unabhängig von der Zug-
st&rke und dem Vorhandensein oder dem Fehlen
durchgehender Bremsen zu einem Zugführer
und zwei Bremsern bei Personenzügen und einem
Zugführer und drei Bremsern bei Güterzügen
selbst bei starken Zügen gewählt zu werden.
Die verantwortungsvolle Stellung des Z.
erfordert, auf dessen Auswahl und Ausbildung
besondere Sorgfalt zu verwenden. So hat der
deutsche Bundesrat eingehende Vorschriften
über den allgemeinen und beruflichen Bildungs-
grad der betreifenden Beamten erlassen und
fordert von denselben auch körperliche Tüchtig-
keit, insbesondere vollkommenes Hör- und
Sehvermögen. Ferner wird allgemein eine
längere fachliche Ausbildung und Bewährung
für notwendig erachtet, ehe der Betreflende
unter eigener Verantwortung thätig sein darf.
Als Begel gilt dabei immer, daß die Beamten
höherer Stellung Auch die niederen Stellungen
in verantwortlicher Wirksamkeit durchlaufen
haben müssen, z. B. Lokomotivführer nach vor-
heriger Ausbildung als Schlosser, die Stellung
als Heizer, Zugführer die Stellungen eines
Bremsers, Schaffners. Packmeisters.
Außerdem muß Vorsorge getroffen werden,
daß die Diensteinteilung für das Z. eine Über-
anstrengung desselben vermeidet und dem-
selben ausreichende Ruhe gewährt (s. Dienst-
einteilung und Sonntagsruhe).
Als eine besondere Art von Z. sind noch
die Schaffner oder Wärter in Schlaf-, Speise-,
Salonwagen u. s. w. zu nennen, die aber mit
dem eigentlichen Zugdienst nichts zu thun
haben, vielmehr nur für die Bedienung der
Reisenden da sind. Blum.
Zngre vision (Inspection of the train; Re-
rision, f., du train). Vor Abfahrt eines Zngs
ist derselbe vom Zugpersonal unter Mitwirkung
der Stationsbeamten in Bezug auf vorschrifts-
mäßige und betriebsichere Zusammensetzung,
Lauffahigkeit der Wagen, Vorhandensein der
Zugsignale und Ausrttstungsgegenstände zu
untersuchen Bei Personenzügen tritt noch
hinzu die Untersuchung der Beleuchtungs-
und Heizungs-, sowie der Wasch- und Schlaf-
einrichtungen, der Aborte u. s. w.; bei Güter-
zügen der Vergleich der Wagen und der
Ladungen mit den Begleitpapieren. Bei längerem
Aufenthalt sind solche Untersuchungen auch
auf Zwischenstationen zu wiederholen, ebenso
bei der Übergabe des Zugs von einem Personal
an das andere. Auf der Endstation eines Zugs
muß dieser von den übernehmenden Stations-
beamten in Gemeinschaft mit dem Zugpersonal
untersucht und abgenommen werden, wobei
bei Personenzügen besonders nach etwa zurück-
gebliebenen Gegenständen der Reisenden zu
sehen ist.
Weitere Z. kommen vor an Zollgrenzen, wo
der ganze Zug auf zollpflichtige Gegenstände
untersucht wird. Die Reisenden pflegt man
hierbei durch besondere Hallen oder Säle zu
führen, in welchen sie ihr Gepäck zu öffnen
haben und die sie nur an bestimmter Stelle
verlassen dürfen.
Ferner können Z. bei epidemisch auftreten-
den Krankheiten vorkommen, welche wegen
der Gefahr ihrer Übertragung eine besondere
Vorsicht und eine Untersuchung der Reisenden
auf ihren Gesundheitszustand, sowie des Ge-
päcks oder auch der Güter auf etwaige Träger
des Krankheitsstoffs, getragene Leibwäsche
u. 8. w. geboten erscheinen lassen.
Zugrichtung {Üirection of train; Direc-
tion, f., du train). Die Richtung, nach welcher
ein Zug fährt, ist im Fahrplan für die Bahn-
I beamten aus der Nummer des Zugs zu er-
sehen; es ist aber zweckmäßig, diese Richtung
auch äußerlich am Zug durch Tafeln zu be-
zeichnen, besonders bei Personenzügen, wo-
durch es den Reisenden wesentlich erleichtert
wird, sich zurechtzufinden. Manche ßahnver-
; waltungen bringen die Z. oder die Richtung
i des betreffenden Wagens in weithin sichtbaren
Tafeln an jedem Personenwagen oder doch an
1 den sogenannten Kurswagen an; andere be-
| gnügen sich für die Z. mit Wegweisern, die auf
\ den Bahnsteigen stehen; wieder andere rufen
: die Z. in den Warter&umen ab und stecken
. auch dort Tafeln mit entsprechender Aufschrift
1 auf. Das Abrufen der Z. ist in Deutschland
i und Österreich-Ungarn allgemein, in Frank -
I reich und England nur zum Teil üblich. Er-
I leichtert wird die Zurechtweisung der Reisen-
j den und der Dienst der Beamten, wenn jedem
I Zug einer bestimmten Richtung auf dem be-
treffenden Bahnhof immer derselbe Platz zum
Halten augewiesen werden kann.
Auch bei Güterzügen ist die äußerliche Be-
zeichnung der Z. für die Abwicklung der
Dienstgeschäfte von Nutzen, sie wird daher
bei einigen Bahnen durch Tafeln am Pack-
wagen (Schutz wagen, Dienstwagen) bezeichnet.
Zugsignale Train signal»; Stgnaux, m.
pl., des traius), Signale, welche von den Zügen
aus gegeben werden. Dieselben haben zunächst
den Zweck, den Zug als solchen zu kennzeich-
nen; ferner sollen sie eine Verständigung zwi-
schen den Stationen und dem Streckenpersonal
vermitteln; schließlich dienen sie auch dazu,
eine Verständigung zwischen dem Zug- und
dem Streckenpersonal, sowie zwischen den Zügen
zu ermöglichen.
Die durch die Z. auszudrückenden Signal-
| begriffe beschränken sich auf: Spitze des Zugs
' — Zuganfang; Schluß des Zugs — Zugende;
Fahrt auf dem falschen Gleis; (die Kreuzung
ist verlegt); ein Sonderzug folgt nach; ein
Sonderzug kommt entgegen; (ein Zug fällt
aus); die Telegraphenleitung ist zu untersuchen;
' die Strecke ist zu untersuchen.
Zum Geben dieser Signale bedient man sich
bei Tag kleiner Signalscheiben (seltener Signal-
. fahnen). bei Nacht der Signallaternen.
In England sowie theilweise auch in
Österreich- Ungarn und Belgien dienen
die aufgesteckten Signallaternen auch als Tag-
signale (s. u ).
Zur Kennzeichnung der Spitze eines Zugs
hält man bei Tag allgemein die Lokomotive
Digitized by Google
Zugsignale
für ausreichend. Zur Nachtzeit, wie auch bei
Nebelwetter erweist es sich jedoch als not-
wendig einen Zug auf möglichst weite Ent-
fernung sichtbar zu machen, sowie auch das
Gelände vor demselben entsprechend zu er-
leuchten. Zu diesem Zweck werden in D e u t s c h-
land, in den Niederlanden sowie in Ruß-
land vorn an der Maschine oberhalb der Bußer
zwei weißleuchtende Laternen angebracht. Die-
selben Z. gelten auch für Österreich - Ungarn,
sowie für Italien, mit der Abänderung jedoch,
daß auf eingleisigen Strecken an Stelle der
weißlcuehtenden rotgeblendete Laternen zur
Anwendung kommen Auf den englischen
Bahnen stehen bald eine, bald zwei weiß-
leuchtende Laternen in Verwendung. Die fran-
zöschen und belgischen Bahnen ver-
wenden eine einzige weißleuchtende Laterne,
während die schweizerische Signalordnung über
den beiden Bufferlaterneu mit weißem Licht
eine dritte ebensolche Laterne fordert.
In einigen Ländern wird bei Nacht auch
die Gattung des Zugs kenntlich gemacht.
So wird auf den italienischen Bahnen bei
nicht personenführenden Zügen vorne oberhalb
des Rauchkastens der Maschine eine dritte,
grüngeblendete Laterne angebracht ; in ähn-
licher Weise gestattet auch die französische
Signalcrdnnng die Verwendung einer grün-
geblendeten Laterne zur Kennzeichnung eines
Güterzugs; die englischen Bahnen bedienen
sich zur Unterscheidung der einzelnen Zug-
gattungen weiß- und schwarzgestreifter Blenden,
welche vor die Lokomotivlaternen geschoben
werden.
In ähnlicher Weise wird auf der franzö-
sischen Nord bahn und auf einzelnen eng-
lischen Bahnen die Fahrrichtung des be-
treffenden Zugs angezeigt.
Großer Wert wird allgemein auf die Signa-
lisierung des Schlusses eines Zugs gelegt, da
diesem das charakteristische Merkmal, welches
die Lokomotive der Spitze des Zugs verleiht,
fehlt und es sowohl für das Strecken-, als auch
für das Zugpersonal von Wichtigkeit ist, sich
jederzeit überzeugen zu können, ob der Zug
vollständig ist und keine Zugtrennung statt-
gefunden hat. Es ist daher überall ein be-
stimmtes Schlußsignal vorgesehen.
Als solches gilt in Deutschland bei Tag
eine rote, weißgeränderte Scheibe, welche auf
der Rückseite des letzten Wagens, ungefähr
in der Höhe der Butter, angebracht wird. Bei
Nacht wird dieselbe durch eine große, rotge-
blendete Laterne ersetzt, welcher noch zwei
kleinere, ebenfalls rotgeblendete Laternen, die
Oberwageulaternen (s. d ), oben an jeder Seite
des letzten Wagens hinzugefügt werden, so
zwar, daß der Schluß des Zugs durch ein
Dreieck gekennzeichnet wird, dessen Spitze
nach unten gerichtet ist. Das gleiche Nacht-
signal ist auch auf den österreichisch-
ungarischen, italienischen und fran-
zösisch en Bahnen (bei letzteren mit Ausnahme
der Rangierzüge, welche nicht auf eine weitere
Entfernung als 5 km verkehren und nur mit
der rotleuchtenden Schlußlaterne ausgerüstet
zu sein brauchen), ferner auf den russischen
und englischen Bahnen allgemein üblich.
In Österreich -Ungarn und in Italien
gelten als Zugscblußsignale bei Tag die beiden
unbeleuchteten Oberwagenlaternen, in Frank-
. reich die für jeden Zug vorgeschriebene rot-
geblendete Schlußlaterne oder eine rotbemalte
Scheibe, in England die rotgeblendete Schiaß-
laterne. In Rußland wird von der Anbringung
i eines Schlußsignals tagsüber abgesehen.
Die schweizerische Signalordnung
schreibt bei Tag ebenfalls kein besonderes
Signal vor: bei Nacht ist auf der Rückwand
des letzten Wagens eine nach rückwärts rot-
> leuchtende Laterne anzubringen.
In Belgien gelten die auf der Rückwand
des letzten Wagens befindliche Laterne, sowie
die an der rechten oberen Ecke des letzten
Wagens angebrachte Sicherheitslaterne [lan-
j ferne de sürete) als Schlußsignal. Dieselben
müssen nach rückwärts rot geblendet und des
Nachts beleuchtet sein.
Auf den niederländischen Bahnen
wird zwischen regelmäßig verkehrenden und
außergewöhnlichen Zügen unterschieden. Bei
: ersteren wird der Schluß des Zugs durch eine
rot bemalte Scheibe, bezw. bei Nacht durch
die rotgeblendeten Schluß- und Oberwagen-
laternen gekennzeichnet; bei letzteren Zügen
wird dem angeführten Signal noch eine rote
Fahne am Dach des letzten Wagens hinzu-
gefügt und des Nachts die rotgeblendete linke
Oberwagenlaterne durch eine solche mit unge-
blendetem Licht ersetzt.
Damit ein etwaiges Verlöschen der Ober-
wagenlaternen, bezw. eine Zugtrennung jeder-
zeit vom Zug aus bemerkt werden kann,
leuchten dieselben auch nach vorne, und zwar
| sollen sie nach der deutschen, belgischen
I und niederländischen Signalordnung nach
I dieser Richtung grünes Licht zeigen, während
I in den übrigen Ländern das ungeblendete Licht
für genügend erachtet wird.
Allein verkehrende Maschinen führen in
Deutschland rückwärts ein rotes Licht, in
Oesterreich-Ungarn die gleichen Signale
wie ein Zug überhaupt, in Italien die Signal-
lichter eines nicht personenführenden Zugs, in
Frankreich und Belgien vorne ein weißes
und rückwärts ein rotes Signallicht, in Eng-
land sowohl bei Tag wie bei Nacht die rote
Schlußlaterne.
Um jene Maschinen, welche zum Rangier-
dienst auf den Bahnhöfen bestimmt sind, des
Nachts jederzeit unterscheiden zu können, i-t
auch für diese ein besonderes Signal vorgesehen.
Dasselbe besteht in Deutschland, Frank-
reich, Belgien und den Niederlanden
in je einer Laterne mit weißem, in Öster-
reich-Ungarn in je einer Laterne mit rotem
Licht an der Vorder- und Rückseite der Loko-
motive, in der Schweiz vorne und hinten
in je einer Laterne mit weißem und rotem
Licht und in Italien aus je zwei vorne und
' rückwärts an der Maschine anzubringenden
! ungeblendeten Signallaternen. Überdies hat in
j Italien jede, auf den Gleisen einer Station
stehende oder verkehrende leere Maschine des
Nachts vorne und rückwärts je eine rotgeblen-
dete Signallaterne zu tragen.
Sobald auf zweigleisigen Strecken aus
irgend welcher Ursache ein Zug auf dem nicht
für die betreffende Fahrtrichtung bestimmten
Gleis fährt, so wird dies dem StreckenpersonaL
um letzteres darüber aufzuklären, daß die Be-
nutzung des falschen Gleises nicht durch einen
I Irrtum hervorgerufen wurde, durch ein beson-
Digitized by Google
Zugsignale
300»
deres Signal (Signal zur Fahrtbereebtignng) an-
gezeigt. Als solches gilt bei Tag auf den deut-
schen, österreichisch-ungarischen und
schweizerischen Bahnen eine an der Brust
der Maschine angebracht« rotbemalte Scheibe ;
bei Nacht treten in Deutschland und Öster-
reich-Ungarn an deren Stelle zwei rot-
leuchtende Laternen an der Brust der Maschine,
in der Schweiz eine unterhalb des Rauch-
fangs der Lokomotive anzubringende rote La-
terne. In Frankreich pflegt man bei Tag
an der Maschine, in Belgien an der rechten
Seite des Tenders eine entfaltete rote Fahne an-
zubringen und sie bei Nacht durch eine wei-
tere Laterne mit rotem Licht neben der Laterne
iden Laternen) mit weitem Licht, bezw. in Bel-
gien durch eine beleuchtete Laterne, an der
rechten Tenderseite zu ersetzen. Auf den nieder-
ländischen und italienischen Bahnen wird
'lie Fahrt auf dem unrichtigen Gleis bei Tag durch
kein besonderes Signal gekennzeichnet, während
man bei Nacht in den Niederlanden die
beiden Lokomotivlaternen rot blendet und in
Italien die für eingleisige Strecken vorge-
schriebenen Signale zur Anwendung bringt.
In Rußlaud werden tagsüber keine besonderen
Signale ausgesteckt. Bei Nacht wird an der
Vorderseite der Maschine eine dritte, rot-
leuchtende Laterne angebracht. Auf den eng- j
Ii sehen Bahnen wird von einer besonderen
Signalisierung abgesehen, nachdem Züge, welche I
infolge von Betriebsstörungen auf falschem I
Gleis verkehren, durch einen Lotsen (I'ilot-
mj«m) begleitet werden.
Das Signalisieren von Sonderzügen ist fast
in allen Ländern verschieden. Während der
V erkehr eines nachfolgenden Sonderzugs in
Deutschland, Italien, in den Niederlanden und
in Rußland am letzten Wagen des vorher-
gehenden Zugs, dagegen jener eines entgegen-
kommenden Sonderzugs vorne an der Maschine
angezeigt werden soll, werden Sonderzüge,
ohne Rücksicht auf ..die Richtung, in welcher
sie verkehren, in Österreich-Ungarn, in der
Schweiz und in Belgien stets am Schluß des
Zugs signalisiert.
Das Signal für einen in gleicher Richtung
verkehrenden Sonderzug besteht in Deutsch-
land in einer grünen Scheibe auf dem letzten
Wagen oder zu jeder Seite desselben, bezw.
bei Nacht darin, daß eine der beiden vorge-
schriebenen Oberwagenlaternen auch nach rück-
wärts grünes Licht zeigt. Auf den österrei-
chisch-ungarischen Bahnen ist in diesem
Fall an der Rückwand des letzten Wagens eine I
rotbemalte Scheibe anzubringen oder bei Nacht
die linke Oberwagenlaterne nach rückwärts
grün zu blenden.
Auf den italienischen Bahnen wird
zwischen Erforderniszügen (vimcugli facolta-
tivi), Sonderzügen {conwtjli specialis und solchen
Zügen, welche als Teile eines vorhergehenden
Zugs verkehren (convoyli bts o supplementari),
unterschieden. Erstere werden bei Tag durch
Ausstecken einer grünen Fahne an der rechten
Seite des letzten Wagens oder bei Nacht da-
durch angezeigt, daß die rechte Oberwagen-
laterne grünes Licht nach rückwärts zeigt.
Die Signalisierung von Sonderzügen geschieht
bei Tag durch das Ausstecken einer grünen
Fahne auf der linken Seite des letzten Wagens
und bei Nacht durch die grüne Blendung der
linken Oberwagenlaterne. Nachfolgende Teile
eines Zugs werden bei Tag durch je eine, auf
beiden Seiten des letzten Wagens angebrachte
grüne Fahne, bezw. bei Nacht dadurch ange-
zeigt, daß beide Oberwagenlaternen nach rack-
] wärts grünes Licht zeigen.
Auf den schweizerischen Bahnen dient
als Signal für einen außergewöhnlichen Folge-
zug eine, an der Rückwand des Schlußwagens
angebrachte grüne Scheibe, bezw. bei Nacht eine
grünleuchtende Signallaterne neben der roten
Schlußlaterne.
In Frankreich werden nachfolgende
Sonderzüge bei Tag durch grüne Fahnen, bei
Nacht durch grünes Licht signalisiert. Zahl
und Stellung der Fahnen, bezw. Laternen ist
verschieden.
In Belgien wird auf der rechten Seite des
Schlußwagens des unmittelbar vorausgehenden
Zugs eine rote Fahne ausgesteckt; ein beson-
deres Nachtsignal ist nicht vorgesehen.
Bei den niederländischen Bahnen wird
unterschieden, ob der zu signalisierende Folge-
zug vor oder nach Ablauf der nächsten 20 Mi-
nuten zu erwarten ist. Im ersteren Fall wird
an der linken oberen Ecke des letzten Wagens
eine grüne Scheibe angebracht oder bei Nacht
die linke Oberwagenlaterne grün geblendet;
im letzteren Fall wird an beiden oberen Ecken
des Schlußwagens je eine grüne Scheibe be-
festigt und bei Nacht jede der beiden Ober-
wagenlaternen mit einer grünen Blendung ver-
sehen.
Auf den russischen Südwestbahnen zeigt
ein auf der rechten Seite des letzten Wagens
angebrachtes grünes Signal au, daß in kurzer
Zeit ein Sonderzug folgen werde, wogegen eine
vorne über dem rechten Buffer der Maschine
angebrachte rote Laterne oder Fahne als Signal
für einen als zweiten Teil nachfolgenden Zug dient .
In England bedient man sich zur An-
zeige von Folgezügen einer roten Fahne
oder bei Nacht einer zweiten rotgeblendeten
Laterne neben der Schlußsignallaterne.
Hinsichtlich des Signals zur Anzeige des
Verkehrs von außergewöhnlichen Zügen in der
Gegenrichtung gilt allgemein als Grundsatz,
daß es nur dann anzuwenden ist, wenn die
Signalisierung eines außerordentlichen Zugs
durch einen unmittelbar vorangehenden, in
derselben Richtung verkehrenden Zug ausge-
schlossen ist. Das Signal selbst besteht in
Deutschland in einer an der Vorderseite der
Maschine befestigten Scheibe, bei Nacht in
einer grünleuchtenden Laterne, welche über
den beiden, an der Brust der Maschine befind-
lichen weißleuchtenden Laternen anzubringen ist.
In Österreich -Ungarn werden zu
diesem Zweck an der Rückwand des Schluß-
wagens zwei rote Signalscheiben angebracht,
bei Nacht soll die linke Oberwagenlaterno
weißes Licht nach rückwärts zeigen.
Auf den italienischen Bannen hat der
einen Gegenzug signalisierende Zug vorne an
der linken Seite der Maschine eine grüne Fahne
und außerdem am Schluß die zur Signalisie-
rung von Erfordernis- und Sonderzügen in der-
selben Fahrtrichtung vorgeschriebenen Signale
zu führen (s. o ). Bei Nacht tritt an die Stelle
der an der Maschine angebrachten Fahne grünes
Licht der linken vorderen, an der Maschine
befindlichen Signallaterne.
Digitized by Google
Zugsignale
In der Schweiz bedient man eich einer
grünen, an der Rückseite des letzten Wagens
anzubringenden Scheibe und vertauscht die-
selbe bei Nacht mit einer zweiten rothleuch-
t enden Laterne, welche ihren Platz neben der
Schlußlaterne findet.
Auf den niederländischen Bahnen
wird auch in diesem Fall unterschieden, ob der
Zug vor oder nach Ablauf der nächsten 20 Mi-
nuten zu erwarten ist.
In letzterem Fall trägt die Maschine tags-
über an ihrer Vorderseite eine grüne Scheibe,
bei Nacht eine dritte grünleuchtende Laterne
oberhalb des Rauchkastens, während im ersten
Fall eine weiße Scheibe, bezw. eine Laterne
mit ungeblcndetem, weißen Licht in Verwen-
dung kommt.
Auf den belgischen Bahnstrecken wird
eine weiße Fahne auf der rechten Seite des
Schlußwagens ausgesteckt ; ein besonderes Nacht-
signal ist nicht vorgesehen.
Auf den russischen Südwestbahnen
ist in solchen Fällen ein grünes Signal auf
der rechten vorderen Seite der Maschine an-
geordnet.
In Frankreich und England werden
entgegenkommende Sonderzüge überhaupt nicht
signalisiert.
Neben diesen allgemein üblichen Signal-
begriffen bestehen in den einzelnen Ländern
je nach Bedürfnis noch besondere Signale. So
trägt beispielsweise der eine parallellaufende
Strecke befahrende Zug in Deutschland am
Schluß auf der rechten Seite neben der Schluß-
laterne eine zweite Signallaterne mit weitem
Licht, in Österreich-Ungarn an der Spitze
statt der weiten eine rot- und eine grün-
leuchtende Signallaterne und am Schluß statt
des mittleren roten ein weißes Signallicht.
Auf den eingleisigen Strecken der schwei-
zerischen und niede rländischen Bahnen
ist es üblich, die Verlegung der Kreuzung
durch ein eigenes Signal bekanntzugeben. Als
solches dient bei enteren das für Signalisie-
rung de» Verkehrs auf dem unrichtigen Gleis
vorgeschriebene Signal fs. o ), bei letzteren
jenes, welches dazu bestimmt ist, auf doppel-
gleisigen Strecken einen binnen 20 Minuten
zu erwartenden Gegenzug anzuzeigen (s. oben).
Außerdem ist auf den SchweizerBahnen
der Ausfall eines fahrplanmäßigen oder auch
eines Sonderzugs durch eine an der Spitze
des in der betreffenden Fahrtrichtung unmittel-
bar vorangehenden Zugs anzubringende grüne
Scheibe, und bei Nacht durch eine an Stelle
einer der weißleuchtenden Bufferlaternen anzu-
bringenden Laterne mit grünem Licht zu
signalisieren.
Nach der italienischen Signalordnung
ist eine Maschine, welche ohne festgestellten
Fahrplan zurückzukehren hat, auf der Hinfahrt
durch das Ausstecken einer grünen Fahne auf
der rechten Seite der allein verkehrenden oder
der den Zug führenden Maschine, bei Nacht
aber dadurch zu kennzeichnen, daß die rechte
vordere, an der Maschine befindliche Laterne
grün geblendet wird.
Ein den deutschen, niederländischen
und russischen Eisenbahnen gemeinsamer
Signalbegriff ist jener, wodurch das Strecken-
fjersonal aufgefordert wird, die Telegraphen-
eitung zu untersuchen. Das diesbezügliche Signal
ist mit Ausnahme des auf den nissischen Bahnen
üblichen lediglich ein Tagsignal und besteht
in Deutachland in einer vorne an der Maschine
anzubringenden weißen Scheibe, in den Nieder-
landen aus einer blauen Fahne, welche, wenn
[ sich das Signal auf den Reichstelegrapben be-
I zieht, auf einem der vordersten, wenn es zur
Revision des Bahntelegraphen auffordern soll,
auf einem der letzten Wagen anzubringen ist
Auf den russischen Südwest bahnen
verwendet man hierfür zwei auf der Vorder-
seite der Maschine in Bufferhöhe angebrachte
rote Fahnen; bei Nacht werden die beiden
an der Maschinenbrust angebrachten Laternen
rot geblendet.
Ein nur auf den belgischen Bahnen
zur Anwendung kommendes Signal dient dazu,
dem Personal jener Strecken, auf welchen ein
vollständiger Nachtdienst nicht besteht, den
Verkehr des letzten Zugs anzuzeigen. Es
geschieht dies dadurch, daß die Sicherheits-
Faterne nach rückwärts grünes Licht zeigt.
Das in der deutschen und schweize-
' rischen Signalordnung vorgesehene Signal:
„der Bahnwärter soll sofort seine Strecke nach-
sehen", besteht darin, daß auf den deutschen
Bahnen ein Zugbediensteter seine Mütze oder
j einen andern Gegenstand, bei Nacht seine
Laterne, dem Wächter zugewendet, schwingt:
in der Schweiz wird dieses Signal bei Tag
durch Hinstrecken der Dienstmütze erteilt, bei
Nacht ist der Zug aufzuhalten und der Auf-
trag mündlich zu erteilen.
Zu den Z. können auch die Pfeifen- und
Hornsignale, durch welche der Zugführer
[ sich mit dem Lokomotiv- und sonstigen Zug-
personal verständigt, sowie auch die Signale
mit der Dampfpfeife gerechnet werden.
Sobald der abfertigende Beamte dem Zug-
führer den Auftrag zur Abfahrt erteilt hat,
übernimmt dieser den Befehl über den Zug.
Zur Erteilung seiner Anordnungen bedient er
sich gewöhnlich der Mundpfeife oder de«
Signalhorns. Die damit auszudrückenden Signal-
begriffe beschränken sich zumeist auf die Ab-
fahrt des Zugs, auf die dem Zugpersonal zu er-
teilende Weisung, seine Plätze einzunehmen,
sowie auf die Aufforderung, den Zug aufzu-
halten. Dieses letztere Signal ist dem beim
Rangierdienst angewendeten gleich (s. Rangier-
signalel.
Das Signal zur Abfahrt besteht in Deutsch-
land und in den Niederlanden in zwei
mäßig langen Tönen mit der Mundpfeife, die
an das Zugpersonal gerichtete Aufforderung zur
Einnahme der Plätze in einem mäßig langen
Ton mit der Mundpfeife.
Die österreichisch-ungarische Signal-
ordnung kennt nur das Signal „Abfahrt* und
I drückt dasselbe durch einen langen Ton mit
! der Mundpfeife oder dem Signalhorn aus.
Auf den französischen Bahnen erteilt
der Stationsbeamte dem Zugführer mit der
Muudpfeife das Zeichen zur Abfahrt, worauf
j dieser durch einen Ton mit dem Horn das
! Abfahrtsignal giebt.
In Italien giebt der Zugführer je nach der
Zugrichtung durch zwei, bezw. durch einen Ton
1 mit dem Signalhorn das Abfahrtzeichen.
Auf den belgischen Bahnen wird das
, Abfahrtsignal vom Zugführer durch einen Pfiff
• auf der Mundpfeife gegeben.
Digitized by Google
Zugstab — ZugsUbsystem
9611
In der Schweiz giebt der Zugführer dem
Maschinenführer durch einen Ton mit der Pfeife
ein vorbereitendes Zeichen, welches dieser
durch das mit der Dampfpfeife abgegebene
Signal „ Achtung" beantwortet. Sodann hat
das Zugpersonal seine Plätze einzunehmen,
worauf der Zugführer, sobald alles fertig ist,
das eigentliche Abfahrtsignal durch einen
zweiten Ton mit der Pfeife erteilt.
In ganz ähnlicher Weise ist das Abfahrt-
signal auch auf den russischen Bahnen
geregelt. Ein kurzer Pfiff des Zugführers zeigt
dem Maschinführer und dem übrigen Personal
an sich zur Abfahrt bereit zu halten. Der Ma-
schinenführer beantwortet denselben mit einem
kurzen Pfiff der Dampfpfeile, sodann, erst giebt
der Zugführer mittels eines langen Pfiffs auf
der Mundpfeife das Abfahrtzeichen.
In England zeigt der Zugführer dem
MaschinenfUhrer zum Zeichen der Abfahrt eine
grüne Fahne; bei Nacht wird eine grün ge-
blendete Laterne über den Kopf gehoben und
leicht hin- und hergeschwenkt.
Hinsichtlich der mit der Dampfpfeife ab-
zugebenden Signale s. den Artikel „Dampf-
pfeife."
In Ergänzung desselben seien die Dampf-
pfeifeusignale auf den italienischen, bel-
gischen, niederländischen und russischen Bahnen
angeführt.
a) Italien. „Bremsen fest", drei kurze,
vibrierende Pfiffe. Mehr als drei solche Pfiffe
gelten als Gefahr- oder Alarmsignal. „Bremsen
mäßig los", ein kurzer Pfiff.
„Bremsen los", ein langer und ein kurzer
Pfiff.
„Achtung", ein mäßig langer Pfiff. Als
verstärktes Achtungssignal dient ein langge-
zogener Pfiff; er ist anzuwenden, wenn der
Maschinfübrer Leute auf dem Gleis bemerkt
oder wenn Nebel und Unwetter die Fernsicht
hemmen.
Bei Abzweigungen wird durch einen Pfiff
angezeigt, daß der Zug nach links, durch zwei
Pfiffe, daß er nach rechts zu fahren hat.
Sofern der Maschinenführer beim Ertönen
des Abfahrtsignals nicht in der Lage ist, dem-
selben Folge zu leisten, giebt er dies durch
einen kurzen Pfiff bekannt. Durch einen eben-
solchen Pfiff wird weiters die Annäherung an
eine Station, in welcher der Zug keinen Auf-
enthalt zu nehmen hat, ferner auf den doppel-
gleisigen Strecken ein herannahender Gegenzug
angezeigt. Hat der Maschinen führer mit Rück-
sicht auf seine Dienstobliegenheiten den Zug
auf offener Strecke anhalten müssen, so läßt
derselbe, sobald er zur Weiterfahrt bereit ist,
die Dampfpfeife kurz ertönen.
b) Belgien. „Achtung", ein längerer Pfiff;
„Bremsen los", ein kurzer Pfiff (gleichzeitig
auch Abfahrtsignal ;: „Bremsen fest", ein kurzer
und ein langer Pfiff.
„Alarmsignal, Gefahrsignal", mehrere kurze,
rasch aufeinander folgende Pfiffe.
Soll dem Streckenpersonal oder dem Per-
sonal eines kreuzenden Zugs irgend ein Hin-
dernis auf der Strecke oder eine schadhafte
Stelle angezeigt werden, so geschieht dies
durch zwei kurze, rasch aufeinander folgende
Pfiffe. Dieses Signal ist so lange zu wieder-
holen, bis der Maschinenführer sich die Über-
zeugung verschafft hat, daß es verstanden wurde.
An Abzweigungen ist durch einen lang-
gezogenen Pfiff die mittlere, durch zwei lang-
gezogene Pfiffe die Fahrstraße zur Rechten, durch
drei ebensolche Pfiffe jene zur Linken zu be-
zeichnen.
c) Niederlande. „Achtung", ein mäßig
langer Pfiff.
„Bremsen fest", drei kurze Pfiffe. „Bremsen
los", drei mäßig lange Pfiffe.
„Gefahrsigna], Alarmsignal", vier kurze
Pfiffe. Dieses Signal ist auch anzuwenden,
wenn der Zug auf dem falschen Gleis fährt.
d) Rußland. „Abfahrt", ein längerer Pfiff;
durch dasselbe Signal wird auch die Annähe-
rung des Zugs angezeigt.
„Bremsen fest", drei kurze Pfiffe; „Bremsen
los", zwei kurze Pfiffe. „Ruf zur Herbeiziehung
des Personals", mehrere wiederholte Pfiffe.
Kecker.
Zngstab, s. Zugstabsystem.
2,\\ft*t*b%y%\e!m{Tratn-Staflxystem). Unter
: Z. wird eine eigentümliche, zur Regelung und
: Sicherung des Zugverkehr» auf eingleisigen
Strecken dienende Einrichtung verstanden,
; welche aus dem sogenannten Pilotensystem
1 hervorgegangen ist. Bei letzterem durfte in
' der zwischen je zwei benachbarten Kreuzungs-
i Stationen liegenden Bahnstrecke ein Zug nur
' dann verkehren, wenn er von einem nur für
diese Strecke aufgestellten Bahnbediensteten,
1 dem Piloten, begleitet wurde, der seinen
Platz auf der Lokomotive einzunehmen hatte.
I Diese an sich so sichere und einfache Anord-
| nung erforderte aber einen großen Personalstand
I und war schwerfällig, wenn mehrere Züge hinter-
i einander in derselben Richtung verkehren soll-
ten, weil dann der Pilote zur Abholung jedes
nachfolgenden Zugs immer erst zu Fuß in die
Ausgangsstation zurückkehren mußt«. Deshalb
I wurde das gleich nach dem Entstehen der
Eisenbahnen stark verbreitete Pilotensystem
verlassen, als die elektrischen Telegraphen ein-
geführt waren; nur in England und Amerika
steht es auf zahlreichen eingleisigen Bahnen
auch jetzt noch in Anwendung, wenn auch in
veränderter Form. Daselbst wird nämlich der
Pilote durch einen einfachen, etwas eigentüm-
lich gestalteten Stab, den Zugstab ( Tram-staff,
bdtoH-pilote, m.( ersetzt, d. h. für jede Strecke
ist ein besonderer, vom Stationsvorsteher, dem
Signalwärter oder dem, der auf der Stabstation
für den Dienst verantwortlich ist, verwahrter
Zugstab (dersolbe ist etwa 18 engl. Zoll lang
und 2 engl. Zoll stark) vorhanden, der sich in
[ Form und Farbe von den Stäben der andern
' Strecken auffällig unterscheidet. Auf dem Zug-
: stab sind die Namen der Stabstationen, welche
' die Strecke begrenzen, für welche er gilt, an-
! gegeben Er wird auf der Station, wo der Zug
in die betreffende Strecke eintritt, dem Loko-
motivführer übergeben, der ihn in der Ankunfts-
station dem Stationsvorsteher abzuliefern hat,
von dem ihn wieder der Lokomotivführer des
nächsten, in entgegengesetzter Richtung ver-
kehrenden Zugs empfängt. Ohne diesen Zugstab
darf kein Zug die betreffende Strecke befahren.
Dieser Grundsatz hat später, um den Verkehr
hintereinander, in gleicher Richtung fahrender
Züge zu ermöglichen, ohne daß erst der Zug-
stab durch Menschenhand in die Ausgangs-
station zurückgebracht werden mußte, die Ab-
änderung erfahren (Traiu-itaff and ticket)%
Digitized by Google
3«12
Zugstärke — Zugteilung
daß in einem solchen Fall jeder der voraus-
f&hrenden Züge an Stelle des Zugstabs einen
rom Stationsvorsteher ausgefertigten Fahr-
schein erhält, welcher mit der genauen Be-
zeichnung der Strecke, für welche er gilt, ver-
sehen ist und die gleiche Farbe bat wie der '
zugehörige Zugstab. Den letzteren selbst erhält
erst der letzte, in der gleichen Richtung ab-
gehende Zug. Diese Hinrichtung fand hie und
da später noch dadurch eine Verschärfung, daß
die Ausfolgung von Fahrscheinen von dem Vor- I
handenseLn des Zugstabs mechanisch abhängig |
gemacht wurde; der Stationsvorsteher kann |
nämlich einen Fahrschein (Ticket» aus der ■
Büchse, in welcher diese Scheine verwahrt
werden, nur dann herausziehen, wenn der Zug- ,
stab zur Verfügung steht, indem dieser als
Schlüssel eingerichtet ist, mit dem allein sich
der betreffende Büchsenverschluß öffnen läßt,
oder indem der Schlüssel zum Kasten am Zug-
stab befestigt ist. Jeder Zug, der einen Fahr-
schein führt, muß das übliche Zngendsignal —
Zug folgt — zur Benachrichtigung der Strecken- .
arbeiter, Schrankenwärter u. s. w. zeigen. Wenn
ein Arbeitszug auf der Strecke beschäftigt ist, 1
darf für diesen nur der Stab und niemals ein j
Fahrschein benutzt werden. Hiedureh wird für
die Dauer der Arbeiten jenes Zugs die Strecke
für alle anderen Zuge gesperrt. Wenn eine
Maschine oder ein Zug zwischen zwei Stab-
Stationen verunglückt, hat der Heizer oder i
Schaffner den Stab nach der Stabstation, von
welcher Hilfe zu erwarten ist, zu bringen, .
hat jedoch der verunglückte Zug nur einen
Fahrschein bei sieb, so kann Hilfe nur von
der Station kommen, die im Besitz des Stabs '
ist. Eine jüngste Vervollkommnung des Z. wird ;
seit 1889 auf einigen eingleisigen Nebenlinien
der London and Northwestern Rail-
way angewendet. Daselbst ist von der Ausgabe
von Fahrscheinen für hintereinander in gleicher
Richtung verkehrende Züge gauz abgesehen,
dagegen sind für jede Strecke eine den ört-
lichen Verkehrsverhältnissen angemessene An- j
zahl von ganz gleichen Zugstäben vorhanden,
die sich jedoch von den Zugstäben der übrigen
Strecken wieder nach Form und Farbe deutlich
unterscheiden und unter einem elektrisch-auto-
matischen Verschluß stehen, der die jedesmalige
Ausfolgung eines Zugstabs nur unter gewissen
den Zugverkehr vollkommen sichernden Vor-
bedingungen zuläßt. Je ein solcher, von Web
& Thomson konstruierter Verschlußapparat
befindet sich in den beiden, die Teilstrecke ab-
schließenden Kreuzungsstationen ; div beiden
Apparate sind durch eine doppelte Telegraphen-
draht leitung miteinander verbunden und so an-
geordnet, daß die Möglichkeit, in der einen
Station einen Zugstab dem Verschluß zu ent-
nehmen, nur durch die andere Station mittels
einer besonderen Stromgebung gewährt werden
kann, und daß eine neuerliche solche Strom-
gebung, bezw. eine nächste Freigebung eines
Stabs nur dann möglich ist, wenn der vorher
freigegeben gewesene Zugstab wieder in den
«inen oder andern der beiden Verschlußappa- >
rate zurückgegeben wurde. Unter allen Um-
ständen »tobt also für jede Strecke stets nur
ein einziger Zugstab zur freien Verfügung.
Wird für nachfahrende Züge ein zweiter, dritter
u. s. w. Zugstab benötigt, so kann derselbe
immer erst ausgehoben werden, nachdem der
Stab des vorausgegangenen Zugs in der An-
kunftsstation unter festen Verschluß gelegt
wurde; das System bedingt sonfit für das Nach-
fahren der Züge gleichzeitig auch die Ein-
haltung der Stationsdistanz.
Litteratur: Textor, Dienstvorschriften für
den äußern Betriebsdienst auf den englischen
Eisenbahnen, Berlin 1882; Flamache, Huberti
& Sterart, Traite d'exploitation des cbemins
de fer, Brüssel 1887, II. Teil, 1. Band, S. 34 ff.:
Kecker, Das Eisenbahnsignalwesen, Archiv für
Eisenbahnwesen, Berlin 1898, S. 899.
Kohlfürst.
Zngstärke. s. Belastung der Züge und
Belastungstabellen.
Zugteilung < Division of traim Division,
f.. d'un train). Unter Z. versteht man die be-
absichtigte Teilung eines Zugs, wie sie be-
sonders im Personanzugdienst nicht selten vor-
kommt, z. B. wenn auf einer Eisenbahnstrecke
zwei Zöge, die für verschiedene Endziele be-
stimmt sind, von der Ausgangsstation bis zur
Gabelung der Bestimmungsstrecken zu einem
Zug vereinigt und dann auf der Gabelung
getrennt werden. Da eine solche Gabelung
meistens als Bahnhof ausgebildet ist, so wird
demgemäß die Z. auch meistens auf Stationen
vorgenommen; es kommt aber auch vor, daß
die Gabelung nicht auf dem Bahnhof selbst,
sondern vor diesem liegt, in welchem Fall die
Z. auch auf freier Strecke bewirkt werden
kann. Bei der Z. pflegt jeder als selbständiger
Zug weitergehende Teil schon von der Aus-
gangstation aus so ausgerüstet uud zusammen-
gesetzt zu sein, daß es lediglich des Vorsetzens
der Lokomotive bedarf, um deuZugabgaugsfertig
zu haben. Man kann auch noch von einer Z.
sprechen, wenn von einem auf einem Bahnhof an-
kommenden Zug der eine Teil als geschlossener
Zug weitergeht, während der Rest entweder zu-
rückbleibt oder in einen oder mehrere andere
Züge eingesetzt wird. Dagegen pflegt man diese
Benennung nicht mehr anzuwenden, wenn ein
Zug auf einem Bahnhof derart geteilt wird,
daß kein Teil desselben mehr als selbstän-
diger Zug erscheint, man spricht in solchem
Fall vielmehr von einer Zugauflösung (s. d.).
Im Güterzugdienst tritt eine Z. in zwei
oder mehrere selbständige Züge infolge von
Liniengabelung selten ein, vielmehr handelt es
sich hier auf Irennungsbahnhöfen meistens um
eine Z. der letztgedachten Art oder um eine
vollständige Zugauflösung.
Eine Z. kommt ferner auch dort vor, wo
auf Bahnlinien mit im allgemeinen gleich-
mäßigen Neigungen einzelne Zwischenstrecken
mit erheblich stärkerer Steigung vorhanden
sind, so daß es nicht möglich ist, den unge-
teilten Zug ohne Vermehrung der Maschinen-
kraft über die Steilrampe zu fahren. Man hat
in solchen Fällen die Wahl, den ungeteilten
Zug mit Vorspann oder leistungsfähigeren
Lokomotiven zu befördern oder in zwei Teile
zu zerlegen, diese getrennt weiter zu fahren
und am Ende der starken Steigung wieder
zu einem Zug zu vereinen.
Eine vorübergehende Z. kann ferner nötig
werden, wenn ein Teil des von einem Zug be-
setzten Gleises vorübergehend zu anderen
Zwecken frei gehalten werden muß, wie z. B
zum Durchlassen von Reisenden bei Kreuzungen
eines Personenzugs mit einem Güterzug, wenn
i
Digitized by Google
Zugtelegraphen — Zugtrennung
letzterer auf dem dem Hauptbahnsteig zunächst
liegenden Gleis steht. Blum.
Zugtelegraphen (Iran» telegraph; TeU-
graphe, m„ a'un train) heißen jene elektrischen
Einrichtungen, welche den Austausch telegra-
phischer — seit neuerer Zeit auch telephoni-
scher — Mitteilungen zwischen den fahl enden
Zügen und den Stationen oder den fahrenden
Zügen untereinander ermöglichen sollen. Die
älteste solche Anordnung war 1854 vom Grafen
Th. du Moncel erdacht und 1855 im Modellauf
der Pariser Weltausstellung zu sehen ; als Kro-
pf angsapparate dienten Anruf wecker und Bre-
guet'sche Zeigertelegraphen. Im gleichen Jahr
wurde auch schon eiu praktischer Versuch auf
der Strecke zwischen Saint Cloud und Paris
mit einem Tom sardinischen General Bonelli
angegebenen Z. durchgeführt. Eine 0,02 m
dicke und 0,03 m breite Walzeisenschiene,
welche als elektrische Leitung zu dienen hatte,
lag etwa 0,1 m über den Eisenbahnfahrschienen
neben dem Gleis und wurde von Porzellaniso-
latoren getragen, die auf eisernen, in Entfer-
nungen von 2 zu 2 m an den Schwellen fest-
geschraubten Stutzen angebracht waren. Eine
von jeder Zuglokomotive herabreichende Eisen-
stange wurde unausgesetzt durch eine Feder gegen
die Leitungsschiene gepreßt und war mit einem
auf der Lokomotive aufgestellten Wheatston-
schen Nadelapparat, dann mit einem Wecker
und 20 Daniell- Elementen, sowie schließlich mit
dem als Erdleitung dienenden Lokomotivkörper
verbunden. Diese Einrichtung erfüllt** einige
Zeit ihre Aufgabe ganz leidlich, erwies sich
jedoch für die Dauer als völlig unbrauchbar.
Ebenso «rgiug es einer verwandten Anord-
nung von Gay, bei welcher die Telegraphen-
apparate, nämlich eigens eingerichtete Zeiger-
werke, welche die Erschütterung ohne Schaden
ertragen sollten, in einem besonderen Wagen
aufgestellt wurden. Gleichzeitigen oder spä-
teren Erfindern, wie Bergeys, Carr k Bar-
low, David Salomons, F. V.Ronneburg,
Putnam, Delfieu. Dalström und vielen
Anderen gelang es ebensowenig Erfolge zu er-
reichen, soweit sie nicht den Nachrichtenaus-
tausch zwischen den Zügen und Stationen ledig-
lich auf einen einfachen Signalwechsel be-
schränkten. Verspiechendere Ergfbni><-e sollen
laut Mitteilung des „Engineering", \ Bd. .'14,
S. 141, mit einem vom Kapitän C. W. Wil-
liams angegebenen Z. erzielt worden sein, mit
welchem 1H»2 in Amerika auf einer 12 Meilen
(19,32 km) langen Strecke der Atlanta and Char-
lotte Kailroad Versuche gemacht worden sind.
Bei allen diesen Einrichtungen lag die eigent-
liche Schwierigkeit in der Herstellung einer an-
dauernd guten, sicheren Verbindung zwischen
Leitung und Zug, und um diesem bis jetzt
noch immer ungelösten Problem auszuweichen,
bestrebten sich jüngere amerikanische Kon-
strukteure, für den Betiieb von Z. induzierte
Ströme dienstbar zu machen (s. darüber im
Art. Fernsprecheinrichtungen, IV. Bd., S. 1584.
und Kohlfürst, Die Fortentwicklung der elek-
trischen Eisenbahneinrichtungen, Wien 1891).
Den vielen und in der Regel mit nennens-
werten materiellen Opfern verbunden gewesenen
Bestrebungen, Z. zu schaffen, lag im wesent-
lichen und in erster Linie der Gedanke zu
Grund, dadurch eine Einrichtung zu gewinnen,
welche in leichtester, bequemster und um-
fassendster Weise den Verkehr der Züge zu
regeln und zu sichern geeignet wäre; die Neben-
absicht, mit den Z auch einen Nachrichtenver-
kehr im Privatinteresse der Reisenden möglich
i xu machen, trat selbst in Amerika nur in
' untergeordnetem Maß zu Tage. Bisher haben
jedoch alle bekannt gewordenen einschlägigen
Versuche, einschließlich der jüngsten amerika-
nischen, als so hochinteressant auch die Ergeb-
\ nisse der letzteren gelten dürfen, zu keiner durch-
| greifenden praktischen Verwertung geführt,
i b. auch Beantwortung der auf der Xlv. Tech-
nikerversammlung des V. D. E.-V. (Straßburg
1893) gestellten Frage: „ Welche Erfahrungen
liegen vor über die Anwendung des Fern-
i Sprechers oder anderer fortschafTbarer Vor-
' richtungen zur Verständigung zwischen den
I Stationen und dem Strecken- und Zugbeglei-
| tungspersonal unter Verwendung bestehender
elektrischer Leitungen und ohne Beeinträchti-
gung des sonstigen Zwecks derselben1" (s. Or-
gan für die Fortschritte des Eisenbahnwesens,
11. Ergänzungsband, Wiesbaden 1893).
Kohlfürst.
Zugtrennung (Hreaking of a traut; Rur>-
] ture, f., de train). Im Gegensatz zu der beah-
j sichtigten Zugteilung versteht man unter Z.
I eine unbeabsichtigte Teilung eines Zugs, also
i eine Zerreißung desselben in mehrere Teile
durch Bruch der Kuppelungen.
Die Z tritt besonders ein: beim unvor-
sichtigen Anfahren auf dem Bahnhof oder über-
haupt nach dem Halten des Zugs, besonders
wenn etwa ein Teil der Bremsen nicht gelöst
ist oder in der Steigung angefahren werden
1 muß ; ferner beim Fahren über starke Neigungs-
; Wechsel, besonders wenn die Steigung ohne aus-
, reichend lange Zwischengerade in Gefall über-
, geht oder umgekehrt; sowie endlich bei un-
. gleichmaßigem Bremsen eines Zugs, wodurch
i starke Stöiie und scharfes Anziehen im Zug
rasch wechseln und die Kuppelungen übermäßig
beansprucht werden können.
Z. innerhalb eines Bahnhofs könneu selten
gefährlich werden und machen sich meistens
sofort bemerkbar; auf freier Strecke dagegen
sind Z. außerordentlich gefährlich und werden,
j besonders bei langen Zügen und in unüber-
; sichtlichem Gelände — also bei scharfen
: Krümmungen und tiefen Einschnitten mit
steilen Böschungen — häufig nicht sofort be-
merkt, wenigstens nicht von jedem der ge-
trennten Teile aus. Das Zugpersonal muß daher
auf Strecken, wo leicht Z. vorkommen können,
hierauf besondere Aufmerksamkeit verwenden,
und soll sich vor allem das Lokomotivpersonal
öfter nach dem Zugschluß umsehen, auch bei
jeder auffallenden Änderung in der Gangart
des Zugs sich davon zu überzeugen versuchen,
ob etwa eine Z. stattgefunden hat.
Da, wo durchgehende, selbsttbätige Bremseu
eingeführt sind, werden alle zerrissenen Zug-
I teile durch diese alsbald zum Stillstand ge-
| bracht werden, so daß weitere Gefahren aus-
geschlossen sind; wo solche Bremsen aber
fehlen, werden die verschiedenen Zugteile ihre
Fahrt fortsetzen, oder der hintere Zugteil wird
auch in entgegengesetzter Richtung zurück-
laufen, wodurch Zusammenstöße mit schweren
Folgeu eintreten können, wenn es nicht ge-
lingt, die Zugteile mit den Handbremsen recht-
zeitig zum Stehen zu bringen. In solchem
Digitized by Google
Zugübergabe — Zugüberholung
Fall gilt es als erste Kegel, die hinteren ab-
gerissenen Zugteile möglichst rasch zum Still-
stand zu bringen, und sohiu für die Deckung
des Zugs nach rückwärts Sorge zu tragen (s.
den Artikel Zugdeckungssignale); auch muß
der (Zug- oder Strecken-) Beamte, der die Z.
zuerst bemerkt, mit allen ihm zu Gebote
stehenden Mitteln die Übrigen Zugbeamten
hierauf aufmerksam machen. Der vordere, von
der Lokomotive geführte Zugteil muß dagegen
je nach den Umständen seine Fahrt fortsetzen
und darf erst dann zum Stehen gebracht
werden, wenn unzweifelhaft feststeht, daß die
hinteren abgerissenen Zugteile nicht etwa auf
den vorderen Teil anrennen können. Blum.
Zagübergabe (Delirering a train; Re-
mise, f, d'uu train). Ehe ein Zug von einem
Bahnhof abgeht, wird er vom Stationspersonal
dem Zugpersonal übergeben und von diesem
Übernommen. Ebenso findet Übergabe und
Übernahme des Zugs von Zugpersonal zu
Zugpersonal statt, wo dieses wechselt, und
eine Übergabe des Zugs vom Zugpersonal
an die Endstation des Zugs. Hierbei hat
eine Untersuchung des Zugs stattzufinden
in Hinsicht auf seinen Zustand, seine Zusam-
mensetzung und Ausrüstung (s. Zugrevision).
Für Mängel, die dabei festgestellt werden,
hat der übergebende Teil zu haften, wogegen
Mangel, die etwa erst später zu Tage treten,
dem übernehmenden Teil zur Last fallen,
wenn nicht unzweifelhaft nachgewiesen werden
kann, daß sie bei der Übernahme schon vor-
handen waren, aber unbemerkt blieben. In
derselben Weise findet eine Z. und Übernahme
zwischen Nachbar Verwaltungen auf den Über-
gangbahnhöfen statt. Es sind gewöhnlich ge-
naue Vorschriften erlassen, worauf bei der
Übergabe und Übernahme besonders zu achten
ist, welche Mangel eine Übernahme des Zugs oder
einzelner Wagen ausschließen und bei welchen
eine solche noch stattfinden muß. Entstehen
hierüber Zweifel, so ist die übernehmende Bahn
oder, der übernehmende Zugführer berechtigt,
die Übernahme des Zugs zu verweigern, worauf
die höheren.Verwaltungsbehörden die Berechti-
gung der Übernahmeverweigerung zu prüfen
haben.
Die Wagen, welche in Güterzügen von
einer Bahn auf eine andere übergehen, werden
mit Zetteln beklebt, welche die Übergangsstation
und das Datum der Übergabe enthalten, was
für die Abrechnung der Bahnen unter ein-
ander und für den Rücklauf der Wagen von
Bedeutung ist (s. Wagenübergang).
Wenn ein Übergangsbahnhof unter der
ausschließlichen Verwaltung der einen Buhn
steht, so pflegt die fremde Bahn dort meistens
besondere Übernahmsbeamte zu stationieren.
Zagüberholung (Shunting of a train for
permitting others tu pass; Eritement, m., des
traim). Dieselbe besteht darin, daß ein lang-
samer fahrender Zug einen in derselben Richtung
schneller fahrenden Zug an sich vorbeiläßt. Die
Z. wird auf Strecken mit regem Zugverkehr er-
forderlich und kann nur dort bewirkt werden,
wo der zu überholende Zug in einem Neben-
gleis Aufstellung finden und das durchgehende
Gleis für den vorbeifahrenden Zug freige-
halten werden kann, also auf Bahnhöfen
mit mindestens einem Nebengleis von ganzer
Zuglänge. Wenn solche Bahnhöfe aber weiter
I auseinander liegen, als es der Fahrplan und
I die Zugfolge erfordern, so können auch, da-
zwischen auf freier Strecke besondere Über-
bolungsgleise angelegt werden, wie dies z. B.
in Nordamerika häufig ist, aber auch in Europa
vorkommt. Die Überholungsgleise werden
entweder so angeordnet, daß der zu über-
holende Zug durch eine Spitzweiche unmittelbar
in dieselben einfährt, oder daß er aus dem
Hauptgleis in das Überholungsgleis zurück-
kehren muß, in welchem Fall die Spitzweiche
vermieden wird. Während man früher der
letzteren Anordnung den Vorzug gab, scheut
man sich heute nicht mehr vor der Anwendung
von Spitz weichen, weil ausreichende Mittel zu
Gebote stehen, die Stellung solcher Weichen
zu sichern. Für den Zugdienst „ist ein un-
mittelbares Einfahren in das Überholungs-
gleis dem Zurücksetzen in dieses im Interesse
der Zeitersparnis und einer sicheren Füh-
rung des zu überholenden Zugs bei weitem
vorzuziehen.
Die nach dem Fahrplan vorgesehenen Z.
sollen in diesem auch deutlich und leicht zu
ersehen sein, damit die Stations- und Zug-
beamten genau wissen, auf welchen Bahnhöfen
und bei welchen Zügen Überholungen vor-
kommen. Treten aber infolge von Zugrer-
spätungen oder sonstiger Störungen außer-
fahrplanmäßige Z. ein, so muß hierüber recht-
zeitig eine Verständigung unter den beteiligten
Stationen stattfinden und sowohl der zu über-
holende, wie der überholende Zug müssen dar-
über benachrichtigt werden, daß, wo und zwi-
schen welchen Zügen eine Z. stattfindet. Auch
wenn eine im Fahrplan vorgesehene Z. ledig-
lich auf eine der Vorstationen verlegt werden
muß, ist eine solche vorhergehende Verständi-
gung der beteiligten Stationen und Benach -
| riebtigung des Zugpersonals notwendig. Die
Verständigung erfolgt telegraphisch in der-
selben Weise, wie Zugkreuzungen (s. d.) fest-
gelegt werden und findet die Benachrichtigung
des Zugpersonals zweckmäßig schriftlich statt;
die Depeschen sind in den Depeschenrapport
einzutragen.
Überholt ein Schnellzug einen Personenzug
fahrplanmäßig auf einem bestimmten Bahnhof
und ist hier die Möglichkeit gegeben, daß Rei-
sende vom Personenzug auf den Schnellzug über-
gehen können, so entstehen für diese Reisenden
große Unannehmlichkeiten, wenn durch Ver-
spätung des Personenzugs die Z. auf eine Vor-
station verlegt werden muß, auf welcher der
Schnellzug nicht anhält. Zur Vermeidung
solcher Unnannehmlichkeiten ist z. B. auf den
preußischen Staatsbahnen angeordnet, daß der
Schnellzug in solchem Fall ausnahmsweise
nicht nur auf der verlegten Überholungsstation,
sondern auch auf allen anderen Stationen
zwischen dieser und der fahrplanmäßigen Üb*r-
holungsstation halten muß, auf welchen der
Personenzug anhalten sollte.
Da, wo die Schlußsignale eines Zugs in
ihrer Form oder Farbe «Half bedeuten, als»
z. B. aus rotheu Scheiben oder Laternen be-
stehen (s. Zugsignale), müssen die Schluß-
signale eines zu überholenden Zugs, nachdem
dieser zur sicheren Aufstellung im Uberbolungs-
gleis gekommen ist, vorübergehend entfernt,
verdeckt oder umgedreht, überhaupt nach
rückwärts unsichtbar gemacht werden, *
Digitized by Google
Zugübernahme — Zugvorrichtungen
3615
der 'iberholende Zug nicht durch diese Signale
getäuscht und unbeabsichtigter Weise zum
[alten veranlaßt wird.
Es ist mit großer Strenge darauf zu halten,
daß ein zu überholender Zug Im Überholung»-
Jleis vollständig zum Stillstand gekommen und
ie Fahrstraße für den vorbeifahrenden Zug
vollkommen frei ist, bevor diesem die Er-
laubnis zur Durchfahrt gegeben werden darf,
da mangelnde Vorsicht in dieser Richtung
schwere Unfälle nach sich ziehen kann.
Zugübernahme, s. Zugübergabe.
Zugveraänmni». Eine solche kann ent-
weder auf eigenem Verschulden des Reisenden
beruhen, oder unabhängig von einem solchen
eintreten. Die Z. ist selbstverschuldet, wenn
1'emand, von außerhalb kommend, zu spät am
Fahrkartenschalter oder am Zug erscheint, oder
die ausreichend vorhandene Obergangszeit von
einem Zug zum andern nicht entsprechend
ausnutzt.
Die Z. ist unverschuldet, wenn der mit
durchgehender Fahrkarte versehene Reisende in
der Anschlußstation mit einem Zug eintraf, wel-
cher infolge Verspätung den fahrplanmäßigen
Anschluß an denjenigen Zug, mit welchem der
Reisende weiterfahren wollte, nicht erreichte.
Über die Haftpflicht der Bahn für Z. s. den
Artikel Personenbeförderung.
Zug Verspätungen (Delays; lietards, m.
pl., des trains). Eine Z. ist vorhanden, wenn ein
Zug später, wie im Fahrplan vorgeschrieben,
über eine Strecke fährt, auf einer Station an-
kommt oder von dieser abfährt. Sie gehören
zu den am häufigsten vorkommenden Störungen
im Eisenbahnbetrieb und können diesen in
sehr unangenehmer Weise beeinflussen, müssen
daher mit allen zu Gebote stehenden Mitteln
vermieden werden. Sie entstehen entweder durch
Nichteinhalten der fahrplanmäßigen Fahrzeit,
durch Liegenbleiben der Züge auf freier Strecke
oder durch Verlängerung der Haltezeit auf den
Stationen. Hervorgerufen werden sie durch
starken Verkehr, ungewöhnlich schwere Züge,
großen Personen- und Güterandrang, sowie
langwierigen Verschubdienst auf den Stationen,
durch ungünstige Witterungs Verhältnisse —
Sturm, Schneewehen — durch zu sehwache Loko-
motiven und unzweckmäßigen Fahrplan, sowie
durch Schäden am Zug oder auf der Bahn.
Außerdem zieht die Verspätung des einen Zugs
nur zu oft auch die Verspätung anderer nach
sieh, sei es durch das Abwarten von An-
schlüssen, von Zugkreuzungen und -Überholun-
gen, oder durch das Einhalten dei Zeit- oder
Raumfolge hinter verspäteten Zügen.
Aus der Zahl und Art dieser Ursachen er-
giebt sich, daß sich Z. schlechterdings niemals,
auch nicht. bei den vollkommensten Betriebs-
einrichtungen, ganz vermeiden lassen. Sobald
aber Z. mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf-
treten, so kann das als ein deutlicher Finger-
zeig gelten, daß die Betriebseinrichtungen
irgend welche Mängel enthalten, die zu er-
gründen und offen aufzudecken dringende
Pflicht der Eisenbahnverwaltungen ist. Je nach
der Art dieser Mängel muß Abhilfe geschaffen
werden durch günstigere Gestaltung des Fahr-
plans, durch Beschaffung leistungsfähigerer
Betriebsmittel, durch Teilung zu schwerer
Züge, durch besseren Ausbau der Bahnhöfe,
besonders der Verschubbahnhöfe, durch Ein-
Encyklopldie dos Eisenbahnwesens.
legung von Blockstationen, durch Einführung
des Nacbtdiensts, durch Anlegung zweiter
Gleise u. dgl. m. Vielfach wird auch durch
Gewährung von Prämien für pünktliches An-
bringen der Züge den Z. vorgebeugt; dies
Verfahren birgt aber die Gefahr zu schnellen
Fahrens besonders in Gefällstrecken in sich,
muß daher durch genaue Überwachung der
Geschwindigkeiten ergänzt werden. Übrigens
kann durch sorgsame und nachhaltige Erzie-
hung der Eisenbahnbeamten zu Pünktlichkeit
und ruhiger, rascher Entschlossenheit ohne
Übereilung den Z. wirksam entgegengetreten,
auch das Publikum, welches bei der raschen
Zugabfertigung wesentlich mitzuwirken hat,
durch gutes Beispiel zu gleichem Handeln
herangebildet werden.
Verspätungen von Personenzügen, welche
ein gewisses Maß überschreiten (in Preußen
bei Schnellzügen 10 Minuten, bei Personen-
zügen 15 Minuten), müssen telegraphisch vor-
gemeldet und dem Publikum besannt ge-
geben werden, auch sind Lokomctivwechsel-,
Kreuzungs-, Überholungs- und Anschlußbahn-
höfe entsprechend zu benachrichtigen. Auch
bei Güterzügen findet unter Umständen eine
solche Vormeldung statt.
Wenn auf Anschlußbahnhöfen für das Ab-
warten der Anschlüsse gewisse Zeitmaße fest-
gesetzt sind, so muß genau bestimmt sein, wie
hierbei bei angemeldeten Z. zu verfahren ist.
Wo besonders wichtige Zugverbindungen in
Frage kommen, ist zuweilen die für den Zug
der Hauptlinie festgesetzte Wartezeit nur ge-
ring, darür wird aber unter Umständen der
Zug einer wichtigen Seitenlinie dem Hauptzug
als selbständiger Zug nachgefahren, wenn er
den Anschluß an diesen verfehlte. Man nennt
dies Nachbringen verspäteter Züge.
Zngvorrichtuugen (Drawiny and cou-
pUng apparatus; Apparcih, m.pl., de traction)
sind diejenigen Bauteile der Eisenbahnfahr-
zeuge, welche zur Übertragung der vou der
Lokomotive ausgeübten Zugkraft auf die den
Zug bildenden Fahrzeuge und zur Mitfortnahme
der letzteren dienen.
Als verbindende Glieder zwischen den Z.
der einzelnen Fahrzeuge dienen die Kuppelun-
gen (s. d.}. Sie sind für die Kraftübertragung
zwischen Lokomotive und Tender wie zwischen
den mit centralen selbstthätigen Kuppelungen
verseheneu Wagen zugleich die eigentlichen Z.,
deren besondere Einrichtung an anderer Stelle
eingehend erörtert und deren Wirkung und
Bedeutung für die Verbindung der Zugteile
dargelegt ist, so daß im folgenden auf ihre
Beschreibung nicht weiter einzugehen ist.
Abgesehen von diesen Kuppelungen, wird
von der Lokomotive, bezw. von dem an ihr hän-
genden Tender oder vou dem sonst den Zug in
Bewegung seteenden Motor aus die Zugkraft
mittels besonderer Vorrichtungen bis zum letzten
der angehängten Fahrzeuge fortgepflanzt.
Im wesentlichen bestehen dieselben aus
einem die Zugkraft übernehmenden,. .bezw. ab-
gebenden Teil der als Gabelbolzen, Öse, Haken
oder auch als selbstthätiger Verkuppelungskopf
gestaltet sein kaun. Diese Teile sind an den
Kopfenden des Fahrzeugs untergebracht, und ent-
weder dort befestigt oder durch eine zwischen
sie geschaltete, von einem Kopfende zum andern
in der Längsachsenebene des Fahrzeugs füh-
229
Digitized by Google
3616 Zug Vorrichtungen
rende Stange verbunden. Man unterscheidet
hiernach nicht durchgehende und durch-
gehende Z.
Die Befestigung am Untergestell kann
ferner eine unveränderlich starre oder eine
bewegliche und dabei elastisch gemachte sein.
Man unterscheidet deshalb weiter unelasti-
sche und elastische Anordnungen der Z.
Die durchgehenden Z. werden immer beweglich
und elastisch ausgeführt.
Die nicht durchgehende unelastische
Z. ist auf europäischen Bahnen nur an Wagen
ältester Bauart in Anwendung gewesen und
ietzt allein noch an den nur in Arbeitszügen
laufenden Wagen zulässig. Dagegen haben die
amerikanischen Güterwagen mannigfach der-
artige, und zwar mit dem Centraibuffersystem
verbundene Anordnungen aufzuweisen; doch
wird mit Beseitigung derselben und deren Er-
satz durch selbstthätige elastische Z. energisch
vorgegangen, und ist dies an den amerikani-
schen Personenwagen zum weitaus größten Teil
schon geschehen. Die einfachste Form dieser Z.
wird gebildet entweder durch einen mit der
Kopfschwelle durch Vernietung oder Verschrau-
bung starr verbundenen, in Gabel, bezw. Hül-
senkopf steckenden .Bolzen oder durch einen
Haken oder eine Öse, zur Aufnahme eines
Kuppelbügels oder einer Kuppelkette Auf den
europäischen Vollbahnen hat mau bei der üb-
lichen Anwendung getrennter Buffer die Haken-
fonn — Zughaken — allgemein angenommen.
Die Zugkraft wird hierbei unmittelbar auf
die Mitte der vorderen Kopfschwelle über-
tragen, pflanzt sich durch das Untergestell
nach der hinteren Kopfschwelle und der dort
befestigten Z. fort und von da auf die nach-
folgende Kuppelung. Es ist klar, daß hierbei
eine mit den Schwankungen der Zugkraftstärke
wechselnde, bei ruckweise erfolgendem Anziehen
sehr beträchtlich und nicht selten gefährlich
werdende Beanspruchung des Untergestells er-
folgen muß, so daß trotz der meist ausgeführten
Versteifung der Kopfschwellen doch häufig
Bruch der letzteren oder Lockerung der Unter-
gestell Verbindungen und selbst vollständiges
Zerreißen des Untergestells vorkommt.
Dieser für die gute Erhaltung der Fahr-
zeuge wie der beförderten Güter und für die
zweckmäßige, störungsfreie Beförderung der
Reisenden sehr nachteilige Umstand ist schon
frühzeitig dadurch gemildert worden, daß man
die Z. elastisch machte, indem man den Zug-
haken mit einem durch die Kopfschwelle hin-
durch reichenden Ansatzstück versah, welches
auf eine gegen die Innenseite der Kopfschwelle,
bezw. gegen andere feste Teile des Untergestells
oder auch gegen die Bufferstangen gestützte
Blattfeder, Evolutenfeder, Spiralfeder oder
Gummifederung wirkte (s. Fig. 446a u. b und
447 a u. 6, Bd. II, S. 786, 787, Artikel Buffer).
Dieses Ansatzstück wird gewöhnlich, um ein
Verdrehen des Zughakens zu verhüten, qua-
dratisch gestaltet und als das Vierkant be-
zeichnet. Es läuft in einen die Federn erfassen-
den Teil aus und erhält durch eine an der
Kopfschwelle befestigte gußeiserne oder besser
sebweißeiserne Muffe entsprechende, nur ge-
ringen Spielraum lassende centrale Führung.
Solche nicht durchgehende elastische
Z. finden an allen denjenigen Fahrzeugen Ver-
wendung, bei denen eine V erbindung der Zug-
haken miteinander nicht angängig ist. t. B.
an Lokomotiven und Tendern am Vorder-,
bezw. Rückende, an Personenwagen älterer
Bauart, an den Personen- und Güterwagen der
amerikanischen Bahnen, an Koblentrichter-
w»gen und an Wagen mit Bodenklappen, an
Schemel wagen mit zwischenliegender Steif-
kuppelung, sowie überhaupt fast durchgängig'
an allen mit Centraibuffern versehenen Fahr-
zeugen europäischer und amerikanischer Bauart.
Bei letzteren erscheint die Z. auch häufig un-
mittelbar zusammenwirkend mit der Stoßvor-
richtung, wie dies auf S. 2197 aus der Darstel-
lung der Ja nney- Kuppelung, Fig. 1270a u. b
ersichtlich ist. Zuweilen wird auch dem Zug-
haken ein gewisses Maß für seitliches Spiel
gegeben, um der Z. ein leichteres Einstellen
beim Durchfahren der Kurven gewähren und
damit der seitlichen Verbiegung des Vierkant«
vorbeugen zu können, wobei das Vierkant mit
der eigentlichen, der seitlichen Bewegung nicht
folgenden Zugstange durch Gabel und Bolzen
verbunden wird. Die von Steinhaus ange-
gebene und praktisch mehrfach verwertete An-
ordnung gestattete z. B. eine seitliche Ver-
schiebung des Vierkants um etwa 6° nach
Fig 1718 6.
jeder Seite (s. Fig. 1718a u. b). Derartige
Ausführungen sind jedoch nur ausnahmsweise
erfolgt, da die Beweglichkeit, der zwischen
den Zughaken eingelegten Kuppelungen für
gute Einstellung der Fahrzeuge als ausreichend
erachtet wird und die Vierkante so stark aus-
geführt werden, daß Verbiegungen selten und
dann meist nur infolge von Entgleisungen vor-
kommen.
Neuester Zeit wurde für Wagen mit Dreh-
gestellen eine Ausführung der Z. vorgeschlagen,
bei welcher die Z. (und auch die Stoßvornch-
tung) an den Drehgestellen angebracht ist (s.
Organ für die Fortschr. des Eisenbahn w., 1894,
S. 215 ff., Eisenbahnwagen mit unmittelbar
gekuppelten Drehgestellen, Bauart Schmidt-
Beil). Die beiden Endstücke der Zugstange
sind mit dem mittleren Teil derselben durch
je einen lotrechten Drehzapfen verbunden und
können in den Truckgestellen selbst nur nach
der Länge derselben verschoben werden.
Bei allen nicht durchgehenden ela-
stischen Z. erfährt die vorderste eine Inan-
spruchnahme, welche dem Widerstand der gr-
sammten nachfolgenden Fahrzeuge entspricht:
es hängt somit auch die gesamte Zuglast an
Digitized by Google
Zugforrichtungen 3617
dem ersten Untergestell und auf der ersten I Um diese Beanspruchung der Untergestelle
Feder; alle aus den Schwebungen der Zugkraft, und der Federn zu vermindern, hat man die
aus Rucken und Stößen innerhalb des Zugs | durchgehenden elastischen Z., welche
1:90
Fig. 1721
1 : 40
Fig. 178S&. Fig. 17S6.
entstehenden plötzlichen Angriffe müssen daher zuerst von dem österreichischen Ingenieur
von diesen Teilen ungeschwächt übernommen Fischer v. Rößlerstainm im Jahr 1848 in
werden und bedingen insbesondere große Vorschlag gebracht sein sollen, eingeführt und
Widerstandsfähigkeit der Abfederung. deren Anwendung im Gebiet des V. D. E.-V.
229«
Digitized by Google
3618
Zugvorrichtuxigeu
in bindender Form für alle neu zu beschaffen-
den Wagen (a. § 128 der technischen Verein-
barungen über den Bau und die Betriebsein-
richtungen der Haupteisenbahnen des V. D.
E.-V.) vorgeschrieben, so daß Ausnahmen nur
für die zu besonderen Zwecken gebauten Wagen
zulässig sind.
Die Einrichtung dieser durchgehenden
elastischen Z. besteht darin, daß man die
Zughakenvierkante nach der Mitte des Wagens
hin als Rundstangen verlängert und die beiden
kurzweg als Zugstangen bezeichneten Rund-
sfangen mittels einer Muffe oder mehrerer
Muffen unter Benutzung von Keilen, bezw.
Schrauben und Muttern verbindet (s. Fig. 1719 a,
b u. c, 1720, 1721, 1722 a u. b und 1723 a, b
u. c). Hierbei liegt die elastische Federung
meist in Mitte des Untergestells und besteht
im wesentlichen aus einer oder zwei Evolut-
federn mit beweglichen, auf Stabführungen
gleitenden Druckplatten, die bei einzelnen Aus-
führungsarten auch durch Blattfedern oder
Gummiringe ersetzt sind, wie die Fig. 1724,
1725, 1726 und 1719 a, b u. c dies zeigen.
Mitunter finden sich die Federn außerhalb
der Mitte, auf beiden Seiten des Untergestells
in der Sähe der Kopfschwellen gelagert (s.
Fig. 1720).
Die sämtlichen miteinander verbundenen
Zugstangen eines Wagenzugs bilden dann ge-
wissermaßen eine einzige starre Stange, an
welche die einzelnen Fahrzeuge mit ihren zu-
gehörigen Federungsapparaten aufeinander fol-
gend angegliedert sind. Es wird also bei dieser
Einrichtung der vorderste Teil dieser Stange
nebst ihrem Haken mit dem Gesamtwiderstand
des Zugs belastet sein, dagegen aber werden
die Untergestelle und die Federn nur mit einer
Belastung, welche dem Widerstand des ein-
zelnen Fahrzeugs entspricht, in Anspruch ge-
nommen, wobei die Lage der Federungsappa-
rate in Mitte des Untergestells eine bessere
Aufnahme aller Kraftschwankungen auf letzteres
und damit auch eine zweckmäßigere Bauart
desselben ermöglicht und eine Belastung der
Kopfschwellen, wie sie bei nicht durchgehen-
den Z. eintritt, gewöhnlich ganz wegfällt.
An denjenigen Fahrzeugen, welche eine un-
mittelbare Durchführung der Zugstangen nicht
zulassen, wie z. B. viele der mit Drehgestellen
versehenen Wagen, teilt man die Zugstangen
und verbindet die einzelnen Teile durch be-
sondere Zwischenkonstruktionen, wie solche aus
Fig. 1721 ersichtlich sind.
Bei Anwendung des Einbuffersystems hat
man wiederholt die Zug- und Stoßvorrichtungen
durchgehend und elastisch verbunden herge-
stellt. Bei Anwendung getrennt stehender Stoß-
buffer hat man bei Ausführungen älterer Art
diese Kombination gleichfalls versucht, dagegen
bisher von deren Verbindung mit den durch-
gehenden Z. anderer Art Abstand genommen.
Im Jahr 1893 ist ein neues, von Hugo Fischer
v. Rößlerstaintn ausgearbeitetes System in
Vorschlag gebracht und versuchsweise auf öster-
reichischen Bahnen benutzt worden, bei wel-
chem, mit der Z. starr verbunden, zugleich
auch die Stoß Vorrichtung der Wagen durch-
gehend eingerichtet ist. Diese Bauart erstrebt
den Vorteil, daß die Kopfschwellen und das
Uutergestell nicht mehr die im ganzen Zug
sich aufspeichernde volle Stoßwirkung, sondern
nur den auf den zugehörigen Wagen entfallen-
den Anteil aufzunehmen haben und deshalb
leichter als bisher gebaut werden dürfen. Auf
jeder Kopfseite des Wagens bewegen sich hier-
bei die als Schrägstangen aus ß- Eisen aus-
gebildeten Buffer mit dem Zughaken um einen
gemeinschaftlichen, in Führungswinkeln gerad-
linig geleiteten Dreb zapfen. Die beiden Dreh-
zapfen sind durch die mittels zweier Evolut-
federn elastisch gelagerte, in Mitte des Unter-
gestells längs liegende, in mehrfachen Füh-
rungen gehaltene Zugstange, bezw. Stoßstange
verbunden.
Sämtliche elastische Z. erhalten Siche-
rungen, die bei Bruch gewisser Teile (der
Zugstangen, der Muffen) oder bei Lösung der
Muffen infolge Abhandenkommens oder Ab-
scherens der Keile, bezw. Muttern ein Heraus-
ziehen der Vorrichtung aus den Kopfschwellen
verhindern und dadurch eine Zugtrennung ver-
hüten sollen. Diese Sicherung (Fangvorrich-
tung) wird gebildet durch einen Stahlkeil oder
einen seinerzeit von Steinhaus angegebenen
Fangkloben, der in oder auf das Vierkant ge-
setzt ist. Fig. 1727 a, b u. c zeigt einen Fang-
kloben mit Verschwächung des Vierkants, an-
wendbar bei schon vorhandenen Z., Fig. 1728
l:SO
Fig. 172J <i. Fig. 1727 6.
Fig. 171«.
1 . 90
l : SO
Fi?. 1727 c
Fig 1729 6.
und Fig. 1729 a u. b zeigen zwei Arten von
Fangvorrichtungen, welche eine Verschwächung
des Vierkants im Gesamtquerschnitt nicht be-
dingen. Das in Fig. 1729 a u. b gezeichnete
Keilloch ist in das Vierkant warm eingelocht.
Letzteres selbst ist so reichlich stark be-
messen, daß bei gesundem Material dessen
Bruch im Verhältnis zu den übrigen Teilen
außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegt und
auch in der Praxis nur ganz ausnahms-
weise auftritt Der Zughaken wird bei vor-
kommendem Bruch durch die Wirkung der
zweiten, sogenannten Sicherheitskupplung er-
setzt. Die Federn erhalten auf den Leitstangen
der Druckscheiben Fanghülsen, welche beim
Bruch der Federn in Wirksamkeit treten und
zugleich das Federspiel innerhalb der gewünsch-
ten Beanspruchung begrenzen.
Um die Kopfsch welle, welche bei Bruch der
Zugstangen, bezw. der Federn und Muffen dem
plötzlichen Anprall des Fangkeils ausgesetzt
ist, gegen Zertrümmerung, infolge deren doch
noch ein Durchziehen der Z. erfolgen könnte,
zu schützen, versteift man sie mit eisernen
Platten (Befestigungsplatte der Führungsmuffe)
und verbindet sie mit den Lang- und Schräg-
streben des Untergestells durch kräftige, ver-
nietete Winkel.
Digitized by Google
Zugvorrichtun ge n
Bei nicht durchgehenden Zugstangen ist,
da die Keilsicherung nicht gut anbringbar,
meist ein Anschlagbügel auf der kurzen
Stange angebracht, der bei plötzlichem Ruck
oder Bruch der Feder sich gegen die versteifte
Kopfschwelle setzt und zugleich auch die Uber-
mäßige Belastung der Feder verhindert (s.
Fig. 1733 a u. b und 1734 a u. b).
Die amerikanische centrale Z. ist mit der-
artigen Sicherungen nicht versehen und hat,
da sie unterhalb der Kopfschwelle nur einfach
an das Untergestell angeblattet ist, den Nach-
teil, daß bei Bruch des Kuppelungskopfs oder
der anderen entweichbaren Teile sowie bei Lö-
sung der Untergestellbefestigung die Verbin-
dung zwischen Ben Wagen unterbrochen wird
und letztere alsdann beim Zusammenstoßen
mit den Bufferbohlen und Kastenteilen aufein-
ander prallen.
Die Höhenlage der Z. ist bei den auf
europäischen Bahnen verkehrenden Fahrzeugen
derart, daß sie mit der Mit-
tellinie der Buffer überein-
stimmt; die technischen Ver-
einbarungen über den Bau und
die Betriebseinrichtungen der
Haupteisenbahnen des V. D.
E.-V. schreiben vor, daß die Zug-
vorrichtungsmitten 1040 mm
über Schienenoberkante mit
einem Spielraum von 25 mm
über und unter dieser Höhe
bei leeren Wagen angeordnet
sein sollen, sowie bei größter
Belastung noch mindestens
tt-tO mm über Schienenober-
kante sich befinden müssen
(S 76). Die Unterschiede der
Höhenmaße werden durch
die Beweglichkeit der Kuppe-
lungen ausgeglichen. An Wagen
mit einem centralen Buffer
wird häufig die Mittellinie des
Buffers und der Z. in gleiche
Höhe gelegt, bei manchen Bau-
arten aber auch der Buffer über
oder unter der Z. angeordnet.
Die Höhenschwankungen der
Wagen bei wechselnder Be-
lastung müssen hierbei durch die Konstruk-
tionsböhe des Kuppelungskopfs ausgeglichen
werden. Für die Z. amerikanischer Bauart ist
nach den von dem Master Car Builders er-
lassenen Vorschriften eine Höhenlage der Mittel-
linie von 838 mm über Schienenoberkante vor-
geschrieben, wobei die Z. immer unterhalb der
Kopfschwelle und des Stoßbuffers zu liegen
kommt.
Nach den technischen Vereinbarungen des
V. D. E.-V. (§ 78) betragt der Abstand der
Angriffsfläche des nicht angezogenen Zughakens
von den äußersten Stoßflächen der ungepreßten
Buffer im regelrechten Zustand 870 mm, wobei
Abweichungen bis zu 25 mm über oder unter
diesem Maß zulässig sind, und nach § 77
müssen die Z. so eingerichtet sein, daß die
Länge, um welche sie gegen die Kopfschwelle
hervorgezogen werden können , mindestens
50 mm und nicht mehr als löO mm beträgt.
Hiernach bemißt sich der Abstand des Zug-
hakenansatzes von der Vorderfläche der Ffth
wird. Die Begrenzung dieser Länge wird be-
wirkt einesteils durch den Ansatz des Zug-
hakens, der sich gegen die Kopfschwelle oder
die Vorderfläche der Führungsmuffe anlegt,
andernteils durch die das Federspiel begrenzen-
den Keile, bezw. Muffen und Hülsen.
Die Form der Zughaken hat je nach der
Art der Kuppelungen, welche sie aufnehmen
sollen, verschiedenartige Gestaltung erfahren
und wechselt besonders bei den mannigfachen
centralen und selbstthätigen Anordnungen. Bei
den mit voneinander abstehenden Buffern ver-
sehenen Fahrzeugen der Bahnen des V. D. E.-V.
ist sie derart, daß die Zugkraft möglichst
genau auf die Mitte der Zugstange wirken kann,
| daß die Hauptkuppelung des anstoßenden Fahr-
zeugs vom Zughaken aufgenommen wird und
die zum eigenen Haken gehörige Kuppelung
nebst Sicherheitskuppelung, mithin die ganze
vorgeschriebene doppelte Kuppelung im Zug-
hakenkörper Aufnahme findet. Fig. 1258a u. b.
Fig. 1730 6.
1268a u. b, 1264a u. 6 in Bd. V, S. 2191 u. f..
zeigen die den technischen Vereinbarungen des
V. D. E.-V. entsprechende Form und Verbin-
dung. Die Abmessungen des Zughakens sind
in den Einzelheiten aus Fig. 1730a u. 6 er-
sichtlich, worin die Aussparung a für die An-
ordnung mit durchgestecktem Bügel gilt und
die unterstrichenen Maße bindend sind. Die
Weite der Zughakenöffnung ist auf 40 mm
festgesetzt, um ein leichtes Einlegen der jetzt
33 mm starken Kuppelungsbügel auch dann
noch zu ermöglichen, wenn eine weitere Ver-
stärkung derselben sich späterhin erforderlich
machen sollte.
Früher verwendete man einfach gebogene
Haken von kreisrundem Querschnitt mit an-
nähernd kreisrunder, innerer Krümmung und
sicherte die Einlegöffnung öfters mittels Sperr-
feder oder durch verhältnismäßig hochragende
Hakenspitze.
Die jetzt übliche Form wurde in ihrer
Grundgestalt von Reifert 1843 vorgeschlagen ;
rungsinufte, der im Mittel zu 70 mm genommen j ihre eiförmige, nach oben überneigende Gestal-
Digitized by Google
Zugvorrichtungen
tung der inneren Hakenkrümmung gestattet
dem eingelegten Kuppelungsbügel ausreichende
Beweglichkeit und hindert in Verbindung mit
der mäßig hoch gehaltenen und daher für die
KuppelarBeit bequemeren Hakenspitze zugleich
das Aufsteigen und Ausspringen des letzteren
beim Zusammenstoßen der Wagen. Die Anlage-
flüche ist dabei reichlich gerundet, um dem
Kuppelungsbügel die richtige Einstellung in
die Zugrichtung, bezw. beim Befahren von
BahnkrUmmungen , wie bei vorkommenden
Höhenschwankungen jederzeit zu ermöglichen;
aus gleichem Orund ist auch das Zughakenloch,
in welchem der die eigene Kuppelung tragende,
45 mm starke stählerne Zoghakenbolzen ruht,
stark abgerundet.
Abweichende Ausbildung der Zughaken zeigen
z. B. die nach System Steinhaus, Turner,
Agthe, Dietz u. a. entwickelten Bauarten,
bei denen des öfteren der durch Gabelbolzen
vermittelte Anschluß des Vierkant« an die Zug-
stange wiederkehrt. Auch bei der für amerika-
nische Vestibulewagen häufig verwendeten Kup-
pelung von Co well ist der vordere Hakenteil
drehbar im Kuppelungsstück gelagert.
Man pflegt Zughaken, Vierkant und ein
etwa 460 mm langes Stück der Zuestange aus
einem Stück herzustellen und den Haken selbst
im Gesenke auszuarbeiten An das runde Ende
wird die weitere Zugstange angeschweißt, und
zwar soll nach den preußischen Vorschriften
die Stange in der Schweißstelle 48 mm stark
ausgeführt werden und von dem 60 mm star-
ken Vierkant nach der 42 mm starken Zug-
stange ein allmählicher Übergang stattfinden.
Ebenso ist der Übergang vom kleinen Durch-
messer der Zugstange (42 mm) auf den größeren
von 60 mm in den Muffen durch ein konisch
gestaltetes Stück herbeizuführen. Alle Schweiße
sind auf das sorgfältigste auszuführen, die zur
Aufnahme der Keile bestimmten Langlöcher
sind zu bohren und sauber nachzuarbeiten.
Die Keile sind gut sitzend so einzupassen, daß
sie sich bei vorkommenden Reparaturen un-
schwer lösen lassen, und durch Splinte zu
sichern. Die Muffen müssen dicht schließend
auf den Zugstangen sitzen.
Als elastisches Mittel wählt man fast durch-
gängig Evolutfedern (Baillie'sche Schnecken-
federn), da sich bei ihnen kräftige Wirkung
mit räumlich geringer Ausdehnung verbindet.
Ausnahmsweise gelangen noch Blattfedern und
bei der amerikanischen Bauart Spiralfedern zur
Verwendung. Die mit Gummischeiben bewirkte
Federung erfordert mehr Raum und ist gegen
äußere Einflüsse minder widerstandsfähig, wird
daher auch teurer als die aus Stahl gefertigten
Federn.
Die Form, die Verbindung, bezw. Befesti-
gung und das Zusammenwirken der Zugvor-
richtungsteile ist aus den nachfolgenden, ver-
schiedene Bauarten darstellenden Zeichnungen
zu ersehen.
Was das Material der Zugvorrichtungs-
teile betrifft, so werden die Haken, Zugstangen,
Keilmuffen, Federdruckscheiben, Führungsstäbe,
Anscblagbügel und die Führungsmuffen an den
Kopfschwellen aus best durchgearbeitetem, zähen
Schweißeisen von etwa 36—38 kg Festigkeit und
20 — 30X Querschnitteinziehung, die Keile im
Vierkant und den Muffen, die Zugbakenbolzen
und die Federn aus Stahl angefertigt und ist
| für den Bolzen ein Stahl von 65 kg Festigkeit
bei 20^ Querschnitteinziehung zu verwenden.
Die Stärkenbemessung der Zugvorrich-
tungsteile hat im Lauf der Zeit, entsprechend
der Vermehrung der Zugkraft, eine wesentliche
Steigerung erfahren.
Für die dem V. D. E. - V. angehörigen
Bahnen gelten zur Zeit die auf der Techniker-
Versammlung zu Konstanz 1876 festgestellten
verstärkten Maße, welche nach theoretischer
Ermittelung und nach den von Bauschinger
und Jenny angestellten Fcsti^keitsversuchen
bestimmt worden sind. Der Stärkenbestimmung
ist eine Zugkraftgröße von 6500 kg, wie sie
sich bei den auf der österreichischen Südbahn
auf den Steigungen des Semmerings von 1 : 40
mit Krümmungen von 1 90 m Halbmesser bei
Güterzügen von 200 t Bruttolast ausgeführten
Versuchen ergeben hatte, als Inanspruchnahme
der Z. des ersten Wagens zu Grunde gelegt. Die
Adhäsionsgewichte der jetzt gebräuchlichen
Güterzugmaschinen von 42 und mehr Tonnen
lassen diese Größe als eine im gewöhnlichen Be-
trieb häufig erreichte und zuweilen nicht unbe-
trächtlich überschrittene erscheinen. Bei den in
München und Wien mit den betreffenden Zug-
vorrichtungsteilen angestellten Zerreißversuchen
vermochten dieselben bis zur Bruchgrenze im
Mittel folgende Belastungen auszuhalten:
der Zughaken . 34 t
die 42 mm starke Zugstange.. 40 „
der Zugbakenbolzen bis Uber . . 60 „
der Kuppchmgsbügel 32,6 „
die beiden Kuppelungslaschen
zusammen 40 „
die beiden Laschen- und Bügel-
augen 45 r
die Schraubenspindel 41 „
die Mutterzapfen je 39,5,
Der 62 mm starke eiserne Zuhakenbolzen,,
dessen Länge allerdings nur für Aufnahmen
eines Kuppellaschenpaares bemessen war,
zeigte bei 69 t nur 4 mm Durchbiegung.
Es ist mithin 10 den Zugvorrichtungsteilen
einschließlich der Kuppelungen eine fünf- bis
sechsfache Sicherheit gegen Bruch gegeben.
Beim Zughaken erfolgen die Brüche meist
im starken Querschnitt und eine Aufbiegung
der Hakenspitze beginnt bei etwa 15 t sich
bemerklich zu machen. Der Zughaken muß
hiernach als der verhältnismäßig schwächste Teil
I der Z. angesehen werden. Die gefährliche Stelle
der Zugstangen liegt in den Schweißstellen und
kann im allgemeinen die Festigkeit der letzteren
auf nur 80X des Vollmatenals angenommen
werden , obgleich bei vorzüglich gelungener
Schweißung die Widerstandsfähigkeit dem Voll-
material gleichwertig sein kann (s. Organ für
die Fortschritte des Eisenbahnwesens, 1877.
S. 1 ff.)
Die im Jahr 1877 von Büte im Auftrag
des preußischen Ministeriums der öffentlichen
Arbeiten auf der Main-Weser-Bahn Über die
Haltbarkeit der Z., Kuppelungen und Sicher-
heitskuppelungen angestellten umfangreichen
Versuche auf Steigungen wie im Gefälle von
1 : 100 mit beladenen Zügen von 70, bezw.
124 Achsen im Gesamtgewicht von rund
660 t, bezw. 1040 t bei einer am Tenderzug-
haken gemessenen Zugkraft von 7350 kg. bezw.
13 650 kg (d. i. pro Wagen etwa 105 kg) ließen
Digitized by Google
Zugvorrichtungen
den 1876 er Zughaken als genügend widerstands-
fähig, sowie den verstärkten Teil der Zugstange
und den 45 mm starken Stahl bolzen als bruch-
sicher erkennen. Es wurde dabei festgestellt, daß
Inanspruchnahmen der Zugvorricbtungsteile bis
zu 20 000 kg auftraten. Die gleichzeitig auf der
Zerreißmaschine durchgeführten Proben er-
f'aben für den Zugbaken etwa 36 t Bruch-
estigkeit im Mittel, während der verstärkte
Zugstangenteil auch bei 60 t nicht brach; die
stählernen, für doppelte Kuppelung bestimmten
Zugbakenbolzen von 45 mm Durchmesser zeigten
erst bei 20 — 25 t unbedeutende Verbiegung. Ab-
scherung der Keile trat bei etwa 32 t, Aus-
reißen der Zugstangenmuffen bei reichlich 43 t
ein, wohingegen die Zugstange bei 43 t noch
nicht brach. Bei diesen \ ersuchen wurden
ferner auch die versteiften Kopfschwellen dem
Zerbrechen durch die gegendrückende Fang-
vorrichtung ausgesetzt und hierbei ermittelt,
daß dieselben 30—43 t bis zum Bruch des
Materials auszuhalten vermochten. Von den zur
Federung benutzten Federn hatte sich eine
neu hergestellten Arten der Z. ausgeführt. Ihre
in Frage kommenden Hauntabmessungen sind
aus den nachfolgenden Zeichnungen ersichtlich.
Man hat auch versucht, die Teile aus Stahl
herzustellen, wobei das Stärkeverhältnis der Kup-
pelung u. 8. w. zu dem der eisernen sich wie
11:8 verhält, hat aber wegen der nachteiligen
Folgen etwaiger Materialverwechslungen beim
Ersatz zerbrochener oder abhanden gekommener
Teile von ihrer Einführung Abstand genommen.
Um etwaige während der Fahrt eintretende
Beschädigungen der Z. ausbessern und dadurch
die Fortsetzung der Fahrt ermöglichen zu
können, werden in den Zügen, bezw. auf den
Lokomotiven Ersatzteile als Keile, Schrauben
mit Muttern und Reservekuppelungen mit-
geführt. Derartige Reparaturen sind aber immer
nur als Notbehelf anzusehen und empfiehlt es
sich, derart beschädigte Wagen auf der näch-
sten Station abzusetzen und einer genauen
Revision, bezw. der Ergänzung schadhafter Teile
zu unterziehen, falls nicht der Schaden ohne
weiteres klar und völlig erkennbar ist.
1 i so
1 : 80
Fig. 1734 a.
Fig. 1735a.
Fig. 1733 6.
größere Anzahl beträchtlich gesetzt und von
den benutzten Gummiringen waren viele zer-
drückt (s. Büte, Die Versuche mit. Sicherheits-
kuppelungen u. s. w. Kassel, 1878).
Die jetzt gewöhnlich verwendeten Schnecken-
federn erhalten 230—300 mm Höhe, sollen bei
2500 kg sich vollständig einsenken und nach
Wegnahme der Belastung ihre ursprüngliche
Form wieder annehmen. Man setzt sie mit
20—25 mm Anfangsspannung ein. Für die
nicht durchgehenden Z. verwendet man solche
von stärkerer Ausführung und giebt ihnen 10
bis 15 mm Anfangsspannung. Fig. 1781 zeigt eine
gewöhnliche Zugvorrichtungsfeder in üblichen
Abmessungen, Fig. 1732 eine für größere In-
anspruchnahme (s. auch Artikel „Buffer", Bd. II,
S. 782 ff., und Artikel „Federn", Bd. IV,
S. 1557 ff.). Für die an amerikanischen Wagen
zur Verwendung kommenden Federn ist eine Be-
lastungsfähigkeit von mindestens 18 000 Pfund
= 8172 kg seitens der Master Car Builders
Association vorgeschrieben.
Nach diesen Beanspruchungsmaßen sind die
auf den Bahnen des V. D. E -V. jetzt üblichen,
1734 b.
Fig. msb.
Im folgenden soll eine Anzahl verschieden-
artiger Anordnungen der Z. dargestellt und
kurz beschrieben werden, und zwar unter Hin-
weis auf die den Artikeln „Buffer" und „Kup-
pelungen" beigegebenen Zeichnungen.
1. Nicht durchgehende unela-
stische Z.
Fig. 1257 a u. 6, S. 2190, zeigt die ein-
fache Form. Der Haken befindet sich unmittelbar
vor der Kopfschwelle, durchsetzt sie mittels
Vierkants und ist hinter derselben mit Muttern
verschranbt. Auf Vorder- und Hinterseite der
Schwelle werden zur Gewinnung steifer An-
lage Blechstücke von etwa 13 mm Stärke auf-
gelegt, welche mit einer für das Vierkant
passenden Öffnung versehen sind.
Fig. 1266, bezw. 1267, S. 2196, zeigen die
einfache amerikanische Z.
2. Nicht durchgehende elastische Z.
A. An Lokomotiven und Tendern.
Fig. 1733a u. b. zeigt die Zusammenstellung
einer Z.f wie sie an der einfachwandigen Kopf-
schwelle angebracht wird und dabei durch Ver-
längerung der kurzen, durch Muttern über
Digitized by Google
Zugvorrichtungen
dem Anschlagbügel gesicherten Zugstange eine
zweite centrale Fährung erhalt.
Fig. 1734 a u. 6 läßt die Lagerung der Z.
in einer doppel wandigen, durch eingesetztes
gußeiserne« Zwischenführungsstück versteiften
Kopfschwelle erkennen, bei welcher eine zweite
hintere Führung nicht erforderlich ist.
Muttern gesichert und die verlängerte Zugstange
erhält eine zweit« Führung inder hinterliegenden
Querwand.
Aus Fig. 1736 a u. b ist eine zweifederigc
Bauart mit bis etwa zur Mitte des Tender-
untergestells reichender Zugstange zu erkennen.
Auch hierbei ist hintere Führung vorgesehen.
Fig. 1736 .i.
Fig. 1786 6.
Fig. 1787 e.
Itrt
Fig. 1737 8.
Fig. 1787 d.
Fig. 1739 c.
Fig. 1735 a u. h stellt die Anordnung
einer zweifedorigen Z. dar, bei welcher die
beiden Federn durch ein gemeinsames, mit
Fangstück versehenes und mit Rundkloben in
die obere Federöffnung eingreifendes Quer-
haupt beansprucht werden. Letzteres ist mittels
Die Zeichnungen lassen die Art der Feder-
fangvorrichtung, der vorderen Fangvorrichtung
und der Kopfschwellenführungsmuffen deutlich
sehen.
Ii. An Wagen. Die vorstehenden Anord-
nungen lassen sich, nach Maßgabe des Unter-
gestells abgeändert, auch auf Wagen Uber-
tragen.
Fig. 1737 a, b, c u. d zeigt eine solche Aus-
führung für Wagen des Zweibuffersystems, au>
der die Gestaltung der vorderen Führungs-
muffe, der Druckscheibe und der Leitstangen
mit Fanghülsen erkennbar ist. Die auf der
Rückseite der Führungsmuffe angegebenen vier
Vierkantschrauben bezwecken die Unveränder-
lichkeit der Lagerung der Schneckenfeder.
Fig. 446 a u. 6 und Fig. 447 a u. 6, S. 786.
787 stellen die bei Personenwagen älterer Bauart
benutzte Anordnung mit einer, bezw. zwei Blatt-
federn dar, bei welcher die Z. mit den Stoß-
buffern in Verbindung gebracht ist und wobei
Fig. 447 a u. b die Zwischenschaltung eines
Bai anders aufweist.
Aus Fig. 1738 ist die für Schmalspurbahnen
(Bröhlthalbahn) mit dem Einbuffersystem in
Verwendung gebrachte Verbindung des Buffers
mit der Z. ersichtlich, bei welcher bei auf den
Buffer erfolgendem Stoß die elastische Hinter-
lage des Zughakens in Anspruch genommen
wird.
Die amerikanischen Z. dieser Art sind in
Fig. 1269 a u. b, S. 2196, wo Buffer und Z.
getrennt funktionieren, und in Fig. 1270 a u. b.
b. 2197, bei welcher die Z. mit den dicht neben -
einanderliegenden beiden Stoßbuffern in Wechsel-
wirkung steht, dargestellt.
3. Durchgehende elastische Z.
Fig. 1739 a, b u. c giebt die allgemeine An-
ordnung des Zughakens, der Führungsmuffe
mit Befestigungsplatte, des Vierkant« mit Fang-
keil und der Zugstange.
Fig. 1724 stellt die Anordnung eines zwischen
die beiden Zugstangenteile geschalteten federn-
den Apparats mit Gummifederung dar, bei
welchem die Gummiringe durch Messingscheiben
getrennt sind; Fig. 1725 einen desgleichen mit
Digitized by Google
ZugTorrichtungen
einer Schneckenfeder und Fig. 1726 einen
solchen mit zwei Schneckenfedern.
Die Lage der Federn, Druckscheiben, Leit-
stangen, Fanghülsen und der Zugstangen ist
leicht zu erkennen. Alle drei Figuren zeigen
gußeiserne Druckscheiben und die Verwendung
eines mit Keilhülsenmuffen versehenen beson-
deren Hittelstücks der Zugstange. Die Leit-
stangen sind zwischen die beiden mittleren
Querträger eingespannt.
Fig. 1719a, b u. c zeigt die neuere Aus-
führungsart mit. einem mittleren, mit einer
Schneckenfeder ausgestatteten Apparat , bei
welchem sich die schweißeisernen Druckscheiben
gegen Wiukeleisen stützen, die an den Mittel-
langträgern befestigt sind und zugleich die
kurzen, mittels Keile befestigten, mit Fang-
hülsen versehenen Leitstangen tragen. Die Zug-
stange besteht aus zwei durch Keilmuffe ver-
bundenen Teilen. Auf der Außenseite jeder
Druckscheibe sitzt, gegen dieselben drückend,
eine Keilmuffe auf der an diesen Stellen auf
50 mm verstärkten Zugstange, welche dicht
über den Querträgern gelagert ist, so daß sie
bei etwaigem Bruch oder beim Ausreißen der
Keile und Muffen nicht niederfallen kann. Das
Vierkant ist mit Fangkeil ausgestattet.
Die Drebgestellwagen erhalten entweder Z.
nach Fig. 1719 a, b u. c, wenn der Zapfen des
Drehgestells tief gelagert ist und die unmittel-
bare Durchführung der Zugstange zuläßt, oder
aber es ist die Zugstange durch den Körper des
gußeisernen Oberteils der Drehpfanne hindurch-
geführt, wie Fig. 1720 dies zeigt. Im gegebenen
Fall ist die Federung geteilt, so daß je eine
Feder sich gegen den betreffenden Drehpfannen-
teil stützt und die zweiteilige Zugstange mit
Keilmuffen verbunden ist. Auch hier verhindern
die unten liegenden Querträger ein Niederfallen
der Stange bei eintretendem Bruch. Der Zug
wird wiederum mit Keilmuffe auf die Druck-
scheibe übertragen; die Leitstangen nebst Fang-
hülsen sind im Drehpfannenkörper befestigt
und durch Keil gesichert.
Bei denjenigen Drehgestellwagen, welche
Drehgestelle mit einem durch das ganze Unter-
gestell hindurchreichenden Drehzapfeu besitzen,
ist die Zugstange derart geteilt, daß sie den
Zapfen umfaßt, wie Fig. 1 721 zeigt, wobei die
Feder wie gewöhnlich in Mitte des Untergestells
gelagert wird. Die oft sehr langen Unter-
gestelle solcher Wagen lassen die in der Figur
angegebene weitere Teilung der Zugstaug»
zwecks besseren Einbaues uot wendig erscheinen;
auch wird die Zugstange an den Stellen, in
denen sie die Querträger durchdringt, behufs
besserer Führung und zur Vermeidung des Ver-
schleißens mit verstärkten Vierkanten und Füh-
rungskloben versehen.
Fig. 1718 « u. b giebt zwei Darstellungen
einer ablenkbaren Zugstange, wie sie von Stein-
haus vorgeschlagen und auch mehrfach in
Benutzung gebracht war.
In Fig. 1727 a, b u. c ist die Ausführung
eines Fangklobens angegeben, wie sie an Stelle
des Fangkeils zur Anwendung gelangt ist.
Allgemeine Bestimmungen. Bezüglich
der Anordnung und Ausführung der Z. gelten
folgende allgemeine Bestimmungen:
Technische Vereinbarungen über den
Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt-
eisenbahnen des V. D. E-V. • IM**)-
§ 76. 1 An der Vorderseite der Lokomotiven
und der Rückseite der Tender, sowie an beiden
Seiten der Untergestelle der Tenderlokomotiven
und aller übrigen Fahrzeuge, mit Ausnahme der
nur in Arbeitszügen laufenden, sind federnde
Zug- und Stoßvorrichtungen anzubringen.
2 Zu den Federn kann sowohl Stahl als
auch Gummi verwendet werden.
3 Die regelrechte Höhe der Mitten der Zug-
und Stoßvorrichtungen über Schienenoberkante
wird auf 1,04 m mit einem Spielraum von
25 mm über und unter dieser Höhe bei leeren
| Fahrzeugen festgesetzt.
4 Die Höhe der Mitten der Zug- uud Stoß-
i Vorrichtungen über Schienenoberkante bei der
, größten Belastung der Fahrzeuge muß min-
destens 940 mm betragen.
§ 77. Die Z. muß so eingerichtet sein,
; daß die Länge, um welche sie gegen die Kopf-
schwellen hervorgezogen werden kann, min-
destens 50 mm und nicht mehr als 150 mm
beträgt.
§. 78. 1 Bei Neubesehaffung von Fahrzeugen,
sowie bei Erneuerung unbrauchbar gewor-
dener Z. älterer Art müssen die Zughaken
genau nach der Zeichnung Blatt III (der teebn.
Vereinb.) oder doch so hergestellt werden,
daß die Bruchquerschnitte gleiche Größe wie
die dargestellten erhalten und das Einhängen
der Kuppelungsbügel in ganz gleicher Weise
gestatten, wie es die Zeichnung auf Blatt III
erfordert.
''Die Angriffsfläche des nicht angezogenen
Zughakens muß von den äußersten Stoßflächen
der ungepreßten Buffer im regelrechten Zu-
stand 370 mm entfernt sein, wobei Abwei-
chungen bis zu 25 mm über und unter diesem
Maß zulässig sind.
sDie vorhandenen Zughaken der seither
zulässigen Formen können noch im Betrieb •
verwendet werden.
$ 128. Bei Neubeschaffungen sind für alle
Wagen durchgehende Zugstangen anzuwenden.
Ausnahmen sind nur zulässig für die zu be-
sonderen Zwecken gebauten Wagen.
§ 131. 'Sämtliche Wagen müssen sich in
doppelter Weise so miteinander verbinden
lassen, daß beim Bruch irgend eines Teils der
I angespannten Kuppelungsvorrichtung die Not-
i kuppelung in Wirksamkeit tritt. Wagen mit
1 Sicherheitskuppelung müssen diese doppelte Ver-
bindung auch mit. Wagen, welche Notketten
i haben (ohtie Benutzung der letzteren), ge-
statten.
Betriebsordnung für die Haupt-
eisenbahnen Deutschlands. Für die In-
anspruchnahme der Z. durch die Schwere des
: Zugs kommt § 23 in Betracht, welcher lautet:
Mehr als 150 Wagenachsen sollen in keinem
Eisenbahnzug laufen. Personenzüge sollen nicht
über 100 Wagenachsen stark sein, Militärzüge
und solche Güterzüge, welche fahrplanmäßig
zur Personenbeförderung mitbenutzt werden,
dürfen, sofern ihre Fahrgeschwindigkeit nicht
über 45 km in der Stunde beträgt, bis 1 10 Wagen-
achsen stark sein.
In der Bahnordnung für die Neben-
eisenbahnen Deutschlands entspricht
8 16 dem § 76 > der technischen Vereinbarungen.
Für die Nebenbahnen kommen die Bestim-
mungen über Höhenlage. Stärke und durch-
! gehende Anordnung der"/., nur soweit in Frage.
♦
Digitized by Google
3624
Zugwache — Zusammenstöße
als die betreffenden Fahrzeuge auch auf Haupt-
bahnen übergehen sollen. Für Z. der Schmal-
spurbahnen gilt die Bestimmung des § 47 der
Grundzüge u. s. w. für Lokaleisenbahiendes V. D.
E.-V., wonach bei einer größeren Fahrgeschwin-
digkeit als 20 km in der Stunde federnde Z. anzu-
bringen sind; im übrigen weichen diese Z. sehr
voneinander ab; die leichte Bauart der Betriebs-
mittel solcher Bahnen, bezw. die entwickelte
geringe Zugkraft läßt die einfachste Ausbildung
der Z. zu. und schließen sich dieselben zumeist
dem Einbuffersystem unmittelbar an.
Das Vereinswagenü hereinkommen
von 1688 giebt in Anlage I, g 6, die den tech-
nischen Vereinbarungen entsprechenden Vor-
schriften, in Anlage 11 unter E die Aufzäh-
lung der für Zurückweisung der Wagen maß-
gebenden Mängel an Z. und in der Anlage III,
§ 3 ff. die bei Beladung der Wagen hin-
sichtlich Freibaltung der Kuppelungen oder
Z. zu beobachtenden Bestimmungen. Im Nach-
trag IV von 1892 sind im § 6 alle auf die
Ausrüstung der Wagen mit Zug- und Stoß-
vorrichtungen bezüglichen Vorschriften, ein-
schließlich der zulüssigen Grenzmaße für Wagen
fremder Verwaltungen, aufgeführt.
Litteratur: Heusinger, Handbuch für specielle
Eisenbahntecbnik, Bd. I u. II, Leipzig 1874,
bezw. 1882; Steinbaus, Ersatzstücke in der
Zugvorrichtung, Organ für die Fortschritte des
Eisenbahnwesens, 1877, S. 176; Meyer, Grund-
züge des Eisenbahnma-scbinenbaues, II. Teil,
Berlin 1884; Büte, Die Versuche mit Sicher-
heitskuppelungen (1878, nicht im Buchhandel
erschienen); Turner, Doppelzughaken, Revue
generale de chemins de fer, 1887, Bd. I, S. 158;
Fadda, Costruzione ed esereizio delle strade
ferrate e delle tramvie, Vol. III. part. lei:
Apparecchi di attaeco e di repulsione freni,
♦ Turin 1889; Humbert, Traite des chemins de
fer, Tom. II, _pag. 218 u. ff., Paris 1891; Fla-
mache-Huberti, Traite' d'exploitation de chemins
de fer. Tom. III, pag. 71) u. ff, Lüttich 18"J2;
Büte und v. Borries, Die nordamerikanischen
Eisenbahnen in technischer Beziehung, Wies-
baden 1892; Troske, Die Londoner Untergrund-
bahnen, Berlin 1892; Durchgebende Zugvor-
richtung, Svstem Fischer v. Rößlerstamm, Organ
für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. 1893,
S. 213. Steinbiß.
Zugwache heißt im allgemeinen jener
Zugbegleiter, welcher den ersten Bremsersitz
hinter der Lokomotive einnimmt und zu dessen
besonderer Obliegenheit es gehört, während der
Fahrt den ganzen Zug stetig zu beobachten,
sowie den Lokomotivführer von allfällig am
Zug gegebenen Signalen oder von sonstigen
Beobachtungen, welche das Anhalten oder Lang-
samfahren des Zugs erbeischen, unverzüglich
in Kenntnis zu setzen, wobei er sieh der zur
Lokomotivpfeife oder zu einer Lokomotivglocke
führenden Zugleine (s. d.) zu bedienen hat.
Diese wichtige Einrichtung entspricht ihrem
Wesen nach der älteren „Te nder wache" (s. d.),
aus der sie hervorgegangen ist; sie verliert
jedoch bei kurzen Zügen, welche mit durch-
laufenden Signalverbindungen (Interkonitnuni-
kationssignale, s. d.) versehen sind, ihre Be-
deutung, und wird daher bei solchen Zügen
häutig nicht mehr in Anwendung gebracht.
Auf den österreichisch-ungarischen Eisen-
bahnen soll die Z. während der Fahrt in der
Regel vom Zugführer selbst versehen werden, und
lautet die betreffende Bestimmung (Punkt 61
der Grundzüge der Vorschriften für den Ver-
kehrsdienst auf Eisenbahnen) wie folgt: „Auf
dem ersten, hinter der Lokomotive befindlichen
Sicherheitswagen, von welchem aus eine leichte
Verständigung mit dem Maschinenführer mög-
lich sein soll, hat im allgemeinen der Zugführer
seinen Platz zu nehmen.
Bei vielen Bahnen bezeichnet man mit dem
Namen Z. auch wohl jeneu Zugbegleiter bei
Güterzügen, welcher eigens damit betraut wird,
während des Aufenthalts in Stationen, in der
Zeit, wo der Zugführer und das übrige Zug-
personal mit Übernahmen, Übergaben, bei Aus-
oder Einladungen oder bei Verschiebungen
u. s. w. beschäftigt sind, den Zug zu beauf-
sichtigen. Gewöhnlich ist diese Verpflichtung
dem sogenannten Stockmann oder Signalman.
nämlich dem auf dem letzten Bremswagen be-
findlichen Zugbegleiter auferlegt ; derselbe darf
den im Bahnhof haltenden Zug oder den beim
Verschieben stehenbleibenden Zugteil nicht
verlassen, sondern hat ihn hinsichtlich des
entsprechenden und rechtzeitigen Featbremsens,
hinsichtlich der Freihaltung des Profils ge-
legentlich der im eigenen Zug oder an Nach-
bargleisen vorkommenden Ab- und Zuladungen
u. 8. w., oder auch — namentlich bei Nacht —
hinsichtlich der Eigentumseingriffe, welche
etwa seitens fremder Personen versucht wurden,
unausgesetzt zu überwachen und die gebotene
Abhilfe sofort durch eigenes Eingreifen zu
schaffen, ohne erst eine Weisung des Zugführers
abzuwarten.
Zagwechsel. Uberall da, wo Reisende einen
Zug verlassen und behufs Fortsetzung ihrer
Reise in einen andern Zug einsteigen müssen,
spricht man von Z. oder Wagenwechsel. Ein
vollständiger Z., d. h. ein \Y agen Wechsel für
alle Reisenden, tritt nur dort ein, wo der Zug
endet; nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch
wird aber auch der einfache Wagenwechsel,
d. h. also, wenn nur ein Teil der Reisenden
umsteigen muß, Z. genannt. Ein teilweiser Z.
tritt auf allen Eisenbahnknotenpunkten ein;
ein vollständiger Z. besonders für die Reisenden
von Zweigbahnen auf den Anschlußbahnhöfen
an die Hauptbahnen, ferner unter Umständen
auf den Grenzbahnhöfen verschiedener Bahnen,
besonders weun diese Grenzen zugleich Landes-
und Zollgrenzen sind, des weiteren zu Zeiten
epidemischer Krankheiten, um eine Übertragung
und Verbreitung des Krankheitserregers nach
Möglichkeit hintanzuhalten u. dgl. m.
Znsammenstöße {Coliisions, rencontre»
des trains), Unfälle im Eisenbahnbetrieb, bei
denen in Bewegung befindliche Züge, Zugteile
oder einzelne \V agen mit anderen in Bewegung
befindlichen oder stillstehenden Zügen und tahr-
betriebsmitteln zusammentreffen. Die häufigst«
und gefährlichste Form der Z. bildet das Auf-
einanderfahren von auf demselben Gleis in
entgegengesetzter Richtung verkehrenden Zügen ;
außerdem kommen aber auch Z. vor, bei denen
nachfahrende Züge (mit der Spitze) von rück-
wärts einen vorausgehenden Zug einholen oder
auf stillstehende Fahrbetriebsmittel anfahren
(Aufrennen) ; ferner kann ein Durchschneiden
von Zügen auf Gleiskreuzungen, wobei der an-
gefahrene Zug seitlich getroffen wird, sowie
die Streifung eines Zugs durch einen andern bei
Digitized by Google
Zusammenstöße
3625
Gleisverbindungen vorkommen. Die Ursachen
der Z. sind äußerst verschiedenartig, die häu-
tigsten derselben bilden falsche Dispositionen
des Stations- und Zugpersonals, falsche Wei-
chenstellung, mangelhafte oder unrichtige Signa-
lisierung, Nichtbeachtung der Signale, zu
schnelles Einfahren in Bahnhöfe, unvorsich-
tiges Rangieren, Sperrung des Gleises durch
Fahrbetriebsmittel auf freier Bahn, sowie durch
falsche Aufstellung von Fahrzeugen in Bahn-
höfen, Entrollen von Wagen, Zugtrennungen
u. s. w.
Was die Mittel zur Hintanhaltung von Z.
betrifft, so ist zu bemerken, daß den fortgesetzt
sich ereignenden Z. in den Bahnhöfen infolge
falscher Weichenstellung durch immer weiter-
gehende Anwendung von Sicherheitstellwerken,
den Z. von Zügen auf der freien Strecke da-
gegen durch strenge Regelung der Zugfolge in
Zeit- und Raumdistanz (Blockeinrichtungen),
sowie durch die Vorschriften zur Deckung
liegen gebliebener Zöge, durch Vorkehrungen zur
Ablenkung entrollter oder getrennter Zugteile,
durch schnellwirkende Bremsen, durch Einrich-
tungen zur Kontrolle der Fahrgeschwindigkeit,
sowie durch sonstige Sicherheitsvorkehrungen
entgegenzuwirken gesucht wird. Die Thatsache,
daf> die besprochenen Maßnahmen mit Rück-
I. Deutsche
sieht auf die zunehmende Verkehrsdichte und
auf die erhöhte Fahrgeschwindigkeit zur Ver-
meidung von Z. nicht ausreichen, hat zu viel-
fachen Vorschlägen besonderer Einrichtungen
zur Verhütung von Z. Anlaß gegeben. Die-
selben lassen sich im wesentlichen in zwei
Gruppen einteilen. Zur ersten gehören jene
mechanischen und elektrischen Kontaktvorrich-
tungen, welche bei einem als Folge von Unacht-
samkeit des Personals sich ereignenden Über-
fahren von Haltsignalen das Ertönen der Loko-
motivpfeife, bezw. einer anderen auf dem Zug an-
gebrachten akustischen Signalvorrichtung oder
das unmittelbare Bremsen des Zugs bewirken.
Die andere Gruppe begreift die Vorkehrungen in
sich, welche bei einer gefährlichen gegenseitigen
Annäherung von zwei Zügen (bezw. eines Zugs
an ein sonstiges Hindernis) als Warnung das
Ertönen der Lokomotivpfeifen oder das Anziehen
der Bremsen beider Züge oder (bei einander
folgenden Zügen I des nachfahrenden Zugs be-
wirken sollen. Von allen diesen, mitunter sehr
sinnreichen Einrichtungen ist keine über das
Stadium der Versuche hinausgekommen.
Über die Zahl, die Ursachen und Folgen
der Z. enthalten die statistischen Mitteilungen
der einzelnen Länder mehr oder minder aus-
führliche Angaben.
Eisenbahn en.
Gegenstand
Zusammen.
Ursachen:
Falsche Disposition d.
Falsche Weicbenstellang
Mangelhafte Signalisierung oder Nicht-
beachtung der Signale
Zu schnelles Einfahren in Bahnhöfe...
Unrorsichtigos Rangieren oder falsche
Aufstellung der Fahrieuge
TJnieitige Ingangsetzung siebender Fahr-
ieuge
Zngtrennnogen
Ursachen
Tötungen:
Reisende
Bahnbeamte und Hilfsarbeiter
Bahoarbeiter
Post-, Steuer- und sonstige im Dienst
befindliche Beamte
Fremde Personen
Zusammen...
Verletzungen:
Reisende
Hahnbeamtc und Hilfsarbeiter .
Bahnarbeiter
Post-, Steuer- und sonstige im
Beschidignng ron Eisenbahnfahrzeugen:
erhebliche
b
0
e t r i e
k m
j a h
r
Durchschnitt
SM
a
o u
i
5
1
£
<r#
30
s
l
**
0»
5
s
■5
<-»
23 •
i 9t
1
I
i
■
o
E
m
©
a.
87 199
87 759
88 694
39 784
40 660
11 631
48 308
48 849
40 090
SO
«6
89
29
28
84
48
44
SM
0.103
MS
288
220
222
976
388
898
951
259,5
0.849
863
25»
249
251
804
378
886
895
291,1
0,962
S9
83
81
28
43
55
45
46
39,2
0,188
66
54
47
70
78
71
63
60
60,4
0,198
N
88
87
40
87
45
86
68
39,0
0,187
li
4
3
4
11
SO
12
10
9.4
0,081
65
75
67
68
88
117
92
66
78.5
0,257
27
88
16
21
95
94
36
88
24.1
0,079
6
11
11
8
11
11
14
15
10.9
0,035
82
87
87
17
28
29
39
34
29,7
0,097
1
19
8
1
16
2
6
8
5.5
0,019
S
8
8
7
8
11
18
7
6.5
0,021
6
2
1
3
S
5
1
8.6
0,008
-!
1
0,2
1
8
-
1
0.5
0,002
i ~»~
16
8
11
88
15
84
11
15,2
0,050
15
77
85
47
118
47
86
134
62.6
0,904
77
100
70
189
12«
170
137
188
117.6
0,885
»0
18
11
9
24
16
17
24
16,8
0,055
IS
15
7
9
10
19
9
16
12,2
0,040
8
6
—
8
1
8
1
1.8
0.006
1*7
211
183
i 'm;
273
868
801
307
211.0
0,690
S34
867
368
48G
648
489
474
494
444
1,453
| 6S1
6»1
797
76,
855
1043
992
,84
848
2,768
Digitized by Google
3626 Zusammenstöße
IL Österreichisch-ungarische Eisenbahnen.
n
9 * r
i m k
i e i>
s j a
ti r
n r
Dorchschnitt 1
Ii
1884
• uu £
18Ö3
1886
1887
1888
1889
1890
» Sie
=====
u
Durchschnittliche Betriebslinge . . km
21 839
SS 860,8
SS 876,0
24 334,6
25 248,1
86 030,9
25 931,4
84 015,6
Darch Uegeneinsnderfahren i
1 18
14
8
8
6
«
6
8 7
ca
85
44
SS
II
39
84
37
38 4
1-
Durch Nachfahren:
m a
m 1 i
10
IS
9
7
g
8
■
gs
SO
SO
15
14
81
10
SS
17 4
( l 1 . "
Durch Anfahren an stillstehende
■< s
Fahrwerke:
N
9
14
7
7
80
19
■
•
12.1
0,11$
auf den Stationen
78
63
64
63
54
56
50
69.8
MM
Zusammen . . .
165
167
116
ISO
149
128
138
139.6
Falsche Disposition
11
IQ
19
y
10
18
80
17
10,1
U, 1*1
O
*
0
1
6
7
5
4.5
0.0«
s
Falsche Weiehenttellung
60
83
Zu
OQ
ZW
Zo
17
89.6
0.276
%
Mangelhafte Signalisierung
4
&
■
0
■
O
3
4
» 7
Ii lKS
■
Nichtbeachtung der Signale
18
Ol
24
13
11
18
16
17
16 9
0,168
a
B
Zn schnelles Einfahren in die
3
6
16
5
3
4
4
8
6,8
O,05<»
o
N .
30
21
16
22
88
20
SA
88,3
0,817
Sperrung der Gleise
h
«
durch Fahrbetriebsmittel auf
"TD
1
4
3
2
7
8,"
U.UI4
a
9
durch falsche Aufstellung von
.s
5
6
4
7
9
9
6
6,6
0,06«
i
Ingangsetzung stebendor Fahr-
17
15
p
11
IS
15
16
14.7
0,136
3
7
6
8
1
8
2
3,6
IM''.*
17
18
9
16
14
11
4
12.7
0,118
Zuaammen...
165
167
115
ISO
ISS
188
189.6
UM
i
Tötung oder Verletzung :
1
8
18
3
s
8
3
4.6
0.043
C
74
148
66
46
66
99
87
83,6
0.791)
a "
S S
Beschädigungen von Eisenbahn-
fahneugen :
']
810
336
S76
181
263
240
143
850.7
2,338
449
!
517
SOS
S3S
443
466
878
398,1
3,715
III. Andere europäische Eisenbahnen.
Betriohsjahr
Durchschnitt '
1884
1885
1886
1887
1888
1889
1890
1891
—t
o
fa
e>
1 k
— ' r
a = e
2 5 1
3100
3144
3171
S188
3190
8207
8880
3841
3188
Zusammenstoße:
auf freier Streck« und in Stationen
70
68
61
48
65
74
80
67
68.37
1.T4
Großbritannien und Irland.
30 371
30 862
81 125
81521
81 897
SS 088
38 $97
38 487
81 681
1
Zusammenstöße:
anf freier Strecke zwischen Ma-
schine und Zug, die in gleicher
in Stationen, in der Nahe fester
Signale und auf Sehuppenglei«en
zwischen einander entgegenfahren-
-
3
10
40
2
8
24
10
85
1
3
2
22
6
8
4
16
8
1
4
85
8
8
7
81
8
3
4
25
8
2.00
6.18
85.13
8.75
0,004
0.013
0.053
0.0«
34
83 j 30
82
35
35
36.00 | 0.076
Digitized by Google
Zusatzbillet — Zwangsvollstreckung
[l u c r i u b b j a h r
Warehscbnitt
ii m » i s t » n J
i
1894
1885
18W
1887
1SSS
168<t
i
1BBO
1
1
V 1
! -3 1
isöi i ^
o
1 a
c
_^ «> i
n ■ •*
■~
^ B B
~ N .2
? 3
Frankreich (liiU't(-t m-n.'Ml).
j
2S 1-2-1
' ■
—
i»[4 7i:i
~
/lJS.Ui:rnf '.itU'Cft ;
.Mit nvi-r Stre.-ke
•.'0
15
57
.Vi
1
1
— ~ - -
17.33
54,33
o.oso
Zu-:.mtii<Ti . ,
""72
-
71,6*5
0,Mi
! i :i I • v iL
II Iiis
io Bin
10 D»i5
1 1 fi/,4
12 «98
12 79C
i;s üii
11 606
IG. 23
10fl.86
—
/.i; s» i. i nfti-tMle :
Iis
1 *4 ^
4-" 1
7
7
7
O*
K.
14
f-
J i
0.30
4<V.
'.'1
41
*•>
lS.t.14
i
il^il.::..!, .Im V. 1». K.-V.).
Mitii.-n1 l>tri. IkI iVnif.' k-n
ifjir.
iti!
i.V.;;
Vi. 4 4
•_v.no
-'blli«)
2*64
/. u > ' :mn (' n st< >lio :
IS
"io
t
■■■ - i i
4
H
1
11
1
0,875
15.87.',
0,044
0,791
, Zusammen...
18
Iii
«
i|
10
15
16.7J.I»
1 «, ,
S.: Ii ivc 1 1.
' I ' . 1 \ i t r l r rl , . 1 1 1 tfi'i
' I - L L -t" i 1 V 1 l J T " ^ j ,IJ | t f , , , «, - ■ - . ■ - >l-l
»><40
:u*;
SOI f.
—
i V .- r .1-, ■ 1 „n.l «i f-L .-. .-. i ■■ II ,i,v .in 1
i .Vir in .iL- und .^prcmU/tiüL^n. i
" ' i i ■ i .. - > f r..i*L-..
1 18
—
I LI
.
i
i
Iii
!.(
*>
i:;
■_>
1-",
-
Sl
SK
S7
s,6£
l»,uO
1,10
/.I.Mkllillll'll . . .
1 1
17
1'
11-
:s
1.3S
•.T, 1"7
r.-. 'JU.
•.'Ii 4.14
27 1>mJ
;s n;i
•>!-■ 460
*9 lL'rt
Z.;i-..in>iie iiHt..i;,. ;
hl
1 1
ra
K
17
117
■:i
.SM
m
.•13
124
SU ,00
Hv.ri
O.K.4
0.(174
Iii Stat.om:.
/. i; SÄ 1 :i lnoii - . .
04
HS
14
1 7i
1.17
1
lÜ-.".Tf
O.ÜlS
• i Arn 1 &. ilkl-Mii-r lf*:>i> i>t >lii' nii .l.»rl.'ir.Jls«he Klifin-Kii^iihjiio in ila<i ctliuui -Jr« Staal.s ubi-r!»'f>'.i!)^*ii i
■Mi.l ,1. r J!.-t:i<>(-K-^.:;»i-i!itA .lcr iik •l-rl.n..liM'h. n Maaislmlinpii i« l!-ir:cb 4 <-}:••*•«" w^J-lon). I'ii-.* I'...lin ut i:i
.irr Malier.; !.-. V. Ii. K V v,r.. lH««i (..-•: ,JW n.HOn 1, lieUiebs liiiK«! nur ab l.V '<kti>bfr H!MJ 11, »{.•rhrniii- g.-
. in- : ,:rV.-.rt m h i!ari.'.ii, daß J i' Bi-trieb>;iuK'e J«r mcifir! a-: ilisohru lUiincfiivi- im Jahr^.l-.ir.-bM-bi.itt
]-L»' r.,:r..,.: i>t al, im V.-rjabr.
Zwangsvollstreckung, Exekution in Eiseu-
bahnen zur Befriedigung Ton Privatansprächen,
ist häufig in einzelnen Beziehungen besonders
geregelt. Wie bei doin Pfandrecht ist auch hier
zu unterscheiden die Z. in Bestandteile der
Bahu als Sachgesamtheit und in die Sachge-
{■amtbeit selbst.
In Deutschland ist durch Reichsgesetz-
gebung die Z. in Bestandteile einer Eisenbahn
nur in betreff der Fahrbetriebsmittel ausgeschlos-
sen. (Reichsgesetz vom 3. Mai 1886, betreffend
die Zulassigkeit der Pfändung von Eisenbahn-
fahrbetriebsmitteln; Reichsgesetzblatt S. 131).
Nur die Fabrbetriebsmittel von Eisenbahnen,
welche Personen oder Güter im öffentlichen Ver-
kehr befördern, und nur die den Eisenbabnunter-
nehmern selbst gehörigen unterliegen dem
Pfandungsverbot, diejenigen ausländischer Eisen-
bahnen nur insoweit, als die Gegenseitigkeit
(beispielsweise in Österreich-Ungarn) verbürgt
ist. Das Verbot wird wirksam mit der ersten
Einstellung der Fabrbetriebsmittel in den Be-
trieb und dauert bis zu ihrer endgültigen
Ausscheidung aus den Beständen.
Zusatzbillet, Zuschlagbillet, s. Ausglei-
i-hungsbillet und Billet
Zustimmungskontakte, s. Zuganzeiger.
Zwangschienen, Sicherheitsschienen,
Schutz schienen (Gunrd-raila chek-raila,
pl.; Cotitre-raih, m.), Schienen, die in Krüm-
mungen zur Bildung einer Rille für den Spur-
kranz der Fahrzeuge an der Innenseite des
dem Krümmungsmittelpunkt näheren Schie-
nenstrangs dienen. Derartige Z. werden auf
freier Strecke in scharfen Krümmungen an-
gewendet, um bei rascher Fahrt der Züge
eine erhöhte Sicherheit gegen die Gefahr der
Entgleisung zu schaffen.
In einem andern Sinn werden darunter jene
Schienen verstanden, welche bei spitzwinkeligen
Kreuzungen an den äußeren Schienen der sich
kreuzenden Gleise zu dem Zweck angebracht
werden, um eine sichere Führung der Fahr-
zeuge bei der Gleisunterbrechung an der
Kreuzungsstelle zu erhalten. S. darüber, so-
wie über das notwendige Maß der Rillenweite
und Killeutiefe unter Kreuzungen, Bd. V,
S. 21»W.
Digitized by Google
8628
Zwangsvollstreckung
des Konkurses des Eisenbahnunternehmers
fallen jedoch die Fahrbetriebsmittel der Kon-
kursmasse zu. Die Pfändung ist auch für
diejenigen Fahrbetriebsroittel der Eisenbahnen
ausgeschlossen, welche sich auf fremden Bah-
nen oder Privatgleisen befinden. Für die üb-
rigen Bestandteile einer Eisenbahn ist die
Z. durch ein Reichsgesetz nicht beschränkt.
In Preußen ist die Pfändung der die
Bahnanlage bildenden Grundstücke nur mit
Genehmigung der Bezirksregierung und im
Geltungsgebiet des Gesetzes über die Zustän-
digkeit der Verwaltung»- und Verwaltungs-
gerichtsbehörden vom 1. August 1883 (Gesetzes-
sammlung, S. 237) nach § 159 dieses Gesetzes
mit Genehmigung des Ministers der Öffentlichen
Arbeiten gültig, weil nach § 7 des Gesetzes
über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. No-
vember 1838 (Gesetzessammlung, S. 505) zu ihrer
Veräußerung diese Genehmigung erforderlich
ist. Die Z. in zur Babnanlage verwendete Grund-
stücke ist sogar dann nicht statthaft, wenn
dieselben widerrechtlich dem Eigentümer ent-
zogen sind. An Stelle des Anspruchs des Eigen-
tümers auf Herausgabe tritt der Anspruch auf
Entschädigung (Entscheidungen des Obertri-
bunals, Bd. 75, S. 154). In den übrigen zum
Deutschen Reich gehörigen Bundesstaaten giebt
es keine gesetzlichen Bestimmungen, aus wel-
chen die Unzulässigkeit der Z. in Eisenbahn-
grundstücke hergeleitet werden könnte (s. auch
Beschlagnahme und Pfandrecht). Die Z. in
unbewegliches Vermögen erfolgt in Preußen
nach dem Gesetz, betreffend die Z. in das
unbewegliche Vermögen, vom 13. Juli 1883
(Gesetzessammlung, 8. 131), im Fall der Be-
schlagnahme der Einnahmen durch Zwangs-
verwaltung, im Fall der Realisierung des Pfand-
rechts an dem unbeweglichen Vermögen durch
Zwangsversteigerung. In der rechtlichen Natur
der Eisenbahn liegt kein Hindernis, diese Voll-
streckungsarten auch in die unbewegliche Bahn-
anlage mit ihrem beweglichen Zubehör zuzu-
lassen; die Person des Zwangsverwalters bedarf
jedoch ebenso wie die des Ersteigerers der staat-
lichen Genehmigung. Das Gesetz vom 13. Juli
1883 ist aber für Eisenbahnen nicht berechnet
und würde seine Anwendung auf dieselben mit
Schwierigkeiten verbunden sein. Im Konkurs
einer Eisenbahn findet sowohl die Zwangsver-
waltung, wie die Zwangsversteigerung der Bahn
Anwendung. Auch in den übrigen deutschen
Bundesstaaten ist die Z. in die Bahn als Sach-
gesamtheit grundsätzlich nicht ausgeschlossen,
und insoweit durchführbar, als die betreffenden
Gesetze über Z. in Grundeigentum in ihren
einzelnen Bestimmungen darauf angewendet
werden können.
In Österreich ist die Z. in alle diejenigen
Gegenstände ausgeschlossen, welche Bestand-
teile einer bücherlichen Einheit sind, da nach
§ 4 des Eisenbahnbüchergesetzes vom 19. Mai
1874 die Bahneinheit den Gläubigern gegen-
über als Ganzes zu gelten hat. Uber die Be-
standteile der Bahneinheit s. Eisenbahnbücher.
Forderungen des Bauunternehmers und die
Kassenbestände sind daher der Z. unterworfen.
Auch ist derselben das Betriebsmaterial fremder
Bahnen nicht entzogen, welche sich mit einem
Teil ihrer Linien in österreichisches^ Gebiet
erstrecken, sofern nicht durch ein Überein-
kommen mit der betreffenden Regierung etwas
anderes festgesetzt ist (§ 5, Absatz 3 des Eisen-
bahnbüchergesetzes). Diese Festsetzung erfolgt
durch das Handelsministerium (Röll, öster-
reichische Eisenbahngesetze, S. 256, Anm. zu § 5
des Eisenbabngesetzes). Als Z. in die bücherliche
Einheit ist zulässig die im gerichtlichen Weg
verfügte Sequestration, wenn dieselbe auf Be-
schlagnahme des Einkommens gerichtet ist,
oder die Veräußerung (§ 47 des Eisenbahn-
büchergesetzes). In betreff der Voraussetzungen
und des Verfahrens sind die für Z. in unbe-
wegliches Vermögen geltenden Grundsätze maß-
gebend. Die Sequestration des Betriebs darf
aber vom Gericht nur mit Genehmigung des
Handelsministeriums verfügt werden (Entschei-
dung des k. k. obersten Gerichtshofs vom 31. Ok-
tober 1877; Röll, Sammlung eisenbaharecht-
licher Entscheidungen der österreichischen Ge-
richte, NV. 228). Käufer einer weiter zu be-
treibenden Eisenbahn kann nur eine Person
sein, welcher die staatliche Konzession für die
Bahn erteilt oder die Erteilung vom Handels-
ministerium zugesichert worden ist.
In der Schweiz ist die Z. in die Bestand-
teile einer Bahn oder einer Bahnlinie nur insofern
statthaft, als dadurch der Betrieb der Bahn
nicht gehemmt wird (Art. 10 des Bundes-
f;esetzes über die Verpfändung und Zwangs-
iquidation der Eisenbahnen auf dem Gebiet
der schweizerischen Eidgenossenschaft vom
24. Juni 1874; Offizielle Sammlung, N. F. L,
S. 121). Zulässig ist sie daher nur in solche
Gegenstände, welche für den Betrieb nicht not-
wendig sind. Jede Z. in eine Bahn oder Bahn-
linie vollzieht sich in der Form der Zwangsliqui-
dation (Art. 13 cod., s Eisenbahnkonkursrecht).
In den Niederlanden bestehen keine
Specialgesetze in Betreff der Z. und sind die
Eisenbahnen diesbezüglich den allgemeinen Ge-
setzen ohne jede Ausnahme unterworfen.
In Italien können die Gläubiger die Bahn
nicht versteigern lassen. Die zur Bahnanlage
gehörigen Grundstücke sind samt Zugebör
von jeder Belastung zu Gunsten dritter Per-
sonen befreit, so lange sie einen Bestandteil
der Bahn bilden.
In Frankreich ist die Z. in Bestandteile
der unbeweglichen Bahnanlage und in diese
selbst nicht zulässig, weil die Eisenbahnen
„font partie de la grande voirie" (Art. 1 des
Gesetzes über die Eisenbahnpolizei vom 15. Juli
1845; Bulletin des lois, tome 31, Nr. 1221.
Vigouroux, Legislation et Jurisprudence des
Chemins de fer et des Tramways, Paris 18*6,
S. 48). Dies gilt aber nicht von den nicht dem
Betrieb der Eisenbahnen dienenden Liegen-
schaften, auch nicht von dem beweglichen Be-
triebsmaterial und nicht von Forderungen und
Kassenbeständen. Die hiernach in diese Ver-
mögensgegenstände zulässige Z. kann zum
Verlust der Konzcssion und zum Verkauf der
gesamten Bahn im Verwaltungsweg führen,
wenn dieselbe eine gänzliche oder teilweise
Unterbrechung des Betriebs zur Folge hat. In
diesem Fall trifft die Staatsverwaltung Für-
sorge, daß auf Gefahr und Kosten der betref-
fenden Eisenbahngesellschaft der Betrieb pro-
visorisch weitergeführt wird. Wenn binnen drei
Monaten von diesem Zeitpunkt ab der Betrieb
von der Gesellschaft nicht wieder aufgenommen
werden kann, so ist der Minister der öffentlichen
Arbeiten befugt, den Verlust der Konzession
Digitized by Google
Zweigbahn — ZwüTingslokomotiven
3Ö29
aaszusprechen. Die Balm wird alsdann zum
öffentlichen Verkauf gebracht. Falls in dem
ersten und eventuell in einem nach Ablauf von
drei Monaten abzuhaltenden zweiten Verkaufs-
termin kein Angebot erfolgt, fällt die Bahn
dem Staat zu (Vigouroux, a. a. 0., S. 182).
In Belgien bilden die vom Staat betrie-
benen Eisenbahnen einen Bestandteil des Staats-
vermögens (domaine public de VEtat, Art. 538,
Code civile). Als solche stehen sie außerhalb
des Handelsverkehrs. Sie können nicht in Pri-
vateigentum fibergehen und sind als Staatsgüter
unpfandbar. Der Bahnkörper der konzessionierten
Eisenbahnen und dessen Zubehör bildet ebenfalls
einen Teil des öffentlichen Vermögens {domaine
public). Die Cahiera des charges der konzessionier-
ten Bahnen legen ihnen die Verpflichtung auf,
den Grund und Boden im Namen des Staats zu
erwerben, dieser ist Eigentumer davon, so daß
ihn die Gläubiger der Gesellschaft nicht pfänden
können. Als Privateigentum der konzessionierten
Gesellschaft gilt lediglich das konzessionsmäßige
Recht zur Einhebung der Transportgebtihren.
Dieses ist ein Mobiliarrecht und kann von den
Gläubigern gepfändet werden. Die Waggons
und das Betriebsmateriale der konzessionierten
Gesellschaften können gepfändet werden, wenn
sie, als von den Gesellschaften selbst erworben,
kraft der Cahiers des charges Eigentum der Ge-
sellschaft sind.
In England ist durch die Railwav Com-
panies Act vom 20. August 18G7. 30 u. 31 Vict.
c. 127 §4, die gerichtliche Beschlagnahme
des Betriebsmaterials der Eisenbahnen ausge-
schlossen. Hierunter sind nicht nur die Fahr-
betriebsmittel, sondern das Betriebsmaterial im
weitesten Sinn, the engines, tenders, carriages,
trucks, machinery, tools, Attings, materials and
effects, constituting the rolling stock and plant
used or provided by a Company for the pur-
poses of the traffic on their railway or of their
stations or Workshops verstanden. Dies Verbot
wird wirksam, sobald die Bahn, welcher das
Material dieut, wenn auch nur teilweise für den
Verkehr eröffnet wurde; es ist aber nur für
solche Klagen wirksam, welche auf einen nach
Erlaß des Gesetzes geschlossenen Vertrag ge-
gründet sind, oder, wenn kein Vertrag zu Grunde
liegt, erst nach Erlaß des Gesetzes erhoben
wurden. An Stelle dieser Z. hat der Gläubiger
das Recht, bei dem Court of Chancery in Eng-
land or in Ireland die Bestellung eines Ein-
nehmers oder Verwalters (of a recetver and,
%f necessar»/, of a managet) zu beantragen,
welcher den nach Berichtigung der Betriebs-
kosten and other proper ont goings in respect of
the undertaking verbleibenden Überschuß der
Betriebseinnahmen unter die Gläubiger zu ver-
teilen hat. Diese Bestimmungen sollten zunächst
für ein Jahr wirksam sein, durch die Railway
Companies Act von 1875. 38 u. 39. Vict. c. 31,
ist ihnen aber zeitlich unbegrenzt« Wirksamkeit
verliehen (Browne and Theobald, The Law of
Railway Companies, London 1881, S. 721; s.
auch Mitteruiaier und Goldschmidts Zeitschrift
für Handelsrecht, Bd. XII, Beilageheft S. 50).
Ferner bestimmt die Companies Clauses Act
von 1863, 26 u. 27, Vict. c. 118, § 25 u. 26,
daß, wenn Zinsen von Prioritätsöbligationen
(dtbenture stock) binnen 30 Tagen nach der
Fälligkeit nicht gezahlt worden sind, die Be-
sitzer von einem Zehntel der gesamten Obliga-
tionen der Gesellschaft, jedenfalls aber die Be-
sitzer von 10 000 Pfd. Sterl., wenn das Zehntel
mehr beträgt, beim Gericht die Bestellung eines
Einnehmer» (recetver in England und Irland.
judicial factor in Schottland) beantragen
können. Der Einnehmer hat die rückständigen
Zinsen an alle Gläubiger zu zahlen, worauf sein
Amt erlischt is. Cohn, Untersuchungen über die
englische Eisenbahnpolitik. Leipzig 1874, Bd. I,
S. 304). Für die Zwangsversteigerung von Eisen-
bahnen bestehen keine Sonderbestimmungen.
In Rußland findet eine Z. in Bestand-
teile einer Eisenbahn, nachdem dieselbe mit
ihrem gesamten Zubehör rechtlich ein unteil-
bares Ganzes bildet, nicht statt (§ 138 des all-
gemeinen russischen Eisenbahngesetzes vom
12. Juni 1885, im Archiv für Eisenbahnwesen,
Berlin, 1886, S. 643). Gläubiger, welche ein
vollstreckbares Erkenntnis erwirken oder sonst
eine vollstreckbare Forderung haben, richten
eine Zahlungsaufforderung an die Direktion der
schuldigen Gesellschaft (§ 139 cod.). Ist die
Aufforderung binnen drei Monaten ohne Erfolg
geblieben, so kann der Antrag an das zustän-
dige Gericht gestellt werden, die Gesellschaft
für zahlungsunfähig zu erklären (§ 140 cod.).
Die Erklärung der Zahlungsunfähigkeit durch
das Gericht nat die Liquidation der Gesell-
schaft zur Folge (s. Eisenbahnkonkursrecht)
Nach der für Portugal erlassenen Verord-
nung Ober das Eisenbahnschuldrecht vom No-
vember 1893 (Archiv für Eisenbahnwesen, 1894,
S. 118i> ff.) darf zur Deckung der Schulden einer
Eisenbahngesellschaft Beschlag gelegt werden
auf die Reineinnahmen nach Abzug aller Ver-
waltungs-, Betriebs- und Unterhaltungskosten,
auf den bei der öffentlichen Versteigerung er-
zielten Verkaufspreis der Konzession, aut die
Vermögensbestände, die nicht als Zubehör der
Bahn anzusehen sind, und auf die Bauten sowie
Materialien, die zur Erhaltung und zum Betrieb
der Linien nicht erforderlich oder bestimmt sind,
I ferner auf den schon fälligen oder noch nicht
fälligen Restbetrag, der bis zur Vollzahlung des
gezeichneten Kapitals auf die Anteilscheine
noch einzuzahlen ist, und endlich auf die Gut-
haben dritten Personen gegenüber. Sofern
eine Konzession nicht im NVeg der Verstei-
gerung veräußert werden kann, können die
Gläubiger in dieselbe eintreten und das Unter-
nehmen bis zum Ablauf der Konzession ver-
walten und betreiben. Macht die Gläubiger-
schaft von diesem Recht keinen Gebramh, so
ergreift die Regierung von dem Unternehmen
Besitz und betreibt dasselbe für Rechnuug des
Staats, oder verleiht die Konzession ander-
weit. Gleim.
Zweigbahn, eine von einer Hauntlinie aus-
gehende, in ein seitlich gelegenes Verkehrsgebiet
I führende Bahnstrecke, s. Bahnabzweigung.
Zwillingslokomotiven (Twin locomotivcs ,
Locomotives, f. pl., jumellet), zwei mit der
Rückseite zusammengekuppelte, untereinander
ganz gleichartige Lokomotiven. In der Regel be-
steheu die Z. aus zwei (zwei- oder dreiachsigen)
Tenderlokoinotiven, bei welchen, wegen der Her-
stellung eines Übergangs von einer zur andern
Lokomotive, die Rückseite des Führerhauses
offen gelassen ist, Eine Ausnahme bildet die
für den Betrieb am Harnaipaß dienende Z. der
indischen Staatsbanken (Fig. 1740), bei welcher
infolge des großen Kessels, bezw. des großen
Digitized by Google
Zwischenbahn — Zwischenstation
Achsdracks, die Brennstoff- und Wasservorrfite
nicht auf den Lokomotiven selbst, sondern auf
einem zwischen den beiden Lokomotiven ein-
geschalteten und mit denselben wie ein gewöhn-
liches Fahrzeug gekuppelten Tender unter-
gebracht werden. Z. werden auf stark geneigten,
häufige und scharfe Krümmungen aufweisenden
Strecken, zu deren Betrieb sonst kostspielige
und komplicierte Doppellokomotiveo (s. d.) er-
forderlich wären, verwendet, um an der Spitze
des Zugs einen kräftigen Motor zu haben,
der geeignet ist, scharfe Krümmungen sicher
zu durchfahren und dessen Anordnung (im
Gegensatz zur Zug- und Schiebelokomotive)
leichte gegenseitige Verständigung des Per-
sonals beider Maschinen gestattet. Gegenüber
den Doppellokomotiven weisen Z. den Vorteil
auf, daß bei schwächerem Verkehr, auch nur
mit einer Maschine Dienst gemacht werden
kann, indes die andere im Schuppen verbleibt;
während bei Doppellokomotiven, wenn auch
die Einrichtung des Regulators das Arbeiten
Stephenson in Newcastle erbaut. Später wur-
den diese Lokomotiven in je zwei Teile getrennt,
mit Schlepptendern versehen und als Rangier-
maschinen weiter benutzt. Im Jahr 1882 wurden
für die k. u. k. Bosnabahn, welche in jenem Jahr
noch Steilstrecken mit ungünstigen Richtungs-
verhältnissen und schwachem Oberbau hatte,
Z. von Kr au 11 in München erbaut. Auch
diese Lokomotiven wurden wieder getrennt und
als einfache Tenderlokomotiven weiter ver-
wendet. 1887 wurde für eine dem Touristen-
verkehr der Sommerfrische Darjeeling in Indien
dienende Schmalspurlinie, welche Krümmungs-
halbmesser von 35 m und Steigungen bis zu
88°/oo enthält, probeweise eine Z. erbaut, welche
jedoch später durch zweiachsige Tenderloko-
motiven ersetzt wurde. Von Sukkur in Indien
wurden 1887 zwei Linien gegen Kandahar
(Beludschistan) in Angriff genommen ; für die
eine derselben (über den Bolanpaß) wurden
Abt'sche Zahnradlokomotiven, für die zweite
(über den Harnaipaß) Z. mit gerne
Fig. 1740.
mit nur einem Motorgestelle zulaßt, doch wegen
der Anordnung des Kessels der ganze Bau die
Steigung hinauf befördert werden muß. Die
ersten Z. wurden 1853 für den Betrieb der
im Zug der Linie Genua-Alessandria liegenden
Teilstrecke Ponte Decimo-Bussala von Robert
Tender (s. Fig. 1740) beschafft. Aus der geringen
Anzahl der bisher erbauten Z., ferner aus dem
Umstand, daß fast alle Z. in der Folge als
einfache Lokomotiven verwendet wurden, kann
der Schluß gezogen werden, daß dieses System
keine genügenden Vorteile bietet.
Nachstehend folgt eine Tabelle über die Hauptabmessungen einiger Z.
3
S
Cylinder-
\i
Ii
13
5 s,
Ii ahn ver w al t un*
Erbauer
■
1
I
■
■
m
0}
• u
— *>
u »
5 s
a
a
1
I
■3
— - ^
Meter
Millimeter
■<
Meter
AlU Italia (jeUt Rete
Mediterranea
Stepbonton,
NewcMtl«
1
1853
1,435
355
569
1075
2X8
3,590
"l
Strecke
Pont«
Declmo-
K. u. k. Bosnabahn
Krauß, Manchen
und Linz
1882
0,760
840
300
750
sxi
1,700
6.300
34,3
BusaJU
Darj e« I i ng- H in ala yan
Railnsy (Indien)
Indiieho StaaUbahn
Sindh-PUhin
1897
0,610
305
350
640
8X8
1,30)
6,0*0
31.0
Neilson Jt Co.,
Ulaagow
1888
1.525
483
660
«70
3,900
17 MO
H
•) nod ein
Tendtr,,i,*r
Litteratur: Heusinger v. Waldegg, Specielle
Eisenbahnteehnik, Bd. III, Leipzig 1882 ; Loco-
motive Engineering, London 1888; Engineering,
London 1889, S. 371. Littrow.
Zwischenbahn, jede zwischen der Auf-
nah ms- und Abgabsbahn eines Transportguts
liegende, am Transport beteiligte Bahn.
Zwischenstation (Station, f., intei-medi-
aire), vom Gesichtspunkt der baulichen Anlage
jede zwischen den Endpunkten einer Bahnlinie
liegende Station ohne Abzweigungen oder An-
schlüsse (s. § 36 der technischen Vereinbarungen
über den Bau und die Betriebseinrichtungen
der Haupteisenbahnen und § 36 der Grundzüge
für den Bau und die Betriebseinrichtungen
der Nebeneisenbahnen des V. D. E.-V.).
Vom Standpunkt des Personen- und Güter-
abfertigungsdienstes bezeichnet man als Z. alle
Stationen, welche zwischen der Billetausgabs-
und Endstation, oder zwischen der Aufgabssta-
tiuii eines Guts und dessen frachtbriefmäßiger
Bestimmungsstation sich befinden.
Man spricht auch von Z., welche zwischen
der Zugbildungs- und Zugendstation, oder zwi-
schen den beiden den Abschluß einer Tele-
graphenleitung bildenden Stationen liegen u. s. w.
Digitized by Google
ÜR, egister.
Die nachzuschlagenden Artikel sind durch Beisetzung der Bandzahl (römische Ziffer)
und der Seitenzahl (arabische Ziffer) kenntlich gemacht.
Es empfiehlt sich, beim Aufsuchen eines Worts ohne Rücksicht auf die im Bach
enthaltenen Verweisungen unmittelbar da» Register zu benutzen, da die Schlagworte
des letzteren auf das genaueste durchgesehen und vervollständigt sind.
A.
Aachen - Düsseldorf - Ruhrorter
Eisenbahn I 1.
Aachener Industriebahn T 1.
Aachen-Jülicher Eisenbahn I 1.
Aachen- Mastrichter Kisenbahn I 1,
Grand Central Beige IV 1845.
Aargauisch - Luzernische Seethal-
bahn I 1.
Aargauische Südbahn 1 1. Schwei-
zerische Centraibahn VI 2968.
Abblätterung der Schiene I 2,
Abnutzung der Eisenbahnschie-
nen I 16.
Abbohren eines Sprenglochs I 2,
Tunnelbau VII 3241.
Abbruekelungen , Gleichgewichts-
störungen bei Erdbauten I Vi 826.
Abdachung einer Böschung 1 2,
Bösthungen II 640.
Abdämmen eines Bohrlochs I 2.
Abdampf I 2.
Abdeckung von Gewölben I 3;
s. a. Gewölbeabdeckung.
Abdrehen der Radreifen, Räder
VI 2746.
Abel I 2
Abfalle (Beförderung) I 3.
Abfahren (Abgehen) des Zugs 1 3.
Abfahren (Abrollen) von Gütern 1 3.
Ahfahrts- und Ankunftsseite 1 4.
Abfahrtssignal I 4.
Abfahrtsversäumnis I 5, Personen-
beförderung V 2601.
Abfahrtszeit I 5
Abfalldifferenz I 5.
Abfasen der Schienenendea 1 5.
Abfertigung (Expedition», Bedin-
gungsweise zur Beförderung zu-
gelassene Gegenstände I 313 j
Encyklopidie den Eisenbahnwesens
Bienenzüge II 559 Biertrans-
forte II 559 Buttertransporte
I 795 Decken- und Binde-
material II 945 Dienstgut III
1027 Dienstkorrespondenz III
1045 Eilgut III 1182 Emballage
III 1410 Explodierbare Gegen-
stände III 1491 Expressgut-
beförderung III 1501 Iahrzeug-
beförderungIVl644Gefangerien-
transport IV 1765 Geldsendun-
gen IV 1766 Gepäckabfertigung
IV 1776 Getreiaetransporte IV
1807 Güterabfertigung IV 1886
Holzkohlenbeförderung IV 2033
Hohtransporte IV 2034 Hunde-
beförderung IV 2042 Kinder-
beförderuug V 2113 Kranken-
befftrderung V 2152 Lebens-
mittelsendungen V2225 Leichen-
beförderung V 22.13 Jlilohbeför-
demng V 2392 Militärbeför-
derung V 2400 Personenbeför-
derung V 2598 Schienenbeför-
derung VI 2878 Traglasten VII
3212 Viehbeförderuug VI I 3370.
Abfertigungsdienst , Expeditions-
dienst III 1488.
Abfertigungsgebühren , Expedi-
tionsgebühren III 1489 Güter-
tarifo IV 1904.
Abfertignngspersonal.Expeditions-
personal III 1489.
Abfertigungsvorschriften, Güter-
expeditionsvorschriften IV 1897.
Abfertigungszeiten, Expeditions-
zeiten III 1490.
Abfraisen der Schienen I 5 Schie-
nenerzeugung VI 2884.
Abgaben I 6.
Abgabsverzeichnis I 5.
Abgängiges Gut I 6, Fehlende und
überzählige Gepäckstücke und
Güter IV 1561 Überzählige Ge-
päckstücke und Güter VII 3280.
Abgang an Gewicht, Gewichts-
mangel IV 1810.
Abgang eines Guts I 6.
Abgangsjournal I 6.
Abgangsregister, Fehlende und
überzählige Gepäckstücke und
Güter IV 1561.
Abgangs- und Zugangsentschädi-
gungen I 6.
Abgrenzung der Bahn I 6, Grund-
erwerb IV 1883.
Abhängige Signale I 6.
Abholen der angekommenen Güter
I C
Abkantung der Schienenenden. Ab-
fasen der Sehieneneuden I 5.
Abkühlungsvorrichtungen I 6.
Abkürzungszeichen I 7.
Abladen, Auf- und Abladen
1 174.
Abläuten der Züge, Personen-
beförderung V 2600 Stations-
glocke VI 3081.
Ablagerung seitliche I 7.
Abladhahne der Lokomotivkessel
I 7.
Ablaufgleise I 8, Bahnhöfe I 254
Rangierdienst VI 2762.
Ablenkgleis, Ablenkungsweichen
I 9.
Ablenkungsweichen I 8.
Ablenkung von Gütersendungen
I 8, Verschleppung VII 3357.
Ablieferung des Guts I 10, An-
nahme I 128 Frachtrecht IV
1632 Frachtrecht internationales
IV 1652 Lieferzeit V 2252.
230
Digitized by Google
3682
Ablieferungsfrist, Expeditionsfrist
III 1489 Lieferzeit V 2252
Transportfrist VII 3Ji2JL
Ablieferungshindernisse I 12,
Frachtrecht IV 1632 Fracht-
recht internationales IV 1652.
Ablösewärter, Bahnwärter I 279.
Abmeldesignal I 14.
Abmeldung der Züge (Ausfall der
Züge) I 14,.
Abmessungen der Fahrzeuge, Um-
grenzungslinien VII 32j£L
Abnahme der Bahn I 14, Bau-
mängel 318.
Abnahmefristen, Ablieferung I 10
Annahmo I 129.
Abnutzung der Bahnanlage I 15.
Abnutzung der Eisenbahnschienen
I 16, Oberbau V 2495.
Abnutzung der Radreifen I 20.
Abnutzungsmesser (Schienen-) 121.
Abonnementbillets I 24, Arbeiter-
billetsl 141 Badefahrkarten 1202
Personentarife V 2602 Schüler-
karten VI 2957.
Abonnementtarif I 26.
Aborte I 26, Personenwagen VI
2639.
Abo - Tammerfors - Tavastehus,
Finnländische E. IV 1598.
Abräumen von Fels- und Ein-
schnittswänden, Bahnerhaltung
I 228.
Abrechnung I 30.
Abrechnungsbuch I 34, Güterab-
fertigung IV 1891.
Abrechnungstülle des V. D. E.-V,
Abrechnung 1 30.
Abrollen, Abtahren der Güter I 3.
Abrufen der Züge, Personen-;
beförderung V 2600.
Abrutschung 1 34, Gleichgewichts- ,
Störungen bei Erdbauten IV 1
1826.
Absagesignal, Abmeldung der Züge 1
I 14 Durchlaufende Liniensig-
nale III 1171 Zugsignale VII
-Hfl in
Abschlußsignal , Bahnzustands- 1
Bignale I 288.
Abschlußtelegraph I 34.
AbschluCvorrichtungen (Bahn-
schranken) I 34.
Abschreibungen I 46.
Absender I 47, Dispositionsrecht I
III 1074 Frachtrecht IV 1632
Fracht! echt internationales IV
1652 Verfügung VII aa&Q
Absolute Geschwindigkeit, Fahr-
geschwindigkeit. III 1510.
Absolutes Blocksystem, Blockein-
richtungen II 598 Signalwesen
VI 3024.
AbsoluteTara. Gütertarife IV 1910.
Absperrschieber, Dampfschieber
II 920 Regulator VI 2774.
Absperrsignal, Deckungssignale II
947.
Absteckungen von geraden Linien,
Absteckungen I 47.
Absteckungen von Kreisbogen, Ab-
steckungen I 48.
Abstemplung des Frachtbriefs 160.
Abstoßen von Wagen I 51.
Abstreifen von Gütern, Abfahren
von Gütern I 3.
Abteilungsbaumeister I 51.
Abteilungszeichen I 51.
Abteilwagen, CoupeVagen II 828
Personenwagen Vi 2622.
Abteufen eines Schachts I 51,
Tunnelbau VII «Q*fi
Abtrag I 51, Erdarbeiten III 1456.
Abtragsböschung 161, Böschungen
II 642.
Abtragsklassen, Bodenarten II 625.
Abts Zahnradbahnsystem 1 51,
Braunschweigische Eisenbahnen
i Harzbahn) II 684 Eisenerz-
Vordernberg III 1346 Generoso-
bahn IV 1769 Rothhornbahn VI
2807 Schafbergbahn VI 2868
Territet-Montrem-Glion (Glion-
Nave) VII 3122. Zahnradbahnen
Vll a&fia.
Abwäge I 62. Wägegeld VII 3406.
Abweisende Weichen I 53, Ablen-
kungsweichen I 8.
Abweisstein I, 53.
Abziehen der Radreifen, Räder
VI 2761.
Abzweigungssignal I 53, Bahn-
zustandssignale I 287.
Accordarbt'it I 53, Werkstätten-
dienst VII 2ü2jL
Accordbau I 56, Bausysteme 1 323.
Aecumulatoren (elektrische) I 57.
Elektricität III 1376 Elektrische
E. III 1388.
Aecumulatoren. s. Druck wasser-
accumulatoren.
Achenseebahn I 57.
Achiet-Marcoing- Eisenbahn I 58.
Achsanbrüche I 58.
Achsbrüche 1 58.
Achsdrashbank, Drehbank III 1101.
Achsen 1 59, Güterwagen IV 1949
Personenwagen VI 2625.
Achsgabeln I 64.
Achsgabelbacken I 64.
Achskilometer I 64.
Achslager I 65, Güterwagen IV ,
1949 Personenwagen VI 2625.
Achslagerspiel, Radstand VI 2740.
Achsproben I 70.
Achszahl 171, Belastungstabellen
I 396.
Achtungssignal I 71 , Zugsignale
VII 3610.
Act to regulate Commerce, Inter-
state Commerce act IV 2057. {
Adams I 71.
Adams radiale Achsbüchsen III i
1113.
Adams Sicherheitsventil, Sicher-
heitsventile VI 3015, 3017.
Adhäsion I 71.
Adhäsionsbahnen I 73.
Adhäsionslokomotiven, Adhäsion i
I 72 Lokomotive V 2283.
Adjacenten, Anlieger I 126.
Administration I 73.
Administrationsgrundsätze I 79.
Administrationsrat I 80.
Adressat, Empfänger III 1412.
, Frachtrecht IV 1632 Fracht-
recht internationales IV 1652
; Adresse des Frachtbriefs I 80.
! Adressenverzeichnis I 81.
Adreßseite des Frachtbriefs I 81
Adreßstation I 81, Bestimmungs-
station I 478.
Adreßzettel I 81, Beklebzettel I
389.
, Adrianopel -Dedeagadsch, Türki-
sche E. VII 323JL
Adriatische Bahnen I 81.
Ägypten, Afrika I 82.
Arztewagcn. Sanitätszüge VI 2859.
Ärztlicher Dienst, Bahnärzte I 212
Eisenbahnhygietne III 1242.
Außere Steuerung, Steuerungen
VII 3116.
Afrika I 82.
Agenten I 84, Güteragenten IV
1895.
Agenturen. Auskunftsbureaus I
180.
Agiozuschlag I 84.
Agudios Seilebenen I 85.
Alchen I 88.
Aichvorschriften I 88.
Akten I 88.
Aktensammlung, Registratur VI
2774.
Aktien I 89.
Aktienbeteiligung I 90.
Aktiengesellschaft, Aktien I 89
Aktiennandel I 91.
Aktive Kontrolle I 92.
Akustisches Signal I 02. Signal-
wesen VI 3025.
Alais au Rhone I 92.
Alarmsignale I 92, Bahnzutands-
signale I 295 Interkom munika-
tionssignale IV 2048.
Albert-Bahn. Sächsische E. VI
2839.
Albrecht-Babn I 92.
Alföld-Fiume-Eisenbahn I 92, Cn-
garische Staatsbahnen VII 332:i.
Algier, Afrika I 82 Französische E
IV 1680.
Alignement der Bahn I 93, Vor-
arbeiten VII 3392.
Allans Coulissensteuerung, Steue-
rungen VII 3121.
Alla nnfusa I 93, Getreidetr ant-
worte IV 1808.
Allgemeine Vorarbeiten, Vor-
arbeiten VII 3384
Almeloo-Hengelo-Salzbergener Ei-
senbahn I 93.
Almgrens Feuerbüchse , Dampf-
kessel II 864.
Alpenbahnen I 93.
Alpentunnel, Arlbcrgtunnel I 153.
Gotthardtunnel IV 1842 Mont
Cenis-Tunnel V 2424 Simplou-
bahn VI 3028.
Alphabet der Morseschrift I 94
Alsenzbahn, Pfälzische E. l Pfäl-
zische Nordbahnen) VI 2647.
Alta Italia (Oberitalienische El.
Italienische E. V 2062.
Altdamm-Colberger Eisenbahn 195.
3633
Altenburg-Zeitzer Eisenbahn I 95.
Altersversorgung I 96, Pensions-
institute V 2588.
Altmaterial I 96.
Altona-Kaltenkirchner Eisenbahn
I 96.
Altona- Kieler Eisenbahn I 96.
Altschienen, Altmaterial I 96.
Amboß , Dampfhammer II 856
Schmieden VI 2917.
Amboj . Cambden-Amboy-E.II 797.
Amerika I 96.
Amerikanische Bagger, Bagger I
206.
Amerikanische (Koffer-) Bettung I
113, Bettung II 548.
Amerikanische Lüftungsvorrieh-
tungen, Personenwagen VI 2635.
Amerikanische Tunnelzimmerung,
Tunnelbau VII 3250
Amerikanische Wagen 1113, Per-
sonenwagen VI 2619.
Amortisation I 113.
Ampere I 114.
Amperes Regel, Elektricität III
1377 Elektromagnetismus III
1394.
Arnsberg I 114.
Amslers Polarplauimeter I 115.
Amsterdam-Haarlemer Eisenbahn,
Niederländische E. V 2462.
Amsterdam - Rotterdamer Eisen-
bahn I 115, Holländische Eisen-
bahngesellschaft IV 2020.
Amtseid, Diensteid III 1015.
Amtssiegel, Dienstsiegel III 1048.
Amtsstempel, Dienstsiegel III
1048.
Amtsverschwiegenheit, Dienstge-
heimnis III 1026.
Amtswohnungen, Dienstwohnun-
gen III 1053.
Anatolische Bahnen I 116.
Andalusische Bahnen, Spanische
E. VI 3044.
Aneroidbarometer I 116, Barome-
ter I 301 Höhenmessungen IV
2017.
Anfahren (der Lokomotive an den
Zug) I 115.
Anfuhren (Ingangsetzen der Loko-
motive), Compoundlokomotiven
II 823 Fahrzeit IV 1540 Loko-
motive V 2290 Lokoraotivfahr-
dienst V 2327.
Anfahren von Reisenden I 116.
Anfahrvorrichtung, Compound-
lokomotive II 824.
Anfangspunkt der Bahnlinie 1 116.
Angeld I 116, Wagenbestellung
VII 3412
Angermünde-Schwedt I 116.
Anhalt 1 116.
Anhalten der Zöge I 116.
Anhalt Kothen- Hernbnrger Eisen-
bahn, Magdeburg-Halbei-städter
E V 2372.
Anheizen der Lokomotive I 117.
Auheizschuppen, Werkstätten VII
3503.
Aukaufsrecht I 117, Heimfalls-
recht IV 1997.
Anker elektrischer I 119.
Anker (Verankerung), Dampf-
kessel II 863.
Anklobezettel I 119, Beklebezettel
I 389.
Ankündigungen I 119.
Ankündigungsignale , Vorsignale
VII 3403.
Ankunft der Zuge I 120.
Ankunftsseite, Abfahrts- und An-
kunftsseite I 4.
Ankunftsstation, Bestimmungsort
I 477.
Anlagekapital I 120.
Anlagekosten der Eisenbahnen I
120, Baukosten I 313 Elek-
trische E. III 1393 Lokalbahnen
V 2282 Pferdebahnen VI 2663
Stadtbahnen VI 3069 Zahnrad-
bahnen VII 3Ü15L S. ferner auch
die Artikel über die Eisenbahnen
der einzelnen Länder.
Anlaufsteigung 1 121.
Anlaufstein. Pfeiler VI 2652 Stein -
brücken VI aow».
Anlaufwinkel der Räder, Radstand
VI 2738.
Anlegehölzer 1 123, Tunnelbau VII
3246.
Anleihen I 123, Eisenbahnschul-
den III 1292.
Anliegerl 126, Anliegerbauten 1127.
Anliegerbauten I 127. Baube-
schränkungen I 307 Feuerpolizei
IV 1589.
Anmeldung von Transporten 1 128.
Annaberg- Weipert 1 128, Säch-
sische E VI 2840.
Annäberungssignale , Niveausig-
nale V 2480 Zuganzeiger VIT
3585.
Annahme des Guts I 128, Fracht-
recht IV 1632 Frachtrecht inter-
nationales IV 1662.
Annahmebuch l 130.
Annahmestempel I 180.
Annahmeverweigerung I 130.
Annahmeverzug, Annahme I 128
Annahmeverweigerung I 130.
Anordnung der ZUg», Rangier-
dienst VI 2762.
Anrainer, Anlieger I 126.
Anruf telegraphischer , Telegra-
phendienst VII 3178
Ansageverfahren I 131.
Ansät zlascben, Oberbau V 2506.
Anschläge, Ankündigungen I 119.
Anschlagscbiene 1 182, Weichen
VII 3Ali2-
Anschlagwinkel , Weichen VII
3462. MßiL
Anschlußbahnen I 133.
Anschlußbahnhöfe T 133, Bahn-
höfe 1 246.
Anschlußgebühren I 133.
Anschlußgleis I 133.
Anschlußverkehr I 133.
Anschlußverkehrsabrechnung, Ab-
rechnung I 32.
Anschlußversäumnis I 133, Warte-
zeiten VII 3440 Zugversäumnis
VII at; i.Y
Anschlußweiche I 133, Bahnhöfe
I 250.
Anschriften an Wagen I 134,
Güterwagen IV 1955 Personen-
wagen VI 2636.
Anstauung von Gütern I 134.
Ansteckgevier I 134, Tunnelbau
VII 3246.
Ansteckzimmer I 134. Tunnelbau
VII 3JüsL
Anstellungsberechtigung I 134
Militäranwärter V 2396.
Anstrich, Güterwagen IV 1955
Personenwagen VI 2686.
Anteilsätze I 134.
Anteilstabelle I 134.
Anti- Induktion I 135.
Antimonopoly Leagues I 135.
Antipooling Clause, Interstate
Commerce Commission IV 2058
Pool VI 2675.
Antwerpen-Gent I 185.
Antwerpen-Rotterdam.Grand Cen-
tral Beige IV 1846.
An- und Abfuhrgebühr I 136.
Anvin-Calais I 136.
Anweisung des Absenders, Dis-
positionsrecht III 1074 Fracht-
recht IV 1632 Frachtrecbt inter-
nationales IV 1652 Verfügung
VII 3350.
Anziehvorrichtungen, Pferdebah-
nen Vi 2660.
Apparatwechsel, Umschalter VII
3289.
Appenzeller Bahn I 136.
Appenzeller Straßenbahn, Sankt
Gallen-Gais VI 2866.
Aquädukt I 136.
Arad-Csanäder Eisenbahn, Aradcr
und Csanäder E. I 136.
Arad-Körösthaler Lokalbahn, Ara-
der und Csanäder E. I 136,
Ungarische E. VII «am
Arad-Temesvarer-Eisenbahn 1 137,
Öst.-ung. Staataeisenbahngesell-
schaft V 2567.
Arader und Csanäder Eisenbahn
I 136.
Arbeiter (Bahnarbeiter) I 137.
Arbeiterbillets und Arbeiterzüge
I 141.
Arbeiteretat I 142.
Arbeiterkolonien , Arbeiterwoh-
nnngen I 145.
Arbeiterregister l 142.
Arbeiterschulen I 143.
Arbeiterversicherung I 143, Kran-
kenkassen V 2154 Unfallver-
sicherung VII «297
Arbeiterwohnungen I 144. Werk-
stättendienst VII 3523
Arbeiterzüge I 141.
Arbeitebremse, Bremsen II 692.
Arbeitseinstellungen 1 146,Amerika
I 104.
Arbeitsfestigkeit I 146, Elasticität
und Festigkeit III 1373.
Arbeitsgleis I 147, Rollbahnen VI
2801.
Arbeitsgrube I 147, Lokomotiv-
schuppen V 2346.
230'
3634
Arbeitskontakt, Morsetelegraph V
2427.
Arbeitsmasehine I 147.
Arbeitsstrom I 147.
Arbeitsstromschnltung I 147, Sta-
tionstelegrapben VI 3086.
Arbeits wagen. Babndienstwagen
I 226.
Arbeitswiderstände der Lokomo-
tive I 147.
Arbeitszug I 161, Bauzug I 330
Dienstzug III 1057 Materialzüge
V 2386 Schotterzüge VI 2965.
Archäologische (Altertümer-)
Funde I 151.
Archimedischer Flaschenzug, Fla-
schenzüge IV 1610.
Architektur der Eisenbahnbauten I
151, Einpfnngsgebäude III 1414.
Argentinien, Amerika I 112.
Arlbergbahn I 162.
Arlbergtunnel I 163.
Arles-St. Louis du Rhone I 164.
Armatur des Dampfkessels I 164,
Dampfkessel II 861, 866.
Armaturendom, Dampfdom II 862.
Armaturenkopf, Dampfkessel II
866.
Armsignal I 154.
Arnstadt -Ichtershausener Eisen-
bahn I 154.
Arrestanlegung I 154, Beschlag-
nahme 1 472.
Artele, Eisenbahn artele III 1204.
Arth-Rigibahn I 164.
Asbest I 156, Dichtungsmateria-
lien III 1009.
A- (Marlow-) Schiene, Eiserner
Oberbau III 1368.
Aschkasten I 156.
Aschkastenspritzvorrichtung 1 167.
Asch-Roßbach I 167.
Asien I 157.
Askenasys Deflektionsmesser,
Durchbiegungszeichner III 1 140.
Asphalt I 160.
Assekuranz , Brandschadenver-
sicherung II 677 Krankenkas-
sen V 2154 Lieferzeit V 2262
Transportversicherung VII 3230
Inf all Versicherung VII 3Üäl
Wert Versicherung VII 3531.
Atchison Topeka and Santa Fe-
Eisenbahn I 161.
Atlantic- und Pacific-Eisenbahn
I 161.
Atmosphärische Eisenbahn 1 162.
Attische Eisenbahnen, Griechische
E. IV 1853.
Attraktionsgebiet I 163.
Aufbewahrung vom Gepäck, Ge-
päckaul bew»hrung IV 1787.
Aufbewahrung von Gütern, Lager-
geld V 2213.
Aufbruch beim Tunnelbau I 163.
Tunnelbau VII 3250
Aufeinanderfolge der Züge I 163,
Zugdeckungsignale VII Sü&L
Aufenthalt der Züge, Fahrplan IV
1528 Zugaufenthalte VII 3686.
Auffahrung eines Stollens I 164,
Tunnelbau VII 3240
Auffangstange, Blitzableiter II 594.
Auffirsten beim Tunnelbau I 164,
Tunnelbau VII 3249
Aufforstungen, Schnee- und La-
winenschutzanlagen VI 2962.
Aufgabe der Güter, s. Aufliefern
der Güter.
Aufgaberecepisse , Aufgabeschein
I 104.
Aufgabeschein I 164.
Aufgabestempel I 164, Fracht-
recht IV 1632 Frachtrecht
internationales IV 1652 Güter-
abfertigung IV 1887.
Aufgabsstation 1 164.
Aufgeber I 166, s. auch Absender.
Aufgeschweißte Radreifen, Räder
VI 2762.
Auflader I 166.
Auflager (-Platte, -Stuhl) I 166,
Eisenbrücken III 1329.
Aul'lagerreaktionen I 165.
Auflagequader I 165.
Aufliefern der Güter I 166, An-
nahme I 126 Frachtrecht IV
1632 Frachtrecht internationales
IV 1652 Güterabfertigung IV
1886.
Auflieferungsbescheinigung8. Auf-
nahmsschein.
Aufmerksamkeitsprämien I 166,
Prämien VI 2691.
Aufnahmebescheinigung, s. Auf-
nahmsschein.
Aufnahme des Geländes I 166,
Vorarbeiten VII 3388.
Aufnahmsfähigkeit eines Guts,
Güterabfertigung IV 1886
Aufnahmsgebäude, Empfangsge-
bäude HI 1414.
Aufnahmsschein I 167, Fracht-
recht IV 1632 Frachtrecht inter-
nationales IV 1652 Güterabferti-
gung IV 1887.
Aufnahmsscheingebühr I 168.
Aufnahmscheinstetnpelgebühr, Be-
steuerung 1 477.
Aufnahmszeit , Expeditionszeiten
III 1490 Gepäckabfertigung IV
1777 Sonntagsruhe VI 3034.
Aufschneidbare Spitzen Verschlüs-
se, Weichen VII M&2. Weichen-
umstellvorrichtungen VII MÜÜ.
Aufschneiden einer Weiche I 168,
Stellwerke VII äl£2 Weichen
VII älfiü Weichenumstellvor-
richtungen VII 31£üL
Aufsichtsbehörden I 168.
Aufsichtsgebühr I 170.
Aufsichterat I 170.
Aufsichtsrecht I 170.
Aufstellungsgleise I 171, Bahn-
höfe I 254.
Aufsuchen einer Bahnlinie I 171,
Vorarbeiten VII .HS87
Auftrag, Auftragmassel 173 Erd-
arbeiten III 1456.
Auftraggeber für centrale Wei-
chenstellung I 173.
Auf- und Abladen 1 174, Güter-
abfertigung IV 1887, 1889.
Auf- und Abladegebübr I 177.
Auf- und Ablegegebühr I 177.
Aufziehen der Radreifen, Räd«r
VI 2761.
Aufzüge I 177, Hebemaschinen IV
1992 Trajektanstalten VII 3216.
Ausbau des Tunnels 1 177 Tunnel-
bau VII 8249.
Ausbausysteme, Tunnelbau VII
Ausbildung des Bahnbetriebsper-
sonals I 177, Eisenbahnscbulen
III 1296.
Ausbinden der Fahrzeugachsen
I 178.
Ausblaseventile I 178.
Ausbruch beim Tunnelbau I 178.
Tunnelbau VII
Ausfahrtssignal I 178, Bahn-
zustandssignale I 290.
Ausfallen eines Zugs I 178.
Ausführliche Vorarbeiten (Detail-
projekt), Vorarbeiten VII 338*.
Ausfütterungsröhren 1 178, Boden-
untersuchung II 634.
Atisruhr. Statistische Anmeldung
VI 3089 Zollverfahren Vll Sälü.
Ausfuhrbeschränkungen I 176.
Ausfuhrgüter 1 178.
Ausfuhrtarife I 178, Gütertarife
IV 1906.
Ausgabe-Etat I 178.
Ausgabenkontrolle 1 178, Betrieb*-
kontrolle II 600.
Ausgeschlossene (Transport-) Ge-
genstände I 179.
Ausgleichung der Erdmassen I 17?.
Massennivellement V 2380.
Ausgleichungsbillets I 179
Ausgüsse der Wasserkrane I 160
Aushang I 180.
Aushilfswärter, Beiwärter I 369
Auskeilung I 180, Erdniasseu-
berechnung III 1466.
Auskunftsbureaus I 180.
Auskunftstarif (Reexpedition*-
tarif), Gütertarife IV 1904.
Ausladebuch I 181, Güterabferti-
gung IV 1890.
Ausladegebühr I 181.
Ausladen, Auf- und Abladen I
174 Gepäckabfertigung IV 17*3
Güterabfertigung IV 1889.
Ausladewagen, Ausladezug I 161
Durchgehende Wagen (Kurs-
wagen) III 1164 Eilgutwagen
III 1185.
Ausladezug I 181, Güterzüge IV
1962.
Auslandsverkehr I 181.
Auslaufgleise l 182.
Auslaugen der Hölzer, Tränkungs-
verfahren VII 321ÜL
Ausleger, Kräne V 2143 Wasser-
stationen VII 3448
Auslieferung (Ausfolgung) de.'
Guts, s. Ablieferung.
Auslosung I 182.
Ausnahmetarife I 182, Gütertarif*
IV 1906.
Ausnutzung der Bahntelegraphen-
linien 1 183.
Ausnutzung der Eisenbahnen 1 184
Google
363Ö
Ausnutzungsliniea I 186, Ab-
nutzung der Eisenbahnschienen
I 16.
Auspuffmaschinen, Dampfma-
schine II 899.
Ausputztrichter, Dampfkessel II
865.
Ausreißen des Feuers I 185.
Ausrufen der Stationen I 185.
Ausrüstung der Bahn I 185.
Ausschacbtungsmasohine, Bagger
I 206
Ausschalter I 186, Elektricität III
1376 Umschalter VII 3288
Ausschließung von der Beförde-
rung, Ausgeschlossene Gegen-
stände I 179.
Ausschließung von der Fahrt 1 186,
Personenbeförderung V 2601.
Außenberme, Bösebungen II 640.
Außencvlinder, Dampfcylinder II
840.
Außenrahmenlokomotiven I 186,
Lokomotivrahmen V 2334.
Außenseitlokomotiven I 187.
Aussichtswagen I 187.
Aussig-Teplitzer Eisenbahn I 187.
Ausstattung der Bahn I 188.
Aussteigen I 189.
Ausstellungen I 189.
Ausstellungsgüter I 190.
Ausströmungskanal I 190.
Australien I 190.
Austro- Belgische Eisenbahngesell-
schaft I 192.
Aus- und Einfahrt* Wechsel I 192.
Aus- und Einsetzen von Fahr-
zeugen I 192.
Auswandererbeförderung I -192
Auswaschbolzen des Dampfkessels,
Auswaschlöcher I 19.1.
Auswaschen des Dampfkessels I
193.
Auswaschlöcher I 193.
Auswechselrahmen, Tunnelbau VII
3250
Ausweichgleise (Überholungs-
gleise) I 193, Bahnhöfe I 248.
Ausweichungen I 193, Gleisverbin-
dung IV 1832 Weichen VII hm,i\
Ausweichvorrichtung für Seilbah-
nen I 194, Seilbahnen VI 2999.
Ausziehgleis 1 197. Bahnhöfe I 249.
Automatentaster I 197.
Automatische Bremse, Bremsen
II 692.
Automatisches Blocksystem, Block-
einrichtungen II 619.
Automatische Schnell wage, Brü-
ckenwagen II 767.
Automatisches Signal I 197.
Avertierungssignal I 197, Bahn-
zustandssignale I 292.
Avignon - Marseille, Paris- Lyon-
Mittelmeer-Bahn V 2578.
Avisbrief I 197.
Avisieren I 197, Frachtrecht IV
1632.
Avisierung der Zöge I 198. Durch-
laufende Liniensignale III 1169.
Avisierungspflicht I 199.
Avisspesen I 199.
Nachnahmen V
A bschlu ß vorrich-
Einfriedigttng der
Baader I 199.
Barvorschusse ,
2435.
i Bachstein'sche Sekundärbahnen I
199.
I Backenbrechwerke I 202 , Stein-
brechmaschinen VI 2022*
Hackenschiene I 202 , Weiohen
! VII 3464.
i Backsteine I 202 , Kunststeine
V 2180.
Bailefahrkarten I 202.
Badische Staatseisenbahnen I 2(>2.
Bagagewagen, Gepäckwagen IV
1797.
Bagger I 206.
Bahn I 210.
Babnabschluß ,
tungen I 34
Bahn III 1185.
Babnabzweigung I 211.
Bahnachse I 211.
Bahnärzte I 212, Eisen bahn-
hygieine III 1242.
Bahnagenten, s. Agenten.
Bahnamt I 212.
| Bahnanrainer, Anlieger I 127.
Bahnaufseher, Bahnmeister I 263
i Bahnerhaltung I 227.
! Bahnaufsicht 1 212, Bahnerbal-
tung I 226 Bahnmeister I 263
Bahnwärter I 279 Tunnelwärter
vii imL
ßahnausrüstung, Ausrüstung der
Bahn I 185.
Bahnbedienstete I 216.
Bahnbeschädigungen I 224.
Bahnbeschreibung I 224.
Bahnbestand I 225.
Babnbestandblatt I 225, Eisen-
bahnbttcher III 1219.
Bahnbetreten I 225.
Bahnbewachung, Bahnaufsicht I
212.
Bahnbrücke 1225 ; s. auch Brucken.
Bahncontroleur I 226.
Bahndamm I 226, Damm II 836.
1 Bahndienst, Bahnaufsicht I 212
Babnerhaltung I 226.
Bahndienstwagen I 226.
Babndurchschneidung, Bahnkreu-
zung I 261.
Bahneinschnitt I 226, Einschnitte
III 1191.
Bahnen untergeordneter Bedeu-
tung, Eisenbahn III 1191 Lokal-
bahnen V 2262.
Bahnerhaltung I 226.
Bahnerbaltungs - Inspektorat,
Bahnerhaltung I 227.
Bahnerhaltungskosten, Bahnerhal-
tung I 241.
Bahnerhaltungs-Sektionen, Bahn-
erhaltung I 226.
Bahneröffnung. Betriebseröffnung
II 494.
Babnfrevel I 243, Eisenbahnstraf-
recht III 1304.
Bahngeld I 244.
Bahngraben I 244, Gräben IV 1846.
Bahngrundstücke I 244.
Bahnhöfe I 244.
Bahnhofabschlußsignal , Bahnzu -
standssignale I 287.
Bahnhofabschlußtelegraph, Bahn-
zustandssignale I 292.
Bahn hofbüfflet, Bahnrestauratio-
nen I 271.
Bahnhofdroschken I 256.
Bahnhofeinfahrtssignal, Bahnzu-
standssignale I 287.
Bahn hofgärten I 256.
Bahnhofgebäude, Bahnhof hoch -
bauten I 257.
Bahnhofgleis I 256, Bahnhöfe I
248
Bahnhofhallen, Hallen IV 1975.
ßahnbofhochbauten I 257.
Bahnhoflagernd I 257.
Bahnhof restante, Bahnhoflagernd
1 257.
Bahnhofordnung I 268.
ßahnhofpostämter I 258.
Bahnhofstege I 258.
Babnhofuhr 1 268, Bahnzeit I 284.
Babnhofveranden ( Bahnsteigüber-
1 dachungen) Hallen IV 1976.
Bahnhofvorplätze I 258.
Bahnhofvorstand I 259.
Bahnhofwirtschaften, Bahnrestau-
rationen 1 271 Empfangsgebäude
III 1417.
Bahnbofzufahrten I 260, Zufahrt-
straßen VII 3583
Bahnhotels I 260.
Bahnkörper I 261, Unterbau VII
8332.
Babnkörpertilgungsfonds I 261.
Bahnkreuzung I 261.
Bahnkrone I 261, Kronenbreite
des Bahnkörpers V 2174.
Bahnkurve I 262, Krümmungen
der Eisenbahnlinien V 2177.
Bahnlänge I 262.
Bahnlinie, Bahnachse 1 211 Bahn-
strecke I 273.
Bahnmagazin, Güterschuppen IV
1898.
Bahnmeister I 263 , Bahnerhal-
tung I 227.
Bahnmeisterhäuser I 263.
Bahnmittellinie, Bahnachse I 211.
Bahnnetz, Bahnstreckel 273 Eisen-
bahnnetz III 1276.
Bahnordnung I 264.
Bahnplanum I 264, Kronenbreite
des Bahnkörpers V2174 Schmal-
spurbahnen VI 2911.
Bahnpolizei I 265
Bahnpolizeibeamte I 268.
Bahnpolizeireglement, Bahnpolizei
I 265.
Bahnpostverkehr I 270, Post-
beförderung VI 2680 Postwagen
VI 2687.
Babnprotil I 270, Abteilungszei-
chen I 51 Längenprotil V2212
Querprofil VI 2733.
1 Bahnräumer I 270.
Bahn restante, Bahnhoflagernd I
257.
. Bahnrestaurationen I 271.
Bahnrichter I 272.
Bahnseite I 272.
Bahnstation I 272, Bahnhöfe 1 244.
Bahnsteig I 273, Hallen IV 1976.
Bahnsteigüberdachungen, Hallen
IV 1975.
Bahnstempel I 273, Stempel VII
3111
Bahnstrecke I 273.
Bahnsvstem I 273, Adh&sionsbah-
nen 1 73 Atmosphärische E. 1 162
Drahtluftbahnen III 1086 Druck-
luftbahn III 1127 Einschienen-
bahnen III 1188 Elektrische
Bahnen III 1380 Feldbahnen
IV 1564 Gleitbahnen IV 1835
Pneumatische Bahnen VI 2674
Seilbahnen VI 2999 Straßen-
bahnen VII 3137 Stufenbahnen
VII dJASi Zahnradbahnen VII
3564.
Bahntelegraphen I 275.
Bahntrace I 276, Bahnachse I 211.
Bahntracierung I 276, Kommer-
zielle Trac© V 2132 Vorarbeiten
VII 3384.
Bahnüberführung I 277*), Weg-
bauptticht VII 3453,
Bahnübersetzung I 277, Wegbau-
pflicht VII aifiiL
Bahnunfälle I 277, Betriebsunfälle
II 544 Unfälle VII 3292.
Bahnunterführung I 276**), Weg-
baupflicht VII 3453
Bahn verbände 1 277.
Bahn Verwaltung I 279.
Bahnwärter I 279, Bahnaufsicht
1 212 Bahnerhaltung I 227.
Bahnwärtergrenzpfähle I 281,
Wärterkontrolletafeln VII 3408.
Bahn wärterhäuser I 281.
Bahnwärterstrecke I 282, Bahn- '
aufsieht I 214.
Bahnwärterwachlokale I 282.
Bahnwärterwohnhäuser, Bahnwär-
terhäuser I 281.
Bahuwagen I 283.
Bahnwagcnfabrten I 283.
Bahnwerkstatt I 284, Werkstätten
VII 3491.
Bahnzeit I 284.
Bahnzerstörung I 286.
BahnzugehÖr I 286.
Bahnzustandssignale I 287.
Bailliefedern. Federn IV 1558. \
Bains Nadelapparat, Nadeltele- j
graphen V 2441.
ßajonettschienennagel I 296.
Bake I 296.
Balancier I 296, Federaufhängung !
IV 1554.
Balkenbrücken I 297, Durch-;
gehende i kontinuierliche) Bal-
ken (Theorie) III 1147 Eisen-'
brücken III 1318 Freiaufliegende j
Balken (Theorie) IV 1720 Gerber- \
Träger (Theorie» IV 1800 Holz-
brücken IV 2027.
I
•| Im T<xt irrig als „Bahiinnterfäh- |
rnng" b*/.oii htirt.
"*) Im Ttxt irric a!» „!S»bn ühert'üh- I
rang* bezeichnet.
| Balkendurchlässe I 297 , Durch-
lässe III 1157.
Balkenfachwerk 1 297 , Eisen-
brücken III 1321.
Balkenlage I 298.
Balkenträger I 298.
Ballonelement, Elemente galva-
nische III 1394.
Ballontelegraph 1 298.
; Baltimore- und Ohio-Eisenbahn
! I 298.
l Baltische Eisenbahn 1 299.
| Bandage (Radreifen) , Räder VI
2745.
Bandbremsen, Bremsen II 691.
Bandsäge, Sägen VI 2849.
Bandsägemaschinen . Sägen VI
2850.
Banjaluka-Doberliner Eisenbahn
I 299.
Bankazinn I 300, Zinn VII 3674
Bankerott I 300, Amerika I 107
Eisen bahnkonk ursrecht 1111257.
Bankette 1 301, Böschungen II 642.
Bannlegung I 301.
Banreve-Nadasder Industriebahn
I 301.
Bares-Pakraczer Eisenbahn 1 301,
Osterreichische Südbahn V 2558.
Bareine I 301.
Barkassenbuch, Güterabfertigung
IV 1891.
Barlo ws eiserner Oberbau I 301,
Eiserner Oberbau III 1358.
Barlows Schienenunterlage I 301,
Eiserner Oberbau III 135«.
Barometer I 301, Höhenmessungen
IV 2017.
Barrault I 304.
Barrenrahmen, Lokomotivrahmen
V 2335.
Barrenträger I 304, Eisenbrücken
III 1319.
Barrieren, Abschluß Vorrichtungen
I 84.
Baseler Verbindungsbahn I 304,
Schweizerische Centraibahn VI
2967, 2969.
Basel-Flühen, Birsigthal-Bahn II
583.
Basel-Straßburg I 304, Schwei-
zerische Centraibahn VT 2967.
Basischer Prozeß, Eisen und Stahl
III 1354.
Baskuntschak'sche Eisenbahn 1
3<>4, Russische Staatsbahuen VI
2825.
Bassinwagen I 305, Gefäßwagen
IV 1761.
Bätard coupes I 305.
Battaszek - Dombovär - Zakanyer
Eisenbahn I 305.
Batterieausschalter I 305.
Batterie gemeinschaftliche, Ele-
mente galvanische III 1394.
Batterien galvanische I 305.
Batterieschrank, Elemente gal-
vanische III 1397.
Batterietelepbon. Fernsprechein-
richtungeu IV 1581.
Batterieuuterhaltung , Elemente
galvanische III 1397.
Batterieverbindungen I 306.
Batteriewähler 1 305.
Batteriewiderstände, Elemente gal-
vanische III 1396.
Bau einer Eisenbahn I 3üö.
Bauabteilung, Bauleitung 1 317.
Bauanschlag I 306, Kostenan-
schlag V 2140 Vorarbeiten VII
3384.
Baua&sistenten, Bauleitung I 317.
Bauausschreibung I 307, Bau-
offerte I 320 Bausystem I 323
Bauvergebung I 326.
, Baubeaufsichtigung I 307, Bahn-
I polizei I 265 Bauleitung I 315.
< Baubeschränkungen I 307, An-
! liegerbauten I 127 Bergbau-
beschränkungen 1 464.
Baubeschreibung I 308.
! Baubewilligung, Baukonsens 1 312.
Baubuch (Baujournal) I 308, Bau -
rechnuug I 322.
Baubureau, Bauleitung I 315.
Bauconto 1 308.
Baude I 309.
Baudienstgut, Dienstgut III 1027.
Baudirektion, Bauleitung 1 316.
Baudirektor, Bauleitung I 316
Baueinleitung I 309.
Baueinstellung I 310.
Baueleven, Bauleitung I 317.
Bauetat. Bauanschlag I 306.
Baufonds, Bauconto 1 308.
Baufortechritt I 310.
Bauführer, Bauleitung I 315.
Baugesellschaften, Eisenbahnbau-
gesellschaften III 1204.
Baugrube I 311, Gründung IV
1875.
Bauherr, Bauleitung I 316.
Bauhütte I 311.
Bauinspektion, Bauleitung I 317.
Bauinspektor, Bauleitung 1 317
Eisenbahnbauinspektoren Iii
1205.
Baujournal, Baubuch I 308.
Baukapital 1311, Baukosten I 313.
Baukommission 1312, Baukonseus
I 312.
Baukonsens I 312.
Baukosten 1 313; s. auch Anlage-
kosten.
Baukrankenkasse I 315.
Baukredit 1 315, Baukapital I 311
Baukonto I 308.
Bauläuge, Bahnlänge I 262.
Bauleiter, Bauleitung I 316.
Bauleitung 1 315.
Baulos, Bauleitung I 317.
Baumängel I 318, Abnahme der
Bahn I 14.
Baumaterialien I 319, Backsteine
I 202 Cement 11 800 Eisen und
Stahl III 1346 Feuerfeste Mate-
rialien IV 1686 Gips IV 1823
Glas IV 1825 Holz IV 2026 Kalk
V 2099 Kunststeine V 2180 Ku-
pfer V 181 Natursteine V 2441
Zinn VII 35JA Zink VII 3574.
Baumschulen 1 320, Bahnerbaltung
I 228 Bepflanzung der Bahn-
grundstücke I 449.
3637
Bauökououiie I 320, Vorarbeiten
VII 3384.
Bauofferte I 320, Bauvergebung
I 326.
Bauperiode, Bauzeit I 330.
Bauplan, Eisenbahnbauplan III
1205.
Baupolizei, Bahnpolizei I 265.
Bauprojekt I 321.
Baurechnung I 322.
Bausektionen. Bauleitung I 317.
Bausysteine I 323.
Bautechnisches Bureau I 325, Bau-
leitung I 315.
Bautennin, Bauzeit I 330.
Bauunfälle I 325.
Bauunternehmer I 325.
Bauverbot I 326 , Baubeschrän-
kungen I 307 Bergbaubeschrän-
kungen I 454 Feuerpolizei IV
1589.
Bauvergobung I 326.
Bauvertrag 1 327.
Bauverwaltung, Bauleitung I 315.
Bauwürdigkeit geplanter Eisen-
bahneu I 328, Kommerzielle
Trace V 2132 Vorarbeiten VII
3384
Bauzeit I 330.
Bauzinsen I 380.
Bauzug I 330, Dienstzug III 1057
Materialzüge V 2385 Schotter-
züge VI 2956.
Bayonne-Biarritz I 330.
Bayrische Eisenbahnen I 330.
Bayrische Ludwigbahn, Bayrische
E. I 330 Ludwigbahn V 2359.
Bayrische Maximilian-Bahn, Bay-
rische E. I 330.
Bayrische Ostbahn, Bayrische E.
{ 330 Bayrische Staatsbahnen
I 338.
Bayrische Staatsbahnen I 333.
Bavrische Waldbahn, Bayrische
E. I 330.
Beachs Tunnelschild, Tunnelbau
VII 32nL
Beamtenvereine, Eisenbahnbeam-
tenvereine III 1205.
BeatenbergbahniSeilbahn),Schwei-
zerische E. VI 2982.
Beaudemoulin I 340.
Bechtolds Interkommunikations-
signal , Interkommunikations-
Signale IV 2049.
Becker I 340.
Beckers Bremse , Bremsen II
706.
Beckers Feuerkiste, Dampfkessel
II 863.
Bedarl'^züge, Erforderniszüge III
1474.
Bedeckte Güterwagen 1341, Güter-
wagen IV 1946, 1961.
Bedeckung der Böschungen II 644.
Bedeckung der Güter 1 341.
Bedienstete derEisenbahnen, Bahn-
bedienstete I 216
Bedingnisheft I 342, Bauvertrag
I 327 Eieenbahnkonzession (ca-
hier des charges) III 1262 ff.
Kostenanschlag V 2140
Bedingungsweise zur Beförderung
zugelassene Gegenstände I 343.
Bedürfnisanstalten, Aborte I 26
Personenwagen VI 2639.
Beeidigung, Bahnbedienstete 1219
Bahnpolizeibeamte 1 268 Dienst-
eid III 1015.
Befahren einer Weiche gegen die
Spitze I 363.
Befestigung der Schienen I 363,
Eiserner Oberbau III 1361
Oberbau V 2502 Weichen VII
3466.
Beförderung von Personen und
Gütern I 361, Güterabfertigung
IV 1886 Personenbeförderung
V 2698 Postbeförderung VI 2680.
Bezüglich einzelner Beförde-
rungsgegenstände s. Abferti-
gung.
Beförderungsbedingungen s Ab-
fertigung.
Beförderungsfrist, Expeditions frist
III 1489 Lieferzeit V 2252
Transportfrist VII 3226.
Beförderungsgesuch, Transport-
schein VlI 3J»2L
Beförderungshindernisse, Trans-
porthindernisse VII 3226.
Beförderungsschein, Transport-
schein VII 3227
Beförderungsverpflichtung, Beför-
derung von Personen und Gütern
I 361 Frachtrecht IV 1632
Frachtrecht internationales IV
1652 Personenbeförderung V
2699.
Befundsprotokoll, Thatbestandauf-
nahme VII 3194.
Begegnung der Züge 1 362, Zug-
kreuzungen Vll 26Ü2.
Begehung der Bahn 1 362, Bahn-
aufsicht I 212 Bahnerhaltung
I 226.
Begehung politische I 362, Bau-
koromission I 312.
Begleiter von Transporten I 363,
Fahrzeugbeförderung IV 1645
Geldsendungen IV 1767 Vieh-
beförderung VII 337-1.
Begleitdokument der Züge, Fahr-
bericht III 1506.
Begleitpapiere der Güter I 363,
Güterabfertigung IV 1888.
Begleitschein für Zollgüter I 363
Begleitscheinregister I 365.
Begleitung der Züge I 366.
Bigleitzettel I 366.
Beheizung der Eisenbahnwagen 1
366.
Beheizung von Gebäuden für Eisen-
bahnzwecke I 382.
Beheizung von Werkstatten VII
3506
Behne und Kools Kuppelung, Kup-
pelungen V 2190.
Benörden (Zuständigkeit in Eisen-
bahnsachen), Eisenbahnbehör-
den III 1210.
Beinwyl - Reinach - Menzikon,
Schweizerische Seethalbahn VI
2996.
Beira-Alta-Bahn , Portugiesische
E. VI 2679.
Beiwärter I 389 , Bahnwärter I
279.
Beiwagen I 389.
Bekanntmachungen bahnämtliche
I 389.
Bekes-Földvär-Eisenbahn I 389.
Beklebezettel 1 389.
Beladefrist, Auf- und Abladen I
174.
Beladen der Wagen, Auf- und Ab-
laden I 174 Güterabfertigung
IV 1887.
Belanger I 390.
Belastung der Wagen I 390.
Belastung der Züge I 391, Be-
la-stuugstabcllen I 394 Zug-
förderungsdienst VII 3596.
Belastungsprobe einer Brücke,
Brückenprobe II 756.
Belastungstabellen I 394.
Belegfläche der Wagen, Totes Ge-
wicht VII S20JL
Belegraum, Laderaum V 2209.
Beleuchtung (Allgemeines) I 399.
Beleuchtung der Bahnhöfe I 404.
' Beleuchtung der Eisenbahnwagen
' I 408.
| Beleuchtung der Lokomotiven und
Tender I 420.
Beleuchtung der Signale, Signal-
wesen VI 3025.
Beleuchtung der Werkstätten,
Werkstätten VII 35ofi.
Beleuchtung der Züge, Beleuch-
tung der Eisenbahnwagen 1408
Beleuchtung der Lokomotiven
und Tender I 420.
Beleuchtungsapparate I 420.
Beleuchtungskalender I 427.
Beleuchtungsmaterialien I 428.
Beleuchtungsplan, s. Beleuchtungs-
kalender.
Belfast and Couutv Down-Railway
I 433.
Belfast and Northern Counties I
433.
Belgische Eisenbahnen I 433.
Belgische Nebenbahnen 1 440.
Belgische Nordbahnen, Nord Beige
V 2484
Belgische Privatbahnen, Belgische
E. 1 433.
Belgische Staatsbahnen I 443.
Belgische Tunnelbaumethode,
Tunnelbau VII SJiäL
Belgrad-Nisch-Caribrod, Serbische
E. VI 3010.
Bellavista - Hotel Pasta, Schwei-
zerische E. VI 2982
Belpaires Feuerkiste, Dampfkessel
II 863.
Belpaires Rost, Rost VI 2806.
Bemängelungsprotokoll, Thatbe-
standaufnaome VII «194
Benachrichtigungszettel, Avisieren
1 197.
Bender 1 446.
Bender -Galatz -Eisenbahn I 446,
Russische Südwestbahnen VI
I 2833.
3638
Bentley - Kniet hs Stiomleitungs-
system. Elektrische E HI 1386.
Benutzung (Frequenz) der Bahnen
I 447.
Benutzungsbewilligung I 449, Ab-
nahme der Bahn I 14.
Beptlanzung der Bahngrundstücke
I 449.
Berasen der Böschungen, Böschun-
gen II 644.
Beraubung einer Sendung I 451.
Bergbahnen I 461, Seilbahnen VI
2999 Zahnradbahnen VII 3r>r,4.
Bergbahnlokomotiven I 454.
Bergbaubeschränkungen I 464.
Bergen - Voss - Eisenbab n , Norwe-
gische E. V 2490.
Bergeron I 465.
Bergh I 466
Hergisch -Märkische Eisenbahn I
456.
Berglokomotiven I 467.
Bergtunnel, Tunnelbau VII 324Q.
Bergwerksbahnen I 457.
Berlin - Anhalti>che Eisenbahn I
458.
Berlin-Blankenheimer Bahn, Teil-
strecke der ehemaligen Berlin-
Wetzlarer E. (zur Eisenbahn-
direktion Halle a. d. S. gehörig),
Preußische E. VI 2696.
Berlin-Dresdener Eisenbahn 1469.
Berlin-Görlitzer Eisenbahn I 460.
Berlin - Hamburger Eisenbahn I
460.
Berlin - Potsdam - Magdeburger
Eisenbahn I 461.
Berlin-Stettiner Eisenbahn I 462.
Berlin- Wetzlarer Eisenbahn. Preu-
ßische E. VI 2696.
Berliner Nord - Eisenbahn - Gesell-
schaft I 462.
Berliner Ringbahn I 462.
Berliner Stadtbahn I 463.
Berliner Verbindungsbahn, Ber-
liner Ringbahn I 462.
Berme, Bankette 1 301 Böschungen
II 642.
Berner Konvention I 466, Fracht-
recht internationales IV 1662
Technische Einheit im Eisen-
bahnwesen VII 3172.
Berner Oberland-Bahnen I 466.
Berner Tramway, Schweizerische
E. VI 2982.
Bernische Jurabahnen, Jura-Sim-
plon-Bahn V 2081.
Bernische Staatsbahn I 467.
Bern-Luzern-Bahn I 467, Jura-
Simplon-Bahn V 2081.
Berührungen der Telegraphen-
leitungen I 468.
Berufskrankheiten I 468.
Besamen der Böschungen, Böschun-
gen II 644.
Besanden der Schienen I 471,
Dampfst reu Vorrichtung II 940
Sandstreuvorrichtung VI 2853.
Beschädigung eines Guts I 471,
Thatbestandaufnahme VII 3194
Bescheinigungsbuch, Aufnahms-
schein
IgUIlgM
I Km.
Beschlagnahme I 472, Zwangs-
vollstreckung VII 3Ü2L
Beschotterung der Gleise, Bettung
II 648.
Beschotterung der Straßen und
Plätze, Chaussierung II 812
Makadamisierung V 2376.
Beschwerdebuch I 473.
Besenhälter, Bahnräumer I 270.
Besoldung derBahnbeamten, Bahn-
bedienstete I 221 Dienstklassen
HI 1033.
Bessemerstahl, Eisen und Stahl
III 135^.
Bessemer Verfahren I 478, Eisen
und Stahl III 1353.
Bestattern n»?, Abfahren der Güter,
1 3 Abholen der Güter I 6 An-
und Abfuhrgebühr I 136 Roll-
fuhrunternehmer VI 2804.
Bestandverträge I 473.
Bestellgut, Expreßgutbeförderung
III 1501.
Besteuerung der Eisenbahnen I
474. Abtraben 1 5 Gemeinde-
abgaben IV 1767 Passagiersteuer
V 2586 Stempel VII 3111 Trans-
portsteuer VII 3228.
Besteueruncssystem, Betriebs-
system II 537.
Bestimmungsort I 477.
Bestimmungsstation I 478.
Betou I 47«.
Betongründimg, Gründung 1 1875.
Betreten der Bahn, Bahnbetreten
I 225.
Betrieb der Eisenbahnen I 478,
Dampfstraßenbabnen U 939
Elektrische E. III 1380 Lokal-
bahnen V 2276 Pferdebahnen
VI 2657 Schmalspurbahnen VI
2914 Seilbahnen VI 2999 Zahn-
radbahnen VII 3669
Betriebsabteilung II 481.
Betriebsamt II 481.
Betriebsanlagen I 482, Bahnhöfe
I 245.
Betriebsarbeiter II 482.
Betriebsausgaben , s. Betriebs-
kosten.
Betriebsausweichen I 482.
Betriebsausweise . Betriebsein-
nahmenausweise II 490.
Betriebsbeamte, Betrieb I 478
Betriebsdienst II 482 Bahn-
bedienstete I 216.
Betriebsbremse, Bremsen II 692.
Betriebsbureau II 482. «
Betriebsconti, Betriebsrechnung II
524.
Betriebscontroleure II 482.
Betriebsdeficit , Bet riebskostenab-
gang II 511.
Betriebsdepeschen II 482.
Betriebsdienst II 4tü2.
Betriebsdienstgut , Dienstgut III
1027.
Betriebsdienstvorschriften II 484 .
Betriebsdirektion II 48>>.
Betriebsdirektor II 486.
Betriebseinnahmen II 487.
Betriebseinnahmenausweise U491.
I Betriebseinrichtung II 491.
I Betriebseinstellung II 491.
Betriebserfordernisse, Betriebsein-
richtung II 491.
Betriebsertfebnisse II 492.
Betriebseröffnung II 494.
Betriebsetat II 495.
Betriebsfihigkeit II 496.
Betriebsgesellschaft II 496.
Betriebsingenieur II 496, Bahn-
erhaltung I 226.
Betriebsinspektor II 496.
Betriebsinventar II 497.
Betriehsjahr II 497.
Betriebskapital II 497.
Betriebskasse II 498.
Betriebskessel für Werkstätten
u. s. w., Dampfkessel II 868.
Betriebskoefficient II 498.
Betriebskontrolle II 499.
Betriebskosten II 501 . Dampf-
straßenbahnen II 932 Elek-
trische E. III 1393 Lokal-
bahnen V 2278 Normalbe-
triebskosten V 2485 Seilbahnen
VI 3005 Tarifbildung (Theorie)
VII aiM Zahnradbahnen VII
Betriebskosten in ihrer Abhängig-
keit von den Steigungs- und
Richtungsverhältnissen II 506
Betriebskostenabgang II 611.
Betriebskostenermittelung. Vorar-
beiten VII 3394.
Betriebskrankenkassen II 611.
Betriebsleitung II 616.
Betriebsmaschinendienst II 516.
Lokomotivfahrdienst V 2325
Zugförderungsdienst VII 358*»
Betriebsmaschinenmeister II 616
Betriebsmaterial II 516.
Betriebsmaterialien II 617
Betriebsmittel 11 518.
Betriebsoberinspektorate II 621.
Betriebsökonomie II 521.
Betriebsordnung II 523.
Betriebsorganisation . Betrieb I
478 Betriebsdienst II 482.
Betriebspflicht . Betrieb 1 47?.
Eisenbahnkonzession III 1267
Betriebspolizei. Bahnpolizei I 267
Betriebsrechnung II 524, Buch-
führnng II 777.
Betriebsrejrlement II 525, Fracht -
recht IV 1632.
Bet riebsresultate , Bet ri ebsergeb-
nisse II 492.
Betriebssekretäre II 530.
Betriebssicherheit II 630.
Betriebsstörungen II 535, Hilfs-
route IV 2005 Transborthinder-
nisse VII 322ü Zugförderungs-
dienst VII 3692.
Betriebsstrecke II 536.
Betriebssvstem II 536.
Betriebstechnik II 638.
Betriebstechnisches Bureau II 53?
Betriebstelegraphenleitung, Bahn-
telegraphen I 275
Betriebstelegraphenlinie, Station*
telegraphen Vi 3088.
Betriebsüberlassung II 63a.
3<i39
Betriebsüberlassungsvertrag 11640.
Betriebsüberschuß II 542.
Betriebsunfälle II 544, Ent-
gleisung III 1443 Unfallstatistik
VII 3232. Zusammenstöße VII
Betriebsunternehmer II 547.
Betriebsverpachtung , Betriebs-
überlassung II 538.
Betriebs vertrag, Betriebsüberlas-
sungsvertrag II 510.
Betriebsverwaltung II 547.
Betriebsvorauslagen II 548.
Betriebsvorrichtungeii 11 548.
Betriebswerkmeister II 548, Zug-
förderungsdienst VII 35 '.k.»
Betriebswerkstätten II 548, Werk-
stätten VII 3491 Werkstätten-
dieust VII sm Q
Bettung II 548.
Bettungsmaterial, Bettung II 548.
Bettnngsziffer II 553
Bewegliche Brücken II 665, Dreh-
brücken III 1103.
Bewegliche (Fliegende) Gleise,
Feldbahnen IV 1564.
Bewegliche Laderampen, Lade-
rampen V 2208.
Bezettelung der Gepäcksstücke und
Stückgüter II 655.
Beziehen eines Guts, Ablieferung
I 10 Annahme I 128.
Bezirkseisenbahnräte II 550, Eist- n-
bahnbeirat« III 1212.
Bezirksingenieure , Betriebsinge-
nieure 11 490.
Bezirksmaschinenmeister II 667.
Bezirkstelegraphenlinie, Stations-
telegrapheu VI 3088.
Bezugfrist eines Guts, s Annahme
des Guts.
Bezugslinie II 657, Masseunivel-
lement V 2380.
Bezugschein II 557.
Bianchi • Servettaz* hydraulische
Stellwerke, Stellwerke VII 3107.
Biaiuubillets 11 557.
Biberbrück-Goldau, Schweizerische
Südostbalin VI 2997.
Bibliotheken II 658.
Biegegrenze, Elast icitätsgrenze III
1371.
Biegen der Schienen, Schienen-
biegevorrichtungen VI 2879.
Biegeprobe LI 558, Achsproben
I 70 Materialproben V 23»2
Oberbau V 2495 Schienenproben
VI 2^85.
Bielatbal-Bahu II 658.
Bielitz-Kalwarya , Kaiser Ferdi-
nands-Nordbahn V 2091.
Biel-Maggliugen II 558.
Biel- Neuenstadt, Bernische Staats-
bahn 1 407.
Biel-Zollikofen, Bernische Staats-
bahn I 407.
Bienenzüge II 659.
Bienenzucht der Bahnwärter II
55».
Biertransporte II 569.
Bierwagen II 559.
Bifilarwicklung II 561.
Biliarer Vincinalbahneu II 661.
Bilanz II 562.
Billet II 564, Abonnementsbillets
I 24 Arbeiterbillets I 141 Aus-
gleichungsbillets I 179 Bade-
fahrkarten 1 202 Biancobillets
( Block billets) II 567 Buchbil-
lets II 774 Cooks Rundreise-
karten II 827 Direkte (durch-
gehende) Billets III 1059 Fahr-
preisermäßigungen IV 1631
Fahrscheinhefte IV 1538 Frei-
karten IV 1732 Kinderbefftrde-
rung V 2413 Personentarife V
2602 Regiekarte VI 2773 Schü-
lerkarten VI 2957 Sonntags-
fahrkarten VI 30H4
Billetabnahme II 670.
Billetausgabe II 570, Personen-
beförderung V 2600.
Billetausgaberegister,ßilletkassen-
buch II 675.
Billetausgabeschrank , Billet-
schrank II 677.
Billetausgabestelle, BiUetausgabe
II 570.
Billetbestand, Billet II 560.
Billetdruckmaschinen 11 571.
Billeteinheitspreise II 572. Per-
sonenurife V 2602
Billetexpedition II 673
Billetfälschung II 574
Billetbandel LI 676.
Billetjournal II 575.
Billet kassenbuch II 575.
Billetkasten, Billetschrank II 577.
Billet kontrolle, Billetrevision II
575.
Billet reserve, Billetexpedition II
673.
Billetrevision II 675.
Billetschneidemaschinen II 577.
Billetschrank II 577.
Billet stempelapparab' II 580.
Billetstempelgebühr II 581, Be-
steuerung 1 477.
Billetsturz II 582.
Billet Umtausch, Personenbeförde-
rung V 2600.
Billetverkauf, Billetausgabe II 670.
Billetverkaufsrapport II 682.
Billetzählmascbinen II 682.
Billings, Northern Pacific Eisen-
bahn V 2488.
Bindematerial, Decken und Binde-
material II 946.
Binnentarife. Gütertarife IV 1904.
Binnenverkehr II 682, Gütertarife
IV 1904.
Biot II 582.
Birkenfelder Eisenbahn II 382.
Birma, Asien I 159.
Birnkopfschienen II 6H2.
Birsigthal-Bahn 11 583.
Bischofszeller Bahn (Sulgen-Gos-
saut, Vereinigte Schweizer Bah-
nen VII 3M7
Bisselgestell, Drehgestelle III 11 13.
Blacket & Hedleys Lokomotiv-
kessel, Dampfkessel II 880.
Blackwalltunnel, Tunnelbau VII
3202
Blankettkarten, Biancobillets II
557.
Blankobillets, Biancobillets II
567.
Blasebalgkontakt, Niveausignale
III 2481.
Blasrohr II 583.
Blattfeder, Federn IV 1658.
Blattstoß. Oberbau V 2607.
Blaues Kletterweiche, Weichen
VII 3472.
Blauschrei ber, Stationstelegrapbcn
VI 3084.
Blechbalken (Theorie) II 586,
Durchgehende (kontinuierliche)
Balken (Theorie) III 1147 Eisen-
brüeken (Theorie) III 1319 Frei
aufliegende Balken (Theorie)
IV 1720.
Blechbearbeitungs Werkstatt e,
Werkstätten VII 34H7
Blechbiegetuascbiuen II 588.
Blechbogent rager II 588, Eisen-
brücken III 1327.
Blechbrücken II 58«, Blechbalken
(Theorie) II 686 Bogen- und
Hängebrücken (Theorie) II 645
Eisenbrücken III 1318.
Blechkantenhobelmaschinen II
588.
Blechscheibenräder, Räder VI 2744.
Blechträger II 589. Blechbrücken
II 588 Eisenbrücken III 1319.
Blech- und Plattenscheren II 589.
Blei II 592.
Bleipfropfen II 593.
Bleiplomben , Plombierungsver-
fahren VI 2670.
Bleischrauben. Bleipfropfen II 593.
Bleisicherungen II 694.
Blenkinsop II 594.
Blenkinsops Zahnradlokoinntiv-
kessel, Dampfkessel 11 8?>0.
Blenkinsops Zahnstange, Zahn-
radbahnen VII :i564.
Bliesthalbahn (Zweibrücken- Blies-
kastel-Saargeinüud), Pfälzische
E VI 2646.
Blindbahn II 694.
Blitzableiter 11 594, Erdleitungen
III 1463.
Blitzplatten, Blitischutzvorrich-
tungen 11 696.
Blitzschutzvorrichtungen 11 695.
Blitzstege II 597, Blitzschutzvor-
richtungen II 596.
Blitzzüge II 597.
Blockabschnitte, Blockeinrichtun-
gen II 697.
Blockapparate, Blockeinrich tungen
II 697.
Blockbefehlstellen, Zuganzeiger VII
Blockbillets, Biancobillets II 667
Billets 11 666
Blockeinrichtungen II 697.
Block herzstücke, Kreuzungen V
2169 Weichen VII H4fifl
Blockhütte II 623 , Weichenturm
VII 3480.
Blockierung II 623, Blockeinrich-
tungen II 697.
3640
Blockposten, Blockeinrichtungen
II 697.
Blockschienen II 623, Dilatation
III 1057.
Blocksignale II 623, Blockeinrich-
tungen II 598.
Blockstation II 623, Blockeinrich-
tungen II 597.
Blockstationstelegraph , Bahnzu-
standssignale I 288.
Blockstrecken, Blockeinrichtungen
II 597.
Blocksystem, Blockeinrichtungen
II 697 Centralisierung von
Weichen und Signalen II 807
Signalwesen VI 3024 Zug-
dttckuugssignale VII »588
Blockwärter, Bahnaufsicht 1 212
Block finrichtungen II 698.
Blotnitzki II 623.
Board of Trade II 623.
Boba-Junoshüza-Sümeg II 626.
Bockgespärre. Tunnelhau VII 3249.
Bocksäule, Tunnelbau VII 3249.
Bockwaer Kohleneisenbahn II G2ö.
Bockwagen II 626, Spiegeltrans-
portwagen VI 3068.
Bockwand, Tunnelbau VII 3247.
Bockwinde 11 625, Winden VII
3544
Bodenarten II 625.
Bodenbewegungen II 627.
Bodengestaltung II «30.
Bodenleitung, s. Blitzableiter.
Bodenlosung, Erdarbeiten III 1455.
Bodenmeister II 634, Laderaeister
V 2207.
Bodensee-Trajekt anst alten. Öster-
reichische Staatsbahnen V 2554
Schweizerische Nordostbahn VI
2990 Trajektaustalten VII 3216.
Bodenuntersuchung II 634, Vor-
arbeiten VII 3389.
Bödelibahn II 636.
Böhm II 636.
Böhmische Kommerzialbahnen II
636.
Böhmische Nordbahn II 638.
Böhmische Nordwestbahn, Busch-
tehrader E. II 792.
Böhmische Westbahn II 639.
Böhmisch Leipa-Niemes, Öster-
reichische Lokaleisenbahngeseil-
schaft V 2547.
Böhmisch-mährische Transversal-
bahn, Österreichische Staats-
bahnen V 2564.
Böschungen II 640.
Böscbungstiügel, Durchlasse III
1167 Steinbrücken VI 3099
Böschungsfuti II 644, Böschungen
II 640.
Böschungswinkel II 644, Böschun-
gen II 640.
Bösliche Handlungsweise II 644.
Bötzbergbahn II 645.
Bogenbrück»-!!, Bogen- und Hänge-
brücken II 645 Eisenbrücketi
III 1318.
Bogeiifachwerk II 645, Eisen-
brücken III 1327.
Mogt-iikaiiijifer II 645, Bogen- und
Hängebrücken (Theorie) II 645
Eiseubrüeken III 1327.
Bogenlampen, Beleuchtungsappa-
rate I 424.
Bogensehnenträger II 645, Eisen-
brücken III 1326.
Bogensprengwerk , Bogen- und
Hängebrücken (Theorie) II 645.
Bogenträger II 645
Bogen- und Hängebrücken (Theo-
rie) 1 1 646,Eisenbrücken 1 1 1 1 326.
Bohlwände II 654
Bohrapparate für Holz und Metall
II 656, Langiochbohrmaschinen
V 2218.
Bohren, s. Bohrapparate.
Bohren (ein-, zwei-, dreimänni-
sches), Tunnelbau VII 3241
Bohrer, Bohrapparate II 665.
Bohrerschleifmaschiuen, Bohrap-
parate II 655.
Bohrfutter, Centrierapparte 11810.
Bohrgeräte, Bohrapparate 11 665.
Bohrknarre (Bohrratsche), Bohr-
apparate Ii 657 Oberbau V 2514
Bohrkopf, Centrierapparate II 810.
Bohrloch II 666, Bodenunter-
suchung II 634 Tunnelbau VII
3241.
Bohrmaschinen (Gesteinsbohrma-
schinen) II 667. Brandts Ge-
steinsbohrmaschine II 677 Bur-
leighs Gesteinsbohrmaschine II
791
Bohrmaschinen für Holz und
Metall, s. Bohrapparat«.
Bohrmehl II 669, Bodenunter-
suchung II 634.
Bohrratsche (Bohrknarre), Bohr-
apparate II 667 Oberbau V 2514.
Bohrstück II 669, Bodenunter-
suchung II 635.
Boisleux a Marquion II 669.
Boli via. Amerika I 111.
Bollette iZollbollette) II 669.
Bolzen II 669, Schraube VI 2955.
Bolzendrehbank, Drehbank III
1097.
Bolzenschrotzimmerung, Tunnel-
bau VII «947
Bombay, Baroda and Central-
India- Eisenbahn II 670.
Bona II 670.
Bond II 670.
Bonelli II 671.
Bonifikationen II 671 , Frachter-
mäOigungen IV 1627 Gütertarife
IV 1906.
Bonn -Kölner Eisenbahn II 671,
Rheinische E. VI 2789.
Booth II 671.
Bordes II 672.
Bordwände II 672.
Bordwandwagen, Güterwagen IV
1946.
Borga-Kervo, finnländische E. IV
1597.
Borna-Kieritzsch, Sächsische E.
VI 2840.
Borowitscbi-Eisenbahn II 672.
Borries' Kuppelung, Kuppelungen
V 2189.
Borries' Verbundmaschine, Coui-
poundlokomotiven II 823.
Boraig II 672.
Borsten Viehwagen II 673.
Bosnabahn II 673.
Bosnisch-herzegowinische Staats-
bahnen II 676.
Bouches du Rhone chemins de fer
regionaux II 676.
Bourdon II 675.
Bourdons Federmanometer, Mano-
meter V 2377.
Boussole (Bussole), Stationstele-
graphen (Galvanoskop) VI 3087
Tachymeter VII ainä Winkel-
messungen VII 3545.
Boussolenzug II 67*j.
Box, Dampfkessel II 863 Feuer-
box IV 1686.
Boxverfahren (Boxsystem), Kohlen-
ladevorrichtungeu V 2127.
Bozen-Meraner Eisenbahn II 676.
Brade II 676.
Braine le Comte ä Courtrai II 676.
Braine le Comte ä Gand II 677.
Brandeis - Mochow, Böhmische
Kommerzialbahnen II 637.
Brandring, Feuerrohren IV 1693.
Brandschadenversicherung II 677.
Brandsiguale II 677.
Brandts Gesteinsbohrmaschine II
677.
Brandt & Sürths Kuppelung, Kup-
pelungen V 2193.
Brasilien. Amerika I 113.
Brassey II 681.
Braunau - Straßwalchener Eisen-
bahn II 682.
Braunkohle, Brennmaterialien U
741.
Braunschweigische Eisenbahnen
II 682.
Braunschweigische Eisenbahnge-
sellschaft, Braunschweigische E.
II 682.
Brauuschweigische Landeseigen-
bahn, Brauuschweigische E. II
684.
Braunstein II 684.
Braunsteinbriijuettes II 685.
Breakwagen, Aussichtswageul 187
Breit füßige Schienen II 685, Bru
nelschiene II 771 Oberbau V
2496 Vignolesschienen VII 33>l
Bremen-Geeste- Bahn , Hannöveri-
sche Staatseisenbahnen IV 19»9.
Bremische Eisenbahnen II 685.
Bremsberg II 686.
Bremsbrutto II 686.
Bremsdistanz II 690.
Bremsdynamometer, Dynamometer
III 1177.
Bremsen II 691, Dampfstrai>n
bahnen II 938 Pferdebahnen VI
2661 ; s. auch Seilbahnbremsen
und Zahnradbahnbremsen.
Bremserhütten.Bremsersitzell 726
Bremsersitze II 726.
Bremsgefalle, Neigungsverhältnis
V 2443.
Bremsgehänge ( Bremsklo tzhan-
gungen), Bremsen II 693.
3641
Bremsgestänge , Bremsen II 691.
Bremsklotz, Bremsen II 693.
Bremsklotxhängungen , Bremsen
II 693.
Bremskuppelungen.Bremsen II 722.
Bremskurbel, Bremsen II 698.
Bremsleine, Bremsen II 706.
Bremsleitungen. Bremsen II 693.
Bremsleitungswagen II 727.
Bremsmutter (Schraubenmutter),
Bremsen II 699.
Bremsplateaus II 727.
Bremsprozente, Bremsbrutto II
686.
Bremsprügel, Bremsschuhe II 728.
Bremsscheibe (Priktionsscheibe),
Bremsen II 706.
Bremsschuhe II 728.
Bremssignale II 730, Dampfpfeife
II 918 Zugsignale VII Mf.n.
Bremsspindel. Bremsen II 698.
Bremstrum, Tunnelbau VII 3248
Brems wagen II 730, Bremsen II
693.
Brems welle, Bremsen II 693.
Bremswirkung, Bremsbrutto II 686,
Bremsdistanz II 690 Bremsen
II 691.
Brenets - Locle (Schmalspurbahn),
Schweizerische E. VI 2981.
Brennerbahn II 731.
Brennholz , Brennmaterialien II
736.
Brennmaterialien II 733.
Brennstoffbeschaffung, Zugförde-
rungsdienst VII 3601
Brennstoffprämie, Ersparnisprä-
mien III 1477.
Breslau - Schweidnitz - Freiburger
Eisenbahn II 747.
Breslau-Warschauer Eisenbahn II
747.
Brest - Cholmer Bahn , Russische
Staatsbahnen VI 2833.
Brest - Grajewo - Bahn , Russische
Stidwestbahneu VI 2833.
Brest-Litowsk-Grajewo - Eisenbahn
II 74t«.
Bretouischc Schmalspurbahnen,
Französische E. IV 1688.
Brertertransporte , Holztransporte
IV 2034.
Bridel II 748.
Briefabgangsjournal II 748.
Brief beutelfangapparat II 748.
Brighton-Bahn. London, Brighton
and South Coast V 2351.
Briquett.es, Brennmaterialien II
743.
Briquettes-Elemente II 760.
Briqueft es-Heizung, Beheizung der
Eisenbahnwagen I 367.
Britisch-Guyana, Amerika I 113.
Britisch - Nordamerika, Amerika
I 108.
Britisch- Ostindien, Asien I 158.
Broch II 750.
Brockmanns Tragfeder, Sanitäts-
züge VI 2858.
Bröl thaler Eisenbahn II 750.
Bronzedrahtl^itung , Telegraphen-
leitung VII 3 »Kl
Brovethalbahnen, Jura • Simplon-
bähn V 2083.
Bruchprisma II 761, Böschungen
II 640 Erddruck III 1460.
Bruchstein, Natursteine V 2441.
Bruck II 761.
Bruckner II 761.
Brücken II 751. Blechbalken II
686 (Theorie) Bogen- und Hän-
gebrücken (Theorie) II 645 Brü-
ckenbehutung II 761 Brücken-
probe II 756 Drehbrücken III
1 103 Durchgehende (kontinuier-
liche) Balken III 1147 Frei
aufliegende Balken IV 1720
(Theorie) Gerber-Träger (Theo-
rie) IV 1800 Gewölbe (Theorie)
rv 1812; Bewegliche Brücken II
565 Eisenbahnbrücken III 1218
Eisenbhlcken III 1318 Grün-
dung IV 1875 Holzbrücken IV
2027 Pfeiler VI 2652 Querkon-
struktionen der Brücken VI 2727
Schiffbrücken VI 2893 Stein-
brücken VI 3093 St raßenbrücken
VII 3138 Transportable Brücken
VII 322A Viadukt« VII 3365.
Brücken bah n , Brückenbelastung
II 762, Eisenbrücken III 1331
Holzbrücken IV 2029 Querkon-
struktionen der Brücken VI 2727
Straßenbrücken Vll S138
Brückenbelag, Eisenbrücken III
1334 Holzbrücken IV 2029
Querkonstruktionen der Brücken
VI 2727 Straßenbrücken VII
am
Brückenbelastung II 761. Brücken-
probe II 766 Querkonstruktionen
der Brücken VI 2729 Straßen-
brücken VII 3139_
Brückenblech, Tender VII 3184
Brückenlager, Eisenbrücken III
1328.
Brückenprobe II 766, Dehnungs-
zeichner II 948 Durchbiegungs-
zeichneriii 1140 Straßenbrücken
VII 3139
Brückenstation II 760, Bahnhöfe
I 247.
Brückenstoß, Oberbau V 2508.
Brückenträger II 760, Blechbalken
(Tneorie) II 686 Bogen- und
Hängebrücken (Theorie) II 645
Eisenbrticken III 1318 Frei auf-
liegende Balken (Theorie) IV
1720 Gerber -Träger (Theorie)
IV 1800; Holzbrtickcn IV 2029
Transportable Brücken VII 3224.
Brückenwagen II 760, Bahnhöfe
I 253.
Brücke von Wheatstone II 769.
Brückschiene. Brunelschien« II 771.
Brückthor, Durchfahrt III 1143
Durchlässe III 1164 Stein-
böcken VI 3093
Brüggemanns Geschwindigkeits-
messer, Fahrgeschwindigkeits-
messer II 1518.
Brünigbahn II 769.
Brüuner Lokaleisenbahngesell-
schaft II 77(1.
Brünn-Rossitzer Eisenbahn II 770,
Österreichisch-ungarische Staats-
eisenbahiigesellschaft V 2568.
Brüssel-Lille-Calais II 770.
Brüstung II 771.
Brug- Basel, Bötzbergbahn II 645.
Bruges (Brügge) ä Blankenberghe
II 771.
Brunei II 771.
Bruneischiene II 771.
Bruneis Tunnelschild, Tunnelbau
VII 32EL
Brunnen II 771, Zugförderungs-
dienst VII 3596
Brunnenfundierung, Gründung IV
1882.
Brunnengründung, Gründung IV
1882.
Brustbaum, Bufferbohle II 78y
Bruttoeinnahme 11 773.
Bruttolast 11 773.
Bruttotonnenkilometer II 774.
Buchbillets II 774.
Bucher & Durrers Zahnradbrems-
sYstem.StanserhornbahnVI 3079.
Buchführung II 774, Bahnerhal-
tung I 237 Baurechnung I 322
Betriebskontrolle II 601 Werk-
stättendienst VII 3524
Buchhaltung, s. Buchführung.
Buckelplatten II 779, Eisenbrücken
III 1336.
Budapest-Czinkota II 779.
Budapester elektrische Eisenbahn,
Elektrische E. III 1886.
Budapester Lokalbahn - Aktien-
gesellschaft II 779.
Budapester Lokomotiv - Ringbahn
II 780.
Budapester Verbindungsbahn II
780.
Budapest-Fünfkirchener Eisenbahn
II 780, Ungarische Staatsbahnen
vii aasA.
Budapest- Lajos-Misze II 781.
Budapest • Semliner Eisenbahn.
Ungarische Staatsbahnen VII
a32JL
Budapest-Soroksür-Haraszti, Buda-
pester Lokalbahn - A ktiengesell-
schaft II 779.
Budapest - Szent. Endreer Lokal-
bahn, Budapester Lokalbahn-
Aktiengesellschaft II 779.
Budapest -Szent Lörinczer Vicinal-
bahn- Aktiengesellschaft , Buda-
pester Lokalbahn- Aktiengesell-
schaft II 779.
Budget, Bauanschlag I 306 Be-
triebsetat II 496.
Budweis- Linz -Gmundener- Bahn.
Kaiserin Elisabeth-Bahn V 2095
Osterreichische Eisenbahnen V
2521.
Budweis-Salnau, Osterreich. Lokal-
eisenbahngesellschaft V 2547
Österreichische Staatsbahnen V
2556.
Bühne, Güterschuppen IV 1901.
Kohlenbühnen V 2126 Lade-
rampen V 2207 Schiebebühnen
VI 2871.
3*42
Bühnenkräne, Kräne V 2148
Bülach- Regensberg II 781.
Bulach - Schaffbausen, Schweize-
rische Nordost bahn VI 2991.
Bürgenstockbahn II 781. Aus-
weichvorrichtung für Seilbahnen
I 196.
Büssings (Jüdels) Stellwerke, Stell-
werke VII 3105.
Buffer II 782.
Bufferbohle II 789.
Bufferbremse, Bremsen II 697.
Buffcrfedern, Buffer II 785.
Buffergehäuse, Buffer II 784.
Bufferscbeibe (Stoßkörper), Buffer
II 783.
Bufferständer, Bufferwehr 789.
Bufferwehr II 789
Bukowinaer Lokalbahnen II 789.
Bulgarische Eisenbahnen II 790.
Bulle- Romonr II 791.
Bummelzug II 791.
Bundesaufsicht, Amerika I 104.
Bundesverkebrsamt, Interstate
Commerce Act IV 2067.
Burleigbs Gesteinsbohrmaschine
II 791.
Busche II 792.
Buschtehrader Eisenbahn II 792.
Busse II 794.
Bussole, s. Bous«ole.
Butlers Kohlenüberladevorrich-
tung, Koblenladevorrichtungen
V 2126.
Buttertransporte II 796
Buttertransportwagen II 796.
Cahiers des charges, Eisenbahn-
konzession III 1262, 1264,
1265.
Culedonian Railway II 79G.
Callaud- Elemente, Elemente gal-
vanische III 1396.
C:ilo II 796, Gewichtsmangel IV
1810.
Calottenlager II 79G, Eiserner
Oberbau III 1368.
Cambrian Railway II 796.
Camden-Amboy-Eisenbahn II 797.
Canada, Amerika (Britisch-Nord-
aiuerika) I 108.
Canadian - Pacific • Eisenbahn II
797.
Cantileverträger II 7'.'8, Eisen-
brücken III 1319 Gerber-Träger
(Theorie) IV 1800.
Carcel- Lampe II 798.
Carl Ludwig- Bahn. GalizischeCarl
Ludwig-Bahn IV 1752.
Carlowitz II 798.
Carpeuterbreinsen - Notsignal,
Interkoinmunikationssignale IV
2054.
Carpenters gewöhnliche Bremse,
Bremsen II 715
Carpenters schnellwirkende Luft-
druckbremse. Bremsen 11 716.
Cur Trusts II 798.
Caslau-Zawratetzer Eisenbahn,
Österreichische Lokaleisenbahn-
gesellscbaft V 2546.
Cavour II 798.
Ceinture de Charteren et de Luttre
ä Chätelinenu II 799.
Ceinture de Paris II 799.
Cement II 800.
Ceraentieren, Eisen und Stahl III
1355.
CemenÜerte Schienen II 806.
Cementstahl II 806.
Centesimalwagen II 806. Brücken-
wagen II 760.
Centralabrechnungsbureau, Ab-
rechnung I 30.
Centraiamerika, Ameiika I 110.
Centraiapparat, Centralis ierung
von Weichen und Signalen II
807 Stellwerke VII Min«
Centraibahnhof II 806.
Centraibuffer, Buffer II 782.
Ceutralbureaus der preußischen
Eisenbahndirekt ioneu II »06.
Centraidirektion II 806.
Centraiheizung, Beheizung von
Gebäuden I 384.
Centraiinspektor, Betriebsdienst
II 482.
Centrali sation der Eisenbahnver-
waltung II 806.
Centralisierung von Weichen und
Signalen II 807, Blockeinrich-
tungen II 697 Stellwerke VII
3103.
Centraikassen II !>0S.
Centraikuppelung. Kuppelungen V
2193, 2195.
Cent rallondon- Bahn, Londoner E.
V --'357.
Centralmaterialvtrwaltung, Mate-
rialverwaltung V 2383.
Centralöler, Schmiervorrichtungen
VI 2925.
Central Pacific-Eisenbahn II 808.
Central-Saldierungsbureau inßrüs-
sel, Abrechnung I 30.
Centralspurbahn, Einschienenbahn
III U8?s.
Centralstellapparate, Blockein Ach-
tungen I 597 Stellwerke VII
! 3103.
Centralstrebensystera, Tunnelbau
VII 3249.
Centr.iltunn, Weichenturm VII
348Ü.
Centralverwaltung II 809.
Centralverwaltung für Sekundär-
bahnen (H. Bachstein), Bach-
stein'scheSekuudärbabnen 1 199.
Centralwagenabrechnungsbureau
II 809, Abrechnung I 30.
Centralweichenstcller , Weichen-
steller VII 3477.
Centraiwerkstätten II 809, Werk-
stätten VII 3491
Centre Clietnin de fer du 11 809,
Belgische Staatsbahnen 1 443.
Centrierapnarate 11 f»09.
Centrifugalbagger. Bagger I 20G.
Centrit'ugul^eblase, Gebläse IV
1759.
Centrifugalpumpen (Kreiselpum-
pen). Wasserstationen VII 31 IT.
Centrifugalventilator, Gebbise IV
1769.
I Centrumbohrer, Bohrapparate II
656.
j Ceylon, Asien I 159.
I Cexanne II 811.
I Chabotte. Dampfhammer II 856.
Chamottegewölbe, Dampfkessel I!
864 Rauchverzehrung VI 2769
Chamottesteine II 811, Feuerfeste
Materialien IV 1586.
Chappe II 811.
Cbappes Versuche, Signalwesen VI
3026.
Cbarkow-Asow. Russische Staats-
bahnen VI 2830.
Charkow-Nikolajew-Eisenbahn II
811. Russische Staatsbahnen VI
2827.
Charleroi-Erquelines II 812.
Charter II 812.
Chauny ä St. Gobain II 812
l Chaussierung II 812.
Chemikalien II 813.
Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn
II 813, Sächsische E. VI 2841.
Chemnitz- Komotauer Eisenbahn
II 813. Sächsische E. VI 2841.
Chemnitz- Riesaer Eisenbahn II
813, Sächsische E. VI 2839.
Chemnitz-Würechnitzer Eisenbahn
II 813. Sächsische E. VI 2840
Cheshire Lines Committee II 813.
Chevalier II 813.
Chicago and Northwestern-Eisen-
bahngesellschaft II 814.
Chicago-Burlington- and Quincv-
Eisenbahn II 814.
Cbicago-Milwaukee- and St. Paul-
Eisenbahn II 814.
Chicago- Rock- Island und PacihV-
Eiseubahn II 814.
Chicago - St. Louis and New-
Orleans - Eisenbahn , Illinois
Centraieisenbahn IV 2043.
Chili, Amerika I 112.
Chimay- Eisenbahn II 814.
Chinesische Eisenbahnen II 814.
Asien I 160.
Chodau • Nettdek, Österr. Lokal-
eisenbahngesellschaft V 2646.
Christiauia- Drammeu- Eisenbahn.
Norwegische E V 2490
Chyrow-Str} i- Boryslawer Eisen-
bahn, Dniesterbahn III 107*
Österreichische Staatsbahnen V
2:>53.
Cilli-Wöllan, Steiermärkische
Landesbahnen VI 3090
Cirkulardeueschen, Telegraphen -
dienst MI 3178.
Cirkularsägen, Sägen VI 2849.
Cirkumvallationsbahn II 815.
Cisteroen II 815, Wasserstationetj
VII 3444.
Cisternenwagen, Gastransportwa-
gen 1 Vi 757 Gefäßwagen IV 1761
City- and SUdlondoubahu, Elek-
trische E. IU 1386 Londoner
E. V 2367.
8M3
Clairs dynamotnetrische Kurbel,
Dynamometer III 1179.
Clapeyron II 817.
Clapeyrons Gleichungen II 817.
Clarks Rauchverzebrvorrichtung,
Rauchverzehrung VI 2769.
Claytons Bremse. Bremsen II 718.
Claytons Bremskuppelung, Brem-
sen H 722.
Clearing-House II 819.
Clearing- House- Verein, s. Clea-
ring-House.
Coaks, Brennmaterial II 748.
Cochinchina, Asien I 160 Fran-
zösische E. IV 1686, 1692.
Cognactransportwagen , Gefaßwa-
gen IV 1763.
Collet Meygret II 820.
Collignon *fl 820.
Collmanns Ventilsteuerung,
Dampfmaschine II 909.
Columbia, Amerika I 111.
Comite" consultatif des chemins
de fer, Eisenbahnbeiräte III
1217.
Compoundlokomotiren II 821,
Steuerungen VII 3128.
Compoundmatchine , Dampfma-
schine II 902.
Conrad II 826.
Controlling Interest II 826.
Cooke (James) II 826.
Cooke (Jay), Northern Pacific-E.
V 2488.
Cook und Wheatstones Nadel-
apparat, Stationstelegraphen VI
3082.
Cooks Rundreisekarten II 827.
Coqkerill II 827.
Corliss - Steue rung . Damp fma-
schine II 908.
Corridor-Ztige, Vestibuled-Trains
vii aa&L
Cosel-OderWrger Bahn (Wilhelms-
bahn), Oberschlesische E. V
2619.
Cossonaye gare-Ville, Schweize-
rische E. VI 2982.
Costa- Rica, Amerika I HO.
Cosvns' Querschwelle II 827,
Eiserner Oberbau III 1359.
(Jottbus-Großenhainer Eisenbahn
II 827.
Coulisse, Steuerungen Vll 3114.
Coulissensteuerung, Steuerungen
VII -ti ia
Coulomb (elektrische Maßeinheit)
Elektricität III 1378 Meßinstru-
mente elektrische V 2390.
Coulombs Hvpothfse II 828.
Coupe II 828.
Coupelampe, Beleuchtung der Ei-
senbahnwagen I 408.
Coupeschlüssel. Personenwagen VI
2633.
Coupewagen II 828, Personen-
wagen VI 2622.
Coupieren der Billets II 828.
Coupierzangen II 828.
Couvreux' Trocken bagger, Bagger
I 20'.».
Crampton 11 829.
Cramptons Lokomotive, Lokomo-
tive V 2306.
Crefelder Eisenbahngesellschaft II
830.
Crefeld- Kreis Kempener Industrie-
eisenbahn, Crefelder Eisenbahn-
gesellschaft II 830.
Crefeld-Uerdinger Lokalbahn 1 1
830.
Crelle II 830.
Croizette-Desnoyers II 830.
Cronberger Eisenbahn II 830.
Croydon • Bahn. London- Brighton
and South Coast V 2361.
Csakathurn- Agramer Eisenbahn-
gesellschaft II 831.
Cuba, Amerika I 110.
Cugnot II 831.
jCullom II 831.
Culmann II 831.
Cuprija-Senjski Rudnik, Serbische
I E. VI 3011.
! Cuvelage, Tunnelbau VII 3247.
[Cuxhavener Hafenbahn, Ham-
burger Staatseisenbahnen IV
1987.
Cylinderspritzwechsel, Dampfey-
linder II 840 Ausblase ventile
I 178.
Cylinderumschalter, Umschalter
VII 3289.
Cylindrische Schieber, Dampf-
schieber II 920.
Czernowitz (Zuczka) -Nowosielitza,
Bukowinaer Lokalbahnen I 789.
Czernowitz - Suczawa Eisenbahn,
Lemberg - Czernowitz - Jassv E.
V 2238.
Czörnig II 832.
Daelens eiserner Oberbau II 832,
Eiserner Oberbau III 1366.
Dämpfen des Holzes II 832, Trän-
kungsverfahren VII 220JL
Dänische Eisenbahnen II 832.
Därlingen-lnterlacken, Bödclibahn
II 636.
Dahme- Uckroer Eisenbahn II 835.
Daimlers Petroleuwlokomotive,
Gaslokomotive IV 1766.
Dalmatinische Eisenbahnen II 836.
Daltonismus, Farbenblindheit IV
1649.
Damencoupes, Frauencoupes IV
1719.
Damm II 836, Erdarbeiten III
1457.
Dammböschung II 836, Böschun-
gen II <U3.
Dammrutsohung, Gleichgewichts-
störungen bei Erdbauten I V
1826.
Dampf II 836.
Dampfarbeit II 838.
Dampf bremse, Bremsen II 697,
722.
Dampfcylinder II 839, Dampf-
maschine II 907.
Dampfcvlinderboden , 1> am pf c vli n-
der Ii 840.
Dampfcylinderdeckel, Dampfcylin-
der II 840.
Dampfdiagramme, Dampfarbeit II
838 Dampfmaschine II 906 Indi-
kator IV 2044.
Dampfdom II 862.
Dampfdraisine, Draisine III 1090.
Dampfdruck, Dampf II 836
Dampfkessel II 860 Dampfma-
schine II 905, 915,
Dampfentwicklung (Dampferzeu-
gung) bei Lokomotiven II 852,
Dampfkessel II 876.
Dampf fähre, Trajektanstalten VII
3213.
Dampfhämmer II 856.
Dampfhalten II 869, Lokomotiv-
fahrdienst V 2330.
Dampfheizung, Beheizung der
Eisenbahnwagen I 873 Behei-
zung von Gebäuden 1 388 Werk-
stätten VII 3506.
Dampfkessel II 860.
Dampfkesselarmatur (-Ausrüs-
tung) , Dampfkessel II 861,
865.
Dampfkesselbetrieb, Dampfkessel
II 871 Dampfkesselexplosionen
II 889.
Dampfkesseldefekte, Dampfkessel
II 873.
Dampfkesselexplosionen II 880.
Dampfkesselgesetze, Dampfkessel
II 882.
Dampfkesselleistung, Dampfkessel
II 874.
Dampfkesselreinigung , Auswa-
schen 1 193 Dampfkessel II
872 Dampfkesselexplosionen II
889.
Dampfkesselsicherheitsverschluß,
Dampfkesselexplosionen II 888.
Dampfkesselüberwachung, Dampf-
kessel II 882 Zugförderungs-
dienst VII 3600.
Dampfkesselnntersuchung II 889.
Damnfkesselwagen (Kesselwagen),
Beheizung der Eisenbahnwagen
I 380.
Dampfkolben II 891.
Dampfkräne. Kräne V 2142.
Dampfläutewerke II 894.
Dampfleitungsrohre II 894, Be-
heizung von Gebäuden I 388.
Dampfmangel II 897.
Dampfmantel II 897.
Dampfmaschine II 898, Lokomo-
tive V 2288.
Dampfmaschinenarmatur, Dampf-
maschine II 912.
Dampfpfrill' II 917, Zugsignale
VII MLL
Dampfpfeifensignale, Dampf pfeife
II 1U8 Zugsignale VII a«ii
Dampfpuinpen wärter, Zugförde-
rungsdienst VII 3590.
Dampf ramme. Rammen VI 2761.
Dampfraum, Dampfkessel II 860.
Dampfreduzierventile.Dampfkessel
11 861.
Dampf regulator II 918. Dampf-
sammeirohre II 919 Dampfschie-
ber 11 921 Regulator VI 2774.
Dampfrohrverbindungen , Behei-
zung der Eisenbahnwagen I 378
Beheizung von Gebäuden I 388
Rohrleitungen VI 2798.
Dampfsammeln II 918.
Dampfsammeirohre II 9)8.
Dampfsammler II 920, Dampf-
kessel 11 860.
Dampfsaugpumpe, Pulsometer VI
2724.
Dampfschiebebühne, Schiebebüh-
nen VI 2872.
Dampfschieber II 920, Steuerungen
VII M
Danipfschneeschaufler II 925,
Schneepflttge VI 2933.
Dampfspannungen, Dampf II 836
Dampfkessel II 860 Dampfma-
schine II 906, 916.
Dampfsparer II 925.
Dampfstöße, Dampfkesselexplo-
sionen II 887.
Dampfstrahlpumpen II 926.
Dampfstraßenbahnen II 929.
Datupfstraßenbahnwagen, Dampf-
wagen 11 942 Dampfstraßen-
bahnen II 939.
Dampfstreuvorrichtung, Dampf-
sandstreu Vorrichtung II 940
Sandstreuvorrichtung VI 2853.
Dampftrockner, Dampfkessel II
861.
Dampfüberhitzer, Dampfkessel 11
861.
Dampf- und Wasserwechsel.Ventile
(Dampfhähne) VI 13339 Was-er-
standszeiger (Probierhähne) VII
3440.
Dampfverbrauch der Lokomotive
11 940.
Dampfverteilung, Dampfmaschine
II 904.
Dampfwagen II 942.
Danto 11 944.
Dan teil- Elemente, Elemente gal-
vanische III 1394.
Diiigaa 11 945.
Darmstadt-Eberstadt, Bacbstein-
sche Sekundärbahnen 1 201.
Darmstadt-Griesheim, Bachstein-
sche Sekundärbahnen I 201.
Dauphinc - Bahnen, Paris - Lyon-
Mittelmeer-Bahn V 2679.
Deblockieren II 946, Blockein-
richtungen II 603.
Decauville-Bahn II 945, Feld-
bahnen IV 1667 Schmalspur-
bahnen VI 2906.
Decauvilles Doppellokoinotive ,
Doppellokomotiven 111 1084.
Decentralisation, Administration
1 73.
Dechargo II 945.
Deciiualwagen 11 945, Brücken-
wogen II 760.
Deckeldohle II 945, Durchlässe
III 1161.
Deckenanker, Dampfkessel II 863,
874.
Deckenmiete, Decken- und Binde-
material II 946.
Decken- und Bindematerial II 946.
Deckplatten II 947.
Deckrahmen (£ast«noberrahmen),
Personenwagen VI 2631.
Deckungssignale II 947, Bahn-
zustandssignale I 287 Block-
einrichtungen II 697 Zugde-
ckungssignale VII 3587.
Deckwinkel II 947.
Defektenverfahren II 947.
Deflektionsinesser II 948, Brücken-
probe II 758 Durchbiegungs-
zeichner 111 1140.
Deflektorplatte, Feuerthür IV 1694.
Dehnnngszeicbner 1 1 948, Brücken-
probe II 759.
Deicheldurchlässe II 949, Durch-
lässe III 1157.
Dekartierung 11 949, Güterabfer-
tigung IV 1890.
Deklaration des Guts II 960.
Deklaration des Interesses an der
rechtzeitigen Lieferung, Fracht-
recht internationales IV 1652
Gepäck IV 1773 Lieferzeit V
2256 Transportversicherung VII
3230
Deklaration des Werts, Transport-
versicherung VII ü2Jlfl Wert-
versicherung VII 3531.
Deklaration im Zollverfahren II
951.
Deklarationsbevollmächtigter II
953.
Deklassifikation II 953, Gütertarife
IV 1912.
Delegierte Verwaltung II 953.
Delerue II 953.
Dendre-Waes Eisenbahn II 963.
Denis II 953.
Denver- und Rio Grande Eisen-
bahn 11 954.
Denzlingen - Waldkircher Eisen-
bahn II 964.
Depeschenbuch, TVlegraphendienst
VII 3178.
Depoeles Stromleitungssystem,
Elektrische E. III 1385.
Depolarisation, Elektricität III
1375.
Deponie, Ablagerung seitliche I 7.
Depositen II t*56.
Depositenbuch, Güterabfertigung
IV 1891.
Depositen- und Vorschu&buch,
Güterabfertigung IV 1891.
Depotchef, Betriebswerkmeister II
548.
Deportationen II 955.
Derwiz II 955.
Descruelles - Elemente, Elemeute
galvanische III 1396.
De Serres ic Battigs Dreiteiliger
Langschwellenoberbau, Eiserner
Oberbau III 1366.
Desinfektion 11 955.
Desinfektionsanstalten II 960.
Desinfektionsgebühren II 961.
Desinfektionsgleise, Viehhöfe VII
«380.
Desinfektionsmittel II 962.
Desinfektionstationen II 964. Vieh-
höfe VII 338».
Destinatar, Empfänger III 1412
Destinationsort, Bestimm ungsor
I 477.
Detailprojekt (Ausführliche Vor-
arbeiten), Bauprojekt I 321 Vor
arbeiten VII 3388.
Detonationsignale (Knallsignale).
Bahnzustandssignale I 295.
Deutsche Eisenbahnen II 964.
Deutsche Lokal- und Straßenbahn-
gesellschaft III 997.
Deutscher Eisenbahnverkehrsver-
band III 997
Deutsches Reichseisenbahnamt,
Reichseisenbabnamt VI 2775
Deutsche Tarifkommission, Güter-
tarife IV 1917.
Deutsche Tunnelbaumethode. Tun-
nelbau VII 3250.
Deutsch - Nordischer Llovd III
1000.
Dexel, Oberbau V 2514 Dexeln
der Schwellen III 1000.
Dexellehre (Kapplehre), Oberbau
V 2514.
Dexeln (Dechseln, Kappen) der
Schwellen III 1000.
Dezernenten III 1001.
Diätare III 1001.
Diäten III 1002.
Diagramm III 1009.
Dichtungsmaterialien III 1009.
Dichtungsringe, Dampf kolben II
891.
Dielsdorf - Niederwenitigen .
Schweizerische Nordostbahu VI
2991.
Dienstabzeichen III 1011.
Dienstalter, Dienstzeit III lull
Dienstalterzulagen 1(1 1011.
Dienstanweisungen, Dienstinstruk-
tionen III 102«, Betriebsdienst
Vorschriften II 484.
Dienstaufwandentschädigungen.
Diäten III 1002.
Dienstaustritt III 1013.
Dienstbefehle III 1013.
Dienstbesch rei bu ng, Diens ttabell
III 1048.
Dienstbuch III 1013.
Dienstconpe III 1013.
Dienstdepesche III 1015.
Diensteid III 1015.
Diensteinkommen , Bahnbedien-
stete I 221 Dienstklassen III
1032 Dienstvertrag III 1052.
Diensteinteilung Hl 1017.
Dienstenthebung III 1020.
Dienstentlassung III 1024.
Dienstfahrpläne III 1026.
Dienstfreikarten. Freikarten IV
1 732.
Dienstgeheimnis III 1<i26.
Dienstgewicht III 1026.
Dienstgut III 1027.
Dieustinstruktionen, s. Dienstan-
weisungen.
Dieustkaution III 1021*.
Dienstklassen Hl 1032
Dienstkleid III 1040.
Dienstkollo. Dienstgnt III 1027.
Dienstkorrespondenz III 1045.
Dienstordnung III 1046.
Dienstpersonal, Babnbedienstete
I 216.
Dienstpflichten III 1047.
Dienstprüfungen, Bahnbedienstete
I 216 Prüflingen VI 2720.
Dienstreisen III 1U47.
Dienströster, Diensttafel III 1040.
Dienstsiegel III 1048.
Dienstspracbe III 1048.
Dienststrafen, s. Dienstvergehen.
Dienststunden III 1048, Eipe-
ditionszeiten III 1490.
Dienstsuspendierung, Dienstent-
hebung HI 1020.
Diensttabelle III 1048.
Diensttafel III 1049.
Diensttausch III 1049.
Diensttelegraph III 1049.
Dienstübergabe, bezw. Übernahme
III 1049.
Dienstuhren III 1049.
Dienstunfähigkeit III 1049.
Dienstvergehen, Dienstenthebung
III 1020 Dienstentlassung III
1024 Disciplinarvorschriften III
1063.
Dienstverhältnis, Dienstvertrag III
1051.
Dienstvertrag III 1051.
Dienstwagen (Hüttelwagen) III
1053, Gepäckwagen IV 1797.
Dienstwagenbeleucntung Beleuch-
tung der Eisenbahnwagen 1 419.
Dienstwobngebäude, Bahnmeister-
häuser I 263 Bahnwärterhäuser
1 281.
Dienstwohnungen III 1053.
Dienstzeit (Dienstdauer), Dienst-
einteilung III 1017 Lokomotiv-
fahrdienst V 2332 Werkstätten-
dienst (Arbeitszeit) VII 3523.
Dienstzug III 1057, Arbeitszug
I 151 Bauzug I 330 Dienstgut
III 1027 Materialzfige V 2386
Sehotterzttge VI 2955.
Dift'erentialflaschenzug, Flaschen-
züge IV 1609.
Differentialmanometer, Manometer
V 2376.
Differentialtarife III 1057, Güter-
tarife IV 1005 Tarifbildung
(Theorie) VII 3ifi4
Differenzindikator, Indikator IV
2046.
Dilatation III 1057, Oberbau V
2500.
Dilatationsvorrichtungen . Dilata-
tion III 1057.
Direkt« (durchgehende) Billets III
1059.
Direkte Heizfläche, Dampfkessel
II 860.
Direkte Tarife HI 1060, Güter-
tarife IV 1904.
Direkter Verkehr III 1060, Güter-
tarife IV 1904.
Direkte Wagen , Durchgehende
Wagen III 1154.
Direkte Züge, Güterzüge IV 1962
Personenzüge VI 2645.
Direktion, Administration I 73.
Direktionswagen III 1063.
Direktschreiber, Morsetelegraph
V 2427.
Disciplinarvorschriften III 1063.
Disposition des Absenders, s. Dis-
positionsrecht.
Dispositionsgüter III 1074.
Dispositionsrecht des Absenders
III 1074, Frachtrecht IV 1632
Frachtrechr internationales IV
1652 Verfügung VII 3850
Dispositionsstationen III 1075.
Dispositionsstrecke , Dispositions-
stationen III 1075.
Distanzbarrieren III 1075, Ab-
schlutvorrichtungen I 34.
Distanzlatte, Tachometer VII 3157.
Distanzmesser III 1075.
Distanzpfahl, Markpfähle V 2379.
Distanzscheibe , Bahnzustands-
signale I 21) l.
Distanzsignal III 1078, Bahn-
zustandssignale I 289 Signal-
wesen VI 3026 Vorsignale VII
3403.
Distanztarif III 1078.
Distanzzuschläge III 1078.
Dividende III 1078.
Duiesterbahn III 1078.
Doberan - Heiligendammer Eisen-
bahn III 107 it.
Dörren des Holzes III 1070, Trän-
kungsverfahren VII 3206,
Dohlen III 1080, Durchlässe III
1154.
Dolbergs Feldbahnsystem, Feld-
bahnen IV 1569. "
Dohna -Wygoda III 1080.
Dom, Dampfdom II 852.
Donibes, Paris- Lvon-Mittelraeer-
babn V 2581.
Dombres III losu.
Dom Pedro II. Eisenbahn, Amerika
I 113.
Donau - Adria - Bahn , Ungarische
E. VII 33112.
Donaubahn (Ulm - Herbertingen-
Sigmaringen - Tuttlingen - Im-
mendingen), Württembergische
E. VII S556.
Donau-Draubahn, Bättauzek-Dom-
bovär-Zäkänrer E. 1 305 l'n-
garische E. VII 330».
Donau-Uferbahn III 1080.
Donau- und Schwarzes Meer-Eisen-
bahn UI 1080.
Donetz - Steinkohleneisenbahn III
1081.
Doppelbahn 111 1081, Doppel-
gleise III K)»l.
Doppelbillet I Rückfahrkarte), Billet
II 567 Personentarife V 2002.
Doppeid urehlaü III 1081, Durch-
lässe III 1163.
Doppel fach werk III 1081, Eisen-
brücken III 1322.
Doppelgleise III loal.
Doppelberzstnckt Doppelkreuzung).
Ki »Udingen V 2160.
Doppelkopfschiene III 1083, Ober-
bau V 2496.
Doppelkreuzung, Kreuzungen V
2165.
Doppellokomotiven III 1083.
Doppelnadeltelegraph, Nadeltele-
grapben V 2440.
Doppelschemellokomotiven, Dop-
pellokomotiven III 1083.
Doppelschieber, Dampfschieber II
924.
Doppelschläger, Durchlaufende
Liniensignale III 1169.
Doppelseitenkipper III 1085, Erd-
transportwagen III 1471.
Doppelte Gleisverbindung (Wei-
chenkreuzi. Gleisverbindung IV
1833 Weichen VII 3457
Doppelt-T-Eisen III 1085.
Doppelwagen, Personenwagen VI
2621.
Doppel weichen III 1085, Weichen
VH 2ML
Dormus' Raucbvcrzehrungsanlage,
Rauchverz^hrung VI 2770.
Dortmund-Gronau-Enscheder Ei-
senbahn III 1086.
Dosenrelais, Relais VI 2783 Sta-
tionstelegraphen VI 3086.
Dossierung III 1086, Abdachung
einer Böschung I 2 Böschuugen
II 642.
Drachenfelsbahn UI 1086.
Drahtleitungen, Drahtzug III 1088
Weichen- und Signalleitungen
VII 218JL
Drahtluftbahn III 1086, Seil-
bahnen VI 2999.
Drahtseilbahnen III 1088, Draht -
luftbahn III 1086 Seilbahnen
VI 2999.
Drahtseilbrücke (Kabelbrücke) III
1088, Bogen- und Hängebrücken
(Theorie) II 645 Eisenbrücken
III 1328.
Drahtzäune III 10S8, Einfriedi-
gung der Bahn UI 1185.
Drahtzug III 1088, AbschluDvor-
richtungen I 34 Bahnzustands-
signale l 293 Weichen- und
Signalleitungen VII 3483.
Drahtzugschranken III 1088, Ab-
schlußvorrichtungen l 34.
Drainage III 1088. Entwässerun-
gen III 1447 Gleichgewichts-
störungen bei Erdbauten IV
1827.
Drais UI 1088.
Draisine III 1088.
i Draisinenfahrten, Bahnwagenfahr-
ten I 283.
Dremmen - Randsfjord Eisenbahn.
Norwegische E. V 2400.
Drammen-Skien Eisenbahn, Nor-
wegische E. V 2490.
Drehbank III 1090.
Drehbrücken III 1103, Bewegliche
brücken II 555.
Drehbrtickonsignale UI 1106.
Dreherei, Werkstätten VII 3498.
Drehgestelle UI 1106.
Drehkräne, Kräne V 2143.
ms
Drehkreuze III 1115, Abschluß-
Vorrichtungen I 45.
Drehkurve III 1115.
Drehpfeiler III 1115, Drehbrücken
III 1103.
Drehpfosten III 1115.
Drehschaufelbagger, Bagger 1207.
Drehscheiben III 1115, Bahnhöfe
I 253 Feldbahnen IV 1566
Rangierdienst VI 2762.
Drehscheibendienst, Drehscheiben
III 1123.
Drehschemel (Kippstock) III 1124.
Drehschenielwagen (Kippstock-
wagen) III 1124.
Drehschieber, Dampfschieber II
920.
Drehschranken III 1126, AbschluC-
vorrichtungen I 35.
Drehschwimmer , Wasserstands-
zeiger VII 34Ü
Drehzahl. Drehbank III 1094.
Drehstuhl, Weichen VII 3A&L
Drehthor, Abschluß Vorrichtungen
I 36
Drehweichen III 1126.
Dreh werk zeuge, D r ehban k II 1 1 1 0 1 .
Dreibolzenkuppelung, Kuppelun-
gen V 2186.
Dreicylinderlokoraotiveu , Com-
poundlokomotiven II 825.
Dreieckkuppelung , Kuppelungen
V 2186
Dreischienenbahn III 1127.
Dreischläger, Durchlaufende Li-
niensignale I 1169.
Dreiteilige Weiche (Doppel weiche)
III 1127, Weichen VII .H4f»7
Dresden- Bodenbach, Sächsische E.
VI 2839.
Dresden-Görlitz, Sächsische E. VI
2838.
Drillingsmaschinen , Dampfma-
schine II 901.
Droit de peage, Mitbitrieb V 2417.
Dropsystem , Kohletiladevorrich-
tungen V 2130.
Drosselklappe. Ventile VII 3339. |
Druckflecken der Schienen III 1127,
Abnutzung der Eisenbahnschie-
nen 1 16
Drucklinie eines Gewölbes, Gr-
wölbet heorie IV 1812.
Druckluftbahnen III 1127.
Drucksachenverwaltung III 1128.
Drucksebiene III 1130, Weichen-
umstell Vorrichtungen VII 3481.
Druckspannung . Elasticität und
Festigkeit III 1872.
Druck was8eraccumulatoren, Dreh-
scheiben III 1122 Kraftüber-
tragung V 2151.
Dublin, Wicklow and Wexford
Railway III 1131.
Du (Yutre, Paris -Orleans -Bahn
V 25*3.
Dübel III U31.
Düker (Syphon), Durchlässe III
1158.
Dalberg III 1132.
Dünaburg - Witebsker Eisenbahn ■
III 1132
Düogertransporte . Bedingungs-
weise zur Beförderung zuge-
lassene Gegenstände I 350.
Düsseldorf - Elberfelder Bahn III
1132.
Dufour-Feronce III 1133.
Dumont-Elemente, Elemente gal-
vanische III 139<>.
Duplex III 1133, Lokomotive V
2311.
Duplexdrchbank, Drehbank III
10»8.
Duplexlokomotiven, Doppelloko-
motiven III 1083.
Duplikatfrachtbrief III 1133,
t rachtrecht internationales IV
1652.
Dupuis- Kessel, Dampfkessel 1 1 868.
Durchbiegung III 1134.
Durchbiegungszeichner III 1140,
Brückenprobe II 759.
Durchfahrt (Unterfahrt) III 1143,
Steinbrücken VI aooa
Durchfabrtsseinaphor, Bahnzu-
standssignale I 291.
Durchflußprofil Hl 1143.
Durchfuhr, Statistische Anmeldung
VI anno Zollverfahren VII 3579.
Durchfuhrbeschränkungen, Durch-
fuhrverbote III 1146.
Durchgang 111 1146, Durchlässe
III 1154.
Durchgangsform der Bahnhöfe,
Bahnhöfe I 246.
Durchgangsstation, Bahnhöfe 1 246.
Durchgangstarife (Transittarife),
Gütertarife IV 1906.
Durchgangsverkehr, Direkter Ver-
kehr III 1060.
Durchgangswagen III 1147, Per-
sonenwagen VI 2619, 2622.
Durchgangswagen mit Mittelgang,
Personenwagen VI 2622.
Durchgangswagen mit Seitengang,
Personenwagen VI 2*'>22.
Durchgangszug (VerbanJziig) III
1147, Güterzüge IV 1962
Durchgehende Bahnen III 1147.
Durchgehende (kontinuierliche)
Balken (Theorie) 111 1147, Eisen-
brücken III 1319 Viadukte VII
33fifi
Durchgehende Billets, Billet II
5t;7,
Durchgehende Gleise III 1164.
Durchgehendes Streckensignal,
Durchlaufende Liniensignale III
1169.
Durchgehende Wagen III 1154.
Durchgehende Zugleine, Zugleine
VII 3604.
Durchlässe III 1154.
Durehlaßhäupter, Durchlässe III
1167.
Durchlaufende Bremsen, Bremsen
II 692.
Durchlaufende Linieusignale III
1169.
Durchlaufgleis III 1174, Bahn-
höfe I 249.
Durchpausverfahren III 1174.
Durch« Mag, Durchbruch III 1175.
I Durchschlag (Werkzeug), Lochen
V 2260.
; Durchschlagstempel, Billetstem-
pelapparate II 581.
Durchstoßmaschine, Lochmaschine
V 2261.
Dux- Bodenbacher Bahn III 1175
Dynamit, Tunnelbau VII 8242
Dvnamittransport, Explodierbare
Gegenstände III 1491.
Dynamomaschinen, ElektricitätHl
1377.
Dynamometer III 1176.
Eastern Bengal Railwav III 1180
Fast Indian Railway III 1180.
East London Railway, Londoner
E. V 2354.
Ebensee - Ischl - Steger Eisenbahn
III 1181.
Echallens-Hercher Eisenbahn, Lau-
sanne - Ecballens-E. V 2221.
Eckernförde-Kappelner Eisenbahn
III 1181.
Echipens-Jougne, Jura-Simplon-
bahn V 2083.
Ecluse-Plan III 1181, Schweize-
rische E. VI 2982.
Ecuador, Amerika I 111.
Edelmetallbefftrderung , Geldsen-
dungen IV 1766.
Edmonson III 1181.
Edmonsons Billetsystem, Billet II
564.
Eecloo-Antwerpencr Eisenbahn HI
1181.
I Eecloo-Brügger Eisenbahn, Gent-
; Eecloo-Brügger E. IV 1770.
; Eeeloo-Genter Eisenbahn, Gent-
Eecloo-Brügger E. IV 1770.
Effekteu-Scontro III 1182.
Effektive Dampfarbeit. Dampf-
maschinen II 907.
i Effektive Fahrgeschwindigkeit,
Fahrgeschwindigkeit III 1509.
Effretikon-Hinwerl III 1182,
| Schweizerische Nordost bahn VI
2991.
I Egalisierdrehbauk, Drehhank DU
| 1095.
i Eglisau- Schaffhausen , Schweize-
rische Nordost bahn VI 2988.
I Ehrhardt III 1182
I Ehrhardts Räderdrehbank. Dreh-
bank III 1101.
Ehrhardts Wage. Wage VII U09
; Eichhorns Schranke, Abschlutvor-
riehtungen I 36.
Eidsvola-Hamar Eisenbahn, Nor-
wegische E. V 2490.
Eifelbahn III 1182
Eigengewicht III 1182, Güter-
wagen IV 1961 Personenwagen
VI 2642
Eigentumsbahn III 1182.
Eigentumslänge, Bahnlänge I 261
Eigentumsmerkmnle, Abkürzungs-
zeichen l 7.
3M7
Eilgüterzüge III 1182.
Eilgut III 1182, Gütertarife IV
1910.
Eilgut frachtbrief III 1185, Eilgut
III 1183.
Eilgntkarte III 1185, Frachtkarte
IV 1630.
Eilgutwagen III 1185.
Eimerkettenbagger. Bagger I 207. \
Einbruchstollen, Tunnelbau VII
3253.
Einbuffersystem, Buffer II 782.
Eindringtarife III 1185.
Einfache Balkenträger III 1185, ,
Balkonbrücken I 297 Balken- I
träger I 298 Eisenbrücken III
1319 Frei aufliegende Träger
• Theorie) IV 1720.
Einfach? Kreuzungen, Kreuzungen
V 2163.
Einfahrtsignal III 1185.
Einfahrtwechsel s. Einfahrtweiche.
Einfahrtweiche HI 1185, Aus- und
Einfahrtweehsel 1 192.
Einfallhaken III 1185, Dreh-
scheiben III 1118 Weiehenuin-
stell Vorrichtungen VII 3480.
Einflußlinie, Frei aufliegende
Balken (Theorie) IV 1726.
Einfriedigung der Bahn III 1185,
Abschlußvorrichtungen 1 34.
Einfuhrbeschränkungen und Ein-
fuhrverbote III 1187.
Einfuhr, Deklaration im Zollver-
fahren II 951 Statistische An-
meldung (von Sendungen bei der
Ein-, Aus- und Durchfuhr) VI
3089 Zollverfahren VII 3578.
Einfuhrtarife III 1187, Güter-
tarife IV 1906.
Einheitstarif III 1187.
Einkerbungen der Schienen , s
Einklinkungen
Einklinkungen, Einkerbungen der
Schienen III 1187.
Einkommensteuer, Besteuerung I
475.
Einladen von Gütern, Auf- und
Abladen I 174, Güterabfertigung
IV 1*87.
Einlauf der Zwangschienen III
US«. Kreuzungen V 2165.
Einlaufgleis« III 1188, Bahnhöfe
I 254.
Einlaufkrenzung, Bahnhöfe I 249.
Einlangen der Hölzer III Iis*,
Trankungsverfaliren VII 3207.
Eiulegbreinse, Bremsen II 698.
Einb-gsi-hranke i Drehschranke) III
11**, Abschluß Vorrichtungen 135.
Einl'isungsrecht, Heiinfallsrecht
IV 1907.
Einnadeltelegraph , Nadeltelegra-
pheu V 2410.
Einnahmen, Betriebseinnahmen II
4*7.
Einnahmeukont rolle, Betriebskon-
ten e II 500.
Eini'fenriigtarif III 118*.
Einrammen der Pfahle. Gründung
VI 1**0 Rammen VI 2761.
Ein-' Innenbahn III 11**.
Kr.cjldiifiilie dt?« Eucubuhnnesi tu.
Einschlagende Weichenzungen III
1191, Weichen VII
Einschneiden der Schwellen,
Dexeln III 1000.
Einschnitte III 1191, Erdarbeiten
III 1456.
Einschnittsböschung LH 1191,
Böschungen III 642.
Einschnittsgräben III 1191, Grä-
ben IV 1845.
Einschnittsohle ITI 1191.
Einschnittsrutschung , Gleichge -
wichtsstörungen bei Erdbauton
IV 1826.
Einschnittsstollen III 1191, Erd-
arbeiten III 1458.
Einschubwagen III 1191, Schutz-
wagen VI 2958.
Ein^enkungsmesser, Brfickcnprobe
II 758 Durchbiegungszeichner
III 1140.
Einsetzweiche, Bahnhöfe I 251.
Einsteigen in die Personenwagen
III 1191, Personenbeförderung
V 2600.
Einsteighallen, Hallen V 1975.
Einstrich, Tunnelbau VII 3247
] Einzelbremsen, Bremsen II 692.
Einzelfeuerungen, Beheizung von
Gebäuden 1 384.
Einzelgüter (Stückgüter). Güter
IV 1*86 Gütertarife IV 1901t.
Einzelöler, Schmiervorrichtungen
VI 2925.
Einzelschläger III 1191, Durch-
laufende Liniensignale III 1169.
Eipelthalbahn, Österreichisch- un-
garische Staatseisenbahngesell-
schaft V 2570.
Eisenbahn III 1191.
Eisenbahnakademie, Eisenbahn-
schulen III 1295.
Eiseubahnamt III 1203.
Eisenbahuarileiheu, Anleihen 1 123.
I Eisenbahnanschluß III 1203.
1 Eisenbahnartele III 1204.
Eisenbahnausschuß III 1204.
Eiseubahnbaugesellschaften HI
1204.
Eisenbahubauinspektoren III 1205.
Eisenbahnbaiikommissionen III
1205.
Eisenbahnbaumeister III 1205.
Eisenbahnbauplan III 1205.
Eisenbahnbeatnteuvereine III 1205.
Eisenbahnbedarfsartikel III 1210.
Eisenbahubehörden III 1210.
Kisenbahnbeiräte III 1212, Be-
zirkseisenbahnräte II 556 Lan-
•leseiseubahnräte V 2217.
Eisenbaliubetriebsamt , Betriebs-
amt II 481 Preußische E. VI
2701.
I Eiseubahnbetriebskasse, Betriebs-
kasse II 4'.»8.
Eisenbabubrücken III 1218, Dreh-
brücken III 1103 Eisenbrücken
III 1318 Schiffbrücken VI 2893
Steinbrücken VI 3093 Trans-
portable Brücken VII 3224 Via-
dukte VII 3365.
Eiscubahnbüeher III 1219.
Eisenbahndelikte, Eisenbahnstraf-
recht III 1804.
Eisenbahndepartement III 1223.
Eisenbahndirektion, Administra-
tion I 73.
Eisenbahneinheit III 1323, Tech-
nische Einheit VII 3172.
Eisenbahnenqueten III 1*224.
Eisenbahnfieber III 1226.
Eisenbahnfrachtrecht, Frachtrecht
IV 1632 Frachtrecht inter-
nationales IV 1652.
Eisenbahnfusion III 1226.
Eisenbabngendarmeriepolizei III
1228.
Eisenbahngeographie III 1229; s.
a. die Artikel über die Eisen-
bahnen der einzelnen Länder.
Eisenbahngerichtsstand III 1231.
Eisenbahngeschichte III 1233; s.
auch die Artikel über die Eiseu-
bahnen der einzelnen Länder.
Eisenbahngesellschaften III 1234.
Eisenbahngesetzgebung III 1234.
Eisenbahngründung III 1237.
Eisenbahnhoheit III 1238.
Eisenbahnhygieine III 1239.
Eisenbahnindustrie III 1242.
Eisenbahnjahrbücher III 1242.
Eisenbahnjubiläum III 1243.
Eisenbahnkalender III 1243.
Eisenbahnkartelle III 1243, Ver-
kehrsteilung VII 3352.
Eisenbahnkarten III 1243.
Eisenbahnkommissariate III 1246,
Preußische E. VT 2707.
Eisenbahnkommissionen III 1247.
Eisenbahnkönige III 1245.
Eisenbahnkongresse III 1247.
Etsenbahnkonkurrenzen III 1250.
Eiseubahnkonkursrecht III 1257.
j Eisenbahnkonzession III 1259.
I Eisenbahnkrisen III 1268.
Eisetibahnkunde III 1272.
i Eiseubahnlitteratur III 1272.
I Eisenbahnmarken III 1273.
j Eisenbahnministerium III 1274.
Eisenbahnmonopol III 1274.
Eisen bahnmuseum III 1276.
Eisenbahnnetz III 1276
Ebenbahnnolitik III 1276, Tarif-
puütik VII 3167.
Ei-senbahnräte. s. Eisenbahnbeiräte.
Eisenbahnrecht III 1284, Bahn-
polizei I 265 Beschlagnahme I
473 Eisenbahnbücher III 1219
Eisenbahngerichtsstand III 1231
Eisenbahngesetzgebung III 1234
Eisenbahnkonkursrecht III 1257
EiseubabnkonzevMon III 125'.»
Eisenbahnschulden 1 1 1 1292
Eisenbahustrafrecht III 1304
Enteignungsiecht III 1427
Feuerpolizei IV 15*0 Fracht-
recht IV 1632 Frachtrecht in-
ternationales IV 1652 Gläu-
bigervertretung IV 1824 Haft-
tiicht IV 1964 Haftpflicht
r Körperverletzungen und Tö-
tungen IV 1965 Heiinfallsrecht
IV 1995 Pfandrecht VI 2641»
Sequestration VI 3008 Wegbau-
231
pflicht VII 3A53 Zufahrtstraßen
VII 3&S3 Zwangsvollstreckung
VII 3622.
Eisenbahnreform III 1287.
Eisenbahnregal III 1288.
Eisenbahnschiedsgerichte III 1288.
Eisenbahnschulden III 1292.
Eisenbahnschulen III 1296.
Eisenbahnsekretäre III 1300.
Eisenbahnstatistik III 1300, An-
lagekapital I 120 Betriebsein-
nahmen II 489 Betriebskoeffi-
cient II 49» Betriebskosten II
601 Betriebsmittel II 518 Ge-
päckverkehr IV 1797 Güterver-
kehr IV 192« Personenverkehr
V 2614 Unfallstatistik VII 3292.
Eisenbahnsteuern, s. Besteuerung
der Eisenbahnen.
Eisenbahnstiftungen HI 1302.
Eisenbahnstrafrecht III 1304.
Eisenbabnsysteme, Bahnsystem I
273.
Eisenbahntechnik, Eisenbahn III
1202, s. ferner die Artikel über
die Eisenbahnen der einzelnen
Länder.
Eisenbahutruppcn III 1307.
Eisenbahn verbände, Bahnverbände
I 277 Wagen verbände VII 3421L
Eisenbahnvereine III 1311.
Eisenbahn Verordnungsblätter 1 1 1
1312.
Eisenbahnverträge III 1313.
Eisenbahnwörterbücher III 1314.
Kisonbahnzeit, Bahnzeit 1 284.
Eisenbahnzeitschriften III 1314.
Eisenberg - Crossener Eisenbahn
III 1317.
Eisenbrüeken III 13 18, Blechbalken
(Theorie , II 6H6 Bogen- und
Hängebrücken (Theorie) II 645
Frei aufliegende Dülken (Theorie)
IV 1720<ierber-Träger (Theorie)
IV 1800; Drehbrücken III 1103
Querkonstruktionen der Brücken
VI 2727 Straßenbrücken VII
3138 Transportable Brücken VII
3221 Viadukte VII 33fik
Eisendrahtleitung , Telographen-
leitung VII S18_L
Eiseneinrüstung, Tunnelbau VII
3250.
Eissnerze, Eisen und Stahl III 1348.
Eisenerz - Vordernberger Lokal-
eisenbahn III 134«.
Eisenschwollen, Eiserner Oberbau
III 135h Obel bau V 2494.
Eisen und Stahl III 134«
Eiserner Oberbau IN 135H, Bel-
gische E. (Versuche) I 437 Ober-
bau V 2194.
Eisern -Haardter Eisenbahn, Ei-
sern-Siegener E. III 1369.
Eisern - Siegeuer Eisenbahn III
1369.
Eisfeld - Unterneubrunner Eisen-
bahn III 1369, Sachsen-Mei-
iiing'sche Staat sbah neu VI 2837.
Eist ha Ibahn (Grünstadt-Eisenberg
Hi'tr. nheidelheimi . Pfälzische
E VI 264«.
Elasticitatsgrenze III 1369.
Elast icitatsmodul III 1371.
Elasticitat und Festigkeit III
1372.
Elastische Nachwirkung. Elastici-
tät und Festigkeit III 1374.
Elastischer Bogenträger, Bogen-
und Hängebrücken II 645.
Elbethalbahn , Osterreich ische
Nordwestbahn V 2550.
Elbogener Lokalbahn (Elbogen-
Neusattel), Österreichische Lo-
kaleisenbahngesellschaft V 2546
Osterreichische Staatsbahnen V
2655.
Elbogen - Gießhübel, Österreichi-
sche Lokaleisenbahngeseilschaft
V 2647
Elbogen - Neusattler Lokalbahn,
s. Elbogener Lokalbahn.
Elektricitat III 1374.
Electric slot signal III 1380.
Elektricitätsleiter. Elektricitat III
1374.
Elektrische Beleuchtung, Beleuch-
tung I 399 Beleuchtung der
Bahnhöfe 1 406 Beleuchtung der
Eisenbahnwagen 1 417 Beleueh-
tungsapparate I 424 Tunnelbau
VII 32ä2.
Elektrische Bremsen, Bremsen II
709.
Elektrische Eisenbahnen III 138o,
Sissach - Gelterkindcuer - E. VI
3029 Londoner E V 2357.
Elektrische Schranken LH 1393,
Absehlußvorrichtungen I 43.
Elektrische Signale, Signalwesen
VI 3025.
Elektrische Tunnelbelcuehtung,
Tunnelbau VII 3252.
Elektrisches Blocksigna], Block ei n-
richtuugen II 567 Zugdeckung-
siguale VII 31 58.
Elektrisches Glockeusignal III
1393, Durchlaufende Liniensig-
nale III 1169.
Elektrisches Läutewerk III 1393.
Durchlaufende Liniensignale 1 1 1
1169.
Elektrisches Signal III 1393, Sig-
nal wnsen VI 3025.
Elektroden, Elektricitat III 1375.
Elektromagnet, Elektricitat III
1377.
Elektromagnetisches Hilfssigual
III 1393. Durchlaufende Linien-
signale III 1169.
Elektromagnetisches Läutewerk
III 1393.
Elektromagnetisches Signal, Sig-
nalwosen VI 3025.
Elektromagnetismus III 1394.
Elektromotorische Kraft III 1394,
Elektricitat III 1375.
Elektrosemaphor , Bahnzustands-
signale I -88 Niveausignale V
2481.
Elemente galvanische III 1394,
Elektricitat III 1375.
Elevated Kailroads, s. Hochbahnen
Elevator III 1397.
Ellip^enträger III 1401, Eisen-
brüeken in 1325.
Elsaß - lothringische Eisenbahnen
III 1401.
Elsaß - lothringischer Raumtarit,
Gütertarif IV 1910.
Elzthalbahn , Denzlingen • Wald-
kircher E. II 954.
Emballage III 1410, Verpackung
VII 3366
Emmenbrücke-Lenzburg. Schweiz
Seethalbahn VI 2996.
Emmenthalbahn III 1412.
Empfänger III 1412.
Empfangsexpedition (Empfangs-
abfertigung), Güterabfertigung
IV 1886.
Empfangsgebäude III 1414.
Empfangsgüterboden, Güterschup-
pen IV 1898.
Empfangschein III 1423. Auf-
nahraschein I 167.
Empfangskontrollbuch, Güterab-
lertigung IV 1892.
Empfaugsrechnungen , Güterab-
fertigung IV 1892.
Empfangsstation, Adreßstation I
81 Bestimmungsort I 477.
Emscherthalbahn l Rührort -
Schalka), Preußische E. VI 2696
Endbahnböfc, Bahnhöfe I 245.
Engerth III 1423.
En^erthsGebirgslokomotive, Loko-
motive V 2286.
Enghien-Montinorencv -Eisenbahn
III 1424.
Englische Bettung LH 1424. Bet-
tung II 549.
Englische Eisenbahnen, Großbri-
tanniens und Irlands E. IV i?OG
Englische Jochzimmerung,
nelbau VII 3249, 3>ö->
Tun-
Per-
Englische Personenwagen ,
soneu wagen VI 2619.
Englischer Einscbnittsbetrieb III
1424, Erdarbeiten III 1458.
Englische l'unuelbaumethode.
Tunnelbau VII 3252.
Englische Weiche (ein- und zwei-
seitige Kreuzungsweiche) III
1424, Gleisverbindung IV l v».S
Weichen VII 3457. 3*72
Entlastungschieber , Dampfsihie-
ber II 924.
Enqueten, Eisenbahnenqueten III
12J4.
Ensehode-Oldenzaaler Lokalbahn.
Niederländische E. V 2457.
Enteignungsrecht 1U 1427.
Eutfernuntfstarif III 1442, Güter-
tarife IV 1904 Personentarife ^
2603.
Entgleisung III 1442.
Entgleisungsweichen III 1445, Ab-
lenkungsweicheu I 8 Weich«
VII 3122.
Entladebucb, Ausladebuch I 181
Entladefrist III 1446.
Entladen von Gütern, Auf- ur.c
Abladen I 174.
Entlaufen von Wagen, s. Entrol-
len von Wagen.
Jd by Google
8649
Entleerungsgrube (Piitzgrube), Ar-
beitsgrube I 147 Lokomotiv-
schuppen V 2346.
Entrcpots III 1446.
Entre Sambre et Meuse III 1446,
Grand Central Bf Ige IV 1846.
Entrollen von Wagen III 1446. I
Entwässerungen III 1447, Gleich-
gewichtsstörungen bei Erd-
bauten IV 1827 Steinbrücken;
VI -H098
Entwicklung der Eisenbahnen der
Erde III 1451.
Epernay äRomilly surSeinel II 1 455.
Emiipageubeförderung, Fahrzeug-
Detordening IV 1544.
Erbersdorf- Würbenthal III 1455. 1
Erdanker III 1455, Bohlwände
II 655.
Erdarbeiten IU 1455.
Erdarten, Bodenarten II 625.
Erdbewegung. Erdtnassentrans- j
port III 1468
Erddruck III 1459.
Erdförderungsmasehine , Bagger
I 2t)G.
Erdfüße, Weichen- und Signal-
leitungen VII :UH4
Erdhaken III 1463, Durchlässe I
III 1163.
Erdleitungen III 1463. Blitzab- !
leiter II 694.
Erdmassenberechnung III 1464,
Vorarbeiten VII a:<ar.
Erdmassentransport III 1468 Roll-
bahnen VI 2801.
Erdtransportwagen III 1471.
Erdwälle, Schnee- und Lawinen-
s> hutzanlagen VI 2947.
Eid walzen III 1474.
Erforderniszüge III 1474.
Erfurt-Hof-Eger Eisenbahn III
1474.
Ergänzungsbillet, Ausgleichungs-
billet I 179.
Ergiinzungszüge III 1474.
Ergastiria- (Laurion-j Eisenbahn
III 1174.
Erhards Schiober, Dampfschieber
II 923
Erieson III 1475, Schwedische E.
VI 2960.
Erlaubnisscheine III 1476.
Kmia f; igte Billets, s. Fahrpreis-
ermaiHgungen.
Ermsthalbahn (Urach-Melzingen)
IU 1476
Erueueniugsfonds III 1475.
Ersatzpflicht der Eisenbahneu für
Verlust oder Beschädigung eines
Guts. s. Haftpflicht aus dem
Frachtgeschäft.
Ersatzstiicke III 1476.
Erschütterungskegel, Tunnelbau ;
VII iiLL
Krsparnisprnmien III 1476, Prä-
mien VI •-'•'.!> 1.
Ertnig.>berechiiuug einer Bahn-
linie, Bauwürdigkeit geplanter j
E. I 323 Vorarbeiten Vll &m '
Ertragsgarantie III 1480.
Ertragspräniien, Prämien VI 2693
Ertragsteuer, Besteuerung I 476.
Erwerbsteuer, Besteuerung I 476.
Erzherzog Albrecht - Bahn , Al-
brecht-Bahn I 92.
Erztransportwagen III 1482.
Escher III 1484.
Essen-Lönnigen TU 1486.
Est, Beige 111 1485, Grand Cen-
tral Beige IV 1845.
Etagewagen III 1485, Borsten Vieh-
wagen II 673 Gänsetransport-
wagen IV 1750 Personenwagen
VI 2621.
Etat. Bauanschlag I 306 Betriebs-
etat 11 496.
Etzel III 1485, Brennerbahn II
731 Schweizerische Centraibahn
VI 2970.
Etzweilen-Schaffhausen , Schwei-
zerische Nordostbahn VI 2991.
Europa, Entwicklung der Eisen-
bahnen der Erde III 1451.
Eutin-LübeckerEisenbahnIII1487.
Evans III 1487.
Even (Eveniug) III 1488.
Evener, s. Even.
Evolutfedern, Federn IV 1558.
Excenter III 1488, Steuerungen
VII .Hilf..
Exceuterbügel, Excenter III 1488.
Excenterkreis, Excenter III 1488.
Exeenterring, Excenter III 1488
Schmiervorrichtungen VI 2925.
Excenterstange, Excenter III 1488.
Excentricität, Excenter III 1488.
Excentrik, Excenter III 1488.
Excentrisehe Scheibe , Excenter
III 1488.
Excentrischer Schienenstoß III
1488.
Exekution in Eisenbahnen, Zwangs-
vollstreckung VII 3627.
Exhaustor, Blasrohr II 583.
Exkursionszüge III 1488.
Expansion, Dampf II 836 Darapf-
.trbeit II 838 Dampfmaschine
II 905, 915 Indikator IV 2044
Steuerungen Vll 3114
Expansionsmaschinen, Dampfma-
schine II 899.
Expansionsschieber , Dampfschie-
ber II 924.
Expedienten (Expeditoreuj, Expe-
ditionsdienst III 1488.
Expedition III 1488; s. a. Abferti-
gung.
Expeditionsbureau III 1488.
Expeditionsdienst III 1488, Sta-
tionsdienst VI 3080.
Expeditionsfrist III 14*9, Liefer-
zeit V 2252.
Expeditioiisgebühren III 1489,
Gütertarife IV 1904.
Expeditionspersonal III 1489.
Expeditionsstempel . Fracbtrecht
IV 1032 Güterabfertigung IV
1887.
Expeditionszeiten III 1490.
Explodierbaro Gegenstände III
1491, Bedingungsweise zur Be-
förderung zugelassene Gegen-
stände 1 343.
j Explosionen , Dampfkesselexplo-
sionen II 886.
Explosionskegel, Tunnelbau VII
| Explosionssignal (Knallsignal),
Bahnzustandssignale I 295.
: Exporttarife. Ausfuhrtarife 1 178.
Expreucompagnien III 1501.
Expreügutbeförderung III 1501.
Expreßzüge, Personenzüge V 1 2644.
Expropriat ionsrecht, Enteignungs-
recht UI 1427.
Expropriationsverfahren. Enteig-
nnngsrecht III 1434.
Exter III 1505.
Exters Bremse, Bremsen II 703.
Extrafahrten. Sonderziige VI 3032.
Extraordinarienbuch (Nebenge-
bührenbuch), Güterabfertigung
IV 1891.
Extrazüge, Sonderzüge VI 3032
Eystrup-Hoya, Hoyaer E. IV 2041.
F.
Fabriksbahnen (Schleppbahnen |
III 1606, Industriebahnen IV
2047 Privatauschlußgleise VI
2710.
Fach Werks bogen III 1505, Bogen-
und Hängebrücken (Theorie) II
652.
Fachwerksbrücke III 1503, Eisen-
brücken III 1321.
Fachwerkspfeiler III 1505, nolz-
brücken IV 2027 Pfeiler VI
2653 Viadukte VII -W.7
Fach werksträger III 1506, Eisen-
brücken III 1321.
Fackeln III 1505, Beleiichtungs-
apparate I 421.
Faconeisen III 1506.
Fächergleise III 1506.
Fähranstalten , Trajektanstalten
VII 3213.
Fällungsmittel, Speisewasser VI
3063.
Fahrbahn, Bahn I 210.
Fahrbahn der Brücke III 1600.
Eisenbrücken III 1334 Holz-
brücken IV 2029 Querkonstruk-
tionen der Brücken VI 2727.
Fahrbare Kräne, Kräne V 2145,
2148.
Fahrbericht (StundenpaL) Iii 1600.
Fahrbetriebsmittel, Betriebsmittel
II 618; s. a. Lokomotive, Ten-
der, Wagen.
Kahrbureau III 1507.
Fährdienst III 1509, Lokomotiv-
1 fahrdienst V 2325 Zugförde-
l rungsdienst Vll 3589 Zugper-
sonal VII ai'.or,
i Fahrdienstgebühren III 1509.
I Fahrgelderstattung. Fahrpreiser-
stattimg IV 1537.
i Fahrgeschwindigkeit III 1509, Lo-
kalbahnen V 2262 Schmalspur-
bahnen VI 2914 Zahnradbahueu
Vll 3569.
231*
3650
Fahrgescbwindigkeitemesser IV
1617.
Fahrkarte, s. Billet.
Fahrordnung IV 1624; s. auch
Fahrplan.
Fahrpark IV 1624; s. auch Fahr-
betriebsmittel.
Fahrpersonal, Fahrdienst III 1509
Lokomotivfahrdieust V 2330
Zugpersonal VII 3606.
Fahrplan IV 1624, Dienstfahr-
pläne III 1026 Zugförderungs-
dienst VII 369«.
Fahrplanbücher, Fahrplan IV 1525
Kursbücher V 2203.
Fabrplankonfereuzen, Fahrplan IV
152«.
Fahrplanperioden, Fahrplan IV
1525.
Fahrpreisberechnung , Personen-
tarife V 3602.
Fahrpreisermäßigungen IV 1531,
Abonnementbulets 1 24 Arbeiter-
billets I 141 Badefahrkarten I
202 Fahrscheinhefte IV 1538
Kindorbeförderung V 2113 Mili-
tärbeforderung V 2404 Personeu-
tarife V 2603 Regiekarte VI
2773 Schülerkarten VI 2957
Sonnta^fabrkarteu VI 3034;
s. a. Abonnenientsbillets.
Fahrprciserstattung IV 1537.
Fahrrapport, Fahrbericht III 1506
Fahrscheine IV 1538; s. auch
Billet.
Fahrscheinhefte IV 1538.
Fahrsigual IV 1638.
Fahrtrichtung der Züge IV 1638,
Zugrichtung VII 3«o7.
Fahrtunterbrechung IV 1538, Per-
sonenbeförderung V 2G01.
Fahrturuus IV 1640, Dienstein-
teilung III 1017 Diensttafel III
1049 Lokoniotivfahrdienst V
2332 Zugförderungsdienst VTI
3592.
Fahrverbot IV 1640.
Fahrzeit IV 1540
Fahrzeugbeförderung IV 1644.
Fairbairn IV 1548%
Fairbairns Kran. Kräne V 2145.
Fairlie- Lokomotive IV 1549, Dop-
pellokoinotiven III 1083.
Falkenstein IV 1549.
Falschdeklaration, Deklaration II
950, Fracht recht IV 1632
Frachtrecht internationales IV
1652 Konventionalstrafe V 2138.
Faltenbalg (Soufl'let), Personen-
wagen Vi 2629.
Falzung IV 1649
Fanginstrumente IV 154;», Boden-
untersuchung II «36.
Fangspitzen, Blitzableiter II 594.
Fangdamm IV 1549, Gründung IV
1877.
Farbenblindheit IV 1649.
Farbsehroiber , Morsetelegraph V
2427 Stationstelegraphen VI
3084.
Farge- Vegesacker Eisenbahn IV
15Ö2.
Faschinen IV 1552.
Fastage. Emballage III 1410.
Fastow-Eisenbahn IV 1563.
Favre IV 1553.
Fechts Luftsauger, Personenwagen
VI 2634.
i Federaufhängung (Federgehänge)
IV 1653, Güterwagen IV 1949
Personenwagen VI 2627.
I Federauge, Federn IV 1560.
j Federbalancier , Balancier I 296.
j Federbarometer IV 1557, Baro-
meter I 303 Höhenmessungen
IV 2017.
Federblatt, Federn IV 1558.
Federbock (Federstütze), Federauf-
hängung IV 1566.
I Federbolzen, Federn IV 1560.
Federbremse, Bremsen II 697.
Federbügel, Federn IV 1560.
Federbund, Federn IV 1560.
Federglühöfen IV 1557.
Federherzstück, Weichen VII 3467
Federtaschen IV 155«.
Federmanometer , Manometer V
237«.
Federn IV 1567.
Federprobiermaschine IV 1561.
Federscblußvorrichtung , Stations-
telegraphen VI 3088.
Federschmiede, Werkstätten VII
3501.
Federsprengung, Federn IV 1559.
Federstift, Federn IV 1559.
Federung IV lößl.
Feder und Nut, Federung IV
1661.
Federviehwagen , Gänsetransport-
Wageu IV 1750.
Feder wageu IV 1661, Sicherheits-
ventile VI 3015.
Fehlende und überzählige Gepäck-
stücke und Güter IV 1661,
Überzählige Gepäckstücke und
Güter VII 32so
Fehlinstradierung, s. Fehlleitung.
Fehlkartierung IV 1562.
Fehlleitung IV 15«2, Verschleppung
VII 3357.
Fehring - Fürstenfelder Lokalbahn
IV 1662.
Feilen IV 15«2.
Feilmaschine (Shapingmaschiue),
Hobelmaschinen IV 2009.
Feinkorn*M?en IV 1563, Eisen und
Stahl III 1351.
Feldabahn IV 1563, Münchener
Lokalbahn- Aktiengesellschaft V
2432.
Feldbahnen IV 1564.
Feldeisenbahueti militärische IV
1573.
p'eldeisenbahnwesen IV 1673.
Feldmesser IV 1574.
Feldreservoirs IV 1579.
Felgenkranz IV 1580, Räder VI
2742.
Fells Bergbahn IV 1580, Mont
Cenis-Biihu V 2424.
Felsarbciten IV 1580.
Ferdinands-Nordbahn, Kaiser Fer-
dinands-Nordbahn V 2085.
Fernleitung, Stationstelegraphen
VI 8088.
Fernsignale, Signalwesen VI 3026.
Fernsperrwerke, Blockeinrichtun-
gen II 697.
Fernsprecheinrichtungen IV 1581,
Streckentelegraphen VII 3143
FesteAchsen, Drehgestelle 1 1 1 1 106.
Fest« Flächenlager, Eisenbrücken
III 1329.
Fester Radstand, Radstand VI 2738.
FesterStoß. Stoßschwellen VII 3136.
Festigkeit, Elasticität und Festig-
keit III 1372.
Festiniog-Bahn IV 1585.
Festnehmungskarte rV 1586.
Festpunkte, s. Fixpunkte.
Feststehende Signale , Bahnzu-
standssignale 1 287 Signalwesen
VI 3025.
Festtage IV 1586, Erpeditions-
zeiten III 1490 Lieferzeit V 2252.
Fettgas (Olgas), Beleuchtung der
Eisenbahnwagen 1 412 Gas-
anstalten IV 1764.
Feuerbox IV 1586, Dampfkessel
II 862.
Feuerbüchse, s. Feuerbox.
Feuerfeste Materialien IV 15S6,
Chamottesteine II 811.
Feuergefährliche Güter, Bedin-
gungsweise zur Beförderung zu-
gelassene Gegenstände I 343
Feuerkiste, Dampfkessel II 8«-.»
Feuerkiste äußere (Feuerbüch<-
mantel), Dampfkessel II 8«2.
Feuerkiste innere. Dampfkessel n
862 Feuerbox IV 158«
Feuerlinie, Dampfkessel II *60.
Feuerlösi'ligerätc. Feuerpolizei IV
1589.
Feuerlose Lokomotiven IV 1587.
Feuerlose Lokomotivkessel, Dampf-
kessel II 866.
Feuermaun (Heizer), Lokomotiv-
fahrdienst V 2325 Zugförde-
rungsdienst VII 3590.
Feuerpolizei IV 1589.
Feuerrayon der Bahn, Anlieger-
bauten I 127 Feuerpolizei IV
1589.
Feuerröhren IV 1592, Dampfkessel
II 860.
Feuerthür IV 1594.
Feuerversicherung IV 1694, Brand-
schadenversicherung 11 677.
Feuerzüge IV 1594.
Fields Röhrenkessel. Dampfkessel
11 862.
Figurentelegraph IV 1594.
Filderbahn IV 1594.
Fillunger IV 1595
Filter IV 1595. Speise wasser VI
3055 Wasserstationen VII 344*>
Filzringe, Achslager I 67.
Fink (Albert) IV 1596, Pool VI
2675.
Fink (Pius) IV 1597.
Fi un ländische Eisenbahnen I V 1 597
Firebox, s. Feuerbox.
Firma IV 1599.
Firnisküche, Werkstätten V113602.
MM
Firste, Tunnelbau VII a2UL
Firstenbau, Tunnelbau VII 32M.
Firststollen, Tunnelbau VII 321k
Fischbachthalbahn (Saarbrücker
Eisenbahn), Preußische E. VI
2697.
Fischbauchschienen IV 1699.
Fischbauchträger IV 1599, Eisen-
brücken III 1325.
Fischhausen - Palmnicken , Ost-
preußische Südbahn V 2576.
Fischtransport IV 1599.
Fischtransportwagen IV 1600.
Fisk IV 1601.
Fixierungsplättchen IV 1601, Ober-
bau V 2506.
Fixpunkte IV 1601, Höhentafeln
IV 2018.
Flaehat IV 1601.
Flachats Bergbahnsystem IV 1602.
Flacheisen IV 1602.
Flachlandbahn IV 1602, Neigungs-
verhältnis V 2443.
Flacbrasen IV 1602, Böschungen
II 644.
Flachschieber, Dampfschieber II
920.
Flachschienen IV 1002.
Flachstellen der Radlaufflächen IV
1602.
Flachenlager I V1602, Eisenbrücken
1329.
Flächenmessungen (Flächenrech-
nungen) IV 1602.
Flagman, Zugpersonal VII 3607
l-'lainuiöfen , Schmieden VI 2917.
Flammrohre IV 1606, Dampf-
kessel II 860.
Flammrohrkessel, Dampfkessel II
861.
Flandre occidentale IV 1607.
Flandrisches Eisenbahnnetz, Bel-
gische Staatsbahnen 1 444.
Flaschenzügc IV 1607.
Flechtwerke IV 1611.
Fleehtzäune, Böschungen II 644
Flecht werke IV 1611.
Fleck IV 1612.
Fleischtransportwagen IV 1612.
Flensburg- Husum -Tönninger Ei-
senbahngesellschaft, Schleswig -
sche E. VI 2902.
Flensburg - Kappeln , Kreiseisen-
bahn Hensburg-Kappeln V2158.
Fliegende Gleise, Feldbahnen IV
1664.
Flöhathalbahn (Flöha - Reitzen-
hain), Sächsische E. VI 2841.
Flügel (Flügelmauer) IV 1616,
Durchlässe III 1167.
Flügelbahn , Bahnabzweigung I
211 Zweigbahn VII 2S22.
Flügelfänger IV 1615.
Flügelschienen I Knieschienen),
liornschienen IV 2041, Kreu-
zungen V 2163.
Flügelsignal IV 1615.
Flügelsignalkontakt, Quecksilber-
kontakte VI 2726.
Flügeltelegraph IV 1615.
Flüssigkeitsmanometer , Mano-
meter V 2376.
Flußeisen, Eisen und Stahl III
1363.
Flußmetallschienen (Flußstahl-
schienen) IV 1615, Schienen-
erzeugung VI 2881.
Flußstahlräder, Räder VI 2742.
Fördergerüste, Gerüste IV 1805.
Formale Tarifeinheit, Gütertarife
IV 1913.
Formeisen, Faconeisen III 1506.
Formosa, Asien I 160.
Formular IV 1616.
Förth Bridge Company IV 1615.
Fournier IV 1616.
Fracht IV 1616.
Frachtablenkung, Ablenkung der
Transporte von Gütern I 8
Verschleppung VII SSfiL
Frachtagent jn IV 1619; s. auch
Agenten.
Frachtanteil IV 1619, Anteils -
tabelle I 134.
Frachtaufgabe, s. Frachtenaufgabe.
Frachtausfall IV 1619.
Frachtbegünstigungen, s. Fracht-
ermäßigungen.
Frachtberechnung, Fracht IV 1616.
Frachtberichtigung IV 1619.
Frachtbrief IV 1619.
Frachtbriefabstemplung, Abstemp-
lung des Frachtbriefs I 50.
Frachtbriefadresse, Adresse einer
Sendung I 80.
Frachtbriefausfüllung IV 1624.
Frachtbriefauslösung IV 1624.
Frachtbriefaussteller IV 1624.
Frachtbriefblankett, Frachtbrief
IV 1619.
Frachtbriefdupllkatbuch IV 1624.
I Frachtbriefformular, Frachtbrief
IV 1619.
Frachtbriefnote IV 16?4.
Frachtbriefstempel IV 1624.
Frachtdisparitäten IV 1624, Güter-
tarife IV 1906.
Frachtenabgabe, Ablieferung des
Guts I 10 Güterabfertigung IV
1889.
Frachtenaufgabe, Aufliefern 1 165,
Güterabfertigung IV 1886.
Frachtenstundung IV 1624.
Frachtermäßigungen IV 1627,
Boniiikationen II 671 Güter-
tarife IV 1906.
Frachterstattung IV 1627.
Frachtfreie Beförderung IV 1628.
Frachtführer IV 1629.
Frachtgebühren, Fracht IV 1616.
Frachtgebührenkreditierung,
Frachtenstundung IV 1624.
Frachtgeld, Fracht IV 1616.
Frachtgeschäft IV 1629.
Frachtgut IV 1629.
Frachtguttarife IV 1629, Güter-
tarife IV 1903.
Frachthinterziehung IV 1629.
Frachtkarte IV 1630, Dekartie-
rung II 949.
Frachtkartenquittungsbuch IV
1632.
Frachtkontrakt, Frachtvertrag IV
1665.
Frachtmagazin, Güterschuppen IV
1898.
Frachtrabatt IV 1632, Bonifikatio-
nen II 671 Gütertarife IV 1906.
Frachtrecht IV 1632.
Fracht recht internati onalesl V 1 652.
Frachtreklamation IV 1665.
Frachtrepartition IV 1665.
Frachtrückvergütung, Frachter-
stattung IV 1627.
Frachtsatz IV 1665.
Frachtsendung, Frachtgut IV 1629.
Frachtsteuer, Transportsteuer VII
3228.
Frachtrestenbuch , Güterabferti-
gung IV 1892.
Frachtstundungsbuch, Güterabfer-
tigung IV 1891.
Frachtvergünstigung, s. Fracht-
ermäßigung.
Frachtverkürzung, Frachthinter-
ziehung IV 1629.
Frachtverschleppung, Verschlep-
pung VII 3357.
Frachtvertrag IV 1665.
Frachtwagen, Güterwagen IV 1945.
Frachtzahlung. Fracht IV 1616
Frankatur IV 1676.
Frachtzüge, Güterzüge IV 1962.
Frachtzuschlag (Konventional-
strafe) IV 1666, Konventional-
strafe V 2138.
Fraismaschine IV 1666.
Frais Werkzeuge, Fraismaschine IV
1667.
Frames IV 1676.
Francke, Preußische E. VI 2696.
Franco- Suisse-Bahn, Jura-Sim-
plon-Bahn V 2083.
Frankatur IV 1676.
Frankaturbuch IV 1677, Güter-
abfertigung IV 1891.
Frankaturdeposit IV 1678.
Frankaturdepositenbuch , Güter-
abfertigung IV 1891.
Frankaturfracht , Frankatur IV
1676.
Frankaturnot« IV 1678.
Frankaturnotenbuch, Güterabfer-
tigung IV 1891.
Frankaturzettel, Frankaturnote IV
1678.
Frankaturzwang IV 1678.
Frankfurt a. M. -Hanauer Eisen-
bahn IV 1678.
Frankfurt-Bebraer Bahn (ehemals
Bebra-Hanauer E.), Preußische
E. VI 2996.
Frankfurter Gütereisenbahn IV
1678.
Frankfurter Verbindungsbahn IV
1678.
Frankfurter Waldbahn IV 1679.
Frankfurt-Offenbacher Eisenbahn
IV 1679.
Französische Eisenbahnen IV 1680.
Französische Lokalbahnen I V 1697.
Französische Nordbahn IV 1700.
Französische Ostbahn IV 1705.
Französische Schmalspurbahnen,
Französische Lokalbahnen IV
1700.
y Google
3652
Französische Staatsbahnen IV1709.
Französische Südbahn IV 1711.
Französische Westbahn IV 1713.
Französisch-Indien, Asien I 169
Französische E. IV 1685, 1692.
Franzosen, Aktienhandel I 91.
Frauen (Verwendung im Eisen-
bahndienst) IV 1718.
Frauencoupes IV 1719.
Frauenfeld- Wyler Stiaßenbahn IV
17-Jo.
Frei aufliegende Balken (Theorie)
IV 1720.
Freibrief, Charter II 812.
Freiburg-Altbreisacher Eisenbahn,
Badisihe Staatseisenbahnen I
203.
Freie Bahn IV 1732.
Freie Lenkachsen, Güterwagen
IV 1950 Lenkachsen V 2240
2242 Personenwagen VI 2625.
Freifahrt, Freikarten IV 1732.
Freigepäck IV 1732.
Freigewicht, Freigepäck IV 1732
Gepäcktarife IV 1794.
Freikarten IV 1732.
Freiliegender (schwebender) Schie-
nenstoß, Oberbau V 2506.
Freinont IV 1740.
Friedmanns Dampfstrahlpumpe,
Dampstrahlpumpeu II 926.
Friedrich Franz-Eisenbahn, Meck-
lenburgische Friedrich Franz-E.
V 238G.
Friedrichrodaer Eisenbahn IV 1741.
Friesen IV 1741.
Friktionsbremse, Bremsen II 627.
Frischen IV 1741.
Fühlbare Signale, Signalwesen VI
3025.
Fühlhebel, Streckenkontakte VII
3140
Führerhaus, Lokomotivfahrerhaus
V 2332.
Ftihrerstand, Lokomotivfübrerhaus
V 2332.
Führungslineale. Kreuzkopf V2161.
Führung.srolleu für Drahtieitungen
IV 1741, Weichen- und Signal-
leitungen VII 3484.
Fü Hoffnungen, Tender VII 3185
Füllschale IV 1741, Dampfkessel
II 864.
Füllschalenventil, Dampfkessel II
864.
Fülltrichter IV 1741.
Füllvase. Füllschale IV 1741.
Fünen'sche Eisenbahn, Dänische
E. II *35.
Fünfkirehen-Barcser Eisenbahn IV
1741
Fünfnadeltelegraph , Elektricität
III 1378 Nadellelegrapben V
2440.
Fürstenfeld-Hart berger Lokalbahn
IV 1742.
Fürth - Zirndorfer Eisenbahn,
Münc heuer Lokalbahnaktienge-
"ells.-haft. V 2432.
Fütterung, Viehbeförderung VII
■U73
Fütteningxgebühren IV 1742.
Fuller-Elemente, Elemente galra- I
nische III 1394.
Fundament IV 1742, Gründung |
IV 1875.
Fundamentgrube, Baugrube I 811.
Fundation, Gründung IV 1875.
Fundbureau, Fundgegenstände IV
1742.
Fundgegenstände IV 1742.
Funk IV 1746.
Funkenfänger IV 1747.
Funkensieb IV 1750, Funken-
fänger IV 1747.
Funkensprühen IV 1750, Funken-
fänger IV 1747.
Fusionen, Eisenbahn fusion III
1226.
Fußlaschen, Oberbau V 2509.
Fußplatte eines Schienenpackets
IV 1750.
Fußumschalter, Umschalter VII
3289.
Fußtritte, Güterwagen IV 1952
Personenwagen VI 2627.
Futterbarren IV 1750.
Futtermauer IV 1750, Stütz- und
Futtermauern VII 3144.
Fynje IV 1750.
Gabelstation IV 1750.
Gänsetransportwagen IV 1750.
Gäubahn (Ölten - Solothurn),
Schweizerische Centralbahu VI
2969.
Gaisbergbahn IV 1751.
Galerieblech, Gangblech IV 1754. I
Galeriewagen IV 1752, Personen-
wagen VI 2642 Postwagen VI
2688.
Galizische Carl Ludwig-Bahn IV
1752.
Galizische Transversalbahn. Öster-
reichische Staatsbabnen V 2527.
Gallowav-Kessel, Dampfkessel II
861.
Galvanische Batterien, Batterien
galvanische I 305 Elemente
galvanische III 1394.
Galvanoelektricität , Elektricität
III 1374.
Galvanometer , Meßinstrumente
elektrische V 2389.
Galvanoskop, Elektricität III 1377.
Gangblech IV 1754.
Garantie. Ertragsgarantie III 1480.
Garantierechnungen IV 1754.
Garantierücklaß, Bauvertrag 1 328.
Garantievorschiisse IV 1754.
Garderoben, Gepäckaufbewahrung
IV 1787.
Gasanstalten IV 1754.
Gasbeleuchtung, Beleuchtung I
399 Beleuchtung der Bahnhöfe
I 406 Beleuchtung der Eisen-
bahnwagen 1412 Beleuchtungs-
apparate 1 422.
Gaschwitz - Meuselwilzer Privat-
bahn. Sächsische E. VI 2842.
Gasfackelu, Fackeln* III 1506
Gasheizung, Beheizung der Eisen-
bahnwagen I 369 Beheizung
von Gebäuden I 389.
Gaslokomotive IV 1765.
Gastransportwagen IV 1757.
Gattersäge, Sägen VI 2850.
Gebäudesteuer, Besteuerung I 474.
Gebirge (Stich-, Hack-, Brecb-,
Schußgebirge), Tunnelbau VII
3241.
Gebirgsbahnen VI 1759 Alpen-
bahnen I 93 Neigungsvernält-
nis V 2443 Zahnradbahnen VII
Mi,
Gebirgslokomotiven VI 1759, Lo-
komotive V 2287 Zahnradbahnen
VII SSM.
Gebläse IV 1759.
Gebühren IV 1769.
Gebührenberechnungstabelle IV
1759.
Gebühreniournal , Güterabferti-
gung IV 1892.
Gebührensystem , BetriebsTstem
II 637.
Gedeckte Güterwagen, Güterwagen
IV 1946.
Gedeckter Durchlaß, Durchlässe
III 1160.
Gefälle IV 1760, Neigungsver-
hältnis V 2442.
Gefällsbruch IV 1760.
GefäCmanometer, Manometer V
2376.
Gefäßwagen IV 1761, Gastrans-
portwagen IV 175".
Gefahrbremse, Bremsen II 692.
Gefahrpunkte IV 176.'). Bahnhöfe
I 249 Signalwesen VI 8026.
Gefangenentransport IV 1765
Gefriergründung, Gründung IV
1883 Tunnelbau VII 3245
Gegendampf(Kontradampf), Brem-
sen II 722.
Gegengefällc, Gefälle IV 1760
Gegengewichte an den Treib- uni
Kuppelraden!. Störende Loko-
motivbewegungen VI 1 3132.
Gegenkrümmungen (Kontraboger, i
IV 1766.
Gegenkurbel, Kurbeln V 2201.
Gegenstromdoppelkessel, Dampf-
kessel II 86«.
Gegliederte Träger IV 1766, Eisen-
brütken III 1321.
Geißfuß (Nagelklaue) IV 1766.
Oberbau V 2514.
Gekuppelte Lenkachsen, L-^nk-
achsen V 2241. 2245
Gelatinedynamit, Tunnelbau VII
Gelbgießerci,WerkstättenV 1 1 $50 1
Geldersch - Overyssel'scbe Lokal-
bahnen, Niederländische E V
2457.
Geldsendungen IV 1766.
Gelenkträger , Eisenbrücken III
1319 Gerber-Träger (The-m-
IV 1800.
Gemeindeabgaben (Gemeindeum-
lagen) IV 1767, Besteuerung I
476.
3053
Gemeindebehörden (Zuständigkeit
in Eisenbahnsachen) , Eiseu-
bahnbehörden III 1210.
Gemeinschaftsbahnhöfe, Mitbe-
trieb V 24-21.
Gemeinschaftsbetrieb, Mitbetrieb
V 2416.
GemeinwirtschaftlicheTarifgestal-
tung. Gütertarife IV 1912. 1914.
Gemischter ( Adhäsions- und Zahn-
rad-) Betrieb, Vorarbeiten VII
3393.
Gemischtes Tarifsvstem. Güter-
tarife IV 1U13.
Gemischte Züge IV 1768.
<ie neigte Kbencn IV 1768.
Generalbureau IV 1768.
Generaldirektion IV 1768, Ad-
ministration I 73.
Generaldirektor IV 1768, General-
direktion IV 1768.
Generalinspektion IV 1769, Auf-
sichtsbehörden I 168.
Generalinspektor IV 1769, Auf-
sichtsbehörden I 169.
Generalkosten IV 1769.
General Time Convention IV 1769.
Generalversammlung, Aktien I 90.
Generoller Kostenanschlag, Kosten-
anschlag V 2140 Vorarbeiten
VII
Generelle Vorarbeiten (Vorpro-
jekte), Vorarbeiten VII 3384.
G-neroso-Bahn IV 1769.
(ienf-Annemas.se, Schweilerische
E. VI 2980.
Genf-Vcyrier Eisenbahn IV 1769. 1
Gent-Düukirchener Eisenbahn IV
1769.
Gent -Eecloo -Brügger Eisenbahn
IV 1770.
Gent -Terneuzen -Eisenbahn IV
1770.
Geographie der Eisenbahnen, s.
Eisenbahn geograp hie.
Georgs-Marienhütte- Eisenbahn IV
1770
Gepark IV 1771.
Gepäckabfertigung IV 1776.
Gepäckablieferling, Gepäckabfer- |
tigung IV 1783.
Gepäckaufbewahrung IV 1787. ;
Gepäckaufgabe, Gepäck IV 1772'
Gepäckabfertigung IV 1777 Ge-
päckruuuie IV 1790,
Gepäckausfolgung, Gepäckabferti-
gung IV 1783 Gepäckräume IV
1 793.
Gepäckbeiwagen, Beiwagen I 389.
Gepaekbezettlung. Bezettlung II
ö55.
Gepäckempfangsschein , Gepäck- i
Abfertigung IV 17*1.
Gepäckexpedition IV 1788, Gepäck-
abfertigung IV 1783.
Gepäckhallen, s. Gepackräume.
Gepäckhalter IV 1788, Personen-
wagen VI 2639.
Gepäckkarren IV 1788.
Gepäckkörbt?, s. Gepäckhalter.
Gepackkondukteur , s. Gepäck-
s. luilTüer.
Gepäckräume IV 1790.
Gepäckrevision IV 1793, Zollver-
fahren VII a&82.
Gepäckschaffner IV 1794, Gepäck-
abfertigung IV 1783 Schaffner
VI 2871.
Gepäckschalter, Gepäckräume IV
1793.
Gepäckschein, Gepäckabfertigung
IV 1779.
Gepäcktarife IV 1794.
Gepäcktische, Gepäckräume IV
1791.
Gepäckträger IV 1795.
Gepäcktunnel IV 1796.
Gepäckverkehr (Statistik) IV 1797.
Gepäckverzollung, Zollverfahrun
VII 3582.
Gepäckwagen (Dienst- , Pack-,
Packmeister-, Schaffner wagen)
IV 1797.
Gepäckzeigerwage (Neigungs-
wage). Bruckenwagen II 768.
Gerad füll rungsd ruck, Dampfma-
schine II 'JüO.
Gerber-Trager (Theorie) IV 1800,
Eisenbrucken III 1319, 1326.
Gerichtstand in Eisenbahnsachen,
Eisenbahngerichtsstand II 1 1231.
Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn
IV 1803.
Gerstner IV 1S03.
Gern st brücken (Trrstleworks), Via-
dukte VII 33«:*»
Gerüste IV 1804, Lehrgerüste V
•2226 Tunnelbau VII 3256
Gerüstwagen IV 1805.
Gerwig IV 1806.
Geschäftsberichte IV 1807.
Geschichte der Eisenbahnen , s.
Eisenbahng-'schichte.
Geschmiedete Kadscheiben, Bäder
VI 2745.
(ieschütztransportwa^eii , Kano-
nent räuspert wagen V 2101.
Geschwindigkeitsmesser, Fahrge-
schwindigkeitsmesser IV 1517.
Gesehwinduivellement , Vorarbei-
ten VII 3386.
Gesetzgebung, s. Eisenbahngesetz-
gebung.
Gespärre. Tunnelbau VII 3249.
Gespinnste IV 18' »7.
Gestänge , Kraftübertragung V
2150.
Gestängeleitungen, Weichen- und
Signalleitungen VII 3484
Gesteinsbohrmaschinen , Bohrma-
schinen II 667 Brandts Ge-
steinsbohrmaschine II 677 Bur-
leighs Gesteinsbohrmaschine II
791.
Getreideelevator, Elevator III 1397.
Getreidetransporte IV 1807.
Getriebezimmerung , Tunnelbau
VII 32ÜL
Gewebe IV 1809.
Gewerbesteuer, Besteuerung I 475.
Gewichtsabgang. Gewicbtsraangel
IV 1810 Thatbestaudsaufnahme
VII 3194.
Gewichtsangabe IV 1809.
Gewichtsbremsen, Bremsen II 702.
Gewiohtsermittelung, Abwäge I 52
Wägegeld VII a-io«
GewiebtskontroUe IV 1810.
Gewichtsmangel IV 1810.
Gewichtstarif IV 1811.
Gewichtsverlust, Gewichtsmangel
IV 1810.
Gewichtszuschlag IV 1811.
Gewölbe IV 1811, Durchlässe III
1163 Gewölbetheorie IV 1812
Steinböcken VI am. Viadukte
VII 3365.
Gewölbeabdeeknng, Abdeckung von
Gewölben I 3 Durchlässe III
1165 Steinbrücken VI anaw
Gewölbeausrüstung , Lehrgerüste
V 2229.
Gewölbetheorie IV 1812.
Gewölbte Durchlässe, Durchlässe
III 1163.
Ghega IV 1821.
Gießbachbahn , Ausweichvorrich-
tung für Seilbahnen I 194
Schweizerische E. VI 2981.
Gießen IV 1822.
Gießen der Schienenblöcke, Schie-
nenerzeugung VI 2X82.
Gießerei, Werkstätten VTI 3501 .
Giffards Dampfs« rablpumpe.
Dainpfstrablpumpen II 926.
Giovibihn IV 1822.
Gips IV 1823.
Girards Gleitbahn, Gleitbahnen
IV 18H6
Gisela-Bahn IV 1823.
Gitterbrücken IV 1823, Eisen-
brücken III 1321.
Gitterschieber , Danipfschieber I
923.
Gitterstab IV 1823, Eisenbrücken
III 1321.
Gitterträger IV 1823, Eisenbrücken
III 1821 Gitterbrücken IV 1823
Gitter- und Fach werk shogen, Bö-
nen- und Hängebrücken! Theorie)
II 652 Eisenbrücken III 1327.
Gitter- und Fachwerksträger, Ei-
senbrücken III 1321 Fachwerks-
fräger III 1605 Frei aufliegende
Balken (Theorie) IV 1724.
Gläubigervertretung IV 1824.
GlarnerEisenbahn( Weesen-Glarus),
Vereinigte Schweizerbahnen VTI
3345.
Glarus - Lintthal, Schweizerische
Nordost bahn VI 2991.
Glas IV 1825.
Glasgow and South Western
Kailway IV 1825.
Glasow - Berlincheuer Eisenbahn,
Bachstein'sche Sekundärbahnen
l 201.
Glattthalbahn, Vereinigte Schwei-
zer Bahnen VII :i.'U.v
Glauchau-Wurzen, Sächsische E.
VI 2841.
Gleichgewichtsstörungen bei Erd-
bauten IV 1826
Gleis IV 1828. Bahnhöfe I 248
Oberbau V 2509.
Gleisanlagen s. Gleis.
3ÖM
Gleisbrücke, Schiebebühnen VI
2872.
Gleisdorf-Weiz IV 1829.
Gleiscntfernung IV 1829.
Gleisheber IV 1829.
Gleisjoche, Feldbahnen IV 1665.
GleisWren IV 1830, Schiebe-
bühnen VI 2871.
Gleiskreuzung, Kreuzungen V 2102.
Gleiskreuzungsweiche (Kreuzungs-
weiche). Englische Weiche III
1424 Weichen VII 3467, 347-.»
Gleislegen (Legen des Oberbaues),
Oberbau V 2511.
Gleisplan IV 1831.
Gleissnerren IV 1831. Weichen-
schloß VII 347«.
Gleisverbiudung IV 1832, Dreh-
schcibeu III 1115 .Schiebebühnen
VI 2871 Weichen VII H45fi
Gleis verschlingung IV 1835.
Gleitbahnen IV 1835.
Gleitfläche IV 1836.
Gleitkontakt, Kontakte V 2137.
Gleitlager IV 1836, Eisenbrücken
III 1329.
Gleitlineale, Kreuzkopf V 2161.
Gleitmodul, Elasticitätsmodul III
1372.
Gleit platten. Weichen VII 3464.
Gleitstühle IV 1836, Weichen VII
S4fi4
Glion-Rochers de Nave, Territet-
Montreux-Glion VII 3189. «192
G loc k en Ii n ie , .Sinti onstelegraphen
VI 3087.
Glockensäule IV 1836, Durchlau-
fende Liniensignale III 1169.
Glockenschlagwerk I V1836. Durch-
laufende Liniensignale III 1169.
Glockensignal IV 1836, Darapf-
läutewerke 1 1 8U4 Durchlaufende
Liniensignale III 1169 Station»-
glockc VI 3081.
Glorine IV 1836
Glückstadt-Elmshorner Eisenbahn,
Schleswig-holsteinische Marsch-
hahn VI 2901.
Glühlampe, Beleuchtungsapparate
1 427.
Glühöfen, Schmieden VI 2917.
Gnoien - Teterower Eisenbahn,
Mecklenburgische Friedrich
Franz-E. V 2387.
Göluitzthalbahn IV 1837.
Gößnitz -Gera, Sächsische E. VI
2840.
Goldbeck -Giesenslager Nebenbahn
IV 1837.
Goliathschiene IV 1837.
Goochs Coulissensteuerung, .Steue-
rungen VII 3121 3125, 312*.
Gotha - Ohrdrufer Eisenbahn I V
1837.
Gotteszell -Viechtach IV 1837.
Gotthardbahn IV 1837, Esehcr III
1484 Favre IV 1553 Hellwag IV
19;>8 Schweizerische E. VI 2976
Zingg VII äöJLL
Gotthardtunnel IV 1842.
Gould IV 1844
Gourdin IV 1815.
Gradientenzeiger, Neigungszeiger
V 2446.
Gräben IV 1845, Einschnittsgräben
III 1191 Entwässerungen III
1447 Hintergrabcn IV 2007 Ma-
terialgräben V 2382.
Gräben mit Seitenaufwurf, Ein-
friedigung der Bahn III 1185.
Grand Central, Französische E.
IV 1682 Paris -Lvon- Mittel-
meer-Bahn V 2578 Paris-Or-
leans-Bahn V 2683.
Grand Central Beige IV 1845.
Grandis IV 1846.
Grand Louxcrabourg, Luxembur-
gische E. V 2366.
Grand Trunk Railwav of Canada
IV 1846.
Orangem IV 1847.
Grant IV 1847.
Gran- und Eipelthalbahn, Oster-
reichisch-ungarische Staatseisen-
bahngesellschaft V 2570.
Graphischer Fahrplan, Fahrplan
IV 1525.
Graz- Köflacher Eisenbahn- und
Bergbaugesellschaft IV 1847,
Österreichische Südbahn V2662.
Great Eastern Railwav IV 1848.
Greatheads Tunnelschild, Tunnel-
bau VU 3238
Great Indian Peninsula Railwav
IV 1849.
Great Northern of Ireland IV
1850.
Great Northern Railwav IV 1849.
Great North of Scotland IV 1850.
Great Southern and Western of
Ireland IV 1850.
Great Western Railwav IV 1851.
Greifer, Seilbahnen VI 3003.
Greiferwagen, Seilbahnen VI 3003.
Greiz - Brunn, Sächsische E. VI
2840.
Grenzstationen IV 1853.
Griechische Eisenbahnen IV 1853.
Grierson IV 1855.
Grjasi-Zarizyner Bahn IV 1856.
Groll IV 18*56.
Groninger Lokalbahngesellschaft,
Niederländische E. V 2467.
Groß IV 1*66.
Großbritanniens und Irlands Eisen-
bahnen IV 1856.
Große luxemburgische Eisenbahn-
gesellschaft, Belgische Staats-
bahnen 1 444.
Großenhain - Priestewitz, Sächsi-
sche E. VI 2841.
Große russische Eisenbahngesell-
schaft IV 1870, Russische E. VI
2815.
Großkessel, Dampfkessel II 861.
Groß Kikinda-Groß Becskerek IV
1875.
Groß Prießen - Loschowitz -Wern-
stadt-Auscba IV 1875, Öster-
reichische Nordwestbahn V 2551.
Großwardein - Belenves - Vaskoher
Lokalbahn IV 1875.
Großwardein-Esseg, Alföld-Fiume-
E. I 92.
Grubenlampen, Tunnelbau VII
3259
Gründung IV 1875, Luftdruck -
gründung V 2361.
Gründung von Eisenbahnen, Eisen-
bahngründung III 1237.
Grti tsehalp-M ürren, Schwei zerisch t?
E. VI 2981.
Grtittefien IV 1883.
Grundbücher, Eisenbahnbücher
III 1218.
Grundeinlösung, Grunderwerb IV
1883.
Grunderwerb IV 1883.
Gniudfangdämme IV 1886. Grün-
dung IV 1878
Grundgeschwindigkeit , Fahrge-
schwindigkeit III 1510
(irundreifen, Felgenkranz IV 15n>
Grundsteuer, Besteuerung I 474.
Gruppenheizung, Beheizung d*r
Eisenbahnwagen I 380.
Gruppenschläger (Pulssehlägi-n.
Durchlaufende Liniensignale III
1169.
Gruppeiitarife, Gütertarife IV 1906.
Guatemala, Amerika I 110.
Gümlingen • Langnau, Bernische
Staatsbahn I 467.
Güns-Steinamanger IV 188i>.
Gürtelbahn IV 1*86.
Güstrow - Bützower Eisenbahn,
Mecklenburgische Friedrich
Franz-E. V 2387.
Güstrow-Plauer Eisenbahn, M»-ck-
lenburgisehe Friedrich Franz-E
V 2388.
Güter IV 1886.
Güterabfertigung IV 1886.
Güterabfertigungsstelle, Güter-
expedition IV 1H97.
Güterablenkung, Ablenkung der
Transporte von Gütern I 8 Ver-
schleppung VII 3357.
Güterabheferung , s. Ablieferung
der Güter.
Güter -Ab- und Zustreifung. s
Güterbestätterei.
Güteragenten IV 1895.
Güterandrang, AnstauungderGüter
1 134.
Güterannahme , s. Annahme des
Guts.
Güterarbeiter IV 1896.
Güterauflieferung, s. Aufliefern.
Güter - Aufnahmsbeschoiniguni:,
Aufnahmschein I 167 Güterab-
fertigung IV 1887.
Gütcra visierung. Avisieren I 11*7.
Güterbahnhof IV 1896, Bahnhof«1
I 251.
Güterbegleitpapiere,Begleitpapi»-r*
der Güter I 363 Güterabferti-
gung IV 1888.
Güterbegleituug, s. Begleiter von
Transporten.
Güterbeschädigung, Thatbestand*-
aufuabine VII 3194
Güterbesichtigung IV 1896
Güterbestätterei IV 1896 , Ab-
fahren von Gütern 1 3 Abholen
der Güter I 3 An- und Abfuhr-
3655
gebühr I 186 Rollfuhrunter-
nehmer VI 2804.
Güterbezettlung, Bezettlung II 655.
Güterboden, Güterschuppen IV
1898.
Güterbodenrevision IV 1896.
Güterdienst IV 1896.
Güterdirektor IV 1897.
Gütereilzüge IV 1897, Güterzüge
IV 1962.
Güterexpedition (Güterexpedit) IV
1897, Güterabfertigung IV 1886.
Güter expcditions- Vorschriften IV
1897.
Gütergleise, Bahnhöfe 1261 Güter-
schuppen IV 1898.
Güterhalle, Güterschuppen IV1898.
Güterhallensturz, Güterbodenrevi-
sion IV 1896.
Güterhaltestelle, Haltestellen IV
1985.
Güterinspektor, Gtiterdirektor IV
1897.
Güterkarte, Frachtkarte IV 1680.
Güterkasse, Güterabfertigung IV
1891.
Güterklassifikation IV 1897, Güter-
tarife IV 1904.
Güterinagazine, Güterschuppen IV
1898.
Gütern ebenstellen IV 1897.
Gütersaminelzüge, Güterzüge IV
2962.
Güterschaffner, Schaffner VI 2871.
Güterschuppen IV 1898, Bahn-
höfe I 251.
Gütertarife IV 1903, Amerika I
106 Rumänische E. VI 2812
Schwedische E. VI 2965 Ser-
bische E. VI 3011 Spanische
E. VI 3042 Türkische E. VII
3237.
Güterübergabe, Güterabfertigung
IV 1888.
Güterübergang, Güterabfertigung
IV 1889.
Güterverkehr der E. (Statistik) IV
1926.
Güterverladung, Auf- und Abladen
I 174 Güterabfertigung IV 1887.
Güterwagen IV 1945, Biertrans-
port wa^en II 55'J Bockwagen
II 625 Borstenviehwageu (Stech-
vieh-, Schweinewagen) II 673
Buttertransport wagen II 796
Drehsehemel wagen (Kippstock-,
Langholztransport- , Langholz-,
Schemelwagen) III 1124 Ei-
transport wagen III 1482 Etage-
wafjeu (Doppel wagen) III 1485
Fischtransport wageu IV 1600
Fleischtransportwagen IV 1612
Gansetransportwagen i Feder -
Viehwagen) IV llo'j Gastrans-
portwagen IV 1757 GefaD wagen
(Bassin-, Cognac-, Cisternen-,
Kessel-, Petroleum-, Reservoir-,
Saure-, Teer- und Weinwagen)
IV 1761 Getreidetransporte IV
18U8 Holzkohlenwagen IV 2033
Kalkwagen V 2099 Kanonen-
transportwagen V 2101 Kies-
wagen (Schotterwagen) V 2113
Leichentransportwagen V 2236
Lowrys V 2359 Milchtransport-
wagen V 2396 Pferdewagen (Lu-
xuspferde-, Stall wagen) VI 2664
Schienenbeförderung VI 2878
Spiegeltransportwagen VI 3058
Viehwagen VII 3380 Zahnrad-
bahnen VII 3äfi2,
Güterwagenaufzüge, Hebemaschi-
nen IV 1993.
Güterwagenbeheizung, Beheizung
der Eisenbahnwagen I 380.
Güterwagenbeleuchtung, Beleuch-
tung der Eisenbahnwagen 1419.
Güterwagenbezeiehnung IV 1955.
Güterwageuparkverzeichnissc IV
1962.
Güterwagenpreise, Güterwagen IV
1960.
Güterwagenüberlastnng, Über-
lastung der Güterwagen VII
am
Güterzüge IV 1962, Belastung der
Züge I 391 Fahrgeschwindigkeit ,
III 1514 Fahrplan IV 1527.
Güterzuglokomotive , Lokomotive |
V 2286.
UÜtachbahn IV 1963
Gummi (Kautschuk) IV 1963.
Gummifedern, Federn IV 1561.
G u m m i nla 1 t e n , D i ch t u ngsmateria-
lien III 1009.
Gußeisen, Eisen und Stahl III
1348.
GuOeisenradscheiben , Räder VI
2743.
Gutstahlhemtück, Kreuzungen V
2169.
Gu Ostahlräder, Räder VI 2742.
Haag-Scheveningen, Holländische
Eisenbahngesellschaft IV 2022.
Haarlera-Zandvoort-Eisenbahn IV
19G4, Niederländische E. V2456.
Haarmanns Scbwellenschienen-
Oberbau, Eiserner Oberbau III
1365.
Hackworths Lokomotive, Loko-
motive V 2298.
Hadersdorf - Sigmundsherberg -
Horn , Herzogenburg - Krems-
Hadersdorf - Sigmundsherberg
IV 1998, Ö.terr. Lokalcisenbahn-
gesellschaft V 2548.
Hadikfnlva-ltadautz , Bukowinaer
Lokalbahnen II 790.
Hähne, Ventile VII 3339.
Händel l Steuerungshebel |, Steue-
rungen VII 3128.
Hängebank, Tunnelbau VII 3248.
Hängebolzen (Hängeeisen. Hänge-
stangen), Holzbrücken IV 2031.
Hängebrücken IV 1964, Bogen-
und Hängebrücken II 646 Eisen-
brücken III 1328.
Hänge- (Fahr-) Gerüste, Gerüste
I\ 1805.
Hängewerke IV 1964, Bogen- und
Hangebrücken II 645.
Hafenbahn IV 1964.
Hafenbahnhof, Bahnhöfe I 245.
Haftpflicht IV 1964.
Ha f t p fl ich t aus de m Frach tgeschäft,
Frachtrecht IV 1632 Fracht-
recht internationales IV 1652
Geldsendungen IV 1 766 Gepäck
IV 1773 Lieferzeit V 2266 Vieh-
beförderutig VII 3377.
Haftpflicht für Körperverletzungen
und Tötungen IV 1966.
Hagenow-Sehwerin-Rostocker Ei-
senbahn IV 1975, Mecklenburgi-
sche Friedrich Franz- E. V 2387.
Hainaut-Flanders IV 1975.
Hainichen -Roüweiner Eisenbahn,
Sächsische E. VT 2841.
Haiti, Amerika I HO.
Hakennagel IV 1975, Befestigung
der Schienen I 354 Oberbau V
2502.
Halbcoupe, Coup£ II 828.
Halberstadt-Blankenburger Eisen-
bahn, Braunschweigische E. II
683.
Halbleiter, Elektricität III 1374.
Halbparabelträger IV 1975, Eisen-
brücken III 1325.
Hallen (Bahnhofhallen) IV 1976.
Halle - Sorau - Gubener Eisenbahn
IV 1984.
Halls Kurbeln IV 1986.
Halls Lokomotive, Lokomotive V
2286
Halls Pulsometer, Pulsometer VI
2721
Haltepunkte, Haltestellen IV 1986
Bahnstation I 272.
Halte tafel, Warnungstafel VII 3437.
Haltestellen IV 1985, Bahnstation
I 272.
Haltsignal IV 1987, Bahnzustands-
signale I 287.
Hamar-Grundsetbahn , Norwegi-
sche E. V 2490.
Hamburg-Altonaer Verbindungs-
bahn, Hamburgi sehe Staatseisen-
bahnen IV 1987.
Hamburg- Bergedorfer Eisenbahn
IV 1987.
Hamburger Quaibahn, Hamburgi-
sche Staatseisenbahnen IV 1987.
Hambnrgische Staatseisenbahnen
IV 1987.
Hämmerbar , Dampfhammer II
856 Schmieden VI 2917.
Hatnmerbahnen, Dampfhammer II
856 Schmieden VI 2917.
Hammertinnen, Dampfhammer II
856 Schmieden VT 2917.
Handbaum IV 1987.
Handbremse, Bremsen II 692,697.
Handgepäck, Gepäck IV 1771.
Handglocken IV 1987.
Handkippkarren IV 1987. Erd-
massentransport IV 1468.
Handlaternen IV 1987.
Handnieterei, Nieten V 2480.
Handramme IV 1988, Rammen
VI 2761.
3656
Handsignal IV 1988, Babnzu-
standssignale I 287 Rangier-
signale VI 2764 Signalwesen
VI 3025.
Handsignalscheiben IV 1988.
Hanf, Dichtungsmaterialien III
1009.
Hangö-Hyvinge, Finnlandische E.
IV 1598.
Hannöverische Staatseisenbahnen
IV 1988.
Hannöverische Südbahn, Hannö-
verische Staatseisenbahnen IV
1988.
Hannöverische Westbahn, Hannö-
verische Staatseisenbahnen IV
1988.
Hannover- Altenbekener Eisenbahn
IV 1989.
Hannsdorf-Ziegenhals IV 1990.
Hardies Druckluftlokomotive,
Druckluft bahnen III 1128.
Hardys Bremse, Bremsen II 717.
Harkort IV 1990, Preußische E.
VI 2696 Sächsische E. VI 2837.
Harmonikazüge, Vestibuled Trains
VII 236A
Harrison IV 1990.
Hartguß IV 1990, Eisen und Stahl
III 1347.
Hartgußherzstück, Kreuzungen V
2168.
Hartgußräder, Räder VI 2741.
Hartigs Dynamometer, Dynamo-
meter III 1179.
Hartmanns Kuppelung, Kuppelun-
gen V 2189.
Hart wich IV 1990.
Harrwichs Langschwellenoberbau,
Eiserner Oberbau III 1363.
Harzbahn, Braunschweigische E
II 684.
Hasselt- Maeseyck IV 1991.
Haswells Feuerbüchse, Dampf-
kessel II 863.
Hatna - Kimpolung, Bukowinaer
Lokalbahnen II 790.
Hauensteiulinie (Sissach • Ölten),
Schweizerische Centraibahn VI
2970, 2979.
Hauensteintunnel, Schweizerische
Centralbabn VI 2970.
Hauptbahn« u, Bahnsvstem I 274
Eisenbahn III 1193.
Hauptbahnhof, Bahnstationen I
272
Hauptbuch, Buchführung II 776.
Hauptgerüste, Gerüste IV 1804.
Hauptgleise IV 1992, Bahnhöfe
1 248.
Hauptjournal , Güterabfertigung
I\ 1892.
Hauptkasse, Centraikassen II K>8.
Hauptkuppelungen. Kuppelungen
V 2186.
Hauptlinie, Bahnstrecke I 273
Stationstelegraphen VI 3088.
Hauptprofilpunkte IV 1992.
Hauptsigiiu! IV 1992, Signal wesin
VI 3026.
Hauptstation , Bahnstationen I
272.
Hauptwerkstätte, Werkstätten VII
3M1 Werkstättendienst VII
ar»i9.
Haushälters Geschwindigkeits-
messer, Fahrgeschwindigkeits-
messer IV 1519.
Haut et Bas Flenu IV 1992.
Hävre-La Cote. Ausweichvorrich-
tung für Seilbahnen I 196.
Hebebaum (Wuchtebaum), Gleis-
heber IV 1829 Überbau V 2614.
Hebebock, Winden VII 3543.
; Hebedeck , Trajektanstalten VII
3214.
, Hebelbremse, Bremsen II 697.
: Hebelumschalter, Umschalter VII
3m
Hebemaschinen IV 1992.
Heberleins Bremse, Bremsen II 706.
Hebermanometer, Manometer V
2376.
Hecken, Einfriedigung der Bahn
III 1185 Schnee- und Lawinen-
schutzanlagen VI 2944.
Hefner - Aitenecks Dynamometer,
Dynamometer III 1179.
Heidelberg- Speierer Eisenbahn IV
1994.
Heimatsbahn, Eigentumsbahn III
1182 Wagen Übergang VII 3418
1 Heimfallsrecht IV 1994.
Heiniiis Querschwellen - Oberbau,
i Eiserner Oberbau III 1362.
Heißlaufen, Warmlaufen VII 3434
Heißwasserheizung, Beheizung der
Eisenbahnwagen I 369 Behei-
zung von Gebäuden 1 386.
Heizer, Lokomotivfahrdienst V
2330 Zugförderungsdienst VII
3590
Heizfläche, Dampfkessel II 860.
Heizhaus , Lokomotivschuppen V
2336 Zugfördenmgsdienst VII
3594.
Heizhausleiter , Bet riebswerkmei-
ster II 548 Zugfördorungsdienst
VII 35il0_
Heizrohren, Beheizung der Eisen-
bahnwagen 1 376 Beheizung von
Gebäuden I 386, 388 Feuer-
röhren IV 1592.
Heizthür, Feuerthür IV 1594.
Heizwertermittelung , Brennmate-
rialien 11 734.
Heizung, s. Beheizung.
Heizwagen ( Dam pfk esse lw;i gen) IV
1997, Beheizung der Eisenbuhn-
wagen I 379.
Hejasfalva - Szekelv - L'dvarhelyer
Eisenbahn IV 1997.
Hektometerzeichen , Abteilungs-
zeichen I 51.
Hellwag IV 1998.
Helsingfors-Tavastehus-St. Peters-
burg, Finnländische E. IV 1598.
Herisau-Urnäsch, Appenzeller Bahn
I 136.
Hermes-Beaumont IV 1998.
Herzogenburg - Krems-Hadersdorf-
Siginundsherberg IV 1 998, Öster-
reichische Lokaleisenbahngesell-
schaft V 2548.
Herzstück IV 1998, Kreuzung«»
V 2163 Weichen VII iUfifi
Herzstückgerade (Kreuzungs-
gerade) IV 1998 Weichen VII
3466
Herzstückspitze IV 1998, Kreu-
zungen V 2168.
Hesbaye et Condroz IV 1998.
Hessische Ludwigsbabn IV 1998.
Hessische Nebenbahnen , Bach-
stein'sche Sekundärbabnen I 201
Hessische Staatseisenbahnen IV
2001.
Hessische Nordbahn IV 2001.
Hessische Staatseisenbahnen IV
2001.
Heusinger von Waldegg IV 2002.
Heusingers Personenwagen, Per-
sonenwagen VI 2621.
Heiisingers Steuerung, Steuerungen
VII 3121. 3127. «128
Heydt, Preußische E. VI 2696. 2697.
Hicks Kanalschieber. Dampf Schie-
ber II 923.
Hildburghausen- Heldburger Eisen-
bahn , Sachsen - meining'sche
Staatsbahnen VI 2836.
Hilfsarbeiter IV 2003.
Hilfsbabn IV 2003.
Hilfsbahnwärter, Bahnwärter 1 280.
Hilfsbedienstete IV 2003.
Hilfsblasrohr, Blasrohr II 585
Hilfskassen IV 2003.
Hilfs Langschwellen - Oberbau,
Eiserner Oberbau III 1363.
Hilfslokomotive IV 2004.
Hilfsroute IV 2005.
Hilfssignal IV 2006. Durchlau-
fende Liniensignale III 1172
Interkommunikationssiguale IV
2048 Zugleine VII
Hilfsthürstock, Tunnelbau \TI
324A
Hilfswagen (Requisiten-, Rettung?-.
Werkzeugwagen) IV 2006.
Hilfs weg, Hüfsroute IV 2005
Hilfszug IV 2007.
Hintereinanderschaltung . Elek-
trische E. III 1380 Elemente
galvanische III 1394.
Hintergraben IV 2007, Gräben
IV 1845.
Hipps Relais, Relais VI 2783.
Hhboka-Berhometh a S., Buko-
winaer Lokalbahnen 11 7i»0.
Hobelmaschinen IV 2007. Blech-
kantenhobelmaschine 11 5»8
Hochbahnen IV 2014, Berliner
Stadfbahn 1 463 New - Yorker
Hochbahnen V 2448 Stadtbah-
nen VI 3068, 3072
Hochbau, Aborte I 26 Arbeiter-
wohnnngen I 144 BahiierhalTuug
1 236 Bahnhöfe I 244 Bahnbois-
hochbauten I 257 Bahnnieicter-
häuser I 263 Bahnwärtern* us-er
I 281 Blockhütte II 623 Em-
pfangsgebäude III 1414 Gas-
anstalten IV 1764 Gepäck-
räume IV 1790 Güterschuppen
IV 1898 Hallen IV 1975 Kohlen-
schuppen V 2131 Lokomotiv-
8667
schuppen V 2.136 Material-
schuppen V 2383 Nebengebäude
V 2441 Uebernachtungsräunie
VII 327t) Wagen schuppen VII
«4i.s Wasserstat ionen VII «444
Weichenturm VII 3480 Werk-
stätten VII 3401
Hochbordwände, Bordwände II t>72.
Hochbordwagen, Güterwngen IV
1946.
Hochkantige Schienen IV 2014.
Hoehof enprozet , Eisen und Stahl
III 1349,
Hochstade - Stockheimer Eisen-
bahn, Bayrische E. I 332 Bay-
rische Staatsbabnen I 338
Höchstgeschwindigkeit, Fahrge-
schwindigkeit III 1510.
Höchst-Sodener Eisenbahn IV2014.
Taunus-Bahn VII 3160
Höcbsttarife. Gütertarife IV 1905
Tarife VII 3159.
Hoechs Tunnelschild, Tunnelbau
VII 3263
Höhenmarken, Fixpunkte IV 1601
Höhentafeln IV 2018.
Höhenmessung IV 2015.
Höhentafeln IV 2018.
Höllen t halbahn (Freiburg - Neu-
stadt), Badische Staatsbahnen I
203.
Hölzerne Durchlässe, Durchlässe
III 1157.
Hörbare Signale, Signalwesen VI
3025.
Hof- (Oberkotzau) Egerer Eisen-
bahn, Bayrische Staatsbahnen I
333.
Hofzug IV 2018.
Hoheitsrecht an Eisenbahnen, Ei-
senbahnhoheit III 1238.
Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn,
Baehstein'sche Sekundärbahneu
I 2O0.
Hohoneggers Langschwellen-Ober-
bau, Eiserner Oberbau III 1364.
Hoheneggers Schienenbefestigung
Oberbau V 2503.
Hohenzollernbahn (Ttibingen-Sig-
maringen). Württembergische E.
VII 3556
Holics - GÖdinger Lokalbahn IV
2020.
Holländische Eisenbahngesellschaft
IV 2020.
Hollands - Noorderkwartier , Nie-
derländische E. V 2457.
Holsteinische Marsebbahn, Schles-
wig - holsteinische Marschbabn-
gesellschaft VI 2S»oo.
Holz IV 3026, Brennmaterialien
II 736 Dorren des Holzes III
1079 Tränkniiiisverfahren VII
3206
Holzbcarbcituugswerkstätten,
Werkstätten VII «5<>i
Holzbohrapparate. Bohrapparate |
für Holz und Metall II 655.
Holzbrücken IV 2027, Straßen-
brücken VII 313« Transportable
Brücken VI 1 22M Viadukte VII
3365
Holzdrehbank, Drehbank III 1096.
Holzkirchen -Miesbacher Eisen-
bahn. Bavrisohe Staatsbahnen
I 338.
Holzkohle, Brennmaterialien II
737.
Holzkohlenbeförderung IV 2083.
Holzkohlenwagen IV 2033.
Holzradscheiben, Bäder VI 2744.
Holzschrauben (Tirefonds) IV 2034 ;
s. a. Schwellenschraüben.
Holztransporte IV 2034.
Holzstemmmaschinen, Stemmma-
schinen VII 3110
Holzzäune, Einfriedigung der Bahn
V 1185 Schnee- und Lawinen-
schutzanlagen VI 2944.
Homburger Eisenbahn IV 2035.
Home - Signale , Vorsignal VII
3403.
Homologation der Tarife IV 2036.
Honduras, Amerika I 110.
Honigmanns Natron-Lokomotive,
Dampfkessel II 866.
Horizontalaufnahme IV 2036.
Horizontalkurven IV 2041.
Horizontalplandrehbank, Dreh-
bank III 1100.
Hornsobienen IV 2041, Kreuzun-
gen V 2163.
Hornsignale IV 2041 , Durch-
laufende Liniensignale III 1174
Rangiersignale VI 27tf4 Zug-
signale VII 3610
Hornviehwagen, Güterwagen IV
1953, 1954 Viehwagen VII
338 1
Horsens- Juelsniinde - Eisenbahn,
Dänische E. II «35.
Hospitalzüge, Sanitütsz&ge VI
2855.
Hotels an Eisenbahnen, Bahn-
hotels I 260.
Hovaer Eisenbahn IV 2041.
Hubbrneken, Bewegliche Brücken
II 555.
Hudsontuunel , Tunnelbau VII
3263
Hiigellandbahn IV 2042.
Hüggelbahn, Georgs-Marienhütte-
E. IV 1770.
Hüttelwaeen, Dienstwagen III
1053 Gepäckwagen IV 1797.
Huudebeförderuug IV 2042.
Hundcbehälter, Gepäckwagen IV
17!<7.
Hundekarte, Hundebeförderung
IV 2042.
Huntington IV 2043.
Huthaken. Personenwagen VI
2639.
Hydraulische Hebeböcke, Winden
VII 3543.
Hydraulische Kräne, Kräne V
2142.
Hygieine im Eisenbahnwesen, Be-
rufskrankheiten 1 468 Eisenbahn-
hygieine III 1238.
Hypotheken an E., Pfandrecht VI
"2649.
Hypothekenbücher, Eisenbahn-
büchcr III 1218.
Illerbahn (Neu Ulm - Kempten),
Bayrische Staatsbahnen I 332.
Illinois Centraieisenbahn IV 2043.
Ilmebahn IV 2044.
Ilmenau-Großbreiten bacher Eisen-
bahn. Bachstein'sche Sekundär -
bahnen I 199.
Importtarife,KiufuhrtarifeIII1187.
Lmprägnierung , Tränkungsver-
fahren VII 3206.
Indien, Asien I 158.
Indikator IV 2044.
Indikatordiagramme, Dampfarbeit
II 839 Dampfmaschinen II 905,
912 Indikator IV 2044.
Indikatorstutzen, Dampfcvlinder
II 851.
Indirekte Heizfläche, Dampfkessel
II 860.
Indische Spurweite, Spurwelte VI
3064.
Indizierte Dampfarbeit, Dampf-
maschine II 907.
Induktion, Elektricität III 1375.
Induktionsapparat, Elektricität III
1376.
Indnktionselektricität, Elektricität
III 1375.
Industriebahnen IV 2047, Fabriks-
bahnen III 1505 Privatanschluß-
gleise VI 2710.
Industriegleise, s. Industriebahnen.
Industriesteuer. Besteuerung 1 475.
Ingenieursektionen, Bahnerhal-
tung I 227.
Injektor, Dampfstrahlpumpen II
926.
Iunencylindcr, Dampfcylinder II
840.
Innenrahmenlokomotiven IV 2047,
Lokomotivrahmen V 2334.
Tunenseitlokomotiven IV 2047.
Innen- und Außenrahmen, Loko-
motivruhmen V 2335.
Innsbruck-Hall IV 2047.
Inselbahnhof (Inselbetrieb), Bahn-
höfe I 248.
Tnselbahnsteig, Bahnsteig I 273.
Inselbetrieb, Bahnhöfe I 248.1
Inspektionslokomotive IV 2047.
Inspektionsreise, Dienstreisen III
1047
Inspektionswatren, Direktionswa-
gen III 1063.
Inspektoren IV 2*»47.
Instandhaltuug«prämie, Ersparnis-
prämien III 1479.
Instradierung , Verkehrsleitung
VII 3350.
Instradierungsvorschriften , Ver-
kehrsleitung VII 3361.
Instruktionen IV 2047, Betriebs-
dienstvorschriften II 484.
Instruktionsstunden IV 2047,
Eisenbahnschulen III 1297.
Tütercontinental Railway IV 2047.
Interessedeklaration , F nichtrecht
internationales IV 1652 Traus-
portversicherung VII 3230.
Interkalarzinsen, Bauzinsen I 330.
3658
Interkommunikationssignale IV
2048, Zugleine VII 3603.
Interkommunikationswagen,
Durchgangswugen III 1147 Per-
sonenwagen VI 2G21. 2C22.
Interlacken-Grindclwald . Berner
Oberlandbahnen I 466.
Intcrlacken-Lauterbrunnen.Berner
Oberlandbahnen I 466.
Interlocking-System IV 2057.
Internationale Eisenbahnstatistik,
Eisenbahnstatistik III 1300.
Internationale Eisenbahn vertrage,
Eisenbahnverträge III 1313.
Internationaler Verkehr, Auslands-
verkehr I 181.
Internationales Eisenbahnrecht,
Eisenbahnrecht III 1284.
InteraationalesFrachtrecht.Fracht-
recht internationales IV 1662.
Internationale Tarife, Gütertarife
iv iyoö.
Internationale technische Einheit,
Technische Einheit VII 3172.
Internationaler Verkehr, Auslands-
verkehr I 181.
Interner Verkehr IV 2<<57.
Interstate Commerce IV 2057.
Interstate Commerce Act IV 2057.
Interstate Commerce Commission
IV 2058.
Interstate Commerce Law, Inter-
state Commerce Act IV 2057.
Intzcs Cisterne, Wasserstat ionen
VII 3449.
Invalidenhäuser für Eisenbahnbe-
dienstete , Eisenbahnst iftungen
III 1303.
Inventar, Bahnerhaltung I 230
Betriebsinventar II 497 Werk-
stättendienst VII 3h2h.
I n ventarien rech n un g, Bah nerbal-
tung I 239 Buchführung II 777.
Irische Eisenbahnen, Großbritan-
niens und Irlands E. IV 1865.
Irische Spurweite, Spurweite VI
3062.
Isarthalbahn, Münchener Lokal-
bahnaktiengesellschaft V 2433.
Isolatoren, Elektrizität III 1374
Telegrapheuleitung VII 31X1.
Istrianer Bahnen V 2050.
Italienische Eisenbahnen V 2059.
Italienische Mitteltneerbahngesell-
schaft V 2075.
Italienische Südbahneu (Meridio-
nalii. Italienische E. V 2o63.
Itzenplitz V 2077, Preußische E.
VI 2607.
Iwangorod - Dombrowaer (Du.bro-
waer) Bahn V 2077.
J.
Jaccjinin V 2078.
Jäderbnhn, Norwegische E. V 2400.
Jagdziige, Blitzzüge II 697.
Jagst bahn. Württembergische Ei-
senbahnen VII 3556.
Jahresberichte. Geschäftsberichte
IV 1*07.
Jahresbilanz, Bilanz II 562.
Jahreskarten, Abonnementsbillets
I 24.
Jahresrechnung, Buchführung II
776.
Jamaika, Amerika I 110.
Jannevs Kuppelung, Kuppelungen
V 2197.
Japan, Asien I 160.
Jaroslawl - Wologda , Moskau-
Jaroslawl-Wologda V 2429.
Java. Asien I 159.
Jekatt'hnenbahn, Russische Staats-
bahnen VI 2826.
Jekaterinenburg-Tjumen, Russi-
sche Staatsbahnen VI 2828.
Jeletzer Landschaftsbahn, Russi-
sche Staatsbahnen VI 2831
Jerakow V 2078.
Jervis V 2079.
Jever - Carolinensieler Eisenbahn
V 2079.
Joche, Holzbrücken IV 2027.
Joche, Tunnelbau VII 3247. 3240
Jochzirnmerung, Tunnelbau VII
3249.
Jonction Beige-Grand Ducale V
2079.
Jonction Belge-Prussieune V 2079.
Jon« tion de TEst V 2079.
Jougnebabn. Jura - Simplonbahn
V 2083.
Jovs Steuerung, Steuerungen VII
3127, 31 2H
Jütische Bahnen, Dänische E. II
«33.
Jungtrau - Bahn V 2080, Pneu-
matische Bahnen VI 2674.
Jura - Bern - Luzern - Bahn , Jura-
Simplon-Bahn V 2081.
Jura-Neuch itelois V 2080.
Jura-Simplon-Bahn V 2081, Brü-
nigbahn II 769.
Justitiar V 2084.
Juteabfälle , Putzmaterialien VI
2726.
Kabelbahnen, Seilbahnen VI 2999.
Kabelleitungen , Telegraphenlei-
tung VII 3JÄL
Kahlenberg-Eiseubahn V 2086.
Kaiser Ferdinands • Nordbahn V
2085.
Kaiser Franz Joseph-Bahn V 2094.
Kaiser Franz, Joseph- Orient bahn
V 2095, Österreichische Süd-
bahn V 2558 Ungarische Eisen-
bahnen VII 3306.
Kaiserin Elisabeth-Bahn V 2096.
Kalabrisch-sizilische Bahnen, Ita-
lienische E. V 2063.
Kalk V 2099.
Kalkulation der Fracht, Fracht IV
1616.
Kalkulationsmängel V2099, Fracht
IV 1618.
Kalkwageu V 2099.
Kaltsägen, Sägen VI 2^51 Schie-
nen-aj*tn VI 28f7.
Kaltwasserprobe V 2101, Dampf-
kessel II 882.
Kameralbuehhaltung , Buchfüh-
rung II 775.
Kanalbeizung. Beheizung von Ge-
bäuden I 385.
Kanalschieber, Dampfschieber II
923.
Kanonentransportwagen V 2101.
Kansas- Pacific- Eisenbahn, Union-
Pacific-E vii aaaiL
Kanteu- (Z-)Scbienen V 2102.
Kapfcnberg-Seebach Au, Steier-
märkische Landesbahnen VI
3091.
Kapitalzinssteuer, Besteuerung I
475.
Kapland. Afrika I 83.
Kappe, Tunnelbau VII 3244. 3247.
3-249.
Kappen der Schwellen, Dexeln der
Schwellen III 1000.
Kapplehre (Dexellehre), Oberbau
V 2514.
Karapciu a. S.-Czudin. Bukowinaer
Lokalbahncu II 790.
Karburiertes Gas, Beleuchtung der
Eisenbahnwagen I 416.
Karenzzeit, Pensionsinstitute V
2592
Karlsruhe-Maxau, Badische Staats-
bahneti 1 204.
Karlsruher Lokalbahnen V 2102.
Kartelle, Bahnverbände I 277 Ei-
.senbahnkartelle III 1243 Eisen-
bahnkonkurrenzen III 1250
Tarifverbände VII 316* Ver-
kehrsteilung VII a3£L
Kartierung. Frachtkarte IV 1630
Güterabfertigung IV 1887.
Kaschitz - Schönhof - Radonitz,
Österreichische Lokaleisenbahn-
gesellschaft V 2646.
Kaselowskis Feuerbüchse, Dampf-
kessel II 863.
I Kaschau-Oderberger Eisenbahn V
2103.
Kasernen . Übernachtungsräume
VIT aäJJL
Kassaverwaltung V 2104, Güter-
abfertigung IV 1892.
Kassejournal, Güterabfertigung IV
1892.
Kassenbuch , Güterabfertigungs-
buch IV 1891.
Kassencontroleure , Kassenrevi-
soren V 2106.
Kassendezernenteu, Dezernenten
III 1001.
Kassenrevisoren V 2106.
Kastenriaschenzüge, Flaschenzüge
IV 1608.
Kasteugcrippe, Güterwagen IV
1951 Personenwagen VI 2631.
Ka^tenoberbau. Eiserner Oberbau
III 1367.
Kastenwagen, Güterwagen FV 1946.
Kastenzimmerung, Tunnelbau VII
3247.
Kantionen, Dienstkaution HI 1029
Eisenbahukonzession III 12»VS
Wagenbestellung Vll 341 3
3Ö59
Kautschuk, Gummi IV 1963.
Kautschukfedern, Federn IV 1561.
Kavsersberger Thalbahn V 2106.
Kehrlatten, Tunnelbau VII 3J48
Kehrtunnel (Spiraltunnel) , Auf-
suchen einer Bahnlinie I 171,
Gotthardbahn IV 1838.
Keilbetrieb, Bahnhöfe I 248.
Koilbremsen, Bremsen II 691.
Keißler V 2107.
Kell V 2107.
Kenig (König) V 2119.
Kerkerbachbahn V 2107.
Kernbaumethode, Tunnelbau VII
am
Kerzenbeleuchtung, Beleuchtung
der Eisenbahnwagen I 409 Be-
leuchtungsapparute I 420 Be-
leuchtungsmaterialien I 429.
Kesselarmatur (Kesselausrüstung)
Dampfkessel II 861, 865
Kesselblcch, Dampfkessel II 869,
871, 877.
Kesselcertificate V 2108.
Kesseldampf, Dampfkessel II 860.
Kesseldruckprobe, Dampfkessel II
882.
Kesselexplosionen, Dampfentwick-
lung bei Lokomotiven 11 855
Dampf kesselexplosionen II 886.
Kesselhaus, Werkstatten VII 3503.
K^-sselrevision , Dampfkessel II
882 Dampf kesselunt ersuchung
II 889.
Kes.selschmiedarbeiren , Dampf-
kessel II 870.
Kesselschmiede, Werkstätten VII
Kesselschüsse, Dampfkessel II 864.
Kesselspannung V 2108.
Kesselspeisewasser (Kosseiwasser),
V 2108 Speisewasser VI 3050.
Kesselstein V 2108.
Kesselverschalung, Dampfkessel 11
866.
Kesselwagen, Beheizung der Eisen-
bahnwagen 1 380 Gastransport-
wagen IV 1757 Geiatwagen IV
1761.
Kesztelr - Balaton - St. Gvörgyer
Lokalbahn V 2112.
Kette galvanische, Elektrieität III
1375 Elemente galvanische III
1394.
Kettenbrücken (Hängebrücken) V
2113, EisenbrQcken III 1328.
Kettenkuppelung, Kuppelungen V
2190.
Kettenschranken V 2113, Ab-
schlutvorrichtungen I 35.
Kettouspindelbrem.se, Bremsen II
Kiel - Flensburger Eisenbahn V
Jli:i.
Kienfackeln, Fackeln 1(1 1505.
Kieritzsch - Bornaer Eisenbahn,
Sächsische E. VI 2840.
Kies wagen V 2113.
K ii'W- Brester Eisenbahn, Russische
Süd west bahnen VI 2833.
Killiches Arbeitsmesser, Dynamo-
ineter III 1177.
Kilometerbillets , Abonnements-
billets 1 24.
Kilometergelder , Fahrdienstge-
bühren III 1509.
Kilometertarif V 2113, Güter-
tarife IV 1904.
Kilometerzeichen V 2113, Abtei-
lungszeichen I 51.
Kiloineterzeiger V 2113, Abtei-
lungszeichen I 51.
Kinderbeförderung V 2118.
Kippen, Drehschemelwagen III
1124.
Kipplager, Eisenbrücken III 1330.
Kippstock, Drehschemel III 1124.
Kippstockwagen, Drehschemel-
wagen III 1124.
Kippwagen , Erdtransportwagen
III 1471.
Kirchheimer Eisenbahn V 2114.
Kitsons Sicherheitsventil, Sicher-
heitsventile VI 3015.
Klappbrücken, Bewegliche Brücken |
II 555.
Klapprost, Kost VI 2806.
Klappscheiben V 2115, Bahnzu-
standssignale I 291.
Klappsitze , Personenwagen VI
26H9.
Klassengütertarif V 2115.
Klassifikation der Eisenbahnen, ?
Eisenbahn III 1192.
Klassifikation der Güter, s. Güter-
klassihkation.
' Kleiderkassen V 2115.
! Klein V 2116.
; Kleinasiatische Eisenbahnen, Ana-
tolische E. 1 115 Asien I 157.
Kleinbahnen V 2116, Lokalbahnen
V 2271 Schmalspnrbahnen VI
2902.
Kleinkessel, Dampfkessel II 861.
Kleinviehwagen . Borstenvieh-
wagen II 673 Gansetransport-
wagen IV 1760.
Klciumplatten V 2117, Eiserner
Oberbau III 1362 Oberbau V
2503, 2504.
Klempnerei, Werkstätten Vll
3498.
Klerck V 2117.
Kletterweichen , Feldbahnen IV
1566 Weichen VII 347'2
Klingelwerk, Bahnzustauclssignale
1 ^93.
Klopfer, Stationstelegraphen VI
3087.
Kloses Geschwindigkeitsmesser,
Fabrgeschwindigkeitsmesser 1 V
1617.
Kloses Kuppelung, Kuppelungen
V 2191.
Kloses Radialachsen, Personen-
wagen VI 2625.
Kloses Zahnradlokomotiven, Zahn-
radbahnen VII 3566.
Klosterkrug - Schleswiger Eisen-
bahngescllsehaft, Schleswig'sche
E VI 2902.
Klotz' Bremse, Bremsen II 691.
Klotz* Sicherheitsventil, Sicher-
heitsventile VI 3016.
Knallsignal (Knallkapsel) V 2117,
Babnztistandssignale I 287, 295
Vorsignale VII SiÜfi,
Knieschienen , Hornschienen IV
2041 Kreuzungen V 2163.
Knotenpunkt der Weichen, Wei-
chen VII «IMi
Kodezernenten, Dezernenten III
1001.
Köln-Crefelder Eisenbahn V 2117,
Rheinische E. VI 2789,
Köln-Mindener Eisenbahn V 2117.
Köln - Minden - Thüringer Verbin-
dungsbahn V 2119.
Köln-Soester Eisenbahn (Projekt)
V 2119.
König (Kenig) V 2119.
Königsberg-Cranzer Eisenbahn V
2120.
Körners Centrierapparat, Centrier-
apparate II 809.
Körtings Bremse, Bremsen II 717.
Körtings Bremsenkuppelung,
Bremsen II 722,
Körtings Injektor, Dampfstrahl-
purapen II 927.
Körtings Pulsometer, Pulsometer
VI 2725 Wasserstationen VII
3450.
Köstlin «fc Batt igs dreiteiliger Lang-
schwellenoberbau, EisernerOber-
bau III 1365.
KofTerbettung V 2120, Bettung
II 549.
Kofferträger , Gepäckträger IV
1796.
Kohle, Brennmaterialien II 738.
Kohlenbahnhöfe V 2120.
Kohl-nbübnen V 2125.
Koblenkippen, Kohlenladevorrich-
tungeu V 2128.
Kohlenkörbe V 2125.
Kohleuladevorrichtungen V 2126.
Kohleuprämien, Ersoarnisprämien
III 1477.
Kohlenproben , Brennmaterialien
II 735.
Kohleuschuppen V 2131 , Werk-
stätten Vll
Kohlenwagen , Güterwagen IV
1957.
Kohns Interkominuuikations-
signal, lnterkommunikations-
signale IV 2o4s
Kolben, Dampfkolben II 890
Schmiervorrichtungen VI 2925.
Kolbenhub, Dampfmaschine II
898.
Kolbenringe, Dampfkolben II 891.
Kolbenschieber, Dampfschieber II
921.
Kolbenstange, Dampfkolben II 891.
Kolbenweg, Dampfmaschine II 898.
Kollaudierung, Abnahme der Bahn
l 14 Baumängel I 319.
Kollotarif V 2131
Kolomeaer Lokalbahnen V 2131.
Kommerzieller Agent, Agenten
1 84.
Kommerzieller Betrieb, Betrieb 1
479.
Kommerzieller Dienst V 2132.
3660
Kommerzielle Trace V 2132, Bahn-
traeierung I 276.
Kompensationsvorrichtung eines
Drahtzugs V 2134, Bahnzu-
standssignale I 294 Weichen-
und Signalleitungen VII 34*4.
Koinposteur , Billetsterapelappa-
rat«: II 580.
Koniniunalabgaben, Gemeindeab-
gaben IV 1767.
Komutator, Elektricität III 1376.
Kondensationsinascbinen V 2134,
Dampfmaschine II 899.
Kondensationswasserableiter,
Dampfkessel II 861.
Kondensatoren V 2134.
Kondukteur, Schaffner VI 2870.
Kongobahn V 2137.
Kongostaat, Afrika I 83.
Kongresse, Eisenbahnkongresse
III 1247.
Kongsvingerbahn, Norwegische E.
V 2490.
Konkurrenz, Eisenhahnkonkurren-
zen III 1250.
Konkurrenzbetrieb V 2137, Mit-
betrieb V 2416.
Konkurrenztarif V 2137, Güter-
tarife IV 1906.
Konkurs, Bankerott I 300 Eisen-
bahnkonkursrecht III 1267.
Konservieren des Holzes, Trän-
kungs verfahren VII .V2uf>
Konsolträger V 2 1 37. Eisenbrücken
III 1319, 1324 Gerber-Träger
(Theorie) IV 1800.
Konstantinopel-Bellova, Türkische
E VII 3236.
Konsumvereine, Lebenstnittelraa-
gazine V 2222.
Kontakte V 2137, Fahrgeschwin-
digkeitsinesser IV 1620 Queck-
silberkontakte VI 2726 .Stre-
ckenkontakte VII 3140
Kontinuierliche Bremsen, Bremsen
II r.92.
Kontinuierlicher Gelenkt rager, Ei-
seubrücken III 1319, 1324 Ger-
ber-Träger IV 1800.
Kontinuierliche Träger, Durch-
gehende (kontinuierliche) Bal-
ken (Theorie. i III 1147 Eiscti-
brücken III 1319 Viadukte Vll
33<'Hi
Koutrabogeu , t itgeukrümmungen
IV 1766.
Kontrolle V 213s. Aktive Kon-
trollo I 92 Bctriebskontrolle II
4i>9.
Kontrolleklingel werke V 2138,
Bahnzustandssignale I 293.
Kontiollcmauometer , Manometer
V 237«.
Kontrolle.se bloß . Weichenschloß
VII 3470
Kontrollesignal V 2138, Bahnzu-
standssignale I 293.
Kontrollestationen , Telegraphen-
dienst VII 3171.'.
Kont rolletafeln, Wärterkontrolle-
tafeln VII 3408
Kontrolluhren , Mont Cenis-
Tunnel V 2426 Nachtwächter-
kontrolle V 2440.
Konventionalstrafe V 2138.
Konventionen, Eisenhahnverträge
III 1313.
Konzession , Eisenbahnkouzession
III 1259.
Konzessionsbedingnisse , Eisen-
bahnkouzession III 1266.
Konzessionsgebühren, Besteuerung
I 477 Eisenbahnkonzession III
r 1267.
Konzessionsheimfall , Heimfalls-
recht IV 199:».
Konzessionsverfahren, Eisenhahn-
konzession III 1260.
Konze'sionsverfall, Eisenbahnkon-
zession Hl 1267.
Kool V 213^
Kopfform der Bahnhöfe, s. Kopf-
station.
Kopfplatte eines Schienenpakets
\ 2139, Schienenerzeugnng VI
2881.
Kopfrasen, Böschungen U 645.
Kopfschüttuug, Erdarbeiten III
1468.
Kopfschwelle, Buffer II 789 Gü-
terwagen IV 1947.
Kopfstation, Bahnhöfe I 246.
Kopp V 2139.
Korbscheibe V 2139, Handsignal-
scheiben IV 1988.
Korbtelegraphcn V 2139, Durch-
laufende Liniensignale III 1169.
Korridorwagen, Durchgangswagen
III 1147.
Korsische Eisenbahnen V 2139.
Koslow-Saratower-Eisenbahn, Kus-
sische Staatsbahnen VI 2827.
Koslow-Worone-tu- Kostower Bahn
V 2139.
Kostenanschlag V 2140.
Koswig-Meißen- Borsdorf. Sächsi-
sche E. VI 2841.
Kote V 2142.
Kräne (Lastkräne) V 2142
Kraftmesser, Dynamometer III
1176.
Kraftübertragung V 2149
Kramer V 2152.
Kranbrücken, Bewegliche Brücken
II 555
Krangi-bühr V 2162.
Krankenbeförderung V 2152.
Krankeucoupe , Krankeubelörde-
rung V 2153.
Krankenkassen V 2154, Baukran-
kenkasse I 315 Betriebskrankeu-
kassen 11 all.
Krankenversicherung , Kranken-
kassen V 2154.
Krankenwagen , Krankenbeförde-
rnng V 2152 Sanitätszüge VI
2*54.
Krankenzüge , Sanitätszüge VI
2*54.
Kranwagen (Wagenkran), Kräne
V 214»;.
Krebswand, Dampfkessel 11 863.
Kreditcontobueh.CJüterabfertigung
IV 1891.
Kreis Altenaer Schmalspurbahnen
V 2168.
Kreiseisenbahn Flensburg-Kappels
V 2168.
Kreiselpflüge , Schneepflüge VI
2933.
Kreis Oldenbnrger Eisenbahn V
2159.
Kreissäge, Sägen VI 2849.
Kremsierer Eisenbahn V 2160.
I Kaiser Ferdinands-Nordbahn V
2091.
| Kremsthalbahn V 2160.
Kress V 2160.
• Kreuzbacke (Spitzkrampen), Ober-
| bau V 2514.
Kreuzkopf V 2161.
Kreuzkopfbolzen, Scbmiervorrich-
tungen VI 2925.
Kreuzkopfführung, Kreuzkopf V
2161.
Kreuzungen V 2162, Weichen VH
3456.
Kreuzung der Züge, Zugkreuzun-
geu VII 3602.
Kreuzungsbahnhöfe, Bahnhöfe 1
246.
Kreuzungsgerade , Weichen VU
34<i8
Kreuzungs weiche (engl. Weiche),
, Englische Weichen III 1424
Weichen VII 3457. 3472
: Kreuzungswinkel , Kreuzuugeu V
2162
' Kreuzweiche ( Weichenkreut, Dop-
pelte Gleisverbiudungi. Gleisrer-
I bindung IV 1833 Weichen VII
3467
Kriegsdoif-Römerstadter Bahn V
j 2172, Österreichische Staat»-
bahnen V 2555.
j Kriegsleistungen V 2172.
Kriens-Luzern Bahn V 2173.
Krisen, Eisenbahnkrisen III 12G8
Krokodilkontakte. Nivoausicn.ile
V 2481 Streckenkontakte VII
3140.
Kronbalken, Tunnelbau VII 325o
Kronenbreite des Bahnkörpers V
2174 , Schmalspurbahnen VI
291»
Kronprinz Rudolf- Bahn V 2175.
Osterreichische Staat sbahnen V
2553.
Kronsäge, Sägen VI 2849.
Krümmungen der Eisenbahnlinien
V 2177, Schmalspurbahnen VI
2910 Zahnradbahnen Vll 35**
Küchen wageu V 2180. Sanitits-
züge VI 2859, 2X61.
Kühlvorrichtungen s. Kühlwagen
Kühlwagen V 2180, Bierwagen U
559 Buttertransportwagen II 7f.'
Eis iitransport wagen IV W>
Fleischtratisportwftgen IV 161;
Milcht ransport wagen V 2395.
Kuhlänger. Bahnräumer I 270.
Kunstbahnen V 2180, Eisenbahn
Hl 1193.
Kunstbauten V 2180.
Kunstkreuz, Tunnelbau Vll 325?
Kunststeine V 2180.
i
3661
Kun-Szt. M&rton-Sxentes V 2180.
Kunz V 2181.
Kupfer V 2181.
Kupferschmiede, Werkstätten VII
3497
Kuppelacbsen, Achsen I 62 Loko-
motive V 2290.
Kuppelräder, Räder VI 2741; s.
a. Kuppelachsen.
Kuppelstangen V 2181.
Kuppelstangenkopf , Kuppelstan-
geu V 2182.
Kuppelstangenschaft, Kuppelstan- j
gen V 2183.
Kuppelungen V 2184, Beheizung,
der Eisenbahnwagen (Dampf- !
heiz-Kuppelungenj I 378 Brem- ;
sen (Bremskuppelungen) II 722. i
Kurbelbewegung, Dampfmaschine
II 899.
Kurbeln V 2200.
Kurbelstange, Treibstangen VII
Kurbelumschalter , Batterieau«-
schalter I 304 Umschalter VII
3289.
Kurbelzapfen, Kurbeln V 2200.
Kurfürst Friedrich Wilhelms-Nord -
bahn. Hessische Nordbahn IV
2001.
Kursbücher V 2203.
Kursk - Charkow - Asow - Bahn,
Russische Staat.sbahncn VI
2830.
Kursk-Kiewer Bahn V 2203.
Kurswagen, Durchgehende Wagen
III 1154.
Kurvensteine (Kurventafcln) V
2204.
Kurvenweichen (Zweibogen wei-
chen). Weichen VII :U57
Kurzschluß, Ausschalter I 186.
Kuttenberger Lokalbahn V 2204.
Lackieren der Wagen, Personen-
wagen VI 2635.
Lackierern, Werkstatten VII 3502.
Ladebrücken V 2204.
Ladebücher V 2204, Güterabferti-
gung IV 1887.
Ladebühne, Güterschuppen IV
I'.hh Laderampen V 2207.
Ladefläche V 2204.
Ladefristen, Auf- und Abladen
der Güter 1 175.
Ladtgebühr, Auf- und Ablade-
gebühr I 177.
Ladegewicht V 2204.
Ladegleise V 2204, Bahnhöfe I 251.
Ladehalleti (Umladeballen). Güter-
schuppen IV luol Umlade vor-
richt iiiigen VII 3287.
Ladelisten, Güterabfertigung IV
18^7 Ladebiicher V 2204.
Lademali (Ladelehre) V 2204, Um-
grenzungslinien VII 3jiüjL
Lademeister V 2207.
Lademittel V 2207.
Laden der Bohrlöcher, Tunnel- 1
bau VII 3244
Ladeperrons, Iaderampen V 2207. ;
Ladeprofil, ». Lademaß.
Ladequais, Laderampen V 2207.
Laderampen V 2207, Viehbeför-
derung VII 3370 Viehhofe (Vieh-
ladebühnen) VII 3370.
Laderaum V 2209, Viehhöfe ( Vieh-
ladebühnen) VII 3379.
Laderequisiten , Lademittel V
2207.
Ladeschablone (Ladelehre) s. Lade-
maß.
Ladesteige, Bahnhöfe 1 251.
Ladestellen V 2209.
Ladungskala , Meßinstrumente
elektrische V 2390.
Ladungsvcrzcichnisse V 2209.
Ladungszug, Güterzüge IV 1962.
Längenentwickiung einer Bahn-
linie, Vorarbeiten VII 3392.
Lüiigenmessungen V 2209.
La ngenprofile V 2212.
Läugenprolile, Tunnelbau V 1 1 3240.
Läute- Induktoren V 2213.
Läuteliiueii (ZugiucMelcirung),
Streckentelegrapben V 11 3142.
Läutewerk, Abschluß Vorrichtungen
1 40 Dampfläutewerke 11 894
Durchlaufende Liniensignale III
1169.
Lataurie- Laiupen, Beleuchtung der
Eisenbahnwagen 1 411.
Lageplan eines Bahnhofs, Gleis-
plan IV 1831.
Lager, Achslager 1 64.
Lagerdicht ungsscheiben, Achslager
1 66.
Lagergeld V 2213, Gepäckabferti-
gung IV 1784.
Lagerhäuser V 2216, Elevator III
1397 Entrepots III 1446.
Lagerkonstruktionen für Eisen-
brückeii V 22 10, Eisenbrücken
III 1328.
Lagermetalle. Achslager I 66.
Lagerschmierung , Achslager 1
65 Sch uiier vorricht ungen VI
2924
Lagerzins, s. Lagergeld.
Lahrer Eisenbahn V 2217.
Laibach- Stein V 2217.
Laiubach - Gmuudener Eisenbahn,
Österreic hische E. V 2520.
Lamm- Francas Lokomotive, Feuer-
lose Lokomotiven IV 1587.
Lancashire- Kessel, Dampfkessel II
»«68.
Landen-Hasselt. Tournai-Jurbise
und Landcn-Hasselt E. VII 3206.
Landes behörden (Zuständigkeit in
Eisenbahnsachou), Kisenbahnbe-
hörden III 1210.
Landeseiseubahnrate V 2217, Eisen-
bahnbeirate III 1214.
Landgraut, Grant IV 1847.
Landore-Prozeß, Eisen und Stahl
III 1355.
Landquartbahn ( Laudquart-Davos)
V 2218.
Landschenkuiigcn, Amerika I 102
Grant IV 1847 Subventionen
VII 3151.
Landwarowo-Romny-Bahn, Russi-
sche Staatsbahnen VI 2830.
Lang V 2218.
Langenthal- Hütt wilbahn V 2218.
Langers Rauch vcrzehrungsanlage,
Rauch verzehrung VI 2769.
Langholztransporte , Holztrans-
porte IV 2035.
Langholztransport wagen, Dreh-
scnemelwagen III 1124.
Langkessel, Dampfkessel II 862.
Langlochbohrmaschinen V 2218.
Langsamfahrsignal V 2220, Bahu-
zustandssignale I 287 Signal-
wesen VI 3026.
Langschwellen V 2220, Eiserner
Oberbau III 1362 Überbau V
2512.
Langträger V 2220.
Langträgeroberbau eiserner, Eiser-
ner Oberbau V 1362.
La Nicca, Nicoa V 2450.
Lanna V 2220.
Lartigues Einschienenbahn, Ein-
schienenbahn LH 1189.
Lartigues Quecksilberkontakt,
Quecksilberkontakte VI 2726.
Lasche V 2220.
Laschenansätze, Wandern der
Schienen Vll 3433.
Laschenverbindungen des Ober-
baues V 2220, Oberbau V 2506.
Lastwagen, Güterwagen IV 1945.
Lastzug, Güterzüge IV 1962.
Lastzuglokomotive (Güterzug-
lokomotivei, Lokomotive V 2286.
Laternen V 2221, Handlaternen
IV 1987.
Laternenblende V 2221.
Lateriienstiitzen V 2221, Signal-
sttttzen VI 3021.
Latowskis Läutewerk. Dampfläute-
werke II 891.
Latteuprohte. Erdarbeiten II 1 1 457.
Laufacnsc, Achsen I 59 Räder VI
2741.
Laufbretter V 2221, Gepäckwagen
IV 1797 Personenwagen VI 2627.
Laufkran, Kraue V 2148.
Laufkreis V 2221.
Laufmiete, Wagenübergang VII
Laufpumpe V 2221.
Lauf läder V 2221, Rader VI 2741.
Laufschienen V 2221.
Laufzeit (Lauffrisij, Wagenüber-
gang Vll 3422
Laufzettel V 2221.
Laurion-Eisenbahn, Ergastiria-
(Laurion-i K. III 1474.
Lausanne - Berner Grenze, Jura-
Simplon-Bahn V 2082.
Lausanne- Echallens V 2221.
Lausanne-Fribourg-Berne , Jura-
Simplon-Bahn V 2083.
Lausanne-Ouchy V 2222.
Lauterbruniien-Grindelwald, Wen-
gercrialpbahn VII 3489.
Lauterbrunnen - Mürrenbahn V
3662
Lauterthalbahn (Kaiserslautern-
Lau terecken), Pfälzische E. VI
2648.
Lavantthalbahn, Unterdrauburg-
Wolfsberg VII 3332.
Lawinenleitwerke, Schnee- und
Lawinenschutzanlagen VI 2950.
Lawinenschutzanlagen, Schnee-
und Lawinenschutzanlageu VI
2960.
Lazarettzüge, Sanitatszüge VI
2859
Lease V 2222.
Lebensmittelmagazine V 2222.
Lebensmittelsendungen V 2225,
Biertrausporte I 569 Butter-
transporte I 795 Fischtransport
IV 1600 Fleischtransportwagen
IV 1612 Milchbeförderung V
2392.
Leclanch6- Elemente, Elemente gal-
vanische III 1396.
Leerfahrten V 2225, Lokomotiv-
fahrdienst V 2329.
Leergewicht V 2225, Dienstgewicht
III 1026.
Legen des Überbaues, Oberbau V
2511.
Lehren V 2226, Lademaß, (Lade-
lehren) V 2207 Oberbau (Kapp-
lehre, Spurmaß, Überhtfhungs-
inaß) V 2514.
Lehrgerüste V 2226, Gerüste IV
1804 Tunnelbau VII 3256.
Lehrlingsschulen , Eisenbahnschu-
len III 1298.
LebrlingswerkstättenV 2233, Werk-
stätten VII 35Ü3. Werkstätten-
dienst VII
Leiehenbeförderung V 2233.
Leichentarife, Gütertarife IV 1915.
Leichentransportwage» V 2236.
Leiden- Wncrden, Niederländische
E. V 215«.
Leipzig - Dresdener Eisenbahn V
2237, Sächsische E. VI 2842.
Leipzig - Gaschwitz - Meuselwitzer
Eisenbahn, Sächsische E. VI
2842.
Leipzig - Hof, Sächsische E. VI
283».
Leistungsprobeu, Probefahrten VII
2719.
Leitbäume, Tunnelbau VII 3248.
Leitschienen V 2237, Bahnüber-
setzungen I 277.
Leitschwellen, s. Leitschienen
Leitstangen, Dampfmaschine II 899
Treibstangen MI 3231.
Leitungsbünde.Telegraphenleitung
VII 31 Hl
Leitungsfähigkeit, Elektricität III
1374.
Leitungskauäle , Weichen- und
Signalleitui)g<'U VII 3485.
Leitungsträger.Telegraphenleitung
VII 3181
Leitungswagen V 2237.
Leitungswiderstand , Elektricität
III 1374.
Leinberg - Befzec (Toinaszöw) V
•2-2M.
Lemberg-Czernowitz- Jassy - Eisen-
bahn V 2238, Rumänische E.
VI 2809.
Lenkachsen V 2239.
Leoben - Vordernberger Eisenbahn
V 2248.
Leobersdorf - St. Pöltener Eisen-
bahn , Niederösterreichische
Staatsbahnen V 2477 Österrei-
chische Staatsbahnen V 2653.
Leonhardi V 2248.
LeopoldersAutomatentaster.üurch-
laufende Liniensignale III 1172.
Lessee (Lessor), Lease V 2222.
Liban - Bakov, Böhmische Kom-
merzialbahnen II 636.
Libau - Romny - Bahn (Libauer
Bahn), Russische Staatsbahnen
VI 2830.
Lichtervelde-Furnes V 2248.
Lichtraumprofil , Umgrenzungs-
linien MI 8282.
Lichtweite derBrticken und Durch-
lässe V 224**, Durchflußprofil
III 1143.
Liderung , Dichtuugsmaterialien
III 1009.
Lieferfrist, s. Lieferzeit.
Lieferzeit V 2262, Expeditionsfrist
III 1489 Expreßgutbeförderung
III 1502 Gepäck IV 1773 Privat-
wagen VI 2717 Transportfrist VII
3226 Viehbeförderung VII öüTL
Lieferzeitüberschreitung, Liefer-
zeit V 2256.
Lierre-Turnhout V 2258.
Liesing - Kaltenleutgeben , Öster-
reichische Südbahn V 256;-».
Ligne d'Italie, Simplonbahn VI
3028
Lindner s Anfahrvorrichtung, Oom-
poundlokomotive II 824.
Linienbild der Weichen, Weichen
VII 3458.
Linienführung, Vorarbeiten VII
3391.
Linienkonkurrenz V 2258, Eisen-
bahnkonkurrenzen III 1250.
Linienwechsel , Umschalter VII
Liuksuferige Züriehseebahn,
Schweizerische Nordostbahn VI
2991
Linsen- (Paulische) Träger, Eisen-
brücken III 1325.
Linz-DudweiserPfcrdebahu, Öster-
reichische E. V 2520.
Linz-Urfahr (Urfahr- Aigen Schlä-
gel). Mühlkreisbabn V 2432.
List V2258, Preußische E VI 2696.
Litteratur, Eisenbahnlitteratur III
1272.
Liverpooler Stadtbahn, London
and North Western V 2349.
Liverpool - Manchester Eisenbahn
V 'J260, Großbritanniens und
Irlands E. IV 1867.
Livornesische Eisenbahn, Italieni-
sche E. V 2061.
Liwnv-Bahn, Russische Staate-
bahnen VI 2825.
Lochen V 2260.
Lochmaschinen V 2260.
Loch- und Schermaschinen, Bleeb-
und Plattenscheren II 591.
Lochers Zahnradbahnsystem, Pili-
! tusbahn VI 2667.
i Lochers Zahnstange , Zahnrad-
bahnen VII 3665
Lodzer Bahn V 2261.
Löbau- Zittau er Bahn, Sächsische
E. VI 2839.
Löffelbagger, Bagger I 206.
Lohses Träger, Eisenbrücken III
1326.
Lokalbahnen V 2262, Belgische
Nebenbahnen I 440 Französische
I Lokalbahnen IV 1697 Nieder-
ländische E. V 2456 Schmal-
j spurbahnen VI 2902 Ungarische
I E. VII 3310.
Lokalsignale, Signalwesen VI 3026
Lokaltarife V 2283, Gütertarife IV
1904.
Lokalverkehr V 2283, Gütertarife
1 IV 1904.
Lokalztige, Fahrplan IV 1526
i Güterzüge IV 1962 Personen-
züge VI 2644.
Lokoren - niederländische Grenie
; V 2283.
Lokomobilkessel , Dampfkessel □
871.
Lokomotivachseu , Achsen I 60.
Lokomotivachslager, Achslager 1 6$
Lokomotivasehkasten , Aschkasten
I 156.
■ Lokomotivaufseher , Zugförde-
rungsdienst VII 3590.
Lokomotivausrüstung, Zugförde-
i rungsdienst VII 3599
Lokomotivbeleuchtung, Beleuch-
tung der Lokomotiven I 420
Lokomotivberechnung, Lokomotive
V 2288.
Lokomotivbesetzung , Lokomotiv-
fahrdienst I 2330 Zugförde-
rungsdienst Vll .5591, 3593
Lokomotivbremse, Bremsen II 722.
Lokomotivbrückenwage, Brücken-
wagen 11 765.
Lokouiütivdampfcylitider, Dampf-
cylinder II 840.
Lokomotivdiensteinteilung, Loko-
motivfahrdienst V 2332 Zug-
förderungsdienst VII 3592.
Lokomotivdrehscheiben , Dreh-
scheiben III 1116 Zugförderungs-
dienst VII 3595.
Lokomotive V 2283, Compound-
lokomotiven II 821 Doppel-
lokomotiven III 1083 Dru k-
luftbahnen III 1127 Elektris. hr
E. III 13*9 Feuerlose Lokomo-
tiven IV l.W GaslokomotiTe IV
1755 Zahnradbahnen VII 3:>6'<
Zwillingslokomotiven VII S629.
Lokomotivfabriken, Lokomotive V
2320.
Lokoraotivfahrdienst V 2325, Zug-
förderungsdieost VII 3597.
Lokomotivführer, Lokomotivfahr-
dienst V 2325 Zugförderungs-
dienst VII 3590
3663
Lokomotivfflhrerhaus V 2332.
Lokomotivführerlchrlinge, Loko-
motivfahrdienst V 2325 Zug-
förderungsdienst VII 3590
Lokonwtivführerprüfung , Loko-
motivfahrdtenst V 2331.
Lokotnotivführerstand, Lokomo-
tivfnhrerhaus V 2332.
Lokomot i vheizer , Lokomot i vfah r-
dienst V 2325 Zugförderungs-
dieust VII 3590
Lokoruotivkessel, Dampfkessel II
862 Feuerrohren IV 1592 Loko-
motive V 2283.
Lokomotivkurbeln, Kurbeln V2200.
Lokomotivleine, Zugleine VII 3601.
Lokomotivmontierung . Werkstät-
ten VII 3496.
Lokomotivpersonal , Lokomotiv-
fahrdienst V2380 Zugförderungs-
dienst VII aaim.
Lokomotivpreise, Lokomotive V
2320.
Lokomotivputzer, Zugförderung«-
dienst VII 3690.
Lokomotivräder , Lokomotive V
2290 Räder VI 2741.
Lokomotivrahmen V 2334.
Lokomotivremise.Lokomotivschup-
pen V 2336.
Lokoinotivschornstein. Funkeufän-
ger IV 1747 Schornstein VI 2953.
Lokomotivschuppen V 2336, Zug-
fördertmgsdieust Vll 3594.
Lokomotivstände , Lokomotiv-
schuppen V 2338 Zugförderungs-
dienst VII 3594.
Lokomotivstarke, Lokomotive V
2293.
Lokomotivstation, Maschinensta-
tion V 2380 Zugförderungsdienst
VII 3593.
Lokomotivsteuerung, »Steuerungen
VII 3119.
Lokomotivtelephou , Kernsprech-
einrichtungen IV 1684 Zug-
telegraphen VII 3613.
Lokomotivumgrenzung, I'mgren-
zungsliuien Vll 3286
Lokomotiv- und Tenderkuppeluu-
gen, Kuppelungen V 2183.
Lokomotiv- und Wagenwerkstät-
ten, Werkstätten MI 35tis
Lokomotivuntersuchung , Loko-
motivfahrdienst V 2325 Zug-
förderungsdienst Vll 3800.
Lokomotivwerkstätten, Werkstät-
ten VII aftifi.
Lombarden, Aktienhandel 1 91.
Lombardisch- venetianische Ferdi-
nands Eisenbahn. Italienische
K. V 2060.
Lombardisch - venetianische und
central - italienische Eisenbahn,
Italienische E. V 20f.O Öster-
reichische Südbabn V 2668.
London and North Western V2349.
London and South Western V 2360.
London, Brighton and South
Coast V 2351.
London, Chathain and Dover V
2:J.'>2.
Encjklopidie de« EtMnbthnwesrns.
Londoner Eisenbahnen V 2362.
Londoner Metropolitanbahn, Lon-
doner E. V 2354.
Londoner Metropolitan Extension,
Londoner E. V 2366 Elektrische
E. III 1380.
Londoner Kingbahn (innere), Lon-
doner E. V 2355.
Long and Short haut Clause V
2368.
Losbauführer, Bauleitung I 317.
Lose Wagenbestandteile . Lade-
mittel V 2207 Wagenubergang
V II M2L
Losowo-Sewastopoler Bahn V2358.
Lott V 2358.
Louisville- und Nashville- Eisen-
bahn V 2369.
Lowry V 2359, Güterwagen IV
1946, 1954.
Ludwigbahn (Nürnberg-Fürth) V
2359.
Lübeck - Büchener Eisenbahn V
2360.
Lübeck - Kleinener Eisenbahn,
Mecklenburgische Friedrich
Franz-E. V 2386.
Lüftung. Personenwagen VI 2634
Tunnelbau VII 3257 Werkstät-
ten V ll 36111.
Lüttich- Limburger Eisenbahn V
2360.
Lii Mich - Mastrichter Eisenbahn
V 2361.
Luftdruckbremse, Bremsen II 697
716.
Luftdruckgründung V 2361.
Luftheizung, Beheizung der Eisen-
bahnwagen I 370 Beheizung von
Gebäuden I 385.
Luftsaugbrcrase, Bremsen II 697.
Lufts.'ilbahn, Drahtluftbahn III
1086.
Lugano - Seilbahn, Ausweichvor-
richtung für Seilbahnen I 196
Schweizer E. VI 2982.
Lundenburg - Nikolsburg - Gruü-
bacher Eisenbahn, Kaiser Fer-
dinands-Nordbahn V 2090
Luxemburgische anonyme Prinz
Heinrich-Eisenbahn, Luxembur-
gische E. V 2366.
Luxemburgische Eisenbahnen V
2365.
Luxemburgische Kanton - Eisen-
bahn, Luxemburgische E. V2367.
Luxemburgische Lokalbahnen,
Luxemburgische E. V 2367.
Luxuspferdewagen , Pferdewagen
VI 2664.
Luxuswagen V 2367, Salonwagen
VI 2851 Schlafwagen VI 2898
Speisewagen VI 8049.
Lnxusxüge V 2368, Blitzzüge II
597 Hofzug IV 2018
Luzern-Brienz, Brünigbahn II "69
Lyon-Avignon, Paris-Lyon-Mittel-
meer-Bahn V 2678.
Lyon -Genf, Paris- Lyon- Mittel-
meer-Bahn V 2579.
Lyon - Mittelmeer - Bahn , Paris-
Lyon-Mittelmeer-Bahn V 2578
Mac Callum V 2368.
Mackensens Tunnelschild, Tunnel-
bau VII
Madrid - Saragossa-Alicante-Kisen-
bahn V 236*, Spanische E. VI
3043.
Mährische Grenzbahn V 2370.
Mährisch-schlesische Centraibahn
V 2370.
Mährisch-schlesische Nordbahu,
Kaiser Ferdinands- Nordbahn V
'»090.
Mährische Westbahn V 2371.
Märkisch - Posener Eisenbahn V
2372.
Maeys Feuerbüchse, Dampfkessel
II 863
Magazine, s. Schuppen.
Magazinsbuch, Annahmebuch 1
130 Güterabfertigung IV 1887.
Magazinsmeister, Ladeineister V
2207.
Magazinswagen, Sanitätszüge VI
2859.
Magdeburg- Halberstädter Eisen-
bahn V 2372.
Magdeburg - Kothen -Halle- Leipzi-
ger Eisenbahn V 2374.
Magdeburg - Wittenbergesche Ei-
senbahn V 2374.
Magnesiumlampe, Beleuchtungs-
apparate I 420.
Magnetelektrische Maschinen,
Elektricität III 1376.
Magnetinduktoren. Elektricität III
1376.
Magnetismus remanenter, Elektri-
cität III 1377.
Main- Neckar- Eisenbahn V 2375.
Main- Weser- Bahn V 2376.
Makadamisierung V 2376.
Malaya, Asien 1 169.
Mallets Verbundlokomotive, Com-
poundlokomotiven 11 822 Dop-
pellokomotiven III 1084.
Malteserorden , Sanitätszüge VI
2864.
Manage-Pieton V 2376.
Manhattan RailwayCompanv, New-
Yorker Hochbahnen V 2449.
Manipulationsgebühr, Expeditions-
gebühren III 1489 Gütertarife
IV 1904.
Manipulationszflge, Güterzüge IV
1962.
Manipulator , Stationstelegraphen
VI 3083.
Manko, Gewichtsmangel IV 1810.
Mannheim - Schwetzingen - Karls-
ruhe (Rheinbahn) , Badische
Staatsbahnen I 203.
Mannheim - Weinheimer Eisen-
bahn, Bachstein'sche Sekundär-
bahnen I 201.
Mannlöcher, Dampfkessel II 861.
Manns Fleischt ransport wagen,
Fleischtransportwagen IV 1613.
Manns Schlafwagen, Schlafwagen
VI 2898.
Manometer V 2376.
232
3664
Marchthalbahn, Österreichisch-un-
garische Staatseisenbahngesell-
schaft V 2671.
Marienburg-Mlawkaer Eisen bal in
V 2378
Markpfäble V 2379.
Marktzüge, Güterzüge IV 1962.
Marmaroser Salzbahnen V £379.
Maros Ludas-Besztercreer Lokal-
bahn V 2379.
Marosvasdrhely-Szaszregener Ei-
senbahn V 2380.
Martin- Siemens Prozeß, Eisen und
Stahl III 1354.
Marziii-Bahn V 2380.
Masebinendirektor (Obermaschi-
nenmeister} V 2380, Betriebs-
maschinendienst II 616 Werk-
stättendien«t VIT 8521.
Maschinenhaus, Lokomotivschup-
pen V 2336 WerkstättenVIl8508.
Maschineninspektoren V 2380, Be-
triebsmaschinendienst II 516.
Maschinenmeister, Betriebswerk-
meister II 548 Zugförderungs-
dienst VII 3590.
Maschioennieterei, Nieten V 2480.
Maschinenstation V 2380, Zug-
förderungsdienst VII 3593.
Maschinentechnische Bureaus V
3380.
Maschinenzüge V 2380, Zugförde-
rungsdienst VII 3699.
Massaua, Afrika I 82.
Maßeinheiten elektrische, Elektri-
cität III 1378.
Massennivellement V 2380, Vor-
arbeiten vii aasjL
Massenstürze (Bergstürze), Gleich-
gewichtsstörungen bei Erd-
bauten IV 1826.
Massenverkehr V 2382.
Maßgebende Steigung , Anlauf-
steigung I 121 Neigungsver-
hältnis V 2443
Maßstäbe , Längenmessungen V
2210.
Master Car Bu Uders Association
V 2882.
Mastixkitt, Dichtungsmaterialien
III 1010.
Mastsignal, Bahuzustandssignale
I 287.
Materialbeschaffung, Materialver-
waltung V 2883.
Matt rialbureau , Material Verwal-
tung V 2385.
Materialdienst , Betriebsmateria-
lien II 517 Materialverwaltung
V 2386.
Materialersparnisprämien, Erspar-
nisprämien III 1476.
Materialgräben V 2382.
Materialkontrolle , Betriebskon-
trolle 1 1 501 ; s. a. Materialproben.
Materialmagazine, Materialschup-
pen V 2388 Materialverwaltung
V 2385 Werkstätten VII aaoa.
Materialproben V 2382, Achs-
proben 1 70 Brennmaterialien
II 734 Dampfkessel II 869
Eisenbrücken Hl 1336 überbau
V 2496 Bäder VI 2760 Schie-
nenproben VI 2884 Schmier-
materialien VI 2928.
Materialrechnung, Bahnerhaltung
I 238 Buchführung II 777 Ma-
terialverwaltung \ 2386 Werk-
stättendienst VII
Materialschuppen V 2888.
Materialübernahme , Materialver-
waltung V 2384.
Materialverbrauch V 2388.
Materialverwaltung V 2888, Bahn-
crhaltuug I 238 Betriebsmate-
rialien 11617 Werkstättendienst
VII 3626.
Materialzüge V 2386, Arbeitezug
I 151 Bauzug I 380 Schotter-
züge VI 2965.
Materielle Tarifeinheit, Gütertarife
IV 1913.
Mathias V 2386.
Matraer Lokalbahn V 2386.
Mauritius, Afrika I 84.
Maximalladeprofil, Lademaß V2204
Umgrenzungslinien VII 3283.
Maximaltarife V 2386, Güterta-
rife IV 1905.
Mechanisches Signal V 2886, Sig-
nalwesen VI 3025.
Mecheln-Terneuzen V 2386.
Mechernicher Bergwerksbahnen V
2386.
Mecklenburgische Friedrich Franz-
Eisenbahn V 2386.
Mecklenburgische Südbahn, Bach-
stein'sehe Sekundärbahnen 1 200.
Meggenhofens Sicherheitsventil,
Sicherheitsventile VI 8016.
Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn V
2388, Sächsische E. VI 2848.
Meidinger - Elemente , Elemente
galvanische III 1396.
Meilen billets, Abonnementsbillets i
I 24.
Meilengelder, Fahrdienstgebühren
I III 1609.
.Meißelbohrer, Tunnelbau VII 3141.
, Mekarskts Druckluftwagen, Druck-
luftbahnen III 1127.
Meldekontakt, Nachtwächterkon-
trolle V 2440.
Menagerien, Viehbeförderung VII
3378
Mennes Längsträgersystem, Tun-
nelbau VII 325U.
Mennige kitt,J)iehtungsmaterialien
III 1009.
Merakerbahn, Norwegische E. V
2490
Merk
Mersey
32BO.
Messing V 2388.
Meßbrücken, Meßinstrumente elek-
trische V 2390.
Meßinstrumente elektri sehe V 2389.
Meßinstrumente geodätische V
2389.
Meßketten, Längenmessungen V
2211.
Meßlatten , Längenmessungen V
2211.
czeicheu, Markpfähle V 2379.
iey - Tunnel , Tunnelbau VII
Meßräder, Läugenmessungen V
2211.
Meßstangen, Längenmessungen V
2210.
Meßtisch, Winkelmessungen VII
3546.
Meßwagen V 2890.
Metallbohrapparate, Bohrapparate
für Holz und Metall II 655.
Metalldrehbank, Drehbank HI
1096.
Metallpackung, Dichtungsmate-
rialien III 1009 Stopfbüchsen
VII 3134
Metkovic - Mostar • Konjica, Bos-
niseb-herzegowinische E. II 675.
Metropolitan Elevated Company.
New - Yorker Hochbahnen V
2448.
Meuselwitz-Ronneburg, Sächsische
E. VI 2843.
Mexiko, Amerika I 109.
Mezö Tur-Tnrkeveer Lokalbahn V
2391.
Mildland Great Western of Irland
V 2391.
Midland Railwav V 2391.
M i et zinseutschädigung , Woh-
nungsgeld VII 3553,
Mikrophon . Fernsprecheinrich-
tungen IV 1681.
Milchbeförderung V 2392.
Milchtransportwagen V 2396.
Militäranwärter V 2396.
Militärausrüstung, Güterwagen IV
1952 Militärbeförderung auf E.
V 2400.
Militärbahnen V 2399, Banjaluka-
Doberliner E. 1 299 Preußische
Militüroisenbabn VI 2709 Trans-
kaspische Bahn VII 3222.
Militärbeförderung auf Eisenbah-
nen V 2400.
Militärei n richtungs gege n s t ä n de,
Militärbeförderung auf E. V 2400.
Militärfahrplau, Fahrplan IV 1527.
Militärgrenzbahnen, Ungarische E.
VII 3309.
Militärische Bedeutung der Eisen-
bahnen, Eisenbahn III 1202.
MilitÄrpflicbtder Bahnbediensteten
V 2411.
Militärtarife V 2416.
Millers Wagen kuppelung, Kuppe-
lungen V 2196.
Minentrichter , Tunnelbau VII
3243.
Mineralschmieröle, Schmieraiate-
rialien VI 2923.
Minho-Duero-Bahn, Portugiesi-
sche E. VI 2678.
Minimaldurchfahrtsprofil, Lade-
maß V 2204 Umgrenzungslinien
VII am
Minotto -Elemente, Elemente gal-
vanische LH 1395.
M i äsouri-Kansas- und Texas-Eisen-
bahn V 2415. Missouri-Pacific-K.
V 2416.
Missouri-Pacific-Eisenbahn V2416,
Mitauer Bahn V 2416.
Mitbetrieb V 2416.
300*
Mittelherzstück, Weichen VII 3457.
Mittellinien der Weichen, Weichen
VII MfiÖ (Tabelle MI) MSSL
Mittelmeer - Bahnen, Italienische
Mittelmeer -Bahngesellschaft V
2075 Paris - Lyon - Mit telmeer-
Bahn V 2578.
Mittelschwelle, Tunnelbau VII
Mitteltoskanische Eisenbahn, Ita-
lienische E. V 2060.
Modelltischlerei, Werkstätten VII
350«.
Mödling-Hinterbrübl (Elektrische
E.) , österreichische Südbahn
V 2563.
Mödling-Laxenburg, Österreichi-
sche Südbabn V 2658.
Mörtel V 2423.
Mösel-Hüttenberger Lokalbahn V
2423.
Mohäcs-Fünfkirchener Eisenbahn
V 2423.
Moniers System V 2423.
Monopol, Eisenbahnmonopol III
1274 Antimonopoly Leagues I
135.
Mont Cenis-Bahn V 2423, Fells
Bergbahn IV 1680.
Mont Cenis-Tunnel V 2424.
Monte Öeneroso-Bahn, Generoso-
Bahn IV 1769.
Monte Saivatore-ßahn, Salvatore-
Babn VI 2852.
Montesanto- Seilbahn, Ausweich-
vorrichtung ftr Seilbahnen 1 196.
Montierung eiserner Brücken V
2426, Eisenbrücken III 1338.
Montierungsschuppen für mecha-
nische Einrichtungen, Werk-
stätten VII 3495.
Mori-Arco-Riva Lokalbahn V 2426.
Morschansk-Sysraner-Bahn, Rus-
sische Staatsbahnen VI 2829.
Morse Alphabet , Alphabet der
Morseschrift I 94.
Morseschlüasel, Morsetelegraph V
2427 Stationstelegraphen VI
3085.
Morseschreiber, Morsetelegraph V
2426 Station stelegraphenVI 3084
Telegraphenapparate VII 3177.
Morse taster , Morsetelegraph V
2427.
Morsetelegraph V 2426, Bahn-
telegrapheu I 275 Stationstele-
graphen VI 3084 Streckentele-
graphen VII S1AL
Moselbahn (Perl-Ehrang-Coblenz),
Preußische E. VI 2696.
Moskau-Brester Bahn V 2428.
Moskau- Jaroslawl-Wologda-Eisen-
bahn V 2429.
Moskau-Kasan-Eisenbahn V 2430.
Moskau-Kursk-Eisenbahn V 2431.
Moskau-Nishni Nowgoroder Eisen-
bahn V 2431.
Moskau-Rjäsaner Eisenbahn, Mos-
kau-Kasaner E. V 2480.
Moskau-Saratow, Moskau-Kasaner
E. V 2430.
Motorwagen, Dampfwagen II 942,
Druckluftbahnen III 1127 Elek-
trische E. III 1383.
Mudania-Brussa-Eisenbahn V2432.
MUglitzthalbahn (Mügeln - Gei-
ging- Altenberg) , Sächsische E.
VI 2844.
Mühlkreisbahn (Urfahr - Aigen
Schlägel) V 2432.
Mülhausen - Ensisheim - Wit tenhei-
mer Straßenbahnen V 2432.
Mülsengrundbahn (Mosel - Ort-
mannsdorf), Sächsische E. VI
2844.
München -Augsburger Eisenbahn,
Bayrische K. I 331 Bayrische
Staatsbahnen I 337.
Münchener LokalbahnaktieogeselL
schaft V 2432.
München - Salzburger Eisenbahn
(Maximilian - Bahn), Bayrische
Staatsbahnen I 335.
München - Wolfratshausen (Isar-
thalbahn) , Münchener Lokal-
bahnaktiengesellschaft V 2433.
Münster-Enscheder Bahn V 2433.
Münster - Hammer Eisenbahn V
2434.
Mürzzuschlag-Neuberg V 2434.
Muldenkipper, Erdtransportwagen
III 1471.
Muldenthalbahn (Glauchau - Wür-
zen), Sächsische E. VI 2841.
Mundpfeife V 2434.
Munitionstransporte V 2434.
Munkacs - Beskid , Ungarische
Staatsbahnen VII 8824.
Murgt halbahn (Rastatt - Gerns-
bach) , Badische Staatsbahnen
II 204.
Mu rnau»G anmsch-Partenkirchener
Eisenbahn, Münchener Lokal-
bahnaktiengesellschaft V 2433.
Muromer Eisenbahn , Bussische
Staatsbahnen VI 2828.
Murrbahn (Waiblingen- Backnang-
Hessenthal), Wtirttembergische
E. VII 3556.
Murthalbahn (Unzmarkt-Mautern-
dorf), Steiermärkische Landes-
bahnen VI 3091.
Muschelschieber , Dampfschieber
II 923.
Museum, Eisenbahnmuseum III
1275.
Muttergleis, Weichenstraue VII
3480.
N.
Nachahmungssignale V 2435, Re-
petitionssignale VI 2783.
Nachbartarif V 2435, Gütertarife
IV 1905.
Nachbarverkehr, Direkter Verkehr
III 1060.
Nachdampfen, Dampfarbeit II 839.
Nachnahmebegleitschein, Nach-
nahmen V 2436.
Nachnahmebuch.Güterabfertigung
IV 1891.
Nachnahmen V £135.
Nachnahmeprovision,Nachnahmen
V 2436.
Nachnahmeschein, Nachnahmen V
2436.
Nachschiebedienst , Lokomotiv-
fahrdienst V 2329 Zugförde-
rungsdienst VII 3698.
Nachtdienst V 243'J.
Nachtdien8txulagen V 2439.
Nachtsignal V 2439, Signal wesen
VI 3025.
Nachtstunden V 2439, Fahrplan
IV 1525.
Nachtwächterkontrolle V 2439.
Nachwiegung, Abwäge I 62 Ge-
wichtskontrolle IV 1810 Wäge-
geld VII Siüfi.
Nadeltelegraphen V 2440, Bahn-
telegrapben 1 276.
Nagelklaue (Geißfuß), Oberbau V
2514.
Nagoldbahn (Pforzheim-Horb),
Württembergische E. VII 3566.
Nassauische Eisenbahnen V 2441.
Nassauische Rhein- u. Lahn-Eisen-
bahngesellschaft, Nassauische E.
V 2441.
Natal", Afrika I 84.
Natron - Lokomotive (Honigmann),
Dampfkessel II 866.
Natursteine V 2441.
Neapel- Vomero, Aus weich Vorrich-
tung für Seilbahnen I 197.
Nebeldienst, Bahnzustandssignale
I 296 Vorsignale VII 3A0A
Nebelsignale, s. Nebeldienst.
Nebenbahnen, Eisenbahn III 1193
Lokalbahnen V 2262.
Nebengebäude V 2441, Empfangs-
gebäude III 1422.
Nebengebühren V 2441, An- und
Abfuhrgebühr 1 136 Aufnahms-
scheingebühr I 168 Aufsichts-
gebühr I 170 Auf- und Ablade-
gebühr I 177 Auf- und Ablege-
gebühr I 177 Avisieren (Avi-
sierungsgebühr) I 197 Decken-
miete Ii 946 Desinfektions-
febübren II 961 Expeditionsge-
ühren IU 1489 Gütertarife IV
1904 Krangebühr V 2162 Lager-
geld V2213 Nachnahmen (Nach-
nahmeprovision) V 2435 Reu-
geld VI 2786 Schutzwageu
(Schutzwagengebühr) VI 2969
Signierungsgebühr VI 3027
Standgeld VI 3078 Statistische
Anmeldung (Gebühr für Aus-
fertigung der Anmeldescheine)
VI 3089 Transportversicherung
(Frachtzuscblag für Interesse-
deklaration und Wertversiche-
rungsprämie) VII 3230 Vieh-
beförderung (Fütterungs-, Trän-
kungsgebühr) VII 3373 Wäge-
geld VII 34M Zählgebühr VII
3663 Zollabfertigungsgebühren
vii am.
Nebengebührenbuch, Güterabferti-
gung IV 1891.
Nebengleise V 2442.
Negrefli V 2442.
232*
d by Google
•WO«
Neigungsverhältnis V 2442 ,
Schmalspurbahnen VI 2911
Zahnradbahnen VII 3666.
Neigungszeiger V 2446.
Neisse-Brieger Eisenbahn V 2447.
N epi 1 ly s Hauch ve r zeh ru n gsan läge,
Dampfkessel II 864 Rauchver-
zehrung VI 27(50.
Neubrandenburg- Friedlander Ei-
senbahn, Bachstein'sche Seknn-
darbahnen I 200.
Neucbatel - Cortaillod - Buudi y,
Schweizerische E. VI 2981.
Neuchätel - St. Blaise, Schweize-
rische E. VI 2981.
Neuenburger Jurabahn, Jura-Neu-
chätelois V 2080.
Neuenmarkt - Bayreuther Eisen-
bahn, Bayrische Staatsbahuen
I 338.
Neufundland, Amerika I 109.
Neuhaldensleber Eisenbahn, Bach-
stein'sche Sekundärbabnen I
201.
Neu-Seeland, Australien I 192.
Neustadt-Dürkheimer Eisenbahn,
Pfälzische E. VI 2647.
Neustrelitz- Warnemünde!- Eisen-
bahn, Deutsch- Nordischer Lloyd
III 1000.
Neustrelitz - Wesenberg - Mirower
Eisenbahn V 2447.
Neu-Süd- Wales, Australien 1 190.
Neutitscheiner Lokalbahn V 2447.
Neutrat halbahn (Tut Megyer - N.
Beliczt, Österr.-ungar. Staats-
eisenbahngesellschaft V 2670.
New - York Central and Hudson
River Bailway V 2448.
New- York Elevated Company.New-
Yorker Hochbahnen V 2448.
New- York er Hochbahnen V 2448.
New- York Lake Erie and Western-
Eisenbahn V 2449.
Nicaragua, Amerika I 110.
Nicca (La Nioca) V 2450.
Nicken , Störende Lokomotivbe-
wegungen VII 3130.
Nicolai - Bahn (St. Petersburg-
Moskau), Große Russische Eisen-
bahngesellschaft IV 1870 Rus-
sische E. VI 2814.
Niederbordwände, Bordwände II
672.
Niederbordwagen, Güterwagen IV i
1946.
Niedererxgebirgisehe Bahn (Chem-
nitz - Riesa), Sächsische E. VI
2839.
Niederglatt-Baden, Schweizerische \
Nordostbahn VI 2991.
NiederländischeCentral-Eisenbahn
V 2460.
Niederländische Eisenbahnen V
2461.
Niederländische Lokalbahnaktien-
gesellscbaft Willem III. V2471.
Niederländische Rhein-Eisenbahn
V 2471.
Niederländische Staatsbahnen-Be-
triebsgesellschaft V 2474.
Niederländische SüdostbahnV2476.
Niederländisch-westfälische Eisen-
bahn V 2476, Niederländische E.
V 2456.
Niederdsterreichische Staatsbah-
nen V 2477 , Osterreichische
Staatsbahnen V 2553.
Niederösterreicbische Südwestbah-
nen , s. Niederösterr. Staats-
bahnen.
Niederschlesische Zweigbahn V
2477.
Niederschlesisch-märkische Eisen-
bahn V 2477.
Niederwaldbahn V 2478.
Nieten V 2478.
Ninimo V 2480.
Nisch-Pirot, Serbische E. VI 3011.
Nisch - Vranja , Serbischo E. VI
3011.
Nitroglycerin, Tunnelbau VII 3241.
Niveaukreuzung (Planübergang!,
Bahnübersetzung I 277.
Niveaukurven, Horizontalkurven
IV 2041.
Niveausignale V 2480.
N i vell i eren , N i vellieri n stru m ente
V 2481.
Nivellierinstrumente V 2481.
Nivellierlatten , Nivellierinstru-
mente V 2483.
Nivellier- Tachymeter, Universal-
Nivellierinstrumente VII x:w 1 .
Nivellier -Theodolite, Universal-
Nivellierinstrumente VII 3:^1.
Nord Beige V 2484.
Nord brabant- deutsche Eisenbahn
V 2486.
Nordhausen • Erfurter Eisenbahn
V 2485.
Nordschleswig'sche Eisenbahnen,
Schleswig'sche E. VI 2902.
Normalbetriebsjahr, Normalbe-
triebskosten V 2485.
Normalbetriebskosten V 2486.
Normalhalbmessser, Krümmungen
der Eisenbahnlinien V 2179.
Normalmanometer, Manometer V
2376.
Normalprofile V 2486.
Normalpunkte , Nivellierinstru-
mente V 2481.
Normalspur V 2486, Spurweite
VI 3061.
Normalstellung der Weichen, Ver-
sehlußtabelle VII 3359.
Normaltarife, Gütertarife IV 1905.
Normalwagen, Gütertarife IV 1909.
Normalwciche, Weiche VII 3400.
34ttH.
North British Railway V 2486.
North Eastern Railway V 2487.
Northern Pacific- Eisen bahn V2488.
North London Railway, Londoner
E. V 2354.
Norwegische Eisenbahnen V 2488.
Norwegische Hauptbahn, Norwe-
gische E. V 2489.
Norwegische Staatsbahnen , Nor-
wegische E. V 2489.
Notketten, Kuppelungen V 2193.
Notkuppelung, Kuppelungen V
2192.
Notsignale, Interkointnunikations-
signale IV 2048 Zugleine VII
360.}.
Notstandstarife, Gütertarife IV
1906 Tarif VII aifio.
Novelty, Dampfkessel II 880 Loko-
motive V 2296.
Nowgoroder Eisenbahn V 2492.
' Nowotnys DrehgesteU, Drehge-
stelle III 1112.
: Nowotorshok-Bahn V 2493.
; Nucicer Kohlen- und Erzbahn.
Prager Eisenindustriebahuen VI
2696.
Ntirnberg-Bamberg-Hofer Eisen-
bahn (Ludwig - Südnordbahn i.
Bayrische Staatsbahnen I 334
Nürnberg- Fürther Eisenbahn,
Ludwigsbahn V 2359.
Nusle - Modfan , Österreichische
Lokaleisenbahngesellschaft V
2546.
Nutenstoßmaschine, Stoßmaschine
vii am
Nutzkilometer V 2493.
1 Nutzlast V 2494, Totes Gewicht
' VII 2203,
Nyiregyhäza-Mäteszalkaer Lokal-
bahn V 2494.
Nymegener Eisenbahn . Amster-
dam-Rotterdamer E. I 115 Hol-
ländische EisenbahngeseUschaft
IV 2021.
. Oberaufsicbtsrat niederländischer,
i Eisenbahnbeiräte III 1218.
Oberbau V 2494. Bahnerhaltung
1230 Eiserner Oberbau III 1358
Pferdebahnen VI 2656 Schmal-
spurbahnen VI 2912 Zahnrad-
bahnen VII 3666.
Oberbau-Erhaltungsarbeiten,
Bahnerhaltung I 230.
Oberbau - Erneuerungsrücklagen,
Erneuerungsfonds III 1475 Lo-
kalbahnen V 2279 Oberbau V
2616.
Oberbaugeräte (Oberbauwerk-
zeuge), Oberbau V 2514.
Oberbau mit eisernen Einzelunter-
lagen, Eiserner Oberbau LH
1368.
Oberbau mit Steinwürfelunter-
lagen, Oberbau V 2601.
Oberdorf b. B -Füßener Eisenbahn,
Münchener Lo k albahn aktien-
geseüschaft V 2433.
Obergüterrerwalter, Güterdirektor
IV 1897.
Oberhessische Eisenbahnen , Hes-
sische Staatseisenbahnen IV
2001.
Oberitalienische Eisenbahnen,
Adriatische Bahnen I »1 Ita-
lienische E. V 2062.
Oberlausitxer Eisenbahn V 2517.
Obcrmaschinenmeister.Maschinen-
direktor V 2380.
Oberschlesische Eisenbahn V 2618.
3667
Oberwagenlaterne V 2519, Zug-
signare VII 3608.
Obligationen, Aktien I 89 An-
leinen I 125.
Obojan-Bahn V 2520.
Ocholt- Westersfeder Eisenbahn V
2520.
Odessaer Bahn. Russische Süd-
westbahnen VI 2833.
Ödenburg-Katzclsdorf, Ungarische
.. E. VII «304
Ölbeleuchtung, Beleuchtung der
Eisenbahnwagen 1 409 Beleuch-
tungsapparate I 421 Beleuch-
tungsmaterialien I 430.
ölgas, Beleuchtung der Eisenbahn-
wagen I 412 Gasanstalten IV
1754.
Ölprobierapparate, Schmiermate-
ralien \ I 2023
Ölschmierlager , Achslager 1 65.
Oels-Gnesener Eisenbahn V 2520.
Örlikon - Bulach - Regensberg,
Schweiz Nordostbahn VI 2990.
Osterreichische Eisenbahnen V
„ 2520.
Osterreichische Lokalei^enbahnge-
.. sellschaft V 2546.
Osterreichische Nordwestbahn V
2548.
Osten eichische Sparrenzimme-
rung, Tunnelbau Vll ,H24'.>
Osterreichische Staats bah neu V
. 2552.
Österreichische Südbahn V 2558.
Österreichische Tunnelbaunie-
thode, Tunnelbau VII 3.'5t
Österreichisch - ungarische Eisen-
bahnen, Österreichische E. V
2520 Ungarische E. VII 3jm
Österreichisch-ungarische Staats-
eisenbabngesellschaft V 2565.
Ofenheizung, Beheizung der Eisen-
bahnwagen 1 368 Beheizung
von Gebäuden I 384 Lokomotiv-
schuppen V 2337 Werkstätten
VII M50R
Offene Durchlässe, Durchlässe III
115'.».
Offene Güterwagen, Güterwagen
IV 1046, 1953.
Old Colony-Eisenbahn V 2572.
Oldenburg - Bremerbahn, Olden-
burgisehe E. V 2573
Oldenburgische Eisenbahnen V
2573.
Oldenburg- Leerer Bahn, Olden-
burgische E V 2673.
Oldenburg-Wilhelmshavener Bahn.
Oldenburgische E V 2573
Olmütz- Ollecho witz. Österreichi-
sche Lokaleisenbahngesellschaft
V 2546.
Omnibusleitung, Bahntelegraphen
I 276 Stationstelegraphen VI
3088.
Omnibuszüge, Güterzüge IV 1962
Personenzüge VI 2041
Oppeln -Tarnowitz. Rechte Oder-
Uferbahn VI 2770.
Optisches Signal V 2575, Signal-
wesen VI 3025.
Orbe - Chavornav. Schweizerische
E VI 2981.
Orel - Grja«i, Russische S"taats-
bahnen VI 2831.
' Orel-Witebsker Eisenbahn V 2575.
. Orenburger Eisenbahn V 2575
Orientalische Eisenbahnen , Tür-
kische E. VII asaü.
Orientexprelizug, Blitzzüge II 597.
Orientierungssignal V 2576, Bahn-
zustandssignale I 292.
Orlabalm, Saal-E. VI 2835.
Orleansbahn, Paris-Orleans-Babn
V 2583.
Orl&ins-Bordeaux, Paris-Orleans-
Bahn V 2583.
Oron-Bahn, Jura- Simplon- Bahn
V 2082.
Ortsbatterie, Stationstelegraphen
VI 3085.
| Oster wieck-Wasserlebener Eisen-
bahn, Bachstein'sche Sekundär-
bahnen I 200
Osthofen- Westhofener Eisenbahn,
1 Bachstein'sche Sekundärbahnen
1 I 201
Ostpreuüisehe Südbahn V 2576.
Ostrau-Friedlander Bahn V 2577.
Ostrheinische Eisenbahn , Köln-
I Mindener E. V 2117.
P.
Pacht betrieb. Betriebsüberlassung
II 538.
: Packmeister , Gepäckabfertigung
i IV 1783 Gepäckschaffner IV 1794
Packmeisterwagen, Gepäckwagen
i IV 1797
Packung, Stopfbüchsen VII 3134
! Packungsmaterialien , Dichtungs-
materialien III 1009.
Packwagen, s. Packmeisterwagen.
Palastwagen, Salonwagen VI 2851.
Papierscheibenräder, Räder VI
2744.
Pappe-Elemente, Elemente galva-
nische III 1395.
Parabelträger, Eisenbrücken III
j 1324.
I Paragnav, Amerika I 112.
1 Parallelbahn V 2577.
' Parallelschaltung, Elektrische E.
III 1381 Elemente galvanische
III 1394.
Parallelschiene V 2577.
Parallelträger, Eisenbrücken III
1323.
Parallelwege V 2577.
Parchim - Ludwigsluster Eisen-
bahn, Bachstein'sche Sekundär-
bahnen I 200.
Parchim-XeubrandenburgerEisen-
| bahn (Mecklenburgische Süd-
bahn). Bachstein'sche Sekundär-
bahnen I 200.
Pariser Gürtelbahn, Ceinture de
Paris II 799.
i Paris - Lvon - Mitteuneerbahn V
i 2578.
Paris-Orleans-Bahn V 2583.
Paris-Versailles, Franz. Westbahn
IV 1713.
Parlamentstaxen , Besteuerung I
477 Eisenbahnkouzession III
1262.
Parlamentszüge (parliamentary
oder cheap trains), Bummelzug
IT 791 Personentarife V 2607.
Passagiersteuer V 2586.
PaDjoche, Feldbahnen IV 1566.
Patschienen V 2587, Weichen VII
3459.
Paulinenaue - Neuruppiner Eisen-
bahn V 2587.
Pauscbalaccord, Bausysteme I 323.
Pazifische Bahnen , Überlands-
bahnen VII 327f,
Pöagebetrieb, Mitbetrieb V 2416.
Pease V 2587.
Pechfackeln, Fackeln III 1505.
Peine-ILseder Eisenbahn V 2587.
Peloponnesische Eisenbahnen,
Griechische E. IV 1853.
Pcndellager , Eisenbrücken III
1329.
Pennsylvania - Eisenbahn V 2588.
Pensionsinstitute V 25*8.
Perforierstempel , Billetstempel-
apparate II 580.
Perham, Northern Pacific E. V
24SS
Periodische Schmierung. Schmie-
ren VI 292t.
Permissiv-Blocksy stem. Blockein-
richtungeu II 598 Signalwesen
VI 3024
Perron, Bahnsteig I 273 Hallen
IV 1975.
Perronglocke. Stationsglocke VI
3081.
Perrontelegraph V 2598, Bahn-
zustandssignale 1 290.
Perseverance, Lokomotive V 2296.
IVrsien. Asien I 158.
Personenabfertigung . Billetexpe-
dition II 573 Personenbeförde-
rung V 2600.
Personenbahnhof, Bahnhöfe I 245.
Personenbeförderung V 2598.
Personenkilometer V 2601.
Personentarife V 2602. Amerika
I 195 Lokalbahnen V 2281 Ru-
mänische E. VI 2811 Spanische
E. VI 3042.
Personentunnel V 2613, Em-
pfangsgebäude III 1420.
Personenverkehr (Stat istik) V 2614.
Personenwagen VI 2619, Aussichts-
wagen I 187 Dampfwagen II
942 Direkt ionswagen III 1063
Etagewagen III 1485 Galerie-
wagen IV 1752 Hofzug I V 201 H
Krankenbeförderung V 2152
Luxuswagen V 2367 Salonwagen
VI 2851 Sanitätsztige V12 857
Schlafwagen VI 2898 Speise-
wagen VI 3049 Zahnradbahnen
VII 35f,.s
Personenzüge Vi 2643
Personenzuglokomotive , Lokomo-
tive V 22*7.
3668
Peru, Amerika I 111.
Pest - Losoncz - Neusohler Eisen-
bahn, Ungarische E. VII 8306
Ungarische Nordbahn VII 3319
Ungarische Staatsbahnen VII
3322.
Petarde, Bahn zustandssignale 1 295.
Peterbof-St. Petersburg, Baltische
E. 299.
Petris Geschwindigkeitsmesser.
Fahrgeschwindigkeitsmesser IV
1519.
Petroleum, Brennmaterialien II
748.
Petroleumbeleuchtung , Beleuch-
tung der Bahnhöfe I 406 Be-
leuchtung sapparate I 421 Be-
leuchtungsmaterialien I 430
Signallaterne VI 3021.
Petroleumfackeln , Fackeln III
1506.
Petroleumlokomotive, Gaslokomo-
tive IV 1766.
Petroleumwagen, Gefäßwagen IV
1760.
Pfäffikon - Samstagern , Schwei-
zerische Südostbabn VI 2997.
Pfälzische Eisenbahnen VI 2646.
Pfälzische Ludwigs-Bahn, Pfälzi-
sche E., VI 2646.
Pfalzische Maximilians • Bahn,
Pfälzische E. VI 2646.
Pfälzische Nordbahnen, Pfälzische
E. VI 2647.
Pfändung, Tunnelbau VII 3244.
Pfändung an Eisenbahnen, s.
Pfandrecht.
Pfahlgründung.Gründung I V 1880.
Pfalzburger Straßenbahn VI 2649.
Pfandbücher, Eisenbabnbücherlll
1218.
Pfandkeil, Tunnelbau VII 3244
Pfandrecht VI 2649, Eisenbahn-
bücher III 1219 Zwangsvoll-
streckung VII 3fi2L
Pfeiler VI 2662, Steinbrücken VI
3i um Viadukte VII 3367.
Pferdebahnen (Pferdeeisenbahnen )
VI 2663.
Pferdetiansporte, Güterwagen IV
1953 Pferdewagen VI 2664.
Pferdewagen VI 2664.
Photogrammetrie V 2666, Höhen-
messung IV 2018.
Piemontesische Eisenbahnen, Ita-
lienische E. V 2061 Österrei-
chische SUdbahn V 2569.
Pilatus-Bahn VI 2667.
Pilotensystem, Zugstabsystem VII
ar,i 1
Pilsen-Priesener (Komptauer) Ei-
senbahn VI 2669, Osterreichi-
sche Staatsbahneu V 2663.
Piräus- Athen, Griechische E. IV
1863.
Pius - Cent raieisenbahn , Italieni-
sche E. V 2061.
Pius-Latium-Eisenbahn, Italieni-
sche E. V 2061.
Plandrehbank. Drehbank VJ1 1098.
Planimeter, Flächenmessungen IV
1604.
Planübergang, Bahnübersetzung
I 277.
Planum, Bahnplanum I 264.
Plan- und Spitzendrehbank, Dreh-
bank III 1099.
Plateauwagen , Güterwagen IV
1946, 1964.
Plattendurchlässe, Durchlässe III
1161.
Plattenscheren, Blech- und Plat-
tenscheren II 589.
Plattformen , Personenwagen VI
2627.
Platt form wagen, Güterwagen IV
1946, 1964.
Platzanweisung, Personenbeförde-
rung V 2600.
Pleuelstange, Dampfmaschine II
899 Treibstangen VII 3231.
Plombenkontrolle , Güterabferti-
gung IV 1887.
Plombierungs- (Verbleiungs-) Ver-
fahren VI 2670.
Plombierzange, Plombierungsver-
fahren VI 2671.
Pneumatische Bahnen VI 2674.
Pneumatische (Luftsaug- und Luft-
druck-) Bremsen, Bremsen II
710, 716.
| Pneumatische Gründung, Luft-
druckgründung V 2361.
Pöltschach-Gonobitz, Steiermärki-
sche Landesbahnen VI 3090.
Pohlmeyers Kuppelung, Kuppe-
lungen V 2188.
Polarisation. Elektricität III 1376.
Polarplanimeter, Amslers Polar-
planimeter I 115 Flächenmes-
sungen IV 1604.
Politische Begehung, Begehung
politische I 362.
Polizeipflöcke, Markpfähle V 2379.
Polizeiprobe, Probefahrten VI 2719.
Poläßje- Bahnen, Russische Staats-
bahnen VI 2826.
Polonceaus Kuppelung , Kuppe-
lungen V 2188.
Polygonzüge VI 2674, Horizontal-
aufiiahmen IV 2040.
Pomraer'sche Centraibahn VI 2675.
Pool VI 2675.
Poor VI 2675.
Poprädthaler Vicinalbahn VI 2675.
Portillons, Abschlußvorrichtungen
1 46.
Portlandcenient, Cement 11 800.
Portugiesisch-Afrika, Afrika I 83.
Portugiesische Eisenbahnen VI
2676.
Portugiesische Eisenbahngesell-
schaft (Königliche), Portugie-
sische E. VI 2676.
Portugiesische Schmalspurbahnen,
Portugiesische E. VI 2679.
Portugiesische Süd- und Südost-
bahn, Portugiesische E. VI 2678.
Posen-Kreuzburger Eisenbahn VI
2680.
Postambulanz wagen, Postwagen
VI 2687.
Postamtsräume ( Beistellung),Post-
beförderung VI 26su.
I Postbedienstete (Beförderung),
Postbeförderung VI 2680.
Postbeförderung VI 2680.
Postbeiwagen , Beiwagen I 389
Postbeförderung VI 2680.
Postwagen VI 2687, Beleuchtung
der Eisenbahnwagen 1 419 Post-
beförderung VI 2680.
Postzüge, Personenzüge VI 2644
Postbeförderung VI 2680.
Poti - Tifliser Bahn , Russische
Staatsbabnen VI 2829.
Potscherad-Wurzmes VI 2691.
Potter-Gesetz, Grangero IV 1847.
Präcisionsdampfmaschine, Dampf-
maschine II 904.
Präcisionssteuerungen , Dampf-
maschine II 908.
Prämien VI 2691, Ersparnisprä-
mien III 1476.
Prag-Duxer Eisenbahn VI 2693.
Prager Eisenindustriebahnen VI
2696.
Prag - Lana - Pin£ - Pferdebahn,
Buschtehrader E. II 792.
Pratteln-Schweizerhalle, Schwei-
zerische Centraibahn VI 2967.
Preding - Wieselsdorf - Stainz,
Steiermärkische Landesbahnen
VI 3090.
Preisgesetz des Verkehrs, Güter-
tarife IV 1907.
Prellbock, Bufferwehr II 789.
Prellstein, Abweisstein I 53.
Preßburg - Tyrnauer Pferdebahn,
Ungarische E. VII 3304 Waag-
thalbahn VII 3405
Preßnitzthalbahn (Wolkenstein-
Jöhstadt), Sächsische E. VI
2844.
Preußische Eisenbahnen VI 2696.
Preußische Eisenbahndirektionen,
Preußische E. 2701.
Preußische Militäreisenbahn VI
2709.
Preußische Ostbahn VI 2709, Preu-
ßische E. VI 2697.
Preußischer Landeseisen bahn rat,
Landeseisenbahnräte V 2217.
Preußisch-niederländische Verbin-
dungsbahn VI 2709.
Priemen der Lokomotive, Spucken
VI 3058.
Prignitzer Eisenbahn, Bachstein-
sche Sekundärbahnen I 2ol.
Prinz Wilhelms-Bahn VI 2709.
Prioritätsaktien, Stammprioritäts-
aktien VI 3078.
Prioritätsobligationen, Aktien I SO.
Prioritätsstammaktien , Stamm-
prioritätsaktien VI 3078.
Privatanschlußgleise VI 2710.
Pri vatbahnen, Staats- und Pri Tat-
eisenbahnen VI 3064.
Privatbahnpolitik, Eisenbahn poli-
tik III 1278.
Privatbahnsystem , Staats- und
Privateisenbahnen VI 3064.
Privatbahnverwaltung , Admini-
stration I 75.
Privatgüterwagen, Privatwagen V 1
2714.
3660
Privatpersonenwagen, Pri ratwagen
VI 2714.
Privatübergänge VI 2713.
Privatwagen VI 2714.
Privatwirtschaftliche Tarifgestal-
tung, Gütertarife IV 1912.
Privilegiumstaxen, Besteuerung I
477 Eisenbahnkonzession III
1267.
Probefahrten VI 2719.
Probezeit, Bahnbedienstete 1 219
Prüfungen VI 2720.
Probierhänne, Wasserstandszeiger
V1L 3AÜL
Profillehre, Tunnelbau VII
Proportionalitätsgrenze , Elast ici-
tätsgrenze III 1370.
Protche VI 2720.
Protches Tunnelbaumethode, Tun-
nelbau VII äi&fL
Provision, s. Nachnahmeprovision.
Prudhommes Interkommunika-
tionssignal , Interkommunika-
tionssignale IV 2050.
Prüfungen VI 2720, Bahnbe-
dienstete I 218 Lokomotivfahr-
dienst V 2330.
Prüssmanns Schornstein, Schorn-
stein VI 2954.
Pskow - Rigaer Bahn , Russische
Staatsbahneu VI 2827.
Puddelstahl, Eisen und Stahl III
1357.
Puerto Rico, Amerika I 110.
Puffer, s. Buffer.
Pullman VI 2724, Luxuszüge V
2368 Schlafwagen VI 2898.
Pullman (Stadt), Pullman VI 2724.
Pulsometer VI 2724, Wassersta-
tionen Vll 2450,
Pubschläger VI 2726, Durchlau-
fende Linieusignale III 1169.
Pulvertransporte VI 2726.
Pumpen VI 2726, Dampfmaschine
1 1 9 1 2 Wasserstationen VII 3444.
Pumpenbagger, Bagger I 209.
Pumpenwärter Zugförderungs-
dienst VII 3601.
Puszta Tenyö-Kün Szt. Märton
VI 2726.
Putzbaumwolle, Putzmaterialien
VI 2726.
Putzgrube , Arbeitsgrube I 147
Lokomotivschuppen V 2346.
Putzhadern, Putzmaterialien VI
2726.
Putzmaterialien VI 2726.
Puzzolane, Cement II 805.
Quadruple! - Expansionsmaschine,
Dampfmaschine II 903.
Qualifikationstabelle, Diensttabelle
III 1048.
Quecksilberbarometer, Barometer
1 302
Quecksilberkontakte VI 2726, Ni-
veausignale V 2481.
Queensland, Australien I 191.
Quellungen, Gleichgewichtsstörun-
gen bei Erdbauten IV 1826.
Quergleise, Bahnhöfe I 253.
Querkonstruktionen der Brücken
VI 2727, Eisenbrücken III 1331
Holzbrücken IV 2029 Straßen-
brücken VII 3138 Transportable
Brücken VII 3225.
Querprofile VI 2733.
Querschwellen VI 2784, Eiserner
Oberbau III 1359 Oberbau V
2501.
Querschwellenoberbau eiserner,
Eiserner Oberbau III 1359.
Querschwellenoberbau hölzerner,
Oberbau V 2601.
QuittierungssignaleVI 2734, Rück-
meldesignale VI 2807.
Raab-Ödenburg-Ebenfurter Eisen-
bahn VI 2734.
Rabatttarife, Gütertarife IV 1906.
Radabweiser, Abweisstein I 53.
Raddruck VI 2735.
Radfelge, Felgenkranz IV 1580
Rader VI 2742.
Radrtansche (Spurkranz) , Räder
VI 2740.
Radgcstell, Räder VI 2742.
Radiale Achsbüchsen, Drehgestelle
III 1113.
Radiale Lenkachsen, Lenkachsen
V 2239.
Rndkersburg-Luttenberger Lokal-
bahn VI 2737.
Radkontakt, Blockeinrichtungen
II 621 Fahrgeschwindigkeits-
messer IV 1522 Niveausignale
V 24H1 Quecksilberkontakfe VI
2726 Weichenkontrolle Vll 3475.
Radkranz, Felgenkranz IV 1580.
Radlenker (Zwangschienen), Kreu-
zungen V 2171.
Radnabe (Radhaufen), Räder VI
2740.
Radreifen, Räder VI 2745.
Radreifenabnutzung, Abnutzung
der Radreifen I 20.
Radreifenbefestigung, Räder VI
2752.
Radreifenbrüche, Räder VI 2764.
Radreifenerzeugung, Räder VI
2748.
Rad reifen feuer VI 2737, Räder
VI 2761.
Radreifengebrechen. RäderVI 2754.
Radreifenmaterial, Räder VI 2747.
Radsatz VI 2738, Räder VI 2740.
Radscheibe, Räder VI 2740.
Radspeiche, s. Radfelge.
Radstand VI 2738, Güterwagen IV
1949 Personenwagen VI 2625.
Radstern, Räder VI 2742.
Radtaster, Betriebssicherheit I 534
Fahrgeschwindigkeitsmesser IV
1522 Streckenkontakte VII 3140.
Räder VI 2740, Güterwagen IV
1949 Personenwagen VI 2625.
Rüderdrehbank, Drehbank III 1 100.
Räderdrehscheiben, Drehscheiben
III 1116.
Räderflaschenzüge , Flaschenzüge
IV 1610.
Rädergebrechen, Räder VI 2754
Räderpressen VI 2756.
Räderversenkvorrichtungen VI
2760.
Räderwerkstätte, Werkstätten VII
3499
Räumliche Aufnahmen VI 2760.
Ragatz - Wartenstein , Schweize-
rische E. VI 2982.
Rahmen, Frames IV 1676.
Rabmensägemaschinen, Sägen VI
2850.
Railway Commissioners, Amerika
I 97.
Railway spine, Berufskrankheiten
I 470.
Rakonitz-Protiviner Bahn VI 2760.
Rammen VI 2761, Gründung IV
1880.
Rampen VI 2761.
Rampenkanäle , Durchlässe III
1165.
Ramsbottoms Sicherheitsventil,
Sicherheitsventile VI 3015.
Randers- Hadsund- Bahn, Dänische
E 11 836.
Rangierbahnhof, Bahnhöfe I 253.
Rangierbremse, Bremsen II 692.
Rangierdienst VI 2762, Lokomo-
tivfahrdienst V 2329.
Rangieren der Züge, Rangier-
dienst VI 2762.
Rangiergebühr VI 2763.
Rangiergleise VI 2763, Bahnhöfe
I 253.
Rangierkopf VI 2763.
Ra i) gierlokomoti ven, Lokomotive
V 2286.
Rangierorduung VI 2763.
Rangierpersonal VI 2763.
Rangierbignale VI 2764.
Rangierzüge, Güterzüge IV 1962.
Rappersweü - Pfäffikon VI 2766.
Schweizerische Südostbahn VI
2997.
Rappoltsweiler Straßenbahn VI
2766.
Rastatt-Gernsbach! Murgthalbahn),
Badische Staatsbahnen I 204.
Rauchab f üh rung, Lokomot i vschup-
pen V 2848.
Raucherabteile (Rauchcoupes) VI
2765.
Raucherwagen, Raucherabteile VI
2765.
Rauchfang für Lokomotiven,
Schornstein VI 2953.
Rauchkammer, Dampfkessel II
860. 862, 866.
Rauchkammer amerikanische,
Dampfkessel II 866.
Rauchkammerrohrwand , Dampf-
kessel II 864.
Rauchkammerthür , Dampfkessel
II 865.
Rauchkasten, Dampfkessel II 865.
Rauchverzebrung Vi 2767.
3870
Raumdistanz VI 2770, Blockein-
richtungen II 597 Signal wesen
VI »024 Zugdeckungssignale VII
3587.
Raumsystem, Gütertarife IV 1908.
liauiutarife, s. Raumsystem.
Rauraverschluß VI 2770
Ravensburg- Weingartener Eisen-
bahn, Münchener Lokalbahn-
aktiengesellschaft V 2433.
Rayls Interkornmunikationssignal,
interkotninuuikationssignale IV
2052.
Reagan VI 2770.
Reagan-Bills, Reagan VI 2770.
Rectiver (Kinnehmer) VI 2770.
Rpoeiver (Zwischenbehälter) VI
2770,CompouudlokomotiveIl *2I .
Rechnungsablage . Betriebsrech-
nung 11 />24 Bilanz II 562.
Rejbnungsabnahme. s. Rechnungs-
ablage.
Rechnungsabschluß, Bilanz D 502
Buchführung II 777.
Reehnungsabteilung, Buchführung
II 774.
Rechnungsjahr. Bilanz 1 562
Rechnungskontrolle, Betriebskon-
trolle II 500.
Rechnungswesen. Bilanz II 5C2
Buchführung 11 774.
Rechteckige Lokomotivschuppen,
Lokomotivschuppen V 2337.
Rechte Oder-UtVrbahn VI 2770.
Rechtsbureau VI 2772.
Rechtsufrige Zürichseebahn.
Schweizerische Nordostbahn VI
2988.
Reexpedition VI 2772.
Reespeditionstarif VI 2772, Gü-
tertarif.« IV 1904.
Refaktien VI 2772, Bonifikationen
II 071 Frachtermaßigungei) IV
1627 Gütertarife IV 1906.
Refaktietarif VI 2772.
Reformtarif VI 2772.
Regalitätsystem , Betriebssystem
II 637.
Regelmäßige Tarife, Gütertarife
IV 1905.
Regelmäßigkeitsprämien, Prämien
VI 2692.
Regenkarten, Regenmesser V J 2773.
Regenmesser VI 2773.
Regiebau, Bausysteme I 32.1.
Regiegut, Dienstgut III 1027.
Regiekarte VI 2773.
Regieprozeut, Betriebskoefficient
II 49s.
Regierungsassessor VI 2773.
Regierungsbauführer VI 2773.
Regierungsbaumeister VI 2773.
Registratur VI 2774.
Registrierapparate VI 2774.
Regulator VI 2774, Dampfschieber
II 92(» Schrakrrorrichtungen VI
2929.
Regulierbare Brückenlager, Eisen-
brückeu III 1330.
Reibungsbremsen. Bremsen II 706.
Reichen berg-Gablon /.-■]• Lokalbahn
VI 2775.
Reichseisenbahnamt deutsches VI
2775.
Reichseisenbah nen . Elsaß-lothrin-
gische E. III 1401.
Reifenräder, Räder VI 2742.
Reinertrag, Betriebsüberschuß II
542.
Reinheim-Reichelsheim. Rächst ein-
sehe Sekundärbahnen 1 201.
Reinigungsgrube, Arbeitsgrube I
147.
Reisegepäck, Gepäck IV 1771.
Rei sek os t euen t Schädigungen VI
2775, Diäten III 1002.
Reiseunfallversicherung, Unfall-
versicherung VII 3297.
R* klamationsdieiist VI 2778.
i;eklamati'»nskonferenzen VI 27.^2
Reklamationsverfahren , Thatbe-
Standaufnahme VII 3194.
Rektifikationsbuch, Güterabferti-
gung IV 1K92.
Relais VI 2782, Stationstelegraphen
VI 3085.
Relaiskontakt, Kontakte V 2138.
Relative Fahrgeschwindigkeit.
Fahrgeschwindigkeit III 1509.
Relative Tara, Gütertarife IV li'09.
Reliefschreiber, Morsetelegraph V
2427.
Remisen. Lokomotivschuppen V
2336 Wagen schuppen \ IT 3415.
Rem sbahn (Cannstatt - Wasse ral fi n-
gen - Nördlingen l , Württember-
gische «taatsbahnen YTI 3556.
Renchthalbahn (Appenweier- Op-
nenau), Bad m he Staatsbahnen
I 204.
Rendsburg - Neumünster'sche Ei-
senbahn VI 2783.
Reparat urgleise VI 2783.
Renarat urwerkstätte, Werkstätten
VII 3491
Reparaturzettel VI 2783.
Repetitionsmessung. Winkelincs-
sungen VII 3548.
Repetitionssignale VI 2783, Nach-
ahmungssignale V 2436.
Requisitenwagen. Hilfswagen IV
2006.
Reservedienst VI 2784. Lokomo-
tivfahrdienst V 2330.
Reservefonds VI 2784, Erneue-
rungsfonds III 1475.
Reservemaschine, LoSXHDOl ivfahr-
dienst V 2330 Zugförderungs-
dienst VII 8892.
Rcservewagen VI 2785.
Reservoirkran,Wasser.statiouen\TI
3450.
Reservoirwagen, Gastransport-
wagen IV 1757 Gefäß wagen IV
1761.
Restaurationen . 1 tabu restau ratio •
nen I 271 Empfangsgebäude III
1417.
Restaurationswagen, Speisewagen
VI 3049.
Restenconto, Güterabfertigung IV
1 H92
Retentionsrecht, »Pfandrecht VII
2649.
Retourbillet, s. Rückfahrkarten.
Rettungsgleis, Bahnhöfe I 248.
Rettungskasten. Rettungswesen VI
2785.
Rettungswagen, Hilfswagen IV
2006
Rettungswesen VI 2785.
Rengeld VI 2786.
Reunion, Afrika I 84, Französisch«1
E IV 1685, 1692.
Revisionen, Betriebskontrolle II
499 Billetrevisiou II 575 Güter-
bodenrevision IV 1896 Kassen-
revisoren V 2106
Revisionsbücher VI 2787.
Revisionslokomotive, Inspektions-
lokomotive IV 2047.
Revisiousschuppen , Wagenschup-
pen VII 3415 Werkstätten (Wa-
genrevisionshallen) VII 3503.
Revolverdrehbank, Drehbank III
1097.
Rhades VI 2787.
Rheinbahn (Rheinthalbahn. Mann-
heim - Schwetzingen-Karlsruhe).
Badis. he StaaLsbahnen I 203
Rheinfallbahn . Schweizerische
Nordost bahn VI 2989.
Rheinische Eisenbahn VI 2787
Rhein- Nahe -Eispnbahn VI 2789.
Rhein - Weser - Eisenbahn. Köln-
Mindener E V 2117.
Rhene -Diemelthai - Eisenbahn VI
2790.
Rheostat. Meßinstrumente elektri-
sche V 2390
Rhone -Mont Cenis-Ba*hn, Paris-
Lyon-Mittelmeerbahn V 2580,
2582.
Richtplatten, Schmieden VI 2919.
Richtscheit mit Wasserwage,
Oberbau V 2514
Richtstollen, Tunnelbau VII 3240.
3251.
Richtungsbetrieb (Inselbetrieb l.
Rahnhöfe I 24*.
Richtungsgleise, Bahnhöfe I 254.
Rieht ungsrnessungen, Winkelmes-
sungen Vll 3548.
Richtungstarife. Gütertarife IV
1906.
Riegeltopf, Weichen Verriegelung
VII 3486.
Riener VI 2790.
Rieners radiale Achsbüchsen, Dreh-
gestelle III 1113.
Riesa - Chemnitz (Niedererzgebir-
gische E.), Sächsische E \ 12839.
Riga-Bolderaa-Bahn VI 2791.
Riga-Dünaburger Bahn VI 2791.
Riga - Mitau'sche Eisenbahn , Mi-
taner Bahn V 2416
Riga-Tukkumer Bahn VI 2791
Riggenbachs Zahnradbahnen,
Arth-Rigibahn I 154 Drachen-
felsbabu III 1086 Rigibahn VI
2792 Rorschach - Heiden Berg-
bahn VI 2804 Schynige Platte-
bahn VI 2998 Wengerenalpbahn
VII 3489.
Riggenbachs Zahnradlokomotive,
Zahnradbahnen VII :i:>05.
Digitized by Google
3fi71
Rigibahn VI 2792.
RiK'i Kaltbad - Scbcideekbahn VI
2796.
Rillensrhienen VI 2707.
Ringbahn VI 2797, Stadtbahnen
VI .»069.
Ringförmige Lokomotivschuppen,
Lokomotivschuppen V 2336.
Rinnendurchbisse, Durchlässe III
1J57.
Rinnenschienen, Rillenschienen VI
2797.
Rjäsan - Koslower Eisenbahn VI
2797.
Rjashsk-Morsehansker Bahn, Rus-
sische Staatsbahnen VI 2828.
Rjashsk-Wjasuiaer Bahn, Russi-
sche Staatsbahnen VI 2828.
Rocket, Dampfkessel 11880 Loko-
motive V 2297.
Röhrenschwimmer, Wasserstands-
zeiger VII 3442.
Römische Eisenbahnen, Italieni-
sche E. V 2001, 2063.
Regier VI 2797.
Roheisen, Eisen und Stahl III
1347.
Rohgutbahnhöfe, Bahnhöfe I 253.
Rohrdurchlüsso, Durchlässe III
1158.
Rohrleitungen VI 2797, Wasser-
stationen Yll 3447.
Röhn innen VI 2800.
Rohnvrbindungen , Dampflei-
tungsrobre II 894 Rohrleitun-
gen VI 2798.
Rohrwand, Dampfkessel II 863.
Rollbahnen VI 2801, Erdoiassen-
transport III 1469
Ri. U blocke, Schmalspurbahnen VI
2914.
Rollböcke VI 2802.
Rollbrücken, Bewegliche Brücken
11 655.
Rollenzuge, Flaschenzüge IV 1608.
Rollfuhrdienst , Abfahren der
Güter I 3 Abholen der Güter
I 6 Rollfuhrunternehmer VI
•2804.
Rollfuhrgfbühr , An- und Ab-
fuhrgebühr I 13« Rollgeld VI
2804.
Rollfuhruuternehiner VI 2804
Rollgeld VI -2804.
Rollgrenze, Breinsbrutto II 68(5.
Rolllocher, Tunnelbau VII 3252.
Rollplanimeter, Flächenmessungen
I\ 1604.
Rollschemel, Rollböcke VI 280-2.
Romancement, Cenient II 800.
Romanshorn-Kreuzlingen. Schwei-
zerische Nordostbahn VI -2990.
Romanshorn-Rorschai h , Schwei-
zerische Nordostbahn VI 2990.
Romnv-Krementsclmg. Russische
Staatsbahnen VI 2825.
Rorsehaeh- Heiden Bergbahn M
2804.
Rosen, Schwedische E. VI 2960.
Rosslau-Zerbst (Anhaltische Leo-
Eoldsbahn), Berliu- Anhalt ische
. 1 459.
Rost VI 2805
Rostneigung, Rost VI 2806
Roststäbe. Rost VI 2805
Rostträger, Rost VI 28<>5,
Rothbornbahn VI 2807.
Rothschild VI 2807
Routenvorschrift, Verkehrsteitung
VII 3352.
Routenzettel. Beklebezettel I 389
Rowans Dampfwagen , üampf-
wagen II 943.
Rshew-Wjasma-Bahn. Russische
Staatsbahnen VI 2833.
Rüböl , Schmiermaterialien VI
2922
Rückfahrkarten. Billet II 567 Per-
sonentarife V 2603.
Rückfrachtentarif (Rückladungs-
tarif) VI 2807, Gütertarife IV
1906.
Riickmeldesignale VI 2807.
Rückstcllhebel VI 2808, Bahn-
zustandssignale I 294
Rnckzieh weiche, Bahnhöfe I 25!.
Rüstbäume, Tunnelbau VII 3247.
Rufzeichen VI 2808.
Ruhegehälter, Pensionsinstitute V
2688.
Ruhesignal VI 2808, Durchlau-
fende LinieiiMgnale III 1173.
Ruhestromschaltung , Morsetele-
graph V 2427 Stationstelegra-
phen VI ;n
Ruhlaer Eisenbahn, Baehstein'sche
Sekundärbahnen I 199.
Ruhrort. - Orcfelder Eisenbahn,
Bergisch - märkische E. I 456.
Ruhr-Siegbahn , Betgisch-inärki-
sche E. I 45«.
Ruhrthalbahnen (Obere, Untere
und Mittlere Ruhrthalbahu),
Bergisch-märkische E. I 458.
Rumänische Eisenbahnen VI 2808.
Osterreichich-ungari sehe Staats-
eisenbahngesellschaft V 2568.
; Ruma- Vrdmker Lokalbahn VI
2812.
Rundreisebillet. Billet I 507 Fahr-
scheinhefte IV 1538 Personen-
i tarife V 2604.
Rungen VI 2813, Drehschemel-
wagen III 1124.
Runningpower, Mitbetrieb V2418
Rnppert VI 2813.
Russische Eisenbahnen VI 2813.
Russische Nortnalspur, Spurweite
VI 3063.
Russische Staatsbahnen VI 2825
Russische Südosthahnen VI 2833,
Russische Südwest bahnen VI 2833.
RuWhreiber . Meßinstrumente
elektrische V 2389.
Rust-chuk -Varna. Rumänische E.
VI 2808 Türkische K. VII 3233.
Rutschungen (Abrutschungen k Bo-
denbewegungeu II «29 Gleich-
gewichtsstörungen bei Erdbau-
ten IV 1*2«.
Ruva VI 2834.
Rybinsk-Bologoe-Bahn VI 2835.
Rzihas Tunnelrüstung, Tunnelbau
VII 3250.
s.
Saal-Eisenbahu VI 2835.
Saal - Unstrut - Eisenbahn, Nord-
hausen-Erfurter E. V 2485.
Sachsen - altenburgische Staats-
babn (Meuselwitz - Ronneburg),
Sächsische E. VI 2843.
Sachsen - meiuingen'sche Staats-
bahnen VI 2836.
Saehsen-wcimarische Staatsbahnen
VI 2837.
Sächsisch - bayrische Eisenbahn
(Leipzig -Hof), Sächsische E.
VI 2838.
Sächsisch - böhmische Eisenbahn
i Dresden - Bodenbach) , Sächsi-
sche E. VI 2839.
Sächsisch-böhmische Verbindungs-
bahn (Annaberg- Weipert >. Säch-
sische E. VI 2840.
Sächsische Eisenbahnen VI 2817.
Sächsische Schmalspurbahnen.
Sächsische E. VI 2843.
Sächsische Staatsbahnen VI 2847
Sächsisch - schlesische Eisenbahn
(Dresden-Görlitz), Sachsische E.
VI 2838.
Sächsisob-thüriugische Eisenbahn
( Wolfsgelahrt- Weischlitzi.Söch-
sisehe E. VI 2841.
Sächsisch - thüringische Ost west-
bahn ( Werdau- Weida i, Sächsi-
sche E VI 2841.
Sägemaschinen. Sägen VI 2850.
Sägen VI 2849.
Sau ret ran sport wagen , Ge fa G nagen
IV 1764.
Saharabahn VI 2851.
Saigere Schächte, Tunnelbau VII
3216.
Saignelegier-Chaux de Fonds VI
2851.
Saillou (Marmorbruchbiibn i, Aus-
weichvorrichtung für Seilbah-
nen 1 195.
St Olair-Tuunel. Tunnelbau Vll
3262.
Saisonkarten < Saisonbillets). Abon-
nementsbillets I 24 Persouen-
tarit'e V 2«i>4
Saisoutarife VI 2*51, Gütertarife
IV 190«,.
Salonichi-Dedeagadsch, Türkische
E. VII 3236.
Salonichi-Monastir, Türkische E.
VII 3237.
Salonichi-Csküb-Sibeftsche, Tür-
kische E. VII 323«.
Salonwagen VI 2851.
Salvador, Amerika 1 lio
Salratore-Bahu VI 2852.
Salzburger Eisenbahn- und Tram-
waygescllschaft VI 285.5
Salzkammergut - Lokalbahn VI
2853, Müuchener Lokalbahn-
aktiengesellschaft V 2433.
Samara- Slatoust Bahn, Russische
Staatsbahnen VI 2826.
Samnieltarife VI 2853.
Satnmelziige, Belastung der Züge
1 391 Güterzüge IV 1962.
Digitized by Google
3672
Sandgleise. Weichen VII 347*2.
San Domingo, Amerika I 110.
Sandstreuvorrichtung VI 2853,
Adhäsion I 72 Besanden der
Schienen 1 471 Dampfstreuvor-
richtung II 940.
Sandverwehungen, Bahnerhaltung
I 230.
Sanitätszüge VI 2855.
St. Gallen-Appenzellerbahn, Ver-
einigte Schweizer Bahnen VII
3344.
St. Gallen-Gais VI 2«»66.
St. Petersburger Hafenbahn, Rus-
sische Staatsbahnen VI 2832.
St. Petersburg - Hoskau , Große
russische Eisenbahngesellschaft
IV 1870.
St. Petersburg-Peteihof, Baltische
E. 1 295».
St. Petersburg- Warschau, Große
russische Eisenbahngesellschaft
IV 1870.
St. Pölten - Tullner Lokalbahn,
österreichische Lokaleisenbahn-
gesellschaft V 2647.
Sanspareil, Dampfkessel II 880,
Lokomotive V 2296.
Sardinische Eisenbahnen, Italie-
nische E. V 2062.
Sardinische Sekundarbahnen, Ita-
lienische E. V 2068.
Sarrazin VI 2867.
Sattelscbieueii VI 2867.
Sattlerei, Werkstätten VII 3502.
Satzacbsen , Radsatz VI 2738
Räder VI 2740.
Sauglüftung, Tunnelbau VII 3257.
Saugrohre, Tender VII 3186.
Savolaskbahn , Finuländische E.
IV löfly.
Saxby & Farmers Stellwerke, Stell-
werke VII 3104.
Saxonia, Lokomotive V 2303.
Scallettabahn , Landquartbahn V
2218.
Schablonen, Lehren V 2226.
Sehablouenfraismaschine (selbst-
thiitige), Fraismaschine IV
1671.
Scbachtbau VI 2868, Tunnelbau
VII 3246.
Schachtförderung, Tunnelbau VII
324 t«,
Schachtführung, Tunnelbau VII
3248.
Schachtgevier , Tunnelbau VII
3247.
Schachtkranz, Tunnelbau VII 3247.
Schacbtschloß , Tunnelbau VII
3247.
Schachtstuhl, Tunnelbau VII 3247.
Sichachttrum, Schachtbau VI 2868
Tunnelbau VII 3246.
Schachtzimmerung, Tunnelbau VI I
3238.
Schadenverhütungsprämien, Prä-
mien VI 2691.
Schädliche Neigung (Schädliche
Steigung), Betriebskosten und
deren Abhängigkeit von den
>*teigungs- und Richtung* Ver-
hältnissen II 508 Neigungs Ver-
hältnis V 2443.
Schädlicher Raum, Dampfmaschine
II 904.
Schafbergbahn VI 2868.
Schaffbausen-Etzweilen. Schweize-
rische Nordostbahn VI 2988.
Schaffner VI 2870, Zugpersonal
VII 3606.
Schaffnersitze , Bremsersitze II
726.
Schaffnerwagen, Gepäckwagen IV
1797.
Schaftlach -Gmunder Eisenbahn
VI 2871.
Schalenguß, Eisen und Stahl III
1347.
Schalengußräder, Räder VI 2741.
Schaltwerksbremse , Bremsen 11
697.
Schalungder Dampfkessel, Dampf-
kessel II 866.
Schalung der Wagen, Güterwagen
IV 1951 Personenwagen VI 2631.
Scheibenräder. Räder VI 2743.
Scheibensignal VI 2871.
Scheidet halbahn , Köln-Mindener
E. V 2117.
Scbellens Kontaktvorrichtung,
Fahrgeschwindigkeitsmesser IV
1522.
Schemelwagen, Drehschemelwagen
III 1124.
Scheren, Blech- und Platten-
scberen II 589.
Schermaschinen, Blech- und Plat-
tenscheren II 689.
Scherzlingen-Därlingen, Thuner-
seebahn VII 3199.
Scheuertrommeln, Feuerröhren IV
1593.
Schichtenlinien, Horizontalkurven
IV 2041.
Schichtenplan VI 2871. Horizon-
talkurven IV 2041 Vorarbeiten
VII 3387.
Schiebebühnen VI 2871, Gleis-
verbindune IV 1835 Güter-
schuppen IV 1902 Lokomotiv-
schuppen V 2337 Wagenschup-
pen VII 3416 Werkstätten VII
3496 Zahnradbahnen VII 3567.
Schiebebtihnendienst, Schiebebüh-
nen VI 2878.
Schiebedienst , Lokomotivfahr-
dienst V 2329 Zugforderuugs-
dienst VII 3598.
Schiebemaschine (Schiebelokomo-
tive) , Lokomotivfahrdienst V
2329 Zugförderungsdienst VII
3598.
Schieber VI 2878, Dampfschieber
II 920.
Schieberdiagramme, Steuerungen
VII 3117.
Schieberflächenfraismaschine
(transportable), Fraismaschine
VI 1673.
Schieberformen besondere, Steue-
rungen VII 3115.
Schieberlührungen , Steuerungen
VII 3114.
Schiebergesicht , Dampfschieber
II 920.
Schieberkasten, Dampfcvlinder II
841 Steuerungen VII 3114.
Schieberkreis, Steuerungen VII
3118.
Schieberkurven, Steuerungen VII
3117.
Schieberrahmen, Steuerungen VII
3115.
Schieberschmierung, Dampfschie-
berll 925 Schmiervorrichtungen
VI 2924.
Schieberspiegel. Dampfschieber II
920 Steuerungen VIT 3115.
Schieberstangen, Steuerungen Vü
3115.
Scbiebersteuerung , Steuerungen
VII 3114.
Schieberumschalter , Umschalter
VII 3289.
Schiebeschlitten , Schiebebühnen
VI 2871.
Schiebeschranke, Abschlußvorrich-
tungen I 36.
Schiebethore, Lokomotivschuppen
V 2338 Werkstätten VII 3504.
Schiedsgerichte, Eisenbahnschieds-
gerichte III 1288.
Schienenabblätterung, Abblätte-
rung der Schieue I 2.
Schienenabnutzung , Abnutzung
der Eisenbahnschienen I 16
Drucknecken III 1127.
Schienenabschneider , Schienen-
sägen VI 2887.
Schienenausbrüche, Abnutzung der
Eisenbahnschienen I 16.
Schienenauswechslung, Abnutzung
der Eisenbahnschienen I 16
Bahnerhaltung I 230.
Schienenauszüge , Dilatation HI
1058.
Schienenbefestigung, Befestigung
der Schienen I 353 Oberbau V
2502.
Schienenbeförderung VI 2878.
Schienenbiegevorrichtungen VI
2879.
Schienenbrüche VI 2881 , Ab-
nutzung der Eisenbahnschienen
I 16 Prämien VI 2692.
Schienondruckflecken, Abnutzung
der Eisenbahnschienen I 16
Druckflecken III 1127.
Schienendurchbiegungskontakte,
Blockeitirichtungen II 608
Streckenkontakte VII 3140.
Schienenerzeugung VI 2881, Ober-
bau V 2495.
Schienen für Eisenbahngleise VI
2878, Eiserner Oberbau III
1358 Oberbau V 2494.
Schieneuheber, Oberbau V 2514_
Schienenherzstück, Kreuzungen V
2168 Weichen VII 3466.
Schienenkontakte , Streckenkon-
takte Vll «140.
Scbienenlänge, Oberbau V 2499
Schienenlaschen, Oberbau V 2506
Schienenmaterial, Oberbau V 24Si
Schienenerzeugung VI 2881.
Digitized by Google
3<V73
Schienennägel, Befestigung der
Schienen I 354 Oberbau V 2502.
Scbienenproben VI 2884, Oberbau
V 2495.
Schienenräumer, Bahnräumerl270.
Schienenreiniger VI 2886.
Schienenrücker VI 2886, Wandern
der Schienen VII 8432.
Schienensigen VI 2887.
Schienenstatistik, Abnutzung der
Eisenbahnschienen 1 17.
Schienenstoß, Oberbau V 2506.
Schienenstuhl , Befestigung der
Schienen I 360 Oberbau V 2504.
Schieneiiüberhöhung VI 2888,
Zahnradbahnen VII 3566.
Schienenunterlagen VI 2893. Ei-
serner Oberbau III 1358 Feld-
bahnen IV 1565 Oberbau V2501.
Schienenzange, Oberbau V 2614.
Schietbaumwolle, Tunnelbau VII
3242
Schiffbrücken VI 2893.
Schiffseisenbahnen VI 2895.
Schill VI 2897.
Schlabberraum, Dampfstrahlpum-
pen II 926.
Schlängeln, Störende Lokomotiv-
bewegungen VII 3130, 8132.
Schlafabteile VI 2898.
Schlafeinrichtung, Personenwagen
VI 2638.
Schlaffe Hängeträger, Bogen- und
Hängebrücken (Theorie) II 646
Eisenbrücken III 1328.
Schlafsitze , Personenwagen VI
2639
Schlafwagen VI 2898.
Schlafwagengesellschaft VI 2900.
Schlagkrampen (Stopfhacke), Ober-
bau V 2514.
Scblagprobe , Achsproben I 70
Materialproben V 2382 Oberbau
V 2496 Räder VI 2761 Schie-
nenpruben VI 2886.
Schlagschranken , Abscblußvor-
richtungen I 36.
Schlagthore (Drehthore), Lokomo-
tivschuppen V 2336 Wagen-
schuppen VII 3416.
Schlammfänger, Speisewasser VI ;
3052.
Schlammlöcber, Auswaschlöcher I
193.
Schlauchverbindung der Lokomo-
tive, Rohrleitungen VI 2800
Tender VII 3185.
Schleifers gewöhnliche Bremse,
Bremsen II 716.
Schleifers schnellwirkende Luft-
druckbremse, Bremsen II 716.
Schleifkontakte, Streckenkontakte
VII 3140.
Schleppbahneu , Industriebahnen
IV 2047 Privatanschlußgleise
VI 2711.
Schleppschieber, Dampfschieber II
923.
Schlepptenderlokomotiven, Loko-
motive V 2285.
Schleppweichen, Feldbahnen IV
1565 Weichen VII 3459.
Schleswig-Angeler Eisenbahn VI
2900.
Schleswiger Zweigbahn (Schleswig-
Klosterkrug) , Schleswig'sche E.
VI 2902.
Schleswig - Holstein'sche Marsch-
bahn Vi 2900
Schleswig'sche Eisenbahnen VI
2901.
Schleswig'sche Eisenbahngesell-
schaft, Schleswig'sche E.VI 2902.
Scbließungskreis, Elektricität III
1376.
Schlingern der Lokomotive, Stö-
rende Lokomotivbewegungen
VII 3130.
Schlittenbremse, Bremsen II 69*1.
Schlittenwinde, Winden VII 3643.
Schlosserei, Werkstätten VII S498.
Schlupfpforten , Abschlußvorrich-
tungen I 46.
Schlußlaterne (Stocklaterne) VI
2902, Zugsignale VII 3608.
Schlußsignal VI 2902, Zugsignale
VII 3608.
Schmalspurbahnen VI 2902.
Schmelzpfropfen, Bleipfropfen II
693.
Schmid VI 2916.
Schmids kontinuierliche Schrau-
benradbremse, Bremsen II 707.
Schmidt VI 2916.
Schmiedbares Eisen, Eisen und
Stahl III 1366.
Schmieden (Arbeitsräume), Werk-
stätten VII 3500.
Schmieden (Schmiedearbeit) VI
2916.
Schmiedfeuer, Sehinieden VI 2917
Werkstätten VII 8500.
Schmiedmaschinen, Schmieden VI
2919.
Schmiedpressen, Schmieden VI
2919.
Schmiedzangen, SchmiedenVI2919.
Schmieren VI 2920.
Schmiermaterialieu VI 2921.
Schmierprämie, Ersparnisprämien
III 1478.
Schmiervorrichtungen VI 2924.
Schnabel te Hennigs Stellwerke,
Stellwerke VII 3105.
Schneckenfedern, Federn IV 1658.
Scbneegalerien, Schnee- und La-
winenschutzanlagen VI 2950.
Schneelawinen, Schnee- und La-
winenscbutzanlagen VI 2939.
Schneepflüge VI 2929.
Schneepflugfahrten , Lokomotiv-
fahrdienst V 2329 Schnee- und
Lawiuenschutzanlagen VI 2949
Zugförderungsdienst VII 3598.
Schneeschleuder, Dampfschnee«
schaufler II 926 Schneepfluge VI
2984.
Schneestürme, Schnee- und La-
winenschutzanlagen VI 2935.
Schneetreiben, Schnee- und La-
winenschutzanlagen VI 2936.
Schnee- und Lawinenschutzan-
lagen VI 2936. Bahnerhaltung
I 229.
Schneewehen, Schnee- und La-
winenschutzanlagen VI 2936.
Schneezäune, Schnee- und La-
winensohutzanlagen VI 2941.
Schnellbremse, Bremsen II 700.
Schnelldampfrohr, Blasrohr II 685.
Schnellwirkende Luftdruckbrem-
sen, Bremsen II 716.
Schnellwirkende Luftsaugbremsen,
Bremsen II 719.
Schnellzüge. Fahrgeschwindigkeit
III 1514 Personenzüge VI 2644.
Schnellzuglokomotive, Lokomotive
V 2287.
Schnirch VI 2962.
Schnitttarife. Gütertarife IV 1906.
Schönerer VI 2953.
Schopfheim- Zeller Eisenbahn VI
2963, Badische Staatsbahnen I
204.
Schornstein VI 2953, Funken-
Tanger IV 1747.
Schotterung, Bettung II 548 Ober-
bau V 2509.
Schotterzüge VI 2966, Material-
züge V 2386.
Schottische Eisenbahnen , Groß-
britanniens und Irlands E. IV
1866.
Schranken, Abschlußvorrichtun-
gen I 34.
Schraube VI 2956.
Schraubenbremse, Bremsen II 698,
707.
Schraubenfedern, Federn IV 1558.
Schraubenflaschenzüge, Flaschen-
zttge IV 1610.
Schraubenkuppelung, Kuppelun-
gen V 2190.
Schraubennagel, s. Schwellen-
schrauben.
Schraubenschlüssel für Laschen-
bolzen, Oberbau V 2614.
Scbraubenschneiden, Drehbank III
1096.
Schraubenspindelbremse, Bremsen
II 698.
Schraubenwinden, Winden VII
3542.
Schrotzimmerung, Tunnelbau VII
3247.
Schubspannung, Elasticität und
Festigkeit III 1372.
Schubstangen, Dampfmaschine 899
Treibstangen Vit 3231.
Schülerkarten VI 2967.
Sohüttelroste, Rost VI 2806.
Schüttrinnensystem, Kohlenlade-
vorrichtungen V 2127.
Schüttwageu, Alla rinfusa I 93
Getreidetransporte IV 1807.
Schuja - Iwanowo - Eisenbahn VI
2968.
Schuldrecbt , Eisenbahnschulden
III 1292.
Schulen , Eisenbahnschulen III
1296.
Schuppen, Güterschuppen IV 1898,
Kohlenschuppen V 2131 Loko-
motivschuppen V 2336 Material-
schuppen V 2883 Wagenschup-
pen VII 3415.
Digitized by Google
3674
Schuppen für feuergefährliche
Gegenstände, Güterschuppen IV
1901.
Schuppengleise (Ladegleise), Bahn -
hole I 262 Güterschuppen IV
li*9S Lokomotivschuppen V2337
Wagenschuppen VII 3416.
Schuppenrevision . Güterbodenre-
vision IV 189«.
Schutzgraben , Sicherheitsstreifen
VI 3016 Feuerpolizei IV 1689.
Schutzpfahl, Bahnzustandssignale
I 292.
Schutzschiene , Bahnübersetzun-
Sen I 277 Leitschienen V 2237.
utzKchieae (Radlenker), Kreu-
zungen V 2165. 2171 Zwang-
schienen VII 3627.
Schutzstreifen, Bahnerhaltung I
229 Feuerpolizei IV 1589.
Schutzwagen Vi 295«
Schutzwagengebühr, Schutzwagen
VI 2959.
Schutzwehren, Schnee- und La-
winenschutzanlageti VI 2942
Schwanenhals- Relais, Stationstele-
graphen VI 3085
Schwarzabahn, Saal-E. VI 2835.
Schwarzenau - Waidhofeu a d.
Tbaya VI 2960.
Schwarzpulver, Tunnelbau VII
3241.
Schwarzschreiber , Stationstele-
graphen VI 3084
Schwarz waidbahn (Uffenbnrg- Sin-
gen), Badische Staatsbahnen
[ 203
Schwebende Draht- und Seilzug-
bahneii. Draht luft bahn III los«
Schwebender Schienenstoß, Ober-
bau V 2500.
Schwedische Eisenbahnen VI 2960.
Schwedische Heizung, Beheizung
der Eisenbahnwagen I 376
Schwedler-Träger , Kisenbi Micken
1326.
Schweinet ransport wagen, Borsten-
viehwagen II 673.
Schweißeisen , Eisen und Stahl
III 1352.
Schweißen, Schmieden VI 2919.
Schweißstahl, Eisen und Stahl
III 1357.
Schweizerische Centraibahn VI
29C7, Aargauische Südhahn I 1
Baseler Verbindungsbahn 1 304
Basel-Straßburg I 304.
Schweizerische Eisenbrhnen VI
2972.
Schweizerische Nationalbahn VI
2988
Schweizerische Kordbahn, Schwei-
zerische Nordostbahn VI 2989
Schweizerische Nordostbahn VI
2988, Böla« h-Regensberg II 781
Effretikon-Hiuweil III 1182.
Schweizerische Ost westbahn VI
2995.
Schwei zerischerEisenbahn verband,
Schweizerische E. VI 2986.
Schweizerischer Sekundärbahnver-
band, Schweizerische E. VI 298«.
Schweizerischer Wagenverband,
Schweizerische E VI 298«.
Schweizerische Seethalbahn Vi
2996, Aargauiseh-Luzernische
Seethalbahn I 1.
Schweizerische Südostbahn VI
2997, Kappcrsweil-Pfäfh'kon VI
2765 Vereinigte Schweizer Bah-
nen VII 3345
Schweizer Schmalspurbahnen,
Schweizerische E. VI 29*1
Schweizer Trambahnen, Schwei-
zerische E. VI 2982.
Schwellen. Eiserner Oberbau III
1359 Feldbahnen IV 1565 Ober-
bau V 2501 Weichen VII 3468.
Seh wellenaus wechs ! ung , Bahner-
haltung I 230.
Schwellensehrauben (Holzschrau-
ben), Befestigung der Schienen
J 353 Oberbau V 2502.
Schwellentränkung , Trankungs-
vrfahren VII 3206.
Sehwellenverteilung. Oberbau V
2199 Weichen VII 34«8.
Schwerin- Wismar'sche Eisenbahn,
Mecklenburgische Friedrich
Franz-E. V 2387.
Sehwibkettenbahuen , Seilbahnen
VI 3006.
Sehwibaeilbahnon, Seilbahnen VI
3005.
Schwindgrub.n VI 2998.
Schwingungsfestigkeit, Elast icität
und Festigkeit III 1373.
Schvnige Platte -Bahn VI 2998.
Seehafentarife Vi 2999, Güter-
tarife V 1905.
Seehöhentafeln, Hühentafeln IV
2018.
Seekohlenbahnhöfe , Kohlenbahn-
hofe V 2121.
SeclandiFche Bahnen, Dänische E.
II 833.
Seemanns Bremsschuh . Brems-
schuhe II 728.
Seilbahnbrems>'ii , Salvatore-Babn
VI 2853 Seilbahnen VI 3000.
3003 Territet - Mont reux - Glion
VII 3191 Vesuvbahn VII 3364.
Seilbahnen VI 2999. Auswcich-
vorrichtung für Seilbahnen I
194 Bünrenstockbahn II 781
Drahtluft bahn III 10*6 Gütsch-
bahn IV 1963 Salvatore-Bahn VI
2852 Stanserhornbahn VI 3078
SebwcizererischcE VI 2982 Ter-
ritet-Montreux -Glion VII 3189
Vesuvbahn VII 3363.
Seilriese (Drahtriese). Drahtluft-
bahn III 1086.
Seitenkipper, Erdtransportwagen
III 1471.
Seitenschranken für Fußgänger,
Abschlußvorrichtungen I 44.
Seitiohrkessel, Dampfkessel 11868.
S^ktionsleiter, Bauleitung I 317.
Sekundärbahnen, ßahnsystem I
274 Eisenbahn HI 1192 Lokal-
bahnen V 2262.
Sekundärbetrieb VI 300«, Betrieb
I 479 Lokalbahnen V 2277.
n<*
kgründung v
VI
IV
VI
Sekundärelemente, Elemente gal-
vanische III 1376.
Sekundärzüge, Personenzüge VI
2644.
Selbstauslosung. Stationstelegra-
nhen VI 3088.
Selbstkosten des Transports, Be-
triebskosten II 601 Gütertarife
IV 1907 Tarifbtldung (Theorie)
VII 3163.
Selbstthatige Bremsen, Bremsen
II 692
; S.dbstthätiges Signal VI 3006.
Semaphor VI 3006. Bahnzustands-
signale I 287 Blockeinrichtun-
gen II 597.
i Semmeringbahn VI 300«.
Senegal. Afrika I 83 Französische
E IV 1«*«, 1692.
Senkkastengründung, Gründ
IV 1881 Luftc
2361.
Separatcoupes , Sonderabteile
3030.
Separat fahrt en , Sonderzüge
3032
Separat wagen, Sonder wagen
3031.
Separatzuge, Sonderzüge VI 3032.
Sequestration VI 3o08.
Serbische Eisenbahnen VI 3009.
Severntunnel VI 3012. Tunnelbau
Ml 3260.
Seyfferth VI 3012.
Shapingmaschine (Feilmaschine),
Hobelmaschinen IV 2009
Sheddächer. Werkstätten V 1 1 3505.
Short haut Clause. Long and short
haut Clause V 2358.
Siam. Asien 1 159.
Sibirische Eisenbahn VI 3012
Sicberheiteketteu (Notketteni,
Kuppelungen V 21 hü, 21 92.
Sicherheitskuppelungen , Kuppe-
lungen V 2192.
Sicherheitsmarken, Markpfähle V
2379.
Sicherheitspropfen, Bleipf rupf en 1 1
593.
Sicherheitsschwellen VI 3015
Sicherheitestellwerke, Stellwerke
VII 3103
Sicherheitsstreifen VI 3016, Bahn-
erhaltung I 229 Feuerpolizei IV
1589.
Sicherheitsventile VI 3015
Sicherheitswageu . Schutzwagen
VI 2958.
Sicherheitsweichen, Ablenkungs-
weichen I 8 Entgleisungswei-
chen III 1415 Weichen V ll 3172.
Sichtbares Signal VI 3019. Bahn-
zustandssignal I 287 Signal-
wesen VI 3025.
Sicilianische Eisenbahnen, Italie-
nische E. V 2063.
Sickerdohle, Entwässerungen IH
1448.
Sickergraben, Entwässerungen III
1447.
Siebenbürger Eisenbahn VI 3ol9.
Siechrowsky VI 3020.
Digitized by Google
Sieder, Dampfkessel II 860.
Siederohre, Feuerröhren IV 1592.
Siederohrkessel, Dampfkessel II
868.
Siederohrwerkstätte, Werkstätteu
VII 3407.
Siedeverzug, Dampfkesselexplo-
sionen II 887.
Siedice- Malkin Bahn, Russische
Staatsbahnen VI 2833.
Siemens VI 3020.
Siemens & Halskes Bloekeinrith-
tungen, Blockeinrichtungen II
606.
Siemens & Halskes Läutewerke.
Durchlaufende Liniensignule III
1171.
Siemens k Halskes Schienen-
durehbiegungskontakte. Fahrge-
schwindigkeitsmesser IV 1523
Streckenkontakte VII 3140.
Siemens ic Halskes Stellwerke,
Stellwerke VII 3106.
Siemens & Halskes Stromleitungs-
system, Klektrische E. III 1S85.
Siemens & Halskes VVeichenunistell-
vorrichtungen, Wcichenunistell-
vorriebtungen VII 3482, 34*3.
Signalarm VI 3021.
Signale VI 3021. Abfahrtssignal
I 4 Alarmsignale 1 92 Avertie-
rungssignal Ii 97 Bahnzustand«-
signale 1287 Blockeinriehtungen
II 597 Dampfpfeife II 918 Dreh-
brückensignale III 1106 Durch-
laufende Liniensignale III 1169
Interkoroniunikationssignale I V
2048 Nachahmungssignale V
2435 Niveausignale V 2480 Ran-
giersignale VI 2764 Rückmelde-
signale VI 2»08 Signalwesen
VI 3023 Stationsglocke VI 3<>8I
Tunnelsignale VII 3265 Vor
signale VII 3403 Zugdeckungs-
signale VII 3587 Zugsignale
VII 360"
Signale am Wasserkran, Bahnzu-
standssignale I 295.
Signale am Zug, Zugsignale VII
3607.
Signale des Zugpersonals, Zug-
signale VII 3610.
Signalfahne, Babnzustandssignale
1 287 Rangiersignale VI 2764
Signalwesen VI 3026 Zugsignale
VII 3607.
Signalfarben, Signalwesen VI 3025,
3026.
Signalgloeken VI 3021.
Signalhorn, 8ignalwesen VI 3025.
Signalhütten , Babnwärterwnch-
lokale I 282.
Signalkloben , Signalstützen VI
3021.
Signalkörper, Signalwesen VI 3025.
Signalkoutrollapparate , Bahnzu-
htandssignale I 293 Rückmelde-
signale VI 2809.
Signallaterne VI 3021.
Signalleine, Interkommunikations-
signale IV 2049 Zugleine VII
3603.
Signallicht, Signalwesen VI 3025.
SignalmastV 13021, Bahnzustands-
signale I 287.
Signalmittel, Signal wesen VI 3025.
Signalordnungeu, Signalwesen VI
3024.
Signalpfeife, Dampfpfeife II 917
Mund pfeife V 2434 Rangiersig-
nale VI 2764 Signalwesen V 1 3025.
Signalscheibe VI 3021, Bahnzu-
standssignale I 291 Handsignal-
scheiben IV 1988 Signal wesen
VI 3026 Zugsignale VII 3607.
Signalstützen VI 3021.
Signa)turm,WeichenturmVTl 3480.
Signal- und Weichenstellhanser
VI 3023, Wei. h.nturm VII 3480
Signalwärter VI 3023.
Signalwesen VI 3023.
Signiemngsgebühr VI 3027.
Sihlthalbahn VI 3027.
Siliciumbronzedraht, Telegra-
fenleitung VII 3181.
j Silosbauten, Elevator III 1397.
j Simplon-Bahn VI 3028, Jura-Sim-
plon-Bahn V 2084.
Simplon-Tuunel. Simplon-Bahn VI
. 3028.
Sinusbussole, Meßinstrumente
elektrische V 2389.
Sinuselcktrometer, Meßinstru-
mente elektrische V 2390.
Sinustangentenbussole.Meßinstru-
mente elektrische V 2389.
Sinusversusgesetz , Steuerungen
VII 3116.
Sissach-Gelterkindener Eisenbahn
VI 3029. Schweizerische Central-
bahn VI 2909.
Situationsplan, Gleisplan IV 1831.
Sitzanordnung, Personenwagen VI
2636.
Skagensbahn VI 3030.
Smaalensbahn , Norwegische E.
V 2490.
Sinee- Elemente. Elemente galva-
nische III 1394.
Sohlenkanal, Entwässerungen IV
1450 Tunnelbau VII 3257.
Sohlenstollen, Tunnelbau VII 3251.
Solenoid, Elektricität III 1377.
Soromerhausen (Steinbruchbahn),
Ausweichvorrichtung für Seil-
bahnen I 195.
Sommerkarten, Personentarife V
2607.
Soiuogy Szobb-Barcser Lokalbahn
3030.
Sonderabteile VT 3030.
Sonderwagen VT 3031.
Sonderzüge VT 3032.
Sonntagsfahrkarten VT 3034.
Sonntagsruhe VT 3034.
Sonthofen-Oberstdorf, Münchener
Lokaleisenbahnaktiengesellschaft
V 2433.
Sorge VI 3036.
Soufflet (Faltenbalg), Personen-
wagen VT 2629.
Soulerins Bremse, Bremsen II 721.
South Eastern Railway VI 3036.
Southern Pacific-Company VI 3037.
Spänehaus. Werkstätten VII 3509.
Spaltungskreuzung,Bahnhöfel249.
Spaltungspunkt, Bahnhöfe 1 249.
Spaltungsweiche, Bahnhofe I 249.
Spandrillmauerwerk, Steinbrücken
VI 3098.
I Spanische Eisenbahnen VI 3037.
! Spanische Nordbahn VT 3047,
Spanische E. VI 3043.
I Spanische Spurweite, Spurweite
VT 3063.
Spannungsreihe. Elektricität III
1374.
Sparkassen (Sparvereine) VT 3047
Sparmarken, Sparkassen VT 3048.
Sparrenfuß, Tunnelbau VII 3249
Sparrenzimmer, Tunnelbau VII
3249.
Sparrenzimmerung. Tunnelbau VII
3238.
SpecialtArife, Ausnahmetarifo I
182 Gütertarife IV 1906.
Specialwagen, Güterwagen IV 1946
Personenwagen V 2G24.
Speichenkranz. Felgenkmnz IV
1580 Räder VT 2742.
Speichenräder, Räder VT 2742.
Speicher. Lagerhäuser V 2216.
Speieberbatterien, Accumulatoren
elektrische I 57 Elektrische E
III 1388.
Speisekopf VT 3048.
Speisepumpe , Speise Vorrichtung
VT 3049.
Speiser VT 3048
Speiseruum, Dampfkessel II 860.
1 Speiserohre VT 3049.
Speiserufer , Wasserstandszeiger
VT1 3443.
Speisetassen (Speisetabletten),
Speisewagen VT 3049.
. Speiseventil, Speisekopf VT 3048
Speisevorrichtung VT 3049.
j Speisewagen VT 3049.
Speiscwasser VI 3050. Kesselstein
V 2108.
Spenglerei, Werkstätten VII 3498.
, Sperrbaum (Sperrbalken), Gleis-
sperre IV 1831 Weichenschloß
VII 3476.
Sperrige Güter VT 3057, Güter-
tarife IV 1910.
Spesennachnahme Spesenvor-
schüsse), Nachnahme V 2435.
Spiegeleisen, Eisen und Stahl III
1347.
Spiegelgalvanometer , Meßinstru-
mente elektrische V 2389.
Spiegelgalvanoskop , Elektricität
III 1377.
Spiegeltransportwagen VI, 3058.
Spielfeld - Radkersburg, Österrei-
chische Sudbahu VI 2583.
Spietraumlinie.Umgrenzungslinieu
VII 3286.
Spießgang, Drehgestelle III 1107.
Spindelbremse, Bremsen II 698.
Spirituswagen , Gefäßwagen I V
1763.
Spitzenverschluß, Weichen VI I
3462 Weichenumstellvorrich-
tungen VII 3480.
Digitized by Google
3676
Spitzkrampen (Kreuzhacke), Ober-
bau V 2614.
Spitzweichen, Bahnhöfe I 349.
Spragues Stromleitungsystem,
Elektrische £. III 1386.
Sprechtelephon , Fernsprechein-
richtungen IV 1681.
Sprendlingen - Wöllstein , Bach-
stein'sehe Sekundärbahnen 1202.
Sprenggelatine, Tunnelbau VII
3242.
Sprengmittel, Tunnelbau VII 3241.
Sprengöl, Tunnelbau VII 3241.
Sprengring. Räder VI 2752.
Sprengrin^befestigungen , Bader
VI 2754.
Sprengtechnik VI 3058, Tunnel-
bau VII 3241.
Sprengwerke VI 8058, Bogen- und
Hängebrücken (Theorie) II 646
Eisenbrücken III 1326 Holz-
brücken IV 2032.
Sprengwerksbrücken, Holzbrücken
IV 2032.
Springbalance , Sicherheitsventile
VI 3015.
Spucken der Lokomotive VI 3058.
Spundwände, Gründung IV 1877.
Spurbahn, Bahn I 210.
Spurbolzen, Spurstangen VI 3061.
Spurerweiterung VI 3069, Zahn-
radbahnen VII 3566.
Spurkranz, Räder VI 2740.
Spurkranzrilleu VI 3060, Babn-
tibersetzung I 277 Kreuzungen
V 2163 Weichen VII 3462.
Spurkranzschmierung VI 3060.
Spurlehre (Spurmali) VI 3061.
Lehren V 2226 Oberbau V 2514.
Spurriilen (Spurrinnen), s. Spur-
kranzrillen.
Spurrinnen , Bahnübersetzung I
277 Kreuzungen V 2163 Rillen-
schienen V. 2797.
Spurrinnenweite, s. Spurrinnen.
Spurstangen VI 3061.
Spurverengerung in Weichen,
Weichen VII 3462.
Spurweite VI 3061, Dampfstralien-
bahnen II 930 Lokalbahnen V
2273 Pferdebahnen VI 2667
Schmalspurbahnen VI 2910
Zahnradbahnen VII 3566.
Staatsbahnpolitik, Eisenbahnpoli-
tik III 1280.
Staatsbahnsystein , Eisenbahn-
politik III 1280 Staats- und
Privateisenbahnen VI 8064.
Staatsbahnverwaltung , Admini-
stration I 73.
Staatsgarantie, Ertrags^arantielll
1480.
Staatesubventionen, Amerika 1 102
Subventionen VII 3161.
Staats- und Privateisenbahnen VI
3064.
Stabeisen, Eisen und Stahl III
1350.
Stabilkessel, Dampfkessel II 867,
871.
Stadt am Hof- Donaustaufer Ei-
senbahn (Walhallabahn), Mün-
chener Lokalbahnaktiengesell-
schaft V 2433.
Stadtbahnen VI 3068, Berliner
Ringbahn I 462 Berliner Stadt-
bahn I 463 Ceinture de Paris
II 799 Londoner E. V 2352
New- Yorker Hochbahnen V 244«
Wiener Stadtbahn VII 3534.
Stadtkohlenbahnhöfe,Kohlenbahn-
höfe V 2120.
Staffeltarife, Gütertarife IV 1905
Tarifbildung ( Theorie) VI 18165
Staffords Kuppelung, Kuppelungen
V 2196.
SUbl, Eisen und Stahl III 1346.
Stahlgußradscheiben , Räder VI
2744.
Stall wagen, Pferdewagen VI 2664.
Stammaktien, Aktien 189 Statnm-
priorititsaktien VI 3078.
Stammgleis, Weichen VII 3456
Weiehenstraße VII 3480.
Stammprioritätsaktien VI 3078.
Stampiglien, Stempel VII 8111.
Standard Time VI 3078.
Standgeld VI 3078, Privatwagen
VI 2717 Wagenstandgeld VII
3417.
Stangenblitzschutzvorrichtung,
Bhtzschutzvorrichtung II 696.
Stangen- (Knüppel-) Durchlässe,
Durchlässe III 1167.
Stanserhorn-Bahn VI 8078.
Stansstadt-Stans, Schweizerische
E. VI 2982.
Stanzmaschinen, Stoßmaschinen
VII 3185.
Stargard-Cüstrin, Bachstein'sche
Sekundärbahnen I 201.
Stargard-Posener Eisenbahn VI
3081.
SUrnberg - Penzberg , Bayrische
Staatsbahnen I 338.
Starrschmierlager, Achslager 1 65.
Station, Bahnhöfe I 244 Bahn-
stationen I 272.
Stationsabstand, Signal wesen VII
3024 Zugdeckungsignale VII
3587 Zugstabsystem VII 3611.
Stationsagenten^Bahnhofsvorstand
I 260.
Stationsdeckungsignale , Bahnzu-
standssignale 1 288 Vorsignal.-
VII 3403.
Stationsdienst VI 3080.
Stationseinnehmer, Stationskasse
Vll 3081.
Stationsgebäude , Empfan^ge-
bäude III 1414.
Stationsgleis, Bahnhofgleis I 266.
Stationsglocke VI 8081.
Stationsgtocken*ignale, Stations-
glocke VI 3081.
Stationskasse VI 3081.
Stationsuame VI 3081.
Stationssignal VI 3082, Bahnzu-
standssignale I 291.
Stationstarif, Gütertarife IV 1904.
Stationstelegraphen VI 3082.
Statjonsuhr, Bahnhofsubr I 268.
Stationsvorsteher , Bahnhofsvor-
stand I 269.
Stationszettel, Beklebezettel I 389.
Statistik, s. Eisenbahnstatistik.
Statistische Anmeldung VT 3089
Staubgitter, Personenwagen VI
2689.
Staubscheiben, Achslager I 66.
Stauchen, Schmieden VI 2919.
Stauding-Straraberger Lokalbahn
VI 3089.
Stechviehwagen, Borstenviehwagen
II 673.
Stehbolzen, Dampfkessel II 863.
Stehkessel, Dampfkessel II 862
Steiermärkische Landesbahneu VI
3090.
Steiermärkischer Landeseisen-
bahnrat , Landeseisenbahn räte
V 2217.
Steifaohsige Fahrzeuge, Badstand
VI 2788.
Steife Achsen, Drehgestelle UI
1106.
Steife voll wand ige Bogen träger.
Bogen- und Hängebrücken
(Theorie) II 645 Eisenbriicken
III 1326.
Steifkuppeln, Drehschemel wagen
III 1124.
Steilrampen, Geneigte Ebenen IV
1768.
Steinamanger-Pinkafelder Lokal-
bahn VI 3092.
Steinbrechmaschinen VI 3092.
Steinbrücken VI 3093, Gewölbe-
theorie IV 1812 Viadukte VII
3366.
SteinmüllerkesseL Dampfkessel U
868.
Steinpackungen , Gleichgewichts-
störungen bei Erd bauten IV
1827.
Steinrippen , Gleichgewichtsstö-
rungen bei Erdbauten IV 1827.
Steinsätie, Böschungen II 643.
Steinwflrfelunterlagen , Oberbau
V 2601.
Steinwurf, Gleichgewichtsstörun-
gen bei Erdbauten IV 1828.
Stellwerke VII 3103, Centralisie-
rung von Weichen und Signalen
11 807.
Stern mmaschinen Vll 3110.
Stempel (Abgaben) VII 3111.
Stempel (Stampiglien) VII 3111.
Stempel, Tunnelbau VII 3244.
Stendal- Tangermünder Eisenbah:.
VII 3111.
Stephenson (George) VII 3111.
Stephenson (Robert) VII 3112.
Stephenson» Coulissensteuerung,
Steuerungen VII 3121, 3124
3128.
Stephensons Lokomotivkessel ,
Dampfkessel U 880.
Stephensons Spurweite,
VI 3061.
Sterne, Vll 3113.
Steuerbefreiungen VII 3113.
Steuern, Abgaben I 5 Besteuerung
der Eisenbahnen I 474 Gebührn
IV 1769 Gemeindeabgaben IV
1767 Passagiersteuer V
Digitized by Google
Stempel VII 3111 Steuerbefrei-
ungen VII 3113 Transportsteuer
VII 3228.
Steuerungen VII 3114.
Steuerungshebel, Steuerungen VII
3128.
Stevens Feuerthür, Rauchverzeh-
rung VI 2709.
Steyerdorfer Montanbahn, Oster-
reichisch-ungarische Staats-
eisenbahngesellschaft V 2571.
Steyrthalbahn VII 3129.
Stielscheibe, Handsignalscheiben
IV 198S.
Sti ftschreiber, Stat ionstelegraphen
VI 3084.
Stiftungen , Eisen bahnstiftuiigen
III 1302.
StirnflQgel, Durchlasse III 1167
Steinbrücken VI 3099.
Stirnverladerampe, Laderampe V
2207.
Stock (Capital-Stock) VII 3129.
Stockgleise, Stock- oder Stutz-
gleise VII 3129.
Stocklaterne (Scblußlaterne) VII
3129, Bahnzustandssignale 1287
Zugsignale VII 3608.
Stockmann (Signalmann), Zug-
wache VII 3624.
Stock- oder Stutzgleise VII 3129.
Stockschiene. Backenschiene I 202
Weichen VII 3464.
Stockton - Darlington - Eisenbahn
VII 3129.
Stöpselausschalter, Ausschalter I
186.
Stöpselklemme, Batterieausschal-
ter I 30 t.
Stöpselumschalter, Umschalter VII
3288.
Stören- Aamot-Eisenbahn, Norwe-
gische E. V 2490.
Störende
Störende Lokomotivbewegungen
VII 3180.
Stollen, Entwässerungen III 1448
Tunnelbau Vll 3246.
Stollenbau. Tunnelbau VII 3240.
Stollenförderung, Tunnelbau VII
3245.
Stollengevier, Tunnelbau VII 3244.
Stopfbüchsen VII 3134, Dampf-
cylinder II 840 Schmiervorrich-
tungen VI 2929.
Stopfhacke (Schlagkrampen), Ober-
bau V 2514.
Stoßballen, Buffer II 782.
Stoßbohrer, Tunnelbau VII 3241.
Stoßkörper (-Scheibe), Buffer II
783.
Stoßlücken (Wärmezwischen-
räume, Dilatationen) VII 3135
Oberbau V 2600.
Stoßmaschinen VII 3135.
Stoßschwellen VII 3136, Oberbau
V 2506.
Stoßverbindung, Oberbau V 2506.
StoßTorrichtungen , Buffer II 782
Güterwagen IV 1950 Personen-
wagen VI 2626.
Stoßvorrichtungen (an Gleisab-
schlüssen), Bufferwehr II 789.
Stourbridge Lion (Lokomotive),
Lokomotive V 2299.
Stradals Kuppelung, Kuppelungen
V 218».
Sträflingstransporte. Gefangenen-
transport IV 1765.
Strafmiete, Privatwagen VI 2717
Wagenübergang VII 3425.
St ra f recht, Eis e n b a h n straf recht 1 1 1
1304.
Strahlengleis , Fächergleise III
1506
Strakonitz - Winterberger Lokal-
bahn VII 3136.
Straßburger Straßenbahnen VII
3137.
Straßenbahnen VII 3137, Darapf-
straßenbahnen II 929 Elektri-
sche E. III 13*0 Lokalbahnen
V 2262 Pferdebahnen VI 2663
Schmalspurbahnen VI 2902 Seil-
bahnen VI 2999 Stufenbahnen
VII 3149.
Straßenbrücken VII 3 1 38, Brücken
belastung II 754 Eisenbrücken
III 1334 Holzbrücken IV 2027.
Straßenwage (Straßenfuhrwerks-
wage), Brückenwagen II 760.
Strecken, Schmieden VI 2919.
Streckenbegehungen, Bahnaufsicht
I 216 Warterkontrolletafeln VII
3408.
Streckendienst , Bahnaufsicht I
212 Bahnerhaltung I 226.
Streckeneinteilung , ßahnaufsicht
I 214 Bahnwärterstrecken I
282.
Streckenkontakte VII 31 40, Queck -
silberkontakt« VI 2726.
Streckenrevision, Bahnaufsicht I
216 Bahnerhaltung I 226.
Streckentelegraphen VII 3141.
Streckenwärter VII 3143, Bahn-
aufsicht I 212 Bahnwärter I
279.
Streckenzugverfahren, Zollverfah-
ren VII 3579.
Streckgrenze , Elasticitätsgrenze
III 1370.
Ströme elektrische, Elektricität
III 1376.
Ströme elektrodynamische, Elek-
tricität III 1376.
Stromableitung . Ableitung des
elektrischen Stroms I 8.
Strombrücken, Eisen brücken III
1318 Schiffbrücken VI 2893
Steinbrticken VI 3093.
Stromwechsler, Elektricität 111
1376 Umschalter VII 3288.
Stroße, Tunnelbau VII 3251.
Stroßenbau, Tunnelbau Vit 3264.
Stroßenschlitz, Tunnelbau VII
3264.
Strousberg VII 3143.
Stryj-Beskid VII 3144 Österrei-
chische Staatsbahnen V 2565.
Stückgttterzüge , Güterzüge IV
19t>2.
Stückgut, Gütertarife IV 1909.
Stückgutbahnhöfe , Bahnhöfe I
251.
Stiitzknaggen (Kail - Braces), Be-
festigung der Schienen I 359
Weichen VII 3464.
Stütz- und Futtermauern VII
3144 Böschungen II 642 Erd-
druck III 1459.
Stufenbahnen VII 3149
Stufenkaliber. Lehren V 2225.
Stuhlschienen VII 3131, Oberbau
V 2504.
Stuhlweißenburg - Raab - Grazer
Eisenbahn , Ungarische West-
bahn VII 3327.
Stummer VII 3151.
Stundengelder, Fahrdienstgebüh-
ren in 1509.
Stundenpaß, Fahrbericht III 1506.
Stutzgleise, Stock- oder Stutz-
gleise VII 3129.
Subventionen VII 3161, Amerika
I 102.
Sud-Est, Paris-Lyon-Mittelmeer-
bahn V 2681.
Süd- Australien. Australien I 191.
Süd -norddeutsche Verbindungs-
bahn VII 3152.
Südschleswig'sche Eisenbahn Kö-
nig Friedrik des Siebenten,
Schleswig'sche E. VI 2902.
Suisse-Occidentale-Simplon Bahn,
Jura - Simplon Bahn V 2<8I.
Sulgen-Gossau VII 3154.
Sumatra, Asien I 159.
Suspendierung, Dienstenthebung
III 1020.
Svolefioves - Smecnaer Lokalbahn
VII 3154.
Syphon Recorder, Meßinstrumente
elektrische V 2389.
Sysran-Wjasma-Eisenbahn, Russi-
sche Staatsbahnen VI 2828.
Szämosthalbahn VII 3154.
Szatmär - Nagy bänyer Eisenbahn
VII 3154.
Szekler Bahn, Hejasfalva-SzSkely
Udvarhelver Eisenbahn IV 1997.
Szildgysägtf Vicinalbahn VI 1 3155.
T.
Tachymeter VII 3156.
Taggelder, Diäten III 1002.
! Tagsignale VII 3168, Signalwesen
VI 3025.
Tahiti, Australien I 192.
Talksteinpackung, Dichtungsmate-
rialien III 1010.
Tambow - Koslower Bahn, Russi-
sche Staatsbahnen VI 2827.
Tambow- Saratower Bahn, Russi-
sche Staatsbahnen VI 2827.
Tamines-Landen VII 3168, Bel-
gische Staatsbahnen I 443.
Tandemmaschine, Dampfmaschine
II 902.
Tangentenbussole, Elektricität III
1377 Meßinstrumente elektri-
sche V 2389.
Tapeziererei, Werkstätten VII 3502.
Tara, Gütertarife IV 1909.
Digitized by Google
Taraczthaler Lokalbahn VII 3158.
Taraklassinkation, Gütertarife IV
l uo*.
Tarif VII 3159; s. auch Gepäck -
tarife, Gütertarife und Personeu-
tarife.
Tarifänderung VII 316-2.
Tarifanomalie VII 3162.
Tarifautonomie VII 3162
Tarifbegünstigungen VII 3162; s.
a. Bonifikationen.
Tarif bildende Route, Tarif bildutig
VII 3 103.
Tarifbildung VII 3102 Gepäck-
tanfe IV 1794 Gütertarife IV
1907 Lokalbahnen V 2281 Per-
sonentarife V 2602.
Tarifbildung (Tneorie) VII 3163.
Tarifbureaii, Administration I 73.
Tarif-Enquete VII 3165 Eisen-
bahneuquetiu III 1224.
Tariffreiheit. Tarifautonoinie VII
3162.
Tarifgenehmigung , Tarif VII
315«.
Tarifgesetzgebung VII 3166.
Tarifhoheit VII 3166.
Taritieren VII 3167.
Tarif kartelle, Bahnverbände I 277
Eisenbahnkartelle III 1243 Ei-
senbahnkonkurrenzen III 1250
V.rkehrsteilung VII 3352.
Tarif kominission (Ungarn), Eisen-
bahnbeiräte III 1215 Ungarische
Staatsbahnen VII 3327.
Tarif kommissionen VII 3167,
Gütertarife IV 1917.
Tarif konferenzen VII 3167.
Tarifkontrolle. Tarif VII 3162.
Tarif krieg VII 3167, Eisenbahn-
konkurrenzen III 1250.
Tarif kundmachung , Tarif VII
3161.
Tarif länge VII 3167, Distanzzu-
schläge III 1078 Gütertarife IV
1908.
Tarifnachträge VII 3167.
Tarifpolitik VII 3167.
Tarifrat i Italien), Eisenbahnbei-
läte III 1216.
Tarifreform VII 3168, Gütertarife
IV 1913.
Tarifsatz, Frachtsatz IV 1665
Tarif VII 3159.
Tarifschema, Gütertarife IV 1904,
Tarif VII 3159.
Tarifsysleme, Gütertarife IV 1908
Personentarife V 2603.
Tariftabellen. Tarif VII 3159.
Tarifuniflkation VII 316«, Güter-
tarife IV 1913.
Tarif unterbietung VII 3168.
Tarifverbände VII 3168, Bahnver-
bäude I 277.
Tarifvorschriften , Gütertarife IV
1904.
Tarifwesen VII 3168.
Tarifzuschläge VII 3168, Distanz-
zuscbläge III 1078 Gütertarife
IV 190«.
Tarn -w - Leluchöwer Bahn VII
316«.
Tarragona - Barcelona - Frankreich.
Madrid-Saragossa- Alicante-E V
2369 Spanische E. VI 3043
Tarvis-Pontafel (Pontebba) VII
3169.
Tasmanien. Australien I 192.
Taster , Stationstelegraphen VI
3085,
Taubahnen (Kabelbahnen), Seil-
bahnen VI 2999.
Tauberbahn (Crailsheim-Mergent-
heim), Württembergische E. VII
3556.
Taun usbahn VII 3169.
Taviers-Embresin Eisenbahn VII
3170.
Taxreguliirung VII 3170.
Technikerversammlungen des V.
D. E.-V. VII 3170.
Technische Einheit im Eisenbahn-
wesen VII 3172.
Technischer Betrieb, Betrieb I 479.
Technisch - polizeilische Prüfung,
Abnahme der Bahn I UBrticken-
probe II 756 Probefahrten VI
2719.
Teerwagen, Gefäßwagen IV 1762.
Teilungsweiche. Bahnhöfe I 249.
Telegraphen VII 3173, Bahntele-
grapheti I 275 Morsetelgraph
V 2426 Nadeltelegraphen V
2440 Stationstelegraphen VI
30«2 Streckeutelegraphen VII
3141 Zeigertelegraphen VII 3573
Zugtelegraphen VII 3613.
Telegrapheuapparate VII 3176.
Telegraphenaufseher VII 3177,
Telegraphendienst VII 3180.
Telegrapheudienst VII 3177.
Telegrapheninspektion , Telegra-
phendienst VII 3179.
Telegraphcuinstruktioneu VII
3180.
Telegraphenleitung VII 3180.
Telegr.iphenstangen, Telegraphen-
leitung VII 3181.
Telephon, Fernsprecheinrichtun-
geu IV 1581.
Temperguß, Eisen und Stahl III
1355.
Tenbriuks Feuerung, Dampfkessel
II 864, 86« Ilauchverzehrung
VI 27*19.
Tender VII 3183.
Tenderachseu, Achsen I 62.
Tenderachslager, Achslager I 65.
Tenderleine, Zugleine VII 3604
Tenderlokomotive, Lokomotive V
22«'».
Tenderplattform, Tender VII 3184.
Tenderräder, Kader VI 2741.
Tenderumgrenzung , Umgren-
zungslinien Vll 3286.
Tenderuntersuchung , Zugförde-
rungsdienst VII 3600.
Tenderwache VII 3189.
Terminals (Terminal facilities) VII
3189.
Terminushotels, Bahnhotels I 261.
Termonde - St. Nicolas - Eisenbahn
VII 3189.
Territet-Moutreux-Glion VII 3189.
Tertiärbahnen. Bahnsvstem I 273
Eisenbahn III 1193 Lokalbahnen
V 2262.
Teudloffs Sicherheitsventil, Sicher-
heitsventile VI 3016.
Thalbrücken. Steinbrücken VI
3095 Viadukte VII 3365.
Thal fahrt, Neigungsverhältnis V
2443.
Thalweil - Zug, Schweizerische
Nordostbahn VI 2992.
Thatbestaudaufnabme , Thatbe-
standprotokoll VII 3194.
Theißbahn Vll 3194.
Theodolite, Wiukelmessungen VII
3547.
Thermosyphon VII 3195.
Thessalische Eisenbahnen, Griechi-
sche E. IV 1854.
Thibaudelemente. Elemente gal-
vauische III 1396
Tbierrys Rauchverzehrvorrich-
tung, Rauchverzehrung VI 2769.
Thomas' Dampfwagen , Dampf-
wagen II 942.
Thomasprozeß, Eisen und Stahl
III 1354.
Thommen VII 3196.
Thomson-Houstons Stromleitung-
system, Elektrische E. III 1384.
Thcrpfeiler, Lokomotivschuppen
V 2345.
Thüringische Eisenbahn VII 3196.
Thürstockzimmerung, Tunnelbau
VII 3244.
Thürverschluß, Güterwagen IV
1951 Personenwagen \I 2633
Thunersee-Bahn VII 3198.
Tief bahnen, Stadtbahnen VI 306t*.
3076.
Tiefenmessungen, Vertikalauf-
nahmen Vll 3361.
Tiegelstahl, Eisen und Stahl III
1365.
Tiei beförderung, Viehbeförderung
VII 3370.
Tiffanys Fleisch wagen, Flei.sch-
trausportwagen IV 1614.
Tilgungsfonds (Amortisations-
fonds). Amortisation 1 114.
Tilp VII 3199.
Tilps Kuppelung, Kuppelungen V
2189.
Tilsit-Insterburger Eisenbahn VII
3199.
Tirefonds (Schwellenschrauben;.
Befestigung der Schienen 1 353
Oberbau V 2502.
Tirlemont - Moll - Tongres - Eisen-
bahn VII 3200.
Tirnova-Semenli-Jamboli, Türki-
sche E. VII 3236.
Tößthalbahn VII 3200.
Tötungen beim Bahnbetrieb, Ent-
gleisung III 1442 Unfallstatistik
VII 3292 Zusammenstöße Ml
3625.
Toggenburger Bahn Vll 3202.
TonJägige Schächte , Tunnelbau
VII 3246.
Tonnenkilometer VII 3203, Brutto-
tonnenkilometer II 774.
Digitized by Google
Torf, Brennmaterialien II 737.
Torontaler Lokalbahn VII 3203.
Torsionselektrometer, Meßinstru-
mente elektrische V 2390.
Torsionsgalvanometer, Meßinstru-
mente elektrische V 2389.
Torsionswage , Meßinstrumente
elektrische V 2390.
Toskanische Leopoldsbahn , Ita-
lienische E. V 2060.
Toskanische Maria Antonia-Bahn,
Italienische E. V 2060.
Totalisierende Dynamometer,
Dynamometer III 1177.
Tote Last, Gütertarife IV 1909.
Toter Damm , Ablagerung seit-
liche I 7.
Toter Punkt, Dampfmaschine II
900 Steuerungen VII 3119.
Totes Gewicht VII 3208.
Tot Megyer-Surany Bahn, Öster-
reichisch- ungarische Staatseisen-
bahngesellschaft V 2568.
Tournai - Jurbise- und Landen-
Hasselt Eisenbahn VII 3206.
Tours-Nantes, Paris-Orleans-Bahn
V 2583.
Tracenrevision VII 3206.
Tracierung, Aufsuchen einer Bahn-
linie 1171 Vorarbeiten VII 3384. ,
Tränkung der Tiere, Viehbeför-
derung VII 3373.
Tränkungsgebühren, Viehbeförde-
rung VII 3373.
TränkungsTerfahren VII 3206.
Tragachsen, Achsen I 60.
Tragbares Signal VII 3212, Sig-
ualwesen M 3025.
Tragbare Telegraphen, Strecken-
telegraphen V 11 3141.
Tragbett, Sanitatszüge VI 2863.
Tragfähigkeit der Wagen VII
3212, Ladegewicht V 2204.
Tragfähigkeit des Oberbaues, Ober-
bau V 2497.
Tragfedern, Federn IV 1667 Gü-
terwagen IV 1949 Personen-
wagen VI 2627.
Tragfestigkeit, Elasticität und
Festigkeit 111 1373.
Tragkraft, s. Tragfähigkeit.
Traglasten VII 3212.
Train Describer, Durchlaufende
Liniensignale III 1174 Zugan-
zeiger VII 3686.
Trainstaff, s. Trainstaff-System.
Trainstatf-System, Zugstabsystem
VII 3611.
Trajektanstalten VII 3213.
Traiektbrücken, Trajektanstalten
Ml 3216.
Trajektschiffe , Trajektanst<en
VII 3213.
Trambahnen.Dampfstraßenbahnen
II 929 Pferdebahnen VI 2653
Straßenbahnen VII 3137.
Tramelan-Tarannes VII 8221.
Transandino-Bahn VII 3221.
Transdanubische Vicinalbahn VII
3222.
Transitsatz, Gütertarife IV 1905.
Transittarife, Gütertarife IV 1906.
Transitverkehr, Direkter Verkehr
III 1060 Güterverkehr IV
1926.
Transitverzeichnis VII 3222.
Transitzüge, Güterzüge IV 1962.
Transkaspische Bahn (Uzun-Ada-
Sainarkand) VII 3222.
Transkaukasische Bahn, Russische
Staatsbahnen VI 2829.
Transportable Brücken VII 3224.
Transportable Eisenbahnen, Feld-
bahnen IV 1564.
Transportbegleiter, s. Begleiter von
Transporten.
Transportberechtigter Weg, Ver-
kehrsleitung VII 3350 Ver-
schleppung VII 3857.
Transportdienst, Güterdienst IV
Transporteinnahmen VII 8226.
Transporteinnahmenabrechnung,
Abrechnung I 30.
Transporteur, Rollbocke VI 2802.
Transportfrist VII 3226, Liefer-
zeit V 2262.
Transporthindernisse VII 3226.
Transportreglement. Betriebsreg-
lement II 526.
Transportschein VII 3227.
Transportsteuer VII 3228.
Transportversicherung VII 3230.
Transportverwaltung (Transport-
dienst), Administration I 78
Betrieb I 478.
Trapezträger, Eisenbröcken III
1326.
Traß, Ccment II 806.
Treibstangen VII 3231, Dampf-
maschine II 899.
Treib- und Kuppeltapfen, Kurbeln
V 2200 Scnmiervorrichtungen
VI 2924.
Trennungsbahnhof, Bahnhöfe I
246.
Trennungskreuzung, Bahnhöfe I
250.
Trennungspunkt, Bahnhöfe I 260.
Trennungsweiche, Bahnhöfe I 260.
Treppenstation, Bahnhöfe I 247
Brückenstation II 760.
Trevithiks Dampfwagen, Dampf-
kessel II 880 Lokomotive V
2294.
Trichterwagen , Erdtransport wagen
III 1471 Erztransportwagen III
1482 Güterwagen IV 1958.
Trick -Allans Coulissensteuerung,
Steuerungen VII 3121, 3126,
3128.
Tricks Schieber, Dampfschieber II
923
Trinidad, Amerika I 113.
Trinkbrunnen VII 3233, Brunnen
II 771.
Triplex - Expansionsmaschine,
Dampfmaschine II 903.
Trittbretter, Personenwagen VI
2627.
Trockenelemente , Elemente gal-
vanische III 1396.
Trockengründung, Gründung IV
1877.
Trockenmauern , Böschungen 1 1
Trommelsäge, Sägen VI 2849.
Trondhjem - Stören Eisenbahn,
Norwegische E. V 2490.
Tropfapparate , Schmiervorrich-
tungen VI 2928.
TruckgesteU, Drehgestelle III 1 106.
Trunk Lines VII 3238, Baltimore
und Ohio-E. I 298.
Truppentransport, Militärbeförde-
rung V 2400.
Türkische Eisenbahnen VII 3233.
Tunnelabsteckung, Tunnelbau VII
3264 Horizontalaufnahme IV
2039.
TunnelausbauRysteme, Tunnelbau
VII 3249.
Tunnelbau VII 3238.
Tunnelbaukosten (Tabellen), Tun-
nelbau VII 3265, 3267—3274.
Tunnelbaumethoden , Tunnelbau
Vll 3260.
Ttinnelbeleuchtung, Tunnelbau V 1 1
3259.
Tunnelgerüstwagen, Gerüstwaeen
IV 1805.
Tunnelkrankheit, Berufskrank-
heiten I 468.
Tunnellüftung, Tunnelbau VII
3257.
Tunnelnischen , Tunnelbau VII
3257.
Tunnelportal, Tunnelbau VII 3257.
Tunnelquerschnitt, Tunnelbau VI I
3239.
Tunnelschild, Tunnelbau VII 3261.
Tunnelaignale VII 3265.
Tunnelwärter VII 8266, Gotthard-
Tunnel IV 1844 Mont Cenis-
Tunnel V 2426.
Tunnel wagen, Tunnelbau VII 3245.
Tunnelzimmerung, Tunnelbau VII
3246.
Tunnelzone, Tunnelbau VII 3253.
Tunis, Afrika I 83 Französische
E. IV 1684, 1688, 1692-1694.
Turmstation, Bahnhöfe I 247.
Turnau-Kralup-PragerBahn, Böh-
mische Nordbahn II 638.
Tutzing - Peißenberg , Bayrische
Staatsbahnen I 338.
Tyer- Elemente, Elemente galva-
nische III 1394.
Typsystem. Kohlenladevorrichtuu-
gen V 2128.
Tyres (Radreifen), Räder VI 2745.
Tyresdrehbank, Drehbank II 1 1098.
Tyresschmiede fRäderworkstärte),
Werkstätten VII 3499.
Ubergabsdienst , Dienstübergabe
bezw. -Übernahme III 1049
Gepäckabfertigung IV 1782,
1783 Güterabfertigung IV 1888
Wagenübergang VIT 3422 Zug-
Übergabe VII 3614.
Übergabsgleise VII 3275.
Digitized by Google
3680
Übergabsverzeichnis , Gepäckab-
fertigung IV 1779 Güterabfer-
.. tigung IV 1888.
Ubergangsbahnhöfe, Bahnhöfe 1
„ 24C.
Cbergangsbogen VII 3275, Schie-
nenüberhöhung VI 2892.
Übergangsbräcken zwischen Per-
sonenwagen, Personenwagen VI
2628.
Übergangstege , Uahnhofstege I
.. 358.
Ubergangstempel , Güterabferti-
.. gung IV 1889.
ÜbergangBwagen, Trajektanstalten
VII 3215.
Überhöhungsmaß, Oberbau V 2314
„ Schienenüborhohung VI 2**8.
Überholungsgleise (Vorfahrgleise),
Bahnhöfe I 244 Zugüberholnng
VII 3614.
Überladevorrichtungen , Schmal-
spurbahnen VI 2914 Umlade- 1
Vorrichtungen VII 3287.
Überlandbahnen VII 3276, Fre-
mont IV 1740.
Übeilastung der Güterwagen VII
3279.
Übernachtungsgebühren , Fahr-
dienstgebühren III 1609.
Übernachtungsräume VJI 3279.
Übernahmsdienst, b. Übergabs-
.. dienst.
Uberschuß- und Abgangsregister,
s. Überzählige Gepäckstücke und
„ Gitter.
Übersiedlungskostcn , Umzugs-
.. kosten VII 32*9.
Überwegläutewerk (Läutewerk).
Abschlußvorrichtungeu I 40
_ NiTeausignale V 2480.
Überweisung der Fracht, Fracht
„ IV 1616 Frankatur IV 1676.
Überzählige Gepäckstücke und j
Güter VII 3280, Fehlende und j
überzälige Gepäckstücke und
Güter IV 1561.
Üsküb-Mitrovitza, Türkische E.
VII 3237.
Ütlibergbahn VII 3281.
Uferschutzbaiiten Vll 3282,
Böschungen II 044 Faschinen
IV 1552 Gleichgewichtsstörun-
gen bei Erdbauren IV 1828
Stütz- und Futtermauern VII
3144.
Uhlenhuts Kuppelung, Kuppe-
lungen V 2193.
Uhrsignal VII 3282.
Ujszä*z-Jä.szapäthier Vicinaleisen-
bahn VII 3282.
Uloaborgbahn , Finnländische E.
IV 1599.
Umexpeditionstarife, Gütertarife
IV 1904.
Umgrenzung des lichten Raums,
Umgreuzungslinicn VII 3283.
Umgrenzungsfinien (deB lichten
Raums, der Betriebsmittel) Vll
32*2.
l'mkartierung, Frachtkart* IV
WM.
Umladebücher . Güterabfertigung
IV 1889.
Umladebühnen , Laderampen V
2207.
Umladehallen, Güterschuppen IV
1901.
Umladeschtrppen, Bahnhöfe I 252
Güterschuppen IV 1901.
Umladevorrichtnngeu VII 3287,
Bahnhöfe I 25*2 Schmalspur-
bahnen VI 2914.
Umlauftelegramm (Circularde-
pesche), Telegraphendienst VII
3178.
Umschalter VII 3288.
Umschlagtarife VII 3289.
Umspedition, Reexpedition VI
Umsteuerungsvorricht ungen,
Steuerungen Vll 3128.
Umwendbare üerzstücke (Wende-
herze), Kreuzungen V 2168.
Umzugskosten VII 3289.
I' nabgefertigtes Gepäck, Gepäck-
abfertigung IV 1781.
Unanbringliche Güter , Abliefe-
rungshindernisse I 12.
Unnnbringliches Gepäck, Gepäck-
abfertigung IV 1785.
Unfälle VII 3292, Betriebsunfälle
II 544 Entgleisung III 1442
Zusammenstöße VII 3624.
Unfallstatistik VU 3292, Amerika
I 107; s. auch Unfälle.
Unfallversicherung Vll 3297.
Unfall Versicherungsanstalten, Un-
fallversicherung VII 3297.
Unfallversieherungsverbände VI I
3302.
Ungarische (.'entralbahn, Ungari-
sche E. VII 3304.
Ungarische Eisenbahnen VII 3303.
Ungarische Lokalbahnen, Ungari-
sche E. VII 3310, 3314
Ungarische Nordbahn VII 3319.
Ungarische Nordostbahn VII 3319.
Ungarische Ostbahn Vll 3321.
Ungarische Staat sbahuen VII 3321.
Ungarische Westbahu VII 3327.
Ungarisch - galizische Eisenbahn
Vll 3328.
Uugthal-Lokaleisenbahn VII 3330.
Uniform. Dienstkleid III 1040.
Unifonnierungskasseu , Kleider-
kassen V 2115.
Union-Pacißc-Eisenbahn VII 3330.
U ni vers aleinspanu f u tter, Centrie r-
apparate II 810.
Universal - Fraismaschine , Frais-
maschiue II 1669.
Universal - Nivellierinstrumente
Vll 3331.
Universalplanscbeibvn , Centrier-
apparate 11 811.
Unschädliche Neigung, Neigungs-
verhältnis V 2443.
Unstrutbahu VII 3332.
Unterbau VII 3332, Abseliluß-
vorriehtungen l 34 Böschungen
II 640 Durchlässe III 1154 1
Einfriedigung III 1185 Eisen- i
brücken III 1318 Entwässc- 1
i rangen III 1447 Erdarbeiten
III 1455 Flechtwerke IV ICH
Gleichgewichtsstörungen bei
i Erdbauten IV 1826 Gründung
IV 1875 Holzbrücken IV 2ui7
Schnee- und Lawinenschon-
anlagen VI 2935 Steinbruck.*
VI 3093 Stütz- und Futur
mauern VII 3144 Viadukte VII
3366 Vorarbeiten 3384.
Unterbau-Kronenbreite, Kronea-
breite des Bahnkörpers V 217«
Schmalspurbahnen VI 2911
Unterdrauburg - Wolfsberg VII
3332.
Untere Donaubahn (Ulm-Herber-
tingen-Sigmaringen-Tuttlinp»n-
Immendingen), Württemberg-
sehe Staatsbanken VII 3556.
Untere Jagstbahn (Jagstfeld-Ostvr-
burken), Württenibergische E
VII 3556.
Uuterelbe'sche Eisenbahn VI]
3333.
Untere Neckarbahn (Bietigtaim-
Heilbronn-Jagstfeldi, Württem-
bergische E. Vll 3555.
Untergrundbahnen (Tiefbahnen'.
Stadtbahnen VI 3068, 307V
UntergrnndtunneL Tunnelbau V[]
3264.
Unterkrainer Bahnen . VII
Unterkunftsräutne , Übernaeb-
tungsräume VII 3279.
Unterlagen der Schienen, BVfr-
stigung der Schienen I &ti
Eiserner Oberbau III 135*
Oberbau V 2501.
Unterlagsplatten, Befestigung <ie:
Schienen I 365 Oberbau V 2501
Unterreif, Räder VI 2740 Felgen-
kranz IV 1680.
Untersuchungsausschüsse, Ei«n-
bahnenqueten III 1224.
Uuterstützungskasscn VII 33M
Unterwassertunnel, Tunnelbau VII
3259.
Ural- Bahn. Russische StaaUbai-
nen VI 2828.
Urlaub VJI 3334.
Ursprungsfestigkeit, Elasticitit i
Fertigkeit III 1373.
Uruguay, Amerika I 112.
Uzun Ada- Samarkand, Trans-
kaspische Bahn Vll 3222.
Vacuumbremse. Bremsen II "l*
Vaessens Drehgestell, Drehgest'U
III 1114.
Valkäny-Perjüiios, Österreichiwti-
ungarische Staatsei senbahn^
Seilschaft V 2567.
Valsugana-Bahn VII 3336.
Vanderbilt VII 3336.
Vanderbilts Stlftungshaus, EUeD-
babnstiftungen III 1304.
Venezuela, Amerika I 111.
Ventilation, s. Lüftung.
Digitized by Google
3081
Ventilationsschieber , Personen-
wagen VI 2634.
Ventilbelastung, Sicherheitsventile
VI 3018.
Ventile VII 3337.
Ventilsitz, Ventile VII 3337.
Ventilsteuerung, Dampfmaschine
II 909.
Veranden (Babnsteigüberdachun-
g.'ii), Hallen IV 1975.
Verbände, Bahnverbande I 277.
Verbandkarten , Freikarten IV
1732.
Verbandkasten, Rettungswesen VI
27*5.
Verbandkonferenz, Tarifkonfereu-
zen VII 3107.
Verbandtarife , Gütertarife IV
1»05 Tarifverbände VII 3168.
Verbaudverkebr , Güterverkehr
VII 1926.
Verbandzüge, Durchgangszug III
1117 Güterzüge IV 1962.
Verbindungsbahnen VII 3339.
Verbindungsgleis, Privatansi hluß-
gleise VI 2710.
Verbindungszüge, Güterzüge IV
1912.
Verbleiungsverfahren , Plombie-
rungsverfahren VI 2670.
Verbundlokomotiveu, Compound-
lokomotiven 11 821 Steuerungen
VII 3114.
Verbundmaschine . Dampfma-
schine II 902.
Verderbers Vorfeuerung, Dampf-
kessel II 804.
Verein Deutscher Eisenbahnver-
waltungen VII 3339.
Vereinigte Schweizer Bahnen VII
3344, Toggenburger Bahn VII
3317.
Vereinigte Staaten, Amerika I 97.
Vereinigungsweiche, Bahnhöfe I
249.
Vereinskarten, Freikarten IV 1732
Verein Deutseher Eisenbahnver-
waltungen VII 3342.
Vereinslenkachsen, Lenkachsen V
2242.
Vereitisstatistik,Eisenbahnstatistik
III 1302 Verein Deutscher Eisen-
bahnverwaltungen Ml 3342.
Verfügung des Absenders VII
3350; s. a. Anweisung.
Vergleichslinien, Vorarbeiten VII
3387.
Vergnügungszuge, Personenzüge
VI 2644.
Verkehrsanlagen, Bahnhöfe I 244.
Verkeh rscontroleure, Bctriebskon-
trolle II 499.
Verkehrsdienst VII 3360.
Verkeil rsgrö&c, Vorarbeiten VII
3393.
\ erkchrsleitung VII 3360.
Verkehrsleitungsvorschriften, Ver-
kelnsleitung VII 3351.
Verkehrsordnung VII 3352.
Verkehrssteuer , Trausportsteuer
VII 3228
Verkehrsstörung, Betriebsstörung
II 545 Transporthindernisse VII
3220.
Verkehrsteilung VIT 3362.
Verkehrsverband deutscher Eisen- \
bahnen, Deutscher E.- Verkehrs-
verband III 997.
Verladebucb, Güterabfertigung IV
1887.
Verladegleis, Ladegleise V 2204.
Verladerampe, Laderampe V 2207.
Verladeschein , Güterabfertigung
IV 1887.
Verladezettel (Verladeschein),
Güterabfertigung IV 1887.
Verladung VII 3354, Auf- und
Abladen I 174 Güterabfertigung
IV 1887.
Verletzungen beim Bahnbetrieb,
Unfallstatistik VII 3297.
Verlorene Steigung VII 3854.
Vermarkung der Bahn. Abgren- '
zung I G Grunderwerb IV 1885.
Vermögensbilanz, Bilanz II 562.
Verordnungsblätter , Eisenbahn-
verordnungsblätter III 1312.
Verpackung VII 3356, Bedin-
gungsweise zur Beförderung zu-
gelassene Gegenstände I 343
Emballage III 1410 Geldsen-
dungen IV 1766 Gepäckab-
fertigung IV 1777 Leichen-
beförderuug V 2233.
Verpackungsmaterial , Emballage
III 1410.
Verpfädung, Tunnelbau VIT 3244.
Verpfändung von Eisenbahnen.
Pfandrecht VI 2649.
Versandrechnuugen, Güterabferti-
gung IV 1892.
Versandregister VII 3357, Güter-
abfertigung IV 1*87.
Verschalung, s. Schalung.
Verschiebedienst. Lokomotivfahr-
dienst V 2329 Rangierdienst
VI 2762.
Verschiebegebühr, Rangiergebühr
VI 2703
Verschiebegleise, Rangiergleise VI
2763.
Verschiebelokomotive, Lokomotive
V 2280.
Verschiebeordnung, Rangierord-
nung VI 2703.
Verschiebepersonal , Rangierper-
sonal VI 2703.
Verschiebesignale, Rangiersignale
VI 2764.
Verschleppung VII 3357.
Verschleppt] iigsübereinkommen,
Verschleppung VII 3357.
Verschlußtabelle VII 3359, Stell-
werke VII 3103.
Verschlußtafel, s. Verschlußtabelle.
Verschlußtopf , Weiehenverrieg-
lung MI 3486.
Verschmelzungen . Eisenbuhn-
fusion III 1226.
Versetzbare Schutzeinrichtungen
gegen Schneewehen , Scbnee-
und Lawiueuschutzanlagen VI
21148.
Versetzgerüste. Gerüste IV 1805.
Versicherung VII 3360, s. Asse-
kuranz.
Verstaatlichung, Eisenbahnpolitik
III 1276 Staats- und Privat-
eisenbahnen VI 3064.
Versteigerung einer Eisenbahn.
Zwangsvollstreckung VII 3629.
Verteilungsschieber, Dampfschie-
ber II 924.
Verteilungszüge , Belastung der
Züge I 392 Güterzüge IV 1962.
Vertikalaufnahme VII 3361,
Höhenmessungen IV 2015.
Vertikalhobelraaschine , Stoßma-
schinen VII 3136.
Verwässerung des Anlagekapitals
VII 3362.
Verwaltung, Administration I 73.
Verwaltungsjahr , Betriebsrech-
nung I 524.
VerwaTtungsrat, Aktien I 90.
Verwundetenwagen, Güterwagen
IV 1953 Sanitätszüge VI 2*67.
Verziehen der Firste, Tunnelbau
VII 3244.
Verzollung, Zollverfahren MI
3577.
Vestibuled Trains VII 3363.
Vesuvbahu VII 3363.
Vevev-Montreui-Chillon , Schwei-
zerische E. VI 2982.
Viadukte VII 3305, Eisenbrücken
III 1318 Steinbrücken VI 3093.
Vicinalbahnen . Lokalbahnen V
2262.
Victoria, Australien I 191.
Viege - Zermatt , Jura - Simplon-
Bahn V 2082.
Vielibeförderung VII 3370.
Viehbegleit*r.ViehbeforderungVII
3374.
Viehfütterung , Viehbeförderung
VII 3373.
Viehhöfe VII 3378.
Viehladerampe ( Viehladebühnen),
Vjchbeförderung (Ladeanlagen)
VII 3370 Viehhöfe VII 3379.
Viehtarife, Gütertarife IV 1915.
Viehtränkung, Viehbeförderung
VII 3373.
Viehvorladung, Viehbeförderung
VII 3371.
Viehwagen VII 3380, Güterwagen
IV 1963 Viehbeförderung Ml
3370.
Viehztige, Viehbeförderung VII
3372.
Vieleckform (Kreisform) der Lo-
komotivschuppen, Lokomotiv-
schuppen V 2336.
Viersen- Veulo, Preußisch-nieder-
ländische Verbindungsbahn VI
2709.
Vignoles VII 3381.
Vignoles-Schienen VII 3381, Ober-
bau V 2496.
Viktor-Emanuel Eisenbahn, Ita-
lienische E. V 2061 Französische
E. IV 1683, 1684 Paris-Lyon-
Mittelmeerbahn V 2580.
Villard VII 3381, Northern Paci-
fic-E. V 2488.
23*»
Digitized by Google
Vinkovce-Brckaer Lokalbahn VII
3382.
Virton-Eisenbahn VII 3382.
Virtuelle Länge VII 3382, Vor-
arbeiten VII 3396.
Virtueller Koeffizient (Virtualkoef-
fizient}, Virtuelle Länge VII
3382 Vorarbeiten VII 3395.
Vitznau-Rigi, Rjgibahn VI 2792.
Vlarathalbahn, Österreichisch-un-
garische Staataeisenbahngesell-
sehaft V 2570.
Vfiek labruck- Kam in er Lokalbahn
VII 3383.
Voies etroites Geneve, Schweize-
rische E. VI 2981.
Voigtländische Eisenbahnen, Säch-
sische E. VI 2840.
Volks Therinonianonieter, Mano-
meter V 2376.
Vollbahnen, Eisenbahn III 1193.
Vollbetrieb, Betrieb I 479.
Volldruckmaschinen , Dampfma-
schine II 899.
Vollräder. Räder VI 2741.
Vollwandige Balken VII 3383,
Blechbalken (Theorie) II 586
Eisenbrücken III 1319 Holz-
brücken VI 2030.
Voltameter, Meßinstrumente elek-
trische V 2889.
Voranschlag, Bauanschlag I 306
Betriebsetat II 495 Kostenan-
schlag V 2140.
Vorarbeiten VII 3384, Eisenbahn-
konzession III 1260.
Vorarlberger Bahn VII 3401.
Vorausinaße , Kostenanschlag V
2140.
Vorausströmung, Steuerungen VII
3114.
Vorbahnhof VII 3402.
Voreilungswinkel, Steuerungen VII
3116.
Voreinströmung, Steuerungen VII
3114.
Vorfahren, Zugüberholung VII
3614.
Vorgabe des Schusses, Tunnelbau
VII 3243.
Vorgesüinpfe, Tunnelbau VII 3247.
Vorhineinspesen, Nachnahmen V
2435.
Vorkipper, Erdtransport wagen III
1472.
Vorkonzession, Eisenbahnkonzes-
sion III 1260.
Vorläutewerk , Abschlußvorrich-
tungen I 40NiveausigualeV 2480.
Voruierk ( Veredlungs-) Verfahren,
Zollverfahren VII 3579.
Vorortebahn, Straßenbahnen VII
3137.
Vorpommer'sche Eisenbahn, Ber-
lin-Stettiner E. I 462.
Vorscheibe VII 3402.
Vorschuiikassen VII 3402.
Vorsignale VII 3403, Avertierungs-
sisrnale 1 197 Bahnzustands-
si ^nale I 289 Betriebssicherheit
II 5:u.
Vorspanndienst , Lokomotivfahr-
dienst V 2329, Zugförderungs-
dienst VII 3697.
Vorspannlokomotive, s. Vorspann-
dienst.
Vorstoßplatten , Wandern der
Schienen VII 3433.
Vorstoßwinkel, Wandern der
Schienen VII 3433.
Vorwärmen des Wassers, Kessel-
stein V 2112 Tender VII 3186.
Vorwärmer, Dampfkessel 11 861.
Waagthalbahn VII 3405.
Wabash-Eisenbahn VII 3406.
Wädensweil - Einsiedeln, Schwei-
zerische Südostbahn VI 2997.
Wägegeld VII 3406.
Wärmeeinheiten, Brennmaterialien
11 734 Dampf II 837.
Wärmeschutzmassen VII 3408,
Dampfleitungsrohre II 896.
Wärmeschutzmittel VII 3408.
Wärmezwisehenräume(Dilatation),
Uberbau V 2500.
Wärmflaschen , Beheizung der
Eisenbahnwagen I 367.
Wärter (Wächterl, Bahnaufsicht
iBlockwärter) 1 215 Bahnwärter
I 279 Dampfkessel (Kessel-, Ma-
schinenwärter) II 883, 886 Sig-
nalwärter VI 3023 Tunnel
Wärter VII 3266 Weichensteller
VI 1 3477 Zugförderangsdienst
( Wasserstations-, Pumpenwär-
ter) VII 3601
Wärterhäuser, Bahnwärterhäuser
I 281 Blockhütte II 623
Wärterkoutrolletafeln VII 3408,
Bahnaufsicht I 216.
Wage Vll 3409, Brückenwagen
II 760.
Wagpn VII 3409. Bahndienstwagen
1 226 Bahnwagen I 283 Dampf-
wagen II 942 Dienstwagen
(Hüttelwageu) III 1063 Draisine
III 1088 Erdtransportwa?en
(Kippwagen. Muldenkipper. Sei-
tenkipper. Trichterwagen, Vor-
kipper) III 1471 Gepäckwagen
IV 1797 Gerüst wagen IV 1806
Güterwagen IV 1958 Hilfswagen
(Requisiten-, Kettlings-, Werk-
zeugwagen) IV 2006 Kräne
(Kranwagen) V 2146 Küchen-
wagen V 2180 Leitungswagen
VI 2237 Meßwagen V 2390
Personenwagen VI 2619 Post-
wagen VI 2687 Sanitätszüge
VI 2855 Wasserwagen VII 3451 ;
s. auch Güterwagen und Per-
sonenwagen.
Wagenabrechnung. Abrechnung 1
30 Wagenübergang VII 3426.
Wagenachsen, Achsen 1 62 Güter-
wagen IV 1949 Personenwagen
VI 2625.
Wagenachskilometer , Achskilo-
meter 1 64.
Wagenachslager.
Güterwagen IV 1949
wagen VI 2625.
Wagenamt VII 3409.
Wagenanschriften, Anschriften an
den Wagen 1 134 Güterwagen IV
1955 Personenwagen VI 2636.
Wagenanstrich, Güterwagen IV
1966 Personenwagen M 2636.
Wagenaufsatz VII 3409.
Wagenaufseher, Wagenaufsicht Vll
3410 Wagenrevisoren VII 3414
Wagenaufsicht VII 3409.
Wagenbauanstalten VII 3410.
Wagenbelastung, Belastung der
Wagen 1 390.
Wagenbenutzungsfristen, Wagen-
übergang VII 3422.
Wagenbeschädigungen , Wagen-
übergang VII 3427.
Wagenbestellung VII 3412, Vieh-
beförderung VII 3376.
Wagenbureau, Wagenkontrolle VII
3413
Wagendesinfektion, Desinfektion
Wagendirigierung,
lung VII 3430.
Wagendrehscheiben, Drehscheiben
III 1116.
Wageuevidenz VII 3412.
Wagenfabriken, Wagen bauanstal-
teu VII 3410.
Wagenkasten, Güterwagen IV
1951 Personenwagen VI 2629.
Wagenkilometer VII 3413.
Wagenklassen, Personentarife V
2604 Personenwagen VI 2624.
Wagenklassenausnutzung, Perso-
nenverkehr V 2618.
Wagenkontrolle VII 3413. Be-
triebskontrolle II 501.
Wagenkran, Kräne V 2146.
Wagenkuppelung , Kuppelungeu
V 2190.
Wagenladungen. Gütertarife IV
1909.
Wagenladungsgüter , Gütertarif?
IV 1909.
Wagenladungstarif, Gütertarife IV
1911.
Wagenlaufmiete, Wagenübergang
VII 3423.
WagenleibgeseUschaften VII 3413
Wagenmeister , Wagenrevisoren
VII 3414.
Wagenineldung VII 3413.
Wagenmiete, Privatwagen VI 27 1 7
Wagenübergang VII 3423.
Wagenmieteabrechnung, Abrech-
nung 1 30.
Wagenmontierung , Werkstätten
VII 3495.
Wagenobergestell VII 3413.
Wagenoberteil , Güterwagen IV
1950 Personenwagen \ 1 2629.
Wagenpark Verzeichnisse , Güter-
wagenparkverzeichnisse IV 1962.
Wagenplombierung.Plombierungs-
verfahren VI 2670.
Wagenputzer VII 3413.
Wagenräder, Räder VI 2741.
Digitized by Google
3683
Wagenraumtarif, Gütertarife IV
1908.
Wagenregulativ,s.Wagenübergang.
Wagenreinigung VII 3414.
Wagenreparaturzettel, Reparatur-
zettel VI 2783 Wagenübergung
VII 3428.
Wagen revision, Wagenaufsicht VII
3409.
Wagenrevisionshallen , Werkstät-
ten VII 3&03.
Wagenrevisionsschlosser, s. Wagen-
revisoren.
Wagenrevisoren VII 3414, Zug-
förderungsdienst VII 3690.
Wagensebieber VII 8414.
Wa<renscblüssel , Personenwagen
VI 2633.
Wagenschmierer, Zugförderungs-
dienst VII 3591.
Wagenschreiber , Wagenevidenz
VII 3413.
Wagenschuppen VII 3415
Wagenstandgeld VII 3417.
Wagenstrafmiete, Wagenübergang
VII 3426.
Wagensysteme, Personenwagen VI
2622.
Wagenthüren , Güterwagen IV
1952 Personenwagen VI 2632.
Wagenübereinkommen , Wagen-
übergang VII 3413.
Wagenübergang VII 3418.
Wagenübergangszettel , Wagen-
übergang VII 3421.
Wapenüberlastung, Belastung der
Wagen I 390.
Wagenumgrenzung.Unigrenzungs-
linien VII 3286.
Wagenuntergestell Vll 3429, Gü-
terwagen IV 1947 Personen-
wagen VI 2632.
Wagenunterhaltung VII 3429.
Wagenverbände VII 3429.
Wagen Verschluß, Güterwagen IV
1952, 1954 Personenwagen VI
2633 Zollschlösser VII 3577.
Wageuverteilung VII 3430.
Wagenverwaltung VII 3431.
Wagenverzögerungsgebühren, Wa-
genübergang Vll 3424.
Wagen Wärter VII 3431.
Wagen Werkstätten, Werkstätten
Vll 3517.
Wagenwinden, Winden VII 3642
Wagenzählung, Wagenevidenz VII
3413.
Wagenzeitmiete, Wagenübergang
VII 3423.
Waisengelder, Pensionsinstitute V
2593.
Waldbahnen VII 3431, Feldbah-
nen IV 1564.
Waldenburger Bahn VII 3431.
Waldschutzstreifen , Bannlegung
I 301 Schnee- und Lawinen-
schutzanlagen VI 2942.
Walballabahn, Münchener Lokal -
bahnaktieugesellschaft V 2433.
Walkers Interkommunikationssig-
nal.InterkomiEunikationssignai.?
IV 2049.
Walliser Bahn, Simplon-Bahn VI
3028.
Walschaerts Steuerung , Steue-
rungen VII 3121, 3127.
Walzen der Schienen, Schienen-
erzeugung VI 2883.
Walzen des Eisens, Eisen und
Stahl III 1356.
i' Walzenkessel, Dampfkessel II 861.
i Walzenuraschalter, UmschalterVII
3289.
Walzen- und Stelzenlager, Eisen-
brücken III 1329.
Walzscheiben, Bäder VI 2744.
Wandern der Schienen VII 3432,
Zahnradbahnen VII 3566.
Wandrute, Tunnelbau VII 3247,
8250.
Wandwinden, Winden VII 3445.
Wannseebahn , Berlin - Potsdam-
Magdeburger E. 1 461.
Warasdin-Goluboveczer Lokalbahn
VII 3434.
Warenerklärung VII 3434, Dekla-
ration im Zollverfahren II 951.
Warenklassifikation, Güterklassi-
fikation IV 1897 Gütertarife IV
1904.
Warmlaufen (Heißlaufen) VII 3434.
Warmwasserheizung, Beheizung
der Eisenbahnwagen I 369 Be-
heizung von Gebäuden 1 387.
Warnungstafeln VII 8436.
' Warschau-Bromberger Eisenbahn,
Warschau- Wiener E. VII 3438.
Warschau- Terespoler Bahn, Kussi-
sche Staatsbahnen VI 2831.
Warschau- Wiener Bahn VII 3437.
Warstein -Lippstadter Eisenbahn
VII 3439.
Wartesäle VII 3439, Empfangs-
gebäude III 1414.
Wartezeiten VII 3440.
Wasabahn, Finnländisehe E. IV
1599.
Waschräume, Empfangsgebäudo
1 1 1 141 7 Personenwagen V 1 2639.
Wasser, Speisewasser VI 3050.
Wasserabscheider, Dampfkessel II
861.
Wasserfallenbahn, Schweizerische
Centraibahn VI 2969.
Wasserhaltung, Tunnelbau VII
3258.
Wasserkasten, Tender VII 3186.
Wasserkräne, Wasserstationen VII
3448.
Wasserkransignale, Bahnzustands-
signale l 295.
Wasserraum, Dampfkessel II 860.
Wa-sserreinigung, öpeisewasser VI
3054.
Wasserrohrkessel, Dampfkessel II
861, 868.
Wasserstand, Dampfkessel II 860.
Wasserstandszeiger VII 3440.
Wasserstationen VII 3444, Zug-
förderungsdienst VII 8596.
Wasserstationskessel , Dampf-
kessel II 867
Wasserstollen, Tunnelbau VII 3260
Wasserwagen VII 3451.
Watering, Verwässerung des An-
lagekapitals VII 3362.
Webbs Verbundlokomotive, Com-
poundlokomotiven II 825.
Weber VII 3462.
Wechsel, s. Weichen.
Wechaelrevision.Weichenkontrolle
VII 3472.
Wechseltarife, Gütertarife IV 1905.
Wechselverkehr, Direkter Verkehr
III 1060.
Wegbaupflicht der Eisenbahnen
VII 3453.
Wegsigual VII 3456, Bahnzu-
standssignale I 290.
Wegüberführungen VII 3456, Vor-
arbeiten VII 8400 Wegbau-
pflicht VII 3453.
Wegübergänge (Planübergänge)
VII 3456, Vorarbeiten VII 3399
Wegbaupflicht VII 3453.
WegunterführungenVII 3466, Vor-
arbeiten VII 3400 Wegbaupflicht
VII 8463.
Wegvorschrift , Verkehrsleitung
VII 3360.
Weichen VII 3456, Ausweichvor-
richtung für Seilbahnen I 194
Englische Weichen III 1424
Gleisverbindung IV 1832 Kreu-
zungen V 21(32 Pferdebahnen
VI 2666 Zahnradbahnen VII
3567.
Weichenbock, Weichenumstellvor-
richtungen VII 3480.
Weichenkoutrolle VII 3472.
Weichenkreuz (Kreuzweichen, dop-
pelte Gleisvorbindung), Gleis-
verbind ung IV 1833 Weichen
VII 3457.
Weichenriegel, Weichen Verriege-
lung VII 3485.
Weichenschloß VII 3476.
Weichensignal VII 3477, Bahnzu-
standssignale I 294.
Weichensperre, Weichenschloß VII
3476.
Weichenstandszeiger , Bahnzu-
standssignale I 294.
Weichensteller VII 3477.
Weichenstraße VII 3480.
Weichenturm VII 3480.
Weichenuinstellvorrichtungen VII
3480.
Weichen- und Signallcitungcn VII
3483.
Weichen Verriegelung VII 3486.
Weichen verschlingung , Weichen
VII 3457.
Weichenwärter, Weichensteller
VII 3477.
Weichenwinkel, Weichen VII 3458.
Weichmacheu des Waasers, Speise-
wasser VI 3054.
Weichselbahn VII 3486.
Weickums Schnellbremse, Bremsen
II 700.
Weimar-Berka-Blankenhainer Ei-
senbahn, Bachstein'sche Sekun-
därbahnen I 200.
Weimar - Geraer Eisenbahn Vll
3487.
Digitized by Google
3684
Weimar- Rasten berger Eisenbahn
VII 3488.
Weinheim-Heidelberg, Bachstein-
sche Sekundärbahnen 1 2oi.
Welser Lokalbahngesellschaft VII
3488.
Wels - Haiding - Aschach , Welser
Lokalbahngesellschaft VII 34*8.
Wels-Uuterrohr, Welser Lokal-
bahngesellschaft VII 348«.
Wendescheibe VII 3489, Bahuzu-
standssignale 1 201.
Wendeseheibenkontakt , Queck-
silberkontakte VI 2727.
Wendeschemel, Drehschemel III
1124.
Wengerenalpbahn VII 3480.
Wengers Bremse, Bremsen II 715.
Werdau-Weida, Sachsische E. VI
2841.
Werkmeister, Betriebs Werkmeister
II 548 Werkstättendienst VII
3521 Zugförderungsdienst VII
3590.
Werkstatten VII 3491
Werkstättenarbeiter. Werkstätten-
dienst VII 3521.
Werkstättenbahnhof VII 3519
Werkstättenbelettcbtung , Werk-
stätten VII 350(5.
Werkstättendienst VII 3519.
Werkstättenentwässerung, Werk-
stätten VII 3507.
Werkstättenetat, Werkstätten-
dienst VII 3523.
Werkstättenleitung, Werkstätten-
dienst VII 3527.
Werkstättenlüftung. Werkstätten
VII 3507.
Werkstättenordnung, Werkstätten-
dienst VII 3528.
Werkzeuge VII 3529.
Werkzeugkasten, Tender VII 3184.
Werkzeugmachern , Werkstätten
VII 3498.
Werkzeugmaschinen VII 3629.
Werkzeugschmiede , Werkstätten
VII 3501.
Werkzeugwagen, s. Hilfswagen.
Wermelskirchen-Bürger Eisenbahn
VII 3629.
Wernshausen-Schmalkaldener Ei-
senbahn VII 3530
Werra-Kisenbiihn VII 3530.
Wertangabe, Geldsendungen IV
1767 WertversicherungVJI 3531.
Wertbillets i Wertmarken), Abon-
neuientsbillets 1 24.
Wertklassifikation, Gütertarife IV
1910 Tarif bilduug (Theorie; VII
3105.
Wertsystem, Gütertarife IV 1910.
Wert Versicherung VII 3531, Trans-
portversicherung VII 3230.
Weserbahii, Bremische E. II »585.
Wesselburen - Haider Eisenbahn,
Westholsteinische E. VII 3531.
West- Australien, Australien I 192.
Westersteder Eisenbahn, Ocholt-
West erst eder E. 2620.
Westholsteinische Eisenbahn VII
3631.
Westinghouses Doppelbremse,
Bremsen II 714.
Westinghouses einfache Bremse,
Bremsen II 713.
Westinghouses Notsignal, Inter-
kommunikationssignalf» IV 2054.
Westinghouses Stellwerk , Stell-
werke VII 3108.
Westphälisch-holländische Eisen-
bahnen . Münster - Enscheder
Bahn V 2433.
Westungarischc Lokalbahnaktien-
gesellschaft, Müuchener Lokal-
bahnaktiengesellschaft V 2433.
Wetterdienst, Schnee- und La-
wineuschutzanlagen VI 2936.
Wetterlutten, Tunnelbau VII 3258.
Wetterofen, Tunnelbau VII 3257.
Wheastones Brücke. Brücke von
Wheatstone II 769
Whistler VII 3532, Russische E.
VI 2814.
Whitney VII 3532.
Wickelscheibenräder, Räder VI
2744.
Wickelbund, Weichen- und Signal-
leitungen VII 3484.
Wiekes Fleischwagen , Fleiseh-
transportwageu IV 1613.
Widerlager VII 3533, Bogen- und
Hängebrücken II 645 (Tewölbe-
tbeorie IV 1812 Steinbrücken
VI 3099.
Widerstandsskala, Meßinstrumente
elektrische V 2390.
Wiederholungssignale, s. Nach-
ahmungssignale.
Wiegestempel, Wägegeld V 1 1 3406.
Wiegevorrichtungen , Brücken-
wagen II 760 Wage VII 3409.
Wien-Aspanger Bahn VII 3633.
Wien - Blumau - Pittener Bahn,
Wien-Aspanger Bahn VII 3533.
Wiener Lokalbahnen VII 3533.
Wiener Neustadt-Grammat Neu-
siedler Bahn VII 3534.
Wiener Stadtbahn VII 3534.
Wiener Verbindungsbahn VT 1 3639.
Wien-Ilietzing-Modling VII 3540.
Wien- Inzersdorf , Wietier Lokal-
bahnen Vll 3533.
Wien - Pottendorf - Wiener Neu-
stadter Bahn VII 3541.
Wien - Stammersdorf . Wien-
Hietzing-Mödling VII 3540.
Wien- Wiener Neudorf- Guntrams-
dorf, Wiener Lokalbahnen VII
3533.
Wiesbadener Eisenbahn, Nassaui-
sche K. V 2441.
Wiesenthalbahn (Basel-Zell i. W.|,
Badische Staatsbabnen I 204.
Wilde Tiere, Vieh bei örderung VII
3378.
Wilhelm - Luxemburg - Bahnen,
Elsaß-Lothringische E. III 1404
Luxemburgische E. V 2365.
Wilhelmsbahn, Obetschlesische E.
V 2618.
Wilinhthalbahn (Wilisehthal-
Ehrenfriedersdorf), Sächsische
K VI 2844.
Wilke VII 3541.
Wilsons Sicherheitsventil, Sicher-
heitsventile VI 3017.
Winden VII 3541.
Windmotoranlagen (Windräder).
Wasserstationen VII 3447, 3449.
Winkelmessungen VII 3545.
Winkeln - Hensau , Appenzeller
Bahn 1 136
Winkler MI 3550.
i Winterthur-Bauma - Wald Eisen-
bahn, Tößthalbahn VII 3200.
Winterthur - Koblenz , Schweize-
rische Nordostbahn VI 2991.
. Winterthur - Singen -Kreuzlingen,
Schweizerische Nationalbahn VI
: 2988.
| Winterthur-Zofingen, Schweizeri-
sche Nationalbahn VI 2988.
| Wippkrane, Kräne V 2142.
Wirtscbaftserschwernis , Grund-
erwerb IV 1884.
Wismar - Karower Eisenbahn.
Mecklenburgische Friedrich
Franz-K. V 2386.
Wismar - Rostocker Eisenbahn.
Mecklenburgische Friedrich
Franz-E. V 2388.
Wittenberge - Perleberger Bahn.
Bachstein'sche Sekundärbahuen
I 201.
Wittmannsdorf- iLeobersdorf-i
Ebenfurther Eisenbahn VII
3550.
Witwenpensionen . Pensionsinsti-
tute V 2592.
Witwen- und Waisenversorgunsr,
Pensionsinstitute VI 2688.
Wladikawkas-Bahn VII 3551.
Wochenbillets.AbonnementsbilleU
I 24 Arbeiterbillets I 142.
Wodnan-Prachatitz VII 3562.
Wühlers Gesetz, Arbeitsfestigkeit
1 146.
Wogen, Störende Lokomotiv-
bewegungen VII 3130.
Wohlen- Bremgarten VII 3552.
Schweizerische Centralbahu V I
2968.
Wohnungsgeld ( Wohnungsgeldzu-
schuß} VII 3653.
Wulffs Kuppelung, Kuppelungen
V 2188.
Wolfsgefahrth-Weischlitz, Sächsi-
sche Eisenbahnen VI 2841.
Wolperts Sauger, Personenwagen
VI 2634.
Woolfs Dampfmaschine, Dampf-
maschine II 902.
Worms - Offstein, Bachstein'sche
Sekuudärbahnen 1 201.
Worsdells Verbundlokomotive.
Compoundlokoraotiven II 824.
Wotic-Selcan Vll 3655.
Wuchtebaum, Gleisheber IV lüt?
Oberbau V 2514.
Württembergische Eisenbahnen
VII 3656
Wüstenbrand-Lugau, Sächsische L
VI 2840.
Wyl - Ebnat - Kappel - Eisenbahn
Toggcuburger E. VII 3202.
Digitized by Google
Y.
Ybbsthal-Bahn VII 3563.
Young-Helmholtz' Theorie, Far-
benblindheit IV 1549.
Yverdon-Ste. Croix VII 3563.
Zählgebühr VII 3563.
Zagorianer Bahn , Czakathurn-
Agramer Eisenbahnaktiengesell-
schaft II 831.
Zahlungseinstellung, Bankerott. I
300 Eisenbahnkonkursreeht III
1257.
Zahuradbahnbremsen, Arth-Rigi-
bahn I 165 Pilatusbahn VI 2668
Rigibahn VI 2795 St. Gallen-
Gais VI 2867 S.hafbergbahn
VI 2869 Stanserhombahn VI
3079 Wengerenalpbahn VII 3490
Zahnradbahnen VII 3568.
Zahnradbahnen VII 8664. Abts
Zahnradbabnsvstem 1 51 ; s. auch
Abts Zahnradbahnen und Rig-
genbachs Zahnradbahnen.
Zahnradlokomotiven, Zahnradbah-
nen VII 3565, 3567.
Zahnstange, Zahnradbahnen VII
3564, 3567.
Zahnstangeneinfahrten, Zahnrad-
bahnen VII 3567.
Zangen VII 3573.
Zapfenkipplager, Eisenbrücken III
1330.
Zargen, Dampfkessel II 864.
Zarskojeseloer Bahn VII 3573.
Russische E. VI 2813.
Zeichenempfänger . Telegraphen-
apparate VII 3176.
Zeichengeber,Telegraphenapparate
VII 3176.
Zeigertelegraphen VII 3573, Bahn-
telegrapnen I 275 Stationstele-
graphen VI 3082 Telegrapheu-
apparate VII 3176.
Zeigerwage (Neigung* wage), Brü-
ekenwage II 767.
Zeitdistanzsystem VII 3574, Sig-
nalwesen VI 3024 Zugdeckung-
signale VII 3587.
Zeitkarten, Abonnementsbillets 1
24 Personentarife V 2604.
Zeitmiete , Wagenübergang VII
3423.
Zeitsignal, Uhrsignal VII 32*2.
Zellenwagen . Gefangenentrans-
port IV 1766.
Zell-Todtnau. Bachstein'sche Se-
kundärbahnen I 201.
Zerlegbare Brücken, Transportable
Brücken VII 3224.
Zerreißproben, Achsproben I 70,
Materialproben V 2383 Oberbau
V 2496 Räder VI 2750 Schienen-
proben VI 2885.
Zerstörungskegel, Tunnelbau VII
3243
Zettelbillcts, Biancobillets II 557.
Zeuners Diagramm, Steuerungen
VII 3118.
Ziegel, Backsteine I 202 Kunst-
steine V 2180.
Zieglers einseitige Doppelweiche,
Weichen VII 3457.
Zimmerungss»teme , Tunnelbau
VII 324 9. "
Zingg VII 3574.
Zink VII 3574.
Zinn VII 3574.
Zinsbfirgschaft, s. Zinsengarantie.
Zinsengarantie, Ertragsgarantie
III 1480.
Zipernowskvs elektrische Eisen-
bahn, Elektrische E. III 1386.
Zittau-Oybin- Jonsdorf VII 3574.
Zittau - Rcichenberger Eisenbahn
VII 3575.
Zölle VII 3575.
Zollabfertigungsgebühren VII
3575.
Zollausschlüsse VII 3576.
Zollbefreiungen VII 3576.
Zollerklärung. Deklarat ion im Zoll-
verfahren 1 1 951 Warenerklärung
VII 3434
Zollkredit VII 3576.
Zollniederlagen VII 3577.
Zollrevision, Empfangsgebäude III
1422 Gepäckräume IV 17tU Ge-
päckrevisiou IV 1793.
Zollschlösser VII 3577.
Zollschuppen, Güterschuppen IV
1898.
Zollsichere Einrichtung derWageu,
Güterwagen IV 1945.
Zollverfahren VII 3577.
Zollverschluß VII 3583, Güter-
wagen IV 1952, 1954.
Zollzahlung, Zollverfahren VII
3577.
Zononbillet, Billet II 568.
Zonentarif, Gütertarife IV 1910
Personentarife (Österreich und
Ungarn) V 2602 Tarifbildung
(Theorie) VII 3165.
Zschipkau - Finsterwalder Eiseu-
bahn VII 3583.
Zucken, Störende Lokomotivbe-
wegungeu VII 3130.
Züge, s. Zuggatt ung.
Zürichbergbahn I Züricher Seil-
bahn), Ausweichvorrichtung für
Seilbahnen I 196.
Zürich - Bodensee - Bahn , Schwei-
zerische Nordost bahn VI 2989.
Züricher Straßenbahnen. Schwei-
zerische E. VI 2982.
Zürichsei-Gotthardbahn. Rappers-
weil-Pfäffikon VI 276f>.
Zürich-Sihlwaldbahn.Sihlthalbahn
VI 3027.
Zürich-Zug-Luzern, Schweizerische
Nordostbahn VI 2990.
Zufahrtstraßen VII 3f»83, Bahn-
hofszufahrten I 260 Güter-
schuppen IV 1898.
Zufuhrbahnen, s. Lokalbahnen.
Zugabfahrt, Abfahren des Zugs 1 3.
Zugabfahrtsignal, Abfahrtssignale
I 4 Zugsignale VIT 3607.
Zugabfertigung VII 35S4.
Zugabmeldung VII 3585.
Zugabsage, Abmeldung der Züge
f 14 Ausfallen eines Zugs I 178
Durchlaufende Liniensignale III
1169 Zugsignale VII 3610.
Zuganzeiger VII 3585 Durchlau-
fende Liniensignale III 1174.
Zugaufenthalte VII 3586, Fahr-
plan IV 1528.
Zugauflösung VII 3586.
Zugausrüstung VII 3587.
Zugausrufer, ZuganzeigerYII 3586.
Zugbarriere, Abschl uß vor rieht un-
gen I 34.
Zugbegleiter, Schaffner VI 2870
Zugpersonal VII 3606.
Zugbegleitung , Begleitung der
Züge I 365.
Zugbelastung, Belastung der Züge
I 391 Belastungstabellen I 394
Zugförderungsdienst VII 3596.
Zugbeleuchtung VII 3587.
Zugbildung fa 3687.
Zugbrücken, Bewegliche Brücken
Zugdeckungsignale VII 3587.
Zugdienst VII 3589.
Zugförderungsdienst VII 3589,
Lokomotivfahrdienst V 2325.
Zugforderungsinspektionen, Zug-
förderungsdienst VII 3590.
Zugführer VII 36<)2, Zugpersonal
VII 3606.
Zuggattung VII 3602, Arbeiterzug
I 141 Arbeitszug 1 151 Bauzug
I 330 Blitzzüge II 597 Dienst-
zug III 1057 Erforderniszüge III
1474 Ergänzungszüge III 1474
Fahrplan IV 1526 Gemischte
Züge IV 1768 Güterzüge IV
1962 Hofzug IV 2018 Luxuszüge
V 236h Materialzüge V 2385
Personenzüge VI 2643 Post-
beförderung VI 2680 Sanitäts-
znge VI 2855 Schotterzüge VI
295'. Sonderzüge VI 3032.
Zuggebrechen VII 3602.
Zuggewicht, Belastung der Züge
1 391 Belastungstabellen I 394.
Zughaken, Zugvorrichtungen Vll
3616.
Zuginspektor VII 3602.
Zugintervall, s. Zugdeckungsignale.
Zuginventar, s. Zugausrnstung.
Zugkarte, Zugstabsystem V 1 1 »61 1 .
Zugkraft, Lokomotive V 2283.
Zugkraftkoefficient, Betriebskosten
in ihrer Abhängigkeit von den
Steigungs- und Richtungsver-
hältnissen II 508.
Zugkreuzungen VII 3602.
Zuglänge, s, Zugstärke.
Zugleine VII 3603, Interkommuni -
kationssignale IV 2048.
Zugleinenhalter(Zugleinenstützen),
Zugleine VII 3604.
Zugleiter VII 3605.
Zugmeister, Zugpersonal VII 3606.
Zugmeldeleitung, Stationstele-
graphen VI 3088 Streckentele-
graphen VII 3141.
Digitized by Google
3686
Zugmeldung, Durchlaufende Li-
niensignale III 1169, 1174.
Zugnumerierung VII 3605.
Zugpark VII 3606.
Zugpersonal VII 3606.
Zugrovision VII 3607.
Zugrichtung VII 3607.
Zugschranken , Abschlußvorrich-
tungen I 34.
Zugsignale VI 1.3607, Bremssig-
nale I 730 Dampfpfeife 11 918.
Zugspannung , Llasticität und
Festigkeit III 1372.
Zugstab, s. Zugstabsystem.
Zugstabsystem VII 3611.
Zugstärke, Belastung der Zuge
I 391 Belastungstabellen 1 394.
Zugteilung VII 3612.
Zugtelegraphen VII 3613.
Zugtrenuung VII 3613
Zugübergabe VII 3614.
Zugtiberholung VII 3614.
Zugübernahme, Zugübergabe VII
3614.
Zug- und Stoßvorrichtungen, Zug-
vorrichtungen VII 3615.
Zugunfälle, Entgleisung III 1442
Unfallstatistik VII 3293 Zusam-
menstöße VII 8624.
Zugversäumnis VII 3615.
Zugverspätungea VII 3615.
Zugvornchtungen VII 3616, Be-
lastungstabellen I 397 Güter-
\
wagen IV 1950 Khcpelungen V
2184 Personenwagen VI 2626.
Zugwache VII 3624
Zugwechsel VU 3624.
Zugwiderstand , Arbeitswfaer-
stände der Lokomotive I t<7.
Zugwinden, Winden VII 3544.^
Zumaehebretter , Tunnelbau Vit
3238.
Zungendrehstuhl , Weichen VII
3464.
Znngenschiene, Weichen VII 3462.
Zungenvorrichtung, Weichen VII
3459.
Zungen wuriel winkel, Weichen VII
3469.
Zurichten der Schienen, Schienen-
erzeugung VI 2884.
Zusammenstöße VII 3624.
Zusatzbillet , Ausgleichungsbillets
I 179 Billet II 564.
Zuschlagbillet, 8. Zusatzbillet,
Zuschlagfristen, Lieferzeit V 2262.
Zustimmungskontakte, Zuganzei-
ger VII 3586.
Zwangläufige Lenkachsen, Lenk-
achsen V 2241.
Zwangschienen VII 3627, Kreu-
zungen V 2171.
Zwangsenteignung, Enteignungs-
recbt III 1427.
Zwangsliquidation, s. Zwangsvoll-
streckung.
Zwangsverwaltung, Sequestration
VI 3108 Zwangsvollstreckung
VII 3627.
Zwangsvollstreckung VII 3627, Ei-
senbahnkonkursrecht III 1257
Zweibogenweichen , Weichen VII
3457.
Zweibuffersvstem, Buffer II 782
Zweigbahn* VII 3629.
Zwoikammerbremsen, Bremsen II
711.
Zweistöckige Personenwagen,
Etagewagen III 1485 Personen-
wagen VI 2621, 2622.
Zweiwagenbremse, Bremsen II 692
Zwergkessel, Dampfkessel II 861
Zwickau - Lengenfeld - Falkenstein.
Sächsische E. VI 2841.
Zwillingslokomofcven VII 3629.
I Zwillingsmaschinen , Dainpfnn-
scbine II 901.
Zwischenbahn VII 3630.
. Zwischenbahnsteig , Bahnsteig I
273. \
Zwischengerade, GegeUkrümmun-
gen IV 1766 Schtenenüber-
höhung VI 2892.
Zwischenprofil, Hauptprofil j>unktr
IV 1992.
Zwischenstation VII 3630, tthn-
höfe I 246.
Zwota - Klingenthal . Sächsiühe
E. VI 2841.
Digitized by Google
This book should bo returned to
tho Library on or before tho last dato
stamped below.
A flne of flvo cents a day is incurred
by retaining it beyond tho specifled
time.
Pleaae return promptly.